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        <title>Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913.</title>
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            <idno>kbl_1913</idno>
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        Deutsches

Kolonialblatt

 

 

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee.

Herausgegeben

im

Reichs-Kolonialamt.

 

XXIV.  Jahrgang  1913.

 

 

Berlin  1913.

Verlag  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn
Königliche  Hofbuchhandlung
Kochstraße  68  71.
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        Einteilung.

 

Seite

Gesetze,  Verordnungen,  Erlasse  der  Reichsbehörden  und  Illustrationen  und  Karten  XIII

Behörden  der  deutschen  Schutzgebiete.  Nachrichten  aus  Besondere  Beilagen  XIII
deutschen  Schutzgebieten  und  andere  darauf  vochügriche  Verzeichnis  der  in  den  Nachrichten  aus.  den
Mitteilungen:  Seite,  deutschen  Schutzgebieten  vorkommenden  Ländere,

Allgemeinens  II  Orts=  und  Volksnamen:

Deutsch-  Osrika.  .  IV  Deutsch-Ostafrika  XIV.

Lomeru  un.  .  VI  Lamerun  XV

Tog  VII  Togo  .  XVIII

Delc-  Südwe  stafrika  III  Deutsch-  Südwestafrika  .XVIII

Deutsch-  W  einschließlich  der  Karolinen,  Deutsch-Neuguinea,  einschl.  Karolinen-,  Ma-Marianen:.

  Marsal-  und  Palau-  Inseln·  IX  ianen:  Marshall=  und  Polau-  Ai  XIXN

Samoa  X  San  XIX

Aus  fremden  Koloni  .  X  Namen=  Jerzeichnis  XIX
Literalur-Bericht  bns  Potoniale  Literalur  XIII
-  #
Inhalts-Verzeichnis.
Die  mit  einem  ’  versehenen  Artikel  sind  amtliche  Bekanntmachungen  ufsw.
(Die  am  Schluß  stehenden  Ziffern  bezeichnen  die  Seitenzahlen.)
Gesetge,  Verordnungen,  Erlasse  der  Reichsbehörden  und  Behörden  der  deutschen  Schutzgebiete.
Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten  und  andere  darauf  bezügliche  Mittellungen.
Allgemeines.  *  Druckfehler-Berichtigung  olenien:
Eisenbahnen.  „Eisenbahnbau  i.  b.  Kolonien.“
*  Abkommen,  Deutsch  französ.  siehe  Verfügungen.

vAfrika-Marmor-Kol.-Ges.  Anderung  d.  Labn  Vortrag  d.  Geh-.  7  Aats  “*“  d.  Kolov.

  11.  Juli  1913  6Gr  10  nu  eichskanslers,  betr.  d.  Ko
Akademise,  Kölner  f.  prakt.  Medizin  614  nial-  Esenbahnt  Verkehrsordnung  f.  d.  Eisenbahnen
Au  öuhngsbestinimungen  d.  Generalordens=  dr,ei  Shußgebirter.  slN.N.  17

kommission  3.  d.  Schlußsatze  d.  Allerhöchsten  Ka-  Jorrrag  d  rsch  u  Heis  rats  Bal  h

binettsorder  v.  Mai  1913,  beir.  Belassung  v.

Kri  segausteichnungen.  i5  V.  5.Nov.  1913  1020  *li  Pn05  Dlantasenkeahn  Ichichrirdning
Ausstell  Kolon  ihaus  4  d.  Deutsch.  —  *  b  au  tat  v  bi  .  19  3  6“

Werlbun  ss1n  i.  Cöln  191  6  rhol  isenhahn  au  *  asrik-  Schutgebie  eni  ð  131  38
Auswanderer.  Zentral-  sasin  aöen:  f.—  122,  2  Ehaßen  heim.  in  d

4s8,  643,  91  ,  Kaiserl.,  betr.  d.  Begnadigung  v.  An-Vananen.
  Ausnahmetarif  f.  gehörigen  d.  Kaiserl.  Schutztruppen.  V.  16.  Juni  1913  561
Vankwesen.  Kolonialbank  A.  G.  A.  d.  Geschäfts-  Finanzierung  Die  —  v.  Bewässerungsprojekten  481
bericht  f.  1912  e  Zentralstelle  f.  d.  Däussch  Schutz-.—

  irugche  Wiile-  Bank  A.  G.  A.  d.  Geschäfts-  "  122,  916

bericht  f.  4  W  Wehrgese  f.  d.  Schutzgebiete.  V.  22.  Juli
—.—  riss-  23  Bank.  A.  d.  Geichäfsberch  *

f.  1912  —  —  1  Anderung  d.  Schutöebietsgesehes.  V.
Baumwolllkultur.  Neichsmittel  u.  Baumwollbau  159  2.  Juli  1913  5
–  Zahl  d.  Spindeln  u.  Jaumwollperbrauch,  d.  Anm’ite:  Kius  Schiffsbewegungen.

Baumwollspinnereien  d.  Wel  240  23,  76,  133,  176,  253,  298,  343,  388,  427,  460,
—...  D.  koloniale  ss-  u  Handel  u.  In-  503,  558,  611,  55#“  703,  732,  783,  839,  891,

dustrie  5  8  *  sa  5565.  40s  10,  1080
Begnadigung  v.  Angehörigen  d.  Schu  truppe  siehe  Hamburg-Bremer  Africa-Linie  Schiffs-Hruasie

  9779,  behoriz  qubtruppe  siehe  benegungen,  25.  W4.  1609.  116.  2.  20.  130,
Bremer  Kolonial=  Handelsges.  vorm.  F.  Oloff  388,  427,  460,  503,  732.

u.  Co.,  A.  G.  A.  d.  Bericht  f.  1912/1  i  900  783,  838,  ver.  51  56  diol  105l,,  1080
Buchführung  i.  d.  kolonialen  Landwirtschaft  379  Institute.  D.  Hamburgische  Kolonialinstitut  i.
6ompagnie  Forestieère  angha=  Oubangui.  Sommer  4  5  S.  286;  i.  Winter  1913/14  721

üb.  d.  2.  Geschäftojahr  D.  Tä  tigleit  d.  Sentanntrantenhaufen  u.  In-A.
  d.  Geschäftsbericht  seituts  f.  Schiffs=  u.  Tropenkrankheiten  33

n-  Pflanzung.
f.  1  .

obulhl  Agaden;  Gef.  ʒ.  Berlin.  Anderung  d.
Satung.  V.  3.  Mai  26.  Juni  191
Deutsche  Kolonial-Eisenbahn-=  Bau—
triebs-Ges.  z.  Berlin.  A.
VIII.  Geschäftsjahr

Drutsche,  kondwirtichafte  Gesell  schaft.
nialabtlg.

—.—  Preisausschreiben  f.—  Baumwolle  1914

u.  Bed.
  Vericht  üb.  d.

Kolo-165,
  493
.  446

—.—  Herbstkursus  d.  Instituts  f.  Schisis-  u  Tropen
lranklseiteiii  Hamburg

——DJLnstitut  f.  ärztlliche  Forschungen  i  i  Johannesburg  50
Jagd=  u.  Wildschutz  i.  d.  deutsch.  Kolonien  915
focut,  Zentralfeele,  f.  d.  Kolonien  481
autschuk-Krisis  951

Kloan  ithusr-  (Nah.  beir.  Ges.)
—.—  Compagnie  Forestière  Sangha-  Oubangui  160
—.—  Deutsche  Landwirtschaftsges.  165,  446
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        Kolonial-Gesellschaften.  Deussche  golontal  Eisenbahn

  Vau=  u.  Betriebs-Ges.  z.  Berlin  370
Westdeutsche  Handels=  u.  Plantagenges.  484
—.  Deutsche  Agaven-Ges.  z.  Berln  617

.—  Afrika-Marmor-Kol.-Ges.  1.  Hamburgn671

–  Bremer  Kolonial=  Handeelsge.  vorm.  F.  Oloff
A.  G.  9po09
—  in  %Dersch=  Ostafrita:
Lindi-Kilindi-Ges  ..  320
Ostafrikan.  Ges.  „Süküste“  413
OÖstafrika-  Kompagnie  ....  446
Deutsche  Holz-  Ges.  f.  Ostafrika.  448
Deutsch-Ostafrikan.  597,  794
Ostafrikan.  Eisenbahngge.  633
Sstafrikan.  Pflanzungs-A=  G.  634
Sisal-Agaven-Ges.  i.  Düsseldorf  u.  Ostafnka  794
silimaniaro—  Pflanzungsges.  m.  b.  H.  zu
Berl  .  907
usambat.  Kaffeebau-  Ges.  z.  Berlin  954
—.  —  in  Kamerun:
Moliwe-Pflanzungs-Ge.  485,  577
Westafrik.  Pflanzungs-Ges.  „Vibundi  186
Westafrik.  Pflanzungs-Ges.  „Victoria“.  542
Kamerun-Kautschuk-  Compagnie,  A.  G.  634
Deutsche  Kautschuk-A.  Ges.  Berlin  u.  Kamerun  685
Kautschuk-  Pflanzung  „Meanja“,  A.  G.  Berlin
.  5
2  Duische  Kamerun-  Ges  M.  b.  S.  in  Hamburg
  N18
—.—  in  Togo:
Deutsche  Togo-Ges.  909
Togo-Pflanzungs-A.  G.  910
Agu-Pflanzungsges.  910
„Pflanzungsges.  Kpeme  911
—.—  in  Deutsch-Südwestafrika
Deutsche  Kolonialges.  f.  Snen  255,  763
Deutsche  Diamantenges.  255
Diamantenregie  d.  südwestafrik.  Schutgebiets
,  350,  401,  592
Pomona-Diamanten-Ges.  618
Otavi-Minen=  u.  Eisenbahn-  Ges.  Berlin  686.  846
Südwestafril.  Bodenkredit-Ges.  v736.  737,  739
Vereinigt.  Diamamminen-A.  G.,  rüsbu
  .  .·.  .  764
Kaoko:  14  u.  Minen-  Ges.  ..  792.  793
Hanseat.  Minen-Ges.  (Deutsche  Kol.  Ges.)  5#.
Ges.  he  South  Asrican  Territories  Li-4
  mued“  .  936,  398
—.—  in  Deuts  Neuguinea:
Neu-  (Guinea  Compagnier  418
Jaluit-G  512
SJriet  Ges.  m.  b.  H.  1039
—.—  in  Samo
Sofabn  Samoa-Ges.  .  635,  742
Samoa-Kautschuk-  Compagnie,  A.  637
Ttiche  Handels=  u.  Plantagen-  Ves  d.  Sud-Inseln
  z.  Hamburg  688
boloniatmiliseohmn  zu  Paris  Verat
Kommission  f.  Eingeborenen=  siniei’m  c  —  602
Kolonialverwaltung  siehe  Verfügungen.
—.—  Ständige  Wirtschaftl.  Kommission  d.  —  531,  5906
Kolontal  Wirtschaftl.  RKomitee.  A.  d.  Arbeitseich
  d.  10,  716,  1037
Kolonliricheft.  Mirteilungen.  10,  155,
319,  366,  112,  446,  4/4.  531,  596,  633,  685.
16,  763,  007,  951,  1002,  1037
.—  Düngungoversuche  i.  5*.  Deulsch.  Kolonien  155
—.—  D.  koloniale  Baumwollbau  u.  Handel  u.  Judustrie
  319
—.  —  Deutscher  Kolonial=  Kapot  .  112
——  Wellprohukiion  v.  ie  außer  Baumwolle
  1908—1912  .152
—  .  —  Finanzierung.  v.  Bewässerungsprosekten  481

III

D.  land-—
  Versuchswesen  i.  d.

Kolonialwirtschaftl.  Mitteilungen.
wirtschaftl.  Dienst  u  d.
deutsch.  Schupacbiet

—.—  Hb.  d.  Delegunge  *  Wanderdünen  i.  Buchara
u.  T#ansk  spien  .

—.—  Z.  Kautschuk-Krisis

—.—  3Z.  Klrobsiosfolkferun  a.  v.  Rolonien.  .

Kongresse.  D.  2  n  Dry  farming  Congress  i
Maeneein  v.  23  %  26.  Okt.  1912

—.—  Kongreß  f.  Tropenhygiene  i.  Saigon  .

Komulate  Deutsches  Konsulat  i.  Monrovia
—  D.  Handels  u.  landw.  Sachverstandigen.  b.  d.
Kaiserl.  Konsularbehörden

Kriegsdenkmünzen  siehe
führungsbestimmungen.

Verordnungen,  Aus-Marktbericht.

  76,  176,  298,  388,  460,  559.  655,
3.  839,  926,  1017,

Nachrufe.  92,  259,  355,  402,  471,  472,  512,  513,
579,  620,  672,  673,.  847.  940,  995,  996,

*

Norddeusscher  Lloyd.  D.
postdampierlinien  19114
Verlonaien.  4,  36,  91,
10.  171,  511

Verkehr  auf  d.  Reichs-259,

  305,
577,  619,  671,  709,
743,  791,  816,  896,  938.  994,  1026,
*Polizeitruppen.  Verzeichnis  d.  militär.  Unternehmungen
  d.  Polizeitruppen  i.  Sinne  d.  Urkunde.
betr.  Stiftung  ein.  Kolonial-  Denkmäünjze,  v.  13.  Juni

912.
Postalisches.

136,  210,

Eintresfen  d.  von  'a.  d.  deutsch.
Schutzgebieten.  22,  75.  132,  175,  252,  297,  312,
387,  426,  459,  502.  557,  nb  653,  702,  731,
782,  837,  890,  924,  964,  1015,  1050,
Postdampfschiffsverbindungen  n.  d.  deutsch.
Schutzggebieten  f.  1913  19,  72,  129,  172,  249,
294,  339,  384,  423,  *W*v“  499,  551,  607,  650,
699,  728.  779,  831,  921,  961,  1012,  1047,
Preisaufgabe,  Eine  tologials  .
Preisbewerb  f.  kolonial-landwirtsch.  Erzeugnisse
Rechtopflege.  Kolomaalrechtl.  Entscheidungen.
Nr.  1.  Auszug  a.  d.  Beschlusse  d.  Kal.  Preuß.
Kammergerichto  (2.  Strafsenat!)  v  21.  Jan.  1911
Nr.  2.  Auozug  a.  d.  Beschlusse  d.  Kgl.  Preuß.
Uberverwaltungögericht  (5.  Senat,  v.  27.  März
912

1

zC.  3.  Auszu  a.  r  Urieile  d.  Kal.  Preuß.
Kammergerichts  (10.  Zivilsenat  v.  11.  Jum  1904

Nr.  4.  Auszug  a.  d.  Urteile  d.  gl.  Preuß.
Amtsgerichts  in  Cöln  Abt.  54  v.  22.  Marz  1910

Nr.  5.  Auszug  a.  d.  Urleil  d.  Agl.  Preuß.  Landgerichte

  1  i.  Berlin  336.  Zivilkammer  v.  14.  Mai
9

19

2

Nr.  6.  Ar  iszu  a.  d.  Urteil  v.  *W  irer

Anunmetgercht  (11  Zivilsenat)  v.  3.  Dez.  1909
Nr.  7.  Auozug  a.  d.  Ulrteil  d.  LKar-  Freuf.

Kammergerichts  #5.  Zivilsenat)  v.  21.  Febr.  1906
Nr.  8.  Auozug  a.  d.  Urteil  d.  Kal.  Preuß.
Kammergerichts  (11.  Zivilsenat)  v.  15.O.  1909
.9.  Auszug  a.  d.  Urteil  d.  Kgl.  Preuß.  Landhericht
  (#12.  Zzivilkammer  i.  Berlin  v.  12.  Dez.
19

—

110  Auszug  a.  d.  urteil  d.

Reichsgerichts
i3.  Zivilsenat)  v.  21.  Juni  1912.

Nr.  11,  12.  ausze  a.  d.  Urteilen  d.  Reichs-.
gerichto  Ziollsenat  v.  22.  Mai  1903  u.
13.  Febr.  2½

Nr.  97  Auszug  a.  d.  Urteil  d.  Sieihagerihis

Zivilsenat  v.  9.  Juli  1912

Rr.  Auszug  a.  d.  Urteil  d.  naiserl.  Obergericht
  #.  Windhuk  v.  29.  Juli  1910.

Nr.  15.  Auozug  a.  d.  Ulrteil  d.  Haiserl.  Obergerichts
  i  Daressalum  v.  22.  Dej.  1910  .

Nr.  16.  Auozug  a.  d.  Beschluß  d.  Raiserl.  Obergerichto

  1.  Dareosalam  v.  26.  April  1911

2

1080
1027

289

1056

1079
        <pb n="4" />
        Rechtspflege.  Kolomialrecht,  Entscheidungen.  Nr.  17.
uszug  a.  d.  Urteil  d.  Kgl.  Preuß.  Landgerichts  1
(36.  innirclele,  i.  Verlin  v.  18.  Juni  1912
Nr.  18  Auszug  a  d.  Urteil  d.  Kaiserl.  Bezuksgerichts
  i.  Winm  v.  24.  Okt.  1912
Nr.  19.  Auszug  a.  d.  Urteil  d.  Kgl.  Preuß.
Kammergerichts  (6.  Zivilsenat)  v.  21.  Nov.  1912
r.  20.  Auszug  a.  d.  Urteil  d.  Reichsgerichts
(7.  Zivilsenat)  v.  6.  Juni  191
Nr.  El.  Auszug  a.  d.  Urteil  d.  Neichsgerichts
5.  Zivilsenat)  v.  16.  April  1910.
S  Auszug  a.  d.  Urteil  d.  Reichsgerichts
(3.  Zivelsenat)  v.  17.  Juni  1913.
Nr.  23.  Auszug  a.  d.  Urteil  b
(2.  Zivilsenat)  v.  27.  Sept.  191
*  —.—  Vestimmungen  üb.  d.  —  Ablieferung
d.  von  d.  Kaiserl.  Gerichten  i.  d.  Schutzgebieten
Afrikas  u.  d.  Sudige  zu  Freiheitsstrafen  Verurteilten
nach  Preußen.  V.  17.  '-———
  llbckncht  üb.  d.  Geschäfte  d.  Kaiserl.  Gerichte
in  d.  Schußgebteten  Afrikas  u.  d.  Südsee  während
d.  Kalenverj.
Schutztruppe.
nungen,  Erlasse.
Standesamil.  Zuständigkeit  rsf
Studienreisc,  Eme  bouanische  n.
Verein  Westafrikanischer  *r  int  'A.  d.
Bericht  f.  1912
Verigu  ngen  d.  Neichskanzlers  z.  Augsührung  d.
19  d.  deutsch-franzos.  Abkommens  üb.  d.
K  Gnüconefcet  28.  Sept.  1912  V.  11.Dez.  1912
—.—  d.  Staatssekretärs  d.  EG*  Kolonialamts  z.
Durchführung  d.  Invaliden=  Hinterbliebenenversicherung
  i.  d.  Schupgebreren-  Amka-  u.  d.  Südsee.
  V.  15.  März  1913
d.  Neichskanzlers  z.  Anderung.  d.  Vestimmungen
üb.  d.  Errichtung  ein.  ständig.  wirsschaftl.  Kommission
  d.  acnolonialverwalkung  v  30.  Juni  1911.
V.  24.  M  91:
weg  Abanderung  d.  Verig.,  beir.  d.  standesamtl.
  uständraken  l.  d.  Schutzgebieten  Afrikas  u.
d.  Sudsee  v.  27.  März  1908.  V.  21.  Aug.  1913
Verkehre.  Nachrichten.  19,  71,  129,  171,  249,
294,  339,  ,  423,  156,  4  607,  650,
698,  728.  n  734,  887.  921,  960,  1011,  1046,
——  Dienstiiunoen  d.  Zinienie  eitapdeistan  o
Monrov
Vertangerung  d.  Kabellinie  Euen  Tenerifsin
Monrobia  üb.  Lome  nach  Du
Verkehr  d.  Hichspoftdampserlinien  v.  Nordvw
  Lloyd  1911
—.  D.  Verkehr  a.  d.  v.  Reiche  subventionierten
Dampferlinien  d.  Deutsch-  Ostajrila  Linie
Aufhören  ein.  Kustengebuhr  i.  Monrovia
Verordnung,  Allerhöchste,  betr  Anwendung  d.
Vorschriften  d.  Preuß.  Gesetzes  üb.  d.  Wassengebrauch
  d.  Militaro  v.  20  März  1837.  V.
23.  *  0  o  912
*  d  hlnler  beir.  d.  Kolonialeisenbahn=Verlehrgordnung
  f.  d.  Cisenbahnen  i.  d.  deutsch.
Schutzagebieten.  V.  26.  Febr.  1913  ..
*—.  Allerhöchste  Ordre,  betr.  Abanderung  d.  Bekleidungovorschrift
  f.  d.  Schuptruppen.  V.  12.  April
1913

Nr.
„Neisgerichs

ung3vonsorW  siehe  Verord-Uerfügungen.



*

*  .6  Allerhöchsie  Kabinettsorder,  betr.  Aufbewahruna
  d.  Kriegsdenkmunzen  usw.  b.  d.  Auchfpielen-V.
  30  Mai  1913

Versicherungewesen  siehe  Verfügungen.

Berwaltung  gr#undffabe“  Kolomiale

Wassengebrauch  d.  Mil#tärs  siehe  Verordnungen.
*  Wehrgeses  f.  d.  Schubgebiete.  V.  22.  Juli  1913
Westdeutsche  Handels=  u.

Plantagen-Ges.
A.  d.  Geschäftsbericht  f.  1912  .....
Zeitungobezug  i.  d.  Kolonmen

302

976

179

429

IV

Besiedelung.

Deutsch-Ostafriha.

Anwerbe-Verordnung  siehe  Verordnungen.

Arbeiter-Verordnung  siehe  Verordnungen.

Austuhrungsbestimmungen  d.  Gouv.  v.  Deutsch-Ostafrika
  z.  Eimwandernngs-  Verordnung  v.  10.  Olt.
1912.  V.  29.  O  2  .

—-—  Abänderung  t.  —  Gouv  z.  Verordnung,
betr.  d.  Erhebung  v.  Abgdden?  r.  Cevocrkrbennekl
v.  3.  Jan.  1908.  V.  16.  Juli  1913

Ausführungsverordnung  d.  Gouv.  v.  Deutsch-OÖstafrika
  z.  Birkeratsverordnung  v.  16.  Sept.
1911.  V.  29.  Okt.  1912

*  Bekanntmachung  d.  Neichskanzlers  ub.  d.  Einfuhr
  v.  Klauenvieh  aus  Deutichland  n.  Deuts
Dühries  Deutsch-Südwestafrika  u.  Kamerun.
V.  8.  1913

*—.—  d  Vonverneurs  v.  Deutsch-  Ostafrika.
Herausgabe  ein.  Ergänzungshestes  z.  Tarif  f
ostafear.  9#lenbahnen  v.  1.  Juni  1912.
27.  Dez.  1

—.—  z.  rne  d.  Bekanntmachung  v.  9.  Mär  rz

Fiuerwassen  u.  Schießbedarf.  V.

ber.

—  ·s)  auggabc  em  Nachtrags  l  z  Ergänzungshefte
  d.  d.  ostafrikan.  Eisenbahnen
  v.  1.  Juni  1912.  P.  18.  April  1913
*—.—  betr.  Weuogabe  eines  Nachtrages  II.  V.
20.  Aug.  1  .
——be1r  Oermtggnbe  eines  Nachtrags  III.  V.
22.  Aug.  19
*—.—  beir.  .n  d.  dagdverorduina.  V.
14.  Juli  1912
*—.—  betr  d.  Verbot  d.  Abschusses  v.  Nashörnern
i.  d.  Landsch.  Hangada  u.  Mavindi  (Bez.  Jringa).
V.  24.  Jul,  1913
betr.  d.  Verbot  1
Hagera.  V.  29.  Juli
betr.  Verbot  d.  *s“  auf  8yzborner  i.  Ngorongoro=
  Kessel.  V.  25.  J
*—  betr.  Jagdngboi  8  nicl  i.
29.  Aug.  1
—  beir.  Aürher  d.  Jagd  auf  Flußpferde  u.  d.
discens  im  Malagarassifluß.  V.  13.  Sepl.  1913.
Schaffung  gen.  Wildreiervatco  .  der-Spaben.
  V.  20.  Sept.  1913
Anderung  d.  Teianninechun  v.  14.
1913,  betr  Abaͤnderung  d.  Jagdoerordnung.  3n
3.  Okt.  1913  .
.  Aufhebung  d.
Langenburg  V.  18.  Okt.
Bergwesen  siehe  beruugunonn.
Zur  Frage  d.  —  Deutsch-Ostafrikas
Bezirksgericht  siehe  Verfügungen.
Bezirkeorat  siebe  Ausführungoverordnung.
Vruckenbau.  D.  Malagarassi-Brücke

1—.—

Jagd  auf  Fiuiien  i.
913
Umbulu.

—.  —  z.

ineferoats  i.  Vehiri
913

Deutsche  Holz-Ges.  f.  OÖstafrika.  A.  d.  Geschäftebericht
  f.  1912  ...
serttrchostasrrkan  d.  Ge-Gesettichait

  A.
schäfte  bericht  ub.  d.  112
*  —.Anderung  d.  .  e.  V  28.  Juni/26.  Aug.
1913  .
Einwanderung  siehe  Ausführungobestimmungen.
Eisenbahnen.  V.  Baud  Mittellandbahn.  39,
149,  621,  673,  Fber  50.  898,
D.  Eisenbahn  Dares  salam  -  Tabora  i.  J.1912
D.  Betriebsergebnisse  d.  Ujantben  Vahn  i.  J.

1912
—  —  Vorläufige.  Vetrie  hoergetnilje  di  Zanganjta-Bahn
  i.  d.  ersten  6  Mon.  d.  19
Vollendung  der  zunen-  àe
Eisenba  urat.  Einrichtung  eineo  —.  .
Etsenbahn-Tarif  siehe  Bekanntmachungen.
Elefanten-Jagv  siehe  Bekannimachungen.

1024

847
        <pb n="5" />
        Feuerwaffen,  Jührung  u.  Besitz  siehe  Verordnungen,
Bekanntmachung
Fleischbeschau  17#  Schoachwieh  siehe  Verordnungen.
Flußpferd-Jagd  siehe  Verordnungen.
Gesundheitokommissionen  siehe  Verordnungen.
Gesundheitspflege.  .Stand  d.  Schlaftrantheit
i.  Süden  d.  Sdlßebiese.  V.  Prof.  D
—.—  D.  Rolle  d.  Großwildes  vp  d.  *  d.
Schlaftrankheit.  V.  Dr.  Hörin
—  d.  Belämpfung  d.  Hummrrahueit  i.  d.  Südbezirken
  v.  Deutsch-Ostafrika.
Gewerbebetrieb-Abgaben  siehe  Verordgn.,
führungsbestimmungen.
Gouvernementsrat  siehe  Verordnungen.
Hafenanlagen.  Geplante  Tiefwasserpieranlage  i.
Kilindini  Hafen  .
Hafenordnung  siehe  Verlehrsnachrichten.
Handel  übersicht  üb.  d.  Bewegung  d.  Handels
d.  Schutzgebiets  üb.  d.  Zollstellen  d.  Küste  i.
II.  Viertel  1912  i.  Vergleich  mit  d.  Handel  i.
gleichen  Seiraum  d.  Vorjahres,  S.  94;  i.  III.  Viertel
1912  S.  306;  i.  IV.  Viertel  1912  S.  514;  i.
I.  Viertel  1913
—.—  Ubersicht  üb.  d.  Handel  üb.  d.  oltstellen
d.  Binnengrenze  i.  II.  Viertel  1912  i.  Vergleich
mit  d.  Vorjahr  S.  6l  i.  III.  Vieriel  1912  S.  309;
i.  IV.  Viertel  1912  517;  i.  I.  Viertel  1913
—.—  D.  Gesamihandel  1912
—.—  Vorlänsige  bersicht  üb.  d.  Bewegung  d.  Gesamhandels
  ?  d.  Schuygebieto  1912  im  Bergleich
m.  1911
dimterlegungs:  Buchführung  siehe
Jago  Erordnung  siehe  Bekanntmachungen.
Kautschukkultur.  D.  Kultur  v.  Manihot  Glaziovii
d.  Gewinnung  u.  Bereitung  v.  Kaut  inchut  i.
Schutzgebiet
Kilimanjare  Fanzung-  Ges.  'm.
Berlir  l.  d.  Bericht  üb.  d.  7.  Frebicnnt  .
nchltches  Leben  T  Tautsch=  Eidialn
Kolonial-Gesellschaften.  Fhhins  beir.  Ges
Lindi-Kilindi-Ges.  .-Ostafrikan,
  Ges.  „Südküste“.
Ostafrika-  Kompagnie  .  .
Deutsche  Holz-  Ges.  f.  Ostafrika
Deutsch-Ostafrikan.  Ge.  e
OÖstafrikan.  Eisenbahnges.  .
Ostafrikan.  Pflanzungs-A.  G.  ·...
Sisal-Agaven-Ges.  i.  Düsseldorf  u.  Ostafrika
Kilimanjaro-Pflanzungs-Ges.  m.  b  H.  zu  Berlin
Usambara-Kaffeebau-Ges.  z.  Ber
Lindi-Kilindi-  Gesellschait.  l  r.  Geschäftsbericht
  f.  1912
*  Maß=  u.  Gewichts.
V.  15.  Nov.  1912
Nacohorn=  Jagd  siehe  Bekanntmachungen.
Nutbarmachung  d.  Pangani-Fälle  f.  Krastzwecke
stei#tan  1isenbahnges.  A.  d.  Geschäftsbericht

  1  .
»Warum-!  Ges  d  Geschäftsd.
  Geschästsberichi  1

Aus-Verord-



  ung  f.  Deutsch-  2

Suv  tusten
bericht  f.  .
stakrcla  nompaqntc  A.

onlig  Petanzungo=  A.  G.  A.  v.  Beriht  üb.
d.  5.  Geschäftej  jahr  .

Pest,  Die  i.  Mualgsa-  Vezirk.  -

Postalisches.  Aufhebung  d.  Poslanjialt  Ngerengere

—.  —  Einrichlung  ein.  Postagentur  i.  Agamem,  S.  339;
i.  Umbulu  S.  499;  i.  Mnyussi  S.  607;  i  ega
S.  779;  i.  Utete  u.  Musoma

—  .  —  CEröffnung  ein.  Jullenielegenbhenstalont  in  Daressalan


Eröffnung  ein.  Neichs-  kelsgrapgtnansal  j.

intern.  Verkehr  i.  Miungi  S.  834;  i.  Ule

797

V.  Prof  Dr.  Beck  1028

726

852

1046

Rechtspilege  siehe  Verordnungen.
—  ch  GUanedKaucrchttchte
in  rghe  Li  im  Kalenderj.  1912

Reiseberüichte,  Exveditionen.  Die  Batwa-  werge
in

—.—  D.  nonrdwestl.  Gebiete  *
Neljeber.  d.  Gouv.  Dr.  Schne

D  Militärbezirk  Mahenge.  v  Hpm.  v.  Einsiedel

Schlastrankheit  siehe  Gesundheitspflege

Sisal-  Agaven=  Ges.  i.  Düsseldorf  (CDeutsch=  Kol.=Ges.).Satzungs-Anderung.
  V.  23.  Aug.  1913

Umwandlung  d.  Bez.  Nebenstellen  siehe  Verordnungen.


Usambara-KaffeebauGes.  z.
Geschäftsbericht  1912/13

Vereinbarung  zwisch.  Deutschland  u.  Portugal
üb.  d.  Zugehörigkeit  d.  im  Rowuma-Fluß  gelegenen
Inseln.  V.  20.  März  1913

*  Verfügung  d.  Reichskanzlers,  betr.  d.  Ermachtigung
  d.  Gonv.  v.  Deutsch-Ostafrika  z.  Neuschaffung,

Ostafrikas.  A.  d.

Berlin.  A.  d.

Verlegung  u.  Aufhebung  v.  Verwaltungobehorden.

V.  21.  debt
bet  Err:  chung  eines  Bezirksgerichts  i.
Vosch.  85  11.  Juni  1913.
—.  —,  betr.  d.  Erteilung  einer  Sonderberechtigung
a.  d.  Landesfiskus  v.  Deutsch-  Lhtafrika,  ausschlieößl.
Schursen  u.  Bergbau  auf  Edel=  u.  Halbedelsteine
i.  Flußgebiet  d.  Rowuma.  V.  21.  Juni  1913
Verkehrs-Nachrichten.  Ein=  u.  Ausfuhr  i.  d.

Häsen  v.  Dares#salam  u.  Tanga.  Juli  b.  Sept.

1912  S.  7k1;  Oll.  b.  Dez.  1912  S.  294;  Jan.  b.
März  *—  S.  252;  April  b.  Juni  1913  S.  779;

Jull  b.  Sept.  1913

—.—  Hafen-  Ordnung  f.  d.  volen  v.  Daressalam.
V.  9.  Sept.  1913  S.  967;  f.  d.  Hafen  v.  Vindi.
V.  1.  Okt.  1913.  .

*—  X  Lotsenordnung  i  d.
V.  9.  Sept.  1913

—.—  Spgsfahersrrkeh-  siehe  Verordnungen.

*  Verordnung  d  v.  Deutsch-Ostafrika,  betr.
d.  strafrechtl.  u.  Disiiplinarverhaltniße  d.  farbigen
Angehörigen  d.  Kaiserl.  Pollzeitruppe  f.  Deutjch—
Ostafrika.  V.  19.  Okt.

1—  betr.  Grguntung  d.  #w  v.  13.  Juni
1903.  V.  21.  No

*—.  —  d.  Neichelaagere!  z.  gangung  2.  Jollverordg.
f.  d.  Schutgebiet  v.  13.  Jum  1903.  Vonn
14.  Nov.  1913

Abanderung  d.  Verordnung  v.  9.  viari
1906,  betr.  d.  Führung  u.  d.  Besitz  v.  Feuerwaffen
u.  Schießbedarf.  V.  4.  Febr.  1913

*—.—  z.  Anderung  d.  Verordnung  v.  9.  März  1906,
betr.  d.  Ein=  u.  Durchfuhr  Feuerwaffen  u.

Lafen  v.  2

—.—  z.

Schießbedarf.  V.  29.  Jan.  191
*—.—.  z.  Anderung  d.  Zolltariso  v.  13  Juni-  1903.
V.  29.  Jan.  1913
1#—.—  betr.  d.  Anwerbung  v.  Eingeborenen  Deutsch=Osaafrika.
  V.  5.  Febr.  1913
belr.  d.  Pieteverbihnf  d.  eingeborenen
Arbeiter.  V  5  Febr.

—  betr.  d.  Bildung  v.  heheiotomoo
V.  3.  März  1913

—.—  beltr.  Umwandlung  d.  Bezirkönebenstellen
Aiuscha  u.  Biomarckburg  in  Bezirlsamter.  V.
23.  Mai  1913

.  d.  Gouvernementsrat.  V.  30.  Juni  1913
Schlachtvieh  u.  Fleischbeschau.  V.  28.  Juli

d.  Erhebung  v.  Abgaben  f.  d.  Gewerbebetrieb.
  V.  16  Juli  1913

—  —3.  Erganzung  d.  Verordnung  betr.  K.  Erhebung
v.  Abgaben  f.  d.  Gewerbebetrieb,  v.  7.  Dez.  1907
V.  23.  Aug.  1913  ...

976

746.
602

–

94

1047
        <pb n="6" />
        *  Verordnung  d.  Gouv.  v.  Deutsch-Ostafrika,  betr.
d.  Führung  von  Hinterlegungsbüchern  üb.  Hinterlegungen
  Eingeborener.  V.  29.  Sept.  1912

—  d.  Regelung  d.  Schiffahrtsverkehrs  auf  d.
Fiuti,  Kivu-,  Tanganjika-  und  Nyassa-See.
v.  is.  Su.  181

Verwaltungsbehörden,
Verfügungen.

Vieheinfuhr  siehe  Bekanntmachungen.
ildreser  vat  siehe  Bekanntmachungen.

Zolleinnahmen.  99.  101,  149,  150,  269,  311,
358,  359,  403,  404,  tt  621,  622,  710,  711,

55,  899,  941.  1031,

—.—  Verlegung  d.  gonstatlo  Niawangi  nach  Musoma

Zollverordnung,  Zolltarif  siehe  Verordnungen.

Neuschoffung  usw.  siehe

Kamerun.

*  Abkommen,  Deutsch-engl.  —  üb.  d.  Führung  d.
Grenze  zwischen  Kamerun  u.  Algerten  v.  Vola  b.
z.  Küste  u.  üb.  d.  Schissahrt  a.  d.  Crobjlusse.  V.
11.  März  1913

Amtsboten  siehe  Verfügungen.

Anweisung  d.  Gouv.  v.  Kamerun  f.  d.  Ausführung
v.  Vermessungsarbeiten  durch  Privatlandmesser.
V.  21.  Dezember  1912

Apothetenwesen  siehe  VBekanntmachungen.
„Ausfährungabestimmungen  d.  Gouv.  v.  Kamernn

  z.  Lungenseuche-Verordnung.  V  8  §  I  113
*  —.—  z.  Verordnung,  betr.  d.  Einfuhr  u.  d.  Handel
m.  denaturiertem  Branntwein,  v.  5.  Nov.  1912.
V.  7.  Dez.  912
*—.—  "!  Verordnung,  betr.  d.  Verbor  gewisser  Kreditgeschäfte

  i.  Gummihandel  (sog.  *  Geschäfte),
v.  15.  Nov.  1912.  V.  28.  Dez
#Eingeborenensteuervororv  ’.  2  Febr.  1913
Seaeingelr  ngd.  Reicholanzlers  üb.  d.  Einfuhr
v.  Klauenvieh  aus  Deutschland  n.  Deutsch-  Ostafrika.
Deutsch-Südwestafrika  u.  Kamerun.  V.  8.  Jan.1913.
—.  —  d.  Gouv.  v.  Kamerun  zu  d.  Verordnung  v.
5.  Nov.  1912,  betr.  Ergänzung  d.  Zolltarisverordnung
  v.  1.  August  1911.  V.  5.  Nov.  1912
*  Verordnung,  belr.  das  Wandergewerbe.  V.
17.  Jan.  1913

—.—  beir.  d.  Ein-  1,  %l  hrotie  sowie  d.  Zol--stellen.
  V.  25.  J  1913

*  —  .  betr.  brmachtigung  z.  Erlaß  v.  Snafbescheiden.
V.  25.  Jan.  1913

*-—  üb.  d.  Zeitpunkt  d.  Jrmmureten  d.  Kaiserl.

Bergverordnung  v.  27.  Februar  1906  u.  d.  Verordnung
  d.  Meshtantie  betr.  d.  Geldwesen  d.
Schutzgebiete  .  Dutch-  OÖstafrika  u.  Kiautschou,

v.  1.  Febr.  190  12.  Dez.  1912
—.  —  betr.  d.  *

u.  Ausuhrplage  sowie  d.  Zollstellen.

  V.  1.  Okt.  1912

–  1  wibrn  d.  Apothekenverordnung  v.
12.  Jan.  1911.  .14.  Febr.  913

*—.  —  betr.  Denanneisung  d.  Medizinalreserenten
u.  f.  d.  Regierungsärzte.  28  März  1913.

beir.  Hrlampfung  d.  Siechmuckengefahr.  V.

¾  Juni  1913

—  Ub.  d.  Ausführung  privater  Malräge  durch
Vermessungsbeamte.  V.  3.  Juli  1913

*  —.—  Üüb.  Abänderung  d.  Acheen  iunger
z.  Voalborkoronung  u.  z.  Zolltarisverordnung  v.
1.  Aug.  1911.  V.  10.  Sept.  1913  .

Izerqioescn  siehe  Bekanntmachunge  n.

Uericht  üb.  d.  Ermordung  d.  Aeg.  Arztes  Dr.  Houy

Beschung,  die  d.  Station  Mbaiki  .  .
Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  4  4  H.  i.  Hamburg.
A.  d.  Geschäftobericht  f.  191

Deutsche  Kautschuk-A.  G.=  Erlinu  namerun.
A.  d.  Geschäftobericht  f.  1912.

—

Dienstanweisung  für  Arzte  usw.  siehe  Bekanntmachungen.

Eisenbahnen.  V.  Vau  d.  Mitellanvbahn  .  359,
.—  D.  Nordbahn  (Manenguba-Bahn)  1
—.—  D.  vorläufigen  Betriebsergebnisse  d.
f.  d.  erst.  6  Mon.  1912  .
Expeditionen  siehe  Tein  iihe
Gebiets-  Ubernahme  (siehe  Verwaltung).
—.—  Ubernahme  d.  v.  Frankreich  an  Deutschland
abgetr.  Gebietes  zwisch.  d.  östl.  Logone  u.  d.  Uam
Geistige  Getränke,  Handel  u.  Ausschank  siehe
Verordnungen,  Auzsihrungbesiinmungen.
Gestüt  Golombe,  Da
Gnheee
Südens  v.  Alt=  u.  Neu-Kamerun.  V.  Dr.  Kuhn
Grenzwesen.  Deutsch  englische  Grenzvermarkung
Kamerun—Nigerien
Gummihandel  siehe  2
bestimmungen.
Handel.  Übersicht  ü  üb.  d.  Bewegung  d.  Hand
Schutgebiets  i.  II.  Viertel  1912  i.  #  nd.
  Handel  i.  gleichen  Jchraum  de  2  Vorjahres  S.  313
i.  III.  Viertel  1912  S.  523;  i.  IV.  Viertel  1913
—.—  Vorläufige  Ubersicht  üb.  d.  BVewegung  Handels
d.  Schuögebiets  i.  J  J.  1912  i.  Vergleich  m.  1911
Kakao-Inspektion
Kamerun-  Kaurschul-  Compagnie,  A.  G.  A.  d.
Bericht  7.  Geschäftsjahr  1912
Kautschuk-=  De#en  u.  Ausfuhr  siehe  Verordnungen.
Kantschut-Pflanzung-Maeae  e4aja“.  A.  G.  Berlin
u.  Kame  A.  d.  Geschäftsbericht  f.  1912
nollialseilfcbaften  (Näh.  betr.  Gesg.

Verordnungen,  Aussührungs=—.—

  Moltwe-Pflanzungs-Ges.  485,

—  —  Westafrikan.  Pflanzungs=  Ges.  „Vibundi“

—.—  Westafrikan.  Pflanzungs-Ges.  „Victoria“

—.—  Kamerun-Kautschuk-Compagnie,  A.  G.  .

—.—  Deutsche  Kautschuk-A.  G.  Berlin  u.  Kamerun.

—.  —  Kautschuk-Pflanzung  „Meonja“,  A.  G.  Verlin
u.  Lamerun

eutsche  hanerine  Geil.  in.  vb.  .  i.  Hamburg

Kolonialwirtschaf  D.  Ackerboden  i.  d.
Bez.  Banjo  u.  Alhes  V.  Dr.  Mann

Krankenpflege  siehe  Verfügungen.

Lungenseuche  siehe  Verordnungen,  Ausführungsbestimmungen.


Meldewesen  siehe  Verordnungen.

Meteorologischer  Dienst  in  Kamerun.

Noliws  bflanzungo-  Ges.  A.  d.  Geschäfteberich

–.  D

*—.  -  zun  d  »al»unq  dMoltwc  Wanduan
OMPU  .

Münzwesen  gn  el..  betammunachngen.

Polizeitruppen  siehe  Verfügungen

Postalisches.  Aufhören  d.  Postanweisungs=  u.  Nachnahmedienstes
  in  Bibundi

Einrichtung  einer  Postagentur  in  duiadima
S.  339;  in  Uloko

–  Eröffnungein.  Neichs-  Lelegraphenanstal"  f.i  inter
nat.  Bettehr  in  Hampo  S.  384;  1.  Njassi  S.  423;
i.  Ebolow

—.  —  Eroffnung.  einer  Postanstalt  in  Akoafim  und
Ngaunder  e

—.Teilnahme  a.  telegraph.  Postanweisungsdiensi
d.  Postanstalten  in  Abong-  Mbana,  Akonolinga,
Jabassi,  Hampo  u.  Lolodori  S.  650

—.—  Inbetriebnahme  eines
Ebolovrva

Nechtopflege  siehe  Verordnungen.

—  Ubbersicht  ub.  d.  Geschäfte  d.  Kaij#erl.  Gerichte

i.  Kamerun  während  1912.

Reiseberichte,  Erpeditionen.  Eine  Expedition
geg.  d.  Kangu-Heiden.  V.  Oblt.  Dühring  derichet

—.  Eine  Unternehmung  geg.  Baminge.  A.
richt  d.  Hptui.  Adametz  .

ktosetsupkcchnelseg  in

1062
D.  Schlastrankheitsgebiete  d.

942

32

586.

899

902
1031

634

718
41

577

i.  Ebolowa  1016

900

101
229
        <pb n="7" />
        Reiseberichte,  Expeditionen.  V.  d.  Grenze
ditionen  i.  Neu-Kamerun  270,  405,  442,  55r.
—.  —  V.  d.  Logone-Pama-Grenzexpedition  312,  (66.

—.—  Bonga  u.  d.  Likuala—Mossaka.
d.  Dr.  Nautenberg
—.—  D.  Kamernner  Schiffahrts-  Expedition
—.—  Ein  Zusammenstoß  m.  Eingeborenen  i.  Muni-Vezirk
  .
—  3.  Lage  i.  Muni-  (Bezirk  .
D.  Landschaft  Age  i.  Bez.  Ba  menda.
Shlafstrankheit  sieh  Gesundheitspflege.
Schule,  d.  landwirtsch.  —  in  Viktoria
«  Schulordnung  f.  diese  .
Vertrag  f.  d.  Schüler
Hausordnung
Schußwaffen-  Kontrolle  siehe  Verordnungen.
Stechmücken-Bekämpfung  siehe  Bekanntmachungen.
Steuerwesen  siehe  Verordnungen,  Ausführungsbestimmungen.

Strafbescheide-Erlaß  siehe  Bekanntmachungen.
Strandamt  u.  Strandvögte  siehe  Versügungen.
Telegraphie,  drahtlose,  Die  Verkendetng  —
bei  d.  Reutameruner  Grenzexpeditionen
Tod  d.  Obltn.  v.  Raven,  zum  —
Trust=  Geschäfte=  Verbot  siehe  Verordnungen,  Ausführungsbestimmungen.

Veringung  d.  Reichokanzlers,  betr.  d.  Uniformierung
  d.  Polizei=  u.  Exerziermstr.  d.  NKolheitruppen
#.  Kamerun  u.  Togo.  V.  8.  Mai
d.  Gouv.  v.  Kamerun,  betr.  m  d.
Verfügung,  betr.  d.  Abgabe  v.  grtntguhher
a.  amtl.  Beständen,  v.  13.  Juli  1911.
1912

673,
A.  d.  Bericht

*—  —  weg.  Schaffung  ein.  Strandamtes  u.  d.  Be
stellung  eines  Strandvogtes  im  Muni-Bez.  V
28.  Mai  1913

——  üb.  Amtsboten.

Verkehre  Machrichten.
Ladeverkehrs  i.
b.  Sept.  1912  S
Jan.  b.  März  1

nerttn  1010  siehe  Anweisung,  Bekanntmachungen.


*Verordnung  d.  Gouv.  v.  Kamerun,  betr.  d.  Einker,
  d  d.  vondel  mit  denaturiertem  Branntwein.
V.  5.  Nov

—.—  wegen  noln  d.  Verordnung,  betr.  den
Handel  m.  geistigen  Getränken  u.  deren  Ausschank
i.  Schubgebiet,  v.  30.  Sept.  1910.  V.  5.  Nov.  1912

*—.—  betr.  Ergänzung  d.  idiltarisperotdnung  d.
Schubgebiet  v.  1.  Aug.  1  V.  5.  Nov.  1912.

betr.  Verbot  gewisser  krnn  Wae

handel  (  (log.  Trust-Geschäfte).  V.  15.  Nov.  1912
betr.  Einfuhr  fremder  Silbermünzen.  V.
9.  Aprit  1912  .

betr.  d.  r7  u.  Unterdrückung  d.  Lungenseuche.
  V.  8.  Jar

—.—  z.  gzalen  der  suausenteltefungsor.
mung,  v.  1.  Aug.  1911.  V.  10.  J
—.—  üb.  d.  Einführung  seiner  E  i  d.
nug  erworbeen  Gebieten  Aquatorialafrikas.  V.
12

—.—  üb.  v.  Meldewesen  u.  d.  Konirolle  v.  Schußwassen,
  Munition  u.  Pulver  i.  d.  nen  De##unnen
Gebielen  Aquatorialafrikas.  .  1(1.

bett.  d.  Linfuhr  europäischen  Nend#eh  V.
15.  Nov.  1912

—.—  üb.  d.  ürseuereng.  Eingeboreneni.  namerun.
V.  22  Febr.  1013

—.—  betr.  d.  Gebudren.  a.  vd.  Gebiet  d.  summarischen
Gerichtsbarkeit  V.  8.  Mai  1913.

etr.  Ergänzung  d.  zottarsperordem  ¾rl  d.
Schutzgebiet  v.  1.  Aug.  1  V.  20.  März  1913

V.  11.  M  ug.  1013“
Nachweisung  d.  .
sciinenplahui  miinekiins  Zuli

Tn  Okt.  b.  Dez.  1912  S.  339;

*

*

Dez.  1912

#

VII

856
711

806
998
857

859

997
947

659
933

68

□—
—2

*EB

o

2

213
258

439
467
505
611
891

4%

*  Verordnung  d.  Gouv.  v.  Kamerun,  betr.  Abänderung
  der  Ausführungsbestimmungen  zur  Zollverordnung
  u.  sser  v.  1.  Aug.  1911.
2V  März  191-:

V.  ,

1—.—  d.  Perkundigung  d.  gemäß  88  5  u.  6  b.
Lriüben.  d.  Reichokanzlers  v.  27.  Sept.  1903  f.
das  Schußgebien  erlassenen  Verordnungen.  Vom
27.  Mai

*—  —  weg.  W  r  n  d.  Iriiaisoeridinns  ¾
Schubgebiet  v.  1.  Aug.  1911.  V.  10.  S  beus

—.—  üb.  d.  Handel  mit  u.  d.  Wuiun  v.  nm
V.  1.  Okt.  1913.  .

Beriiichpitrition  laiidivirtjch  D

Wae  di  —
Pittoa  b.  Gar
Volkstnktugen  in  Nomaj  os
Verwaltung.  D.  Übernahme  d.  2  Woleu-RAtem
i  deuische  —
—.—  D.  Übernahme  Neu-  Kameruns  i  deutsche  —.
-—.—  llberiiahiiie  dUbanqimortprungsideutsche
——llbernahniedclationcariiotideiittche—.
—.—  Abschluß  d.  Gebietsaustausches  i.  Alt=  u.  Neuamern


Vieheinfu  hr  siehe  Bekanntmachungen,  Verordnungen.

Wandergewerbe  siehe  Bekanntmachungen.
Westafrikan.  Pflanzungsges.  „Bibundi“.  A.
d.  Geschäftsbericht  f.  1912  .
Westafrikan.  Pflanzungs-  Ges.  „victotia  A.
d.  Jaoregberich  1912
Zolleinnahmen  .,  315,  316,  ½  630,
Zollfreibezirk  a.  Ubangi  .
Zollstellen  siehe  Vekanntmachungen.
SBolltarifverordnung  siehe  Bekanntmachungen,
Verordnungen.

Togo.

Agu-Pslanzungsges.  A.  d.  7.  Geschäftsbericht

Baumwollstationen

*  Bekanntmachungd.  Gouverneurs  v.  Togo  z.  verordnung

  v.  4.  Dez.  1912,  betr.  die  Abänderung  d.
89d.  Verordnung  it  d.  Abgabe  v.  Handelsfeere
  V.  Dez.  1912

d.  Verordnung  v.  7  Aug.  1011,  betr.  d.
Handel  m.  Aussohrelhennissen.  V.  9.  Mörz  1913

—,  betr.  Einrichtung  v.  Wildschongebieten.  V.
26.  Juli  1913

Besteuerung  Eingeborener  siehe  Verordnungen.

Vrückenordnung.  siehe  Verordnungen.

Deutsche  Togogeseltschaft.  A.  d.  Bericht  f.  191213
Eisenbahnen.  D.  Togo-Hinterlandbahn.
Hafenordnung  siehe  Verordnungen.

Handel.  Übersicht  ub.  d.  Bewegung  d.  Handels
d.  Schutzgebiets  i.  III.  Viertel  1912  i.  Vergleich
m.  d.  Handel  im  gleichen  Zeuraum  d.  Vorfjahres
S.  107;  i.  IV.  Viertel  1012  S.  360;  i.  I.  Viertel
1913  .  861;  i.  II.  Viertel  1913.

—  —  Vorläufige  ilbenict  üb.  d.  Bewegung  d.  Kandes
'd.  Schutgebiets  i.  J.  1912  im  Vergleich  m.  1911

Handeluögewerbe  siehe  Verordnungen,  Vekanntmachungen.


Handel  noin  Ausfuhrerzeugnissen  siehe  Bekanntmach.

Kolonial=  Gesellschaften.  (Näheres  betr.  Ges
Deutsche  Togo-Ges.

Togo-Pflanzungo-A.  Ges.

—.  Agu=  Pflanzungages.  .

Pflanzungsges.  Kpeme  ·

Oandegkiiltiiranuali  Nuatjä  1911,  12

Namen-  Gebung  und  Fuhrung  Hege  Veroronunzen

Pflanzungoges.  Rpeme.  A.  Bericht  über  d
9.  Geschäftsjahr  .

Polizeitruppeii  siehe  Versuͤgungen.

Postalisches.  Eröffnung  einer  Reichs-  Telegraphenanstalt
  f.  internat.  Verkehr  in  Jendi  S.  19;  in
Sansane  MWinnuäünnn  .

3

934

105

150
312
405

806

909
910
910
911
366

911

339
        <pb n="8" />
        —  vul  —

Mechtspflege.  lbersicht  7  5  Geschäfte  d.  Bezirls.
gerichts  in  Lome  i.  J
S  —3  i  Verordnungen.
o-Pflanzungs-A.  Ges.  A.  d.  Bericht  f.  1912/13
tchn  ngd.  —  betr.  d.  Uniformierung
Polizei=  u.  Ererziermstr.  2.  Wollzsitruppen  in
2—  u.  Togo.  .  i  1913
Verkehrs-Nachrichten  (siebe  piehnsen,
-——  Krattwaqenvcrkeht  in  Togo
D.  Verkehrsanlagen  v.  Togo  i.  J.  1912
—  Cm  u.  Ausfuhr  auf  d.  Neede  v.  Lome  v.  Jan.
bis  Juni  .
*  Verordnung  d.  Gouv.  v.  Togo,  betr.  Abänderung
d.  Verordnung  ut  d.  Bekämpfung  der  Steslimccken
gesahr.  v  10.  Mai  1910.  V.  17
d.  Ergänzung  d.  Jolltarifs  5.
v.  ebethrdenl  befreiten  Gegenstände.
19

7  d.
;.  12.  Nov.

*—.—  betr.  Abänderung  d.  Verordnung.  üb.  v.  Schiffs
verkehr  auf  d.  Reeden  r  Schusgebiets  v.  6.  Febr.
190,  V.  4.  Febr.  191

*—.  —  berr.  d.  össentl.  4  i.  „  -  Srtooe
Bassari  u.  Mangu-Jendi.  V.  «

—.  —  betr.  Ergänzung  d.  ##t  d.  Pachirunen  v.
5.  Juni  1909.  V.  22.  O  912

—.—  betr.  d.  Abanderung!  d  TO  d.  eo  üb.
2.  .  Abgabe  v.  Handelsgewerbe.  V.  4.  1915

betr.  Anlage  v.  Wildschongebieten.  S  2
1913

*—.—  betr.  Ergänzung  d.  Verordnung  beir.  Anderung
d.  Verordnung  v.  15.  März  1909  betr.  d.  Besteuerung
  d.  Eingeborenen  in  Lome  und  Anecho  v.

27.  Mai  1910.  V  25.  J  91
*  —.—  betr.  die  Namen-  Grhung  u.  duhruns  seitens
Eingeborener.  V.  18.0  913  .1

Wegebau.  D.  Suhhun  .  Schuvgebiet
Wildschongebiete  siehe  Verordnungen,  Bekanntmachungen


Zolleinnahmen  9,  110,  235,  316,  680,

Zolltarif  siehe  Verordnungen.“

Deutsch-Südwestafriha.

Anweisung  z.  Ausführung  v.  Vermessungsarbeiten

durch  Gouvernements-,  Privat-  u.  Gesellschafts-Landmesser

  i.  Schubßgebiet.  V.  6.  Juni  1912
Apothekenwesen.  bmbdbs;  z.  Betrieb  einer

Apotheke  i.  Windhuk
Banzwi#n-  Landwirtschaftobank  K.  Deutsch-  S

westafrik
eimachun  d.  Neichs-  Kolonialamts,  souu
weitere  Vergebung  d.  Landungsbetriebe  i.  Swalopmund
  u.  Lüderitzbucht.  V.  16.  Dez.  1912  S.3;
v.  11.  Juli
*—.—  d.  Neichskanglers  üb.  d.  Euisubt  v.  Klauenvieh
  un.  Deutsch-Ostafrika,  Deutsch-Südwestafrila
  u.  Kamerun.  V.  8.  Jan.  '
Staatosekretärs  d.  Reichs=  Kolonialamts,
betr.  Veröbffentlichung  u.  Lieserung  neuer  Kartenwerlke
  v.  Schutzgebiet.  V.  18.  Juni  1913.
*—.—.  d.  Gouv.  v.  Deutsch-  Südwestatrka.  betr.  Prã
mien  f.  Vertilgung  v.  Raubzeug.  V.  28.  Mai
—  betr.  Einfuhr  v.  Klauenvieh.  2.  31.  Mai  1913
*  siehe.  Verordunngen.
Bohrtäniakeit  in  Deuisch.  Südwest=  u.
Südafrika

Britisch=Buchfü

  hrung.  usw.  d.  Diamanten-Schürf-  u.  Abbaubetriebe
  siehe  Verfügungen.
Deutsche  Diamantenges.  Vertrag  d.  Staatssekretärs

  d.  Reichs-Kolonialamts  üb.  d  Einführung
7.  Au

d.  Diamantensteuer.  V.  16.  Jan.

1913

409,  592
85

910

592
59

136

304

352

469

154

713

666

563

573

617
617

255

Deutsche  Kolonialgesellschaft  f.  Südwest-=frika.

  Vertrag  d.  Staatssekretärs  d.  Reichsiontalamts
  üb.  d.  Einführung  d.  Diamanten-7.
  Aug.  191
steuer.  V.  10.  Jan.  1913
—.—  A.  d.  Bericht  f.  1912.13

Diamanten.  Bedingungen  f.  d.  Auichreibind
jurwestairikanischer  Diamanten
Diamantenförd
Handel  m.  Diemanuen  siehe  Verordnungen.
Diamanten-Regie  d.  südwestafrikan.  Schutz=„Geschäftsbetrieb
  siehe  Verordnungen.
—.—  Grundlagen  d.  d.  Diamanten-Regie  gemäß
Z.  18  d.  Lecröbenesbercinen  zustehenden
Gewinnbeteiligung  .
Anderung  d.  Sabung  'd.  Kolonialges.  W.
17.  März  1913
—.—  ocheilung  d.  i.  J.  1912  seilens  'd.  Negie
nausgeführten  Diamanten.  ·
tamautcnsteuexordnung  stehe  Verordnungen
Dienstanweisung  d.  uv.  v.  Deutsch-Südwestafrika
  f.  d.  Venesieneaitun.  V.  12.  Juni  1912
Eisenbahnen.  D.  Noh-Einnahmen  d.  —
Südwestafrikas  35,
—.—  Übersicht  üb.  d.  sirwestafrir.  Bat  an
Landeserzeugnissen  i.  III.  Viertel  1912
D.  Otavi-Eisenbahn  i.  Rechnungsj.  1912
—.—  D.  Südbahn  nebst  Landungobetrieb  im  Noberthasfen
  1912
—  Vetriebsergebnisse  d.  Staalsbahn  Karibib—
Windhuk  u.  d.  den  ibaustrecke  Windhuk—Narib
(Keetmanshoop)  1912
Friedens=  u.  Aufstandsleistungen  siehe  Verordnun

Gesundheitspflege  siehe  Verordnungen.
Handel.  Ubersicht  üb.  d.  Bewegung  d.  Handels  d.
Schutgebiets  i.  III.  Viertel  1912  i.  Vergleich  m.
d  Handel  i.  gleichen  Zeitraum  d.  Vorjahres  S.  273;
IV.  Viertel  1912  S.  758;  i
S.  902;  i.  II.  Viertel  1913
——  Vorlauuqe  Übersicht  üb.  d.  Vewegung  d.  dandeis
d.  Schutzgebieis  i.  J.  1912  i.  Vergleich  Mm.  1911
Hanseat.  Minen  -Gesellschaft  (Deutsche  Kol.  Ges.)
Erklärung,  betr.  Einfuhrung  d.  Katserl.  Bergverordnung
  v.  8.  Aug.  1905  in  ihr  Konzesstonsgebiet.
  Vom  16.  Sept.  1913
*  —.—  Bekanntmachung.  V.  18.  Sepi.  1913  .
Kaoko-Land-u.  Minen-Ges.  Erklärung  d.  Ges.,
betr.  Einführung  d.  Kaiserl.  Bergverordnung  v.
8.  Aug.  1905  in  ihr  Bergsonderrechtsgebiel.  V.
9.  Sept.  1913
*—.—  VBelanntmachung  d.  Ges.  üb.  d.  tünftig  i.  ihrem
Bergsonderrechtsgebiet  v.  d.  oben  abgedrucklen  Erklärung
  d.  Ges.  v.  9.  Sept.  1913  gemäß  §  3  ausgenommenen
  Flächen  (nebst  Skizze).  V.  9.  September
  1913.
Kartenwerke,  Neue,  siehe  Bekanntmachungen.
Koloniatgesellschaften.  (Näh.  betr.  Ges.)
—.—  Deutsche  Kolontalges.  f.  Südwestafrila-Deutsche
  Diamantenges.
Diamanten-Regie  d.  sudwestafrik.  Shuegebiete.
31,  350,  401,

 

255,

Vomona-Diamanten-Ges.
Otavi-Minen=  u.  Eisenbahn=  Gef.  Berlin  686,

—.—  Fudwestairit.  Bodenkredit-Ges.  736,  737
—.—  Vereinigte  Diamantminen=  A.  G.,  Lüderihbucht
—.—  Kaoko-Land=  u.  Minen-Ges.  792

—.—  Hanseat.  Minen-Ges.  (Deussche  Kol.  Ges.
—  Ges.  „Ihe  South  Africun  Territories
imited-  ’z?936,

Landesrat  siehe  Versügungen.
Landungobetrieb  siehe  Vekanntmachungen.

.  L.  Viertel  1913
1

S
        <pb n="9" />
        Landwirtschaftsbank  f.  Deutsch-Südwestafrika
  (siehe  Verordaungen)

—.—  Satzung

—.—  Denlschrift  wuo  52.  Errichtung  ein.  Landwirtschaftsbank
  f.  Deutsch-Südwestafrika

Landwirtschaftsrat  siehe  Verordnun

Stawie  Rinen=  u  Eisenbahn-Ges.  Veriin.  A.  d.
Bericht  f.

—.—  nn  betr.  Eintührung  d.  Kaiserl.  VBergverordnung
  v.  Z.  Au  ug.  1205  in  ihr  Bergsonderrechtsgebiet.
  11.  Sen

*  Pomona=  Diamanten=  5  .
gen.  V  31.  Mai/26.  Juni  1913
P  opalin  ches.  Eröffunung  einer  Neichs-es  2  elegraphen--anstalt
  f.  internat.  Verkehr  in  Onguati  S  S.  19;  i.
Brackwater  S.  129;  i.  Haris  S.  294;  i.  Hatsamas
Einrichtung  ein.  Postanstalt  i.  Klein-Nauas
499;  i.  Barby  S.  960;  i.  Otjundaura
Aushebung  d.  Postanstel  i.  Gochaganas
Naubzeug-Vertilgung  siehe  Bekanntmachungen.
Mechtspflege.  Ubersicht  üb.  d.  Geschäfte  d.  Kaiserl.
Gerichte  in  Deutsch-Südwestafrika  während  1912

V  1

3
Anderung  v.  Satzun-S.



Selbstverwaltung  siehe  Verfügungen,  Verordnungen


South  Alrican  Territories  Limited  in
London.  Erklärung  d.  Ges.,  *&amp;amp;35z  Ksühruns
d.  Kaiserl.  Bergverordg.  v.  8.  Au  «  hr
Bergsonderrecht.  V.  30.  Sept.  14

*—.—  Bekanntmachung  d.  Ser  üb.  d.  künftig  in
ihrem  Bergsonderrechtsgebiete  von  d.  oben  abgedruckten
  Erklärung  d.  Ges.  v.  30.  Sept.  1913  gemäß
&amp;amp;§2  ausgenommenen  Flächen  (nebst  Skizze).  V.
21.  Ott

-  Vodenkredit=  Ges.  Geuehmigung
3  Ae  v.  Hpoihelenpfandbriefen  durch  d

V.  14.  Ang.  1913

—  —  Sabung  .

«——"lnwenunq  ub  d.  Werlermitllung  f.  d.
Deckung  d.  Piandbrefe  bestimmten  hypothekar.  *.
leihungen  d

*  —.—  Anweisung  f.  d  .  Ausgabe  v.  drei  Millionen
Mark  Pfandbriefen  d.

Vereinigte  Diamantminen=  M.  G.,
bucht.  A.  d.  Geschäfstobericht  f.  1912

Verfügung  d.  Gorv.  v.  Deutsch-Südwestafrika,  betr.
Umwandlung  d.  Distrikie  #  Omaruru  in  ein  Bezirksamt.
  V.  10.  März  1913

*.—.—  d.  Neichslanzlers,  betr.  d.  Erweiterung  d.  Vesugnisse.
  d.  Landesrats  v.  Deutsch-Südwestafrika.
V.  26.  duni  1913.

betr.  Vorschristen  üb.  d.  Einrichtung
d.  hnsruin  u.  d.  ——  Nachweisungen
seitens  d.  Damamen-  Schürf=  u.  Abbaubetriebe.
V.  5.  Aug.  .

——betk  Andenmq  d.  am  10.  Nov.  1900  erlass.
Ausführungsbestimmungen  z.  Teil  IB  u.  II  (Bezirkorat
  u.  Landesrat])  d.  Verordnung  d.  Reichskanzlers,
  betr.  d.  Selbstverwalkung.  in  Deutsch-Südwestofrika,
  v.  28.  Jan.  1909.  V.  11.  Sept.  1913

—.—  d.  Staatosekretärs  d.  Reichs-Kolonialamts  wegen
Anderung  d.  Verfüg.  v.  18.  Febr.  1911,  betr.  die

*

Lüberitz

u

*

Abgrenzung  der  Gerichtsbezirke  in  Deuisch—  Süd-.
  1

westafrika.  V.  11.  Dez.  1913

Verkehrs-  Nachrichten-  Personen.,  Loͤsch-  u.  Ladeverkehr
  Luderiöbucht.  Juli  b.  Sept.  1912
S.  129  v#n.  b.  Dez.  1912  S.  553;  Jan.  b.  März
103  S.  699:  April  b.  Juni  1913  .

—.—  deogl.  i.  Swakopmund  Juli  b.  Sept.  1912
S.  171;  Okt.  b.  Dez.  1912  S.  553;  Jan.  b.  Marz
1913  S.  698;  April  b.  Juni  1913

*

—.—  Ergänzung  d.  Tarife  f.  d.  Häfen  v.  Lüͤderitz
bucht  u.  Swakopmund

JVermeisungewesen  siehe  Dienstanweisung,  Anweisun



IX

*Verordnungen.  Kaiserl.  üb.  d.  Besteuerung  v.
Diamantenabbaubetrieben  i.  Deutsch-Südwestafrika.
V.  30.  Dez.  1912
1——.—  d.  Reichskanzlera  3.  Asfitrung  d.  Küamanten
jeuerordnumg  v.  3  1913
gen  Anderung  .  iisheneeeinpmen
v.  2.  HHor.  1910  z.  Kaiserl.  Verordnung.  betr.
Handelm.  jüdeitafeel  Diamanten.  V.  12.  Lana  5S
—.—  z.  Änderung  d.  Verordnung,  betr.  d.  Geschäftsbetrieb
  d.  Diamanten-Regie  d.  südwestafrikanischen
Schugebiets,  v.  25.  *!r  1909.  V.  12.  Jan.  1913

S.  31;  v.  16.  Aug.  19

—  berr.  Ergänzung  “7  Verordg.  r.  12.  Jan.  1913.
V.  27.  Mai  1913

—.  d.  Gouv.  v.  Deutsch-  Sidusunein,  betr.  Abänderung.
  d.  Zollariies  E  1908.  V.
7.  Nov.  1912  S.  36;  v.  28.2  Sd  baue  .

*—.—  d.  Reichskanzlers,  betr.  d.  Erzebung  ein.  Bergsonderrechtssteuer
  i.  Schutzgebiet.  V.  10.  April  1913

*—  —  betr.  d.  Jnkrafttreten  d.  Diamantensteuerordnung
  v.  30.  Dez.  1912  im  Pomona-  Gebiete.
V.  27.  Mai  1913  .

*

betr.  Ergänzung  d.  Verordnung  v.  12.  Jan.
*  3  weg.  Anderung  d.  Ausführungsbestimmungen
25.  Febr.  1910  z.  Kaiserl.  Verordg.,
Tardeld  m.  südwestafrik.  Diamanten.  V.  27.  Mar1913
Gouv.  z.  Auofübrung  d.  Diamantensteuer,
ordnung  v.  30.  Dez.  1912.  V.  25.  Febr.  1912
S.  507;  Anlage  3.  Verordnung  S  S.  510;  Zusatz
ʒ.  obig.  Verorog.  v.  22.  Juli  1913  .
—  Kaiserl.,  betr.  d.  uba  Deutsch-Sũdwestafrika.
  V.  9.  1913
—.—  d.  Gouv.,  betr.  v  Biong  eine  „n
schaftorals  f.  d.  Schutzgebiet.  V.  27.  Mai  1913.
*,  betr.  d.  Bekämpfung  unsn  u.  überi
  1913.  .

iiagbaier  Krankheiten  "’24«

—.—  Kai  ,  betr.  b.  Friedens-  u.  usialnen
f.  d.  he  Macht  i.  Schußgebiet.  V.  3.  Sept.  1913

*—.—  Gouv.,  beir.  Abänderung  l.  Siehng
verordg.  v.  12.  Juni  1912.  V.  12.  Aug.  1913

——  d.  Seichokanbere  z.  Abänderung  d.  Verordnung
  v.  28.  Jan.  1909,  betr.  d.  Selbstverwahtung
in  Deutsch-  Sudwestafrita.  V.  27  11  13

*—.—  d.  Reichskanzlers  Ub.  d.  rni  d.  Verbertung
  d.  deuusche  suwestafrikamischen  Diamanten.
V.  13.  Dez.  1913

*—.  6  Kolalhers  zur  Anderung  d.  Verordnung,
betr.  d.  Geschäftsbetrieb  d.  Diamantenregie  d.  jüdwestafrik.

  Schutzgeb.,  v.25  Mai  1909.  V.  13.Dez.  1913
*—.  d.  Neichskanzlers  über  d.  Inkraftreten  d  Kaiserl.
Verordn.  v.  H.  Juni  1913,  betr.  d.  Landwirtschaftsbank
  f.  Deutsch-Südwestafrika.  V.  12.  Dez.  1913
Vertrag  d.  Staatssekretärs  d.  Reichs:  Aolontalums
m.  d.  D’ussch.  Kolonialges.  f.  Südwestafrika  u.
Deutsch.  Diamantenges.  üb.  d.  Einführung  d.  D#r
mantensteuer.  V.  7.  Aug.  1912.16.  Jan.  1913.
Viehbrand  siehe  Verordnungen.
Vieheinsuhr  siehe  Bekanntmachungen.

Woermann=  Linic,  Schiffsbewegungen  S.  23,
133,  176,  253,  208,  343,  388,  427,  400,  9
558,  611,  654,  703,  732,  783.  8388,  891,  025,

965,  1016,  1051,
—.  —  Gewichtsgrenze  f.  Benzin
Zolleinnahmen  118,  473—  175,  593,  001,  1033,
Zolltarif  siehe  Verordnungen.

465

974

1021

1080
*
101

Deutsch-neuguinea  einschl.  der  Karolinen-,
marianen-,  Marshall=  und  Halau-Inseln.

Alkoholverbrauch,  Der,  1911

[Ausführungsbestimmungen  d.  Gouv.  v.  Deuisch-Neuguinea
  z.  d.  Verordnung  v.  26.  Jan.  1905,  betr.
d.  Erhebung  einer  Gewerbesteucr.  V.  22  Mai  1013

3

670
        <pb n="10" />
        *Bekanntmachung  d.  Gouv.  v.  Deutsch-Neuguinea,
betr.  d.  Verbot  d.  Fischeschießens.  V.  17.  April  1913
Bergwesen  siehe  Verfügungen.
Botanischer  Garten  in  Nabaul.  Die  Entwicklung
Eingeborenengeld  siehe  Verordnungen.
Expeditionen  siehe  Reiseberichte.
ischeschießen  siehe  Vekanntmachungen.
Forsayth-Ges.  m.  b.  H.  A  d.  Jahresbericht  1912
Balust,Gesellschafi.  .  ericht  f.  1912
neue,  v.  Kaiser-  #euldnm  ¾5  d.  Bismarck-Karte,


Archipel  in  1:300000

Kolonial-  Gesellschaften.  (äheres  betr.  gdeil
Neu-  (guinen  Compagni

.  Jaluit

—.—  Dorfayhh=  hes.  m.  b.  H.

Neu-Guinea  Compagnie.
f.  1911/12

Phosphatlager=  Abban  siehe  Verfügungen.

Postalisches.  Einrichtung  einer  Postanstalt  in
Manus  S.  172;  in  Morobe  S.  423;  auf  d.  Insel
Buka

A.  d.  vahresbericht

Zulajsung  d.  Postanstalt  in  Maron  5  Wertbriesdienst

  usw.  .

Aechtspilege  siehe  2  Verfügungen.

Ubersicht  üb.  d.  Geichafte  7.  Kaiserl.  Gerichte  in

Deursch-  Neuguinea  i.  J.  1912

Reiseberichte,  rtn  Sdtolt  D.  Erforschung
epl  ik  154,

—.  Ülb.  d.  Wert  d.  Hochländer  v.  Neumecklenburg.
V.  Prof.  I.  Sapper

—.—  Eine  Siensermedittong  geg.  d.  Ulekeit  i.  Nordwest-Bainingen.
  A.  d.  Bericht  d.  Hptm.  Prey

Steuerwesen  siehe  robrchben  Ausführungsbestimmungen.


Taifun.  D.  debten  Taifun-  Verheerungen  auf  den
Palau-Inse

-seriundage  d  Reichskanzlers,  betr.  d.  Erteilung
einer  Sonderberechtigung  an  d.  Landesfiskus  v.
Deutsch-Neuguinea  z.  Schürsen  u.  Bergbau  auf
Bitumen  in  Kaiser-Wilhelmsland.  V.  18.Dez.  1912

—.—  betr.  Sonderberechtigung  z.  Abbau  v.  Phosphatlagern
  auf  d.  Insel  Feis.  V.  13.  Febr.  1913

*——.—  weg.  Abänderung  d.  Verfügung,  betr.  d.  Aushung
  d-  Gerichtsbarkeit  #2.  Schubgebiete,  v.  21.Dez.
1909.  V.  30.  Mai  1912

Verkehrs-Nachrichten.  Personen-,  Losch-  u.  Ladeverkehr
  i.  Nabaul  währ.  Monate  Jan.  b.  Dez.

1912  S.  553;  Jan.  b.  Juni
—.—  desgl.  in  Friedrich=  Milbeimahaafen-  währ.
b.  Dez  1912  S.  554;  Jan.  b.

d.  Monate  Jan.

Juni  1913  .

D.imieiio  Käwieng  tann  auch  von  großen

Dampfern  angelaufen  werden

*Verordnung  d.  Gonv.  v.  Deutsch-  ne  betr.
Schlacht=  u.  Hundesteuer.  V.  22.  Okt  1912

*—.—  beir.  Abänderung  d.  Tarifs  z.  sserwann
v.  10.  Juni  1908.  V.  22.  Nov.  191

—  betr.  Eingeborenengeld.  Br-  30.  2#  1013  .

Zoileinnahmen  ..  .44)71()10.34,

Zolltarif  siehe  Verordnungen.

Samoa.
*  Bekanntmachung  d.  Gouverneurs  v.  Samoa,
betr.  d.  Vogelschut.  V  22.  Juli

D  Eingeborenen-  4%iserenn  .
3.  Viertel  1912  S.  46;  i.  4.  Viertel  1912  S.  317;
i.  1.  Viertel  1913  S.  593;  1.  2.  Viertel  1913

—.—  Ulbbersicht  d.  im  Schupgebiet  1908—1911  beurkundeten
  Geburten  und  Sterbefalle  Eingeborener

Deutsche  Handels=  u.  Plantagen-Ges.  d.
Südsee-Inseln  z.  Hamburg.  A.  d.  Bericht
f.  10912...wm  g  .

Bevöllerung.  D.

1039
542

n

448
542
1039
448

236

218
789
1035

Einfuhr-Verbot  v.  Hunden  siehe  Verordnungen.
Ermordung,  Die,  d.  Händlers  Lehners
Handel.  übersicht  ub  d.  Arbeane  —  d.  Schutzgebiets
  i.  J.  Viertel  d.  J.  im  Vergleich  m.
d.  Handel  d.  Vorjahres  .  46;  i.  II.  Viertel  1912
S.  47;  i.  III.  Viertel  1912  s.  9205  i.  IV.  Viertel
1912  S.  906;  Viertel  ·
—.—  Vorläufige  Ab  richd  üb.  w  ere  d.  Handels
  d.  Schutzgebiets  i.  J.  1912  i.  Vergleich  m.  1911
Kolonial=  Gesellschaften.  (Näh.  betr.  Gesg
—.—  Safata-Samoa-Ges.  .  ,
—.—  Samoa-Kautschuk-  Compagnie,  A.  G.
—.—  Deutsche  ae  u.  Plantagen-Ges.  d.  Sudjee
Inseln  z.  Ham  .
Oaiioftkeitiqkeileii  siehe  Verordnungen.
*Quarantänevorschriften  f.  d.  S-schiffe  i
Gewässern  d.  Schutzgebiets.  V.  15.  Feb  fans.
Rechtspflege.  öllbersicht  ub  d  Geschasted  Kaiserl.
Gerichte  in  Samoa  i.  J.  1  ..
A.  d  Berichlf  1912.

Safata-  Samoa-  Ges.  .
*  Satzung  der  Vom

Anderung  der

25.  guit  Aug.  1

Samoa-=  Aautschut=  Compagnie  A.  G.  A.  d.  VBericht
  f.  1912.

Verfügungsrecht  Verordnungen.


Verordnung  d.  Gouv.  v.  Samoa,  betr.  d.  Verbot
d.  Einfuhr  v.  danden  a.  d.  Vereinigt.  Staaten  v.
Amerika.  V.  15.  3

—.—  beir.  d.  Beschunkung  d.  bersigungärot  d.
Emngeborenen  üb.  ihre  Ländereien.  V.  20  Aug.  1912
—.—  and  u.  tnn“N.  d.  Sasiorer
  ves  15.  Juli  1913.
z.  Ausführung  dies.  *  Verordg.  V.  6.  Aug.  1913
beir.  d.  Vogelschutz.  V.  15.  Juli  1913
lic,  siehe  Verordnungen,  Veianmimachungen,
Zolleinnahmen  409

d.  Eingeborenen  siehe

*

Aus  fremden  Kolonien.

Amazonas-Gebiet.  Kakao-Ausfuhr  1912
Ernteaussichten
—.  —  Gummiernte  u.

u.
-preise  v.  Juli  1911  b.  März
11
Amsterdam.  D.  Diamantenhandel  1912.
Angola.  Hauptausfuhrerzeugnisse
—  kiae  d.  Nebenzolluelle  Lobito  in  ein
Jollan  .
.—  Ileqeliiiiis  d  Aiigbeiitg  v.  Mangrovewäldern  i
Loiiaobezirte  .
Freiaabe  d.  Geländes  an  v.  Benguellabahn  j.
Auebentung  z.  Minenzwecken
.—  Verbot  d.  Einfuhr  v.  W.  geingeist,  Branntwein
u.  ähnlichen  Getränken  i.  d.  Kongobezirk
.—  Einfuhr  v.  Gewehren  f.  Emgeborene
.—  Aufhebung  d.  Ausfuhrabgabe  f.  Mais=  .
.—  Aufhebung  d.  Verbots  d.  Verkaufs,  d.  Ein-  u.
Durchfuhr  v.  Pulver  u.  Waffen  i.  Gebiete  d.  Dembos
.—  Vorschrijten  j.  d.  Fischerei  m.  Schleppnetzen  auf
Tawschiffen  i.  Meere  v.  Ango
———  Verbot  d.  Verkaufs  v.  Augal#  Branntwein
u.  ähnl.  Getränken  an  eingeborene  ländl.  Arbeiter
.—  Begünstigung  v.  Unternehmungen  f.  d.  Kautschulgewinnung

—  Regelung  d.  Emfuhr  v.  vergällteni  u.  z.  phar

mazeutischen  Zwecken  beitininiten  Wengeist  601,.
.Straßen=  u.  Brückenbau
.—  Auosichten  f.  d.  ndan“  v.  Baumwolle  .
.—  Zollbehandlung  v.  Mais  b.  d.  Auofuhr
.—  Zeitweilige  Anderung  d.  Ausfuhrzols  für
Kautschuk  .
Antwerpen.  D.  Elienbeinmarkt  1012.

D.  Kautschukmarkt  1912

—–

317

470

895

3n
489

On

915
770
823
915
0T2
121
161
        <pb n="11" />
        —  X1

Argentinien
Aschanti  1
ichantte  ##lr  Vund.  Verbot  d.  Ausfuhr  d.  Gesieders
  od.  d.  Balge  v.  gew.  Vögen
—.—  Neues  Schiffahrtsgese
Austral.  Staat  VBiktoria.
ausfuhr  1912/13
Agppten,  Stand  d.  Baumwollernte  i-  Nov.  1912  13
—.—  Abgaben  f.  Gummi,  Elfenbein  usw.  im  Sudan  15
—.—  D.  Baumwollmarkt  1912/13  279

Baumwollkultur  i.  —  u.  Paraguay  824
330

828
Schafzucht  und  Woll-Außenhandel

  1912  ......
—-.—Pflanzenschuhqejch.  379
—.—  Stand  d.  iaumgolseer  Aoril  1913  S  S.  w4

i.  Mai  1913  S.  600;  i.  Juni  1913  S.  688;

Juli  1913  S.  769;  Ende  4  1913  S.  865  i

Sepr  1913  S.  9ö4.r  i.  Okt.  191:  40
D.  wirtschaftl.  Lage  i.  1912  u.  anfangs  1913  638
—.—  Lord  Kitchener  üb.  —  u.  d.  Sudan  1912  765,  820
—.—  Baumwollernte  1912/13  955
Agyptischer  Sudan.  Beschränkung  d.  Ausfuhr  .

uichtentkömtctBatmnvolleuvBaunnvolljamen

 

331
489

—  Handels-  u  Gewerbestener
Aquatorial-Afrika.  D.  wirtschafll.  Zuiunjt  2368
Bahia.  Kakaoernte  1912/13  .114
—.—  Lakaozusuhr  1912  13  543
—  Kakaomarkt  1003
Vafutolswy  1911/12  283
Belgien.  D  .  belg  Eisenbahn  n.  d.  zentral-  asrik.  Seen  165
Belgisch-Kongo.  Wirtschaftl.  Verhältnisse  i.  d.
Gegenden  d.  Mosro-S
—.—  Verbot  d.  Verkaul  u.  d.  Abgabe  v.  desiillierten
alkoholischen  Getränken  an  Eingeborenen1464
—.—  D.  Außenhandel  1911  281
—.—  sherione  n  u.  Werenarife  f.  v.  Schije  d.  —
auf  d.  Ubangi  291
henn  einer  statist.  Gebühr  .  ein  u.  ausgeführte
  Waren  330
—.—  Vorkommen  v.  Gold,  Kupfer-,  Jum  u.  Wismuterzen
  ..  ..«-379
Vorschriften  f.  d.  Einfuhr  usw.  von  nicht  ge:
!—’.  Seeinschloßgewehren  u.  Vandelspulver  418
—.—  Kohlenlager  .  153
Hafenbauten  i.  Kinshafsa.  495

—.—  Ausfuhrzölle  u.  Abgaben  v.  Kamschur  .  721,  866
—.—  Herabsetzung  v.  Transportpreisen  f.  Kautschuk  770
—.—  Verpflichtung  d.  umherzieh.  Händler  z.  Buchführg.
üb.  d.  mit  d.  Eingeb.  gabgeschl.  Käufe
—.—  Zollanmeldung  v.  Waren  828
—.—  Besiw,  Verkauf  u.  **  v.  desüll.  alkohol.  Getränken
  i.  Nieder-Kongo  6
—.—  Bestimmungen  üb.  d.  Ausfuhr  r.  Eingeborenen  916
—.—  d.  Flußschisffahrt  auf  d.  Kongostrom  ..  1042
—  ..  The  River  Congo  Navigation  Compuny
Limited  i.  Belgisch-Kongo  1043
—  Herabsetzung  der  Enmuhrzeue  für  Kolie  Kols
und  Mineralöle  1071

Betschuanaland  1911/1  .  283
Bolivien.  Auofuhrzoll  f  Kattuchuk  ·  .  957
Bordeaur.  D.  Kautschukhandel  1912  918
Vrasiien.  Staarliche  Vorderung  d.  Kautschuituitur  3

Kakao-Ausfuhr  1912
Baumwollernte  i.  Nord-  .  .  »t)

——  Gummiausfuhr  a.  d.  *  Matto  Grosso  911
Uruisch.)  Indien.  Baumwollanbau  f.  d.  Ernte
1912  13  S.  120;  f.  d.  Ernte  1913.14  t  ald
Uritisch-  Ostafrika.  3.  Geschäftslage  638
.  Eisenbahnbau  .  822
.Auobeutung  d.  Sodabestände  d.  Magadi-  Sees  956
—  Vorschriften  f.  d.  Verkauf  v.  Giften  f.  landw.
u.  gartenbauliche  Zwecke  «
—.—-iorschrmenfd  Einfuhr  v.  Cwotosiostoffen  1042

Vorschriften  gegen  den  Mißbrauch  von  Dao
und  anderen  ittrbang  mitteln  1071
Britisch-Somaliland  1911,  .  .  .  690

Britisch=  Südafrika.  D.  Bohrtãtigleit  i.  Deuch-Südwest=
  —  110
—.—  Trockenfarmernten  122
—.—  Frachtfreie  Überfahrt  v.  Herdbuchtieren  v00—  282
—.—  Ausbau  d.  Hasens  v.  Mosselbach  ..  285
—.—  Handel  1912  329
—.—  D.  Moltereiwessen  .  329
—.—  Handel  1912  ..-.  .  416
—.—  D.  diesjährige  Maisernte  690
—.  —  D.  Außenhandel  i.  1.  Halbj.  1913  912

55

—  —  Viehbestände.  913
Britisch=  Westafrika.  Ausgabe  neuer  Silbermünzen  5147
Buchara.  Ub.  d.  Festlegung  v.  Wanderduünen  i.  —
u.  Transkaspien.
Ceylon.  D.  Kakaomarkt  210,  54#,  S27,
—.  —  D.  Gummimarkt  2412,  543,  827,  1068
—  —  Ausjuhr  v.  Erzeugnissen  d.  Kokospalme  1912
Geplante  Anderung  v.  Ausfuhrzöllen  956
China.  Überwachung  d.  Baumwollausfuhr
Columbien.  Ausfuhrzoll  f.  Kautschu  k.
Costa  Nica.  Förderung  d.  Agave-  Fasert  bererbeitung  866
Curagao.  Straußenzucht  i.  d.  onie  —  119
Dominikanische  Republik.  S#e  Aussuhr  Jan.
b.  Olt.  1912  S.  14;  Jan.  b.  Nov.  1912  S  163;
Jan.  ¾  7r  1912  S.  242;  Jan.  u.  Febr.  1913
S.  451  März  1913  S.  543;  i.  April  1913
S.  0%%  I  Mai  1913  S.  720;  i.  Juni  1913
S.  827;  i.  Juli  1913  S.  865;  i.  Aug.  u.  Sept.  1913  1068
Ecuador.  D.  Kalaomarkt  .  4.  Viertelj.  1912
280;  i.  1.  **  1913  S  #  i.  3.  yiertel
jahr  1913  1011
—.—  Ausfuhrzoll  f.  Kaka  285
Engtann  Förderung  do  Handels  d.  Kolonien  m.
Mutterlande  i.  —

rkeiGe  Kolonien.  Erforschung  d.  Schlafkrank-—


*.

Selehnn  Gebiel.  Anfang  d.  Baumwollsaison  .

Fidschi-Inseln.  Bestimmungen  z.  Verhinderung
d.  Emschlepung  v.  Pflanzenkrankheiten.

Fiiji1  284

Si##i  #,  Vollbegünftigte  Einfuhr  v.  sakao  in
Bohnen  u.  Schalen  aus  Dahomey

—.—  Zollfreie  Einfuhr  v.  Kakao  in  22  od.
Schalen  v.  d.  Zahnküste

—.  —  Zollfreie  Zulassung  v.  ziindvieh  aus  Franz.

Westafrika  286
—.—  Jollbegunstigte  Einfuhr  v.  Erzeugnien  d.

franfo,  Kongogebiets  417
—.—  Zollbegünstigte  Sufur  a.  Franz.  Guinear  770

—.—  Anderung  d.  ße  f.  d.  aus  d.  französ.  Kolonien

  u.  l  eins  dü  Erzeugnisse  770
Franz.  Aquatorial-Afrika.  Ausbau  d.  Telegraphenne#tzes

  5
—.—  D.  wirtschaftl.  Lage  am  Ende  d.  I.  daibiahrs

1912  ·

—.—  D.  Grrichtborgankiton  .  380,  725
Französ.  Westafrika  zu  Beginn  d.  J.  1912  373
—.—  Straußen-  Wi-  und  Ausfuhrverbot  1070
Gambia  1911  282
Goldküste.  Chigeborenenpoliit  u.  recht  i.  d.  —

u.  in  Nigerien  .  18
–.—  Gesamthandel  1911  282
—.—  Nördliche  Territorien  1911  283
—.  —  Zolltarifänderungen  .  867
——.—  Goldgewinnung  1912  1004

—  Vorschriften  f.  d.  Einfuhr  v.  Kakao-  u.  Kautschukpftanzen
  u.  Samen

.  1006
—.—  Ausfuhrverbot  f.  Bälge  u.  Gesieder  gewüser  vogei  1071
243

Hawai.  Kautschukkullur
Indien.  Lage  d.  indischen  Baumwollindustrie  68
—.—  Andauflächen  u.  Ergebnis  d.  indischen  Baumwollernte
  1912/13  327
D

Fortschritte  d.  landwirijchail  stredüge  nosen
schaftswesens.
        <pb n="12" />
        Indien.  D.  indische  u.  d.  Weltbaumwollernte  1913

Italien.  Errichtung  eines  Kolonial=  Ninisteriums

.—  A.  d.  italien.  Folantalverwaltung:

Japan.  Baumwollkultur

Kalifornien.  Baumwollanbau

Katanga.  Vollendung  d.  Snecke  Elisabethville  —
Kambove  d.  Kalanga-  *b

—.—  Schurfungen  ..  .  .

Schlaflrankheit  in  —

Kongo-  Gebiet.  Crniabigung  der  Zransportpreisẽ
für  Kautschuk.

Lagos.  Erkrankungen  a.  Gelbsieber

Libyen.  Verwaltungseinrichtung

Lissabon.  Kakaomarkt  i.  Nov.  1912  S  S.  13;  i.  Dez.
1912  S.  121;  i.  Jan.  1913  S.  240;  i.  Febr.  1913
S.  329;  i.  März  1913  S.  414;  i.  April  1913
S.  487;  i.  Mai  1913  S.  ;  i.  Juni  1913
S.  689;  i.  Juli  1913  S.  769:  i.  Aug.  1913
S.  865;  i.  Sept.  1913  S.  956;  i.  Okt.  1913.

—  —  Gründung  en-  kolonialen  Gesell  schaft
Lourenpo  Marques.  D.  Bevö  iranchbehlu
Madagacekar.  rchnhlager  .  —.  .

——  Gcionnumq  u.  Ausfuhr  v.  Oraphit  .
—.Handel  1  .
—.—  Hasnlsien  a.  'd.  nassavastrauche  ·
Malayische  Halbinsel.  Kautschukkultur  usw.
—.—  Kautschukkultur  u.  -handel  auf  d.  —  u.  d

Straits  Settlements  191:

Mogambtque.  Verbot  d.  Vieheinfuhr  e  aus  Deussch=OÖstafrik


—  —  Ierbot  v.  Cufuyr  v.  Wiederkäuern  aus  Veuisc
Ostafrika

—.—  Verbot  d.  Tiereinfuhr  a.  Deutsch-  Ostafrika-  u.

Zanzibar  i.  d.  Gebiet  d.  Companhia  de  Mogam·

bique  .

.—  Beschränkung  d.  Futtereinfuhr

—.—.  Erbebung  besond.  Ein=  u.  Auofuhrabgaben  i.
VBez.  Quelimane

—.—-—  Zollireiheit  j.
Nyassages.

Winke  f.  Gläubiger  b.  Konkursen  i.

Monrovig.  Deutsches  Konsulat  t.

Natal.  D.  Kultur  d.  Sojabohne.

—.  —  Onen  d.  Erdnuß  i.  —  u.

—.—  Ammoniakgewinnung

Neuseeland.  Schaßzucht

Niederlande.  D.  Markt  in  Kapot  1912.

—.—  .  Kakao=  u.  Kakaobuttermarkt  1912

Kautschukmarkt  1912

Nieverland#ch.  Indien.  Kopra-  Auosuhr  i.  J  J.  ..  1912

Nord,  Nigerien.  Eingeborenenpolitik  u.  rrecht  i.

d.  Goldküste  u.  —

—.—  Einfuhr  v.  gew  vöh  ul.  od.  Handels-  Schießpulver

—  Vorschriften  f.  I.  Landung,  Beförderung  u.
wuer  v.  Explosivstoffen.

—  sofreihenn  f.  gewisse  Waren

Kasfernhacken  i.  Gebiete

Zu  iu—  dand  x

—.  —  le  ng  d.  Eisenbahnen
Nordrhodesia.  Neuer  Zolltarii
—.  Vorschriften  f.  d.  Einfuhr  v.  lebendem  Vieh
—  —  Unmittelbare  Einfuhr  v.  Waren  a.  Nyassaland
nach  d.  Kongobecken
—1  Wechfelnde  Zollsatze  b.  d.  Einfuhr  i.  d.  aonge·
becker  .
—.—  «xorjchkmkn  fuͤr  d.  Einfuhr  von  Pilanzen  .
Nyassaland.  Einfuhr  v.  Pflanzen
Vorschriften  f.  v.  Einfuhr  u.
Drogen  u.  Gitten
—  1911/12
—  S.  k#n  uan
—  Verbotd.  Eiwhr  v.  lebendem  Vieh  a.  hewissen
Länder
——  Vorschriften  f.  d.  Einsuhr  von  Pflanzen

'd.  Vertrieb  v.

414

XII  —

Nyassaland.  Aufhebung  d.  *  Ankaufs
einheim.  Nahrungsmittel  f.  d.
Zoll=  u.  abgabenfreie  n  ¾  Scilwpen

material  .  006
PapumOlfcl  i·—u«..ueengland  720
Parü.  Gummi-  Aufuhr  üb.  —  1912  488
—.—  Förderung  d.  Kautschukindustrie  .  690
Paraguay.  Baumwollkultur  i.  Argentinien  u.  —  824
Philipopinen.  halcohandel  12
—.—  Kapokhandel  i.  J.  1911  12
—.—  D.  Landbank  ..  ...  645
—.—  Hebung  d.  Kakaokultur  911
Portugal.  Geplanter  Msfihrzoil.  Kakao  u.  8

plante  Ermäßigung  d.  Einfuhrzolls  ,„  331

LVorschriften  f.  d.  Walfischfang  usw.  i.  d.  reran

oariicgenafen  n  „Holonien.  Zollfreiheit  s.  Material

  z.  Walfisch
FPrtuh  Gangen.  Gründnge  ein.  engi.  bes

Olgewinnung
——  Auhenhandel  1912.  865
—.—  Offnung  d.  Hafens  v.  Farim  f.  d.  Handel.  .10#43.
Portugiesische  Kolonien.  Zollfreiheit  f.  Kautschuk

  b.  d.  Ausfuhr  u.  f.  Gegenstände  z.  Kautschuk-#uban

  u.  z.  Kautschukzubereitung  b.  d.  Einfuhr  120
—.—  Dekret  üb.  Minenforschung  .  005
Portugiesisch=  Otafrika.  D.  wirticheft.  Lage  119,  282
Queensland.  ÖOlfjelder  i.  Papu
Rußland.  Vaumwolkanbau  u.  Baumwouleinzuhr

1912|13.  .

—.  —  Stand  d.  Baumwollsaaten  Ende  Zul  57  823
—.  D.  voraussichtl.  Baumwollernie  S.  ;  i.

1913  N  1068

Salomons.  Inseln.  Jolltrfänderungen  867

Santos.  Kasseemarkt  i.  Juni  19134  827
ierra  Leone.  Verbot  d.  Destillation  v.  Spirituosen  214
—.—  Ein=  u.  Ausfuhr  1911  282

Anderung  v.  Einfuhrzöllen  f.  Spirimosen  (uu.  693

Geplante  Regelung  d.  Einfuhr  u.  d.  Verkau

.  1006
88

Spirituosen  i.  d.  dafür  verschloss.  Gebielen
Zalbesunstigie  Einsuhr  v.  Kalao  aus

E

Singapore.  Kautschulauktionen.
Spanien.
Fernando  P  6
Spanisch=  une  Erhöhung  d.  Spirituosenzoues  829
Straits  Sbtlements.  Kautschuk=  u.  Kokospalmenkultur
  i.  d.  .ld.  *⅛“"  Malayenstaaten

—.—  Kamischukkultur  It
Halbinsel  u.  d.
Sudan-Länder.
—.—  D.  Handel  1912
—.—  Lord  Kitchener  Ub.

handel  'a.  d.  Malayischen

arbenn  d.  Baumwollkultur  238
489

topien  u.  d.  —  1912  7605,  820
602

Suczkanal.  Verkehr

Surinam.  Aeshr  .  Em  543

Südafrika.  D.  Postdampferverkehr  m.  Europa  .  166

—.  —  Frachtfreie  Beförderung  südafrikan.  Bauniwolle  166

Große  Sierblichkeit  unt.  d.  a.  trop.  Gebieten
Alrikas  f.  d.  Minenindustrie  i.  —  angeworb.
Arbeitern

—.—  D.  Ausfuhr  v.  Straußfedern  .  769

—.—  D.  Fruchtexportgeschäft  769

—.—  Erbffnung  d.  ssenbahnstrce  George  Ouoddshoor
  .  2

—  .  —  Sopfenbu-  914

Südafrikanische  union.  *  v.  Eisenbahnfrachtjätze
  u.  Hafengebühren.  ...

—.  Zusammenfassung  u.  Anderung  v.  Gesehen,
betr.  Besib,  Einfuhr,  Aussuhr  u.  Vertrieb  v.
Waffen  u  „Munitton  .164

Zolge  211,  829

—.  Jerbel-  *.  Einfuhr  v.  Vieh  a.  Deuisch-  Ostafrika
i.  d.  Gebict  d.  —
Vollerstattung!.  *  Vets.  15%  **
Moren
        <pb n="13" />
        Südafrikanische  Union.  D.  Bergwerksindustie

in  d.  —,  in  besond.  im  Transvaal  414
——.—  Handel  1  415
—.—  Danel  100  f.  Vieh  aller  Art  418
—  .—  Voltszählung  453
—.—  Vorschriften  f

d.  Linfihr  v.  vciuten  od.  dZeilen
aus  Deutsch-O  f
—.——  d.  olsfahr  v.  Früchten  ..
—  —  Aufhebung  d.  Einsuhrbeschränkungen  f.  Pferde
a.  Deutsch-Südwestafrika
.—  Aupfhebung  d.  Feibois.  d.  Einfuhr  v.  Bieh  aus
Deutschland

 

Neue  Eisenbahnprojekte  602
—.—  Diamantengewinnung  1912  641
—.—  D.  finanzielle  LCage  644
—.—  Z.  Einfuhr  zugel.  Smweostosen=  692
—.—  Anderung  d.  Zollta  721

.—  Zoufreie  Einfuhr  v.  ko  herzeugnissen  u.  Tieren
auf  d.  Landweg  a.  Deutsch-Südwestafrika

—.  —  Ein  neues  Einwanderungsgesetz  73
—.Ein=  u.  Ausfuhrplätze  f.  d.  „Uarenperkehr.  *
lagerplätze.  Häfen  f.  d.  Ausfuhr.  33

—.——  Einfuhr  v.  Kartossen

—.—  D.  Bergwerksindustrie,  insbes.  i.  Transvaal,  1912  5P#

—.—  Zollerstattung  b.  d.  Warendurchfuhr  n.  Bel  gis  sch-Kongo
  u.  Deutsch-  Slpwestafeika

—.—  D.  Ausjfuhr  .  1003
—.—  Vorschriften  f  d  Enquhr  v  Pflanzen  1006
—  d.  Eisenbahne  .  1072

Sü“  Nigerien.  Verbot  d.  Spirintoseneinfuhr.  .  13
—.—  Einfuhr  v.  weingeisthaltigen  Getränken  '
——  Ungeborenenpolmk  u.  recht  i.  d.  Goldküste  u.

in

48
——  Einfuhrzon-  f.  Spiriluosen  .  417
—  .  —  Lorschriten  d.  Drchuhe  v.  Waren  .  490
—.—  Handel  1911  .  546
—.—  1911  691
Erweiterung  d.  Eisenbahnen  .  725
Südrhodesia.  Vorschriften  üb.  d.  Einfuhr  v.
Kartossell
—.—  Geplantes  Verbot  d.  Ausfuhr  v.  Angoraziegen,
Staaußen  u.  Straußeneiern.  418,  451
—.—  Ausfuhr  von  ndorchtegen  Strauhen  und
Straußeneiern  .  10

Swaziland  1911  12.

.  692
S.  Thome  u.  Principe,  Inseln.  Lardel  1912  55
Tientsin.  Baumwollausfuhr  .  .450
Tiflis.  Kongreß  d.  russ.  Baumwollpflanzer  .  14
Transkaspien.  üb.  d.  Sestlegung  v.  anderũnen

i.  Buchara  u  —  .
——  Baumwollanbaufläche  i.  Turtkesian  u.  —  .  1040

Yranstaukanen
tung
Transvaal.  Proieltiete  Siauantag  1072
Tripolitanien.  D.  Bede  tg  als  erbäuland  488
—.—  D.  Handel  v.  tn  402  2  546
Turkestan.  D.  Baumwoll-Anbaufläche  1913  S.  719.  1040

Baumwollanbau  u.  verarbei-239,

  955

Türkei.  „Folfelbe  f.  Iaumwollsamen  zentralasiat.
Herkur
uganos.  harhian—  eingesührter  Waren  v.  Wege:
u.  Werftgebühre  23
—  Befreiung  defuͤhrier  Nohbaumwolle  v.  Wegeu.
  Werftgebühren  453
—.  Einfuhr  desiillierter  u.  alloholijcher  Getränke  .  453
—.—  D.  —Eisenbahn  i.  J.  1912  .  5417
—.  Zoufreie  Einsuh  v.  roher  Baumwolle  60
—.  Ausfuhr  1912/1  720
—.—  Jagdordnng  687
—.—  Handel  1912  13.  1070

XIII

Vereinigte  Malayenstaaten.  Kautschuk=  u.
Korovpalmenkultur..  d.  Straits  Settlements  u.  d.—  378
—.—  Kaotschultultur  im  Jahre  1912  1069

Vereinigte  Staaten  v.  Amerika.  **
d.  Baumwolle  ¾  ,  1912  163

—.—  Stand  d.  Baumwollpflanzen  i.  Südosten  d.  —
—.—  Ernteaussichten  f.  Baumwollel.  Sudwesten  d.  —
Zanzibar  als  Handelsplatz  ..917
Zulu-Land.  Anbau  W  Erdnuß  k.  Natal  u.  —

Citeratur-Bericht.
S.  16,  69,  123,  166,  245,  291,  335,  420.  495,  548,
603,  646,  691,  775,  831,  883,  918,  957,  1007,
1043,  1072
Koloniale  Citeratur-*
  ½  655  125.  167,  246,  291,  336  381,  420,  454,
647,

 

549.  604,  696,  726,  U7,  831,  884.
919,  958.  1009.  1044.  1073
Illustrationen  und  Karten.
2  Abb.  zu:  „Die  Batwa-Zwerge  in  Ruanda“.  Zw.  6  7
Skizze  v.  d.  Kangudörsern  n.  ein.  Aufnahme  von
Hptm.  Strümpell:.  102
4  Abb.  zu:  „Eine  Expedition  geg.  d.  dangu-  Heiden.“
102  u.  103
Vestellungspnn  d.  Landwirtsch.  Jecsuchsstation
in  Pittoa  1912.  Zw.  106  u.  107
2  Abb.  z.  7  d.  Votan.  Gartens  vu  Nabaul
1911/12.  Zw.  158  u.  159
Karte  von  Afrika.  3  .  .222  u.  223
Skizze  z.  d.  Bericht  d.  Hpim.  Adaͤmetz  231
516  .  sostt  d.  ibö-  v.  oör.  Heham
A  t  276
4  Abt  z  d.  Aufsatz:  Aushj#,  1911.  12.  Zw.  368  u.  369
4  Abb.  z.  Bau  der  „Malagarassi-Brücke“.  Z3.  512  u.  513
4  Abb.  zu:  D.  Kameruner  Schiffahrts-  Emediion
1913.  Zw.  624  u.  625
4%%%,  z.  Vekannlmachung  r.  Kaoko-  Land=  u.  en
v.  9.  Sept.  1913.  Zw.  793
Stizär  zu:  „D.  Stand  d.  Schtasfrantdett  —  Sm
Deutsch-Ostafrikas.“  Von  Prof.  Dr.  Beck  799
Skizze  z.  Bericht  d.  Bezirksamtmanns  Clesser.
u.  805

Übersichtsskizze  d.  Blätter  d.  Kaiser
Wilhelmoland,  Neu-Pommern  u.  Neu-Mecklenburg
i.  11300  000  8817

Karte  v.

2  Abb.  zu:  Uber  v.  Festlegung  v.  Wanderdünen  i.
Buchara  u.  Transkaspien.  Zw.  870  u.  871
Kartenskizze  z.  Bekanntmachung  d.  Ges.  K#  ne  South
African  Territories  Limited  v.  21.  Okt.  1913.  937
Skizze  z.  d.  Bericht  d.  Oblin.  v.  Hag  943
Bebauungsplan  der  ivniwirsihi  2
station  Nomajos  1913  1061

Besondere  Beilagen.

Ergänzungsheft  Nr.  6  d.
deuisch.  Schubgebieten“".  Bes.  lage
Nr.  7.  Bes.  Beilage  z.  H.  #i
—.—  Nr.  8.  Bes.  Beilage  z.  H.  17.
aitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.“
1.  Heft  X#  Bb.  Beilage  zu  Nr.  8.
2.  Heft  2.  XXVI.  Bd.  Beilage  zu  Nr.  14.
3.  Heft  d.  XXVI.  Bd.  Beilage  zu  Nr.  21.
4.  Heft  d.  XX  VI.  Bd.  Beilage  zu  Nr.  21.

„Miueelungen.  u.  d.
        <pb n="14" />
        Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten

Deutsch-  Ostafrika.

Akanjaru-Fluß,  der  751,753.
Amani,  Ort  477,  480,  532,

717.
Aruscha,  Ort  262,  371,  499,
57I,  d

Bagamoio,  Ort,  Zolistelle
35,  99,  100,  140,  150,
311,  312,  359,  103,  404,
520,  621,  622.  711,  855,
856,  1031,  1059.

Bagawojo-Bezirk  1038.

Batwa-Zwerge,  die  6,  748.

Bismarckburg,  Ort,  Zollstelle
  101,  150,  2069,  358,
404,  33  710,  756,  899,
941,

nahle  as  Bezirk  1038,
639.

Buddu,  Sultanat  7.7.

Bugabo,  Sultauat  747.

Buhora,  Ort  742.

Buiko,  Ort  227,  370.

Bukoba,  Ort,  Zollfielle  101.
150,  269,  358,  396,  400,
401,  710,  746,  747,  749.
756,  899,  941.

Bukoba-=  Setus,  747.748,
752,  753,  1038.

Bulwa,  flanzung  954.

Busoro,  Ort  753.

Dareslalam,  Stadt,  Joll- 



"U  756,
,  8311,.  812.
856,  894,

940,  967,  972,
973.  974,  5rv.  995,  1022,

1024,  1027,  1031,  1037,

1038,  1039,  1016,  1047,

1056,  1059.
Dareosalam--Bezirk  1038.
Derema,  Wlantung  598.
Dodoma,  Orl  35.  977.
DoV  932,  1038.
Dongobosch-Fluß  894.

Endawasch,  Fluß  894.
Engare  Nairobi,  Farm  261.
Engare  Nanguer  Farm  262.
E  ngarrula,  26
Engotiek,

 

26
Lanoihhaft  267.
Fakara,  Missionsstation  805.
Girega,  Ort  777
Gorongoro,  Lunschaft  267.
Grunewald,  Kautschukpflanzung

  954#.
Gulwe,  Stalion  267.

XIV

Verzeichnis

der  in  den

Igandu-Verg,  der  742.

hangiro,  Sultanat,  747.

Shema-See,  der  747.

zlimba-See  747.

vampa,  Ort  932.

raku,  Landschaft  907.

rangi,  Ort  894.

ringa,  Bezirk  742.

Ischangu,  Sultanat  747.

Ischangu-Fähre,  die  747,
748.

 

Issawa  (Saba),  Ort  932.
Issawi,  Missionsstation  751.

Kabuge,  Berg  749.
Kagera-Fluß,  der  747,  748,
753,  754,  788.
Kahama,  Landsch.  755.
Kahama,  Ort  751.
Kangada,  Landsch.  #742.
Kangada,  Ortschaft  742.
Kange,  Pflanzung  598.
Kaninja,  Ort,  Missionsstation
752,  753.
Karagwe,  Sultanat  747.
Karissimbi,  der  7,  749.

Kibohöhze,  Pflanzung  908,
immirt  Versuchsstation
263,  1039.

Kigali,  .  747.  748,  719.
Kigoma,  Ort  227,  351,  513.,
514,  633,  898,  105#,  1059.
Kihuhui,  der  447.
Kikafu,  Fluß  908,  909.
Kikogwe,  Pftanzung  598.
Kikombo,  Ort  756
Kikwetu,  Fnnn10.  441.
Kilimandscharo,  ·
260,  261,  262,  263,
265,  266,  532,  717,
Kilindi-  Uftanzung  320,
Kilindin,  Ort  5
Wuitossa-  Ort  *  533,
57r
½  Suust  717,  1038.
Kilwa,  Ort,  Zo  ollslelle.  35,
99,  100,  149.  150,  311,
312,  359,  403,  104.  520,
621,  622,  711,  788,  797.
855.  85.  1026,  1031,
1059.
Kilwa,  Bezirk  803,  1038.
Kiomoni,  Plantage  485.
Kirinda,  Missionsstation  750,
Kisiba,  Sultanat  747.
Kissala-Fähre  788.
Kissaki-Gebiet  10)8.
Kisseni#:,  Ort,  Zollstelle  749,
750,  756,  899,  941.
Kitete.  Ort  932.
Kiwere,  Ort  742.
Kiwindi,  Dorf  798.

22
507.
321.

717.

Kiwn-See  749,  750,  1055,
1056.
Kombe,  Ort  740.
Landschaft

Kondoa-Jrangi,
907,  1038.

Kondoa--Jrangi,  Ort  571,
894

Korogwe,  Ort  227,  370,  755,

t  .

Kwa  Mwarabu,  Landsch.  932.
Kwa  Aguruwalla  (kwa  Kiromo),
  Landsch.  932.
Kwiro,  Missionsstation  805.
Kyamtwara,  Sultanat,  747.

Kyanja,  Sultanat  747.

Langenburg,  Ort  35,  1056.
Langenburg-Bezirk  1024.
Leudorf,  Orl  261,  262.
Lihumbe-Berge,  die  742
Lindi,  Ort,  Zollstelle  35,  99,
149,  150,  311,  312,
359,  403,  404,  520,  621,
622,  711,  717,  797,  855,
856,  1022.  1027,  1028,
1031,  1037,  1038.
Lindi-Pflanzungen  413.
Lindi,  Bezirk  533,  718.  797,
798,  800,  )74,  1028,  1030,
1037,  1038,  1059.
Lipepo,  7

s

Ort  799.
Longido-Berg,  der  267.
Longuza,  Pflanzung  598.
Lubengera,  Missionsstation

Luhondo-Sec  749.
Lukumbule,  Fluß  800.
Lumassule,  Ort
Luwawa-  Fluß  799,  900.
Luwegu-Maran  gandu,  Fluß
3.

S
Luwingo,  Fluß  798,  799,  800.
Mabamo,  Baumwollstation
1039.

evu  Planlage  485.
NMaenge.  Mililärbezirk  802,

Malche,  Plateau  1038.

Malagarassi,  Fluß  39,  149,
227,  513,  514,  621.  633,
70  740,  932,  1057.

Malongwe,  Ort  633,

Maria-Hil,  Missionsstation
754
Landsch.  803,  801,

Masumbai,  Plantage  185.
Mapvindi,  Landschaft  742.
Mbarali,  Fluß  742.
Mbemkuen  Fluß  1028.
Mbroo,  Fluß  799,  800.
ongwe,  Sultanat  754.
ee,  E  die  750.
Meru-Berg,  der  260,  261,
262,  263,  264,  265,  207,

754.
Massagati,
805.

371.
Mgeta,  Fluß  974.
Mgitowu,  Ort  7.
Miabu,  Fluß  799,  800.
Miesse,  Ort,  Pflanzung  597,

7
mi  Pflanzungen  413.

vorkommenden  TLänder-,  OGrts=  und  volkhsnamen.

Mikindani,  Ort  797.
Mitwero,  „Pflanzung  447.
Mjombe-Fluß  932.
Mkatta-  Shepe.  1038.
Mkungwa-Fluß,  der  749.
Mlagarassi,  Ort  Ms.  979.
Mnyussi,  Ort  6
Mohasi-See,  der  76.
Mohorro-Bezirk  532.
Mombo,  Ort  226,  227.
Morogoro,  Ort  Fruchtkulturstation
  35,  145,  227,  267,
533,  633,  756,  788,  977.
Morogoro-Bezirk  533,  804,
974,  1038.

 

Moschi,  *z“y  ollstelle  35,
101,  150,  267,  269,  358,
370,  1  104.  448,  571,

736,  ,  788,  899,

262,
532,  *
Mpanganya,  Vaum  wollstation
  532,  533,  1038,  1039.
Mruhengeri,  Posten  7.  749.
Mruschafchi-Sumpf,  der  6.
Mtingi,  Ort  834.
Msalala,  Sulianat  751.
Miomani,  Ort  798.
Miwara--Pis  flanzung  413,  414.
Muansa,  Drt,  "
01,

10.  736.  746.

756,  899,  9.11,  977,  1056.
Muansa.  Bezirk  2606,  533,

621,  907,  996,  1037.  1038.
Muhawara.  Verq  749.
Muhesa,  Ort  227.
Mujagga-Fähre,  die  751.
Muoa,  Pflanzung  598.
Musoma--  ucht,  die  746.
Nusong,  Ort,  Zollstation

106.

’  55  932.

Mwaja,  Ort,  Zollstelle  104.
150,  269,  308,  101,  710
756,  899,  9

Mwita=  Pflanzung  413,  414.

Myombo,  Baumwollstation
533,  1038,  1039.

Nairobi.  Ort  717.
Natron-Sec,  der  311.
Nduewe-Gebirge
Neu  Langenburg,  Ort.  Zollstelle
  101,  150,  269,  358,
101,  710,  7506,  899,  941.
Neumoschi,  Ort  227,  260,
Agerengere,  Ort  72,  267.
Ngomeni,  Ort  339.
Ngorongoro-Kessel  841.
Ngorongoro,  Ort  894.

Nianwangi,  Ort,  Zollstelle
101,  150,  260,  358,  4041,
710,  756,  899,  941,  996.

Niragongo-Vulkan  740.
Njansa,  Ort  750.
        <pb n="15" />
        Niassa-Sce  798.

Niatakara,  Ort

Njiawarongo-  rl  718,  750,
753.

Nijowu,  Sultanat  754.
Niundo,  Missionsstation  750.
N  ae  See  718.  1038,  1055,

uinsne  Ort  621.

Pandeni,  Ort  448.

Pangani,  Ort,  Zollstelle  35,
99,  100,  149,  150,  311,
312,  359,  403,  104,  520,
6  2.  711,  855,  856,

Pangani-  Vezirk  266,  974,

pau#e-  Fluß,  der  266.
Pangani-Fälle,  die  99
Pemba,  Wanzung  320,  21.
Pongwe,  Ort  226

Rauwald,  der  200.
Novuma-  Fluß  466,  572.  797,.
798.  799,  800,  1030

Muahr-  Fluß  712.

Nuaha,  groß.,  Fluß  804.

Nuanda,  heienu  „746,
747,  748,  750,  „752,
753,  1056.

Ruasa,  Missionsstation  1

Rusidji.  Fluß  532,  960,
1038.

Rufiyi,  Ort  35.
Rugesi-Sumpf,  der  6.
Rungwa-Bach  932.
Ruschaki,  Ort  7

Nuwu=  Nuvu-)]  Fluß  267,
97

Nuwuwu-Fluß  753,  754  788.
Saranda,  Ort  756
Schirati.  Ort,  golsteue  101,
150,  269,  358,  404,  710,
746,  756.  9P  2  941,  560
Schoeller,  Plantage  481.
Sigi-Eisenbahn  228,  370.
Sigi,  Niederlassung  418.
Sigi-Fluß,  der  448.
Ssassawara-  Fluß  797,  798,
799.

 

Ssolbobusi,,  Olaschere;  Fluß

Ssongea-  Bezirk  797,  800,
1028.5  30.
Ssongea,  Ort,  Zollstelle  101,
150,  269,  358,  404,  597,
4  66  798,  800,  899,

4

rrnnen  755,  1038.

Tabora,  Ort  35,  39,  149,
27,  351,  513,  514,  533,

621,  633,  60,  4%  106,

746,  751,  6,

100,  dos,  8  u  197,
105

244%%  Vezirk  266,  532,  974,
1038

ral,  Ort,  Feustele  8
32,  31.  35,  71,  99,
149,  150,  165,  22,  1%
294,  311,  312,  339,  350,
370,  403,  404,  448,  485,

—  XV  —

520,  552,  571,  607,  621,
622,  711,  717.  736,  779,
7  855,  856

7.  1022,  M

1047,  1059.

Tanga,  Pflanzung  447.

Tanganjika-Eisenbahn  115,
146,  227,  621,  673,  709.
755,  806,  847,.  %  898,
1028,  1057,

Tanganjikaz  See  633,
798,  1028,  1055,  1056,
1057,  1059.

Tenda,  Ort  93:

Tepggni,
370,

Peru  Pen  799,.

1038,

PEibierbnbio
800,
Turu,  Landschaft  907.

Udjidji,  It.  —  101,
150,  269,  358,  101,  710,
756,  8  809.  941,  978,
979,  1056.

N96.  Station  149,  740,
1057

ughn  Landschaft  907.
Uha,  Landsch.  754.
Uhimba,  Landsch.  754.
Ulimbu,  Landsch.  932.
Ulanga-Ebene,  die  803,  805,

1038.
Ulanga-Fluß  803,  804.
llangwa,  Sultanat  754.
Uluguru-Berge,  die  272
Umbugw,  Landsch.  90
Umbulu,  Landsch.  8  voa,
907.
Umbulu,  Ort  499.
Umbulu,  Landschaft  267.
Unjika-Posten,  Zollstelle

Upogoro-  Gebirge  803,  805.
Urundi,  Landschaft  6,  748,
750,  751,  752,  753,  779.
Usambara-Bezirk  227,  228.
Usambara-Eisenbahn,  die
1  146,  22.  227.  370,

,  818.  1057,  1058.
W*½  hetere  wV.22.
Usambiro,  Landschaft  751.
U#  cirombo,  Sultanat  754.
Ussa—  Fluß  2  261.

1  suwi-  Posten  751,  754
Ussuwi-Sultanat  754.

 

Usumbura,  Zollstelle,  Militärstation
  101,  150,  264/
358,  404,  710,  135  756.

9

899,  941.
Utere,  Or#t  960,  1046.

Victoria-See,  371,  621,  716,
750.  798.960,  1037,  1038,
1055,  1056.

Bumagi,  Ort  7

Waaruscha,  Volk  264.
Wabena,  Volk  803.
Wabunga,  Volk  B
Wadamba,  Volk  80
Wadschagga,  Volk  2471  266.
Wahehe,  Dolt  50.

Waheia.  Vol

Wahima,  Vnem  747.

Wahinda,  Volk  747.
Wahjoa,  Volk  797,  799.
Wahutu,  Kollsstamn,  6,  7,.
748,  752
Wakiga,  Loitsstamm  6.  749.
Wameru,  Volk  264.
Wamis-Gebiet  1088.
Wanduewe,  Voll  803.
2  Bangindo.  Volk  803.
Wangoni-Volksstamm  754.
Wapogoro,  Volk  803.
Warundi,  Voll  752.
Wasiba,  Volk  747.
2  Pielin,  747,
750,

 

Watussi.
748.  7  752

Wayao-Volk  1030.

Wigogo  t  Mrekwa,  Juma,
Landschaf

wWre

W  hirt  266,

1038.
Wilhelmstal,  Ort  35,  262,
8,  797.

KNamerun.

Aba,  Or
Abanga-  dui  Sꝛs,  679,  806,
9,  810,  811,  812.
Abediia,  Landsch.  233,  231,
235
Abeneiang,  Dorf  687,  678,

Abongmöang.  Ort  587,  588,
623,  626,  650,  674,  989.
A#lemiahnw,  Ort  231.
Aborolum,  Ort  678,  679.
Adamaua,  Landschafl  42,
104,  105,  106,  534,  1037,
1038,  10%%
Adia,  Ort
Adjuge,  750“  810,  811.
Adjuge,  Fluß  11-Afarensok,
  Ort  677,  S09.
M  Nsork,  Orsschaft  442,
79.

*  Landschaft  998,  999,
1
Age-  Leute,  die  999.  1000.
Ainsok,  Dorf  807,  808.  811.
Aiong-Fluß  587,  625,  626.

Ajos-Berg,  der  587.

Wosbhe,  Ort  587,  588,  62.1,

325.

Nlbede  ang.:  Dorf

Akoafim  Ort  152,  123.

Akoga,  Dorf  4.2,  472,  512,

78,  679,  806,  809,  810.

Akogele,  Ort  809.

Alkogelo,  Ort  678.

Akogessang,  Ort  679.

Akok,  811.

Akonanji,  Ort  40.

Akonolinga,  Ort,  Kautschukkulmurstattont,
  586,.  *2
623.  624.  ,  626,  650
674.

Akuas  I.  Dorf  0,  809.

Akuas  II,  Dorf  80.

Akurenam,  Srtrb  2%  807,
S0blad,



A  t  15  5
Alad-  W  Ort  153.

Alati,  Ort  152,  153.

,  Ort  679.  680.
Amassi,  Ort  233,  235.
Ambam,  Ort  39,  809

Andje,  Fluß  232,  233,  234.
Angai,  Ort  235.

Angumo,  Ort  677.
A  a,  &amp;amp;  Ort  806.
Assong,  Dorf  806.
Assuk=  Memig,  Ort  806.
Asuk-Osa,  Dorf  810.
Atogudama,  Ort  677,  806
809,  810,  811,  812.
Atok,  Ort  588.
Atschang,  Landsch.  231.
Atschang,  Dori  232,  233.235.
Atü,  Dorf  230,  231,  233,
2:

 

½#
S
G#

235.
Avure-  Bach  8
Aworemakok,  L.  811
Awögge,  Ort  679.
Azombo,  Ort  153.

Babessi,  Landsch,  44.
Babinga,  Leute  500.
Babisi,  Dorf  104.
Babisi-Höhlen,  die  104.
Baboko,  Ort  589.
Babua,  Station  151,  152.
.*  151.
Babungo,  Landschaft  44.
Zallu  Ort  1062.
Basio,  Ort
VBasans,  Landschaft  43.
Bafut,  Kawyschatt  235.
Bagam,  Landschaft  43.
Bagudu,  Dorf  948.
Bahoi,  Ort  103.
Baibokum,  Sra  5
Baja-Gebiet,  d  1.
Baja,  Vollestan  946.
Bajanga,  Ort  270,  912.
Bakari.  Ort  41.
Bak  Baia,  Ort  675.
Bakenso-Landschaft  999,
1000.

Bakissa,  Ort  589.

Bakoko,  Ort  589.

Bakola,  Ort  673.

Baluel,  Volksstamm  153.

Bakum=  Leute,  die  15%.

Bakurru,  Dorf  104

Bali-Gebiet,  d%  42.  43.  44,
45,  229,  25

Bali=  Leute,  .  229.

Balilumbat,  Landsch.  411.

Balmajo,  Ort  623.

Balung,  Landschaft  43.

Bambio,  Ort  615.

Bambulue,  Landschaft  43.

Bambuto-Berge,  die  44.

Jaend  Vn  41,  1.  41.
45,  91  98.

Bamenda,  i-  44,  230,
235,  857,  998.

Vamenplinon-.  Landsch.  15.

Bamesing,  ##  eech  44.
Bamesse,  Ort
Bameta,  Sen  23

Bameta,  Ort  235.

Baminge-Gebiet,  das  229,
232.
        <pb n="16" />
        Baminge,  Volksstamm  233,
09

Vonam  Bergc,  die  44.
Bamum-Gebiet  43,  44,  45,
372,  533.

Bandja,  Dorf  948.

Bangang-Gebiet,  das  43.

Bangu  Nija,  Fluß  5.%

Bania,  Ort  589,  947.

Banfo=  Bezirk  der  41,  42,
578  .

Ianno  Landsch.  42,  43,  44.

zantai,  Ort  105.

zantu-  Toolstamn  587.

zara-Bach,  der  712

Jare-Bezirk  91.

zare,  Ort  742.

zarondo,  Ort  675.

zascho,  Posten  234.

Zasita,  Dorf  104.

%%  e%eer

 

34.
312  2,
712
Landschaft  229.
Vaturi,  Ort  150,  151,  588,

.  674.

Be,  Lager  103,  101.

bBefang,  Kauosch.  229,  232,
233,  234,  235.

Besang,  Dorf  234,  235,  999.

Bei  na  weyo,  Ort  947.

Bengalon,  Ort  587.

Benne,  Fluß  105.

Vertua,  Ort  150.  588,  989.
die  150,  151.

Bertua-Leute,
Betam,  Iri  999
Betare,  Ort  150.  151.
Bibemec,  Ort  1062.
Bibolbola,  z  679,  806.,
S10,  Sll,  813.
Bibundi,  1  172.
Bibundi,  Pflanzung.  486.
Bidjoka,  On#  3590,.  372.
Billba,  Ort  806,  S11.
Bimbi,  Dorf  0%
Bindum,  Ort  152.
Vingilngen,  Dorf  810.
Bipare,  Ort  100.
Bisere,  Torf  8
Vissobinam,  e  030.
Bitam,  vsen  10.
oaka,  Ort  676.
Bodinge,  Ort  806.
VBodingo-Fluß  500,  675
Bodingo-.  uele  675.
Bolemba,  Ort  40.  676.
Vomassa,  Ort?
Von#bori.  Ort  %
VBondo,  Dorf  018.
Bonetu,  Ort  229,  232.
Bonga.
*1  1.

Vonga-Leute,  die
Bongor,  Ort  106,
Vororo-Voll  1063.
Vorro,  Fluß  627,
Bossum,  Dt  151.
Bosum,  Orl  626,.  627,
629,  S  9#2.
Bozoum,  Ort  312.
Buaka,  Ort  675.
Buala,  Station
152,  916,  947.

521
1062.

628.

626,  627,

1058.

Dorf  521,  522,  500,

628,

150,  151,

—  XVI  —

Buea,  Stadt,  Zollamt  7,  8.
35,  153,  154,  215,
#.  8  258,  316,  351,

*

513,  5

630.

742,  757,  894,

2034.  940.  947,  948,  1025.
k  91.

2
.

 

Buea,  Sennerei  533.
Buea,  Vorwerk  533.
Bugaranga,  Ort  946.
Bukum,  berg,  c,,  *  947.
Bulgu-Paß,  d

Bum,  Lansscheft  #.
Bumbe  II,  Ort  588.
Bumo,  Station  857.
Bungel,  Ort  105.

Campo,  Ort,  Zollamt  7,
2,  315,  339,  384,  552,
629,  650,  708,  742.
Carnot,  Ern  152,  405,
588,  ,  500,  591.  675.
Croß=  54%  der  404,  430.

Daba,  Heiden,  die  105.
dario,  Dorf  948.

darire,  Volksstamm  271.
delem,  Ort  103.

dembo,  Ort  103,  104.
dengdeng,  Ort  989.
deutsch-Binder,  Orl  103,  105.
dibamba-Fluß.  der  372.
dikoa,  Ort  106.

Ljabo,  Dorf  948.

 

15

djah-Posten,  der  534.
Ojäbake-Weg  105.
dlebe,  Ort  677,  678.

diembe,  Ort  588.

107)  975912  1#  n"nueln#T  75P  #„Ü#!T)„T7737#
7

 

1000.

Ojuttitsa,  Viehzuchtstation
Doago,  Ott  947.
Dongolo,  Ort  588,  589.
Dscha=  Fluß  577
Dschang-Bez.,  der  42.  44,  91.
Dschang,  Viehzuchtstation,

Ackerbauschule  533.
Sschua.  dunß  105,  407,  412,w

856,  998.

r  Bezirk  2/  1031,  1032.
Tuala,  Stadt,  #eolan  7.  8,
89,  00,  172,  228,  2
312.  5100  339,.  373
381,  423,
552.  623,

711,  712,  ,
815,  857,  oei.  935,
940,  987,  996.  907,  1058.
Dume-Bezirk  91,.  53A,  587
Dume,  Ort,
station  150,  151,  531
588,  671,  698,  989.
Dume  Fluß  587,  626.
Dun,  Berg  546.
Durgo,  Dorf  918.
Dzalong,  Dorf  105.

Etagamgenne,  Dorf

4

936.

412,

ergenmesene  Orte78,  679.
Ebibilen,  Ort  677

Ebobe,  Fluß  811.

Ebolowa-Bezirk  91.  534.

Ebolowa,  Ort  586,  921,  960,
988,  1046.

smunle

Edea-Bezirk  8

Edea,  Siadt  v601  324,  359,
372,  485,  534,  674,  675.
142.  857,  988,  996,  1058,.

dut  205  807.

1060.
Eslal-  Eingeborene  676,  677,
78,  679.

Elamajong  I.  Dorf  806.

Eiamajong  II,  Dorf  806.

Ekododo,  Station  408,  442,
677,  ),  811,  S13.

Elbo=  (Gebirge  272.
Elilem,  St4  679.
Elongensok,  Ort  806.
Sran  hn  yFac  407,
,  677
Engangol,  Dorf  152.
Enkoröton  j  Ort  407.
Essendeng,  Volksstamm  806.
Essofia,  Volksstamm  806.
Essula-Gebiete  813.
Essula,  Ort  806.
Essula-Leute,  die  810.
Essung,  Ort  8
Etän,  Ort  442.  677,  678,680.
Eteng,  Dorf  509,  810,  S13.
Etin,  Dorf  232,  233,  235.
Etom,  Ort  677,  678.
Etscham  Ort  809.
E

—  807.  8098
810,  811,  812
Faltemgu,  Dorf  104.

ang,  Tatestamm  153.
saroju-Bach  811

aro,  Nebenfl.  d.  Mbam  41.
ombot,  Ort  229,  232,  233
Fossongmun,  Lanovich.  235.
ulla,  (Fulbe-Volksstamm
41.  42,  101,  9142,  946,
1062.  1063

Fumban,  Landschaft  43.
Fumban,  Ort  533.
Galim-Gebiet,  das  41,  42.
Gandjikolo,  Ort  590.

Garn  Binzam,  Bezirk  152,

 

Garna,  Ort,  Zollamt  7,  103,
104,  105,  106,  270,  312,
315.  102.  5)4,  629,  817,
5  1037,  1002.

Garua,  Residemur  101,  507.

Garna-Pitoa,  Versuchestation
  8.

Gasa,  Ort  588,  589.

Gaza,  Ort  151,  152.

Gele-Menduka,  Ortl,  587.

Golombe,  Ort,  Landesgestüt
101,  1002,  1063.

Gore,  Station  270.  271,
272,  312,  405,  406,  590,
626.  628,  711.  712,  856,
912.

Grimma,  Ort  675.

Groß  Pol,  Ort  587.

Guachobo,  Ort  590.

Gurore  Banei,  Ort  103.

Harka,  Ort  104.
Haugu.  Dorf  101.
Haussa-Händler
Head-Leute,  die  1211  152.

Ikelemba,  Ort  270,  590.

Ito  (Biterei,  Ort  235.

Injengine  Dörfer,  die  522.
Isongo,  Pflanzung  486.

Swindo  (Aina),  Fluß  153.

Jabassi-Bezirk  91,  1031,
1032.

Jabassi,  iStation  8,  534,
650,  742,  857

Jade,  Ort  943,  94.

Jade-  Plateau,  das  627,  628.

Janga,  Dorf  0.

Janga,  Berg,

Jangere,  mschi  943,
946.

Jaunde-Bezirk  91,  634.

Jaunde,  It  köirzkifinron

35

r*
Jessuk,  #belcen  n.  811.
Johann-Albrechtshöhe-Beirk
  91

7:

z  .
Johann-Albrechtshöhe,  Ort
Ort  339,  531,

Juma--Vach  811.

Jukaduma,

Kadei,  Fluß  588,  626,  698.
Kaitia,  Dorf  270,  405,  857,

Kakabeune,  Dori  405.
Kamba,  Ort
Kandja,  Ort  613.

Kangu,  Landschaft  101.
Kangu-Heiden,  die  101,  103,
104,  994.
Kan-Gugumi,
Kanubum,  Ort

Karagua,  Fluß  153.
Karbabi,  Ort,  Zollamt  7,

Ort  946.
34.

315,  629.

Kare,  Volkssiamm  943,  946.

Kefero,  Dorf  104.

Kentu,  Ort,  Zollamt  7,  315,
628

Klein-  Besang,  Dorf  232

Kogben  (Mantil,  Ort  270.

Komo-Fluß  811.

Kondjella,  Ort  407.

Kore-Bach,  der  811.

Koto,  Ort  590.

Kribi,  Ort,  Zollamt  7,
316,  339,  441,  513,  55  3
586,  623,  630,  708,  742,
811,  815,  988,  1060.

Kribi=  Bezirl  91,  1032.

Kuibit,  Ort  234.

Kukwe,  Landschaft  235.

Kulu,  Dorf  271.

Kumbe,  Ort  589.

Kumpele,  OIrt  916.

Kundai,  Dorfgruppe  270.

Kunde,  Ort  151,  152,  912.

zmuser,  Orl,  Zollamt  7,  106,

Kuti,  ersuchastallon  8,  533,
857
Kye-  Sius  10.
        <pb n="17" />
        Las,  Ort  106.

Lakka,  Volk  270,  271,  272.
Lalüngui,  Ort  234.

Lara,  Fluß  809.

Lau,  Dorf  856.

Lele,  Fluß  152.

Lep  Makos,  der  996.

Liluala-  „Mossaka.  Fluß  521,

522,  590.

Lim-VBach,  der  856.

Lima,  der  546%

Limnia.  Fluß  80

Liniania  aurdn  Dorf
52

isongo=  Volksstamm  676.

Lobaje-Fluß  270,  673,  675.
676,  757,  806.

Lobaje-  Mundung!  Pp351l  352.

Lobolo,  Fluß  5

Logqone  „Mbere),
270,  27

"

 

r  106,
1,  272,  312,  405,

,  '«bc4  757,
806,  847,  856,  910,
947.

Loka,  Fluß  675.
Loko,  Ort  675.
Lokoti.  Ort  151.
Lsn  Fluß  586.
Lolodorf,  Ort  586,  650.
embe-k.  Ort  1062.
omie-Bezirk  91,  53L,  588.
omie,  Ort  588,  989.

ong,  Fluß  587.
tongmapfong,
624,.

Pn%r½#sssee2s2

 

Fluß  587,

Longone,  Fan  857.
Lopo,  Fluß  806.
Lugi-Baila,  Ort  1063.

Mabome,  Dorf  810.
Madjingo,  Ort  674.
Makka,  Volkssiamm  587.
Makonda.  Ort  -  1.

M00,  dind,  das  41,  42.

Manenguba=  Eisenbahn  145,
227,  228,  5

Manenguba=  Verg,  der  228.

Mangoumba,  Ort  675.

Manjang,  Ort  235,  999.

Mao  Bali,  Fluß  105.

Mao  Bulo,  Fluß  1062.

Mao  Teo-  Nebenfluß  des
Mban  .

Mao  *  Fluß  1062.

Mao  Kui,  Fluß  579.

Mao  Lue,  Ort  106.

Mao  Meng.  Nebenfluß  d.
Mbam  41.

Marienders,  kath.  Missions:
statio

Marua,  *  106.

Massotie  Fluß  108.

Matoa,  Ort  806.

Mbaere,  Fluf  590,  675

Mbafam,  Ort  809,  81.

Mbagar#ajenne,  Ort  678

Mbaia,  Volkostamm  627

—  XVII  —

Station  312,  674,

M'  balmayo,  Dorf  625,  626.

Mbam-=  Jüuß.  2  41,  44.

Mbamo,

Mbang,  #  Selbs  230,  231,
232.

Mbaiki,
75,

Mbang,  Dorf  232,  233,  235.

Mbe-Fluß  678,  679.

Mbei,  Fluß  806,  811.

Mbidalong,  Ort  588.
Mbiru,  Ort  590.

Mbitu.  Ort  590.

Mbo-Ebene,  die  587.

Mbulei,  Ort  15I-NAxbum-Gebiet,



Rbum,  Lelzet,  das  151  942.

bun,  Ort  674.

Meanja-  Eslanzung  685.

dedegué  B.

Medji.  Ort  %  233.

Melen,  Ort  KI1.

Meme=  Fluß,  d  72.

Mendi,  danschal,  232.

Mendi,  Dorf  230,  232,  233,
23

 

235.
Mesang,  Ort  235.
Messo,  Ort  674.

Metak,  Dorf  678,  807,  809,

Mewanne,  Ort  408.
Mfang  Ort  234.
Mfu,  Ort  677,  678,  679.
Miia,  Flaß  999,  1000.
Milambie-Fluß,  408.
Minkang,  Ort  152.
Minkebe,  Posten  153.
Minvul,  Posten  40.
Mitombe-Leute  811.
Mittel-Sangha-Lobaye=Bezirk

Moan  (Kakula),  Tüß  1000.
Moguba,  Ort  675
Mokelo,  Ort  947.

Mokundange,  Pflanzung  486.

Molundu,  —  Zollamt  7
315,  339,  590,  629.

Mom-Fluß  231.

Mondel.  Bai,  die  270,  408,
409.

Monda-Berg,  der  407,  442,
674,  856,  997,  998.
Mongoumba,  O
Mopunga,  Dorf  522
Mora,  Nesidentur  507.
Mora,  Ort  106.
Mpeng,  Dorf  234.
Mubadji,  Ort  235.

Mukarra,  Fluß  909,  1000.

Mukonje,  Pllanzung  631.
Mukuru,  Ort  2:
Muni,  Fluß  407

Muni-Becken,  da  352,  167.
Muni=  Bezirk,  der  412,  657,

(100,  676,  677,  806,  1076.
Munibecken,  Zollamt  630.
Muti-Gebiet,  das  13.

Muli.  Berg  44.

M  'Bahdi,  Ort  153.
M  Vinc,  Ort  153.
Mwela,  Onu  813.
Mwo,  Fluß  808.
Mwumme,  Fluß  407.

Naada  (Ada),  Ort  999.

Nakumbo,  Dorf  948.

Nan  er  Jub  151,  152.
7  „627,  628,  913
5%

Ndik,

guo  (Darf  811.

Ndong,  Ort  679.  680.

Nduja,  Ort  442,  678,  806.

Ndzimu,  Volksstamm  587.

Ngarabinsam,  Ort  405.

Ngaundere,  Ort  423,  912.

Ngaundere,  Residentur  507.

Nge,  Vollestamm  806.  810

n90dd,  t  675.

*  229,  232,

234

t’  Dorf  522.

Ngotto.  Ort  675.
N.'Goundi,  Ort  675.
Nguale,  Ort  811,  812.
Aguku,  Landschaft  947,  948.
N  Ort,  Faktorei  948,

5.
n.00,  au,  Ort  677.
Nimiapfa,  Ort  625.

Nia,  Dorf  271.

Njanam,  Dorf  808.

Njassi,  Ort  423,  698,  947.

Niem,  WVolkaftamm  153,  587.

Niok,  Ort  1058.

Njong-  Jlu,  der  228,  324,
372,  587,  588,  590,  623,
624,  625,  626.

Niong-  Eisenbahn  146.

nis,  Ort  #
nrka,  Ort

nlan  *  809.

RNkelle,  Ort  996.

Rkin,  Ort  40,  0n

Nkolamwang,  Ort  806.

Aenziamba  .  228,  321,
371,

RNkore,  5  235,  808,  999.

Rumadiab,  Ort  152.

Nkut,

Nlonass  erg,  der  228.

Nola,  Posten.  *  590.  674.

675,  948.
Nola-  2  50.
Nomajos,  Versuchostation

1  .
Nsangajong,  Fr  806.
Nselek,.  Ont  806
Nsin,  Dorf  80.
Nsogobur,  Dorf  807.
Nsork,  Ort  809,  811,  812.
Nsoro,  Dorf  807.
Assanakang,  Ort,  Zollamt  7
315,  62

 

Nsua,  Ort  b#.

Nrtelle,  D#  621,  625.
Nioku,  Ortl  590

Ntum,  e  679.

Nium,  Volkostamm  806.
Nun-Fluß,  der  12,  13,  44.
Noangajong,  Dorf  806.
Nzork,  Posten  10.

Oiel-Volk  677,  7  679.
Oiem,  Ort  412,  812.

Ojerks,
807,  809.

iein  806,
„810

Otuma,  Fluß  152.
Okun,  Ort  233,  235.
Klamo,  Ort  623.  624,  02·
Onanabesse,  Ort  623,  624.
Ondeng,  Dorf  809.
Ongambo-Kreek,  der  408.
Ongonu,  Landschaft  234,  235.
Ongonu,  Ort  232,  233,  23
Onvam,  Ort  812.
Oro,  Ort  675
Ossidinge-  Bezurk  91,  229.
Ossidinge,  Ort  230,  235.
Oto,  Dorf  233,  235.
Otong,  Ort  234.
Aungbitine,  Dorf  806.
Iweng.  Ort  806,  807
Oyem-  #ezirk.  der  40%
Oyem,  Stati

Pama,  Fluß  270,  312,  405,
626,  628,  672,  673,  674.
757.  847,  856,  910,  942,

9

997.
Pama-Quelle  711,  712,  997.
Pangwes,  Volk  408,  676,
677,  807,  810,  gii,  812,
3.

Para  Poro,  Berg  943.
Pemgu,  Dorf  104.
Peme  Fluß  270,  271,  272,
,  106,  226.  627,  628,
tos.  913,
Pene-  er,  Pne  103,  101.
Pene,  D  104.
iingern  Selsuchsstation  105,
106,  534,  857,  1037,  1062.
Prinz=  Mfred-  W  542.
Puß,  Or
Ram-  Po%%  der  103.
Nei  Inba-  Lamidat  270,  271,
912.
Nio  2  Ney:  Bezirk  91,
10:  2.
Rio  vel  Ney,  Ort,  Zollamt
7.  72,  315,  339,  372,  534,
552,  629,  708,  742,  857.

Salang-  eute,  die  150.
Salo,  Ort

Samba.  Ou  54.
Sanaga-Flus  228,  321,  372,

718.
Sanga,  Fluß  589,  590,  806,
942.

Sanga-  Mündung  352,  467.

Sanga-Mündung,  Zollamt
630.

Sanga-Sanga,  Volksstamm
153.

Sangmelima,  Ort,  Kautschukkulmrstation
  39,  152,

534.
Seri-Baoia-Ort  103.
Singa,  Ort  007,  !#  997.
Sokanga,  Dorf  10  1l.
Soppo  512,.  “  2  742.
Sosso,  Ort  917
Ssanga,  5#  270.  105,
521,  522,  626.  67
Ssanga-  Ssanga,  Volkostamm
405

Ssenge.  Landschaft  912.
Ssenge-Leute  942.
        <pb n="18" />
        Ssenge,  Dorf  944,  945.
Ssenge,  Berg  944,  947.
Ssinbal.  Gebirgsstock  946,

—in  „Posten  153.
Suru,  Dorf  104.

Tabong,  Ort  232,  233.
Tanka,  Ort  234.
Tapuru,  Dorf  948.
Tara-Padjora,  Ort  1063.
Tari,  Landschaft  942.
Tari,  Dorf  944,  915.
Tarie

erg  944.
Teneku,  Vergdorf  230,  231,
232

Tengelin-Plateau  101,  103,
105.

Tibati-Land,  das  41.
Tingere=  Gebiet  41.
Tiedje,  Ort  229,  232.
Tschadsee,  der  627.
Tsadsce-Länder,  die  106.
Tsambalika,  Ort  40.

Tuna,  Dorf  232,  233,  235.

Uam,  Juß  626,  627,  628,
2,
*#t-  Verung  270,  312,
351

Ubangi,  Fluß  607,  673
Uham,  Fluß  151,  152,  405,
Kustenplatz
12,  806,  811,

eeie,  Stgten,

kns.
Umberri,  Landsch.  234.
Utschie,  Landsch.  234.
Victoria-Bezirk  91.
Victoria,  San  Zollamt
7,  8,  72.  316.  339,
533,  552,  1  502,  630
685,  708,  742,  814,  815,
857,  858,  988,  1032,  1062.
Victoria-Pflanzung  542.
Victoria-Pflanzungs-Eisenbahn
  228.
Wabang,  Dorf  999.
Wampiron,  Ort  675.

Widekum,  Landschaft  229.

Widelum,  Or#  2)0,  232,  235.
Widimenge,  Ort  152,  625.

Wolen-RNiem,  Bezirk  39.

Wulgo,  Ort  b0.

Wum,  Landschaft  235

Wum,  hn  909,  1000.

Zotua,  Posten,  151.

Togo.

Adeta,  Ort  511.

Aogbega,  l

Agbanake,  Ort,  Zollamt  9,
110  235,  Pie  680,  681,

Wi  Ort  844.

Agbonu,  Ort  227,  371,  521,
8  1057.

Agh!  On  511.

—  XVIII  —

Aguêga,  Ort,  Zollhebestelle
9.—  10,  235,  316,  680,  681.

713.
Atovchbe,  Ort  511.
Aledjo,  Ort  154.
Anecho-Bezirk,  der  154,  535.
Anecho,  Ort  227,  371,
974,  1058.
Matane-  Beiir  der
:  „535,  844.
dl0.  211  Ort  15
323.  370,  371,  521,
1057,  1058.
A-u,  Fluß  844.
Bafilo,  Ort  154.
Bagu,  Ort  844.
Balpo,  Ort  511.
Bangmani,  Ort  844.
Bassa,  Iluß  844.
Voko,  Ort  511.
Bridigoro,  Fluß  844.
Bubu,  Fluß  844.
Vunatje,  Fluß  844.
Bunga,  Fluß  844.

Degbo,  Ort  511.

Djemenji,  Ort  369.

Faelaunen,  Pflanzung,  635,
637.

F  n,  Jast  844.
Saru  Ort  511

Gadia,  Ort  511.
Ganka,  Fluß  844.
Gjerepana,  Ort  844.

Ho,  Ort,  Zollhebestelle  9,
110,  235,  316,  680,  681,
713.

Jendi,  Ort  19,  352.

Kale,  Fluß  844.

Kamaa-Fluß,  der  317.

Kamina,  Ort  32.

Fluß  914

Kasolvec,  Fluß  844.

Kete-Kratschi,  Bezirk  370,
84

Kolonabua,  Bach  814.

Kopuntanara,  Fluß  844.

Kpandu,  Ort,  Zollhebestelle
9,  110,  151,  235,  316,
409.  592.  0650,  681,  713.

Kpedli,  Ort  511.

Kpeme,  Planage  323.

Kratschi,  O  Zollhebestelle
9,  110.  hs  316,  680,

681,  713.
Kubalem,  Ort  844.
Kue,  Fluß  814.
Kueda,  Ort  844.
Kukuo,  Orl  844.
Kure,  Fluß  814.
Lilibende,  Fluß  811.
Lome,  Stadi,  Hauptzollamt
0.  110.  136,  1541,  172,
8,  227,  235,  301,  305
316,  323,  339,  352,  371,
469,  170,  485,  511,  521,
511,  580,  3  680,  681,
713,  841,  ,  860,  861,
862,.  910,.  53  959,  1056,
1057,  1058,  1070.

Lome-Land,  Bczirk  154,
535.

511,
Moangu.  Jendi,  Bezirk  352,

Mnn.  Ort  352,  369.
Misahöhe-Bezirk,
317,  370,  511,  535,  673.
Mo,  Fluß  844.
Monun,  Fluß  .
Niangi,  Fluß  8
Nope,  I#.  baien  ,  110,
26  3  680,  681,  713.
Nuatiä,  ,  Landeskulturanstalt
  366,  369,  535.
Odoetschu,  Fluß  844.—
Ofe,  Fluß
Ofofowule,  Fluß  844.
Quu.  F  J  luß  844.
Oll,  Fluß  844.

Palime,  ort  130llhebestell
110,  4,  227,  235,
Sien  8  Vo,  535,  592,

6#80.  681  713,  861,  1057,

N0S.  Cisentahn  146,  227.
Paua,  Ort
Perekeie,  ¼0  844.

Sako,  Fluß  844.

Saninoga,  Pflanzung  635,
636,  637.

Sansane  Mangu,  Ort  339.

Sokode-Bassari.  Bezirk  154,
317,  352,  535,  84.1

Sokode,  Ort  154.
Ssenjanpunga,  Fluß  844.

Tagrabonu,  Fluß  844.

Talaba,  Fluß  844.

.  achatonvle  Bach  844.

844.

 

 

chht  Ort  nm
9,  110,  235,  316,  ,
681,  713.

Togo-Sec,  der  511.

Tokpli,  Ort,  Zollamt  9,  110,
2,  316,  371,  680,  681,

T  Lun  Vonnpollsialion  535.
Towe,  Ort?
Eiien  awollstation
  31
Tsewie,  Bahnn#ation  371.
T  Tunatmat,  Pflanzung  63),

Vaumau.“

  —
scenkukmch  leus  844.

Deutsch-Südwestafrika.

Abbabis,  Ort  573.
Ambo-Land,  das  765.
Ameib,  Ort  982.
Arahoab.  Ort  573.
Arandio,  Station  228.
Aris,  Ort  573.

Auas-  Gebirge  1440.
Aus,  Ort  228,

Barby,  Ort  900.
Bethanien,  Distrikt  111.

der  154,

Beiboon#,  Ort  535,  573,

0,  ,  Ort  129.

Chob,  Wasserstelle  936.
Croß,  Kap,  das  573.

Elisabeth-Bucht,  die  765.

Franzfontein,  Ort  573,  987.
Fürstenwalde,  Stammschäferei
  534.

Gagarus,  Wasserstelle  793.
Gibeon,  Distrikt  111.
Zibeon,  Ort  573,  984.
Gobabis,  Ort  535,  573,  981.
Gochaganas,  Ort  650.
Grootsontein,  Ort  228,
573,  987.

Gr.  Barmen,  Ort  573.
Groß-Witoley,  Ort  981.

 

535,

Haris,  Ort  294.
Hajuur,  Distrikt  111.
Hatsamas,  Ort  43.  573.
Herero-Volk  25
Hottentotten,
228,  259.
Humo,  Ort  936.

Jakalswater,  Ort  228,  816.
Jägerhöhe,  Ort  573.

Kallfeld,  Stalion  763,  987.
Kalksontein,  Ort  228,  372,
936,  938.
Kalkrand,  Ort  815.
Kanikontes,  Ort  982.
Kaoko=  Feld,  das  793.
Karibib,  Ort  227,  228,  236,
573,  (2  815,  816,  817,
32.
*  kl.  936.
Keetmanshoop,  Distrikt  111.
Keelmanshoop,  Ort,  Hauptzellam
  118,  119,  228,
3.2,  473,  47|,  45

 

Woestamm

Keimas,  Farm  936,  938.

Khan-Grube,  die  228,  763.

Khoabendus,  Wasserstelle
793.

Khorichas,  Ert  793.
Klein-Nauas,  Ort  499.
Klein-Windhuk,  Ort  535.
Konkip-Fluß  936.

Kub,  Ort  372.  6%  981.
Kubas,

Kuibis,  2
Kuiseb,  Fluß  573
Kuiseb-Gebiet,  das  763.
Kunjas,  Ort  763.

Lichtenstein,  Ort  573.

Enderibacht,  Distrikt  111.
Lüderipbucht,  Stadt,  Hauptzollamt
  3,  118.  119,  129,
144,  228  7  473,  474,
475,  508,  592,  593,
613,  699,  53  975,  979.
984,  1001,  1011,  1033,
1034.
        <pb n="19" />
        Maltahöhe,  Distrikt  111.
Mallahöhe,  Ort  573,  Pl-Mariental,
  Ort  815,  816.
Marmora,  Farm  12%%

Namutoni,  Ort  573.
Narib.  Ort  236,  815,  816.
Nauchas,  Landezgestut  534.
Nein-zeis,  Ort  98
Neudamm,  Versuchsfarm

534.
Nossob,  weißer,  Fluß  534.

Okahandia,  Ort,  Tabak-Pesicinte
  141.  531,
573,  981,

Okasise,  Ort  11  *  982.

Okaukweso,  Ort  9

Okombahe,  Ort  95.

Omaruru,  Ort  400,  573,
979,  985

enbeasP  Wasserstelle  793.
Onguati,  Ort  19.
Onguati-Berge,  die  144.
Otavi-Eisenbahn  145,  228,
236,  688,  713,  714,  817,
1058.
Otavi,  Ort  228,  987.
Otavi-Tal,  das  687.
tüihangwe,  Ort  981.
Otjimbingwe  982.
Otjimbojo,  Ort  763.
Otjituezu,  Straußenfarm  534.
Otiiwarongo,  Ort  687,  987.
Otiua,  Ort  573.
Otjundaura,  Ort  1011.
Outjo,  Ort  573,  987.
Ovambo-Land,  das  637.
Ovambo,  Volk  687.
Pomona-Gebiet,  das  26,464,
465.  466.
Prinzenbucht,  die  765.
Nehoborb,  Ort  499,

*7.—

 

573,
815,
Wi*.3  der  372,  757.
Seeheim,  Ort  228,  372.
Seeis,  Ort  573,  981.
Steinhausen,  Ort  981.
Stolzenfels,  Ort  553
Swakopmund,  Hauptzollamt
  3,  5%  32,  118,  119,
144,  146.  171,  226,  227,

43,  474,  475,  513,  553.
53.  592,  593,  613.  698,
763,  797,  815,  816,  898,

8  979,  981,  100.  1011,
1033,  1031,  l

Tsumeb,  Ort  228,  P73,  686,
687,  987.  «

Abel,  Lauptm.  13.
Abraham,  San.  Gehilfe  910.
Abramowoki,  Leutn.  5.
Achenbach,  Polineimstr.  39.
Achilles,  Leutnant  711.

Uhabis.  Wasserstelle  936.
lUsakos,  Orl  982.
Usip,  Fluß  573.
Warmbad,  Distrikt  111.
Warmbad,  Ort  573,  98;
Waterberg,  Ort  987.
Wilhelmsfeste,  Ort  573.
Windhuk,  Stadt,  Hauptzollamt
  19,  36,  118,  119,
146,  226,
ʒ,  294,  400,
423,  473,  474,  475,  5
53.

no4  .
1033,  1034,
##lstr  Bezirk  534.

Zeßsontein,  Ort  573.

deutsch-Reuguinea  einschl.
Karolinen-,  Marianen:,
Marshall=  u.  Palau-Inseln.

„Abgebrochene  Berg“,  der
276

Admtralitäts-  Inseln  172.
Angenr  Nein.  Jeuele  9,
237n  42,  443,  1034,

Aprilflut,  der  155,  276.  277.
Arekolon,  Landschaft  237.
Arekolon,  Ort  237,  238.
Armolongui,  4  Landschaft  237.
Augelbelu-Riff,  das  237.

Babeltaob,  Insel  237,  238.

Bainingen,  Landschaft  715.

Baininger.  Voll,  88  716.

6,  277.

Bismarck:  T  76  449,
450,  817

 

 

Bitumen,  Insel  2
Buka.  Insel  887

Chammorros,  Volk  237.

Eimelik,  Tawoschnt.  237.
Eimelik,
Eirei,  eser  B.

Eitape,  „Hol  9.  442,
443,  716,  1034,  1035.

Erimahafen,  Sägewerk  449.

Etappenberg,  der  277.

Feis,  Insel  257.
Frieda  Mai)-Fluß  277.

XIX

Friedrich  Wilhehmohafen,
Zollstelle  9,  155,  442,  443,
554,  *Wl  —*  961,  991,
1034,  1035.

Herbertshöhe,  Ort  419,  450,
715,  716,  1035.
Hunstein-Gebirge  276,  277.

Jalut,  Insel,  Zollstelle  4,
412,  443,  716,  1034,

ö-5

Jap,  Sue  Zollstelle  4.  9,
238,  442,  443,  716,
592.  5*  1035.

Kaijangel,  Insel  237,  238.
Kaiser-Wilhelmsland  2,  44
154,  155,  276,  363,

Kamelsrücken,  Ferg=  276,  277.

Kararau,  Dorf  155

Karolinen-Inseln  790.

Käwieng,  Ort,  Zollstelle  9,
442,  471,  607,  716,
1034,  1035.

Kieta,  Ort,  Zollstelle  9,  442,
443,  716,  1034,  1035.
Lelet,  Hochland  von  363,  364.
Leonhard-Schultze-Fluß  276.

Malakal-Hafen,  der  237.
Malegeok,  Landschaft  237.

Malegeok,  Dorf  237.
Malu,  Ort  155,  276,  277.
Mandres,  Landschaft  715.
Manus,  Ort  172.  1035.
Marianen=  JInseln  790.
Maron,  Ort  172
Morobe,  Ort,  Jollstelle  9,
33  442,  443,  716,  1034,

035.
nluo  Fluß  715.
Nabuket,  Landschaft  237.
T#amananan,  Ort,  Zollstelle,
2  %3,  716,  1034

Narakatklau,  Insel  238.
Narthmau,  Landschaft  237.
Nauru,  Insel,  Zollstelle  9,
412,  443,  716,  1034,  1035.
Neumecktenburg,  Inselgruppe

Neupommern,  Inselgruppe
36:

Ngalewit,  Dorf  715.
Palau-Inseln,  Jousielle  9,

256  237,  257,  442.  443,
716,  790,  1031,  1035.
Pililju,  Insel  237.

Uamen  -  Verzeichnis.

Ackermann,  Negierungsbaumeister
  897,  1027.
Adae,  Neg.  Nat  671,  1057.
Adam,  Bureaugehilse  93.
Adam,  Kanzlist  141,  797.

Adametz,  Haupim.  4.

Adams,  Akbeiterkommissar
580,  !

Adler,  beesengath
53,  512

Ablet,  tommas.  Zollsekretär
403.

Ponape,  Insel,  Zollstelle  9,
412,  443,  716,  992,  1034,
1035

Putput,  Sägewerk  449.

Nakaul.  Siadtn  Zuustell  4,
46,  155.  156.  218,  442,
4.  471,  b44%  5II,  535,
553,  577,  671.  716,  790,
—  990,  1034,  1035.
Ravir,  Landschaft  715.
Nota,  Jusel
Ru,  Fluß  7
Saian.  vn  Jollstelle  3,
142,  443,  716,  1034,
Salomons-  Inseln  45,  887.
Sarg,  BVerg  277.
Sattelberg,  Höhenstation  27
363.

Schatteburg-  Aletee  die  277.

Schichtberg,  d  76.
Sepik  g#üliserin-  Augusta)=Fluß
  154,  155,  276,  277.

Steilberg,  der  277.

Toma,  Höhenstation  363.

Truck.  Inseln,  Zollstelle  9,
412,  443,  716,  1034,  1035.

Ulaget,  Landschaft  715.

Ulekeit-Leue,  die  715.

Ulekeit,  Platz  715.

Warangoi,  Fluß  450.
Weberhafen,  der  450.
Wir-Leute  715.
Wit-Inseln  571.

Samoa.
Apia,  Stadt,  Jollstelle  409,
440,  47  791,  792,
7  993.
W  Insel  46,  317,  593,
032.

s,  Insel  46,  317,  593,
1032.

Matautu,  Ort,  994.
Rotumah,  Insel  318.

Salugfata.  Pflanzung  637.
Savai,  #iel  317,  593,
791,  994,  1032.

Tutuila,  Ort,  Hafen  688.
Upolu,  Insel  46,  317,  593,
1032.

Vailoa,  Ort  317.

Adolf  Friedrich,  Herzog  zu
Mecklenbura.  Hoheit,  Gonu.
Togo  220.  619,
Ahlhorn,  Disirittochej
Albat,  Polizeimstr.  219,  411.
Albrecht,  Forstgehilse  39.
        <pb n="20" />
        Albrecht,  Leutnant  356.
Altmann,  Gouv.  Sekr.  5
Anders,  Zollaufseher  580.
Andreae,  Neg.  Baumstr  93.

Andres,  Patasterzeichner  995.  -

Anz,  Hauptmann  511.
Arbinger,  Sekretär  580.
Arndt,  Lehrer  847,  898.

.  Arnim,  Leutn.  357,  744.
Arnag,  Kanzleigehilfe  357,

An  is.  Jollaffistent  137,
580.  7
Augultin,  Gerichtsassessor

—i'  Dr.,  Gerichtsassessor
  219,  512,  744.
Autenricth,  Oberrichter  995.
Aupen,  Eisenbahnpraktikant

70)0.

B.

Vach,  Bezirksrichter  471.
Bachmann,  Zollaufseher  673.
ader,  kommiss.  Zollamtsassistent
  2.  Kl.  137.
Baer,  Neg.  Assessor  357,  745.
Bailer,  Dr.,  Tierarzt  797.
Baldamus,  Techniker  1.  Kl.

—.
*S

z*ànr
*  gandw.  Assistent
Belieh  beims.  103.
Baltes,  Polizeimeister  1027.
Balzer,  Unterzahlmstr.  92.
Barche,  Finanzdirektor  36.
Barthels,  Dr.,  Stabsarzt  897.
Baner,  Neg.  Baumstr.  897.
Bauer,  San.  Serg.  356.
Bauer,  komm.  Sekretar  357.
Vanuer,  Leutnant  401.
Bauer,  Oilfsarbeiter  620.
Bauer,  San.  Gehilfe  715.
Bauermeister,  Techniler  2.  Kl.

441.  797.

Baumert,  Intendantursekr.
259,  745,  847.

Baumstark,  Haupim.  92,  259.

Baun,  Dr.,  Landrichter  1027.

Baur.  Generalvikar  259.

Bähr,  Maurer  403,  580.

Bäumler,  Oberleum.  744.

Beck.  Prof.  Dr.,  579,  896,
995,  1027,  1056.

Beck,  Vermessungotechniker
745.

Becker,  Neg.  Baumstr.  219,
441.

Becker,  Landmesser  357,  995.

Becking.  Zollsekretär  1028.

Beer,  Poltzeiwachtmeister
1057.

Behr.  Katasterzeichner  138,
403.

v.  Behr,  Leutnant  357.

Bender,  Leutnant  357,  806.

Bender,  Major  402,  743,.795.

Benicken,  Materialtienverwalter
  93.

Bensch,  Lehrer  357.

v.  Bentivegni,  Hauptmann
743,  938

Bens,  Sekretär  93.

—  xXX  —

Benz,  Polizeiserg.  580,  941

Berg,  Dr.,  er  aet  h

Vergau,  Wegebauer  93.

Bergé,  Werkmeister  441,744,
995.

Vergeat,  Dr.,  Marine-Oberassenter
  N.  38.
Ber  Dr.,  Obcrarzt  796.
v.  eel.  Ktter  u.  Edler

Herr,  Haup  56.
Berger,  s  Affisten  357,
847

-  techn.  Gehilfe  579,
Benen,  Bezirk#Samtmann
  138.

Berke,  Stationassistent  93.
Berke,  Zimmermann  580.
Berking,  Zollselretär  898.
Berlin,  Oberleulmant  137.
Berndt,  Sekretär  402,  709.
Vernhard,  Oberleutn.  939.
D##t-  Geh.  Kanzlei-=diener
  37.
Vernonh,  Katasterzeichner
260

Vertram,  2  Jautechniker  441,
105

Verwig,
Bethcke,

Verarnt  898.
kommiss.  Bureau--1027.


Bethe,  Major  441.

Beitge  Dr.,  Oberarzt  512,

o  Ihusg.  Huc,  *  Regierungorat
  37,  357,  471.

Beutler,  Dr.,  Slabsarn  620.

Beyer,  Dr.,  e.Arzt  137,441.

Beyer,  kommiss.  Bezirksamt-=mann
  138.

Jee  Bureauassistent  358,

van  Bahnhofsverwalter
72  .
VeyII1-ch,  Landmesser  580,
1057.

Bieber,  Sekretär  745.
Vier,  Leutnant  512.
Biernat,  Sanitäteserg.  5,  994.
Vierschenk,  Bautechniker  580,
906.

Bigge,  Sekrelär  672.

Binz,  lr.  Reg.  Tierarzt  137.
Bittkau,  Forstassistem  1.  Kl.

Viüer,  Kanzleigehilse  5,441,
709.

Blanke,  Bautechniker  39.
Blaschke,  Sattler  671.
Blask,  Unteroffizier  93.
Bleich,  Sekretär  137.
Block,  Leutnant  357.
Blume,  Polizeimstr.  137,  513.
v.  Alumenthal,  Oberlenin.
401.  795.
v.  Blumenthal.  gust.
mann  J  1
Blumenthal,  Cunn  744.
Blumhagen  620.
Bock  v.  Wulfingen,  #
795

Haupt-Oberlin.



795.
Vrtt  Leutnant  1026.
Bo#cken,  Haupim.  578.

Boenig,  Bootsmann  38.

Boesser,  Hauptm.  795.

Boluminski,  Bezir  samtm.
471

Bonn,  kommiss.  Sekr.  1027.

Bopp,  Sekretär  137.

Vorchers,  Hauptm.  939.

Borchert,  Dr.,  Reg.  Arzt  472,
672.

Vorn,  Sanitlätsgehilfe  5.305.
Borsch,  Lokomotivführ.  1057.
Bötefür,  Zolldirektor  847.

MBöcher,  br.  „Gerichtsassessor

Bömlin,  N  511.

Böttlin,  Major  795.

Brandenburg,  Mlechnungsrat
305,  357,  897,  102

Vrandes,  Reg.  Nat  u.  urat
441.

Brandt,  Regierungslehrer  5.
Brauer,  Polizeimstr.  137,  357.
Brauer,  Kriminalkommissar
a.  D.  .
Braul,  Gouv.  Sekretär  5.
Braun,  Drr.,  Botaniker  5.
Braun,  Zollsekretär  93.
Braun,  Nanzleigehilfe  897.
1027

Vraune,  Reg.  Lebrer  995

Braunert,  Reg.  rarzt  5.
Braunschweig,  Bob.  5/.  759.
Breilkreuz,  Reg.  Lehrer  5.

Brekenjeld,  Oberleutn  356.
Brennecke,  Bohrmstr.  995.
Brenner,  Wegebauausseher

Brenbel,  Hauptmann

Bretthauer,  Sekretär

v.  Briesen,  Le#ntnant  136.

Brill,  Dr.,  Reg.  Arzt  745,898.

Brimmer,  Polizeimstr.  137,
72

h  kommiss.  Zollsekretär
„709.
*  Zollsekretär  995.

Brock,  Landmesser  512,.  745.
Broehl,  Polizeimstr.  513.

Broschell,  Hauptzollamtsvorsteher
  37.
Bröhl,  Polczeineeiser  305.
2.  745.

Bröler,  brster  512
Brönnle,  Obergärtner  5.
Bruckmann,  Zollaufseher  472.
Brugger,  Bureaugehilse  898.
Vruhns,  Oberrichter  93.
Bruns,  Reg.  Nat  39.
Brückner,  Sekretär  138.
Brühl,  techn.  Gehilfe  5,  260.
Brünn,  Dr.,  Stabgarzt  356.
Buchhotz.  Vautechniker  515.
Buchow,  Forstaufseher  513.
Bulliich,  Oberleutnant  38.
Junsshth,  Reg.  Baumstr.
Burg,  seber  403,  745
027

Bit  Gouv.  Gärtner  513,
—  Polizeiwachlmstr.

172  .
Buß,  Maschinist  357,  995.

SIar  atesterzeichner  580,

vuönl  w/Ge.  Neg.  Na37.
Busse,  Leumant  578,  743.
Buttkereit,  Polizeiserg.  580.
Buttkus,  Sergeant  92.
Bücher,  Dr.,  Referent  93.797.
Bünger,  Landmesser  137.
Büttner,  Polizeiserg.473,941.

C.

Caßens  Sekretär  745,  1057.
appuis,  W  619.
Gharlsin,  Major
Sbristond.  Snconftcin  Kl.
1

Bezirksamtm.

513

entnanen
,  1027.
Cohrs,  lenzunggent  5.
Colberg,  Polizeiserg.  93.
Colleck,  Magazmaufseher  580,
995.

Conrad,  Zollausseher  39.
Conrad,  Assisient  2.  Kl.  580,
1057

Conze,  De.,  Unterstaatosekr.
4.  37,  355.  472.  743.

v.  Crailsheim-Rügland,
Frhr.,  Oberleumant  79.

Crohne,  Dr.,  Gerichtsassessor
441.

Cruse,  Hauptmann  91.

Ctellrecht,  kommiss.  Zollsekr.
441.

Czok,  Sergeant  93.

D.
Dallach,  Polizeimeister  39.
Damis,  Sergeant  137.

Dammin,  Sekretär  358,  580.
Dampf,  Dr.,  Entomologe
1056.

Dankert,  Forstassistent  1.  Kl.
02,  709.

Dansauer,  Dr.,  Oberstabsarzt
  511.
David,  Oberleutnant  743.
Bohringenieur

Degenhardt,
709.

Dehn,  Materialienverwalter

898.

Deininger,  Oberförster  5,

473,  847.

Deininger,  Oberleutn.  939.

Deistel,  VGarteninspeltor  93,
3,

Dekma,  Vepirkslandwirt  357,
27.

Denschel,  San.  Gehilfe  357.

Deppe,  Dr.,  Reg.  Arzt  õ12,
74

Derbsch,  Polizeimstr.  358.
Deltucher,  Neg.  Assessor  513,
698.

v.  Dewiß  (Jobst-Roderich),
Leulnant  939.

Dicke,  landw.  Gehilse  93.

Didjurgeit,  Sergeant  220.

Dusene,  Oberleutnant  511,

102
D  wr04  Dr.,  Gerichtsassessor
744
        <pb n="21" />
        Dieterle,  Landmesser  512,

vrrch,  Polizeiwachtmstr.
219

Dietrich,  Sekretär  403.
Dietrich.  Dr.,  Gerichtsassessor

995.
Dieg  Assistent  1.  Kl.  5,  402,
709.

Dißmann,  ankleigebilfe  10.
Dittrich,  Lehrerin  745.
Diltrich.  Pon'eimst.  847.
v.  Dobeler,  Oberleumn.  259.

7

v.  Doering,  Geh.  Reg.  Nat

673,  709.

Doermg,  Haupim.  743,  938.

Dohmen,  Vizefeldwebel  743.

zu  Dohna-Schlodien,  Burggraf
  u.  Graf,  Gestütsdirektor
  441.

Dohrs,  Selkelir  1027.

Dormeyer,  Sanitätsfeldwebel
2

Dorn,  lommiss.  Sekretär  745.

Dorn,  Gonv.  Sekretär  1028.

Dollinger,  Stationsleiter
73,  580.

Döpner,  Unterosfizier  93.
Döring,  Polizeiserg.  93.
D  Dressel,  Sanitätssergeant  5.
Drews,  Ohberleutnant  137.
Dudzus,  Lehrer  92,  441.
Duiving,  Zollaufseher  673.
v.  Duisburg,  Oberlt.  402
Dustert,  Sekretär  745,  847.
Dühring,  Oberleutn.  5,  796.

E.

Ebermaier,  Gouverneur  v.

Kamerun  580,  940,  995.
Ebermann,  Poltzeiserg.  441,

Ebert,  Polizeiwachtmstr.  472,
897.

Eckard,  Dr.,  Stabsarzt  401.
Eckelt,
1057

57.
Edert,  Stabsarzt  38,  219.

dhard,  Staboarzt  897.

agers,  Amtorichter  39.
e9gersglüß,

meister  219,
Ehmig,  kErt  ,  10%  5,  939.
Chmie.  Kanzleigehilfe  512,

 

6
C
Egeredorss,  Leutnant  744.
Eag
Pi

Vlʒeiwacht-Ehn:

  Wegebauer,  797,  898.

Ehmle,  Gärtner  898.

Ehrath,  6½.  Sekretariats:
assisten

Eid  ir  Wassenmstr.  92.

Eichinger,  Dr.,  wissensch.
Beamter  357,  ;

2
Eichler,  Barlassenfuhrer  796.
357,

Cicke,  Kanzleigehilfe
709,  995.

v.  Einem,  Leutnant  796.

Eitel,  Reg.  Baumstr.

Elbert,  Trr.,
941,  905.

Sekretär  305,  847,

Eckert.  Sekretär  260.580.,847.

fjmert,  Assistent  2.  Kl.  39.

1057.
Geologe  709,

i  Elpons,  Oberleutn.  38.
Elpons,  Laon  9205.

Een-  Landmesser  99
Engel,  Sekretär  38,  4722.  744.

Engel,  Techniker  1057.

v.  Engelbrechten,  Oberlt.402.

Engelhardt,  Dr.,  Neg.  Arzt
357

Engelie,  Maschinist  580,  1057.
Engerer,  Bureauassistent  580,
995.

Engert,  Landmesser  898.

Erdmann,  Assistent  305,  797,
9

Erdmann,  Leutn.  357,  6

Erhardt,  Oberleutnant  4.
1026.

Erhart,  Stabsarzt  259
Eritt,  San.  Gehilfe  745,  898.
Erlewein,  Polizeiwachimstr.

Geh.  Ob.  Neg.

Eit,  Feldwebel  91.

Escherich,  Dr.,  Forstmeister
580.

200.
Ernst,  Dr.,
Nat  37.

eigeniched.  Bureaugehilfe

7.
*  Dr.,  Gerichtsassessor
940

Enten.  Leutnant  620.
Ewald,  Botenmeister  37.
Ewest,  San.  Gehilfe  473,580.
Exner,  Feldwebel  5.

F.
Fabian,  Sanitätsgehilfe  472.
Fabricius,  Major  356,  512,
579.

Fackel,  Oberaufseher  403.
Falb,  Dr.,  Assistenzarzt  38,
136.

Falkenhayn,  Oberleutn.  92.
Falkenstein,  Sekretär  93.
Falkensiein,  Oberleutn.  938.
sechtner,  Oberleutnant  744.
ehler,  Bezirkerichter  940.
sehner,  Polizeiwachtmeister

 

512.
Feicke,  kommiss.  Zollsekr.  441.
Feldmann,  Dr.,  Stabsarzt  38.
Feldmann,  Gerichtaassessor

Fick-  Techniker  2.  Kl.  357.
Fick,  Techniker  1.  Kl.  897,
1027

Fickel,  Rechnungerat219,  441.

Fickendey,  Lrr.,  513.941,  995.

Fiebig,  Techmiker  2.  Kl.  580.

.  Vermessungsgehlse
898.

Fieb.  Unterzahlmeister  137.
Figowoki,  Unterzahlmstr.  5.
Fillauer=  Unterzahlmeister

ginl.  Solafihtem  2,  Kl.  137.

Fischer,  Zollaufseher  93.

Fischer,  Polizeisergeant  219.

Isscher,  Hauptmann  356.
Fleischer-  Siation  #assistent
411,  1027.

Fhcer  Polizeimeister  513,
102

XXI

Fleischhauer.  Dr.,
assessor  513.
Flick,  Sergeant  5.

Jloeeier  Katasterzeichner  745.

Florian,  Wegebauer  940.995.

Jokken,  landw.  Sachverständiger
  513.

Fokken,  Tierzuchtinspekt.  745.

Fonck,  Leutnant  939.

Forger,  Polizeimeister  137.

Joß,  Landmesser  220.

Födisch,  Geh.  Kanzleisekr.  37.

Sörhienberg,  Wegebauer  580,

Gerichts-Fchboin,

  Gerichtsassess.  898.
Franck,  Sekretär  441,  513.
Frank,  Bezirköleiter  vs.
Frank,  Selretär  305.
Franke,  Zollausseher  441.797.
Franke,  Streckenaufseher  580.

 

Fraote  Polizcisergeant  673,
105

v.  atenberg  Lüttwitz,
Oberleutnant

Frankenberg,  Distriktschef
1027

E—

Foeo  Dr.,  Assessor  403.
reitag,  Gouv.  Sekr.  1057.
Prertchk,  Gouv.  Sekretär  5,
441,  709
Frey,  Techniker  1.  Kl.  579.
Friedemann,  Sekretär  898.
Friedrich,  Bauingenieur  441.
Friedrich,  San.  Gehilfe  898.
Fritz,  Sekretär  92,  441.
Friösche,  Chausseur  709.
Fromm,  Hauptm.  580,  795.
Frolz  Katasterzeichner  580,

gui  Oberfeuerwerker  93.
Fuchs,  Zarlgedie  305.
Fuchs,  Geologe  357,  580.
Juchs.  nichiai  ie-  672,

—  Tiegierungorat  401.

-  )el).  Neqterunqgtat
472,  619,  940,

Funk,  Sane  eeli.

Führ,  Zollamisassistent  2.  Kl.
219.

G.

Gadrain,  Polizeimeister  513.
Gaertig,  Kanzleigehilse  441.
Gaerting,  Kanzleigehilfe  137.
Galle,  Polizeiwachtmstr.  995.
Gardain,  Polizeimstr.  673.
Garstecki,  Poltzeiserg.  473.

Gastager,  Bautechniker  93.

Gatterbauer,  Leutnant  401.
Gauweiler,  Maschinenschreiber

  357,  513.
Gäriner,  kommiss.  Sekr.  137.
Gärtner,  Dr.,  Reg.  Tierarzt

4111.

Gärtner,  Finanzdirektor  513.

Gärtner,  Techn.  1.  Kl.  1056.

Gebauer,  .  r  14556.
walter  137.

Gebhardt,  Oberleutnant  795.

Geh,  überz.  Zahlmstr.  897.

Gehne,  Dr.,  Geograph  305.

Gellinel,  Leutnant  620.
Geisler,  Hauptm.  38.  305.
Geisler,  Stabsarzt
Geißelbrecht,  Veterinärgehilfe

Geißler,  Zimmermann  441.

Geißler,  San.  Vizeseldw.578.

Geißler,  Haupimann  672.

Gentner,  Sekretär  1028.

George,  Assistent  2.  Kl.  472.

Gerhardt,  Polizeiwachtmstr.
97

ericke,  Sekretär  580.
*ß*v  Kanzleigehilfe  512,
745.

Gerlch,  Oberleutnant  511.
Gersimeyer,  Geh.  Ob.  Reg.
Rat  37.

Geschwendt,  Zollaufseher  137,

Gethmann,  Bureaugeh.  93.
Giehrl.  Leutnant  136.
Giehrl,  Oberleutnant  350.
Giese,  olheiwachtmeiser  5  5,
357,  620.
55rn  Steuermann  579,  897,.
1027.
Gumbel  Kalkulatorvorstand
2,  305.
6|0-  Sanitätsgehilfe  358.
v.  Glasenapp,  Generalmajor
92,  259,  472,  578,  579,
940,  955,  1027.
Glock,  Sekretär  36,  137.
Glück,  Sekretär  305,  580.
Gnügge,  Hauptm.  5,  796.
Goebel,  Schmied  673.
Goetze,  Lehrer  93,  305.
Goormann,  Dr.,  Gerichtsassessor
  259,  620.
Gosielck,  Sergeant  5.
v.  Goßler,  Wilh.,  Lt.  357
Gothein,  Dr.,  Neg.  Arzt  700.
915.

Gouschall,  Wegebauer  1057.
Gouschalk,  Bureaugehilfe  S7.
Göring,  Leutnant  401,  743.
Göse,  Polizeisergeant  403.
Gößz,  Maschinist  897.
Grabau,  Oberleutnant  102.
Graeber,  kommiss.  Sekr.  995.
(Graeske,  kommiss.  Sekr.  709.
Grasenstein,  Polizeiserg.  1027.
Gramatie,  Polizeimstr.  513.
Gramatte,.  Assist.  2.  Kl.  1027.
Grasböck,  Assistent  2.  Kl.  995.
Graß,  Reg.  Rat  36.  579,  940.
Graßböck,  kommiss.  Assistent
2.  Kl.  219.
Grasse,  techn.  Gehilfe  37,  357.
Grau,  kommiss  Sekretär  137.
Grautoff,  Major  939.
v.  Grawert,  Werner,  Hauptmann
  402.
Gräse,  Werkmeister  137.
Gräff,  Oberleutnant  795.
Greiner,  Oberarzt  356.
Greiner,  Dr.  „,  Neg.  Arzt  995.
Greisert,  Dr.,  Stabsarzt  356.
Grenpenberg,  Hauptzollamtsvorsteher
  995.
Gresch,  kommiss.  Assist.  2.  Kl.
995.
        <pb n="22" />
        Gresser,  landw.  Sachverständiger
  403,  709,  397.

Greuter,  Landmesser  93.

Grimm,  Bizeseldw  92.

Grivel,  Polizeisergeant  220.

v.  der  Groeben,  Bezirksa#mtmann
  472  1.

Broh,  Kaasterzeichner  441.

Gronde,  Sekretär  403,  580.

Gronwald,  Bureaugehilfe
745.

Grosche,  Sekretär
5,  441,

Großhmann,  slomi,  Zollaufseher
  93,  472

Großmann,

3.  715.

lommis.

Vureauassistent

.Grote,  Frhr.,  Leutn.  357.
Gronk  Gärtner  1057.
Grothe,  Polizeimeister  898.
Gröpke,  Landmesser  709.
Gruber,  Polizeiserg.  473.
Grumbach,  Sekretär  358.
Grundler,  Sekretär  358,  403,

1028.

Gruner,  Dr.,  Reg.  Rat  357,

Grald  „Geh.  Sekretariatsassistent
  440.
Grübel,  mnbtsgehile  745.
Grünke,  Schre
Gudowius,  welber,  ufonnn
402,  709,  896.
Guagemoos,  Landmesser  5,
219.
Ounbrehh,  Dr.,  Rechtsanwalt

Gunzert,  Neg.  Nat  579,  744.
Gustmann,  Wegebauer  847,
5

Gurtknecht,  Leutnant  796.

Gutjahr,  Leutnant  744.

Gutzeit,  Polizeisergeant  673.

Güne  Dr.,  Oberstabsarzt
796.

Günther,  Landmesser  5.

Günther,  Reg.  Baumstr.  580.

Günther,  Militärgerichtsassistent
  897.

Haak,  Zollassistent  673.

Haak,  Polizeimstr.  745,  847.
Haase,  Schlosser  1027.

Haasenritter,  Steuerm.  440.
Haberkorn,  Forstassessor  897.
v.  Hadeln,  Frhr.,  Leutn.  39.
Hogemam,  Polizeiwachtmstr.

Ocher-  Polizeiserg.  93,  472.

v.  dem  Hagen,  Oberltn.  136.

Hagen,  Bureaugehilfe  673,
1027.

Hager,  kommiss.  Sekretär  357.

Hager,  Hilsoarbeiter  620.

Hahl,  Ir.,  Gouv.  v.  Deutsch-Neuguinea
  36

Hahn,  kommifs.  Zekretär  357,

*½  Maschinist  210,  580,

7.
Lls.  lommiss.  Sekr.  673.

—  XXII  —

v.  Hammerstein=  Gesmold,
Frhr.,  Oberltn.  795.

Hanke,  Gärtner  219.

Hann,  kommiss.  Sekretär  357.

Hannemann,  Dr.,  Stabsarzt

939.
Hansen,  Geh.  Negierungsrat
92,  305,  403,  619.
Hanusch,  Meister  92,  744.

Hanusch,  techn.  Gehilse  472.
Hapte,  landw.  Gehilfe  39,

4

Harles,  Katasterzeichner  579,
745.

Harms,  Magazinaufseher  93,
441,  512

Harnoß,  Kanzleigehilfe  260.

Hartig,  Stationsbeamter  93.

Larmann,  Kanzleigehilfe
403.  27.

Hatlung.  Facnnin  t8rathr1.

Hassenstein,  Regierungsbaumstr.
  305.

Hauboldt,  br.  „Reg.  Arzt  137,
441.

Hauffe,  Bureauassistent  2.  Kl.
137.

Haug,  Ranzleigehilse  1027.

Haun,  Hilfsarbeiter  620.

Haußding,  Leutnant  137.

Havemann,  Polizeiserg.  219.

Havemann,  Gerichtsassessor
95.

 

,  995
v.  Harthausen,  Frhr.,  Leutnant
  1026.

Häuser,  Distriktskommissar  5.
Häuser,  Sekr.  137,  744,  995.
Häusler,  Geh.  exp.  Sekr.  136.
Hebell,  Polizeiwachemstr.  137.
Hecht,  Reg.  Baumstr.  709.
Heckel,  Reg.  Baumstr.  1057.
Hecker,  Streckenaufseher  580,

941.

Hegemann,  Gerichtsassessor
940,  995.
Heidingsfeld,  Techn.  2.  Kl.  38.

Heilemann,  Neg.  Tierarzt  260.
Heilingbrunner,  Afssessor  441.

Heimann,  Bautechniker  93,
673.
Heims,  Dockmaschinist  441.

Heinemann,  Polizeimeister

305,  513.

Heinicke,  Hauptmann  620.
Heinmann,  Gäriner  741.995.
Heinrich,  Oberleutn  259.
Heinrich,  Wboor-tortum.

assistent  357,

Heinrich,  .  122.  745.
Leiurch.  Zollaufseh.  r  898.

Deinß,  Dockmaschinist  38.709.

Heinz.  Bureaugehilfe  305,
580.

Helbig,  Kanzleigehilfe  940.

Delle,  Reg.  Baumur.  137,  580.

v.  d.  Hellen,  Dr.,  Reg.  Arzt
580.

Hellwig,  Polizeiwachumstr.
357,  709.

Hellwig,  Hafenmstr.  1057.

Helm,  Dr.,  Tierarzt  1057.

Helwig,  Polizeiwachtmstr.
9095.

Lngszube  Dr.,  Gerichtsassessor
  580.
5n  Zöuamiofsistem.  Kl.

2.  Leutnant  796.
Henniger,  Katasterzeichner

(0.

Henrich,  Katasterzeichner  898.
Hensel,  Hauptmann  402.
Henze,  Kanzleigehilfe  897.
Herb,  Magazinausseher  137.
Hergott,  kommiss.  Sekr.  1056.
Hering,  Polizeiserg.  93,  220.
Herrfurth,  Lehrer  579,  745.
Herrmann,  Polizeiwachtmstr.
512,  745.
Herrmann,  Dr.,  Reg.  Arzt

513.
Herz,  Tierarztgehilfe  673.
Herzberg,  Unteroff.  93.
Herzog,  Assistent  2.  Kl.  39,

441,  513,  745.

Hersog,  Maschinist  93,  580,
796.

Het.  Sekretär  897,  1027.
Heuer,  Polizeimstr.  441.
v.  Heydebreck,  Malor  796.
Heyer,  Sanitätsserg.  #  579.
Heyme,  Leutnant  741.
Heyne,  Dr  Intendanturrat
Hierl,  ebauer  745.
Hiese,  Polizeiwachmmstr.  5  78,
1057

Hildebrand,

Hildenbrad,
meister  260.

Hille,  Geh.  Kanzleidiener  37.

Hiller,  Maschinist  580,  898.

Hiller  v.  Gaertringen,  Frhr.,
Oberleutnant  7

Hilmer,  Kangleigehilse  3  5,357.
620.

Landmesser  39.
Polizeiwacht-Hin,

  Techniker  1.  Kl.  4.
Hinbe.  Stabsarzt  795.
Hinve,  Werkmeister  1027.
ding  Polizeimeister  #  93,
24  Vermessungstechniker
940,  995.
rerscher  Landrichter

v.  P.  30  Hptm.  513.
Hirschfeld,  Kanzleigehilfe  940.
Hochheiser,  Polizeiserg.  673.
Hoek,  Sanitätsgehilje  260.
Hoeppe,  JFörster  512,  745.
Looen,  Sanitätsgehilfe  357,

Dr.,

S##  Bureauassist.  93.

Loffmann,  Unteroffizier  39.

Hoffmann,  Regierungslehrerin
  93,  580.

Hoffmann,  Polizeimstr.  93.

Hossmann,  Bausekretär  513,
700,  1028.

Loffman  Polizeiwachtmstr.
709,

Holsmann  Magazinaufseher
847.
Koffimann=940,


Ooffweiltd?  Polizeiserg.  39.

Sanitätsgehilfe

Hoffmeister,  Neg.  Tierarzt
260.

Hofmann,  Assistent  2.  Kl.  5.

Homann,  TPollgeiwachimstr.
579,

biin,  Techniker  2.  Kl.

Kcrrau  Wanzleigeb.  1057.

Hollaender,  Hauptm.  91,  441,
744.

Hollard,  Polizeiwachtmstr.

Latsal  Polizeineister  995.

Holstein,  Techniker  93,  305.

Holtz,  Dr.,  Reg.  u.  Forstrat
37,  1056.

Hoppe,  Geh.Kanzleidiener  37.

Hopf,  Geh.  Sekretariatsassistent
  440.

Horn,  Hauptmann  38,  305.

Horn,  Lehrerin  513,  898

vea,  Dr.,  Reg.  Arzt  672,

,  940.
2,  Lehrer  473,  10
Höft,  Geh.  exp.  Sekretär  u.
Kalkulator  136.
Höning,  Poltzeisergeant  39.
Höring,  Dr.,  Stabsarzt  619.
Hörmann,  Katufterhlichner,
95

995.
Huber,  kommiss.  Sekretär  472,
1027.

Huber,  Sekretär  897.

v.  Huber-Liebenau,  Lt.  137.

Hubert,  Polizeimstr.  513.

Huly,  Forstaufseher  357.

Huly,  Förster  995.

Ldumam,  Dr.,  Neg.  Rat  305,
07.

%  olhravacht.  200.
Hübner,  Gär

Hühner,  Sesner  EE

Hümann,  ermessungsdirektor


Hümmer,  Wienpwebel  92.

Hünersdorf,  Kriegsgerichtsrat
  744.

Hürster,  Polizeiwachtmstr.  5.

Hüseler,  Kanzleigehilfe  137,
441

Hütig,  Kais.  Zahlmstr.  7  402,
512.

J.
Iden,  Steuermann  305,  513.
Ilskenemeier,  Lehrer  897,

1056.

Irmer,  Katasterzeichner  138,
403.

Jak-  Polizeisergeant  403,

0%.  Maschinenmstr.  441,
1057

Jacobel.  Polizeimstr.  1057.

Jacubowsky,  Iberleutn.  402.
Jaeger,  Dr.,  Stabarzt  940.

Jahn,  techn.  Gehilfe  1028.

Jannasch,  Polizist  1027.

Janssen,  Stationsassistent
357.

Jedding.  Sekretär  137.
Jehnes,  Polizeiwachtmeister
715.
        <pb n="23" />
        Jelawik,  Polizeimeister  941,
Jelowik,  Polizeimeister  472.
Tesper,  Lehrer  709,  941.996.
Jochem,  Polizeiserg.  305.797.
Joger,  Vizeseldwebel  92.

ohamne=  Kurt,  Oberstlm.

57

79,  672.
Jchteaene  Katasterzeichner
940.

ohn,  Sekretär  473.  745.
onat,  San.  Unteroffizier  5.
opp,  Sekretär  38,  441,  709.
ofuweit,  Förster  1056.
ung,  Sekretär  92,  305.
Jungclaus,  Sergeant  5,  93.
Jungclaus,  Aizefeldw.  440.
unge,  Polizeisergeant  898.
ungels,  Siaboarzt  1026.
unker,  Finanzdirektor  673.
urczyk,  Geologengehilfe

 

357,  796.
Jünemann,  Katasterzeichner
995.

Jütersonke,  Vizefeldw.  219.

K.

Kaczmarek,  Polizeiserg.  39.

Kaempfe,  Dr.,  Negierungsassessor
  137.

Kahl,  Polizeimstr.  1057.

Kahlsmann,  Techniker  2.  Kl.
441.

Oblin.  402.
Steuermann

Kalau  v.  Hofe,
Kalbhchmit,

Kalinener.  Leutn.  137.
alwen,  Neg.  Baumstr.  92,

Kemnele  Polizeimstr.  305,
zunnes,  Sanitätsgehilfe  5,
bKammerer  „Handwerkerlehrer
kuhauhen  Polizeimstr.
357.
ac  d  umant  93.
Karrer,  Polizeiwachtnistr.  472.
Karstedt,  Dr.,  konmimiss.  Sekr.
472.
Karsunke,  Techniker  2.  Kl.  513,
1027.
Kaschewoki,  Sanitätsuntceroff.
219.
Kosper,  Geh.  Hanzldien.  37.
Kastilan,  Feldwe-Kauert,
  Techniker  2.  Kl.  897.
Kauf  jmann,  Dr.,  Reg.  Assessor
9.

Kaufmane,  Lehrer  897.

Kaufmann,  Santtatsgehilfe
403.
Kaufmann,  Oberlt.  796.

 

Kauß,  Sekretär  137,  4.11.

Käsemodel,  Techniker  1056.

Kehring,  Sergeant  93.

Keil,  Oberlt.  795

neller,  Techn.  1.  *7i%  403,  897,
1027.

Kempf,  Forstassessor  1028.
Kempner,  Dr.,  Gerichtsasi.
219,  512,  744.

—  XXIII  —

Kepler,  Major  512,  ¾2,  939.

Keppel,  Geometer

Keppke,  Sanitatsgehilfe  340,
995

Wsie  Sekretär  358.
Keßler,  Neg.  Baumstr.  5.
Keudel,  Bezirksamtmann  5,

260.
Keyser,  kommiss.  Sekr.  1057.
Kickton,  Dr.,  Oberarzt  511,
620.
Kieckhoejer,  Lt.  357,  897.
Kielich,  Gouv.-Sekretär  5.
Kiepenheuer,  Geh.  Sekret
Assistent  440.
Kizel,  nuntnh,  Zollassistent
Kl.  1057.

*i  Bezirksamtmann

Kirchhoff,  Vohrinspekt.  898.

Kirchner,  O  oer-  Intendantursekretär


Klages,  l-  93,  472.

Klapper,  Stationsassistem

673,  7
Klebohner,  Vautechniker  93.
Kleck,  Sanitätsgehilfe  580,
41,  995.
Kleckler,  Sekretär  441.
Klein,  Gefangenenaufseher
357,  709.
Klein,  Pbolgetwachtpls,  995.
Klein,  ;
Klein,  S#e#.  1057.
Kleinau,  olizeiwachtmstr.
305,  67
nleine,  6,  ur  797,  898.
v.  KRleist  Günnars,  V.  357.
Kleller,  Gerichlsaltuar  137.
Klemm,  Dr.,  Assistenzarzt  38,
991.

Klemmt,  Bauaufseher  93.

Klenze,  Gouv.  Sekrelär  1027.

Klimowipy,  landw.  Asststent
137.

zusmnenderg  Stationsassist.

*.  Polizeisergeant  473,
79

Alink,  Stationsleiter  580,
1028.

Klinkmüller,  Gouv.  Sekretär

138,  67
Kloke,  Bautechniter  93,  941,
996.

Knaak,  Dr.  ezukanum.  897.
Knapp,
Knetsch,  Lekreler  219,  898.
Anier,  Güterbodenmstr.  715,
898.
Knverzer,  N.  W.  Lt.  357,  939.
Knöller,  landd  Assistent
1.  Kl.  441,  897.
Knoller,  Landwirtsch.  Sachverständiger
  1027.
Kobert,  Polizeiserg.  1027.
Kobuo,  Gouv.  Sekr.  1057.
Roch,  Geh.  Sekrelär  39,  136,
213.

Koch,  Karl,  Polizeiserg.  39.
Koch,  Polizeiserg.  138.  580.
Koch,  1.  Werkmstr.  579.
Koch,  Dr,  NReg.  Arzt  735.
Koch,  Kanzleigehilfe  807.

Koenig,  Reg.  Baumstr.  1027.
Koepke,  Wasfenmstr.  745.
Kogeler,  Polizeisergeant  93,

Kohlhoff.  Leuchtturmwärter
673,  1027.

Koblsbors,  landw.  Assistent
580.

aciben,  Polizeiserg.  580.

Molbit  Intendantursekretär
939.

Kolene,  Dr.,  Reg.  Tierarzt
441.

Kompf,  Sekretär  709.

Kopp,  beg  Neg.  Arzt  260,
403,  1028.

v.  Oberleut.  38.

v.  Kornayki,  Hauptm.  356.

Korth,  Geh.  Sekretariats-Assistent
  440.

Konke,  Zugführer  1027.
Rowalski,  Landmesser  137.

Ködderitzsch,  Techniker  1.  Kl.
898.

Köhl,  Leutnant  795.

Köhler,  Gerichtsassessor  847.

Köller,  kommiss.  Sekretär  5.

Költzsch,  Polizeiwachtm.  259,
620.  -

v.  König.
leiler  305.

König,  Reg.  Baumstr.
897

Frhr.,  Gestüls-357,



König.  Lehrer  358,  580.

König,  Polizeimeister  441,
672,  941.  996.

Kople,  fens  512.

Körbling,  K.  W.  Ll.  357,  897.

Körsgen,  Zollauffeher  305,
745,  996.

Körnigt,  Assessor  1027.

Köstlin,  Bezirk3amtmann  92,

141.
Kraft,  Meßgehilfe  39.
Kraft,  Polizeimstr.  403,  1028.
Krannick,  Intendantursekretär
355.
Krainick,  Ober-Intendantursekretar
  578.
Mramer,  Kanzleigehilse  5.
Kratschinsli.  Lazarettverwalt.
2.  Kl.  411
Kraus,  Köhnierr  2.  Kl.  5,
357,
Kraus,  heimsir.  1028.
Rrause,  Zollassisient  93,  305.
Krauehaar,  Techniker  93,
305.
Krauß,  Polizist  7.15,  1027.
Kränzlin,  Dr.,  Botaniker  897.
Krauter,  Kassenvorstand  672.
Krebs,  Sekretär  897.
Kreuoler,  Lt.  620.
Kreusler,  Oberlt.  1026.
Krey,  Polimeiserg.  745.
Krocger,  t.  896
äKrosigt.  Bezirksamimann

1,
Kröhne,  hazinaufeh  93,
305.

Krueger,  Dr.  Medizinalrauhe

Krueger,  Trr.,  "
verständiger  8

Krueger,  Hauptm.  137.

Krull,  Hofrat  619.

Krumm,  Lehrer  38
Krumm,  Sekretär  39.
Krücke,  Neg.  Nat  93.
Krüger,  Sanitätsgehilfe  219.
Krzywicki,  Intendantursekretär

  1026.

Kudicke,  LDr.,  Reg.  Arzt  259.
Kudicke,  Dr.,  Stabsarzt  259,

Kuhne,  Assistent  1.  Kl.  1027.
Kummeß,  Leuchtseuerwärter
93,  580.
Kunath,  Gerichtsreferendar
744.—
Kundt,  Regierungsrat  671.
Kunzel,  Lehrerin  897
Kupfer,  Bausekretär  672.
Kupper,  ehem.  Feldwebel  92.
Kurtz,  Gonv.  Selretär  138.
Kurs,  kommiss.  Sekretär  715.
füs  Gouv.  Sekretär

Kurz,  Lokomotioführer  472.
Kühler,  Polizeimstr.  441,  796,
996.

Kühn,  Feldwebel  137.
#urn  Bureaugehilfe  138,

i-  Bezirksrichter  93,

aun,  Polizeiwachtmeister
7.
Kühnel,
673,
Külz,  Dr.,  !“W—  r  513.
Kulz,  Dr.  Pro
Kupper,  Neg.  7-  513.
Kürsten,  Sanitätegehue  898.
Kusier,  Feldwebel  91.

Couv,  Schreiber

L.

van  der  Caan,  Kataster-  Bur.
Vorsteher  93.

Ladeburg,  Kanzleigehilfe  38,
402,  709.

Ladeburg,  Gärtner  580,  897.
Laeeke.  Sanitätsgehilse  940.
Lahl,  Unterzahlmstr.  91.
-  Landmesser  219.
Lallo,  Polizeisergeant  473.
Lambrecht,  HOofra##  37.
Lammert,  Neg.  Landmesser
441

Lampe,  Zollhilisbeamter  995.
Lang,  Zollamtassistent  1.  Kl.
898.

Lange,  Unterzahlmstr.  92.
Lange,  Gerichtoassessor  219.

Lange,  Stalionsassistent  357.

Lange,  Sekrelär  103,  1028.

Lange,  Landmesser  672.

Nans  Dr.,  geolog.  Assistent
7

Langen,  Lt.  796.
v.  Langen-Steinkeller,  OÖpim
,  743.
hangir-  Veterinärgehrlfe  260.
Langhof,  Zollaufseher  220,
580.

5

Langlraer,  Sekretär  37.

Lappe,  Sanilätovizeseldwebe
219.
        <pb n="24" />
        Lassak,  Polizeiwachtmstr.  940.

Lauer,  Landmesser  138,  403.
Lauerhaß,  Polizeiwachtmstr.
39.

Lantenba,  Vermess.-Techn.
ie  Regierungsbaumeister

  a.  D.  441
Lämmermann,  Utzlerrichter

Lechner,  Techniker  2.  Kl.  579,

Lederer,  Dr.,  Neferent  für
Bauwesen

Lederle,  landw.  Gehilfe  580.

Lehmann  Polizeimstr.  38,
305,  580.

Lehmang,  Techniler  2.  Kl.

in  shtbewacene,
Leld.  10  Waffenmstr.  897.
2

Lehr  Techniler  219.
Leichsenrius,  Veterinärgeh.

geier.  Polizeimstr.  358.
Lelm,  Polizeiwachtmstr.  709,
99

2%.0  4*  Katasterzeichner
580,  995.

Lenz,  Dr..
Lenzen,
137.

Neg.  Arzt  898.
Polizeiwachtmeister

Leopold,  Sekretär  897.

Lergen,  Nechnungsrat  37,
697.

Lergemmunker,  Techn.  1.  Kl.

v.  —  Vorbec,  Oberstlt.
939.

Leuschner,  Wassenmstr.  5,
440.

üe,  Dr.,  Chemiker  513

"

eihibebd,  Dr.  357,  709,

geckhurnein,  Landmesser  138.

Licbe,  Oberlt.  579,  796.

Liebert,  Stationsleiter  137,
1

Liesegang,  br.,  Oberstaboarzt

v.  Sieneren,  Adda,  Freifrau
  92.
dinsk  Techniker  2.  Kl.,  897,

9  Oberlt.  938.
v.  d.  Linde,  Amtegerichtsrat
401.

v.  Linde-Suden,  Lt.  511,
578,  :
Vureaugehilfe

Lindinger,
672

Lindinger.  kommiss.  Bureaugehilfe
  1027.

Lindner,  Faiatsgehile  5.
441.

Link,  Sekretär  403.

Linkowokt,  Polizeiserg.  219,
403,  745

Lippe,  Zollvorstand  441,
1027.

Litter,  Dr.,  Gerichtsassessor
513.

39,
Loba,  Beschlagschmied  673.
Loew.  Kaykleigehilse  137,

Lorenz,  d-  Lehrer  357,  620.
Losch,  Sekretär  941,  996.

Loßnitzer,  .  744.

Lösch,  Lt.  39.

l  l  Lazarettverw.
2.  Kl.  5.

Ludwig,  Polizeimstr.  358.

Lueg,  Dr.,  Assessor  1057.

Luerßen,  Tierarzt  357.

Lumblat,  Bezirkslandw  93.
Lunkenbein,  Schreiber  441,
1027.

Lurz,  Dr.,  Stabsarzt  511.
Lutz,  Sekretär  441,  995.
Lücke,  Bureargehie  472.
Lüders,  Leutn.  39,  305.
v.  Lüdinghausen,  Frhr,.
zirksleiter  3.
Lührsen,  Leutnant  796.

Be-M.



Maack,  Gärtner  441.
aas,  „Stabsarzt  511.
Machcius  Obertt.  939.
Marssert,  Gouv.  Sekretär
403,  995.
Maeb,  Sekretä-Mahler,
  Mrertalienverwalte

8,  5:
Mahling,  Nechnungerat  472.
Maier,  Hauptzollamtsvorst.
5.
Makrocki,  Dr.,  Reg.  Arzt  39,
305
Mallmamn  Dr.,
assessor
vann  Dr.
arzt  259,  620.
Mann,  ,  GChhi  897.
Manneschmidt,  Gouv.  Sekr.  5.
Mans,  Oberlt.  137,  357.
Manofeld,  Hauptm.  137.

Gerichts-Neg.

  Tier=Mansfeld,

  Dr.,  -
mann  305,
Maneusel.  5  Stabsarzt

n1.  Sanitätsgeh.  138,  403.
Marcus,  Alfred,  Kanzleigeh.

897,  1056.
Marcus,  Wilh.,  Kangleigeh.
97.  1056.

Mareus  Landw.  Sachverst.
06

v.  Marces,  Optm.  136,  795.

Markert,  Zimmermann  137.

Marquardien,  Dr.,

37.
mdi  Gouv.  Sekrelär  898.
Murschhaufen,  ehem.  Feldwebel

Wesstau  #or.  Stabsarzt  5,
91,
rlnxi•5  Dipl.  Ingen.  797.
v.  d.  Marwiy,  Oblt.  356.
Marx,  Dr.,  Chemiker  403.
Marx.  Dr.,  wissensch.  Beamt.
709.

XXIV

Haupim.

Maske,  Gärtner  898.
aß.  Gouv.  Sekretär  1028.
Mathis  Sekretär  219,  744,

“n'7  Geh.  Sekretariatsassistent
  440.

Mattner,  landw.  Gehilfe  580,

1,  995.

Mauck,  Sekretär  137

Mauihe  nen  2.  Kl.
745

Mayer,  sisoizefenrh  5.

Mayer,  Kanzleigehilfe  219.

Mayer,  Oberlt.  939.

Maywald,  Bezirkslandwirt

357

Maywald,  Sekretär  441.

Maywald,  Polizeiserg.  473.

Mapwlde  Dr.,  Geograph
3

v.  Märßenhausen,  Rechtspraktikant
  847.

v.  Mässenhausen,  geprüfter
Rechtspraktikant

Meckel,  Maurer  93.

Medenwaldt,  Lehrerin  580,
745.

Mehnert,  Polizeiserg.  39.
Meier,  Polizeiserg.  93,  5
Meinert,  Zollassistent  847.
Meinhardt,  forstw.  Gehilfe

940.
Meiß,  Sekretär  305,  898,
1057

Meißner,  Kesselschmied  136.

Meisler,  Sanitätsgehilse  5.

Meister,  Polizeisergeant  513,
1027

Arrtrrv7

Oberstabsarzt  795.
Meirn

hat  Generaloberud

  Stationsbeamter

Mellenhnn,  Zollaufseh.  403.
7.

Menge,  Sekretär  39,  513.745.

Mengel,  Station  sassist.  580.

Menk,  Chauffeur  513,  675.

Merkel,  Geh.  Sekretarialsassistent
  440.

Merle,  Sekretär  897.

Msiutenen  358,  473,.
102

Misscher.
offizier  219.

Naen  Gel-  „Negpierungs=Nat
  305,  472,  940.

Sanitätsunter-Meöger,

  Dr.,

Oberförster  35  57.
mkommiss.

  Sekretär

7.
Meyer,  Intendanturdiätar
Meyer,
Meyer,
Meyer,
Meyer,
41

Sergeant  137.

Techniker  137,  441.
Gouv.  Sekretär  138.
Katasterzeichner  219,

Meyer,
Meyer,
Mer-Oberleutn

  259.
Leutnant  357,  440.
Kanzleigehilfe  512,

Meyer,
Meyer,

Dr.,  513,  672
Vauaufseher  050.

Nichels,  Distriktskommissar
Mi  2  Dr.,  Landw.  Sachverständiger

  402,  709.

Mildbraed.  Dr.,  Expeditionsleiter
  940.

Milo,  Gouv.  Sekretär  7  620.

v.  Minckwitz  (Hans  Loth  ar),
Leutnant  402.

Mischlich,  Proessort  28irk
amtmann  36,

Mittag,  Lan  *vs  1.  Kl.

Miic-  Lokomiotioführer  1.  .

Mocler,  Assistent
Mockler,  Wsihem  35.2409

305.
Moesta,  Dr.,  Reg.  Arzt  512,
44.

Mohn,  Dr.,  Oberarzt  795.
Mohr,  Polizeiserg.  305,  673.
Mohr,  Sekretär

Moll,  Po  lieiwachimstr.  5.
Monts,  Bureauassistent  1.  Kl.

Moser,  Dr,  Neg.  Tierarzt

Mostertz,  kommiss.  Sekretär
260.

Moh#kus,  Poligeimste  745.
Mucke,  Wegebauer  1028.
Muhlack,  Santtätkseldn  92.
Munz,  Gestütswärter  709.
Mutscheller,  Zollaufseher  219.
Muhlna.  Arb.  Kommissar

n#03  Sekretär  672.
Müllenschläder,  Sanitätsgeh.
745

5.

Müller,  Polizeiserg.  93,  673,
1027.

Müller,  Polizist  220.

Müller,  Max,  Polizeimstr.
305.
Muuer-  Assistent  2.  Kl.  305,

Mube  Jos.,  Vorstand  der
Bauinsp.  401.
üller,  Dr.,  Oberarzt  402,
796.

7
v.  Müller-Berneck,  Gol.  sächs.
Niltm.  a.  D.  440.

Müller,  Bureaugehilfe  441.
Müller,  Vorstand  bei  der
Bureauverwaltung  472.
Müller,  Sekretär  472,  672,

94

Müller,  Wegebauer  513,898,
1057.
Müller,  Waldemar,  Proviantamtoinspektor

  578.
Müller,  Vizefeldwebel  578.

Müller,  Polizeiwachtmeister
580,  995.
Nä  Bautechniker  580,

Meh  Zugführer  673.
Müller,  Hans,  Bureaugehilfe
9  -—

Müller,  Max,  Assistent  2.  Kl.

7.
Müller,  Maurer  847.
        <pb n="25" />
        Müller,  Leutnant  938.

Münchgesang,  Tierarzt  897.
v.  Münstermann,  Oblt.  620.
Munz  Bureaugehilfe  138,

M#us-  Veterinärgehilfe  620.
Münz,  landw.  Gehilfe  995.
Münzer,  Techniker  709.

N.
Naepfel:  Förster  441.
Nau,  ereileiter  305,5s3W

Naumann,  Leutn.

Nave,  Dr.  jur.  6.  620.

Nagele,  Dc.  Stabsarʒt  1026.

Näpfel,  Förster  1

Neiß,  Svjeckenausseher  673,
698.

Neldner,  Gärtner  441.  797.
Neldner,  Polizeiserg.  566.
Neller,  kommiss.  Sekr.  357,

zter  Sekretär  403,  898,

Neu,  Geologengehilfe  941,
996.

Neubauer,  Sekretär  472.

Neubecker,  Polizeiserg.  93.

Neubert,  Polizeiserg.  403

Neugebauer,  Gouv.  Sekrelär
38,.  26

Neugebauer,  Tierarzt  898.
Neuhaus,  Geh.  exped.  Sekretar
  u.  Kalkulator  136.
Neumann,  Unterzahlmstr.  91,
Neumann,  Gerichtsassessor

260.
Neumann,  Polizeimstr.  305.
Neumann,  Geh.  Sekretarialéassistent
  .
Neun  ann,  Lokomotivsührer
2

42.
Neumuller,  Kapitän  260.
Neupert,  Kanzleigehilfe  5
Neurath,  Katasterzeichner  797.

Neuse,  Gerichtsassessor  940,
995.

Niedermaier,  Sanitatsfeldw.
2190,  579.

Niedermater,  Lazaretltverw.
709.

Aevermeer,  Gerichtaassess.

Nienmr,  ¾“mv  Gerichtsassessor

472,
*'
9

Lazareuinspektor

Nießlein,  Santatageg.  137,

Nohl,  Streckenausseher  403.
715.

Volte  landw.  Assistent  1.  Kl.
S9T,  1027

v.  Wtt  zur  Nabenau,

Frhr.,  Haupim.  1026.
ücle,  Salachthofoerv.  897,.

Nöpel,  Dr.,  Regierungorat

Nusser,  Sanilätsgehilfe  138,
103.

Oberg,  Dr.,  Reg.  Arzt  93.
Oberhoffer,  Assistent  2.  Kl.
9

Oberländer,  Polizeiserg.  673,
027.

Obermaier,  gepr.  Forstprakt.
72.

Obermaier,  Forstassessor  672.
Oehm,  Schlosser  472.  847.

Oertel,  Hanitcätsgehilfe  137,
219,

ewe  Polizeimstr.  357,

Oylenschläger,  Dr.,  Rechtsanwalt
  898.
Ohlmann,  Reg.  Lehrerin  93,

Omonsky,  Geh.  exv.  Sekr.
u.  Kalkulator  136.

v  Oppen,  Leutnant  401.

Orenstein,  Dr.,  Reg.  Arzt  744,
995.

Orth.  kommiss.  Sekr.  357.

Orth,  Hilfsarbeiter  620.

Odliersti,  Polizeimstr.  403.

Oskurski,  Polizeimstr.  898.

Sßwald,  Dr.,  Geh.  Reg.
745.

Ostmeyer,  Vermessungstechn.
5.
OQuerbein,  Vermessungsgeh.
7,  898
Otto,
Ono,

Otto,
Otio,

Nechnungsrat  355.
Sekretär  357,  672.
Oberleutn.  578,  939.
Assistent  2.  Kl.  1027.

P.

Pabst,  Hauptmann  939.
Pasirath,  Polizeiwachtmisir.
4  Polizeisergeant  673,
#het  Wochimstr.  92.
Paries,  Stationeassistent  357.
v.  Parpart,  Bezirkoleiler  673.
Koihen,  Hauptmann  578,

pa  Sergeant  219.
Paul,  „nleigehfe  38,  402,

14%  Sekretär  219,  995.
Paulick,  kommiss.  Sekr.  93.
Pauls,  Bausekretär  940.
Paulsen,  Sekretär  38,  402.
Paulssen,  Sekretär  709.
Pavel,  Leutnant  512.
Pawlitz,  Bauaufseher  259.
Peiver,  Ur.,  Staboarzt  511,

795,  816.
14%  Polizeiwachtmstr.  709,

n  Dr.,  Stabsarzt  511,
Perl.  Siationaassistent  357,
pad  Jollbilssbeamter  472,
nni  Sekretär  219,  620,

).
Pesenecker,  Klempner  905.

Peter,  Materialienverw.  93.

Peter,  Hauptm.  402,  939.

Peterhänjel,  Sanitätsserg.  92.

Peterhäusel,  Förster  897

9  Nedisungerat  513.
n%  1057.

Peters,  Sekretär  940.

Petersdorff,  Unterzahlmeister
  91.

v.  Petersdorff-Campen,  Oberleutnant
  794.

Petter,  Hauptmann  137.

Peottt.  Dr.,  Oberarzt  137,

elers,

 

511,  619.
Pepoldt,  Kanzlist  898,  1057.
Peucert.  Gouvernementearchite

#alienmane  93.
Pfeffer,  Haupim.  744.
Pfennig,  kommiss.  Sekr.  92,

Pfennigwerth,  Lehrer  745.

Pfister,  bansis.  Assistent
2.  Kl.
7  ztaafessor
D.  847.

7  Dr.,  Tierarzt  579,

Picnus  Sekretär  577.
Pietzsch,  Gestütwärter  1027.
Pistner,  Dr.,  Stabsarzt  356.
Ploehn,  Gerichtsaktuar  513.
Plöhn,  Sekretär  796.
v.  Podewils,  Sekretär  93,

898.

Podschadly,  Volizeiserg.  513.
Podzun,  Assistenzarzt  897.

Poebsch,  Werk  stältenvorsteh.

Pohl,  Sekretär  441.
Pohlig,  Polizeiwachtmeister
357

Polte  Lazarettverwalt.  898.

Poppe,  Kanzleibeamter  1057.

Powelei,  Maschinenschreiber
5,  219.

Vöppel,  Oberleutnant  137.

v.  Prankh,  Frhr.,  Leun  93.

Rertt  Poltzeiwachtmstr.  5.
reibisch,  Gärtner  219.

*  Rechnungsrat  37.

Priese,  Gerichtsaktuar  472.

Pricster  Assessor  219,  580,
79

uan  —  Assist.  2.  Kl.
N“,  00,  Bergassess.  1027.

Proppe,  Tierarzt  709.

Prömpeler,  Bezirksamtmann
39

zuch,  Stationsassistent  der
Ersenbahn  220.

Puder,  Oberstleutnant  796.
Fursche.  Poltzeiwachtmstr.
896,  1057

v.  erdleaer.  Oberleutnant

102,  796.
Pünmann,  Tierarzt  940.
O.

Leuinant  620.
Oberleulnant  744

Quelle,
Quelle,

R.
Rabeler,  Wegebautechniler
305,  672,  941,  996.

v.  Naben,  Sberleutnant  136.
Nabius,  Präparator  357,
941,  99

Nach,  Polizeisergeant  219.
Rachuth,  Polizeisergeant  403.
Nadlauer,  Dr.,  Gerichtsassessor

Radloff,  Vermess.  Techn.  93.
Rafalski.  Polizeiwachtm.  219.
Nahn,  Laborat.  Gehilfe  137.
Nall,  Schreiber  580,  1027.
Namm,  Polizeiwachtmeister
,  441,  745,  797.
Nammstedt,  Hytm.  137,  940.
Nandt,  Hauptmann  1026.
Nange,  Dr.,  Stabsarzt  620.
Rapmund.  Dr.,  Stabsarze
39,  511.

v.  Rappard,  Major  137.
Noppte  Polzzeimeister  137.
Rasch,  Landw.  Gehilfe  709.
Rauer,  Förster  357.
Rauschelbach,  Astronom  7.
v.  Raven,  Oberlt.  39,
Räbiger,  Dr.,  Reg.  Arzt  93.

btefften,  3z  emthassistent

Reien  Lelsn  60

Reder,  Oberiörster  93.

Redolob,  Forstassessor  38.

Rehag,  Zollaufseher  1027.

Rehme,  Geh.  exp.  Sekrelär
und  Kalkulator  219.

v.  Neibniß,  Frhr.,  Oberlt.  38.

Reichenow.  Dr.,  Mikrozoologe

Kilasen,  Landger.  Dir.  896.
Reinecke,  Polizeisergeam  39.
Reinhard,  Hauptmann  795.
Reinhardt,  Polizeisergt.  673
Reinicke,  komm.  Assist  2.  Kl.  5
Reisner  Frhr.  v.  Lchtenstern,
Leutnant  796.
Aenernnen  Oberlt  356.401.

v.  Reitzenstein,  Frhr.,  Optm.
a.  D.  1  910.
Nemmers,  Assist.  2.  Kl.  39.

Neschte.  Intendanturdiätar

3  Ur.  ezirtsamm.  897.
Ribetro,  Kanzlist

Richter,  Sanlepoe  93.
Richter,  Kanzleigehilfe  137.
Richter,  Bezirköamim.  471.
Nichter  Polizeisergeant  673,

1027

Nichter,  koinmiss.  Sekr.  898.
Rick,  Landmesser  745,  996.
Rieck,  Landmesser  305.
Nied.  Landwirtschaftl.  Sachveiständiger
  403.  709.
Riedel,  Buchdrucker  580  847.
Riedl,  Techmiker  512,  744.
Ringel,  Polizeisergeant  673,
1027

R#ntul.  Siatongaffieem  93,

513,.
Rißler,  Maschinist  93.
        <pb n="26" />
        Ritter,
Ritter,
Nitter,
Ritter,  Maj
Ritzen,  Nasonn  745.
Nochell,  Leutnant  1026.
Rodas,  Stationsleiter  471.
Node,  Dr.,  Ticrarzt  472.
N  Landw.  Assistent  1027.
Roebern,  Oberlt.  357
Nocber.  Polizeimeister  357.,
672

Hauptmann  38,  305.
Dr.,  Assessor  39
eilenerg:  93,  220.

v.  Noehl,  Oberlt.  744

Roesener,  Dr.,  Stabsarzt  38.

Nogalla  v.  Bieberstein,  Oberleutnant
  38.

Nogalla  v.  Vieberstein,  Hptm.
619,  897,  995.

Rogge,  olizeiwachtm,  39.
Rohde,  Dr.,  Landwirtschaftl.
Sachverständiger  898.
Rohleder,  Maschinist  1.  Kl.

26
Nohmann,  Regierungslehrer
3,  580

Nokahr.  Polizeiserg.  1027.
de  Roos,  Bureauvorstand
98

Rose,  Meßgehilfe  513,  745.
Rosenberg,  Dr.,  Reg.  Rat
1057.
Nosenhahn,  Feuerwerkolt.

138,  796.
v.  Nosenthal,  Nitter  u.  Edler,
Hauptmann  259#.
Rothert,  Oberleutnant  795.
v.  Rothkirch  u.  Panthen,  L.

v.  Rothkirch  u.  Panthen,

Polizeiwachtmeister  898.
Nottenkolber,  Sekretär  579,

897.
Notter,  Wegebauaufseher  259.
Notter,  Techn.  Gehilfe  620.
Nottmann,  Ranzlist  219.
Nöhm,  Bezirklsamtmann  93.
ömiisch.  Burenugehefe  219,

672
—  Wrzahlmstr,  a.  D
1

Novu-  konmun  Assist.  2.  Kl.

Al.  „Roligeiwachtmeister
580,  941.

rndn  Lehrer  797.

Rndzinski,  Polizeisergt.  138,

580.
Aruff,  Oberleutnant  101,  795.
RNuh,  Volizeimeister  357,  898.
Nunge.  Intend.  Sekr.  102.
NRuosff,  Selretär  39,  441.
Ruppel,  L#r.,  Neg.  Nat  794.
Rupprecht,  Förster  5790.  995.
Nuchhaupt-  Dr.,  Regierungsarzt

Nuthr  94  ier  Baumstr.  4.
Nuwoldt,  Polizeimeister  357.
Rück,  Sekretär  672.

S.

RNeg.  Nat  1027.
Gerichtereferendar

Saame,  Dr.,
Sabath.
1027.

Sacher,  Sanitätsfeldw.  743.
Sachse,  Assistent  1.  Kl.  92.
Sachse,  Polizeimstr.  441,  797,

Safl,  Werkmeister  93.

Salle,  Förster  219,  441.

Sander,  Techniler  2.  Kl.  5,
357,  62

ust  6  lizeiwachtmstr.
512,

S#e#ngmelster.  Geh.  Sekretariatsassistent
  440.

Sauerwein,  landw.  Beirat
57,  10:

v.  —  Jeltsch,  Graf,
Hauptmann  91.

Scale,  Polizeimstr.  138,  403.

Schaa,  Hafenmeistergehilfe  5,
512,  744.

Schaatschwidt,
assistent  137,

Schacht,  Gerichtschttar  709.

Schachtmeyer,  Sl.  Arzt  1026.
Schaefer,  Leutn.  357,  939.

Schaele,  Reg.  Tierarzt  897.

Schaffert,  Kanzleigehilfe  897,

Hantons-1027.


Schallöhr,  Techn.  2.  Kl.  93.
Scharck,  Bureauassistent  673.
Scharlauck,  Stationsleiter
38.

138.
Scharschmidt,  Sergeant  93.
Schauer,  Kanzleigehilfe  92.
12,
#-  nnm  403,
Sale  m  441,  1057.
Schecker,  Gerichtsaktuar  580.
Schecker,  Sekretär  898.
Scheel,  Techuiker  259,  620.
Scheer,  Sekretär  580,  995.
Scheffel.  0.-Koltzeiwachtmester
357,  620.
v.  Scheffer,  Leutnant  744.
Scheffler,  Lausinspektor  896.
Schesfler,  Sekretär
*“  kommiss.  Sekretär

Sckenl  Polizeisergeant  673.
Scherer,  Katasterzeichner  358,
580.

Serte,  Sekretär  357,  513.

Scherschmidt,  Dr.,  Stabsarzt
  619.

Schertel,  Bureaugehilfe  847.

Scheuermann,  Polizeimeister
9541,  906.

Schige  Steuersupernumerar

nnn-  —
ĩeher

Sauder  Kosse  achtm.
137

Schille.  tiommist  Gouv.  Sekr.
aen  Nagazinausseber
580.
#e  Oberleutnant  38.
Schimmer,  Hauptmann  356,
402,  709.
Schlettwein,  Dezirksamim.
67

Schlettwein,  Oberleutn.  673.

XXVI

Schlicke,  Assistent  2.  Kl.  260.
Schlimm,  Dr.,  Amtoerichter
7.

Schlosser,  Sirlgamimannte-Schlolferz

  72c  nike  Kl.
137,

Sheed  e  Nat  797.

Schlotjunker,  Mescineschreiber
  357

Schlotie,  vie  B.  13,
027.

Schlue,  Landmesser  39.
Schlusche,  Lehrerin  797.
Schluttig,  Schreiber  441.898.
Schmeiser,  Nechnungorat  897.
Schmeißer,  Gärtner  305,672,
941,  996.
Schmetzer,  Leutnant  744.
Schmid-  elizewachtmeister
512,
Schmid,  !45#  Nat  897.
Schmid,  Dr.,  Tierarzt  1057
Schmidt,  V.  beseldwebel  5.
Schmidt,  Geh.Ob.Neg.Nat  37.
Schmidt,  Katasterzeichner  39.
Schmidt,  Reg.  Baumstr.  260.
Schmidt,  Mogazingehttfe03.
Schmidt,  Lehrer
ẽ
E

 

Schmidt,  Dr.  „Staboarzt  511.
Schmidt,  Sekretär  580,.  847.

Schmdt,  Gerichtsassessor  898.
Schmidt,  Materialienverwalt.

 

98.
Schmidt,  Dr.,  Neg.  Arzi  1027.
Schmidtke,  Sergeant  5.
Schmit,  Kriegsgerichtsrat
220.

Schmin,  Lehrer  847,

Schmolck,  er  nl  513.
1027.

Schnabele,  Sekretär  1057.

Schnecko,  Landmesser  5,  200.

Schneider,  Aisistent  2.  Kl.
37,  512,  741,  995.

Schneider,  Geh.  Sekretarials:
assistent  440.

Schneider,  Geh.  Kanzleidiätar
47

Schneider.  Leutnant  511.
Schnell,  Zollsekretär  5.
Schnering,  Vizefeldwebel  92.
Schnieders,  Steuermann  92,

2.  Sanitätsgehilfe  940,

rren  andmesser  897,
510.

Schoepffer,  Oberleutn.  511.

Scholz,  Bureaugehilfe  138,

Shnn-  Dr.,  Bezirksamtm.

Shorb,p
Schömig,
402.

Legebauer  941,  996.
De.,  Assistenzarzt

—  Dr.,  Oberarʒt  1026.
Schön,  Oberleutnant  136.
Schoön,  Hauptmann  511.
Schon,  Sekretär  897.
Schönebeck,  Dr.,  Stabsarzt  38.
Schönemann,  Polizeimeister

50?r.
Schönhärl,  Neg.  Lehrer  745.

Schegwalder.  Lehrer  357,
Ssbe  re,
Schroeder,  Leutnant  37,  92.
Schröber,  Buchdrucker  441.
Schöpe,  Samtatsserg.  219.

Oberleutnant  796.

Schrecker,  Stabsarzt  93.

Schrecker,  Dr.,  Oberarzt  795.

Schubert,  Negierungsbaumeister
  136.

Schubert,  Polizeimstr.  357.

Schubert,  Streckenaufseher
580,  941

r  Dr.,  Stabs-Shäles

  PMöter  745.

Schutnang  Ratasterzcichner
709,

Schulö,  55.  Gouverneur  v.
Samoa  220.358.580,  743.
Schulte,  Förster  93,  305.
Schulte-Jena.  Dr.,  Bezurksamtmann
  745.
Schultze-Moderow,  Lt.  744.
Schulz,  Gouv.  Sekretär  92.
Schulz,  Stationsassistent  93.
Schuli,  Polizeisergeant  93.
Schulz,  Polizeimeister  357,
672,  898.
Schulz,  gb.  Polizeimstr.
580.  673.

Schulz,  Hauptmann  743.
Schulze,  Polizeisergeant  220.
Schulze,  Dr.,  Apotheker  259.
Schulze,  Dr.,  Chemiker  620.
Schae  Stationsassistent
e  Katasterzeichner
ls-  Sanitätsgehilfe
3,  1028.
Schuppert,  Sekretär  358,  580.
Schulein,  kommiss.  Sekr.  38,
41.  709

Schürmann,
amtmann  93,
Schut.  Bureangehufe
#41.

Dr.  Bezirks-579,


441.
941,

Schallt.  Dr.,  Tierarzt
745.

Schwabe,  Kanzlist  137,

Schwarzer.  Lehrer  513,
996.

Schwarzott,  Polizeiserg.  580.
Schweizer,  Polizeiserg.  220.
chweber,  Polizeiwachtmstr.

2  Kanzleigehilfe

*#ßs  Bureaugehilfe  441.
Scriba,  Gerichtassessor  797.
Sedlmaier,  Landmesser  672.
v.  Seefried,  Hauptm.  357.
Seekamp,  Landmesser  808.
Seelmann,  VPoltzeimstr.  672.
Seger,  Dr.,  Gerichtoassessor
219,  441.
v.  Sehl,  Leutnant  357,  1026.
Seidenschwanz.  komm.  Sekr.
472,  897,  1027.
Seiffarth.  Zollamtsvorsieher
  93.
Seisfen.  Feldwebel  305.
        <pb n="27" />
        Seitz,  Dr.,  Gouverneur  v.
Rmisie  Eltwestafeika  37,
441,  996.

Seitz,  n.  619.

Selke,  Vorstand  d.  Katasterbureaus
  472,  940.

Semft,  Unteroffizier  5.

Semmelhack,  Dr.,  Meteoroe

  5,  219.

Sengmüller,  Dr.,  landw.
Sachverständiger  441.

Seubert=  O  Volizeiwachtmstr.

620

St.  Dr.,  r  8  745.
Siebert,  Dr.,  Reg.  Arzt  39.
Sieffarth,  Nanzleigehilse  219.
Siegel.  Sekretär  403.
Siegert.  Kanzleigehilfe  259.
Siegert,  Materialienverwalter
  898.
Siemeister,  komm.  Selr.  93.
Sieß,  Zollvorstand  579,  995.
Sievert,  Vizefeldwebel  92.
Siewertsen,  Vizeseldwebel
72,  512.
Simon,  Gärtner  93.
Simon,  Dr.,  Reg.  Arzt  898.
Simoneit,  landw.  Sachverständiger
  580.
Singer,  Polizeimstr.  357,  580.
Sinicke,  Kanzleigehilfe  5.
Fü  Landwirtschaftsgehilfe

Slesiona,  Reiter  38.
Slupina,  Polizeiserg.  220,

Solf,  Dr.,  Wirkl.  Geh.  Nat,
Staatssekretär,  Exzellenz,
36,  259,  577,  671,  672,

5.

Sommer,  Magazinaufseher
219.

Sommerfeld,  Oberveterinär
38,  9.

v.  Sommerfeld,  Oberlt.  92.

Sommerfeld,  Dr.,  Reg.  Tierarzt
  472,  5

v.  Sommerseld  u.  Falkenhayn,
  Oberleutnant  796.

Sonntag,  Stationsassist.  93.

Sontheim,  Senne  137.

Spachmann,  Techniker  2.  Kl.

441,  897.

Spachmann,  Techniker  1.  Kl.
1027.  '

v.  Spalding,  Dr.,  Geh.  Ob.
Reg.  Nat  4,  219,  355

Spangenberg,  Leuin.  796.
Sperling,  Bezirksamtmann
137.

Sperling,  Bezirksrichter  138.
Spethmamn,  komm.  Assistent
2.  Kl.  940.

Spieß,  Polizeiwachtmstr.  910.
Spitzer,  Sanitätsgehilfe  898.

v.  Sponeck,  Graf,  Li.  744.
Sprandel,  Landmesser  357,
620,  995

Stadelmann,  Geh.  Sekretariatassistent
  440.

Staeck,  Lazarcttinspektor  39,
441,  672.

Siaks.  Sergeant  93.

Stallinger,  Poltzeiserg.  473.
Stange  Gerichtsassessor  580,

*sdN  Sekretär  941,  996.
Stangl,  solheiseirelt  513.
Stäpper,  Sekretär  472

Stechele,  Dr.,  Oberarnt  93,

136.
Stessen,  Lehrer  93,  305.
Stessen,  Landmesser  673.
Steffenhagen,  kommiss-  Assist.
2.  Kl.  137,

Stein,  Dr.  „Reg.  Ar3##472,  898.
Stein,  Polizeisergeant  745.
Steiner,  Zollaufseher  305,
513.
Skinhagen  Sanitätsmaat
709.
Steinhänser,  Sekretär  897.
Steinhilber,  kommiss.  gollsekrelär
  357,  620.
Steinke,  Sanitätsgehilse  138,

745.
Materialten

Steinmetz,  Bureaugeh.
Stellmacher,
verwalter  403.
Stellmacher,  Schreiber  1027.
Stellrecht,  kommiss.  Sekr.  92.
Slemmermann:  Oberleutn.
e  azn  Ger.  Assess.  1056.
Steudel,  Dr.,  Prof.  219,  705.
Stiehler.  Kapitän  38,  260.
Stier,  Dr.,  Bez.  Amtm.  137,
441.

Stiller,  Sekretär  39.

Stockhardt,  Landnesser  441,
796,  996.

Stockhausen,  Oberli.  93.

zu  Stolberg-Stolberg,  Graf,
Gerichtsassessor  259,  620,

eun,  Bezirksamtm.  1028.

Stork,  Sanitätsgehilfe  940.
v.  Stosch,  Frhr.,  Lt.  796.

Stöck,  Porgoisere.  580.  941.

Snaehler,  Geh  Justizrat  896.

Streetz,  landw.  Assistent  1.  Kl.
357,  898.

Streitwieser,  Samitätsgh.  5.

Streitwolf,  Hauptm.  741.

Strohbach,  Konzleigehilfe  92.

Strube,  Diplomingenieur
512,  745.

v.  Strube,  Hauptm.  795.

Stubenrauch,  Maschinenmstr.

441.
Stübel,  Dr.,  Bez.  Amtm.  358.
Stübgen,  Katasterzeichner  38.
Stübner,  Landmesser  93.
Stulzen,  Katasterzeichner  260.
Styx,  Hauptmann  136.
Suppa,  vKoleimeesster  358,
580
Surtén,  un  n  it  102.

Sussieck,  ehem.  Vizefeldw.99.1.
Sünder,  Assistenzarzt  897.

T.
Tafel,  Oberleutnant  795.
Tafel,  Hauptmann  1026.
Tamm,  Leutnant  38.

XXVII

Taute,  Dr.,  Stabsarzt  3

Tempel,  Assistent  2.  Kl.

Terfloth,  Sieuermann  1027.

Tesch,  Hofra.

Teßmann,  Falschungsreisender
  472,  898.

Terlai,  Bureauassistent?.  Kl.

riens,  Polizeisergeant  673,
102

S#  Ingenieur  5,  219.
Thiel,  Oberleutnant  39.
-  Hochbaulechniker  512,

ö-2  Polizeisergeant
220,

Thierbach,  Sanitäls:  Vizefeldwebel
  994.

Thiesen,  Sekretär  620.

Thiessen,  Unterzahlmstr.  137.

Thiessen,  Gouv.  Sekretär

Thormann,  Walsgeiwachtmit.
472,  897,  1027.

7  Thormann,

Khum,

996.

Lehrer  673,  1027.
Sekretär  403,  941,

Thurmann,  kommiss.  Assistent
2.  Kl.  102

Tiedemann,  Assistent  2.  Kl.
358,  673.

Todt,  kommiss.  Bezirksamtmann
  10.27.

Tonne,  Kanzleigehilfe  940.

Tost,  Feldwebel  578.

Tölle,  Gerichtsassessor  580,
847.

Tönjies,  Techniler  897.
Trainer,  Hauptmann  220.
Traub,  komm.  Sekretär  995.
Trenk,  Oberleutnant  93.
Trepper,  Oberarzt  796.
Triebel,  Polizeiwachtmst.512,

744.
Trommsorff=  Dr.,  Stabsarzt

  91,

Trotha,  Hauptmann  38.

raller.  Sanktsgehllse.  898.
Tröger,  Forstgehilfe  441.
v.  Tschirnhaus,  bbert4  356.
Tschoertner,  Oberlt.  9

Tuche,  Oberocterinär  38.
Tworeck,  Lehrer  709.

v.
Tr

u.
Ueberhorst,  Sekretär  358.
Ueckermann,  Bureaugehilfe

403,  745.
Ullrich,  Stabsarzt.  401.
Ullrich,  Geh.  Sekretariats.
assisten"  4
Ulrich,  ü  #rat  37.
Unfried,  Landmesser  5,  307,
O.

62
Unsug,  Hofrat  5.
luger,  Polizeiserg.  39.
nnt-  Zollamtsassient  2.  Kl.
219,  620,  595

urban,  Sberbahumst:.  260.
Urban,  Neg.  Lehrer  472,  795.

V.

Vahle,  Leutnant  744,  846.
Veith.  Stationsleiter  2.  Kl.
357.

v.  Veltheim,  Leutn.  401.
Bepder  Streckenaufseher  580,

geh  tommiss.  Sekretär  219.
Vetlerlein,  Zollaufseher  672.
Jeehweger,  Dr.,  Landrichter

Sebct  Lehrerin  744,  995.

Viermond,  Oberleutn.  578.

Nierzigmann,  Stationsassist.
513.

Ichles,
ständige
Virmond,  Oberlentnant  402.
Vogel,  Dr.,  383.  Rat  441.
Vogt,  Lehrer
Voigt,  —  796.
Voigt,  Unterzahlmstr.  91.
Joigtländer=  Polizeiwachtllandw.

  Sachverr

  5.
Lalbnamn  Dr.,  Neg.  Assessor
794.

Volkwein,  Hauptzollamts=Vorsteher
  472,  897,  1027.
Vollmering,  Gouv.  Sekr.,

Vorberg,  Leutnant  744.

Vorbrich,  Förster  357,  847.

Vortisch,  Oberrichter,  Reg.
Rat  137,  441.

Vorwerk,  Dr.,  Stabsarzi  938.

Voß,  Hauptzollamtsvorsteher
580,  7.

205  Polizeimstr.  898.
oth,  Dr,  Assistenzarzt  38.
Völz,  Polizeimstr.  580,  1028.

W.

Wache,  Stationsassistent  745.
Wachsmann,  Polizeisergeant

Wagner,  Sergeant  5.
Wagner,  Kanzleigeh.  5,  402,
709

709.

Wagner,  Polizeiserg.  473.
Wagner,  Gerichtsschreib.  580.
Wagner  Polizeiwachtmeister

aeun  *  Vizefeldwebel

Süto,  Dr.,  Reg.  Arzt
Wallenstein,  h
579,  744

Wolletbenfeei  Handwerkerlehrer


Walther,  „n  220.

Warnecke,  Nechnungsrat
473.

Warpalowoli=  Wegebauer

zunsen  Geh.
diener  3

de  Sergeant  219.

Wasserfall,  Distriktschef  472,
580

Kanzlei-Watter,

  Sekretär  93.
Weber,  Sekretär  259,  620.
        <pb n="28" />
        NMbber-  landw.  Assistent  441,
898,  1057.

Weber,  Steuermann  441.
Wäber,  Bezirksrichter  745,

½  Dr.,  Slabsarzt  401.
ck,  Hauptmann  744.
eroc  Polizeiwachtmsir.

897.

v.  Wedel,  Leutnant  743.
Welein  E—i-e  Assistent

Weidehen  Sanilätsgeh.

940,  995
Weidner,  Forstassessor  512,

744.
Weigoldt,  Maschinist  940.
Weikusat,  Zollinspektor  260.
Weil,  Sekretär  305,  898.
Weinand,  Sen.  Maat  1057.
Weinberger,  Materialienver=9



Weinert,  Hochbautechn.  512.
Weinert,  Techniker  2.  Kl.  745.
Weinhardt,  Sekretär  357.
Weinstein,  Polizeimstr.  138,
Weischer,

305,  580.
Weise,  Bezirksrichter  441.
Weiß.  Voterinärgeh.  5,  796.
Weiß,  Oberlen

137.
Wenderdel,  eun  Iee  1027.
Wendland,  Dr.,  Medizinalrat

Polizeiwachtmstr.

580,  745.
Wendlandt,)  2,  Feibeivachtmeister
  4  897.

Wendt,  Ken  580.
Wendt,  Zollassistent  580.
Wendel,  kommiss.  Sekr.  579,

vee  gchrer  358,  403,
579,  898.
Warzeel  Si.

Wenzel,  Techniker  2.  Kl.  745.
Werner.  Seminarlehrer  93.

—  AXXVIII  —

Werner,  Distriktskommissar
1056.

Wernicke,  Bureaugeh.  357,
45.

Dr.,  Reg.  Arzt

39,  ·
Wesemeyer,  Bausekr.  1057.
Wessel,  Landmesser  472,  847.
Westhosen,  Assistenzarzt  38.
Westphal,  Zollassistent  305,

Wesemeyer,
580

 

,  672,  1057.
Weslphal,  Assistent?.  Kl.  897.
Wet.  Bureaugehilfe  673,

*  Schreiber
Weyse,  Oberleutn.  W.
Wich  Dr.,  Neg.  Arzt  138,

Wüh.  Forstassessor  137.
Wux]u  Landw.  Gehilfe

unsen  m  441,

k  seiie  2.  Kl.  898.
Wiese,  Werkmstr.  220.
Wild,  Unterzahlmstr.  S97.
Wildermann,  Sekrekär  673.
Wilisch,  Reg.  Aessor  441.
Wilke,  Unteroffiz.  3
Wilke,  Leutnant  2
Williams,  Amtmann  1028.
Willich,  Gerichtsaktuar  797.
Wilms,  Jerneessungyasistent
#.  57
Wils,  u  Miungaafihen
1.  Kl.  10
WK  0.4  dlm--niker
  513,
—  Gouv.  Snelar  513,

W  ndenss,  Reserendar  220.
Windisch,  Polizist  745,  1027.
Wirnland,  Polizeiwachtmstr.

liim,  Dr.,  kommiss.
Bezirksrichter  137.

v.  Wintler-  Kal.  sächs.  Major
D.  356.

Wbaterr,  Hauptmann  356.
Wöneer  Kanzleigehilfe  5.
Winter,  Polizeimstr.  358.
Winterer,  Oberleutn.  402.
Winigens  Oberleutn.  259,

709,  795.
Witte,  t  2.  Kl.  93.
ie  Landwirtsch.  Assistent

l.  1027.

1.  K
Witeek,  Sekretär  745.
ittenborn,  Zimmermann

357
Wolschet=  Sanitätsgeh.  1028.
Wolf,  Waffenmeister  5.
Wolf,  Stabsarzt  93.
Wolf,  Polizeiserg.  441,  898.
Toc,  Magazinaufseher  1027.
Wols  Zollsekretär  93,  441,
n  Dr.,  Stabgarnt  401.
Wolsf,  Leutna  t  796
Wolff,  Dr.,  Minem  Sachverständiger
  941,  995.
Wolff  v.  Gudenberg,  Frhr.

Leutnant  744.
Wonmeldors.  Katasterzeichnun102
  Lelegraphenauff.

403,  745.

Wostrack,  Stationsleit.  138.
Woydack,  Waffenmstr.  5,  580.
Wrede,  Techniker  1057.
Wulf,  Zollaufseher  673,  1027.
Wunder,  Landw.  Sachverständiger

  580,  995.
Wundersh,  Techn.  1.  Kl.  93.
Wülfing,  Oberleutnant  356.
Wünn,  Dr.,  Stabsarzt  38.
Wüst,  Sekretär  137,  357.

Zachalowsky,  Materialienverwalter
  673,  797,  996.
Zacher,  Kanzleigehilfe  9..0.

—

E.  S.  Millier  A  Sohn,  Königliche  Hofbuchdruckerei,  Berlin.

 

 

zun  Zollamtsassisteni  2.  Kl

40½  Hauptzollamtsvorsteher
  1027.
v.  Zrow,  Bezirlsamtmann

Sübtchger,  —’z  93.
Zech,  Ober
Zeilmann,  Fopebs  137.
Zeise,  Unterzahtmsste.  ol-Zeise,
  Unteroffizier  9
Zenisch,  Reg.  Lehrer  Ner.
Zerull  Heilgehilje  472.
½  Magazinaufseher  580,
996.

n-  Polizeiwachtmeiser

techn.  Gehilfe

7r  Sanitätsgehilfe  138,
403.

5.
*“

Ziegler,  Dr.,  Landw.  Sachverständiger
  745.

Ziehm,  Leutnant  1026.
Zielesch,  Obermaschinist  93.

Speich  ae  Prokessor  Dr.,
357,  709,

J  2  4tr  W  Saationsleiter
672,  105

Zingel,  Bezirksamtmann  5.
Zipse,  Oberleum,  356,  620.
Zoepfl,  Dr.,  Prof.  37.

x0  4#  Oberarzt  5,  38,

Zelle,  Wegebauer  709.

Ischischang,  Militärbausekretär
  93.

Zunke  tu  Gchille  1028.

Zupitza,  Dr.,  Oberstabsarzt

Zurmühl,  Bezirksrichter  673.
Zweck,  Gerichtsassessor  910.
Zweck,  Gerichtsassessor  995.
        <pb n="29" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Nolonialamt.

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Januar  1913.  Uummer  1.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  —  ie  mindestens  einmal
vieri  chaelg  erscheinenden:  AMittcilungen  aus  den  deursehen.  Seher  gebieten“.  Herausgegeben  *P.  un  .  D
t  Abonucmcmspkets  für  das  Kolonialblau  mit  d  iheften  betrögt  beim  rl  —  'dial  9  und  die  Suckbruduim
  en  4,.—,  direkt  unter  Streifbaud,  durch  die  Ver-  t0  nin  ũ  I  iet-  der  veurschen
Schutzgebiete  aund  Osterreich.  Ungarns,  b)  .X  6.—  für  die  Länd  Weltpostvereins.  —  Einf  rnne  en  und  Anfragen  sind  an
Könlgliche  Sansbihhenducn  von  Ernst  Sillrder  Mittler  und  Sohn,  Berlin  S8WöS,  gendunen  he  68—  *  98  ichnn

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Reichskanzlers  zur  Ausführung  der  Art.  9,  19  des  deutsch-  frauzssischen
  Abkommens  über  das  Konzessionswesen  vom  28.  September  1912.  Vom  11.  Dezember  1912  Verfügung
  des  Neichskanzlers,  betr.  die  Erteilung  einer  Sonderberechtigung  an  den  Landesfiskus  von  %  Prenen.
zum  Schürfen  und  Bergbau  auf  Bilumen  in  Kaiser  Wilhelmsland.  Vom  18.  Dezem  iber  Bekanntmachung
  des  Reichs-  Kolonialans,  betr.  weitere  Vergebung  der  Landungsbetriebe  in  J  .  en.  Lüdercgbucht.
Vom  16.  Dezember  1912  S.  3.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  gon  Deutsch-Neuguinea,  betr.  Schlacht=  und  Hundestener.
  Vom  22.  Oktober  1512  S.  4.  —  Druckfehlerberichtigung  S  —  Personalien  S.  4

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch=  Ostafrika:  Die  aasconsne  in  Ruanda  (mit  2  Abbildungen)  S.  6

Kamerun:  Nachweisung  der  bei  den  Rüsten-Zollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den  Monaten  April  bis
September  1912  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  7.  —  Nachweisung  der  bei  den  Binnen-Jollämtern  des  Schutzgebiets
  Kamerun  in  den  Monaten  April  bis  Juni  1912  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  7.  —  Die  landwirtschaftliche
  Schule  in  Viktoria  S.  8

Togo:  Nachweisung  der  bei  den  Jollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  Oktober  1912  fällig  gewordenen
Zollbeträge  S

Deutsch-Neuguinea:  Nachweisung  der  bei  den  Zollsrellen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neuguinea  im  4.  Viertel
des  Rechnungsjahres  1911  fällig  gewordenen  Jollbeträge  S.  9.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Aus  dem  Arbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  S.  10.

Aus  fremden  Nolonien  Ind  Produktionsgebieten:  Wirtschaftliche  Verhältnisse  in  den  Gegenden  des
Mobrosees  (Belgisch-Longo)  S  —  Die  Graphitlager  in  Madagaskar  S.  11.  —  Kakaohandel  der  Philippinen
S.  12.  Kapokhandel  der  Jhilrpinen  1911  S.  12.  —  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  Novenber  1912
S.  13.  —  Der  Lissaboner  Nakaomarkt  im  November  1912  S.  13.  —  Verbot  der  Spirituoseneinfuhr  in  Sud-Nigerien
S.  13.  —  Südnigerien  S.  13.  —  Kongreß  der  rufüschen  at  in  Tiflis  S.  11.  —  Kakao-Ausfuhr  der
De  ominikanischen  Republik  Januar  bis  Oktober  1912  —  Frankreich  S.  15.  —  Agypten  S.  15.  —  Südodesig

  S.  15

Vermischtes:  Die  Errichtung  eines  Kolenialministeriums  in  Italien  S.  15.  —  Ausbau  des  Tezgraphennebes
in  Französisch=  Uguatorialafrita  S.  15.  Literatur-Bericht  S.  16.  —  Koloniale  Literatur  (I.)  S.
Verkehrs-Nachrichten  S.  19.  —  Schiffsbewegungen  S.  23.

 

 

E—————————————3

Gesetze;  Verordnungen  der  Beichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Reichskanzlers  zur  Kusführung  der  Krt.  9,  19  des  deutsch-französischen
Abkommens  über  das  Konzessionswesen  vom  28.  September  1912.
Vom  11.  Dezember  1912.

Auf  Grund  des  Artikel  5  des  deutsch-französischen  Abkommens  vom  4.  November  1911,
betreffend  die  beiderseitigen  Besitzungen  in  Aquatorial-Afrika  (Reichs-Gesetzbl.  1912  S.  206),  und  des
&amp;amp;*#2  Abs.  2,  §  4  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Oktober  1912,  betreffend  die  Vereinigung  der
in  Aquatorial-Afrika  erworbenen  Gebiete  mit  dem  Schutzgebiete  Kamerun  (Reichs-Gesetzbl.  S.  512),
wird  zur  Ausführung  der  Artikel  9,  19  des  deutsch-französischen  Abkommens  über  das  Konzessionswesen
  vom  28.  September  1912  (Kol.  Bl.  S.  908)  folgendes  bestimmt:
        <pb n="30" />
        W  2  2O

Einziger  Paragraph.

Insoweit  die  deutsche  Regierung  mit  der  jeweiligen  Ubergabe  der  neu  erworbenen  Gebiete
an  die  Schutzgebietsbehörden  an  die  Stelle  der  französischen  Regierung  als  verleihende  Behörde  tritt,
werden  die  nachstehenden  französischen  Einrichtungen  und  Behörden  für  die  in  den  Gebieten  befindlichen
  Konzessionsgesellschaften  durch  die  folgenden  deutschen  Einrichtungen  und  Behörden  ersetzt:
I’Etat  in  den  Art.  8,  22,  31  und  33  der  Lastenhefte  zu

den  Dekreten  vom  31.  März,  19.  Mai,  9.  Juni
und  29.  Juli  1899,  in  den  Art.  8,  14,  23
und  25  der  Lastenhefte  zu  den  Dekreten  vom
16.  Juli  1899  und  21.  Februar  1900,  in  den
Art.  8,  15,  23,  25  des  Lastenheftes  zu  dem
Dekrete  vom  18.  März  1905  sowie  im  Art.  7
der  Verträge  vom  13.  Juni  1910:

das  Schutzgebiet  Kamerunn,
sonst:

das  Deutsche  Reich;
la  Colonie  das  Schutzgebiet  Kamerun;

1e  Ministre  des  Cosantrs'  der  Staatsselretär  des  Reichs-Kolonialamts;
6  Gonwerneur  Gẽnéral  der  Kaiserliche  Gouverneur;
I'Administrateur  der  Bezirksleiter;

la  Caisse  du  Trésorier-Payeur  de  la  Colonie  die  Gouvernementshauptkasse;

la  Caisse  des  Depots  ct  Consignations  die  Kolonialhauptkasse  in  Berlin;

le  Président  de  la  Cour  d’Appel  de  Paris  der  Präsident  des  Kammergerichts  in  Berlin;
le  Premier  Président  et  EH

les  Présidents  réunis  de  la  Cour  d’Appel  de)]  Das  Präsidium  des  Kammergerichts  in  Berlin.
Paris  A
Berlin,  den  11.  Dezember  1912.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Solf.

Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Erteilung  einer  Sonderberechtigung  an  den
Landesfiskus  von  Deutsch-MNeuguinea  zum  Schürfen  und  Bergbau  auf  Bitumen
in  Kaiser  Wilhelmsland.

Vom  18.  Dezember  1912.

Auf  Grund  der  §§  93,  96  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  die  afrikanischen  und
Südsee-Schutzgebiete  mit  Ausnahme  Deutsch-Südwestafrikas  vom  27.  Februar  1906  (Reichs-Gesetzol.
S.  363)  wird  dem  Landesfiskus  von  Deursch-Neuguinea  vorbehaltlich  bestehender  Rechte  Dritter  eine
Sonderberechtigung  zum  ausschließlichen  Schürfen  und  Bergbau  auf  Bitumen  in  festem,  flüssigem
und  gasförmigem  Zustand,  insbesondere  auf  Asphalt  und  Erdöl  in  Kaiser  Wilhelmsland  für  das
Gebietsdreieck,  begrenzt  im  Süden  durch  den  Sepik,  im  Westen  durch  die  deutsch-holländische  Grenze
und  im  Norden  durch  das  Mrer,  erteilt.

Berlkin,  den  18.  Dezember  1912.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Solf.

6
        <pb n="31" />
        W  3  20

Bekanntmachung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  weitere  Vergebung  der  Candungsbetriebe
  in  Owakopmund  und  Lüderitzbucht.
Vom  16.  Dezember  1912.

Der  Termin  für  die  Einreichung  der  Angebote  auf  Ubernahme  der  Landungsbetriebe
in  Swakopmund  und  Lüderitzbucht  —  vgl.  Bekanntmachung  vom  9.  Oktober  in  Nr.  20  des
„Deutschen  Kolonialblatts"  vom  15.  Oktober  d.  Is.  —  wird  auf  den  1.  Oktober  1913  verschoben.

Berlin,  den  16.  Dezember  1912.
Reichs-Kolonialamt.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Heuguinea,  betr.  Schlacht-  und  Hundesteuer.
Vom  22.  Oktober  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  September  1903
(Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

1.  Wer  auf  Saipan  oder  Rota  ein  Stück  Rindvieh,  ein  Schwein  oder  eine  Ziege  zu
schlachten  z  hat  dies  in  Saipan  der  Kaiserlichen  Station,  in  Rota  dem  Ortsschulzen  anzuzeigen
  und  gleichzeitig  eine  Schlachtsteuer  zu  entrichten,  welche  beträgt:

für  ein  Stück  Rindviiel  29,00  MM
für  ein  Schwein  oder  eine  Ziege  0,),50  J.

Diese  Schlachtsteuer  ist  nicht  zu  entrichten  für  Wildschweine  oder  Wildziegen,  die  in  Ausübung
  der  Jagd  gefangen  wurden,  sosern  sie  am  drilten  Tage  nach  der  Aneignung  und,  bei  überführung
  von  einer  Insol  zur  andern,  am  dritten  Tage  nach  der  Landung  geschlachtet  werden.

§5  2.  Wer  auf  Saipan  oder  Rota  einen  über  drei  Monate  alten  Hund  hält,  hat  ihn  in
der  ersten  Januarwoche  eines  jeden  Jahres  bei  den  in  §  1  genannten  Siellen  anzumelden  und
gleichzeitig  eine  jährliche  Hundesteuer  von  5.J  zu  entrichten.

Wer  nach  dem  1.  Jannar  in  den  Besitz  eines  über  drei  Monate  alten  Hundes  kommt,  für
den  die  Stener  noch  nicht  enrrichtet  ist,  hat  den  Hund  innerhalb  einer  Woche  anzumelden  und  eine
Steuer  von  5  /7  zu  entrichten.

§*s  3.  Gegen  Entrichtung  der  Hundesteuer  wird  eine  Marke  mit  Nummer  verabfolgt,  welche
der  Hund  an  einem  Halsband  sichtbar  tragen  muß.

§  1.  Hunde  vorübergehend  anwesender  Personen  bleiben  steuerfrei,  wenn  die  Aufenthaltsdauer
  der  Hunde  vier  Wochen  nicht  übersteigt.

§  5.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  §§  1  und  2  dieser  Verordnung  werden  mit  Geld  bis
zu  50  /¼  oder  mit  Haft  bis  zu  zwei  Wochen  bestraft.

Die  fällige  Steuer  ist  außerdem  zu  entrichten.

§5  6.  Ohne  Steuermarke  umherlaufende  Hunde  werden  von  der  Polizei  eingefangen  und
können  von  dem  Besitzer  innerhalb  dreier  Tage  gegen  Entrichtung  eines  Pflegegeldes  von  1/  für
den  Tag  abgeholt  werden.  Nach  Ablauf  dieser  Frist  verfallen  die  eingefangenen  Hunde  dem  Verfügungsrecht
  der  Polizeibehörde.

§  7.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1913  in  Kraft.  Mit  dem  gleichen  Tage  treten
außer  Arafte“
die  Verordnung  des  Bezirksamtmanns  von  Saipan,  botreffend  die  Erhebung  der
Schlachtsteuer,  vom  7.  Februar  1900  (Kol.  Bl.  S.  715),
die  Verordnung  des  Bezirksamtmanns  von  Saipan,  betreffend  die  Einführung  einer
Hundesteuer,  vom  1.  Februar  1902  (Kol.  Bl.  S.  155),

3.  die  Bekanntmachung  des  Bezirksamtmanns  von  Saipan,  betreffend  die  Erhebung
einer  Gemeindesteuer  für  männliche  Hunde,  vom  1.  Juni  1910,

!#

—
        <pb n="32" />
        W  4  20

4.  die  Verordnung  des  Bezirksamtmanns  von  Jap,  betreffend  das  Halten  von  Hunden,
vom  18.  Juni  1902,
5.  die  Verordnung  des  Bezirksamtmanns  von  Jaluit,  betreffend  die  Erhebung  einer
Hundesteuer,  vom  29.  Mai  1909  (Kol.  Bl.  S.  951).
Rabaul,  den  22.  Oktober  1912.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Hahl.

Oruckfehlerberichtigung.
In  den  Ausführungsbestimmungen  zur  Verordnung  des  Gouvernenuis  von  sinsz
vom  1.  März  1912,  betressend  den  Verkehr  mit  Sprengstoffen  („Deutsches  Rolrnialblatt“  1912,  Nr.  19,
S.  938f.),  ist  in  Art.  3  unter  c.  statt  „zu  Art.  1  Abs.  III“  zu  lesen:  „zu  Art.  2  Abs.

 

 

 

Dersonalie.  S

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Bezirksamtmann  Franz
Schlosser  zum  Regierungsrat  und  Referenten  bei  dem  Koiserlichen  Gonvernement  von  Kamerun
zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  zum  ständigen  Hilfsarbeiter
im  Reichs-Kolonialamt  ernannten  Regierungsbaumeister  Georg  Ruthe  den  Charakter  als  Regierungsund
  Baurat  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  früheren
Techniker  1.  Kl.  beim  Gonvernement  von  Südwestafrika  Arthur  Hintz  den  Königlichen  Kronen-Orden
4.  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Nachbenannten
die  Erlaubnis  zur  Annahme  und  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  zu  erteilen,
und  zwar:

des  Ehrenkrenzes  4.  Klasse  des  Fürstlich  Lippeschen  Hausordens:
dem  Bezirksamtmann  Kirchhof  in  Kamerun,
des  Großkreuzes  des  belgischen  Ordens  Leopolds  II.:
dem  Unterstaatssekretär  Dr.  Conze,
des  Großoffizierkreuzes  des  belgischen  Kronen-Ordens:
dem  Geheimen  Oberregierungsrat  und  Vortragenden  Rat  Dr.  v.  Spalding.

Kaiserliche  SÖchutztruppen.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  9.  Dezember  1912.

Lösch,  Leutnant  im  3.  Unter-Elsässischen  Infanterie-Regiment  Nr.  138,  scheidet  am  22.  Dezember
aus  dem  Heere  aus  und  wird  unter  Enthebung  von  dem  Kommando  zur  Dienstleistung
bei  der  Landesaufnahme  mit  dem  23.  Dezember  1912  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  17.  Dezember  1912.
Den  nachbenannten  Offizieren  usw.  sind  anläßlich  ihres  tapferen  Verhaltens  bei  Bekämpfung
aufsässiger  Heidenstämme  folgende  Auszeichnungen  verliehen:
den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Hauptmann  Adametz;
        <pb n="33" />
        W  5  20

den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Hauptmann  Guügge,

dem  Oberleutnant  Dühring,

dem  Oberleutnant  v.  Frankenberg-Lüttwitz,
dem  Oberarzt  Zollenkopf;

das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:

dem  Feldwebel  Kastilan,

dem  Feldwebel  Exner,

dem  Waffenmeister  Leuschner,
dem  Sergeanten  Jungclaus.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
A.  K.  O.  vom  17.  Dezember  1912.
Dem  Nachbenannten  ist  folgende  Auszeichnung  verliehen  worden:

das  Allgemeine  Ehrenzeichen  in  Bronze:

dem  Sanitätsvizefeldwebel  Mayer.

 

Der  Geheime  expedierende  Sekretär  und
Kalkulator  Hofrat  Otto  Unfug  im  Reichs-Kolonialamt
  ist  zum  Rendanten  der  Kolonial=Hauptkasse
  ernannt  worden.

Deutsch-Ostafriko.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das

Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  1.  Dezember
1912:  Sergeant  Gosselck,  Sanitätsunteroffizier

Jonat;  am  30.  Dezember  1912:  Stabsarzt
Dr.  Marshall  und  Unterzahlmeister  Ehmig.

Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:  am
1.  Dezember  1912:  kommiss.  Waffenmeister  Wolf,
Sergeant  Wagner  und  Sanitätssergeant  Biernat.

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am
13.  Dezember  1912:  Bezirksamtmann  Keudel,
Landmesser  Schnecko,  technischer  Gehilfe  Brühl.

Vom  Heimaturlaub  sind  im  Schutzgebiet  eingetroffen:
  am  30.  September  1912  in  Tanga:
Gouvernementssekretär  Braul;  am  2.  Oktober
1912  in  Daressalam:  Bezirksamtmann  Zingel,
Regierungslehrer  Brandt,  die  Polizeiwachtmeister
Preetz  und  Moll;  am  19.  Oktober  1912  in  Kilindini:
  Gonvernementssekretär  Altmann;  am
20.  Oktober  1912  in  Tanga:  Obergärtner
Brönnle;  am  22.  Oktober  1912  in  Daressalam:
Gonvernementssekretär  Manneschmidt,  Zollsekretär
  Schnell,  Assistent  2.  Kl.  Hofmann,
kommiss.  Lazarettverwalter  2.  Kl.  Ludszuweit,
die  Polizeiwachtmeister  Voigtländer  und  Hürster;
am  29.  Oktober  1912  in  Tanga:  Botaniker
Dr.  Braun,  Distriktskommissar  Hänser,  Landmesser
  Günther;  am  1.  November  1912  in
Daressalam:  Vorstand  des  Hauptmagazins  Rechnungsrat
  Cohrs,  Gouvernementssekretär  Kielich,
  Assistent  2.  Kl.  Tempel,  kommiss.  Assistent
2.  Kl.  Reinicke.

 

Neu  eingetroffen  sind:  am  2.  Oktober  1912
in  Daressalam:  Regierungsbaumeister  Keßler:;
am  22.  Oktober  1912  in  Daressalam:  die  Kanzleigehilfen
  Sinicki  und  Neupert;  am  29.  Oktober
1912  in  Tanga:  Regierungstierarzt  Brannert,
Regierungslehrer  Breitkreunz;  am  1.  November
1912  in  Daressalam:  kommiss.  Sekretär  Köller,
die  Kanzleigehilfen  Kramer  und  Winter.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  14.  bzw.  15.  November  1912:
Oberförster  Deininger,  Distriktskommissar  Michels,
  Landmesser  Unfried,  Gouvernementssekretär
  Frericks,  kommiss.  Sekretär  Grosche,
Assistent  1.  Kl.  Dietz,  die  Techniker  2.  Kl.  Kraus
und  Sander,  Hafenmeistergehilfe  Schaa,  Polizeiwachtmeister
  Giese,  die  Kanzleigehilfen  Hilmer,
Bittner  und  Wagner,  Zimmermann  Wittenborn.


kamerun.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  an—
getreten:  am  25.  November  1912:  Unteroifizier
Semft;  am  10.  Dezember  1912:  Leutnant  Abramowski,
  die  Sergeanten  Flick  und  Schmidtke
und  Sanitätssergeant  Dressel.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  am  9.  Dezember
  angetreten:  Ingenieur  Thévocs,  Meteorologe
  Dr.  Semmelhack,  Maschinenschreiber
Poweleit,  Landmesser  Guggemvos,  die  Sanitätsgehilfen

  Streitwieser,  Lindner,  Born,
Meister,  Kammel,  Veterinärgehilfe  Weiß,

Waffenmeister  Woydack.

Mit  Heimaturlaub  ist  eingetroffen:  am  1.  Dezember
  1912:  Vizefeldwebel  Schmidt.

2
        <pb n="34" />
        W  6  20

Deutsch-Südwestafrika.
Rechtsanwalt  Dr.  Gumprecht  in  Swakopmund
  ist  zum  Notar  für  das  Schutzgebiet
Deutsch-Südwestafrika  ernannt  worden.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  25.  Degember  1912  angetreten:  Unterzahlmeister
  Figowski.

 

EecssKschtamtlicher  Teihmllmmnee)
Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Die  Batwa-zwerge  in  Ruanda.
(Mit  zwei  Abbildungen.)

Von  den  in  Urundi  und  Ruanda  zerstreut
lebenden  Zwergenstämmen,  den  sogenannten
Batwa,  lebten  schon  zur  Zeit  der  Besetzung  jener
Länder  durch  die  deutsche  Regierung  ein  Teil
friedlich  zwischen  der  Bevölkerung  als  Töpfer  in
gesonderten  Dörfern  oder  Gehöften,  ein  Zustand,
der  heute  noch  anhält.  Sie  bilden  neben  den
herrschenden  viehzüchtenden  Watussi  und  den
ackerbautreibenden  Wahntu  als  Reste  einer  Urbevölkerung
  gewissermaßen  die  niedrigste  Kaste,
von  den  anderen  Eingeborenen  verachtet,  gefürchtet,
  verhaßt  und  von  der  Speisegemeinschaft
ausgeschlossen,  aber  doch  geduldet  und  sich  gelegentlich
  mit  den  niedrigsten  Wahmu  vermischend.


Außer  diesen  schon  lange  befriedeten  Zwergen
gab  es  in  Ruanda  südlich  der  Vulkane  in  den
Urwäldern  und  östlich  der  Vulkane  in  den  großen
Sümpfen,  speziell  am  Mruschaschi-Sumpf,
noch  andere  unbefriedete  Zwerge,  die  man  je
nach  ihrem  Aufenthaltsort  Wald=  oder  Sumpf-=Batwa

  nannte.  Diese  machten  sowohl  der  Herrschaft

  des  Sultans  von  Ruanda,  als  auch  später
der  Residentur  viel  zu  schaffen,  da  sie  sich  nicht
nur  dem  Sultau  nicht  unterstellen  wollten,  sondern
auch  durch  häufige  Räubereien  und  übergriffe
zur  Landplage  geworden  waren.  Trotz  der
numerisch  geringen  Zahl  dieser  Zwerge  —  es
handelt  sich  nur  um  einige  hundert  waffenfähige
Männer,  die  durch  einige  Wahmu-lberläufer,
meist  eutflohene  Verbrecher,  verstärkt  wurden  —
haben  es  weder  die  intelligenten  und  sonst  auch
energischen  Watussi,  noch  die  Wahntu  mit  ihren
großen  Massen  gewagt,  die  Zwerge  in  ihren
Schlupfwinkeln  aufzustöbern  und  zu  bestrafen.
Die  Stärke  der  Batwa  beruht  auf  der  Unzugänglichkeit
  ihres  Gebiets,  der  leichten  Möglichkeit,
sich  Verfolgern  durch  die  Flucht  in  Sumpf  oder
Urwald  zu  entziehen  und  auf  einen  abergläubischen
Schrecken  sowohl  der  Matussi  wie  der  Wahuin
beim  Erscheinen  auch  nur  einzelner  der  kleinen
Gestalten.  Es  genügten  oft  ein  halbes  Dutzend

 

 

der  aus  dem  Sumpf  auftauchenden  Zwerge,  um
hunderte  und  tausende  Wahmu  zur  Flucht  zu
veranlassen.

Während  die  Waldzwerge  sich  mit  dem  gelegentlichen
  Stehlen  von  Kindern  oder  dem  Raub
von  Lebensmitteln  begnügten  und,  wenn  die  umliegenden
  Eingeborenen  ihnen  Lebensmittel  liejerten,
  die  an  bestimmten  Stellen  niedergelegt
werden  mußten,  ohne  daß  die  Zwerge  sich  sehen
ließen,  sich  zeitweise  ganz  ruhig  verhielten,
machten  die  Sumpf-Zwerge  direkt  Raubzüge  gegen
die  umwohnenden  Wakiga.  Der  Sultan  von
Ruanda  mußte  bei  der  Residentur  öfters  Klage
führen  und  unumwunden  eingestehen,  daß  er
trotz  der  ihm  zur  Verfügung  stehenden  großen
Menschenmassen  gegen  die  Hand  voll  Zwerge
gänzlich  machtlos  sei.  Die  Residemur  hat  sich
von  jeher  bemüht,  mit  den  scheuen  Zwergen  Verhandlungen
  anzuknüpfen  und  ihnen  gut  zuzureden,
sich  den  Verhältnissen  zu  sügen.  Es  ist  denn  auch
zeitweise  zu  erträglichen  Zuständen  gekommen  und
die  Zwerge  haben  sich  überreden  lassen,  sich  persönlich
  zu  zeigen.  Während  die  Wald-Zwerge
sich  seit  Jahren  nur  wenig  zu  schulden  kommen
ließen  und  nur  unbelästigt  in  den  unergründlichen
  Urwäldern  südlich  des  Karrissimbi  hausen
wollten,  haben  die  Sumpf-Zwerge  doch  immer
wieder  mit  Räubereien  angefangen  und  sich  sogar
  dadurch  in  die  Politik  des  Landes  gemischt,
daß  z.  B.  der  Zwergenhäuptling  Bassebja  den
Gegensultan  Ndunguge  bei  sich  aufnahm.

Gelegentlich  der  Operationen  gegen  den
Gegensultan  RNdungutze  ist  auch  der  Zwergenhäuptling
  Bassebja  gefaßt  und  zum  Tode  verurteilt
  worden.  Dies  scheint  nach  einem  nenen
Bericht  der  Residentur  einen  derartigen  Eindruck
auf  die  Sumpf-zwerge  gemacht  zu  haben,  daß
es  gütlichem  Zureden  gelungen  ist,  auch  diese
zum  Versprechen  der  Unterordnung  unter  den
Sultan  und  den  Landfrieden  zu  veraulassen.
Der  stellvertretende  Resident  Oberleumant  Gudowins
  berichtet,  daß  er  sich  im  September  d.
Is.  persönlich  durch  das  unwegsame  und  unbewohnte
  Gebirgsland  südöstlich  des  Rugesi-Sumpfes
        <pb n="35" />
        Zu:  Deutsches  Nolonialblatt.

Die  Batwa-Swerge  in  Ruanda.

 

 

.Mitedsja
ukemampünse  Bassebja's.
Ngirimandwa

4.  Mensaio.  7.  Bungrure.
5.  Grue.
6.  Madsjigiri.

□  —
        <pb n="36" />
        <pb n="37" />
        W  V220

Posten  zu  veranlassen,  sie  also  aus  ihren  unzugänglichen
  Wäldern  herauszulocken.  Auch  diese
Zwerge  haben  versprochen,  sich  jeglicher  Übergriffe
  gegen  ihre  Nachbarn  zu  enthalten,  wogegen
ihnen  Schutz  gegen  jede  Belästigung  in  ihren
Walddörfern  zugesagt  ist.

Es  ist  zu  hoffen,  daß  die  Zwerge  sich  nunmehr
  endgültig  der  staatlichen  Ordnung  in  Ruanda
  anpassen.  Voraussichtlich  werden  sie  sich
im  Laufe  der  Jahre  mit  den  Wahntu  vermischen
und  ihre  Eigenart  aufgeben.  Afrika  wird  dann
wieder  um  einen  seiner  interessantesten  Urstämme
ärmer  sein.“)

zu  den  Zwergen  begeben  und  daß  es  ihm  gelungen
  sei,  zunächst  mit  Bungrue,  dem  Sohn
des  bekannten  Zwergenhäuptlings  Grue,  zu  verhandeln.
  Im  Laufe  der  nächsten  Tage  stellte  sich
dann  der  Häuptling  selber  mit  seiner  Familie
und  seinen  sämtlichen  Leuten.  Sie  versprachen,
sich  künftig  jeder  Gewalttat  gegen  die  Bewohner
der  näheren  und  weiteren  Umgebung,  auch  auf
englischem  Gebiet,  zu  enthalten  und  den  Befehlen
des  Sultans  und  der  Residentur  Folge  zu  leisten.
Dafür  ist  ihnen  Schutz  gegen  Blutrache  für  die
früher  von  ihnen  begangenen  Rauhbzige  zugesagt.
Die  Zwerge  des  Grue  werden  nach  Ruschaki
und  Vumagi  zusammengezogen,  diejenigen  des
Bassebja  nach  Mgitowu.

Gleichzeitig  ist  es  dem  Führer  des  Postens
Mruhengeri,  Oberleutnant  Wintgens,  gelungen,
  die  Wald-Zwerge  südlich  des  Karrissimbi
zu  besuchen  und  zu  einem  Gegenbesuche  auf  dem

]  Wax  die  beigesügten  Bilder  aubetrifit,  so  sei
bemerkt,  daß  Gruc  und  die  Begleiter  Nr.  4,  5  und  6
ausgezeichnete  Topen  der  Batwa  darstellen,  bei  denen
auch  dem  Laien  sofort  das  eigemümliche  „Mopegesicht“
anffallen  muß.

 

kamerun.
Uachwelsung  der  bei  den  Rüsten-Sollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den  Oonaten  Kpril  bis
September  1912  fällig  gewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

 

 

(Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  23,  S.  1137  .)
Gesannbeireg  der  fällig  gewordenen  (nen  deklarierten)  Zölle  -  ,  »..
»  oburqumnntm»c1tu11nndc«Rednutnqjahtcs  Gegen  den  gleichen
Der  Zollämter  Beitraum
1912  1001  des  Vorjahre
Name  —  ·  «
Einfuhr  Ausfuhr  Zusammeninfuhr  Ausfuhrusammen  mehr  weniger
&amp;amp;  vVi.  Pf.  Pos  Ubf.  P  f.  %  RKf.  “  Uff.
Duala  1168125  752  15  777  723  22  996  35800  720  0593  360  10
Nribt  6009  731  665  564  977  30|1174708  95651  470  l  )l«)«-)4.)1144()-l.’)ti()thjlitiskskö
"«1tli.1ua.....  106  712  95  321  2507037  20S92  70  125160|102  1470  4188900
Buean  .  .  .  .  ..  5  595  10  11.70  5636  80ll  75  4440]  4536  151  1100  65
Zusammen  1890165  45591  207  65  2481463  10  1531578  30  510  870  80  2051449  10  O

 

 

 

 

 

 

 

Uachweisung  der  bel  den  Binnen-Jollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den
Juni  1912  fällig  gewordenen  *
(Vgl.  „D.  Rol.  Bl.“  1912,  Nr.  23,  S.  1138f.)

Donaten  Kpril  bis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesumtbetrag  der  fällig  gewordenen  inen  deklarierten)  Zölle  zegen  d
»  im  obengenannten  Zeitraum  des  Rechnungsjahres  Gegen  den  gleichen
Der  Hollämter  Zeitra  um
1912  1911  des  Vorjahre
Name
Einfuhr  Ausfuhr  Zusammeninfuhr  Ausfuhr  sZusammen  mehr  weniger
.%  Pl  Bi.  .%  Hif.  %DHi.  .%  Pf  .7  NVif.  .%  Hifi.  %  if
Nio  del  Ren  25  265#  580  0|2  SI5  0  250  302667  10  -  --  521  20
Nisanglang  35344  70)  2132  %0  56°  7  6H,%%%%L3G  UU  36000  25  1
Campo  .  .  .  ..  600  45  900  15  1  ½330  65  1  20  1343  85  P#  10
Aeinm  .  ..  183  0.5  2520  60  ½001  55  583  30  ½166  15  17190  75  715  20
Marbabi.  .  .  ..  1104  8551  2569  201  3674  605  §11  10  6  735  35  .
Garua.  .  .  .  ..  5  115  60  1219  10  6  :n61  70  §  S5|1  16  853  0525707  05  19342  35
Molund  8617  2515501  252L  118  5018226  70  32  55  459  25  15  310  75
Musseri  .  .  .  ..  2  80  210  22  1313  15  1993  6306  15  235  00
ansammenSO02ODDb  22  2505  881  40  53135  35
        <pb n="38" />
        G  8  20

Die  landwirtschaftliche  Schule  in  Vikhtoria.

Über  die  Entwicklung  der  Schule  im
zweiten  Schuljahr  berichtet  die  Kaiserliche
Versuchsanstalt  für  Landeskultur  in  Vik—
toria  folgendes:

Das  zweite  Schuljahr  begann  am  1.  Oktober
1911.  Zu  dem  zweiten  Jahrgang  (Oberklasse)
mit  18  Schülern  trat  der  neue  Jahrgang  (Mittelklasse)
  mit  22  Schülern,  so  daß  die  Gesamtzahl
der  Schüler  40  betrug.

I.  Oberklasse:  Im  Laufe  des  Jahres  wurden
  6  Schüler  den  Stationen  im  Hinterland  zugeteilt,
  und  zwar  wurden  an  die  landwirtschaftlichen
  Versuchsstationen  Kuti  und  Garna-Pittoa

und  an  die  Station  Jabassi  je  2  Schüler
geschickt.
Vorbildung:  Von  den  18  Schülern  waren

7  Zöglinge  der  katholischen  Mission  Marienberg,
1  war  Zögling  der  Baseler  Mission  in  Buca,
10  hatten  die  Regierungsschule  in  WMiktoria  besucht.

Heimat:  11  Schüler  stammten  aus  dem
Viktoriabezirk,  1  aus  Duala,  6  aus  dem  Edeabezirk.


Der  Gesundheitszustand  der  Oberklasse
war  gut;  erustliche  Erkrankungen  kamen  nicht  vor,
Futßgeschwüre  traten  sehr  wenig  auf.

II.  Mittelklasse:  Die  Mittelklasse  begann
mit  22  Schülern  das  Schuljahr.  3  Schüler
sind  im  Verlauf  des  Schuljahres  ausgeschieden.
7  Schüler  mußten  wegen  durchaus  ungenügender
Vorbildung  wieder  entlassen  werden,  da  sie  dem
Unterricht  noch  nicht  zu  folgen  vermochten.  Mithin
  betrug  die  Schülerzahl  der  Mittelklasse  12.

Vorbildung:  Von  den  12  Schülern  waren
2  Zöglinge  der  katholischen  Mission  in  Marienberg,
  3  Zöglinge  der  Baseler  Mission  in  Buca,
6  hatten  die  Regierungsschule  in  Vifktoria  besucht,
1  Jannde  war  in  Deutschland  und  besuchte  noch
die  Regierungsschule  in  Duala.

Heimat:  Aus  dem  Viktoriabezirk  stammen  6,
Duala  2,  aus  Edea  3,  aus  Jannde  1  Schüler.
Der  Gesundheitszusta  nd  war  weniger  gut;
es  traten  einige  Fälle  von  Lungenentzündung  auf,
mehrere  Schüler  hatten  Tropen-Bubonen  und  sehr
viele  zum  Teil  Hospitalbehandlung  erfordernde

Fußgeschwüre.

Die  Schüler  beider  Klossen  wohnen  in  einem

gemeinsamen  Raum.  Die  Ausrüstung  und  Veruns



 

pflegung  ist  die  gleiche  wie  im  ersten  Jahre  gewesen.
  Das  Betragen  der  Schüler  hat  im  großen
und  ganzen  befriedigt,  so  daß  ernstere  Bestrafungen
nicht  erforderlich  waren.  Auch  untereinander  sind
Streitigkeiten  und  Unzuträglichkeiten  nicht  vorgekommen.
  Die  Erteilung  des  theoretischen  Unterrichts,
  täglich  1  Stunde,  war  die  gleiche  wie  im
Vorjahre,  sie  wurde  ausgeführt  von  dem  Garteninspektor
  Deistel  (Spezialkulturen  und  Anlage
von  Farmen)  und  dem  Gartentechniker  Zahn
(Vermehrung  und  Anlage  von  Saatbeeten).

Die  praktischen  Arbeiten  bestanden  in  der
Anlage  von  Saatbeeten,  Samen=  und  Pflanzenkunde,
  Kakavernte  und  Aufbereitung,  Pflege  eines
Gemüsegartens,  sowie  Teilnahme  an  den  Arbeiten,
die  die  Unterhaltung  des  Versuchsgartens  täglich
erfordert.

Auch  im  verflossenen  Jahre  nahmen  die  Schüler
dreimal  wöchentlich  je  2  Stunden  an  dem  Fortbildungsunterricht
  in  Deutsch,  Rechnen  und  Geographie
  teil.  Die  Leistungen  namentlich  der  Oberklasse
  waren  nach  Mitteilung  des  Regierungslehrers
im  großen  und  ganzen  zufriedenstellend.  Die
Ferien  fielen  mit  denen  der  Regierungsschule  zusammen.


Was  die  erzielten  Erfolge  anbetrifft,  so  darf
gesagt  werden,  daß  die  Oberklasse  den  Erwartungen
entsprochen  hat,  was  auch  darous  hervorgeht,  daß
die  Schüler,  die  den  landwirtschaftlichen  Stationen
des  Inlandes  zugeteilt  wurden,  sich  dort  sehr  gut
bewährt  haben.

Weniger  befriedigend  sind  bisher  noch  die
Leistungen  der  Mittelklasse  gewesen,  die  an  Interesse
und  Kenmtnissen  hinter  der  Oberklasse  zurücksteht.
Es  ist  aber  zu  hoffen,  daß  auch  diese  Klasse  in
ihrem  zweiten  Schuljahr  eine  befriedigende  Entwicklung
  nehmen  wird.  Ein  Grund  für  die
weniger  günstigen  Erfolge  mag  darin  zu  suchen
sein,  daß  die  Vorbildung  nicht  bei  allen  Schülern
genügend  war.  Auch  muß  unbedingt  darauf  geachtet
  werden,  daß  sich  zur  Aufnahme  meldende
Schüler  der  deutschen  Sprache  mächtig  sind;  sonst
wird  es  ihnen  unmöglich,  dem  Unterricht  zu  folgen,
und  dann  kann  Interesse  für  den  theorctischen
Unterricht  nicht  erwartet  werden,  auch  dann  nicht,
wenn  die  Schüler  sich  für  praktische  Arbeiten  wohl
eignen  würden.
        <pb n="39" />
        *

Togo.

bachleellung  der  del  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  TLogo  im  Oonat  Oktober  1912  fällig  gewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch-Ueugulnea.

Uachweisung  der  bel.  den  Jollstellen  des  Schutzgeblets  Deutsch-Meuguinen  im  4.  Viertet
des  Rechnungsjahres  1911  fälllg  gewordenen  Jollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  22,  S.  1098.)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (deklarierten)  Zölle  im  EfqI
  obigen  Viertel  des  Rechnungsjahres  Gegen  den  gleichen
Name  19#L  1916  Zeitraum  d.  Vorjahres
der  Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
%  Pf.]  44  FPf.]  Ff.  J4  Pf.  “  Pf.]  4  Vf.]  Pf.]  4  Vi.
!  I  l
Ia  464972398  057  67|1155  L|O  135554  8823  4%  02  vser  90|15  880  —  —  —
des  ilhelis-  I  sbase
  »  ·  19  880,  43  5#,  3623420  3  120,  127300,.  66—  —
Aiwieng  .  65s0.12  5—  A  *“  —  —  40%  862535.26  —  —
lieta  890  66  14  vo  90562  1408  45  —  1403  451  —  —  50283
Namatanai  113  19347/  277/1:1%
Oitape  55521  dro  —  5  62521  53  188  —  (25)  55—  —  —  32
Morobe  312144  □  31124  183  65  2  —  185  651  —  154  41
Ponape  9  009,68  913,  65992324401¼  95  521!  105  500  144353  80|  —
Truck  1  4½|  9332611  581  130.  414118,  911  555  362  198  151  —  —
Nauru.  10  010  74——10010|C  040,  59  —  010  50%000  11  10  —
Jaluit  18  092,  600/1  3290  41184  1221  20  084|83  155  dis!  65  181  —  1021147
dap  -  7  123  77  21  48  14525  038  03  —  5038  0210222  —
Angaur  12  603/50
Palan  d3  83  50.80%L
Salpan  4  952  273,  86  6357|81  3920  17  1150,  70  637  17  o80  64  —
Zusammen  *  51  888,08202  000  ö120  7S00  433  258267  77  50  632.711—
Kan  die  Einnahmen  1
fed.1.—3  Vierteljahr535421  34  4120%  50%  rv  %,  O  166181  a  |(%Ssvos,  10#%  ½
Zusammen  .  7343  17  es  24  070344  41  678000  60  I1  7250,  33  112  10,  3  I290T49
4  Die  Ausfuhrzölle  enthalten  v1obrazalt  für  das
1.  Vierteljahr  —  —  419681  –  —  —  40  Of5  8S  —  —
—3.  —  —  —  —0  11  —I00435/  70  482  32  —
Zusammen  —  —  —85  1%  yLuE“SS  —

 

 

 

 

 

(  DeutscheI  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  23,  S.  —
Gesamtbetrag  der  fäaig  gewordenen  gölle  im  obigen  Geden  den
Nam#n  der  Zollämter,  Monat  der  Rechnungsjahre  gleichen  Zeitraum
bei  elchen  die  Zölle  1912  1911  des  Vorjahres
fäl  geworden  sind  Einfuhr  AusfuhrZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammenmehr  weniger
%  “  .  4.  AM  4  o

om  Vauptzolant  130  796.20  68,25,  838,  s0  131  403,251  164287.  65  119.—3,  10  164  529,75  —  383126,50
gba  ie  Zelle  586,00  6.—  88.70  60  319.  80  7.25  13.70  310,  7540,85  —
olpk  .  617.50  12.75  15—  783.2  5  317,  !5.  22,25126,45,  1  603,10  820,  15
oẽ  2  262,45  84,5  —  2346,95  8284  85  178.50  464,.  —  1117,05
o  gaihetefer  429,101  1123.75  —  15833,15  376,60,  1  157,75,  —  1  533,35  19,80  —
par  u  -  345,  80  155,  75.  —  501,05  224,  70  342,  —  —  566.7  —  65,65
Tatni=  -  196,85  15.—  —  211,85  178.15,  5,.25  —  183,10  28,45  —
etein.  -  —  —  —  11,65  —  11,65  —  11,65
alise  "  528,  10  —  —  5328.-10  005.  —  —  76.00
gqucha.  -  412.55  78.25  39.30  530.10  462.70.  53.50  8.10  521.60  5.50  —
*  u#summe  Oktober36  175,25  1544,25  z980  138  539,30170  067,25  195  180.8  173  362,60  —  384823,30
saz  April  bis  Sept.  431.75|  20  438.85|  2741.40,  908  612.—19  06“.  65|1.  31  ,  S5.  9  6  7.  75  27944,25  —
us.  d.  Zeit  v.  1.  April  |  .  I

Vl-T".Oktobcr..1081607,—21  983,10.  3561,2011107151,30  l089131,90«20361,75i4536,70l1114030,ZZ-  —  6879,05
        <pb n="40" />
        10

Rolonialwirtschastliche  Mitteilungen.

Aus  dem  Arbeiĩtsbereich  des  Rolonlal·Wirtschaftlichen
  Romiltees.

Zur  Olrohstoffrersorgung  Deutschlands  aus

Bei  den  Wi  5  Verhandlungen  des
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees,  an  denen
u.  a.  Gouverneur  Dr.  Seitz  teilnahm,  wurde  auf  Grund
von  Referaten  der  Herren  Freudenberg-Bremen,
Professor  Dr.  Thoms  und  Professor  Dr.  Warburg-Berlin
  der  folgende  2  esglub  gefaßt:

Im  Hinblick  au  große  volkswirtschaftliche
Bedeutung  einer  Snsosfrerseron  Deutschlands
  aus  den  eigenen  Kolonien  —  der  Einfuhr
  im  Werte  von  etwa  400  Miltonert  Part  steht  nur
eine  Produktion  von  18  Millionen  Mark  gegenüber  —
beschließt  das  Komitee,  auf  eine  Vermehrung  der  Produktion
  und  Verbesserung  der  Qualität  der  in  den
Kolonien  bereits  vorhandenen  Olrohstoffe,  wie  Palmöl,
Palmkerne,  Kopra,  Erdnüsse,  Sesam  usw.  sowie  auf  die
Einführung.  dort  noch  nicht  angebauter  Olrohstoffe,  wie
Lein,  Rap  izinus  usw.  mit  allen  geeignet  erscheinenden
  Ptrtrli  hinzuarbeiten,  insbesondere  durch:
Propaganda  für  den  Eisenbahnbau  unter  besonderer
Berücksichtigung  der  Erschließung  vorhandener  und  aussichtsreicher
  Olrohstoffgebiete;  Anregung  bei  den  Gouvernements:
  das  staatliche  landwirtschaftliche  Versuchswesen
  mehr  als  bisher  auf  die  Förderung  des  Anbaues
ölliefernder  Pflanzen  auszudehnen;  Beschaffung  von
Saatgut  und  Verteilung  an  die  Regierungsstellen  zur
lostenfreien  Akgabe  an  die  eingeborene  Bevölkerung:
Lieferung  von  Maschinen  zur  Aufbereitung  der  gewonnenen
  Olsamen  und  Früchte,  Vervollkommnung  der
Apparaturen  bei  der  Bereitung  der  Fette  zwecks  besserer
Ausbeute  und  Verbesserung  der  Produkte;  Förderung
der  Anlage  von  Plantagen  unter  europäischer  Leitung,
insbesondere  von  Olpalmen=  und  Kokosnußplantagen
mit  maschineller  Erntebereitung;  Förderung  von  Maßnahmen
  zur  Verhinderung  des  Verderbens  von  Olsamen
  und  -Früchten  beim  Transport;  Studium  der
Fortschritte  der  —  auf  dem  Gebiete  des  Härtens
der  Fette  und  O

Zur  a  ile  des  Programmes  und  zur  Beschaffung
  der  erforderlichen  Mittel  soll  analog  der
kolonialen  Organisationen  der  Textil-,  Chemischen,
Kautschuk=  und  Maschinenindustrie  eine  Organisation  der
Dlrohstoffe  verarbeitenden  Industrie  geschaffen  werden.

 

 

Neger-Maschinistenschule  in  Daressalam.
Zur  Uberwindung  der  Schwierigkeiten  bei  Einführung
  der  modernen  Technik  in  den  Kolonien
  befaßt  sich  das  Komitee  mit  dem  Plane  der
Einrichtung  und  Unterhaltung  einer  Maschinistenschule
  für  Farbige  in  Deutsch-Ostafrika  lnach
Art  der  Teger-Maschinistenschulem  *  Süden  Nordamerilas)
  ##h  folgendem  Progra
ule  soll  unmibtelhne“  on  die  Betriebe  in
Daressalam  —  Ginnerei  und  Saatwerk  mit  Dieselmotor
  und  Lokomobile  —  angeschlossen  werden,  um
intelligentere  Eingeborene  an  Hand  von  betriebsfertigen
Maschinen  zunächst  mit  den  einfachsten  Grundgesetzen
der  Mechanik  vertraut  zu  machen  und  durch  praktische
Unterweisung  allmählich  zur  selbständigen  Behandlung
von  Motoren  und  Kultur=  und  Erntebereitungsmaschinen
heranzubilden.  Die  Lehrzeit  ist  auf  ein  Jahr  ver- 



anschlagt.  Die  Leitung  der  Schule  wird  einem  Ingenieur
  und  einem  Werkmeister  unterstellt  werden.
Das  Reichs-Kolonialamt  und  das  Gouvernement  sowie
die  heimische  Industrie  sollen  um  weitgehende  Förderung
des  Planes  gebeten  werden.

 

Erfolge  der  Sisalkultur  in  Deutsch-Ostafrika.

Bei  den  kürzlich  stattgehabten  Verhandlungen  des
Vorstandes  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  berichtete
  Privatdozent  Dr.  Bruck-Gießen  auf  Grund
einer  soeben  ausgeführten  Erkundungsreise  über  die
Sisalkultur  in  Deutsch-Ostafrika  u.  a.  das  Folgen


Die  Sisalkultur  in  Deutsch-Ostafrika  hat  nicht  nur
in  der  gegenwärtigen  Zeit  glänzende  Erfolge  auf  uweisen,
  sondern  sie  geht  auch  einer  glücklichen,  vielversprechenden
  Zukunft  entgegen.  Man  kann  ohne  Übertreibung
  sagen,  daß  diese  Kultur  die  Zahl  der  Schulbeispiele
  vermehrt,  die  als  typische  Eharakterkulturen
bestimmter  Gegenden  angeführt  werden,  wie  etwa  der
Kaffee  in  Brasilien,  die  Baumwolle  in  Nordamerika  oder
der  Kampfer  Japans.  Zahlenmäßig  ist  die  Entwicklung
der  letzten  Zeit  die  folgende:  Im  Hahre  1911  wurden
11  212  Tonnen  Sisalhanf  im  Werte  von  4,53  Millionen
Mark  aus  Deutsch-Ostafrika  ausgeführt.  Nach  Ansicht
von  Fachleuten  in  der  Kolonie  rechnet  man  damit,  daß
.  diesem  Jahre  die  Ausfuhr  sich  wenigstens  auf

6  500  Tonnen  stellen  wird.  Hinzu  kommt,  daß  im
lenoner  Jahre  ungewöhnlich  gute  Preise,  bis  über
700  .¾  für  die  Tonne  Primahanf,  erzielt  wurden.  Für
das  nächste  Jahr  ist  noch  eine  weitere  Steigerung  der
Ausfuhr  zu  erwarten,  so  daß  wir  sehr  bald  mit  einem
Export  von  über  onnen  werden  rechnen
können.  Die  Sisalfaser  wird  daher  bald  in  unserer
Kolonie  mit  einer  Exportwertziffer  von  10  Millionen.“
figurieren.

Die  Agave  wird  in  Deutsch-Ostafrika  nicht  nur  auf
einer  begrenzten  Fläche  angebaut,  sondern  vielmehr  in
den  verschiedensten  Landschaften  und  unter  den  verschiedensten
  Boden=  und  klimat  ischen  Bedingungen.  Wir
finden  die  Agave  sowohl  auf  Rotlehm,  wie  an  den  verschiedensten
  Strecken  der  Meeresküste  auf  kalkhaltigen
Böden,  und  das  sowohl  im  Norden  wie  im  Süden,
bei  Tanga,  Pangani.  Lindi  und  Mikindani.  Auch  die
bisher  mit  Sisalplantagen  längs  der  Mittellanbhahn
gemachten  Erfahrungen  sind  vielversprechend.  Dort
wächst  die  Pflanze  auf  typischem  Steppenboden.  Krankheiten
  von  irgendwelcher  Bedeutung  sind  bisher  in
Agaven-Feldern  nicht  bekannt  geworden,  und  die  Gefahr
  einer  Degeneration  des  Gewächses  ist  kaum  zu
erwarten,  so  daß  wir  die  Kultur  wohl  mit  Erfolg.
einige  Jahrzehnte  werden  fortsetzen  können.

Das  Handelsprodukt,  die  Faser,  macht  nur  bis  zu
4  v.  H.  der  gesamten  Blattmasse  aus.  Der  Abfall  wurde
bisher  ohne  jeden  Nutzen  vernichtet.  Nachdem  sich  jetzt
herausgestellt  hat,  daß  eine  ganze  Reihe  für  andere
Industriegweige  wichtige  Stoffe  in  diesem  Abfall  vorhanden
  ist,  plant  man  chuch  eine  Verwertung  derselben
im  großen.  Hierdurch  können  sich  die  Aussichten  der
Sisalkultur  noch  in  ungeahnter  Weise  verbessern.  Für
Neuanlagen  ist  günstiger  Boden  noch  hinreichend  vorhanden.
  Allein  die  Arbeiterfrage  kann  einer  weiteren
Ausdehnung  einen  Riegel  vorschieben.  Kenner  der

rage,  ob  eine  UÜberproduktion  an  Sisal  und  ähnlichen
        <pb n="41" />
        W  11  20

Faserstoffen  den  Preis  unseres  ostafrikanischen  Produktes
so  weit  sinken  lassen  könnte,  daß  der  Anbau  nicht  mehr
rentabel  sein  dürfte,  verneinen  diese  Anschauung  durchaus.
  Der  Bedarf  an  Tauwerk  jeder  Art,  insbesondere
Schiffstauen,  und  jener  von  Bindegarnen  und  Bindjäden
  vermehrt  sich  andauernd.  Gerade  unsere  Sisalfaser
  ist  sehr  geeignet,  jetzt,  wo  die  Konkurrenz-Hänfe
und  Fasern  den  Bedarf  nicht  mehr  decken  können,  sich
hier  auf  dem  Markte  gut  einzuschieben.  Insbesondere
nimmt  die  Nachfrage  nach  Bindegarnen  für  Getreidemähmaschinen
  in  immer  steigendem  Maße  zu.  Lr.  Bruck
betonte  am  Schlusse  seines  Referates  die  Notwendigkeit.
daß  die  Pflanzungsgesellschaften  vor  allem  auf  eine  gute
Dunalität  der  Faser  Wert  legen  sollten.

 

Die  Frage  des  Reisbaues  in  den  Kolonien.

Sodann  wurde  u.  a.  auch  die  Frage  des  Reisbaues
  in  den  Kolonien  behandelt.  Auf  Anregung
des  Referenten,  Direktor  Dr.  Hindorf.  wurde  im
Hinblick  auf  die  Hedeutung  einer  Reisversorgung  unserer
Kolonien  durch  Vermehrung  der  Produltion  —  in
Deutsch-Ostafrika  allein  wird  jährlich  indischer  Reis  im

Werte  von  über  2½  Millionen  eingeführt  —  becchlossen,
  die  folgenden  Leitsätze  anzunehmen:

 

Der  Reisbau  ist  in  unseren  Kolonien  überall  dort,
wo  er  guten  Erfolg  verspricht,  möglichst  zu  fördern,
und  zwar  zur  Verbesserung  der  Ernährungsverhältmisse
in  den  Kolonien  selbst,  zur  Verringerung  der  Reis
einfuhr  in  die  Kolonien,  zur  Ermöglichung  einer  späteren
lohnenden  Reisausfuhr,  und  ferner  wegen  der  Vorteile.
die  ein  ausgedehnter  Reisbau  in  landwirtschaftlichtechnischer
  Beziehung  und  für  die  Ausbildung  der  Eingeborenen
  zu  tüchtigen  Ackerbauern  verspricht.

Zunächst  sind  die  Gonvernements  von  Denutsch-Ostafrika,
  Kamerun,  Togo  und  Neu-Guinea  zu  bitten,
umfangreichere  Erhebungen  als  bisher  über  den  Reisbau
  anstellen  zu  lassen,  und  zwar  über  die  Größe,  die
Anbauflächen,  über  Anbauverfahren,  Reissorten,  Erträge
  usw.,  ferner  über  die  Möglichkeit  der  weiteren
Ausdehnung  des  Reisbaues,  unter  Berücksichtigung  des
Baumwollbaues  und  ces  Anbaues  anderer  Lebensmittel
sowie  der  Arbeiter  .

Das  Komitee  Patheree  sich  bereit,  seine  Mitwirkung
an  den  Bestrebungen  einer  Vermehrung  des  Reisbaues
zunächst  durch  Beschaffung  von  Saat  und  Lieferung  von
Reisschälmaschinen  zu  besonders  günstigen  Zahlungsbedingungen
  zur  Verfügung  zu  stellen.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Wirtschaftliche  Verhältuisse  in  den  Gegenden  des
Dorrosees  (Beigisch-Kongo).

Nach  den  Gegenden  des  Mobrosees  gibt  es
zur  Zeit  noch  keine  Eisenbahnverbindung,  so  daß
sich  der  gesamte  Transport  der  Waren  durch
Träger  vollzieht,  was  den  Verkehr  sehr  kostspielig
und  umständlich  macht.  Kilwa,  im  Süden  des
Moßrosees,  ist  vom  Katangagebiete  wirtschaftlich
abhängig,  während  Pweto,  der  wichtigste  Handelsplatz
  des  Landes,  seine  Waren  über  Matadi—
Stanleyville  bezieht,  was  allerdings  zur  Zeit  noch
4  bis  5  Monate  für  Sendungen  aus  Antwerpen
in  Anspruch  nimmt.

Kautschuk  ist  vor  allem  in  den  Landstrichen
des  Sees  reichlich  vorhanden.  Der  Handel  liegt
wesentlich  in  den  Händen  der  Araber,  die  die
einheimischen  Produkte  gegen  europäische  Waren
austauschen.  Europäer  handeln  vor  allem  Kautschuk
  gegen  große  Perlen  ein.  Belgier  trifft  man
sast  gar  nicht  in  diesen  Gebieten.  Lebensmittel
und  Ausrüstungsgegenstände,  die  in  Pweto  und
Kilwa  zu  haben  sind,  sind  sehr  teuer.  Der  Handel
mit  den  Eingeborenen,  der  sich  nach  Einführung
des  Geldes  wesentlich  besser  entwickelt,  vollzieht
sich  hauptsächlich  in  Stoffen  und  Perlen,  gewöhnhu
  Kakianzügen,  Filzhüten,  Gürteln  und

Die  von  europäischen  Gesellschaften  errichteten
Faktoreien  können  nur  in  den  größeren  Handels- 



zentren  bestehen,  während  im  Innern  des  Landes
schwarze  Angestellte  verwendet  werden  müssen.
(Nach  Journal  du  Congo.)

Die  Graphltlager  in  Oadagaskar.)

Seit  1909  sind  an  verschiedenen  Stellen  der
Hochplateaus  und  in  einigen  Gegenden  der  Westund
  Ostküste  von  Madagaskar  zahlreiche  Graphitlager
  entdeckt  worden,  so  bei  Tananariva,
Mandjakandriana,  Vatomandry,  Andevourante,
Batafo,  Antsirabe,  Ambositra,  Fianarantsoa,  beim
Fort  Carnot  und  Ambalavao  im  Süden.  Die
Abbaufläche  zieht  sich  fast  über  die  ganze  Länge
der  Insel  hin  vom  Ambregebirge  bis  nahe  an
das  Fort  Dauphin  heran.  Der  Graphit  findet
sich  in  dem  Glimmer  der  Gneisschichten.  In  unmittelbarer
  Nähe  der  Graphitlager  und  ihnen
parallel  folgend  zeigt  sich  eine  starke  Lage  von
weißem  Quarz,  der  das  Gneislager  durchsetzt  hat.
Dieser  Quarz  steht  in  direkter  Beziehung  zu  dem
Graphitvorkommen;  überall,  wo  Quarz  gefunden
wird,  zeigt  sich  auch  der  Graphit,  und  wo  der
Quarz  fehlt,  wird  auch  der  Graphit  vermißt.
Der  Graphit  ist  leicht  von  dem  Gneis  durch
Wasserabwaschung  zu  trennen.  Sein  Gehalt  an
Kohlenstof  betrögt  80  v.  H.  und  nach  guter  Aus-)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1912,  S.  874.
        <pb n="42" />
        12  20

waschung  sogar  85  v.  H.  Er  kristallisiert  zu
Glimmerblättchen,  die  sich  sehr  fettig  anfühlen.

Die  Weltproduktion  an  Graphit  hat  im  Jahre
1911  bereits  80  000  Tonnen  überschritten;  der  Verkaufspreis
  schwankt  zwischen  500  und  1000  Frank,
je  nach  Gehalt  an  Kohlenstoff  und  Qualität,  auf
den  wichtigsten  europäischen  Märkten  London,
Antwerpen,  Hamburg  und  Le  Havre.  Die  bedeutendsten
  Produktionsländer  sind  Ceylon  und
Böhmen,  indes  auch  Madagaskar  hat  bereits
1500  Tonnen  gewonnen,  eine  Menge,  die  wahrscheinlich
  im  Jahre  1912  sich  verdoppeln  wird.
Französische  und  andere  industrielle  Gesellschaften
haben  sich  schon  für  die  Graphitgewinnung  in
Madagaskar  interessiert.  Die  Eisenbahn  zwischen
Tananariva  und  Brickaville  und  ihre  Verlängerungen
  von  Brickaville  nach  Tamatave  einerseits
und  von  Tananariva  nach  Antsirabe  anderseits
werden  zur  Entwicklung  der  Graphitindustrie  sehr
viel  beitragen.

(Aus  -  Le  Petit  Bulletin  de  I’Office  Colonial=  Nr.  11.)

K#kaohandel  der  Dhllippinen.

Nach  den  Statistiken  der  Zollbehörde  ist  aus  den
Philippinen  Kakao  ausgeführt  worden  in  folgenden
Werten  1906:  1186  Dollar,  1907:  393  Dollar,  1908:
922  Dollar,  1909:  1094  Dollar,  1910:  199  Dollar,
1911:  668  Dollar.  Der  ausgeführte  Kalao  ist  zum
weitaus  größten  Teile  nach  Hongkong  gegangen.

Die  Ernten  der  Philippinen  an  Kakao  decken  den
inländischen  Bedarf  nicht.  Wie  die  Landwirtschaftsbehörde
  mitteilt,  haben  Neuanpflanzungen  von  Kakao
nicht  stattgefunden.  Es  ist  daber  als  sicher  anzunehmen,
daß  nicht  mit  steigenden  Erträgen  gerechnet  werden
darf.  Der  zur  Ausfuhr  kommende  Kakao  wird  von
Chinesen  auf  ihren  gelegentlichen  Erholungsreisen  nach
China  mitgenommen,  um  dort  unter  ihren  Verwandten
verteilt  zu  werden.  Von  einer  eigentlichen  Handelsausfuhr
  kann  daher  kaum  die  Rede  sein.

Industriellc  Anlagen,  die  die  Kakaobohne  fabrikmäßig
  verarbeiten,  sind:  La  Bilbania  und  La  Insular,
Manila.  Misericordia  2041,  Sant  ta  Cruz,  La  Marina
Chocolate  Factory,  Manila,  San  Marcelino  115,  Paco.

Diese  Schokoladefabriken  verarbeiten  nur  einen
sehr  geringen  Teil  des  inländischen  Kakaos.  Der
größere  Teil  der  inländischen  Bohnen  wird  von  Chinesen,
ohne  daß  der  Kakao  entölt  wird,  mit  der  Hand  verarbeitet
  und  mit  braunem  Zucker  vermischt.  So  kommt
er  in  den  Handel  und  zum  sofortigen  Gebrauch.  Diese
Chinesen  gehen  von  Haus  zu  Haus  und  verarbeiten
dort  die  Bohnen,  die  sie  mitbringen,  zu  Schokolade.

Die  Einfuhr  von  Kakaopulver.  Schokolade  und
andere  Kakaowaren  im  Kalenderjahr  1911  erreichte
folgende  Werte  in  Dollar:

Rohlalao#“  im  ganzen  2831  358,  davon  aus:
Britisch  ÖOstindien  146  464.  Riederländic  OÖstindien
83  296,  Ecuador  820,  Venczuela  77
·  Schokolade  im  ganzen  18  *  davon  aus:  Vereinigte
  Staaten  von  Amerika  1  11  829.  Großbritannien
298,  Frankreich  189,  Schweiz  1015.

Andere  Kalaofabrikate  im  ganzen  1498,  davon
  aus:  Vereinigte  Staaten  von  Amerika  388,  Großbritannien
  189,  Deutschland  141.  Niederlande  761,
Brasilien  19.

 

schiffungsbereit  nach  Manila  gesandt.

 

Bis  Mitte  1910  wurden  in  der  Statistik  Kalao
und  Kakaofabrikate  vereinigt  aufgeführt  .  im  Kalenderjahr
  1910  gingen  solche  ein  für  228  059  4,  davon
aus  den  Vereinigien“  Staaten  für  10519,  Großbritannien
für  3679,  Deu  and  für  1316,  Schweiz  für  1538.,
Deitich  Si  #  202  030.  Niederländesh  Ostindien
für  3

H  rwa  wurden  1911  (und  1910)  in  folgenden
  Werten  in  Dollar  zur  Einfuhr  gebracht:  im
ganzen  für  85  139  (83  729):  davon  aus:  Vereinigte
Staaten  von  Amerika  55  363  (55  417),  Großbritannien
16  424  (18  074),  Teutschland,  175  (469),  Frankreich
946  (687),  Spanien  9413  (8322),  OÖsterreich-Ungarn
1102  (—),  Schweiz  868  (804),  Cbina  354  (224),  Japan
192  (151),  Britisch  Ostindien  229  (52),  Australien  39  (13).

(Bericht  bes  e#aiserl-  Konjulats  an  Manila
mn  24.  Oktob  2.)

siapokhandel  der  Dhilippinen  Im  Jahre  1911.

Die  Kapokernte  des  Jahres  1911  auf  den
Philippinen  kam  der  von  1910  ungefähr  gleich;
es  wurden  etwa  500000  kg  Kapok  auf  dem
Markte  umgesetzt.  Diese  Menge  stellt  jedoch  nicht
den  ganzen  Ertrag  der  Inseln  dar,  der  bedeutend
größer  ist.  Mit  Rücksicht  darauf,  daß  eine  Beförderung
  des  Erzeugnisses  von  vielen  Küstenund
  Gebirgsdörfern  zu  einem  der  Hauptverschiffungshäfen
  mangels  Eisenbahnen  oder  Schiffsverbindungen
  ausgeschlossen  ist,  kann  man  annehmen,
  daß  eine  weitere  Menge  von  500  000  kg
Kapok  jährlich  in  den  Provinzen  ungenutzt  verkommt.
  Auch  da,  wo  Schiffe  die  kleinen  Küstenorte
  anlaufen  und  viel  Kapok  wächst,  zieht  es
der  Eingeborene  vor,  Kopra  zu  verschiffen,  da  diese
ihm  einen  besseren  Gewinn  abwirft.  Im  Jahre
1911  wurde  ein  erster  Versuch  mit  der  Ausfuhr
von  Kapok  nach  Amerika  gemacht,  und  zwar
wurde  der  Kapok  mittels  Maschinen  in  den  Provinzen
  gereinigt  und  gepreßt  und  dann  ver-Versuche,

die  Warec  ungereinigt  nach  Manila  zu  schicken,
um  dort  das  Reinigen  vornehmen  zu  lassen,
brachten  den  Preis  des  gereinigten  Produkts  auf
eine  unerschwingliche  Höhe,  weil  die  Fracht  für
ungereinigte,  ungepreßte  Ware  ihres  anberordentlichen
  Volumens  halber  50  v.  H.  des  Wertes  der
Ware  ausmacht.  Auch  ein  Versuch,  die  Ware
ungereinigt  nach  Deutschland  zu  schicken,  erzielte
  keine  günstigen  Ergebnisse  und  führte  nicht
zu  weiteren  Geschäften.

Der  Philippiner  Kapok,  der  an  Güte  dem
Produkte  Javas  nachsteht,  wurde  in  Deutschland
ungereinigt  mit  62  Pf.  für  1  kg  bezahlt,  während
für  die  mit  Maschinen  gereinigte  Ware  1,50./
für  1  kg  angeboten  wurden;  beide  Preise  schienen
den  Interessenten  auf  den  Philippinen  nicht
lohnend.

Die  Preise  für  ungereinigte  Ware  waren
während  der  Erntezeit  (Mai  bis  Juli)  0,20  Pesos
        <pb n="43" />
        G.  13  20

für  das  Kilogramm  Rohgewicht  (Ware  mit
Säcken),  während  der  Preis  später  bis  zu
0,29  Pesos  stieg.  "

Der  Samen-  und  Samenstengelgehalt  im
Kapok  macht  ungefähr  65  bis  73  v.  H.  aus,  es
stellt  sich  somit  der  Preis  für  die  mit  Maschinen
gereinigte  Ware,  ohne  Berechnung  der  Maschinenarbeit
  und  aller  anderen  Unkosten  bereits  auf
0,60  Pesos  =  1,25  .;  hierzu  treten  dann  noch
die  Fracht=  und  Verschiffungs=  sowie  Presse=  und
sonstigen  Kosten,  so  daß  es  für  den  Exporteur
unlohnend  wird,  die  Ware  in  Deutschland  zu
den  von  dort  aus  bewilligten  Preisen  zu  verkaufen.
  Das  Bureau  of  Agriculture  hat  eine
starke  Rührigkeit  gezeigt,  um  die  Eingeborenen
dazu  zu  bewegen,  das  Produkt  auf  großen,  brach
liegenden  Flächen  der  Insel  Luzon  in  der  Nähe
der  Manila  Eisenbahn  anzubauen.  Sollte  das
durchgeführt  werden,  so  würde  der  Philippiner
Kapok  in  wenigen  Jahren  zweifellos  ein  gegenüber
  dem  Erzeugnis  Javas  konkurrenzfähiges
Produkt  werden  können  und  in  bedeutend  größeren
Mengen  zum  Markte  kommen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsuls  in  Manila.)

Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  Uovember
1912.)

In  Unterägypten  war  die  Witterung  im  November
  günstig.  Nur  noch  eine  geringe  Menge
Baumwolle  bleibt  zur  Zeit  zu  ernten.  Der  Ertrag
  bei  der  Entkörnung  ist  im  allgemeinen  gleich
dem  des  Vormonats  und  für  die  ganze  Zeit  etwas
geringer  als  im  Vorjahre.

In  Oberägypten  und  Fayoum  war  die  Witterung
  im  allgemeinen  günstig.  Bezüglich  des
Ertrags  bei  der  Entkörnung  gilt  von  Oberägypten
dasselbe  wie  von  Unterägypten.  Die  im  Vormonat?)
  gemeldete  Schätzung  der  Ernte  auf  ungefähr
  734  Millionen  Kantar  bleibt  bestehen.

(Bericht  der  Alexandria  Generl  Produce
Asscciation.)

Der  Lissaboner  Kahaomarkt  im  november  1912.)

Während  des  Monats  November  ist  der
Kakaopreis  in  Lissabon  allmählich  gestiegen.  Ende
des  Monats  wurden  für  feine  Qualitäten  4100
bis  4200  Reis  notiert.

Im  November  1912  (und  1911)  betrug  die
Zufuhr  11  567  (43  151),  die  Ausfuhr  67  054
E65%  der  Vorrat  am  30.  47  734  (69  970)

ack.

Die  geringe  Zufuhr  wird  dadurch  ausgeglichen,
daß  der  am  3.  Dezember  eingetroffene  Dampfer

.  U.  .D.  Kol.  Bl.-  1912.  S.  1118.
)  agl.  .D.  Kol.  Bl.-  1912,  S.  1147  f.

 

77  990  Sack  angebracht  hat,  so  daß  an  diesem
Tage  bereits  wieder  ein  Vorrat  von  125724  Sack
vorhanden  war.

Der  jüngst  von  der  Regierung  dem  Parlament
  vorgelegte  Gesetzentwurf,  betreffend  die
Einführung  eines  Ausfuhrzolls  auf  Kakao
von  30  Reis  für  1  kg,  hat  unter  den  Pflanzern
große  Unruhe  verursacht.  Es  wurde  in  Versammlungen
  dagegen  protestiert  und  eine  Eingabe  an
das  Parlament  eingereicht,  in  der  um  die  Nichtannahme
  dieses  Gesetzes  gebeten  wird.  Allgemein
wird  behauptet,  daß,  wenn  auch  einige  größere
Pflanzer  in  der  Lage  seien,  diese  Abgabe  tragen
zu  können,  die  kleinen  Pflanzer,  die  die  Mehrzahl
bilden,  dadurch  ruiniert  werden  würden.  Es  ist
Tatsache,  daß  die  kleineren  Plantagenbesitzer  fast
alle  stark  verschuldet  sind  und  ihre  Pflanzungen
hypothekarisch  belastet  haben.  Eine  weitere  Belastung
  des  Kakaos  würde  es  ihnen  daher  sehr
erschweren,  ihre  Zinsen  aufzubringen,  und  viele
würden  sich  wohl  genötigt  sehen,  ihre  Pflanzungen
  zu  verkaufen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon.)

Verbot  der  Spirituofeneinfuhr  in  Süb-Ulgerien.

Auf  Grund  der  Spirituosen-Sperrverordnung
des  Gouverneurs  von  Süd-Nigerien  vom  19.  August
vor.  Is.  —  Liquor  (Prohibited  Areas)  Ordinance
  1912  —  ist  in  dieser  Kolonie  der  Obudu-Bezirk
  des  Ikom-Distrikts  (an  der  Nordwestgrenze
Kameruns)  für  Spirituosen  gesperrt  worden.

Gestattet  ist  die  Spirituoseneinfuhr  in  diesen
Bezirk  nur  Nichteingeborenen  für  den  eigenen
Bedarf  und  Eingeborenen  nur  mit  besonderer  Erlaubnis
  des  Gouverneurs  und  unter  besonderen
Kontrollmaßregeln.

Desgleichen  ist  auch  die  Abgabe  von  Spiri-=tuosen
  im  Obudu-Bezirk  an  Eingeborene  gegen
Geld  oder  im  Tauschhandel  verboten,  während
der  Verkauf  an  Nichteingeborene  nach  Erteilung
einer  Lizenz  zulässig  ist.

Südbnigerien.
Einfuhr  von  weingeisthaltigen  Getränken.

Durch  eine  „Liquors  (Trohibited  Arcus)  Ordinance.
1912“  betitelte  Verordnung  Nr.  19  vom  Jahre  1912
ist  die  Einfuhr,  der  Verkauf  und  die  Herstellung  weingeisthaltiger
  Getränke  in  den  vom  Gouverneur  im
Rate  bestimmten  Gebieten  Südnigerias  geregelt
worden.“")  Danach  dürfen  weingeisthaltige  Getränke
in  eine  hierfür  verbotene  Gegend  nur  von  Nichteingeborenen
  oder  von  Eingeborenen,  die  vom  Gonverneur
eine  Erlaubnis  zur  Einfuhr  für  ihren  eigenen  Gebrauch
erhalten  haben,  eingeführt  werden,  und  dann  nur  auf

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  773.
        <pb n="44" />
        Grund  einer  vorschriftsmäßigen  Erlaubnis  des  Provinzialkommissars
  oder  einer  sonst  zuständigen  Person.

e  Verordnung  enthält  auch  Vorschriften  für  den
Verkauf  weingeisthaltiger  Getränke  an  Nichteingeborene
sowie  für  die  Einfuhr  derartiger  Getränke  durch  Vertreter,
  welche  Nichteingeborene  beschäftigen

Der  Ausdruck  „weingeisthaltige  Getränte-  umfaßt
Rum,  Brandy,  Genever,  Whisky,  Absinth  Liköre  und  andere
destillierte  Wässer.  (Ihe  Board  of  Trade  Journul.)

 

Kongreß  der  russischen  Baumwollpflanzer  in  Tiflis.
Vom  14.  bis  19.  November  1912  hat  in  Tiflis
der  Kongreß  der  russischen  Baumwollpflanzer
getagt.  Im  wesentlichen  haben  nur  kankasische  Interessenten
  teilgenommen,  aus  Russisch-Mittelasien  war
niemand  erschienen.  Von  den  beiden  großen  Baumwollindustriebezirken
  Rußlands  war  Lodz  gar  nicht  und
Moskau  nur  durch  den  Sekretär  des  Börsenkomitees
und  zwei  Herren  der  Firma  Wogau  u.  Co.  vertreten,
die  vor  kurgem  in  Petropawlowst  (Mugansteppe)  eine
VBaumwollreinigungsanstalt  errichtet  hat.

Di  nahme  aus  dem  Kaukasus  war  sehr  rege:;
außer  Einer  großen  Zahl  Pflanzer  und  Privatinteressenten
  waren  auch  viele  Beamte  und  technische  Sachverständige
  zugegen.  Die  Leitung  des  Kongresses  lag
in  den  Händen  des  Senators  Watazzi,  Zivilgehilfen
des  Statthalters.

Die  Vorträge,  Verhandlungen  und  Beratungen
boten  eine  Fülle  von  Anregungen  und  ließen  erkennen.
daß  es  mit  dem  Baumwollbau  in  Transkanukasien  verhältnismäßig
  schnell  vorwärts  geht  und  daß  das  Verständnis
  für  die  damit  zusammenhängenden  Fragen  bei
der  Landbevölkerung  sowohl  wie  bei  der  Beamtenschaft
  wächst.

Die  Weratungen  des  Kongresses  betrafen  folgende
Punkte:  1.  die  Technik  des  Baumwollbaus:  2.  die  land-Wunsteeflich
  sachverständige  Hilse  und  die  Verbreitung
des  Baumwollanbaus:  3.  die  Entwicklung  des  Anbaus
durch  Einrichtung  von  Bewässerungsanlagen;  4.  den
Baumwollhandel  und  5.  das  Kredit=  und  Genossenschaftswesen.


Die  Verhandlungen  haben  zu  erkennen  gegeben,
der  Baumwollbau  von  den  russischen  Kolonisten,
dab  ere  am  Araxes  in  der  Mugansteppe  angesiedelt
  worden  sind,  am  besten  betrieben  wird.  Der
Anbau  entwickelt  sich  gut  in  den  Gouvernements  Tiflis,
Elisabethpol  und  Baku.  Zurückgeblieben  sind  die  Gouvernements
  Eriwan  und  Kutais,  wo  der  Fortschritt
ungünstigere  Bodenbeschaffenheit,  schlechte
Kultur,  schlechte  Samen  und  insbesondere  auch  durch
die  Teilnahmlosigkeit  der  Bevölkerung  hintangehalten
wird.  Allgemein  waren  die  Klagen  über  die  schlechte
Organisation  des  Verkaufswesens.  Es  kommt  häufig
vor,  daß  die  Pflanger  von  den  armenischen  Auskäufern
bewuchert  und  übervorteilt  werden.  Die  Bauern,  die
aus  diesen  Gründen  keinen  Gewinn  aus  dem  Baumwollbau
  zu  ziehen  vermögen,  vernachlässigen  die  Pflege
der  Felder  und  verlieren  das  Interesse  an  der  Vergrößerung
  des  Anbaus.  Auf  diese  Verhältnisse  wird
der  Rückgang  in  der  Qualität  der  kankasischen  Bammwolle
  zurückgeführt,  wie  er  besonders  im  Gonvernement
Eriwan  beobachtet  worden  ist.

Als  notwendig  zur  Förderung  des  Baumwollba
  n  s  hat  der  Kongreß  folgende  Maßnahmen
bezeichnet

1.  Gründung  von  Genossenschaften:  ihre  Aufgaben
würden  die  Ordnung  des  Kreditwesens,  der  Absatz  der
geernteten  Baumwolle,  der  gemeinschaftliche  Bezug  guten
Samens,  die  Verbesserung  der  Bewässerung,  die  Einrichtung
  von  Lehr=  und  Versuchspflanzungen,  die  Ver- 



14  2

anstaltung  von  Vorträgen  und  Belehrungen  sowie  die
Bekämpfung  von  Krankheiten  und  Schädlingen  sein;

2.  Abhaltung  regelmäßiger  Kongresse,  auf  denen
die  die  Gesamtgeit.  der  Pflanzer  betreffenden  Fragen
zu  befprechen  wären;

rrichtung  eron  Bezirkskomitees,  die  von  einem
ZentsineErüch  in  Tiflis  abzuhängen  hätte

4.  Bekämpfung  der  Verschhegterung“  und  Verfälschung
  der  Baumwolle,  die  den  Marktpreis  der  kantasischen
  Ernte  herabdrücken;

5.  Erleichterung  der  Kreditgewährung
.  Erbauung  von  B#ennnbelneinihilegsanstalten
und  Olpressen

7.  Erhenzigung  des  Eisenbahntarifs  für  den  Transport
  von  Baumwollsamen

8.  Errichtung  von  Vörsenkomitees  in  Eriwan  und
Elisabethpol,  die  die  Kotierung  der  Ernte  und  die  Feststellung
  der  Preise  zu  übernehmen  und  eine  regelrechte
Statistik  zu  führen  hätten;

.  Vereinheitlichung  des  Eisenbahntarifs  für  den
Transport  von  Baumwolle.

Aus  einem  kürzlich  veröffentlichten  Berichte  des
Tifliser  Kontors  der  Reichsbank  ergibt  sich,  daß  die
im  Kaukasus  bestehenden  Institute  der  Reichsbank  von
1909  bis  1912  Baumwollpflanzern  und  -händlern  Darlehen
  im  Betrage  von  10  250  461  Rubel  gewährt  und
ihnen  gegen  Wechsel  Kredite  im  Betrage  von  1
Rubel  eröffnet  haben.  Im  gleichen  Zeitraum  haben
Privatbanken  Vorschüsse  und  Tuulehen  im  Betrage  von
17  413429  Rubel  gewährt  und  gegen  Wechsel  Kredite
in  Höhe  von  3  950  000  Rubel  eröffnet.  Am  1.  Jannar
1912  bestanden  im  Kaukasus  153  Kreditgenossenschaften.
von  denen  im  Golmwernement  Eriwan  13  und  im  Gouvernement
  Baku  6  Vaumwollbflanzern  kleinere  Vorschüsse
  und  Darlehen  gewährte

Laufe  der  Bhandlungen  wurde  darauf  hingewiesen,
  daß  die  bisher  angelegten,  ziemlich  umfangreichen
  Bewässerungsarbeiten  in  der  Mugansteppe
seitens  der  Regierung  lediglich  mit  anderweitig  ersparten
  Geldern  geschaffen  worden  sind  und  daß  erst
im  letzten  Jahre  die  Reichsduma  hierfür  einen  größeren
Betrag  bewilligt  hat.

Wenn  der  Baumwollbau  im  Kaukasus  bisher  keine
größeren  Fortschritte  gemacht  hat,  so  liegt  dies  neben
dem  Mangel  an  Mitteln  hauptsächlich  an  der  allgemeinen
  Rückständigkeit  des  Landes  und  der  Bevölkerung,
  die  den  armenischen  Wucherern  hilflos  gegenübersteht,
  sich  aus  eigener  Tatkraft  nicht  aufzuraffen
vermag  und  alles  nur  von  einem  Eingreifen  der  Regierung
  erwartet.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Tiflis.)

 

Ka#koo-Ausfuhr  aus  der  Dominlkanischen  Republik
Januar  bis  Oktober  1912.“)

 

BLestimmung  Ohbr.  Fomer  bis  Ohbr.  gon
Ver.  St.  von

Amerika  172533  37  825  13  099  975  2677  085
Deutschland  23742  5533  3379  453  693  102
Frankreich  58  126  11  758  2560  561  514  147
England  —  —  47293  10470
And.  Länder  —  —  4500  1  031
Im  ganzen  254  401  55  116  19  091  782  8895  835
Im  Vorjahr  86  080  17217  18597  757  3677139

(Nach  einem  Verähte  des  Raiserl.  Konsulats
1  San  gra  )

»)  Val.  „D.  Kol.  S1  2  S.  1140.
        <pb n="45" />
        W  15  20

Frankreich.

Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Kakao  in
Bohnen  und  Schalen  aus  Dahomey.

Eine  Verordnung  der  Französischen  Regierung
vom  15.  November  1912  setzt  für  Kakao  in
Bohnen  und  Schalen  dahomeyischen  Ursprungs
die  Menge,  die  während  des  Jahres  1913  unter
der  in  der  Verordnung  vom  17.  August  1907
angegebenen  Vergünstigung")  nach  Frankreich  eingeführt
  werden  darf,  auf  12  000  kg  fest.

(Journal  officiel  de  la  République  Française.)

nͤgypten.
Abgaben  für  Gummi,  Elfenbein  usw.
im  Sudan.

Die  Sudan  Government  Gazette  vom  28.  Oktober
  1912  veröffentlicht  unter  dem  Titel:  „The
Royalties  Ordinance  1912“  eine  Verordnung
vom  23.  Oktober  1912,  welche  eine  Neuregelung
der  nach  der  bisherigen  Verordnung  Nr.  7/1904
für  Gummi,  Straußenfedern,  Elfenbein,  Rhinozeroshorn
  und  Kautschuk  zu  erhebenden  Abgaben
  enthält.  Die  darin  vorgesehenen  Er-*)

  Die  Vergünstigung  besteht  darin,  daß  nur  die
Hälfte  des  Folles  des  Mutterlandtarifs  erhoben  wird.

 

höhungen  betragen  teilweise  bis  zu  50  v.  H.  der
bisherigen  Sätze.  Neu  hinzugekommen  sind  Abgaben
  für  Senna  und  Dom-Palmnüsse.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Kairo.)

Südrhodesia.
Vorschriften  über  die  Einfuhr  von  Kartoffeln.

Laut  Verordnung  der  Regierung  Nr.  319  vom
3.  Oktober  1912  ist  die  Einfuhr  von  Kartoffeln  nach
Südrhodesia  nur  gestattet,  wenn  sie  begleitet  sind:

1.  von  einer  Bescheinigung  des  Versenders  mit  der
Angabe,  aus  welcher  Gegend  oder  aus  welchem
Bezirke  dieser  Gegend  die  Kartoffeln  stammen,
von  einer  Bescheinigung  des  Landwirtschaftsministeriums
  oder  einer  andern  Behörde  des
Ursprungslandes,  wonach  die  unter  dem  Namen

„Warty  disense“  (Wargenkrankheit)  oder  „black
senb-  (Schwarzfäule)  bekannte,  durch  den  Pilz
nchitrium  endobioticum  Percik!“  verursachte
Krankheit  in  dem  Bezirke,  aus  welchem  die
Kartoffeln  kommen,  nicht  festgestellt  worden  ist.

A  icht  von  diesen  Bescheinigungen  begleiteten
Kartoffelsendungen  werden  beschlagnahmt  und  vernichtet.

Ferner  ist  bestimmt,  daß  alle  Karktoffelsendungen,
die  bei  der  Untersuchung  mit  dem  unter  dem  Namen

croot  gall  worm“  (heclerodera  radicioln)  bekannten
Fadenwurm  behaftet  befunden  werden,  in  Südrhodesia
nicht  zugelassen  oder  vernichtet  werden,

Alle  Kartoffelsendunten,  die  bei  der  Ankunft  als
von  der  Schwarzfäule  (black  Seab  beesellen  befunden
sind,  werden  gänglich  vernichtet.

(Journal  officiel  de  in  République  Françnisc.)

4%

 

Vermischtes.

Die  Errichtung  elnes  Kolonlal-Oinisteriums
in  stallen.

Durch  Königliches  Dekret  vom  20.  November
1912  ist  ein  italienisches  Kolonial-Ministerium
  errichtet  worden,  dem  die  Kolonien
Tripolitanien,  Cyrenaika,  Erythrea,  Italienisch=Somaliland
  und  das  Protektorat  Nord-Somaliland
  unterstellt  sind.

Zunächst  sind  nur  die  Stellen  eines  Kolonialministers
  mit  der  Rangfolge  hinter  dem  Staatssekretär
  des  Außeren  und  einem  Gehalte  von
25  000  Lire  sowie  die  eines  Unterstaatssekretärs
mit  12  000  Lire  Gehalt  geschaffen  worden.

Die  Zuständigkeit  des  Kolonialministers  umfaßt
unterschiedslos  alle  Angelegenheiten  und  Verwaltungszweige
  der  Kolonien.  Alle  Zivilbeamten
sind  ihm  unterstellt  und  werden  bis  auf  weiteres
auch  von  ihm  für  bestimmte  Dienstperioden  angenommen.


Bis  zum  Erlaß  einer  Verwaltungs-Verordnung
  für  Tripolitanien  und  Cyrenaika  werden  in
diesen  Gebieten  die  leitenden  militärischen  Stellen

 

nach  Vereinbarung  zwischen  dem  Kolonialminister
und  dem  Kriegs=  oder  Marineminister  besetzt.  In
innerdienstlichen  und  in  den  Angelegenheiten
technischer  Natur  unterstehen  diese  Stellen  dem
betreffenden  Ressortminister,  in  allen  anderen  Angelegenheiten
  dem  Kolonialminister.  Militärische
Unternehmungen  werden  auf  Vorschlag  des  Kolonialministers
  im  Einverständnisse  mit  dem  Minister
  des  Krieges  oder  der  Marine  angeordnet.

Die  bereits  früher  für  Erythrea  und  Italienisch-Somaliland
  erlassenen  Verwaltungsverordnungen
  bleiben  insoweit  in  Kraft,  als  sie  nicht
mit  diesem  Dekrete  unvereinbar  sind.

*'  Rusbau  des  Telegraphennetges  in  Französisch-Kquatorialafrika.


Nach  einer  Notiz  in  dem  Amtsblatt  von  Frauzösisch-Aquatorialafrika
  vom  15.  November  v.  Js.
ist  am  1.  Oktober  das  letzte  Stück  der  Telegraphenlinie
  Liranga  —  Bangi  —Fort  Archambault
  —Fort  Lamy  dem  öffentlichen  Ver-
        <pb n="46" />
        W  16  20

kehr  übergeben  worden.  Fort  Lamy  steht  ferner
seit  dem  14.  Oktober  v.  Is.  in  funkentelegraphischer
Verbindung  mit  N'Gnigmi,  das  seinerseits  an
das  Telegraphennetz  von  Französisch-Westafrika
angeschlossen  ist.  Eine  funkentelegraphische  Station
ist  außerdem  seit  dem  19.  September  v.  Is.  in

Moao,  dem  Hauptorte  von  Kanem  im  Nordosten
des  Tschadsees,  in  Betrieb.  Schließlich  ist  der
halbwegs  zwischen  Fort  Lamy  und  Abechr  gelegene
  Ort  Aty  durch  zehn  Heliographenstationen
mit  der  Telegraphenstation  Milta  am  Schari
verbunden.

 

Literatur-Bericht.

Tuschenbuch  der  Kriegsflotten.  XIV.  Jahrgang  1913.
Ait  teilweiser  Benutzung  amtlicher  Quecllen.  Hernusgegcben
  von  Kapitünleutnant  a.  Tepyer.
Jit  950  Schiffsbildern,  Skizzen  ctc.  Rünchen,

J.  F.  Lechmunns  Verlag.  breis  ¾  5,—.

9  Buch  enthült  u.  u.  ein  Verzeichnis  sümtlicher
Kricgsschiffe  der  Welt,  mit  genauen  Angaben  über
ihre  Größe.  Geschwindigkeit,  Bestückung  und  Bemannung.
  80  daß  man  sich  bei  Nennung  eines  Schiffes
in  einer  Zeitung  sofom  über  alle  Einzelheiten  unterrichten
  kunn.  Dunn  folgen  die  photogiaphischen  Aufnahmen
  aller  Schiffstrpen,  wiederum  mit  genauen  An-Eaben
  der  Leistungsfühigkeit.  Die  Schattenrisse  sümtlicher
  Schiffsgattungen  gestatten  schon  auf  größte
lenfernung  aut  hoher  Sec  festenstellen,  welcher  Marine
Cin  Schiff  ungehört.  Interressant  ist  dic  vergleichende
Ubersicht  der  Armierungsplüne  der  neuesten  Linienschilse.
  Sic  zeigt,  daß  ein  völliger  Umschwung  in  der
Anordnung  der  Geschütze  eingetreten  ist.  Die  Stationsbeselzungen
  geben  Aufschluß  über  die  Vertcilung  der
Serstreitkrüfte.W#  exers  Taschenbuch,  das  auf  Grund
meist  amtlichen  Mlateriuls  eine  Ubersicht  über  die
Kriegsflorten  aller  Narionen  bietct,  ist  vorzüglich  geeigner,
  über  alle  einschlügigen  PFragen  Auskunft  zu
geben

ben-  Koloniulfreund.  Kritischer  Führer  durch
volkstümliche  deutsche  Kolonial-1ô
  Hernusgegeben  von  Emil  Sembritzki
unter  Mitwirkung  von  Dr.  E.  Buchmann  und

 

Rudolf  Wagner.
Heimats.
2.—.
„Der  Kolonialfreund  ist  ein  kritischer  Führer
dmch  die  volkstümliche  Kolonialliteratur,  der  ohne
Zweifel  eine  längst  empfundene  Lücke  ausfüllt,  da  das
Publikum,  insbesondere  der  Bibliothckar,  Buchhündler.
Lehrer  usw.,  der  JNachfrage  nach  Koloniulliterntur
oft  ziemlich  hilflos  gegenüberstcht  und  das  vorlicgende
Buch  ihm  eine  #ssche  Ubersicht  und  Orientierung
über  den  Inhalt  der  als  gemeinverständlich  anzusprechenden
  Bücher  ermöglicht.  Wir  können  die
dankenswerte  Veröffentlichung  warm  empfchlen,  denn
ein  gewisses  Jlaß  von  kolonialem  Wissen  gehört,  wie
die  Herausgeber  mit  Recht  bemerken,  heutzutage  zur
allgemeinen  Bildung.  und  namemtlich  huch  die  hernnwuchsende
  Jugend  muß  in  erster  Linie  in  diesem
Sinne  erzogen  wenlen.

Berlin  1912.  Kolonic  und
Verlagsgesellschaft  m.  b.  H.  Preis

Im  Allenland.
Demokritos  africanus.
und  lleimate.

Der  südwestafrikanische  Poet  nimmt  in  teils
gemütvollen.  teils  bissigen  Versen  dic  verschiedenurtigsten
  Erscheinungen  des  südwestafrikanischen

Lebens  unter  die  Lupe.  Seine  köstlichen  Reime  werden

sicherlich  viel  Vergnügen  erregen.  as  Büchlein

eignet  sich  vorzüglich  als  kleine  Aufmerksumkeit  für
den  Weihnachtstisch  uller  alten  Afrikaner  und  sonstigen
  Kolonialfreunde.

Reimereien  aus  Südwest.  Von
Berlin  1912.  -Kolonie
Verlagsgesellschuaft  m.  b.  II.  Preis

 

Kolonliale  Literatur.)

#
Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehält,  werden  unter  keicen  Umstünden  zurickgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.

Hildebrand,  Gerhard:  Zur  Enticklung  von
li

Südkamerun.  Kol.  Rdsch.  JIg.  1912.  736  f
Asintisches  Jnhrbuch  1912.  Hr#g.  von  2

Rekow.  Guttentag  1912  XII.  63

7.50  Ac.  bo.  8

 

In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
Wtealisch  Feordnet  mitgeteilt.  Mit  einem  sind  die  Titel
ßF  Werke  bezelchnet,  welche  bei  der  Redaktion  des  K###  ial-Pbettes
  Feissem  mit  einem  diejenlgen,  welche  küuflich  eren.

rlag  erklürt  sich  gern  zur  Annahme  und
wekerbeftil8  rr  derjenigen  Verte  bereit,  welche
als  Rezensionsexremplare  oder  zur  Kutnshme  in
dlies  Verzeichuls  lhm  werde

 

Langheld,  W.:  Die  wirtschaftliche  Erschlichung
von  Neu-  Kamorun.  Afrika-Post  23  (1912)  1—3.  13
Smith,  J.  C.  The  alrican  -Wealth  of  nations.
The  African  Times  &amp;amp;  Crient  Revier  Vol  1  (1912).
168  ff.  #

II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.

Adolf  Frledrieh,  Herzog  zu  Mlecklenburg:  Vom
Kongo  zum  Niger  und  Nil.  Berichte  der  deutschen
Kentalafrika-Lxpodition  1910/11.  M.  Abb.  u.  Karten.
Bd.  1.2.  Leipzig:  Brockhaus  1912.  2  Bde.  20.,.  So.  6

DLungheld.  W.:  Die  Helden  Afrikas.  M.  e.  Vorw.
von  Carl  G.  Schillings  u.  7  Vollbild.  sowie  1  farb.
Titelbild  von  F.  Nansen.  Berlin:  FNeufeld  &amp;amp;  Henius
(1912).  IX.  463  S.  4,50  .K.  8.  ss
        <pb n="47" />
        W  17.20

*  Massov,  W.  v.:  Dichtung  und  Wahrbeit  in  der

zFr  d  Die  Grenzboten  J.  71  (1912).  492  ff.  11
*  Perbandt,  C.  von:  ie  wir  unsere  Diamanten-Bäwestafrik
  Afrika-Post  23
Is

bulente,  erwarben.

(1912)  2

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archöologie.

Zimmermann,  Emil:  Neu-Kamerun.  Reiseerlebnisse
  und  wirtschaftspolitische  Untersuchungen.
1  Kartenskize.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1913.
Vill,  135  S.  3  /  (o

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.
Vucat.

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Arin.  FGlikr:  Le  Régime  légal  des  mines  dans
lAfrique  du  nord.  Tunisie-Algérie-Maroc.  Textes  et
documents  précé#dés  d'une  Gtude  historique  sur  la
IGgislution  minidre  sous  les  dominations  romainc,  arabe
francaise  et  4un  upperçu  sur  les  richcsses  minérales
66%  llihne  du  nord.  Paris:  Challamel  1913.  182  S.

lio

Aieelnan  Robert:  Meince  Reise  nuch  den  Strafkolonien.

  M.  vielen  Hriziualausn.  berlin—  Wien:
Ulistein  &amp;amp;  Co.  1913  469  S.  12  S0.

inecke,  R.:  Das  W½#  der  deutschen
Schutzgebiete.  Hildesheim:  1912.  Borgmeyer.  IX.
121  S.  S.  Straßhburg  i.  E.,  Jur.  Diss.  (1912).  2

VI.  Staatsrecht.
Die  bisherige  Festlegung  der  neuen  Kamerun--krenzen
  durch  die  deutsch-frunzösische  Kommission.

(M.  1  Karte).  Verhandl.  d.  Kolonial-Techn.  Kommission
  d.  Kolon.  Wirtschaftl.  Komitees  1912.
Jo.  2.  3  ff.  lis
VII.  Verwaltung.
Vacat.
VIII.  Justizwesen.
Vacat

IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.
Cultru,  P.:  La  première  colonisation  frangaise
*  i  EEEEEII3eIDIIII

14
bee  (Lken,  Richarll:  Jaranische  Arbeiter  für  Samoa.
)  Kol.  .  Jg.  29  (1912).  829—830.  1

XlI.  Statistik.  Jahresberichte.

acat.

XII.  Finanzwesen.

la  situntlon  finaneihre  de  IIndochine.  La  Quinnine
  coloniale,  166  annde  (1912),  813  ff.  lie

n.  wirtschat.  Jagd  und  Fischerei.

F.:  Sylviculture  in  the  tropics.  (With
*  sB  *
17

!  )

 

*  Bruck,  Werner  Friedrich:  Der  Faserbau  in
Holländisch-Indien  und  auf  den  Philippinen.  (M.  Abb.).
Beihefte  zum  Tropenpflanzer  Bd.  13  (1912)  387—596.  I18

*  van  hat  proefstation  Malang

J

.  to

In  Wildnis  und  Gefangen-M.

  60  photogr.  Abb.

Süsserott  1913.
2

asper  von:
Kameruner  Tierstudien.
u.  1.  Kartc  von  Kamerun.  Berlin.
IX,  106  S.  12  N.  20
F#donnanee  (du  24  avoat  1912|:  Chasse  à  Leléphant.
  lermis.  Deélivranee.  Suspension.  Bulletin
offic.  du  Congo  belge.  5e  nnnde  #02)  1050  ff.  21
Ri  gotard,  L#aurent  ct  Thillard.  La  culture
des  arbres  à  Gurta-Percha  à  Jarn.  1.  Erikulture
pratique  des  pays  chunds.  12e  unnde  (1912)  33°  ff.
„Schellhase:  Beobachtungen  über  Weiden.  Weideund
  Futterflanzen  im  Deutsch-Ostafrika.  Berlin:

Schoctz  1912.  16  S.  80.  Aus:  Berliner  Tierürztl.
Wochenschrift  1912.  Nr.  12.  23
*  Schulte  im  Hofe,  A.:  Zur  Geschichte  der

Ilerino-Schafzucht.  D.Kol.  “.  Jg.  29  (1912)850—851.124

Versuche  mit  dem  Pöhlschen  Notorpfilug  in
Deutsch-Ostaftika.  (M.  I  Bild).  Verhandl.  (l.  Koloniallerhn.
  Kommission  d.  Kolon.-W’irtschuftl.  Komitces
912.  Xr.  2  fl.  25

XIV.  Wasserwesen.
Vacat

XV.  Bergwesen.
*  Dore,  H.:  Die  *  Schütze  Deutsch-Südwestafrikas.
  Kol.  2.  .  13  (1912).  826  ff.  l26
*Funke,  AMax  R.:  ps  rs*  Formosus.
Asien.  IJg.  12  (1912)  24—25  (27

XVI.  Handel.

WDemuth,  Jenn:  Der  Diamantenmarkt  mit  besonderer
  Berücksichtigung  der  deutsch-südwestafrikunischen
  Ausbeute.  Kurlsruhe  i.  B.:  Braun  1913.
VIII.  132  S.  S0.  (Volkswirtschaftl.  Abhundl.  d.
badischen  Hochschulen.  Neue  Folge.  13.  28

*  Hoffmunn,  Friedrich:  Frankreieh  im  Handel  mit
seinen  Kolonien.  Weltverktchr..  Jg.  1912/13

391—398.  20
»Ortli,  M.:  Handel,  Verkehr,  —
in  der  Sahara.  Kol.  Rdsc  *—  1912  74  30
Sl,  Franz  Xaver:  E—  aus

Deutsch-Südwcstafriku.
Ig.  5  (1912)  365—368.

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacat.

Aonatshefte  f.  Landwirtsch.
(a1

XVIII.  Verkehr.

Einführung  des  ersten  stationären  Dieschmotors
in  Llleutsch-Ostafrika.  Verhandl.  d.  Kolonial-Techn.
Kommission  d.  Kolon.  Wirischaftll.  Komilces  1912.
Nr.  2  29  fkf.  (32

Der  Elisenbahnbunu  in  den  afrikanischen  Schmzgebicten
  Deutschlands  wührend  des  Jubres  1912  und.
sein  gegenwärtiger  Stand.  Zeitung  d.  Vereins  Deter.

Eisenbahnverwalt.  Jg.  52  (1912)  1511—1512.
Eisenbahnprojekte.  (N.  2  Karten  u.  1  Bii
Verhandl.  d.  Kolonial-Teehn.  Kommission  d.  Kolon.

Wirtsehaftl.  Komitecs  1912,  XNr.  2,  17  ft.  34
Goldberg,  Gottfricc:  Automobi  und  Fluginhrzeug

im  Diensie  des  kolonialen  Verkehrs.  Weltverkchr.

JIg.  1912/13  401—108.  as
        <pb n="48" />
        W  18  20

Der  Kruftwagen  in  den  Schutzgebieten.  (M.
2  Bildl.)  D.  Kol.  Z.  IJg.  29  (1912)  830—831.  1930
üoppel.  A.:  Entwickelung  und  gegenwärtige  Gestaltung
  s  Weltschiffbaus.  Weltverkch.  J9g.
1  —394,

12/13  3  87
Orth,  N.“  Handel,  Verkehr.  Verkchmaussichten
in  der  Saharn.  .Kol.  Rsch.  Ig.  1912,  744  ff.  as

*  Die  Schiffahrtsexpedltion  pach  Alt-  und  Neukamerun.
  (JI.  1  Karte  u.  1  Bild.)  Verhandl.  d.
Kolonial-Techn.  Lommision  d.  Kolon.  Wirschafn
Komitees  1912.  Jr.  2  9  fk.

*  Thurn.  II.:  Die  Funkentelegraphie  im  beigischen
Kongo.  Kol.  Z.  Jg.  13  (1912)  824  ff.  (40

XIX.  Medizin.

TAmbrose,  L.:  The  first  Cxpedition  from  the  Tulane
Univesitr  School  of  Tropicul  medicine  to  the  Tropics
tor  the  Fiudr  of  malaria.  Archiv  f.  Schiffs-  u.  Tropen-Hyx.
  Bd.  16  (1912)  807—808.  (##

Muausfeld:  Das  Lepraheim  in  Ossidinge-Kamerun.
Kol-  Rüsch.  Jg.  1912.  1333  ff.  42

*  Müller,  Th.:  Krankheitsbilder  von  der  Goldkũst

Die  ärztliche  Mission.  Jg.  7  (1912)  131ft.  43

*  Uthemann:  Wie  nete  *  hut-geblt
Kiautsehou  der  andringenden  DPestgefahr  7  (Jl.  1  Kartenskizze.)
  Archiv  f.  Schiffs-  u.  Tropen-Hyg.  Bd.  16
(1912).  789—807.

Ziemnnn,  II.:  Hgienisches  aus  Kamernun.
Umschau  IJg.  16  (1912)  1083  ff.

iemann,  HI.:  Vorschlüge  zur  Ausgestaltung  4
Sanitälswesens  in  unseren  Kolonien.  Aus:  Deutsche
Medizin.  Wochenschrift  1912.  40.  1

141
Die

XX.  Sprachen  und  Literatur.

*Demokritos  alfrlcanus:  Im  Affenland.  Südwest--afrikanische
  Reimereicn.  Berlin:  Kolonie  u.  Heimat

1912.  120  S.  80.  4

Velten,  C.  und  D.  Westermann:  Abrikanise  e
Studien.  Berlin:  G.  Reimer  i.  K.  1912.  230  8.  80.
Qlitiei  d.  Seminars  f.  Oriental.  Sprachen.  Ig.  15.

(18
en  estphal,  Fritz:  Lodernde  Lohe.  Ostafrikanischer
Roman.  Berlin:  Kolonie  u.  Heimat  (1912).  350  S.  Se.  14%

XXI.  Religions-,  Missions-  und  Schulwesen-Christ-Soein,

  H.:  Nochmals  die  Fermes  chapelles
der  Jesuiten-Ilission  im  Kongo.  Allgemeine  Missions--Zeischrift
  Jg.  39  (1912)  55.  ff.  (50

Geschlchte  und  gegenwärtiger  Stand  der  Mission
auf  den  Salomons-Inseln  (Maristen).  C(iott  will  es.
Jx.  24  (1912)  368—373  *

Jnhresbericht.  Aus  den  Ilissionen  der  rhein.-Westf.-Kuapuzincr-Ordensprorinz
  auf  den  Karolinen-,
Aarianen-  und  PUalnu-Inseln  in  der  deutschen  Südsec.
1912.  Oberginingen,  Tihrineern  1  1912.  Druck  der
Wuiscylehrlunte.  64  S.  E

*  König,  von:  Dier  n—-  -Schulen  in  den
Deutschen  Kolonien  Afrikas  und  der  Südsce.  5.  Südsce.
  Kol.  Ralsch.  12  (1912)  721  ff.  lons

*  Krlebel:  Die  Entwicklung  der  erangelischen  Kirche

-

in  DsschG-  Ost-  und  Südwestafrika.  D.  Kol.  Jg.  11
(1912)  3  (5#4
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.

 

XXIII.  Heer  und  Marine.

Armatte:  Les  opérations  militaires  au  Mar
ussions  ne  ciplomatigues.  16e  année  (1912)  67°G#  ff.  1.
ssuuge.  An  Ktroupes  indigènes.

Lorganksari  ion  neadre  Les  effectifs.
Questions  diplomatigues.  16  -  912)  652  E

XXIV.  Technologie.  Kunst.

Vacat.

XXV.  Bauwesen.

Brunner,  F.:  Eisenbahnbrücke  über  den  Südarm
des  Sanagustromes  in  Deutsch-Kamerun.  Entwur
M.  Abb.

1911/12  von  Gutchoffnungshütte  ..
Leipzig:  Engelmann  1912.  18  S.  Aus:  Der
Eisenbau.  Je.  3,  1912  Nr.  8  u.  9.  ·  157
I  I  '
I
Werke  nichtkolonialen  Inhalts.
Deutche  Arbelt  in  Chile.  Bd.  1.  Santiago

Chile:  1910  Imprenta  Universitaria  X.
(Festschrist  d.
Santiago.)

Bessler-  Archir.  Beitrü  zur  Völkerkunde.
Hrsg.  von  P.  Ehrenreich.  Bd.  3  H.  5/2.  Leipzig
u.  Berlin:  Teubner  1912.  40.

Banse.  Ewald:  Auf  den  Sparen  der  Bagdadbahn.
AM.  42  Bild.  ,  40  Textbild.  3  Originalkarten.
Weimar:  Duncker  1913.  ag  s.  1.4.  do  (Abenteuer
  u.  Forschungen  i.  Orient.  4.)

„bbenkschrift  des  Jahres  1911  über  die  Ausfübrung
  des  Gesctzes,  betrelfend  die  Beförderung
deutscher  Aneieilungen!  in  den  Provinzen  Westpreußen
und  Teen  vom  26.  April  1886  nebst  Anderungs-  und-Ergãnzu
  tzen  vom  20.  April  1898,  l  Juli  1902
und  *  ärz  1908.  19,  297  8.  40  (Haus  d.  Abgeordneten.
  21.  I#.gislat.-Periode.  5.  Sess.  1912.

*  Denksebrift  über  die  seit  dem  Jahre  1903  unter
Mitwirkung  des  Reichs  erfolgte  systematische  Typhuskümpfung

  im  Sücwesten  Deutschlands.  Jl.  3  Taf.
u.  23  in  d.  Text  gedruckten  Abbildungen.  Berlin:
Springer  1912.  VII,  604.  00  S.  1%%  (Arbeiten  aus
d.  Kaiserl.  Gesundheitsamte.

Deutsche  Landwirtschuftliche  Klerzucht.  Offizielles

  Ortzan  d.  Deutsch.  Gesellsch.  f.  Züchtungs-Hrsg.
  von  Vogel  u.  Hoesch  Ausg.  A.
IIannover:  Schaper  1912.
h:  Tas  londwirtschaftliche  Vesuchswesen
und  die  Tütigkeit  der  landwinschaftlichen  Versuchsstationen
  Preufßens  (einschl.  d.  Tierscuchen-  u.  Pflanzenschutzstellen)
  in  den  Jahren  1906—1910.  Bearb.  u.
Mitw.  von  J  lu.  anderen!.  Berlin:  Parey  1912.
VIII,  317  S.  1,50  .K.  8

Henningsen.  Adolf:  Die  gleitende  Skala  für  (ietreiezölle.
  M.  e.  Vorw.  v.  Bernhard  Harms.  M.

1  Taf.  u.  11  Kurren.  Jenn:  Fischer  1912.  XIV,

52  S.

Deutsch-Wissenschaftl.  Vereins  zu

 

S.  80  (Probleme  d.  Weltwirtschaft  9.)

*  Hollmann,  A.:  Kommentar  zu  den  Zoll-  und
Steuerkesstsen  de  Deutschen  Reiches.  Berlin:  Licbmann
  1912.  XVIII,  5#1  S.  2  50  .,  8#.

„Juhrbuch  der  Not  lschaf
Bd.  5.  1911—1912.  DM.  123  4.  d.  “  geldr.  Fig.
Berlin:  Springer  1912.  IV,  226  S.

usberg.  I:  Das  Jordland.  2  7  karb.  Tas.
u.  1  Einbandbild...  von  A.  Alicthe,  1  farb.  Gemüldewiedergabe
  u  228  Abb.  Leipzig:  Klinschardt  &amp;amp;  Biermann
  10.  XXIII.  6%  S.  12  %
        <pb n="49" />
        W  19  20

Lumholtz,  Carl:  New  trails  in  Mexico.  An
account  of  one  Fear's  exploration  in  North-Western
Sonora,  Mexico  and  South-Western  Arizona  1909—1910.
With  numerous  illustr.  London,  Leipsic:  Unwin
1912.  XXV,  411  S.  15  „K.  80.  6

La  Muturntion  artificielle  des  dattes  aux  Etats-I’nis.
  Supplém.  au  No.  23  du  Bullet.  de  UOffice  du
(iouvern.  géndr.  de  I’Algéric  1912.  251  fk.

Nagel,  M.  J.:  andwirtschaftliches  aus  den
Vereinigten  Stanaten.  Aonatshefte  f.  Landwirtsch.
Jxg.  5  (1912),  353—362.

Noldin,  H.:  De  Sacramentis.  Scholarum  usui
nc#commodavit.  Ed.  decima.  Ratisbonse,  Romne  et
JNeo  Ebornci:  Pustet  1912.  816  S.  80.  (Summn
theologiae  moralis.  3.)

Ostlund.  Jahrbuch  für  ostdeutsche  Interessen.
Ig.  von  Albert  Dietrich  (u.  A.)  Ig.  1.  Lissa  i.  P.:
Eulitz  1912.  5  .  80.

*  Rugl,  Franz  KXaver:  Schlachtvicheinfuhr  aus
Deutsch-Süwestafrika.  Mlonatshefte  f.  Landwirtsch.
Ig.  5  (1912).  365—368.

 

Shelden,  Charles:  The  wilderness  of  the  north
Kreilie  coast  islands.  A  hunter's  experiences  .  .Illustr.

ndon,  Leipsie:  Unwin  1918.  XVI,  246  8.
8.,  60  A.  B0.

*  Tabakerzeugung,  -  bearbeitung  und  -handel  in
der  curopölschen  Türkci.  (Bericht  des  Handelssachverstündigen
  bei  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Buarest.)

  Berichte  über  Handel  u.  Industrie  Bd.  18
(1212),  255  fl.

Gothaisches  Genealogisches  Tuschenbuch  der
Briefadeligen  Häuser.  7.  Jahrg.  1913.  Gotha:  Perthes
(1912)  IV,  900  S.  8  .  Se.

Taschenbuech  der  Kriegsflotten.  Hrsg.  von
B.  Wexyer.  JIg.  11,  1913.  M.  950  Schiffsbildern.
Skirsen  u.  Schuttenrissen.  München:  Lehmann  1913.
—

zlemann,  H.:  Ueber  Gonckokkenvaccein  als  event.
diagnostisches  Hilfsmittel.  Aus:  Berliner  klin.  Wochenschrift
  1912.  10.

 

Verkehrs-Nachrichten.

In  Jendi  (Togo)  ist  am  1.  Dezember  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für  den  internationalen

  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Wortgebühr  für  Telegramme  nach  Jendi  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  den

übrigen  Anstalten  des  Schutzgebiets.

In  Onguati  (Deutsch-Südwestafrika),  ist  am  1.  Dezember  eine  Reichs-Telegraphen--anstalt

  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.
Die  Wortgebühr  für  Telegramme  nach  Onguati  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach

Windhuk.  Sie  beträgt  gegenwärtig  2  4  75  Pff.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Jannar  1913.

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
»  Friedrich-Wilhelms-1
  heleer  ane  24".  Jan.  A  hafen  40  Tage  4  "„  4
deutsch-Neuguinea,  D  Nabaul  43  Tage  B.  22.  31.  Jan.  1050
Kalser-Wilhelmsland  Beindit5.  Jan.  2.  Febr.  Friedr.  Wilhelmsh.  45  T.
und  Blsmarch-Archipel.  ngl.  Schifey);  Nabaul  42  kage
Neapel  24.  Jan.  (Friedr.  Wilhelmsh.  44  T.  22.  Jan.  103
(eutsche  Schiffe)  U[Nabaul  49  Tage

I1  *  Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo#
12  am  27/1.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.

#  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Larenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien  —Schanghai  geleitet.
        <pb n="50" />
        W  20  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deutsch-Ostafriha.  Neap  13.  29.  jed.  Ms.  Mombasa  O  16-17  Tg.11.  27.  jed.  Mts.  1050
#a)  nach  Butkoba  (mit  Ruando).  an  a  «  5
Muansa  und  Schtrar  arseille  D  22.  Jan.  Mombasa  O  17  Tage20.  Jan=  1015
““339  ceindist..  5.  12.  Jan.  9.  Febr.  Mombasa  O  15  Tage  3.  10.  Jan.  7.  Febr.  1030
u  Schlff  #n  nach  den  BesttmMarseille  3.  31.  Jan.  Mombasa  O  19  Tage1.  29.  Jan.  1050
W  ss  (engl.  Schiffe)
11.  27.  jed.  Mts.  Tanga  19—20  Tage  9.  25.  jed.  Mts.  2.15

v)

nach  Tanga  (einschl.  Amani,
###  scha.  Bto,  Handeni,  K#
Mitum  ar

E7
go  wet-  Piosch
und  Wüheimstn  al)

Marseille
(deutsche  Schiffe)
Neapel
Geuege  Schiffe).
Marseille
rindisi
(engl.  Schiffe)

Vrindisi
(engl.  n

 

13.  29.  jed.  Mts.

22.
12

Jan.

5.  Jan.

2.  Jan.  9.  Febr.

Tanga  17—18  Tage

Mombasa'  17  Tage
Mombasa  15  Tage

*  von  Mombasa  welter
mit  nächster  Gelegenheit

Tanga  17  Tage

11.  27.  jed.  Mis.  105
20.  Jan.  1015

3.  10.  Jan.  7.  Febr.  1050

 

 

 

 

 

Ma  11.  27.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  9.  25.  jed.  Mts.  2.15
c)  *  Danzsialen  fom  lowie,  nach  *  v2  5½0
aganoig  ..Reapel  13.  29.  jed.  Mts.  Daressalam  19  Tage11.  27.  jed.  Mts.  1052
D#d##n  *—  renn.  deursche  Schiffe))  —
doa.  «  !  .
GIVE-M  LIMILXZTW"FJ:  Marseile  22.  Jan-  Zanzibar  18  Tag  20.  Jan.  10  15
borro,  Morogoro,  Mpapna,  «  von  Zanzibar  wehce  mit
naja,  NeuLangenburg,  nächster  Gelegenheit
i--  Salale.  Siudo  Qrindii;  12.3  9.  Feb—  b  u.
nae  Tabora.
TKoie.  —  Usumbura  GBrisdiste.,  Jan.  debr.  Jabzibar  r  auagen  H
mit  de  3.  10.Jan.  7.  Febr.  1050
Brindisi  5.  Jan.  Daressalam  21  Tage  |
(engl.  Schikfe)
7  deutsch  rninn  Hamburg  10.  25.  Jan.  Swakopmund  23,  24T49.|9.  24.  Jan.  5.30
ach  Aris.  Aud,  Bra
aros.  Eli-ja  Empfänglllss  Antwerpen  13.  28.  Jan.  Swakopmund  20,  21  Tg.11.  26.  Jan.  1045
8  achitirg  —  *lG*⅛s5„  (deursche  Schiffe)
’.  W  Groß=  n-  Southampton  14.  29.  Jan.  Swakopmund  19,  20  Tg|13.  28.  Jan.  12.48
—  t  (deuische  Schiffe)
siim  g  !  Southampton  4.  Jan.  1.  Febr.  Swakopmund  22,  23  Tg|3.  31.  Jan.  12.48
ub  ental.  dRauchas.  18.  Jan.  S  26T.  .  ..
denmm  Rath  *:½:ô  Hamburg  zan  wakopmund  etwa  26T.  .  Jan.  9.10
andja.  Olaue##to.Southampton  11.  18.  25.  Jan.  Swakopmund  unbesümmt!  10.  17.  24.-Jan.  12.18
Okombahe,  Gionen  On-  2“½“  ·
guati,  tami,  Otttha.  ##Oamburg  15,  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage5.  jed.  Mts.  9.10
8  23.  jed.  Mts  Swatopmund  37  22.  jed.  Mts.  1.0
rongo,  Otjiwero,  Otjosonsar  Antwerpen  23.  jed.  .  wqopmunthge-.1e.  ..
Ot.Rbovot,SeiS-Tis  iffe)
n
erg.  Wilhennnstaln.  Vindhi  Hamburg  25.  Jan.  Lüderitzbucht  25  Tage4.  Jan.  5.30
Antwerpen  13.  28.  Jan.  Lüderißbucht  21,  22  Tg.1.  26.  Jan.  1045
(deutsche  Schiffe)
Southampton]  14.  29.  Jan.  Lüderitzbucht  19  Tage13.  28.  Jon.  12.48
b)  nach  Lüderisducht  sowie  (deussche  Schiffe)
cns  Belsd  Bechanien.outhampton,  4.  11.  Jan.  1.  Febr.]Lüderihbucht  20—21  Jageg.  10.  31.  Jan.  12.48
aluus  #aaltlometa  d  burg  10.3  Lũderitzbucht  24  T  o  80
anus,  Keeiman  1  10.  Jan.  Lüderi  5.
Sen  Keeerr  Hamburg  üderitzbucht  age  Jan.  5
and  Serdeem,  ukoramburg  18.  jed.  Mis.  Lüderitzbucht  32  Tage  18.  jed.  Mts.  9.10
(
1Hamburg  15.  jed.  Mts.  Lüderitbucht  69  Tage  15.  jed.  Mts.  9.10
xAntwerpen  23,  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tage  22.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Southampton  18.  25.  Jan.  Lüderitzbucht  unbestimmt!]  10.  17.  24.  Jan.  12.48.
        <pb n="51" />
        W  21  20

 

Briefe  müssen  aus

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jedes  Monatss  Viktoria  20  Tage
4.  Kamerun.  Duala  21  Tage  ·
Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
a)  g.  uan  sowie  nach  Abong-  Plantation  *  Tage
P  3  bgast  *  Longji  22  Tage
u  Bonabert,  Zonam  Boulogne  11.  26.  jedes  Monats  Biktoria  18  Tage
mpo  e  fur  Mer  Duala  19  wi
s,  boo  Se.  ebeussche  Schift)  Kribi  20  T  0.  25.  jed.  Mts.  1.0
aunde,  Johann  9.
*  öhe.  Golcde  ie.  W  Plantation  *  Tage
Lolodorf,  Lomie.  Longji  20  Tage
7  #m  rienb
3-  fuberg.  Mandeh.,amburg  22.  jedes  Monats  Viltoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
tation  Sean  dllldt  Vlktoria  Duala  28—30  Tage
tLiverpool  9.  Jan.  6.  Febr.  Viktoria  38  Tage  1  —  5
Duala  39  Tage  7.  Jan.  4.  Febr.  1015
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
—  von  dort  weiter  über  Ikang
b)  nach  Rio  del  Rte.  nach  Rlo  del  Rey  in  2  Tagen
#Hamburg  22.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  31—53  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
U□Liverpool  9.  Jan.  6.  Febr.  Rio  del  Ney  37  Tage7.  Jan.  4.  Febr.  1012
c)  nach  Garua,  Kusseri,  Lere  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Ta  jeden  Montag  1045
von  vort  weiter  ber
Lokodla-—holo
Antwerpen  18.  Jan.  8.  Febr.  17.  Jan.  7.  Febr.  8.43
c  noch  Garnor.  Molundv,La  Nochelle  20.  Jan.  10.  Febr.  1Matadi  18—20  Tager8.  Jan.  8.  Febr.  1072
“m  Soufstay  en  chentQ  m  von  da  weer,  kattdsr  len  J  F  —
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dann  mit  Flußdampfern  28.  jed.  Mts.  1045
5.  den  Narolinen,  Palan-  Neapel  24.  Jan.  21.  Febr.  Jap  36,  37  Tage  22.  Jan.  19.  Febr.  107
Inseln,  Marianen.  ldeuische  Schisse)  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
D  Jap  m..  nächst.  Gelegenh.
Brindisi  5.  Jan.  2.  Febr.  Jap  49  Tage  .  31.  Jan.  1050
#)  nach  Jap  und  Angaur.  .  (engl.  diß  J  —  51  Tage  bzw
Japm.  nächst.  Geisgen.
21.  Febr.  Jap  37  Tage  19.  Febr.  1050
Gleae  zun  F  5  6  F
1|  I  Ponape  50  Tage  r
b)  nach  den  übrigen  Stationen  Nepdel  21“.  Febr.  Saipan  43  Tage  10“.  Febr.  10  .0
deutsche  Schiffe),  Palau  36  Tage  I

drowo  118  am

Auf  Lerlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien—Schanghai  9  eleitet.  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marionen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segescheffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

*  Für  riese  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexan-242.


 

a)  Vefee:S  Postkart
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nich  W  rucksachen,  Ges
proben  —  über  Rußland;  Montags,  Donnererage  Sanngh  ab  BVerlin  722  u.  1122
b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
10.  24.  Jan.  7.  Febr.]  Tsingtau  34  Tage  8.  22.  Jan.  5.  Febr.  1050

fspapiere.  Warenowie
  Dienstags  7.52

Nea
on  —  .
6.  Nlautschon.  Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  382—35  Tage  seden  Freitag  1080
(engl.  Senhnen  l

"„  *  3.  17.  31.  Jan.  Tsingtau  34  Tage  1.  15.  20.  Jan.  1015
en
Liverpool  10.  Jan.  7.  Febr.  Tsingtau  84  Tage  9.  Jan.  6.  Febr.  8.43
Waslein  12.  26.  Jan.  9.  Febr.]Tsingtau  35  Tage  10.  24.  Jan.  7.  Febr.  1015

fra
Lranz  Shuse,  des  Absenders  werden  Brefe  und  Vostkarten  nach  Kiautschou  auch  urit  den  b)
aufgefübrten  —  rieffendungen  feder  Art  auch  New  Yort  i

Queenstown  30.  Tage  28.  Jan.  B.15

J.  Samoa.  Apia  25
Auf  Verlangen  des  Mhlenders  auch  über  Sydney.
        <pb n="52" />
        GC  22  20

 

Die  Abfahrt  erfolgt

russchiflungshafen.

 

 

 

 

Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
s.  Marshall=  Inseln.  6  aAapel  in  21“.  Febr.  Jaluit  55  Tage  6
a)  nach  Zalulut..  ..  Brindisi  19.  Jan.  Jaluit  54  Tage  17.  Jan.  19.  Febr.  108
(engl.  Schiffe)
rae  —  20.  Jan.  o  “mßrêr
d/  nach  Narn  %  5.  10.Jan.  2.  Febr.  r  *  i  8.  10.  17.  24.  3.  Zi.  gan.
#:  12.  26.Jan.  9.  Febr.  en  Erisst  oder  mit  7.  Fbr.
*)  rmania“  der

 

Tar#
(engl.  #,

 

ampser  „Ge
Flrns  nach  Nauru

Verlangen  des  Absenders  werden  Kriche  und  Postlarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere

Auf
und  -  —  über

ibirien—Schan

ghai  gele

Briefe  und  Postkarten  Nachversand  krites  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo

  1139  am  24/.

 

9.  Vogo.

 

Hamburg
Boulogne  s.  M.
(deutsche  Schiffe)

Hamburg
1  Marseille

1  Bordeaux
Liverpool

Hamburg
sRotterdam

(beusche  Schiffe)

Hamburg

[Rotterdam

(deutsche  Schiffe)

9.  24.  Jan.
11.  26.  Jan.

28.  jedes  Monats
10.  jedes  Monats

25.  jedes  Monats
jeden  Mittwoch

16.  jedes  Monats

D  22.  jedes  Monats

30.  Jan.
4.  jedes  Monats

 

Lome  18  Tage
Lome  16  Tage

Lome  21  Tage
Kotonou  18  Tage
von  da  “P“  Landverbindung

Kotonou  14  Tage
von  da  ab  Eundoe  bindun

Akkra
von  dort  —  enl  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  28  Tage
Lome  23  Tage

Lome  30  Tage
Lome  26  Tage

9.  24.  Jan.  9.10
10.  25.  Jan.  1.0

28.  jed.  Mts.  9.10
6.  jed.  Mts.  1015

2.  jed.  Mts.  1045
Montag  1012

16.  jed.  Mts.  9.10
21  jed.  Mts.  1012

30.  Jan.  9.10
3.  jed.  Mts.  1012

 

1  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Vot  anus  ans  den  deusschen  Schutzgeieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

—
Londunge  Die  pn  ist  fällig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  afen  in  Berlin  am
J  0  l
vesticlsgttengsinea  Jsfxslln  ««««  5.  e#n.„  Neapel..  .  *  Jan  5°  Febr.
—  “*  **d•’  Brindisi  3.  17.  31.  Jan.
Neapel  .....  3“.19  Jan.  3  Feb.  Marseille.  .  .  2.  16.  9  Jan.
Deutsch-OfstafrimhaLBrindisi.  24.  Jan.  -  z
.  LIverpool..6IauLgebr.
Marfetlle..,2«—3  Kiantschon  Plymouth,  ),  «  d
Southampton  1“.1  Jan.  17.  det.  Southampton,  über  San  Francisco  oder
Deutsch-Südwest-  2.  Seattle  unbestimmt
asrika  Oouthamwton  .  12  .  Jan  Le  Havre  oder  (5—6  mal  monatlich)
Hamburg.  #  11  jed  vits.  Queenst  own
Souihampton  «  solch  Mis  Eibir.Eisen-ImderNegchccnstag
KIIUXIII«...  Hamburg  16.  jed.  Mts  bahn.  .  .  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
—  I  Liverpool.  j  Jan.  8.  Febr.  *
Neapel!  25.  Lan-  Plymouth
den  Karolinen.  von  Ja  ..I  .  Febr.  Queenstopon  über  San  Francisco  am
Fpoon  den  Brindifi“  1  Febr.  Samoan  oder  Havre  17.  Jau.  127.  Febr.
übrigen  **  1.  Febr.  od.  Plymouth
Inleln  Brindisi  .  .  17.  Jan.
den  Marianen  .  .  Brindisi.  .  ..  14.  Febr.
Neapell  7°.  Jan.  r  ge  16
den  Palau-Inseln  ..-  «  Hambuk..2.6.16.1ed.Mts·
seln  svridin.  .  debr.  logo  .  Southampton  157.  307.  jedes  Monats
Narshal-Juseln  Neapel  17.  Jan.  11.  Febr.  Plymouth  seden  Dienstag- 



 

 

 

Füälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="53" />
        GW  23  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
f
Postdampfe  von  nach  bis  27.  Dezember  1912.
l
g;oolphWoe-mann'«...  Hamburg  Ostafrika  am  21.  Dezember  ab  Southampton.
ciexandra  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  23.  Dezember  in  Kotonou.
Mine  Woermann“  Hamburg.  Kamerun  am  17.  Dezember  ab  Lagos.
Anna  Woermann)  Hamburg  Assinie  am  16.  Dezember  in  Assinie.
Arnold  Amsincd  .  ..  Westafrika  New  Vork  am  23.  Dezember  ab  —
Larl  Woermann“.  .  ..  Lũderitzbucht  Hamburg  am  25.  Dezember  in  Hamburg
duard  Woermann"  Lüderitzbucht  Hamburg  am  21.  Dezember  ab  Las  Palmas.
Seonore  Woermann“  amburg  Kamerun  am  27.  Dezember  in  Sekondi.
klüsabeth  Brockkk  Hamburg  Burutu  am  22.  Dezember  Dungeneß  passiert.
rena  Woermann"  Hamburg  .  Lüderitzbucht  am  24.  Dezember  in  Sao  Thomé.
Frieda  Woermann"  Swakopmund  "  Kapstadt  am  26.  Dezember  ab  Swakopmund.
Fertrud  Woermann“"  Ostafrika  Hamburg  am  12.  Dezember  in  Swakopmund.
Lans  Woermann.  Hamburg  Kamerun  am  26.  Dezember  Dungeneß  passiert.
venny  Woermann"  Kamerun  Hamburg  a#m  25.  Dezember  ab  Madeira
Lemette  Woermann“  ..  Hamburg  «  Assinie  am  21  Dezember  ab  Las  Palmas.
Irma  Woermann“  Accra  Hamburg  am  23.  Dezember  ab  Las  Palmas.
Feannette  Woermann  Hamburg  .  Kotonon  am  25.  Dezember  Dungeneß  passiert.
lurt  Woerman  Assinie  Hamburg.  am  26.  Dezember  Dover  passiert.
eili  Woerman“"“  Matadie  Hamburg  am  21.  Dezember  ab  Monrovia.
Lothar  Bohle  ..  Kotonon  «  Hamburg  am  20.  Dezember  in  Hamburg.
eucie  Woermann".  Hamburg  «  Kamerun  am  27.  Dezember  ab  Dover.
ruln  Bohlen“-  Hamburg  Kotonon  am  24.  Dezember  in  Antwerpen.
rWi*“  Aeeu  Kotonon  l  Hamburg  am  23.  Dezember  ab  Accra.
Nar  ..  Lüderisbucht4  Hamburg  am  24.  Dezember  ab  Gabun.
'i  ———-  Hamburg  %  Kotonon  am  17.  Dezember  in  Vissao.
Urofessor  Woermam“  Kamerun  4  Hamburg  am  26.  Dezember  ab  Lagos.
Renata  Amsinkckklk  Burutu  Hamburg  am  25.  Dezember  ab  Las  Palmas.
bthekla  Bohlen“  .  Hamburg  Accra  am  20.  Dezember  Dover  passiert.
Gonuverneur  v.  Puttkamer“.  Hamburg  Lagos  am  22.  Dezember  Dover  passiert.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
Edeat  Hamburg  Kotonon.  am  15.  Dezember  ab  Las  Palmas.
ome  Hamburg  Accra  am  24.  Dezember  in  Accra.
——.....  Lũderitzbucht  Hamburg  am  24.  Dezember  ab  Swakopmund.
Ahenania  .  Ostafrika  T  Hamburg.  am  19.  Dezember  ab  Delagoa  Bay.
Elavonia  Kamerun  Hamburg  am  21.  Dezember  ab  Lome.
Snattpmund“.  ....  Hamburg  Lũderitzbucht  am  25.  Dezember  Vlissingen  passiert.
......  Kotonon  Hamburg  am  18.  Dezember  in  Salpond
Etnouu:  ......  Hamburg  Ostafrika  am  20.  Dezember  ab  8
duala  ...  Hamburg  Kotonou  am  17.  Dezember  in  Biss
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
Answald“  ......  Hamburg  Ostafrika  am  19.  Dezember  ab  Souihampton.
Arnfried  Hamburg  Burutu  am  11.  Dezember  in  Lagos
Gundomor  Kamerun  Hamburg  am  25.  Dezember  in  Hamburg.
Gundrun“  ......  Hamburg  Lüderitzbucht  am  16.  Dezember  in  Swakopmund.
Ingo“  ......  Calabar  Hamburg  am  22.  Dezember  in  Hamburg.
##graban  ......  Hamburg  Matadi  am  21.  Dezember  in  Matadi.
Irmfriena  Hamburg  Calabar  am  21.  Dezember  in  Monrovia.
alburg  ......  Hamburg  »  Matadi  am  15.  Dezember  Bissingen  passiert.
Vigbert  Hamburg  1  Calabar  am  21.  Dezember  ab  „m
Winfride  Hamburg  Lüderitzbucht  am  21.  Dezember  e  passer.

9.  Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlln
erlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Verbe  8SWes,  Kochstr.  68—71

Der  heutigen  Nummer  liegt  ein  Prospekt  des  Verlages  Otto  Spamer  in  Leipzig-N.  bei,  auf  den
wir  hiermit  ganz  besonders  aufmerksam  machen.
        <pb n="54" />
        Anzeigen.

 

□  Inserate  find  an  dle  Geschäftsstelle  des  „Deutschen  Kolonialblattes“,  Berlin  8W  68,  Kochstrabße  668—71,  einzusenden.

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

SSe

UMitgeteilt  durch  von  der  Keudt'sches  Rolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Verlin  W.8.

 

 

 

 

 

 

 

   
  
   
 

 

 

  

 

 
 
   

 
     

 

 

 

Telephon  Amt  Ztr.,  1765  Stabtvertehr.  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.  Adr.  „Heydkontor".  31.  Dezbr.  1912.
Grün  Vor=  Letzte  Freibleibend

dungs  Kapital  4  lette  Dibi-  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  #  ]  iahr  dende  dende  5%  5%

I
1910  3  000  000  1.  1.  0  o0  Afrika-  Marmor  Lolonialges.  75  qeing.  Ant.  —  40
1907  2  500  000  1.  10.  6  —  Sfrikanische  Kompanie  #  80  85
1907  #  00  000  1.  7.,  0  ·  Agupflanzungsgesellschaft  (  )  85  95
18906  1200  000/1.  1.  12  12  Bödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Vemm.  ##  a.  ait.  127  132
1902  2  650  000  1.  11  0  0  Fritis  Ak#ica  Ldd.  6-  6|
190),  1  000  1.  4.  17½.  15  n  4  Co.,  %  l  155  165
1906  1200000  1.  4  0  K  (D.  K  )  58  68
1902  200  00  1.  1.  9  -b  m.  b.  H.1  12  133
1905  220  1.  1.  .  .....  100  105
1900  9641600  i.  1.  012  ’â4  150
1900  191  800  1.  1.  0  0  80  —
1876  2  750  000  1.  1.  11  12  ..G.  157  162
1902  2  000  000  1.  1.  5  10  Doç9V5  100
1907  2500  000  1.  1.  l  3  5  4  1  115  120
1885  290000  000  1.  4.  50r  35  470  480
1902  10  000  000  1.  1..  o  5  56
1908  4  500  000  1.  1  0  0  4465  175
1902  1  300  OOd0  1.  5.  6  7  1  103  108
1896  2250  000  1.  1.,  40  40  Ü  (5.#.6)Z  106  110
L  1.,  A  45  4  65

1899  43500  (1i.  mm  0  B  ¾  2  4  5
1908  19022  100  t.  10  0  0  105  108
1889  3000  000  l  1.  10  0  ¼  54  59m
1887  ,200  1.  1.)  *  *  10  20
1899  11l7  000  1.  7.  U  6
1906  Ü  3  000  000  l  u.  ..  4  4  65  68
183895.  10  000  OOoo  1.  1  0  o  25  26
1903  900000  1.  1.]  0  3  87  93
216000os  1  250  Ooo  1.  1.  O0  ·  112  117
19009  K  125  000  1.  1.]  22½  l0fT#„  4  33  35
1907  500  00  1.  1.,  0  o  Ges.  m.  ö.  *  105
1899  20  1.  1.  5  5  94  98
1886  7500  000  1.  4.  0  o  ..115  118
1906  1  400  000  1.  1.  0  6  152  157
1900  St.  200  000  1.  4.  6,50·  5  74  76
1002  L  375  000  „1.  1.  30  12½.  )  9  4½  4⅞
1910  2  375  000  1.  1.  10  12½  eingezahlt  82  23/8  2⅝
1904  6  3400  000  «  8  ·  5  G.)  Vorz.  A.  100  105
1912  1.  1.  —  —  .  355  360
1895  1  500  000  1.  1.  O  4o  41—  50
1903.  900  O000  1.  1.  0  4  25  865
1806  2000000  1.  1.  4“  4  15  20
1897  500  000  1.  1.1  12  12  1070  180
1904  000  1.  1.  12  16  230  250
1895  2  500  000  1.  7  0  W  1  46
1895  2  350  O000  1.  I  0  W  Eaot  ;51  1
1892  2L  2000  OO00  1.  1  5  7½  West  Akrica  .!.  21½  25/“
1912  1  000  000  1.  1.  —  —  Südwestafrikanische  V  Bodenkredit-Ges.  (D.  K.  G.)’  —  106
1393  869  100  1.  4.  0  0  Usambara  zyusebauheseulss  Stamm##nteile  40  45
1898  142  200  1.  4.  0  0  crzugs-Anteile  80  90
1909  4235  000  1.  1.  0  ·  Verein.  nin  Lüderihbren  ——  40
1900  1  600  000  1.  1.  0  0  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft.  r  120  .K  1140
1897  2  100  000  1.  1.  30  I  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  I

1897  000  1.  1.  15  15  'Lestafei.  kanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria“  250  —
1895  6  1  800  000  1.  1.  0  6  *  tdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  (D.  K.  6.  106  —

Auch  für  alle  hier  nicht  hetet

·  Bauzinsen.

Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos
—  Dividende  noch  nicht  erklärt.  —  Pr.  I.  Semester.

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        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Januar  1913.  Nummer  2.

Test  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  Kr  Monats.  Derselben  werden  als  Belheste  —  die  and  veimmal
kerielsbbeich.  erscheinenden:  Alttellungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-.  llerausgegeben  von
Abonnementsprels  für  d  Leontalblcht  kvei  den  Heibeten  betr  trägt  beint  ige  duch  vbie  5  4  nr  ke.  '
handumgen  #“  4.—,  direkt  unter  e  durch  die.  Verlagsbuchhandlu  a)  4  5.—  für  Deutschland  Kuschl.  der  deuuschen
Schutzgebiete  und  Österreich  Ungarn  für  die  Länder  des  Geim,  Lbereins-  —  Gnsrempune  en  —  Anfragen  sind  an
Königliche  Hofbuchhandlung  kn  2  Stlür  dien  Mittler  und  Sohn.  Berlin  8W68,  Kochstraße  66—71,  r  **t  en.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Raiserliche  Verordnung  über  die  Westenerung  von  Diamantenabbaubetrieben  in  Deutsch-Südwestafrika
  (Diamantensteuerordnung).  Vom  30.  Dezember  1912  S.  2  Verordnung  des  Reichskanzlers  zur
Ausführung  der  Diamantensteuerordnung  vom  30.  Dezember  1912.  Vomm  12.  Januar  1913  S.  30.  —  Verordnung
des  Reichskanzlers  wegen  Anderung  der  Ausführungebestimmungen  vom  25.  Februar  1910  zur  Kaiserlichen  Verordnung,
bein.  den  Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten.  Vom  12.  Januar  1913  S.  30.  Verordnung  des  Reichskanzlers
  zur  Anderung  der  Verordnung,  betr.  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamantenregie  des  4  südwestafrianischen  Schutzgebiets,
  vom  25.  Mai  1909.  Vom  12.  Januar  1913  S.  31.  —  Bekanntmachung  des  Neichskanzlers  (Neichs-Kolonialumt)
  über  die  Einfuhr  von  Klauenvieh  aus  Deutschland  nach  Deutsch-Ostafrika,  Deutsch-Südwestafrika  und  Kamerun.

Nom  8.  Januar  1913  S.  32.  —  uiibrunggbestimmngen  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika  zur  Einwanderungs-Lerordnung
  vom  10.  #  Snober  1912.  Vom  29.  Oktober  1912  S.  33.  —  Ausführungsverordnung  des  Gouverneurs  von
deutsch-Ostafrika  zur  Bezirksratsverordnung  aommte  16.  September  1911.  Vom  29.  Oktober  1912  S.  35.  —  Verordnung

  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  Südwestafrika,  betr.  Abänderung  des  Zolltarifs  vom  20.  Mai  1908.  Vom  7.  November
  1912  S.  36.  Personalien  36.
Nichtamtlicher.  Teil:  Deutsch.  Ostafrika:  Vom  Vau  der  Mittellandbahn  S.  39.

amerun:  Die  Übernahme  des  Bezirks  Woleu-  Ntem  in  deutsche  Verwaltung  S.  39.  —  Der  Ackerboden  in  den
Bezirken  Banjo  und  Bamenda.  Von  Dr.  O.  Mann  S.  11.

Deutsch-  Teuguinea:  Der  Alkoholverbrauch  in  Neuguinea  1911  S.  15.

Samoa:  Die  Eingeborenenbevölkerung  im  3.  Viertel  1912  S.  46.  —  Übersicht  über  den  Außenhandel  des  Schupgebiets
  Samoa  im  1.  Viertel  des  Kalenderjahres  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorfahres
  S.  46.  —  Desgleichen  im  2.  Viertel  1912  S.  47.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Eingeborenenpolitik  und  Eingeborenenrecht  in  der

Goldküste  und  in  Nigerien  S  S.  48.  —  Die  wirtschaftliche  Lage  von  Französisch-  Aquatorial-  Afrika  am  Ende  des  ersten
dalbjahrs  1912  S.  57.  —  Die  Hauptausfuhrerzeugnisse  Angolas  S.  66.  —  G.  Fankreich  68.  —  Portugal  S.  68.
Die  Lage  der  indischen  Baumwollindustrie  S.  68.  —  Mo#  banbigue  S.

u  ermischtes-  Angola  S.  69.  —  Ermäßigung  der  Eisenbahnfrachtsätze  2  Hafengebühren  in  der  südafrikanischen
nion  S

rSrnt“  Bericht  S.  —  Ko  loniale  Literatur  (II.)  S.  69.  —  Verkehrs--Nachrichten  S.  71.  —
Schiffsbewegungen  S.  76.  —  6arrtbint

=  D  Amtcher  Leisse
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

 

 

Ralserliche  verordnung  über  die  Besteuerung  von  D  tenabbaubetrieben  in
Deutsch-Südwestafrika  (Dl.  t  dnung)

 

Vom  30.  Dezember  1912.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  anig  von  Preußen  usw.,
verordnen  auf  Grund  des  §  1  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  für  das  Schutzgebiet
  Deutsch-  Südwestafrika  im  Namen  des  Reichs,  was  folgt:

I.  Allgemeine  Vorschriften.
.  8  1.  Diamantenabbaubetriebe,  die  in  dem  Teile  des  Schutzgebiets  gelegen  sind,  welcher
im  Süden  durch  die  Landesgrenze,  im  Westen  durch  den  Atlantischen  Ozean,  im  Norden  durch  den
Wendekreis  des  Steinbocks  und  im  Osten  durch  eine  einhundert  K  Kilometer  vom  Meeresufer  entfernte
und  mit  ihm  gleichlaufende  Linie  begrenzt  wird,  unterliegen  einer  Steuer  nach  folgenden  Vorschriften.

8  2.  Unterhält  ein  Förderer  in  dem  im  §  1  bezeichneten  Gebiete  mehrere  Betriebe,  so
kechnen  sie  für  die  Steuer  als  ein  Berrieb.
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        W  26  20

Ein  im  Pomonagebiete  gelegener  Betrieb  wird  jedoch  nicht  mit  einem  außerhalb  dieses
Gebiets  liegenden  zusammen  als  ein  Betrieb  gerechnet.

5  3.  Die  Steuer  beträgt  sechsundsechzig  Hundertstel  der  Veniebseinnahme,  verminder:
umßsiebenzig  Hundertstel  der  Betriebskosten.

§  4.  Betiiebseinnahme  ist  der  durch  die  Verwertung  der  Diamanten  gemäß  §  1  der
Kaiserlichen  Verordnung  vom  16.  Januar  1909  (Reichs-Gesetzbl.  S.  270)  erzielte  Erlös.

Betriebskosten  sind  die  von  dem  Förderer  zur  Gewinnung  der  Diamanten  und  zur

Erzielung  des  Erlöses  gemachten  notwendigen  Aufwendungen  einschließlich  der  regelmäßigen  jährlichen

Abschreibungen  auf  die  dem  Abbaubetriebe  dienenden  Gegenstände  mit  Ausnahme  der  verbrauchbaren

Sachen,  soweit  die  Abschreibungen  der  tatsächlichen  Wertverminderung  entsprechen.  Insbesondere

gelten  vertraglich  bedungene  Aufwendungen  des  Förderers  nur  insoweit  als  Betriebskosten,  als  sie

nach  den  wirsschaftlichen  Verhältnissen  angemessen  sind.
6.  Für  die  bis  zur  Verleihung  des  Abbaurechts  oder  des  Bergwerkseigentums  geleisteten

Arbeiten  und  gemachten  Aufwendungen  werden,  ohne  daß  es  ihres  Nachweises  bedarf,  zweieinhalb  Mark

für  jedes  Gramm  der  südlich  des  26.  Breitengrads  geförderten  Diamanten  und  zehn  Mark  für  jedes

Gramm  der  närdlich  des  26.  Breitengrads  geförderten  Diamanten  den  Betriebskosten  zugeschlagen.

Der  Förderer  darf  ferner  zehn  vom  Hundert  Zinsen  aus  dem  zu  Beginn  des  jeweiligen
Betriebsjahrs  durch  Abschreibungen  noch  nicht  getilgten  Werte  der  dem  Abbaubetriebe  dienenden
Gegenstände  mit  Ausnahme  der  verbrauchbaren  Sachen  den  Betriebskosten  hinzurechnen,  ohne  daß
es  des  Nachweises  bedarf,  daß  dem  Förderer  die  Zinsen  erwachsen  sind.

Nicht  als  Betriebskosten  gelten  insbesondere,  mit  der  aus  §  6  Abs.  2  sich  ergebenden

Ausnahme:

Die  Zinsen  oder  ein  sonstiges  Entgelt  für  das  Anlage=  und  Betriebskapital,  mag
es  dem  Förderer  oder  Dritten  gehören,  und  für  irgendeine  Schuld,  mag  sie  zur
Verstärkung  des  Betriebskapitals,  zur  Anlage,  Erweiterung  oder  sonstigen  unmittelbaren
  oder  auch  nur  mittelbaren  Verbesserung  des  Betriebs  in  laufender  Geschäftsführung
  oder  im  regelmäßigen  Geschäftskreditverkehr  eingegangen  sein:;

.  Kapitalsverluste;

.  die  Ausgaben  für  Tilgung  des  Anlagekapitals  und  der  Schulden;

.  die  Aufwendungen  für  Verbesserungen  und  Betriebserweiterungen,  soweit  es  sich
um  eine  Vermehrung  der  Anlagewerte  handelt;

5.  die  Rücklagen  in  die  Reservefonds,  die  sonstigen  Rückstellungen,  die  Tantiemen  an
Mitglieder  des  Aufsichtsrats  oder  gleichstehender  Organe  und  die  Abschreibungen
auf  Rechte,  auf  unsichere  Forderungen  oder  wegen  Verminderung  des  Gehalts  der
Diamantenlagerstätten  und  dergleichen;

6.  die  Verwertungskosten,  soweit  sie  sich  nach  der  Steuer  bemessen;

7.  die  Einkommen-  und  sonstigen  Personalsteuern,  die  Diamantensteuer  selbst  und
etwaige  Zuschläge  der  Kommunalverbände  auf  letztere;

8.  jedes  Entgelt,  das  der  Förderer  für  die  Ausbeutung  des  Gewinnungsrechts  des
Abbauberechtigten  oder  Bergwerkseigentümers  zu  zahlen  hat;

9.  die  Abgaben  für  die  Übertragung  des  Abbaurechts,  Bergwerkseigentums  oder
Bergsonderrechts  mit  Ausnahme  der  Abgaben,  welche  der  Deutschen  Kolonial-=gesellschaft
  für  Südwestafrika  und  der  Deutschen  Diamantengesellschaft  aus  den
bisherigen  Verträgen  noch  zustehen.

#§*#  8.  Die  Steuer  wird  als  vorläufige  und  endgültige  erhoben.

§  9.  Die  Feststellung  und  Erhebung  der  Steuer  erfolgt  durch  die  mit  der  Vermittelung  der
Verwertung  der  Diamanten  betraute  Stelle  als  Beauftragte  des  Gouverneurs.

Die  Feststellung  ist  dem  Förderer  bekanntzugeben.

§  10.  Gegen  die  Feststellung  steht  dem  Förderer  die  Beschwerde  zu.

Über  die  Beschwerde  entscheidet  der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  endgültig.  Die  Nachprüfung
  erstreckt  sich  nicht  auf  die  der  Feststellung  zugrunde  liegende  Nachweisung  (§  15).  Die
Beschwerde  hat  keine  ausschiebende  Wirkung.

§  11.  Die  zwangsweise  Einziehung  der  Steuer  erfolgt  im  Wege  des  Verwaltungszwangsverfahrens;
  dessen  Anordnung  steht  der  im  §  9  bezeichneten  Stelle  zu.  Die  zur  Ausführung  der
Zwangsvollstreckung  zuständige  Behörde  bestimmt  der  Gorverneur.

12.  Der  Förderer  ist  verpflichtet,  für  seinen  Betrieb  Handelsbücher  nach  den  Vorschriften

  des  Handelsgesetzbuchs  zu  führen.  "  ·

gis-w

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        W  27  20

Der  Förderer  hat  die  von  ihm  mit  der  Buchführung  betrauten  Angestellten  und  jeden
Wechsel  derselben  einer  von  dem  Gouverneur  zu  bestimmenden  Behörde  unverzüglich  anzuzeigen.
Der  Gouverneur  kann  anordnen,  daß  diese  Angestellten  auf  eine  gewissenhafte  Erfüllung  ihrer  Pflicht
don  einer  durch  ihn  zu  bestimmenden  Behörde  an  Eidesstatt  zu  verpflichten  sind.

II.  Die  endgültige  Steuer.

§  13.  Bei  der  Erhebung  der  endgültigen  Steuer  wird  das  Geschäftsjahr  des  Förderers
als  Steuerjahr  zugrunde  gelegt.  Als  Betriebseinnahme  gilt  der  Erlös  für  alle  in  dem  Geschäftsjahr
  geförderten  Diamanten;  als  Betriebskosten  gelten  die  in  dem  Geschäftsjahr  aufgewendeten
Betriebskosten.

§5  14.  Zur  Mitwirkung  bei  der  Feststellung  der  Betriebskosten  werden  vom  Gouverneur
kaufmännische  Sachverständige  bestellt,  die  auf  gewissenhafte  Erfüllung  ihrer  Pflichten  nach  den  für
Kolonialbeamte  maßgebenden  Vorschriften  zu  beeidigen  sind.

Die  durch  die  Tätigkeit  der  Sachverständigen  entstehenden  Kosten  trägt  die  mit  der  Vermittelung
  der  Verwertung  der  Diamanten  betraute  Stelle.

§  15.  Der  Förderer  hat  binnen  sechs  Monaten  nach  Ablauf  des  Geschäftsjahrs  dem  zuständigen
  Sachverständigen  eine  Nachweisung  einzureichen,  aus  der  die  Höhe  der  Betriebskosten  des
letzten  Geschäftsjahrs  ersichtlich  ist.  Der  im  §  6  Abs.  1  vorgesehene  Zuschlag  und  die  Verwertungskosten
  sind  in  der  Nachweisung  nicht  zu  berücksichtigen.

In  die  Nachweisung  dürfen  mit  Ausnahme  der  im  §  6  Abs.  2  zugelassenen  Zinsen  an
keiner  Stelle  höhere  Beträge  eingestellt  werden,  als  in  der  Bilanz  (Gewinn=  und  Verlustrechnung)
des  Förderers  erscheinen.

Der  Gouverneur  kann  im  Einzelfall  auf  Antrag  des  Förderers  die  für  die  Einreichung
der  Nachweisung  im  Abs.  1  festgesetzte  Frist  verlängern,  jedoch  nicht  um  mehr  als  drei  Monate.

16.  Der  Sachverständige  prüft  die  Rechtmäßigkeit  der  in  der  Nachweisung  enthaltenen
Ansätze  in  sachlicher  und  rechnerischer  Beziehung.  Er  ist  berechtigt,  die  Geschäftsbücher,  zu  deren
Führung  der  Förderer  verpflichtet.  ist,  jederzeit  einzusehen.  Der  Förderer  ist  verpflichtet,  auf  Anfragen
des  Sachverständigen  erschöpfende  Auskunft  zu  geben.
4  7.  Ergibt  die  Prüfung  der  Nachweisung  Anstände,  so  hat  der  Sachverständige  die  Ansätze
  entsprechend  zu  berichtigen  und  dem  Förderer  hiervon  durch  einen  schriftlichen,  mit  Gründen
versehenen  Bescheid  Kenntnis  zu  geben.

Gegen  den  Bescheid  steht  dem  Förderer  der  Einspruch  zu.

§  18.  Über  den  Einspruch  entscheidet  ein  Ausschuß,  der  aus  einem  vom  Gouverneur  zu
ernennenden  Vorsitzenden  und  je  einem  von  dem  Landesrat  und  den  Färderern  gewählten  Beisitzer
  besteht.

Die  Entscheidung  des  Ausschusses  ist  endgültig.

4  19.  Wenn  ein  Förderer  die  Einreichung  der  Nachweisung  trotz  einer  ihm  von  dem  Sachverständigen
  gestellten  Nachfrist  unterläßt,  so  stellt  der  Sachverständige  die  Nachweisung  auf,  ohne  daß
dem  Förderer  eine  Mitwirkung  oder  ein  Einspruch  zusteht.

§5  20.  Auf  Grund  der  Nachweisung  (§§  15  bis  19)  wird  die  endgültige  Steuer  festgestellt.

·  §21.DicSachoerftändigenhabenbeiihrerBeftellung,dicMitgliederdesAusfchussesvor
Beginn  der  ersten  Dienstleistung  mittels  Handschlags  an  Eidesstatt  zu  geloben,  daß  sie  die  Verhandlungen
  und  die  dienstlich  zu  ihrer  Kenntnis  gelangenden  Verhältnisse  der  Steuerpflichtigen  strengstens
geheim  halten  werden.

III.  Die  vorläufige  Steuer.

*  22.  Die  vorläufige  Steuer  erfaßt  die  einzelne  auf  den  Förderer  entfallende  Einsendung
von  Diamanten  an  die  mit  der  Vermittelung  ihrer  Verwertung  betraute  Stelle.

4  §5  23.  Als  Betriebskosten  wird  der  Betrag  in  Rechnung  gestellt,  der  sich  nach  dem  Verhältnis
  zwischen  Gewicht  und  Betriebskosten  der  letzten  endgültigen  Steuerrechnung  für  das  Gewicht
der  Sendung  ergibt.

*  Liegt  eine  endgültig  festgestellte  Steuerrechnung  noch  nicht  vor  oder  führt  ihre  Anwendung  zu
Härten,  weil  der  Betrieb  teurer  geworden  ist,  so  hat  der  Gouverneur  nach  Anhörung  des  Färderers
sestzusetzen,  welcher  Betrag  auf  die  Gewichtseinheit  als  Betriebskosten  für  die  vorläufige  Steuer  anzunehmen
  ist.

654124.  Unterschiedsbeträge  zwischen  vorläufiger  und  endgültiger  Steuer  werden  bei  den
nächsten  Einsendungen  verrechnet  und  nur  im  Falle  einer  Betriebseinstellung  alsbald  gesondert  eroben
  oder  zurückgezahlt.

2
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        W  28  2

IV.  Besondere  Bestimmungen.

25.  Für  Diamanten,  die  in  dem  im  §  1  bezeichneten  Gebiete  gewonnen  wurden,  jedoc
nicht  nach  Maßgabe  der  §§  1  bis  24  zu  besteuern  sind,  werden  als  Steuer  sechsundsechzig  Hundertstel
des  durch  ihre  Verwertung  gemäß  §  1  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  16.  Januar  1909  erzielten
Erlöses  erhoben.  Sind  die  Diamanten  nicht  in  dieser  Weise  verwertet  worden,  so  tritt  an  die  Stelle
des  Erlöses  der  Betrag,  welchen  die  in  der  genannten  Verordnung  mit  der  Vermittelung  der  Verwertung
  der  Diamanten  betraute  Stelle  als  Erlös  schätzt.

Der  Gouverneur  kann  rechtmäßig  gewonnene  Schürfdiamanten  zeitweilig  von  der  Steuer
befreien,  solange  sie  nicht  veräußert  werden.

Die  im  Abs.  1  festgesetzte  Steuer  wird  auch  für  Diamanten  unbekannter  Herkunft  erhoben,
es  sei  demm,  daß  sie  nachweisbar  nicht  aus  dem  im  §  1  bezeichneten  Gebiete  herrühren.

§  9,  10  Abs.  1  und  2  Satz  1  und  3  und  §  11  finden  entsprechende  Anwendung.

16.  Die  Besitzer  der  im  §  25  Abs.  1  bis  3  bezeichneten  Diamanten  haben,  soweit  weis
nicht  zur  Ablieferung  an  die  mit  der  Vermittelung  der  Verwertung  betraute  Stelle  verpflichtet  sind,
dieser  Stelle  unverzüglich  nach  der  Besitzerlangung  von  der  Zahl  und  Art  der  in  ihrem  Besitze  befindlichen
  Diamanten  Anzeige  zu  machen.

V.  Übergangsvorschriften.

§  27.  Für  Diamanten,  die  nach  dem  31.  Dezember  1911,  jedoch  vor  dem  Inkrafttreten
dieser  Verordnung  gewonnen  worden  sind,  sowie  für  Diamanten  unbekannter  Herkunft,  die  nach  dem
31.  Dezember  1911,  jedoch  vor  dem  Inkrafttreten  der  Verordnung  das  Schutzgebiet  verlassen  haben,
wird  die  Steuer  nach  Maßgabe  dieser  Verordnung  in  der  gleichen  Weise  erhoben,  wie  wenn  sie  am
1.  Januar  1912  in  Kraft  getreten  wäre.

Die  im  Abs.  1  bezeichneten  Diamanten  sind  von  den  bisherigen  fiskalischen  Abgaben  und
von  der  bisherigen  Verwertungsgebühr  in  gleicher  Weise  befreit,  wie  wenn  sie  nach  dem  Inkrafttreten
dieser  Berordnung  gewonnen  worden  wären.

§5  28.  Stellt  sich  bei  einem  Diamantenabbaubetriebe  der  Gesamtbetrag  der  Steuer  im  Jahre  1912
höher  als  der  Betrag,  der  beim  Fortbestehen  der  bisherigen  Abgaben  und  Gebühren,  soweit  sie  durch
die  Steuer  ersetzt  werden,  zur  Hebung  gelangt  wäre,  so  wird  in  diesem  Jahre  der  letztere  Betrag
als  Steuer  erhoben.

§  29.  Für  die  im  Jahre  1912  geförderten  Diamanten  gelten  die  bisherigen  Abgaben  und
Gebühren,  soweit  sie  durch  die  Steuer  ersetzt  werden,  als  vorläufige  Steuer.

Ist  anzunehmen,  daß  der  Betrag  der  bisherigen  Abgaben  und  Gebühren  die  voraussichtlich
von  dem  Förderer  zu  entrichtende  endgültige  Steuer  erheblich  übersteigt,  so  kann  der  Gouverneur
auf  Antrag  des  Förderers  einen  niedrigeren  Betrag  als  vorläufige  Stener  festsetzen  und  die  Rückzahlung
  des  Unterschiedsbetrags  anordnen.

30.  Für  den  im  Jahre  1912  gewonnenen  Teil  einer  Einsendung,  welche  zugleich  Diamanten
umfaßt,  die  im  vorhergehenden  Jahre  gefördert  sind,  wird  der  Erlös  nach  dem  Gewichte  dieses  Teiles
unter  Zugrundelegung  des  Verhältnisses  zwischen  Gewicht  und  Erlös  der  ganzen  Einsendung  berechnet.

VI.  Ermächtigung  des  Reichskanzlers  und  des  Gouverneurs  zum  Erlaß  von  Ausführungsbestimmungen.

5  31.  Der  Reichskanzler  hat  die  zur  Ausführung  der  §§  9  und  10  erforderlichen  Bestimmungen
  zu  erlassen,  insbesondere  über
1.  Mitteilung  der  Steuerfeststellung  (§  9),
2.  Frist  und  Form  der  Beschwerde  (§  10),
3.  Beschwerdeverfahren  sowie  Form  und  Zustellung  der  Entscheidungen.
Im  übrigen  hat  der  Gouverneur  die  zur  Ausführung  dieser  Verordnung  erforderlichen  Bestimmungen
  zu  erlassen,  insbesondere  über
Form  der  Nachweisungen  (8  15),
2.  Bestellung  und  Geschäftsführung  der  isperständigen  (§§  14,  16  und  17),
3.  Frist  und  Form  des  Einspruchs  (§  17  Absl.  2
4.  Sitz  und  Bildung  des  Ausschusses,  elsspriehso))  biren  sowie  Form  und  Zustellung
der  Entscheidungen.
#§*  32.  Der  Gouverneur  kann  nach  Anhörung  des  Ausschusses  für  die  Ermittelung  gewisser
Posten  der  Betriebskosten  bestimmte  Erfahrungssätze  sowie  für  die  Berücksichtigung  von  Verwaltungskosten
  außerhalb  des  Schutzgebiets,  von  Gehaltssätzen,  Tantiemen  und  ähnlichen  Ausgaben  bei  den
Betriebskosten  Grenzen  vorschreiben.
        <pb n="59" />
        GW  29  2

VII.  Strafbestimmungen.

§5  33.  VWer  vorsätzlich  der  Bestimmung  des  §  26  zuwider  es  unterläßt,  Diamanten  anzuzeigen
oder  wer  der  zuständigen  Stelle  gegenüber  vorsätzlich  über  den  Besitz  oder  die  Herkunft  von  Diamanten
unrichtige  oder  unvollständige  Angaben  macht,  welche  geeignet  sind,  zur  Verkürzung  der  Steuer  zu
führen,  wird  mit  Gefängnis  bis  zu  einem  Jahre  bestraft,  neben  welchem  auf  eine  Geldstrafe  in  Höhe
des  vier=  bis  sechsfachen  Betrags,  um  welchen  die  Steuer  verkürzt  worden  ist  oder  verkürzt  werden
follte,  zu  erkennen  ist.

Ist  aus  den  Umständen  zu  entnehmen,  daß  die  Unterlassung  der  Anzeige  oder  die  unrichtigen
oder  unvollständigen  Angaben  zwar  vorsätzlich,  aber  nicht  in  der  Absicht  der  Steuerhinterziehung
erfolgt  sind,  so  kann  an  Stelle  der  im  Abs.  1  bezeichneten  Strafen  auf  eine  Geldstrafe  von  fünfzig
bis  fünfhundert  Mark  erkannt  werden.

34.  Wer  vorsätzlich  in  der  Nachweisung  über  seine  eigenen  Betriebskosten  oder  die  Betriebskosten
  der  von  ihm  zu  vertretenden  Person  unrichtige  oder  unvollständige  oder  dem  §  15
widersprechende  Angaben  macht,  welche  geeignet  sind,  zur  Verkürzung  der  Steuer  zu  führen,  wird
mit  einer  Geldstrafe  in  Höhe  des  vier=  bis  sechsfachen  Betrags,  um  welchen  die  Steuer  verkürzt
worden  ist  oder  verkürzt  werden  sollte,  mindestens  aber  in  Höhe  von  fünfhundert  Mark  bestraft.

Ist  aus  den  Umständen  zu  entnehmen,  daß  die  unrichtige  oder  unvollständige  oder  der
Verordnung  zuwiderlaufende  Nachweisung  zwar  vorsätzlich,  aber  nicht  in  der  Absicht  der  Steuerhinterziehung
  eingereicht  worden  ist,  so  kann  an  Stelle  der  im  Abs.  1  bezeichneten  Strafen  auf  eine
Geldstrafe  von  fünfzig  bis  fünfhundert  Mark  erkannt  werden.

35.  Personen,  welche  eine  der  in  den  8§  33  und  34  bezeichneten  strafbaren  Handlungen
begangen  haben,  bleiben  straflos,  wenn  sie,  bevor  eine  Anzeige  erfolgt  oder  eine  Untersuchung  eingeleitet
  ist,  die  von  ihnen  außer  Acht  gelassenen  Verpflichtungen  nachträglich  erfüllen.

§5  36.  Der  für  die  Berechnung  der  Strafe  gemäß  den  §§  33  und  34  zugrunde  zu  legende
Steuerbetrag  wird  vom  Gericht  durch  Schätzung  ermittelt  und  festgesetzt.

Die  mit  der  Vermittelung  der  Verwertung  der  Diamanten  betraute  Stelle  ist  bei  der  Schätzung
des  Erlöses  auf  Grund  des  §  25  Abs.  1  Satz  2  an  die  gerichtliche  Festsetzung  gebunden.

37.  Die  Einziehung  der  hinterzogenen  Steuer  erfolgt  neben  und  unabhängig  von
der  Strafe.

§5  38.  Mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  zehntausend  Mark
werden  bestraft,  sofern  nicht  nach  anderen  Vorschriften  eine  schwerere  Strafe  verwirkt  ist:

Förderer  oder  gesetzliche  Vertreter  von  Förderern,  wenn  sie  vorsätzlich  die  durch  §  12
vorgeschriebene  Buchführung  unterlassen  oder  dabei  vorsätzlich  unrichtige  oder  unvollständige  Eintragungen
  oder  Angaben  machen;  «  .

2.  Angestellte  des  Förderers,  die  von  ihm  zur  Buchführung  bestellt  und  von  der  zuständigen
Behörde  auf  gewissenhafte  Buchführung  verpflichtet  sind,  wenn  sie  vorsätzlich  der  übernommenen
Verpflichtung  zuwiderhandeln.

§5  39.  Unrichtige  oder  unvollständige  Eintragungen  oder  Angaben  der  im  §  38  Nr.  1
und  2  bezeichneten  Personen  bei  der  Buchführung  unterliegen,  sofern  sie  nicht  auf  Vorsatz  beruhen,
einer  von  dem  Bergamt  zu  verhängenden  Ordnungsstrafe  bis  zu  einhundertfünfzig  Mark.

4  Die  gleiche  Strafe  trifft  Förderer,  gesetzliche  Vertreter  von  Förderern  oder  die  mit  der  Leitung
eines  Abbaubetriebs  betrauten  Personen,  wenn  sie  die  im  §  12  Abs.  2  vorgeschriebene  Anzeige  unterlassen.

VIII.  Schlußbestimmungen.

§  40.  Diese  Verordnung  tritt  außerhalb  des  Pomonagebiets  sofort  in  Kraft.  Der  Zeitpunkt
des  Inkrafttretens  für  das  Pomonagebiet  wird  durch  Verordnung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)
  bestimmt.  Dem  Reichskanzler  bleibt  es  überlassen,  für  das  Pomonagebiet  anzuordnen,
daß  sich  die  Steuer  um  den  vollen  Betrag  oder  einen  Teil  des  Betrags  der  Bruttoabgabe  ermäßigt,
die  nach  §*  5  des  Vertrags  zwischen  der  Firma  Daniel  de  Paß  und  Kompagnie  in  London  und
der  Pomona-Minen-Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung  in  Berlin  vom  13.  März  1912  an  die
Firma  Daniel  de  Paß  und  Kompagnie  zu  zahlen  ist;  auch  kann  er  für  das  Pomonagebiet  Besummungen

  treffen,  die  von  den  Vorschriften  des  V.  Abschnitts  dieser  Verordnung  abweichen.
§  41.  Mit  dem  Inkrafttreten  dieser  Verordnung  treten,  soweit  sie  Platz  greift,  außer  Kraft:
1.  §  64  und  §  86  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch  Südwestafrika  vom

8.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  727),

2.  die  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Kaiserliche  Bergverordnung  für
Deutsch  Südwestafrika  vom  8.  August  1905,  vom  26.  Februar  1909  (Kol.  Bl.
S.  242),

2*
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        6  30

3.  die  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  Abänderung  der  Verordnung,  betreffend
  die  Kaiserliche  Bergverordnung  für  Deutsch  Südwestafrika,  vom  26.  Februar
1909,  vom  12.  Mai  1910  (Kol.  Bl.  S.  536),

4.  die  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch  Südwestafrika,  betreffend  die  Erhebung

eines  Ausfuhrzolls  auf  Diamanten,  vom  28.  Februar  1909  (Kol.  Bl.  S.  478),

die  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch  Südwestafrika,  betreffend  Abänderung

der  Verordnung  vom  28.  Februar  1909,  betreffend  die  Erhebung  eines  Ausfuhrzolls

  auf  Diamanten,  vom  4.  Februar  1910  (Kol.  Bl.  S.  262).

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen

Insiegel.

E

Gegeben  Neues  Palais,  den  30.  Dezember  1912.
(L.  S.)  Wilhelm.
v.  Bethmann  Hollweg.

Verordnung  des  Reichskanzlers  zur  Kusführung  der  Diamantensteuerordnung
  vom  30.  Dezember  1912.
Vom  12.  Januar  1913.

Auf  Grund  des  §  31  Abs.  1  der  Kaiserlichen  Verordnung  über  die  Besteuerung  von  Diamantabbaubetrieben
  in  Deutsch  Südwestafrika  (Diamantensteuerordnung)  vom  30.  Dezember  1912
(Reichs-Gesetzbl.  1913  S.  5)  wird  verordnet,  was  folgt:

1.  Die  Diamantenregie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets  hat  die  Feststellung  der
Steuer  dem  Förderer  durch  Boten  gegen  eine  mit  Ort  und  Tag  der  Aushändigung  versehene
Empfangsbescheinigung  oder  durch  eingeschriebenen  Brief  gegen  Rückschein  mitzuteilen.

8  e  Beschwerde  gegen  die  Feststellung  ist  binnen  Monatsfrist  nach  Eingang  der  Mitteilung
  schriftlich  vei  dem  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  einzulegen.  Die  Frist  ist  gewahrt,
wenn  vor  ihrem  Ablauf  die  Beschwerdeschrist  zur  Post  gegeben  ist.  Der  Beschwerdeschrift  sollen  die
vorhandenen  Unterlagen  in  Urschrift  oder  beglaubigter  Abschrift  beigefügt  werden.

§  3.  Der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  kann  vor  der  Entscheidung  über  die  Beschwerde
  die  ihm  geeignet  erscheinenden  Ermittelungen  vornehmen.

§  4.  Die  Entscheidung  ist  schriftlich  abzufassen  und  zu  begründen.

5  5.  Die  Entscheidung  ist  dem  Beschwerdeführer  mitzuteilen.
§*  6.  Diese  Verordnung  tritt  gleichzeitig  mit  der  Diamantensteuerordnung  vom  30.  Dezember
  1912  in  Kraft.

Partenkirchen,  den  12.  Jannar  1913.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

Verordnung  des  Reichskanzlers  wegen  fänderung  der  Ausführungsbestimmungen
vom  25.  Februar  1910  zur  Kaiserlichen  Verordnung,  betr.  den  Handel  mit
südwestafrikanischen  Diomanten.

Vom  12.  Januar  1913.

Auf  Grund  der  §§  1  und  4  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  den  Handel  mit  südwestafrikanischen
  Diamanten,  vom  16.  Jannar  1909  (eichs-Gesetzbl.  S.  270)  wird  verordnet,
was  folgt:

8  1.  Die  Verordnung,  betreffend  Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  den
Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten,  vom  25.  Februar  1910  (Kol.  Bl.  S.  162)  wird,  wie
folgt,  geändert:

u  5  2  Nr.  3  tritt  mit  Wirkung  vom  1.  März  1912  an  außer  Kraft.

8  5  erhält  Hasene  Fassung:
Gebühr  für  die  bei  der  Verwertung  aufzuwendende  Mühewaltung  und
die  ensstehenden  Kosten  (Verwertungsgebühr)  beträgt  für  die  der  Diamantensteuer-
        <pb n="61" />
        W  31  20

ordnung  vom  30.  Dezember  1912  (Reichs-Gesetzbl.  1913  S.  5)  unterliegenden  Diamanten
  zwei  vom  Hundert  des  Verkaufserlöses  und  zwei  vom  Hundert  der  Steuer,
für  die  übrigen  Diamanten  fünf  vom  Hundert  des  Verkaufserlöses.“

5  2.  Diese  Verordnung  tritt,  soweit  nicht  im  §  1  etwas  anderes  bestimmt  ist,  gleichzeitig
mit  der  Diamantensteuerordnung  vom  30.  Dezember  1912  in  Kraft.

Partenkirchen,  den  12.  Jannar  1913.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.
Verordnung  des  Reichskanzlers  zur  änderung  der  Verordnung,  betr.  den  Geschäftsbetrieb
  der  Diamantenregie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets,  vom  25.  Mai  1909.
3  Vom  12.  Jannar  1913.

Auf  Grund  des  §  4  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  16.  Januar  1909,  betreffend  den
Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten  (Reichs-Gesetzbl.  S.  270),  und  gemäß  der  zu  ihrer  Ausführung
  erlassenen  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  25.  Februar  1910  (Kol.  Bl.  S.  162)  wird  für
den  Geschäftsbetrieb  der  Diamantenregie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets  verordnet,  was  folgt:

5  1.  Die  Verordnung,  betreffend  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamantenregie  des  südwest-Prriianischen
  Schußgebiess,  vom  25.  Mai  1909  (Kol.  Bl  1910  S.  2)  wird,  wie  folgt,  geändert:

§  1  Abs.  1  erhält  folgenden  weiteren  Zusatz

„Die  Diamanten  sind  nach  belr  Geschäftsjahre  ihrer  Förderung  getrennt
einzuliefern.“

§  1  Abs.  6  erhält  folgenden  Zusatz:

„Werden  aus  zwei  Geschäftsjahren  stammende  Diamanten  getrennt  eingeliefert,
so  sind  sie  getrennt  abzuwiegen  und  je  in  einem  besonderen  Behältnisse  zu  verschließen."“
*  3  erhält  als  Abs.  3  folgenden  Zusatz:

„Der  Förderer,  dessen  Abbaubetrieb  nach  den  Vorschriften  der  Diamantensteuerordnung
  vom  30.  Dezember  1912  (Reichs-Gesetzbl.  1913  S.  5)  besteuert  wird,  hat  für
die  Einlieferungen  nach  dem  31.  Dezember  1912  Anspruch  darauf,  daß  ihm  die  Geschäftsstelle
  der  Regie  im  Schutzgebiete  bei  der  Einlieferung  auf  das  innerhalb  seines  Höchstmaßes
  liegende  Gewicht  einen  zinsfreien  Vorschuß  für  jedes  Gramm  in  Höhe  der  für
die  vorläufige  Steuer  in  Ansatz  kommenden  Betriebskosten,  jedoch  mindestens  dreißig  Mark
und  höchstens  neunzig  vom  Hundert  des  Satzes  zahlt,  der  nach  der  letzten  endgültigen
Abrechnung  dem  Förderer  als  sein  Anteil  am  Verkaufserlöse  verblieben  ist  oder  unter
Ansatz  der  vom  Gouverneur  gemäß  §  23  Abs.  2  der  Diamantensteuerordnung  festgesetzten
  Betriebskosten  verblieben  sein  würde.  Solange  eine  endgültige  Abrechnung
nicht  vorliegt,  ist  derjenige  Teil  des  Verkaufserlöses  zugrunde  zu  legen,  der  unter  Ansatz
der  vorläusfigen  Steuer  dem  Förderer  verbleiben  würde.“

IV.  §  8  Abs.  1  erhält  folgende  Fassung:

„Die  Verwertungsgebühr,  die  nach  §  1  unter  II  der  Verordnung  des  Reichskanzlers
  wegen  Anderung  der  Ausführungsbestimmungen  vom  25.  Februar  1910  zur
Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  den  Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten,  vom
12.  Januar  1913  der  Regie  zusteht,  wird,  soweit  sie  sich  nach  der  Steuer  bemißt,  mit
dieser,  im  übrigen  bei  Eingang  des  Verkaufserlöses  fällig.“
§  9  tritt  für  die  unter  die  Diamantensteuerordnung  vom  30.  Dezember  1912  fallenden
Diamanten  außer  Kraft.

.  An  Stelle  des  §  10  treten  für  die  unter  die  Diamantensteuerordnung  vom  30.  Dezember
  1912  fallenden  Einlieferungen  folgende  Bestimmungen:

„Die  Regie  hat  aus  dem  Verkaufserlöse  jeder  Einlieferung  die  nach  der  Diamantensteuerordnung
  vom  30.  Dezember  1912  zu  entrichtende  Steuer  sowie  die  auf
Grund  des  §  25  Abs.  1  Satz  2  der  Diamantensteuerordnung  von  ihr  erhobenen  Beträge
an  die  Berechtigten  abzuführen.

Es  erhalten:

1.  von  der  Steuer  für  Diamanten  unbekannter  Gewinnung:
a)  die  Regie  zwei  vom  Hundert
b)  der  Landesfiskus  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets  achtundneunzig
vom  Hundert;

—
—

III.

—

*

2
—
        <pb n="62" />
        W  32  20

2.  von  der  Steuer  für  sonstige  Diamanten,  die  außerhalb  des  Pomonagebiets
  gewonnen  worden  sind:
a)  die  Regie  zwei  vom  Hundert,
b)  die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  dreieinhalb  vom
Hundert  des  Erlöses,  aber  höchstens  dreißig  vom  Hundert  der  Steuer,
e)  der  Landesfiskus  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets  den  Rest.

Die  vorläufige  Steuer  ist  nach  Eingang  des  Erlöses,  die  endgültige  gemäß  §  24
der  Diamantensteuerordnung  vom  30.  Dezember  1912  abzuführen,  und  zwar  für  den
Fiskus  an  das  Reichs-Kolonialamt  durch  Gutschrift  bei  einer  von  ihm  zu  bezeichnenden
Bank,  für  die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  nach  der  zwischen  ihr  und
der  Regie  getroffenen  Vereinbarung.“

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  gleichzeitig  mit  der  Diamantensteuerordnung  vom  30.  Dezember
  1912  in  Kraft.

Partenkirchen,  den  12.  Januar  1913.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

Bekanntmachung  des  Beichskanzlers  (Reichs-FK#lonialamt)  über  die  Einfuhr  von
Klauenvieh  aus  Deutschland  nach  Deutsch-Ostafrika,  Deutsch-Südwestafrika  und
kKamerun.

Vom  8.  Januar  1913.

Die  Einfuhr  von  Klauenvieh  aus  Europa  in  die  Schutzgebiete  Deutsch-Ostafrika,  Deutsch-Südwestafrika
  und  Kamerun  war  durch  die  Verordnungen  der  Gouverneure  dieser  Schutzgebiete  vom
15.  August,  24.  November  und  4.  September  1911  (Kol.  Bl.  1912  S.  159,  196,  2)  bis  auf
weiteres  verboten  worden.

Durch  Verordnung  vom  9.  November  1912  (Kol.  Bl.  S.  1164)  hat  der  Gouverneur  von
Deutsch-Ostafrika  nunmehr  bestimmt,  daß  die  Einfuhr  aus  Deutschland  mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers
  und  unter  den  für  den  Einzelfall  festzusetzenden  Bedingungen,  zu  denen  in  jedem  Falle  eine
14tägige  Quarantäne  des  Klauenviehs  vor  der  Einschiffung  in  Hamburg  und  eine  28tägige  Quarantäne
im  Einfuhrhafen  des  Schutzgebietes  (Tanga  oder  Daressalam)  gehören,  zugelassen  werden  könne.
Ende  Dezember  1912  hat  der  Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika  auf  Grund  des  §  1  Abs.  2
der  Verordnung  vom  24.  November  1911  ausnahmsweise  die  Einfuhr  deutschen  Klauenviehs  unter
der  Bedingung  für  zulässig  erklärt,  daß  das  Vieh  eine  14tägige  Quarantäne  in  Hamburg  und  eine
28tägige  in  der  Quarantänestation  zu  Swakopmund  durchmache.  Ferner  hat  der  Gouverneur  von
Kamerun  durch  Verordnung  vom  25.  November  1912  die  Verordnung  vom  4.  September  1911
aufgehoben  und  unter  Aufrechterhaltung  des  Verbots  der  Einfuhr  aus  anderen  europäischen  Ländern
die  Einfuhr  von  Klauenvieh  aus  Deutschland  unter  der  Bedingung  für  zulässig  erklärt,  daß  sie  vom
Reichskanzler  genehmigt  und  das  Vieh  einer  14tägigen  Beobachtung  in  Hamburg  und  einer
28tägigen  Beobachtung  im  Schutzgebiet  unterworfen,  sowie  mindestens  drei  Monate  vor  Ankunft  des
Schiffes  vom  Einführer  dem  Gouvernement  nach  Zahl  und  Art  angezeigt  werde.  Die  im  Einzelfall
erforderlichen  Absperrungs=  und  Aussichtsmaßregeln  hat  der  Gouverneur  der  von  ihm  beauftragten
Behörde  vorbehalten.

Die  Genehmigung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  zur  Einfuhr  von  Klauenvieh
(Rindern,  Schafen,  Ziegen  und  Schweinen)  aus  Deutschland  nach  Deutsch-Ostafrika,  Deutsch-Südwestafrika
  und  Kamerun  wird  nur  unter  folgenden  Bedingungen  erteilt  werden:

1.  Das  Vieh  darf  nur  aus  Zuchtbezirken  bezogen  sein,  die  amtlich  als  vollkommen  frei
von  Maul=  und  Klauenseuche  erklärt  worden  sind;

2.  das  Vieh  darf  nur  aus  Herden  bezogen  werden,  in  denen  seit  mindestens  acht
Monaten  keine  Erkrankung  an  Maul=  und  Klauenseuche  vorgekommen  ist;

3.  durch  Vorlegung  amtlicher  Bescheinigungen  ist  die  Erfüllung  der  Bedingungen  zu
1  und  2  von  den  Ankäufern  nachzuweisen;
        <pb n="63" />
        W  33  20

4.  Die  Ausfuhr  darf  nur  über  Hamburg  erfolgen.

Jeder  Viehtransport  muß  in  der  Kolonialen  Viehversandstelle  der  Deutschen
Landwirtschaftsgesellschaft  zu  Hamburg  zusammengestellt  werden,  in  der  er  einer
144tägigen  amtlichen  Beobachtung  unterworsen  wird;

Unmittelbar  nach  der  Ankunft  im  Schutzgebiet  unterliegt  das  Vieh  in  einer  besonderen
  Quarantänestation  einer  28tägigen  Quarantäne.

Anträge  auf  Anschließung  privater  Viehsendungen  an  amtliche  Viehtransporte  nach  Deutsch-Südwestafrika

  sind  an  das  Reichs-Kolonialamt  zu  richten.

Berlin,  den  8.  Jannar  1913.
Der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt).
Im  Auftrage:
Conze.

Oi

Ausfũhrungsbestimmungen  des  Gouverneurs  von  Deutsch-·  Ostafrika  zur  Einwanderungs-Verordnung
  vom  10.  Oktober  1912.7)
Vom  29.  Oktober  1912.
Artikel  1.
Einwanderungsbehörden  im  Sinne  der  Verordnung  sind:

a)  die  örtlichen  Verwaltungsbehörden  (Bezirksamt,  Militärstation,  Residentur,  Nebenstelle,
  Militär=  und  Polizeiposten),  in  deren  Bezirk  der  Einwanderer  das  Schutzgebiet
  zuerst  betritt.

Für  Daressalam  wird  ein  vom  Gouvernement  besonders  beauftragter  Beamter
mit  der  Wahrnehmung  der  Geschäfte  betraut.

b)  die  Zollstellen  für  die  mit  Dhaus  im  Schutzgebiet  eintreffenden  Einwanderer  und
für  Orte  ohne  örtliche  Verwaltungsstelle;
c)  die  Schiffsführer  der  Gouvernementsdampfer  auf  den  Binnenseen  und  für  den

Verkehr  zwischen  Zanzibar  und  Daressalam.
Artikel  2.  6
Must  Jeder  Einwanderer,  der  eine  Sicherheit  hinterlegt,  erhält  hierüber  einen  Ausweis  nach
Muster  1.
»  Über  die  Ausstellung  der  Ausweise  an  Europäer  und  ihnen  rechtlich  gleichgestellte  Farbige
ist  ein  fortlaufendes  Register  zu  führen  und  vierteljährlich  dem  Gouvernement  einzusenden.

Die  in  §  1  Absatz  2  vorgesehene  Besichtigung  oder  Untersuchung  hat  stets  zu  erfolgen,  wenn
der  Einwanderer  Berufs=  beziehungsweise  Bevölkerungsklassen  angehört,  die  erfahrungsgemäß  häufig
mit  übertragbaren  Krankheiten,  insbesondere  mit  Lungen=  und  Kehlkopf-Tuberkulose,  behaftet  sind.
66  ist  dabei  zu  berücksichtigen,  daß  in  Zanzibar  wie  in  Indien  und  Goa  die  Tuberkulose  eine  weite
Verbreitung  gewonnen  hat.

Sind  bei  der  Untersuchung  auf  eine  der  im  §  1  Absatz  2  genannten  Krankheiten  zur  Erkennung
  der  Krankheit,  insbesondere  der  Tuberkulose,  besondere  Untersuchungsverfahren  notwendig
(Sputumuntersuchungen  und  dergleichen),  so  ist  der  verdächtige  Einwanderer,  falls  am  Einwanderungsorte
  nur  ein  Sanitätsunteroffizier  zur  Verfügung  steht,  gemäß  §  6  Absatz  3  vorläufig  zurückzuweisen
und  ihm  anheimzugeben,  sich  an  einem  Einwanderungsorte,  wo  ein  Arzt  stationiert  ist,  der  Untersuchung
  zu  unterziehen.  Auf  jedem  Ausweis  ist  zu  vermerken,  ob  und  mit  welchem  Ergebnis  eine
gesundheitliche  Besichtigung  oder  Untersuchung  stattgesunden  hat.

Artikel  3.

Der  Nachweis  des  hinreichenden  Lebensunterhalts  gilt  als  erbracht:

1.  durch  Vorlage  eines  festen  Dienst=  oder  Arbeitsvertrages  mit  einer  als  zahlungsfähig
  bekannten  Person;

2.  wenn  unterhaltspflichtige  Angehörige  im  Schutzgebiet  wohnhaft  sind,  von  denen
die  Deckung  etwaiger  Verpflegungs=  und  Heimschaffungskosten  mit  Sicherheit  bestritten
  werden  kann.

*)  Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  23,  S.  1130  .
        <pb n="64" />
        W  34  2

Artikel  4.

Die  zu  hinterlegende  Sicherheit  kann  bis  zum  Höchstbetrage  für  jedes  erwachsene  Familienmitglied,
  bei  Kindern  unter  16  Jahren  in  Höhe  von  ½/16  des  Höchstbetrages  für  jedes  angefangene
Lebensjahr  angefordert  werden.

Die  hinterlegten  Beträge  sind  von  der  Einwanderungsbehörde  sofort  der  nächsten  kassenführenden
  Verwaltungsstelle  zur  Hinterlegung  zu  überweisen.

Für  Daressalam  sind  die  Beträge  bei  der  Sparkasse,  für  Tanga  bei  der  dortigen  Handelsbank
  öinstragend  anzulegen.

us  Wunsch  und  Kosten  des  Einwanderers  können  auch  von  Einwanderungsbehörden
anderer  Orte  die  Sicherheiten  der  Sparkasse  in  Daressalam  beziehungsweise  der  Handelsbank  in
Tanga  zur  verzinslichen  Anlage  überwiesen  werden.

Eine  Verpflichtung  der  Einwanderungsbehörde  zur  verzinslichen  Anlage  der  hinterlegten
Sicherheit  besteht  nicht.

Die  Rückzahlung  der  hinterlegten  Beträge  erfolgt  nur  gegen  Rückgabe  des  Ausweises  über
die  Hinterlegung  der  Sicherheit  und  wird  in  den  Fällen  der  Ziffer  1  und  3  des  §  4  von  der  Zustimmung
  der  Verwaltungsbehörde  des  Wohn=  oder  Aufenthaltsortes  oder  Vorlage  sonstiger  Papiere
(Schiffsfahrkarte),  woraus  unzweifelhaft  hervorgeht,  daß  der  Einwanderer  das  Schutzgebiet  dauernd
verläßt,  abhängig  gemacht.

In  den  Fällen  der  Ziffer  2  des  §  4  bedarf  es  der  Vorlage  eines  behördlich  beglaubigten
Nachweises.
Artikel  5

Die  Führer  der  über  See  ankommenden  Fahrzeuge  mit  Ausnahme  der  Gouvernementsdampfer
  sind  verpflichtet,  bei  der  Einfahrt  in  den  Hafen  die  Flagge  -E-zu  setzen,  wenn  Einwanderer
  für  den  betreffenden  Hafenplatz  an  Bord  sind.  Dem  Beamten  der  Einwanderungsbehörde
ist  sofort  mit  Betreten  des  Schiffes  ein  Verzeichnis  der  einwandernden  Personen  nach  den  Mustern  2
bzw.  3  vorzulegen.  Während  der  dienstlichen  Anwesenheit  des  Einwanderungsbeamten  an  Bord  ist
der  Verkehr  mit  dem  Schiff  nur  der  Agentur  und  den  diensttuenden  Medizinal-,  Post=  und  Zollbeamten
gestattet.  Mit  Niederholung  der  Flagge  E  ist  das  Schiff  dem  allgemeinen  Verkehr  freigegeben.

Als  Erkennungszeichen  tragen  die  Bote  der  Einwanderungsbehörde  an  dem  Bug  einen
dreieckigen  weißen  Stander  mit  dem  schwarzen  Buchstaben  .  E

In  betreff  der  gemeingefährlichen  Krankheiten  bleiben  auch  weiterhin  die  Verordnung,  betreffend
  die  Bekämpfung  gemeingefährlicher  Krankheiten  vom  15.  August  1910  (Seuchenbekämpfungs-Verordnung,
  Kol.  Bl.  Nr.  10/1910),  sowie  die  Vorschriften  über  die  gesundheitliche  Behandlung  der
Seeschiffe  in  den  Häfen  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  vom  30.  Dezember  1910  (Kol.  Bl.
Nr.  7/1911,  Amtlicher  Anzeiger  Nr.  1  vom  7.  Januar  1911)  zu  beachten.

Daressalam,  den  29.  Oktober  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

 

Schnee.
Muster  1.  Anlagen.
J—’n  -  #  2  1  1  45  M
Se
Stand  Geburtsdatum')
Geburtsort")  Nationalität
mit  Ehefrau')  Gee.  .

unthndcrn..............,.........,....,............................,...........................,.
erhält  die  Erlaubnis  zur  Einwanderung  in  das  Deutsch-  Ostafrikanische  Schutzgebiet.
Die  Sicherheit  von
ist  bei
hinterlegt.
(Die  Rückzahlung  der  Sicherheit  erfolgt  nur  gegen  Rückgabe  dieses  Scheins.)
g  untersucht  und  frei  von  ansteckenden  Krankheiten  (§  1  Abs.  2  der  Einwanderungs-Ver-S

ordnung)  befunden  worden.

tl  den.  191.
(L.  S.)  Die  Einwanderungsbehörde.

*)  Nur  bei  Europäern  auszufüllen.  Nichtzutreffendes  ist  zu  durchstreichen.
        <pb n="65" />
        Formular  für  Europäer.

derjenigen  Personen,  welche  von
unter.  .
abgegangenen  und  in

.............  Flagge  fahrenden,  von

G.  35

Muster  2.
Verzeichnis
zur  Beförderung  mit  dem
am
am

eingetrofsenen  Dampsfschiff

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kapitän  angenommen  sind  und  in  zur  Musschiffung  kommen  ollen.
Die  u  der  rselben  damilie  gen  en  e-  -
2  Schiffs-  25.  Fen  ed  uner.  burts-  nl-  on  zgebterI  StandEin-  Bestim-geise-Legitiel,e
ie—t“—]—]—]¾  ..—  schif-  eise-mnaz
  Klass  anien  sind  n  P.  .  ort  poent.  *  oder  sungs=  mungs-  tions=  *
.  lamme  verbinden.  *)s  lite  .  .«  .  i  *412
LL  lanmet  au  vervnn  253  #  nalität,  tot  Veruf  hafen  hafen  iel  wapieres
*ö7  Zuname  Vorname  %  ort)  66„  e
1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  13  114

den.  191

Vorgenannte  Personen  sind  frei  von  ansteckenden
Krankheiten  (§  1  Abs.  2  der  Einwanderungs-Verordnung
  von  Deutsch-Ostafrika  vom  10.  Oktober  1912).

Ich  erkläre  hierdurch,  daß  dieses  Verzeichnis  nach
meinem  besten  Wissen  ausgefertigt  und  nach  pflichtgemäßer
  Prüfung  von  mir  als  richtig  befunden  worden  ist.
(Unterschrift  des  Schiffsarztes.)

Formular  für  Farbige.

(Unterschrift  des  Kapitäns.)
Muster  3.
Kopf  wie  vorstehend.

 

 

 

 

Lau-  Schiffs-  Nationalität.  Herkunftsland,  Ein-  Ve.
«  Uns·  -BFUdetzBGud-emt  ..  Bemer-2
  Klasse  ame  Pcher,  Belutsches,  Afghanistan,  gus=  stimmungs-  kungen
usw.  Cehlon  uisw.  hafe
l  2  3  4  5  6  7v
..  den.  191

Ich  erkläre  hierdurch,  daß  dieses  Verzeichnis  nach
meinem  besten  Wissen  ausgesertigt  und  nach  pflichtgemäßer
  Prüfung  von  mir  als  richtig  befunden  worden  ist.

Borgenannte  Hersonen  sind  frei  von  1  anstekenden
Krankheitren  (§  1  2  der  Einwanderungs-Verordnung
  von  Deutsch-  Win  vom  10.  Oktober  1912).

(Unterschrift  des  Schiffsarztes.)  (Unterschrift  des  Kapitäns.)
Ausführungsverordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafritka  zur  Bezirksratsverordnung
  vom  16.  September  1911.

Vom  29.  Oktober  1912.

Auf  Grund  des  §  25  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  betreffend  die  Bezirksräte  in
Deutsch-Ostafrika,  vom  16.  September  1911  (Amtlicher  Anzeiger,  Jahrgang  1911,  Nr.  45,  Kol.  Bl.
1911,  S.  683  f.)  wird  verordnet,  was  folgt:

Artikel  1.

Unter  Berücksichtigung  der  Zahl  der  ansässigen  deutschen  mämnlichen  Reichsangehörigen  im
Alter  von  mindestens  25  Jahren  werden  bei  folgenden  Bezirksämtern  Bezirksräte  im  Sinne  des

der  Verordnung  gebildet:

1.  Wilhelmstal,  6.  Bagamoyo,  11.  Pangani,
2.  Kilwa,  7.  Tabora,  12.  Muansa,

3.  Lindi,  8.  Tanga,  13.  Moschi,

4.  Dodoma,  9.  Langenburg,  14.  Daressalam.
5.  rogoro,  10.  Rufiyi,

Anderungen  des  vorstehenden  Verzeichnisses,  die  sich  aus  §  1  der  Verordnung  ergeben,
werden  durch  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  angeordnet.

3
        <pb n="66" />
        i.’

Artikel  2.

Diese  Ausführungsbestimmungen  treten  mit  dem  Tage  ihrer  Veröffentlichung  in  Kraft,
gleichzeitig  werden  die  Ausführungsbestimmungen  vom  1.  Dezember  1911  (Amrlicher  Anzeiger  1911,
Nr.  51),  soweit  sie  nicht  bereits  durch  die  Verordnung  vom  22.  Februar  1912  (Amtlicher  Anzeiger
1912,  Nr.  9)  außer  Kraft  gesetzt  sind,  aufgehoben.

Daressalam,  den  29.  Oktober  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Hbänderung  des
Solltarifes  vom  20.  (ai  1908.
Vom  7.  November  1912.

Auf  Grund  des  §  6  der  Zollverordnung  für  das  Deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet  vom
31.  Januar  1903  (Beilage  zum  Kolonialblatt  vom  15.  Mai  1903)  wird  mit  Zustimmung  des  Reichs-Kolonialamts
  hiermit  verordnet,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Die  Position  20  (Pulver  aller  Art,  Zündhütchen)  des  Zolltarifes  vom  20.  Mai  1908
(„Windhuker  Nachrichten“  Nr.  33  und  „Deutschsüdwestafrikanische  Zeitung“  Nr.  34)  enthält  mit
Wirkung  vom  1.  April  d.  Is.  ab  folgenden  Zusatz:

„Zollfrei  bleiben  Sprengpulver,  erforderlichenfalls  unter  amtlicher  Überwachung
  der  Verwendung.“
Windhuk,  den  7.  November  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung
Hintrager.

 

 

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Staatssekretär
  des  Reichs-Kolonialamts,  Wirklichen  Geheimen  Rat  Dr.  Solf,  die  Erlaubnis  zur  Annahme
und  Anlegung  des  ihm  von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzog  von  Mecklenburg-Schwerin
verliehenen  Großkreuzes  des  Greifen-Ordens  zu  erteilen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Finanzdirektor
Barche  beim  Gonvernement  von  Kamerun  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Nachbenannten
die  Erlaubnis  zur  Annahme  und  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  zu  erteilen,
  und  zwar:

des  Komturkreuzes  2.  Klasse  des  Königlich  Sächsischen  Albrecht-Ordens  und  des
Kommenturkreuzes  2.  Klasse  des  Königlich  Württembergischen  Friedrichs-Ordens:
dem  Gouverneur  von  Deutsch-Neuguinea  Dr.  Hahl,
des  Ritterkreuzes  1.  Klasse  des  Königlich  Württembergischen  Friedrichs-Ordens:
dem  Bezirksamtmann  beim  Gouvernement  von  Togo  Professor  Mischlich,
des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Königlich  Württembergischen  Friedrichs-Ordens:
dem  Sekretär  beim  Gouvernement  von  Kamerun  Glock,
des  Ritterkrenzes  1.  Klasse  des  Großherzoglich  Badischen  Ordens  vom
Zähringer  Löwen:
dem  Bezirksamtmann  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Regierungsrat  Graß,
        <pb n="67" />
        37  20

des  Offizierkreuzes  des  Belgischen  Kronen-Ordens:
dem  Hauptmann  a.  D.,  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt  Dr.  Marquardsen,
des  Russischen  St.  Stanislaus-Ordens  3.  Klasse:
dem  früheren  Hauptzollamtsvorsteher  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Broschell.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  gernht,  beim  diesjährigen
Krönungs=  und  Ordensfest  nachstehende  Ordensauszeichnungen  zu  verleihen:
den  Stern  zum  Königlichen  Kronen-Orden  2.  Klasse:
Dr.  Conze,  Unterstaatssekretär  im  Reichs-Kolonialamt;
den  Roten  Adler-Orden  2.  Klasse  mit  Eichenlaub:
Dr.  Seitz,  Kaiserlichem  Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika;
den  Roten  Adler-Orden  3.  Klasse  mit  der  Schleife:
Dr.  Ernst,  Geheimem  Ober-Regierungsrat,  vortragendem  Rat  im  Reichs-Kolonialamt  (Kommando
der  Schutztruppen),  .
Gerstmeyer,  Geheimem  Ober-Regierungsrat,  vortragendem  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,
Tesch,  Hofrat,  ständigem  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt;
den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse:
Schmidt,  Geheimem  Ober-Regierungsrat,  vortragendem  Rat  im  Reichs-Kolonialamt  (Kommando
der  Schutztruppen),
Dr.  Zoepfl,  Professor,  Geheimem  Regierungsrat,  vortragendem  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,
Dr.  Busse,  Geheimem  Regierungsrat,  vortragendem  Rat  im  Reichs-Kolonialamt;
den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse:
Graf  von  Bethusy-Huc,  Regierungsrat,  ständigem  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt,
Lambrecht,  Hofrat,  Geheimem  expedierenden  Sekretär  und  Kalkulator  im  Reichs-Kolonialamt,
Ulrich,  Rechnungsrat,  Expedienten  im  Reichs-Kolonialamt,
Preiß,  Rechnungsrat,  Geheimem  expedierenden  Sekretär  und  Kalkulator  im  Reichs-Kolonialamt,
Dr.  Holtz,  Regierungs=  und  Forstrat,  Referenten  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,
  «
Kirchhof,  Bezirksamtmann  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Kamerun,
Schlettwein,  Bezirksamtmann  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Samoa;
den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse:
Födisch,  Geheimem  Kanzleisekretär  im  Reichs-Kolonialamt,
Lergen,  Rechnungsrat,  Kassenvorstand  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,
Langkraer,  Sekretär  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Kamerun;
das  Kreuz  des  Allgemeinen  Ehrenzeichens:
Ewald,  Botenmeister  im  Reichs-Kolonialamt,
Doppe,  Geheimem  Kanzleidiener  im  Reichs-Kolonialamt,
Hille,  Geheimem  Kanzleidiener  im  Reichs-Kolonialamt;
das  Allgemeine  Ehrenzeichen  in  Silber:
Kasper,  Geheimem  Kanzleidiener  im  Reichs-Kolonialamt,
Bernotat,  Geheimem  Kanzleidiener  im  Reichs-Kolonialamt,
Wartenberg,  Geheimem  Kanzleidiener  im  Reichs-Kolonialamt,
Grasse,  Technischem  Gehilfen  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika.

Koiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  18.  Dezember  1912.
Kirchner,  Ober-Intendantursekretär,  zum  Geheimen  expedierenden  Sekretär  und  Kalkulator  ernannt.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:

A.  K.  O.  vom  18.  Dezember  1912.

Schroeder,  Leutnant  im  1.  Oberrheinischen  Infanterie-Regiment  Nr.  97,  scheidet  am  8.  Januar
aus  dem  Heere  aus  und  wird  unter  Enthebung  von  dem  Kommando  zum  Seminar  für
Orientalische  Sprachen  in  Berlin  mit  dem  9.  Januar  1913  in  der  Schutztruppe  angestellt.

3-7
        <pb n="68" />
        W  38  20

Dr.  Schönebeck,  Stabsarzt,  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre
genehmigt.

v.  Trotha,  Hauptmann,  ist  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen
seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt  worden.

Dr.  Feldmann,  Stabsarzt,  unter  Verleihung  des  Charakters  als  Oberstabsarzt  der  Abschied  mit
der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

v.  Kornatzki,  Rogalla  v.  Bieberstein  und  Schimmer,  Oberleutnants,  zu  Hauptleuten  befördert.

A.  K.  O.  vom  23.  Dezember  1912.

Dr.  Klemm,  Assistenzarzt  beim  Ulanen-Regiment  Graf  Haeseler  (2.  Brandenburgischen)  Nr.  11,  und

Westhofen,  Assistenzarzt  beim  3.  Schlesischen  Dragoner-Regiment  Nr.  15,  scheiden  am  7.  Januar
aus  dem  Heere  aus  und  werden  mit  dem  8.  Januar  1913  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Schutztruppe  für  Kamernn.
A.  K.  O.  vom  18.  Dezember  1912.

Tamm,  Leutnant,

Eckert,  Dr.  Roesener,  Stabsärzte,  und

Zollenkopf,  Oberarzt,  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.

Dr.  Bergeat,  Marine-Oberassistenzarzt  der  Reserve,  wird  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  der
Marine  mit  dem  6.  Januar  1913  in  der  Schutztruppe  angestellt.

A.  K.  O.  vom  23.  Dezember  1912.

Dr.  Falb,  Assistenzarzt  beim  Grenadier-Regiment  Kronprinz  (1.  Ostpreußischen)  Nr.  1,  und

Dr.  Voth,  Assistenzarzt  beim  Ulanen-Regiment  Graf  zu  Dohna  (Ostpreußischen)  Nr.  8,  scheiden  am
5.  Januar  aus  dem  Heere  aus  und  werden  mit  dem  6.  Januar  1913  in  der  Schutztruppe
angestellt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Dezember  1912.

Frhr.  v.  Reibnitz,  Oberleutnant,  scheidet  am  31.  Dezember  1912  aus  der  Schutztruppe  aus  und
wird  mit  dem  1.  Januar  1913  im  Grenadier-Regiment  König  Wilhelm  I.  (2.  Westpreußischen)
  Nr.  7  angestellt.

Bullrich,  Oberleutnant,  scheidet  am  6.  Januar  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem  7.  Januar
  1913  im  Infanterie-Regiment  Lübeck  (3.  Hanseatischen)  Nr.  162  angestellt.

Tuche,  Oberveterinär,  scheidet  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  beim  Feldartillerie-Regiment
Prinzregent  Luitpold  von  Bayern  (Magdeburgischen)  Nr.  4  angestellt.

Sommerfeld,  Oberveterinär  beim  Lauenburgischen  Fußartillerie-Regiment  Nr.  20,  scheidet  am
6.  Januar  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  7.  Januar  1913  in  der  Schutztruppe
angestellt.

A.  K.  O.  vom  23.  Dezember  1912.

Slesiona,  Reiter  in  der  Schutztruppe,  früher  Musketier  im  3.  Schlesischen  Infanterie-Regiment
Nr.  156,  ist  für  die  von  ihm  am  9.  Juli  1912  ausgeführte  Rettung  eines  Knaben  vom
Tode  des  Ertrinkens  in  der  Oder  bei  Brieg  eine  Allerhöchste  Belobigung  erteilt  worden.

 

Deutsch-Ostafriko.
Die  Wiederausreise  haben  am  30.  Dezember
angetreten:  Kapitän  Stiehler,  Gouvernementssekretär
  Neugebauer,  Katasterzeichner  Stübgen.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
angetreten:  am  13.  Jannar:  Stabsarzt  Geisler
und  Intendanturdiätar  Meyer.

Mit  Heimaturlaub  ist  eingetroffen:  am  18.De-Das
  Schutzgebiet  haben  am  30.  November  hember  1912:  Stabsarzt  Dr.  Wünn.

bew.  2.  Dezember  mit  Heimaturlaub  verlassen:

Forstassessor  Redslob,  kommiss.  Sekretär  Schülein,

  die  Sekretäre  Engel,  Paulsen  und  Jopp,
Lehrer  Krumm,  Techniker  2.  Kl.  Heidingsfeld,
Polizeimeister  Lehmann,  Dockmaschinist  Heinß,
Bootsmann  Boenig,  die  Kanzleigehilfen  Ladeburg
  und  Paul.

 

K#merun.

Im  Schutzgebiet  find  eingetroffen:  die  Mitglieder
  der  Neu-Kameruner  Grenzexpedition:
  Hauptmann  Ritter,  Hauptmann  Horn  und
Hauptmann  Geisler,  Oberleutnant  von  Elpons,
        <pb n="69" />
        G  39  2r

Leutnant  Lüders,  Regierungsarzt  Dr.  Siebert,
Geograph  Dr.  Maywaldz  ferner  sind  eingetroffen:
Regierungsrat  Bruns,  Amtsrichter  Eggers,
Assessor  Dr.  Ritter,  Landmesser  Hildebrand,  die
Sekretäre  Stiller  und  Krumm,  die  Polizeimeister
Dallach  und  Achenbach,  Forstgehilfe  Albrecht.

Das  Schutzgebiet  haben  am  24.  November
mit  Heimaturlaub  verlassen:  Sekretär  Menge,
Lazarettinspektor  Staeck,  Assistent  2.  Kl.  Herzog,
Landw.  Gehilfe  Hapke.

Ausgereist  sind  am  24.  Dezember:  die  Gerichtsassessoren
  Feldmann  und  Dr.  Litter,  die
Regierungsärzte  Dr.  Makrocki  und  Dr.  Wesemeyer,
  Tierarzt  Dr.  Siebel,  Geheimer  Sekretär
Koch,  Sekretär  Ruoff.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
angetreten:  am  9.  Januar:  die  Oberleutnants
v.  Raven  und  Thiel.

 

Deutsch-Südwestafrika.

Ausgereist  sind  am  29.  Dezember:  Landrichter
Dr.  Hirschberg,  Bautechniker  Blanke;  die
Wiederausreise  haben  am  10.  Jannar  angetreten:
Landmesser  Schlue,  Polizeisergeant  Karl  Koch.

Die  Wiederausreise  haben  am  25.  Dezember
angetreten:  Katasterzeichner  Schmidt,  die  Assistenten
  2.  Kl.  Effmert  und  Remmers,  Zollaufseher
  Conrad,  Meßgehilfe  Kraft,  die  Polizeiwachtmeister
  Lauerhaß  und  Rogge,  die  Polizeisergeanten
  Hoffmeister,  Höning,  Kaczmarek,
Mehnert,  Reinecke  und  Unger.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  25.  Dezember
1912:  die  Leutnants  Lösch  und  Frhr.  v.  Hadeln,
  die  Unteroffiziere  Hoffmann  und  Wilke.

Mit  Heimaturlaub  ist  eingetroffen:  am  16.  Dezember
  1912:  Stabsarzt  Dr.  Rapmund.

 

enr)  nmichtamtlicher  Teil  D

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  tellweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

beutsch-Ostafrika.

Vom  Bau  der  Ob#ttellandbahn."“)
Nach  einer  Mitteilung  der  Baufirma  hat  die
Gleisspitze  der  ostafrikanischen  Mittelland-*)

  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  24,  S.  1186.

bahn  am  31.  Dezember  km  207  hinter  Tabora
  erreicht  und  ist  nur  noch  28  km  von  Malagarassi
  entfernt.  Damit  ist  bereits  die  Hälfte
der  Neubaustrecke  zurückgelegt.

Kamerun.

Die  UÜbernahme  des  Bezlrks  Woleu-MUtem’)  In
deutsche  Verwaltung.

Aus  dem  Berichte  des  mit  der  Ubernahme  beauftragten
Führers  der  10.  Kompagnie  der  Schutztruppe  von
Kamerun,  Hauptmanns  Haedicke.

Die  10.  Kompagnie  marschierte  am  4.  Seplember
  von  Jaunde  ab  und  erreichte  nach  sieben
kagen  Sangmelima.  Es  wurde  hier  ein  Ruhetag
eingelegt  und  am  12.  September  der  Marsch

0Der  Bezirk  liegt  in  dem  Winkel,  den  die  bisherige
  Südgrenze  von  Kamerun  mit  der  Ostgrenze
von  Spanisch-Guinea  bildet,  und  wird  unter  deutscher
Verwal#ung  die  bisherige  Bezeichnung  in  der  Form
Wolö-Ntem  beibehalten.

 

über  Ndik  nach  Ambam  fortgesetzt.  Dieser  Weg
dient  nur  noch  einzelnen  Eingeborenen  zum  Verkehr
  und  befand  sich  darum  in  mäßigem  Zustande.
Die  Herbeischaffung  von  Verpflegung  stieß  insofern
auf  Schwierigkeiten,  als  sich  nur  noch  wenige
kleinere  Dörfer  dort  befanden  und  der  größte
Teil  der  früheren  Bewohner  an  die  Hauptstraße
Sangmelima—Ebolowa  verzogen  ist.

Ambam  wurde  am  22.  September  erreicht.
Hier  übernahm  ich  die  Führung  der  Kompagnie;
außerdem  traten  noch  Leutnant  v.  Scheffer,
Oberarzt  Dr.  Kirchheim  und  Sergeant  Hahn
hinzu.
        <pb n="70" />
        G  40  2

In  Ambam  erhielt  ich  vom  Bezirkschef  von
Woleu-Ntem,  Hauptmann  Lecann,  ein  Schreiben,
betreffend  die  Marschwege  zu  den  einzelnen  Posten,
und  trat  alsdann  mit  ihm  wegen  der  Einzelheiten
der  Übergabe  in  Verbindung).

Nach  zwei  Tagen,  am  25.  September,  erreichte
  die  Kompagnie  Akonanji.  Es  befand  sich
hier  früher  das  Lager  des  verstorbenen  Hauptmanns
  Foerster  (Grenzexpedition  1906).

Die  Kompagnie  unter  Führung  des  Leutnants
Fehn  sollte  nun  vorläufig  daselbst  verbleiben,
während  ich  mit  Leutnant  v.  Scheffer,  Sergeant
  Hahn,  30  Soldaten  und  den  erforderlichen
Trägern  über  Bitam  nach  Oyem  weitermarschierte.

Da  sich  aber  in  Akonanji  schon  nach  wenigen
Tagen  große  Verpflegungsschwierigkeiten  einstellten
und  dies,  wie  festgestellt  wurde,  auch  in  der
weiteren  Umgebung  der  Fall  gewesen  wäre,  schickte
ich  der  Kompagnie  den  Befehl,  den  Marsch  nach
Oyem  fortzusetzen.  Die  Eingeborenen  an  der
Straße  Akonanji—Bitam—Oyem  hatten  sich  bereit
erklärt,  genügend  Verpflegung  zu  liefern.  Die
nicht  erforderlichen  Lasten  verblieben  unter  Bedeckung
  in  Akonanji.  Der  Postenführer  von
Bitam,  Feldwebel  Mallet,  wurde  von  mir  benachrichtigt,
  daß  ich  gezwungen  wäre,  seinen
Posten  zu  passieren,  da  kein  anderer  Weg  nach
Oyem  vorhanden  sei.

Die  Grenze  wurde  unmittelbar  nach  dem  Ubersetzen
  über  den  Kye-Fluß  überschritten.

Der  Weg  Akonanji—Bitam  —Oyem  ist  ein
freigeschlagener  Buschweg,  der  dauernd  über
kleinere  Berge  sowie  über  57  größere  und  kleinere
Flüsse  und  38  Sümofe,  teilweise  mehrere  hundert
Meter  breit,  führt.  Soweit  Brücken  vorhanden  sind,
sind  sie  von  den  Eingeborenen  in  notdürftigster
Weise  hergestellt  und  häufig  kaum  noch  brauchbar,
die  Flüsse  mußten  auf  schnell  hergestellten  Flößen
passiert  werden.  Von  Bitam  ab  befanden  sich
zahlreiche  Dörfer  am  Wege,  so  daß  kein  Verpflegungsmangel
  eintrat.  Wenn  die  Herbeischaffung
einige  Male  längere  Zeit  in  Anspruch  nahm,  so
läßt  sich  das  damit  erklären,  daß  die  Eingeborenen
nicht  gewöhnt  sind,  an  die  Behörden  Verpflegung
zu  liefern,  da  man  französischerseits  solche  (Reis
und  Corned-Beef)  stets  mit  sich  führte  und  größere
Trägerkolonnen  bisher  wohl  nur  selten  durchkommen.
  Auch  hatten  sich  von  vielen  Dörfern
die  Leute  in  dem  Busch  versteckt,  so  daß  die
Häuptlinge,  die  durchweg  entgegenkommend  waren,
um  Träger  zum  Holen  der  Verpflegung  baten.
Die  Bezahlung  mit  Geld  war  den  Häuptlingen
vielfach  fremd,  da  sie  von  den  französischen  Behörden
  häufig  mit  Salz,  Tabak  und  anderen
Waren  bezahlt  wurden.

In  allen  Dörfern  waren  zahlreiche  Gewehre
vorhanden,  die  meisten  geladen,  ebenso  wurde  in

 

den  Dörfern,  in  denen  übernachtet  wurde,  Pulver
gefunden.  Die  Eingeborenen  machten  hieraus
kein  Hehl,  sondern  trugen  die  Gewehre  offen  zur
Schau.  Über  den  Wechsel  in  der  Nationalität
waren  die  Eingeborenen  überall  orientiert.

Die  Länge  des  Weges  Ambam  —Akonanji—
Bitam—Oyem  beträgt  ungefähr  140  km.  In
ganz  besonders  schlechtem  Zustande  befindet  sich
die  Strecke  Akonanji—Bitam;  sie  wird  wegen
der  dort  befindlichen  vielen  großen  Gewässer
(20  Flüsse,  14  Sümpfe)  schwer  in  Ordnung  zu
bringen  sein.  Es  dürfte  sich  daher  empfehlen,
von  Ambam  aus  den  Weg  über  Nkin  nach  Bitam
bzw.  über  Tsambalika  zu  nehmen.  Eine  endgültige
  Erkundung,  welches  der  geeignetere  Weg
ist,  konnte  noch  nicht  vorgenommen  werden.

Am  30.  September  traf  ich  in  Oyem  ein  und
wurde  durch  den  Stationschef,  der  für  die  Unteibringung
  und  Verpflegung  Sorge  getragen  hatte,
auf  das  Zuvorkommendste  empfangen.

In  gleicher  Weise  hatte  sich  auch  der  Postenführer
  von  Bitam  der  Abteilung  angenommen.
Auch  während  des  2½tägigen  Zusammenseins  in
Oyem  war  das  Verhalten  der  französischen  Besatzung
  der  deutschen  Abteilung  gegenüber  sehr
liebenswürdig  und  kameradschaftlich.

Die  Übernahmeverhandlungen  verliefen  glatt.

Am  3.  Oktober,  6  Uhr  morgens,  verließ  die
französische  Abteilung  Oyem.  Die  Posten  Bitam,
Minvul  und  Nzork  waren  bereits  am  30.  September
  geräumt  und  die  Gebäude  an  die  betreffenden
  Dorkhäuptlinge  übergeben  worden.

Die  Station  Oyem  ist  auf  einem  langgestreckten
Bergrücken  gelegen,  dessen  Abhänge  noch  mit  Urwald
  bestanden  sind.  Die  Lage  ist  insofern  nicht
günstig  gewählt,  als  man  nicht  den  hcbchsten
Punkt  des  Bergrückens  gewählt  hat,  was  keinerlei
andere  Nachteile  gehabt  haben  würde.  Unmittelbar
  an  die  Station  schließen  sich  auf  zwei  Seiten
größere  Dörfer  an,  von  denen  das  eine  die  Station
überhöht.

Die  Häuser  für  Europäer  sowie  die  Kammer
und  Munitionsgebäude,  die  Wache  und  das  Gefängnis
  sind  aus  ungebrannten  Lehmziegeln  erbaut
  und  mit  Matten  gedeckt  und  ebenso  wie  die
Türen,  Fenusterläden  und  Fußböbßen  als  auch  die
Möbel  in  der  einfachsten  Art  gehalten.  Die  Soldatenhäuser
  und  die  übrigen  Baulichkeiten  sind
aus  Buschmaterial  hergestellt.

Die  Wasserverhältnisse  sind  leidlich.  Irgendwelche
  Befestigungen  bzw.  Reduits  sind  weder  in
Oyem  noch  auf  den  drei  Posten  angelegt  worden.
Dörfer  sind  in  der  näheren  Umgebung  der  Station
zahlreich  vorhanden.
        <pb n="71" />
        W  41  20

Der  Kcherboden  ä  den  Bezirken  Baonjo
u  a.

Von  Dr.  O.  Mann.
J.

Der  Banjobezirk  ist  im  allgemeinen  ziemlich
dünn  befiedelt;  nur  in  seinen  südlicheren  Gebieten,
im  Mambilaland,  findet  sich  eine  etwas  zahlreichere
  Bevölkerung.  Die  Ursache  dieser  dünnen
Besiedelung  dürften  die  andauernden  kriegerischen
Unternehmungen  der  Fullastämme  gewesen  sein;
denn  außerordentlich  heftige  Fehden  fanden  zwischen
den  einzelnen  Fullagroßen  und  vor  allem  zwischen
den  Fullas  und  den  in  die  Berglandschaften  sich
zurückziehenden  Heidenstämmen  statt.  Noch  heute
finden  wir  überall  die  Heidenstämme  in  den  Gebirgen
  hausen,  während  die  ebenen  Gebiete  im
Besitze  der  Fulla  sind.  Noch  heute  sind  die
Heidenstämme  vielfach  außerordentlich  scheu  und
fliehen  beim  Herannahen  einer  Karawane  sofort
in  ihre  fast  unzugä#zglichen  Felsschlupfwinkel.  Da
die  Einwanderung  der  Fulla  nur  in  geringer
Zahl  erfolgte  und  die  Fulla  als  Viehzüchter
weit  ausgedehnte  Gebiete  für  sich  in  Anspruch
nahmen,  ja  in  Anspruch  nehmen  mußten,  da  sonst
zur  Trockenzeit  ihre  großen  Viehherden  nicht  die
genügende  Nahrung  finden  konnten,  so  erllärt  sich
daraus,  daß  in  den  wenig  fruchtbaren  Gebirgsländern
  eine  verhältnismäßig  zahlreichere  Bevölkerung
  wohnt,  als  in  den  großen  ausgedehnten
und  teilweise  recht  fruchtbaren  Ebenen.

Der  im  Banjobezirk  vorherrschende  Gneis  ist
bedeckt  von  einer  meist  ziemlich  mächtigen  Schicht
rötlichen  Lehms,  die  oft  mit  7  bis  Sm  noch  nicht
durchtäuft  ist.  Dieser  rote  Verwitterungslehm

wird  fast  überall  mehr  oder  weniger  stark  lateritisiert.

  Nicht  gerade  selten  ist  zu  beobachten,  daß
die  einzelnen  Eisenerzpartikelchen  sich  zu  einem
zelligen  festen  Gestein  zusammenschließen,  das
häufig  ½  m  und  mehr  mächtig  wird  und  natürlich
  das  Eindringen  von  Pflanzenwurzeln  im
Boden  unmöglich  macht.  Infolgedessen  ist  dieser
Lehm  recht  wenig  fruchtbar  und  kann  nur  in
Nokfällen  als  Ackerboden  benutzt  werden;  denn
mit  der  Bildung  von  Eisenerzknollen  geht  fast
immer  eine  sehr  starke  Auslaugung  Hand  in  Hand.
Die  Granite  werden  ebenfalls  häufig  von
einem  derartigen  Lehm  bedeckt.  Doch  finden  sich
die  Granite  nicht  gerade  selten  auch  direkt  anstehend
  und  große  Felskuppen  bildend,  so  besonders
  im  Gebiete  vom  Galim.  In  solchen
Gegenden  wird  ein  Granitblock  auf  den  andern
aufgetürmt,  eine  Verwitterungsschicht  bildet  sich
sast  nirgends  und  infolgedessen  auch  meist  kein
Ackerboden.  Derartige  Gebiete  sind  glücklicherweise
  räumlich  nur  ziemlich  beschränkt.

Größeren  Einfluß  auf  die  Bodenbeschaffenheit
haben  die  anßerordentlich  zahlreichen  Quarzgänge,

 

selbst  wenn  es  sich  um  ursprünglich  nur  recht
wenig  mächtige  Gänge  handeln  sollte.  Denn  ein
solcher  kleiner  Quarzgang  zerfällt  in  seine  einzelnen
  Bruchstücke  und  erfüllt  mit  diesen  den
ganzen  Boden.  Da  diese  Bruchstücke  für  einen
Weitertransport  durch  Wasser  an  den  meist  flachen
Hängen  zu  schwer  sind,  so  wird  wohl  der  zwischen
ihnen  sich  ursprünglich  befindende  Lehm  ausgespült;
  die  Quarze  dagegen  bleiben  zurück  und
bilden  daher  nach  kurzer  Zeit  einen  sehr  steinigen
und  infolgedessen  auch  wenig  fruchtbaren  Boden.
Auf  den  mächtigeren  Quarzgängen,  die  oberflächlich
  in  ein  Haufwerk  von  einzelnen  Blöcken  zerfallen
  sind,  wächst  natürlich  sowieso  nichts.  Diabase
  und  Diorite  bilden  einen  meist  ziemlich
steinigen  Boden  an  den  Hängen  des  Genderogebirges,
  einem  Gebiete,  das  für  Landwirtschaft
  nicht  in  Frage  kommt.  Die  Trachyte
und  ihre  Tuffe  bilden  hier  den  gleichen  wenig
fruchtbaren  Boden,  wie  er  uns  auch  aus  dem
Bamendabezirk  bekannt  ist.  Der  Basalt,  der
sich  namentlich  im  Gebiete  von  Tingere  sowie  bei
Bakari  und  im  nördlichen  Tibatilande  in  größerer
Ausdehnung  einstellt,  liefert  auch  hier  einen  roten,
meist  ziemlich  tiefgehenden  Lehm,  der  noch  verhältnismäßig
  den  besten  Boden  im  Banjobezirk
darstellt.  Freilich  haben  die  Basaltgebiete  im
Verhältnis  zu  den  basaltfreien  Gebieten  nur  einen
recht  geringen  Umfang.

Für  den  Ackerbau  kommen  im  Banjobezirk
eigentlich  nur  die  Alluvialauen  in  Betracht.
Größere  derartige  Alluvionen  finden  sich  am  Mbam
und  fast  allen  seinen  Nebenflüssen,  am  Mao  Meng,
am  Faro  und  am  Mao  Deo.  Auch  die  Taraba
hat  eine  große  Anzahl  derartiger  weitausgedehnter
Alluvialauen.  Meist  sind  diese  Auen  500  bis
600  m  breit  und  aufgebaut  aus  grauen  und
blauen  Tonen  mit  einzelnen  Sandeinlagerungen
dazwischen.  Diese  Tone  sind  oberflächlich  zu
einem  tiefbraunen,  oft  fast  schwarzen  Lehmboden
verwittert,  der  allerorten  von  den  Eingeborenen
für  ihre  Farmenanlagen  benutzt  wird.  In  der
Regenzeit  stehen  diese  Gebiete  meist  vollkommen
unter  Wasser  und  erst  mit  dem  sinkenden  Wasserstande
  können  sie  vielsach  in  Arbeit  genommen
werden.  Auch  hier  läßt  sich  dieselbe  Beobachtung
wie  im  Benue  machen,  daß  mit  dem  fallenden
Wasser  immer  neue  Gebiete  bepflanzt  werden,  so
daß  sich  die  Bestellzeit  für  den  Acker  über  die
Monate  Oktober,  November,  Dezember  ausdehnt
und  die  ersten  Ernten  schon  erfolgen,  wenn  die
letzten  Acker  überhaupt  noch  nicht  bestellt  sind.
In  Gebieten,  die  der  Überschwemmung  nicht  ausgesetzt
  sind,  wird  auch  schon  zu  Beginn  der
Regenzeit  gesät  oder  gepflanzt  und  die  Ernte
wird  gegen  Ende  der  Regenzeit  eingebracht.

Angebaut  wird  fast  überall  das  Durrha-
        <pb n="72" />
        W  42  20

korn,  das  hauptsächlichste  Nahrungsmittel  der
Fulla.  Es  ist  eine  Feldfrucht,  die  den  Acker
außerordentlich  in  Anspruch  nimmt  und  infolgedessen
  auch  nur  auf  besonders  gutem  Boden
schöne  Erfolge  zeigt.  Gehäufelt  wird  in  Alluvialauen
  nur  sehr  selten.  Gemeinschaftlich  mit  der
Durrha  finden  wir  oft  die  Erdnuß.  Doch  ist
dies  nur  der  Fall,  wenn  auf  dem  betreffenden
Felde  schon  im  Jahre  vorher  Durrhakorn  gestanden
  hat,  da  dann  der  Boden  für  ein  reines
Durrhakornfeld  schon  zu  sehr  ausgenutzt  worden
ist.  Auch  reine  Erdnußfelder  finden  sich  ziemlich
häufig.  Daneben  wird  vereinzelt  auch  die  Negerhirse
  (Pennisetum)  angebaut;  diese  dient  vorwiegend
  zur  Bereitung  von  Bier,  da  das  reine
Durrhabier  den  Eingeborenen  meistens  nicht
kräftig  genug  ist.  Mais  wird  nur  in  geringen
Mengen  angebaut,  doch  gedeiht  er  überall  ganz
vorzüglich.

In  höheren  Lagen  und  auf  trocknerem  Boden
finden  sich  überall  kleine  Baumwol  lfelder,
deren  Erzeugnisse  für  den  Hausbedarf  aufgebraucht
werden.  Tabak  wird  nur  von  den  Heiden  angebaut,
  da  der  Fulla  dem  Tabakgenusse  abhold
ist.  Sonst  gibt  es  noch  eine  große  Anzahl  von
Küchengewächsen,  die  überall  in  der  Nähe  der
Ortschaften  auf  kleinen  Feldern  anzutreffen  sind.

Durch  die  Farmen  der  Fulla  und  der  Heiden
wird  nur  ein  sehr  geringer  Teil  des  für  den
Ackerbau  nutzbar  zu  machenden  Bodens  in  Anspruch
  genommen.  Weite,  zweifellos  sehr  fruchtbare
  Alluvialauen  finden  sich  überall,  die  noch
heute  herrenlos  dallegen.  Namentlich  im  Gebiete
von  Galim,  das  wegen  seiner  räuberischen  Bevölkerung
  den  Fulla  lange  nicht  zugänglich  war,
haben  wir  derartige  sehr  ausgedehnte  Alluvialauen,
  auf  denen  heute  vereinzelt  die  Herden  der
Bororo  weiden.  Natürlich  ist  dies  keine  Ausnutzung
  des  vorzüglichen  Bodens,  zumal  auch
sonst  Weideland  in  recht  reichlichen  Mengen  vorhanden
  ist.

Der  Hauptreichtum  des  Banjobezirks  beruht
auf  seinen  Viehherden.  Es  wurden  seinerzeit
  an  den  Natronquellen  von  Galim  usw.
die  dort  zur  Tränke  getriebenen  Herden  oberflächlich
  geschätzt.  Dabei  ließ  sich  feststellen,  daß
jährlich  etwa  100  000  Stück  Rindvieh  dort  zur
Tränke  kamen.  Nun  ist  es  zwar  sicher,  daß  nicht
alles  Vieh,  welches  dort  zur  Natronquelle  gebracht
  wird,  aus  dem  Banjobezirk  stammt,  es
zeigte  sich  vielmehr,  daß  große  Herden  auch
im  nördlichen  Adamaua,  ja  sogar  im  englischen
Gebiete  in  der  Nachbarschaft  von  Jola  beheimatet
  waren;  dagegen  ist  auch  erwiesen,  daß
bei  weitem  nicht  alles  Vieh  des  Banjobezirks
die  Quellen  bei  Galim  aufsucht,  sondern  vielfach
auch  zu  Quellen  im  Mambilagebiete  gebracht

 

wird.  Wir  werden  daher  nicht  fehlgehen,  wenn
wir  annehmen,  daß  im  Banjobezirke  zur  Zeit  an
100  000  Stück  Rindvieh  stehen.  Kleinvieh  findet
sich  verhältnismäßig  selten  und  hat  nur  bei  den
Heidenstämmen  einige  Bedeutung.  Doch  läßt  sich
sagen,  daß  im  Banjobezirke  vorläufig  auf  Jahre
hinaus  der  Hauptwert  auf  eine  Unterstützung  und
Hebung  der  Viehzucht  gelegt  werden  muß,  wie
es  denn  auch  neuerdings  durch  den  Ausbau  der
Natronquellen  im  Galimgebiete  geschieht.

An  eine  Hebung  der  Landwirtschaft,  vor
allem  des  vielleicht  aussichtsvollen  Baumwollbaues,
  ist  vorläufig  nicht  zu  denken,  solange  nicht
durch  geeignete  Bahnen  für  einen  Absatz  der  landwirtschaftlichen
  Produkte  gesorgt  werden  kann.

II.

Der  Bamen  dabezirk  zählt  zu  den  am  reichsten
besiedelten  Bezirken  Kameruns;  nur  der  Dschangbezirk
  dürfte  ihn  hinsichtlich  der  Bevölkerungszahl
übertreffen.  Auch  im  Bamendabezirk  sitzt  die
Hauptmenge  der  Bevölkerung  an  den  Hängen,
die  nach  dem  Nun  abfallen.  Ein  zweites  Zentrum
der  Bevölkerung  findet  sich  im  Westen  im  Baligebiet
  und  seiner  Umgebung.  Nach  Norden  zu
sind  die  großen  Landschaften  Bum  und  Bansso
ebenfalls  ziemlich  dicht  bevölkert.  Der  mittlere
Teil  des  Bamendabezirkes,  das  Hochland  von
Bamenda,  weist  dagegen  im  allgemeinen  nur  eine
recht  dünne  Bevölkerung  auf.  Die  Ursache  zu
derartigen  Ansammlungen  von  Menschen  wird
uUns  sofort  klar,  wenn  wir  uns  in  den  geologischen
Aufbau  und  die  dadurch  bedingten  Verwitterungsprodukte
  Einblick  verschaffen.

Wie  aus  älteren  Berichten  hervorgeht,  ist
gerade  das  Bamendahochland  in  seinem  ganzen
Verlauf  von  rrachytischen  Gesteinen  bedeckt.  Vorherrschend
  sind  es  trachytische  Tuffe,  die  mit  ihren
bunten  Farben  und  ihrer  Neigung  zu  steilen  Abbrüchen
  das  Landschaftsbild  so  abwechflungsreich
gestalten.  Diese  Trachyttuffe  liefern  im  allgemeinen
  einen  recht  dürftigen  Boden.  Denn  von
einer  chemischen  Verwitterung  ist  bei  diesen  Gesteinen
  nur  sehr  wenig  zu  bemerken.  Es  findet
vielmehr  ein  Zerfall  zu  einem  ziemlich  lockeren
Grus  statt,  der  von  vielen  Steinen  durchsetzt  wird
und  nur  wenig  Feinboden  führt.  Schon  die
Vegetation,  die  auf  einem  derartigen  Boden  ihr
Leben  fristet,  zeigt  uns  deutlich,  daß  von  ihm
nicht  viel  zu  erwarten  ist.  Meist  sind  es  dürftige,
harte,  oft  sogar  saure  Gräser.  In  größeren
Höhenlagen  finden  sich,  wie  im  Dschangbezirk,
stark  humose  Böden,  die  ein  außerordentliches
Wasseraufnahmevermögen  besitzen  und  vielleicht
ein  Analogon  zu  unseren  Hochmooren  bilden.
Auch  Bambus  kommt  in  den  höheren  Lagen,  etwa
zwischen  1800  m  und  2400  m,  vor  und  wird
        <pb n="73" />
        W  43  20

br#olfach  von  den  Eingeborenen  als  Baumaterial
benutzt.  Sonst  sind  die  Berge  nur  mit  einzelnen
aunchen  bestanden,  mit  Ausnahme  der  Schluchten,
in  denen,  wie  überall,  so  auch  hier,  der  Regenwald
  oder  vielleicht  besser  gesagt  der  Nebelwald
bis  zu  den  höchsten  Höhen  emporsteigt.

Auf  einem  derartigen  Boden  finden  sich  natürlich
  nur  selten  einmal  Farmen,  die  dann  auch
meist  noch  einen  recht  dürftigen  Eindruck  machen.
So  werden  im  Banganggebiet  bis  zu  fast  2000  m
Böhe  an  etwas  geschützten  Punkten  noch  europäische
Lartoffeln  gebaut.  Im  Mutigebiet  erreichen  die
Farmen  eine  Höhe  von  etwa  1800  m.  Es  finden
sich  in  ihnen  dürftige  Bananen,  die  etwa  alle
drei  Jahre  einmal  tragen,  etwas  Süßkartoffe  n
fowie  Mais.  Auch  die  europäische  Kartoffel  dürfte
hier  noch  ziemlich  gut  fortkommen.  Die  meisten
Farmen  haben  freilich  auch  die  Einwohner  von
Bambulue  nach  dem  Nuntal  zu  und  nicht  auf
der  Höhe  in  der  Nähe  ihrer  Ortschaften.

Ein  viel  besserer  Boden  entsteht  aus  der  Verwitterung
  der  recht  häufigen  Basaltgesteine.  Auf
einem  derartigen  Boden  liegen  die  Farmen  von
Bali  und  den  benachbarten  Ortschaften,  von
Bagam,  Balüng,  Bafusam,  sowie  teilweise  auch
die  Farmen  von  Fumban.  Auch  im  Banssogebiet
findet  sich  ein  großer  Teil  der  Farmen  auf  Basaltverwitterungsboden.
  Im  allgemeinen  verwittert
der  Basalt  zu  einem  meist  recht  tiefgründigen,
verhältnismäßig  lockeren  Lehm,  der  durch  seine
lote  Farbe  überall  sofort  auffällt.  Leider  stellen
uiich  auch  in  diesem  Lehm  nicht  gerade  selten  kleine
Eisenerzknollen  ein,  die  den  Wert  des  Bodens
bedeutend  vermindern.  Denn  sie  sind  uns  ein
Veweis  dafür,  daß  starke  Auslaugungen  des  roten
Lehms  stattgefunden  haben  müssen,  daß  er  daher
zlemlich  arm  an  Nährsalzen  sein  muß.

„Im  Balüng=  und  Bafusamgebiet  ist  fast  jedes
Fleckchen  Erde  durch  Farmen  in  Anspruch  genommen.
  Meist  sind  es  Süßkartoffeln,  die  dort
gebaut  werden.  Doch  wurden  auch  recht  schöne
Maisfarmen  beobachtet.  Yams  ist  ebenfalls  nicht
gerade  selten,  da  ihm  der  lockere  Boden  ziemlich
zuagt.  All  diese  Früchte,  zu  denen  noch  Tabak,
bieffer  usw.  hinzukommen,  nehmen  den  Boden
hatürlich  sehr  stark  in  Anspruch.  Die  Folge  ist,
daß  nach  kurzer  Zeit  eine  Farm  ausgenntzt
und  dann  wieder  jahrelang  das  Feld  ruhen
muß.  Es  gilt  hier  dasselbe  wie  im  Dschangbezirk,
  nämlich,  daß  eine  Farm  nur  etwa  zwei
Jahre  bebaut  werden  kann,  um  dann  vier  Jahre
brach  zu  liegen.  Es  ist  also  auch  hier  die  dreilache
  Fläche  von  Ackerboden  nötig,  wie  sie  bei
einer  rationellen  Düngerwirtschaft  erforderlich  sein
vürde.  Ahnlich  liegen  die  Verhältnisse  im  Gebiet
on  Bali.  Hier  finden  sich  unter  den  Nutzpflanzen
doch  in  größerer  Menge  Olpalmen,  namentlich

 

im  Bruchgebirge.  Auch  sind  die  Hänge  teilweise
mit  einem  recht  dichten  Busch  bedeckt,  der  für  Neuanlegung
  von  Farmen  verhältnismäßig  vorteilhaft
ist,  da  im  alten  Waldland  der  Boden  doch  immer
etwas  reicher  an  Nährstoffen  ist,  als  im  reinen
Graslande.  Aber  auch  im  Baligebiet  und  seiner
Umgebung  reichen  die  verfügbaren  Ackerflächen,
wenigstens  was  den  Basaltboden  anbetrifft,  nicht
für  die  Bedürfnisse  der  Bevölkerung  aus.  In  großer
Ausdehnung  werden  dort  die  Gneiß=  und  Granitverwitterungsböden
  für  den  Ackerbau  mit  herangezogen.
  Im  Banssogebiet  liegen  die  Verhältnisse
ähnlich  wie  bei  Bali;  auch  hier  haben  wir  teilweise
  recht  gute  Basaltlehme,  auf  denen  vorwiegend
  Süßkartoffeln  sowie  Mais  gebaut  werden.
Doch  genügen  auch  hier  diese  Basaltböden  nicht
den  Bedürfnissen  der  Bevölkerung.  Im  Bamumbezirk
  sind  Basaltböden  nur  in  geringer  Ausdehnung
  zu  beobachten.  Meist  sind  es  hier  nicht
die  sonst  so  charakteristischen  roten  Lehmböden,
vielmehr  graue  bis  bräunliche,  etwas  sandige
Lehme,  die  teilweise  sehr  reich  an  Humus  sind.
Sie  bilden  namentlich  in  der  Gegend  von  Kuti
einen  recht  tiefgründigen  und  leicht  zu  bearbeitenden
Boden,  der  in  großer  Ausdehnung  vom  Häuptling
  Joja  ausgenutzt  wird.  Diese  Böden  dürften
vielleicht  entstanden  sein  aus  basaltischen  Aschen,
denn  in  der  Nachbarschaft  finden  sich  eine  große
Anzahl  von  jungen  Vulkanen.  Auch  die  gerade
für  Vulkanausbrüche  so  charakteristischen  Schlackensande
  sind  in  der  Nachbarschoft  nicht  selten.
Ihr  jugendliches  Alter  zeigt  sich  am  besten  daran,
daß  auf  ihnen  meist  nur  eine  recht  unbedeutende
Berwitterungskruste  zu  beobachten  ist.  Auf  derartigen
  Schlackensandböden  finden  wir  im  allgemeinen
  nur  ein  ganz  kurzes,  selten  27  cm  Höhe
überragendes  Gras.  Dieses  Gras  verdorrt  in
der  Trockenzeit  sofort,  da  der  Schlackenboden
absolut  nicht  sähig  ist,  Wasser  auch  nur  kurze  Zeit
zu  halten.  Ahnliche  Schlackensandböden  finden  sich
am  Steilabfall  der  Balüng=  und  Bafusamberge
zum  Nun.  Hier  war  auf  dem  Schlackensand
eine  etwa  15  cm  mächtige  Humusanreicherung
zu  beobachten,  die  äußerlich  dem  Boden  das
Aussehen  eines  recht  vorzüglichen  dunklen  Bodens
gab.  Leider  trügte  aber  auch  hier  der  Schein,
denn  der  Grasbestand  auf  diesen  Böden  war
derart  dürftig,  daß  kaum  Feldfrüchte  darauf  fortkommen
  werden.

In  den  Gneiß=  und  Granitgebieten  findet  sich
vorwiegend  ein  etwas  steiniger  gelbgrauer  Lehmboden,
  der  teilweise  einen  recht  brauchbaren  Ackerboden
  abgibt,  obwohl  er  nicht  selten  recht  viel
Steine  enthält.  Auf  derartigem  Boden  sind  ein
großer  Teil  der  Farmen  des  Bum=  und  Bekomlandes
  zu  finden,  zumal  in  diesen  Gebieten  ein
anderer  Boden  kaum  zur  Verfügung  steht.  Doch

4
        <pb n="74" />
        W  44  2

auch  die  Bali  und  ihre  Nachbarn  haben  nicht
selten  recht  gut  aussehende  Farmen  auf  Gneißboden.
  Das  gleiche  läßt  sich  vom  Banssogebiet
sagen.  Im  Süden  von  Bamum  finden  sich  ebenfalls
  ausgedehnte  Farmen  auf  Gneißboden,  doch
wird  hier  im  allgemeinen  der  reichlich  vorhandene
Alluvialboden  bevorzugt.  Die  Station  Bamenda
selbst  hat  ihre  Farm  vorwiegend  ebenfalls  auf
Gneißverwitterungeboden.  Auch  im  Gneißlehm
stellten  sich  nicht  selten  Eisenerzknollen  ein,  die
dann  natürlich  den  Wert  des  Bodens  sehr  herabdrücken,
  denn  wo  sich  derartige  Lateritgebilde
einstellen,  muß  man  annehmen,  daß  der  Boden
sehr  stark  ausgelangt  ist.  Er  enthält  infolgedessen
nur  noch  sehr  wenig  Nährsalze.  Stellenweise
nehmen  derartige  Lateritgebilde  auch  hier  so  überhand,
  daß  der  Feinboden  fast  ganz  verschwindet.
Auf  derartigen  Böden  wächst  dann  natürlich  überhaupt
  fast  nichts.  Die  Alluvialböden  finden  sich  in
größerer  Ausdehnung  nur  am  Nun  und  Mbam.
Besonders  eingehend  wurden  diese  Böden  im
Nungebiet  untersucht,  denn  hier  handelt  es  sich
um  viele  Kilometer  breite  Ebenen,  die  für  einen
intensiven  landwirtschaftlichen  Betrieb  äußerst  vorteilhaft
  sein  würden.  Es  ist  freilich  hier  vorläufig
noch  der  Ubelstand  vorhanden,  daß  ein  großer
Teil  dieser  Gebiete  in  der  Regenzeit  unter  Wasser
gesetzt  wird.  Im  übrigen  sind  die  dort  vorhandenen
  grauen  und  blauen  Tone  meist  bis  zu
3  bis  4  m  Tirfe  in  gelbgraue,  oft  etwas  sandige
Lehme  verwittert,  die  emen  nicht  gerade  schlechten
Ackerboden  darstellen.  Eine  Humusschicht  von
10  bis  15  cm  findet  sich  sehr  häufig.  Besonders
die  Farmen  von  Bamesing  sind  reich  an  derartigen
  Böden.  Auch  Balikumbat,  Babungo  und
Babessi  bauen  auf  derartigen  Talböden,  besonders
das  Durrhakorn  gedeiht  hier  vorzüglich.  Auch
der  Mais  der  ja  einen  recht  guten  Boden
beansprucht,  kommt  ausgezeichnet  fort,  dagegen
werden  seltener  Süßkartofseln  gebaut.  Erdunß
sowie  Tabak  sind  allgemein  verbreitet  und  geben
anscheinend  recht  gute  Ernten.  Ahrlich  liegen
die  Verhältnisse  im  Süden  des  Bamumgebietes,
in  den  weiten  Talauen  des  Nun  und  Mbam.
Hier  liegt  ein  großer  Teil  der  Farmen  der
Bamumleute,  die  in  der  Umgebung  ihrer  Stadt
nur  einen  recht  dürftigen,  kaum  nutbaren  Boden
haben.  Auch  hier  sind  die  grauen  Tone  zu
bräunlichem,  ziemlich  mächtigem  Lehm  verwittrt,
doch  stellen  sich  auch  in  diesen  Alluviallehmen
nicht  selten  die  so  charakteristischen  Eisenerzknöllchen
  ein,  die  auf  eine  beginnende  Lateritbildung
  schließen  lassen.  Angebaut  werden  im
Bamumgebiet  vorwiegend  Mais  und  Durthakorn
sowie  Erdnüsse.  Daneben  finden  wir  freilich  nicht
gerade  selten  Jams,  Süßkartoffeln  und  Tabak.
Die  Olpalme  kommt  im  Bamumgebiet  namentlich

 

in  den  Eintalungen  überall  recht  gut  fort.  In
einigen  Gegenden  wurden  sogar  ausgedehnte,  geschlossene
  Bestände  von  ihr  beobachtet,  während
sie  sonst  im  ganzen  Flußgebiet  des  Nun  und
Mbam  nur  vereinzelt  festzustellen  war.  Weiter
im  Norden,  im  Gebiet  der  Tikars  finden  sich
freilich  wieder  recht  häufig  geschlossene  O  palmenbestände.
  Baumwolle  wird  im  Bamumgebiet
ziemlich  überall  in  geringen  Mengen  angevaut.
Auch  die  Babessileute  sowie  die  Balikumbad  bauen
in  geringeren  Mengen  Baumwolle  an.

Die  hauptsächlich  angebauten  Feldfrüchte  find
hier  wie  im  Dschangbezirk  Mais,  Süßkartoffeln
und  Yams;  daneben  wird  noch  überall,  teilweise
in  ziemlich  bedeutenden  Mengen,  die  Erdnuß  angebaut.
  In  der  Regel  werden  auf  einem  Felde
zu  gleicher  Zeit  Mais  und  Erdnuß,  oft  auch
noch  Süßkartoffeln  gebaut.  Naturgemäß  wird
durch  eine  derartige  intensive  Bewirtschaftung  der
Boden  sehr  stark  ausgeraubt.  Die  Erträge  sind
infolgedessen  meistens,  besonders  was  den  Mais
anbelangt,  recht  gering.  Vielfach  ist  man  daher
auch  zu  reinen  Maisfarmen  übergegangen.  Vorherrschend
  wird  der  Humusboden  zu  langen  Zeilen
aufgelockert.  Nur  in  den  Alluvialebenen  werden
einzelne  zum  Teil  ½  m  hohe  Haufen  aufgeschüttet.
Eine  Düngung  findet  nirgends  statt;  nur  bei  den
jährlichen  Grasbränden  dient  die  Grasasche  als
Düngemittel.  Doch  wird  gerade  diese  leichtlösliche
  Asche  durch  die  ersten  schweren  Regengüsse
in  großen  Mengen  fortgeführt,  kommt  daher  dem
Boden  nur  zu  einem  geringen  Teil  zugute.  Eine
Anderung  kann  erst  eintreten,  wenn  durch  größere
Viehzucht  genügender  Dünger  vorhanden  ist.  Die
Versuche,  die  der  Häuptling  Joja  mit  Adamauavieh
  gemacht  hat,  haben  ein  ziemlich  klägliches
Resultat  ergeben.  Es  dürfte  also  voraussichtlich
noch  viel  Zeit  und  Mühe  erfordern,  bis  die  Eingeborenen
  in  der  Lage  sein  werden,  selbständig
Vieh  zu  züchten.  —

Anderseits  haben  die  Versuche  die  durch  die
Station  Bamenda  sowie  durch  Europäer  in  den
Banssobergen  gemacht  wurden,  gute  Resultate
gehabt.  In  beiden  Fällen  haben  sich  die  Herden
recht  gut  gehalten  und  auch  ausreichend  vermehrt.
Ausgedehme  Gebiete  in  den  Bergländern  von
Bamenda  wie  auch  von  Bansso,  die  für  den  Ackerbau
überhaupt  nie  in  Betracht  kommen  können,  ließen  sich
für  die  Viehzucht  ausgezeichnet  verwenden.  Nament
lich  sind  es  die  höheren  Lagen  der  Bambutoberge,
des  Muti  und  der  Bamukuberge,  die  für  diesen
Zweck  recht  gut  geeignet  wären.  Für  die  Eingeborenen
  kämen  diese  Ländereien,  die  zur  Zeit
völlig  unbesiedelt  sind,  niemals  in  Betracht.  Von
Tseise  sind  diese  Gebiete  ebenfalls  frei.

Große  Bedeutung  für  den  Bamendabezirk  hat
zur  Zeit  der  Handel  mit  Kolanüssen.  Der
        <pb n="75" />
        W  45  20

Kolabaum  findet  sich  in  Süd-Bamenda  in  den
Gebieten  von  Bagam,  Balüng  und  ihrer  Umgebung
  in  großen  Mengen.  In  Fumban  kommen
wohl  auch  vereinzelte  Kolabäume  vor,  doch  haben
diese  Bestände  wirtschaftlich  nur  sehr  wenig  Bedeutung.
  Dagegen  ist  das  Banssohochland  wiederum
  ein  ausgezeichnetes  und  sehr  bekanntes
Kolagebiet.  Da  die  Kola  außerordentlich  langsam
wächst  und  erst  nach  langen  Jahren  Früchte  trägt,
so  ist  die  Anlage  von  Kolakulturen  kaum  zu  erwarten;
  auch  sind  die  Bedingungen,  unter  denen
die  Kola  anscheinend  fortkommt,  derartig  kompliziert.
  daß  ihre  forstmäßige  Kultur  ausgeschlossen
erscheint.  Es  könnte  hier  nur  durch  Überwachung
der  Märkte  dafür  gesorgt  werden,  daß  die  kolabesitzenden
  Eingeborenen  vor  der  Übervorteilung
durch  die  Haussahändler  geschützt  werden,  denn
vorläufig  ist  der  Unterschied  im  Preise,  den  der
Haussahändler  zahlt  und  den  er  dann  in  Nord-Adaman
  wieder  einnimmt,  ganz  enorm.

Die  Olpalmen  kommen,  wie  schon  erwähnt,
nur  in  einzelnen  Gebieten  in  größeren  geschlossenen
Beständen  vor.  Sie  dürften  z.  B.  überall  in  der
Nun-Ebene  gut  fortkommen,  denn  vereinzelt
trifft  man  sie  dort  überall.  Im  Bamumgebiet
finden  sie  sich  recht  häufig  und  vielfach  in  dichten
Beständen.  Ebenso  sind  die  Abhänge  des  Bruchgebirges
  bei  Bali  und  Bamendjinda  dicht  mit
ihnen  bestanden.  Ihre  Früchte  sind  ebenfalls  ein
ziemlich  begehrter  Handelsartikel,  doch  dürften  sie
infolge  der  zentralen  Lage  des  Bamendabezirkes
nur  für  den  lokalen  Verkehr  in  Betracht  kommen.
An  einen  Export  von  Ol  oder  Kernen  kann  bei

der  großen  Entfernung  von  der  Külste  nicht  gedacht

  werden.
Baumwolle  wird  überall  in  kleinen  Mengen
im  östlichen  Bamenda  angebaut.  Versuche,  die

 

im  Westen  bei  Bali  und  Bamenda  mit  Baumwolle
  gemacht  wurden,  dürfen  als  fehlgeschlagen
angesehen  werden.  Ob  sich  in  Ost-Bamenda  der
Anbau  von  Baumwolle  in  größeren  Mengen
lohnen  wird,  dürfte  besonders  von  den  klimatischen
Verhältnissen  abhängen,  über  die  wir  zur  Zeit
noch  zu  wenig  unterrichtet  find.  Auch  für  Baumwolle
  ist  die  große  Entfernung  von  der  Küste
nicht  günstig.

Tabak  wird  von  den  Eingeborenen  fast  überall
für  den  Hausbedarf  angebaut.  Ob  es  sich  lohnen
würde,  größere  Versuche  mit  Tabakkulturen  zu
machen,  ist  mir  sehr  zweifelhaft,  da  im  allgemeinen
der  Boden  des  Bamendabezirkes  an  einer  Armut
von  Nährsalzen  krankt,  die  für  Tabak  vielleicht
nicht  besonders  günstig  ist.

Eine  ganze  Reihe  verschiedener  Faserpflanzen
werden  von  den  Eingevorenen  noch  für  ihren
Hausbedarf  angebaut,  doch  glaube  ich  nicht,  daß
sich  unter  diesen  Pflanzen  irgendeine  finden  wird,
die  sich  in  Europa  handeln  ließe.

Von  europäischen  Ackerbauerzeugnissen  kommt
für  den  Bamendabezirk  einzig  und  allein  die
Kartoffel  in  Frage,  die  sich  überall  gut  eingeführt
  hat.  Sie  entartet  freilich  ziemlich  leicht.
Es  muß  daher  immer  wieder  für  eine  neue  Saatkartoffel
  gesorgt  werden.  Sie  ist  auch  bei  den
Eingeborenen  schon  jetzt  in  vielen  Gegenden  ein
ziemlich  beliebtes  Nahrungsmittel  geworden.  Versuche
  mit  europäischen  Getreiden  haben  im
allgemeinen  recht  wenig  günstige  Resultate  ergeben.

 

bezirkes  ist  nur  zu  denken,  wenn  durch  Bahnbauten
  für  eine  Abfuhr  der  betreffenden  Produkte
gesorgt  wird.

Deutsch-Neuguinea.

Der  Alkoholverbrauch  in  Neuguinea  1911.

Das  sogenannte  alte  Schutzgebiet  (Bismarck-Archipel
  mit  den  Salomons  und  Kaiser  Wilhelmsland)
  zählte  im  Kalenderjahre  1911  nach  dem
Stande  vom  1.  Januar  1912  insgesamt  853  Einwohner
  gegen  748  im  Kalenderjahre  1910.  An
alkoholischen  Getränken  find  im  Kalenderjahre
1911  insgesamt  194  560  1  zu  einem  Gesamtwerte
  von  223  366  /“  eingeführt  worden,  d.  i.
für  den  Kopf  der  Bevölkerung  228,08  1  zu
261,84  pro  Jahr  und  0,63  1  zu  0,72  .4
pro  Tag.  Wenn  man  bedenkt,  daß  in  der  Kolonie
von  den  alkoholischen  Getränken  Bier  am  meisten
getrunken  und  Branntwein  und  zum  großen  Teile
auch  Wein  vielsach  nur  mit  Sodawasser  verdünnt

 

genossen  wird,  so  kann  das  auf  den  Kopf  der
Bevölkerung  emfallende  Quantum  von  0,631  pro
Tag  als  übermäßig  hoch  nicht  angesehen  werden,
um  so  weniger,  als  es  sich  bei  der  hier  in  Betracht
kommenden  Bevölkerung  fast  nur  um  erwachsene
Männer  handelt,  die  Bevölkerung  in  der  Heimat,
wo  Frauen  und  Kinder  weit  stärker  vertreien
sind  als  hier,  als  Maßstab  also  nicht  angelegt
werden  kann.

Nun  ist  aber  noch  zu  berücksichtigen,  daß  bei
der  obigen  Verteilung  der  eingeführten  Menge
alkoholischer  Getränke  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung
  nur  die  ansässige  Bevölkerung  des  Schutzgebiets
  zugrunde  gelegt  worden  ist.  Dabei  ist  die
Besatzung  der  Kreuzer  und  des  Vermessungs-4
        <pb n="76" />
        W  46  20

schiffes  S.  M.  S.  „Plauet“,  von  denen  das  letztere
ständig  und  die  ersteren  beiden  mehrere  Male  im
Jahre  wochenlang  im  Schutzgebiete  sich  aufhalten,
ganz  außer  Betracht  gelassen.

Auch  darf  nicht  übersehen  werden,  daß  Rabaul,
  die  Zentrale  des  Schutzgebiets  —  ohne
die  übrigen  Hafenplätze  zu  erwähnen  —  36  mal
im  Jahre  von  den  Reichspostdampfern,  aber  auch
von  anderen  Schiffen  angelaufen  wird  und  daß
die  Schiffsbesatzungen  und  die  Reisenden  während
ihres  Aufenthalts  an  Land  an  dem  Verbrauch

der  eingeführten  alkoholischen  Getränke  beteiligt

sind.  Es  ist  eher  zu  niedrig  als  zu  hoch  gegriffen,
  wenn  man  die  Besatzungen  der  Kriegsschiffe
  und  anderen  Fahrzeuge  und  die  auf  letzteren
  durchreisenden  Passagiere  einer  ständigen
erwachsenen  Bevölkerung  von  300  Personen
gleichsiellt,  so  daß  man  die  Menge  der  eingeführten
  alkoholischen  Getränke  nicht  auf  eine  Bevölkerung
  von  853,  sondern  auf  eine  solche  von
853  +  300  =  1153  zu  verteilen  hat.  Hiernach
würde  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  nur  168,751
im  Werte  von  193,73  ./“  pro  Jahr  und  0,46  1

zum  Werte  von  0,54  J1/4  pro  Tag  entfallen.

Samoa.

Die  Eingeborenenbevölkerung  im  3.  Viertel  1912.7

Im  dritten  Viertel  des  Kalenderjahres  1912
sind  in  Upolu  einschließlich  Manono  und  Apolima
257  Geburten  (131  männlich,  126  weiblich)  und
127  Sterbesälle  (71  männlich,  56  weiblich);  in
Savaii  190  Geburten  (98  männlich,  92  weiblich)

 

und  104  Sterbefälle  (56  männlich,  48  weiblich)
verzeichnet  worden,  so  daß  der  Überschuß  der
Geburten  über  die  Sterbefälle  für  das  dritte
Viertel  1912  216  (102  männlich  und  114  weiblich)
  beträgt.

bersicht  über  den  Außenhandel  des  Schutzgeblets  Samoa  im  I.  Veertel  des  Kalenderjahres  1912
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  #  gleichen  eitraum  des  Vorjahres.

 

 

     
    
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  mmi  Im
#ee  Benennung  der  Waren  I.  Musi  Hurr  Zunahme!  Abnahme
Wert:  .4  #e  (  .  WertHØWerttJL
A.ctnful)k.
1  ......  28  645  22  031  6614  —
2  14  117  13  505  612  —
8  9  454  8  608  846  —
272  7456  —  7184
5  .....  5  885  4684  1201  —
6  Zigaretten  7380  8  920  —  1540
7  ...  200  185  15  —
8  850  538  312  —
9  410  531  315  604  94  927  —
10  und  141  950  151  347  —  9397
11  25  587  16  519  9  068  —
12  Baumaterial  106  796  71122  35  6•4  —
13  und  Fahrzeuge  21  911  18  197  8  444  –
14  171787  123621  48  166  —
Einfuhr  im  I.  Viertel  1912  915  3955762  637|82758  —
Dagegen  im  IV.  Viertel  1911  1  033  592  —  —  —
Zunahme  L.  Abnahme  —  8  190  —  —  —
15  Gold--  und  Silbermünzen.  .......  6126  20  420  —  14294
B.  usfuhr.
1  Kopra  ·.....  607  366  614  390  —  7  024
2  Kakao  165  678  67211  98  407  —
3  Kaffee  110  —  110  —
4  Tabak  504  72  432  —
5  Kawawurzeln.  2  090  1  292  798  —
6  Kokosnüsse  —  —  —
Kautschuk  10  555  —  10  555  —
Ausfuhr  im  I.  Viertel  1912  786  303  682  905  103  338  —
Dagegen  im  IV.  Viertel  1911  1270  580  —  —
Zunahme  +,.  Abnahme  —  §484277  —  —  —

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  18,  S.  866.
        <pb n="77" />
        W  47  20

·  Gesamtbandel.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2  I  Im  3
J.  Vorte  1I.  Viertel  Zunahme  Abnahme
1912  1911

Wert:  M  Wert:  M  Wert:  M  Wert:  M
Einfuhr.  945  395  762  637  182  758  —
Ausfuhr  786  308  682  965  103  338  —
Insgesamt.  1731  698  1  415  602  286  096  —
Dagegen  im  IV.  Jiertell  1911.  2304  172  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  572  474  —  —

übersicht  über  den  Außenbandel  des  schutzgeblets  Samoa  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1912
im  1  Verglech  mit  dem  Handel  im  Leelchen  Seltraum  des  Vorladres.

 

     
    
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  J
Lide.  II.  Vertel  II.  Verel  Zunahme'  Abnahme
Nr.  Benennung  der  Waren  1912  1911
Wert:  Wert:  Wert:(Wert:  +
A.  Ein  fuhr.
1  .......  23  523  17  798  5725  —
2  12  667  12  627  10  —
3  7986  5  868.  2  118  —
4  792  128  664  «
5  .....  22  098  7220  11  878  —
Zigaretten  10  120  8  000  2120  —
7  350  320  30  s
8  340  282  58
9  519  919  357  681  162  235  —
10  und  297  120  28“3  922  13  198
11  29993  18161  —  8  168
12  Banmaterial  222  710  173  925  18  785
13  und  Hahrzeuge  21880  11.075  7805  —
14  171  155  112  413  28  742  —
Einfuhr  im  II.  Viertel  1912  1  340  6630602  423  278230  —
Dagegen  im  I.  Viertel  1912  945  395  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —  395258  —  —  —-15
  Gold-  und  Silbermünzen  .....·.  —  —  —  —
B.  Rusfuhr.
1  Kopra  11132  886  602  142  530  744
2  KNakao  225)  088  2990  062  —  73  974
3  J.  Kaffee  —  —
1  Tabak  —  540  —  540
5  Kawawurzeln.  2  004  1  416  588
6  Kokosnüsse.  —  3  —  3
7  Kautschul  12  958  —  12  958  —
Ausfuhr  im  II.  Viertel  1912  1  372  936  903  163  169  773  —
Dagegen  im  I.  Viertel  1912  786  303  —  —
Zunahme  .  Abnahme  586  633  —  —  —
C.  dGelemtbandel.
J  Im
II.  Vertel  II.  Vierel  Zunahme  Abnahme
1912  1911
.  Wert:.t-  Wert:  .  Wert:  .  Wert:  .
Einfuhr  1  340  653  1  062  423  278230  —
Ausfuhr  1372930  0  10  469  773  —
Insgesamt.  2  713  589  1  905  586  748  003  —
Dagegen  im  I.  Viertel  1912  1  731  698  —  —  —
Zunahnie  —,  Abnahme  081  891  —  —  —
        <pb n="78" />
        W  48  20

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Elngeborenenpolitik  und  Eingeborenenrecht  in  der

Goldküste  und  in  Uigerien.")
Von  Dr.  jur.  et  phil.  Asmis.
(Schluß.)

IV.

Das  Eingeborenenrecht  von  Südnigerien.

Das  Eingeborenenrecht  von  Südnigerien  bietet,
schon  dank  der  früheren  Verbindung  von  Lagos  mit
der  Goldküste  und  dan  seiner  entsprechenden  Teilung
in  Colony  und  Protectorate  in  vielen  Fällen  UÜbereinstimmungen
  mit  en  der  Goldküste,  in  anderen  zeigen
sich  aber  doch  weitgehende,  durch  die  örtlichen  Verhältnisse
  bedingte  Abweichungen.  Das  Gesetzgebungswerk
Südnigeriens  litt  darunter  und  tut  es  noch  heute,  daß
die  Verwaltungsorganisation  des  Gebietes  als  ständig
in  der  Umwandlung  begriffen  angesehen  wurde.  Außerdem
  war  einmal  das  Gebiet  der  Colony  schon  so  verenglisiert
  und  auch  so  verhältnismäßig  klein,  daß  die
Schaffung  eines  besonderen  Rechts  weniger  dringlich
erschien  und  die  Schaffung  großer  gesetzgeberischer
Arbeiten  sich  auch  nicht  recht  lohnte.  Das  Gebiet  des

Protectorate  dagegen  enthielt  entweder  so  tiefstehende
oder  nur  so  locker  angegliederte  Stämme  und  war  in
früheren  Jahren  auch  noch  zu  wenig  bekannt,  so  daß
eine  einheitliche  großgügige  Gesetzgebung  auf  erhebliche
Schwierigkeiten  gestoßen  wäre.  So  kommt  es  z.  B.,
daß  Südnigerien  im  Gegensatz  sur“  Goloküste  und
Nordnigerien  keinen  eigchen  Criminal  Code  erhalten

.  Als  am  1.  Mai  19006  das  Protektorat  von  Südnigerien
  mit  der  i  und  dem  Protektorat  von
Lagos  vereinigt  wurde,  ging  man  alsbald  auch  daran,
die  für  die  beiden  Gebiete  gesondert  erlassenen  Bestimmungen
  zu  verschmelzen.  Ein  großes  doppelbändiges
  Werk  war  das  Resultat.  In  vielen  Fällen
war  es  jedoch  noch  nicht  möglich.  Die  so  gänzlich
verschiedenen  Verhältnisse  ließen  sich  nicht  unter  eine
Norm  zwingen;  so  mußten  denn  Sondergesetze  für  die
Westprovinz  einerseits  und  die  Zentral=  und  Ostprovinz
anderseits  zum  Teil  erhalten  bleiben.  Die  bevorstehende
  Vereinigung  mit  Nordnigerien  dürfte  weitere
Umwälzungen  und  Anderungen  bringen.

A.  Verwaltungsrecht.

In  der  Verwendung  von  Eingeborenen  in  der
inneren  Verwaltung  zeigt  sich  besonders  die  Verschiedenheit
  der  einzelnen  Teile  des  Gebiets.  Über
die  Mitwirkung  der  Eingeborenen  im  L##gislative
Council  ist  oben  schon  gesprochen,  desgleichen  über  die
verschiedenen  Grade  der  Unabhängigkeit.  die  sich  dic
einzelnen  Voruba-Staaten  zu  wahren  gewußt  haben.
Letztere  nötigte,  zugleich  mit  dem  Fehlen  derartiger
Staatengebilde  in  der  Zeutral=  und  Ostprovinz,  zu
einer  verschiedenartigen  Regelung  in  den  drei  Provinzen.


In  der  Westprovinz  wurden  durch  The  Jative
Councils  Onl.  Nr.  15/01  verschiedene  Jalirc  Couneils
als  Verwaltungsstellen  für  Eingeborenenangelegenheiten
  eingerichtet.  Für  die  gesamte  Provinz  wurde
ein  „Central  Native  Council“  geschaffen,  als  beratendes
Organ  für  den  Gonverneur  in  allen  Eingeborenenangelegenheiten.
  Präsident  ist  der  Gonverneur,  die
Mitglieder  sind  Eingeborene.  Vigepräsident  kann  ein
Eingeborener  oder  ein  Europäer  je  nach  Bestimmung

„D.  Kol.  Bl.“  1912,  S

*)  Val.  S.  995  ff.

 

des  Gouverneurs  sein.  Für  jeden  Bezirk  der  Westprovinz
  wird  ein  District  oder  Provincial  Council  errichtet.
  Soweit  sie  schon  beptelen  werden  sie  anerkannt.
  Präsident  dieses  Councils  ist  —  bezeichnend
für  die  Stammesorganisation  der  oruba  —  der  vom
Gouverneur  anerkannte  Oberbäuptling  des  betrefsenden
Bezirks.  Die  Mitglieder  werden  vom  Gouverneur  anerkannt
  oder  ernannt.  Ausschlaggebend  für  die  Bildung
und  Zusammensetzung  der  Councils  ist  in  erster  Linie

as  Stammesrecht.  Den  Sitzungen  der  Councils  hat
der  für  den  Bezirk  verantwortliche  europäische  Verwaltungsbeamte
  nach  Möglichkeit  beizuwohnen  und  die
Verhandlungen  mit  seinem  Rat  zu  unterstützen,  er  hat
aber  wenigstens  theoretisch  keine  entscheidende  Stimme.
Das  Council  ist  für  die  gesamten  inneren  Verwaltungsangelegenheiten
  und  die  Ausübung  der  Gerichtobarkeit,
soweit  sie  von  Native  Authorities  ausgeübt  wird,  verantwortlich
  und  kann  außerdem  in  Dörfern  oder
Städten  Village  oder  Town  Councils  errichten,  die  für
die  Angelegenheiten  des  betreffenden  Ortes  verantwortlich
  sind.  Die  gleiche  Befugnis  hat  der  Gouverneur
  für  diejenigen  Orte,  die  einem  District  Houneil
nicht  unterstehen.

In  der  zentral=  und  Ostprovinz  sind  durch  die
Jative  Courts  Ord.  Nr.  7/00  gleichfalls  Native  Councils
geschaffen  worden.  Ihre  Organisation  und  ihre  Bejugnisse
  sind  hier  aber  ganz  andere.  Sie  setzen  sich
aus  dem  für  den  Bezirk  zuständigen  Verwaltungsbeamten
  als  Präsidenten  und  einer  Anzahl  Eingeborener
  zusammen.  Der  District  Commi-sioner  kann
mit  Zustimmung  des  Gouverneurs  eines  der  Mitglieder
zum  Vizepräsidenten  unter  Vorbehalt  des  Widerrufs
ernennen.  Grundsätzlich  ist  also  der  Europäer  der  verantwortliche
  Leiter  des  Councils:  in  Wirklichkeit  führen
allerdings  die  Eingeborenen  allein,  nachdem  sie  nach
einer  Art  Probe=  und  Ausbildungszeit  ihre  Befähigung
nachgewiesen  haben,  die  Geschäfte  des  Councils.  Aber
auch  dann  werden  sie  hierbei  von  dem  Disirict  Conemissioner
  scharf  überwacht.  Abgesehen  von  ihrer
richterlichen  Tätigkeit,  auf  die  weiter  unten  einzugehen
sein  wird,  sind  ihre  Befugnisse  recht  gering.  Sie  gehen
auf  dem  Gebiet  der  Verwaltung  nicht  über  die  Verwaltungsbesugnisse
  hinaus.  die  den  Häuptlingen  in  der
(iolld  Const  Colonx  belassen  sind  (vgl.  §§  46  und  47
des  Natire  Court  Onll.).  Da  die  Engländer  keine  für
die  Verwaltung  verwendbaren  Stammesorganisationen
in  diesen  beiden  Provinzen  vorfanden,  so  suchten  sie
sich  sie  durch  Ausstattung  der  zu  errichtenden  Eingeborenengerichte
  mit  gewissen  Verwaltung  befugnissen
zu  schaffen,  gleichzeitig  aber  in  ihnen  den  weitgehendsten
Einfluß  der  europäischen  Beamten  zu  wahren.  Soweit
meine  Informationen  reichen,  soll  dieser  Versuch  recht
gute  Resultate  gehabt  habe

Den  auch  in  der  enl.  und  Ostprovinz  vorhandenen
  kleinen  Häuptl  ingen  hat  man  die  Verpflichtung
  zur  Instandhattung  der  Wege  und  zur  Offenhaltung
der  KNrieks  (Creeks)  belassen.  Sie  werden  ermächtigt,
aus  den  ihnen  unterstehenden  Bezirken  alle  Männer
zwischen  15  und  50  und  auch  alle  Frauen  zwischen
15  und  40  Jahren  zu  den  Arbeiten  heranguziehen.
Beachtenswert  ist  diese  m.  W.  in  der  Gesetzgebung  der
deutschen,  englischen  und  frangösischen  Kolonien  der
Westküste  einzig  dastehende,  gesetzlich  festgelegte  Verpflichtung
  der  Frauen  zu  öffentlichen  Arbeiten,  wenn

auch  in  den  deutschen  und  französischen  Kolonien  in  der
W  die  Frauen  vielfach  bei  der  Wegereinigung  mitelfen
        <pb n="79" />
        G.  49  0

Die  Verwaltung  der  Städte  regelt  die  später
viederholt  abgeänderte  Towns  Ord.  Nr.  10/78.  Auf
relche  Stödte  sie  Anwendung  findet,  bestimmt  der
vouverneur.  Sie  befaßt  sich  mit  annähernd  den  gleichen
Fragen  wie  die  entsprechende  Lerorhnung  der  Goldküste
und  ist  auf  wichtigere  Orte  der  drei  Provinzen  auszedehnt.
  Für  ihre  Durchführungistdie  „Local  Authority-,
n  Ermangelung  einer  solchen  das  Native  Couneil  zu-Sändig.
  lown  Councils.  wie  in  der  Goldküste,  gibt  es
iu  Südnigerien  icht.  Die  Zuständigkeit  des  l-agos
Aunicipal  Boa  f  Healih  ist  auf  die  Uberwachung
der  sanitären  Verasl#miste  von  Lagos  und  Ebute  Metta
beschränkt.  Ihm  gehören  eine  ganze  Anzahl  von  Einseborenen
  an.  Die  Aufwendungen  des  Councils  berugen
  1910  8  18  674.—.—,  davon  stammten  6  164  aus
eigenen  Einnahmen,  das  übrige  war  Gouvernements-Die

  AMarket  Ord.  Nr.  10/98  sieht  die  Bildung  von
Marltkommissionen  mit  dem  District  Commissioner  als
Vorsivenden,  in  denen  naturgemäß  auch  Eingeborene
mitwirken  können,  für  die  wichtigeren  Marktplätze  vor
und  regelt  im  einzelnen  den  Marktbetrieb.  Besondere
Verordnungen  befassen  sich  mit  der  Beseitigung  der
Sümpfe.  der  Einführung  fester  Dächer,  dem  Schutz
egen  Feuersuoi.  der  Pflege  und  Verwaltung  des  Rennblatzes.
  des  Queens  Gardens  und  der  Glover  Hall  in
der  Stadt  Lagos  und  legen  hierbei  teils  den  Eingeborenen
  nicht  unerhebliche  öffentliche  Lasten  auf,  teils
geben  sie  ihnen,  wie  die  beiden  zuletzt  genannten  Verordnungen,
  Gelegenbeit,  sich  als  Mitglieder  von  Körverschaften
  an  Lerwalmngsaufgaben  mit  zu  betätigen.
Gesundheitsämter  (Boar#l  of  Henlth)  für  die  Stadt
Lagos  und  Umgegend  und  für  alle  vom  Gouverneur
jonst  bezeichneten  Orte  überwachen  die  sanitären  Verhältnisse
  der  Ortschaften  (val.  The  Public  Hcalth  Ord.
Nr.  5/99,  später  mehrfach  abgeändert  und  ergänzt).
Die  Bekämpfung  der  Moskito-Plage  ist  Gegenstand
einer  besonderen  Verordnung  (vgl.  Nr.  16/10  und  20/11).
Eingehende  Regelung  mit  einschneidenden  Wirkungen
jür  die  Eingeborenen  hat  die  allgemeine  öffentliche
geiundheitspstege  gefunden.  Die  Quaruntine  Orl.
Nr.  4  1904,  abgeändert  durch  Nr.  14/08,  gibt  mit  ihren
Aus  P0  007.  gögfänder  de  die  gesetzlichen  Unterlagen
für  die  Verhinderung  der  Ein=  und  Verschleppung  von
ansteckenden  K  Krankheiten.  Die  später  vielfach  abgeanderte
  und  ergänzte  Vaceination  Ordl.  Nr.  11  73  führt
in  gleicher  Weise  wie  die  entsprechende  Verordnung  der
Goldküste  für  ganz  Südnigerien  die  Einsetzung  von
öffentlichen  Impfern  und  den  Impfzwang  für  alle
Ainder  binnen  drei  Monaten  nach  ihrer  Geburt  ein.
Nach  der  Lepers  Ord.  Nr.  10/08  werden  nach  näherer
Anordnung  des  Gouverneurs  Lepra-Heime  geschaffen,
le  der  Oberaufsicht  des  Bezirksarztes  unterstehen  und
in  die  die  Leprösen  zu  verbringen  sind.  Leprösen  aus
iremden  Kolonien  wird  der  Zutritt  zum  Lande  verboten.
  Die  Begünstigung  der  Flucht  eines  Leprösen
d  dem  Heim  wird  hute  Srase.  gestellt.  Die  Lunntic
Astlum  Ord.  Nr.  t  auch  hier  die  Errichtung
von  Irrenhäusern  3  dle  banuch  haer  von  Geisteslranken
  vor  und  unterstellt  die  Anstalten  ebenfalls  dem
VBezirksarzt.  1910  bestand  je  ein  Irrenhaus  in  hoba
und  in  Calabar  mit  einer  durchschnittlichen  täglichen
elegung  von  30  bzw.  8  Kranken.

as  Schulwesen  ist  ähnlich  wie  in  der  Goldküste
geregelt,  und  was  dort  über  die  angewandte-  Schulvolitik
  gesagt  ist.  gilt  huch  hier.  In  Lagos.  Onitsba
und  Calabar  sind  Schulämter  für  die  betreffenden
Provinzen  (Provincial  Board  of  Eiucation)  errichtet,
ie  für  die  Provinz  den  Po  aller  Schulen  regeln.
tzerdem  können  noch  für  die  einzelnen  Orte  Lokalomitees
  zur  Uberwachung  des  Schulbetriebes  eingesetzt

 

 

werden.  1910  bestanden  in  Südnigerien  55  Gouvernementsschulen
  und  254  Privatschulen  mit  insgesamt
33  778  Schülern.

In  Südnigerien,  wo,  wie  in  der  Einleitung  schon
hervorgehoben,  die  Eingeborenen-Presse  bereits  eine
bedentsame  Nolle  spielt,  findet  sich  auch  schon  eine  beondere
  Pretgesetzgebung.  Die  Jewspaper  .
Nr.  10/08  macht  die  Herausgabe  einer  Zeitung  von
der  Hinterlegung  einer  Kantion  von  L  250.—  abhängig.
Die  Kaution  soll  zur  Deckung  etwaiger  gegen  die
Drucker  und  Verleger  auf  Grund  ihrer  Veröffentlichung
zu  verhängenden  Strafen  dienen.  Diese  Bestimmung
erwies  sich  jedoch  nicht  als  ausreichend.  Namentlich
die  heftigen  und  unsachlichen  Angriffe  gegen  die  Regierung
  und  die  Verhetzung  der  Farbigen  gegen  die
Weißen  in  den  Zeitungen  von  Lagos  vor  einigen  Jahren
führten  zum  Erlaß  der  Sedirious  offences  Or#l.  Nr.  28/09,
die  Gefängnis  bis  zu  zwei  Jahren  und  Geldstrafe  für
die  Aufreigung  oder  Verhetzung  durch  Wort  und  Schrift
gegen  die  Krone  oder  das  Gouvernement  und  für  die
Weckung  des  Hasses  zwischen  den  verschiedenen  Klassen
der  Bevölkerung  androht.  Der  Erlaß  der  Verordnung
wurde  von  den  eingeborenen  Mitgliedern  im  L#egislative
Council  seinerzeit  als  eine  Beschränkung  der  Preßfreiheit

auf  das  lebhafteste  bekämpft.  Ich  möchte  ihre  Besinmmge
  für  das  Mindestmaß  von  Kautelen  halten,
die  Regierung  gegenüber  einer  Eingeborenen-Presse
bedarne  Einen  wirklich  wirksamen  Schutz  dürfte  nur
die  Einführung  der  Zenfur  abgeben,  die  gegenüber  dem
Kulturgrade  und  dem  geringen  Verantwortlichkeitsbewußtsein
  der  Eingeborenen  kaum  als  Härte  aufgefaßt
werden  könnte

An  Zeitungen  bestehen  in  Lagos  zur  Zeit  außer

der  „Government  Gauzette
The  Lagos  Weckly  Rccord
hhe  #os  Standard
The  Nigerinn  Chronicle
The  Nigerian  Times
unt  etuerWochenauIlage  von  insgesamt  1850  Exemplaren.

e  werden  m.  W.  sämtlich  von  Eingeborenen  herausgegeben


Allgemeine  direkte  Eingeborenensteuern  werden  in
Südnigerien  ebensowenig  erhoben  wie  in  der  Goldküste.
  Das  Geldbedürfnis  des  Landes  wird  im  wesentlichen
  durch  die  Eimahme  aus  den  Zöllen,  die  sich  im
Jahre  1910  auf  L  1  440  284.—.—  belief.  gedeckt.

An  sonstigen  öffentlichen  rechtlichen  Bestimmungen
mag  hier  noch  kurz  erwähnt  werden,  daß  es  den  Einseborenen
  freisteht,  sich  für  die  West  African  Frontier

orcc  und  für  die  Polizei  anwerben  r!  lassen  und
dem  Gonvernement  ihre  Dienste  als  Volunteers  anzubieten.
  Aus  den  gedienten  Soldaten  wird  gemäß  der
Southern  Nigeria  Reservists  Or#l.  Nr.  8.09  eine  Reserve
gebildet.

 

—
5

B.  Gerichtsorganisation,.  Verfahrensrecht
und  materielles  Strafrecht.

Was  oben  im  allgemeinen  bezüglich  der  Gerichtsorganisation
  und  des  Verfahrensrechts  für  die  Goldküste
  gesagt  ist,  insbesondere  auch  bezüglich  der  Anwendbarkeit
  von  Stammesrecht,  der  LTätigkeit  der
farbigen  Anwälte  und  dem  Betriebe  in  den  Staatsgefängnissen.
  gilt  im  großen  ganen.  auch  für  Südnigerien.
  Hier  fumktionieren  als  chte  für  Colony
und  Protcctorate  der  Suleee  ore  annt  einer  Anzahl
von  Einzelrichtern  in  den  Divisional  Courts  für  die
höhere  Gerichtsbarkeit  und  für  die  niedere  die  District.
Commissioners  Couns.  Zu  letzteren  gesellen  sich  mit
gleicher  Zuständigkeit  in  den  größeren  Orten  mit
uroräischer  Bevölkerung  —  in  Lugos,  Warri  und

alabar  —  die  Coums  der  Police  Magistrates.  Diese
        <pb n="80" />
        G  50  20

sind  Verwaltungsbeamte,  die  ausschließlich  mit  der
Ausübung  der  niederen  Gerichtsbarkeit  betraut  sind.
Andere  Verwaltungsaufgaben  können  ihnen  zwar,
werden  ihnen  aber  in  der  Regel  nicht  übertragen.  Berufungsgerichte
  sind  der  Full  Court  für  die  Dirisional
Courts  und  diese  wieder  für  die  Diskrier  Commissioner
Courts.  Die  Strasgerichtsbarkeit  der  Distriet  Commissioncr
  unterliegt  der  Aufsicht  des  hiet  Justicc,
bzw.  des-  on  diesem  beauftragzen  Richter

In  Abeokuta,  Ibadan,  Oyo,  Jfe  bers.  Jobu  Ode
ist  die  Gerichtsbarkeit  *  Kapitalverbrechen  auch  ũber
die  Angehörigen  der  betreffenden  Staaten  und  die
sonstige  Gerichtsbarkeit  für  alle  Fremden  durch  besonderen
  Bertrag  zwischen  der  Krone  und  den  einzelnen
Eingeborenenstaaten  den  englischen  Gerichten  über-Für
  die  niedere  Gerichtsbarkeit  ist  außerdem
in  Abeokuta  ein  Mixed  Court  errichtet,  dessen  Präsident
der  Gouverneur  und  dessen  2  weitere  Mitglieder  das
Egba  Council  ernennt.

Angewandt  wird  in  Südnigerien  das  englische
Recht  vom  1.  Jannar  1900.  Im  Strafverfahren  (vol.

he  Criminal  Procedure  Ord.  Nr.  5/76  mit  späteren
Abänderungen)  besteht  n-  der  Gelalchte  insofern
ein  Unterschied,  als  nur  für  Colony  die  Mitwirkung
einer  Jury,  in  der  Regel  12  „mmvesten  aber  7  Personen,
vorgesehen  ist,  während  im  Protektorat  und  nur  bei
Kapitalverbrechen  an  die  Stelle  des  Geschworenengerichts
  die  Verhandlung  mit  Beisitern,  die  nur  beratende
  Stimme  haben,  tritt.  Dies  können  natürlich
auch  Eingeborene  sein.  Die  Vorbedingungen  für  das
Amt  eines  Beisivers  sind  dieselben  wie  für  das  eines
Geschworenen,  doch  ist  durch  die  Verwendung  von
Beisitzern  erreicht,  daß  in  den  Protektoraten  in  jedem
Falle  der  Richter  allein  die  entscheidende  Stimme  hat.
Es  wird  somit  vermieden,  daß  auch  hier  Eingeborene
über  Europäer  urteilen.

Da  auch  die  Engländer  die  Erfahrung  gemacht
haben,  daß  der  christliche  Eid  für  den  nichtchristlichen
Neger  eine  sonderliche  moralische  Bedentung  nicht  hat,
so  haben  sie,  um  einen  höheren  Gewissenszwang  für
die  Zeugen  zu  erhalten,  in  allen  Fällen,  in  denen  der
Eingeborene  den  Eid  als  Beteuerungsformel  nicht
kennt,  die  jeweils  im  Stammesrecht  übliche  Beteuerungsart
  zugclassen  (vgl.  The  Oath  andl  Affirmation
Ornl.  Nr.  7/00).  Ich  sah  z.  B.  in  Lagos,  wie  der
Krujunge  „auf  Pfeffer  und  Salz“  schwor  —  er  führte
Pfeffer  und  Salz  an  die  Lippen  —,  der  Voruba-Mann
auf  sein  Schwert  schwor,  das  er  an  Stirn,  Hals  und
Brust  legte  zum  Zeichen  dafür,  daß  es  ihn  töten  sollte,
wenn  er  die  Unwahrheit  sagen  würde.  —  Nachahmungswert
  erscheint  mir  diese  Regel  nicht,  mag  sie  auch  den
Neger  eher  zur  wahrheitsgemäßen  Aussage  anhalten
wie  ein  inhaltlich  unverstandener  christlicher  Eid.  Der
curopäische  Einfluß  wird  den  moralischen  Wert  der
Verwendung  dieser  Symbole  sehr  bald  abschwächen.
und  dann  haben  sie  m.  E.  in  der  europäischen  Verhandlung
  keine  Eristenzberechtigung  mehr.  Die  glücklichste
  Lösung  für  die  Frage  der  Beeidigung  bleibt

E.  die  des  französischen  Rechts,  d.  h.  die  Verwendung
  einer  Betencrungsformel  als  Voraussetzung
für  die  Bestrafung  wegen  Meineides,  die  von  religiösen
Betenerungsworten  absieht  (ogl.  96  Eingeborenen=Recht
  Französisch-Westafrikas,  S.  772)

Was  nun  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  durch
die  Eingeborenen  selbjt  anbetrifft,  so  bedurfte  diese  für
die  Westprovinz.  in  der  die  Stammesgerichte  der
Voruba  erhalten  bleiben,  keiner  besonderen  gesetzlichen
Regelung.  In  den  beiden  anderen  Provinzen  wurden
die  oben  beschriebenen  Native  Councils  mit  der  Gerichtsbarkeit
  betrant  (The  Native  Courts  Ord.  Nr.  7/00).
Als  ihnen  untergeordnete  Instanzen  wurden  aus  Ein- 



geborenen  „Ilinor  Courts=  je  nach  Bedarf  eingerichtet.
Zuständig  wurden  sie  wie  in  der  Goldküste  für  alle
Sachen,  in  denen  nur  Eingeborene  beteiligt  sind,  oder
in  denen  sich  ein  Nichteingeborener  schriftlich  ihrer  Zuständigkeit
  unterstellt.  Die  Eingeborenen  erhalten  für
ihre  Mitwirkung  in  den  Gerichten  Entschädigungen,
der  als  Vizepräsident  fungierende  Häuptling  in  der
Regel  10  sh,  die,  Mitglieder  5  h  pro  Tag.  Die  Einnahmen
  der  ee  sich  aus  den  Gebühren  und
Geldstrafen  EM–o  reichen  aus,  um  diese  Unlosten
  zu  decken.  In  den  meisten  Jalive  Couris  besorgt
ein  „Clerk=  die  Schreibarbeit.  Es  ist  nicht  immer
ganz  leicht  gewesen,  geeignete  Leute  für  diesen  Posten
zu  finden.  Häufig  suchten  sie  ihre  Stellung  zum
eigenen  Vorteil  auszubemen.  Die  sachliche  Zuständigkeit
  der  Rinor  Courts  entspricht  in  Zivilsachen  der  der
Native  Tribunals  in  der  Goldküste,  in  Strafsachen
können  sie  auf  6  Monate  Gefängnis  und  15  Prügelhiebe,
  3  Monate  Gefängnis  und  8  25.—.—  Geldstrafe
und  Geldstrafe  bis  zu  L  50.—.—  erkennen.  Die  Native
  Coumeils,  denen,  wie  oben  ausgeführt,  zunächst
grundsätzlich  ein  europäischer  Beamter  präsidiert  —
ein  wesentlicher  Gegensatz  zur  Goldküste  und  Nordnigerien
  —  sind  in  Zivilsachen  zuständig  für  Aushrche
mit  einem  Streitobjekt  bis  zu  L  200  1  Strafsachen
  können  sie  als  Höchststrafe  Gefänguis“  bis  zu
2  Jahren  und  15  Prügelhiebe.  Gefängnis  bis  zu
1  Jahr  und  L  100.—.—  und  Geldstrafe  bis  zu  L  100.—.—
verhängen.  he  vor  einem  Native  Court  anhängige
Sache  kann  durch  den  Chiek  Justice  oder  einen  anderen
Richter  in  jedem  Stadium  des  Verfahrens  vor  den
Supreme  Court,  den  Distriet  Commissioner  Court  oder
einen  anderen  Nativre  Court  gebracht  werden.  Die
gleiche  Befugnis  haben  der  Provincial  und  der  District
Commissioner.  ie  Native  Couris  können  nach  Ermessen
  sachverständige  Beisitzer  zur  Auskunftserteilung
über  Stammesrecht  mit  beratender  Stimme  äuziehen.
Nechtsbeistande  dürfen  grundsätzlich  vor  den  XNative
Courts  nicht  auftreten,  doch  kann  das  Gericht  sie  besonders
  von  Fall  zu  Fall  zulassen.  Monatlich  sind
Listen  derjenigen  Straffällc,  in  denen  auf  mehr  als
L  1  rafse  oder  2  Monate  Gesängnis  erkannt
  ist.  an  den  Chief  Justice  oder  an  den  von  diesem
bestimmten  Richter  einzusenden.  Diese  Listen  wirken
wieder  als  -Appenl-.  Die  Beaufsichtigung  erfolgt  also
auch  hier  durch  die  Richter,  nicht  durch  die  höheren
Verwaltungsbeamten.  Von  Bedeuntung  ist  sie  eigentlich
nur  für  längere  Freiheitsstrafen,  da  die  kürzeren  schon
vorher  verbüßt  sind.

Die  Derufung  acgen  die  Entscheidung  der  Minor
Courts  geht  an  das  Native  Couneil  des  Bezirks.  Berufungen
  begen  die  Entscheidung  des  Native  Councils
sind  beim  District  Commissioner  einzureichen  und
heben“  an  den  Supreme  Court,  soweit  dies  der  District

mmissioner  zuläßt  oder  der  Sureme  Court  es  selbst
anordnet.  Der  Supreme  Court,  d.  h.  der  Einzelrichter,
hat  in  diesen  Berufungssachen  als  beratende  Mitglieder
  2  bis  5  Beisiter  Uinzuzuziehen,  die  aus  der
Zahl  der  Mitglieder  der  Native  Couns  ausgzuwählen
find.  Boranssethung  für  die  Frnh  gegen  die  Entscheidung
  eines  Native  Council  ist,  daß  in  Strafsachen
auf  eine  Strafe  von  mehr  als  3  Monaten  Gefängnis
oder  L  25.—.—  Geldstrafe  erkannt  ist,  und  daß  in
Zivilsachen  n  sich  im  einen  Anspruch  im  Werte  von
mehr  als  L  5

Dezucglich  der  Strd  deuredung  ist  bemerlenswert,
daß  gegenüber  allen  Ubeltätern,  die  vor  einem  Divisional
  Coum  abgeurteilt  werden,  der  Richter  auch  die
Deportation  des  Verurteilten  in  einen  anderen  Bezirk
oder  in  irgend  eine  andere  englische  Besitzung  aussprechen
  kann.  Diese  zunächst  nur  für  die  Ost=  und
        <pb n="81" />
        G  51  20

Zentralprovinz  erlassene  Verordnung  (vgl.  The  De-Portation
  of  Prisones  Nr.  18/00)  wurde  1910
(vgl.  3/10)  nach  Nabore.  besonderer  Anordnungen  des
Gonverneurs  auch  auf  die  Westprovinz  ausgedehnt.

ie  Todesstrafe  ist  gegenüber  Jugendlichen  unter
0  Jahren  für  unamwendbar  bezeichnet  (vgl.  Ord.
Nr.  6/10).  Die  zu  Gefängnisstrafe  Verurteilten  werden
anWerhalb  der  großen  Gefängnisse  zu  2  und  2  durch
netten  um  den  Hals  zusammengekettet.  Gemäß  besonderer
  Ortsgesetze  kann  in  einzelnen  Gebieten  an
Stelle  der  Geldstrafe  die  Lieferung  von  Tabak,  Tuchen
und  anderen  Handelsgütern  auferlegt  werden.  Die
Foderung  von  von  Gin  ist  ausgeschlossen  (ugl.  Bodwell

282).

Der  3  daß  in  Südnigerien  kein  besonderer
  Criminal  Code  eingeführt  ist,  hat  u.  a.  zur  Folge
gehabt,  daß  in  den  englischen  Gerichten  die  Anwendung
  der  körperlichen  Züchtigung  als  Siroe  nur  nach
den  Grundsäten  des  englischen  Rechts,  d.  h.  für-  rape
und  robberr  with  violence:  möglich  ist.  Es  sind
daher  in  zu  Sübnigerton  nur  seltene  Ausnahmefälle,
  wenn  seitens  der  englischen  Gerichte  auf  körperliche
  Züchtigung  erkannt  wird.  Für  die  Native  Couris
besteht,  da  sie  nach  Stammesrecht  urteilen,  diese  Beschränkung
  nicht.  Ebenso  ist  sie  in  den  Gefängnissen
als  Disziplinarstrafe  für  Wiederholungsfälle  von  Verstößen
  gegen  die  Geiängnisdisgiplin  Augelassen.  und
die  ausgegeichnete  Disziplin  im  Gefängnis  zu
1907  beruhte  nicht  zum  wenigsten  auf  der  zweckmäßigen
Anwendung  dieses  Strafmittels.  Die  Prügelstrafe
wird  im  übrigen  in  den  Gefängnissen  vielfach  mit
einem  Stock  vollzogen.  1910  wurden  insgesamt
156  Prügelstrafen  als  Gefängnisdisziplinarstrafen
verhängt.  Auch  in  der  Truppe  ist  sie  als  Strafmittel
zulässig  (val.  Verord.  13/01  und  21/01  §  36).  Für
den  Vollzug  gelten  im  übrigen  die  gleichen  Bestimmungen
  wie  in  der  Goldküste.

Durch  zahlreiche,  sämtliche  aus  dem  Bedürfnis
der  afrikanischen  Praxis  entstandenen  Einzelverordnungen
  sind  besondere  Gerichtstatbestände  geschaffen
worden.  The  Slave  Dealint  .  Nr.  1/74  verbietet
jeglichen  Sklavenhandel  innerhalb  Südnigeriens.  The

alsisication  ot  Account  Ord.  Nr.  7/68  formuliert  besonders
  den  Tatbestand  der  urkundenflschung  und  wirft
damit  ein  bezeichnendes  Streiflicht  auf  die  Entwicklung
  der  verbrecherischen  Neinenen  der  Eingeborenen
in  der  Kolonie.“)  Schon  1888  erwies  sich  also  eine
solche  Destimmung  für  Lagos  notwendig.  The  Crucly
to  Ani  Nr.  1/94  trägt  dem  mangelnden  Verständnis
  der  Eingelorenen  für  Schmerzempfindung  der
Tiere  Rechnung  und  soll,  wie  man  mir  1007  sagte,
sehr  segensreich  gewirkt  haben.  The  Charms  Ord.
Nr.  13/93  stellt  den  Besitz,  Verkauf  oder  dic  Anferti-Zgung
  von  Fetischmitteln,  die  Verbrecher  schüten  sollen,
unter  Strase.  Gegen  Jugendliche  ist  in  diesem  Falle
auch  die  Rutenstrafe  zuläsig.  The  Ordeal,  Wilcheraft
and  Juju  Ord.  Nr.  13.03  verbleh  die  Anwendung
von  Ordalen,  das  Fetischmachen  für  ungesetzliche  Zwecke
und  das  B.  Vorgeben  des  Besiges  übernatürlicher  Kräfte.
Ihe  unlawful  Sccicties  Ordl.  Nr.  16/05  stellt  die  Teilnahme
  an  Gesellschaften,  die  die  Erregung  eines  Aufbondeg
  die  Störung  des  Friedens  oder  die  Tötung

Personen,  die  Beschädigung  von  Eigentum,  die
Wie  Kerlene  der  Antorität  der  Beamten,  die  Aufreizung
  zu  Gewalttätigkeiten  oder  Auflehnung  gegen
das  Gesetz  bezwecken,  unter  Strafe.  Die  Illite#ra#tcs
Eroteetion  Onl.  Nr.  5/10  macht  die  Anfertigung  von
Schriftstücken  für  Schreibunkundige  gegen  Entgelt  von

*)  Agl.  meinen  Aufsatz:  Die  Oesserungssiedlung
an  der  Ch##  in  der  Kolon.-Rundschau  1911,  Heft

 

der  Lösung  einer  Lizenz  abhängig.  Die  Gebühr  beträgt
  10  sh  pro  Jahr.  Das  Schriftstück  muß  die  auch
in  Togo  gebräuchlichen  Vermerke  begüglich  Inhalt  und
Antorschaft  tragen;  als  Gebühr  darf  der  Schreiber
nicht  mehr  wie  1  für  100  Worte  nehmen.  Zuwigerhandlungen
  werden  bestraft.  The  Adulteration
f  Procuce  Ord.  Nr.  1/89  und  3/02  stellt  die  Vernlense
  von  Palmöl,  Palmkernen,  Brhente  uen  Kopal,
Harz,  Guinea-Korn  und  anderer  Ausfuhrprodukte  und
den  Verkauf  der  verfälschten  Gegenstände  unter  Strafe
(ogl.  wegen  der  Durchführung  der  Aussicht  The  Adulteration
  of  Produce  Amendment  Ord.  Nr.  2/11).
The  Salc  of  Palmkernels  Ord.  Nr.  7/04  verbietet  den
Verkauf  von  Palmkernen  mit  mehr  als  5%  Schalen
und  sieht  die  Errichtung  von.  Prüfungsstellen  vor.
The  Adulteration  of  Food  Ord.  Nr.  3.03  droht  für
die  Beimischung  von  cesundheitschädlichen  Stoffen  zu
Nahrungsmitteln  Strafe  an.  Das  unherechtigte  Uniform-Tragen
  ist  in  gleicher  Weise  wie  in  der  Goldküste
  verboten.

Gewissermaßen  als  Ersatz  der  sonst  dem  englischen
  Recht  fremden  Ordnungsstrafen  im  Berwaltungswege,
  die  zum  Teil  auch  schon  durch  die  reiche  Kafuistik
  der  englischen  Bestimmungen  unnötig  gemacht
werden,  ermächtigt  die  Collectiv  Punishment  Ord.
Nr.  6/12  den  Gonverneur,  innerhalb  des  Protektorats
für  alle  oder  einige  Bewohner  einer  Stadt  oder  eines
Begirkes  oder  für  die  Angehörigen  eines  Stammes
Kollektiv-Strafen  zu  verhängen,

1.  wenn  sie  einen  Verbrecher  haben  entfliehen  lassen,

2.  we  sie  Beweismittel  für  Verbrecher  verborgen
haben
wenn  sie  in  ihren  Hezirk  gebrachtes  gestohlenes
Gut  nicht  zurückliefer
wenn  sie  absichtlich  der  fahrlässig  einer  Anordnung
  des  Provincial-Commissioner  oder  des
District-Commissioner  nicht  Folge  leisten.
wenn  ihr  Benehmen  derartig  ist,  daß  Soldaten
aufgeboten  werden  müssen,  sei  es  zur  Unterdrückung
  von  Unruhen  oder  zur  Beitreibung
von

Für  Körperverlegungen,  die  innerhalb  des  Gebiets
vorkommen,  können,  sofern  der  Täter  nicht  vorgeführt
wird,  alle  Personen  haftbar  gemacht  werden.  Die
Beitreibung  der  Geldstrafen  erfolgt  durch  Zwangsvollstreckung
  (istress)  in  die  Ländereien  der  Zahlungsbflichtigen
  durch  den  District  Commissioner.  Eine  Berufung
  gegen  Maßnahmen  aus  dieser  Verordnung  gibt
es  nicht,  doch  muß  der  Gonverneur  über  eine  jede
unter  Darlegung  der  Gründe  an  den  Staatssekretär

ichten.

ci

C.  Privatrecht.

Von  größter  wirtschaftlicher  und  sozialer  Bedentung
  ist  die  für  die  Ost=  und  Zentralprovinz  erlassene
  Natire  House  Rule  Ord.  Nr.  26/01.  Sie  bezweckt
  die  Wahrung  des  alten  patriarchalischen  Systems
der  Hausgemeinschaft  auch  unter  den  modernen  Zeiten.
Zuweilen  als  die  gesetzliche  Anerkennung  der  Sklaverei
bezeichnet,  hat  sie  doch  sicherlich  dazu  beigetragen,  den
Übergang  in  die  neue  Zeit  für  diese  in  der  Kultur
rückständigen  Gebiete  angemessen  zu  verlangsamen  und
wirtschaftliche  Katastrohßen  hintanguhalten.  „Ihre
wichtigste  Bestimmung  ist  die,  daß  sie  für  die  Frage
der  Zugehörigkeit  eines  Eingeborenen  zu  einer  Hausgemeinschaft
  ausschließlich  das  Stammesrecht  entscheidend
  sein  läßt,  anderseits  aber  auch  für  den
Haucshaltungsvorstand  die  ihm  nach  Stammesrecht
oblicgenben  Verpflichtungen  gegenüber  den  Angehörigen
der  Hausgemeinschaft  als  gesetzlich  verbindlich  begeichnet.
Eingeborene,  die  sich  ihrer  Verpflichtung  gegenüber
        <pb n="82" />
        W  52  20

ihrem  pater  kamilias  entgiehen  und  sich  herumtreiben,
können  zwangsweise  zurückgeführt  und  auch  bestraft
werden.  Die  große  Mehrzahl  der  Eingeborenen,  insbesondere
  die  Ackerbautreibenden,  sollen  biermit  durchaus
  zufrieden  sein,  nur  die  Händler,  die  auf  ihren
Reisen  den  engeren  Konnex  mit  dem  Haushalt  verlieren,
suchen  sich  von  der  Lugehzörigtei.  zu  befreien.  Eine
Verordnung  von  diesem  Jahre  (  1/12)  sieht  nun
ganz  allgemein  vor,  was  früher  zuer  durch  Ausspruch
des  Gerichts  anläßlich  eines  auf  Grund  der  Verordnung
  anhängigen  Strafverfahrens  ausgesprochen
werden  konnte,  daß  Eingeborene  sich  durch  Zahlung
einer  bestimmten,  vom  listrict  Commissioner  auf  Antrag
  festäusetzenden  Summe  von  ihrer  Hörigkeit  zu
einer  Hausgemeinschaft  loskaufen  kann.  Diese  Summe

ist  allgemein  auf  höchstens  L  50.—.—  und  für  gewöhnliche
  Arbeiter  und  Bootsjungen  auf  höchstens
L  15.—.—.  festgesetzt.

D  Die  Negistrierung  der  Sehhen  erfolgt  in  der  gleichen
Weise  wie  in  der  Goldk  (vgl.  The  Alarriage  Orl.
14/84).  Das  tritt  für  die  bolbal  allgemein  und  für

das  Protektorat,  soweit  Fremde  in  Betracht  kommen
oder  soweit  ein  Jatixe  Council  die  Verordnung  für
seinen  Bezirk  für  amwendbar  erklärt,  die  Registrierung
der  Geburten  und  Todesfälle  (ogl.  The  Births,  Deaths
and  Buriuls  Ord.  Nr.  5/89  bzw.  8  030.  Nach  der  Jative
Children  (Custodr  ac  et  60  Ord.  Nr.  7.99  kann
für  Waisenkinder  und  für  solche  Kinder,  die  ein  Vergehen
  (ollenec)  begangen  haben,  eine  Fürsorge  angeordnet
  werden.  Die  betreffenden  Kinder  können  bei
einer  Mission,  einer  Gouvernementsstation  oder  zanstalt
oder  einer  zuverlässigen  Privatperson  untergebracht
werden.

Für  Lagos,  Calabar  und  Warri  und  die  sonst  noch
vom  Gonverneur  zu  bestimmenden  Orte  wird  durch
The  L.and  Registration  Ord.  Nr.  15/07  ein  Grundbuch
angelegt,  dessen  Benutzung  allen  Einwohnern  freisieht.
Der  Gouverneur  hat  das  Recht,  durch  Order  in  Couneil
bestimmte  Komplexe  in  der  Kolonie  und  im  Protektorat
Europäerreservaten  zu  erklären  und  ihre  Bebauung

urch  Eingeborene  zu  verbieten  (ugl.  The  European
Reservation  Onl.  Nr.  16/02).  Im  übrigen  wird  für
das  Protertornte  jeder  Grundstücksvertrag  eines
Fremden  mit  einem  Eingeborenen  des  Protektorats  in
gleicher  Weise  wie  in  Togo  von  der  Genehmigung  des
Gonverneurs  abhängig  gemacht  (vgl.  3  3  der  Juaire
Lunds  Adnuisition  Ord.  Nr.  1,03).  Alles  für  öüffentliche
Zwecle  benötigte  Land  kann  der  Gouverneur  in  ganz
üdnigerien  gegen  Zahlung  einer  vom  Gericht  festzusetzenden
  Entschädigung  für  den  Fiskus  in  Besitz
nehmen  und  erwerben.

In  weitestgehender  Form  ist  sodann  die  Nutzung
der  Wälder  unter  Staatsaufsicht  gestellt.  Ein  zahlreiches
  staatliches  Forstpersonal  ist  dazu  da.  die  Schätze
des  Waldes  im  Interesse  des  Staates  und  der  Eingeborenen,
  denen  die  Waldbestände  gehören,  zu  erhalten
lund  zweckmäßig  zu  Ktzen.  aunwirtschaftlichen  Raubbau

er  zu  unterdr  rücken.  r  Gonverneur  hat  zudem
das  Recht,  Waldreserven  zu  boilden  (vgl.  The  Forcsirr
Orcl.  Nr.  14,02  bzw.  28/01,  mehrfach  geändert).

Die  Prospektiertätigkeit  auf  Eingeborenenland
wird  von  der  Lösung  eines  Berechtigungsscheines  abhängig
  gemacht.  Das  Bohren  nach  Petrolcum  darf
nur  auf  den  bekannt  gegebenen  Flächen  erfolgen.  In
jeden  mit  einem  Eingeborenen  hierüber  abgeschlossenen
Vertrag  kann  der  Gonverneur  eintreten  (vgl.  auch
The  Mining  Regulation  (Qil)O  09).

Gewisse  wilde  Kiere,  ueinn-  und  Fische  werden
auch  in  antgerfen  Jagd=  und  Schongesetz
Feichüttt  (vgl.  The  Wihe  Animals,  Birds  und  Fisb

r#rration  Onl.  Nr.  15.00.)

 

Im  Höligationenrecht,  werden  durch  The  Trade
Crelit  Ord.  (Nr.  26/00)  für  die  Ost=  und  Zentralprovinz
  Klagen  gegen  Eingeborene  aus  Kreditgewährung
  nicht  zugelassen.  Diese  Verordnung  wurde
1007  sehr  verschieden  beurteilt.  Von  den  deutschen
Kaufleuten,  die  ich  sprach,  wurde  sie  gelobt,  Bezirksamtmänner
  sprachen  ihr  die  beabsichtigte  Wirkung  ab,
da  sich  das  Kreditgewähren  nicht  vermeiden  ließe  und
die  Gläubiger  mangels  der  Zulassung  des  Rechtsweges
dann  auf  andere,  häufig  nicht  einwandfreie  Weise  zu
ibrem  Geld  zu  kommen  suchten.

Die  im  Stammeesrecht  übliche  Fhtbast  ist
verboten  (vgl.  Slavc  dealing  Procl.  Nr.

Arteitsverträge  für  Dienste  ls  der  englischen
  Besitzungen  bedürfen  der  Genehmigung  des
Staatssekretärs,  für  Dienste  außerhalb  der  Kolonie
oder  des  Protektorates  ist  schrijtliche  Erlaubnis  des
Instrict  Commissioners  erforderlich  (ogl.  The  Natiye
Lahour  (Recruitung  for  foreign  Service)  Ord.  Nr.  302
Die  vielfach  geänderte  Master  and  Serrants  Or
Nr.  16/77  sieht  für  Verträge  über  sechs  Monate
Schriftlichkeit  und  Bestättigung  durch  den  District
Commissioner,  stee  c.  oder  Cellector  of
Customs  vor.  *  Behimmmgen  über  Lehrverträge
und  Bestrafung  wegen  Vertragsbruchs  entsprechen  denen
der  Goldküste.

 

Das  Eingeborenenrecht  Nordnigeriens.

Nordnigerien  nimmt  auf  dem  Gebiete  der  Eingeborenenpolitit
  unter  den  gesaniten  englischen  Kolonien
der  afrikanischen  Westküste  eine  besondere  Stellung
ein.  Hier  fanden  die  Engländer,  als  sie  das  Protektorat
  1899  ubernahmen  keine  oder  minder  verenglisierte
  Plätze  vor,  die  für  sich  schon  eine  besonders
europäischen  Verhaliniifen  näherkommende  Behandlung
  beansprucht,  oder  die  bereits  zersetzend  auf  die
Eingeborenenorganisationen  der  Nachbarschaft  gewirkt
hätten.  Die  Engländer  des  20.  Jahrhunderts  hatten

ie  noch  einmal  Gelegenheit,  nicht  bedrückt  durch
Unterlassungssünden  früherer  Jahrzehnte,  den  Beweis
für  ihre  Befähigung  als  Kolonialvolk  zu  liefern.  Sie
haben  den  Beweis  m.  E.  durchaus  erbracht.  Daß  sie
dabei  in  der  Praris  zu  Ergebnissen  kamen,  die  denen
der  Deutschen  in  ihren  Schutzgebieten  sehr  ähneln,
spricht  für  die  Solidarität  der  Interessen  und  Aufgaben
  der  weißen  Rasse  gegenüber  der  farbigen  Bevölkerung
  Afrikas.  Den  Engländern  kamen  bei  diesen
Er  olgen  zwei  günstige  Momente  zustatien:  einmal
fanden  sie  in  dem  überwiegend  größeren  Teil  des  Gebiets
  sestgejügte  Eingeborenenstaaten  vor,  die  ihnen
die  Anwendung  des  von  ihnen  bevorzugten  indirekten
Verwaltungesystems,  für  das  sie  die  besonderen  Erfahrungen
  bejaßen,  erleichterten;  anderseits  hatten
sie  in  dem  ersten  Gouverneur  des  neuen  Gebiets  Sir
Frederick  Lugard  einen  Mann,  der  es  in  hervorragender
  Weise  verstand,  frei  von  ängstlicher  Rücksichmahme
auf  heimische  Theorien,  von  vornherein  die  Entwicklung
  des  Landes  in  seinen  Verhälmissen  entsprechende
Bahnen  zu  lenken.  Sein  Nachfolger  trug  nur  dazu
bei,  die  Entwicklung  Nordnigeriens  in  den  ersten
Jahren  des  Bestehens  des  Protektorates  zu  einem
Musterbeispiel  planmäßiger  Entwicklung  eines  unerschlossenen
  Landes  zu  machen.  Der  Befriedung
des  Landes,  mit  der  Hand  in  Hand  die  Reorganisation
  der  Eingeborenenreiche  und  die  Ausbreitung  des
britiichen  Einslusses  in  ihnen  ging,  und  der  Schaffung
eigener  Einnahmen  unter  Sir  Fr.  Lugard  folgte  unter
Sir  Percy  Girouard  der  Ausbau  des  Verkehrsnetzes,
der  Beginn  einer  planmäßigen  Schulpolitik  und  die
Regelung  der  Landfrage.
        <pb n="83" />
        53  0

A.  Verwaltungsrecht.

Die  weitgehende  Verwendung  des  sogenannten
indirekten  Systems  auf  dem  Gebiete  der  Verwaltung
hat  es  mit  sich  gebracht,  daß  besondere  gesetzliche  Bestimmungen
  über  die  Verwendung  der  Eingeborenen
in  der  Verwaltung  nur  ausnahmsweise  ergangen  sind.
Die  Anpassung  der  alten  Institutionen  an  die  Ansforderungen
  der  Neuzeit  blieb  in  erster  Linie  der  Einsicht
  und  dem  Takt  der  Residenten  überlassen.  Nach
Möglichkeit  wurden  sie  erhalten  und  durch  kräftigen
Bechtsschutz  gestärkt.  Hinzu  traten  einzelne  Sonderbestimmungen.
  So  können  unruhige  Gebiete  durch
Bekanntmachung  des  Gouverneurs  gesperrt  werden
mit  der  Wirkung,  daß  zum  Betreten  des  Gebietes
schriftliche  Erlaubnis  des  Präsidenten  erforderlich  ist
(gl.  The  unsetutel  District  Procl.  Nr.  19/02).  In  Gemäßheit
  dieser  Bestimmung  sind  die  Gebiete  der
Munshi,  Okpoto,  Mentoil  und  Wurkum  und  der  nördliche
  Teil  der  Provinzen  Katagum  und  Bornu  gesverrt
  worden.  Auf  gleichen  Erwägungen  beruht  die
Jative  Chief  Procl.  Nr.  9/09,  die  eine  Anzahl  aufständischer
  Häuptlinge  aus  ihrer  Heimat  verweist  und
ibnen  ein  Zwangsdomizil  in  anderen  Bezirken  anweist.

Nach  der  Cantonments  Procl  Nr.  28/04  (mehrfach
heändert)  )  können  bestimmte  Gebiete  als  Cantonments
erklärt  werden.  In  ihnen  sind  bezüglich  Straßenbau,
Abortwesen,  Schlachthäuser,  Marktplätze,  allgemeiner
Oygiene  und  Unterdrückung  groben  Unfugs  und  Ungehörigkeiten
  aller  Art  strenge,  europäischen  Bedürfnissen
emsprechende  Anordnungen  getroffen.  Für  die  Verwaltung
  dieses  Cantonments-Bezirks  wird  eine  Art
Bürgermeister,  der  Cantonment-Magistrate,  ernannt.
Er  kann  Zuziehenden  die  Niederlassung  verbieten.  Bei
Eingeborenen  kann  dies  ganz  formlos  geschehen.  Die
Cantonments  bezwecken  also  eine  Sonderung  der
Europäerwohnungen  von  denen  der  Eingeborenen.
Dies  ist  z.  B.  in  hervorragender  Weise  in  Lokoja  erreicht.
  Durch  Anordpung  des  Gouverneurs  können
die  Bestimmungen  der  Proclamation  aus  gesundheitlichen

ücksichten  auf  den  Cantonments  benachbarte  Eingeborenen-Städte
  ausgedehnt  werden.

Innerhalb  der  Verwaltung  in  den  Provinzen  erbielten
  die  noch  weiter  unten  näher  zu  schildernden
Jative  Courts  die  Befugnis,  Bestimmungen  zur  Aufrechterhaltung
  des  Friedeus  unter  den  Eingeborenen
und  zur  Regelung  der  Förderung  des  Handels  zu  erlassen,
  Stammesrecht  festzulegen  und  den  Inhalt  von

roklamationen  des  Protektorats  in  das  Stammegrech
zu  übernehmen  (vgl.  §  21  der  Native  Courts  Proc
Kr.  1/00).  Gemäß  der  Road=  Procl.  (Nr.  9/03  und
12/04)  können  den  Emiren  (King),  Häuptlingen  und
Altesten  für  ihren  jeweiligen  Bezirk  der  Bau  und  die
Unterhaltung  von  Wegen  auferlegt  werden.  Sie  werden
ibrerseits  ermächtigt,  die  arbeitsfähigen  Männer  bis
zu  sechs  Tagen  in  jedem  Vierteljahr  zu  Arbeiten  an
den  Wegen  heranzu  #iehen,  im  ganzen  Jahr  also  bis  zu
24  Tagen.  Da  die  Eingeborenen  außerdem  zur  Zahlung
von  Abgaben  verpflichtet  sind,  so  ist  ihre  Belastun
mit  öffentlichen  Leistungen  hier  also  eine  akbeblich
yrößere  als  z.  B.  in  Togo.  Durch  die  Native  Revenue

..Die  Verordnungen  heißenhier  noch  Proclamations
Eine  bestimmte  Regel  für  den  Gebrauch  der  Bezeichnungen
  Ordinances  und  Proclamations  besteht  nicht,
doch  bflegen  die  von  einem  Gouverneur  erlassenen  Verordnungen
  .Ordlinances=  und  die  von  einem  High

missioner  erlassenen  -Proclamations-  genannt  zu
werden.  In  Nordnigerien  hat  man,  obwohl  der  oberste
Beamte  jetzt  den  Titel  Gouverneur  führt,  die  alte  Bezeichnung
  „Proclamation=  noch  beibehalten.

 

 

 

 

Procl.  Nr.  2/06  sind  nämlich  schon  die  früher  im  Lande
üblichen  Tribute,  Steuern  und  Abgaben  geregelt.  Die
von  den  verschiedenen  Stammesgemeinschaften  eines

Bezirks  zu  leistenden  Tribute  und  Steuern  werden  von

dem  Residenten  bestimmt.  Sie  werden  erhoben  nach
Maßgabe  des  Wertes  des  in  Benutzung  genommenen
Grund  und  Bodens,  des  jährlichen  Ertrages  des  Handels
oder  sonstigen  Erwerbes  und  des  Wertes  der  Herden.
Alljährlich  werden  hierzu  Schätzungen  von  Residenten
vorgenommen.  Für  die  Ausführung  dieser  Schätzung,
die  sich  an  das  schon  früher  übliche  System  anlehnt,
und  die  Einziehung  der  Abgaben  kann  der  Resident
nach  Bedarf  Steuereinzieher  (headmen)  ernennen,  die
von  den  eingegangenen  Steuern  einen  gewissen.  Prozentsatz
  als  Belohnung  erhalten.  Von  den  eingebenden
Beträgen  sind  an  den  Residenten  zugunsten  des
Protektoratsfiskus  die  Hälfte  der  allgemeinen  Steuern
und  Tribute,  die  Hälfte  des  -Kurdin  sarauta-,  d.  h.
der  Geschenke,  die  der  Empfänger  eines  Amtes  na
altem  Brauch  an  den  Verleiher  des  Amtes  zu  geben
hat,  und  des  -Jangali-,  der  Viehsteuer,  und  der  Gesamtbetrag
  der  -gaisaa-,  abzuführen.  Die  »gaisaa«  ist
eine  Art  Sonveränitätssteuer,  sie  besteht  aus  freiwilligen
Geschenken,  die  zur  Anerkennung  der  Souveränität  des
Oberhauptes  von  Häuptlingen,  die  die  Hauptstadt  besuchen,
  oder  aus  Anlaß  von  Festen  geliefert  werden.
Die  früher  bei  der  Einziehung  dieser  Steuern
herrschenden  Mißbräuche  sind  durch  die  britische  Verwaltung
  abgeschafft  worden.  Soweit  die  Steuern  nicht
an  den  Fiskus  fließen.  verbleiben  sie  den  Häuptlingen
nach  Stammesrecht.  Gemäß  Anordnung  vom  29.  10.  07
erhält  der  Emir  von  Sokoto  (als  Serikin  Muslimin)
ein  Drittel  aller  im  Emirat  von  Sokoto  erhobenen
Steuern,  mit  Ausnahme  der  -  Jangali-  und  Kurdin

 

Mit  dieser  direkten  Besteuerung,  die  dem  Protektorat
im  Jahre  1910/11  eine  Einnahme  von  8  180  489.—.—
brachte,  stellt  sich  Nordnigerien  in  wesentlichen  Gegensatz
  zur  Praxis  der  Goldküste  und  vor  allem  auch  zu
der  Südnigeriens.  Die  früher  bestandene  Karawanen-Steuer
  ist  1907  wieder  aufgehoben.  Eine  Hundesteuer
wird  nur  in  den  Cantonmenis  erhoben,  hat  also  fast
dusschließlich  nur  für  Europäer  Bedentung.

Auf  dem  Gebiet  des  Erziehungswesens  hat  man
den  Versuch  gemacht,  die  aus  der  übernahme  des
mutterländischen  Systems  auf  die  Kolonien  entstehenden
Übelstände  zu  vermeiden,  indem  man  für  die  Gouvernementsschule
  in  Nassarawa  die  Methode  der  ägyptischen
Sudan-Schulen  übernahm.  Die  Schulen  enthalten  sich
jeder  Einwirkung  auf  die  religiösen  Anschauungen  der
Schüler.  Es  wird  auf  ihnen  Lesen  und  Schreiben  des
Haussa  in  lateinischen  Buchstaben.  Rechnen,  Geographie
und  Geschichte  gelehrt,  außerdem  landwirtschaftlicher
Unterricht  und  Unterricht  in  Handfertigkeiten  erteilt.
Vorläufig  werden  hauptsächlich  nur  Söhne  von  Häuptlingen
  und  Personen,  die  ÄAmter  innerhalb  der  Eingeborenen-Verwaltung
  bekleiden,  unterrichtet,  um  so  vor
allem  die  Anwärter  für  die  Beamtenstellen  innerhalb
der  Eingeborenen-Verwaltung  geeignet  vorzubilden.
Nach  und  nach  soll  die  Schule  so  ausgebaut  werden,
daß  sie  auch  Angestellte  für  das  Gouvernement  liefern
kann  und  damit  die  bisher  noch  aus  den  Küstenkolonien
bezogenen  farbigen  Angestellten  überflüssig  macht.

Muhammedanische  Eingeborenenschulen,  in  denen
der  Koran  und  die  arabischen  Kommentare  des  Koran
gelehrt  werden,  sind  über  die  ganzen  nördlichen  Provinzen
  verbreitet.  Die  Missionen  wirken,  abgesehen
von  Zaria,  vorläufig  nur  unter  den  Heidenstämmen
des  Protektorats.  Man  hat  Bedenken,  ihnen  in  den
muhammedanischen  Staaten  in  weiterem  Umfang  die
Wirksamkeit  zu  gestatten,  da  man  Konflikte  zwischen
        <pb n="84" />
        W  54  20

den  Angehörigen  der  beiden  Religionen  und  ein  Entsachen
  des  muhammedanischen  Fanatismus  befürchtet.
Mit  dem  Schutz  der  Gesundheit  der  Eingeborenen
befassen  sich  die  ilnlortuons  disensces“  Procl.  (Nr.  12/08)
und  die  Lepers  Procl.  (Nr.  8/11).  Die  erste  legt  dem
re  und  bei  seiner  Abwesenheit  dem
Pfleger  eines  an  ansteckenden  Krantheueen  Erkrankten
die  Anzeigepflicht  auf,  und  ermächtigt  den  Argt  zu
Isolierungs=  und  Desinfizierungsmaßnahmen.  Auch
kann  der  Gouverneur  die  Durchimpfung  eingelner
Bezirke  anordnen.  Die  Læpers  Procl.  ermächtigt  den
Residenten,  Lepraverdächtige  zu  isolieren.  Der  Gonverneur
  kann  die  Unterbringung  des  Leprakranken  an
einem  anderen  Ort  anordnen.  Jedermann  ist  zur  Anzeige
  verpflichtet,  wenn  er  glaubt,  daß  einer  seiner
Hausgenossen  leprös  ist.  Den  Leprakranke  wird  die
Ausübung  bestimmter  Handwerle  untersagt.  Die  Kosten
ür  die  Unterhaltung  der  Leprakranken  haben  diejenigen
  Personen  oder  Gemeinschaften  nach  Anordnung
des  Residenten  aufgubringen,  die  nach  Stammesrecht
zum  Unterhalt  der  betreffenden  Person  verpflichtet
sind.  Zu  der  Errichtung  besonderer  Lepraheime  ist
man  also  in  Nordnigerien  noch  nicht  übergegangen.
Anderseits  ist  die  Bekämpfung  der  Lepra  für  Nordnigerien
  eine  sehr  ernste  Frage:  wird  doch  die  Zahl
der  Leprakranken  im  Protektorat  auf  80  000  geschätzt.
Irrenhäuser  sind  in  Nordnigerien  noch  nicht  eingerichtet.


 

B.  Gerichtsorganisazion.  Verfahrensrecht
d  Materielles  Strafre
In  di  der  Gerichtsbarkeit  teilen  sich
vier  Arten  von  Gerichtshöfen.  Das  Schwergewicht
der  Rechtsprechung  liegt  in  den  Provincinl  Courts.  Sie
werden  in  jeder  Proving  gebildet.  Die  Rechtsprechung
erfolgt  durch  den  zuständigen  Residenten  und  die  ihm
unterstehenden,  durch  besondere  Verfügung  mit  der
Gerichtsbarkeit  betrauten  europäischen  Beamten.  Der
Resident  1.  Klasse  ist  grundsäglich  für  alle  Zivil=  und
Strassachen  zuständig.  Die  ihm  nachgcordneien  Beamten
  haben  eine  beschränktere  Zuständigkeit.  Strafurteile,
  die  auf  Todesstrafe,  mehr  als  6  Monate  Gesängnis,
  körperliche  Züchtigung  mit  mehr  als  12  Hieben
und  Geldstrafe  von  mehr  als  L  50.—.—  lanten,  bedürsen
  in  jedem  Falle  der  Sesiibigung  durch  den
Gonverneur.  es  sei  denn,  daß  besondere  Umstände  die
sofortige  Vollstreckung  erforderlich  erscheinen  lassen.
Die  hier  ebenfalls  monatlich  einzureichenden  Straflisten
gehen  an  den  Gouvernenr.  Entsprechend  der  Kultursiuse
  des  Protektorats  liegt  also  auch  hier  wieder  die
Uberwachung  der  gesamten  Strasgerichtobarkeit  in  den
Händen  der  Verwaltung.  Die  Residenten  haben  nach
ausdrücklicher  Anweisung  bei  der  Ausübung  der  Rechtsprechung
  die  Interessen  der  Verwaltung  zu  berücksichtigen.
  In  Zivilsachen  mit  einem  Strafobjekt  von
mehr  als  L  50.—.—  können  Picht-Eingeborene  Berufung
  an  den  Supreme  Court  einlegen.  Dieses  Gericht.
  zu  dem  der  Chies  Justice  und  zur  zeit  ein
weiterer  Richter  gehören,  ist  in  der  Praxis  fast  ausschliehlich
  Europäer=  oder  Europäer-Interesien-Gericht.
Es  ist  unmittelbar  zuständig
a)  für  die  Nigerprovinz  und  die  Provingen  Jlorin.
Kabba,  Bassa,  Kontagora  und  Nassarawa,  d.  h.
in  denen  gejsestigte  Cmirate  nicht  vorhanden  sind;
b)  für  die  Cantonments,  und  zwar  nur  in  Sachen,
in  denen  Nicht-Eingeborene.  Eingeborene  im
Gouvernementsdienst  als  Kläger,  Beklagte  oder
Angeklagte  beteiligt  sind,  und  wenn  es  sich  um
„Civil  olfenecs“  der  Soldaten  handelt.  Der
Chief  Justice  kann  ferner  innerhalb  des  ganzen
Protektorats  jedes  Verfahren,  an  dem  Nicht- 



Eingeborene  beteiligt  sind,  vor  seinen  Gerichis
hof  ziehen.  Die  Provincin!  Commissionenkönnen
  anderseits  alle  Sachen  ohne  Ansehe#:
der  Personen  des  Be=  oder  Angeklagten  mit
Zustimmung.  des  Chief  Justice  an  den  Suprem

urt  verweisen.  Berufung  gegen  Cntscheidunn
des  Supreme  Court  in  Strafsachen  gibt  es  nicht.
nur  kann  der  Gouverneur  von  dem  ihm  durcr
den  König  verliehenen  Begnadigungsrecht  Ge
brauch  machen.  Berufung  in  Jivilsachen  mieinem
  Streitgegenstand  von  mehr  als  8  5
Wert  geht  an  den  Fall  Court.  Dieser  wird  auzwei
  oder  mehr  Richtern  gebildet,  die  eventuel
aus  den  Richtern  Südluigernens  genommen
werden  können.

In  den  Cantonments,  den  Europäer-Siedlungen.
sind  zur  Entlastung  des  Richters  von  der  niederen
Gerichtsbarkeit  Cantonment-Couns  für  Zivilansprüche
bis  zu  L  25.—.—  und  mit  Strafbesugnis  bis  zu  drer
—i  Gefängnis  225  —.—  Geldstrafe  und  12  Hiebe
gebildet  worden.  Sie  sind  insbesondere  auch  für  alle
Verstöße  gegen  die  Cantonment  Proc  umntion  Qusuenb.
und  unterstehen  der  Aufsicht  des  Chicf  Jurticc.  Diesen
sind  auch  Verzeichnisse  der  Zivil=  und  Strafsachen  einzureichen,
  die  wieder  als  Appeal--  wirlen.  Infolge
dessen  gibt  es  eine  Berufung  gegen  ihre  Cntschei
dungen  nicht.

Begüglich  des  anzuwendenden  Rechts,  insbesonder
auch  der  Anwendung  etwaiger  Stammesrechte  und  der
Zulassung  der  Anwälte  gelten  dieselben  Grundsätze
wie  die  für  die  Goldküste  mitgeteilten.  In  den  Provincin!
  Couris  ist  für  die  Auskunftserteilung  über
Stammesrecht  die  Hinzuziehung  von  Häuptlingen  und
anderen  Engeborenen  Zulässig.

keben  diese  von  europäischen  Beamten  geleiteten
Gerichte  treten  nun  auch  hier  die  Native  Couris,  deren
Stellung  und  Einfluß  das  Gouvernement  nach  Möglichleit
  zu  heben  und  zu  festigen  sucht.  Sie  sind  zuständig
  für  alle  Sachen,  an  denen  weder  die  Kronc.
noch  Nicht-Eingeborene,  noch  Eingeborene  im  Gouvernementsdienst
  oder  nicht=  nordnigerischer  Abkunft  beteiligt
  sind.  Wollen  sie  gegen  letztere  verhandeln,  so
müssen  sie  hierzu  die  Zustimmung  des  Residenten  einolen.

  Die  sachliche  Zuständigkeit  ist  teilweise  so  ausgedehnt,
  daß  einzelne  Eingeborenen-Gerichtshöfe  auch
auf  Todesstrafe  erkennen  können.  Nur  müsien  sie  dann
dem  Residenten  die  Akten  einsenden,  der  sie  dem  Gouverneur
  zur  Bestätigung  weitergi

Unter  größter  Ausnützung  der  bisherigen  Praxis
sind  Alkali-Couns  mit  im  Koranrecht  vorgebildeten
Eingeborenenrichtern  und  Jucdicial  Councils  mit  dem
Emir.  Häuptling  oder  Altesten  als  Vorsitzenden  und
verschiedenen  Beisitgern  gebildet.  Die  Gerichte  haben
das  vorherrschende  Eingeborenenrecht  anzuwenden.
dürien  auch  alle  nach  diesem  zulässigen  Strafmittel
verhängen,  abgeseben  von  Folter,  Verstümmelung  und
sonstigen  gegen  die  Gesetze  der  Gerechiigkei  und  Menschlichkeit
  verstoßenden  Strafsmittel.  Der  Resident  behält
das  Recht,  jedergeit  in  das  Verfahren  einzugreifen.  es
vor  den  Provineial  Court  zu  ziehen  und  die  Strafe
nach  eigenem  Ermessen  abzuändern.  Gegen  die  Emscheidung
  des  Natire  Courts  ist  binnen  30  Tagen  Berusumg
  möglich.  Als  Berufungsgericht  fungiert  nach
Anordnung  des  Residenten  der  Alkali  Court  oder  das
Provincial  Couneil  der  Hauptstadt  der  Proving.  Soweir
die  Autorität  und  die  Machtbefugnisse  des  erkennenden
Coun  nicht  ausreichen,  um  seine  Entscheidungen  durchzusetzen,
  sind  die  Provincial  Couns  ermächtigt,  die
Befolgung  der  Anordnungen  der  Native  Courts  durch
Strassestsetzung  nach  freiem  Ermessen  zu  er  wingen.

In  welchem  Umfang  die  Eingeborenengerichte
        <pb n="85" />
        6  55

r*W’ih  sind,  das  zeigen  die  Ziffern  für  das  Emirat  Kano.
Vor  den  Gerichten  dieses  Emirats  wurden  1910/11
1267  Strassachen  und  19  473  Zivilsachen,  darunter
4%20  Weiberpalaver  verhandelt.  Man  geht  allmählich
dazu  über,  an  Stelle  der  beiden  Arten  von  Eingeborenengerichten
  den  Alkali  Court  unter  mit  festem
Gehalt  angestellten  Juristen  und  dem  Judicial  Couneil
uiner  der  Leimung  des  eingeborenen  Machthabers,  nur
die  Alkali  Coums  zu  belassen.  Der  Dualismus  in  der

rganisation  der  Gerichte,  der  das  Nebeneinanderbeiehen
  der  beiden  Arten  von  Gerichten  in  einer  Stadt
gestattete,  batts  nicht  immer  zufriedenstellende  Resultate
gehabt.  Im  übrigen  haben  sich  jedoch  die  eingeborenen
Richter  durchaus  bewährt.

Das  Strafverfahren  vor  dem  Supreme  Court  und
de  m  Provincial  Court  ist  durch  die  Criminal  Procedure
T’rocl.  Nr.  12/13  geregelt.  Die  Mitwirkung  einer  Jury
ist  ausgeschlossen.  Für  das  materielle  Strafrecht  ist
das  Recht  Englands  ausgeschaltet  und  ähnlich  wie  in
der  Goldküste  ein  eigener  (Liminal  Coele  Seschasien
worden  ##gl.  The  Criminal  Code  Procl.  Nr.  23/04
Er  findet  Anwendung  bei  Geln  aller  *mmi½
die  ganz  oder  teilweise  im  Protektorat  begangen  sind.
Als  Strafmittel  sind  zugelassen:  Todesstrafe,  Prügelund
  Rutenstrafe,  die  eventuell  auch  auf  öffentlichen
Plätzen  vollzogen  werden  kann,  der  „Stock“,  d.  h.  die
Anbindung  des  Verurteilten  in  den  „Stock-  auf  öffentlichen
  Plätzen  für  eine  Stunde  an  drei  uaufeinander
jolgenden  Tagen  —  das  fi  impriso  d.  h.
der  Verurteilte  wird  bis  zu  zwei  Simnden  am  Tage
auf  die  Dauer  von  höchstens  21  Tagen  in  Eisen  gelegt
  oder  mit  Stricken  gefesselt  —,  Gefängnis,  Geldstrafe,
  Deportation,  Sicherbeitatesfüng  für  ordentliches
und  ruhiges  Verhalten  und  Buße.  Bemerkenswert  ist,
daß  hier  also  auch  allgemein  auf  Deportation  erkannt
werden  kann.  Gegen  Jugendliche  lann  an  Stelle  einer
anderen  Strafe  in  jedem  Falle  auf  Rutenstrafe  erkannt
werden.  Gegen  Häuptlinge  jeglichen  Grades  darf  keine
Gefängnis-  oder  Prügelstrafe  vollstreckt  werden,  ohne
daß  zuvor  die  2-  Zustimmung  des  Gonverneurs  eingeholt
wäre.  Der  Gonverneur  ist  befugt,  die  erkannte  Strafe
in  Geldstrase  umzuändern  oder  statt  ihrer  einfach  den
i  abausetzen.  Diese  Bestimmung  enthält  eine
zwar  durch  die  Verhältnisse  zu  rechlfertigende,  aber
geonbchnur  Abweichung  von  dem  Grundsatz  der  Gleicheit

  aller  Personen  vor  den  Gerichten.

Der  Criminal  Code  ist  im  übrigen  auch  außerordentlich
  kasuistisch  gehalten.  Hervorgehoben  mag
Fään.  dag  alle  Religionen  ohne  Unterschied  gleichmäßig

geschützt  werden  (ogl.  §  186  a.  a.  O.),  daß  der  Diebstahl
von  Haustieren  als  qualifizierter  Diebstaht  bebanoast
wird  (ogl.  §  358  Ziffer  3  a.  a.  O.  u  ß  Post  und
Esenbahndurch  Androhung  von  o  00  Strafen
dor  Beschädigung  bewahrt  werden.  Auch  Grausamleiten
  gegen  Tiere  sind  ähnlich  wie  in  Südnigerien
durch  besondere  Proklamation  (Nr.  8/07)  unter  Strafe
gestellt,  und  ebenso  sind  Ordale  uer  nendn  von
Eisten  und  einzelne  Fetischkulte  (Nr.  16/08)  und  das
unbefugte  Tragen  von  Uniformen  (Nr.  11/01)  verboten
worden.  Auch  die  Verfälschung  von  Kantschuk
der-  10/07,  die  Vernichtung  von  Bäumen  in  oder  in
der  Nähe  der  Cantonments  (Nr.  10,04),  der  Verkauf,
Anfertigung  und  der  Besitz  von  Giften  (Nr.  20/00)
dn  der  Sklavenhandel  (Nr.  17/07)  bilden  besondere
belikte.  Die  Kollektivstrafen  sind,  nachdem  schon  früher
)1  e  Interesse  des  Schutzes  der  Telegraphenliyien  ähnlshed
  Sestimmungen  erlass  en  waen  (ogl.  §  18  der  Tel.
r.  21/02,  durch  die  Collective  Punmisdment
fn  g  2/11  ebenso  geregell,  wie  es  oben  für  Südsgerien
  geschildert  ist.
Für  den  Gefängnisbetrieb  gelten  ähnliche  Be- 



 

bimmungen  wie  in  Südnigerien  (vgl.  The  Prisons  Procl.

r.  8/02).  Das  Markensystem  ist  anwendbar  gegen
nnsi  Verurteilte,  die  mehr  als  sechs  Monate  zu
verbüßen  haben.

C.  Privatrecht.

Die  Stlaverei,  als  gesetlicher  Tersonenstand  ist
durch  Procl.  Nr.  17/07  als  r  i
nach  dem  31.  März  01  lüernbgeis  Ander  sind  frei.
Das  Verbleiben  der  alten  Sklaven  innerhalb  der  Hausnemeinschaften
  wird  hierdurch  aber  nicht  berührt,  und
nur  für  Nicht-Eingeborene  wird  der  Besit  von  Sklaven
oder  die  Mitwirkung  bei  der  Ergreifung  entlaufener
Sklaven  unter  Strafe  ge  estell.  Daß  der  Sklavenhandel
  als  solcher  verboten  ist,  ist  schon  #19  .
zum  Zwecke  des  Handels  in  die  Kolonie  gebrachten
Sklaven  sind  ipso  facto  frei.  Eine  Entschädigung  wird
an  den  bisherigen  Besitzer  nicht  gezahlt.

Arbeitsverträge  und  Anwerbung  von  Arbeitern  für
Dienste  außerhalb  des  Protektorats  oder  der  eigentlichen
  Heimat  unterliegen  Stplichen,  Sestimmungen  wie
in  Südnigerien  und  in  der  Gol

Übelstände,  die  sich  begüglich  S-  Kontrolle  des  eindeborenen
  Hanspersonals  zeigten,  führten  zum  Erlaß
einer  Art  Gesindeordnung.  Nach  der  Licensing  of
Servants  Procl.  Nr.  105  ist  zur  Übernahme  von  Diensten
als  Hausgesinde  diej
scheines  notwendig.  Übelbeleumundeten  Leuten,  insbesondere
  auch  solchen,  die  wegen  Diebstahls  oder  verwandter
  Delikte  bestraft  sind,  wird  die  Berechtigung
vorenthalten  und  damit  die  weitere  Tätigkeit  als  Hauspersonal
  im  Protektorat  unmöglich  gemacht.

Die  Landfrage  ist  in  Nordnigerien  auf  eine  einheitliche
  großzügige  Weise  geregelt  worden,  die  darauf
abzielt,  den  Eingeborenen  ihren  Landsitz  zu  erhalten,
und  Bodenspekulationen  und  mißbräuchliche  Ausnützung
der  Eingeborenen  zu  verhindern.  Nordnigerien  geht

serbei  wesentlich  weiter,  wie  die  übrigen  europäischen

lonien  an  der  BWestküste.  Es  gibt  wohl  keinen
größeren  Gegensatz  in  der  englischen  Holonialoalitil
wie  die  Politik  des  „laisser-knire#  der  früheren  Zeiten
ind  die  in  jener  Proklamation  aufgestellte  Autokratie
des  Gouverneurs  auch  auf  diesem  wichtigen  Gebiet  des
Privatrechts.

Die  Grundsätze  der  Land  and  Native  Righte  Procl.
sind  folgende:

1.  Der  gesamte  Grund  und  Boden  Nordnigeriens
wird  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  er  in  Besitz  genommen
  ist  oder  nicht,  vom  Tage  des  Inkraftretens

  der  Proklamation  zum  Eingeborenenand

  erklärt.  Vorher  wohlerworbene  Rechte

Dritter  werden  gewahrt;

Das  gesamte  Land  wird  der  Kontrolle  des

ouverneurs  unterstellt,  der  es  im  Interesse  der

eingeborenen  Nordnigeriens  verwaltet.  Irgendwelche
  Besitz=  und  Nutzungsrechte  können  nur
mit  Zustimmung  des  Gouverneurs  erworben
wer

.  Der  Geverneur  hat  bei  Ausübung  dieser  Befugnis
  das  maßgebende  Stammesrecht  anzuwenden.
  Diese  Bestimmung  wird  insofern  etwas
eingeschränkt,  als  besondere  Vorschriften  für  die
Registrierung  der  Techte  In  Lande  gegeben
werden  ivgl.  Proel.  Nr.

.  Einzeleigentum  an  Land  öt  es  pigt  mehr.  es
gibt  nur  noch  Besitzrechte  (Rigt  of  Occupancy);

4.  Der  Gouverneur  ist  befugt,  derartige  Besihrechte
auf  Zeit  oder  unbestimmte  Zeit  an  Eingeborene
oder  Nicht-Eingeborene  zu  verleihen  und  von
ihnen  eine  jährliche  Grundrente,  deren  Betra

alle  7  Jahre  nachgeprüft  und  eventuell  erhöht

 

-
AAsAIAUssI

 

O

Ab
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        W  56  20

wird,  zu  verlangen.  Eine  Veräußerung  oder
Verpfändung  des  Besitzrechts  bedarf  ebenfalls
der  Genehmigung  des  Gouverneurs.  Der
Gouverneur  kann  bei  Verstoß  gegn  die  Proklamation
  bei  nicht  rechtzeitiger  Zahlun
Grundrente  oder  sobald  das  Land  für  gangner
Zwecke  benutzt  wird,  die  Ubertragung  des  Vesitzrechts
  widerrufen.

Diese  Regelung  der  Landfrage,  die  auch  auf  den
Erwerb  des  berreutofen  Landes  zugunsten  des  Fiskus
vergichtet  —  der  Bedarf  des  Fiskus  an  Kronland  ist
allerdings  im  wesentlichen  betens  durch  seinen  Eintritt
  in  die  Landerwerbsverträge  der  Niger  Company

edeckt  —,  ist  in  der  Offentlichkeit  zum  überwiegenden
eil  sehr  günstig  ausgenommen  worden.  Ich  möchte
jedoch  annehmen,  daß  die  Verordnung  bei  dem  durchaus
  anerkennenswerten  Streben,  den  Landbesitz  der
Eingeborenen  zu  erhalten  und  die  Steigerung  des
Bodenwertes  der  Allg  meinheit  zugute  kommen  zu
lassen,  über  das  Ziel  hinausschießt.  Es  erscheint  mir
zeiselbatt.  ob  nicht  diese  Regelung  einem  völligen
äusschluß  enropäischer  Privatunternehmungen  gleichommt.
  ie  nach  der  Verordnung  für  die  europäischen
Unternehmungen  mögliche  Pachtung  von  Land  schafft
ür  diese  m.  keine  ausreichende  Kreditbasis,  zumal
die  Höhe  der  auf  dem  Lande  ruhenden  Abgaben  dank
der  alle  7  Jahre  vorzunehmenden  Nachprüfung  sich
gar  nicht  im  voraus  berechnen  läßt.  Ein  solcher
völliger  Ausschluß  europäischer  Unternehmungen  ist
m.  E.  aber  auch  nicht  das  Wünschenswerte  für  eine
Kolonie.  Einzelne  Unternehmungen  mit  Grundbesitz
entsprechend  ihrer  pekuniären  Leistungsfähigkeit,  dort,
wo  noch  reichlich  Land  vorhanden  ist,  dürften  über
kurz  oder  lang  auch  für  Nordnigerien  von  Vorieil
sein.  Sie  schaffen  einmal  willkommene  Arbeitsgelegenheiten
  und  können  durch  Musterwirtschaften  vorbildii
wirken.  Andernfalls  fällt  diese  Ausfgabe  kaoihlch
dem  Fiskus  zu,  dessen  Verwaltungsorganisation  dadurch
  vergrößert  und  verteuert  wird.  Jedenfalls  dürfte
für  das  Resultat  dieses  großzügigsten  Versuches  die
Landbesitzverhälmisse  eines  Gebietes,  größer  wie
Deutschland,  völlig  neu  zu  regeln,  die  Art  der  Anwendung
  der  Bestimmungen  ausschlaggebend  sein.  Erst
eine  längere  Reihe  von  Jahren  wird  hierüber  ein
endgültiges  Urteil  liesern  können.

Gegenüber  dieser  einschneidenden  Maßregel  treten
die  übrigen,  die  sich  mit  der  Nutzung  des  Landes  und
einer  Schätze  beifasien,  in  den  Hintergrund.  Die
Forestry  Proclamation  Nr.  6/06  schützt  die  wichtigsten
Nuopflanzen.  inebesondere  die  Kautschuk  und  Nutzholz
liefernden,  vor  einem  ungesunden  Raubbausystem  und
macht  die  Verleihung  jeder  Balonugungskonzeision
von  der  Genehmi  ung  des  Eu  abhãn
Auch  die  Prospektiertätigkeit  und  der  Abbau  von  Ms
ralien  unterstebt  der  AWufficht“  des  Gonverneurs  (ogl.
The  Alining  Proclamation).  Doch  ist  der  Abbau  von
Eisen.  Salg.  Soda  oder  Pottasche  durch  Eingeborene
und  ganz  allgemein  die  Gewinnung  von  Stieinen  zum
Hausbau  nicht  unter  die  Vorschriften  der  Proklamation

estellt.  Wilde  Tiere,  “%  und  glche  werden  gemäß
roklamation  Nr.  4/00  ährnlich  geschützt  wie  in  den
schon  behandelten  Kolonien.  Die  Ausübung  der  Jagd
durch  die  Eingeborenen  wird  durch  den  Residenten
der  Provinz  geregelt.  Trribjagden  (game  driy##)  auf
roßwild  —  die  einzelnen  Tiere  und  Bögel  werden
im  Anhang  aufsgezählt  —  werden  verboten.  Au
kann  der  Gouverneur  besondere  Wildreservate  schaffen,
in  denen  isetundsaglich  jegliche  Ausũbung  der  Jagd

verboten
Die  Cotton  Procl.  Nr.  7/10  ermächtigt  dann  noch
den  Gonverneur,  den  Baumwollbau  und  den  Import

 

 

 

 

 

 

und  Exvort  von  Baumwollsaat  zu  regeln.  In  welcher
Weise  dies  geschehen  ist.  entzieht  sich  meiner  Kenntnisie

  später  mehrfach  abgeänderte  „Liqu-  or  ..
Nr.  1/02  verbietet  die  Einfuhr  von  Spirituosen  zur
Abgabe  an  Eingeborene  und  den  Verkauf  von  Spirituosen
  an  Eingeborene.  Zum  Verkauf  von  Eingeborenen-Schnaps
  in  der  Nähe  von  Cantonments
und  Gouvernements-Stationen  bedarf  es  der  Lösung
eines  besonderen  Berechuigungsscheines  (vel.  The  Native
Liquor  Procl.  Nr.  3/06

VI.

Die  Sammlung  der  Stammesrechte  in  der  Goldküste
und  Nigerien.

Die  weitgehende  Berücksichtigung  der  Stammge
rechte  in  allen  mit  Europäern  besetzten  Gerichten
Kolonien,  sei  es,  daß  sie  unmittelbar  danach  Peniser.
sei  es,  daß  sie  als  Ber#r.fungeinstanzen  sich  mit  Urteilen
befassen  müssen,  die  auf  Stammesrecht  fußen.  läßt
es  für  die  englischen  Kolonien  ebenso  wie  es  in  den
frangösischen  Kolonien  der  Fall  war,  höchst  wünschenswert
  erscheinen,  vollständige  und  zuverlässige  Sammlungen
  der  einzelnen  Stammesrechte  zu  besiven.
Mehrere  der  in  den  hier  behandelten  Kolonien  herrschenden
  Stammesrechte  wurden  durch  zum  Teil  sehr
beachtenswerte  Privatarbeiten  zusammengestellt.  Dessenungeachtet
  entschloß  sich  das  Kolonialamt,  aus  den  angesebenen
  praktischen  Gründen  und  im  Intere'se  der
wissenschaftlichen  Forschung  an  eine  sostematicche
Sammünng  zu  gehen.  An  die  in  Betracht  kommenden
Stellen  in  den  Kolonien  wurden  ähnlich  wie  seinerzeit
durch  das  deutiche  Kolonialamt  Fragebogen  zur  5#
sammenstellung  der  herrschenden  Anschauungen  und
Gebräuche  versandt.  Die  Beantwortung  der  Frage
bogen  hatte  jedoch  nicht  das  gewünschte  Ergebnis-Zwar
  ging  eine  große  Anzahl  von  Berichten  ein.
doch  waren  sie  zum  Teil  nicht  verwertbar,  da  sie  teilweise
  von  Leuten  hatten  geliefert  werden  müssen,  die
keine  ausreichende  Landeskennmis  oder  keine  neeignete
Vorbildung  für  die  Sammeltätigkeit  besaßen.  Das
Colonial  Office  beauftragte  darauf  seinen  Ethnologen
Thomas  mit  der  Sammlumg,  die  wahrscheinlich  eine
gonze  Reide  von  Jahren  in  Anspruch  nehmen  dürfterx.

  Thomas  ist  bisher  in  Südnigerien  tätig  gewesen
  und  hat  —  in  zwei  Dienstfristen  —  die  Sitten
und  Gebräuche  und  vor  allem  auch  die  Sprache  des
Edo-Stammes  und  eines  Teils  des  Ibo-Gebietes  festgestellt
  und  sehr  gründliche  und  wertvolle  Arbeiten
darüber  veröffentlicht.  Er  wird  demnächst  die  Ausreise
  nach  Südnigerien  wieder  antreten,  un  dort
seine  Sammlungen  zu  vervollständigen.  Sobald  diese
beendigt  sein  werden,  soll  er  auch  in  den  übrigen  Kolonien
  derartige  Sammlungen  vornehmen.

Die  von  England  gewählte  Methode,  die  Sammlungen
  durch  einen  wissenschaftlichen  Fachmann  vornehmen
  zu  lassen,  dürfte  wohl  zu  den  gediegensten  und
wissenschaftlich  einwandfreiesten  Resuliaten  führen:

allerdings  erfordert  sie  auch  einen  ganz  erheblichen
Aufwand  von  Geldmitteln.

VII.

Blickt  man  auf  die  geschilderten  Verhältnisse  in  der
Goldküste  und  Nigerien  Zurück,  so  erhält  man  jolgendes
Endergebnis:  Ahnlich  wie  bei  den  Franzosen  in
Französisch-Westafrika  haben  sich  die  Anschauungen  der
Engländer  bezüglich  der  Behandlung  der  Eingeborenen
in  den  letzten  Jahren  ganz  wesentlich  geändert,  oder,
richtiger  gesagt,  es  haben  sich  erst  in  doee  gZeit  Hü-Uuschaunngen
  herauszubilden  begonnen.  Nur  bezu
lich  der  Anwendung  der  Stammesrechte  bestand  4%
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        G  57  20

jeher  der  Grundsatz,  sie  in  möglichst  weitem  Umfange
zu  berücksichtigen.  In  allen  anderen  großen  Fragen
der  speziellen  Eingeborenen-Polirik  —  ich  rechne  bierher
die  Fragen  der  Verwendung  der  eingebvorenen  Machthaber
  innerhalb  der  Vorwaltung,  der  Heranziehung
der  Eingeborenen  zu  den  Kosten  der  Verwaltung,  der
Regelung  der  Grundbesitzverhältnisse  und  der  Regelung
des  gesamten  Erziehungswesens  —  ist  der  Wechsel
ganz  auffallend.  Ganz  abgeschlossen  ist  der  Prozeß
auch  heute  noch  nicht.  Bezüglich  der  Verwendung  der
eingeborenen  Machthaber  innerhalb  der  Verwaltung
hat  sich  England  allerdings  wohl  grundsätzlich  und  endgültig
  für  das  indirekte  Verwaltungssystem,  d.  h.  für
das  Herrschen  und  Verwalten  mit  Hilfe  der  und  durch
die  Eingeborenen-Häuptlinge,  entschieden.  Übera
taucht  in  der  Gesetzgebung  und  in  der  amtlichen  —
richterstatiung  die  Tendeng  auf.  die  Stellung  der  Häuptlinge
  und  sonstigen  Machthaber  zu  festigen  und  zu
heben.  Wo  einheimische  Organisationen  fehlten,  ist.
soweit  es  die  Verhältnisse  irgend  gestatteten,  versucht
worden,  neue  zu  schaffen.  Ist  dies  bisher  noch  nicht
überall  gelungen,  so  dürfte  doch  seitens  der  englischen
Kolonialverwaltungen  weiter  in  diesem  Sinne  gearbeitet
  werden.

Weit  mehr  im  Übergangsstadium  befinden  sich  die
übrigen  drei  Fragen.  Haben  wir  in  Nordnigerien  die
allgemeine  Grund=  und  Einkommenstener,  so  fehlt  es
in  Südnigerien  und  der  Goldküste  noch  vollkommen  an
einer  allgemeinen  direkten  Besteuerung.  Vorläufig
können  noch  die  Zölle  die  Auforderungen  der  Verwaltungen
  befriedigen.  Wird  das  auch  noch  für  Nigerien
  der  Fall  sein,  sobald  e  und  Nordnigerien
endgülrig  vereinigt  sind  und  die  Überschüsse  Südnigeriens
  auch  den  Reichszuschuß  für  Nordnigerien
überflüssig  machen  sollen?  Ein  großer  Teil  der  in
anderen  Kolonien  aus  allgemeinen  Mitteln  zu  bestreitenden
  Kosten  für  die  Schaffung  und  Unterhaltung
der  Verkehrsstraßen  ist  allerdings  durch  die  Übertragung
  dieser  Verpflichtung  auf  die  Häuptlinge  auf
diese  abgewälzt  worden.  Es  dürfte  nicht  allzu  schwierig
sein,  dies  System  ausgubauen  und  nach  und  nach  auch
teuere  Wege=  und  Straßenbauten  durch  die  Häuptlinge
  bestreiten  zu  lassen.  Aber  es  fragt  sich,  ob
damit  das  gesamte  Bedürfnis  der  Verwaltung  gedeckt
ist.  Eine  allgemeine  direkte  Besteuerung  eing#uführen.
wie  sie  in  Frangösisch-Westafrika  und  in  deutschen
Kolonien  üblich  ist,  dürfte  von  Jahr  zu  Jahr  schwieriger
werden  und,  sofern  die  Beunruhigung  der  Bevölkerung
in  Lagos  anläßlich  des  Beschlusses  über  Einführung
von  allgemeinen  Wasserleitungsabgaben  einen  Rückschluß
  hestattet,  in  den  auf  höherer  Kulturstufe  stehenden
Gebieten  auf  beträchtlichen  Widerstand  stoßen.  Ganz
dasselbe  gilt  von  der  jetzt  noch  vielfach  in  der  Offentlichkeit
  verlangten  Auèdehnung  der  nahezu  kommunistischen
  Regelung  der  Landfrage,  wie  sie  in  Nordnigerien
  erfolgt  ist,  auf  die  übrigen  Gebiete  an  der
afrikanischen  Westküste.  Ich  kann  mir  nicht  gut  denken,
daß  sien  in  den  emtwickelten  Gebieten  in  der  Nähe  der
Küste,  in  d.nen  sich  enropäische  Anschauungen  über
Einzeleigentum,  Bodenwert  und  Wertzuwachs  schon  so
lange  haben  einnisten  können,  nun  ohne  weiteres  diese
über  eine  einfache  Bevormundung  hinausgehende  und
einer  Enteignung  gleichkommende  Regelung  wird  einführen
  lassen,  zumal  gleichzeitig  damit  die  Erhebung
einer  Grundsteuer  verbunden  werden  soll,  gang  abgesehen
  davon,  daß  dies  für  die  kultivierten  Gebiete  die
Tusübung  eines  Herrenrechts  bedeuten  würde,  wie  es
isher  stets  seitens  Englands  in  anderen  Gebieten  auf
das  lebhafteste  bekämpft  wird.  In  Nordnigerien  wurde
die  Durchführung  dadurch  erheblich  erleichtert.  deß  vor
der  britischen  Herrschaft  die  Anschauung  bestand,  der

 

Sultan  von  Sokoto  habe  eine  Art  Obereigentum  über
alles  Land  innerhalb  seines  Reiches.  Dieses  Recht
ging  mit  seiner  Unterwerfung  gewisserm  aßen  auf  die
britische  Krone  über.  Eine  derartige  Vorstellung  dürfte
aber  in  den  anderen  Gebieten  kaum  vorherrschen  und
ein  anderer  rechtlicher  Grund  zu  der.  Maßregel  sich
auch  kaum  finden  lassen.  M.  E.  aber  der
durchaus  anzuerkennende  Endzweck  e#  Bestimmung,
den  Eingeborenen  ihr  Land  zu  erhalten  und  ungesunde
curopäische  Unternehmungen  fernzuhalten,  schon  dann
erreichen,  wenn  jeglicher  Vertrag  über  ein  Grundstück
der  Genehmigung  durch  den  Gonverneur  bedarf.  Damit
  bleibt  immer  die  ichkeit  gegeben,  in  besonderen
  älen  auch  den  Erwerb  von  Eigentum  durch
Fremde  zu  gestatten

Mindestens  gleichwichtig  wie  die  Landfrage  ist
meines  Dafürhaltens  die  Frage,  wie  in  Zukunft  das
Erziehungswesen  in  den  Kolonien  gestaltet  werden
soll.  Das  bisherige  System.  nach  dem  dem  Bildungsdrang
  der  Neger  irgendwelche  Schranken  nicht  gesetzt
vurden,  sich  jeder,  soweit  es  seine  Fähigkeiten  und
Mittel  gestatteten,  englische  Bildung,  ja  Hochschulbhildung
  aneignen  konnte,  dürfte  wohl  nach  übereinstimmendem
  lUlrteil  aller  Kolonialpraktiker  keine  befriedigenden
  Ergebnisse  gezeitigt  haben.  Die  „Verenglisierung“
  hat  den  Eingeborenen  in  der  überwiegenden
  Mehrzahl  der  Fälle  nicht  zum  Segen  gereicht.

  Der  Lehrplan  der  Schule  in  Nassarawa  beweist,
daß  man  für  Nordnigerien  diesen  Fehler  vermeiden
möchte.  Daß  er  sich  noch  in  den  Küstenorten  wieder
gutmachen  läßt,  möchte  ich  bezweifeln.  Die  Betonung
der  Handfertigkeiten  im  Unterricht  und  vor  allem  die
landwirtschaftliche  Unterweisung  durch  Wanderlehrer  in
den  letzten  Jahren  kommt  zweifellos  dem  wahren
Kulturbedürfnis  der  Mehrgahl  der  Eingeborenen  näher,
wenigstens  soweit  sie  noch  nicht  der  Landbestellung
entfremdet  sind.  In  den  Städten  dürfte  eine  ausschließlich
  auf  die  praktische  Verwendbarkeit  gerichtete
Schulbildung  nicht  mehr  den  Wünschen  der  Eingeborenen
  entsprechen.  Hier  wird  sich  das  Fortschreiten
der  „Verenglisierung“  nicht  mehr  aufhalten  lassen.

Ist  das  richtig,  so  kommt  man  auch  auf  diesem
Gebiet  zu  einem  Dnalismus  zwischen  den  Küstenstädten
  und  dem  Inland,  wie  wir  ihn  auch  bei  der
Schilderung  der  Rechisverhältnisse  angetroffen  haben.
Es  liegt  nahe.  nicht  in  der  Vervollständigung  der  Verschmelgung,
  sondern  in  der  strikten  Durchführung  der
Scheidung  zwischen  Küstenstädten  und  Inland  die
Lösung  der  sich  für  die  englische  Eingeborenen-Politik
ergebenden  Schwierigkeiten  zu  suchen  und  den  verenglisierten
  Küstenorten  das  Inland  mit  nationaler
Kultur=  und  Wirtschaftsentwicklung  gegenüberzustellen.
Jene  blieben  dann  das  Erbteil  früherer  Systemlosig--keit,
  mit  dem  sich  die  heutige  englische  Kolonialverwaltung
  wohl  oder  übel  abzufinden  hätte.  Dies  wäre
das  Anwendungsgebiet  einer  Eingeborenen-Politik,  die
unter  absolutem  Schutz  der  Eingeborenen  und  ihrer
berechtigten  Gewohnheiten  ihren  wirklichen  wirtschaftlichen
  und  kulturellen  Bedürfnissen  Rechnung  trägt,
dabei  aber  die  Autorität  der  kolonisierenden  Macht  in
vollem  Umfang  au  wahren  weiß..

1

 

 

S
-

 

Dle  „rtchaßtch=  Cage  von  Französlsch-Kquatorlalka
  am  Ende  des  ersten  balbsahrs  1912.

ors.  .  Famechon,  Administrateur  des  colonics.

Französisch-  Aquatorial-  Afrika  ist  anscheinend  seit
einigen  Jahren  in  eine  Periode  des  regelmäßigen  und
schnellen  Fortschritts  eingetreten.  Den  Antrieb  dazu
hat  die  fortschreitende  militärische  und  administrative
        <pb n="88" />
        W58  25

Inbesitznahme  und  die  durch  die  finanzielle  Unterstütung
  des  Mutterlandes  ermöglichte  Durchführung
eines  durchdachten  Wirtschaftsprogramms  gegeben.  Die
Ziffern  der  Handelsumsätze  waren  bei  Beginn  der
schnellen  Entwicklung,  die  sich  1910  in  iöeen  ersten
Anzeichen  und  1911  mit  steigender  Dentlichkeit  zeigte.
noch  verhältnismäßig  gering;  denn  trotz  der  in  den
letzten  zwangig  Jahren  gemachten  Anstrengungen  ist
das  Wirtschaftsleben  noch  im  Organisationsstadium,
und  die  Ausbentung  der  natürlichen  Reichtümer  des
Landes  hat  erst  begonnen.  Aber  wem  auch  das  Wirtschafteleben
  der  Größe  des  Landes  und  der  Mannigfaltigleit
  seiner  Hilfsquellen  noch  nicht  entspricht,  so
darf  doch  die  Bedentung  der  in  dieser  Periode  erreichten
  Ergebnisse  nicht  unterschätzt  werden.

Die  ersten  einigermaßen  #  Zahlen  über
den  Außenhandel  gehen  bis  1892  zurück.  Zu  dieser
Heite  betrug  die  Einfuhr  3  160  000%  F  Fr.  die  Ausfuhr

8  000  Fr.,  der  Gesamthandel  also  5  658  000  Fr.

Die  Kolonie  beschränkte  sich  damals  auf  die  folgenden
  vier  Plätze:  Libreville,  die  Hauptstadt,  im
übrigen  aber  ziemlich  unbedeutend;  Cap-Lopez,  an  der
Ogowe-Mündung,  wo  sich  einige  Handelshäuser  niedergelassen
  hatten;  Sette-Cama,  von  wo  aus  englische
Firmen  einen  ziemlich  lebhaften  Durchgangshandel
betrieben;  schließlich  Loango,  Ausgangspunkt  der  Karawnen
  für  die  Kolonie  Haut-Congo,  deren  Hauptadt

  Brbzaville  damals  nur  ein  geographischer  Beft


3Jn  zolgenden  Jahre  erhielt  die  Kolonie  die  Zollgesetzgebung,
  unter  welcher  sie  ohne  wesentliäh  Anderungen
  bis  zur  Gegenwart  gelebt  Der  Norden
bis  Sette-Cama  wurde  der  durch  ans  Gesetz  vom
2.  Januar  1892  geschaffenen  Zoll-Union  mit  dem
Mutterlande  einverleibt.  Der  Süden,  welcher  zu  dem
konventionellen  Kongobecken  gebört,  erhielt  einen  nicht
differenzierenden  olltarif.  der  die  Einfuhr  mit  einer
Abgabe  von  6  v.  H.  und  die  Ausfuhr  mit  einer  Abgabe
von  10  v.  H.  von  Elfenbein  und  Kautschuk  und  von
5  v.  H.  von  den  anderen  Ausfuhrprodukten  belegte.
Die  Erhöhung  der  Einfubrzöl#e  auf  10  v.  H.  wurde
erst  1904  durchgeführt.  Die  Einführung  des  mutterländischen
  Zolltarifs  in  Nord-Gabun  hat  sich  als  eine
für  die  Kolonie  wenig  glückliche  Maßregel  erwiesen,
denn  sie  hemmte  die  kühne  Initiative  der  Händler,  die
begonnen  hatten,  in  den  Becken  des  Ogowe  und  des
N'Gounie  Handel  zu  treiben.  Die  Umsatze  hoben  sich
trotzdem  weiter,  aber  die  Entwicklung  war  in  Alt-Gabun
  sehr  viel  weniger  schnell  als  in  demjenigen  Teil
der  Kolonie,  der  einem  freieren  Zollsystem  unterstand.

In  dem  Südbezirk  wurden  an  die  Bevölkerung
durch  den  immer  steigenden  Trägerverkehr,  welchen
die  Eröffnung  des  oberen  Kongobeckens  für  den  Handel
und  das  Eindringen  der  Europäer  nötig  machte,  Ansorderungen
  gestellt,  denen  sic  kaum  genügen  konnte,
bis  die  belgische  Kongo-Eisenbahn  eröffnet  wurde  (1897
bis  Tumba,  1899  bis  zum  Stanley-Poolf.  Seitdem
verschob  sich  das  Wirtschaftszentrum,  und  während
Brazzaville  eine  außerordentlich  rasch  wachsende  Bedemung
  gewann,  sank  Loango  zu  einem  einfachen
Dorf  hera
185  verzeichnet  die  Zollstatistik  eine  Einfuhr  von
6  683  000  Fr.,  eine  Audfuhr  von  6  619  000  Fr.,  also
einen  Gesamthandel  von  13  3020000  Fr.  In  diesem
Zeitpunkt  rief  das  Mutterland,  da  es  die  Opfer  scheute.
die  erforderlich  gewesen  wären,  um  den  Kongo  wirtschaftlich
  ausgurüsten  und  seine  Befriedung  durch
Unterhaltung  einer  ausreichenden  Streitmacht  zu
sichern,  trotzdem  aber  die  Gebiete  für  Frankreich  entwickeln
  wollte,  privilegierte  Gesellschaften  zu  Hilfe,
denen  es  als  Entgelt  für  die  ihnen  anvertrauten  Auf- 



gaben  das  ausschließliche  Recht  des  Sammelns  der
Bodenprodukte  und  ihres  Ankaufs  von  den  Eingeborenen
verlieh.  Das  Monopolsystem  trieb  mehrere  Handelshäuser
  aus  dem  Lande,  die  aus  dem  erheblich  reduzierten
  Lokalbudget  entschädigt  werden  mußten.  Es
hatte  weiter  zur  Folge,  daß  der  belebende  Einfluß  der
freien  Konkurrenz  beseitigt  wurde.  In  dem  Bestreben,
den  größtmöglichen  Auten  aus  ihrer  privilegierten
Stellung  zu  ziehen,  suchten  die  Gesellschaften  bohe
Gewinne  mit  geringen  Umsätzen  zu  machen  und  so
wenig  wie  möglich  Kapital  festzulegen;  sie  schränkten
deshalb  nach  Möglichkeit  die  dauernden  Anlagen  ein,
die  keinen  unmittelbaren  Nutzen  versprachen.  Damit
wurde  die  Entwicklung  aus  ihren  natürlichen  Bahnen
gelenkt  und  die  für  die  Entwicklung  von  Neuländern
so  nützliche  Privatinitiative  vollkommen  lahmgelegt.
Eine  Reihe  der  Konzessionsgesellschaften  erlitten  durch
sehlerhafte  Geschäftsführung  schwere  Verluste  oder
verschwanden  auch  völlig  nach  wenigen  Jahren.

Trotzdem  hatte  der  Spezialhandel.  d.  h.  der  Gesamthandel
  ohne  die  Durchfuhr.  im  Jahre  1905  die
Höhe  von  23711  000  Fr.  erreicht.  Im  Jahre  1907
zeigte  die  Zollstatistik  sehr  gesteigerte  Umsäne:  aus
denen  jedoch  keine  bestimmten  Schlüsse  gezogen  werden
dürsen,  weil  die  Ziffern  durch  eine  neue  Anweisung
für  die  statistischen  ibeihen  in  die  Höhe  getrieben
  waren.  Im  Jahre  1908  ließ  *  eine  sehr  schwere
Krise  den  Umsatz  2  25  630  000  Fr.  sinken.  Der
schlechte  Absatz  der  Edelhölzer,  der  Preisrückgang  des
Kautschuks,  unzweckmäßige  Verwaltungsmaßregeln
hatten  zusammen  gewirkt,  um  dieses  Ergebnis  zu
schaffen.  Der  Preisrückgang  des  Kautschuks  wurde
nicht  durch  örtliche  Gründe  verursacht.  sondern  durch
die  Lage  des  Welimarkts  und  der  Produktion  in  den
anderen  Ländern,  wo  dieses  Produkt  gewonnen  wird.
Die  wirtschaftliche  Krise,  welche  durch  diese  ungünstigen
Umstände  verursacht  wurde,  lastete  schwer  auf  dem
Geschäftsleben  des  Jahres  1908  und  erreichte  ihren
Höhepunkt  in  den  ersten  Monaten  des  Jah  es  1
Der  Rückgang  in  Gabun  wurde  nicht  vollständig  ausgeglichen
  durch  die  Vermehrung  der  Produktion  in
Ubangi-Schari,  wo  die  Erschliehung  des  Landes  neue
Gebiete  für  den  Handel  cröffnete.  Während  die  Ausfuhr,
  die  hauptsächlich  aus  Elfenbein  und  Kautschuk
vom  oberen  Kongo  her  bestand,  sich  auf  16  Millionen
hielt  und  nur  um  eine  Million  unter  den  Durchschnitt
der  Jahre  1906/0  sank,  verminderte  sich  die  Einfuhr
auf  9  600  000  Fr.,  also  auf  4  Millionen  unter  diesen
Durchschnitt:  de#t  Verlust  betrug  6  v.  H.  bei  der  Ausfuhr
und  32  v.  H.  bei  der  Einfuhr.

Inzwischen  war  jedoch  die  Verwaltung  nicht  untätig
  geblieben.  In  den  ersten  Monaten  des  Jahres
1008  setzte  der  Generalgouverneur,  welcher  an  die
Stelle  des  Generalkommissars  des  französischen  Kongo
getreten  war,  durch,  daß  vom  mutterländischen  Parlament
  eine  Anleihe  von  21  Millionen  gewährt  wurde,
deren  Zinsen  das  Mutterland  garantierte  und  deren
Erlös  zur  Anlegung  von  Telegraphenlinien,  zur
Förderung  der  tatsächlichen  Inbesipnahme  und  zu
Studien  für  die  Ausarbeitung  eines  Projektes  der  für
die  wirtschaftliche  Entwicktung  nötigen  Maßnahmen  bestimmt
  wurde.  Von  den  21  Millionen,  die  der  Kolonie
im  Jahre  1908  zur  Versügung  gestellt  wurden,  sind
erst  15  Millionen  begeben:  die  Arbeiten,  für  welche  die
Anleihe  bestimmt  war,  sind  1909  in  Angriff  genommen
worden.  Ferner  gestattete  die  starke  Vermehrung  der
Militärücchen  Kräfte  die  Inbesitznahme  von  Gegenden,

e  sich  bisher  der  französischen  Herrschaft  völlig  ent-Necht
  hatten.  Die  Verwaltung  suchte  außerdem  die
wirtschaftliche  Initiative  zu  heben.  Die  Vorschriften
für  die  Holzausfuhr  aus  Gabun  wurden  revidiert,  und
        <pb n="89" />
        W  59  20

eine  lebhafte  Propaganda  in  Europa  vermehrte  die
Absatzmöglichkeiten  für  unsere  Holzarten.  Die  Kautschukvreise
  konnten  durch  keine  Maßnahmen  der  Lokalverwaltung
  beeinflußt  werden,  aber  man  konnte  die
allgemeine  Qualität  der  Produkte  verbessern,  von  denen
nur  ein  Teil  zum  Kurse  des  Parakautschuks  gehandelt
wird.  Eine  Verordnung  vom  September  1909  schrieb
eine  Kontrolle  der  Ausfuhr  vor  und  verbot  die  Ausfuhr
  verfälschten  Gummis.  Die  Ausfuhrzölle  auf  die
weniger  wichtigen  Produkte  wurden  aufgehoben.
blieb  noch  übrig,  die  Mißstände  zu  mildern,
welche  die  im  Jahre  1899  vergebenen  Konzessionen
zur  Folge  gehabt  hatten.  Zu  diesem  Zwecke  trat  die
Lokalverwaltung  in  Verhandlungen  mit  den  Konzessionären
  wegen  ÄAnderungen  der  mit  dem  Staate  abgeschlossenen
  Verträge  ein.  Man  gelangte  mit  11  Gejellschaften
  der  Kolonien  Mittel-Kongo  und  Ubangi  zu
einer  Einigung,  die  sich  zu  einer  einzigen  Gesellschaft,
der  Compagnie  Forestidre  Sangha-Oubangui,  verschmolzen.
  Diese  Gesellschaft  hat  nur  noch  auf  Kautschuk
  ein  Gewinnungsprivileg,  und  zwar  nur  noch  auf
zehn  Jahre  und  erhält  die  von  ihr  in  Nutzung  genommenen
  Ländereien  zu  vollem  Eigentum.  Der  Anlauf
  von  Elfenbein  und  aller  übrigen  Produkte  wurde
dem  freien  andel  in  dem  ganzen  Bereiche  der  früher
den  fusionierten  Gesellschaften  ausschließlich  überlassenen
Gebiete  freigegeben.  Im  ersten  Drittel  des  Jahres  1911
verzichteten  vier  andere  Gesellschaften,  deren  Konzessionsgebiete
  im  Süden  von  Gabun,  zwischen  Fernan-Vaz
  und  Kuilu-Niari,  lagen,  auf  ihre  Privilegien  und
erhielten  dafür  einzelne  Ländereien  zu  vollem  Eigentum
  überwiesen  und  für  zehn  Jahre  das  ausschließliche
echt,  an  einigen  Wasserläufen  die  Waldprodukte  zu  gewinnen.
  Einige  Monate  später  schlossen  sich  drei  andere
Gesellschaften,  die  sich  im  Ogowebecken  niedergelassen
batten,  diesem  Beispiel  an,  ebenso  wie  zwei  Kongzessionen
in  der  Kolonie  Ubangi.  Am  1.  Juli  1912  gab  es  daher
iu  Gabun  nur  noch  eine  Konzession  der  Art,  wie  sie
1899  verliehen  waren,  nämlich  die  Gesellschaft  Ongomo,
welche  mit  der  Verwaltung  wegen  des  Verzichts  auf
ihre  Privilegien  in  Unterhandlungen  steht,  und  ferner
zvei  Gesellschaften  mit  besonderen  Verträgen,  die  Geeellschaft
  Haut-Ogowe  und  die  Compagnie  du  Kouilnlari.
  Von  diesen  beiden  genießt  die  erstere  sehr  ausgedehnte
  Privilegien,  die  ihr  im  Jahre  1898  erteilt
worden  sind;  ihre  Rechte  erlöschen  im  Jahre  1928.
Die  zweite  hat  im  Kuilubecken  große  Landstriche  zu
vollem  Eigentum  erhalten,  um  ihre  Gründer  für  die
Ausgaben  zu  entschädigen,  die  sie  in  den  Jahren  1892
bis  1994  zum  Studium  des  später  aufgegebenen  Proleltes
  einer  von  Loango  ausgehenden  Eisenbahn  ge-In
  Mittel-Kongo  sind  sechs  Konzessionen
«  1899  übrig  geblieben,  eine  von  diesen  wird
mit  der  Abtretung  des  Sanghabeckens  an  Deutschland
deiuahe  böllig  verschwinden.  In  Ubangi  gibt  es  nur
bei  Gesellschaften.  die  noch  nicht  den  Wunsch  geäußert
aben,  ihre  Verträge  abändern  zu  lassen.  In  weniger
ds  zwei  Jahren  ist  also  mehr  als  die  Hälfte  der
Holonie  der  freien  Verfügung  des  Handels  wieder  ersichlossen
  und  damit  dem  Wetteifer  aller  derjenigen  geoffnet
  worden,  die  dem  Lande  ihre  Kraft  widmen  wollen.
8  Die  Herstellung  völlig  neuer  Grundlagen  für  die
Lerwaltungsorganisation  des  Landes  und  die  Einlührung
  neuer  wirtschaftlicher  und  fiskalischer  Grund-Lte
  konnten  ihre  Wirkungen  nicht  sofort  zeigen.  1909  zeigt
ie  Zollstatistik  nur  eine  Bermehrung  von  900  000  Fr.
t  1  der  Einfuhr  und  von  300  000  Fr.  bei  der  Ausfuhr:
4½  der  Ausfuhr  wurde  durch  die  Vermehrung  des
lautschukexportes  die  Verminderung  des  Holzexportes
#Ausgeglichen.  Im  Jahre  1010  jedoch  zeigt  sich  das
wachen  des  Wirtschaftslebens  deutlich:  die  Einfuhr

 

 

 

 

 

 

gewinnt  2  Millionen,  die  Ausfuhr  7  Millionen,  der
Gesamtumsatz  im  Spezialhandel  steigt  aus  36  Millionen.
Im  Jahre  1911  schließlich  erreicht  die  Einfuhr
14  800  Fr.,  die  Ausfuhr  000  000  Fr.  und  der
Gesamtumsatz  im  Spezialhandel  40  800  000  Fr.  Trotz
der  erwähnten  Krisen  und  widrigen  Umstände  ist  daher
n  hn  Jahren  eine  Steigerung  von  270  v.  H.  festzutellen.


Die  in  den  letzten  drei  Jahren  sich  zeigende
Besserung  ist  um  so  bemerkenswerter,  als  erwartet
werden  darf,  daß  die  aufsteigende  Bewegung  andauert,
wenn  die  bisher  für  die  Erschließung  der  Kolonie  geleistete
Arbeit  weiter  geleistet  und  noch  gesteigert  wird
den  bis  Ende  August  1912  bekannten  Resultaten  läßt
sich  schließen,  daß  der  Spezialhandel  des  laufenden
Jahres  wahrscheinlich  44  bis  45  Millionen  erreichen  wird.

Diese  Ziffern  können  gering  erscheinen,  wenn  man
sie  mit  denen  anderer  Länder  vergleicht,  namentlich
  mit  denen  des  belgischen  Kongo.  Aber  man  darf
nicht  außer  acht  lassen,  daß  die  Statistiken,  deren
Ziffern  beim  Vergleich  des  Handels  der  verschiedenen
Länder  nebeneinander  gestellt  werden,  den  Generalhandel
  betreffen  und  daher  die  Durchfuhr  mit  umfassen,
  welche  für  das  von  ihr  berührte  Gebiet  nur
wenig  Vorteile  mit  sich  bringt  und  gegenüber  dem
Eigenhandel  nur  eine  ganz  geringe  Bedentung  hat.
So  verhält  es  sich  insbesondere  auch  mit  der  über
Brazgaville  oder  Wesso  gehenden  für  Südkamernn  bestimmten
  deutschen  Durchfuhr.  In  Französisch-Aguatorial-Afrika
  hat  erst  in  den  letzten  5  oder  6  Jahren
infolge  der  Erschließung  des  südlichen  Teils  der
deutschen  Kolonie  Kamerun  der  Generalhandel  sich
merkbar  über  den  Spezialhandel  gehoben.  Er  beträgt
jetzt  47  Millionen,  von  denen  18  Millionen  auf  die
Einfuhr  und  20  Millionen  auf  die  Ausfuhr  kommen.
Im  belgischen  Kongo  betrug  der  Generalhandel  im
Jahre  1910  139  Millionen,  der  Spezialhandel
103  Millionen.  Der  Eigenhandel  des  belgischen  Kongo
übertrifft  daher  den  unserer  Kolonie  nur  um  das
Doppelte,  während  Oberfläche  und  Bevölkerung  des
belgischen  Gebietes  dreimal  so  groß  sind,  als  die
unserer  Kolonie.

Vom  Standvunkte  des  Handels  setzt  sich  Französisch-Kquatorial-Afrika
  aus  zwei  voneinander  unabhängigen
  Gebieten  zusammen:  dem  Küstenlande,
welches  die  Kolonie  Gabun  bildet,  und  dem  Becken
des  Kongo  und  seiner  Nebenflüsse  Ubangi  und  Sangha,
deren  Außenhandel  über  Brazzaville  geht.  In  den
oben  angegebenen  Ziffern  ist  nur  die  Handelsbewegung
enthalten,  die  über  diese  beiden  Handelswege  geht,  da
nur  sie  durch  die  Zollstatistik  mit  Sicherheit  erfaßt
wird.  Nicht  berücksichtigt  ist  ein  Verkehr  von  etwa
1  Million,  der  sich  auf  dem  Wege  über  den  Niger-Benue
  vollzieht  und  hauptsächlich  der  Proviantierung
der  Truppen  im  Tschadgebiete  dient,  und  ein  Verkehr
von  1  500  000  Fr.,  der  sich  mit  dem  ägyptischen  Sudan
und  Tripolitanien  abspielt,  ohne  daß  es  darüber
irgendeine  genauere  Kontrolle  gäbe.  Wenn  wir  alle
über  unsere  Grenzen  gehenden  Handelobewegungen
rechnerisch  erfassen  könnten,  wie  es  Kamerun  und
Belgisch-Kongo  tun,  so  würde  unser  Spezialhandel
43  Millionen  und  Generalhandel  nahe  an  50  Millionen
erreichen.

Der  Spezialhandel  von  Gabun  beträgt  ½,  derjenige
  von  Mittelkongo  und  Ubangi  ½/  des  Gesamthandels.
  Aber  während  sich  in  Gabun  die  Einfuhr
auf  6  141.000  Fr.  beziffert  bei  einer  Ausfuhr  von
7722  000  Fr.,  werden  über  Brazzaville  nur  für
8  652  000  Fr.  Waren  importiert  und  Kautschuk  und
Elfenbein  im  Werte  von  18  269  000  Fr.  exportiert.
Das  Mißverhälmis  erklärt  sich  aus  der  verschiedenen
        <pb n="90" />
        60

Art  und  Weise,  wie  in  den  beiden  Landesteilen  der
Handel  betrieben  wird.

In  Gabun  hat  der  Holzhandel  eine  ganz  überragende
  Bedeutung  gewonnen;  er  wird  in  der  Hauptsache
  von  unabhängigen  Kaufteuten  betrieben,  die  den
gewöhnlichen  Gesetzen  des  freien  Wettbewerbs  unterworfen
  sind.  Der  Preis,  zu  dem  die  Naturprodukte
von  den  Schwargen  getauft  werden,  paßt  sich  deshalb
dem  durch  die  Preise  in  Europa  diltierten  Marktwerte
unmittelbar  an.  In  Mittelkongo  und  Ubangi  dagegen
erhöhen  die  enormen  Kosten,  welche  den  Transport
der  Waren  ins  Innere  belasten,  den  Wert  der  eingeführten
  Waren  am  Orte  des  Verbrauchs,  während
sie  gleichzeitig  den  Ankaufspreis  der  für  den  Export
bestimmien  Naturprodukte  vermindern.  Der  Wert  der
Umsätze  im  Seehafen  muß  daher  schon  normalerweise
bei  der  Ausfuhr  sehr  viel  höher  sein,  als  bei  der  Einfuhr.
  Aber  die  Differenz  zwischen  Einfuhr  und  Ausfuhr
  ist  dadurch  noch  fühlbarer  gemacht,  daß  der
größere  Teil  des  Landes  bis  zur  Gegenwart  in  den
Händen  der  Konzessionsgesellschaften  geblieben  ist,  insbesondere
  soweit  der  Kautschuk  in  Frage  kommt,  und
daß  diese,  da  sie  infolge  des  ihnen  gewährten
Monopols  keine  Konkurrenz  zu  fürchten  haben,  dem
Eingeborenen  für  die  gesammelten  Produkte  nur  einen
Preis  bezahlen,  welcher  der  beim  Sammeln  aufgewandten
  Arbeit  entspricht,  jedoch  in  keinem  Verhältuis
  zum  Marktwert  der  Produkte  steht.  Nur  die
andauernde  Entwicklung  der  llmsätge  des  nichtprivilegierten
  Handels  wird  das  Mißverhältnis  zwischen
Ausfuhr  und  Einfuhr  beseitigen  und  ein  normales
Verhälmis  herbeiführen.

Die  Zollstatistik  behandelt  als  Durchfuhr  den
Verkehr  zwischen  Kinshassa  und  Südkamerun,  ein  Verkehr,
  der  sich  mittels  Flußdampfern  auf  dem  Kongo
und  Sangha  vollzieht.  Dieser  Verkehr  hat  in  werien
Habren  eine  große  Bedentung  gewonnen.  Im  Jah

belief  er  sich  nur  auf  257.000  Fr.  an  entonezischen
*  und  167000  Fr.  an  Ausfuhrprodukten;  im
Jahre  1906  hatten  sich  diese  Ziffern  zusammen  auf
2146  000  Fr.  baw.  383  000  .  reeheben.  Im  Jahre  1911
verzeichnen  wir  726  000  F  bei  der  Einfuhr  und
2270  00½  Fr.  bei  der  Musfrr-.  Ende  1913  werden
sich  infolge  der  Abtretung  des  Sanghabeckens  an
Dentschland  diese  Zissern  mehr  als  verdoppelt  haben

Es  läßtt  sich  nicht  verkennen,  daß  das  Mißverhältnis
zwischen  Einfuhr  und  Ausfuhr,  wie  es  oben  für  den
Handel  Bragzavilles  geschilvert  ist,  sich  in  Kamerun  noch
stärker  zeigt  als  in  unserer  Kolonic,  da  dort  die  Relation
der  betreifenden  Zahlen  gleich  0  zu  3  ist.  Die  deutschen
Gesellschaften  gfübren  nur  sehr  wenig  bares  Geld  ein:
daraus  geht  !  lar  hervor,  daß  die  Eingeborenenarbeit
im  großen  und  gangen  zu  einem  nirdrigeren  Satze
bezahlt  wird  als  dem  in  Frangösisch-Afrika  üblichen.)

Einfuhr.

Nach  der  Zollstatistik  belief  sich  die  Einfuhr  im
Jahre  1911  auf  14  791  000  Fr.  Die  Auteile  der  verschiedenen
  Herkunftsländer  sind  folgende:

Frankreich  und  französische
kolonien  ....

7670(mek.-2o.H.
England..  :-k029()00-  20,5-Deutschland.
  1  243000  8.4
Belgien  1  387  000  —  9  =
Belgisch-Kongo  658  000  =  =  46
andere  Länder  807  000  =  =  5.5=*)

  Es  braucht  kaum  gesagt  zu  werden.  daß  diese
Bemerkung  den  Tatsachen  durchaus  nicht  entspricht.

 

In  früheren  Jahren  zeigten  die  amtlichen  Stahistiten
  ein  anderes  Bild.  Im  Jahre  1906  setzte  sich
die  Einfuhr  wic  folgt  zusammen:

Frankreich  und  fransösiche

Kolonien.  5  508  000  Fr.  4  v.  .
England  5
Dentschiaud.  32400  —  8.2
Belgi  1  383  000  =  =  108
Belalsch.  gongo  327000  J  =  26
andere  Länder.  1  327000  =  =  10.4

insgesamt  12  794.000  Fr.

Jahre  1903.  dem
die  Statister  einigermaßen
Einfuhr  folgendes  Bild:
Frantreich  und  fransösische

ersten  Jahre,  für  welches
vollständig  ist,  zeigte  die

Kolon  .  2  641  000  Fr.  =  45,3  v.O
Engl  .  ....1048000--18  -
Deutschland  411000--7,landere
  Länder.  1720  000  =  —  29.6

insgesamt  5  820  000  Fr.

Wenn  man  die  Einfuhr  nicht  nach  den  Herkunftsländern,
  sondern  nach  Warengattungen  betrachtet,  so
ergibt  sich  folgende  Iusancnenkeellinge

Wichtigste  Einfuhrwaren  im  Jahre  1911.

Gewebe  3  985  000  Fr.  =  27  v.  S.
Salz  183  000  =  =  1,2  --Weine
  765  000  =  =  5.17.
Alkohol  485  000  5,17
Metallwaren  1  797000  =  =  12,1
Pulver  10  000  =  =  0,07.

abal.  337000  =  =  2,28  .

Gesamteinfuhr  im
Spezialhandel  14  794  000  Fr.
Wichtigste  Einfuhrwaren  im  Jahre  1906.

Gewebe  4848  000  Fr.  =  37.7  v.O
Salz  —
Weine  1550  000  =  —  3.5  =
Alkoho.  441  000  =  =  3,48.
Metallwaren  1  463  000  =  =  11,39

zbuloer  181  000  =  =  1,43.=Tabak
  2014  000  =  —  1.58

Gesamteinfuhr  im
Spezialhandel  12845  000  Fr.

Wichtigste  Einfuhrwaren  im  Jahre  1902.

 

Gewebe  1  183  000  Fr.  =  20,32  v.  H.
Salz  96  000  =  =  165  -
Weine  263  000  --  =  1.51  =
Alkohol.  385  000  =  —  6,61
Metallwaren.  787000  13,.51
Pulver  91  000  =  1,56  =
Tabak  170  000  2,.92
Gesamteinfuhr  im

Spezialhandel  5  820  000  Fr.

Wichtigste  Einfuhrwaren  im  Jahre  18906.
Gewebe  1  506  000  F.  r-  32-4  v.  H.

—2  o2.47
Weine  .  106000-  «  2.25  -
Alkohol.  322000  6.85
Metallwaren.  461  000  .  10,00  =
Puluer  128  000  =  =  2,72
Tabak-  —  —  2,61
Gesamteinfuhr  im

Spezialhandel  4  697  000  Fr.
        <pb n="91" />
        W  61  20

Aus  den  obenstehenden  Ziffern  lassen  sich  folgende
Schlüsse  ziehen:

1.  Hinsichtlich  der  Warenherkunft  hat  der  französische
  Handel  von  der  Neuorientierung  der  Wirtschaftspolitik
  in  weitestem  Maße  Nutzen  gezogen,  da  seitdem
sein  Anteil  mehr  als  die  Hälfte  der  gesamten  Einfuhr
beträgt.  Dies  Ergebnis  ist  um  so  bemerkenswerter,  als
es  Schutzzölle  für  die  heimische  Industrie  nur  in  Altgabun
  gibt,  das  nur  ein  Viertel  der  gegenwärtig  geuntzten
  Fläche  des  Landes  beträgt.  England  hat  mehr
Waren  geliefert,  als  in  der  Vergangenheit,  aber  sein
Amteil  bleibt  dauernd  auf  einem  Fünftel  stehen.  Deutschland
  hat  nur  einen  unbedeutenden  Fortschritt  gemacht.
Die  für  1906  und  1902  gegebenen  Ziffern  waren  ein
wenig  zu  hoch,  da  sie  die  für  Kamerun  bestimmten
Waren  mit  umfaßten.  Die  deutschen  Exporteure  haben
2  v.  H.  mehr  von  den  Geschäften  an  sich  gezogen,  ein
Ergebnis,  welches  angesichts  des  Umstandes,  daß  der
Hamburger  Hasen  1/  der  aus  Gabun  verschifften  Hölzer
aufnimmt,  vorauszusehen  war.  Was  Belgien,  Belgisch-Nongo
  und  die  übrigen  Länder  betrifft,  so  zeigen  die
Umsätze  eine  Abnahme,  die  in  Zukunft  noch  stärker
werden  wird,  wenn  sich  mehr  französische  Privatleute
niederlassen,  die  keine  gemeinsamen  Interessen  mit
ausländischen  Kapitalisten  haben.

2.  Wenn  man  die  hauptsächlichsten  Warengattungen
betrachtet.  so  zeigt  sich,  daß  die  Gewebe  etwa  ¼  bis

1  der  gesamten  Einfuhr  in  Anspruch  nehmen.

 

Das
Bestreben  der  Schwarzen,  sich  bessere  und  tenere
Kleider  zu  verschaffen,  ist  das  sicherste  Zeichen  der
Entwicklung  ihrer  Zivilisation.  Es  ist  darauf  hinzuweisen,
  daß  sich  in  die  amtlichen  Statistiken  bei  der
Bewertung  ein  Irrtum  eingeschlichen  hat,  der  sich  insbesondere
  bei  den  Einfuhrziffern  der  Gewebe  in  den
Jahren  1906  und  1907  bemerkbar  gemacht  hat.  i
Metallwaren  nehmen  einen  immer  mehr  steigenden
Anteil  ein,  wie  es  in  einem  Lande,  welches  gerade
damit  beginnt,  sich  die  Werkzeuge  für  eine  industrielle
Entwicklung  zu  schaffen,  vollkommen  naturgemöß  ist.
Vein  ist  ein  bei  den  Schwarzen  beliebtes  Getränk  geworden.
  Seit  1896  ist  der  Weinverbrauch  mit  absoluter
  Regelmäßigkeit  gestiegen,  er  hat  sich  in  15  Jahren
verachtfacht.  Dieses  Anwachsen  wird  noch  lange  anhalten.
  Alkohol  zeigt  seit  mehreren  Jahren  dem  Werte
nach  ein  stetiges  Bild,  doch  vermindert  sich,  wie  wir
weiter  sehen  werden,  die  Menge  der  Einfuhr;  hieraus
jolgt,  daß  die  Getränke  entsprechend  dem  jetzigen  Geschmacke
  der  Kundschaft  von  besserer  Qualität  sind.
Dieses  Ergebnis  ist  von  größtem  Nutzen  für  die  Gejundheit
  der  Allgemeinheit.  Da  anderseits  die  Einfuhr
  von  Alkohol  in  der  Gesamteinfuhr  eine  sinkende
Nolle  spielt,  so  zeigt  sich,  daß  dieses  bei  den  Küstennegern
  sehr  geschävte  Genuhmittel  bei  den  Eingeborenen
des  Hinterlandes  weniger  beliebt  ist  und  daß  es  unter
en  Handelswaren  nur  einen  weniger  wichtigen  Platz
eimmimmt.  Die  geringe  Menge  des  eingeführten  Salzes
jieht  ganz  außer  Verhälmis  zu  der  Zahl  der  Einwohner.
  Es  ist  bekannt,  daß  in  den  entfernteren  Geleten
  das  Salz  zu  sehr  hohem  Preise  verkauft  wird,
und  es  ist  bedauerlich,  daß  die  Schwarzen  nicht  größere
sü#engen  für  ibre  Ernährung  verwenden.  Die  Aus-Uhrung
  des  Brüsseler  Protokolls")  ist  die  einzige
Wache  für  den  Rückgang  des  Absatzes  an  Pulver  und
Unaffen.  Im  allgemeinen  zeigt  sich,  daß  zwar  die
Cugäbe  an  Bedeutung  gewonnen  haben,  daß  aber  der
cschmack  der  Kundschaft  sich  wenig  geändert  hat  und

3  die  soziale  Umwandlung  der  Bevölkerung  noch  in
.

w.  )  Dieses  Brotoboll  ist  von  Frankreich  gelündigt
orden  und  tritt  infolgedessen  am  15.  Februar  1913.
außer  Kraft.

 

den  Anfängen  steckt.  Die  neuen  Zoll=  und  Verwaltungsvorschriften
  haben  den  Import  von  Alkohol  und  Pulver
wohl  vermindert,  aber  die  Arbeit,  welche  die  Schwarzen
ür  den  Ankauf  dieser  Waren  geleistet  haiten,  haben.
ie  nicht  etwa  anderen  Beschäftigungen  gewidmet,
ondern  sie  haben  lediglich  in  gleichem  Maße  ihre
Produktion  vermindert.  Nur  die  Bevölkerung  in  der
Nachbarschaft  der  Städte  hat  sich  in  hinreichend  starkem
Maße  entwickelt,  ihr  gesteigerter  Reichtum  hat  ihr
gestattet,  ihre  Ernährung  zu  verbessern;  Wein  und
Brot  sind  hier  ebenso  wie  Kleidungsstücke  von  europäischem
  Schnitt  zu  Gebrauchsartikeln  geworden.

 

Ausfuhr.
Die  für  die  Einfuhr  getroffenen  Feststellungen  sind
zu  ergänzen  durch  eine  Betrachtung  des  Ausfuhrhandels.
Die  Ausfuhr  aus  Französisch  Aquatorial-Afrika
betrug  im  Jahre  1911:
Nach  Frankreich  und

 

seinen  Kolonien  14  096  000  Fr.  =  54.2  v.  H
Nach  England  1  634  000  =  —  6.3
Deutschland  3  671  O000  J  =  14.1
Belgien  6055  000  =  =  234
*  Belgzisch-Kongo  401  000  =  =  15
anderen  Ländern  135  000  =  =  0.5

im  Ganzen  ,  25992  000  Fr.

Früher  stellte  sich  der  Anteil  der  Bestimmungsländer
  wie  folgt:  ·

Ausfuhr  im  Jahre  1906.

 

Frankreich  und  Kolonien  5  671  000  Fr.  =  35,.5  v.  H.

England  1516000  =  9.5

Deutschland  1  164  000  -—  7,6

Belgien.  7590000  =  -—  47.4

Belgisch-Kondoo  15  000  -—  0  =

andere  Länder  5000  -—  0
im  Ganzen  15  861  000  Fr.

Ausfuhr  im  Jahre  1902.

Frankreich  und  Kolonien  2  369  000  Fr.  27,5  v.  H.
1  3  16.0

England  90  000  —  -

Deutschland  385  000  =  4,5  =

andere  Länder  4519000  =  52.0
im  Ganzen  8  663  000  Fr.  «

Im  Laufe  der  letzten  zehn  Jahre  hat  sich  also  die
Ausfuhr  unserer  Kolonie  am  #quator  verdreifacht;
wenn  man  den  Fehler  berichtigt,  der  durch  eine  zu
niedrige  Bewertung  des  Kautschuks  in  den  Jahren  vor
19009  verursacht  ist,  ist  sie  um  250  v.  H.  gestiegen.  In
diesem  selben  Zeitraum  haben  die  Sendungen  nach
dem  Mutterlande  eine  überwiegende  Stellung  gewonnen,
  indem  sie  von  27  v.  H.  auf  54  v.  H.  der  Gesamtausfuhr
  gestiegen  sind.  Hieraus  darf  nicht  geschlossen
  werden,  daß  das  Mutterland  die  Hälfte  der
Produkte  verbraucht,  denn  diese  Steigerung  der  Umsätze
  mit  Frankreich  rührt  zum  großen  Teile  daher,
daß  die  großen  Konzessionsgesellschaften  ihren  Kautschuk
auf  den  Markt  von  Le  Havre  schicken.  von  wo  ein
großer  Teil  nach  Belgien,  England  und  Holland  wieder
ausgeführt  wird.  Nichtedestoweniger  ist  dieser  Verkehr
für  unseren  Hafen  am  Armelkanal  und  für  die  französischen
  Schiffahrtsgesellschaften  von  Nuten.  England,
welches  früher  in  Liverpool  den  Kautschuk  und  die
Palmprodukte  aus  Settée-Cama  in  Empfang  nahm,
hat  mit  dem  Verschwinden  der  dortigen  englischen
Häuser  diesen  Handel  verloren.  Die  englischen  Firme'
sind  durch  die  Kolonie  aufgekauft  worden,  um  di
dauernden  Schwierigkeiten  zu  vermeiden,  die  aus  ihrer
Nachbarschaft  mit  den  Konzessionsgesellschaften  hervor-
        <pb n="92" />
        W62  20

ingen.  Großbritannien  kauft  nur  6  v.  H.  unserer
Prp##“  aber  dieser  Anteil  wird  sich  vermehren,  wenn
sich  der  unabhängige  Handel  in  Setté-Cama  wieder
niederläßt.  Deutschland,  welches  den  Holhlawel  beinahe
  monopolisiert,  empfängt  14  v.  H.  unserer  Ausfuhr
an  Stelle  von  4.5  v.  H.  im  Jahre  1902.  Was  Belgien
anbetrifft,  so  haben  sich  die  Verschiffungen  nach  diesem
Lande  im  gleichen  Maße  vermindert,  als  die  Konzessionsgesellschaften,
  die  früher  ihre  Produkte  in  Antwerpen

verkauften,  ihre  Sendungen  nach  Le  Havpre  richteten.

Geordnet  nach  den  hauptsächlichsten  aruskuhrwaren
zeigen  die  Zollstatistiken  folgende  Resultate

Ausfuhr  im  Jahre  1911:

 

 

 

 

 

Elfenbein  3  260  000  Fr.  =  12.54  v.  H
Kautschuk  16  165  000  =  62,17
Falmprodute  162  000  =  =  0,00
Piassoaon  82  000  =  =  0,30  =
Edelhblerr.  5286  000  —  20.32
Gesamtausfuhr  im

Spezialhandel  26  992  000  Fr.

Ausfuhr  im  Jahre  1906.
Elsenbein.  8  574  000  Fr.  =  22,31  v.  H
Kautschuk  8  411  000  =  52,56
Palmprodukte  100  000  0.60  =
Piassava  31  0O000  =  =  0,20
Edelhölzer  3  935  000  —  24.000  =
Gesamtausfuhr  im

Spezialhandel  15  861  000  Fr.

Anusfuhr  im  Jahre  1902
Elfenbeinn.  32060000  Fr.=  38.32  v.  H
Kautschuk  2762  000  =  =  32,11  =
Palmprodukte  157000  =  =  182
Piassana  44  000  =  1667
Edelhölzer  1  118  000  =  1  ·
Gesamtausfuhr  in

izuihandel“  8  663  000  Fr.

Die  Ziffern  der  vorstebenden  Tabelle  entsprechen
nicht  genau  der  wirklichen  Lage  des  Handels.  dern  die
Zollstatistik  bewertete  im  Jahre  1906  und  im  Jahre
den  Kautschuk  nur  mit  4,50  Fr.  pro  Kilogramm,  arten
sein  wahrer  Wert  an  der  Küste  durchschnittlich  F

dase  betrug.  Nichtsdestoweniger  zeigt  sich  deutlich,
die  Eröffnung  der  belgischen  Kongo-Eisenbahn  den
W  sehr  gefördert  hat.  aneben  beginnt
die  Holzausfuör  aus  Gabun  sich  eine  gute  Stellung
zu  verschaff
Die  Veichtszahlen  lassen  die  Wichtigkeit  und  die
Schwankungen  der  verschiedenen  Ausjuhrprodukte  besser
erkennen.

1.  Elfenbein.  Die  Kolonie  exportierte  im
Jahre  1896  95  Tonnen,  eine  Zahl,  die  bis  1899  stetig
blieb.  Die  Eröffnung  der  Kongo-Eisenbahn  gestattete  die
in  den  Dörfern  vor  der  Ankunft  der  Weißen  aufsgehäuften
Elfenbeinvorräte  auszuführen,  und  ließ  so  die  Ausfuhrzahlen
  ansteigen,  bis  diese  im  Jahre  1905  den  Betrag
von  200  Tonnen  erreichten.  Aber  seit  1907  gingen
durch  die  Zollämter  nur  155  Tonnen,  ein  Durchschnitt,
der  sich  seitdem  etwa  erhalten  hat.  Die  Ausbeute  des
Jahres  1911,  welche  146  Tonnen  betrug,  wird  wahrscheinlich
  nicht  wieder  überschritten  werden,  aber  es  ist
auch  für  längere  Zeit  wenig  Aussicht  auf  eine  Herabminderung:
  denn  diese  Ausfuhr  entspricht  einer  Angahl
von  Elefanten,  deren  Tötung  in  angemessenem  Verhältnis
  zu  den  zahlreichen  im  Lande  vorhandenen
Elefantenherden  steht.

2.  Kaut  schuk.  Im  Jahre  1896  wurden  546  Tonnen
erportiert;  die  Produktion  steigt  langsam  bis  1902,  in

S.

 

 

welchem  Jahre  sie  688  Tonnen  erreicht.  Im  Jahre
1904  beträgt  sie  bereits  1249  Tonnen,  und  geht,  nachdem
sic  im  Jahre  1906  1955  Tonnen  erreicht  hatte,  im
Jahre  1911  auf  1697  Tomnen  zurück.  Die  Qualitär
des  im  Mittelkongo  und  Ubangi  aus  Lianen  und
Bäumen  gewonnenen  Kautschuks  bat  solche  Fortschritte
gemacht,  daß  viele  Qualitäten  auf  gleichem  Fuße  mit
amerikanischem  Parakautschuk  bewertet  werden.  Diese
Verbesserung  hat  4  einem  Teil  die  Krise  ausgeglichen,
die  sich  auf  dem  autschukmarkte  geltend  gemacht  und
den  Kautschukpreis  in  15  Monaten  auf  die  Hälfte
herabgesetzt  hat,  ohne  daß  für  die  Zukunft  Aussicht  aui
eine  länger  dauernde  Preissteigerung  besteht.

 

 

Vorräte  an  Sanichutslaugen  sind  sehr  bedeutend  und

die  meisten  davon  sind  erst  sehr  wenig  ausgebeuter.
Die  Vrnsponnschwierigreklen.  werden  jedoch  eine  starke
Vermehrung  der  Kautschukverschiffung  nach  Europa  nur
dann  gestatten,  wenn  Eisenbahnen  zu  entfernten
Hegenden  einen  schnellen  und  billigen  Zugang  eröffnen.
i  der  gegenwärtigen  Lage  der  Dinge  kann  auf  eine
Produrkier  die  2000  Tonnen  für  das  Jahr  übersteignicht
  gerechnet  werden,  eine  Zahl,  in  welcher  die  Aus
beute  der  an  Deutschland  abgetretenen  Gebiete  mit
enthalten  ist.  Bei  dem  gegenwärtigen.  Preise  von  11  Fr.
für  Funtumiakautschuk  und  von  7  Fr.  für  Lianenkautschul
t  sich  der  durchschnittliche  Vert.  sau  ungefähr  9
r  das  Kilogramm  an  der  nischen  Küste.  Die
Ausfuhr  des  Jahres  “  alehtanie  anfänglich  die
besten  Aussichten  für  eine  erhebliche  Steigerung  gegenüber
  dem  Jahre  1911.  Ein  Brand  und  ein  Schiffbruch
haben  vor  kurzer  Zeit  50  Tonnen  Kautschuk  und
10  Tonnen  Eljenbein  vernichtet.  Daß  das  Ergebnis
des  laufenden  Wirtschaftsjahres  deshalb  hinter  dem
vorjährigen  zurückbleiben  wird,  ist  nicht  zu  befürchten.
3.  Palmkerne.  Diese  Früchte  mit  ihrem  Fettgebalt
  von  25  v.  H.  stellen  den  hauptsächlichen  Reichmum
  der  Elfenbeinküste,  von  Dahomey  und  den  englischen
  Kolonien  in  Westafrika  dar.  Gabum  hat  früher
bedeutende  Quantitäten  von  diesem  Produkt  exportiert
und  die  bedeutende  Größe  der  Früchte  wie  ihr  hoher
a#ehal  sicherten  ihnen  eine  bevorzugte  Stellung.
Schwarzen  haben  sich  von  diesem  Produktions-=i
  abgewendet,  um  sich  dem  Gummischneiden.  und
daneben  dem  Fällen  der  Edelhölzer  zu  widmen,  obgleich
  die  Verwaltung  lebhafte  Anstrengungen  gemacht
hat,  um  eine  Vernachlässigung  der  Palmenkultur  zu
verhüten.  In  der  Gegenwart  steht  einer  Entwicklung
dieses  Handelszweiges  vor  allem  der  Umstand  entgegen,
  daß  die  Palmbäume  in  ihrer  Mehrzahl  niemals
abgeerntet  worden  sind  und  daß  deshalb  die  Stämme
mit  großen  Strünken  abgestorbener  Blätter  umgeben
sind,  die  entsernt  werden  müssen,  bevor  man  die
Früchte  erreichen  kann.  Ein  auf  Veranlassung  der
Verwaltung  neulich  in  Brazzaville  unternommener
Versuch  hat  gezeigt,  daß  es  möglich  sein  würde,  Palmfrüchte
  aus  Mittellongo  mit  einem  erheblichen  Nutzen
zu  exportieren.  Seit  d  ever  in  Belgisch-Kongo
  zur  mechanischen  V.  rbei#ung  der  Palmkerne
eine  Gesellschaft  mit  30  Millionen  Kapital  installien
hat,  wendet  sich  die  Aufmerksamkeit  des  Handels
diesem  Produkte  zu.  Händler  in  Ibenga-Motaba
haben  vor  kurzer  Zeit  eine  kleine  Fabrikanlage  eröffnet,
  deren  Ertrãgnise  beiedigend  sind.  Die  Aus
fuhr  von  Ol=  und  Palmfrüchten  wird  im  miteleye,
durch  den  Mangel  an  onsporbmittemn  auf
asserstraßen,  durch  das  Fehlen  einer  dichten
völterung  in  der  Nähe  der  Palmvorkommen  und  durch
die  sehr  geringe  Anzahl  der  unabhängigen  Kaufleute
in  jenen  Gegenden  niedergehalten.  Die  Konzessionsgesellschaften
  richten  ihre  Arbeiten  lediglich  auf  den
Kautschuk,  dessen  Ausbeutung  ihnen  einen  größeren
        <pb n="93" />
        #  63  20

Nutzen  gewährt.  Die  Ausfuhr  von  Palmfrüchten  beluung
  im  Jahre  1911  nur  162  t,  an  Stelle  von  208  im
Jahre  1896
.  Die  soeben  über  die  Ausfuhr  der

Lalmkerne  angestellten  Betrachtungen  treffen  in  gleicher
Geise  auch  auf  das  aus  dem  Frucht  fleisch  Vewonnene
Valmöl  zu.  Die  Ausfuhr  betrug  im  Jahre
116  t.  Allerdings  hatte  sie  im  Jahre  1910  aon  nur
70  t  betragen.  doch  hatte  sie  im  Jahre  1896  einen
Stand  von  166  t.

iassava.  Diese  Faser,  welche  aus  den

Mattrippen  einer  zur  Familie  der  Ruphia  gehörigen

Lalme  gewonnen  wird,  wird  zu  gewöhnlichen  Bürsten
verarbeitet.  Obgleich  sie  in  dem  ganzen  unter  dem
Aquator  celegenen.  Gebiet  unserer  Kolonie  verbreitet
l.  wird  die  Faser  nur  in  Gabun  gewonnen.  Die
Ausfuhr  hat  heftige  Schwankungen  erlitten,  die  sich
aum  schwer  erklären  lassen,  da  sie  mit  den  hohen  oder
niedrigen  Preisen  nicht  zusammenfallen.  Die  Ausfuhr
betrug  im  Jahre  1896  nur  eine  Tonne.  Sie  stiegear  gui
210  t  im  Jahre  1899,  sank  auf  49t  im  Jahre  1
stieg  wieder  auf  288  t  im  Jahre  1902,  sank  auf  i  i
im  Jahre  1905,  erreichte  2538  t  im  Jahre  1908  und
stand  schließlich  aut  82  t  im  Jahre  1911.  Es  hat  den
Anschein,  als  ob  die  Eingeborenen  von  Gabun  die
Piassava  als  ein  weniger  wichtiges  Produkt  bekrachten,
  mit  dem  es  sich  nur  in  den  Jahren  der
Krise  zu  beschäftigen  lohnt,  wenn  die  anderen  Verlaufsartikel
  versagen.

6.  Hölzer.  Die  Hölzer  des  Gabungebietes  zerfallen
  in  3  Kategorien:  Ebenholz,  welches  gewonnen
wird,  solange  Schiffe  an  die  Küste  kommen,  Okumebolz,
  ein  leichtes  Mahagoni,  welches  seit  1905  zu
einem  wichtigen  Ausfuhrartikel  geworden  ist,  endlich
die  übrigen  schwereren  und  kostspieligeren  Kunsttischlereihölger,
  die  erst  eit  drei  Jahren  in  größeren
Mengen  verschifft  werden

Das  Ebenholz  aus  Gabun  wird  in  den  Gebirgen
gewonnen  und  in  kleinen  Blöcken  verkauft,  die  wegen
ihrer  geringen  Maße  und  der  sich  häufig  zeigenden
Risse  einen  ziemlich  geringen  Preis  haben.  Der
Preis  in  Europa  schwankt  zwischen  150  bis  275  Fr.
für  die  Tonne  je  nach  der  Qualität.  Die  Handelsstalistik
  führt  erst  seit  1002  die  Ausfuhr  von  Ebenholz
Letrennt  auf.  Damals  betrug  sie  2160  jährlich;  im
Jahre  1911  waren  es  nur  noch  496

Das  Okumeholz.  ein  helles,  lecchtes  und  widerstandsfähiges
  Mahagoniholz,  ist  in  Gabun  reichlich
vorhanden  und  kann  leicht  gewonnen  werden.  Durch
das  Vorgehen  der  kolonialen  Händler  ist  es  entwertet
worden,  die,  um  größere  QOuantitäten  zu  verkaufen,
bese  Edelholzart.  welche  die  Kunsttischlerei  schon  lange,
wenn  auch  nur  in  geringem  Maßec,  als  echtes  Mahagoni
nenntie.  als  ein  gewöhnliches  Holz  zu  gleichem  Preise
nie  Fichtenholg  angeboten  haben.  Da  der  Regenfall
den  letzten  Monaten  des  Jahres  1911  und  den  ersten
larnaten  des  Jahres  1912  gering  war,  konnten  im
mufenden  Jahre  die  in  den  Forsten  gefällten  Bäume
nicht-  nach  der  Küste  geflößt  werden.  Ferner  ist  die
gachfrage  in  Deutschland  sehr  lebhaft  geworden.  Die
dreise  steigen  daher  stark.  Die  Knüppel  werden  in
Munburn  mit  70  Fr.  bewertet,  die  vierkantigen  Blöcke
.  .  bis  105  Fr.,  was  einem  Preise  von  35  bis  50  Fr.
o  as  Kuͤbilmeter  entspricht.  Die  Ausfuhr  betrug
m  tnnJanc1902,67·)0tnnJabrcl’249)9

IFshkcmms47648t1mthkc190-,  sum-um
.  190,  33  003  1  im  Jahre  1909,  51  4114  im
hrr  1010  und  91  540  t  im  Jahre  1911.  Die  Produktion
*  Fahres  1912  wird  diese  Zahlen  noch  übersteigen.
geiüc  ndere  Hölzer.  Die  unter  dieser  Rubrik  aufuhrten
  Holzarten  umsassen  das  Mahagoniholz,  welches

 

dem  der  Elfenbeinküste  gleichsteht,  das  unter  dem  Namen
Paduk=  und  Korallenholz  in  Europa  verwandte  Rotholz,
  und  ferner  verschiedene  Holzarten,  die  etwa  dem
Teakholg,  der  Eiche,  dem  Buchsbaum,  dem  Nußbaum,
dem  Birubaum,  der  Akazie  und  dem  Tujaholz  entsprechen.
  Die  Verwaltung  hat  sich  bemüht,  die
europãische  Industrie  mit  diesen  Hölzern  belannt  zu
machen  und  sie  zu  ihrem  Ankauf  IZu  veranlassen,  um  so
eine  methodische  Ausnutzung  der  Forsten  zu  ermöglichen
an  Stelle  der  beklagenswerten  Vergeudung,  welche  das
Niederhauen  einer  einzgigen  Holgart  bedeutet.  Die  Ergebnisse
  sind  recht  bemerkenswert,  da  die  Ausfuhr  von
Edelhölzern,  abgesehen  von  Ebenholz,  Mahagoni  und
Notholz.  im  Jahre  1911  5121  t  gegen  2005  im  Jahre
1910  erreicht  hat,  und  da  die  Nachfrage  in  Europa
reelnöhg.  steigt.

Die  gesamte  Holzausfuhr  betrug  102  340  t  im
Jahre  1911.  Die  höchste  Ziffer  der  früheren  Jahre
war  die  des  Jahres  1908  mit  69  062  k:  im  Jahre  1896
verzeichnete  man  nur  2  t.

K  oo.  Da  Klima  und  Boden  in  Gabun
ebenso  sind  wie  in  Sao  Thomé,  so  erscheinen  sie  für
die  Kultur  von  Kakao  sehr  günstig.  Zahlreiche  Versuche
  sind  seit  20  Jahren  gemacht  worden,  und  zur  Zeit
bestehen  54  enropäische  Unternehmungen  und  zahlreiche
Pflanzungen  der  Eingeborenen,  in  denen  man  sich  dieser
Kultur  widmet.  In  der  Regel  trägt  der  Kakaostrauch
nach  Verlauf  von  vier  Jahren  Früchte.  Infolge  der
von  den  meisten  Pflanzern  gemachten  Fehler  schreitet
die  Produktion  in  Gabun  nur  sehr  langsam  von  Jahr
zu  Jahr  fort.  Die  Pflanger  sind  jedoch  durch  diese
Verzögerung  keineswegs  entmutigt  und  überall,  wo  der
Boden  günstig  erscheint,  werden  die  Kulturen  ausgedehnt.
Jede  dieser  Pflanzungen  hat  ein  Kapital  von  mindestens
50  000  Fr.  erfordert:  eingelne  haben  Anlagekosten  bis
zu  500  000  Fr.  verursacht.  Die  Kakaoausfuhr  erreichte
5t  im  Jahre  1896,  58  t  im  Jahre  1902,  90  t  im
Fahre  1900  und  103  t  im  Jahre  1909.  Im  Jahre  1911
hob  sie  sich  nur  auf  108  1  gegenüber  92  t  im  Jahre  1910.
Man  kann  erwarten,  daß  sich  diese  Menge!  im  Jahre  1914
verdoppelt  haben  wird.  da  zu  dieser  Zeit  die  in  den

letzten  Jahren  mit  größerer  orae  als  früher  angelegten

  Pflanzungen  ertragsfähig  werden.
Kaffee.  Es  gibt  einzelne  Kaffeepflanzungen
im  Süden  der  Kolonie  sowie  natürliche  Vorkommen
des  Kaffeebaums  in  vielen  Gegenden,  namentlich  auf
den  Inseln  des  Kongo,  des  Sangha  und  des  llbangi.
Der  in  der  Kolonie  gewonnene  Kaffee  wird  von  Kennern
geschätzt,  ist  aber  im  Großhandel  unbekannt.  Die  Exporteure
  sind  dadurch  entmutigt,  daß  die  Konkurrenz
des  brasilianischen  Kaffees  die  Preise  auf  ein  sehr
niedriges  Niveau  hat  fallen  lassen.  Nur  eine  Firma
in  Loango  verschifft  regelmäßig  Kaffee  an  eine  Kundschaft,
  die  sie  sich  im  Departement  des  Landes  gewonnen
hat.  Die  Ausfuhr  betrug  im  Jahre  1911  nur  2ht,
ihr  Maximum  hatte  sie  im  Jahre  1898  mit  57  erreicht.
9.  Kopal.  Die  Riesenkopalbänme  kommen  in
seuchten  und  sumpfigen  Gebieten  sehr  zahlreich  vor;  an
Stellen,  wo  die  Rinde  verletzt  ist,  schwiten  sie  ein
durchscheinendes  Harz  aus,  welches  äußerlich  dem
Ambra  gleicht  und  bei  der  Firnisfabrikation  viel  benutzt
  wird.  In  den  ÜUberschwemmungsgebieten  des
oberen  Kongo  haben  die  Ausscheidungen  früherer
Jahre  am  Fuße  der  Bäume  große  Harzklumpen  gebildet,
  welche  in  der  Hochwasserzeit  in  den  Kongo
geschwemmt  und  durch  den  Fluß  bis  zum  Meere  getragen
  werden.  In  den  Sandbänken  und  Anschwemmungen
  des  Flusses  findet  man  häufig  Harzklumpen,
die  an  der  Oberfläche  rauh  und  entfärbt  sind.  aber
in  gereinigtem  Zustande  bis  zu  110  und  125  Fr.  für
100  ka  in  Europa  erlösen.  Ans  den  oben  für  die
        <pb n="94" />
        W  64  20

Palmkultur  dargelegten  Gründen  ist  die  Regierung
nicht  imstande  gewesen,  die  Ausbeutung  des  Harzes
durch  Angapfen  der  Bäume  einguführen  oder  auch  nur
das  Aufsammeln  der  schwimmenden  Stücke  zu  veranlassen.
  Auf  dem  anderen  Kongoufer  dagegen  ist
dieses  Produkt  Gegenstand  eines  starken  Verkehrs;  die
jährliche  Ausfuhr  des  belgischen  Gebiets  übersteigt
1200  Tonnen.  Französisch  Aquatorial-Afrika  hat  im
Jahre  1911  nur  10  Tonnen  zur-  Ausfuhr  gebracht.

10.  Kupfererze.  Die  Compatzuie  Ainidre  du
Congo  krangais  hat  im  Mai  1911  die  Eisenbahn  vollendet,
  welche  ihr  Bergwerk  in  Minduli  mit  dem
Stanley-Pool  verbindet.  Mit  diesem  Zeitpunkt  hat
sie  die  Ausfuhr  aufnehmen  können.  Im  Jahre  1911
hat  sie  1899  t  Chalcosin  zur  Versendung  gebracht,  ein
beinahe  reines  Kupsersilikat,  welches  durchschnittlich
etwa  60  v.  H.  reinen  Kupfers  enthält.  Es  ist  zu
hoffen,  daß  die  Erzeungung  wächst,  denn  es  sind  ausgedehnte
  Lagerstätten  reicher  Erze  festgestellt  worden.
Die  Schwierigkeiten  in  der  Beschaffung  und  Verpflegung
  der  Arbeiter,  die  Notwendigkeit  des  bergmännischen
  Abbaues  und  schließlich  die  Unzulänglichkeit
des  Schienenweges,  der  nur  eine  Spurweite  von
60  cm  hat  und  mit  großer  Schpnelligkeit  über  eine
Strecke  von  170  km  gelegt  ist,  haben  bisher  jedoch
nur  die  Ausfuhr  von  250  Kt  monatlich  gestattet.  Zur
Zeit  studiert  die  Gesellschaft  ein  Verfahren,  die  Erze
durch  mienwemnische  Anreicherung  vorläufig  aufzubereiten:
sie  denkt  auch  daran,  durch  eine  hydroelektrische  Anlage
  das  Metall  direkt  darzustellen,  um  aufr  diese  Weise
die  Transportkosten  zu  verringern,  die  im  Verhältnisse
zum  Marktwerte  des  Erges  zu  hoch  sind,  wenn  nur
das  Erz  selbst  exportiert  wird.

Zollpolitisches  Verhältnuis  zum  Mutterlande.

Da  die  Regierung  die  Absicht  angekündigt  hat,
den  Kammern  einen  Gesetzentwurf  vorzulegen,  welcher
der  Kolonie  Gabun,  die  durch  Gesetz  vom  11.  Jannar
1892  dem  mutterländischen  Tarif  unterworfen  worden
ist,  die  Zollautonomie  geben  soll.  so  ist  die  Untersuchung
  von  Interesse.  wie  im  einzelnen  die  bisherige
Zollpolitik  die  wirtschaftliche  Entwicklung  der  Kolonie
beeinflußt  hat.  Zu  Beginn  des  vorliegenden  Berichts
sind  die  wichtigsten  Gr#hwe  dargelegt  worden,  weshalb
die  wirtschaftliche  Entwicklung  des  Landes  so  langsam
vorangeschritten  ist.  Gleichgültig,  welche  Zölle  auf
die  Einfuhr  gelegt  worden  wären,  der  bei  der  Verwaltung
  bestehende  Mangel  an  Personal  und  an  Einnahmequellen
  und  die  Auslieferung  eines  großen
Teiles  des  Landes  an  privilegierte  Gesellschaften
würden  doch  venselben  Erfolg  herbeigeführt  haben.
Aber  der  zum  konventionellen  Kongobecken  gehörige
Teil  der  Kolonie  hat  unter  derselben  Lage  der  Dinge
zu  leiden  gehabt;  die  Nebeneinanderstellung  der  statistischen
  Ergebnisse  gestattet  daher  Schlüsse  zu  ziehen.
die  sich  auf  exakt  saßbare  Grundlagen  stützen.

In  Gabun  bestand  seit  18.  ein  Zolltarif,  der
die  französischen  Waren  in  gemäßigter  Form  schügte.
An  seine  Stelle  trat  im  Jahre  1893  der  mutterländische

Tarif.  Die  Ergebnisse  der  Jahre  1892  und  1893
dürfen  nicht  zum  Bergleich  herangezogen  werden,
denn  diese  Ziffern  sind  durch  die  Erwartung  der  Tarifänderung
  beeinflußt  worden,  weil  die  Kaufleute,  um
den  höheren  Zoll  zu  vermeiden,.  noch  schnell  große
Bestellungen  der  im  Zoll  heraufgesetzten  Artikel  ausführen
  ließen.  Im  Jahre  1894  kamen  bei  einer  Gesamteinfuhr
  von  2233  000  Fr.  aus  Frankreich  938  000
Fr.  und  aus  dem  Auslande  1  295  000  Fr.;  der  Auteil

der  heimischen  Waren  betrug  also  42  v.  H.  Dieser
Anteil  hat  sich  allmählich  gehoben:  seit  6  Jahren  ist
er  um  60  v.  H.  herum  stehen  geblieben.  Im  Jahre

 

1911  hat  die  alte  Kolonie  Gabun  aus  Frankreich  n
2  895  000  Fr.,  aus  dem  Auslande  für  2  117
im  ganzen  also  für  5  012  000  Fr.  eingesü  ührt.
enn  wir  die  gleichen  Jahre  für  die  im  konventionellen

  Kongobecken  gelegenen  französischen  Gebiete
untersuchen,  so  finden  wir,  daß  die  Einfuhr  aus  Franreich
  im  Jahre  1894  den  Betrag  von  242.000  Fr.
ausmachte,  gegen  2  130  000  Fr.  aus  dem  Auslande  bei
einer  Gesamteinfuhr  von  2  872  000  Fr.;  der  Anteil  der
franzöischen  Waren  betrug  also  10  v.  H.  Er  hob  sich
auf  12  v.  H.  und  hielt  sich  auf  dieson  Fuße  bis  zuit
Eindringen  der  Konzessionchgesellschahern  im  Jahre  1900.
Von  diesem  Zeitpunkt  an  stieg  -  Anteil  plöslich  auf
27  v.  H.  im  Jahre  1900,  42  v.  H.  im  Jahre  1901,
49  v.  H.  im  Jahre  1902.  Von  1905  bis  1909  hielr
er  sich  auf  einem  Durchschnitt  von  33  v.  H.  und  stieg
dann  wieder  auf  41  v.  H.  im  Jahre  1910  und  49  v.  K.
im  Jahre  1911.  In  den  beiden  letzten  Jahren  ist  der
Prozentsatz  dadurch  erhöht  worden,  daß  zahlreiche
Waren,  die  aus  den  Mitteln  der  Anleihe  von  19090
beschafft  wurden,  sowie  eine  große  Menge  Kriegsmaterial
  für  die  Okkupationstruppen  eingeiührt  worden
sind,  alles  Gegenstände,  welche  nicht  eigentliche  Handelsobjekte
  sind  und  in  sehr  viel  stärkerem  Maße  über
Brazzaville  als  in  Gabun  eingeführt  worden  sind.

Der  tatsächliche  Anteil  der  Einfuhr  französischer
Handelswaren  beträgt  in  den  Gebieten  des  konvenlionellen
  Kongobeckens  etwa  42  v.  H.  der  Gesamteinfuhr.
Der  Anteil  ist  daher  um  etwa  17  v.  H.  geringer,  ale
in  Gabunz  in  dieser  Zahl  drückt  sich  der  Vorteil  aus.
den  das  gegenwärtige  Schutzgollsystem  dieser  Kolonie
jür  die  mutterländische  Industrie  im  Gesolge  gehabt
hat.  Hierüber  darf  jedoch  ein  anderes  für  die  Bewertung
  wichtiges  Moment  nicht  außer  Betracht  gelassen
  werden.  Die  Umsätze  im  konventionellen  Kongo“
becken  sind  in  einer  geradezu  anffallenden  Weise
gestiegen.  und  zwar  weniger  durch  eine  Steigerung
der  Wainahmesähigkeit  der  unterworjenen  Bevölkerung.
als  durch  den  Hinzutritt  neuer  Abnehmer  unter  den
an  den  Wasserläufen  des  oberen  Nongobeckens  wohnenden
  Stämmen.  Eine  derartige  Begünstigung  kam
infolge  der  anders  gearteten  geographischen  Verhältnine
  der  Kolonie  Gabun  nicht  zustatten.  Aber  nachdem
im  Jahre  1906  die  Durchdringung  der  durch  die  Wasserstraßen
  des  oberen  Kongo  erschlossenen  Gebiete  einigermaßen
  vollendet  war.  wurde  die  Lage  der  beiden
Teile  der  Kolonie  wieder  vergleichbar.  Von  1906  bie
1911  hat  sich  die  Einfuhr  über  Braggaville  von  6  401  00„0
auf  9  783  000  Fr.  geboben.  sie  vermehrte  sich  also  in
sechs  Jahren  um  3  382.000  Fr.,  das  macht  jährlich
563  000  Fr.  und  entspricht  einem  jährlichen  Zuwach:
von  9  v.  H.  Wenn  diese  Zuwachsrate  in  Gabun  .
1894  wirlsam  gewesen  wäre,  so  würde  dort  gegenwärtig
  eine  Gesamteinfuhr  von  9  600  000  Fr.  zu  verzeichnen
  sein.  Bei  einem  nichtdt  fferenzierernden  Joltarif
  würde  hiervon  der  französische  Handel  12  v.  D
geliefert  haben,  das  macht  4032  000  Fr.  Unter  dem
gegenwärtig  geltenden  Tarif  von  1892  hat  der  leirangösische
  Handel  nur  2  895000.  Fr.  eingeführt.  Dieser
System  hat  also  in  Wirklichtein  für  die  franfösicr=Industrie
  und  den  französischen  Ausfuhrhandel  einen
Gewinnverlust  von  1  137  000  Fr.  für  das  Jahr  1911
mit  sich  gebracht;  gleichzeitig  sind  dem  lokalen  Budgel
die  einer  Einfuhr  von  gleichem  Werte  entsprechenden
Zollbeträge,  mindestens  also  200  000  Fr.,  entgangen.

Zolleinnahmen.

Die  Zolleinnahmen  haben  sich  im  Jahre  1911  aui
3524  193  Fr.  gehoben  gegen  2  828  788  Fr.  im  Jahre
1910  und  2  412  337  Fr.  im  Jahre  1909.  Sie  seuten
sich  wie  folgt  zusammen:
        <pb n="95" />
        65  0

Einsuhrzone

nach  dem  zunserländischen  Tarif  370  102  Fr.
-  des  konventiou

  Kongobecens:  915  880  =
Zölle  auf  Alkohol.  .  564  726  =
Ausfuhrzölle  1  315  958  =
Verbrauchsabgaben  142  141.
verschiedene  Abgaben  215  386  =
insgesamt  3524  193  Fr.

Im  Laufe  des  Berichtsjahres  ist  eine  neue  Abgabe

in  Kraft  getreten,  die  Verbrauchsabgabe  auf  verschiedene

Verzgehrungsgegenstände.  Auf  der  anderen  Seite  sind
am  1.  November  die  Schiffahrtsabgaben  in  den  Häfen
von  Gabun  ausgehoben  worden.  Die  etwa  700  000  Fr.
betragende  Einnahmesteigerung  des  Jahres  1911  gegenüber
  1910  rührt  ei  etwa  130  000  Fr.  aus  der  neuen
Stener  und  zu  570  000  Fr.  aus  der  Besserung
der  allgemeinen  l  #wal-edoen  her.  Die  Ausfuhrzölle
laben  seit  drei  Jahren  keine  Veränderung  erlitten.
Die  Einfuhrzölle  auf  Alkehol!  zeigen  im  Jahre  1911
eine  Sleigerung  von  140  000  Fr.,  aber  die  Einnahmen
des  Berichtsjahres  kommen  denen  des  Jahres  1906
nur  gerade  gleich,  obwohl  damals  der  Einfuhrgoll  für
diese  Getränke  nur  20  Fr.  für  den  Hektoliter  betrug.
Die  Einfuhr  ist  daher  im  Sinken  und  die  Erträgnisse
dieses  Zolles  werden  nicht  in  gleichem  Maße  steigen
als  die  anderer  Zölle.

Die  bis  zum  1.  August  1912  veingegongenen  Zolleinnahmen
  stellen  sich  auf  2  367  r.  Der  Monatsdurchschnitt
  beträgt  also  888  254  Fr.  Da  in  den  letzten
Monaten  des  Jahres  die  Einnahme  am  stärksten  zu
fein  pflegt,  kann  man,  falls  nicht  gang  unwahrscheinliche
  Zufälle  eintreten,  für  das  gegenwärtige  Jahr  auf
einen  Joltertrag  von  über  4  Millionen  rechnen.

Jahre  1911  nahmen  die  verschiedenen  gollsellen
  l  folgendem  Maße  an  den  Gesamteinnahmen  teil:

Libreville  454.271  Fr.
Cap-Lope##  651  674  „
Setté  Cama  55  056  „

276  628
2  080  565  „
insgesamt:  3  524  193  Fr.

In  den  Häfen  von  Gabun  sind  also  41  v.  H.  der
Gesamteinnahmen  eingegangen.  Im  Jahre  1910  beung
  der  Anteil  dieser  Kolonie  nur  3/.  u'  H.,  im  Jahre
1909:  H.,  im  Jahre  1908:  v.  H.  Diese
Qblen  Feigen.  daß  Gabun  sich  8  der  Rrise  der
Jah  8  und  1009  sehr  schnell  erholt  und  daß  in
sere  #e½  der  Handel  dieser  Kolonie  die  Bedentung
wiedergewinnen  wird,  die  er  in  früherer  Zeit  hatte,
als  er  die  Hälfte  des  Außenhandels  der  gesamten
Kolonie  repräsentierte.

Loango
Brazzaville

Domanialabgaben  bei  der  Ausfuhr.

Die  Domanialabgaben.  die  bei  der  Ausfuhr  von
aus  kongessionsfreiem  Gebiete  stammendem  Elfenbein
und  Kau-  schuk  erhoben  werden,  und  die  Bergwerks-Tänabe,
  für  die  Kupfererze  haben  folgende  Einnahmen

gere  auf  Elfenbein  98  335  Fr.
Abguben  auf  Kautschuk  102  453  „
Abgabe  von  den  Erzbergwerken  22309  „

Besondere  Abgabe  für  Forsterlaubnisscheine
  5  405  „
insgesamt:  228  502  Frk.

Mit  der  Entwicklung  des  unabhängigen  Handels
und  der  intensiveren  Ausbeutung  des  Domanialge- 



bietes  müssen  sich  diese  Einnahmen  normalerweise
rascher  entwickeln  als  die  Zollerträgnisse.  In  den
ersten  7  Monaten  des  Jahres  1912  haben  sie
170  378  Fr.  erreicht.  dies  läßt  auf  eine  Einnahme  von
etwa  350  000  Fr.  für  das  ganze  Jahr  schließen.

Schiffahrt.

Französisch=  Aqguatorialafrika  besitzt  keine  eigentliche
  Flotte  für  den  Seeverkehr,  denn  als  Seesck  biffe
kann  man  höchstens  wieege  Kutter  betrachten,  die  in
Libreville  registriert  sind  und  die  im  Gabunästuar  und
dessen  Nachbarschaft  Schiffahrt  treiben.  Dagegen  zählt
die  Flußschiffahrt,  obwohl  sie  weniger  entwickelt  ist
als  in  Belgisch-Kongo,  bereits  eine  ziemlich  große  Anzahl
  von  Dampfern  über  100  t,  die  für  den  Transvort
  von  Passagier  eren  und  Waren  eingerichtet  sind.
Außerdem  umfaßt  sie  zahlreiche  Kähne.  Der  Bestand
der  Fahrzeuge  verteilt  sich  auf  die  verschiedenen  Flußsysteme
  wie  folgt:

Auf  dem  Como:  2  Motorboote,  3  kleine  Segelboote,
10  größere  und  10  kleinere  Kähne,  zusammen  521###,6

im  oberen  Kongobecken  oberhalb  des  Stanley  Pool:
2  große  Eildampfer,  1  Frachtdampfer  von  200  r#,
21  kleinere  Dampfer  von  weniger  als  100  k.  6  Motorfahrzeuge,
  12  Rähne,  zusammen  1298“t  messend.

auf  dem  Ubangi-  Mböomou:  2  kleine  Dampfer  und
75  Kähne,  zusammen  185  t  messend.

auf  dem  Schari:  2  sehr  kleine  Dampfer  und
10  Kähne,  zusammen  961  messend.

Dies  macht  im  gangen  263  Fahrzenge  mit  einer
Tragfähigkeit  von  2  364  t.

Die  Schisfsbewegungen  in  den  Häfen  von  Gabun
sind  infolge  der  mangelhaften  Art  der  statistischen  Erhebungen
  bis  zum  Jahre  1900  nur  sehr  unvollkommen
aufgenommen  worden,  es  ist  daher  fast  unmöglich,
statistische  Vergleiche  anzustellen.  Bemerkenswert  ist
jedoch,  daß  die  Entwicklung  des  Holghandets  den
Schiffahrtsgesellschaften  eine  sehr  viel  größere  Rückfracht
  geliefert  hat,  als  in  irgendeiner  französischen
Kolonie  in  Westafrika  vorhanden  ist,  mit  Ausnahme
des  Senegal;  in  weniger  als  5  Jahren  werden  die
Berschiffungen  aus  Gabun  die  aus  dem  Senegal  übertroffen
  haben.  Allerdings  ist  das  Verladungsgeschäft
in  Cap-Lopez  und  Loango  durch  die  Barre  erschwert.
die  sich  an  der  ganzen  Küste  entlang  zieht.  Aber  die
Barre  ist  weniger  schwer  zu  passieren  als  an  der
Elfenbeinküste  und  an  der  Goldküste,  wo  sie  den
Handelsverkehr  nicht  verhindert.  Unbegreiflicherweise
haben  die  frangösischen  Schiffahrtsgesellschaften  es  bisher
  unterlassen,  den  Holghandel  der  Kolonie  Gabun
zu  bedienen,  sie  haben  vielmehr  den  deutschen  Schiffen
gestattet,  den  größten  Teil  dieses  Verkehrs  für  sich  zu
monopolisieren.

Die  Schiffe,  welche  in  den  Häfen  von  Gabun
eingelaufen  sind,  verteilen  sich  folgendermaßen:

 

 

 

...  ,  Tonnen-lAus-  Einge-Schiffe
  Zahl  4%  geschisste  nommene
gehaltLadung  Ladung

Französische  31  63016  8577  9  297
Englische  10  71  2162225  10  852
Deutsche  ..  50115687  957  15  442
Verschiedene  3  2  738  34  2203
Insgesamt  124  12826571  8793  1103  794
        <pb n="96" />
        W#  66  2

Wenn  die  großen  projektierten  Arbeiten  ausgeführt
sind  und  neue  Frachten  bringen,  werden  hoffentlich
die  französischen  Reeder  nicht  zulassen,  daß  die  fremden
Flangen  die  französischen  von  der  Küste  Gabuns  verdrängen.


Handelsgeschäfte  der  Konzessionsgesellschaften.


ber  die  Handelsgeschäfte  der  Konzessionsgesellschafn
  werden  seit  1903  besondere  Erhebungen  angestellt,
  die  dazu  dienen,  ihre  Täuksi=  zu  verfolgen  und
die  Angaben  ihrer  Bilanzen  zu  kontrollieren.  Im
Jahre  1911  haben  diese  Gesellschaften  folgende  Operationen
  ausgeführt:

Einfuhr  3  287  000  Fr.
Ausfuhr  10  595  000  =
Gesamtumsatz  19  881  000  Fr.

Im  Verhältnis  zum  Gesamtumsatz  der  Kolonie
machen  diese  Umsäte  der  Lonzessionsgeiellichaften
26  v.  H.  bei  der  Eins  .  i  der  Ausfuhr  und
45  v.  H.  beim  Gesamthapdel  aus.  *  einer  Zusammenstellung
  der  so  erhaltenen  Anteilziffern  zeigt  sich  solgende
  Bewegung:

Anteil  der  Konzessionsgesellschaften  am  Umsatz
im  Spezialhandel.

-  Gesamt-Jahr
  Einfuhr  Ausfuhr  hondel
1903  36  v.  O  6°  v.  H.  55  v.  H.
1904  37.7„  -  ö7  -
1905  19  5  -  59  -
1906  49  -  75  -  63  —
1907  49  68  60
1908  41  8  —  58
1909090  33  =  78  60  -
1910  29  72  57
191  26  64  46

Hiernach  haben  die  Konzessionsgesellschaften  nur
noch  weniger  als  die  Hälfie  der  Handelsumsätze  in
Händen  und  sic  geraten  sehr  schnell  vor  dem  nichtvrivilegierten
  Handel  mehr  und  mehr  ins  Hintertreffen.

a  sie  das  ausschließliche  Recht  haben,  die  Bodenprodukte
  anzukaufen,  bebaupten  sie  sich  im  Ausfuhrhandel
  zwar  noch  gegenüber  ihren  Konkurrenten.  Im
Einfuhrhandel  dagegen  ist  ihr  Anteil  an  Handelswaren
bereits  ganz  unbedeutend,  denn  von  der  Einfuhr  der
Gesellschaften  müssen  noch  die  für  ihre  eigenen  Angestellten
  bestimmten  Materialien  und  Lebensmittel
abgezogen  werden.  Die  ständige  Verminderung  der
Einfuhr  von  Tauschwaren,  die  sich  viel  deutlicher  geigt
als  die  Verminderung  der  Produktenausfuhr,  deutet
darauf  hin.  daß  die  Geschäfte  der  Kongessionsgesellschaften
  sich  in  ganz  anderer  Weise  vollziehen  als  beim
eigentlichen  Handel.  Bei  sehr  vielen  von  ihnen  besteht
das  Hauptgeschäft  in  dem  Ankauf  der  Naturprodukte,
welche  die  Eingeborenen  einsammeln,  um  sich  das  für
die  Kopfstener  nötige  Geld  zu  beschaffen.  Hierauf
ging  offensichtlich  nicht  die  Absicht  der  Regierung,  als
sie  ihnen  die  weitgehenden  Privilegien  zugestand.  Die
Gesellschaften  werden  nicht  mehr  lange  besteden  bleiben
können,  wenn  sie  sich  nicht  vollständig  von  den  Irrwegen
  abwenden,  die  sie  bisher  verfolgt  haben.

Schlußbetrachtung.
Vom  Standpunkt  des  Handels,  der  Schiffahrt,  der
Zollerträgnisse,  der  Erschließung  des  Landes  hat  das
Jahr  1911  Resultate  erbracht,  zu  denen  die  Verwaltung

 

sich  aufrichtig  Glück  wünschen  darf.  Weniger  als  drei
Jahre  nach  einer  außerordentlich  heftigen  Krise  hat
Französisch-Aquatorial-Afrika  in  allen  erwähmen
Punkten  die  früher  in  den  günstigsten  Jahren  erreichten
  Ziffern  wieder  übertroffen.  Das  Jahr  1912
verspricht  ein  noch  besseres  Ergebnis.  Aber  die  Abtretung
  von  einem  Sechstel  unseres  Gebietes  an
Deutschland  wird  unmittelbare  Folgen  haben  und
vielleicht  auch  noch  mittelbare  Folgen,  deren  Tragweite
  sehr  schwer  abzuschäpen  ist.  In  allen  Teilen  des
vorliegenden  Berichts  sind  die  Zahlen  gegeben  worden.
als  ob  sich  an  der  gegenwärtigen  Gestaltung  Französisch-Aquatorial-Afrikas
  nichts  geändert  hätte.

Soweit  eine  Schätzung  möglich  ist,  wird  infolge
der  Gebietsabtretung  vermindert  werden:

1.  Unsere  Einfuhr  im  Spezialhandel  um  etwa
20  v.  H.  bei  allen  Artikeln  außer  bei  Alkohol  und
Metallwaren,  welche  wenig  betroffen  werden;

2.  unsere  Ausfuhr  um  20  v.  H.  bei  Elfenbein  und
Kautschuk  und  10  v.  H.  beim  Holz;

3.  unsere  Zolleinnahmen  um  15  v.  H.,  die  sich  ä#u
2  auf  die  Ausfuhrgölle  und  zu  einem  Drittel  auf  die
Einfuhrzölle  verteilen.

Aber  welches  auch  die  Folgen  des  französischdeutschen
  Vertrages  vom  4.  November  1911  sein  mögen,
so  darf  man  doch  nicht  vergessen,  daß  die  wirtschaftliche
  Entwicklung  der  Kolonie  eine  in  wenigen  Jahren
zu  erreichende  Grenze  nicht  übersteigen  kann,  wenn
man  ihr  nicht  die  Möglichkeit  gibt,  sich  Transportmittel
  zu  beschaffen,  welche  mit  geringen  Unkosten
auch  diejenigen  Gegenden  erschließen,  welche  nicht  an
schiffbare#Flüsse  grenzen.  Die  Umgebung  der  schiffbaren
  Flüsse  wird  seit  langer  Zeit  hinsichtlich  der  wertvollen
  Produkte  ausgebeutet;  die  weniger  wertvollen
Produkte  dagegen  können  wegen  der  Unkosten,  welche
den  Transport  belasten,  nicht  exportiert  werden.  Eisenbahnen
  sind  daher  #öllig  unentbehrlich,  zunächst  um
Brazzaville,  den  glänzend  gelegenen  Flußhafen  durch
eine  französische  Bahn  mit  mäßigem  Tarife  und  großer
Leiscungssähigteit  an  das  Meer  anzuschließen,  ferner

um  den  Produkten  besonders  reicher  und  bisher  fast
unzugänglicher  Gegenden  den  Abfluß  zu  gestatten  und
äwar  entweder  zur  Küste  oder  zur  Hauptlinie  von
Pointe—Noire  zum  Pool  oder  zu  den  schiffbaren
Flüssen  des  Kongobeckens.  Ohne  Eisenbahnen  würde
Französisch-Aquatorial-Afrika  noch  einige  Jahre  langsam
sortschreiten,  dann  würde  es  ein  nicht  mehr  zu  überschreitendes
  Maximum  der  Produktion  erreichen,  so
daß  dieses  Land  in  einen  Zustand  der  Stagnation
geriete,  der  für  Frankreich  höchst  demütigend  wäre:
denn  Frankreich  hat  die  Aufgabe  auf  sich  genommen.
dies  Land  zu  moralischem  und  materiellem  Fortschritr
zu  entwickeln  und  es  in  weitem  Umfange  europäüscher
Zivilisation  und  Tatkraft  zu  eröffnen.

(Übersetzung  der  Beilage  zum  Journal  officiel

de  IAf#  irigue.  Equatorinle  FrmInçaise  vom
15.  November  1912.)

 

 

Die  Sauptausfuhrerzeugulsse  Angolas.

Die  Hauptansführerzeuguiss  Angolas,  die  im
allgemeinen  wegen  der  hohen  Ausfuhrzölle  über
Lissabon  gehen,  wo  die  Gesamtkosten  für  die
Nationalisierung  der  Waren  sowie  Aus=  und  Umladen
  sich  nur  auf  etwa  0,60  .  für  100  kg
        <pb n="97" />
        W  67  20

stollen,  sind  Kautschuk,  Wachs,  Gomma,  Almeidina,
  Kaffee,  Kakao,  Olpalmkerne,  Zucker,  Baumwolle
  und  Elfenbein.

Von  Kautschuk  wird  zur  Zeit  und  hauptsächlich
  die  minderwertige  Qualität,  der  sogenannte
Murzelkautschuk,  ausgeführt.  Der  größte  Posten
lemmt  aus  dem  Innern  von  Benguella.  In
letzter  Zeit  wird  auch  der  Versuch  gemacht,  den
Benguella-Kautschuk  über  Quissel-Malanga  nach
Loanda  zu  bringen.  Baumkantschuk  gibt  es  bisher
wenig.  In  „Golungo  alto“  sind  etwa  600  000
Bäume  angepflanzt,  von  denen  aber  bis  jetzt  nur
110  ertragsfähig  ist.  Es  handelt  sich  zumeist  um
den  Manihot-Kautschuk,  dort  Manicola  genannt.
Die  bessere  Sorte  „Hevea“  ist  bisher  nur  in  geringem
  Umfang  angepflanzt.  Futumia-Kickria=  und
Castillog-Bäume  eignen  sich  nicht  für  Angola,  zumeist
  wird  der  Manihot  angepflanzt,  da  dieser
bereits  in  3  bis  4  Jahren  ertragsfähig  ist,  während
„Hevea“  erst  in  7  bis  8  Jahren  Ertrag  liefert.
Die  Zubereitung  des  Kautschuks  ist  eine  sehr
brimitive.  In  Deutschland  werden  nur  die
besseren  Arten  verwendet.

Es  kommen  für  die  deutschen  Häuser  in
Loanda  nur  Gelegenheitskäufe  in  Betracht,  da
der  Hauptaufkauf  weit  im  Innern  in  noch  nicht
okkupierten  Gebieten  geschieht,  und  der  Verkauf
von  dem  Sitze  der  portugiesischen  Kaufleute  von
Lissabon  aus  vollzogen  wird.

Die  Hauptausfuhr  von  Wachs  erfolgt  aus
Mossamedes,  Benguella,  Novo  Redondo.  Dieses
reine  Bienenwachs  kommt  in  großen  Mengen  zur
Ausfuhr.  Gomma-Cannoba-Wachs  kann  man
gelegentlich  aufkaufen;  es  wird  aber  aus  den  oben
erwähnten  drei  Plätzen  nur  in  kleinen  Mengen
ausgeführt.

Beim  Kaffee  rechnet  man  für  1912  mit  einer
Ernte  von  etwa  1200  Tonnen.  Außerdem  wird
dvon  Novo  Redondo  aus  Kaffee  des  Distrikts
„Amboim“  ausgeführt.  Er  ist  ähnlich  dem  Casengo-Kaffee.
  Die  Ausfuhr  in  Novo  Redondo  nimmt
jährlich  zu.  Es  werden  in  letzter  Zeit  regelrechte
Pflanzungen  angelegt,  und  es  sind  erfolgreiche
Düngungsversuche  des  Deutschen  Kali-Syndikats
ort  im  Gange.  Die  Casengo-Preise  sind  auch
an  der  Hamburger  Börse  notiert,  da  der  größte
Teil  des  Casengo-Kaffees  über  Hamburg  nach
Holland  geht.  Der  Aufkauf  des  Casengo=  und
Novo  Redondo-Kaffees  geschieht  auch  von  deutschen
Firmen  in  Loanda  direkt,  wenn  auch  nur  in
lleinen  Mengen.

Kakao  wird  aus  Angola  nur  in  geringen
Mengen  ausgeführt.  Die  Qualität  ist  gleich  der
des  aus  S.  Thomé  kommenden  Kakaos.  Auch
die  in  Amboim  bei  Novo  Redondo  befindlichen
Anpflanzungen  sind  im  Zunehmen  begriffen,  es

 

wird  indes  noch  mehrere  Jahre  dauern,  bis  von
einer  richtigen  Kakao-Ausfuhr  aus  Angola  die

Riede  sein  kann.

Ol-Palmkerne  bilden  eines  der  wichtigsten
Exportprodukte  im  Norden  von  Angola.  Bisher
richtete  sich  die  Ausfuhr  nach  Lissabon,  nur  geringe
Mengen  gehen  nach  Liverpool  und  Hamburg  direkt.
Es  stehen  im  Innern  Millionen  von  Olpalmen
unausgebentet.  Die  Regierung  hat  jetzt  aber  die
Wichtigkeit  dieses  Kolonialprodukts  erkannt  und
läßt  Maschinen  kommen,  um  Versuchsstationen
einzurichten  zur  Anspornung  der  Farmer.  Aufgekauft
  werden  die  Palmkerne  in  kleineren  Mengen
—  oft  kilogrammweise  —  von  den  Negern.  Von
den  Aufkäufern,  meist  ganz  kleinen  Leuten  im
Innern,  werden  die  Kerne  weiter  verkaust  an  die
Sammelstellen,  z.  B.  in  Loanda,  die  dann  die
Ware  an  ihre  Häuser  in  Lissabon  weitersenden.
Bezahlt  wird  bei  dem  ersten  Einkauf  40  Reis  für
das  Kilogramm,  beim  zweiten  zahlt  man  zur  Zeit
für  1  Arroba  (15  kg)  18500.  Ein  direkter  Einkauf
  lohnt  sich  nur  in  größeren  Mengen.  Der
Exportzoll  beträgt  3  v.  H.  vom  Wert.

Der  Zuckerexport  ist  nach  der  Lage  des
Zucker-Weltmarktes  ausgeschlossen.

Mit  dem  Anbau  der  Baumwolle  werden
bedeutende  Anstrengungen  in  Angola  gemacht.
Es  geht  aber  auch  damit  recht  langsam,  da  es
an  kundigen  Pflanzern  sehlt.  Es  gibt  Eingeborenen-Pflanzungen
  einheimischer  Art,  außerdem
wurde  vor  einigen  Jahren  die  Caravonica  von
Australien  eingeführt.  Mit  dieser  Sorte,  von  der
man  sich  sehr  viel  versprach,  hatte  man  aber  in
den  ersten  Jahren  zum  großen  Teil  wegen  der
Unkenntnis  der  Pflanzer  keinen  Erfolg.  An  einigen
Stellen  gedeiht  jedoch  die  Caravonica  sehr  gut,
besonders  an  dem  Küstenstriche  von  Benguella  bis
Port  Alexandre.  Namentlich  in  den  Farmen  von
Duarte  d'Almeida  &amp;amp;  Co.  sollen  in  diesem  Jahre
(1912)  recht  gute  Erfolge  erzielt  werden.  Auch
wurden  dort  mehrere  Versuche  mit  der  Anpflanzung
Sgyptischer  Baumwolle  gemacht,  deren  Ergebnis
aber  noch  aussteht.  Die  große  Comp.  de  Mossamedes,
  die  mit  französischem  Kapital  ganz  außerordentliche
  Landkonzessionen  im  Hinterlande  von
Mossamedes  erworben  hat,  will  jetzt  jährlich  1000  ha
Baumwolle  anpflanzen.  Bisher  hat  diese  Compagnie
  aber  nur  sehr  geringe  Erträge  aufzuweisen,
im  Jahre  1911  ke.  B.  nur  1  kg  auf  1  ha.

In  Elfenbein  finden  nur  Gelegenheitskäufe
statt,  der  größte  Export  geht  vom  Kongo.
        <pb n="98" />
        W  68  20

Frankreich.

Zollfreie  Einfuhr  von  Kakao  in  Behnen  oder
Schalen  von  der  Zahnküs

Durch  Verordnung  der  anussch  Regierung
vom  14.  Dezember  1912  ist  für  Kakao  in  Bohnen  oder
Schalen  von  der  Zahnküste  die  Menge,  die  unter  den
in  der  Verordnung  vom  16.  November  1911  angegebenen
Bedingungen  während  des  Jahres  1913  in  Frankreich
zugelassen  werden  kann,  auf  100  000  kg  festgesetzt.

(Journal  officiel  de  la  République  Française.)

Dortugal.

Geplanter  Ausfuhrzoll  für  Kakao  und  geplante
Ermäßigung  des  Einfuhrzoll

Von  dem  Finanzminister  ist  dem  Purunen  ein
Gesetzentwurf,  betr.  Einführung  eines  Ausfuhrzolls  auf
den  über  Lissabon  nach  dem  Ausland  ausgeführten
Kakao  vorgelegt  worden.

Fast  aller  Kakao  von  den  Inseln  S.  Thom  und
Principe  geht  über  Lissabon  ins  Ausland,  weil  eine
direkte  Ausfuhr  von  diesen  Inseln  nach  dem  Ausland
durch  den  bereits  dort  erhobenen  Ausfuhrzoll  verhindert
  wird.

Bisher  unterlag  der  aus  S.  Thomé  und  Principe
ausgeführte  Rakao  folgenden  Ausfuhrzöllen:

Bei  der  Ausfuhr:
nach  portugiesischen  Häsen
nach  ausländischen  Häfen  auf
vortugiesischen  Schiffen
nach  ausländischen  Häfen  auf
fremden  Schiffen
ferner  einem  Zuschlag  von  50  v.  8  dieser  Säe,  ir  im
ganzen  also  18.  37½  und  60  Réi

Bei  der  Wiederausfuhr  aus  den  gernu  des  rN.
landes  wurde  nur  ein  statistischer  Zoll  v.  H.
des  Wertes  erhoben,  der  die  Ware  nicht  ###  lesmed.

Der  Entwurf  läßt  den  Ausfuhrzoll  von  1.2  Centavo
oder  12  Réis  mit  dem  Zuschlag  von  50  v.  H.  bei  der
Ausfuhr  aus  den  Kolonien  nach  dem  Mutterlande  bestehen,
  führt  aber  für  die  Wiederausfuhr  aus  diesem
einen  Ausfuhrzoll  von  3  Centavos  (30  Réis)  für  1  kg  ein.

Der  Kakao  kostet  heute  in  S.  Thomé  etwa  200  Réis

12  Réis  für  1  kg

-  1

ile
Sr

für  1  g.  Die  Belastung  durch  den  Zoll  beträgt  für  1  ku:
in  S.  Thom  18,0  Réis.
in  üisabon  bei  dem  jevigen  Freie
½  v.  H.  des  Wertes  oder  3.5

Zusammen  21,5  Réis.

Nach  dem  neuen  Gesetze  würde  diese  Belastung
betragen:

in  S.  Thomé  18,0  Réis
in  Lissabon.  ..  3000
Zusammen  48e,0  Réis.

 

Um  zu  verhindern,  daß  dieser  Ausfuhrzoll  durch
direkte  Verschiffung  des  Kakaos  von  S.  Thomé  und
Principe  nach  dem  Ausland  umgangen  werden  könnte.
soll  der  Ausfuhrzoll  in  den  Kolonien  auf  82½  und
105  Réis  erhöht  werden.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in
Lissabon  und  dem  Diario  do  Governo.)

Die  Lage  der  indischen  Baumwollindustrie.

Nach  dem  schlechten  Geschäftsgange  der  letzten  Jahre
dürfte  nunmehr  auch  die  indische  Baumwollindustric,
ähnlich  wie  in  Europa,  die  Krifis  überstanden  haben.
Allgemein  berichtet  man  von  einer  großen  Tätigkeit  in
den  Fabrikationsdistrikten  und  man  begiunt  denn  auch
bereits  mit  der  Gründung  von  neuen  Unternehmungen.
Von  Ende  Oktober  bis  Anfang  November  sind  nicht
weniger  als  drei  neue  bedeutende  Spinnereien  und
Webereien  entstanden,  nämlich:

„The  Pearl  Mills  Co.“,  Currimbhoy  Ebrahim  &amp;amp;  Co.,

13  Esplanade  Road.  Bombay,  als  Agenten.
Kapital  2  000  000  Rs.  35.000  Spindeln;  1000
Webstühle.
„The  Simplex  Mill  „Ld.“,  D.  M.  Wadia  &amp;amp;  Co.,
18  Esplanade  33  Swa  als  Agenten  o0
Kapital  1  500  000  0  000  Spindeln;  800
Webstühle.
„The  Kustoorchund  Alills  Co..  LIl.“  von  Kastoorchand
  Mathuradas.  &amp;amp;0  Co.,  1  Bruce  Lane,  Bombay.
000  Anzahl  der  Spindeln
und  Bebstühle  unbekannt.

Zu  welcher  Bedentung  die  indische  Industrie  allmählich
  angewachsen  ist,  erhellt  daraus,  daß  während
des  Jahres  1911/12  die  gesamten  indischen  Fabriken  mit
652|2  297  Spindeln  und  86201  Webstühlen  625.030200
engl.  Garne  und  266  6044  181  lbs  engl.  Gewebe  proierten.

  Aus  diesen  Zahlen  läßt  sich  ohne  weiteres
des  Umfang  der  Industric  erkennen.

(Bericht  des  Handelssachverständigen  bei  dem
Kaiserl.  Generalkonsulat  in  Calcutta.)

Mocçambique.
Verbot  der  Vieheinfuhr  aus  Deusich-Ostafrika.
  —

Nach  einer  Bekanntmachung  der  Veterinär-Abteilung
  des  General-Gouvernements  in  Loureneo
  Marques  (Boletim  Official  da  Provineia
de  Mocambique  vom  16.  November  1912)  ist
wegen  Vorkommens  der  Rinderpest  (#peste
bovina--)  in  Deutsch-Ostafrika  die  Einfuhr
von  Wiederkäuern  aller  Art  aus  diesem  Schutzgebiet
  verboten.
        <pb n="99" />
        69  2O

Vermischtes.

f#ngola.
Umwandlung  der  Mebengollstelle  Lobito
n  Zol

Laut  derschunge  vom  7v0.  Norenber  1912  ist  die
Abbenzollstelle  Lobito  im  Bezirk  Benguella  in  der
Krovinz  Angola  in  ein  Zollamt  umgewandelt  worden.

(Diaro  do  Governo.)

die  Beförderung  von  Gütern  im  Lokal=  wie  im  Durchgangsverkehre
  mit  der  Kowie  Railway,  den  Abedein
Railways,  der  Beira=  und  Mashonaland  Railway,  d
New  Cape  Central  Railways  und  der  Porto  E.  GComihos
de  Ferro  de  Lourenzo  Marques  in  Kraft  getreten.  Ein
neues  Frachttarifbuch  „South  African  Ruilwaxs.  Offieial
t  Book  eontaining  Regulations  and  Tariffs“  ist

zum  Ptetse  von  1  Sh  bei  T.  T.  &amp;amp;  S.  Printers,  Capetown,

 

f  erschienen.
bi  der  elsenbdahnfrachtsätze  und  bafendiren
  in  der  südafibanischen  Union  I  —
*  Wirkung  vom  1.  Oktober  1912  sind  auf  den
südafrikanischen  Bundeseisenbahnen  neue  Tarifsätze  für
Literafur-Bericht.

Handbuch  für  Ueer  und  Flotte,  herausgegeben  von
jcorg  von  Alten  ##.,  (ieneralleutnam  7z.  D.,  tortcführt
  von  Hans  von  Al  Hauptmann  a.  10.
„Deutsches  Verlagshaus  bon  Co.,  Berlin  W  ör,
P’reis  der  Lieferung  2  ¼/.),  Lieferungen  51—53.

DHie  Uielerungen  bieten  wicder  reichen  Inhalt;  so

###  Aufsütze:  (ies  Chütz,  Geschütze  s  Allertums,

46Zundbeitspflege,  Veet  rennt  marschiere  vereint

achlagen.  Granaie.  Grenzsehutz  und  virlo  underc.  Aus
der  Zahl  der  Schluchten  und  Belugerungen  seien  ernahnt:
  üilir#kan  Gitschin,  Gudenz  und  (iuuvelottc.

(nz  besond  hingewiesen  sei  auf  die  ustergültige

krhreibun  des  (irafen  -(ineischaus  aus

Uoler  des  sochen  vestorbenen  guuensteliimaaran
wasen  von  Schlieffen.  Zahlre  Skizzen

u  Abbildungen  erhöhen  den  *7“  46  des  Werkes,

 

Grobe  Deutseher.  Kolonlalutins.  Lieferung  S.  Berlin
2.—

/8  egen  Dalte  TJerwerkungen!  in  Kumerun  ist  der  Inhalt
  des  Atlasscs  auf  35  Kartenblätter  erweitert  worden.
Die  in  der  vorlicgenden  liieferung  enthaltenen  Blütter  Sa
und  S1#geben  dic  ünße#rsten  Zipfel  des  Neukameruner
(iebiets  um  Kongo  und  Uhangi  wieder.  Die  dritte
Kanc  (Muansa)  billler  das  Schlutblalt  der  Darstellung
  von  Deutsch-Ostafrika  und  enthült  das  Gebiet
vom  Aeru  bis  zur  südbstlichen  Ecke  des  Victorin-Sccs.

AuBerdem  ist  der  Licferung  ein  schr  umfangreiches
  Numen-Vorzeichnis  für  die  kgesamten  Allaskurten
  von  Leutseh  Ostafrika  beigegeben.

 

Koloniale  Literatur.“
II.

cingereichten  Bcher.  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbechält,  werden  unter  krinen  Umstünden  zurlektgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
—

5aduenscar  &amp;amp;  RBunion.  Annales
12).  1

Augn
(ionink.*

II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.
Vacat.

5  )  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
lematiseh  geordnet  mitgetellt.  Mit  einem  sind  die  Tilel
nn  Weke  bezeichnet,  welche  bel  der  Redaktion  des  Kolonial--
  eiginen  mi*  einem  e  diejeniger,  %  LKäutlich  er-ENN

w  erklärt  sich  gern  zur  Annahme  und
kurlieaeleen  delissg  u  Werke  berelt.  welche
z10  Szensionsexemplare  oder  zur  e  in
Verzeichnis  Ihm  zugeschlekt  werden.

 

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.

Archüologie.
dolf  Frledrich  Herzog  zu  Na.  Plenbuns:  üher
den  Techadsee.  Afrika-Post  24  (19  12

*  Burgt,  J.  van  der:  Land  und  nie  von  Nordu--rundi
  (Deutsch-  (Fratrika).7  -  *  Ilittcilungen
Ig.  58  (1912).  Dez.  H.  fi.  3

*  Curbou,  II.:  La  Fts  #n  Tehacd  et  du  Ouadl.
T.  I.  Paris:  Lerouxk  1912.  Bd.  1.  D.60  .
1.  Etues  ethnotgraphiques.  Dinlecte  louhn.

vportt  K.:  ercroland.  Kol.  .  51  (1012)  S14  ff.  5

*  Drnke-Brockmann,  R.  E.:  Britisch  Somalilund.
W  znn-  71  uen—  London:  IIust  &amp;amp;  Blackctt  1912.  XV,
334  80.  (6

—  Emil:  Im  Damamlund  und  Kackofeld.

Erinncrungen  un  Südwest-Afrika.  (Il.  1  Skizze  u.

.
        <pb n="100" />
        GW  70  20

Abb.)  Bühl  (Baden):  Konkordia  1913.  80  S.  1,80.4.
vo

—

Geyer,  Franz  Naver:  Durch  Sand.  Sumpf  und

Wald.  Aissionsreisen  in  Zentml-  Afrika.  M.  395
IIlIustr.  u.  9  Kartenskizz.  München:  vorm.  Manz
(1912).  XII.  555  S.  8  4K.  Se.  ss
*  Harris,  John  H.:  Dawn  in  darkest  Africn.  With
an  introduet.  bs  .  .  .  the  Earl  of  Cromer.  Vich
illustr.  r*)  1  map.  Ilnndon:  Smith,  Elder  &amp;amp;  Co.  19
1.  318  S.  50  %.  8e0.
,  F.  rie  egerrepublik  Liberin.  2.  Kol.  rorn.
12  68  920  ff.  lio

*  Melland,  F.  II.:  Through  the  Hocart  of  Africa.
Being  an  Account  ol  #n  journer.  London:  Constable
and  Co.  1912.  XVII.  305  S.  12,50  4  80.  II1

Murruy,  J.  H.  P.:  Papun  or  British  New  Guinen.
W  ith  38  in  Cldon.  Leipzic:  Fisher  U’  nwin  1912.
388  S.  do.  li2
——  F.:  D.  Kol.  Z.  52
(1912).  881—883.

*  Wiese,  J.:  Die  cogruphischen  Resultate  der
Alission  Rehnn-Chabot  nach  Angoln.  I).  Kol.  .  52
(19120.  887—8.  (1

Haussnhündler.

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

*  Hnillcr.  II.:  Uber  früherc  Landbrücken,  Pflanzenund
  V.  Elserwaaniserunken  wischen  Australnsien  und

Amerika.  Aus:  Acdedeclingen's  Rikks  Herbarium.
Leiden.  13.  1912.  (

Tournier,  (::  Les  Eléephants.  Avce  35  III.  Paris:
Bibliothsquc  Générnle  d’Editions  1909.  V.  237  S.
1—  v.  #

Vlehmeyer,  H.:  Ameisen  aus  Deutsch-Neuguinen
gesummelt  von  Dr.  O.  Schluginhaufen.  Jebst  c.  Verzcichn.
  d.  Dapunnischen  Arten.  N.  1  Unf.  Gl-eiprige
Teubner  i.  Komm.  1912.  26  S.  6.#4,  1  Abhandlungen
  u.  Berichte  des  Königl.  Zoclog.  u.  Anthro-Telgrierhen
  LEthnogr.  Muscums  zu  LDresden  Bd.  11.

.  T.  1.)  17

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
Vacat.

VI.  Staatsrecht.

I.  Frontière  Anglo-Congoluisc.
Géographiquc.  51  (1912).  685  ff

Læ  Mouvement

VII.  Verwaltung.

FFörster,  R.:  Meuterhlendev  ertretung  in  Abessinien.
Alfrika-Post  24  (19  #

Hupfeld,  Fr.:  Die  Ancstellien-Versicherung  in
den  Kolonicn.  D.  Kol.  2.  Ig.  29  (1912)  862  ff.  20

Justizwesen.
Vacat.

VIII.

IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölteruugnonen.

Lang,  F.  1.:  e  Geschichte  der  ersten  Fleissiedlung
  in  Silliien  ble“  D.  Kol.  4.  Jg.  29  (1912

65.  5

 

TZiemanu.  H.:  Über  das  Bevölkerungs-  und  Rassc.·
problem  in  den  Kolonien.  »Ein  koloniales  Programmi
Vortrag.  Aus:  Koloniale  Zeitschrift  Dez.  1912.2

XI.  Statistik.  Jahresberichte.
Wacat.

XII.  Finanzwesen.
Vacat.

XIII.  Lundwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

*  Deeken,  R.:  Sind  unsere  deutsch-  Stafrikaniseir  n
KSantechukpflanzungen.  lebensfähig?  Kol.  Z.  51  (19
9  ff.

*  Lommel,  V.:  Plantagenbetriebe  in  Ceylon  un  5P
den  Nalan  en-Stuaten.  Der  Pflanzer  11  (1912)  603ff.  12
Schneidewind,  E.:  Der  Tabakbau  in  Kamerue
ol.  u.  Heim.  14  (1912).  5
'Wohltmunn,  F.:  Südamcrikanische  und  estalu.
kanische  Kmschohböden.  Aus:  Der  Nropenpslane
·  1  ·  «

Wrlight,  H.:  Uen  Brusiliensis  or  Parn  Rubler
its  hotauy,  culivation,  chemistrr  and  descases.  Wih
Plates  ani  diagrums.  4.  ed.  London  NMaclaren  m
Sons  1912.  XX.  542  2  15.KKS.

XIV.  Wasserwesen.
Vacat.

XV.  Bergwesen.

*  Hambruch,  P.:  —  Bildung  und  Lagerun
des  Phosphats  nuf  Nauru.  Zeitschr.  d.  (icsel  shn
f.  Erdkunde  9  (1912).  671  ff.

XVI.  Handel.

"WDemuth,  J.:  Der  Diamantenmurkt  mit  besond.
Berücksichtig.  der  deutsch-südwestafrikanischen  Ausute.
  Karlsruhe  i.  B.:  Brann  1913.  VIII,  132  8-.
(Volkswirtschuftl.  Kuhandfunten  .  badischen  Horb.
schulen  NX.  F.  II.  13.)
rer  —*  in  Südwestafrika.  Koll.  41
(1918  8
lies-  I:  Der  Handel  in  Südkumcerun.  2.
Pol.  12  1112  45btk.
Kormunn,  K.:  Die  Neuregelung  der  Concereio
Lhültaise  in  Deutsch-Kongo.  D  Kolz.  52  (1  #%
Br

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

Vacat.

XVIII.  Verkehr.

Aurlol.  a#ebemin“  de  fer  marocains.
12).

Coloniales  cl  (
Fortsehritt  des  Eisenbahnbauss  in  denafrikaniseben
Schutzgebieten  während  des  Kalenderjahres  1912  und
sein  gegenwärtiger  Stand  *  1912.  Zentralblatt
Bauverwaltung  Jg.  32  (1912)  686.
Elmmermann,  E.:  Die  Kongobahn.
Koloninl-Maschinenbau  12  (1912)

44

Zeissehr.  -
*nU
        <pb n="101" />
        W  71  20

XIXX.  Medizin.

Jaarverslag  van  de  Landskoepokinrichting  en  het
Insthuut-Pasteur  te  Weltevreden  over  1911  door
A.  H.  Nüfland.  Batavia:  1#12.  Javasche  Boekhandel
&amp;amp;  Dernkkerij  27  S.  bo.  Geneeskundig  Tüc-#hrift
  van  L  deel  52.  [

·E.:Zudeta  Problem  der  Beriberiätiologie.
  Aus:  —  f.  Schiffs-  u.  Tropenbyp.24(1912)  I##r

Werner,  H.:  Salvarsan  und  Ulcus  tropicum.  Aus:
Archir  f.  Schifie-  u.  Tropenhygieve  Bd.  16  1912  f#s

Werner,  H.:  Uber  Neosalvaman  bei  Malaria.  Aus:
Deutische  Medizinische  Wocdenschrift  44  (1912).  59

Tiemann,  H.:  Vorschläge  zur  Ausgestaltung  des
Sanitätswesens  in  unseren  Koloni  Aus:  Deutsche
Medizinische  Wochenschrift  40  (1912.  40

Zlemann,  H.:  Zu  der  Axgien  des  Wohnens  und
Schlafen  in  den  pen  besonderer  Berũeksichtigung
  der  Wohnun  eg.  Vertrag  S  fein
20.  Sept.  1911  vor  der  “  tropenm
Gesellschaft.

alt.  am
isehen
41
XX.  Sprachen  und  Literatur.
#Wleriein  P.  J.:  Kanakische  e  gyoprãehe.  Munster
W.:  Coppenrath  1912.  38  S.  Se.  (

XXI.  Religions-,  Missions-  und  Schulwesen.
-  Vacat.

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.
Kerre  an  H  Quelques  observatious  sur  la
#tssie  %  A  -—'ieie  dans  leur  guerre  contre  les
Hereros.  Aus:  Journal  des  seiences  wilitaires,  88e
Année,  1912,  Nr.  118ff.  (Revue  wilitaire  française).  143

XXIV.  Technologie.  Kunst.

HKlingenberg,  G.:  Die  Anlagen  der  Victoria  Falls
and  Tranewaal  Bower  Co.  in  Süclafrika.  Zeitschritt
des  Vereios  Deutscher  Ingenieure  Bd.  57,  Nr.  l.  1913.  (#4

XXV.  Bauwesen.

Vacat.
1

 

r
1*

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Die  Ardelten  des  Königl.  Preulßischen  Aeronautischen
  Observatoriumsbei  Lindenbergim  Jahre  1911.

*iie*2  *  Text  gedr.  Abb.  u  af.  Ersg.
von  Richard  AlBmann.  E—m——“  Vieneg  &amp;amp;  Sohn,
1912.  XV,  288  S.  15  4.  40.

*  Brasilianische  Bank  für  Deutschland.  Hamburg-Braeilien.
  1887—1912.  Hamburg:  Lüttke  &amp;amp;  Wulff,
1912.  39  S.  806.

'Berlcht  über  den  2.  Internationalen  Hausbesitzer.
—*  Berlin:  Springer  1912.  80.  2.  Kongrec  1912.

*  Zoll-  und  bandeksrerhtthe  Bestimmungen  des
Auslandes.  Hrsg.  im  Reic  t  des  "  H.  7.
Berlin:  Mürer  &amp;amp;  sohn  1912.  VO  198  S.  3  A.  8e0.%

Elgenbrodt,  A.:  Bismarck  und  seine  Zeit.  Streifzüge,
  Betrachtungen  und  Untersuchungen:  Leipzig:
Dieterich  1912.  VII,  375  S.  6  K.  80.

*Friedrichs,  E.:  Das  Gotenbmger  System  und  das
deutsche  Gastwirtsgewerbe.  Denkschrift  über  die  von
dem  Herrn  Reichskanzler  veranstaltete  Rundfrage.
Berlin:  Deutsche  Gastwirte-Zeitung  1912.  54  S.  Se.

*  Lampreeht,  Karl:  Deutsche  Gerhichtec  derzt  riün  ten
Vergangenheit  und  G  .  eidmann
  1913.  XIV,  562

Martens,  A.:;  Aufgaben,  Cliederuog  des  Betriebes
und  Grundsätze  für  die  Geschäftstührung  des  Königlichen
  Asterialprükungrarnte  der  Technischen  Hochschule
  zu  Berlin  in  Berlin-Lichterfelde.  Aus:  Mitteilungen
  a.  d.  Kgl.  Materialprüfkungsamte,  1912.
Jahresber.  1911.

Nartiul:  Reinkultur  des  Erregers  von  Granuloma
venereum.  Aus:  Münchener  melizinische  Wochen--schrift
  44  0912).

Ulethe,  A  l  ie  Technik  im  zwanzigsten  Jahrhundert.
  Bd.  1.  Abb.)  Braunschreig:  Westermann
  1912.  X,  Ms  15K.  80.  4.  Das  Verkehrswesen.
  Die  Groffabrikation.

NMrepte,  A.:  Vorwärts  zu  deutscher  Gesinnungseinigkeit
  Kerlin:  Liebel  1913.  168  8.  8.

Wohltmann:  Deutschlands  Einfuhr  und  Bedarf
landwirtschaftlicher  Stoffe  aus  dem  Auslande.
Berlin  1912.  Aus:  Jahrbuch  der  Deutschen  Landwirtschaftsgesellschaft
  1912.  Lief.  3.

Verkehrs-Nachrichten.

 

Ein-  und  Kusfuhr  Iin  den  Sälen  von  Daressalam  und  Tanga  während  der  O#nate  Juli  bls
September  1912.

(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.-  19
Einfuhr
t
Daressalam  19  262
im  Vorjahre  18272
Tang  5  700
im  Vorjahre  8  156

12,  Nr.  17,  S.  819.)  «
Ausfuhr  Gesamtverkehr
t  t
1009  20  271
733  19.005
4818  10  518
3972  12  128
        <pb n="102" />
        W  72  20

Rochwelsung  des  Cösch-  und  Ladeverhehrs  in  den  Küstenplätzen  des  Schutzgebletes  KRamerun
während  der  Monate  Juli  bis  September  1912.  «

Unter  Gegenüberstellung  des  gleichen  Zeitraums  im  Vorjahre.
.)

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vol.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  18,  S.  882,
Einfuhr  Ausfuhr  Gesamtverkehr
Küstenplatz  Tonnen  Groß=  Klein=  Tonnen  Groß=  Klein=  Tonnen  Groß-Kleinbzw.
  chm  vieh  vieh  bzw.  chm  vieh  vieh  bzw.  chmä  vieh  vieh
Rio  del  Rey.  289  —  285  —  —  574  —  —
im  Vorjahre  161  —  —  887  —  —  538  —  —
Victoria  1  489  —  —  1286  —  —  2725  —  —
ImVokjahre  1259  2  8  659  —  —  1918  2  8
Duala  Duala-Seiie8340  —  —  5299  —  80  18  689  —  80
Bonaberi-Seite  1859  —  —  2222  —  —  8  õ81  —  —
im  Vor-/  Duala·Seite.  8  47  —  5  6872  —  1  15  849  —  6
iahre  Bonaberi-Seite.  1060  —  —  1145  —  —  2205  —  —
Kribi  1  666  —  —  829  —  —  2495  —  —
im  Vorjahre  2656  —  —  670  —  —  3326  —  —
Campo  .  20  —  —  8  —  —  28  —  —
im  Vorjahte  .  28  —  —  8  —  —  26  —  —
Zusammen  .  18  168  —  —  9874  80  28  087  —  80
im  Vorjahre  13  626  2  8  9736  —  123362  2  9

 

 

 

 

 

 

 

Die  Dienststunden  der  Funkentelegraphenstation  Monrovia  (Liberia),  die  sich  im
Besitze  der  Deutsch-Südamerikanischen  Telegraphengesellschaft  befindet,  sind  auf  Antrag  dieser  Gesellschaft

  vom  1.  Februar  1913  ab  auf  7

vormittags  Greenwichzeit  festgesetzt  worden.

bis  9  Uhr  vormittags  und  11  Uhr  nachmittags  bis  1  Uhr

Die  Postanstalt  in  Ngerengere  (Deutsch-Ostafrika)  ist  mit  Ablauf  des  31.  Dezember  1912

aufgehoben  worden.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Jannar  1913.

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Einschiffungshafen



Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

1.  Deutsch-Reugulnea,

Nailser-Wilbhelmsland
und  vismarch·sirchipel.

ür  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongko
118  am  ein  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schang
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  *  Drucksa

Neapel
————*-Brindisi


(engl.  Schiffe)

Neapel

24.  Jan.
eutsche  Schifte)  -

 

5.  Jan.  2.  Febr.

 

iö  beims·

Rabaul  3
Friedr.  Wilhelmsh.  45  T.
Rabaul  42  Tage

Friedr.  Wilhelmsb.  44T.
Rabaul  49  Tage

 

3.  22.  31.  Jan.  1055

22.  Jan.  1080

von  Bp.  18  Verlin—  Alexandrowo#
—Hongkong  geleitet.

achen,  Geschöftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  ha  *
Sibirien  —Schanghai  geleitet.
        <pb n="103" />
        W  73  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  deuisch-  Ostafrika.  Wie  18.  29.  jed.  Ms.möasa  O  16-17  Tg.1.  27.  jed.  Mis.  1050
(deutsche  Schiffe)
V  nach  —  —  zi  ando).  Marseille  22.  Jan.  Mombasa  O  17  Tage  20.  Jan.  1015
elle  ê  m  ·  -  -
g-  een  7  êm  (Beind.  5.  12.  Jan.  9.  Febr.]  Mombasa  O  15  Tage.  10.  Jan.  7.  Febr.  1050
W*3  W  z  Bestm  „Marseille=  3.  31.  Jan.  Mombasa  O  19  Tage  1.  29.  Jan.  1050
Rungson  (engl.  Schiffe)

br  4,  S  .  Amani,

Auiko,  Handeni,  Ko- 



Marseille
(eutsche  Schtffe)

Neapel
(deutsche  Schiffe)

11.  27.  jed.  Mts.
13.  29.  jed.  Mts.

Tanga  19—20  Tage
Tanga  17—18  Tage

9.  25,  jed.  Mts.  2.15
11.  27.  jed.  Mts.  1050

 

 

 

 

 

rogwe,  —  ge.  eshe  Marseille  22.  Jan.  Mombasa“  17  Tage  20.  Jan.  1015
Muyussi,  dienite  M  Brindisi  12.  Jan.  9.  Febr.  Mombasas  15  Tage
und  Wie  Konien  Vangam  (engl.  Schiffe)  *  von  Mombasa  weiter  -
en  mitaächftek  Gelegenhelt  Z·lO-Jan.7.Febk-10E
Vrindisi  5.  Jan.
(engl.  Schige,)  J  Tanga  17  Tage
Marseille  11.  27.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  9.  25.  jed.  Mts.  2.15
*  —  Daressalam  sowie  nach  (deutsche  Schiffe)
2  Hbanagg.  isascrch  —  13.  29.  jed.  Ms.  Daressalam  19  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  1080
sbn
f  q.  Marseille  22.  Jan.  Zanzibar  18  Tage  20.  Jan.  10  15
Rs  S  do  2  wel#er  mit
Auafa  r  (ange  nächst  legenhett
Sadant,  Salale.  d  Hrindisß  1P  ’i-  bar  17  1.
S  Wi  Wu  (engnnh  Jan.  9.  Febr.  Janzi  *  uilner  ugenzz
mit  nächster  Gelegenheit  3.  10.  Jan.  7.  Febr.  1050
Brindift  5.  Jan.  Daressalam  21  Tage
(engl.  Schiffe)
3.
Bicn  t  Hamburg  10.  25.  Jan.  Swakopmund  28,  24T9.H.  24.  Jan.  5.80
EE—  8.  Aub.  Brackwater,
Grs  c  Fen  ——  #  Antwerpen  13.  28.  Jan.  Swakopmund  20,  21  Tg.)|11.  26.  Jan.  1045
Gocha  en  Grootsontein,  (deunsche  Schift)
Hrote  due  —  Southampton  14.  29.  Jan.  Swakopmund  19,  20  Tg.|13.  28.  Jan.  12.48
S#  basn  ler-  (deutsche  Schiffe)
Albrechss  „  Kalk-  2
g  *  *  Southampton  4.  Jan.  1.  Febr.  Swolovmmun  22,  238  Tg.]B.  31.  Jan.  12.48
r2#  Mae  6  -r  kou  Hamburg  18.  Jon.  Swakopmund  etwa  26T.]Jan.  9.10
ao.  Bealete-  Southampton  11.  18.  25.  Jan.  Swakopmund  unbestimmt  10.  17.  24.  Jan.  12.48
—  "55—  «  ba:  sHamburg  15.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage115.  jed.  Mts.  9.10
wero,  O.  .  jed.  .  .·.  ..
DIE-Yedo  S-  #elnwergen  4  23.  jed.  Mts  Swakopmund  37age  22.  jed.  Mts.  1.0
der#-  Bihelusstaln.  Würdh  Hamburg  25.  Jan.  Lüderitzbucht  25  Tage4.  Jan.  5.80
Antwerpen  13.  28.  Jan.  Lüderitbucht  21,  22  Tg1.  26.  Jan.  1045
(deutsche  Schffe)
Southampton14.  29.  Jan.  Lüderitzbucht  19  Tage13.  28.  Jan.  12.48
b)  nach  güderiebucht  zwote  X#  Schlffe)
Lar  Gessfe  Velhamten.  Southampton,  4.  11.  Jan.  1.  Febr.]  Lüderitbucht  20—21  Togessg.  10.  31.  Jan.  12.48
#  ensht  b  10  Luderitbucht  24  T  o.  Jan.  5.  30
—  in  Hamburg  .Jan.  üderitzbuch  age  .  Jan.  5.
ennem,  Utaamburg  18.  jed.  Mts.  Läderitbucht  82  Tage48.  jed.  Mts.  9.10
1Oamburg  15.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  60  Tage  15.  jed.  Mts.  9.10
#Antwerpen  238.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tage  22.  jed.  Mts.  1.0
Oeutsche  Schiste)
[#1Southampton]  18.  25.  Jan.  Lüderitzbucht  unbestimmt!  10.  17.  24.  Jan.  12.48
        <pb n="104" />
        W  74  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  ——*  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  .  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am  .  der  ——  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24  jedes  Monats,  Viktoria  20  Tage
4.  Kamern.  "  Duala  21  Tage
ibi  age  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
2)  ——  sowie  nach  e#gne  Plantation  22  Tase
——  uesen  —5  9.  Longji  22  Tag
“*#z3-  E  Bonam.Boulogne  11.  26.  jedes  Monats]  Viktoria  18  Va#
«  Imle  weintEtSchtEr  uslqgöocvqe  o  Mis.  1.0
e)  Kribi  age  10.  25.  jed.  Mts.  1.
Ev  !—  e  Plantation  20  Tage
Eolodorf,  Lomis  Longji  20  Tage
Ofsfwinge,  Plan-##aburg  22.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
nld.  Bitoria  Duala  28—80  Tage  '
fsiverpool  9.  Jan.  6.  Febr.  Viktoria  38  Tage  5
1  *3  7.  Jan.  4.  Febr.  1046
Liv  l  jeden  Mittw  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
erpoo  jeden  Rittwoch  von  rweter  e.  Rang  ieden  Montag
d)  nach  Rlo  del  Rechy  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
1  Lamburg  22.  jedes  Monals  Rio  del  Rey  31—58  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
ULiverpool  9.  Jan.  6.  Febr.  Rio  del  Rey  37  Tage  7.  Jan.  4.  Febr.  1015
o)  nach  Garua,  Kusserl,  LerestLiverpool  jeden  Mittwoch  Zorcados  17  Tage  jeden  Montag  10#5
o
Antwerpen18.  Jan.  8.  Febr.  „  17.  Jan.  7.  Febr.  8.43
c  dech  Larnot.  Molumdu,Oa  Nochelle  20.  Jan.  10.  Febr.  I  Matodi  18—20  Tagep168.  Jan.  8.  Febr.  1016
—  EMl  ——  —  en
Bordeaux  25.  jedes  Monats  n  Flußdampfern23.  jev.  Mis.  10.#
5.  den  Narolinen,  Palon-Neape  24.  Jan.  21.  Febr.]  Jop  36,  37  Tage  22.  Jan.  19.  Febr.  10850
Inseln,  Marianen.  weuschrenn  de  Angaur  86  Tag  F
Jap  m.  nächst.  Gelkoeng.
Brindisi  5.  Jan.  2.  Febr.  Jop  49  Tage  8.  81.  Jan.  1080
a)  nach  Jab  und  Angaur.  ngl.  )  Angaur  51  —  bäw.  v.
Jopm.  nächst.  Gelegenh.
Neapel  21.  Febr.  37  Tage  19.  Febr.  1050
deeheten-  de  Jap  9  Fe
Neapel  21“.  Feb  h  2  *m  .  Febr.  10.
d  nach  den  öbrigen  Stationen  eape  .  Febr.  aipan  age  EELO
(eursche  Schiffe)  Palau  36  Tage

drowo  1138

 

14  r  “  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alegan-*

  Auf  2½  agen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschöftspapiere  und

Warenproben  —  außer  mit  den  vorbereichneten  Nachversanden  auch

Sbbrich-Schenahmt  geleitet.

Ferner  w

dort  weiter  mit  —3  sechs.  bis  Hebennal  jährlich.

G.  NMiantschon.

7.  Samoa.

 

Gewöhnliche  und  eingeschriebene
broben  —

DBriese  und  Posilarten  —  achen,  pabpiere,  Waren·
über  Rußland:  Momags,  —1  Ho#ob#  ed  7Ku.3  i  dui  Dienstags  7.63

a)  Briefe,  Postkarten.

mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
rden  Brieffendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von

—  —

b)  Drucksachen.  Geschäftspapiere,  Warenproben.

aee  10.  24.  Jan.  7.  Febr.  |Tingtau  84  Tage  8.  22.  Jan.  5.  Febr.  102
Brindi  jeden  Sonnt  —  j  0
uneie  b.  jeden  Sonntag  Tingtau  82—85  Tagesjeden  Freitag  1052
C  Mseilee  8.  17.  31.  Jan.  Tsingtau  84  Tage  1.  15.  29.  Jan.  1015
eng
Lioerpool  10.  Jan.  7.  Febr.  Tingtau  84  Tage  9.  Jan.  6.  Febr.  846
6  12.  26.Jan.  9.  Febr.]  Tiingtau  35  Tage  0.  24.  Jan.  7.  Febr.  101
Ablenders  werden  b)
u“““23“32“3“23““3“2zz-33-=Queenstonn
  30.  J  28.  Jan.  8.15

Apia  25  Tage
Spdneyv.

Auf  Verlangen  des  enders  auch  Über
        <pb n="105" />
        W95  20

 

 

 

-—  Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  !  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
8  Uarshal  ·  Inseln.  E—ll--  JIaluit  65  Tage  ¶  An  10.  dete.  1oee
a)  nach  Jalut  Brindisi  19.  Jon.  Jaluit  54  Tage  Jan.  #19.  Febr.  1050
(engl  Schiffe)
E  el  29.  Jan.  Welaide  27—91,  ##ge#-5
  nach  Nurn  Primit  6.  10.  Jan.  2.  debr  Wss  Veoute  O27  8.  10.  17.  24.  27.  81.  gan.
enai  Echine)  nbset  de  vaene  vhee  7.  Febr.  1060
,  12.  26.Jan.  9.  Febr.  3  iu
engl

 

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  eiee  und  Fiibtreen  —  8  —  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Vatenpreben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet

za  und  Postkarten  Nachversand  über  Eibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexan- 



 

 

drowo  1138
Hamburg  9.  24.  Jan.  Lome  18  Tage  9.  24.  Jan.  9.10
Boulogne  s.  M  11.  26.  Jan.  Lome  16  Tage  10.  25.  Jan.  1.0
algede  6
1Hamburg  /  28.  jedes  Monats  Lome  21  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
1Marseille  10.  jedes  Monats  Kotonou  18  Tage  8.  jed.  Mts.  101
6  |  von  da  ab  honbragen  .
fBotdeauleäjedesMoth  Kotonou  14  28.  jed.  Mts.  108
s.  Log-e  -  *-  1½
5  iverpool  jeden  Mittwo  ——  15  Mo  10
tewery  I  ie  4  von  dort  *  a  ntas  x
I  Landwege  in  gen
1H#amburg  156.  jedes  Monats  Lome  23  Tage  16.  jed.  Mts.  9.10
Hotterdam  22.  jedes  Monats,  Lome  28  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
che  Schiffe)
tOHamburg  30.  Jan.  Lome  30  Tage  80.  Jan.  9.10
[Rotterdam  4.  jedes  Monats  Lome  26  Tage  8.  jed.  Nis.  1012
(entsche  Schiffe)

Den  durch  ##  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender

die  Sesckaden  auf  diesem

 

 

Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  i-  aus  den  den  dentschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs.  Die  Pot  ist  fäul  Landungs.  Die  Poft  ist  fämi
Von  *  "  Von  bafenh  »  III-Rettig  cis-c  *
dentsqh  ·  Neuguinea  *  **m  1#  0..  Jan.  *  ...  g·.132«8.13ast:a5·.  Febr.
rindisi.  .  .  8.  17.  81.  Jan.
vercha  efefrusdee  7  *Wi  s  Reek.2.  16.  20.e.
."'«  werpoo..  an.  r.

—  "n  er  San  Francisco  oder
dentsch  ·  Sdwest-  Southtt  !*“  15.  et  Feb.  SelhannZ  Seatie  Poeeen
—  —  amburg  157.  #ar  Mts.  S  (6—  —.  lich

thamp  *  30“  Sibir.  Eisen=  Lin  der  el  Dienstag.

——.———  Son  urg  hion  "  16.  140  Md  Nis  bahn  tere  u.  SFonnch-—
  Liverpool-11.  Jan.  8.  Febr.  —

#  Neapel  57  ,  25.  Den.  Plomouth-.

  r.
den  Rarolinen  *—  14  debr  Samoa  n
d.  Plymout

E—  Brindisi.  14.  Febr.  6  3  ,»  n·
»Ma..smisi  14  Febr.  rindis  den
7  ——5

-».....  .  »

WiJsJeIs-.«ecpa.....  17.  Jan.  14.  Febr.  Plvmouth  jeden  Diensta

Flarligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  VPosten.
        <pb n="106" />
        W  76  20

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West=  und  Südwestafrika.
-  Reise  Letzte  Nachrichten
Postdampfer  von  l  nach  bis  11.  Jonuor  1013.
I  .
,,AdolphWoe-maan«-  Hamburg  «  Ostafrika  am  6.  Januar  ab  Suez
„Alexandra  Woermann“  Kotonou  amburg  am  8.  Januar  ab  Lome.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  4.  Januar  ab  Gabun.
„Anna  Woermann“  Asfinie  amburg  am  2.  Januar  ab  Sierra  Leone.
„Arnold  Amsinck“  Westafrika  ew  York  am  20.  Dezember  ab  St.  Vincent.
„Carl  Woermann“.  Lübderitzbucht  Hamburg  z.  *  in  Hamburg.
“  Woermann“  Lüderi  buht  Hamburg  t.  in  Hamburg.
leonore  Woermann“  Kamerun  n  9.  Januar  in  Victoria.
eisabech  Brock“  Kanburg  urutu  am  30.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Erna  Woermann“  a  Lüderitzbucht  am  9.  Januar  in  Swakopmund.
ieda  Woermann“.  Kapstadt  Swakopmund  am  8.  Januar  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Ostafrika  Hamburg  am  6.  Januar  in  Hamburg.
„Hans  Woermann“.  Hamburg.  Kamerun  am  4.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Henny  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  10.  Januar  Cuxhaven  passiert.
„Henriette  uneermnen“  Hamburg.  Assinie  am  4.  Januar  ab  Monrovia.
„Irma  “  .  Accra  Hamburg  am  1.  Januar  in  Hamburg.
“i  Woermann“  .  Hamburg  Kotonou  am  5.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Kurt  Woermann“.  .  Hamburg  Assinie  am  6.  Januar  in  Notterdam.
„Lili  Woermann“  Matadie  Hamburg  am  9.  Jonuar  in  Hamburg-„Lothar
  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  5.  Januar  Dover  passierl.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  9.  Januar  ab  Monrovia.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  7.  Januar  in  Madeira.
"„  ha  Woermann“  Kotonon  mburg  am  5.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Max  Brock“k-.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  Januar  ab  Accra  ·
ulWoevnann«  Hamburg  Kotonou  am  6.  Januar  in  Grand  Bassam.
„Professor  Woermann"“  Kamerun  mburg  am  8.  Januar  ab  Madeira.
„Renata  Amsincd“  Burutu  Hamburg  am  3.  Januar  in  Hamburg.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Accra  am  2.  Januar  in  Conakry.

-

*
Dua

„Answald  .

 

 

 

 

„Walburg“
„Wigbert“
„  Winfried“

Baumwolle.

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrila  ·  Dienst.

9.  Januar  in  Kotonou.

6.  Januar  in  Sierra  Leone.
6.  Januar  ab  Cap  Lopez.

30.  Dezember  ab  Zensicck.
8.  Januar  ab  Madeira.

9.  Januar  ab  —-9.

  Januar  in  Hambu

9.  Januar  ab  Loutgasenton.
9.  Januar  ab  Monrovia.

–⅛d

am  19.  Dezember  ab  Southamptdn

am  24.  Dezember
en  ö.  d  Doder  Vsstert.
am  8.  Januar  ab  Swakopmund.
am  9.  Januar  AMiliingen,  passiert.
am  4.  Januar  ab  Matad
am  27.  Dezember  ab  S0h06.
am  3.  Januar  ab  Monrovia.
am  7.  Jonuar  in  Rufisque.
a#m  2.  Januar  ab  Monrovia.

Hamburg  Kotonou
Accra  Hamburg
Lũderitzbucht  Hamburg
Ostafrika  Hamburg
Kamerun  Hamburg
H#urg  eruht
tonou  Hamburg
Hamburg  Ostafrika
Hamburg.  Kotonou
Hamburg  ·  Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
Hamburg  Ostafriko
Hamburg  Buru
Hamburg  Calabar
Lderihybucht  Hamburg
urg  tadi
Hamburg  Matadi
Hamburg  Calabar
Hamburg  Matadie
Calabar  urg
Hamburg  Swakopmund

Marhtbericht.)  (Nachdruck  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Der  Markt  blieb  während  des  verslossenen

  Monats  ziemlich  unverär

zogen  nur  wenig  an  nere  or  San.  “  Frotel  Koch

die
wuur  se  ti  *5  Wnts.  also

in  New-Hork  e

Preise  avanmeierken  bort  du

*  en

sich  au  realifieren

guten  Entnahmen  des
alls  in  den  amerilanischen
scheint,

etwa  0,01.&amp;amp;  für  ½  kg.  Die  feste  Stimmung  ft#
reise  sich  auf  die  andauernd  Konsum

buons  auf  die  sichere  Erwartung  eines  7=Zufuhren,
  die
denn  diese  sind  in  den

Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes  angegeben,  den  Hauchurger  Platz  am  10.  Janmar  1918.
        <pb n="107" />
        W  7720

letzten  Wochen  bereits  beträchtlich  zurückgegangen.
Das  Plus  in  den  Weltvorräten,  welches  vor  Monatsfrist
  850  000  Ballen  betrug,  ist  inzlsches“  auf
550  000  Ballen  zurückge  angg

—  amerik.  0%%  %  i  A.  olgegen  5%
bis  0,64½  ./).  Upland  von  Narunga  0.79—0,74.4
(Qegen  0  ).  Abassi  0,76—0,  60  ((gegen
0.78—0,  86  /).  Mitafifi  0,77—0,81  A  (gegen  0.74
bis  0,78  ./#),  Caravonica  67—08  (gegen  0.75
bis  0.80  #%)  für  ½  kg  im  Vormonat.  Togo,  gute
Durchschnittsware  wertet  etwa  0,67—0,78.K  (gegen
0,64—0,65  *i  geringere  Sorten  0,52—0,564.#  (gegen

0.52—0.  53½  v)  für  ½  kg  im  Vormonat.

Es  notzeren  in  steigender  Tendenz.
—  Giafeike  285—290  44  (gegen  260  bn
82,50  .Kx).  Madagaskar  275—280  ./x  (260—275..

3  285—290  K  (275—280  #),  Chile  800  bis
310  .Kx  (287,50—292,50  4)  für  100  kg  im  Vormonat.
Blei  git  hleichfalls  unverändert.  Engl.  in  Mulden
21,25  M.  Deutsch  in  Mulden  21,75  .&amp;amp;  für  50  kg.
Elfenbein  ist  unverändert,  und  erzielt  man  für
Kamerun-Gabun-Elfenbein  mit  einem  Durchschnittssewicht
  von  15  bis  16  Pfd.  engl.  10,80—10,85  .

für  ½  kg.

erdnüsse  etwas  ruhiger.  Geschälte  Mozambique
werten  17  .¾  (gegen  17—17,50  Ac)  für  50  kg  im  Vormonat.
  Westafrikanische  Sorten  sind  von  24  M  im
Vormonat  auf  etwa  23.4¾  für  100  kg  zurückgegangen.

Lanf.  Deutsch-ostafrikanische  Ware.  Zufuhr:
wmarsiwemer  8652  Tons,  Dezem  her  1295  38
1912:  14288  Tons,  1526  Tons,  zusammen  1911:
#  xaa8n  1912:  15  814  Tons.  Bei  ziemlich  ruhigem
Markt  konnte  die  in  den  ersten  Tagen  angebrachten
Partien  zuungefährletzten,  teilweise  etwas  niedrigeren
Preisen  untergebracht  werden.  itte  Dezember
  flaute  die  Tendenz  weiter  ab.  Der  Wert
für  la  Ware  ging  auf  36  M  en  etwa  86.50  M
für  50  kg  in  Stagne  in  erholte  sich  der
Markt  etwas  infolge  besserer  Manila-Berichte  und
schwankte  der  Marktfür  beste  Ware  zwischen  36  und
T7  4  für  50  kg.  Sekundaware  notierte  von  34—36.44
gegen  35—36.4  ein  Vormonat.  Abfallware  notierte
etwa  24  K¾  für

gasse  ist  Afür  30  e  flau.  Der  Wert  für  Liberia-Bare
  ist  etwa  0.80-  0,82  .A  für  ½  kg  wie  im  Voronat.


noun  War  sehr  fest  und  hat  sich  das  Preisnivean
etwa  10  v.  H.  erhöhen  können.  Notierungen  für:
——  62,50  A  (gegen  58.—  40),
Victoria  57,50  .X  (gegen  5z  4),  desgl.  ranchig
17,50  (gegen  49,—  ./4%),  Lagos-Togo  56.50
(gegen  52,50  44),  Accra  58.50  -*  (gegen  54,50  4
Old  Calabar  57.—  .4  (gegen  53.—  4),  Fein  Sao
Thomé  62.—  4  (gegen  58.—  ./).  Kurant  60.—.4
(gegen  56.—  s)  für  50  kg  im  Vormonat
Kapol  bleibt  in  guter  Frage.  Die  terg,  bleiben
jedoch  unverändert  für:  graue  Sorten  0,00—1,20.4
weiße  Sorten  1,30—  -
Kautschuk.  Der  Markt  hat  sich  etwas  befestigen
können,  doch  ist  der  Mehrwert  von  geringerer  Be-Die
  afrikanischen  Provenienzen  notieren
abun  5,20—  M  5
6,10—6,30  "  (6—
ö.  50  6,65  t  (6,  40%40  h,
7.—  /¾  (6.80  bis  6,900  4).
5.40—5.60  A  (6,  5  50  44),
4,10—4,  30  (8,90—4,10  4),

     
 

Notierung  für:

In  Togo-Lumps  5.20—5,40  /  (4.90—5,30  /)  I.  rote

7000  abel  Bälle

9,30—9,60  KFN  (0—9,80  4%)  für

1  kg  im  Vormonat.  Deutsch-Ostafrikanischer  Plautagen
  Kautschue  war  ebenfalls  in  etwas  besserer  Frage

und
(5,  50—6,20  4.

wertet  heute  wie  folgt:  a)
b)  Felle

Bälle  5,80—6,60  M
.20—9  .K  (7—8,80  4

fũr  1  8.  im  —b*m*

Kolanüsse  sind  flau.

Viertelnüsse  0,90—

Nominell  notiert  man  für
0,95  4%  für  1  kg  wie  im  Vorfür


monat  und  für  halbe  Nüsse  0.70—0,80  für  1  kg.
Kopal  liegt  nach  wie  vor  gänzlich  unverändert  bei
vormonatlichen  Freisen.  Kamerun  0,70—0,80  4,

Zanzibar  glatt  0,80—

5—10  —,  Madagaskar  0,  5.  70.%
kurént  1.65—180  4.

5  ,  Zanzibar  Gänsehaut

X,  Bissao-Boulama

Vissao-Boulama  gemischt  0.65
1,60  "

bis  0,95  /,  Bissao-Boulama-Kiesel  0,55—

Conakry=  Sierra  Leone

kurant  1,90—2,40  /,  desgl.

gemischt  1,15  bis  1,30  ./  für  1  kg.

Kopra  bleibt  fest.
(Cegen  2—2  5.
(gege

Kper  En  r  verändert.  gegen  den  Vormonat.
r  engl.  raff.  in

50  kg

Ostafrilanische  Ware  27—28  4
Westafrikanische  Ware  26—274
im  Vormonat.

90  für

 

*

Mais  it  legibh  flauer  gewchen  und  notieren  weiße
Togosorten  115—116.4¾  für  1000  kg,  gegen  125.—  .“

im  Vormonat.
(gegen  123—

Dahomey  notiert  etwa  114—115  "#
124  4  in  Vormonat).

Portugiesisch

Ostafrilonische  Ware  f
angroverind  e  Reile  tberändert  bei  10  A.  für
1

e  im  Vormonat.
etwa  553%  verkauft.

Geringere  Ware  ist  zu

Außer  einigen  Lots  Madagascar-Ware

  sind  auch  Partien  Portugiesischer  Ostsrita-Rinde
  zu  gleichen  Preisen  verkauft.

Palmkerne  haben  sich  weiter  befestigen  können.

Die

Silber  in  Barren  ruhiger.

 

Ankünfte  haben  in  den  letzten  Monaten  gegen  1912
abgenommen,  bleiben  im  ganzen  des  Jahres  1912
aber  noch  immer  über  die  im  Ichre.  1911  importierten
Quanten.  Einfuhr  1912:  294  737  Tous,  Einfuhr
1911:  281  898  Tons.  Prompt  fällige  Ware  notiert.
wie  ielote  Lagossorten  21,12½  "(  (20,67½  "0,  Togo

92½  4  (20,47½  4),  Elenbeintüstensorten

38  .82½  &amp;amp;  (20,  37  4  für  50  kg  einschl.  Sack  im

s„  .  lbätere=  Abladungen  sind  die  Preise

#ir  beist  ct.  Lagos-Portonovo  31—80,50  4

(Legen  81—90,75  +4%),  Kamerun  20,75—29,50  /
75  M),  Liberia  25  M  (25,25  /%),  Accra-Togosorten
Krtn  &amp;amp;  (27—26,50  .  )  fũr  bO  kx  i  im  Vormonat.
Phosphat.  Florida  Mc  77—80%  0  Pf.
(3.40—3.50  #),  Florida  Pepple  74—  7  "!“  5Pr  bis

2,85  Pf.  (2,75—2,85  o0  v  Al  Z—  63—70%  2,35
bis  2,40  Pf.  (2,35—2,40  Pf.),  Algier-Tunis  57—69  %

2,25  Pf.  (2,25  Pf.)  für  1%  phosphorf.  Kalk  in  50  kg.

Reis  ist,  zunvexöndert.  Rangoon  24,50—29,560  4,
Japan

—39,50  K.  Java  35,50—49,50  4  für
100  k

Sesamsaat  ruhiger.  Die  Preise  sind  Momentan,  qüür
50.

helle  Zanzibar  und  bunte  Mozambiqaue  17.75—

(gegen  18—18,50.40,  Bennisaat  16.75—16  SKn  bis
18  “)  für  50  kg  im  Vormonat.

Verkäufer  87  .4  (gegen
88.  4),  Käufer  86,50  ./(  (87.,50  /4)  für  1  kg  fein  im
Vormonat.

Superphosphat  ist  unverändert  und  notiert:  18%

wasserfreie  Phosphorsäure  5,00.4,  desgl.  16  %%  5.
für  100  kg  in  Doppelsäcken  zu  100  kg  netto.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  OSkar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckeret  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.  Berlin  S8W  é,  Kochstr.  63—71.
        <pb n="108" />
        Anzeigen.
□——  ——  —  —  ————
Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  Ke#t'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  BR.,  Verlin  W.  8.
Telepbon:  Amt  Ztr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor-  13.  Jan.  1913.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vor-  l  ..
Grün-  Ge-  Letzte  .  Freibleibend
bungs-  Kapital  schäfts  ette  l  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufe:
jahr  lahrdende  dende  *  75%  5%
1910  8  000  O000  1.  1.  0  0  güirar  marer-  Kalpmial.  75  eing.  Ant.  —  40
197  2  500  o00  I.  1.5  —  che  Kompanie  U.=  "60  85
19007  600  000  1.  7.  0  0  E¾  2  D.  K.  *  ...  85  95
1866  1200  000  1.  11  114  12  Ges.  a.  Akt.  180  135
190)  65000%.  19AA  o  —  **  6/4
1905  1  00000%4.  4½  2  **  —  v.  F.  Oloff  *ie  155  165
1905  1200  000  I.  4.  0  Kentralafrikan.  8  (#.  .  *  58  63
1002  600  000  1.  1.  8  8  ———5  eerengesellhaft  m.  182  186
1905  220  000  1  10ü10  8  Debundscha  ).  100  105
1900  964  60  f.  114  12  Deutsche  ——  Slenen  6t  —.  A#nnt.  140  150
1900  191  800  1.  1.  0  0  do.  Stamm--Ant  80  —
1878  2750  0001.  1.1  11  12  Dtsche  Hand.-u.  Plantag-G.  d.  —  r-  r  157  162
1902  2  000  00  1.  14  10Denutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H.  95  100
1907  2  500  O000  1  1.  8  5  Dhche!  n“rz  esell  scha  ast  115  120
1885  2  000  00%0  1.  4  35  Kolonial--Gesellsch.  n  —  1400  510
1902  1  000  000  1.  1.  0  Deutsche  —  G.)  50  56
1908  4600  000  1.  1.  0  Deutsche  —  ...  -170  175
1902  1  300000q1.  5.  6  7  D##  e  Togogesellschaft  (D.  K.  G.).  108  108
1866  2250  000  1.  1  1  10  Shepn  bfei  wc  (D.  T  10  «  2
..  esellscha  ordwest-Kame  M  M
1899  4860  000D  ru.  00  0  do.  &amp;amp;  2  3  5
1908  1  022  100/1.  10ä  Gibeon-Schürf=  u.  Handels  —5  m.  b.  o  115  120
1889  8  000  000  1.  10.  0  0  seatische  Planiagengeselscha  654  590
1887  1  200  00)  1U.  15  25  #uit-Gesellschaft,  Aktien-Ge.4  200  220
1898  1  017000  1.  7.  0  4  Plantage  Sakarre,  Eltien-Ges.  ...  58  63
1006  68  0O00000  1.  M  4  A-G..  65  68
1895000.  1114  Saolo  Land=  und  Miselscha  .  a.  G.  25  28
1908  900  000  1.  0  3  Kautschuk-Pflanzung  Meanj  ..  87  193
1008  1250  000/1.  1.  0  8  Kionda  Goldminen-Gesell  “  “  2  0  .-.  112  117
10088  126  000  1.  1.  22/,  10  manskop  ——8  .4A87  &amp;amp;  39
1907  500  00  .  1.4  0  Kindi-Kilindi  G  b.  H.  i  105
1899  2000000  1.  1.  5  5  Moliwe  eihe  (D.  K.  G.).  .100  105
1836  7  500  O000  U.A4  Neu-Guine  Vorzugs-Anteile.  115  1198
1006  1  400  000  1.  0  6  ——  .....  170  174
1000  St.  200  000  1.  4  6,  60  A  .AOtavi-Minen-  u.  #iserbabrasl.  ie  emuscheine)  AM  80  82
19005E  375  000  1.  1.  12½  HPHacific  —  Co.  *  &amp;amp;  4½%  8
191002  83750001.  1110  12½  Llathi  Fnhgeb  t  —  8  2⅜
1904  160  000l.  500  5  ais-e  **  “  K.  G.  Vorsk  #.  100  105
1912  8  000  O0o0.  1U.  11—  —  BPomona  Diamant--G  408  412
1896  1  500  000  1.  1.  0  0  Abriansae  v555  .  —  50
1908  900  0001.  1.  0  0  Safata-Samoa  uW  25  5
1905  2  000  00H.  11  4  Sa#  nanschn  .15  20
1807  500  000  MU.  14  12  “2  mb.  v.  170  180
1904  1000  000  1.  1.  12  16  als  efell  (l«m  )  260
1805  500  000.  7J9  0  Territories  48  49
1806  850000  1l.  14  So  (1910)  Limited  .  18  1/0
1892  200000M.  114  7½  South  West  Africa  24  25|—
1912  1  000  00%0  1.  11—  —  Sübwestafrikanische  W*  (D.  a.  —  —  106
1898  869  100  1.  40  0pD  Ufambara  Kasseebaugese  ellschaft  Stamm--Anteile  40  45
18608  112  200.  44  0  Vor1  —  80  90
1690h  4235000/1.  1000  o  t  Jen  Ilderitbuckt  G.  m  b.d,
1909  1  600  00001.  1  0  Se  —*  hen  &amp;amp;  Co.  Minengese  uchaft  ———
1897  2100  00  TU.  1.8  0  Gestafrik.  Pflan,  zungsesellschaft  „Bibundi“-  868  090
1897  8000000  1U.  115  15  sgeselll  cch.  „Bictoria,!50  260
1895  1  800000  1.  1.)  0  6  Gestdeutsche  Handels=  u.  Wet-Gef.  #.  K.  G.))V0  —
l

 

Luch  für  alle  hier  nicht  en  *  e  rte  zan,  E—  Firms  stets  kulant  Käufer
Banzinsen.  —  —  Dididende  noch  nicht  erllürt.  pr.  L.  Semester.

1□  Deger  &amp;amp;—  liegt  ein  Tal  ena  Otte  Spaneer  in  Leipzig-N.  bei,  auf  den
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        Deutsches  Nolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Molonialamt.

 

 

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Februar  1913.  Uummer  3.

ri  int  in  d  1  1.  und  15.  jedes  Monats.  #  2  ls  bel  I  odn  Srem  1

W3  st  te  Fichen  aen  P#egele  am  aun-  den.  Heeé  Fuclen  sn  Dere,ben  —  werg  grn  seienh  n  rt  26  *  —*  D

deruel  Fliche  wunn  für  das  Kolonlalblatt  mit  den  Belheften  g’an,  -  uge:  dn  "  *7rt-  n  W  Duchirctu

  r  Streifban  de  de  urch  diß  Verla  Lugsbu  usen  dlun  —  fsur  d  einschl.  der  deutschen

r  198  Sperr  cich-  lenterrs  rns,  b)  A  für  die  Län  1  Warurt  der  dis  —  uM  ein  wien  chn  aind  an  die
Koönigliche  Solkirhynducg  von  ess  Srrae  de  Mitde  und  Sohn.  Berlin  8W  useu  71.  zu  richten.

Inhallt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchste  Verordnung,  betr.  die  Anwendung  der  Gorlerste  des  Preußischen  Gesebes

  über  den  Waffengebrauch  des  Militärs  vom  20.  März  1837.  Vom  28.  Dezember  1912  S.  80.  —  Verordnung  des

Gouverneurs  von  Deutsch-  Ostafrika,  betr.  die  strafrechtlichen  und  enr  n  inne  der  sucht  Angehörigen  der

Kaiserlichen  Polizeitruppe  für  Deutsch-Ostafrika.  Vom  19.  Oktober  —  Maß=  und  Gewichts-Ordnung  für
Deuisch-Ostafrika.  Vom  15.  November  1912  S.  87.  —  5  otern  7  —  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Ergänzung
  ver  Zollverordnung  vom  18.  Juni  1903.  Vom  21.  November  1912  S.  87.  —  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Namerun,  betr.  die  Einfuhr  und  den  Handel  mit  denaturiertem  Branntwein.  Vom  5.  November  1912  S.  88.  —
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  wegen  Abänderung  der  Verordnung,  betr.  den  Handel  mit  geiftigen  Genänlen
  und  deren  Ausschank  im  Schutzgebiet  Kamerun,  vom  30.  September  1910.  Vom  5.  November  1912  S
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  —.  der  Zolltarifverordnung  für  das  Schutzgebiet  Shuten
vom  1.  August  1911.  Vom  5.  November  1912  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  zu  der  Verordnung
  vom  5.  November  1912,  betr.  len  .0.  ge  Zolltarifoerordnung  vom  1.  August  1911.  Vom  5.  November
1912  S.  90.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Verbot  gewisser  Kreditgeschäfte  im  Gummihandel
(sog.  Trustgeschäfte).  Vom  15.  November  1912  S.  90.  —  Personalien  S.  91.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-  Ostafrika:  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  veutsch-  ostafrikanischen
Schutzgebiets  über  die  Zollstellen  der  Rüste  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
gleichen  Zeitraum  des  P6  Vorfohres  S.  94.  —  Desgleichen  über  die  Zollstellen  der  Binnengrenze  im  II.  Viertel  des
Kalenderjahres  1912  —  Nachweisung  der  Srutto-  Einnahmen  bei  den  Küsten-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  in
den  Monaten  September  Nan  Oktober  191  S.  —  Desgleichen  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
  im  Monat  September  1912  S.  101.

 

Kamerun:  Eine  Expedition  gegen  „  Kangu-Heiden.  (Mit  4  Bildern  und  einer  Pe  Kartenstigze)  .  101.  —  Die
-  der  landwirtschaftlichen  Versuchsstation  Pittoa  bei  Garua.  (Mit  einer  Skizze)  S
Togo:  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  T  Togo  im  III.  -#  des  Kalenderjahres  1912
S.ar.  5  r—  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  November  1912  fällig  gewordenen

eträge  S.

Deutsch-  S##gepasentn.  Die  Bohrtätigkeit  in  Deutsch-Südwest=  und  Britisch-Südafrika  S.  110.  —  Nachweisung
  der  Noh-Einnahmen  bei  den  geuseuen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  in  den  Monaten  August  und
Fettember  des  Nechnungsjahres  1912  S.

Aus  fremden  Kolonien  und  Jrrvattiensgebieten  Straußenzucht  in  der  Kolonie  Curagao  S.  119.  —
d  bwirtschaftliche  Lage  in  Portugiesisch-Ostafrika  S.  119.  —  Nordnigeria  S.  119.  —  Angola  S.  120.  —  Baumwolldt
  nbau  in  Britisch-Indien  für  die  Ernte  1912/13  S.  120.  —  Portugiesische  Kolonien  S.  120.  —  Der  Antwerpener
t  senbeinmarkt  im  Jahre  1912  S.  121.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Dezember  1912  S.  121.  —  Trockenfarminten
  in  Britisch-Südafrika  S.  122.

9  Vermischtes:  Geologische  Zentralstelle  für  die  deutschen  Schutzgebiete  S.  122.  —  Zentral--Auskunftsstelle  für
uswanderer  S.  122.  —  Gründung  einer  kolonialen  Gesellschaft  in  Lissabon  S.  123.
kiteratur-Bericht  S.  128.  —  Koloniale  Literatur  (III.)  S.  125.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  129.
Schifshewegungen  S.  133.

1G§.

Der  demnächst  erscheinende  amtliche  Jahresbericht  „Die  deutschen  Schutzgebiete
  in  #frika  und  der  Südsee  1011/12“,  herausgegeben  vom  Reichs-"
  lonialamt,  wird  den  Abonnenten  des  „Deutschen  Kolonialblattes“  auf  Bestellung  bei  der
n  dniglichen  Hofbuchhandlung  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn  in  Berlin  8SWöß  zum  Vorzugspreise  von  J.  8,50
statt.  “  10,50)  portofrei  geliefert.  Für  gebundene  Exemplare  tritt  ein  Preisaufschlag  von  1.  60  ein.
        <pb n="110" />
        W  80  20

Ehmtlicher  Teisa#

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Kllerhöchste  Verordnung,  betr.  die  Knwendung  der  Vorschriften  des  Dreußischen

Gesetzes  über  den  Waffengebrauch  des  Q#tärs  vom  20.  März  1837.

Vom  23.  Dezember  1912.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  usu.,
verordnen  auf  Grund  des  §  1  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813),  was  folgt:

5  1.  Die  Vorschriften  des  Preußischen  Gesetzes  über  den  Waffengebrauch  des  Militärs  vom
20.  März  1837  (Preußische  Gesetzsamml.  S.  60)  finden  im  Schutzgebiete  Deutsch-Südwestafrika  auf
die  Schutztruppe  dieses  Schutzgebiets  entsprechende  Anwendung.

Der  Gouverneur  wird  ermächtigt,  nach  Anhörung  des  Kommandeurs  die  nach  den  bestehenden
Verhältnissen  im  Schutzgebiet  erforderlichen  Abänderungen  und  Zusätze  über  den  Waffengebrauch  der
Schutztruppe  gegen  Eingeborene  anzuordnen.

5  2.  Vorstehende  Verordnung  tritt  sechs  Wochen  nach  ihrer  Verkündung  in  Kraft.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Neues  Palais,  den  23.  Dezember  1912.
(L.  S.)  gez.  Wilhelm  I.  K.
ggez.  v.  Bethmann  Hollweg.

       

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafriko,  betr.  die  strafrechtlichen
und  Oisziplinarverhältnisse  der  farbigen  Angehörigen  der  Katserlichen  Dolizeitruppe
für  Deutsch-Ostafrika.

Vom  19.  Oktober  19127).

Auf  Grund  des  §5  1  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  5.  Februar  1912  (Kolonialblatt
  S.  193)  wird  hiermit  verordnet  was  folgt:

Abschnitt  I.
Strafgerichtsordnung.

&amp;amp;5  1.  Das  strafgerichtliche  Verfahren  gegen  farbige  Angehörige  der  Polizeitruppe  richtet  sich,
soweit  nicht  im  nachstehenden  abweichende  Bestimmungen  getroffen  find,  nach  den  sinngemäß  anzuwendenden
  Grundsätzen:

1.  der  Militärstrafgerichtsordnung  vom  1.  Dezember  1898,  sowie  der  Verordnung  betreffend
  das  strafgerichtliche  Verfahren  gegen  Militärpersonen  der  Kaiserlichen  Schuttruppe
  vom  2.  November  1909;  re

2.  des  Militärstrafgesetzbuches  vom  20.  Juni  1872  und  des  Einführungsgesetzes  zu
demselben  vom  20.  Juni  1872;

3.  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  wegen  Ausübung  der  Strafgerichtsbarkeit  und
der  Disziplinargewalt  gegenüber  Eingeborenen  in  den  deutschen  Schutzgebieten  von
Ostafrika,  Kamerun  und  Togo  vom  22.  April  1896  (Kolonialblatt  Seite  241).

8  2.  Die  strafbaren  Handlungen  find  den  Verhälltnissen  des  Schutzgebiets  gemäß  derartig
zu  beurteilen,  daß  die  freieste  Auffassung  der  gesetzlichen  Bestimmungen  Platz  greift.  Insbesondere
wird  bei  zahlreichen  durch  das  Militärstrafgesetzbuch  mit  Strafe  bedrohten  Handlungen  eine  weilgehende
  Milde  anzuwenden  sein,  da  die  strengen,  auf  den  heimischen  Voraussetzungen  einer  enl
wickelten  Soldatenehre  und  Untertanentreue  beruhenden  Bestimmungen  des  Militärstrafgesetzbuches
auf  den  Farbigen  nur  sehr  bedingt  übertragbar  sind.  6

53.  Die  zulässigen  gerichtlichen  Strafen  im  Sinne  dieser  Verordnung  sind:

a)  Todesstrafe,

b)  Freiheitsstrafe,  und  zwar:

1.  wenn  ihre  Dauer  mehr  als  6  Wochen  beträgt,  Kettenstrase,
2.  bei  kürzerer  Dauer  Arrest,

0)  Prügelstrafe  bis  zu  2025.  Hieben  gegen  farbige  Angehörige  der  Polizeitruppe

ohne  Dienstgrad.
        <pb n="111" />
        81

Bei  der  Strafausmessung  dient  als  Anhalt,  daß  8  Monate  Kettenhaft  einem  Jahre  Gesungnis,
  zwei  Monate  Kettenstrafe  sechs  Monaten  Festungshaft  und  bei  Gefängnis  bis  zu  sechs
Wochen  und  bei  Haft  ein  Tag  mittleren  Arrest  einem  Tage  Gefängnis-hzw.  Haft  entsprechen.

Wo  die  allgemeinen  Strafgesetze  Geldstrafe  androhen,  kann  an  deren  Stelle  Arrest  oder
Prügelstrafe  treten.  "

-  §4.NebenKettenstrafekannaufEntfeknungausdekPolizeitrnppeerkanntwerdea.Neben
der  Arreststrafe  kann  vom  Gouverneur  die  Entfernung  vom  Dienstgrade  verfügt  werden.

§8  5.  Neben  Freiheitsstrafe  kann  auf  Prügelstrafe  bis  zu  2025  Hieben  erkannt  werden.

5  6.  Vorgesetzte  der  farbigen  Angehörigen  der  Polizeiabteilungen  der  Bezirksämter,  Residenturen
  usw.  sind  der  Gouverneur,  der  Polizei-Inspekteur,  die  Inspektions-Offiziere,  der  Bezirksamtmann
  oder  Resident  bzw.  deren  Vertreter  und  die  Polizeiwachtmeister.

Vorgesetzter  der  zu  einer  Nebenstelle  usw.  kommandierten  Mannschaften  ist  der  Nebenstellenvorsteher
  oder  sein  Vertreter,  Vorgesetzte  der  im  Stationslazarett  verwandten  Mannschaften  find  der
Sanitätsoffizier  (bzw.  Regierungsarzt)  und  Sanitätsunterofflzier;  ferner  sind  die  Feuerwerksoffiziere
und  Unteroffiziere,  Zahlmeister  und  Unterzahlmeister,  Büchsenmacher  usw.  Vorgesetzte  der  in  ihrem
Dienstzweig  verwendeten  Mannschaften.  «

.  87.  Sobald  der  nachste  mit  Disziplinarstrafgewalt  ausgestattete  Vorgesetzte  durch  eine  Anzeige
  oder  auf  anderem  Wege  von  dem  Verdacht  einer  gerichtlich  zu  verfolgenden  strafbaren  Handlung
Kenntnis  erhält,  hat  er,  soweit  nötig,  durch  ein  Ermittelungsverfahren  den  Tatbestand  festzustellen.
Der  Vorgesetzte  hat  das  Ermittelungsverfahren  tunlichst  selbst  vorzunehmen.  Nötigenfalls  kann  er
einen  ihm  unterstellten  Gouvernementsangehörigen  mit  dem  Ermittelungsverfahren  beauftragen.

Ob  die  Ermittelungen  schriftlich  oder  mündlich  vorzunehmen  sind,  bleibt  dem  Ermessen  des
das  Ermittelungsverfahren  Führenden  überlassen.  Bildet  eine  mit  dem  Tode,  mit  Zuchthaus  oder
mit  einer  anderen  Freiheitsstrafe  von  mehr  als  fünf  Jahren  bedrohte  Handlung  den  Gegenstand  der
Untersuchung,  so  sind  die  Ermittelungen  schriftlich  vorzunehmen.  ·

4  38  8.  Die  Ermittelungen  find  nach  Schluß  dem  Bezirksamtmann  oder  Residenten  des  Beschuldigten
  oder  bei  seiner  Abwesenheit  dem  Vertreter  zu  übersenden  oder  zu  melden.

Dieser  bestimmt:

1.  ob  das  Verfahren  einzustellen  ist,  oder  .-2.

  ob  die  strafbare  Handlung  nach  Maßgabe  der  gesetzlichen  Bestimmungen  im  Disziplinar

wege  geahndet  werden  soll,  oder

3.  ob  ein  gerichtliches  Verfahren  anzuordnen  ist.  »  »«

BetkifftdieBeschuldigaaqlediglicheineUbörtretung(§1Abf.3R.Str.G.B.),iokaan
nach  vorausgegangenem  Ermittelungsverfahren  der  Bezirksamtmann  oder  Resident  in  den  Grenzen
der  ihm  zustehenden  Disziplinarstrasgewalt  (Abschnitt  II  §  2)  durch  schriftliche  Strafverfügung  Arrest
ues  Prügelstrafe  festsetzen.  Ein  Einspruch  gegen  diese  Strafverfügung  steht  dem  Beschuldigten
icht  zu.  «  "

Die  dem  Bezirksamtmann  oder  Residenten  zustehenden  Rechte  kann  dieser  für  eine  Bezirksnebenstelle
  dem  Vorsteher  derselben  übertragen,  falls  dieser  ein  Beamter  der  Klasse  7  ist  oder  einer
höheren  Besoldungsklasse  angehört,  und  falls  an  dessen  Amtssitze  das  Personal  für  vorschriftsmäßige
Besetzung  des  Gerichts  (§  11)  vorhanden  ist.  Dasselbe  gilt  für  den  Beamten,  der  den  Bezirksamtmann
  vorübergehend  vertritt  (Dienstreise).  Der  betreffende  Beamte  darf  Strafverfügungen  nur
mnuerhalb  der  Grenzen  der  ihm  zustehenden  Disziplinarstrafgewalt  festsetzen.

§  9.  Beim  Polizeidepot,  bei  jedem  Bezirksamt  oder  Refidentur  und  im  Falle  des  §  8
Absatz  3  bei  der  Bezirksnebenstelle  wird  ein  Gericht  gebildet.

Dieses  Gericht  ist  zuständig  für  alle  Farbigen  des  Befehlsbereichs.

5  10.  Ordnet  der  in  §  8  bezeichnete  Vorgesetzte  ein  gerichtliches  Verfahren  an,  so  hat  er
dem  Beschuldigten  hiervon  Kenntnis  zu  geben  und  ihn  aufzufordern,  etwaige  Verteidigungs=  oder
Beweisanträge  mit  Angabe  der  Beweismittel  (Zeugen  usw.)  zu  stellen.

Demnächst  befiehlt  der  Vorgesetzte  den  Zusammentritt  des  Gerichts  zur  Hauptverhandlung
und  beraumt  diese  an.  ·

§11.DasGerichtfetztsichzuiqmmenaus:

1.  dem  in  §  8  bezeichneten  Vorgesetzten  als  Vorsitzenden,  «

2.  zwei  weißen  Gouvernementsangehörigen  oder  zur  Zivilverwaltung  abkommandierten

Schutztruppenangehörigen,  ·  «  «""«..

3.  drei  farbigen  Angehörigen  der  Polizeitruppe,  unter  ihnen  der  älteste  anwesende  Dienstgrad

  und  tunlichst  ein  Angehöriger  der  Rangklasse  des  Angeschuldigten.

Im  Notfall  genügt  die  Beiziehung  eines  deutschen  Beisitzers  neben  den  farbigen  Beisitern.
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        82

Farbige,  die  in  der  Strafsache  als  Zeugen  auftreten  oder  durch  die  Straftat  verletzt  sind
öder  die  Straftat  zur  Anzeige  gebracht  haben,  dürfen  als  Beifitzer  nicht  verwendet  werden.  Auch
bei  Weißen  ist  dies  tunlichst  zu  vermeiden.

§  12.  Die  Hauptverhandlung  erfolgt  vor  dem  vorschriftsmäßig  besetzten  Gericht  (§  11)  und
in  ununterbrochener  Gegenwart  des  Angeklagten  und  der  in  (§  11)  genannten  Personen.

In  der  Hauptverhandlung  hat  der  in  8  8  bezeichnete  Vorgesetzte  den  Vorsitz;  er  leitet  die
Verhandlung.

Zunächst  werden  die  Personalien  des  Angeklagten  festgestellt  und  es  wird  ihm  eröffnet,
welcher  E—  Handlung  er  beschuldigt  sei.

Dann  erfolgt  die  Vernehmung  des  Angeklagten  zur  Sache.

Darauf  findet  durch  Vernehmung  der  Zeugen  und  Sachverständigen  die  Beweisaufnahme
ttatt.  Es  unterliegt  dem  freien  Ermessen  des  Gerichts,  ob  eine  Vereidigung  von  farbigen  Zeugen
und  Sachverständigen  stattzusinden  hat  oder  nicht.  Aussagen  abwesender,  kommissarisch  vernommener
Zeugen,  deren  Erscheinen  vor  Gericht  besonders  erschwert  ist,  können  verlesen  werden,  desgleichen
Urkunden  und  andere  als  Beweismittel  dienende  Schriftstücke,  das  gleiche  gilt  für  Gutachten  abwesender
  Sachverständiger,  deren  Erscheinen  vor  Gericht  besonders  erschwert  ist.

Nach  jeder  Vernehmung  eines  Zeugen  oder  Sachverständigen,  nach  jeder  Verlesung  der
Aussage  solcher  Personten  oder  einer  Urkunde  oder  von  anderen  als  Beweismittel  dienenden  Schriftstücken
  ist  der  —  zu  befragen,  ob  er  hierzu  etwas  anzuführen  habe.

Nach  dem  Schlusse  der  Beweisaufnahme  ist  der  Angeklagte  zu  befragen,  ob  er  zu  seiner
Berteidigung  oder  zur  Sache  noch  etwas  anzuführen  habe.  Der  Angeklagte  hat  das  letzte  Wort.
Nach  Abführung  des  Angeklagten,  nach  Abtreten  der  Zeugen  und  Sachverständigen  und  nach  Entfermung
  der  Zuhörer,  trägt  der  Vorsitzende  das  Ergebnis  der  Verhandlung,  insbesondere  den  nach
seiner  Ansicht  für  erwiesen  zu  erachtenden  Tatbestand  vor  und  verliest  die  einschlägigen  gesetzlichen
Vorschriften.

Die  farbigen  Mitglieder  des  Gerichts  haben  im  ganzen  nur  eine  Stimme,  über  welche  sie
unter  sich  abstimmen:  sie  geben  zuerst  ihre  Stimme  ab.  Hinsichtlich  der  weißen  Richter  richtet  sich
die  Reihenfolge  der  Abstimmung  nach  dem  Dienstrange.  Der  Jüngste  im  Range  stimmt  zuerst.
Der  Vorsitzende  leitet  die  Urteilsberatung  und  sammelt  die  Stimmen.  Bei  Stimmengleichheit  gibt
die  Stimme  des  Vorsitzenden  den  Ausschlag.

§5  13.  Uber  die  Verhandlung  ist  ein  Protokoll  aufzunehmen.  Die  Niederschrift  erfolgt  entweder
  durch  den  Vorsitzenden  selbst  oder  nach  seinem  Diltat  durch  einen  der  weißen  Beisitzer.

Das  Protokoll  muß  enthalten

.  Ort  und  Tag  der  Eahanblung,

.  Namen  des  Angeklagten  mit  Angabe  des  Dienstgrades,  der  Nummer  der  Erkennungsmarke

  und  seiner  Führung,

Namen  der  vernommenen  Zeugen,  Sachverständigen  usw.

.  Gang  der  Hauptverhandlung,  ihre  wesentlichen  Ergebnisse,  insbesondere  die  Aussagen

der  vernommenen  Zeugen  usw.  und  die  Urteilsformel,

4.  am  Schluß  die  Unterschriften  des  Vorsitzenden  und  der  Beisiter,  soweit  sie  schreibkundig
  find.

6  14.  Bon  jedem  Urteil  ist  ein  Erkenntnis  auszufertigen.  Dieses  muß  enthalten:

4.als  Kopf  den  Namen  des  Gerichts,

.Namen  des  Angeschuldigten  usw.  13  Ziffer  2),

Urteilsformel,  in  der  die  Straftat,  die  einschlägigen  Gesetzesparagraphen  und  im  Falle
der  Berurteilung,  die  Art  und  Dauer  der  Strafe  anzugeben  ist.  Ist  auf  Freisprechung
erkannt,  so  ist  dies  anzugeben;

4.  die  Gründe  des  Urteils  (vol.  §  326  M.  Str.  G.  O.),

5.  als  Unterschrift  den  Namen  des  Vorsltzenden  des  Gerichts.

5  15.  Findet  eine  Hauptverhandlung  gegen  mehrere  Angeklagte  wegen  einer  und  derselben
strasbaren  Handlung  statt,  so  ist  im  Protokoll  und  im  Erkenntnis  jeder  einzelne  namentlich  zu  erwähnen,
  auch  die  Verhandlung,  soweit  als  nötig,  für  jeden  einzelnen  getrennt  zu  führen.

516.  Das  Urteil  wird  sofort  rechtskräftig,  wenn  auf  Freisprechung  erkannt  ist  oder  wenn
bei  Gemeinen  die  Strafe  6  Monate  Kettenstrase  nicht  übersteigt.  Bei  Todesstrafe,  Freiheitsstrafe
über  6  Monate,  sowie  bei  Verhängung  von  Kettenstrafe  über  Dienstgrade  bedarf  das  Urteil  der
Bestätigung  durch  den  Gouverneur.

#

S—
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        G  83  20

Versagt  der  Gouverneur  die  Bestätigung,  so  hat  er  das  Urteil  aufzuheben  und  dasselbe
der  ein  anderes  Gericht  mit  erneuter  Aburteilung  zu  beauftragen.  Im  Falle  der  Bestätigung  kann
e  die  erkannte  Freiheits=  oder  Prügelstrafe  erhöhen  oder  mildern.  Die  Strafvollstreckung  von
Freiheitsstrafen  erleidet  durch  Einholung  der  Bestätigung  keinen  Aufschub,  es  sei  denn,  daß  auf
Kettenhaft  oder  Gefängnisstrafe  erkannt  worden  ist.  In  diesem  Fall  ist  die  Strafe  bis  zum  Eintreffen
  der  Bestätigung  als  mittlerer  Arrest  zu  vollstrecken.  Während  dieser  Zeit  stehen  dem  Bestraften
  außer  der  ortsüblichen  Kettenverpflegung  keinerlei  Kompetenzen  zu.

Wird  die  Bestätigung  des  Todesurteils  durch  den  Gouverneur  versagt,  so  kann  dieser

a)  entweder  die  Todesstrafe  in  Kettenstrafe  umwandeln,
b)  oder  das  Urteil  aufheben  und  dasselbe  oder  ein  anderes  Gericht  mit  erneuter  Aburteilung
  der  Sache  beauftragen.

Läßt  sich  auf  einer  im  Innern  befindlichen  Station  oder  auf  einer  kriegerischen  Expedition
aus  zwingenden  Gründen  die  sofortige  Vollstreckung  eines  Todesurteils  nicht  vermeiden,  so  darf  der
Vorsitzende  zur  sofortigen  Vollstreckung  der  Todesstrafe  schreiten.  Die  nachträgliche  Einreichung  des
Todesurteils  an  den  Gouverneur  ist  von  dem  betreffenden  Vorsitzenden  umgehend  zu  bewirken.

§*  17.  Über  jedes  gerichtliche  Urteil  sind  dem  Gouverneur  sofort  einzureichen:

1.  das  Protokoll  der  Hauptverhandlung,
2.  das  Erkenntnis.

Auf  letzterem  ist  durch  den  Vorsitzenden  zu  vermerken,  ob  das  Urteil  rechtskräftig  geworden
und  wann  die  Strafe  angetreten  ist  bzw.  an  welchem  Tage  eine  noch  zu  bestättgende  Freiheitsstrafe
vorläufig  vollstreckt  worden  ist.

§*  18.  Bedurfte  das  Urteil  der  Bestätigung,  so  wird  diese  durch  den  Gouverneur  auf  das
Erlenntnis  gesetzt  und  dieses  zur  Bekanntgabe  und  Vollstreckung  dem  zuständigen  Bezirksamt  oder
Residentur  zurückgesandt.

19.  Liegen  gegen  einen  Abwesenden  die  Voraussetzungen  der  Fahnenflucht  vor,  so  kann
durch  einen  von  dem  zuständigen  Bezirksamtmann  oder  Residenten  zu  erlassenden  Beschluß  der  Abwesende
  für  fahnenflüchtig  erklärt  und  sein  Guthaben  mit  Beschlag  belegt  werden.

Als  abwesend  gilt  ein  Beschuldigter,  wenn  sein  Aufenthalt  unbekannt  ist  oder  wenn  er  sich
in  außerdeutschem  Gebiet  aufhält  und  seine  Gestellung  vor  das  zuständige  Gericht  nicht  ausführbar
  erscheint.

Mit  Beschlag  belegte  Guthaben  für  fahnenflüchtig  erklärter  Farbiger  sind  nach  Ablauf  von
drei  Monaten  nach  dem  Tage  der  Entfernung  durch  Beschluß  des  Bezirksamts  abzuerkennen.

5  20.  Die  Wiederaufnahme  eines  rechtskräftig  abgeschlossenen  Verfahrens  kann  jederzeit
durch  den  Gouverneur  verfügt  werden.  Es  ist  hierbei  besonders  zu  bestimmen,  ob  dasselbe  Gericht
erneut  oder  ein  anderes  zu  urteilen  hat.

§*  21.  Uber  die  gerichtlichen  Urteile  führt  das  Gouvernement  ein  Strafbuch  nach  folgendem
  Muster:

 

 

Lin  Name  und  Erken-  Tag  ’-:  Name

 

 

Lid.
Ar  Dienstgrad  Stationsort  des  nungs-  Straftat  des  Strafe  des  Vor=  Bemerkungen
6  Bestraften  marke  Urteils  sitzenden
P

"1  Ombascha  Seliman  bin  Ali  12  Raub  1.  1.  o7  2  Jahre  Begzirks=  Bestätigt
setie  Ent=  ammann  durch  den
fernung  X.  Gouverneur
aus  der  7
Truppe

2  Askari  Willy  126  Gehorsams=  15.2.97  Frei=  Selretär

verweigerung  sprechung  J.
.

8  22.  Der  Zutritt  zu  den  Gerichtsverhandlungen  kann  jedem  im  Besitz  der  bürgerlichen
Ehrenrechie  befindlichen  Weißen  gestattet  werden;  Farbigen  ist  er  nicht  erlaubt.

2

—
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        W4  20

Abschnitt  II.
Disztplbnarstraforbeung.

§  1.  Die  farbigen  Angehörigen  der  Polizeitruppe  sind  der  Disziplinarstrafgewalt  unterworfen.
Für  die  Ausübung  der  Diiiarstrasgemalt  gelten.  soweit  nachstehend  nicht  anders  bestimmt,  sinngemäß
  die  in  den  55  1,  2  Nr.  3  und  4,  §8§  4,  6,  15,  38  bis  46,  54,  55  der  Dissziplinarstrafordnung
  für  das  Heer  vom  31.  Oktober  1872  iushchenen  Grundsätze.

Die  Disziplinarbestrafung  ist,  innerhalb  der  den  einzelnen  Vorgesetzten  zustehenden  Grenzen,
der  gerichtlichen  Bestrafung  stets  dann  vorzuziehen,  wenn  dies  gemäß  §  1,  Ziffer  2  der  Disziplinar
strafordnung  gestattet  ist.

Ülber  sämtliche  verhängten  Disziplinarstrafen  ist  von  den  Bezirksämtern  oder  Refidenturen
ein  Strafbuch  nach  dem  festgesetzten  Muster  zu  führen.  Dem  Gouvernement  ist  vierteljährlich  eine
Nachweisung  über  die  verhängten  Disziplinarstrafen  einzureichen.

§  2.  Zuständigkeit  zur  Verhängung  von  Disziplinarstrafen.

Es  können  verhängen:

I.  Der  Gouverneur:

1.  Gegen  Unteroffiziere  und  Gefreite:

a)  Strafdienst,

b)  mittleren  Arrest  bis  zu  vier  Wochen,

)  strengen  Arrest  bis  zu  drei  Wochen,

d)  Degradation  in  Verbindung  mit  100  25  Hieben.

2.  Gegen  Gemeine:

a)  Strafdienst,

b)  mittleren  Arrest  bis  zu  sechs  Wochen,
J0)  strengen  Arrest  bis  zu  vier  Wochen,
d)  Entfernung  aus  der  Truppe.

e)  Prügelstrafe  bis  zu  2  0  25  Hieben.

II.  Der  vom  Gouvernement  mit  der  Verwaltung  eines  Bezirksamts  oder  einer  Residentur
dauernd  beauftragte  Beamte  sowie  der  Inspekteur  der  Polizeitruppe  und  die  Inspektionsoffiziere,
auf  Expeditionen  und  Märschen  auch  Beamte  der  Besoldungsklasse  2  bis  4:

1.  Gegen  Unteroffiziere  und  Gefreite:

a)  Strafdienst,

b)  mittleren  Arrest  bis  zu  drei  Wochen,
J)  strengen  Arrest  bis  zu  zehn  Tagen.
Gegen  Gemeine:

a)  Strafbienst,

b)  mittleren  Arrest  bis  zu  drei  Wochen,
JP)  strengen  Arrest  bis  zu  14  Tagen,
d)  Prügelstrafe  bis  zu  200  25  Hieben.

III.  Der  Vertreter  eines  Bezirks-Amtmanns  oder  Residenten  (Adjunkt  usw.),  der  Vorsteher
einer  Bezirksnebenstelle  oder  eines  Polizeipostens,  soweit  er  Beamter  der  Klasse  7  oder  einer  höheren
Besoldungsklasse  ist  (auch  auf  Expeditionen  und  Märschen):

1.  Gegen  Unteroffiziere  und  Gefreite:

a)  Strafdienst,
b)  mittleren  Arrest  bis  zu  14  Tagen.

2.  Gegen  Gemeine:

a)  Strafdienst,

b)  mittleren  Arrest  bis  zu  14  Tagen,
e)  strengen  Arrest  bis  zu  zehn  Tagen,
d)  Prügelstrafe  bis  zu  2  25  Hieben.

IV.  Der  Vorsteher  einer  Bezirksnebenstelle  oder  eines  Polizeipostens,  wenn  er
Besoldungsklasse  8  oder  9  ist  (auch  auf  Expeditionen  und  Märschen):

1.  Gegen  Unteroffiziere  und  Gefreite:

a)  Strafdienst,
b)  mittleren  Arrest  bis  zu  drei  Tagen.

l
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        G  85

2.  Gegen  Gemeine:
a)  Strafdienst,
b)  mittleren  Arrest  bis  zu  fünf  Tagen,
Tc)  Prügelstrafe  bis  zu  25  Hieben.

Prügelstrafe  kann  auch  als  Zusatzstrafe  zu  Arreststrafen  verhängt  werden.

Die  direkten  Vorgesetzten  können  die  Disziplinarstrafgewalt  ihrer  Untergebenen  einschränken
oder  sie  ihnen  auch  gänzlich  entziehen.  '  «
Abschnitt  III.

Strafvollstreckungsvorschrift.
.1.  Codbesstrafe.

a)  Wegen  eines  militärischen  Verbrechens  während  einer  kriegerischen  Unter-Uromung:


4  Die  Vollstreckung  geschieht  unter  sinngemäßer  Anwendung  des  §  2  der  Militärstrafvollstreungs-Vorschrift
  vom  19.  März  1908  durch  Erschießen.

b)  Wegen  eines  gemeinen  Verbrechens:  .

Der  Verurteilte  wird  nach  Entfernung  aus  der  Truppe  durch  den  Strang  hingerichtet.

Der  Vollstreckung  hat  tunlichst  ein  Regierungsarzt  oder  Sanitätsoffizier  oder  -Unteroffizier
nüssewohnen.  Vom  Urteilsspruch  bis  zur  Vollstreckung  wird  der  Verurteilte  als  Kettengefangener
ehandelt.

2.  Frelheitsstrafe.
A.  Kettenstrafe.

a)  Auf  Station:  .

Der  Mann  wird  gegebenenfalls  aus  der  Polizeitruppe  entfernt;  im  übrigen  siehe  Verfügung
des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  (Kolonialblatt  Seite  241).  -

b)  Auf  dem  Marsche:

Der  Verurteilte  wird  gegebenenfalls  aus  der  Polizeitruppe  entfernt.  Auf  dem  Marsche
geht  er  an  der  Kette,  im  Lager  ist  er  gefesselt  bei  der  Wache.

HDHat  ein  gleichzeitig  zur  Entfernung  aus  der  Truppe  Verurteilter  als  Landfremder  Anspruch
zen  freie  Rückbeförderung  in  seine  Heimat,  so  ist  er  mit  nächster  Gelegenheit  dem  Polizeidepot  zu
überweisen.

Falls  die  Strafe  noch  nicht  verbüßt  ist,  geschieht  der  Marsch  zur  Küste  an  der  Kette  unter
Anrechnung  des  Marsches  auf  die  Strafzeit.  Im  Übrigen  verbüßt  der  Verurteilte  die  Strafe  bei
der  Verwaltungsstelle  und  wird  sodann  an  Ort  und  Stelle  entlassen.  Während  der  Kettenstrafe  ist
die  Verpflegung  der  übrigen  Kettengefangenen,  aber  keine  Löhnung  zuständig.

B.  Arreststrafe.
Der  Arrest  ist  stets  Einzelhaft  und  in  einem  geschlossenen  Raum  zu  verbüßen;  er  zerfällt
m  mittleren  und  strengen  Arrest.  Der  strenge  und  mittlere  Arrest  kann  gegen  Unteroffiziere,  Gefreite
  und  Gemeine  verhängt  werden.  Allen  Arrestanten  ist  das  Rauchen  und  der  Genuß  geistiger
Getränke  verboten.  .  «  ..

BeiTagekannderAkrestantzuArbeitennntetAuffichtundauchzunthkziekdieast
herangezogen  werden.  «

Auf  dem  Marsche,  auf  Expedition  usw.  und  überall,  wo  kein  geeignetes  Arrestlokal  vorhanden
  ist,  tut  der  Arrestant  den  Dienst  der  übrigen  Leute,  hat  sich  aber  während  der  dienstfreien
ZJeit  auf  der  Wache  aufzuhalten.  Hiermit  ist  verbunden:

a)  bei  mittlerem  Arrest:

Die  Heranziehung  zu  beschwerlichen  Dienstverrichtungen  außer  der  Reihe.

b)  bei  strengem  Arrest:  ·

Anbinden  täglich  zwei  Stunden.“)  Hierbel  ist  alles  zu  vermeiden,  was  die  Strafe  als
Krausam  erscheinen  lassen  könnte.
Auf  Stationen  wird  verbüßt:
a)  strenger  Arrest  in  einer  dunkeln  Zelle,
b)  mittlerer  und  gelinder  Arrest  in  einer  hellen  Zelle.

nich  ")  129  Ziffer  4  M.  Str.  V.  V:  Das  Anbinden  des  Arrestanten  geschieht  auf  eine  seiner  Gesundbeit
gelnt  nachteilige  Weise,  und  zwar  wird  er  in  aufrechter  Stellung,  den  Rücken  nach  der  Wand  oder  einen  Baum
Fekehrt,  dergestalt  angebunden,  danß  er  sich  weder  setzen  noch  legen  kam.

2*
        <pb n="116" />
        86  20

Je  nach  den  klimatischen  Verhältnissen  kann  der  Bezirksamtmann  oder  Resident  bzw.  der
Nebenstellenvorsteher  die  Benutzung  einer  Matte  zum  Liegen  und  einer  oder  zweier  Decken  gestamen.
Die  Arrestanten  haben  ihre  Verpflegung  selbst  zu  beschaffen.

C.  Untersuchungshaft.

Die  Untersuchungshaft  entspricht  dem  gelinden  Arrest.  In  besonders  schweren  Fällen  lam
der  Untersuchungsgefangene  gefesselt  werden.  Auf  dem  Marsche  gehen  Untersuchungsgefängene  urier
Aufsicht  und  halten  sich  im  Lager  bei  der  Wache  auf.  Der  Expeditionsführer  bestimmt,  ob  der
Mann  gefesselt  werden  soll.  Polizei-Askari  in  Uniform  dürfen  nie  mit  anderen  Gefangenen  gemensam
  an  der  Kette  geführt  werden.“)  «

3.  prügelstrafe.

Die  Vollstreckung  der  Prügelstrafe  erfolgt  gemäß  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom
22.  April  1896  unter  Ausschluß  der  Offentlichkeit  möglichst  an  einem  den  Blicken  Unbefugter  emzogenen
  Orte  vor  der  Truppe  in  Gegenwart  des  Vorgesetzten,  welcher  die  Disziplinarstrafe  ver'ugt
hat.  Die  Prügelstrafe  wird  mit  der  vorgeschriebenen  Peitsche  vollstreckt.  Vor  der  Vollstreckung  in
der  zu  Bestrafende  auf  seinen  körperlichen  Zustand  zu  untersuchen,  wenn  angängig  durch  einen  Regierungsarzt
  oder  Sanitätsoffizier  oder  „Unteroffizier,  der  auch  der  Strafvollstreckung  beizuwohnen
und  die  Pflicht  hat,  gegen  die  Vollstreckung  oder  den  weiteren  Vollzug  der  Prügelstrafe  Einspruch
zu  erheben,  falls  der  Gesundheitszustand  des  Bestraften  dies  geboten  erscheinen  läßt.  Diese  Verpflichtung
  geht  auf  den  die  Vollstreckung  Leitenden  über,  falls  keine  Sanitätsperson  zugegen  ist.

4.  Ehrenstrafen.
A.  Degradation.

Bei  Degradation  werden  die  Abzeichen  in  Gegenwart  der  Polizeiabteilung  durch  den  ältesten
farbigen  Dienstgrad  entfernt.

B.  Entfernung  aus  der  Truppe.

Die  Entfernung  aus  der  Truppe  hat  den  Verlust  des  Dienstgrades  und  der  Ehrenzeichen
zur  Folge.  .

Die  abgenommenen  Ehrenzeichen  sind  dem  Gouvernement  zu  übersenden.  Der  Bestrafte
erhält  einen  Entlassungsschein,  auf  welchem  der  Entlassungsgrund  anzugeben  ist.  Landfremde  (Abschnitt
  III  2  A  a)  sind  dem  Polizeidepot  zu  überweisen.

5.  Strafdienst.

Bei  dem  Strafdienst  ist  darauf  zu  achten,  daß  durch  ihn  die  Disziplin  nicht  geschädigt
wird.  Als  Strafdienst  eignen  sich  besonders  Straswachen  und  Beaufsichtigung  von  Arbeitsdient
außer  der  Reihe,  Aufenthalt  auf  der  Wache  während  der  freien  Zeit,  Strafexerzieren,  Strafrapporte,
Arbeitsdienst.

Abschnitt  IV.

Sonderbestimmungen.  »

§1.DicAbschnittclbislllsindenkeineAnwendungfürdieZeit,inderfatbigeAW
gehörige  der  Polizeitruppe  einem  Teile  der  Schutztruppe  zu  militärischer  Verwendung  unterstellt  find.
Für  die  Dauer  einer  solchen  Unterstellung  gelten  für  die  farbigen  Angehörigen  der  Polizeitruppe  die
jeweils  für  die  farbigen  Angehörigen  der  Schutztruppe  in  Kraft  stehenden  strafrechtlichen  und  diziplinaren
  Vorschriften.

Hinsichtlich  der  einer  Expedition  beigegebenen  farbigen  Angehörigen  der  Polizeitrup#e

stehen  dem  Expeditionsleiter  die  im  Abschnitt  II  9§  2  aufgeführten  Disziplinarstrafbefugnisse  zu;  di
strafrechtlichen  Befugnisse  sind  die  gleichen,  wie  die  eines  Bezirksamtmanns  hinsichtlich  der  ihm  unter“
stellten  Polizei-Askaris.  Die  Zuziehung  von  Beisitzern  bei  der  Hauptverhandlung  kann  unterbleiben,
wenn  geeignete  Personen  nicht  vorhanden  sind.

Welche  Unternehmungen  als  Expeditionen  im  Sinne  des  Abs.  1  anzusehen  sind,  bestimm
der  Gouverneur,  ist  Gefahr  im  Verzuge  der  die  Unternehmung  anordnende  Beamte.  «

Vorstehende  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  Januar  1913  in  Kraft.

Daressalam,  den  19.  Oltober  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

*)  Über  Arrestantenlöhnung  usw.  siehe  Löhnungs=  und  Verpflegungsordnung  §  12  bzw.  Anlage.
        <pb n="117" />
        W  8720

Maß  ·  und  Gewichts  ·  Ordnung  für  Deutsch-Ostafrika.
Vom  15.  November  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  vom  15.  September  1900  (Kol.  Bl.  S.  699),
des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  der
S!,  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  mit  Zustimmung
  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,
  was  folgt:  .  s
§  1.  Die  Grundlagen  des  Maßes  und  des  Gewichts  sind  das  Meter  und  das  Kilogramm.
Für  die  Bildung  der  Einheiten,  Teile  und  Vielfachen  der  Flächen-,  Körper=  und  Gewichtsmaße
gellen  die  Vorschriften  der  §§  3  bis  5  der  Maß=  und  Gewichts-Ordnung  für  das  Deutsche  Reich
von  30.  Mai  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  349).

»  8  2.  Zum  Messen  und  Wägen  im  öffentlichen  Verkehr,  sofern  dadurch  der  Umfang  von
Leistungen  bestimmt  werden  soll,  dürfen  nur  geeichte  Maße,  Gewichte  und  Wagen  angewendet  und
bereit  gehalten  werden.  Zum  öffentlichen  Verkehr  gehört  der  Handelsverkehr  auch  dann,  wenn  er
nicht  in  offenen  Verkaufsstellen  stattfindet.

Den  Maßen  im  Sinne  dieser  Verordnung  stehen  gleich  die  zur  Raummessung  bestimmten
Meßwerkzeuge  für  Flüssigkeiten  und  für  trockene  Gegenstände.
urch  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  kann  für  bestimmte  Arten  von  Betrieben  sowie
für  bestimmte  Waren,  insbesondere  für  den  Verkehr  von  und  nach  dem  Auslande,  die  Anwendung
und  Bereithaltung  von  Maßen  und  Gewichten  gestattet  werden,  welche  nicht  auf  den  im  §  1  genannten
  Grundlagen  beruhen.  «  ,

§  3.  Die  Eichung  erfolgt  durch  Eichbehörden;  Zahl  und  Sitz  der  Eichbehörden  wird  durch

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  bestimmt.  Der  Gouverneur  erläßt  auch  die  Bestimmungen  über
die  von  den  Eichbehörden  zu  erhebenden  Gebühren  für  Neu=  und  Nacheichungen.
§  4.  Bei  der  Eichung  sind  die  vom  Gouverneur  durch  Bekanntmachung  festzusetzenden
Stempel-  und  Jahreszeichen  anzuwenden.  «
,  Eingeführte  nicht  gebrauchte  Meßgeräte,  welche  von  einem  Staats=  oder  Gemeinde-Eichamt
mnerhalb  des  Deutschen  Reichs  oder  der  Kaiserlich  Deutschen  Normal-Eichungskommission  nach  den
dorschriften  der  Mah=  und  Gewichts-Ordnung  für  das  Deutsche  Reich  geeicht  sind,  dürfen  ohne  Neukichung
  angewendet  werden.

§5  5.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  des  §  2  dieser  Verordnung  werden  mit
Beldstrafe  bis  zu  100  Rupie  oder  mit  Haft  bestraft.  Neben  der  Strafe  ist  auf  die  Unbrauchbarmachung
  oder  die  Einziehung  der  vorschriftswidrigen  Meßgeräte  zu  erkennen,  auch  kann  deren  Vernichtung
  ausgesprochen  werden.  Es  macht  keinen  Unterschied,  ob  die  Geräte  dem  Verurteilten
zehören  oder  nicht.  Ist  die  Verfolgung  oder  die  Verurteilung  einer  bestimmten  Person  nicht  ausübrbar,
  so  kann  auf  die  Unbrauchbarmachung  oder  die  Einziehung  und  auf  die  Vernichtung  selbländig
  erkannt  werden.  Auf  Eingeborene  und  ihnen  rechtlich  gleichgestellte  Farbige  finden  die
nach  den  Vorschriften  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  zulässigen  Straf-Mittel
  Anwendung.
§5  6.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1913  in  Kraft.  Das  Verhältnis  zwischen
Frasila  und  Djisla  einerseits  und  den  Vielfachen  des  Kilogramms  anderseits  wird  durch  Bekanntmachung
  des  Gouverneurs  bestimmt.

Daressalam,  den  15.  November  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Eergänzung  der  Jollverordnung
  vom  13.  Juni  1903.7)
Vom  21.  November  1912.
#  Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  8183),  des  §  5  der
verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  der  Kaiserlichen
rordnung  vom  7.  November  1902  (Kol.  Bl.  S.  603)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

"*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.-  1008,  Nr.  22,  Beilage.  S.  2  und  S.  11.
        <pb n="118" />
        WV  88  20

Die  Ziffer  a)  4  des  §  13  der  Zollverordnung  vom  13.  Juni  1903  und  die  Ziffer  4  der
Anmerkung  zu  der  Anlage  A  zur  Zollverordnung  erhalten  folgenden  Zusatz:

„serner  alle  unmittelbar  zum  Bau,  zum  Betrieb  und  zur  Unterhaltung  von  Funientelegraphenstationen

  bestimmten  Maschinen,  Geräte  und  sonstigen  Gegenstände.“
Die  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Veröffentlichung  in  Kraft.

Daressalam,  den  21.  November  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  kKamerun,  betr.  die  Sinfuhr  und  den  Handel
mit  denaturiertem  Branntwein.
Vom  5.  November  1912.

Auf  Grund  des  8  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  des
§*  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,
  was  folgt:

*5  1.  Branntwein,  der  nach  den  Vorschriften  des  §  3  der  deutschen  Branntweinsteuer-Befreiungsordnung
  (B  vom  9.  September  1909)  zu  menichlichem
  Genuß  unbrauchbar  gemacht  (benaturiert)  ijt  und  zu  Brenn-,  Motor-,  gewerblichen  ode
wissenschaftlichen  Zwecken  verwendet  werden  soll,  darf  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  der  g8
bis  5  zollfrei  eingeführt  und  vertrieben  werden.

.  Wer  denaturierten  Branntwein  zollfrei  einführen  will,  bedarf  dazu  der  Erlaubnis  der
für  seinen  Auhnnt  zuständigen  Verwaltungsbehörde.

r  Antrag  auf  Erteilung  der  Erlaubnis  hat  zu  enthalten:

1.  die  Bezeichnung  des  Betriebes,  für  den  der  Branntwein  eingeführt  werden  fol,

2.  die  voraussichtliche  Menge  des  einzuführenden  Branntweins,

3.  den  Zweck  der  Einfuhr,

4.  die  Bezeichnung  der  Zollstelle,  über  die  die  Einfuhr  erfolgen  soll.

§  3.  Die  Erlaubnis  gilt  für  das  Kalenderjahr.

5§5  4.  Der  gewerbsmäbige  Vertrieb  zollfrei  eingeführten  Branntweins  unterliegt  den  nachfolgenden
  Beschränkungen

1.  Er  darf  nur  an  solche  Personen  abgegeben  werden,  denen  von  der  zuständigen

Verwaltungsbehörde  eine  besondere  Erlaubnis  für  den  Bezug  innerhalb  des  Schusgebiets
  erteilt  worden  ist.

ber  den  Vertrieb  ist  ein  am  Schlusse  des  Kalenderjahres  abzuschließendes  Verzeichnis
  zu  führen.  In  dieses  sind  die  abgegebenen  Mengen,  der  Name  und
Wohnort  des  Abnehmers  und  der  Tag  der  Abgabe,  ferner  —  wenn  der  Abgebende
  den  Branntwein  eingeführt  hat  —  der  Tag  der  Einfuhr  und  die  zollfrei
eingeführten  Mengen  einzutragen.

3.  Sofern  der  Einführende  den  eingeführten  Branntwein  neben  dem  Verbrauch  50
Handelszwecken  auch  im  eigenen  Beniebe  verwenden  will,  ist  der  tatsächliche  Verbrauch
  in  dem  Verzeichnis  (§  4  Ziffer  2)  gleichfalls  ersichtlich  zu  machen.

§5  5.  Es  ist  verboten:

1.  zollfrei  eingeführten  Branntwein  sowohl  entgeltlich  wie  unentgeltlich  an  Eirgeborene
  abzugeben,

2.  aus  denaturiertem  Branntwein  das  Denaturierungsmittel  auszuscheiden,

3.  dem  denaturierten  Branntwein  Stoffe  zuzusetzen,  die  die  Wirksamkeit  des  Denaturierungsmittels
  in  bezug  auf  Geschmack,  Geruch  oder  Farbe  vermindern,

4.  denaturierten  Branntwein  mit  einer  Stärke  von  weniger  als  80  Volumenprozemen
zu  vertreiben.

§  6.  Die  mißbräuchliche  Verwendung  zollfrei  eingeführten  Branntweins  wird  als  Zollhinterziehung
  bestraft.

 

19
        <pb n="119" />
        89  t“t“

Neben  der  Strafe  wegen  der  Zollhinterziehung  kann  die  erteilte  Erlaubnis  zur  zollfreien
Einfuhr  von  denaturiertem  Branntwein  und  zum  Erwerb  im  Schutzgebiet  für  den  Rest  des  Kalenderjahres
  entzogen  werden.  Außerdem  kann  dem  Betreffenden  die  Erlaubnis  zur  weiteren  zollfreien
Einfuhr  und  zum  Erwerb  des  denaturierten  Branntweins  im  Schutzgebiet  auf  die  Dauer  von
fünf  Jahren  ohne  Angabe  der  Gründe  verweigert  werden.  Gegen  den  ablehnenden  Beschluß  steht
das  Rechtsmittel  der  Beschwerde  zu.

7.  Sonstige  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  dieser  Verorduung  werden,
soweit  nicht  andere  Strafbestimmungen  in  Frage  kommen,  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu  1500  .A  oder
mit  Haft  oder  Gefängnis  bis  zu  zwei  Monaten  allein  oder  miteinander  bestraft.

#§*  8.  Die  Verordnung  des  Gouvernements,  betreffend  die  Einfuhr  und  den  Handel  mit
denaturiertem  Branntwein,  vom  17.  Juli  1911  (Amtsbl.  S.  307°)  wird  aufgehoben.
Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Krast.
Duala,  den  5.  November  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Kamerun  wegen  Kbänderung  der  Verordnung,
betr.  den  Handel  mit  geistigen  Getränken  und  deren  Kusschank  im  Schutzgeblet
Koamerun,  vom  30.  September  1910.

Vom  5.  November  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  S.  813)  und  des  §  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und
konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee
(Kol.  Bl.  1903  S.  509),  wird  verordnet,  was  folgt:

.  I.
,  Der  §  1  der  Verordnung,  betreffend  den  Handel  mit  geistigen  Getränken  und  deren  Ausschank
  im  Schutzgebiet  Kamerun,  vom  30.  September  1910°)  erhält  am  Schluß  des  Absatzes  1  hinter
den  Worten:  „und  Sangmelima“  folgenden  Zusatzt:

„Ferner  in  den  durch  das  deutsch-französische  Abkommen,  betreffend  die  beiderseitigen
  Besitzungen  in  Aquatorial-Afrika,  vom  4.  November  1911  (Kol.  Bl.  1912  S.  283)
abgetretenen  Gebieten  nach  Maßgabe  des  Zeitpunktes  der  Übernahme.  Ausgenommen
bleibt  das  Gebiet  südlich  von  Spanisch-Guinea.

II.
In  81  der  unter  I  bezeichneten  Verordnung  ist  als  dritter  Absatz  hinzuzufügen:

In  dem  in  Absatz  1  genannten  Gebiet  werden  den  geistigen  Getränken  alkoholund
  ätherhaltige  Parfümerien  und  kosmetische  Mittel  gleichgestellt,  sofern  sie  in  Gefäßen
von  über  100  g  Inhalt  verbreitet  werden,  ferner  alkohol=  und  ätherhaltige  Arzneien,
soweit  sie  nicht  im  deutschen  Arzneibuch  oder  in  einer  vom  Medizinalreferenten  alljährlich
aufgestellten  und  vom  Gouverneur  öffemlich  bekanntgegebenen  Liste  aufgeführt  sind  oder
soweit  nicht  der  Gouverneur  besondere  Ausnahmen  gestattet.

III.
Die  Bestimmungen  des  Abschnitts  I  dieser  Verordnung  treten  sofort,  die  des  Abschnitts  II
mit  dem  1.  August  1913  in  Kraft.
Duala,  den  5.  November  1912.
Dier  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  22.  S.  107öf.
"“)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910.  Nr.  24,  S.  959ff.
        <pb n="120" />
        W  90  20

Verordnung  des  Couverneurs  von  siamerun,  betr.  ergänzung  der  Jolltarik.
verordnung  für  das  Schutzgeblet  Kamerun  vom  1.  Kugust  1911.“)
Vom  5.  November  1912.  «

AufGrunddes§15desSchuhgebietsgesetzesReichs-Geschm-19006.813)unddcss
§5des-VerfügungdcsReichskanzlersvom27.September1903(Kol.Bl.S.509)wirdvei--ordnet,
  was  folgt:

8  1.  Hinter  Ziffer  A  10  des  der  Zolltarifverordnung  vom  1.  August  1911  (Amtsbt.
S.  345)  als  Anlage  beigegebenen  Zolltarifs  ist  hinzuzufügen:

11.  Alkohol=  und  ätherhaltige  Parfümerien  und  kosmetische  Mittel,  soweit  sie  nicht  nach
ihrer  Zusammensetzung,  Preislage  und  äußeren  Aufmachung  ausschließlich  oder  vorwiegend  für  den
Gebrauch  der  Nichteingeborenen  bestimmt  oder  durch  besondere  Bekanntmachung  des  Gouverneurausgenommen
  sind;  ferner  alkohol=  und  ätherhaltige  Arzneien,  soweit  sie  nicht  nach  Ziffer  8  dee
Liste  der  vom  Einfuhrzoll  befreiten  Gegenstände  zollfrei  sind:  das  Liter  2  M.

§  2.  Dem  in  §  1  festgesetzten  Zollsatz  unterliegen  alle  Waren  der  dort  bezeichneten  Ari,
die  nach  dem  25.  August  dieses  Jahres  im  Zollauslande  zur  Verschiffung  gelangt  sind  oder  nach
diesem  Tage  über  die  Binnengrenzen  in  das  Zollgebiet  eingeführt  werden.

Dunala,  den  5.  November  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

Bekaonntmachung  des  Couverneurs  von  Kamerun  zu  der  Verordnung  vom
5.  HNovember  1912,  betr.  Eergänzung  der  Jolltarifverordnung  vom  1.  Kugust  1911.
Vom  5.  November  1912.

Von  dem  durch  §  1  der  Verordnung  vom  5.  November  1912,  betreffend  Ergänzung  der
Zolltarifverordnung  vom  1.  August  1911,  festgesetzten  Zollsatz  sind  nachstehend  verzeichnete  alkoholund
  ätherhaltigen  Parfümerien  und  kosmetischen  Mittel  ausgenommen:  Bayrum,  Birkenwasser,  Eau
de  Chinin,  =  Sau  de  Cologne-,  Es  ist  erreicht,  Er  ist  immer  toocken,  Eiskopfwasser,  Javol,  Kosmin,
Odol,  Pixavon.

Duala,  den  5.  November  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Ramerun,  betr.  Verbot  gewisser  Kreditgeschäfte
im  Gummihandel  (sog.  Trust-Geschäfte).
6  Vom  15.  November  1912.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
und  §§  1,  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Juni  1908  (eichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  mit
Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  verordnet,  was  folgt:
§  1.  Es  ist  verboten,  Eingeborenen  Waren  oder  Geld  auf  Vorschuß  mit  der  Abrede  zu
geben,  daß  die  Gegenleistung  in  der  Lieferung  von  Gummi  bestehen  soll.
§  2.  Handelsgeschäfte,  die  der  Bestimmung  des  8  1  zuwider  abgeschlossen  werden,
sind  nichtig.  -
Das  den  Eingeborenen  auf  Grund  eines  solchen  Handelsgeschäfts  Geleistete  kann  nicht
zurückgefordert  werden.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“-  1912,  Nr.  9,  S.  367  ff.
        <pb n="121" />
        W  91  20

5*s  3.  Vereinbarungen,  durch  welche  die  Vorschrift  des  §  1  dieser  Verordnung  aufgehoben
onn  abgeändert  wird,  sowie  Rechtsgeschäfte,  durch  welche  jene  Vorschrift  umgangen  werden  soll
c  insbesondere  Schuldversprechen  und  Schuldanerkenntnisse)  sind  gleichfalls  verboten  und  nichtig.

§  4.  Handelsgeschäfte  der  in  §  1  gedachten  Art,  die  bereits  vor  Inkrafttreten  dieser  Veror
  nung  abgeschlossen  worden  sind,  sind  nichtig,  sofern  sie  nicht  binnen  der  in  §  5  bestimmten  Frist
be.  der  Verwaltungsbehörde,  in  deren  Bezirk  der  Schuldner  seinen  Wohnsitz  oder  Aufenthalt  hat,
a#emeldet  werden.

§*  5.  Die  in  3  4  vorgesehene  Frist  beginnt  mit  dem  Inkrafttreten  dieser  Verordnung
unn  beträgt  für

a)  die  Verwaltungsbezirke  Duala,  Victoria,  Kribi,  Edea,  Rio  del  Rey,  Johann-Albrechts-Höhe,
  Buea,  Jabassi  und  Bare  drei  Monate;

b)  die  Verwaltungsbezirke  Jaunde,  Ossidinge,  Lomie,  Ebolowa,  Dume,  Dschang  und
Bamenda  vier  Monate;  "

c)dasübrigeSchuygebietsechsMonate.

§6.ZuwidephandlungengegendieBeftimmungender§§1und3wekdenbeftraft:

a)anNichteingeborenenmitGeldstkafenbiszu10000«-l-odermitGefängnisbiszu
drei  Monaten,  allein  oder  nebeneinander;

b)  an  Eingeborenen  nach  Maßgabe  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  wegen  Ausübung
der  Strafgerichtsbarkeit  und  der  Disziplinargewalt  gegenüber  den  Eingeborenen  in
den  deutschen  Schutzgebieten  von  Ostafrika,  Kamerun  und  Togo,  vom  22.  April  1896
(Kol.  Bl.  S.  241).  -  "

§7.DieieVerordnungtrittfofottinquft.
Buea,  den  15.  November  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

 

 

Dersonalie.  —
Kalserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  12.  Januar  1913.
Den  nachbenannten  Osfizieren  usw.  find  folgende  Auszeichnungen  verliehen:

der  Rote  Adler-Orden  4.  Klassedem

  Stabsarzt  Dr.  Marshall;  «
das  Allgemeine  Ehrenzeichen  in  Silber:

dem  Feldwebel  Ernst,
den  Unterzahlmeistern  Petersdorff,  Voigt,  Lahl  und
dem  Feldwebel  Küster.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.

A.  K.  O.  vom  12.  Januar  1913.
Den  nachbenannten  Offizieren  usw.  sind  folgende  Auszeichnungen  verliehen:

der  Rote  Adler-Orden  4.  Klasse:
den  Hauptleuten  Grasen  v.  Saurma-Jeltsch,  Cruse,  Hollaender,  letzterer  kommandiert  zur
de  Dienstleistung  beim  Gouvernement,

m  SEtabsarzt  Dr.  Trommsdorff;
das  Allgemeine  Ehrenzeichen  in  Silber:

den  Unterzahlmeistern  Neumann  und  Zeise;
        <pb n="122" />
        W  92  20

das  Allgemeine  Ehrenzeichen  in  Bronze:

dem  Vizefeldwebel  Sievert,
dem  Wachtmeister  Pape,

den  Vizefeldwebeln  Hümmer,  Grimm,  Joger,

dem  Sanitätsfeldwebel  Muhlack,

den  ehemaligen  Feldwebeln  Kupper  und  Marschhausen.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  12.  Januar  1913.
Den  nachbenannten  Offizieren  usw.  sind  folgende  Auszeichnungen  verliehen:
der  Königliche  Kronen-Orden  4.  Klasse:
den  Oberleutnants  v.  Sommerfeld  und  Falkenhayn;
das  Allgemeine  Ehrenzeichen  in  Silber:

dem  Waffenmeister  Eichenhofer,
dem  Unterzahlmeister  Balzer.

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  12.  Januar  1913.
Den  Nachbenannten  sind  folgende  Auszeichnungen  verliehen:
das  Allgemeine  Ehrenzeichen  in  Silber:

dem  Vizefeldwebel  Schnering  und
dem  Unterzahlmeister  Lange.

achruf.

Am  23.  Januar  verschied  plötzlich

Sreifrau  Adda  v.  Ciliencron,
geb.  Freiin  v.  Wrangel.
Mit  den  Kaiserlichen  Schutztruppen  ist  der  Name  der  Verstorbenen  seit  der  Aufstandszeit  in
Südwestafrika  aufs  engste  verknüpft.  Ihre  unermüdliche  Fürsorge  sowohl  für  die  im  Felde  stehenden
Truppen  wie  für  die  erkrankt  und  verwundet  in  die  Heimat  zurückgekehrten  Schutztruppler,  hat  ihr

ein  bleibendes  Denkmal  im  Herzen  eines  jeden  Schutztruppen-Soldaten  gesetzt.

echt  deutsche  Offiziersfrau  nicht  vergessen.

Wir  werden  diese

v.  Glasenapp,
Generalmajor  und  Kommandeur  der  Schutztruppen.

 

Deutsch-Ostafriha.

Die  Wiederausreise  nach  Daressalam  haben
am  13.  Januar  angetreten:  Bezirksamtmann
Köstlin,  Sekretär  Fritz,  die  kommiss.  Sekretäre
Stellrecht  und  Pfennig,  Lehrer  Dudzus,
Steuermann  Schnieders.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  13.  Januar:
Leutnant  Schroeder;  am  29.  Jonuar:  Hauptmann
  Baumstark.

Das  Schutzgebiet  haben  am  14.  bzw.  15.  Dezember
  mit  Heimaturlaub  verlassen:  Gouverne- 



mentssekretär  Schulz,  Assistent  1.  al.  Sachse,
Meister  Hanusch  sowie  die  Kanzleigehilfen  Strohbach
  und  Schauer.

Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:  am  1.30.
nuar:  Sanitätssergeant  Peterhänsel  und  Sergeant
  Buttkus.

Kamerun.

Am  9.  Januar  haben  die  Wiederausreise  noch
Kamerun  angetreten:  Geheimer  Regierungsrat
Hansen,  Regierungsbaumeister  Kalweit,  Kallulaturvorstand
  Gimbel,  Sekretär  Jung,  Lehrer
        <pb n="123" />
        W  93  20

Steffen,  die  Techniker  Holstein  und  Kraushaar,
  Förster  Schultze.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das

Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  11.  Januar:
Oberfeuerwerker  Fuchs  und  die  Unteroffiziere
Blask  und  Herzberg;  am  24.  Januar:  Oberarzt
  Dr.  Stechele.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  Regierungsrat  Krücke,  Zollamtsvorsteher
Seiffarth,  Zollsekretär  Wolff,  Bautechniker  Heimann,
  Magazinaufseher  Harms.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  Leutnant
Karlowa,  Astronom  Rauschelbach,  Vermessungstechniker
  Radloff,  Bureaugehilfe  Gethmann,
Maschinist  2.  Kl.  Witte.

Mit  Heimaturlaub  ist  eingetroffen:  am  31.  Dezember:
  Sergeant  Jungclaus.

Im  Schutzgebiet  sind  wieder  eingetroffen:  Referent
  Dr.  Bücher,  Bezirksamtmann  Kirchhof,
Bezirksamtmann  Röhm,  die  Regierungsärzte
Dr.  Waldow  und  Dr.  Räbiger,  Oberförster
Reder,  Regierungsbaumeister  Andreae,  Landwirrschaftlicher
  Sachverständiger  Dr.  Krueger,
Bezirksleiter  Frank,  Katasterbureauvorstand  van
der  Laan,  die  Sekretäre  Falkenstein,  Maetz
und  Watter,  Zollsekretär  Braun,  Obermaschinist
Zielesch,  Maschinist  Rißler,  Vermessungstechniker
  Adler,  die  Bautechniker  Gastager,  Kleböhmer
  und  Kloke,  die  Materialienverwalter
Peter  und  Benicken,  Stationsbeamter  Hartig,
Gärtner  Simon,  die  Polizeimeister  Hinze  und
Ooffmann,  Obersenne  Zech,  Wegebauer
Bergau,  Bauaufseher  Klemmt,  Maurer  Meckel.

 

Ferner  find  neu  eingetroffen:  Hauptmann
Abel,  Führer  der  Monda-Dschua-Grenzexpedition,
Oberleutnant  Trenk  und  Leutnant  Freiherr
von  Pranckh,  Mitglieder  dieser  Expedition,  Regierungsarzt
  Dr.  Oberg,  Landmesser  Stübner,
Sekretär  Bentz,  Bureaugehilfe  Adam,  Polizeimeister
  Zähringer,  Landwirtschaftl.  Gehilfe
Dicke,  Zollaufseher  Fischer.

Das  Schutzgebiet  haben  am  24.  Dezember
mit  Heimaturlaub  verlassen:  Garteninspektor
Deistel  und  Maschinist  Herzog.

 

Die  Wiederausreise  haben  am  24.  Januar
angetreten:  Bezirksamtmann  Dr.  Schürmann,
Lehrer  Goetze,  Zollassistent  Krause,  Afssistent
Mockler,  Magazinaufseher  Kröhne.

kogo.

Im  Schutzgebiet  find  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  am  12.  November:  Medizinalrat
Dr.  Krueger,  Oberleutnant  Pfaehler,  kommists.
Sekretär  Paulick,  Stationsassistent  Sonntag,

Sanitätsgehilfe  Richter;  am  27.  November:
Oberleutnant  Stockhausen,  Bureauasiistent
Hoffbauer,  Stationsassistent  Schulz,  Werkmeister

  Saft;  am  12.  Dezember:  Bezirkslandwirt
Lumblatt,  Techniker  1.  Kl.  Wunderlich,  Techniker
  2.  Kl.  Schallöhr.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Seminarlehrer  Werner,  Sekretär
von  Podewils  sowie  die  Stoationsassistenten
Berke  und  Rinklef.

Deutsch-Südwestafrika.

Auf  Heimaturlaub  find  abgereist:  am  12.  November:
  kommiss.  Sekretär  Siemeister;  am  25.  November:
  Polizeisergeant  Colberg;  am  26.  November:
  die  Regierungslehrerinnen  Ohlmann  und
Hoffmann,  die  kommiss.  Zollaufseher  Geoßmann
und  Klages  sowie  die  Polizeisergeanten  Kogeler,
Müller  und  Hering;  am  3.  Dezember:  Bezirksrichter

  Kühnast;  am  11.  Dezember:  Landmesser

Greuter  und  Leuchtfeuerwärter  Kummetz;  am
12.  Dezember:  Oberrichter  Bruhns  und  Polizeisergeant
  Meier;  am  26.  Dezember:  Regierungslehrer
  Rohmann  sowie  die  Polizeisergeanten
Hagen  und  Döring.

 

Die  Wiederausreise  nach  Südwestafrika  haben
am  25.  Januar  angetreten:  die  Polizeisergeanten
Neubecker,  Ritter,  Schulz.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
angetreten:  am  10.  Januar:  Stabsarzt  Schrecker,
Oberveterinär  Sommerfeld,  die  Sergeanten
Czok,  Kehring,  Scharschmidt  und  Staks
und  die  Unteroffiziere  Döpner  und  Zeise;  am
25.  Januar:  Stabsarzt  Wolf  und  Militärbausekretär
  Zschischang.

Mit  Heimaturlaub  ist  eingetroffen:  am  6.  Januar:
  Intendanturrat  Dr.  Heyne.

3
        <pb n="124" />
        W  94  20

 

Esse  chti8,  cher  Teil  1

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostafrihanlschen  Schutzgeblets  über  die  Soulstellen
der  Küste  im  II.  Veiertel  des  Kalenderjahres  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  zeitraum

des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  24,  S.  1187  ff.)

 

Im
II.  Viertel
1912

 

Im
II.  Viertel
1911

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Benennung  der  Warengruppen  ZunahmesAbnahme
Bert  Bert  Bert  Wert  &amp;amp;
A.  Einfuhr.
I.  Ergeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugebörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Oblsenfrächte  1  250  007  —  330  305
b)  Knollengewächse.  Gemüse  und  Früchte  .  104227  109  015  —  4  788
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Gemminel  526  149  351  1760|174  978  —-d)Olfn-chte,Pflc-nzeno,Pflanzenas
  02009  27334  —  4382
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  "6  772  86  885  59887  —
s)  Sãmereien,  lebende  Pflanzen  und  õuitermitei  656  11  439  —  6788
8)  Pflanzenfasern  .....  1076  907  169  —
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .  254  488  116  247138  241  —
Summe  1  25103772488  865  270121  —
II.  Tiere  und  derische  Erzeugnißfer
Lebende  .  13271  33  132  —  19  861
5  Fleisch  ua-  Ebare  berische  Etzeuaninse  auer  art  281233  270  929  13304
¾  Tierische  Rohstoffe  2568  5  626  —  8  058
Summe  ñ  300  072  309  687  —  9615
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  473  306  419  321  53  985
IV.  Fabrikate  aus  Wachs.  Fetten  und  Olen  184  869  123  116117538  —
V.  Cbemische  u.  hbarmazeutische  Ergeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitt  311  887  228  889983  O28  —
VI.  Textil=  und  Fülzwaren.  Belleidungsgegenstände  2  laußer
Lederwarer  3  091  2112619  5761  641  —
VII.  Leder  und  Lederwaren.  Wachstuch,  (nirichnerwaren?  93  974  180  762  —  86  788
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  16  213  12  880  3  333  —
IX.  Hrahreren  Flecht=  und  Schnipwaren.  99  555  90  760  8  795  —
X.  Papier-  und  Pabp#waren.  dliterariche  und  Kunstgegenstände  .  148  214  114  3414133873  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glasn  370  886  160  096610  850  —
XII.  Metalle  und  Mealllgawon  außer.  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Wahbarbeeiten  Metalle  und  Halbzeng  1  649  1301280  686368  444  —
b)  Fabrikate  812  36821  195  812  —  383  450
Summe  XII  2  461  1922476  98  —  15  006
XIII.  eiame  Aaschinen“  und  Fohrzeuge  .  780  857  834243  —  3  386
XIV.  en  und  Munitio  118268  129  898  —  11  630
XV.  al  .  178866  259  934  —  81.068
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1912  11000  053  10  443  276  6467771  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  9917348  —  —  —
Zunahine4-,Abnahnic—.  .«1172705  —  —  —
        <pb n="125" />
        W  95  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  .  Im  s
Benennung  der  Warengruppen  II.  Vierkel  II.Viertel  unahmeAbnahme
Wert.  Wert  A.Wert  AWert  M
B.  flusfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der  "
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  ..  52  458  5  6666O0  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  7616  4193  342  —
)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Genubimittel  126  322  116  628  9694  —
4  Hlfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  612  6532  543  812  688100  —
e)  Getränke  68.  1  844,  —  1  163
1  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  *  47  151  25  885  21  266  —
8)  Pflanzenfase  ...  1678879798181885698—
hHItzeugnme  der  Forstwirtschaft  ..  241489614001781014218—
»  Summel  494015528914072048748  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse
a)  Lebende  .  11  695  11  137  õõßl  —
b)  Tierische  deittẽminel  20  092  11  162  8930  —
)  Tierische  Rohstoffe  .....  507436394807113129
Summe  II  539223  416  660612217  "
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  .  176  548  693440%  —
.  Lewerbüiche  Erzeugnisse  ..  .  27  880  7654  2  —
39  11142000  —.114  17
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1912  5  688  8140  3  509  2122  174  1  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  4676  123  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  .  1007  217  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1912.  16773  398  13  952  488  2  S820  906  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Viertellahr  .  14593  471  —  —  —
Zunahme  J.  Abnahme  —.  2129922  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  II.  Viertel  Im  II.  Viertel
des  Kalenderjahres  des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1911
-  Menge  Wert  Menge  Wert  s  Menge  Wert  s  Menge  Wert
ka  4  uis2..  keoe.  0  Lg  4
A.  Einfuhr.
Reis  3946  138  975  332  7125  834.1349267  —  —  3179  696/373935
Mehl  und  Bactwaren.  737  994218  376  (6405  312  143  988242  682  69  388  —
#cker,  abt  und  raffiniert  520  079226  641138  248  107  321181  8311119  320  —  —
r  (abalfab  rikate  .  63  768)  208  335  11  181150  21½52587  58  120  —  —
etille  Fiat  *  An  65  4647209  55  10859  834  6  13  134  —  —
Heanntweine  aller  art  70  004  95  709  70  550|  95  306  —  4  546“  —
Vie  242  633,  114  186  722  82759  11  3220100  —
*  und  Nu  bho  l  1905238247878838551161301067183131748  —  —
deis  u.  ehchr  rerie:  *  267  686284  2  260  210  270  99997476  1330ö1—  —
7  18531  132  246  1288102  616,  192  331411288163  790  —  —
Farnt  725  851  32  798  507  458  27570218  8933  5228  —  —
tein=  Vraunkohlen,  Brikens  1701  070,  6744387  818  937  —  1386  743  31  026
Letroleum  699  437  110  580478  015  94  3941  18  .  —
3  eifen  aller  Art  53  364  97167  567  56  48  29628  —  —
Saumwollgewebe  ebe  L  0  %%  640  771/1997464422F%
zaumwollene  Bekleidungen.  100  284  372  13380  156  346  664419  828  25  514  —
        <pb n="126" />
        W  96  C.

 

Im  II.  Viertel

Im  II.  Viertel

 

 

 

 

 

des  Kalenderjahres  des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1911
Menge  Wert  sMenge  Bert  sMenge,  Wert  JsMenge  Wert
—  ç  —  □
"v  15
Wollengarne  T  zwaren,  auch  T
halbwollen  3591  23  302  6  024,  29  161  —  —  2438,  5859
Garne  und  Varen  aus  Leinen,  f  -
Jute  u  47  327  98  714  29  425.  74  047  17  902  24  667  —  —
*  Schirme,  *
schn  19  837  56  570  13  i81  39298  6  4%  17  7272  —  —
Lehbrne  Schuhe  und  Stiefel  6047  838890  15  974  118  386  9  92  79  437
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren.  4623.  28245  8  650.  48  818  3927  20573
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  429138  58414  37492  51  744  5  venu  6  Gero  —  —
Papier  u.  Pappe.  Waren  daraus  130  152  107  965  84  662,  82  782415  490  25  183  —  —
Tonwaren  und  Porzellan  69  858  60864  455  981  52  865  —  —  386  128  2501
Glas  und  Glaswaren  93  670  126  766  70  %2  99  854236281  26  912  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen
*  usw.  .  ..11795738164729810067  454,  12798281728  279,  367  470  —  —
Vellöle  3929448116  295  6%  1177  483
Alle  uccht  genannten  Eisenwaren  811  486|75  OD22  400  921  732  —  164  4  846  "v½15
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  45  6981108  61  454,  137  718  —.—  8  774
Landwirtschaftliche  Maschinen  94771141  7199  236  969  289  629  —  1  10.  1478  910
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  42  585177929  50  620  70  819  —  107  610  8  035
Transportmaschinen  und
zeuge  aller  Art,  auch  zaanre  526  300,  367  447]039  711  376  636  —  —  113  402  9189
Feuerwaffen  zahl  1  433  43  20  —  449  12
Goldmünzen  10  26  320  7.  17614  —  —
Silbermünzen  1  303  150  879  1  5688  184  5ön“  —  —  235  33  693
B.  Rus  kuyhr.
Mais  441  640  36  662  31  000  2820  410  5411  33842  —  —
Mtama  88  760)  10  5bb1  1  510  00444—
ülsenfrüchte  31599  5039)  10  8o0  132621200  87r7  —
ee  84  880  111  624  89  106  103  757  —  7767  4226  —
Siet  Mee  10  185,  2144  10  040  1956  145.  188  —  —
Täbak  11  8544  7689  75385.  49387  3819,  2702  ——
Koprar  1174  809  546  800165  382  535  980  —  10  829  —
Ehaüse  .  1261I3403015084s8818111«3030817—  —
Se  .  123  931  31218  19  537  4009  104224  27204  —  —
kohbnumwolle.  .  .88  MstoowtmæMHMUs7—l—
Sisalagavenhanf  3018  *.  1308409  1624  568  603  694  1394  186n  614  715  —  —
Bau.,  Nutz-  und  Edeiböizet  roh.  .
bearbeitet  787  723.  32  4792819  166  176  392  —  —  2031  448  143  913
Brennholz  *  nieteben;  115  155  1  1840  233210  190  —
Gerbhölzer.  Gerbrind  929  814  40  5048  0O  12  611741  774  28691—  —
Kautschuk  und  Gumapercha.  4  i
s)aafPlaatagengetvo-mener-740-281945499145293882338128  735|1063  166  —  —
b)  wild  wachsender  61  453/  388  18  48  410  319  5013  68  662¾:n  n  —
Rindvieh  .  Stuckzahc  170  7993  43  2446  127  5  547  —  —
Butee-  Käse,  Eier  usw.  12  789,  15  128  7889  8696  1900  6432  —  —
Elfen  ....  susl  29385272900  —  7346577
Haute  Und  Felle  196  54  219  477  105  920  115  7021  90  o  s2  108  775  —  —
mnsektenwachs  79  548  196  130  75  959  178  636  3589  1749—  —
limmer  29  658  7  796  11  867  44  859  17791  52  937  —  —
Kopal  31776  36  847  22  097  22  709  12  679  14138  —  —

Gold
        <pb n="127" />
        W#  97  20

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  deutsch-ostafrihanischen  Schutzgeblets  über  die  Jollitellen
d  binnengrenze  im  II.  Viertel  des  Ralendersahres  1912  lm  Vergleich  mit  dem  bSandel  im  gleichen

·  Zeltraum  des  Vorjahres.
(Vol.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  24,  S.  1189f  f.)

 

 

4
Beuennung  der  Warengruppen

Im
II.  Viertel
1912

 

 

 

Im
II.  Viertel
1911

 
   

ZunahmesAbnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wert  A.  Wert  A.Weri  A  Wert  M
A  eintuhr.
I.  Erzeut  misse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  .  .  12  486  13  344  —  858
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früt  12  144  10  293  1851  —
T)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  RT  47  549  39  185  8414  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  3509  2  171  1  338  —
e)  Getränke  (außer  Mineralw  .  85156  42  748  —  7587
kSameretcm  lebende  Fnangen  und  Futtermittel  .  1399  398  —
"  Pflanzenfase  .  .  .  142  —  142  —
Erganssassse  ver.  Forstwirtschaft.  ..  4  039  20  691  —  16  652
»  Sammet  116  424  129  383  —  12959
II.  Liere  und  tierische  Erzeugnisse:
ebende  Tiere  3374  7  —  3826
5  Fleisch  und  eßbare  *J  Erzeugaisse=  aller  Art  15246  12  472  2774  —
J0)  Tierische  Rohstoffe  17  846  21  391  —  3545
Summe  n  36  466  41  068  —  4597
P9.  Meralische,  und  fossile  Rohstoffe.  Mineralöle  27891  32  396  5.005
V.  Fabrik  s8  Wachs,  nd  Olen  1  666  10  770  896  —
F7.  Eerslate  48  che,  Getten.  u  len,  auge  Schießbedarf
,  und  Sprengmittelny)  27940.  21  894  6046  —
V.I.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  laußer
„  Lederwaren)  ..  845  187  912  104  —  66  907
XII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Krschnerwaren  21  088  18  370  27131  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  958  2689  —  1731
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  16  602  10  099o0os
X  Papier=  und  Pappworen.  literarische  und  Kunstgegenstände  12  084  11  083  1  001
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  35  304  —  3  702
XII.  Weale  um  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
un
a)  lhenere  Metalle  und  1  Halözeug.  1  550  1218  337  —
b)  Fab  .  1498751430446881—
Summe  xll  151  425  144  257  7  168  —
XIII.  Instrumente,  Waschinen?  und  arzeuge  88  908  131  520  —  97  612
XIV.  Waffen  und  Munition  6517  6  142  37  —
XV.  Geddd  4  —  67  000  —  67  000
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1912.  13429656  1577776  —  234  811
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  0664  80  —  —  —
Zunahme-t-,sbnahnie—.  4278159  —  —  —
B.  Austu  br  r.
I.  Erzen  gnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugeh.  prigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  35  550  19  68015870  —
à  Kuollengewächse,  Gemüse  und  Frücht  28  —  —
)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  ind  Gemhmitei  88  099  21  440  66650  —
4  2  lfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  30  42  6627  23795  —
e)  Getrünke  .  —  —  —  —
H  **"“  lebende  Pfiangen  und  Futtermittel  .  109  5109  —
9  Pflan  ..  .  89956  79  126  10  830  —
)  grue  der  Forstwirtschaft  18  17979  —  4311
Summe  I  262  832  144  889  117943  —
II.  Tiere  und  tiericche,  erzeugnife
a)  Lebende  T  220  2  732  —  2512
b)  Tierische  brmt  458  55  0253  S  —
TO)  Tierische  Rohstofse  .....  689291  58271256579  —
Samme  II  726  964  640  469  86  495  —
        <pb n="128" />
        W  98  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

m  m
Benennung  der  Warengruppen  m.  Liegtel  u.  ttte  Zunahmes  Abne  me
Wert  Wert  48  Wert.  Wer.  “
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstofie  142  682  280  568  —  143  91
IV.  erbiche  e  Erzen  anisse  2240  964  1  276  —
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1912.  1  1847181072885  1  833  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  343  088  —  —  —
Zunahme  +.,  Abnahme  —  208  870  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1912.  2  477  689661  —  172  8
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  ..  2  407  894  —  —  —
Zunahme  —.  Abnahme  —.  .  6„  69789  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  II.  Viertel!  Im  II.  Viertel
des  Kalenderjahresldes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1911
Mengen;  Wert  sMenge  Wert  sMenge  Wert  sMenge  Weri
ke  14  kg  M  k  44  kg  4
A.  Ein  fuhr.
Reis.  ....  187  78  1003  2571  —  816  191
Mehl  und  Bachvaren  ....  20189115092898c12079  —  —  3  798  5
Zucer,  roh  und  raffinierrt11  di  683r/  10  8u—  533  587391  —
Tabaksabrikate  ....  6815  22490  5281  18  800  1534  3690  1  "
etille  Weine  aller  Airt  7947  874698599  96000—  —  1912  9
Branntweine  aller  Art  ....  3846j10951  6958  14744  —  3  112  3791
Bier  17910  15220  562  9  59900  —  562  2564  4
Bau,  und  Tuyholz  11  646  246888  1311  5  —  —  26  485.  28
Fleisch  u.  en  g=  erzenn,  7374  15246  4732  12472  2642  2774  —  —
Lemen  nt.  ..  56  0988  4168  25902  2636/  380  1311  1527  —  —
alz  109  998  9581  82  696  5  1064  4475  —  —
Steine,  Brauntohlen  i  Britetts.  ·  —·-—-  —-—  —  —  —  —
Petroleum  61  05  105  23  60109  1nU  —  46  254  106
Seifen  aller  art  ......  180489085120847706  1329  —  —
Baumwollgewebe  9831  025|  762  O8Hl.810  866  S85  80020  19  —  —  73  8##
Baumwollene  Belleidungen  ..  12222  49  358  5877  27950  6345  21  408  —  —
Wollengarne  und  “waren,  auch  9
halbwollene  1  024,  5202  2020  100505—  —  1  005,  1|8
Garne  un  Waren  aus  Leinen.  s

Jute  3238  55376922  15408  —  —  13689  9955
%;n  Schirme,  zeug-  «

..  5544  13371  3  1955  8  12  2349  1959  —  —
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  ..  1818  11022  1800  10346  18  676  —  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  1  552  8831  1  109  6007  2764  —  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  99602  9141  5599  7991  4363.  1  100—  —
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  47768.  6728  4358  7280  420  —  —  557
Tonwaren  und  Porzellen  744,.  18612  165—  2380  83008
Glas  und  Glaswaren.  17228  32  886164400  36574  828  —  —  368.
Roheisen,  eiserne  Schienen.

Stangen  usw.  8  168  1550  1157  1125  7.006  12D5  —  —
Wellblech  5  19  367H347  22487  —  10  402  3120
Alle  nicht  genammen  Eisenwaren.  115  566.  87660  74  55  26  37  o67  32  890  —  –
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  22735  40  93035598  63  417  12  868  22  412
Landwirtschaftliche  Maschinen  18319,  2292  3  100  48444  —  1281  23552
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  4113.  6636  5285  59  06601—  —  1172  52125

aller  Art.  uch  Fohrrder,  .  11  305  16902815  4879  8490  120828  —  —
Feuerwaffen  .  St  ck  bl  46  4098  38.  3306  8.  —  —
Goldmwmünzen  —  —  —  —  —  —  —
Silberminzen  —  —  „  5600  67000  —  560  6700#
        <pb n="129" />
        G.  99  S

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  II.  Viertel  Im  II.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
S#enennung  der  Waren  1912  1911
Menge  Wert  sMenges  Wert  sMenge  Wert  Menge  Wert
ku  M  ka  At  kg  M  ka  M
B.  Ausfuhr.
n  141  1881  33987|92  499  19  356  48  689  14631  —  —
Mma  —  —  —  —  —  —  —  —
ierict  176  21  —  176  21  —  —
.  800158648124715200685530066418—  —
«  ’!1p,  Meloer  .  —  —  —  —  —  —  —  —
10  9—  —  10  9  —
"  van  .  —  --  —  —  —  —  —  —
Erdnüsse  162  97829  595  31  730  5  46631  248  24  19#  —  —
Kram  ....  4363  827  5153  959  —  —  790  132
#onbaumwolle  82  988  83  289971016  78608  11972  4681  —  —
Zulagadenhanf  10  000  6  762  478  9238  6188  —  —
Bau-,  Nutz-  #nd  Edelhölzer.  roh.,
bearbeite  —  —  —  —  —;—
Vrennholz  r5*  Holzkohlen  .  —  —  —  —  —  —  —  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden  —  —  25  39—  —  25  30
Pautschuk  und  Gmtapercha:
)  auf  Plantagen  gewonnener  1782  6  473  —  —  1782  648  73  —  —
di  8  wisd  wachsender.  1244  7  087  3  035  17716  —  —  17010629
indd  —  —  —  —  —
8  Föuter  äfe;  ceer  wu  11654%  72150205  —
Elfenb  7915747  6331211  158  466  6—  —
*  rn  Felle  480  2746038915521  165522  366  —  81.549  84  898  —
Inseltenwachs  88885  5l%2  —  15  354
Glimmer  —  —  —  —  —  —
Kopal  —  —  —  —  —  —  —  —
Gold  66  141  064  1260  285  994—  —  60  144  880
Nachwelsung  der  Brutto-Sinnahmen  del  den  Hülsten-Sollstellen  von  Deutsch-Ostafriho
in  den  Oonaten  September  und  Ontober  1912.
Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.
(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  21,  S.  1046.)
September.
—
Zölle  für  ver  Sals-  4#%  Spielarten  ·  Schiffahrts.Holsschlag-Zollstelle
  Einfuhr  s  Ausfuhr  abgabeeiewelsseuer4bgabe  gebũhren
Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  J  Rup.  H.  Rup.  H.
Tanga  .......  5938411  381415  2394  52  52  20  104  0  —-Vangam......
  614220  36  64  6026  2  1  —
VBagamooon  577869,5  6  7v%  DO  10  —  —
W  12s2271919.  548112  9923|7958734%14
5  .......  56987  202129  18110  —40  28.——  —-Mdt..·....
  1092546  102181200548  9040  Z2—  -——
dumme  inRupieu.-.21051908  2125841.5959264  241  60  a228  60  —  —
.  Mark.  #6920  283378912780  19  32213  304  66  —  —
In's  orjahr  %OdH  S  S
Smahmle  abnahme  —  3  705/36  4  i
mer  ir  1  5l71655  RR  %  SS  G  1  %
22  bis  Septbr.  17097  867  oo  172  bo  60  55182  1911  72  1  2083  32  1219  30.
        <pb n="130" />
        W  100  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  «  ;"s  Vorjahr.  mehr  weniger
Rup.  H.  KRuyp.  l  HE-«.Pf-  «Pf—.-Pf-JØEV
»  l
Tanga  1925  32  67  ½  80  89  56640  85919808646  60  —
Pangani  227  82,5  6:479,  02,5  8  689  90  8241|85  398  55  -
Bagamojo  19  03  741  9888  517444S
Daressalam  1201  57.540  762s  47  8768320  165  458  60  22224  69  —
Kilwa..  12  37  8  712.  53  11  61671  10  938  14  —  '—  5321
Lindie  1721  98  10  397  13  21  862  84  2771248  —  —  5840
Summe  in  aien  5  1089  10½
Mark  .  6810803292577l"
Im  Vo  rjahr  .  Js43005581901741
Zunahme  -f-,  Abnahme  —2Gi0  10  24  80  110  240  30
Eiboneuvotoee  AM64680  24  1768  808  10  1  595  732378172  570  #32
Zusamm  I  "%  «
April  bisceptkaøstgumgomsaosi  191476019162  810  62
.  Ohtober.  «
;  Zölle  für  Salz-  Spielkorten.  Schiffahrts=  Holzschlag-Ir
  Zollstelle  ..  v  verbrauchs-  Et  1  1
n2  Einfuhr  Ausfnhr1  abgabe  empelsteuer  bgabe  gebühren
"  ,R—ap  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  s  Rup.  E
.:  i
Tanga  71  886  os  4260466  1  12116  216  40  129  —  ——
Pangani  5  442  11  200  99  215120  9  60  11  R  8  96
Bagamojo  5  151  74  434  271  60  84  3860  5.—  ——
Daressalam  123  175  70  12  946  38.552805  52  264  —  54  —  ——
Kilv  10  435  14  1.538  09  859  14  —  —  41  —  —
Lindi.  17  316  054,5  1  361  188  2453  34  80  20  50  —  —
Summe  in  Rupien  233  408  16,520  836  17,.5  7015.20  494  40  260  50  3  96
¾  ¾  r  311  210  89  27  761  67  938  659  20  347  38  523
Im  Vorjdar  280  147  08  20  4386  13  78384  51  288  18  320  67  668  4
Zumahme  +.  Abnahme  —.  J81  063  81  71345  44  421  658  16
Einnahme  April  bis  Sept.  1  797  857  69  172595  192  60  651  82  1911  722088  82  121980
Zusammen  |  --  --  —
April  bis  Oktober  109  06S  8  449  O  42  2570  92  65  1224  58
Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.Rup  H.ff.#f.  1f.
Tauza  5120  0mBotroo  110729  15%%%
Pangani  226  32  6  190  18  8265  57  9252128  —  6986s|71
Bagamojo=  111  67  5770  12  7693.  4247  —  655408
Daressalam  4113  0  20  5  145  78  137581  7553563  98  —  —
Kilw  ..  786  57  100  901  17546  50  385  6416  551  —  —
Linnd  .  234  92.51  21  338  28517  g8110  41123)8  106  0090
Sumne  in  Rupien.  .  10  905  21,51  272  828  61,6  a68  so8s  181  271224  62  100214  42]  7  640
Mark14540  2868  8989  153  .  —
Im  Poria  hr.  Ks562722  5  6
Zunahme  —+,  Abnahme  —  292  073  63  92  673  63
Einnshine  April  bis  Sept  4L  ot  Eo  öso  81  1914  750  %
Zusahmen  n  hß.n  1
1  fpril  bis  Sueber.  75  881  32  12461  458  06.  NS  S
        <pb n="131" />
        W  101  20

eisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz  -Sollstellen  von  Deutsch-Osftafrina  im  Oonat  September  1912.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Vol.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  24,  S.  1192.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ölle  für  Sa,r  ,  Gegen  Vorjahr
3  verbrauchs-  Elren.  Neben  Insgesamt  Im  3
Einfuhr  Ausfuhr  bgabe  steuer  Einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Nup.  H.  [NRup.  H.  Rup.  1  H.  Rup.  H.  I.Rup.  I  H.  (  Rup.  I  H.  ##fL  f  I#fL  f.
.  ·
3090181  121  20  —  —  10,  25  3222|26  ¶206  s5  s  7ös  88  543100  —  —
925  64  645|18  13806——  3.6  1712  2129  4D  .129|44
.115  147  81  5372  62  —  —  —  —  105  27520  625  705  27  50094  35  876  —  8376|0
220872813302  249  —  —  189985  90560
—S625—  11881  —  —  11  —
—  —  —  —  —  —  95  75  95|75  127|67  146—  —  —  1833
hura  —  —  7  10  7  10  8461  20181  —  —  10  67
erkuns.  ñ  —  —  —  —  —  2SS3
.  604  01  —  —  281411  —  —  120  —  76142  1  01523  486  08  529.20  —
274  32  —  —  —  —  —  2:  67  276  99  g869  821  —  —  369.32
in  Rup.42  129187/1944127  66858  —  973,  27  82  00794  83  4772578  7242714  4581|45  9  705|47
AJ  õs6  178  16  256  92169  884  71  —  —  497  69  47725
br  4  G  6C  86  511228  6  .  78  724,  27
Abn.  1  s05  70  -10  oss  82  32  —  —  —3211  66  F  4  752  98  44  75208  —  —
:  Ipril  D  1
.  23537806  127  50213364  6  4041  880  a66  o2  —  858870  89  21  59603  —
Apri
bibr.  .  291  551  428%0220|  5  640  41  80  1463944  17  47595|10  26  34910010—
Kamerun.

eine  Sxpedition  gegen  die  Kangu-Selden.
Bericht  des  Residenten  von  Adamaua,  Oberleutnants

(Mit  vier  Bildern  und  einer  Kartenfslizze.)
Die  Landschaft  Kangu  liegt  etwa  acht  Marschstunden
  nordöstlich  Garua  hinter  dem  Tengelinblateau.
  In  einer  Ausdehnung  von  etwa  15  km
Länge  und  5  km  Breite  findet  sich  hier  eine  regellose
  Anhäufung  von  Felsbergen.  Die  höchste  Erhebung
  bildet  der  etwa  100  m  hohe  Pene-Berg.
Turch  Erosion  ist  der  Boden  aus  den  riesigen
Selsblöcken  gewaschen,  welche  sich  in  bizarren

ormen  türmen  und  im  wüsten  Chaos  die  Hänge
der  Berge  bedecken.  Hier  ist  ein  Labyrinth  von
Gängen  und  Höhlen  entstanden,  von  deren  Verweigtheit
  man  sich  schwer  einen  Begriff  macht.
Die  Gehöfte  kleben  wie  Schwalbennester  an  den
ergen,  nur  wenige  liegen  leichter  erreichbar  am
Kuße  durch  Klippen  geschützt.  Wo  nur  ein
Fleckchen  Raum  bietet,  durch  aufgeschichtete
Sleine  den  Humusboden  festzuhalten,  find  Farmen
angelegt,  ebenso  ist  das  Zwischen=  und  Vorgelände
  vollständig  ausgenützt.  Die  Folge  dieser
miensiven  Bearbeitung  ist,  daß  der  Boden  seit
Vhren  bis
chon  dieser  Umstand  müßte  die  Leute  veranassen,
  ihre  Dörfer  in  die  Ebenen  zu  verlegen.

zur  Unfruchtbarkeit  ausgesogen  ist.

Die  Kangu  sind  Falliheiden,  ihre  Verfassung
ist  fast  anarchisch.  Die  Gehöfte  um  einen  Felsberg
  bilden  eine  Dorfsschaft.  Jede  hat  ihren
Häuptling,  der  aber  keine  Macht  ausübt,  sondern
lediglich  den  Vormann  bei  ihrem  Fetisch  spielt.

Mit  den  umwohnenden  Fulbe  besteht  nur
eine  Marktfreundschaft,  indem  die  Fulbe  für  Salz
und  Perlen  billig  Korn,  Erdnüsse,  Ziegen  oder
Schafe  erhandeln.  Zu  diesem  Zweck  haben  sich
die  Fulbe  in  die  verschiedenen  Dörfer  geteilt
und  leiten  davon  eine  Oberhoheit  ab.  Tatsächlich
zahlen  die  Heiden  aber  weder  Tribut,  noch  denken
sie  daran,  Fronarbeiten  zu  leisten.

Seit  Modibo  Adama  haben  sämtliche  Emire
von  Yola  versucht,  diese  kriegerischen  Felsenbewohner
  zu  unterwerfen;  sie  wurden  aber  stets
h  zurückgeschlagen.  Dem  Begründer  des  Adamanareiches

  raubten  sie  hier  seine  heiligen  Bücher,
dem  Emir  Laual  rissen  fie  die  Prunkdecken  von
den  Pferden,  Emir  Sanda  mußte  abziehen,  da
seine  furchtsamen  Vasallen  ihn  im  Stich  ließen,
und  endlich  gelang  es  auch  Subeiru  nicht,  mit
den  von  Mizon  geschenkten  Geschützen  irgendeinen
  Erfolg  zu  erringen.
Wegen  ihrer  vielfachen  Räubereien  wurden
„  im  Jahre  1905  einzelne  Kangu-Dörfer  von  Ober- 



leutnant  v.  Raben  empfindlich  bestraft.  Die
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        kienn

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nach  einer  Aufnahme  von  liptm.

Die  Kangudörfer

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        d

Deutsches  Kolonialblati.

Eine  Expedition  gegen  die  Kangu-Heiden.

 

 

Falli-Heiden

 

    

Dbot.:  Wallenmeister  Leuschner.

Felsen  am  Dene--Berg.
        <pb n="134" />
        Phot.:  Ceuschner.

Das  Dorf  Ram.

 

 

Phot.:  Leuschner.

Geschũtz  auf  dem  Marsche.
        <pb n="135" />
        W  103  20

Räubereien  ließen  zwar  nach,  doch  war  von

einer  Unterwerfung  keine  Rede.

Erschien  der  Rsident  vor  den  Kangu-Dörfern,
so  fanden  sich  wohl  einzelne  Häuptlinge  und  alte
Männer  zur  Begrüßung  ein  und  lieferten  knappe
Verpflegung,  die  Masse  aber  hockte  mit  Pfeil  und
Bogen  auf  den  Klippen  und  lachte  sich  ins  Fäustchen,
  wenn  der  Weiße  wieder  verschwunden  war.
Jedesmal  wurden  die  Heiden  aufgefordert,  in  die
Ebene  zu  ziehen,  und  unseres  Schutzes  versichert.
Tatsächlich  haben  sich  aber  nur  7  Leute  nördlich  des
Lagers  Be  bei  Bahoi  angesiedelt.  Was  will
dos  bei  etwa  tausend  Gehösten  in  den  Kangu-Felsen
  besagen?

Schlechtes  Beispiel  verdirbt  gute  Sitten.  So
fanden  denn  auch  fortgelaufene  Sklaven  und
anderes  Gesindel  dort  sicheren  Unterschlupf.  Häufig
wurde  von  Eingeborenen  bei  Palavern  der  Einwurf
  gemacht:  warum  geschieht  den  Kangu-Heiden
nichts?  .
Die  weitere  Folge  war,  daß  die  umwohnenden
Stämme  einfach  nicht  mehr  wie  früher  zu  den
jfährlichen  Wegearbeiten  erschienen.  Diese  Vorgänge
  veranlaßten  den  Residenten,  beim  Kaiserlichen
  Gouvernement  die  Erlaubnis  zu  einer
Unternehmung  gegen  diese  unbotmäßigen  Stämme
einzuholen.  -

Am  17.  Juni  trat  ich  mit  6  Europern,
45  Soldaten,  einem  6  em  Geschütz  und  50  Rei-Buba-Leuten
  als  Hilfskriegern  den  Marsch  von
GMarua  aus  an.  Das  erste  Ziel  war  der  nördlich
  des  Tengelin-Plateaus  gelegene  Ram-Berg,
dessen  mit  Kangu  verwandte  Bewohner  einige
Fulbesklaven  geraubt  hatten  und  meiner  Aufforderung,
  nach  Garua  zu  kommen,  nicht  Folge
leisteten.

Oberleutnant  v.  der  Planitz  ging  mit  dem
Leschütz  von  Gurore  Banei  vor,  während  ich
durch  den  Bulgu-Paß  mich  gegen  den  westlichen
Teil  des  Berges  wandte.  Durch  Bulgn-Leute
hatte  ich  vergeblich  zu  unterhandeln  persucht.

Fs  gelang  mir  sogar,  ohne  Schuß  in  das  Dorf
zu  kommen;  noch  einmal  ließ  ich  den  Heiden
durch  einen  Landsmann  zurufen,  sich  zu  stellen,

eber  Pfeilschüsse  waren  die  Antwort.  Nun  wurde

#as  auf  dem  oberen  Berghange  gelegene  Dorf
von  dem  Geschütz  unter  Feuer  genommen.  Dann
Lingen  die  Abteilungen  vor  und  begannen  die
einzelnen  Verstecke  zu  säubern.  Ein  besonders

räciger  Kampf  spielte  sich  um  die  Wasserab.

  Diese  lag  in  einer  von  hohen  Steilwänden

  eingeschlossenen  Schlucht,  deren  Sohle
mit  einem  undurchdringlichen  Dickicht  bewachsen

war.  Wohl  an  50  Männer  verteidigten  die

Waserstell  Durch  einen  befreundeten  Häupt--ling
  ließ  ich  sie  zur  Übergabe  auffordern;  nicht.
wiederzugebende  Worte  waren  die  Antwort.  So

 

befahl  ich  denn,  vorzugehen.  Der  bewaffnete
Führer  wurde  erschossen,  1  Soldat,  1  Hilfskrieger
verwundet,  3  Soldaten  erhielten  Streifschüsse.
Die  Heiden  wehrten  sich  verzweifelt;  selbst  ihre
eigenen  Weiber  wurden  mit  Pfeilschüssen  verwundet.
  Als  die  erste  aus  dem  Versteck  gezogen
wurde,  stach  sie  mit  dem  Messer  wie  rasend  um
sich  und  verwundete  einen  Hilfskrieger.  Erst
gegen  Mittag  war  die  Schlucht  in  unseren  Händen.
Am  späten  Nachmittag  kehrten  die  letzten  Patrouillen
  zurück.  170  Gefangene  wurden  eingebracht.
  Die  Nacht  verlief  ruhig.  Alle  auf
dem  Berge  gelegenen  Gehöfte  ließ  ich  abbrennen,
damit  sie  nicht  wieder  bezogen  würden.  Der
Lauan  Gebake  erhielt  Auftrag,  Berhandlungen
anzuknüpfen;  die  Expedition  marschierte  nach
Delem  weiter.  Beim  Abmarsch  wurde  die  Nachhut
  noch  einmal  angegriffen.

Von  Delem  aus  sandte  ich  an  die  Kanguhäuptlinge
  die  Aufforderung,  sich  mit  allen
Männern  einzufinden.  Doch  bei  meinem  Eintreffen

  am  20.  Juni  war  es  wieder  die  alte

Geschichte.  Der  Arnado  Solaram  stellte  sich
mit  40  Leuten,  ebenso  die  Dembo  zugehörigen
Orte  Nju  und  Seri-Baoia.  Dagegen  erschienen
von  den  vielen  an  dem  Pene-Berg  gelegenen
Orten  nur  4  alte  Leute,  welche  angaben,  ihre
Dorfgenossen  weigerten  sich  zu  kommen.  Diesen
Leuten  stellte  ich  ein  Ultimatum  und  sagte,  ich
werde  am  nächsten  Morgen  den  Berg  umstellen
und  die  Hörner  blasen  lassen.  Wer  Frieden
wolle,  solle  sich  bei  dem  Weißen  einfinden,  wer
Krieg  wolle,  könne  auf  dem  Berge  bleiben.

Am  selben  Tage  traf  der  aus  Deutsch-Binder
beorderte  Oberleutnant  Weyse  mit  12  Soldaten
ein.  Die  Stärke  der  Expedition  betrug  nunmehr
8  Europäer,  57  farbige  Soldaten,  zusammen
65  Gewehre  und  ein  Geschütz.  Bei  dem  äußerst
bedeckten  Gelände  war  eine  große  Zahl  von
Europäern  sehr  erwünscht;  außerdem  hoffte  ich
dadurch  unnötiges  Blutvergießen  zu  vermeiden,
indem  diese  angewiesen  waren,  bei  jeder  Gelegenheit
  Verhandlungen  zu  versuchen.

Am  21.  Juni  früh  wurde  der  Berg  von  den
in  vier  Abteilungen  geteilten  Truppen  umstellt.
Bei  jeder  Abteilung  blies  ein  Hornist.  Trotz
einstündigen  Wartens  war  die  Aufforderung  erfolglos,
  im  Gegenteil  riefen  uns  die  Heiden  an,
erst  einmal  herauf  zu  kommen.  Indem  das  Geschütz
  das  Feuer  auf  die  am  Berge  liegenden
Gehöfte  eröffnete,  gab  ich  das  Zeichen  zum  Angriff.
  Nachdem  die  Leute  bald  aus  ihren  Gehaöften

  vertrieben  waren,  drangen  die  Patrouillen

in  die  Höhlen  ein.  Schwirrende  Pfeile  und  abge
rollte  Felsstücke  verrieten  die  Eingänge  zu  den  Verstecken.
  Von  Europäern  geführt,  erklommen  die  Soldaten
  die  schroffen  Felshänge,  um  dann  im  Bauchdes
        <pb n="136" />
        W  104  20

Berges  zu  verschwinden.  Dumpf  hallende  Schüsse
und  lautes  Kriegsgeschrei  zeugten  von  dem  Fortgang
  des  Kampfes.  Der  Angreifer  war  sehr  im
Nachteil;  auf  allen  Vieren  mußte  er  oft  in  das
den  Verteidiger  schützende  Dunkel  der  Höhle  eindringen,
  während  der  Verteidiger  immer  wieder
in  den  vielfach  verschlungenen  und  verzweigten
Gängen  verschwand.  Um  4  Uhr  wurde  das  Gefecht
  abgebrochen.  Dem  einzigen  erschienenen
Häuptling  gab  ich  Auftrag,  die  Heiden  zur  Übergabe
  zu  veranlassen.  Zu  diesem  Zweck  wor  am
22.  Waffenruhe,  doch  niemand  von  den  Heiden
am  Pene-Berg  ließ  sich  sehen.  Am  23.  wurde
der  Kampf  in  der  gleichen  Weise  wieder  aufgenommen,
  jedoch  mit  Magnesiumfackeln  und
Sprengmunition,  die  ich  durch  Eilboten  aus  Garua
hatte  nachkommen  lassen.  Durch  die  großen  Detonationen
  wurde  alles  von  panischem  Schrecken
ergriffen  und  flüchtete  in  den  Busch.  Patrouillen
blieben  Tag  und  Nacht  am  Pene-Berg.  Unsere
Berluste  betrugen  an  diesen  Tagen  1  Toten,
7  Verwundete.

Am  24.  Juni  marschierte  ich  mit  45  Soldaten
und  30  Pferden  nach  Harka,  wo  sich  ein  großer
Teil  der  Flüchtlinge  befinden  sollte.  Ein  Wolkenbruch
  verzögerte  den  Abmarsch;  erst  bei  Tagesanbruch
  war  der  Berg  erreicht  und  alles  hatte  sich
schon  geflüchtet.  Eine  Reiterpatrouille  unter  Oberleutnant
  v.  der  Planitz  machte  noch  7  Gefangene.

Durch  die  inzwischen  eingetroffenen  Ardos  von
Golombe,  Dembo  und  Be  versuchte  ich,  mit
den  in  alle  Himmelsrichtungen  geflüchteten  Kangu
Verhandlungen  zu  führen.  Nach  und  nach  stellten
sich  auch  die  Leute  aus  den  Dörfern  Süru,
Pene,  Sokanga,  Bakurru,  Basita,  Haugu,
Pemgu,  Faltemgu  und  Harka;  sie  baten  um
Frieden.  Es  wurden  ihnen  folgende  Friedensbedingungen
  gestellt:  monatliche  Auswechselung
der  Kriegsgefangenen  und  nach  der  Regenzeit
Überfiedlung  auf  die  angewiesenen  Plätze  in  den
Flußniederungen.

Gerade  die  Jahreszeit  Juni  und  Juli  war
besonders  geeignet,  die  Heiden  empfindlich  und
nachdrücklich  zu  strafen.  Namentlich  die  knappen
Lebensmittel,  die  durch  die  Expedition  und  das
unvermeidliche  Räubern  der  Nachbarn  vollkommen
ausgezehrt  oder  weggeschleppt  wurden,  zwangen
die  Heiden,  sich  bei  den  Kornkammern  ihrer  Oberherren
  bittend  einzufinden  und  zu  unterwerfen.
Ferner  drohte  ich  den  Leuten,  daß  nach  der
Regenzeit  sämtliche  Gehöfte  in  den  Bergen  abgebrannt
  würden.

Am  26.  Juni  sandte  ich  Oberleutnant
v.  der  Planitz,  Waffenmeister  Leuschner  und
wegen  Fiebers  Sergeant  Damis  mit  7  Soldaten,
dem  6  cm  Geschütz,  50  Kriegsgefangenen  und
Berwundeten  nach  Garua.

 

Das  6  em  Geschütz  und  ein  hinterer  Mumitionswagen
  waren  mit  je  2  Ochsen  bespannt  und
kamen  in  dem  zum  Teil  recht  schwierigen  Gelände
  gut  vorwärts.  Für  das  6  em  Geschutz
ist  die  Tandembespannung  mit  Ochsen  die  einzig
brauchbare  und  geeignete,  da  namentlich  auf
Buschpfaden  zwei  Tiere  nicht  nebeneinander  gehen
können.  Pferde  sind  für  diese  Fahrzeuge  zu
wenig  ausdauernd  und  versagen  bei  schwierigen
Passagen.

Nur  zwei  Orte  hatten  sich  bislang  trotz  der
erfolgreichen  Aktion  gegen  den  Pene-Berg  noch
nicht  eingefunden,  die  westlich  gelegenen  Dörfer
Babisi  und  Kefero.  Die  zur  Erkundigung  gesandten
  Offizierpatrouillen  meldeten,  daß  sie  mit
Pfeilen  beschossen  worden  seien.  Nachdem  selbst
die  benachbarten  Seri-Leute  sagten,  diese  Dörfer
wollten  sich  nicht  stellen,  beschloß  ich,  diese  am
29.  Juni  bei  Tagesanbruch  anzugreifen.

Oberleutnant  Weyse  erhielt  Befehl,  mit  der
Hälfte  der  Truppe  gegen  Kefero  vorzugehen,
während  ich  mich  gegen  Babisi  wandte.  Die
Leute  hatten  sich  in  ihren  Höhlen  verschanzt.
Es  entspann  sich  ein  lebhaftes  Gefecht,  in  welchem
4  Soldaten  und  1  Hilfskrieger  verwundet  wurden.
Gegen  Mittag  trat  eine  Gefechtspause  ein;  troh
Verwendung  von  Sprengmunition  war  es  nicht
möglich.  in  die  kaum  mannsbreiten  niedrigen
Schlitze  in  die  Höhlen  einzudringen.  Jeder  Versuch
  wurde  mit  Giftpfeilen  beantwortet.  So  blieb
denn  nichts  übrig,  als  den  Berg  Tag  und  Nacht
regelrecht  zu  belagern  und  zu  befeuern,  bis  der
Gegner  mürbe  wurde.  Mit  welcher  Geduld  und
mit  wieviel  Überredungskunst  es  nach  und  nach
gelang,  33  Männer  sowie  101  Weiber  und  Kinder
herauszubekommen,  vermag  ich  hier  nicht  eingehender
  zu  schildern.  Auf  die  eigenen  Dorfgenossen,
  die  ich  als  Unterhändler  immer  wieder
vorsandte,  wurde  mit  Pfeilen  geschossen.  Erst
am  vierten  Tage  ergaben  sich  die  letzten  10  Verteidiger
  wegen  Wassermangels.  Der  alte  Alkali
aus  Garua  meinte,  einen  solchen  hartnäckigen
Kampf  hätte  Adamaua  noch  nie  gesehen.  Dabei
möchte  ich  unseren  farbigen  Soldaten  für  ihr
tapferes  Ausharren  das  höchste  Lob  zollen.

Die  Höhle  war  wegen  ihrer  Größe  in  der
ganzen  Nachbarschaft  bekannt  und  diente  auch
als  Opferplatz.  Ich  ließ  sie  mit  Magnesiumfackeln
  ableuchten;  9  Tote  und  ein  Haufen  von
verendeten  Schafen  und  Ziegen  wurden  gefunden-Die

  Einnahme  der  Babisi-Höhlen  bildete  einen
vorzüglichen  Abschluß  unserer  Tätigkeit  und  war
von  durchschlagendem  Erfolg.  Von  allen  Seiten
kamen  nun  die  Kangu-Heiden,  um  mir  noch  ein“
mal  ihre  Unterwürfigkeit  zu  versichern.  Die  in
Schutzhaft  genommenen  Weiber  und  Kinder  sowie
die  alten  Männer  gab  ich  wieder  frei.  Am
        <pb n="137" />
        W  105  eo

2.  Juli  wurden  55  kriegsgefangene  Männer  sowie
die  Verwundeten  mit  10  Soldaten  nach  Garua

gebracht,  während  ich  mit  dem  Rest  der  Expedition

noch  das  Land  der  Daba-Heiden  bereiste.

bDie  Anlage  der  landwirtschaftlichen  Versuchsstation
Plttoa  bei  Garua.

(Mit  einer  Skizze.)

Der  landwirtschaftliche  Sachverständige  Dr.
Wolff  berichtet  unter  dem  21.  August  1912:
Lage.  Das  Versuchsgelände  liegt  an  der
Straße  von  Garua  nach  Binder,  etwa  17  km
on#lich  Garua,  dort,  wo  der  Mao  Bali,  welcher
auch  das  Versuchsgelände  durchschneidet,  zwischen
dem  Sandstein  des  Tengelin  und  dem  altkristallinen
Possere  Djäbake  durchbricht.  Die  Ost-Nordostund
  Nordwestgrenzen  sind  durch  die  flachen,  aber
steinigen  Ausläufer  dieser  Gebirgszüge  gegeben,
während  im  Süden  die  von  den  Eingeborenen  mit
„Musguari“,  der  Trockenzeitsform  der  Sorghumhirse,
  bestellten  Uberschwemmungsflächen  des  Benue
bzw.  seiner  Nebenarme  vorgelagert  sind.  Nach
Westen  bzw.  Südwesten  folgen  am  Juße  des
Tengelin  ausgedehnte  Farmflächen  der  Tengelin=Heiden,
  nördlich  der  Hauptstraße  ein  etwa  1  km
breiter,  größtenteils  kulturfähiger,  zur  Zeit  aber
von  Eingeborenen  nicht  genutzter  Streifen  welligen
Landes,  und  südlich  der  Straße  die  Farmflächen
der  Ortschaften  Bungel,  Bantai  ufw.  Diese  finden
weiter  entfernt,  etwa  5  km  von  Pittoa,  wie  die
Kulturen  der  zahlreichen  kleinen,  Garua  vorgelagerten
  Ortschaften  an  beiden  Seiten  der  Straße
zwischen  Tengelin  und  Benue  ihren  Anschluß.

Boden=  und  Wasserverhältnisse.  Die
Größe  der  zur  Verfügung  stehenden  Fläche  von
rund  450  ha  erlaubt  die  Auswahl  des  geeignetsten
  Bodens,  welcher  in  der  Richtung  von  Süden
nach  Norden  aus  einem  humosen  schweren  Lehmboden
  in  sandigen  Lehmboden  übergeht.  Der
Mao  Bali  bildet  eine  ziemlich  scharfe  Scheide  der
verschiedenen  Böden;  der  auf  diesen  wachsende
Busch  ist  ein  deutliches  Merkzeichen  für  die  Veranderung.
  Zu  beiden  Seiten  des  Weges  nach
Diäbake,  besonders  aber  südlich  davon  ist  der

oden  am  schwersten.  Ein  kraftiger  Buschwald

bedeckt  ihn.  Er  ist  ganz  eben  und  scheint  vor
nicht  allzu  langer  Zeit  noch  von  den  großen  Ülberschwemmungen
  des  Benue  erreicht  worden  zu  sein.
Nrrdlich  des  Weges  durchziehen  ihn  schwach  gewellte,
  etwas  sandigere  Rücken,  zwischen  denen
die  Senkungen  noch  ziemlich  schwer  sind,  aber
mit  der  Annäherung  an  den  Mao  Bali  leichter
v  den  und  hier  in  einen  sandigen  Lehm-  bzw.
ehmigen  Sandboden  übergehen.  Man  kann  die
seits  des  Flusses  liegenden  Flächen  als  reine

 

Verwitterungsprodukte  des  Gneises  des  Hossere
Djäbake  ansehen,  nicht  wesentlich  beeinflußt  von
dem  Tengelin-Massiv,  während  die  jenseits  des
Flusses,  also  nordöstlich  liegenden  Flächen  infolge
größerer  Sandbeimengungen  von  leichterer  Beschaffenheit
  find.  Der  diese  bedeckende  Baumwuchs
  ist  der  typische  halbhohe  Steppenbusch,  wie
er  in  dem  hügeligen  Gelände  längs  des  Weges  bis
Mao  Lue,  Laf,  Lam  überall  beobachtet  werden
kann.

Geographisch  betrachtet  bildet  das  Gelände
der  Versuchsstation  einen  zwischen  Djäbake-Weg
und  Mao  Bali  kaum  merklich,  von  diesem  Flusse
bis  zum  Flusse  des  Tengelin  etwas  stärker  ansteigenden
  Hang,  dessen  Gefälle  aber  nirgends
seiner  Bewirtschaftung  mit  Gespannen  Schwierigkeiten
  machen  würde,  dagegen  den  Vorteil  einer
guten  Wasserabführung  bietet.

Die  das  Gelände  durchziehenden  Flüsse  bilden
den  größten  Teil  des  Jahres  wasserlose,  sandige
Flußbetten,  welche  nur  nach  starkem  Regen  das
schnell  von  den  baumlosen  Bergen  abstürzende
Wasser  in  Form  eines  geschlossenen  Wasserlaufes
abführen,  meistens  aber  nach  ein  paar  Stunden
dem  Verkehr  keine  Schwierigkeiten  mehr  bieten.

Anlage  der  Versuchsfarmen  und  sonstige
Tätigkeit.  Die  Beurteilung  des  Bodens  ist  für
den  Nichtkenner  der  Verhältnisse  zur  Höhe  der
Trockenzeit,  in  welcher  ich  nach  Adamaua  kam,
recht  schwierig;  bei  der  Ausdörrung  des  Bodens
durch  das  lange  Fehlen  jeglicher  Feuchtigkeit
unterschätzt  man  sehr  leicht  seine  Ertragsfähigkeit,
und  zwar  besonders  auf  leichteren  Stellen,  wo,
wie  überall,  außer  auf  den  sehr  schweren  Überschwemmungsböden,
  das  Gras  vollständig  durch
Feuer  vernichtet  ist.  Während  ich  daher  seinerzeit
der  Ansicht  war,  daß  dus  Hauptgewicht  bei  der
Anlage  der  Baumwollversuchsfelder  südlich  des
Djäbake-Weges  liegen  würde,  halte  ich  diese
Flächen  jetzt  für  die  Grundlagen  des  Kornbaues
und  die  mehr  sandigen,  nach  dem  Mao  Bali  zu
gelegenen  Schläge  besser  geeignet  für  die  Baumwollversuchsfarmen,
  besonders  wenn  regelmäßige
Kultur  diese  Schläge  physikalisch  und  bezüglich
ihres  Nährstoffgehalts  beeinflußt  hat.  In  dem
laufenden,  bis  jetzt  relativ  regenarmen  Jahre
liegen  die  aus  der  beigefügten  Skizze  ersichtlichen
Baumwollfelder  günstig,  bei  einem  niederschlagreichen
  Jahre  würden  möglicherweise  einzelne
Flächen,  besonders  für  nicht  einheimische  Saat,
etwas  zu  naß  sein  können.

Nach  wiederholtem  Besuch  des  Versuchsgeländes
  und  nach  Rücksprache  mit  dem  Residenten
Anfang  Februar,  während  zweier  Wochen,  habe
ich  die  vorbereitenden  Arbeiten  eingeleitet  mit
Auswahl  und  Beginn  des  Freischlagens  der  Versuchsparzellen.
  Nach  Ankunft  des  Oberleutnants
        <pb n="138" />
        W  106  2

Dühring,  des  Nachfolgers  des  Residenten  Hauptmann
  Schwartz,  fand  die  Wahl  des  Versuchsgeländes
  auch  dessen  Billigung,  was  bei  seiner
langen  Kenntnis  Adamauas  von  besonderem  Werte
sein  mußte.  Es  kam  für  mich  nun  noch  darauf
an  zu  entscheiden,  ob  die  Versuchsstation  nach
Adamaua  oder  in  die  Tsadseeländer  —  diesem
Gedanken  war  ich  früher  begegnet  —  verlegt
werden  müßte.  Man  könnte  dabei  sagen,  daß
es  aus  diesem  Grunde  richtiger  gewesen  sein  würde,
die  Anlage  der  Versuchsstation  bis  nach  Abschluß
dieser  Bereisung  zu  verschieben.  Ich  habe  aber
schon  früher  dargelegt,  daß  ich  nach  Bereisung
Adamauas  bis  Garua  der  überzeugung  sein
mußte,  daß  die  hier  vorgefundene  Baumwollkultur
  Förderung  durch  die  geplante  Versuchsstation
  verdiente  —  und  zwar  vor  der  Bearbeitung
  der  Tsadseeländer,  auch  wenn  diese  gleich
günstige  oder  entwickeltere  Baumwollkulturen  aufweisen
  sollten  —,  da  ihre  Lage  zum  Weltmarkte
eben  diese  Bevorzugung  verlangt.  Daher  hielt
ich  die  Inangriffnahme  der  Vorarbeiten  für  nötig,
um  dieses  Jahr  nicht  ungenutzt  verstreichen  lassen
zu  müssen,  was  zweifellos  die  Folge  gewesen
wäre,  wenn  ich  bis  zu  meiner  Rückkehr  gewartet
und  damit  die  ohnehin  beschränkte  Bestellzeit  verpaßt
  hätte.  Die  Ergebnisse  meiner  Reise  nach
Kusseri  haben  die  Richtigkeit  meiner  Annahme
dargetan.

Nach  meiner  Abreise  am  19.  Februar  übernahm
  die  Residentur  in  entgegenkommender  Weise
die  Beaufsichtigung  der  nötigen  Bauten,  bis  diese
von  dem  landwirtschaftlichen  Assistenten  Lücke
fortgesetzt  werden  konnte.

Am  3.  Mai  erreichte  mich  in  Mora  die  Nachricht
  von  dem  Einsetzen  der  Regenzeit  in  Garua.
Ich  brach  daher  dort  die  gemeinsam  mit  dem
derzeitigen  Residenten  von  Kusseri,  Hauptmann
Winkler,  geplante  Bereisung  des  am  Logone
zwischen  Puß  und  Bongor  gelegenen  Teiles  des
Kusseri-Bezirks  ab  und  marschierte  geradeswegs
über  Marua,  Laf,  Mao  Lue  nach  Pittoa.

Dort  fand  ich  bei  meiner  Ankunft  am  16.  Mai
die  Hausbauten  für  Europäer  und  farbige  Diener
sowie  vier  weitere  Lehmhütten  für  Geräte  usw.
fertig  vor.  Für  die  weitere  Farmvorbereitung
hatte  noch  nichts  geschehen  können;  da  die  niedergegangenen
  Regen  sehr  gering  gewesen  waren,
war  die  Aussaat  noch  nicht  empfehlenswert;  ich
ließ  daher  neben  der  Fertigstellung  weiterer  angefangener
  Lehmhütten,  welche  vor  Einsetzen
stärkerer  Regen  unter  Dach  mußten,  die  für  die
Baumwollaussaat  nötigen  Flächen  weiter  vorbereiten,
  um  die  vom  Gouvernement  überwiesenen
Baumwollsorten  unterbringen  zu  können.

Die  aus  der  Skizze  ersichtlichen  Baumwoll-=felder
  sowie  die  mit  Eingeborenenfrüchten  be- 



 

stellten  Flächen  sind  ausgewählt  mit  Rücksicht  a#f
den  Boden  und  erscheinen  in  wirtschaftlich  nion
besonders  zweckmäßiger  Form  auf  dem  Kartenblatt,
  da  bei  der  zur  Verfügung  stehenden  kurzen
Zeit  diejenigen  Stellen  bevorzugt  wurden,  welche
am  wenigsten  Arbeit  bei  ihrer  Reinigung  beanspruchten.
  Bei  der  ausschließlichen  Handarben
ist  dieser  äußere  Mangel  überdies  ja  auch  ohne
Belang.

Die  Baumwollbestellung  auf  den  Schlägen
I.  IV,  VI  und  VII  wurde,  nachdem  am  27.  Mai
ausreichende  Niederschläge  eingesetzt  hatten,  am
31.  Mai  durch  Aussaat  der  Uplandsorte  „Simpkins-Prolific“
  begonnen  und  am  13.  Juni  auf  Nr.  VII
abgeschlossen.

Die  Saaten  von  „Simpkins-Prolific"“  und
„Togo-Sea-Island“  erwiesen  sich  leider  als  keimunfähig.
  Die  dafür  vorgesehenen  Felder  I  und  VI
wurden  daher  mit  der  einheimischen  Baumwolle
„Hotolomanga“  bestellt,  welche  ich  zur  künftigen
Züchtung  und  Vermehrung  in  erster  Linie  für
geeignet  halte.  Von  den  nach  Deutschland  gesandten
  Sorten  ist  die  eine  „Hotolomanga“;  das
Urteil  der  Fachleute  über  die  probeweise  entkernte
Wolle  wird  von  besonderem  Werte  sein.

Gelegentlich  meiner  Bereisung  der  Tsadseeländer
  hatte  ich  den  Sultan  von  Dikoa  beauftragt,
zwei  Lasten  Saat  von  der  in  Wulgo  am  Tsadsee
gebauten  Baumwolle  nach  Pittoa  zu  senden.
Diese  traf  erst  lange  nach  meiner  Ankunft  in
Pittoa  ein  und  konnte  daher  nicht  vor  dem  4.  Juli
auf  Feld  XIII  ausgesät  werden.

Die  vom  Gouvernement  Überwiesenen  drei
kleinen  Baumwollsaatproben  „Harsoille“,  „Dillon"
und  „Columbia“,  von  denen  die  letztere  nicht
keimfähig  war,  sowie  eine  zweite,  von  den  Eingeborenen
  gebaute  Baumwollsaat  „Hotolo  pete“
und  von  mir  in  Wulgo  von  typischen  Pflanzen
gesammelte  Buo-Saat  wurden  auf  kleineren,  getrennt
  liegenden  Flächen  der  Felder  VIII,  XII,
V.  XIV  untergebracht.  Es  stehen  daher  zur  Zeit
etwa  32  Morgen  Baumwolle  im  Felde.

Innerhalb  der  einzelnen  Sorten  wurden  bei
der  Aussaat  verschiedene  Pflanzweiten  angewandt
sowie  nach  dem  Auflaufen  teils  auf  einen,  teils
auf  zwei  Pflänzlinge  verzogen.  Die  Anstellung
von  Versuchen  zur  Erkundung  der  Ertragfähigkeit
der  verschiedenen  Sorten  habe  ich  in  diesem  Jahre
noch  zurückgestellt,  da  einerseits  die  Zeit  zu  sehr
drängte  und  im  übrigen  das  Resultat  solcher  erstjährigen
  Versuche  mit  aus  so  unterschiedlichen
Verhältnissen  verpflanzten  Arten  und  Sorten,  die
sich  erst  akklimatisieren  müssen,  problematisch  sein
muß.  Dazu  kommt,  daß  solche  Versuche  außerordentlich
  gleichartige  Bodenverhältnisse  verlangen,
welche  im  ersten  Jahre  unter  dem  starken  Busch
einwandfrei  auszuwählen  ein  schwieriges  und  un-
        <pb n="139" />
        Zu:  Deutsches  Kolonialblatt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestellungsplan
der  Landwirtschaftlichen  Versuchsstation  in  Dittoa
1912
Gez.  d.  16.  VIII.  12  v.  Dr.  Wolff.
———
1:  5000.

Verlag  der  Königlichen  Hofbuchbandlung  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlim  SWé68
        <pb n="140" />
        <pb n="141" />
        W  107  20

stcheres  Experiment  bedeuten  würde.  Es  mußte
die  Aufgabe  dieses  Jahres  sein,  die  überwiesenen
fremden  Sorten  zu  vermehren  und  die  heimischen
Sorten  anzubauen,  um  für  die  im  nächsten  Jahre
einsetzende  Züchtungsarbeit  genügendes  und  ausgewähltes
  Saatgut  als  Grundlage  zu  schaffen.

Neben  der  Baumwollbestellung  wurden,  wenn
Regentage  usw.  diese  Arbeiten  hinderten,  weitere
Farmflächen  freigeschlagen,  und  zwar  die  Felder
U.  VIII,  X  und  XII,  welche  mit  Eingeborenenfrüchten
  bestellt  find.  Ich  ging  dabei  von  dem
Gedanken  aus,  daß  zum  mindesten  für  die  einiustellenden
  Reittiere  und  das  Zugvieh  das  nötige
Futter  sowie  bei  Ausdehnung  des  Betriebs  für
die  nächstjährige  Bestellung  das  erforderliche  Saatkorn
  vorliegen  müßte,  um  den  Etat  zu  entlasten.
Mit  diesen  Früchten  sind  etwa  44  Morgen  bestellt,
  so  daß  also  jetzt  im  ganzen  etwa  76  Morgen
unter  Kultur  stehen.

Der  jetzige  Stand  der  Baumwolle  ist  zufriedenstellend
  bis  auf  die  indischen  Sorten,  welche  sehr
stark  unter  der  „Mosaikkrankheit“  gelitten  haben.
Da  die  Ursache  der  Krankheit  noch  nicht  feststeht
und  eine  erfolgversprechende  Bekämpfung  mir

 

noch  nicht  bekannt  ist,  die  Krankheit  teils  auf
Kalimangel  oder  sonstigen  Nährstoffmangel,  teils
auf  geringe  Wasserkapazität  des  Bodens  zurückgeführt
  wird,  habe  ich  zunächst  mit  Ausmerzung

der  kranken  Pflanzen  und  Düngung  mit  gebranntem

Muschelkalk  einen  mit  den  hiesigen  Mitteln  möglichen
  Bekämpfungsversuch  gemacht.  Dieser  war
nötig,  da  von  einem  Felde  fast  50  vH.  der  Pflanzen
eingegangen  sind.  Man  sieht  aus  diesem  Fall,
wie  nötig  im  nächsten  Jahre  bei  Ausdehnung  der
Pflanzung  die  Ausrüstung  der  Versuchsstation  mit
Material  zur  Schädlingsbekämpfung  sein  wird.
Ich  gehe  hier  auf  diese  Fragen  wie  auch  auf  die
eingehende  Schilderung  der  Entwicklung  der  verschiedenen
  Sorten  nicht  weiter  ein,  da  die  Zusammenfassung
  im  Jahresberichte  ein  klares  und
vor  allen  Dingen  vollständigeres  Bild  geben  wird
und  sich  im  übrigen  jetzt  noch  kaum  ein  einwandfreies
  Urteil  gewinnen  läßt.

Die  genäherte  Lage  der  mit  verschiedenen
Sorten  bepflanzten  Felder  hat  wegen  der  Fremdbestäubung
  m.  E.  keine  Bedenken,  da  die  trennenden
  Landstreifen  mit  dichtem  Busch  und  hohem
Gras  bewachsen  sind.

ogo.

lbersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  Schutzgebliets  TLogo  im  III.  Viertel  des  Ralenderjahres  1912
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  zeitraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vol.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  21,  S.  1047  ff.)

*4½*“  Im  Im  Zu.  6  Ab-Benennung
  der  Warengruppen  III.  Viertel  III.  Vixrtel  nahmenahme
Wert.  Wert  M.  Wert  M  Wert  M

A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:

a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  182  439  38  326  94  113  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Fach  5  173  16  386  —  1218

e)  Koloniale  Lerzebrungsgegenstände.  m  147  520  131  036  16  484  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs.  10  318  69  789  —  59  471
e)  Getränle  (außer  Mineralw  wiassnd  ..  218  594  299  472  —  85  878

f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  u.  Futtermittel  (letztere

  soweit  nicht  unter  Ia  und  b  bereits  genannt)  814  124  690  —
8  Faserpflanzen  24  32  —  8
)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .  25  069  43  809  —  18740
Zusammen  I.  544  951  598  974  —  54  023

II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:

a)  Lebende  Tiere  3  849  2687  652  —

5)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  260  011  206  73999  53272  —

Zusammen  II.  263  350  209  426  53924  —
        <pb n="142" />
        W  108  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Js-  -2-»-"
II.·-.«  Zu-Benennung
  der  Warengruppen  1  iertel  II.  Biertel  nahme  s  nahme
Wert  M  Wert  A.  Bert  A  Wert.
III.  Mineralische  zund  oslile  Rohstoffe.  Mineralöle  139  345  162  019  —  22671
IV.  Fabrikate  8,  Fetten  und  Ole  14  913  38  066  —  23  15.,
V.  Chemische  ae  #  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  88  560  86  688  —  3126
VI.  Textil=  und  Filzwaren.  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederw  818  219  797  307  20  912  —
VII.  Leder  und  r7  Woachstu¼,  Firschnerwaren  18  685  28  116  —  4431
VIII.  Gummi=  und  Kautschukw  11  601  14  048  —  2442
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schninwaren.  86  058  74  628  11  430  ·
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literorische  u.  Kunsigegenstände  19  714  46  181  —  264  46“
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswa  57317  68  885  —  11  56
XII.  Metalle  und  8  saußer-  Instrumenten.  Ma-  .
schinen  und
a)  znra  cerie  Metalle  und  Halbzeug  ....  52776  34  086  18740  —
b)  Fabrikat  ..  .  226  288  148  689  77  634  +
Zusammen  xi  279  009  182  665%96  874  —
XIII.  Instrumente,  Waschinen  und  Fahrzeuge  66  492  64  802  1  690  —
XIV.  Bassen  und  Muni  84  641  65  745  18  796  —
XV.  Geld.  .  267  678  849  866  —  81  693
Summe  der  Sn  im  III.  Viertel  1912.  2  755  423  2  781  876  —  26  4553
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2798  975  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  —  43552  —  —
B.  Kuskuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zu  eährigen  Nebengewerbe:
a)  3  Wanich  i  ahrungs=  und  Gemuhmittel  .  80  400  72  o80  8870  —
früchte.  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  1182  928  1  599  847  —  466  919
Sämereien,  lebende  Pflanzen  9014  —  607•4
d)  Faserpflanzen  91.072  118  004  —  26  932
e)  Erzengnisse  der  Forstwirtschaft  .  7422  283  3139  —
Zusammen  1  .  1644  762  2  088  178  —  488  416
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisser
a)  Lebende  Tiere  .  91  028  66  874  24  154  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  ....  16971  17  183  —  212
Zusammen  II.  107  999  84  057  23942  —
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe-  —  —  —  —
IV.  Hewerbliche  Erzeugnt  isse  400  36  450  1950  —
V.  Geld  591  399  380  Ooo  211  899  —
Summe  der  Ausfuhr  im  III.  Biertel  1912  2282560  2533  685  —  251  125
Dagegen  im  vorhergehenden  Bierteljahr  2738232  —  —  —
Zunahme  H.  Abnahme  —.  —  453  672  —  —  —
C  6esamtbandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel1  1912  5  037  988  5  85  561  —  27578
Dagegen  im  vorhergehenden  Viertelslar  .  5585207  —  —

 

Zunahme  +.  Abnahme  —.

 

–4
        <pb n="143" />
        W  109  20

Wichügste  Warenpositionen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I  Im  III.  Viertell  Im  III.  Viertel  .
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Beuennung  der  Waren  1912  1911
Menge  Wert  Nenge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  AM  kg  AM  kg  AM  kg  A
A  Einfuhr.
Mehl  und  Backwa  13791563  997|  48  335“  24  55889  8SO]9  9  —  —
Gemüse=  und  ibirhen  eingemachtes
  O  bst  6662%  68796  —  2649  44
Lolanüsse  12  479868  4611  2938  786443  —
b  .  52046682706042975461  —  8  888  7191
T  Enmlr  .  ...  14838600  141411108  69  —  2  608
Stille  Weine  .  (Liter)-1005798214201881386  —  —  196121565
Branntweine  aller  Ari  (Liter)7  882|1“  1933953  744  217  818  —  —  9591258625
cr  (Liter)  87  22  796  39  36  270  —  —  2273  1474
Lau-  und  Nut  zho  l  11924128384  34341614  —-  —  16410218230
Fleisch  und  Febtreitungen  von
Fleisch,  einsc  l.  Fleischkonserven  10  5318186  94411141134  1006  400  —  —
Fische,  Sretiere  und  Sübwasserriere
  aller  542  507  1081  13  42552  098  —  —
Milch,  Butter,  thãle,  Eier  r,  Honig
znd  sonstige  tierische  wrn
11  59987587  13  112  16358  —  1229  1519
".  geitel  Kalk.  Kreide,  *
Erden  und  Steine  410  558  1  845450  717|80  528  —  132240159—
al«3.  ......  676151414154804102854924574112866  —
Steinlohlen,  Braunkohlen,  Priketts  ·  S34  900  —  —  814  334  55
#l  etrolem  (oLiter)  46846287  2  S1  16  062  —
eifen  aller  Art  80  58612904  2782817824  —  —  12  146  4920
Baumwollgarne  24  390  00  15116  193  2  230  1813  —  —
9V;  aumwollgewebe  ebe  186  109  660  8544168  937|627  108  17  172  33251  —  —
Leibwãsche.  Kleider.  Hüte,  Mützen.
LolamentierwarenSchirme  Hils-9114,
  48209  13  33769005  —  —  4278  57866
Schel  und  Stiefel  2069  10  44  —  —  -.  *
las  und  Glasware  22  618  82  4832  30  786477y7  —  —  8  16685295
un  r—  Sh  Stan-Klie
  35  947,  8909  62842  18  412  —  —  26895  9413
Bellb  69  658  28  9788  750  18  20  900  135  —
Siüleh.#  nichtbesondersgenannt  170  202  44  53%  —
wgen  aus  anderen  unedlen  Meallen
  ..  6W915127  1261021411  —  —  6321  6284
Landwirtschaftliche  Maschinen  .  804  716  1142  8217  2501
Naschinen  für  industrielle  Vetriebe  10  578,  18376  3557  8  199  70210  177  —  —
l
«  aller  Art,  auch  Fahrräder  ..  17  33  730088878,  42704  —  —  21  405  8974
Feuerwaffen  Stück)  4319  4216651  37508  4657  46ö7  —
S  irr  und  2  Zundhüchen,  897  585  32  48890  87627649  665  4889  —  —
Voldmü  —  1360  1  GO:l  —  —  800
aidernü  2608181  —  0171  —  —  —  88  104
Re  180  607  55  850  48  4131  12  107/132  19443748  —  —
N  Tischierwaren,  Böitcher  ·
851  69  808200  126  60  604  8  725  9204  —  —
Fuäere  Sirup,  Zuckerwaren.  118  601,  538  306  91  646.  33  908  955)  1939699  —  —
B.  RAusfuhr.
Wais  386  1811  46  819  1  518  412,  36  766  —  —N—
Katao  91  87161  77  1  399  3226
##lmtere.  2959  584879  958  4  275  989/1  148  670  —  —  1816  406  268  722
möl.  .  5730622337971099595429246  —  —  526478105449
thbaumwoue  .  79025«87267102070112009  —  24742
—  .  8760028679836332281911  11744887  —  —
8264680  89  15  —  71  826
—  —  590  7—  380  —  210679  —  —
        <pb n="144" />
        W  110  20

Nachwelsung  der  bel  den  Sollämtern  des  Schutggebletes  Togo  im  Oonat  Hovember  1912  fällig  9ewordenen  Jollbetr#s

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  1,  S.  9.)

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen  Gegen  den
Namen  der  Zollämter,  Monat  der  Rechnungsjahre  gleichen  geitu
bei  welchen  die  Zölle  1912  1911  des  Voriah#
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhre  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  ae  Zusammen  mehr  wen
“  -“  -  -m“  M  4  4
Lome  Hauptzollamt  121  685.45  95,75497.95  122  283  15186  577.9000878,25252,  85187  209,—  —  6198
bagaie  .  Zo  612.60  14.—  74,35  00,  95  228,  90  —  14,70  251,60449  —
*  lpli  .  773,90  36.7551.—  8  65  185.80  198.35  663,30  —
oẽpe  2  008,60  1164,751  —  8  168,251  8280,  901  480.50  3  765.15  —  5#
Zeer  ..  Zollhebestelle  661,802777,-—  —  8  488,80  727,.85|2555,505  —  8283,851  164,95  —
HKpandu.  -  718.65  171.50  8.50  893.65  642,151210,2  1  852,44C6  23#
Kratschi  -  93,.20  6641  99,20  160,55  6+  166,  5—  6
Tetetu  -  —  —  —  —  18,55.  —  —  1855—  #
Palime  -  477.65  —  —  477.65  862,  25  —  —  862,2  —  38
Agusga  -  662.05  224,75|  117,20  1  001.—  590.10  191.251  —  781,35|  222,65.
Gesamtsumme  Novembers  127678,80  4  490,  601  744,  -  182  912,  80  ö5651
Dazu  April  bis  Olt.  I1081607,  -21  988,  10  O9  131,  90/206  ,  75/4536,  70/1  114030,  35  —  687

ZusH  i.  d.  Zeit  v.  1.  April  #
s  30.  November  1209275,  30  473,  60|  4305,  20  1  240  064,10  1282402,90/2520—  4808,—112418,900%  7239

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Bohrtätigkeit  ig  Heutsch-Südwest.  und  Britisch-  Der  (Hesteigerte  Bedarf  an  Wasser,  welcher  bei

der  Entwicklung  eines  besseren  Farmbetriebes  befriedigt
werden  muß,  zwingt  den  Farmer,  der  vorwärts  kommen
will,  zur  Ausführung  von  Wassererschließungs-Arbeiten.
selbst  wenn  sich  innerhalb  seines  Besitztums  eine  gute
Wasserstelle  befindet.  ie  tfernungen  auf  einer
mittelgroßen  Farm.  von  10.  bis  20  000  ha  im  Süden

Die  grunii  ccneeng  des  deutsch-südwestafrikanischen
  Schutzgebiets  etangt  hauptsächlich
  von  der  Möglichkeit  zd  eesnte  e  schaffung  ab.
Das  nötige  Wasser  für  die  *  die  Industrie
und  Landwirtschaft  (Tränkwasser  für  die  Tiere  und

 

Berieselungswasser  für  Gärten  und  Acker!  kann  aauf
weierlei  Weise  verschafft  werden,  nämlich  durch  E
schkeßung  des  Grundwassers  (Graben  von  oßenen
Brunnen  und  Bohren)  und  durch  Anstauen  des  oberirdisch
  ablaufenden  sogenannten  Tagewassers  in  Stauteichen,
  Staubecken  oder  Taienn-  die  in  Südafrika
allgemein  .Dämme“  genannt  w  .
ür  den  Beginn  der  geschcint  eines  jeden  Teiles

des  Landes  ist  die  Herstellung  von  Brunnen  durch
Graben  oder  Bohren  am  wichtiasten,  da  nirgends  eine
Farm  in  Betrieb  genommen  werden  kann,  auf  welcher
nicht  wenigstens  das  für  Merischen  und  Vieh  erforderliche
  Trinkwasser  erschlossen  i

Eine  Ausnahme  von  t  Regel  bilden  nur  diejenigen
  Plätze  des  Schutzgebietes,  auf  welchen  offene
Wasserstellen  vorhanden  sind,  nämlich  Quellen  oder
das  ganze  Jahr  hindurch  wasserhaltende  Strecken  von
Flußläufen  oder  chensolche  natũrliche  kleinere  oder
größere  Wasserlöche

Leider  sind  dermanente  Wasserstellen  im  Schutzgebiet
  nur  in  verhällnismäßig  geringer  Zahl  vorhanden
  und  bei  vielen  von  ihnen  ist  die  BWasserergiebigkeit
  beschränkt,  d.  h.  sie  enthalten  nicht  dauernd
o  viel  Wasser,  wie  für  rationelle  Ausnutzung  des
umliegenden  Farmlandes  erforderlich  ist.  Zum  weilen
können  Wasserstellen  farmwirtschaftlich  nicht  oder  nicht
ohne  weiteres  ausgenützt  werden,  weil  sie  zu  weit  von
den  guten  Teilen  des  Weidelandes  abgelegen  sind.

*  )  Aus  einem  Bericht  des  Landwirtschaftlichen  Sachverständigen
  für  Britisch-Südafrika.

 

und  5=  bis  10  000  ha  im  Norden  der  Kolonie,  sind  sobedeutend,
  daß  die  Tiere  —  besonders  trifft  das  bei
Wollschafen  zu  —  nicht  ohne  Schädigung  ihrer  Konstitution
  imstande  sind,  von  den  abgelegeneren  Teilen
des  BWeidefeldes  aus  täglich  den  weiten  Weg  zum
Wasser  zurückzulegen.  Die  Folge  davon  ist,  daß
die  Weide  um  die  Wasserstellen  herum  durch  übermäßiges
  Abweiden  verschlechtert  wird,  während  die
entfernteren  Teile  nicht  ausgenutzt  werden  können,  solange
  keine  hinreichende  Anzahl  von  Tränkstellen  geschaffen
  ist
Eine  genügende  Bestockung  einer  jeden  Farm  ist
nur  da  möglich,  wo  durch  Anban  von  Reservefutter
ein  Vorrat  für  Zeiten  1  Dürre  geschaffen  wird.  In
Ermangelung  eines  solchen  muß  dauernd  ein  großer
Teil  der  Farm  als  Reserveweide  unbenutzt  liegen
bleiben.  Der  Anbau  von  Futterpflanzen  ist  fast  überall
möglich,  kann  aber  auf  vielen  Farmen  nur  mit  Hilfe
von  #orwässee  geschehen.
e  Möglichleit  der  Wasserbeschaffung  in
Deutsch-  Siwestafchto  werden  meistens  ungünstige
Urteile  von  mehr  oder  weniger  berufenen  Personen
ausgesprochen  und  in  der  Offentlichkeit  verbreitet.
Das  Fehlen  offenen  Tagewassers  während  eines  großen
Teils  des  Jahres  dgrnüt  um  die  Entwicklungsmögüchkeit
  der  Kolonie  überhaupt  in  Zweifel  zu  ziehen.
Sieht  man  aber  näher  zu,  so  findet  man,  daß  die
Arbeiten  der  Bohrkolonnen  trot  der  primitiven  Bohrgeräte,
  die  noch  immer  mit  gebraucht  werden,  trotz
des  anfänglichen  Mangels  an  Erfahrung  und  trot
vieler  anderer  widriger  Umstände  fast  in  allen  Teilen
        <pb n="145" />
        G  111  20

des  Landes  verhältnismäßig  gute  Resultate  gezeitigt
baben  znd  zwar  ebenso  gute  wie  im  britischen  Südafrika.
Je  Erfolge  werden  unzweifelhaft  noch  viel  größer

worden.  sobald  in  der  Kolonie  zahlreichere  und  moderne
Maschinen  bohren  und  wenn  genügend  ausgebildetes,
zuverlässiges  Personal  und  ein  großes  Maß  von  Ersichrungen
  zur  Verfügung  stehen  werden.

aufe  der  diesjährigen  Landesrats-Ver-(uniungen
  wurden  heftige  Klagen  über  die  hohen
Vohrkosten  und  über  manche  Ocganisationsfehler  der
staatlichen  Bohrkolonnen  laut.  den  die  Kosten
des  Bohrens  in  Desse.Serestafrir  u  den  Kosten
in  Britisch-  Südafrika  verglichen,  welche  in  letzterem
Lande  im  Durchschnitt  der  Bohrungen  für  Farmer  im
Jahre  1910  etwa  32  .4&amp;amp;  pro  fallenden  Meter  betrugen,
im  Süden  unseres  Schugebietes  dagegen  etwa  80  .#.
im  Norden  etwas  wen

will  nun  im  ocgenden  einige  #Angaben  über
die  Scheion  unserer  Bohrkolonne  Süd  und  der  Bohrkolonnen
  Britisch-Südafrikas  machen.  Man  wird  daraus
ersehen,  daß  die  Bohrkosten  in  den  Gebieten  des  südafrikanischen
  Bundes,  wo  ähnliche  primitive  Verhältnisse
vorliegen,  heute  noch  beinahe  ebenso  hoch  sind,  wie
im  Süden  unserer  Kolonie,  trotz  der  langjährigen
fahrungen,  der  besseren  Bohrmaschinen  und  der  *
ausgebildeten  Bohrmeister.

Die  Bohrkolonne  Süd.

Die  Wassererschließung  des  Südens  von  Deutsch-Südwesiafrind
  ist  seit  dem  Jahre  1906  in  der  Bohrkolonne
  Süd  mit  dem  Sitz  in  Kuibis  orgauisiert
Der  Bohrkolonne  stehen  im  ganzen  nur  5  Kraftfallmeißel-Bohrmaschinen
  und  3  veraltete  Hand-Diamantbobrgerate
  zur  Verfügung,  so  daß  sie  höchstens  8  Bohrtrupps
  arbeiten  lassen  kann.  Die  mit  der  Hand  betriebenen
  Bohrmaschinen  arbeiten  aber  so  teuer,  daß

ic  die  Praxis  nur  die  5  mit  Maschinenkraft  getriebenen
  Bohrgeräte  im  wesentlichen  in  Betracht
kommen  können.  Mit  diesen  5  Apparaten  soll  den  Bedürfnissen
  eines  neu  zu  erschließenden  Gebietes  Aschmmng
getrugen  werden,  welches  sich  vom  Orangeflusse  sübdlich
  bis  zum  24.  Breitengrade  nördlich,  und  vom  Atlanescchers
  Ozean  westlich  bis  zur  Bechuanaland-Grenze
öntüch,  alse,  etwa  vom  15.  bis  zum  20.  Längengrade

sind  "2Er  die  Bezirke  und  Distrikte
e  bbocks  Warmbad,  „Betchawien,  Keetmanshoop,
Lansen  Gibeon  rd  Mal

Die  mmo7t  Dr  Fehwwbtnrpenh  sind

ur  solgende  ——  1908:  1100  m,  1900:  1700  m,
:  2400  m,  1911  2700  „„  #6  jedem  **  letzten
Jahre“  sin  *  50  Bohrlöcher  von  durch-—

  50  m  T  *  “—  worden.

Von  je  100  Bohrungen  waren  etwa  60  bis  70
erfolgreich.  Die  Ergiebigkeit  der  einzelnen  Bohrlöcher
betrug  durchschnittlich  nur  20  ehm  Tagesleistun

189,72  Minutenliter  oder  0,282  Sekundenliter,  d  znß
da  erbohrte  Wasserquantum  reichte,  abgesehen  von

besonders.  günstigen  Fällen,  nicht  zur  Bewässerung  von
Gartenland  aus,  aber  wohl  zur“  Besri  digung  des
Basserbedürfnisses  von  Menschen  Vieh.

Die  Gesamtkosten  pro  —  Meter  betrugen,
wie  schon  eiwöbt,  etwa  24.  so  daß  ein  Bohrloch
im  Durchschnitt  etwa  4000.  kostete.  In  dieser  Summe
find  rbepehleossrd  sämtliche  Gehälter,  Verwaltungs-Bureau-Kosten,

  Materiallager,  Berzinsungen,  Abz
  )  Fuhrpark  und  Transpomkosten.

Der  Fo##  er  würde  hiervon  den  neuen  Be-———

  tragen
1#½  u  e  —  die

Negi
rsnt  ——  bedingt  durch  die

 

 

 

 

 

 

vorla

ei  bei  jedem  Antragsteller  durhsschnitilich  zwei
Vohrlöcher  niedergesenkt  werden,  so  bedeutet  das,  daß
die  letzten  dieser  Aufträge  in  vier  Johren  erledigt
werden  können,  falls  nicht  mehr  Bohrmaschinen  in
Betrieb  gesetzt  werden  oder  die  Leistung  der  einzelnen
Maschinen  infolge  verbeserter  Transportverhältnisse
usw.  bedeutend  vergrößert  w

der  Bahnbauten  kam  man  in  letzterer  Beziehunge
  nicht  allzu  viel  erwarten.  Die  Leistung  der
58  modernen  Regerungs-Bohrmaschinen  in  Britisch-Südafrika
  betrug  im  Durchschnitt  auch  nur  je  580  m
im  Jahre  1911  und  525  m  im  Jahre  1910,  trotzbem
diese  sehr  selten  weiter  als  80  Em  von  der  Bahuli  inie
wegtransportiert  werden  und  die  Farm
Interesse  auf  möglichst  schnellen  Lranespor.  bedacht
sein  müssen,  da  durch  ihre  Schuld  entstandener  Zeitverlust
  mit  80  K#  pro  Tag  berechnet  wird.  Selbst
wenn  aber,  was  nicht  anzunehmen  ist,  im  Süden
unseres  Schutzgebiets  die  Leistungen  einer  jeden  Maschine
verdoppelt  werden  könnten,  so  würden  immer  noch  die
nach  März  1912  beantragten  Hofhrungen  frübestens  im
zhusel  des  Jahres  1914  in  Angriff  genommen  werden

könn

Ider  Bohrtrupp  der  Bohrkolonne  .  besteht
aus  einem  weißen  und  se  bis  acht  eingeborenen
Arbeitern.  Größere  Maschinen  und  solche,  die  an  entlegenen
  Orten  arbeiten,  sind  mit  zwei  Weißen  besetzt.
Die  Eingeborenen  kosten  mit  Verpflegung  je  etwa
60  ½¼  im  Monat.  Der  Weiße  erhält  8300  bis  400
und  muß  sich  selbst  verpflegen.  Ein  jolcher  (#t
meister  erhält  täglich  9.##  Lohn  und  außerdem  eine
Prämie  von  2.4  pro  Meter  Bohrleistung.  Ich  führe
diese  Zahlen  an,  damit  sie  mit  den  entsprechenden  in
Britisch-Südafrika  verglichen  werden  können

Außer  dem  leitenden  Geologen  ist  an  ufsichtspersonal
  ein  Bohrinspektor  als  Betriebsleiter  und
Revisor  und  ein  Sekretär  vorhanden.

Der  gesamte  Transport  der  Bohrgeräte  wird
durch  eigene  Gespanne  und  Wagen  —  ti
gobenenkrüs  unter  Benutung  der  Bahn,  an  we
Zentmale  in  Kuibis  durch  ein  eigenes  l  4%  eschlossen
  ist.  Der  Fuhrpark  umfaßt  18  Wagen,  300  Ochsen
und  5  „Nulier  sowie  eine  Anzahl  Reirpferde.

e  Zahlen  der  Bohrkolonne  Nord  stehen  mir
nicht  zur  Verfügung.

Die  Ne#gierungs-Bobrkolonne
ap  Kolonie.

Die  Seschische  *  Regierungs-Bohrkolonne  der
Kap-Kolonie  ist  deswegen  für  Deutsch-Südwestafrika
von  großem  Interesse,  weil  auch  in  der  Kap-Kolonie
anfänglich  nur  von  der  Regierung  für  die  .  8-gebohrt
  wurde,  weil  man  Rüeru  durch
Sthatspeibiben  eine  private  3—  t
ins  Leben  rief,  welcher  schliehlich  die  ra
ganz  und  gar  überlassen  wurde  und  weil  Wt  in

neuester  Zeit  die  w  g  sich  g
Mest.  io  iche  Bo  keit  in  einem  gses
der  Kap-Provinz  vcdoe  auszunehmen.
e  ersten  staatlichen  Mittel  zur  Einrichtung  einer
        <pb n="146" />
        W  112  20

Bohrkolonne  wurde  von  dem  Kapstädter  Parlament  im
hre  1884  bewilligt.  Die  Tätigkeit  der  Bohrkolonne
egann  mit  einer  Bohrmaschine  im  Jahre  1898.
15  waren  11,  1900:  32  Regierungs-Bohrmaschinen
tätig.  erste  amtliche  —  der  Wasserbohrms
  welche  dem  Public  Works  Department  angegliedert
  war,  wurde  im  Jahrs  1901  veröffentlicht.
Er  bringt  statistische  Tabellen  über  die  Bohrtätigkeit
seit  1898,  also  vom  9.  Jahre  des  Bestehens  der  Bohrkolonne
  aͤb.  Frühere  Ziffern  sind  nicht  erhältlich.
Aus  diesem  und  den  späteren  Berichten  geht  hervor,
  daß  eine  der  Hauptschwierigkeiten  in  der  Transportfrage
  lag.  Die  Regierung  hat  aber  schon  damals
prinzipiell  den  Transport  von  der  Bahnstation  zur
beitsstellek  und  *  beiner  Farm  zur  anderen  den
Farm  welche  gebohrt  wurde,  überlassen.  Das
Jehren“  sewt  wurde  —  befonders  tiefen  Bohrlöchern
nach  dem  sogenannten  „Pfund  auf  Pfund“-Prinaip
ausgeführt,  d.  h.  die  ziezssunn  zu  die  Hälfte  der
Votgkosten  selbst,  die  andere  Hälfte  hatte  der  Farmer
zu  bezahlen.  Da  nur  die  sogenannten  reinen  Bohrkosten,
  welche  durch  den  Betrieb  der  betreffenden
Maschine  während  des  Bohrens  zedesmal  erwuchsen,
in  Rechnung  gestellt  wurden,  tru  augn  die  Regierung  in
der  Tat  außer  der  Hälfte  dieser  Kosten  die  gesamten

Beamtengehälter  sowie  die  Spesen  der  Bohrzentrale

und  alle  erforderlichen  Abschreibungen  und  Veräufungen
  der  Maschinen  und  der  Reserveteillager.
Alle  Bohrlöcher  von  nicht  allzugroßer  Bohrtiefe  wurden
nach  einem  festen  Tagessatze  gebohrt.

Won  diesen  Gesichtspunkten  aus  sind  die  Ziffern
zu  beurteilen.  welche  ngebenn  daß  die  Bohrarbeit  per
engl.  Fuß  zwischen  4  13.90  A  pro  *
im  n--  en  1½  2  1.5.4  (=  85.70  —  pr0
Meter)  im  Distrikte  Robertson  betrugen,  und  im  Durchschnitt
  von  28  Distrikten  1  eh  10  d  per  Fuß  (rund
40%  pro  Meter  Bohrtiefe)  im  *  1901.
kugg  die  2#eger#⅜r  im  Durchschnitt  8.  sh  5  d.  der

89  Sh  5  d  pro  Fuß  (28.70.4  *  11,80  A).
*W5*v  Durcschnskelesstan  per  Bohrmaschine  betrug
1805  bei  11  oichinen  43  Fuß  —=  407½  m;  8  fiel
im  Jahre  1896  Maschinen  auf  945.
2  m,  und  Poenn  15  Hal  1901  #  28  —
039  Faß  —  315  m.  Vergleichsweise  sei  angeführt,
10  die  8  Bohrmaschinen  der  Bohrkolonne  Süd  im
Jahre.  1911  je  337.8  m  geleistet  babenn  in  Berücksichtigung
  des  Maschinenmaterials  und  der  Transvortichwierigkeiten
  gewiß  eine  durchaus  angemessene

2#.  hohen  Kosten  in  Distrikten  wie  Paarl  und
sms  waren  durch  die  gebrochenen  Gesteinsformationen
  bedingt.  Alle  Bohrmaschinen  waren  damals

  noch  mit  Diamantbohrern  ausgerüstet,  der  Bohrloch-
  Durchmesser=  betrug  nur  3  Zoll.  Es  waren  1901
imiganzen  370  Bohrlöcher  von  über  10  Fuß  Tiefe  hergestellt
  worden,  von  welchen  271  Wasser  ergaben,
während  99  trocken  blieben.

Die  Erfolgsziffer  war  also  gleichfalls!  etwa  ebenso
boch  wie  zur  G  bei  der  Bohrkolonne  Süd.

—  Am.  Ende  *  Jedrer-  1901  lagen  nach  1515  Bohranträge
  vor,  zu  deren  Erledigung  bei  der  damaligen
Leade  uder  Bohrmaschinen  mn  obestene  zwei  Jahre  errherlich

  gewesen  wären;  ein  weiteres  Analogon  zu
den  heutigen  Verhältnissen  im  Süden  unserer.  Kolonic.
„Die  Jahre  19.
tenz:  Mhre.  17  Keit  Der
Haeeeene  sebn  in,  Ansh  8  genom

I.

#  .
Neesei  wurden  im
erbohri,  bom  denen  391  4  3  ban,  währ
—  r.  Die  *

maschine  war  ebenso  hoch  wie  im  Jahre  1901.  Das
Lüs  rte  Wasserquantum  wurde  auf  5  495  444  Gallonen
½  10—247  295  hl)  geschätzt.

u  er  handgetriebenen  Diamamt-ohemoschinen
arbeiteten  damals  auch  dampfgetriebene  Diamant
Bohrmaschinen,  S  ullivan-Dampf-Diamant-Bohrmaschinen,
  eine  kombinierte  Fallmeißel-  und  Hand-Diomant--Bohrmaschine
  und  Dampf-Verkussions-Bohrmaschinen.

Die  Bohrkosten  pro  fallenden  Meter  waren  höher

 

als  in  den  Vorjahren.  Ziffern  sind  hierüber  nicht  angegeben.


Im  Berichtsjahre  1903  zeigte  es  sich,  daß  durch
die  zwei  Jahre  anhaltende  Dürre  der  Grundwasservorrat
  in  der  Tiefe  nicht  vermindert  worden  war.
Es  wurde  z.  B.  in  den  trockensten  Teilen  der  Karroo.
im  Eieesisrn  ein  artesischer  Brunnen  erbohrt.
aus  welchem  650  000  Gallonen  (=  29  250  hl)  Tasser
täglich  herausflossen  (—  38  Sek.-Liter);  3  andere
ließende  Bohrlöcher  in  berelben  Gegend  brachten

216.000,  144  000  und  7,6  allonen.  Ein  artesischer
Brunnen  mit  92  000  Gallonen  täglicher  Ergiebigkeit
wurde  im  Murraysburg-Dinrrikt  erbohrt,  ein  anderer

mit  86  000  Gallonen  im  Tarkastad-Distrikt,  mehrere
mit  etwa  je  40  000  Gallonen  in  den  trockenen  Divon

  Bohrmaschinen  zeigte  es  si

strikten  GErcaf  Reinet  und  Queensto
ei  der  Verwendung  der  bersenbenen  Systeme

ch  schon  damals,  daß
die  Diamant-Bohrmaschinen  sich  nur  beim  Bohren  von
tiefen  Löchern  bis  zu  2000  Fuß  in  den  älteren  kristallinischen
  Gesteinsformationen  als  überlegen  erwiesen,
  daß  aber  die  Pertussions-Bohrmaschinen  ein
6zölliges  Bohrloch  in  der  arrcoformaio.  billiger
bohrten,  als  ein  Diamantbohrer  ein  8  zöllige

ge  Wichtigkeit  der  geologischen  Egen.  der
Formalionen  des  Landes  für  die  Zwecke  des  Wasserbohrens

  wurde  von  allen  geteiligten  Beamten  immer

deutlicher  erkannt  und  diesem  Siele  dienende  Maßnahmen,
  besonders  Kartieren  aller  Resultate  und  spe-*
  Versuchsbohren  empfohlen.  Leider  ist  bis  heute
das  Kartieren  nur  unvollkommen,  das  Versuchsbohren

noch  fast  gar  nicht  ausgeführt  worden,  trotzdem  vom

Parlament  schon  einmal  5000  K  für  diesen  Zweck  bewiuigt,

  worden  waren.

Zahl  der  Anträge  von  seiten  der  Farm
war  di  2  trockenen  Jahren  1902  und  1908  uehe
gestiegen.  Es  lagen  Ende  1903  1200  neue  Anträge

vor  und  es  würden  bovpellr  so  viele  eingegangen

sein,

wenn  die  r  nicht  gewußt  hãtien,  das
die  zunsn.  onesichrealos  war,  da  im  Jahre
1903  nur  251  Anträge  hatten  bewältigt  werden  können.
Zur  Herstellung  der  erforderlichen  etwa  5000  Bohrloöcher

  wäre  eine  ungeheure  Vergrößerung  der  Bohrkolounen

  nötig  gewesen.

Die  Anstrengungen,  welche  gemacht  wurden,  um
private  Unternehmer  zur  Ausführung  der  Regierungsaufträge
  heranzugziehen,  waren  erfolglos  geblieben.
Daher  wurde  der  Plan  efaßt,  die  Privatindustrie
dadurch  zu  ermutigen,  daß  man  bare  Regierungsbeihilfen
  anbot,  welche  nach  sachgemäßer  Ausführung
und  Vollendung  von  Bohrarbeiten,  die  durch  privote
Unternehmer.  ousgeführt  wurden,  gezahlt  werden

sollten.

 

Diese  Beihilfen  betrugen  nicht  mehr  als  die  Hälfte
der  vertraglichen  Bohrkosten  und  mußten  sich  in  den
duchd  die  ũ  lichen  Durchichnittspreise  9Pee  E—
halt  #e.  Höchstbeihilse  wurde  7  ah.  engl.

28,70  „&amp;amp;  per  —  bei  Wiilhewöbalichen  r§,  8
&amp;amp;  per.  Meter)  bei  mit

reit  tdl

Köhren.  rst  Sesele“  Hür.  jede
Formrh  bunkehen  im  e  *!  er  mit  Grer
Eot  5v  uß.—  7590  in
        <pb n="147" />
        W  113  P

für  die  Beihilfe  in  Betracht  9%oe.  werden,  d.  h.  die
Höchstbeihilfe  pro  Farm  betrug  2  106.5.0—  2188,12  El.
Einige  wehre  später  wurden  10%  zwei  Bohrlöcher
bis  ttiee  (-91  r  **-  öchstens
u  12.  0  6  22018.  subventioni

Im  Berichte  1908  wurde  beptiener  vorgeschla  en,
daß  die  leineren  Diamant-Bohrmaschinen  durch  er

laßionsmaschinen  ersetzt  werden  sollten.  Diese  Anderung

würde,  ohne  die

abl  der  Maschinen  zu  vergrößern,

hlehen.  des  7  erheblich  verringert  und  den.
dem  Glleichen  Arbeitsch

  die  Quantität
efan  erschlossenen  vergrößert  haben.
Leider  wurden  aber  die  meisten  veralteten  Waschinen
im  —  behalten,  wie  zur  Zeit  in  Süd
Farmer  waren  nicht  mehr  mit  penst  lleinen
Sneibrüoern  zufrieden,  sondern  forderten
mindestens  6  zuweilen  sogar  8  und  10  Zoll  Durchdes

  mit

 

messer.  Die  erw  weiterung  enger  Bohrlöcher  auf  einen
ten  leelchmerumen  Bodens  ab

größeren  Durchmesser  hatte  sich  als  teuerer  heraus-Flelt
  als  die  Herstellung  von  neuen  weiteren  Bohr-Der

  nächste  Bericht  liegt  aus  dem  Jahre  1906

vor.  Die  Anzahl  der  arbeitenden  Negierungs-Bohr
maschinen,  welche  im  Jahre  1904  47  betrug,  war  1905
auf  38  und  1906  auf  20  herunkergegangen.  Lettere
baten  25  Bohrlöcher  ubercgestell  t,  von  denen  168
Wasser  ergaben,  während  87  trocken  blieben.  Das

gliche.  Wasserquantum  wurde  auf  8644  154
987  hl)  Gallonen  geschätzt.

Dagegen  hatten  im  Jahre  1904:;  42,  1905:  66
und  1906:  106  private  Bohrunternehmer  mit  Staatszutersthzung
  earbeitet,  welche  886,  819  und  1438  Bohr--löcher
  in  diesen  Jahren  herstellten,  von  denen  286,
634  und  1208  erfol  reich,  49,  135  und  230  erfolglos
waren.  die  Frivatindystiie  erschlossene
Wassersnantum  befrüg  in  diesen  drei  Dbrn  ätgungs-=züise
  e  e.  21  162  100  —  Pene

ag  etvon  2—  ungefähr  5  v.  4  selbstsue
  geleien  i  v

 

en  im  allgemeinen  vor,  mit
Sthascb  le  burs  private  Uohternebmer  cbohren  zu
Allein  im  Jahre  1906  wurde  1  dahin-"7

  ade  Anträge  erledigt.  Bon  den  ee  der
vatindustrie  waren  34  v.  K.  brialsreich  ese
bete  Liffer  erklärt  sich  dadurch,  daß  die  privaten  In- 



 

riv
duktriellen  schwierige,  weniger  Westcherere  Bohrungen
rrmiahmen,  die  alsdann  von  den  staatlichen
—  2“  aus  ßgeführt  werden  mußten.
eacgiebigketg  iffern  bezüglich  der  Bohrlöcher,
die  private  Industrie  herge  II
K  V  ngaben  der  Unternehmer

 

3
8
5

 

w
ohne  Nachprüfun
Faettet  worden,  da  eine  solche  zu  kostspielig  .
t  wäre.  Diese  Bohrlöcher  der  Privatindustrie
aeed  fespen  geh  Lasser,  108

egierungs-Bohrmaschinen,  da  ihr  Durchmesser
durcwes  a  32  5

 

 

trug.
Berichtsjahre  stellte  sich  heraus,  daß  bei  den

mit  erernnergltne,  ausgeführten  Bohrungen
windeleien  seitens  der  Unternehmer  und  der  Farmer
vorkamen.  Es  wurde  infolgedessen  für  notwendig  er-*
  die  Arbeiten  nicht  nur.  R  Vollendung,  sondern
ach  während  der  Ausführ  inspizieren.  beunte

achüch  um  beurteilen  zu  —.  ob  die  Kontruktprei
richtigen  Verhöälmis  zu.  Schwierigleit  der
u  brungen  standen.  Auf  *9  des  gewonnenen
3  5—3  eventuell
eseet  wer  e

*8  *8  des  zweima

roßen

E  d  Kosten  und.
—  ände  3  cheben  aee  Ge

tellten
W  e

 

1004  —os  erschlossene  Wassermen

lich  der  Inspektionen  wurden  auch  geologische  Notizen
gesammelt  und  ferner  darauf  geachtet,  daß  die  Bohrunternehmer
  dort,  wo  sie  mit  der  Lieferung  von

bumpenanlagen,  Windmotoren  usw.  beauftragt  wurden,
rauchbare  Apparate  lieferten

ie  von  der  dran  d  in  den  drei  Jabren
betrug  ungefähr

 

«  ebensoviel,  wie  das  von  den  btanfecen  Böprtochnen

seit  ihrem  Bestehen,  also  in  21  Jahren,  erbohrte.
mantum
Die  Er  iebigkeit  der  fließenden  älteren  Bohrlöcher

  hatte  sich  in  vielen  Fällen  außerordentlich  verschlemmte

  und  die  notwen

.  derselben  fänden  si

Distrikt  ist,  waren  bis  Eede  1

ringert,  weil  feiner  Sand  sie  teilweise  oder  ganz  zuen
  Reinigungsarbeilen
unteerblieben.  Es  wurde  sessgepellt  daß  zahlreiche,
lußbetten,  in  deren  Untergrund  man  oft  fließendes
#  ser  findet,  hergestellte  Bohrlöcher  nicht  nur  völlig
verstopft  waren,  sondern  daß  sich  desrüber  sa  Schichager

Ergiebigkeit  in  solchen  Vot  hrlöchern  dagegen,
in  welchen  die  Suasftoleit  bis  zu  einer  gewissen  Lte
steigt  und  dann  herausgepumpt  werden  muß,
sich  häufig  sogar  im  Laufe  der  Zeit  vergrößert.  Inbensives
  Pumpen  öffnete  nämlich  die  Poren  und  Lücken
m  unte  tergrunde,  durch  welche  der  Wasserzufluß  stattdebde

  Diamant-Bohrmaschinen  hätte  die  Regierung
gern  verkauft,  aber  wegen  des  hohen  Preises  der
Diamanten  und  wegen  der  Swierigleit  beim  Setzen
keine  Käufer.  Deswegen  wurde

bestimmt,  daß  die  Diamant-Bohrmaschinen  nur  noch
für  Tiefbohrungen,  die  auf  Staatskosten  ausgeführt
würden,  verwendet  werden  sollten.  Man  wollte  versuchen,
  in  solchen  Gegenden,  wo  flachere  Bobrungen
keine  Resultate  ergaben,  wie  in  den  Distrikten  Kenhardt,
  Prieska,  Griqualand  West,  womöglich  artefisches
Wasser  zu  erschließen.  Durch  die  bei  diesen  Arbeiten

gnewonnenen  Bohrkerne  sollte  auch  die  eologische

ntnis  des  Landes  vermehrt  werden.  Leider  ist  es
im  wesentlichen  bei  der  guten  Absicht  geblieben.

.Im  Cradock-Distrikt,  der  ein  tupischer  Karroobereits
  870  Bohrlöcher
  niedergebracht  wor!  endeine  ungünstige
EW  ihrer  debe  konnte,  wie  schon

und  1903,  auch  während  der  langen  Dürreperiode
150  20  d  1906  nicht  festgestellt  werden.
Der  Bericht  des  Jahres  1907  gibt  die  Aus  aben
der  Kap-Regierung  für  Hohrungen  auf  Farmland  seit
1884  auf  S  432  000  (—  8  836  000  4)  an.

Es  wurde  munmehr  die  Frage  sausgeworlen.  wie
weit  die  Regierung  das  Bohren  durch  direkte
Beihilfen  uners#  n  sollte.  Zurch  #e  Gründung  der
Landbank,  durch  ilfen  beim  Ankauf  von  Bohrmaschinen
  erf  arhessen  Woftlicher  Vrundlege  usw.  waren
nunmehr  indirekte  weitgehende  Unterstützungen  für
denselbn  Zwecs  geschaffen.

07  arbeiteten  nur  noch  sechs  Negierungs=—“
  während  102  Bohrunternehmer  mit
Regierungs-Unterstützung  bohrten.  Allerdings  erstreckte
sich  die  private  Bohrtätigkeit  hauptsächlich  auf  die
Distrikte,  mit  günsti  —  —  besonders
auf  die  n  eroen.  0  ien  der  Karrooform
des  *  19007  wurde  #e  bout  tn

S

  

E  W5D  —.  LEe-
        <pb n="148" />
        W  114  20

der  Tat  für  Preise,  jwelche  niedriger,  waren,  als  die  in
den  Verträgen  daß  die  Beihilfen  auf
Grund  von  gheserel5  u  hoch  bemessen  wurden.
Es  hatte  sich  auch  gezeigt,  daß  unter  den  Bedingungen,
welche  für  die  Beihilfezahlung  vorgeschrieben  waren,
Mißbräuchen  kaum  vorgebeugt  werden  konme,  besonders
  wenn  es  sich  um  Arbeiten  auf  weitabgelegenen,

zu  kontrollierenden  Farmen  handelte.  ach
anbert  ##  Chefs  der  Bohrabteilung  stand  die  Tat-Wache
  fest,  „daß  das  Unterstützungssystem  angeborene
und  unausottbare  Möglichkeiten  des  Mißbrauchs  enthielt,
  welche  selbst  durch  wiederbolte  kostspielige  Inspektionen
  nicht  gänzlich  verhindert  werden  konnten.
Deswegen  solle  man  die  Beihilfen  so  niedrig  bemessen,
daß  sie  beine  Versuchung  zu  Betrügereien  bildeten“

„Farmer  und  Genossenschaften,  welche  Bohrmaschinen
  gekauft  hatten,  berechneten  in  den  günstigen
Distritten  ihre  Stbbstlorften  auf  5  sh  bis  10  sh  10  d.
für  ß  (17  36  &amp;amp;  für  das  Meter).  Bei  Araiette
  uns  —8  Belände,  Perrchneeten  sie  10  sh  6d.
bis  16  eh  für  den  Fuß#  (35  r  das  Meter).
Hierbei  würde  ein  on  eb  *  —  Die  Herabsetung
  r  der  Beihilfen  auf  5  sh  für  den  Fuß  habe  die
Bohrtätigkeit  in  keiner  Weise  geschädigt,  und  es  sei
durchaus  fraglich,  ob  ihre  gänzliche  Ausbebung  irgendeeinen
  ungünstigen  Einfluß  ausüben  wür  Es
zweckmäßig.  Beihilfen  nur  noch  in  den  Falleur  zu  zahlen,
wo  erfolglos  gebohrt  worden  sei.“

Hierzu  ist  zu  bemerken,  daß  die  Kalkulationen  der
Selbstkosten,  wie  oben  angegeben,  wahrscheinlich  unrichtig
  gewesen  sind.  Als  lae  davon  wurden  die
Preise  für  das  Bohren  in  der  Tat  zu  niedrig  berechnet,
und  ein  großer  Teil  der  erwähnten  Privatmternehmer
hat  wenige  Jahre  nach  shebung  der  staaklichen  Bohrbeihilfen
  seine  Tätigkeit  wegen  mangelnden  Verdienstes
  eingestellt  t  ist.  bankerott  geworden.  Nur
einer  verhälmismäßig  geringen  Zahl  der  Bobrunternehmer
  ist  es  geglückt,  ihre  Betriebe  bis  heute  gewinnbringend
  zongeftere.  s  steben  zahlenmäßige
Angaben  nicht  zur  Lnß.
Angaben  vom  —  r—  —
stätigt  wo,

Die  private  Bohrindustrie  hatte  von  1904  bis
1007  cnchbleblico  106  Millionen  Gallonen  (—  4770000  hl)
tägliches  Wasserquantum  erbohrt  und  damit  in  vier
Jahren  das  Doppelte  geleistet,  wie  die  staatlichen
Bodrkolonnen  in  23  Jahren.  Hie,  Resultate  der  zweimaligen.
  Inspeknon  der  priva  Bohrarbeiten  sind

trotz  der  hohen  Kosten  als  Fmrchten  steuler  anzusehen.
Es  wurde  dadurch  sowohl  das  Interesse  der  vertragschließenden
  Parteien  gewahrt,  als  auch  die  Privatindustrie
  mit  technischen  Ratschlägen  unterstützt.
ie  Regierungs-Bohrmaschinen  bohrten  in  der
Tat  nur  noch  da.  wo  die  Privatindustrie  nicht  bohren
wollte,  d.  h.,  wo  schwierige  Gesteinsformationen  bestonden,
  und  in  abgelegenen  Landesteilen,  wohin  der
weite  Transport  der  Bohrmaschinen  nicht  lohnte.  Es
arbeiteten  1907  nur  noch  neun  staatliche  Bohrmaschinen
  bei  48  Antragstellern.  Sie  vollendeten  98
Bohrlöcher,  von  denen  59  erfolgreich  waren.  Diese
brachten  die  außerordentliche  Wsserermiebkgien  von
1  660  MR78  Gallonen  per  Tag  (—  74  789  h.).

Im  Berichtsjahre  hatten  sich  die  zum  ersten  Male
probeweise  eingestellten  modernen  Schrot-Hohrmaschinen,
  bei  denen  enstett  der  Diamanten  Hartt

  zum  Durchbohren  Gesteins  Berwendung
findet,  den  rhboh  un  oel  weit  —
Krbeigt.  Es  ist  zwar  etwas  mehr  ———
leiche  en  i  erford##lich,  aber  da  das
*  Schrot  nur  30

 

 

sind  mir  obige
persönlich  be- 



 

Karat  Diamanten
164  .  ist  die  Wbet.  trot  bes  großen  Schrot- 



verbrauches  bedeutend,  besonders  da  das  unvermeidliche
  Risiko,  eine  ganze  Bohrkrone  oder  eingelne  Dinmanten
  zu  verlieren  oder  durch  Bruch  entwertet  iu
sehen,  fortfällt.  Der  Wert  einer  Diamambohrkrone
zur  Herstellung  eines  sechszölligen  Bohrloches  beträn
mehr  als  20  000  K∆M.  Nur  einem  sebr  erfahrenen
Bohrmeister  kann  man  die  eit  mit  einem  derartigen
Wertobjekt  anvertrauen.  Dagegen  ist  jeder  brauchbar#e
Monteur  imstande,  mit  der  Schrotbohrmaschine  ohne
weiteres  acht=  oder  zehnzöllige  Löcher  durch  har##-Gestein
  zu  bohren.  Daher  kann  man  sagen,  daß  die
Verwendung  von  Diamant-Bohrmaschinen  zur  Erschließung
  von  Wasser  für  Farmzwecke  der  Vergangent.


heit  ange
im  weichen  Gestein  ist  die  Perkussion-=Bohrmaschine
  mit  Hartstahl-Fallmeißel  das  geeigneiste
  Instrument.  Aber  in  hartem  Gestein  ist  sie
nicht  gut  verwendbar.
Da  num  beim  Herabsenken  der  meisten  Bohrlöcher

 

wird,  ist  das  Ideal  einer  Wasser-Bohrmaschine  eine
Kombination  des  Schrot=  und  Perkussionssystems.  Eine
solche  Maschine  kann  überall  gleichmäßig  gut  arbeiten
und  braucht  zu  ihrer  Bedienung  nur  einen  Bohrmeister.



Ende  1907  schlug  der  Chbef-Ingenieur  vor,  „das
Bohren  durch  Regierungs-Bohrkolonnen  überhaupt  einzustellen,
  weil  die  Privatindustrie  nunmehr  in  der
Lage  sei,  allen  Anforderungen  gerecht  zu  werden.
Sollte  aber  die  staatliche  Vobskärtoleiß  Errwerden,
  so  sei  es  unbedingt  notwendig,  neue  Bohrmaschinen
  anzuschaffen,  da  mit  Ausnahme  von  sechs
Perkussions  -Maschinen  und  drei  großen  Diamant-Bohrmaschinen

  alle  vorhandenen  Apparate  durchaus
veraltet  seien.  Trotz  der  hohen  Anschaffungskosten
werde  eine  große  Ersparnis  rurch  die  Benugung  moderner
  Maschinen  erzielt  we

.„Die  Vohr-Bedls#ungenkk  —  abgeändert  werden.
Der  glückliche  Mann,  dem  große  Wasservorräte  erschlossen
  würden,  müßte  die  vollen  Bohrkosten  bezablen.
  Dagegen  sei  es  angebracht.  sie  bei  unbefriedigendem
  Ergebnisse  Ganz  *s#  erlassen

.„In  allen  Teilen  i  Kap-Kolonie  einschließlich
Bechuanaland  und  den  et  Ka  Sorlene,  sei  nunmehr
auf  WM  gebohrt  worden,  allerdings  nur  in  geringen
Tiefen,  da  die  Farmer  die  Kosten  des  Tiefbohrens
scheuten  und  sich  mit  dem  Wasser.  welches  in  flacheren
Lagen  vorgefunden  würde,  frieden  gäben.
äl.eren  Gesteinsformationen  im  Süden  und  Westen  der
Kolonie,  in  Klein-Namagualand,  Griqualand  West  und
Bechuanaland  haben  nur  geringe  Quantitäten  Waiser
ergeben.  Dagegen  sei  der  Erfolg  des  Bohrens  in
den  weiten  Länderstrecken  der  Karrooformation  und
des  Nordens  des  Bechuanalandes,  also  in  dem  größten
und  trockensten  Teile  der  Kolonie  aupßerordentlich
günstig  gewesen.  Es  bietet  sich  für  Tausende  von
Haen  Jetzt  die  Möglichkeit,  bedeutend  größere  Mengen

Vieh  zu  ernäh  rrn  gels  früher  und  größere  Flächen
Landes  durch  Be  rung  in  hohe  Kulrur  zu  bringen.“

Inalgrdeseon  *  die  Farmer  an,  immer  mehr
zu  bohren,  u  könne  annehmen,  daß  die  bisherigen
  Bohrleistungen  den  zukünftigen  gegenüber
*  seien.“

1909  waren  die  Negierungs-ohrkolorurr

aufg  Ben  arbeiteten  102  Privatunte
der.  3  Tro  kren  immer  “
agen  ###  an  Bohrma  en  laut.

Von  X—  010  waren  ä#ge  durch
*  ini  worben.

3850  Antr
□—  222  des  –—  be  ·
alle
fense.  so  e

 

erledi
        <pb n="149" />
        W  115  20

Die  Tegierung  u  bis  ebendahin  im  ganzen
46  1272  (□—95.  4für  Bohrzwecke  auf  Farmland
  —  4u

Losten  der  Dee  erun  ½%  rlolonnen  1884

un  #iner  s  ð  827  746

*#s
m.  *  berwete  der  Privatin·

dustrie  uu  1n  144  850

(2969·425

5eilfenm  für.  rerno  von  vfenen  64
1

ixy

Es  waren  unter  zeeierunge  eikile  in  den  nordwestlichen
  Distrikten  der  Kolonie  86  Brunnen  mit
einer  Gesamttiefe  von  6  835  Lur  hergestellt  worden.

Die  Tätigleit  der  Regierungs  Vohrkolonnen
der  Südafrikanischen  Union.

Vor  Gründung  des  sübakrikanischen  Staaten-Vundes
  wurde  nicht  nur  in  der  Kap-Kolonie,  sondern
auch  im  Orange--Freistaat  und  im  Transvaal  mit  Regierungs
  mterstäipemg  gebohrt.  Die  Bundes-Regierung
  entschloß  sich,  dieses  System,  soweit  es  nicht
schon  vorher  soehaben  worden  war,  gänzlich  aufzugeben.
  Zur  Begründung  wurde  angeführt,  daß  in
jüüherer  Zeit  Unterstützungen  swolwewig.  awaren.  da
für  die  Bohrarbeiten  nur  ein  geringes  von  Erfahrungen
  und  alte  kashpelh  trt  dea  Maschinen
zur  Berfügung  standen.  Mit  den  modernen  Maschinen
  und  unter  Benutzung  der-  inzwischen  gesammelten
  reichlichen  Erfahrungen  könne  man  jetzt  zu
vergleichsweise  aübreeerl  billigen  Preisen  behren,
E“]  sele  leben  zutage  Bohrlöcher  von  großer  Tiefe

——  er  mit  bedeutender  Wassererso
  biuig  her,  daß  ihre  Kosten  nur  ein  Drittel
hie  Hälfte  von  dem  betragen,  was  früher  für
fiza  mit  kleinem  Durchmesser  und  geringer  Ere20
  —n  wurde.
erfügung  vom  16.  Januar  1911  wurde
von  der  Bohrabtellung  der  Bundes-Regierung,  die  dem
FIrrigation  Department  in  Pretoria  angegliedert  ist,
bekannt  gemacht,  daß  in  lunt  Regierungs-Bohrmaschinen
  im  Transvaal  und  in  den  Distrikten  Mafe-#ing,
  Bryburg  und  ——  in  der  Kap-Kolonie  von
Farmern  gemieter  werden  15

Im  Dbresbericht  des  n  of  Irrigation  fũr
1911  wird  ausgeführt,  daß  man  vom  Standpunkte  der
werreschleimgssra  das  Gebiet  des  Südafrika-—
  mdes  in  drei  typische  geologische  Zonen  ein-1.

  rn  #üstenzone,  in  welcher  nicht  allzu  viele  Bohrarbeiten
  notwendig  sind,  und  welche  einer  staatlichen
hoobessgen  zic  bedarf.

2.  Gebiet  der  arrooformation,  das
den  —  2  i.  der  Kap-Kolonie  und  den  größten
Teil  des  Orange-Freistaats  umshte  Innerhach  dieses
Gebiets  ist  der  größte  Teil  der  intensiven  Bohrtätigleit
  der  letzten  Sot  rzehnte  ausgeführt  worden.  24
Vohren  ist  hier  Pu  einfach,  erfolgreich
#nd  billig.  und  es  hat  sich  infolge  der  angewandten

sesistd  s  batn  eine  Priontt  ohrindustrie  in
nbraeichendem  Maße  entwickelt.  Auch  in  diesem  Teile

Landes  erübrigt  sich  ga-l-  Fitere  Förderung  der
Vohrtãtigteit  durch  die  Regierm

8.  Die  älteren  Gesteilesonng,  üonen,  welche  da
Gebiet  aördiich  der  Darrgoso“  rmottan.  die  —
lichen  Di  lonie,  nämlich  Klein-Na-Se#n
  (bi  6  kriö  Carnarvon,  HPuieska,  Gordonia,
*  ———————  gange

ransvaal  umfassen.

 

 

In  diesem  Gebiete  ist  die  Auffindung  von  Wasser
durch  Bohren  mit  großen  S  verknüpft,
besonders  in  den  nord-westlichen  Distrikten  der  Kapprovinz,
  ebenso  in  Griqualand-West.  Das  Bohren  ist
hier  sehr  kostspielig  und  unsicher,  muß.  aber  trotzdem
ausgeführt  werden,  da  es  Foranssetzung  für  die  wirtschaftliche
  Ausnutung  der  Weideflächen  ist.  Auch  der
Regenfall  ist  in  2  Landesteilen  meist  sehr  gering.

Bechuanaland  dagegen  hat  zwar  bessere  Niederschlagsverhältnisse,
  aber  gerade  in  seinem  besten  nördlichen
  Teil  ist  das  Anstauen  von  Tagewasser  in  Dämmen
iulge  der  Durchlässigkeit  des  Bodens  ummöglich.

 

schwierig,  daß  nur  selten  ein  Privatunternehmer  bereit
ist,  dort  Aufträge  zu  übernehmen.

Im  Bechuanaland  sollten  Farmen  überhaupt  nicht
mehr  verkauft  werden,  wenn  nicht  vorher  genügend
Wasser  er  ei  worden  ist.

m  Jahre  1911  wurden  im  ganzen  durch  die
Regierungs-Bohrkolonnen  616  Bohrlöcher  mit  einer
Gesamttiefe  von  88  987  Fuß  (=  25  476  m)  gensstünst:
welch-,  ein  bend  l4he  —  won  11  bo  son  allo  nen

n  Distrilten  des  Orange-Freunds  und
in  vielen  anderen  Teilen  des  Bundesgebietes  wurden
außerdem  Bohrarbeiten  für  verschiedene  Regierungszwecke
  ausgeführt.

s  Bohr-Departement  besaß  in  diesem  Ja  ahre
58.  *  Bohrmaschinen,  von  denen  durchschnittlich
  immer  48  arbeiteten.  Die  übrigen  befanden  sich
entweder  in  den  Reparatur-Werkstätten  oder  in  Gegenden,
  wo  sie  im  Interesse  der  Bedienungsleute  der
Fiebergefahr  wegen  zeitweilig  außer  Betrieb  desett
werden  mußten.

arbeiteten  im  ganzen  42  Bohrmaschinen  im
“  7  in  der  Kap-Provinz  und  4  im  Orangereistaat.



An  mehreren  Verkehrsstraßen  in  entlegenen  Londesteilen
  wurde  Wasser  an  den  Ausspannplätzen  bobrt,
die  durchschnittlich  etwa  10  engl.  Meilen  (=  16½  km
auseinander  lie  en.
ohrarbeiten  im  Bechuanaland  wurden
bessere-  erfole,  als  in  früheren  Zeiten  erzielt,  nachdem
man  herausgefunden  hatte,  daß  hier  Wasser  in  brauchbaren
  Mengen  sich  nur  in  der  Sneisfermation  1
Alerdings  wurden  Bohrungen  von

Tiefe  notwendig.  Folge  dieser  vrfolgreichen
Bohrungen  dand  biie  Grund=  und  Bodenpreise
in  der  oscho  des  betreffenden  Gebietes  von

2  eh  auf  4  ah  pro  Acre,  (d.  h.  von  b  A  auf  10.6.
3  bon  sliegen  und  zahlreiche  neue  Bohranträge  gestellt

  w.

i  B  ch  mannland,  dem  äußersten  Westen  des
Distriktes  Kenhardt,  wurde  Ende  1911  mit  Bohrarbeiten
begonnen.  Das  einzige  Bohrloch,  welches  vor  Jahresschluß
  fertiggestellt  war,  ergab  das  überraschend  gute
Resultat  einer  Tagesleistung  von  90  000  Gallonen
(=  4050  hl)  Wasse

 

 

 

Im  T#ansbael  fing  man  im  Laufe  des  Berichisjahres
  an,  auf  unverkauften  Regierungsfarmen  in
den  Distrikten  Wolnransd.  Rusienbur  b  Zoutpanserg

  Marico  und  Bloemhof  Wasser  zu  erbohren.  Die
Resultate  dben“  den  Beweis  gelkefen.  wie  richtig  es
ist,  auf  allen  Regierungsfarmen  vor  dem  Verkauf
genügend  gesundes  Wasser  zu  schaffen.

en  erwerben

Die  meisten  Leute.  welche  solche  Farm
wollen,  besitzen  verhältnismäßig  wenig  Betriebskapital.
Wenn  sie  die  nötigsten  Sigännungen=  gmacht  Bieh
gekauft  und  ein  primitives  Wohnhaus  errichtet  haben,
        <pb n="150" />
        W  11620

tzblen  ihnen  die  Mittel,  welche  zum  Bohren  oder

menbauen  notwendig  sind,  selbst  wenn  sie  die
dhen  in  Ratenzahlungen  innerhalb  fünf  oder  sechs
Jahren  bezahlen  dürfen.

Jeder  Anfänger  ist  von  einem  schweren  Rifiko  befreit
  und  gewiß,  dab  diich  seine  Bifsschest  normal  entwickeln
  kann,  wenn  Beginn  Betriebes  schon
mit  gescherten  Ba#erverhäluhsen.  n  rechnen  in  der

6  ist.

Viele  junge  Ansiedler  haben  große  Summen  vergeblich
  durch  Herstellung  jahlreic  er  flacher  Brunnen
der  Suche  nach  Wasser  ausgegeben.  Das  auf
d  Weise  verschwendete  Geld  hätte  viel  vorteilhafter
für  Anschaffung  von  Vieh  oder  Abzahlung  von  Kaufbeldralen
  verwendet  werden  können,  wenn  die  Re-Hieung
  vor,  Vergebung  der  Farmen  BWasser  erbohrt
aben  würt

Die  Neyierung  will  daher  von  jetzt  ab  die  Wassererschließung

  auf  Kronländereien  vor  der  Besiedelung
energisch  betreiben.

Bei  den  Bohrungen  für  die  verschiedenen  Regierun
  6  -Departements  haben  die  Durchschnittskosten

d  per  Fuß  (80,20  .¾  pro  Meter)  betragen.  ()

n  hohem  Unkosten  erklären  sich  dadurch,  daß  Arbeiten

in  weit  von  der  Eisenbahn  abgelegenen  Landesteilen

ensgeführt  werden  mußten,  wodurch  hohe  Transportbosten

  ür  Beförderung  von  Maschinen,  Brennmaterialien
sser  ennhand  .

2½  Bohrlöcher,  welche  für  Farmer  im  Berichtsjahre
  hergestellt  wurden,  hatten  nur  eine  durchschnittliche
  Tiefe  von  89  m);  bie,  Qurchschnitt,
in  Shern  d  kagbe  betrug  1  onen

791,5  hl).  Die  ne  des  Jaes
r—  waren  pro  d  (=  43,5.  pro  Meter).

Hierin  ist  6.  24  W6½ê  der  DWbtrygerene.
noch  die  Beschaffung  und  der  „T'adepont  von  Brennmaterialien
  und  die  Woschinen  enthalten.

iese  Nehurrolleistungen  bet.  vielm  der
außer  den  baren  Unkosten  zu  tragen“  uwerhemn  #en
nicht  eingeschlossen  die  Kosten  der  Zentralverwaltung.

Wegen  F  am  16.  Jomare  1911  erfolgten  Heraufsetzung
  der  Bohrgebühren  anfänglich  eine  —
deutende  Sbnahn  der  e  ran  ein.  Jed
Ende  des  Jahres  wurden  sie  wieder  zahlreicher,  #und
vor  *  konnte  der  Direcior  of  Irrigation  fessstellen,
daß  die  Furcht  vor  den  erhöhten  Bohrkosten  überwuen
  ist  und  Inträge  der  Farmer  wieder  in  normaler
  Zaht  einla

Die  Maschinen.  mit  welchen  die  Bundes-Regierung
ur  Zeit  bohrt,  sind  r15  “W*dks3
Johrmaschinen;  29  „No.  3“  und,  „Star“-Perkussions-Bohrmaschinen;
  6,Jo.
Bohrmaschinen;  6  kombinierte  Schrot-  und  Perkussions-Bohrmaschinen;
  1  Schrot-Bohrmaschine

Außerdem  sind  9  Diomant,  Vohermaschinen  von
P.  Sullivan,  H.  N.  Sullivan,  und  zuihe  P  Gearin
vorhanden,  welche  zur  Gei  eit  nicht  benutzt  werden,  aber
zur  Herstellung  tiefer  zusecshrs.  mit  kleinem

messer  und  zur  Untersuchung  des  Untergrundes
an  Stellen,  wo  Staubecken  angeleat  oder  Brücken  gebaut
  werden  sollen,  bestimmt  sind.

Das  Departement  hat  beschlossen.  Lersoche  mit
Benzimmotoren  und  dergleichen  zum  Berri  von
Bohrmaschinen  im  laufenden“  9ee  a  stellen,
Stämierigketten
ngvon  Vrennumteriakeii  oft  bietet,
leichter  Uberwinden  zu  können.  Diese  Motoren  sollen
besonders  in  den  trockenen  gurnchen  Distrikten
der  —  —*  Verwendun

as  Rersonal  der  Boßzebilen  besteht  augen
—i¼  ans  dem  ersten  Bohr-Ingenieur,  welcher  dem

 

 

 

 

 

 

Director  of  Irrigation  unterstellt  ist,  und  fünf  Bohr-Inspektoren.
  Der  Director  of  Irrigation  erhält  82000
(=  41  000  4)  Gehalt,  der  erste  Bohr-Ingenieur  2  660
13  580  .#).  Die  Boh  brensperltoren  ——
bis  8  500  (—  9225  bis  10  250  „/  und  Neben-Eimahmen
Ende  1911befandensich  46  Bohrmeister,  11  Assistenter.
und  2  Bohrmeister-Applikanten  im  Negierungsdienst.
werden  nur  geprüfte  Monteure  angestellt,  we
mindestens  drei  Jahre  als  solche  in  Mghsserfabrien
tätig  gewesen  sind.  Die  Bohrmeister  beziehen  einen
festen  Lohn  von  &amp;amp;2  1  (=  20,50  .)  pro  n  welcher
bei  längerer  Dienstzeit  bis  auf  L  1.7.0  (—  27.67
erhöht  wird.  Die  Gewährung  von  Bohrprämien  —*
ufgegeben  worden,  de  sie  große  Ungerechtigkeiten  mit
brachte.  Wegen  der  Verschiedenartigkeit  der  Gesteinsverhältnisse
  war  es  unmöglich,  einen  für  alle
Beteiligten  gerechten  Maßsiab  für  die  Bemessung
solcher  Prämien  zu  finden.  Da  wie  gesagt  nur
tüchtige  ausgewählte  Leute  engestellt  werden  und  die
Bohrverträge  der  Regierung  m  rmern  so  abgefaßt
  sind,  daß  letztere  das  vroe  Interesse  baben,
bei  den  Bohrarbeiten  zu  helfen  und  auf  ihren  möglichst
schnellen  Fortgang  zu  achten  (Leihverträge  zu  festen
Tagessäten),  erscheint  auch  eine  Anregung  zu  vermehrter
  Tätigkeit  durch  Gewährung  von  Akkordlöhnen
überflüssig.  Besondere  Dienstverträge  werden  mit
diesen  Angestellten  nicht  abgeschlosien.
ie  Beschaffung  einer  genügenden  Anzahl  wirklich
  tüchtiger  Bohrmeister  begegnet  allerdings  großen
Schwierigkeiten.  Deswegen  werden  die  neu  eintretenden
  Leute  zunächst  längere  Zeit  als  Assistenten
bei  den  Bohrmeistern  beschäftigt,  welche  in  rten
gebrochenen  und  ungünstig  gelagerten  Gesteinsformaionen
  arbeiten.  Hier  lernen  sie,  unter  allen  vorkommenden
  Verhälthißen,  sachgemäß  zu  verfahren  und
bie  Bohrwerkzeuge  richtig  instand  zu  setzen  und  zu
mperieren.  Von  einer  gründlichen  Ausbildung  in
dies  rssezh  hangt  der  W  der  Tätigkeit  der
Bohrmeister  im  W—
Die  Bohrinspektoren  1  je  etwa  zehn  Bohrmaschin
  m  beaufsichtigen.  Sie  erhalten  dafür  die
Wllchen  Reisegebühren,  wenn  die  Auspektionen  an
Plãtzen  stattfinden.  welche  mit  der  Bahn  und  Fuhrwer#
  eauem  zu  erreichen  sind.  Dagegen  sind  einige
Bohrinspektoren,  die  entlegene  Arbeitsstellen  zu  revidieren
  haben,  mit  Kraftwagen  ausgerüstet.  Diese
Automobile  sind  ihr  Feivateigentun.  Zur  Lnschaffung
derselben  werden  ihnen  amitlie  Darlehen  in  voller
Höhe  des  Kaufpreises  zusgii  mit  bequemen  #=zahlungsbedingungen
  gegeben.  Sie  erhalten  außer
Tagegeldern  eine  monatliche  Automobilzulage  von
*8  30  (=  615  —).  Eine  Erhöhung  dieser  Zulage  ist  für
steg,  Jebt  in  Muslicht  genommen.  Die  Erfahming
bat  gelehrt.  daß  ein  Bohrinspektor  mit  Automobil  un
gefähr  vent.  Vierfache  leistet,  wie  ohne  ein  solches.
Die  Bohrkolonnen  men  eigenen  Fuhrpvark,
  sondern  der  Transport  der  Bohrgeräte  erfolgt
durch  die  Farmer.  Müssen  die  Bohrgeräte  in  Landesteilen
  transportiert  werden,  die  von  der  Bahn  sehr
weit  abliegen,  so  wird  die  Beförde  ung  an  Private
auf  dem  Wege  der  Submission  berge  en
System  kostet  —  weniger  als  die  Haltung
eines  grohen  Fuhrpa
ür  Tronsport-  und  Reisespesen  sind  im  Etat  für

n—e
2

 

 

 

 

2  6510  (—  138  geworfen,  während
Jahre  1911/12  2  ich  E  —  )  stiequ

worden  sind.
wurden  für  —  innts  —
Summen  für  Bohrzwecke  vom
        <pb n="151" />
        W  117  20

.Bohrarbeiten  für  Farmer  usw.  gemäß

bn-  eglement.  90  Bohrmaschinen,-e

  ungefähr

51  (  1045  *  monatlich,  einschließl.  In-Inaon



*  ½

2  18  468

gen  ouns;  2  16  120)  —  378  594
330  460  ./4.

.  Bohrarbeiten  für  die  Eisenbahnver-*



nd  B  ksgesell
lb  n  lisne

lag  für

n  Ilnmqsspepen  2  Bohrmaschinen,  je  8  54

“—  monatlich,  einschl.

nspektion

ENMN“N’“e  für  andere  Regierungs-*
  12  Bohrmaschinen,  je  8  77

“#  2  onatlich  einschl.  Inspektion
*  *  für  Maschinen.  Zue
  .

bouetle  und
—

licn  für  44  arbeitende  Bohrmaschinen,  je
182  Ss  )  jährlich  ·  S

811064

2  16  300

#nschaffun  slosten  für  Betriebsmatevl

  Unterbaltungskosten  und  Reparaturen
eh  h  en  und  Reserveteillager
118  Bohrmaschinen  mit  je  2  46  E  948  M)

15  100  )

1  175  101  .4)  gegen
“

Im  ganzen  2  57  822
im  Vorjahre  8  54  384

die  Zukunft  46%,  Lohrwesens  in  Deutschwestafri



In  rsch  lbbnel.  *—  die  Bohrkolonnen

t  Beit  die  Bedürfnisse

des  Landes  nicht  befriedigen.

nerseits  genügt  die  Anzahl  der  vorhandenen  Bohrischinen
  nicht  —  wird  —  wenigstens  nach
dicht  der  Farm
hler  im  H#emneße  vor,  welche  geitverluste  —  t

der  Kosten  mit  sich  bri

—  zu  teuer  gearbeitet;  es  komm

ingen.  Im  La

ude  angeregt,  die  Bohrkolonnen  sollten  kaner
Naschinen  verkauft  und  bie  ganze  Bohrtätigkeit
rivatindustrie  überlassen  werden,  welche  heute

W  billiger  arbeite  als  das  G
wonrser  bewilligten  Gelder

o  nicht  in  der  La
utend  billigeren  Preis,  nämli

cnbernement.
sollten  zur  unter
Privatindustrie  r**  werden,  falls
e  sei,  für  einen  be-25
  .&amp;amp;  per  fallenden

tier,  anstatt  50.,  zu  bohren

on  vornherein

n  muß  urkurgen  werden,  daß  der

etrieb  der  Bohrkolonnen  für  die  Regierung  eine  große

enn
L

Klei
i  son
ein
inen  v2
itjpiel
oglich

den.
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78  K6

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taatli

 

gen

dr
id

 

cher  Betri
ohrme

#  bildet,  und  daß  diese  nur  zufrieden  sein  könnte,
es  möglich  wäre,  den  ganzen  Bohrbetrieb  priehmern
  zu  überlassen

ivatunternehmer  können  ohne  Zweifel
hen  Voraussetzungen  billi  F  arbeiten
etrieb.  Sie  bohren  sel

ister,  leine  Aufsichtsbeamten  und  keinen

 

r“  erweise  ein
doch  billiger  abbeite#  als  die  Regierun
für  sind  aber  gewisse  Vorbedi

derwaltungsapparat.  So  können  sie
angemessenen  Verdienst  erzielen

g.
nigen  vor-Zunächst

  muß  der  Bobrunternehmer  —  und
die  Hauptsache  —  über  ein  genügendes  Maß
Erfahrungen  versügen,  ohne  welche  er  nicht  in
e  ist.  weli  unter  den  m—  vormissen

  zu  ar

d  Serdl  heute  schon  viele  Leute  in  Südwest
seober  billig  gebohrt  werden  soll,  wird  man  kaum

W  können.

welche  die  nötigen  Borkenntnisse  haben.

chmänner  aus  anderen  Ländern  herbei-Verneren

  muß  der  Unternehmer  im  Besitze  einer

 

en  Bohrmaschine  sein.  Eine
20  000  .K  einschließlich  des
unbebinet  nötigen  reichl  cher.  Reserveteilvorrates.  Wird
die  Masthine,  au  Abzahlung  gekauft,  so  kostet  sie  entsprechend
  m  also  entweder  ein  für  den
lleinen  Unkernehmer  bedeutendes  Kapital  zum  Anfang
erforderlich,  oder  er  muß  damit  rechnen,  jährlich  größere
  Abzahlungen  zu  ma
n  Deutsch-Showestasria  sind  im  letzten  Jahre
eine  Anzahl  amerikanischer  Schrot-Bohrmaschinen  an-Lekaufto
  worden,  welche  iin  harten  Gestein  ausgezeichnet
ohren,  abe  g  stabil  gebaut  sind,  daß  bei
intensiver  Arbeit  nser,  Iwierigele  Verhältnissen  kaum
mit  einer  Lebensdauer  von  mehr  als  höchstens  fünf
Jahren  zu  rechnen  ist.  Sie  haben  gußeiserne  Lager,
schlechte  Motoren  und  sind  so  leicht  lunstutert,  daß
alle  Teile  während  des  Betriebes  klap  und
che  inlich  werden  dese  Maschinen  sich
n  er  et  man  aber  mit  fünf
Jahren,  so  müssen  jährlich  4000  M  von  Werte  abgeschrieben
  werden.  Bei  einer  Vogeleistm.  von  rund
500  m  würde  das  für  den  Meter  8.#44,  bei  einer
solchen  von  750  m  immerhin=  noch  6  K  ausmachen.
Verdient  der  Eigentümer  nicht  außer  seinem  Leben
und  allen  Unkosten  die  für  diese  Abschreibungen  vötige
Summe,  so  wird  er  nach  einigen  Jahren,  wenn  die
Maschine  wertlos  geworden  116  erkennen,  daß  er  statt
des  berechneten  Verdienstes  Verluste  gehabt  hat.  Nach
Ablauf  der  Zeit,  in  welcher  ivatindustrie  von
der  Kapregierung  unterstützt  warde-  hat  eine  ganze
Anzahl  Bohrunternehmer  diese  Erfahrung  gemacht.
Die  billigen  iemn-Urhrmaschinen  eu  Handbetrieb,
  welche  in  unserer  Kolonie  hier  und  da  alt
verkauft  worden  sind,  bohren  nur  dreizöllige  Lö  er
Sie  sind  wie  alle  Diamant-Bohrmaschinen  für
Wasserbohrbetrieb  unerwünscht,  #ist  wenn  zurgünstigen
  Verhältnissen  ein  fleißiger  Unternehme
damit  zu  niederem  Satze  mit  Verdchft  arbeiten  umr
Es  sollten  also  nur  wirklich  brauchbare,  unter
aistariie  Verhältnissen  erprobte,  wiberstandsfähio
gebaute  Bohrmaschinen  angeschafft  werden,  und  z
zweckmäßigerweise  kombinierte  Schrot=  und  Perlusston
Bohrmaschinen,  welche  Löcher  von  mindestens  se
Zoll  Durchmesser  bohren.  zicht
i  bur
("
(

wilich,  geilmagssahon,

 

 

 

 

hre  Bohrmaschinen  von  g
Transvaal)  und  von  Malcomeß  in  East  London
Kapprovinz!.

Wenn  der  Eigentümer  einer  Bohrmaschine  diese
eenau  kennt  und  reichliche  Reserveteile  mit  sich  führt,
ann  er  die  nötig  werdenden  aturen  an  Ort
Stelle  ausführen.  Es  kommen  zuweilen  aber

auch  B  dgungen  vor,  die  nur  in  einer  Maguche

  pelch  n  werden  können.  Dann  rWgroße

  Ausgaben  für  Transport  E  und  rdent.

viel  Zeit  und  Verdienst  verloren.

lichkeiten  müssen.  bei  einer  rerrege  achnG  EM“

berücksichtigt  w
Ein  ½  Unternehmer  muß  ferner  damit

 

ich  nicht,  wie  die  Regierung,  auf  Ratenabzahlung
  innerhalb  einer  längeren  Reihe  von  Jahren
einlassen.  Das  wird  von  der  Mehrzahl  der  Farmer
Südwests  sehr  unangenehm  empfunden  werden,  da  fie
sich  im  Anfangsstadium  ihrer  Betriebe  befinden  und
keine  Einnahmen,  daher  auch  meist  kein  bares  Geld
haben.  Hier  helsend  einzugreifen  wird  eine  Aufgabe
der  zu  gründenden  Bodenkreditansta.  alt  sein
Selbst  wenn  die  Personen-,  Cen.  und  Maschinenfrage
  zur  Zufsiedenheit  für  den  Privatunternehmer
  gelöst  ist.  bleibt  noch  eine  weitere  große
Schwierigkeit  bestehen:  die  Transportfrage.  rden
in  einem  kleinen  Bezirk  zahlreiche  Vobengen  au
nahe  beieinander  gelegenen  Farmen  ausgefübrt.
so  ist  diese  Schwierigkeit  nicht  bedeutend.  Bei  weiten
        <pb n="152" />
        Entfernungen  zwischen  den  einzelnen  Arbeitsstellen
jedoch  wird  es  oft  schwer  sein,  die  Transportfrage  zu
lösen.  Entweder  muß  sich  dann  der  Unternehmer
eigene  Gespanne  halten;  das  erfordert  ein  weiteres
roßes  Anlagekapital  und  bringt  den  Übelstand  mit
ich,  daß  die  Tiere  des  Boh  während  der
ganzen  geit.  welche  er  auf  einer  ndl.  arbeitet,  auch
dort  weiden  müssen.  Oder  für  den  Transport  müssen
die  nötigen  Gespanne  gemietet  werden.  Das  erfordert
bedeutende  Ausgaben  und  in  manchen  Distrikten  der
Kolonie  kann  der  Unternehmer  zu  gewissen  Jahres-Heiten
  ken  seine  Mictsgespamne  auftreiben.  Oder  endlich

6  das  Abbolen  und  den  Transport  der
Lee  srare  me  dis  Dies  wäre  die  richtigste
Lösung.  Leider  sind  aber  viele  Farmer  in  Südwest
aus  Mangel  an  Zugtieren  nicht  in  der  Lage  diese
Leistung  auszuführen.  Auch  ist  die  Farmerschaft  in
dieser  bepiehung  durch  die  staatlichen  Bohrkolonnen,
welche  ihren  eigenen  Fuhrpark  halten,  sehr  verwöhnt.

Möge  nun  die  Transportfrage  in  jedem  Falle  so
oder  so  gelöst  werden,  immer  bringt  sie  bedeutende
Ausgaben  *  den  Bohrunternehmer  oder  für  den
Farmer  mit  sich,  was  im  Grunde  dasselbe  bedeutet;
rszinunne  des  Transportes  werden  sich  in  vielen
Fällen  nicht  vermeiden  lassen,  so  daß  mit  einem  Verlust
an  8  und  Verdienst  gerechnet  werden  muß.

Alle  diese  Verbediggungen  sind  in  Erwägung  zu
iehen  und  bei  der  Kalkulation  der  Bohrpreise  sorgältig
  in  Rechnung  zu  stellen.

Bei  grö  irmen,  die  mit  mehreren  Bohrmaschinen
  arbeiten.  fäut  ein  Teil  der  Ersparnis,  welche
der  kleine  Unternehmer  gegenüber  dem  Staatsbetriebe
machen  kann,  weg,  da  Bohrmeister  und  Inspektoren
  gehalten  werden  müssen.  Sie  können  daher
nicht  viel  billiger  arbeiten  als  Regierungs-Bohrkolonnen,
  und  werden  nur,  wo  guter  Berdienst  möglich
ist,  E#  wollen.

wiß  kann  eine  private  Bohrindustrie  sich  in

“3  unter  den  heutigen  Verhälmissen
twickeln.  er  zweifel  vorbandenen  großen

er  lern  daß  die  Schaffung  einer  billig

 

arbeitenden  f  die  Dauer  lebensfähigen

es  eine  Schädigung  des  Farmerstandes  bedeuten.  wolle
man  die  Bohrtätigkeit  der,  Megierung  für  die  Frrmer
jetzt  #en  —  einstell
die  Interessen  Sinnrsele  voll
dree  ollen,  aarunssen  noch  viele  Jahre  aatsche
  sowohl  wie  private  Bohrmaschinen  weiter  fi  die
Befriedigung  den  Sr  der  Farmwirtschiien-Das
  Aufgeben  der  Regierungstätigkeit  vird
bee  t  ich,  de  Entwicklung  der  Privatind.  jirie
entsprechend,  durch  den  eintretenden  Mangel  an  Aufträgen
  für  die  teurer  arbeitenden  Regierungs-Vohr
kolonnen  he  uiser  aßen  automalisch  erfolgen.
3  er  Naptelone  mußte  die  im  Jahre  1008.  einghr
  te  staatliche  Bohrtätigkeit  1912  bereits  in.  volf
istrilten  mit  schwierigen  Bohrverhãlmissen,  in  8
die  Privatindustrie  nicht  arbeiten  will,  wieder  a#igenommen
  werden.  Das  beweist  wohl,  daß  eine  jolche
Maßregel  auch  in  Deutsch-Südwestafrika  heute  nod
nicht  ratsam
Die  an  cten  Bohrkolonnen  werden  mit  Entwick
lung  der  Privatindustrie  allmählich  aus  den  Distrikten  mit
günstigen  Bohrverhältnissen  verdrängt  werden  und  daber
meist  unter  gühaierige.  Umständen  zu  arbeiten  hoben.
Soweit,  ihre  Maschinen  nicht  durch  Bohrtätigken
für  Farmer  volle  Beschäftigung  finden,  ist  die  Wajier
gufschliehung  auf  unverkauftem  Regierungsland  eine
an

are  Arbeit.
zu  erbohren  uund  da

 

 

 

 

Auf  die  Zwockmäßigleit  des  Systems,  erst  Wasser
reits

rmen  zu  verkaufen,  in

hingewies  Die  Regierung  des  Südafeizanischen

  Bundes  **  zur  Zeit  größere  Komplerr

von  Kronländereien  systematisch  ab  und  verteilr  die

Gesamt.  wohrkosten  gleichmäßig  saus  den  Verkaufspreis
der  in  Betracht  kommenden

Die  staatlichen  Vohrkolchmen.  —  ferner  noch
für  viele  Degierunge.  und  kommunale  Zwecke  Bobt“
arbeiten  verrichten  müssen.

Nach  dem  Ur#eit  bes  Direeion  ot  Inigetion  is
Pretoria  sind  die  Kosten  des  Bohrens  in  Deurck-S#pgrida
  unter  Berücksichtigung  der  dortigen  Derhältnisse
  bisher  keineswegs  zu  hoch  gewesen.  Iu
allgemeinen  sollte  die  Kolonie  mit  den  bis.

 

Privatindustrie  —  nur  eine  solche  ist  erwünscht  —  nur
ganz  allmählich  vor  sich  gehen  kann.  Deswegen  würde

hesigenseistungen  der  stckaklichen  Vohrhetriete
zufrieden  und  diesen  dankbar  sein.

achwelsung  -  u  e  bel  den  Sollitellen  des  Schutzgebietes  Deutsch-Sbweltapriks
fu#u#

ust  und  8en

tember  des  Rechnungssahres  1912.

den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.
(Bal.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  24,  S.  1193.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

August.

1912  1911  Gesen  vorjabtr  3
Abgaben  gollstellen  —  W##
E—WWH22  Vi.  EIIEIIIIII

Hauptzollamt  Swakoymund04  :
Zank-Hai-  .  ##deri  N4  O  SON  3  H  "%
Neben-  "D  GWindhuhk.242  20|244822  1——2391001  W
einnahmen  -  Keetmanshoop.  9995  700  16551  20  —  —6555  „  50  Ü
UÜbrige  Zollstelleon  3762  10  8641  11  —  —4879·01  1

I
tzollamt  Windhuk.  3  5ono  Wqo–SNv0  1

Vie#stener  Abrige  Zollstellen  2#7  soo  8315611—  2½r  1672,

-  auptzollamt  Swakopmund  1  376  10  —  —1876  10  1—
Breen  Hauptzo  indhuk.  1#%%  37  „um#„
brige  Zollstellen  1266  16  —  —  1266  16  —  —
l
-oqupizoiiqactS-paiapmuud.«oe4eo4eswos——ses42o  Mal-i
M  -  Süderitzbuchtt4555  r

–

Zusammen  251  624%0  4614  2765  26  68  oe  10  Ai  boo  i-Die

  Ausfuhrzölle  auf  Diamanten  find  unberückfichtigt  geblieben.55520|84
        <pb n="153" />
        W  119  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

September.
»  -  1918  L  epen  Vorohr
ebgaben  Zollstellen  mehr  weniger  K  z166.
KXN.Lf.L#.
Hauptzollamt  Stwalepmund  60  2424007876810  —  1851570
Zolle-*)  und  isbucht  594900  —70  893  60  —  —114038
Neben-  -  236758015849—782680——109668890
Ist-schmei-  neemanshoop.  20467709835201068250——
Übrige  ZollItellen  .  .  473360169780808580——
auptzollamt  Windhuk  41656|  80037  2  ——
ersteuer  rige  Zollstellen  ..  209  40  342  80  —  —  18840  |  21  104060
Brauntwein-  Hauptzollamt  Swakopmund  1396  40  —  1396  4%
steuer  Windhuk.1540  70|1183  407—  —235
übrige  Lolstellen  .  1240  —  —1240  —  —  —
Hafen-  Hauptzollamt  Swatopmund  0065%%  SS  —
abgaben  überitzbucht  SOSS%  q  871  404  28
Zusammen  271  577  89219  161/154/82  469105  80  05270  —-5241685
  —-"*)
  Die  Ausfuhrzölle  auf  Diamanten  find  unberücksichtigt  geblieben.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten.

Straußenzucht  in  der  Holonle  Curaçao.

Im  Haag  hat  30.  Oktober  1912  eine  Aktienzeiellschaft
  —  *  W  *“*r  E

un"  (Straußenfarm  „Albertina.)  mit  dem  Sitze  in
musterdam  gebilder.“  Die  Gesellschaft  bezweckt,  g
ra#  Strauße  auf  Plantagen  zu  geüchten

und  Handel  mit  diesen  Bögeln  und  ihren
keiben.  Das  Kapital  der  Gesellschaft  Pen  70.
Hunen:  es  ist  in  75  Aktien  zu  je  1000  Gulden  verteilt.
diesen  sind  45  sofort  gezeichnet,  whren  die  übrigen
23  ie  bis  zum  31.  Dezember  1921  untergebracht
zn  müssen.  Die  Dauer  don  Gesellschai=  ist  vorläufig
60  Jahre  festgefetzt.
t  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Amsterdam
vom  10.  Dezember  1912.)

 

die  ae  Cage  in  portuglesiich  Ostafrina.
be  s  Kaiserliche  Zonsuut  in  ureno  Marques
*  am  25.  November  1912:  t  schon  fast  ein
ant  andauernde  Man  nget  an  *  hat  in  Porgchelh
  Ostafrika  große  Miberfolge  im  Gefolge
bt.  so  daß  besonders  in  den  fast  ausschliehlich  von
borenen  bewohnten  isni  lirn  Aim  Innern  des
zer  großer  Mangel  an  Le  In  herrscht.
*  Sommer  (Dezember  1  *  *  Nan  1912)

wenig  Regen:  auch  seitdem  waren  die  Wtel
W.

 

 

sowohl  an  Zahl  wie  an  Menge  so  unbedeutend,

uns  Eingeborenen  #errhaupt  leine  Vorbeveitungen
en.  ihre  Felder  zu  bestellen

us  Eude  Vovember  sind  hier  Nachrichten,  insbesondere

den  Distrikten  zwischen  Lourengo  Marques  und

Sambesi  eingetroffen,  wonach  die  Lage  der  Ein- 



geborenen  infolge  des  Mangels  an  Lebensmitteln

recht  bedenklich  ist.

Sollte  die  gegenwärtige  Trockenheit  noch  z
weitere  Monate  n  so  ist  auch  im  zrt  W
auf  keine  Haupternte  zu  rechnen.  Infolge  der  Mißernten
  leidet  besonders  das  Importges  75  in  sog.

Kaffernartikeln,  das  fast  ausschließlich  in  deutschen
Händen  ruht.

 

 

ordnigeria.
Einfuhr  von  cewöbalichem.  oder  Handels-Schi
  *1.5
Nach  einer  in  der  fathern  Nigeri  "
vom  GE  Oktober  vn  “:3  Bekanntmachung
Nr.  624  vom  Jahre  1912  wird  vom  1.  Dezember  1912
ab  in  ,  eingeführtes  —“2  das,  kein
gewöhnliches  oder  Handels-Schießpulver  ist  und  das
nicht  als  solches  bezeichnet  ist,  nicht  als  gewöhnliches
oder  Hondels.Schi-  Iver  mn  Sinne  der  „Firearm
and  Ammunition  Proclamation“  (Csp.  32  der  Nrd
lgertg-Veletn.  behandelt.
Ist  die  Bezeichnung  des  Puloers  als  Erbcsiche
oder  4-Schießpulver  nicht  richtig,  so  macht  sich

der  (Haet  straffällig.

Nach  d  irearms  and  Ammunition  Proclamstian“
  —  der  G#puverneur  einer  in  einem  Erlaubnisscheine
  genannten  Person  gestatten,  gewöhnliches,  als
Handels-Schießpulver  bekanntes  Schießpulver  unmittelbar
  bei  der  auf  eine  in  vem  Erlaubnisschein
erwähnte  rie  zu  bring
The  Boand  of  'i  Journal.)
        <pb n="154" />
        W  120  20

Kngolo.
Reselung  de  Ausbeutung  von  Mnroveten
  im  Kongobezir

Dem  Aee  nceie  ist  ein  Gesetzentwurf

  gegangen,  wonach  in  den  staatlichen  Gebieten
  des  Kongobezirks  der  Provinz  Angola  nur  denjenigen
  die  Extraktgewinnung  aus  der  Rinde  und  das
Schälen  von  Mangrovebäumen  gestattet  sein  soll,  welche
die  gesetzlichen  Vorschriften  genau  beobachten.  Die
Rindengewinnung  ist  nur  auf  Grund  einer  besonderen
Genehmigung  des  Gouverneurs  des  Bezirks  erlaubt.
Ausfuhr  über  Häfen,  wo  keine  Zollbehörde
vertreten  ist,  soll  mit  bestimmten  Ausnahmen  verboten
  sein.

Für  die  Tonne  oder  einen  Teil  einer  Tonne  Mangroverinde
  ist  eine  Erlaubnisgebühr  von  1000  Veis
vorgesehen  für  den  die  Rinde  aus  der
vinz  ausgeführt  wird.  Erfohrt  die  Ausfuhr  nach  einem
anderen  Punkte  der  Provinz,  um  dort  verarbeitet  zu
werden,  so  soll  die  Gebühr  500  Reis  für  die  Tonne
oder  den  Bruchteil  einer  Tonne  betragen.  Wird  die
Rinde  im  eigenen  Bezirte  verwendet,  so  soll  eine  Gebühr
  von  200  Reis  für  die  Tonne  oder  den  Bruchteil
einer  Tomne  erhoben  den

 

(Diario  do  Governo.)

 

Baumwolionbau  in  Britisch-Indien  kür  di-Ernte
  1912/18.-)

Das  dritte  Memorandum  über  die  gesaue
bische  Baumwoollernte  für  das  Jahr  1912/18  —
den  Erntestand  auf  Grund  der  bis  zum  30.  November
1912  eingelaufenen  Berichte.
Die  Gesamtanbanfläche  wies  im  Jahre  17.1218
ein  Areal  von  1  res  auf  gegen  10  3.100
Acres  im  Jabre  1911/12.  Pie  biesjährige  Anban  illäche
geigt  *5  gegenüber  der  vorjährigen  eine  Zunahm

t  Gesamtertrag  wird  auf  4  880  ooo  Sale
geschd-  gegen  8  100  000  Ballen  im  Vorjahre.  Fierp.
kommen  noch  etwa  1000  Ballen  aus  den  Eingebor-ne#
staaten  in  Bihar  und  Orissa,  die  keine  Berich:e  er
statten.

Die  gegenwärtigen  Aussichten  der  Ernte  werden

in  allgemeinen  als  ziemlich  gut  bis  gut  bezeichr  1#
der  Präsidentschaft  Bombay,  in  uia  md  Hyderabc
it  allerdings  Regen  nötig,  da  die  lange  Trockenhen

im  September  mehr  oder  weniger  die  unbewiferr
Gaat  hgeschädigt  hat.

Die  einzelnen  Provinzen  und  Staaten
waren  an  der  Anbaufläche,  wie  solgt,  beteiligt  An- 



bauflächen  in  1000  Acres:

Baumwollanbaufläche  und  r  nach  dem  Stande
vom  De

Gewöhnlicher

-  Anteil  an  der  Anbaufläche  Ertrag  enbansläche  Ertrag  Anbaufläche  Ertrag
Provinzen  und  Staaten  Gesamt-  Tausend  Tausend  Tausend  Tausend  Tausend  Tousend
Anbaufläche  Acres  Ballen  Actes  Ballen  Acres  Ballen
1912/18  1912/18  1911/12  1011/12  1910/11  1910/11
Bombay““)  E  5621  1341  4808  540  6527  1317
*“  u.  Verar  *  -  4522  910  14682  913  4787  620
abras  .  79.  1988  269  1698.  190  1585  182
Punjab“-)  .  6,86=  1578.  318  1560  260  1885  806
Ierrei  te  Vrobingen··  66  1149  45  921  261  1847  348
—*  1##0.  182  72  288  66  279  7
*  9  220  48  190  84  167  26

dihen  unb  2  Criff.  83  -  87  19  86  19
ngolen  ).  -  51  16  68  25  167  42

o  -  86  10  86  11
keniche  Grersrovins  2  =  55  18  56  12  88  8
Aimer-Merwara  224  50  19  26  11  45  20
Hyderabad  168  880  3226  800  3562  2#8
Vertral-Indien  5.1  1810  202  1826  244  1287  252
1  ..  32  762  27  602  60  806  184
2e  wut  .-«.--.  2,0-  342  102  262  82  468  18
Myfsore  4  153  14  10  100  10

Dortugiesische  Holonien.
Lollfreibeit  für  Kautschuk  bei  der  Ausfuhr
und  für  Gegenstände  zum  Kautschukanbau  und

zur  Kautschukzubereitung  bei  der  Einfuhr.
Dem  portugiesischen  Abgeordnetenhaus  ist  ein
Lesetenzwurf  zugegangen,  wonach  der  von  Lautschut.

bänmen  in  den  portugiesischen  Kolonien  gewonnen
in  Lautsche  von  Rak  #fadrol
it  sein  soll.  Die  Zollfreiheit  sich  auf  einen
eitraum  Kon  25  Jahren  kriel  onne  den  aus  der
Cus  elasticn  gewonnenen  Kautschuk,  auf  15  Jahre  ger

Kautschuk  aus  der  Heves  brasilieneis.  Castilloe  elnstica.

*)  Val-  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  1115.
r  Ebnchiichlich  Eingeborenenstaaten.

 

90
(Nach  The  Indian  Trade  Journal.)

auf  10  Jahre  für  autschue  aus  dem  Manihotbous
und  auderen  Kautschulbaumarte  "“

snst  Lerätch“  und  Gegeukänd.  die  zur  Aupsla
zung.  Einsam  und  Zubereitung  von  Kauf  *
ruinn  sind  ist  Befreiung  vonallencsinfith
vorgesehen.

Die  Zollbefreiung  soll  von  den  Beteiligten  bei  de
Direktoren=  der  Zollämter  nachgesucht  werden,  die
Prüfung  der  Sachlage  in  beschleunigtem  Verfahren
Genehmigung  erteilen.  Die  erforderlichen  #esfübhremt
bestimmungen  sollen  von  den  Gouverneure
f  —

 

eeischen  Provinzen  ausgearbeitet  und  der
aur  Genehmigung  vorgelegt  werden.
(Diano  do  Govemo)
        <pb n="155" />
        W.  121  20

Der  Rntwerpener  Slenbeinmarkt  im  Jahre  1912.)

Der  Antwerpener  Elfenbeinmarkt  weist  hinsichtlich
der,  erzielten  boben  Umsätze  für  das  Jahr  1912  eine

vekordziffer  auf.

Die  im  berslosenen  Hahre  am  hiesigen  Markte
veräußerten  Mengen  —  nicht  weniger?“  als
5000  kg  gegen  nur  342  000  im  Jahre  1911.
z,uit  wurde  elbst  die  bisherige  Kin  Verkaufsisfer

909  377  000  kg  rtro

it
7  Durchschnitt  der  letzten  Haibe  sich  aa

*Pir  ile  gelangten  841  400  kg;  sie  weist  8
nach  gegen  1911  einen  kleinen  Rückgang  auf  (847  000
ubertrifft  indessen  noch  mit  40  000  kg  den.  “*I
der  lesten  20  Jahre.

Die  Vorräte  am  FJahresschluß  werden  e
194000  kg  angegeben  gegen  durchschnittlich  153  000  k
in  den  letzten  20  Jahren

Die  belangreichen  Angebote  der  bedeutenderen
Verkäufer  am  hiesigen  Warlie  hatten  keinen  nachteiligen
Einfluß  auf  die  Preise,  welche  durchweg  in  die  H
gegangen  sind.  Die  Preise  für  hartes  Elfenbein,  we
bei  den  beiden  ersten  vierteljährlichen  Versteigerungen
etwas  angezogen  hatten,  konnten  sich  bis  zum  Jahresschluß
  behaupten.

weichem  Elfenbein  kamen  aus  #n  Kongo
und  Abessinien  nur  25  gegen  im  Vorjahr
  auf  den  Markt;  die  Preise  gingen  mnanscaesetzt  in
die  Höhe  und  stellten  sich  am  Faheesschlüß  ungefähr
um  6  Fr.  böher  als  Erde  des  hrree

der  Vr  m  Jahre  1912  ohne  —  ##n  HQualttät

*  l  t  für  1  kg
2l—  sich  auf  24.26  Fr.  40  Fr.  im  Jahre  Goir

al  d  s  rih  Reute  etwas  hõher  als  in  in
den  Vorjahren,  und  zwar  8⅛  kg  gegen  8⅝  kg  in  den
letzten  5  Jahren.

Der  Antwerpener  Elfenbeinmarkt  steht  hinsichtlich
seiner  Bedeutung  im  Vergleiche  zu  London  und  Liverpool
  nach  wie  vor  unbestritten  zn  anter  Stelle;  die
am  hiesigen  Platze  im  letzten  Jahre  verkauften
Mengen  übertreffen  noch  beträchtlich  die  Verkäufe  von

ndon  und  Livervool  zusammengenommen.  London
hat  i  n  aght  1912  eine  Einbuße  von  über  30  000  kg,
bon  276  000  kg  auf  245  000  kg  erlitten,  wihrend  Liverrann
  *  eine  kleine  Jiufwärtsbewegung  von  13  750  kg
auf  16  verzeichnen

 

Antwerpene  %%  112  ur.  hartes
tés  behahlten  Preise  betrugen  für

in  Fr.
mde  2,50  bis  46,50,  d
defekte  ..  Ko  bts  3.  Gmhrenr  cuzer

 

87,50,  sehr  defekte  Zähne  8.76  bis  "u  v66  Oversizes  20.00
bis  31,00,  desgl.,  flach  26,25  bis  20.75,  Bangles  28.50
bis  89,60.  desgl.  licht  25.00  bis  420  bes  gl.  llach  26,25
bis  29,75,  desgl.  fl  ach  und  leicht  21,50  bis  2  50,  Zähne
für  Billardkugeln:  2⅞  bis  3  en  l.  Zoll  3525h184375
2¼  engl.  Zoll  27,00  bis  26  enngl.  Zoll  22,00  bis
25,00,  2  —  veĩ  1875  lbe  Serivailles  stark
12,00  bis  16,00,  desgl.  N  3  er  18,00  bis  17,25,
desgl.  hohl  leicht  7*v  bis
Die  Mengen  der  1912  964  1910  verkauften  einelnen
  Barens.  orten  (in  kg)  betrugen  hart
0  407  (190  618),  —i  weich  9889  (  ngola
117  740  (101  587),  Benguela  weich  —  s  Senegal
8980  (9768),  Lebin,  ½  (202),  Abessinien  14  874
(21  295),  Anbrize  400  N.Kamerun“  —  ½00  82),  Ostbküste
  —  (469),  dun  (4023),  S  69  (1194),
äupten  und  Sudan  4342  (8  nab  BeHe1  105  l  498
228),  Nashornhörner  46  (22),  Shebesen  8  Verschiedenes
  15  (501),  zusammen  385  380  (842  418).
Die  veertelsährlichen,  Elfenbeinverstein
ungen  für  1913  sind  auf  6.  Februar,  29.  April,
—  Juli  und  4.  November  festgesetzt.
(ericht  des  Hiserl.  Generalkonsulats
in  Antwerpen.)

Der  —  akaomarkt  im  Dezember  und  im
Jahre  1912.“)

Der  Dezember  brachte  in  Lissabon  infolge  der
stetigen  Nachfrage  ein  weiteres  Steigen  des
Kakaopreises,  der  von  4200  Reis  im  Anfang  des
Monats  auf  4400  am  Ende  des  Monats  gestiegen
  ist.  Die  Nachfrage  hat  nicht  nachgelassen,
es  ist  daher  anzunehmen,  daß  der  Preis  sich  auf
dieser  Höhe  erhalten  wird.

Im  Dezember  1912  (und  1911)  betrug  die
Zufuhr  129  523  (137  338),  die  Ausfuhr  76  869
(41  308)  und  der  Vorrat  am  letzten  100  388
(166  000)  Sack.

Die  nachfolgende  Zusammenstellung  gibt  eine
Übersicht  über  die  Handelsbewegung  des  Lissaboner
  Entrepots  für  S.  Thomskakao  (in  Sackzahlen)
  für  die  Jahre  1911  und  1912:

1011  1912
Zuzrsfahr  Verroteer  Zufuhr  sfahr  Vorrabemn
Januar  57  741  Noo107  188  78  740  229900  211  840
—  68406  129  352  20606  61513  174081
rz  s  45  421  115750  7945  148422  144184
Wril  9150  1280  293678  dau  61  994  15381
viai  77  684596  860  32  15  49579  984753
JImi  92  8902  40906  57575  Goset  63294  906048
——n——-–m.  8302  19  610  74067  50  006  43078  106581
uust4t  188071  37515  51  859  55161  48900  112792
September  6020  42501  61  532  1525
kiobeer  29647  2s1676  50472  70724  59028  103221
Kovember.  43151  238658  69970  1156017  87054  47754
Dezember.  137##8  4s  308  1066000  1296219  76869  10088

»  Moæmm  599795005407

«)  Val.  „D.  Kol.  Bl.=  1012,  S.  512  f.

*“)  Bal.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  18.
        <pb n="156" />
        W  122  20

Hiernach  betrug  im  Jahre  1912  die  Zufuhr
599.795  und  die  Ausfuhr  665  407  Sack  gegen
539  028  und  497  514  Sack  im  Jahre  1911.
Über  Madeira  wurden  10  566  Sack  ausgeführt
gegen  35  893  Sack  im  Vorjahre.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon.)

Trochenfarernten  in  Britisch-Sübafrika.

Auf  der  Regierungs-Trockenfarm  i  in  Lichtenburg
(Transvaal)  sind  im  Fahre  1912  im  Wurchshnitt  der
soeben  beendeten  Ernte  5  Sack  Weizen  à  200
Acre  12  worden  (1125  kg  pro  ha).  Zei  #

te  -auch  nach  europäischen  —  gering  erscheint,

 

so  ist  sie  in  der  Tat  gut  genug  für  Südafrila,  besonders
  wenn  man  berücksichtigt,  wba  das  Jahr  191
sehr  regenarm  war  und  daß  der  Durchschnitt  de-Ernten
  in  den  Weizengegenden  der  Vereinigten  Staate:
von  Iwerite  *  idren  lunsigern  Klima  niedrier  ij
Groene,  Kloof  bei  Pretoric.
welche  ##  *—  |6  Baugrund  für  eine  zu  schaffende
Landwirtschaftliche  Universität  der  Regierung  geschem
hat,  sind  nach  dem  Tro  Lenfarmsstert=  12  Sack  M
vom  Ucre  (2700  kgx  pro  ha)  geern  orden.
ichtenburg  W  im  —  WS7  (475  mm.
Pretoria  hette,  22,3  Zo  un)  Regen  zwische.
dem  1.  Juli  1911  und  1.  #
Von  den  Allun  3  Bae  sind  Resultat.
noch  nicht  veröffentlicht  worden.
(Bericht  des  landwirtschaftlichen  Sachverständigen
beim  Kaiserl.  Generalkonsulat  in  Kapstadt.)

 

 

Veimischtes.

*  Geologische  Jentralstelle  für  die  deutschen
Schutzgedblete.

Zum  Vorsteher  der  am  1.  April  1912  bei
der  Königlichen  Geologischen  Landesanstalt  zu
Berlin  errichteten  Geologischen  Zentralstelle
für  die  deutschen  Schutzgebiete  ist  der  Landesgeologe
  Dr.  Koert  bestellt  worden.

 

3entral-Auskunttitelle  kür  Auswanderer.“)
Die  Bl  —  —
derer  in  Berl  m  Karls  Ohat  im
vierten  Vierkelsadr  #  .  Belzee  1.  Dezember)
  in  5778  Fällen  kostenlose  Wh  auswanderungslustige
  erteilt  und  zwor  in  4046  Fällen
schriftliche  und  in  830  Fällen  ndliche.
Beantwortet  wurden  nsbekn  ollsn  Anfragen
über  die  verschiedenen  Auswande  Davon
bezogen  sich  3584  auf  die  deutschen  Pete.  2  und
Deutsch-Südwestafrika  1308,  Deutschstafrila
  849,  Kamerun  120,  Togo  amoa  s0,
Kiautschou  49,  Deutsch-Teuguinen  71,  auf  die
ofrikanischen  Kolonien  im  allgemeinen  215  usw.
Unter  den  fremden  Auswanderungsgebieten  steht
#rgels#tern  mit  887  Anfragen  an  der  Spitze;  dann
solgen  Süd-Brasilien  mit  676,  Mittel-Brasilien  mit
469.  Kanada  mit  431,  die  Bereinigten  Staaten  von
Amerika  mit  421,  Chile  mit  123.  Brasilien  im  allgemeinen
  mit  77,  Fiederländisch-Indien  mit  65.  Rußland
mit  62,  Paraguay  und  der  südafrikanische  Bund
mit  je  49,  die  Türkei.  mit  44,  Mufan  mit  48,  Neu-Südwales
  mit  41,  England  mit  82.  Japan  mit  28,
Werito  Peru  d  3  mit  je  26.  Ag#pten,
Cbina  und  Fran  kreich  mit  je  25.  Queensland  mit  24,
Italien  mit  21.  Gum  lewalch  —  und  Spanien
mit  je  10,  Nord-Brasilien,  Brizisch-Indien,  Surstea.
lien  und  Osterreich-Ungarn  mit  je  17.  die
15,  olkko  und  S  sani-Besofenn
mit  je  13,  Bolivien  und  Rumänien  mit  je  und
git  „Ostafrita  unb  Viltoria  mit  je  10.  uen
verteilt  sich  auf  Costarica,  Eruador,  Haiti,  Honduras,
Kuba,  NMeragua.  Benezuela,  West-Indien.  Zentral- 



 

 

 

 

 

)  Vol.  .  D.  Kol.  Bl.-  1912,  S.  1000.

 

Brasilien,  Abessinien,  Algier,  Belgisch-Kongo,
Britisch-Westafrika,  Französisch-Ost=  und  Westafrita,
  Portugiesisch.  Ot  und  Westafrika.
Tripolis,  Hon  grg  Persien,  die  Philippinen,  Siam,
Tasmanien,  Best-  ustralien.  die  Fidschi--  und  Gesellschafts-Inseln,
  Lelgien.  ulgarien.  Dänemark,  Griechenand,
  Montenegro,  die  Niede  alan  Norwegen,  Portu--gal,
  Schweden,  Serbien  usw.  u

Von  den  3351  Ee  3  die  ihr  Alter  angaben,
  waren  402  weniger  als  20  Johre,  2188  zwicn
20  und  30,  617  zmischer  1#0  und  40,  174  zwischen
und  50  und  20  über  50  Jahre  alt,  und  von  den  65
Fragestellern,  die  Angaben  über  ihren  Personenstand
mach  .  waren  2850  ledig,  1465  verheiratet  und  31
verwitwe
N  zü  dem  Berufe  waren  unter  den  Anfragenden
am  athsten  die  Kaufleute,  Handwerker  und  Landwirte
ve

Von  den  #usragenden  be  bezeichneten  sich  221  als
mittellos,  während  über  1300  zum  Teil  über  recht  er-E
  niche  Summen  verfügten:  z.  B.  50  über  10  000  .4,

000.,  35  übe  15  l#r  2pun#

W#er1  —  2  19  über  50  000  .4.  4  über
100  000  &amp;amp;¾  usw.

Von  den  Anfragen  komen  aus  Preußen  8084  und
zwar  2  Brandenburg  mit  Berlin  1090,  aus  der
Abeinprovinz  460,  Schleswig-Holstein  292,  Westfalen
252,  t  212,  Hannover  250,  Sachsen  165.  Hefsen-Nassau
  157,  Ostpreußen  75,  Westpreußen  68,  Posen
56  und  Pommern  58.

An  der  Spitze  der  übrigen  Bundesstaaten  seett  das

 

 

B.
200,  r  —  ——  Hessen  mit  65,  B.
mit  41,  das  5  Sachsen  und  —
Heeimschme  mit  je  40,  Mecklenburg-Schwerin  um
33,  Oldenburg  mit  26.  Anhalt  mit  21,  —9
##  mit  16.  223232  mit  12  und
Schwarzwurg  Fawolstade
dontscheme  1  kamen  24  Anfragn
  4nd  emm  Auslande  675,  davon  335  aus  Ruhland,
  164  aus  Osterreich-Ungarn.  87  aus  der  Schweiz,
21  aus  14  ans  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika.  je  11  aus  Su##r  und  Brasilien,  je  10  aus
Agypten  und  Frankreich  usw.
        <pb n="157" />
        W  123  20

Gründung  zeiner  holonialen  Gesellschaft  in  Cissabon.

Im  Dezember  hat  sich  in  Lissabon  unter  dem
Namen  „Ageneia  Colonial“  eine  Unternehmung
gebildet,  welche  den  Handel  mit  den  Kolonien
fördern  will.  Sie  will  diesen  Handel  nicht  nur
seibst  betreiben,  sondern  wird  auch  Vertretungen
übernehmen  und  wird  versuchen,  dem  großen
Publikume  eine  genauere  Kenntnis  von  kolonialen

Dingen  zu  verschaffen!  Dieses  beides  soll  durch
Errichtung  einer  Auskunftsstelle  und  Herausgabe
  einer  Zeitschrift  mit  dem  Namen  „Esvista
Colonial“  geschehen;  in  welchen  Zeiträumen
letztere  erscheinen  soll,  wird  nicht  gesagt.  ·

(Aus  einem  Bericht  der  Kaiserl.  deutschen
Gesandtschaft  in  Lissabon.)

 

Literatur-Berieht.

*  Kongo  zum  Nlger,  und  Nu.  Berichte  der
10/II.
1½P  Adolf  Friedrich.  Herzog  zu  22.Mnburg.
  Mit  512  bunten  und  einfarbigen  Abbildungen
nach  *9  hien  und  Säichmurdger,  sowie  mit
·-  Icnkten  ode  Leipzig:  F.  A.  Brockhaus.

«  —*  4  8  dem  I.  Band  beigegebene  UbernJiechtskarte
  zeigt,  dag  die  zweite  Wissenschaftliche
Innerafrika.Expedition  des  Herzogs  in  den  Jahren
1910  bie  1911  ein  erheblich  um  fangreicheres  Gebiet
lereist  hat,  als  die  erste  Expedition  in  den  Jahren
1007  nto  iöos.

Ben  politischen  Stõrungen  im  zentralen  frani
  Sudan  und  die  ungewöhnlichen  und  unvorerg
  en  reisetechnischen  Schwierigkeiten  2wangen
nämlich  zu  einer  Anderung  des  ursprünglichen  Planes
und  zur  Teilung  in  m  #  itionen.  Wenn
S  80  vihte  sih  Wesen  ist.  ein  engeres  Gebiet
durch  ein  en  #b  von  Fachgelehrten  gleichmãlli

  Falemeb  lasen,  20  wurde  andererseite  die

Mglichkeit  cie  Arbeiten  über  sehr

Teile  des  E*’i  Afrika  auszudehnen,  und  es
aie  auf

ccheint,  4  die  einzelnen  Expeditionemi
ühren  Sonderreisen.  e  in  solehe
#  G—  Erforschung  sie  nach  ihrer  Vorkckucg
et  waren.  Dem  Verlauf  der  Reise
zerfällt  das  ganze  Werk  in  zu  größeren
itten  zusammengefabte  Einzelschilderungen,  in
nen  der  Herrog  seine  Mitarbeiter  hat  persönlich  zu
"  ort  kommen  latzsen.
Die  Schilderung  der  Ausreue  zd  der  Fchickeunle
der  Expedition  bis  zum  Erreichen  der  Techadseelin
ammt  von  Hauptmann  von  Wiese  und  erline
Maldan.  Seine  Ausführungen  werclen
#e  Sehilderungen  des  ihn  begleitenden  Maler  Heims,
bus  demen  Feder  auch  die  ibung  der  Heimw##e
  stammt.
Der  .  dag  der  Herzog  für  längere  Zeit
K  Mein  rein  gab  ihm  JJ  seine  wissenschaftu
  r  auf  mehrere  W

issenszweige  zu  erstrecken.
er  bei  der  ersten  Innerafrika-  ütion,  ab-.l
  von  den  recht  vielseitigen  Pllichten  ale  Exbelitionsleiter,

  sich  in  erster  Linie  der  Zoologie  wid-*
  hat  er  etzt,  *z  gut  vo  u  dureh
4en  riiel  reiehen  Erfahrungen  der  vo  en  Expe-Uoa,
  nicht  nur  auf  2oologischem,  esondern  auch  auf

em  Gebiete  eine  reiche  Aus  heim-*

  El—  werden  seine  ethoographischen
ulzeichnungen  durch  eine  ganze  Reihe  von  aufesee.
  wohlgelungener  Thoteghe.  Die  An-H
  der  Tolnme.  vor  allen  Dingen  das  Hereinem
  80

!#  en  der  wesentlichsten  Momente
Feigen  a  G  *  *[sçs—  ten  Material,  wie  es  die
/  ihm  boten,  verdient  volle  Anertennung.
winenselailih  wertvollsten  eind  wohl  seine

t  eingehenden  Forschungen  über  die  Verbroitung

 

 

des  Islams.  Man  mutß  hier  die  Geduld  des  Herzogs
bewundern,  der  oft  uoter  2  uhilfenahme  der  verschiedensten
  Dolwetscher  sich  eingehend  in  das  Siudium
dieser  komplizierten  Frage  vertiefte.  Es  entfällt  somit
  von  der  augerordentlich  reichen  wiesenschaftlichen
Ausbeute  der  G  *  ein  guter  Teil  auf  die  woll.
kommen  selbständige  Tütigkeit  des  le

Da  der  Herzog  wegen  der  Aufstünde  in  Wadai
und  wegen  der  grogen  Trüger-  und  Verpflegungsschwierigkeiten
  auf  dem  Wege  zum  Nil  darauf  verzichten
  mucte,  mit  einer  gröleren  Expedition  nach
t  durchzustogen,  so  entsandte  er  dorthin  den

Hauptmann  von  Wiese  und  Kaiserswaldau,  dem
besonders  die  ethnograpbischen  Arbeiten  zugedacht,
waren,  und  den  mn  Dr.  Schubotz.
beiden  Ha#en  konnten  nicht,  wie  urep
bichtigt,  die  Reise  gemeinsam  machen,  weil  sie  nicht
in  der  1%n  waren,  sich  rechtzeitig  Nachricht  zukommen
  zu  lassen.

Hauptmann  von  Wiese  und  Kaiserswaldau  schlug
die  Route  vom  Ubengi-Knie  über  Mobaye  den  Mbomu
Wau  zum  Bareel  ein,  die  ihn
interesanten  Asande-Gebiete  führte.

erforschen  zu  können.
reiche  und  wissenschaftlich  auferordentlich  wertvolle
Sammlung  sowie  dier  eingehenden  Aufzeichnungen
über  die  Stammes-  alerhsenie.  die  Wiese
aus  diesem  Gebiet  an„  bracht  hat,  beweisen  unsl-  dal
er  eine  emsige  Tätigkeit  entfaltet  hat  ungeachtet  der
reisetechnischen  Schwierigkeiten,  die  ganz  augerorllentlich
  groy  waren.  Die  franzbsische  Kolonialverwaltung
hat  in  dieses  Gebiet  nur  wenige  Europser  und  eine
ganz  unzreichende  Truppenmacht  entsenden  können,
so  daß  ibr  Einfluh  über  die  nächste  Umgebung  der
S#tsewtrraten  Posten  nicht  hinausreichte.  Nur  weni
-ee  von  den  kleinen  Stationen  entfernt  blühte
der  Kannibaliemus.  Schullh  an  diesen  *

Lchen  Zuständen  trägt  neben  offenbar  verfehlten
stimmun  über  Eiogeborenen-Behandlung  der  Umstand.
  die  Unterwerfung  der  Tschadseeländer,

inabesondere  Wadeis,  derartig  obe  Anforlerungen  an
die  franzbsische  Kolonialverwaltung  zaccte  da  es
unmöglich  war,  in  den  68tli
schaft  zur  vollen  Anerkennung  zu  bes  **i
Schneid  Wieses  zu  bewun  ern,  der  in
diesem  Gebiet,  in  dem  auf  250  km  Länge  sieh  auch
nicht.  ein  einziger  Lenen.  mehr  vorfand,  häufig  von
seinen  wenigen  verlassen,  unermüdlich
dem  einmal  —  *  4k%  zustebte.  Aus  den
Schilderungen  Wieses  sowohl  wic  Schubotz'  geht  deut-Unterschied


Herrlich

  ren  ein  wie  sewliger  —  Sischen
er  an  Ptischen  und  der  französischen  Kolonial
——

Dr.  Schubotz  schlug  einen  südlichen  Weg  über
den  Uelle  nach  Lade  am  Nũ  ein,  da  cs  ihm  besonders
        <pb n="158" />
        W  124  20

darum  zu  tun  war.  die  „Grenzen  zwischen  der  Fauna
des  äquatorialen  Urwaldes  und  des  Sudans  festzustollen.
  Dabei  ging  ein  Lieblingewunech  der  hiesigen
2ool  Ven  Museen  in  Erfüllung,  denn  es  gelang
Schubotz,  zwei  tadellose  Exemplare  des  Okapi  mitzzbeio
  en.  Von  Interesse  ist,  was  er  über  die  Vewuche

*es  Koogo  Eesiemaas  schreibt,  die  afriku-4e
  Elefanten  zu  zähm  Diese  Versuche  haben
zwar  ergeben,  daß  es  wohl  Wsbechi  ist,  jung  eingefangene
Stücke  zu  brauchbaren  Arbeitstieren  zu  crzichen,  datß
eber  trotzdem  für  Afrika  aus  verschiedenen  Gründen

die  zahmen  Elefanten  keine  wirtschaftliche  Bedeutung

erlangen  werden.  Sehr  anzuerkennen  ist,  daß  Schubotz
neben  seiner  angestrengten  zool  en  Tögreit  auch
voch  eingehende  Aufzelchnungen  über  das  interessante
Volk  der  Mangbettu  gemacht  und  diese  zu  cinem
lebensvollen  Gesamtbild  verarbeitet  hat.  Besonders
richtete  er  sein  Augenmerk  anf  die  EG*
die  sich  vollzogen  haben,  seit
klassische  Schilderung  dieses  auf  Bober“  Koltursruge
stehenden  Stammes  entw#
Gleich  nach  dem  Eintreffen  der  Expedition  im
Kongostaat  wurde,  wie  von  Anfang  an  vorgeschen
war.  eine  Sondererprästion  nach  Süd-Kamerun  ab-*n“s
  die  aus  dem  Geographen  Dr.  Schultre  und
#en  kr  Botaniker  Dr.  Mildbraed  bestand.  Diese  beiden
berührten  auf  ihrer  Reise  auch  ein  Gebiet,
43  dem  man  damals  noch  nicht  wissen  konnte,  das
es  heute  deutscher  Besitz  sein  würcee,  nämlich  den

sogenannten  —
ä  und  Sangn  aufwürts  und

Die  Fahrt
den  weiteren  re  “*ç  5  E  ition  in  Sũd-Kamerun
bis  zur  Küste  schildert  chultze.
Anerkennenswert  ist  2  Vielseitigkeit,  die  der
frühere  Schutztruppenoffizier  und  j
seiner  For#chungstätigkeit  entwickelt  hat.  Wir  lernen
in  idm  nicht  nur  einen  andten  Beobachter  und

weit
über  dem  Drhsebizer  des  Dilettanten  stehen.  Bemerkenswert
  ist  die  Schilderung,  die  Schultze  von
den  Bule  entwirft.  Sie  überragen  in  1  angteriellen

und  geistigen  Kultur  die  übrigen  W  detämm
und  wenn  man  von  ihnen  auf  die  der  gleichen  WVolker.
—  pe  angehörenden  eödlichen  Fang  echliegen  darf,
wir  auch  in  den  neu  en  Teilen  Süd:

i
wiegerisch  sind,  ändert  an  dem  günstigen  Urteil  nichts.
Erfreulicherveise  bonate  Iche  Süd-Kamerun-Expedition
  ibre  Tätigkeit  auch  noch  auf  die  spanischen
Guinen-Inseln  ausdchnen,  von  denen  Fernando-Poo
wegen  seiner  glänzenden  wirtschaftlichen  Entwicklungemöglichkeiten
  das  besondere  lnteresse  des  Kolonial-#tkers
  verdient,  während  die  Schilderung  der
leinen,  weit,  entlegenen.  n  Annabon  wie  ein  freundiches
  Idyll  anmutet.  t  hoch  anzuerkennen,  da
———  der  beiden  Felashan.  Dr.  Mildbraed,
eh  nieht  mit  einer  Schilderung  der  Erlebnisse  der
xpedition  begnügt,  sondern  darüber  binaus  unter
-g8drücksichtigung  der  Literstur  zu  einer  zusammen-—
  Darstellung  zu  kommen  sucht,  die  4#
Prüchen  an  moderne  Landeskunde  in  jeder  Bebese
  gerecht  wird.
In  dem  Schlugkapitel  gibt  der.  te  E#hno-Profe#n#or
  Thilenius,  Direktor  des  Vl#ter-- 



 

 

 

S.  -

museums  in  Hamburg,  eine  kungenmene  att  *J
sicht  über  die  wisse  Erxgebnisse
Diese  —  221  da

Expedition.
Ergebnise  der  Sammlungen  und  Aufreichnungen

 

auererdealdich  reich  sind.  Ob  aber  die  *  *
es  Herzogs  auf  S.  223  des  J.  Bandes,  „das  nãm

die  Leistungen  seiner  zweiten  Expedition  a  en

der  exsten  übertreffen“,  zu  Recht  besteht,  das  erschemt

doch  zweifelhaft.  Um  zu  einem  abschliegenden  Urteil

arüber  zu  kommen.  müssen  erst  die  a-  iteien

wissenschaftlichen  Ergebnisse  beider“  Expedition#en

vorli

nen  ganz  besonderen  Schmuck  des  Wertes
büden  die  lebenswahren  und  Kurberprachtigen  Aduarcile
des  Maler  Heims,  dessen  künstlerisches  Talept  L##

 

sonder  in  den  Tchadseeländern  eine  Fülle  dankbarer

Motive  fand.

Alle  Averkennung  gebührt  der  Sorgfalt,  die  Ver
Verlag  Brockhaus  auf  die  Ausstattung  des  Werk.—
verwandt  hat.  Die  rühmlich  bekannte  Firma  hat  seh
Aesstel  selbst  übertroffen.  Die  Fülle  der  beiden

beigegebenen  Illustrationen,  deren  technische
m—  das  höchste  Lob  verliint,  ist  eäe  du  r-.ei


K.  Dinter,  Botaniker  des  Kaiserl.  Gouvernemems:
Dlevegetabllische  V.
Mit  13  Vollbildern.  Im  Selbstverl
1912.  Kommissionsverlag  Ed.  Rühls  Buchhandlung.
Bautzen.

Trotzdem  die  Eingeborenen  von  Deutsch-Südwei
afrika  sich  in  den  letzten  Jahren  in  erhöhtem  Mane
an  euro  o  Kost  gewõöhnt  haben,  lebt  ein  groster
Teil  us  jetzt  noch  gern  von  der  eeeane  Vellkost.
  das  heigt  von  den  vegetabilischen  Produkten.
die  Südwestafrika  hervorbringt.  Dinter  hat  sich  der
Au  unterzogen,  diese  für  die  Eingeborenen..
#sehr  wi  Produkte,  von  denen  er  einen

Teil  bereits  in  seinem  „Deutsch-Südwestafrika,  Flors.
Forst-  und  landwirtechaftliche  Fragmente“  beschrieben
hat,  —...([Jq  und  zu  besprechen.  Die  Zahl
der  in  Frage  kommenden  Nehrun  mittel  ist  ver.
hältnismätig  groß,  sie  beträgt  et  5  Arten.  Unter
ihnen  befinden  sich  zahlreiche  kuoglen,  Ziebeln.
Zwiebelknollen,  Früchte,  Wurzeln,  Blättergemüse  und
Pilze.  Das  Buch  ist  G**6#  angeordnet  und
leicht  veständlich  geschrieben.  Es  hat  nicht  nur  für
Botaniker  praktischen  Wert,  sondern  auch  besonderfür
  Faksgel,  die  aus  ihm  mwanche  interessante  Belehrung
  schöpfen  Lönnen,  zumal  bei  allen  Nabrung
mitteln  auch  die  renmen  angegeben  aimn  sind.

a  8  Tolbider  sind  l  **
igabe  des  Buches,  das  übrigens  auch  ein  e
über  Nutzhölzer  enthält.  koxi

Kolonlale  Monateblstter.  Hern  von,  der
Deutschen  3  Allein  ·
—  der  Haude  &amp;amp;  Spenerschen  Buchhandlung

11.  Jährlich  12  Heffe.
Preis  für  das  Jahr  12  .

In  neuem  hübecheren  Gewande  und  unter  dem
vorstehend  veränderten  Namen  ist  iet  4  e#st
Nummer  des  laufenden
„Zeitschrift  für  Kolonia  Wele  eru
recht  und  Kolonialwirtschaft“  erschienen.  Die

ungsnummer  des  neuen  1  —
enswerter  Aufsitre.  Wir  führen
*—  die  nachstehenden  an:

Die  militärische  Sicherung  der  r“*9“

Nolonien.  Von  Generalleutnant  z.  D.  v.  Kel
        <pb n="159" />
        W  125  20

ats  denterh.  französischen

iderseitigen  Besitzungen  in

Auuatorial-Afrika.  Ven  Wirkl.  Geh.  Legationsrat
König;

Die  Brücke  über  den  Sanaga-Südarm  im
Zuge  der  Kameruner  Mittellandbahn.  Von  Geh.  Ober-Daurnt
  Baltzer;

Flugwesen  und  Automobil  in  den  deutschen
Kolonien.  Von  Ungenieur  Goldberg-Großlichterfelde-Berlin;


Zurusführun
Abkommens  ü

Frankreich  im  Norden  des  Tschadsees-Von

  Oberstleutnant  z.  D.  H.  übner-Riesa
ige  ist  eine  Rubrik  über  die  „Erwerbsgesellschaften

  in  den  Kolonien“  und  als  desonderer
Anhang  eine  „Zeitschrift  für  Kolonialrecht“,
deren  hrikrleitung  Dr.  Weigelt  führt,  während  die
geruntwortliche  Hauptsehriftleitung  nuch  weiterhin  in
der  Hand  des  bewährten  Kolonialschriftstellers  Hubert
H  encrrn  verbleibt.

 

 

Koloniale  Liter  atur.)
III.

ie  elngereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehült,  werden  unter  keinen  Umstünden  zurückgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.

Adreß-Buch  des  Deutschen  Kiautschon-Cichicts
und  der  Provinz  Schantung  einschl.  Tsinanfu,  Tschifu
Weihaiwei  für  1912—1913.  (Zusammengest.  auf  Grund
——  1  Karte.  Tsingtau:  Rose  o.  J.  V;

Jðklinger,  Otto:  Wirtsehaftliehe  und  linanziel
Kundechan  2.  Aus:  Koloniale  Rundschau  H.  11.  12

2
o  ,  Frh.  von:  Unser  ostasiatisches  Schutz-Fhe
  *—  seine  wimschaftliche  Zukunft.  Export  2
1913.  l
Kloninleslonntshllltter.Leitschkiftkuislxoloninb
liolitilc  KoloninlkeehtundlcoloninliiiktschnftHist-Deutschen
  Kolonialgesellschaft  Jg.  15  ff.  Berlin:
Uenaden  Kolonialgesellschaft  1913  fk.  12  jährlich.
V.  Anfang  s.  Zeitschrift  für  Koloninlpolitik.  Kolonialrecht
  und  Kolonialwirtschaft.  Angeb.:  Zeitsehrift  für
Kolonialrecht.  4
WNeuhaus,  R.:  Die  wirtschaftliche  Ausnutzung
von  Kaiser  Wilbelmsland.  (Hierzu  2  Originalnbb.)
-e  Esde.  8  (1912/13).  1865  fk.
Regee  1——  voor  Nederlandsch:  loihe
1.  E  Batavin:  (1912)  Landsdrukkerl#
2  Bde.  le
-  Deutschlands  Verhültnis  zum
Wanisch-portugiesischen  Koloniulbesitz.  (Hierzu  y  Ori-Finalaufnahmen).
  Die  Erde  8  (1912/13),  177  fi.
Letitschrift  für  Kolonialrecht.  Hrsg.  von  Kurt
Weigelt.  Ig.  15  ff.  Berlin-Charlottenburg  1913  ff.  g0.
An:  Koloniale  onatsbllitter.  ss

II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.
be,r  Ewald:  Deutschlands  Zukunft  im  Orient.
X.  1  Kartenskizze.  Die  Erde.  8  (1912/13),  169  ff.  so

Na#dlr:  Die  Entlinder  in  Indien.  ie  Grenzbenen
  2  (1913).  75—8.  L

 

In  dleser  Rubrik  ht  die  iwesten  Erscheinungen
elaem  slod  die  Titel
2  dert  Redaktlon  des  Koloniale

  krrn  erklärt  sleh  gern  zur  Annahme  und

zeusmsesne  -#n  Werke  bereit,  welche

#I#?#  PSzensionsezemplare  oder  zur  Aufeshme  hlo
es  v7gae  ihm  zugeschickt  verde

10911  bis  *  1912.  Wildbad:  Paueke  1912.  888.

 

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archäclogie.

Barnes,  James:  Rifle  and  Carnvan,  or  Two  Boyxs
in  East.  s  IIustr.  London:  Appleton  1912.
326  S.  6  8.  Se.  #
Betham-Edwards,  Miß:  In  French  Africa.  London:
  1912.  *  10sh  6  d.  bo.  1
*  .aQ  on  M.  M.  van  der:  Land  und  Leute
von  zur  n  (Deutsch-Ostafrika).  M.  1  Karte
Aus:  Petermunns  Mitteilungen  Jg.  58.  1912.  S.  27
bis  327.  18
Clterni,  Carlo:  Ai  confini  meridionali  dell!  tiohin.

Note  di  un  viaggio  attmve#o  l'Etiopia  ipuesi
(zalla  c  Somali.  Con  3  8  6  etz  1  piantu  &amp;amp;  158  ineis.
Milano:  Hoepli  1913.  E  li4

*  Dore,  Karl:  Namaland.  kol.  #71  (1913).  11  (f.  u##

exploration  et  la  prospection  de  l’U#rnn.  1  (1913).
1—8.  Mouvement  géographique.  [is

Hübner:  Frankreich  im  Norden  des  Tschadsees.

(M.  Kartenskizze.)  Koloniale  Monatsblätter  1  (1913),

32  ft.  117
*  Hutter.  F.:  Neu-Kameruo.  :  (ieotgr.  Zeitschr.
Bd.  18,  1912,  *“  sis
Johnston,  H.  H.:  Livingstonc  und  the  exploration
ot  Central  A-feica.  With  num.  illustr.  London:  Philip
&amp;amp;  Son  o.  J.  VIII,  372  S.  1,20  K.  8e.  sis
NJosenbaus;  Unsere  Invareise  vom  15.  Oktober

¶20
*Klute,  Fritz:  Vorlũusiger  Bericht  über  eine
Fomschungsreise  am  Külimandscharo  von  Eduaml  Oebler
und  Dr.  Fritz  Klute  im  Sommer  1912.  Aus:  Petermanns
  Mitteilungen  IJr.  58,  1912,  S.  336  121
*  Lefeurre-Méaulle,  II.:  Le  Soudan  angloes  ptien.
Rapporis  commerciaux  des  —  a#plomalicue  et
consulaires  de  France.  Année  Nr.  1028.
(Supplém.  nu  Moniteur  officiel  461  ——  du
9  janvier  1913.)  (*2
Ihe  Phllippines.  The  land  of  palm  and  pine.
An  official  guide  and  bandbock.  Preparc##  by  John
R.  Arnold  (With  illustr.)  Manila:  Sbepen.  ok
Commerce  und  Police  1912.  VIII.  2178  S.  80.  (23
Plazlkowskl,  M.  L:  Einiges  über  Abeseinicn.
M.  5  Abb.  Kol.  Rdsch.  1  (1913),  27—37.  [2#
nine  Relse  durch  die  deutschen  Kolonien.  Hng.
von  der  iüll.  Zeitschrift  Kolanie  u.  lleima..  Het  von
Rudolf  Wagner.)  3.  ver  :  Vell.
Koloninlpolit.  Leitschristen  4%  4ur  v!#°  4  26

15
        <pb n="160" />
        126

Blehelmann:  Etwas  vom  Leben  unserer  Lan
kanen  in  Druscd“  Flotte  1  (1913).  *

nach  der  Wunder-%

  Osc.:  Ein  Aus
***7  —nM—NJe  adow  &amp;amp;  Sohn  1912.
8  *  se
«  .  Wya  Australasia.  1e  .u.
Londeir  bo  bie  1912  450  S.  6  aR.  r.  (Englch
Feop  E—l  Vol.  5.)  (#
mdlarte  der  deutschen  Kolonien.  Bearb.  ro
P.  s  ngede  und  M.  Moisck.  Hrsg.  auf  Veranl.  zen
Deutseken  1  .  Mced  —  du  Dietrieh
Reimer  (Ernst  Vohsen).  1825175  em.  Berlin:  D.

Reimer  1912.  Auf  Leinw.  aulgez.  m.  Stüben  12.4.  [20

Weeks,  John  H.:  Among  Conge  capvibals.  With

54  illustr.  and  1  wer.  London:  Seeler,  Service  &amp;amp;  Co.
1913.  351  S.  18  K.  8.  L

W.  Nerurwissenschaflehe  krorschung
der  Kolonien.

ꝰ  Ditmar,  Rudolf:  Dern  —  Eine  kolloid--hemiseb,
  Monographie.  21  Fig.  i
Taf.  Berlin:  Springer  N  VII,

..  Gothan.  Wlalterl,  Pülger,  Nacy  #.  Wienler
Hlubertl:  —..  *——
Faiesen  —7*77  ann
1  tuttgart:  nekh  1912.  40(80)  *
Leben  d.  Pflanze.  Abt.  3,  Halbbd  læ
Hleinrich):  Conn  Fsee  borse  tern
—  Neu  1.0  ——  graen
von  Dr.  O.  Schlaginhaufen.  hat  13  Fig.  Le
Tenbner  in  T  1  23  S.  40%.  (Abhandlun
und  Berichte  der  Kgl.  Zool.  und  Anthropol.  Fnee
Museum  rim  Drescea.  RBd.  14,  Nr.2.)  [

 

V  Rechtsauellen.  Angemeines  Kolonialrocht.
Vacat.

VI.  Stantsrecht.

C###en:  Die  mrbeliche  *.—  der  Chinesen  in
Kiantschon.  Vortag.  Kolonialrecht.  )ö
-
*  Könlg,  B.  von:
franrösischen  Abkommens  über  die  bei
sitrungen  in  Aqustorial-Afrika.  n  1
sküze.)  Koloniale  Monateblätter  1  (1913),  10  ff.  2
Sassen:  Zum  kolonialen  Staats-  und  Verwaltungsrecht.
  Zeitschr.  f.  Kolonialrecht  1  (1913  fl.)  Is

VII.  Verwaltung.

*  Fuch#s,  Victor:  Polizei  und  Palissstrupp  in  Peuseeh.
Südwest.  Eine  brennende  Reformfrage.  Kol.  Z.  5
(1913)  fl.  L

Harseld,  Comt:  Prineipes  de  gouvernement  d'une
colonie  de  Feuplement  en  .  neuf.  Révue  écono
mique  internationale  3  (1912  5—587.

VIII.  Justizwesen.-Veacat.


IX.  Völkerrecht.
Vacat.

Zur  Au  efürog,  des  44

 

X.  Bevölkerungswesen.
Amas:  Eingeborenenpolitik  und  Fingeborenenree
in  der  Goldtie  d  in  Nigerien.  Aus:  —
Ruandhchee  r—  8  ff.  8..
Becken  Kors  Gefahr  im  Verzuge.  krKku2.  5
tuenh  5  l
KulDIeBesmäclungvoasiiw
(M.  erenerl  —  Die  Sle  8  (rh1215)  w  “

Gulde  pour  les  Cmigrants  agricoles  belges  au-Katanga.
  Te  illustr  u  1912.  Imprim.
Indust.  (Royaume  de  Belgiquc.

1
Ministire  de  —*'  Serwice  de  Pagriculture.)  14.5

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

*  Register  of  Porto  Rico  for  1910.  r-*sd
compiled  under  the  direction  Dre#  Cctob.
vig  (Weitb  illustr.)  San

Juan,  P.  R.:  Borenu  or
80.  43

Supplies  1911.  X,  328  S

XII.  Finanzwesen.
Vacat.

XIII.  Lesdwirtschaft,  Jagd  und  Flscherel.
*  Beseherming  van  m.  57Ty5  in  Nederlandsch

Nieuw-Guine.  Aus:  üdlschrift  van  het  Kon.  Teie
landech  b  Karchüs  kundig  Genootschap.  2e  Ser.  dl.  29  r
1912,  .  «

Maus  Emil:  Uber  den  lns

seine  5  Der  Tropenpflanzer  1  (1913),  21  u  uasR

S#diaer  Die  vegetabilische  Veldkost.  Dech-*
  —

M.  13  Vollbud.  O  :  Bel
——ð  tzen:  Rühl  in  K.  47  S.  2  Ve.
die  kua  Besprechung.  l

Drousie,  P.:  Notes  sur  Pagricultu  Ihomé.
Bolletm  iai  de  Congo  e  4  w  2  L
Dongungsversuehe  in  *  Neuschmn  Kolonien.
H#g.  v.  Reichs-Kolonialamt.  Berlin:  1913
Mittler  &amp;amp;  Schn.  *s-l  8S.  80  (46

*  Hagedorn  u—*  —  (Ipiche,  —e
tropische  *8  asQ  —
Pflanzer  1  (1913)  ff.  50

Geblet,  J.  M:  Le  coton  oriental  et  meri
de  3  (1912),  —  *
Henulg,  Eiwin=  Aus  Ostatikas  Tierwelt.  Die
Erde  8  (1912/13),  180  ft.  (  1
KHKautschuk  -  Dungungsversuche  in  Deutsch-Outafrika.
  Der  Tropenpflanzer  1  (1913),  34  fl.  I#
Die  Kan  a#echunsirutege  Nirshe  Britisch-Adar
  im  Jahre  1911.  Der  Noenpfler  —  1  rn
Lauvwlek,  M.:  La  culture  du  coton  dans  I.Asie
centrale  russe.  Revue  éeonomique  internationale  3#
(1912).  502—522.  l
«l«lbhektsDteBmoeaMiackea
Kolonien.  Aus:  E  Fischereirat.  K
berg  i.  Pr.  am  15.  Juni  1911.  (Stenor.  Bericht).
Mayné,  R.:  w  ennemi  sérieux  de  #
Congo  Bizadus  dierrioola,  Wh.).
e  du  Coose  4  an  7l  l

Keloaten
187  fl.

Morinieren
  A45#½  ve  2WR  2—
        <pb n="161" />
        W  127  20

*  Spann:  Kre  unern  zVi  Allgäuer-  und
#Isireser  Ründlern.  Kol.  2.  *zs-  (ag.  5#  sss
ohltmann,  F.:  feujahrsgesanken  1913.  Der
Propenpflanzer  1  (1913),  ¾l  —21.  *  .  lso

XIV.  Waserweven.
Vacat.

XV.  Bergwesen.

Goldiunde  bei  Tanga.  beite  markt  f.  d.  Deuwen
dfrikan.  Kolonien  5—6  (1912).

Richesses  2  de  —us

**  r  Pars:  Dunod  e  1512.  15  ’r.  Se.  (e#n

XVI.  Handel.  «
„urreau,  Ad.:  Les  Sociétés  primitives  de  ratrigue
quatoriale.  Hees  fig.,  18  pl.  et  1  ct.  Paris:  Colin
1912.  XII.  420  S.  80.  les
TLefen#e-Méaulle,  H.:  Le  Soudan  anglo-gyptien.
EG*.  commereinux  des  agents  diplomstiques  et
de  France.  Anuné  1913.  No.  1028.
Suwier  au  Moniteur  officiel  du  commerce
9  janvier  1913).
Inler  Léon:  La  bourse  d  Alexandrie  etle  —
——.  Geonomique  internstionle  3
(5  473—501.  t

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacst.

XVIiI.  Vorkehr.
Die  —.—.  der  Schiffahrt.  n  —

(Bericht  tändi  Kaiser
)  Bat-Fa  uber  Esndel
..  cs

Gmersllwosulctmsyd
Indus-sie  8  t  I
Fehlinger,  H.:  Die  Eisenbahnen  Britieeh·  Indiens
—W—  !  (1912/18),  48  fl.  64
Goldberg,  GC.:  Flugwesen  und  Automobil  in  den
—.  Kolonien.  Koloniale  Monatsblätter  1  Autse

—.  Tontsutiso  Kiautschon,  ein  asiat
  „Kap-Kairo“.  tverkehr  10  (#
r

XIX  Hedlzin
Fen#t:  Die  Ubertragungsweise  des  Prssonen
durch  Flöhe.  Die  Umschau  3  Wt  52  .

G.  M.:  The  care
children  in  the  tropies.  t  8
80.

7d  O.  6d.

L#lein,  M.:  Beit  zur  T##hoee  der  *
gehorenen  #n  *  Ta  ½  7  ·
Mo  Tropenh  16,  1  eft  9.
110  S.  6#.  7  #

#Prowazek,  S.  von:  Beiträge  zur  Kenninis  der
Htaroen  und'  verwandter  Organismen  von  Sumatr
MDelin  7.  M.  3  Tat.  u.  1  Aa.  Aum:  Anchint
—

Prowaaek,  B.  von:  Die  Malurs  der  V.
Handboch  *  Phes  Protercen.

Provazok,  S.  Entamoeha.  M.  8#.  Teutfig.
4ue:  kProcktenkunde  P.  25,  3.3

oi  de  1
11°

 

*  Prowazek.  S.  von:  Studien  zur  Lehre  vom  Geze
  der  .  M.  2  Taf.
6  «  Mosis
Bd  txt-.  1912  E  s»  Dis-:-Prossoksvon
  Unmuahnngen  über  deeTons

den  Prerde  auf  Samoa.  Archir  f.  Schiffe-  u  ropen-·

Hyg.  1  00  1—8.  LU##.
*’Prowazek,  S.  Con;  Weitzrer  Beit  Fu  enoti

der  Entansten.  6.  M.  —..

Archiv  f.  —  *  m.  Auer

Schaumann,  H.:  Zu  dem  Problem  der  Beriberiütiologie.

  Aus:  Archiv  f.  Schiffs-  u.  Tropen-HUx.
Bd.  16,  1912.  i
Troplenl  Disenses  Bulletin.  Vol.  Iff.  Loydon:

Tropical  Disesses  Bureau  1912  fk.  1  T.  6  ck.  8e  lis
*  Tropieal  Veterinary  Bualietin.  Vol.  uin  Lopden:
Tropical  Disesses  Bureau  1912  ff.  3  s.
*  Werner,  H.,  Dber  halssteri  und  —*m  beim
Schwarzw  er.  r.  Archiv  Sehiffs-  u.  Tropen-Hyg.
  1  (1913),  8—11.  In

XX.  Sprachen  und  Literatur.

Biblloteen  coloniale.  Pubbl.  a  cura  della  Direzione
centr.  degli  affari  eolonialĩ...  del  Ministero  degli  affari
esteri:  (I.)  Roma  1912:  Colombo.  lse

Catalogue  ef  books  and  pamphlets  relating  to  Africa
south  of  the  Zambesi  ...  in  the  collection  of  Ger
Me„Call  Theal  Capetonn:  Cape  Times  1912.  J,
4%  J—  sts

R.:  ——  der  Dagomba-  vuhe
gespr.  in  Fuchz  #  d.  nördl.  Bezirken  d.  Goldküste
  (Dagbanc).  **  n  Reimer  i.  K.  1912.  X,
78  S.  60.  (Vensr  d.  Studium  Deutsch.  Kolonial
sprachen  14).  Is#
*  Rebse,  Hermann:  Die  Sprache  der  Baiba  in
Deutech-Ostafrira.  Zeitschrift  für  Kolonialsprachen
2  ff.  (1913).  lea.

XII.  Rellgions--  Missions-  und  Sehuniweser.
mit  friedliehes  .([(  mit  der
Aliioa  möglich  Allgem.  Missions-  3Zeitschr.

.  kan  25  fl.  lo
Klokter  ulius:  Allgemeine

Die
Missionskonferenz  vom  3.  Pne  wugs  1912.  Allgem.
loꝛ

Mässions-Keiiwelrt=  1  (1913),  18  ft.

XXII.  Vorbildung  und  —  kür  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Heor  und  *êr'
Arning:  Die  farbige  Armee  kreichs  im  i
1912.  Fekepalliveral“  Blätter  3  8  ff.  le#s
Arrsté  déterminant,  pour  les  rserves,  les  S#ta
application  aus  décret  du  —se2  i01
rorgani  reerutement  des  troupes  indigeènes
réserves  en  h  ½

frangaiee.  Dalmur,  le  12  Wes  Journ
a  de  TAriqne  occidentale  1eE  4  *5
        <pb n="162" />
        W  128  2

Jscobl-  den  Bebuisen  aines  englischen
ri

fiziers  in  ege  #½  Al  und  die
Franzosen  Indien  (1780  bis  1784).  Kolonisle
Monatsblätter  1  (1913),  38  ff.  leo

Keller,  von:  Die  militärische  Sicherung  der
deutschen  Külcnien.  Kolopiale  Monatsbl.  101913),  ff.  (##

XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.

XXV.  Bauwesen.

*  Baltzer:  Die  Brücke  über  den  —..—

im  Zuge  der  Kameruner  Mittellandbahn.  Hierzu

1  1  b  u.  1  Slizze.  Koloniale  Monatsblütter  1  (1913),
l

s  I

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

iet  Emil  J.:  Das  Eigentum  des  Mittelstaodes.

r  Bau  oder  Kauf  eines  eigenen  uses

mit  6  .  über  360.  Ansichten  u.  Grundrissen

von  Einfamilienhäusern,  Do  Susern  usw.  4.  Aufl.

Wisbshen:  Westdeutsche  Verlugsgesellschaft  1910.
9  .

Angell,  Norman:  Die  falsche  Rechnung.  Was
bringt  der  Krieg  cin?  Berlin-Charlottenburg:  Vita
(1912)  XIX,  266  S.  1,25.4  1.

Automobll-Rundschau.  .  JLIL  Berlin:  Boll
&amp;amp;  Pickardt.  1913  ff.  40.  s.  Zeitschrift  des
Mitteleuropischen  Motoruagen-Ve##  Berlin.

Augstin  und  P.  Lambrecht:  Denkschrift  über
Förderung  der  Viehrucht  durch  die  Verbesserung  der
Ver-  und  Weiden  seitens  der  Landeskulturabteilung

Landwirtschaftekammer  für  die  Provinz  Brandenb#b
  N.  1  öbersichtakure.  herin  (1912)  27  S.  4.
(Arbeiten  der  Landwirtschafmkammer  für  die  Provinz
Bmandenburg.  28.)

Bericht  über  das  sechste  naieeh  der  Lc.

ochechule  Berlin.  Ok

11/12.
A.  Binz.  Berlin:  G.  Keimer  1513  64  *.  80  Gdker-Foresn
  der  Ktmanneche  von

—  es  grandes  munications  114.

*  —*  dressée  5r  des  documents

iels  par  le  Burenu  Ioternational  de  Toion  T6.

graphique.  Berne  1912.

as  d,  die  seit  dem  Jahre  1903  unter
Mririn  le  Reiche  erf  Typhus-W

  5  56  m  Südwesten  N.  3  Taf.

u.  8  *  Text  gedr.  Abb.  Berlin:  re=  1912.

VII,  40.  “"  naus  d.  Kaiserl.  Gesund-KdL
  5  k)

Franzlus,  Gr  De#  assn  Bearb.  von  F.
Traeie  lu.,  and.)  k  370  Tex
15  Tof.  1.  verm.  4  *  10##

*v  576  S.  31  r**
wissensch.  3.  AK.

buches  —*  #  *  —
mission  der  Zweiten  twurf.

45,  17  S.
45.—  n#  1511/12.  Druchsache  34  vom  30.  11.  11.,
34  a  vom  21.  3.  12.)

r“#  Zusammen

—

 

————#  für  das.  Jahr  1914.  Hr#sg.  vorr
RBeichs-Marine-Amt.  M.  12  Karten  in  Steindr.  Berlin:
Mittler  &amp;amp;  Sohn  55  “*“  359  S.  Geheft.  2.4&amp;amp;.  S#%

„Halberstaedte  #u.  S.  von  Prowazeck:  Uber
die  Bedeuntug  der  2m.  bei  Trachom  un!
—n  Aus:  Berliner  Elin.  Wochenschr.  191=r.

  15.

Jahresbericht  der  Handelskammer  für  die  Kreis
Essen,  Mülheim-Ruhr  und  Oberhausen  zu  Essen.  1912.
T.  1.  Essen  1913.  Girardet.  202  S.  40.

Kommerell,  Otto:  Inbellen  für  Straßenbrücken
aus  einbetonnierten  Walzträgern.  M.  44  Abb.  Berlin:
Ernst  &amp;amp;  Sohn  1912.  IV,  47  S.  7,10  .K.  40.

Die  wirtschaftlichen  Kräfte  Dentschlands.  Dberreicht
  von  der  Dresdner  Bank,  Berlin,  anläößlich  ihre-40
  #  t  Bestehens.  Berlin  1913,  Reichsdruckerel.

in  H.:  Aus  Bolce  Tierzucht  und  Rasse
N.  Abb.  Bd.  1.“  Stut  tigart:  Ulmer  u#n.
J,  361  2  9  A.  bo

*Krankheiten  und  Beschũdigungen  der  Lultur-·
betlemen  im  Jahre  1910.  Zusammengest.  in  d.  Kaiserl.
iolog.  *  fũr  Land-·  #u  Forstirischal.  Berlin.

Parey  1912.  W#.  298  S.  ichte  über  Laod--wirtsch.
  m  Reichsamte  d.  Innern.  27.)
—  —  Englands  Weltwacht  in

ührer  Entwicklung  vom  17.  Jahrhundert  bis  auf  unser
Tage.  M.  3  Blin  u.  8  Taf.  2.  Aufl.  Leiprig  u.
Berlin:  Teubner  1913.  VIII,  123  S.  1,25  A.  9.
(Aus  Natur  und  Geisteswelt  17  J.

Leber,  4.  und  S.  von  Prowszel:  Dber  eine  neue
infektiöse  ssebontemant  (Epitheliosisdesquamntiva

  conjunctivae.)  Aus:  Berliner  klio.  Wochenschr.
1911,  Nr.
rePerd  NMit  Genchmigung  deeichs-

  hreg.  Jg.  11.  Berlin:  Alüest

Sohn  1913.  #  6  S.  3,25.4,  geb.  4.K.  8S.

Denteche.  or  ν  8  S  vo-7


tistischen

W  173  S.  3  .4.

Prowzel,  S.  von:  ansn  hämolytischer  Stoffe
aul  2  Groneme3  raua:  Centralblatt  1.
Bakteriologie.  66,  1912.  H.  5/6.

ebkrowarel,  “  donz  Notir  zur  Aetiologie  der

iasi  is.  M.  2  Textñ  gus  ed
f.  Bakteriologie  .  Ed.  62,  1o  n

mesh  Th.:  —  —
seine  Grundlagen,  —  seine  Aussichten.
  Welsn  “  10  14N  434  ff.

Läs.  Th.:  Rech  Frcch  un  r§EFr“¾P¼  zum
rans.  Handels-  und  en  —
und  der  Bu  Bondesstaaten,  enthalt.  4  h  u.

sprechung  Geseteen.  *  Aini  von
Scherlin  *  Becker  hreg.  Ig.  Senttgurt  #.
z  2  Verlagsanstalt  1  1  Xv.  1000  S.

**  G  Zwei  Denkschriften  zum  Petroleum-Monopol.
  Herls.  Putikammer  4  Mchlbrocht  1913.
XII,  154  S.  250  4.  .

sW  M  im  Deutschen  Reich
für  das  Jahr  Ionn.  —  E  r*r  ½5  F.
40.  (Zeitschrift  für  Kleinbahnen.  1913  k  Erginrung
WVerssels  der  Inhsber  von  J(  bei  der

nach  amtl.  Material.  Ab-1912.
  ase  .
        <pb n="163" />
        W  129  20

Torwürts-Kalender  ngür  Fes  Jahr  1913.  Berlin:  Westdeutsche  Verlugsgesellsch.  1910.
(2  8.)

Wiesbaden:
Einzer  &amp;amp;  Co.  (1913).  104  S.  860.

akernasel  7  9  Lr:  Wieltorn.  —  8  Mürz  Zeitsebrift  für  Pflanzenzüchtung.  Zugleich  Organ
1½8.  Aus:  N.  Wissen-d.  Gesellsch.  zur  Förderung  deutscher  Pflanzen-Sschast.
  zu  Göttingen.  0.  .  1.  t  *  zucht

.  .UnwkMtt-MkkunngKlosslmg  [u  II
IleahooFAktutD  englische  Landhaus.  Eine  bhreg.  von  C.  Frukirth.  Berlin:  Parey  1912.  86.
S##mlung  engl.  Hauspläne  aus  dl.  Privatbesitz  Seiner  Einzelpreis  5  ..  Abonnementspreis  4.#.

AI  estãt  des!  isers  ...  M.  52  Taf.,  Abb.  41.  Aufl.

 

Verkehrs-  hachrichten.

Dersonen-,  Cösch-  und  Ladeverkehr  In  Lüberitzbucht  während  der  O#onate  Juli  bis  September  1912.
(Vol.  „Deutsches  Kol.  Bl.“=  1912,  Nr.  24,  S.  1206.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  886  Personen  (gegen  1870  im  Vorjahre),  3  (2)
Stück  Großvieh,  203  (436)  Stück  Kleinvieh  und  11  313  (23.064)  ebm  bzw.  Tonnen  Güter.  731
(582)  Personen  kamen  von  außerhalb,  155  (1288)  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebiets
belegenen  Häsen;  von  den  Gütern  waren  561  (4770)  ebm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und
10  752  (18  294)  chm  bzw.  Tonnen  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  1066  (3052)  Personen,  12  (4)  Stück  Großvieh,
110—  Stück  Kleinvieh  und  1627  (698)  chm  bzw.  Tonnen  Güter.  591  (935)  Personen  gingen  nach
außerhalb  des  Schutzgebiets,  475  (2117)  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets  belegenen
Plätzen;  von  den  Gütern  waren  46  (—)  ebm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und  1581  (698)  ebm
bw.  Tonnen  Privatgüter.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  1952  (4922)  Personen,
15  (6)  Stück  Großvieh,  204  (436)  Stück  Kleinvieh  und  12940  (23757)  ebm  bzw.  Tonnen  Güter.

In  Brackwater  (Bezirk  Windhuk,  Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  11.  Januar  eine  Reichs-Oelegraphenanstalt
  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Wortgebühr  für  Telegramme  nach  Brackwater  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach
Bindhuk;  sie  beträgt  gegenwärtig  2  #  75  Pf.

Postdempfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutgebieten  für  den  Monat  Jannar  1913.

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  echibe  Vriefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  %  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am.  der  d  abgesandt  werden  am:
iedrich-Wilhelms-I.
  beufsch-Beusnines,  a  #  21“.  Febr.  21“.  März  #  7  19.  23.  Febr.
N#iser  wilhellan  .  .  Abaul  40  700  5  —  Rat  ioe
r——————-—  Fortere

FFür  Briefe  u.  Postkarten

 

 

Auf  Berlangen  des  mlsender  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  ü

en  oben  —  außer  mit  den
inen  —Schanghai  geleitet.

 

wersand  über  Sibirer  hrhaLeniot  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo#

112  Nach
am  24/2.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.

Geschäftspovpier#  zand
        <pb n="164" />
        W  130  2

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Ein.

schiffungshafen  am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

2.  Deutsch-Östafriha.
)  88  Zulobg  (mit  MWanda,
"  Munsa  und  Schtra

Von  Momdasa  Keigbe
  rreen  arr
babe  und  von  der  End

Schif!  *  den  Bestimkansße
  orten.

b)  ze8  eche  Tanso  lrie  (einschl.  Amanl,

Handent,  Kokich-
  chas.  a,  Mkumbara,
Mnnyusst.  “:  Moschi.
Mähusb  Lgoment.  Pangani
und  Mrn

·

nach  me  sowie  nach

B3  i  tckb
sue  Da
2  n  !  O

ongea,  Tabora,
Se#  ee  Usumbura#

Neapel
(deutsche  Schiffe).

I
Is.Febr-1.1Z.März"Mombqfa016-17Tg.

.Tqagc119—20Tage

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  O  15  Tage

Mombasa  O  19  Tage

Tanga  17—18  Tage
Mombasa“  17  Tage
Mombasa",  15  Tage  I
*  von  Mombasa  weiter
mu  nächster  Gelegenheu
Daressalam  21  Tage

Daressalam  19  Tage

anzibar  18  Tage
8  nanhann  or.  we  miu
bo  legenhel#

Zanzibar  17  Tage
nach  Dares  salam  weiter
mi  nächster  Gelegenhel#n

11.  27.  jed.  Mts.  10.
4.  Febr.  4.  März  102
7.  Febr.  7.  März  10—
26.  Febr.  1050

9.  25.  jed.  Mts.  2.15
11.  27.  jed.  Mis.  10
4.  Febr.  4.  März  103
7.  Febr.  7.  März  10—4
9.  25.  jed.  Mts.  2.15
11.  27.  jed.  Mis.  10.2

4.  Febr.  4.  März  10  2

der

7.  Marz  102

 

 

3.  eutsch  „  Sübwetafiha.
ch  Swakopmund  kadte

h  (3  Aub.  Bro#-—

  os,  Eiusa.  3

□
EW

ni  “  Slen
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at  öbe,  e"
zu  SGri.  Kub:

ental.  *  '

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Neudamm.  #s
dia.  Otafise.  O
W  —  ·  .
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Ve  Ss

d)  nach  rsohst  3
nach  Aus.  Berseba.Ber

Brackwasser.  Gibeon,  Cochas,
Lafuur,  Kallsontein  r#
Kanus.  Keemansbood,  -
Maul-a  di

Wsd  Ser  Ma
mas  und  Warm

l
SonthqnwtonLMkz
Mchtschiss0
Boulogne  12.  jed.
Oeutsche  )

Southamyton  22.  Febr.

 

Southampton  8.  15.  Febr.  1.  März

Marseille  6.  Febr.  6.  März
Brindisi  9.  Febr.  9.  Mär
(engl.  W*  4  de  z
1  arseille  238.  Febr.
(mol  Gaaße,
Marseille  11.  27.  jed.  Mts.
(eutsche  Schiste)  1
Neapel  13.  Febr.  1.  13.  Mär
#hrur  Schiste)  de
Narseille  G.  Febr.  6.  März
Brindisi  9.  Febr.  9.  Mär.
(engl.  Schilfe)  de
Marseille  11.  27.  jed.  Mts.
(deutsche  *“
13.  Febr.  1.13.  März
oeel  Schiste)  de
Marseille  6.  Febr.  6.  März
Brindisi  9.  Febr.  9.  März
(engl.  Schiffe)
Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.
Antwerpen  28.  jed.  ts.
eursche  Schiffe)
Southampton.  1.
(leunche  Schife)
Boulogne
(deunsche  —i
Southampton  22.  Febr.
Oamburg  18.  Febr.
5  8.  15.  Febr.  1.  März
tHamburg  15.  jed.  Mts.
Antwerpen  23.  jed.  Mts.
eursche  Schife)
Hamburg  10.  25.  jed.  Mis.
1
Antwerpen  28.  jed.  Mts.
(dbeursche  Schiffe).

L#üderihbucht  20  Tage

1Hamburg  18.  jed.  Mts.

Oamburg  15.  jed.  Mis.

Antwerpen  n  28.  jed.  Mts.
□—  Schiffe)

 

Swakopmund  21,  24g.
Swakopmund  21  Tg.

Swakopmund  20  Tg.
Swakopmund  19  Tg.

Swakopmund  22  Tg.
Swakopmund  etwa  26  T.
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  45  Tage
Swakopmund  37Tage
Lüderitbucht  25  Tage
Lüderitzbucht  21,  22  Tg.

Lüderitzhbucht  19  Tage

Lüderitbucht  20-21  Tage
Lüderitzbucht  82  Tage
Lüderitzbbucht  69  Tage
Lüderitzbucht  61  Tage

9.  24.  jed.  Mts.  5.30
26,  jed.  Mts.  10  4

28.  jed.  Mts.  12.48
11.  jed.  Mts.  8.48

21.  Febr.  12.48

18.  Febr.  9.10

7.  14.  28.  Febr.  12.18
15.  jed.  Mts.  9.10
22.  jed.  Mts.  1.0

O.  24.  jed.  Mts.  5.80
20.  jed.  Mts.  1045

28,  jed.  Mts.  12.46

21.  Febr.  12.48
18.  jed.  Mts.  9.10
15.  jed.  Mts.  9.10
22.  jed.  Mts.  1.0

 

Lüderitzbucht  unbestimmt

v.  14.  28.  Febr.  12.16
        <pb n="165" />
        131  —

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  I  »  er  Berlin  spätestens
schiffungshafen  #am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24,  jedes  Monats  Viktoria  20  Tage
4  Nenerns.  Duala  21  Tage
ibi  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
**  ———-3  atzun  Tage
Lanlo,  Bibemd,  ]  ongn  Lage
de  Wl  Boulogne  11.  206.  jedes  Monats]  Viktoria  18  Tage
We  a  ur  Mer  Duala  19  Tage
basfi.  Sohamm.  j  Oeun  e  Schine)  Kribi  20  e  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
brechtshöhe,  Joko,  Krid  Plantation  20  Tage
mt  d.  “E—  6  Longji  20  Tage
a  Olscbinge,  Plan-Kamburg  22.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
ed  Bistioria  ·  Duala  28—80  Tage  #
2iverpool  6.  Febr.  6.  März  Viktoria  38  Tage  -,-"·
Duala  39  Tage  4.  Febr.  4.  März  1046
Liverpool  D!  jeden  Mittwoch  Calahar  26  Tage  jeden  Montag  1045
i#t  weiter  #ber  Nang
nach  Rio  del  Rey  ·  nmäRiodelReyta  2  Tagen
tOamburg  22.  jedes  Monals  Rio  del  Rey  91—53  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
U(Liverpool  6.  Febr.  6.  März  Rio  del  Ney  37  Tage  4.  Febr.  4.  März  1012
c  nach  Garua,  Kussert.  Lere  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  104
von  dort  weiter
Lokodja—ola
Antwerpen  8.  Febr.  1.  März  7.  28.  Febr.  8.48
qj  s  Matadi  18—20  Ta  e
—  Ens  elle  10.  Febr.  8.  März  #  Hs  4  5  6.  Febr.  1.  März  1046.
Bordeaux  25.  jedes  Monats  danm  urt  Flutdampfern23.  jed.  Mis.  10
—  l
d.  den  Laruin  Palau.  I  Neapel  21“.  Febr.  215.  März  Jap  80,  37  Tage  19.  Febr.  19.  März  1052
Insein,  Marianen.  #nseen  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Brindisi  2.  März  ap  40  Tage  28.  Febr.  1050
es  S#b  und  Angarr  4Sch##  —  51  Lage  bew.  v.
x  Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
——  1.  Febr.  Jop  37  Tage  19.  Febr.  10505
Neapel  Q  21“.  Febr.  Ponape  50  Tage  19.  Febr.  1050
drusireoa  x  6#
alau  e
d
nod  den  drigen  Statonen  Sindiß  18.  April  Ponape  56  Tage  11.  April  1050
(engl.  )  Saipan  64  Tage
Palau  71  Tage

 

 

 

dird  14  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexano
  11  24/2.

enproben
S#—  Schanghai

 

broben  —  über  Furbland;  Monta#s,  Donmere#

Neapel
(Deussche  Schisfe)
Brindift.  #

Queens

tomm  27.  Febr.  27.  März,  Apia
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sodney.

den  Briefsendungen  nach  d

den  auch-  mit  den  üb

Faft  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nichtee  auch  Drucksachen,

—  außer  mit  den  ichere  Nachversan
et.

zr  mit  Whie⅜  m½  bis  siebenmal  jäbrlich.

—  riefe:  Postkarten.
Gewbhnliche  und  eingeschrtebene  Briese  und

en  Marianen  adh  über  —  geleite,  von

ere  und
ten  uber

8.  *  —2  E—

b)  Drucksachen,  ———  Warenproben.

jeden  Sonntag
14.  28.  Febr.

7.  Febr.  7.  März
9.  Febr.  9.  März

 

7.21.  Febr.  7.  März]  Tüngtau  84  Tage

Tsingtau  82—85  Tage
Tsingtau  84  Tage

Tsingtau  84  Tage
—  86  Tage

25  Tage

—#v  7

5.  19.  Febr.  5.  März  1050

jeden  Freitag  1050

12.  26.  Febr.  1015

6.  Febr.  G.  März  8.48

7.  Febr.  7.  März  1015
b

25.  Febr.  25.  März  3.15
        <pb n="166" />
        #1  2  25

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  au- 



Nach  vom  Ein-  k  Dauer  Berlin  spötestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  ann

 

Jaluit  55  Tage

Keoapel.  217.  Febr.
.  Marstal:  Sce
*n  W*ie  *  19.  Febr.  14.  März  102

 

 

 

 

 

 

a)  nach  Jobnt  Brindiss  16.  März  Jaluit  60  Tage
(enl.  Schiste)
7  Adelaide  27—31  Tage,
Neapel  26.  Febr.  nern  ⅜|  4
5)  nach  NRonnn  —  #  ————
Eengl.  à  Dämnpfer  der  Vacisic  Phhos-.7.  März  1060
Taranto  D.  28.Febr.  9.  Mörz,  dme  Kempann  oder,  u  "
(engl.  Schme)  inle  nach  Naurn
——  des  Absenders  werden  iese  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschöftspapier
und  Warenproben  —  er  Sibirien  —Schanghai  geleitet.  ᷣ
1  h  ß  st  Postlarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —  Aleran  ·
drowo  11
Hamburg  o.  24.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  910
Lauleg#e  F5n  11.  26.  jedes  Monats]  Lome  16  Tage  0.  25.  jed.  Mis.  1.0
oon##en  29.  jedes  MonatsLome  21  Tage  23.  jed.  Mis.  9.10
1Marseille  10.  jedes  Monats  Kotgnon  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10

da  ab  Landverbindung

1##Bordeaux  25.  jedes  Monats  Fenen  14  Tage  28.  jed.  Mits.  104
von  da  ab  Lundverbindung

 

 

r.  Vese.  i  j  i  18
—□—  1#Liverpool  jeden  Mittwoch  unt  15  r—  den  Montag  1012
.  Landwege  in  KQ  en
1##mburg  16.  jedes  MonatsLome  28  Tage  16.  jed.  Mts.  9.10
L[Notterdam  29.  jedes  Monats,Lome  23  Tage  21.  jed.  Mis.  1012
Oeutsche  Schusfe)
#1#Hamburg  28.  Febr.  Lome  30  Tage  28.  Febr.  9.10
3  4.  jedes  MonatsLome  26  Tage  3.  jed.  Mts.  1012

Dend  meten  bind  den  Briefsend  dan  rt,  Absender
die  eschon  iW  k  Ss  bae  nur  dann  zugefahrt.  wenn  der  Abien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eintreffen  der  —  —  ec  Schutgebicten.  —
k.  .  .  .  .  .
Landungs-  Die  Post  ist  fälli  Landungs-  D  st  ällig
Von  2m—  lll—W-*..  hufeng  wobo  e
Neapel  6.  14.  19.22.Febr.  i-i*mse  4
D#eNentBn  ————————
——  |1  *—  ——  14
Neapel  9.  19.Feb.6“.  März  e  .18.  27.  Febr.
——————  3  Febr.  Liverpool-.  23.  Febr.  23.  Marz
Marseille  20.  Febr.  Nlantschen  Pst  über  San  Franci  Eisco  oder
de##.  Slidwest-  Southampton  .  1“.15".  Feb.  4.  März  Southampton,  Seattle  bestimmt
Southampton  9.  23.  Febr.  2.  März  Le  Havre  oder  (6—6  —.7
Hamburg  4-Feb.  2.6.,  März  —  der  Neuel  Hiensu.
Southampton  4-  Febr.  15.  Mä  ir.  Eisen-  Vin  der  Neyel  Di
Nam#ern  Heg  16-.  *  *  bahn.  ..  .  Donnerstag  u.  Sonna  7:“
————4———
ben  —  54.  2  Plomouth  eun
ben  Narellnen  Vrindist14.  Febr.  11.  Apritames.  —  br  Sa  e
E—  Jai  14  Febr.  11.  April  —*-  8.  Febr.  8.  Maͤrz
den  Narianen  ..  Brindifi....  14  Febr.  11.  April  «
Neapel  5".  Mä  6.  10“  2
beu  Palan  Iufein  Veindi.  rn—  u.  Avril  ———  *
Nearshal·Inseln.  Neapel.....  4.  Febr.  11.  April  Plomouih  ..jeden  Dienstag- 



 

 

 

 

"  —#  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="167" />
        Schifsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West.  und  Se#westefrit.

133  20

 

Postdampfer

Letzte  Nachrichten
bis  25.  Januar  1918.

 

„Adolph  Woermann“.

„Alexandra  Woermann“.

„Aline  Woermann“
„Anna  Woermann“
„Arnold  Amsinck“

Harl  Woermann“  ..
bduard  Woermann“

„CLleonore  Woermann“

„Elisabeth  Broc“

„Erna  Woermann“

„Frieda  Woermann“

„Gertrud  Woermann“.

Kans  Woermann“.

„Lenny  Woermann“.

„Lenriette  Woermann“

„Ima  Woermann“

„Jeannette  Verrnom  %
ermann“

„Lurt  Woermann“.
„Lili  Woermann“
„Lothar  Bohlen“

Luge  Woermann“.

-Arofessor  Woermann“

„Nenata  Amsinc“.
„Lhekla  Bohlen“

„Gouverneur  Puttkamer  %

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E——-Salopmund“.

Windöut“#
„Dualaee

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Mode-t«

 

tsgsss

WILL-nd  Druck  der  Königlichen

 

 

 

am  19.  Januar  in  Daressalam.
am  21.  Januar  ab  Las  Palmas.
am  23.  Januar  ab

am  24.  Januar  in  Hamburg.

am  10.  Januar  in  New  Vork.
am  21.  Januar  Dover  pafsiert.
am  23.  Januar  Dover  vossiert.
am  24.  Januar  ab  Madeira.

am  22.  Januar  in

am  23.  Jaonuar  ab  Swakopmund.
am  20.  Januar  in  Kapstadt.

am  25.  Jonuar  Cutzhaven  passiert.
am  19.  Januar  in  Duala.

am  24.  Januar  Dover  passiert.
am  19.  Januar  ab  Lome.

am  21.  Januar  ab  Las  Palmas.
am  19.  Januar  Dungmeß  passiert.
am  24.  Januar  ab  Sierra  Leone.
am  24.  Januar  ab  Victoria.

am  24.  Januar  in  Zeg

am  30.  Januar  ab  7

am  25.  Januar  ab  ucht.
am  18.  Jonuar  in  k  u.
a#m  25.  Jaonuar

#om  2.  Januar  Conakry  passiert
am  19.  Januar  in  Lagos.

am  24.  Januar  ab  Accra.

am  22.  Januar  ab  Las  Palmas.
am  20.  Januar  ab

am  22.  Januar  ab  Marseille.
am  22.  Januar  ab  Hamburg.
am  22.  Januar  in  Loanda.
am  22.  Januar  in  Antwerpen.

 

am  24.  Januar  in  Kapstadt.
am  24.  Januar  ab  Monrovia.

u.  6.

am  22.  Januar  in  Durban.

am  28.  Januar  ab  Lissabon.
am  W.  Januar  ab  Lagos.
am  22.  Januar  ab  Salpond.
am  21.  Januar  ab  MaL
am  24.  Januar  in

 

RNeise
von  nach
Hamburg  Ostafrika
Kotonon  Hamburg
Kamerun  Hamburg
Assinie  Hamburg
Nemw  Vork  Westafrika
Hamburg  Lüderitzbucht
Hamburg  Lüderipbucht
Kamerun  Hamburg
Hamburg  Burutu
Lüderitzbucht  Hamburg
Swakopmund  Kapstadt
damburg.  Ostafrika
Hamburg.  Kamerun
Hamburg  Kamerun
Hamburg  Assinie
Hamburg  Kotonou
Hamburg  "1  Kotonon
Hamburg  Assinie
Hamburg  Accra
damburg  Kotonou
tamerun  Hamburg
Hamburg  Kotonou
mburg  Kotonou
Lüderitzbucht  Hamburg
Kotonou  I  Hamburg
Hamburg  -  Kamerun
Hamburg  Burutu
Homburg  "  Accra
Hamburg  Lagos
Hambug-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
Kotonon  Hamburg
Accra  Hamburg
Lũderitzbucht  Hamburg
Ostafrika  burg.
Hamburg  run
Hamburg  ——
Hamburg  Koto
Hamburg  —
Kotonon  Hamburg
Hamburg-Bremer  Afriks-Linie
Hamburg  Ostafrika
Hamburg  Burutu
Lüderitzbucht  Hamburg
Hamburg.  tadi
Matadi  Hamburg
Calabar  Hamburg
Matadi  Hamburg
r  Hamburg
Hamburg  vũderitzbucht

urg.
am  11.  Januar  in  Swakopmund.

Redateur  für  den  nichtamulichen  Teil:  Ostor  Viesenthal.  Berttm.

Hofouchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  G.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Veriin  SWes,  Kochstr.  as  L
        <pb n="168" />
        Anzeigen.

S—  lerate  snd  an  die  J—  des  —..  Kolomalblaues“,  Berin  8W  68,  Kochstraße  68—71.  ennctende#

 

Krse  deutscher  Rolomaiwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Hendt'sches  Koleonialhkontor  6.  m.  b.  P.,  Berlin  W.8.
Telepbon:  Amt  Ztr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor“  27.  Jan.  1913.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grün-  .  oteste  Freibleibend
dungs-  Kapitan  (4  .  —  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäfer
jahr  4  iahr  dende  dende  %  °%
1910  3000  O000  1.  10110  0  “2  75  öing.  Ant.  —  40
1%  2500  000  1.  106  —  Sfritani  nr  A.-G.  65  90
1007  600  Obdo  1.  7J0  Agup  oh  K.  G.)  —  15
1896|  1200  000  1U.  11  2  1  FSäl  mm.  ves.  a.  vit  180  185
1902  650  000  1l.  1.  0  tral  Africa  L#d.  599  6-3
1905  1000  000%.  4.½  briebp  n  40  elsg.  v.  F.  O  loff  &amp;amp;  155  165
1900510  enralofrikan.  Ber  t  .  4  68
1902  s0d  000  1.  1.  8  8  Kemtrralafrikanische  JN——T  188
1905  220  000  M.  1  8  Dehundscha-Hllanzung  105  110
1900  964  1.  1.  0  12  Deutsche  Agaven-  u  #rz  an  155  —
1900  191  800  1.  1.  0  0  do.  Sta  —
1878  2750  000  LU.  111  12  Dische  Fe  —  .  2  7  157  162
1902  2000  000  1.  1.  5  10  che  Kamerun-  100
1907]  2500  000  1.  14,:  5  t  uche  ch  125  180
1885  2000  000  1.  4t0  35  Deutf  (—J75½½2  55  oeisz  505
1902  1,000  000  51.  1.  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  )  45  53
#46500  000  1.  1.1  0  0  Deutsche  “tuu  ...  170  180
1902  1300  1.  ö.  6  7  Bich  Togogesellschaft  (D.  104.  108
1896  2250  000  |1.  1.0  10  10  „Deutsch-Bestafrikan.  East  #  3.2,  w  0  106  118
1800  4300  1.  1.  r%  P  I  Zeutchr  Pordwest-Kamerun  —  4%
190086  1092  100|/1.  10.,  0  Gibeon-Schürf=  u.  Hondelsgesellsch.  m.  b.  *  166  165
1889  6  38  O0o0  Oood  I.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  52  57
1887|  1200  0001.  1101  500  FJaluit-Besellschaft.  Aktien--SGSes.  210  920
1898)  1017000  1.  7.  0  4  asfer  Placuag  Sakarre,  Altien-Ge.  ...  58  63
1906  3000000  A  91.  G.  65  70
1806  10  ooo  o0oo  1.  1.  0  0  [Kooko  Land=  und  **  D.  K.  C##.)  23  81
18083  299000900  1.  1.1  2  8  autschut.Pflanzung.  ..  87  8
1908  1250  0001.  100  8  iro  nm  m.  6  v  ..  119  128
19008  8  25  00H.  11044½½  101  irGolh  .  6  88
1907  EXAI  0  Lindi-Kilindi  Gelen  *  1105  110
1899  2000  000  1.  1.  5  5  Moliwe  Pfla  WlV.’i  (D.  *  .  106  110
1886  7500  0001.  %  Keu-Guinea  orzugs-Anteil..1  12
1006  1400000  1.  1.  o0  6  ——3  .)  172  17
1900  1  St.  200  O000  1.  4.6,  50  ôOtavi-Minen=  u.  Hemzscheine  M  74  M  76,
1902  28  375  O00  11.  1.,80  12½  Pacific  #ot  —  %  6  4½%
1910  2  875  000  1.  1.100  ½  ——
--  160  1.  5.  5  —N—“*  #  iin  —  K.  *  )  Vorz.  A.  19  106
19121  3000  000  1l.  1  —  BPomona  Diamant-Ges.  (D.  K.  G.)  ..  480  40
1895  1  500000  l.  1.0  0  0  Abeiui  —  ..  —  50
mailoooooaxxo  o  f  ei  mag-samt-  ·  8
19005  20000001L.  14C44Samoa-Kauff  "  e  1*  ...-is  2
1897  500  1.  0.12  12  *  —  ahe  b.  S.f15  185
———i  .  u  (.  r  8*  R  280
1896%  2  500  000  .  7J10  0  40
1896|  650  000/  1.  140  S  3  18  1
18924  2000  O0o  1.  1)  5  7½  Sot  West  Afrien  Co.  Limited  24/  2|—
19119000  000  1.  1.  —.  —  Södwestafrikanische  sm—*  (D.  .  #.).  —  103
1898  869  100  1.  4.  0  Usambara  basferba  ugese  uosha  Stamm-Unteile  410  435
1896  112  200  1.  C%  %  „  —..  80  vo
1000  4235  o0o  1.  0  arein.  e  ande  Stamm=  **1“
S  en  .  66
1900  1  e0ooo  1.  U.  GBeiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengefellschaß.  120  #%  1
18972100000  1l.  1.  3  ·0  Sn  Nenn  #umgsgesellschaft  „Bibundi.  1  l  105
1891  00  0  ed.  1.  15  15  eestafrikanische  ,geseuch.  *  260  —
1896|  1  800  000  l.  1.  0  6  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant-Ges.  (D.  K.  G.))  106  —
—  ufet

Au  ll  t  rten  Berte  ne  Börs  t  oben  tets  tulani
5  fr  olt  hier  vi  gesh  n  —  aaes  W#

 

Beauzinsen.  —  —  Dividende  noch  un  erllärt.  1  —  pr.  1.  *
        <pb n="169" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmteblatt  für  die  Schutzgebiete  in  afrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  neichs-Molonialamt.

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Februar  1913.  Uummer.  4.

 

der  eltschrift  erscheim  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derfelben  werden  als  Beihefte  bei  4  diern  mi  ens  —
3  enden:  ##esft  ann  1.  aus  den  e  Hekauese  W4bess  vo  —  dth

vi  ä—  ee  2  t  re  *  det  Hchei  beträg  *#1½t  utad  dp  8  Kriucse  m--Bh
  und  6  Dins,  b)  —  d  uss  zag4.  “——  #

d  d  U  d
Könlgliche  Ssters  Ungarn.  von  2  e  G  M  ttler  une  ½  hn.  vBerim  —“  esnfragem  aind  n

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Einfuhr  fremder  Silbermünzen.
  Vom  9.  April  1912  S.  135.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Abanderuns  der  Verordnung
eber  die  Bekämpfung  der  Stechmückengefahr,  vom  10.  Mai  1910.  Vom  17.  Oktober  1912  S.  136.  —  Personalien  S.  136.
Nichtamtlicher  Teil:  Eisenbahnbau  in  den  Kolonien  -  138.

Deutsch-Ontafrika:  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  S.  1490.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den
usten-Zollstellen  von  Deutsch-  Ostafrika  im  Monat  November  1912  S.  149.  —  Desgleichen  bei  den  Binnengrenzsollstellen
  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Oktober  1912  S.  1

Kamerun:  Die  ÜUbernahme  Neu-Kameruns  in  deutsche  Vralzung.  S.  150.  —  Meteorologischer  Dienst  in
Kamerun  S.  153.

Toge:  Die  Straßenverhältnisse  im  Schutzgebiet  Togo  S.  154.

Deutsch-Neuguinea:  Die  Erforschung  des  Sepik  S.  154.

Kolonialwirtschaftliche  Mitrilungene  Düngungsversuche  in  den  druschen!  Kolonien  S.  155.  —  Die  Entwicklung.
  des  Votanischen  Gartens  zu  Nabaul  1911/12  (mit  zwei  Abbildungen)  S.  156.  —  Reichsmittel  und  Baumwollbau
  S.  150.  —  Die  Compagnie  Forestidre  Sangha-Oubangui  S.  160.  —  Der  Antwerpener  Kautschukmarkt  im
Jahre  1912  S.  161.  —  Der  niederländische  Markt  in  Kapok  1912  S.  162.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Baumwollanbau  in  160alifornien  S.  163.  Entlornung
  der  Baumwolle  der  Ernte  1912  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  1  Die  Kultur  der  Sojabohne
  in  Natal  S.  163.  —  Kakao-Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik,  Januar  188  November  1912  S.  168.  —
Angola  S.  108.  —  Belgisch-Kongoe  S.  164.  —  Mozambique  S.  164.  —  Nordnigeria  S.  164.  —  Portugiesisch-Guinea

164.  —  Südafrikanische  Union  S.  164.  —  Spanien  S.  164.

4  Vermischtes:  Die  Golenialabteilung  der  Deutschen  Landwirtschaftsgesellschakt  S.  165.  —  Aus  dem  kirchlichen
keben  Deutsch-Ostafrikas  S.  166.  —  Die  belgische,  Eisenbahn  nach  den  zentralafrikanischen  Seen  S.  165.  —  Aus
der  italienischen  Kolonialverwaltung  S  S.  165.  *r  vo  stdampferverkehr  Südafrikas  mit  Europa  S.  166.  —  .
irtie  Befoͤrderung  südafrikanischer  Baumwolle  S.  1

Siteratur.  Bericht  166.  —  Koloniale  rome  IV.)  S.  167.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  171.
Schiffsbewegungen  S.  v1.  —  Marktbericht  S

Sencanaccccmt  Amtlicher  Teilecnddt
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Kaomerun,  betr.  die  Einfuhr  fremder  Silbermünzen.
Vom  9.  April  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813),  des  8§  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  des  §  8  der
Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  das  Geldwesen  der  Schutzgebiete  außer  Deutsch-Ostafrika
und  Kiautschou,  vom  1.  Februar  1905  (Kol.  Bl.  S.  103)  wird  verordnet,  was  folgt:

8  1.  Die  Einfuhr  fremder  Silbermünzen  in  das  Schutzgebiet  ist,  soweit  der  Wert  der
nn-  Münzen  im  Einzelfalle  100  .X  übersteigt,  bis  auf  weiteres  nur  mit  besonderer  Erlaubnis
es  Gouverneurs  zulässig.

5  2.  Diese  Verordnung  tritt  mit  der  Verkündung  in  Kraft.

Buea,  den  9.  April  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.
        <pb n="170" />
        W  136  20

Verordnung  des  Couverneurs  von  Togo,  betr.  Hbänderung  der  Verordnung  über
die  Bekãmpfung  der  Stechmũckengefahr,  vom  10.  Malĩ  1910.)
Vom  17.  Oktober  1912.

Auf-  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kolonialblatt  S.  509)
wird  verordnet,  was  folgt:

Der  §  4  Absatz  2  der  Verordnung  des  Gouverneurs,  betreffend  die  Bekämpfung  der  Stechmückengefahr,
  vom  10.  Mai  1910  (Amtsblatt  S.  191)  erhält  folgende  Fassung:

Den  Gesundheitsaufsehern  allein  steht  das  Recht  nur  an  bestimmten,  vom  Regierungsarzt
oder  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  festzusetzenden  und  im  Amtsblatt  bekannt  zu  machenden
Tagen  und  Tageszeiten  zu.

Lome,  den  17.  Oktober  1912.
Der  Gouverneur.
Herzog  zu  Mecklenburg.

 

Dersonalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Regierungsbaumeister
  im  Reichs-Kolonialamt  Alfred  Schubert  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse,  dem  Geheimen
expedierenden  Sekretär  und  Kalkulator  im  Reichs-Kolonialamt  Häusler,  zur  Zeit  in  Windhuk,  den
Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  und  dem  Kesselschmied  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika
  Meißner  das  Allgemeine  Ehrenzeichen  in  Bronze  zu  verleihen.

 

 

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Geheimen
expedierenden  Sekretären  und  Kalkulatoren  im  Reichs-Kolonialamt  Höft,  Koch,  Neuhaus  und
Omonsky  den  Charakter  als  Rechnungsrat  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1918.
v.  Marées,  Hauptmann,  erhält  ein  Patent  seines  Dienstgrades.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1913.
v.  dem  Lagen:  Oberleutnant,  scheidet  am  31.  Januar  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit
dem  1.  Februar  1913  im  2.  Garde-Dragoner-Regiment  Kaiserin  Alexandra  von  Rußland
angestellt.
Styx,  Haurimann,  wird  vom  15.  Februar  bis  zum  31.  März  1913  zur  Dienstleistung  beim  Infanterie-Regiment
  Graf  Bülow  von  Deme  (6.  Westfälischen)  Nr.  55  kommandiert.
Schön,  Oberleutnant,  zum  Hauptmann
Giehrl,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  —  befördert.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1913.
v.  Raben,  Oberleutnant,  zum  Hauptmann,
v.  Briesen,  Leutmant,  zum  Oberleutnant,
Dr.  Stechele,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt,
Dr.  Falb,  —ii  zum  Oberarzt  —  befördert.

5  Val.  eal.  .D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  610f.
        <pb n="171" />
        W  137  25

Nammstedt,  Hauptmann,  erhält  ein  vordatiertes  Patent  seines  Dienstgrades  vom  14.  September  1906.
Lallmeyer,  Leutnant,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  27.  Januar  1913.

Fietz,  Unterzahlmeister,  zum  Zahlmeister  ernannt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1913.

v.  Rappard,  Major,  Krueger  und  Petter,  Hauptleute,  Drews  und  Pöppl,  Oberleutnants,  —
Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  8½  Jahre  genehmigt.

Verlin  und  Weiß,  Oberleutnants,  zu  Hauptleuten  befördert.

Mansfeld,  Hauptmann,  ein  vordatiertes  Patent  seines  Dienstgrades  vom  20.  Oktober  1905  erhalten.

Laußding  und  v.  Huber-Liebenau,  Leutnants,  zu  Oberleutnants  befördert.  «

 

deutsch-citaikllm.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
13.  Febr.  angetreten:  Unterzahlmeister  Thiessen.

Mit  Heimaturlaub  find  eingetroffen:  am
17.  Januar:  Sergeant  Meyer;  am  31.  Januar:
Oberarzt  Dr.  Petoldt.

 

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  am
W.  Jannar  angetreten:  Oberrichter  Vortisch,
Bezirkzamtmann  Dr.  Stier,  Förster  Näpfel,
kommiss.  Assistent  2.  Kl.  Steffenhagen  sowie
die  Kanzleigehilfen  Hüseler,  Gaerting  und
Schwabe.

Im  Schutzgebiet  find  eingetroffen:  am  18.  No-Uinbeer=
  Polizeiwachtmeister  Hagemann  sowie
ie  Kanzleigehilsen  Loew  und  Richter;  am
19.  November:  die  Sekretäre  Mauck,  Bopp  und
Jedding,  kommis..  Sekretär  Mehler,  Katasterbichner
  Schumacher,  Materialienverwalter  Gegeuer
  sowie  die  Polizeiwachtmeister  Kühne,
FK#en  und  Schilder;  am  29.  November:
beerungsassessor  Dr.  Kaempfe,  Regierungserarzt
  Dr.  Binz,  Sekretär  Bleich,  Polizeiqachtweister
  Hebell,  Laboratoriumsgehilse  Rahn;
*  1.  Dezember:  Bezirksamtmann  Sperling,
#mmmiss.  Bezirksrichter  Dr.  Winkelmann,  Gekaafesor
  Dr.  Mallmann,  die  kommiss.  Sekre-*
  Gärtner  und  Grau,  Techniler  2.  Kl.
chlosser,  Werkmeister  Gräfe.

 

nt  Schutzgebiet  haben  am  30.  bäw.  1.  De-Hber
  mit  Heimaturlaub  verlossen:  Sekretär
l  User,  kommiss.  Zollamtgasfistent  2.  Kl.  Bader,
öm  2.  Kl.  Schneider,  Magazinausseher

 

 

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Forstassessor  Wiech,  die  Landmesser
Kowalski  und  Bünger,  die  Sekretäre  Zeilmann
  und  Glock,  Landwirtschaftl.  Assistent  1.  Kl.
Klimowitz,  Zollassistent  2.  Kl.  Fink,  die  Polizeimeister
  Rappl  und  Forger,  Senne  Sontheim,

Zimmermann  Marrkert.

 

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  Januar  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Zollassistent  Arnowitz,
Zollaufseher  Geschwendt.

Die  Wiederausreise  haben  am  9.  Februar  angetreten:
  Regierungsbaumeister  Bundschuh,  Regierungsarzt
  Dr.  Haubold,  Sekretär  Kauß,
Stationsleiter  Liebert,  Techniker  Meyer,  die
Sanitätsgehilfen  Oertel  und  Nießlein.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  am  31.  Januar  eingetroffen:
  Feldwebel  Kühn  und  Sergeant  Damis.

Nach  Kamerun  find  ausgereist:  am  9.  Januar:
Mikrozoologe  Dr.  Reichenowm;  am  24.  Januar:
Regierungsarzt  Dr.  Beyer,  Regierungsbaumeister
Helle,  Gerichtsaktuar  Klekler  sowie  die  Polizeimeister
  Blume  und  Brimmer.

 

TLogo.
Im  Schutzgeblet  ist  am  12.  Dezember  wieder
eingetroffen:  Bureauassistent  2.  Kl.  Hauffe.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  haben  angetreten:
  am  24.  Dezember:  Stationsassistent
Schaarschmidt;  am  9.  Januar:  Oberleutnant
Mans,  Sekretär  Wüst,  Zallamtsassistent  1.  Kl.
Rebstein;  am  24.  Jannar:  Polizeimeister  Brauer.

 

2
        <pb n="172" />
        138  2

Deutsch-Südwestatrika.
Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  10.  Februar  angetreten:  Feuerwerksleutnant
Rosenhahn.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  31.  Januar  eingetroffen:
  Unterzahlmeister  Neumann.

Das  Schutzgebiet  haben  am  12.  Januar  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Bezirksrichter  Lämmermann
  sowie  die  Polizeisergeanten  Koch  und
Rudzinski.

Am  10.  Februar  hat  kommiss.  Bezirksamtmann
Beyer  die  Wiederausreise  angetreten.

Deutsch-Meugulnea.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  am  15.  Dezember:  Bezirksamtmann
Berghausen,  Landmesser  Lichtenstein,  Sekretär
  Brückner  sowie  die  Stationsleiter  Wostrack
und  Scharlauck.

 

 

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  nach  dem
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  26.  Dezember:
Materialienverwalter  Mahler,  Katasterzeichner
Irmer,  Sünitätsgehilfe  Steinke;  am  23.Jannar:
Landmesser  Lauer,  Katasterzeichner  Behr,  die
Polizeimeister  Scale  und  Weinstein,  die  Bureengehilfen
  Kühn,  Scholz  und  Münz,  die  Sauitätsgehilfen
  Manz,  Nusser  und  Ziegler;  am
28.  Januar:  Regierungsarzt  Dr.  Wick.

 

Samoa.

Im  Schutzgebiet  sind  am  2.  Dezember  eingetroffen
  bzw.  wiedereingetroffen:  Begzirksrichier
Sperling,  Gouvernementssekretär  Meyer  und
Wegebauaufseher  Brenner.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  die  Gouvernementssekretäre
  Klinkmüller  und  Kurtz  in  Deutschland
  eingetroffen.

mchtamtlicher  Teil

Eisenbahnbau  in  den  Kolonien.

Vortrag,  vom  Geheimen  Regierungsrat  Schlüpmann  am  14.  Januar  1918  im  Hamburgischen  Kolonialinstitut
gebalten.

Die  ersten  Eisenbahnen  junger  Neuländer,
wie  es  unsere  Kolonien  find,  erhalten  in  Bau
und  Betrieb  ihr  besonderes  Gepräge  daraus,  daß
sie  dort  in  einen  viel  niedrigeren  Stand  der
Wirtschaft  und  Kultur  eingreifen  als  in  Allländern
  und  nicht  als  Kinder  und  Diener  dieser
von  ihnen  angetroffenen  Wirtschaft,  sondern  als
Fremdlinge  und  Umstürzler  kommen.  Folgt  doch
häufig  der  erste  Schienenstrang  unmittelbar  auf
den  Negerpfad,  der  erste  Bahnwagen  unmittelbar
auf  den  Lastträger,  so  daß  die  Zwischenstufen  des
fahrbaren  Feldweges  und  der  befestigten  Kunststraße,
  des  Tragtieres,  des  Schlittens  und  des
Straßenfuhrwerkes  oft  ganz  übersprungen  werden.
Und  wo  das  nicht  ganz  zutrifft:  in  jedem  Falle
ist  es  drüben  von  dem  alten  zu  dem  neuen  Verkehrsmittel
  ein  riesengroßer  Sorung.  Dazu  das
andere:  die  erste  Bahn  will  dort  im  allgemeinen
nicht  sowohl  dem  vorhandenen  Berkehrsstrom  das
alte  Bett  vertiefen  und  verbreitern,  als  vielmehr
neues  Bett  und  neuen  Strom  schaffen;  sie  will
weniger  im  Hauptziel  den  bis  dahin  vor-  wenn
nicht  alleinherrschenden  Binnenverkehr  vervoll- 



kommnen  als  eine  fast  oder  ganz  neue  At,  den
Überseeverkehr,  ermöglichen.  Sie  bedeutet  daher
drüben  eine  ganz  andere  Umwälzung  aller  Wirtschaft,
  einen  ganz  anderen  Bruch  mit  der  Bergangenheit,
  als  sie  es  bei  ihrem  ersten  Auftreten
in  der  Heimat  getan  hat.  5bP

Alles  dies  gilt  in  der  ausgesprochenen  Schärfe
nur  für  die  ersten,  für  die  Pionierbahnen.  Int
einmal  deren  Einfluß  in  alle  Teile  des  Landes
gedrungen  oder  mit  anderen  Worten:  find  erjt
einmal  die  vom  Meer  ins  Land  gehenden  Linien,
sagen  wir  die  Längsfäden  der  Maschen  erster
Ordnung  für  das  künftige  Netz  gelegt,  so  bedeutet
das  Einbinden  der  Querfäden  und  das  Unterteilen
der  Maschen,  bedeutet  der  Bau  der  großen  Querlinien
  und  der  Linien  zweiter  und  dritter  Ordnung
nicht  viel  anderes  als  der  gleiche  VBorgang  in
Altländern:  eine  organisch  eingegliederte  Vervoll
kommnung,  nicht  eine  neue  Welt.

Aber  der  Unterschied  ist  doch  augenfällig  und
kennzeichnend:  die  ersten  Bahnen  der  Heimst
find  im  Herzen  des  Landes  entstanden
denken  Sie  an  Nürnberg  —  Fürth,  Leipzig
        <pb n="173" />
        W  139  20

Dresden,  Berlin  —  Potsdam,  Braunschweig—
Wolfenbüttel;  —  in  unseren  Kolonien  wachsen  die
Bahnen  vom  Meer  ins  Land.

Zziele.

Wir  werden  uns  heute  fast  ausschließlich
ma  den  Bahnen  der  ersten  Art,  den  Kolonialbahnen
  im  engeren  Sinne  des  Wortes,  befassen.
Die  Linien  in  unseren  Kolonien  sind  —
vielleicht  mit  einer  Ausnahme  —  noch  durchweg

lolche  ersten  Bahnen  mit  dem  Hauptzweck,  ein

bestimmtes  Gebiet  verkehrstechnisch  an  den  Ozean,
an  die  Heimat,  an  den  Weltmarkt  heranzubringen.
Dos  gilt  unbeschadet  aller  Nebenwirkungen  der
Bahnen,  3.B.  solcher  auf  den  Binnenverkehr.  Das
ist  der  Aare  Sinn  der  Usambara=  und  der  Tangansilabahn
  in  Ostafrika,  der  Palime=  und  der  Atakbamebahn
  in  Togo,  der  Soppo-,  der  Manengubaund
  der  Niongbahn  in  Kamerun,  der  Otavi-,  der
Vindhuk=  und  der  Lüderitzbahn  in  Südwestafrika.
Tuch  in  dem  weniger  durchsichtigen  Fall  der
Küstenbahn  in  Togo  herrscht  dieses  Ziel  vor:  sie
bindet  den  Osten  Südtogos  an  die  Landungsbrücke
  und  erspart  ihm  den  verlustreichen  und
lestungsschwachen  Weg  durch  die  Brandung  in
Anecho.  Selbst  für  die  Nordsüdbahn  Windhuk—.
Leetmanshoop  ist  es  wichtige  Aufgabe,  ihrem
Durchzugsgebiet  eine  auf  Ausfuhr  gestellte  Wirtschat
  zu  ermöglichen.  Immerhin  ist  es  diese
Linie,  an  die  ich  dachte,  als  ich  eben  von  einer
möglichen  Ausnahme  sprach:  den  Hauptanlaß
wenigstens  zu  ihrem  Bau  hat  das  Bedürfnis
hegeben,  den  Norden  mit  dem  Süden  des  Landes
poltiish,  strategisch  und  wirtschaftlich  zusammenzuschwweißen,
  Bedürfnis  und  Aufgabe,  wie  sie
häusiger  erst  ein  späterer  Stand  der  Entwicklung
in  den  Vordergrund  schieben  wird.  Als  Regel
duren  wir  noch  auf  lange  hinaus  für  den  Bahnbau
  in  unseren  Kolonien  die  Absicht  bezeichnen,
mn  erster  Linie  dem  Hinterlande  den  Weltmarkt
z  erschließen.  Daran  ändert  die  Tatsache  nichts,
t  die  meisten  dieser  Bahnen  auch  große  poische
  und  strategische  Bedeutung  haben,  Bedeutung
  für  die  Berwaltung  und  Beherrschung
bes  Landes;  sind  beide  doch  nur  Mittel  zum
der  weltwirtschaftlichen  Erschließung.

Um  die  Jahrhundertwende  waren  selbst  nambofte
  deutsche  Kolonialfreunde  im  Zweifel,  ob  die
dn  die  ihr  zugedachte  Rolle  für  alle  Teile
unserer  Kolonien  Übernehmen  könne,  ob  nicht
venigstens  die  küstenfernsten  Landstriche  ewigem
Schlase  verfallen  seien.  Inzwischen  hat  die
teonnbebah  den  Beweis  erbracht,  daß  sie  auch
#  heringwertigen  Bodenerzeugnisse  der  Länder
Kra  Umkreise  um  den  Viktoriasee  zu  einer
—  nach  Mombassa  befördern  kann,  die
Versender  trotz  ansehnlicher  Vorfracht  der

 

Zubringerwege  noch  genügenden  Nutzen  läßt
Seitdem  sind  jene  Bedenken  wohl  verschwunden
Allen  nicht  ganz  ärmlichen  und  öden  Gebieten
unserer  Kolonien  kann  die  Bahn  der  Weg  zum
Weltmarkt  werden,  weil  sie  zehn=  bis  zwanzigmal
billiger  befördern  kann  als  der  Lastträger  oder
der  Ochsenwagen.

Allerdings  muß  die  Kolonialbahn  in  den
meisten  Fällen  anders  rechnen,  als  kaufmännische
  Unternehmungen  zu  tun  gewohnt
sind.  Der  unmittelbare  Verdienst  pflegt  auf  lange
hinaus  nicht  groß  zu  sein;  in  der  Regel  vergehen
Jahre  und  Jahre,  ehe  die  Bahn  den  Verkehr
so  weit  geweckt  hat,  daß  die  Betriebsflerschüsse
die  Zinsen  des  Anlagekapitals  decken.  Von  allen
unseren  Kolonialbahnen  macht  sich  in  diesem
Sinne  zur  Zeit  nur  die  Otavibahn  bezahlt.  Die
anderen  Linien  bringen  2  v.  H.  Jahresrente  und
weniger.  Es  ist  der  volkswirtschaftliche  Nutzen,
der  den  Bahnbau  rechtfertigt,  der  Nutzen,  wie  er
sich  in  der  Hebung  von  Handel  und  Wandel,
von  Steuer  und  Zoll,  von  Beherrschungs=  und
Verwaltungsmöglichkeit  ausdrückt.  Darum  ist  in
den  Kolonien  noch  mehr  als  in  den  Altländern
der  Staat  der  Regel  nach  der  natürliche  Bauherr;
  nur  für  ihn  steht  der  volkswirtschaftliche
Nutzen  an  erster  Stelle,  nur  er  kann  sich  nötigen
Falles  mit  ihm  begnügen.

Angesichts  dieser  Tatsachen  ist  auch  für  die
koloniale  Verkehrspolitik  der  Gedanke,  fremde
Bahnen  in  ihrem  Besitzstande  anzugreifen,  ihnen
durch  den  Ban  eigener  Linien  die  verkehrstechnische
  Bedienung  unserer  Gebiete  zu  unterbinden,
  beim  heutigen  Stande  der  Dinge
im  allgemeinen  so  unfruchtbar.  Man  hat  z.  B.
gefordert,  die  Usambarabahn  müsse  bis  an  den
Viktoriasee  verlängert  werden,  nicht,  weil  man
sich  von  dem  zu  durchziehenden  Gebiet  viel  verspricht
  —  es  gehört  zu  den  weniger  aussichtsreichen
  Landesteilen  —,  sondern  um  die  Ugandabahn
  aus  der  Beherrschung  der  Nordwestecke  unserer
ostafrikanischen  Kolonie  zu  verdrängen.  Wir
sollten  aber  bedenken,  daß  wir  heute  die  volkswirtschaftlichen
  Vorteile,  die  uns  die  eigene  Bahn
bringen  könnte,  im  wesentlichen  schon  mit  Hilfe
der  Ugandabahn  genießen,  ohne  an  deren  privatwirtschaftlicher
  Last  mitzutragen,  die  jetzt  ungefähr
  noch  jährlich  2¼  Millionen  Mark  größer
sein  mag  als  der  Betriebsüberschuß.  Wenn
zwei  Bahnen  zum  Viktoriasee  liefen,  so  würde
jede  für  längere  Zeit  wohl  höchstens  1  v.  H.  Jahresrente
  erzielen;  die  Ugandabahn  bringt  selbst  in
ihrer  heutigen  Sonderstellung  weniger  als  2  v.H.
Der  Verzicht  auf  die  Befehdung  der  Ugandabahn
  erspart  uns  mithin  ungefähr  jährlich  3  v.  H.
des  für  die  eigene  Biktoriabahn  nötigen  Baugeldes,
  Summen,  die  wir  heute  noch  besser  für
        <pb n="174" />
        W  140  20

den  Zinsendienst  anderer  Neubauten  verwenden
können.  Ahnlichen  Erwägungen  sollte  bei  uns
die  Nachricht  begegnen,  daß  der  alte  Plan,  den
Nyassasee  durch  eine  Bahn  mit  Beira  zu  verbinden,
  jetzt  seiner  Verwirklichung  näher  gebracht
werden  soll.  Natürlich  will  ich  damit  nicht  der
Politik  das  Wort  reden,  die  Gebiete  am  Biktoriaund
  am  NMoyassasee  endgültig  auf  die  fremden
Bahnen  anzuweisen.  Das  wäre  nur  zu  verantworten,
  wenn  dazu  eine  verkehrsgeographische
Notwendigkeit  vorläge;  das  aber  ist  nicht  der
Fall.  Nur  sollen  wir  dort  mit  eigenem  Vorgehen
  warten,  bis  wir  alles  Nötigere  im  übrigen
Teile  des  Landes  getan  und  die  Arme  für  jene
Arbeiten  frei  haben  und  bis  das  dortige  eigene
Vorgehen  wirkliches  Bedürfnis,  sei  es  verwaltungstechnischer,
  sei  es  strategischer,  sei  es  wirtschaftlicher
  Natur,  wird.  Daß  die  Stützung  großer
Gebiete  auf  fremde  Linien  ein  Notbehelf  ist,
wollen  auch  wir  nicht  vergessen;  ein  Notbehelf
namentlich  dann,  wenn  im  Hafen  des  Ausgangspunktes
  der  fremden  Bahn  die  deutsche  Handelsflagge
  seltener  weht  als  die  nichtdeutsche,  so  daß
der  Güteraustausch  deutschen  Neulandes  der  Heimat
verloren  geht.

Wesentlich  andere  Beurteilung  verlangt  der
Fall,  daß  eine  fremde  Bahn  einer  unserer  Linien
Abbruch  zu  tun  droht.  So  lag  die  Sache  z.  B.
für  die  deutsche  Tanganjikabahn.  Sie  sollte  nach
der  Kolonialbahnvorlage  vom  Jahre  1908  einstweilen
  nur  bis  Tabora  reichen.  Man  glaubte,
schon  damit  wenigstens  die  deutschen  Tanganjlkaländer
  in  ihren  Bereich  zu  ziehen  und  sich  bis
auf  weiteres  mit  diesem  Ziele  zufrieden  geben  zu
müssen,  weil  sich  noch  nicht  übersehen  ließ,  ob
die  Geldquellen  des  Landes  so  reichlich  und  so
schnell  fließen  würden,  daß  man  sofort  bis  an
den  See  vorstoßen  könne.  Da  entschloß  sich
Belgien  zum  Bau  der  Lukugabahn.  Damit  änderte
sich  die  Lage  von  Grund  auf.  Wäre  jetzt  noch
die  deutsche  Linie  volle  drei  Längengrade  vom
See  entfernt  geblieben,  so  wären  die  deutschen
Tanganjikaländer  der  Kongostraße  tributpflichtig
geworden,  die  ihnen  dann  trotz  des  mehrmaligen
Übergangs  zwischen  Schiff  und  Bahn  —  in
Albertville,  Kabalo,  TLongolo,  Kindu,  Ponthierville,
Stanleyville,  Leopoldville  und  Matadi  —  den
günstigsten  Weg  geboten  hätte.  Die  deutsche  Bahn
wüäre  dadurch  eines  erheblichen  Verkehrs,  mit  dem
sie  bei  ber  Hoffnung  auf  bescheidene  Rente  gerechnet
hatte,  wäre  ihrer  Lebensfähigkekt  beraubt  worden.
Hier  mußte  die  Tanganjikabahn  dem  belgischen
Vorgehen  mit  schleunigstem  Vorstoß  an  den  See
antworten.  Infolgedessen  geben  wir  ihr  nunmehr
sofort  den  natürlichen  Endpunkt  am  See,  oder,
wenn  Sie  wollen:  geben  ihr  statt  eines  End- 



punktes  eine  gewaltige  Endfläche.  Hierüber
an  späterer  Stelle  einiges  mehr.  -

Angriff  und  Abwehr  sind  heute  schon  nicht
mehr  die  einzigen  Beziehungen  zu  den  Bahuen
benachbarter  Kolonien.  Hier  und  da  ist  bercits
Zusammenarbeiten  nötig.  Das  wird  künftig  noch
stärker  hervortreten:  es  beginnt  die  Zeit  der  interkolonialen
  Bahnen  auch  für  uns.

In  gewissem  Sinne  wird  unsere  Tangansikabahn
  nach  ihrer  Vollendung  bis  zum  See  rime
interkolontale  Linie  seln:  Schwer=  und  Eilgüter
nach  Nordkatanga  dürften  künftig  die  deutsche  und
die  belgische  Tanganjikabahn  dem  Kongowege  vorziehen.
  Im  deutsch-französischen  Kongoabkommen
vom  Jahre  1911  spielt  der  Gedanke  gemeinsamer
Bahnen  schon  eine  beachtliche  Rolle.  Man  hat
auch  für  Südwestafrika  interkoloniale  Linien
empfohlen:  die  von  Swakopmund  und  von  Läderitzbucht
  ausgehenden  Bahnen  sollten  unverzüglich
  Anschluß  an  die  Bergwerksgebiete  Südofrikos,
namentlich  an  die  Gegend  von  Johannesburg  suchen.
Solche  Pläne  sind  sehr  volkstümlich,  aber  nach
meiner  Ansicht  auch  sehr  abwegig.  Daß  wir  irgendeinen
  nennenswerten  Anteil  an  der  üÜberseeischen
Zufuhr  in  die  genannten  Gebiete  erobern  sollten,
halte  ich  für  ausgeschlossen:  die  Geographie  ist
gegen  uns  und  läßt  sich  nicht  meistern.  Von
Swakopmund  und  Lüderitzbucht  ist  es  nach  Johannesburg
  ungefähr  1000  km  weiter  als  von
der  Delagoabai,  ungefähr  ebenso  weit  wie  von
Kapstadt.  Die  deutschen  Plätze  könnten  mit  dem
portugiesischen  den  Kampf  ebensowenig  aushalten
wie  der  englische.  Möglicherweise  würden  wir
die  Post,  die  Reisenden  und  hochwertige  Eilgüter,
die  jetzt  über  Kapstadt  gehen,  auf  unsere  Linie
ziehen  können,  weil  sie  etwa  zwei  Tage  Seefahrt
gegenüber  dem  Kapstädter  Wege  sparen  würden.
Selbst  das  ist  jedoch  ungewiß,  weil  künftig  unter
Umständen  der  Weg  von  der  Lobitobäl  über
Katanga  noch  günstiger  wird.  Jedenfalls  koͤnnte
die  deutsch-englische  Durchgangslinie  von  Post,
Reisenden  und  Eilgütern  nicht  leben.  Vielleicht
würde  Südafrika  dann  unsere  Kolonie  über  Land
mit  Kohle  versorgen.  Das  ist  aber  nur  für  einen
Tell  der  Kolonie,  für  den  dstlichen,  möglich,  weil
weiterhin  der  Seeweg  billiger  bleibt.  Immer
aber  handelt  es  sich  um  so  geringe  Mengen  un
so  niedrige  Frachtsähe,  daß  es  für  die  Rente  der
Bahn  nicht  viel  verschlägt.  Endlich:  gröbere
Massen  eigener  Erzeugnisse  nach  Südafrika  abzusetzen,
  daran  kann  unsere  Kolonie  noch  lange
nicht  denken.  Wir  werden  uns  gedulden  müsfen,
bis  die  zwischen  den  deutschen  und  den  englischen
Linlen  liegenden  Gebiete  selbst  der  Bahnen

deren  Vorbau

den  beiden  Neyen  genügend  klein  geworden,
        <pb n="175" />
        W  141  2#

wird  auch  der  Tag  nicht  ausbleiben,  wo  man
dazu  schreitet,  die  Lücke  vollständig  zu  schließen;
denn  dann,  aber  auch  erst  dann,  werden  die
Vorteile  größer  als  die  Lasten.

Gesamtpläne.  .

So  viel  über  die  Aufgaben  der  Kolonialbahnen

im  allgemeinen.  Die  Linien  eines  Landes  sollen
sich  später  einmal  zu  einer  Gesamtheit  zusammenschließen.
  Man  muß  daher  für  die  Grundzüge
der  großen  Schienenwege  einer  Kolonie  einen  allgemeinen
  Plan  haben,  bevor  man  eine  einzelne
Steecke  näher  bearbeitet.  Vor  allem  muß  man
jede  Bahn,  auch  wenn  sie  vorerst  nur  ein  Stück
weit  gebaut  werden  soll,  von  vornherein  bis  zu
Ende  denken.  Besonders  wichtig  und  dringend  ist
die  Klarheit  über  die  großen  von  der  Meeresküste
ins  Innere  gerichteten  Bahnen;  find  und  bleiben
sie  doch  die  starken  Tragbalken,  denen  sich  die  Füllglieder
  und  Versteisungen  anzupassen  und  untermordnen
  haben.  Leitsatz  für  Linien  dieser  Art
muß  sein,  die  äußersten  Binnenprovinzen  auf
günstigstem  Wege  mit  der  Meeresküste  zu  verbinden
  und  sich  von  ihm  nicht  durch  falsche  Rücksichten
  abdrängen  zu  lassen.  Hier  gilt  es  an  den
umwälzenden  Charakter  der  Kolonialbahn  denken,
Vestehendes  nicht  überschätzen,  es  nicht  im  Maßstabe
  des  gegenwärtigen,  sondern  des  angestrebten
Enwicklungsstandes  messen,  geschichtliche  Zufälligleiten
  und  vorübergehende  Beziehungen  von
dauernden  und  natürlichen  Verhälmissen  unterscheiden.
  Namentlich  soll  man  sich  zweimal  überlegen,
  ehe  man  der  Hauptlinie  zugunsten  eines
zwischenpunktes  größeren  Umweg  zumutet;  denn
er  ist  Umweg  für  den  gesamten  über  diese  Stelle
rollenden  Durchgangsverkehr.  In  vielen  Fällen
wird  ein  Stichgleis  dem  Umwege  vorzuziehen
lein.  Nicht  jeder  äußerliche  Umweg  solcher  Art
it  es  aber  nun  etwa  auch  verkehrstechnisch.  Bringt
#r  erheblichen  Verkehrszuwachs,  so  ist,  auf  die
Linheit  der  Betriebsleistung,  z.  B.  auf  ein  Wagenälometer,
  berechnet,  die  aus  der  besseren  Ausnutzung
  der  Linie  folgende  Betriebsverbilligung
uuter  Umständen  größer  als  die  mit  der  Mehrlänge
  verbundene  Verteuerung;  dann  ist  der  Umweg
  gerechtfertigt.  Damit  liegt  es  ja  im  Grunde
dicht  anders  als  mit  den  Umwegen,  die  uns  das
lände  aufzwingt;  der  günstigste  Weg  heißt  nicht

9  kürzeste  Weg.  Größere  Bodenerhebungen  und
gHohenfenkunyen,  Gebirgsstöcke,  Gebirgspässe,
ü#ngs-  und  Quertäler  usfw.  verlangen  schon  jetzt
tung;  kleinere  Unebenheiten  werden  der  Beachnsgung
  durch  die  späteren  Einzelarbeiten
5  lassen.  Wie  denn  der  Regel  nach  der  Gesamtdün
  im  Großen,  Schematischen  bleiben  kann  und
"Q  Besonderes  Augenmerk  verdient  die  Einblederung
  der  natürlichen  Verkehrsstraßen  des

 

Landes,  der  Binnenseen  und  der  schiffbaren  Flußstrecken.
  Allerdings  find  die  Flüsse  in  unseren
Kolonien  außerhalb  des  unmittelbaren  Mündungsgebietes
  nirgends  so  tragfähig,  daß  man  die
großen  Bahnen  auf  sie  derart  stützen  könnte,
daß  die  Schiffstrecke  das  untere,  die  Bahn  das
obere  Stockwerk  des  Baues  bildet.  Als  Zubringer
  aber,  als  Aste  und  Zweige  können  sie
von  großem  Werte  sein.  Hierüber  später  noch
einiges.

Ein  Gesamtplan  ist  leichter  gefordert  als  entworfen.
  Unsere  Kenntnis  vom  Lande  ist  immer
noch  lückenhaft;  sie  für  den  vorliegenden  Zweck
durch  eigens  unternommene  örtliche  Erkundungen
genügend  zu  ergänzen,  ist  noch  nicht  immer
möglich.  Es  geht  ja  auch  über  Menschenvermögen,
überall  die  spätere,  durch  die  Bahn  bewirkte  Entwicklung
  richtig  vorauszusehen.  Der  Plan  wird
mit  der  fortschreitenden  Erforschung  und  Entwicklung
  des  Landes  ständig  überzuprüfen,  zu  berichtigen,
  auf  dem  laufenden  zu  halten  sein.  Er
darf  besserer  Erkenntnis  niemals  im  Wege  stehen.
Möglich,  daß  er  die  eine  oder  andere  Bahn  in
eine  falsche  Lage  bringt.  Aber  die  Wahrscheinlichkeit,
  daß  sich  die  Bahn  dem  Ganzen  organisch
eingliedert,  ist  doch  größer,  wenn  man  überhaupt
einen,  als  wenn  man  gar  keinen  Gesamtplan  hat.
Irrtum  ist  eher  verzeihlich  als  Gedankenlofigkeit.

Einige  Worte  noch  im  besonderen  über  Anfang
  und  Ende  der  Bahnen.

Der  Endpunkt  ist  manchmal,  z.  B.  für  den
Aufschluß  einer  Grube,  für  den  Anschluß  an
fremde  Bahnen  usw.  in  engen  Grenzen  gegeben.
Im  allgemeinen  aber  heißt  es  unter  vielen
Möglichkeiten  wählen.  Natürliche  Sammelstellen
des  Verkehrs,  Knotenpunkte  der  von  der  Geländegestaltung
  vorgezeichneten  Verkehrsstraßen  und
dergl.,  sind  geeignet:  je  besser  diese  Hilfswege,
um  so  weiter  greift  der  Einfluß  der  Bahn  über
das  Schienenende  in  das  Land  hinein,  um  so
größer  wird  die  Menge  der  auf  der  Endstation
zu=  und  abgehenden  Güter.  In  dieser  Oinsicht
sind  namentlich  Wasserwege  von  Bedeutung.  Das
zeigt  folgende  Überlegung.  Es  mögen  die  Haupterzeugnisse
  des  Landes  noch  aus  einem  Umkreise
von  150  Kilometern  auf  Landwegen  zum  Endpunkte
  einer  Bahn  gebracht  werden  können,  ohne
durch  diese  Vorfracht  ihre  Ausfuhrfähigkeit  zu
verlieren.  Auf  guten  Wasserstraßen  kostet  die
Fracht  nur  etwa  2  bis  4%  der  Fracht,  wie  sie
drüben  auf  den  landfesten  Zubringerwegen  erwächst.
  Der  Anschluß  des  Wasserweges  bedeutet
also,  daß  als  Einflußgebiet  der  Endstation  nicht
mehr  nur  der  Umkreis  von  150  Kilometern
dient,  sondern  ein  fast  150  Kilometer  breiter
Saum  an  jedem  Ufer  der  Wasserstraße.  Der
Endpunkt  wird  gewissermaßen,  um  ein  vorhin

3
        <pb n="176" />
        G  142  20

gebrauchtes  Bild  zu  wiederholen,  zur  End  fläche.
Das  ist  kolonialpolitischer,  ist  auch  —  und
zwar  in  hohem  Maße  —  berriebstechnischer
Gewinn.  Im  allgemeinen  nimmt  auf  jeder  vornehmlich
  dem  Überseeverkehr  dienenden  Bahn
die  Belastung  vom  Anfangs=  zum  Endbahnhof
hin  allmählich  ab.  Die  erste  Strecke  wird  noch
von  allen  Gütern  durchfahren,  auf  der  zweiten
Strecke  fehlen  schon  die  Bersand=  und  Empfangsgüter
  der  ersten  Binnenstation,  auf  der  dritten
Strecke  die  der  beiden  ersten  Binnenstationen  uff.
Auf  dem  letzten  Abschnitt  mangelt  es  der  Bahn
oft  genug  an  Gütern  zur  vollen  Ausnutzung  der
aus  andern  Rücksichten  in  gewisser  Häufigkeit  abzulassenden
  Züge.  Wenn  hier  die  Vergrößerung
des  Einflußgebietes  der  Endstation  zu  einer  Vervielfältigung
  ihres  Verkehrs  verhilft,  so  wird  das
in  der  Betriebsrechnung  recht  hübsch  zu  Buche
schlagen.  Das  ist  neben  der  Bedeutung  für  die
allgemeine  Kolonialwirtschaft  der  große  Wert  des
Durchstoßens  der  deutschen  Tanganjikabahn  bis
nach  Kigoma,  das  der  Anreiz,  wenn  einmal  eine
Bahn  nach  Ruanda  gebaut  wird,  sie  am  Kageraknie
  enden  zu  lassen.

Die  Bahnen  sollen  unmittelbaren  oder  mittelbaren
  Ausgang  zum  Meere  haben.  Wir  sahen
schon,  daß  ihn  in  unsern  Kolonien  die  Unterläufe
  der  Flüsse  wenigstens  für  große  Linien
und  außerhalb  des  Mündungsgebietes  nicht
vermitteln  können.  Die  Schiene  muß  bis  zur
Meeresküste  oder  —  um  genau  zu  sein  —  mindestens,
  wie  bei  Duala,  bis  an  den  Mündungsschlauch
eines  großen  Stromes  reichen;  sie  muß  dort  einen
Platz  sinden,  wo  zwischen  Bahn  und  Schiff  gut
umgeschlagen  werden  kann.  Nicht  jede  Bahn
wird  freilich  einen  besonderen  Strang  zur  Küste
erhalten,  einer  wird  in  der  Regel  mehreren  Linien
dienen  können.  Das  ist  rein  äußerlich  manchmal
ein  Umweg  für  die  eine  oder  die  andere  Strecke,
braucht  es  aber,  wie  wir  uns  erinnern,  verkehrstechnisch
  nicht  zu  sein,  weil  sich  ein  Frachtstück
auf  gemeinsamer,  dementsprechend  verkehrsreicherer
  Strecke  billiger  befördern  läßt  als  auf
einer  spärlicher  ansgenutzten  Sonderlinie  von
gleicher  Länge.  Aber  auch  die  bis  zur  Küste

n  Struͤnge  wird  man  hier  zur  besseren
Am#n#  g  der  Hafenanlagen  und  zur  Bereinheitlichung
  und  Vereinfachung  des  Verkehrs  möglichst
  zusammenführen.  Vor  einem  Zuviel  und  vor

Künstlichkeiten  ist  zu  warnen.  Das  gilt  namentlich

für  die  Anziehungskraft,  welche  die  Hauptstadt  des
Landes  ausübt,  wenn  sie  an  der  Küste  liegt;  man
prüfe,  ob  das  ihre  natürliche  und  deswegen  voraussichtlich
  dauernde  oder  mur  ihre  zufüllige,  vielleicht
mur  einstweilige  Lage  ist  und  ob  fle  in  den
späteren  größeren  Verhältnissen  für  das  ganze
Land  so  viel  bedeuten  wird  wie  heute.  Die  Ge- 



stalt  der  Kolonie,  namentlich  ihre  Küstenbillung,
wird  das  Maß  der  Zusammenführung  der  Linien
wesentlich  beeinflussen.  Das  auf  schmaler  Küste
nach  dem  Innern  breit  ausladende  Kamerun  wird
sie  straffer  zusammenziehen  als  das  mit  der  Langseite
  ans  Meer  grenzende  Südwestafrika.  Dieses
wieder  wird  durch  die  Ungegliedertheit  seiner  Küste
zu  stärkerer  Vereinigung  gezwungen  als  das
zwar  mit  verhältnismäßig  kürzerer  Küste,  aber
mit  mehreren  guten  Meerhäfen  ausgestattete  Onafrika.
  «
Sonderfälle  verlangen  natürlich  auch  hier
Sonderregelung.  Nehmen  wir  wieder  die  Kagerabahn.
  Ein  selbständiger  Strang  zur  Küste  wird
nicht  in  Frage  kommen;  dafür  ist  der  Weg  zu
weit  und  die  Einmündung  in  andere  Verkehrsstraßen
  zu  leicht:  in  die  Tanganjikabahn  bei  Tabora
  oder  an  den  —  mit  dem  Meere  genügend
verbundenen  —  Biktoriasee.  Die  zweite  Lösung  ist
in  der  Anlage  weit  billiger  als  die  erste,  aber
sie  führt  nicht  nur  den  Ruandaverkehr  einstweilen
ganz  der  Ugandabahn  zu  —  an  sch,  wie
wir  fanden,  noch  kein  Unglück  —,  sondern  macht
ihn  auch  für  später,  wenn  eine  deutsche  Bahn
zum  Biktoriasee  führt,  zum  Gegenstande  des  Wenbewerbs
  zwischen  der  englischen  und  der  deutschen
Linie.  Der  Bau  der  Bahn  Tabora—Kagera  aber
sichert  uns  den  gesamten  Ruandaverkehr,  auch  zur
Nährung  der  Strecke  von  Tabora  bis  zur  Küste,
entwickelt  das  Gebiet  zwischen  Tabora  und  dem
Kogeraknie,  verbindet  die  Nordwestecke  der  Kolonie
politisch  und  strategisch  straff  mit  den  Kernlanden,
gibt  Gelegenheit,  zu  gegebener  Zeit  mit  kurzem
Stcharm,  also  mit  geringen  Opfern,  den  Biktoriosee
  zu  erreichen,  erfordert  aber  erhebliches  Geld.
Nur  genauere  Bergleichsentwürfe  werden  zur
Entscheidung  führen  kännen;  hier  wird  der  allhemeine
  Plan  schon  mehr  ins  einzelne  gehen  oder
die  Frage  einstweilen  offen  lassen  müssen.

Allgemeine  Vorarbeiten.
Der  Gesamtplan  für  die  Kolonie  sei  in  großen
Umrissen  entworfen.  Es  handle  sich  nun  um  die
Borbereltung  zum  Bau  einer  bestimmten  Linie.

schaffung  der  Gelder  beschlossen  werden  kunn.
Es  gab  eine  Zeit,  wo  die  Kolonialverwaltung  s
wenig  Bewegungsfreiheit  haue,  daß  sie  das  Geld
zu  Vorarbeiten  von  Fall  zu  Fall  von  den  gesethgebenden
  Körperschoften  erbitten  mußte.  Damt
        <pb n="177" />
        W  143  20

ging  viel  Zeit  verloren.  Was  aber  noch  schlimmer
war:  man  pPflog  im  Reichstage  vor  der  Genehmigung
  lange  Erörterungen  über  die  Bauwürdigkeit
  der  Bahn  und  entschied  sich  auch
wohl  gar  je  nach  dem  Glauben  an  diese  Bauwürdigkeit,
  also  an  eine  Sache,  die  just  erst
durch  die  Vorarbeiten  geklärt  werden  sollte.
Als  ob  man  sich  mit  der  Bewilligung  der
Vorarbeiten  auch  schon  für  den  Bau  selbst  festlegte.
  Die  Folge  der  Vorarbeiten  ist  aber  nicht
immer  der  Bau,  sondern  häufig  auch  die  Abstandnahme
  von  dem  Bau.  Daß  dies  Verfahren
dem  Fortschritte  des  Kolonialbahnwesens  nicht
forderlich  war,  wird  einleuchten.  Seit  einer
Reihe  von  Jahren  enthält  der  Kolonialetat  ständig
Mittel  für  Vorarbeiten  zur  Verwendung  für  beliebige
  Kolonien  und  Strecken.

Grundsätzlich  sollte  der  Bauherr  die  allgemeinen
  Vorarbeiten  selbst  ausführen.  Auch  der
beste  und  zuverlässigste  Unternehmer  kann  die
eigene  Arbeit  des  Bauherrn  nicht  ersetzen,  ist  auch
im  Hinblick  auf  den  späteren  Bauauftrag  nicht
unbefangen.  -

Der  Wahl  der  Spurweite  ist  der  Leiter  der
Vorarbeiten  für  die  großen  Linien  heute  enthoben.
WMir  haben  die  Meterspur  gewählt;  in  Südwestafrika
  mit  der  Aufrundung  auf  3½  engl.  Fuß
gleich  1067  mm,  die  sogenannte  Kapspur,  aus
Kücksicht  auf  den  späteren  Schienenanschluß  an
die  Union.  Leider  zeigt  Südwestafrika  noch  eine
große  Ausnahme:  die  Otavibahn  hat  die  Feldwur
  von  60  cm.  Sie  sollte  nur  für  weniger
wichtige  Linien  gewählt  werden.

Es  würde  zu  weit  führen,  auf  die  Frage  der
Spurweite  näher  einzugehen.  Es  genüge  der  allgemeine
  Satz,  daß  die  Baukosten  und  die  Leistungsfühigleit
  mit  wachsender  Spurweite  zunehmen,
die  Betriebskosten  —  ohne  Anlagezinsen  —  aber
abnehmen;  und  die  Regel:  je  geringer  der  zu
erwartende  Verkehr,  also  die  Ausnutzung  der  Anlage,
  desto  schmaler  das  Gleis.  Es  ist  das  ja
schließlich  nur  ein  Sonderfall  der  umfassenderen
daleele  je  geringer  die  Ausnutzung  der  Anlage,
esto  weniger  darf  man  für  sie  aufwenden.  Das
..  das  Gewicht  des  Gleises  ebenso  wie  für
k#i  reie,  güt  für  die  Bahn  in  allen  ihren

Medder  Leitende  hat  sich  nun  zunächst  einen
blick  über  das  Gelände  zu  verschaffen,  um  zu
“  amnen,  wie  ungefähr,  namentlich  mit  welchen
#ochsten  Neigungen  und  engsten  Krümmungen  er
eine  Versuchslinien  zu  legen  hat.  In  der  Heimat
Gchiett  diese  Arbeit  vorwiegend  am  Zeichentisch
af  den  Karten  der  Landesaufnahme.  In  den
-  sind  wir  mit  der  Landesvermessung  noch
vicht  so  weit,  und  mit  den  Vorarbeiten  darauf
können  wir  nicht.  Viel  mehr  als  die  all- 



gemeine  Richtung,  das  heißt:  als  das,  was  schon
der  Gesamtplan  den  Karten  entnommen  hat,  läßt
sich  aus  ihnen  in  der  Regel  noch  nicht  feststellen.
Was  der  Leitende  mehr  benötigt,  muß  er  im  Gelände
  ermitteln.  Streifen  zu  Fuß  und  zu  Pferde
müssen  ihn  das  Gelände  kennen  lehren;  Kompaß,
Schrittzähler,  Federbarometer,  Siedethermometer,
gestellfreier  Neigungsmesser,  an  besonders  schwierigen
  Stellen  auch  schon  der  Tachymeter  unterstützen
  ihn.  Ich  darf  diese  Geräte  und  ihren
Zweck  wohl  als  bekannt  voraussetzen.

Die  ersten  Erkundungen  werden  durch
mancherlei  Umstände  erschwert,  sei  es,  daß  Verpflegungssorgen
  die  Beweglichkeit  einengen,  daß
Urwald  und  dichter  Busch  Blick  und  Fuß  hemmen,
daß  geeignete  Aussichtspunkte  fehlen,  daß  die
Bevölkerung  feindlich  ist  oder  dergleichen  mehr.
Sie  erfordern  viel  Umsicht  und  oft  auch  viel
Nervenkraft.  Sie  geben  dem  Leitenden,  wie
schon  gesagt,  wichtige  Fingerzeige  für  die  Versuchslinien,
  ihre  ungefähre  Führung,  ihre  maßgebenden
  Neigungen  und  Krümmungen.  Wir
müssen  uns  zum  Verständnis  des  weiteren  erst
mit  ein  paar  wichtigen  Begriffen  vertraut  machen.

Zunächst  setzen  wir  gerade  Strecken  voraus.
Ich  nutze  eine  Lokomotive  um  so  besser  aus,  je
mehr  Berkehrslast  ich  ihr  anhänge.  Verkehrslast
ist  das  Gewicht  der  Wagen  und  ihrer  Ladung.
Ich  kann  der  Lokomotive  um  so  mehr  Verkehrslast
mitgeben,  je  flacher  die  Bahn  liegt.  Denn  sie
kann  in  flachen  Steigungen  mehr  Last  ziehen  als
in  steilen.  Wenn  ich  nun  auf  einer  Strecke,
welche  die  Züge  ohne  Umbildung  durchfahren
sollen,  irgendwo  einen  Anstieg  mit  einer  bestimmten
  Steigung  habe,  so  nützt  es  mir  gar
nichts,  daß  der  ganze  übrige  Teil  flacher  liegt:
die  zulässige  Last  richtet  sich  nach  jener  einen
steilsten  Rampe.  Deren  Neigung  ist  die  maßgebende.
  Wenn  ich  einmal  irgendwo  auf  einer
Strecke  eine  bestimmte  Neigung  anwenden  muß,
so  brauche  ich  mich  nicht  zu  scheuen,  dieselbe
Neigung  (in  gleichem  Richtungsfinne)  auch  an
anderen  Stellen  der  Strecke  anzuwenden,  sofern
ich  damit  Vorteile  erlange,  z.  B.  die  Linie  abkürze
  oder  die  Erdarbeiten  vermindere.  Auf  die
zulässige  Last  ist  das  ganz  ohne  Einfluß.  Für
steile  Gefälle  kann  allerdings  nicht  dleselbe  Höchstgeschwindigkeit
  zugelassen  werden  wie  für  flache,
doch  ist  das  nicht  von  durchschlagender  Bedeutung.
Ferner:  wenn  ich  auf  eine  bestimmte  Länge  eine
bestimmte  Höhe  gewinnen  muß,  so  erhalte  ich  die
Ueinste  maßgebende  Neigung,  indem  ich  die  Bahn
von  Anfang  bis  zu  Ende  gleichmäßig  steigen
lasse.  Jede  flachere  Stelle  hat  eine  Erhöhung
der  maßgebenden  Neigung  oder  eine  Verlängerung
der  Strecke  zur  Folge;  jede  Gegenneigung  erst
recht.  Solche  Gegenneigung  heißt  verlorenes  Gefälle.

E#
        <pb n="178" />
        W
Durch  die  Krümmung  konn  die  Lokomotive
weniger  Last  ziehen  als  über  die  gleich  stark  geneigte
  gerade  Strecke,  um  so  weniger,  je  stärker
die  Krümmung  ist.  Sie  verursacht  Mehrarbeit.
Daraus  folgt:  in  gekrümmten  Strecken  dürfen
wir  nicht  ganz  bis  an  die  für  die  Gerade  gewählte
  maßgebende  Neigung  hinangehen,  sondern
müssen,  um  an  zulässiger  Berkehrslast  nichts  zu
verlieren,  etwas  darunter  bleiben;  um  so  mehr,  je
schärfer  die  Krümmung.  Auf  die  sonstige  Bedeutung
  der  Krümmungen  komme  ich  später  zurück.
Aus  dem  bisher  Gesagten  dürfen  wir  nun
nicht  etwa  den  Schluß  ziehen,  daß  die  Linie  der
tleinsten  maßgebenden  Neigung  und  der  wenigsten
verlorenen  Gefälle  stets  die  beste  sei.  Die  Betriebsvorteile,
  die  diese  Eigenschaften  bieten,  müssen
in  der  Regel  durch  den  Betriebsnachteil  der  Mehrlängen
  oder  durch  den  Baunachteil  der  größeren
Erdaufschüttungen  und  Erdabtragungen  erkauft
und  können  durch  sie  aufgewogen,  ja  übertroffen
werden.  In  weiteren  Kreisen  bekannt  geworden
ist  ein  Beispiel  von  der  Nordsüdbahn  in  Südwestafrika.
  Es  kam  in  Frage,  die  Bahn  entweder
  von  Windhuk  aus  über  das  Auasgebirge
stracks  nach  Süden  zu  führen  oder  aber  sie  schon
ungefähr  bei  Okasise  an  die  vorhandene  Bahn
Swakopmund—Windhuk  anzusetzen  und  im  weiten
Bogen  östlich  um  die  Onguati=  und  die  Auasberge
  herum  zu  lenken.  Die  mehrere  hundert
Meter  betragenden  verlorenen  Gefälle,  die  auf
der  kürzeren  Linie  in  dem  Abstieg  vom  Auaspaß
  bis  Okahandja  lagen,  wären  fast  ganz
vermieden  und  die  maßgebende  Neigung  vermindert
  worden.  Aber  der  Durchgangsverkehr
hätte  einen  so  großen  Umweg  erhalten,  daß  kein
Betriebsvorteil  blieb.  Ein  anderes  Beispiel:  eine
bestimmte  Abflachung  der  maßgebenden  Neigung
möge  die  Beförderung  jeder  Wagenladung  über
die  Linie  um  1  verbilligen  und  im  Bau
100  000  .  kosten.  Ich  werde  die  100  000.##
nur  aufwenden,  wenn  mir  die  Verbilligung  des
Betriebs  wenigstens  die  Zinsen  deckt,  d.  h.  •t5
lich  wenigstens  4000  .K  ausmacht.  Das  ist
Fall,  wenn  wenigstens  jährlich  4000  ugerr
ladungen  über  die  Strecke  rollen.  Ich  muß  bei
der  Wahl  der  maßgebenden  Neigung  und  ebenso
bei  der  Entscheldung  über  ein  verlorenes  Gefälle
die  Größe  des  voraussichtlichen  Berkehrs  mit  in
Rechnung  ziehen.  Wir  erinnern  uns:  je  geringer
die  Ausnutzung,  desto  bescheidener  die  Anlagel
Daraus  erhellt  auch,  daß  wir  auf  den  küstennahen
  Abschnitten  unserer  Kolonialbahnen,  wo,
wie  wir  sahen,  die  stärkste  Berkehrsbelastung  zu
erwarten  ist,  mehr  für  die  Abslachung  der  mäßgebenden
  Neigung  tun  dürfen  und  mrüssen  als
weiter  im  Innern.  Liegt  hier  voch  weni
für  die  Einfuhrrichtung  ohnebtn  die  Sache  meist

 

 

144

ungünstig,  weil  das  Land  vielfach  nach  dem
Innern  steil  ansteigt.  Die  Lüderitzbahn  z.  B.
muß  von  Lüderitz4bucht  aus  auf  etwas  kürzere
Entfernung  als  von:  Hamburg  bis  Hannover
  die  Höhe  der  Schneekoppe  erklimmen.
Ferner:  die  maßgebende  Neigung  der  einen  Richtung
  bedingt  noch  nicht  die  gleiche  maßgebende
Neigung  für  die  andere.  Ist  in  der  einen  Richtung
  der  Verkehr  größer  als  in  der  andern,  so
ist  in  der  stärker  belasteten  die  Flachheit  der
Linie  nötiger  als  in  der  entgegengesetzten.

Noch  einige  Worte  über  die  Krümmungen.
Wir  sagten  schon,  daß  sie  der  Lokomotive  Mehrarbeit
  verursachen.  Sie  nutzen  auch  sowohl  das
Gleis  wie  die  Fahrzeuge  stärker  ab,  verlangen
vorsichtigeres,  langsameres  Fahren,  alles  um  so
mehr,  je  schärfer  sie  find.  Von  der  engsten  zugelassenen
  Krümmung  hängt  die  Bauart  der
Fahrzeuge  ab.  Sie  ist  für  die  meterspurigen
Kolonialbahnen  auf  100  m  Halbmesser  festgesetzt.
Man  wendet  sie  in  Bahnhöfen  an,  wo  ohnedies
langsam  gefahren  wird,  namentlich  in  Weichen.
Auf  der  freien  Strecke  sucht  man  möglichst  größere
Halbmesser,  von  250  m  an  aufwärts,  einzuhalten.
Natürlich:  je  schwieriger  das  Gelände,  um  so  eher
müstsen  wir  scharfe  Krümmungen.  mit  in  Kauf
nehmen.  Während  wir  aber  bei  den  Neigungen
sehen,  daß  wir  eine  an  einer  Stelle  einmal  nötig
gewordene  Steilheit  unbedenklich  an  anderer
Stelle  wieder  wählen  dürfen,  gibt  uns  die  scharfe
Krümmung  an  einer  Stelle  nicht  das  Recht  zur
Wahl  desselben  kleinen  Halbmessers  an  anderer
Stelle:  jede  Krümmung  bringt  sich  unabhängig
von  den  andern  zur  Geltung,  jede  greift  für  sich
#'  und  Fahrzeug  an.

Das  find  die  Rücksichten  und  Erwägungen,
die  dem  Leitenden  auftauchen,  wenn  er  die  Bedingungen
  für  die  Bersuchslinien  feststellen  will.
Wir  erinnern  uns,  daß  Baukosten  und  Verkehrsgrößen
  in  sie  hineinspielen.  Über  beides  muß
der  Leitende  also  bei  seinen  Erkundungsreifen
auch  einen  ersten  ungefähren  Überblick  zu  bekommen
  suchen  und  sich  somit  über  Arbeitskräfte
und  Arbeitslöhne,  über  Vorkommen  nantelic
Baustoffe  wie  Holz,  Sand,  Kies
steine,  über  die  wirsschaftlichen  Wasas  n  und
Aussichten  des  Gebietes  usw.  usw.  unte
Hängen  doch  die  Baukosten  auch  vielfach  unmittelbar
  vom  Vertehr  ab:  je  nach  der  Einschöung
  seiner  Größe  und  Art  wählt  man  vl.  B.

die  Schwere  des  Gleises,  Zahl  und  Ausstattung
der  Stationen,  Menge  und  Bauweise  der  Fohrzeuge.
  Eine  Sache,  die  dem  Eisenbahner  hierzulande
  viel  Kopfzerbrechen  machen  und  viel
Rücksicht  bei  der  Linienfährung  abnötigen  konn,
der  Grunderwerb  emtbehm  drüben  noch  so  gni
wie  jeder  Bedeutung.
        <pb n="179" />
        W  145  20

Nun  legt  der  Leitende  schließlich  seine  Versuchslinien.
  In  dem  dafür  nach  der  Erkundung
in  Frage  kommenden  Streifen  wird  das  Gelände
nach  Bedarf,  bald  breiter,  bald  schmaler,  freigelegt,
  bei  üppiger  Bewachsung  ein  mühseliges
Geschäft,  dann  mit  Meßband,  Winkel-  und  Höhenmesser
  die  vieleckige  Grundlinie  gezogen,  und  von
ihr  aus  der  Geländestreifen  in  Lage  und  Höhe
lachymetrisch  aufgenommen.  In  diese  Pläne  ist
endlich  die  Linie  einzutragen,  zweckmäßig  alsbald
an  Ort  und  Stelle,  damit,  wenn  sich  erweist,  daß
die  Aufnahmen  noch  nicht  ausreichen,  sie  ohne
viele  Umstände  ergänzt  werden  können.  Ist  in
dieser  Weise  die  ganze  Bersuchslinie  entworfen,

so  werden  auf  der  so  erhaltenen  Grundlage  die

Kosten  für  Bau  und  Betrieb  überschläglich  ermittelt.
  Das  alles  wird  für  sämtliche  Versuchslinien
  durchgeführt.  Die  Vergleichsgröße  zwischen
ihnen  bilden  die  Verkehrskosten,  die  sich  aus  den
Vetriebskosten  und  den  Anlagezinsen  zusammensetzen.
  Zu  ihrer  richtigen  Ermittlung  find  auch
die  wirtschaftlichen  Erhebungen  inzwischen  fortgeseyt
  und  vertieft  worden.  Die  Linie  der
lleinsten  Verkehrskosten  verdient  den  Vorzug  und

wird  für  die  weitere  Bearbeitung  gewählt.
Nun  dürfen  wir  nicht  hoffen,  mit  der  gewählten
Linie  der  besten  aller  möglichen  Lösungen  so  nahe
zu  kommen  wie  in  der  Heimat.  Unsere  Erkundungen
  und  Aufnahmen  erstrecken  sich  doch  auch
bei  sehr  gründlicher  Arbeit  nur  über  einen  kleinen
Teil  des  Geländes  ;  in  der  Heimat  hat  die  Landesaufnahme
  uns  das  gesamte  Gebiet  auf  die  Karte
gebracht,  so  daß  wir  ein  vollständiges  Bild  eren.
  Wollten  wir  mit  der  aus  der  Heimat
gewohnten  Annäherung  dem  Ideal  der  überhaupt
  besten  Linie  nachlaufen,  so  würden  wir
mit  Geld  und  Zeit  zu  kurz  kommen.  Im  rechten
Moß  liegt  hier  das  Heil.  Zudem  lassen  sich  die
hrskosten  bei  weitem  nicht  mit  solcher  Zuverlössigkeit
  schäthen  wie  zu  Hause.  Schon  bei
Baukosten  spielt  die  Unfertigkeit  der  Verbältnisse,
  spielt  der  Zufall,  die  höhere  Gewalt
der  Tropengüsse,  spielte  zunächst  auch  der  Mangel
an  Erfahrung  eine  böse  Rolle.  Bei  den  ersten
auten  hat  das  veranschlagte  Geld  nie  gereicht.
Die  Verkehrsentwicklung  für  die  Kolonialbahnen
nichig  einzuschätzen,  begegnet  noch  größeren
wierigkeiten.  Hier  bei  uns  ist  das  Alte,  Bebende,
  Gegenwärtige,  drüben  das.  Neue,  Werde,
  Zukünftige  die  Hauptauelle  unserer  Verlrec
  ittlungen.  Hier  Wirklichkeiten,  dort  Mögichkeiten.
  Das  ist  es,  was  uns  in  älterer  Ver-Hungenheit
  so  furchtbar  eingeschnürt  hat.  Der
Lelonialeisenbahne  kann  nur  dem  Genüge  tun,
br  auen  zur  Zukunft  unserer  Kolonien  mitugt,
  der  an  sie  glaubt  und  daher  für  sie  etwas
Wie  lange  aber  ist  es  her,  daß  Bolk  und

 

Reichstag  dies  Vertrauen,  diesen  Glauben,  diesen
Wagemut  gewonnen  haben?.  Es  hat  leise  angefangen
  im  Jahre  1904,  erlitt  in  den  Jahren
der  Aufstände  in  Ost=  und  Südwestafrika  einen
Rückschlag  und  kam  erneut  erst  1908  zum  Durchbruch.
  Immerhin:  in  den  letzten  acht  Jahren
hat  sich  die  Betriebslänge  unserer  Kolonialbahnen
verachtfacht,  durchschnittlich  in  jedem  dieser  Jahre
um  mehr  als  400  km  zugenommen.  Wir  werden
voraussichtlich  im  Laufe  dieses  Jahres  das  vierte
Tausend  an  Kilometern  erreichen;  der  Anlagewert
  unserer  Kolonialbahnen  beträgt  heute  schon
mehr  als  eine  Viertelmilliarde.

Geldbeschaffung.

Doch  zurück  zu  unserem  Vorentwurf.  Er
bildet  die  Grundlage  für  die  Beschaffung  der
Baugelder.  Wir  sagten  eingangs,  der  gegebene
Bauherr  sei  in  den  Kolonien  der  Staat.  Für
jemanden,  der  nur  die  privatwirtschaftliche  Rente
in  Ansatz  bringen  kann,  ist  das  Unternehmen  im
allgemeinen  ein  Wechsel  mit  allzu  langer  Sicht.
Das  wird  der  Vorentwurf  in  der  Regel  bestätigen.
Wir  müssen  im  Auge  behalten,  daß  sich  die  Bahn
in  der  Kolonie  ihren  Verkehr  selbst  erst  schaffen  muß
und  daß  dies  nicht  von  heute  auf  morgen  geht.
Die  Usambarabahn  ist  als  Privatunternehmen
entstanden,  aber  bald  verstaatlicht  worden,  weil
der  Eigentümerin  der  Atem  ausging.  Die  Tanganjikabahn
  ist  heute  noch  Privatbahn,  jedoch  nur
der  Form  nach;  der  Staat  hat  mehr  als  90  v.H.
der  Geschäftsanteile  der  Eigentümerin.  Auch

leiht  er  ihr  das  Baugeld  für  die  Strecken  von

Morogoro  an.  Die  erste  Teilstrecke  Daressalam
—Morogoro  ist  seinerzeit  aber  als  wirkliches
Privatunternehmen  gebaut  worden.  Die  Gründung
konnte  indes  nur  gelingen,  indem  der  Staat  die
Verzinsung  der  Anlage  gewährleistete  und  große
Landgerechtsame  bewilligte.  Abhnlich  ist  die
Manengubabahn  ins  Leben  gerufen  worden.
Auch  die  Otavibahn  wäre  ohne  die  großen  Landund
  Bergwerksgerechtsame  schwerlich  von  Privaten
gebaut  worden.  Sie  ist  übrigens  vor  drei  Jahren
vom  Staate  angekauft  worden,  wie  sich  denn  zur
Zeit  alle  größeren  Linien  mit  Ausnahme  der
Manengubabahn  und  mit  der  bei  der  Tanganjikabahn
  erwähnten  Einschränkung  im  Eigentum
des  Staates  befinden.  Wir  dürfen  uns  deswegen
damit  begnügen,  die  Geldbeschaffung  für  staatliche
  Kolonialbahnen  zu  besprechen.

Der  Bau  der  Kolonialbahn,  die  Berausgabung
der  dazu  nötigen  Gelder  bedarf  der  Genehmigung
des  Bundesrates  und  des  Reichstages.  Zur  Begründung
  der  Geldforderung  legt  ihnen  die  Regierung
  das  Ergebnis  der  allgemeinen  technischen
und  wirtschaftlichen  Borarbeiten  in  einer  Denkschrift
  vor.  In  ihr  sinden  sich  auch  die  volks-
        <pb n="180" />
        W  146  20

wirtschaftlichen,  die  politischen  und  die  militärischen
Beziehungen  genügend  erläutert;  in  ihr  wird  der

g  vorgeschlagen,  auf  dem  die  Gelder  beschafft
unt  gebect  werden  sollen.  Wir  haben  die  ersten
staatlichen  Bahnbauten  durch  bare,  nicht  zurückahlende
  Zuschüsse  des  Reiches  ermöglichen
misssen.  Der  werbende  Charakter  der  Linien
wurde  noch  nicht  anerkannt,  auch  hätten  damals
die  Kolonien  die  Zinsen  für  Leihgeld  noch  nicht
aufbringen  können.  Einen  großen  Fortschritt
bildete  in  dieser  Hinsicht  die  Bereitstellung  des
Baugeldes  für  die  Palimebahn  in  Togo.  Hier
bewilligten  Bundesrat  und  Reichstag  1904  ein
Reichsdarlehn,  ein  Beweis  von  Vertrauen  zu  Land
und  Bahn.  Gelegentlich  der  Bahnvorlage  vom
Jahre  1908  wurde  dann  zum  ersten  Male  eine
besondere  Staatsanleihe  der  Kolonien,  eine  Kolonialanleihe
  genehmigt;  sie  ist  jetzt  die  Regel  für
die  Beschaffung  der  Baugelder.  Die  Sicherung
des  Zinsendienstes  liegt  bis  jetzt  im  wesentlichen
noch  nicht  bei  den  Betriebseinnahmen  der  Bahnen,
sondern  bei  den  allgemeinen  an  der
Kolonien.  Deren  Zulänglichkeit,  wie  fie  sich  an
Hand  der  bisherigen  Entwicklung  nachweisen  läßt,
ist  heute  das  Maß  der  Dinge  für  die  Bahnvorlagen.
  Ich  will  nicht  unerwähnt  lassen,  daß
die  Kolonialonleihe  heute  der  Gewähr  des  Reiches
noch  nicht  entbehren  kann,  obgleich  alle  Kolonien
gemeinsam  haften.

Bauentwurf  und  Bauausführung.

Auf  die  Genehmigung  des  Baues  folgen  erst
die  ausführlichen  Borarbeiten,  d.  i.  die  Aufstellung
des  Bauentwurfs,  ferner  der  Grunderwerb  und
endlich  der  Bau  selbst.

Den  Grunderwerb  macht  am  besten  und  einfachsten
  der  Staat  selbst.  Wir  sagten  schon,  daß
er  drüben  noch  keine  große  Rolle  spielt.  Soll
der  Staat  auch  die  ausführlichen  Borarbeiten  und
den  Bau  selbst  ausführen?  Er  hat  es  früher
einmal,  bei  der  Usambarabahn  und  bei  der  Bahn
Swakopmund—Windhuk  getan.  Seitdem  wird
in  einer  eigentümlichen  anderen  Weise  verfahren.
Wir  können  sie  Eigenbau  mit  gemieteter  Bauverwaltung
  nennen.  Sie  besteht  in  folgendem:
eine  unserer  großen  Bahnbaufirmen  übernimmt
auf  Grund  des  allgemeinen,  des  Vorentwurfs
die  Aufstellung  des  besonderen,  des  Bauentwurfs
und  die  Ausführung  der  Bauarbeiten,  aber  nicht
zu  festem  Gesamtpreis  oder  zu  festen  Einheitspreisen,
  sondern  gegen  Erstattung  der  nachweisbaren
  Auslagen;  dazu  tritt  ein  festes  Honorar
für  die  Mühewaltung  und,  damit  auch  der  geldliche
  Anreiz  zur  Sparsamkeit  nicht  fehle,  eine
gewisse  Beteiligung  an  den  Ersparnissen;  die  Beteiligung
  geht  aber  nur  bis  zu  einer  bestimmten
Höhe  der  Ersparnisse,  der  Höhe,  über  die  hinaus

 

im  allgemeinen  nur  noch  auf  Kosten  der  Güde
gespart  werden  kann.  Die  Baufirma  arbeitet  alio
kommissionsweise:  im  eigenen  Namen  auf  fremde
Rechnung.  Diese  eigentümliche  Form  soll  die
Vorzüge  des  Eigen=  und  des  Unternehmeriums
in  sich  vereinigen  und  ihre  Nachteile  vermeiden.
Wir  gewinnen  die  Beweglichkeit  des  Privatmanns
in  der  Anwerbung  und  Bezahlung  tüchtiger  Leure,
in  der  Beschaffung  und  Verschiffung  jeglicher
Bedarfsstücke,  wir  vermeiden  den  großen  Gewinnzuschlag,
  den  sich  jede  Firma  ausbedingen  muß,
die  den  Bau  auf  eigene  Rechnung  und  Gefahr
übernimmt,  und  vermeiden  einen  bedeutenden
Zeitwwerlust,  da  das  Verfahren  erlaubt,  schon  auf
Grund  des  allgemeinen,  nicht  erst  des  ausführlichen
  Entwurfs  abzuschließen  und  den  Ban
schrittweise  dem  ausführlichen  Eutwurfe  folgen  zu
lassen,  statt  mit  dem  Baubeginn  zu  warten,  bis
der  ganze  Bauentwurf  fertig  ist.  Die  Vorteile
des  Verfahrens  sind  um  so  größer,  je  stoßweiser,
je  stürmischer  gebaut  werden  muß,  je  kleiner  die
Betriebsverwaltung  noch  ist,  an  die  sich  eine
eigene  staatliche  Bauverwaltung  anlehnen  könnte.
In  dem  Maße,  wie  sich  diese  Verhälinisse  ändern,
verliert  das  Verfahren  an  Bedeutung  und  Berechtigung.


Der  Staat  behält  sich  die  Überwachung  der
Arbeiten  und  die  Prüfung  und  Genehmigung  der
Bauentwürfe  vor  und  übt  diese  Rechte  ausgiebig
und  sorgfältig  aus.

Der  Bauleitende  drüben  muß  sehr  vielseitig,
muß  schier  in  allen  Sätteln  gerecht  sein,  weil  fast
alles  und  jedes,  was  hierzulande  von  selbst  rollt,
dort  erst  in  Gang  gebracht  werden  muß.  Hier
steht  eine  hoch  entwickelte  Wirtschaft  und  Kultur
als  Helferin  bereit,  drüben  von  alledem  noch  so
gut  wie  nichts.  Nicht  genug,  daß  der  üÜMberwiegende
  Teil  aller  Baustofse  und  Bauteile  aus
der  Heimat  herangezogen,  daß  daher  der  Bedarf
an  diesen  Sachen  mit  langer  Voraussicht  erkannt
und  angemeldet  werden  muß,  daß  jede  Unachtsamkeit
  und  jedes  Versehen  hierbei  viel  Geld  und
Zeit  kosten:  auch  die  Hilfsmittel,  die  das  Land
birgt,  müssen  meist  erst  zum  Leben,  zur  Entfaltung
gebracht  werden,  weil  sie  bis  dahin,  da  niemand
sie  brauchte,  geschlummert  haben.  Hier  gilt  es,
einen  Steinbruch,  eine  Kiesgrube  zu  erschließen,
dort  eine  Kalkbrennerei,  eine  Zieg  elei,  eine
Sägerei  anzulegen  usw.

Wichtig  ist  die  Arbeiterfrage,  die  Frage  ihrer
Anwerbung,  Unterbringung,  Verpflegung,  Anlernung.
  Im  allgemeinen  finden  wir  die  Leute
für  die  gewöhnlichen  Berrichtungen,  die  ungelernten
  Handarbeiter,  wohl  in  der  Kolonie  selbst;
nicht  immer  in  solch  erfreulicher  Menge  wie  die
Tanganjikabahn,  die  etwa  15  000  Eingeborene
beschäftigt;  die  Niongbahn  in  Kamerun  muß  sich
        <pb n="181" />
        noch  immer  mit  einem  Drittel  dieser  Menge  begnügen.

  In  Südwestafrika  war  die  Hauptmasse
der  farbigen  Arbeiter  landfremd.  Der  Bedarf
richtet  sich  unter  anderem  nach  der  Verpflegungsmöglichkeit;
  finden  sich  für  die  Leute  genügende
Lebensmittel  in  dem  Arbeitsgebiet  selbst,  sor  kann
man  die  Arbeitsschächte  weiter  über  die  Gleisspitze
  hinaus  in  das  Innere  vorschieben  und  demgemäß
  eine  längere  Strecke  auf  einmal  in  Angriff
nehmen  und  mehr  Arbeiter  dabei  beschäftigen,  als
wenn,  wie  z.  B.  in  Südwestafrika,  der  Unterhalt

jast  ganz  über  See  eingeführt  und  an  die  Bauspite

  vorgebracht  werden  muß.  Auch  gesundbeitlich
  verdient  es  den  Vorzug,  wenn  die  Leute
ihre  gewohnte  Nahrung  weiterbekommen  können.
Der  Bauleitende  wird  also  den  Anbau  von
Nahrungsmitteln  an  der  Linie  in  jeder  Weise  zu
füördern  suchen.  Daß  für  gute  Unterkunft  zu
sorgen  ist,  die  Gesundheitspflege  große  Beachtung
sordert,  die  angemessene  Behandlung  der  Leute
überwacht  werden  muß,  ist  selbstverständlich.  Zu
alledem  tritt  noch  die  Rücksicht,  daß  den  eurobaischen
  Erwerbsunternehmungen  im  Lande  die
Akbeitskröfte  nicht  entzogen  noch  verteuert  werden
sollen.  Die  Anstelligkeit  der  Leute  ist  recht  verschieden.
  Im  großen  Durchschnitt  schätzt  man
ihre  Tagesleistung  auf  ein  Drittel  bis  ein  Viertel
lener  eines  heimischen  Arbeiters.  ·

Handwerker  und  Aufseher  find  noch  großenteils
  Weiße  mit  farbigen  Gehilfen.

Hler  und  da,  namentlich  natürlich  in  den  für
dauernde  Anfiedlung  Weißer  geeigneten  Gegenden,

det  man  auch  schon  einen  kleinen  Stand  von
nternehmern,  denen  man  diesen  oder  jenen
Einzelban,  einen  Abschnitt  Erdarbeiten  oder  dergleichen
  agen  lann.  Sie  nach  Möglichkeit
heranzuziehen,  ist  natürliche  Pflicht  und  Sorge
der  Bauflrma.  In  Nigerien  soll  es  sich  bewährt
haben,  daß  man  gewisse  Arbeiten,  besonders  die
Erdarbeiten,  den  Bezirksverwaltungen  übertrug.
In  Südwestafrika  hat  man  mit  gutem  Erfolge
die  Schutztruppe  beteiligt.

Der  Bauvorgang  geht  nun  folgendermaßen
vor  sich.  Das  Gelände  wird  mit  größerer  Genauigkeit
  als  im  Vorentwurf  noch  einmal  auftenommen,
  die  Linie  in  allen  Einzelheiten  entworsen
  und  abgesteckt,  die  Einzelpläne  für  die
Vauwerte  des  Unterbaus,  wenigstens  für  die
einstwelligen,  aufgestellt.  —  Wir  unterscheiden

Unterbau  vom  Oberbau  des  Bahnkörpers;
zum  Oberbau  gehört  das  Gleis  mit  der  Bettung,
da  Unterbau  alles  andere,  der  Erdkörper,  die
6  Oläffe,  die  Brücken.  —  Steht  ein  angemessener
wrretnahschnt  derart  im  ausführlichen  Entwurf
vor  iegt  die  Bauerlaubnis  der  Grundeigem#ümer

,  find  inzwischen  die  nötigen  Magazine  und
Vanwertftatten  angelegt  und  die  Arbeiter  ein- 



1

getroffen,  so  können  die  Bauarbeiten  beginnen,
zuerst  das  Roden  und  Säubern  der  Strecke,
dann  die  Erdarbeiten  und  die  Bauwerke.  Auch
im  günstigsten  Falle  wird  man  einen  großen  Teil
der  Baubedarfssachen  von  hinten  nach  vorn  vorschieben
  müssen.  Leistungsfähige  Wege  und
Straßenfuhrwerke  sehlen  in  der  Regel.  Man  muß
also  das  eigene  Bollgleis  so  früh  und  so  weit
wie  möglich  vorbringen  und,  wo  es  noch  nicht
hindringen  kann,  mit  leichtem  Arbeitsgleis  einstweilen
  helfen.  Aufenthalt  erleidet  das  Vollgleis
am  ehesten  durch  die  Bauwerke  des  Unterbaus,
die  Durchlässe  und  Brücken.  Wo  hier  einstweilige
Behelfsbauten  einzufügen,  wo  von  vornherein  die
endgültigen  Werke  zu  errichten  sind,  entscheidet
der  Arbeitsplan.  Man  soll  mit  Behelfsbauten
nicht  zu  sparsam  sein.  Denn  für  die  größeren
endgültigen  Bauwerke  fehlen  häufsig  noch  die
nötigen  Vorerhebungen  über  die  Wasserführung
der  Flußläufe.  Zwar  werden  möglichst  schon
gelegentlich  der  allgemeinen,  spätestens  aber  gelegentlich
  der  ausführlichen  Vorarbeiten  regelmäßige
  Messungen  und  Beobachtungen  des  Wasserstandes
  und  der  Niederschläge  angeordnet  sein.
Aber  die  kurze  Zeit  dieser  Feststellungen  gibt  oft
noch  keine  genügende  Unterlage  für  die  Bemefsung
der  Durchflußweiten.  Die  Regenzeiten  richten  an
dem  unfertigen  Bahnkörper  Schaden  genug  an,
das  ist  unabwendbar;  die  fertige  Bahn  aber

muß  das  Wasser  sicher  und  unschädlich  abführen.

Es  kann  nichts  schaden,  wenn  mit  Behelfsbauten
erst  einmal  die  Probe  aufs  Exempel  gemacht  wird.

Die  mit  ihnen  gewonnenen  Erfahrungen  kommen

den  zahlte  Bauwerken  zustatten.  »
Mit  Erdarbeiten  hält  nach  Möglichkeit
die  Anlage  der  Fernsprech=  und  Morselinie  Schritt,
die  für  Bau  wie  Betrieb  gleich  wichtig  ist.
Bald  nach  dem  Beginn  der  Erdarbeiten  find
auch  die  ersten  Gleismengen  und  Fahrzeuge  aus
der  Heimat  elngetroffen.  Die  letzteren  werden  in
den  Bauwerkstätten  schleunigst  zusammengesetzt,
damit  sie  für  den  Gleisbau  und  bald  auch  für
sonstige  Wauzwecke  zur  Verfügung  stehen.  Denn
auf  den  Unterbau  kommt  —  notgedrungen  —
sobald  wie  angängig  etwas  Bettung  und  das
Gleis.  Notgedrungen:  es  wäre  besser,  man  könnte
den  Dämmen  erst  Zeit  lassen,  sich  zu  setzen  und
zur  Ruhe  zu  kommen.  Aber  für  den  Nachschub
aller  Baugüter  ist  das  baldige  Vorbringen  des
Gleises  von  so  großem  Vorteil,  daß  man  auf  ihn
in  der  Regel  nicht  verzichten  kann.  Das  Gleis
wirb  zunächst  recht  unruhig  liegen,  aber  es  liegt.
doch.  Planum  wird  vielfach  verdrückt,  die
Erttwässerung  häufig  gestört  werden.  Hier  gilt
es,  sorgfältig  zu  verhüten,  daß  sich  die  zeirweiligen
tUbelstände  nicht  zu  dauernden  auswachsen.  Das
GEleis  wird  sofort  zur  Beförderung  der  Baugüter,
        <pb n="182" />
        W.  148  20

der  Verpflegungsmittel,  Baustoffe,  Gleisteile  für
die  weitere  Strecke  benutzt,  sobald  wie  angängig
auch  zur  Vervollständigung  und  Verbesserung  der
Bettung.  Auf  deren  Güte  kommt  viel  an:  sie
soll  den  vom  Gleise  aufgenommenen  Druck  in
gleichmäßiger  Verteilung  auf  den  unter  ihr
liegenden  Bahnkörper  übertragen  und  das  Gleis
gut  entwässern.  Sie  besteht  aus  Steinschlag  oder
Kies.  «
Ist  das  Gleis  in  dieser  Weise  bis  zu  einer
Station  betriebssicher  verlegt,  so  wird  neben  dem
Bauverkehr  auch  ein  beschränkter  allgemeiner
Verkehr  zugelassen,  damit  die  Bahn  dem  Lande
unverzüglich  zugute  kommt;  sie  hat  selbst  den
Vorteil  davon,  indem  der  Verkehr  eher  entwickelt
  wird,  als  wenn  man  mit  seiner  Bedienung
  warten  wollte,  bis  die  Bahn  in  allen
Teilen  fertig  ist.  Einer  rasch  durchgestoßenen
Bahn  wird  ohnedies  die  Entwicklung  ihres  Gebietes
  fast  immer  zu  langsam  gehen.  Sie
wenigstens  recht  früh  zu  fördern,  sollte  die  Bahn
nicht  versäumen.  Das  ist  jedenfalls  eine  richtigere
Folgerung  als  jene  andere,  die  man  hier  und
da  hört:  man  müsse  langsamer  bauen,  dürfe  der
Entwicklung  des  Landes  nicht  zu  weit  voreilen.
Das  mag  einmal  für  ein  Gebiet  zutreffen,  wo“
nur  von  den  Unternehmungen  der  Weißen  Verkehr
  zu  erhoffen  und  nur  ein  bestimmter  Jahreszuzug
  von  Geld  und  Leuten  zu  erwarten  ist;
hier  würde  ein  diesem  Zuzug  entsprechender
Jahresfortschritt  der  Bahn  genügen.  Für  Gebiete
der  Eingeborenenkulturen  aber  liegt  die  Sache
wohl  anders.  Hier  wird  der  durch  das  Vordringen
  des  Gleises  ermöglichte  Beginn  der  Entwicklung
  in  einem  fernen  Binnenbezirk  das  Aufblühen
  der  davor  liegenden  Gebiete  nicht  beeinträchtigen,
  ebensowenig  umgekehrt:  die  Unternehmer
  der  Kulturen,  die  Eingeborenen,  fehlen
weder  hier  noch  da.  Ist  es  aber  so,  dann
kommt  der  Verkehr  der  fernsten  Teilstrecken  dem
der  näheren  um  so  eher  zugute,  je  schneller  die
Bahn  vorrückt:  die  Zeit  der  Rentenlosigkeit  des
Gesamtunternehmens  wird  abgekürzt.  Wir  haben
im  kolonialen  Bahnbau  noch  so  viel  alte  Versäumnisse
  nachzuholen,  daß  wir,  von  Ausnahmen
abgesehen,  als  einzige  Grenze  für  die  Schnelligkeit
  des  Vorgehens  einstweilen  nur  die  geldliche
Leistungsfähigkeit  der  Kolonie  anerkennen  sollten.

Für  den  beschränkt  zugelassenen  allgemeinen
Verkehr  müssen  vorab  die  Fahrpreise  und  Frachtsätze
  bestimmt  werden,  möglichst  so,  daß  sie  auch
für  den  späteren  endgültigen.  Betrieb  beibehalten
werden  können.  Man  darf  allerdings  nicht  hoffen,
in  allen  Stücken  sofort  das  Richtige  zu  treffen.
Namentlich  für  die  Frachtsätze  bleibt  sorgsames
Beobachten  und  Berücksichtigen  des  auftretenden
Verkehrsbedürfnisses  immer  nötig.  Drüben  wie

 

 

hier  in  der  Heimat  bemessen  wir  den  Frachtsat
für  ein  Gut  nicht  ausschließlich  nach  den.  Kosten,
die  seine  Beförderung  verursacht,  sondern  auch
nach  dem  Wert  des  Gutes  und  der  volkswirtschaftlichen
  Bedeutung  seiner  Verfrachtung.  Wie
tief  man  mit  dem  Frachtsatz  für  geringwertige
Güter  herabgehen  lann,  läßt  sich  allgemein  nicht
sagen.  Eines  steht  fest:  man  kann  nicht  sagen,
weil  auf  ein  Tonnenkilometer  heute  durchschnittlich
  10  Pfennig  Betriebskosten  fallen,  könne  die
Bahn  die  Fracht  für  ein  Tonnenkilometer  nicht
unter  10  Pfennig  bemessen.  Erstens  sind  die  Kosten
nach  der  Verkehrsart  verschieden,  für  Stückgut
5.  B.  in  der  Regel  höher  als  für  Wagenladungsgut.
  Und  dann  überlegen  wir:  ein  Teil  der  Betriebskosten
  wächst  mit  dem  Verkehr,  ein  anderer
Teil  aber  ist  von  ihm  unabhängig.  Die  eigentlichen
  Zugkosten  gehören  z.  B.  in  der  Hauptsache
zu  der  ersten  Klasse,  zu  der  der  veränderlichen
Betriebskosten,  manche  Kosten  der  Verwaltung  und
des  Stationsdienstes  z.  B.  zu  der  zweiten  Klasse,
zu  der  der  unveränderlichen  Betriebskosten.
Die  veränderlichen  Betriebskosten  wachsen  auch
nicht  alle  ebenso  stark  wie  der  Verkehr.  Im
großen  Durchschnitt  kann  man  vereinfachend
für  heimische  Verhältnisse  die  Hälfte  der  Betriebskosten
  als  unveränderlich,  die  andere  Hälfte  als
im  Maße  des  Verkehrs  veränderlich  annehmen,
nämlich  rechnen,  daß  die  Betriebskosten  nur  etwa
halb  so  stark  wachsen  wie  die  Betriebsleistung.
Man  ist  versucht  zu  schließen,  daß  in  den  Kolonien
  mit  ihrem  unentwickelten  Verkehr  die
Kosten  noch  langsamer  der  Leistung  folgen,  weil
die  Grundkosten,  wie  ich  die  schwach  oder  gar
nicht  veränderlichen  Teile  der  Betriebsausgabe
nennen  möchte,  noch  eine  verhältnismäßig  größere
Rolle  spielen.  Allerdings  kann  dort  die  Zunahme
der  Kosten  auch  sprunghaft  und  unregelmäßig
sein,  z.  B.  wenn  eine  Bahn,  die  bisher  werktäglich
  einen  gut  ausgelasteten  Zug  in  jeder
Richtung  laufen  ließ,  für  den  neuen  Verkehr  noch
einen  Zug  wöchentlich  einlegen  muß,  ihn  aber
nur  schlecht  ausnutzen  kann.  In  dem  Rilesenverkehr
  der  Heimat  gleichen  sich  solche  Zufälligkeiten
  leicht  aus,  in  den  kleineren  Verhältmissen
drüben  nicht  so  allgemein.  Man  muß  dort  vorerst
  noch  jeden  Fall  einzeln  prüfen  und  kann
noch  keine  allgemein  gültigen  Erfahrungsziffern
angeben.  Aber  das  gilt  auch  in  der  Kolonie:
ein  Zuwachs  an  Verkehr  ist  offenbar  für  die
Bahn  kein  Nachteil,  wenn  er  nur  die  veränderlichen
  Betriebskosten  deckt,  ist  ein  Vorteil,
  wenn  er  etwas  mehr  einbringt.  Selbst
die  veränderlichen  Betriebskosten  brauchen  nicht
unbedingt  die  untere  Grenze  zu  sein:  die  Ermöglichung
  der  Beförderung  geringwertiger  Güter
kann  z.  B.  sonstigen,  besser  zahlenden  Verkehr  im
        <pb n="183" />
        W  149  20

Gefolge  haben.  Andere  volkswirtschaftliche  Vorleile
  können  sogar  fordern  und  rechtfertigen,  daß
die  Bahn  auch  ohne  jenen  Ausgleich  unter  die
genannte  Grenze  geht.  Ganz  allgemein  verdient
  die  verkehrsbelebende  und  verkehrsschaffende
Kraft  billiger  Frachtsätze  Beachtung;  die  Kraft,
welche  die  Einfuhrfähigkeit  fremder  und  die  Ausfuhrfähigkeit
  wie  den  Binnenabsatz  einheimischer
Erzeugnisse  begründet  und  stärkt.  Dem  Kolonialeisenbahner
  darf  die  sichtbare,  die  unmittelbare
Nente  seines  Unternehmens  mindestens  heute  und
morgen  noch  nicht  im  Vordergrunde  stehn.  Wenn
irgendwo,  dann  ist  in  den  Kolonien  die  Bahn
vornehmlich  volkswirtschaftliches  Hilfsmittel,  nur
im  Lichte  des  Ganzen  sollte  sie  gesehen  werden.
Will  man  aber  neben  den  andern  Vorteilen  eine
auskömmliche  Rente,  —  und  endgültig  wird
auch  der  Staat  auf  sie  nicht  ohne  Not  verzichten

so  ist  der  Weg  dazu  nicht  hoher  Frachtsatz,
4  hoher  Verkehr;  kleiner  Nutzen  von  großem
in

 

 

Doch  wir  sprechen  über  Eisenbahnbau.  Wo
das  Gleis  liegt  und  fahrbar  ist,  bietet  die  Vollendung
  der  Bahn,  die  Aufführung  der  Gebäude,
der  Ausbau  der  Stationsanlagen,  die  Auswechselung
  der  Behelfsbauten  und  dergleichen  keine
Schwierigkeiten  mehr.  Wird  doch-  naturgemäß
alles  so  einfach  gemacht  wie  möglich.  Große,

kühne,  gewaltige  Einzelwerke  sind  ja  überhaupt

nicht  das,  was  die  Tätigkeit  des  Kolonialeisenbahners
  auszeichnet  an  solchen  hervorragenden
Einzelbauten  fehlt  es  ihm  so  gut  wie  ganz.  Das
Reizvolle  ist  ihm  vielmehr  die  Möglichkeit,  unmittelbarer,
  frischer  und  leibhaftiger  als  in  der
Heimat  zu  sehen  und  zu  erfahren,  wie  seine  Arbeit
  Segen  spendet  und  Leben  weckt.

Ist  die  ganze  Bahn  oder  bei  längeren  Linien
eine  angemessene  selbständige  Strecke  in  allen
ihren  Teilen  fertig,  so  nimmt  der  Bauherr  sie
ab.  Dann  beginnt  der  regelmäßige  Betrieb.  Er
ist  nicht  mehr  Gegenstand  meines  Vortrages.
Auch  unsere  Endstation  ist  erreicht.

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollstündig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Oeuisch-Ostafrika.
Vom  Sau  der  Gittellandbahn.“)

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  des  Eisenbahntommisars
  hat  die  Gleisspitze  der  Ost-*)

  Cal.  .D.  Kol.  Bl.=  19183,  Nr.  2,  S.  39.

afrikanischen  Mittellandbahn  am  29.  Januar
den  Malagarassi  bei  der  Station  Ugaga
(Kilometer  234  hinter  Tabora)  erreicht.
Wegen  des  Brückenbaus  am  Malagarassi
wird  nunmehr  für  etwa  zwei  bis  drei  Monate
ein  Stillstand  im  Weiterbau  eintreten.

nechweiuns  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  Küsften-ollstellen  von  Deutsch-  ostafrina
im  Monat  November  1912.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Igl.  „D.  Kol.  Bl.=  1918,  Nr.  3,  S.  90  —.)

Zölle  für  Salzz,  Evieltarien·  sSchiffahrts·  ¶  Holgschlag  ·
-  .  verbrauchs-Zollstelle

  Einfuhr  Ausfuhr  rch  Stempelsteuer/  abgabe  gebühren
–  —————————————————

l
FM0·.......  assogso  4727I01  saggo  o7I-  Miso-—
»Ist-m·  ......  4721  81  341  72  55..20  1—  28  80
Kehamolo  5259  07  692  36  7  43  380  9  —
Tüessalam  .....  10122574-1207o-4g400483104—  39  —  —-HW.......
  6  17  888  84  287  164  —l—  24—  —-........
  1409175  61949195185—«—  jetzo-—-ume
  in  zer  108  888  84  10887  85  86810  35  114  —  28  80
zu'NMarkô5=  264  61101278880|608  1420|8  531|S
—  281  6656126  6146  L0  N3
me  —,  e  32905  /SL750  56  397  26  ST  14  3½
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        <pb n="184" />
        W  150  20
.  Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  Rup.  4  Sf  f.]  Wl.
Tanga  898  80,5  73  381|51,  59„  78  6065866|10  236  16  —
Pangani  84  77  5228|80  6  971  06  6651|5  31971  —-Bagamojo
  29  08  6  000  74  8  99  15  22661  —  —  7225  582
Daressalam  234869  119  84219  159  789  59  137097|90  22  691  69  —
Kilwmwa  88  78,  57  48,5  9952  58  11  5001  ——  1548le
Lindi  25169,5  16  827|78.5  21  770|88  21  51686  254  02  —
Summe  in  Rupien.  364182,5228244|9  58  8778
-  *  Mark  .  4856  10  38304  82662
Vorjahr  4  2892  85270  59879  -
ahme-I-,Abnahme—4196225skss  Hss  M7N83  :
EinnahmespkilbisOcth75881322461  468  96  2185  974171|275  484.  25  I
Zusammen  c
IptilbiöNovaJØ80786422765785«58  245657350809212i08  i

 

 

 

 

 

nachwelsung  der  Brutto-elinnahmen  del  den  Binnengrenz-Sollftellen  von  Deutsch-Ostafriha  im  Oonat  Ohtober  19.2.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Vol.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  8,  S.  101.)

 

 

—  —
ölle  für  ME—  «  Gegenwa-Zuu
  »  8  fũ  verbrauchs·  e  Reben  Insgesamt  Im  -
ollstelle  EinfuhrAusfuhr,bgabe  —  #Einnahmen  Vorjabr  mehr  w
1
Aup.  H.  URup.  H.  Rup  9.  up.  O.  Rup.  9.  Rup.  .  #fL.  W  4—
·  l  s
Moschi  2566065  3496—  —  41½06  eo6  862866  218760  1886  61
Schirati  84451  1109  21  8140  —358  O  *725
Muansa  .16  200  66  6860  37  884  08  —  —  95|70822  GO980690  146  —
Bukoba.  40%  2725  40  719|55  54  2092|75  41  10  17028  —
Usumburnrn—  —  —  ——  10—  16—  21  18  80  3108  18
1f.  —————%  8—  10/64  22——  —3
Bismarckbur———————10/|60  10/%  1418  3483—  —
Neu-Langenburg9  —  —f  ——
Mwaja  .  M57  528  1681——  II  25  30541  40721  6209  1—  —
Niawangi  180  181  —  ——  88  —  2  42  192  43  256  5  —  —256057
Ssongea  —  —  —....  —
Summe  in  Nuo.3226|60  6560  dai1/|535  D6  40  113240  5T  Spas  2
"  "  560  90000984  885  07  2769  3  1
Im  Borjfahr  4#  1906024  358  93221/225%%2  #
°—#n.##.  Abn.  2  70|  20|  200|  48  4  U12444
Einnahme  April  1  1  "%
bis  Septbr.  201  551|22  1  23%  6404  4K%
Zusammen  April  1  «
bBOktbt-.«ÆM221188M97UMZS  S4010585j82559438;W—J—621837j7337  ZEISS-Samen-m


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mecdaachmenenssoaserunsladentiche
Verwaltuaq.«)
UheraahmedekStationBuala.")
Aus  dem  Bericht  des  mit  der  Übernahme  beauftragten
Oberleutnants  Zipse.

Am  11.  Seplember  marschierte  Leutnant  Naumann
  mit  15  Soldaten,  50  Trägern  und  drei
*)  Bal.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  2,  S.  30f.
winn  Buala  liegt  am  oberen  Uham.  etwa  in  der

itte  der

#  ·0

 

 

 

 

 

 

mit  Reis  beladenen  Eseln  von  Dume  über  Bertua
nach  Betare.  Am  12.  September  folgte  ich  mit
Sergeant  Osterberg,  20  Soldaten  und  50  Trägern
  über  Baturi.  In  Bertna  wechselte  Leutnant
  Naumann  seine  Maka-Träger  gegen  vorher
bereitgestellte  Bakum-,  Salang=  und  Bertua-Leuts
aus.  In  Baturi  wurden  auch  unsere  Bakum-Träger,
  die  durch  die  Märsche  stark  mitgenommen
waren,  gewechselt.  In  Baturt  traten  noch  10  Soldaten
  der  Abteilung,  die  an  Buala  abgegeben
        <pb n="185" />
        W  151

wurden,  und  15  Träger  für  Verpflegungslasten
(Reis,  der  von  Dume  hingeschafft  war)  hinzu.
Die  Strecke  Baturi—  Betare  wurde  in  fünf
Tagen  zurückgelegt,  was  für  die  Bajo-Träger,  die
üch  vorzüglich  hielten,  eine  hohe  Leistung  war,
da  die  Gewöässer  stark  angeschwollen  waren  und
es  tagsüber  oft  in  Strömen  regnete.  Wir  kamen
keinen  Tag  vor  5  Uhr  ins  Lager.

In  Betare  trafen  wir  mit  Leutnant  Naumann
  wieder  zusammen.  Nachdem  zwei  Ochsen
angekauft  waren,  kamen  wir  am  23.  September
in  Mbulei,  dicht  an  der  alten  Grenze  an.
Dort  waren  bereits  50  Träger  bereitgestellt,  die
Schwachen  von  unseren  Trägern  wurden  ausgewechselt
  und  aller  entbehrliche  Troß  zurückgelassen.
Nachmittags  brachen  wir  von  Mbulei  auf,  überschriteen
  die  bisherige  Schutzgebietsgrenze  und
marschierten  nach  Kunde.  Der  Jauro  Kunde
war  uns  bis  beinahe  nach  Mbulei  mit  allen
seinen  Head-Leuten  und  seinen  Leuten  entgegengekommen,
  der  Weg  war  breit  ausgeschlagen  und
eine  mehr  als  ausreichende  Verpflegung  lag  bereit.
Männer,  Weiber  und  Kinder  begrüßten  uns  mit
lautem  Jubel.  Zahlreiche  Häuptlinge  aus  der
Umgebung  hatten  sich  eingefunden.

Schon  vorher  hatten  wir  festgestellt,  daß  der
kürzeste  für  uns  passierbare  Weg  über  Babua
ging.  An  den  französischen  Posten  in  Babua
war  rechtzeitig  Mitteilung  geschickt,  die  ihn  aber
nicht  mehr  traf,  da  die  Besatzung  bereits  abgedogen
  war.  Ein  direkter  Weg  Kunde—Babua
hat  vor  Jahren  bestanden,  ist  aber  von  den  Eingeborenen
  aufgegeben  und  völlig  unpassierbar.

s  alte  Kunde  hat  von  seiner  früheren  Bedeutung
  viel  verloren,  seitdem  die  Franzosen  die
Station  nach  Babua  verlegt  haben.  Streitigleiten
  über  die  Erbfolge  scheinen  den  Verfall  noch
beschleunigt  zu  haben.  Ein  großer  Teil  der  Bevollerung
  war  schon  vor  zwei  Jahren  unter  den
Jauro  Mbulei  und  Audu,  um  sich  der  fran-Wsischen
  Steuereintreibung  zu  entziehen,  ins
deutsche  Gebiet  abgewandert.  Es  ist  nicht  ausgeschlosen,
  daß  Kunde  jetzt  nochmals  zu  neuer

lüte  gelangt.  Eine  Regelung  der  vorgebrachten
hen  konnte  naturgemäß  nicht  erfolgen,  da  das
Geblet  bis  zum  1.  Oktober  als  fremdlöndisches
respelliert  wurde.  Es  wurde  kein  Ausweis  ausbestellt
  und  keine  Anordnung  getroffen.

Am  25.  wurde  der  Weitermarsch  nach  Babua
angetreten.  UÜberall  waren  die  Wege  gereinigt
*  auch  die  kleinsten  Dörfer  brachten  Berpflegung,
5  daß  niemals  Mangel  war.  Der  Häuptling
Mabua  kam  uns  mit  großem  Gefolge  entgegen,
berreichte  die  Schlüssel  der  Station,  wie  er  sagte,

Besehl  des  französischen  Administrateurs  und

es  uns  die  verlassene  Statlon  als  Unterkunft
an.  Auch  hier  waren  zahlreiche  Häuptlinge  von

 

2

auswärts  gekommen,  verlangten  Ausweise  und
brachten  Hühner,  Eier  und  Fufu  als  Geschenk.
Am  26.  früh  traten  wir,  nachdem  die  Station
der  Obbut  des  Häuptlings  überlassen  war,  den
Marsch  über  Lokoti—  Samba—  Bossum  nach
Buala  an.  berall  brachte  uns  die  Bevölkerung
das  größte  Vertrauen  entgegen.

Am  1.  Oktober  vormittags  trafen  wir  auf

dem  Posten  Buala  ein.  Der  franzöfische  Postenführer
  orientierte  uns  eingehend  und  marschierte,
nachdem  alle  Übergabeformalitäten  erfüllt  waren,
am  3.  Oktober  früh  nach  Bozum  ab.  Aus  der
weiteren  Umgebung  kamen  zahlreiche  Häuptlinge-In
  und  um  Buala  war  es  mit  der  Verpflegung  ziemlich
  knapp,  so  daß  ich  an  baldigen  Abmarsch  denken
mußte.  Der  übernommene  Bereich  des  Postens
Buala  reicht  bis  drei  Tage  östlich  vom  Posten.
Der  Posten  Zotua,  der  zu  Babua  gehört  hatte
und  von  diesem  mit  10  farbigen  Soldaten  besetzt
gewesen  war,  war  gleichzeitig  mit  Babua  geräumt
worden.  Die  Eingeborenen  sagten  aus,  die  Franzosen
  hätten  sie  bei  ihrem  Abmarsch  belehrt,  daß
sie  vom  1.  Oktober  ab  Deutsche  seien.
Den  Rückmarsch  beschloß  ich  in  südwestlicher
Richtung,  den  geräumten  Posten  Zotua  östlich
lassend,  durch  den  alten  Babua-Bezirk  über  Gaza
und  Baturi  zu  machen.  Ich  erreichte  Baturi
am  15.  und  Dume  am  12.  Oktober.

Das  Land  im  Stromgebiet  des  Uham  bei

Buala  macht  den  Eindruck  eines  Berglandes.

Die  Ortschaften  sind  nicht  sehr  zahlreich.  Der
Bau  der  Häusfer  entspricht  der  im  Baja-Gebiet
allgemein  üblichen  Bauweise  aus  Lehm  und  Gras,
nur  sind  sie  niedriger.  Die  Ortschaften  werden
durch  zerstreut  liegende  Gehöfte  gebildet.  Der
Häuptling  heißt  Jauro.  Der  Anbau  besteht
zumeist  aus  Kassada,  Koru#  ist  selten.  Die  Bewohner
  tragen  einen  aus  Rinden  angefertigten
Lendenschurz.  Bekleidung  mit  Zeug  ist  selten.
Die  Weiber  tragen  vielfach  als  Schmuck  einen
lleinen  Stein  in  der  Nase.  Die  Bevölkerung
macht  einen  zurückhaltenden,  fast  verängstigten
und  keineswegs  kriegerischen  Eindruck.  Sie  spricht
einen  den  Bertua-Leuten  fast  unverständlichen
Baja-Dialekt.  Es  find  schlanke,  nicht  allzu  kräftige
Gestalten.  Sie  ähneln  sehr  den  Mbums.  Auch
das  Land  trägt  den  Charakter  der  Mbum-Landschaften.
  Waffen,  Speere  usw.  waren  fast  nirgends
zu  sehen.  Der  Einfluß  der  Franzosen  endete  im
Norden  an  der  Baja-Grenze.  Die  Errichtung
von  Posten  im  Mbum-Gebiet  soll  geplant  gewesen
  sein.

Einen  ganz  anderen  Eindruck  macht  das  Land
im  Stromgebiet  des  Nana.  Es  ist  ein  zerklüftetes
  Hügelland,  das  im  Süden  in  eine  mit

4  "
        <pb n="186" />
        152

Galeriewäldern  durchsetzte  Grasfläche  übergeht.
Das  Stromgebiet  des  Nana  scheint  äußerst  fruchtbar
zu  sein.  Die  Ortschaften  sind  groß  und  geschlossen
angelegt.  Die  Bevölkerung  scheint  ziemlich  zahlreich
  zu  sein.  In  einzelnen  Dörfern  wurden
300  Männer  gezählt.  Soweit  Zählungen  angestellt
  wurden,  war  die  Zahl  der  Männer  und
Weiber  ungefähr  gleich,  die  der  Kinder  überwog.
Die  Bevölkerung  ist  kräftig  und  macht  auch  einen
intelligenten  Eindruck.  Mit  Ausnahme  von
Babua,  Gaza,  Aba  und  einigen  andern  größeren
  Ortschaften  ist  der  Rindenschurz  als  Bekleidung
  vorherrschend,  nur  die  Jauros  und
Head-Leute  tragen  fast  durchweg  Haussagewänder.
Wasfen  wurden  fast  nirgends  gesehen.

Der  Einfluß  von  Kunde  hat  früher  weit  bis
hinunter  nach  Gaza  gereicht.  Jetzt  ist  wohl
Babua  der  einflußreichste  Häuptling.  Weiter
haben  großen  Einfluß  Bibiti,  Abba,  Tschakani
und  Gaza.  Eines  wenig  guten  Rufes  erfreuen
sich  eine  Reihe  von  anderen  Häuptlingen.  Es
wird  von  ihnen  behauptet,  daß  sie  besonders
Karawanen  gefährlich  seien,  die  sie  abfingen,
töteten  und  auffräßen.  Die  Häuptlinge  scheinen
ihre  Leute  durchweg  in  der  Hand  zu  haben  und
sollen  von  den  Franzosen  sehr  unterstützt  worden
sein.

Das  Stromgebiet  des  Uham  soll  eine  ausgesprochene
  Regen--  und  Trockenzeit  haben  und
gilt  im  allgemeinen  als  gesund,  ebenso  —  nach
Angabe  französischer  Kaufleute  —  die  Gegend
von  Kunde  und  Babua.  Bon  Schlafkrankheit
ist  nördlich  der  Linie  Gaza—Carnot  wenig
bekannt,  wohl  aber  in  Gaza  und  südlich  davon.
Die  Eingeborenen  bekämpften  die  Krankheit  hier
durch  ein  Sympathiemittel  und  durch  Beschwörungen.


Die  Eingeborenen  beschränkten  sich  bis  jetzt
darauf,  um  ihre  Steuer  bezahlen  zu  können,
den  in  den  Galeriewäldern  vorhandenen  Lianengummi
  auszubeuten,  den  sie  an  die  Konzessionsgesellschaften,
  die  je  einen  Vertreter  in  Babua
und  Buala  haben,  ablieferten.  Der  gellieferte
Gummi  soll  ihnen  dann  als  Steuerleistung  gutgeschrieben
  worden  sein.  ülberall  traten  die  Häuptlinge
  mit  der  Bitte  heran,  es  sollten  doch  Händler
kommen.  Vielfach  boten  sich  Leute  zur  Arbeit
an  und  ich  habe  versuchsweise  25  Mann  mitgenommen.
  Ich  glaube,  wenn  es  die  Firmen
richtig  anfangen  und  die  Leute  ordentlich  behandeln
  und  für  sie  sorgen,  werden  sie  einen  Teil
ihres  Arbeiterbedarfs  hier  decken  können.

Bon  Haussa-Niederlassungen  wurden  nur
eine  größere  in  Babua  und  eine  kleine  in  Gaza
angetroffen.  In  Abba  saß  ein  schwarzer  Monropiahändler,
  der  Matten  einkaufte,  die  er  dann
nach  Carnot  schickte.

 

—

Die  Steuerkraft  der  Bevölkerung  besteht  in
den  nicht  allzu  großen  Beständen  an  Lianengummi
  und  der  Arbeit  ihrer  Hände.  Allgemein
waren  die  Klagen  über  die  rücksichtslose  Art  der
Steuereintreibung  der  franzöfischen  Soldaten.

Die  Wege  sind,  mit  Ausnahme  der  Verkehrsstraße
  Babug—Carnot,  in  einem  schlechten  Zustand.
  Brücken  sind  so  gut  wie  unbekannt.  Über
den  Mambere,  Nana  und  einige  andere  größere
Wasser  führen  Hängebrücken.

Die  Eingeborenen  hatten,  als  sie  vom  Anmarsch
  der  deurschen  Truppe  hörten,  ihr  Möglichstes
  getan,  um  die  Wege  passierbar  zu  machen.
Nana,  Mambere  und  die  anderen  größeren
Flüsse  sind  zu  reißend,  um  als  Verkehrsstraßen
in  Betracht  zu  kommen.

Von  einem  Viehbestand  sowohl  an  Kleinwie
  Federvieh  kann  man  nicht  reden.

Der  Wildreichtum  soll  nicht  sehr  groß  sein.
Persönlich  habe  ich  —  allerdings  war  das  Gras
sehr  hoch  —  kein  Stück  Wild  gesehen.

Übernahme  des  Bezirks  Gara-Binzam.
Aus  dem  Berichte  des  mit  der  übernahme  beauftragten
Führers  der  10.  Kompagnie  der  Schutztruppe  von
Kamerun,  Hauptmanns  v.  Heigelin.

Die  11.  Kompagnie  marschierte  in  der  Stärke
von  8  Europäern,  125  Soldaten  sowie  526  Trägern
  und  6  Reittieren  am  2.  September  von
Jaunde  über  Widimenge  nach  Sangmelima
ab.  Von  dort  wurde  der  Marsch  über  Minkang,
Malen  (eduk),  Bindum,  Nkumadjab  auf
Alad  bei  Grenzpfeiler  13  fortgesetzt.  Die  ganze
Strecke  zwischen  Nkumadjab  und  der  alten  Südgrenze
  ist  Busch,  durch  den  die  beiden  Flüsse
Okuma  und  Lele  fließen.  Das  Dorf  Alad  ist
nicht  mehr  vorhanden.  Leutnant  Kleemenn,
der  zur  Erkundung  vorausgeschickt  war,  ging
zuerst  über  die  Grenze  und  lagerte  in  dem  ersten
französischen  Dorf  Engangol.  Die  Eingeborenen
machten  keine  Schwierigkeiten  und  brachten  willig
und  hinreichend  Verpflegung.  Ich  beeilte  mich
zu  folgen  und  traf  am  28.  September  in  Alati,
eine  Stunde  südlich  von  Engangol,  ein.  Auch
in  diesem  Dorf  hatte  ich  keinerlei  Schwierigkeiten.
Ob  der  Weg  Nkumadjab—üAlati  in  der  hohen
Regenzeit  passierbar  ist,  bleibt  vorerst  sehr  zweifelhaft.
  An  demselben  Tage  noch  schickte  ich  einen
Eilboten  nach  Gara--Binzam,  um  mich  m
dem  dortigen  franzößischen  Befehlshaber  über  den
einzuschlagenden  Weg  zu  verständigen.  Dos  n
RNkumadjab  über  Akoafim  an  die  Kompagnie  gelangte
  Schreiben  des  Kapitäns  Fantrat  ans
M'Bahdi  gab  keinen  genauen  Aufschluß  über
die  Anmarschwege.  Der  Rest  der  Kompagnie
wurde  inzwischen  in  zwei  Abteilungen  nachgezogen.
        <pb n="187" />
        W  153  20

Das  Antwortschreiben  aus  Gara-Binzam  kam
am  3.  Oktober  in  Alati  an.  Ich  brach  am  4.
von  dort  auf  und  gelangte  am  11.  nach  Gara-Binzam,
  wo  ich  von  den  französischen  Leutnants
Brice  und  Bon  empfangen  wurde.  Am  12.
fand  die  formelle  Übergabe  statt.  Am  138.  früh
räumten  die  Franzosen  den  Posten  und  traten
die  Reise  auf  dem  Wasserwege  Karagua  —
Iwindo  (Aina)  nach  M'Vahdi  an.
Der  Weg  Alati—Gara-Binzam  ist  recht
ichlecht.  Am  letzten  Tage,  von  Azombo  nach
Gara-Binzam,  durchschreitet  man  das  Überschwemmungsgebiet
  des  Karagua-Flusses.  Der
Beg  in  nordwestlicher  Richtung,  der  zwischen
Grenzpfeiler  16  und  17  bei  Alad-Makei  die
alte  Grenze  kreuzt,  soll  erheblich  besser  sein.
Gara-Binzam  selbst  liegt  auf  einem  kleinen
sich  aus  der  Flußniederung  erhebenden  Plateau
unmittelbar  auf  dem  Südufer  des  Karagua-Flußses,
  der  ein  breiter  Nebenfluß  des  Iwindo
oder  Aina  ist  und  in  diesem  bei  M'Vine  einmündet.
  Die  Strecke  Gara-Binzam  den  Karagua
stromabwärts  bis  M'Vine,  dann  den  Aina  stromaufwärts
  bis  in  Höhe  von  Alati  soll  das  ganze
Johr  mit  dem  Kanu  befahrbar  sein.  Der  Aina
fließt  4  km  westlich  von  Alati  vorüber.  Es  wird
zu  prüfen  sein,  ob  dieser  Wasserweg  für  den  Verlehr
  mit  Altkamerun  ausgenutzt  werden  kann.
Der  Posten  Gara-Binzam  wurde  von  der
sranzösischen  Regierung  im  Juli  1910  gegründet,
um  die  Stämme  auf  dem  linken  Ufer  des  Iwindo
i  Verwaltung  zu  nehmen.  Die  Besatzung  gehörte
  zu  der  in  M'Vahdi  stehenden  1.  Kompagnie,
ebenso  die  Besatzungen  der  Nebenposten  Minkebe
und  Suanke.  Auf  dem  Posten  befanden  sich
fünf  große  Gebäude  und  zwei  kleinere,  alle  aus
Buschmaterial,  jedoch  sind  alle  in  einem  derartig
shlechten  Zustand,  daß  keines  bezogen  werden
lonnte.  Die  Europäer  wohnen  im  Zelt.  Da
die  Kompagnie  bis  auf  weiteres  hier  bleibt,
müssen  für  Europäer  und.  Farbige  neue  Gebäude
errichtet  werden.  Der  Posten  ist  mit  einer  nie-Fenz

  umgeben,  die  schadhaft  ist  und  im
Laufe  der  Zeit  durch  eine  neue  ersetzt  werden
muß.  Kleinere  alle  Farmen  bestnden  sich  in  der
nächsten  Umgebung  des  Postens.

In  der  Hauptsache  stüctzte  sich  die  franzöfische

altung  auf  die  westlich  des  Karagua  wohnenden

  Fang.  Der  im  Nordnordosten  zwischen
#-=  Binzam  und  Suanke  liegende  Stamm  der

Vakuel  verhält  sich  ablehnend,  mit  Ausnahme
von  einigen  Dörfern  in  der  nächsten  Umgebung
von  Gara-Binzam.  Die  Fang  mußten  Verng

  liefern  und  etwaige  Träger  stellen.  Im
Olen  sind  die  Sanga-Sanga  ansässig.  Gegen
diesen  Stamm  hat  die  französische  Regierung  im
Jahr  1909  eine  Expedition  unternommen,  jedoch

 

ohne  Erfolg.  Die  Sicherheit  am  direkten  Weg
Gara-Binzam—Suanke  scheint  etwas  zweifelhaft,
da  er  das  Gebiet  der  Bakuel  der  Länge  nach
durchquert  und  diese  sich  angeblich  weigern,
Karawanen  Verpflegung  zu  verkaufen.  Die  Dörfer
der  Bakuel  und  besonders  die  der  Sanga-Sanga
sollen  stark  befestigt  sein.  Der  Posten  Suanke
ist  von  den  Njem  umgeben,  die  im  Westen  an
die  Fang,  im  Süden  an  die  Sanga-Sanga  angrenzen.
  Wie  weit  die  Njem  nach  Osten  sich
ausdehnen,  ist  mir  nicht  bekannt.  Im  Bereich
des  Postens  Minkebe  westlich  des  Aina  sind
Fang  ansässig.

Am  13.  Oktober,  an  demselben  Tage,  an  dem
die  französischen  Offiziere  abgezogen  waren,  stellten
sich  einige  Häuptlinge  der  nächsten  Bakuel-Dörfer
und  brachten  Verpflegung;  sie  haben  einen  Ausweis
  erhalten.  Ich  habe  die  weiter  entfernt
wohnenden  Bokuel-Dörfer  auffordern  lassen,  sich
ebenfalls  zu  stellen.  Ob  sie  dieser  Aufforderung
Folge  leisten  werden,  muß  erst  noch  die  Zeit  lehren.

Was  den  Wegebau  anbetrifft,  so  ist  nach
unseren  Begriffen  aus  Altkamerun  gar  nichts  geschehen.
  Alle  sogenannten  Wege  sind  offenbar
lediglich  Negerpfade  übelster  Sorte.  Doch  können
in  Beziehung  auf  Wegebau  selbstredend  an  die
Bevölkerung  vorerst  noch  keinerlei  Anforderungen
gestellt  werden,  ehe  nicht  das  Jahr  des  Auswanderungsrechtes
  verflossen  ist.

Was  die  Besteuerung  der  Eingeborenen
betrifft,  so  hatte  die  französische  Verwaltung  jeden
arbeitsfähigen  Mann  mit  5  Fr.  und  jedes  erwachsene
  Weib  mit  3  Fr.  besteuert.

GOeteorologischer  Dienst  in  Ramerun.

Seit  Dezember  1912  befindet  sich  in  Buea
ein  Regierungsmeteorologe,  der  die  Sammlung
  und  zum  Teil  auch  die  Bearbeitung  der
meteorologischen  Beobachtungen  an  Ort  und  Stelle
ausführen  wird.  Hierdurch  ist  die  Möglichkeit
gegeben,  den  für  jeden  Plantagenbetrieb  so  wichtigen
  Wetterdienst  auf  wissenschaftlicher  Grundlage
auszugestalten.

Von  den  kameruner  Pflanzungsunternehmungen
hat  bisher  nur  ein  Teil  durch  seine  Angestellten
Regenmessungen  ausführen  lassen.  Es  steht  zu
hoffen,  daß  der  Regierungsmeteorologe  in  seinen
Bestrebungen,  das  Beobachtungsnetz  zu  erweitern,
allseitige  Unterstützung  finden  wird  und  daß  die
mit  den  Beobachtungen  betrauten  Angestellten
angewiesen  werden,  etwaige  Anfragen  des  Meteorologen
  umgehend  zu  beantworten.  Die  ausge-
        <pb n="188" />
        GV  154

füllten  Monatstabellen  wurden  bisher  meist  am
Schluß  des  Jahres  gesammelt  dem  Reichs-Kolonialamt
  eingereicht.  Dieses  Verfahren  ist
jetzt  nicht  mehr  zweckmäßig.  Vielmehr  sollten  die
Beobachter  in  den  ersten  Tagen  jedes  Monats
oder  bei  erster  sich  bietender  Gelegenheit  die  fertigen
  Tabellen  unmittelbar  an  das  Gouvernement
in  Buea  einsenden,  damit  auftretende  Zweifel
durch  sofortige  Nachfrage  erledigt  und  Fehler  in
der  Handhabung  des  Mehapparates  durch  Belehrung
  abgestellt  werden  können.

72

Togo.

Die  Stratenverhaltnisse  im  Schutzgeblet  Togo.

Mit  der  fortschreitenden  Entwicklung  des  Schutzgebiets
  war  stets  ein  weiterer  Ausbau  des  Wegenetzes
  verbunden,  so  daß  heute  bereits  eine  beträchtliche
  Anzahl  fahrbarer  Straßen  zur  Verfügung
steht.  Im  folgenden  sei  eine  kurze  Ubersicht  des
heutigen  Standes  der  Schutzgebietsstraßen  gegeben.

Das  ausgedehnteste  Straßennetz  besitzt  der
Anecho-Bezirk.  Es  sind  647,4  km  Straßen  mit
einer  Breite  von  3,5  bis  5,00  m  fertiggestellt,  die
teils  auf  Laterit-,  teils  auf  Lehmboden  liegen.
Eine  Beschotterung  ist  nicht  vorhanden.  Die
Lateritstraßen  find  jederzeit,  Lehmstraßen  nur  in
der  Trockenzeit  mit  leichtem  Fuhrwerk  fahrbar.
Im  Bau  begriffen  sind  46,5  km  Straßen,  welche
im  Laufe  des  Etatsjahres  fertiggestellt  werden.

Im  Bezirk  Lome  —Land  sind  134,6  km
Straßen  mit  einer  Breite  von  4,0  bis  3,5  m
vollendet,  welche  teils  beschottert,  teils  mit  Laterit
befestigt  sind.  Sie  können  jederzeit  mit  leichtem
Fuhrwerk  befahren  werden.  Weitere  10  km
gehen  in  nächster  Zeit  ihrer  Vollendung  entgegen.
Da  der  Bezirk  in  der  Nord-Süd-Richtung  von
zwei  Bahnlinien  durchschnitten  wird,  find  Straßenbauten
  nur  noch  in  beschränktem  Umfange  erforderlich.


Der  Bezirk  Misahöhe  besitzt  105  kmm  fertige
und  teilweise  beschotterte  Straßen,  die  zum  größten
Teil  für  Lastkrastwagen  befahrbar  sind,  32  km
hiervon  werden  im  Frühjahr  1913  mit  einer
kröstigen  Schotterdecke  versehen  werden.  Ferner
sollen  die  auf  diesen  Strecken  vorhandenen  leichten
Holzbrücken  durch  solche  von  9  ##Tragfähigkeit
ersetzt  werden.  ,

Die  im  Atakpame-Bezirk  für  Wagenverkehr
geeigneten  Straßen  haben  eine  Gesamtlänge  von
137  km.  Besonders  zu  erwähnen  ist  hierunter
die  wichtige,  nach  Norden  führende  Straße  Atak- 



pame  —Sokode,  von  welcher  85  km  im  genannten
  Bezirk  liegen.  Sämtliche  Straßen  besitzen
  Schotterdecke.  Im  Bau  begriffen  sind  14  km,
die  in  gleicher  Weise  zur  Ausführung  kommen.

Im  Bezirk  Sokode-Bassari  ist  bis  jetzt  nur
ein  geringes  Bedürfnis  für  fahrbare  Straßen  vorhanden.
  Es  ist  daher  auch  nur  die  südliche
Haupwerbindungsstraße  Sokode—Atakpame  bis
zur  Bezirksgrenze  und  die  Straße  Aledjo  —Bafilo
für  Wagenverkehr  ausgebaut  und  beschottert
worden.  Die  Gesamtlänge  der  fahrbaren  Straßen
beträgt  120  km.  Es  wird  sich  wohl  als  notwendig
  erweisen,  in  nächster  Zeit  in  diesem  Bezirk
größere  Straßenbauten  zur  Ausführung  zu  bringen.

Die  früheren  Hauptverkehrsstraßen  Lome  —
Palime  und  Lome  —Atakpame  werden  seit
Eröffnung  der  Bahnlinien  nur  soweit  unterhalten,
als  fie  als  Zufahrtsstraßen  zu  einzelnen  Bahnstationen
  in  Betracht  kommen.  Durch  diese
Maßregel  soll  der  Verkehr  zu  den  Bahnlinien
abgelenkt  werden.  Für  den  lokalen  Personenund
  Traglastenverkehr  sind  die  Straßen  auch
weiterhin  brauchbar.  Die  die  Straße  Lome  —
Atakpame  kreuzenden  größeren  Flußläufe  können
auf  den  Eisenbahnbrücken  überschritten  werden,
welche  zu  diesem  Zweck  für  den  Fußgängerverkehr
freigegeben  worden  sind.

Vorstehendes  zusammengefaßt  ergibt  demnach,
daß  das  Schutzgebiet  über  1146  km  fahrbare
Straßen  verfügt,  während  weitere  70,5  km  bis
zum  1.  April  1913  fertiggestellt  sein  werden.

Der  Ausbau  der  Wege  zu  Fahrstraßen  läßt
eine  baldige  Entwicklung  des  Kraftwagenwesens
erhoffen.  Bisher  waren  in  der  Hauptsache  nur
Motorräder  in  Gebrauch.  Seit  kurzem  hat  sich
aber  ein  Kraftwagenunternehmen  gebildet,
das  zunächst  den  Verkehr  zwischen  Palime  und
Kpandu  vermitteln  will  und  den  Betrieb  inzwischen
  wohl  schon  aufgenommen  haben  wird.

75

Deutsch-Meuguinea.

Die  Erforschung  des  Sepik.“)
Expedition  des  Reichs-Kolonialamts,  der
Königlichen  Museen  und  der  Deutschen  Kolo“
nialgesellschaft  zur  Erforschung  des  Kaiserin“
Augusta-Flusses  (Sepik)  in  Kaiser-Wilhelms-Land.


Nach  einem  Telegramm  aus  Neuguinea  hat
S.  M.  S.  „Kondor"“  im  Dezember  eine  Fahrt
den  Kaiserin-Augusta-Fluß  aufwärts  245  Seemeilen
  weit  (454  km)  unternommen.  Der  Kommandant
  ist  mit  der  Expedition  in  Verbindung

*)  Bgl.  „D.  Kol.  Bl.-  1912,  Nr.  23.  S.  1142f  .
        <pb n="189" />
        GW  155  20

getreten,  er  fand  alles  ruhig  und  traf  am  18.  Dezember
  wieder  in  Rabaul  ein.

Von  der  Augusta-Fluß-Expedition  liegen  drei
Berichte  vor.  Der  älteste  vom  20.  September  ist
gezeichnet  von  Dr.  Bürgers,  der  trotz  perfönlicher
  Unpäßlichkeit  und  anderer  Hindernisse  erjolgreich
  seinen  Pflichten  als  Zoologe  obgelegen
hat.  An  den  Zoologischen  Garten  in  Berlin
kennte  ein  Baumbärenpärchen  abgesandt  werden.

Bergassessor  Stollé  schreibt  aus  dem  Hauptlager
  von  Malu  unter  dem  23.  Oktober,  daß  sich
bei  jedem  Vorstoß  zu  Wasser  oder  zu  Lande  der
Erpedition  neue  Aufgaben  auf  erkundlichem  und
meist  auch  auf  völkerkundlichem  Gebiet  dargeboten
haben.  Er  glaubt,  daß  durch  die  Arbeit  eines
Jahres  eine  wohl  alles  umfassende  Sammlung
von  Ethnographika  des  unteren  und  mittleren
Laufes  des  Flusses  zusammengebracht  sei,  und
daß  auch  das  Gebiet  in  seiner  wirtschaftlichen  Bedeutung
  ebenso  wie  in  geographischer,  botanischer
und  zoologischer  mehr  oder  minder  als  erforscht
4  ee  könne.  Stollé  schreibt:

orstoß  vom  April  s  tet
iere  d6½  n.  don  r  sücs.  die  r  l
nera  so  daß  man  annehmen  kann,  da
r  das  Zentralgebirge  erreicht  sein  de
s  ande  ande  die  zur  Zeit  von  Ledermonn
in  einer  Höhe  von  etwa  300  m  gehalten  liegt
bei  dem  8.  von  Kaiser  auf  dem  5  saten  aid,  heegt
Land  des  großen  Kolonia
r  Dr.  Roesicke  und  ich  —  nachdem  das  Standager
  am  Tprilfluß  vervroviantiert  und  der  Vorstoß
ungesetzt  war,  noch  den  oberen  Lauf  des  Flusses  eiwa
km  oberhalb  des  Pionierlagers  untersucht.  Auf
ethno  hischem  Gebiete,  wurde  manches  Aueressamue
festgestellt,  wie  dies  aus  ht  Dr.  Roesickes
zu  —  ist.  Die  Erkundung  der  Nebenwässer  wurde
leider  durch  den  äußerst  niedrigen  Wasserstand  —  hier
am  Hauptlager  war  der  —  um  m  niedriger
als  *  bobachtee  —  inträchtigt.

Zu  der  für  den  24.  Ecele  n  len  Vechindung
mit  reöhn  Brl  mit  2**  Dr.  Thurnwald
  nach  bier  aeben  wollte,  zlwerh  wir  nach  dem

 

 

 

 

ng

das  *  ait  enele
weiterhin  in  der  Ausnützung  unserer
nt#  sehr  beschränkt  sind.
ch  werde  morgen  wieder  an  dem  Standlager  am
Weilfiut  zurückkehren,  während  Dr.  Roesicke  mit  der
mpfbariasse  bis  Ende  November  am  mittleren  und
mteren  Laufe  des  Flusses  ethnographisch  arbeiten  wird.

—  —

 

Die  weiteren  Pläne  hängen  von  dem  Ergebnis  des
Landvorstoßes  ab  und  können  daher  noch  nicht  festgelegt
  werden.

Der  dritte  Bericht  entstammt  der  Feder
Dr.  Roesickes.  Er  hat  unter  anderem  zweimal
vom  Standlager  aus  eine  etwa  drei  Stunden
Marsch  vom  Fluß  entfernte  Ansiedlung  besucht
und  schreibt  hierüber:

Ich  sah  vier  lleine  Wohnhütten,  doch  mögen  oben
auf  der  Spitze  des  Berges,  zu  der  ich  wegen  Mangels
an  geit,  nicht  gelangen  zunrc  vielleicht  noch  ein  halbes

Dutzen  en.  Frauen  und  Kinder  bleiben  versteckt.
Bei  2  "  tten  5  Kokosnußpalmen,  Bananen,
Taro,  von  Haustieren  Hund  und  Schwein;  zur  Nahrung
  dienen  ihnen  dann  noch  in  erster  Linie  Sago

d  Fische.  Von  den  Häusern  war  eines  auf  hohen
S#e  angen  um  einen  Baum  herum  gebaut,  so  daß  man
es  fast  als  Baumhaus  bezeichnen  könnte.  Ein  anderes
hatte  eine  doppelte  Wandung,  getrennt  durch  einen
1  bis  2  m  breiten  Gang,  der  durch  Wände  seinerseit
in  mehrere  kleine  Abteilungen  eingeteilt  war.
Schlafplä  u4  ie  dienen  Merböhte.  n#estelle  Töpfe  orls
nicht  vor  ck  für  Lenden  und  Arm
werden  ki  -#nenl  h,  Rotangschnüre  benutzt.
9  solche  Gürtel  hapat  man  Grasbüschel  vorne

inten  hinein.  Auf  dem  Kopfe  tragen  bie  Leute  einen

aarschopf,  öfters  in  en  Netz  gesteckt,  das  wie  eine

aube  auf  dem  Hinterkopfe  A  An  hält  es  wohl

auch  durch  ein  muschelbesetzt  fest,  das  dann
über  die  Sne  läuft.  den  Ohrläppchen
  tragen  sie  Rohrstückchen  und  Ringe  aus  Kasubbsier.
  kielen.  Jeder  Nasen  enflägel.  l#a.  E  vurnr
bohrt,  und  auch  das  Nasenseptum  durchlocht.
die  Nasenflügel  stecken  sie  sennert  ebchle
stückchen,  durch  die  Nasenscheidewand
oder  Holz.  Zum  Halsschmuck  sah  ich  Sch
Hundezähne  verwandt.  In  di  i
gern  bunte  Blätter.  An  Waffen  sah  ig  neben  ärmlichen
  Speu  —  Pfeil  und  Bogen,  Kasuarknochendolche
  ½  alte  Schilde.  Tabak,  Betelnüsse  und
h  E  als  Genußmittei.  Am  rilfluß
und  im  Busch,  nahe  einem  kleinen  Wasserlauf,  fand  ich
gegen  10  m  lange  s  ohne  Verzierungen.
r—  Hütte  sn  *  Sa  Ln  ela  Bi-  Die
wurden  mit  ge  ten  eln  aus  ie
und  aufgesplißten  t  Pakeide  557
siten  sie  einander  rittlings  en.  Schlitz  —
Durch  geschicktes  Zusammenarbeiten  bringen  sie  richtige
T#omnelwirbel  zustande,  welche  fortissimo  einsetzen
und  pianissimo  ausklingen.  Ein  anderes  Musikinstrument
  sind  lange  Bambb#rhhren.

Von  Ende  Oktober  bis  Ende  November  wollte
Dr.  Roesicke  in  Dörfern  unterhalb  Malu  bis
Kararau  arbeiten.

5

 

 

kKolonlalwirtschaftliche  Oittellungen.

 

Dungungsversuche  in  den  deutschen  Holonien.
Das  Reichs-Kolontalamt  hat  unter  dem  Titel
„-Düngungsversuche  in  den  deutschen  Kolonien“,

  Dest  1,)  soeben  den  ersten  Bericht

)  Das  vorliegende  wird  vom  Neichs-Kolonialeege.
  r  en  Inkerestegeen  d  Wunsch  kostenlos  abüber

  bie  aus  Mitteln  des  Kalipropaganbafonds
  in  den  Schutzgebieten  ausgeführten  Düngungsversuche
  herausgegeben.  Das  vorliegende

behandelt  die  vom  Kaiserlichen  Gouvernement
von  Deutsch-Ostafrika  im  Jahre  1911/12  angestellten
  Versuche.  Die  Einleitung  beschäftigt
sich  mit  der  Frage  der  Notwendigkeit  der  Kunst-
        <pb n="190" />
        W  156  20

düngerwirtschaft  im  Schutzgebiet.  Das  Fehlen
eines  Fruchtwechsels,  die  schnellere  Auswaschung
der  Pflanzennährstoffe  in  tropischen  Böden,  der
Zwischenfruchtbau  bei  Dauerkulturen  sowie  die
Unmöglichkeit  einer  Stallmistdüngung  machen  eine
geregelte  Kunstdüngerwirtschaft  notwendig,  zumal
Böden  mit  geringerem  und  mittlerem  Nährstofkapital
  vorherrschend  sind.

Die  Versuche  wurden  nach  dem  Schema  des
vollständigen  Differenzdüngungsversuchs  angelegt
und  erstreckten  sich  auf  die  Ermittlung  des  Nährstoffbedürfnisses
  der  wichtigsten  Kulturpflanzen  des
Schutzgebiets.  Als  Düngemittel  wurden  Chlorkalium,
  Ammoniumsulfat  und  Doppelsuperphosphat,
in  einigen  Fällen  auch  Chilesalpeter  und  Thomasmehl
  verwendet.

Die  Versuche  wurden  unter  Leitung  und  Kontrolle
  von  Sachverständigen  des  Gouvernements
teils  auf  privaten  Pflanzungsunternehmungen,
teils  auf  den  Versuchsfeldern  der  landwirtschaftlichen
  Stationen  ausgeführt.  Im  Berichtsjahr
wurden  mit  Baumwolle  19,  mit  Manihotkautschuk
und  Kokospalmen  je  14  und  mit  Mais  13  Düngungsversuche
  angelegt.  36  Versuche  erstreckten
sich  auf  Kaffee,  Kakao,  Sisal,  Getreide,  Kartoffeln,
Luzerne,  Weide,  Gemüse  und  Bohnen.  Die  Versuchsfelder
  liegen  in  den  Bezirken  Tanga,  Wilhelmstal,
  Moschi,  Mohorro,  Mrogoro,  Bagamoyo,
Daressalam,  Kilwa,  Lindi  und  Muansa.

Bei  den  Versuchen  mit  Dauerkulturen  wurde
von  einer  Mitteilung  der  zahlenmäßigen  Ergebnisse
des  ersten  Versuchsjahres  abgesehen,  da  bei  diesen
Pflanzen  Düngewirkungen  erst  nach  längerer  Zeit
llar  hervortreten  können.  Soweit  Versuche  mit
einjährigen  Pflanzen  zur  Zeit  der  Berichterstattung
abgeschlossen  waren,  haben  sie,  besonders  bei  Mais,
beachtenswerte  Resultate  ergeben.

Sämtliche  Bersuche  müssen  noch  eine  Reihe
von  Jahren  hindurch  fortgesetzt  werden.

ere  Berichte,  auch  aus  den  übrigen  Schutzgebieten,
  sollen  in  zwangloser  Folge  veröffentlicht
werden.

Dle  iiz  des  Botonischen  Gartens.
u  Raboul  1911/12.)
n  zwei  Abbildungen.)
Allgemeines.
Infolge  der  Beurlaubung  des
Obergärtners  führten  nacheinander  zwei  Assistenten
ouvernements  die  Geschäfte  des  G#
Monat  November  wurde  die  Leitung  dem  Landwirt.
schaftlichen  Sachverständigen  übertragen.  Der  Ober
Ertner  kehrte  noch  vor  Ablauf  des  Berichtsjahres  vom

schnittlich

r  ersten

Verwaltung.

Ar  Eiterpersonal.  Es  waren  dur
bis  50  Mann  im  Garten  beschäftigt.  In

*)  Bagl.  „D.  Kol.  Bl.-  1912,  S.  81  ff.

 

Hälfte  des  Berichtsjahres  herrschte  Arbeiternot.  Als
Aufseher  bzw.  Handwerker  waren  zwei  nam  -Eingeborene
  tätig,  die  255  vabgelaufner  Vertragscheit  durch
Tagalen  ersetzt  w
Außerdem  “  in  Kinese  als  Gärtner  angestellt.
dem  mnit  Unterstũtzung  einiger  intelligenter  farbiger
Arbeiter  die  Pflege  der  Saatbeete,  das  Umsetzen  der
Pflänzlinge  sowie  die  Behandlung  einiger  Kulturgewaͤchle
  und  dasEinsammeln  der  reisen  Früchte  oblieg.
Arbeiten  benötigen  eine  dauernde  und.  i
tensive  Honmole  durch  den  weißen  Beamten.  m—
Verlaß  ist  weder  auf  die  Aufseher  noch  auf  die  Arbeiter.
  Die  farbigen  Aufseher  vermögen  si  einen
rechten  Respekt  ickt  zu  verschaffen.  Die  schwarzen
Arbeiter  anderseits  sind,  sobell  sie  sich  von  Weißen
nicht  beobachtet  ½  sehr  lässi
azu  komm  JP  Ungleichheit  der  Arbeitsqualitäten.
  Da  die  len  nach  Ablauf  ihres  dreijährigen
  Arbeitskontrakts  in  ihre  Heimat  zurückkehren.
so  ergibt  sich  daraus,  daß  ein  bedeutender  Prozentiav
des  Personals  auf  Neulinge  fällt,  meist  junge,  schwäch-“*
  die  erst  angefüttert,  geheilt  und  sprechen
gelehrt
Der  Gesnndheitsustand  der  Arbeiter  war  im  allgemeinen
  zufriedenstellend.  Es  ist  nur  ein  Todesfall
zu  verzeichnen.  Dysenterie  kam  nicht  vor,  dagegen
während  der  Regenzeit  Malariafieber
Sehr  häufig  sind  Haugerzwanlunegen.  sowohl  solche
von  der  Natur  der  Mykosen,  vor  allem  der  Ringwurm,
als  auch  die  in  Neuguinea  „Kaskas“  genannte  geschwürige
  Erscheinung.  Beide  Erkrankungen  werden
urch  entsprechende  Einreibungen  dauernd  im  Garten
auch  behandelt.  Der  Ringwurm  ist  sehr  hartnäckig.
Für  den  Betrieb  im  Garten  sind  sehr  unangenehm
die  Beinwunden,  die  offenbar  infolge  des  Eindringens
feinen  Bimssteinstaubes  in  vorhandene  Wunden  entstehen
  und  unter  denen  ein  großer  Prozentsatz  der
Arbeiter,  ett.  bis  zur  Hälfte  der  vorhandenen  Kräfte.
n  Da  die  mit  diesen  Wuͤrnden  behafteten
Leute  Z  zweimal  eine  ambulante  Behandlung
im  Krankenhause  erfahren  und  auch  sonst  bei  den  Ar--beiten
  berücksichtigt  werden  müssen,  so  geht  viel  Zeit
und  Arbeitskraft  verlo-Ein
  Arbeiter  —iut“  FFwiederhol  einen  Anfall  von
Amoklaufen,  so  daß  er  wegen  Gemeingefährlichkeit  vor
Ablauf  seines  Kontrakts  entlassen  werden  mußte.
im  übrigen  günstige  Gesundheltszuftand  der
Vebeiten  ist  mehreren  Faktoren  ihrer  Lebenshaltung
zschreiben.  Die  Arbeiter  bewohnen  ein  in  gesunder
age  erbautes  Dorf,  die  Hütten  sind  nach  der  Sitte
der  einzelnen  Stämme  von  den  Leuten  hergerichtet:
um  den  Dorfplatz  herum  ist  jedem  Stamme  ein
Land  angewiesen,  auf  dem  seine  Angehörigen  neichliche
Zukost  an  Gemüse  ziehen.  Neben  spezifischen  Ein-[G

r

 

 

 

 

zeborenen-Blattgemüsen  bauen  sie  dort  Taro,  Jamswuerdings
  a###  pinnatifia,  Manihor  utilissims,

papaya,  Bohnen  und  Tabal.  Besonderen  An-Nang“
  hat  bei  ihnen  der  As  gefunden.  Als  besonders
günstiges  Moment  ist  das  frische,  reine  Trinkwasser
und  die  ständige  GLilt  d  sei  hervorzuheben.

Es  steht  zu  hoffen,  daß  sich  mit  der  fortschreitenden
  Entwicklung  des  Gartens,  im  besonderen  durch  die
mit  der  Zeit  geschaffenen  geschlossenen  Rasenflächen,
die  die  eschoklerun  der  Wege  un  mnd  die  damit  verbundene

inderung  einer  Staubentwicklung  der  Gesundbeitssherhi
  sich  noch  bedeutend  heben  wird.

Witterungsverhältnisse.  Entgegen  dem  Vorjabre
  war  in  der  Passatwindzeit  keine  aubaltende
Dürre  zu  verzeichnen,  so  daß  die  Kulturen  sich  wi
erholen  konnten.  Trotdem  ist  der  Vassermanzee  7
empfindlich,  ein  Umstand,  der  noch  durch  die  am
        <pb n="191" />
        W  157  20

kculpende  WBirung  des  Süd-Ost-Monsuns  bedeutend
erböht  w  An  vielen  Kulturen  macht  sich  diese  Tatjache
  —  sowohl  durch  Vertrocknen  besonders
der  jungen  Blätter,  wie  auch  durch  Trockenrisse  an  den
Stlämmen  mit  nachfolgender  pilzlicher  Infektion.  Es
trut  hinzu,  daß  bei  dem  Mangel  von  Winbbrechern
durch  die  außerordentlich  stark  wehenden  Winde  meist
einzelne  Bäume  in  Kulturen  entwurzelt  werden.  Besonvers
  trifft  dies  Manihot  Glaziovü,  Kickxia  elsstica,
evia  iensis  ·

Bauten  An  Neubauten  wurden  ausgeführt:

i  Schuppen  für  Handwerkszeug,  Hänereien
usw.,  d  für  Unterbringung  von  Vorr  Mit
Rerens  ebäude  ist  einem  dringenden  hen
nechung  getragen  worden.  Bisher  mußte  sämtliches
Material  unter  dem  Wohnhause  des  Obergäriners  aufbewahrt
  werden.

2.  Anbau  an  Küche  und  Baderaum.  Das  zweizimmerige
  Wohnhaus  war  ursprünglich  für  einen
Jeamten  bestimmt.  Wegen  W#nungen  es  ist  das
Hau-.  aber  schon  lange  dauernd  mit  zwei  Beamten
beseut  so  daß  eine  Vergrößerung  von  Küche  und  Badetaum
  eine  unbedingte  Notwendigkeit  darstellte.

Die  Gesundheit  der  Arbeiter  erforderte  eine  völlige
Leuaufrichtung  des  Arbeiterdorfes.  Die  Wohnhütten
wurden  nach  dem  Heimatgebrauch  der  unter  den  Mannschaften
  vertretenen  Stämme  aus  Buschmaterial  erbaut.

nso  wurde  aus  aleichem  Stoffe  auf  dem  Hügel
hinter  dem  Geräteschuppen  ein  neues  Wohnhaus  für
den  verheirateten  malalischen  Aufseher  errichtet.

Her  Algemeine  Verhältnisse  des  Gartens.  Bei

Spärlichkeit  der  im  Schutzgebiete  vorhandenen
rm*s  und  dem  sehr  empfindlichen  Mangel  an  Obstähnlichen

  Nutzgewächsen  fällt  dem  Botanischen
len  zumal  in  Verbindung  mit  dem  Laboratorium
an  uöerordentlich  wichtige  und  umfangreiche  Auf-Zur

  weiteren  Rahmen  des  landwirtschaftlichen
wi  Versuchswe  esens  muß  er  indessen  späterhin  durch  land-Vchoftliche
  Versuchsstationen  ergänzt  werden.  Diese
ru  iei  dem  Garten  hauptsächlich  die  Aufgabe  abzuwehmen
  haben,  die  verschiedenen  und  zablreichen
lerten  der  Kokospalme  des  Schutzgebietes  wie  auch
ftcleinigen  anderer  Kolonien  zu  sammeln  und  zur  Dar-5
  ung  zu  bringen  sowie  später  dem  Laboratorium

i  ständiges  Beobachtungs=  und  Untersuchungsmaterial

 

für  Bei  i  der  grundlegenden  Bedeutung  der  Palmkultur
weasbuguinea  ist  die  Frage,  endlich  an  eine  Sortenheranzutreten,
  autzerorbentlich  brennen
arm  oden.  Der  verwitterte  Vimmsteinboden.  ist  sehr
i  an  Humus  *  sh  an  Kaliverbindungen.  Dazu
*  sehr  ungleich  und  stellenweise  durch  vorher-F
  kingebeeneninnen  stark  ausgesogen.  Diese
n  nnten  noch  im  Laufe  des  Berichtsjahres
Düngungsversuche  festgestellt  werden.  Auch  auf
—  Düngergaben  reagierten  die  zu  den  Verpochen
*  gezogenen  Pflanzen  mit  ũberraschendem  Erfolge.
er  e  auptgache  zeil  6  sich  ein  stark  gesteigertes
ds  Bildung  kräftigen  jineen  haa  und  Eren
  vd  bisber  stark  Fer  tischen  Blätterin
  Ständige  Düngung  der  jung  angezogenen  Bäumchen
de#n-  die  nächsten  xr  eine  unabweisbare  Fornhlineer

  den  ungünstigen  Bodenverhältnissen  leidet
s  4½  upeett  der  Soat.  Es  ist  immer  ein  großer

"  ämlingen  zu  verzeichnen.
Sazrasserveogung.  Die  im  Vorjahre  ——
23  terlle  versorgt  zwar  den  lanzworten  uen

nicht  anormaler  mit  gen  ahlenn
dtn  die  #ht  anral  —:  von  dieser  #Wee

 

jedoch  nicht  betroffen.  zwischen  ist  mit  Brunnenbauten
  vorangegangen  worde

Klimatische  Kouterer.  Wie  schon  erwähnt,
spielt  neben  Dürreperioden  der  heftige  Wind,  der  in
den  Kraterkessel.  bkepebeenn  2  dem  Rabaul  liegt,  eine
bedeutende  Rolle.  Um  seine  ungünstigen  Wirkungen
abzuhalten,  müssen  bedeutende  Anlagen  geeigneter
Windbrecher  geschaffen  werden.

Unkräuter  und  Schädlinge.  Unter  der  ständigen
  Verunkrautung  durch  das  Alang-Alang-Gras
wird  der  Garten  noch  lange  zu  leiden  haben.  Ebenso
haben  sich  in  letzter  Zeit  Faeigorliber  Maränter
darunter  besonders  eine  kriechen  noch  unbestimm
Composite,  in  den  Kulturen  sehr  ——’  .  esununte
gemacht.  Da  der  Garten  am  Hafenplag  liegt,  so  wird
mit  dem  ständigen  Auftreten  neuer  Unkräuter,  ebenso
auch  neuer  Schädlinge,  stets  gerechnet  werden  müssen.
Diesen  Verhältnissen  ist  ein  wachsames  Auge  zu  widmen.

Abgabe  von  Sämereien,  Pflänzlingen,  Früchten

und  botanischen  Präparaten.

Wie  im  Vorjahre,  wurden  auch  weiterhin  Saat
und  Pflänzlinge  von  Nutzpflanzen  und  Ziergewächsen
an  Dienststellen  und  Private  unentgeltlich  abgegeben.
Entsrechend  der  Entwicklung  der  Siedelung  ist  die

Nachfrage  gesti  Für  das  Bezirksamt  Rabaul
werden  stets  Villa,  iinge  für  Schattenbäume  an  den
Straßenzügen  bereit  gehalten.

Einige  Obstarten  leiden  im  Geschmack  unter  dem
Kalkmangel  des-  Bodens,  ein  Übelstand,  dem  durch
Kaltdüngung  as  Abhilfe  geschaffen  wird.  Gute
Früchte  tragen  payan  vesch  edener  Sorten,  der
„s0ur-soap-  t  muricata),  Rahmapfel  (reustard--apple“.
  Anona  reticulata),  —1  ium),  Ananas,
Rambutan  (Nephelium  lappaceum),  Grenadillen,  Maulbeerstrauch.
  Auch  Averrhon  Carambola  trägt  zahlreiche,
  aromatische  Früchte.  Die  weiteren  Oblnuseren
entwickeln  sich  zufriedenstellend,  im  besonderen  Achras

Sapota,  die  Mangobäume,  Nophelium  glabrum,  verschledene
  Citrus-Arten,  Psi  ium  montanum  und  die
Avocat-Birne  (Persen  grati  inel  deren  Bäume  die
ersten  Blüten  zu  treiben  beginnen

Bo  utong  liesernden  Baume  Dren
alstonia  wurden  im  Waldgebiete  des  Gartens  durch
Zapfen  Harzproben  gewonnen,  welche  das  Kolonialirischa
  diche,  Homitee  uar  Untersuchung  überwiesen

erhielt.  Fer#n#  mantum  Ricinusbohnen
ber  ntsre  —*  éE  überfandt.

Die  Kulturen.

Bestandsaufnahme.  Ende  des  Berichtsjahres
wurde  eine  Bestandsaufnahme  von  den  im  Garten
gezogenen  Gewächsen  gemacht.

Verteilung  der  Arbeiten.  Die  erhebliche
Verunkrautung  der  Kulturen  machte  es  in  allererster
Linie  notwendig,  die  Arbeitskräfte  auf  die  Reinigung
der  in  Kultur  genommenen  Flächen  zu  vereinigen.

Neuanlagen.  An  der  östlichen  Grenze  des
Gartens  in  der  Nähe  des  Schießplatzes  ist  eine  Fläche
von  ½  ha  Größe  urbar  gemacht,  die  mit  Pachyrrhizus
tuberosus  und  Sorghum  saccharntum  bestellt  wurde.

In  der  nächsten  kunngebung  des  Hauses  des  Gartenleiters
  sind  die  Alangflächen  (½  ha)  gerodet  und  mit
Couch-Gras  Erstan  worden.  Ebenso  erfolgte  die
Neuanlage  eines  Zufuhrweges  zum  Hause  und  die
t  der  südlich  v  der  Obergärmerwohnung
besinolichen.

 

 

trabe  en  We  au.

er  Straßenderlängerung  so  au
enschbtenl  e  de  Gruppierung  der  Nutzgewächse
bestimmte  Gelände  ist  in  Angriff  genommen.
        <pb n="192" />
        W  158  20

In  dem  pit  Abeung  bepflanzten  Tale  wurde
ein  neues,  ¼  ha  großes  Quartier  mit  jungen  Sisalagaven
  bepflanzt.

Weitere  mit  Alang  bestandene  Flächen  wurden  gereinigt
  und  mit  folgenden  Kulturen  besetzt:  Ricinus

unis,  Sorgsbum  saccharatum,  zwei  E—
weißer  Speisemais  aus  Saipan,  Deswodium  tortuosum.
sog.  Floridaklee.

Im  Palmengarten  wurde  in  der  Regenzeit  mit
der  Anlage  von  Rasenflächen  E  a  Verwendet
wurden  dazu  ein  kleines.  kriechendes  um  sp.,
das  dichte  Rasen  liefert,  sowie  mehrere  Grazarten.
Deoas  Erbeiterdorf  wurde  vollständig  neu  errichtet.
Wie  bereits  erwähnt  sind  die  Häuser  von  den  einzelnen

tämmen  im  Stile  ihrer  Heimat  erbaut.  Da  die
Leute  für  die  Verzierung  ihres  Platzes  hier  Mühe
aufwenden,  so  dürfte  das  Dorf  in  Zukunft  inmitten
der  von  den  Leuten  gleichfalls  angelegten  Eingeborenenkulturen
  viel  zur  Belebung  des  Gartenbildes  beitragen.

Im  Pflanzgarten  wurden  neue  Anlagen  für  Saatbeete
  geschaffen.

Spezielle  Kulturen.

Pflanzgarten.  Im  Pflanzgarten  wurden
mehrere  Kollektionen  Samen,  die  aus  dem  Botanischen
Garten  zu  Buitenzorg  stammten,  auf  Saatbeete  verteilt
  und,  soweit  sie  ankamen,  getopft.

Eine  größere  Anzahl  junger  Rotangpflänzchen  aus
Sumatra  erdirlten  einen  besonderen  Platz  und  entwickeln
  *5r

zut  nmeeln  und  der  unz  #ucht  heimischer,
wirdad,  der  Pflanzen,  im  besonderen  von  Orchideeen,
Myrmecodien,  Araceen,  Farnen  und  Selaginellen,  ist
begonnen  worden.  Sie  sind  EWx“  im  Pflanzgarten
  untergebracht.  Auch  mehrere  Beete  mit  Stecklingen
  der  buntblätterigen  Flora  der  Eingeborenendörfer,
  wie  Cordyline,  Codiaeum.  Croton,
zum  Zmeck  späteren  Auspflanzens  angelegt.
mbiu  (.Mutter“)  wurden  in  etwa
600  m  mehrere  junge  Araukarien  aus  Neuguinen
ausgesetzt.

Futtergräser.  Der  Anpflanzung  von  Futtergräsern,
  zu  denen  hier  auch  die  tropischen  und  subtropischen
  Getreidearten  gerechnet  werden  sollen,  wurde
wie  e  besondere  Aufmerksamleit  gewidmet.

Eine  Reihe  von  Aubauversuchen  ist  wenig  eingeschlagen.
  Sershunn  saccharatum  lieferte  etwa  mittelmäßige
  Erträge.  Italienisches  Rangras,  ägyptischer
Klee  und  Panioum  altissimum  gingen  spärlich  auf  und
verschwanden  nach  kärglicher  WW  fast  vollständig
vom  Erdboden.  Paspalum  dilatatum  wächst  gut  und
bildet  dichte  Rasen.  Ein  anderes,  unbestimmtes  Gras
(anscheinend  Pooidee)  mit  reicher  Halmentwicklung  und
garonschen  Orüsensekretionen  ist  an  einer  Berglehne

zm  Pflonzgarten  auf  größerer  Fläche  angepflanzt  und
28  vortrefflich.

Gewissen  Leguminosen  scheint  der  Boden  des
3  18½  bnohnse  so  besonders  Arten  der
Gattun  Desmodium  tortucsum,  der  sog.
hr  ist  besonders  gut  eingeschlapen  und  bat
sich  als  Futterpflanze  ausgezeichnet  bewährt.  Der
keimt  in  weni  Tagen:  die  #llanzen  ent-6
  sehr  schnell,  beschatten  den  Peden  vollständig
  F  liefern  gewöhn  ich

r

 

 

r
wenigen  Monaten  weithin  ——  2*
sei  hier  bemerkt,  daß  in  n  i  bzw.  im
marck-Archipel  zahlreiche  wilde  kursen
vorkommen  von  buschig,holzi  *  Wachstum  bis
Veier  zarten  Spezies.  Sie  alle  eignen  sich  als  Vieben

 

 

futter.  Speziell  einige  Arten,  die  zur  Alang-Formarion
dehören.  werden  von  s  deniindBiehgerngefremn
Uesiii  tortiiinistsiiigkotzcrrn

Men  an  die  Pslanzer  abgegeben  worden«

neaiiezeichneteVarietatvonwetßemSpeiies
maisistaiisaivanimportiertiindanntiinGnrsen
ein  Anbauversuch  gemacht  worden.  Die  in  ihrer
Nahrung  im  allgemeinen  recht  konservativen  Einge,
borenen  haben  dem  Mais  ein  gewisses  ·
ewonnen.  Man  kann  auf  der  Verelle  delbrh
hbsche  Maisanpflanzungen  treffen.

Als  Futterpfla  enzen  kommen  auch  die  Papaher
Betracht.  Eowohl  aub  wie  Frichte  bilden  eine  ven
trefliche,  Zugabe  zum  Futter.

greis.  Saatgut  von  Bergreis  wurde  durch
die  3  des  Deutschen  Generalkonsulats  in
Sydney  gewonnen.  Es  waren  5  Tg  Upland  Bergreis.
Die  Aussaat  erfolgte  x  der  Handdrillmaschine.
Der  Reis  keimte  sehr  gut,  brachte  aber  infolge  rte
Regen  während  des  Stäubens  meist  taube  Abren.
Der  Rest  der  Körner  wurde  noch  vor  der  Reife  durch
die  in  den  Alang-Feldern  reich  vertretenen  lleinen  Fringilliden
  abgefressen.

Kuollengewächse.  Süßkartoffeln  und  Pachrrrhizus
  tuberosus  wurden  auch  weiterhin  als  Zwischenmultur,
  im  besonderen  zur  Niederhaltung  des  Unkrauts,

gezo

2  neuer  Versuch  wurde  mit  Arrowroot,  und  r
mit  Canna  edulis  gemacht.  Die  von  Sod  mey  be
zogenen  Knollen  entwickelten  sich  gut.

Genußmittel.  Das  windgeschützte  Kalaoquartier
  im  Muttergarten  eintwickelte  ack.  Fierd
auch  infolge  von  Düngung  seh  ir  #u.  i
übrigens  Hiemlich  gemischten  —  siandes  Fnn  uesl.
lich  und  t-  Unte  Früchte  a

Da  aben  die  im  vorderen  Teile  des  Gartens
gelegener  Wuarfierr  außerordentlich  unter  7
zu  leiden,  obgleich  —  reichlich  mit  Bananen  durchsest
sind.  Ein  Quartier  te  völlig  ausgegeben!  werden,
da  auch  ungün-#  e  Siess,ahll  h  vorla

Ein  ölterer  Stamm  in5  reinen  Venez  —
erkrankte  an  typischem  Kakaokrebs.  Für  die  Forastero-Toortere
  lie  liegt  keine  Gefahr  des  Befalls  durch  bes

mkheit  vor.  Die  Krankheit  wird  im  Garten
gehend  studiert.

Zwei  Criollo-Kakaobäumchen  aus  Nicoragur
lieferten  die  erste  Ernte.  Einzelne  Zweige  von  Kalat
bäumen  wurden  durch  eine  im  7  bohrende  Lar##e
zum  Absterben  gebracht.  Die  jungen  Blätter  werden
häufig  von  einem  kleinen  Blattlaste  zerfressen.

Kaffee.  Coffen  libericn  ist  mit  mehreren  Bäumen
vertreten.  sü  eine  kleine  Ernte  lieferten.  Bon  rbfe
arnbica  ist  eine  Reihe  junger  Pflänzlinge  zum
pflanzen  auf  einem  hie  n  Bersuch  n’i]ior  7
Aerdem  wurden  mehrere  Kilogramm

ea  robusta  ausgebracht  und  sind  gut  ——

.“  Auf  dem  Grindstüce  an  der  E——
sind  in  etwa  6*  m  einige  Teepflanzen
gesetzt  worden.  Neu  be  e  Saat  wurde  —

Kela  leit  sehr  s  —  3Q

Ol  und  Fett  liefernde  Pflanzen.  Hlon
6  Feevq  mit  Erdnuß  sind  aufgegeben  ortena
rrtiere  von  Kokospalmen  haben  Licht

8  —  —  entwickelk.

Die  kleinen
bundelteii

l  neutqkkteve
laufen  *  1  r#n  *  “

 

Die
        <pb n="193" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

*

Die  Entwicklung  des  Botanischen  Gartens  zu  Rabaul  1011/12

 

 

Baou  der  Hütten  des  Krbeiterdorfes.

 

 

Versuchsfeld  mit  Krrowroot  (Canna  edulis).
        <pb n="194" />
        <pb n="195" />
        W  159  20

(deren  Dynastiden  befallen.  Der  im  Schuggebiete
eit  verbreitete  Palmbohrer  wurde  nicht  de  achtet

Außer  Kokospalmen  wurden  noch  folgende  Palmen
1  Garten  von  Nashornkäfern  angegriffen:  Arenga
echarifer,  Oix  rupicole,  Copernicia  era

Die  großen  Olpalmen  haben  sich  mit  reicher
rone  und  gutem  Frnchtarsag  entwickelt.

Mit  Ricinus  ist  ein  Anbauversuch  angestellt,  der
ir  Zeit  noch  nicht  eschlossen  ist.  n  Quantum
icinus-Bohnen  wurte  zur  Untersuchung  auf  Olgehalt
Dch  Deutschland  gesandt.  Sesamum  indieum  wird  in
eineren  Mengen  gezogen  und  gedeiht  gut.

Kautschuk  liefernde  Pflanzen.  Hevea  braliensis
  leidet  in  den  offenen  Quartieren  unter  den
gen,  den  ähnlich  wie  Kakao,  besonders  auch

Fieus  elastica  steht,  abgesehen  von  wenigen
tellen,  an  denen  dem  Boden  die  Schuld  beizumessen
.  außerordentlich  gut.  Die  Blattentwicklung  ist  sehr
pig  und  die  Bäume  zeigen  eine  so  gute  Kronenit
  in  daß  jede  zweite  Reihe  des  Quartiers  im

ahre  durch  Totzapfen  entfernt  werden  sollockkäfer
  tut  keinen  Schaden  mehr.
ovP  alten  Exemplare  von  Castilloa  elastica
1  Pflanzgarten  entwickeln  sich  weiterhin  ausgezeichnet.
opfversuche  sind  noch  nicht  vorgeno

Von  Kautschuklianen  ——  t  sich  Chonon
  macrophylla  sehr  gut.  Auch  bie  Landolphien

b0.  die  anderen  autschuspflanzen  ist  nicht  viel
jagen.  Allgemein  läßt  ihr  Wachskum  zu  wünschen
Dig  oder  sie  leiden  Auter  Wn,  Windbruch,  Bese  Besandere  ron
becht  stehen  Manihot  ma  und
ri.  Fleus  ##Msolher  chera  t  entschieden  de  die
Dingungen  einer  saprophytischen  Ernährung,  als  sie
m  d  Eugewiesene  Standort  bietet.

der  wild  wachsenden  Dyem  astonia  wurde

irch  3#%t  der  Milch  und  Koagulation  vermittels

viug  gewonnen.  Der  Baum  soll  zur  Beobachtung

ich  angepflanzt  werden.

Faserpflanzen.  Musa  textilis  entwickelt  sich

hr  schwach.  Proben  wurden  aufbereitet  von  Sisal,
vurcroya  und  Sansevierenfasern.

Medizinalpflanzen.  Aus  Sydney  wurden
*333  besogen  und  zum  Teil  auf  der

tter",  auf  der  „Nordtochter“  und  im  Botanischen

arten  ausgepflan
at.  Die
ben  sich  ebenso  wie  einige  bereits  vorhandene  ältere
recht  gut  entwickelt,  trondem  —  abgesehen
in  der  Meereshihe  —  der  Standort  im  Garten  nicht
5  glücklich  gewählt  ist.
arfümpflanzen.  Die  2  ezogenen
—  don  Mang-Mlang  (Cananga  odor  e
*  stark  unter  ungünstigen  Vodenverhältnisse  en  und
Wiindeinkluß,  Die  reißt
brandige  Lerschie  Rüo  und  krebsartge  VBuche.
*  an  der  Stammrinde.  Ein  Teil  der  Bäume  ist
it  in  d  Aler  eingegangen.
#ee0o  Patchouly  wird  weiter  gezogen.
5uhlzer.  odorata  zeigt  weiterhin  voruͤgliches
  SD  859  pn  sich

chstum
wig  entwickelt  und  Scec  Stämme  mit  dichter  neufS-
  ns  *  die  berrsten  schön  nach  YMang
—  Fttnneslsammier  Über  diese  Gruppe  ist  nichts
n  berichten.  Sie  wird  im  alten  „Umange
#  .  Katjung  idio-  (Phaseolus  radiatus-)
00  dauernd  weer  kultiviert  und  lieferte  bis  zu
L#  Letrocknete  Kerne  pro  Hektar.  Die  Ernten

 

mplare  des  Gartens

 

wurden  teils  dem  Krankenhause  Rabaul  als  Zukost  für
Beri-Beri-Kranke  zur  Verfügung  gestellt,  teils  als
Saatgut  abgegeben.

Reichsmittel  und  Baumwollbau.

In  Ausführung  eines  von  Vertretern  aus  Industrie
und  Handel  bei  der  vom  s  Innern
einberufenen  Baumwollkonferenz  o  efaßten
Beschlusses  haben  das  Kolonpl-Wörlschaftliche  Komitee
und  die  ihm  angeschlossenen  1100  Handelskammern,
Städte,  Missionen,  wissenschaftlichen,  kaufmännischen.
industriellen  und  kolonialen  Institute,  Körperschaften
und  Firmen  die  Gitte  an  den  Reichstag  und
Bundesrat  gerichtet:
Zur  Fon  urchführung.  und  Erweiterung  der  aus
der  Vereinbarung  zw  mam  Reichs-Kolonialamt
und  dem  Kolonial=  iee  bee  Komitee  vom
14.  März  1910  dem  Komitee  zufallenden  Baumwoll-Unternehmungen
  in  einen  Nachtragsoder
  Ergänzungsetat  für  die  Schutzgebiete  18  18
eine  Beihilfe  von  200  000  .#X&amp;amp;  und  in  n8  ordentlichen
Etats  1914,  1915,  1916  und  1917  eine  jährliche  Beibilse
  mindestens  in  gleicher  Höhe  für  die  gleichen
Zwecke  einzuseten.  und  dem  Reichs-Kolonialamt  zur
Verfügung  zu  stellen.  »
Immer  mehr  ringt  sich  in  allen  europäischen
Kulturstaaten  bie.  Erkenntnis  durch,  daß  der  koloniale

mwollbau  als  Kampfmittel  gegen  das  amerikanische
  Monopol  eine  hervorragende  nationale  Aufgabe
  bedeutet  und  eine  weitgehende  Förderung  seitens
der  Regierungen  beanspruchen

So  hat  die  englische  Reg  geam  allein  für  die
Entwicklung  von  Uganda  und  B  ritisch-Ostafrika
zu  Baumwolländern  im  Jahre  1912  10  000  000¾  zur
Verfügung  gestellt.  Eine  Hesegesvorlage  über  eine
Bsperante  de  der  Regierung  des  Sudans  in  Höhe  von

000  bezweckt  die  Verbesserung  des  Verlehrs
und  Schaffung  von  Bewösserungpanlagen  in  den  Baum
wollgebieten  des  weißen  und  blauen  Nils.  Selbst  7
vortugiesische  Regierung  hat  nenerdinge:  für  Baumwollkulturversuche
  in  Angola  rund  ½  Million  Mark  bereitgestellt.

Sistorisch  sei  bemerkt:  Dem  Beispiel  des  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitees  folgend,  haben  Anfang  der
doer  Jahre,  die  Britich  Cotton  Growing  Association.
die  Association  Cotonnière  Coloniale  und  die  Socie#n

r  la  —  del  Cotone  in  Eritrea  den  Baumwonuban
  in  Afrika  aufgenommen  und  nach  Überwindung
großer  Schwierigkeiten  und  manchen  Enttäuschungen  in
den  letzten  Jahren  eine  erheblich  steigende  Produktion
in  marktfähiger  Qualität  erzielt.  Im  laufenden  Jahre
bereits  dürften  die  ersten  100  000  Ballen  afrikanische
Koleniolbiaumwolle,  zu  erwarten  sein.
nsichtlich  der  den  Gesellschaften  zur  ari
stehenden  Mittel  steht  das  Kolonial-Wirtschaftliche
Komitee  1912  mit  21  ½4  eichbhe  F  1•3
bilse  des  Reichsamts  des  Innern  (#  d  der
Wohlfahrts-Lotterie  zu  Zwecken  der  90  7%  Sczut  -
gebiete  an  dritter  Stelle,  während  die  denshh
Kolonien  hinsichtlich  der  erzielten  Baumwollproduktion
mit  11.000  Ballen  an  zweiter  Stelle  steben.  Der
Britich  Coston  Growing  tion  stehen  auf  G
einer  Königlichen  Charter  10  000  000  .K.  zu  welchen
die  Arbeiterschaft  600  000  .4  beigesteuert  hat,  zur  Verfügung.
  Die  Beihilfe  der  Regierung  ud  der
vertnements  betrug  bis  jetzt  insgesamt  2200  000  .K.
Die  Bewilligung  der  Regierung  von  nn0  200000.
ist  kürzlich  auf  Anehrere  Jahre  erneuert  worden.  Der

 

 

P
E
G

 

 

 

*
        <pb n="196" />
        W  160  2

Soceieta  per  la  inias  del  Cotone  in  Eritrea  stehen

jährlich  840  000  “  der  Associarion  Cotonnière
Bolonie  jährlich  188000  Al,  einschließlich  einer  Beihilse
  der  Regierung  von  rund  110  000.¾,  zur  Ver-Wie

  in  den  anderen  Staaten  fällt  in  Deutschland
das  ine  landwirtschaftliche  Baumwollversuchswesen
in  den  Arbeitsbereich  der  aonialverwaltung.  Für
das  staatliche  Versuchswesen  sind  in  die  Etats  für
Deutsch-Ostafrika.  Togo  und  —  un  im  Jahre  1918
insgesamt  380  000  .&amp;amp;  eingestellt.

Die  Organisation  des  ool=  Wirtschalichen
Komitees  dagegen  umfaßt  die  technischen  Unternehmungen,

  Aufkauf  und  Lieferung  von  Saatgut,  Erri

tung  von  Entkörnungsanstalten  und  #ufkaufmärkten.
Selbstaufkauf  zu  Garantiepreisen,  wasserwirtschaftliche
Vorarbeiten  usw.  Der  Kostenvoranschlag  des  Komitees
für  das  Jahr  1913  beträgt  ais  000  A.  Vom  Reichst

  des  Innern  sind  fürt  den  Ankauf  von  deutschen
#  solchen  ausländischen  Baumwollkultur=  und  Erntebereitungsmaschinen,
  welche  zur  Zeit  in  Deutschland
nicht  gebaut  werden,  sowie  zu  Bestrebungen,  welche
auf  eine  Verbesserung  der  deutschen  Maschinen  abzielen,

zur  Veriütann  gestellt,  aus  Industrie  und
awoerl  ist  —-  der  Vorjahre  auf  einen  Betrag  von
rechnen.  Die  Durchführung  des
nss  iah  Wer,  —  Polonial.  Wirpschftlicheg,  Komitees
  ist  demnach  von  der  Bewilligung  einer  Summe
von  v“  seitens  der  Reichsregierung  abhängig,
die  dem  Antrag  gemäß  dem  Reichs-Kolonialamt  zur
Verfügung  gestellt  werden  soll.
bisher  erzielten  Ergebnisse  der  Baumwoll-=—“*:*
  der  europäischen  Kulturstaaten  aus  den
afrikanischen  Kolonien  lassen  die  Hoffnung  berechtigt
grscheinen.  eine  so  ansehnliche  Menge  Baumwolle  auf
arkt  zu  bhrineln.  Ka  es  gelingt.  4,  ne  maßtm



 

 

 

 

gebenden  Einfluß  auf  die  Bildung  d  arktpreises
  zu  Finem-  sund  mit  der  g  das  amerikanische,
  Laonobhl  zu  stürze

Erreichung  dieses  ieles  aber  bedeutet  r
Deutschkand  mit  seiner  aufblühenden  Textilindustria
und  ahandel,  sowie  der  zahlreichen  Arbeiterschaft  die
Befreiun  ng  aus  einer  schreeen  volkswirtschaftlichen  und
Hogialen  G  efahr  und  eine  Stärkung  seiner  bandelevo  olitischen
  wengefreibeit.  die  mit  ausschlaggebend  ist
für  die  künftige  Stellung  Deutschlands  auf  dem  Weltmarkt.
  Die  Lösung  dieser  großen  nationalen  Aufgabe
durch  die  Nutzbarmachung  unserer  natürlichen  Hilfs-Wellen.
  unserer  Kolonien,  verdient  eine  ausreichende
  Unterstützung  unserer  gesetgebenden
Körperschaften.

 

 

Die  Compagnle  Forestière  Songha-Oubanqgul.

Die  Compagnie  Forestière  Sangha-OubanzKui,
  die  größte  der  französischen  Konzessionsgesellschaften
  Neu-Kameruns,  die  in  einem
180  000  qkm  großen,  jetzt  zu  drei  Fünfteln  deutsch  gewordenen
  Gebiete  das  ausschlietliche  Recht  der  Kautschukgewimung
  besitzt,  hat  den  Bericht  über  ihr
zweites  Geschä  äftsjahr.  das  sotungsgemät,¾  #e
zehn  Lön  vom  1.  März  bis  31.  Dezember
umfaßte,  —  t.

Gesellschaft  ist  eine  franzöüisch-=  Aktiengesellschaft
tal  von  12  Millio  lt  in

t  eingetei
12000  Aktien  zu  100  Fr.  Das  E  ist  bei  der
Gründung  von  zehn  inzwischen  in  Liquidation  getre-#n
  Gesellichaften  und  der  Compagnie  de  la  Ngokoemommen
  worden.  JZene  brachten  ibre
gasnaten  Konbeesstonsrechte  sowie  ihre  Warenbestände,

 

Mobilien,  Flunfahrzeuge,  Bauten,  Pflanzungen  und
Spteiligungen  an  Schürfunternehmungen,  die  Compagnie
Sangha  nur  die  Konzession  Sanga-Lipa-Oneio
Wi-  Banten  und  Pflanzungen  in  die  neue  Gesellschaft
ein.  Diese  sämtlichen  Einbringen  wurden  mit  7  Millioen
  Wrane  bewertet.  und  zwar  die  Waren  mit
2  350  389,20  Fr.,  die  Mobilien  usw.  mit  1  908  821,60  Fr.
und  die  Konesenerechte  selbst  unter  Zugrundelegung
der  zu  ihrer  Ausbeutu  is  dahin  aufgewendeten  Beträge
  mit  2745  tet  Fr.  Lettere  werden  in  ver
Bilanz  als  tonde  industriel  geführt.  5.000  000  F.
wurden  in  bar  eingezahlt.  Die  Gründungskosten,  "*
als  besonderer  Aktivposten  in  den  Bilanzen  erscheinen.
beliefen  sich  auf  10  l71
aber  die  Verwendung  des  Reingewinns  bestimm
die  Satzung  folgendes:  Nach  Vornahme  normaler  ?
schreibungen  und  Bildung  besonderer  Rücklagen  *
dem  Ermeissen  des  Verwaltungsrats  werden  von  dem
Reste  5  v.  H.  dem  gesetzlichen  Reservefonds,  10  v.  J.
einem  besonderen  rergesonds,  aus  dem  Aufwendungen
  zugunsten  der  weißen  Angestellten  der  Geiellschaft
  und  der  Eingeborenen  des  Konzessionsgebicies
bestritten  werden  sollen,  zugeführt.  Sodann  wird  eine
Vordividende  von  4  an  die  Aktionäre  verteilt.
Vom  verölelbenden  Reste  werden  solange  20  v.  H.  einem
besonderen  Forstwirtschaftsfonds  zugeführt,  bis  dieier
2  Millionen  Fr.  erreicht  hat.  Dieser  Fonds  ist  zur
Bestreitung  der  Kosten  der  Einrichtung  und  Unterdaltung
  eines  geordneten  Forstberriebes  in  den  dazu  ger
eigneten  Kautschukwäldern  bestimmt;  auf  Grund  der
Konzession  kann  die  Gesellschaft  die  Ubertragung  der
so  in  Bewirtschaftung  genommenen  Flächen  zu  freiem
Eigentum  verlangen.  er  hiernach  verbleibende  Gc
winn  fällt  zu  15  v.  H.  an  den  Staat,  d.  h.  jetzt  nach
einem  besonderen  Verteilungsmaßstab  an  die  deursche
und  die  französische  Regierung,  zu  v.  H.  an  die
Aktionäre  und  10  v.  H.  an  den  Wse
Im  ersten  Geschaftssorr.  des  95  sabungegena
über  14  Monate  1.  Januar  1910  bis  28.  Februn
1911)  erstreckte,  —s  von  der-  Biebie,  553  Tomnen
Kautschuk  und  21  Tonnen  Elfenbein  gewonnen,  die  #
einem  Durchschnittspreise  von  12,72  Fr.  baw.  25.  Fr.
pro  Kilogramm  bertauft  werden  konnten,  und  ein  Reingewinn
  von  3833  889.63  Fr.  erzielt.
361  497.12  Fr.  zu  Abschreibungen  in  Höhe  von  10  v.S.
ufe  Mobilien.  Flußfahr  *m—  ründungskosten  und  det
fonds  industriel,  207  682.20  Fr.  zur  Bildung  einer  brsonberen
  Neserve  für.  Abschreibungen  verwendet.  Lon
dem  Rest  erhielten  den  satzungsgemäßen  Arnteil  der
eiehlich-=  Reservefonds,  der  efsonds  und
wirtschaftssonds.  Der  Hnalliche  Gewinnanter
Frb  sich  auf  267  659,65  Fr.  Die  Aktionäre  erhiellen
neben  der  5  prozentigen  Vordividende  pro  Abtte
1  15  3.  also  auf  das  Jahr  gerechnet  insgesom

 

 

In  dem  nur  zehn  Monate  umfassenden  Geichäftejahr
  1911  bat  sich  die  r—  in  solaente  Seiie
weiter  entwickelt:  Es  wurden  375  T  Jauush
und  13  Tonnen  elsenten  ———  ier  2  urchschnittsverkaufspreis
  betrug  für  Kautschule  12.  ri  Enb
für  Elfenbein  27.29  Fr.  Der  Looew  auf  Produ  6n
u  ren  wird  zuzügli  04  Fr.  ginsen  *
verschiedener  Eimazutenr  s  1  Fr.  beziffen,
An  allgemeinen  9eschaftgunkoften  wurden  nach  de  „
Gewinn-  und  Veriuftrechnung  i  208  500.  o  Ir.  ½
wendet.  Es  verblieb  demnach  ein  Reingewinn  E

.16  Fr.  beüksichtigung  der  Verschieden
heit  der  Länge  der  Geschäftsjahre  ist  demmach  gebrüber
  dem  Vorjahre  eine  Besserung  des  Geschäftsergeb
nises  festzustellen.  Zu  dem  ausgesprochenen  b

sschüttung  einer  der  vorjährigen  nicht  na  ehen

 

 

 

 

Davon  wurden
        <pb n="197" />
        W  161  20

zen  Dividende  auf  das  Aktienkapital  zu  ermöglichen,
lat  die  Gesellschaft  zwar  dem  gesetzlichen  Reservefonds,
#em  Fürsorge=  und  dem  Forstwirtschaftsfonds  die  durch
sie  Satzung  vorgeschriebenen  Beträge  zugeführt,  zer
ict  nur  von  jeder  Abschreibung.  er  ben,  sond:
luch  noch  den  im  Vorjahre  gebildeten  besonderen  2
geehn  für  Abschreibungen  at-  in  voller  Höhe
867.00  Fr.  von  207  682,20  Fr.)  zur  Gewinnver=*
  ierangegogen.  Auf  diese  Weise  bat  sie  sichar  in
ie  Lage  gesetzt,  auf  die  Aktien  14,80  Fr.,
ur  Jahr  gerechnet,  17,76  v.  H.  zu  zahlen.  Der  Acatl
iche  Gewinnanteil  beläuft  sich  auf  255  200  Fr.  Invieweit
  gegen  diese  Dividendenpolitik  Bedenken  geltend
zu  machen  sind,  soll  hier  nicht  erörtert  werden.
Die  Bilanz  vom  31.  Dezember  1911  zeigt  folgen-"es
  Bild:  Auf  der  Aktivenseite  erscheinen:

Aasse,  Honkguthaben,  Wertpapiere,

Depots  4926  445,22  Fr.
Grundbesig  in  Brazzaville,  elien,

  Tiußfalr  rrzeuge,  Baut

nzuen.  Huste  iligungen  2  858  669,04
#riu  ungs  71
geeber  (londs  äswaih  2745  75276

99  812

*  *  *3#  .·.·.....  Möges-  -
zus..18108·ao220F:

Den  Kesten  Grundbesitz  usw.,  Gründungskosten
mmd  Konzessionsrechte  stehen  die  im  Vorjahre  abgecriebenen
  sige  von  r—  861  497.12  Fr.  auf
eer  Passivseite  gegenüber.  Der  Posten  Fürsorge  gibt

zocisnr  1910/11  r  den  ärztlichen
dienst,  die  Eingeborenen-Schule  in  Bania  und  Unterlütungen
  der  Angestellten  “—m—.—  Beträge
vieder.  Der  Fürsorgefonds,  aus  dem  diese  Aufgaben
estriten  werden,  erscheint  auf  der  Passivseite  und
eläuft  sich  zur  Zeit  zuzüglich  der  Bwe  adung  aus
dem  Reingewinn  für  1011  auf  635  7
".  ihr  demnach  noch  reichlich  zur  W  n  g4  ehen
bitten  dieses  Fonds  will  die  Gesellschaft  jährlich
8  Fr.  der  staatlichen  adibi  ihseloschait  s  zur
relenpfe  e  der  Schlafkrankheit  zur  Berfügung
en.  Der,  Aktivposten  Forstparzellen  ist  mit  der
Emme  n  den  Jahren  1910/11  für  die  oben  darꝛ
  egten  Frn  der  Einrichumg  eines  geregelten  Forst-1
  ebes  aufgewendeten  Beträge  eingesetzt.  Aus  den
ngsgemäßen  Zurückstellungen  für  diesen  Zweck
*  nur  871  432,75  Fr.  zur  Verfügung,  die  Mehrre
  wird  aus  dem  Anteile  am  Reingewing  des
2  Gftsjahres  1912  zu  decken  sein.  Das  Ergebnis
5  aieinrichtungsarbeiten,  bei  denen  im  Geschäfts-1911

  28  weiße  Angestellte  von  insgesamt  85  und
*sns  2282  ständigen  Arbeitern  1087  beschäftigt

rden,  **  am  1.  September  1912  74  100  ha  ein-—
  Forstparzellen  mit  1  587  123  Acuibbmenurin.

Si  also  21  Bäumen  pro  Hektar.

Alicalus  de  Passivseite  der  Bilanz  erscheinen  das

I  uiie  der  gesetzliche  Neservefonds  und  die  be-Prnannten

  NRücklagen  und  #bschreibungen,  außertt

  mit  Forderungen  Höhe  von
sowie  der  Kriuecepimn  sar  1911.

v  v  eu

 

 

1717

der  Antwerpener  Rautschukmarkt  im  Jahre  1912.

Die  Gesamteinfuhr  von  Kautschuk  in  Antwerpen
Jahre  lonnie  eine  lleine  Besserung  aufweisen
in  P  1e.  aus  4777404  kg  gegen  4335  813  kg

 

Davon  enifielen:  1012  z#uauf
  Kautschuk  aus  dem  belgeischen
  Laonten  .  8229  978  8  175  581
auf  #berr  Herkü  .  1  469.771
auf  rrerlnh  νn.  1  402  81t0  670  461

Zum  Verkauf  am  hiesigen  Markte  gelangten  im
berflossenen  Jahre  4  930  882  kg  gegen  4249  887  ka.

im  Jahre  1911;  die  am  Ende  des  Jahres  1911  vorhandenen
  Vorräte  haben  sich  entsprechend  den  böheren
Verkaufsziffern  gegenüber  der  Einfuhr  von  k#g
auf  511  060  kg  am  Jahresschluß  führ  von  w'

Entgegen  den  in  früheren  Jahren  festgestellten
großen  Preisschwankungen  haben  sich  die  Preise
während  der  Jahre  1911  und  1912  in  mäßigen  Gre##  en
bewegt.  Der  für  Para  bezahlte  miedrisste  und  te
Preis  während  des  Jahres  1912  belief  sich  auf
166  bzw.  5/2¼  sh  gegen  4/1  und  6%½  eb  im  Jahre

Im  einzelnen  stellten  sich  die  Preise  für  die

1  hlede  Lehandelten  Sorten  am  Ende  der  beiden
verflossenen  Jahre,  wie  folgt:

Ende  1911  Ende  1912

 

r.  r.
Kasaĩ,  rot  11.75/12,00  11  001
Desgl.  tWn  granda  I)  9,25/9,75  9.00/9,25
Desgl.,  schwa  11,75/12,00  11,00/11,80
“m*  αer,

Ikelemba,  Lopori  u.  a.)  75/12  00/11,80
Kout-Cong,  ebbach  11  14  %  11  v011,  80
Aruwimi,  U  ,10  11,00/11,80

Mongala  lanisres  21  7  10  11,00/11,80
Congo  Bambarrt  rot  crãutertautschul)
  m  7.75/7,.90  7,50/7.90

sh  ah
Para  fine  (engl.  Pfund)d  4/8—4/3½  4/6¾—4/7

Planzungskautschul,  Fr.  .
crepe1.  13,421-,J18,8012,20,12,427,
Kongotautichut  Die  Einfuhrmenge  aus  der
belgischen  Kongololonie  hat  sich,  wie  bereits  erwähnt,
nur  unwesentlich  erhöbt.  Man  hofft  indessen,  daß  die
durch  Königliches  Dektet  vom  22.  Märgz  1910  verfügte
Freigabe  der  Gewinnung  vegetabilischer  Stoffe,  die
am  1.  Juli  1910  zunächst  für  einen  Teil  und  vom
1.  Juli  1912  ab  für  die  ganze  Kongokolonie  in  Kraft
getreten  ist,  einen  belebenden  Einfluß  auf  die  Handelstätigkeit
  ausüben  wird.  Wenn  auch  der  Einwurf  nicht
von  der  Hand  zu  weisen  ist,  daß  die  Ertragsfähigkeit
einiger  Gegenden  durch  ununterbrochene  Ausbeutung
etwas  nachgelassen  haben  dürfte,  so  ist  doch  anzunehmen,
  daß  unter  dem  neuen  Regime  auch  die  bisher
noch  nicht  ausgebeuteten  Wälder  mit  ihrem  ungehenern
Reichtum  an  kannschmnaltigen  Pflanzen  erschlossen
werden.  Der  Generalgouverneur  der  Kolonie  hat  die
ihm  unterstellten  Behörden  angewiesen,  dahingehende
Bestrebungen  von  Privaten  im  weitgehendsten  Maße
zu  unterstützen.  Die  Zuteilung  von  Länderstrecken
wecks  Ausbeutung  usw.  erfolgt  in  Gemäßbeit  finer
nordnung  des  Gouverneurs  vom  1.  September
n  sehr  auch  die  Freigabe  des  Gebiets  101.
Standpunkt  der  Londelisftekta  zu  begrüßen  ist,  so
——  ist  die  Rückwirkung  auf  die  Beschaffenher
t  Ware.  Die  Schwarzen,  die  für  die  Gewinnung
des  Kautschuks  in  Betracht  kommen,  gehen  insialge  der
Konkurrenz  von  den  rationellen  Methoden  der  Ausbeutung
  ab  und  suchen  möglichst  große  Mengen  zum
den  der  Qualität  zu  gewinnen.  Die  abgelieferte
Ware  besteht  daber.  in  der  Ha  guptsache  aus  mittelmäßigem
  Kautschuk,  dessen  Preis  in  keinem  Verhältnis
zu  den  Gewinnungskosten  steht,  während  gute  Ware
immer  seltener  wird.
        <pb n="198" />
        W  162  20

s  wãre  im  Interesse  des  Handels  zu  be  gegrüben,
in  die  Regierung  Mabr  eln  bhaten  wũ
naht  auf  Schonung  d  mnde  und  auf  Gewinnung
  r-*xnm  nur  a  d  Ln  abzielen,  wie
sie  u.  a.  in  den  französischen  Kolonien  der  Westküste

#frikas  getroffen  worden

Pien  ungskautschuk  Die  eingangs  gegebenen
Importziffern  weisen  für  Pflanzungskautschul  eine  bedeutende
  Erhöhung  auf,  wie  auch  die  nachstehende
Storssti  in  allgemeinen  eine  große  Zuna#  zue  des

en  Produktionsländern,  und  dies  trotz
zeiwaeili  oren  Pr  Trockenheit,  erkennen  e5
Es  kamen  zur  Ausfuhr:  bis  31.  Aug.
1910  1911  1912
Aus  S#unat  .  915000  1355900  2000000
*  Cey  8586854  7154658  8240892

-  nister
Archipel  □—455220.1###d-20.  1.
Zusammen  10071  161  28205888  40148168
Die  gleichmäßige  Beschaffenheit  des  Plantagenkautschuks
  hat  dazu  beigetragen,  daß  er  mehr  und
mehr  Verwendung  fi#  und  von  den  Verbrauchern
sehr  gesucht  ist.  Nach  un  bisherigen  Beobachtungen
scheinen  die  Käufer  von  den  verschiedenen  Formen,
unter  denen  der  Pflanzungskautschuk  auf  den  Markt
gebracht  wird,  dem  sogenannten  smoked  sheet.  und
im  2erepe  clair=  (dick  oder  dünn)  den  Vorzug  zu  geben.
Während  Pianzungslautschur  noch  im  März  d
letzten  Jahres  mit  einem  Uberpreis  von  /8  Sh  ge  *
über  dem  Para  fine  bezahlt  wurde,  hat  dieser  Überpreis
  gegen  Ende  des  Jahres  en  solchen  von1¼  eh
zugunsten  des  Para  fine  Plat  gemacht.  Der  Rückgang
der  Preise  auf  Fissoln  F  an  Jahre  1912  hat
ungefähr  10  v.  H.  betragen.  Es  wä  e  unrichlig.  diesen

Rückgang  damit  in  Jasennenha  u  bringen,  daß
ts—““ê  seine  Wo  eit  beim  Käufer
weens  hat.  Die  Preiemeer

ache  erp
Lsacs,  n  n,  re  arkt
Zehmt  bat,  die  kree  Vort
mäßigen  Zuiuhren  aufzunehmen,  welche  a  m  im
Dabr  1912  infolge  25  politischen  Vorgänge  Etreits
und  mit  Rücksicht  auf  den  ange  Sselunen  Geldmark
Mmröalichst  rusch  Wgestohze  n  werden  mu
aan  übrigen  haben  die  Waes  0nP  “  —G
twerpen  die  angebotenen  Mengen  dank  der
—  leichs  abgesetzt.  Es  scheint,  als  9  —
neue  Erzeugnis  bei  seuse  hsen  n  Bedeutung  maßgebenden
  Einfluß  auf  den  *  ehewinnen  wollte  und
dazu  beitragen  dürfte.  iet  des  Kautschuks  zu
festigen  und  die  Lteilcben,  möglichst  auszuschalten.
Die  vom  brlgischen  Staate  in  der  Kongokolonie,
besonders  mit  Heves  brnsilieneis,  angestellten  Versuche
berer-  günstige  Ergebnisse  gezeitigt  und  im  Jahre  1911
ichtung  weiterer  Plantagen  geführt.  Ebenso
n  verschiedene  Privatgesellschaften  Versuche
u  haben,  ohne  daß  diese  indessen  bis  jetzt  a#
deet  #n  baben,  u  hinausgekommen  wären
Kautschuk-Terminmarkt.  Der  im  Juli  1911
am  hiesigen  Platze  eingerichtete  Terminmarkt  hat  sich
im  verstelenen  Fbed  weiter  gut  bewährt  und  eine
aũnsti  ge  tinickliing  genoniin
Umsatz  am  hiesigen  Terminmartt  bebegsfert
sich  im  ltn  1912  auf  17  115.000
zelsee  ist,  daß  die  hiefige  3  —
rkauf  als  zwei  Operationen  betrachtet,  wodurch
5  c  die  —  Umsatzziffer  um  die  Hälfte  niete


Die  Preise  vom  28.  Dezember  1912  waren,
wie  folgt

därfur-  bielakhr  darin  z
sich  noch  nicht  barem

 

 

Fr.  Fr.
anuar.  .  1266  Jull  1210
12,575  August  12047
März  12,60  September  1220
Upril  12,60  Oktober  12.  1
Mai  55  November  12,10
n  12,475

nachsiehende  Tabelle  gibt  die  schätungeur  eijen
gifted  wieder  über  Produktion  und  Konsum  *.
beinen  Länder  im  Jahre  1912  sowie  über  r—  auf
n  Hauptmärkten  in  Europa  und  Nordamerila  in  den
oer  r7
uktion  von  Kautschuk  im  Jahre  1912
(in  4):  Send  39  000,  Pflanzungskautschuk  28..00.
Afrika  15  000,  Bentrala.  merika  5000,  verschiedene  Lünder
8500,  zusammen  91.000.
abnsum  on  Kautschuk  im  Jahre  1912  (in  U#
Vereiigte  Staaten  von  Amerika  47  500,  Großbritannien
15  000.  Deutschland  15  000,  Frankreich  10  000,  Nußland
  7000,  Bel  n  1500,  verschiedene  Länder  7000,
zusammen  1
Einfuhr  —  Kautschuk  nach  den  Hauptmärkun
im  Jahre  1911  und  Lonhh  in  Wereinigte  Staaten

von  Amerika  85  eg  dos  16  000),  Liverpool
23  474  000  (27  601  000)0,  Ham  rg  Cschasiingöwclltf
7  000  000  (7  700  000),  4385  818  (4  058  0706)

Havre  Hchätugsweise)  4008  577  s  Londen

18  368  000  (0  127  000,,  Bordeaux  1  882  990  (2  320  100.

E#  2  789  417  (8  424  400),  zusammen  91  846  767
1  50.

Kovalgummi.  Die  Einfuhr  von  Kopalgumm
belief  4%  im  Jahre  1912  in
Kongosorten  auf  3022042  kg  gegen  1547  3  IK  l.J.1911
and.  Sorten  auf  4815.  .  666155.
zusamm,  auf  3026857  kg  gegen  1618862  kg  i.J.101
Die  Behreipfhr  gegenüber  dem  Vorjahr  if
somit  gang  erhebiich  Anẽ  idinos  ließ  auch  hier  die
Qualität  viel  zu  wünschen  übrig,  so  daß  der  Absas
dieser  gohen  en  zum  Teil  recht  schwierig  u  men
Während  die  Preise  für  die  guten  Sorten
ringend  m  klonnten  sich  die  Verkäu  et  fIk
Il  litätsware  oft  nicht  zu  den  von  den  Käufern
eforderten  Zugestänprissen.  vonsteben,  so  daß  eine  An-§4
  der  re  in  den  Magazinen  nicht  zu  verst.

  den  Auckschluß
die  ES  ern  drin  gebrochten

1911  1912
t.  Fr.

320/350
160/200

Es  wurden  bezahlt  für:

Kongo-Kopal,  —  weiß  v.  guter
nalität

"  *
-  glemit  ich  he  .
-  unidurchsimtig  durch  146  /  180
nunsorti

schnittsware  110/185  60/5

(Bericht  des  Kasserl.  Generalkonsulats
n  Antwerpen.)

1
10/s7

o
——

"5

 

 

Der  niederiändische  Marimt  in  Napok  1912.
###  6  12  —  in  *———  85177  *

1%  a  s0  bg)  i  ge  6084  Pack  ungereinigter
in  N  Herrinngter  Kapol  eingesairt
la  gaatte  —  66601  Pack  gegen  66  784  P.

Dtre  unn—  und  67175  Pack  im  Fr#  100.  Mit
Borr  s  dem  Borjahr  in  Lo  h

ore,  gon  6  205  (gegen  57  710  im  Jahre  1
        <pb n="199" />
        W  163  20

gr  Verfũ  Hiervon  wurden  in  Amsterdam
86  152  Pa  einiht  6084  Pack  ungereinigter.  zukemnen
  92186  Pack,  und  in  Rotterdam  2516  rl
Kapol,  insgesamt  also  94  702  Pack  (gegen  aie  ck
im  Vorjahr)  verkauft.  In  Vorrat  verblieben  am
1.  Januar  1918  im  ganzen  3593  Pack  (gegen  4694  im
Gorfohr),  —  r  in  Sesirtn  —r  Pack  und  i
h  gerein  Kapok.  Die  Freise
waren  für  55  v2t  ostin  schens  i65  a  besonders  gereinigten

  45  bis  Cent,  t  uen  gereinigten  44  bis  45  Cent,
9ereinigten  85  bis  44  und  ungereinigten  15  bis
15½  Ce  Amsterdam  und  Rotterdam  zusammen
sind  in-  ot  letzten  zehn  Jahren  folgende  Mengen  Kapok
eingeführt  worden:  1908:  51  918,  1904:  59  I5
1905:  5  1906:  56187,  1907:  80607,  1908:
120  67  W  916:  67176,  1911:  dõ  is  und  -*255
(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Amsterdam.)

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Baumwollanbau  in  Kallfornien.

n  Zur  Baumwollernte  der  Vereinigten  Staaten  von
merika  trägt  auch  der  Staat  Kalifornien  durch  seine
Baumwollfelder  im  „Imperial  Balley“  in  letzter  Zeit
steigende  Wensen  bei.  Im  Jahre  1912  wurden  in
diesem  Tale  rund  -  Pfund  Baumwolle  geerntet,
und  man  hofft,  den  Ertrag  dort  in  den  nächsten  Jahren
.  bedeutend  erhöhen  zu  können.  Die  kalifornische
umwolle  abebt  zumeist  nach  dem  asiatischen  Orient
und  wird  über  San  Francisco  nach  Yokohama  und
E#  long  verschifft.  Etwas  Baumwolle  wird  auch  in
pinnereien  zu  Oakland  in  Kalifornien  selbst  veracbeirt
  Irwerial  Vallen  jir-  Vodrngeschafen  heit
ßP  Küma  für  den  Baumwollbau  sehr  gut  geeignet,
und  s.*  behaupten,  es  ließe  sich  dort  der
öguptischen  ebenbürtige  Baumwolle  erzielen.
(Nach  Brackstreet's.)

entt#ung  der  Baumwolle  der  ernte  1912  in  den
Vereinigten  Staacten  von  Rmerihao.

der  Außer  im  November  1912  blieb  die  Entkörnung
1512  geernteten  Baumwalle  der  Vereinigten  Staaten
Amerika  in  allen  rn#e  hinter  dem  vorjähri
mfan  zurtt.  Auch  im  Rovember  war  Thbek  00
ering,  und  es  erh  ich  für  die
33  der  Entkörnung  1912  im  Veroleiche
  mit  1911  und  1910.  folgendes“  Vor
Entkörnte  Menge  in  Ballen“)
6  Veitrann  1“  1941  1910
#  t20000  1  2  68  011
M  25.  Sept.  .  2286  039  2905  297  1959  063
KSert  bis  18..  3858  178  4082  027  3111  54
Ott  bis  1.  Kov.  1  0061016  2212284  1922  325
1  .  #ov.  1  430  424  1942  331  1  484  480
v.  bis  1.  Dez.  1  554  895  1  503  571  1359  279
tas  s  de70  912  260  6920  565  731
I.  3##  4  bis  ĩ.  Jan.  4104  404  546  275  889  072
bie  16.  JIan.  17748  198  797  168  632
bie  16.  Jan.—18  00  Ooo  1455  700  11258  147

samternte  98.  *

u  e  daß  auch  die  nach  dem
körnende  Baumwolle  in  gleichem
de  n  S  9n  Wentsh  Menge  zurückbleibt,  wie
urn#  in  diesem  Tage  entlkörnte,  dann  kaonn  man  für
ballin  2,  mit  neie  Ernte  von  rund  14  Millionen

(  rastrert's.)

*ö.
nicht  ——  für  halbe  Ballen  gerechnet:  Linter

 

 

Die  Kultur  der  Solabohne  in  Ratal.

Die  Bestrebungen  des  Natal-Landwirtschaftsdepartements,
  die  Kultur  der  Sojabohne  in  Natal  einzubürgern,
  haben  bisher  nicht  zu  einem  Anbau  dieser
Pflanze  in  nennenswertem  Umfang  geführt,  trotzdem
die  angestellten  Anbauversuche  durchaus  befriedigende
Ergebasse  gehabt  haben

Die  Gründe  für  biese  ablehnende  Haltung  der
Natalfarmer  gegenüber  der  Sojabohnenkultur  scheinen
einmmal  in  der  Abneigung  vieler  südafrikanischer  Farmer,
neue  ihnen  unbekannte  kohuktionszweige,  gufguneen
md  ferner  darin  zu  suchen  sein,  daß  die  Sojabohne
sorgfältige  Vorbereitung  des  Bodens,  zufmertame
er  aung  der  Pflanze  und  vor  allem  Sorgfalt  bei

 

 

 

 

Ernte,  Tr  g  und  Einlagerung  der  Bohne  E
allem  dem  gucht  wesentlich  höhere  Erkaühge
  erbringt  als  Mais,  auf  gleichem  Boden  angebaut

  werden  kann  und  E  Mühe  erfordert.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Durban.)

 

sie  Aussunr  aus  der  Dominikhaonischen  Republih
Januar  bis  November  1912.,)

 

—  Novbr.  #3  o  bIs  Novbr.  1%
Ber.  Stea  von

Ame  276  835  56242  13  876  310  2708  827

Dero  1002  13  398  3446  385  706  500

kreich-  20  0560  2  705  755  197

—  —  47208  10  470

ain  Länder  —  —  45001081

Man.488461R690195802438904525

Im  oohr.  294  576  59  088  18  892  333  3B  786  172
(Nach  einem  Herichte  des  Kaiserl.  Konsulats
mu  San  Domingo.)

 

Angola.
Freigabe  des  Geländes  an  der  Benguellabahn
  für  Ausbeutung  zu  Minenzwecken.

Lissaboner  Zeitungsnachrichten  zufolge  ist  der
Generalgouverneur  von  Angola  ermächtigt  worden,
das  im  Abstand  von  120  km  auf  beiden  Seiten
der  Benguellabahn  sich  hinziehende  Gebiet  für
die  Ausbeutung  zu  Minenzwecken  freizugeben,
  nachdem  die  seinerzeit  mit  der  Eisenbahngesellschaft
  vereinbarte  Frist,  während  welcher  der
Gesellschaft  dieses  Vorrecht  eingeräumt  war,  abgelaufen
  ist.

)  Val.  „D.  Kol.  Bl.-  1918,  S.  14.
        <pb n="200" />
        #  164

Beiolsch-Rongo.
Verbot  des  Verkaufs  und  der  Abgabe  von
destillierten  alkobalilschen,  Getränken  an
eboren

Nach  einer  durch  Wuschlag,  in  der  Kolonie  bekannt
emachten  WVerordnung  vom  23.  November  1912  ist  mit
irkun  1.  Januar  1918  ab  nu  unmehr  für  das

9  nze  —  von  Belgisch-Kongo  der  Verkauf  und  die
bgabe  von  destillierten  alkoholischen  Getränken  in

 

eglicher  Form  an  Eingeborene  und  ebenso  der  Besitz

Peser  Getränke  zin  Eingeborene  untersagt.  —
gegen  die  Verordnung  werden  mit  Gefängnis  bis
Jahr  und  Geldstrase  bis  zu  10  000  Frank  bedroht
Getränke  und  Gerätschaften,  die  Gegenstand  des  Verstoßes
  bilden,  unterliegen  der  Einziehung.  Die  Vorsteher
  der  Handelshäuser  und  die  Dien  therren  sind
für  Verfehlungen  ihrer  Untergebenen  verantwortlich.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Boma.)

Oo-amblaue.

Verbot  der  Einfuhr  von  Wiederkäuern  aus
Deutsch-Ostafrika.

Laut  Bekanntmachung  der  Beterinärabteilung  des
Veneralgomwernements  in  Lourengo  Marques,  veröffentlicht
  im  Boletim  çial  da  Provincia  de  M
bique  vom  16.  November  1912,  ist  wegen  Vorkommens
der  Rinderpest  („peste  bovina#)  im  chutzgebiete  von
Deussch-  Htanen  die  Einfuhr  von  Wiederkäuern  aller

rt  aus  dem  Schungebiete  Deutsch-Ostafrika  verboten.

Dordulgeria.
Vorschriften  für  die  Landung,  Beförderung
and  Lagerung  von  Explosivstoffen.

f  Grunde.E:ploSnSP1-oclstaotsoa.1912·«
stadBokichnfteneclanenwotdea,wonachqlleExplonvs
sioffe,  wenn  es  der  Zollkollektor  oer  bbegst  Zollbeamte
nicht  anders  bestimmt,  bei  der  ufuhr  sofort  nach  der
Landung  auf  ein  vom  Feemnarr  bestimmtes  Ewlosiv-=84z
  7  enngrnnt  d.
stoffe  vursen  nur  mit  schriftlicher  Genehmigung
  rt  in  oder  des  obersten  Zollbeamten.
die  bei  der  Erlaubniserteilung  die  für  die  allgemeine
Sicherheit  erforderlichen  Bedingungen  frntieeenn  können.
verladen,  behufs  Beförderung  im  Wege  der  Binnenschiffahrt
  zu  Eoffer  gebracht  oder  für  diese  Zwecke  nach
rleiner  Werft,  einem  Kai,  Landungsplat  oder  einer  sonstigen
  Stelle  geschafft  werden.

Explosiostoffe  dürfen  nur  mit  schriftlicher  Genehmigung
  des  Jollkollektors  oder  des  obersten  Zollbeamten
an  den  für  das  Landen  gewöhnlicher  Ladung  bestimmten

 

*  bräuchlichen  Plätzen  zur  Küste  E  werden:;
ürfen  sie  !—  mit  einer  für  jede  Sendung  erword-ichen
  be  aubnis  und  in  Gegenwart

eines  Sotbeeom  gn  2  Sei  ier  Werst.  einem
Landungsp  o5  Leiner  Niederlage
  —.  —  Sune  telle  —  Lam  d  gebracht
oder  dort  gelagert  werden

(Ihe  sn  of  Trade  Journal)

gemietet.

 

Portuglesisch-Gulnen-Gründung
  einer  englischen  Gesellschaft
zur  Olgewinnung.
In  Bolama  (Portugiesisch-Guinea)  ist  die
Gründung  einer  englischen  Gesellschaft  erfolgt,
welche  die  Gewinnung  von  Ol  betreibt.  Der
Kaiserlich  deutsche  Konsul  in  Bolama  berichtet
darüber:  Die  Gesellschaft  neunt  sich  „The  Bolams
Limiteld“  und  ist  eine  Gründung  eines  englischen
Konsortiums  mit  einem  Kapital  von  500  000  K.
Leiter  der  Gesellschaft  ist  Herr  Hawöins.  Er  foll
die  Erlaubnis  haben,  sich  für  eine  Niederlassung
die  ihm  zusagende  Gegend  auszusuchen.  Zweck
der  Gesellschaft  ist  die  Gewinnung  von  Palmöl

und  Palmkernen  mit  eigenen  Maschinen.  Die

Bolama  Ld.  hat  ein  grohes  Gebäude  in  Bolamo
Als  Niederlassung  ist  eine  der  Bijagos-Inseln
  gewählt,  Bubaque  oder  Agôé  grande.
In  Bubagque  ist  mit  Aufstellung  der  Baulichkeiten
und  Maschinen  sofort  begonnen  worden.  Die
portugiesische  Regierung  zeigt  der  neuen  Gesellschaft
  weitgehendes  Entgegenkommen.

In  Aussicht  steht  ferner  die  Bildung  einer
anderen  Gesellschaft  zur  Ausbeutung  der  Bijagos-Inseln.
  Einem  Portugiesen,  Dr.  Matheus  Augusto
Ribeiro  de  Sampaio,  ist  eine  Konzession  von
22  000  ha,  auf  verschiedene  Inseln  verteilt,  gegeben
  worden.  Die  Konzession  wurde  im  Mai
1912  vermessen.

Sũdasrikanische  Unlon.

usaemenfafung  und  Anderung  von  Gesetzen,
Sesis.  Einfuhr,  Ausfuhr  und  Vertrieb
iän  Waffen  und  Munition.

Dem  eogen  ist  ein  neuer  Gesetzentwurf  -.
*—  wonach  die  in  den  einzelnen  —
zes  dafrilanischen  Union  bestehenden  Gesede  in
treffend  Besitz,  Einfuhr,  Ausfuhr  und  Vertrim
Waffen  und  Munition,  gender  und
werden  sollen.  The  Roard  of  Trade  Journal.

Spanien.

Jollbegünstigte  Einfuhr  von  Kakao  aus
Fernando  Ho.

Laut  Artikel  4  des  ——  für  die  stischer
Besitzungen  von  Westafrika  für  das  Jahr  1918  ?  aen
25.  Dezember  1912  können  jetzt  mührasch  2750  anital

Tonnen  von  dem  auf  a  Po  Ign
ind  von  dort  mit  Verladung  noch  dem  1.  Januar  191
Kesee  ungerösteten  Aus  in  vohn
noch  der  Halbinsel  und  den  Balearen  zum  ermäßigtes
Fellat,  saea  on:  50  Peseten  für  100  kg  Reingewicht
s  Tarifs  eingeführt  werden.  über  2
—  et  r  K#e#  Kakao  werden  ##

*)  Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“-  1912,  S.  221.
        <pb n="201" />
        W  1565  20

ferner  zum  Satze  von  120  Peseten  für  100  kg  Reinha
  verzoalt,  der  für  Kakao  anderer  Herkunft  festgesegt
  ist.

Follbegünstigte  Einfuhr  von  Kaffee  aus  den
spanischen  Besitzungen  am  Golf  von  Guinea.

Nach  Artikel  5  des  Budgetgesetzes  für  die  spanischen
Lesitzungen  von  Westafrika  für  das  Jahr  1913  vom
.  Dezember  1912  ist  dem  in  den  spanischen  Besitzungen
am  Golf  von  Guinea  erzeugten  und  von  dort  herlommenden
  Kaffee  für  einen  Zeitraum  von  6  Jahren
Nollireiheit  auf  der  Halbinsel  und  den  Balearen  bis
zin  folgenden  Mengen  gewährt  worden:  50  000  kg  im

 

1.  Jahre,  10  000  ksg  im  2.  Jahre,  15  000  kg  im
3.  Jahre,  20  000  kg  im  4.  Jahre,  25  000  kg  im
6.  Jahre.  tt.  iai  l%  #
Die  diese  Grenzen  übersteigenden  Mengen  Kaffee
umterliegen  dem  Zolle  von  105  Pesfeten  für  100  kg
Reingewicht,  der  für  in  Fernando  Po  erzeugten  un
von  dort  herkommenden  Kaffee  in  Nr.  688  des  Zolltarifs
  festgesetzt  ist,  aber  unter  Abzug  der  von  der
Verwaltung  für  Kaffee-Schalen  oder  -Hülsen  zu  bestimmenden
  Tara.  -
(Nach  einem  Berichte  der  Kaiserl.  Botschaft
in  Madrid.)

 

Vermischtes.

 

Die  Holonsalabtellung  der  Deutschen  Londwirtschaftsgeseilschatt


wird  ihre  zehnte  Versammlung  am  Mittwoch,

  den  19.  Februar,  nachmittags  1  Uhr,

im  Bankettsaal  des  „Rheingold“,  Berlin,  Bellevuestraße

  19/20,  abhalten.

Die  Tagesordnung  ist  folgende:

Aufnahme  neuer  Mitglieder.

Bericht  des  Geschäftsführers.

Preisbewerb  für  Baumwolle  1914.

„WGWie  hat  der  Tropenwirt  den  Boden
für  Anlage  einer  Pflanzung  auszuwählen?“"
  Berichterstatter:  Geheimer  Regierungsrat
  Professor  Dr.  WohltmannHalle.

„Landwirtschaft  in  Neuguinen“  (mit
Lichtbildern).  Berichterstatter:  Professor
Preuß-Berlin.

Wänsche  und  Anträge.

—  —

e.

W

 

us  dem  wurchlichen  Keden  Deutsch-Ostatrtnas.

9  Der  Anschluß  der  deutschen  evangelischen
emeinde  zu  Tanga  und  Hinterland  (Deutschfrito)
  an  die  evangelische  Landeskirche
ünt  üälteren  preußischen  Provinzen  ist  durch
1i  chöchsten  Erlaß  vom  4.  Dezember  1912  gehmigt
  worden.

PDie  belgische  eltendahn  nach  den  eutralatrihanischen
  Seen.
.  Im  belgischen  Kolonialministerium  find  sehr
daunicdigende  Nachrichten  Üüber  die  Bahn  nach
troßen  Seen  eingelaufen.  Auf  dem  Oberdes
  Kongo  war  als  unvermeidliche  Folge
un  Systemwechsels  eine  mehrere  Monate  lang
mialernde  Berkehrsstörung  eingetreten.  Sie  hatte
Antunft  des  Eisenbahnmaterials  verzögert  und

 

so  das  Personal  des  dritten  Abschnittes  von
Kabalo  zum  Tanganyika  zur  Untätigkeit  verurteilt.
  »

Diese  Verkehrsstauung  ist  jetzt  behoben.  Vier
Schiffe  von  je  500  Tons  —  demnächst  kommt
noch  ein  fünftes  hinzu  —  bringen  regelmäßig
Schienen  und  Brückenmaterial  heran.  Zur  Zeit
ist  der  Schienenstrang  bereits  bis  Kilometer  40
vorgestreckt,  während  die  Erdarbeiten  bis  Kilometer
  160,  d.  h.  bis  auf  eine  Entfernung  von
nur  noch  140  km  vom  Tanganyiko,  vollendet  sind.

Nach  den  Versicherungen  des  Ingenieurs
Adam  soll  der  Tanganyika  noch  vor  Dezember
1913  erreicht  werden,  also  etwas  früher  als  der
deutsche  Schienenstrang,  der  von  der  Ostküste

ausgehend,  in  Kigoma  auslaufen  soll.

(Aus  „Le  Journal  du  Congo“,  Nr.  6,
vom  9.  Nov.  1912.)  "

flacherltqllenlichenKoloalalvenvalusaw

Durch  Gesetz  vom  16.  Dezember  1912  wird
die  Einrichtung  eines  Kontokorrents  zwischen
dem  Staatsschatze  und  dem  Kolonialministerium
  bis  zur  Höchstgrenze  von  50  Millionen
  Lire  genehmigt,  und  zwar  zur  Ausführung
öffentlicher  Arbeiten  —  einschließlich  der  Errichtung
von  Dienstgebäuden  —  und  zur  Schaffung  der
erforderlichen  Verwaltungsorganisationen  in  Tripolitanien
  und  der  Cyrenaika,  endlich  zur
Bestreimng  derjenigen  Ausgaben  des  Kolonialministeriums,
  welche  die  durch  Gesetz  vom  6.  Juli
1912  bewilligte  Summe  von  200  000  Lire  übersteigen.



Durch  Königliche  Dekrete  wird  jeweils  auf
Beschluß  des  Ministerrats  festgesetzt  werden,  inwieweit
  von  der  durch  das  vorliegende  Gesetz
erteilten  Ermächtigung  Gebrauch  gemacht  werden
soll  und  welche  der  Beträge,  die  für  die  im  neuen
        <pb n="202" />
        G#  166  20

Kolonialministerium  vereinigten  Dienstzweige  auf
1911/12  und  1912/13  ausgeworfen,  aber  bei
Verkündung  des  Gesetzes  noch  nicht  verausgabt
waren,  nunmehr  von  diesem  Ministerium  selbst
verwaltet  werden  sollen.

Auf  die  in  Tripolitanien  und  der  Cyrenaiko
  erwachsenden  und  die  für  das  Kolonialministerium
  erforderlichen  Ausgaben  sollen  die
Vorschriften  des  Artikels  5  des  Gesetzes  vom
28.  März  1912  (Nr.  232)  Anwendung  finden.
Über  sie  wird  ein  besonderer  Rechenschaftsbericht
ausgearbeitet  werden,  der  im  Anschluß  an  die
allgemeine?  Rechnungslegung  über  den  Staatisdem

  Parlamente  worgeleet.  werden  soll.

*  aus  "  Gaszzetta  u  e  del  Regno
Nr.  300,  vom  0.  —  1012.)

 

Dber  pesihmpferverwehr  Scbafrinos  mit  *

Zeitungsnachrichten  zufolge  haben  die  mdesl
  mgen  in  Pretoria  mit  der  Union  5nnt  Line

ine  Bereinbarung  dahin  getroffen,  daß  die  Abfahrtsm
  der  Postdampfer  s.  werden  sollen.  Hiernach
  verlassen  die  Postdampfer  Southampton  Freitags
(anstatt  Sonnabends,  wie  und  Kapstadt  Sonnabends
  (anstatt  Mittwochs,  wie  bisher);  die  Uberfabrtszeiten
  bleiben  dieselben  g  und  15  Stunden);

e  Dampfer  werden  Fersiad

Montag  (ansiatt
*  W—  wie  kus  es  outha
Dienstag  (anstatt  #a#  —.  wie  suo  n  ein- 



e  Anderungen  werden  dem  Inland,  insbesondiele
  23  urg  und  Pretorig.  zugute  kommen,

da  diese  X.  in  mstand  gesetzt  werden,  aus
Europa  Wsblüäe  ddn  mit  dem  nächsten  Vostdempfer
  zu  S  lechter  werden  indessen

bei  der  Anderung  Durban  und  Kapstadt  fahren.  Sas
die  Verbindung  des  letzteren  Platzes  mit  Berlin  ant,
  so  konnte  bisher  die  Antwort  auf  ein  Schreiben
langt,  Berlin  in  41  Tagen  in  Kapstadt  sein;  nach  GEinmist
  der  Anderungen  wird  eine  Antwort  erst  44  dage
nach  Absendun  ees  Briefes  eintreffen  können.  In
Berlin  werden  Lamn  allerdings  6  Tage  für  die  Beant#=ng
  hen  anstatt  8  Tage  wie
bisher.  Die  She  auf  ein  Schreiben  von  Berlin
nach  Kapstadt  konnte  bisher  an  ersterem  Platze  in
39  Tagen  erwartet  werden,  während  sie  nach  Inlaast
treten  der  neuen  Vereinbarung  gesst  in  48  Tagen
Berlin  eintreffen  kann.  Für  die  Beantwortung  beedn
eber.  bete  zur  Verfügung  siehen  anstatt  1  Tag

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
"  in  Kapstadt.)

Frachttreie  Beförderung  südafrikanischer  Baumwolle.

Die  Union  Castle  Line  macht  bekannt,  daß  sie
sdasritanische  Baumwolle  bis  r*  er-  Ter  enge
von  2000  t  frachtfrei  nach  unebrn  rdem
werde  und  zwar  von  5  V  der  Siee
güshen  Fe  aus.  Sir  Q  *  *
iese  Weise  —isr  fa  Seefracht  auf  engitschen
  Markt  gebracht  werden  k5  kommen  8500
Ballen  im  Werte  von  60  000  bis  Vehb#  2  gleich.
(Aus  einem  Bericht  des  Kaiserlich  dentsch
Generalkonsulats  in  Kapstadt.

—  —

Literstur-Berlcht.

#  vron  W  uin  31  Blett  und  3  Ansatntücken
1  rs  tet  vass  1u  von  N.  Moisel.
m  nd  mit  Unters  ka
Kolonialamts  b  dure  it  Reimer.
Blatt  B.,  C,  D.  D..  Er.
Blatt  B.  Kussert.  umfalt  die  ebenen  Gebiete
tar  der  deutschen  Tachadseeländer  mit  den
Sultanaten  Qulfei,  Kusteri  Bornn  *#l#i  one  und
einen  W  7%  Me##der  er  die
—*.  et  .—

—  O.  zeigt  den  südlichen  schmalen
Aualäufer  der  Residentur  der  Techadeeelinder  em
Logone  entlang,  die  Inselberglandschaften  im  Norden
der  Residentur  Adamauas  und  den  Oberiauf  des
Mao-Kabi  mit  den  Tuburi-Sümpfen.

Blatt.  .  Schebschi-Gebirge.  gibe  eine  Da

etollung  nten  u
Sehatcche  Grbiese  aowie  eines  Teiles  —
vermarkenden  Grenze  zwinchen  Vola  vod  Cross-  r—

Blatt  Garua,  veranschsulicht  das  Zentrum
—  —  -  Garus,  darunter  die  2  bis  vor
erforschten  Teile  des  Faro-  und  Benue-—

  —  uns  die  Zerri#e#heit  des  Namdschi-Gebirges
  —  auf  früheren  Karten  Saari-Masiv  genannt
  —  5  erkennen.

 

Blatt  E.,  Ngaundere,  führt  zu  dem  voch  r##

adentur  Garua  gebörenden  Nordrand  des  Te
Fruner  Hochplateaus  und  liefert  einige  wertvolle  4
schlüme  über  das  noch  wenig  erforschte,  stark  “
zweigte  Stronerbiee  des  Wina.

Die  Kartenblättr  eind  klar  und  —J  Ider
  Tio  sowie  in  der  Beschriftung  und  reichne
sich  durch  plastische  Darstellung  der  G-ndefonnan#
nen  aus.  —  zeigen  die  Blätter,  den  noch  4
manche  1%  zu  —  ist.  Mögen  die  je#mnt  in  I#½
Kolonie  gesandten  Karten  die  Veranlassu
daß  die  hoeh  anerkennenswerte  freiwillige  Foi
taigkeit  sich  in  den  noch  nicht  aufgenommenen  2
bieten  kräftig  entfaltet,  denn  werden  auch  die  Löch
bald  geschlossen  sein

Die  noch  fehlenden  fünt  Blätter  der  K#ust
1  300  000  eind  in  der  Zeichnung  vollendet,  0
bie  April  dieses  Jahres  die  ganze  Kame  gi
sein  wird.  Es  ist  dann  in  wenig  mebr  als  zwel  ah
eine  Karte  von  31  Blatt  und  drei  Ansatz#ücken  5
schaffen;  eine  sehr  anerkennenswerte  Leistung,
dem  Bearbeiter  und  dem  —
D.  Reimer  (Erost  Vobsen)  volle  Pe##nuog  S
        <pb n="203" />
        W  167  20

Kolonlale  Literatur.)
IV.
Die  elsgersichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  darchaue  vorbehuit.  werden  unter  kelnen  Umständen  surnekgesandt.

I.  Kolontalwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtscheft.

Mlinger.  Otto:  Deutschlands  Kolonialwirtschaft
im  Jabre  1912.  Ein  finanzjeller  und  wirtschaftlicher
Rückblick.  Aus:  Koloniale  Rundschau  1913,  H.  1.  9.  1

kKkulbbe,  G.  H.=  *  pries  #ce  and  cost  of
bring  in  Australia.  ug  bourno:  Me  Carron,  Bird  &amp;amp;  Co.
1912.  96,  LXII  S  3  Bureau  of
p  and  S  #t-  ung  Australia.  Labour

I  ustrial  Branch.  Nen  al
Care,  L.  Bonin:  oniali  d
F  —  e  Rapporti  n  -  aielgel4n  lo

II.  Kelonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.

FDarmstseidter,  Paul:  Geschichte  der  Auftellung
Lcrini  Afrikas  aeit  dem  Zatunler  der  Entri
  —  s.  1.  —:  Göschen  5rPrr
x  —*—  ——1  Solf.  Zeitschrift

—  Nuschinenban  u.  Technik  1  (191  5
(

IN.  Gesgraphie.  Reisebeschreibungen.
Archäcologie.

Haratier:  1  trarers  PAfrigu#  Ed.  détinitive
de  8  —  et  de  6  cartes.  Paris:  Perrin  &amp;amp;
F.  W.  V.  345  S.  280.K.  8.

Gulasame,  Bord  4.  Aut  dee  ü
n  J.  —
von  J.  Kunst.  Ko  2%  2.  1  #E  52fk.  uU
—.——  #—#n
8  planchen  et  1  ##arte  4

Fr  s

Can  1912.  X  —  4800  A.  80  ls
PEore,  K:  Die  deutschen  Kolonien.  4  ..  16  Taf.

——————  Gueα  ĩdis.  v
*  go  4.  BSũdwes  lo

igo:  Aus  Formosa.  Ergebnisse
—3  im  Jahre  Ae#b  ku
—N—N—————2234

EE——  n  i.

ut  191
5  ft.  (Annezxe  à  „LAfrique  enh  *
'  In
—  ier,  Duc  de:  Notre  France  d’extreme
d  2  ride  Le  de  Vilen.  Ou  orné
zu  S##  ...  Paris:  Perrin  &amp;amp;  Cie.  1913.  III,
12

3—  Die  Grenzboten.  6  (1913),  269

DTh  ##er  Rubrii
werden  die  nenesten  Hr#ohsi
F  32se  7373
anse  derchnst.  vass  bel  ###  Renkton  des  Koionlaust
  Elt  einen  dielenigen,  welche  Mtlch  er-De

rasgne  erklart  sleh  gern  zur  Annahme  #d
us  M.  frern  r  4I  Vere  W
ä  *  FS  Smplare  hme
Frelchoss  #  #tdiu-r  h  n

 

Stutzer,  Gustav:  Das  Flusgebiet  *  Ribéira  d

r  Staetes  San  Pao  r  (Gwallien.
s  der  besten  noch  freien  Le  r  Gebiete.
r*!7½2  Berlin:  Süsserott  (1912),  VI,  110  S.  1,60..
(#
*Witte,  Jehan  de,  Baron:  Les  deux  Cooge.  35  ans
(opostolat  au  Congo  Français-Mgr.  Kun  TLe.
origines  du  Laozanr  Beie.  Prefece  de  le  Comte
A.  de  Mun.  et  cartes.  Paris:  Plon-Nourrit
&amp;amp;  Cie.  1913.  *  08  8.  4  A.  80  □#
Thea:  Im  Land  des  Lichte.  Ein  Streikzug

durch  W,

e  und  Wüste.  M.  64  Bildtaf.  u.  1  Karte.
Stut  Berlin:  Deutsche  P  ictae  1  1913.
146  S.  5  .  .  its

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.
Anlmann,  G.:  Die  Wanderheuschrecken  17
##ren  afrilanischen  Kolonien.  Kol.  u.  Heim.  %

lorend,  Emilio:  Osservazioni  bolaniche,
ed  industriali  fatte  nell’  Abissinia  Selkemurkoo-  bell
anno  1909.  Monogrufie  e  Rapporti  coloniali  24(1912).  18.

V.  Rechtsdquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Colle  Legialasso  Novissima  do  Ultramar.
1913.  e  b  1904  Companbia  1
Kraphica.  IX,  1199  8.  (1

a  —1  2
Minas  no  —  Dẽocereto  de  20  de  Setembro  d
1  Liaboa:  1906  Imprensa  Nacional.  78  B.

(Mnisterio  da  Marinhs  e  Ultrmar.)  su
Joschim  Heinrich:  Berölterung  und  Autacnle
  .  —ê  —

Schuf
Hambul:  Friedrichsen  &amp;amp;  Co.  1913.  59  8S.  ½  1#
——  ——  l

esimen  dos  prazos  da  Coron.  Colleces  de  leis.

regulamenres  e  mais  di

Aahanti;  with  some  observations  on
dinance“,  1911,  H.  wWay  Belfield.  London:
Weman  à  Sous.  1912.  121  S.  4%  (Gold  Cosst.)  124
Fteinber#  MN.  W.Q  Das  oselsstorisehte,  Schiede-——————
  dohede
ttes  '’  .  Berlip,  Jur.  Diss.  22.  Mai  1912.  s20

VI.  Stantsrecht.
Vacat.
        <pb n="204" />
        W  168  2è0

VII.  Verwaltung.

Arröté  portant  Téorganisstion  du  personnel  des
Affaires  indigenes  de  H’Afriquc  eccidentale  fran
Dakar,  le  ler  novbre.  1912.  Journal  officiel  de  la
Colonie  du  Dahomey  24  (1912),  12  ff.  [

Arrté  promulgant  en  Afrique  occidentale  franvaise
  le  décret  du  15  novembre  1912.  portant  rorganisation
  du  personnel  des  Administrareurs  coloniauz.
Dakar,  le  ler  décembre  1912.  Journal  officiel  de
Afrique  eoccidentale  françuise  419  (1912),  790ff.  21

Elst,  Fernand  Vander:  1#  Katanga.  Son  administration.
  Sa  législation.  Brugelles:  —  1912,
248  S.  5,10  Ac.  8

’Organlsac#  Administrativa  da  Provincia  de  *s#
Verde.  Approvada  por  decreto  de  24  de  Dezembro
de  1892.  Lisboa:  1893  Imprensa  Jacional.  79  S.
8#0.  26

Reorganlzacio  dos  Servioos  Administrativos  da
Provincia  de  Moçambiquc,  approvadn  por  deereto  de
23  de  Alajo  de  1907.  O.  O.  u.  J.  38  S.  10.  (##

VIII.  Justizwesen.

LRegimento  da  Administrago  de  Justiga  nas  provincias
  ultramarinas  7m  rovado  por  decreto  de  20  de
Lewreiro,  de  1891.  *  18  Imprensa  Nacional.

*-Völkerrecht.


ruse#n  between  the  United  Kingcom  and  Portutal
  respecting  boundaries  in  East  Africa  (Barue

Section  —  from  the  Mazoe  River  to  lat.  4  30°“  South).
Lisbon  July  22/Au  *  1912.  With  map.  London:
Wyman  &amp;amp;  Sons  (19  6½  d.  80.  (Treaty  Series.
1912.  21.)

N.  Bevölkerungswesen.

*  Bernhard.  Erun:  Die  Beschaffung  eingeborener
Arbeitskrüfte  und  ihre  gesetzliche  keml#n  in  den
deutschen  Kolonien.  Aus:  Der  Arbeitsmarkt  Ig.  16,
112,  No.  3.  i

"  Leprinee.  J.:  La  Main  —  Lreeu##  au  Mo
Congo.  Renseignements  coloniaux.  1  (1913),
(Annezxe  à.  LAkrique  krnnnise  1913  No.  1.)

The  Natlre  Labour  Ordlnance,.  (Papua)  zunl.
0.  10½  (1912)  Cumming.  31  S.  8°.  (Papua  No.  3.
1912.)  EL

W#s  de  Emigrac#o  c  Rcerutamento  de
Mmrios,  Servicenes  e  Trabalhadores  *  e  Drovineia  de
S.  Thomé  e  „esneige.  Deeretos  17  e  29  de  Julho
1909.  Porta  Sn  Kh  de  22  de  Novembro  de  1990  e
—  2“  9  de  Dezembro  de  1909.  Lisboa:

Nacional.  59  S.  8°0.  (Ministerio  dos  —
ge.  e  Ulmmar.  Dirccg##  GOersl  du  Ultramar.
7  Repaurticho.  Is  Secc#b.)  1  37

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Estatistien  dos  Caminbos  de  Ferro  das  Colonias
Ponuguesas  de  1888  a  1910.  Documentos  principais
e  gräficos.  Lisbos:  1912,  Imprensa  Nacional.  75  S.
40.  (Ministério  das  Colénias.  Direcgio  Genl  das

 

L#lb.  4½  Repartisflo  —  Caminhos  de  Frrroe
)

ls

·SW  and  erop  Report  of  the  Bombay  l'resideney
  for  the  year  binis  Bom  e:  1912  Go.
ernm.  Central  Press.  XII  S.  8d.  40.  (De.

Partment  of  Agriculture,  i#e,  Presidency.)  v

XII.  Finanzwesen.
*  Plisnier.  Oscar:  Le  P#gime  budgétaire  du  (Ungo
Belge.  Le  Mouvement  géograph.  5  .—  1913)  34  fl.  I%
kegimen  Bancario  Ultramarino,  (Carta  de  beide
3  de  Abril  de  1801.  e  eontrato  de  30  de  Novembr
1eom  o  Banco  Nacional  Ultramarino.  Lislwa:
602.  Imprensa  Nacional.  50  S.  So.  (Ministeri,  4
Marinha  e  Ultramar.  Diregäo  Geral  do  Ultramar.  24
Repartiçü#o.)  *½
Regulamento  Geral  da  Adwinistrac#o  da  Fasud,
da  sus  fiscalizago  superior  e  da  contabilidade  pupi
nas  provincias  ultramarinas  de  3  de  Outubro  de  I
Precedido  do  decreto  com  forra  de  lei  de  14  4%
tembro  de  1900  e  do  decreto  de  3  de  Outubrr  de
1901  -  ße  approvou  o  mencionado  regulamento.  Libos.
1901  lmpr.  Nacional.  363  S.  So.  «
Statement  showing  how  deposits  in  Governmem
sarings  banks  in  certain  foreign  countries  and  bruis
possessions  are  employed.  London:  Wyman  &amp;amp;  Su##s
1912.  6  S.  d.  10.  (Employment  ot  Governmem
Savings  Bank-'  Deposits.)  (6

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Tlochern)

Aulmann,  G.:  Die  Wanderheuschrecken  in  un
afrikanischen  Kolonien.  Kol.  u.  Heim.  19  8
6—8.

SBaumwollkultur  in  Vilajet  Adans  (Türkel.)  E7
richt  d.  Kaiserl.  Konsulats  in  Adana.)  Berichte  üler
Handel  rE  Industrie  10  13  619—62.
*  Böhringer,  C.  W  Ce  CKautschur  und  v1
—  1912.  ropenpflanzer  2  uon
86—91

Beulenger.  G.  A.:  PFoissons  recueillis  1%  4—
Kerion  du  Bas-Congo  par  W.  J.  Anso  Anmehr
du  Musse  du  Congo  Belge.  Zoologie.  Sere*  .
Tome  2.  Faseicule  3.  "

Braun,  K.:;  Kleine  Notizen  und  Bewertungen  1
deutsch-  ostafriktanische  Nutz.  und  Kulturpitenee
Der  Pflanzer  12  (1912).  670—692.

Bruck,  W.  F:  Bemerkungen  über  das  Rotwer
Agavenfasern.  Der  Tropenpflanzer  2  4%

86.

Bruck,  Wermer  Friedrich:  Der  ss  %„
Holländisch-Indien  und  auf  den  Philippinen.
hefte  zum  Tropenpflanzer  Ig.  1912,  Nr.  .  T

Chloreoc  Emilio:  Osservazioni  botaniche,  agrrr
ed  industriali  katte  nell’  Abissinia  Settenrrionale  *
ando  1909.  Monografie  e  Rapporti  coloniali  v4512,  T.

Conner,  Chas.  M.:  Rice  culturc  in  the  Panligi
(With  Ilusar.)  Manila:  1912  Bureau  of  Prn
40  S.  Se.  (Governm.  of  the  Philippe  lelands  *
er,  blie  Instruction.  Bureau  of  Agriculture

22.)

Dudgeon,  Gerald  C.:  The  nes
Bulletin  ol  the  Iimperinl  Inatirute  4  r  ,
rese  in  den  deutschen  drnn
nislamt.  H.  1.  Beriin  1
#  ——  We#  71  S.  8S#.  1.  —
Deutsch-Ostafrika.
        <pb n="205" />
        W  169  20

Tianisch,  C:  Otafrikanische  ——
schilderungen.  M.  106  Abb.  u.  1  farb.

rlin:  Deutsche  Landw.  Gesellsch.  1912.  164  9  *
reiten  d.  Deutsch.  Landw.  Gesellsch.  230.)  Darin:
Fehmidt.  J.:  Die  tropischen  Kuliuren.  2.  Wallen-I-Pachal),
  Gideon  von:  nes  Jagierlebnisse.  (##S

„Kränzlin:  Ein  Rüsselkäfer
Ue.  M.  2  Abb.  Der  Pflanzer  12  *  #

„Nanetti,  Carlo:  Appundi  di  agricoltura  ben-Wo"
  „Monografie  e  Rapporti  e

-bossan  Fasern  aus  den  deutschen
—*  #  Papiszfabrikeron.  Des  Polytechnikum
(Es

—e.  ½  Die  Baumwolle  in  Agypten  und
englisch-ögyptischen  Sudan.  Beihefte  zum  Tropenanzer
  Bd.  14  [177  Nr.  1/2.  lbo
vSeason  and  erop  Report  of  the  Bombay  Presideney
the  year  r*  1912.  Bombay:  1912  Governm.
piral  Press  I11,  XII  S.  8d.  55.  (Department  of
rieulture,  Bombay  Presidency.)  leo
Simon,  S.  V.:  Studien  über  den  Reisbau  auf
5P  e  a  Abb.  Aus:  Tropenpflanzer  Jg.  16,  1912,

l

slmottzsvhpkveksuchecallevea  Musikean

besonderer  Berueheiehttgung  der  Latexproduk

Jeubildung  der  Rinde  an  den  *  —  Fveon,
Verhaltens  der  Reservestoffe  tamme.  M.  4
b.  u.  12  Fig.  Der  Iepflaer2  (1913).8.  le

Soeleta  per  la  coltirazione  del  cotone  in  —
lerselel  almr  Associazione  Cotoniera  Italiana  9
3.  323  ff.  las
—  L.:  Ausländische  Kultur-  und  Nutz-##zen
  m.  besond.  Berücksichtig.  ihrer  Verbreitung,
es  bu  nd  n  wirtschaftl.  Bedeutung.
i  uelle  &amp;amp;  Meyer  19193.
0  —*-i  *  2  smeil’s  *
*  B  «
from  India.  Bulletin  of  *
ꝛ  —  2  (1912).  539  ff.
anaht  l  Neusüdwalcecs.
!  Swä.—  Berie
*  -  C6#n)),  633—
S—  Die,  Euner-  von  Heven  brasiliensis.
f.  —  Maschinenbau  u.
n*PD  1  (1918),  fl.  ler
Uumermans:  Gu  taehten  ũber  die  Kultur  von
—  Glaziovür  und  über  die  Gewinnung  und  Bezuge
  6  Kautschukks.  Der  Pflanzer  12  (1912),
*s!  los

Bericht  d.  Laiee
te  ũber  Handel  u.
lee

XIV.  Wasserwesen.

Vacat.
XV.  Bergwesen.  *
Vacat.  ·
«  Iwane-L  TZI·«-·.·L.Z«..
-a.  Terrenos  Utra-·

*—*  —  eeul  e  et  I#boa:

l  M  second  IMM-EIN-nahte


WMAO
als  Ein-  und  A  im  uln

d
.Gouverneurs  in  Bues.)
über  Handel  u.  Industie  *  (1913).  1½

 

Nouvement  Cconomique  des  Nes  Philippines  pen·
dant  l'année  fiscale  1911.  alepperte  eommereinur  des
mts  diplomatiques  et  co  ·  WIZI
1031.  (Supplément  au  Nonissar  offic.  a  Com-30
  janvier  1913.)  #n
FNienol7  Johannes:  Die  englische  Handekevorherrschaft
  im  *  #  2Z.  6  (913),  84  o
—  do  Servigo  Aduaneiro  das  provineias
  de  An  e  S.  Tliomié  e  Prineipe.  Approvada
r  deereto  de  25de0utubrode16991ule899
wened  Nacional.  36  S.  S.  (Ministerio  dos  Negocios
arinha  e  —  Direere  &amp;amp;  Geral  do  —
a  )  78.

2—  Repartic#o
Regulamentos  dos  serrigos  do  Circulo  Aduaneiro
de  8.  Eolhoms,  0  por  decretoe  de  8  de  Outabre

 

de  Li  90l,  Imprensa  Nacional.  102
80.  (Ministerio  dos  N  da  Marinha  e  Ultramar.
Direcsäo  Geral  do  Ultram  2  Repartic#o.  25
Seccao.)

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
1#eorenge,  Emilio:  Osservaziont  botaniche.  agrarie

ed  industriali  fatte  nell’  Abissihin  Settentrionale  nell'
anno  1909.  Monografie  e  Repporti  coloniali  24(1912).(20
The  Cotton  Industry  of  Nyasaland.  Bulletin  of

the  Institute  4  —  *  ff.  srs

Fosanner,  von·  den  deutschen
Kolonien  für  Gie  m—  L  r
kum  6  %2  67  fl.  trn

XVIII.  Vernehr.

rtollanl,  Secondo:  Linee  telegrafiche  e  eeie.

l  in  Etiopia.  Monografie  e  Rapporti  co  lonien

21  (1912).

Ein  koloniales  Elsenbahnbauflasko.
(1913)  33—35.

Estatistiea  dos.  Caminbos  de  Fe  rro  das  Colouins
Tertuguz=  de  1889  a  1910.  Documentos  principais

ne  gräficos.  (Ministério  das  Colönias.  Di
das  Colénias.  4a  Repartiedo  —  Caminhos
Portos.)  Lisboa:  191  Iuprenss  Nacional.  758.—  r7  le

Kol.  Z.
L

*  Frobenlus,  Leo:  Die  M  ttt  einer  Deutsch-Inn
  —  see  tation.  Berlin:  Süsserott
  1913.  23  S.  1—  B80.  6  (##

Manee.  H.  *“  railwa  of  West
Africa.  ##  African  Mail  Vol.  #915  |.  #
MNegpr:  miesion  d'studes  du
tran  nlafie  —  1  *  2  18
Roblusor  W’  Queensland  Railways.
United  n  Vol.4  —  N.  1.  1913,  53  fl.  [#s
S###  -Kurienm  r  Sädwest.  Atrika·  Graf's
———*  5  (1913)  7—8.  I

XII-  „Medizin.
Bruunert:  —  über  einen  Besuch  verschiedener
  Abolle  der  Marsballinselv.  O1.  37

entiig.)

Aus:  Archiv  f.  Schiffs  u.  Tropen-Hyg.  Bd.  17.  1918.  see
Collin,  L.:  L'Alcoclisme  en  Nouvelle-Calédonie.
Revue  des  Troupes  Coloniales  127  (1913).  51—C#.  ####r
Flecher,  W.:  Experimentelle  Ushtepeuchongen.  über
die  m—  der  Glas-n-  Wunsübertsigennder

Vtctorsssee  Archiv  f.  Schiffs-  u.
s  10n  i  dGus)  73—85.  sss
        <pb n="206" />
        *Flllleborn,  F.:  Beitrũge  zur  Biologie  der  Filarien.
.  Aus:  Centralblatt  f.  Bakteriologie...
  Bd.  G6,  1912,  H.  2/4.  so

„Fülleborn,  F.:  Uber  Slikrofilarien  des  Menschen
im  deutschen  Südsee-Gebict  und  deren  „Turnus“,  nebst
Bemerkungen  über  die  klinischen  Manifestationen  der.
dortigen  Filariasis.  M.  1  Kat.  Aus:  Alrchirv  k.
Schiffs-  u.  Trop.  Hrg.  Bfd.  16.  1912.  so

Fülleborn,  F.:  Untersuehungen  über  die  ehemotuktische
  Wirkung  (ier  Malpikhischen  Gefüße  ron

Stechmücken  auf  Hundemikrofilarien.  M.  1  Fig.  Aus:
Centralblatt  für  Boteriolotie.  ..  Bl.  65.  1912,
5  (#n
Fülleborn,  F:  Zur  Morphologie  der  Dirofilaria
immitis  Lerdi  185  Mit  1  Tef.  u.  1  Textfig.  Aus:
Centralblatt  für  Bakteriologie  B.  65,  1912,
1/5  soꝛ

*Lurtz,  Riehard:  Uber  das  Vorkommen  und  die
Lebensbedingungen  von  Ankylostomen-  und  Strong)-loides-Larvren
  in  Daresalam.  Aus:  Archiv  f.  Schiffsu.
  Tropen-Hg.  Bd.  17,  1918,  s

Noss,  C.  J.  A.:  Discase  in  Madagascar.  The
Journal  ol  Tropic.  Medicine  2  (1913)  1  ff.  ("“

Münchgesung,  0.:  Beobachtungen  über  Sarcoptes-Räude
  der  Ziegen  im  Bezirk  Iringu.  Der  Pflanzer.
12  (1912)  66.—670.  las

olpp:  Eine  cpochemachende  Endeekung  der  Maleriaorsehung.
  Allgem.  Alissions-Zeitschrift  2

—970.

Protokoll  der  6.  Juhresversammlung  des  Vereins
Deutsches  Institut  für  ürztliche  Mission,  abgehalten
in  Frankfurt  aM.  am  Mirtwoch.  d.  6.  und  Donnerstag.
d.  7.  November  1912.  Stuttgart:  1912  Steinkopf.
58  S.  Ho.  en%

Schumacher:  Eitrige  kuniolitie  Aus:  Archir  .
Schiffs-  u.  Tropen-Hyg.  Bd.  1Ir,  1913.  [

Schumacher:  zus  bekanihune  der  Lepra  mit

Jestin.  Aus:  Archiv  f.  Schiffs-  u.  Tropen-Hg
Bd.  17.  1913.
Schwetz,  J.:  Les  glossines  et  la  maladie  du  someil

dans  la  vallée  de  la  Lukuga.  (Tien  supérieur:  depuis
la

Tanganyika  jusqu'à  Kalumbi:  85  kilom.)  (Avec
2  r—2  rbi-  f.  Schiffs-  u.  Tropen-Hyg.  2
(191°)  3„—  lioo

osomiusis

er  L  Uber  meschhehe  Trypan
aus  Portugiesisch-Ostmit

  Schlaft  rankdeism

afrika.  verumacht.  a  rhodesiensc,  und.
über  Lumbal  ei  nn  —  die  Jonne-Apclusche
  .  1  Renktion.  bei  Schlaffmukheit.

Deutsche  Medizin.  Wochenschr.  6  (1913)  261—263.  sioi

"  Die  Bedeutung  der  Alalurin  für  die
se  Menschheit.  D.  Kol.  Z.  5  (1913)
66—68  l

02IOMH  Uber  die  künstliche  Weiterentck-(in
  vitro)  des  Terien,  Niri  ten.  Deuteche
gzin.  Wochenschr.  6  (1913)  2

XX.  Sprachen  und  Literatur.

rd  Paul:  Rihhler  de  I’Angola  (V.
bliothecn  Aogolensis)  100-½  on  hies  bi  Ibliographiques
  2.)  2  luch
Thron  (1912)  IV.  61  “  S0.  à§5
(ardou.  lenri:  Méihode-  rrstihe  gur  IKude  de
Tnbe  parié  au  Oustluy  ct  à  lest  du  Tchad.  Parts:
Geuthner  1913.  251  S.  8..  liss

1913)
les

 

170  20

*Laner,  P:  Der  Urwald.  Von  Bäumen  und
AMenschen.  Berlin:  Deutscher  Kolonialverlag  .
1913.  69  S.  8e.

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

König,  von:  Die  Eingeborenen-Schulen  in  #len
Deutschen  Kolonien  Afrikas  und  der  Südsee.  us:
Koloniale  Rundschau  H.  5  ff.  1912.  lor

*  Roloff,  Mar:  Der  Panslawismus.  Nord  u.  .
Ig.  37,  bebruar  1913,  157  l.

Scholtze,  Erich:  Soll  Deutsch-Ostafrika  cli-  iet.
lich  oder  mohammedanisch  werden?  Berlin  i?i3.
Erangel.  Missionsgesellschaft.  66  S.  0,50  K.  So.  1#

Warneck,  J.:  Missionsrundschau.  Niederlindi-  ai-Indien.
  aAllgem.  Missions-Zeitschrift  2  (1913)  #k.  0

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.

Armatte:  Les  opérations  militaires  au  Mare-—
  Diplomatiques  et  Coloniales,  382  dIn,

a4  Au  Ouaddai:  Directives  tactiqucs  *:
unc  compagnie  méhariste.  Rerue  des  Troupes  con
niales,  127  (1913)  29  ff.

Auer  von  Herrenkirchen,  Helmuth:  Meine  1t
lebnisse  während  des  Feldzuges  gegen  die  Herer
und  Witbois  nach  meinem  Tagebuch.  M.  52  Abb.  u.
Text  u.  1  Kartte  .  2  Aufl.  Berlin:  Eisensehmin
1912.  Fun  113  S.  2..&amp;amp;,  geb.  3/.

WDeereto  4  organizag#o  de  korens  militares  Lu
marinas.  (Boletim  Militar  do  Ultramar.  1901  NFr.12.)  lus

Ferbandt.  C.  von:  Verminderung  der  Schumt
#  in  Deutsch-Südwestafrika!'?  Kol.  Z.  6  an
81—

sssss
chine.
1—28.

rescurces  du  recrutement  indigène  en  It,
Rerue  des  Troupes  Coloniales  127  (

XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.

XXV.  Bauwesen.
Vgcat.

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

rsechun  A.  Bürgerliches  Cesetzbuch  7
führu  M.  Einl.,  Anmerk.  u.  4
d.  Tds  d.  #r#sten  Hxg.  in  Verbindung  mit  *
von  N.  Greiff.  7.  verm.  u.  verb.  Aufl.  Berlin:  Gatteru#g
  1912.  XXIV.  1259  S.  7  .KX.  S.  (Guttentsgeche
Sammlung  Leeutscher  KReichsgesetze  38/39).

Auntemobll-  Randerber.  !—  d.  Miu
ropaiechen  Mlotorvagen-Vereine  Berlin.  Jg.  12  1.
Benllne:  Pl  l  191  7  .  0c  Antang  s.  Zei

schrift  d.  Mitteleuropäischen  Notorwagen-Vereine.
        <pb n="207" />
        171  20

Bericht  über  die  Ergebnisse  des  Betziebes  der  i#e  proteetion  of  the  India-Rubber.  Decree

—  Preugischen  und  hessischen  Staateeisen-  2  dt  the  õth  January  1912  and  Regularions

nen  Rechnun  ore  2  **  Preug.  r79  “  April  1912.  Paris:  Société  nérale
Varse#anmant  1913.  258  8.  «  1912.  48  S.  So.  (United  States  of  Brazil.

Errichtung  einer  Uriversir.  in  s—iee  «  W  Mcmwhdmwmdoommw)
Wässeastsaackiobukgqschsktvomwdæ  1912  «Reloh0tw  Besiedlung  und  hobn  oim  in  Fie.
beir.  Ausban  d.  K  Koloninalinstituts  u.  des  Allgem.  Vor-  schen  Norchwesten  der  Ve  *  ale:
Hsungswesens  zu  einer  Universität.  Hamburg:  Frie.1912.  Kaemmerer  &amp;amp;  Co.  126  Sai  80.  Halledrichsen
  1912.  184  S.  40.  Wittenberg,  &amp;amp;J  8  en  2.

Furbach,  Paul:  Die  Arbeiterverhältnisse  in  den  Mi  .  Mut-krieg  Manchem  Mörike
G#kne  Söd-Merikos.  Berlin:  1912.  Mier  1913.  124  8S.  !“ä

4  P  2  S.  E0.  .  Heidelbens,  Phil.  Dies  Deutscher  FSe#ein  uins  h  aur  110  Hns.
Haendke.  B.:  —  e#  v.  Dtschen.  Seefischerei-Verein.  Bearb.  v.  R.  Dittmer.
I.  12  farb.  Einechaltbild.  rowie  348  Abb.  i.  Tert.  Hiannover  und  Leipzig:  Hahn  1913.  II.  611  S.  F.

Neitteld  Flpaig:  Velhagen  6  19.  60  S.Uligerus,  Altred:  Handelsbetriebsstatieik.  M.  besond.
  ——  d.  —  Leipzig:
#e##  Ernst:  Deutschland  im  Orient  nach  dem  Teubner  1913.  IV,  82  80.  —“——s  zum
Balkantries.  ee  Mörike  1.  18.  2  é.  S.tschen.  Statistichen  —ö5
n  Kriwoschein,  N.  A.J:  Denkaohrist  des  Chefs  der  Weder,  Arnulf:  Thüringi  e3  Bericht.
aupeiverwaltung  für  Landeinrichtung  und  Landwirt-ber  e.  Gesellschaftsreise  d.  :  Deutsche
schalt  öber  seine  Reise  nach  Turkestan  im  Jabre  1912.Landw.  Gesellsch.  1912.  2  16  ##  —  d.
—–97“  autorisiene  Ubewetzung  won,  Ullich.  Berlin:  Peuuri.  Landw.  Gesellsch.
schmidt  1913.  64  S.  4.4.  "
valerhalen  Emil  u.  Si  Graphtische
1  TKurschners  Deutscher  rane  Lalender  auf  das  Tabellen  und  finunzielle  Mreun  en  1912  5  lin:
*—  193.  H##sg.  von  Heinrich  Klenz.  M.  8  Bildn.(1912)  #  &amp;amp;  Garleb.  203  W  2

2106  u#t  Ne,  und  L##prig:  Göschen  u1912)  VI,  .  *Witte:  Die  uer  r  de  Ausndes  Erangelisch-Protestantischen

  Missionsvereins  in  China  und  Japan.
arsernag  —2  Alfred:  ibrherance  für  Land-Algem.  Ma#ien,  Zamohnie  2  0  191)  ft.
Aul.  Berin:  Pare  50  a  oe  un..  A  GZiehriree  io  Fane  Zusech  Oe
Palzstina  *  Syrien.  M.  10  Karten,  17  Plän.  E  Mitwirkg.  v.  leling  lu.  a.]  hreg.  v.  C.
u.  2  Abd.  Aufl.  Lipzig  und  Wien:  Bibor.Fruwirth.  Bd.  1  ff.  Lrsee  rey  19i2  ff.  9e.

lnum
.“  x.  20  S.  720  .  80.  ¶eyers  AZusamm  erstellang  der  Kurs-Schwankungen  an
der  Berliner  Börse  im  Jaer  0  hreg.  von  d.  In—
„Puls,  H.;:  Niesthle  mo  er  Fremde  meine  formations-Burenu  der
A###chef  Die  Frywerbem  Berlin:  s  i“  1600/8  80
a  4  tgrildetes  Klase.  Berlin:  1913

 

Vernehrs-  Nac  Nachrichten.

——.———..———————.——  n
(Vel  „Deutsches  Kol.  Bl.-  1012,  Nr.  24,  S.  120.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  796  Personen  (gegen  2440  im  Vorjahre),  238
Gr  ü##l  Grohwieh,  68  (248)  Stück  Kleinvieh  und  21  490  (80  095)  obm  bew.  Tonnen  Ger.
0)  Personen  kamen  von  außerhalb,  818  (1770)  Personen  von  innerhalb  des  Schuhgebiet#  *#
nz  von  ben  Gürm  waren  3035  (595)  abr  bom.  Tomnmen  Negieorm#ecser,  900  edmm
Tomnen  für  den  Brückenneubau  und  17  560  (27  500)  ebm  bzw.  Tonnen  Privatg#er.
1  I.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  657  (2911)  Personen,  10  (17)  Stück  Großvieh,
--  Stück  Kleinvieh  und  13  875  (8770)  odm  bzw.  Tonnen  Güter.  512  (2126)  Personen  gingen
auherhalb  des  Schutzgebiens,  145  (783)  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets  belegenen
##  x  Gütern  waren  255  (240)  chm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und  13  620  (8580)  chm
vatgüter.
33  Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  1453  (53561)  Personen,
(127)  Stüc  Großvieh,  80  (251)  Stück  Kleinvieh  und  35  365  (38  865)  chm  bzw.  Tonnen  Gter.
        <pb n="208" />
        W  172  20

An  15  (20½)  Tagen  ruhte  der  Lösch=  und  Ladeverkehr  vollständig,  und  zwar  an  9  10)
Sonntagen,  an  6  (5)  Verktogen  wegen  Mangel  an  Ladung  und  an  6½  (5½)  Tagen  wegen  schlechter
See;  an  11  (15  1½)  Tagen  konnte  infolge  ungünstiger  See  nur  in  beschränktem  Umfange  gelöscht  werden.

Die  Zahl  der  Löschtage  betrug  demnach  70½  (71½),  die  durchschnittliche  tägliche  Leistung
beim  Löschen  305  (421)  ehm  bzw.  Tonnen,  beim  Verladen  197  (123)  chm  bzw.  Tonnen  und  die
tägliche  Güterbewegung  rund  502  (544)  ebm  bzw.  Tonnen.  ·

Die  Kabellinie  Emden  —Teneriffa—Monrovia  der  Deutsch-Südamerikanischen  Telegraphengesellschaft
  ist  durch  ein  von  den  Norddeutschen  Seekabelwerken  in  Nordenham  hergestelltes
und  verlegtes  Kabel  von  Monrovia  Über  Lome  nach  Duala  fortgesetzt  worden.  Die  Inbetriebnahme
  hat  am  19.  Januar  stattgefunden.  Damit  haben  Togo  und  Kamerun  eine  deutsche  Kabelverbindung
  mit  dem  Mutterlande  und  untereinander  erhalten.

Mit  der  Eröffnung  der  neuen  Linie  ist  die  Wortgebühr  zwischen  Deutschland  und  Togo
von  8  .A  95  Pf.  auf  3.4  65  Pf.  für  gewöhnliche  Telegramme,  von  2  47  20  Pf.  auf  1.7  85  KI.
für  Überseetelegramme  zu  halber  Gebühr,  von  1.#  40  Pf.  auf  1./7  20  Pf.  für  Preßtelegramme:
zwischen  Deutschland  und  Kamerun  von  4  60  Pf.  auf  3  #  65  Pf.  für  gewöhnliche  Telegramme,
von  2  30  Pf.  auf  1.X  85  Pf.  für  Überseetelegramme  zu  halber  Gebühr,  von  1  45  Pfl.  auf
1.KX  20  Pf.  für  Preßtelegramme  ermäßigt  worden.

In  Manus  auf  den  Admiralitäts-Inseln  (Deutsch-Neuguinea)  ist  am  6.  Dezember  1912
eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen
  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  sowie  von  Wertbriefen  und  ferner  auf  die  Wahrnehmung
  des  Postanweisungs-,  Nachnahme-,  Zeitungs-,  Postpaket-  und  Postfrachtstückdienstes  erstreck.

Die  Postanstalt  in  Maron  (Deutsch-Neuguinea)  ist  zum  Wertbrief-,  Postanweisungs--,  Rach  -
nahme-,  Zeitungs-,  Postpalet-  und  Postfrachtstückdienst  zugelassen  worden.

Die  Postanstalt  in  Bibundi  (Kamerun)  nimmt  seit  dem  1.  Dezember  1912  am  Poslanweisungs=
  und  Nachnahmedienst  nicht  mehr  teil.  Postanweisungen  und  Nachnahmesendungen  nach
Bibundi  werden  von  dem  genannten  Zeitpunkt  ab  auf  die  Postagentur  in  Victoria  geleitet,  von
wo  fie  der  Empfänger  abzuholen  hat.

Postdamyfschifssverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Februar  1913.

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Üüberfahrt  lbgesandt  werden  em:
.-  «  Friedrich-Wiss-1.
  —-  ih.  20--Manà  tefen  11  7:  19.-.  28.  Febt.
——  .  .·  ins-Umwä---
  Friedr.  Wilhelmsb.45  T.
—  —.—  Marz  #e  L

 

 

 

•  Priefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schonghoi—ongkong  von  Bo.18  Berlin—Alexundre“
1182  am  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  ghai—Hongkong  geleitet.
Auf  Verlangen  ves  Absenders  werden  Briefe  und  Hoflkarten  —  nicht  auch  Drucksochem  Gschäftspepierr  e
—  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenbeiten  a
Sibirien—Schanghat  geleitet.
        <pb n="209" />
        W  173  20

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

 

 

 

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am  .  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  deuisch·  Ostafrika.  el  13.  Febr.  1.18.  März  Mombasa  O  16—17  Tg.11.  27.  jed.  Mts.  1059
———  .  2
B#usa  und  Schtrutn  Marseille  6.  Febr.  6.  März  Mombasa  O  17  Tage4.  Febr.  4.  März  1015
–——  Brindisi  9.  Febr.  9.  Mär  Mombasa  0O  15  TageFebr.  7.  März  1050
WW“  —  M  0  19  1n  „  b  *
en  eille  .  Febr.  ombasa  a  .  .
Wust  kaut-Mo  be  Febr.  102
Marseille  11.  27.  jed.  Mts.  Tanga  19—20  Tage  9.  25.  jed.  Mts.  2.15
—  üeinfchl.  ##unt,  —  s.  Febr.  1.  13.  Mär)  27.  jed.  Mts.  1060
-  el  18.  Febr.  1.  13.  Mär  inga  17-18  Tage1.  27.  jed.  Mts.  1050
——2  nrsdee  5  «
Wut-bit  owlgtä  Marseille6.Fkbk.6.Måt-z  Mombasa'  17  TageßFebr.  4.  März  1016
*#  m  m———————.——  le  "
v
ena  e)  u  e  eie  7.  Febr.  7.  März  1060
c  ua  Ble  aah  Merseill  11.  27.  jed.  Wts.  Daressalam  21  Tage  9.  25.  jed.  Mis.  2.15
-  Wink  .
IwwsNel  ls.br.1.1s.MüqueöfqlqmtqueU.27.jed.MtS.10E
nr  —.  —  de  o
3  Marseille  C.  Febr.  6C.  März#  Zanzibar  18  Tage  4.  Febr.  4.  März  1015
#
Brindifi  9.  Febr.  9.  März  Zanzibar  17  Tage
.  7.  Febr.  7.  März  1080
eer  n  nöchsier  Gelegenben  debr  .
Hamburg  10.  25.  jed.  Mis.  Swakopmund  21,  24T99.  24,  jed.  Mts.  5.80
Antwerpen228.  jed.  Mts.  Swakopmund  21  Tg.  26.  jed.  Mts.  104
(beuncche  Schiffe)
Southampton  1.  März  Swakopmund  20  Tg.  28.  jed.  Mts.  12.48
(demscche  Schisfe)
Boulogne  12.  jed.  Mts.  Swakopmund  19  Tg.  11.  jed.  Mts.  8.48
(ech=  )
Southampton]  22.  Febr.  Swakopmund  22  Tg.  21.  Febr.  12.48
Hamburg  18.  Febr.  Swakopmund  etwa  26  T.18.  Febr.  9.10
Southampton.  15.  Febr.  1.  März  Swakopmund  unbestimmt]  7.  14.  28.  Febr.  12.48
Oamburg  15.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage15.  jed.  Mts.  9.10
tAn  en  28.  jed.  Mits.  Swakopmund  87Tage  22.  jed.  Mts.  1.0
be,  D!  p  6“
Hamburg  10.  25.  jed.  Mis.  L#e#ritzbucht  25  Tage  5.  24.  jed.  Mts.  5.30
Antwerpen8.  jed.  Mts.  Lüderibucht  21,  22  Tg6.  jev.  Mis.  104#
(eusche  Sc##fe)  F  6
Soum  ton  1.  Mär#  Lü##ibucht  19  Tasejed.  Mts.  12.46
ret  *  5  "*
Boulogne  12  jed.  Mts.  Lüderiybucht  20  Tage
a.  s
Southampton)  2.  Febr.  Lüderiybucht  20-21  Tag21.  Febr.  12.468
1Hamburg  18.  jed.  Mts.  Lüderisbucht  982  Tagem8.  jed.  Mts.  9.10
#19mburg  15.  jed.  Mts.  Lderitbucht  69  Tage5.  jevo.  Mts.  9.10
#  W.  jed.  Wts.  Laderitzbucht  61  Tage  22.  jed.  Mts.  1.0
Oentsche  )
iEouthanvtonl  .  15.  Febr.  1.  März  Lüderiybucht  unbestimmt]  7.  14.  28.  Febr.  12.48
        <pb n="210" />
        W  174  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  au-Nach
  vom  Ein-  «  Dauer  Verlin  spatesten
schifkungshafen  em:  der  überfahrt  abgesandt  werden  un:
z4.  Namerus.  Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Ntzsanorun
Kribi  22  Tage  o.  24.  jed.  Mis.  9..0
#ab  noch  Salnse  bachueng.  Plantation  *  Tage
—  vu  Vue2  Longsi  22  Tage

—W  Boriam.)Boulogne  11.26.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage

bost,  Campo,  Dschang,  ur  Mer  Duala  19  e
H  H  derut  ln  10.  28,  jch.  Nts.  10
*  —  ——=  Plantation  Tage
Loloporf.  Lounie,  Longji  20  Tage
—  (2  HLlan-  Hamburg  22.  jedes  Monats  Biktoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
mn.  Samn#meltma-  Btoria  -  Duala  28—80  Tage
Liverpool  6.  Febr.  6.  März  Viktoria  38  Tage  6#
Asan  n  4.  Febr.  4.  März  102
Liverpool  jeden  Mittw  Calabar  26  Ta  jeden  Montag  100
iwerp  jeden  Mittwoch  von  b  e  wee  r—  1  6
d  nach  Rio  del  Ney  nach  ##o  del  Ney  in  2  Tagen

#0Oomburg  22.  jedes  Monats  Rio  del  Ney  31—53  Tage  22  jed.  Mts.  9.10
(reioerpool  6.  Febr.  6.  März.  Nio  del  Aey  37  Tage  4.  Febr.  4.  März  1012
e)  nach  Garua,  Kuffert,  Lere  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  age  jeden  Montag  1065

 

 

 

von  dort  weiter
golodja  Hola
urse  8.  Febr.  1.  März.  7.  28.  Febr.  8.43
Matadi  18—20
———————  S.  Febr.  1.  Mä  108
Bordeaux  25.  jedes  Monats  denn  ni  ntel  en  28.  jed.  Mts.  104
055
5.  den  Naroltnen,  Palan-  c  21·.Fehk.21«.mkz  J  86,  87  Tage  9.  Febr.  10.  März  10
Juseln.  Marianen.  (Oe##ische  Schne)  Angaur  86  Tage  w.  v
-  m.  nächnt  *——  "„
Brindisi  2.  März  ap  409  Tage  2B.  Febr.  1080
5k  nach  Jab  und  Anganr·  cenei  )  2  e  .
.  Jap  m.  nuͤchst.  Gelegenh.
14%  l  21.  Febr.  Jop  87  Tage  19.  Febr.  10.#
Neapel  21“.  Febr.  Ponape  50  Tage  19*.  Febr.  10.2
—  Saipan  48  Tage
"  Polau  96  Tage
EEENIIELIELI  Vonape  56  Tage  11.  April  10#.
(engl.  )  Saipan  64  Tage

 

 

 

Palau  71  Tage
58  und  Poftkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai  —Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —  Aleran

e  des  Absenders  werden  Briefe  und  Poftlarten  —  nicht  auch  D  spapiere
—  Inst-main  den  45  ree  u  o  mi  100h  1  ———9  ½#

Srenm  ———  fic  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs-  Ve  siebenmal  jährlich.  –4

a)  Briefe,  Postkarten.  —

—  Briese
S—  ανν  ÚáÊíνÑν

b)  Drucsachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
Neapel  -21.Fe  7.  März  Uingtau  84  Tage  5.19.  Febr.  5.  Rarj  102

drowo  118

    
  
  

e.  Mntschen.  ire  seben  Sonntag  Tfingtau  32—85  Tage  seden  Freitag  109
1016
—  14.  28.  Febr  Tsingtau  84  Tage  12.  26.  Febr.
#werpool  J.  Febr.  7.  Wsingtan  34  Tage  6.  Febr.  6.  Marz  88

16
eile  0.  Mngtan  835  Tage  7.  Febr.  7.  Marz  10.
*  ,

—.  7  15,
.  So#e.3  Cuernstoon  ]  M.  Febr.  27.  Märg]  Aria  25  Tage  s*  ——
Auf  Berlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
        <pb n="211" />
        W175  20

 

Nach

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

8  Marshal-  Inseln.
a)  nach  Jalun

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.
vom  Ein-  ·  Dauer
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt

Neapel  21“.  Febr.  aluit  55  Tage
beusch#n  de  1  6
*  Brindisi  16.  März  Jaluit  60  Tage
(engl.  Schiffe)
Neapel  26.  Febr.  Wdelaide  W—1  ##
rschenn  “7  Bam  nach  “m  2
..  (.Hindit  16.  Febr.  2.  März  E  —  —  z
#.  —  -
Tascutpogshchqkw  Month-we
  de  -

19.  Febr.  14.  März  1080

7.  März  1050

 

Nauru
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghaj  geleitet.

drono  1  5v  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  16  Berlin—Alexan- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hamburg  9.  24,  jedes  Monats  Lome  18  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
Boulogne  s.  M1.  26.jedes  Monatss  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(eutsche  e)
fOamburg  28.  jedes  Monats  Lome  21  Tage  28.  jed.  Mts.  9.10
eille  10.  jedes  Monats  getenon  18  16  Kage  .  jed.  Mts.  1015
on  da  ab  vekbindung
1##Bordeaux#5.  jedes  Monats  *  Age  28.  jed.  Mis.  1046
von  verbindung
".  (ege  woerpool  jed-  5  10.12
Liverpoo  jeden  Mittwoch  t  Tage  den  Montag  1012
—  en
1Hamburg  16.  jedes  Monats,ome  28  Tage  16.  jed.  Mts.  9.10
Notterdam  22.  jedes  Monats,Lome  23  Tage  21.  jed.  Mts.  10  12
Meutsche  Schisfe)
1O#mburg  28.  Febr.  Lome  80  Tage  2.  Febr.  9.10
3  4.  jedes  MonatsLome  26  Tage  .  jed.  Mts.  1012
Den  vurch  bezeichneten  ——  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
vie  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.  9
—  Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.
#  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  Die  Pozt  ist  fälli
bafen  in  Berlin  am  Von  bafen  in  Verlin  am  9
—.
——  ·  Neuguinea  3  .....  5  14.19.22  Febr.  *  .  *  132  F-*  b-.  März
—  «  —  rindi
Neapel  3“.  19°.  Feb.  6“.  März  i
bnshsBeindi  ..  u-  6.  —  —
Marseille  20.  Febr.  V##k#ne  Fekr-  7  s“
**e-  mout
dentiq  ·  zudmes  Southampton  1.15.Feb.  4“.  März  Meutschen  Southampton,  San  beaniges  ooer
Souchanwton  .90.  23.  Febr.  2.  —  Le  Havre  oder  (5—6  mal  monatlich
..  Hamburgg....  4Feb.  2.6.  März  —  nenel  d  a
Southampton.  14e.  Febr.  15.  März  ir.  Eisen-.  Lin  der  Negel  Dienstag.
###e#n  Henben  .  16  smm8  Rarz  bahn  Donnerstag  u.  Sonn
—  Liverpool  ..  8.  Febr.  8.  März
-  ien  *—  Neapel  5.27  22.  Febr.  Plomouth
März
K#relinen  Leindist  14.  Febr.  11.  April  eleengonn  Frnee  an-.
  od.  Plymouth
5  Se  ls  14.  Febr.  11.  April  S#inim...  .  Febr.  8.  Marz
*  Nerianen.  Brindii..  14.  Febr.  11.  April
Hlen-  ——  5“".  März  4  urgg2-.  16.  jed.  Wis.
ause  Brindisi.  *5D  Febr.  11.  April#s#  Hhet.  14.  *—  1..  Närz
useln.  Nearel..  4.  Febr.  11.  April  Plymouthe..jeden  Dienstag  ·
«  Fülltghluhqe  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

 

 

 

7.  14.  21.  24.  28.  Febr.
        <pb n="212" />
        W  176  2

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Sürwestafriks.

 

 

-  Reise  Letzte  Nachrichten
tdampfer

Vofktwawof  von  nach  bis  11.  Februar  1918.
„Avolph  Woermann“  Ostafrika  damburs  am  6.  Februar  ab  Aden.
„Alexandra  Weermann  —  z  Zt.  in  Hamburg.
„Aline  Woermann“  Kamerun  Hamburg  8.  ruar  ab  Madeira
„Anna  Woermann“  Hamburg  Assinie  n  6.  Februar  in  —*
„Arnold  Amsinck“  New  Vork  West  afrika  am  1.  ruar  ew  York.
„Carl  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  8.  Hebruar  ab  pen#
„Eduard  Woermonn“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  6.  Februar  ab  Monro
„Eleonore  ormann“  Hamburg  Kamerun  am  11.  Febr.  r.  passiert.
„Elisabeth  B.  Burutu  Hamb  am  0.  Februar  ab  Lago
„Erna  Woe  “  Lüderitzbucht  Hamburg  am  1.  Feruar  5  Cap  nn
„Frieda  Woermann“.  Swakopmund  Kapsi  am  9.  Februar  in  Kapftadt.
«  d  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  5.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  10.  Februar  in  Duala.
„Oenny  Woermonn“  Kamerun  Hamburg  am  9.  Februar  *  #
„Henriette  Woermann“  IAssinie  Hamburg  am  9.  Februar  ab  Sierra  Leone.
„Irma  Woermann:  ambu  Kotonou  am  2.  Februar  "P  Las  Palmas.
„Jeonnette  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  27.  Januar  in  Kotonou.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Afsinie  am  1.  Februar  ab  Monrovia.
„Lili  Woermann““.  Hamburg  Accra  am  3.  Februar  in  Conakry.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  6.  Februar  in  Lome
„Lucie  W.  nn“.  Kamerun  mbu  am  3.  Februar  ab  Modeira.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  2.  Februar  ab  Monrovia.
„Martha  W8  nn“  Hamburg  Kotonou  am  7.  Februar  Dover  passiert.
»  Brock«..  urg  Matadi  am  10.  Februar  in
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  16.  Februar  ab  Hamburg
„Professor  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  2.  Februar  ab  Tenerlfer
„Renata  Amsinkk  .  bu  Burutu  am  31.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Thetla  Bohlen  ·..  Accra  Hamburg  am  9.  Februar  ab  Freetown.

 

 

 

Hemburg--Amerika-Linie,  Afrila  ·  Dienst.

Hamburg

am  6.  Februar  ab  Las  Palmas.

 

 

  

„Edea“  Kotonon  Hamburg  am  7.  Februar  in  Bissoo.
2ome“  Hamburg  Accra  am  12.  Februar  ab  Hamburg.
„Oteoil"“  Hamburg  ’“  am  15.  Februar  ab  Hamburg.
„Khenania"  Hamburg  (  Ostafrika  am  14.  Februar  ab  Hamburg.
Slavoniao“  Homburg.  «  Kamerun  am  7.  Februar  ab  Monrovia-.
„Swakopmum“  Hamburg  Düderipbucht  am  9.  Februar  in  Lũderitzbucht.
„Togo““.  Hamburg  Kotonou  am  10.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Windhuk“  Ostofrika  |  Hamburg  am  10.  Februar  ab  Mogambique.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Ans  “  Ostafrika  .  Hamburg  am  9.  Februar  in  Daressalam.
„Arnfried“  Hamburg  Burutu  am  14.  Februar  ab  Hamburg.
„Gundomar“  Homburg  Calabar  am  3.  Februar  in  Opobo.
„Gundrun“  L##derisbucht  Hamburg  am  8.  Februar  ab  Accra.
„Ingo“".  Hambu  Matadi  am  2.  Februar  ab  Monrovia
„Ing  “  Matadie  1  Hamburg  am  6.  Februar  ab  Las  almas
“  Calabar  H#urs  —1  ruar  ab  Las  Palmas
Walburg“  Matadie  urg  am  8.  Februar  ab  Landana.
„Wigbert“  HDamburg  abar  am  6.  Dover  pasfiert.
„Winfried“  Lũderitzbucht  Hamburg  am  4.  Februar  ab  Swakopmund.
0
Marhtbericht.  )  (Nacdrus  nur  mit  Quellenangode  de
Baumwolle.  Trot  stark  —  W  ren  in  wollte.  Die  E———  ##tvorräte,  die  —
Amerila  und  dement  tistik  zember  noch  einen  Überschuß  von  etwa  550000  Ba  -
Hben  die  Preise  im  Jaware  —  Kee  *  lennbaren  gegen  das  r  e0  geigen,  haben  —□—  in
rund  etwas  nach,  es  sei  de  daß  man  die  Un-  letzten  n

gewißheit  in  der  in  der  Politik  ofter  Voramimonsnun  machen  einem  Minus  von  bk  —.  Pla  u  hat.
Eericht  und  Preise  betreffen.  wenn  nichte  anderes  augegeben,  den  Oamburger  Plat  am  11.  Februar  1016
        <pb n="213" />
        177  *

ind  dieses  Minus  wird  sich  i  in  den  nächsten  Wochen

erstärken,  demm  im  vorigen  Jahre  blieben  die  Zuubren

  in  Amerika  noch  längere  Zeit  groß,  während

ie  in  diesem  Jahre  eine  rapide  Abnahme  zeigen.
*5  wird  nun  allerdings  darauf  anlommen,  ob  der
lonsum  fortfahren  wird,  dieselben  großen  Bezüge
u  machen,  wie  es  im  vorigen  FJohre#  *5#•n5#5!  Noierungen
  sut;  Middling  americ.  0,68½  .&amp;amp;  (gegen
—.  ———  Upland  vo  unorunga  *
fegen  0074  4%  Abassi  0,76—0,79  .&amp;amp;  (gegen
*76—0,89  ./%00.  Mitafifi  0,77—0,80  .&amp;amp;  (gegen  0.77
is  0,81.40,  Caravonica  67—688  ·  (gegen  0.78
is  0.8  4)  für  ½  kag  im  Vormonat.  Togo,  gute
PSei  veriet  etwa  0,64—0,65  K  (gegen
156—0,68.  4,  gerin  e  Sorten  0.500.52  —
152—0,64  *#  -  ke  im  Vormorunisaat

  17—18.4  gegen  16,  *  &amp;amp;  für
60  kg  im  Vormonat.

enenwachs.  Es  notieren  heute  bei  *—  Bedarse
rage  und  steigenden  Preisen:  Deutsch-Ostafrika

is  292  .&amp;amp;  (gegen  285—290  4).  Madagaskar  72
is  292&amp;amp;¾  (275—280  .4),  Venguella

290.#
25—290  ),  Chile  305—810.  (300—810.4)  #t  «

00  kg  im  Vormonat.

ei  t  slauer  gewesen,  es  notieren:  Engl.  in  Mulden
5  .  teegen  21,25  140%  Deusschn  in  Mulden  20,76.6
21.75  .)  für  50  kg  im  Vormonat.

senbein.  Der  Markt  ist  underändeH  zbig  bei  einem
vert  von  10,85.4  gegen  10,80—10,85.&amp;amp;¾  für  ½

ain  Vormonat  für  Kamerun-  Gabun-Elephantenzahne
nit  einem  Durchschnittsgewicht  von  15  Pfd.  engl.
düüsse  gen  etwas  besser  und  notieren  17—17.  87⅛½
legen  17  4  für  50  kg  im  Vormonat.  Es  sind  reße
“  gewesen,  *  1200  Tons  in  den  letzten
4  agen.  .  Sorten  sind  von  28.

m  Vorm  4  für  100  kg  gegangen.
las.  tschrostafrikanische,  a  Zufuhr:  1912:
*  8372  Tons,  1  844  Tons.  Ruhiger

kar#e  2  haben  1  ege  und  sind  auf

rwoa  30.50  .4&amp;amp;  für  la  Ware  zurückgegangen  gegen
#zwa  86.—.&amp;amp;  für  50  kgx  im  Vormonat.  L###
———  gegen  34,—  bis  &amp;amp;  im

ff

in  und  —*  in  uie  n  Kon

nao  war  nach  wie  vor  recht  fest  *  r  die

*  e  weitere  Steigerung.  Kamerun-Plantagen
egen

gegen  62,50  h.  Victoria  b66,  A  F

3  M.  desgl.  rauchig  45,  —  bis  48.  —  M

m—isx  #.  a  Laten  658,50.  (gegen  656.50  l
gegen  58.

**  –

gu#  36  50%  —  57.—  #  Fein  %  #
220  Kurant  Sao  Thomé
1  n  60,.—  4)  z  50  kg  im  Vormonat.
Graue  ê*l*rór  in  guter  Frage  zu  unveränderten  Preisen.

orten  t  o  1½%  .¾t,  weiße  Sorten  zu

6,  10  6,80  A).  La  Kamerun-Wñrsie
6.  54  (6.  50—6.  65  W**  6.70  bis
0.05—7.—  0,  1  5860  bis
"i  *½  —  ——  sten  ·  riip-  8##  bis
¾  (4  1  10—30—9.  I  Togo-Lumps  5—5.20

—  —.

 

(67  20—.  40  4%  l  rote  TogoiAdeltiBalle  870  bis
9.10  ¾  (9,80—  “—  im  Vormonat.
Soe  S  Plamtagen-Kautschut  war
ebenfalls  etwas  flauer  und  wertet  heute  wie  folgte
a)  Bälle  5.70—6.40  .X  (5,80—6,60  5)  Felle

bis  9.X  (7,20—9,20  Ofür  1  Eg  im  Vormonat.

Kolanüss  se  sind  flau  und  schwer  verkäuflich.  Vert  für.

Viertelnüsse  0,65  .K&amp;amp;  gegen  0,90—0,85  4  für  1  kg
im  Vormonat,  halbe  Rüsse  %  A  gegen  0%  bis
0.80  K  für  1  kg  im  Vormo

Kopal  liegt  ppgeranet  bei  —n  Freisen.
Kamerun  0.70—0,80  Zanzibar  glatt  0,80  bis
2,00  .,  a  Gaisegabens  5—10.,  M  adagheta
0.4027,  Bissao-Boulama  kurant  1,65—1,80.,
issaon  Boulama  gemischt  0,65—0,95  .4,  Bissao-Bouama-Kiesel

  0,55—1,60  M.  Conakrh-Sierra  Leone

nn  1,90—2,40  4,  desgl.  gemischt  1,15—1,30./
ũr

Kopra  bleibt  fest.  Ostafrikanische  Ware  26—29.“#
(Gegen  27—28  4#),  Westafrikanische  Ware  24—27.7
(gegen  26—27  A)  fũr  50  kg  im  Vormonat.

Kupfer  hat  sehr  “  Schwankungent  im  verflossenen

 

 

tr  d  t  86  M
Bite  sagenacht  "0denh  5  J#0  ts.  gegen
Mai-  ist  etwas  rwrite  #  Togosorten  notieren
118  M  15—116.4  für  1000  kg,  im  Vor-11

  Da  ü  E  117  .&amp;amp;  gegen  114—115.“
im  Vormonat.  Mpbertugiesisch  Ostafrikanische  Ware
war  nicht  am  M
Nangroverind:  uverändert  und  wertet  etwa
rt  100  wie  im  Vormonat.  Der  Markt
2*  —  ruhiger  aus,  und  r  spätere  Ankunft  it
wohl  kaum  mehr  als  %½  zu  erzielen.
Palmkerne  sind  nach  unserm  letzten  Bericht  noch
weiter  im  Preise  gestiegen,  haben  sich  aber  auf  dem
Wbüe  Niveau  *W  baten,  dönnen  und  schließen

solgenden  Preisen  für,  mpt  fällige  Ware:
##esbre  21,80  .#¾  (21  1½7/5  5  1  21,10  M
8  92½  “““z-  &amp;amp;  (20,  82½  A)
50  g  ein  Sack  voden  1.  Für  spätere

le  in  0  die  Freise.  erheblich  niedriger.
Palmöl  ist  in  die  Höhe  gega  en  boch  haben  sich  die
höchsten  Preise  gi  halten  Lagos-Portonovo
  32,254  —  M.0  Kamerun  30.75
bie  30,25.  (20,  20,  60.%.  Liberia  26,50—26,25.
E  29—28  (27—26,50  .40)
im  Bi
8  t.  ida  Rock  77—80%  3—9.10
6n  de  *  rida  Pebble  20-n  2.75—  .  28
2  )  nistet-Tum-  oo—700-·,285
40  Pf.  (2,35—2,40  Pf.),  Algier-Umis  57—68  %
38  f.  (2,95  *  ————  *
Reis  ist  ruhig  und  im  Preäile  unverändert.
—...—  x#  —99,50  4,  Java  50
bis  450  X  für  —
Sesamsaat  stetig.  Die  Preise  find  momentan  für
h  anzi  Mo  —.  18-—15  25  (gegen
17.75—17,60  )  für  50  kg  im  V.
Silber  in  Barreu=  ist  flauer  Fr  Verkäufer
85,.50  4  %0  —  O.  Käufer  85.—  .7  (gegen
86,50.#  1  et  sein  im  Vormonat.
Subernho#at  ist  fast  gar  nicht  verändert  und
wasserfreie  *□—  6,  60  A.
tntn  %  z  M  sar  100  kg  in  Doppelsäcken  zu

 

Beranmwortlicher  Redalteur  den  —  -  Ostor  Siesenthal,  Berlin.
und  Hofbuchdruderei

n#  s  ber  Königlichen

d#n  C.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berikn  SWie#s.  Kochstr.  68—71.
        <pb n="214" />
        Anzeigen.

O  O  O  Inserate  sind  an  die  Geschötpftelle.  des  —.  Berlin  8W  68,  Kochstratze  66—71,  l

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
mitgetellt  durch  von  der  lHet'sches  Kolonitallontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  8.
Telephon:  Amt  Zir.,  1765  Stadwwerkehr,  9220  u.  92224  Fernverkehr.  Telegr.-Abr.:  „Heydlontor-.  12.  Fekr.  1913.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GErün-  ·  gzvhqesik  Freibleibend
dungs-  Kapital  schãfts-  Eett  —  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  4  jahr  dende  dende  %  7
1910  3  000  Ooo0  1l.  0.  0  ita.  Marmor=  Lolonzalges.  75  eins.  Ant.  —  *n
1007  r—#  9!  14=  6  4  Afrikanische  o-  w.  t  ...  85  55
1907  ·  ..  anzungsgese  .  —  4
1890881200000  1.  1444  12  7  s  E  Ges.  a.  Att.  125  14#0
190  650  Oo  1.%  0  6—  66
19005%  4  —  duf  à  co,  A-G.  105
1905  1  200  Oo0  l.  4  Centralafrikan.  —“7372  (D.  K.  G.)  55  6#
1902  600  000  .  1  8  5  373  eeengesellschaft  m  b.  v.  188  138
1905  220  00.  U1  8  Debunds-  .15  110
1900  964  6E00.  1.  ·  12  Deutsche  z.e  Vorz.  Ant.  185  200
1900  800  1./0  d  Stamm-  110  —
1878s2750000  1111  12tsche  dandde  Blantag.·.d.  Sudsee·  g  %  157  162
1802  2000000  1.  1.1  610  mern  Les  b.  H.  100  110
1907500  00  Hl.  104  5  eutsche  Kautschn  esellschaft  124  128
1885  2000  00%l.  4  35  Deutsche  schnl  neng  für  Sühwfefein  520  5#5
1902  1000  o0o  1.  1.  0  0  e  Samoa-Gesellschaft  (D.  45  5
19008s4%  111  Deutsche  e  n  .  170  180
1902,  1  3000001.  616  7  Deutsche  ———  )  104  os
18960  00%%  1.  10  10  Deu  —  ##r  105  13
1899  z4  o  1.  11  .  B  Gesellschaft  EE  ..  —  B¾“
1908  1  022  1001.  10.  0  0GEibeon-Schürf=  u.  Handelsgesellsch.  in.  ð.  165  168
1889  8  000  Ooo  I.  1000  0  Oanseatis  c  qukaaqeugeieaschqft  .  55  rt
1887  1200  1.  Saluit-Se  st.  Altien-Ges.  .10  220
1808  1017000  7J  4  t  ien  ...  as
19006%000  0OO00  .  U14%%  e-  o  65  «-1sosiooooooox.1.o
  o  Und-und  wem-keuschen  (D  no)  25  o
1003  900  1.1  864  Sae  ua  A.G.  .  W
1908s  125000  8  Kiro  —  5  M.  b.  o  1419  138
EAEELIIIIII  Kalnn  “  37  3„
1907  500  1.  11  #2  L#e—  *  105  110
1899020  Oo00  U.  1.  5205“  —  ungs-Geselsshaft  E.  5  4  104  8
1886  7500  1.4  Neu-Guine,  29n  d  Ks-Antei  1  12
1906  400  000.U104  6  Ostafrika=  —  (  )  174  1#
190S.  200  O000  1.  LeoéOtavi-Minen=  u.  ——  „Heruicheine  ———
2  2  5  0po  1.  u100%%  ½  Paeifie  Phosphate  Co.  kuct  Ni-  2  7½
1910“  2  375  000,  1l.  11100  1½  do.  Woi  2  2=60
  Ooo  1.  5.  65  (Ö#flanzungs-Sesellsch.  #l#ceg.  5%  100  8
1086  9000000  1.  1.  —%  k  es.  (D.K.  G.  44  1%
11.  1.  Handei-  sellschaft.  —
—  000  000  i.  1  %%  (SSafato=  Samo-Sesellchaft  zun  orzugs-Amteiile  33
19055  2000  000  .  11f114  npoguie  -.  .  1  2
1607/  900000  1#.  4  sflansun  Se  25
1004  1·  12  16  Sisal-  —  C.  -E“.4  wo
EAEEX:IEIEEEIEIE  —  —
18956  0  000  1.  1.4  0  South  ——  Limitel  1/8  1#
1892  8  2000  0o0%  1.  11Spuch  Wert  Afric  Co.  F  3
1912  18  1.  1  5  Eüdurstafrikanische  #edenkerditroekD  (D..  !  108
1  4  %  0  ul  —  8  vo
1900  4235  000  1.  1.  ·  ·  9  Dicmantminen  Lũderitzb  äri  6  1
2  MNc!“  “
1  ..  ..  .
iowaooooootxtsts  Fig-i  *  T.  280  —
1895  1800000  I.  1.%  6  *—  lant.  t  106

An  le  rEt—  W—  rs  t-  contain-Essich
  fũr  a  ber  mit  auste  .—  e  —  —
*Bauzinsen.  —  —  nicht  winan  —  pr.  n  —
        <pb n="215" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Sũdsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  März  1913.  Mummer  5.
Dien  J  Stett-  in  der  e#.  am  1.  und  15.  K#%  Monats.  Derfelben  werden  als  Beihefte  briofagt  die  mindestend  e#maldierie
  ahrlich  erscheienben:  „Mitte  lungen  aus  Geunn  kecdenne  —  Saleten  Herausgegeben  von  Narqguardsen.  Der
deric  jabrii  —  für  das  Kelona  etraain  beun  -i  dle  4598  und  dle  Buchdandingen
  I,  biren  umnier  rreban  durch  die  Verlagsbuchhandlna  afchbdekdemfchtts
Tonne-e  nah  Onchllagqs  für  die  Länder  des  Weltwo  e-  —  u  n  en  un  ——  Nosted  an  die
Käünigliche  Hofbuchhandlung  von  L2  Siegirie#  Milller  und  Sohn,  Berin  8Wen  Kochstran  ten.

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Kolonialeisenbah  Verkehrsord  für
die  cisenbahnen  in  den  deutschen  Schutzgebieten  Afrikas.  Vom  26.  Februar  1918  rE.  179.  —  Verfügung  des  Neichslansiers,
  betr.  die  Ermächtigung  des  Gatwerneurg  von  Teutsch-Ostafrit  zur  Neuschaffung,  Verlegung  und  Aufhebung
ron  Verwaltungsbehörden.  Vom  21.  Februar  1918  S.  213.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kameru=  beirdie
  Abwehr  und  Unterdrückung  der  Fe  —  *“  3  Vom  8.  Januar  1913  S.  2
kwtrgsbesuemungen  des  Gouverneurs  von  Kamerun  zur  Lungenseuche-Verordnung.  Vom  8.  *  31

215.  —  Ausführungsbestimmungen  des  Gouverneurs  von  #erun  zur  Verordnung,  ber  die  Einfuhr  und  den
Mndel  mit  denaturiertem  Branntwein,  vom  5.  November  1912.  Vom  7.  Dezember  1912  S.  217.  —  Verordnung  des
saurerneurs  von  Togo,  betr.  die  Ergänzung  des  Zolltarifs  B,  Liste  der  vom  Einfuhrzoll  befreiten  Gegenstände.  Vom
I2  November  1912  S.  218.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  Neuguinea,  betr.  Abänderung  des  Tarifs
zur  gollverordnung,  vom  10.  Juni  1908.  Vom  22.  November  1912  S.  218.  —  Personalien  S.  219.

Nichtamtlicher  Teil:  Die  Erschließung  Afrikas  durch  Eisenbahnen  (  it  einer  Karte)  S.  220.

##neun:  Eine  Unternehmung  gegen  Baminge  (mit  einer  Kartenstizze)

Fzoct  ose  Tachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schuygebiets  Togo  im  Monat  Dezember  1912  fällig  gewordenen
*  elre  ge

.  Ckvksch  Südwestafnka  Die  Roh-Einnahmen  der  Landesbahnen  Südwestafrikas  S.  2  —  Übersicht  über  den
MMn  Bahnverkehr  an  Landeserzeugnissen  im  3.  Blertel  des  Jahres  1912  5  0

utsch-Neuguinea:  Die  letzten  Taifunverheerungen  auf  den  Palau-Inseln  S.  286.

35  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieren:  Die  wirtschaftliche  Zukunft  Icuatorialofrikas  S.  238.  —
gerderung  der  Baumwollkultur  in  den  Sudanländern  S.  238.  —  Baumwollanbau  und  tvererbeitung  in  Translaufasien
  S.  239.  —  Zahl  der  Spindeln  und  Baumwollverbrauch  in  den  resin  der  Welt  1912  S.  240.—
der  Lissaboner,  Kakaomarkt  im  Januar  1918  S.  2410.  —  Kakaomarkt  auf  Ceylon  S.  240.  —  Der  niederländische

lao-  und  alaohuttermortt  1912  S.  241.  —  Kakao-Ausfuhr  aus  der  E4  Republik,  Januar  bis  Debkruber
  1912  S.  242.  —  Der  Gummimarkt  auf  Ceylon  1912  S.  242.  —  Kautschukkultur  -  Hawai  S.  243.
bina  S.  248.  —  E—  S.  243.  —  Sierra  Leone  S.  244.  —  Südafrikanische  Union  S.  244,

Vermischtes:  Verwaltungeeinrichtung  in  Libyen  S.  244.  —  Der  Ddiamentenbarel  in  Amsterdam  1912  S.  244.

terotur,Vericht  245.  —  Koloniale  Literatur  (V.)  S.  246.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  249.

Schifobewegungen  S.  r

—  —  —
s—
—  —   —

        

  

S#E

Amtlicher  Teũ

Gesetze;  Verordnungen  der  tReichsbehorden;  Verträge.

    

 

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Kolonialeisenbahn-Verkeh  d
fũr  die  Eisenbahnen  in  den  deutschen  Schutzgebleten  Afrikas.
Vom  26.  Februar  1913.
ein  e  Auf  Grand  des  5  15  Abs.  3  des  „  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)
—H  nachstehende  K  —  abgekürzte  Bezeichnung:  KVO.  —
oun  und  mit  Wirkung  vom  1.  Juli  1913  in  Kraft  gesetzt.
Berlin,  den  26.  Februar  1913.
Der  Reichskanzler.
v.  Bethmann  Hollweg.
        <pb n="216" />
        8„

180

.  «  Vorbemerkiirig

oioiiivksiiiquaek--’s-«-.

p-L



und  die  Zählung  der  einzelnen.  Paragr.  heo

entspricht  der  der  heimischen  EV0O.,  gültig  vom  1.  April  19209.
Die  88  38,  47,  92  und  93  bleiben  einstweilen  ohne  Inbalt.

·
—

00  200##0½%4%
es

—
—  —
S  9

1%  Mm  c0  c0  4%
—  —  —  —

—  —  —

*  ———5
8s#

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*i*-2#

  8  w
—  S  —

20
*

#
2
—2

(##
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S

8  31.
8  32.

 

Inhaltsverzeichnis.

I.  Elngangsbestimmungen.  seite  “
Geltungsbereich  P  181  33  Fonle  *  Fieuerothicbe.  Pollzeiliebe  ab.  st
Ausführungsbestimmongen.  Abweichun-  .  ·  17

genVokläiiflgeoclek  iokubekgelieiitle  Ist  Auslielerung  ’  ·’"
Anderungen  1818  35.  Haftung  der  Eisenhahn,  u  Verlosr.  Minderung
  oder  Beschädigung.

II.  Allgemelne  Bestimmungen.  36.  Verlust  von  Reisegepück  I
Pnicht  zur  Beförderung.  182  §  3.  “  Eisenbehn  lür  b  uerchrchune
züge  Q  18  38.  Gepäcktrüger  .
Haltung  cer  Eisen  n  rur  iore  leute  182  8  3%.  Aufbewahrung  de  Gepaeka  ide
Tarife.  .  182
Beschwerden  .  182  V.  Befürderung  von  Eprebeut.
Neinungsverschiedenhbeiten.  1828  40.  Annanhme  18#
Zahlungsmittel  182|  11.  Beförderung  *

s#12.  Auslielerung  ..  sp«
III.  Befüörderung  von  Personen.  8  ·
th  t  183  §  43.  Weitere  Vorscbeiiften  .  No
ahrpläne  .  .  «
Von  der  wetbrepos  ausgesehlossene  oder  VI.  Beförderung  von  Lelchennur
  ingu  uge  eene  ugelassens  Per.  1
sSohen  .183  8  4w  anieerun?  18
Fahrpreise.  nrw  *  kinder  183  5  40.  A#ens  Gran  ·  101
.  Auslieferung  ·
kahwchsme··  «  ·183  §47  Ansnnhniehestimniiingeii  L
Lõsung  der  rabrscheive.  .  .  183
Vorausbestellung  von  Abteilen  -  183  VII.  Beförderung  von  lebenden  Tleren.
Prüfung  der  Fahrscheine.  w  &amp;amp;  121
schlüge.  Babnsteigkarten  183  8  1½  “s————  ""'  192
Wart#rsame  iia  s  1.  Krn  v  *
Frauen-  und  Nicherauchersbteile  181  8  elielerank  102
Einsteigen  und  Anweisung  der  Laze  184  8  Lietertrist  ·  «  192
Rücknahme  und  Umtausch  von  Fahr-  55  Weitere  owennitten
184
VI
Abfahrt.  Veraumnie  *  Abtanrt  doreh  II.  Beförderung  von  Cltern.  Dren
den  Reisenden  .  #•  18411Darchgehende  Beförderung.  19.
Osnen  der  Fenster  .  .  185  S54.  Von  der  Beförderung  ausgesehlossene  eder
Beschädigung  von  r  eder  Aoer  n#u#r  eingunge  eige  ar  Belörderung  193
rüstungsstücken  185  -  —m—  *—m—m*:  e  1204
Verlahren  auf  rirhrsetkonen.  An.  1  PFrachtbriel:  seine  Form.  1
haolten  auf  freier  Bah  1858  56.  Inholt  des  Frachtbriefs  17,
Umerbirrcbons  der  rahn  Lco#!  Zwieeben.  §  öy.  Haftung  für  die  Angaben  im  "  rachbriele  18
"sta  135%  Prütung  des  Inbalts  der  Sendung,  Fest  *7
—“  eter  Ave#an  von  zurea  *  stellung  von  Anzubl  und  Gewicht  1
triebsatörungen  18558  560.  Beladung  der  Waen.  l.adegewicht.  Trag-  10%
Mitnahme  von  Tieren  in  die  —.  180  fühigkeit  1
Aitnahme  von  Handsepaet  in  die  Per-  8  60  rschtauschläge.  -  --«'
sonenwagen  186%½1.  Abschlußs  des  ———  «
Von  der  Mitnahme  kuans  eree  s  62.  Verpackung  und  Bezeichnung  ½
stände  186  63.  Annahme  (Ablieferungsschein)  &amp;amp;
IV.  ——  von  —  ses  64.  Vorläufige  Einlagerung  des  Gutes  20%
Begrift  187|8  65.  Zoll-,  Steuer-,  Polizei,  und  stetietische  o
runt  Eorlewors  zurnas  e  187  8l#  66.  vV.  ven  Meenter  oder  odener  Waten  *
.-Auslieserung.
  depäelschein  .  187  8  67.  Art  und  Reihenfolge  der  Beförderung.  *!D
        <pb n="217" />
        W  181  =

—...  Seite
5  68.  Berchnung  der  Fcht,  Neiasebühhen  9  86.  Berabrunrung  der  Aattans  bei  besonderen
Auslagen  200%  Gefahren  200
z  s0.  —  der  Fracht  202)/|6  87.  Besohränkung  der  vei  Gewichts.
f5  10.  Ansprüche  r*  urtsse  Fracht.  verlusten  209
berechnung  2020  88.  Höhe  des  —.  vei  Verlust.
5  71.  Verjährung  Gen  Ansprüche  wegen  un  ·  Minderung  oder  Beschsdigung  des  Gutes  210
richtiger  Frachtberechnung.  —  6860.  EE*  der  Höhe  (46%.  Schadene.
5  2.  Nachnahme  nach  Eingang.  Barvorschuß#  203  es  durch  den  Tari  210
5  .  Nachträgliche  Verfügüngen  des  Absenders  2088  vo.  v  kür  cenkn  e*  des  Eutes  .  210
f5  71.  Beförderungshinderninsse  205  Wiederaoffinden  des  Gutes  .  210
ö  775.  Lieferfrittet  20  Angsbe  des  Interesses  an  der  liecerung.  210
5  76.  Ablielerung  204  Höhe  42  Thsemeen  st  kür  E
77.  NMioderung  oder  Beschädigung  An
ör  53  und  k  ant  aer  206  gabe  des  Interesses  an  der  Lieferung  210
S  .  zuführung.  20566  %  Hattung  für  Uberschreitung  der  Lieferfrist  210
79.  «  §95.schsdonsoksst-boivoksctsoüakgtobak
—  4  vu  ron  ae  206  Fahrläsigkeit  der  Eisenba  211
5  0  Fristen  für  die  Ab  nah  a  #cht  8  96.  Verwirkung  der  Ersatzansprüche  211
Ferolhtenr  W*  m%  er  niebt  zu-  2068  97.  Erlechen  der  m—**  r
f3  Sl.  Abliefern  v  er  Fracht  und  Abnahme  des  Gute  211
rebincerol  –  202  6  o6.  —  a  Eisenf5
  S.  Festetell  en  wegen  Verlustes,  Minderung  oder
—  .  —————.  α
Eiacnbann  #  208.  Uberschreitung  der  Lieferkrist=  211
s8  Festetellung  von  1  des  dutes  §  99.  Geltendmachung  der  Rechte  aus  dem
durch  —  —  —  Frchtvertrage  212
Gorich  2088100.  Haftung  mehrorer  an  aer  4  e
5.  Kastang  4.,  Pesabern  u  Verlant,  Min-  beteiligeer  Eisenbahner  212
derung  oder  Bechalsung  des  Gutes  —
im  allgemeinen  208  "
L  Beschränkung  der  t  hinsichtlich  Anlage  4:  Leichenpas  3213
des  Bestimmungosorts  208

 

Kolonialeisenbahn-Verkehrsordnung.  (KV0.)
I.  Eingangsbestimmungen.
5  1.  Geltungsbereich.

6.  Die  Kolonialeisenbahn-Verkehrsordnung  (abgekürzte  Bezeichnung:  KVO.)  gilt  auf  allen

1  u  öffentlichen  Verkehre  dienenden  Eisenbahnen  in  den  deutschen  Schutzgebieten  Afrikas.

—  einzelne  Eisenbahnen  wegen  ihrer  geringen  Bedeutung  für  den  allgemeinen  Verkehr

.  den  Bestimmungen  dieser  Ordnung  befreit  bleiben  sollen,  entscheidet  der  Gonverneur  nach
Stimmung  des  Reichs-Kolonialamts.

s  2.  Ausführungebestimmungen.  Abweichungen.  Vorläufige  oder
vorübergehende  Anderungen.

.  (1)  Ausfübrungebestimmungen  können  von  der  Eisenbahn  mit  Genehmigung  des
buverneurs  getroffen  werden.

S  (3)  Abweichungen  können  in  Berücksichtigung  besonderer  Verhältnisse  vom  Gouverneur

Zuat#o  timmung  des  Reiche-Kolonialamte  für  einzelne  Bahnstrecken,  Stationen,  Fahrzeuge,
Zuggattungen,  sowie  für  gewisse  Abfertigungsarten  genehmigt  werden.

der  (3)  Solche  Aneführungsbestimmungen  und  Abweichungern  bedürfen  zu  ibrer  Gultigkoit

Aufnahme  in  den  Tarif,  Auch  die  Genehmigung  muß  aus  dem  Tarife  zu  erseben  sein.

t—  x0  Vorläufige  oder  vorübergehende  Anderungen  einzelner  Vorschriften  dieser  Ordnung

van,  re#i  allgemein,  sei  es  Dnur  für  beetimmte  Bahnstrecken  oder  Verkehrsbeziehungen,

s-  Kolonialamt  verfügt  werden.  Solche  Verfüganger  müssen  in  den  Amteblättern  der

Schstsgebiet  veröffentlicht,  auch  sollen  sie  im  Deutschen  Kolonialblatte  bekannt
        <pb n="218" />
        6  182

II.  Allgemeine  Bestimmungen.
5  3.  Pflicht  zur  Beförderung.

(1)  Die  Beförderung  kann  nicht  verweigert  werden,  wenn
1.  den  geltenden  Beförderungsbedingungen  und  den  sonstigen  allgemeinen  Anordnungen
der  Eisenbahn  entsprochen  wird;
die  Beförderung  nicht  nach  gesetzlicher  Vorschrift  oder  aus  Gründen  der  ötfeotlichen
  Ordnung  verboten  iet:
3.  die  Beförderung  wit  den  regelmäligen  Beförderungsmitteln  möglich  ist;
4.  die  Beförderung  nicht  durch  Umstände  verhindert  wird,  die  als  höhere  Gewalt  :„
betrachten  eind.  ·
(2)  Gegenetände,  die  sich  nach  der  Anlage  oder  dem  Betriebe  der  beteiligten  Bahnen
nicht  zur  Beförderung  eignen,  braucht  die  Eisenbahn  zur  Beförderung  nicht  anzunehmen.
(3)  Gegenstände,  deren  Ein-  oder  Ausladen  besondere  Vorrichtungen  erfordert,  braucht
die  Eisenbahn  nur  auf  und  nach  solchen  Stationen  anzunehmen,  wo  die  Vorrichtungen  vorhanden
  sind.

5  4.  Züge.
(1)  Zur  Beförderung  dienen  die  regelmitßig  nach  bestimmtem  Fahrplan  und  die  nach
Bedarf  verkebrenden  Züge.
()  Die  Ausführung  von  Sonderfahrten  auf  Bestellung  unterliegt  dem  Ermessen  der
Eisenbahn.
i  b.  Haftung  der  Eisenbahn  für  ihre  Leute.

Die  Eisenbahn  haftet  für  ihre  Lente  und  für  andere  Personen,  deren  asie  eich  bei
Ausführung  der  Beförderung  bedient-5§

  6.  Tarife.

(1)  Die  Eisenbahn  hat  Tarife  aufzustellen,  die  über  alle  für  den  Beförderungsvertrag
mahßgebenden  Bestimmungen,  über  die  Beförderungspreise  und  die  Nebengebühren  Aoskuntt
geben.  Die  Tarife  bedürfen  zu  ihrer  Gültigkeit  der  Veröffentlichung.  Sie  eind  bei  Erfüllung
der  darin  angegebenen  Bedingungen  für  jedermann  in  derselben  Weise  anzuwenden.

(2)  Die  Beförderungspreise  milesen  dem  Betrage  nach  feststehen.

(3)  Jede  Preisermäßigung  oder  sonstige  Begünstigung  gegenüber  den  Tarifen  ist  verboten
und  nichbtig.

(4)  Für  milde  oder  öflentliche  Zwecke  oder  im  dienstlichen  Interesse  der  Eisenbabn
sind  Begünstigungen  mit  Genebhmigung  des  Gouverneurs  nach  Zustimmung  des  Reichs-Kolonialamts
  zulässig.

(5)  Die  Tarife  treten  nicht  vor  ihrer  Veröffentlichung  in  Kraft,  Tariferhöhungen  oder
andere  Erschwerungen  der  Beförderungsbedingungen  frühestens  zwei  Monate  nach  der  Veröffentlichung,
  wenn  nicht  der  Tarif  nur  für  eine  bestimmte  Zeit  eingeführt  war.

5  7.  Beschwerden.

(I)  Beschwerden  können  mündlich  oder  schriftlich  angebracht  werden.
(2)  Auf  Beschwerden  ist  sobald  wie  möglich  ein  Bescheid  zu  erteilen.

5  8.  Meinungeverschiedenheiten.

Meinungsverschiedenheiten  zwischen  dem  Publikum  und  den  Bediensteten  entscheidet
auf  den  mit  Weißen  besetsten  Stationen  der  weiße  Aufsichtsbeamte,  auf  den  anderen  Stationen
und  während  der  Fahrt  der  weihe  Zugbeamte.  Der  Gouverneur  kann  bestimmen,  ob  ulet
inwieweit  in  den  Flllen,  wo  ein  weißer  Zugbesmter  nicht  vorhanden  ist,  auf  den  mit
Fardigen  besetsten  Stationen  und  während  der  Fahrt  die  Anordnung  des  farbigen  Stationevorstehers
  oder  farbigen  Zugfübrers  s0  lange  gelten  soll,  bis  die  Entscheidung  des  woißen
Aufsichtabenmten  der  nlobstfolgenden  Station  angerufen  werden  kann.

8  9.  Zahlungemittel.

Aufßer  den  gesetzslichen  Zahlungemitteln  ist,  wo  das  Bedürfnis  besteht,  auch  das  in  des
Nachbarländern  gesetslcben  Kurs  besitsende  Gold-  und  Slibergeld  ansunehmen,  eofern  de2
Umlauf  solchen  Geldes  nicht  vom  Gouverneur  untersagt  ist.  Den  Annahmekurs  hat  der
Gouverneur  festrusetsen.  Er  ist  bei  den  Abfertigungestellen  durch  Schalteranshang  zu  veröttentlichen.
        <pb n="219" />
        W  183  c

III.  Beförderung  von  Personen.
65  10.  Fahrpläne.

Die  Fahrpläne  sind  vor  ihrem  Inkrafttreten  zu  veröffentlichen  und  rechtzeitig  auf  den
Stationen  auszuhängen.  Aus  ihnen  müssen  Gattung,  Wagenklaseen  und  Abfahrzeiten,  für  die
größeron  Ubergangs-  und  die  Endstationen  auch  die  Ankunftszeiten  der  Züge  sowie  die
Thtigerea  Zuganschlüsse  zu  ersehen  sein.  Außer  Kraft  getretene  Fahrpläne  eind  sofort  zu
entfernen.

11.  Von  der  Beförderung  ausgeschlossene  oder  nur  bedingungeweise
zugelassene  Personen.  ·  "

(1)  Personen,  die  die  vorgeschriebene  Ordnung  nicht  beachten,  sich  den  Anordnungen
der  Bediensteten  nicht  fügen  oder  den  Anstaod  verletzeo,  insbesondere  betrunkene  Personen,
könKen  von  der  Beförderung  ausgeschlossen  werden.

In  diesem  Falle  besteht  kein  Anspruch  auf  Ersatz  des  Fahrgeldes  und  der  Gepäckoder
  Traglastenfracht.  ·

(2)  Personen,  die  wegen  einer  Krankbeit  oder  aus  anderen  Gründen  Mitreisenden  lästig
lallen  würden,  können  von  der  Beförderung  ausgeschlossen  werden,  wenn  ihnen  nicht  ein
besonderes  Abteil,  für  das  die  tarifmäßsige  Gebühr  zu  entrichten  ist,  angewiesen  werden  kann.
Das  Fabrgeld  und  die  Gepäck-  oder  Traglastenfracht  sind  ihnen  nach  Abzog  des  Betrags  für
die  durchfahrene  Strecke  zu  erstatten.

.(03)  Dem  Gouverneur  bleibt  überlassen,  anzuordnen,  ob  und  unter  welchen  Bedingungen
FPewisse  Kranke,  z.  B.  Pest-  und  Aussatz  Kranke  zur  Beförderung  zugelassen  werden  dürfen.
(4)  Wegen  Rückgabe  des  Gepäcks  vergleiche  8  34  Abs.  (4)  und  (5).

§  12.  Fahrpreise.  Ermäßigung  für  Kinder.

a  (1)  Anf  jeder  Station  ist  ein  Tarifauszug  auszuhängen  oder  auszulegen,  der  die  Preise
er  dert  verkänflichen  Fahrscheine  enthält.  *ê
(2)  Etwaige  Ermäbigungen  für  Kinder  sind  im  Tarif  festzusetzen.

65  13.  Fahrscheine.

Fah  (1)  Der  Reisende  muß  vor  Antritt  der  Fahrt  einen  Fahrschein  erwerben,  falls  die
Fecheine  nicht  im  Zuge  ausgegeben  werden.  In  diesem  Falle  ist  der  Fahrschein  zu  lösen,
vobald  der  betreffende  Zugbeamte  zur  Ausgabe  der  Fahrscheine  erscheint.
(2)  Der  Fahrschein  muß  Strecke,  Wagenklasse  und  Fabrpreis  angeben.
(3)  Die  Geltungsdaner  muß  im  Tarife  festgesetzt  werden.
an  (4)  Ein  auf  den  Namen  einer  bestimmten  Person  lantender  Fahrschein  darf  nur  von
v#en  PFerson  benutzt  werden.  Ein  Fahrschein,  mit  dem  eine  Fahrpreisermäbligung  oder  sonstige
ergünstigung  verbunden  ist.  ist  nur  für  die  Person  gültig,  die  damit  die  Reise  begonnen  hat.

5  14.  Lösung  der  Fahrscheine.

*  (I)  Die  Ausgabestellen  eind  auf  Stationen  mit  geringerem  Verkehre  mindestens
d.  tunde,  auf  Stationen  mit  größerem  Verkehre  mindestens  ½  Stunde  vor  der  Abfahrzeit
a  zu  halten.
ei  (2)  5  Minuten  vor  der  Abfahrzeit  des  Zuges  erlischt  der  Anspruch  auf  Verabfolgung
bes  Fahrscheines.
(3)  Die  Eisenbahn  kann  verlangen,  daß  das  Fahrgeld  abgezählt  entrichtet  wird.
5  15.  Vorausbestellung  von  Abteilen.
#n(I)  Ganze  Abteile  sind  den  Reisenden  auf  Verlangen  für  den  tariemisigen  Prein  zur
burkigung  zu  stellen,  wenn  keine  Rücksichten  des  Betriebs  oder  des  Verkehre  entgegenstehen.
ung  muß  mindestens  1  Stunde  vor  der  Abfabrzeit  erfolgen.
nnnnne.  (2)  Für  ein  Abteil  sind  höchstens  so  viele  Fahrecheine  zu  bezahlen,  wie  es  Plätze

r##mn  In  das  Abteil  dürfen  nicht  mehr  Personen  aufgenommen  werden,  als  Fahrscheine
t  eind.  "

(3)  Bestellte  Abteile  müssen  durch  eine  Auföchrift  kenntlich  gewacht  werden.
Sl6.  Prüfung  der  Fahrscheine.  Fahrpreiszuschlöge.  Bahnsteigkarten.
baher  (1)  Der  Fahrschein  ist  auf  Verlangen  vorzuzeigen  und  je  nach  den  für  die  letzte
treeko  bestohondon  Einrichtungen  kurz  vor  oder  nach  Beendigung  der  Fahrt  abzugeben.
*
        <pb n="220" />
        W  184  25

(2)  Der  Tarif  hat  vorzuschreiben,  welche  Fahrpreiszuschläge  zu  entrichten  sind,  wenn
keine  gültigen  Fahrscheine  vorgezeigt  werden  können.

(3)  Ob  ein  beschädigter  Fabrschein  ale  gültig  anzusehen  ist,  entscheiden  die  im  §  8
genannten  Beamten.  Fabrscheine,  deren  Inhalt  unbefugt  gedindert  worden  ist,  werden  2##
ungültig  eingezogen.

(4)  Der  Reisende,  der  die  scfortige  Zablung  der  tarifmäßigen  Fahrpreiszuschläge  ver.
weigert,  kann  ausgesetzt  werden.  Der  Ausgesetzte  hat  keinen  Anspruch  darauf,  daß  ihm  sein
Reisegepäck  auf  einer  anderen  als  der  Bestimmungsstation  zur  Verfügung  gestellt  wird.

(5)  Auf  Stationen  mit  Bahnsteigsperre  haben  Personen,  die  nicht  im  Besitz  eive
gültigen  Fahrscheines  eind,  vor  Betreten  der  abgesperrten  Teile  der  Station  eine  Bahnsteigkarte
zu  lösen.  Die  Karte  ist  beim  Eintritte  vorzuzeigen  und  beim  Verlassen  der  abgesperrten  Teile
abzugeben.  Der  Tarif  hat  vorzuschreiben,  welche  Gebühr  von  demjenigen  zu  ontriehten  ist,
der  die  abgesperrten  Teile  einer  solchen  Station  ohne  gültigen  Ausweis  betritt.

6)  Den  Eisenbahnen  bleibt  überlassen,  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  nach
Zustimmung  des  Reiche-Kolonialamte  die  Fälle  durch  den  Tarif  einheitlich  zu  regeln,  wo  aus
Billigkeit  von  der  Erhebung  der  in  dem  Abs.  (2)  bezeichneten  Zuschläge  ganz  oder  teilwelse
abgesehen  wird.

(7)  ln  allen  Fällen,  wo  eine  Nachzahlung  geleistet  wird,  ist  eine  Bescheinigung  7
verabfolgen.

5  17.  Warteräume.

(1)  Für  die  Öffnung  der  etwa  vorhandenen  Wartersume  gelten  die  im  8  14  Abe.  K)
angegebenen  Zeiten.

(2)  Den  im  8  11  aufgefübrten  Personen  kann  untersagt  werden,  sich  in  den  Warte
Träumen  aufzuhalten.

(3)  Das  Rauchen  in  den  Warterkumen  kann  verboten  werden-5

  18.  Frauen-  und  Nichtraucherabteile.

Dem  Gouverneur  bleibt  überlassen,  bei  eintretendem  Bedürfnis  mit  Zustimmung  de
Eisenbahn  über  die  Einrichtung  und  Benutzung  von  Frauen-  und  Nichtraucherabteilen  die
nötigen  Anordnungen  zu  treffen.

5  19.  Einsteigen  und  Anveisung  der  Plätze.

(1)  Die  Bediensteten  sind  berechtigt  und  auf  Verlangen  verpflichtet,  den  Reisenden  die
Plätze  anzuweisen.

(2)  Die  mit  durchgehenden  Fahrscheinen  angekommenen  Reisenden  haben  den  Vorrug
vor  neu  binzatretenden.  «

(sDerseisosäodutboimsiastoigoatsksiehuäklltjoäemitihmteisoadoksksdsk
eiaooPlsvbologomWortsinnPlanvoklsstzohaoihaabclcgop,vsrliettåea  Anspruch-GIVE

5  20.  Rücknahme  und  Umtausch  von  Fahrecheinen.

(1)  Der  Reisende  hat  nur  dann  Anspruch  auf  Beförderung  in  der  Wagenklasse,  für  4n
sein  Fabrechein  gitt,  wenn  ihm  dort  ein  Platz  angewiesen  werden  kann.  Erhält  er  hier  keives
Platz,  so  kann  er  die  Fahrt  unterlassen  und  das  Fahrgeld  sowie  die  Gepäck-  oder  *——
fracht  zurückfordern.  Eine  Eotschüdigung  steht  ihm  nicht  zu.  Auch  kann  der  Reisende  m
einer  Fahrkarte  höherer  Klasse  unbeschadet  der  Tarifbestimmungen  Beförderung  in  eioe
niedrigeren  Klasse,  wenn  hier  noch  Plitze  frei  sind,  und  Erstattung  des  Preisunterschies
verlangen.

(2)  Auf  der  Zugangestation  darf  der  Reisende  bis  5  Minuten  vor  der  Abfahrzeit  4%
Zuges  seinen  Fuhrschein  unter  Ausgleich  des  Preisunterschiede  gegen  einen  anderen  umtausche.

Erenso  werden  Fahrecheine  in  Flllen  eines  Lirtums  oder  einer  Erkrankung  oder  rus
sonstigen  Billigkeitagründen  vor  oder  unmittelbar  nach  Abgang  des  Zuges  an  der  Ausgabseel
geger  Eretattung  des  Fahrpreines  xzurückgenommen.

GF#  Teilstrechen  kunn,  vowolt  der  Tarit  niche  anderes  bestimme,  gegen  Zehlun
des  tarifmäfigen  Zuschlags  eine  höhere  Klasse  oder  ein  Zag  mit  höheren  #
benutzt  werden.  -

521.Abt-htt.Vorausei-dokAbtshttäntchüsnLastende-h
'(l)NiedümAthOesüsflsiomnsaohtthMaWIstdsss
        <pb n="221" />
        G  185  20

(2)  Wer  die  Abfahrt  versäumt,  hat  keinen  Anspruch  auf  Erstattung  des  Fahrgeldes

oder  anf  eine  Entschädigung.
)Wll  er  einen  späteren  Zug  benutzen,  für  den  sein  Fahrschein  nicht  ohne  weiteres

Ellt,  so  hat  er  ihn  ohne  Verzug  dem  Aufsichtsbeamten  vorzulegen,  der  ihn  für  den  gewählten
Zug  güytig  schreibt.  Die  Geltungsdauer  der  Fahrscheine  wird  hierdurch  nicht  verlängert.

(4)  Wegen  Rückgabe  des  Gepäcks  (Abs.  (2))  gelten  sinngemäß  die  Vorschriften  im  §  34
Abs.  (4)  und  (5).

8  22.  öOffnen  der  Fenster.

Nur  mit  Zustimmung  aller  in  demselben  Abteile  reisenden  Personen  dürfen  die  Fenster
anf  beiden  Seiten  des  Wagens  gleichzeitig  geöffnet  sein.  Im  übrigen  entscheidet,  wenn  eich
die  Reisenden  über  das  Öffnen  und  Schließen  der  Fenster  nicht  verständigen,  der  weiße  Zug.
beamte.  Der  Gouverneur  kann  bestimmen,  ob  und  inwieweit  in  den  Fällen,  wo  ein
veiler  Zugbeamter  nicht  vorhanden  ist,  die  Anordnung  des  farbigen  Zugführers  so  lange  gelten
Del.  bie  die  Entscheidung  des  weißen  Aufsichtsbeamten  der  nächstfolgenden  Station  angerufen
werden  kann.  f

§23.BeschääigungvoaFahr-ougeaoäorAuskästuugsstiiokom

DioänkahBothigavgodokvcruqkejnigasgdot-Fahr-sageoöokAusrüstaagsstijoko
Cntstandenen  Kosten  sind  zu  erstatten.  Die  Eisenbahn  kann  sofortige  Zablung  oder  Sicherbeitsleistung
  verlangen.  Die  Entschädigung  ist,  wenn  die  Eisenbahn  dafür  durch  den  Tarif  feste
Sätze  bestimmt  hat,  nach  diesen  zu  bemessen.

5s  24.  Verfahren  auf  Zwischenstationen.  Anhalten  auf  freier  Bahn.

(I)  Bei  Ankunft  auf  einer  Station  sind  ihr  Name  und  der  etwa  stattflndende  Wagen-Vechsel
  auszurufen,  außerdem  die  Dauer  des  Anfenthalts,  wenn  dieser  mehr  ale  10  Minuten
beträgt.  Sobald  der  Zug  etillsteht,  haben  die  Bediensteten  die  Türen  der  Wagen  zu  öffnen,
%  denen  Reisende  auszusteigen  verlangen.

4  (2)  Wird  ausnabmsweise  außerhalb  einer  Station  Ingere  Zeit  angehalten,  so  dürfen
die  Reisenden  nur  mit  ausdrücklicher  Bewilligung  dos  Zugführers  aussteigen.  Sie  miesen  sich
sofort  von  dem  Babugleis  entfernen  und  auf  das  erste  Zeichen  des  Zugführers  ihre  Plätze
vieder  einnebmen.

19)  Jeder  Reisende  hat  selbet  dafür  zu  sorgen,  daß  er  auf  Ubergangestationen  in  den
nichtigen  Zug  gelangt,  sowie  daß  er  am  Ziele  seiner  Reise  den  Wagen  verlält.

5  25.  Unterbrechung  der  Fahrt  auf  Zwischenstationen.

»  Der  Tarif  muß  bestimmen,  ob,  wie  oft,  wie  lange  und  unter  welchen  Bedingungen  der
Keinende  die  Fahrt  auf  Zwischenstationen  unterbrechen  darf.

5  26.  Verspätung  oder  Ausfall  von  Zügen.  Betriebsstörungen.

4%  (I)  Die  verspätete  Abfahrt  oder  Ankunft  oder  das  Ausfallen  eines  Zuges  begründen
heinen  Anspruch  auf  Entschsdigung.

(2)  Wird  infolge  einer  Zugverspätung  der  Anschluß  an  einen  anderen  Zug  versäumt
eder  lt  ein  Zug  ganz  oder  teilweise  aus,  so  kann  der  Reisende  das  Fahrgeld  und  die  Gepäckeder
  Traglastenfracht  für  die  nicht  durchfahrene  Strecke  zurückfordern.

(3)  Gibt  der  Reisende  in  einem  solchen  Falle  die  Weiterfahrt  auf  und  kehrt  mit  dem
Mcheten,  günstigsten  Zuge  ohne  Fahrtunterbrechung  zur  Abgangestation  zurück,  so  ist  ihm

äbrgeld  und  Gepück-  oder  Traglastenfracht  zu  erstatten,  auch  freie  Röckbeförderung  in  der
K  die  Hinreise  bezahlten  Wagenklasse  zu  gewihren;  führt  der  Zug  diese  nicht,  in  der  nächst-1.
  an  Klasee.  Seine  Ansprüche  hat  der  Reisende  bei  Vermeidung  des  Verlustes  unter  Vorn
  des  Fahrscheines  s#ogleich  nach  Ankunft  auf  der  Station,  wo  er  die  Reise  aufgibt,  und
i  Rückkebr  auf  der  Abgangsstation  dem  Aufeichtsbesmten  zu  welden.  Anf  beiden  Stationen
et  dio  Meldung  dem  Reisenden  zu  bescheinigen.
K  (4)  Die  Eisenbahn  hat  den  Reisenden,  der  auf  Ersatz  des  Fahrgeldes  und  auf  freie
ückbefbrderung  verzichtet,  nebst  seinem  Gepäck  ohne  Preiszuschlag  mit  dem  nächsten,
tan  ten,  auf  der  gleichen  oder  auf  einer  anderen  Strecke  nach  derselben  Bestimmungsstation
B9  Fvenden,  dem  öffentlichen  Verkehre  dienenden  Zuge  zu  befürdern,  wenn  hierdurch  die  Ankunft
der  Bestimmungsstation  beschlennigt  wird.  ·  .
(5)WovallstakekeisoissoOderjaöekozwiagcnäoUmstsockeüiokshktsolches-staats
        <pb n="222" />
        186  20

verhindern,  so  hat  die  Eisenbahn  für  die  Weiterbeförderung  bis  zur  fahrbaren  Strecke  tunlichst
auf  andere  Weise  zu  sorgen.

(6)  Zugverspätungen,  die  wehr  als  30  Minuten  betragen,  und  größere  Betriebsstörungen
sind  auf  den  mit  Weißen  besetzten  Stationen  durch  Anschlag  bekanntzumachen.

5  27.  Mitnahme  von  Tieren  in  die  Personenzüge.

(1)  Tiere  dürfen  in  das  Innere  der  Personenwagen  nicht  mitgenommen  werden.

(2)  Ausgenommen  sind  kleine  Hunde,  die  auf  dem  Schoße  getragen  werden,  wenn
ihrer  Mitnahme  in  das  Abteil  von  den  Mitreisenden  nicht  widersprochen  wird.  Ob  und  unter
welchen  Bedingungen  andere  kleine  Tiere  in  die  Personenwagen  mitgenommen  werden  dirken,
bestimmt  nach  Benehmen  mit  der  Eisenbahn  der  Gouverneur.  Hunde  jeder  Größe  dürfen  mitgeführt
  werden,  wenn  ihren  Besitzern  ein  besonderes  Abteil  zur  Verfügung  gestellt  werden  kann.

(3)  Im  übrigen  gelten  für  Hunde,  die  von  Reisenden  mitgeführt  werden,  folgende
Vorschriften:

1.  Hunde  in  genügend  sicheren  Behältern  kann  die  Eisenbahn  zur  Beförderung
in  den  Gepäck-  oder  Güterwagen  zulassen.

2.  Nicht  in  Behältern  verwahrte  Hunde  sind  in  besonderen  Wagenräumen  zu
befördern.  Sind  solche  nicht  vorhanden  oder  schon  besetzt,  so  kann  die
Beförderung  nicht  verlangt  werden.

3.  Für  das  Ein-  und  Ausladen  sowie  für  das  Umladen  der  Hunde  auf  Dbergangsstationen
  hat  der  Reisende  zu  sorgen.

4.  Die  Eisenbahn  ist  nicht  verpflichtet,  Hunde,  die  nicht  sofort  nach  Ankunft  auf
der  Bestimmungestation  abgebolt  werden,  zu  verwahren.

(4)  Ausnahmsweise  kann  Jägern  gestattet  werden,  mit  ihren  Hunden  in  Gepäck  oder
Güterwagen  Platz  zu  nehmen,  wenn  kein  Bedenken  wegen  der  darin  verladenen  Gepäckstücke
und  Güter  oder  wegen  der  Persönlichen  Sicherheit  der  Reisenden  bestebt.

(5)  Im  Tarif  ist  zu  bestimmen,  ob  und  für  welche  Tiere  der  Reisende  eine  Beförderungs.
gebühr  zu  bezablen  hat.  Dber  die  Zahlung  ist  ihm  ein  Ausweis  zu  erteilen.  ·

(6)  Der  Tarif  hat  vorzuschreiben,  welche  Zuschläge  zu  entrichten  sind,  wenn  ein
gebührenpflichtiges  Tier  ohne  Ausweis  mitgeführt  wird.  «

In  anderen  als  den  im  Abs.  (2)  erwähnten  Fällen  ist  das  Tier  aus  dem  Personenwagen
azu  entfernen.  Die  Vorschrift  im  §  16  Abe.  (6)  gilt  sinngemüß.

(7)  Wegen  sonstiger  Beförderung  von  Tieren  siebe  58  30  Abs.  (3).  40  fl.  und  48  fl.

§  26.  Mitnahme  von  Hanudgepäck  in  die  Personenwagen.

(1)  Leicht  tragbare  Gegenstände  (Handgepück)  dürfen  in  die  Personenwagen  witgenommen
  werden,  wenn  die  Mitreisenden  dadurch  nicht  belästigt  werden,  und  keine  Zoll.
Steuer-  oder  Polizeivorschriften  entgegerstehen.

(2)  In  der  ersten  und  zweiten  Wagenklasse  steht  dem  Reisenden  nur  der  Raum  üder
und  unter  seinem  Sitsplatze  für  Handgepäck  zur  Verfügung.  Auf  den  Sitzplätzen  und  in  den
Güngen  darf  Handgepäck  nicht  untergebracht  werden.

(3)  In  die  letzte  Klasse  und  in  Wagen  ohne  Sitzplätze  dürfen  auch  Handwerkreaog,
Tornieter,  Traglasten  in  Körben,  Säcken  oder  Kiepen  und  ähnliche  Gegenstände,  auch  kleinere
Tiere,  mitgenommen  werden,  wie  sie  ein  Folgäönger  tragen  kann.  ,

(4)Gegenstände,dioiakolgoihkosllmtaages,ihn-GovichtsodotihtetAI-sh19m
oinsolnokMgsagokaichtmtngoavermag,brauchen-achdanavichtalleuwI«-q«

have-demIeaamehret-oFahncheioevokgozoigtwoköomSolchecogeastsade  eind.
wenn  sie  nicht  als  Stückgut  aufgegeben  werden,  auf  Gepäckschein  unter  Berechnung  der  Frech
für  Reisegeplick  abrufertigen.  »

(5)  Der  Reisende  hat  die  von  ihm  mitgeführten  Sachen  selbet  zu  beaufeichtigen.  Die
Eisenbahn  haftet  dafür  nur,  wenn  sie  ein  Verschulden  trifft.

(6)  Fahrräüder  —  gleichviel  ob  zerlegt  oder  unzerlegt  —  dürfen  in  die  Personenwagen
nicht  mitgenommen  werden.

5  29.  Von  der  Mitnahme  ausgeschlossene  Gegenstände.

(1)  Geführliche  Gegenstände,  insbesondere  geladene  Schuhwaffen,  ferner  er  plsion

geflhrliche,  leicht  entzündliche,  tzende,  übelriechende  Stoffe  und  dergleichen  sind  von  -

NMitnahme  ausgeschlossen.  Inwieweit  auch  andere  Gegenstände  von  der  Mitnahme  ausgeschlossen
sind,  hat  der  Tarif  au  bestimmen.  ·
        <pb n="223" />
        W  187  20

(2)  Der  Zuwiderbandelnde  haftet  für  jeden  hieraus  entstandenen  Schaden  und  verwirkt
auberdem  die  bahnpolizeilich  festgesetzte  Strafe.

(3)  Die  Bediensteten  sind  berechtigt,  sich  von  der  Beschaffenheit  der  mitgenommenen
Gegenstlnde  zu  überzeugen.  .

(4)Perseus-häioingasiibuvgdesähnliches-Diensteseineschullwatokllhkon,sowie
Jäger  und  Schützen  dürfen  Handmunition  mitnehmen.  Den  Begleitern  von  Gefangenen,  die
mit  diesen  in  besonderen  Wagen  oder  Wagenabteilen  fahren,  iet  gestattet,  geladene  Schufßwasfen
  mitzuführen.  «  .

IV.  Befõrderung  von  Reisegepäck.
5  30.  Begrikff.

(I)  Der  Reisende  kann  Gegenstände,  deren  er  zur  Reise  bedarf,  zur  Beförderung  als
Reisegepäck  aufgeben.

2)  Das  RKeisegepäck  muß  durch  seine  Verpackung  —  in  Koffer,  Reisekörbe,  Reisebschen,
  Hutschachteln,  handliche  Kisten  oder  dergleichen  —  als  Lolches  kenntlich  sein.

)  Ob  und  unter  welchen  Bedingungen  Gegenstände,  die  nicht  zum  Reisebedarfe  zu
rechnen  sind,  sowie  Tiere  in  genügend  sicheren  Behältern  und  Fahrzeuge  als  Reisegepäck  angenommen
  werden,  mul  der  Tarif  einheitlich  bestimmen.

(4)  Die  von  der  Beförderung  als  Frachtgut  ausgeschloesenen  und  die  im  8  29  aufgelührten
  Gegenstände  dürfen  bei  Vermeidung  der  im  8  60  festgesetzten  Folgen  vicht  ale
keisegepuck  aufgegeben  werden.  -

(5)  Ob  und  unter  welchen  Bedingungen  die  im  §  54  Abe.  (2)  Ziffer  2  genannten
Gegenstände  als  Reisegepäck  angenommen  werden,  muß  der  Tarif  bestimmen.

5  31.  Verpackung.  Entfernung  älterer  Beförderungszeichen.

(1)  Das  Reisegepäck  muß  sicher  und  dauerhaft  verpackt  sein.  Unverpacktes  oder
mangelhaft  verpacktes  Gepäck  wird  von  den  Gepüäckabfertigungestellen  nur  angenommen,  wenn
sich  nach  dem  Ermessen  des  abfertigenden  Beamten  zur  Beförderung  eignet.  Die  Eieenbahn
t  berechtigt,  den  Mangel  in  der  Verpackung  auf  dem  Gepäckschein  (§  32)  zu  vermerken.  Die
Annahmo  des  Gepäckscheins  mit  dem  Vermerke  gilt  als  Anerkenntois  dieses  Zustandes.

(2)  Altere  Bezeichnungen  (Eisenbahnbeförd  gezeichen,  Postbeförderungszeichen  oder
andere  Zeichen,  die  mit  Eisenbahnbeförd  verwechselt  werden  könnten)  müssen
von  den  Gepäckstücken  entfernt  sein.

S

85  32.  Anflieferung.  Gepäckschein.

(1)  Das  Reisegepäck  ist  je  nach  den  bestebenden  Einrichtungen  entweder  bei  der  Ge-—.—
  oder  am  Zuge  innerhalb  der  für  die  Lösung  der  Fahrscheine  festgesetzten
2eit  aufzuliefern;  im  ersteren  Falle  kann  die  Annahme  von  Gepäck  abgelehnt  werden,  das
nicht  apätestens  15  Minuten  vor  Abgang  des  Zuges  aufgeliefert  wird.  Bei  der  Auflieferung
des  Gepäcks  iat  der  Fahrschein  vorzuzeigen.  Dieser  muß  für  die  Strecke,  für  die  die  Gepäckbtortigung
  verlangt  wird,  gültig  sein.  Gilt  der  Fahrschein  wahlweiee  nach  verschiedenbn
Süationen,  20  hat  der  Reisende  bei  der  Anufgabe  des  Gepäcks  anzugeben,  nach  welcher  Station
befördert  werden  soll.

(2)  Die  Gepückfracht  ist  bei  der  Aufgabe  zu  entrichten.

(3)  Bei  der  Annahme  ist  dem  Reisenden  ein  Gepäckschein  auszuhändigen.

2  (4)  Wird  in  dringenden  Fällen  Gepäück  ausnahmeweise  unter  Vorbehalt  späterer  Abertigung
  befördert  oder  wird  Gepäck  auf  Stationen  ohne  Gepäckabfertigung  angenommen,  80
Elt  es  gleichwohl  mit  dem  Zeitpunkte  der  Annahme  als  zur  Beförderung  übernommen.

33.  Zoll-  oder  steueramtliche,  polizeiliche  Abfertigung.

44#  Die  Reisenden  sind  verpflichtet,  der  zoll-  oder  eteueramtlichen  und  der  polizeilichen
1  kertigung  ihres  Geplcks  beizawohnen.  Für  eine  durch  Nichtbeachtung  dieser  Vorschrift
erumachte  Uberschreitung  der  Lieferfrist  (8  37)  wird  kein  Schadensersatz  gewäbrt.

5  34.  Auslieferung.

t  (1)  Das  Gepäck  wird  gegen  Rückgabe  des  Gepückecheine  ausgeliefert.  Die  Eisenbahn
„icht  verpflichtet,  die  Berechtigung  des  Inhabers  zu  prüben.
(  Der  Inhaber  ist  berechtigt,  auf  der  Bestimmungestation  die  Auslieferung  des  Ge-8°
        <pb n="224" />
        W  188  20

päcks  an  der  Ausgabestelle  zu  verlangen,  sobald  nach  Ankunft  des  Zuges,  zu  dem  es  aukgegeben
  war,  die  zur  Bereitstellung  und  etwa  zur  zoll-  oder  eteneramtlichen  oder  polizeilichen
Abtfertigung  erforderliche  Zeit  abgelaufen  ist.  Anderseits  hat  er  Gepäck,  das  nach  unbesetzien
Stationen  abgefertigt  ist,  unmittelbar  nach  Ankunft  am  Bestimmungsort  am  Zug  abzunehmen.
Erfolgt  die  Ab#ahme  nicht,  so  wird  es  bis  zur  nächeten  besetzten  Station  weiterbefördert  und
dort  zur  Abnahme  bereitgehalten.  Für  die  Strecke,  auf  der  das  Gepäck  unabgefertigt  mitgegenommen
  ist,  wird  die  Gepäckfracht  besonders  berechnet.

(3)  Werden  Gepäckstücke  nicht  innerhalb  24  Stunden  nach  Ankunft  des  Zuges  abgeholt,
  so  ist  das  tarifmäßige  Lagergeld  zu  entrichten.

(4)  In  der  Regel  ist  das  Gepäck  nur  auf  der  Station  auszuliefern,  wohin  es  abgefertigt
war.  Auf  Verlangen  des  Reisenden  kann  es  jedoch,  wenn  Zeit  und  Umstände  dies  gestattcn
und  keine  Zoll-,  Steuer-  oder  Polizeivorschriften  entgegenstebhen,  gegen  Rückgabe  des  Gepäckscheine
  und  Vorzeigung  des  Fahrscheins  auf  der  Aufgabestation  zurückgegeben  oder  auf  einer
Zwischenstation  ausgeliefert  werden.

(5)  Wird  der  Gepäckschein  nicht  beigebracht,  so  iest  die  Eisenbahn  zur  Auslieferung
des  Geplcks  nur  verpflichtet,  wenn  die  Empfangeberechtigung  glaubhaft  gemacht  wird;  auch
kann  Sicherheitsleistung  verlangt  werden.

(6)  Der  Reisende,  dem  das  Gepäck  nicht  rechtzeitig  ausgeliefert  wird,  kann  verlangen,
daß  ihm  auf  dem  Gepäckscheine  Tag  und  Stunde  der  Abforderung  bescheinigt  werden.

Verlangt  ein  Reisender  bei  Auslieferung  des  Gepäcks  dessen  Verwägung,  so  ist  dem
zu  entsprechen,  soweit  Wägevorrichtungen  vorhanden  sind.  Ergibt  die  Nachwägung  kein  vor
der  Eisenbahn  zu  vertretendes  Fehlgewicht,  so  wird  die  tarifmäßige  Wägegebühr  erhoben.

35.  Haftung  der  Eisenbahn  für  Verlust,  Minderung  oder  Beschädigung.

(1)  Für  Reisegepäck  haftet  die  Eisenbahn,  soweit  nicht  in  diesem  Abschnitt  Abweichungen
  vorgesehen  sind,  nach  den  Vorschriften  über  die  Haftung  für  Güter  (Abschnitt  VIII.
(2)  Die  Eisenbahn  kann  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  nach  Zustimmung  des
Reichs-Kolonialamts  die  bei  Verlust,  Minderung  oder  Beschldigung  von  Reisegepäck  zu  leistende
Entschkdigung  im  Tarif  auf  einen  Höchstbetrag  beschräünken.  Wenn  Vorsatz  oder  grobe  Fabr-Ligkeit
  vorliegt,  kann  die  Beschränkung  auf  den  Höchstbetrag  nicht  geltend  gemacht  werden.

#5  36.  Verlust  von  Reisegepäck.

(1)  Für  den  Verlust  von  Reisegepäck  haftet  die  Eisenbahn  nur,  wenn  das  Gepsek
binnen  14  Tagen  nach  der  Ankunkit  des  Zuges,  zu  dem  es  aufgegeben  war,  auf  der  Bestimmungsestation
  abgefordert  wird.

(2)  Ein  fehlendes  Gepäckstück  gilt  nach  Ablauf  von  14  Tagen  nach  Ankunft  des
Zuges,  zu  dem  es  aufgegeben  war,  als  verloren.  "

3)  Wird  das  Gepäck  später  wiedergefunden,  so  ist  der  Reisende,  wenn  sich  sein
Anufenthalt  ermitteln  Läßt,  hiervon  zu  benachrichtigen.  Er  kann  innerhalb  30  Tagen  mrb
Empfung  der  Nachricht  verlangen,  daß  ihm  das  Gepäck  gegen  Rückzahlung  des  Ersatzbetrage
Dach  Abzag  des  gemäß  §  37  für  Dberschreitung  der  Lieferfriet  zu  gewährenden  Schadensersatzes
  auf  einer  Station  der  benutzten  Eisenbahn  Kostenfrei  ausgehlndigt  werde.  Bei  der
Rückgabe  auf  der  Abgangestation  iet  dem  Reisenden  die  Fracht  zu  erstatten.

5  37.  Haftung  der  Eisenbahn  für  Ubersehreitung  der  Lieferfrist.

(1)  BeiD  Uberechreitung  der  Lieferfriet  hat  die  Eisenbahn  den  nachgewiesenen  Schader
bis  zum  Betrage  von  10  Pfennig  (in  Ostafrika  7.5  Heller)  für  jedes  Kilogramm  des  ausgebliebenen
Gepücke  und  je  angefangene  24  Stunden  der  Fristüberschreitang  —  höchstens  aber  für
14  Tage  —  zu  ersetzen.  4

(2)  Iat  ein  Schaden  nicht  entstanden  oder  nicht  nachgewiesen,  so  hat  die  Eieenbaha
5  Pfennig  (in  Ostafrika  4  Heller)  für  jedes  Kilogramm  des  ausgebliebenen  Gepäcke  und  je  29
gefangene  24  Stunden  der  Fristüberechreitung  —  höchstens  aber  für  F4  Tage  —  zu  zahler.

(3)  Die  Haftung  der  Eisenbahn  ist  auegeschlossen,  venn  die  Fristüberschreitung  von
einem  Ereignisse  herrührt,  das  die  Eisenbahn  weder  herbeigeführt  hat  noch  abzuwenden  vermochte.
  Hierzu  gehört  auch  außergewöhnlicher  Verkehrsandrang.

(4)  Wegen  der  Fälle,  in  denen  voller  Ersatz  zu  leisten  ist,  vergleiche  §  95.

5  38.  Gepäckträger-
        <pb n="225" />
        G  189  2

5  39.  Anfbewahrung  des  Gepäcks.

(1)  Auf  den  Stationen,  wo  Reisegepäck  abgefertigt  wird,  sind  tunlichst  Vorkehrungen
zu  treffen,  die  es  dem  Reisenden  ermöglichen,  sein  Gepäck  gegen  eine  durch  Aushang  bekannt
zu  machende  Gebühr  zu  vorübergehender  Aufbewahrung  niederzulegen.  Die  Eisenbahn  haftet
in  diesem  Falle  als  Verwahrer.

(2)  a)  Auf  Stationen,  wo  Gepäckstücke  zur  vorübergehenden  Anfbewahrung  unter

Haftung  der  Eisenbahn  angenommen  werden,  ist  dies  durch  Aushang  bekannt
5zu  machen.
b)  Die  Aufbewahrung  erfolgt  gegen  Auehändigang  eines  Hinterlegungescheine  auf
die  6*  von  8  Tagen,  darüber  hinaus  nur  auf  ausdrücklichen  Antrag  des
Aufgebe

0  Gelder,  Wertpapiere  und  Kostbarkeiten  sowie  leichtverderbüche,  fenergefährliche
  und  übelriechende  Gegenstände  dürfen  nicht  zur  Aufbewahrung  übergeben
  werden.

d)  Gepäck,.  das  nicht  oder  nur  mangelhaft  verpackt  ist,  kann  zurückgewiesen
werden.  Wird  es  angenommen,  so  wird  auf  dem  —  ein  entsPrechender
  Vermerk  gemacht.  Die  Annahme  des  Scheins  mit  dem  Vermerke
gilt  ale  Anerkenntnie  der  fehlenden  oder  mangelhaften  Verpackung.

Für  die  in  unverschlossenen  Gegenständen,  namentlich  in  Säcken,  Mänteln,
Reisedecken  und  dergleichen  entbaltenen  Sachen  wird  nicht  gehaftet.
Der  Inhaber  des  Hinterlegungescheins  kann  die  binterlegten  Gegenstände
jederzeit  innerhalb  der  für  die  Annahme  und  Auslieferung  von  Gepäck  bestimmten
  Zeiten  zurücktordern.  Die  Auslieferung  erfolgt  nur  gegen  Rückgabe
des  Hinterlegungsscheins  und  Entrichtung  der  Aufbewahrungsgebühren.  Wird
der  Hinterlegungsschein  nicht  beigebracht,  so  ist  die  Eisenbahn  zur  Auslieferung
nur  nach  vollständigem  Nachweise  der  Empfangeberechtigang  gegen  Ausstellung
  eines  Anerkenntnieses  und  unter  Umstünden  gegen  Sicherheit  ver-Pflichtet.


f)  Nach  Ablauf  der  Aufbewahrungsfrist  werden  die  aufbewahrten  Gegenstände

als  Fundsachen  nach  den  für  diese  geltenden  Bestimmungen  behandelt.

Für  Verlust,  Minderung.  Beschädigung  oder  verspätete  Auslieferung  der  aufbewahrten

  Gegenstände  wird  der  nachgewiesene  Schaden,  jedoch  nur  bie  zum
Höchstbetrage  von  100  Mark  (in  Oetafrita  75  Rupien)  für  das  Stück  ersetzt.

(3)  Soweit  auf  Stationen,  wo  besondere  Aufbewahrungsstellen  nicht  eingerichtet  eind,
die  vorübergehende  Anfbewahrung  von  Gepäcketücken  laut  Bekanntmachung  durch  bierwit
bea  andere  Personen  stattflndet,  geschieht  dies  unter  deren  eigener  Verantwortlichkeit,
aber  im  übrigen  unter  entsprechender  Anwendung  der  vorstehenden  Bestimmungen.

V.  Beförderung  von  Expreßgut.
(Die  Bestimmungen  dieses  Abschofttes  #eenkn  —  für  zä  Aaieugen  Bahnen,  die  die  Expreßgut-Abfertigung
eingeführt  bal
#  40.  Annahme.

ka  (1)  Gegenstände,  die  sich  zur  Beförderung  im  Packwagen  eignen,  eind,  soweit  darin
eam  verfügbar  ist,  ohne  Lösung  eines  Fahrscheins  ale  Expreßgut  anzunehmen.
pfãn  (2)  Jedes  Frachtstück  muß  die  genaue  und  dauerhaft  befestigte  Adresse  des  Emgers


9  (3)  Krpreigut  ist  bei  den  von  der  Eisenbahn  bestimmten  Abfertigungsstellen  whrend
e  rch  Ausbeng  bekannt  zu  machenden  Dienststanden,  auf  unbesetzten  Stationen  am  Zuge,

aan  Fen-  Die  Eisenbahn  ist,  soweit  Wugevorrichtungen  vorhanden  sind,  verpflichtet,  bei  Anme

  der  Sendung  das  Gewicht  gebübrenfrei  festzustellen.  Dem  Abeender  oder  dessen  Be.
steht  frei,  der  Feststellung  beixrnwohnen.

(5)  Auf  Verlangen  des  Absenders  ist  die  Annahme  des  Gutes  in  einer  von  der  Verndbahn
  zu  bestimmenden  Form  zu  bescheinigen.

#s  41.  Beförderung.

(1)  Exprelgut  wird  wie  Geplck  befördert.
(2)  wird  der  *  mit  dem  das  Gut  befördert  werden  soll,  nicht  bei  der  Anfgabe

vom  Absender  bezeichnet,  so  ist  es  mit  dem  nächsten  geeigneten  Zuge  zu  befördern.
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        —“l

W  190  20

§  42.  Auslieferung.

(1)  Der  Empfünger  ist  berechtigt,  auf  der  Bestimmungestation  die  Aueslieferung  des
Expreßguts  bei  der  Abfertigungsstelle  zu  verlangen,  sobald  nach  Ankunft  des  Zuges,  womit  es
zu  befördern  war,  die  zur  ordnungsmäsigen  Bereitstellung  erforderliche  Zeit  verstrichen  ist.
Abfertigungsstelle  auf  unbesetzten  Stationen  iet  der  Zugfübrer.

(2)  Holt  der  Empfünger  das  Gut  Dnach  Ankunft  des  Zuges  nicht  ab  und  ist  das  Gut
nicht  bahnlagernd  gestellt,  so  wird  es  nach  den  Vorschriften  der  Empfangebahn  dem  Empfinger,
"#oweit  möglich,  angemeldet  oder  zugeführt,  wenn  die  Eisenbahn  gemäß  8  78  für  die  Zuführung
s#orgt  und  der  Empfknger  sich  diese  nicht  verbeten  hat.  Die  Anmeldung  oder  Zoführung  munß
innerhalb  der  Fristen  erfolgen,  die  in  den  88  78  und  79  für  Eilgut  vorgesehen  sind.  Für  die
Benachrichtigung  über  die  Ankunft  des  Gotes  und  für  den  Zeitpankt,  in  dem  sie  als  bewirkt
anzusehen  ist,  gilt  §  79  Abe.  (1),  (3)  und  (5).

5  43.  Weitere  Vorsebriften.

(1)  Bei  einer  Sendung,  die  von  einem  Zuge  auf  einen  anderen  überzugehen  bat,  aber
den  Dbergang  durch  Zugveraphtung  nicht  erreicht.  LIäuft  die  Lieferfriet  (§  42  Abe.  1)  mit  der
Ankunft  des  Zuges  ab.  womit  die  Sendung  unter  Berücksichtigung  dieser  Verspästung  befördert
werden  konnte.

(2)  Soweit  nicht  im  Abschnitt  V  besondere  Bestimmungen  getroffen  sind,  gelten  für
die  Befbrderung  von  Expreßgut  die  Bestimmungen  über  die  Beförderung  von  Reisegepäck
(Abschnitt  IV).  -

VI.  Beförderung  von  Leichen.
8  44.  Auflieforung.

(1)  Leichen  sind,  soweit  möglich,  zur  Beförderung  mit  den  dem  Personenverkehre
dienenden  Zügen  anzunehmen.

(2)  Leichensendungen  müssen  auf  der  Anfangestation  des  Zuges  mindestens  12  Stunden.
auf  anderen  Stationen  mindestens  24  Stunden  vor  der  Abfahrzeit  angemeldet  werden.

(3)  Jede  Leiche  muß  in  einem  widerstandefähigen  Metallbehälter  luftdicht  verschlossen
und  dieser  in  einen  hölzernen  Behälter  so  fest  eingesetzt  sein,  daß  er  sich  darin  vicht  verschieben
  kann.  ·

(4)Beide-Ausschusses-Zwahshaoiulsichsspssaschac-«-si«kaqknlss«
zn  übergeben,  der  bei  Auslieferung  der  Leiche  dem  Empfünger  ausgefolgt  wird.  Die  zur  Ausstellung
  von  Leichenplssen  befugten  Behörden  werden  besonders  bekannt  gemacht.  Der  Leichenpaß
  gilt  für  den  ganzen  Beförderungsweg.

(5)  Leichen  sind  auf  Frachtbrief  abzufertigen.

(6)  Das  Verladen  hat  der  Absender  zu  besorgen.  «  »

(7)  Die  Fracht  ist  bei  der  Aufgnbe  zu  entrichten.  Wer  Leichen  onter  unrichtiger
Bezeichnung  aufliefert,  bat  den  Frachtunterschied  von  der  Aufgabe-  bis  zur  Bestimmungestation
nachzuzahlen  und  das  Vierfache  der  Gesamtfracht  als  Frachtzuschlag  zu  entrichten.

5  45.  Beförderung.

(1)  Leichen  sind  möglichet  in  bedeckten  Wagen  zu  befördern.  Die  Beiladung  von
Gütern,  die  nicht  zur  Leiche  gehören,  ist  verboten.  Mebrere  L#ichen,  die  gleichreitig  von
derselben  Versandstation  nach  derselben  Bestimmungestation  aufgegeben  werden,  können  zu#
sammen  in  einen  Wagen  verladen  werden.

(2)  Jeder  Sendung  ist  ein  Begleiter  beisugeben,  der  nach  Masgabe  des  Tarifs  einen
Fahrschein  zu  lönen  und  denselben  Zug  zu  benutsen  hat.  Begleitung  ist  nicht  erforderlich.
wenn  der  Bestiwmungsort  eine  Eisenbahnststion  ist  und  der  Absender  bei  der  Aufgabestatton
die  achriftliche  oder  telegraphische  Erkläirung  des  Empflagers  hinterlegt,  dag  er  die  Senrduns
vofort  nach  Empfang  der  Nachricht  von  ihrem  Eintreffen  abbolen  laseen  worde.  4

(3)  Leichen  dürfen  unterwege  nicht  ohne  Not  umgeladen  werden.  SLie  sind  mösglich,
schnell  und  ohne  Unterbrechung  zu  befbrädern.  L#st  sich  auf  einer  Station  ein  Ungerer
Aufenthalt  nicht  vermeiden,  vo  int  der  Wagen  wit  der  Leiche  tunlichet  anf  ein  abesit
liegendes  Gleis  zu  stellen.  Wird  die  Beförderong  einer  unbegleiteten  Leiche  mit  den  in  Aussicht
  genommenen  Zügen  unmöglich,  so  hat  die  Station,  wo  das  Hindernis  eintritt,  dem  5
funger  kostenfrei  tolegraphisch  oder  telephoniech  mitzutellen,  wit  welchem  Zuge  die  Beförderung
  erfolgt.
        <pb n="227" />
        191  20

38  46.  Auslieferung.

(1)  Die  Ankunkit  einer  unbegleiteten  Leiche  am  Bestimmungsort  ist  dem  Empfänger
anf  seine  Kosten  cohne  Verzug  durch  Telegramm,  Ferneprecher  oder  besonderen  Boten
mitzuteilen.  #

(2)  Die  Auelieferang  von  Leichen  kann  zu  dem  im  8  34  Abes.  (2)  bestimmten  Zeitbunkte
  verlangt  werden.

(3)  Uber  den  Empfang  der  Leiche  hat  der  Empfünger  eine  Bescheinigung  auszustellen.

.  (4)  Der  Empfünger  hat  innerhalb  6  Stunden  nach  Ankunft  des  Zuges  auf  der  Besmmungsstation
  die  Sendung  auszuladen  und  abzuholen.  Geschicht  dies  nicht,  so  kann  die
Leiche  der  Ortspolizeibehörde  überwiesen  werden.  Kommt  die  Leiche  nach  6  Uhr  abends  an,
%  vird  die  Friet  vom  nüchsten  Morgen  8  Uhr  ab  gerechnet.  Bei  Dberschreitung  der  Abbolungefriet
  ist  die  Eisenbahn  berechtigt,  das  taritmägige  Wagenetandgeld  zu  erheben.

5  47.  Ausnahmebestimmungen.

VII.  Beförderung  von  lebenden  Tieren.
38  46.  Anflieferung.

«  (1)  Die  Beförderung  einzelner  Stücke  kann  abgelehnt  werden,  wenn  im  Zuge  kein  geeigneter
  Raum  vorhanden  ist,  es  sei  denn,  daß  die  Tiere  mindestens  72  Stunden  vorher  anbgemeldet
  worden  eind.

(2)  An  Sonn-  und  Festtagen  werden  Tiere  nicht  angenommen.  Ausnahmen  eind  durch
Aushang  an  den  Abfertigungsstellen  bekannt  zu  machen.

(3)  Die  Beförderung  kranker  Tiere  kann  ubgelehnt  werden.  «

(4)  Wilde  Tiere  werden  zur  Beförderung  nur  angenommen,  wenn  die  Gefahr  einer  Beschidigung
  von  Menschen,  Teren  und  Gütern  durch  die  Art  und  Weise  der  Verpackung  oder
Verladung  nach  dem  Ermessen  der  Versandetation  ausgeschlossen  ist.  Bei  Einzelsendungen
von  Raubtieren  eind  die  zur  Verpackung  verwendeten  Källge  oder  Kisten  aufen  mit  der  Bezeichnung
  „Raubtier:  in  auffallender  Schrift  zu  versehen.

(5)  Die  Tiere  müssen  rechtzeitig,  einzelne  Stücke  windestens  2  Stunden  vor  Abgang
des  Zuges,  auf  die  Station  gebracht  werden.

Die  Bestellung  von  Wagen  zur  Verladung  von  lebenden  Tieren  ist  —  in  der  Regel
schritlich  —  an  die  Versandstation  zu  ricbten.  In  der  mit  Datum  und  Unterschrift  zu  vertehenden
  Bestellung  sind  die  Anzahl  und  Gattung  der  Wagen,  die  Bestimmungestation,  der
ag  sowie  tunlichst  sowohl  die  Stunde  der  Verladung  wie  die  Zahl  und  Gattung  der  zu  verenden

  Tiere  und  die  Größe  der  Wagen  anzugeben.

«  VeklaagtäetdbsovdakdieausschlieslichosoonmngeivoswagoastüräioBotökdokaog
Awhckstsckgseistäiosschtiktlioh—tuolichstsahenbeider  Bestellung  —  zu  erklären.
5  (6)  Der  Abesender  muß  das  Einladen  der  Tiere  und  ihre  sichere  Unterbringung  im
Agen  besorgen,  auch  die  erforderlichen  Befestigungsmittel  beschaflen.
Für  alle  außergewöhnlichen,  d.  h.  nicht  ale  natürliche  Abnutzung  anzusebenden  Be-Fadigungen.,
  die  durch  Tiere  an  den  Eisenbahnfahrzeugen  oder  Bahnanlagen  bei  der  Ein-,
m.  oder  Ausladung  oder  während  der  Beförderung  angerichtet  werden,  haftet  der  Absender,
Gternicht  ein  Verschulden  der  Eisenbahn  vorliegt.  Durch  den  Eintritt  in  den  Frachtvertrag
##ht  die  Haftung  auf  den  Empfünger  über.
n  (!)  Die  Eisenbahn  ist  berechtigt,  Begleitung  der  Tiersendungen  zu  fordern.  Bei  kleinen
leren,  die  in  tragbaren,  gut  verschlossenen  Bebältern  aufgegeben  werden,  kann  Begleitung
ucht  verlangt  werden.
bend  Großvieh  in  Wagenladungen  wird  nur  mit  Begleitung  angenommen;  für  je  3  zu  einer

Gdung  gehörige  Wagen  muß  mindestens  1  Begleiter  gestellt  werden.  Bei  Aufgabe  von
Si##vieh  (Schweinen,  Kllbern,  Schafen,  Ziegen,  Gänsen  usw.)  in  Wagenladungen  sowie  von
#uelnen  Stücken  Groß-  und  Kleinvich  kann  von  der  Beigabe  eines  Begleiters  nach  dem  Ereen
  der  Eisenbahn  abgeschen  werden.
rv  Die  Hafepflicht  der  Eisenbahn  für  Verlust  oder  Beschldigung  wird  nicht  gelndert,  falle
4  der  Beigabe  eines  Begleiters  abgesehen  wird.  Die  Eisenbahn  haftet  insbesondere  nicht  für

een,  für  den  sie  bei  Begieitung  nicht  aufsakommen  hätte.
.  (8)  Die  Begleiter  haben  die  Tiere  wührend  der  Beförderung  zu  warten.  Wegen  der
tardringang  der  Begleiter  und  der  von  ihnen  zu  lösenden  Fahrscheine,  sowie  wegen  der
etenlosen  Mitnahme  von  Futter  usw.  in  die  Wagen  vergleiche  Tarif.
        <pb n="228" />
        W  192  eo

Wenn  sich  Stroh,  Heu  oder  andere  leicht  entzündliche  Stoffe  in  den  Viehwagen  befinden,
  so  ist  das  Rauchen  darin  verboten,  brennende  Zigarren,  Zigaretten  oder  Tabakspfeiten
dürfen  beim  Einsteigen  nicht  mitgenommen  werden.  Die  Eisenbahn  übernimmt  keine  Haftung
für  denjenigen  Schaden,  der  dorch  Inbrandgeraten  von  Stroh-  und  Futtervorräten  entsteht,  die
in  offenen  Wagen  mitgeführt  werdeu,  es  sei  denn,  daß  dieser  Schaden  auf  Vorsatz  oder  grobe
Fahrlässigkeit  der  Eisenbahn  zurückzuführen  ist.

9)  Tiersendungen  sind  auf  Frachtbrief  abzufertigen.

(  Vorausbezahlung  der  Fracht  kann  gefordert  werden  (vergleiche  Tarit).

49.  Beförderung.

Der  GCouverneur  kann  die  näheren  Bestimmungen  über  die  Beförderung  von  lebenden
Tieren  im  Einvernehmen  mit  der  Eisenbahn  erlassen.

65  50.  Auslieferung.

(1)  Tiersendungen  eind  nach  Ankunkt  auf  der  Bestimmungsstation  mit  tunlichster  Beschleunigung
  zur  Abnahme  bereit  zu  stellen.  Meldet  sich  beim  Eintreffen  unbegleiteter  Tier.
sendungen  auf  der  Bestimmungsstation  kein  zum  Empfange  Berechtigter,  so  ist  der  Empfänger,
soweit  möglich,  innerhalb  der  für  Eilgut  festgesetzten  Frist  (§  79  Abs.  (2)]  zu  benachrichtigen.
Der  Empfänger  hat  die  Tiere  spätestene  2  Stunden  nach  der  Bereitstellung  auszuladen  und
abzutreiben.  Diese  Frist  beginnt.  wenn  der  Empfünger  benachrichtigt  werden  muß,  frühestens
2  Stunden  nach  der  Benachrichtigung  (8  79  Abs.  (3)).  Eine  Benachrichtigung  kann  nur  verlangt
werden,  wenn  der  Empfünger  innerhalb  eines  Umktreises  von  6  Kilometern  von  der  besetzten
Eieenbahnstation  wohnt.  Andernfalls,  sowie  im  übrigen  nach  Ablauf  der  vorerwähnten  Abnahmefrist
  ist  die  Eisenbahn  zu  einer  Verwahrung  der  Tiere  nicht  verpflichtet.  Sie  kann  sie
auf  Gefahr  und  Kosten  des  Verfügungeberechtigten  in  Verpflegung  geben  oder,  wenn  eie  deren
ferneren  Aufenthalt  im  Wagen  oder  auf  dem  Bahnhofe  gestattet,  das  taritmäihßige  Standgeld
erheben.  Die  Friet  raht  während  einer  zoll-  oder  steueramtlichen  oder  polizeilichen  Abfertigung,
s#oweit  diese  nicht  durch  den  Absender,  Empfänger  oder  Begleiter  verzögert  wird.  Ist  die  Be.
stimmungsstation  unbesetzt,  so  wird  die  Tiersendung  bis  zur  nächsten  besetzten  Station  weiterbefördert
  und  von  da  der  Absender  gemäß  §  81,  soweit  möglich,  unverzüglich  biervon  benachrichtigt
  (vergleiche  auch  8  80  Abe.  (2)  1.

2)  Der  Frachtbrief  iet  dem  Empfäünger  gegen  Bescheinigung  über  den  Empfang  der
Sendung  auszuhändigen.

51.  Lieter  frist.

(1)  Die  Lieferfrieten  betragen:

1.  Abfertigungsfriitt  ..1  :
2.  Beförderungsfrist  für  angefangene  je  100  Tariftilometer  1  Tag.

Ausnahme:  Auf  der  60  cm-  Spurigen  Otavibahn  (Strecken:  Swakopmund—Ongusti—
Teumeb,  Otavi—Grootfontein,  Ongoati—  Karibib)  gelten  die  gleichen  Lieferfristen  wie  für
Frachtgut  (vergleiche  8  75  Abe.  (1)1.  «

(2)DieLiesotkkistbogiavtmitüotsakdiodavnhmokolgsodcaUsttomsehtsiclkt
gewahrt,  venn  vor  ihrem  Ablaufe  die  Tiere  auf  der  Bestimmungsstation  zur  Abnahme  bereitgestellt
  eind.

(3)  Der  Lanf  der  Lieferfrist  raht  an  denjenigen  Tagen,  an  denen  ein  dem  öffentlichen
Verkehr  dienender  Zug  auf  der  betreffenden  Strecke  nicht  verkehrt,  ferner  auler  in  den  Fllllen
des  8  75  Abe.  (6)  auch  für  die  Dauer  des  Aufenthalts  auf  den  Trünkstationen  und  für  die
Dauer  der  ärztlichen  Viehbeschau.

(4)  Die  Auelieferung  der  von  Reisenden  aufgegebenen  Hunde  kann  zu  dem  im  8  34
Abe.  (2)  bestimmten  Zeitpunkte  verlangt  werden.

5  52.  Weitere  Vorschriften.

(1)  Erleiden  Tiersendungen  deshalb  eine  Verrögerung,  weil  die  zur  Erfüllung  etw#.  bestehender
  Zoll-,  Steuer-  oder  Polizeivorschriften  erforderlichen  Begleitpapiere  ohne  Verschulden
der  Eisenbahn  fehlen  oder  unxullnglich  eind,  20  ist  für  den  hierdurch  entstehenden  Mehraufenthalt
  das  tarifmäßige  Standgeld  zu  zahlen.  -  ·

(2)  Die  Gebühren  für  die  Mityirkung  der  Eeenbahn  bei  der  sollamtlichen  Abfertigong
und  die  Vergütung  für  bare  Auelagen  der  Eisenbahn  eind  im  Turif  festrusetzen.

(3)  Im  übrigen  gelten  für  die  Beförderung  von  Tieren  sinngemäß  die  Vorschriften  iw
Abschnitt  VIII.
        <pb n="229" />
        W  193  20

VIII.  Beförderung  von  Gütern.
8  68.  Durchgehénde  Beförderung.

Die  Eisenbahn  ist  verpflchtet,  Güter  zur  Beförderung  von  und  nach  allen  für  den.
Güterverkehr  eingerichteten  Stationen  der  aneinander  anschlietenden  Eisenbahnen  des  betreffenden
  Schutzgebietes  anzunehmen,  ohne  e  ee  für  den  bObergang  von  einer  Bahn  auf  die
andere  einer  Vermittelungsadresse  bedark

8  54.  Von  der  Beförderung  ausgeschlossene  oder  nur  dedingangeweise
zur  Beförderung  zugelassene  Gegenstände.

(1)  Vvon  der  Beförderung  ausgeschlossen  sind,  soweit  nicht  vom  Gouverneur  Ausnahmen
zugelaseen  sind:
1.  piossbiche  Gegenstände):
a)  Sprengetoffe  *#),
b)  Munition,
c)  Zündwaren  und  Feuerwerkskörper,
d)  verdichtete  und  verflüssigte  Gase,
e)  Stoffe,  die  in  Berührung  mit  Wasser  entzündliche  oder  die  Verbrennung
unterstützende  Gase  entwickeln;
2.  gelbstentzündliche  Stoffe.
(2)  Bedingungsweise  sind  zur  Beförderung  zugelassen:
.  diejenigen  explosionsgefährlichen  Gegenetände  und  selbstentzündlichen  Stoffe
Abs.  (1)),  sowie  brennbare  Flüssigkeiten,  giftige,  Rtzende  und  fänlniafshige
Stoffe,  die  nach  näberer  Bestimmung  des  Gouverneure  Dur  unter  Beobachtung
gewisser  Sicherheitsvorechriften  befördert  werden  dürfen.
k  Gold-  und  Silberbarren,  Platina,  Geld,  Münzen  und  Papiere  mit  Geldwert,
Dokumente,  Edelsteine,  echte  Perlen,  besonders  wertvolle  Spitzen  und  besonders
wertvolle  Stickereien  sowie  andere  Kostbarkeiten,  ferner  Kegonstae.,  wie
Gemälde,  Bildwerke,  Gegenetände  aus  Erzguß,  Kunsteltertüm

Die  Beförderungsbedingungen  für  diese  Gegenstknde  —  der  Tarif  zu
bestimmen.

Ale  Papiere  mit  Geldwert  eind  nicht  zu  behandeln:  Postfreimarken,
Stempelbogen  und  Stempelmarken  sowie  Hhnliche  amtliche  Wertzeichen.
Gegenstände,  deren  Verladung  oder  Beförderung  nach  der  Anlage  oder  dem
Betrieb  einer  beteiligten  Bahn  außergewöhnliche  Schwierigkeit  verursacht.

Ibre  Beförderung  kann  die  Eisenbahn  von  besonders  zu  vereinbarenden
Bedingungen  abhüngig  machen.

Eisenbabmnfahrzeuge,  die  auf  eigenen  Rüdern  befördert  werden  sollen.

Sie  müssen  sich  in  lauffthigem  Zustande  beflnden.  Lokomotiven,  Tender,
Dampf-  und  Kraftwagen  müssen  von  einem  sachveretändigen  Beauftragten  des
Absendere  begleitet  sein.

8§  55.  Frachtbrief;  seine  Form.

(1)  Jede  Sendung  muß  von  einem  Frachtbriefe  begleitet  sein,  deesen  Moster  der  Gou-*
  im  Einvernehmen  mit  der  Eisenbahn  festausetzen  hat.  Ebenso  hat  der  Gouverneur
Einvernehmen  mit  der  Eisenbahn  zu  bestimmen,  ob  und  wieviel  Nebenausfertigungen  dem
Pnehttrieke  beizugeben  sind.  Soweit  eilgutmäsige  Beförderung  eingeführt  ist,  hat  der  Frachtwief
  oden  und  untem  le  einen  roten  QOuerstreifen  von  1  cm  Breite  zu  tragen.
bore  (2)  Zu  den  Frachtbriefen  ist  weiles  Schreibpapier  in  der  vom  Gouverneur.  vorgeschriedir
  enheit  zu  verwenden.  aAlle  Güterabfertigungsstellen  sind  verpflichtet,  Frachtriets
  a  den  im  Tarife  festrusetzenden  Preisen  zu  verkaufen.
di  (5)  Die  stark  umrabmten  Teile  des  Musters  eind  für  die  Eintragungen  der  Eisenbahn,
"  ednigea  für  die  Eintragungen  dees  Absendere  bestimmt  Vvergleiche  jedoch  §6  56  Abs.  (1)  ).
.

rl

*

n10.  *  ——  —  im  Sinne  .  Paragraphen  gehören  alle  explo-—
  EGm*.]  [  *  —  u  nicht  n  1.  oder  sprangswecken.  dienen,  durch  Flamment
  m  syst-sen  gobraeht  werden  können  und  gegen  Stos  und  Schlag  nicht  empfindlicher  alnd

ören  nicht  su  den  Sprenguatoffen  im  Sinne  dletes  Parsgraphen.

4
        <pb n="230" />
        W  194  20

5•  56.  Inhalt  des  Frachtbriefe.

(lI)  Der  Absender  hat  in  den  Frachtbrief  einzutragen;

a)  den  Namen  und  den  Wohnort  dessen,  an  den  das  Gut  abgeliefert  werden  soll
(des  Empfängere);:  .  .

Frachtbriefe,  die  an  die  Abfertigungsstelle  der  Bestimmungestation  gerichtet
sind,  werden  nur  angenommen,  wenn  die  Berechtigaung  zur  Benutzung  dieser
Adresee  nachgewiesen  wird  oder  aus  dem  Tarif  hervorgeht.  Vergleiche  im  besonderen
  die  Bestimmungen  über  die  Beförderung  von  Privatwagendecken  und
der  nicht  der  Eisenbahn  gebörenden  Ladegeräte  in  den  Tarifen.

b)  die  Eisenbahnetation,  bis  zu  der  das  Gut  befördert  werden  soll  (Bestimmungsetation):


Bei  Wagenladungen  kann  der  Absender  cohne  Verbindlichkeit  für  die  Eisenbahn
  im  Frachtbrief  unter  „  Zuläseige  oder  vorgeschriebene  Erklärungen=  die  gewünschte
  Entladestelle  der  Bestimmungsstation  bezeichnen.

)  den  Bestimmungsort,  wenn  dieser  ein  anderer  ist  als  die  Bestimmungsstation;

d)  die  Bezeichnung  der  Sendung  nach  ihrem  Inhalte,  bei  Stückgut  auch  Anzabl,
Art  der  Verpackung  und  Adresse  (oder  statt  dieser  das  Zeichen  und  die  Nammer)
der  Frachtstücke.  Die  Eisenbahn  kann  auch  bei  Wagenladungen  die  Bezeichnung
des  Inhalts  nach  Anzahl  und.  Verpackungsart  verlangen,  wenn  die  Beschaflenbeit
der  Ladung  es  zuläßt.

Für  die  in  den  Tarifvorschriften  und  der  Güterklasseneinteilung  aufgeführten
Güter  sind  die  dort  gebranchten,  für  alle  übrigen  die  handelsgebräuchlichen  Benennungen
  arzuwenden.

e)  das  Gewicht  der  Sendung  (vergleiche  jedoch  8§  586  Abe.  (2)  und  (3)j  oder  statt
dessen  eine  den  Vorschriften  der  Versandbahn  entsprechende  Angabe;

f0  bei  Gütern,  die  er  selbet  verladen  hat,  die  Nummer  und  die  Eigentumsmerkmale
des  Wagens;

eim  Falle  der  Vorausbezahlung  der  Fracht  den  Freivermerk  (vergleiche  8  69):

b)  das  etwaige  Verlangen,  daß  das  Gut  bahnlagernd  zu  stellen  ist;  "

i)  die  genaue  Bezeichnung  der  zur  Erfüllung  der  Zoll-,  Steuer-  oder  Polizeivorechriften
  beigegebenen  Begleitpapiere  [8  65  Abs.  (1));  ·

k)heisooåavgon,dioeiaotsollsoåokstouomMaheaAthguagunterlivale
zu  berührende  Abfertigungsstelle,  wenn  er  eine  solche  zu  bezeichnen  wünscht
[SIs  67  Abe.  (2)1:

I)  den  Ort  und  den  Tag  der  Ausstellung:

m)  die  Unterschrift  mit  Namen  oder  Firma  unter  Angabe  der  Wohnung.

Anf  Antrag  des  Absenders  übernehmen  die  Güterabfertigangestellen  die  Ausfüllong
der  Frachtbriefe  gegen  die  im  Tarif  festgesetrte  Gebühr.  Wegen  der  Haftung  für  die  Richtig
Leit  und  Vollständigkeit  vergleiche  §  57.

(2)  Jeder  Wagenladung  ist  ein  besonderer  Frachtbrief  beizngeben.

(3)  Mehrere  Gegenetände  dürfen  in  denselben  Frachtbrief  aufgenommen  werden,  venb
sie  nach  ihrer  Beschaffenheit  ohne  Nachteil  zusammengelnden  werden  können  und  keine  Zoll·
Steuor-  oder  Polizeivorsehrifton  entgegenstehen.  «

(4)DoavomAbsoaäcksatmlsåovdcaodervomsmptsogoksbsalsåeaåovsllbm00719
den  nach  8  54  Abs.  (2)  bedingungsweise  zur  Beförderung  zugelassenen  Gütern  sind  besonders.
andere  Gegenstände  nicht  umfassende  Frachtbriefe  beizogeben.  „

(5)  keicht  der  für  die  Beschreibung  der  Oüter  vorgesehene  Raum  anf  der  Vorderveite
des  Frachtbriefe  nicht  aus.  20  ist  die  Rückseite  zu  benutzen;  nötigenfalle  sind  dem  Frachtbrisfe
gleichgroge  Blätter  anzuheften  und  dann  besonders  zu  unterzeichnen.  Im  Frachtbrief  ist  aul
sie  zu  verweisen.  Wird  das  Gesamtgewicht  einer  solchen  Sendung  angegeben,  ao  ist  e  im
Frachtbrief  an  der  hierfür  vorgesehenen  Stelle  einzutragen.  Bei  Gütern  verschiedener  ·
III-senisxveaugovoaatoMistbetvohuuogveklsagtritchäucsviohtheåofstiw
besonders  anzugeben.

(6)  Der  Absender  darf  im  Frachtbriefe  vorschreiben,  daß  die  Güter  auf  der  Bestimmung.
station,  fahls  diese  beeetzt  ist,  nachgerählt  und,  sofern  daselbst  Wäigevorrichtungen  vorbanden
eind,  nachgewogen  werden;  hierfür  iet  die  tarifmäsige  Gebühr  zu  bezahlen.

(7)  Auf  die  Rückseite  des  Frachtbriefe  darf  die  Firma  des  Ausstellers  gedruckt  werden
Aoch  können  dort  die  Sendung  betreffende  Vermerke  für  den  Empfünger  nachrichtlich  2##.
        <pb n="231" />
        W  195  20

gebracht  werden,  zum  Beispiel  von  Sendung  des  N.  N.u  „im  Auftrage  des  N.N.:  „zur  Verfügung
des  N.  N.,  zzur  Weiterbeförderung  an  N.  N.-,  „für  Dampfer  N.  N.-,  versichert  bei  N.  N.-,  „zur
Ausfahr  nach  N.  N.-,  Für  die  Eisenbahn  sind  diese  Vermerke  unverbindlich.

(6)  Die  Aufnahme  anderer  Erklärungen  in  den  Frachtbrief  und  die  Beifügung  anderer
Schriftstücke  zum  Frachtbriefe  sind  unzuläseig,  soweit  es  nicht  durch  diese  Ordnung  oder  —
mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  —  im  Tarife  vorgeschrieben  oder  für  statthaft  erklärt  ist.
Die  Erklirungen  und  Schriftstücke  dürfen  nur  das  Frachtgeschäft  betreffen.

(9)  Alle  Eintragungen  im  Frachtbriefe  müssen  in  deutscher  Sprache  geschehen;  Ausnahmen
  sind  mit  Genchmigung  des  Gouverneurs  Dach  Zustimmung  des  Reiche-Kolonialamts
zulässig.  Die  Eintragungen  dürfen  auch  durch  Druck  oder  Stempel  bewirkt  werden.

»  MhtbtiokemitgeänderteoEintkagungeawotåonnuräanasagoaommov,wonnäot
Anderung  die  Unterschrift  des  Absenders  beigesetzt  ist.  Anderungen  von  Ziffern  müssen  in
Buchstaben  wiederholt  werden.  -  ·

§  57.  Haftung  für  die  Angaben  im  Frachtbriefe.

Der  Absender  haftet  der  Eisenbahn  für  die  Richtigkeit  und  die  Vollständigkeit  der  in
den  Frachtbrief  aufgenommenen  Angaben  und  Erklärungen  und  trägt  alle  Folgen,  die  aus  unrichtigen,
  ungenauen  oder  ungenügenden  Eintragungen  entspringen.

Die  Haftung  des  Absenders  Hndert  sich  nicht,  wenn  die  Güterabfertigungestelle  auf
seinen  Antrag  den  Frachtbrief  ausfüllt.

8  68.  Prüftug  des  Inbalte  der  Sendung.  Feststellung  von  Anzahl  und  Gewicht.

«  (1)  Die  Eisenbahn  ist  berechtigt,  die  Ubereinstimmung  der  Sendung  mit  dem  Frachtbriefe
  nach.  Stückzabl,  Gewicht  und  Inhalt  jederzeit  zu  prüfen.  Gebühren  dürfen  hierfür  nicht
erhoben  werden,  sofern  die  Eisenbahn  Abfertigungsgebühren  erhebt.  Zur  Prüfung  des  Inhalts
ist  dor  Verfügungsberechtigte  einzuladen,  wenn  sie  nicht  auf  Grund  polizeilicher  Mabregeln.
etatt#ndet,  die  der  Staat  im  Interesse  der  Sicherheit  oder  der  öffentlichen  Ordnung  zu  ergreifen
berechtigt  ist.  Erscheint  der  Berechtigte  nicht,  so  sind  zwei  Zeugen  zuzuziehen.  Etwa
Entstehende  Auslagen  sind  der  Eisenbahn  zu  ersetzen,  wenn  die  Frachtbriefangaben  sich  als
unrichtig  erweisen.  ·

(2)Beistäckgüteta,äiovonäoksisonbahavorladenwotäeaGZsAbs.(l)),istö.ioso
verpflichtet,  Anzahl  und,  soweit  Wägevorrichtongen  vorhanden  sind,  das  Gewicht  bei  der  Annahme
  festzustellen.  Gebühren  dürfen  hierfür  nicht  erhoben  werden,  sofern  die  Eisenbahn
Ablertigungsgebühren  erhebt.  Dem  Absender  oder  dessen  Beauftragten  steht  frei,  der  Festnellung
  beizuwohnen.  Die  Eisenbahn  kann  von  der  Verwägung  absehen  oder  —  bei  gleichwigen
  Stücken  —  Probeverwägungen  vornehmen,  wenn  der  Absender  dae  Gewicht  in  den

rechtbrief  eingetragen  und  die  Nachwägung  im  Frachtbriefe  nicht  verlangt  hat.

p  (3)  Bei  allon  andoron  Sondungen  ist  dio  Eisenbahn  auf  Antrag  des  Absendors  im
raehthriefo  verpflichtet,  dae  Gewicht  und  die  Stückzabl  festzustellen,  es  sei  denn,  daß  die
rorhandenen  Wägevorrichtungen  nicht  ausreichen  oder  die  Beschaffenheit  des  Gutes  oder  die
Betriebeverhältniece  eine  Feststellung  der  Stückzahl  obne  Wiederausladung  nicht  gestatten.
Gewicht  hat  die  Eisenbahn  auch  ohne  Antrag  festzustellen,  wenn  es  im  Frachtbriefe  nicht
ben  ist.  Für  diese  Feststellungen  ist  die  tarifmäßgige  Gebäühr  zu  zahlen.  Ist  die  Fest-##llung
  des  Gewichts  oder  der  Stückzahl  auf  der  Versandstation  nicht  angüngig,  so  erfolgt  sie
aut  einer  anderen  Station.
a  (4)  Der  Absender  kann  bei  der  Aufgabe  verlangen,  daß  ihm  Gelegenheit  geboten  werde,
*  Feststellung  der  Stückzahl  und  des  Gewichts  beizuwohnen,  wenn  sie  auf  der  Versandstation
olgt.  Stellt  er  ein  solches  Verlangen  nicht  oder  versbumt  er  die  ihm  gebotene  Gelegenbeit,
a  hu  er  die  tarifmäßige  Gebühr  nochmals  zu  zahlen,  wenn  die  Festetellung  auf  seinen  Antrag
Viederholt  wird.

(5)  Die  Eisenbahn  kann  die  Verwägung  der  Wagenladungagüter  auf  der  Gleiswage  vorwW#men
  und  der  Gewichtsberechnung  das  an  den  Eieenbahnwagen  angeschriebene  Eigengewicht
Agr#nde  legen.  Jedoch  ist  einem  Antrage  des  Verfügungsberechtigten  auf  Verwägung  des
##n  Wagens  zu  entsprechen,  wenn  es  die  Betriebsverhältniase  gestatten.  Ob  und  welche

ehr  zu  erheben  ist,  hat  der  Tarifk  zu  bestimmen.  ..  .
I.  (6)  Die  Festastellung  des  Gewichts  und  der  Stückrahl  hat  die  Eisenbahn  auf  dem
E—  hacndsebriftlich  oder  durch  Stempel  zu  bescheinigen.  Wird  das  Gewicht  durch
verwägung  erwmittelt,  so  ist  dies  in  der  Bescheinigung  auszudrücken.

4
        <pb n="232" />
        196

59.  Beladung  der  Wagen.  Ladegewicht.  Tragfähigkeit.

(1)  Ob  die  Güter  durch  die  Eisenbahn  oder  durch  den  Absender  zu  verladen  eind,  hat
der  Tarif  zu  bestimmen,  soweit  nicht  diese  Ordnung  Vorschriften  darüber  enthält,  oder  eine
besondere  Vereinbarung  zwischen  dem  Absender  und  der  Eieenbahn  im  Frachtbriefe  getroffen  ist.
.-  (2)  Für  die  Beladung  der  Wagen  ist  das  daran  vermerkte  Ladegewicht  mahgebend.
Eine  Belastung  bis  zu  der  an  den  Wagen  angeschriebenen  Tragfähigkeit  iet  zulä#ssig,  wenn
nach  der  natürlichen  Beschaffenheit  des  Gutes  nicht  zu  befürchten  ist,  daß  die  Belastung
infolge  von  Witterungseinflüseen  während  der  Beförderung  die  Tragfähigkeit  überschreiten
werde.  Eine  die  Tragfühigkeit  überschreitende  Belastung  —  Dberlastung  —  ist  in  keinem
Falle  gestattet.

(3)  Bei  Uberlastung  eines  Wagens  wird  das  Dbergewicht  von  der  Eisenbahn  ab  on.
Für  das  auf  dem  Wagen  verbleibende  Gewicht  wird  die  Fracht  von  der  Versand-  bie  zur
Bestimmungsstation  berechnet.  Die  Fracht  für  das  abgeladene  Gewicht  wird  für  die  durchlaufenen
  Strecken  nach  den  Tarifektzen  der  Hauptsendung  berechnet.  Der  abgeladene  Teil
wird  dem  Absender  zur  Verfügung  gestellt  und  je  nach  den  vorhandenen  Einrichtungen  und
der  Beschaffenheit  des  Gutes  im  Freien  oder  in  bedeckten  Räumen  gelagert.

Falls  es  von  einer  Unterwegestation  abgenommen  ist  und  nach  der  Bestimmung  des
Absenders  weiter  gesandt  werden  soll,  ist  es  als  besondere  Sendung  zu  behandeln  und  die
tarifmäßsßige  Fracht  zu  erheben.  Verlangt  der  Absender  dagegen  die  Rückbeförderung  des  Ubergewichts
  nach  der  Versandstation,  so  wird  die  Fracht  für  die  Beförderung  von  der  Unterwegsstation
  nach  der  Versandstation  nach  der  Tarifklasse  der  Hauptsendung  berechnet.

Dem  Absender  kann  die  Zuladung  des  abgenommenen  Dbergewichts  zu  einer  anderen.
von  derselben  Versandstation  kommenden,  die  Unterwegesstation  berührenden  Ladung  gestattet
werden,  wenn  die  Verwägung  ausdrücklich  oder  durch  Unterlassung  der  Gewichtsangabe  im
Frachtbriefe  beantragt  war,  jedoch  macgels  einer  geeigneten  Wigevorrichtung  nicht  ausgefübrt
werden  konnte.  Der  Absender  muß  danun  den  zweiten  Wagen  um  dasjenige  Gewicht,  das  er
auf  der  Unterwegestation  zuladen  will,  weniger  belasten  und  das  Anbalten  auf  der  Unterwegs.
estation  im  Frachtbriefe  beantragen.  Die  Fracht  wird  in  diesem  Falle  für  die  ganze  Ladung,
aleo  einschlieglich  des  unterwege  zuzuladenden  Teile,  von  der  Versand-  bie  zur  Bestimmangsstation
  berechnet.

Für  das  Ab-  und  Aufladen  des  Ubergewichte  werden  die  tarifkmägigen  Gebühren
berechnet.  Erleidet  der  Wagen  dorch  das  Auf-  und  Abladen  Aufenthalt,  so  wird  das  '
wwgowsgoashaågeldethobom  "  .

Für  die  Einlagerung  des  abgeladenen  Ubergewichts  wird  erboben:

a)  Platzgeld  für  dae  auf  einer  Unterwegsstation  abgenommene  Dbergewicht,  wenu
ee  im  Freien  lagert  und  die  Verwägung  der  Sendung  auasdrücklich  oder  d
Unterlassung  der  Gewichtsangabe  im  Frachtbriefe  beantragt  war,  jedoch  mangeleiner
  geeigneten  Wägevorrichtung  auf  der  Versandstation  nicht  ausgeführt  werden
konnte,  ».

b)  Lagergeld  in  allen  anderen  Füllen.

(9  Mos  eine  Wageniadung  ohne  Verschulden  des  Absenders  umgelsden  oder  anderweit
verladen  werden,  so  wird  dies  durch  die  Eisenbabn  kostenlos  bewirkt  und  ein  etwa  entladener
Teil  der  Sendung  ohne  beeondere  Frachtberechnung  weiterbefördert.  Ist  jedoch  die  Umladuns
oder  anderweite  Verladung  vom  Absender  durch  mangelbafte  Verladung  veranlaßet,  so  hat  der
Absender  oder  Empfiünger  die  Kosten  zu  tragen.  Ein  etwa  abgeladener  Teil  der  Sendung  int
nach  Ziffer  (3)  Abs.  1  und  4  zu  behandeln.

Kotbllt  der  umruladende  Wagen  Güter,  deren  Umladung  besondere  Sorgfalt  oder  Sachkenntnis
  erfordert  (z.  B.  lose  verladenes  Obst,  unverpacktes  Glar,  Porzellan  oder  Steingut.
Bier  in  Eispackung  und  dergleichen),  s0  ist  die  Eisenbahn  berechtigt,  vom  Absender  Anweisung
  über  die  Umladung  einruholen.

Der  Absender  kann  die  Umladung  übernehmen  und  haftet  dann  für  die  ordrungs
milige  Ausführung  bach  §8  86  Abe.  (1)  Ziffler  3.  Hat  der  Absender  die  Umladung  durch  «
htttoveklsdassveksalsshwhoaefdoaMssiuekKowvaiOtvorlsagsvz  Ists-M
wetäoathüiotskikmssigoahäegobühkeoslssntsehsåiwgsvshtc

Iet  die  Umladung  oder  anderweite  Verladung  vom  Abeender  durch  mangelhafte  Verladung
  veranlast,  so  wird  für  den  Aufenthalt,  den  der  Wagen  erleidet,  das  tarikmisige  Wagenstandgeld
  erhoben.
        <pb n="233" />
        G  197  20

5  60.  Frachtzuschläge.  -

(1)"Boivntichtigetdvgabedeslahattszdessoviohvsodeküotstäckzshleiaotseaäuag
soijbeiLudotaohtlsssuggdoksichokhoitsvorsohkittoabeiotplosionsgsckährliohonsegovstäaäed
usw.(§544bs.(1)"v.(2)ZiserI)sindohne-Rücksichtämak,oboiavotschaldoudosdbsonåots
vorliegt  oder  nicht,  Frachtzuschlüge  zu  entrichten,  für  die  folgende  Bestimmungen  gelten:

a)  Wenn  die  im  8§  54  Abs.  (1)  und  (2)  Ziffer  1  aufgeführten  Gegenstände  unter
unrichtiger  Inhaltsangabe  zur  Beförderung  aufgegeben  oder  wenn  die  gegebenen
Sicherheitsvorschriften  außer  acht  gelassen  werden,  beträgt  der  Frachtzuschlag
für  jedes  Kilogramm  Rohgewicht  des  Versandstücks,  worin  ein  solcher  Gegenstand
enthalten  war,  6

bei  den  gemäß  §  54  Abe.  (1)  von  der  Beförderang  ausgeschlossenen  sowie  bei
den  bedingungsweise  zur  Beförderung  zugelassenen  explosionsgefährlichen
und  selbstendzündlichen  Gütern  (§  54  Abs.  (2)  Ziffer  1):  12  Mark  (in  Ostakrika
  9  Rupien),

bei  den  bedingungsweise  zur  Beförderung  zugelassenen  brennbaren  Flüssigkeiten,
giftigen  und  ätzenden  Stoffen  (§  54  Abs.  (2)  Ziffer  1):  3  Mark  (in  Ostafrika
2  Rupien),

bei  den  bedingungsweise  zur  Beförderung  zugelassenen  fäunlnisfähigen  Stoffen
#54  Abe.  (2)  Ziffer  1):  5½  Mark  (in  Ostafrika  0.40  Rupien).

b)  In  anderen  Fällen  unrichtiger  Inhaltsangabe  beträgt  der  Frachtzuschlag,  wenn  sie
keine  Frachtverkürzung  berbeifübren  kann,  1  Mark  (in  Ostafrika  0,75  Rupien)
für  den  Frachtbrief,  sonet  das  Doppelte  des  Unterschieds  zwischen  der  infolge
der  unrichtigen  Angabe  entstandenen  und  der  richtig  berechneten  Fracht  von  der
Anfgabe-  bis  zur  Bestimmungestation,  mindestens  aber  1  Mark  (0,75  Rupien).

)  Bei  unrichtiger  Angabe  der  Stückzahl  oder  des  Gewichte  einer  vom  Absender
verladenen  Sendung,  wenn  hierdurch  eine  Frachtverkürzung  herbeigeführt  werden
kann,  beträgt  der  Frachtzuschlag  das  Doppelte  des  Unterschiede  zwischen  der
infolge  der  unrichtigen  Angabe  entstandenen  und  der  richtig  berechneten  Fracht
von  der  Aufgabe-  bis  zur  Bestimmungestation.

d)  Bei  Dberlastung  eines  Wagens  beträgt  der  Frachtzuschlag  das  Sechefache  der
Fracht  von  der  Anfgabe-  bis  zur  Bestimmungsstation  für  das  Gewicht,  das  die
im  §9  59  Abs.  (2)  festgesetzten  Belastungegrenzen  übersteigt.  Diese  Bestimmung
gilt  sinngemäß  auch  für  Gegenstände,  deren  Fracht  nicht  nach  dem  Gewichte
berechnet  wird.  Iat  zum  Beispiel  die  Fracht  nach  der  Ladefläche  zu  berechnen,
"#  wird  der  Frachtzuschlag  derart  ermittelt,  daß  die  nach  der  Ladefläche  des
verwendeten  Wagens  berechnete  Fracht  als  Fracht  für  das  zuläesige  höchste  Belastungsgewicht
  angesehen,  danach  die  Fracht  für  das  Dbergewicht  berechnet  und
der  gefandene  Betrag  sechsfach  genommen  wird

e)  Die  unter  a  bis  d  festgesetzten  Frachtzuschläüge  werden  nebeneinander  erhoben,
wenn  gegen  mehrere  dieser  Vorschriften  gleichzeitig  verstoßen  wird.  Trifkt
unrichtige  lnhaltsangabe,  die  eine  Frachtverkürzung  berbeiführen  kann,  mit  unrichtiger
  Angabe  der  Stückzahl  oder  des  Gewichte  der  Sendung  zusammen  und
handelt  es  sich  nicht  um  Gegenstände  der  im  §  54  Abs.  (1)  und  (2)  Ziffer  1  genannten
Art,  so  beträgt  der  Frachtzuschlag  das  Doppelte  des  Unterschiedes  zwischen  der
Fracht  für  die  angegebene  Stückzahl  oder  das  angegebene  Gewicht  und  den  angegebenen
  Inbalt  einerseits  und  der  Fracht  für  die  ermittelte  Stückzahl  oder  das
ermittelte  Gewicht  und  den  ermittelten  Inhalt  anderseits.

Auferdem  ist  der  Frachtunterschied  nachzuzahlen  und  der  entstandene  Schaden  zgu
W##zen,  auch  aind  die  durch  andere  gesetzliche  oder  polizeiliche  Bestimmungen  vorgesehenen

verwirkt.

dtraten
(2)  Die  Eisenbahn  kann  von  der  Erhebung  der  Frachtzuechläge  abseben  oder  geringere
Zuschuge  erheben:
wenn  der  Verstoß  gegen  die  Vorschriften  auf  entschuldbarem  Versehen  bernht,
ein  Schaden  für  die  Eisenbahn  nicht  oder  nicht  in  Höhe  des  Frachtzuschlags
entstanden  und  eine  erhebliche  Geführdung  der  Betriebssicherheit  nicht  herbei
geführt  worden  inst,  .
vomäiollddoüuzusohhsseioeuavokhältvismtsigollstteinsichæhuoctpäek
wenn  andere  Billigkeitegründe  vorliegen.
        <pb n="234" />
        W  198  0

(3)  Ein  Frachtzuschlag  darf  nicht  erhoben  werden:
a)  bei  unrichtiger  Gewichtsangabe  oder  bei  Dberlastung,  wenn  die  Eisenbahn  zur
Verwägung  verpflichtet  war;  !r½„  «
b)boioiaekwährendde-BotökäotaogcingetketovpaGorichtszonqhmoohaevbek
last-ung-wenndokhbsoaäokaachweistzåscäiosowichtszuoshmåäus·Witf-Etvagseinflüsse
  zurückzuführen  ist;

)  bei  einer  während  der  Beförderung  durch  Witterungseinflüsse  verursachten  Uber.
lastung,  wenn  der  Absender  Dnachweist,  daß  er  bei  der  Beladung  des  Wagens  das
angeschriebene  Ladegewicht  nicht  überschritten  hat.

Wird  einer  der  in  Abs.  (3)  b)  und  c)  aufgeführten  Gründe  für  Nichterhebung  des
Frachtzuschlags  geltend  gemacht,  aber  der  erforderliche  Nachweis  vom  Absender  nicht  bis  zur
Einlösung  des  Frachtbriefs  erbracht,  so  ist  die  Eisenbahn  berechtigt,  Hinterlegung  in  Höhe  des
Frachtzuschlags  zu  fordern.

(4)  Der  Frachtzuschlag  iet  verwirkt,  sobald  der  Frachtvertrag  abgeschlossen  ist  (8  617.
Zur  Zahlung  des  Zuschlags  ist  der  Absender  verpflichtet.  Hat  der  Empfünger  den  Frachtbrief
und  das  Gut  angenommen,  so  haftet  er  gemäß  §  76  Abs.  (4)  neben  dem  Absender  als  Gesamtschuldner
  für  den  Zuschlag.

(5)  Der  Anspruch  auf  Zahlung  oder  Rückzahlung  des  Frachtzuschlage  verjährt  in  einem
Jahre.  Die  Verjährang  beginnt  bei  Ansprüchen  auf  Zahlung  des  Frachtzuschlags  mit  der
Zablung  der  Fracht  oder,  wenn  eine  Fracht  nicht  zu  zahlen  war,  mit  der  Auflieferung  des
Gutes;  bei  den  Ansprüchen  auf  Rückzahlung  beginnt  sie  mit  der  Zahblung  des  Zuschlags.  Gehemmt
  oder  unterbrochen  wird  die  Verjährung  gemäß  den  Bestimmunger  im  §8•  71  Abe.  (2).

§  61.  Abschluß  des  Frachtvertrags.

(1)  Der  Frachtvertrag  iet  abgeschlossen,  sobald  die  Abfertigungsstelle  das  Gut  mit  dem
Frachtbriefe  zur  Beförderung  angenommen  hat.  Als  Zeichen  der  Annahme  ist  dem  Frachtbriefe
der  Tagesstempel  der  Abfertigungsstelle  aufzudrücken.  Mit  diesem  Stempel  ist  anch  jedes  der
nach  §  56  Abs.  (5)  dem  Frachtbrief  etwa  angefügten  Blätter  zu  versehen.

(2)  Die  Abstempelung  hat  nach  volletändiger  Auflieferung  des  im  Frachtbriefe  verzeichneten
  Gutes  und  nach  Entrichtung  der  vom  Absender  voraus  zu  bezahlenden  Betrüge
unverzüglich,  auf  Verlangen  des  Abeenders  in  seiner  Gegenwart,  zu  erfolgen.

(6)  Der  abgestempelte  Frachtbrief  dient  als  Beweis  für  den  Frachtvertrag.

(4)  Bei  den  vom  Absender  verladenen  Gütern  dienen  die  Angaben  des  Frachtbriefs
über  das  Gewicht  und  die  Anzahl  der  Stücke  nur  dann  als  Beweis  gegen  die  Eisenbahn,  wenn
#eie  die  Stücke  nachgewogen  oder  nachgezählt  und  dies  im  Frachtbriefe  beurkundet  hat.

(5)  Die  Eisenbahn  ist  verpflichtet,  anuf  Verlangen  des  Absenders  die  Annabme  des
Gotes  unter  Angabe  des  Tages,  an  dem  es  zur  Befbrderung  angenommen  ist,  zum  Beispiel
durch  Unterstempelung  eines  Eintrags  in  einem  Quittungebuch  oder  dergleichen  zu  bescheinigen.

s  62.  Verpackung  und  Bezeichnung.

(1.)  Das  Gut  muß,  soweit  es  seine  Natur  erfordert,  gegen  Verlust,  Minderung  oder
Beschädigong  sicher  verpackt  sein.

(2)  Iat  dies  nicht  der  Fall,  so  kann  die  Eisenbahn  die  Annahme  des  Gutes  ablebnen
oder  verlangen,  daß  der  Absender  im  Frachtbriefe  das  Fehlen  oder  die  Mkngel  der  Verpackung
anerkennt.  So  werden  z.  B.  nur  mit  Anerkenntnie  angenommen:  unverpackte,  nur  verschnürte
Felle,  Zucker  in  losen  Broten  und  gefüllte  Flaser,  deren  Beschaffenheit  wegen  Schmutzes  oder
aus  anderen  Gründen  nicht  erkennbar  ist,  namentlich  beschmutzte  Ol-  und  Sirupfässer.  ·

(3)  Inwieweit  die  Eisenbahn  für  den  Scheden  haftet,  der  infolge  eines  im  Frachtbrief
anerkannten  oder  RKugerlich  nicht  erkennbaren  Mantgels  der  Verpackung  entsteht,  ist  im  den
88  84  und  86  bestimmt.  Iet  ein  Baterlich  erken#nbarer  Mangel  der  Verpackung  nicht  im
Frachtbrief  anerkannt,  so  ist  die  Eisenbahn  von  der  Haftpficht  nur  dann  befreit,  wenn  der
Absender  arglistig  bandeit.

(4)  Die  Verpackung  mus  ferner  co  beschaffen  sein,  daß  das  Gut  bei  ordnun  ·
Behandlung  durch  die  Eisenbahn  keinen  Schaden  verursachen  kann.  Andernfalle  ist  die  Eivenbahn
  berechtigt,  wenn  sie  das  Gut  trotsdem  zur  Beförderung  annimmt,  ein  Anerkenntnis  im
Frachtbriefe  nach  Malgabe  des  Abs.  (2)  zu  verlangen.  Für  den  Schaden,  der  aus  s0  bescheinigten
oder  aus  Auserlich  nicht  erkennbaren  Mängeln  der  Verpackung  entstcht,  haftet  der  Absender.
Ist  ein  Huberlich  erkennbarer  Mangel  der  Verpackung  nicht  anerkannt,  eo  haftet  der  Abeender
nur,  wenn  er  arglistig  handelt.  "
        <pb n="235" />
        W  199  20

(5)  Die  Eisenbahn  kann  verlangen,  dalß  kleine  Stückgüter  (Kleineisenzeug  oder  dergleichen),
deren  Annabme  und  Verladung  nicht  ohne  erheblichen  Zeitverlust  möglich  ist,  durch  Verbindung
oder  Verpackung  zu  größeren  Einheiten  zusammengefaßt  werden.  .

(6)Mahnonbahaovbloibtäbetlassemtätcätohåjovogeaihkokcigoosohattenllw
zuträglichkeiten  während  der  Beförderung  herbeiführen  können,  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs
durch  den  Tarif  einheitliche  Vorschriften  über  die  Verpackung  und  Verladung  zu  treften.

(7)  Die  Stückgüter  sind  haltbar,  deutlich  und  in  einer  Verwechselungen  ausschließenden
Weise  zu  bezeichnen.  Diese  Bezeichnungen  müssen  wit  den  Angaben  im  Frachtbrief  übereineimmen.
  Altere  Bezeichnungen  (Eisenbahnbeförd  gszeichen,  Postbeförderungszeichen  oder
andere  Zeichen,  die  mit  den  Eisenbahnbeförd  gezeichen  verwechselt  werden  könnten)  müssen
entfernt  sein.  «

.  Hat  der  Abeender  Stückgüter  nicht  oder  nicht  genügend  bezeichnet,  so  wird  die  Bezeichnung
  von  der  Eisenbahn  gegen  die  im  Nebengebührentarif  vorgesehene  Gebühr  ausgeführt.
Als  ungenügend  ist  die  Bezeichnung  auch  anzusehen,  wenn  alte  Bezeichnungen  vicht  entfernt
worden  sind.  «

(8)stilokgütetsiaävomAbuaäokmitdomNmeadokBestimmaagsststiondsaob
haft  zu  bezeichnen,  wenn  es  ihre  Beschaffenheit  ohne  besondere  Schwierigkeit  zuläßtßt.

4  Ist  dies  nicht  oder  nur  undeautlich  geschehen,  obgleich  es  die  Beschaffenbeit  der  Stück-Füter
  ohne  besondere  Schwierigkeit  zulätt,  so  ist  die  Bezeichnung  von  der  Eisenbahn  gegen
die  im  Nebengebührentarif  vorgeschene  Gebühr  auszuführen.

Bei  Stückgütern,  die  in  Seehafenplätzen  oder  in  anderen  Wasserumschlagstellen  aufhbegeben
  werden,  ist  die  Bezeichnung  mit  der  Bestimmungestation  nicht  erforderlich,  wenn  sie
eohne  Mitwirkung  des  Abeenders  unmittelbar  aus  den  Wasserfahrzeugen  in  die  Eisenbahnwagen
übergeladen  werden.

5  63.  Annahme  (Ablieferungsschein).

(1)  Die  Eisenbahn  ist  nur  insoweit  verpflichtet,  Güter  zur  Befbrderung  anzunehmen,
als  dio  Beförderung  sofort  erfolgen  kann.  Wenn  es  notwendig  wird,  die  Annahme  von
Kendungen.  allgemein  oder  für  bestimmte  Versandbezirke  oder  für  bestimmte  Arten  von  Gütern
einrustellen,  weil  zwingende  Gründe  des  Eisenbahnbetriebs  oder  das  öffentliche  Interesse  die
volortige  Beförderung  nicht  gestatten,  so  bedarf  es  der  Genehmigung  des  Gouverneurs.

Die  Annahme  von  Gütern  für  Empfünger,  welche  nicht  inpnerhalb  eines  Umkreises  von
6  Küometern  von  der  nücheten  besetzten  Eisenbahnstation  wohnen,  kann  die  Eisenbahn  ablehnen,
  wenn  der  Abeender  nicht  mit  dem  Gute  einen  „Ablieferungsschein=  nach  einem  vom
Gouverneur  festzusetzenden  Muster  über  die  aufgegebenen  Güter  einreicht.  Diesen  von  der

bahn  bestätigten  Schein  erhult  der  Absender  zurück.  Er  hat  ihn  unverzüglich  dem  im
F  machtbriefe  bezeichneten  Empfünger  zu  übersenden.  Die  Ausstellung  eines  solchen  Ablieferunge-#heines
  hat  der  Abeender  im  Frachtbriefe  in  der  Spalte  =  Zulässige  oder  vorgeschriebene  Er-Ben«

  zu  vermorken  svgl.  S6  76  Abe.  (1).

4  (2)  Die  Göter  müssen  während  der  Dienststunden  anfgeliefert  werden,  die  von  der
E#enhahn  festsusetzen  und  durch  Anusbang  bekannt  zu  machen  eind.

Auf  unbesetzten  Stationen  werden  Güter  nur  wiährend  des  Aufenthalts  der  Züge
Angenommen.

(3)  An  Sonn-  und  Festtagen  wird  Frachtgut  nicht  angenommen;  soweit  ellgatmilige
Baförderung  eingeführt  iet,  ist  die  Eisenbahn  verpfichtet,  die  Güter  anzunehmen,  wenn  ihrer
7oll.  oder  steueramtlichen  Behandlung  kein  Hindernis  entgegeneteht.

(4)  Wird  die  Annahme  einer  durch  die  Eisenbahn  zu  verladenden  Sendung  vom  Ab-Gier
  dadurch  verzögert,  daß  er  nicht  alle  zum  Frachtbrieke  gehörenden  Güter  binnen
*  Stunden  aufliefert  oder  daß  er  den  wegen  Unrichtigkeit  oder  Unvolletändigkeit  beanstandeten
anchtbrief  nicht  binnen  24  Stunden  nach  Beginn  der  Auflieferung  berichtigt  übergibt  oder

tw  vorans  zu  zahlenden  Frachtbeträge  und  Gebühren  nicht  innerhalb  derselben  Frist
eht,  0  ist  für  das  eingelegerte  Gut  das  tarifmäßige  Lagergeld  zu  erheben.
a  Zur  Ansammlung  von  Wagenladungen  oder  zur  vorübergebenden  Niederlegung  nach
er  Entladung  kann  die  Lagerung  von  Gütern  auf  verfügbaren  Plätzen  der  Bahnhöfe  im  Freien
#Eestattet  werden.  In  solchen  Fällen  wird  das  tarifmäßige  Platzgeld  erhoben.
an  (5)  Die  Bereitstellung  der  Wagen  für  Güter,  die  der  Absender  zu  verladen  hat,  mu
ter  Angabe  des  Gutes,  des  ungeführen  Gewichte  und  der  Bestimmungsstation  für  einen  be-—
  Tag  nachgesucht  werden.  Können  die  Wagen  nicht  bereit  gehalten  werden,  uo  ist
er,  soweit  tunlich,  hierron  kostenfrei  za  benachrichtigen.  Werden  echriftlich
        <pb n="236" />
        W  200  20

zugesagte  Wagen  nicht  rechtzeitig  gestellt,  so  hat  die  Eisenbahn  die  Kosten  der  vergeblich
versuchten  Auflieferung,  mindestens  aber  den  Betrag  des  Wagenstandgeldee  für  einen  Tag  zu
erstatten.  Wird  ein  Wagen  erst  nach  der  Bereitstellung  wieder  abbestellt,  so  hat  der  Besteller
das  tarifmäßige  Wagenstandgeld  zu  zahlen.  Bei  Bestellang  eines  Wagens  kann  die  Eisenbahn
eine  Sicherheit  in  Höhe  der  bezeichneten  Gebühr  verlangen.

Die  Bestellung  von  Wagen  ist  in  der  Regel  schriftlich  an  die  Versandetation  zu
richten,  es  sei  denn,  daß  nach  Bekanntgabe  der  Eisenbahn  die  Annahme  und  Ausfübrung  der
Wagenbestellung  anderen  Stationen  übertragen  ist.  Bei  der  Bestellung  ist  anzugeben,  wieriel
Wagen  und  ob  bedeckte  oder  offene  gewünscht  werden.  Ferner  ist  die  gewünechte  Länge  der
Wagen  zu  bereichnen.

(6)  Die  Verladung  durch  den  Absender  hat  in  der  Regel  während  der  Dienststunden
zu  erfolgen;  sie  muß  innerhalb  der  von  der  Eisenbahn  durch  Aushang  bekannt  zu  machenden
Friet  vollendet  sein.  Wird  die  Frist  überschritten  oder  wird  der  wegen  Unrichtigkeit  oder
Unvollständigkeit  beanstandete  Frachtbrief  nicht  innerhalb  der  Ladefrist  berichtigt  übergeben
oder  werden  die  etwa  voraus  zu  zahlenden  Frachtbeträge  und  Gebühren  vicht  innerhalb  der-"elben
  Frist  beglichen,  so  hat  der  Absender  das  tarifmäsige  Wagenstandgeld  zu  zahlen.  Für
Sonn-  und  Festtage  ist  Wagenstandgeld  nur  dann  zu  zablen,  wenn  die  Ladefrist  echon  am
Tage  vorher,  nachmittags  2  Uhr,  abgelaufen  ist.  Folgen  mehrere  Sonp-  und  Festtage  aaufeinander,
  so  ist  nur  für  einen  Tag  Wagenstandgeld  zu  erheben.  Die  Eisenbahn  kann,  wenn
die  Ladefriet  um  mehr  als  24  Stunden  überschritten  wird,  auf  Kosten  und  Gefahr  des  Ab.
senders  das  Gut  ausladen  und  auf  Lager  nehmen  oder  einem  Spediteur  oder  öffentlichen
Lagerhaus  übergeben.

(7)  Der  Lauf  der  Frieten  in  den  Abes.  (4)  und  (6)  ruht  an  Sonn-  und  Festtagen  sowie
für  die  Dauer  einer  zoll-  oder  steneramtlichen  oder  polizeilichen  Abfertigung,  eoweit  diese
nicht  durch  den  Absender  verzögert  wird.

(8)  Die  Eisenbahn  kann  die  Stückgüter  innerhalb  des  Stationsorts  oder  von  berachbarten
  Orten  gegen  eine  durch  Aushang  bekannt  zu  machende  Gebühr  selbst  anfahren  oder
Rollfuhrunternehmer  dafür  bestellen.  Die  hierbei  verwendeten  Personen  gelten  als  Leote  der
Eisenbahn  im  Sinne  des  8  5.  Die  Rollfuhrleute  haben  ihren  Gebührentarif  bei  sich  zu  tragen
und  auf  Verlangen  vorzuzeigen.

(9)  Den  Absendern  steht  frei,  von  dieser  Einrichtang  Gebrauch  zo  machen  oder  die
Güter  selbst  anzufahren  oder  sie  durch  andere  Unternehmer  anfahren  zu  lassen.

(10)  Die  Eisenbahn  kann  im  Tarife  vorschreiben,  daß  das  Dberladen  von  Gütern,  die
auf  der  Versandetation  von  Sebiffen  unmittelbar  auf  die  Eisenbahn  übergehen  sollen,  gegen
Zahlung  der  im  Tarif  oder  durch  Aushang  bekannt  zu  machenden  Gebtlhren  von  ihr  selbst
üoder  durch  besondere  Unternehmer  ausgeführt  wird.  Die  hierbei  verwendetön  Personen  gelten
als  Leote  der  Eisenbahn  im  Sinne  des  8  5.  ·

§64.Votllatigcsinlagokaasdass-tos-  »-(1)

  Güter,  die  nicht  sofort  befördert  werden  können,  hat  die  Eisenbahn,  soweit  es  die
Rlumlichkeiten  gestatten,  gegen  Empfangebescheinigung  einstweilen  in  Verwahrung  zu  nehmen.
Dabei  kann  sie  vorbehalten,  dasß  die  Annahme  zur  Beförderung  erst  erfolgt,  wenn  die  Beförderung
  möglich  iet.  Der  Absender  hat  sein  Einverständnis  auf  dem  Frachtbriefe  zu  ##-kliren.
  In  diesem  Falle  baftet  die  Eieenbahn  bis  zum  Abschlusse  des  Frachtvertrage  (65  61
Abs.  (1))  nach  den  Grundsktzen  für  entgeltliche  Verwahrung.  Die  Verwahrung  leicht  verderblicher
  Güter  und  der  im  §8  54  Abes.  (2)  aufgeführten  Gegenstände  kann  abgelehnt  werdeo.

Das  Einverständnie  des  Absenders  mit  der  Verwahrung  ist  im  Frachtbrief  unter
„  Zulässige  oder  vorgeschriebene  Erkikrongen-  auexusprechen.  «

(2)WoaadieEimbahawsgvalsdavgsguw.äiooichtsokokthckdkdctvokåeakössfks
gleichwobl  zur  Beförderung  annimmt,  so  ist  sie  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  be  «
mit  dem  Absender  zu  vereinbaren,  daß  die  Lieferfriet  von  dem  Tage  an  UMuft,  an  dem  die
Absendung  erfolgt.  Der  Absender  bat  sein  Einverständnis  auf  dem  Fruchtbriefe  zu  erkliren.
Die  Eisenbahn  ist  verpflchtet,  den  Zeitpunkt  der  Absendung  auf  dem  Fruchtbriefe  durch
einen  besonderen  Stempel  ersichtlich  su  machen  und  diesen  Zeitpunkt  dem  Absender  ohoes
Verzug  mitzateilen.

65.  Zoll-,  Steuer-,  Polizei-  und  statietische  Voreschriften.

(1)  Der  Absender  ist  verpflchtet,  dem  Frachtbrief  alle  Begeeitpapiere  beisugeben,  i
su#  Erfüllung  der  Zoll-,  Steuer-  oder  Polizeivorschriften  vor  der  Ablieferung  an  den  Empfnger
        <pb n="237" />
        W  201  20

erforderlich  sind;  sie  sind  im  Frachtbriefe  genau  zu  bezeichnen.  Die  Eisenbahn  ist  nicht
verbflichtet,  diese  Papiere  auf  ihre  Richtigkeit  und  Vollständigkeit  zu  prüfen.  Der  Absender
haftet  der  Eisenbahn,  sofern  sie  nicht  ein  Verschulden  trifft,  für  alle  Folgen,  die  aus  dem
Mangel,  der  Unzulänglichkeit  oder  der  Unrichtigkeit  der  Papiere  entstehen;  auch  hat  er  für
di  Dauer  eines  hierdurch  verursachten  Anfentbalts  in  der  Beförderung  von  mebr  als  48  Stunden
das  tarifmäßige  Lager-  oder  Standgeld  zu  zahlen.

Göüter,  deren  zoll-  oder  steueramtlicher  Verschluß  verletzt  oder  mangelhaft  ist,  werden
nicht  angenommen.  —  Bei  Gütern,  die  unter  Zoll-  oder  Stenerverschluß  in  offenen  Wagen  befördert
  werden  sollen,  hat  der  Absender  für  eine  den  zoll-  oder  steueramtlichen  Vorschriften
Krnügende  Deckung  der  Wagen  zu  sorgen,  es  sei  deun,  daß  die  Zoll-  oder  Steuerverwultung
ie  Verwendung  oflener  Wagen  ohne  Deckung  gestattet.  ,

(2)  Die  Zoll-,  Steuer-  und  Polizeivorschriften  sind,  solange  das  Gut  unterwegs  ist,
gegen  die  tarifmäßigen  Gebühren  von  der  Eisenbahn  zu  erfüllen.  Sie  kann  diese  Aufgabe
unter  ihrer  Verantwortlichkeit  auf  Kosten  des  Verfügungsberechtigten  einem  Spediteur  übertragen.
  In  beiden  Fällen  hat  sie  die  Pflichten  eines  Spediteurs.

(3)  Wenn  der  Absender  eine  unzulässige  oder  unausführbare  Art  der  Abfertigung  beantragt
hat,  so  hat  die  Eisenbahn  die  Abfertigung  zu  veranlassen,  die  sie  als  die  vorteilhafteste  für
den  Absender  erachtet.  Dieser  ist  hiervon  zu  benachrichtigen.

(4)  Der  Absender  kann  im  Frachtbrief  erklären,  daß  er  selbst  oder  ein  namhaft
Femachter  Bevollmächtigter  der  Zoll-  oder  Stenerbehandlung  beiwohnen  wolle.  Auf  Antrag
und  gegen  Erstattung  der  Kosten  ist  der  Absender  oder  sein  Bevollmächtigter  von  der  Ankunft
des  Gutes  auf  der  Station,  wo  diese  Behandlung  stattfindet,  zu  benachrichtigen.  Der  Absender
oder  sein  Bevollmächtigter  ist  berechtigt,  die  nötigen  Anfklärungen  über  das  Gut  zu  geben.
bas  Gut  in  Beeitz  zu  nehmen  oder  die  Zollbehandlung  selbst  zu  betreiben,  sind  sie  nicht  befugt.
4  Die  Erklärung  des  Absenders  ist  im  Frachtbrief  unter  „  Zulässige  oder  vorgeschriebene
Ertlärungen  in  folgender  Form  auszusprechen:

ber  on  behandlung  in.  .  .  .  .  .  ...  werde  ich..  .....  ...  (genaue
Vohnungsangabe)  wire  i  beiwohnen.  I(Ich  beantrage

benachrichtigung  von  der  Ankunft  des  Gutes  auf  dieser  Station.)
"  Unterschrift.

Wenn  der  Absender  oder  sein  Bevollmächtigter  der  Zoll-  oder  Steuerbehandlung  bei-Sohnen,
  können  sie  den  Zoll-  oder  Stenerbetrag  bezahlen  und  die  Zoll-  oder  Steuerquittung
peben  Der  Empfang  der  Quittung  ist  auf  dem  Frachtbrief  in  folgender  Form  zu

igen:
ell.  uitt  übe
Steuer-  Juittung  übernommen.
(Untersebrikt.)
l  (5)  Anf  der  Bestimmungsstation  kann  der  Empfänger  die  zoll-  oder  steneramtliche
schandlung  betreiben,  wenn  der  Absender  im  Frachtbriefe  nichts  anderes  bestimmt  hat.  Wird
4  Behbandlung  weder  durch  den  Empfänger  noch  gemäß  einer  Erklärung  im  Frachtbriefe
uh  den  Abeender  oder  einen  Dritten  betrieben,  so  hat  die  Eisenbahn  sie  zu  veranlassen:
be  kano  die  Eisenbahn  damit  unter  ihrer  Verantwortlichkeit  auf  Kosten  des  Verfügungswechtigten
  einen  Spediteur  beauftragen.
(6)  Bei  den  über  die  Grenzen  des  Schutzgebiets  ein-,  aus-  oder  durchzuführenden

Vutera  bat  der  Absender  oder  der  Empfunger  die  nach  den  Bestimmungen  über  die  Statistik
9  arenverkehre  vorgeschriebenen  Anmeldescheine  zu  beschaffen.  Werden  sie  von  der
n

;  bahn  beschafft,  so  eind  hierfür  die  tarifmätigen  Gebühren  zu  entrichten.  Anmeldescheine,
am  nicht  den  Stempel  der  Zollbehörde  tragen,  hat  die  Eisenbahn  gegen  die  tarifmäßige  Gebühr
ihre  bObereinstimmung  mit  dem  vorgeschriebenen  Muster  zu  prüfen  und  abzustempeln.
mit  Die  Vorführung  von  Gütern  unter  zoll-  oder  steueramtlichem  Verschlußg  und  von  Gütern

Begleitschein  1  wird  dem  Empföünger  oder  dem  Absender  oder  dem  von  diesem  beauftragten
ten  our  gegen  Sicherheiteleistung  gestattet.
verd  Güter,  die  anf  einen  von  der  Eisenbahn  ausgewirkten  Begleitschein  II  abgefertigt  sind,
*  en  nur  ausgeliefert,  wenn  die  Krledigung  des  Begleitecheins  durch  Vorlegang  der  Zollv*
  Steuerquitlung  vachgewiesen  wird.

Drit
        <pb n="238" />
        W  202  20

66.  Verwendung  bedeckter  oder  offener  Wagen.
(1)  Der  Absender  ist,  venn  nicht  Bestimmungen  dieser  Ordnung  oder  Zoll-,  Stereroder
  Polizeivorschriften  oder  zwingende  Gründe  des  Betriebs  entgegenstehen,  berechtigt,  im
Frachtbriefe  zu  verlangen:  ’
LöalscijtekiodococktoawsgeabetökäårtwetüomkäkåiedokTakitofloaoWagev
vorsieht,  falls  der  Eisenbahn  solche  Wagen  zur  Verfügung  steben;
2.  da8z  Güter  in  offenen  Wagen  befördert  werden,  für  die  der  Tarif  bedeckte  Wagen
vorsicht.
(2)  Im  ersteren  Falle  kann  die  Eisenbahn  eine  im  Tarife  festzusetzende  höhere
Fracht  erbeben.
(3)  Ob  und  unter  welchen  Bedingungen  Decken  für  offene  Wagen  mietweise  überlassen
werden,  hat  der  Tarif  zu  bestimmen.

5  67.  Art  und  Reibenfolge  der  Beförderung.

(1)  Das  Gut  ist  je  nach  dem  gewählten  Frachtbriefmuster  als  Frachtgut  oder  als  Ellgut
  —  soweit  eilgutmäßige  Beförderung  eingeführt  ist  —  zu  befördern.

(2)  Die  Eisenbahn  hat  die  Abfertigung  vorzunehmen,  die  nuch  den  Tarifen  den  billigsten
Frachtsatz  und,  bei  gleichen  Frachtsätzen  über  mehrere  Wege,  die  günstigsten  Beförderunke#
bedingungen  bietet.  Der  Abesender  kann  im  Frachtbriefe  das  Zoll-  oder  Steueramt  für  die  2olI.
oder  steueramtliche  Abfertigung  vorschreiben.  Diese  Vorschrift  muß  die  Eisenbahn  beschter.

(3).  Die  Güter  sind  in  der  Reibenfolge  zu  befördern,  in  der  sie  zur  Beförderung  angenommen
  wurden,  wenn  nicht  zwingende  Gründe  des  Eisenbahubetriebs  oder  das  öftentliche
Joteresee  eine  Ausnahme  rechtfertigen.  Eine  Zuwiderhandlung  gegen  diese  Vorschriften  begründen
den  Anspruch  auf  Ersatz  des  daraus  entstehenden  Schadens.

5  68.  Berechnung  der  Fracht,  Nebengebühren  und  Auslagen.

(I)  Die  tarifmäßigen  Beträge  für  Fracht  und  für  die  in  dieser  Ordnung  oder  im  Tarise
zugelassenen  Nebengebühren  sind  von  der  Eisenbahn  in  den  Frachtbrief  einzutragen.

(2)  Autßer  diesen  Beträgen  darf  die  Eisenbahn  nur  bare  Auslagen  in  Rechnung  stellen.
z.  B.  von  ihr  bezahlte  Aus-,  Ein-  oder  Durchgangsabgaben,  Kosten  für  Uberführung,  A  .
für  notwendige  Ausbesserangen  oder  für  andere  Arbeiten  zur  Erhaltung  des  Gutes.  Auch
diese  Beträge  sind  unter  Beifügung  der  Beweiestücke  im  Frachtbrief  ersichtlich  zu  machen.

§  69.  Zablung  der  Fracht.

Die  Fracht  ist  bei  der  Aufgabe  des  Gates  zu  entrichten;  der  Tarif  kann  Ausnahmen
zulassen.  .
§70.Aaspkhchowegeaist-richtiges-Frachtborochanag.

(1)  let  der  Tarif  unrichtig  angewendet  worden  oder  eind  Fehler  bei  Berechnung  der
Fracht  oder  der  Nebengebühren  vorgekommen,  eo  ist  das  zu  wenig  Geforderte  nachzuzahlen.
das  zu  riel  Erhbobene  zu  erstatten.  Der  Verpflichtete  oder  der  Berechtigte  iet  nversägsich
zu  benachrichtigen.

(2)  Die  Nachzahlung  hat  der  Absender  zu  leisten,  wenn  der  Frachtbrief  nicht  eingel5"4
wird.  Erfolgt  die  Einlösung,  so  haftet  er  für  die  Nachzahlung  nur  nach  Maßgabe  seines  Frei.
vermerks.  Im  übrigen  ist  der  Empfünger  zur  Nachzahlung  verpflichtet  (§  76  Abe.  (M).

(3)  Zur  Empfangnahme  erhobener  Mehrfracht  und  zur  Geltendmachung  von
erstattungeaneprüchen  ist  berechtigt,  wer  die  Mehrzablung  an  die  Eisenbahn  geleistet  hat.

(4)  Für  die  gerichtliche  Geltendmachung  der  Frachterstattungsansprüche  gegen  ie
Eisenbahn  bewendet  es  bei  den  Vorschriften  des  §5  100

n

71.  Verjähbrung  der  Ansprüche  wegen  unrichtiger  Frachtberechnung.

(1)  Ansprüche  der  Eisenbehn  auf  Nachzahlung  zu  wenig  erhobener  Fracht  oder  ½
wenig  erbobener  Gebühren  sowie  Ansprüche  gegen  die  Esenbahn  auf  Eretattung  zu  viel  er
hobener  Fracht  oder  Gebühren  verj#bren  in  einem  Jahbre,  sofern  der  Anspruch  auf  eine  ——
Anwendung  des  Turife  oder  auf  Fehler  bei  der  Berechnung  gestützt  wird.  Die  Verishroos
beginnt  mit  dem  Ablaufe  des  Tages,  an  dem  die  Zahlung  erfolgt  ist.

.  (2)Diovokjshkqagdoshaipmohssatkntsttaogvitddatehdiosehrittlichc  AUDCHFUI
Cosdaspkachsdolöothhslmgehemmt-Drphtcukåickomdcongeioshschsss
Meis.sollt-KäseVskjlhkaasikkistvoaüemhgosbvoitchupdamdiosisoabshs  ibre
        <pb n="239" />
        W  203  20

Entscheidung  dem  Anmeldenden  schriftlich  bekannt  macht  und  ihm  die  der  Anmeldung  etwa—
angeschlossenen  Beweisstücke  zurückstellt.  Weitere  Gesuche,  die  an  die  Eisenbahn  oder  an
die  vorgesetzten  Behörden  gerichter  werden,  hemmen  die  Verjährung  nicht.  Wegen  der  Unterbrechung
  der  Verjährung  bewendet  es  bei  den  allgemeinen  gesetslichen  Vorschrikten.

5.  72.  Nachnahme  nach  Eingang.  Barvorschuß.

Den  Eisenbahnen  bleibt  überlassen,  bei  eintretendem  Bedürfnis  mit  Genehmigung  des
Counverneurs  den  Nachnahmeverkehr  einzuführen  und  Bestimmungen  über  die  Gewährung  von
farvorschüssen  zu  erlassen.

73.  Nachträgliche  Verfügungen  des  Absenders.

(1)  Der  Absender  kann  verfügen,  daß  das  Gut  auf  der  Versandstation  zorückgegeben,
unterwegs  angehalten,  auf  der  Bestimmungsstation  zorückgehalten  oder  an  einen  anderen
Ewmpfänger  oder  an  einem  anderen  Orte  ausgeliefert  oder  nach  der  Versandstation  zurückgesandt
verde.  Ebenso  kann  der  Absender  verfügen,  daß  die  Sendung  fracht-  und  gebübrenfrei  abzeliefert
  werde.  Die  Eisenbahn  darf  die  Ausführung  solcher  Verfügungen  nur  dann  ablehnen
oder  binausschieben  oder  die  Verfügung  in  veränderter  Weise  ausfübren,  wenn  darch  ibre
befolgung  der  regelmäßige  Güterverkehr  gestört  werden  würde.  Sie  bat  in  diesem  Falle  den
Absender  unverzüglich  zu  benachrichtigen.

(2)  Verfügungen  anderer  Art  können  durch  den  Tarif  einheitlich  zugelassen  werden.

"  (3)  Die  Verfügungen  missen  sich  auf  die  ganze  Sendung  beziehen.  Sie  sind  schriftlich
bei  der  Versandstation  einzureichen.  Die  Unterschrift  darf  auch  durch  Druck  oder  Stempel
bewirkt  werden.  Die  Versandstation  hat  die  Verfügung  sobald  wie  möglich,  auf  Wunsch  des
Abeenders  unter  den  im  Tarif  einheitlich  festzusetzenden  Bedingungen  auch  durch  Telegramm
oder  Ferneprecher.  weiterzugeben.

Die  Gebühren  der  Weitergabe  (Porto,  Telegramm-  und  Fernsprechgebühren,  Botenlöhne)
bat  der  Absender  auf  Verlangen  sofort  zu  entrichten.

(4)  Einem  bei  der  Bestimmnogsstation  unmittelbar  gestellten  Antrage,  die  Sendung
rarückzubalten,  kaon  vorläuffg  entsprochen  werden,  wenn  kein  Zweifel  besteht,  daß  er  vom
4Abnender  herrührt.  Der  Absender  hat  jedoch  die  vorgeschriebene  Verfügung  innerhalb  einer
angemessenen  Friet  beizubringen.  Andernfalle  ist  nach  §  76  zu  verfahren.

·  (5)Vektiigtdok4booaäsk,dasdiosenduogaatekwogsaugehcltoaodetaatdoksos
stllsmllagsststioosutüokgobalteowird.soistäiecisoabshnbotochtigytut-jede  Verzögerung
über  6  Stunden  das  tarifkmäßige  Stand-  oder  Lagergeld  zu  erbeben.  Beträgt  die  Verzögerung
mehr  ale  24  Stunden,  so  kann  die  Eisenbahn  das  Gut  auf  Gefahr  und  Kosten  des  Absenders
aualaden  und  auf  Lager  nehmen  oder  einem  Spediteur  oder  öffentlichen  Lagerbaus  übergeben.

(6)  Die  Eisenbahn  kaon,  wenn  die  nachträgliche  Verfügung  nicht  durch  ihr  Verschulden
Vvernnlatzt  ist,  für  deren  Ausführung  neben  Erstattung  der  erwachsenden  Frachtkosten,  Neben-#hn
  und  Auslagen  eine  im  Tarife  festzusetzende  Gebühr  verlangen.  Bei  leicht  verderbichen
  Gütern  sowie  bei  Sendungen,  deren  Wert  die  entstehenden  Frachtkosten,  Nebengebübren
und  Auelagen  nicht  deckt,  kann  Vorausbezahlung  verlangt  werden.

□Das  Verfügungsrecht  des  Absenders  erlischt,  wenn  nach  der  Ankunft  des  Gutes
mm  Orte  der  Ablieferung  der  Frachtbrief  dem  Empfunger  übergeben  oder  wenn  von  dem
Enpfinger  gemüß  §  76  Abs.  (2)  Klage  gegen  die  Eisenbahn  erboben  wird.  Die  Eisenbahn  hat
amun  nur  die  Anweisungen  des  Empfäingere  zu  beachten;  verletzt  sie  diese  Verpflichtung,  so
sie  dem  Empfänger  für  das  Gurt  verhaftet.

?4.  Beförderungshindernisee.

###  (I)  Wird  die  Beförderung  eines  aufgelieferten  Gutes  unterwegs  verhindert,  seo  hat  die
bahn  den  Absender  um  Verfügung  zu  ersuchen.  Der  Absender  kann  in  diesem  Falle
buch  vom  Vertrage  zurücktreten,  muß  dann  aber  der  Eisenbahn,  wenn  sie  kein  Verschulden
kar  aSußer  der  Fracht  für  die  etwa  zurückgelegte  Eisenbahnstrecke  die  tarifmäsigen  Gebühren
die  Vorbereitung  der  Beförderung  und  für  das  Wiederauladen  entrichten.
pr-ie  (2)  Verfügt  der  Absender  der  Aufforderung  ungeschtet  nicht  über  das  Gut,  so  ist
Amit  nach  den  Vorechriften  im  §  81  zu  verfahren.
&amp;amp;  75.  Lieferfrist.
(1)  Die  Lieferfristen  betragen:
a)  für  Eilguf  (voweit  ein  geführt):

1.  Abfertigungsfrist  o  oA  öI!I  A.!  1  Tag:;

2.  Beförderungefriet  für  angefangene  je  100  Tariftilometeer  Tag.
        <pb n="240" />
        W  204  20

b)  für  Frachtgut:
1.  Abfertigungsfritt
2.  Beförderungefriet  für  angefangene  je  100  Tariftilometer  Tg.
auf  der  Otavibahn  (vergleiche  §  51  Abs.  (1)  ..

(2)  Die  Abfertigungsfrist  wird  ohne  Rücksicht  auf  die  Zahl  der  beteiligten  Eisenbahnverwaltungen
  nur  einmal  berechnet.  Die  Beförderungefrist  wird  nDach  der  Gesamtentfernung
zwischen  der  Versand-  und  der  Bestimmungsstation  berechnet.

(3)  Die  Eisenbahn  kaon  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  Zuschlagefristen  festsetzen:

1.  für  den  Dbergang  auf  Bahnen  mit  anderer  Spurweite,
2.  für  aubergewöhnliche  Verkehrsverhältnisse.

(4)  Die  Zuschlagefristen  im  Abs.  (3)  Ziffer  2  sind  besonders  zu  veröffentlichen  und
treten  nicht  vor  der  Veröffentlichung  in  Kraft  Aus  der  Veröffentlichung  muß  zu  ersehen  sein.
ob  die  Genehmigung  erteilt  oder  vorbebalten  ist;  wird  die  nachträgliche  Genehmigung  vom
Gouverneur  versagt  oder  die  Genehmigung  nicht  innerhalb  8  Tagen  nach  Veröffentlichung  der
Zuechlagefristen  bekannt  gemacht,  so  ist  die  Festsetzung  wirkungelos.

(5)  Die  Lieferfrist  beginnt  mit  der  auf  die  Annahme  folgenden  Mitternacht.  Sie  ist
gewahrt,  wenn  vor  ihrem  Ablaufe  das  Gut  dem  Empfunger  zugeführt  ist.  Für  Güter,  die
nach  den  Bestimmungen  der  Empfangsbahn  oder  nach  einer  Verfügung  des  Empfängere  nicbt
zugeführt  werden,  ist  die  Lieferfriet  gewahrt,  wenn  vor  ibrem  Ablanfe  das  Gut  zur  Anslieferung
bereit  geetellt  ist.

(6)  Der  Lauf  der  Lieferfristen  roht  an  denjenigen  Tagen,  an  denen  ein  dem  öffentlichen
  Verkehr  dienender  Zug  auf  der  betreffenden  Strecke  nicht  verkehrt,  ferner  für  die
Dauer  der  zoll-  oder  steueramtlichen  oder  polizeilichen  Abfertigung,  für  die  Dauer  einer  durch
nachträgliche  Verfügung  des  Absenders  verursachten  Verzögerung  und  für  die  Daner  einer
ohne  Verschulden  der  Eisenbahn  eingetretenen  Betriebsstörung,  durch  die  der  Beginn  oder  die
Fortsetzung  der  Beförderung  zeitweilig  verhindert  wird.

(7)  let  der  auf  die  Auflieferung  des  Gutes  folgende  Tag  ein  Sonntag  oder  Festtag,  so
beginnt  bei  nachmittage  aufgeliefertem  Frachtgute  die  Lieferfrist  einen  Tag  epäter.

(8)  Iet  der  letzte  Tag  der  Lieferfrist  ein  Sonntag  oder  Festtag,  so  liuft  bei  Frachtgnt
die  Lieferfriet  erst  wmit  der  entsprechenden  Stunde  des  nächeten  Werktags  ab.

676.  Ablieferung.

(1)  Die  Eieenbahn  ist  verpflichtet,  am  Orte  der  Ablieferung  dem  Empfünger  gegen
Zahlung  der  durch  den  Frachtvertrag  begründeten  Forderungen  und  gegen  Empfangsbescheinigung
oder,  wenn  gemäß  s  63  Abs.  (I)  für  die  aufgelieferte  Sendung  ein  Ablieferungsechein  ausgestellt
  wurde,  gegen  Rückgabe  dieses  Ablieferungsscheines  den  Frachtbrief  und  das  Got  zu
übergeben.  Die  Eisenbahn  ist  nicht  verpflichtet,  die  Berechtigang  des  Inhabers  des
Ablieferungsscheines  zu  prüfen.  Beim  Verlust  des  Scheines  hat  die  die  Auslieferung  des  Gutes
fordernde  Person  nachzuweisen,  daß  sie  der  im  Frachtbrief  bezeichnete  Empfünger  ist.  Der
Ubergabe  des  Gutes  an  den  Empfünger  steht  gleich  die  Dbergabe  an  die  Zol-  oder  Stenerverwaltung
  in  deren  Abfertigungerkumen  oder  Niederlagen,  wenn  diese  nicht  onter  Verschlus
der  Eisenbahn  etehen,  sowie  die  nach  dieser  Ordnung  zulässige  Hinterlegung  bei  einem
Spediteur  oder  in  einem  öffentlichen  Lagerhause.

(2)  Der  Empfinger  ist  nach  Ankunft  des  Gutes  am  Orte  der  Ablieferung  berechfigt,
die  durch  den  Frachtvertrag  begründeten  Rechte  gegen  Erfüllung  der  sich  daraus  ergebenden
Verpflichtungen  im  eigenen  Namen  gegen  die  Eisenbahn  geltend  zu  machen,  ohne  Unterschied,
ob  er  hierbel  in  eigenem  oder  in  fremdem  lnteresse  handelt.  Er  ist  insbesondere  berechbtigt,
von  der  Eisenbahn  die  Dbergabe  des  Frachtbriefs  und  die  Auslieferung  des  Gutes  zu  verlangen.
wenn  nicht  der  Absender  der  Eisenbahn  eine  nach  8  73  noch  zuläseige  entgegenstehende  Verfügung
  erteilt  bat.  "

(Z)Als0ktckoI-AinakmvgimsiaooüokAbs.(l)noü(2)g«lt.vokbohsltlich  der
Feetsetzungen  im  8  78  Abe.  (1),  de  vom  Absender  bexeichnete  Bestimmungsstation  auch  dann.
wenn  im  Frachtbrief  ein  anderer  Bestimmungrort  angegeben  int.

(4)  Durch  Annahme  des  Frachtbriefs  und  des  Gutes  wird  der  Empfünger  verpüücchtet.
der  Eisenbahn  nach  Maßgabe  des  Frachtbriefes  Zablung  zu  leisten  (vergleiche  jedoch  §  70  Abe.  (7)  )

(5)  Die  Empfangebab#  hat  bei  der  Ablieferung  alle  durch  den  Frachtvertrag  begründeten
Forderungen,  wie  Fracht,  Nebengebühren,  Nachnahmen,  Zollgelder  und  andere  Auslagen  elrzuriehen.
  Auch  hat  sie  erforderlichen  Falles  das  Pfandrecht  an  dem  Gute  geltend  zu  machen-
        <pb n="241" />
        W  205  20

(6)  Ob  die  Güter  durch  die  Eisenbahn  oder  durch  den  Empfänger  auszuladen  eind,  hat
der  Tarif  zu  bestimmen,  soweit  nicht  diese  Ordnung  Vorschriften  darüber  enthält.

(7)  Der  Eisenbahn  steht  frei,  Sückgüter,  die  von  ihr  auszuladen  sind,  dem  Empfünger
auf  seine  Kosten  zuzuführen  (8  78)  oder  ihn,  soweit  möglich,  von  der  Ankunft  zu  benachrichtigen.
Auf  den  Stationen,  wo  Stückgüter  dem  Empfänger  zugeführt  werden,  ist  dies  durch  Aushang
an  den  Abfertigungsstellen  bekannt  zu  machen.  Von  der  Ankunft  anderer  Güter  ist  der
Ewpfänger,  soweit  möglich,  zu  benachrichtigen  (vergleiche  jedoch  8  79  Abs.  (5)).

(8)  Die  Eisenbahn  kann  im  Tarife  vorschreiben,  daß  das  Dberladen  von  Gütern,  die
auf  der  Bestimmungsstation  vom  Eisenbahnwagen  unmittelbar  in  Schiffe  übergeben  sollen,
uegen  Zahlung  der  im  Tarif  oder  durch  Aushang  bekannt  zu  machenden  Gebühren  von  ihr
selbst  oder  durch  besondere  Unternehmer  ausgeführt  wird.  Die  hierbei  verwendeten  Personen.
gelten  als  Leute  der  Eisenbahn  im  Sinne  des  8  5.

(9)  Ist  am  Bestimmungsorte  keine  Güterabfertigungsstelle  vorhanden,  hat  die  Eisenbahn
auch  keine  allgemeinen  Einrichtungen  für  die  Weiterbeförderung  der  Güter  dorthin  getroffen
(5  78  Abe.  (1))  und  hat  weder  der  Absender  noch  der  Empfünger  für  die  unmittelbare
Weiterbeförderung  gesorgt,  so  hat  die  Eisenbahn  keine  anderen  ale  die  sich  aus  §8  79  ergebenden.
Verpflichtungen.  «

(10)  Bei  der  Ablieferung  dürfen  außer  der  Empfangebescheinigung  weitere  Erklärungen,
namentlich  über  tadellose  oder  rechtzeitige  Ablieferung,  nicht  verlangt  werden.  Vom  Empfänger
-abzubolende  Güter  sind  ihm,  wenn  die  Eisenbahn  sie  auszuladen  hat,  auf  den  Güterböden,
vonst  auf  den  Entladeplätzen  zur  Verfügung  zu  stellen.  Der  Empfänger  hat  den  eingelösten
Frachtbrief  vorzuzeigen.

5  77.  Nachzählung  und  Nachwäigung  auf  der  Bestimmungsstation.

(1)  Der  Empffnger  kann  auf  besetzten  Stationen  bei  der  Ablieferung  verlangen,  dag
die  Güter  in  seiner  Gegenwart  auf  dem  Bahnhofe  nachgezäblt  und,  sofern  dort  Wigevorrichtungen
vorhanden  sind,  nachgewogen  werden;  er  hat  hierfür  die  tarifmäßige  Gebühr  zu  zahlen  (vergleiche
  auch  §  56  Abs.  (6)).

(2)  Die  Eisenbahn  ist  verpflichtet,  bei  Wagenladungen  die  beantragte  Nachwägung
und  Nachzahlung  vorzunehmen,  es  sei  denn,  daß  die  vorhandenen  Wägevorrichtungen  vicht
ausreichoen  oder  die  Beschaffenheit  des  Gutes  oder  die  Betriebsverhältniese  die  Feststellung
der  Stückzahl  nicht  gestatten.  Wird  die  Nachwägung  abgelehnt,  so  kann  der  Empfänger  das
Gut  aof  der  näcbsten  geeigneten  Wage  in  Gegenwart  eines  Bevollmächtigten  der  Eisenbahn
vachwägen.  Er  hat  die  bierdurch  entstebenden  Kosten  einschlieglich  der  Entschkdigung  für
den  Bevolmächtigten  zu  zahlen.

W  (3)  Für  die  Verwägung  von  Wagenladungegütern  gelten  die  Vorschriften  des  §  58
.48)  Wird  bei  der  Nachzäblung  oder  Nachwägung  eine  Minderzabl  oder  ein  Minder-F#wicht
  festgestellt,  die  von  der  Eisenbahn  zu  vertreten,  aber  noch  nicht  anerkannt  eind,  s0
dart  die  Eisenbahn  für  die  Feststellung  keine  Gebühren  erheben  und  hat  dem  Empfinger  die
ühm  verursachten  Kosten  zu  ersetzen.

§  78.  Zuführung.

(1)  Die  BEisenbahn  kann  die  Stückgüter  innerhalb  des  Stationsorts  oder  nach  benachbarten
  Orton  gegen  eine  durch  Aushang  bekannt  zu  machende  Gebühr  selbst  zuführen  oder
Rolltahrunternebmer  dafür  bestellen  (6  76  Abe.  (7)  und  (9)).  Die  hierbei  verwendeten  Per-Pnen
  gelten  ale  Leute  der  Eisenbahn  im  Sinne  des  §  5.  Die  Rollfubrieute  haben  ihren  Gerentarif

  bei  sich  zu  tragen  und  auf  Verlangen  vorzuzeigen.

(2,  Auch  auf  den  Stationen,  vo  die  Eisenbahn  für  die  Zuführung  sorgt,  sind  die  Emp-Nager
  berechtigt,  ihre  Göter  selbst  abzuholen  oder  sie  durch  andere  als  die  von  der  Eisenbahn
b#eteliten  Fohrunternehmer  abholen  zu  lassen.  Wollen  sie  von  dienem  Rechte  Gebrauch
machen,  so  haben  sie  es  der  Abfertigungastelle  vor  der  Ankunft  des  Gutes  schriftlich  anzurW
  Die  Eisenbahn  kaun  jedoch  im  allgemeinen  Verkehrsinteresse  mit  Genehmigung  des

ouverneurs  dieses  Recht  vorübergehend  oder,  wenn  besondere  Verbältnisse  es  erfordern,  auch
4##ernd  beschränken  oder  aufheben.  #

(3)  Müesen  Güter  nach  Rünmen  der  Zoll-  oder  Steuerverwaltung  gebracht  werden,  die
uulerhalb  der  Bahnhöfe  liegen,  20  kann  dies  die  Eisenbahn  gegen  Erstattung  der  Kosten  selbst
        <pb n="242" />
        W  206  20

besorgen  oder  unter  ihrer  Verantwortung  auf  Kosten  des  Verfügungeberechtigten  durch  einen
Spediteur  besorgen  lassen,  auch  wenn  der  Empfänger  sich  die  Selbetabholung  vorbehalten  hat.

.(14)  Die  Fristen,  innerhalb  deren  die  Güter  dem  Empfünger  von  der  Eisenbahn  zugeführt
  werden,  sind  durch  Aushang  an  den  Abfertigungsstellen  bekannt  zu  machen-.

#  7y.  Benachrichtigung  des  Empfängers  von  der  Ankunft.

(1)  Die  Benachrichtigung  über  die  Ankunft  des  Gutes  (§  76  Abs.  (7))  geschicht,  soweir
möglich,  nach  Wabl  der  Eisenbahn  durch  die  Post  oder  den  Ferneprecher  oder  schriftlich
durch  besondere  Boten.  Bei  der  Benachrichtigung  ist  die-  Friet  anzugeben,  innerhalb  deren
das  Gut  abzunehmen  ist.  Auf  schriftlichen  Antrag  des  Empfüngers  kann  die  Abfertigungsstelle
eine  besondere  Art  der  Benachrichtigung  mit  ihm  vereinbaren.

(2)  Die  Benachrichtigung  bat  bei  Frachtgut  nach  der  Ankunft,  spätestens  aber  sofort
nach  der  Bereitstellung,  bei  Eilgut,  soweit  solcbes  eingeführt  ist,  binnen  2  Stunden  nach  der
Ankunft  abzugehen.  Bei  Eilgut,  das  nach  6  Uhr  abends  ankommt,  kann  die  Benachrichtigung
erst  am  folgenden  Morgen  verlangt  werden.

(3)  Die  Benachrichtigung  gilt  als  bewirkt:

a)  bei  Zustellung  durch  Fernsprecher  mit  der  Aufgabe,
b)  bei  anderer  Zustellung  mit  der  Aushlodigung.

(4)  Ausgefertigt  wird  die  Benachrichtigung  unentgeltlich,  für  die  Zustellung  kann  die
Eisenbahn  im  Tarif  eine  Gebühr  festsetzen.  Bei  Benachrichtigung  durch  die  Post  ist  das  Postgeld,
  bei  Benachrichtigang  durch  den  Fernsprecher  oder  Telegraphen  die  Fernsprech-  oder
Telegraphengebühr,  bei  Benachrichtigung  durch  Boten  eine  von  der  Eisenbahn  mit  Genehmigung
des  Gouverneore  festzusetzende,  nach  der  Entfernung  zu  berechneode  Botengebühr  zu  ersetzen.

(5)  Die  Benachrichtigung  unterbleibt,  wenn  der  Empfünger  schriftlich  darauf  verzichtet.
bei  bahnlagernd  gestellten  Gütern.  wenn  der  Absender  sie  im  Frachtbriefe  nicht  ausdrücklich
vorgeschrieben  hat,  und  bei  solchen  Gütern,  die  nach  unbesetzten  Stationen  angenommen
worden  eind  (vergleiche  auch  §  80  Abe.  (2)).  Iim  übrigen  wird  der  Empfänger  in  der  Regel
benachrichtigt,  wenn  er  innerbalb  eines  Umkreises  von  6  Kilometern  von  der  besetzten  Station
oder  im  Bestellbereich  desselben  Postamts  wie  die  Eisenbahnestation  wohnt:  die  näheren
Bestimmungen  hierüber  trifft  im  Benehmen  mit  der  Eisenbahn  der  Gouverneur.

(6)  Ist  eine  Wagenladung  wegen  Laufunfähigkeit  des  Wagens  unterwegs  umgeladen
worden,  so  muß  das  dem  Empfänger  bei  der  Benachrichtigung  mitgeteilt  werden.

9#  80.  Fristen  für  die  Abnahme  der  nicht  zugerollten  Güter.

(1)  Die  von  der  Eisenbahn  auszuladenden  Güter  sind  innerhalb  der  im  Tarife  festzusetzenden
  Frist  während  der  Dienetstunden  (8  63  Abs.  (2))  abzunehmen.  Die  Frist  beginnt
mit  der  Benachrichtigang  von  der  Ankunft  des  Gutes  und  muß  miodestens  24  Stunden  betragen.

(2)  Die  Frist,  inverhalb  deren  die  vom  Empfünger  auszuladenden  Güter  abzunehmen
sind,  iet  durch  Aushang  an  der  Abfertigungsetelle  oder  durch  den  Tarif  bekannt  zu  machen.
Die  Frist  beginnt  mit  der  Benachrichtigang  öber  die  Ankunft  des  Gutes.  Sind  die  zu  entladenden
  Wagen  nicht  rechtzeitig  bereitgestellt,  so  beginnt  die  Entladefriet  erst  mit  dem  Zeit-Punkte
  der  Bereitstellung.  Die  Eisenbahn  kann  verlangen,  daß  die  Güter  während  der  Dienststunden
  ausgeladen  und  abgefahren  werden.  Die  nach  unbesetzten  Stationen  und  Stationen
ohne  Güterschuppen  angenommenen  Sendungen  müssen  sofort  bei  Ankunft  des  Zuges,  mit
dem  das  Gut  befördert  wurde,  abgenommen  werden.  Geschieht  dies  wicht,  so  ist  die  Eisenbahn
  berechtigt,  die  Sendungen  bis  zur  nächsten,  ihr  zur  Lagerung  geeignet  erscheinenden
Station  weiter  zu  befördern.  Die  hierbei  entstehenden  Kosten  für  Fracht  usw.  hat  der  Absender
  zu  tragen,  der  gemäß  8  81  zu  benachrichtigen  iet.  Die  unbesetsten  Stationen  ond  die
Stationen  ohne  Güterschuppen  sind  bekannt  zu  geben.  ,  «

(Z)Sinddiecütothshalsgotodgosbllhandhatdot-Absaodetimskachtbtioleckls
Benachrichtigung  des  Empfüngers  nicht  ausdrücklich  vorgeschrieben  oder  hat  der  Empfünger
auf  die  Benachrichtigung  #chriftlich  verzichtet  oder  ist  die  Benacbrichtigung  nicht  wöglich
oder  unterbleibt  eine  Benachrichtigung  auf  Grund  des  Schluggsatzes  von  9  79  Abs.  (5),  so  beginot
die  Abnahmefrist  mit  der  Bereitetellung  des  Gutes.

(4)  An  Sonn-  und  Festtagen  sind  nur  Ellgut  und  leicht  verderbliche  Gegenstände  auszuliefern,
  vorausgesetzt,  das  ihrer  zoll-  oder  steneramtlichen  Behandlung  kein  Hindern##e
entgegensteht.
        <pb n="243" />
        W  207  20

(5)  Der  Lanf  der  Abnahmefristen  raht  während  der  Sonn-  und  Festtage,  ferner  während
einer  zoll-  oder  steueramtlichen  oder  polizeilichen  Abfertigung,  soweit  sie  nicht  durch  den  Ab-#s
  nder  oder  den  Empfänger  verzögert  wird.  .·

(6)  Wird  das  Gut  nicht  innerhalb  der  festgesetzten  Fristen  abgenommen,  so  ist  das
larifmäßige  Lager-  oder  Wagenstandgeld  verwirkt.  Auch  kann  die  Eisenbahn  die  vom  Emplunger
  nicht  rechtzeitig  ausgeladenen  Güter  anf  seine  Gefahr  und  Kosten  ausladen  (vergleiche
auch  §  81  Abs.  (6)).  Für  Sonn-  und  Festtage  ist.  Wagenstandgeld  nur  dann  zu  erheben,  wenn
die  Entladefrist  schon  am  Tage  vorher,  nachmittage  2  Uhr,  abgelaufen  ist.  Folgen  mehrere
S#nn-  und  Festtage  aufeinander,  so  ist  nur  für  einen  Tag  Wagenstandgeld  zu  erheben.

(7)  Neldet  sich  der  benachrichtigte  Empfünger  zur  Abnahme  des  Gutes  während  der
Dienstzeit  und  kann  es  ihm  vicht  innerhalb  1  Stunde  nach  seinem  Eintreffen  bereit  gestellt.
worden,  so  hat  die  Eisenbahn  ihm  die  Kosten  der  vergeblich  versuchten  Abbolung  zu  ersetzen.
Auf  Verlangen  des  Empfängers  hat  die  Eisenbahn  die  vergeblich  versuchte  Abholung  auf  dem
Frachtbriefe  zu  bescheinigen.  "

(8)  Wenn  die  ordnungsmäßige  Abwickelung  des  Verkehrs  durch  Güteranhäufungen
gefährdet  wird,  so  ist  die  Eisenbahn  berechtigt,  nach  Maßgabe  des  Bedarfe  die  Entladefristen
ond  die  lagerzinsfreie  Zeit  abzukürzen  sowie  das  Wagenstandgeld  und  das  Lagergeld  za
erhöhen.  Hierfür  gelten  siungemäß  die  Vorschriften  im  §8  75  Abs  (4)  über  Festsetzung,  Genehmigung
  und  Veröffentlichung  von  Zuschlagsfristen  für  außergewönliche  Verkehrsverhältnisse.

Sl.  Ablieferungshindernisse.  Verzögerung  der  Abbahme.

4  (1)  lst  der  Empfünger  des  Gutes  nicht  zu  ermitteln,  verweigert  er  die  Annabme  oder
löst  er  den  Frachtbrief  nicht  innerhalb  der  nachstehend  genannten  Fristen  ein,  oder  ergibt
bich  ein  sonstiges  Ablieferungshindernie,  so  hat  die  Bestimmungsstation  unverzüglich  den  Ab-Wnder
  durch  die  Versandetation  von  der  Ursachbe  des  Hindernisses  zu  benschrichtigen  und  seine
Anweisung  einzuholen.  Der  Absender  kann  im  Frachtbriefe  vorschreiben,  daß  er  auf  seine
Kosten  unmittelbar  telegraphisch  oder  durch  die  Post  benachrichtigt  werde;  er  ist  in  diesem
Falle  berechtigt,  seine  Anweisung  gleicbfalls  unmittelbar  an  die  Bestimmungsstation  zu  richten.
Der  Absender  kann  im  Frachtbrief  auch  vorsehreibon,  daß  ibm  das  Gut  bei  Eintritt  eines
Ablieferungehindernisses  obne  vorhberige  Benachrichtigung  zurückgeschickt  werde.  Sonst  darf
*  Gnt  nur  zurückgeschickt  werden,  wenn  es  der  Absender  infolge  der  Benachrichtigung
rlangt.
Der  Frachtbrief  ist  einzulösen:  ·
a)  bei  den  nach  unbesetzten  Stationen  angenommenen  Gütern  sofort  bei  Ankunft
des  Zuges,  mit  dem  diese  Güter  befördert  wurden;
b)  bei  leicht  verderblichen  Gütern  innerhalb  der  im  §  80  bezeichneten  Abnahme.

sten;

)  bei  anderen  bahnlagernd  geetellten  Stückgütern,  von  deren  Ankunft  der  Empfänger
  nicht  benachrichtigt  worden  ist  oder  nicht  benachrichtigt  werden  konnte
8  80  Abs.  (3)],  innerhalb  8  Tage  nach  ihrer  Bereitstellung;

d)  sonst  innerhalb  weier  Tage  nach  Ablauf  der  im  §  80  bezeichneten  Abnahmekristen.


Ga  1(2)  Hat  der  Empfänger  die  Annahme  des  Gutes  verweigert  und  ist  der  Absender  von
eem  Hindernisse  benachrichigt,  so  darf  das  Gut  nur  mit  seiner  Zustimmung  nachträglich  ab-Sliotort
  werden.  In  allen  übrigen  Füllen  wird  das  Gut  dem  nachträglich  zur  Annahme
Se  Empfünger  abgeliefert,  wenn  nicht  inzwischen  eine  andere  Verfügung  des  Absenders
f  der  Bestimmungsstation  eingetroften  ist.
de  6)  Ist  dio  Bonachriehtigang  des  Absendors  nieht  tunlich  oder  ist  der  Absender  mit
*  Erteilung  der  Anweisung  skaomig  oder  ist  die  Anweisung  nicht  ausführbar,  eo  hat  die
rasadahn  auf  besetzten  Stationen  das  Gut  auf  Gefahbr  und  Kosten  des  Absenders  auf  Lager
bi  vehmen:  sie  hat  in  diesem  Falle  für  die  Sorgfalt  eines  ordentlichen  Kaufmanns  einzustehen.
ua  Eisenbahon  ist  jedoch  auch  berechtigt,  unnanbringliche  Güter  unter  Nachnahme  der  darautf
eirnden  Kosten  und  Anslagen  bei  einem  Spediteur  oder  in  einem  öffentlichen  Lagerhause  für

buung  und  Gefahr  des  Verfügungeberechtigten  zu  hinterlegen.
(4)  Die  Eieenbahn  ist  ferber  berechtigt:
a)  Güter,  die  nicht  abgeliefert  werden  können,  wenn  sie  schnellem  Verderben
unterliegen  oder  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  weder  einem  Spediteur  übergeben
  noch  eingelagert  werden  können,  sofort.
        <pb n="244" />
        W  208  20

b)  Güter,  die  nicht  abgeliefert  werden  können  und  die  vom  Absender  nicht  zuröckgenommen
  werden,  4  Wochen  nach  Ablauf  der  lagerzinsfreien  Zeit,  wenn  aber
ihr  Wert  durch  längeres  Lagern  unverhältniemägig  vermindert  würde  oder  wenn
die  Lagerkosten  in  keinem  Verhältnisse  zum  Werte  des  Gutes  stehen  würden.
echon  früher  «  .

ochne  Förmlichkeit  bestmöglich  zu  verkaufen.  Von  dem  bevorstehenden  Verkaufe  sind  der
Absender  und  der  Empfünger  zu  benachrichtigen,  es  sei  denn,  daß  dies  untunlich  ist.  Die
Eisenbahn  kann,  wenn  sie  den  Verkanf  selbst  vornimmt,  außer  den  baren  Auslagen  eine  im
Tarife  festzusetzende  Gebühr  erheben.  6

(5)  Von  der  Hinterlegung  und  vom  erfolgten  Verkaufe  des  Gutes  hat  die  Eisenbahn
den  Absender  und  den  Empfünger  unverzüglich  zu  benachrichtigen,  es  sei  denn,  daß  dies  untunlich
  ist;  unterläßt  sie  es,  so  ist  sie  zum  Schadensersatze  verpflichtet.  Dem  Absender  t
der  Verkaufserlös  nach  Abzug  der  Auslugen  und  Gebühren  zur  Verfügung  zu  stellen.

(6)  Wird  der  Frachtbrief  vom  Empfünger  eingelöst,  das  Gut  aber  nicht  innerhalb  der
für  die  Abnahme  festgesetzten  Frist  abgenommen,  so  ist  der  Empfänger  nochmals  zur  Abnabme
aufzufordern  und  zu  benachrichtigen,  daß  das  Gut  auf  seine  Gefahr  und  Kosten  lagere.  Für
die  Lagerung  solcher  Güter,  für  ihre  Dberweisung  an  einen  Spediteur  oder  an  ein  öflentliches
Lagerhaus  sowie  für  ihren  Verkauf  gelten  sinngemäß  die  Vorschriften  der  Abs.  (3)  bie  (5).  Im
Falle  des  Verkaufs  ist  der  Erlös  nach  Abzug  der  Kosten  dem  Empfänger  zur  Verfügung
zu  stellen.

5  S82.  Feststellung  von  Minderung,  Beschädigung  oder  Verlust  des  Gates
durch  die  Eisenbahn.

(1)  wird  eine  Minderung  oder  Beschädigong  des  Gutes  von  der  Eisenbahn  entdeckt
oder  vermutet  oler  vom  Verfügungsberechtigten  behauptet,  so  hat  die  Eisenbahn  den  Zustand
des  Gutes,  den  Betrag  des  Schadens  und.  soweit  dies  möglich,  die  Ursache  und  den  Zeitpunkt
der  Minderung  oder  Beschldigung  ohne  Verzug  schriftlich  festzustellen.  Eine  Feststellung  bat
auch  bei  Verlust  des  Gutes  stattzufluden.

(2)  Des  Ergebnis  ist  den  sich  ausweisenden  am  Frachtvertrage  Beteiligten  anf  Verlangen
  bekannt  zu  geben.

(3)  Zur  Feststellung  in  Minderunge-  oder  Beschädigungefllen  eind  unbeteiligte  Zeugen
oder  Sachverständige  und,  wenn  möglich,  auch  der  Verfügungeberechtigte  zuzuzieben.

(4)  Ergibt  die  auf  Veranlassen  des  Verfügungsberechtigten  vorgenommene  Untersuchung
keine  oder  nur  eine  von  der  Eisenbahn  schon  anerkannte  Ninderung  oder  Beschädigung,  "°
hat  er  die  entstandenen  Kosten  zu  tragen.

#,Feststellung  von  Mängeln  des  Gutes  durch  Sachverständige
oder  durch  das  Gericht.  ·
Uabuchaåetdosim§82vorgesehenenVotkqhtovsksoajedotsetoiligtodjeMcckk
googoåokUiadokaagdcscamdakchamtlichekacaowssohvekstsodigokcstswlloalauen-  Zu
dieser  Feststellung  ist  die  Eisenbahn  einzuladen.  Die  Vorschriften  dor  Zivilprozebordnung  üder
die  Sicherung  des  Beweises  bleiben  unberübrt.

S84.  Haftung  der  Eisenbahn  für  Verlust,  Minderung  oder  Beschädigung
des  Gutes  im  allgemeinen.

Die  Eisenbahn  baftet  für  den  Schaden,  der  durch  Verlust,  Minderung  oder  Beschsdigung
des  Gutes  in  der  Zeit  von  der  Annabme  zur  Beförderung  bis  zur  Ablieferung  entsteht,  es  ##
denn,  daß  der  Schaden  durch  ein  Verschulden  oder  eine  nicht  von  der  Eisenbahn  verschuldete
Anweisung  des  Verfügungsberechtigten,  durch  höhere  Gewalt,  durch  Kubterlich  nicht  erkennbare
Mungel  der  Verpackung  oder  durch  die  natürliche  Beschaffenheit  des  Gutes,  namentlich  durch
inneren  Verderb,  Schwinden,  gewöhnliche  Leckage  verurvacht  iet.

8  85.  Bes2chrünkung  der  Haftung  binsichtlich  des  Bestimmungsorte.

Iet  auf  dem  Frachtbrief  ein  Bestimmungsort  angegeben,  wo  sich  keine  für  die  Abfertigung
des  Gutes  eingerichtete  Güterabfertigungestelle  befindet,  20  haftet  die  Eisenbahn  ale  Frachtfübrer
nur  bis  zur  letzten  dafür  eingerichteten  Eisenbahnstation.
        <pb n="245" />
        W  209  20

86.  Beschränkung  der  Hattung.  bei  besonderen  Gefahren.
(1)  Die  Eisenbahn  haftet  nicht:  «
1.  bei  Gütern,  die  nach  den  Vorschriften  dieser  Ordnung  oder  des  Tarifs  oder  nach
einer  in  den  Frachtbrief  aufgenommenen  Vereinbarung  mit  dem  Absender  in
offenen  Wagen  befördert  werden,
für  den  Schaden,  der  aus  der  mit  dieser  Beförderungsart  verbundenen
Geftahr  entsteht;  hierunter  ist  auffallender  Gewichtsabgang  oder  der
Verlust  ganzer  Stücke  nicht  zu  verstehen;
Diese  Haftungebeschrünkung  titt  auch  dann  ein,  wenn  die  Eisenbahn  dem  Absender
auf  dessen  im  Frachtbrief  zu  stellenden  Antrag  oflene  Wagen  mit  Decke  für  die
Beförderung  solcher  Güter  überläßt,  die  nach  dem  Tarif  in  bedeckten  Wagen  zu
befördern  wären.
bei  Gütern,  die,  obgleich  ihre  Natur  eine  Verpackung  zum  Schutze  gegen  Verlust.
Minderung  oder  Beschädigung  während  der  Beförderung  erfordert,  nach  Erklärung
des  Absenders  im  Frachtbrief  unverpackt  oder  mit  mangelhafter  Verpackung  zur
Beförderung  aufgegeben  sind,
für  den  Schaden,  der  aus  der  mit  dem  Mangel  oder  mit  der  mangelhaften
Beschaffenheit  der  Verpackung  verbundenen  Gefahr  entsteht;
bei  Gütern,  deren  Auf-  und  Abladen  nach  der  Vorschrift  dieser  Ordnung  oder
des  Tarifs  oder  nach  einer  in  den  Frachtbrief  aufgenommenen  Vereinbarung  mit
dem  Absender  von  diesem  oder  von  dem  Empfänger  besorgt  wird,
den  Schaden,  der  aus  der  wmit  dem  Anf-  und  Abladen  oder  mit  einer
mangelhaften  Verladung  verbundenen  Gefahr  entsteht;
4.  bei  Gütern,  die  vermöge  ihrer  eigentümlichen  natürlichen  Beschaffenheit  der
besonderen  Gefahr  ausgesetzt  sind,  Verlust,  Minderung  oder  Beschädigung,
namentlich  Bruch,  Rost.  inneren  Verderb,  auergewöhnliche  Leckage,  Austrocknung
und  Verstreuung  zu  erleiden.
für  den  Schaden,  der  aus  dieser  Gefahr  entsteht;
bei  lebenden  Tieren
für  den  Schaden,  der  aus  der  für  sie  mit  der  Beförderung  verbundenen
besonderen  Gefahr  entsteht;
bei  Gütern,  einschliellich  der  Tiere,  denen  nach  dieser  Ordnung,  nach  dem  Tarif
oder  nach  einer  in  den  Frachtbrief  aufgenommenen  Vereinbarung  mit  dem  Absender
ein  Begleiter  beizugeben  ist,
für  den  Schaden,  der  aus  der  Gefahr  entsteht,  deren  Abwendung  durch  die
Begleitung  bezweckt  wird.
(2)  Konnte  ein  Schaden  den  Umständen  nach  aus  einer  der  im  Abs.  (1)  bezeichneten
Getahren  entstehen,  so  wird  vermatet,  daß  er  aus  dieser  Gefahr  entetanden  sei.
(6)  Eine  Befreiung  von  der  Haftung  kann  auf  Grund  dieser  Vorschriften  nicht  geliend
Semacht  werden,  wenn  der  Schaden  durch  Verschulden  der  Eisenbahn  entstanden  ist.

2

ri

*

85  87.  Beschränkung  der  Haftung  bei  Gewichtsverlusten.
(1)  Bei  Gütern,  die  nach  ihrer  Datürlichen  Beschaffenheit  bei  der  Beförderung  regelmägig
einen  Gewichtsverlust  erleiden,  iest  die  Haftung  der  Eisenbahn  für  Gewichtsverluste  bis  zu
henden  Normalaltzen  aosgeschlossen:

Bis  4  Prozent  bei  fllesigen,  bei  feuchten  und  bei  folgenden  trockenen  Gütern:
geraspelten  und  gemahlenen  Farbbölzern,  Rinden,  Wurzeln,  Süßbolz,  geschnittenem
Tabak,  Fettwaren,  Seifen  und  erhärteten  Olen,  frischen  Früchten,  frischen  Tabakblättern,
  Schafwolle,  Hsuten,  Fellen,  Leder,  getrocknetem  und  gebackenem  Obete,
Tierflechsen,  Hörnern  und  Klauen,  Knochen  (ganz  und  gemahlen),  getrockneten
Fischen,  Hopfen,  frischen  Kitten,  Heu,  Luzerne,  Stroh;

bis  2  Prorent  bei  allen  Übrigen  trockenen  Gütern  der  eingang  bezeichveten  Art.

(2)  Der  Normalsatz  wird,  falls  mehrere  Stücke  auf  denselben  Frachtbrief  befördert

Terden,  für  jedes  Stück  besonders  berechnet,  wenn  das  Gewicht  der  einzelnen  Stücke  im

mechteriete  verzeichnet  ist  oder  sonst  festgestellt  werden  kann.

u.  (3)  Die  Beschränkung  der  Haftung  tritt  nicht  ein,  soweit  der  Verlust  den  Umstäinden
8  nicht  infolge  der  Datürlichen  Beschaffenheit  des  Gutes  entstanden  ist  oder  soweit  der
##ommene  Satz  dieser  Beschaffenheit  oder  den  sonstigen  Umständen  des  Falles  nicht  entspricht.

6

F
        <pb n="246" />
        W  210  20

(4)  Iet  das  Gut  verloren  gegangen,  so  wird  für  Gewichtsverlust  nichts  abgezogen.
(5)  Die  weitergehende  Haftbefreiung  der  Eisenbahn  gemüß  8  86  Abe.  (1)  Ziffer  4  wird
hierdurch  nicht  berührt.

§  88.  Höhe  dee  Schadensersatzes  bei  Verlust,  Minderung  oder  Beschädigung
des  Gutes.

(1)  Maß  auf  Grund  des  Frachtvertrags  von  der  Eisenbahn  für  Verlust  oder  Minderung
des  Gutes  Ersatz  geleistet  werden,  so  ist  der  gemeine  Handelewert  und  in  dessen  Ermangelung
der  gemeine  Wert  zu  ersetzen,  den  Gut  derselben  Art  und  Beschaffenheit  am  Orte  der  Absendung
in  dem  Zeitpunkte  der  Annahme  zur  Beförderung  hatte;  ferner  ist  zu  ersetzen,  was  an  Zöllen
und  sonstigen  Kosten  sowie  an  Fracht  schon  bezahlt  oder  noch  zu  bezahlen  ist.

(2)  Bei  Beschädigung  des  Gutes  ist  für  die  Verminderung  des  im  Abs.  (1)  bezeichneten
Wertes  Ersatz  zu  leisten.  ·

(3)  Wegen  der  Fälle,  in  denen  voller  Ersatz  zu  leisten  ist,  vergleiche  §  95.

§  89.  Beschränkung  der  Höhe  des  Schadensersatzes  durch  den  Tarifk.

(1)  Die  Eisenbahn  kann  in  besonderen  Bedingungen  (Ausnahmetarifen)  einen  im  Falle
des  Verlustes,  der  Minderung  oder  der  Beschädigung  zu  erstattenden  Höchstbetrag  festsetzen.
wenn  diese  Ausnahmetarife  eine  Preiserwäßgigang  für  die  ganze  Beförderungsstrecke  gegenüber
den  gewöhnlichen  Tarifen  enthalten  und  wenn  der  gleiche  Höchstbetrag  auf  die  ganze  Beförderungsstrecke
  Anwendung  findet.  Verlangt  der  Abeender  die  Anwendung  eines  solchen
Ausnabmetariks,  so  hat  er  dies  im  Frachtbrief  unter  Bezeichnung  des  Tarifs  zu  vermerken.

(2)  Die  Eisenbahn  kann  ferner  die  bei  Verlost.  Minderung  oder  Beschädigung  von
Gegenständen  des  §  54  Abes.  (2)  Ziffer  2  zu  leistende  Entschädigung  im  Tarif  auf  einen  Höchstbetrag
  beschränken  ·

(3)  Wegen  der  Fälle,  in  denen  voller  Ersatz  zu  leisten  ist,  vergleiche  §  95.

90.  Vermutung  für  den  Verlust  dee  Gatee.

Der  zum  Empfange  Berechtigte  kann  das  Gat  ohne  weiteren  Nachweis  als  verlorer
betrachten,  wenn  es  nicht  spätestens  am  dreiligsten  Tage  nach  Ablaunf  der  Lieferfrist  abgeliefert
  werden  kann.

91.  Wiederasaffinden  des  Goutes.

(1)  Der  Entschädigungsberechtigte  kann  bei  Empfang  der  Entschsdigung  für  das  verlorene
  Gut  in  der  Quittung  verlangen,  daß  er  sofort  benachrichtigt  werde,  weon  das  Gut
wiedergefünden  wird.  Hierüber  ist  ihm  eine  Bescheinigung  zu  erteilen.

(2)  lnnerhalb  30  Tagen  bvach  erhaltener  Nachricht  kann  der  Entschädigungsberechtigte
beansprochen,  da8ß  ihm  das  Gat  nach  seiner  Wahl  auf  der  im  Frachtbrief  angegebenen  Ver-"and-
  oder  Bestimmungsstation  kostenfrei  ausgeliefert  werde.  Die  erhaltene  Entschädigung  hat
er  nach  Abzug  des  gemäß  §8  94  für  die  Dberschreitung  der  Lieferfrist  zu  gewiährenden  Schadens
ersatzes  zurückzuzahlen.

(3)  lo  allen  anderen  Fällon  kann  die  Eisenbahn  über  das  wiederaufgefondene  Gut
frei  verfügen.

s  92.  Angabe  des  Interesses  au  der  Lieferung.

8§  93.  Höhbe  des  Schadensersatzes  für  Verlust,  Minderung  oder  Beschkdigons
bei  Angabe  des  Interessee  an  der  Lieferung.

5  94.  Haftung  für  Dberschreitung  der  Lieferfrist.
(1)  Bei  Oberschreitung  der  Lieferfrist  hat  die  Eisenbahn  den  nachgewiesenen  Schader
bis  zur  Höhe  der  Fracht  zu  ersetzen.
(9)  let  ein  Schaden  nicht  entstanden  oder  nicht  nachgewiesen,  so  bat  die  Eisenbahn
zu  zahlen:  bei  einer  Frietüberschreitung  bis  einschlieglich  1  Tag  ½%  der  Fracht,
l  6  ri-  „  ""  „"  2  Tuge  220  „  *?
6%  „„  „  „  ?  3  „  ½%  „  „
4%  19  !*  19  *  4  ½%
„  „  „  von  längerer  Daneer  „
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        E  211  20

(3)  Die  aus  diesen  Bestimmungen  sich  ergebenden  Ansprüche  können  auch  neben
etwaigen  Ansprüchen  wegen  Verlustes,  Minderung  oder  Beschädigung  des  Gutes  geltend
gemacht  werden.

(4)  Die  Haftung  der  Eisenbahn  iet  ausgeschlossen,  wenn  die  Fristüberschreitung  von
einem  Ereignisse  herrührt,  das  die  Eisenbahn  weder  herbeigeführt  hat  noch  abzuwenden
vermochte.

(5)  Wegen  der  Fälle,  in  denen  voller  Ersatz  zu  leisten  iet,  vergleiche  §  95.

5  95.  Schadensersatz  bei  Vorsatz  oder  grober  Fahrlässigkeit  der  Eisenbahn.

Ist  der  Schaden  durch  Vorsatz  oder  grobe  Fahrlässigkeit  der  Eisenbahn  herbeigeführt,
so  ist  in  allen  Fällen  der  volle  Schaden  zu  ersetzen.

5  96.  Verwirkung  der  Ersatzansprüche.

Werden  Gegenstände,  deren  Beförderung  nach  gesetzlicher  Vorschrift  oder  aus  Gründen
der  öfflentlichen  Ordhung  verboten  ist  oder  die  von  der  Beförderung  ausgeschlossen  oder  nur
bedingungeweise  zor  Beförderung  zugelassen  sind,  unter  unrichtiger  Bezeichnung  aufgegeben
oder  werden  die  für  diese  Gegenstände  vorgesehenen  Sicherheitsmaßregeln  vom  Absender  unterlaseen,
  so  ist  die  Haftung  der  Eisenbahn  auf  Grund  des  Frachtvertrags  ausgeschlossen.

1
%Erlöschen  der.  Ansprüche  nach  Bezahlung  der  Fracht  und  Abnahme  des
utes.

(1)  Ist  die  Fracht  nebst  den  sonst  auf  dem  Gute  haftenden  Forderungen  bezahlt  und
4%  Gut  abgenommen,  so  sind  alle  Ansprüche  gegen  die  Eisenbahn  aus  dem  Frachtvertrag
erloschen.

(2)  Hiervon  sind  ausgenommen:

1.  Entschädigungsansprüche  für  Schäden,  die  durch  Vorsatz  oder  grobe  Fahrlässigkeit
der  Eisenbahn  herbeigeführt  sind;

2.  Entschädigungeansprüche  wegen  Dberschreitung  der  Lieferfriet,  wenn  sie  spätestens
am  dreißigsten  Tage,  den  Tag  der  Abnahme  nicht  mitgerechnet,  bei  einer  der
nach  §  100  in  Anspruch  zu  nehmenden  Eisenbahnen  schriftlich  angebracht  werden;

3.  Entschädigungsansprüche  wegen  solcher  Mängel,  die  nach  §  82  oder  §  83  vor  der

Abnahme  des  Gutes  festgestellt  worden  sind  oder  deren  Feststellung  entgegen
der  Vorschrift  im  §  82  durch  Verschulden  der  Eisenbahn  unterblieben  ist;  ·

.Entschädigungsansprächewogensolches-Mängel,dioboidotdhashwoäasokljch
nicht  erkennbar  waren,  wenn  der  Berechtigte  unverzüglich  nach  der  Entdeckung
und  spätestens  binnen  einer  Woche  nach  der  Abnahme  entweder  schriftlich  bei
der  Eisenbahn  eine  nach  §  82  vorzunebmende  Untersuchung  oder  bei  Gericht  die
Besichtigang  des  Gutes  durch  Sachverständige  beantragt  und  beweist,  daß  der
Mangel  in  der  Zeit  zwischen  der  Annahme  und  der  Ablieferung  entstanden  ist.
Ist  der  Eisenbahn  der  Mangel  unverzüglich  nach  der  Entdeckung  und  binnen  der
bezeichneten  Frist  angezeigt,  so  genügt  es,  wenn  die  Festetellung  unverzüglich
nach  dem  Zeitpunkte  beantragt  wird,  bis  zu  dem  der  Eingang  einer  Antwort  der
Eisenbahn  unter  regelmäßigen  Umständen  erwartet  werden  darf.

Ansprüche  wegen  zu  Unrecht  erhobener  Frachtzuschläge  und  unrichtiger  Berechnung
  von  Fracht  und  Gebühren.

(3)  Der  Empfänger  kann  die  Abnahme  des  Gutes  auch  nach  Annahme  des  Frachtbriefe
und  Bezahlung  der  Fracht  so  lange  ablehnen,  bis  seinem  Antrag  auf  Feststellung  der  bebanpteten
  Mängel  stattgegeben  ist.  Vorbehalte  nmei  der  Abnahme  des  Gutes  sind  nur  wirksam,
Venn  sie  unter  Zustimmung  der  Eisenbahn  gemacht  und.

·  (4)  Wenn  von  mehreren  im  Frachtbriefe  verzeichneten  Gegenständen  einer  Sendung
bei  der  Ablieferung  einzelne  fehlen,  so  kann  sie  der  Empfönger  in  der  Empfangsbescheinigung
a  fehlend  aufführen.

—

8.  Verjährung  der  Ansprüche  gegen  die  Eisenbahn  wegen  Verlustes,  Minderung
oder  Beschldigung  des  Gutes  oder  vegen  (berschreitung  der  Lieferfrist.

(1)  Die  Ansprüche  ggen  die  Eisenbahn  wegen  Verlustes,  Minderung  oder  Beschkdigung
des  Gutes  oder  wegen  Cberschreitung  der  Lieferfrist  verjähren  in  einem  Jahre.
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        212  20

(2)  Die  Verjährung  beginnt  bei  Beschädigung  oder  Minderung  mit  dem  Ablaafe  des
Tages,  an  dem  abgeliefert  ist,  bei  Verlust  oder  bei  Uberschreitung  der  Lieferfrigst  mit  dem
Ablaufe  der  Lieferfrist.

(3)  Die  Verjährung  wird  durch  die  schriftliche  Anmeldung  des  Anspruche  bei  der
Eisenbahn  gehemmt.  Ergeht  auf  die  Anmeldung  ein  abschlägiger  Bescheid,  so  länft  die  Verjäbrungefrist
  von  dem  Tage  ab  weiter,  an  dem  die  Eisenbahn  ihre  Entscheidung  dem  Anmeldenden
  schriftlich  bekannt  macht  und  ihm  die  der  Anmeldung  etwa  angeschlossenen  Beweisstücke
  zurückstellt.  Weitere  Gesuche,  die  an  die  Eisenbahn  oder  an  die  vorgesetzten  Behörden
gerichtet  werden,  hemmen  die  Verjährung  nicht.

(4)  Wegen  der  Unterbrechung  der  Verjährung  bewendet  es  bei  den  allgemeinen
gesetzlichen  Vorschriften.

(5)  Die  im  Abs.  (1)  bezeichneten  Ansprüche  können  nach  der  Vollendung  der  Verjährung
  nur  aufgerechnet  werden,  wenn  vorher  der  Verlust,  die  Minderung,  die  Beschädigung
oder  die  Dberschreitung  der  Lieferfrist  der  Eisenbahn  angezeigt  oder  die  Anzeige  an  sie  abgesendet
  worden  ist.  Der  Anzeige  an  die  Eisenbahn  steht  es  gleich,  wenn  gerichtliche  Beweisaufnahme
  zur  Sicherung  des  Beweises  beantragt  oder  wenn  in  einem  zwischen  dem  Absender
und  dem  Empfänger  oder  einem  späteren  Erwerber  des  Gutes  wegen  des  Verlustes,  der  Minderung,
der  Beschädigung  oder  der  Fristüberschreitung  anhängigen  Rechtsstreite  der  Eisenbahn  der
Streit  verkündet  wird.

(6)  Die  Vorschriften  dieses  Paragraphen  fioaden  keine  Anwendung,  wenn  die  Eisenbahn
den  Verluet,  die  Minderung,  die  Beschädigung  oder  die  Fristüberschreitung  Atzlich  herbeigeführt
  hat.  Sie  fladen  ferner  keine  Anwendung  auf  Rückgriffsansprüche  der  Eisenbahnen
untereinander  (§  100).

8  99.  Geltendmachung  der  Rechte  aus  dem  Frachtvertrage.

(1)  Zur  Geltendmachung  der  Rechte  aus  dem  Frachtvertrage  gegenüber  der  Eisenbahn
ist  nur  der  befagt,  dem  das  Verfügungsrecht  über  das  Gut  zusteht  (vergleiche  aber  §§  60
und  70).

(2)  Aubergerichtliche  Aneprüche  eind  sehriftlich  bei-  der  nach  §  100  zuständigen
Eisenbahn  geltend  zu  machen.  War  der  Frachtbrief  dem  Empfünger  übergeben,  so  ist  er  vorzulegen.
  Handelt  es  sich  um  eine  Entschlädigung  wegen  Verlustes,  Minderung  oder  Beschädigung,
20  ist  eine  Bescheinigung  über  den  Wert  des  Gutes  beizufügen.

(3)  Die  Ekisenbahn  hat  die  Ansprüche  mit  tunlichster  Beschleunigung  zu  prüfen  und
den  Antragsteller,  wenn  keine  Verständigung  erfolgt,  schriftlich  zu  bescheiden.

S  100.  Haftung  mehrerer  an  der  Beförderung  beteiligter  Eisenbahnen.

(I)  Die  Versandbahn  hbaftet  für  die  Ausführung  der  Beförderung  bis  zur  Ablieferung
des  Gutes  an  den  Empfäkuger,  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  nur  eigene  oder  auch  fremde  Strecken
benutzt  werden.

(2)  Jede  nachfolgende  Bahn  tritt  dadurch,  daß  sie  das  Gut  mit  dem  ursprünglichen
Frachtbrief  annimmt,  diesem  gemäß  in  den  Frachtvertrag  ein  und  übernimmt  die  selbständige
Verpflichtung,  die  Beförderung  nach  dem  Inhalte  des  Frachtbriefs  auszufübhren.

(3)  Die  Ansprüche  aue  dem  Frachtvertrage  können  jedoch  —  unbeschadet  des  Rückgriffe
  der  Bahnen  untereinander  —  im  Wege  der  Klage  nur  gegen  die  Versandbahn  oder  gegen
die  Bahn,  die  das  Gut  zuletzt  mit  dem  Frachtbrief  übernommen  hat,  oder  gegen  die  Bahn,
auf  deren  Strecke  sich  der  Schaden  ereigvet  hat,  gerichtet  werden.  Unter  diesen  Bahnen  hat
der  Kläger  die  Wahl.  Das  Wablrecht  erlischt  mit  Erbebung  der  Klage.

(4)  Durch  Widerklage  oder  Anfrechnung  können  Ansprüche  aus  dem  Frachtvertrag
auch  gegon  eine  andere  Bahn  geltend  gemacht  werden,  wenn  deren  Klage  sich  auf  denselben
Frachtvertrag  gründet.

(5)  Hat  auf  Grund  dieser  Vorschriften  eine  der  beteiligten  Bahnen  Schadeneersatz
geleistet,  so  steht  ihr  der  Rückgriff  gegen  die  Bahn  zu,  die  den  Schaden  verschuldet  bat.
Kann  diese  nicht  ermittelt  werden,  ao  haben  die  beteiligten  Bahnen  den  Schaden  nach  dem
Verhältois  ihrer  Streckenlängen,  wit  denen  sie  an  der  Beförderung  beteiligt  sind,  gemeinsem
zu  tragen,  soweit  nicht  festgestellt  wird,  daßt  der  Schaden  nicht  auf  ibren  Strecken  entstanden
ist.  Die  Befognis  der  Eisenbahnen,  über  den  Röckgriff  im  voraus  oder  im  einzelnen  Falle
andere  Vereinbarongen  zu  treffen,  wird  hierdurch  nicht  berührt.
        <pb n="249" />
        213  20

 

 

 

Anlage  A.
Leichenpaß.

Die  nach  Vorschrikt  eingesargte  Leiche  ce  am.4  ten  .  «  19...........  T»
in.......  Okt)  an  «  verstorbean......(.Ä!!Sk.).....jäbtigett
E—  (Stand,  Vor-  und  Zunsme  des  Verstorbenen,  bel  UIndern  Stand  der  Eltern)  soll  mit  der  Eisenbahn  von

–.  -  über  nach  ·

 

zur  Bestattung  befördert  werden.  Nachdem  diese  Uberführung  der  Leiche  genehmigt  worden  ist,  werden
simtliche  Behörden,  deren  Bezirke  der  Versand  berührt,  ersucht,  ihn  ungebindert  und  ohne  Aufenthalt
weitergehen  zu  lassen.

(Slegel.)  (Untersehritt.)

 

 

GE—  des  Beichskhanzlers,  betr.  die  Ermächtigung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika
  zur  Neuschafkung,  Verlegung  und  Kufhebung  von  Verwaltungsbehörden.
Vom  21.  Februar  1913.  «  .  «

§1.AufGrnnddes§2derKaifeklichenBerotdnung,betcessenddieEinrichtungder
Verwaltung  und  die  Eingeborenenrechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten,  vom
3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  der  Gouverneur  von  Deutsch-Ostafrika  ermächtigt,  Verwaltungsbehörden
  im  Schutzgebiet  Deutsch-Ostafrika  neu  zu  schaffen,  zu  verlegen  und  aufzuheben,
sofern  die  Neuschaffung  oder  Verlegung  nicht  Geldmittel  erfordert  oder  die  erforderlichen  Geldmittel
reichsgesetzlich  bewilligt  worden  find.

.  Die  nach  dem  19.  Juni  1908  von  dem  Gouverneur  über  die  Einrichtung  der  Verwaltung
  getroffenen  Anordnungen  werden  genehmigt.

5  3.  Die  von  dem  Gouverneur  auf  Grund  dieser  Verfügung  getroffenen  Anordnungen
sind  durch  Einrückung  in  den  Amtlichen  Anzeiger  für  Deutsch-Ostafrika  und  in  eine  oder  mehrere
der  im  Schutzggebiet  erscheinenden  Zeitungen  zu  veröffentlichen.

Berlin,  den  21.  Februar  1913.  -
Der  Reichskanzler.
In  Bertretung:
Solf.

 

Verordnung  des  Couverneurs  von  Romerun,  betreftend  die  Rbwehr  und  Unterdrückung
  der  Lungenseuche.  (Cungenseuche-Verordnung.)
Vom  8.  Januar  1913.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  819)  und  §  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  folgendes  verordnet:
§5  1.  Der  Ausbruch  der  Lungenseuche  ist  sofort  bei  der  zuständigen  und  der  nächsten  Polizeibehörde
  sowie  dem  etwa  in  der  Nähe  befindlichen  beamteten  Tierarzt  oder  Arzt  anzumelden.
Die  Anzeigepflicht  beginnt  schon  bei  den  ersten  verdächtigen  Erscheinungen,  die  auf  das
Vorhandensein  der  Lungenseuche  hinweisen.
.Zur  Anzeige  verpflichtet  sind  der  Eigentmer,  der  Besitzer,  der  von  diesem  bestellte
Vertreter  oder  Verwalter  von  Rindern,  desgleichen  alle  Tierärzte  und  diejenigen  Personen,  welche,
ohne  Tierärzte  zu  sein,  sich  gewerbsmäßig  mit  der  Ausübung  der  Tierheilkunde  beschäftigen,  sowie
lächter  und  andere  Personen,  welche  sich  gewerbsmäßig  mit  der  Beseitigung,  Verwertung  oder
Bearbeitung  tierischer  Kadaver  oder  tierischer  Bestandteile  beschäftigen.
§  3.  Vom  Augenblick  des  Beginns  der  Anzeigepflicht  an  hat  der  Anzeigepflichtige  dafür
##sorgen,  daß  die  Tiere  auf  ihrem  gegenwärtigen  Standorte  gesondert  bleiben  und  daß  fremde
Tiere  sern  gehalten  werden.
Bis  zum  Eingreifen  der  zuständigen  Behörde  dürfen  die  an  Lungenseuche  erkrankten,
getoͤleten  oder  gefallenen  Tiere  lediglich  an  Ort  und  Stelle  abgehäutet  und  zerlegt  werden.
Der  Brustkorb  (begrenzt  von  den  Rippen  und  dem  Zwerchfell)  der  getöteten  und  gefallenen
bugenseuchekranken  Tiere  nebst  Inhalt  muß  zwecks  unschädlicher  Beseitigung  mindestens  1  m  tief
gen  werden.  Ist  dies  unmöglich,  so  hat  Verbrennung  zu  erfolgen.
        <pb n="250" />
        W  214  20

Der  Rest  des  Fleisches  darf  vor  völligem  Erkalten  aus  dem  verseuchten  Gebiete  nicht  ausgeführt
  werden.  Häute  von  lungenseuchekranken  Tieren  dürfen  nur  in  vollkommen  getrocknetem
Zustande  von  dem  Seuchenorte  entfernt  werden.

Der  Gewerbetreibende,  der  ansteckungsfähiges  Material,  das  der  Anzeigepflicht  unterliegt,
in  seinen  Beständen  hat,  muß  dieses  derartig  in  Verwahrung  halten,  daß  eine  Entfernung  oder
Verschleppung  auf  irgendwelche  Art  an  einen  anderen  Platz  ausgeschlossen  bleibt.  ·

.TrittdieLungensencheineinemdemSchutzgebietbenqchbaktenGrenzbezitkeaußIo
sind  die  Polizeibehörden  berechtigt,  die  Biehbestände  ihres  Bezirks  durch  Absperrungsmaßregeln  und

Errichtung  von  Quarantänestationen  zu  sichern.

.Wenn  über  den  Ausbruch  der  Lungenseuche  nur  mittels  Zerlegung  eines  oder  mehrerer

Tiere  Gewißheit  erlangt  werden  kann,  so  sind  die  beamteten  Tierärzte  und  Arzte  sowie  die  Polizeibehörden

  befugt,  die  Tötung  von  ein  bis  drei  Tieren  anzuordnen.

Die  Tiere  werden,  falls  Lungenseuche  nicht  festgestellt  wurde,  zum  Schätungswerte  entschädigt.

§  6.  Bei  dem  Auftreten  der  Lungenseuche  im  Schutzgebiete  haben  die  Polizeibehörden  die
geeigneten  Absperrungsmaßregeln  gegen  die  Weiterverbreitung  der  Seuche  zu  treffen.  Die  vorläufigen

Absperrungsmaßregeln  trifft  der  beamtete  Tierarzt  oder  Arzt.  .

Ticå,diemitkaoquegendieLaageuieucheqeimpftsindunddiesmpstrankheitübets
standen  haben,  unterliegen  der  Absperrung  nicht.  Die  Zulässigkeit  der  im  Einzelfalle  zu  treffenden
Schuyzmaßregel  (§  7)  wird  hierdurch  nicht  berührt.  »

Der  Führer  eines  Transports  hat  eine  schriftliche  Bescheinigung  über  die  erfolgreiche
Impfung  bei  sich  zu  führen.

Zur  Ausstellung  der  Beschelnigung  sind  ermächtigt:

1.  die  beamteten  Tierärzte  und  Arzte,  die  die  Impfung  ausgeführt  haben,
2.  die  Polizeibehörde,  in  deren  Bereich  die  Impfung  ausgeführt  worden  ist.

§  7.  Die  Polizeibehörde  und  die  beamteten  Tierärzte  bzw.  Arzte  find  befugt,  nachstehende
Schutzmaßregeln  zu  treffen:

1.  Vornahme  der  Notimpfung  und  Kennzeichnung  der  Herden  durch  Ohrmarkierung.

2.  Absonderung,  Bewachung  oder  polizeiliche  Beobachtung  der  an  der  Seuche  erkrankten,
der  Seuche  oder  Ansteckung  verdächtigen  und  der  Seuchengefahr  ausgesetzten  Tiere.

Besitzer  eines  der  Absonderung  oder  polizeilichen  Beobachtung  unterworfenen
Tieres  ist  verpflichtet,  auf  Erfordern  solche  Einrichtungen  zu  treffen  und  zu  unterhalten,
  daß  das  Tier  für  die  Dauer  der  Absonderung  oder  Beobachtung  den  für
dasselbe  bestimmten  Ort  nicht  verlassen  kann  und  außer  aller  Berührung  und  Gemeinschaft
  mit  anderen  Tieren  bleibt.

Beschränkungen  in  der  Art  der  Benutzung,  Verwertung  oder  des  Transports  kranker
oder  verdächtiger  Tiere,  der  von  denselben  stammenden  Produkte  oder  solcher  Gegenstände,
  welche  mit  kranken  oder  verdächtigen  Tieren  in  Berührung  gekommen  oder
sonst  geeignet  sind,  die  Seuche  zu  verschleppen.

Beschränkungen  im  Transport  der  der  Seuchengefahr  ausgesetzten  und  solcher  Tiere,
welche  geeignet  find,  die  Seuche  zu  verschleppen.

5.  Verbot  des  gemeinschaftlichen  Weideganges  von  Tieren  verschiedener  Plätze  und  der
Benutzung  bestimmter  Weideflächen,  ferner  Berbot  der  gemeinschaftlichen  Benutzung
von  Brunnen  oder  Tränken  und  des  Berkehrs  mit  seuchekranken  oder  verdächtigen
Tieren  auf  öffentlichen  oder  gemeinschaftlichen  Straßen.

6.  Sperre  des  Standorts  seuchekranker  oder  verdächtiger  Tiere,  des  Gehöftes,  des  Ortes,
der  Wasserstellen  oder  der  Weide  gegen  den  Berkehr  mit  Tieren  oder  solchen  Gegenständen,
  welche  Träger  des  ansteckenden  Stoffes  sein  können.

Die  angeordnete  Sperre  verpflichtet  den  Besitzer,  diejenigen  Einrichtungen  zu
treffen  und  zu  unterhalten,  welche  zur  wirksamen  Durchführung  der  Sperre  vorgeschrieben
  werden.  k

Tötung  der  an  der  Seuche  erkrankten  oder  der  Seuche  verdächtigen  Tiere,  wenn  ein
beamteter  Tierarzt,  Arzt  oder  die  Polizeibehörde  diese  Maßregel  für  erforderlich  hält.

Unschädliche  Beseitigung  der  Kadaver  solcher  Tiere,  welche  an  der  Seuche  verendet,
infolge  der  Seuche  oder  des  Berdachtes  getötet  find,  und  solcher  Teile  des  Kadavers
kranker  oder  verdächtiger  Tiere,  welche  zur  Berschleppung  der  Seuche  geeignet  sind,
endlich  der  Streu,  des  Düngers  oder  andere  Absälle  kranker  oder  verdächtiger  Tierc-9.

  Unschädlichmachung  (Desinfektion)  der  von  den  kranken  oder  verdächtigen  Tierrn
benutzten  Standorte,  Weideplätze,  Wasserstellen,  Unschädlichmachung  oder  unschädliche

0·
O

—

*

—
        <pb n="251" />
        215  2

Beseitigung  der  mit  den  kranken  oder  verdächtigen  Tieren  in  Berührung  gekommenen
Gerätschaften.  ·  «
10.  Behördliche  Untersuchung  der  am  Seuchenorte  oder  in  dessen  Umgebung  vorhandenen,
von  der  Seuche  gefährdeten  Tiere.  «
Die  gleichen  Befugnisse  stehen  den  Polizeibehörden,  den  beamteten  Tierärzten
und  Arzten  im  Fall  einer  Impfung  (5  8)  zu.

5  8.  Zur  Vornahme  von  Impfungen  gegen  die  Lungenseuche  find  außer  den  Tierärzten
und  Arzten  nur  solche  Personen  befugt,  die  hierzu  von  der  Verwaltungsbehörde  ermächtigt  sind.  Der
Polizeibehörde  ist  die  beabsichtigte  Impfung  anzuzeigen.

9.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  5000  .K  oder  mit  Haft  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei
Monaten  wird  bestraft,  sofern  nicht  nach  den  bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen  eine  höhere
Strafe  verwirkt  ist,
1.  wer  den  von  der  Polizeibehörde  erlassenen  Vorschriften  zuwider  Tiere  einführt,
2.  wer  den  auf  Grund  des  §  6  Abs.  1  angeordneten  Absperrungsmaßregeln  zuwiderhandelt,
3.  wer  der  Vorschrift  der  55  1,  2,  8  zuwider  die  Anzeige  vom  Ausbruche  der  Lungenseuche
  oder  vom  Verdachte  derselben  oder  von  der  Impfung  unterläßt  oder  länger
als  drei  Tage  nach  erhaltener  Kenntnis  verzögert  oder  die  ihm  zur  Pflicht  gelegten
Schutzmaßregeln  (§  3)  vorzunehmen  unterläßt.
5*  10.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  600  .X  oder  mit  Haft  wird  bestraft,  sofern  nicht  nach  den
bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,
1.  wer  die  in  dem  §  6  vorgeschriebene  Bescheinigung  zu  beschaffen  unterläßt  oder  auf
dem  Transport  nicht  bei  sich  führt,
2.  wer  den  im  Falle  einer  Seuchengefahr  auf  Grund  des  §  7  angeordneten  Schutzmaßregeln
  zuwiderhandelt,
.  wer  der  Vorschrift  des  §  8  zuwider  impft,  ohne  dazu  befugt  zu  sein,
l  wer  den  Anordnungen,  die  der  Gouverneur  in  den  Ausführungsbestimmungen  zu
dieser  Berordnung  treffen  wird,  zuwiderhandelt.

#5*#  11.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  vorstehenden  Bestimmungen  werden  an  Eingeborenen
hemäß  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  (Kol.  Bl.  1896,  S.  241)  bestraft.

5  12.  Die  Verordnung  tritt  am  1.  März  1913  in  Kraft.

Buea,  den  8.  Januar  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Dr.  Meyer.

c0

Kusführungsbestimmungen  des  Gouverneurs  von  Ramerun  ʒur  Cungenseuche·
Verordnung.
Vom  8.  Januar  1913.

1.  Als  verdächtige  Tiere  (§  1  der  Berordnung)  gelten:

1.  Tiere,  an  welchen  sich  Erscheinungen  zeigen,  die  den  Ausbruch  der  Lungenseuche
fürchten  lassen  (der  Seuche  verdächtige  Tiere);

2.  Tiere,  an  welchen  sich  solche  Erscheinungen  zwar  nicht  zeigen,  bei  denen  jedoch  die
Vermutung  vorliegt,  daß  sie  den  ansteckenden  Stoff  ausgenommen  haben  (der  Ansteckung
  verdächtige  Tiere).

2.  Die  Anordnung  und  Überwachung  der  zur  Abwehr  und  Unterdrückung  der  Lungenseuche
Worderxchen  polizeilichen  Maßnahmen  liegt  den  örtlichen  Verwaltungsbehörden  als  zuständigen
Polizeibehörden  sowie  den  beamteten  Tierärzten  und  ürzten  ob.

Gegen  die  Anordnungen  ist  Beschwerde  zulässig,  und  zwar:

1.  bei  der  zuständigen  örtlichen  Verwaltungsstelle,  wenn  fie  sich  auf  Amtshandlungen
von  solchen  Beamten  bezieht,  die  zu  ihrem  Berwaltungskreise  gehören;

2.  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement,  wenn  Amtshandlungen  der  örtlichen  Verwaltungsstellen
  den  Gegenstand  der  Beschwerde  bilden.

Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

3.  Die  Polizeibehörden  des  Schutzgebiets  sind  verpflichtet,  sich  bei  Ausführung  der  Maßweln
  zur  Abwehr  und  Unterdrückung  der  Seuchen  gegenseitig  zu  unterstützen.

4.  Die  Polizeibehörde  hat  auf  die  erfolgte  Anzeige  oder,  wenn  sie  auf  anderem  Wege  von
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        □#  216

dem  Ausbruch  der  Lungenseuche  oder  dem  Verdachte  der  Lungenseuche  Kenntnis  erhalten  hat,  soweit
möglich,  sofort  einen  beamteten  Tierarzt,  in  dessen  Abwesenheit  einen  beamteten  Arzt,  behufs  Ermittlung
  des  Seuchenausbruchs  zuzuziehen.  -  «  «

Der  Tierarzt  oder  Arzt  hat,  sei  es  auf  polizeiliches  Ersuchen,  sei  es  ohne  solches,  die  Art,
den  Stand  und  die  Ursache  der  Krankheit  zu  ermitteln  und  darüber  zu  entscheiden,  ob  durch  den
Befund  der  Ausbruch  der  Lungenseuche  festgestellt  oder  der  Verdacht  der  Lungenseuche  begründet  in.

Ist  Tierarzt  oder  Arzt  rechtzeitig  nicht  zu  erlangen,  so  trifft  die  Polizeibehörde  diese  Feststellung
  und  Entscheidung  selbständig.  Sie  hat  jedoch,  wenn  möglich,  dabei  einen  oder  mehrere
Sachverständige  zur  gutachtlichen  Außerung  heranzuziehen.

Es  kann  zu  diesem  Zwecke  eine  aus  drei  Mitgliedern  und  der  gleichen  Anzahl  von  Stellvertretern
  bestehende  Sachverständigen-Kommission  für  jedes  Kalenderjahr  von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde
  ernannt  werden.

Ist  der  Ausbruch  der  Lungenseuche  festgestellt  oder  liegt  der  Verdacht  der  Lungenseuche  vor,
so  ist  von  der  Polizeibehörde  oder  von  dem  beamteten  Tierarzt  oder  Arzt  möglichst  zu  ermitteln:

1.  wie  lange  die  Erscheinungen  schon  bestanden  haben,  #

2.  ob  die  kranken  oder  der  Lungenseuche  verdächtigen  Rinder  mir  anderen  Rindern  in
Berührung  gekommen  sind,  »

.  ob  Rinder  aus  dem  fraglichen  Bestande  ausgeführt  oder  in  verdächtiger  Weise
entfernt  sind,  «  ·  .

.quauadwodiequnkenoderderLungehfeucheverdächtigenRinderetwaangekault
worden  sind,

.  wer  der  fruhere  Besitzer  war.

Nach  dem  Ergebnis  dieser  Ermittlungen  sind  die  erforderlichen  Maßregeln  ohne  Verzug  zu
treffen.  Die  getroffenen  Anordnungen  sind  dem  Besitzer  der  Tiere  oder  dessen  Stellvertreter  durch
schriftliche  Verfügung  oder  zu  Protokoll  zu  eröffnen.  Die  Urschrift  dieser  Verfügung  ist  zu  den  Akten
zu  nehmen.  Die  beteiligten  Polizeibehörden  sind  nötigenfalls  von  der  Sachlage  in  Kenntnis  zu  setzen.

Die  Polizeibehörde  hat  jeden  in  ihrem  Amtsbereiche  festgestellten  Ausbruch  der  Lungenseuche
sofort  den  Tierbesitzern,  den  benachbarten  Polizeibehörden  und  dem  Gouvernement  mitzuteilen.  Die
benachbarten  Polizeibehörden  haben  den  Seuchenausbruch  den  Bewohnern  ihres  Amtsbereichs  zur
Kenntnis  zu  bringen.  Die  Bekanntmachung  vom  Stand  der  Lungenseuche  wird  auch  monatlich
einmal  durch  das  Amtsblatt  erfolgen.  ,  -

5.  Wenn  durch  amtliche  Erhebungen  festgestellt  ist,  daß  sich  unter  einem  nicht  geimpften
oder  nur  zum  Teil  geimpften  Rinderbestande  ein  der  Lungenseuche  oder  der  Ansteckung  verdächtiges
Tier  befindet  oder  während  der  letzten  60  Tage  befunden  hat,  muß  die  Absonderung  und  polizeiliche
Beobachtung  dieses  Bestandes  angeordnet  werden.  Als  der  Lungenseuche  oder  der  Ansteckung  nicht
verdächtig  sind  solche  Rinder  anzusehen  und  zu  behandeln,  bei  welchen  zu  einer  Zeit,  als  weder
Berdacht  der  Seuche  noch  Verdacht  der  Ansteckung  vorlag,  eine  ordnungsmäßige  Impfung  vorgt“
nommen  wurde  (Schutimpfung)  und  die  Impfkrankheit  völlig  geschwunden  ist.

Bor  Beseitigung  der  Impfkrankheit  (Abfallen  der  Schwänze  und  Heilung  der  Wunden)  find
die  geimpften  Tiere  den  in  Absatz  1  genannten  gleich  zu  behandeln.

Die  polizeiliche  Beobachtung  soll  sich  auf  eine  Frist  von  60  Tagen  erstrecken.  Diese  beginnt
im  Falle  des  Seuchenverdachts  mit  dem  Tage,  an  welchem  die  verdächtigen  Krankheitserscheinungen
festgestellt  find,  im  Falle  des  Ansteckungsverdachts  mit  dem  Tage,  an  welchem  das  Rind  der  Ansteckung
  verdächtig  geworden  ist.  Wird  der  Verdacht  durch  weitere  Ermittlungen  vor  Ablauf  der
60tägigen  Frist  beseitigt,  so  muß  die  Beobachtung  sofort  aufgehoben  werden.

6.  Die  Polizeibehörde  hat  ein  Berzeichnis  des  unter  Beobachtung  gestellten  Rinderbestandes
aufzunehmen  und  den  Befitzer  oder  dessen  Bertreter  anzuhalten:

1.  eine  Berührung  der  zu  beobachtenden  Tiere  mit  anderen  Rindern  zu  verhindern;

2.  von  dem  Tode  eines  Tieres  oder  dem  etwaigen  Auftreten  verdächtiger  Kra

erscheinungen  bei  einem  Tiere  des  Bestandes  sofort  Anzeige  zu  erstatten;

3.  das  Schlachten  oder  Beseitigen  eines  Tieres  solcher  Bestände  ohne  polizeiliche  Genehmigung
  und  Aufsicht  zu  unterlafsen,  falls  nicht  die  Lunge  in  Formalin  konsewiert
werden  kann;

n  ungeimpfte  Rinder  zu  dem  unter  Beobachtung  gestellten  Bestand  nicht  aufzunehmen

Ausfuhr  von  Streu,  Dünger,  Heu,  Milch  und  solchen  Sachen,  welche  den  Ansteckungsstoff
  zu  verschleppen  geeignet  find,  nicht  vorzunehmen;

das  von  verdöchtigen  Rindern  benutzte  Wasser  und  Weideland  vor  weiterer  Benutzung
durch  fremde  Rinder  zu  bewahren  sowie,  falls  sich  dies  nicht  ermöglichen  ließ,  die

.  e5

————
        <pb n="253" />
        W  217  20

Eindringlinge  wie  die  unter  Beobachtung  gestellten  Rinder  zu  behandeln  und  von
dem  Zugang  der  zuständigen  Polizeibehörde  sofort  Anzeige  zu  erstatten.

Solange  die  unter  Beobachtung  gestellten  Tiere  keine  verdächtigen  Krankheitserscheinungen
gcigen,  ist  der  Gebrauch  derselben  zur  Arbeit  zu  gestatten,  wenn  die  Möglichkeit  der  Berührung  mit
anderen  Rindern  ausgeschlossen  ist.

Den  Polizeibehörden  liegt  die  Pflicht  ob,  in  angemessenen  zeiträumen.  (etwa  14  bis  28  Tage)
den  unter  Beobachtung  gestellten  Rinderbestand  beschauen  zu  lassen.

7.  Sofern  durch  verseuchte  Plätze  Wege  führen,  ist  in  angemessener  Entfernung  von  den
Leuchenttellen  durch  die  zuständige  Polizeibehörde  deutlich  sichtbar  eine  Tafel  mit  der  Inschrift

Lungenseuche“  anzubringen.  In  gleicher  Weise  sind  die  von  kranken  Tieren  benutzten  Wasserstellen
fennelich  zu  machen  und  seitens  der  Polizeibehörde  eine  geeignete  Tränkestelle  für  die  auf  dem
Lonsperss#  befindlichen  Rinder  anzuweisen.

rlüeer  diejenigen  Rinderbestände,  bei  welchen  «
1.  ein  Fall  von  Lungenseuche  festgestellt  ist,
2.  oder  der  Ausbruch  der  Lungenseuche  mit  Gewißheit  angenommen  werden  kann,
it  ohne  Verzug  die  Sperre  auf  einem  verkehrsfreien  Platze  zu  verfügen.  Hinsichtlich  dieser  Sperre
gilt  das  1  5  %  Verordnete.
Die  Seuche  gilt  als  erloschen  und  die  angeordneten  Schutzmaßregeln  sind  von  der.
olieibeldede  dem  beamteten  Tierarzt  und  Arzt  aufzuheben:
1.  wenn  der  ganze  Viehbestand  getötet  ist,  oder
2.  wenn  die  der  Seuche  verdächtigen  und  an  der  Seuche  erkrankten  Rinder  unschädlich
gemacht  und  unter  dem  übrig  bleibenden,  der  Ansteckung  verdächtigen  Vieh  nach
erfolgter  Impfung  seit  dem  letzten  durch  Lungenseuche  herbeigeführten  Todes=  oder
Krankheitsfalles  oder  beim  Ausbleiben  eines  solchen  seit  Vornahme  der  Impfung  ein
Zeitraum  von  drei  Monaten  verstrichen  ist,  oder
3.  wenn  bei  Unterlassung  einer  ordnungsmäßigen  Impfung,  oder  bei  Vornahme  derselben
ohne  Beseitigung  der  erkrankten  und  der  Lungenseuche  verdächtigen  (Tiere)  Rinder
seit  dem  Tode  des  letzten  an  Lungenseuche  verendeten  oder  erkrankten  Tieres  eine
Frist  von  sechs  Monaten  verstrichen  ist,  und  (1.  bis  3.)  wenn  die  angeordnete
Desinfektion  erfolgt  ist.
10.  Der  Ausbruch  und  das  Erlöschen  der  Lungenseuche  sowie  die  gerroffenen  Sperrungsmaßregeln
  find  öffentlich  bekanntzugeben.
Buea,  den  8.  Januar  1913.
Der  Koiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Dr.  Meyer.

sgrunesbetimmungen  des  GCouverneurs  von  KRomerun  zur  Verordnung,  betr.  die
eintuhr  und  den  Handel  mit  denaturtertem  Braonntwein,  vom  S.  Hovember  1912.-)
Vom  7.  Dezember  1912.

i  Zur  Ausführung  der  Verordnung,  betreffend  die  Einfuhr  und  den  Handel  mit  denaturiertem
#anntwein,  vom  5.  November  1912  (Amtsbl.  S.  337)  wird  folgendes  bestimmt:

#  1.  Der  Antrag  auf  Erteilung  der  Erlaubnis  zur  zollfreien  Einfuhr  von  denaturiertem

anntwein  ist  von  der  Berwaltungsbehörde  zu  prüfen.  Entspricht  er  nicht  den  Vorschriften  des
2  Absatz  2  der  Verordnung,  so  gibt  sie  ihn  zur  Ergänzung  zurück.

trri  8  2.  Die  Berwaltungsbehörde  hat  die  Zollstelle,  *  die  die  zollfreie  Einfuhr  des  denarierten
  Branntweins  erfolgen  soll,  alsbald  von  der  erteilten  Erlaubnis  zu  benachrichtigen.

unn  §  3.  Wer  auf  Grund  der  erteilten  Erlaubnis  denaturierten  Branntwein  zollfrei  einführen

hat  auf  der  Einfuhr-Anmeldung  die  ausdrückliche  Erklärung  abzugeben:

1.  daß  der  Branntwein  nach  den  Vorschriften  des  §  1  der  Verordnung  denaturiert  ist,

2.  für  den  Fall,  daß  die  Denaturierung  unter  Verwendung  von  Benzol  stattgefunden  hat,
daß  nicht  mehr  und  nicht  weniger  als  2  Liter  Benzol  auf  100  Liter  Alkohol  verwendet
  worden  sind,

3.  daß  der  eingeführte  Branntwein  ausschließlich  zu  dem  Zwecke,  in  der  Weise  und  in
dem  Betriebe  verwendet  werden  wird,  die  in  dem  gemäß  §  2  Absatz  2  der  VBerordnung
zeestellten  Antrage  angegeben  worden  find.

—

vVal  Bal.D.  Kol.  Bl.=  1918,  Nr.  3.  S.  88  f.
        <pb n="254" />
        W  218  20

§*  4.  Der  Antrag  auf  Erteilung  der  nach  §  4  Ziffer  1  der  Verordnung  erforderlichen
Erlaubnis  hat  zu  enthalten:

a)  den  Zweck  der  Verwendung,

b)  die  Mengen,  deren  Ankauf  beabsichtigt  ist.

Die  Erlaubnis  kann  im  Auftrage  des  Käufers  auch  durch  den  Verkäufer  bei  der  zuständigen
Verwaltungsbehörde  erwirkt  werden.

5.  In  jedem  Verkaufsraum,  in  dem  denaturierter  Branntwein  abgegeben  wird,  ist  an
sichtbarer  Stelle  ein  Abdruck  oder  eine  leserlich  geschriebene  Abschrift  des  §&amp;amp;  5  der  Verordnung
anzubringen.

§6.  Auf  dem  Erlaubnisschein,  der  zum  Erwerb  von  zollfrei  eingeführtem  denaturierten
Branntwein  im  Schutzgebiet  berechtigt,  ist  vom  Verkäufer  oder  Abgeber  die  abgegebene  Menge
in  Buchstaben  unter  Namensbeischrift  und  Angabe  des  Datums  zu  vermerken.

Wer  denaturierten  Branntwein  zollfrei  einführt,  im  Schutzgebiet  erwirbt  oder  verwendet,
  hat  der  zuständigen  Verwaltungsbehörde  auf  Verlangen  jederzeit  Auskunft  über  den  Bezug
und  über  den  Verbleib  des  Branntweins  und  darüber,  ob  die  Berwendung  nach  Maßgabe  der
erteilten  Erlaubnis  stattgefunden  hat  oder  inwiefern  davon  abgewichen  ist,  zu  erteilen.

Der  Berbleib  der  zum  Verkauf  eingeführten  Mengen  kann  jederzeit  durch  Einsicht  der  Verzeichnisse
  und  Bestandesaufnahme  durch  die  zuständige  Berwaltungsbehörde  nachgeprüft  werden.
58.  Diese  Ausführungsbestimmungen  treten  sofort  in  Kraft.
Buea,  den  7.  Dezember  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Dr.  Meyer.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  die  Ergänzung  des  Jolltariks  B,
Ti#te  der  vom  Einfuhrzoll  befreiten  Gegenstände.
Bom  12.  November  1912.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Geseybl.  1900,  S.  813)  und  des
5  5  der  Berfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kolonialblat#  S.  509)  wird  verordnet,
  was  folgt:  "
Die  Ziffer  2  des  Zolltarifs  B,  Liste  der  vom  Einfuhrzoll  befreiten  Gegenstände,  erhält
folgenden  Zusatz:
Ferner  alle  zum  Bau,  zum  Betrieb  und  zur  Unterhaltung  von  Funkentelegraphenund
  Kabelstationen  bestimmten  Maschinen,  Geräte  und  sonstigen  Gegenstände.“
Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.
Lome,  den  12.  November  1912.
Der  Gouverneur.
Herzog  zu  Mecklenburg.

 

Verordnung  des  CGouverneurs  von  Deutsch-Meuguinea,  betr.  Rbänderung  des  kariss
Jur  Sollverordnung  vom  10.  Junl  1908.)
VBom  22.  November  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schupgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813),  des  §  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (D.  Kol.  Bl.  1903,  S.  509)  und  der  Alerhöchsten
  Berordnung  vom  7.  November  1902  (D.  Kol.  Bl.  1902,  S.  602)  wird  hiermit  verordnetwas
  folgt:

#§  1.  Bei  der  Position  B  6  des  Tarifs  zur  Zollverordnung  vom  10.  Juni  1906  —
Paradiesvogelbälge,  Teile  solcher  und  Federn  —  wird  der  Tarifsah  von  5  auf  20=  erhöht.

5  2.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Januar  1913  in  Krast.

Rabaul,  den  22.  November  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.

*)  Bal.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  S.  800  ff.
        <pb n="255" />
        W  219  20

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Angehörigen
der  südwestafrikanischen  Landespolizei,  und  zwar:  dem  Polizeiwachtmeister  Eggersglüß  und  dem
Polizeisergeanten  Rach  das  Militär-Ehrenzeichen  1.  Klasse,  den  Polizeisergeanten  Linkowski  und
zischer  das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse,  den  Polizeiwachtmeistern  Ramm,  Dietrich  und
Nafalski  das  Allgemeine  Ehrenzeichen  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Nachbenannten
“  zur  Annahme  und  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  zu  erteilen,
zwar:
des  Komturkreuzes  des  Großherzoglich-Mecklenburgischen  Greifenordens  dem  Geheimen
Ober-Regierungsrat  und  vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt  Dr.  v.  Spalding,
des  Großherzoglich-Mecklenburgischen  Verdienstkreuzes  in  Gold  dem  Geheimen  expedierenden

  Sekretär  und  Kalkulator  im  Reichs-Kolonialamt  Rehme.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs--Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  18.  Februar  1918.

·  Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Nachbenannten
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  des  ihm  verliehenen  nichtpreußischen  Ordens  zu  erteilen,  und  zwar  für:
Ritterkreuz  1.  Klasse  mit  Eichenlaub  des  Großherzoglich  Badischen  Ordens
vom  Zähringer  Löwen:

bem  Generaloberarzt  Professor  Dr.  Steudel.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Februar  1913.

de  Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Nachbenannten

Erlaubnis  zur  Anlegung  des  ihm  verliehenen  nichtpreußischen  Ordens  zu  erteilen,  und  zwar  für:

Ritterkreuz  1.  Klasse  des  Königlich  Schwedischen  Schwertordens:

dem  Hauptmann  v.  Langen-Steinkeller.
--—=Kamerun.



Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  Meteorologe
Dr.  Semmelhack,  Ingenieur  Thévoz,  die  Landmesser
  Lahmer  und  Guggemoos,  Geheimer
Sekretär  Koch,  Techniker  Lehr,  die  Gärtner
Hanke  und  Preibisch,  Sanitätsgehilfe  Krüger,
Bureaugehilfe  Poweleit,  Zollaufseher  Mutscheller
  und  Magazinausseher  Sommer.

Das  Schutzgebiet  haben  am  24.  Januar  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Assessor  Priester,  Sekretär
  Knetsch,  Maschinist  Haken  und  Bureaugehilfe
  Römisch.

Am  24.  Februar  haben  die  Wiederausreise
angetreten:  Gerichtsassessor  Dr.  Seger,  Rechnungsrat
  Fickel,  Polizeimeister  Albat  und  Sanitätsgehilfe
  Oertel.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  10.  Februar:

"  Deutsch-Oftafrina.
a  Die  Biederausreise  nach  Ostafrika  haben  am
Februar  angetreten:  Gerichtsassessor  Lange,
Jaumis-  Sekretär  Berch,  Zollamtsassistent  2.  Kl.
Kühr,  Materialienverwalter  Weinberger,
anglist  RKottmann  und  Kanzleigehilfe  Sieffarth.

Neu  ausgereist  sind  am  13.  Februar:  Re-Hungsbaumeistr
  Becker,  Förster  Salle  und
alasterzeichner  Meyer.

dend  Schutzgebiet  haben  am  14.  Januar  mit
bo  aturlaub  verlassen:  die  Gerichtsassessoren
N#empne  und  Dr.  Auracher,  die  Sekretäre
2  B  Mathis  und  Paul,  kommiss.  Assistent
*  A.  Graßböck,  Zollamtsassistent  2.  Kl.  Unger,

eSchinist  Wallenstein,  Kanzleigehilfe  Mayer.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
getreten:  am  3.  Februar:  Sanitätsfeldwebel
ormeher,

 

 

 

Sanitätsvizefeldwebel  Lappe,

¾  aüllissergeant  Schöpe,  Sanitätsunteroffizler
eschewski.

 

r  Heimaturlaub  sind  am  31.  Januar  ein-:
  die  Sergeanten  Waschkuhn  und  Path.

 

Bizefeldwebel  Jütersonke,  Sanitätsunteroffizier
Meßmacher;  am  24.  Februar:  Stabsarzt  Eckert.

Mit  Heimaturlaub  ist  eingetroffen:  am  31.  Januar:
  Sanitätsfeldwebel  Niedermaier.
        <pb n="256" />
        W  220

logo.  .

Dem  Kaiserlichen  Gouverneur  von  Togo,
Seiner  Hoheit  dem  Herzog  Adolf  Friedrich
zu  Mecklenburg  ist  in  seiner  Eigenschaft  als
Konsul  für  die  französische  Kolonie  Dahome
und  die  britische  Kolonie  an  der  Goldküste
seitens  der  Regierungen  von  Frankreich  und  Großbritannien
  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

Deutsch-Sübwestakrika.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
angetreten:  am  10.  Februar:  die  Sergeanten
Walther  und  Didjurgeit;  am  25.  Februar:
Hauptmann  Trainer,  Kriegsgerichtsrat  Schmitt.

Die  Wiederausreise  haben  am  25.  Februar
angetreten:  Werkmeister  Wiese,  die  Polizeisergeanten
  Havemann  und  Ritter  sowie  die  Polizisten
Hering  und  Müller.

l  Uichtamtlicherteilygigi

 

W

Die  Ausreise  hat  am  28.  Februar  angetreien:
Referendar  Windels.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub  verlassen:
  am  12.  Januar:  Polizeisergeant  Schulze:
am  25.  bzw.  26.  Januar:  Landmesser  Foß,  Lokomotivführer
  1.  Klasse  Mnich,  Zollaufseher  Langhof,
  die  Polizeisergeanten  Grivel,  Schweizer,
Slupina  und  Thielemann,  Eisenbahnstationsassistent
  Puch.  .

Samoa.

Dem  Kaiserlichen  Gouverneur  von  Samoa
Dr.  Schultz  ist  die  Ermächtigung  zur  Ausübung
konsularischer  Befugnisse  in  gleichem  Umfange,
  wie  sie  ihm  bereits  vertretungsweise  zustand,
  nämlich  für  diejenigen  Inseln  der  Südeee,
die  nicht  zu  einem  deutschen  Schutzgebiet  gehören
und  nicht  dem  Amtstezirk  eines  anderen  Kaiserlichen
Konsulats  zugeteilt  sind,  weiterhin  erteilt  worden.

 

Die  erschließung  Rfrikas  durch  Eisenbabnen.

Vortrag  des  Geheimen  Oberbaurats  Baltzer,  gehalten  an  dem  Kolonialen  Vortragsabend  am  14.  Februar  1913

im  Hotel  Adlon  in  Berlin.  »

MiteinemRachtvoktdesSiqatöfetketäksDr.SolfüberdiebeutfchloloaiqleBeklehrspolitikdchqlaaIl
als  Borwort.

Die  programmatische  Erklärung  des
Staatssekretärs  Dr.  Solf  lautete:

Der  Überblick  über  die  Eisenbahnen  Akrikas,
den  uns  Herr  Geheimrat  Balter  gegeben  hat,
zeigt,  mit  welchem  Eifer  und  mit  welcher  Tatkraft
in  allen  Ländern  und  bei  allen  Kolonialmächten
Arikas  der  Bahnbau  gefördert  wird.  Auch  wir
gehen  in  unseren  Kolonien  seit  kurzem  einen  geräumigen,
  guten  Schritt.  Der  UÜberblick  zeigt  aber
auch,  daß  Afrika,  wenn  es  auch  die  Benennung
des  dunklen  Weltteils  nicht  mehr  verdient,  noch
in  den  Anfängen  des  Berkehrswesens  steckt,  daß
noch  unendlich  viel  zu  bauen  ist.  Denn  Afrika
hat  mit  seinen  30  Millionen  Quadratkilometern
36  800  km  Schienen,  während  3.  B.  Deutschland
allein  mit  einer  halben  Million  Quadratkilometer
  über  ein  Eisenbahnnetz  von  61  000  km
verfügt,  also  im  Verhältnis  zur  Fläche  90  mal
so  viel  als  Afrika.  Da  ist  noch  viel  zu  tun
übrig.  Das  gilt  für  die  andern  Nationen,  das
gilt  auch  für  uns.  Der  Nordwesten  sowohl
wie  der  Süden  Ostafrikas  entbehren  noch  der
Bahn;  in  Togo  hat  sie  den  Weg  bis  zur  Nordgrenze
  noch  nicht  einmal  zu  einem  Drittel  zurückgelegt;
  in  Kamerun  ist  so  gut  wie  alles  zu  tun;

 

selbst  dos  schon  reicher  bedachte  Südwestafrikwird
  nicht  lange  stillstehen  dürsen.  Die  Kolonial
verwaltung  ist  bereit  und  hält  es  für  eine  ihrer
vornehmsten  Aufgaben,  in  eine  Prüfung  allet
Projekte  und  Vorschläge  über  die  weitere  Ausge
staltung  des  Bahnnetzes  einzutreten,  die  ihr  von
Interessenten  und  Sachverständigen  unterbreie
werden.  Diese  Prüfung  hat  aber  nicht  in  Berlin,
wenigstens  nicht  in  erster  Linie,  sondern  in  der
Schutzgebieten  selbst  stattzusinden.  Da  die  Gouverneure
  gegenwärtig  mit  dieser  Prüfung  beschf
rigt  sind,  möchte  ich  mich  enthalten,  auf  die  ver
schiedenen  Projekte  im  einzelnen  einzugehen.  it
Versicherung  kann  ich  aber  und  will  ich  gern  ab
geben,  daß  wir  nicht  die  Abficht  haben,  uns  mi
dem  bestehenden  Bahnnetz  zu  begnugen,  sonder
nach  Kräften  weiterbauen  werden  und  dabei  nac
wie  vor  auf  die  Unterstützung  des  Neichsog.
rechnen.  In  Zukunft  werden  wir  es  leichm
haben,  im  Bahnbau  fortzuschreiten.  Denn  ein
ist  bisher  sicher  erreicht  worden:  wir  haben  g..
lernt,  wie  wir  in  den  Kolonien  Bahnen#
bauen  haben.  Mit  Stolz  habe  ich  bei  meine
Fahrt  auf  der  Ugandabahn  den  Wunsch  des  mic
begleitenden  englischen  Ingenieurs  regsstriert,  das
        <pb n="257" />
        221  20

sich  gern  unsere  Usambara=  und  Tanganjikabahn
ehen  möchte,  um  daran  zu  lernen,  wie  man  es
chen  muß!  Unsere  Technik  ist  den  großen  künfin
  Aufgaben,  auch  den  schwierigsten,  gewachsen.
Eine  andere  Frage  ist  die,  ob  wir  die  bereits
handenen  Bahnen  richtig  ausnützen.  In
ser  Beziehung  habe  ich  auf  meiner  letzten  Reise
Eindruck  gewonnen,  daß  die  Klagen  der  Anler
  nicht  so  ganz  unberechtigt  sind.  In  Ost
!  Südwest  ist  man  der  Ansicht,  daß  unsere
(onialbahnen  zu  sehr  auf  baldigen,  baren  Verust
  sähen.  Gewiß,  eine  gute  Rente  ist  etwas
6  Schönes,  und  doch  ist  sie  kein  Maßstab  daob
  die  Bahn  ihren  Zweck  erfüllt.  Dafür  ist
Größe  des  Verkehrs  maßgebend.  Der
kehr  ist  der  zuverlässigste  Gradmesser  für  die
wicklung  des  Wirtschaftslebens.  Lebhafter
kehr  bedeutet  blühende  Wirtschaft  und  der
rtschaft  zu  dienen  ist  die  Aufgabe  der
hu.  Dem  Kolonialpolitiker  ist  es  lieber,  eine
hn  hat  1  Million  Tonnen  Güterverkehr  und
st  nur  1  v.  H.  Rente  ab,  als  daß  sie  mit
000  Tonnen  4  v.  H.  Zinsen  erzielt.  Was
unmittelbarer  Rente  eingebüßt  wird,  wird
blich  gewonnen  an  der  zunehmenden  Entwick-8
  der  Gesamtwirtschaft.  Im  Anfangsstadium
er  Tätigkeit  kann  eine  Bahn  im  allgemeinen
dann  gute  Rente  bringen,  wenn  sie  hohe
chtätze  berechnet.  Hohe  Frachtsähe  aber  stehen
ler  Verkehrsentwicklung  im  Wege.  Geschichterklären
  sich  die  hohen  Frachtsäze  unserer
onialbahnen  leicht  und  sie  hatten  auch  ihre
rechtigung.  Denn  die  Kolonialverwaltung  konnte
h  vor  wenigen  Jahren  nur  dann  auf  die  Gemigung
  neuer  Bahnen  rechnen,  wenn  die
irn  den  Nachweis  einigermaßen  befriedigender
mahmen  brachten.  Dieses  Ziel  war  für  den
henblick  nur  mit  hohen  Frachtsätzen  zu  erreichen.
an  die  natürliche  Entwicklung  des  Verkehrs  ist
1  allmähliche  und  erfordert  Zeit.  Die  fortge-Uene
  kolonialpolitische  Erkenmtnis  unserer  Tage
ucht,  glaube  ich,  solche  Krücken  nicht  mehr;  fte
daß  man  nicht  an  ein-  und  demselben
de  säen  und  ernten  kann.  Gewiß,  wenn
Bahnen  in  die  Verkehrereiso  iummen,  sollen
üen  fie  sich  selbst  tragen,  müssen  sie  Zins-*
  Amortssation  und  Betrieb  decken.  Danach
en  wir  die  Tarife  zu  stellen.  Wie  wir  nicht

 

den  ersten  dünnen,  sondern  den  späteren,  gesättigten
  Verkehr  zum  Maßstab  nehmen  für  die
Wahl  der  Spurweite  und  der  Schwere  des  Gleises
und  der  Maschinen,  so  müssen  wir  es  auch  von
vornherein  mit  den  Tarifen  halten:  wir  müssen
sie  zuschneiden  nicht  für  den  Betriebsetat  der
Gegenwart,  sondern  für  den  der  Zukunft.

Ich  glaube,  daß  ich  mit  diesem  verkehrspolitischen
  Bekenntnis  die  Wünsche  der  zahlreichen
Freunde  unserer  Kolonien  treffe;  ich  bin  aber  auch
sicher,  daß  die  Mehrheit  des  Reichstags,  die  in
großzügiger  Weise  den  Bau  der  afrikanischen
Bahnen  gefördert  hat,  mit  meinen  Ausführungen
einverstanden  sein  wird.

*

Vortrag.

Unsere  Landkarten  vom  dunklen  Erdteil,  wie
er  vor  50  Jahren  aussah,  enthielten  ausgedehnte
weiße  Flächen,  dagegen  so  gut  wie  keine  Eisenbahnen.
  Das  ist  inzwischen  wesentlich  anders
geworden.  Die  Karte,  die  den  heutigen  Besitzstand
  Afrikas  an  Eisenbahnen  wiedergibt,  zeigt,
daß  die  weißen  Flächen  wesentlich  eingeschränkt,
dagegen  viele  Eisenbahnen,  gleichsam  die  Venen
und  Arterien  des  Verkehrs  in  dem  Körper  von
Afrika  entstanden  sind,  die  ihm  frisches  Blut  meist
von  den  Hafenplätzen  am  Weltmeer  aus  zuführen
und  das  verbrauchte  dahin  ableiten.  Gerade  die
raschen  Fortschritte  auf  dem  Gebiete  des  Eisenbahnbaues,
  der  daselbst  in  den  letzten  Jahrzehnten  eingesetzt
  hat,  haben  nicht  wenig  dazu  beigetragen,  daß
es  im  dunklen  Erdteil  lichter  zu  werden  beginnt.
Seit  dem  Jahre  1907  hat  Afrika  mit  dem  Umfang
seines  Bahnnetzes  Australien  Überflügelt  und
Ende  1910  mit  36  850  km  ungefähr  den  Staatsbahnbesiy
  Preußens  vom  Jahre  1909  erreicht.

Vergleicht  man  allerdings  die  Karte  von  Afrika
mit  einer  in  gleichem  Maßstabe  gezeichneten  Eisenbahnkarte,
  beispielsweise  des  östlichen  Teils  der
preußischen  Monarchie,  der  verhälmismäßig  am
schwächsten  mit  Eisenbahnen  ausgestattet  ist,  so“
tritt  der  ungeheure  Abstand  zwischen  Afrika  und
Mitteleuropa,  insbesondere  Deutschland,  in  Bezug
auf  den  Eisenbahnbestand  klar  vor  Augen.  Hier
eine  mit  einem  dichten  Gewebe  von  Eisenbahnen
überzogene  Fläche,  dort  vereinzelte  Linien,  die
sich  erst  allmählich  zu  einem  Bahnnetz  zusammenzuschließen
  beginnen.

Großbritannien.

Bei  der  Erschliehbung  Afrilas  durch  Ei
bahnen  hat  sich  durch  tatkrästiges  Vorgehen
Großbritannien  den  L5wenanteil  gesichert.  Im
Nordosten,  in  Unterägypten,  wurde  die  erste  Bahn
von  der  ägyptischen  Regierung  mit  englischer
        <pb n="258" />
        W  222  20

Hilfe  im  Jahre  1852  von  Alexandria  nach  Kairo
erbaut,  später  der  Schienenweg  durchgeführt  über
Siut  nach  Oberägypten,  weiter  über  Keneh  und
Luxor  bis  nach  Assuan  und  Schellal,  die  Staiion
der  durch  die  Stauanlagen  von  Assuan  überschwemmten
  Tempelstadt  Philae,  893  km.  Die
Verbindung  Assuan.—Wadihalfa,  354  km,  wird
auf  dem  Nil  durch  die  vortrefflichen  Boote  der
Nil-Dampfergesellschaft  vermittelt.

Um  den  Tod  Gordons  zu  fühnen  und  die
Herrschaft  des  Mahdi  zu  vernichten,  begann  Lord
Kitchener  im  Jahre  1896  den  Sudan  Feldzug.
Zur  Unterstützung  seiner  militärischen  Unternehmungen
  ließ  er  dabei  durch  Ingenieuroffiziere  die
Sudanbahn  von  Wadihalfa  nach  Khartum  herstellen,
  die  einen  großen  südlichen  Bogen  des  Nils
abschneidet  und  weiter  oberhalb  zahlreiche  Stromschnellen
  des  Nils  umgeht.  Am  4.  Januar  1900,
wenige  Tage  nachdem  Lord  Kitchener  als  Sieger
von  Omdurman  in  Khartum  eingezogen  wur,
wurde  die  Bahn  mit  917  km  Länge  nach  dreijähriger
  Bauzeit  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben.
  Auch  die  wichtige  Verbindung  von  Berber
mit  dem  Hafen  am  Roten  Meer,  der  in  Port
Sudan  angelegt  wurde,  folgte  in  kurzer  Zeit  nach
(1906).  Weitere  Erschließungsbahnen  im  ägyptischen
  Sudan,  die  Bahn  Wadihalfa—Dongola,
Khartum—Wadmedani—Sennar  in  der  Richtung
auf  Roseires  und  die  Bahn  Sennar—Elobeid,  im
Februar  1912  vollendet,  haben  die  Unterwerfung
des  Sudans  unter  die  britische  Herrschaft  vervollständigt
  und  befestigt.  So  sehen  wir  heute  den
nördlichen  Zweig  der  Kap—  Kairo-Bahn,
diesen  kühnen  Plan  des  genialen  Cecil  Rhodes,
von  Kairo  bis  Sennar  durchgeführt  mit  einer
Gesamtlänge  von  rund  2440  km  durch  ein  Gebiet,
das  völlig  unter  britischer  Oberhoheit  steht.

Wenden  wir  unsere  Blicke  nunmehr  nach  Südafrika.
  Hier  hat  sich  mit  dem  31.  Mai  1910
durch  den  politischen  Zusammenschluß  der  britischen
  Kolonien:  des  Kaplandes,  Natals,  der
Oranjefluß--Kolonie  und  Transvaals,  der  Südafrikanische
  Staatenbund  gebildet,  ein  Gebiet
von  der  doppelten  Größe  des  Deutschen  Reiches,
aber  mit  einer  Bevölkerung  von  nur  5  ¼  Millionen
Menschen.  Die  Bahnen  der  Union,  Ende  1910
im  ganzen  rund  12  000  km,  werden  seitdem,
einstweilen  noch  unter  Ausschluß  der  rhodefischen
Eisenbahnen,  als  Bundesbahnen  einheitlich  betrieben
  und  bilden  eine  Art  Finanzgemeinschaft
mit  einem  Anlagekapital  von  etwa  2  Milliarden
Mark.  Die  früher  zersplitterten,  sich  im  Wettbewerb
  vielfach  gegenseitig  bekämpfenden  Bahnen
der  vier  verschledenen  Kolonlen  sind  nunmehr  zu
einer  neuen  Einheit  zusammengeschlossen,  ein  Borgang
  von  großer  politischer  und  wirtschaftlicher
Bedeutung.

 

Der  Bahnbau  begann  seinerzeit  in  Natal  u
Jahre  1860.  1864  folgte  die  Kapkolonie  m
ihrer  ersten  Bahn  Kapstadt—  Wynberg.  186
wurden  in  Transvaal  die  ersten  Diamante
entdeckt.  Seit  jener  Zeit  drangen  die  Bahne
unaufhaltsam  hauptsächlich  von  den  drei  Häfe
an  der  Südküste:  Kapstadt,  Port  Elisabeth  un
Ostlondon  in  nördlicher,  und  von  Durban  an  de
Ostküste  von  Natal  in  nordwestlicher  Richtung  i
das  Land  vor,  um  zunächst  in  den  Kolonien  ei
organisches  Bahnnetz  zu  bilden,  sodann  weit
nördlich  Betschuanaland  und  Rhodesien  zu  e
schließen.

Inzwischen  hatte  sich  Transvaal  durch  d
Delagoa-Bahn  seinen  natürlichen  und  bequem  9
legenen  Verschiffungshafen  Lourengo  Marques  #g
sichert,  und  für  Rhodesien  baute  die  Britisc
Südafrikanische  Gesellschaft,  die  sogenannte  Chatered
  Company,  eine  Bahn  von  dem  portugiesische
Hafen  Beira  nach  Umtali  und  Salisbury;  d
Betrieb  wurde  in  der  Hand  der  Aktien-Gesellscho
der  Rhodesischen  Bahnen  vereinigt.

Dadurch  gewannen  einerseits  Transvaal,  m
seinen  inzwischen  entstandenen  wichtigen  Eise
bahnknotenpunkten  Pretoria  und  Johannesbur
anderseits  Rhodesien  wertvolle  Ein=  und  Aussuh
häfen  am  Indischen  Ozean,  deren  zunehmend
Verkehr  allerdings  den  kapländischen  Häfen  zu
Teil  verloren  ging.

Mit  bemerkenswerter  Schnelligkeit  wurde  un
mehr  der  Bahnbau  zur  Erschließung  des  nör
lichen  Rhodesiens  und  des  erzreichen  Katang,
Bezirkes  ausgenommen.  Die  1054  km  lan
Strecke  Bulawayo  —Brockenhill  wurde  von  19.1
bis  1906  in  genau  drei  Jahren  vollend
An  einem  Tage  soll  sich  der  Fortschrit  d
Gleisspitze  auf  9,25  km  belaufen  haben.  Hi
hatte  die  Bahn  bei  der  Station  Livingsto
den  Sambesi  etwa  500  m  unterhalb  der  k
rühmten  VBiktoriafälle  zu  überschreiten.  Die
Fälle  sind  die  hervorragendste  Sehenswürdigk
von  Afrika  und  bilden  ständig  ein  Ziel  viel
Reisenden.  Der  Sambest  stürzt  hier  bei  1950
Breite  eine  Höhe  von  115  m  herab,  währe
der  Niagara  bei  920  m  Breite  nur  etwa  50
Fallhöhe  hat.  Die  Fälle  find  anscheinend  dum
einen  gewaltigen  QOuerbruch  des  Basaltmassi
entstanden,  aus  dem  das  Flußbett  besteht.
der  Regenzeit  enthalten  sie  wohl  Wasser  gem
um  aus  dieser  Wasserkraft  den  ganzen  dunke
Erdteil  mit  elektrischem  Licht  zu  versorgen.

Die  Brücke  liegt  mit  ihrer  Schienenbahn  135
über  dem  Wasserspiegel  des  Stromes  und  ist
sofern  die  höchste  Brücke  der  Welt.  Sie  mi
gebildet  aus  einem  minleren  Stahlbogen  v
152,4  m  Spannung  mit  beiderseits  anschließend
lleineren  Fachwerkbrücken.  Der  Sambe
        <pb n="259" />
        zu:  Deutsches  Kolonialblatt.

V  300

Maßstab  1:  35000000

—  ærige  unid  im  Boit  besindliche.
geplanle  Bissenblinen.

Das  Deutsche  Reich

rum

·  1  20  30“

 

CecwrephischeVerlagshandlung  DIETRICHR  REINER  EHNST  VOHSEN,  Berlin.
        <pb n="260" />
        <pb n="261" />
        223  0

Express-,  der  die  Brücke  befährt,  dringt  zweimal
  in  der  Woche  von  Kapstadt  bis  hierher  vor.

Der  eiserne  Überbau  der  Brücke  wurde  seinerzeit
  von  beiden  Ufern  aus  ohne  festes  Gerüst
kragträgerartig  über  die  tief  eingerissene  Felsschlucht
  vorgebaut.

Auch  die  Überschreitung  des  Kafueflusses  weiter
nördlich  erforderte  einen  größeren  Brückenbau  von
500  m  Länge.  Der  BWeiterbau  über  Brokenhill
in  nördlicher  Richtung  bis  an  die  belgische  Kongogrenze
  und  in  das  Gebiet  von  Süd-Katanga
hinein  bis  nach  Elisabethville  wurde  von  der
Aktien-Gesellschaft  der  Rhodesia—  Katanga=  Anschlußbahnen
  betrieben,  und  am  12.  Dezember
1909  die  Kongogrenze  bei  Sakania,  im  November
1910  Elisabethville  mit  seiner  berühmten,  an
MNineralschätzen  reichen  Grube  Etoile  du  Congo
erreicht.

Über  die  Bauausführung  der  Rhodesfischen
Bahnen  erzählt  ein  Herr  vom  Kolonialamt,  der
den  Katanga-Bezirk  kürzlich  bereist  hat,  die  Bahnen
machten  ihm  den  Eindruck,  als  gingen  sie  um
jede  kleine  Erderhöhung,  um  jeden  Termitenhügel
  herum.  Dies  erkläre  sich  daraus,  daß  die
Bahn  dem  Unternehmer  mit  einem  festen  Satz#
für  das  Kilometer  vergütet  wurde.  Der  Unternehmer
  hätte  also  ein  Interesse  daran  gehabt,
die  Bahn  möglichst  lang  zu  machen.  Die  Belgier
in  Katanga  seien  aber  vorsichtiger  gewesen  und
hätten  ihrem  Unternehmer  gesagt:  Wir  bezahlen
dir  die  wirklich  geleistete  Erdarbeit!  Dies  habe
nunmehr  zur  Folge  gehabt,  daß  die  Bahn  in
Katanga  nicht  mehr,  wie  in  Rhodesien,  um  die
Erdhügel  herum-,  sondern  gerade  hindurchging,
  um  recht  große  Erdmassen  zu  erhalten.

Der  Berichterstatter  ist  vielleicht  nicht  ganz
wörtlich  zu  nehmen.  Jedenfalls  verdient  das
deutsche  System  den  Vorzug,  wo  das  Gouvernement
  seine  Techniker  von  vornherein  beim
Bahnbau  beteiligt  und  dadurch  sowohl  unnütze
Schlangenlinien  der  Bahn  wie  übermäßige
Erdarbeiten  zu  verhüten  sucht.

.Mit  Durchführung  der  Bahn  von  Kapstadt
bis  zur  südlichen  Kongogrenze  wurde  der  süoliche
Zweig  der  Kap  —  Kairo-Bahn  auf  ausschließlich
britischem  Gebiet  mit  einer  Länge  von  3456  km
vollendet.  Es  bleibt  noch  zu  überbrücken  der
Zwischenraum  von  im  ganzen  etwa  3000  bis
3500  km  von  Sennar  bis  Elisabethville.  Zunächst
wird  von  Elisabethville  bereits  in  nordwestlicher
Kichtung  weiter  gebaut  über  Kambowe  nach  Bukama
  —  466  km  —,  die  voraussichtlich  in  etwa
wei  Jahren  vollendet  sein  werden.  Bon  Bukama
bis  Stanleyoille  steht  eine  aus  zwei  schiffbaren

ofluß-  und  zwei  vollendeten  Eisenbahnstrecken
insammengesetzte  Verkehrsstraße  von  1440  km
Länge  zur  Berfügung,  nämlich  die  Kongofluß- 



strecken  von  Bukama  bis  Kongolo  und  von  Kindu
bis  Ponthierville,  und  die  Bahnabschnitte  Kongolo—Kindu
  —  355  km  —  und  Ponthierville—
Stanleyville  —  127  km  —  der  belgischen  Kongo-Umgehungsbahnen.


Von  Goz  abu  Goma  oder  Kosti  an,  wo  die
Bahnlinie  Sennar—Elobeid  den  weißen  Nil  kreuzt,
ist  dieser  stromaufwärts  noch  weiter  schiffbar  bis
zum  Albertsee,  mit  Ausnahme  der  150  km  langen
Strecke  Réjaf—Dufilé.  Ferner  bleibt  dann  noch
die  durch  eine  Eisenbahn  zu  schließende  Lücke
von  Stanleyville  in  östlicher  Richtung  bis  Mahagi
am  Albertsee  —  750  bis  800  km  lang  —,  für
die  die  Eisenbahn-Gesellschaft  du  Congo  supérieur
aux  Grands  Lacs  Africains  von  der  belgischen
Regierung  bereits  eine  Konzession  erhalten  hat.
Es  wären  also  nach  Vollendung  der  Bahn
Elisabethville—  Bukama  noch  diese  beiden  Bahnstrecken:
  Réjaf—Dußilé  (150  km)  von  England,
und  Stanleyville—Mahagi  (750  bis  800  km)  von
Belgien,  insgesamt  900  bis  950  km  Bahn  zu
bauen,  um  die  beiden  fertigen  Zweige  der  Kap—
Kairobahn  zu  einem  zusammenhängenden  Verkehrswege
  zu  verbinden.

Ob  Belgien  und  England  sich  in  absehbarer

Zeit  für  diese  Ausführung  der  Kap—Kairobahn

noch  genügend  einsetzen  werden,  erscheint  allerdings
  zweifelhaft,  denn  die  Linie  Elisabethville—
Sennar  ist  einmal  gegen  die  Hauptrichtung  stark
nach  Westen  ausgeschwenkt,  und  ihr  künftiger  Verkehr
  wegen  des  achtmaligen  Wechsels  zwischen
Wasserstraße  und  Eisenbahn  mit  vielfacher  Umladung
  belastet,  so  daß  sie  den  Anforderungen
einer  möglichst  geradlinig  durchzuführenden  einheitlichen
  Weltverkehrsstraße  wohl  nicht  mehr  voll
entspricht.  Zudem  dürfte  das  Interesse  Englands
etwas  erkaltet  sein,  weil  es  ihm  nicht  gelungen
ist,  auch  das  Mittelglied  des  Cecil  Rhodesschen
Planes  auf  ausschließlich  britischem  Gebiete  durchzuführen.
  Hiernach  kann  man  also  annehmen,
d  ß  der  nördliche  und  südliche  Zweig  der  Kap—
Kairobahn  bis  auf  weiteres  ohne  das  mittlere
Verbindungsglied  bleiben  werden.  *
Bis  jetzt  noch  unbeteiligt  an  der  Kap—Kairobahn
  ist  Britisch-Ostafrika,  das  indessen  in
seiner  Ugan  dabahn  von  Mombassa  am  Indischen
Ozeon  bis  Port  Florence  am  Viktoriasee  seit  März
1902  eine  Kolonialbahn  von  größter  Bedentung
erhalten  hat.  Die  Länge  —  940  km  —  entspricht
  der  Entfernung  Berlin—Zürich.  Die  Bahn
durchschneidet  den  Großen  ostafrikanischen  Graben
und  erreicht  am  westlichen  Grabenrand  eine  Höhe
von  2545  m  fl.  M.,  also  40  m  höher  als  der
Säntis.  Sie  hat  daher  auf  längere  Strecken  in
der  Uberschreitung  des  östlichen  und  westlichen
Grabenrandes  den  Charakter  einer  Gebirgsbahn,
und  ihre  Ausführung  war  mit  sehr  großen
        <pb n="262" />
        W  224  20

Schwierigkeiten  und  hohen  Kosten  —  rund
113  000  000  .¾,  das  sind  etwa  119  400.¾  für
1  km  —  verknüpft.  Die  Bahn  hat  vermittels
des  ihr  angegliederten  Dompferverkehrs  auf  dem
See  auch  auf  sein  deutsches  Hinterland  geradezu
wie  ein  Schulbeispiel  erschließend  und  entwickelnd
gewirkt,  indem  sie  die  Zolleinnahmen  unserer  Seestationen
  Muansa,  Bukoba  und  Schirati  in
wenigen  Jahren  auf  eine  außerordentliche  Höhe
steigerte.  Die  Bahn  zusammen  mit  dem  Dampferdienst
  verzinst  jetzt  trotz  ihrer  ungünstigen  Linienverhältnisse
  das  Anlagekapital,  das  der  Kolonie
vom.  Mutterlande  in  großherziger  Weise  unentgeltlich
  gespendet  wurde,  mit  nahezu  2,4  v.  H.

In  einigen  Lichtbildern  führte  der  Bortragende
verschiedene  Szenerien  der  Ugandabahn  vor,  so
unter  Anderem:  die  Hafenstadt  Mombassa,  die
alte  portugiesische  Ansiedelung,  mit  dem  Dampfer
„Prinzregent“  im  Hafen  kurz  vor  seiner  Abfahrt,
als  er  1907  den  Staatssekretär  Dernburg  und
seine  Reisebegleitung  nach  Deutschland  zurückbrachte;
  sodann  die  sogenannte  Makupabrücke,
eine  400  m  lange  eiserne  Brücke  über  den  ausgedehnten
  Meeresarm  bei  Kilindini,  der  die  Insel
Mombassa  vom  Festlande  trennt;  ferner  die  Fahrt
durch  das  auch  heute  noch  fast  unbefiedelte  Pori,
das  sich  etwa  100  km  von  der  Küste  beginnend
bis  zur  Taru-Wüste  ins  Land  hinein  erstreckt.

Es  folgten  Bilder  der  Landschaft  zwischen  den
Stationen  Makindu  und  Simba,  während  der
Bauzeit  berüchtigt  wegen  der  vielen  dort  vorkommenden
  Ldwen  (wie  auch  der  Stationsname
Simba,  d.  h.  der  Löwe,  andeutet),  von  der  Strecke
im  Urwald,  nahe  der  Paßhöhe  im  Anstieg  auf
das  Kikuyn-Gebirge,  Felseinschnitte  der  Gebirgsstrecke
  jenseits  der  Wasserscheide,  ferner  einen  der
zahlreichen  hohen  Talübergänge  auf  eiserner
Gerüstbrücke,  nahe  bei  Fort  Ternan,  auf  dem
Abstieg  zum  See.

Den  Schluß  bildeten  Bilder  der  Endstation
am  Biltoriasee,  Port  Florence,  wo  gerade  die
Maultiere  der  Karawane  des  Staatssekretärs
Dernburg  vom  Zug  auf  den  Dampfer  verladen
wurden,  und  des  dortigen  Hafenpiers  mit  zwei
vor  Anker  liegenden  Dampfern.  Ein  Bild  des
Dampfers  „Winifreb“  der  Seeflottille  gab  eine
Borstellung  davon,  welche  Formen  und  Abmessungen
unsere  Dampfer  erhalten  werden,  die  wir  demnächst
  nach  Bollendung  der  Bahn  Tabora—Kigoma
auf  den  Tangansikosee  zu  bringen  haben.

Leone  und  Goldküste,  die  schon  seit  einer
Reihe  von  Jahren  durch  Eisenbahnen  erschlossen
find  —  in  Sierra  Leone:  Freetom#n—Bastma
357  km,  in  Goldküste  Sekondi—Kumast  274  hum,
Acera—Mangoassi  64  km  vollendet,  bis  Kpong

 

im  Bau  —,  ist  zu  erwähnen  die  Kolonie  Lagos-Nigerien,
  an  unser  Kamerun  im  Westen  angrenzend.
  Auch  hier  hat  die  britische  Kolonialverwaltung
  zuletzt  in  verhältmismäößig  kurzer  Zeit
eine  Erschließungsbahn  von  Lagos  nach  Kano
mit  Abzweigung  nach  Baro  von  insgesamt  1220km
Länge  geschaffen,  die  schon  jetzt  ihre  wirtschaftliche
Wirkung,  insbesondere  auf  das  wertwolle  Baumwollgebiet
  von  nördlich  Nigerien  zu  üben  beginnt.
Im  Jahre  1893  begonnen,  gelangte  die  Bahn  im
Jahre  1909  zum  Niger  und  erfüllte  damit  den
Wunsch  der  Eingeborenen  von  Lagos,  „das  eiserne
Dampfroß  solle  dereinst  mit  dem  Wasser  des  Niger
getränkt  werden“".  Durch  das  Bordringen  bis
Kano  —  Juni  1911  —  hat  sich  die  Bahn  dem
Tschadsee  schon  beträchtlich  genähert,  ein  Umstand,
der  für  unser  Nordkamerun  voraussichtlich  bald
ernste  Bedeutung  erlangen  wird.  Sie  ermöglicht
auch  die  gewinnbringende  Ausbeutung  der  reichen
Zinugruben  von  Bautschi  mittels  einer  von
Saria  abzweigenden  schmalspurigen  Flügelbahn.

Endlich  ist  noch  die  Britisch-Zentralafrikanische
  Eisenbahngesellschaft  zu  nennen,  die  die
Schire-Hochlandbahn  im  südöstlichen  Teile
Rhodesiens,  der  südlich  des  Nyassasees  von  der
portugiesischen  Provinz  Mozambique  umklammert
wird,  hergestellt  hat.  Die  an  sich  unbedeutende
Bahn  Port  Herald—Chiromo  —Blantyre  —
194  km  —,  seit  Januar  1909  vollendet,  hat
neuerdings  dadurch  Bebeutung  gewonnen,  daß
sie  in  dem  portugiesischen  Mozambique  durch  eine
englische  Gesellschaft  unter  Zinsbürgschaft  der
britischen  Regierung  in  südlicher  Richtung  bis
zum  Sambesi  und  nach  dem  portugiesischen  Hafen
Beiro  verlängert  werden  soll.  Gleichzeitig  soll
die  konzessionierte  Strecke  von  Blantyre  bis  Fort
Johnston  an  der  Südspitze  des  Nyassasees  ausgebam
werden.  Dadurch  erhielte  dann  der  Nyassasee
mit  seinem  reichen  Hinterland  von  Mozambique,
Rhodesien  und  dem  Süden  unseres  deutsch-oßtafrikanischen
  Schuygebiets  eine  werwolle  Schienen“
verbindung  mit  dem  Indischen  Ozean  nach  dem
Hafen  Beira.  In  Deutsch-Ostafrika  könnte  mon
diesem  Plane  mit  Gleichmut  entgegensehen,  wenn
unsere  geplante  Südbahn  von  Kilwa-Kissiwam
nach  Wiedhafen  in  das  deutsche  Nyafsaland  etwas
bessere  Ausfichten  auf  baldige  Berwirklichung  hätte.

Frankreich.

Ich  komme  nun  zu  Frankreich.  In  seinen
älteren  Kolonien  —  AUgier,  Tunis  —  verfügt
es  heute  über  ein  gut  angelegtes  Bahnne#t  von
rund  5650  km  Hauptbahnen.  Nachdem  der  erfte
Bahnbau  von  Ulgier  nach  Blida  (51  km)  im
Jahre  1862  vollendet  war,  gelangten  die  weiteren
Bahnbauten  zum  Teil  in  der  europäischen  Von“-spur
  von  1,436  m  durch  Privatgesellschaften,  die
        <pb n="263" />
        W  225  2#

stalgerische,  westalgerische  und  französisch-algerische
hefellschaft,  allmählich  zur  Ausführung,  so  daß
seute  die  vier  Provinzen  Oran,  Algier,  Constantine
ind  Tmmis  durch  Bahnen  gut  miteinander  verunden
  sind.  Nachdem  Algier  einen  selbständigen
ötaatshaushalt  erlangt  hatte,  verstaatlichte  es
eine  Bahnen  und  besitzt  heute  rund  3603  km
kollbahnen  neben  150  km  Nebenbahnen  und
196  km  Trambahnen.

In  Tunis  begann  die  Eisenbahnentwicklung
wwa  20  Jahre  später  als  in  Algier.  Die  meisten
kinien,  und  zwar  zunächst  die  Verbindungen  von
kunis  mit  den  Häfen  Biserta,  Susa  und  Sfarx,

aute  die  Gesellschaft  Böne-Guelma,  ferner  auch

ine  Anzahl  schmalspuriger  Erschließungsbahnen,
sie  von  den  genannten  Häfen  aus  vorwiegend
e  südwestlicher  Richtung  ins  Land  vordrangen,
un  die  reichen  Phosphatbetriebe  im  Innern  an
zie  Verschiffungshäfen  anzuschließen.  Im  Jahre
(1909  betrug  der  Besitz  rund  2052  km  Voll-#ahnen
  und  69  km  Trambahnen.

Eirn  weit  ausgedehnteres,  zusammenhängendes
kolonialreich  hat  sich  Frankreich  in  Französisch-Restafrika
  geschaffen,  das  unter  einem  Generalsouverneur
  mit  dem  Site  in  Dakar,  außer  dem
zwilterritorium  Mauretanien  die  fünf  Schutz-#ebiete
  Senegal,  Ober-Senegal  und  Niger,  Franbfssch-Guinea,
  Elfenbeinküste  und  Dahome  vermigt.
  Das  gemeinsame  Hinterland  umfaßt  das
bbere  und  mittlere  Stromgebiet  des  Niger  bis
ju  seinem  Eintritt  in  Britisch-Nigeria  und  erstreckt
ich  also  von  der  Mündung  des  Senegal  bis  zum
Uchadsee.  An  der  Küste  freilich  ist  der  Zusammenkang
  der  Kolonie  mehrfach  unterbrochen  durch  sich
azwischen  schiebende  fremde  Gebiete,  so  durch
Fritisch-Gambia,  Portugiesisch-Guinea,  Britisch-Sierrn
  Leone,  die  jüngstvielgenannte  Neger-Republik
iberia,  Britisch-Goldküste  und  unser  deutsches  Togo.
die  Bahnerschließung  des  ganzen  Kolonialreiches  ist
dach  dem  Plan  des  ehemaligen  Generalgouver--neurs
  Roume  so  gedacht,  daß  in  den  einzelnen
Rebieten  von  der  Küste  ausgehende  Bahnen  bis
lum  Niger  vordringen  und  deren  Endpunkte  durch
„me  gemeinsame  große  Querlinie  verbunden  werden
ollten.  Als  Querlinie  bot  sich  dar  der  Senegal
und  als  Ersatz  für  diese,  nur  drei  Monate  im
Jahn  schistare  Wasserstrahe,  zunächst  eine  Bahn
dou  Thies  über  Kayes  und  Kulikoro  zum  Niger,
#edam  der  schissbare  Niger  selbst  bis  zum  Einnitt

  in  Nigerien.  An  diesem  Plan,  der  noch
einzelne  Verbindungsstrecken  ergänzt  ist,

eifrig  gebaut,  und  schon  jetzt  besitzt  Fran-Wiisch
  Westafrika  ein  in  der  Meterspur  einheitlich

Bahnnet  von  2138  km  Betriebslänge,
*  in  wenigen  Jahren  auf  3000  km  gebracht
au  wird,  und  dessen  vollendete  Strecken  schon
faft  überall  eine  befriedigende  Nente  abwerfen.

 

So  achtunggebietend  die  Leistungen  des  Bahnbaus
  in  Franzößisch-Westafrika  sind,  so  wenig  ist
dies  der  Fall  in  Französisch=  Aquatorialafrika
  oder  Franzößisch-Kongo.  Hier  ist  es
bisher  lediglich  bei  allgemeinen  Erkundungen  und
Plänen  geblieben,  die  im  wesentlichen  auf  zwei
Entwürfe  hinauslaufen:  Eine  Nordbahn  von
Libreville  nach  Wesso  zum  Sangafluß  mit  dem
Gedanken  einer  Verlängerung  bis  Bangala  zum
mittleren  Kongo,  und  eine  Südbahn  von  Brazzaville
  am  Kongo  über  Minduli  nach  Pointe  Noire
an  der  Küste  südlich  Loango.  Letztere  würde
einen  erheblichen  Wettbewerb  gegen  die  belgische
Bahn  Matadi  —Leopoldville  ausüben.  Beide
Bahnen  erfordern  viele  Millionen  zu  ihrer  Verwirklichung,
  und  es  hat  damit  wohl  noch  gute
Wege.  Im  Bau  ist  nur  eine  schmalspurige  Kleinbahn
  von  Brazzaville  in  westlicher  Richtung  nach
einem  Kupferbergwerk  in  Minduli  (150  km).

In  Französisch--Somali  und  Abessinien
hat  Frankreich  auf  Grund  einer  vom  König
Menelik  erteilten  Konzession  eine  Bahn  von
Djibuti  nach  Diré-Daua  —  310  km  —  seit  1903
im  Betriebe.  Die  Fortführung  in  westlicher  Richtung
  nach  der  abesfinischen  Hauptstadt  Adis  Abeba
—  etwa  500  km  —  ist  nach  langen  politischen
Schwierigkeiten,  bei  denen  vielleicht  der  engllsche
Nachbar  seine  Hand  im  Spiele  hatte,  durch  den
Vertrag  vom  März  1909  sichergestellt  und  nunmehr
  in  der  Ausführung  begriffen.

Auch  die  beiden  östlichen  französischen  Inseln,
das  große  Madagaskar  und  das  kleine  Réunion,
find  bereits  gut  mit  Eisenbahnen  versorgt.

Belgien.

Belgisch-Kongo,  viermal  so  groß  wie  das
Deutsche  Reich,  an  Fläche  das  80  fache  des  belgischen
  Mutterlondes,  ist  ausgezeichnet  durch
das  Netz  brauchbarer  Wasserstraßen  des  Kongo
und  seiner  Nebenflüsse.  Zur  Umgehung  der  verkehrshindernden
  Stromschnellen  des  Kongo  waren
zunächst  drei  Umgehungsbahnen  anzulegen,  die
schon  erwähnten  Bahnen:  Matadi—Leopoldville,
Stanleyville—  Ponthierville  und  Kindu—Kongolo,
die  mit  den  drei  anschließenden  Stromstrecken
und  der  unteren  Wasserstraße  Matadi—Banana,
mit  den  Seehäfen  Boma  und  Banana,  die  im
ganzen  3567  km  lange  Verkehrsstraße  des  sogenannten
  „Transcongolais“  bilden,  bei  der  allerdings
  sechs=  oder  siebenmal  umgeladen  werden  muß.
Einige  Lichtbilder  von  der  Bahn  Matadi—
Leopoldville  zeigten,  daß  man  es  auch  hier  streckenweise
  mit  einer  schwierigen  Gebirgsbahn  zu  tun  hat.
Die  Bahn  zur  Erschließung  des  Katanga-Bezirks
von  Süden  her,  von  Sakania  nach  Elisabethville,
und  bis  Bukama  noch  im  Bau,  wurde  als
Glied  der  Kap—Kaktrobahn  bereits  erwähnt.  Im
        <pb n="264" />
        W  226.  25

Bau  ist  ferner  eine  Querbahn  vom  Kongo  zum
Tanganjikasee,  die  Lukugabahn,  260  km,  die
Ende  1913  ihr  Ziel  erreichen  soll.  Mit  ihrer
Vollendung  und  der  etwa  gleichzeitigen  Fertigstellung
  der  Bahn  Daressalam—Tabora—Kigoma
wird  die  erste  große  Querstraße  durch  das  afrikanische
  Festland  vom  Atlantischen  zum  Indischen
Ozean  mit  Benutzung  des  Kongo  und  des  Tanganjikasees
  geschaffen.  Der  Weg  von  Ozean  zu
Ozean  quer  durch  Afrika  wird  bei  rund  4700  km
Gesamtlänge  fünf  Eisenbahnen  und  ebensoviele
Schiffahrtsstrecken  enthalten  und  zu  seiner  Zurücklegung
  kongoabwärts  etwa  22  Tage,  kongoaufwärts
  etwa  32  Tage  erfordern  gegen  21  Tage
bei  der  Seefahrt  um  das  Kap  herum.  Für  diese
lberlandreise  in  ganzer  Ausdehnung  werden  sich
einstweilen  freilich  wohl  nicht  viel  Reisende  und
noch  weniger  Güter  bereitfinden.  Immerhin  ist
die  Lukugabahn  für  unsere  Bahn  Daressalam—
Kigoma  von  besonderem  Werte,  weil  sie  über  den
Tanganjikasee  hinweg  deren  westliche  Verlängerung
  zum  Kongogebiet  und  einen  wichtigen  Zubringer
  von  dort  her  bildet.

Portugal.

Portugal  ist  in  seinen  großen  west=  und  ostafrikanischen
  Kolonien,  Angola  und  Mozambique,
über  kurze  Stichbahnen  noch  nicht  hinausgekommen
  —  im  ganzen  1453  km  —.  Diese  find
aber  in  Mozambique,  da  sie  hier  Anschluß  an
das  reiche  Hinterland  Rhodesiens  und  Transvaals
finden,  in  wesentlich  besserer  wirtschaftlicher  Lage
als  in  Angola.  In  Angola  bestehen  folgende
drei  Bahnen:

1.  die  Bahn  Loanda  —  Ambaka  —  Lukala,
364  km,  in  der  Einmeterspur,  Privatbahn
mit  Zinsbürgschaft  der  Regierung,  fortgesetzt
durch  die  Staatsbahn  Lukala—Malange,
140  km,  im  Betriebe;

.  die  Benguela=  oder  Lobito-Bahn,  davon
360  km  in  Kapspur  vollendet,  auf  99  Jahre
an  eine  englische  Gesellschaft  vergeben,  soll
nach  der  Kongogrenze  hin  auf  1293  km
ausgedehnt  werden,  zur  Erschließung  des
Katanga-Bezirkes  von  Westen  her.  Die
Benguela-Bahn  wird,  wenn  dereinst  vollendet,
  diese  Aufgabe  von  allen  Bahnen
auf  kürzestem  Wege  lösen,  und  auherdem
werden  auf  diesem  Wege  bei  der  Berfrachtung
  auf  dem  Weltmeer  die  Suezkanal-Gebühren
  erspart;

die  Staatsbahn  Mossamedes  —Lubango  in
das  Hochland  von  Schella,  in  60  cm-Spur,
147  km  vollendet;

olso,  drei  Bahnen  in  drei  verschiedenen  Spurweiten

  und  drei  verschiedenen  Berwaltungssformen.

Mehr  Mannigfaltigkeit  ist  wohl  kaum  zu  verlangen.

##

 

In  Mozambigque  besteht  die  Privatbahn
Beira—  Umtali,  339  km,  zuerst  in  65  cm-Spur
ausgeführt  und  später  wegen  des  Anschlusses  an
die  rhodesischen  Bahnen  mit  großen  Kosten  in
Kapspur  umgebaut;  ferner  die  Staatsbahnen
Lourengo  Marques—Komati,  89  km,  und  Lourengo
  Marques—Swaziland,  54  km.  Die  Delagoa-Bahn,
  jetzt  portugiesische  Staatsbahn,  hat
eine  lange  und  bewegte  Vorgeschichte,  ist  seit
1890  im  Betriebe  und  bringt  heute  glänzende
Ülberschüsse,  da  sie  den  reichen  Randbezirk  ven
Transvaal  mit  seinem  Hafen  am  Indischen  Ozean
verbindet.

Des  Planes  einer  Bahn  von  Port  Heratd
nach  Beira  wurde  schon  bei  der  Besprechung  von
Britisch-Zentralafrika  gedacht.  Neuerdings  werden
auch  die  Pläne  einer  Bahnverbindung  von  den
an  der  Ostküste  gelegenen,  angeblich  sehr  guten
Häsen  Port  Amelia  und  Mozambique  mit
dem  Nyassasee  von  portugiesischen  Gesellschaften
mit  englischen  Hintermäunern  nachdrücklicher  verfolgt
  als  bisher.

Italien.

Italien  hat  in  seiner  Kolonie  Erythrea  an
der  Somaliküste  die  118  km  lange  Militärbahn
Massaua—Asmara,  die  erhebliche  Geländeschwierigkeiten
  darbot,  erst  nach  längerer  Bauzeit  vollendet.
  Der  höchste  Punkt  der  Bahn  liegt  nahezu
2400  m  über  dem  Meere,  die  Bahn  kommt  also
in  dieser  Beziehung  der  Ugandabahn  nahe.  Die
Spurweite  beträgt  nicht  1  m,  sondern  nur  95  cm,
in  Anlehnung  an  das  Vorbild  der  stzilischen
Nebenbahnen  des  Mutterlandes,  die  mit  Oberbau
und  Fahrzeugen  aushalfen.

Deutschland.

Ich  gehe  nun  zu  Deutschland  über,  dos
später  als  alle  vorgenannten  Länder,  erst  im
Jahre  1884  in  die  Reihe  der  Kolonialmächte  eingetreten
  ist  und  sich  daher  bei  der  „Teilung  der
Erde“  ein  wenig  mit  der  Rolle  des  Schillerschen

„Poeten“  hat  begnügen  müssen.

Die  erste  Kolonialbahn  war  die  Usambarobahn,
  deren  erste  Strecke  10  Jahre  nach  Beginn
unserer  kolonialen  Zeitrechnung,  am  16.  Oktober
1894,  mit  14  km  von  Tanga  bis  Pongwe  eröffnet
  wurde.  Aber  weitere  11  Jahre  vergingen,
bis  die  Bahn  in  ganzer  Ausdehnung  von  Tango
bis  Mombo  —  129  km  —  vollendet  war.  Der
zweite  Bahnbau  wurde  1897  in  Südwestafrika
begonnen,  als  dort  durch  den  Ausbruch  der
Rinderpest  der  ganze  Frachtverkehr  lahmgelegt  6o
werden  drohte.  Die  Bahn  Swakopmund—Windhut
—  382  km  in  60  cm-Spur  —  brauchte  nahezu
fünf  Jahre,  bis  Juni  1902.  Das  Schutzgebiet  Togo
erhielt  nach  Vollendung  der  Landungsbrücke  in
        <pb n="265" />
        W  227  20

lome  seine  erste  Bahn  durch  Eröffnung  der  Küstenahn
  Lome  —Anecho  —  44  km  —  am  198.  Juli
965.  Kamerun  blieb  am  weitesten  im  Rückkande
  und  trat  erst  im  Jahre  1909  durch  Vollndung
  der  ersten  Teilstrecke  der  Manengubader
  Nordbahn  —  mit  89  km  —  am  1.  August
900  in  das  Eisenbahnzeitalter  ein.  Samoa  und
lenquinea,  letzteres  von  schmalspurigen  Pflanungsbahnen
  abgesehen,  haben  auch  heute  noch
eine  Bahnen.
In  einer  bildlichen  Darstellung  wurde  die
miwicklung  der  Betriebslängen  der  Eisenbahnen
die  verschiedenen  Schutzgebiete  von  Anbeginn
is  zum  Schlusse  des  Jahres  1912  vorgeführt.
sie  ersten  100  km  brauchten  5  Jahre,  die
ern  1000  km  12½  Jahre,  das  zweite  und
riite  Tausend  Kilometer  erforderte  aber  nur
och  je  2½  Jahre  Zeit,  und  das  vierte  Tausend
iird  in  gleicher  Frist  voraussichtlich  in  diesem
sahre  erreicht  werden.

Es  bestehen  heute  nunmehr  folgende  Bahnen:

1.  In  Ostafrika:

Die  Usambarabahn,  von  Tanga  über  Muhesa,
orogwe,  in  die  reichen  Pflanzungsgebiete  von
sambara,  weiter  über  Mombo  und  Buiko  nach
eumoschi  —  352  km  =  Stettin  —  Breslau  —.
on  ihrem  Eudpunkt,  810  m  ũ.  d.  M.,  gelangt
lan  in  einem  Tage  durch  einen  Maultierritt  an
en  Fuß  des  Kilimandscharo  in  Höhen,  die  den
bont  Blanc  überragen.  Die  Bahn  ist  daher
uch  für  Hochtouristen  und  Freunde  des  Bergvorts
  besonders  wertvoll.

Die  Mittelland=  oder  Tanganjika-Bahn
#aressalam  —  Morogoro  —  Tabora  —  Kigoma,
260  Lum  —  Berlin  —  Mailand.  Die  Gleiswe
  hat  im  flotten  Fortschritt  die  erste  Oälfte
tt  Baustrecle  Tabora  —  Kigoma  bereits  zurückegt
  und  Ende  Januar  den  Malagarassi  in
Uometer  234  erreicht.  Ende  1913  wird  sie
Vraussichtlich  in  Kigoma  eintreffen,  wenn  keine
vorhergesehenen  Schwierigkeiten  auftreten.  Die
ahn  ist  nur  noch  in  der  Form  eine  Privatahn,
  seitdem  der  Schutzgebietssiskus  über  19/80
1  Unteile  der  Ostafrikanischen  Eisenbahn-Gesellboft
  erworben  hat.

Eine  stattliche  Reihe  Lichtbilder  von  der
mubora-  und  der  Tanganjika-Bahn  vervollddigten
  die  Schllderungen  des  Redners  in  anhulichster
  Weise.  Es  wurden  vorgeführt  Bilder
un  Hafen  und  der  Stadt  Daressalam  mit  den
ollchuppen  und  Transporteranlagen  am  Nai,
om  Hotel  Kaiserhof,  der  evangelischen  Kirche,
zim  Wisfmanndenkmal,  dem  Empfangsgebäude
n  Vahn  nach  Tabora  und  der  Eingeborenenerner

  die  schwarzen  Arbeiter  beim  Bahnbau
tschaftigt;  Termitenhügel,  die  unsere  heimischen

 

Ameisenhaufen  an  Größe  erheblich  übertreffen;
Baumriesen  im  Zuge  der  Bahn,  die  durch
Sprengen  gefällt  und  beseitigt  werden  müssen;
verschiedene  Stationen,  Blicke  auf  den  Bahnhof
und  das  Bezirksamt  Morogoro  mit  den  malerischen
  Ulugurubergen  im  Hintergrunde;  Bilder
vom  Streckenvorbau,  wobei  die  Baustelle  bis  zur
Vollendung  des  endgültigen  Brückenbauwerkes
mittels  hölzerner  Behelfsbauten  vorläufig  umfahren
  wird,  um  den  flotten  Baufortschritt  der
Gleisspitze  nicht  aufzuhalten;  endlich  Darstellungen
vom  Verlegen  des  Oberbaues,  der  fertig  beschotterten
  Strecke  und  dergl.  —  In  einigen
Bildern  von  der  Reise  des  Staatssekretärs
Dernburg  aus  dem  Jahre  1907  wurden  noch
Szenen  aus  Tabora  im  Festschmuck  vom  Tage
des  damaligen  Einzugs  des  Staatssekretärs,
sowie  Bilder  vom  Eintreffen  einer  Elfenbeinkorawane
  in  Tabora  und  einer  im  Marsch  befindlichen
  Trägerkarawane  vorgeführt.  Bei  dieser
Gelegenheit  erinnerte  Redner  daran,  daß  die
Leistung  der  Träger  ungefähr  je  30  kg  Gewicht
beträgt,  die  an  einem  Tage  etwa  25  km  weit
befördert  werden.  Ein  gewöhnlicher  Eisenbahnzug
  in  Afrika,  wenn  er  nur  50  t  Nutzlast  200  km
weit  an  einem  Tage  befördert,  leistet  also  mechanisch
  ebensoviel  wie  13  300  Träger  zusammen.
Eine  solche  Karawane  würde  aber  27  km  lang
sein  und  sozusagen  im  Betriebe  das  20=  bis  25fache

des  Eisenbahnzuges  kosten.

2.  Togo:

Hier  bestehen  die  Küsten  bahn  Lome—Anecho
—  44  km  —,  die  Inlandbahn  Lome—LPalime
—  119  km  —,  die  beide  zusammenhängend  betrieben
  werden,  und  die  Hinterlandbbahn  Lome
—Atakpame,  164  km  —  Berlin—Halle.  An  der
letzteren  wird  jetzt  noch  ein  4  km  langes  Stichgleis
  von  Agbonu  nach  Atakpame  hergestellt,
das  wegen  des  ungünstigen  Geländes  wesentlich
steiler  trassiert  werden  muß  als  die  Bahn  selbst.
Mit  zusammen  327  km  hat  Togo  dann  im  Verhältnis
  zu  seinem  Flächeninhalt  von  unsern
Schutzgebieten  den  größten  Bahnbesitz  mit
0,375  km  auf  100  akm.

3.  Südwestafrika:

Die  schmalspurige  Staatsbahn  Swakopmund  —
Karibib—Windhuk  —  382  km  —  verdankt  ihre
Entstehung  wie  erwähnt  der  Rinderpest  und  die
Anwendung  der  Feldspur  von  60  cm  dem  Umstande,
  dah  man  damals  in  der  Not  des  Augenblickes
  das  Ziel  am  schnellsten  und  sichersten  zu
erreichen  hoffte  durch  Anwendung  der  bei  unseren
Eisenbahntruppen  beliebten  und  üblichen  Oberbauund
  Fahrzeugformen  und  durch  Ausnutzung  der
dort  vorrätigen  Bestände.  Ihr  Endpunkt  Windhuk
        <pb n="266" />
        W  228  20

liegt  mit  1637m  32  m  häher  als  die  Schneekoppe,
  ungefähr  ebenso  hoch  wie  Nairobi  an  der
Ugandabahn,  die  Hauptstadt  von  Britisch-Ostafrika.
Als  in  den  Jahren  1909  und  1910  die  unerwarteten
  Diamantenfunde  die  Mittel  zur  Verstaatlichung
  der  Otavibahn  lieferten,  entschloß  man
sich,  die  Bahn  in  ihrer  oberen  Hälfte  Karibib—
Windhuk  in  Kapspur  umzubauen.  Die  untere
Hälfte  blieb  für  den  Ortsverkehr  im  Betriebe
und  wird  jetzt  im  Monat  durch  zwei  Zugpaare
bedient,  d.  h.  alle  14  Tage  ein  Zug  in  jeder
Richtung.

Die  Otavibahn,  von  der  Otavi-Minen=  und
Eisenbahn-Gesellschaft,  in  einer  für  die  Spur  von
60  em  sonst  nicht  vorkommenden  Ausdehnung
von  567  km  (—  Berlin—  Frankfurt  a.  M.),  ursprünglich
  als  Grubenbahn  zur  Ausbeutung  der
Kupfergruben  in  Otavi  und  Tsumeb  hergestellt,
ist  sie  heute  für  das  Schutzgebiet  eine  wichtige
Hauptbahn  zur  Erschließung  des  Nordens  geworden.
  Sie  wurde  mit  der  91  km  langen
Privatbahn  Otavl—Grootfontein  im  Jahre  1910
verstaatlicht,  der  Betrieb  aber  weiter,  zunächst
auf  10  Jahre  fest,  an  die  seitherige  Besitzerin
verpachtet.

Die  Südbahn  Lderitzbucht—Keetmanshoop
—  365  km  —  nebst  der  Zweigbahn  Seeheim—
Kalkfontein  —  180  km  —.  Das  erste  Stück  der
Hauptstrecke,  Lüderitzbucht—Aus,  wurde  im  Dezember

  1905  aus  Anlaß  des  Hottentottenaufstandes

  bewilligt  und  unter  großer  Beschleunigung
kn#app  in  Jahresfrist  bis  November  1906  in  Kapspur
  vollendet.  Für  die  Niederschlagung  des
Aufstandes  wurde  auch  der  Weiterbau  bis  Keetmanshoop
  notwendig  und  nach  der  Auflösung
des  Reichstags  im  März  1907  bewilligt.  Die
Bahn  hat  damals  in  kurzer  Zeit  ihre  Baubkosten
durch  Ersparnisse  an  Frachtleistungen  für  Nachschub
  und  Verpflegung  der  Schutztruppe  reichlich
eingebracht.  Die  Strecke  Lüderitzbucht—Keetmanshoop
  hat  nachweislich  allein  bis  zum  1.  April
1908  etwa  42½  Millionen  Mark  an  Kosten  für
Fracht,  Etappenbesebung  usw.  gespart,  die  der
Aufstand  im  Süden  ohne  die  Bahn  gekostet
bäne.

Zur  weiteren  Entwicklung  des  Südens  dient
die  Zweigbahn  Seeheim—Kalkfontein,  deren  Mittel
in  der  Kolonialbahn-Borlage  vom  Jahre  1908
angefordert  wurden.

Zur  Vervollständigung  des  Bahnmeyes,  größtenteils
  aus  den  Mitteln  der  Diamantenfunde,  ist
die  Nord-Südbahn  Windhul—Keetmanshoop  —
506  km  —  (—  Berlin—fssen)  erbaut.  Südwest-Eafrila
  hat  dadurch  nunmehr  ein  gut  zusammenhäüngendes
  Eisenbahnneyz  —  im  ganzen  2106  km
—  erhalten,  von  denen  indessen  671  km  der
Otavibahn  und  194  km  der  alten  Staatsbahn

 

Swakopmund—Jakalswater—Karibib,  zusammen
865  km,  noch  die  Feldspur  von  60  cm  aufweisen.

4.  Kamerun:

Hier  besteht  als  einzige  noch  vorhandene  Privatbahn
  unserer  Schutzgebiete  die  Manengubabahn
  oder  Nordbahn  von  Bonaberi  nach  Rkeugsamba
  —  160  km  lang  —  in  der  Meterfvur
angelegt.  Sie  genießt  eine  3prozentige  Zinsbürgschaft
  des  Reiches  auf  11  Millionen  Mark  ihrer
Stammanteile.  Der  Endpunkt  der  Bahn  liegt
880  m  über  dem  Meere  auf  dem  Sattel  zwischen
dem  Manenguba=  und  Nlonako-Berge.  Sie  ist
seit  dem  1.  April  1911  im  Betriebe.

Einige  Lichtbilder  von  der  Manengubabahn
sowie  aus  Togo  und  von  der  Lüderitzbahn  brachten
auch  hier  in  anschaulicher  Weise  zur  Darstellung,
wie  es  heule  in  unsern  Schutzgebieten  entlang
der  Eisenbahnen  aussieht.

Endlich  die  Kameruner  Mittelland  bahn  von
Duala  über  Edea  an  den  Niong,  1908  bewillig!
und  jetzt  bis  Edea,  Kilometer  81,  im  Betriebe.
Schon  die  Vorarbeiten  verursachten  wegen  des
dichten  Pflanzenwuchses  in  dem  Urwaldgürtel  der
Küste  und  infolge  des  sehr  durchschnittenen  Geländes
  und  der  äußerst  ungünstigen  klimatischen
und  gesundheitlichen  Verhältnisse  des  Landes  große
Schwierigkeiten.  Dazu  gesellten  sich  beim  Bon
die  unentwickelten  Arbeiterverhältnisse  und  die
erschwerte  Arbeitergestellung  und  vverpflegung,
sowie  die  besonderen  bautechnischen  Schwierg

i  an  den  großen  Stromübergängen  des
Dibamba  und  Sanaga  und  zahlreicher  lleinerer
Wasserläufe.  Der  Bau  weist  daher  nur  langsame
Fortschritte  auf  und  wird  begreiflicherweise  wesemt
lich  kostspieliger  als  die  bisherigen  Bahnbauten.

Ein  Bild  der  Brücke  über  den  Sanagasüdarm,
—  heute  mit  159,6  m  Spannung  die  weitestgespannte
  Brücke  in  Afrika  —  zeigte  die  Aulstellung
  des  eisernen  Überbaus  in  zwei  Hülften
und  den  Zusammenbau  mittels  Einschwimmens
auf  schwimmendem  Gerüst  unter  Benutzung  der
Kraft  des  Stromes.  Das  Einschwimmen  dauern
nur  zwei  Stunden.  Der  Brückenbau  wurde  ##
November  1911  vollendet  und  beweist,  daß  ddeutsche
  Technik  heute  auch  vor  den  schwierigsten
Aufgaben  in  den  Schutzgebieten  nicht  mehr  zurückschreckt.


Kleinbahnen.

Einige  Nebenbahnen  in  den  Schuzzgebietr#.
wie  die  Sigibahn  im  Usambara-Bezirk  von  Oiafrika,
  die  Biktoria-Pflanzungsbahn  in  Kamerun#
die  private  Anschlußbahn  von  der  Khangrube  zur

ution  Arandis  der  Otavibahn,  find  noch  zu  rr
wähnen.  Sie  haben  zur  Zeit  auch  nach  ihr#
Berkehr  nur  den  Charakter  von  Kleinbahnen.
        <pb n="267" />
        229

Rechnet  man  die  bewilligten  und  im  Bau  begriffenen
  Bahnen  als  vollendet,  was  im  großen
und  ganzen  Ende  1913  oder  Anfang  1914  eintreten
  wird,  so  ergibt  sich  eine  Gesamtsumme  von
wrund  4500  km  Bahnen  ohne  die  Kleinbahnen,
das  ist  etwa  der  Umfang  des  Bahnnetzes  der
heurigen  preußischen  Eisenbahndirektions-Bezirke
Holle  und  Posen  zusammen  (2081  +  2507  km).
Tuf  die  Grundfläche  unserer  Schutzgebiete  bezogen,
sind  das  0,17  km  auf  100  ckm,  während  Deutschland
  an  Eisenbahnen  das  67  fache,  Europa  das
20  fache  besitzt.  —  Das  gesamte  Anlagekapital  der
Vahnen  ohne  die  Kleinbahnen  wird  sich  dann  etwa
auf  378  Millionen  Mark,  das  sind  im  Durchschnitt
mnd  84  000  .  für  das  Kilometer  belaufen.  Im
KNechnungsjahr  1911  hat  sich  für  die  im  Betriebe

 

befindlichen  2975  km  Bahnen  eine  Roheinnahme
von  16,7  Millionen  Mark,  eine  Rohausgabe  von
11,164  Millionen  Mark  bei  einer  Betriebsziffer
von  66,7  v.  H.,  also  ein  Betriebsüberschuß  von
rund  5  548  000  —  ergeben,  das  sind  rund
1860  K  für  das  Kilometer.  Sieht  man  zunächst
von  den  Erneuerungsrücklagen  ab,  so  erhält  man
als  Verzinsung  des  Anlagekapitals  hiernach  im
Durchschnitt  etwa  2,2  v.  H.  Hierbei  gelangt  aber
die  sehr  wesentliche  mittelbare  Rentabilität  der
Bahnen  noch  nicht  zum  Ausdruck.  Mit  einer
Verzinsung  des  Anlagekapitals  von  2,2  v.  H.  darf
man  einstweilen  wohl  zufrieden  sein,  zumal  wenn
man  bedenkt,  dah  die  Mehrzahl  unserer  Kolonialbahnen
  heute  noch  ganz  im  Anfange  ihrer
Verkehrsentwicklung  steht.

Übersicht  über  den  Eisenbahnbestand  im  Verhältnis  zur  Grundfläche.

 

 

 

 

 

 

Fläche  Kilometer  Kilometer  auf

dkm  Bahnen  100  qkm
1.  Deutschlandd  540  61  148  11,8  das  ist  das  ¶7  fache
2  Eurooaa  .  69760  100  888  848  220  von4
—EIIIEI  29207  100  36  860  01
4  Deutsche  Schutzgebiete  in  Afrika  2677  800  160  0.17

(1913)

5.  Lbogoaon  97200  27  075

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.
(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  tellweise  mur  mit  Quellenangabe  gestattet))

 

eine  Unternehmung  gegen  Baminge.
Aus  einem  Bericht  des  Hauptmanns  Adametz.
(Mit  einer  Kartenskizze.)

Unter  dem  Sammelbegriff  Baminge  verstand
man  bisher  das  Gebiet,  das  von  den  Landichasten
  Bameta,  Bali,  Batebe,  Widekum
and  der  Ostgrenze  des  Bezirks  Ossidinge  eingechlossen
  ist.  Nach  Norden  schließt  sich  das

ebiet  an  die  englische  Grenze  an.

Im  Februar—März  1911  sah  sich  Hauptla
  Menzel  durch  Klagen  von  Bali  verane
  einen  Borstoß  gegen  Tjedje  zu  machen.
ieben  Valis  waren  von  Minge-  Leuten  gefangen
aud  gefressen  worden.  Von  Fombot,  einem
k#ehlichen  Minge-Ort,  der  formell  Ball  unterstell
D###  wurde  eine  Patrouille  von  20  Gewehren
Ach  Tiedje  hineingeschickt,  die  unter  schweren

Amückgedrängt  wurde.  Es  hat  sich  jetzt
.  estellt,  daß  sich  alle  Minge-Stämme,  auch
großen  Landschaften  Ngom  und  Befang,

 

damals  vereinigt  hatten,  um  dem  Eindringen  des
Weißen  entgegenzutreten.  Starke  Patrouillen  in
das  Minge-Gebiet  bewirkten,  daß  sich  die  Häuptlinge
  von  Tjedse  und  Bonetu  stellten  und  die
Gewehre  der  gefallenen  Soldaten  auslieferten.
Strafzahlungen  leisteten  die  Orte  nicht.

Da  auch  nach  dem  Vorstoß  des  Hauptmanms
Menzel  die  Klagen  der  Nachbarstämme  über
Totschläge,  Sklavenraub  und  Kannibalismus  nicht
aufhörten,  wurde  die  Notwendigkeit  eines  militärischen
  Einschreitens  dem  Gouvernement  berichtet.
Die  Unternehmung  wurde  in  die  Regenzeit  gelegt,
  d.  h.  in  die  erfahrungsgemäß  günstigste  Zeit
für  militärische  Aktionen  im  Graslande.  Die
eigene  Truppe  sindet  im  Feindesland  reichlich
Berpflegung,  und  der  Regen  stellt  eine  wertvolle
Hilfswafsfe  dar,  da  der  Gegner,  aus  einem  Bersteck
nach  dem  andern  ausgejagt,  sehr  unter  der  Witterung
  leidet  und  eher  zur  Unterwerfung  geneigt
wird.  Abgesehen  davon,  daß  bei  rascherer  Beendigung
  die  Unternehmung  für  den  Gegner  un-
        <pb n="268" />
        230

blutiger  verläuft,  dem  Schutzgebiet  also  wertvolles
Menschenmaterial  erhalten  bleibt,  vermindert  die
Regenzeit  bei  Kämpfen  gegen  gut  mit  Vorderladern
  bewaffnete  Eingeborene  die  eigenen  Verluste,
  da  wegen  der  Nässe  die  Vorderlader  oft
versagen.

An  der  Unternehmung  nahmen  teil:  Hauptmann
  Adametz  als  Führer,  Oberleutnant
v.  Frankenberg-Lüttwitz,  Oberarzt  Zollenkopf,
  Sergeant  Jungclaus,  70  Soldaten  sowie
20  ausgesuchte  bewaffnete  Stationsboten,  die
während  der  letzten  beiden  Monate  im  Schießen
ausgebildet  worden  waren.  Die  6  cm-Gebirgskonone
  wurde  nachträglich  von  Bamenda  herangeholt.
  Hilfskrieger  wurden  nicht  verwendet.

Die  Unternehmung  wurde  von  vornherein  so
stark  als  möglich  angesetzt,  da  nach  den  Vorgängen
  auf  heftigen  Widerstand  zu  rechnen  und
über  den  Kriegsschauplatz  und  die  Stärke  des
Gegners  nichts  bekannt  war.  Um  in  dieser  Hinsicht
  schnell  einen  Überblick  zu  gewinnen,  setzte  ich
den  Einmarsch  von  drei  Seiten  an.

Am  19.  Juli  1912  marschierten:  die  Hauptabteilung
  (Hauptmann  Adameg,  Sergeant
Jungelaus,  40  Gewehre)  von  Adja  in  westlicher
  Richtung;  die  Abteilung  v.  Lüttwitz
(25  Gewehre)  von  Bamesse  in  südwestlicher
Richtung;  die  Abteilung  Zollenkopf  (25  Gewehre)
  von  Widekum  in  nördlicher  Richtung  in
das  feindliche  Gebiet  ein.

Die  Abteilungen  sollten  mit  der  Hauptabteilung
bald  Fühlung  nehmen,  Oberarzt  Zollenkopf
außerdem  mit  dem  Absperrungskommando  unter
Polizeimeister  Albat,  das  vom  Bezirksamt  Ossidinge
  in  Stärke  von  8  Gewehren  an  der  Bezirksgrenze
  postiert  worden  war.  Der  Kriegszustand
begann  am  18.  Juli,  mittags  12  Uhr.  Die  Abteilungen
  sollten  nur  dann  die  Feindseligkeiten
eröffnen,  wenn  die  Eingeborenen  sich  dem  Einmarsch
  feindlich  entgegenstellten.  Dieser  Befehl
wurde  gegeben,  damit  Orten,  die  sich  friedlich
unterwerfen  wollten,  Gelegenheit  hierzu  geboten
wurde.

Die  Hauptabteilung  brach  am  19.  Juli
vormittags  bei  dichtem  Nebel,  der  die  Ubersicht
sehr  erschwerte,  gegen  Atü  auf.  Atü,  das  erste
große  Baminge-Dorf,  wurde  nach  dreistündigem
Marsche  erreicht.  Es  war  in  den  Morgenstunden
verlassen  worden.  Die  Bewohner  beschränkten
sich  darauf,  an  geeigneten  Stellen  die  Abteilung
durch  abgerollte  Felsstücke  zu  beunruhigen,  die
kelnen  Schaden  anrichteten.  Die  Abteilung  passierte
Atü,  um  in  beschleunigtem  Marsche  noch  am
selben  Tage  Mendi,  einen  Hauptort,  zu  erreichen.
Eine  Patrouille  von  12  Gewehren  unter  dem
farbigen  Sergeanten  Joncim  wurde  von  At#
aus  nördlich  in  der  rechten  Flanke  angesetzt  mit

 

dem  Auftrag,  den  Vormarsch  zu  begleiten  und  in
nordwestlicher  Richtung  aufzuklären.

Nach  einstündigem  weiteren  Marsche  winde
Mendi  gesichtet.  Das  Erscheinen  der  Abteilung
kam  den  Mendi  üÜberraschend.  Sie  vermuteten
wohl,  daß  die  Abteilung  in  Atü  Lager  beziehen
würde.  Sofort  setzten  im  Dorf  und  auf  alen
umliegenden  Höhen  Trommel=  und  Hallersignale
ein,  die  besagten:  „Weiber  und  Kinder  in  die
Berge,  Männer  sammeln  sich  auf  dem  Häuptlingsplatz,
  um  zu  kämpfen.“

Beim  Eintritt  in  das  Dorf,  das,  wie  alle
Minge-Dörfer  inmitten  von  Palmen=  und  Plantenhainen,
  sich  im  Tal  und  an  den  Gebirgshängen
dahinzieht,  wurde  die  Spitze  lebhaft  beschofen.
Der  Widerstand  war  heftig  und  stürmisch;  man
merkte  ihm  aber  die  Überhastung  an.  Der  Gegner
warf  einzelne  kleine  Trupps  vor,  die  sich  vermutlich
  so,  wie  sie  sich  gerade  zusammenfanden,  der
Spitze  entgegenstellten.  Schon  hier  konnte  ich
beobachten,  daß  viele  Vorderlader  versagten.

Die  Spitze  warf  die  vordersten  Trupps  des
Gegners.  Sie  und  das  inzwischen  ausgeschlossene
Gros  gingen  in  Gruppen  in  breiter  Front,  Sergeant
  Jungclaus  auf  dem  linken  Flügel,  zum
Angriff  auf  das  Häuptlingsdorf  vor  und  nahmen
es  nach  kurzem  Kampfe.  Sofort  abgesandte  Potrouillen
  verfolgten  den  Gegner  und  warfen  ihn
in  die  Berge.

Während  Sergeant  Jungelaus  den  Bau  des
Lagers  leitete,  dieses  zur  Verteidigung  einrichtele
und  das  Vorgelände  freischlug,  unternahm  ich
eine  kurze  Erkundung  in  nördlicher  Richtung.  Ich
stieß  auf  keinen  Widerstand  mehr  und  fand  die
Dörfer  verlassen.  Dabei  stellte  ich  fest,  daß  sich
zwischen  hohen  süd-nördlich  verlaufenden  Gebirgszügen
  ein  breites  Tal  erstreckte,  dessen  Sohle  und
Hänge  auf  mehrere  Kilometer  hin  Gehöft  an
Gehöft,  alle  versteckt  in  Palmen,  Gebüsch  und
Farmen,  aufwiesen.  Es  waren  die  Landschaft
Mendi  umd  das  nördlich  anschließende  Mbang-Alle

  umliegenden  Höhen  waren  besetzt.
rend  des  Nachmittags  und  in  der  Nacht  wurde
beständig  getrommelt.  Noch  glaubte  der  Gegner
uns  verhöhnen  zu  dürsen.  Die  Nacht  verlief
ohne  Zwischenfall,  trotzdem  uns  durch  Trommelsignale
  versprochen  worden  war,  daß  wir  den
nächsten  Morgen  nicht  erleben  sollten.

Am  Morgen  des  20.  Juli  wurden  in  die
Mendi-Dörfer  und  rückwärts  nach  A##  farbige
Patrouillen  entsandt,  die  in  den  Dörfern  Gefechte
hatten.  Am  Nachmittag  wurde  vom  Lager  aus
in  dem  etwa  4  km  nordöstlich  liegenden  Bergdorf
  Teneku  ein  lebhaftes  Gefecht  teils  gehört.
teils  beobachtet.  Die  Bermutung,  daß  es  sich  um
        <pb n="269" />
        W  231  20

eine  Patrouille  der  Abteilung  v.  Lüttwitz  han-!Gegner  nach  Mbang  gefolgt,  habe  aber  nicht  in
delte,  bestätigte  sich.  Am  Abend  meldete  sich  der  einen  Urwald  nördlich  Mbang  eindringen  können,
farbige  Unteroffizier  Bay  IV.  dieser  Abteilung  im  der  von  großen  Mengen  Eingeborener  besetzt  war.
Lager  und  berichtete,  er  sei  am  19.  Juli,  in  der  Diese  Meldung  wurde  bestätigt  durch  die  Palinken
  Flanke  der  Abteilung  v.  Lüttwitz  vorgehend,  trouille  Joncim,  die  sich  am  Abend  ebenfalls
auf  heftigen  Widerstand  in  den  Farmdörfern  von  einfand,  und  durch  meine  persönlichen  Wahr-A##
  und  in  Teneku  gestoßen,  sei  dem  weichenden  nehmungen  gelegentlich  einer  Erkundung  am

Skizze
zu  dem  Bericht
des  Hauptmann  Adametz

 
 
 
    
   

 

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–  Grenae  a2wischen  den  berirhen  GHssichage  u  a  menda

232
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21.  Juli.  Patrouillen  fanden  am  21.  und  22.  Juli
die  Dörfer  frei  vom  Feinde.

Schon  am  20.  Juli  hatten  sich  im  Lager
Mendi  die  Häuptlinge  von  Tjedje  und  von
Bonetu  mit  Gefolge  gestellt,  nachdem  sie  durch
Trommeln  die  Absicht,  nicht  zu  kämpfen,  verkündet
  hatten.  Ein  Beweis,  daß  die  Patrouillen
des  Hauptmanns  Menzel  im  März  1911  gut
gewirkt!  Den  Höuptlingen  wurde  ausgegeben,
ihr  Volk  zu  sammeln,  sich  ruhig  in  den  Dörfern
zu  halten  und  keine  Angehörigen  feindlicher
Stämme  zu  beherbergen.

Während  der  Dauer  der  Unternehmung  ist
über  die  Haltung  der  beiden  Orte  nicht  zu  klagen
gewesen.  Dagegen  haben  die  bislang  friedlichen,
Bali  unterstellt  gewesenen  Orte  Fombot,  Tabong
  und  Medji  dauernd  Veranlassung  zum
Einschreiten  gegeben,  da  sie  bewaffneten  Gegnern
Unterschlupf  gewährten.

Meine  Erkundung  sowie  die  gleichlautenden
Meldungen  der  Abteilung  v.  Lüttwitz  und  meiner
Patrouillen  über  starke  Ansammlungen  des  Gegners
in  dem  Waldgebiet  nördlich  Mbang  zeitigten  den
Entschluß,  mit  starken  Kräften  diesen  Wald  gemeinsam
  anzugreifen.  Ich  befahl  der  Abteilung
v.  Lüttwitz,  die  von  Etin  aus  Verbindung  aufgenommen
  hatte,  am  22.  Juli  in  Mendi  zu  mir
zu  stoßen.  Auf  den  23.  Juli  wurde  der  gemeinsame
  Angriff  in  drei  Kolonnen  in  nördlicher
Richtung  über  Mbang  hinaus  befohlen.  Oberarzt
  Zollenkopf,  der  gleichfalls  Verbindung  aufgenommen
  hatte  und  in  Ngom  und  Befang
focht,  erhielt  Befehl,  am  23.  Juli  in  nordöstlicher
Richtung  vorstoßend,  den  Angriff  zu  unterstützen.

Am  23.  Juli  vormittags  brachen  die  Abteilung
v.  Lüttwitz  rechts  ausholend  über  Teneku,  Sergeant
  Jungclaus  links  ausholend  über  das
Gebirge,  Hauptmann  Adameg  durch  die  Mendi-Dörfer
  auf  Mbang  auf.  Trot  dichten  Nebels
und  Regens  wurde  der  Vormarsch  der  Abteilung
Adametz  von  den  Spähern  des  Gegners  bemerkt
und  durch  Signale  gemeldet.  Der  Widerstand
in  den  Dörfern  war  gering.  Der  Abteilung
v.  Luttwitz  und  Sergeant  Jungelaus  dagegen
gelang  es,  einige  Bergverstecke  zu  Überraschen.
Hier  leistete  der  Gegner  Widerstand,  griff  auch
mehrfach  die  Abteilungen  stürmisch  an.  Der  vor
Sergeant  Jungclaus  marschierende  Führer  wurde
durch  einen  Schuß  in  die  Brust  schwer  verwundet.


Fast  gleichzeitig  erreichten  die  drei  Abteilungen

Wald  und  drangen  in  breiter  Front  ein.
Der  zahlreich  versammelte  Gegner  nahm  den  Ungriff
  nicht  an,  sondern  sloh  über  einen  reißenden
Fluß,  den  Andje,  der  auch  auf  dem  rechten
Ufer  einen  mehrere  Kilometer  breiten  Urwaldstreifen

  aufweist.

 

232  20

Während  der  Gegner  durch  starke  Patrouillen
verfolgt  wurde,  marschierten  die  Europäer  mit
kleiner  Bedeckung  am  Nachmittag  in  das  Lager
zurück.  Hier  traf  am  Abend  Oberarzt  Zollenkopf
  nach  zehnstündigem  Marsche  ein.  Er  hatie,
von  Ngom  kommend,  Tuna  überrascht  und  den
Gegner  im  Dorfgefecht  geworfen.

ri

Die  Abteilung  v.  Lüttwitz  war  befehlsgemüß
am  19.  Juli  von  Bamesse  aus  ins  Baminge-Gebiet
  einmarschiert.  Der  Vormarsch  wurde  durch
bewaffnete  Haufen  begleitet,  die  die  Kolonne  beunruhigten,
  durch  deren  Feuer  aber  auf  Ongonn
zurückgeworfen  wurden.  Gegen  diese  nicht  zu
Baminge  gehörige  Landschaft  sollte  zunächst  nicht
operiert  werden,  damit  der  Vormarsch  nach
Baminge  dadurch  keine  Verzögerung  erlitt.  Beim
Einmarsch  in  Etin  erhielt  die  Spitze  Feuer.
Die  Minge  hatten  im  Dorfe  einen  Hinterhalt  vorbereitet;
  da  die  Abteilung  aber  einen  anderen
Weg  einschlug,  konnte  der  Gegner  von  zwei  Seiten
gefaßt  werden.  Nach  halbstündigem  Gefecht
räumte  er  das  Dorf.  Verfolgungspatrouillen
hatten  heftige  Gefechte  in  den  Wäldern  der  Umgegend.
  Am  22.  Juli  traf  die  Abteilung  in
Mendi  ein.

r—  *
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Die  Abteilung  Zollenkopf  marschierte  am
19.  Juli  von  Widekum  über  Klein-Befang
vor.  Die  Bewohner  dieses  Dorfes  waren  geflohen;
  richtigerweise  hielt  sich  die  Abteilung  nicht
auf,  sondern  marschierte  am  selben  Tage  weiter.
11  Gewehre  unter  dem  farbigen  Unteroffizier
Mensah  wurden  vorgeschickt  mit  dem  Auftrag,
möglichst  weit  nach  Norden  erkundend  vorzudringen.
  Nach  fünfstündigem  Marsche  erreichte
Oberarzt  Zollenkopf  die  große  Landschaft  Befang;
  hier  fand  er  die  Patrouille  Mensah  in
heftigem  Dorfkampf  vor.  Sie  hatte  einen  zahlreichen
  vorbereiteten  Gegner  gefunden,  der  sie  in
dem  unübersichtlichen  Dorfgelände  hart  bedrängte.
Erst  als  Oberarzt  Zollenkopf  mit  dem  Rest  seiner
Abteilung  den  Berg  stürmte,  auf  dem  das  Häuptlingsgehöft
  lag,  konnte  Mensah  weiter  vordringen-Im
  Höäuptlingsgehöft  wurde  Lager  bezogen.

Während  der  nächsten  Tage  war  die  Abteilung
  durch  Dorfgefechte  in  Befang  und  Ngom
festgehalten.  Der  Gegner  räumte  die  weit  ausgedehnten
  Dörfer  nicht;  er  wich  nur  Patrouillen
aus,  um  sich  sogleich  wo  anders  wieder  festzuzusetzen.
  Am  23.  Juli  marschierte  die  Abteilung
kechtend  über  Tuna  —Atschang  —  Mbang  nach
Mendi.

r□  .  r—M

Die  Lage  in  dem  linksseits  des  Andje  gelegenen

  Teil  des  Kriegsschauplatzes  hatte  sich  durch
        <pb n="271" />
        W  233  20

die  Gefechte  und  Erkundungen  bis  einschließlich
23.  Juli  soweit  geklärt,  daß  deren  Ergebnisse  die
Grundlage  zu  weiteren  Entschlüssen  abgeben
konnten.  -  .-Die

  Gefechte  hatten  gezeigt,  daß  der  Gegner
zu  planmäßigem  Widerstand  entschlossen  war.  Sie
waren  durch  das  schwierige,  unübersichtliche  Gebirgsgelände,
  die  verstreute,  aber  ausgedehnte  Anlage
  der  Siedelungen,  durch  die  Zähigkeit  und
Gewandtheit  des  gut  bewaffneten  Gegners  sowie
durch  seinen  vorzüglich  eingerichteten  Nachrichtenund
  Kundschafterdienst  sehr  erschwert  worden.

Die  Baminge  bewohnen,  die  einzelnen  Stämme
meist  ohne  Uübergang  sich  aneinanderreihend,  eine
Gebirgslandschaft  von  etwa  20  km  Durchmesser.

Ngom,  Befang,  Abedjia  gehören  nicht  zu
Baminge,  ihre  Sprache  llingt  an  die  von  Widekum
  an.

Der  Andie  ist  ein  außergewöhnlich  reißender
Fluß  von  20  bis  30  m  Breite.  An  beiden  Seiten
zieht  sich  ein  viele  Kilometer  breiter  unbewohnter
Urwaldstreiken  hin.  (Da  der  Andje  nur  auf
wenigen  Hängebrücken  überschreitbar  ist,  die  vom
Gegner  meist  zerstört  waren,  war  es  Oberarzt
Vollenkopf  bisher  nicht  gelungen,  die  Verbindung
mit  der  Sperrabteilung  des  Polizeimeisters  Albat
aufzunehmen.)

Die  Kampfesweise  des  Gegners  war  überall
die  gleiche.  Größeren  Abteilungen  wich  er  aus,
lleiere  suchte  er  durch  Trommelsignale  und
Plänkeleien  möglichst  weit  vorzulocken  und  zu  ermüden,
  um  sie  dann  auf  dem  Rückwege  mit  Übermacht
  anzufallen.  Zustatten  kam  den  Eingeborenen
dabei  der  erwähnte  Nachrichtendienst  und  die
große  Schnelligkeit,  mit  der  sie  sich  in  ihren  heimischen
  Gebirgen  bewegen.  Nur  im  Dorf  und
venn  fie  überrascht  werden,  stellen  sich  die  Einheborenen
  auch  größeren  Abteilungen  zum  Gesecht.

Fährer,  die  im  Kampfe  die  Bewaffneten  des
Stammes  zusammenhalten  und  leiten,  haben  die

ge  nicht.  Es  scheint  aber  eine  beratende

tralstelle  zu  geben,  denn  vor  der  Unternehmung
  haben  sowohl  in  Mendi  als  auch  in  Etin
von  allen  Minge-Dörfern  und  von  Ngom  und
Befang  besuchte  Versammlungen  stuttgefunden,  in
n  der  gemeinsame  Widerstand  beraten  wurde.

1  r—

Um  dem  Gegner  die  Möglichkeit  des  Ausias
  zu  entfernteren  befreundeten  Stämmen

z  beschränken,  beschloß  ich  nunmehr,  das  ganze
planmäßig  zu  besetzen  und  den  Abteilungen
ammte  Wirkungskreise  zur  Befriedung  zuzu-**
  Es  erhielten  zugewiesen:  Oberleumant
Sckärwit  Etin,  Ongonn,  Okun;  Oberarzt
ollenkopf:  Rgom,  Befang,  Abédfsia;  Serheunt
  Jungelaus:  Atschang,  Tuna,  Mbang;

 

Hauptmann  Adametz:  Mendi,  Atü,  Beobachtung
  von  Medji,  Fombot,  Tabong.  —

Oberleutnant  v.  Lüttwitz  erreichte  am  25.  Juli
wieder  Etin.  Er  wurde  auf  dem  Marsche  und
im  Lager  von  großen  Haufen  Eingeborener  belästigt,
  die  ein  Gefecht  aber,  nicht  annahmen,  sondern
  in  nordwestlicher  Richtung  auf  Ongonn
wichen.  v.  Lüttwitz  entschloß  sich,  am  26.  Juli
nachzudrängen.

Er  berichtet  hierüber:  »

„Der  Vormarsch  vollzog  sich  zunächst  ohne
Störung.  Beim  Absuchen  am  Wege  liegender
Hütten  wurden  Menschenteile  gefunden,  die  erst
in  der  Nacht  dorthin  geschafft  sein  konnten.  Es
handelte  sich  um  die  Körperteile  von  vier  Menschen,
von  denen  nur  die  Hälfte  vorhanden  war.“

Dazu  ist  zu  bemerken,  daß  meine  Patrouillen
schon  am  21.  Juli  in  Mendi  an  zwei  Stellen
frisch  gefallene  Minge  gefunden  hatten,  von  denen
nur  noch  die  Hände  und  einige  größere  Knochen
übrig  waren.  Sie  waren  also  von  ihren  eigenen
Landsleuten  gefressen  worden.

„Der  Urwald,  in  den  die  Abteilung  nach  ungefähr
  einer  Stunde  Marsch  eintrat,  wurde  in
dichtestem  Nebel  und  starkem  Regen  erreicht.  Der
Gegner  machte  sich  durch  Angriffe  mit  Speeren
und  Messern  auf  die  zwischen  den  Soldaten  marschierenden
  Träger  bemerkbar.  Ein  wirklicher
Angriff  unterblieb,  wohl  weil  das  Pulver  der
einfachen  Vorderflinten  naß  geworden  war.  Als
Wegeführer  hatte  ich  gefangene,  in  der  Kolonne
verteilte  Baminge.  Nach  dreistündigem  Marsch
weigerten  sie  sich,  weiterhin  Führerdienste  zu
leisten,  so  daß  ich  mich  entschließen  mußte,  am
Wege  zu  lagern.  Der  am  nächsten  Tage  bei
klarem  Wetter  fortgesetzte  Marsch  gestaltete  sich
immer  schwieriger  durch  die  Nähe  des  Feindes,
der  die  Abteilung  dauernd  beunruhigte,  und  durch
das  außerordentlich  hügelige  Gelände,  das  auch
dann  keine  Übersicht  bot,  als  die  Abteilung  wieder
aus  dem  Urwald  in  das  Grasland  trat.

Das  Dorf  Oto  liegt  in  der  gleichnamigen
Landschaft  in  bergigem  Gelände;  der  Häuptlingsplatz
  wurde  am  27.  Juli  erreicht.  Starker  Nebel
verhinderte  wiederum  jede  Aussicht.  Unter  seinem
Schutze  konnte  der  nachdrängende  Gegner  immer
wieder  nah  an  das  Dorf  heranschleichen.  Erst
am  28.  früh  wurde  er  endgültig  aus  dem  ausgedehnten
  Dorfe  vertrieben.“

Oberleutnant  v.  Lüttwitz  befriedete  im  Anschluß
an  die  Gefechte  in  Oto  diesen  Ort,  Etin,  Ongonu,
  Okum  und  Amassi.  Größere  Gefechte
fanden  nicht  mehr  statt,  dagegen  eine  Reihe  von
verlustreichen  Patronillengefechten.

Vom  14.  August  an  begannen  sich  die  Häuptlinge
  der  oben  genannten  Orte  zu  stellen.
        <pb n="272" />
        W  234  20

Am  28.  Juli  marschierte  ich  mit  12  Gewehren
zur  Verstärkung  der  Abteilung  Zollenkopf
nach  Ngom.

Beim  Einmarsch  in  Ngom  hatte  die  Abteilung
wiederum  Feuer  erhalten.  Der  Gegner  mußte
aus  der  Nähe  des  Lagers  verjagt  werden.  Bei
der  Verfolgung  stürzte  Zollenkopf  von  einem
Felsen  herab  und  zog  sich  Quetschungen  und
Muskelzerrungen  an  der  linken  Brustseite  zu.  Er
hatte  gemeldet,  daß  er  die  Lage  in  Befang  und
Ngom  unverändert  vorgefunden  habe,  daß  der
Gegner  die  weit  verstreuten  Dörfer  nicht  räume
und  daß  die  Beweglichkeit  der  Abteilung  durch
Krankheiten  und  Verletzungen  beschränkt  sei.

Zahlreiche  Feuerstellen  verrieten,  daß  der
Gegner  die  weiter  abgelegenen  Gehäfte  noch  bewohnte.
  Verpflegungspatrouillen  wurden  allenthalben
  bedrängt.  Am  30.  früh  wurden  die  bewohnten
  Hänge  der  Landschaften  Ngom  und
Befang  vom  Häuptlingsplatz  Befang  aus,  der
eine  vorzügliche  Artilleriestellung  mit  weitem
Schußfeld  nach  allen  Richtungen  abgab,  von  dem
6  cm-Gebirgsgeschütz  unter  Feuer  genommen.
Wenngleich  die  Beschießung  wohl  kaum  viel
Schaden  an  Menschen  und  Material  angerichtet
haben  mag,  da  gar  keine  Menschen  und  nur
wenige  der  versteckt  liegenden  Gehöfte  sichtbar
waren,  war  die  moralische  Wirkung  vorzüglich.
Während  bisher  Tag  und  Nacht  in  den  Dörfern
ununterbrochen  getrommelt  und  gehallert  worden
war,  trat  mit  dem  Moment  der  Feuereröffnung
vollkommene  Stille  ein.  Weit  in  den  Bergen
sab  man  die  Eingeborenen  einzeln  und  in  Gruppen
flüchten.  Die  Beschießung  hat  ihren  Zweck  vollkommen
  erreicht.  Von  diesem  Tage  an  stellten
Ngom  und  Befang  die  Feindseligkeiten  ein.
Um  Frieden  baten  sie  erst  am  20.  August,  da  es
anscheinend  an  Führern  fehlte,  die  die  zerstreuten
Eingeborenen  zu  sammeln  vermocht  hätten.

*x  +

Da  in  dem  Dreieck  Befang—Mendi—
Atschang  infolge  des  Nachlassens  des  Widerstandes
  auf  Kriegsmüdigkeit  geschlossen  werden
konnte,  überließ  ich  die  Befriedung  dieses  Gebiets
dem  Sergeanten  Jungelaus  mit  22  Gewehren,
während  ich  selbst  mit  Oberarzt  Zollenkopf  und
39  Gewehren  am  2.  August  nach  Absdjia  marschierte,
  um  von  hier  aus  über  den  Andje  zu
gehen  und  die  nordwestlich  dieses  Flusses  gelegenen
Landschaften  festzustellen  und  aufzullären.  Auch
galt  es,  endlich  den  Anschluß  an  die  Ossidinge-Grenze
  zu  finden.  In  Abedsia  fand  die  Abteilung
keinen  nennenswerten  and.

Am  4.  August  überschritt  ich  den  Andje.  Die
Hängebrücke  war  von  Utschie  zerstört  worden
und  mußte  erst  wiederhergestellt  werden.  Die

 

Abteilung  erreichte  Utschie  nach  achtstündigem
Marsche.  Obwohl  die  Eingeborenen  an  verschiedenen
  Stellen  Verpflegungspatrouillen  und  Abteilungen,
  die  die  Umgebung  des  Lagers  freischlugen,
  angriffen,  war  ihre  Art  des  Widerstandes
lange  nicht  so  heftig  wie  die  bisher  gewohnte.
Ihre  Fechtweise  war  flauer,  es  fehlte  der  Schneid.

Am  6.  August  entfandte  ich  Oberarzt  Zollenkopf
  in  nördlicher  Richtung,  damit  er  nunmehr
endlich  die  Verbindung  mit  Polizeimeister  Albat
aufnehme  und  sich  Über  den  Verlauf  der  Osfdinge-Grenze
  orientiere.

Am  8.  August  baten  die  Häuptlinge  von
Utschie  bei  mir  um  Frieden  und  stellten  sich  mit
ihrem  Volk.  Am  9.  August  marschierte  ich  über
das  friedliche  Mpeng  nach  Mfang,  wo  von
Norden  kommend  auch  Oberarzt  Zollenkopf
und  Polizeimeister  Albat  eintrafen.  Sie  hatten
sich  in  Tanka  getroffen.  Die  Unterwerfung  der
Landschaften  zwischen  Andje  und  Mom  war
leicht,  da  einzelne  Orte,  Abontschum,  Mpeng,
Bataka,  Otong,  bereits  in  loser  Verbindung
mit  dem  Posten  Bascho  standen  und  daher  friedlich
  waren.

Oberarzt  Zollenkopf  war  in  Otong  am
7.  August  an  Amöben-Dysenterie  erkrankt  und
mußte  zunächst  als  marschunfähig  in  Miang
bleiben.  Oberleutnant  v.  Lüttwitz  haue  verlustreiche
  Patrouillengefechte  in  Ongonu  gemeldet,
die  mich  veranlaßten,  zu  seiner  Verstärkung  dorthin
  aufzubrechen.  Da  die  Kriegslage  am  Mom
das  sofortige  Eingreifen  eines  Europäers  erforderte,
requirierte  ich  dazu  den  Polizeimeister  Albat.
Sein  Aufwag  war,  einzelne  Orte  zwischen  Andie
und  Mom,  die  sich  noch  nicht  gestellt  haten,  zu
unterwerfen  und  die  Landschaft  Umberri  zu  bestrafen,
  die  nach  meinem  Abmarsch  in  Utschie  ein
gefallen  war.  Polizeimeister  Albat  hatte  am
15./16.  August  Gefechte  in  Lalüngui,  Kuibit
und  Kanubum,  deren  Häuptlinge  sich  ihm  am
17.  August  unterwarfen.  Am  18.  August  über
schrit  er  den  Mom  und  marschierte  in  Umberm
ein.  Er  wurde,  unmittelbar  vor  dem  Dorfe,  adichtem
  Gebüsch  heftig  beschoffen,  ging  sofort  zum
Angriff  vor  und  warf  den  Gegner.  Albat  bestrafte
  die  Landschaft  durch  Patrouillen.  Die  Absperrung
  der  Grenze  wurde  nunmehr  aufgehoben,
das  Kommando,  das  der  Unternehmung  werwolle
—  geleistet  hat,  marschierte  nach  Bascho

Am  12.  August  brach  ich  von  Mfang  nach
Ongonu  auf  und  erreichte  das  Lager  des  Oberleutnants
  v.  Lüttwitz  am  14.  August.  Hier
inzwischen  ein  Teil  der  Landschaft  Ongonn  um
Frieden  gebeten,  während  der  andere  Teil  nebt
        <pb n="273" />
        W  235  20

Okun  sich  in  einem  Walde  bei  Amassi  festgesetzt
hare.  Dieser  Schlupfwinkel  wurde  am  15.  August
von  zwei  Seiten  angegriffen,  der  Gegner  gewoisen
  und  bis  Amassi  und  Nka  verfolgt.  Das
Gefocht  hatte  zur  Folge,  daß  Amassi,  Nka,
dun  sowie  der  Rest  von  Ongonu  um  Frieden
aten.

Am  18.  August  stellte  mir  Sergeant  Jungclaus
  in  Mbang  Häuptlinge  und  Abordnungen
von  Atschang,  Tuna,  Mendi,  Mbang,  Atü
vor,  die  sich  ihm  in  der  Zwischenzeit  unterworfen
hatien  und  bereits  begannen,  die  Gewehre  abzuliefern.
  Am  19.  August  unterwarfen  sich  mir  in
Ote:  Etin,  Angai  und  Oto.  Abäêdjia  hatte
ebenfalls  Verbindung  ausgenommen,  die  beiden
Häuptlinge  von  Befang  hatten  durch  Vermittetun
  des  Bezirksamts  Ossidinge  um  Frieden
gebeten.

 

Ich  löste  daher  am  23.  August  die  Unternehmung
  auf.  Sergeant  Jungclaus  marschierte
über  Widekum  nach  Bamenda  zurück,  nachdem
er  Fossongmun  und  Kukwe  friedlich  bereist
und  die  Häuptlinge  zum  Besuch  der  Station  bewogen
  hatte.  Oberarzt  Zollenkopf  ging  mit
den  Kranken  und  Verwundeten  über  Bameta
nach  Bamenda,  ich  selbst  bereiste  friedlich  die
Orte  Nka,  Mesang,  Mubadji,  Nkore,  Manjang,
  Mukuru,  Befang,  die  die  Grenze  des
Sperrgebiets  bilden.  Iko  (Bitere)  am  Mija
wurde  für  Überfälle  von  Farmdörfern  von  Bafut,
Wum  und  Befang  bestraft.  Darauf  trat  ich
den  Rückmarsch  nach  Bamenda  an.  Oberleutnant
v.  Lüttwitz  verbleibt  bis  auf  weiteres  mit  40  Gewehren
  im  Unternehmungsgebiet,  um  es  der  Verwaltung
  zu  erschließen  und  die  Erfüllung  der
Friedensbedingungen  zu  bewirken.

ogo.

velsung  der  bel  den  Sollämtern  des  Schutzgebietes  Logo  im  Oonat  Dezember  1912  fällig  gewordenen  Sollbeträge.
„Deutsches  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  3,  S.  110.)

  

 
  
  
 

un  der
velchen  die  Zölle
geworden  sind

1912
Ausfuhr.

    

   

   

Einfuhr

wie  .
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2

Gesamtbetrag  der  fäll
"  Monat  d

Zusammen

   

im  obigen

   

1911

    

Einfuhr  mehr

       

   
   
        
  

Gegen  den
gleichen  Zeitraum
des  Vorjahres

    
 
 

   

 

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!•’m  "  —  10,50

ie  —

r  ·  7646

 
    

140

    

ii  I

 

 

4901,90i1  880  171,  —  60667,10
Deutsch-Südwestakrika.  1911  1912
bie  Roy-einnahmen  der  Landesbahnen  Südwest-  Juli  1221  767#  833  000
·  »Um-)  Augustllsllssisösooos
im  Rechnungsjahre  1912  haben  in  den  Mo-  Sept.  1  047232  816  000
naten  bce  re  1512  horeg  schen.  Bericht-  Ok.  1  090  434c  823  000.
entattung  des  Gouvernements  gestellt,  wie  folgt:  Nov  221  090  =  822  700
1911  1912  Zusammen  6  266  700  4
April  —  676  000  M  Die  entsprechenden  Zahlen  im  Vorjahre  waren
Mai  —  648  000  wesentlich  höher  wegen  der  damals  vorhandenen
Juni  —  790  000  umfangreichen  Baufrachten.  -

 

·)Ial-.D.not.BI.-1oi2,S.1192.
        <pb n="274" />
        W  236  20

Cversicht  über  den  sadwestalxinanischen  Bahnverkehr  an  Candeserʒeugnissen  im  3.  Vlertel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

des  Jahres  1912.*)
Beförderte  Mengen  von  *7
Landeserzeugnissen  -  Gras,  Heu,  Lu-Eisenbahnlini
  insgesamt  Kartoffeln  zerne,  Esparsetie
isenbahnlinie  Jmi  bis  Juli  bis!  #enn  19111  Juli  bis]  Juli  bis  Juli  bis)  Luli  bi
«  Sept.Sept.  U  Sept.Sept-Sept.  epi.
1911  1912  mehr  1911  1912  1911  1912
t  t  t  t  t  t  t
Karibib  —  Windhut  —  4166  482,6  66.0  =  158  v.  ö..  42  28.2  345,8  88640
Narib“)  #
Südbahhn  80  —  —  76,1  v.  H.]  o8  10,8  46,61005
Otabibohn  156,5  2628  96,8  —  61,5  v.  H.  5.0  25.0  53,9  396
Aeetmanshoop—Narib  7=  50%  182  =  35.0  v.  SH,ô  228  272
Zusammen  601,7  928  34v.  H.  10.8  86.8  —
Beförderte  Mengen  von  !
Milch,  Butter  Mais,  Feld-  und  Vieh
Eisenb  lini  Käse,  Eier  Maismehl  Gartenfrüchte  Großvieh  Kleinvieb
isenbahnlinie  Julibis]  Julibis  Julibis  Julibis  Julibis  Julibis  Julibis,  Julibis)  Julibis  Juli  b.
Sept.  Sept.  Sept.  Sept.  Sept.  Sept.  Sept.  Sept.  Sept.  Sept.
19i11/11912190  11  1912  440110  112  f&amp;amp;..  2„  1  1
t  t  t  t  t  tä5Stäc!  Stück]  Stack  Stück
Karibib—Windhul—  —  99  1.682  6,6  420  1866  811  s82
Narib“-)
Südbahn  8,1  144  —  8,0  7.  9  ——
Otavibahn  60,7  65,6  s88  88,0  11,5  24.0  844  89%107  1838
Keetmanshoop—Narib  —  18Z—  —  4  —  —  —  60
Zusammen.)  114,6  ]  1180)  182  ]  1146]  16,7]  366  664  432  20223

1912,  Nr.  21,  S.  1049
rW—i.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Am  11.  Lpril  1912  sind  für  diesen  Berkehr  Ausnahmetarife  eingeführt  worden.  Bgl.  „D.  Kol.  Bl·

)  Die  Zahlen  für  1011  sind  insofern  nicht  voll  vergleichsföhig,  als  die  Strecke  sich  teilweise  noch

im  Bau  befand.

Die  let#ten  Lallunverheerungen  auf  den  Dalaunseln


Deutsch·  Neuguinea.

J  64
Aus  den  Berichten  der  Kaiserlichen  Station.

Nachdem  schon

Palau,  5.  Dezember  1912.
am  22.  November  ein  Taifun

ankern.
schließlich
äußeren

der  Anker  brach
Nifftunte  zutri

Niffes  und  mußten  schließlich  wegen  des  Strms
Der  Sturm  wurde  immer  stärker,  so  das

und  das  Boot  der
In  der  Brandung

nördlich  von  Palan  durchgegangen  war,  wurde
am  26.  November  Palou  selbst  von  einem  Taisun
gestreift.  Dieser  trat  so  pl#tzlich  auf,  daß  es  als
ein  Wunder  bezeichnet  werden  muß,  wenn  bei
dem  lebhaften  Bootsverkehr,  der  hier  herrscht,  nur
ein  Boot  verunglückt  ist.  In  dem  verunglückten
Boot  waren  ein  Japaner  und  ein  Palaumann.  Die
beiden  segelten  dicht  unter  Land  innerhalb  des

 

wird  es  wohl  umgeschlagen  sein.  Der  Palaumamm
hat  das  Boot  noch  rechtzeitig  verlafsen  und  sich
gerettet.  Der  Japaner  ist  mit  dem  Boot  ver
schollen.  Bis  heute  ist  weder  das  Boot,  noch  sein
Insasse  gefunden  worden.  Es  kann  wohl
Sicherheit  angenommen  werden,  daß  er  ertrum
ist.  Weiter  ist  noch  ein  blinder  Palaumann  verschollen.
  Dieser  dürfte  ebenfalls  von  einer  5ius
welle  fortgerifsen  worden  sein.  Sonst  sind,  wenig
        <pb n="275" />
        W  237  20

stens  soweit  bis  jetzt  bekannt,  keine  Menschen
umgekommen.  Schwer  verletzt  ist  nur  ein  Mann;
mehrere  Frauen  find  leicht  verletzt.

Der  Schaden,  den  der  Taifun  angerichtet  hat,
ist  nach  den  hiesigen  Verhältnissen  bedeutend.  Der
nördliche  Teil  der  Insel  Babeltaob  ist  vollständig
  zerstört.  In  den  Ortschaften  ist  kein
Haus  stehen  geblieben.  Die  Plantagen  der  Eingeborenen
  sind  ebenfalls  vollständig  vernichtet.
Den  im  Norden  angesiedelten  Chammorros,  die
leine  Taropatschen  haben,  werden  wohl  in  kurzer
Jeit  die  Lebensmittel  ausgehen.  Luch  einige
Palaudörfer,  denen  die  Taropatschen  bei  den
Flutwellen  voll  Salzwasser  gelaufen  find,  werden
n  Schwierigkeiten  geraten

Von  der  am  närdlichsten  gelegenen  Insel
Laijangel  ist  bis  jetzt  noch  keine  Nachricht  eingetroffen.
  Am  2.  Dezember  wurde  zur  Erkundigung
  der  Stationskutter  hingeschickt,  der  bis  heute

aber  noch  nicht  zurück  ist.  Bermutlich  ist  über

Koilangel  das  Zentrum  des  Taifuns  gegangen,  und
demnach  dürfte  von  der  flachen  Insel  nicht  viel
übrig  geblieben  sein.

Die  Missionsbauten  in  Malegeok  und  Eimelik
  sind  vollständig  zerstrt.  Von  den  Bauten
in  Malegeok  find  die  Wellblechplatten  über  das
ganze  Dorf  zerstreut.  Einige  sind  von  dem  Sturm
in  die  höchsten  Bäume  geschleudert  worden  und
dort  hüngen  geblieben.

Auch  in  der  Ponapesen-Ansiedlung  in  Eimelik
it  kein  Haus  stehen  geblieben.  Die  Jampflanzen,
bie  die  Ponapesen  immer  an  den  Bäumen  hinaufranken
  lassen,  sind  durch  das  Umbrechen  der  Bäume
ebenfalls  vernichtet  worden.  Da  ihre  Taropatschen
rit  ertaagsähig  sind,  dürsten  sie  bald  in  Not

aten.

Die  Regierungsstation  ist  ziemlich  glimpflih
  davongekommen.  Die  Hauptgebäude  find  alle
behen  geblieben.  Auch  die  Quarantäne  und  ein
#hnhaus,  aus  Eingeborenen-Material  gebaut,
Rieben  erhalten.  Die  übrigen  Gebäude,  wie
Vootshaus  und  Lagerraum,  sind  weggefegt
1  Der  südliche  Teil  von  Palau,  Pililju  und
angaur  haben  nur  noch  starken  Wind  gehabt.
onshähigungen  an  Material  find  nicht  vorgeen.
  -

m  Daß  die  im  Malakalhafen  aufgestellten
Baken  alle  weggepustet  find,  sei  nur  beilkufig

t.  Auch  die  auf  dem  Augelbelu-Riff
uusgestellte  Bale  ist  davongegangen.

Palau,  7.  Dezember  1912.
die  Von  der  Hauptinsel  kann  ich  nicht  mehr
1  Leues  hinzufügen.  An  Menschenleben  find
iu  die  bereits  gemeldeten  verloren;  der  Japaner
and  ein  Palaumann.  Das  Boot,  mit  dem  der

 

Japaner  verschollen,  ist  gestern  in  Arekolon,  im
nördlichsten  Teil  der  Hauptinsel,  angetrieben.
Ebenso  ist  das  Kanu,  das  am  Boot  befestigt  war,
wieder  angetrieben.  Von  dem  Japaner  selbst  hat
man  bis  jetzt  nichts  gefunden.

Zu  dem  Materialschaden  kommt  noch  ein  neues
Boot,  welches  dem  Chammorro  Agun  von  der
Flutwelle  fortgerissen  ist,  hinzu.  Das  Boot  hatte
einen  Wert  von  1400  —.  Ebenso  sind  eine  Reihe
Kanus  von  den  Eingeborenen  und  auch  einige
Bocbe  stark  beschädigt  worden.  Die  Seefahrzeuge
find  lediglich  von  der  eindringenden  Flutwelle
zerstört  worden.  Die  Wohnstätten,  wie  auch  die
Gemeindehäuser  und  Bootshäuser  sind  in  den
Landschaften  Malegeok,  Nabuket,  Arekolon
auf  der  Ostseite,  Eimelik,  Armölongui,  Narthmau
  auf  der  Westseite  der  Insel  Babeltaob
ohne  Ausnahme  zerstört  worden.  Auf  der  ganzen
Insel  Babeltaob  find  nur  in  der  am  weitesten
nach  Süden  gelegenen  Landschaft  Eirei  einige
Wohnstätten  stehen  geblieben.

Nachdem  der  erste  Schreck  bei  den  Eingeborenen
  vorüber  ist,  tritt  wieder  das  alte  Bild  in
Erscheinung.  Die  Boote  haben  ihre  Fahrten  nach
Angaur  wieder  aufgenommen,  um  ihren  dort
arbeitenden  Leuten  Proviant  zu  bringen.  Häuser
erstehen,  die  Taropatschen  werden  repariert,  und
so  tritt  der  alte  Geschäftsgang  wieder  in  sein  Gewohnheitsrecht.
  Außerlich  sieht  man  den  Eingeborenen
  nichts  mehr  von  dem  Taifun  an.

Eine  allgemeine  Notlage,  auch  der  am  schwersten
  von  dem  Taifun  heimgesuchten  Landschaften,
halte  ich  bei  den  Palauern  sowohl  jetzt  wie
auch  später  für  ausgeschlossen.  Wenn  auch  ihre
Kokosnußbestände  auf  ein  Minimum  reduziert  und
die  noch  stehengebliebenen  stark  beschädigt  sind,
so  daß  sie  vorläufig  nicht  tragen  werden,  und
wenn  auch  die  Taropatschen  stark  beschädigt  und
in  Nabuket  und  Narthmau  durch  das  eindringende
  Salzwasser  vernichtet  find,  so  dürfte  es  der
Palaufrau  mit  ihrer  ausgezeichneten  Erfahrung
in  der  Behandlung  der  Taropatsche  dennoch  gelingen,
  bald  über  die  schwierige  Situation  hinwegzukommen.
  Auch  ist  bei  den  Palauern  noch
zu  berücksichtigen,  daß  die  übrigen  Landschaften,
die  mehr  oder  weniger  besser  gestellt  find,  den  am
meisten  geschädigten  helfend  zur  Seite  stehen.  Aus
diesen  Erwägungen  heraus  glaube  ich,  daß  die
Regierung  nicht  veranlaßt  wird,  bei  den  Palauern
unterstützend  einzugreifen.  Vorausgesetzt  ist  natürlich,
  daß  das  Wetter  normal  bleibt  und  möglichst
viel  Regen  fällt.  Würde  dagegen  eine  solche  Dürre
eintreten  wie  im  Januar,  Februar  und  März  d.  Is.,
dann  würde  die  Hungersnot  natürlich  vor  der
Tür  stehen.

Anders  steht  es  bei  den  Chammorros  und
den  Ponapesen.  Bei  den  strebsamen  Cham-
        <pb n="276" />
        W  238  20

morros  wird  elne  vorübergehende  kleine  Hilfe
ausreichen,  während  aber  bei  den  Ponapesen
wieder  eine  allgemeine  Verpflegung  platzgreifen
muß.
Am  schlimmsten  dürfte  ein  Chamorro  Mariano,
dessen  Haus  unmittelbar  am  Strande  stand,  davongekommen
  sein.  Diesem  hat  die  Flutwelle  sein
Haus  mit  samt  seinem  Hab  und  Gut  fortgespült.
Er  hat  mit  seiner  Familie  nur  das  nackte  Leben
gerettet.

Soeben  ist  auch  der  Stationskutter  von  Kaijangl
  zurückgekommen.  Uber  die  dortige  Lage
wurde  folgendes  gemeldet:

Die  Lage  auf  Kaijangl  ist  nicht  so  ungünstig,
wie  man  nach  den  Zerstörungen  im  Norden  der
Insel  Babeltaob  annehmen  sollte.  Allerdings  sind
auch  hier  alle  Häuser,  außer  zwei  Bootshäusern,
zusammengebrochen.  Die  Kokosnußbestände  haben
aber  bei  weitem  nicht  so  stark  gelitten,  wie  im
Norden  von  Babeltaob.  Die  Hauptbestände  find
stehen  geblieben.  Auch  find  die  meisten  Brackpflanzen
erhalten,  so  daß  vorläufig  keine  Not  für  die  Leute
vorhanden  ist.

Menschen  find  trotz  der  gewaltigen  See,  die
die  Insel  bis  zur  Hälfte  überschwemmt  hat,  nicht
umgekommen.  Die  Flutwelle  hat  gut  ein  Viertel
  der  Insel  vollständig  weggespült.  Von
den  im  Osten  vorgelagerten  kleinen  Inseln  ist
weiter  nichts  übrig  geblieben,  als  die  nackten
Korallenfelsen.  Als  günstiger  Umstand  muß  es
bezeichnet  werden,  daß  die  Flut  von  Osten  her
über  die  Insel  kam.  An  den  vorgelagerten  kleinen
Inseln  brach  sich  zunächst  ihre  größte  Stoßkraft.
Alles,  was  auf  diesen  Inseln  stond,  hat  sie  mit
sich  fortgenommen  und  gegen  die  Hauptinsel  geschleudert.
  Auch  von  der  Hauptinsel  hat  die  See

 

noch  ein  gut  Stück  mit  sich  fortgerissen  und  vor
sich  hergeschoben.  Durch  die  entwurzelten  Bäume
sowie  Steine,  Sand  usw.  bildete  sich  schließlich
eine  mächtige  Barrikade,  die  dem  weiteren  Verdringen
  der  See  Halt  gebot.  Wohl  nur  durch
diese  Umstände  ist  die  Insel  vor  einer  vollständigen
  Uberschwemmung  bewahrt  worden.
Über  die  Bewegung  des  Taifuns  selbst  sei
mitgeteilt,  daß  er  mit  einer  starken  Nordbrise  am
26.  November  gegen  Abend  einsetzte.  Der  Wind
nahm  schnell  zu  und  erreichte  gegen  11  Uhr  nachts
den  Höhepunkt.  Vom  Norden  der  Insel  Babeltaob
  bis  über  Kaijangel  hinaus  ging  er  von
Norden  über  Ost  nach  Süd  und  entwickelte  im
Osten  die  größte  Stärke.  Dagegen  ist  der  Taifun
von  der  Nordspitze  von  Babeltaob  säüdwärts  über
West  nach  Süd  gedreht  und  erreichte  im  Südwest
um  10¾  Uhr  die  höchste  Krast.  Als  ganz  merlwürdige
  Erscheinung  tritt  hier  hervor,  daß  die

Kokosnußbäume  auf  allen  nördlich  von  der  Iniel

Babeltaob  gelegenen  kleinen  Inseln  lange  nicht
so  beschädigt  sind,  wie  auf  der  Hauptinsel  selbst.
Auch  die  Insel  Narakatklau,  die  doch  nur  etwa
3  km  nördlich  von  der  Hauptinsel  liegt,  ist  z.  B.
verhältnismäßig  günstig  davongekommen.  Diese
Insel  gehört  der  Westkarolinen-Gesellschaft.  Dort
sind  nur  etwa  100  Stück  Kokosnußbäume  umgebrochen

  oder  beschädigt.  In  dem  nächstgelegenen

Dorf  Arekolon  dagegen  wurden  fast  alle  Kokosnußbäume
  verrnichtet.
r—

Wegen  Linderung  der  Notlage  der  auf
den  Palans  wohnenden  Chammorros  und  Ponapesen
  ist  vom  Kaiserlichen  Bezirksamt  in  Jap
inzwischen  das  Erforderliche  veranlaßt  worden.

—

Aus  fremden  Kolonien  und  Drodulttionsgebieten.

Die  wirtschaftüche  Juhunkft  Aquatorlalatrinas.  bür

Die  Finanzzeitschrift  „Economist“  bespricht  in
einem  bemerkenswerten  Artikel  die  wirts  chafiliche.
nkunft  des  Sauatarialen  Afrikas  und
ich  zu  der  Ansicht,  daß  die  Sbrbate  der  lebten!  Je
eine  optimistische  Anss#  gen.  Aus  den
britischen  Besitzungen  in  —  e  das  Mutterland
  bereits  jetzt  ungeheure  Mengen  wichtiger  Einfuhrartikel,
  welche  durch  einen  Export  von  über  6  Millionen

 

Manufakturen  englischer  Herkunft  gezahlt  würden.
Gesamthandel  dieser  afrikanischen  Besitzungen  für  das
hane  t  620  sonen  Mark.

 

Bemerkenswert  s  rasche  a  der  Zahlen.
Während  noch  1900  *  Wüsch  8*  aus  bn  genannten
  Länbern  18  6  betrag
Ereite  2  in  ahre  *  ũber  5200
lasse  ein  weiteres  WMu  7(

s.  iesen  bei  den  Kolonien  auf  der  West

 

8  erwarten.  Zu  einer  Zeit,  in  welcher  it  u  :

dursins  der  14  nach  Rohmaterialien  sp  weise
steige,  sei  es  angemessen,  mit  allen  zur  6
—  Mitteln  die  wirtschaftliche  Entwicklung  dieset

großen  Gebiete  zu  fördern.

 

Lörderung  der  Bammwollulun  In  den  Inda#nländern.


Von  der  #guptischen  Regierung  ist  die  Aulnahme
  einer  Anleihe  von  3  Millionen  Pfund

Sterling  zum  Zwecke  der  Förderung  der  Baum“
wollerzenugung  in  den  Sudanländern  9.n
———.——  —————  ven

tellen,  daß  1  Milllon  Pfund  Sterling  auf
Bewässerungsaulagen  in  der  Gezir##-Ebeue,

100  000  Pfund  Sterling  auf  solche  bei  Tobt
        <pb n="277" />
        239

und  200  000  Pfund  Sterling  auf  solche  bei
Kassala  verwandt  werden.  Für  neuzuschaffende
Eisenbahnlinien  sollen  1  600  000  Pfund  Sterling
und  auf  Unvorhergesehenes  100  000  Pfund
Sterling  zur  Verwendung  gelangen.  Die  angestellten
  Versuche  haben  ergeben,  daß  die  Sudanländer
  bei  ausreichender  Bewässerung  wohl  imstande
  sind,  Baumwolle  in  großen  Mengen  und
guter  Beschaffenheit  zu  erzeugen.  Man  hofft,
durch  dieses  großzügige  Unternehmen  in  den  Stand
gesetzt  zu  werden,  den  größten  Teil  des  britischen
Bedarfs  an  Baumwolle  innerhalb  der  britischen
Einflußzone  erzeugen  zu  können  und  dadurch  im
Bezuge  dieses  wichtigen  Rohmaterials  von  den
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  allmählich  unabhängig
  zu  werden.
(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
  in  London.)

 

Baumwollanbau  und  verarbeltung  in  Transuhasien.


In  Transkaukasien  waren  1911:  125000  Dessätinen
mit  Baumwolle  angebaut,  die  an  reiner  Baumwolle
Faser)  1315  Pud  ergaben,  obgleich  die  meteoror
uhgen  Verhältnisse  so  ungünstig  waren,  daß  e

000  Pud  Faser  verloren  gingen.

Die  erste  Stelle  bezüglich  der  Anbaufläche  und  des
Ertrages  an  Faser  nimmt  das  Gouvernement  Jelissawetpol
  ein  (58  800  Dessätinen  —  746  000  Pud).  In
der  ältesten  Baumwollanbaugegend  des  Kaukasus,  im
Gouvernement  Eriwan  dagegen  in  aie  ied  Anbaufläche
nur  40  400  Dessätinen,  der  Ertra  In
den  weniger  wichtigen  —  orchn  d  und
Kutais  war  die  Anbaufläche  5000  und  2750  Dessätinen,
der  Ertrag  68  000  und  22  000  Pud.  Nach  Ansicht  der
Lautasischen  S  gorundht  können  im  östlichen  Transkasien

  für  die  Baumwollindustrie  noch  etwa
Dessätinen  durch  Bewässerung  gewonnen  werden,  wofür

eie  Wassermengen  aus  dem  Araxes  und  Kur  zur  Ver-#ügung
  siehen.  Diese  Fläche  könnte  4  bis  5  Millionen
did  liefern.  Selbst  wenn  also  von  einer  Erhöhung

t  Ernteerträge  durch  orzsältigere  Kultur  ganz  abbesehen
  wird,  ließe  sich  das  Erträgnis  Tr  nt
an  Baumwolfaser  auf  6  Millong  Pud  brin

Was  die  Baumwollreinigung  anlangt,  5%  lassen
56a  en  Transkaukasien  zwei  entgegengesetzte  Richtungen

ten.  Im  Gouvernement  Eriwan  ist  sie  de-Pe
  in  den  neueren  Baumwollgebieten  ist  sie
in  nien  wenigen  Plätzen  konzentriert.
da  n  Exiwan  gibt  es  866  Reinigungsanstalten.
Eer  124  mit  Petroleummotoren,  151  mit  Wasserzut,
  4  mit  pPferdeantrieb.  Baumwollpressen  gibt  es
#al  Gouvernement  19.  Nur  etwa  10  bis  15  dieser  Anen
  sind  mehr  oder  weniger  bedeutend  und  gut  einachte.
  Die  anderen  sind  kleinere  hausgewerbliche
zitrieb.  ies  letzteren  arbeiten  teils  für  sid  selbst,

#  für  Dorsgenossen,  d  Samen  und  Faser

ha  werden.  Deshalb  kommt  im  Gonrkhee
l  wan  die  Baumwolle  bauptsächlich  in  gereinigtem
auf  den  Marlt.  Das  ruft  häufig  Streitig-Heen
  ¾l  suufen  manen:  denn  der  grten  Zahl
-ingsanstalten  ist  es  unmög  roße  Partien
einhenͤlicher  Ware  zu  belommen.  Watheifrüs  aber  ver- 



 

 

hindert  das  System  der  Rückgabe  von  Samen  und  Faser

durch  die  Reinigungsanstalten  an  die  Baumwollzüchter
die  Konzentration  großer  Mengen  von  Baumwollsamen
und  erschwert  daher  die  Ausfuhr  von  solchen.  Deshalb
haben  die  Züchter  in  Eriwan  stets  ausreichend  Samen
für  die  Aussaat  und  für  die  Viehfütterung.  Tatsächlich
verbraucht  das  Gouvernement  Eriwan  ungefähr  3¾  des
nach  Abzug  des  Saatguts  verbleibenden  Samens  selbst.

Anders  ist  das  in  den  neueren  Baumwollgebieten.
  ꝛ  den  vier  Gouvernements  Jelissawetpol,
  Ba  Tiflis  und  Kutais  arbeiten  nur
65  ol.  Wain,  Kisllus  und  deren  Mehrzahl  nach
ihrer  Einrichtung  und  ihrer  Leistungsfähigkeit  zu  den
großen  Betrieben  zu  rechnen  ist.  Diese  Anstalten  befinden
  sich  konzentriert  an  einigen  Plätzen,  wohin  die
Züchter  oder  die  Aufkäufer  die  Rohbaumwolle  bringen.
Diese  Sachlage  erleichtert  die  Ansammlung  großer  mehr
oder  weniger  gleichartiger  Partien  gereinigter  Baumwolle,
  zumal  die  Anstalten  schon  bei  der  Annahme  der
Rohbaumwolle  zur  Reinigung  diese  einigermaßen  sortieren.
  Hier  können  daher  die  Baumwollfirmen  große
Partien  besser  sortieren,  gleichmäßigere  Ware  kaufen,
was  für  die  Verarbeitung  von  großer  Bedeutung  ist.
Diese  Sachlage  hat  obe#e  200  eine  entgegengesetzte
Seite.  In  erster  Linie  können  die  großen  Reinigungsanstalten
  aus  technischen  Gründen  die  Rohbaumwolle
nicht  von  dem  Samen  reinigen,  ohne  die  Samen  zu
vermengen,  so  daß  gute  und  schlechte  Samen  burcheinander
  kommen,  was  auf  die  Qualität  des  Aussaatutes
  von  nachteiligem  Linstetz  ist.  Ferner  hat  die
Anhäufung  großer  Samenmengen  auf  den  großen
Reinigungsanstalten,  die  gergh  immer  an  den  Eisenahnen
  liegen,  eine  starke  Ausfuhr  von  Samen  zur
folge.  Jelissawetpol  exportiert  80  v.  H.,  Balu  67  bis
5  v.  H.,  Tiflis  bis  48  v.  H.,  Kutais  fast  den  ganzen
zorrat  an  Samen,  der  den  Bedarf  an  Saatgut  übersteigt.
  Fast  die  ganze  Haumwollsatausfuhr  geht  über
Poti  oder  Batun  nach  Odessa,  wo  sie  teils  verarbeitet,
teils  in  das  Ausland  (Hamburg,  London,  Marseillej
gelchafft  wird.  Auf  diese  Weise  verliert  das  Gebiet
edeutende  Mengen  (über  2  Millionen  Pud)  ausgejeichnetes
  Viehfutter  zu  niedrigem  Preise  (52  bis  80  Kop.

d)  an  das  Ausland.  Und  das  gschiebt,  sogar
in  solchen  Jahren,  wo  wegen  der  schlechten  Ernte  die
Preise  für  grobe  Futtermittel  sehr  hoch  stehen  (Hafer
bis  1  Rbl.  20  Kop.,  Häckerling  bis  1  Rbl.  für  1  Pud).

Ganz  das  Hcke  gilt  für  die  Baumwollölkuchen.
  2  AIAschlägereien,  die  Baumwollsaat  verarbeiten,
  gibt  es  in  Transkaukasien  nur  vier  (drei  in
Tiflis,  eine  in  Ljaki,  Gouvernement  Felissa  awetpol).
Von  den  Tifliser  Schlägereien  arbeiten  nur  zwei,  die
dritte  ist  nech  im  Bau.  Die  Olschlägerei  in  Ljaki  hat
im  Jahre  1912  den  Betrieb  ei  ellt.  Im  Jahre  1911
#obes-  die  transkaukasischen  Sasere  e  447  000
Pud  Baumwollsaat,  d.  h.  e  v.  H.  des  nach  Abzug
des  Saatguts  wescirne  ee  an  Somen  verarbeitet.
  Der  Ertrag  an  Ol  wird  auf  67  000  Pud
Abr.  H.  des  Vewichtes  7  Samen)  Sschätz.  der  Eran

  Olkuchen  auf  179  000  Pud  (40  v.  H.  des  Gets
  der  Simern  bal  r-.e  ree  wurden  177000
Pud  ausgeführt,  und  zwar  176  500  Pud  über  Batum
in  das  Ausland,  hauptsächlich  nach  Hamburg.  Die
tste  8  Batum  im  Durchschnitt  75  bis
pele  ud.

Der  Baumwollanbau  in  Transkaukasien
at  sich  in  den  letten  Zehren  reich,  entwickelt.  Die
anhaufläche  betrug  1904  nu  000  Dessätinen,  1909

50  200,  1910  78  000,  191  —  125  000  Dessätinen.
-heiln,  wenn  aach  nich  Hye  so  rach  ioiichä  der
irtraganFaser  u
Pud,  1910:  s  olns  28  —  die  *

 

 

 

 

 

 

S#
        <pb n="278" />
        W  240  20

Von  1904  hat  sich  die  Anbaufläche  bi-  1009  um  s  Der  Cissaboner  stakaomarkt  im  Januar  1913.
25,  5  v.  H.,  von  1909  bis  1911  um  150  v.  H.  vergrößert.  ·  ··  .
Ein  Hauptantrieb  für  diese  Ausdehnung  der  Unbau-  Die  bereits  im  Dezember  eingetretene  feste
fläche  waren  die  hohen  Baumwollpreise  im  Jahre  1910.  Haltung  des  Lissaboner  Kakaomarkts  hat  auch  im

Luch  die  übertriebenen  Gerüchte,  die  Ende  1911  über  ·  «  Preis  fü
den  angeblich  bevorstehenden  Baumwollhunger  in  Ruß-  Januar  angehalten,  infolgedessen  ist  der  jur

and  in  Busammenhang  mit  der  grürdigune  *  3  feine  Qualitäten  bis  auf  4500  Reis  gestiegen.  #
amerikanischen  Handelsvertrags  im  ,  Im  Januar  1913  (und  1912)  betrug  die
wiriten  im  aeche  eo  e,  Zufuhr  33  414  (78749),  die  Ausfuhr  60  077

woktanbnan.  fläche  in  Transkaukasien  anscheinend  etwas  (29  900),  der  Vorrat  am  31.  Januar  73  7?5
Vene  gewesen  als  1911.  (214  849)  Sack.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Moskau.)  Der  in  einem  früheren  Bericht  („D.  Kol.  Bl.“
1913,  S.  13)  erwähnte  Gesetzentwurf,  betreffend
die  Einführung  eines  Ausfuhrzolls  auf  “  ist
ahl  der  Spindeln  und  Baumwonverdrauch  in  den,  der  Finanzkommission  des  Parlaments  überwiesen

Boumwou#pinnerelen  der  Weit  1912.  worden,  die  den  festen  Ausfuhrzoll  von  3  Cen-.

  .  »
Nach  einer  Zusammenstellung  des  Zensusbureaus  9  e  gnnt-  1  e  durch  einen  progresste

.  lgender
der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  waren  in  Tabelle:  und  zwar  nach  folg
der  ganzen  Welt  im  Jahre  1912  rund  140996000  «

Spindeln  in  Baumwollspinnereien  im  Betriebe  Freis  for  15  Ug  unls
gegen  105  681000  im  Jahre  1900.  Die  Zunahme  2800  Reis  ½  p.  Mille
während  dieses  Zeitraums  war  an  und  für  sich  S00  —%%%  ":  ;  v.S.
wie  verhältnismäßig  am  größten  in  den  Vereinigten  4010—4500  5  "
Staaten.  Die  größte  Zahl  von  Spindeln  hat  über  4500  "

noch  Großbritannien  aufzuweisen.  Wenn  auch  durch  diesen  Vorschies  der  Aus-Spindelzahl

  und  Baumwollverbrauch  in  den  fuhrzoll  gegen  den  ursprünglichen  Entwurf  nicht
Ländern  der  Welt  hatten  1900  und  1912  die  unbedeutend  herabgesetzt  wird,  so  finden  die  Pflanzer

 

 

folgenden  Ziffern  aufzuweisen:  ihn  dennoch  zu  hoch  und  versuchen  mit  allen
—.  Lotitteln,  die  Annahme  des  Gesetzes  zu  verhindern.
Lünder  ———  1000  Ballen  (Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon.)
1912  —.  192  1900
Ver-  Stoaten  d  Amerita  80  579  19  472  53867  3878  —
s  .
Sũd  .11688  4868  2712  1628
—  Stgaten  18  006  15  104  2655  2350  Rakaomarkt  auf  Ceyien.)
Großbritannien  55  317  45  500  4250  3380  Vom  1.  Januar  bis  81.  Dezember  1012  betrug  die
Deutschland  10726  8000  1795  1400  Gesamtausfuhr  von  Kakao  aus  Ceylon  68.890  cwts
kubl  N:  3800  7600  1650  1350  gegen  60  810  cwts  in  der  glichen  Jeit  des  Vorjahrs.
Ffank  reich  712400  6600  1014  700  ie  einzelnen  Bestimmungsländer  waren  an  Leen
ernan3.  4798  3300  830  60675  andel  im  Jahre  1912  and  1911)  ut  folgenden
45830  1940  920  475  ngen  in  cyts  beteiligt:  England  41697  (84  913,
ualien3  .....  22002«615M400  Strand  und  Thmalowsckmsh  Deutschland  IN;
Schweiz  1408  1550  110  125  reinigte  Staaten  von  Amerika  5157  (3161
elggen  1  266  20  B  i  —  2451  (1979),  Frankreich  696  (2824).
Schweden  1  Der  Rückgang,  der  sich  während  der  ersten  neum
ortuga  1600  230  210  à(0  Monate  des  Jobres  in  den  Ausfuhrzahlen  gezeigt  batrt
Niederlande  454  300  833  70  durde  durch  die  günstigen  Ernterrgebnisse
Dänemark  84  40  25  15  monate  nicht  rus  n  eglichen,  sondern  noch  in  eis
Norwegen  -  35  11  10Mehr  von  ungefähr  Po6  ents  gegen  die  Zahlen  des
bbrigen.  Eutopa  130  60  42  Vorzjahres  vosmc.
Britisch-Indien  6  195  4945  1705  1162  Die  Preise  waren  in  den  le  autn  d  —
dan  «  YIVIÆUVMMHMEH  wuweuezqoufuk  «
VkFIiexiststooomwoss  KLEMM-wh-  w-4o-—  Sud-»al-  As
uada»...asdwoissno—  -
Mexico  ...  MUO  16  (Bericht  des  alerl-  Genernllonsulats  in  Colrutta

1  125
L#dere  Länder  275  50  7W  15  vom  20.  Januar  1918.)
Zusammen  .140  906  105  681  20587  15177
"  www-so

 

—·  «)rch-wt.vt«1otsS12«
")ogt.onot.ot.-1msn4ss
        <pb n="279" />
        W  241  20

Der  nlederländische  Kahalo-  und  Kakaobutterarkt
  1912.*)

Der  Kakaoverbrauch  hat  im  Jahre  1912  eine
gewaltige  Zunahme  aufzuweisen.  Besonders  günstig
war  die  Marktlage  in  den  ersten  Monaten  des  Berichtsjsabres.
  Der  Absatz  war  während  des  ganzen  Jahres
in  stetigem  Steigen  begriffen,  trotz  aller  politischen
und  finanziellen  JVerwicklungen,  Ausstände  und  sonstigen

Schwierigkeiten.  Nur  einige  Sorten,  wie  Trinidadund
  Bahia-Kakoo,  banen  Ter  den  Folgen  einer  großen
Produktionsabnahme  zu  leid

üÜber  die  biuptsechltane  bwien  im  einzelnen
ü#t  folgendes  anzuführen:  Für  Accra-Kakao  war  das
Jabr  besonders  vorteilhaft;  der  Umsatz  war  sehr  groß,
obateich  zu  Anfang  des  Jahres  die  Beschaffenheit
einiger  Sorten  zu  wünschen  übrig  ließ.  Die  späteren
äbren  waren  viel  besser.  Mit  der  Abnahme  der  Anwubren
  der  Zunahme  der  Spekulation  stiegen  die
Prerse,  eboch  blieb  der  Markt  fest.  Auch  die  Ausüchren
  für  die  neue  Ernte,  die  sehr  günstig  waren.
äwderten  hieran  nichts.  Es  standen  vielmehr  mit  Rücküün
  auf  die  Preise  aller  anderen  Sorten  die  Accrasorien
  bald  im  Zeichen  der  Hausse.  Die  Preise  stiegen
bei  großen  Umsätzen  von  30  auf  Grnt  4,  für  hewöhn
liche  und  von  81½  auf  etwa  84½  Cent  für  bessere
Lare.  Das  Jahr  schloß  in  fester  Stirmnng.

Bahia-Kalao  spielte  im  Jebre.  1912  keine  so
tonangebende  Rolle  wie  im  Vorj  ie  Preise
wurden  zu  Beginn  des  Söres  tansicnch=  boch  gehalten,
mußten  jedoch  dasd  bberab  gesetzt  werden  um  einen  gemügenden

  Absa  l  angs  war  die
beichasenheit  a  “*“  sie  en  *8  fedech
ipãter.  Als  der  zweiten  Hälfte  des  Jah

ungünstigen  Velichien  über  die  Ernte  de  Sn.  7
nahmen  md  die  Spekulanten  eingriffen.  stieg  der  Preis
bald  v  45/46  sh  auf  etwa  57  Für  bessere
#e  vsee  nkte  der  Preis  worn  des  Jahres
wischen  51/52  und  61/62  sh.  Die  Produktion  hat
r  abgenommen;  sie  betrug  in  den  Monaten  August
B9.  4  Kovember  1912  etwa  129  000  Ballen  gegen  etwa
16  000  Ballen  während  desselben  Zeitraums  im  Vorjahr.
  Die  Stimmung  des  Marktes  blieb  gezwungen,
*5  sehlte  an  Kauflust  für  Bahia-Kakao,  er
et.  Thomé-Nalao  infolge  jeines  billigeren
due  Ersatz  dienen  konnte.
In  dieser  letzteren  Sorte,  dem  Kalao  aus
zu  Thomé,  war  der  Handel  im  allgemeinen  lebbat
neichche  Verrit  waren  zu  Anfang  des  Jahres
Wnden:  die  Tachfrage,  beso  alerc  aus  Nordamerika,
h  groß.  Da  auch  die  Beschaffenheit  des  St.  Thoméin
  nos  besonders  gut  iend  der  Preis,  etwa  380  Cent,
me  llich  mit  den  anderen  Mittelsorten  sehr  Bünstig
infol  rden  große  Kämme.  abgeschlossen.  Später  gingen
.  ge  des  minder  guten  Tusfalls  der  neuen  Ernte
Bbreise  in  die  Höhe;  sie  steliten  sich  fur  Juni  /  Juli
af  ewa  363/  Cent,  fielen  im  September  auf  33  Cent,
unn  danm  wieder  langsam  zu  steigen.  Das  Jahr  schloß
einem  Preise  von  etwa  36  Cent.
des  Von  Samana-Kakao  waren  die  Vorräte  D.
2  ganzen  Jahres  genügend,  so  daß  die  Kä
igen  decken  konnten;  die  Ber*.
  Fenheit  wurde  jedoch  nicht  gerühmt.  Die  lebhafte
nn  hielt  bis  zu  Ende  des  Jahres  an,  und  die
6(t  folgten  der  steigenden  Bewelng  cer  t  anberen
üalosorten;  sie  erreichten  33½  bis  35
ve  :  enme-rribta-Lalgo  wa  c  nuchim
resshe  wieder  sehr  gesucht;  die  Zheen  waren

eises  als

en  dreisen  ihren

)  Lgl.  .D.  Kol.  Bl.-  1912.  S.  886.

 

groß  und  von  guter  Beschaffenheit.  Da  auch  d
Preise  dieser  Guayaquil-Sorte  für  die  Käufer  e
günstig  waren,  konnten  große  Abschlüsse  erzielt  werden,
so  daß  für  Epoca-Arriba  wenig  Interesse  übrig  blieb.
Da  die  Anfuhren  in  den  letzten  Monaten  immer
geinger  wurden  und  die  Shekulotiom  sch  auch  dieser
kaosorten  zu  bemächtigen  suchte,  n  die  Preise
nictt  unwesemklich!  in  die  Höhe.  Siese  esbelten  während
ahre  —i  ren  Sommer-Arriba-Kakao  zwischen
2“  s  d  und  8  für  Epoca-Arriba  zwischen  51
und  62  *  und  fũr  Machala-Kakao  zwischen  51  und  60  sb
Trinidad-Kakao  stand  zu  Anfang  des  Jahres
54  bis  55  sh;  die  Zufuhren  waren  ausreichend,  nahmen
jedoch  infolge  der  ungünstigen  Witterung  auf  Trinidad,
namentsich  wegen  der  großen  Trockenheit,  welche  die
Ern  inahe  ultandis  vernichtet  hatte,  ziemlich
schnell  ab  Die  Vorräte  auf  den  europäischen  Märkten
verringerten  sich  demzufolge,  und  die  Preise  stiegen
stets  höher  und  höher.  Zu  Ende  des  Jahres  wurde
die  Warttlage  im  Hinblick  auf  die  ergebrisse  der  neuen
Ernte  etwas  günstiger.  Die  höchsten  Preise  waren  im
Berichtejahr  74.  sh,  ie  niedrigsten  schwankten  zwischen
ii

uelasKakao  blieb  während  des  ganzen
gr  bis  sehr  fest  im  Preise.  Infolge  der  Trockeneit
  war  die  Ernte  gering:  die  Veschaffenheit  aller
Venezuelasorten  war  nicht  so  gut  wie  im  Vorjahr.

Trothenn  waren  die  Preise  1912  höher  als  1911;  gie
t  sich  für  gute,  ungerottete  Ware  auf  40  bis

½  u  gegen  33  bis  5  F  im  Vorjahr.

ngo-Kakao  e  gelte  auch  dieses  Mal  der
rechter  Wätetn  Liern  m  richteten  sich  zumeist
nach  denen  für  St.  Thomé-Kakao.

A#uch  für  Ceylon-Kakao,  dessen  Preis  sehr  hoch
gehalten  wurde,  war  wiederum  keine  besondere  Stimmung
  vorhanden.  Nach  Beschaffenheit  und  Preis
konnte  er  mit  dem  Java-Kakao  nicht  in  Wettbewerb

ttelso  e
Preis  den  niederländischen  Ansprüchen  mehr  als
akaosorte  genügen,  werden  hier  vorgezogen.
Eingeführt  wurden  nach  Amsterdamer  Berechnung:


Inach  1911  4  1909
den  Niederlanden.  87  74  *  goor  31186
Großbritannien  33  575  32151  34989
Frankreich  53  453  61  016  53  030
Hamburg  79  397  57978  61  149

Ballen

Amerika  .  823  436  681  189  731  714
und,  soweit  Angaben  bereits  vorliegen:

nach  vom  Tonnen
Großbritannien  1.  Jen-  bis  30.  Novbr.  1912  30  193
Frankreich  *  31.  Oktbr.  1912  47  1901
Hamburg  :  „31..  1912  57008
den  Aicherianoen.  .  I.  --31.-191281807
Ameri  e80.  Sptbr.  1012  59  877

 

nata.  die  Marktstimmung  für  Jav#
Kakao  war  das  ganze  Jaht  —ix  fer  lebhaft.  %
wurden  zum  E  s  estellt:  im  don  muar

rund  Febru  bid  im  April  rund

Grog,  im  Mai  —  3400,  im  Juli  rund  1600,  im
August  rund  2500,  im  Oktober  rund  4500,  im  November
  rund  4300  Ballen

Der  Vorrat  in  erster  Hand  von  Java-Kalao
        <pb n="280" />
        W  242  20

betrug  zu  Se  des  Berichtsjahres  ungefähr  1000
Ballen  (zu  50  kg).
on  Java-Kakao  wurden  hierzulande  eingeführt:
1912  rund  25  650  Ballen,  1911  rund  26  500  Ballen,
1910  rund  27  200  Balen.  1909  rund  18  500  Ballen,
1908  rund  22  600  Ballen.
Surinam-Kakoo.  Troy  aller  Horfalt.  die
man  in  der  Kolonie  Surinam  der  Kakaoln
dauernd  widmet,  sind  die  Lassnungen  auf  ein  *—
Ergebnis  nicht  in  Erfüllung  gegangen.  Die  Produktionsziffer
  blieb  weit  hiner  der  dees  „Sebrs  1911.
Die  reise  -  zwischen  80  86  Cent  für
7½  ie  Ausfuhr  wird  ange  u  1909  au
116  184,  ##n  don  d  uf  2  042  326,  1911  cuf  154858,
1912  (Zannar  bis  September)  auf  707  804,
ie  Kakaoernte  ist  für  die  nachstehend  aufgeführten
  Bezire,  wie  folgt,  berechnet  worden
dor:  vom  1.  Jan.  bis  15.  Dez.  1124  81  965
Tonnen  en  den  gleichen  Zeitraum  1911:  35  687,
1910:  32  982  Tonnen):  Trinidad:  vom  1.  Jan.  bis
Bcher  Nov.  111:  u#  9  726  bzw.  24  347);  St.
635  4½nP  Wodh-  Wadhs.  vom  1.  Jan.  bis  30.  Nov
1912:  19  455  (29  782  bzw.  20  971);  Goldküste:  vom
1.  Jan.  bis  31.  Okt.  1911  22  675  (239  518  bzw.  13  265);
S.  Domingo:  vom  1.  Jan.  bis  30.  Sept.  1912:  18  837
e  3  r;  15  15  551);  Grenadaz#  vom  1.  Jan.  bis
4556  (4592  bzw.  48268);  Para:  vom
¾  1  z4  bis  31.  Okt.  1912:  2801  (2654  bzw.  3658);
Surinam:  vom  1.  Jan.  bis  30.  Sept.  1912:  709
(1424  bzw.  17983);  Ceylon:  vom  1.  Jan.  bis  25.  Nov.
1912:  2882  (2941  bzw.  3021);  Jarg;  vom  1.  Jan.  bis
80.  S#e-  1912:  172  (1749  bzw.  1671).
akaoverbrauch  ist  für  einzelne  Länder
angegeben,  wie  folgt:

1911  1910  1909
onnen
Deutschland  50  855  48  041  40  725
Frankreich  o27  840  25  068  254
22  25396  24082  24264
Ameri  58  966  50  184  53  879
und  für  .  geit  vom  1.  Jannuar  bis  81.  Oktober:
1912  1911  1010
«  Tonnen
Deutschland  46  568  42  138  386  111
rankreich  21  8906  22070  20264
roßbritannien  20  878  10  025

Die  Ausfuhr  stellte  sich  nach  Amsterdamer  Berechnung
  auf:

aus  1911  1910  1909
Tonnen
“*x  aquil  .86915  84664  28  606
om  31  763  35  676  27845
Sa  —  21  177  26  315  23267
...  810  24539  899
San“  Winao  .  10828  17038  16261
Venezuela  17381  17251  16348
Goldküste  40  642  29  112  20  446
Grenada  50947  5846  6857
—*—  2669  36091  4881
Surinam  1595  2048  18097
Ceylon.  8064  3389  8584
Javra  2360  2541  2369
Die  Borrãte  werden  angegeben  auf:
1912  *  1011  1910
en
Nanich  am  31.  Oktober  18  572  Leis  26  821
bbritannien  am  80.  Nov.  8804  10828  9064
Ballen
Lissabon  am  30.  November  47  726  60  365  118  787

 

dem  Amsterdamer  arkte.  sind  insgesamt
öffenkah  zum  Verkauf  gestellt  worden

l  Surinam-Kak  Undere
kao

Jahr  Ball  38  en  Sorten  Zusammen
en  zu  is
zu  50kg  100  kg.  Ballen  Ballen
1912.  27941  142  28115
1911.  31228  446  3810
1910.  25  834  —  280  26061
Kakagobutter.  Im  Jahre  1912  wurden  von  der

Hirma-  C.  J.  van  Houten  &amp;amp;  Joon  in  Weesp  1021000  k
kaobutter  gegen  1  029  000  und  949  500  kg  in  den
Jahren  1911  und  1910  versteigert.  schniuswreis,
  stellte“!  siche

geien  ea  un  “  anderen  niederländischen  Fabrikamen,
die  ihre  Ware  nicht  zum  öffentlichen  Verkauf  stellren.
and  wiederum  Unabr  me;  die  Preise  richteten  sich,  wie
im  früheren  Jahren,  nach  denen  der  monatlichen  Versteigerungen.

  Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulais
in  Amsterdam.

 

Nahao-Auskuhr  aus  der  Dominikanischen  Repubill
Januaor  bis  Dezember  1912.")

 

 

.,  1912

Sestmmumg  Dezbr.  ½1#n  *  bis  De

Ver.  St.  von

Amerila.  946  007  1938  159  14  823  217  2926  466
Deutschland  163681  32688  3  610  066  730188
ankreich  1417  771  28857  2847  526  571  551
md.  —  47298  10  470
And.  Länder  —  —  4500  1081
Im  ganzen  1252  359  254  199  20  332  602  4248721
Im  Pocar.  935  228  165  889  19  827  561  3002  011

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  San  Domingo.)

 

Der  Gummimart  auf  Ceylon  1912.“)

Die  Gesamtausfuhr  von  Gummi  aus  Ceolon
at  sich  gegen  das  Vorjahr  mehr  als  verdoppelt.  E-1s
  dom  1.  Januar  bis  31.  Dezember  1912
1415  r4r  ir  —  6575  030  Ibe.  188  der  asche
geit  t  des  vie  Zarptabsatzäinder#  waren  in
ahre  5*r  zin  28*  —  Mengen  in  ibs.  —:  Engla
7802  933  (3  *  Vereinigte  Stacten  von  Amerre

449  968  (1  S00  7006  gien  9007
Australien  2309  760  41  444),  wrv
829),  Japan  756  482  (57  518),  Osterreich7
(6#4%  Italien  6878  (8460).  m
Die  Preise  hielten  sich  wäbrend  —%
jabren  brrüger,  als  man  erwartet  Es  wurden
Juli  und  Anfang  August  für  Nr.  1  pale  u
2#  brzahlt,  und  die  Werte  brwegten  ia  bis  En
s  Monats  in  t  Linie,  die  aitn  v|3

fielen  die  B  1  um  dann  wieder  cnzuzieben,
  die  Fabrikanten  größere  Eindeckenen
cheen“  E  Markt  schloß  Ende  Dezember  fest

crepe.  1r-!“.
7  kr.  #  Auktionen  haben  die  *
deutung  des  Colombo-Marktes  sehr  gehoben.  Die#e

*)  Bal.  „D.  Kol.  Bl.=  1918,  S.  168.
Bol.  „D.  Kol.  Bl.-  1012,  S.  1140.
        <pb n="281" />
        W  243  2

kauf.en  Aeen  beliesen  sch,  gu  628  695  lbe.  im  Juli,
447  082  lbe.  gust,  693  431  le.  im  September,
59.  109  lbs.  im  ——*  760  lbs.  im  November,
G39  Ibs  im  Dezember.

Die  Nachfrage  #.  „smoked  aheets“  und  „biscuits“
war  auch  im  zweiten  Halbjahr  besonders  groß,  wodurch
der  Preis  dieser  Qualität  zeitweise  bis  zu  4  d  höher
totiert  wurde  als  für  Nr.  1  pale  cre

„ericht  des  serh  eraeraltale!  in  Calcutta
m  20.  Januar  1918.)

 

Kautschuhhuftur  aut  Hawal.

Lach  dem  Berichte  eines  Agenten  der  Ackerbauberiuchsstation
  i  in  Howplu,  E.  V.  Wilcox,  waren-  Ende
1912  auf  Hawai  1550  Acres  (zu  40,5  Ar)  Land  der
minn  von  Kautschukbäumen  gewidmet;  rund  1200
kres  waren  mit  Ceara  und  300  mit  Hevea  bepffangte.
die  geregelte  Anpflanzung  begann  im  Jahre  1905,
Wer  es  werden  auf  den  Inseln  schon  zwanzig  Jahre
i#te  Kautschukbäume  gefunden  In  erster  Linie  ber
assen  r–+  aeiene  mit  der  Kultur  v

bautschuk,
rli  "  K  opit  al  Bepflanztes

Gesellschaft  #
9  Dollars  in  —0
dahilu  Rubber  Co.  ..  1006  160  000  480

 

Mawal  American  Co..  .  1906  do0  000  245
volan  Rubber  Co.  1906  80  000  275
—————3  .  250

hacifie  Development  Co.  1907  90  000  250
Außerdem  besteht  noch  eine  Reihe  lleiner  Pflanungen
  mit  einer  Hesamtsläche  von  50  Acr
Di  ellschaften  haben  in  der  Lregache  mit
nländischem  Kapital  gearbeitet.  8  sind  duoch  zu  wenig
.  reif,  so  daß  man  über
en  noch  nicht  recht  urteilen  kde
ersuchen  immt  man  an,  daß  die  Ceara-Panzungen
  bei  einem  Kautschukpreise  von  75  Cents
is  1  Dollar  für  das  Pfund  befriedigende  Erfolge  ern.


Anfänglich  nahm  man  an,  daß  die  Kautschukbäume
*  Kultur  ausreichend  gediehen;  bald  aber  wurde
tlannt,  daß  die  Pflege  sich  rasch  lohnt  und  gepflegte
Fme  in  2  bis  8  Jahren  größer  werden.  z  un-Whivierte
  in  t  hichren  #rl  Man  zerstört  das
suecholt  durch  Besprengen  mit  Pisenvirriof  und  erfolgz
  mit  arsenigsaurem  Natron  und  kann  dann  den
e  eicht  pflügen.
ersuche  wurden  an  zweijährigen  Bäumen  beommen
  und  dann  fortgeführt.  In  der  Saison  1912/13
rund  50  000  Bhune  on

—
##
S
S
—
—

S
2
cn
E
5
8.

 

 

 

ruar

Mai  gönnt  man  den  —1  am  besten  völlige
Der  Lfi  der  Milch  ist  am  stärksten  von
ans  sansda  bis  10  Uhr  vormittags.  Von  100
ien  ——#  erbiel.  man  cbei  einer  Anzapfung
14  trocknen  seine  Gewinnung
Minbei  den  jetzigen  0  eina,  50  Cents
«  .  toter  a  er  eiter
Uiger  g  Erfahrung  noch

In  den  Bezirken,  wo  Kautschuklbäume  am  heesten

KL  werden,  nämlich  Nahiku  auf  Mani  und  Puna

n  ist  der  Niederschlag  ziemlich  stark  (100  bis
———24
ichen  h  von  Siehöhe  bis  1400  Futz  Söhe  himef

Beist  ar  der  windwärts  gelegenen  Seite  der  Inseln,
—  en  stärkler  ist.  Ceara  Fereiht  in  allen
"  rend  Hevea  gegen  die  lühleren  Höhen- 



Fuperaturen  sempfindlich  ist.  Auf  der  Maunawilisind
  verschiedene  Tausend  Cearabãume
nn  en  al  gepflanzt  worden.

Krankheiten  haben  die  Kautschukpflanzungen
auf  hse!  noch  nicht  heimgesucht.  Die  Seglinge
werden  zeitweise  durch  Würmer  Acefressen,  die  aber
leicht  zu  vertreiben  sind.  Auch  Baumratten  richteten
Verwüstungen  an,  wurden  aber  dund  Chemikalien
ausgero

Heveapflanzen  wurden  auf  allen  #Pflanzungen
bersteseweise  gezogen,  nachdem  ursprünglich  uur  Learaegepflanzt
  war.  Das  spär  zie  chei  2  er
ut  dee  Pflanzer  sich  zumei  gunsten  der  ra
“—  eiden.  ater  d  der  dunnenst  #uan  Ceara  (Manibotr
Glaziovü)  aurpn  auch  Manihot  Dichotoma  und  andere

Abarten  versuch
Analysen  k#n.  Ceara-Kautschuks  von  Hawai  in
New  ork  hatten  folgende  Ergebnisse:

 

Ve  beim
sns  umd  (#  Streckme  Garz
*  v.  S.  171  ½1  3i  29  v.0.
*  -  1660  4%
".  1660  16  "

(Nach  The  India  “„  Werld)

China.

Überwachung  der  Baumwollausfuhr.

Seit  dem  1.  November  1912  wird,  alle  zur  Ausfuhr
  bestimmte  Baumwolle,  welche  dem  Landesinnern
  in  Tientsin  ankommt  einer  zollanitlichen  Prüfung
unte  wolle,  airols  che  mehr  als  121
35  entbail,  da  Zollanitmcht  verla  sen.
sie  kann  auf  Kosten  d  —  bis  zur  Erreichung
des  vorgeschriobenen“  Zustandes  in  den  gollamtlichen
Niederlagen  *  oder  von  dem  Eigentümer
anderswohin  zur  ——  gebracht  werden.

aily  Consular  and  Trade  Reports.)

Twassaland.
m  i  b  von  Fflanzen.

Ein  Plants  Protection  Ordinance,  1912“
betiteltes  wmP*8  vom  8.  November  1912  (Ar,  16/1612)
regelt  auch  die  Einfuhr  von  Pflanzen.  Die  einschlägigen
Bestimmungen  entsprechen  den  kbber  mitgeteilten  Bestimmungen
  des  Gesetzentwurfs.“)

(lhe  Board  of  Trade  Journal.)

 

 

Vorschriften  elü  die  Einfuhr  und  den  Vertrieb
in  Drogen  und  Gifte
Nach  einer  vom  Gouverneur  des  é  ani
8.  Kovember  1912  gene  aaigten  Verord
#f  Drugs  and  Poisons  1912  s  20/11
—  ist  für  den  Vertrieb  von  rogen  und  Giften  ein
Gewerbeschein  ei  h,  der  nur  Europäern  erteilt
wird.  Gewisse  Waren  wie  Canabis  indica  und  Zu=Eiezungen
  daraus,  Wloralhohren  sowie  Opium,  Kokain
und  Morphium  und  Zubereitungen  daraus  sind  in  einer
Tabelle  susammenges  tellt;  sie  dürfen  nur  mit  schriftlicher
Genehmigung  praktischen  Arztes  oder  einer
sonstigen  aahee  Person  veriauft  wärden

 

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.=  1912,  S.  1148.
        <pb n="282" />
        W  244  20

Der  Verkauf,  Tausch  oder  die  Abgabe  von  in  der
Tabelle  aufgeführten  Drogen  und  Giften  an  Asiaten
und  Eingeborene  ist  verboten;  die  Drogen  und  Gifte
dürfen  indes,  wenn  es  nach  ia  eines  praktischen
Arztes  oder  einer  sonstigen  befugten  Person  für  medizinische
  Zwecke  neschn  erforderlich  ist,  uc  en  iaten
oder  Eingeborene  verkauft  oder  abgegeben

Der  Gouverneur  im  Rate  ist  benebe  Porschriften
  zu  erlassen  für  das  Verbot  oder  die  Regelung
der  Einfuhr,  Herstellung  oder  des  Vertriebs  von  Opium,
Morphium,  Kokain,  Heroin  und  von  Zubereitungen  aus
diesen  Drogen  sowie  von  Drogen,  die  in  gleicher  Weise
mißbraucht  werden  und  schädliche  Wirkungen  hervorbringen.


„Poison  and  ine  *98W3  1901“  sind
aufgsdiöc  (lhe  fäTrade  Journal)

Slerra  Ceone.
Verbot  der  Destillation  von  Spirituosen.
Durch  Verordnung  Nr.  12  vom  Jahre  1912  ist  die
Destillation  von  Spirituosen,  mit  Ausnahme  der  Spirituosen
  für  gewerbliche,  medizinische  oder  wissenschaftliche
  Zwecke.“)  in  der  Kolonie  und  dem  Schutzgebiete
Sierra  Leone  verboten  worden.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  870  f.

 

üÜber  die  Destillation  von  Alkohol  für  reine  Handels-
  cewerbliche,  medizinische  oder  wissenschaftliche
Zwecke  ist  dem  gesetzgebenden  Rate  ein  Gesetzentn#
vorgelegt  worden.  he  Board  of  Trade  Joumal-:

Sübatrikanische  Unlon.

Zollgesetz.

Dem  Parlament  der  Südafrikanischen  Union  soll
ein  neuer  Entwurf  eines  Zollges  etzes  zugehen,  der
gegen  den  vorjährigen  Entwurf“")  verschiedene  Auerungen
  ausweist.  Insbesondere  sind  in  dem  uen
Entwurfe  die  Vorschriften  über  die  Erhebung  eires
Sonderzolls  ldumping  duty)  fallen  gelassen.  Aup#er
den  in  efängnissen  hergestellten  und  sonstigen  in  dem

über  twurf  ausgeführten  Waren  sollen  auch  die
in  —  bergesteuten  Waren  zur  Ein'uhr
zugela-Der

  neue  Entwurf  enthält  u.  a.  Vorschriften  uber
die  Handhabung  der  Zollgesetze,  die  Erbebung  der!  Jolee.
die  Bestimmung  von  Häfen  und  Landungsp
Wracks,  Schmuggel,  den  Küstenhandel,  die  Einfäbr.
Ausfuhr  und  Lagerung  von  Waren;  auch  sieht  er  die
Aufhebung  verschiedener  Provinzialgesetze  vor.

(The  Board  of  Trade  Journal.

.D.  Kol.  Bl.“  1912,

 

 

*)  Vgl.  .  841.

Vermischtes.

Verwaltungselmrichtung  in  Elven.

Durch  Königliche  Verordumg  Nr.  39  vom
9.  Jannar  1913  sind  über  die  Einrichtung  der
Verwaltung  in  der  Kolonie  Libyen  Bestimmungen
getroffen  worden.  Für  Tripolitanien  und  Cyrenaika
werden  zwei  getrennte  Berwaltungen  eingesetzt,
deren  Leitung  je  einem  Gouverneur  zusteht;  dieser
ist  auch  mit  dem  Oberkommando  der  Land-  und
Seestreitkräfte  beauftragt,  welche  in  den  seiner
Machtbefugnis  unterstehenden  Landgebieten  und
Gewässern  stationiert  sind.

Verwaltungssitze  für  Tripolitanien  und  Cyrenaika
  find  Tripolis  und  Benghasi.

(Gazzetta  Ufficiale.)

Der  Diomantenbandel  in  Kmsterdam  1912.
Der  Kaiserliche  Generalkonsul  in  Amsterdaom  berichtet


Die  Lage  des  Diamantenhandels  war  —  nach
“vsm*•is  des  Borsitzenden  der  dortigen  Handelsmmer
  —  im  Jahre  10912  im  allgemeinen  weniger
günstig  als  im  verhe  ehenden  Jabre.  Der  italieni  *
“““  “3
ernste  europäische  politi  n  einen

sehr  ungünstigen  Däische  vlteischen  Auch  der  unsichere

 

##  auf  dem  Handelsgebiet,  der  gewöhrlich  ver
ösidentenwahl  in  Amerika  vorhergeht,  war  für  d
Deiad  nachteilig.  Na  anlrn
europäischen  Waren  war  denn  auch  im  Hinblick  auf  die
soeben  angeführten  Umstände  wenig,  und  namentlich
in  den  letzten  Monaten  des  Jahres  1912  faft  leine
Nachfrage.  Die  geringere  Betriebsamkeit  spiegelt  sich
a  in  den  ziemlich
hen  Ziffern  der  Acbeitslosen  ab.
9  1911  zwischen  213  und  1150  schwankten.
trugen  sie  für  1912,  nach  den  hierüber  veröffentlichten
Wochenziffern.  906  und  gegen  Ende  des  Jahres  *

“t  aws-  eine  andere  große  Fi
ständigung  mit  dem  Mornleinen  Niederländische
Diamantarbeiterbund  über  e  gõhne  in  ihrrt
Diamantenbranche.  Ein  Konflikt,  der  bieron-  entsprank
und  anfänglich  Aüenlich  ernst  aussah.  fand  innerha
einiger  Wochen  eine  befriedigende  Lösung.  n

Die  Ausfahee  von  geschliffenen  und  robert
Diamanten  nach  den  Bereinigten  Staaten  vo

 

Amerika  betrug  während  der  ersten  drei  Viertel  *n
25  res  1912:  21  818  000  fl  gegen  20  578000  flUK
prechenden.  Zeitraum  von  1911.  .  zwa

En  die  Ausfuhr  im  ersten  Bierteljahr  5  116  5*
im  zweiten  Bierteljahr  9  017  000  l  und  im  dri  "“
Vierteljahr  7  180  000  U.  Die  Ausfuhr  nach  den  u
schiedenen  europäischen  Ländern  wird  weniger
trächtlich  gewesen  sein  als  in  den  vorigen  —
        <pb n="283" />
        G  245  20

Liter  atur-Berleht.

Die  geschlchtliche  Entwicklung  der  Photogrammelrie
  und  die  Begründung  ihrer  Verwendbarbkelt
  für  Meg-  und  Konstruktionszweeke.  Von
Nax  Weiß,  Hauptmann  im  5.  Westpreuß.  Inf.  Regt.
Nr.  148,  komm.  3.  J—  Dr.  phil.  —
Ve  **  von  Btreeker  &amp;amp;  Schrõöder,  Stuttgart  1913.  —
-

In  eer  frischer  Form  führt  der  Verfasser  den

L##  taanP  *  Seiten  Lext  durch  den  Werdegang  eines

be#nderen  Gebietes  der  Melkunst,  welches  die  Phorlomnraphie

  als  Hülfemittel  benutze  und  für  manche

Ib#rcke  wegen  Ersparnis  an  Feldarbeit  teils  als  Eksarz,

lei#:  als  wesentliche  —  *  anderer  Meßmerhoden

  sehr  geeignet  ist.  Wenn  auch  nicht  erschipfend,
  so  doch  das  Wichti  herausschälend,
a##elh  er  unter  Beigabe  von  44  Abbildungen  die  Ent.
vieklung  und  die  Bedeutung  der  Photogrammetrie
uml  der  in  den  letzten  10  O  Sabren  aufgekommenen

Se:  eopho  metrie  in  den  verschiedensten  Kulturaaten

  in  Vemleich;  und  wir  Deutsche  können  stolz

darauf  sein,  daũ  deutsche  Männer  wit  Energie  den

Kröhten  Anteil  an  dem  Fortschritt  in  diesem  Ver-Messungszweige

  gebracht  haben,  obgleich  besonders

bFrunzosen  und  Italiener  mit  —  Hingabe  gerade

in  44%  Anfangsstadien  bahnbrechend  wirkten.
Von  den  vielen  Anwendungsmöglichkeiten  treten

4  tdir  auf:  Spezielle  —  Gçs

von  S  und  vom  Hochgebirge,  Aufnahmen  archiiche

  und  archäclogischer.  E  Esenbehn-Fat

  Tunnelvorarbeiten,  anthropologische,  ethnogrupbitcbe.

  2oologische,  geologische,  geographische  Aufnahmen,

buch  ustronomische  Eststcllügen.  E.  ist  daher  kein

Eweife  daß  das  Werk  gerade  den  Kreisen  der  Kolonialinteressenten.

  willkommen  sein  m

An  Hand  des  Literaturverzeichnimes  von  41  Seiten,
relches  über  700  Abhandlungen  und  Werke  in  neun

Schiecenen  Sprachen  umfaßt  und  nach  dem  Vorirdes

  Verfassers  alle  12  Jahre  eine  Ergünzung

8  soll,  iet  Frsester  in  der  Lage,  sich  das  für  in

Heig#ete  Material  über  Theorie  und  Prazis  hen

n  usuchen.  Ven  auch  einige  Lücken  auszufüllen  nen
uriten  —  der  Verfasser  birtet  im  Vorwort  um  Anzu

  diesem  Zwecke  —,  s80  ist  es  doch  als  ein

 

ertes
munter  mühevoller  Zusammentragun  des  Wich-U##en
  aus  der  in  8o  verschiedennen  Sprachen  vorhan-*
  umfangreichen  Literstur  Etwas  Braochbares  für
Praktieche  1

ürnis  geschaffen  hat.
reh  Dadurch,  daß  Weicß  sich  die  Viee  be  einu
  ender  Fkrv  Entwicklun  Erörtetungeo,
  wie  sie  in  bereits  vorhandener  u...  zu
en  sind,  geschenkt  hat  und  seine  eigenen  photo
m**çs  Arbeiten  in  Afrika  und  hier  zu  Hause

Wñnzenden  en  Teil
————————
o  deutschen  [  [  *.
8  ert,  erhãlt  das  Bueh  grolen
ormations-  und  Na  agewerk.  Es  wird,  als  in
*8  Sinne  einzig  dastehende  Arbeit,  sehr  erheblich
erbreitung  der  Photogrammetrie  und  der  Stereometrie
  neben  dem  vom  Verfasser  als  wich-4
  Zeitschrift  bereichneten  -  Internationalen  Archiv
r  ket  bern  (berausgegeben  von  ..
Ab  n)be1tmgeouaddemmtwhmtl
in  *  neheoche  obengenannter  Wissensin
  denen  den  näheren  fachtechnischen  Einzel-*i
  Raum  geschenkt  werden  kann,  gewürdigt

 

 

Hier  sei  nur  noch  bemerkt,  daß  die  Abbüdungen
der  Instrumente  mit  Hinweisen  auf  Konstruktionsurheber-
  und  firmen  verschen  sind.  Für  Geographen

und  Forschungereisende  hat  der  Verfasser  nach  seinen
Erfahrungen  einen  besonders  kompendiösen  Photo
hessct  vlehe  6  Doppelkassetten  in  1  Kasten  gut.
Fp  der  Firma  —  Friedenau  (siche
Ab  2.  bauen  lassen,  ü  dessen  tungsfühigkeit
  er  an  anderer  Stelle  Fr  ebnisse
mitzuteilen  beabsichtigt.  Böhle

Geschlehte  der  neuesten  Zelt  vom  Frankfurte
Frieden  bis  zur  Gegenwart.  Von  Gottlob  E  "
haaf.  Vierte  Auflage.  Kunbe  Verleg
Gußmann  in  Stuttgart.  9,50  .X,  in  Leinen
gebunden  10,50  .K

Das  bekannte  Werk  des  Stuttgarter  Gelebrten
ist  in  der  neuesten  Auflage  bis  zum  Frieden  von
Lausanne  (18.  Oktober  1912)  fortgeführt.  Sein  beeumender
  Wert  ist  längst  anerkannt.  Denn  die  immer

in  die  Einzelbeiten  gehende  Berichtemtattung
der  Zekungen.  über  I  ichte  und  Politik  läcßt
auch  die  Fachwelt  der  Diplomaten,  Historiker,  Parlamentarier,
  nlboftiker  ⅝  kaum  ——
—  tnis  der
Hier  fiochen  die  wichtigsten  ——  Polttischen  n  eine
übereichtliche  Zusammenstellung  bis  zu  den  zün
Geschehniseen,  z.  B.  die  Balkanfrage,  die  Marokkofrage,
  der  Burror##  b  das  brrubisehe  Wahlrecht,  der
Inighskier  uer  ure  reichhaltiges
wird  dem  ache,  zugleich  an  Ruf  eines  —

Nachschlagewerks  gewäührleistet.

Jeder  glncene  i#ee#  zu  dem  Werke  greitt,  vird
den  eigenartigen  mpfinden,  den  die  Lektüre
aeesen  kS  en  bubtellune  einer  Geschichte-46

  man  Sonenen  selbat  miterlebt
—*  —5  in  gewissem  Sinne  mit  durchämpft
  hat.

Eine  handliche  Ergänzung  Egelhaafs  „Geschichte
  der  keruesten  —  bülcke  de  von  dem  gleichen
Verfasser  herausgegebene

Pelecche  Jahresübersleht  für  1912.  Carl  Krabbe
Verlag  Eri  ulmann  in  “*  Geheftet
2,25  ,  in  Leinen  gebunden  3

Die  Derstellung  ist  gerade  so  ausführlich  undlnapp,
  wie  man  sie  zur  EE—  braucht;  wer
Genaueres  sucht,  kann  Spezialstadien  —  nicht

entbehren.  Der  vorlierende  (fünfte)  J  der
fechen  Jahresübersichten  ist  besonders  auch
dadurch  bemerkenswert,  dag  er  eine  zusammen--nde
  Schilderung  der  Ereignisse  auf  dem

t  an  im  Jahre  1912  bietet.  "„

von  König,  Wirkl.  Geh.  Legationsrat:  Die  Elngeborenen-Schulen
  in  den  Deutschen  Kolonien  Aftikas
#nd  der  Südsee.  In  der  -Kolonialen  RBundechau-(Verlag
  von  Dietrich  Reimer  —  Ernst  Vobsen  —)  sind
aus  der  Feder  des  genannten  Verfassers  sechs  Abhandlungen
  über  die  Eingeborenenschulen  in  den
deutschen  Kolonien  Afrikas  und  der  Südsee  exschienen.
Der  nunmehr  zum  Abechlug  gelangie  Aufsatz  erhält
        <pb n="284" />
        W  246  20

##e-  überichtliche  Zusammenstellu  des  gegen-  Haus  bearbeitet  von  Professor  Dr.  Herm.  leit
Standes  des  Eingeborenenschulwesens  in  den  scheid.  Verlag  und  Druck  von  J.  P.  Bachem  i

Teauchen  Schutzgebieten  und  wird  jedem,  der  eich  Köln.

über  diese  Materie  eingehender  unterrichten  will,  ein  Des  Werk  “  ie  knapper  Form  eine  ü##

wertvolles  Hilfemittel  bieten.  siehtliehe  Darstellun  es  Wissenswerten  über  di

·  Missionen  und  —.  —W—“  es  berückeichtig

Die  HBeldenmission,  Unter  besonderer  Berücbeichti.  namentlich  auch  die  Missionsarbeit  in  den  deutsehe,

gung  der  deutschen  Kolonien.  Für  Schule  und  Schutzgebieten.

 

 

Kolonlale  Nerator.)

V.

Dle  elngerelchten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  dle  Redalktion  durchaus  vorbebilt,  werden  unter  kelnen  Umständen  zurückge-  d-T
Johnsten,  H.  H.:  The  Portuguese  in  West  Alrics
J.  Kolonlekmienen!  n  ————  und  —  6  Airican  Society  46  (1913)  113—119  13
Le  Gaffex,  Ernest:  Vancouver  Ieland.  *  ½

x.  uelonial  ardele  Arsn  1613,  M.  kaenL  d.Empire  2  (1913)  116—150.
olonien  esch.  IJg.  17  in:  Neld  .A.:  remarks  the  Xi  oii
————————
Almansch  du  Congo  1913.  Publ.  par  les  Pretres  Perrie  Journal  of  the  African  Society  46.  (11  *

du  Sacré-Coeur  de  Jesus.  Bruges,  Lille,  Paris:  Socictéo  165—  176.

St.  Augustin  (1913)  118  S.  He.  l2  #anipentter,  Duc  de:  En  Jodo-Chine,  mes  —
Lufft,  Hermann:  Grundheltliches  über  koloniale  —  mes  erg  2  Avec  136pp.  d’illustr.  Paris:  1012
Währungen.  Die  Bank  2  (1913)  ff  ls192  6.

Naendrup:  Rupie  und  Reichemark,  ihr  offizielles  „Neu-Mawerun.  Aus:  Die  Grenzboten.  Jg.  12
Wertverhältnis.  Zeitschrift  für  Kolonialrecht  2  aavid  1913,  No.  6.  li
36—42.

Scheltema,  J.  F.:  Monumental  Java.  london
Zache,  Hans:  Vertreter  der  Kolonien  im  Reiche-  1912.  320  S.  12  sh.  6  d.  Se.
tage.  Kol.  N  2  (1913)  50—61.  (ö  ATles.  R.  P.:  che:  es  Fang  ou  quinze  T
ALZadow,  F.:  Die  Organisation  des  Bodenkredits  de  sejour  au  pogo  m-  Sis.  Illustr.  de  57  n
in  Deukssch’gödwestafrita.  Kol.  Rdsch.  2  (1913)74.  4e  Parie,  *#  —————7
bis  87.  l285  S.  4,50.4  6.
Visserin  96.  .  Een  reis  Toor  Oost-are.  Ae
II.  —  an  und  Kolonialpolitik.  In.  van  Neja  ½  J.  Feper.  Hnriem:  Bohn  1912
German  Colonial  PFolich.  Unitl254  *  4  si
Empire  2  utnn  1506.  "b  Waicht,  Am.  and  T.  H.  Eeid:  The  Malas  keo
AZ#che:  Deutsche  Kolonialpolitik  in  britischer  Be.  insula  Nes  Vork:  1.  360  S.  3  4.  G..  l
lonchtnngAthOts(lsls)s-b  IS  —  Aiere:  Lue  de  Cube.  Etude  de  mo
graphie  Geonomique.  Bulletin  de  L  Sccié  Rorn
III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.  Belge  de  Sesnp  5  01912)  317—348.  "4
Archäclogie.
osl  IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
Arnand:  ehe  K  So  i  ns  d#  der  Kolonien
la  on  could-kenne  (1910—1911).  1.  Géographie  1  "
(1913  so  Thonner,  Franz:  Die  Blütenpflanzen  Alnk-1
  Guido:  LItalis  ele  sue  colonie  (Eritres  Nechtge  u.  Verbesserungen.  Berlin:  Prieilc

Somulia  —#o  r—  Teto  atlante  4  georefas  Sohn  ivis.  88  8.  2  .  60.

o.  J.  5  Lire.  0  lo  Vv.  Rechtsquellen.  Algemeines  Kolonlelrech
Neerlande  Indle.  Land  en  volk,  geschiedlenis  en  Ferels.  Kurt:  Dber  den  Stand  des  bolpoi
bestuur,  bedriff  en  samenleving.  Onder  leiding  vanchen  Unts##ichts  in  Deutschland.  TZeitschrift  f.  Ko
i  *  Aärier.  r4I  E9  .  .  so  Ponlrcht  2  4)ss36.  2
-#  Een  en  p  1.  2.  Amsterdam:  onial  .  tschr.  f.  Kolon
s  13  Ge.  ——————33  l--
  kn-  um-MDOMIZ
  U###  VI.  Stasterecht.
##  Were  d.  e  welche  bel  der  Redaktion  des  Koionlal-  Vacat.
t—  Emlt  einemn  6  dielenigen,  welche  Mluflich  er-Der
  Verlag  erklärt  sieh  gern  zur  Annahme  und  VII.  Verwaltung.
Jeisk  v  es  oosn  dbereit,  velche  ·  Polizei  in  Deatech

-als  Rezx  mllare  oder  rur  Aulsbne  1

Böeel,  E.  Noch  einmal  die  ç6
4%  Wt  s  ##2#  geseblekt  verde  Südwest.  D.  Kol.  Z.  6  (1913)  ff.
        <pb n="285" />
        W  247  20

*  Kölz;:  rpung  n  in  Deutsch-Süd-V#lufrika
  (Steuerfragen  „hlußfassungsrecht  des
I-#desrats.  Frge  der  Gemeinden.  Armenfür-#e#e.
  Kol.  Z.  7  (1913)  97—99.  l2s
“'  tatut  des  6gene  de  race  noire.  Boma,  le  13  no-WWn#
  Bulletin  Officiel  du  Congo  Belge  2
-

VIII.  Justizwesen.

„Rlesen“  .  Kolonlalproze.  Berln,  652)
De  iche  Kolonialverlag.  39  S.  0,60  A.  [

IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.
Kalz,  I.:  Zur  m—  in  den  deutschen
Kolonien.  Kol.  Monatsblätter  2  (1913)  61—67.  12

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Usermann  Ernst:  Ein  Streifzug  in  das  Gebiet
l  *-  metallstatistit.  Weltverkehr  11  (1912/13)
lso

Nourement  du  commerce  et  de  la  navigation
eEnre  PIado-Chine  et  les  lles  Pbilippines  E
lannée  fiecale  1911.  Ra  pports  commerciaux
7  igenis  Apwatign  ues  et  onbtlairt  de  France.  ##
r.  1032.  (Supplém.  au  Moviteur  off.  du  Commerce.
5  Fevrier  1913).  L

Statlatique  du  eommeree  extérieur  du  Congo
rudant  F'année  1911.  Renseignements  de  Poffice
Celonial  12  (1912)  525  ff.  (#2

XII.  Finanzwesen.

TLuf#t,  Hermann:  Grundsätsliches  über  koloniale
Währungen.  Die  Bank  2  (1913)  fl.  [

Landwirtschaft,  Jagd  und  Flscherei.

Donald  W.:  Kurze  Winke  für  Anfänger
ta  Scobem  Der  Straugen-Züchter  1  (69#5
l
M  0  F.  Resules  of  cotton  experiments  in
1911.
D  snn  W  Sebee#en.  of  u  Bureau  e  Tunn
—  reent  A.  1  Noir  de  Gocot.  Etudes.
F  plantation  de  cCoccotiers.
170  *  80.  (Pobliestions  146  la  Sociéte
d'ctudes  coloniales.)  s0
de  hinter,  K  Anbau  der  Futtermittel  für  Strauge.
—SW  Sct  1  913)  10  fl.  („
glass,  Arthur:  Stranßenzucht  in  Südafrika.
Der  Stnußen-Züchter  1  (1913)  15  fl.  I18
Drers  Versuche  mit  Straugen.  Dr
Vrae  2  [i0  25  fl.
be  E.:  Was  der  Straußenzucht  von
———  1  (1913)  2—7.
sbent  Schafrucht  und  Wollproduktion  in  sas.
—  Ostafrira.  Kol.  Monatsblätter  2  (1913)
*

Ts:  Le  Cnseso.  Productio.
1#  Frrie:  Challamel  1913.  103
bremieres  africainen.)  (#

 

Malte  Hass:  Vom  Kaiserlichen  Forstamt  Kiau-2*
  f.  korst=  u.  Jagdwesen  2  sns

Pfrank,  Chr.  :  Lingeborenenkulturen.  Kol.  Naas.
2  (1913)  105—  107.  (##

Sehnelder,  Josef:  Der  Fortschritt  in  der  Land-Fschaft
  von  Südwest.  Kol.  Rdsch.  2  (19.  8

Vosseler,  J.:  zur  Entwiekelung
rmse  1  0  EGqd5“%  Aus:  Der  Fechebote  e
6.

XIV.  Wasserwesen.
Vacat.

XV.  Bergwesen.

*  Bledermann,  Ernst:  Ein  Streifzug  in  das  Gel  biet
Eieimetallststkall.  Wetverkehn  *1  s-*Nleolaus,

  Georg:  Ein  aussichtsreiches  Diamanten--Ungernchmen
  in  Beutsch-Südwestafrita.  Kol.  *  7
(1913).  46

XVI.  Handel.
*  Nourement  du  commerce  et  de  la  parigation

entre  PIndo-Chine  et  les  lles  Philippines  r—#
Tanné⅜e  fiscale  1911.  Rapports  geommereigu  des  age

diplomatiques  et  consulaires  4%  France.  1913.  No.  e
##ten.  au  Moniteur  off.  du  Comm  6  ren
191  40

Nleolaus,  Georg:  Ein  auseichtsreiches  Diemanten.
Unternchmen  in  Deutsch-  Südwestafrita.  Kol.  Z.  7
(1913).  sbo

Deutschkaloniee  Produktenpreise.  Grafs  Finanz-#Chronik

  6  W  —8

Statistigqu  du  Ccommerce  extérieur  du  Congo
Bel  —  Pennée  1911.  Renseignements  e
FOffice  Colonial  12  (1912)  525  kf.  (#

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

*  Broersma,  R.:  Delftsche  voorlichting  ten  beboere
der  Rubberindustrie.  De  Indische  Mercuur  5  (1913).  I#os

u-  Verkehr.
in  is  Ees  den  deutschen  Schutzgebietel
1911.  Zentralblatt  der  —*
umg  (Pebr.  1913)  fl.  14

Eine  elektrisch  betriebene  Kohlenbahn  auf  Sum
Deutsche  Straßen-  u.  Kleinbahnzeitg.  7  (1913)  0er

aer#n,  H.;  Die  Funlentcherrapbis  als  Hilfsmittel
der  Seestra#  und  im  Dienste  kolonialer  Unternehmungen.
  —  .  11  rloet  lbo

Die  Verkehraanlagen  von  T  zungel.  .  Vereins
  Deutscher  E#nbenn,  eral.  13  Ei  3.  sor

XIX.  Hodirin.
———  S.:  Bei  zur  —  —

trãge
ErSregs  r“*  Aus:  Bi
Bd.  2,  1912,  .“  Hn  okrs
        <pb n="286" />
        W  248  20

„oenrso#  ,  8.:  sEbeitrae  zur  Kenntnis  der  Proto-M.
  #o#  Text.  Aus:  Archiv  f.
—  2.  lbo

Awerinzew,  FP.:  n  der  Untersuchungen
ker  “lb  Protozoen  der  tropischen  Region
M.  4  Fig.  Aus:  Zoologischer  Anzeiger

###  1913.  Nr.6  leo
Jowett,  Walter:  Tuberculosis  of  Food  Alimels
and  its  relation  to  the  Publie  Healtt.  The  A  ncultural

  Journal  of  the  Union  of  South  Africa  Vol  5
(1913)  89  fl.  Ien
*  Krietschewsky,  J.  und  O.  Bierger:  Zur  Frage
über  das  Verhältnis  des  Bacillus  —  lenen  zu
einigen  bei  Lepra  gezüchteten  Mäkroorganismen.  Zeitchritt.
  f.  Hyg.  u.  Infektionskrankh.  3  ½)  509
l

«l«lilslolss,  M.:  Zur  *  nach  dem  Vorkommen
von  Krebsgeschwülsten  in  tropischen  Ländern.  Archiv
f.  Schiffe-  u.  e  R8.  4  (1913)  121  fl.  les

Ross,  Rornald:  Medical  science  and  the  tropics.
United  Empire  4  (191  120—135.  ½#
Taute.  M.:  Zur  Morphol  der  Erreger
—  am  Rovum  *  (Deutsch-Ostaf  7
Siehr  f.  Hyg.  u.  Inlcktionelcbnrh.  3  (1913)  6
is  560.

Waldow:  Uzar,  ein  neues  Heilmittel  bei  Darmerkrankungen.
  Archiv  f.  Schifts-  u.  Trop.  Hyg.  4
(1913)  126  fl.  les

XX.  onrelen  und  LTiteratur.

*  Moo  stralian  literature  and  art.
United  W  2  □M  135—7.  [

WCEATKIIIIWOMJOUMIL
of  the  Akricnn  Society  46  (1913)  120—135.  les

XXI.  Rellgions-.  esne  und  Schulwesen.

Belletin  Cfficiel  d  wemet  Public.  27e
année  ff.  Tunis:  —  1913  80.  (  Protectorat
frangais.)  (Gouvernement  4e  .  lso

*Fabari  E.  A.:  Die  Deutsche  Kolonialschule
und  ihre  A  M.  10  Abb.  Aus:  Westermanns
Monataheften,  Januar  1908.  (:!

*  Deutsche  Kolonlalschule.  Lehr-  und  Anstalts-Plan
  einschlieglich  Voriesungs-Verzeichnis.  Ausgegeb.
im  August  1912.  Witzenhausen:  (1912)  Trautvetter.
54  S.  8e.  I

Koschnde:  Der  Acker  ist  die  Welt.  Ein  Uberblick
  üb.  *  Weltmission  1912.  Bonn:  Schergens
tuu  30  S.  80.  Imt

elnbof.  Carl:  Mission  und  Kultur.  Kol.  Rdsch.
2  daß  71  fl.  (?

Noôller,  Hans  Kai:  Univerität  oder  Kolonialinstitur
  Bin  Wore  zur  Kritih  d.  Senstsrorlege  üb.
d.  hamburg.  Universität.  Hamburg:  Seippel  1213.
23  S.  0.50.&amp;amp;.  8e.  (4

Statlistique  gé#é##ale  de  Tenseignement  en  Tunisie.
Année  1911.  4%%  (1912)  Imprim.  Rapide.  67  S.  80.  [6

IIH.  Vorbildung  und  Propaganda  kür  die
K

olonien.
Vacst.

 

XXIII.  Heer  und  Marine.
Vacat.

XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.

XXU.  Bauwesen.

#  *
*

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

*  Wirtschaftliches  Archir.  Zeitschrift  für  alz
meine  und  spezielle  tnu.  H#e
Bernhard  Harms.  Bd.  1.  H.  1.  Jena:  Fischer  1913.9

*Army  Fstimates  ot  —  and  non  —  ektcrlire
services  for  the  year  1912—13.  Loodon:  Wyman  &amp;amp;
Sons  1912.  225  S.  40.  Angebunden:  Memoran#lum
on  Naval  and  Military  Aviation.

te  Junins:  The  Al  Mongreli/ed
America  e  Remedy.  n  (1912)  Eile
Prioting  House.  VIII,  64  S.  80.

Bandeller,  B.  und  O.  Die  Klinik  dei
Juberkulese  11

XII,  6641  8S.  15  .K.  8%

*  Benntzungsordnung  für  die  Bibliothel  des  Hause
ler  Abgeordneten  vom  27.  Januar  1913.
Ilblleihen  oränung  vom  27.  Januar  1913.  Hauer

  Abgeordneten
*  Bledermann,  Ernst  —m—  in  das  Geb
4  Edelmetallstatistik.  Welerckeb  11  achen  .
495—507

Brüller,  Carl:  Familien-Telegraphenschlüssel  fi
Deutsche  im  Auslande..  4.,  vesentl.  verb.  Aufl
Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1908.  #r½“

Bökemann:  Wirtschaft  und  V.
vinz  —  Kol.  #ki  8  Meh  *

iBurgin,  J.:  Genauigkeitsuntersucht  .
Bestimmung  der  Intensität  der  Schm  durct
relative  Pendelmessungen  auf  9  Stationen  des  boön
schen  Oberlandes  u.  auf  d.  schweizer.  Referen##tatioc  w

zu  Basel.  M.  6  I4  Karlsruhe:  Braun  1912.
i  4.

boaln  Tear  Book  1912.  “st  T.  Voo
„Wogahd.  Londoo:  Ron-,
—  1  XXXVI,  46  S.  rpr  .

Cehn,  Gustav:  —G.ô(n  (*ç  über  die  Finsn
reform  des  Reiches  und  über  ercher.  Stuttgan
Enke  1913.  VI,  516  es.  16,.20  .#.

fũl
„Eeellaaf,  Cottlob:  Politische  J  vannehe#.
19.  J  .  Etuttgen:  Krabbe  1913.  143  S.  3...
1  die  vorstehende  Besprechung.)
r2  A.:  Ma#schinengewehre,  *  ##  u##.
ur  —  Jg.  M.  #
Abb.  .  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  Kius2  16  13
5..  .
Wt—  X  .:  —  von  Gesetzen  a
ordnungen  4  ngabeatimmungen
.
r.  J.  XII.  410  S.  3.50  +KF.  Se.
        <pb n="287" />
        W  249  20

eschartserient  der  Opedröche  .p  in  Osnalrück
  über  dab  Geschäftsjahr  1912.  Osnabrück:
Kisling  1913.  11  S.  40.

Hesse,  Hermeann:  Gibt  es  eine  unmittelbare
Lesnschorigal  bena:  Costencble  1903.  50  S.

50  K.  6.

Jahrbuch  über  die  Ernten  und  den  Handel  in
(ictreide  im  Jahre  1912.  Berlin:  (1913)  Denter  &amp;amp;
Nicolas.  120  S.  8e.

LKretschm  Hans-Theodor:  Preutische  Gesetze
und  Verordnungen  des  Staats-  und  Verwaltungersehe
1  93—1912.  E.  Handbuch  f.  Studium  u.  Prazis.

besiichtstabellen  —  geerlin:  a.
FT  1913.  Kui,  684  S.  12.4#
Mats  Sperlinge  —  Fe  Luue  till  lösning
af  dess  mysterium.  Stockholm:  Fritze  (1912).  90  S.  8e.

MNerkel.  Friedrich:  Wintersaaten.  Winterroggen,
Dickkopf-  und  sonstige  Winterweizen.  Berlin:  Deutsche
l#dw.  Gesellsch.  1913.  X,  229  S.  80.  (erichte
über  Sortenversuche  1911.  2)  (Arbeiten  d.  Deutsch.
landwirtsch.  Gesellsch.  234.)

Möller,  Haus  Kei:  Universität  oder  Kolopnialinstitut?
  Ein  Wort  zur  Kritik  d.  etsvorlage  üb.
5  —  Hamburg:  Seippel  1913.

—  Windhalm

kursch.  2..  8  1912.  J  2  S
l1  es  ale-  (Arbeiten  en
en  )

—  für  den  Atlantischen  Czean.
H###g.  von  d.  Deuschen  Seewarte.  N.  79  Teutfig.  u.
6  Steindrucktaf.  3.  Lu,  Hamburg:  Friedrichsen  &amp;amp;
-  XIV,  561  S.  rine.  Deutsehe

arto.)

r*  spica  venti
*  r1

80.  (Kaiserl.

San,  A.:  Experimentelle  Studien  über  Infusorien.
9(z  Taf.  Aus:  Archiv  f.  Protistenkunde.  Bd.  27,

 

S##  L  dlkeaeruog  für  Lokomotiven  m.
bes.  —  Versuehe  mit  Teerõölzusatzfeuerung
  bei  d.  v  Staatsbahnen.  M.  41  Textfig.
Berlin:  Späinger  1912.  78  S.  8e.

„Tischler,  G.:  Uber  die  Entwicklung  der  Samenan
  in  Parthenokarpen  Angiospermen-Früchten.
M.  2  Taf.  u.  30  Textög.  Aus:  Jahrbücher  f.  wissenechaltl.
  Botanik  (1912).

le  **  Halbmonatsschrift  aum  Studium
der  französischen  und  deutschen  Sprache.  21e  ann
1933.  La  *  (Suisse)  1913.  80.  Bezugspreise:
  Schw  jährlich  4  fr.,  halbjährl.  2  7;
Ausland:  #inrlched-  5  #",  halbiährl.  250  fr.

*Il  Traduttore.  Maldimonatuechritt  zum  Studium
46t  italienischen  und  deutschen  Sprache.  vzu,
1913.

14  Sae  ka  ien  s  1913.
usspreise  Schweiz:  jährlich  4  fr.,  halbjährl.  2  F.;
4  6#  Cand:  serlich  F.,  halblährl.  m  "50  F.

The  Inselatr.  Uelbmonsteschrikt.  zum  Stuckium
964  Snküchen  un  d  deutschen  Sprache.  Vol.  10.  1913.
Chaux-de-Fonds  ce  Spitzerlen  )1913.  80.  Bezugs-Schweiz:
  jährlich  4  2  2  F.;  Aus-*
  sahrlien  5  F.,  —  2,50  5.

Siebente  Versammlung  der  Iuternstionalen  Kommission
  für  wissenschaftliche  Luftschiffahrt  in  Wien.
28.  Mai  bis  1.  Juni  1912.  Sitzungoberichte  u.  Vorträge.
  H#g.  v.  d.  K.  K.  Zentralanstalt  für  —
ue  u.  GEsazarn.  Wien.  Wien:  1912.  Hof-  u

Staatedruckerei.  V.  172  S.  8e.

*Weiss,  Max:  Die  Hpwiebelcne  Entwicklung  der
etrie  und  die  ung  r  Verwendbarkeit
  für  M#e#-  und  Konetruktionezweeke.  Stuttgart:
  Strecker  &amp;amp;  Schröder  1913.  94  8.
Vol.  die  vorstehende  Zesprechung.)
FTeomanry  and  mounted  rifle  training.  Parts  1.  2.
1912.  London:  Wyman  &amp;amp;  Sons  1912.  XII,  250  S.
0,  50  A.  80.  (General  Staff,  War  oftce.)

 

 

 

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.
Potdamyfschistsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  März  1913.
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  k  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  ũberfahrt  abgesandt  werden  am:
———
1  Lc  ———  ——  19—-.  29.  Mörz  2.  April
-  —  .  .  the
.  Wilhelmsh.  45  T.  —
ineltt,ia  ——
us  *Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  S'irien.  Scha  hai—Hongkong  von  Bp.  18  Verlin—  Alexandrowo#
im  24/8.  Berlinhafen  werden  nicht  üÜber  ongtong  geleitet.

.  Briefe  und  Postkarten  nach
enders

Auf  Berlangen  des  werden  und  Postkarten  Dru
—  —  außer  as,  —.  ?-—  een  auch  mit  —.  νν  über

Sspopiere  und
        <pb n="288" />
        G  250  20

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  m:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deutsch--Sstafrina.  Neapel  18.  29.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16—17  Tg.1.  27.  jed.  Mts.  1056
FSaewin  Sianda  k  e  *  -
»M-CARL-Mastda-awkzagcpkicMombafaonrageund-stupiqu
#e  Bare  Brindisi  9.  März  6.  April  Mombasa  O  15  Tage  7.  März  4.  April  1080
und  von  2  n——  (engl.  e)
L  den  Marseille  28.  März  Mombasa  O  19  Tage  26.  März  10565
—  (engl.  Schisfe)
Marseille  11.  27.  jed.  Mts.  Tanga  19-20  Tage  9.  25.  jed.  Mis.  2.15
aor  ν  ·  Ums-»
IT  J  us  15  Neapel  13.  29.  jed.  Mis.  Tanga  17—18  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  102
3  .  Orusce  7  5##
Marseille  6.  März  8.  April  Mombasa“  17  Tage  4.  März  1.  April  1015
sia,  ill  .
und  Bichen  Sriuctt  9.  März  6.  April  Mann  a*  15  Tage  I  i  10
(en  )  *  uder  —  7.  März  4.  April  10.#5
Nerseil=  11.  27.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage9.  25.  jed.  Mts.  215
e)  nehdea  sowie  12  (demische  Schiffe)
Da#  geng  üen.  jed.  Mts.  .  27.  jed.  Mts.  10
*  E—  ,  13.  29.  jed.  Mts  Daressalam  19  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  1
.  “=  :3  Marseille  G6.  März  3.  Ipril  hanür-  rm————  107½
8  m’:  att  naͤchster  Gelegenhei
ongea,  Täbora,  ..  .  .
9.  6.  l  17
eo  t  “——--
  IMMWM
BRIUQSIIMI  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Swakopmund  21,  24T9.H.  24,  jed.  Mts.  5.80
#a)  nach  Swakopmund  sowie  .  «  .
JWZWWVMMQ  Swalopmund  21  Tg.  26.  jed.  Mis.  108
B  Gan#a  m  (deunsche  Schisfe)
s  Srooon  Southampton  29.  März  Swakopmund  20  Tg.  28.  jed.  Mts.  1248
*ê65#  -  anche  Schirfe)
Ho#wart#  Boulognem12.  jed.  Mts.  Swakopmund  19  Tg.  11.  jed.  Mts.  1.0
E##  4Oba#h=  Ga  D!  ep  -  (12.
———  Southammwton]  15.  22.  März  5.  April  Swakopmund  22  .44.  21.  März  4.  April
pst.  W  ###Damburg  18.  März  Swakopmund  etwa  26  T.1.  März  9.10
en  Oiawi,  l  Southampto  8.  29.  März  Swakopmund  unbestimmt]  7.  28.  März  12.48
-  ¼ö•  rn  Oamburg  16.  jed.  As.  emakopmund  45  Tage15.  jed.  Mts.  9.10
2  ol  ub
  ü  Wat#er.Antwerpen  23.  jed.  Mts.  Swakopmund  37Tage  22.  jed.  Mis.  1.0
————  —  *
Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  25  Tage  9.  24,  jed.  Mis.  5.30
28.  jed.  Mis.  L#deriszbucht  21,  22  Tg26.  jed.  Mis.  1046
*5fd  rrh  ½
·  .  '  9  .·..12.48
h)aaæsd»læm  —  guen  29.  März  Lüderitzbucht  19  Tage  #28.  jed.  Mts
—  .  .  .  .
Boulogne  12.  jed.  Mis.  Lüderitzbucht  20  Tage  11.  jed.  Wis.  1.0
(eutsche  )
Southampton  15.  22.  März  5.  Aprils  Lüderitzbucht  20-21  Tage  14.  21.  März  4.  April
12.
Oamburg  18.  jev.  Mts.  Laderitbucht  82  Tage  18.  jed.  Mts.  9.10
Damburg  15.  jed.  Mis.  Laderisbucht  60  Tage115.  jed.  Wis.  9.10
12  23.  jed.  Mts.  Luderipbucht  61  Toge  22.  jed.  Mtis.  1.0
atun  ,  erun
Southampton  8.  20.  März  Lüderitzbucht  unbestimmt]  7.  28.  März  1248
        <pb n="289" />
        W  251  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen.  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
·  Hambu  9.  26.  Mär.  Birtoria  20  Tage
4.  Namernn.  ro  õ  Duala  21  —*8
Kribi  22  Tage  9.  26.  März  9.10
l  -owle  r——  Plantation  22  Tage
———  Unr-  ga  d  .  Longji  22  Tage
u  d  3#  Boulogne  11.  28.  März  Atorio  43  K=4„
  Cauwo  8.  ur  nala  ge
de  d  —  9  ibi  age  10.  27.  März  1.0
dohann  .
d  shä  Plantation  20  Tage
—  lodorf,  Lomie  Longii  20  Tage
Oisd  Hian-mbur  22.  jedes  Monats  Vikto  Te  22.  jed.  Mts.  9.10
Wis  Genl  Gitoria  r  s  Duala  —  !  .
1#Biverpool  6.  März  3.  April  Viktoria  88  Tage  -  -
.  Duala  39  Tage  4.  März  1.  April  1045
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
don  dort  weiter  Nang
br  nach  o  del  Nen.  nach  Rio  del  Rey  m  2  Lagen
Oamburg  22.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  31—58  Tages22,  jed.  Mts.  9.10
Liverpool  6.  Maͤrz  8.  April  Rio  del  Rey  87  Tage  J4.  März  1.  April  1012
c)  nach  Garua,  Kusseri,  Lere  i  l  jed  i  dos  17  Ta  jeden  Montag  1045
Liverpoo  jeden  Mittwoch  Forca  8  1  #  jeden  ontag  1045
S—.  ——
Antwerben.  März  12.  April  21.  März  11.  April  8.48
5  „ch  arno⅜  Molundu,,  La  Nochele  S.24.März  14.  April  Matadi  18—20  Tage1.22  März  12.2pril  10
Bordeaur  25.  jedes  Monats  dann  mint  ien  28.  jed.  Mts.  1046
5.  den  Narolinen,  Leles-  Neapel  21“.  März  18°.  April  Jap  86,  87  Tage  19.  Marz  16.  April  1080
Inseln,  Nariaunen  deuische  Schiffe)  Angaur  36  Tage  bzw.  v.  .
Jap  m.  naͤchst.  Gelegenh.
Brindist.r  30.  Mär  Jap  49  Te  28.  März  1060
7  nach  Jop  und  Angourr  Angaur  51  ren.  bzw.  v.
Jap#m.  nächst.  Gellgeng.
1Brindisi  13.  April  69  Tage  11.  April  1050
(engl.  dap  6  «  p
nach  den  übrigen  Statlonen  Bino#  13.  April  Ponape  56  Tage  11.  April  1070
(engl.  1T  Saipan  64  Tage
Palau  71  Tage
P
—  1  i  und  —ms  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexan-Auf
  Lerlungen.  3  1  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
aproben  —  außer  zmit  den  —  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförverungsgelegenheiten  über
Sren—  Schanghai  gut  geiet  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  #eonenen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
weiter  mit  He.  ernet  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

 

4.  Uausschen.

 

8)

Wl

5.  10.  März  2.  April  1050
jeden  Freitag  1055
12.  26.  März  1015

6.  März  3.  April  8.43
7.  21.  März  4.  April  1015

—  und  chrlebene  Briefe  und  B.
Montags,  *
b)  Drucksachen,  u#shfespier  Warenproben.
7.  21.  März  4.  April  ningtau  34  Tage
..,  i  í
indi  ·  Sonnt  ingtau  322—85  Tage
„s,  oUi  6
uude  ie,  14.  28.  März  Tsingtau  34  Tage
et  7.  März  4.  April  Tsingtau  34  Tage
9.  28.  März  6.  April]  Tfngtau  35  Tage
3

mu  den  muor  d.
#2

Cuernstowm  27.  Nirz  24.  April  Apia  25  Tage  1  25.  März  22.  April  8.15
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sodnen.
        <pb n="290" />
        W252  20

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Acschiflungshafen.  Briese  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Marst#l-Iusel.  #
#a)  nach  Jalun  Brindisi  16.  März  18.  April]  Jaluit  60,  50  Tage  14.  März  11.  April  10.0
(engl.  Schiffe)
ae  .  März  Welaide  2  s.  e,
Nn-——
  Brind  16.  30.  März  **  Bon  u  ;  7.  14.  21.  24.  28.  März
——  *°  e  4.  Eoril  10.5
Taran  9.  28.  März  6.  April  uu  «
E  Schne)  ir  m-  e

 

 

inle  nach  Rmu##n
Auf  Berlangen  des  Absenders  werden  Ariee  und  Postkarten  —  uan  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

**5  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghoi-ongtong  von  Bp.  18  Berlin  —Alepan= 



 

 

 

 

drowo  118
Hamburg  9.  26.  März  Lome  18  Tage  9.  26.  März  9.10
Boulogne  #.  M  11.  28.  jedes  Monats]  Lome  16  Tage  10.  27.  März  1.0
s  6  n
Oamburg  22.  jedes  Monats  J  Lome  21  Tage  22.  jed.  Mis.  9.10
1Marseille  10.  jedes  Monats  Setunc#e  18  Tage  8.  jed.  Mts.  1015
ab  Landverbind
Bordea  25.  jedes  Monats  '  14  e  28.  jed.  Mts.  10
"  ug  ie  na  von  da  ab  14  ge.  7
9.  0.  i  j  i  tag  1012
—  1Liverpool  jeden  Mittwoch  E  Tage  Montag  1012
.  Wettks  en
Oamburg  16.  jedes  Monats  Lome  28  Tage  16.  jed.  Mits.  9.10
#Notterdam  22.  jedes  Monats,Lome  28  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
(beutsche  Schiffe)
1Hamburg  680.  jedes  MonatsLome  380  Tage  30.  jed.  Mts.  9.10
—  4.  jedes  Monats  Lome  26  Tage  8.  jed.  Mis.  1012
Den  durch  #bezeichneten  Schüfpprrbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  #aefürern  auf  biesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintresn  der  Post  ams  den  deutschen  Schngebieter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

l.
Landungs-  Di  ist  fani  Landungs-  Di
ben  —MNENN“NN..  hu
Deutsch-Neusninen  1  rindinr  |1  5vdm  1  Neapel  .  5".  19°.  März  27.  April
Rer  ·.....  Z«  18.  März  3°.  Tpril  —R  »  II  3  Si
Ddentsch  ·  Ostasrilia  —8  .  —  16.  #  18  April
41  Mauischensoh  be  am  Fermeis  i*
w  Sene  #s  58  2  —*  —2
4  ...  E.  30.  Queenstom  5—  mon
——  42  1.  3½  e  Eibir.  —  E  der  Regel  Dienstag·
Nemern  97  jee.  Ns.  ———————
Liverpooi..  .  .  B.  5.  April
Neapel  5  .  22.  März  lomouth
———07  voon  ou  t  il  Sate.  über  San  Srnitt  am
hber  den  Brindisi  11.  April  —  —  125.  März  9°.  April
iñ  i  od.  u  «
auskähwmusw  owifs..s.wkzs.spkic
den  Marianen..  Brindisi.  11.  April  —  —
—————  ded  nertnsn
——————  11.  Ap##  wr  jeden  Dienskag.

 

 

 

*  Janligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  vetten.  ·
        <pb n="291" />
        Sqhiffsbewegnngen  der  Woermann  ·  Linie  zwischen  Heauturg

#  2533  14%

un  West-  und  Südwestafrika.

 

 

   

 

 

«  .  R.,e;i.i,e  Letzte  Nachrichten
Vosidomyser  von  niach  bis  25.  Februar  1918.
„Sdolph  Woermom“  Ostafrika  Hamburg  am  22.  Februar  ab  Marseille.
lexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  25.  Februar  ab  Cuxhaven.
line  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  25.  Februar  ab  Cuxhaven.
„Vuna  Woermann“  LHamöurg  Assinie  am  21.  Februar  ab  Las  Palmas
„rnold  Amsinck“  ew  Deeo  ##bestafrik  am  16.  Februar  ab  Las  Palmas
„Carl  Woermann“.  Hamburg  eritzbucht  am  23.  Februar  in  Lüderitzbucht.
„Chuard  Woermonn“.  Hamburg  St5  am  20.  Februar  in  Loanda.
„Creonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  24.  Februar  ab  Monrovia.
„Clisabeth  Brock“,  .  Burutu  Hamburg  am  24.  Februar  ab  Las  Palmas.
Erꝛna  Woermann“  .  Lũderitzbucht  Hamburg  am  21.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Nrieda  —  .  Swakopmund  Kapstadt  am  28.  *  ruar  in  Swakopmund.
„Certrud  Woermann“.  mburg  Ostafrila  am  22.  Februar  in  Kopstadt.
ans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  28.  Februar  ab  Lome.

Denny  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  28.  Februar  ab  Las.  Palmas.
dinen  Woermann“  Assinie  Homburg  am  16.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Iina  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  24.  Februar  in  Kotonou.
„Itannette  *  Kotonou  mb  am  14.  Februar  in  Addah.

Kurt  Woermann  .  bu  Assinie  am  22.  Februar  in  Assinie.
.Liei  Woermann  «  .  Hambur  Accra  am  22.  Februar  in  Accra.
-Lothar.  Bohlen“  Kotonon.  Hamburg  am  22.  Februar  in  Lome.

ucie  Woermann“  Kamerun  Hamburg  3.nZt.  in  Hamburg.
Aulu  Bohlen..  Kotonou  mbur  a##m  19.  Februar  in  Accra.
Nartha  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  22.  Februar  ab  Sierra  Leone-.„Nax
  Brock..  mbu  atadi  am  23.  Februar  ab  Las  Palmas

1  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  24.  Februar  Dover  passiert.

-Frofeso  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  25.  Februar  #a  Victoria.
„Kenata  Amsink’  Hamburg  Burutu  am  24.  Februar

bbe#na  Bohlen“  Accra  Hamburg  am  22.  Fruar  5  Bissao.

 

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienust.

#den  Kotonou  I  Hamburg  am  24.  Februar  in  Hamburg.

Hone"  -  Hamburg  daAcera  am  20.  Februar  Ouessant  passiert.

uai  Hamburg  Lũderigbucht  am  24.  Februar  Doen  passiert.

##ennis  Hombuunn:  Osstofrika  am  23.  Februar  ab  Astabon.

v-Llrwenia-,  bu  b  Kamerun  am  13.  Februar  ab  Lagos.

—  Loderigbucht  1  urg  am  28.  Februar  ab  Swakopmund.

-  Hamburg  Kotonou  am  18.  Februar  in  Bissao.

—  tur-  Ostofrika  s  Hamburg  am  22.  Februar  ab  Aden.

Luala  Kotonou  Hamburg  3.  Zt.  in  Hamburg.
Hemburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

zn  Ostofrika  Hamburg  am  19.  Februar  ab  Lamu.

-u  44  Hamburg  Burutu  zu  21.  Hähe  a  passiert.

TCndenar  Galabar  Lamburg  bruar

Julun  Lüderitbucht  Hamburg  em  v2.  Februar  ab  Las  Palmas.

Jan  ——  Motadi  am  18.  Februar  in  Matodi.

AIAr#sn  Matadi  Hamburg  a#m  22.  Februar  in  A

ls  Calabar  Hamburg  am  21.  Februar  in  Hambur

Dterz.  Maotadi  Hamburg  am  23.  Februar  ab  Libreville

-Jipfried-  ·  Hamburg  Calabar  am  12.  Februar  ab  Las  Palmas
Lüderipbucht  Hamburg  am  22.  Februar  in  Lagos.

Sm#s  Verantwortlicher  Nedatienr  fir  den  nichcomlchen  Teil:  Oster  Slesenthal.  Berimn.
####  der  K###glichrn  Pofbanchendms  und  Hofbuchdemmer•h  von  C.E.  Mitles  à  Sohn,  Verin  SWes,  #ochfr.  —.
        <pb n="292" />
        Anzeigen.

S##äsnmerat  find  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deschen  Kolontalblattes“-  Berlin  8W  68,  Kochstraße  68—71,  einzusenden.

Kurse  deutscher  Koloniawerte.
Mitget#eilt  durch  von  der  Hendt'sches  Kolontallkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.8.
Telephon:  Amt  Ttr.,  1765  Stadtverkehr,  9220  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heudkontor“.  27.  Febr.  19  7.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vor-  «-Grün-
  .  Sehn  -  Freibleibeud
dungsKawital  t  LetessbitrEigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkh1
jahr  A  jahr  dende  dende  ½  5½%
1910  8.000  000  1.  1.  0  0  win  Rorner-Lelemealn  75  öeing.  Ant.  .  28  33
1907  2  500000  11  11.  5  54  frikanische  Wo  S#n###v  88  P.
1907  ..  qöqee  —  I
189010000001.1.1212  Baugle  Fama-  Gei  sit  126  130
·——.————  0  4%  51.
1905  1  000  00%.  4.½  —  l  1  n  ff  &amp;amp;  Co.  i-  165
1905  1200  000.  4.  0  DKCentralafrikan.  Ber#  o.  pr.  G.)  50  6
1002  600  O000  1.  8  8  Centralafrilanische  F  geicn  b.  d.  180  188
1005  220  000l.  111  38  Debundscha-Pfla  .  105  m
1800  ——  0  12  Deutsche  llene  6  Torz  S#n  190  20
1900  1  8o00  1.  1.16  0  do.  Sta  110  120
1878  2750  000  1.  11  12  Aische  Hand.=  u.  Plantag.-G.  d.  *—  r  157  162
190200000%#.  1810  che  4  ——  100  110
1907  2  500  Oo0,.  1.  8  5  Jautsce  Laes  al  beln  124  128
1886  20000001.  450  35  Oeutst  KolemiolG  Gesellsch.  für  Shsiafto  520  540
1902  1  000  0001.  1.  0  DODeutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  )  45  5
19006464  500  000.  1.  Deutsche  “  v  ne  ..  170  180
1902  1  300  000  1.  5.  6  7  Deutsche  #  (oo  esellscha  aft  (D.  K.  G.)  104  10
896  2250  0001.  1.1  10  Westafrilan.  W  .  2.  105  105  11.
16899  1ool  1.  1.  6  6  Gesellschaft  No  ardwest-Kame  W  —  7  50
1.  1.  —  ¾
1908  1  022  100  1.Ö  10.  0  0  Cibeon-Schü  u.  Handels  T  m.  %  175  185
1889  a  ooo  ooo  1.  10.  0  0  Hanseatische  ri-e  55  60
1887  1200  O000  U.  11.  25  Jaluit-Gess  *W  ktien-Gef.  .210  220
18868117000  7.  0  4  NKaffee=  „  Sakarre,  Aktien-Gef.  ...  da  6
190066300  00%1.  11T  2A-G.  65  10
18696  4%0  Ood  Ii.  ilo  Snobo  Land-  Eer  EE—  3#.  a.  s«)  2ÜÙ  .
1908  900  1.  1.  8  Susschut  Rllon  uns  a  A.G.  ..  67  3
1008  1250  000  1u.  1014q  8  .  m.  6  v.  H119  123.
1900|%  125  O000  ri.  1.,44  10  Seht  Diam  4  35  ¾  3
1607  500  1.  10.0  0  Lindi-Kilindi  Ges.  11105  110
18990  2000000  1.  188  5  „Moliwe  Pflan  -ian  —  10#
1886  7500  1.  4  JNeu-Guinea  Compagnie  Shugs-#enteile  .124  12
1906  11  0  6  a  (D.  K.  S.)  168.  113
1800  St.  200  o00  1.  4.  6,60  A  b  A  Oiavi-Mi  Siserbeabarl..  Heuziheine  .-  798.  ,  #,
—Ne  Nöz2  2  %
1910  56  375000  1.  ½  do.  DWoi  1  2/“52  2““
160  1.  5  Sbanzungs-Leleusch-  #  i  K.  G.)  Vorz.  —lI  105
1912  30000  O00  1  0  FHomona  Diamant-Ges.  (D.  K.  G.)  4600  500
18956  00  000.  1.  o  KAheinische  Hande#-Plantagengesellschaft.  —  50
1908  900  O0o0  1.  1.10  4o  Szatt-arnon  Wesce  rn  88  8
190662000  000  .  1..  chu#-C#“  1  R
1897  500  000)1.  U110  1  Pflanzun  —  Gesells  b.  S.f5  18
1904  1.1  186  *  -oven-  leulschaft  6.  .  r  207  280
1866%  500  Ooos  àh.  7h0%  karnitories  Limieeee  8
1896  350  0Oo00dI.  .  o  South  bit  ———  1/8
1%22000%000/  I.  1.South  West  Africa  Co.  Liwitec  24/-  WB
19114000%%  i.  Sũbwesiafrilanische  Bodenkredit-Ges.  (D.K.G.]  108
1  869  100  1.  4  &amp;amp;Uamba  a  Kase-baugese  ——  t  3
1808  142200  1.  4  0  860
1909  42350001U.  1  *  e  Diamontminen  Lüderitzbucht  Siumm  6  70
1000  1600  1.  1.7  0  o  saß  de  III-api-  sx  To  Aktiengesellschaft  ..«140  «1zg
1897  2100  000  1.  14  0.  s  ih  .  100
18097  8000  f1l.  .,115  1  Seftafrikamische  Pirt  3  ch.  e  20
189  O  6  Bestdeursche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  (D.  K.  G.)

 

Auch  für  alle  hier  nicht  —  gs  e  Böriemrelen  8  Firma  Kanl  —.  #sef

Wauzinsen.  —  —  Dividende  noch  nicht  erllärt.  ½#  —  pr.  I.  Semester.
        <pb n="293" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Sũdsee

—  im  Reichs-Rolonialamt.

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Mãärʒ  1913.  Nummer  6.

ri  cheinm  in  d  1  1  und  15.  onais.  Derselben  werden  al  bei  le  mindestens
dieꝛ  dtet  *7  benn  "  “  —  en  A  ##  Schutzgebleten“.  ⅝  ree  von  W  rnn  hee  01
tondlun  att  4  #  anen  derte:  Gr  res  tol  “  3#  à  *  5.—  für  Soem  g
Echugeßsete  und  O  end  d  an
Königliche  Hofbu  el  von  Less  Stnedn  Wrs,  und  t  Berl##n  n  er  2  *ilr-.  —

Inhalt:  Amtlicher  Tell:  Vertrag  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  mit  der  Deutschen  Kolonialgeirtichoft
  für  Südwestafrika  und  der  Deutschen  Diamantengesellschaft  über  die  Einkührung  der  Diamantensteuer.  Vom
August  1912/16.  Januar  1918  S.  25,  —  Verfagzung“  "--  Neichslenzlers,  betr.  Sonderberechtigung  zum  Abbau  von
bn  euhatlagern  auf  der  Insel  Feis.  Vom  13.  Februar  1918  S.  256.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun

uhänung  der  der  Kautschukzollbefreiungsordnung  vom  1.  5  50.  1911.  Vom  10.  Januar  1918  S.  258.

cnalien
##sune  Tell:  Deutsch.Ostafrika:  Zur  Frage  der  Besiedlung  Deutsch-Ostafrikas  S.  260.  Nachweisung
  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Finneng-a  Zallselen  von  Duutsch-Ostafriea  im  Monat  November  1912;  S.  269.
Kamerun:  Von  den  Grenzexpeditionen  in  Neu-Kamerun  S.
Deutsch-  Südwestafrika:  Übersicht  über  die  Bewegung  "*s*n  Lawees  des  Schutzgebiets  Deutcch-  Sudwestafrika

in  III.  Siettei  des  Kalenderjahres  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  273.

Deutsch-Neug  uinea:  Die  Erforschung  des  Zert  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  276.
Kolonialrechtliche  Entscheido  n  (Nr.  1

6  Zus  fremden  Kolonien  und  Produstionsgebieten:  Der  Baumwollmartt  Agpptens  im  Jahre  1912/18
2#9.  —  Der  Kakaomarkt  in  Ecuador  im  4.  Vierteliah  1912  S.  280  Schafzucht  auf  Neuseeland  .-Agyptens

  im  Jahre  1912  S.  280.  —  Der  Außenhandel  des  besgilches  Kongogebiets  1911  8  281.  —

Er  wurtschaftliche  Lage  in  Portgiesisch-Oltafrita  S.  2  —  Fraachtfreie  Überfahrt  von  Herdbuchtieren  nach  Hrüschr
udairika  .,  282.  —  Gambia  1911  S.  232.  —  Sierra  Leone  1911  S.  282.  —  Goldküste  1911  S.  282.  —  Närdliche
laritorien  der  Goldfüste  1011  S.  283.  —  Sasutoland  ——s  S.  288.  Betsschunnaland  1911/12  S.  283.

z#  1011  .  24.—  Nyasaland  1911112  S.  284.  —  Ausbau  des  Hafens  von  n  Roßelteh  (Britisch-Südafrika)  S.  266.
Ecuador  S.  286.  —  Frantkreich  S.  286

wi  dermischtes:  Das.  Hamburgische  Kolonialinstitut  im  Sommer  1913  S.  286.  —  Der  Verkehr  auf  den  Reichs-1

  dampferlinien  des  Norddeutschen  Lloyd  1811  S.  289.  —  Personen=  und  Warentarife  E  die  Schiffe  der  belgischen
engokolonie  auf  dem  Ubangi  S.  291.

Literatur-Vericht  S.  291.  —  Laleniale  iteatur  (V)  S.  291.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  294.

Schifssbewegungen  S.  208.  —  Marktbericht  S.

—  —  —  —
——·MW.

Gesetze;  Verordnungen  der  er  Reichsbehörden:;  Verträge.

Vertrag  des  Staatssehretärs  des  Reichs-Ko  Kolonlalamts  mit  der  Deutschen  Kolonialbesellschaft
  für  Südwestafrika  und  der  Deutschen  Diamantengesellschaft  über  die
Einführung  der  Diamantensteuer.

7.  August  1912.
16.  Januar  1913.

 

       

Bom
Zwischen

1.  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolomialamts  in  Berlin,

2.  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  in  Berlin  (nachslehend  D.  K.  G.  genanng),

3.  der  Deutschen  Diamantengesellschaft  m.  b.  H.  in  Berlin  (nachstehend  D.  D.  G.  genannt)
vird  nach  eingeholter  Allerhöchster  Ermächtigung  durch  den  *  zu  1.  folgender
teclosen.  Vertrag
des  8  1.  Die  D.  K.  G.  ——2  daß  in  dem  Gebiete,  das  im  Süden

brrensesb.  im  Westen  durch  den  Atlantischen  Ozean,  im  Norden  vurs  den  Wendekreis
im  Osten  durch  eine  100  km  vom  Meeresuser  entfernte  und  mit  ihm  gleich-
        <pb n="294" />
        W  256  20

lausende  Linik  begrenzt  wird,  an  Stelle  sämtlicher  Diamanten-Bruttoabgaben  vom  1.  Janmar  1912

ab  die  Diamäntensteuer  eingeführt  wird,  wie  sie  auf  Seite  3  det  diesem  Vertrage  angeheft#ten  Denk.

schrift  des  Reichs-Kolonialamts  über  die  Diamantensteuer")  dargestellt  ift.  Ausgenommen  hiervo  ist

allein  die  zweiprozentige  Bruttoabgabe  vom  Diamantenerlös  für  die  Diamantenregie  und  die  verragühe

  zweiprozentige  Bruttoabgabe  der  D.  D.  G.  an  dem  den  Vereinigten  Diamantminen  Lüderitztucht
m.  b.  H.  durch  Vertrag  vom  22.  Dezember  1910  zum  Abbau  überlassenen  Block.

Das  Pomonagebiet  wird  von  dem  gegenwärtigen  Vertrage  nicht  berührt.

§  2.  Die  D.  K.  G.  erhält  als  Anteil  an  der  Diamantensteuer  von  allen  Diamanten,  die
in  dem  in  §5  1  bezeichneten  Gebiet  gefördert  werden,  auch  von  allen  auf  fiskalischen  Feldern  geförderten
  Diamanten,  3½  v.  H.  des  Berkaufserlöses  jedes  Förderers,  jedoch  nicht  mehr  als  30  v..
des  Gesamtaufkommens  der  Steuer  jedes  Förderers  (vgl.  Seite  5““)  der  Denkschrift).

5  3.  Als  Entschädigung  ker,  die  der  D.  D.  G.  zustehende  Schlagkreisabgabe  von  5  v.  H.
zahlt  die  D.  K.  G.  an  die  D.  D.  G.  aus  ihrem  Anteil  an  der  Diamantensteuer  acht  Jahre  lang  —
vom  1.  Januar  1912  ab  —  postnumerando  je  50  000  M.

s  8  4.  Die  Reichs-Kolonialverwaltung  verpflichtet  sich,  die  Diamantenabgaben  für  das  in
6  bezeichnete  Gebiet  ohne  Zustimmung  der  D.  K.  G.  weder  über  den  in  diesem  Vertrag  festgesetzten
Batrag  hinaus  zu  erhöhen  noch  sie,  soweit  der  Steueranteil  der  D.  K.  G.  berührt  wird,  zu  ermäßigen.
Die  D.  K.  G.  erklärt  sich  mit  der  in  der  vorgesehenen  Diamantensteuer  liegenden  Beteiligung  des
Fiatus  am  Reingewinn  der  Bergbaubetriebe  in  ihrem  Bergsonderrechtsgebiet  einverstanden.

§  5.  Dieser  Vertrag  wird  geschlossen,  um  die  jetzt  für  das  südwestafrikanische  Diamamengebiet
  bestehenden  Bruttoabgaben  und  den  Bruttozoll  in  ein  die  Entwicklung  und  die  Lebensdauer
des  Diamantenabbaues  sicherstellendes  System  zu  bringen.  Soweit  in  diesem  Vertrage  etwas  andere
nicht  ausdrücklich  bestimmt  ist,  bleibt  die  zur  Zeit  für  die  D.  K.  G.  und  die  D.  D.  G.  bestehende
Rechtslage  aufrecht  erhalten.  Im  übrigen  berührt  dieser  Vertrag  nicht  die  durch  den  Bergrezeß  vom
17.  Februar/2.  April  1908““)  festgelegten  Bergrechte  der  D.  K.  G.  oder  die  in  den  Verträgen  vom
7.  Mai  1910  ))  zwischen  dem  Reichs-Kolonialamt,  der  D.  K.  G.  und  der  D.  D.  G.  getroffenen  Abmachungen.
  Auch  besteht  Einverständnis  darüber,  daß  der  Anspruch  der  D.  K.  G.  auf  Erhebung  einer
Feldessteuer  in  dem  bisher  rechtlich  bestehenden  Umfange  von  diesem  Vertrage  nicht  berührt  wird.

5  6.  Dieser  Vertrag  wird  in  drei  gleichlautenden  Urkunden  errichtet,  von  denen  jeder  der
Vertragschließenden  eine  erhält.

Die  des  Vertrages  tragen  der  Landesfiskus  von  Deutsch-Südwestafrika  und  die
D.  K.  G.  je  zur  Hälste.

7.  August  1912
Berlin,  den  16.  Januar  1913“
Deutsche  Kolonial-Gesellschaft  für  Südwestafrika.
gez.  F.  Mühlinghaus.  gez.  pp.  Marx.
Deutsche  Diamanten-Gesellschaft  m.  b.  H.
In  Generalvollmacht  gez.  Bredow.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
gez.  Solf.

Verfügung  des  Reichshanzlers,  betr.  Sonderberechtigung  Jum  Kbbau  von
Phosphatlagern  auf  der  Insel  Feis.
Bom  13.  Februar  1913.

Gemäß  3  93  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  die  afrikanischen  und  Südee--Schutzgebien
mit  Ausnahme  von  Deutsch-Südwestafrika  vom  27.  Februar  1906  (Reichs-Geseybl.  S.  363  f.)  wird
der  Deutschen  Nationalbank,  Lommanditgesellschaft  auf  Aktien  in  Bremen,  als  Führerin  des  Hansentischen
  Südsee=  Syndikatk  zur  Ubertragung  auf  die  Deutsche  Südsee-Phosphat-Aktiengesellschaft  n
Bremen  (im  weiteren  die  Besellichaft  genannt)  auf  die  Dauer  von  fünfunddreißig  Jahren  die  au

2  Se  52.  L  ..10%2  S.  40oofl  S.  3  der  Denufschrift  fiehe  S.  408  a.  a.  O.

,„DO.  Kol.  Bl.“  10009,  S.  420.
„O.  K#l.  Bl.-  1910,  S.  15.  umd  412.
        <pb n="295" />
        W  257  20

schließliche  Berechtigung  erteilt,  die  auf  der  zur  Palaugruppe  gehörigen  Insel  Feis  befindlichen
Lager  an  organischen  und  unorganischen  Phosphaten  unter  Beachtung  der  folgenden  Bestimmungen
auzusuchen  und  abzubauen:

1.  Das  dem  Abbau  zu  unterwerfende  und  für  den  Betrieb  erforderliche  Gelände  wird,
soweit  es  nach  Lage  der  Eingeborenen-Verhältnisse  angängig  ist,  auf  Kosten  der  Gesellschaft,  die  auch
die  Abfindung  der  Eingeborenen  zu  bestreiten  hat,  für  den  Schutzgebietsfiskus  zu  Eigentum  erworben
und  für  die  Dauer  der  vorliegenden  Berechtigung  der  Gesellschaft  zum  Abbau  und  zur  Nutzung  für
den  Betrieb  überlassen  werden.  Das  Bezirksamt  in  Jap  oder  sein  Beaustragter  ist  ausschließlich
zuständig,  die  erforderliche  Absindung  der  Eingeborenen  oder  sonstigen  Berechtigten  nach  Art  und
Benag  festzusetzen  und  die  etwa  im  Interesse  der  Eingeborenen  gebotenen  Mahnahmen  zu  treffen.

2.  Die  Gesellschaft  hat  unbeschadet  der  Bestimmungen  unter  Ziffer  1  an  den  Fiskus  als
Abgabe  für  jede  ausgeführte  Tonne  Phosphat  von  1000  kg  in  seinem  Zustande  zur  Zeit  der  Berkoifang
  1,50  .,  vom  1.  Juli  1916  ab  jedoch  mindestens  den  Betrag  von  10  000  ¼  im  Jahre
zu  zahlen.

Der  mit  Erhebung  der  Tonnengebühr  beauftragte  Beamte  ist  zur  Einsicht  in  die  im  Inselgebiet
  geführten  Bücher  der  Gesellschaft  sowie  in  die  über  die  Verschiffung  ausgestellten  Papiere  und
zu  allen  anderen  Handlungen  berechtigt,  welche  zur  Feststellung  der  zum  Versand  kommenden  Mengen
für  notwendig  erachtet  werden.  Über  jede  Verschiffung  ist  ihm  ein  Konnossement  sowie  ein  vom
Schiffsführer  und  einem  Schiffsoffizier  oder  einem  Angestellten  des  Reeders  unterschriebener  Ausweis
zu  übergeben.  Sofern  der  Beamte  zur  Feststellung  der  Ausfuhr  Reisen  an  Bord  der  Schiffe  der
Geiellschaft  zu  machen  genötigt  ist,  muß  ihm  freie  Fahrt  und  gegen  ortsübliche  Bergütung  angemessene
Verpflegung  gewährt  werden.  Dem  in  dem  Gesellschaftsstatut  erwähnten  Regierungskommissar  steht
es  frei,  zur  Kontrolle  der  Rechnungslegung  in  die  gesamten  Bücher  der  Gesellschaft  nebst  den  hierzu
gehörigen  Belegen  Einsicht  zu  nehmen  oder  sie  durch  einen  Dritten  prüfen  zu  lassen.

Die  Tonnenabgabe  wird  bei  der  Ausfuhr  der  Phosphate  fällig.  Über  die  Zahlungsweise
krift  das  Bezirksamt  in  Jap  nähere  Bestimmung.  Soweit  die  Tonnenabgabe  in  einem  Jahre  die
nach  Abs.  1  zu  zahlende  Mindestsumme  von  10  000  .X  nicht  erreicht  hat,  ist  der  Unterschiedsbetrag
am  2.  Januar  des  folgenden  Jahres  an  die  Bezirkskasse  in  Jap  abzuführen.

3.  Dem  Fiskus  steht  ein  Anteil  am  Reingewinn  zu,  welcher  wie  folgt  zu  berechnen  ist:

Alljährlich  am  31.  Dezember  ist  nach  kaufmännischen  Gesichtspunkten  unter  Berücksichtigung
der  für  AMktiengesellschaften  geltenden  Grundsätze  des  Handelsgesetzbuchs  eine  Bilanz  aufzustellen.

·  Von  dem  verteilbaren  Reingewinn  nach  Abzug  eines  Vortrags,  welcher  1  v.  H.  des  Kapitals
nicht  übersteigen  darf,  erhalten:

a)  die  Aktionäre  eine  Vordividende  von  8  v.  H.  und

b)  sodann  von  dem  Rest  als  Gewinnanteil  während  der  ersten  25  Jahre  nach  Aufnahme
des  Beriebes  die  Aktionäre  60  v.  H.,  der  Landesfiskus  40  v.  H.,  vom  26.  bis
30.  Jahre  die  Aktionäre  und  der  Landesfislus  je  50  v.  H.,  vom  31.  bis  35.  Jahre
die  Aktionäre  40  v.  H.,  der  Landesfiskus  60  v.  H.

Die  für  den  Fiskus  sich  ergebenden  Beträge  find  spätestens  vier  Wochen  nach  Genehmigung
der  Bilanz  durch  die  Generalversammlung  bei  der  Kasse  der  Kolonialzentralverwaltung  einzuzahlen.

4.  Die  Ubertragung  der  vorliegenden  Berechtigung  auf  andere  als  die  Deutsche  Südsee-Shosphat-Aktiengesellschaft
  in  Bremen  —  auch  nur  der  Auslbung  nach  —  ist  nur  mit  Genehmigung
bes  Reichs-Kolonialamts  zulässig.  Das  Reichs-Kolonialamt  oder  der  zuständige  Gouverneur  kann  die

tigung  unbeschadet  des  Anspruchs  des  Fiskus  auf  die  fälligen  Abgaben  für  unwirksam  erklären,
vem  diese  lezteren  länger  als  sechs  Monate,  nachdem  der  Jahresabschluß  von  der  Generalversammug
  genehmigt  ist,  rückständig  find,  oder  die  Gesellschaft  den  einmal  eröffneten  Betrieb  länger  als
wei  Jahre  ruhen  läßt  oder  nicht  ordmungsmäßig  fortführt,  wobei  die  Zeit  nicht  eingerechnet  wird,
merhalb  welcher  politische  Verwicklungen  oder  höhere  Gewalt  den  Betrieb  unmöglich  machen.
nerhalb  der  ersten  zehn  Jahre,  vom  Tage  der  Verleihung  dieser  Sonderberechtigung  an  gerechnet,
gchtn  der  Gesellschaft  frei,  auf  diese  Sonderberechtigung  zu  verzichten,  falls  sie  gleichzeitig  in

(quidation  tritt.  Die  Berechtigung  erlischt,  wenn  die  Gesellschaft  nicht  innerhalb  dreier  Jahre  vom

ß0  der  Verleihung  dieser  Berechtigung  an  den  Betrieb  ordnungsmößig  eröffnet.  Ein  Anspruch
us  Schadloshaltung  dem  Fiskus  gegenüber  wird  durch  das  Erlbschen  nicht  begründet.

5.  Die  Aufnahme  von  Darlehen  zu  anderen  Bedingungen  als  gegen  handelslbliche  Zinsen
ud  Proviflonen  unterliegt  der  Genehmigung  des  Reichs-Kolonialamts.

6.  Bei  einer  Erhöhung  des  Gesellschaftskapitals  dürfen  die  neuen  Anteilscheine  zu  keinem

Pringeren  Kurswert  als  dem  auf  Grund  der  letzten  Dividendenzahlung  ermittelten  und  niemals

1
        <pb n="296" />
        W  258  20

unter  dem  Nennbetrage  begeben  werden.  Ausnahmen  von  dieser  Bestimmung  sind  nur  mit  Genehmigung
  des  Reichs-Kolonialamts  zulässig.  Dabei  gilt  8  v.  H.  Dividende  als  normale  Verzinsung.
7.  Dem  Fiskus  steht  bei  Auflösung  der  Gesellschaft  oder  bei  dem  Erlöschen  der  Berechtigung
ein  Anteil  am  Liquidationsvermögen  zu,  das  sich  ergibt,  nachdem  das  Atienkapital  und  das  von
den  Aktionären  eingezahlte  Agio,  soweit  es  in  dem  ordentlichen  Reservefonds  der  Gesellschaft  noch
vorhanden  ist,  an  die  Aktionäre  ausgeschüttet  ist.  Dieser  Anteil  des  Fiskus  beträgt
40  v.  H.,  wenn  die  Liquidation  bis  zum  25.  Jahre,
50  v.  H.,  wenn  die  Liquidation  nach  dem  25.  bis  30.  Jahre,
60  v.  H.,  wenn  die  Liquidation  nach  dem  30.  bis  35.  Jahre  nach  Aufnahme  des
Betriebes  stattsindet.
8.  Nach  dem  Erlöschen  der  vorliegenden  Berechtigung  oder  mit  der  Auflösung  der  Geselschast
  gehen  sämtliche  unbewegliche  Anlagen  der  Gesellschaft  in  das  freie  Eigentum  des  Fiskus  über.
9.  Über  Privatrechtsstreitigkeiten  zwischen  dem  Fiskus  und  der  Gesellschaft,  die  sich  bei
Ausübung  der  vorliegenden  Berechtigung  ergeben  sollten,  und  bei  Meinungsverschiedenheiten  über
die  Frage,  ob  ein  ordnungsmäßiger  Betrieb  vorliegt,  sowie  über  die  Festsetzung  des  Kursus  bei
Neuausgabe  von  Aktien  entscheidet  unter  Ausschluß  des  Rechtsweges  endgültig  ein  Schiedsgericht,
welches  wie  folgt  gebildet  wird:
Jeder  Teil  bestellt  zwei  Schiedsrichter,  von  diesen  Schiedsrichtern  wird  ein  Obmann  gewähtt.
Das  Reichs-Kolonialamt  wird  die  von  ihm  gewählten  Schiedsrichter  der  Gesellschaft  benennen  und
die  Gesellschaft  gleichzeitig  auffordern,  die  von  ihr  zu  wählenden  Schiedsrichter  binnen  vier  Tochen,
vom  Tage  der  Zastellung  der  Aufforderung  an  gerechnet,  zu  bestellen  und  ihm  namhaft  zu
Kommt  die  Gesellschaft  dieser  Aufforderung  nicht  rechtzeitig  nach,  so  wählt  das  *“
auch  die  fehlenden  Schiedsrichter.  Als  Obmann  ist  gewählt,  wer  die  Mehrheit  der  abgegebenen
Stimmen  auf  sich  vereinigt.  Bei  Stimmengleichheit  wird  derselbe  von  dem  Präfidenten  des  Hanseaischen
  Oberlandesgerichts  ernannt.  Für  das  schiedsrichterliche  Verfahren  gelten  im  übrigen  die
Vorschriften  des  zehnten  Buches  der  Zivilprozeßordnung.
10.  Fur  diese.  Sonderberechtigung  gelten  nur  der  §  1  II  Nr.  3  und  die  55  2,  84,  35
bis  89,  91,  93  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906.
Berlin,  den  13.  Februar  1919.
Der  Reichskanzler.
In  Bertretung:
Solf.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  Jur  ergänzung  der  Kautschukzollbefreiungsordnung
  vom  1.  Ruguft  1911.
Vom  10.  Januar  1913.

unter  Bezugnahme  auf  die  Position  B  1  des  der  Zolltarifverordnung  vom  1.  August  1911
(Amtsbl.  —  345;  Kol.  Bl.  1912,  S.  367  ff.)  anliegenden  Tarifs  wird  folgendes  bestimmt:

In  der  Kautschukzollbefreiungsordnung  vom  1.  August  1911  (Amtsbl.  S.  379;  0
1912,  S.  18.  ist  hinter  *  5  einzuschalten:

8  6.  Pflanzungen  im  Sinne  dieser  Verordnung  find  landwirtschaftliche  Anlagen,  be  denen
die  Kautschukbäume  in  geregeltem  Berbande  auf  einem  von  der  ursprünglichen  Begetation  befreiten
Gelände  ausgepflanzt  worden  sind.  Betriebe,  die  durch  Nachpflanzen  in  die  von  Natur  vorhandenen
Kautschukbestände  oder  durch  Auslichten  solcher  entstanden  find,  gelten  nicht  als  Kautschukpflanzungen
im  Sinme  dieser  Verordnung.

In  zweifelhaften  Fällen  entscheidet  der  Gouverneur.

2.  Der  bisherige  §  6  wird  §  7

3.  Diese  Bestimmungen  treten  sofort  in  Kraft.

Buea,  den  10.  Januar  1913.

Der  Kaiserliche  Gouverneur
.  B.

 

Meyer.
        <pb n="297" />
        W  259  20

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Staatssekretür
des  Reichs-Kolonialamts,  Wirklichem  Geheimen  Rat  Dr.  Solf  die  Erlaubnis  zur  Annahme  und
Aulegung  des  von  Seiner  Majestät  dem  Könige  von  Württemberg  ihm  verliehenen  Großkreuzes  des
Friedrichs-Ordens  zu  erteilen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Apostolischen
Provikar  und  Generalvikar  a.  D.  Etienne  Eduard  Martin  Baur  in.  Zanzibar  den  Roten  Adler-Crden
  3.  Klasse  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Februar  1913.
Baumstark,  Hauptmann,
Wintgens  und  von  Dobbeler,  Oberleutnants,  und
Dr.  Schuhmacher,  Stabsarzt,  —  Anträge  um  Belassung  i  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre
genehmigt.
Dr.  Kudeeßn  Stabsarzt,  wird  der  Abschied  mit  der  Erlaubnis  zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform
ewilligt.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Februar  1913.
Heinrich,  Oberleutnant,  zum  Hauptmann  befördert.
Erhart,  Stabsarzt,  wird  mit  dem  1.  März  1913  in  die  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  versetzt.

Baumert,  Intendantursekretär.  mit  dem  1.  Januar  1913  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und
in  eine  etatsmäßige  Sekretärstelle  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  in  Deutsch-Neuguinen
Übergetreten.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  18.  Februar  1913.

Meyer,  Oberleutnant,  vom  1.  März  bis  30.  April  1913  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim
5.  Rheinischen  Infanterie-Regiment  Nr.  65;

Beyse,  Oberleutnant,  vom  1.  März  bis  30.  April  1913  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim
Königlich  Bayerischen  2.  Infanterie-Regiment  Kronprinz.

Vilke,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.

achruf.
Am  25.  Februar  d.  Is.  entschlief  in  Berlin  der  Hauptmann  in  der  6.  Gendarmerie-Brigade
Herr  Willi  Ritter  u.  Edler  v.  Rosenthal,
Riter  des  Kronen-Ordens  und  Roten  Adler-Ordens  4.  Klasse  mit  Schwertern,  im  41.  Lebensjahre.
Der  Verstorbene  gehörte  1904  bis  1907  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  an  und  hat

m  Auszeichnung  an  den  entbehrungsreichen  Kämpfen  gegen  die  Hereros  und  Hottentotten  teilommen.


Sein  Andenken  wird  stets  in  en#  gehalten  werden.
Berlin,  den  27.  Februar  1913
v.  Glas  enapp,
Generalmajor  und  Kommandeur  der  Kaiserlichen  Schutztruppen.

 

—  —

Deutsch-Ostafrina.  Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am

Die  Ausreise  haben  am  1.  März  angetreten:  1.  März:  Regierungstierarzt  Dr.  Manleitner,

dee  Gerichtsaffessoren  Graf  zu  Stolberg-Stol#potheler  Dr.  Schulze,  Sekretär  Weber,  die

erg  und  DkGootntqnn,ijath-ve,PolWchtmekftethlhfchnndSeuberthes

thtqbsqrzthDrsndicke,benansscherRotteyamsMüks  Meduse

die  ii  Hofmeister  und  Scheel,  Bau--s  Siegert.
awlitz.
        <pb n="298" />
        W  260  20

Im  Schutzebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  am  17.  und  18.  Dezember:  Katasterzeichner
  Bernoth;  kommiss.  Sekretär  Mostertz,
Kapitän  Neumüller,  Maschinist  1.  Kl.  Rohleder,
  Asfistent  2.  Kl.  Schlicke,  die  Polizeiwachtmeister
  Hildenbrad  und  Erlewein,  Kanzleigehilfe
  Harnoß;  am  31.  Dezember  und  1.  Januar:
  Landmesser  Schnecko;  Bezirksamtmann
Keudel,  Regierungsbaumeister  Schmidt,  Technischer
  Gehilfe  Brühl;  am  18.  und  20.  Januar:
Gerichtsassessor  Neumann,  Beterinärgehilfe  Langer;
  die  Regierungstierärzte  Dr.  Moser,  Hoffmeister
  und  Heilemann,  Gouvernementssekretär
  Neugebauer,  Kapitän  Stiehler,  Katasterzeichner
  Stülzen,  Veterinärgehilfe  Geißelbrecht.


 

 

 

"  Deutsch-Südwestaosrika.

Die  Ausreise  hat  am  28.  Februar  angetreten:
Landrichter  Dr.  Viehweger;  die  Wiederausreiie
haben  am  10.  März  angetreten:  Zollinspekior
Weikusat  und  Oberbahnmeister  Urban.

 

Deutsch-Neugulnea.

Im  Schutzgebiet  find  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  am  29.  Dezember:  Regierungsarzt
Dr.  Born;  am  11.  Januar:  Sekretär  Eckert
und  Sanitätsgehilfe  Hoek.

 

Das  Schutzgebiet  hat  Regierungsarzt  Dr.  Kop#
am  9.  Januar  mit  Heimaturlaub  verlassen.

nüchtamtlicher  Teil  I

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.
(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  tellwetse  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deutsch-Ostafrika.

Jur  Frage  der  Befledlung  Deutsch-Ostafrihas.

1.  Urteil  des  Gouverneurs  Dr.  Schuee  über  die
Besiedlung  und  Besiehlungsmuglichleit  der  Abhänge
des  Kiltmandjarv-  und  des  Mernberges.

A.  Gesundhbeitlich.

Im  Bezirk  Moschi  sind  je  nach  der  Höhenlage
gesundheitlich  ganz  verschiedene  Gebiete  vorhonden.
Die  tiefer  gelegenen  Teile  unterscheiden  sich  in
dieser  Hinsicht  nicht  von  anderen  tiefgelegenen
Gebieten  der  Kolonie.  Wie  anderwärts,  schließen
die  klimatischen  Verhältnisse,  insbesondere  die  dort
ebenso  häufig  wie  sonst  vorkommenden  tropischen
Krankheiten,  eine  dauernde,  nicht  durch  Aufenthalt
im  gemäßigten  Klima  unterbrochene  Besiedlung
durch  Europäer  aus.  Dies  gilt  für  die  Gebiete
bis  zu  einer  Höhenlage  von  etwa  900  bis  1000  m,
an  einzelnen  Stellen  wohl  darüber  hinaus.  Je
höber  der  Ort  liegt,  um  so  kühler  pflegen  aller.
dings  die  Nächte  zu  sein,  so  daß  bei  nicht  zu
häusigem  Auftreten  der  Malaria  der  Europäer
hier  unter  Umständen  länger  als  in  den  nefgelegenen
  Gebieten  ohne  Heimatanfenthalt  auskommen
kann.  Leider  sind  jedoch  manche  der  Gebiete  am
Kilimandjaro,  insbesondere  in  der  Gegend  des
Rauwaldes  bei  Nen-Moscht,  infolge  häusigen  Vorkommens
  von  Anopheles-Mosliten  besonde#rs  stark
—  Krker  als  viele  Küstenorte  —  Makaria
durchseucht,  so  daß  die  Annehmlichkeiten  der  Höhenlage

  dagegen  nicht  allzusehr  ins  Gewicht  fallen

dürften.

 

Von  höher  gelegenen  Gebieten,  bei  denen  zum
Teil  Malariafreiheit  besteht,  sind  die  in  den  Waldgürteln
  des  Kilimandjaro  und  Meru  gelegenen
oder  an  diese  angrenzenden  Pflanzungsgebiete  und
die  als  Hochsteppe  im  wesentlichen  nur  für  Viehzucht
  in  Betracht  kommenden  Farmgebiete,  die
zum  Teil  an  die  vorgenannten  Gebiete  sich  anschließen,
  zu  unterscheiden.

a.  Die  Pflanzungsgebiete  des  Kilimandjaro
und  Meru.

Ein  Teil  der  Pflanzungen  am  Kilimandjaro,
von  denen  im  vorigen  Abschnitt  die  Rede  war,
liegt  in  niedriger  Höhenlage  und  besitzt  ein  mehr
oder  minder  reichliches  Malariavorkommen.  Andere
Pflanzungen  liegen  in  dem  von  Eingeborenen  stort
bewohnten  Gürtel,  der  sich  in  einer  Höhenlage
von  etwa  1200  bis  1500  m  und  darüber  im  Süden
umd  Osten  des  Kilimandjaro  um  diesen  h  eht.
Am  Meru  liegen  die  Pflanzungen  fast  durchweg
in  einer  Höhenlage  von  1200  bis  1500  m.  Molaria
  kommt  nach  den  Angaben  der  Pflanzer  und
Missionare  wie  der  Eingeborenen  in  den  meisten
dleser  Gebiete  überhaupt  nicht  vor.  Allerdings
sinden  sich  bisweilen  große  Verschiedenheiten  bei
annähernd  gleicher  Obhenlage.  Es  kommt  wesemtlich
  darauf  an,  ob  natürliche  oder  durch  mangelhafte

  Bewässerungsanlagen  hervorgerufene

geblete  oder  stehende  Gewäffer  vorhanden  sind  oder
nicht.  Im  ersteren  Fall  kommt  bisweilen  Malario
auch  in  sonst  davon  freien  höher  gelegenen  Gebieten
  vor,  während  im  letzteren  Fall  auch  me-
        <pb n="299" />
        W  261  20

iger  gelegene  Gebietsteile  ganz  oder  teilweise
i  von  Malaria  sein  können.  .
Als  eigentliche  Besiedlungsgebiete,  in  denen
iropãer  ohne  Aufenthalt  im  heimischen  Klima
irch  Generationen  hindurch  zu  wohnen  imstande
id,  tönnen  die  Pflanzungsgebiete  am  Kilimandjaro,
ich  joweit  sie  malariafrei  sind,  meines  Erachtens
chĩ  angesehen  werden.  Zwar  wuͤrden  die  sonst
etommenden  Krankheiten,  wie  Dysenterie,  Wurmmhheit
  u.  a.,  wohl  bei  fortschreitender  Sanierung
ine  Hindernisse  bilden,  und  selbst  das  vom  Stabs-N
  Dr.  Wünn  in  einem  Teile  der  Höhengebiete
biestellte  geringe  Vorkommen  von  Malaria
üde  sie  nicht  notwendig  ausschließen.  Dagegen
einen  doch  die  allgemeinen  klimatischen  Berhältsse
  am  Kilimandjaro  dem  dauernden  ununterochenen
  Aufenthalt  von  Europäern  nicht  günstig
sein.  Mir  haben  Missionare  wie  auch  einzelne
gfiedler,  von  denen  besonders  erstere  dort  über
agjährige  Erfahrungen  verfügen,  gesagt,  daß
ch  längerer  Tätigkeit  in  den  Höhengebieten  des
limandjaro  sich  beim  Europäer  ein  Nachlassen
t  lörperlichen  und  geistigen  Leistungsfähigkeit
d  Spannlraft  bemeribar  mache,  die  eine  Erlung
  in  der  Heimat  unbedingt  erforderlich  mache.
-dürfte  hierbei  nicht  so  sehr  die  Höhenlage  mitcechen,
  an  die  sich  der  Europäer,  sofern  er  sonst
:  Eignung  dafür  besitzt,  wohl  gewöhnen  kann,
fvielmehr  die  gleichzeitig  vorhandene  Feuchtigtund
  die  häusigen  Nebel.  Es  kann  z.  B.  in
oschi  vorkommen,  daß  etwa  fünf  Monate  hinuich
  nahezu  ununterbrochen  Regen  und  Nebel
mden  find

t

Ich  moͤchte  hiernach  glauben,  daß  die  Pflanngsgebiete
  am  Kilimandjaro  gesundheitlich  nicht
einen  ununterbrochenen  Aufenthalt  der  Euroer
  geeignet  find.  Sie  bieten  allerdings,  soweit
malariafrei  sind,  den  großen  Vorteil  gegenüber
leu  tiefgelegenen  Gebieten,  daß  der  Europäer
ne  schwere  Gefährdung  seiner  Gesundheit  sehr
I  länger  als  dort  seiner  Tätigkeit  nachgehen
zan,  und  daß  er  aus  gesundheitlichen  Gesichtsukten
  eines  Heimataufenthalts  nur  nach  erheblich
neeren  Abständen  bedarf  als  in  jenen.

Für  den  Meru  liegen  noch  keine  so  langkigen
  Erfahrungen  vor  wie  für  den  Kilimandjaro.
mancher  Beziehung  scheinen  mir  die  Berhältbesonders
  was  Feuchtigkeit  und  Nebel  anbei

  günftiger  als  am  Kilimandjaro  zu  liegen.
De  enchedenteU  zusschenk  den  2—

bestehen  indessen  auch  hier.  Wo  Sümpfe
#  stehende  Gewässer  vorhanden  find  oder  geasen
  werden,  gibt  es  auch  dort  Malarin.  So
die  etwa  1200  m  hoch  am  linken  Ussa-  Ufer
Nüch  vom  Meru  nicht  weit  von  Leudorf  gekere
  Anseedlung  der  Palästinenser  (bisher  in
a  angestebelt  gewesener  Württemberger)

 

außerordentlich  stark  mit  Malaria  durchseucht.
Nach  den  mir  von  den  Ansiedlern  selbst  gemachten
Angaben  haben  sämtliche  einige  30  Köpfe  starken
Palästinenser  mit  Ausnahme  eines  einzigen  Kindes
mehr  oder  minder  stark  an  Malaria  gelitten.  Ein
Kind  ist  an  Fieber  gestorben.  Mehrere  Anfiedler
haben  Schwarzwasserfieberanfälle  gehabt,  davon
einer  innerhalb  von  sechs  Monaten  zweimal.  Die
schlimmste  Zeit  ist  nach  den  Angaben  der  Leute.
die  von  Januar  bis  April  1912  gewesen,  also
zum  Teil  die  Zeit  nach  dem  Besuch  des  Generaloberarztes
  Professor  Dr.  Steudel,  der  von  dieser
Ansiedlung  noch  bessere  Eindrücke  in  gesundheitlicher
  Beziehung  gewonnen  hatte,  als  es  bei  mir
leider  der  Fall  war.  Die  Gründe  für  die  häufigen
Fieber  scheinen  in  einer  natürlichen  Sumpfbildung
im  Verein  mit  einer  durch  starke  Regenfälle  verursachten
  Bersumpfung  der  von  den  Palästinensern
durch  Gräben  bewässerten  Felder  zu  liegen,  die
die  Vermehrung  der  Anopheles-Moskiten  begünstigen.
  Inwieweit  der  Umstand,  daß  die  Palästinenser
  schon  in  ihrer  Heimat  an  Malaria  gelitten
hatten,  etwa  für  die  Häusigkeit  der  Anfälle  mitverantwortlich
  zu  machen  ist,  dürfte  nicht  mehr
festzustellen  sein.

Wob  keinerlei  stehende  Gewässer  sich  befinden,
gibt  es  in  gleicher  und  selbst  geringerer  Höhe
Gebiete,  in  denen  Malaria  Überhaupt  nicht  oder
nur  zeitweise  als  Saisonmalaria  vorkommt.  In
Leudorf  z.  B.  gibt  es  nach  den  Versicherungen
der  Ansiedler  keine  Malaria.  Die  meisten  Ansiedler,
  von  denen  manche  acht  Jahre  dort  sind,
schlafen  nach  ihren  Angaben  das  ganze  Jahr  hindurch
  ohne  Moskitonetz  und  haben  trotzdem  nicht
an  Fieber  gelitten.  Selbst  wenn  hier,  wie  es
nach  ärztlichen  Erhebungen  der  Fall  war,  das
Vorkommen  von  Anopheles-Moskiten  und  in  einem
Fall  bei  einem  Kinde  das  Auftreten  von  Malaria
festgestellt  ist,  dürfte  dies  doch  für  die  Frage  der
Besiedlung  nicht  wesentlich  ins  Gewicht  fallen.
Allerdings  kommt  es  hier  wie  in  anderen  Gebieten
  ähnlicher  Lage  darauf  an,  daß  keine  falschen
  Bewässerungsanlagen  geschaffen  werden,  da
hierdurch  leicht  eine  starke  Ausbreitung  von  Malaria
  verursacht  werden  kann.

b.  Die  Farmgebiete  am  Kilimandjaro  und
Meru.
In  den  von  mir  besuchten  Farmgebieten  am

Lilimandjaro  —  in  Engare  Nairobi  —  kommt

Malaria  vor,  während  sie  in  dem  höher  gelegenen,
an  die  Kilimandjaro-Handelsgesellschaft  verpachteten
  Gebiet  an  der  englischen  Grenze  fehlen  soll.
Wie  sich  die  Gesundheitsverhältnisse  in  dem  zwischen
Kilimandjaro  und  Meru  gelegenen,  ursprünglich
von  der  Kilimandsarxo-Straußenzuchtgesellschaft  erworbenen
  Gebiet,  das  demnächst  an  Einzelfarmer
        <pb n="300" />
        W  262  20

verteilt  werden  wird,  bei  Inanspruchnahme  durch
Farmwirtschaften  gestalten  werden,  läßt  sich  noch
nicht  übersehen.  Es  handelt  sich  dort  um  Gebiete
  in  einer  Höhenlage  von  950  bis  1800  m,
in  denen  nur  zum  Teil  Flußläufe  vorhanden  sind.

Gesundheitlich  am  günstigsten  scheinen  mir
von  den  bisher  besfiedelten  Gebieten  die  hochgelegenen
  Steppengebiete  im  Westen  und  Norden
des  Meruberges  zu  sein.  In  dem  nordwestlich
gelegenen  Engare  Nanyuki  kommt  allerdings
Malaria  während  bzw.  nach  der  Regenzeit  vor,
dagegen  find  die  übrigen  Farmgebiete  wie  Aruscha
selbst  vollkommen  frei  von  Malaria.  Die  der
Viehzucht  dienenden  Steppengebiete  sind  erheblich
trockener  als  die  oben  erwähnten  Pflanzungsgebiete.
  Soweit  nicht  durch  ungeschickte  Anlage
stehender  Gewässer  die  Einschleppung  der  Malaria
begünstigt  wird,  dürfte  eine  solche  Gefahr  hier
überhaupt  nicht  begründet  sein.  Auch  ist  das
tockenere  Klima  bei  der  größeren  Höhenlage  an
sich  dem  Europäer  zuträglicher  als  das  feuchtere
Klima  der  Waldzone.  Ich  gloube,  daß  man  in
diesen  Gebieten  uneingeschränkt  die  dauernde
Befiedlungsfähigkeit  für  Weiße  durch  Generationen
hindurch  annehmen  kann.  Ich  habe  weder  durch
eigene  Anschauungen  noch  durch  die  eingehenden
Unterhaltungen,  die  ich  nahezu  mit  sämtlichen
Farmern  deutscher  und  fremder  Nationalität  geführt
  habe,  irgendwelche  Gründe  erkennen  können,
die  dagegen  sprechen  würden;  insbesondere  hat
mir  jeder  der  Buren,  von  denen  eine  Reihe  bereits
  seit  8  Jahren  dort  wohnt,  auf  meine  Frage
nach  dem  Klima  dasselbe  gesagt:  Es  sei  vollständig
gesund  und  beffer  als  das  der  Transvaalkolonie,
indem  es  im  Sommer  weniger  heiß  und  im  Winter
weniger  kalt  sei.

B.  Wirtschaftlich.

a.  Die  Frage  der  Kleinsiedlungen.

Auch  in  denjenigen  Gebieten,  in  welchen  einer
dauernden  Befledlung  gesundheitliche  Bedenken
nicht  entgegenstehen,  ist  nach  meiner  Auffassung
die  Frage  nach  der  Möglichkeit  von  Kleinsiedlungen
  in  dem  Sinne,  daß  der  Anfiedler  selbst
mit  Familie  oder  sonstiger  weißer  Hilfe  ohne
farbige  Arbeiter  das  Land  bebaut,  durchweg  zu
verneinen.  Ich  will  dahingestellt  sein  lossen,  ob
der  Anfiedler  in  dem  tropischen  Höhenklima  dasjenige
  Maß  von  körperlicher  Arbeit,  das  für  die
eigene  Bearbeitung  der  Scholle  notwendig  ist,  auf
die  Dauer  würde  leisten  können.  Selbst  wenn
dies  der  Fall  wäre,  würde  doch  ein  wirtschaftliches
  Fortkommen  solcher  Kleinfiedler  nicht  gewährleistet
  sein.  Zunächst  besteht  die  große
Schwierigkeit  des  Absatzes  seiner  so  gewonnenen
Produkte.  In  der  Kolonie  wird  mur  ein
geringer  Absatz  und  nur  an  den  mit  der  Bahn

 

 

leicht  erreichbaren  Orten  stattfinden  können.  Bei
vielen  Produkten  tritt  zudem  leicht  eine  Konkurrenz
  der  billiger  arbeitenden  Eingeborenen  ein.
Ich  darf  auf  die  Verhältnisse  in  Wilhelmstal
verweisen,  wo  der  Herr  Staatssekretär  ebenso  wie
ich  den  Eindruck  gewonnen  hatten,  daß  keiner  der
dortigen  Ansiedler  bei  Beschränkung  auf  eigenen
landwirtschaftlichen  Betrieb  auf  einen  grünen  Zweig
würde  kommen  können.  Die  Wilhelmstaler  Anstedler
  haben  sich  dabei  durchweg  der  Hilfe  jarbiger
  Arbeiter  bedient  und  trotzdem  keine  Ersolge
gehabt,  soweit  sie  ausschließlich  der  Erzeugung
landwirtschaftlicher  Produkte  sich  gewidmet  haben.
Aber  auch  abgesehen  von  der  Frage  des  Absatzes
  liegen  die  Verhältnisse  hier  so,  daß  kein
ackerbautreibender  Anfiedler  ohne  ausreichende
farbige  Hilfe  auf  die  Dauer  bestehen  kann.  S0
ist  z.  B.  die  Vogelplage  an  allen  von  mir  besichtigten
  Plätzen  im  Bezirk  Moschi  derart,  daß
für  das  Verjagen  der  Vögel  von  einem  Hekiar
Weizen,  wenn  überhaupt  eine  Ernte  herauskommen
sollte,  durchschnittlich  sechs  Eingeborene  ohne  Unterbrechung
  vom  Morgen  bis  zum  Abend  tätig  sein
mußten.  Das  Fernhalten  der  Wildschweine  erfordert
  nächtliche  Bewachung  der  Felder.  Weiter
richten  Paviane,  Stachelschweine  und  andere  Tiere
derartige  Schäden  in  fast  allen  Kulturen  an,  daß
der  Weiße,  der  nach  heimischer  Art  lediglich  seinen
UAcker  bestellen  und  keine  Bewachung  einrichten
würde,  so  gut  wie  nichts  ernten  würde.  Es  in
mir  wiederholt  von  Farmern,  die  infolge  Mangels
an  farbigem  Personal  keine  genügende  Felderbewachung
  hatten  einrichten  können,  erklärt  worden,
  daß  sie  z.  B.  von  Weizenfeldern  gar  keine
Ernten  bekommen  hatten,  da  der  Weizen  volständig
  von  Bögeln  verzehrt  war.  “
Luch  die  Versuche  mit  den  Deutsch-Russen
in  Leudorf  haben  hinsichtlich  der  Kleinfiedlung
zu  einem  vollständigen  Mißerfolg  geführt.  Die
dort  verbliebenen  Familien  finden  ihren  Unterhalt
  als  Handwerker,  Frachtfahrer  und  dgl.  und
haben  nebenbei  etwas  Ackerbau  und  Biehzucht.
Die  Auffassung,  daß  eine  Kleinsiedlung  in  dem
oben  umschriebenen  Sinne  dort  nicht  möglich  it.
wird  auch  von  Hauptmann  Leue  geteill.,  üuch
sonst  habe  ich  unter  den  Anfiedlern  keinen  eir#“
zigen  getroffen,  der  einer  solchen  Art  der  Besiedlung
  mit  Ackerbauern  das  Wort  geredet  härr-Es
  wäre  erwünscht,  wenm  die  Fruge  der  Anseung
heimischer  lleiner  Ackerbauer  ohne  Kapitol,  de
in  der  deutschen  Presse  ab  und  zu  noch  erören
wird,  für  die  hier  in  Rede  stehenden  Gebiere
endgaltig  als  erledigt  betrachtet  würde.  Leute
die  doraufhtn  etwa  aus  Deutschland  her
kommen  würden,  in  dem  Glauben,  nach  heimischen
Muster  eine  kleine  Acherwirtschaft  errichten  #
tönmen,  würden  m.C.  scheitern  müssen.  Etas  gans
        <pb n="301" />
        263  20

anderes  ist  es  natürlich,  wenn  Leute  mit  Landeserfahrung
  sich  hier  niederlassen,  um  Viehfarmer
und  vielleicht  auch  Pflanzer  zu  werden.  Solche
Leute  können  es,  wie  die  Erfahrung  gelehrt  hat,
auch  bei  geringem  Kapital  zu  etwas  bringen.
Die  in  der  Nähe  von  Leudorf  am  linken  Ussa-Uf#r
  angesiedelten  Palästinenser  können  als  Kleinfiedler
  in  dem  oben  bezeichneten  Sinne  nicht  angesehen
  werden.  Es  find  dies  durchweg  Anfiedler,
die  pro  Familie  200  ha  Land  erhalten  haben.
Davon  waren  je  100  ha  als  Kulturland  und  als
Weideland  vorgesehen.  Neuerdings  haben  die
Palästinenser  noch  erheblich  größere  Weidegebiete
im  Anschluß  an  ihr  Land  beantragt.  Die  Gewährung
  ist  auch  in  Aussicht  genommen,  da  es
sich  um  außerordentlich  tüchtige  Leute  handelt.
Diese  Ansiedler  sind  für  die  Bebauung  ihres
Landes  auf  eine  nicht  zu  geringe  Zahl  von
farbigen  Arbeitern  angewiesen.  Leider  ist  es
ihnen  bisher  nicht  gelungen,  die  dem  Bedarf
entsprechende  Arbeiterzahl  zu  erlangen.  Trotzdem
haben  einige,  darunter  besonders  eine  über  mehrere
erwachsene  oder  halberwachsene  Söhne  verfügende
Familie  und  ein  anderer  Ansiedler,  der  hinsichtlich
  der  farbigen  Arbeiter  am  besten  gestellt  war,
Tusgezeichnetes  geleistet.  Auch  die  Tätigkeit  der
übrigen  Ansiedler,  die  trotz  Krankheit  und  Arbeitermangel

  sich  mit  der  Kultur  des  Landes  die

größte  Mühe  gegeben  haben,  ist  der  Anerkennung
wert.  Diese  Ansiedler  bauen  einerseits  europäische
Vetreide,  Weizen,  Roggen,  Hafer,  Mais,  sowie
Kortoffeln  und  Gemüse  jeder  Art.  Ferner  haben
sie  verschiedene  Obstbäume  angepflanzt,  wie
Paiche,  Apfel,  Wein,  Orangen.  Bereits  hierbei
haben  die  Palästinenser  ihr  Augenmerk  nicht  bloß
auf  den  Absatz  im  Lande  gerichtet,  der  ja  nur
beschränkt  sein  kann,  sondern  auch  auf  den  Export
aus  der  Kolonie  heraus,  indem  sie  die  in  Palästina
begehrtes  Ausfuhrprodukt  bildenden  dortigen

kangen  angepflanzt  haben.  Anderseits  aber
—  sie  auch  Kaffee,  Kautschuk  und  Ramie  an-Diese

  Ansiedler  sind  also  nach  dem  Umfang
1nd  nach  der  Art  ihres  Besitzes  und  ihrer  Tätigu
  eher  als  mittlere  Pflanzer  und  Farmer,  denn

Kleinstedler  anzusprechen.  Es  steht  bei  der
Vonderen  Tüchtigkeit  der  Palästinenser  zu  hoffen,
Fes  ihnen  gelingen  wird,  der  sanitären  und
dirischaftiichen  Schwierigleiten  Herr  zu  werden.
erwa  aus  Deutschland  kommende,  mit  solchen
Lerhälmissen  nicht  vertraute  Anfiedler  in  gleicher
S  ce  mit  derartigen  Schwierigkeiten
ren  ·  ·  -
Nicht  önnen,  möchte  ich  allerdings  be
b.  Die  Pflanzungen.
Am  Kilimandjaro  sind  eine  Reihe  von

Kautschukpftanzungen  (Manthot  Gleziovil)  vortionsverhältnissen

  zu  leiden  haben.

 

handen,  von  denen  einige  gute  Erträge  abwerfen
oder  in  naher  Zukunft  abwerfen  werden,  während
andere  unter  ungünstigen  Boden=  und  Vegeta-Besonders

hat  das  Vorkommen  der  Quecke  in  einzelnen
Fällen  so  hohe  wiederholte  Reinigungskosten  erfordert,

  daß  die  Rentabilität  dadurch  in  Frage

gestellt  wird.  Auch  zu  große  Höhenlage  scheint
der  Entwicklung  des  Kautschuks  nicht  günstig
zu  sein.

Die  Erfahrungen  mit  Baumwolle,  die  vielfach
  gepflanzt  worden  ist,  sind  leider  überwiegend
ungünstig  gewesen,  so  daß  die  große  Mehrzahl
der  Pflanzer  diese  Kultur  ganz  aufgegeben  hat.
Nach  den  Angaben  der  Pflanzer  ist  die  Baumwolle
  im  letzten  Jahr  an  den  meisten  Orten  sehr
gut  hochgekommen  und  sah  vielversprechend  aus,
doch  vernichteten  zu  zahlreiche  Regengüsse  die
Ernte.  Einzelne  Pflanzer  am  Kilimandjaro  haben
weniger  schlechte  Erfahrungen  gemacht  und  halten
an  der  Baumwollkultur  fest  (Uganda-Upland  bzw.
Nyassa-Upland),  die  nach  ihrer  Auffassung  gute
Erfolge  verspricht.  Die  von  mir  gesehenen  Baumwollfelder
  machten  einen  guten  Eindruck.  Allerdings
  scheinen  die  Verhältnisse  recht  verschieden
zu  sein.  So  ist  z.  B.  das  Land  auf  der  Versuchsstation
  Kibongoto,  wo  einige  Versuchsfelder
damit  bepflanzt  find,  anscheinend  nicht  besonders
dafür  geeignet.  Im  ganzen  genommen  glaube
ich  nicht,  daß  der  Baumwolle  an  den  Abhängen
des  Kilimandjaro  und  Meru  eine  große  Zukunft
bevorsteht.

Die  Hauptkultur  für  Pflanzungen  bildet  am
Kilimandjaro  wie  am  Meru  der  Kaffeebau.  Der
Kaffee  stand  auf  den  von  mir  besuchten  Plantagen
  fast  überall  ausgezeichnet  und  versprach
reichen  Ertrag,  soweit  schon  die  Früchte  sichtbar
waren.  Auf  einigen  Pflanzungen  waren  allerdings
  Schädlinge  aufgetreten,  besonders  stark  auf
der  Pflanzung  eines  Griechen  am  Merun,  der
längere  Zeit  auf  Urlaub  gewesen  war  und  die
Pflanzung  von  seinem  minder  erfahrenen  Bruder
hatte  beauffichtigen  lassen.  Sowohl  Bohrkäfer
wie  auch  Blattläuse  und  Kaffeewanzen  hatten  eine
ganze  Anzahl  von  Bäumen  vernichtet.  Auch  die
auf  einer  Reihe  anderer  Pflanzungen  vorkommende
  Hemileis  vastatrix  machte  sich  auf  dieser
Plantage  besonders  unangenehm  bemerkbar.  Im
übrigen  wird  letztere  Krankheit  von  den  Pflanzern
weniger  gefürchtet;  sie  soll  angeblich  regelmäßig
nicht  so  weit  um  sich  greifen,  um  die  Pflanzen
zu  gefährden.

Verschiedene  Kaffeepflanzungen,  meist  im  Besitz#
von  Griechen  stehend,  haben  bereits  seit  mehreren
Jahren  gute  Erträge  gehabt.  Von  den  meisten
Pflanzern  wurde  mir  als  der  Durchschnittsertrag,
mit  dem  sicher  gerechnet  werden  könnte,  ein

2
        <pb n="302" />
        W  264  2c0

Pfund  pro  Baum  genannt.  Zum  Teil  sind  die
Erträge  höher.  Für  manche  Bäume  betragen  sie
ein  mehrfaches  jener  Quantität,  doch  hat  sich  gezeigt,

  daß  auf  eine  zu  reiche  Ernte  meist  im  Jahr

darauf  ein  geringer  Ertrag  folgt.  Die  Pflanzer,
die  ursprünglich  meist  ohne  Schattenbäume  den
Kaffee  pflanzten,  sind  besonders  in  den  weniger
hoch  gelegenen  Gebieten  mehr  und  mehr  zur  Anwendung
  von  Schattenbäumen  gelangt,  in  der
Annahme,  dadurch  einen  im  Anfang  weniger
hohen,  aber  dafür  sicheren  und  sich  nicht  schnell
erschöpfenden  Ertrag  zu  erhalten.

Mehrfach  standen  allerdings  die  ungünstigen
Arbeiterverhältnisse  der  Erzielung  des  vollen  Gewinnes
  im  Wege.  Die  Arbeiter  aus  dem  Gebiet
des  Kilimandjaro  und  Meru  selbst  sind  zwar
wesentlich  billiger  als  die  im  Innern  angeworbenen
  Arbeiter,  doch  stand  das  Angebot  an  Arbeitskräften,
  besonders  für  die  von  den  Niederlassungen
  der  Eingeborenen  entfernter  liegenden
Pflanzungen,  wesentlich  hinter  der  Nachfrage
zurück.  Die  Anwerbung  von  teueren  Arbeitern
im  Innern  erfolgte  nur  von  seiten  einzelner
größerer  Unternehmungen,  während  die  kleineren
Pflanzungen  im  wesentlichen  auf  die  einheimischen
Eingeborenen  angewiesen  waren.  Eine  allmähliche
  Verbesserung  der  Arbeiterverhältnisse,  soweit
es  sich  um  die  Bewohner  dieser  Gebiete  (die
Wadschagga  am  Kilimandjaro  und  die  Waaruscha
und  Wamern  am  Meru)  handelt,  steht  zu  erhoffen.
Doch  scheint  es  bei  dem  ständig  wachsenden  Umfang
  der  Pflanzungen,  denen  besonders  am  Mern
nur  eine  beschränkte  Eingeborenenzahl  gegenübersteht,
  auf  die  Dauer  kaum  möglich  zu  sein,  die
genügende  Arbeiterzahl  aus  den  dortigen  Leuten
zu  gewinnen.  Es  wird  daher  jedenfalls  in  den
Pflanzgebieten  am  Meru  in  absehbarer  Zeit  auf
Arbeiter  von  außerhalb  in  höherem  Maße  als
gegenwärtig  zurückgegriffen  werden  müssen.

Ich  halte  die  Kaffeekultur  sowohl  am  Kilimandjaro
  wie  am  Meru  für  sehr  aussichtsreich
und  möchte  annehmen,  daß  fsie  auch  weiterhin
gute  Erträge  abwerfen  wird.  Vorausgesetzt  ist
allerdings,  daß  die  Schädlinge  nicht  allzusehr
Überhandnehmen.  Zur  Unterstützung  der  Pflanzer
am  Meru,  von  denen  einige  den  Schädlingen  mit
geringen  Kenntnissen  über  etwaige  Bekämpfungsmethoden
  gegenüberzustehen  scheinen,  habe  ich
den  Pflanzungspathologen  Dr.  Morstadt  aus
Amani,  der  gerade  auf  diesem  Gebiet  große  Erfahrungen
  besitzt  und  bereits  früher  mit  gutem
Erfolg  die  Plantagen  am  Kilimandjaro  zu  gleichem
Zweck  bereist  hat,  veranlaßt,  die  Pflanzungen  am
Mern  zu  besuchen.  Die  fernere  Voraussetzung  ist,
daß  es  gelingt,  ein  den  Anforderungen  entsprechendes
  Arbeiterangebot  zu  erhalten.  Gegenüber
  den  Pflanzungen  in  der  Ebene  bieten  diese

 

hoch  gelegenen  Pflanzgebiete  den  großen  Vortcil
besserer  gesundheitlicher  Verhältnisse.  Hier  düritte
der  mittlere  Pflanzer  auch  wirtschaftlich  insofern
günstigere  Aussichten  haben,  als  er  sich  einen
weit  längeren  Zeitraum  als  in  den  Tiefengebieten
ununterbrochen  der  Bewirtschaftung  seiner  Pflanzungen
  widmen  kann.

Neben  den  besprochenen  Kulturen  wird  vielfach
  Mais  gebaut,  ferner  Bohnen  und  europäische
  Getreideearten,  in  geringerem  Maße  ouch
andere  rropische  Nutzpflanzen.  Die  Größe  der
Pflanzungen  beträgt  durchschnittlich  einige  100  ha.
Nicht  selten  wird  von  dem  Pflanzer  gleichzeilig
Viehzucht  betrieben,  bisweilen  auf  einem  an  die
Pflanzung  angrenzenden  oder  nicht  weit  davon
belegenen  besonderen  Weidegebiet,  dessen  Fläche
die  der  Pflanzung  um  das  Mehrfache  zu  übersteigen
  pflegt.

.  e.  Die  Viehfarmen.

Die  Hochsteppen  am  Kilimandjaro  und  Meru
sind,  soweit  sie  genügendes  Wasser  haben,  gut  zur
Viehzucht  geeignet.  Das  Großvieh  auf  den  von
mir  besichtigten  Farmen  befand  sich  fast  durchweg
in  gutem  Zustande.  Es  waren  Kreuzungen  des
einheimischen  Viehs  hauptsächlich  mit  Halbblutbullen-
  aus  Britisch-Ostafrika  erfolgt,  zum  Teil
auch  mit  südafrikanischen  Bullen.

Die  Fleischschafzucht  gedeiht  gut,  dagegen
hat  sich  Wollschafzucht  an  verschiedenen  Stellen
als  nicht  möglich  erwiesen,  zum  Teil  wegen  des
höusigen  Vorkommens  von  Kletten,  zum  Teil
wegen  der  durch  zu  geringe  Höhenlage  bedingten
Wärme.

Mit  Straußenzucht  sind  auf  mehreren
Farmen  vielversprechende  Anfänge  gemacht  worden.
Es  handelt  sich  dabei  bisher  ausschließlich  um  im
Schutzgebiet  eingefangene  Strauße.  Nur  auf  der
von  Hagenbeck  neu  eingerichteten  Farm,  auf
der  sich  bereits  einige  einheimische  Strauße  befinden,
  werden  voraussichtlich  von  außerhalb  eingeführte
  Strauße  zu  den  einheimischen  hinzutreten.

Die  Größe  der  Farmen  ist  verschieden.  Im
allgemeinen  beträgt  die  Höchstgrenze  2000  bs,
nur  vereinzelt  kommen  größere  Farmen  vor,  wie
die  Trappesche  Farm  am  Meru  mit  insgesamt
6000  ha  und  die  der  Kilimandjaro-Pflanzungs
gesellschaft  am  Kilimandjaro  mit  12  000  ha.

Die  Farmer  haben  regelmäßig,  soweit  die
Wasserverhältnifse  dies  gestatten,  einige  Hektor  mi
Mais,  Getreide  und  Kartoffeln  bepflanzt.

Erschwert  wird  die  Biehzucht  durch  das  Vorkommen
  von  Krankheiten.  Für  Rinder  war
bisher  von  besonders  größter  Bedeutung  da-Küstensieber,
  durch  das  vielfach  Verluste  hervorgerufen
  sind.  Neuerdings  ist  auch  die  Rin
hinzugekommen,  welche  bisher  auf  zwei
        <pb n="303" />
        W  265  20

ousgetreten  ist.  Es  wird  wesentlich  mit  von  der

erjalgreichen  Bekämpfung  dieser  Krankheiten  abhängen,

  ob  der  Rindviehzucht  auf  die  Dauer  gute
Aussichten  eröffnet  werden  können.  Unter  dieser
Veraussetzung  und  sofern  die  weiter  unten  behandelte
  Frage  des  Absatzes  gelöst  wird,  halte  ich
die  Chancen  der  Rinderzucht  für  günstig.

Unter  den  Schafen  waren  auf  mehreren  Farmen
gleichfalls  erhebliche  Verluste  vorgekommen.  Im
ganzen  scheint  aber  die  Zucht  von  Fleischschafen
wie  auch  von  Ziegen  zu  guten  Erfolgen  zu  führen,
ebenso  die  von  Wollschafen  in  den  höchstgelegenen
Farmgebieten,  in  denen  sowohl  die  Weide  wie  die
emperaturverhältnisse  ihr  zuträglich  sind.

Eine  zur  Zeit  zwar  noch  nicht  akute,  aber  in
absehbarer  Zukunft  auftauchende  Frage  ist  die  des
Absatzes  des  gezüchteten  Großviehs.

Zur  Zeit  besteht  diese  Frage  noch  nicht,  weil
noch  die  Nachfrage  nach  Großvieh,  besonders  nach
balbbluttieren,  seitens  neu  hinzukommender  Farmer
diel  größer  ist  als  das  Angebot.  Auch  die  Produktion
  von  Butter,  soweit  solche  auf  dortigen
Garmen  stattfindet  (im  größeren  Maßstabe  besonders
  auf  der  Trappeschen  Farm),  genügt  noch
nicht  dem  im  Bereich  der  Usambarabahn  vorhandenen
  Bedürfnisse.  Die  Frage  dürfte  erst  dann
akut  werden,  wenn  der  im  Norden  des  Schutzbebiets
  selbst  vorhandene  Bedarf  an  Schlachtvieh
vollständig  gedeckt  sein  wird.  Bei  Erzielung  guten
Schlachtwiehs  wird  meines  Erachtens  auch  die
Konkurrenz  von  Eingeborenenvieh  in  dieser  Hinsicht
  nicht  zu  fürchten  sein.  Die  Farmer,  mit

nen  ich  die  Frage  des  Absatzes  erörtert  habe,
meinten  sämtlich,  daß  wenigstens  für  die  nächsten
6übis  10  Jahre  diese  Absahfrage  nicht  in  die  Erscheinung
  treten  werde,  da  im  Lande  selbst  ständig
henügender  Absatz  vorhanden  sei.  Für  später
hoffen  sie  auf  Verwertung  für  Konservenausfuhr.
a  der  Tat  ist  anzunehmen,  daß  für  mehrere
Jahre,  vielleicht  bis  zu  der  angegebenen  Grenze,
genügende  Absatzmöglichkeit  im  Schutzgebiet  vornden
  sein  wird.  Später  dürfte  allerdings  bei
eutprechender  Entwicklung  der  Viehzucht  in  jenen
!a  bieten  die  Konservenfabrikation  die  einzige  Möghtei
  einer  Verwertung  bilden.  Die  Frage  dürfte
eine  ganz  einfache  werden.  Immerhin  wird  bis
vorausfichtlich  die  gleiche  Frage  in  Südvestafrika
  zu  einer  Lösung  gelangt  sein,  so  daß
s'  ein  genaueres  Bild  darüber  wird  machen

Für  Fleischschafe  ist  nach  den  mir  auf  verchiedenen
  Farmen,  besonders  von  Buren  gemachten

ungen  ein  lohnender  Absatz  an  die  Eingeborenen
  möglich.  Auch  bei  einer  erheblichen
5amehrung  der  Fleischschufyucht  darfte  ein  gebender
  Absatz  im  Lande  selbst  vorhanden  sein.

 

C.  Die  Ausdehnung  des  Gebiets.

Die  Flächen,  auf  denen  aus  den  unter  A  angeführten
  gesundheitlichen  Gründen  eine  Besiedlung
am  Kilimandjaro  und  Meru  nur  in  Frage  kommen
kann,  sind  an  sich  nicht  sehr  ausgedehnt.  Es
handelt  sich  um  die  genügend  hoch  gelegenen  Teile
der  vulkanischen  Aufschüttungen  beider  Berge.
Abhängig  ist  die  Besiedlungsmöglichkeit  aber,  abgesehen
  von  den  gesundheitlichen  Verhältnissen,
von  dem  Vorkommen  von  Wasser.  Dieses  ist  im
Süden  beider  Berge  reichlich  und  im  Osten  und
Westen  an  den  meisten  Stellen  noch  genügend
vorhanden,  während  es  im  Norden  vielfach  ganz
fehlt.  Ferner  wird  die  Besiedlungsmöglichkeit
dadurch  beschränkt,  daß  die  dafür  in  Frage
kommenden  Gebiete  am  Kilimandjaro  zum  größten
Teile  von  Eingeborenen  dicht  bewohnt  sind,  während
Teile  der  Meruabhänge  gleichfalls  eine  dichte  eingeborene
  Bevölkerung  aufweisen.  Eine  Verpflanzung
  dieser  an  das  Bergklima  gewöhnten
und  in  den  tiefgelegenen  Gegenden  der  Malaria
verfallenden  Eingeborenen  kann  nicht  in  Frage
kommen  und  würde  auch  den  Interessen  der
europäischen  Ansiedler,  die  auf  die  Arbeit  jener
Eingeborenen  für  ihre  Pflanzungen  und  Farmen
angewiesen  find,  vollkommen  zuwiderlaufen.

Es  kommen  hiernach  zur  Zeit  nur  jene  Gebiete
  in  Betracht,  welche  in  genügender  Höhenlage
ausreichendes  Wasser  gewähren  und  unter  Erhaltung
  der  Eingeborenenbevölkerung  abgegeben
  werden  können.

Diese  Gebiete  sind  bereits  fast  vollständig  von
Ansiedlern  in  Pachtung,  zum  Teil  auch  in  Benutzung
  genommen,  oder  es  liegen  Anträge  auf
Verpachtung  des  Landes  vor.  Für  neu  herauskommende
  Ansiedler  würde  daher  kaum  noch  die
WMöglichkeit  zur  Niederlassung  gegeben  sein.  Am
Kilimandjaro  ist  die  sogenannte  Kulturzone  (d.  h.
die  gesunden  Abhänge  am  Kilimandjaro),  in  der
die  eingeborene  Bevölkerung  wohnt  und  die  bereits
  von  einer  Reihe  von  Pflanzungen  durchsetzt
ist,  für  die  weitere  Landabgabe  vorläufig  gesperrt.

Gegenwärtig  findet  eine  Bermessung  des  Gebietes
  statt,  verbunden  mit  Erhebungen  über  die
eingeborene  Bevölkerung,  nach  deren  Beendigung
sich  erst  übersehen  lassen  wird,  ob  überhaupt  in
diesem  Gürtel  noch  Land  an  weiße  Pflanzer  abgegeben
  werden  kann.  Auch  im  günstigsten  Falle
wird  es  sich  nach  den  von  mir  bei  meiner  Reise
gemachten  Beobachtungen  nicht  um  sehr  große
Flächen  dabei  handeln  können.

Auf  dem  ebemals  von  der  Kilimandjaro-Straußenzuchtgesellschaft
  erworbenen  Land  werden
noch  eine  Reihe  von  Farmern  angesetzt  werden
können;  jedoch  liegen  auch  hier  schon  eine
ganze  Reihe  von  Anträgen  im  Lande  befindlicher
Deutscher  vor.

2*
        <pb n="304" />
        S

Durch  eine  planmäßige  Wassererschließung  wird
wahrscheinlich  noch  Land  für  eine  weitere  Anzahl
von  Farmen  erschlossen  werden  können.  Eine
Mutmaßung  darüber,  in  welchem  Umfange  dies
geschehen  kann,  wage  ich  nicht  auszusprechen,  da
noch  keine  genügenden  Erfahrungen  darüber  vorliegen,
  in  welchem  Umfange  und  in  welcher  Tiefe
Wasser  dort  vorhanden  ist.

In  der  unmittelbaren  Nähe  des  Kilimandjaro
und  Meru  dürften  jedenfalls  die  Flächen,  die  für
europäische  Besiedlung  auch  in  gesundheitlicher
Beziehung  gute  Aussichten  bieten  würden,  nicht
allzu  groß  sein,  da  die  Abhänge  der  beiden
Berge  selbst  wie  der  sich  nach  dem  Innern  zu
anschließenden  Berge  sich  ziemlich  bald  zu  einer
Höhenlage  von  1000  bis  1200  m  und  darunter
herabsenken,  in  denen  die  Verhältnisse  kaum  so
günstig  liegen  dürften  wie  in  den  bisher  besiedelten
  Farmgebieten.

Weiter  nach  dem  Innern  zu  werden  voraussichtlich
  noch  umfangreichere  Weidegebiete  durch
Wasserbohrungen  erschlossen  werden  können.  In
den  weiten  Hochsteppen  bis  zum  Bezirk  Muansa
hin  gibt  es  in  der  Trockenzeit,  abgesehen  von
wenigen  Wasserstellen,  kein  Wasser.  Bei  ausreichender
  Wassergewinnung  können  diese  Gebiete,
die  ich  persönlich  nicht  besuchen  konnte,  gleichfalls
für  die  Viehzucht  nutzbar  gemacht  werden.

2.  Bericht  des  Gouverneurs  Dr.  Schnee  über  die

Sperrung  von  einzelnen  Gehleten  Deutsch-Ostefrilas.



Ich  halte  eine  Sperrung  von  einzelnen  Gebieten
  für  Landabgabe  weder  für  geeignet,  auf
die  Dauer  eine  Besserung  der  Arbeiterverhältnisse
Herbeizuführen  —  die  neuankommenden  Pflanzer
wenden  sich  in  andere  Gegenden,  wo  sie  ebenfalls
Arbeiter  brauchen  —,  noch  kann  ich  sie  sonst  als
den  Interessen  des  Schutzgebiets  dienlich  erachten.
Soweit  kein  Plantagenland  mehr  vorhanden  ist,
bedarf  es  anderseits  einer  Sperre  nicht.

Was  nun  die  Sperrung  der  Abgabe  von
herrenlosem  Land  in  den  Bezirken  Tanga,
Wilhelmstal  und  dem  nördlich  am  Panganifluß
gelegenen  Teile  des  Bezirks  Pangani  anbetrifft,
so  scheint  man  sich  über  deren  Tragweite  in  der
Heimat  gänzlich  irrige  Vorstellungen  zu  machen,
indem  man  annimmt,  daß  in  diesen  Bezirken
umfangreiche  Flächen  Plantagenlandes  der  Kulltivierung
  entzogen  worden  seien.  Tatsächlich  liegen
die  Verhältnisse  so,  daß  das  anbaufähige  Land
zum  weitaus  größten  Teil  bereits  an  Europäer

abgegeben  ist  oder  sich  in  den  Händen  der  Eingeborenen

  befindet.  Die  als  herrenloses  Kronland
dem  Fiskus  noch  zur  Verfügung  stehenden  Lände- 



266  20

reien  find  zum  größten  Teil  sterile  Steppe  oder
unkultivierbare  Bergkuppen  und  hänge.

Die  einmal  verfügte  Sperrung  jener  Gebiete
habe  ich  zunächst  bestehen  lassen,  damit  über  den
Umfang  des  den  Eingeborenen  zu  belosfsenden
Landes  Klarheit  gewonnen  würde.  Die  Entwicklung
  ist  in  jenen  Gebieten  so  schnell  gegangen
und  die  Landanträge  hatten  sich  so  gehäuft,  das
es  für  die  Bezirksamtmänner  sehr  schwierig  war,
den  AUberblick  über  den  Landbedarf  der  Eingeborenen
  zu  behalten.  Es  scheint,  als  ob  in
dem  dicht  mit  Pflanzungen  belegten  Bezuk
Tanga  stellenweise  die  Eingeborenenreservate
schon  etwas  zu  knapp  geraten  seien.  Hierdurch
entsteht  die  Gefahr,  daß  die  Eingeborenenbevöllerung
  nicht  genügenden  Raum  schon  für  die  Gegenwart
  und  besonders  für  künftige  Vermehrung  behält
  und  daß  die  Erzeugung  von  Nahrungsmitteln
zurückgeht.  So  schien  mir  eine  gewisse  Pause  in
der  Landvergebung  in  diesen  Gebieten  erwüncscht.
Die  Wiederaufhebung  der  Sperre  und  die  Vergebung
  des  nicht  für  die  Eingeborenenbevölkerung
benötigten  verfügbaren  Landes  an  europäische
Pflanzer  wird  erfolgen,  sobald  die  zur  Gewinnung
eines  Urteils  über  den  Landbedarf  der  Eingeborenen
  eingeleiteten  Arbeiten  beendet  sind,
was,  wie  ich  annehme,  in  Kürze  der  Fall  sein
wird.

Abgesehen  von  den  vorbezeichneten  Bezirken
wird  zur  Zeit  aus  der  sogenannten  Kulturzone  am
Kilimandjaro,  d.  h.  aus  derjenigen  Zone,  in  der
die  etwa  100  000  Köpfe  starken  Wadschagga
wohnen  und  ihre  Felder  haben,  Land  zu  Plantagenzwecken
  nicht  abgegeben.  Diese  Maßnahme
war  notwendig,  da  bei  dem  Mangel  einer  ausreichenden
  Vermessung  und  der  Unübersichtlichleit
des  von  tiefen  Schluchten  zerrissenen  und  zum
Teil  noch  mit  Wald  bedeckten  Gebietes  sich,  wovon
  ich  mich  durch  Augenschein  überzeugt  habe,
nicht  ohne  weiteres  feststellen  läßt,  ob  nicht  bereits
  heute  für  die  starke  Eingeborenenbevölkerung
eine  Landknappheit  eingetreten  ist.  Nach  Beendigung
  der  Vermessung,  die  Ende  des  Jahres
1913  zu  erwarten  ist,  soll  auf  Grund  der  gewonnenen
  Resultate  geprüft  werden,  ob  und
wesches  Land  noch  zu  Kronland  erklärt  und  für
Pflanzungen  abgegeben  werden  kann.  Nach  dem
jebigen  Stande  der  Landeskenntnis  wird  es  sich
voraussichtlich  nur  noch  um  wenige  und  lleine
Parzellen  handeln  können.  Soweit  aber  noch
Land  für  europäische  Pflanzungen  verfügbar  sein
wird,  soll  es  auch  dafür  abgegeben  werden,  und
zwar  möglichft  an  deutsche  Pflanzer.  Am
Kilimandjaro  haben  leider  eine  Anzahl  Griechen
mit  das  beste  Plantagenland  erhalten.  "

Im  übrigen  besteht  keine  Landsperre  im
Schutzgebiet.  Es  scheint  in  Deutschland  ver-
        <pb n="305" />
        W  267  20

schiedentlich  die  Ansicht  zu  bestehen,  daß  auch  das
Gebiet  westlich  des  Meru  für  europäische  Ansiedlung
  gesperrt  sei.  Dies  ist  nicht  der  Fall.
Bielmehr  ist  bereits  vor  einigen  Jahren  durch
das  Bezirksamt  Moschi  eine  vorläufige  Vermessung
  der  Landschaft  Engotiek,  zwischen
Umbulu  und  Gorongoro,  vorgenommen  worden,
  mit  dem  Ergebnis,  daß  in  dieser  verhältmismäßig
  wasserreichen  Landschaft  Raum  für  etwa
30  Farmen  vorhanden  ist.  Für  diese  hat  sich
jedoch  bisher  kein  Bewerber  gefunden,  dagegen
ist  erft  vor  kurzem  einem  Farmer  Rose  ein
größeres  Stück  Farmland  westlich,  oberhalb  der
Lose  Engaruka  zugeteilt  worden.  Hervorgerufen
  muß  die  Ansicht  dadurch  sein,  daß  den
Anträgen  einiger  Buren  auf  Farmland  am
Congidoberg  und  in  der  Landschaft  Umbulu
nicht  stattgegeben  worden  ist.  Bei  diesen  Buren
erfolgte  die  Ablehnung  deshalb,  weil  auf  Grund
einer  besonderen  Prüfung  die  betreffenden  Personen
  nicht  die  Gewähr  boten,  daß  sie  in  jenen
sernen,  der  staatlichen  Kontrolle  fast  gänzlich  entdogenen
  Gebieten  die  bestehenden  Jagd-  und
Biehseuchenverordnungen  innehalten  würden.
BVenn  sich  tüchtige  deutsche  Ansiedler  mit  ausreichendem
  Kapital  in  geeigneten  Gebieten,  als
welche  in  erster  Linie  die  vorerwähnte  Landschaft
Engotiek  in  Frage  käme,  niederließen,  würde
ich  dies  mit  Freude  begrüßen.

Über  die  Landverhältnisse  an  der  Mittellandbahn
  bemerke  ich,  gegenüber  abweichenden
Zeitungsnachrichten,  daß  der  Fiskus  allerdings
mit  der  Ostafrikanischen  Eisenbahngesellschaft  und
der  Deutsch-Ostafrilanischen  Gesellschaft  auf  Grund
der  bestehenden  rechtlichen  Verpflichtungen  Vereinrungen

  über  die  Verleilung  des  Landes  gewoffen
  hat.  Diese  Landkonzessionen  reichen  jedoch
nur  bis  zur  Station  Gulwe  (Cm  378).  Es  ist
auch  nicht  richtig,  daß  die  Deutsch-Ostafrikanische.
Landgesellchaft  —  die  Rechtsnachfolgerin  der

tofrikanischen  Eisenbahngesellschaft  und  der
Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  bezüglich  der

aglichen  Landrechte  —  ihr  Land  zurückhält.
Sie  hat  vielmehr  bereits  zahlreiche  der  ihr  zugesallenen
  Landblöcke  an  der  Bahn  veräußert
und  in  jungster  Zeit  erklärt,  daß  die  Verwertung
ürer  Landrechte  flott  vorwärtsschreite.  Anderseits
  hat  zwar  auch  der  Fiskus  von  seinen  Ländereien,
  insbesondere  in  den  Plantagenzentren  am

uwu  und  NMgerengere  sowie  bei  Morogoro
und  Kilossa  große  Teile  veräußert,  aber  auch
hier  stehen  noch  umfangreiche,  wenn  auch  naturgemäß
  teilweise  minder  wertvolle  Ländereien  zur

gung.

 

Auhang:  Die  Verwertung  unseres  landwirtschaftlichen
Bevslkerungs-berschusses  für  die  Auswanderung  nach
den  Schutzgebieten.

1.  Die  landwirtschaftliche  Bevölkerung  in
Deutschland.

Die  Landbevölkerung  Deutschlands  belief  sich
im  Jahre  1871  auf  26  219  352  Köpfe,  während
sie  im  Jahre  1900  nur  noch  25  734  103  Köpfe
zählte.  Bei  der  Berufszählung  im  Jahre  1907
wurde  eine  Gesamtbevölkerung  von  61  720  529V
Seelen  ermittelt,  von  der  auf  die  in  Land=  und
Forstwirtschaft,  Tierzucht  und  Fischerei  Beschäftigten
  oder  Berufszugehörigen  17  681  176  entsielen.
  Zu  diesen  17½  Millionen  kommt  noch
ein  Anteil  an  den  5  174  703  Seelen,  die  als
ohne  Beruf  oder  ohne  Berufsangabe  aufgeführt,
ferner  an  den  792.748  Seelen,  die  unter  der
Rubrik  „häusliche  Dienste  (einschließlich  perfönliche
Bedienung),  auch  Lohnarbeit  wechselnder  Art“
zusammengefaßt  sind.  ·

Betriebsleiter  gab  es  im  Jahre  1907  in  der
Landwirtschaft  insgesamt  2  929  493,  von  denen
2  565  675  Eigentümer,  273  548  Pächter  und
90270  sonstige  Betriebsleiter  waren,  mit  4680  485
ständig  und  3  011  630  vorübergehend  mitarbeitenden,
  zusammen  also  7692115  mitarbeitenden
Familienangehörigen.  Von  diesen  entfallen  auf
die  mittelbäuerlichen  Betriebe  von  5  bis  20  ha
Größe  1  167  238  betriebsleitende  Eigentümer
und  40  954  Pächter  und  sonstige  Betriebsleiter
mit  2  888  571  ständig  oder  vorübergehend  mitarbeitenden
  Familienangehörigen.  Eigentümer
großbäuerlicher  Betriebe  mit  20  bis  50  ha  Fläche
gab  es  210  442,  Pächter  und  sonstige  Betriebsleiter
  10  274  mit  415  295  ständig  und  101259
vorübergehend  mitarbeitenden  (insgesamt  516  554)
Familienangehörigen.  Die  Zahl  der  in  bäuerlichen
  Betrieben  von  5  bis  50  ha  beschäftigten
Betriebsleiter  mit  ihren  ständig  oder  vorübergehend
  mitarbeitenden  Familienangehörigen  belief
sich  im  Jahre  1907  auf  rund  4  600  000.

2.  Landwirtschaftliche  Arbeiter.

Die  Arbeiterbevölkerung  Deutschlands  betrug
am  12.  Juni  1907  19  572  571  (männliche  und
weibliche  zusammen),  davon  waren  in  Deutschland
  geboren  18  772  708,  im  Auslande  geboren
799  863.

Von  diesen  entfallen  auf  Landwirtschaft,  Gärtnerei,
  Biehzucht,  Forstwirtschaft  und  Fischerei
7  283  471,  von  denen  7  003  541  in  Deutschland,
279  940  im  Ausland  geboren  sind.

Landwirtschaftliche  Wanderarbeiter  wurden  nach
Ausweis  der  Arbeitsstatistik  in  der  Zeit  vom  Dezember
  1910  bis  Oktober  1912  einschließlich  in
        <pb n="306" />
        W  268  28

Deutschland  212  590  vermittelt.  Von  diesen
stammten  aus  Deutschland  nur  5058  =  2,38  v.  H.
(auf  42  erst  1  Deutscher).  Nach  den  fremdenpolizeilichen
  Erhebungen  des  Preußischen  Miniteriums
  des  Innern  wird  allein  in  Preußen  allährlich
  eine  noch  erheblich  größere  Zahl  ausländischer
  Wanderarbeiter  in  der  Landwirtschaft
beschäftigt.  Selbst  wenn  man  berücksichtigt,  daß
sich  unter  den  207  532  Ausländern  2630  Deutsche
aus.  Rußland  befinden,  so  überwiegt  hiernach  bei
den  ländlichen  Wanderarbeitern  das  ausländische
Element  in  erdrückendem  Maße  das  inländische.
Es  herrscht  somit  in  Deutschland  bereits  ein  erheblicher
  Mangel  an  Landarbeitern,  der  um  so
empfindlicher  ist,  als  erfahrungsgemäß  der  Zuzug
ausländischer  Arbeiter  durchaus  kein  gesicherter
ist  und  aus  den  verschiedensten  Gründen  jederzeit
sehr  schnell  zeitweise  ins  Stocken  geraten  oder
dauernd  aufhören  kann.  ’

Bäuerliche  Siedler.
Nach  einer  Rede  des  Landwirtschaftsministers
im  Abgeordnetenhause  vom  26.  Oktober  1912
sind  an  Anfiedlungsstellen  in  Preußen  geschaffe
worden:  -
Seit  dem  Jahre  1891  unter  Vermittlung  der
à)  Generalkommissionen  rd.  18  000,
b)  durch  die  Ansiedlungskommission
  für  Westpreußen  und
Posen

 

20  000

zusammen.  38  000
Stellen.  .  «

Bon  den  20  000  durch  die  Anfiedlungskommission
  angesetzten  Siedlern  (Inhabern  von
Siedlungsstellen)  stammten  laut  der  Denkschrift
des  Jahres  1911  —  „Uber  die  Ausführung  des
Gesetzes,  betreffend  die  Bevölkerung  deutscher  Siedlungen
  in  den  Provinzen  Westpreußen  und  Posen
vom  26.  April  1886,  nebst  Anderungs=  und  Ergänzungsgesetz
  vom  20.  April  1898,  1.  Juli  1902
und  20.  März  1908“  —  etwa  2000  aus  nichtpreußischen
  Bundesstaaten.  Etwa  5000,  also  der
vierte  Teil,  waren  deutsche  Rückwanderer  aus  dem
Auslande,  von  denen  wiederum  der  größte  Teil
(4400)  aus  Rußland  und  Osterreich  kamen.  Die
Zahl  der  jährlich  angesetzten  Siedler  beläuft  sich
in  den  letzten  Jahren  für  den  Bereich  der  staatlich
  unterstützten  gemeinnützigen  Siedlungsgesellschaften
  und  der  Generalkommissionen  auf  etwa
1300  bis  1400  Stellen,  für  den  Bereich  der  Ansiedlungskommission
  auf  1400  bis  1500  Stellen.
Die  von  der  Ansiedlungskommission  für  Weestpreußen
  und  Posen  in  den  leten  Jahren  zur
Ansiedlung  vergebene  Fläche  belief  sich  im  Durchschnitt
  der  Jahre  1903  bis  1911  einschließlich  auf
20  773  ha  jährlich  oder  jährlich  etwa  40  bis  45

 

Dörfer  mit  je  ungefähr  400  ha  Stellenland.  Die
gesamte  deutsche  Bevölkerung  der  Ansiedlungsgüter
und  Ansiedlungsgemeinden  allein  im  Bereiche  der
Ansiedlungskommission  für  Westpreußen  und  Posrn
beläuft  sich  jetzt  auf  über  140  000  Personen;  die
auf  den  unter  Vermittlung  der  Generalkommissionen
gebildeten  Stellen  angesiedelte  Bevölkerung  dürfte
sich  zur  Zeit  auf  80  000  bis  100  000  Köpfe  beufen.


Nun  hat  der  Herr  Reichskanzler  in  seiner
Rede  im  Hause  der  Abgeordneten  vom  25.  Oktober
  v.  Is.  erklärt,  daß  die  staatlich  unterstützten
gemeinnützigen  Siedlungsgesellschaften  dahin
kommen  müßten,  ihre  Tätigkeit  in  jedem  Jahre
etwa  zu  verdreifachen.  Außerdem  ist  beabsichtigt,
noch  in  anderen  Provinzen,  in  denen  bisher
gemeinnützige  Siedlungsgesellschaften  nicht  bestehen,
solche  unter  staatlicher  Beteiligung  ins  Leben  zu
rufen  und  eine  verstärkte  Kolonisationstätigkeit  zu
entfalten.  Auch  hatte  bereits  im  Jahre  1911  der
Preußische  Landwirtschaftsminister  eine  großzügige
Urbarmachung  von  Odländereien  und  Mooren
zwecks  Gewinnung  von  weiterem  Lande  für  bäuerliche
  Siedler  in  Aussicht  gestellt.  Eine  Reihe  von
Maßnahmen  zur  Ausführung  dieses  Planes  ist
getroffen  oder  in  Vorbereitung.  Es  muß  alo
damit  gerechnet  werden,  daß  künftig  eine  wesentlich
  vermehrte  Schaffung  von  Anfiedlungsstellen
und  damit  für  eine  längere  Reihe  von  Jahren
eine  erheblich  gesteigerte  Nachfrage  nach  bäuerlichen
  Siedlern  in  Deutschland  eintreten  wird.

Es  wird  sich  fragen,  ob  für  das  erhöhte  Angebot
  von  bäuerlichen  Siedlungsstellen  in  Zukunst
die  nötige  Nachfrage  vorhanden  sein  wird;  denn
wenn  auch  zur  Zeit  die  Nachfrage  nach  Ansiedlungsstellen
  der  Anfiedlungskommission  lebhaft  und
stärker  als  das  Angebot  ist,  so  kann  im  übrigen,
insbesondere  bei  den  Siedlungsgesellschaften,  von
einem  Überangebot  von  Ansiedlern  nicht
wohl  die  Rede  sein.

Landarbeitersiedler.

Die  Besetzung  von  Anfiedlungsstellen  mit  Landarbeitern,
  die  eine  Wohnstelle  mit  nur  so  viel
Land  erhalten,  daß  sie  für  ihren  Leben
in  der  Hauptsache  auf  die  Verdingung  ihrer
Arbeitskrast  angewiesen  sind  und  die  Bewirtschaftung
  ihres  Landbesitzes  nur  als  Nebenerwerb
betreiben,  ist  schon  jetzt  nur  mit  Schwierigkeiten
möglich,  namentlich  weil  es  an  geeigneten  Ansiedlungslustigen
  dieser  Art  fehlt.

Zusammenfassung.  ·

Aus  dem  vorstehenden  ergibt  sich  für  die
Frage,  ob  ein  Uberschuß  der  landwirtschaftlichen
  Bevölkerung  für  die  Besiedelung
  unserer  Kolonien  zur  Zeit  vorhanden
ist,  folgendes:
        <pb n="307" />
        W  269  20

1.  Schon  allein  die  Erwägung,  daß  die

landwirtschaftliche  Bevölkerung  in  Deutschland  in
ihrer  Entwicklung  stabil  bleibt  und  daß  die
Gesamtzahl  der  Bevölkerung,  die  für  die  Bewirlschaftung
  bäuerlicher  Betriebe  zwischen
5  und  50  ha  in  Betracht  kommt,  nur  etwa
4  600  000  Seelen  beträgt,  ist  geeignet,  die  Behauptung,
  Deutschland  könne  in  absehbarer  Zeit
Millionen  bäuerlicher  Ansiedler  an  die  Kolonien
abgeben,  ad  absurdum  zu  führen.
2.  An  Landarbeitern  überhaupt  und  an
solchen  Landarbeitern,  die  für  Kleinsiedlung  in
Beracht  kommen,  herrscht  zur  Zeit  in  Deutschland
ein  empfindlicher  Mangel.  Sie  wären  auch  für
die  Kolonien,  die  durchweg  bäuerliche  Siedler
(Ackerbauer  und  Viehzüchter)  mit  einem  gewissen,
mindestens  10000  bis  20000  /  betragenden  Vermogen
  und  praktischen  landwirtschaftlichen  Kenntmusen
  brauchen,  wenig  geeignet.  Mit  Landarbeiterfiedlern,
  bei  denen  die  Bewirtschaftung
der  eigenen  Scholle  nur  einen  Nebenerwerb  auswacht,
  ist  man  schon  in  Deutschland,  d.  h.  unter
wesentlich  günstigeren  Bedingungen  (z.  B.  an
Arbeits-  und  Verkehrsgelegenheiten)  als  sie  in
absehbarer  Zeit  in  den  Kolonien  geboten  werden
lonnen,  nicht  sehr  weit  gekommen.

In  den  Kolonien  mit  Eingeborenenbevöl-=lerung
  besteht  die  Gefahr,  daß  solche  armen
Ansiedler  leichter  als  andere  Ansledler  der
erkafferung“  anheimfallen  und  unser  An- 



sehen  bei  der  eingeborenen  schwarzen  Bevölkerung
schädigen.

3.  An  persönlich  und  wirtschaftlich  geeigneten
Bewerbern  für  klein=  und  mittelbäuerliche  Ansiedlungsstellen
  ist  zur  Zeit  in  Deutschland  noch  kein
Mangel,  aber  auch  kein  UÜberfluß.  Diese  Sachlage
dürfte  sich  aber  schon  in  den  allernächsten  Jahren
durch  die  in  Preußen  in  Aussicht  stehende  starke
Vermehrung  der  Anfiedlungstätigkeit  dahin  ändern,
daß  vielleicht  für  Jahrzehnte  die  Anzahl  der  jährlich
  neu  entstehenden  Siedlungsstellen  erheblich
größer  und  damit  die  Gewinnung  einer  genügenden
Zahl  von  Ansiedlern  schwieriger  wird.  Für  die
Kolonien  wird  daher  nicht  die  Masse  der  zur  Verfügung
  stehenden  deutschen  Siedler,  sondern  nur  eine
gewisse  verhältmismäßig  kleine  Zahl  einer  bestimmten
Art  von  Siedlern  in  Betracht  kommen.  Es  wird
sich  in  der  Hauptsache  um  solche  Ansiedlungslustige
handeln,  die  „Gutsbesitzer“  waren  und  bleiben
oder  die  solche  werden  möchten.  Es  sind  dies
größere  Bauern  und  besonders  Söhne  von  Gutsbesitzenn
  und  größeren  Bauern,  die  ein  gewisses
Vermögen  teils  ererbt,  teils  erspart,  teils  auch
(in  den  westlichen  Provinzen  mit  sehr  hohen
Bodenpreisen,  vorzüglich  in  begrenzten  Teilen
von  Westfalen  und  Hannover)  durch  Veräußerung
ihres  Bauerngutes  erworben  haben.  Diese  beabsichtigen
  oft,  sich  zu  „verbessern“,  das  heißt  einen
solchen  Besitz  zu  erwerben,  der  seiner  Größe  nach
in  der  Hauptsache  nicht  mehr  durch  sie  und  ihre

v#wellung  der  Brutto-einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Sollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  Im  Monat  Movember  1912.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1918.  Nr.  4.  S.  150.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  —W———  *“ó  Im  Gegen  Vorjahr
Jolli—  «  verbrauchs-  ·  s  amt
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        G:  270  20

Familienangehörigen,  sondern  durch  fremde  Arbeitskräfte
  bewirtschaftet  werden  muß.  Außerdem
kann  mit  solchen  aus  dem  Auslande  zurückwandernden
  deutschen  Kolonisten  gerechnet  werden,  die
ein  größeres  Vermögen  erworben  haben  und  einen
ihrem  Vermögen  und  ihren  Landansprüchen  angemessenen
  Besitz  bei  den  inländischen  Kolonisationsunternehmungen
  nicht  erhalten  können.  Für  die
Kolonien  kommen  hiervon  diejenigen  weniger  in
Betracht,  die  einen  bereits  bestehenden  und  eingerichteten
  Betrieb  als  einigermaßen  gesicherte
Grundlage  ihrer  Zukunft  erwerben  wollen.  Beie
den  übrigen  sind  bestimmte  individuelle  Eigenschaften,
  wie  Tatendrang,  Phantasie,  Anpassung
an  fremde  Verhältnisse  Voraussetzungen,  die  nicht
allzu  häufig  sind.  Es  dürfte  sich  also  bei  diesen
Siedlern  nur  um  eine  beschränkte  Zahl  handeln,
über  welche  Schätzungen  noch  nicht  vorliegen,  geschweige
  denn  eine  genaue  Statistik.

7°2

Kamerun.

Von  den  Grenzexpeditionen  Iin  Neu-Romerun.

Von  den  mit  der  Vermessung  der  Neu-Kameruner
  Grenze  beauftragten  Expeditionen
  liegen  folgende  Nachrichten  vor.

Die  Monda-Dschua-Grenzexpedition,
Führer  Hauptmann  Abel,  ist  rechtzeitig  an  der
Monda-Bai  eingetroffen  und  hat  Anfang  Dezember
  mit  den  zur  Feststellung  des  Ausgangspunkts
  notwendigen  astronomischen  Arbeiten  begonnen,
  die  wegen  des  renn  sichen.  Wetters  nur
langsam  gefördert  werden  konnten.  Mitte  Januar
ist  die  Festlegung  des  Grenz-Ausgangspunktes  an
der  Monda-Bai  beendet  worden.  Trot  verschiedener
  ungünstiger  Umstände  konnten  bisher  zweimal
  Längenbestimmungen  durch  die  funkentelegraphische
  Verbindung  mit  Duala  hergestellt  werden.

Die  Kongo-Lobaje-Grenzexpedition,
Führer  Hauptmann  Horn,  ist  ebenfalls  rechtzeitig
  am  Ort  ihrer  Bestimmung,  Ikelemba,
eingetroffen  und  hat  dort  durch  den  Oberleiter
der  Ostexpeditionen,  OLauptmann  a.  D.  v.  Ramsay,
Träger  und  Soldaten  empfangen.  Als  Ausgangspunkt
  für  die  Arbeiten  dieser  Expedition  ist
Bajanga  am  Ssanga  gewählt  worden.

Hauptmann  a.  D.  v.  Ramsay  hat  Alt-Kamerun
  im  Landmarsch  durchquert  und,  wie
eben  erwähnt,  der  Kongo-Lobaje-Expedition  die
nötigen  Träger  und  Soldaten  zugeführt.  Von
Ikelemba  begab  er  sich  auf  einem  Dampfer  an
die  Lobaje-Mündung,  die  er  Anfang  Januar  erreichte.
  v.  Ramsay  hat  sich  nunmehr  seinem
Spezialauftrag,  der  Bermessung  des  Ubangi- 



Zipfels  zwischen  Pama  und  Lobaje,  39gewandt.


Die  Logone-Pama-Grenzexpedition
unter  Hauptmann  Bartsch  hat  über  den  Niger-Benue
  und  von  Garua  ab  durch  Landmarsch
sehr  schnell  (Mitte  November  1912)  den  Anfangspunkt
  ihrer  Arbeiten,  Gore  am  Logone,  erreicht.
Die  von  dieser  Expedition  eingegangenen  ausführlichen
  Nachrichten,  datiert  Gore,  den  18.  November
  1912,  folgen  nachstehend  im  Wortlaut:

Bericht  des  Hauptmanns  Bartsch  über  seinen  Marsch
von  Garua  nach  Gore.

Die  Expedition  marschierte  am  12.  Okoober
von  Garua  ab  und  erreichte  am  18.  Oktober
Rei  Buba.  Der  Lamido  leistete  jede  ihm  mögliche
  Hilfe.  Besonders  wertvoll  erwies  sich  die
Gestellung  einiger  Lakka-Großleute  als  Dolmetscher.
Ich  ließ  die  Expedition  in  zwei  Kolonmen  weieermarschieren:
  Oberleutnant  Tiller  mit  einem  Teil
der  Expedition  wurde  eine  nördliche  Marschstraße
zugewiesen,  während  ich  selbst  mit  der  Hauvtkolonne
  in  südöstlicher  Richtung  vorging.  Die
Hauptkolonne  gelangte  zunächst  bis  Kogbeu
(Manti)  durch  ein  Gebiet,  das  noch  dem  Einfluß
des  Lamido  Rei  Buba  untersteht.  Von  Kogbeu
bis  zur  alten  Grenze  erstreckt  sich  ein  etwa  vier
Tagemärsche  breiter  unbewohnter  Landstreifen,  der
wahrscheinlich  durch  frühere  Kriege  verödet  it.
Die  Dorfgruppe  Kundai  auf  ehemalig  franzöfischem
  Gebiet  ist  die  erste  Siedlung,  die  wieder
erreicht  wurde.  Die  Haltung  der  Bevölkerung
war  teils  scheu,  teils  feindselig.  Hierdurch  wurde
der  Übergang  über  den  Logone  besonders  schwierig,
die  am  anderen  Ufer  versteckten  Boote  mußten
erst  aufgesucht  und  beigebracht  werden.  Bei  Kaitia
hat  der  Logone  etwa  150  m  Breite  und  2  bis
3  m  Tiefe,  dabei  eine  reißende  Strömung.  Das
Gebiet  von  Rei  Buba  bis  an  die  Logone--Ebene
ist  ein  Flachland  von  400  bis  500  m  Meereshöhe,
  das  von  einigen  schroffen  Bergketten,  z.  B.
bei  Kum,  Bigaulerei,  Kundai  und  Kumana,
durchzogen  wird.  Zwischen  Manti  und  Kundai
liegt  ein  großes  Quellgebiet,  dessen  Wasser  zum
Logone  fließen.  Von  Kaitia  nach  Gore  e
sich  eine  flache,  leicht  gewellte  Ebene.  Der  Vormarsch
  durch  dieses  von  Lakkas  bewohnte  Gebiet
wurde  wesentlich  durch  die  feindliche  Haltung
der  Bevölkerung  behindert.  Führer  waren  nicht
zu  erlangen,  verschiedene  Angriffe  auf  die  Träger“
kolonne  und  die  Biehherde  der  Expedition  mußten
mit  der  Waffe  abgewiesen  werden.  Meist  ohne
Weg,  nach  dem  Kompaß  marschierend,  erreichte
die  Expedition  das  Flußgebiet  des  Bangu  Nia
und  an  diesem  entlang  marschierend  den  Pende
und  Gore.  Ein  geringer  Einfluß  französischer
Verwaltung  wurde  erst  etwa  10  km  westlich  Gore
        <pb n="309" />
        2)71

erkennbar;  den  Lakka  zwischen  Logone  und  Pende
war  der  Europäer  noch  unbekannt.  Der  Pende
bei  Gore  ist  etwa  60  m  breit  und  1,5  m  tief,
nach  Aussage  der  Franzosen  von  Gore  an  das  ganze
Jahr  für  Booterkehr  brauchbar.

Gore  ist  von  den  Franzosen  als  Posten  aufgegeben
  und  dieser  nach  Makonda  am  Nana-Varya
  verlegt.

Mit  der  französischen  Lokalbehörde  (Makonda)
it  ein  gutes  Einvernehmen  erzielt.

Das  Hauptlager  und  der  Beobachtungspfeiler
sfind  heute  fertiggestellt,  mit  den  Breitenbestimmungen
  wurde  gestern  begonnen,  die  Längenbesimmungen
  werden  voraussichtlich  am  23.  November
  1912  ausgenommen.

Der  Bau  der  Antenne  konnte  wegen  Mangel
an  Baumaterial,  das  etwa  5  Tage  weit  heranzuschaffen
  ist,  noch  nicht  begommen  werden.

Der  Gesundheitszustand  der  Europäer  ist  gut.

Vericht  des  Oberleutnants  Tiller  über  seinen  Marsch
nach  Gorr.

Gleich  nach  Rei  Buba  beginnt  der  Darire-(Dori.)
  Stamm,  der  nach  Osten  das  Gebiet  bis
zur  Grenze  bewohnt.  Politisch  gehört  der  Stamm
zum  Lamidat  Rei  Buba,  in  Wirklichkeit  aber
besizt  der  Lamido  hier  nicht  den  geringsten  Einfluß;
  die  Leute  zahlen  an  ihn  auch  keinen  Tribut.
Die  Dari-Leute  find  glänzende  Ackerbauer.  Hirse
und  die  Erderbse  teilen  sich  gleichmäßig  in  die
großen  Felder  als  Hauptfrucht,  daneben  sieht  man
Erdnüsse  (auch  in  größeren  Mengen),  Bataten,
eine  Pflanze  zur  Salzgewinnung  und  mehrere
Suppengemüse;  Tabak  wird  überall  angebaut.
Als  Waffen  führen  sie  Speere,  Bogen  und  Pfeile.

Die  Eingeborenen  geben  an,  mit  den  Lakka-Leuten
  nichts  gemein  zu  haben,  auch  deren  Sprache
nicht  zu  verstehen.  .

Die  Dari-Leute  waren  zwar  etwas  scheu,
doch  hatten  wir  bald  ihr  Vertrauen  gewonnen.
Ohne  Schwierigkeiten  erreichten  wir  die  alte
Vrenze  nach  6  Tagen  und  kamen  in  das  Gebiet
der  Lalla.  Schon  nach  dem  ersten  Tage  zeigte
sich,  daß  man  sich  hier  in  einem  Gebiet  besindet,
  in  welchem  die  Eingeborenen  noch  wenig
oder  leine  Fuhiung  mit  den  Europäern  gewonnen

n.  Hier  herrschen  noch  Urzustände.  Die
bollüsche  Einheit  ist  das  Dorf.  Ein  Dorf  beliapst
  das  andere.  Die  Wertobjekte  sind  Franen
und  Kinder.  Großvieh  gibt  es  nicht.  Fast  auf
den  ganzen  Wege  bis  dicht  vor  Gore  traten  uns  die
Eingeborenen  seindlich  entgegen,  ohne  daß  es  zu
euem  offenen  Angriff  kam.  Ich  hatte  jegliches
.  —  auch  bei  Beitreibungen  —  verboten,
#  der  Hoffnung,  dies  würde  die  Eingeborenen
JHmlaseen,  uns  Vertrauen  entgegenzubringen.

Oaltung  der  Eingeborenen  änderte  sich  aber

 

20

erst  einen  Tag  vor  Gore.  Die  unruhigsten  Elemente
  sitzen  in  dem  2  bis  3  Stunden  langen
Dorse  Kulu  und  dem  nördlich  davon  gelegenen
Nja.  Das  Vorwärtskommen  wurde  dadurch  noch
besonders  erschwert,  daß  wir  nur  selten  einen
Führer  hatten.  Beim  Übergang  über  den  westlichen
  Logone  —  unter  dem  Namen  Mbere  bekannt
  —  wurde  die  Abteilung  3  Tage  aufgehalten,
  da  zuerst  keine  Boote  und  später  für  die
beigetriebenen  Boote  keine  Bootsleute  vorhanden
waren.  Der  mit  starker  Strömung  fließende
Logone  hatte  bei  etwa  200  m  Breite  eine  Tiefe
von  3  m.  Das  durchzogene  Gebiet  ist  stark  bevölkert
  von  einem  kräftig  gebauten,  über  Mittelgröße
  großen,  intelligent  aussehenden  Volksstamm,
  der  hier  einen  fruchtbaren  Boden  vorgefunden
  hat.

In  großer  Blüte  steht  die  Eisenindustrie.  Das
Eisen  wird  fast  im  ganzen  Lande  gewonnen,
etwa  ½  m  unter  dem  Erdboden,  und  verhüttet.
Zu  jedem  Dorfe  gehören  zahlreiche  Schmieden.
Kleine  Eisenstäbchen  vertreten  hier  die  Stelle  von
Geld.  Diesem  Reichtum  an  Eisen  entsprechen
auch  die  Waffen.  Das  ganz  aus  Eisen  hergestellte,
  etima  ½  m  lange  Wurfmesser  und  die
Speere  find  mit  verschiedenartigen  Spitzen  und
größtenteils  mit  einem  Eisenschuh  versehen.

Am  13.  November  traf  die  Abteilung  in
Gore  ein.

Bericht  des  Expeditionsarztes  und  Zoologen  Dr.  Houy.

Das  Pflanzenkleid  der  neuerworbenen  Gebietsteile
  schließt  sich  unmittelbar  an  die  für  die
Massiv-Region  von  Mittel-Adamaua  charakteristischen
  Vegelationsformationen  an.  Das  typische
Bild  der  hochgrasigen  Busch=  und  Baumsteppe
herrscht  allenthalben  vor.  Laubwerfende,  breitblättrige
  Gehölze  bilden  die  Mehrzahl  der  Bäume,
unter  die  sich  nur  wenige  dorntragende  Gewächse,
wie  Mimosen  und  Alazien,  mischen.  Vereinzelt
überragen  hohe  Ficusse,  Tamarinden,  Affenbrotbäume
  und  andere  den  Buschwald  und  fie  scheinen
nach  Osten  weit  häufiger  aufzutreten.

An  vielen  Stellen  unterbrechen  weite  Grasflächen
  die  Steppe,  so  da,  wo  ausgedehnte  Sümpfe
die  Quellgebiete  der  beiden  großen  Stromgebiete
kennzeichnen  oder  wo  sterile  Lateritböden  mit
Ausnahme  eines  kümmerlichen  Graswuchses  keine
andere  Begetation  gestatten.  An  den  größeren
Wasserläufen,  doch  hier  nicht  lückenlos,  fünden  sich
dichte  Galeriewälder,  die  der  westafrikanischen
Flora  angehören  dürften.  Sie  sollen  nach  französischen
  Angaben  an  den  großen  Logoneströmen
viel  Kautschuk  beherbergen.

Dem  Steppencharakter  des  Landes  muß  die
Tierwelt  durchaus  entsprechen.  Die  tnpischen
Steppenformen  des  Ostens  überwiegen,  und  nur

8
        <pb n="310" />
        W  272  20

in  den  Galeriewäldern,  weil  sie  Ausläufer  der
westafrikanischen  Waldzone  sind,  finden  sich  Vertreter
  der  westlichen  Faung.  Von  großen  Säugern,
  deren  Häusigkeit  nach  Osten  zunimmt,  sind
zu  erwähnen  die  Giraffe,  Leier=  und  Pferdeantilope,
  Gazellen,  Hundeaffen  u.  a.,  alle  Charakterformen
  des  Ostens.  Daneben  kommen  noch
Nashörner,  Zebras,  Elenantilopen,  Büffel  und
Hartebeeste  vor.  In  den  Galeriewäldern  leben
Elefanten  und  Menschenaffen,  die  nach  einer  französischen
  Quelle  bis  Gore  den  Logone  herabgehen.
  Eine  Reihe  westafrikanischer  Waldvögel
vervollständigt  die  Tierwelt  der  Galeriewälder.

Die  Zuflüsse  des  Logone  und  dieser  selbst  beherbergen
  zahlreiche  Fische,  doch  ziehen  sich  diese
bei  fallendem  Wasser  in  die  Hauptströme  zurück.
Siluroiden  und  der  interessante  Protopterus
annectens  find  nicht  selten.

Von  Epvertebraten  dürften  wohl  nur  die  pathogenen
  Formen  interessieren  und  besonders  die
Tatsache,  daß  Glossinen  in  dem  durchzogenen  Gebiet
  gänzlich  zu  fehlen  scheinen.  Franzöfischerseits
  wird  behauptet,  daß  erst  in  der  Umgebung
von  Gore  beide  Fliegen  dieser  Art  vorkommen.

Die  Bewohner  des  Landes  sind  Sudan-Neger
und  bilden  unter  dem  Namen  Lakka  ein  großes
Volk,  dessen  Verbreitungsgrenzen  schon  bekannt
sind.  Im  Vollbesitze  ihrer  Selbständigkeit  wohnen
sie  in  Dorfgemeinden  zusammen,  an  deren  Spitze
ein  Dorsschulze  steht.  In  mehrere  Stämme  gespalten,
  tragen  sie  verschiedene  Namen,  und  auch
die  Sprache  ist  nicht  einheitlich.  In  ihren  Siedlungsformen,
  in  Sitten  und  Gebräuchen  aber
zeigen  sie  eine  weitgehende  Ubereinstimmung.

Die  Männer  find  mittelgroße,  kräftige  und
gesunde  Gestalten  und  ihre  Züge  zeigen  die  unverfälschten
  Merkmale  des  Negers.  Bekleidet
gehen  sie  nur  mit  einem  auf  das  Gesäß  herabhängenden
  Ziegenfell,  die  Frauen  schmückt  ein
einfacher  mit  Grasbüscheln  verzlerter  Gürtel.  Die
Bewaffnung  besteht  aus  Speer,  Schild  und  Wurfmesser,
  Bogen  und  Pfeile  find  ihnen  unbekannt.

Die  aus  einzelnen  Gehöften  bestehenden
Dörfer  find  reinlich  und  sauber  gehalten.  Die
Siedlungsform  ist  überall  die  aus  Matten  erbaute
Kegeldachhütte.

Unter  den  Wirtschaftsformen  steht  der  Ackerbau
obenan,  in  zweiter  Linie  kommen  Jagd  und
Fischfang.  Hirse,  Erdnuß  und  eine  Reihe  anderer
Knollengewächse  nehmen  neben  allerhand  Suppenpflanzen,
  Tabak,  Hanf,  Kürbissen  u.  a.,  die  erste
Stelle  ein.  Die  Felder  find  wohlgepflegt,  und
eine  Art  von  Düngung  kennt  der  Lalla,  indem
er  die  Asche  verbrannter  Gräser  auf  die  Felder
streut.  Noch  zu  erwähnen  ist  der  Anban  von
Baumwolle,  der  zur  Zeit  vernachlässigt,  in  Ge- 



meinschaft  von  Erdnüssen  nicht  ohne  Bedeutung
für  die  Zukunft  des  Landes  sein  dürfte.

Von  Haustieren  hält  der  Lakka  Pferde,  Ziegen
und  Hühner,  doch  sind  erstere  selten.  Ziegen  und
Hühner  werden  in  Ställen  gehalten.  Rinder  gibt
es  nicht.

Die  Auslbung  von  Jagd  und  Fischerei  richter
sich  in  ihrem  Umfange  nach  dem  Reichtum  der
einzelnen  Gebiete  an  Tieren.  Der  Jagd,  die
man  mit  großen  Netzen  auf  jegliches  Getier  betreibt,
  liegt  man  zu  allen  Jahreszeiten  ob,  während
  die  Fischerei  in  den  kleineren  Gewössern
nur  zur  Zeit  des  höchsten  Wasserstandes  oder
des  fallenden  Wassers  lohnend  ist.  Fischdämme,
Fischreusen,  Fischzäune  und  Fischgiste  find  im
Gebrauch,  Angelhaken  fehlen  gänzlich.

Unter  den  Handwerken  verdient  die  Töpferkunst,
  ein  Beruf  der  Frauen,  zuerst  genannt  zu
werden.  Gefällige  Formen,  bemalt  und  graphitiert,
  wissen  sie  geschickt  zu  bilden.  Nicht  weniger
entwickelt  ist  das  Flechthandwerk,  das  den
Männern  obliegt.  Fast  sämtliche  Bestandteile
einer  Hütte,  alle  Speicher  und  Ställe  sind  aus
Grasmatten  erbaut,  deren  Solidität  und  Haltbarkeit
  bei  weitem  die  künstlerische  Ausführung
übertrifft.  Die  Schmiedekunst,  die  nicht  in  jeder
Dorfgemeinde  betrieben  wird,  ist  das  Handwerk
einzelner  geschickter  Männer,  die  hauptsächlich
Waffen  und  Ackergeräte  herstellen.  Merkwürdig
ist  es,  daß  der  Lalka,  der  aus  dem  Bast  einer
viel  angebauten  Pflanze  ausgezeichnete  Fisch=  und
Wildnetze  anzufertigen  weiß,  es  nicht  verfteht,
irgendwelche  Stoffe  zu  weben.  Salz,  wohl  das
beliebteste  Genuhmittel,  gewinnen  die  Frauen  aus
der  Asche  einer  Kulturpflanze.

Außer  den  gewöhnlichen  Landesprodukten
genießt  man  noch  getrocknete  Fische  und  Raupen,
die  beide  als  große  Delikatesse  geschätzt  werden.
Handel  und  Verkehr  im  Lande  sind  bei  der  Feindseligkeit
  der  Stämme  untereinander  wenig  entwickelt.
  Angeblich  erhandeln  die  südlichen  Stämme
bas  Eisen  aus  den  nördlichen  Gegenden  gegen
Tabak  und  Salz,  während  sie  das  zum  Berzieren
der  Töpfe  notwendige  Graphit  ganz  aus  den
Süden,  dem  „Elbo--Gebirge“,  beziehen.

Die  hygienischen  Verhälmisse  des  Landes  find
nach  den  bisherigen  Beobachtungen  als  gümstig
zu  bezeichnen.  Wenn  auch  keine  brauchbare
von  klimatischen  Beobachtungen  vorüegt,  konn
man  doch  annehmen,  daß  das  Klima  nicht  un,
gesund  ist.  Einen  großen  Vorzug  bedeutet  das
Fehlen  der  Glosstnen.  Daß  an  den  Fluhlluen
des  Logone  und  Pende,  also  erst  an  der  Grenzedie
  GOlossina  palpalis  vorkommt,  muß  nach  den
französischen  Mitteilungen  all  richtig  angenommen
werden,  denn  aus  diejem  Grunde  soll  erst  kurzlich
die  Stution  Gore·  verlegt  worden  sein.  Ge
        <pb n="311" />
        W  273  20

nauere  eszikllungen  werden  diese  Angaben  rontrolieren
  müssen.  jetztt  wurden  von  der
—“*z  W  keine  Glossinen  benicht

  selten  zu  beobachtende  Elefantiasts  des
Skrotums  erkennen  läßt.
Von  Insekten  nicht  pathogener  Natur,  die

aber  infolge  ihrer  Häufigkeit  und  ihrer  schmerzzun

  ist  bemerkenswert,  daß  Sandsflöhe
nicht  existieren.  Das  Rücfallfeber  scheint
noch  eine  unbekannte  Krankheit  zu  sein.  Die
Malaria  zeigt  eine  gleichmäßige  Verbreitung.
Häufig  tritt  die  Filaria-Krankheit  auf,  was  die

Deutsch-Südwestakrika.
übersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafriha  im  III.  Wertel
des  Kalendersahres  1912  im  Verglelich  mit  dem  Sandel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorfahres.

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  28,  S.  1140ff.)

haften  Stiche  für  den  Europäer  zu  einer  lästigen
Plage  werden  können,  sind  noch  die  winzigen
Sandfliegen  zu  nennen,  die  in  der  Nähe  sandiger
Flußufer  in  ungezählten  Mengen  vorkommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  m  Im
Benennung  der  Warengruppen  2  HI.  Piertel  Zunahme  Abnahme
Vert  Bert  Bert  Wert
A  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  gese  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  erbe:
a)  Körner=  und  Sulese  .  12897082291520  —  1001817
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  235257  442  053  —  206  796
)  Koloniale  Berzehrungsgegenstände,  Gemmite  675  998  884  165  —  158  167
)  Getränke  (außer  Mineralwasser  480  985  652  —  171  100
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Gutiermitiel  ·  148  369  245  987  —  618
Erzeugnisse  der  Fosstwieischafe  228  10  272384  —  49195
Zufammen  ĩ  .  8053501  4738  194  —  1  684  698
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnissea)
  Lebende  Tier  115  877  60e282—  182  746
b)  Fleisch  und  eriiche  Erzeugnisse  aller  —  898  947  769  —  871  000
Zusammen  1  .  514  824  1  008  576  —  553  752
u.  giteralische  n  und  fossile  Rohstofe.  Wineralle  682219  881  965  —  149  746.
½  Wachs,  en  und  118  759  138  409  —  24650
7  «  eansche  E  (außer
1.  Sbießbedar  und  Sprengmittelnyn  165  713  233  726  —  68  013
md  Filzwaren,  ———3““  *
**-  Lederwoa#en.  ).......·....  .  1069468  1418  188  —  848  665
W.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Klrschnerwaren  *  813  388  462  763  —  149  375
Gummi=  und  Kautschn  bwaren  .....  4  480  18  648  —  218
X  Ht  leren.  Flecht-  u  Schnitzaren  157  335  259  139  —  101  804
»  Pappwqteth  literarische  und  Kunstgegenständdeeee
  121283  158  994  87  700
xi.  Stein.  Ton-  und  Glaswaren  79  140  108  112  28972
—  Se  —  Instrumenten,  Maschinen
en
8)  Unhererbeitete  Metalle  und  Halbzeug  244  359  462  800  —  218  441
b)  Fabrikatetete  ..  ...  6933  260)  1  826  659  —  6893  890
Zusammen  XII  84  1177619  2280  459  —  1  111  840
#.  Iustrumente,  Bescznen  un  Fabeug  793  57  K5%%%  „
rn  Waffen  und  Munitiionon  114252  144  362  —  80  110
Gellddd.  101  884  —  101  834  —
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Biertel  1912  8472  84412  796  264  —  4328  922
Dagegen  im  vorhergehenden  Viertellahrt  7  678  768  —-  —  –—
Zumahme  +.  Abnahme  +  +  793  574  —  —  —
B.  Rustuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Lanus  und  der  Forstwirtschaft
-  der  o3  ......  6800  4%44  —
-  e:
E  ...«.........  mass  14  026  —  190
b)  Tierische  E—  ..........  208  462  141  606  60  856  —
Zusammen  17  222  20])  155  6891  66666  —
        <pb n="312" />
        W  274  20
-  ssz  «
Benennung  der  Warengruppen  Ul.  Fiertel  Ul.  Pireel  Zunahme  #bnahme
Wert6  WertLertWert  4
II.  Mineralische  fossile  —  8656  224—
.  —  iche  Er  zugrisse  246  827  195  774  50558  —
V.  Geld  .  —-  —  —  —
Summe  der  *  im  III.  Viertel  1912  1  68UI  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  7626254  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —  E—1505  994  *  —  —  —
C.  Erlontvonden.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  112  18  20  —  □——
Dagegen  im  vorbergehenden  jahr  15  305  022  —  —
Zmahme  —,  Abnahme  —  +2298  9908s  S  ——
Wiotloste  Warenpositionen.
Im  III.  Viertel  Im  III.  Viertelde
  bes  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  jahres  1911
Menge  Wert  Menge  Bert  —  WertMenge  Wert
ka  4  *E  4  r5z##  4  kg  4
A  einkfuhr.
—  145  269  31  420)  682  8044  111  10  —  —  47  535|79767
.  5801401634241190670278858-  —010580115429
Vger  gen  und  **
..  Zoos7827n71854076421m49o—  —2821910454«o
Mehl  —  .  1490899852119255820077—  —1121427o25-80
M4705087841801700057—  —  21548619
fe  und  Obstkonserven,  eingemachtes
  Obst  1“ONS1424  SS  —  —m129670813653
nucker,  Sirup,  Zuckerwaren  .  m471204408031018255900—  —  17054751502
lätter  (unbearbeitet)  11  40  18081  —  —  468
n  es7  geschn  usv.2925142814  sv  sorl  166811  —  —  Ngus
au  in  RNo  ,  usw.  —  —
lattentaobbke.019546602y44  —  —  gmsssö
3  ....  81744  7490  74689  66  868161  —  —
.  76917  7  218  106  6681  —  —  471
37  19012  817  5600%  —  —  128  551
t(.  Laller  2545%22%%ES  —  889864
—  aller  *  (Liter  165606  —  6129147
584  60#  —  —  178  7411490
Et  —-  duitecmittei  786  182  006  214515—  —  686  444  81
.  10452572130501475081  4500  —  —40  44900
vomd  ¾.  .  Stil-)  66  800  144  —  4840
vien  —  —  —  —  —
Scnrieb  1014  13  120  5  188  110  5ööbäl-  —  4604  108  488
40  672  51  9091  —  828
12116617  2082  54—  —  96201B8423
“7*  undd  Bieischwaren.  go
..  1887041954227oo4o4oo—  ZMOIO
giesschtoaiekvea  Hymne  oo7—  www-Mo
*  —  rh  sonsige  4  4  827
argarine,  —  ·  e
*mn  S#  bestimuntetier  Fet  99  200  72006  184460  148  408  —  —  35  13176495
Milch,  Eier,  Käse  und  sonstige  11
ctierische  Rohstofer  17065  #  28659  569000—  —  0  604
zement,  ,  ,foUss
Erden  und  Steine  2068  64%057%  4  %58  *—
105  69210  122  2796  —  —  102000  10%
ebien  Premmthlen  Prken  600745  164  |12  852  900481  8006  —  6845  541
..  mot41osow4otgoo114s7ssomtom-  —-aler
  Art.  7  5467  —  681
und  Apothekerwaren.  41727  54658a11L  —  24200%  1  5
Farl  ———  Frsfe  un  a
Lacke,  Tinte  46  189  6%  5  GC  9NN  —  32  328.  241
        <pb n="313" />
        W  275
Im  III.  Viertel  Im  III.  Viertel
es  es  Zunahme  Abnahme.
Venennung  der  Waren  Kalenderjahres  1912  Kalenderjahres  19111
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kr.  4  4  kg  4
Gewebe  aller  Ärt  8  67  247/29899345  7656827  820  —  —  28  51828838
giwäsche.  Kleider,  Posamentier
are  i  12  767|  26  y!  —  67  109802210
Sone  und  Stiefel.  37  857  248  9944  5277  819  G0  —  —  15  4157066

onstige  Leder=  u.  Sattlerw.  0260%1  5L11½1  8675  —  —  11607  282
Nobecmcdsonsvge  Dicht-kipqu  vo051122115100028208158—  —  over-wag
Papier  und  Pappe  sowie  Waren

daraus  (außer  Drucksachen)  571234000  1028491  —  —  25  8811  84542
Bücher  und  sonstige  Drucksachen  12  370|  897792  15  560  89582  —  —  819901740
Tonwaren  und  Porzellenn  19  02016786  49  215238602  —  —  80  1867076
Glas  und  Glaswaren  56  148  72  5950750  —  —  s  128
Roheisen,  eiserne  Schienen,

Stangen,  Blöcke  usw.  1295  7134  471  7%  —  326  525/214909
Sellble  816  7114A408606  276  204¼861100  503756—  —
Alle  ni  besonders  *

Eisenw  1  422  4797318262  645  1  617  oso  —  708  166/S5  204
Varen  and  anderen  unedlen  -  --·-"

Wen  252828840458588188804—  —  gamma-o
Kraft.  und  Trbeitsmaschinen  und

eile  von  solchen,  landwirt-E“

  für  Menschen-,  Tier-  «

Kraftbetrieb  %%%  —  17  51141  772
du  für  industrielle  Zwecke  1  200  —  258  0081  062
ktransportmaschinen,  Fäbrräund

  son  ansie  Fahrzeug  «

Art,  auch  Teile  von  el  96415  2ö0  509  700  825  86—  89  4411  —
Teuerwassen  tüch  21|188  28  B8  —  —  706821020
1  s  und  —  ·
hülsen.  1  78992557  199  218  1600%5  —
—.  —  —  —  —  —  —  —  —
Silbermünzen  —  —  —  —  —  —  —  —

B.  Rusfuhr.

l-  —i  .  (Su1ck;  103750  10  4840)  —  —  —  boo

8  asa  9316  s  575  6%%  —
umd  Fleischwaren  6  15E0%  911  1418810
81481  6  108  IIEEIE  184  886

den  r“*  s

s  57  637/  ê  MF57770  S9  9658—  16  879  188—
-„  ........  muss  ges-inso—  —  1616  4766
*“  GEStück)  94  X  1641  —  —  1  706
1044442  10483½¼  38—  —

de  94151  112401  188741  —  —  18252700
2  2250  1  14500  1222%  —  —  122500  1102

W’“  1081  1570|  —  587  694

geschliffenen  .  C  COO5%  O  69½%  go  —  —
ererge  5Gd  120|1661662|815  96  —  —
itete  —  776102  —  —  6102  —  —
Sge  er  —  8900  260668—  —  68662410
roh,  in  Sarrenccder.  *  144919/  50  000  —  —  1440%  S50  O00c  —  —
—.  Leder,  Häuten  und
..  dos  4  1211  2614  1851  20881  —  —
phien  uw.  85171  120  191—  255  88  —
orcheln  und  Berschiedenes  1789  1502  4118  —  —  2829  18  ass
e  Umschliezungen.  Vergse

  Materialien  uB

Sür  aller  iri  de-S

  ictette  in  das
a##land  zurääesandt  werden  ½  S%  10%  c-äUo

5628  7820  —  —  5829  7820  —  —
        <pb n="314" />
        W  276  20
Deutsch-Neugulnea.

Die  Ertorschung  des  Seplk.“)
Expedition  des  Reichs-Kolonialamts,  der
Königlichen  Museen  und  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
  zur  Erforschung  des  Kaiserin-Augusta-Flusses
  in  Kaiser-Wilhelmsland.
(Mit  einer  Kartenskizze.)

Aus  Neuguinea  ist  die  Nachricht  eingetroffen,
daß  der  Geograph  der  Expedition  nach  dem
Kaiserin-Augusta-Fluß  Dr.  Behrmann  vom  mittleren
  Aprilfluß  einen  Vorstoß  nach  Süden  unternommen
  und  in  etwa  5  Grad  südlicher  Breite
die  Wasserscheide  der  zentralen  Gebirgskette  erreicht
hat.  Diese  Leistung  wird  als  ein  weiterer  Markstein
  in  der  Erforschung  von  Neuguinea,  besonders
von  Kaiser-Wilhelmsland,  anzusehen  sein  und  berechtigt
  zu  der  Hoffnung,  daß  auch  das  Innere
dieser  großen  Insel  nach  den  in  Afrika  bewährten
Forschungsmethoden  nach  und  nach  erschlossen
werden  wird.  Wir  geben  nachstehend  einen  vorläufigen
  Bericht  des  Herrn  Dr.  Behrmann
wieder,  der  eine  Fülle  von  interessanten  Einzelbeiten
  enthält  und  eine  noch  weit  größere  Fülle
in  Aussicht  stellt:

Im  letzten  Bericht  konnte  auf  die  Selbständigkeit
des  Hunsteingebirges  (von  Malu  bis  zum  Aprilfluß)
  hingewiesen  werden.  Das  Tal  des  in  —
mäandrierenden  Weeillusses  behält  seinen  Ger#k###
in  unveränderter  Weise  bis  Lager  XV  bei.  durchbricht
  die  Kette  Kamels  L  t  oder
besser:  beide  über  1000  m  hol  i  n
—  breiten,  mit  Alluvionen  ausge  i

Gebirt  hra  unsteinspi

seits,  eiss  Lchensseeenminen  S  xs9
ande  wderseeit  ts  erfũllt  sie  in  weiter  Aus-  dehnung,  oft  mit
.  Die  Anschauung  eines  unner.
durch  Alluvionen  —  efũllt

itie  begriffenen  Lebirges  wird  #  Ai  gostaoge
breiten  Tal,  in  der  E  Humsteinspithe
—  —  wir  die  —  Erscheinung:
er  den  F#m  e

ze

o

 

 

s
Luschrttung  rer

 

"

*5%
5
2

 

f  oder  d
treckt  sich  noch  weiter  slu
—8  Im  Norden  haben  wir  al
zugeschüttrte,  im  normale  Erosionstäler.

 

Abgebrochene  Berg“  sowie  die  Gipfel  seiner
Kette  n  steile  en  sowohl  nach  J  wie  nach  S,
elne  kleine  Hügel  im  Borland

rnt  der  1  kinie  babeo!  W
em  an
*  e  ————  Etelend  8—  —
e

für  Neuguinea,  wo  ständig  siher
fällt  der  Kamelsrücken  nach  N  ab.  8  In  feinem
Ostgipfel  aus  grobem  ee  u  7  —

".  ar  im  se  Ho  -  goach  u  Sprs
rgeht.  Aus  ite  are  ipfe  l-  Mt  starke
änen  fällt  —  andstein  *  nach  8  ein,  ist  boer

õ  orizonten

i  ischung.  De  E
r
i  í  die  Form  noch  ausgeprägter;  ich

*)  Bal.  „D.  Kol.  Bl.  1918,  Nr.  4.  S.  154  f.

 

 

 

*  9r  em  idh  in  ust  lbesuchte,  ich  nicht  tiengestanden,

m  den  zuer
Shichtst,  am  cthilen  Schulve-*
  8  r*—m  wir  auch  hier  in  der  gleichen  Keue
Gandstein  (mit  Konglomerat  wechsellagernd),  in  hoben
Lagen  sanft  nach  8  fallend.

Beim  weiteren  Vordrin  en  nach  sfolqte  ich  zuerst
abwärtssteigend  den  Schichtfal  Nach  einem  Tagemarsch
  passierte  ich  aber  aren  die  Falten.
abwärtssteigend  die  Schichtköpfe.  Das  zugeschüttete  Tal
nördlich  des  Kam  elsrücken  hat  die  Fleiche  Stellung,
wie  das  Tal  nördlich  und  südlich  des  Bambusberges.

es  sind  Isollinaltäler  (ob  das  Tal  mi-  des  #  nts
rücken  im  strengen  Sinne  isoklinal  ist,  ist  zweifelhatt.
da  im  Norden  das  Gestein  des  „Abgebrochenen  Berges
unbekannt  ist),  während  das  Tal  2  des  Etappenberges
  ein  Synklinaltal  ist,  alle  konsequent  dem  subsequenten
  d  rilsue  zu  zufließend.
1  südlich  des  Bambusberges  ist  die
Eedimentdedeckung  schon  durchschnitten  in  seiner  Tieie
treten  Gneise  und  Dachschiefer  auf.  Besonders  aber
jallen  zahlreiche  Quarze  in  die  Augen.
——.  —

·

 

 

 

 

—
17#0000

•+  2  1  .—  *n——  2  b  *  *
        <pb n="315" />
        W  277  20

Weiter  nach  Süden  setzt  eine  völlig  andere  Gebirgsidnun
  ein.  Das  Bergland  gliedert  sich  in  mehr
weniger  nordsüdliche  Grate.  Dementsprechend
auch  die  einfache  Morphologie  jüngerer  (7)  Schichterteine
  auf  (Fossilien  wurden  nirgends  gefunden).
Seweit  die  lUrwaldvegetation,  die  ich  seit  der  Aprilflumündung
  nirgends  verlassen  habe,  bei  einer  einmatigen
  Wanderung  überhaupt  Schlüsse  zuläßt,  haben
wir  es  hier  mit  Schiefern.  sandigen  Tons#  iefern,
teungen  Sangsteinschiefsern,  mit  zahlreichen  Quarzadern
  zu  tun,  deren  Streichen  nicht  wie  bisher  vornelich
  OW,  sondern  lokal  abweichend,  oft  N8  war.
Er  scheint  mir  hier  das  Liegende  vorzuliegen,  nx
das  ich  über  die  Stellung  der  Gesteine  am  Bach  südlich
  Bambusberg  etwas  auszusagen  vermag.  Zoviel
ist  sicher,  je  häufiger  Ouarze  eingeschaltet  sind,  dest#
beher  sind  die  Bergformen.

Das  ganze  Land,  ein  ausgesprochenes.  Erosionsand,
  möchte  ich  auffassen  als  eine  ins  Große  überserte
  Bad—Land-Landschaft.  Grate.  Xs  veriaufend,
losen  Grate  ab.  Uberall  dort,  wo  Quelläste  sich
nahern,  erniedrigen  sie  sich.  Dort,  wo  Quarze  vorwiegen,
  haben  wir  Kuluenationen.  Es  ist  also  eine
Flußkarte,  der  reziprole  Wert  einer  Gratkarte.  Die
Grate  sind  auch  in  niederen  Höhen  so  scharf,  daß
banfig  ein  einziger  Baum  sie  einnimmt;  die  Route
W.  ihnen  sfolgen  und  hat  daher  häufig  durch  einen
Baum  große  Schwierigkeiten.

Dementsprechend  setzt  südlich  Bambusberg  eine
andere  Anordnung  ein.  Nördlich  haben  wir  OW.
Gliederung,  stdiich  SNX-Gliederung.  Lange  NS-Täler
vereinigen  sich  zum  konsequenten  Aprilflußtal  und  sind
mu  ihm  durch  kurze  Zwischenläufe  verbunden.  Der
Aprilfluß  scheint  aus  südöstlicher  Richtung  der  Kulmisaion
  (2300  bis  2400  m)  zu  entspringen.

e  ist  so  markant,  daß  sie  von
1  bis  IV  (Öst)  numeriert  werden  lonnte.  Vereltn
  wurde  Nr.  II.  Sic  halten  sich  in  etwa  1000  m

In  kurzer  Entsernung  von  der  Wasserscheide  setzt
ein  fremdes  Formelement  ein.  Quer  zu  den  Erosionsgraten
  verläuft  eine  Reihe  von  schroffen  Zinnen.  Die
auffallendste  ist  der  Sarg"“  (1200  m).  Ihm  ent-'brechen
  im  U  steile  Kbfält  im  0  aber,  der  besser
eingesehen  wurde,  ein  scharfer  Kegel,  und  an  der
Erosionsabdachung  vor  der  Wasserscheide  mehrere,  100
bis  300  m  die  Abdachung  überragende  Klippen.  Die
Gesteine  sind  leider  in  Handstücken  noch  nicht  hier  einkerroffen.
  so  daß  ich  sie  nur  vorläufig  als  altvulkanisch
binstellen  möchte.  Es  scheint  eine  (oder  mehrere  sich
verzweigende)  herauserodierte  Ader  zu  sein.  Die
Piercchede  besteht  aus  Quarzit.  Sie  verläuft

mich  am  13.  Dezember  1912  in  1720  m
Lat  wielic  auf  der  Wasserscheide  besand,  wird  dadurch
  be  bewiesen,  daß  die  Kette  entgegengesetzt  u  den
ten  genannten  JS-Graten  OV  verläuft.  Sie  hat
eine  niedrigen  Pässe  und  stehm  mit  der  Kulmination
in  direkter  Verbindung.  Seitlich  befanden  sich  nur
kiwa  200  bid  300  m  höhere  Gipfel,  die  öftlich  4  ur
zumiganon“  anstiegen.  Jedenfalls  ist  auj  60  bis  70
temung  kein  Durchbruch  durch  die  Kette  vorhanden.
Lach  S  sah  ich  durh  Urwald  auf  sanfter  Abdachung
und  in  5  km  itje  rnung  eine  **!*2  1600  m  hohe
Die  Täler  lagen  im  Ne

 

Der  fernste  Punkt  liegt  etwa  2½  km  südlich  meines
  Endlagers,  dessen  Breite  aus  vier  Sternkulminationen
  in  allen  Fernrohrlagen  im  Mittel  zu  4°  577,5
Süd  bestimmt  wurde.

Nach  dem  jetzigen  Eindruck  gruppiert  sich  also  die
Gebirgswelt  nördlich  der  Wasserscheide  folgendermaßen:

Auf  die  Alluvialebene  des  Sepik  folgt  nach  S
fortschreitend  eine  Reihe  niederer  Höhenzüge,  hinter
ihnen  höhere,  dann  eine  meist  1000  m  übersteigende
Kette.  Diese  wird  scharf  durche  d  breite  Alluvialtal
des  Aprilflusses  getreuut  nöge  im  E  Hunsteingebing
  im  W  (unserem  Toten  zu  Ehren)  Schatteburglene
  heißen.  Südlich  davor  folgt:  südlich  des
Humnsteingebirges  eine  Ebene  von  15  bis  20  km
Breite,  zumeist  mit  Sagosumpf  erfüllt,  südlich  des
Kamelrückens  ein  400  bis  600  m  hohes  Bergland,
südlich  der  Schatteburgkette  eine  Depression,  sei  es
eine  Ebene  oder  ein  niederes  Bergland.  Dann  erst
folgt  südlich  die  Abdachung  der  Veraltette=  die  in
der  ausgesuchten  Länge  (etwa  1425  40°7)  schon  am
5.  Grad  südlicher  Breite  ihre  asserscheide  besitzt  und
nicht  höher  als  24100  m  emporsteigt.

Alle  Formen  sind  rein  fluviatil-erosiver  Natur,
nirgends  konnten  trog  eifrigen  Suchens  Glacialspuren
entdeckt  werden.

Die  Bevölkerung  des  Gebietes  ist  mehr  als  dünn;
auf  dem  gansen  Vorstoß  wurden  nur  zweimal  in  der
Ferne  je  zwei  Wohnhäuser  gesehen.  Vereinzelte  Jagdoder
  Sagobereitungohütten  zeugen  davon,  daß  selbst
diee  sporadische  Bevölkerung  in  höhere  Berge  vorringt.

  Am  Standlager  am  Eprilfluß  sahen  wir
de  Bewohner  eines  armen  nahen  Dorfes.

Diese  kurzen  Angaben,  die  mit  allem  Vorbehalt
späterer  Berichtigung  hier  niedergeschrieben  sind,  mögen
genügen.  Das  wichtigste  Resultat  erscheint  ir:  1.
Feststellung  eines  Gebirges,  das  sich  in  mittleren  Lfbtas
hält  (1700  bis  2100  m);  2.  die  Feststellung.  daß  sich  die
Wasserscheide  auf  deutschem  Boden  in  etwa  5°  Süd
befindet;  3.  die  Feststellung,  daß  wir  neben  dem  Zentralgebirge
  (im  W  Viktor  Emannel-Gebirge  genannt)  ein
nur  an  einzelnen  Stellen  durch  niederes  Bergland  verbundenes
  selbständigedo  Gebirge  zu  unterscheiden  haben:
die  Schatteburgkette  und  das  Hmnsteingebirge,  die  sich
im  W  an  die  Zentrallette,  etwa  in  der  Länge  des
Frieda=  oder  des  Maiflusses  anzuichlietzen  scheinen,
und  im  O  mit  dem  Zuckerhut  aufhör

Astronomisch  wurden  alle  er  t  er.
Etappenberg.  Bambusberg.  Steilberg,  L  Efie
festgelegt.  Auf  denselben  Punkten  wurbehee  da
metrische,  photogrammetrische  sowie  Peiltischaufnahmen
gemacht  und  Panoramen  gezeichnet.  Die  Zahl  der
photographischen  Zufnahmen  beläuft  sich  auf  121,  die
der  Karten  n  ft  Profilen  auf  57.  Der  meteorologische
Dienst  in  Malu  (Oanchlagey)  sowie  die  Pegelablesungen
werden  regelmäßig  ausgeführt.  Die  von  mir  notierte
nieorigste  inimaltemperamr  betrug  in  1600  m  Höhe

5  Grad  Celsius.  Regen  wurde  in  Malu  in  einer
ach  bis  zu  93,0  mm  beobachtet.

Von  der  Höhenstation  Sattelberg  habe  ich  Nachricht,
  daß  nach  Eintresffen  der  Ersatz-Extremthermometer
sowohl  die  Besorgung  einer  Station  zweiter  Ordnung
als  auch  die  Bedienung  des  Registrierthermometers
und  -baromcters  regelmäßig  ausgeführt  werden.
        <pb n="316" />
        W  278  20
Kolonialrechtliche  Entscheidungen.

Nr.  1.

Kuszug  aus  dem  Beschlusse  des  Königlich  Dreußischen  Kammergerichts  (2.  Strasfenat)
vom  24.  Jonuar  1911.

1.  Im  Sinne  der  dem  Strafrecht  und  dem
Strafverfahrensrecht  angehörenden  Vorschriften
  der  Reichsgesetze  bilden  die  Schutzgebiete
und  das  Reich  ein  einheitliches  Rechtsgebiet.

2.  Strafvorschriften,  die  wie  diejenigen  in  den
deutsch-  südwestafrikanischen  Diamantenverordnungen
  nur  für  ein  Schutzgebiet  erlassen
sind,  find  Landesstrafrecht  des  Schutzgebiets,
das  weder  in  einem  andern  Schutzgebiet
noch  im  Reiche  zur  Anwendung  gebracht
werden  darf.

3.  Die  Gerichte  im  Reich  find  deshalb,
abgesehen  von  einer  einem  deutsch-südwestafrikanischen
  Gericht  geleisteten  Rechtshilfe,  nicht
zuständig,  auf  Grund  der  Diamantenverordnungen
  Beschlagnahmen  anzuordnen  und
über  Einziehungen  zu  entscheiden.

Nachdem  der  Beschuldigte  X.  vor  der  Aburteilung
  gestorben  und  der  Angeschuldigte  9.
rechtskräftig  außer  Verfolgung  gesetzt  ist,  hat  die
Staatsanwaltschaft  auf  Grund  der  für  das  südwestafrikanische
  Schutzgebiet  erlassenen  Diamanten-Verordnungen
  (des  Kaisers  vom  16.  Jonuar  1909
sowie  des  Gouverneurs  vom  21.  Oktober  1908,
16.  Dezember  1908  und  28.  Februar  1909)  das
Einziehungsverfahren  (§  477  St.  P.O.)  wegen  der
durch  die  Beschlüsse  des  Untersuchungsrichters  vom
30.  Dezember  1909  und  15.  Januar  1910  beschlagnahmten
  Diamanten  beantragt.  Das  Landgericht
  I  Berlin  hat  die  Anberaumung  der  Hauptverhandlung
  abgelehnt  und  die  Beschlagnahme
ausgehoben.  Hiergegen  richtet  sich  die  sofortige
Beschwerde  der  Staatsanwaltschaft.
Die  Frage,  ob  das  Gericht  zur  Entscheidung
  zuständig  sei  und  ob  die  Diamanten-Verordnungen
  überhaupt  im  Deutschen  Reiche
angewendet  werden  könnten,  hat  das  Landgericht
unentschieden  gelassen.  Dies  war  nicht  zuläsfig.
Der  Richter,  der  seine  Zuständigkeit  nicht  prüsft,
setzt  sich  der  Gefahr  aus,  der  Entscheidung  des
zuständigen  Richters,  die  möglicherweise  anders
ansgefallen  wäre,  vorzugreifen.  Ebenso  wenig
statthaft  ist  es,  daß  der  Richter  die  Anwendbarkeit
des  zur  Anwendung  gebrachten  Gesetzes  in  Zwelfel
läßt.  Beide  Fragen  waren  vielmehr  zu  entscheiden,
  bevor  das  Landgericht  in  der  Sache
selbst  befinden  durfte.

 

Der  Oberstaatsanwalt  verneint  beide  Fragen.
Seinen  Ausführungen  ist  lediglich  beizutreten.

Nach  §  3  des  Schutzgebietsgesetzes  vom  25.  Juli
1900  (R.G.  Bl.  S.  813)  und  §  192  des  Gesetzes
über  die  Konsulargerichtsbarkeit  vom  7.  April
1900  (R.G.  Bl.  S.  213)  gelten  zwar  „die  dem
Strafrecht  angehörenden  Vorschriften  der  Reichsgesetze,
  sowie  die  Borschriften  dieser  Gesetze  über
das  Verfahren  in  Strassachen“  auch
in  den  Schützgebieten.  Insoweit  und  in  diesem
Sinne  bilden  daher  die  Schutzgebiete  und  das
Deutsche  Reich  ein  einheitliches  Rechtsgebiet.
Daraus  folgt  aber  nicht,  daß  auch  umgekehrt  die
nur  für  die  Schutzgebiete  erlassenen  Gesetze  ohne
weiteres  im  Deutschen  Reiche  Geltung  haben.

uch  die  deutschen  Bundesstaaten  und  die
Reichslande  bilden  reichsgesetzlich  ein  einheitliches
Strafrechtsgebiet.  Daraus  folgt  jedoch  nicht,  daß
das  Landesstrafrecht  des  einen  Bundesstaates  in
dem  anderen  Bundesstaat  zur  Anwendung  gebracht
  werden  kann.  Das  Gegenteil  ist  anerkannten
  Rechtens.  Der  preußische  Richter  dari
auf  Grund  des  Bayerischen  Polizei-Strafgesetz
buchs  nicht  in  Preußen,  der  bayerische  Richter
auf  Grund  des  Preußischen  Lotteriegesetzes  nicht
in  Bayern  einschreiten.  Das  gleiche  gilt  von
den  Landesstrasgesetzen  der  Reichslande  und  der
Schutzgebiete.

Die  Diamanten-Verordnungen  find  ausdrücklich
  nur  „für  das  südwestafrikanische  Schutgebiet
erlassen.  Damit  ist  nicht  etwa  nur  rein  tatsächlich
die  Möglichkeit  der  Begehung  einer  Zuwiderhandlung
  örtlich  begrenzt  oder  ein  bestimmter
Tatort  zum  Tatbestandsmerkmal  erhoben,  sondern
das  Gesetz  selbst  ist  in  seiner  Geltung  beschränkt.
Die  Diamanten-Verordn#ungen  sind  „Partikularrecht“,
  Südwestafrikanisches  Landesstrafrecht,  das
weder  in  einem  anderen  Schutzgebiet,  noch  im
Deutschen  Reiche  Geltung  hat  und  darum  dort
auch  nicht  zur  Anwendung  gebracht  werden  darf.
Die  Geltung  für  das  Reich  könnte  nur  durch
Reichsgesetz  vorgeschrieben  werden.  ·

Hieraus  folgt  die  Unzuständigkeit  der  Gerichte
des  Reichs  zur  Anwendung  der  Diamanten-Berordnungen.
  Denn  die  prozessuale  Zuständigkeit
ist  nur  Form.  .

Selbst  wenn  jene  an  sich  gegeben  ist,  ist  das
Gericht  dennoch  unzuständig,  sobald  es  zur  Anwendung
  des  in  Betracht  kommenden  materiellen
Rechts  nicht  befugt  und  berufen  ist.  (Reichsgericht
Strafsachen  36.  260.)  Dies  ist  hier  der  Fall-
        <pb n="317" />
        279

Aus  dem  Dargelegten  folgt  zugleich,  daß  der
Untersuchungsrichter  des  Landgerichts  I  Berlin  zur
Anordnung  der  Beschlagnahme  nicht  zuständig  war.
Die  Beschlagnahme  kann  daher  nicht  aufrecht  erhalten
  werden.  Zur  Aufhebung  der  unzulässigen
Beschlagnahme  war  die  Strafkammer  befugt  und
zuständig.  Die  Beschlagnahme  kann  auch  nicht
etwa  auf  Grund  des  §  21  St.  P.  O.  aufrecht  erhalten
  werden,  welcher  bestimmt,  daß  ein  unzuständiges
  Gericht  sich  denjenigen  innerhalb  seines
Bezirks  vorzunehmenden  Untersuchungshandlungen
au  unterziehen  hat,  in  Ansehung  deren  Gefahr

 

im  Verzug  obwaltet.  Denn  diese  Bestimmung
betrifft  ausschließlich  die  prozessuale,  nicht  die
materielle  Unzuständigkeit.

Ein  zur  Anwendung  des  in  Betracht  kommenden
  materiellen  Strafrechts  nicht  befugtes  Gericht
kann  nicht  auf  Grund  des  §  21  St.  P.  O.,  sondern
nur  im  Wege  der  Rechtshilfe  tätig  werden.  Die
Aufhebung  der  Beschlagnahme  war  daher  zu  bestätigen.


Im  übrigen  hatte  sich  der  Senat  auf  eine
Unzuständigkeitserklärung  zu  beschränken.

 

Aus  wemden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Der  Baumwollmarkt  Nopvptens  im  Jahre  1912/13.)

Die  Baumwollernte  Agyptens  im  Jahre  1912  ist
befriedigend  ausgefallen.  Die  Ernte  hat  schon  Anlkang
  September,  bierzehn  Tage  früher  als  im  Vorjahr,
  begonnen,  und  d  erste  und  die  zweite  Pflücke
sind  stellenweise  zusammengesallen  Die  Witterung
war  günstig.  Raupen  haben  infolge  der  scharfen  Über-E
  der  Regierung  keinen  bedeutenden
Schaden  v  erursaͤcht.

Der  Ertrag  der  Ernte  *r  auf  7¾  Millionen
Lantar  (1  Kantar  —  4%  )  oder  8,44  Millionen
Topdelzener  geschägzt,  wähs  u  im  Voriohr  9,88

illionen  ben  geerntet  worden  sind
u  Die  Qualität  der  geernteten  Baumwoll=  ist  im
n  gemeinen  talitan  der  gekrne.  Die  feineren  Sorten
ind  aut  ausgefallen,  namentlich  Satellarsdie  und

wogegen  Joannovich  an  Stärke  und  Kraft  d

far  zu  wünschen  übrig  gelassen  bar.  Mit-Afifi  t
Witer  de  generiert.  Die  neue  Sorte  Assil  hat  entlauusct.
  27  sie  sich  als  unregelmäßig  und  W  haltbar
gwiesen  hat.  Die  Spimmer.  g  mit  ihr  nicht  zueu
  sein,  denn  die  #  feg  danach  hat  sehr
waelassen.  Die  oberä  —“—  umwolle  ist  quanatid

  und  aualitativ  sehr  gut  ausgefallen.
wa  Das  Ergebnis  in  den  Entt-rnungssobriten
#  benuekwag  W.pt  als  im  Vorjahre,  wo  es  6½  v.  H.
——  Mitte  Februar

en  Fabrilen  fast  ũberall  beendei.

#n-  urn  rei  18  waren  zur  Zeit  der  Beendigung  der

e  rhälisähig.  o  uand  fin  demns  8

einigen  ngen,  stetig  gestiegen.  Sie
MMææAAACcCcGAÆAk
46  A)  und  WMitte  Februar  1913:  144.  ballari
n  für  Lieferung  von  fully  g#

irs  1918.  Die  Gestaltung  es  t  05  ren
Staaten  von  Amerika  hat  einen  maß-—
  Einfluß  uuf  den  Baumwollmarkt  in  M.

rorihe#n  eũbt.  ünstig  wirkten,  wenn  auch  un
sichere  gehend,  denh  lIlantrieg  und  die  durch  die  u
Krehn  5  La  aberonlahte  Zurückhaltung  der

Dee  Geschäft  den  Aus
den  ii  d

beimischen  #rles  Bmischei  ee  ablemiele  gut  cbgeschmichen.

—  —

#el.  .D.  Kol.  Bl.-  1912,  S.  1017  f.  und  S.  1057v.

 

Sie  werden  mehr  und  mehr  zurückgedrängt,  weil  die
Regierung  an  kleineren  Orten  Märkte  eingerichtet  hat.
um  die  Bauern  direkt  mit  den  Ausfuhrfirmen  in  Verzu
  bringen.  Für  den  Ausfuhrhandel  war  der
Q*]  Wr  ang  befriedigend.  Die  Nachfrage  der  Spinner
war  bis  e  des  Jahres  aubergewöhnlich  aroß  und
erstreckte  sich  namentlich  auf  die  mittleren  und  niedrigen
  Sorten.  Da  diese  im  Verhältnis  zu  den
reichlich  vorhandenen  höheren  Sorten  nur  spärlich  vertreten
  sind,  so  hat  die  bKochsfra  e  seitdem  nachgelassen.
o  werben  aber  auch  die  besseren  Sorten  Abnehmer
arf  an  rwoolke  überall  vorhanden
"  **ii.  Peint.  Sehr  groß  war  de  Nachfrage  von  den
ereinigten  Staaten  und  von  Japan.  Die  Spinner
waren  allgemeinen  zufrieden  und  haben  wenig
Ausstellungen  bezüglich  der  Qualität  gemacht.  Die
Bauern  haben  ihre  Ernte  gut  verkauft  und  von  dem
Erlöse  einen  Teil  ihrer  Schulden  abtragen  können.
Das  landwirtschaftliche  Departement  in  Kairo  berechnet
auf  Grund  eines  Durchschnittspreises  von  18  9/16  Tallari
für  den  Kantar  den  Gewinn,  den  das  Land  aus  der
Baumwollernte  erhalten  hat,  auf  32  852  fun
uptisch  (zu  20,75.#4).  Bis  Mitte  EG**  1918  sind
WWi  016  840  Kantar  oder  38  152060  dz  in  Alexandrien
  —*  Die  Vorräte  waren  fast  während
ganzen  Saison  außergewöhnlich  groß  betrugen

 

 

wovon  sich  a  Hechinge  ein  oreber  Teil  in  den  Händen
der  Ausfuhrhäuser  befand.  Vom  1.  September  1912
bis  zum  14.  Februar  1913  sind  870  604  Ballen  zu
7½  tar  netto  oder  2  200  586  dz  ausgeführt  worden.
Davon  gingen  nach  Gro  bbritmmien,  8  Ballen.
nach  dem  europäischen  F  Bea  **  und
nach  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  86  238
Ballen.

Die  Arbeiten  für  die  Vorbereitung  der  neuen
Aussaat  waren  Mitte  Februar  im  vollen  E*  vꝛ
stellenweise  hatte  die  Aussaat  schon
Sh  wird  ein  wenig  größer  Eem  als  im
Loriahre,  Von  den  Ginse  elnen  Sorten  dürften

laridis  und  Nubari  in  E  erem  Umfang  gnge:
pflanzt  werden,  während  An  er
Sor  *  gegen  das  Veo#he  nicht  zassbn  berän


(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Alexandrien.)
        <pb n="318" />
        280

Der  Rakaomarkt  in  Ecuador  im  a.  Vlerteljahr  1912.  *)

Da  die  Ankünfte  in  der  ersten  Hälfte  des  Oktober
  andauernd  recht  klein  waren,  so  blieb  der  Markt
fest;  eut  Partien  Arriba-Kakao  wurden  bis  zu
20,  es“)  für  den  span.  Ztr.  Gu  46  kr)  bezahlt,

für  a  Sorten  entsprechend  weniger.  Die  Zufuhren
stellten  sich  (verglichen  mit  denjenigen  in  der  1—
He  ee  des  Oltober  1911),  wie  foldt:  *  %

908  172),  Balao  und  Naranjal  447  u0  1“#

E—  354869  (589  420),  zafanimen  1  midisS

Auch  in  der  zweiten  Hälfte  des  Oktober
blieb  die  Zufuhr  nur  gering,  und  obwohl  man  in  den
Konsumländern  die  in  Guayaquil  geforderten  Preise
nicht  bezahlen  wollte,  wurden  diese  hier  d  auf
20,80  Sucres  für  guten  Arriba  gehalten,  indem  man
ogar  noch  eine  weitere  Steigerung  erwartete.  Die
Ankünfte  betrugen:  Arriba  558  746  (1  335  414),  Balao
und  Naranjal  683  487  (845  841),  Machala  254  219
(64  375),  zusammen  1  496  474  (2945  630)  Pfund.

Anfangs  November  blieben  die  Ankünfte  ungefähr
  auf  der  gleichen  Höhe  des  Vormonats;  gute
Qualitäten  Arriba-Kakao  konnten  bis  zu  21,50  Eueres
erzielen,  gegen  Mitte  des  Monats  jedoch  flaute  der
Markt  wieder  ab,  da  etwas  mehr  Kakao  hereum
und  die  Nachfrage  aus  den  Lonsumländern  fast  ganz
fehlte.  z  daß  man  nur  noch  21  Sucres  für  Arriba
und  20  bis  20,50  Sucres  für  den  span.  Ztr.  für  —
*  Die  Zufuhken  gen.

(1281  193),  Ba  und  1  515  939  (805  16)
la  7  (622  660),  zusammen  1  410  768
EEIIII

In  der  zweiten  Hälfte  des  November  waren
die  hereinkommenden  Mengen  Kakao  nur  recht  klein.
Infolge  der  Furcht  vor  der  politischen  Lage  Europas
war  ein  Sbflauen  des  Marktes  bemerlbar,  indem  man

ie  Arriba  äußerst  bis  zu  19,80  Sucres  bezahlte,  in
den  letzten  Tagen  des  Monats  jedoch  konnte  sich  der
Markt  wieder  enetr.  befestigen,  und  zwar  wurde  für
Arriba  21,30  bis  21,50  —  *  den  #u  #an.  Ztr.  geboten,
  die  anderen  rten  ntsprechend
nichriger.  Die  dr  ete  neellten.  lerte  P  n  folktr  Arriba
945  (17  Balao  und  Naranjal  395  802
n  928).  eehh  260275  (323  395),
1  310  582  (2  570  684)  Pfund.
runn  dr-  ersten  Lollte  des  Dezember  war  eine
unahme  der  Kakao-Ankünfte  bemerkbar;
—  4  en  ——  Konsumlãndern  Auftrãge
n  in  Guahaquil  bezahlten  Preisen  von  20  Sucres
k  Arriba  guter  Qualität  nicht  erteilt  wurden,  hatte
es  den  Anschein,  als  ob  sich  dieser  Preis  vorläufig
bolten,  würde,  da  Orders  von  den  Vereinigten“  Staaten
tweilig  den  Markt  erleichterten.  Die  Berichte  für
nächsten  Monate  von  den  Plantagen  lauteten  an-—
  —  1  K  die  allgemeine  Meinun
die  Haupternte  .  nächsten  Ahre.  erst  spät
kommen  gyird  Die  Zufuhr  b  frriba  943
(2  444  48  M  und  ren  der  319  n
Ma  (328  084),

zusammen  1  340  653
G#  2  he  6*8
Die  zweite  Kölkte.  und  besonders  die  letzten
Tage  des  Dezember  wiesen  größere  Ankünfte  auf,
und  zwar  erreichten  sie  fast  die  d.  S-7  ie  im  gleichen
Zeitraum  des  1911.  gur  Arriba
ding  allerdings  fũt  turge  Zeit  2  —  ucres  herib
  wieber,  inbem  man

 

ausammen

0S
Erremn

unter,  erholte  sich  jedoch
Schlusse  del  A50  Sucres  herum  bezahlte;  die  bbrigen
*  Bal.  „D.  Kol.  A#  1912,  S.  1197.

**)  1  Sucre  =  2,04.4

Qualitäten  werteten  entsprechend  niedriger.  Die  Ankünfte
  betrgen:  Arriba-  2522  (2595  10  B
und  Naranjal  606  198  (551  484),  Machala
(184  470),  zusammen  3  178  888  (8281  018)  45
Das  Gesamtergebnis  der  Kakao-Zufuhr
in  Guayaguis  während  des  Jahres  1912  itt
892  014  Pfund  gegen  80  642  028  Pfund  im  Jaure
Ku-  d.  ungeföhr  0  v.  v  weniger  als  im  Jahre
das  ein  um  21  t  r5  esseres  Resultat  ergeben
2011.  als  das  Jahr  191
(Bericht  des  Kaiserl.  —e  in  Guayaquil  vom
20.  Januar  1913.)  "

Schafzucht  auf  Neuseeland.

dem  Sydneyer  „Daily  Telegraph“  sind  am

1912  (gegenüber  1909)  in  Neuseeland  folgende

etP  *  m—  vorhanden  gewesen:  Merinos

433  Stück  (52  879),  Li  94  348  Stück  (119  563),

*  r-  Stück  wau  BG  Border  Leicesters

c  8  887),  engische  Leicesters  87  744  Srück

sirssl  *  pi  19  797  Stück  (82  550),  Soub-(21


downs  83  167
Während  l-  #  e.Gesanteall  der  m#m#ffigen
Zuchtschafe  im  Laufe  daer  enen  drei  Jahre  kaum
veränder#  hert,  ergibt  sich,  daß  Merinos,  Lincolns.
bu  —  Leicesters,  i  Leicesters  und  Sbropshircs
durch  rund  mneys  und  Southdowns  ersest
worden  sind.  Die  ersen  Romneyschafe  sind  nach  dem
Daily  Telegraph“  im  Jahre  1855  importiert  worden.
Gegenwärtig  soll  die  Rasse  den  Romneys  in  Kent  an
Reinheit  ded-  Blutes  nicht  nachstehen  und  ihr  nach  Beschaffenheit
  der  Wolle  überlegen  sein.
(Bericht  des  Kaiserl.  Generakkonsulats  in  Sydnev.

 

Außenhandel  fiovptens  im  Jahre  1912.)

Die  wirtschaftliche  Lage  Aghptens  im  Je
1912  war  infolge  des  guten  Ausfalls  der  Baumwollernten
  der  Jahre  1911  und  1912  befrievigend  In
den  letzten  Monaten  des  verflossenen  Jahres  haben
der  Ballankrieg  und  die  Unsicherhei  der  volitischn
Verhältnisse  in  Europa  ungünstig  eingewirkt.

Pe,  at  o

Einfuhr  ist  geen  die  des  Jahres  1911,
die  höchsten  biöher  erreichten  Ziffern  aufwies,  um  5-.
zurückgegangen.  Von  der  Wiederherste  es  Friedens

wird  ein  großer  #uufschmmng.  de
unnal  da  die  Baumwollernte  des  letzten
Aiens  3½  Millionen  4  ergeben  hat  und  die  Preife
normal  sind.

Das  Assuhrgeschaft.  ea  dch  ia  —W—
Gegen  das  Vorjahr  ist  d  im  Werte  um
gestiegen,  was  a  1000  *7  rrfüü  4
daß  der  größte  Teil  der  sehr  verspäteten  Baumwo  1
ernte  des  Jahres  1911  und  ein  verhältnismäßig  Grwel
Teil  der  ausregeno  zauch  füh  beendigten  neuen  Ern
im  Wabre  15  verschifft  worden

Essden
  Ausweisen  über  den  Hande

 

1  nwsedh  während  des  Jahres  1912  bezierte  sich  d
Esamteinfuhr=  auf  2  007  760  EE.  ataen  2271  "„
kechenden  Zeitram  1911,  so  da  s  ch  ein

e##  1

#nah#s  um  1319  859  E  t.  Die  Ge  "  mtaus

fuhr  bewertete  sich  im  ——  —  auf  3à51  2

wäbrend  sie  im  Jahre  1911  insgesamt  Sdos  01  u
es  ist  mithin  ihr  eine  Zunahme

5975  2E.  zu  verzeichnen.

 

)  Bal.  „D.  Kol.  Bl.=  1912,  S.  266f.
        <pb n="319" />
        281

Die  Beteiligung  der  hauptsächlich  in  Betracht  kom-Ausfuhr  wãhrend  der  beiden  verflossenen  Jahre  ergibt
menden  Länder  n  Werte  d  ga  gesamten  Ein=  und  sich  aus  der  nachstehenden  Übersicht:

 

 

 

berkanfts-  Einfuhr  Ausfuhr
nd  1912  1911  1912  1911
eesimungstände  Wert  in  26.
Großbritann  .  7990  658  8557.296  16022818  13  958  058
Engl.  Ssi  im  fernen  aiten  .  1814861  1095051  122  704  111  744  ,
Deutschla  .121  180  1500  745  8  885  937  3  117  564
Bereinigte  —  von  Amerika  408  525  821  960  4120  895  2  071  161
Andere  Länder  Amerils.  684  828  588  837  15  498  17  858
Hlterreich-Ungarn  ·..·...  1  679831  1  988  808  1  481  167  1443  284
Belgien  .........  1102711  56  770
Frankreich  2411425  2780  301  2706  975  2311  869
Gechntard  ........  548  196  489  999  30  195  23  288
Italien  .....··..  1242729  1  461  600  948  889  814  064
Rumänien  ,.......  690  883  730  600  9628  9443
Rußlaauauddydy  764  515  850  811  2  056  302  1  789  2386
Türkiel  2  759  888  2808  864  627556  548  737
Insgesamt  (inschl.  aneerer  S#h  25  907759  27227  118  34574  321  28  598  991

Außer  den  Britischen  Besitzungen  in  Ostasien,4  086  952  LE,  woran  Großbritannien  mit  3  412  448  dz
Amerika,  Belgien,  Griechenland,  Holland,  Schweden  für  2  349  104  2E,  Deutschland  mit  2  2200  942  dz  für
und  Norwegen  hat  die  Einfuhr  aller  Länder  gegen  1520  342  2E  beteiligt  waren.  Im  übbrigen  hatte  die
das  Vorjahr  Sbgenommen.  Die  britische  Einfuhr  Ausfuhr  der  wichtigeren  Artikel  in  den  FIeen  1912
bot  sich  um  8  v.  H.,  ur  n  reichischungarische  um  (und  1911)  folgende  Werte  in  1000  20E:  Eier  180.5
18  v.  H.  verringert.  Einfuhr  Frankreichs  ist  um  (116,2);  Häute,  roh  155.7  bcs.  3);  Reis  284,2  (287,0);
13  v.  H.,  die  Italiens  um  15  v.  H.  gefallen.  Die  türkische  Baumwollsamen  4086.9  (9088.9);  Olkuchen  8  (855.7);
w
4

 

 

 

 

 

Einfuhr  hat  sich  nur  um  2  v.  9.  vermindert.  Rußland  Swiebeln  334,8(313,0)  Rohrzucker  170,6  (182,8)  Baumhat
  um  11  v.  H.  weniger  eingeführt.  lgien  hat  seine  wolle  27  529,2  2#  988,2);  Wolle  121,9  (94,0);  Zigaretten
utuhr  um  38  e  Dnstschlands  Eim  22,6  (407,1).

t  war  um  õ  oder  õ  v.  H.  kleiner  und  i  t
vorzugsweise  in  Kohlen,  Steingut,  Porzellan  und  Glas-  GCaach  einem  richte  des  Kalferl  onsulats
waren,  Baumwollen=  und  Wollenstoffen  zurückgegangen,
während  sie  sich  in  Metallwaren  erheblich  gehoben  hat.  ·

Die  Ausfuhr  hat  nach  allen  Ländern  mit  Ausnahme

  von  Spanien  und  Holland  zugenommen.  Ver-  Der  iruenha  des  belgischen  Rongo
————  die  Zunahme  nach  den  biets
Veriinigten  Staaten  von  Ameri  Der  belgische  #uantalmnuger  hat  in  der  De-Deutschlands

  Einfuhr  in  ien  wichtigsten  Ar·  zembernummer  1912  der  „Renseignements  de  Toffece
het  1912  (und  1911)  folgende  Werte  in  1000  LE;:  lonial“  eine  Statistik  über  den  Außen  handel  der
llle  und  Metallfabrikate  495,9  (425,0),  Textilwaren  belgischen  Kongokolonie  im  Jahre  1911  ver-7

  (385,9),  darunter  Baumwollengewebe  66,9  (67.8),öffentlicht.  -  belief  sich  der  Wert  der  Gesamtn7

  47,5  (86,9),  verschseden  J  Artikel  182,0  usfuhr  auf  78955  398.67  Fr.  gegenüber  95598697,56

 

i.

 

 

 

6)  mnd  Farben  105,0  (1  n  Holz  und  anlen  im  Fabregen  110.  der  Wert  der  ft  Gesamtein--blen
  90,5  (101.7),  Chemische  Erzeugnisse,  E——  uhr  auf  #  Söroeo“  05  Fr.  gegenüber  48  979  141,75
Parfümerien  55,9  (52,8),  Veschirr  Lnds  ta  54,8  (72,6).Franken  im  orjahre.  Von  dem  Gesamtwert  der

Die  Aus  wies  1912  1911  de  Ehusfuhr  —  1911  (und  1910)  54.052  426.40
re  lin  kusfull  kee  Tiere  a  14  0,  0  (66  602  295,28)  Fr.  auf  Produkte,  die  aus  —  Helenie

 

Genußzwecken  217,6  (147,2);  Felle  und  stammten,  von  dem  Gesamtwert  der  Einfuhr  ,
Nkmts  182.9  8:  3  MVee  isse  (36  846  508,18)  Fr.  auf  Boren,  die  fürd  den  Verbrauch
lle  60.5  (63.0).  Getreide,  Ge  muse  Mehl  usw.  5346,8  in  der  Kolonie  bejtimmt  waren.  In  der  Ausfuhr  ist
(4188.0);  Zucker,  .  —3  8  251,2);  Spiri.  eine  bedeutende  Abnahme  des  Weries  zu  verzeichnen,
„  Getränke,  Ole  36,4  (25.1);Z  Lurwen  ier,  die  zaunsichlich  tauf  das  Fallen  der  Kautschukpreise

Vücher  23/8  19.0):  ,  «1I-;  zuruckzufuhre
Steine  190)  S  7„olzwaren  us  ½  Unter  *  si#fubrartikeln  im  Jahre  1911
·  figuriert  Kautschuk  im  Werte  von  rund  50  424  261  Fr.
,  olle,  iware  idavon  aus  der  rt  X—  85  an  3

D  ebs.d  c  (W  108,0:  Metalle  und  Metallwaren  eo“  Stelle;  es  folgen  Elfenbein  für  9  287  226  (5  688  468.

 

1
8
#
¾
n
51

 

75.2);  ve  Franken,  Rohkupfer  5  177  505  (1  884  041),  Sins.
o  rW  Waren  95,2  (106,2);  Zigaretten  7r  “!  5  ⅛E  g  1n7  8  5  3  3.T0  5  P66
e  Ausfuh  1  o  11  11  almõ  5
a#  is  Huefuhr  von  Baumwolle  wr  uen  Veber13  s-)  und  Kolao  800882  (G05  Seh  F..
e-  2277  2E,  wovon  1706820  de  für  15572161  Als  Bestimmungsland  steht  Belgien  mit  einer
r  Lofritannen,  558  643  dr  für  4  #.  157  §(  pash  Exvortziffer  von  rund  560  759  458  Fr.  (davon  aus  der
S  taaten  von  Amerika  und  301  50  Kolonie  47  5660  266  Fr.)  weitaus  an  erster  Stelle;  es
Ors  14t  os  n  #ut  eugign  t  folgt  Frankreich  mit  einer  Exportziffer  von  11  193  859

Baumwolssu  t  ver-  0  von  den  b  5697  dult
Fehrt  t  belief  sich  auf  r  kouh  im  fH.n  von  Es—  belgischen  Klrnic  ensseelen  sar  ——
        <pb n="320" />
        282  20

britanmien  mit  8880449  (aus  der  Kolonie  468  782)  Fr.
Der  Export  nach  Angola  stellt  sich  auf  3  704  228  (aus
der  Kolonie  selbst  4416  *  i  Dann  folgen  die
Niederlande  mit  r.  Der  Rest
verteilt  siche  auf  die  *  e  von  denen  eut  chland
  und  Deutsch-Ostafrika  eine  Einfuhr  v

463  612  12  523)  bezw.  269  757  209  757)  Fr.  aufweisen.

Unter  den  Einfuhrartikeln  (Wert  in  runden

Franten)  sind  folgende  besonders  hervorzunzeben  Weine

119  133  (für  die  Kolonie  bestimmt:  1  666  685),  be-2185
  Holz  und,  Holcworen  1u093  480  (994  490),

Konserven  4  408  780  (3447  419),
(822  539),  Fische  1  5%8  248  (1.029  767),
Wäsche  3  939  129  (8117  344),  Maschinen
(2197  920),  Maschinen-Reserveteile  und  Zubehör
1  825  447  (1  697  120),  Verkseuge=  11016  726  (912  864),
Stablichienen  1565  404  (1  568  844),  Ouincailleriewaren
1  971  272),  Baumwollenstoffe,  ruckte
5  (866  627),  desgl.  gefärbte  7  573  448

(5744  4%.

Was  die  einzelnen  Länder  Tauhgt.  steht  Belgien
mit  einer  Einfuhr  von  rund  34270  3  2  Fr.  (für
Kolonie:
Großbritannien  mi  0,  07  Lejsd  Deutsch-.

  1  .

A

 

1054385  (1017737)  und  die  Niederlande  mit  169002
enore)  Fr.  Der  Rest  verteilt  sich  auf  die  G##t#-Länder.


ble  #eisisn  Cage  in  Dowtugiesisch-Ostatrina.)

In  den  verschiedenen  Distrikten  von  Portugiesisch-Ostafrika
  hat  überall  ein  wohltätiger  Negenn  mit  vielfach
  sehr  starken  Niederschlägen  eisgeseh  Die  Dürre
scheint  daher  gebrochen  und,  aee  einige  weitere  #
schläge  nicht  ausbleiben,  Aussicht  auf  eine  normale
S#rggeit  norhanden  1.—  —  Man  hofft,  falls  die

geborenen  gentage  an  die  Bestellung

ihrer  Felder  ge  ngen  siad,  2“  die  nächste  Maise
x“  Seich.  u  Len.  wird  ,  ein  Vorrat  an  r
borenen  dee  d  bis  zur  Ernte

den  e  Mei  **  ist.

zwischen  ist  in  den  von  der  Hungersnot  betroffenen
  Teilen  der  Kolonie  die  Austeilung  von  Mois
vorgenommen  worden;  argentinischer  Mais  wird  auc

letzten  Jahres  verursachten  Hungersnot  in  den  Eingeborenendistrikten
  gerechnet  werden  darf.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lourengo  Marques.)

 

Frachttrele  Ubertahrt  von  Berdduch#te##en  nach
Britisch-Sb  ofrihe.

Die  frachtfreie  Einfuhr  von
Südafrila  durch  die  Union  Castle
zu  erwarten  stand,  seit  Inkrafttreten

vertrags“)  —*  lebbast  Fpei
jeder  uermemer  in  Kapstadt  ein-#wifft,
  bringt,  vee  aee  Tni  von  solchen  Tieren,
die  meistens  aus  England  sommen,  Int-So

  hat  der  am  11.  Jannar  London  abgegangene
  Daumser  „Comrie  Laflie-  en  Herdbuchtiere

5  —  .D.  Kol.  Bl.“  1918,  S.  110.
*“)  Bal.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  1200f.

rdbuchtieren  nach
inie  at  sich,  —
euen  t-Beinahe



 

 

Eber  und  4  Sauen.
*  unnshenn..  Sa
beim  Kaiserl.  Generalkonsulat  in

Gambia  1911.

Handel  der  Kolonie  steigt  dauernd.  Im
i  X  beru  der  Gesamthandel  1499154  Pfd.
egenüber  1  114  430  Pfund  im  Jahre
—“—  der  Einfuhr  belief  sich  auf  807  118
gegenüber  578  988  Pfund  im  Jahre  1910.  Im
28  *  der  Einfuhr  3  9188  Pfund  auf  rE
ie  begiern  41  141,  Pfund  auf  den
Howdel  und  384  auf  Gold.  Eine  Abnahme
der  Einfuhr  *  sich  in  Baumwollgütern,  ießpulver
  und  och  Von  der  Gesamteinfuhr  entfielen
auf  Großbritannien  44  v.  H.  und  auf  britische  Kolonien
  17,6  v.  H.;  tschland  war  mit  13,4  v.  H.
an  dem  Hande  der  Kolollt  vertreten.

gn  Bord,  in  27  te,  19  Sten.  260  Bullen.
F  W

erständigen
stadt.)

 

Slerro  Leone  1911.

Gesamtwert  der  Einfuhr.  im  85  4%

W’i  0  auf  1267281  &amp;amp;  gegenüber  1  162  470  2  im
ahre  1910.  Eine  Vergrößerung  zeigt  sich  8  allen
seen  von  Einfuhrgütern  mit  Ausnahme  von  Nahrungsmitteln
  für  menschlichen  Gebrauch,  welche  im  Werie

 

iegt  indessen
ch  im  —  1910,  di  ren
ernte  dieses  Jahres  hatte.  Die  Goldeinfuhr  belief
sich  auf  217832  2  und  zeigt  eine  Vergrößerung  von
552  2  e  Einfuhr  von  ——  —  belief
gch  *  Dies  bedeutet  ein  ——.*  von
75748  44  1910.  Diese  Steige  6  betiher
1  in  dem  Ban  der  Eisenbahn  d  in  dem
einiger  öffentlicher  Gebbd,  wie  des  Lerichzsho  und
ein  W#  Gefängnisses.  Die  Ausfuhr  belief  sich
auf  1  er  1  2  im  Jahre  1910.
Gold  —  ur  100  20  8  ausgeführt.  Dies

 

eine  Verminde  on  445  v.  H.  gegenüber  dem
Vorjahre.

land  war  bei  den  —  r
w  an  Pa-  und  mit  24.13  v.
bei  de  ——-m

  gesamten
bezugl  Ein  de
Se  guhe  ach  der  Zolpwie  on
Stelle  bezüglich  des  “t  n  407  v.  S.

 

Goldlfifte  1911.
Der  Gesamthandel  der  Kolonie  im  gohre  un
belief  sich  auf  7  576  714  8  genüber  6  137  587  8  im
9  910.  f  die  s
8  260  6  454

Handel  war  an  der  Ein  im
2762  946  2  beteiligt.
an  Regierungsgütern  belief  sich  auf  r!—  Das
ist  gegenüber  den  5  eine  Abnahme  von  24262.
—  belief  ßs  auf  soin  S
iin  hre  1910.  ues  bedeutet
L.  Die  seebe#  der
nüber  dem  Verfahr  ers

 

 

lach  i  endoumd
  Gold.  Vergrößerung  der  Ausfahr  von  73
allein  betrug  86,19  v.  H.  Vorjahre.
        <pb n="321" />
        283

Nnordllche  Territorien  der  Goldhüste  1911.

Die  hauptsächlichsten  Einfuhrartikel  des  Proteltorats
  sind  Baumwolle  und  wollene  Güter,
e  —  Kolar#e,  Salz,  Hartwaren,

Bier.

Die  Aus  buhr  beschränkt  sich  auf  Erzeugnisse  der
Landwirtschaft,  wi  Wieh,  Butter  usw.  #er  Ausfuhrhandel
  mit  Möns  nimmt  ständig  zu.  e  Ein-—
  sind  immer  —  genei  iin  07—  nach

masi  zum  Verkauf  zu  brin  —  Dboft,
doß  die  Errichtung  eines  Viei  der  a  Leo
Growin  Miaath  in  Tamale  ein  großer  eeinorn
zum  Anbau  von  Bamnwolle  in  diesem  Gebiete  sein
würde,  aber  bies  ist  nicht  der  Fau  —*  da  die
Ausfuhr  an  Baumwolle  sehr

Hanudelsstatistiken  werden  uf  en  Stationen  gefibrie
  boch  Een  diese  nur  ein  annäherndes  Bid  von
.  Lesam  umme  der  Sipstr  und  Ausfuhr,  da  der

e  Men  geht,  auf  denen
de  —5  neine  g  ee  kann.

 

Basutoland  1911/12.
1.  Finanzen.
In  Etatsjahr  1911/12  betrugen  die  Einnahmen
198  856  6  BMWnimi:  s  “m  fanf
e  Entwi  in  den  n
Jobren  zeigt  I#leecde  Tabelle  6

Jahr  Einkürfte  Ausgaben
1907/08  116  530  86  126  604  86
1908/00  108  698=  126  921.
1900/10  119  974.=  127  487
1910/11.  145  401  .  184  888.
1911/12.  138  864.  111  966=e

  Seit  4½10  —  demnach  die  e  Einnahnen  bie

up  4.(I½
11165  2.  Poltei  14521  8.
458  2,  Landwirtschaft  10  000

2.  Landwirtschaft  und  vonoer
e  Weizenernte,  für  die  die  #iuesichtrn,  sehr  aenstig
tanden.  hat  unter  dem  Regemmangel  im  —
unter  Stürmen  —.—  gelitten.
—  —  und  die  dee  —-=  meit
Durchschnitt,  es  ist  zwei  ol  x
—  i.  gedeckt  kine  kanm.

Amein  V#iut

  Offentliche

 

“““
e  t  Quali  ner  d
anng  der  der  Protuntpd  von  Wolle  und  i

#der  Negierung  wurden  im  Beri  En-Angora=
  und  228  Mermoböcke  zur  l
#  19  D  !7—  wurden  im  letzten  Jah

W“  We  ucht  dienen  12  Beschälstationen.
3.  Schulwesen.
Die  iementarschun  zrden  v-  Er  17  410  Kindern
beicht,  do  6671  Knaben.

esn  Ham  *  —  Schulwesen  liegt

4.  Bevöllerung.

rim  Prve  betrug  insgesamt  404  507;
——3  —  um  etwa
mann  Dabei  i  berücksichtigen,
de  eiwa  20000  Männer  auswärts  zunf  Arbeih  #rb

5ors

 

Im  ganzen  verließen  im  Berichtsjahre  108  654
*  vorübergehend  das  Land;  davon  gingen
rbeit.

in
(Auszug  aus  Colonial  Reports-Annual.
Basutoland  1911/12.)

 

Betschuanaland  1911/12.
1.  Finanzen.

im  Rechnungsjahre  1911/12  betrugen  die  Einnahr.
  83  bie  Ausgaben:  e  2  der  Reichszuschuß:
  10  000

Die  Mo#nen  zeigen  ein  ständiges  Anwachsen,
wie  aus  folgender  Tabelle  hervorgeht:

Einnahmen:
1%  428608  1909/10  10  1  111.
81  668  49788  S  5206
#%  %rn  liefern  die  —  1  n

365  8&amp;amp;  und  die  Zölle  mit  13  287  8  im  vergangenen

—
Grund  dieser  m—  Pinanglage  liegt  in
dem  —  r——  s  Land  seit

1910  durch  die  ch  as  he  E  für
Fechtrien  Johannesburg!  und  3  umnd  für
e  ch  in  Pulawayo#  en  hat.  Im  letzten  Jahre
en  11  812  Stück  He  in  de  u,Südefsckaniche  Union
das  Fleisch  von  2500  S  ach  Rhodesien  ausin
  Der  e  28  4nach  sich  auf  rund

n  #*  letzten  fünf  Jahren  betrugen  die
Ausgaben:
1007/08  100  160  cn
75  851  75  601  65  268
Die  Verinoee

1041  z

64  790  65  935

ein  *  letzten  drei  Jahren  ist

im  wesentlichen  auf  den  Wegfall  der  Ausgaben  für
Eisenbahnbauten  zurlauführen-  Die  Hauptausgabe

Saält  auf  die  Polizei  mit  84  749  8  im  vergangenen

2.  Schulwesen.

Errichtung
zum  Teil

 
   

3..  Landwirtschaft.
Das  1911/12  M  wegen  de  tlichen
  ———  1n  —  ““  1

st.  nfolge  geringen  Regenfalles  herrscht
8*  Sfols  An  den  werhoen  zun
Ss  —#  in  Massen  sammen.  wodur
die  Essahr  dn  deb  ansteckende
s  Futter  in  der  nächsten  Um-.
  der  rt  bald  aufgezehrt  ist.
—i.t  .  der  *9  des  Rindviehs
ltsichchr  g  Entschädi--
  #  r  Tiere.  rigleit  bei
lämpt  der  d  rn  et  255  die
*—  t  einsehen  wollen,
,  d.  h.  ein  Tier,  das  die  Kran
W—ii  hat.  einen  renden  eoes
bildet.  Sie  halten  vielmehr  ein  solches  Tier  —  wie
man  früher  allgemein  annahm  —  für  besonders  wert-
        <pb n="322" />
        W  284  20

Voll.  Immerhin  besteht  die  Hoffnung,  die  Seuche  allmählich
  mit  Hilfe  der  Schutzimpfung  auszurotten.
(Auseug  aus  Colopial  Reports-Annual.  Bechuan
-eand  Protectorate.  rt  for  1911/12.)

Siji  1911.
1.  Finanzen.

Die  Einnahmen  brreichten  einen  Betrag  von

395  &amp;amp;  mehr  als  im  Vorjakre  und
übertrafen  den  zaeigihe  #aschla  33  098  6
Die  hauptsächlichst  6.  usgunahme  erfu  -  die  Zoleinnahmen.
  Mit  Ausnahme  der  Eingeborenensteuer
und  der  Einmahmen“  Damhbverkäiufen  hatten  alle
anderen  Arten  von  Einnahmen  zugenommen.  Das
Steigen  der  Zolleinkünfte  war  durch  das  stetige  Wachsen
des  Handels  bedingt.

Die  Ausgaben,  3  angeschlagen  auf
286  902  K,  betrugen  7  S.  Den  anteil  a
den  Mehrausgaben  —*  auzerorkemische  Sentche
Arbeiten.  Die  folgende  Tabelle  gibt  einen  üÜberblick
über  Einnahmen  und  Ausgaben  während  der  letzten

fünf  Jahre:

Einnahmen  Ausgaben
Jahr  2.  2
1907.  170  801  156  811
1908.  178.015  197  798
1909.  177909  187  684
1910.  211  952  236  661
1911.  240  394  265  847

Die  Sthuegebietofchm  betrug  am  31.  Dezember
1911:  93  515

2.  Handel,  Ackerbau  und  Industrie.
Die  Haupteinfuhrartikel  waren:

1910  1911
2
Brotgetreide  und  Zwieback  57688  60  443
Kohlen  28684
Tuchwaren  141  818  146  425
9  Metallwaren  .  4487  78937
Lebendes  VBieh  54  778  14681
#phacunoematerol  für  Inaer  19  489  25  968
Paschine  .  .4533088728
Bauho  .0#  42881  47535
Fleisch  25228  489
Reis  15  000  16945

 

Außer  der  Einfuhr  vieser  Artikel  stieg  die  von
landwirtschaftlichen  Maschinen.  Zement  und  Ol.  Der

urückgang  der  Einfuhr  lebenden  Biehs  im  Jahre  1911
ist  damit  zu  erklären,  daß  im  Jahre  1910  dieser  Posten
einen  besonders  hohen  Wert  aswit,  infolge  der  Einfuhr
  von  Maultieren  durch  die  Col.  Suger  Refining
Comp,  in  usmmenhang.  nte  der  Ausdehnung  der
Incerinir

Der  Schiffsperkehr  beist  fast  ausschließlich  in
englischen  Händen  umd  belief  sich  auf  insgesamt
ien  t.  Er  ist  in  fortwährendem  Zmehmen  begriffen


te  Ein-  und  Aus  rend  de
—.  fnf  amt  era#  —*m„  n  Kans  rab  t
Einfuh

r  —
9  98
1907.  648  007  881  364
1908.  662  654  8978896
1900  686  250  947  136
1910.  6020  005818
1911  8954  108  1  75

 

Der  Gesamt-Handel  in  dieser  Zeit  war  somit:
1907).  2  1524  871

1906  1541  047
1908.  1583  386
1910  *  1833  847
1011  *  2129  428

Die  hauptföchlichsten  Handelsbetiehungen  ssteben
i  3  Suie  5  Sesrmnd  eeland
v.  H.,  mit  *5  i  en  esitzungen  i  zu
W  4  v.  H.  des  Gesamthandels  und  mit  —  selbst
v.  H.;  es  bleiben  nur  4,2  v.  H.  für  den  Handel
#e  oo  Länd
us  fuhr  *  ebten  fünf  Jahre  verteilte  sich

auf  *  Ergeug

Zucker  Kopra  örische  Srückte
#  —
1907  602  820  182  788  79  891
1908  647  306  154  488  62217
1900  607  969  226  599  98  491
1910  6609  492  258  841  47  302
1911  797274  294245  151  668

Die  starle  Zunahme  der  ausgeführten  Frücke
rührt  daher,  daß  die  Bananen  nicht  unter  Stürmen
zu  leiden  hatten

Das  gesamte  mit  Zucker  angepflanzte  Land  betrug
  Ende  1911  etwa  358  Acres,  das  Gebiet  der
Kakaopflanzungen  406n  Acres,  da  sjenige  der  Bananenpflanzungen
  4692  Aeres.  mnzungen  Eingeborener
  sind  dabei  4%  berücksich

Das  verkaufte  Land  betrug  im  ganzen  699  305
Acres,  zs#en  427  999  Acres  Kronland  war.

8.  Einwanderung.

Eingewandert  sind  im  Lause,  des  Jahres  1911
1216  Inder  gegen  im  Vorjahre.  Im  ganzen
leben  in  der  Kolonic  431  nd  wovonetwaWom
ansassigoder  wenigstens  auf  längere  Zeit  im  Lande  sind.

4.  Schulwesen.
Die  Ascben“  —..——
durch  Schulfonds,  die  sich  zusammensetzen  aus  einem
Lach  des  —  kt7“2!##  und  einer  kommunalen
bgabe.  Die  1  hat  5  Lehrer  umd
ksctb  i.  5  die  Serpelee  School  2  Lehrer
im  Jahre  1911  142  Schüler.  Die  Hatholise
—5  hält  8  1  1  für  Europäerkinder.
Spüle  zahl  war  1911:  159.  Der  Unterricht  t  der  a
ernnen  inder,  ist  lich  in  den  händen  der
t  ders  SKathe  ee
en.
—S  2293  —t  in  Fi  40  00  nhren,  gibt
es  in  Nasina  ein  Internat  für  set

5.  Die  Kolonie  besitzt  10  Spitäler,  davon  8  für
Eingeborene  und  2  Lepraheime

6.  Die  Einwohnerzahl  betrug  142  761  gegen
187  588  im  Vorjahre,  davon  3784  Europäer.

(Auszug  aus  Colonial  Reports-Annual-Fiji
  1911.)

Dvosaland  1911/12.
1.  Finanzen.
Die  Eimahmen  —  ausschließlich  des  Staatszuschustes
  uu  und  —  eriaufe  beitugen  o  482
ans  Landverläufen  betrug  2½n  #
“*  Errlbhng  se  Einnahmen  fuind:
Uttensteuer.  6205  2K.
#  ölle  5696

8.  isw.  ..  20508
Die  Slriben  betrugen  118  070  2.
        <pb n="323" />
        W  285  20

Folgende  Tabelle  got  eine  Zusemmenstellung  der
Einnahmen  und  Ausgaben  der  lebten  fünf  Jahre:

in-  Ausnahmen

  gaben
1907068  75197  105587
1908000  80534  108  032
190010  786647  108726
191010101..  94980  112369
1911|12  97856  118070

2.  Handel.

fioe  Außenhandel  des  Protektorats  (Ausfuhr
und  Sso  belief  sich  auf  446  125  8  gegenüber
363  621  &amp;amp;  im  Vorjahre.
*#  8  Einfuhr  betrug  247  548  K,  die  Aus  fuhr

Von  der  Gesamteinfuhr  kommen  789  vH.  von
England,  6  vH.  von  englischen  Klonten  und  15  bH.
aus  anderen  Ländern.  Die  Einfuhr  aus  England  ist
um  44  000  8  gestiegen,  während  die  Einfuhr  aus
Deutschland  um  5500  2  gefallen  ist.

90  H.  der  Ausfuhr  gingen  nach  England,  1.
nach  Fande  Kolonien,  9  vH.  in  andere  Länder.  Die
Auefuhr  nach  England  it#  um  27VH.,  die  nach  Deutschland
  um  10  v.  gestiegen

25  Dampfer  Esahe  den  Sambesi  und  den  Shire,
davon  13  unter  eualischer,  8  unter  portugiesischer  und
unter  deutschet  diags

Die  Haupt-Ein-  und  Ausfuhrländer  und
den  feswiigen.  Wert  von  Ein=  und  Ausfuhr  zeigt  folgende

  Tabelle
Einfuhr  Ausfuhr
9.

Englaodd  194788  179011
Indien  12810  821
Südafrika  und  **m„;  .  2700  488
-—  .  16  408  14400

*W  —  —  8412  —

ortuga-  un  Formgiefisi

  fn  6  426  2956

Die  Pauptansfuhrartikel  sind  Baumwolle,
Tabal,  Hautschuk,  Mais,  Erdnüsse.

d  Eine  Ubersicht  über  die  Entwicklung  des  Hanels
  in  den  letzten  fünf  Jahren  gibt  folgende  Tabelle:

Jahr  Einfuhr  Aus  fuhr
1007/08.  106054  essos
1009000  38  916  122644
190910  112620  110866
1910/11..  ...  18  168  911
1911/12  198  577

8.  karsunsitlchag
—#  für  1i6  Ernte  sind  gut  für  Baumin
  Die  -  Eingeborenen  ist  ständig
Das  kühle  und  wesse  Better  war  für  den  Kaffee

Hustig,  so  daß  der  Wert  Aus  X

Loppelte  wie  t  letzten  r  betru  zur  mebt  a
4.  Schulwesen.

gie  sschul.  bt  es  t.  Der  Unt  t

d  s  ——3

bestehen  27  Schulen,  mel  sogenaunte  rf-E*

  d  *  umter  der  Leitung  eingeborener

a#  Veg  Daneben  gibt  es  noch  eine  Reihe  von  Fachwolh



 

5.  Bebölkerungsstatistik.

Die  weiße  Bevölkerung  beträgt  778,  die
Kasiatische  468.  Die  Eingeborenen  werden  auf
100  659  geschätzt.

(Auszug  aus  Colonial  Reports-Annual.
Nyasaland  1911/12)

 

Kusbau  des  Pafens  von  (osselbav  (Brit.  Südafriko).

Im  Hirnblick  auf  die  mit  der  Sertigstellung  der
Eisenbahn  von  Oudtshoorn  nach  G  e  zu  erwartende
  Zunahme  des  dinsä  und  Sa  v  sverkehrs
in  Mosselbay  hat  2  die  südafrikanische  Bundesregierung
  entschlossen,  den  dort  zur  Zeit  bestehenden

er  bunß  einen  neuen  zu  ersetzen.  Der  Bau  ist  bereits
in  Angriff  genommen.  Seine  Dimensionen  sind  die
sosgenben.  änge  582,  Breite  60  engl.  Fuß,  Höhe  über
dem  Wasserspiegel:  bei  niedrigem  Wasserstande  15  engl.

und  9  enl.  oll,  bei  hohem  Wasserstande  9  engl.
Fuß  und  9  engl.  V

Zur  Herstellung  des  Piers  wird  Eisenbeton  verwandt.
  ist  bealhicheigt,  mehrere  Kräne  von  großer
Tragfähigkeit  aufzustellen  und  Eisenbahngeleise  zum
·  nschluß  an  die  Laeehage  und  die  Staatsbahn  nach
George  zu  legen.  Die  Gesamtkosten  der  Neuanlagen
sind  auf  30000  &amp;amp;  veranschlagt  worden.  Ihre  Inbetriebhuhme
  soll  gleichzeitig  mit  der  Eröffnung  der  Eisenbahn
von  Oudtshoorn  nach  George  Mitte  des  Jahres

1913  Priolge
Lendel  Mosselbays  hat  sich  ständig  gehoben.
Der  2  der  über  den  dortigen  Hafen  ein=  und  ausgesührten.
  Güter,  der  im  Jahre  1  noch  275  500  S.
elrug,  ist  im  Jahre  1911  auf  1  565  357  8  gestiegen.
Der  Schiffsverkehr  hat  sich  entsprechend  günstig  gestaltet.
  In  Jahre  1911  ist  Mosselbay  von  271  Dampfschiffen#
  mit  einem  Bruttoraumgehalte  von  zusammen
54  Tonnen  angelaufen  worden.  Zumeist  wird
4  von  Fnglischen  Dampfern  (Union  Castle  Line)
aufgesucht.  Von  deutschen  Reedereien  läßt  vie
DenppsschiffsPesecfeha4é  in  Hamburg
  monatlich  einen  ürer  von  Europa  nach  astralien
fahrenden  Dampfer  den  genannten  Hafen  anlaufen.
Die  Frachtdampfer  der  —  2  dagegen
gehen  zur  im  Bedarfsfall  nach  Mosselb
Mit  der  Eröffnung  der  Bahn  von  Wadtsboorn
nach  Heorge  werden  die  dieser  reichen
Distrikte  der  Kapprovin  ern,
Wolle)  nicht  mehr,  wie  1••  *—à!  vielfach  osscheen
ist,  ibren  Weg  über  Port  Elizabeth  nehmen,  sondern
durchweg  nach  Mosselbay  Lerladen  werden.  Die  neue

 

 

 

 

 

Bahnstrecke  ist  ungefähr  200  I.  Meilen  kürzer  als
die,  die  von  Oudtshoorn  1  Selgoa  Da  an  übrt
Es  dürfte  daher  mit  einer  wei

Marktes,  insbesondere  des  Federgeschäfts,  in  Mosselsa
zu  rechnen  sein.
(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kapstadt.)

 

Ecuador.
Ausfuhrzoll  für  Kakao.
Durch  ein  Dekret  des  Kongresses  vom  23.  Oktober

1912  ist  *  Kalze  ein  Ausfuhrzoll  von  1  Sucre  (2.4)
für  —  Quintal  (40  5  festgeseyzt  worden.

kutivgewalt  kann  im  Einvernehmen  mit
dem  Swase  den  aaneuon  jeergei  wieder  aufheben.
  (Nach  einem  Be  richte  de  8  Kaiserl.  Konsulats

uito

"*)  1  foot  =  30,4797  ecm  und  1  inch  =  2,5400  cm.
        <pb n="324" />
        286  20

Franbreich.
Zollfreie  Zulassung  von  Rindvieh  aus
Französisch-Westafrika.

emäß  Verordnung  der  Französischen  Regierung
vom  a  Februar  1918  werden  während  des  Jahres

1918  unter  den  in  den  Verordnungen  vom  4.  September
  1909  und  81.  Oktober  1911  vorgesehenen  Bedinungen
  20  000  Stück  Rindvieh,  die  aus  den  Gebieten
enegal,  Ober-Senegal  und  Niger  sowie  aus  Frau-Fasiich
  Guinea  stammen,  in  Frankreich  zollfrei  zugelassen.
(Journal  officiel  de  la  République  Frangaisc.

 

Vermischtes.

*  Dos  bamburgische  Kolonkalinstitut
im  Sommer  1918.“)
A.

Senatskommissar:  Senator  Dr.  v.  Mel
Kommissar  des  Reichs-Kolonialamts:  Geheimer
Oberregierungsrat  Dr.  Heinke,  Berlin.
Kommissar  des  Reichs-  arine-Amts:  Wirklicher
Admiralitätsrat  Professor  Dr.  Köbner,  Berlin.
Kaufmännischer  Beirat:  Max  M.  Warburg,  Vorfitzender,
  Eduard  Woermann,  F.  C.  Paul  Sachse.
Regierungsrat:  Dr.  Förster.
Zentralstelle.  des  Kolonialinstituts:
sekretär:  Kaiserl.  Geheimer  Regierungsrat
Stublmann:  Referent:  Kaiserl.  Regierungsrat
Jach  Bezirts  amtmann  a.  D.  wilssenschaftliche
#Menten:  r.  phil.  Waltz,  Dr.  Heile,  Dr.  Hiller.
Professorenrat:  Professor  Dr.  Franke,  Vorsitzender;
Professor  Dr.  Rath  gen,  stellvertretender  Vorsitzender;
Professor  Dr.  Schädel,  Schriftführer.

Lehrkörper  des  Lolokinliniitute.  der  Sektion
für  die  Wissenschaftlichen  Anstalten  und  der
Hamburgischen  esserschaftuschem  S#istung.
Wrofessorenkonvent.  und  Professorenrat.

Becder,  Dr.  phil.,  Professor  der  Geschichte  und
Kultur  des  Orients,  Vorsitzender  des  Professorenknbente:
  Borchling.  Dr.  bnn  Professor  für  deutsche
R·

 

General-Sprachwissenschaft:

  Brindmann,  r.  jur.,  Professor,
Direktor  des  Museums  für  Kunst  und  Gewerbe;
Dibelius,  Dr.  phil.,  Professor  der  englischen  Sprache
und  Kultur,  Schriftführer  des  rofessorenkonvente
Franke.  Dr.  phil.,  Professor  für  Sprachen  und  Geachte
  r—i  z  sibe  nd

 

er  des  Professorentats;
Gürich.,  Dr.  pbi  fessor.  Direktor  des  Mineralogisch-Geologischen
  wre  Keutgen.  Dr.  4  Professor
der  Geschichte:  Kraepelin,  Dr.  phil.,  Profess  sot  Direktor
  des  Naturhistorischen  Museums;  Lauffer,  hr  phil.,
Professor,  Direktor  des  Museume  li  für  hamburgische  Ge--schichte:
  Marcks.  Geh.  are  Phil.,  Prof  essor  der
Gesc  chte  stelpertr  vents;
Meinhoff.  LL  D  Professor  der  afrikanischen
Sprachen:;  ro  Dr.  Pphil.,  Professer  der  Phile
sophie:  Münzel,  Dr.  phil.,  Professor,  Direktor  der
Stadtbibliothek;  Nocht,  Dr.  mel.,  Professor.  Obermedi-#inarrat.
  Direktor  des  Instituts  für  Schiffs=  und  Tropen-—

1+#
F+- 



 

 

 

 

 

 

 

 

rankheiten;  Passarge,  Dr.  pbil.,  Professor  der
Beographie:  Perels,  Dr.  jur.,  Professor  des  öffentlichen
Rechts;  Rathgen,  Dr.  rer.  pol.,  Professor  der  Kationalkonomie,
  stellvertretender  Vorsitzender  des  Professorenrats;
  ödel.  Dr.  Professor  der  romanischen
Sprachen,  und  Kultur,  ft  des  Professorenrats;
  Schorr.  #  Phil.,  Professor,  Direktor  der  Sternwarte;
  Thilenius,  Dr.  wed.,  Professor.  Direktor  des
Museums.  für  Vorkeriund=  Voig  1/  phil.,  Professor,
Direktor  des  Instituts  für  angewnite  Botanik;  VBoller,

)  Bal.

 

.D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  15,  S.  780ff.

 

 

Phil.,  Professor.  Direktor,  des  aeanbyltkalischen  Staats
laboratoriums;  Winkler,  Professor,  Direlior
des  Fustiauts  für  giler.  P  EM—  Wohlwill,
Dr.  phil.,  Prefessor  für  Geschichte  und  Literatur.

Sonstige  Vortragende.

tation;
Afsistent  an
der  Station
        <pb n="325" />
        W  287  20

Crasiatischen  Seminar;  Schlee,  Dr.  pan-  Skrosfessor
an  der  Oberreasschule  auf  vers  ü#blenbhor#t
1½%  hbil.  Sokolowsky,  Dr.  lenrt,  Schmi.

oviogischen  Gatan.  tdiei“  Geheimer
Fov.  Jierungsrat  und  vortragender  Rat  im  Reichs-Kolomoiamt;
  Voig  phil.,  Professor,  Wissenie
  eoftlicher  n  am  Lzemischer  Staatslaboratorium;
Vagner,  Dr.  phil.,  zusfenchefücke  ilssarbeiter  für
#ulienisch  und  romanische  Überseeländer  am  Seminar
jür  romanische  Sprachen  und  HWltur.  Winter,  Kaidirektor;
  v.  Wrochem,  r.  jur.,  Wenschaftlicher  Hilfsarbeiter

  am  Seminar  für  Offentliches  Mit  und  Koloniglrecht;
  Wysogorski,  Dr.  phil.,  Wissenschaftlicher
Ai#stent  am  Mineralogisch-Geologischen  Institut:  Zache,

Raiserlicher  Regierungsrat,  Bezirksamtmann  a.  D.,  Referent
  an  der  Kemrafstelle.  des  Kolonialinstituts;  Ziebarth,
  Dr.  phll.,  Professor  am  Wilhelm-Gymnasium.

u  des  Senatskommissars  und  des
K  blonialinstitu  ts:  Hamburg  86,  Vorlesungsgebäude,
Edmund-Siemers-Allee.

B.

Verzeichnis  der  Vorlefungen  und  Übungen
vom  15.  April  bis  15.  August  1918.

I.  Vorlesungen.
I.  Geschichte,  Rechts-  und  Staatswissenschaften
Professor  Dr.  Keutgen:  Allgemeine  Kolonial
iches  der  Neuzeit.  I.  1stündig.
göran  ke:  Die  Religionen  Chinas.

Prof.  B.  ——  und  Dr.  v.  Wrochem:  Kolonial-=9

  I.  Teil.  2stündig.

rof.  Dr.  Perels:  übungen  im  Kolonialrecht

olr  in  juriktisch  vorgebildete  Hörer.  2  stũndig.

ders:  Übungen  zur  Einführung  in  das
recht  r  Für  juristisch  nicht  vortũndi


—  Bezirksamtmann  a.  5½  Verwaltungs-  und
Snraebterras  in  den  Kolonien  (Deutschrika

Dr  dril  I.  ständiger  Obtsarbeiter:  im  Reichs-Kolonialamt:
  Die  Praxis  der  Verwaltung  im  Schutzgebiese
  Deutsch-Südwestafrika.  aas  bei  gez
  magender  Beteili  ligung.  Alle  14  Tage.  2stündig
einhausen,  Vortragender  Rat  im  Fieichllle#1
#  Verwaltungspraxis  in  den  Kolonien
vi  rier  „Westafrita)  Alle  14  Tage.  2stündig.
z5  gen:  Kolonialpolitik  mit  Übungen.
W.  ern  neln  4stündig
athgen  und  Prof.  Dr.  Wit.  Besich
##  5  Patd  Barenle.  ensttr  nn
F  und  industriellen  Anlagen

1
Oshahr:  Praktikum  der  Buchfübrung  und
ilanzkunde.  Für  Hörer  mit  abgeschlossener  kaufmänmischer
  Vorbildung.  k2stündig-2

  Kolonialwirtschaft  und  Naturwissenschaften.

WeiiB  Dr.  Fesca:  1.  Allgemeine  Ackerbaulehre,
ima-  und  Bodenlehre.  kKstündig.

 

 

2.  Spezielle  Pilanzenbaulehre  Ernährungsveione
  Bherbliaten,  Südfrüchte).  Lstündig.

e  Ernährungslehre  (Fütterungs-2*
  geische.

4.  Ubungen  im  landwirtschaftlichen  Laborato
  rium  in  Gemeinschaft  mit  Dr.  Grimme.
Lsstünd  .

Prof.  Dr.  Voigt:  1.  Koloniale  Nutzpflanzen,  ihre

Kultur  und  ihre  Produkte,  mit  Demonstrationen.

a)  Für  Beamte,  Landwirte  und  Kaufleute.  2stdg.
mr  r  Qelirermnenlljzftuadsg
Praktische  ungen  im  Erkennen  und  Untuuut
  ichen  Erzeugnisse  des  Handels.
s)  Für  t  golbe  eamte.  8stündig.
5  Für  Landwirte  und  Kaufleute.  Psstündio,
Prof.  Dr.  Voigt  und  Prof.  Dr.  Rathge  ichti
ung  von  Warenlagern,  Sathen,  Besichti
und  undutcielen  Anlagen.  Alle  14  Tage.

 

 

Prof.  P.  Winkler:  Se#ielle=  Botanik.  k2stündig.
dre  bahn:  Die  Grundlagen  der  land-Wt
  Fnzent  h#un  Ostündig.
Dr.  Tierische  Schädlinge  der  Kul  turpxlqtägen

  unserer  Kolonien  und  ihre  Bekämpfung.

1  stündi

Prof.  Dr.  Brick:  Krankheiten  kolonialer  NAutzbigrech
  Die  nichtparasitären  wS  ur  1  std.

Dr.  Heering:  Grundzüge  ngeo-N
  hie  mit  beionderer  aen  r#n  benen

bonien.  alsstündig
n:  viehzucht  mit  Berücksichti-*s
  2  W  26  Kolonien.  kZstündig.
2.  Pferde.,  Esel=  und  Maultierzucht  #a  besenderer
  Welol  der  Kolonien.  k2stündig.
3.  Landwirtschaftliche  Exkursionen.
Dr.  Schmidt:  Landwirtschaftliche  Buchführung
Bö—  engewandte  Betriebslehre.  I.  Teil:  Buchführung.
undig
Prof.  a  Glagzes  Wilchhygiene  (gesunde  und  kranke
Prof.  Dr.  Seter  *  Die  hauptsächlichsten  Tierseuchen
  in  den  Kolonien,  die  Maßhnahmen  zu  ihrer
rm  und  Tilgung  (Reichsviehseuchengesetz).

ig
2.  Verschiedene  Krankheiten  der  Haustiere
(mit  Demonstrationen);  ausgewählt  nach  ihrer  wirtschaftli
  ien  oder  forensischen  Bedeutung.  1  stündig.
8.  igung  von  jerder  und  Rinder- 



ichti
belänben,  Stalleinrichtungen,  Mi  lchwirtschaften  in
Berbindung  mit  den  landwirtschaftlichen  Exkursionen
von  Dr.  Neumann.

Lübbert:  1.  Ausnutzung  von  Fischgewässern
an  der  Küste  und  im  Tinenlande,  mit  praktischen
Demonstrationen.  1stündi

2.  Fischereiliche  Erl#sionen.

Dr.  Sokolowski:  Führungen  durch  den  Zoologischen
  Garten  und  Hagenbecks  Tierpark.
verbunden  mit  Homssrato  von  Nut=  und  Haustieren
  der  deutschen  Kolonien.  k2stündig

Prof.  Dr.  Voller:  Praktische  Physik,  für  Landwirte.
  II.  Teil:  Elektrizitätslehre.  2  stündig.

Prof.  Dr.  Voigtländer:  Anorganische  Experimentalchemie
  unter  Hinweis  auf  ihre  Bedeutung

für  die  Kolonialwirtschaft  und  den  Welthandel  (insbesonbee#
  auch  für  Landwirte).  II.  Teil.  2stündig.

Baritsch:  1.  Übersicht  über  das  Maschinenwesen
unter  onung  der  für  die  Kolonien  wichtigen  Einrichtungen.
  2  stündig.

2.  Exkursionen  zur  Besichtigung  industrieller
und  gewerblicher  Anlagen.
        <pb n="326" />
        W  288  20

Prof.  Dr.  Gürich:  1.  Die  wichtigsten  nupbaren
Minerale  und  Gesteine  der  deutschen  Schutzgebiete,
  erläutert  in  praktischen  Ubungen.  ostündit

2.  Ubungen  im  geologischen  und  agronomischen
  Kartieren.
8.  Geologische  Erxkursio

Dr.  Wysogorsti:  Einführng  i  die  Geologie.

1  stündig.

3.  Landes=  und  Völkerkunde.

Prof.  Dr.  Passarge:  1.  Landeskunde  der  deutschen

  Kolonien  (Südsee  und  Kiautschou).  2stündig.
rerenlionen.

Frof-  Passarge  und  Dr.  Graff:  Anleitung

zu  #nalorgn  u  und  zwaisZ  enschaftlichen  Beobachtungen
  auf  Reisen.  2stünd

Prof.  Dr.  Schlee:  Hrunkzüg  der  allgemeinen
Erdkunde  (zur  Einführung  in  das  Verständnis  der
Länderkunde).  Kstündig.

rrn  schaffe-gevargölevon  Mitter

i  kindien.  2stũndi

Prof.  Dr.  Thilenius:  1  Völkerkunde  der  deutschen
  Kolonien  (Afrika).  2stündig.

2.  Einführung  in  die  lirrinde  für  Missionare
  und  besonders  gemeldete  Hörer.

3.  Ethnographisches  Kollodnk#um  und  Anleitung
  zum  Sammeln  ethnographischen  Materials.
ossstündig.

fr.  Reche:  Anthropometrisches  Praktikum  t(ein-Pa
  erche  Anleitung  zu  anthropologischen  Beobachtungen
  auf  Reisen).  2stündig.

Dr.  Hambruch:  Völkerkunde  der  deutschen  Südsee
  (mit  Demonstrationen).  1  stündig

4.  Hygiene.

Prof.  Dr.  Mühlens:  Ausgewählte  Kapitel  aus
der  Tropenhygiene  mit  Einschiuß,⅝  einiger  tropischer
  Haustierkrankheiten.  8  Stu

Prof.  Dr.  Fülleborn:  ss  und  Zube-Kaus.

  der  Rahrungsmittel  in  den  Tropen

8).

2
2
2
2
—
2
S
—J

 

icher  Nur  bei  genügender  Beteiligung.
2Lstü
5.  Sprachen.
Phonetil.
Dr.  Ponconrelli  Calzie:  1.  Einführung  in  die

allgemeine  Phonetik  mit  besonderer  Berücksichticung
  oet  Fabrizthe  Sprachen.  1  stündig.
Pbonetisches  Praktikum  für  Anfänger.
ssindi
3.  Ftonänbis  phonetische  Arbeiten.  Für
Fortgeschrittene
#fritanische  Sprachen.
Prof.  D.  Meinhof,  LL.  D.  1.  Herero,  Anfängerze
  Astündig.
Ewe,  Anfängerkursus.  4  stündig.
3  bungen  im  Ewe  mit  dem  eingeborenen
Sprachaehillen  Victor  Toso.  Täglich,  außer  So.
Duala,  Nama.
5.  Hbungen  im  Duala  mit  dem  eingeborenen
Sprachgehilfen  Peter  Makembe.  Täglich,  außer  So.
6.  Peroleichende  Grammatik  der  Bantusprachen.
  1  stün
Prof.  Dr.  Biebseimeig  in  Berbindung  mit  dem  eingeberenen.
  Sprachgehilfen:  Negerenglisch.
decze;  1.  Suaheli,  Anfängerkursus.  #stündig.
2.  Suaheli,  für  „Fort  schrittene  2stündig.
3.  Abungen  im  Suaheli  mit  dem  enngebbereen
Snkahnebehn  Ru  Mtoro  bin  Mwenyi  Bakari.
Täglich,  außer  So.

 

4.  Teunde,  4Sstündig-5.
  en  im  Jabue  mit  dem  eingeborenen
ere  Täglich,  außer  So.
zu  Hausa.
33  Bezirksamtmann  a  Suaheli-fßbungen
über  *2’3  und  Eingeborenenrechtspflege.
  2stündig.

Südsee-Sprachen.

Dr.  Dempwolff:  Einführung  in  die  melanesischen
  Sprachen  von  Deutsch-Neuguinca.
Sstü

 

nshtünig.  2.  Einführung  in  die  Sprache  der
Drr  daen  Karolinen  und  Ponape.  kstündig.

Orientalische  Sprachen.

Prof.  Dr.  Becker  und  Dr.  Graefe  in  Gemeinschaft
mit  dem  Agypter  R.  R.  Zaid:  Übungen  im  Neuarabischen
  tgesprochene  Sprache,  Dialekt  von
IAgypten)  für  Anfänger  und  Fortgeschrittene.

Ritter:  1.  Schrift-Arabisch  für  Anfänger.

2.  Schri  4·C  rabisch  für  Fortgeschrittene.
2.  6  ür  Anfänger.
Per  ür  Fortgeschrittene.
Dr.  Grln.  1.  Türkisch  für  Anfänger.
2.  Türkisch  für  Fortgeschrittene.

Ostasiatische  Sprachen.
Prof.  Dr.  Franke:  1.  Erklärung  ausgewählter
chinesischer  Texte.  kstündig.
2.  Erklärung  der  Festorkantse  Inschriit
von  Si-  ingen  fu.  1  stün

 

735

 

Dr.  Jäger:  1.  ehinesiüsch  2  Anfänger.  4  stündig-2.
  #uinefisch  für  Fortgeschrittene.  4stündig.
Dr.  Jäger  und  Schang  Den  Lin:  Praktische

übunpen.  1.  für  Enfähhger.  S  stündig.
2.  für  Fortgeschrittene,  8  stündig.
Scha  ang  Hen  Lin#:  Seernen,  für  Anfänger
und  Fortgeschrittene.  Je  1st
Prof.  Dr.  Hagen:  XR  diß  anaer.  2stündig.
Hara:  Japanisch  für  Fortgeschrittene.  Estündig.

Romanische  Sprachen.
N.  X.:  1.  Französisch,  Kursus  1A  für  Anfänger
mit  elementaren  Vorkenmnissen  im  Französischen  kaloon
ices  de  pro

braftischen  Interessen.
gr  conversation.  Grammaire  —  Teilaggemme
  20.  Z2stündig.  1
2.  *—  zösisch.  Kubius  I  B  für  Anfänger  mit
franza  ischen  Schulkenntnissen  und  literarischen,  J
teressen.  Exercices  de  prononciation  et  d  5
sation.  Grammaire  systématique.  **
2  tündig.  sch,  aursus  Il  sũ  age  schrinent.
8.  Französisch,  Kursus  ür  ge
Etu  4  h'systmatique  de  in  syntaxe  er  du  vosboloir.
rcr

dig.

Dr.  Nabcch  h  Balaguer:  1.  Spanisch.  Kursue1#
für  Anfänger  mit  praktischen  Interessen.  Spanische
Borlenntnisse  nicht  ersorderlich  Bierricios  präc6cer

9)  pronunciacién  y  Conversacin.  Gmmties  elemertar.
  Saileer  20.  2  tünd  ir.

2.  Spanisch,  Kurfsus  183  —  mit
Interessen  und  fremdsprachlichen,  2
dere  v  —2  *—  Spanmische  #0
lenmiun  e  nicht  erforde  ereieios  P

eiacién  y  conversseicn.  Gramstica  #“4
Kä#nemrrzab  20.  Estündig,

3.  Spanisch,  Kurfus  II  für  Fortgeschritte  *
Elementare  Kenntnis  des  Spanischen.  in  Wort  un
Schrift  erforderlich  Extudio  ·  la  gr-5

  del  voeabulario.  re
        <pb n="327" />
        W  289

Dr.  BMagner:  1.  Italienisch,  Kursus  IA  für  Ansänger
  mit  praktischen  Interess  en.  Ztalienische  Vor  ·
kenntnisse  nicht  erforderlich.  izi  pratiei  di  pro-#uuncis
  e  di  conversazione.  Gammatica  elementare.
Jeilnehmerzahl  20.  K2stündig.

2.  Italienisch,  Kursus  IB  für  Anfänger  mit
Serarischen  Interessen  und  fremdsprachlichen,  insbejendere
  lateinischen  Schulkenntnissen.  Italienische
Garlenntnisse  nicht  ersorderlich.  reizi  pratici  di
bronun  ein  e  nversazi  rammaties  elementare.
2  siieberh  20.  —

z.  Italienisch,  Kurfus  II  für  Fortgeschrittene.
Elementare  Kenntnis  des  Italienischen  in  Wort  un
chrift  wee  Studio  sistematico  delle  keund
*0

·  A
«ikl.Cn:1-P  iichiirfölfiirAnfanger
»praktischen  Jnterefien  Portugieiifche  Vorlenntmise
  nicht  erforderlich.  Pronu  eonveragão
rammaitiea  elementar.  Teilnehmtelaßt.  20.  DLstündig.
2.  Portugiesisch,  Kurfus  II  für  Fortgeschrittene.
i  Kenntnis  des  Portugiesischen  erforderlich.
stündig

lisch.
Die  Wichnenhn  für.  ,jeden  Kursus  auf  20
e

J.  A.  Falconer,  M.  A.
Neuer  Kursus.  Astündig.
X.  G.  Roberts,  B.  A.:  1.  Englisch  II.  (Vortfehung
des  Bntenkurfus  für  Anfänger.  4stün
rs  Wl  isch  III.  Oberkursus  für  Forteeschrittene.
tũ

r——  1  für  Anfänger.

Niederländisch.
Lleele-  1.  Niederländisch  für  Anfänger.  k2stündig.
2.  Niederländisch  für  Fortgeschrittene.  *—2m
Dr.  Borchling:  Kapholländisch.  2stün
Neugriechisch.

ei  br  Dr.  iebarth:  1.  Neugriechisch  für  Anfänger.

2.  dib  ariechisch  n  Fortgeschrittene.

Proi.

2stündig.

#r“  Russisch.
I#.  Byhan:  Russisch  für  Fortgeschrittene.  2stündig.
II.  Unterricht  in  technischen  Hilfsfächern.

broi.  Dr.  Voi  igt:  Demonstrationen  von  Ausrüstungen
  sürn  cotanisches  Sammeln  auf
Reisen.  Einm  den

br.  Ih  Md  zum  Sammeln,  Beobachten

5  und  Konservieren  von  Tieren.  2  Stunden.
rof.  Dr.  Fesca:  Demonstrationen  und  Übungen
in  Versuchsgarten.  (#lanzenvermehrung.  Baum-Ksetge,
  Baumschnitt,  Veredlung.)
*  Haus-,  Bege-  und“  4—  in  den
M  bonien.  Von  Mirte  Juni  ab  1stü
inter:  Kai=  und  Hafenbetrieb.  2#  Mitte  Juni

 

und

Srivariien  des  Naturhistorischen  Museums:
stleitung  zum  Abbalgen,  Skelettieren,.  Konbervieren
  und  Ausstop  en  der  höheren  Wirbelv

  Peer-  Anleitung  zum  Segeln  auf  Fluß
ee.

W  zum  ethnographischen  Zeichnen.
i
Ar  der  Photographie.

rperlichen  bungen.

"  UM.  Unterricht,
eiten,  Fechten,  *  Schwimmen.

 

Zur  Ergänzung  der  Vorlesungen  des  Kolonialinstituts
  werden  die  Hörer  und  Hospitanten
auf  die  folgenden  Vorlesungen  und  UÜbungen  des  Allgemeinen
  Vorlesungswesens  hingewiesen:

Prof.  Dr.  Perels:  Das  Kauffahrteischiff  im
Seekrieg.
Dr.  v.  Seen  Das  Recht  der  Angestelltenversicher


Prof.  Dr.  sugrbben,  Praktischen  Mekswirtichaftslehre.
  Gewerbe  und  Ind

Dr.  Trautwein:  1.  Fland  Anstrichae.  (mit  besonderer
  Verückichtigung  der  Besteuerung)  2.  Systeme

des  Sozialismus  im  Johrundern.  8.
Veltswirtschaftliche  hemene  für  A

Dr.  Wagner:  L'’inferno  di  Dante.  In  iallchäscher
Sprach

Dr.  Rubic.  Balaguer:  Los  romances  castellanos.
  In  spanischer  Spa  che.

JA.Falconer,  M.  A.:  1.  The  British  Dominions.
Oversea.  In  ii*’x  e.  2.  Translations
from  German  into  English  with  special  atten-6—
  English  idiom  and  synonyms.  3.  English

e

R.  G.  Ncberts,  B.  A.:  1.  Englische  Grammatik
mit  Übersetzungen  aus  dem  Deutschen  ins  Englische.
2.  Reading  of  Englieb  with  exercises  in  pronunistion
  and  reading  style.

Kloeke:  Niederländische  Ubungen.

Norrbom:  Schwedische  Übungen  für  Anfauge  er.

—  Becker:  Arabisches  Praktikum  für  Fortgeschritt


Dr.  Vempworfzt.  Die  Medizin  der  Eingeborenen
unserer  Kolon

Prof.  Tr.  Passarh  Geographische  üÜbungen.

 

Der  Vernehr  aul  den  neichspostdampierilnien
des  Norddeutschen  Plovd  1911.)

Der  Verkehr  auf  den  Reichspostdampferlinien  des
Norddeutschen  Lloyd  gestaltete  sich  im  Jahre  1911  nach
der  amilichen  Statistik,  wie  folgt:

Linien  nach  Ostasien  und  Australien.

Der  Gesamtverkehr  der  beiden  Linien  (Ausreise
  und  Heimreise  zusammen)  belief  sich  auf  348317.1
im  Werte  von  508  125  000  x  gegen  356  800  t  im
Werte  von  W##  280  000  im  Jahre  1910.  Hierin
sind  nict  serechnet  Edelmetalle  und  —t  im,  Be;
trage  von  28  081  000  A  gegenũber  27  687  000.

Jahre  en.

Es  entfielen  auf  die  Ausreise  188  879  t  im
Werte  von  220  551  000  .&amp;amp;  gegen  193  019  t  im  Werte
von  198  438  000  r  im  Jaße  1910;  auf  die  Heimreise
  159  488  t  im  Werte  von  287  574  000  4¾  gegen-#os
  100  10  1  t  im  BWerte  von  298  847000  im

ahre

Scle  zeigt  die  durch  die  Reichspostdampfer  vermittelte
  28  nd  Einfuhr  ahre  1911  gegen  das
Vorjahr  eine  #bnahme  rn“  ewichts  von  3488  r
während  sie  dem  Werte  nach  dbiejenige  des  Vorjahres
um  10  345  000  T  überschritten  hat.

Die  Zahl  der  Reisen  hat,  wie  im  Vorjahre,  78
betragen,  je  39  davon  sind  Aus=  und  Heimreisen.

Von  den  ausgeführten  Gütern  wurden  dem
Werte  nach  29.,6  v.  H.  der  in  eurcpischen  Häfen  genommenen
  Lodang  in  anibiirq,.H.inVrenieihaven,
  1,5  v.  H.  otterdam,  34,0  v.  H.  in  Ant-*)

  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  10912,

.
5
S1

 

 

S.  343.
        <pb n="328" />
        290

werden,  7.8  v.  H.  in  Genua  und  0,8  v.  H.  in  Neapel
geladen

het  wurden  uf  beer  Heimreise:  in  Port
Said  1,2  4,4  v.  H.,  in  enua
37.4  v.  H.,  in  -Gin  Hecrt  0.2  v.  H.,  in  Antwerpen

12,5  v.  H.,  in  Amsterdam  3,9  v.  H.,  in  Bremerhaven
15,1  v.  H.  und  in  Hamburg  25.3  v.  H.  vom  Gesamtwert
  der  auf  der  Heimreise  geladenen  Güter.

  
 
 

Die  bildeten
auf  der  rbwaren.
  Eisen-   

   
 
 

 
 

und
und

 
 

Deutscher  Herkunft  waren  von  den  auf  der
Ausreise  beförderten  Gütern  140  132  t  im  Werte  von
5  516

¾.  v.  H.  des  Gesamtgewichts
H.  des  Essantwer  der  ausgesuchrten
Waren.  gegen  188  241  t  im  BWerte  vor  149.249
(69,0  und  75.2  v.  H.)  im  Vurschr

Für  Deutschland  bestimmt  waren  von  den  auf

lund  79.6  v.

Die  Ostasiatische  Linie  nahm  an  der  Bei  rderung
  auf  der  Ausreise  und  Heimreise  zusamwengenommen
  mit  228678  t  im  Werte  von  39149800.4
teil,  auch  hier  wieder  ohne  Einrechnung  der  delmetalle
  und  Kontan

Auf  die  neie  entfielen  141  638  t  im  Vernie
von  181  154  000  .4,  darunter  deutscher  Herkunft
106  505  t  im  Werte  von  147  635  000  .,  b.  h.  75.2  v.0.
des  Gesamtgewichts  und  81,5  v.  H.  des  Gesamteris
der  auf  dieser  Linie  nach  fremden  Häfen  beförderten

üter.

Von  den  auft  der  Keiyreise  verfrachteten  86.4  kr
im  Beri  von  844  000  n  baös4
Werte  von  hwe  30  4,  d.  h.  62,7  v.  H.  des  Gess  zun
gewichts  und  31,  *7r  v  H  des  Gesamtwerts,  für
Deutschland  best

r  Anteil  8  stralischen  Linie  an  der
Gesadrr-feinel  betrug  ohne  Edelmetalle  und  uontanten
  119  789t  im  Seob#0  von  116  627  000.;  hiernon
bommen  auf  die  Ausreise  47246  t  im  Verte:  von
38  7000  .¾,  darunter  deutscher  Hertunft  33067r  °1

m  Werte  von  27  821  000  .¾,  b.  h.  71.2  v.  H.  vom
Gesamgetvich  und  70,6  v.  H.  vom  Eiwe  e  der
auf  dieser  Linie  nach  dem  Ausland  verladenen  Güet.
Von  den  auf  der  Heimreise  geladenen  72  100  im
Werte  von  52609#  waren  55  001  t  im  Werie
von  57  434  d.  h.  78,6  v.  H.  des  Qesanihenn
und  74.4  v.  H.  Gesamtwerts,  für  Deutschland
bestimmt.

Die  Anschlußlinien  von  Japan  über  Hongkong.
Neuguinea  nach  Sydney  und  von  Singapore  nach
Neuguinea  sind  an  der  Güterbewegung  von  und  nach
den  eurchen  HLee  mit  —W  mt  6290  t  im
Werte  beteiligt.  Davon  entfallen
auf  die  2  t  im  Werte  von  —
auf  die  Heimreise  27884  im  Werte  von  2555000
Däutscher  Herkunft  waren  auf  der  rzm

  Werte  von  1541  —  ———
*  r  001  70,1  v.  H.  des  Gesamtwere

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Heimreise  beförderten  Gütern  W’itt  t  im  s  der  Ladung,  fũr  utschkand  dbrstimmt  2358  !
Werte  von  128  015  000  .&amp;amp;,  d.  h.  70.0  v.  H.  des  Gesamt=  ete  von  1921.000  d.  h.  84.7  v.  H.  des  —
gewichts  und  38  v;  H.  des  Gesamtwerts  der  W—  gewichts  und  75.2  v.  *  des  ½  der  Ladung.
gegenüber  114  8  im  Werte  von  129  880  Der  Personenverkehr  auf  den  Reichspott=(70.1
  und  43,3  v.  (#a  im  Jahre  19  v.  dampferlinien  gestaltete  sich,  wie  folgt:
—  1911  1010
s  «.«»
Klasse  Jusammen  Klosse  (Zusammt
JKAKAKAllaasse  Klasse
1  II  III  I  bis  III  1  i  II.  III  „Ibis  L
—„,
estolictiice  Linie.
Ausreisel  6550  6  4311  «  l  14  214  7186  4470  1  3516  4612
Heimreise  s  4086  4002  ns  1435%%%  4008  26  136
..  –
Zufammen  12965  3318  7881  W2  500  18  704  84  8  6742  2392
nsranische  Linie.
Ausreise  2  006  2078  11948  1699  1458  5777  8929
Heimreise  .  1646  1412  #  5258  1873  1  107  2159  4639
Zufammen  3  552  3485  10164  v  17201  So2  2560  7%6  1358
Zweiglinien.
Auoreise  521  *  524  48  47  a28  1386  221
Heimreise  —.—  i7es  2660  456  862  1702  2520
7  —  –  720“
Zusammen  I  «91031«o  stoglsoessoopoossskss
        <pb n="329" />
        G  291  20

Dersonen-  und  Warentarise  für  die  Schifte  der
belgischen  Kongobolonle  auf  dem  Ubangi.

Von  großer  Wichtigkeit  für  die  deutschen  Neuerwerbungen
  am  Kongo  und  Ubangi  dürften  die  von
dem  belgischen  Kolonialminister  in  Nr.  25  des  Bulletin
offi#sel  du  Congo  belge  berausgegebenen  Personenund
  Larentabfe  für  die  Schiffe  der  belgischen
Kotanie  auf  dem  Ubangi  sein.  r  Tarif  ist  für

den  5erg#hr  zwischen  den  Orten  Léopooldville:

rebu,  Giri,  Imese,  Dongo,  Libenge,  Zongo
estimmt.  Tarif  A  und  B  regeln  den  Seentran
port  stromauf  und  stromab,  Tarif  I  den  Transport
von  Blech,  Eisen,  Zement,  Maschinen  und  Schiffsteilen,
Tarif  II  den  Transport  von  anderen  Waren  stromaufwärts.
  Tarif  III  und  IV  setzt  den  Kautschuk=  und
Elfenbeintransport  stromabwärts  fest,  Tari  V  den  für
gewöhnliche  Waren  in  derselben  Richtung

 

Liter  atur-Bericht.

Hndl,  Dr.  Robert:  Meine  Reise  nach  den  Straf-LI#(nlen,
  mit  vielen  Originalaufnahmen.  Verlag
Ulstein  &amp;amp;  Co.  Berlin-Wien  1913.  Preis  brosch.
10.,  geb.  12  “4.

—  huat  die  zur  Zeit  noch  bestehenden

A#rukkolonien  in  Ostasien  und  der  Südsee  an  Ort  und.

lelle  eingehend  studiert  und  seine  L#eobechkungen  in
en  obigen  Werke  niedergelegt.  Buch,  dem
zahlreiche  gute  IIIustrationen  Eilt,  seind,  kann
#m.  der  sich  über  die  Deportastionsfrage,  über  das
koh#miale  Straf  und  Gefängnieswesen  näher  zu  unteriehten
  wünscht,  empfohlen  werden.

kuu  Bana-Aer  bae  von  Deutsehland  für  1913/14.
II.  Ausgabe  (Internstionales  Welthandelsadreßbuch).
—*  stark.  Preis  gebunden  in  einem  Ban
10.  .  weus  von  Laubsch  &amp;amp;  Everth,  Berlin  SW.  68.

w  Das  Werk  umfaßt  im  Teil  I  (Internationales
une  Adreßbuch)  von  154  Staaten  die
Ausfuhr  und  Einfuhr,  Ra  über  Verpackung,

0leerhualthisse,  Warenbedarf,  Kreditverhältnisse,  Zah- 



 

 

lungsmodus,  kürzeste  Schiffslinien  und  Verbindungen
und  besonders  rund  60  000  Adressen  von  Importeuren.
Cnollameeellenm  Spediteuren,  Advokaten  und  Bankeo.
Teil  II  enthält  die  Zolltarife  der  wichtigsten  Handelsstaaten
  der  Welt,  wie  Ver.  St.  von  Amerika,  Austruscher
  Bund,  Belgien,  Britisch-Indien,  Dänemark,
Oeutsches  Reich,  Finnland,  Frankreich,  Grogbritannien.
talien,  Japan,  d  Niederlande,  Osterreich-  Ungarn,  Rubland.
  Schweden,  Schweiz  usw.  übersichtlich  zusammen-—
  Der  III.  Teil  (Oeutsches  Export-Firmenerseichnie)
  bringt  rund  50  000  exportierende  deuten
  nach  Branchen  geordnet.  Dieser  Teil
Keee.  dem  ausländischen  Importeur  und  Bezieher  Ge-Wenbeis,
  die  Bezugsquellen  der  von  ihm  benötigten
Waren  zu  finden  und  sich  mit  deren  Licferanten  in
Verbindung  zu  setzen.  Zum  Gebrauche  der  Ausländer
ist  ein  auskührliches  englisches,  französisches  und  spanisches
  Branchenverzeic  1e#
Das  Werk  bietet  2—  und  Nutzen  jedem  inurtl
  ausländischen  Ex.  und  Importeur.  Jeder  der
angeführten  drei  Teile  ist  auch  einzeln  zu  beziehen.

 

 

Kolonlale  Literatur.)

VI.
Die  elagerelehten  Bücher,  deren  Besprechung  aleh  die  Redaktion  durchaus  vorbebllt,  werden  unter  kelnen  Umständen  zurückgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.
—  —  F.:  L'évolution  Ceonomique  en  Afrique
—  ⁊  r#—  Bulletin  de  J7  *5
#.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.
R  —  F.  W.:  Ein  Beitrag  ur  Geschichte  der

sderissung  Rehoboch  in  Deutsch-Südwesu

  n  #beh  P.  K.2.  2“  114  KK  (#=uns
  E.:  Geol  he  und  wirtse  Sahe  Betan
  über  nos  M.  1  Taf.

Aus:
1r.  —421  B  dh  dl.  der  Naturwissensch.  Gesellsch.  18is

*3  Rudolf:  Kolonialer  Fortschritt  im  #
Die  Grenzboten  9  (1913)  393  fl.  4

LTI.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archäclogie.
Aile  der  Meereströmungen  in  dem  Indischen,
Om#an  aut  Grund  der  Beobachtungen  deutecher  und
leede  Schiffe.  Bearb.  u.  hrög.  v.  der  deutechen
S  Kaniseriiche  Marine.  68,5.(90  ecm.  (24  Taf.
2  Hamburg:  Friedrichsen  &amp;amp;  Co.  **l

—.4  Ulustré  des  chemins  de  fer  et  —
"  rob  1913.  Haces“  (1913)  *  in-.
  ls

 

wirielle  S.  1,40  ..

 

Knempf,  C.  Th.:  Kunstgeschichtliche  Forschungen
in  “"  Die  Umschau  10  (1913)  193—196.  I7

*  Kltsn,  A.  E.:  Southern  Nigeria:  Some  peicherations
  of  #  structure,  ple,  and  natural  histor
gbitn  1  map).  The  Gerre  Journal  1  (1

s6

änn,  4.:  ber  Götterglaube  der  Herero.
angel.  Gemeindebl.  f.  Deu  Südwestafrika  2
Ehn  ¶o
eyer-Gerhard:  Staatssekretär  Dr.  Solfs  afrikanische
  Reise.  Aus:  Illustrierte  Zeitung  Bd.  140

(1913)  Nr.  3635.  lio

Paquot.  Geo  e  Australe  Anglaise.

Le  Mourernenmt  Hal  *  (1913)  108  ft.  -
Re  on  the  work  of  the  british  section  of

Ae  Boundary  Commissioo,  loll
Ugan  4½4  London:  Wyman  Sons  1912.  31  S.

12
#e.  Etienne:  Sur  les  routes  d'’Afrique,  be
Poall  tienne  à  Abemey.  Paris:  Ficker  o.  J.  310  S.
350  F.  .  (#

%  In  dleser  Rubrik  werden  die  neuesten  Ernchelnungen
sl  ——1  —  Mlt  einem  sind  die  Titel
der  Werke  beselchnet,  ½  bel  der  Redaktion  des  Kolonlalblattes
  eingingen;  mlt  nd  ·  dlelenigen,  welche  kluflich  ervorden
  würden.

Der  Verlag  erklärt  sich  gern  zur  Annashme  und
Ni  4%  Werke  berelt,  welche
als  Rezenslonsexrenplare  oder  zur  Aufenbue  lio
dles  W#ttt  Ihm  zogeseblckt  verde
        <pb n="330" />
        G  292  20

Schmltt,  Peter:  Deutschland  und  seine  Kolonien.

Ein  geograph.  Lern-  u.  Wiederholungsbuch
34  Su#t  riöNö  dkort.  Darmstadt:  Selbstverl.  *!
53  S.  L0.

Seekarten  der  Kaiserl.  Deutschen  Adwirahde
#  vom  Reichs-Marine-Amt.  Berlin:  D.  Reimer.
13.  Indischer  Ozenn.  Ostküste  v.  Abü#.
ambani-  Bucht.  1:  25000,  80,5—C065.5  em.
1912.  2,50.
S.-Stiller  *  Salomon-Inseln.  Bouinville-
  Strage.  1:200000,  94,560  68,5  em.
pfret.  1913.  2.00  M  I#
*  Thurnwald,  Richard:  T#chungen  auf  N  5
lomo-  Inseln  und  dem  Bismarek-  Archipel.
Berlin:  D.  Reimer.  1912.
1.  Lieder  u.  Sagen  aus  Buin.  Nebst  e.  Anb  Die
Musik  auf  d.  Salomo-Inseln  von  E.  M.  v.  Horn-3.

  Volk,  Staat  und  Wirtschaft.  lie

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.
*  Dove:  Die  Tierwelt  von  Südwestafrika.  Kol.Z.  9

(191#  if.  4
*  Krause,  C.  Ober  die  Geelesie  des  Kackofeldes
in  n  M.  2  Textfig.  u.  1  baro,
.  Berlin:  Springer  1913.  7  S.
Wene  Ernst:  Bedeutung  der  menshliche
Hnare  für  die  Anthropologie.  Die  Umschau  10  (1913)
190—192.  lio

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Ihe  Palm  Ol  Ordinanee,  1912.  (Gold  Coast.)
London:  Darling  &amp;amp;  Son  1912.  4  S.  40.  leo

VI.  Staatsrecht.
Vacat.

s
Xr.  394.

VII.  Verwaltung.
Vacat.

VIII.  Justiswesen.
Vacst.

IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevöllkerungswesen.

Die  Behandlung  der  Indier  in  Südafrika.  D.  Kol.  Z.
8  (1913)  117  ff.  ½n
du  travrail  du  Ka

luise  ———:  limitée  S  r  #½  ned  r
12  bre  1910.  Statuts.  général.
Bruzelles:  Van  Buggenhoudt  1912.  19  S.  1.4.  8.  ##
„Gerstenhau  ner,  M.  R.:  Die  weile  Bevölkerung  Södakrike-.
  Kol.  Z.  as  133—134.
nak:  Die  e  Mieion  in  den  deutsehen
—’r  und  ihre  ece  uer  für  die  Erzichung  der
EFin  nen.  Kol.  Z.  8  (1913)  110  ff.  2
1911.

Fopnlation  de  UAnnam  et  du  Lacs  en
Baus#e  de  I’Office  echen  —  45  .
Unlon  of  South  A  Compil.
Walter  B.  Paton.  er  —  .  Wymsn  #
Sons  1912.  78  S.  S0.  2

XI.  BStatistik.  —
bonslation  de  UAnnam  u  Laos  en  19011.
Ine  Cokniel  r-*F  Wi.  45—49.  In
tet  for  1911  on  the  Federated  Malay  States.
(Malay  States.)  London:  Wyman  &amp;amp;  Sons  %
30  8.  8  ck  40.

in
.Klauis  u.  Heimat-  22  (191
Oertren

 

XII.  Flnenzwesen.
*König,  von:  Die  Finanzlage  unserer  Kolouse#n
mach  der  utesebieischenkschrift  19  2  D.  Kol  5
Sonderbeil.  zu  Nr.  8  (1913).

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  #ischerer

Eiehinger,  A.:  Der  Wert  des  Maises  bei  der  lrrnährung
  der  Eingeborenen.  Der  Pflanzer  1  (151.,
0—36.  *
Hugo,  A.:  Etat  actuel  de  la  culture  du  tahs-La

  Réunion.  L'Agriculture  pratique  des  parde  7
118  eh  36  fk.

Ttatlon  des  zébus  dans  I'Afrique  du  Nr  1
giieg  du  Gouvernement  gé#énul  ie

ku  4  4
23.  Der  Eischfang  an  der  deut-7“3
  Küste.  Kol.  2.  9  (1913)  136—13.
Mehner,  H.:  Ein  Weg  zur  Lerpersuags  des  Fleis  .
ü  üdwest.  brichtenbeilage  ##u
4
von:  In  W  und  Geisne  2
schaft.  Famener  Tierstudien.  M.  60  photl#s
Abb.  1  Karte  v.  Kamerun.  Berlin:  Iker3  *
1913  xi,  iol  S.
Flrserts:  Contribution  à  Pétude  de  deus  n
go  Belge.  La  Rerne  Congolaise  #

Sy#sie,  Wal
utilisation  4  les
du  Nord).
tsiee
1913.

T.:  Le  palmier-Gattier  et
tats  du  sud-Ouest  46  Améri#ne
Supplément  au  Nr.  4  Bulletin  1#
du  Gouverneur  général  de  PAlgeree.  4½

Vaseler,  P.:  Moderne  Hehenumtrenchun.  *.
—  Praxis.  Pflanzer  1  (#l-  -

n  lstriets  game  and  tront  beruis
anscestion.  Report  of  annual  meeting  heid  2204  No
vember  1912.  Beprinted  from  the  #  ——

XIV.  Wasserwesen.
Vecst.

XV.  Bergwesen.
—□—  :  Ober  die  Geologie  des  W*“J
in  Deutsch-  Gesle  o  e  u.  1  P

Karte  .  Berlin:  Springer  1913.  7  8
ale  Ein-  und  Ausfahrmarkt  im

XVI.  Handel.
*  Deutsch-Ostafrika

(Gericht  des  Kaiserl.  Gouvern,  in  nrh

salam.)  te  über  Handel  u.  IUndustiie

Jahre  1911.
(1913).  z.

Un.  Gewerbe  und  Industrie.
Borge  Les  industries  des  Wararde.  -
Kerue  ——  .  4  usl#h)  278—234.  (4

XVIII.  Verkehr.

 

Neuere  Anguben  über  erzielte  groge  Entfernupee
zwischen  Telefunken-  —e  in  den  "
Telefunken-Zeitung  10  (1913)  91

Baltzer:  Die  Erschliegang  Afrikas  durch.  #
M.  e.  Nachwont  des  Si##

Dr.  Sc  öber  die  deutsch-kolonisle  Vertehr
v5  ——.  ν,
ket  s  (1913)  220  l.

Frobeniua,  L.:  Die  M  e,  er
ilr  r  Berlin:  80#

—  Afrikani
roit  W13.  23  8.  Kr  80.
F.:  e#erungen  autf  do  bechr

*  (4
f.  Kleim  wgen  2  (1913)  —
        <pb n="331" />
        W  293  20

XIX.  Medizin.

FElchinger,  A.:  Der  Wert  des  Maises  bei  der
Eri.  guos  der  Eingeborenen.  Der  Pflanzer  1  (1913)

**-  47
ieol  W.:  Experimentelle  Untersuchungen  über
die  i  nfn  Glossina  morsitans  als  rin  der
Schulkrankheit  Virtorieree.  Aus:  Archiv  SIchiffe
u.  tlotu
Knak:  Die  —  ###  in  den  —es
Kolonien  und  ihre  Bedeutung  für  die  Erziehung  der
Ein-  Kol.  2.  8  (1913)  110ff.
Le  e  de  laleool  au  Tonkin.
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denctn  T#olien.  D.  Kol.  2.  9  (1913)  135  ft.  (6#2
L#  maladie  du  sommeil  an  Kateng
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VNerner,  H.:  Uber  menschüche  Trypanosomissis
mit  Sasteemmmptam  aus  Portugiesisch-Ostalrika.
  verursacht  Trypancosoma  rbhodesiense,
r  über  Lumbalpunktatsbefunde,  insbesondere  die
Tae-Abeleche  hase  Renktion,  bei  Schlafkrankheit.
l

o
La  Quinzaine
lbo

Aws  Deutsche  Mediz.  Wochenschr  6,  1913.  9S.  80.
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Arrete  Iorganisant  le  serrice  de  Penseignement
au  Se  Dakar,  le  30  janvier  1913.  Journal  offi-Fiede
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Jordan,  Hermann:  Die  Mission  des  Christentun
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Srreitfrugen  Lerie  8  6.

7  r  en,  Adr.  van:  an#  dex  holländische

Suten  in  Niederländisch-Oetindien.  Die  katho

Mlisionen  ekt.  (1012/13.

"  Kuhlmann,  A:  Der  be  der  Herer
brel.  Gemeindeb.  t.  Laouet  Südwestafrika

(1913)  f
Prinz,  Herzog  zu  Sachsen:  Was  geben  —
§ê.  —  —  ru
——  í  1913.  22  S.  0,10  .  i6o
S#-ber  vv  r#d.  Hng.  v.  d.  S.  Perus  Clarit
tät  f.  d.  afrikan.  Mission.  Red.:  Hbe-*
  20.  Bd.  1913.  12  Hefte.  H.  1  (m
*  Salaburg:  St.  Petrus  Claver-Sodllität.  16  S.

8#

.

 

 

Teos

Ma  Karl:  Die  eran

Guetrikt.  Aus:  Telrnuale
V  »  Gustav.
Kirche.

in  Deu
—**  1913.  "l
isis.  see

 

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die

Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.

lesse,  Hermann:  Die  Schutztruppe  in  Südwesthrr
  7  Kol.  2.  9  (1913).  134—136.  ler

XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.

XXV.  Bauwesen.
WVacat.

Werke  nichtkolonialen  Inhälts.

Abülnderungen  der  Eisenbahn-Bau-  und  Betriebs-Crdnung
  vom  4.  November  1904.  Gültig  vom  1.  Januar
  1  3  ab.  Durchgesehen  im  Reichs-Eisenbahn--Ant.
  Berlin:  Spriager  1913.  11  S.  0,20  .#KF.  8..

dt,  P  Deutschlanda  Stellung  in  F7  Welt--wir
  2.  Aufl.  Leipzig:  Teubner  1913.  130  S.
1,25.  8#.  (Aus  Natur  und  Geisteswelt.  179.)

Klblloeerembie  der  Sozialwissenschaften.  H#s#g.  i.

Auft  r.  d.  Reichsamts  d.  Innern  von  Georg  Mass.  IJg.  9.
1/2ff.  Berlin:  Springer  1913.  34  M.

E  tin  of  the  American  r—N  —
Vol.  45.  1913  ff.  New  Vork:  1913

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«  Goltz.  Freiherr  von  der:  Der  jungen  Türkei  Niederlage
  und  die  Möglhichkcit  ihrer  Wiedererhebung.  Berlin:
Paetel  1913.  70  S.  1·.  Ee.

Herzog,  Theodor:  Vom  Urwald  zuden  Gletschern
der  Kkordiliere.  Zwei  Forschungsreisen  in,  Golivie.
M.  10  Taf.  3  Karten  u.  88  Textabb.  tuttgart:
Stroeber  4  Schröder  1913.  XI,  270  S.  13  “  80.

Jahresbericht  der  Handelskammer  zu  Elberfell.
1912.  T.  1.  *e
Jahresber  burg
für  das  Jahr  1912.  Hamburg:  Ackermann  &amp;amp;  Wals
Nahn.  (1913).  55  S.  80.

W**  über  das  56.  Geschäftsjahr  der
-“  en  ln  in  Hemburg.  1912.  Hamburg:
—  (17  8

Jordan,  Hermann:  Hie  Mission  des  Christentums

Berlin-Lichterfelde:

  Runge  1913.  S#.  (Biblische  Zeit-  und
Streitfragen  Serie  8  H.  6.)

*  Msereker:  55  Nachlaßbehandlung.  das  Erbrecht,
Familienrecht  und  Vormundeschaftsrecht  nebet  den.
anf  diese  Rechtsverhältnisse  bezügl.  gesetzl.  Bestimmungen
  und  ereltungsorshrikten.  für  das  Preuf#zi#sche

i

ugeet  b.  von  Paul
Köhn  und  Richard  Feist.  Berlin:

und  die  Weltpolitik  der  Nationen.

Decker  1912.

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Statistische  1  5050  aus  dem  Gebiete  4

land  Verwaltung  von

im  Köpigl.  Preus.  Mlisrer.  ür  Landwirtechaft
Jehrgang  1911.  :  Farey  1913.  VI,  239  S.
3.20  +.  8e.
        <pb n="332" />
        W#  294  20

Oppenheim,  Llassal:  The  Panama  Conslict  bet-  Swingle,  Walter  T.:  Le  palmier-dattier  eh  n
ween  Great  Britain  and  the  Unitt  States  of  Americau.tilisation  dans  les  Etals  du  sud-ouest  (de  PAmé#ne

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Deutsch.  Landw.  Gesellsch.  235
Wnemmn  Die  Entwickelung  der  Atomistik.  *  Verzelcehuis  der  Bahnhofe.  Haltestellen  u.  Schir

Festrede  M#er  Hirschwald  1913.  40.  S8.  8e.  nlegeplätze,  die  von  mehreren  an  ein  und  derselurn
Schlemann.  Ih.:  Deutschland  und  die  groge  Po-Strecke  innerhalb  desselben  Ortes  gelegenen  Bahn-Ka

  anno  "n  Bd.  12.  Berlin:  G.  Reimer  1913.höfen,  Haltestellen  und  Anlegeplätzen  bei  Dier-t-5
  S.  80.  reisen  der  Beamten  für  die  Berechnung  der  Fuhr-5llias,
  V.:  Arbeiten  über  die  Erythrozythen  e#  maßgebend  sind.  Berlin:  1912  ——  rei.

(2—7).  ierzu  18  Textabb.  u.  7  Taf.)  Aus:  Folia  80.
Haemato  Bd.  14,  1912.  *The  International  Whltaker.  A  statistical,  hisle
*Schl  ::  Zur  Frage  der  neuen  Roßschen  rical,  ical  and  eeer  handboob.
en  Vdes  Syphiliserregers.  Aus:  Münchener  London:  Faternoster  Ror,  E.  weielnh  XIVilI.
Mediz.  Wochenschr.  Nr.  4,  1913.  527  S.  2,50  M.  60.
*  Schmidts  Jahrbücher  der  in-  und  ausländischen  Zekule,  F.:  Neuerungen  auf  dem  Gebieic  1

gesamten  Medizin.  Unee#.  Mienikung  von  Asch  —  a.)  Shmalepo  urigen  Eisenbahnwesens.  M.  16  Abb.  Zeitschr.
kon.  "0  Leo.  Bd.  317ff.  Bonn:  Marcus  &amp;amp;  Weberf.  Klein  en  2  (1913).  106—129.
191n

 

Verkehrs-Nachrichten.

In  Haris  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  16.  Februar  eine  Reichs-Telegraphenanstalt
für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Wortgebühr  für  Telegramme  nach  Haris  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  Windhul.
Sie  beträgt  gegenwärtig  2  M  76  Pf.

Ein-  und  Kuskuhr  in  den  Bälten  von  Daressalam  und  Tanga  während  der  Monate  Okhtober  bis

Dezember  1912.
(Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  2,  S.  71.)
Einfuhr  Ausfuhr  Gesamtverkehr
t  t  t
Daressalam  .  .  .  24  064  1664  25  728
im  Vorjahre  148605  841  15  446
Tanga  6  s2  4881  11  093
im  Vorjahre  438334  5340  10  174

Pestbamofschiffsverhindunzen  nach  den  deutschen  Schutzebieten  für  den  Monat  März  1913.

 

 

 

 

 

Die  Abkahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briese  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  k%  Dauer  Berlin  spätesten
siffungshafen  *i'  der  Überfahrt  abgesandt  werden  #
iedrich-Wilhelms-1.
  deutfch-Neuguines,  ———  ne  4  4  19.  25.  März  2.  Wprt
Neiler-wild-meend,  —  ————
———  .——  0.  Rarz  Kabaul  42  Tage
*  Farriefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  W  33  von  Bp.  18  .([

112  em  34/8.  —  briefe  und  Posttarten  nach  Berl  6n

Auf  Berlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  euen  —  nicht  auch  —
Warenproben  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nochversanden  auch  mit  den  übrigen  ———
Sibirien  #echangha  geleitet.
        <pb n="333" />
        W  295  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

«  Die  Abfahrt  erfolgt  Aue  schismathaen  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Or  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  E———  abgesandt  werden  am:
2.  beulsch-Skafrih#.  Neapel  18.  20.  jed.  AMts.ombasa  O  16—17  Tg.1.  27.  jed.  Mts.  1089
1  Cmabe  (mit  Ruanda  ant  "  "  .  "
—————  marsei  6.  März  3.  April.Mombasa  0  17  Tage.  März  1.  April  1015
Von  mi  e  Bri  9.  März  6.  April  Mombasa  O0  15  T.  7.  März  4.  April  1080
ced  n  en  e)  *  %q%  onbelse  5*  *  an
nach  den  Bestmmarseille  28.  März  Mombasa  O  19  Tage26.  März  1050
mmosorten.  (enol.  Schifke)  «  '  .
Marseille  11.  27.  jed.  Mts.  Tanga  19—20  Tage  9.  25.  jed.  Mts.  2.15
Ceinschl.  Amam,  *  ·
ZÆI  lh  5  18.  29.  jedv.  MWts.Tanga  17—18  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  1050
*  20.  Marseile  #6.  Mörz  8.  Aprll  Mombasa  17  Tage  4.  März  1.  April  1015
gae  nn7  ————m———u————3m–  P
Cengl.  Schtffe)  re  e  rt  D  7.  März  4.  April  10505
ill  .  27.  jed.  .  2  .  25.  jed.  .  2.
S  Wt  het  eeh  Me  e  11.  27.  jed.  Mts  Daressalam  21  Tage  9  jed.  Mts.  2.15
gẽ  Neapel  18.  29.  jed.  Mts.Daressalam  19  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  10850
*  ——  6
l  .  .  .
Marseill  6.  März  8.  April  bar  18  4.  März  1.  April  10  15
borro  '  .  rseille  rz  8.  Ap  —  Tage  un  tz  pri  2
S  .  n  enhel
N  Usr  Brindisi  9.  März  6.  April  Zanzibar  17  Tage  ·
alam  7.  März  4.  April  10  50
(engl  %  —  Deata  ——  4.  Ap
3.  Deutsch=  S##westafrinbDHmburg  10.  25.  jed.  Mts.  Swakopmund  21,  24  T9/9.  24,  jed.  Mts.  5.90
à  Swatkopmund  sowie  .  "  .
M,,M,  ZUMM  28.  jed.  Mts.  Swakopmund  21  Tg.  26.  jed.  Mts.  1045
J
*8  Sl  Seuthenee  29.  März  Swakopmund  20  qhq.jed.  Mts.  12.48
roß-Güdieyhdenss"
Lohewörte,  ———  Boulogne  12,  jed.  Mts.  Swakopmund  10  Tg.  11.  jed.  Mts.  1.0
v  itgon  —  (eunsche  Schisfe)  12.
—  r7  Southampton)  15.  22.  März  5.  Aprils  Swakopmund  22  Tg.  14.  21.  März  4.  April
—*  Oamburg  16.  Maͤrz  Swakopmund  etwa  20  T.März  9.10
S.  Southampton]  B.  29.  März  Swakopmund  unbestimmt]  7.  28.  März  12.48
——  —  1Hamburg  15.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage  15.  jed.  Mts.  9.10
F  t  en  2W.  jed.  Mis.  Swalopmund  87  Tage  22  jed.  Mts.  1.0
Su  n  1  .  s  ie
Oamburg  10.  26.  jed.  Nts.  2Qdderitbucht  25  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  5.80
Antwerpen  208.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  21,  22  26.  jed.  Mts.  10.6
55  erihbu  T
5  —W—  Southeten  29.  März  Lüderitzbucht  19  Tage  28.  jed.  Mts.  12.48
8  .  -.  ·
W,  «  '  Boulogne  12  jed.  Wts.  Lüderitzbucht  20  Tege  11.  jed.  Mts.  1.0
—  —  F  s
äasuthamptu5.  22.  März  ö.  Aprill  Lüderigbucht  20—21  Zageli14.  *  März  4.  April
fb#mburg  18.  jed.  Mts.  L#deritzbucht  82  Tage  18.  jed.  Mis.  9.10
Damburg  15.  jed.  Mis.  vaderitbucht  60  Tage  15.  jed.  Mis.  9.10
—  28.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tage  22.  jed.  Mis.  1.0
-  e)
IlGouthampton!  8.  20.  Marz  Lädverisbucht  unbestimmt]  7.  28.  März  12.48
        <pb n="334" />
        W  296  20

 

«  Briefe  müssen  aur  ·

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Auaschiffungshafen.
Rach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am.  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  26.  März  Bittoria  20  Tage
4.  Namerun.  Duala  21  Tage
Kribi  22  Tage  1  9.  26.  März  9.10
##0  nach  Duala  so  —“  ·  Plantation  22  Tage  «
M  ils  J-  Longji  22  Tage
et  sen-bat  Votum-I-  11.  28.  März  Viktoria  18  Tage
—  amiier  Mer  Duala  19  Tage
Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  27.  März  10
*  ##n  Plantation  20  d
7  v  Longji  20  Tag-Hian-.udambu
  22.  jedes  Monats  Viktoria  27  *  e  22.  jed.  Mtis.  9.10
s  odesdamur  1  Duala  28.80  #
Liverpool  6.  März  3.  April  Viktoria  38  Tage  n  il  106
Duala  39  s  4.  März  1.  April  106
l  jeden  Mittw  abar  26  jeden  Montag  10#5
Liverpoo  jeden  Mittwoch  Saleba  jeden  ag
d)  nach  Nio  del  Rey.  ...  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tageñ
tOamburg  22.  jedes  Monais  Rio  del  Ney  31—58  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
2iverpool  6.  März  3.  April  Nio  del  Ney  87  Tage#4.  März  1.  April  10.2
e)  nach  Garua.  Kusseri,  dere  s  Li  1  jeden  Mittm  wos  17  Ta  jeden  M  108
iverpoo  jeden  och  Forea  st,  u  jeden  Montag
s  8.13
Antwerpbpen22.  März  12.  April  21.  März  11.  April  8.1.
————.  S.24.  März  14.  April  3.  1.  22.Mirz  12.  April  108
Bordeaux  25.  jedes  Monats  —  tt  28.  jed.  Mts.  104
5.  den  Nerelinen,  Dalen-  e  21“.  März  18°.  April]  Jap  36,  37  Tage  19.  März  16.  April  102
Jnseln,  Marianen.  (demtsche  Scht#e)  Angaur  86  s—  bzw.  v.
Jap  m.  naͤchft.  Gelegenh.  m
Brindisi  30.  Mär  ap  28.  Marz  1080
a)  nach  Jab  und  Anganr.  ehelnen  u
Jap  im.  nuͤchst.  Gelegenh.
Vrindisi  18.  April  Jap  60  Tage  11.  April  10.9
(engl.  Schisfe)
d  den  Station  Sindiß  18.  April  Ponape  56  Tage  11.  April  10.#
maass  en  (#.  1  Saipan  64  kase  “
Palou  71  Tage

 

r—
drowo  11

 

 

 

Briefe  und  Poitkarten  Nachversfand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Pr.  18  Herlin—NMlegans
  24/3.  u.  21/4.

des  8  enders  werden  Briefe  und  —
gen  ß  wer  Igt  Vo  al  ]]“.“  Geschaftspepiere  und

oben  —  außer  mit  den

enheiten  über

 

 

Schan  Ferner  werden  Briefsend  d  über  Pok  leitet,  von
**  —  Mit  Wepunit.  sechs  bis  siebenmal  Destene  nech  den  Rarianen  auch  Detohama  e.
22  Briefe,  Postkarten.  #—.
.m  “  B#W“  ÔÊÔν
b)  Drucksachen.  S#lbnssesrapkere,  Warenproben.
rs77  .  21.  März  4.  April  I.  Tüingtun  34  Tage  b.  19.  Närz  2.  April  102
6.  Mantichen.  (  Ivꝛ  jeden  Sonntag  jeden  Freitag  10-9
mê°•  —  14.  28.  Marz  12.  26.  März  10  K
7.  #  4.  April  6.  März  8.  April  8.45
7.  21.  Marz  4.  April  101.
n
——
2——  ———
        <pb n="335" />
        W  297  25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6  Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  #am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
S.  Marshall-Jajein.  .
MMHWssiis  Brindisi  16.  März  18.  April  ZJaluit  60,  50  Tage  14.  März  11.  April  100
(engl.  Schiste)
-  Metatde27—slT  e,
Ost-i  el  26.  März  dier  4
·.  nach  Melbourne  .  .

!)  nach  Nurnn  Ett  16.  30.  März  Von  dort  nt(7.  14.  21.  24.  28.  März
(en  )1  —  ebe  4.  April  1050
ann  .  23.  März  6.  April  -  “  2  diu
engl.

Auf  Verlangen  d  lende  werden  e  und  Postkarten  —  kss  *  Drucksachen,  ——
id  Warenproben  über  Schanghai  9
dror  z  1  ur-  Briese  und  Hiieen  Koholrn  te  Weeiirten—Schangbei  dongkong  von  Bp.  18  ——
o
Hamburg  9.  26.  Marz  Lome  18  Tage  r.  26.  März  8.10  —
Boulogne  8  11.  28.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  27.  März  1.0
Oamburg  22.  jedes  Monats  Lome  21  Tage  22.  jed.  Mts.  810
1Marseille  10.  jedes  Monats  Kotonou  18  —m  6.  jed.  Mts.  1015
von  da  ab  Landverbindung
Bord  26.  jedes  Monats  14  Tage  28.  jed.  Mts.  104
rn  tBordeau  da  ab  —  7  –¾b
.4  i  j  16  —
1Lioerpool  jeden  Mittwoch  E—  Tage  Montag  1012
wege  in  4—5  en
Oamburg  16.  jedes  Monats  Lome  28  Tage  16.  jed.  Mts.  9.10
##otterdam  22.  jedes  MonatsLome  28  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
(emssche  Schifte)
Oamburg  80.  jedes  Monats  Lome  80  Tage  80.  jed.  Mts.  9.10
—  4.  jedes  Monats  Lome  26  Tage  8.  jed.  Mits.  1012
die  Den  L#bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

1

Eintreffen  der  Post  ams  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lamungs.  Die  Post  ist  fäm  Landungs-  Die  Post  ist  fälig
—  r  ——
Hr##euie  ***27  9.  —1  h  %  t  2.  Woril
[  n  ĩ
Neapel  BwF.  18.  März  3“.  Apri  im.  13.  27.  Mä
dentq  ·  Oafriba  –usss  Nersee  16.  Marz  133  april
S—  —  4#.  —  Klantschen  —Ei  über  San  Francisco  odber
en  Southampton  2.  16.  28.  5  März  Le  Havre  oder  Seartle  unbestimmt:
a#rita  (5—6  mal  mongtüch)
—  —  rg.  2.  G.  30.  März  —-  der  38  ——
E———  Eisen.  in  el  Dienstag.
####  attenn  W  1a.  LDennerzch  u.  Sonnchend
Giverpooll  3.  März  5.  April
den  2  .  S#  ——  über  San  Francisco
er  am
Lerellnen  ven  ven  Brindisi  11.  April  Samea..  er  2  12°.  März  97.  April
·  o  yiaoiit
h.  Brindiñ  Brindisien  8.  Matz  d.  April
———  —————“—.—1
—  Brindisi.  7  April  Leg-e  ..  *#  *  14e.  April
inNeapel.....  1.  April  VBlymouth
«  Wissen-Use  fckdiesatdrutlchmschisseaewsoftm
        <pb n="336" />
        Sqiffobewegangen  der  Woermann  ·  Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  nud  Sũdweftafrila.

298  204

 

 

 

 

 

 

 

„Podda  Reise  Lepie  Nachrichten
"  ½%  fer  von  nach  bis  25.  Februar  1913.
Abolph  Woermann·  Ostafrika  Lamburg  am  22.  Februar  ab  Marseille.

#  Woermann“  amburg  n  am  25.  Februar  ab  Cuxhaven.
„Aline  Woermann“  Kamerun  Homburg  am  25.  Februar  ab  Cuxhaven.
„Anna  Woermann“  Kombuug  Assinie  am  21.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Arnold  Amfinck“  ew  York  Westafrika  am  16.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Carl  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  23.  Februar  in  Lüderitzbucht.
„Eduard  Be  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  Februar  in  Loanda.
„Eleonore  Woerman  “  Hamburg  Kamerun  am  24.  Februar  ab  Monrovia.

„Elisabeth  Brock“  Burutu  Hamburg  am  24.  Februar  ab  Las  Palmas.
»  Woermann  Lüderitzbucht  Hamburg  am  21.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Frieda  —  Swakopmund  Kapstadt  am  28.  Februar  in  Swakopmund.
»  ud  Woermann“  Hamburg  Ostafrika  am  22.  Februar  in  #sfort.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  23.  Februar  ab
„  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  23.  Februar  ab  z  ¶  Halmas.

iette  W  Assinie  Hainburg  am  16.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  24.  Februar  in  Kotonou.
„Jeamnette  —  Kotonou  Hamburg  am  14.  Februar  in  Addah.
„Kurt  Woerma  Hamburg  Auie  am  22.  Februar  in  Assinie.
„Lili  —  ....  mburg  am  22.  Februar  in  Accra.
„Lothar  Bohlen."“.  Kotonou  oae  n  am  22.  Februar  in  Lome.
„Lucie  Woermann  ".  Kamerun  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Kulur  Bohlenen  Kotonou  mburg  a#m  19.  Februar  in  Accra.
„Martha  Woermonn“  .  u  otonou  am  22.  Februar  ab  Sierra  Leone.
„Max  Brockk.  Hamburg  Matadie  am  23.  Februar  ab  Las  Palmas
«  W  ««....  mburg  Kotonou  am  24.  Februax  Dover  vossiert
„  Professor  Woermann“  amerun  Hamburg  am  25.  Februar  ab  Victoria.
„RNenata  Amsindk  Hamburg  Burutu  am  24.  Februar  in  Warri.
„Thekla  Bohlen“  Accra  Hamburg  am  22.  Februar  ab  Bissao.
Hemburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edee  Kotonou  Hamburg  am  24.  Februar  in  Hamburg.
„Lome  444  ..  Hamburg  Accra  am  20.  Februar  Quessant  passiert.
„Obta  ...  Hamburg  hch  am  24.  Februar  Dover  Geister.
Rhenania  ·...  Hamburg  Oftafrila  am  28.  Februar  ab
„Slavonia  ...  Hamburg  Kamerun  am  18.  Februar  ab  L  *—
———12  ucht  Hamburg  a#m  28.  Februar  ab  Swakopmund
Toséooe  Kotonou  am  18.  Februar  in  Bissao.
.Windbut  la  Hamburg  am  22.  ab  Aden
.Dualssss  Kotonou  Hamburg  3.  Zt.  in  Hamburg.
4  Hamburg-Bremer  Mfrika-Linie  A.  G.
———  ...  Ostafrika  Hamburg  am  19.  Februar  ab  Lamu.
„Arnfried  Hamburg  Burutu  am  21.  Februar  Dungeneß  passiert.
„Gundomoé##  Calabar  Hamburg  am  20.  ruar  ab  Accra.
......  Lüderitzbucht  Hamburg  am  1  ruar  ab  Las  Palmas.
„Indo  ..  rg  Matadie  —  Februar  in  Matadi.
„Ingrabané  tadi  Hamburg.  am  22  in  Antwerpen-„Irmsriedg
  Calabar  Hamburg  am  21  ruar  in  Lom#mg.  7•
-Walbunrng  Matadi  Hamburg  a#m  28.  Februar  ab  Libreoille.
„Wigbert  ..  Hamburg  —  am  12.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Winfrieded  Lüderigbucht  Hamburg  am  22.  Jebruar  in  Lagos.  .
—  ——
r
Voemmelle.  Die  statzkisg-=  e  des  Artikels  gait  sich  zu  behaupten.  nelr  infolge  der  1  6zrl
weiter  günstig  entwickelt  e  sichtbaren  der  bitik  sowie  teuren  #
vorräte  zeigen,  verglichen  mit  —  vorigen  *s  W  lühe  ande#  —  wict.
—  ein  Minns  von  etwa  620  000

 

re  e  Wre  Et  i  v*.  s4
—  ——  e  !—

dürfte.  —  —

schtund  Worise  bekweffen,  wenn  nichts  anderes  angsgebe,  den  Camfurer  Pinh  am  —.
        <pb n="337" />
        #  299  2

0.7...  Mitafifi  0,  77—0,  4%  geen  0  7-0  0  +∆
Coravonica  0,78—-0,88  &amp;amp;¾  (gegen  0,78—0,88
1  k  im  Vormonat.  Teqals  ee  t—3
*i  etwa  0,64½—0,65  A  (gegen  65
ern  vct  H,aorten  üs  -.—  **  52.  2eh  V  7  50—0  52
ür  1.
r  Shäih  !42  &amp;amp;  gegen  17—18.#
im
bienenwachs.  *  —  bei  fernerhin  großer  Bedart
  ofrge:  Deutsch-Ostafrika  298—302  .2  (gegen
2%  —293  ,  Mao  298—902.,#  (gegen
br.  292.  Benguella  296—300  x  (gegen  288  bis
20  O.  Chile  ts.  (gegen  305—810.4)
für  100  kg  im  Vormo
ren  ie  schwach  gewesen  tnb  notieren  augenblicklich:
in  MNden  10,50  .  (gegen  20,25.6),  Deutsch
2  *  1,25  (gegen  20.75  4%)  für  50  kg  im
ormona
Elsenbein  war  weiterhin  ruhig  bei  einem  Werte  von
10.00  ¾  für  ½  kg  wie  im  Vormonat,  für  Kamerun-Goon
  mit  einem  Durchschnittsgewicht
li  15—  eng
Erdnüsse  sind.  uwar  O  Preise  *—  und  noieren
beire  ostafrikanische  S  7,25  #  gegen  17  bis
137½  A.  scher  Sore  1  Sorten  en  von
Aigeria  notieren  17½  .4  für  50  Lg.  „Geltefrichische
Sorten,  S  Senegal.  an
24—24.25  ·—  für  1  rmon
bauf.  Deutsch-  zroiccnnn  idd  V-  nelt  u:  1912:
Januar  1372  Tons,  Februar  1109  Tons,  zusammen
2181  Tons;  1918:  Januar  1844  Tons,  Februar
1072  Tons,  zusammen  2916  Tons.  Die  während
des  Monats  angebrachten  Partien  von  regulärer
Qualität  begegneten  guter  Frage.  Diese  wurden
miolgedessen  durchweg  ziemlich  prompt  zu  etwa  34
"  84,50  ¾  für  50  kg  aufgenommen  gegen  38  bis
k04  im  Lo#monan  absallbanf  war  I
begebrt.  Notierungen  für:  K  L
54,50  26  (gegen  33,50  .#),  Sekunda  bis  Mittelware
233  (gegen  81,50.##),  Wiaubant  29—238.50  4
Au—  150  )  für  50  kg  im  Vormonat.
assee  blieb  weiter  ruhig  und  nchgiebig,  doch  sollte
O2  (iberia'  Ware  0·  viellei
½  “4  D—  La  ri  sein  gegen  *  bis
im  Vormona
W-  befestigte  sich  zunächst  weiter,  erfuhr  aber  eine
liche  Abschwächung  durch  starke  Undienungen.
wird  einiger  Zeit  bebüs  bis  der  Markt  wieder
nehr  Lust  zur  Aufnahme  Ma

#  m.  Hiantagenkalao  .  (gegen  64.).  Victoria
“  Gegen  56  .  besgl.  rauchig  ##%  (geen
8  ——  en  8

).  l.  kurant

ben  recht  guter  Frage  zu  unveränderten
Kleen.  Graue  Sorten  0.900—1,20.X,  weiße  Sorten

40—1  ür  1  kg  wie  im  Bo
„autschut  war  während  der  ganzen  Bericht
ger  und  wei  Para  ist  auf  8/10½/  für
Hd.  engl.  zurückgegangen.  Notierungen  fü  al
160—5  2  (gegen  5  0  —  erun-  Batanga
  5,50—5,

60  &amp;amp;  (6—6,10  A),  Ia  Kamerun-Bũtie
  50  70  .  (6,  80—6.  55  ),  Südlamerun

raff.  in  Ingots.
A#c  ist  bwas  Ieger.

Auicht  an  Voret  ist  etwas  fester

32

Phosphat.  Florida  R

1r5  blei

Sesamsaat  ruhig.

Wn
eben.

 

5,80—5,85  M  6#7%  %  M.  1  Kamerun  Kuchen
4,80—5  (5,80—5,50  A),  I  Gold  —.
8.60—3,70“  6566#  10  4).  I  Togo-Lunws  4,
bis.  4  4  &amp;amp;  (5—5,20  .#),  I  rote  e  ci
50.K  (8.70—9,10  /%)  für  1  kg  im  Vormonat.
*  Ostafrikanischer  Plantagen=  Kautschuk  war
bbenfalls,  flauer  und  wertet  heute,  wie  jolt  #)  Bälle
20—5,70  (5,7  r  b  Felle  6.60—8.90.8

nat.
Kolanüsse  sind  2  eri  für  Viertelnüsse  ··

ür  1  kg  wie  im  Vormonat.

Kopal  lie  unverändert  ruhig  und  notieren:  Kamerun
00,  50.  Zamzibar  glatt  0,80—2,90.K,  Zar  ibar
Schsegeh  5—10  KxMadagaskar  0.40—27  *

st“  bne  1.65—1,80  ,  desgl.

mischt  0,65—0,95  .#K&amp;amp;,  BsnolkaEien  0·55  7
1,  60  M.,  Conalrh-ẽierra  Leone  kurant  1,90—2,40  .&amp;amp;
de  S#gl.  gemischt  1,15—  ü

e  g  1,Z.-rg
Kopra  bleibt  in  fester  Tendenz.  Ostafrikanische  Ware
—  egen  26

—294).  Westafrikanische  Ware
gen  24—27  .4)  für  50  kg  im  Vormonat.

 

i  ist  wpen  gewesen,  jedoch  im  besonderen

 

nut  Notierung:  40  gegen  85  .“  für  50  kg  für

*ß½  To  —  notieren
118  ¾#  gegen  117—118  #K  fü  letzten

Monat.  Dahomey  notiert  1  #  &amp;amp;  gegen  117  A  im
JrmnatG  7  Portugiesisch-  Ostafrikanische  Ware  war
nicht  am  Ma

gegangen  und  wertet
seste  Rindee  etwa  10,25  *  gegen  10.  für  100  ka

 

Amkerne  nth  wieder  *  Pestergegangen  u  und  notieren,
wie  folgt:  Lagos  n  21,30.4),
Togo  21  P.egesger  4  10#5  Elckekuniteifeke.
22.70—22,75  K&amp;amp;  (21./%0)  für  schl.  Sack  im

ormonat.  Für  spätere  n  —.  die  Preise
teilweise  etwa  1.50  .&amp;amp;¾  für

riger
Palmöl  itt,  ir  Preise  viiig  a  geblieben.
eni

Es  lom  g  Ware  herein  und  sollten
Preise  iing  höher  stehen.  Lagos-Porto  Novo
82—31,75  4%  (gegen  32,25  A),  Kamerun  0  bis
80,50  A.  (80,  /6  -80,  26  M),  Liberia  20  -26,  76  MA
(26.50—26.25  %  Accra-Togosorten  2350—28  M
(20—28  .#K#)  für  50  ku  im  Vormonat.

Rock  77—80%  3—3,10  Pf.  (gegen
40  10  2#5  ß;  FHochta  Pebble  zs,  4  25

Algier-Tunis  68—  *55  *
—  5  M  lgier-Tunis  2  4  „
(,25  ilin  für  1  obosphors.  Kalk  in  50
t  ruhig  und  ist  nur  geringes  2es  Die
Preise  sind  kaum  i  angoon
Japan  25—89,50.4,  Java  85,50—49,50  *  für  100  x.
ie  Preise  find  momentan  fuͤr

 

8  Zanzibar.  und  se  zombiane  16,  2.  75  4
egen  18—

8,26  A)  50  kg
Silber  in  S  4  sehr  flaii  gewesen  Verkaufer

81  MA  85.50  &amp;amp;  (/
□—1  "  rorrz  kg  fein  im  **  P200  (egen

Sutarpösenbet  ist  nicht  verändert  und  notiert:

wasserfreie  “mislr  16%  wasseresphorsäure
  5.K&amp;amp;  für  100  kg  in  Dopdelsäcken

Surt  Die  lleine  Zufuhr  war  vor  Ankunft
Bei  unverändert  ruhigem  Markt  notiert
brpebene  —  “'1  --i


freie

llli

 

M  WIMMIIMMOMUMUMWUMI
UMUWMWMQCUUUUICUDMSWO  Ochs-I-.Woms-maaviqssswseow»mem



GIWU
        <pb n="338" />
        Anzeigen.

57——.JJJ...  ————....——

Kurse  deutscher  Nolonialwerte.
—  durch  von  der  ledt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.  8.

 

 

 

 

##.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —  —  noch  n  erllärt.

Telephon:  Amt  Ztr.,  1765  Stadtverkehr,  9220  u.  9224  Fernberkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor“.  12.  März  1913.
I  Vor-  -  iblei
Grün=  -  Ge-  E—W—  Freibleibend

t
dung.]  Kwital  scheste  lette  veiu  Eigenhändler  bei  alln  Abschlüssen  Käufer  Verlãnfer
—  1EN  5°“  1
19100  0001.  10  0  AeitaMarmer-  Koolertael  75  eing.  Ant.  —  4
1907  0  Ooo  1.  10  —frikanische  991  9;
1907  600  O000  1.  7.  0  0  E*—  G.  K.  *-—ie  T  85  95
1896  1  600  00.  112  1  öditer,  Carl,  &amp;amp;  omm.  Sel.  a.  uin.  127  132
1902/8  65000%  10  ritich  Central  4  5/—  ·
1o0510000001.4.17s,15memeksso1-Hmsd  v  F.  Oloff  3  ’155  165
190568.200000  1.  44  0  Lentralafrikan.  Ber  uesenschf  8*.  8  6#
1902  600  O00d0  1.  11  8  Centralafrikanische  esger  127  133
1900%  22000  1.  1A4  8  Se  r  n9°0  )1100  105
1900  964  6060  r.  U00  Deutsche  *—  esellschaft,  m  A#t.  198  108
1000%  191  8001I.  1.  o  tamm-Ant.  185  —
18788  2750  000  1.  11011114112  04sche  Ha  5n  ——  d.  Zudseed.  9  157  162
1902  2000  000  1.  115  110  Deutsche  Komemn=  Ges.  m  105  110
1907/  2500  Ooo  tu.  101,4  5  Deutsche  Ka  Zul-ttenn  ssellschaft  120  130
1835%  2000001.  40  85  Deutsche  Kolonial-Gesellsch  für  —  ;4590  510
1902  1  000  00  0  .  1  0Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  —  50
1909  4500  000.  14  Deutsche  Sübseepho  osphat-Aktien  175  185
1902  1  300  0001.  5.46  7  Leussche  Ta  Togogesellschaft  (D.  K.  #  108  108
1896  22650  000  1.  1.  10  10  Deutf  tafrikan.  Landeleorelsh.  2  t  106  100
1890  4360  woos  1  Bl-  P2  Gesellshaft  nr  —  7  5
19091  1  022  100  1.  10140  0Gibeon-Schürf=  u.  —5  m.  r  o  190  200
1889  a  ooo  ooo1.  10.,  0  20Hanseatische  Plantagenges  54  50t
1687/  1200000/1  148  25  Faluit-Gesellsch  cit  Aktien  ..  220
i808  1017000  1.  7.  0  4  ffe  *  ag  53.  r
19069%  3000  00o  .  H  ....  4.  70  74
18955  1%  1  SLaolo  .  K.  0  ðÜ  *
1903  —.——  383  *Js  Mea  G.  8  9#
1908  1250  000  1.  1.6  8  HKrronda  Goldmin  t  m.  b.  v  118  120
190  125  000  1.  1422½¼  W*  )4  685  88
1907  500  Od  1u.  1000%  Kindi-Kilindi  Ges.  m  4%  1#0  115
189092000  000l.  6  5  Moliwe  Pfla  vierhico  (O.  K.  8.  104  18
1888|  7500  0001.  460%0  T#eu-Guinea  ompagni  ugs-Anteile  126  129
190631400000  1.  4  o6  cnie  2*  168  1½
1900  |  St.  200  000)  1.  4.6,  50.44b  Stavinen-  u.  Eisenbahnges.  HGemchene  &amp;amp;  74  76.
1902  /  8  875  0001.  1.680  12½  |Pacifie  Vhesphte  Eco.  aur  n  2  4%%
1910½  2  2%½¼22
-  160  1.  5ö.  5  ans-Eekuss,  a##ne  ·*W  K.  100  105
12  4  1.  11Ä11—  mona  Diamant-Ges.  (D.  K.  G)  450
1898661  0  0Ooo  1.  10R  0  Abeiische  E——  gesaülen  ..  —  50
190  900  Obo  1.  10  ZSofata-Samoga-esellschaft,  zares  Anteile  60
905  2000  Ooo1.  Samoa  !*  rn-  “  15  2
1897  500  000  1.  1102  Pflangun  7  u##i  b.  #.  178  163
1904  10000  Obdo  1.  0U.02%Si  —53  süa  2.  4  200  900
1895  500  000  1.  7  South  African  Territeries  Limiter  4  4#
1895  K  3850  0001.  14  o  South  Eaat  Atrics  *—.  1/8  16
1892  2000  O0o0  ü0.08  Scourh  Wen  Africa  —  24/-  25
1½#2  1%  %0  1.  1.  %  zunses  W  (O.  .  r  5  16
1  1.  4.  0
1808  142  200  1.  4.  0  õ  o.  —3.  80  oo
1009  4235  0001.  1.  ·  Geriin.  Diamantminen  Lüderi  Stamm-  60

e  .-....  .....  —
XMURMHZ«3FEMW"WMW«  1  2
21  1.  1.  0  Gestafri  —  .Bibundie
1897  8000000  .  1i.  16  z4  e  ellsch,Bictoria-  *
—  —————————-——  133
        <pb n="339" />
        Bekanntmachung.

rer  das  Vermögen  der  offenen
82gesellschaft  Kameruner  Holzde#
  rettungsgesellschaft  in  Duala  ist
n  nachmittag  4  Uhr  Konkurs  erd

  worden.  Allgemeines  Verau
  zungsverbot  an  die  Gemeinick
  Onerin

rrwalter:  Kaufmann  Feindt  in
—  ta

9mneldefrist  und  offener  Arrest  mit
Ar  igefrist  bis  zum  15.  März  1913,
er  (Släubigerversammlung  und  allgem-
  er  Prüfungstermin  am  9.  April
152,  vormittags  8  Uhr.  (#8)

tala,  den  21.  Januar  1913.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

CarlSödikerK  Co.
Kommanditgesellsch.  a.  Akt.
Hamburg,  Tsing

ritzbucht,  Windhuk,
Karibib,  Keetmanshoop
Proviant,  Getränke
aller.  ,
Zigssskeo,zlg
Tabak  usw

aAusrüstungen,  K.
fektion,  Maschinen,
¾  Mobiliar,  Utensilien
sowie  sämtl.  Bedarfs-=8

  —  .  artikel  für  Reisende,
Ansiedler  u.  Farmer.

 

 

 

Konkursverfahren.

er  den  Rachlaß  des  am  20.  April
verstorbenen  Plantagenassistenten
Kudolf  Hänsler  wi  am
21  Januar  1913.  vormittags  9  Uhr,
d##n  Konkursverfahren  eröffnet.

Ver  Kaufmann  von  Gotsch,  hier,
w'dd  zum  Konkursverwalter  ernannt.

Lonkuröforderungen  sind  bis  zum
I.  Mai  1913  bei  dem  Gericht  anzumeiden.


Cs  wird  zur  Beschlußfassung  über  die
brbehaltung  des  nnien  oder  die
Kahl  eines  anderen  Verwalters  sowie
üder  die  Bestellung  eines  Gläubigerauöschufses
  und  eintretendenfalls  über
die  im  §  132  der  Konkursordnung  beseineten
  Gegenstände  auf  den  17.  Februar
  1913,  vormittags  9  Uhr,  und
zur  Prüfung  der  angemeldeten  Forderungen
  auf  den  5.  Mai  1913,  vor-Cantags
  9  Uhr,  vor  dem  unterzeichneten
Ferichte  Lermin  anberaumt.

1  Alen  Personen,  welche  eine  zur  Konursmasse
  gehörige  Sache  in  Besitz  haben
Pder  ur  Konkursmasse  etwas  schuldig
*  wird  aufgegeben,  nichts  an  den
Vemeinschuldner  zu  verabfolgen  oder
1u  leisten,  auch  die  Verpflichtung  aufelegt,
  von  dem  Besich  der  Sache  und
don  den  Forderungen,  für  welche  sie
aus  der  Sache  abgesonderte  Befriedi,
Kng  in  Anspruch  nehmen,  dem  Kon-Ersverwalter
  bio  zum  1.  Mai  1913
Meige  zu  machen.  (7)

MNuansa,  den  21.  Januar  1913.

Kaiserliches  Bezirksgericht.
—rr#est

Bekanntmachung.

„In  dos  hiesige  Handelsregister  Abt.B
Maurul  Pflansd

  mit  beschränkter
lo  erlin,  Zweigniederung
  Maurui)  eingetragen  worden:
DTurch  Beschlutz  der  Geselsschafter
rom  9.  Märi  1911  ist  das  Stammlwual

  um  229000  X  herab
v  gesetzt  und
kenagt  sent  619  700  .  (#ck)

banga,  den  31.  Januar  1913.
Der  Kalserliche  Bezirkerichter.

 

 

F.  C.  Helnemann,  Erfurt  23.

Roflleferant  Seisner  Malestät  des  Deutschen  Kalsers  und  Könles  von  Preulses-Sanmmeckt
  u#sst.  u.  Masdelsgirterei.  «
Mwiuswnuwmpmmmu
M  M.  Ist-Wiss  sagt-I-Sssssssulsaquaticus-staune-

  9—

     
  
  

und  Blumensamen-SgzSortimente
  S

mit  neuem  laftalchtien  Verschlut  der  Klsten,
der  eln  bequemes  Herausnebmen  je  nach  Be-  *3
darf  Jederzeit  gestattet.  (4107)
Lieserant  vieler  Gberseesacher  Behörden

T#nn-Lette-sahn

—W—
Eunsüen.
□—
lelnen.  Wi
Tropenbetten,  Klappmöbel.

Oscah  EckERT

Lieierant  den  Reich-Kolonlalamten

Seriln  0.  27
—  Holzmarict-Strasse  12  31——1
—————  ———.

Alssionssanstalter  u.  Pr#ckunder.

 

 

O#n
—
        <pb n="340" />
        Bekanntmachung.
In  gas  nbiet  piesige  2  *  B
ist  heute  dische
2#½½  W  ç  w
I  kter  Haftung,  Planen,
u  Vogtland,  Plantage
  bei  Pangani)  eingetragen  worden:
Das  Stammlapital  ist  durch  Beschluß
3  Helrussgestrr  vom  zett  Juni  und

 

 

zugsanteilen  erhöht  worden  und  beträgt
etzt  Siebenhunderttausend  Mark,  zer
allend  in  Einhundertfünfzi  sausend
Mark  Vorzugsanteile  und  Fünfhundertfünßigtausend
  Mark  Stammanteile.
Zum  stellvertretenden  Geschäftsführer
ist  der  Kaufmann  Hugo  Herz  in  3.
bis  #um  F  März  1913  bestellt
sellschaft  wird  *W—  einen
oder  ne  we  Geschäfisführer  bzw.  deren
Stellvertreter  vertreten.  Die  Stellvertreter
  vertreten  die  Geschös  ftsführer  in
Sehinderungesgen,  Ist  nur  ein  Geschäftsführer
  worhanden,  so  ist  er  und
in  Behinderungsfa#  len  der  Stellvertreter

 

Geschäftsführer  oder  einen  Geschäfes
führer  in  Gemeinschaft  mit  einem  Stelloder
  einem  Pro  n  oder
durch  zwei  Stellvertreter  .der-  durch
c  Stellvertreter  und  einen  Pron“
risten  ve
a  den  25.  Januar  ½s“

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekanntmachung
In  das  hiesige  er  Abt.  B

ist  K  zur  unter  Nr.  9
,  Gesellschaft  mit  —
Hastung,  Tanga)  eingetragen  worden:
Die  Gesellschaft  ist  durch  Beschluß
der  Gesellschaftsversammlung  vom
13.  Dezember  1912  aufgelöst.  Liquidator:
  Nechtamwalt  und  Notar  Horst
v.  Nostiz  in  Tan  (ssb)
Tanga,  den  *#  Knuar  1918.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekanntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  Abteilung
  A  Nr.  12  ist  heute  bei  der
offenen  Handelsgesellschaft  Walther
Leurenmählen  in  Lüderigbucht  solgendes
  an  worden:

Der  Kaufmann  Paul  Ziller  ist
aus  der  Gesellschaft  süensgeschieden.  die
Gesellschaft  ist  erloschen.

L#deriybucht,  den  1.  Februar  ##.
Der  Kaiserliche  Bezirkorichter.

Bekanntmachung.
das  mdels  Ab-5
  bee  L
Wes#frikanische  Bank  in  Lome,  ist
heute  eingetragen  worden:

Prokurist  ee  Gustav  Schreiber#in
  Charlo“  (esd)

Lome,  den  *  .  1913.

 

 

 

„„  vstr  iate.

 

*  *  *  *  *

J  J  J52J3  233.
Am  8.  Februar  1914  begeht  die  Kaiserliche  Schutztruppe  für
Deutsch-Ostafrika  das  Fest  ihres  25jährigen  Bestehens.

Alle  ehemaligen  Offiziere,  Sanitätsoffiziere  und  oberen  Militärbeamten
  der  Wissmann=  und  Kaiserlichen  Schutztruppe  werden  hiermit
  ergebenst  aufgefordert  —  falls  die  Herren  sich  an  einer  Feier
in  Berlin  beteiligen  wollen  —,  ihre  Namen,  früheres  Dienstverhältnis
in  der  Truppe,  jetzigen  Stand  und  Aufenthaltsort  möglichst  bis  zum
1.  Mai  1913  an  den  Bureau-Offizier  des  Kommandos  der  Schustruppen,
  Berlin  W.  8,  Mauerstr.  45/46,  gelangen  zu  lassen.

Weitere  Mitteilungen  über  die  Art  des  geplanten  Festes  sollen
nach  Eingang  der  Adressen.

Das  Nomitee:

v.  Liebert.  Generalleutnant  z.  D.:  Dr.  Becker,  Oberstabsarzt  a.  —1
Bock  v.  Wülfingen,  Hauptmann;  v.  Marées,  Hauptmann;  Nigmarn.
Major;  v.  Perbandt,  Hauptmann  a.  D.;:  Richelmann,  Oberstlt.  z.##

Rochus-Schmidt.  Oberstilt.;  Prof.  Dr.  Steudel,  Generaloberar#.

.ß"

 

 

2

U###

 

ges.  gesch.  wetterfester  und  s##urebestindiger  Dachkonserrlerungs
amnestrich  für  alte  und  neue  Papp-  undh  Wellblech-  (Zink-)  Dächer.
„MUksol“  rod  nicht  ab,  fast  geruchlos.  einmaliger  Anstrich  auf

jahrelang  haltbar,  im  Ve  rk  billiger  als  Tceer.  (#)

J.  &amp;amp;  —  Krebber,  Chemische  Fabrik,
O###ansen  (M#elnlans).

Furbenkahriken  Oito  Sner,  Lodebeul-Oresten.

Sämtliche  schwarze  und  bunte

Farben  Buchdruck  u.  Steindruck,
—N  °§  “  **"“  -1

eme  Geie  2

W—W—

Sociedad  Vinicola  G.  S  L.  Darcchz)
—  —amsune.  Soaoem
        <pb n="341" />
        deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgetiete  in  RKfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

24.  Jahrgang.  hBeerlin,  den  1.  Kpril  1913.  Uummer  7.
Dele  zettschm  eint  in  der  Regel  am  des  Monats.  Derselben  werden  als  B  e  bei  tdie  mindestens  einmal
Verchähr  Fig  n  *  cheinenden:  n  2W  Erher  Schutzgebleten“.  Herausge  SAet  Hoesua  i  n  Der
dierit  8  e  tonneme  nis  spreis  fü#r  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  zuge  k  dues  #ae  ⅛  .
*  aen  Ms,  v#under  Wmisi*“io  v  vie  mussthksvtun  s«  5—  E
2  8  Ses  Ungarns,  b)  4  die  Dnder  Wellpo  enen  und  rit%st  n  an  bie
Sasgressch-t1nn  von  2  6  Steyfried  Mittler  und  Sohn,  eura  e

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  zur  Durchführung  der
Ar  zuden=  und  Hinterblkebenenversichenhn  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee.  Vom  15.  März  1918
01.  —  Bestimmungen  über  das  Verfahren  der  gerung  der  von  den  Kaiserlichen  Gerichten  in  den  Shut
Kn  en  Afrikas  und  der  Südsee  zu  Freiheitsstrafen  Verurteilten  nach  Preußen.  Vom  17.  Juni  1912.  S.  3
Vererdnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Abänderung  der  eroronung  über  den  echifssvertehr  auf  den  *
des  Schutzgebiets  Togo  vom  6.  Februar  1909  —  Vom  4.  Februar  1913  S  —  Personalien  S.  305.
Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch.  Ostafrika:  Übersicht  über  die  WBewegung  des  v5  des  deutschatafrikanischen
Schuspgebiets  über  die  Zollstellen  der  Küste  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  300.  —  Despgleichen  über  die  Zollstellen  der  #mnenhene  im  III.  Viertel  des
balendersa  ahres  1912  S  309.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küsten-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
im  Nonat  Dezember  S.  311.
6  NKamerun:  Ubernahme  76  Ubangi-Vorsprungs  in  deutsche  Verwaltung  S.  312.  —  Von  der  Ertone  -Vomc,
renzewedition  S.  312.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzeebiets  Kamerun  im  II.  Viertel  des
Kalenderjahres  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  313.  —  Nachweisung  der
1i  den  Binnen-Zollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den  Monaten  Juli  bis  September  1912  fällig  gewordenen
he  3  315.  —  Desgleichen  bei  den  Küsten-Zollämtern  in  den  Monaten  Oktober  bis  Dezember  1912  S.  316.
Nachweisung  der  bei  den  Zollmtern,  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  Januar  1913  fällig  gewordenen
mW  S.  316.  —  Baumwollstationen  S.  817,
1.  moa:  Die  Eingeborenen-Bevölkerung  im  4.  Viertel  1912  S.  317.  —  Ülbbersicht  der  im  Schutzgebiet  Samoa
n-  beurkundeten  Geburten  und  Sterbefälle  Eingeborener  S.  317.  —  Die  Ermordung  des  Händlers
Kloniastechttiee  Entscheidungen  (Nr.  2)  S.  *r  18.
elnntalirtssaftli  he  Mitteilungen:  Der  koloniale  Baumwollbau  und  Handel  und  Industrie  S.  319.  —
windi  Allndi.  Geseüschaft  —  Verein  Westafrikanischer  Kaufleute  S.  321
er  Aus  fremden  aest  .  2  und  Produktionsgebieten:  Aus  Schel.  S.  326.  —  Staatliche  Förderung
Kautschukkultur  in  Brasilien  S.  3227.  —  knhupchen  und  Ergebnis  der  indischen  Baumwollernte  ass  S.  827.
de-  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Februar  1918,  S.  8  —  Verdg  Britisch-Südafrikas  im  Jahre  191  829.  —
*  4  Molkereiwesen  in  Britisch=  Südafrika  S.  929.  —  e  Einfuhr  von  Bieh  aus  Beche  hüe  in  das
iet  des  Sudafrikanischen  Bundes  S.  880.  —  Angola  E.  880.  —  Aschanti  1911  S.  880.  —  Belgisch-Kongo  S.  330.
5  isscher  Sudan  S.  381.  —  Mogambique  S.  331.  —  Nordrhodesia  S.  331.  —  Portugal  S.  331.  —  Uganda
B.  —  Südafrikanische  Union  S.  332.
Vermischtes:  Der  Vrrtehr  auf  dent  vom  Reiche  subventionierten  Dampferlinien  der  Deutschen  Ostafrika-Linie
–  82.  —  Die  Täti  tigkeit  des  Sermannskrankenhauses  und  Instituts  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten  1912  S.  333.
*  Foricchrithe  des  klunos  eemaan  —  #nredütgenossend  hafkswesen  in  Indien  S.  385.
iteratur.  Bericht  S.  335.  —  Koloniale  Literatur  (VII.)  S.  336.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  389.
iffsbewegungen  S.

——..e--—  —.  —  —  —  —
*  “'  Amtlicher  Teis

Gesetze;  Verordnungen  der  er  Reichsbehoöͤrden;  Verträge.

Verfügung  des  Staateselretärs  des  Reichs-  Kolonlalamts  Jur  Durchführung  der
knvallden-  und  Hinterdll  sich  in  den  Schutzgebieten  Alrikas  und  der
-  Südler.
Vom  15.  März  1913.
#  fide  Durchführung  der  Invaliden-  und  Hinterbliebenenversicherung  in  den  Schutzgebieten
as  5  der  Südsee  bestimme  ich  im  Einverständnis  mit  den  Staatssekretären  des  dunern  u  und
Reichspostamts  folgendes:
        <pb n="342" />
        W  302  20

1.  Auf  Beschwerden  nach  §  1422  der  Reichsversicherungsordnung  hat  in  entspreche  der
Anwendung  des  §9  1785  Abs.  1  (§8.1638)  g.  a.  O.  das  Versicherungsamt  des  letzten  Wohnsttzes  fder
Beschäftigungsortes  des  Versicherten  im  Reiche  zu  entscheiden.  Die  Beschwerdefrist  (§  128  Abi.  1
a.  u.  O.)  gilt  als  gewahrt,  wenn  die  Beschwerde  bei  den  Ausgabestellen  der  Schutzgebiete  (Bekanntmachung
  des  Reichskanzlers  vom  8.  Januar  1912,  Zentralbl.  S.  8,  abgedruckt  im  Kol.  Bl.  192,
S.  1037)  rechtzeitig  eingegangen  ist.

2.  Das  Verfahren  der  Feststellung  der  Leistungen  der  Invaliden=  und  Hinterbliebenenversicherung
  regelt  sich  auch  für  die  Schutzgebiete  nach  den  §58  1613  ff.  der  Reichsversicherungsordnung,
  insbesondere  ist  nach  §5  1637,  1638,  1614  a.  a.  O.  zur  Entgegennahme  des  Antrages
und  Vorbereitung  der  Sache  das  Bersicherungsamt  des  letzten  Wohnsitzes  oder  Beschäftigungsertes
im  Reiche  zuständig.  Die  Gouverneure  werden  jedoch  mit  der  vorläufigen  Entgegennahme  der
Anträge  auf  Leistungen  und  der  vorläufigen  Unterfuchung  des  Sachverhalts  betraut.  Die  Anträge
  find  mit  dem  Ergebnis  der  nach  §  1617  a.  a.  O.  anzustellenden  Erhebungen  unverzüglich  an
das  zuständige  Versicherungsamt  weiterzugeben.  ·

Die  Gouverneure  können  mit  der  Entgegennahme  der  Anträge  und  vorläufigen  Untersuchung
auch  die  ihnen  nachgeordneten  Behörden  allgemein  oder  in  einzelnen  Fällen  beauftragen.  Allgemeine
Anordnungen  dieser  Art  sind  öffentlich  bekannt  zu  machen.

3.  In  den  Schutzgebieten  werden  Versicherungsmarken  der  Landesversicherungsanstalt  Berkin
k5verkauft  werden  und  zwar  durch  die  Postanstalten  in  Daressalam  (Deutsch-Ostafrika),  Windhul
(Deutsch-Südwestafrika),  Duala  (Kamerun),  Lome  (Togo),  Rabaul  (Deutsch-Neuguinea)  und  Avpia

(Samoa).
Versicherte,  die  nicht  in  den  Bezirken  jener  Postanstalten  wohnen,  können  Marken  durch
Bermittlung  der  Postanstalt  ihres  Wohnsitzes  unter  gleichzeitiger  Zahlung  des  Wertbetrages  bestellen.
Berlin,  den  15.  März  19183.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Beftimmungen  über  das  Verfahren  der  Abllekerung  der  von  den  Kaiserlichen  Gerichten
in  den  Schutzgebleten  Rfribas  und  der  Südsee  Ju  Freibeitsftrofen  Verurteltten  noch
Dreußen.
Bom  17.  Juni  1912.

1.  Die  von  den  Kaiserlichen  Schutzgebietsgerichten  erkannten  Freiheitsstrafen  werden,  soweit  sie  nicht
in  einem  Schutzgebietsgefängnis  volstreckt  werden  können,  ohne  Rücksicht  auf  die  Stoatsangehbrigkeit
  des  Berurteilten,  in  Preußen  vollstreckt.

2.  Die  Entscheidung  darüber,  ob  ein  Berurteilter  zur  Strafvollstreckung  nach  Preußen  abzuliefern
ist,  steht  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  zu.

Bei  der  Entscheidung  ist  davon  auszugehen,  daß  die  Vollstreckung  innerhalb  des  Schuggebiets
  im  allgemeinen  schon  wegen  der  mit  einer  Ablieferung  verbundenen  Kosten  den  Vorzug
verdient.  Die  Ablieferung  darf  daher  nur  dann  verfügt  werden,  wenn  sie  unter  Berücksichtigung
der  örtlichen  Verhältnisse,  insbesondere  der  Besetzung  des  Gefängnisses,  der  Art  und  Dauer  der
Strafe,  des  Gesundheitszustandes  des  Berurteilten  oder  aus  anderen  schwerwiegenden  Gründen
notwendig  erscheint.  Sie  darf  nicht  verfügt  werden,  wenn  sie  für  einen  im  Schutzgebiet  in
festen  Erwerbsverhältnissen  befindlichen  Berurteilten  besondere  außerhalb  des  Strafzweckes  liegende
Hörten  mit  sich  bringen  würde,  die  in  keinem  Verhältnis  zur  Dauer  der  Strufe  stünden.  Ferner
hat  sie  zu  unterbleiben,  wenn  dadurch  die  Erreichung  des  Strofzweckes  gefährdet  werden  würde,
also  insbesondere  wenn  die  Dauer  der  Stwafvollstreckung  nach  der  Einlieferung  in  die  preußische
Strafanstalt  oder  das  preußische  Gefängnis  so  kurz  sein  würde,  daß  sie  auf  den  Verurteilu#n
keine  erziehliche  Wirkung  ausüben  könnte.  «  *-1

3.  Die  Beförderung  hat  zweckmäßig  auf  einem  deutschen  Dampfer  (soweit  möglich  einem  Reichspen
oder  Transportdampfer)  stattzusinden.  Wenn  in  Ausnahmefällen  aus  besonderen  Gründen  ein
andere  Art  der  Beförderung  zweckmäßig  erscheint,  so  ist  zunächst  die  Genehmigung  des  Neichs
lanzlers  (Reichs-Kolonlalamts)  einzuholen,  dem  zugleich  die  für  den  etwa  zu  stellenden  Durchlieferungsantrag
  erforderlichen  Schriftstücke  vorzulegen  sind.
        <pb n="343" />
        G  303  2

4.  Zuchthausstrafen  werden  in  der  Strafanstalt  in  Lüneburg,  Gefängnisstrafen  jeder  Dauer,  wenn
der  zur  Beförderung  benutzte  Dampfer  in  Bremen,  Bremerhaven  oder  in  Wilhelmshaven  ankommt,
  in  dem  Gefängnis  in  Hannover  und  wenn  der  Dampfer  nach  Hamburg  oder  Cuxhaven
bestimmt  ist,  in  dem  Zentralgefängnis  in  Neumünnster  vollstreckt.

.  Das  Ersuchen  um  Strafvollstreckung  ist,  abgesehen  von  besonderen  Ausnahmefällen,  zu  richten  an:

a)  den  Ersten  Staatsanwalt  in  Lüneburg  für  die  in  der  Strafanstalt  in  Lüneburg  zu  vollstreckenden
  Zuchthausstrafen,

b)  den  Ersten  Staatsanwalt  in  Hannover  für  die  in  dem  Gefängnis  in  Hannover  zu.  vollstreckenden
  Strafen,

)  den  Ersten  Staatsanwalt  in  Kiel  für  die  im  Gefängnis  in  Neumünster  zu  vollstreckenden
Strafen.

Dem  Ersuchen  ist  eine  von  dem  Gerichtsschreiber  zu  erteilende,  mit  der  Bescheinigung  der  Vollstrecbarkeit
  versehene,  beglaubigte  Abschrift  der  Urteilsformel  beizufügen  (8  483  der  Strafprozeßordnung).


Außerdem  find  dem  Ersuchen  beizulegen:
a)  eine  beglaubigte  Abschrift  des  mit  Gründen  versehenen  Urteils,
b)  eine  Charakteristik  des  Verurteilten  nach  dem  anliegenden  Muster.
Aus  dem  Ersuchen  muß  hervorgehen,  von  welchem  Zeitpunkt  ab  die  Strafvollstreckung
zu  berechnen  ist.

Dem  mit  der  Beaufsichtigung  des  Verurteilten  während  seiner  Beförderung  Beauftragten  (in
d  Regel  dem  Kapitän  des  Dampfers)  ist  ein  an  die  Polizeibehörde  des  Ankunfthafens  (val.

Nr.  4)  gerichtetes  Schreiben  unter  offenem  Siegel  mitzugeben,  dem  als  Anlagen  beizufügen  find:
40)  eine  beglaubigte  Abschrift  des  an  den  Ersten  Staatsanwalt  gemäß  Nr.  5  zu  richtenden

—2

—

uchens,

b)  eine  fenieubia  Aschrift  der  Urteilsformel,  wie  sie  dem  Ersuchen  selbst  beizufügen  ist

(vgl.  Abs.

In  ber  Sanehan  (Abf.  1)  ist  die  Polizeibehörde  zu  ersuchen,  den  Verurteilten  im  gewöhnlichen
  Ablieferungswege  möglichst  unter  Benutzung  der  Gefangenensammeltransporte  der
zuständigen  (in  dem  Schreiben  genau  zu  bezeichnenden)  Strafanstalt  oder  Gefängnis  zuzuführen
und  die  Anlagen  des  Schreibens  bei  Einlieferung  des  Verurteilten  mit  abzugeben,  sofern  in  der
Strafanstalt  oder  im  Gefängnis  noch  kein  Annahmebefehl  des  Ersten  Staatsanwalts  eingegangen
sein  sollte.

Die  sämtlichen  Kosten  der  Ablieferung  einschließlich  derjenigen  bis  zur  Einlieferung  des  Verurteilten
  in  die  Strafanstalt  oder  das  Gefängnis  und  die  Kosten  der  Strafvollstreckung  sind  von
dem  die  Strafvollstreckung  nachsuchenden  Schutzgebietsgericht  auf  Ersuchen  des  zu  5.  bezeichneten
Ersten  Staatsanwalts  im  Wege  des  unmittelbaren  Rechtshilfeverkehrs  zu  erstatten.

Berlin,  den  17.  Juni  1912.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
Conze.

Aulage.
Tharakteristikb

 

Aufgestellt  ,  „den  44geeen.  19.
—  —

E  I.
*7  mi  Zunome  de  Berurteilten.

II.
Seturtsort.

 

 

LI.
dabt  und  Tag  der  Geburt.
        <pb n="344" />
        W  304  20

 

-  IV.
Glaubensbekenntnis.

 

V.
Familienverhältnisse.
VI.

Erlernte  Handwerks=  oder  Kunstfertigkeit;  wirklich  betriebene
  Gewerbe-  und  Nahrungszweige;  Stand

 

 

 

 

oder  Lebensart  —
VII.
Vermögensverhältnisse.
VIII.
Gegenwärtiger  Gesundheitszustand.
LX.
öräberr  Berbrechen  oder  Ve  Untersuchungen.
oesen  Strafen  sowie

rteilungen  und  wi
an  welchem  die  kiirlche  Strafe  verbüßt  ist.

 

T.
Sonstige  bemerkenswerte  Erscheinungen  aus  dem
Lebe  Verurteilten.  *l  a

 

XI.
Letzter  gesetzlicher  Wohnort.

XII.
ndende  Ubertretu  md  des
—..GGNJNJNJNJ3
XIII.

nn  Tat  verübt  ist,  wegen  welcher  die  Ein-*—
  erfolgt.

 

 

 

 

Kotserliches  Bezirkegericht.

Verordnung  des  Souverneurs  von  Logo,  betr.  Hbänderung  der  Verordnung  über
den  Schiltsverkehr  auf  den  Reeden  des  Schutgeblets  Logo  vom  6.  Lebruar  1909.
(Hakenordnung.)“)

VBom  4.  Februar  1913.
(Amtsblatt  1913,  Nr.  6,  S.  37  f.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schugzgebietsgesetzes  Meichs-Gesebl.  1900,  S.  813)  und  des  5  5
der  hre  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1908  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hierdurch  ver
ordnet,  was  fol

5  1.  Der  2  der  Hosenordnung  erhält  folgenden  Zusot:
Indessen  ist  das  Ankern  von  Schisten  in  einer  Entfernung  von  weiter  als  300  Meterr
westlich  der  Landungsbrücke  in  Lome  und  ihrer  gedachten  Berlängerung  verboten.

——.———2
        <pb n="345" />
        W  305  20

5  2.  Der  §  5  Abs.  1  enthält  folgende  Fassung:
Zuwiderhandlungen  gegen  die  §s  1  und  2  dieser  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe  bis

zu  1000  Mark  bestraft.

5  3.  Diese  Verordnung  tritt  am  heutigen  Tage  in  Kraft.

Lome,  den  4.  Februar  1913.

Der  Gouverneur.

v.  Doering.

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Ersten
Keferenten  beim  Gouvernement  von  Ostafrika,  Geheimen  Regierungsrat  Methner  den  Königlichen
L#onen#-  Orden  dritter  Klasse  mit  Schwertern  am  Ringe,  dem  Referenten  bei  demselben  Gouvernement
Kegierungsrat  Humann  den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  und  dem  Bureauvorstand  bei  diesem
Gouvernement  Rechnungsrat  Brandenburg  den  Königlichen  Kronen-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

 

 

Kamerun.
Dollzeimeister  HBinze  f.
Nach  einer  Meldung  aus  Kamerun  ist  dort

der  Polizeimeister  Paul  Hinze  am  26.  Februar

d.  Is.  an  Schwarzwassersieber  verstorben.

 

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  Februar  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Landmesser  Rieck,  die
Sekretäre  Meiß,  Eckelt  und  Weil.,  Stationsafästent
  Erdmann,  Polizeimeister  Kaminski,
Zollaufseher  Körfgen.

Im  Schutzebiet  find  eingetroffen  bzw.  wiederengetroffen:
  Geheimer  Regierungsrat  Hansen,
—  Oassenstein,  Forstgehilfe

Am  9.  März  haben  die  Wiederausreise  angeneten:
  Bezirksleiter  v.  Lüdinghausen,  Steuernann
  Iden,  Druckereileiter  Nau,  die  Polizeineister
  Bröhl  und  Heinemann,  Zollaufseher
teiner.
Inm  Schutzgebiet  find  eingetroffen  bzw.  wiedereing
  :  Bezirksamtmann  Dr.  Schürmann,

eister  Kalweit,  Regierun

Dr.
Makrocki,  Kalkulaturvorstand  Gimbel,  Seetär

  Jung,  die  Lehrer  Steffen  und  Goepge,
die  Techniker  Kraushaar  und  Holstein,  Zoll- 



assistent  Krause,  Polizeimeister  Schönemann,
die  Sanitätsgehilfen  Born  und  Kammel,  Förster
Schultze,  Polizeimeister  Neumann,  Landwirtschaftsgehilfe
  Mockler,  Magazinaufseher  Kröhne;

ferner  für  die  Grenzvermessung  Neu-Kamerun:
  die  Hauptleute  Geisler,  Ritter,
Horn  und  v.  Elpons,  Leutnant  Lüders,  Geograph
  Dr.  Gehne,  Feldwebel  Seiffert,  Polizeimeister
  Max  Müller.

Das  Schutzgebiet  haben  am  24.  Februar  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Asststent  2.  Kl.  Müller,
Wegebautechniker  Rabeler,  Gärtner  Schmeißer.

Am  26.  März  haben  die  Wiederausreise  nach
Kamerun  angetreten:  Bezirksamtmann  Dr.  Mansfeld,
  die  Sekretäre  Frank  und  Glück,  Zollassistent
  Westphal,  Stationsbeamter  Mellenthin,
Polizeimeister  Lehmann,  Bureaugehilfe  Heinz.

 

 

Deutsch-Sübwestatrika.

Auf  Heimaturlaub  sind  abgereist:  am  18.  Februar:
  Gestütsleiter  Frhr.  von  König;  am
25.  Februar:  Polizeisergeant  Jochem;  am  26.  Februar:
  die  Polizeiwachtmeister  Weischer  und
Kleinau  sowie  die  Polizeisergeanten  Mohr  und
Wachsmann.  -
        <pb n="346" />
        W  306  20

Minchtamtücher  Teilt—..

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  mr  mir  Quellenangabe  gestattet.)

 

 

Deutsch-Ostafrika.

Cbersicht  über  die  Bewegung  des  Bandele  des  Deutsch-Oftatrimamischen  Schu#gebiete  über  bie  Joitftellen
der  Küfte  im  III.  viertel  des  salenderjahren  1912  im  Verglelch  mit  dem  Bandel  im  gleichen  Zeltraum
Vorjahres.
(Val.  vrnin  .  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  3,  S.  94  ff.)

 

##  Im
menennung  der  #Warengruppen  III.  Riertel.  ul.  diertel  Zunahmes#bnabme
Wert  M  Wert  MWert  AWen

A  Elnfuhr.

 

 

 

 

 

 

 

I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrücht  809  7941  —  237207
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  156  880  125  004136  —
e)  Koloniale  i  es  enstände,  Genußmittel  514  006  417  388  251  —
4)  —  Pflonzenö  mzenwachs  90  3826  118688  880
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  ........  Æ17629738587841—
Säm-  en.  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel  8636  -□—  2  6066—
)lv  serpflannen  1273  539  7341  —
)  hgeromss  er  Forstwirtschaat  170  751  90  8418  70  9006  —
Summe  1  2107  692  2074366  32  —
II.  Tiere  und  teerische  W  Erzeugnisser
*  ...............  1267038751—  MSI
h)  leisch  —  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  829  050  800  88528665  —
)  Tierische  Rohstofei::  37221  440  82821  —
Summe  II  846  442  339  576  58606  —
III.  Miner  aischen  und  fossile  Rohstoffe.  Mineralöle  414  502  436  188  —  21  88
IV.  Eobritate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  158  451  109  074  —
V.  Chem  sche#  u.  nbarmazeutisch=  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmittnnn  290  596  238  7941  802
VI.  3  —  und  dioneren  Bekleidungsgegenstände  usw.  (außer
Lederwaren:::::  3  6508  45%  16%o  -,
VII.  Leder  und  —  1——  Kürschnerwaren136190011926623  5642
VIII.  Gummi=  und  Kau  sschulna  rernr  15  425  13934  1  441  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Shnihwaren  1  118  520  B
X.  Papier=  und  Pappwaren,  ket  und  Kunsigegenstände  128  727  119  573  9156  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  1860  056  166  102¾  19864
XII.  2  2  —  (außer  Instrumenten,  Maschinen
un
a)  Unheearheitete=  Metalle  und  Halbzenn  1346  800  1  164  1244  r#ts
5)  Fabrikattee  120174061  21  5905  —  2
Summe  XIII  250  6182  114  800
XIII.  Se##  —88  und  dehraruor  ........  114447070228402251-xrv.ffeu..............
  umwand-Es
xv.oecv....................  Ammxu—sö2
Swdekckmfahtwlllsiektecwls..1124442410923761MM  –
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  11090058  —  —  —

 

 

 

 

 

Zunhme  +.  Abnahme  —.1371  —  —  —
        <pb n="347" />
        G307  25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  m?2s  r  Zunahmeselbnahme
Bert  A  Bert  A  Wert  Wert  M
8.  Kus  kuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugebrrigen  Nebengewerbe:
a)  Korn-  und  Hülsenfrüchte  72890  14230068660  —
b)  Knollengewãchse,  Gemüse  und  Frü  üchte  97  8  867  63600—
3  Koloniale  Berzehrungsgegenstände  und  Genubmiitel  87  055  45  47111584  —
Aüchte.  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  792  7.54928326  —  185  581
∆⅞  Getr  477  2  245  —
O  Eev  iebende  Pflanzen  und  Futtermittel  56  290  17  16119  129  —
8)  Faserpflan  2792  600  1  486  987  1805668  —
II)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  ....  0068  16074991899886—
Summe  1  6818  6609  103  2232715446  —
II.  Tiere  und  hierische,  SErzeugnisse:

a)  Lebende  .  8665  24  768  —  21  108
Tierische  iere  zuinei  .  25557  1525810299—
c)T1enfcheRohnotfe..  .....  54478247798166801—

Summe  II  574  004  518  0055  997  —
II.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe  .  28881821468819180—
IX.  Vewerbliche  Erzeugnisse  .  .  36  497  35  063  1  1—
V.  Geld  .  71142-so—·  114223
Summe  der  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1912  7  662  99554  965  211  2677784  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  5  683  340  —  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —  .1979  65  —  —  —
C.  SGesamthandel.
Lume  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1912.  18907  419  15  908  972  2998447
gegen  im  vorhergehenden  Viertelslahr  16773  398  —  —
Zunahme-h  Mnahme  —  .  l42  134026  —  —  —
Wichtigste  Warenposttionen.
—  —
Im  III.  Viertel  Im  III.  Viertel
v  des  Kalenderjahres  des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
enennung  der  Waren  1012  1911
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Bert  Menge  Wert
A  Sinfuhr.
12116  90/  22  700  4560625  879  4141  —  —  12433  624|/856  624
n  Vackware.  595  54199  4166  6  159  1471  29937  80  260  --  —
Wh  und  rafsimekt  .«.  525  138195  288  228187609  905679  —  —
*  ..  66  612227  717  48  202  176  003  18  820  51  624  —  —
*  ritn  aller  art  .  8029185758  58642628632164922895  —  —
»Es-Weine  alle-In.  wooomsooosksos  8841621125085—  —
MlöslosMWSM  135  —  8555  111  —
nd  Rutho  olz  1  021  80016394787  480)  97397/234  3829966545  —  —
—*  kerssche  Ergeum-  296  4413200  00  3866  —
2970  505/2  182  6O7T2  2  620  —  —  Möö781447
440  53922  461  670  21  8f1727982081  –  —
*  Brileits  669  121219522  s  966  —  —  1807P488014
2  zuoleum  .  M«385105914506M9709114118082P  —  —
IIIolletski  .  190415«112835132352«-88805800833955—  —
swllsetvebe.  9140849277033971007312304803204011405476—  —
neues-Wen  74914371252777  353  6811114117571  —

 

 

 

 

 

 

r—ê
        <pb n="348" />
        308  20

 

 

 

 

 

Im  III.  Viertel!  Im  III.  Viertel  .
des  Kalruderjahres  des  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1911
—'i  Wert  Menge  s  Wert  s  Menge  Wert  s  Menge  Werit
kg  4  kg  4  kg  M  kg  M
Wollengarne  und  -waren,  auch
halbwollene  57200  81948  4839315249  1321—  —  8801
Garne,  und  Waren  aus  Leinen,
Jute  usw.  54  540123  439  65  769105  0h2—  18  848]  11220  —
Poscmernlienaren,  Schirme,  Zeus-15
  6047  96080  703  590817S3o  —  —
Lederne  Sz  und  Steeil“  10  70840  521  22  672  112  3  —  —  11  96982  053
Sonstig  u.  Sa  6204¼33  356  13  0861  —  —  688228002
Nobel  und  sonstige  thchlerwaren  5545855890  84838868152061518575  —
Papier  u.  Pappe,  en  daraus  87  0550  %66101  236  —  86921  141811  —
Tonwaren  und  Porzellen  57  45549800  60  6141  ss  o2s  —  16  772  30000—
Glas  und  Glaswaren  75  895  120  081  92  870119  196  —  886  17  4811  —
Roheisen,  eiserne  Schienen.
Stengen  usw.  .  9692806184416889112201163277781585180891  —  —
.651720209988  7104216814847105772  —  —
Alle  uIht  genannten  Eisenwaren  .1646  150)  814749  1912  821  o88  661  —  38609  662  168  912
Waren  aus  and.  unedlen  Wetall  en  86  914  148  178  6088  s  826  —  —  28  716
Landwirtschaftli  liche  Maschine  227179  1608  270|886  832¾  589099  —  —  54269
Maschinen  für  industrielle  Fr  149  623144  160  108  1141157  44GW  —  13285
Transportmaschinen
zeuge  aller  Art,  auch  E3  1  221  9444604  20  228  925  177  886  o02  019  426  804  —  —
Fuerwaffen4  ckzahl  1061  921  285421886  76612035  —  —
oldmünzen.  717912  —  520  7,  17392  —  —
Silbermünzen  451  52  078  6  794/817  644  —  —  6348765  566
B8.  Kuskuhr.
Mais  55  571  4887  5  375  481  50  1056  —
Mtama  6679  47855  41  611  5188862  062  4277—  —
ülsenfrüchte  1  7  564  509  38871  416  1y46
——  53222  69  594  25  327  32290  27.  895/]7304  —
Sirmw  Melasse  ·  266755598  158418991  108341602  —  —
Tabak  ..  84785486  48918568  85821918—  —
Kopra  985  838  859  808)1  588  537  550  3444  —  —  190  686
Eekran  .  5026871858614318801069097075128892—  —
esam  .  10059522970751108460270827—  26248102508—
Rohbaunitoolle  .  1888642089021148791076602898541832—  —
Sisalagovenhar  5  851  1162555  5508  128  648|1  3183012722  47311242249  —  —
Bau--,  znd  deizöĩzer.  roh.
bearbeitet  8402788  oH  —  754  84485  021
Brennholz  -  olzkohlen.  5  110  178  80  640  —  26580  117
Lerrbbol  zer,  Gerbrinden  925  000  37  1414831025%5  98  975  976  —  —
Kautschuk  und  Guttapercha:
a)  auf  Plantagen  gewonnene21  934/2487153195  509992  6038126  4251494550  —  —
b)  wild  wachsender  57352554  —  4  10  806
Rindvieh  Stückzahl  .  173  49109  —  6884146
Milch,  Butter,  Eier  u#s.  17919119  486  10  080|  10  327  78899155  —  —
Elfenbein.  .  161481549  75850295—  —  5978118  746
äute  enn  213  769256  4065%  1  1954y1  —
abe  100  84140  969  74  111|170  91  4'1  —
44  532|  129  772  35  580  130  505  8  9621  —  783
“  18  97/24769  21271124145  —  624,  2294—
Gold  7901  —  —  29|  7909811  —  —
        <pb n="349" />
        309  20

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  deutsch-ostafrihanischen  Schutzgeblets  über  die  Zollstellen
der  Bmnengrenze  im  III.  Viertel  des  Ralenderjsahres  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen

Seitraum  des  vorfahres

Gal.  „Daussches  Kol.  Bl.-  1918,  Ar.  3,  S.  m#ft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

#ueljur
Benennung  der  Warengruppen  II.  Bieriellll  diertel  Zunahmefäbnahme
EIEAIIELLLEAEI
A  eintkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
auggborigen  E—  erbe:
d  Hülsenfrüchte  121201  SS  1788
3  gorl-  und  Süll  Gemüse  un  d  Frü  ichte  8575  5225  8  850
5  Loloniale  zchanegenrde  Gemötee.  81  508  87  785  —  6227
Olfrüchte,  Pflan  kösble,  zenilonen  wachs  2  081  1  682  39999—
9  Getränke  (#asbers  enn  wash  26  997  23  866  8631  —
H  Sämeräien,  eebende  ide  2  Iuttemittel!  700  881  —  181
•  Faserpflan  ....  7  —  7-)
  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  .  12262  9  402  2860  —
Summe  I.  94200  —  2151  —
II.  Liere  und  Herische,  Erzeugnisse:
ebende  .  1  400  9793  —  8398
5  Fleisch  und  ehbare  lierische  ͤrzeuonije  aler  Art  16  096  5120  10  967
e)  Tierische  Rohstoffe  —  14  624  638  —  M
Summe  I.  82  120  55  560  —  28  440
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe.  Mineralöle  .  26  166  25590  557  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  12  4905  17  331  —  4836
V.  Herchche  und  pharmagenkisch  m—m“  ’•ZEr8  ?  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  18  146  14  733  3  413
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Belleidungsgegenstände  usw.  lauter
Lederwar  1  068  496  811  069252  427  —
VII.  Leder  und  Lederivareii,  Wachstiich  Kurschiierwaren  17692  11  305  387  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  714  2514  —  1  800
L.  Awaren  Flecht=  und  Schnitzw  aren  11  200  9  40  1  7071—
X.  Papier=  und  Pabpwaren.  aliterarische  und  Kunstgegenstände  9  458  8  994  459  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glas  36  887  84389  2  49—
XII.  Tetalle  453.  n  arn  uger-  Instrumenten,  Maschinen
ul
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  615  604  11
b)  Fabrilate  .  161686  12209989537
Summe  An  .  102251  12270839548  —
XIII.  rrs  Dalginen  und  Fahrzeuge  21  411  187  678  —  116  162
XIV.  4744  10  194  —  5  450
XV.  G  .  ..  —-  111—  11
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  1912  1  510  9666  1358  454157  511  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1342965  —  —  —
Zunahme  +,.  Abnahme  —  7  168  000  —  —  —
B8B.  Kus  kuhr.
I.  Erzen  giisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  weer
a)  Korn=  und  früchte  .  .  77649  5234825801  —
b)  Vollen  W  Cemas  se  und  d  Früchte  .  41  —
38  Koloniale  Verzehrun  Goergenstände!  u  Veminei  .  MMZZSle775—
)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwa  102295  1
9  Getränke  .  19  —  19  —
-br  Süäersen.  i  Pflanzen  und  Futtermittel  .  20  7  2  066  —
"  Elern  .  75  115  15  431  50  644X
)  Erzeugnisse  ber.  Forstwirtschaft.  ...·.  6  18  005  —  11•451
Summe  I.  1  052974  618  610  494  355  —
II.  Tiere  und  zercche  e  é
2)  Lebend=  164  408  268
b)  Tierische  *  —  46  066  37  324  8742  —
J)  Tierische  Rohstosse  ..  Mwo7ssoo7—.1isoo7
Sammet-l.  690180796698  —  106518
        <pb n="350" />
        W  310  2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  m  m
Benennung  der  Warengruppen  r  r  ernberrabe
BVert  EEAEEEEEE
III.  Mineralische  und  sose  Nohstoffe  1  4126  —  261  027
W.  Cewerbliche  Erzen  2742  1994  7481  —
Summe  der  uesuhr  im  III.  Viertel  1912  1  747311  679758  67  668  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1134  718.  —  —-  —
Zunahme-s-,Abnqhme—  7612  593  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1912.  3258  2768088  207  226  o60  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  .  2477  683  —  —  —
Zunahme  +,  Abnahne  —  7  780  593  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  III.  Viertel  Im  III.  Viertel
des  Kalenderjahresldes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1911
Menge  Wert  Nenge  Wert  Mengee  Wert  Menge!  Wert
*N  4  ke  M  kg  M  xg  4
A.  Einkuhr.
Rees  98  3908  1080)  —  —  85  932
Mehl  und  Backwaren.  23  118811054629011  89—  —  13  172  841
2  er,  roh  und  raffiniert  16  47%%N  —  4506  133
abakfabrikate  461017161  65941  22—  —  1984440
ille  Weine  aller  Art  423  208  121882396  021  1  807  —  —
Branntweine  aller  Art  70561  11616  8  10  162  8210  1  468  —  —
dier  l41  76661  1226  —  —  688
Bau-  und  Nutzholg  14%%%  1864  8211  66051  —  —
Fleisch  n  u.  ebbare  z#.  *z*z  14  01116  096  220555129  1174696  —  —
«  .565908882678725195—  —  107821813
Salz  141  7810  6244  656125814  —  —
6  arrs,  Braunkohlen,  Griketts  —  —  —  —  —  —  —  —
Petroleu  47  166  11487  620261  186411  —  —  14  88ö92154
Seifen  aller  Art  11  750  200  2  3715  388  —  6274179
Baumwollgewebe  384  659961  2607459672  767110  068]218  512  —
Baumwollene  Belleidungen.  ..  16  57  750  45  23  11  07888  SSS8  —
Wollengarne  und  -waren,  auch
halbwollene  207999966  2287433—  1  528  158—
Garne  und  Waren  aus  Leinen,
Jute  usw.  10  429  13  3822  1198991  t  677  7644—
wuoe  wenerworen,  Schirme,  *  v
schuhe  8  7581  8540]  4020  10s061  —  —  2671  2866
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  2282  12584  1  76448766  3818  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  719367  25  1408  462%  2956099  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  5592  5718  6  6447  —  842  20
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  321  115321297532  244  —  0
Tonwaren  und  Porzellan  470  941  1  14—  410  534
Glas  und  Glaswaren  20  03585  3911  15  62782312  4400  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,
Stangen  1ui.  870  —  —  870  254  —  —
68822|  1762928984  11  —
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren118  40]8  10y  —
Waren  aus  and.  unedlen  Wetallen  099  6734490  109  409  11  25  —,
Landwirtschaftliche  Maschinen  224448%%%  —  640  2756
inen  für  industrielle  Betriebe,  1044%6  555½  —  68456
Transportmaschinen  und  Sahrzeuge
aller  Art,  auch  Fahrrä  #er66%JOB–  —2209/108630
Feuerwassern  Sitückzahl  36  23808  52  3257  —  —  16  o64
Goldmüngden  —  —  —  —  —  —  —  —1
Silbermünzen  —  —  —  111  —  —  1
        <pb n="351" />
        W  311  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  III.  Viertell  Im  III.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1911
Menge  Bert  Menge  Wert  Menge  Wert  MengJ3
—  —  —  —
B.  Kusfuhr.
Reis  .  374088750172423145162013177428397  —  —
Mtama...  —  —  —-  —  —  —  —  —
Flienfcüchte  .  8  21  —  —  8  21  —  —
e  481  25884  816  400  051  258  81201183  588  —  —
Siuh  Melasse  .  —  —  —  —  —  —  —  —
...  .  11  11  9  2  4—  —
—  .  —  —  —  —  —  —  —  —
Erd-tunc  .1857100870021976839167772880761202249  —  —
esam  .  .1447388202871155124727858319556  —  —
Rohbmnnwolle  .  71589707041469015298  Möö411  —  —
Scsalagavenhan  12  550  4184  222  188  4046  —  —
Bau-,  Nutz=  und  cdechzlee,  roh
bearbeitet.  11  81  —  —  11  81  —  —
Brennholz  und  Holzkohlen  .  —  —  —  —  —  —  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden.  4  20  28  14  6  24
utschuk  und  Guttapercha:  "
a)  auf  Vlantagen  gewonnener  .  —  42  —  —  42  253
W  wild  wachsender.  972  6167  338917788  —  —  2867)  11571
eh  Stüczabt  —  —  —  —  —
Milch,  #uteer  Käse,  Eier  usw.  l68607  5  416  500  g8100  —  —
Elfenb  ...  11  190  68012199  —  —-  92  1009
Haͤute  und-  Felle  441  9160604  327  506  989668  291  —  —  65  0763  964
sektenwachs  11  086024  535%85  125798929  —  —  2408948
limmer  —  —  —  —  —  —  —  —
Kopal  —  —-  —  —  —  —  —  —
Gold.  —  907  116259  628  —  —  116  5  721
Uachwelsung  der  Brutto-Sinnahmen  del  den  RKüsften-Jollstellen  von  beutsch-Oftatrina
im  Monat  Dezember  1912.
Gegenibergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Igl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  4,  S.  149f.)
Bölle  für  Sals-,#elarten-chiffahrts=  Holsschlag-Zollstelle
  Ei  verbrauchs=  Stempelsteu  ü
infuhr  Ausfuhr  abgabe  "gter  abgabe  gebühren
N—.  □2□##--  —
Tangg  62789  81  4811.15  325  80  311880  59  50  —-Paugam
  457087  4o—  11388  ——  18  —  1596
Bagamojo  3380  76,5  552  40  1/16  —  6—  —-Dateösalam
  2520456  127440  161776  27820  51  60  —  —
Kilwa  828740  1095  85  248  85  —  —
Lindi.  .  1447401  183159  25  47  ——  32  50  -——
Summe  mRupIen.  2186124I,52007602  258287  810—  50  156
.  Mark  1  43  26  7667  8  448  16  418  83  267  83  2128
9ors  Lorschr  ..  MP710914  20847  40  5171  68  a8860  278  88  409  95
hme  —+,  #bnahme  —.  164  37408  6  4  301y  STTG6T’.3  6
Eimahme  April  bis  Nov.  #2  83  70  2  G  %S„  5S  i12b681
Zusammen  ,  ’
AprilbisDezembengoosooZæ252927998204172828398284998127759
        <pb n="352" />
        W  312  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neben-  Im  Gegen  Vorjahr
Insgesamt
Sollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
«  MlQRquH  »Pf.  «P-f.-Pf..-Pf.
Tana  901  12  68  368868  91  15824  756562  18592  62  —-Panga··....
  12966  488882  651776  872444  —  —  78
Bagamooon  25  22  8965/|54,5  5287  39  18  470  30  —  —;81821191
Daressalam  12586  68  141  149|68  188  199  57141  43142  46  768  15  —-Kilwa..
  48  72,5  9668/82,  5  12  89177  13  122  08  —  —  28026
Lindi  224.145|  16  887/71/.60.  21  88  .  SS  Ö8  1  o  —
Summe  in  RKupien  2582  50244  878|76,  5  325  838  35271  957/44008610  619  95
-  -Mark  .  ..  8  448  88  825838|5
Vorjahr  4  x  3114927195744
ahme  —,  Abnahme  —  1—4  869  l16  53  8801  91  +53  880|9
Einnahme  April  bis  Nov.  A  2765  785  58  24456  578  5009  212  08
Zusammen  .
April  bis  Dezember.  84  179|75  8091  628s93  2728580|  94  368  0O92  99
Kamerun.

Übernahme  des  Ubangi-Vorsprungs  in  deutsche
Verwaltung.

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  des  Gouvernements
  von  Kamerun  ist  gemäß  dem  Berner
Abkommen  der  Ubangi-Vorsprung  am  1.  Februar
  d.  Is.  auf  der  Station  Mhaiki  von  der
französischen  Verwaltung  an  die  deutsche  übergeben
  worden.

Von  der  Logone—Dama-Grenzerpebition.

Der  Führer  der  Expedition,  Hauptmann
Bartsch,  berichtet  weiter:

Gore,  21.  Dezember  1912.

„Die  Arbeiten  im  Meridianlager  Gore  wurden
weitergeführt  und  gehen  ihrer  Vollendung  entgegen.


Die  Pause  zwischen  der  November=  und  ber
Dezember--Lunation  wurde  zunächst  zur  endgültigen
Bestimmung  der  geographischen  Breite  von  Gore
verwendet.

Ich  erhielt  als  Mittel  aus  meinen  Beobachtungen
  und  denen  des  Oberleutnants  Ebert:
Gore,  deutscher  Pfeiler  —  +  7.  55°  19,64“
Ortsunterschied  gegen  den  franzöfisch.

  Beobachtungspfeiler=  —
Französisch.  Beobachtungspunkt,
mit  deutschem  Wert  er-13,88“



rechntt  —
Derselbe  Punkt  ist  von  Leutnant
Guillemet  bestimmt.  —  +  7°  55°  32,50“
Durch  den  von  Hauptmann  Tiller  im  Maßstabe
  1:10000  aufgenommenen  Umgebungsplan
von  Gore  kann  dieser  Wert  aufs  genaueste  auf

+  7  55·  33,52“

 

jeden  beliebigen  Punkt  (z.  B.  Gore-Zentrum)
übertragen  werden.  Außer  diesem  Umgebungsplan
  hat  Hauptmann  Tiller  eine  Aufnahme  des
Logone-Tales  im  Maßstabe  1:  250000  begonnen,
die  bis  zum  8.  Breitengrad  reichen  wird.  Zur
sicheren  Feststellung  dieses  Punktes  wird  ein  vom
deutschen  Pfeiler  ausgehender  Polygonzug  ausgeführt.
  Durch  zahlreiche  Routenzüge,  die  dieser
Karte  hinzugefügt  sind,  ist  eine  umfangreiche  und
genaue  Geländeaufnahme  der  näheren  und  weiteren
  Umgebung  von  Gore  gesichert.

Die  Längenbestimmungen  der
Lunation  sind  im  Gange.

Das  tägliche  Abhören  der  Funkenstation  hat
bisher  noch  kein  Ergebnis  gezeitigt.  Die  Station
als  solche  ist  in  Isolierung  und  Aufstellung  der
18  m  hoch  liegenden  Antenne  in  Ordnung;  den
Beweis  dafür  geben  die  im  Telephon  hörbaren
Summergeräusche  des  Prüfers.  Zu  der  6#  morgens
der  m.  Zt.  Duala  entsprechenden  Ortszeit  von
Gore  ist  im  Telephon  meist  nichts  hörbar;  mit
zunehmender  Dunkelheit  beginnen  elektrische  Störungsgeräusche.
  12  Uhr  mitternachts  m.  Zt.  Duala
und  170  m.  Zt.  Duala  sind  sehr  starke  Störungsgeräusche
  hörbar,  die  mit  beginnendem  Tageslicht
wieder  verschwinden.

Die  Versuche  werden  fortgesetzt.

Am  9.  Dezember  traf  Vizefeldwebel  Schröder
  aus  Garua  mit  den  wegen  Trägermangels
noch  zurückgebliebenen  Lasten  der  Expedition  ein.

Am  16.  Dezember  wurde  ein  großer  Teil  der
Expeditionslasten  nach  Bozoum  bei  Bate  vorgesandt.


Ich  beabsichtige,  Bate  Anfang  Februar  1913
mit  der  Expedition  in  zwei  Kolonnen  zu  erreichen.

Der  Gesundheitszustand  der  Europäer
ist  gut.“

Dezember-
        <pb n="353" />
        Uvbersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  II.  Viertel  des  Ralender.

lahres  1912  Im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seitraum  des  Vorjahres.

 

 

(Vol.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912.  Nr.  19.  S.  946  ff.)
II  d  I  9
u  Viertel  II.  Viertel!  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Warengruppen  1912  i#n1
Wert  M  Bert  A.  Bert  MABert  M
A.  Eintuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie,  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  u  ülsen  381  787  303  320  78  467  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  77777  65.222  12  555  —
e)  Koloniale  Verzehrungsg  Senstärte,  Gemißmittel  842  115  288  184  53981  —
4)  Getränke  (außer  Miner  846  200  268  689  57  661  —
8)  Sämerkien.  lebende  zere  *  *ô  10  550  8104  7  446  —
s  Faserpflan  .....  728  2  721  —
8)  Füaecisen  der  Forstwirtschaft.  .  58961  51068  7893  —
Zusammen  1  .  1  218  113  999389  218  724  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  ende  Tirrer  82  870  6568  25  807
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  899  309  598  699  300  610
Zusammen  II  931  679  605  262  326  417
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  WMineralle  264  268  247  817  16  966  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  63  790  60  140  8  650  —
V.  Gemische  und  bharmazeutische  Ergzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmi  201  046  188  979  12  067  —
VI.  Textil-und  Filzwaren,  Belleidungögegenstände  usw.
(außer  Lederwaren)  2178  4682279  513  —  101  025
VII.  Leder  und  Werern  eachstach  brichnerwaren  118  845  99845  19  000  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  9548  6101  1447  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitira  85  154  49  776  86  878  —
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  Üürrarsscher  u.  Kunsigegenstände  49  224  67  011  —  17  787
TI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  105  051  86  377  18  674  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  laußer  Instrumenien,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  —E  166  895  —
b)  Fabrikate  768  822  907  660  —  mass-s
gusaumen  1  198  53201165  968  27557  —
TIII.  Instrumente,  Maschinen  und  rzeuge  1272459  61  —  82  482
XIV.  Waffen  id  vinlhn  dahrs  .  50  4443  2  188
XV.  Geld.  .  208358053907814945L2c  —
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1912  8  629  914  2  o2b  276  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  7  399  705  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  1280  209  —  —  —
BAustuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der.  Ferftwiruschaft
sowie  der  dazu  gehörigen  Lbhtengewerb  "
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  —  400  —  400
b)  Knollengewächse,  Gemüse,  Frücht  3253  64837  —  61  584
3  Koloniale  Verzehrun  W  u.  Genubmittei  177  398  153  291  24  102  —
Sffrüchte,  Pflanzenöle,  1694  7866126  995  267  741  —
9  3  Herstoffe  .....  135  120  15  —
ämereien  und  lebende  Pflanzen  2255  215  2040  —
i  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  2.991  30  3  030  552  —  89  244
Zusammen  I.  4869  0804  192  670  —
II.  Tiere  und  tierüsche,  Erzeugnisse
a)  Lebende  ..  7948  282  7666  —
b)  Tierische  ierwße  .  77683  181  687  —  54004
m  Zusammen  lI  85  631  131  9690  —  46  338
.Mineralische  und  fosfile  Rohstoffe  -.  925  1  062  —  137
IV.  G  5  105  —  1  382
#  Gewerbliche  E  Erzeugrisse  "  5  105  6  ½  —  .
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1912  4960  7411816  673  144  068  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  4458  31  —  —  —
Zunahme  x,  Abnahme  —  1502  429  —  —  —
        <pb n="354" />
        W  314  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    
   
   
      
 
  
   
  

 

 

Inm  Im
II.  Vierte.]I.  Viertel!  Zunahme'  Abnahme
Benen
ennung  der  Warengruppen  1912  1011
Wert  M  Wert  M  Wert  M  Wert  M
C.  Gesomthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  11.  Viertel  1912.  18  590  665.11  421  31112169  844
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  11  858  017  —  —  —
Zunahme-h  M  —  132638  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  II.  Viertel]  Im  II.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Folewdersahr  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912
Menge  #  Vert  .  WertMenge  Wert  Menge  Wert
k  1  kr.  4  M  M
A  Einfuhr.
..-  270982962408211829  912059158  —  —
46772441286  —  —  6950  926
.....  296494895  20201  457  4348  —  —
.....  589127058288461  58  620  20451  —
Backwaren.  15  284  12152  17662  —  3312  89  78
.....  279724061425586  2436  —  —
186  401104  688/  164  455  48921946  —  —
85  284  4781  8  21  289  —  —
50  266  906  6  117  1198  —  —
197  5144  180  960  105  644]  66  bõ4  —  —
71  179  1248  82288  —  —  18  42811  109
58  96011284  3388  50  992  112  540  7969  —  –.
40  560  33848  67945  —  —  15  42327  356
161  3833y0  25  494  170  —  —
894  17287652  288  788152  772|1056  434  —  —
181  200|  108  13580  986159  78500  214  —  —
107  669  58  91826079  25590  24990  —  —
09664  391182872  48885224  —  —
.  ....  4036540  579109  499  —  —  62134426093
.........  52062168774259880—  —  587742  7268
Braunkohlen,  Briketts
......·..  2896414051828578296146386  —
43  380613  70  485  —  —  523029
27  617|9  51  525—  —  1/21908
41248010  20  1  d  —  —  55  898188  347
437  16713  94188612  1728075  906  5  —
30  228  487520207  2948  10016  —  —
aus  »
........  209102155686599-  —  2000560689
Gewebe  und  Waren
9  aus  u1usK.  185  4144  78711  1471556708  —  –
üte,

Säzurnet  117  712  19  37495750  5298821962  —  —
Schuhe  u  68  884  79554247  18859617  —  —
*  *  23  außer

...  7207829M57481  107816242  —  —
Niaen.  eiserne  Schienen,  Stangen,

Blöcke  uisfsfsfrv.  170  66811110  4143  91350  415106  922  —
Wellblecch  43  956  141  86748221  —  787  12019  —.
Eisenwaren,  nicht  5964  647|1176  086729  888—  —  197  484135  20
Waren  aus  anderen  124719870  6091180  47  —  4010  7“

erwaffen  16  748  612  10  688  99—  —

oldmünzen  —  —  —  —  —  os
Silbermüngzen.  287580  3  367  589  0r3  —  1  66801  4
        <pb n="355" />
        WG  315  20

 

 

 

 

im  II.  Viertell!  Im  II.  Viertel
des  Kalenderjahresides  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  6  1911
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kLg  “  #k  “  kg  —  4
.Ausfuhr.  «
Vanllnen,fkifchuudgetkocknet.  19909822713000053167  —.  —  110  0911491940
Nalkoal  184  84461  S806  149  474]  20166  12  882  —  —
MNolanüsse  16  4711  920819·“  726313  886  —  —
Valmkerne  00„  G  O0  O7OL  14  v986  —  —
Palmöl  ..  1  512  400  6y5  O2  222  1231171  115  —  —
Kjabinüsse  -  1  358  17611  1220  —  —  10  5801  1044
Schinüsse,  Schibutter  —  —  —  —  —  —  —  —
Bau=  und  Nutzholz.  682  789  48  962  735  06686  06S  —  787952276—
Nautsch  ..  72802629472687801462992311  —  —  712045048
Elfenbein  518876271  7020128  746  —  —  188752475

 

 

 

 

achwelsung  der  bei  den  Binnen-Sollämtern  des  Schutzgebiets  homermn  in  den  Oonaten  Juli  bis
September  1912  fällig  vewordenen  Jollbetrag

  
  
        
  
  
   
  
  
  
 
  
  
 
  
  
 
   
 
  
  
  
  
  
  
  
 
 
       

   

Der  Zollämter

 
   

Name

  

Einfuhr

   
  

Rio  del
Dazu  für
bis  Juni

Zusammen

26

Zusammen

Campo
Dazu  für
bis  Juni

Zusammen

Dazu  für
bis  Juni
Zusammen
Sbbar  rr-  ...
bis  Juni
Zusammen
Garna
Dazu  für
bis  Juni
Zusammen
Molundu.
Dazu  für
bis  Juni
fe  Busammen

bis  Juni

Gesamtsumme
für  April  bis
September  1912

     

 

183  033.

 

I
67  278  a0  200  808  40

 
 

 
 

Einfuhr

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
im  obengenannten  Zeitraum  des  Rechnungsjahres

1912

1911

 

mehr

Gegen  den  gleichen
eitraum
des  Vorjahres

       

weniger

25

45
50

25
        <pb n="356" />
        G  316  20

Nachweisung  der  bel  den  Rüften-Sollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den  Oonaten  Ohtober  bis

Der  Zollämter

Name

Duala
Van  u  für  April
Sept.  1912

Zusammen
Krii
Dazu  für  April
bis  Sept.  1912
Zusammen
Victoria
Dazu  für  April
bis  Sept.  1912

Zusammen

Dazu  für  April
ns  Sept.  1912

(Val.

Dezember  1912  fällig  gewordenen  JSollbeträge.
„D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  1,  S.  7  f.)

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
obengenannten  Zeitraum  des  Rechnungsjahres

1912
Ausfuhr

Einfuhr

Togo.

1911

Ausfuhr

Gegen  den

gleichen

Zeitraum
des  Vorjahres

mehr

 

weniger

Nachwelsung  der  del  den  Jollämtern  des  Schutzgebletes  Logo  im  Monat  Januar  1913  fällig  gewordenen  Jollbetröge.
(Vol.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  5,  S.  235.)

—  —

 

Namen  der  Zollämter,

Gesamtbetrag  der  afällig  gewordenen  Zölle  im  obigen
Monat  der  Rechnungsjahre

 

Gegen  den
gleichen  Zeitraum
des  Vorjahres

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bei  welchen  die  Zölle  1913  1912
fällig  geworden  sind  Einfuhr]  Ausfuhr  ##.ZusammenEinfuhr  AusfuhrZusammen  mehr  weniger
-m—  4  -  4  -m—  4  4  4  4
Lome.  Hauptzollamt151  010,  100  189.—  214.75,  151  413,85212  151.95.  204,50  —  212  705.86—  6129150
Agbanake  Zollamt  5551975  ½6%  923.0  ,  28,239  44555478,85-Toli..-
  665  165078,15  7ao,55864,5523,25  38780372,75-G
Nospe...-  2982  20  15,655  2770,108246,65/  324,500  —  5  —  601.
#oollhebestelle.  6.600  —  445  68050515  14.  40  55
m———m-  33  75  2  3473.5A482½½  2  66  410  —  10|565
Kratschi  n  80,555  11,50  —  92.05%110,  70  6—  10070  14.
Tetetu  -  —  —  —  —  —  —  —  —  —  295
Halime  "  858.  70  —  —  338,7043835  —  433,35  120.
Tgusga  766.954  48.—  56.20.  871.154  532.55,  126.—12.20  070.75|  200,40  —
Gesamtsumme  Jannor162  390,30|4128.  464,0  166  969,1|221045,  75445,  25414457005,  44  —
Dazu  April  bis  Dez.  #g###e679.—|31  590,  10/4901.0  1  30  12L.—L#  20  %.5  .—  51.  51  4  :.  10  60½43444
Zufi.  d  Zeit  v  1  Mpril  ,  ,
bis  81.  Jannar  35  713,10  5348,  70  1  54  T  140,1  1  625  7  16,70  86802,  25  582  1%  5f“%44  12070  3  5

 

1506078,30
        <pb n="357" />
        GV  317  20

Baumwollstationen.
In  Towe  bei  Palime  (Bezirk  Misahöhe)  ist
eine  Baumwollstation  begründet  worden.
Die  Baumwollstation  am  Kamaa-Fluß  (Bezirk
  Sokode)  hat  den  Namen:  „Baumwollstation
Tschatschamanade  am  Kamaa“  erhalten.

75

 

Ubersicht  der  im  Schutzgebiet  Samoa  1908  bis

Samoa.

Die  Eingeborenenbevölkerung  im  4&amp;amp;.  Vertel  1912.7)

Im  vierten  Viertel  des  Kalenderjahres  1912
find  in  Upolu  einschließlich  Manono  und  Apolima
262  Geburten  (136  männlich,  126  weiblich)  und
184  Sterbefälle  (103  männlich,  81  weiblich);  in
Savaii  158  Geburten  (90  männlich,  68  weiblich)
und  145  Sterbefälle  (84  männlich,  61  weiblich)
verzeichnet  worden,  so  daß  der  Überschuß  der
Geburten  über  die  Sterbefälle  für  das  vierte
Viertel  1912  91  (39  männlich  und  52  weiblich)
beträgt.

 

1  beurhundeten  Geburten  und  Sterbekälle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingeborener.
Kalenderjahr  Geburten  Uberschuß  Sterbefälle
und  Bezirk  benWädchen  zusammen  oder  zusammen  Männer  Knaben  Frauen  Mädchen
1908  Upolu  467  886  853  +285  568.  120  198  122  138
Savali.  300  245  545  +148  897  88  126  86  97
1909  Upolu.  482  888  820  1258  562  116  196  102  148
Savali.  290  ⅜.  262  561  166  895  77  142  76  l  100
1910  Upolu.  512  894  906  J388  568  111  185  125  147
Savaii.  824  268  592  187  405  74  148  72  111
1911  uvoun  464  889  808  299  158  424  115  915
Savbaii.  840  208  633  –186  819  87  375  98  259
zusammen  1  1  f
1908  bis  1911  8188  2575  5718  7957  4756  8311  1789  826  1310

 

 

Die  Ermordung  des  bändilers  Cehners.

Der  Händler  Wilhelm  Lehners  ist,  wie  früher
bereits  telegraphisch  gemeldet,  in  der  Nacht  vom  2.

um  3.  Januar  in  seinem  Hause  in  Vailoa  einem

aubmord  zum  Opfer  gefallen.  Einem  Bericht  des
Kaiserlichen  Bezirksrichters  entnehmen  wir  folgende
Einzelheiten:

Lehners,  der  vor  etwa  2½  Jahren  in  das
Schutzgebiet  gekommen  war,  lebte  allein  in  Vailoa
auf  einem  von  ihm  gemieteten  Hausgrundstück  an  der
Vaitele-Straße  und  hatte  dort  einen  kleinen  Laden,  in
gem  er  Waren  aller  Art,  und  zwar  hauptsächlich  an
Eingeborene  und  Chinesen  verkaufte.  In  seinem  Wohnraum,
  der  hinter  dem  Laden  lag,  verabfolgte  Lehners
unerlaubterweise  auch  alkoholische  Getränke.  Hier  verh
  zumeist  Weiße  und  Mischlinge,  darunter  einige
sehr  regelmäßig,  doch  dürften  zuweilen  auch  Eingeborene
  und  Chinesen  dort  Alkohol  erhalten  haben.  Da
Lehners  fleißig  war  und  bedürfnislos  lebte,  hat  er
gute  Einnahmen  gehabt  und  nicht  unerhebliche  Ersparnisse
  gemacht.  Wiewohl  Lehners  verschlossen  und  mißtrauisch
  war,  war  es  doch  vielen,  die  bei  ihm  verkehrten,
  bekannt,  daß  er  ständig  eine  größere  Summe
Geldes  im  Hause  hatte  und  diese  in  seinem  Wohnraum
2n  einer  verschlossenen  Holzkiste  verwahrte.  Unzweifelhaft
  hat  es  der  Täter  auf  diesen  Geldbetrag  —  es
müssen  2000  bis  8000  /4¾  vorhanden  gewesen  sein  —
abgesehen  gehabt.

 

 

Die  Nachforschungen  nach  der  Person  des  Täters
sind  bisher  leider  aicke  von  Erfolg  gewesen;  über  die

 

Art  der  Ausführung  des  Verbrechens  hingegen  haben

die  Ermittelungen  ein  ziemlich  klares  Bild  ergeben.
Der  Täter  ist  mit  reiflicher  Üüberlegung  und  gestützt
auf  eine  genaue  Kenntnis  der  örtlichen  Verhaͤltnisse
und  der  Gewohnheiten  des  Ermordeten  zu  Werke  gegangen.
  Wohl  längere  Zeit  nach  Eintritt  der  Dunkelheit
  hat  er  einen  günstigen  Moment  abgepaßt,  in  dem
er  Lehners  in  seinem  Hause  allein  antraf.  Lehners
hat  offenbar  völlig  ahnungslos  dem  Täter  in  seinem
Wohnraum  Einlaß  gewährt.  Wahrscheinlich  unter  dem
Vorwande,  etwas  kaufen  zu  wollen,  hat  der  Täter  alsdann
  Lehners  veranlaßt,  mit  ihm  in  den  Laden  zu
gehen.  Lehners  ist  dort  an  einen  Schrank  getreten,
wohl  um  den  verlangten  Gegenstand  herauszunehmen,
und  hat  hierbei  dem  Täter,  der  hinter  ihm  gestanden
haben  muß,  den  Rücken  zugekehrt.  In  dem  Augenblick,
  als  Lehners  sich  zu  dem  Käufer  umwandte,  hat
ihm  dieser  einen  sicher  geführten,  wohlgezielten  Stich
mit  einem  scharfen,  kräftigen  Messer  in  die  Herzgegend
versetzt.  Der  Stich  ist,  wie  die  später  erfolgte  Leichenöffnung
  ergeben  hat,  auf  der  Stelle  tödlich  gewesen.
Vorn  überfallend,  ist  Lehners  auf  einige  Alsten  gestürzt,
  hat  sich  dort  eine  Weile  festgeklammert  und  ist
dann  schließlich  an  den  Kisten  herab  zu  Boden  gefallen.
Mit  dem  Körper  an  die  Kisten  engefhmienl.  mit  dem
Gesicht  nach  unten  zugekehrt,  ist  er  am  nächsten  Morgen
aufgefunden  worden.  Nach  vollbrachter  Tat  hat  der
Mörder  die  Lampe  im  Laden  ausgelöscht,  hat  sich  dann

in  den  Wohnraum  zurückbegeben  und  hat  dort  die

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  2,  S.  46.
4.
        <pb n="358" />
        W  318  20

olzliste,  in  der  sich  das  Geld  befand,  itels  eines
Hel  es  erbrochen.  Nachdem  er  sih  das  Geld  und  ein
Paket  Nickeluhren  angeeignet  hatte,  hat  er  auch  im
Wohnraum  das  Licht  gelöscht  und  is  burch  die  Seitentür,
durch  die  *  wohl  auch  hineingelommen  war,  ins

Freie  gelang
Der  Vhecht  der  Kiterschaft  lenkte,  siich  in  erster
Reihe  auf  Chinesen,  besonders  auch  deshalb,  weil

h
Lehners  bereits  vor  einiger  Jeit  von  Chinesen  überfallen
  war,  die  freilich  damals  unverrichteter  Sache
flüchten  mußten.  Dieser  Verdacht  hat  auch  insofern
eine  Bestätigung  gefunden,  als  bei  einigen  Chinesen
Nickeluhren,  die  sehr  wahrscheinlich  mit  den  gestohlenen
identisch  sind,  vorgefunden  wurden;  indes  haben  sich
weitere  Anhaltspunkte,  die  diesen  Verdacht  verstärken
könnten,  nicht  ergeben.  Aus  der  Art  der  Ausführung
der  Tat  und  der  zielbewußten  Überlegung,  die  bei
allem  zu  erkennen  ist,  neige  ich  persönlich  mehr  der
Ansicht  zu,  daß  ein  Beibe  der  Täter  oder  doch  zum
mindesten  an  der  Tat  beteiligt  ist.  Die  Verdachtemente,

  die  sich  im  Laufe  der  Ermittelungen  nach
dieser  Richtung  bin  ergeben  haden,  sind  6  aih

 

derart  gewesen,  daß  ein  Strafverfahren  gegen  eine  bestimmte
  Person  eingeleitet  werden  konnte.

Die  Ausführung  der  Tat  ist  durch  die  äußeren
Verhältnisse  durch  Ort,

eit  und  Witterung  sowie
durch  die  sowberlichen  Lebensgewohnheiten  des  Ermordeten
  erheblich  be  linstt.  wor#  Abend

en.  r
war  dunkel  u  cch  begunk  und  es  herrschte  daher  auf
der  Straße  wohl  völlige  Stille;  in  der  Nacht  ging  ein
schwerer  Regen  nieder,  der  möglicherweise  manche
Spuren  verwischt  Die  Untersuchung  gestaltete
sich  infolgedessen  se  r  schwieri  sie  ist  aber  auch  noch
durch  andere  Umstände  erhe  lich  erschwert  worden.
Zunächst  ist  die  Unterssticgung.  die  den  Behörden  von
seiten  der  nichtweißen  Bevölkerung  zuteil  geworden  ist,
sehr  mangelhaft  gewesen.  Erst  nach  Wochen  sind  Samoaner
  mit  wiche  en  Angaben  hervorgetreten,  und
nur  durch  Zufall  gelangte  es  zur  Kenntnis  der  Polizei,

daß  ein  Eingeborener  von  der  Insel  Rotumah  wenige

Tage  nach  dem  Morde  nicht  weit  von  dem  Lehnersschen
dal.  ein  blutbesudeltes  Hemd  gefunden,  das  er  aber
inzwischen  grüundlich  gereinigt  und  bereits  in  Benutzung
genommen  hatt

Kolonialrechtliche  entscheidungen.
Nr.  2.

Auszug  aus  dem  Beschlusse  des  Königlich  Dreubischen  Oberverwaltungsgerichts  G.  Senat)  vom
27.  März  1912.  ·

1.  Ein  in  die  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika
  versetzter,  jedoch  zur  Dienstleistung
  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im
Reichs-Kolonialamt  abkommandierter  und
in  Friedenau  bei  Berlin  wohnender  Feuerwerksleutnant
  hat  seinen  dienstlichen  Wohnsitz
in  Windhuk.

2.  Während  dieser  Zeit  ist  er  auf  Grund  des
51  Nr.  1b  des  preußischen  Einkommensteuergesetzes
  vom  19.  Juni  1906  von  der  preußischen
  Einkommensteuer  befreit.

Inhalts  der  Akten  ist  der  Beschwerdeführer,
ein  preußischer  Staatsangehöriger  und  damals
dem  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt
  zugeteilter  Königlich  Preußischer
Feuerwerksleutnant,  durch  Allerhöchste  Kabinettsorder
  vom  22.  Mai  1909  mit  Wirkung  vom
1.  April  1909  in  die  Schutztruppe  für  Südwestafrika
  versetzt  und  gleichzeitig  zur  Dienstleistung
beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt
  kommandiert  worden.

Gegen  seine  Heranziehung  zur  Einkommensteuer
  für  das  Steuerjahr  1910  hat  er  Berufung
eingelegt.  Seinem  Antrage  auf  Befreiung  von
der  Steuer  liegen  folgende  Ausführungen  zugrunde:
  «

Nach  §  1  Nr.  1b  des  preußischen  Einkommensteuergesetzes
  in  der  Fassung  vom  19.  Juni  1906

 

seien  diejenigen  preußischen  Staatsangehörigen
von  der  Einkommensteuer  befreit,  welche  neben
einem  Wohnsitze  in  Preußen  einen  dienstlichen
Wohnsitz  in  einem  andern  Bundesstaat  oder  in
einem  deutschen  Schutzgebiete  hätten.  Dieser
Tatbestand  treffe  bei  ihm  zu.  wohne  in
Friedenau  und  habe  laut  einer  zu  den  Akten  gebrachten
  Bescheinigung  des  Reichs-Kolonialamts
(Kommando  der  Schutztruppen)  seinen  dienstlichen
Wohnsitz  in  Südwestafrika.  Unerheblich  sei,  daß
der  §8  2  Abs.  3  des  Reichsgesetzes  wegen  Beseitigung
  der  Doppelbesteuerung  vom  13.  Mai  1870
(Reichs-Gesetzblatt  S.  119),  auf  welchen  jene
Ausnahmebestimmung  des  Einkommensteuergesetzes
Bezug  nähme  und  nach  welchem  in  Reichs=  und
Staatsdiensten  stehende  Deutsche  nur  in  demjenigen
Bundesstaate  besteuert  werden  dürften,  in  welchem
sie  ihren  dienstlichen  Wohnsitz  hätten,  inzwischen
seine  Geltung  verloren  habe  und  durch  d

Doppelsteuergesetz  vom  22.  März  1909  he
Gesetzblatt  S.  322)  dem  dienstlichen  Wohnsitze  bei
der  Konkurrenz  mit  einem  faktischen  Wohnsitze  in
einem  andern  Bundesstaate  oder  Schutzgebiete
nur  dann  noch  eine  für  das  Besteuerungsrecht
ausschlaggebende  Bedeutung  beigemessen  sei,  wenn
in  dem  Bundesstaate  oder  Schutzgebiete  des  dienstlichen
  Wohnsitzes  daneben  noch  ein  faktischer
Wohnsitz  bestände.  Denn  dadurch,  daß  das
Reichsrecht  die  dem  Landesrechte  gezogenen  Besteuerungsgrenzen
  erweitert  habe,  wäre  nur  den
einzelnen  Bundesstaaten  die  Möglichkeit  ge-
        <pb n="359" />
        319  20

geben,  ihre  Gesetze  dem  größeren  Spielraum  anzupassen;
  ohne  weiteres  sei  aber  an  den  bestehenden
  enger  gefaßten  landesrechtlichen  Bestimmungen
  noch  nichts  geändert  worden.  Preußen
habe  jedoch  tatsächlich  die  einschränkende  Bestimmung
  des  §  1  Nr.  1b  seines  Einkommensteuergesetzes
  bestehen  gelassen.
auf  den  Steuerpflichtigen  Anwendung  finden.
Die  Berufung  ist  von  der  Berufungskommission
mit  folgender  Begründung  zurückgewiesen  worden:

„Die  Veranlagung  mußte  gemäß  Artikel  1

Nr.  1e  aufrecht  erhalten  werden.  Die  Anderung
  des  genannten  Artikels  beruht  auf  dem
abgeänderten  Doppelsteuergesetz  vom  22.  März
1909,  §  2  Abs.  3.  Danach  ist  der  dienstliche
Wohnsitz  nur  maßgebend,  wenn  der  Pflichtige
entweder  im  Schutzgebiet  auch  einen  Wohnsitz
oder  in  keinem  Bundesstaat  einen  Wohnsitz  hat.“
Mit  dem  hierin  erwähnten  „Artikel  1  Nr.  1c“

ist  offenbar  der  Artikel  1  Nr.  16  der  im  Jahre
1909  nach  Inkrafttreten  des  neuen  Doppelsteuergesetzes
  abgeänderten  Ausführungsanweisung  des
Finanzministers  vom  25.  Juli  1906  gemeint.
Der  Artikel  1  in  der  ursprünglichen  Fassung  enthielt
  eine  Steuerbefreiung  für  diejenigen  Preußen,
„welche  neben  einem  Wohnsitze  in  Preußen  in
einem  andern  Bundesstaate  oder  in  einem  deutschen
Schutzgebiete  ihren  dienstlichen  Wohnsitz  haben."“
Diese  Ausnahmebestimmung  ist  in  der  abgeänderten
  Ausführungsanweisung  auf  diejenigen
Preußen  beschränkt  worden  (Artikel  1  Nr.  1c):
awelche  zwar  einen  Wohnsitz  in  Preußen,  aber

in  einem  andern  Bundesstaat  oder  in  einem

deutschen  Schutzgebiet  ihren  dienstlichen  Wohnsitz
und  auch  einen  Wohnsitz  im  Sinne  des
§  1  Absatz  2  des  Doppelsteuergesetzes
haben“,  d.  h.  einen  tatsächlichen  Wohnsitz  haben.

Die  mit  der  Beschwerde  angegriffene  Berufungsentscheidung
  unterliegt  wegen  unzureichender
  Begründung  der  Aufhebung,  weil  die  Berufungskommission
  ein  Eingehen  auf  den  §  1
Nr.  1b  des  Einkommensteuergesetzes,  auf  welches
der  Steuerpflichtige  seinen  Befreiungsanspruch
allein  stützt,  gänzlich  unterlassen  hat.  Sollte  sie
etwa  meinen,  daß  das  Einkommensteuergesetz  durch

 

Sie  müsse  deshalb  auch

 

jene  Ausführungsbestimmung  des  Finanzministers
materiell  geändert  worden  sei,  so  wäre  diese  Ansicht
  unhaltbar,  weil  dem  Finanzminister  im  §  88
des  Einkommensteuergesetzes  nur  die  Befugnis
zur  „Ausführung  dieses  Gesetzes"“,  nicht
aber  zu  seiner  materiellen  Anderung  beigelegt  ist.

Bei  freier  Beurteilung  ist  die  Sache  spruchreif.

Die  rechtlichen  Erwägungen  des  Steuerpflichtigen
  sind  zutreffend.  Für  seine  Veranlagung
zur  Einkommensteuer  sind  die  Vorschriften  des
preußischen  Einkommensteuergesetzes  maßgebend,
  insoweit  sie  nicht  etwa  reichsrechtlichen
Bestimmungen  entgegenstehen.  Dies  ist  bei  der
oben  zitierten  Befreiungsvorschrift  des  §  1  Nr.  1b
des  Einkommensteuergesetzes  nicht  der  Fall.  Es
ist  auch  nicht  erkennbar,  daß  diese  Befreiungsvorschrift
  von  den  verfassungsmäßig  zuständigen
Organen  abgeändert  wäre.  Ist  sie  aber  noch
rechtsgültig,  dann  muß  sie  auch  auf  den  Steuer-Ppflichtigen
  Anwendung  finden,  denn  er  hat  neben
einem  Wohnsitze  in  Preußen  seinen  dienstlichen
Wohnsitz  in  Afrika,  und  zwar  in  Windhuk,
wie  aus  Anfrage  des  Gerichtshofes  von  dem
Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  amtlich
mitgeteilt  worden  ist.  Die  Annahme  einer  Verlegung
  des  dienstlichen  Wohnsitzes  durch  Abkommandierung
  auf  längere  Zeit  —  wie  sie  im
Artikel  39  Nr.  2  Abs.  2  und  3  der  Ausführungsanweisung
  des  Finanzministers  erörtert  worden
ist  —  kann  außerdem  hier  nicht  in  Frage  kommen,
weil  der  Artikel  39  Nr.  2  Abs.  2  und  3  nach  der
eingeholten  Erläuterung  des  Finanzministers  vom
23.  Februar  1912  auf  die  Angehörigen  der  südwestafrikanischen
  Schutztruppe  keine  Anwendung
findet,  da  die  Servisbestimmungen,  welche  zu  den
Absätzen  2  und  3  des  Artikels  39  a.  a.  O.  Anlaß

gegeben  haben,  für  die  südwestafrikanische  Schutztruppe

  formell  nicht  eingeführt  sind,  was  auch
der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  bestätigt
  hat.

Hieraus  ergibt  sich  die  Freistellung  des  Steuerpflichtigen
  von  der  zu  Unrecht  auf  ihn  veranlagten
Einkommensteuer.

Die  Entscheidung  wegen  der  Kosten  gründet
sich  auf  §  54  des  Einkommensteuergesetzes.

 

Kolonialwirtschaftliche  (Mitteilungen.

 

Der  kolonlale  Baumwollbau  und  Sandel
und  Industrie.

Die  erfreuliche  Tatsache  einer  sachlichen  Üübereinung
  aller  Parteien  des  Reichstags  bei  Gewäh
Hoeblich  größerer  Reichsmittel  für  den  kolonialen
aumwollbau  hat  die  Aufbringung  verstärkter  Mittel
aus  Handel  und  Industrie  außerordentlich  günstig  beeinflußt.

  Gegenüber  1909  hat,  dem  Aufruf  1913  des
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  folgend,  die  dreifache
  Zahl  an  Industrie-Verbänden  und  Handelskammern
  eine  umfangreiche  Propaganda  aufgenommen;
  fortgesetzt  melden  neue  Verbände  der  Textil-Veredlungsindustrie,
  der  Baumwollwaren-Ausrüster  und
auch  fernerstehenden  Industrien,  wie  der  Kohlen=  und
Kabelindustrie,  ihre  Mitarbeit  an.  Der  Deutsche  Handels-
        <pb n="360" />
        W  320  20

tag,  der  Centralverband  Deutscher  Industrieller  und  der
Zunde  der  r  Indssteiellen  fördern  die  Bewegung.  Über
für  1913/1915  sind  heute  bereits  sicher-Dr
  n0  viele  Zeichnungen  hängen  noch  von  dem  Votum
der  Vorstände  und  Aufsichtsräte  ab;  auch  der  Zentralverband
  christlicher  Textilarbeiter  Deutschlands  hat
eulicherweise  eine  erhöhte  Beitragsleistung  in  Aussicht
  genommen.  Erwartungsvoll  sehen  nunmehr  die
an  unserer  heimischen  Volks=  und  Kolonialwirtschaft
interessierten  Kreise  der  endgültigen  Hutscheibung  des
Reichstags  über  die  Einstellung  der  200  Reichsmittel
  in  den  Etat  1913  zur  ids  dn  großen
Kulturwerkes  8

 

Tindi-Kllnd--Gesellschaft.“)

Entwicklung  unserer  Pflanzungen  Pemba
und  A#en  war  auch  im  Jahre  1912  eine  verhältnismäßig
  günstige

Pilanzung=  Pemba.

Agaven.  Der  Erntevoranschlag  von  600  Tonnen
Hanf  konnte  leider  nicht  ganz  erreicht  werden,  und
zwar  infolge  wenn  auch  nur  vorübergehender  Abeiterschwierigkeiten,
  die  uns  zwangen,  zeitweise  den  Fabrikberrieb
  einzuschränken.  Geerntet  wurden  538¾  Tonnen

·  Sekunda-  und  Abfallhanf,  die  einen  Reinerlös
von  W5  225,2  6  .&amp;amp;¾  brachten.  Erfreulicherweise  erfuhren
die  Sisalhamfpreise  in  der  zweiten  Hälfte  des  Berichtsjahres
  eine  beträchtliche  Steigerung,  indem  sie  von
etwa  450  .“  in  kurzer  Zeit  auf  etwa  760  .  für  die
Tonne  anzogen.  Leider  hielt  sich  der  Preis  auf  dieser
Höhe  nicht  lange,  sondern  ging  gegen  Ende  des  Jahres
auf  etwa  650  4  für  die  Tonne  zurück.  Die  Oualität
unseres  Hanfes  ist  immer  noch  nicht  ganz  befriedigend.
Unsere  Hanffabrik  arbeitete  zur  Zafriednheit.

Im  Berichtejahre  standen  000  Agaven  zum
Schnitt  zur  Verfütung'  Anfang  1918  treten  die  in  der
Pflanzzeit  1909/10  gepflanzten  200  000  Agaven  in  sben

Ertrag,  so  daß  für  das  Johru  1918  eine  ena

 

orderlich.

1  vorausgesetzt,  daß  keine  unvorhergesehenen  Betiebs

  engen  eintreten,  auf  800  Tonnen  Hanf  rechnen
u  dür
o  Die  Ende  1911  vorgenommene  Extrabepflanzung
von  50  ha  haben  wir  Ende  1912  nicht  wiederhell
da  wir  erst  abwarten  wollen,  ob  wir  nicht  schon  bei
dem  gegenwärtigen  Umtrieb  auf  eine  jährliche  Produktion
  von  etwa  1000  Tonnen  Hanf  kommen  können.
Dies  dürfte  sich  im  Laufe  des  Hohres  1913  heraus-Ist
  die  Frage  zu  verneinen,  so  werden  wir
von  Ende  1918  ab  die  regelmäßige  jährliche  Neupflan
  zung  entsprechend  erhöhen  müssen,  um  stets  für
die  Normalleistung  unserer  Fabrikanla  e  ausketchendes
SchnittntatenalzurVerfagungzuh
wischen  kultur.  Infolge  her  auigetretenen
Arbeiterschwierigkeiten  konnte  der  Baumwollzwischenkultur
  im  Berichtsjahre  nicht  diejenige  Aufmerksamkeit
eschenkt  werden,  die  man  ihr  in  früheren  Jahren,  wo
drbeiterüberfluß  herrschte,  hat  zuteil  werden  lassen.
Auch  ungünstige  Regenverhältnisse  sowie  ein  starkes
Auftreten  von  Schädlingen  beeinträchtigten  diese  Kultur
außerordentlich,  so  daß  die  Erträ  Srträge  kaum  ausreichten,
die  Selbstkosten  zu  decken.  ücksicht  auf  die  auch
jetzt  noch  unsicheren  —  3  wollen  wir

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  über  das  Jahr  1912.

 

 

 

daher  vorläufig  von  einer  Fortführung  der  Baumwollzwischenkultur
  Abstand  nehmen.

Arbeiterverhältnisse.  Wie  schon  erwähnt,
waren  bieß  im  Berichtsjahre  zeitweise  außerordentlich
fäbl  lecht.  Währen  wir  früher  stets  behr  Angebot

tten,  als  wir  beschäftigen  #ikennter,  aben  sich  diese
kercbkirn  1  Gh  lößlch  sehr  zu  hren“  ungunsten

mdert.  für  liegt  einmal  darin,  daß
er  Hüben  e  Sad  dar,  von  Deutsch-Ostafrika
weitere  Pflanzungen  entstanden  sind,  die  ihre  Arbeiter
zum  Teil  aus  unseren  früheren  Arbeitergegenden  beziehen,
  und  dann  besonders  in  dem  Umstande,  daß  die
Baumwoll-Eingeborenenkultur,  die  dort  im  letzten  Jahre
einen  großen  Aufschwung  genommen  hat,  den  Mlanzungen
  eine  Menge  Arbeiter  entzieht.  Wenn  sich  inzwischen
  die  Verhältnisse  auch  etwas  gebessert  haben,
und  wir  zur  Zeit  über  ausreichende  Arbeitskräfte  verfügen,
  so  dürfen  wir  uns  doch  nicht  darüber  hinwegtäuschen,
  daß  auch  für  Vnsere  Pilanzungen  die  Arbeiterrage
  brennend  geworden  ist  ist  dringend  zu
vünschen,  daß  die  Adeite  derbinih  in  Deutsch-Sstalre
  endlich  einer  Regelung  kommen,  die  den
PEflanzungen  die  Beschaffung  der  n#nwenbigen  Arbeitswräfte
  erleichtert.  Da,  wie  erwähnt,  in  unseren
rüheren  Anwerbebezirken  die  für  unsere  Betriebe  erforderliche
  Anzahl  von  Arbeitern  sich  nicht  mehr  bechaffen
  läßt,  saben  wir  uns  gezwungen  gesehen,  unsere
Arbeiteranwerber  ins  Hinterland  bis  an  den  Nyassaund
  Tanganika-See  u  senden.  Wir  werden  daher  in
Zukunft  mit  beträchtlichen  Arbeiteranwerbegebühren
rechnen  müssen.  Auch  die  Arbeitslöhne  haben  infolge
des  Wettbewerbs  der  Pflanzungen  eine  weitere  Steigerung
  erfahren.
Pflanzung  Kilindi.

Kokospalmen.  Die  Zahl  der  tragenden  Palmen
bet  nicht  in  dem  Maße  zugenommen,  wie  wir  bisher

angenommen.  hatten.  Wie  aus  der  nachfolgenden  L#o,
ste  ung  ersichtlich,  kommen  die  in  den  Jahren

ausgepflanzten  Palmen  nur  sehr  langsam  6

d  m

#

 

 

 

ium.  was  woh

verunkrautete,  wodurch  die  Pflanzen  naturgemäß  in
ihrer  Entwicklung  zurückgehalten  wurden.  Im  na
stehenden  geben  wir  eine  Ubersicht  über  die  Pflanzung,
aus  der  das  Pflanzjahr,  die  Zahl  der  vorhandenen
Palmen  und  die  Zahl  der  im  Ertrag  stehenden  Palmen
ersichtlich  ist:

Jahr  v

 

davon  tragend
Ende

 

1911  Ende  1912
1903  108837  5370  5552
1905  J100  288  722
1907  4468  508  701
1911  .  21.000  —  —
verschiedene  488  228  278
43  843  6389  7253

Es  befanden  sich  also  am  Ende  des  berichtsfahres
7253  Palmen  im  Ertragsstadium.  Anfang  1913  sind
weitere  rund  8000  Palmen  aus  den  Saatbeeten  ins
Feld  verpflanzt  worden,  so  daß  die  Gesamtpflanzung
rund  52  000  Palmen  trägt.  Einen  weitere  Vergrößerung
ist  zunächst  nicht  in  Aussicht  g

Die  Ernte  belief  sich  auf  45“  523  Krsnüfse.  gegenüber
  54  186  im  Vorjahre.  Von  den  unserer  Pflanzung
benachbarten  Eingeborenen-Pflanzungen  konnten  25
Kokosnüsse  angelauft  werden  gegenüber  16  777  im
Vorjahre.  Nach  Abzug  der  für  unfere  eigene  .  lanzung
benötigten  Saatnüsse  und  einer  Anzahl  #e
nüssen,  die  zu  Saatzwecken  verkauft  wurden,  verblieben
        <pb n="361" />
        321

126  370  Kokosnüsse,  die  zu  Kopra  verarbeitet  wurden.
Der  Ertrag  stellte  ##  auf  —  28  Tonmen,  was  einem
Verhältnis  von  ei  500  Kokosnüssen  zu  einer  Tonne
Kopra  antwpeichs  wa  Qualitãt  war  sehr  zufriedenstellend
  und  übertraf  #  Teil  reguläre  Primaware
erheblich  un  Reinheit.  Wir  konnten  infolgedessen  über
den  jeweiligen  Marktpreis  verkaufen  und  er  selten
zuletzt  in  Hamburg  560  &amp;amp;  bzw.  5756  .X  für
und  für  lih  Säcke  Sekunda  535  &amp;amp;  pro  Tonne.

ie  Kopraertrag  entsprach  der  im  letzten  Jahresbericht
  “*  23  Ziffer;  für  das  Jahr  1918  rechnet
unsere  Pflan  ungsleitung  mit  einem  Ertrage  von  40  bis
50  Tonnen  Kopra.

Die  Pflanzung  hat  sich  in  allen  ihren  Teilen  in
normaler  Beis  sisteienbwiact  Leider  ist  die  Herzfäule
  noch  ni  völlig  W  nobwohl  diese
Krankheit  ——  i“t  Es  erkrankten
  daran  im  Verchtssahre  t  n  die  geschlagen
  und  verbrannt  wurden.  Im  Vorjahre  fielen
der  Herzfäule  708  Palmen  zum  Opfer;  es  ist  also  gelungen,
  die  Krankheit  etwas  einzudämmen.  Außer
dem  Nashornkäfer,  der  mehr  oder  weniger  auf  allen
Kolospalmenpflanzungen  vorkommt,  eitt  im  Berichtsjahre
  ein  neuer  Schädling,  der  Palmb  ohrer  (Rhyncho-Phorus
  phoenieis),  festgestellt  worden.  Dieser  Schädling
kommt  indessen  nach  en  neuesten  Berichten  nicht  sehr
hãufia  vor.  Er  wird  in  gleicher-  Weise  bekämpft  wie
der  Nashornkäfer,  indem  sämtliche  Palmen  von  eigens
dafür  an  Atelit  Arbeitern  7“  nach  diesen  Schädlingen
  abgesucht  werden.  Eine  weitere  Bekämpfung
geschieht  durch  —  von  faulen  Holzstücken,  die
die  Käfer  ersahrungsgemä  gern  aufsuchen,  um  ihre
Eier  darin  abzuleg

Zwischenk  minmi“  Der  im  Jahre  1911  mit
Clitorea  ternatea  angestellte  Kulturversuch  hat  einen
normalen  Verlauf  genommen  konnte  eine  kleine
Menge  Saat  gewonnen  werden,  die  zur  Wiederaussaat
1018  verwendet  wir

rni  Im  Vorjahre  ist  nach
einem  Versuchsplan  der  Deutschen  Kandwirtschafts-Gesellschaft
  ein  Dünungenersuch  bei  Kokospalm
unternommen  worden.  Die  bisherigen  -
lassen  in  !—  der  kurzen  Zeit  noch  keine  Beureilung
  zu,  da  bei  an  lturen  ae  uin  mehrjähri  44
Verluch  2#  e  ausschillse  zu  verm
haben  aber  veraht  daß  5rt  **
in  der  kommenden  flanggeit  forigeseht  wi

Arbeiterverhältnisse.  Entgegen  *  schlechten
Arbeiterverhältnissen  auf  der  Pfllanzung  Pemba  lagen
diese  auf  Kilindi  günstigern  wir  konnten  dort  stets
unseren  Arbeiterbedarf  decken.

Versuchspflanzungen.

Olpalmen.  Die  auf  der  Pflanzung  Kilindi
ausgepflanzten  400  jungen  Olpalmen  haben  sich  durchweg
  gut  entwickelt.  Die  ältesten  ins  vierte  Jahr
#t  Palmen  trieben  die  ersten  Blütenstände;  es
ind  demnach  1918  die  ersten  Früchte  zu  erwarten.

Weitere  182  Pflänzlinge  wurden  Aus  den  Saatbeeten
entnommen  und  ins  Feld  gepflan

mäß  einem  in  unserer  zen  ordentlichen  Gegenschafteme
  fauemlung.  geaͤußerten  Wunsche  joll  der
turversuch  mit  Olpalmen  auf  ein  Areal  von  eiwo
10  ha  ausgedehnt  werden.  Geeigneter  Boden  ist  d
für  vorhanden;  das.  benötigte  Saatgut,  beste  Tugofant.
dürfte  voraussichtlich  noch  in  der  giun  se  Regendeit
  n  Sp  berie  gelegt  werden
utschuk.  Unsere  hsicht,  in  der  Pflanzzeit
un  auf  pemba  ann  Wich  mit  Manihot  Sesen
zubepflanzen,  läßt  sich  nicht  ausführen,  da  wir  mangels

 

2—
E—

 

—G

verfügbarer  Arbeitskräfte  das  nötige  Land  nicht  vorbereiten
  konnten.  g  Bepslen  hung  soll  unter  diesen
Umständen  berlnafene?  en.

Die  1910/11  mit  Mäaika  glaziovü  bepflanzten
20  ha  haben  sich  in  befriedigender  Weise  entwickelt.
Wenn  keine  unvorher  wueerehenen.  Störungen  eintreten,
kann  dieser  Kautschuk  *W  1914  gezapft  werden.

Bil
Wir  haben  in  Pemba  u  Gebãude  10  v.  H  kv,  auf
Mobiliar  11  v.  H.,  auf  Maschinen  und  Eelbahn

v.  H.
und  auf  Werkzeuge  und  Geräte  Wgeschrieben.
sowie  auf  Pflanzungs-  „Konto-  eine  -Hira.  schreibung

m  5000  .K  vor  gnommeenn  Sei  der  Mlangung  Kilindi

hüten  wir  es  in  Erlös  aus  Kopraverkäufen
  im  Petrage  von  10  5  900  &amp;amp;¾  ebenfalls  abzuschreiben,
  da  die  Pflanzung  ihre  tunkosten  noch  nicht
deckt,  sondern  noch  Zuschüsse  erfordert.
Hiernach  und  dach  Lestreii-  der  Unkosten  und
Ziasen  ergibt  sich  ein  Gewinn  von  35  557  .,  von  dem
555  „x#  zur  Rücklage,  25  000  K&amp;amp;  als  5  v.  H.  Dividende,
700  K#  für  Tantiemen  und  6301  #  zum  Vortrag  verwendet
  werden.  In  der  Bilanz  vom  31.  Dezember
1912  erscheinen  die  Pflanzungen  mit  679  198.44.  Den
162  208  ¾  betragenden  Kreditoren  stehen  nur  8054./#
Debitoren  und  211  M  Kasse  gegenũber.

Verein  Westakfrikanischer  Kaufleute.)

Die  Zahl  der  Mitglieder  hat  sich  auf  48  erhöht.
  Neu  eingetreten  *  im  Jahre  1912:  Konsul
Heinrich  Randad,  Hamburg:  von  Waldow,
Hoedicke  &amp;amp;  Andersen,  Hamburg;  C.  Woermann,
Hamburg.

Das  westafrikanische  Geschäft  hat  sich  im
allgemeinen  befriedigend  angelassen.  Anner  hat
sich  überall  da,  wo  keine  Preisverständi  zwischen
den  führenden  Firmen  besteht,  die  starke  sellerret
für  die  af  fritanischen  Produkte  nachteilig  bemerkbar
gemacht.  Auch  die  seitens  der  Reedereien  vorgenommene
  Erhöhung  der  Frachtraten  hat  sich  fühlbar  gemacht,
  und  die  Stiige  rung  der  Preise  für  Palmkerne

e  vorerwähnten  Nachteile  ausgleichen
  können.  Auch  die  unsichere  politische  Lage

md  die  Verteuerung  des  Geldes  hat  den  westafri-35

  Kaufleuten  manche  Opfer  auferlegt.  Die

u

e  für  Kau—
der  #halten.

 

hab
in  dem  Plantagen-Kautschuk  ist  dem
westafrikanischen  eschu#t  ein  ge  Sruchen  Konkurrent
entstanden,  und  unsemm  die  n  uktionszunahme  der

ostasiatischen  uen  ihren  Einfluß  auf  die  Preisgestaltung
  dieses  arn  els  noch  stärker  geltend  machen
wird,  dürfte  sich  eine  Ermäßigung  der  Exportzölle  in
den  Flufemerhen“  Produktionsgebieten  notwendig
erweisen

uos  Zufuhren  von  Westafrika  nach  Hamburg  bean

  Palmöl  1912:  20  200  Faß  —  10  200  Kons

gegen  1911:  29900  —

Palmkerne  1912:  295  462  Tons,

gegen  1911:  280  80  .
Gummielastikum:

1912:  551  Histen,  8788  bässer.  53  Ballen
gegen  1911:  868  8446

*)  Aus  dem  Bericht  —  de  Vereinsjahr  1912
Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  547  ff.
        <pb n="362" />
        W  322  20

Die  Zufuhr  von  afrikanischem  Mahagoniholz

betru
1912:  69  015  Blöcke  =  1/9100  ehm  9  586  418
gegen  1911:  70  116  =  100  9639  ern-Ebenhols
  war  während  des  ganzen  Jahres
Die  Preise  bewegten  sich  in  steigen  u
ut  und  sind  heute  auf  einem  Niveau  angelangt,
das  bicher  unbelannt  t  war
Kakao:  Die  Einfuhren  von  Sestafrila-Kalao  in
Deusschlonde  betrugen  im  Jahre  191
aus  Britisch-Westafrika  15  5%1  Tons
Portug.-Westafrika  14601  =
Kamerun  und  Togo  128382
Mais:  Auch  im  Jahre  1912  blieben  die  Zufuhren
minimal.
Piassava:  Die,  irelten  Ankünfte  per  1912  betrugen
  217  653  Bünd
An  das  zedelnnan  wurden  im  Berichtsjahre
  Eingaben  über  folgende  Angelegenheiten  ge  emacht:
Süd-Kamerun-Bahn;  Anordnung  der  #rhörde
Kamerunn,  bei  der  Verzollung  Original-Fa  aren  vorzulegen;
  Ausfuhrzoll  in  Kamerun  auf  Kolanüsse:  Durchangsgüterverkehr
  nach  Togo;  Wegebauordnung  in
mer#n.  Ferner  wurde  bei  den  Iieichstagefraltionen
eine  Eingabe  eingereicht  betreffend  Scha  ganen
Kommissarstellen  in  den.  Kolonien  für  dee  Kolonialberatungen
  im  Reichsta
Wir  lassen  im  na  gehenden.  die  Berichte  über  die
Entwicklung  des  Geschäfts  im  Jahre  1912  in  den
einzelnen  Kolonien  folgen:

Portugiesisch-Guinea.

Dank  der  Vtroffenen  Vorsichtsweßregeln.  blieb
die  Kolonie  im  Jahre  1  gelben  Fieber  verschont;
  der  allgemeine  L#%  wbede  durch  Breistreibereien
  unter  den  europãischen  Firmen  sehr  erschwert.

Erdnüss  e:  Qualitativ  blieb  dieses  Produkt  hinter
demjenigen  des  Vorjahres  zurück;  es  wurden  dennoch
recht  hübsche  Verdeuinh  gezeitigt.

Der  Gummihandel  geht  leider  infolge  der
niedrigen  Preise  immer  weiter  zurück;  die  Eingeborenen

iehen  den  Handel  in  anderen  besser  lohnenden  Proen
  vor.

Palmkerne.  Der  Markt  profitierte  unter  den
anziehenden  Preisen,  es  wurden  recht  bedeutende
Oanten  exportiert.

Wachs  und  Häute.  Luch  sieain  vergröherte  sich
der  Export  bei  anziehenden  Preise

Der  Warenverkauf  bemrege  sich  in  normalen
Sarensenn  unglische  Baumwollwaren  wurden  vielfach

ossche  Fabrikanten  verdrängt;  der  Gesamt-#urch-
  belss  befriedigend.

Französisch-Guinea.

In  Guinea  war  das  Geschäft  im  Jahre  1912
wieder  sehr  schwierig,  und  es  kann  immer  nur  wieder
darauf  hingewiesen  werden,  wie  schwierig  die  Lage
einer  Kolonie  ist,  deren  Handel  nahezu  nur  auf  einem
Produkt,  hier  dem  Gummi,  basiert.

Der  Preis  des  Gummis  war  im  ganzen  Jahre
ziemlich  gleichmäßig,  so  daß  dieses  Mal  ein  Konjunkturgewinn,
  ohne  den  bei  der  enormen  onkurrenz  Giichts
an  dem  Geschäft  verdient  werden  kann,  a

Die  nie  gesehenen  hohen  Preise  für  es
konnten  da  keinen  Ausgleich  schaffen

Das  Warengeschäft  war  sehr  chlecht:  da  die  Kopfsteuer
  von  8  auf  4  Francs  erhöht  wo  rden  ist,  so  verblieb
  dem  Eingeborenen  noch  weniger  Geld  als  sonst
für  Einkäufe.

befunden  werden  könnten,  schwerlich

 

Das  Geschäft  an  der  Gabniiue  war  feh  verlustbringend
  und  mehrere  Firmen  stehen  vor  der  Liauiation.

  Aber  die  Geschäftslo  wird  nicht  eher
günstiger,  als  bis  noch  mehr  Hrmen  das  Feld  geräumt
  haben  oder  eine  ——“““äz:  unter  dense  en
erzielt  wird.

Ein  neues  Gummigesetz,  das  zu  Ende  des  Jahres
erschienen  ist  und  verbietet,  anderen  Gummi  als  vie
in  Strings  oder  Platten  zu  exportieren,  hat  für  den
Moment  etwas  störend  gewirkt,  läßt  aber  erhoffen,
daß  in  Zutunft  nur  guter  reiner  Gummi  ausgeführt
  wird.

Liberia.

Die  Republik  stand  1912  im  Zeichen  der  gegen
Ende  des  Jahres  nach  langwierigen  Verhandlungen
umd  allerlei  Schwierigkeiten  zustande  gekommenen
internationalen  Zollanleihe.
französische  und  amerikanische  8
denen  letzterer  den  Vorsitz
Stelle  eines  finanziellen  Beraters  der  liberianischen
Regierung  bekleidet,  traten  ihr  Amt  an,  und  es  wurde
hinsichtlich  der  alten  englischen  Mrleihen  eine  endgültige
  Einigung  mit  den  Inhabern  der  betreffenden
Schuldverschreibungen  erzielt.  e  #en  sonstigen
Bläubigern,  zu  denen  in  erster  Linie  die  deutschen
Kaufleute  zu  rechnen  sind,  wurde  ebenfalls  eine  Eini-9

  angestrebt  und  auch  insofern  gesördert,  als  die
von  den  liberianischen  Unterhändlern  bisher  anerkannten
Guthaben  der  Firmen  mit  90  v.  H.  zuzüglich  insen
b  1.  Juli  1912  endgültig  geregelt  wurden.
rorderungen  deutscher  Firmen  indes,  deren  besehc
berechtigung  sich  ebensowenig  bestreiten  lassen  dürfte,
ind  bis  jetzt  noch  unbeglichen,  doch  sind  diejenigen
mersonen,  welche  in  dieser  Beziehung  eventuell  schu  ig
in  Aiberia.  Berlin
oder  Hamburg  zu  suchen,  vielmehr  haben  die  liberianischen
  ntersc  dier  Anetzilamsscher  Nationalität  augenscheinlich
  für  Aberia  möglichst  viel  Geld  sparen  wollen.
Die  :  egierung  hat  die  Irtereen  der  Firmen

mit  Nachdruck  und  Erfolg  vert  Auf  Seiten  der
deutf  en  Glãubiger  herrscht  die  P  vor,  daß  die
Anleihe  einerseits  zu  arg  beschnitten  und  anderseits
vielleicht  durch  allerlei  widrige  Umstände  veranlaßt.
viel  zu  lange,  verzögert  worden  ist.  Hierdurch  hat
außert.  den  Kaufleuten  auch  Liberia  selbst  zu  leiden
gehabt.

Bahnprojekte  in  Liberia,  von  denen  kürzlich  in
den  Zeitungen  die  Rede  war,  sind  leider  noch  632  so

 

 

 

 

 

 

S—
S6E

—

 

 

 

weit  gediehen,  wie  es  im  Interesse  e  einer  dadur
möglichten  Erweiterung  der  so  beschränften  Absatz
gebiete  wünschenswert  wäre.  zeigt  sich  der
deutsche  Geldmarkt  reichlich  zurtähellen  was  wohl
auch  in  allgemeinen  politischen  Befürchtungen  seine
Ursache  hat.

Die  Marktlage  der  liberianischen  Produkte  in
Europa  war  durchweg  befriedigend;  bleibt  sie  auch
weiterhin  gut,  ist  am  Ende  zu  hoffen,  daß  unter  den
neuen  Verhältnissen  und  nach  *—  Stagnation  die
Geschäftslage  sich  wieder  bessern  w

Die  Unruhen  an  der  1*5  Küste,  welche
im  Herbst  von  dort  gemeldet  wurden,  haben,  wie  es
scheint,  größere  Ausdehnung  angenommen,  als  nach
dem  durch  englische  Zeitungen  verbreiteten  Bericht  anknelen
  war.  Unker  dem  Einsluß  der  Anwesenheit

eutscher  Krie  geschisfe  wird  die  Ruhe  hoffentlich  bald
wieder  bergessur  werden.

Goldküste.
Die  wirtschaftliche  Entwicklung  der  Goldküste

während  des  Jahres  1912  muß  im  ganzen  als  günstig
bezeichnet  1ben  Tar  wenngleich  auch  auf  diesem  Gebiete
        <pb n="363" />
        323  20

Westafrikas  in  der  zweiten  Hälfte  des  Jahres  sich
nicht  die  Erwartungen  erfüllten,  die  man  nach  dem
Verlauf  des  ersten  Halbjahres  allgemein  stellen

können  geglaubt  hat.  ie  Ernte  von  Kakao,
wichtigsten  Ausfuhrer  zeugnisses  der  Goweriste,  se  #„n
in  Entejahr  10  18  f  ater  als  sonst  ein,  und  die
m  sich  Umfang  anbelangt.  bis
urr  —  den  gehegten  Erwartungen
Immerhin  wurden  aber  auch  in  diesem  2

7  E  Mengen  geerntet  und  verschifft.
kaoausfuhr  von  der  Goldküste  belief  sich  im  —
*  1911/12  auf  rund  41.000  Tons;  gegen  rund
31u000  Tons  im  Erntejahr  1910/1  Dank  der  Be-(chung,
  welche  den  eingeborenen  a  d  durch  die
engüschen  Regierungsbeamten  in  bezug  auf  Kakaoau
  und  Kakaofermentierung  zuteil  wurde,  hat  sich
die  Qualität  des  von  der  Goldküste  abgelaodenen
Kakaos  auch  im  letzten  Jahre  wiederum  verbessert.
Die  Ausfuhr  von  Palmkernen  und  Palmöl  bewegte
sich  zaesu  aauf  der  gleichen  Höhe  des  Vorjahres.
Die  Einfuhr  europäis  *  Erzeuguisie  in  die  Goldküste
  war  besonders  im  erst  albjahr  infolge  der
großen  Kakaoernte  während  bieser  Beiel  und  der  dadurch
Festeige  erten  Kaufkraft  der  Eingeborenenbevölkerung
sehr  bedeutend,  und  sie  war  auch  in  der  Folge  in
Erwartung,  daß  diese  günstige  Gestaltung  der  Verhältaise
  anhalten  würde,  weiter  sehr  beträchtlich,  was
eider  dazu  führte,  daß  die  meisten  Firmen  sich  am
Ende  des  Fes  1012  vor  unerwünscht  großen  Warenbeständen

  befanden

über  die  wirtschaftlichen  Lrussichten  der  Goldküstenkolonie
  im  laufenden  Jhre  #  101  18  läßt  sich  heute
schwer  etwas  voraussagen.  Ernte  scheint,  wie
bereits  erwähnt,  kleiner  za  nen  als  erwartet
wurde,  demgegenüber  sind  die  Warenlager  der  meisten
iä  sehr  bedeutend  und  dürften  auch  in  nächster
Seitl  znoch  ziemlich  groß  bleiben,  denn  ein  großer  Teil
ü  Jahres  1912  bestellten
61  Es  steht
daher  i  t  befürchten,  daß  im  laufenden  Jahre  die  Versich
  nicht  r*  günstig  gestalten  werden,  es
sei  denn,  daß  eine  bedeutende  Kakaozwischenernte
einseyzt,  wofür  bis  jetzt  8  jeglicher  Anhalt  fehlt.
Die  günstige  Preisgestaltung  an  den  heimischen  Kakaomärkten
  i#  den  Importeuren  gerade  unter  diesen  obwaltenden
  Zuständen  im  Jahre  1912  von  besonderem
Vorteil  gewesen.

 

S
S

2

 

 

 

 

 

 

Togo.

Das  Kalenderjahr  1912  war  in  Togo  erheblich
trockener  als  das  Vor  jahr  zd  bleiet  auch  gegen  den
gisbeie  ruderia  egenfall  um  etwa

rück;  chats  vie  —  Jahreshälfte
HIsd  4  recht  niederschlagsarm,  was  sich  voraussichtlich
  im  laufenden  Jahre  noch  mehr  als  bisher
fühlbar  machen  wird.

Diesen  Witterung  gsverhältnissen  ist  es  auuschreiben.
wenn  die  beiden  wichtigsten  Ausfuhrprodukte
erne  und  Palmöl,  einen  beträchtlichen  Rü  älhang  ge  en
as  Vorjahr  aufweisen;  die  Ausfuhr  über  die  See-Renze
  ist  an  Palmkernen  von  13247  Lons  —d
11  578  Tons,  die  an  Palmöl  von  8  965  Tons  auf
dn  Tons  zurückgegangen.  Der  Rückgang  der
uktion  an  Olpalmenfrüchten  wirkte  auch  ungünstig
auf  dee  Beschäftigung  der  beiden  vorhandenen  Palma
  die  nur  zu  einem  Beuchteill  idren  Leistungsfähi
  lo,  ausgenutzt  waren.  Denselben  Witterungs-#r
  ist  es  zuzuschreiben,  wenn  2  23
w#n  186  Tons  auf  159  Tons  zurückgegangen  ist,  obvohl
  die  Ernte  der  Plantage  Kpeme  sich  gegen  das

orjahr  noch  ein  wenig  vergrößerte.

 

 

3zurückblieb,

kurzer  Dauer  war,

 

Einen  gänzlichen  Ausfall  weist  wie  im  Vorjahr
die  Maisausfuhr  auf.  Zeitweise  wurde  sogar  Mais
nach  Togo  eingeführt.  um  eine  vorübergehende  Lebensmittel
  geerung  mildern

Dagegen  hen  die  zrnwolsvetur  ich  gerencher
weise  009t  egh  Ballen  gehoben
Qualität  wieder  allsein  benn  erpoll

uch  die  Kakaoausfuhr  sowohl  bei  den  Eingeborenenbetrieben

  wie  im  Plantagenbau  gestiegen.

Ebenso  weist  die  Kautschukausfuhr  eine  Steigerung
auf,  wohl  wegen  vermehrter  Zufuhr  aus  den  Hinterländern
  der  „Nachborkolonien.

r  den  Handel  waren  im  Vergleich  zu  Durchz#niscanen
  die  Ausfuhrziffern  im  ganzen  immer  noch
recht  befriedigend,  zumal  einige  der  wichtigsten  Produkte
  sich  #  t  Hündt  ger  Weltmarktpreise  erfreuten.

Einfuhrhandel  entwickelte  sich  anfangs  auch
günstige  ließ  aber  gegen  Ende  des  Jahres  sichtlich  nach.

Erfreulich  sind  die  Wieddreröffnung  der  dungs
brücke  in  Le#en  der  Ausbau  der  Atakpamebahn  nach
Atakpame  selbst  und  die  Aufhebung  der  Sperre  der
Nordbezirke,  doch  konnten  die  daraus  zu  erwartenden
Vorteile  in  der  Berichtseit  nur  wenig  oder  noch  gar
nicht  zur  Geltung  kom

Ins  lanende:  .  fän  die  Eröffnung  des  deutschen
Kabels  nach  Lome  und  Duala  und  die  bevorstehende
Fertigstellung  der  goben  Telefunkenstation  in  Kamina
bei  Atakpame,  die  Togo  in  direkten  Verkehr  mit  Nauen
bringen  soll.

 

*#

 

 

 

 

 

 

 

Dahomey.

Das  Jahr  1912  war  für  Dahomey  kein  Lünstiges
m  nennen.  Wenn  auch  die  Menge  der  ausgeführte
Prodartts  nur  um  etwa  10  v.  hinter  dem  Vorlahr
o  hatte  das  WVarengeschäft  doch  sehr  unter
einer  Hungersnot  zu  leiden.  Allerdings  wurde  infolge
der  großen  Hungersnot  ein  starker  Import  von  Lebensmitteln
  notwendig,  aber  für  alle  anderen  Waren  hatten
die  Eingeborenen  kein  Geld.  Im  Herbst  ileste  infolge
der  Geldknappheit  und  trotz  der  gerade  überwundenen
Lungersnot  ein  Maisexport  ein,  der  aber  nur  von
weil  die  Preise  in  Europa  das
Erschäft  verlustbringend  gestalteten.  Große  Warenlager
  und  eine  infolge  ungenügender  Regen  in  Aussicht
stehende  kleine  Ernte  eröffnen  einen  schlechten  Ausblick
in  die  Zukunft.

im  vergangenen  Jahr  ist  die  neue  Landungsbrücke
  in  Cotonon  fertiggestellt,  während  die  Lagerschuppen
  noch  teilweise  im  Bau  sind.  Negelmäßige
Dampferverbindungen  zwischen  Cotonou  und

Novo  sowie  zwischen  Porto  Novo  und  Lagos  sind  eingerichtet
  und  haben  damit  alte  Wünsche  der  Kaufeute
  erfüllt.

Von  der  Kolonialregierung  sind  große  neue  Projekte
  für  Dahomey  in  Aussicht  genommen,  u.  a.  eine
Dandungsbrücke  in  Grand  Popo,  eine  Eisenbahn  von

Grand  Popo  nach  Athiémé,  eine  Decauville  Erldhahy)
von  Whydah  Stadt  nach  dem  Strand  und  Überbrückung
  der  La  Chune#  die  erlangecung  der  Bahn  von

orto  Novo  ü  hinaus,  der  Bau  einer

weigbahn  im  Norden  der  Kolonie  nach  Djougou.
alles  Pläne,  die  hoffentlich  zur  Belebung  des  Geschäftes
beitragen  werden.

 

Kigeria.

Die  für  den  Handel  ausschlaggebenden  Produkte,
Palmöl  und  Palmkerne,  wurden  in  ungefähr  derselben
Menge  ausgeführt,  wie  in  den  beiden  Jahren  vorher.
Im  Olbandel  zeigte  sich  aber  die  bemerkenswerte
Tatsache,  daß  die  Hauptplätze,  wie  Lagos,  Calabar
und  Opobo,  eine  teilweise  beträchtliche  Abnahme  der
Ausfuhr  aufweisen,  während  in  Plätzen  von  geringerer
        <pb n="364" />
        W  324  20

Bedeutung  die  Ausfuhr  zugenommen  hat.  Im  Hinterande
  von  Lagos  wird  über  geringe  Regenfälle  im
Jahre  1912  geklagt,  und  die  Folgen  haben  sich  schon
bemerkbar  gemacht.  Das  letzte  Viertel  6  zeigte  eine
bedeutende  Abnahme  der  Zufuhren,  und  wenn  wirkllich
die  geringere  Regenmenge  die  Ursache  davon  ist,  so
darf  man  für  das  Jahr  1913  kaum  Erwartungen  auf
eine  normale  Ernte  der  Produkte  der  Olpalme  hegen,
sondern  muß  mit  geringeren  Zufuhren  der  Hauptkrodute
  der  Kolonie  rechnen.  Das  ohnehin  wegen
des  üblichen  Acdussystem  mit  übergroßem  Risiko  und
wegen  der  scharfen  Konkurrenz  nur  mit  kleinem  Nutzen
betriebene  Warengeschäft  wird  gewiß  noch  mehr
darunker  leiden.
e  Zun  —  der  Kakaoausfuhr  in  den  Jahren
1910  un  1911  ließ  Hoffnungen  auf  eine  weitere
ünstige  Lnl  Soicen  wichtigen  und  wertvollen
Pronüchtes  zu.  Das  ist  aber  leider  nicht  eingetroffen.
Die  Menge  der  #uusfahrm.  hat  nachgelassen.  Der  Hauptplatz,
  Lagos,  führte  allein  ein  Viertel  weniger  aus
als  im  Sare  1911.  Hierfür  fehlt  eigentlich  jeder
sichtbare  Grund.
ais  war  zwar  wieder  einmal  etwas  reichlicher
angeboten,  die  husunren  haben  aber  noch  lange  ##
die  früherer  Jahre  wieder  brreicht  Eine  sehr  gou-Nachfrage
  im  eigenen  Lande  bei  andauernd  kleine
Ernten,  die  Verderblichkeit  des  Kornes  infolge  un
genügender  Erntemethoden  und  mangelbafter  Lagerräume
  bei  den  Produzenten  stehen  der  Ausfuhr  dieses
Produktes  nicht  viel  mehr  entgegen  als  die  hohe
Fracht,  die  esst  kürzlich  noch  wieder  eine  Erhöhung
erfahren  hat
Die  Zusfuhr  von  Gummi  war  um  30  v.  H.  kleiner
als  im  Jahre  1911.  Die  Qualität  ist  leider  ebenso
schlecht  geblieben  wie  sie  früher  war
as  Nord-Nigeria  im  lesonberen  anbetrifft,  so
haben  sich  vorläufig  die  Hoffnungen  auf  große  Ausfuhren
  über  Lagos  von  Produkten  des  Sheabaumes
nach  Vollendung  der  Bahn  nach  Kano  noch  nicht  verwirklicht.
  Es  ist  nur  die  Kleinigkeit  von  780  Tons
durch  die  Eisenbahn  nach  Lagos  gebracht  und  von
mehr  wird  den

 

 

 

 

eg  Niger  abwärts  genommen  haben
roze  Erwartungen  hegt  das  Gouvernement
immer  noch  von  der  Zukunft  e  Baumwollkultur,  besonders
  in  den  von  der  Eisenbahn  durchzogenen
*  Nord-Nigeriens.  Aber  trotz  des  hohen
eeises,  den  die  Teger  erhalten,  und  der  dem  Käufer,
7e  ritish  Cotton  Growing  Asscciation  Limited,  Jahr
für  gor  bedeutenden  Verlust  bringt,  will  der  Baumwollbau
  doch  nicht  so  rasch  vorangehen,  wie  man  sich
zuerst  gedacht  hatte,  wenn  auch  im  Jahre  1912  das
Doppelte  der  Menge  des  Jahres  1911  ausgeführt
worden  ist.

Andere  Produkte  Nord-Nigeriens,  wie  Erdnüsse,
Rindshäute,  Ziegen=  und  Schafsfelle  usw.,  sind  vorläufig
  noch  in  zu  geringen  Mengen  vorhanden,  um
irgendwelche  Bedeutung  zu  haben.

Die  Vereinigung  von  Süd=  und  Nord-Nigerien
ist  leider  immer  noch  nicht  verwirklicht;  beide  haben
aber  doch  wenigstens  schon  in  einem  gemeinsamen
Gouverneur  an  ihrer  Spitze  den  Mann,  der  ausersehen
ist,  die  Verwaltung  der  beiden  vereinigten  Kolonien
leiten.  Man  erwartet  durch  die  Vereinigung  eine

erminderung  der  ungeheuren  Verwaltmgskosten  zu
erzielen,  was  um  so  wünschenswerter  ist,  als  die
Kolonie  Süd-Nigerien  durch  kostspielige  Hafenbauten
und  andere  große  Pläne,  die  noch  auf  viele  Jahre
Hnaus  nichts  einbringen  werden,  ja  deren  Verwirküng,
  steilweise  sehr  ijch  ist,  sich  in  eine  so  große
hineingewirtschaftet  hat,  daß  allen  Ernstes

 

 

eine  direkte  Besteuerung,  nicht  bloß  der  Eingeborenen,
ondern  auch  der  Niederlassungen  europäischer  Firmen,
giskutiert  wird.  Vorläufig  wird  man  mit  einer  Gebäudesteuer
  den  Anfang  machen.  Es  werden  so  dem
Handel  zu  den  schon  vorhandenen  noch  immer  weitere
Lasten  auferlegt,  trotzdem  er  durch  scharfe  Konkurrenz,
riskantes  r—  ystem,  große  Verzettelung  der  Arbeitskräfte
  giisgn  über  zahllose  kleine  Plätze  im
Innern  und  *  rch  hervorgerufene  ungeheure  Unlosten
auch  so  schon  genug  belastet  ist.

Nord-Kamerun.

Wenn  man  von  dem  Handel  in  dem  närdlichen
Teil  unseres  Schutzgebietes  Kamerun  sprechen  will,  so
müßte  man  in  (Oeocrophischer  Hinsicht  das  Gebiet  mit
der  Hauptstadt  Duala  von  dem  südlicher  gelegenen
Distrikt,  welcher  von  dem  Sanaga  durchströmt  wird,
trennen,  wenngleich  für  die  beiden  brregten  Gebiete
ziemlich  die  gleichen  Handelsverhältnisse  gelten.

Diese  waren  zu  Beginn  des  Jahres  1912  gerade
nicht.  vielversprechend,  und  ganz  besonders  wurde  das

äft  im  Sanaga-Distrikt  durch  Trägeranwerbungen
66  Regierung  für  Ne  merun  breinträch  igt.  Mit
der  vorschreitenden  Saison  machte  si
nicht  unerhebliche  Verbesserung  bemerkbar,  so  d
das  Gesamtergebnis  des  Wirtschaftsjahres  geitens
der  Handelswelt  wohl  als  befriedigend  angesehen
werden  darf.

Einzeln  ist  hervorzuheben,  daß  die  Manengubabahn
  in  ihrer  Durch  chauerung  des  nördlichen  Gebiets
eine  erhebliche  Zufuhr  von  Landesprodukten  aus  dem
Innern  in  die  Wege  geleitet  und  dadurch  zu  einer
wesentlichen  Steigerung  des  Exports  über  Duala  beigetragen
  hat;  wenn  erst  die  sogenannte  Mittellandbahn
dem  Verkehr  übergeben  sein  wird,  ist  auf  eine  weitere
Zunahne  des  Waren=  und  “*“7  im  Geiete

  Rord-Kamerun  mit  Sicherheit  u  e

Die  Strecke  Duala—Edea  der  asr  chuen.  ist
erst  vor  kurzem  dem  Jeren  freigegeben  worden:
kt  zurar  chad  die  Terrainschwierigkeiten  des  Baues

ätzt  w

er  die  m  mnz  der  Trace  über  Edea  hinaus
ist  wohl  auch  erst  kürzlich  eine  Einigung  erzielt;  wie
nunmehr  verlautet,  wrs  die  Bahn  zunächst  nach  dem
Niong  und  später  über  Jaunde  nach  Nordosten  weitergeführt
  werden.

Dagegen  ist  über  den  Weiterbau  der  Nordbahn
über  Atongsamba  hinaus  vor  der  Hand  Endgültiges
noch  nicht  be  bekannt.

Die  nunmehr  für  das  Jahr  1911  vorliegenden
gesie  Aufgeichnungen  ergeben  eemäß  nachstehender

übersicht  gegen  1910  eine  Zunahme  des  Gesamt  thandels
des  Schutzgebiets  Kamerun  von  4374228

 

1911  1910  i
-i  4
Einfuhr.  28  527  514  25  480  507  3047  007
Ausfuhr.  21  250  839  19  929  607  1  327218

—...-...--....—
Gesamthandel  49  778  397  45  404  174  4374223

Daß  der  Gesamtumsatz  des  Berichtsjahres  1912  gegen
den  des  Vorjahres  1911  eine  weitere  beträchtliche  Vermehrung
  erfahren  haben  wird,  erhellt  gus  x  Tatsache,
za  nach  völliger  Inbetriebsetz  t  ne  «
bahn  aus  den  von  ihr  erschlossenen  Gebieten  Ae
Mengen  Landesprodukte  #  fie  Ausfuhr  gelangten.

Der  zurhlshe,  Hande  Anu  in  fast  sämtlichen  in  Betracht
  kommenden  Ausnahme  von  Gummihn
  —  —  End=  belligen
richtsjahres  recht  u  a  nze
geringfügig  eh  Rückschlägen  abgesehen
        <pb n="365" />
        GW  325  20

bewegten  sich  die  Preiseii  in  steigender  Tendenz-  Palmkerne
  erreichten  eine  bislang  ungekannte

Die  ileeeh  Erschließung  des  Löcdlichen
Schutzgebietes  im  Zusammenhang  mit  der  eröffneten
Manengubabahn  und  der  zur  Zeit  noch  im  Bau  befindlichen
  Mittellandbahn  bedingt  eine  Verbesserung
der  bestehenden.  afenanla#  en  in  Duala,  an  die  naturgems
  5  in  lge  größere  Anforderungen  gestellt

e

Die  seitens  des  Reichs-Kolonialamts  beabsichtigten
Verbesserungen,  wie  Vertiefung  der  sogenannten  Innenbarre,
  die  Schaffung  von  Lösch=  und  Ladeeinrichtungen,
sin  de  den  Mitgliedern  des  Vereins  bekannt  gegeben
worden

 

Süd-Kamerun.
Süd-Kamerun  hat  auch  im  ver-Fsrelichermeie
  einen  weiteren
nd  d  Geschäft  bewegte  sich
Die  Gum  mipreise
#ch'  zwischen  8.10  und

Der

   
  
 
 
      
  

für
420
des

 
  
 
   
 
   
 
 

aus--wenn


werden.
nicht  unes
  bleibt
nicht  zu

von  der
der

 
   
  

Bedentung  für  das  gewar
  die  am  31.  Oktober
danol  in

iaa  acrohen  zur
igetragen,

t  de  —**32
in  Form  einer  alle
Preisvereinigung  zu

 

ermöglichen,  zu  einem  negativen  Resultat  geführt  haben.
Im  Interesse  des  blühend  üd-Kameruner  Handels
ist  es  zu  wünschen,  daß  die  die  Lehren  des
Syndikats  beherzigen  werden.

Kongo.

Das  Jahr  1912  ist  dadurch  brmertenswer  in  der
Geschichte  des  Kongo,  daß  am  1.  Juli  d.  Is.  die  letzte,
dem  freien  Handel  noch  gesette.  Schranke  fel  Der
mächtige  Uele=  und  Lnpise-Ditri  sind  dem  Handel
freigegeben  worden  und  damit  ist  diesem  der  Weg  in
die  Handelszentren  Ostafrikas  geöffnet.  Ehe  jedoch
der  Einfluß  dieser  Waheger  für  den  Handel  in  Ostafrika
  sich  wirklich  fühlbar  macht,  werden  noch  Jahre
vergehen.  Sowohl  das  alte  Beamtenpersonal  am
Kongo  als  auch  die  Eingeborenen  selbst  setzen  den
Reformdurchführungen  noch  immer  einen  passiven  Widertand
  entgeg  n.  Es  ist  bemerkenswert,  daß  sogar  der
Vorsitzende  der  am  Stanleypool  neu  errichteten  ga  andelskammer
  bei  Gelegenheit  der  Begrüßung  des  Generalgouverneurs
  in  Kinshasa  in  seiner  Rede  die  Außerung
nachte:  „Ein  Haupthindernis  der  Durchführung  des
Reformprogramms  sei  der  Umstand,  daß  die  beabichtigten
  Verbesserungen  von  allen  alten  Beamten  und
Agenten  des  Staates  noch  nicht  in  gehöriger  Weise
verstanden  würden.“
za  aber  können  teilweise  selbst  noch  nicht
an  die  Ernieee  der  on  en  Absicht  ihrer  einstigen
kunterdrücker  glauben,  und  schließlich  liegt  es  in  der
tur  des  Negers,  der  gezwungenerweise  ungeheure
OQuamttenen  von  Produkten  anschaffen  konnte,  sich  nun
erst  einmal  eine  ganze  83  tlang  der  Reaktion  zu  überlassen,
  was  ihm  um  so  weniger  fühlbar  wird,  weil  er  in
früheren  Jahren  nie  Bedürfnisse  kennen  gelernt  hat.
Die  Folgen  haben  sich  denn  auch  schon  in  einem
Rückgange  des  Exportes  bemerkbar  gemacht,  denn
während  wir  in  unserem  Berichte  des  Vorjahres  die
Ausfuhr  des  Jahres  1910  noch  mit  66  000  000  Fr.
gegen  eine  Einfuhr  von  37  000  000  Fr.  angebon  konnten,
hat  das  Jahr  1911  die  Ausfuhr  bereits  auf  54  000  000  Fr.

 

 

#rückee  racht,  während  dahingegen  aber  die  Einfuhr
auf  50  000  000  Fr.  oes  5

ieg.
Die  den  Handel  arg  beschränkenden  Elfenbeinbekrete.
  jind  *  J  worden.  Eine  Verfügung  vom
7.  Juli  bestinmt,  daß  die  bisherige  Bestimmung,  die
hir  allen  Elfenbeins  an  den  Staat  abzuliefern,  in
eine  in  Geld  zu  erlegende  Abgabe  auf  Elfenbein  abgeändert
  wird  und  legt  folgende  für  das  Jahr  1912
gültigen  Sätze  fest:
15  Franken  für  Zähne  von  mehr  als  10  kg
wiegend  6—10  per  kg.
10  "  -  -  -

s  Herannahen  des  dgemmmnun  der  Eroffnun
des  *  hat  die  Entstehung  einer  aneen  Reihe  von
Gesellschaften  zur  Folge  gehab  o  entstand  u.  a.
unter  Beteiligung  beutschen  Peent  und  unter  deutscher
Geschäftsfühung  die  Société  Commerciale  Belgo-Allemande
  du  Congo.  Große  Unternehmungen  werden  von
der  Firma  Lever  eetber,  Hunter  dem  Titel  „Huleries

u  Congo“  ins  Werk  g

Das  Pet  Glenerbuheen  —  der  „Société  Anonyme
des  Pétroles  du  Congo“,  das  von  M*  o  (unterhalb
  Matadi)  das  Petroleum  nach  dem  dabon

 

ie  bisher  durch  den  Hohlerwerbrauch
auf  der  Longobehn  Fs  für  den  Kohlentransport
beanspruchten  etwa  20  000  Tonnen  Ladegewicht  auf
dieser  für  den  gemeinen  Verkehr  frei  werden,  was
ein  ganz  wesentlich  zu  beachtender  Umstand  ist,  denn
        <pb n="366" />
        W  326  20

momentan  ist  die  Kongobahn  bei  weitem  nicht  imstande,
dem  Angebote  der  Fract,  zu  entsprechen,  und  es  bleiben
Tausende  von  Tonnen  Waren  in  Matadi,  oft  sogar  im
Freien  herumliegend,  von  der  Beförderung  ausgeschlossen.
Die  Erscheinung  vieler  neuer  Firmen  hat  am
Stanleypool  eine  rege  Bautätigkeit  entwickelt;  Grundstücke
  sind  um  das  Zehnfache  im  Werte  gestiegen  und
am  Pool  heute  kaum  mehr  zu  haben.  Der  noch  andauernden
  Bautätigkeit  Rechnung  tragend,  ist  ein  Unternehmen
  zur  Errichtung  einer  Zementfabrik  an  der
Kongobahn  im  Werden.  Man  hofft  in  zwei  Jahren
mit  dem  Betrieb  der  Fabrik  beginnen  zu  können.
Der  Entwicklung  vorausgeeilt  ist  die  Flußschiffahrt
auf  dem  oberen  g-  und  bei  dieser  ist  es  die  Compagnie
  „Citas“,  welche  als  erste  erfolgreich  mit  den
Staatsdampfern  in  Konkurrenz  treten  konnte.  Bei  dem

 

netz  von  12  000  km  ist  jedoch  auch
Flußschiffahrts-Unternehmung  Raum  geboten,  trotzdem
nicht  zu  verkennen  ist,  daß  die  „Citas“,  die  heute  am
Stanleypool  sieben  Dampfer  im  Betrieb  und  zwei
Dampfer  im  Bau  hat,  außer  Barkassen  und  Leichtern,
anscheinend  bemüht  ist,  ausschließlich  ihrerseits  das
Bedürfnis  in  der  Flußschiffahrt  befriedigen  zu  können.

Zur  besseren  Vertretung  und  Förderung  der  uerr,
essen  der  Kaufmannschaft  hat  man  im  verflossenen  Jahre

noch  jeder  anderen

 

 

 

in  Kinshasa  eine  Handelskammer  gegründet,  die  es  sich
jetzt  angelegen  sein  läßt,  dem  Gouvernement  geeignete
Vorschläge  für  alle  der  Entwicklung  der  Kolonie
dienenden  Einrichtungen  und  Bestimmungen  zu  machen.
Die  Handelskammer  hat  die  Genehmigung  der  Reierung

  gefunden,  und  man  kann  erwarten,  daß  der

influß  der  Handelskammer  dazu  beitragen  wird,  den
letzten  versteckten  und  passiven  Widerstand  der  Organe
am  Konßo  gegen  die  Durchführung  der  versprochenen
und  geplanten  Reformen  zu  brechen.

Der  deutsche  Import,  der  bis  heute  nur  mit  8  v.  H.
an  dem  Gesamtimport  beteiligt  ist,  wird  in  dem  nächsten
Jahre  einen  weit  größeren  Anteil  erringen  können.

u
*

Seitens  des  Herrn  Staatssekretärs  des  Reichspostamtes
  ist  uns  am  21.  Januar  die  Mitteilung  geworden.
daß  die  unmittelbare  deutsche  Kabelverbindu  ·
Togo  und  Kamerun  durch  Legung  des  neuen  Kabels
Monrovia—Lome—Duala  jetzt  hergestellt  worden  sei.
Die  Inbetriebnahme  hat  am  19.  Januar  1918  stattefunden.

  Die  Fertigstellung  dieses  Kabels  ist  um
o  mehr  zu  begrüßen,  als  die  Kabelverbindung  nach
Kamerun  über  Bonny  in  den  letzten  Jahren  häufig
gestört  war.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

*  Kus  Mvasaland.

Der  Baumwollbau  in  den  Shire-Hochländern
  hat  in  dem  Berichtsjahre  mit  sehr  ungünstigen
  Witterungsverhältnissen  zu  kämpfen  gehabt,
  da  während  der  Reifezeit  fast  ausschließlich
bedeckter  Himmel  vorherrschte.  Daher  waren  die
Aussichten  für  eine  hochwertige  Ernte  von  vornherein
  gering.  Die  Baumwolle,  welche  ausgeführt
  wurde,  belief  sich  auf  3392  Ballen  im  Gewicht
  von  400  Pfund  gegenüber  4342  Ballen
Lint-Baumwolle  im  Vorjahre,  und  das  Areal
unter  europäischer  Kultur  auf  23  332  Acres  gegenüber
  12  752  Acres  im  Jahre  1910/11.  Die
Mißernte  und  der  Mangel  an  Arbeitern  entmutigten
die  europäischen  Pflanzer,  ihr  Baumwollareal
weiter  auszudehnen.  Daher  ist  das  bebaute  Gebiet
  jetzt  nur  24  155  Acres  groß,  was  eine  Zunahme
  von  nur  823  Acres  bedeutet.  Da  die
Ernte  in  Agypten  und  Amerika  sehr  gut  gewesen
war,  wurden  keine  hohen  Preise  für  Nyasaland
Upland  gezahlt.  Die  besten  Ballen  hatten  einen
ständigen  Preis  von  7,25  bis  8,50  d  das  Pfund.
Die  zweite  Qualität  verkauste  sich  zu  den  Preisen
der  amerikanischen  Middling  Baumwolle  zu  ungefähr
  5  bis  6½  d  das  Pfund.  Die  Auswahl
der  Saat  bedarf  auf  allen  Farmen  der  größten
Aufmerksamkeit,  da  sie  die  einzige  Möglichkeit  ist,
die  Qualität  der  Baumwolle  zu  verbessern.  Der
niedrige  Preis  für  Middling  American  zeigt  die
Notwendigkeit,  Sorgfalt  auf  die  Saatauswahl  zu
verwenden,  da  solche  niedrigen  Preise  den  Baum- 



wollanbau  in  Nyasaland  keineswegs  ermutigen.
Bei  der  Saatauswahl  sollte  versucht  werden,  nach
Möglichkeit  Baumwolle  zu  erhalten  mit  einem
Stapel  von  13/16  Zoll  und  darüber,  da  kürzere
Stapel  als  1  oder  1½  Zoll  einen  Unterschied
von  ½  bis  zu  1d  für  das  Pfund  ausmachen.
Bei  dem  Zusammenpressen  der  Baumwolle  in
Ballen  ist  zu  beachten,  daß  sich  am  besten  Ballen
im  Gewicht  von  400  Pfund  verkaufen,  da  sowohl
der  Markt  als  auch  die  Fabriken  auf  diese  Größen
eingerichtet  sind.

Der  Baumwollbau  gewinnt  immer  mehr  an
Interesse  bei  den  Eingeborenen,  und  die  Ergebnisse
  für  das  Jahr  zeigen  eine  befriedigende
Vergrößerung  von  270t  Saatbaumwolle  oder
408  Ballen  Lint-Baumwolle  zu  je  400  Pfund-Die

  folgenden  Zahlen  zeigen  den  Forschritt
an  Lint-Baumwolle  seit  dem  Jahre  1908/09:
1908/09:  196,  1909/10:  332,  1910/11:  1046,
1911/12:  1454  Ballen  zu  400  lbs.

Es  ist  wiederholt  dargelegt  worden,  daß,  wenn
die  Ernte  sorgfältig  gradiert  wird,  der  Eingeborene
ebenso  gute  Baumwolle  bauen  kann  wie  der
Europäer.  Deshalb  sind  noch  weitere  Verordnungen
  erlassen  worden,  und  man  hofft,  daß  mi
der  vergrößerten  Aufsicht  und  der  Verteilung  von
ausgewählter  Saat  die  Klagen  nach  und  nach
aufhören  werden.  Einen  störenden  Einfluß  hat
es  ausgelbt,  daß  im  vergangenen  Jahre  auch  die
schlechteren  Erzeugnisse  der  Eingeborenen  von  den
Händlern  begierig  gekauft  wurden,  während  diese
        <pb n="367" />
        327  20

im  Berichtsjahre  infolge  der  großen  Ernte  sehr
wählerisch  geworden  find.  Die  British  Cotton
Growing  Association  fährt  indessen  fort,  alle
marktfähige  Baumwolle,  die  ihr  vorgelegt  wird,
zu  kaufen.  Die  Unterstützung  der  Association  beschränkt
  sich  aber  nicht  auf  die  von  Eingeborenen
gepflanzte  Baumwolle,  sondern  sie  gewährt  auch
europäischen  Pflanzern  beträchtliche  Vorschüsse.
Die  Lösung  der  Arbeiterfrage  war  sehr
schwierig.  Besonders  bei  dem  Beginn  der  Regenzeit,
  wenn  die  Aussaat  erfolgt  und  wiederholtes
Reinigen  erfordert,  machte  sich  der  Mangel  fühlbar,
  so  daß  manche  bereits  vorbereiteten  Felder
nicht  bestellt  werden  konnten.  Es  ist  wenig  Aussicht
  vorhanden,  daß  hier  eine  Besserung  eintreten
wird,  da  die  ständige  Zunahme  der  europäischen
und  der  Eingeborenenkulturen  eine  dauernde  Vergrößerung
  des  Arbeitermaterials  erfordern.  Die
einzig  mögliche  Lösung  liegt  in  der  ausgedehnteren
Benutzung  von  landwirtschaftlichen  Maschinen.  In
der  Trockenzeit  sind  in  den  meisten  Distrikten  genügend
  Arbeitskräfte  vorhanden,  so  daß  die  Ernte
nicht  dieselbe  Schwierigkeit  wie  die  Aussaat  macht.
Zweifellos  ist  der  Mangel  an  Arbeitern  auf  den
europäischen  Pflanzungen  beim  Beginn  der  Regenzeit
  hauptsächlich  darauf  zurückzuführen,  daß  die
Eingeborenen  ihre  eigenen  Felder  bestellen.  Dazu
kommt  noch,  daß  der  Eingeborene  eine  natürliche
Abneigung  hat,  während  des  Regens  auf  den
Feldern  zu  arbeiten.  Einwanderer  haben  daher
in  Nyasaland  nur  Aussicht,  wenn  sie  genügend
Kapital  haben  und  landwirtschaftliche  Maschinen
und  sonstige  Erfordernisse  für  die  Bestellung  der
lantagen  mitbringen.  Auf  den  Regierungssarmen
  werden  Versuche  mit  besonderen  Pflügen
gemacht;  besonders  erfolgreich  hat  sich  das  Modell
Trewhella  Monkey  Jack  zrw,

(Auszug  aus  dem  Bericht  des  Departmen
of  Agriculture  für  das  r-  191  ——

 

staotuche  Förderung  der  Kautschuknultur  in
Brasilien

Der  Staat  Pará  und  e  brasilianische  Bundesregierung
  haben  eine  Reihe  gesetzgeberischer  Maßnahmen
  zur  Förderung  der  Kautschukkultur  gekroffen.

  Durch  Gesetz  vom  6.  November  1  at
HPars  ein  ge  Prämie  von  500  N#s  is,  zahlbar  in  vier
Shresuren  für  die  Anpflanzung  von  je  öoOKautschus
Pumen  ausgesetzt,  sowie  den  Kautschukpflanzern  einen
kursssnachlaß  von  50  v.  H.  bei  Verkauf  von  Staatsund
  Lieferung  von  je  500  ke  künstlichem  Dünger
während  vier  Jahren,  unentgeltlichen  Transport  der

5  tschuk  in  Aussicht  gestellt.  Ein  Gesetz
F#  17.  Mai  1911  ermächtigt  die  Regierung  von
*  Unternehmungen,  welche  die  Reinigung  von

utschuk  betreiben  wollen,  in  jeder  zweckmäßig  erscheinenden


Weise  zu  fördern.  Zwei  Gesetze  vom

 

4.  und  6.  November  1911  gestatten  die  Vergebun
von  Landbonzessionen  bis  zu  200  000  ha  a  Gesells
schaften,  die  sich  der  Kultur  der  Hevea  Hailiel
widmen  wollen;  diesen  Gesellchften  werden  für  die
Ausfuhr  von  Pflanzungskautschuk  Fracht=  und  Zollermäßigungen
  Genähr  ct,  die  innerhalb  50  Jahren  von
50  v  10  v.  inken.  Als  Gegenleistung  müssen
die  C#scuschaften  jährlich  bestimmte  Mengen  von
Kautschukbäumen  anpflanzen.  Die  der  Kautschukkultur
Frmn  Vergünstigungen  soll  zum  Teil  auch  dem
akaobanu  zugute  kommen.  Ferner  sieht  ein  Gesetz
vom  4.  November  1911  auch  für  Unternehmungen,  die
sich  mit  der  Bearbeitung  von  Reis,  Mais,  Bohnen
und  Baumwolle  befassen.  Prämien  sowie  Zoll=  und
Tarifermäßigungen
Ein  e  System  der  Begünstigung  des
chuabe  ist  durch  das  brasilianische  Bundes-Jannuar
  1912  eing  eübrt,  Dieses  r-*
geles  vom  ast  für  die  urt  Kautschukkultur  bestimmten
  Materialien,  Prämien  .Pilanzungen.  die
je  nach  der  augepslanzten  Kutschukar  900  bis
Hodv  Milreis  2  ha  betragen,  r#C  für  die
Viederbenstanzung  n  Kautschuklandes,  die  in  gleicher
Weise  von  720  bis  2000  Milreis  abgestuft  sind  sowie
Prãmien  für  i  2000  zur  Reinigung  von  ausschur.
die  bis  zu  500  000  Milreis  für  eine  Anlage  betra  eten
können.  Ferner  sollen  16  Musterpflanzungen  angelegt
und  in  Park,  Manaos  und  im  Es  je
eine  mit  allen  bogienischen  Einrichtungen  ausgestattete
Einwanderumgsstation  errichtet  werden.  Zwecks  Erriierna
  5  Verkehrs  sollen  eine  Reihe  von  Straßen

 

 

 

 

W“me  und  der

andere  Flüsse  besser  s#o  ier
die  Ernährung  der  Arbeiter  *  Häeichtern  und  zu  verbilligen,
  soll  auch  die  Produktion  von  Nahrungsmitteln
durch  Prämien  und  sonstige  Vergünstigungen  gefördert
werden.  Schließlich  soll  zur  Propagierung  der  Kautschukkultur
  alle  drei  Jahre  eine  Ausstellung  stattfinden,  auf
welcher  die  erzielten  Fortschritte  durch  Prämien  belohnt

  und  allgemein  zugänglich  gemacht  werden  sollen.

(Aus  Economie  protection  of  the  India-rubber,
Paris,  Société  générale  d’impression,
21  rue  Ganneron.  1912.)

 

findauflächen  und  Ergednis  der  indischen  Baumwollernte
  1912/13.")

Das  Schlußmemorandum  über  die  indische  Baumwollernte

  für  die  Saison  1012/18  baut  sich  uf.  den
aus  den  einzelnen  Provinzen  bis  zum  1.  Februar
eingegangenen  Berichten  auf  und  gibt,  *  ee

 

möglich  ist,  Verglei
gangenen  Jahre.

ie  gesamte  mit  Baumwolle  bestellte  Fläche  wird
jetzt  zu  21  911.000  Acres  angegeben;  sie  ist  um  fast
1,  4  v.  H.  größer  als  die  vorjährige.

Der  Gesamtertrag  beläuft  sich  aaußts000  Ballen
von  je  400  engl.  Pfund  gegen  3  288  000  Ballen  im
Vorjahr  und  ist  Ioniit  um  fast  *  v.  8  größer  als  der
vorjährige.  Hierzu  kommen  noch  1000  Ballen  aus
Ein  eborenenstaaten  in  Bihar  und  Orissa,  für  die  keine
Berichte  erstattet  sind.

Nach  den  Angaben  der  „Bombay  Cotton  Trade
Association  Ltd.“  waren  die  Zahlen  für  den  Export
und  den  Verbrauch  für  das  mit  dem  30.  September  1912
endende  Jahr  die  folgenden:  Netto  Export  1  773.000

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  120.

e  mit  der  Ernte  im  voraufge-
        <pb n="368" />
        W  328  20

Ballen,  Bammwolleverbrauch

 

in  den  Shinnereien.

einzelnen  -  sich  nach  dem  endgültigen

1  781  000  Ballen,  außerhalb  der  Sbhineereien  450  000  Seel.  r  die  eingelnen  Gebietsteile
Ballen,  zusammen  4  004  000  Ballen.  Gegenüber  der  Indiens  im  Vergleich  mit  bem  Vorjahr  folgende
Schätzung  auf  3  288  000  Ballen  würde  sich  mithin  ein  Anbauflächen  und  Erträge
Unterschied  von  716  000  Ballen  ergeben.
Gewöhnlicher  Anteil  1912/18.  1911/12
Provinzen  und  Staaten  »  an  der  000  1000  000  1000
Gesamtanbaufläche  Acres  Ballen  Acres  Ballen
Bombay  .  29  5932  1802  5121  5900
33  und  r  20,5  28  910  4648  918
·.  7,9  817  2878  885
Punjab“)  6.8.  1575  846  1682  241
berbirn  wr  6,5  1148.  425  921  251
#  )  1,2  288  121  846  124
09  227  45  186  82
n  und  O#nssn  .  0,8  89  19  88  19
Bengalen“)  0-  51  21  68  25
Assam  0·  35  10  86  11

Kcbmeestiche  Grenaproving  0,2  55  18  66  12
Ajmer  Merwara  0.2  51  20  27  12
Hyderabad  15,3  800  8284  800
Zentralindien  5.1  1814  206  1400  228
Baroda  8,2  762  196  665
Raiputana  2,0  gos  127  263  73
Mysore  0  154  19  101  17

Aus  den  Engeperten!  der  Prorimen  mögen  noch
folgende  Angaben  über  die  Ernte  hervorgehoben  werden:

Bombay.  Die  esamte  mit  früher  oder  später
Bammwolle  in  den  britischen  Gebietsteilen  bepflanzte
  Fläche  zeigt  eine  Abnahme  von  7,5  v.  H.  gegen
das  Vorjahr.  Die  Eingeborenenstaaten  #mit  Ausnahme
  von  Baroda)  haben  das  Anbauareal  um  96.7  v.  H.
*—  rößert.  Der  Gesamtertrag  ist  in  den  britif  chen

ietsteilen  um  45  v.  und  in  den  Eingeborenenstaaten
  um  das  fünffache  des  Vorjahrs
gestiegen.

In  den  Zentralprovinzen.  und  Berar  ist  die
Anbaufläche  um  sa  st  v.  H.  der  Ertrag  um
0.8  v.  H.  gesunken.

In  Madras  sieht  die  bis  Ende  Inmar  besäte
Fläche  der  vonhährigen.  Fläche  um  etwa
und  der  Ertrag  um  5,7  v.  H.  d  —  ti
haben  25  000  duu  sbelel.  Der  Ertrag  wird  auf
etwa  3000  Ballen  geschätzt.

Aus  dem  Punjab  wird  die  Anbaufläche  in  den
britischen  Distrikten  um  0.9  7*  niedriger  angegeben
  als  im  Vorjahr.  Der  Gesamtertra  wird
aus  44,6  v.  H.  größer  g(chäht  als  im  Vorjahr.  In
den  er.  groser  99  sind  138  000  Acres  mit  Baumwas
  hbenslangt  worden,  deren  Ertrag  auf  51  000  Ballen
gescöe  wird.  Im  Vorjahr  wurden  127  000  Acres

Feas  und  37  000  Ballen  geerntet.

Aus  den  Vereinigten  Provinzen  wird  für  die
britischen  Distrikte  ein  Areal  von  1  185.000  Acres
##  901  000  Acres  im  Vorjahr  gemeldet.  Der

frtrag  wird  auf  423  000  Ballen  gegen  247  000  Ballen
im  Vorjahr  geschätzt.  Der  Eingeborenenstaat  Rampur
eelde  1  13  000  Acres  und  2000  Ballen  gegen  20  000  Acres
und  4000  Ballen  im  Vorjahr.

Aus  Sind  melden  die  Berichte  eine  Abnahme  der
Gesamtanbaufläche  um  16,8  v.  H.  Der  Gesamtertrag
der  Ernte  ist  um  2,4  v.  H.  gesunken.

In  Burma  ist  die  Gesamtfläche  um  22  v.  H.  gegen
das  Vorjahr  Sgestiegen.  Der  Ertrag  ist  um  40,6  v.  H.
cgegen  das  Vorjahr  gestiegen.

 

Einschließlich  der  Eingeborenenstaaten.
"*"#)  Ohne  Eingeborenenstaaten.

Anbaufläche  um  1,8
egen

 

Das  Areal  in  Siha  und  Orissa  hat  um  etwa
1  v.  H.  gegen  das  Voriah  ugemommen.  Der  Ertrag
von  19  000  Ballen  ist  der  gieiche  wie  im  Vorjahr.  Für
die  Eingeborenenstaaten  wird  der  Ertrag  auf  rund
1000  Ballen  geschätzt.

Aus  Bengalen  wird  ein  Rückgang  der  Gesamt,
anbaufläche  mn  19  v.  H.  gemeldet.  Der  Ertrag  ist
um  16  v.  H.  gesunken.

In  der  Nordwestlichen  Grenzprovinz  ist  die

v.  H.  gesunken,  der  Ertrag  um
8,8  v.  H.  gesti

In  Hdera  bab  wird  die  Anbaufläche  um  10,7  v.  H.
geringer  als  im  Vorjahr  angegeben.

In  Zentralindien  ist  eine  Abnahme  der  Anbaufläche
  um  6,1  v.  9  z  verzeichnen.  Der  Ertrag  ist
um  9,6  v.  H.  gesunken

Baroda  meldet  eine  um  14,6  v.  H.  größere  Anbaufläche.


Aus  Rajputana  wird  eine  um  49,4  v.  Hgröhere
Anbaufläche  und  ein  um  74  v.  H.  größerer  Ertrag  gemeldet
  als  im  Vorjahr.

Mysore  hat  seine  Anbaufläche  um  etwa  6½  v.  H.
*—Wi1  Der  Ertrag  zeigt  eine  Zunahme  von  fast

Die  überseeische  Ausfuhr  von  Rohbaumwolle  hat
sich  in  den  letten  Jahren  folgendermaßen  gestaltet
(in  ew##):  April  bis  Dezember  1908:  3  873  671,  19092
4  1  604  1910:  5  892  312,  1911:  4  625  408,  1912:

Die  Preise  für  Broach-Baumwolle  in  Bombahy
baben  in  den  letzten  Jahren  folgende  Schwankungen
ergeben:

1908  1909  1910  1911  1912
relse  in  len  pro  Kandy  von
Breih  r
September  227  280  318  304  206
Oktober  229  305  g  285  20,
November  226  280  317  250  2936½
Dezember  220  354  252  313

„(be  Indian  Trade  Journal)
        <pb n="369" />
        W  329  20

Der  Eboner  Rohoomarkt  im  Februar  19139.9
Auch  im  Februar  hat  die  feste  Haltung  des  Kakaomarkts
  in  Lissabon  bei  guten  Nachfragen  angehalten.
Der  Preis  ist  bis  auf  4900  Reis  gestiegen  und  allem
Aschein  nach  dürfte  ein  weiteres  Steigen  zu  errien

  sein.

Im  Februar  101  44  11  cbbetrug.  die  Zufuhr
80  459  020  200),  die  A  36  —  und  der
Vorrat  am  28.  Febru  Ws  (174031)  S

(Gerich  des  gaerl.  Konsulats  in  —

 

Bandel  Briü#sch-Südafrikas  im  Jahre  1912.

Die  Gesamteinfuhr  Britisch-Südafrikas  bewertete
  sich  im  Jahre  1912  auf  41  524  193  &amp;amp;  gegen
39564777  8  im  Jahre  1911.  Davon  entfielen  auf
die  Vareneinsuhr  837611  816  8  gegen  36  42  539  .

 

im  Jahre  1911  (ausschl.  Rohgold  im  Transitverkehr

von  15  507  K  gegenüber  18  080  8  im  Vorjahr),  auf
die  Einfuhr  für  aechn  der  zeg  erungen  2  857  946
(2001  960)  8  und  auf  die  Geldeinfuhr  1  088  924
(1  121  198)  S.  An  der  =  war  die  südit
  Union  mit  36  009  841  (84  945  447)  &amp;amp;  betei


Der  Gesamtwert  de  der  SAsfuez  brliefg.  40  in
Fahre  1912  auf  65
Jahre  1911.  E  f  ie  ven
A#efrizanischen  Erzeugnissen  62  419  8  (gegen
57784  875  S  im  J97|77  1911)  und  auf  die  Wiederausfuhr
  1  133  307  (1182  519)  K,  einschließlich  der  Geldausfuhr
  von  160  551  (98  077)  &amp;amp;.  An  der  Warenaushr
  war  die  südafrikanische  Union  mit  62974  219
(57  024  000)  ü  beteiligt.
Die  Wareneinfuhr  und  die  Ausfuhr  südafrikanischer
Erzeugnisse  wickelten  sich  über  die  einzelnen  Häfen
in  folgender  Weise  ab:

 

 

Einfuhr  Ausfuhr
Häfen  1912  1911  1912  1911
8  r  9  9
Kapstadt  848  6649  271  50  583  189  46  184  739
Port  Elisabeth  8  768  850  8555  325  3964948  8  447  278
East  Een  ·  8  886  866  8  768  286  2  128  460  1  693  901
Mossel-  439  768  478270  1  282  978
#ndere  e  ·09  84  710  497  644
Durban  .  10  957  888  10  277  412  4804  380  41538  618
Holaxpo-Bäh|  4429  46  5  060  367  418  811  359  072
ira  .·  1  595  358  1  500  592  877  864  817  744
Feira  und  überland  82  891  48357  49  606  44371
Zusammen  837611  816  836  423  5390  63  982  419  57734  875
Davon  über:
Britische  Häsen  31  586  993  29  856  580  63  135  744  57  058  0590
Portugiesische  Häfen  6024823  6566  959  796  675  676  816

ch  Warengr  uppen  bewertete  sich  die  Einund
  “  im  Vher  1911  verglichen  mit  1910,

 

wie  f
1912  1911

8  Wert  in  L  Wert  in  8
Lebend  164  3995  161  964
Na  —  eche  zuitel  6588  225  6558  463

Rohmaterialien,  Halbund
  Ganzfabrikate  80  859  196  29  703  112
Zusammen  87611  816  36  423  589

Aus  1  u  L  r

Gold  EEIIIEIIIIII
Diamanten  9155  367  8282  870

*“.  Halb
und  Ganzfbrikat:  12  941  088  11  015  502
Lebende  T  40  59287
——  826  892  686  356

feitanische  Erzeuge
  o

Andere  Erzeugnisse  1  188  3807  1182  519
Insgesamt  65  065  726  58  917  394

1  n  den  wichtigsten  Artikeln  selbst  wies  die
#nc  fuhr  in  den  genannten  Zeiträumen  die  folgenden
1.  e  lin  2)  auf:  Borken  288,0  88
0  ————  gdie  446,6  (615,3),
a  iamanten  der  linion  zuden  10,  Straußenedern
  2009,6  (2268,1),  Mais  452,5  (419,5),  Gold,
aus  der  Union  2  85  064  aus  Süd-##dsia
  202606  (2544,0),  Angorahaare  —  (917,8),
äute  von  Ochsen  40  —  677.2  (678,2),  Ziegen-.


)  Val.  „D.  Kol.  Bl.-  1013,  S.  240.

69  982  419  57  734  875

 

 

felle  291,6  (262,6),  Schaffelle  726,8  (576,5),  Chromeisen
154,6  (118,0),  Zinn  2463  (244,6),  Schafwolle,  gereinigt
250,6  (304,6),  in  Schweiß  4527,5  (3698,1).

An  der  Einfuhr  waren  im  Jahre  1912  (1911)

 

unter  anderem  die  nachstehend  bezeichneten  Länder

mit  folgenden  Werten  (in  1000  L)  beteiligt:  Großbritannien
  21  38  (21252,2),  Kanada  680.7  (654.,8),
".  024,1  (875,8),  Ceylon  207,5  (180,4),
W  2  aul  1254,7  (1567,  4),  Mauritius  132,1
(265,7),  rreich-Ungarn.  142,5  (184,8),  Belgien  719,9
r  o  Illerreich-  632.7  (590,4),  Deutschland  3324,9
0,9),  Holland  7e  752,9  (686,1),  Italien  248,1  (218,3),
gSes  e1en  282,6  (268.8),  Schweden  618,4  (678,9),  Schweiz
192,4  (171,5),  wewii  Staaten  von  Amerika  3814.7
(918,8  ),  Brasilien  5
4  A  z
wichtigeren  Ländern  Fitalt  tete  si  ie
ichtig  a  si  .  Oi

angegeben
58  870,8  (53  470.6

 

 

 

 

S
r

SE

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82

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6
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S
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3

3

 

 

7  ef  the  Union  of  South  Afri  *
N.  W.  Rhodesia  and  Britiah  —  —  )

 

Das  Oobolherelwesen  in  Britisch-Südakrika.

Nach  Angabe  einer  amitelgrotzen  Molkerei  im
Oranjefreistaat,  we  E#l  1910  eröffnet
wurde  set  2%5„  im  —  Betriebsjahr  (1.  April  1910
bis  3  ràe  1911)  im  ganzen  897  021  lbs.  Sahne
es  Ppiese  ergaben  168  680,8  lbs.  Fett  in  der
        <pb n="370" />
        W  330  20

Sahne.  Die  Sahne  enthielt  also  durchschnittlich
41,21  v.  H.  Fett.
*  —i“  Berichtsjahre  wurden  im  ganzen
899  960  ahne  verarbeitet.  Diese  ergaben
3888  239  lbe.  Fett  in  der  Sahne.  Die  Sahne  enthielt
also  durchschnittlich  48,14  v.  H.  Fett.  Es  wurden  bezahlt
  —  b.  Fett  in  der  Sahne:  im  ersten  Jahre
·0.2  4  für  1  kg.  265  5—  und  im  zweiten
Schrer  .8  d  (=  für  1  kg  2,45.).  Es  wurden
im  ersten  Jahre  für  718  K  11%h  1d  Butter  verkaaft
im  zweiten  Jahre  77  2  5#ch  7  d.  Der  durt
schnittliche  Vercnufspreis  für  Butter  ist  für  das  nrse
o  nicht  anegeen.  im  bweiten  betrug  er  1  Sb  2,724.
—  1

ür
Der  Zablungsmodus.  *  seit  dem  1.  April  1912
geändert  worden.  Die  Sahne  wird  beim  Eintreffen
in  der  Molkerei  je  nach  ihrer  Peschaffencheit.  einer  von
drei  getrennt  zu  verarbeitenden  Oualitäten  zugeteilt.
Der  Preis  ist  für  Dezember-Jannar  des  Betriebsjahres,
  1912/13  für  1  lb.  Fett  in  Ia  Sahne  1  sh  6  d
42  für  1  kg:  Ia  Sahne  1  sb  44  =  3,08.4
2  IIIa  Sahne  1  ah  24  =  2,664  für  1  Lg.

Wie  festgestellt  worden,  ist  die  zweite  OQualität
nicht  viel  schlechter  als  die  erste  und  noch  als  gute
Tafelbutter  zu  bezeichnen,  während  die  dritte  Qualität
kaum  mittelgute,  ochbutter  ist.

die  Verschlechterung  der  Sahne  auf  dem
Transport  weist  durch  ungleichmäßiges  Zentrifugieren,
zangence  bkühlung  der  Sahne  vor  dem  Transund
  besonders  durch  Mang  cäi-  an  Sauberkeit  ver-—5
  ist,  erscheint  der  neng  eingefüh
modus  durchaus  berech  ctigt  und  trägt  dazu  bei,  die
Farmer  zur  sachgemäßen  Behandlung  ihrer  Milch  und
Sahne  zu  erziehen.

Die  meiste  in  dieser  Molkerei  hergestellte  gute
Butter  wird  nach  Modesien  geschickt  und  hält  sich  auf
dem  Transport  stets  gu

(Bericht  des  btheriscaan.  Sachverständigen
beim  Kaiserl.  Generalkonsulat  in  Kapstadt.)

 

 

 

Verbot  der  Einkuhr  von  Vie  aus  Deutsch-Oftatrin
in  das  Ceblet  des  Südafrihanischen  Bundes.

Infolge  des  Ausbruchs  der  Rinderpest  in
dem  Distrikt  von  Moschi  (Deutsch-Ostafrika)  ist
durch  Proklamation  des  Generalgouverneurs  vom
17.  Januar  —  Nr.  5  —  die  Einfuhr  von  allem
„Stock“  von  Deutsch-Ostafrika  in  das  Gebiet  des
Südafrikanischen  Bundes  verboten  worden.  Unter
„Stock“  find  nach  dem  Viehseuchen-Gesetz  Nr.  14
vom  20.  April  1911  zu  verstehen:  Rindvieh,
Schafe,  Ziegen,  Pferde,  Maulesel,  Esel,  Schweine
und  Hunde.  Die  Verordnung  ist  am  Tage  der
Veröffentlichung,  d.  h.  am  24.  Januar,  in  Kraft
getreten.

(Bericht  des  Kaiserlich  Deutschen  Generalkonsulats
  für  Britisch-Südafrika.)

 

KAngola.
Verbot  der  Einfuhr  von  Weingeist,  Branntwein
  und  ähnlichen  HGetrnken  in  den  Kongoedir


Laut  Verordnung  des  Generalgouverneurs  von
Angola  vom  30.  Dezember  1912  ist  vom  Tage  der

 

Verüsfemilicun  dieser  ——  ab  nach  b
der  Grumdbestimmung  5  der  Verordnung  vom  27.  Mai
1911,  seit  *  auf  dem  Land-,  sei  es  auf  dem  Seewege,
die  Ein  hr  von  -  Branntwein  und  ähnlichen
Getränken  in  den  K  angobezirt  verboten,  wie  dies
bereits  für  den  übrigen  Teil  der  Provinz  der  Fal  ist.
(Boletim  Oficial  da  Provincia  de  Angole.)

Einfuhr  von  Gewehren  für  Eingeborene.

Laut  Verordnung  des  Generalgouverneurs  von
Angola  vom  28.  Dezember  1912  fallen  unter  die  Bestimmung
  des  Artikel  6  des  Reglements  vom  18.  September
  1899  nicht  Peraasstonsgerehre  und  Vorderlader,
selbst  mit  glattem  Laufe,  bei  denen  der  Lauf  oder
sonstige  Merkmale  erkennen  lassen,  daß  sie  früher  als
Kriegsgewehre  gedient  haben,  wenn  sich  bei  dem  Auseinandernehmen
  der  eingesuhrten  Waffen  gelegentlich
der  Untersuchung  auf  den  Zollämtern  ergibt,  daß  sie

nnern  des  Laufes  gefeilt  oder  ausgebohrt  sind,

Züge  (Riefen)  unsichtbar  zu  machen  oder  verschvinde
  zu  lassen;  im  Fresane  müssen  sie  von
dem  Kriegsprüfungsamte  (Material  de  Guerra)  besichtigt
  werden,  damit  festgestelt  wird,  9  derartige
Gewehre  geeignet  sind,  für  den  Handel  m  en  Eingeborenen
  abgefertigt  zu  werben,  wobeie  7  Enschei
dung  des  Generalgouverneurs  einzuholen  ist.  (Ebenda.)

 

Kschanti  1911.

Der  Handel  der  Kolonie  hat  sich  im  Jebre.  1911
in  zufriedenstellender  Weise  erweitert.  Die  Einfuhr
durch  die  Eisenbahn  belief  sich  auf  40  610  t  gegenüber
12  858  t  im  Jahre  1910.  Hiervon  waren  indessen
26  612  t  Kzuehoiß  Der  Wert  der  Einfuhr  belief  sich
auf  —  md.

en  Northern  Territories  inortierte,  Aschanti
16  aue  ides  Großvieh  gegenüber  1  im  Jahre
1910.  Beie  beesen  Rilferue  is  indessen  7.  —*  daß
ein  großer  els  sich  a  n  solchen
Stellen  —  —  dn  —  d  “
nicht  stattfindet.  Daher  kann  man  die  Gesamteinfuhr
von  Vieh  sicherlich  auf  etwa  80  000  Stück  mit  einem
Durchschnittspreis  von  je  3  2  rechnen.  Dies  wäre  ein
Wert  von  90  000  2.  Der  Gesamtwert  der  Einfuhr,
der  nicht  über  die  Eisenbahnen  erfolgte,  kann  auf
173  000  2  geschätzt  werde

ie,  auptsä  niss  Ausfuhrprodukte  waren
lFakao,  Kola,  Rindvieh,  Scha  e  und  Häute.

 

 

 

 

ist  den  niedrigen  ii%  und  den  vergrößerten  Kalaokulturen
  zuzuschreiben.

Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr  belief  sich  auf

526  402  2,  der  Gesamtwert  der  Einfuhr  auf  678000  K.

Belgisch-Kongo.
Erhebung  einer  statistischen  Gebühr  für  einund
  ausgeführte  Waren.

Der  Kolonialrat  hat  den  Entwurf  einer  Verord-=nung
  genehmigt,  wonach  für  jedes  Packstück  Sines  Vore
beliebiger  aie  bei  der  Cinfuhr  nach  Belgisch-Ko  6
oder  bei  der  Ausfuhr  aus  der  Kolonie  eine  aauise  1R5
Gebühr  von  15  Centimen  erhoben  werden  so  Fr
die  zur  Wiederausfuhr  in  die  Kolonie  eingefüh
Waren  ist  die  Gebühr  nur  einmal  bei  der  Einfuhr  3
entrichten.
        <pb n="371" />
        W  331  20

Unter  Packstück  soll  verstanden  werden:  jede  Menge
verpackter  Waren,  die  ein  gesondertes  Stück  oder  einen
gesonderten  Teil  bilden,  wie  Kiste,  Korb,  Faß,  Sack
uͤsw.;  jede  Menge  lose  verladener  Waren,  die  einen
Posten  von  1
jedes  lebende  oder  getötete  Tier  der  folgenden  Arten:

Pferde,  Maultiere,  Esel.  Rindvieh,  Schafe,  Ziegen  und

Schweine.  #

Einige  wenige  Gegenstände  sollen  von  dieser

statistischen  Gebühr  befreit  sein,  z.  B.  Kleidungsstücke

umd  Gepäck  für  den  persönlichen  Gebrauch  von  Reisen-.

  S.  Ballast  a  Zuster

wissenschaftliche  u  räzisions-=(lhe
  ssoot  of  Trade  Journal.)

 

ohne  Marktwert,
Instrumente.

Agvptischer  Sudan.
Beschränkung  der  Ausfuhr  von  nichtentkörnter
Baumwolle  und  von  Baumwollsamen.
i  vom  28.
eine  die

   

aus
(lhe  Board  of  Trade

 

Mocçambiqdue.

Verbot  der  Tiereinfuhr  aus  Deutsch-Ostafrika
  und  Zanzibar  in  das  Gebiet  der
Companhia  de  Mogambigque.

Der  Gouverneur  des  Konzessionsgebietes  der
Companhia  de  Mogambique  in  Beira  hat  laut
Veröffentlichung.  im  Boletim  da  Companhia  de
Mgambique  vom  2.  Januar  folgende  Verordnung
erlassen:  „Da  auf  der  Insel  Zanzibar  die  Viehseuchen
  Ostküstensieber  und  Trypanosomiasis
(urra)  herrschen  und  im  Schutgebiete  Deutsch-Ostafrita
  die  Rinderpest,  so  erachte  ich  es  auf
die  Vorstellungen  des  Chefs  des  Veterinärdeparte-—UU
  .

Das  Einfuhrverbot  beruht  auf  der  ägyptischen
Verordnung  vom  30.  August  1909.

 

ments  für  angebracht,  die  Einfuhr  von  Tieren
aller  Art  aus  den  genannten  Ländern  in  das

Konzessionsgebiet  zu  verbieten.“
kg  oder  1  chra  umfaßt,  unteilbar;

 

Dordrhodesia.
Neuer  Zolltarif.
Loaut  zgollamtlicher  Bekanntmachung  der  Britisch-Südafrikanischen
  Gesellschaft  (Nr.  19/1912)  ist  in  Nordrhodesia
  mit  Wirkung  vom  1.  Februar  1918  ab  ein
neuer  Zolltarif  eingeführt  worden.  Für  Tarifzwecke
ist  das  Gebiet  in  zwei  Zonen  eingeteilt,  nämlich  in
das  Zambesi=  und  in  das  Kongobecken.
ei  der  Einfuhr  in  das  Zambesibecken  sind  die
allgemeinen  Zollsätze  für  fremde  Waren  den  im  Gebiete
der  Südafrikanischen  Union  geltenden  Zollsätzen  fast
geich,  während  die  gewissen  britischen  und  kolonialen
zeugnissen  gewährten  Vorzugszölle  in  manchen  Fällen
etwas  niedriger  sind  als  die  von  der  Südafrikanischen
Union  gewährten.
i  der  Einfuhr  in  das  Kongobecken  sind  keine
Bestimmungen  über  die  Vorzugsbehandlung  britischer

Waren  vorgesehen.
-  (The  Board  of  Trade  Journal.)

 

Dortugal.
Geplanter  Ausfuhrzoll  für  Kakao.

Der  den  Kammern  vorgelegte  Eutwurf  eines  Gesetzes,
  betreffend  die  Einführung  eines  Ausgangszolls
auf  den  über  Lissabon  ausgeführten  Kakao,  )  ist  der
Finanzkommission  des  Parlaments  überwiesen  worden,
die  den  Wünschen  der  Kakaopflanzer  und  Kakaoausführer
teilweise  nachgebend  für  eine  Herabsetzung  des  Ausangszolls

  gestimmt  hat.  Sie  hat  vorgeschlagen,  den
esten  Ausfuhrzoll  von  3  Centavos  (80  Reis)  für  1  kg
durch  einen  progressinen  Wertzoll  zu  ersetzen,  und  zwar
nach  folgender  Tabelle:

Preis  für  15  kg  in  Feis  Ausfuhrzoll  vom  Wer#t#9

½  v.
2810—98500  5%  v.  5
510—4000  5.
4010—4500  5%
über  4500  7  -

Vorläufig  ist  der  Entwurf  noch  nicht  zur  Beratung
gekommen  und  es  ist  anzunehmen,  daß  er  noch  weitere
Abänderungen  erfahren  wird,  ehe  er  endgültig  verabschiedet
  wird.  ·

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Lissabon.)

 

Uganda.

Befreiung  eingeführter  Waren  von  Wege-·
  und  Werftgebühren.

Eine  Verordnung  vom  24.  Dezember  1912  (Nr.  24
1912)  ermächtigt  den  Gouverneur  auf  Grund  des  Abschnitt
  8  der  „The  Road  aund  Wharfage  Dues  Ordinance,
  1912“  betitelten  Verordnung,  im  Wege  der
Bekanntmachung  besondere  Waren  oder  Klassen  von
Waren  bei  ihrer  Einfuhr  in  das  Schutzgebiet  Uganda
von  der  Entrichtung  der  Wege=  und  Hsiart  ren
zu  befreien.  (The  Board  of  Trade  Jo  )

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  68.
        <pb n="372" />
        W  332  20

Südeatrilranische  Union.
Zollerstattung  für  nach  Belgisch-Kongo
durchgefübrt=  Waren.
Laut  Bekanntmachung  eneralgouverneurs
vom  20.  Jaituar  1918  (Rr.  —  wird  für  alle  Waren
(mit  Ausnahme  von  Bier,  Wein,  Spirituosen,  Tabak,

ögorren  und  Zigaretten),  welche  von  irgendeinem
latze  des  Bumdesgebiets,  w  Zollbeamte  ihren  Standort
  haben,  nd  nach  Igenddein  em  N  i
Sh=  nde  urchgeführt  werden,  mit
vom  1.  1918  ab  der  ganze  esprünglich  ens
Tichtete  ülbetrag  erstattet.
(The  Union  of  South  Africa  Government  Gazette.)

Vermischtes.

Der  Ver#ehr  auf  den  vom  Reiche  subventionierten
Dampferilnien  der  Deutschen  Ostafrikka-Linie.)

Die  Dampfer  der  Deutschen  Östafrika-Linie
  machten  im  Jahre  1911  im  ganzen  46  Ausund
  47  Heimreisen,  von  denen  auf  die  öt  liche  Rundfahrt
  17  Aus=  und  18  Heimreisen,  auf  die  westliche
Rundfahrt  je  17  Aus=  und  Heimreisen  und  auf  die
Zwischenlinie  je  12  Aus-  und  Heimreisen  entfielen

Im  Vorjahr  belief  sich  die  Gesamtzahl  der  Fahrten

auf  45  Aus=  und  43  Heimreisen,  von  denen  auf  die
östliche  Rundfahrt  18  Aus=  und  17  Heimreisen,  auf  die
westliche  Rundfahrt  je  17  Aus-  und  Heimreisen  und  auf
die  Zwischenlivie  10  Aus-  Heimreisen  entfielen.
Der  Gesamtverkehr,  Ausreise  und  Hei
reise  zusammengenommen,  belief  sich  auf  n
im  Werte  von  174  754  000  .4¾  gegenüber  288  989  #
Werte  von  151  694  000  im  Jahre  1910.  Die  beförderte
  Menge  hat  irmnach  um  zo  745  t  (14  v.  H.),
der  Wert  um  28  060  000  16,  )  zugenommen.
Hierbei  sind  nicht  700  r  urn  ——  und  Kontanten
  im  Vert  von  3810000  .&amp;amp;¾  gegenüber  5  116000./
im  Jahre  191

Es  wurden  au  ver  Ausreise  180  312  t  im  Werte
von  88  765  000  gen  160  512  t  im  Werte  von
81  252  000  K  im  J6  1910,  auf  der  Heimreise
143  422  t  im  Werte  von  85  689  000  &amp;amp;¼¾  gegen  128  477t„
im  Werte  won  70  442  000  .&amp;amp;  im  Jahre  1910  befördert.

Auf  der  Ausreise  wurden  dem  Werte  nach
53,6  v.  H.  der  in  europäischen  Häfen  heladenen  Güter
in  Ha  urg,  0  7  v.  H.  in  Bremerhal
Emden,  13,8  v.  H.  in  Rotterdam,  8
werpen,  8  v.  H.  in  Southampton,  6,.1  v.H.  in  Lissabon,
22  v.  H.  in  Marseille,  2,5  v.  H.  in  Neapel  geladen.
Von  dieser  Ladung  wurden  iin  deutschen
gobieten  gelöscht:  7,1  v.

bzangani,  0,8  v.  .  in
Daressalam,  0),5  v.  H.  Kilwa,  0,8  v.  H.
Lindi  und  0,2  v.  H.  in  zlipenn,  rigelam  i
298,6  v.  2  gegenüber  22,1  v.  H.  i

der  Heimreise  wibden  gelöschr  in  Port
Neapel  6,2  v.  H.,  in  Marseille
1,5  v.  8  in  Antwerden

 

 

Gütern  jwurden  dem  Werte  nach  in  Fne  15,0  v.  H.,
in  Pangani  1,6  v.  H.,  in  Bagamoyo  0.4  v.  H.  i
Häresfal  43  v.  H.,  in  Kilwa  1,2  v.  H.,  in  Lindi

7  in  Mikindani  0,4  v.  6nun  insgesamt  -

½  v.  H.,  gegenüber  20,9  v.  am  Borjahr,  in
deutschen  Sbitgebeten  Pladen
Die  hauptschlichsten  förderungsgegenstände

bildeten  auf  der  Ausreise  Zeugwaren,  Eisenwa
ien
r

Maschinen  und  Maschinenteile,  #usrälftunosgroenstonde,
fette  O  tte,  Instrumente  und  Apparaie,  Kabat
umd  Tabakerzen  aisse:  Holzwaren,  Wahenund  und  Wagen

teile,  Baumwo  aund  Baumwollabf  ,
dung  und  "r-!-  Maffen  und  -  us  Uhren.

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl-“  1912,  S.  344f.

 

 

Auf  der  Smreist  ee  wurden  besonderg  tefördert:
Wolle  einschl.  Abfälll  Kautschuk,  **i
Kopra,  Felle  und  Häu  —  inden  und  ,  Nelken
und  Nelkenstengel,  Wachs  aller  Art,  Erdnüsse,  Baumwolle
  einschl.  Abfälle,  Erze,  Zucker,  fette  Ole  und  Fette,
LHale.  Mais  und  Maismehl,  Olsämereien,  Elfenbein,

te  und  Kür  engewächse,  Korkholz  und  Korken,

tholz,  Gummiharze  und  Kakao.

1t  den  ausgehenden  Gütern  waren  deutscher
Herkunft  117  339  t  im  Werte  von  44  000

d,  h.  65,1  v.  H.  vom  Gesamtgewicht  und  50,1  v.H.  vom
Gesamtwert  gegenüber  t  im  Verte  von
837982  000  /¼  (54,4  v.  H.  bzw.  46.7  v.  H.)  im  Vorjahr.

on  den  einkommenden  Gütern  waren  für
Deutschland  bostimrte  64  055  t  im  BWerte  von
44  105  Wr½  des  Erlarstgmichs  und
51,83  v.  H.  des  Enters  5  auf  der  Heimreise  verfrachteten
  Süten,  !½  enüber  50  902  d  im  Werte  von

6  634  000  52,0  v.H.)  im  Jahre  1910.

Auf  d  Klln  Rundfahrt  gelangten,  die
Ausreise  und  Heimreise  zusammengenommen,
99  115  t  im  Werte  von  60  371.000.x  zur  Beförderung,
auch  hier  wieder  ohne  Hinzurechnung  von  Edelmetallen
und  Kontanten

Auf  die  Ausreise  entfielen  hiervon  60  700  t  im
Werte  von  36  266  000  4,  darunter  ceutscher  —
kunft  36  596  t  im  Werte  von  186,

60,3  v.  H.  vom  Gesamtgewicht  und  306  v.  8  Ven  öb
samtwert  der  auf  dieseoa  hrten  beförderten  Güter,
Von  den  auf  der  dsen  ers  38  415  c
Werte  von  24  105  000  waren  22578  t  im  t
von  12  952  000.4,  b.  h.  58,8  v.  2  vom  Gesamtgewicht
und  53.7  v.  H.  vom  Gesamtwerte  für  Deutschland
bestimmt.

Der  auf  die  westliche  Rundfahrt  entfallende
Anteil  an  der  Gesamtbeförderung  betrn  trug  —  ohne  Sdelmetalle
  und  Kontanten  —  122  489  t  im  Werte  von
66  752000  %  hiervon  wurden  auf  der  Ausreise  befördert
  57  578t  im  Werte  von  28  985  000.4,  darunter
deutscher  Herkunft  27716t  im  Werte  von  185987000.4.
h.  48,1  v.  H.  vom  Gesamtgewicht,  46.7  v.  H.  vom  Gesamtwert
  der  auf  diesen  Fahrten  nach  fremden  Häfen
verladenen  Güter.

Von  den  auf  der  Heimreise  genommenen

64  866  t  im  Werte  von  37  767  000  ./  waren  22  524t
im  Werte  von  18  248  000  .&amp;amp;4,  d.  h.  34,7  v.  H.  vom
Gesamtgewicht  und  48,8  v.  H.  vom  Gesamtwert  für
Deutschland  bestimmt.
Auf  der  Zwischenlinie  wurden  —  ohne  Edelmetalle
  und  Kontanten  —  im  ganzen  102  180  t  im
Werte  von  47  631  000  6  befördert.  Hiervon  entfallen
auf  die  Ausreise  62089  t  im  Werte  von  23514000.4,
darunter  deutf  che  S  Hexkunft  53  027t  im  Werte  von
7341  h.  85,5  v.  H.  des  Gesamtgewichts  und
78.7  v.  H.  *  Gesmtwerken  der  auf  dieser  Linie  nach
dem  Ausland  verschifften  G

Von  den  auf  der  Eimreile  gelabenen,  40  141  t
im  Werte  von  24  117  000  4  ——  Werte
von  12  905  000  .K,  b.  P.  47  25  rn,  s,  Gesommgewicht
z  53,5  v.  H.  vom  Gesamtwert,  für  Deutschland

bestimmt.

 

 

 

 

*
        <pb n="373" />
        333  25

  
  
 
 

Klasse
II

 

III

    

       
 

 
 
  

Klasse
I  bis  III

Ostliche  Rundfahrt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausreise  2342  1  870  2004  6  216  2627  1905  1924  6856
Leimreise  1273  1368.  149  4290  1274  1234  2076  4584
Zusammen  3615  8s  286  8668  10  506  8801  38180  4000  10  940
Westliche  Rundfahrt.
Ausreise  1463  1648.  2456  5  567  1559  1710  2  680  X
Heimreise.  1990  1644  1876  5510  2292  1  699  1599  5  500
Zusammen  9453  3292  4832  11  077  3851  37409  4129  11  389
.  Zwischenlnnr.
Ausreise  205  36  254  249  85  5  280
Heimreise  354  15  2  897  869  19  18  391
Zusammen  559  51  41  651  s0s  54  18  6680
Alle  Linien.
Ausreise  4010  8  664  4473  12  037  4385  9  650  4459  12  444
beimreise  8617  s  o27  8  668  10  187  3925  2952  a  s88  10  565
Zusammen  7627  6581  6026  22  284  8  260  6602  8147  23  009
bie  Tätigheit  des  —.—————  eEinige,  für  Kolonien  wichtige  Tier-Instituts
  für  Schlfte-  und  kropenkranhheiten  1912.)  seuchen-,  von  #nen  Dr.  Mühlens  über  „Aus-Die

  Zahl  der  behandelten  Kranken  betrug  749
mit  15  187  Verpflegungstagen.  Der  durchschnittliche
tägliche  Krankenbefenns  belief  sich  auf  40,62  Kranke.

*  höchste  Stand,  wurde  am  6.  Dezember  1912  mit

arlen  erre  err
ie  E  Behandlungsdaner  betrug
o0  as  ge.  Von  den  behandelten  Kranken  sind  25

jñ  In  dem  mit  dem  Kranlenhause  verbundenen  In-Fünt
  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten  sind  im
Büre  1912  zwei  Unterrichtskurse  von  Fnemn
döchiger  Dauer  abgehalten  worden.  Zwischendurch
Hurden  mehrere  Herren  besonders  unterrichtet.  Die
Jahl  der  Unterwiesenen  betrug  69,  und  zwar:
EG--.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-  Auf  eigene
Kommandiert  VLeranlassung
m  3
Berufu  *  S
S.  W  ——.  r
S.  S  22  r  .  S  7
*  2  *#  S
S  *  2  2
EIEIIIIEIIE
N
os  t  18  4  2  1100  141
ärzte  —  —  ——
bhtärzte  —  5213
18  4  2131  14  18169
Hörern  und  Hospitanten  des  hamburgischen

W5  wurden  im  Laufe  des  Jahres
gehalt  ier  und  teils  in  anderen  Instituten  Vorträge
—#z##  und  zwar  von  Professor  Dr.  Fülleborn  über

Bal.  „D.  Kol.  Bl.“  1012,  Nr.  8,  S.  342

 

ewählte  Kapitel  aus  der  Tropenhygiene“.
von  Professor  Dr.  Füllevorn  und  Professor
age  über  „Verwen  d  Zubereitung
Glage  über  Weru#e  in  detn  Tropen  einschließlich
  Fleischbeschau  (Kochkurfus)“.
CEnde  Oktober  begann  Obermedizinalrat  Professor
Dr.  Nocht  mit  den  Vorlesungen  über  Tropenhygiene.

Am  23.  November  fand  im  Institut  ein  Vortrag
nebst  Demonstration  für  Militärärzte  statt.

Anfang  Januar  kehrte  Dr.  von  Prowazek  von
seiner  im  Mai  1909  nach  Samoa  angetretenen
Forschungsreise  zurück.  Am  29.  März  beendete  Obermedizinalrat
  Professor  Dr.  Nocht  seine  nach  Deutsch-Osta
  frita  unternommene  Informationsreise.

n  Ende  Juli  bis  Ende  Oktober  unternahm
Proichen.  Dr.  Fülleborn  aus  Staatsmitteln  eine
Studienreise  nach  Westindien  und  Panama.
Gelegentlich  seines  Aufenthalts  in  Washington  nahm
Frofessor!  Dr.  Fülleborn  an  dem  dort  in  der  Zeit  vom

.  bis  28.  September  abgehaltenen  XV.  internatio-*
  Mecselt  ß  für  Hygiene  und  Demographie
als  hamburgicher  DDelgierter  teil.

des  Reichs  enssandte  das  Institut  im
erbstt.  Prosesser.  Dr.  Mühlens  zur  Malariabeämpfung
  nach  Palästi

Im  März  stattete  der  eiirrhoioeten  des  Rbeichs-Frbin
  Dr.  Conze  dem  Institut  einen  Besuch  a

Etw  50  Teiinehmer  an  der  im  März  e  sch  ab
algemeinen  Studienkonferenz  der  derutschen
Kochich  chulen  besichiten  das  Instint  und  hörten

 

 

 

 

r.  Juni  unternahmen  die  in  Hamburg  weilenden
Mitglieder  der  Deutschen  Kolonialge  ellschaft,
die  in  den  Tagen  vom  3.  bis  7.  Juni  in  Hamburg
tagte,  einen  Rundgang  durch  das  Institut.  Sie  hörten
mehrere  Vorträge  und  wohnten  der  Demonstration
des  umfangreichen  Materials  bei.
        <pb n="374" />
        334  20

Ostern  hielt  die  Deutsche  mr  —
Gesellschaft!  im  Institut  ihre  Jahresverst  lung  ar
er  im  März  in  Berlin  obeehaltenen  usstellunh
  „Die  Frau  im  Haus  und  Beruf“  beteiligte
  sich  das  Institut  mit  Tafeln  über  Nährgehalt
tropischer  Landesprodukte  und  über  Ernährung  mit
tropischen  Wandesprohuten  für  die  Gruppe  „Die
Frau  in  den  Kolonien
As  Vertreter  des  Just  -(ituts  nahmen  Dr.  da  Rocha-Lima
  an  der  Tagung  der  Veujiten  Pathologischen
Hesellscheft.  15.  bis  19.  n  Straßburg  imd
i  r  Erzun  urn  Unatomischen
S  2  bis  23.  April,  in  Mün
V  e  des  Jahres  wurden  voned  deilnn.
gliedem  derl  auepes  die  nachstehend  benricineten
wissenschaftlichen  Arbeiten  veröffentlicht:
Schilling-Torgau,  V.:  Malariaparasiten  in  polychromatischen
  und  kernhaltigen  —  Archiv
für  Schiffs=  und  ——  6,  S.  1.
Werner,  H.:  Weitere  Beobachtung  en  ##6  die  Wirkung
  von  Salvarsan  bei  Malaria.  Archiv  für  Schiffsund
  Trobenbygiene  Bd.  16,  Beiheft  I.  S.  §i“?J  Vortrag,
  gehalten  a.  d.  Deutschen  Tropenmedizinischen
Gesellschaft  am  20.  September  1911.)
erner.  H.:  Erfahrungen  mit  dem  Insipin,  einem
fast  poln  geschmadlosen  Chininpräparat,  bei  Malaria.
Wechip  ür  r  und  Tropenhygiene,  Bd.  16,  Beie

Mayer,  M.:  Zur  Weiterentwicklung  von  Blutparasiten
im  Zwischenwirt.  Archiv  für  rini„  und  Tropenbgiene,
  Bd.  16,  Be
Fülleb  orn,  F.,  un  erner,  4  Abe  fie  Salvarsanwirkung
  bei  Bilharziose  nebsi  Wemerkungen  über  das
sschlien  der  Miracidien.  Deutsche  med.  Wochen-Verne

  H.:  Salvparsan  und  Uleus  tropicum.  Archiv
fzaeG  Schiffs=  und  Tropenhygiene,  Bd.  16,  S.  217.
Skwerchs  unde  V.:  Chininprophylaxe  und  Leukozyten.
  (Bemerkungen  zu  dem  Artikel  von  Dr.  Adolf
Treutlein  in  Bd.  15,  Heft  23,  dieses  Archivs.)
Scchio“  für  Schiffs=  und  Tropenhhgiene,  Bd.  16,

Schilling-Torgau.  V.:  Über  die  „Stabkernigen“

(Neutrophilen)  bei  der  „regenerativen“  und  „degenerativen“

  Verschiebung  bes  neutrophilen  —

“*m  haematologica,  1.  Teil:  Archiv  Bd.  XIII,
197.

ee##  V.:  Werichtiung  zu  der  ArbeitW

 

.
—
3

r—ê
2
rG
S

 

iheft  J,

 

d  A.  Pappenheim:  Zur  Kenntnis  und
r  Frage  der  protozoischen  Natur  der  sogenannten
zaeuesrierd  des  Afferschweinchenbrutes.  Dieses
Archiv  Bd.  XIII,  tologica,

I.  Teil:  dh  —  G  S.  215.

Giemsa,.  G.,  und  Werner,  H.:  Erfahrungen  mit
einigen  Derivaten  des  Chinins  (Aurochin,  Chitenin,
Dihydrochinin,  Tetrahydrochinin)  bei  Malaria.  Arho
m  Spif-  und  Tropenhygiene,  Bd.  16,  Beiheft

—*  M.,  und  Rocha-Lima,  H.  da:  Zur  Entwickung
  von  Schizotrypanum  cruzi  in  Säugetieren.
Archiv  für  Schiffe-  und  Tropenhygiene,  Bd.  16,  Bei-1


(
he

Schilling-Torgau.  V.:  Über  Vorkommen  und  Bedeutung
  aplastischer  oder  aregenerativer  Anämien
bei  den  Tropenkrankheiten.  Archiv  für  Sciffs-  und
Trovenhygiene,  RBd.  16,  Beiheft  IV,

Schaumann,  „  Über  die  Darstellung  und  Virengsweise
  einer  der  in  der  Reiskleie  enthaltenen  gegen
experimentelle  Polyneuritis  wirksamen  Subslanzen.
Vorl.  Mitteilung.  Laechio  für  Schiffs=  und  Tropenhygiene,
  Bd.  16,  S.  850.

 

 

des  Gelbfieber-Erwiderung
  des
für  Schiffs=  und

  
    
   
  
 
 
 
 
 
 
 
   

Dirofllaria  im-Bakteriologie,


die  chemotaktische
von  Stechmücken
für  Bakterionebst

  Bevon
  Malariazur

  Kenntnis
Protistenkume,

241.

Prowazek,  v.:  Beiträge  zur  Kenntnis  der  Pro-16
  und  verwandter  Organismen  von  Sumatra.
(Deli.)  Archiv  für  Proristenlende,  Bd.  XXVI,  S.  250.

Schilling-Torgau,  V.:  Über  Anämie  guach  Tropenkrankheiten.

  dizinishe  Klinik  Nr.  8

Fülleborn,  F.:  r  Mitrofilarien  des  Menschen  im

Deutschen  Sibeegebiet  und  deren  „Turnus“  nebst

Bemerkungen  über  die  klinischen  Mamifestationen  der
dortigen  Filariafis.  Archiv  für  Schiffs=  und  Tropennee
  Bd.  16,  S.  533.

ora,  !  Süßwasserpolyp:  Die  Hydra.
Kosmos

Sems  ..  V.:  Erläuterungen  zur  Demonstration

  von  Innenstrukturen  der  Erythrozyten  und

 

 

 

 

 

Birtlätichen,  sowie  von  Kurloff-Körpern.  Vortrag,
Phalten  a.  d.  Verhandlungen  der  Anatomischen  *
Bersig.  München
Füllähonn.  träge  zur  Viologie  6  Se

.:  Bei
Ventralblat  für  Bakteriologie,  I.  Abt.:

Prowazek,  S.  v.:  Einfluß  hämolgytischer  *  auf
Spirochäten  (Spironemacea).  t  für  Bakteriologie,
  1.  Abt.:  Orig.  Bd.  66,  Heft

n2  4-ain,  H.  da:  Zur  socholsgise  ##  des
Gelbfiebers.  Vortrag,  gehalten  a.  d.  Deutschen  Pa-Kologischen
  Gesellschaft,  15.  Tagung  in  r

1
Rocha-Lima,  H.  da:  Über  das  Verhalten  des  Er
regers  der  brasilianischen  Trypanosomiasis  des
Menschen  in  den  Geweben.  Vortrag,  gehalten  a.  d.
Deutschen  Fuwotiü  Gesellschaft  1.  Tagung  in
—  ra.  S.  44.
Werner,  H.:  über  S  bei  Malaria.  Deutsche

mebe  ekeil  e  Wochenst
Kuih  eschei  sr  4  über  die  Erythre.

Schilling  korgau,  V.:
I  bis  VII.  Folia  haematologies  I.  Teil

zuen,  ..  XIV,  S.  95.

Rocha-Lima,  H.  da:  —  zur  enntnis  —  2  omykosen.
  Lymphangitis  epizoc
Zernn  e  Zentral  latt  fũr  ————  und  Abt.  —

o  .  v.:  w  über  die  Gelbsucht
der  ———  6Bemtral  tt  für  Bakteriologie,

:  Orig.  Bd.  67.

e

——

lem  der  Beriberi-.
  —  dem  W“
        <pb n="375" />
        335

Die  Fortschritte  des  landwirtschaftichen  Kreditgenossenschaftswesens
  in  Indien.

Die  Kreditgenossenschaftebewenung  in  Indien,  die
im  Jahre  1904  versuchsweise  von  alrr  Regierung  ins
Leben  gerufen  wurde,  hat  sehr  bald  ihr  Vorstadium
verlassen.  und  spielt  bereits  eine  abr  Rolle  im
landwirtschaftlichen  Leben  des  Landes  t  welcher
S-pelligreit  die  Bewegung  fortschreitet,  ist  daraus  zu
erjsehen,  daß  es  im  März  1905  erst  35  ländliche  Kreditgenofsenschaften
  und  6  städtische  Kassen  gab,  während
im  Juli  1911  schon  4957  #ländlich,  415  städtische  und
60  Zentralkassen  gezählt  w
Die  Gesamtzahl  der  rn  dieser  Genossenschaften
  belief  sich  Juli  1911  auf  814  101,  und  wenn
dies  auch  erst  ein  heringer  Teil  der  ungeheuren  Bebölkerung
  Indiens  ist,  so  ist  es  doch  eine  bemerkenswerte
  Erscheinung,  daß  in  einem  Zeitraum  von  sieben
Jahren  eine  so  große  Zahl  von  Bewohnern  dazu  gebracht
  worden  ist,  Mitglieder  von  Genossenschaften  zu
werden.  Die  Anregung  ist  freilich  von  der  Regierung
ausgegangen,  aber  abgesehen  von  deren  Bereitwilligkeit,
  den  editgenossenschaften  eine  bestimmte  Summe
vorzuschießen,  wovon  die  Genossenschaften  kaum  Gerauch
  machen,  werden  für  ihre  Gründung  keine  besonderen
  Vorteile  gewährt.  Man  lann  daher  aus  der
ichnellen  Ausbreitung  der-.  ee  senschaftsbewegung
schließen,  daß  die  Einführn  achi  igenossenschaftswesens
  einem  wirklichen  2  P  s  der  Hindubauern
entsprach  und  diese  es  aus  dem  Grunde  so  unverzüglich
angenommen  haben,  weil  sie  darin  ein  Mittel  zur  Verbeseruns
  hrer  wirtschaftlichen  Lage  erblicken.
Fortschritte  der  ländlichen  Kreditgenossen.
scoften  während  der  beiden  Jahre  vom  1.  Juli  1909
bis  1.  Juli  1911  bildet  den  Gegenstand  eines  Artikels,
der  in  der  Dezembernummer  des  vom  Internatio-=nalen
  Landwirtschaftsinstitut  ehherausge  ebenen
ulletin  des  Institutions  GCconomiques  es  erschienen
  ist.  Daraus  geht  hervor,  daßt  die  **  der
Genossenschaften  von  1761  am  1.  Juli  1900  auf  4957
am  1.  Juli  1911  und  die  Zahl  ihrer  Mitglieder  von
116  907  auf  288  978  gestiegen  ist.  Das  gesamte  Betriebslapital
  hat  sich  von  2289  128  Rupien  (3046920.4)
auf  11  018  863  Rupien  (14  994  080  )  vermehrt,  und
die  ausstehenden  Darlehen  haben  sich  von  2014  406
.(2741  1824)  auf  10  398  674  Rup.  (14  186  499.4)
grböht.  Die  Essamtsumme  der  gewährten  Darlehen
belief  sich  im  Jahre  1908/09  auf  8  771  94  ien
6  182  726  )  und  im  Jahre  110/11  auf  9  426  911
Rupien  (12  827  807  0.
Aus  den  Tabellen  des  Artikels  läßt  sich  ersehen,
ich  in  jedem  Jahre  seit  1908  das  Betriebskapital
2  ie  verschiedenen  Quellen,  aus  denen  es  stammte,
berteilte,  und  es  ist  interessant  festzustellen,  daß  1906
lZ  19,5  v.  H.  des  Betriebskapitals  von  der  Regierun
gelefert  wwar.  während  ihre  Darlehen  1911  nur  no
de  8  Betriebskapitals  darstellen.  Während
bne  ad-  biegen  die  Lorlehen  von  anderen  Genossenaften
  von  24,9  auf  50,2  v.  H.  des  Betriebskapitals.
;  iese  Steigerung  beruht  auf  der  schnellen  Entwicklung
er  enltasen=  die  das  Bulletin  in  einem  weiteren.
rtikel  tbehandel

 

 

 

 

r55

 

e  Zin  di  te,  welche  die  Genossenschaften  von
ühren  Mitgliedern  a#une  find  hoch  im  Vergleich  zu
*  die  in  wurpäschen  Ländern  i  si  denn
etragen  6¼  bi  erschiedenheit  der
#i  be  von  Provinz  32  rcchins  2  in  den  verdn
  Bezirken  derselben  Provinz  offenbart  ei
vr  endes  Bedürfnis  nach  einem  besseren  Nasgleich
däu  italien.  Wie  hoch  die  Sähe.  uch  in  gewiss
nieden  erscheinen  mögen,  so  find  doch  be  Lächilch

riger  als  die  t  Sätze,  —  die  Wucherer

 

verlangen.  Einer  der  häufigsten  Zwecke,  zu  denen  die
Varlelen  bestimmt  find,  ist  daher  auch  die  Rückzahlung
von  Anleihen,  die  früher  bei  Wucherern  ausgenommen
worden  sind.  In  der  Provinz  Madras  3.  B.  sind
15,6  v.  H.  der  Darlehen  im  Jahre  1911  zu  diesem
aie  #er  “  worden,  in  der  Provinz  oengalen
ogar  35,6  v.

Unter  den  anderen  Zwecken,  für  welche  die  Darlehen
  aufgenommen  werden,  sind  die  n*  die  ·
Bodenbestellung  und  die  Anschaffung  don  Vieh.

werden  außerdem  uch  Darlehen  für  unproduktive
Ausgaben,  wie  z.  B.  ochzeiten  und  Beerdigungen,
gegeben,  da  es  sich  berauggesselk  hat,  daß  es  **
dien  unmöglich  ist,  diese  Darlehen  zu  unterdrücken.
Die  öffentliche  Meinung  verpsäcchtet  die  Bauern  zu
diesen  Ausgaben,  und  zwingt  sie  sogar,  wenn  sie  das
nötige  Geld  nicht  bei  der  Darlehnskasse  erhalten,  es
m  einem  höheren  Zinsfuß  von  Wucherern  zu  leihen.

ist  jedoch  zu  bemerken,  daß  in  Dörfern,  in  denen
es  Darlehnskassen  gibt,  die  öffentliche  Meinung  anfängt,
  eine  Einschränkung  dieser  unproduktiven  Ausgaben
  herbeizuführen,  da  alles,  was  die  Zahlungsfähigkeit
  eines  Genosenschafters  zunginsi  eeinflußt,
auch  die  anderen  in  Mitleidenschaft  ziehen

Wir  beobachten  also  in  Indien  ebenso  wie  in  anderen
  Ländern,  daß  die  Gründung  von  Kreditgenossenschaften
  nicht  nur  einen  wirtschaftlichen  Rutzen  öbringt.
sondern  auch  einen  wohltätigen  sozialen  Einfluß  ausübt.

 

 

 

Lieratur-Berleht.

Wörterbuch  des  deutseben  Staats-  und  Verwaltungsrechts.
  Begründet  von  Professor  Dr.  Karl  Freiherrn
  v.  Stengel.  2.  Auflage,  heransgegeben  von
Dr.  Max  Fleischmann,  Universitätsprofessor  in
Königeberg  i.  Pr.  Tübingen,  Verlag  von  J.  C.  B.  Mohr
(Paul  Siebeck).  Lieferung  18/19.  Preis  der  Doppel--lieferung
  .  4.—

Die  vorliegende  Lieferung  des  an  dieser  Stelle
wiederholt  empfohlenen  Werkes  umfaßt  die  Stichworte
  Justizverwaltung“  bis  „Krankenanstalten“.

Artikeln

besonderem  koloninlen  Interesse  sind.  So  gibt  der
Artikel  Kiautschou“  in  großen  Zügen  eine  Ubersicht
über  die  gesamten  ehlit  ben  und  wirtschaftlichen
Verhältnisse  dieses  Schutzgebiets.  Ferner  eind  unter
den  Stichworten  „Kolonialbeamte“,  „Kolonialfinanzen“
und  „Kolonialgeslschaften“  wichtige  koloniale  Materien
in  knapper  Form,  aber  mit  der  dem  zen  Werke
eigenen  Gründlichkeit  dargestellt.  En
Artikel  „Konzessionen“  noch  ein  We  über
„Koloniale  Konzesionen-  binzugefügt,  in  dem  die  inm
den  deutschen  Schutzgebieten  zur  Zeit  noch  bestehenden
Konzessions  haften  einschliellich  derj  -
Neu-Kamerun  ansndi  aufgeführt,  sowie  Fr
lagen  ihrer  En  und  die  für  ihre  “i„
Rrreilung  in  bk  t  kommenden  W

 

kurz  behandelt
Jagdhandbuch  für  Deutsch-COstafrika.  Auf  Grund

amtlicher  Quellen  bearbeitet.  —  Deutsch-—
  ätung  G.  m.  b.  H.  1912.  VI,
4

Das  geschmaekv  1  ausgestattete  und  handliche
kleine  Buch  bringt  #  xnap  8  übersichtlicher
Form  fest  alles  für  den  —

werte

—  m——  auch  die  —  er
aller  zur  Zeit  im  Schutzgebiete  geschaffenen
        <pb n="376" />
        336

Wildreservate.  Eine  dem  Buch  u#  M6  Ubenichtskarte
  der  Wüdreservate  veranscha  t  Lage  und
Größe  der  verschiedenen  chen  und  wird  deshalb
  dem  reisenden  Jäger  beson  ders  willkommen  sein.
Außerdem  enthält  dieser  Abschni
sonst  für  den  deutsch-ostafrikan
*Go-  in  Betracht  kommenden  landesgesetzlichen  Bestimungen.
  Die  weiteren  Abschnitte  enthalten  nützliche
Winke  und  Ratschläge  für  die  Vorbereitung  und  Aus- 



 

und  endlich

führung  von  Jagdreisen  im  Schützgebiete
is  ausreichende

kurze,  aber  r  die  waidmännische
he  Beschreibungen  der

—
In  guten  Abbildungen  sind  die  X
#nlcher  gehörntragender  ostafrikanischer  Jagdtiere
t.

Man  kann  dem  inhaltreichen  und  zweckmäßig  augelegten
  Handbuch  nur  weiteste  Verbreitung  wünschen.

Kolonlale  Literatur.

VII.
Die  elngereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbebält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurckgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Koloniakwirtschaft.

*Freese,  Nic.:  Die  wirtschaftliche  Bedeutung  der
Mission  für  unsere  Kolonien.  Tr  Berichte
d.  Rheinischen  Misione  Gesellchan  (l  15)  55—63.  I1

EGrlessbauer,  Ludwig:  Arabische  Wirtschafts-  und
Terkehrsprobleme.  Weltverkehr.  12  (1912/13)  3

2

G.:  Marokkanische  Wirtschaftsfragen.
  *  ich.  3  (1913)  129—134.  ls
*  Schultze,  Arnold:  Einige  Gesichtspunkte  über  die
wirtschaftliche  Entwicklung  Süd-Kameruns.  Kol.  2.  10

(1913)ft.  .
II.  Tonlgsshtehre  und  Kolonialpolitik.
Jucobl,  E:  Von  der  stalteniechen  Kolonialpolitik.

Kol.  pt  *  (1913)  153  6
*  Nadir:  Speng#der  in  egien,  Die  Grenzboten
  11  dials  *  6
Nilby,  A.  att:  The  Livingstone  Centenary.
United.  Epir  "7  60  232  fk.  1L#
III.  Geographie.  —
Archão

Anderwon,  Charles  *  Okavango  Biver:
narritive  of  travel,  exploration,  and  adventure.  With
numer.  Aluerr.  *  Hurst  &amp;amp;  Blackett,  1681.

oot-  r,  J.  Astley:  Northern  Nigeria  as  I  saw  5

Votts  —  ire  3  n  243  ff.  so

Larl:  Die  0  242  .  Kolonien.  4.  Südwest-—ie
  *  16  Taf.  u.  1  Karte  ..  Berlin  und  Wies
Göschen  1913.  96  S.  P0.

*  Engels:  Les  Wangata.  (Tribu  du  Connse  3  E.
Etude  Teenb  Geen  Uetr.  et  1  carte.)  Bruxel
Paris:  Vromant  &amp;amp;  Co.  1912.  101  S.  ————J——N

*  Fleld,  Alun:  „Verb.  Sap.:“  on  going  to  West
Africa,  Northern  Nigeria,  —  and  to  the  Coasts.
3d  edit.  (Verb.  Sap.  Series.  1.)  L  Bale,  Sons
&amp;amp;  Danielsson  1913.  251  S.  3.  li2

Milligan,  Robert  H.:  The  fäusk  Folt  of  West
Africa.  Iliustr.  London  and  Edinburgh:  Revel  Cone
Pany  (1912)  328  S.  6  .K.  Lo.

Rawllng,  Cecill  Glodfreyl:  The  Land  of  the  N#
Guines  Pygwies.  account  of  the  story  of  a  pioneer
  journer  of  exploration  into  the  heart  of  New
Guinea.  ith  48  U.  and  a  map.  London:  Zeeley,
Serrice  &amp;amp;  Co.  1913.  365  S.  8e0.  1Ü4

ete  Benn  E  werden  die  neuesten  Erschein
——  wusztent  un  eitem  aind  die
r  d  Belste  bei  der  Redaktion  des  Kolonlial-*—
  eingingen;  mit  einem  dielenigen,  —  ers

r.  Verlag  erklärt  sich  gern  zur  Annahme  und
Nele  n  ###  berfklenn
na
dies  Verzelchuls  ##  e  W#%

 

*'  Thurnwald,  Richard:  J  Studien
  an  Südseevölkern  auf  dem  —
und  den  Salomo-Inseln.  M.  (Beibefte  zur
Zeitschrift  f.  angewandte  Fr.  9n  Leipzig:
Barth  1913.  IV,  5538.  go.  l

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

*  Habekost,  Paul:  Die  meteorologischen  istrie
rungen  des  Samoa-Observatoriums  der  Königl.  Gesell.
schaft  der  Wie##schaften  zu  Göttingen  in  Apis  im
den  Jahren  1907  und  1908.  Göttingen,  Phil.  Diss.
13.  Nov.  1912.  Götlingen:  Dieterichsche  Unsse2st.
Buchdruckerei  1913.  5

Winke,  F.:  Messungen  des  innengehaltes  prn  *
Radicaktivität  der  ut  auf  dem  Groffen  Ozean.  A
Ncrikten  der  K.  Gesellschaft  der  Wissenschaft.  "

1
ien  F.:  Meteorologische
Samoa.  *  G⅝/  der  K
Wiesenschaft.  zu  Göttingen.  1906.  n

V.  -Aerktsaänslon.  Allgemeines  Kolonialrecht.
Mallmann,  Rudolf=  Die  Sitsatnangeböriskeitk  ie  4%

44  e  vedutsse  ieten.  Bonn,  Jur.  Ditss.

1912  n:  (Curtius)  1912.  85  S.  2  4.  5“  *W

Mlulng  nnns„  us  1912.  (East  Africn.)
The  Offec.  —  of  the  East  Africa  Protectomte  318
(1913)  61  fl.  l

OZolthHenisiLeSloiset  Pedminiemtion  de  la
Rhodésie.  Ouvrage  orné  de  8  cartes  c0“
Bruxelles:  Bruylant,  Paris:  Challamel  5  Tyn.
532  S.  12  .  G.  a

*Stahl,  Werner:  Zum  kolonialen  Jagdrecht.  Zeitschrift
  f.  Kolonialrechr  3  (1913)  79—83.  l

VI.  Staatsrecht.

*  Romberg,  K.:  Die  Kolonialunion.  Srien#
allgemeinen  deutschen  Staatsrechts.  Zeitschr.  f
lonkalrecht  3  (1913)  65  fl.

VII.  Verwaltung.

Vienot,  Alfred:  Personnels  des  gouverpeuraß  des
**  générauzx,  des  Administrateurs

mnes  et  des  e  eiviles  des  —  4ber
*  ehes  hors  Paris  et  Nancy:
Linat  #913..#  .  560  .  E.  1

VIII.  Justizwesen.
Vacat.

 

Esschensnfiege  t
Gesellschaft  d

5

IX  Völrerrecht.
Vaeat.

X.  —m————

*  Fylimer,  Wilhelm:  Drbeiterfrage  in  i2
Ostafrika.  Kol.  2.  11  *  ritert  l
        <pb n="377" />
        G  337  20

*  Schachtzabel,  Almed:  Die  K
der  Bantu-N.  M.  4  Taf.,  36  Textfig.  u.  2  Kaerlen
ternat.  l  k.  ie,  Sunll  *#  Bd.  20.
Leiden:  vorm.  hrin  1911.  S.  gsels
nz,  Johannes:  Kea  u#  ###
uns  des  Kilimandscharo  durch  die  und
deren  Geschichte.  Hierzu  2  Kartenskizzen.  ——
Archiv,  Belh.  4.  Leipzig  und  Berlin:  Teubner  1913.
IV.  50  S.  40.  "22

XI.  Stetistik.  Ja#esbeichte.
*Statistiqnes  de  la  na  ans  les  colonies

mn  dan
frangaises  ndant  PTannée  1  5  Melun-  1912  Im—
Prim.  w  *  S.  80  2s
k  Finanzwesen.

Arrsté  pr  Sr  en  Afrique  oceidentale  frangaise
le  dérret  du  30  décembre  1912,  sur  le  réegime  financier
4  Colonies.  Journal  off  de  FAfrtique  occid.  frang.

427  (1913).  20

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Bicherel.?

*  Bourote,  Maurice:  Pour  coloniser  au  Maroc.
Chaouia  agricole.“  Avec  4  planches.  Muu—
de  la  vie  à  la  —*  Paris:  Hachette  &amp;amp;  Co.  1912.
78  S.  1,85  A.  80

*  Bret.  C.  M.:  Mescincion  récente  de  Fex  1½
et  de  Tindustrie  du  palmier  à  huile.  Journ  48
eulture  tropicale  140  (1913)  42  fl.

—  Aug.:  La  culture  des  arbres  à  -t“v'*e

#  *m-  P’Ouest  africain.  Journal  d’Agriculture
m  (1913.)  9?
eschlftsbericht  der  Leutschen  Farmgesellft
  A.  G.  zu  Düsseldorf  für  d  häftsjahr.
1.  Oktober  1911  be  80.  September  ble  vane
as  n“  7  8.)  80.
Un  die  landwirtschaftliche  Buzurn
  sbe  Pflanzen.  Der  Pflanzer  2  (1913)

8
Jagdhandbueh  für  Deutsch-Ostafrika.  Auf  Grund
amtl.  Materials  bearb.  Daressalam:  Deutsch-Ostafrikanische
  Zeitung  G.  m.  b.  H.  1912.  VI,  22#8.  80.  saaa
Fol.  die-  vorstehende  Bezprachung.)
tatt,  H.:  Bemerkungen  zur  Kultur  und  den
K##les  des  Kaffees  am  Meru.  Der  Piel

anzer
r—ieesee  "5

Fenlauss.  ER.;  Zur  Paradiesvogelfrage.  Kol.
Rdsch.  3  (1913)  159—161.  ss

Internationale  Agrar  -·  Teehnische  Rundsehau.
Jg.  A  ff.  Rom:  1913ff.  Internat.  Landw.  Insrit.  80.  sa1
:  Muscovado  sugar  machinery
for  Gul  manufgcture  in  Indls.  (Departm.
Bombay.  Bulletin  52.  1912.)  Bombay:
6  i  í  í—  1912.  III,  31  S.  0,75.&amp;amp;.  80.  *
osseler,  J.:  Vorschläge  zur  Eptwickelung
.  in’  Deutsch-  Ostalrika.  Kol.  Z.  11
—  0
*acher,  Friedrich:  Notizen  über  Schädlinge
kulturen.  Per  Tropenpflanzer,  3  69

#

-.  H.:  Fischverwertung  und  Fleischverer
  Westküste  Aftikas.  Kol.  Monats-*

  2  bnß  113  fl.  #

XIV.  Masserwesen.  de
Bobert  Le  problème  des  grandes  forces
wurd  n  u  Congo  Bulletin  de  la  Sociéu
Belge  d'#tudes  aw  2  (1913)  87  ff.  la

##e  u  Int  En  Aute)
ons
##be  Offie.  iw  Africa  Protectora
18  (1913)  61  fl  "*"⅜Pr

 

 

 

XVI.  Handel.
Vacat.

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
*  Bret,  C.  M.:  *  récente  de  F
et  de  PinädusKzie  du  palmier  à  huile.
eulture  tropicale  140  (1913)  *  ff.

XVIII.  Verkehr.

*  Baltzer:  Die  Eisenbabnen  in  den
Schutzgebieten.  Archiv  f.  Eisenbahnwesen  4#  3
463  fl.

*  Baltzer,  F.  Die  Exschliegung
Esenbahnen.  M.  e.  Nachwort  des  Staatssekre:
Dr.  Solf  als  Vorwort.  M.  1  Karte  von  Afrika.  Berlin:
D.  Beimer  1913.  36  S.  80.  46

Hans:  Südkameruner  Verkehrenéte.

M.  E  “  Kol.  Rdech.  3  (1913)  153—158.  1#4

Le  ehemin  de  dcd-  de  la  Cote  d’lvoire.  Le  Mouvement
  Géographique  10  (1913)  77  fi.  a8

Die  Eisenbahnen  Britisch-Ostindiens  im  Kalender--jähr
  1911.  Archiv  f.  Esenbahnwesen  2  (1913)  506ff.  (0

*  Fortschritte  des  Eisenbahnwesens  in  den  britischen
  Kronkolonien.  Archiv  f.  Eisenbahnwesen  (113

417  ff.
:  Neuzeitliche  Verkehrsappar

exploitation
!“

Goldbe
deutschen  Kolonien.  Zeitschr.  f.  Kolonial-8
  (1913)  56  fk.  di
Griegbauer,  Ludwig:  Arabische  Wirtschaftsund
  erhehrsprobleme.  eltverkehr.  12  —-—5


5,  4.
Henoch,  Hubert:  Das  Verk
schen  Schutzgebiete.  Die  Flotte.  3  rnt“  7  t  1.
,  B.  von:  Koloniale  Eisen
neue  Deo#chland  28  (1913)  281  ff  Ie
ederer,  Paul:  Die  Entwicklun  un  der  südafrilanischen
  Union  auf  verkehrspolitischer  Grundlage.
Berlin,  Phil.  Diss.  9.  März  1910.  Leipzig:  Duncker  &amp;amp;
Humbiot  (1910  47  8.  80.  ¶bo
WNlieger:  mission  d’tude  du  Transafricain.
La  #ie,  2  (101)  109  ff.  löe
er,  Albert:  Die  Eisenbahnpolitik  Frank-*'
  in  dret  nebst  einem  Ubere!  ieke  über  das
Problem  der  Transsaharabahn.  M.  Karten.
(Probleme  der  Welzwirtschaft  12.)  Ne  Fischer  1913.
XXVI,  594  S.  #

XIX.  Medisin.  -

*  Beck  und  Weck:  Die  menschliche  Trypanosomen
Krankheit  am  Rovuma  in  Deutsch-Ostafrika.  Archiv
.  und  Leben  H.  5  1013  lbs

*  Celll,  Angelo:  bie  Walarin  nach  den  neusten
Forschungen  bers.  a  Fraentzel  i.  Mit
4  z.  T.  E—  Taf.  und  121  2.  deutsche  Aufl.
nach  d.  4.  neubearb.  ital.  Berlin,  Wien:  Urban.  6
Schwarzenberg  1913.  VIII,  294  S.  16  .K.  H.  (oo

Filseb,  R.:  Tropische  Krankheiten.  Anleitung  zu
ihrer  Verhürung  und  Behandlung  für  Missionare,
Kaufleute,  Pflanzer  und  Beamte.  M.  37  Abb.  4.,
lich  umgearb.  Aufl.  Baeel:  Missionsbuchhandl
che  312  S.  6,/40  —K.  8e.  1#

ürder,  A.;  Uber  Uzara.  ein  neues  organotrop
wirkendes  Antidiarrhoikum.  Aus:  Münchener  medizin.
Wochenschrift

kate  in  de.

 

Tr.  40,  1911.  ler
—  Un,  ein  nenes,  Heilmittel  bei  Darm-Aus:
  iv  f.  Schiffs-  u.
Hyg.  B357  17,  1913.  les

XXSprachen  und  Literatur.
Vacat.
        <pb n="378" />
        338  ꝛ

XXI.  Religions-,  Missions-  und  Schulwesen.
*Bericht  über  die  Tügtet:.  des  Vereins  für  das
Missionchaus  Knechtsteden  1911.  Knechtsteden:
Misionchaus  (1912)  16  S.  Se.  sos
Millionen  vereinigt  mit  dem  Mlssions-*

  aus  der  deutschen  Südsee.  Monatsschrift  der
—  Mission.  Ig.  14  K  Tiebenzell:  Coerper

1913  ff.
.  —  Südseemission  im  Tichte
mischer  soueemiibuns,  Aus:  Cbinas  ionen,

Beil.  zu  Nr.  1,  1913  r□
r  :  ie  wirtschaftliche  Me  der

—iZ  für  unsere  Kolonien.  Tornag

BRheinischen  Masione  Gesellechaft  2  26  dis)  —  S

Encykl  Crle  re  **  2.

cyklopädie  eologie  u.  e.

1913.  24  (6  E  ler

Sehliemann,  Konrad:  Lamte.  Ein  neues  Arbeitsfeld

  der  Lei  r  Mission  Deutsch-  a.

Leipzig:  Evang.  2  Miesion  13.  32  S.  80.  les

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.
XXIII.  Heer  und  Marine.

Speetator  Germanieus:  Die  Verminderung  der
endvenekrirepiesken  Schutzzruppe.  Aus:  Süddeutsche
Monatshefte.  März  1913  len

XXIV.  Technologie.  Kunst.

#Goldberg,  Gottfried:  Die  Aufgaben  des  kolonialen
  Maschinenbaues.  Kol.  Monatsblätter  3  (1913)
156  ff.  (#“

XXV.  Bauwesen.

Vacat.

1*  *
Werke  nichtkolonialen  Inhalts.
Anlmaux  domestiques.  Races  allemandes.  i'

la  Société  Allemande  d’Agriculture.
*—  Landwirtschaftsgesellschaft  1912.  7

Anmuanire  International  de  1gislation  A
lere  année  1911.  Rome:  Institut  International
culture.  1912.  XI.  1122  S.  10  fr.  80.

bausen,  Nessenius,  Housselle:  Erdar
Straßenbau;  Brückenban.  M.  514  Abb.  i.  oen
(Handbuch  d.  Baukunde.  3,  4.)  Berlin:  Toeche  i.
Komm.  1892  VI,  421  S.  80

icole.
Agrl- 



razi  ita:  La  defense  contre  Fophidisme.
St.  *  1911  Pocai  &amp;amp;  Weiss.  181  80
German  Breeds  of  Live  Stock.  Issned  by  the
German  Aweanner  Seeic.  Berlin:  Deutsche  Landesellschaft
  1912.  93  S.  53  Bl.  40.
Brennsente  L.:  Der  Grundbau.  M.  683  Illustr.
i.  Text.  (Handbuch  d.  Baukunde.  3,  1.)  Berlin

Toeche  i.  Komm.  1887  IV,  122  8.

*Bulletin  bibliographique  hebdomadaire.  Année
4  fl.  Rome:  Impr.  internat.  T’agricult.  1913  ff.  0.

Buurmans  Kurze  Repetitorien  für  das  Einjährig-Freiwilligen-Exramen.
  ehen.  1.  6.  7.  9.  Leipzig:
Renger  versch.  J.  80.

.  Die  Entwicklung  der  deutschen  Literatur  in
ünn  enh  .  1912

 

—.

 

"#  Aufl.
—  aus  der  mathematischen,  phyeiund


xen  Geograpbie.  5.  Aufl.  1913.
Physik.  7-  Aufl.  1912.

ans

 

*  Calker,  Wilhelm  van:  Das  Staatsrecht  des  Grogherzogtums
  Hessen.  (Das  öffentliche  Recht  der
Ese#wert  9.)  Tübingen:  Mohr  1913.  XII,  328  S.
0  4.

“’  ,  Bernhard:  Kapital  und  Staatsaufeicht.
7  wv  Studie.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohm
1911.  51

„Export-Hand-Adrebuch  von  Deutschland.  Inter.
nationales  we  sn  1913/1914.  Ferimr:

L#ulech  ch  .0
.  e.  Anb.,  betr.:

*Franzius,  L:  D

wuch#h  Welterun  u.  BRegujierungen  von  Gebirgsflüssen,
  sowie  Ent-  u.  Bewässerung  von  Ländereien;
  bearb.  v.  W.  Frauenholz.  M.  656  Abb.  i.  Text.
(Handbuch  d.  Baukunde.  3,  2.)  Berlin:  Toeche  ji.
Komm.  1890.  V,  376  S.  8.

Gesechälftsbericht  der  Dresdner  Bank  über  das
40.  Geschäftsiahr.  Vom  1.  Januar  1912  bis  31.  Dezember
  1912.  Berlin:  1913  Bernstein.  S.  40.

Goos,  C.,  und  Henrik  Hansen:  Das  Staatsrecht.
des  Kniss  Dänemark.  Neubearb.  der  im  „Handbuch
  d.  öffentl.  Rechte-  1889  erschien.  ersten  Aufl.
Das  —“  Recht  der  Gehe#npart.  20.)  Tübingen:

VII,  280  S.  10  .

ussl  ,  karl:  Dai  Nibon.  Betrachtungen
über  Groh-  Japens  Webrkraft,  Weltstellung  und
kunft.  M.  3  Karten.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1913.
XVII,  377  S.  10  .#KF.  8%.

Jahrbuch  des  Deutschen  Werkbundes  1912.
M.  109  Tafeln.  Jena:  Diederichs  1912.  III,  116  S.
109  Taf.  80.

Internationale  Agrar-ökonomische  Rundschau.
Bd.  26  ff.  Jg.  4  fl.  Rom:  1913  fk.  Internat.  Landwirtschaftsinstitut.
  80.

Lützow,  Hermann:  Die  Seeoffizierlaufbahn.  Berlin:
Eisenschmidt  1913.  34  S.  80.

*  Maercker:  Br.  Nachlaßbehandlung,  das  Erbrecht.
Familienrecht  und  Vormun  recht  nebst  den
auf  diese  Rechtsverhältnisse  bezügl.  Fesetll  Bestimmungen
  und  sEJ—  fürdas  Preutische
Rechtsgebiet.  Bd.  1.  2.  18.  Aufl,  bearb.  v.  P.  Köhne
u.  R.  Feist.  Berlin:  Decker  1912.  2  Bde.  806.
Razas  alemanss  de  Animales.  Obra  publ.  por  la
Sociedad  Rural  Alemana.  Berlin:  Deutsche  d·
wisehales  esellschaft  1912.  93  S.  53  Bl.  40.

on  the  health  of  the  army  for  the  year
ranske  mdon:  Wyman  &amp;amp;  Sons  1912.  253  S.  P..

Schwiening,  H.  Militärsanitätsstatistikr.  Geschichte
  u.  Theorie  d.  Statistik,  Bekrierungee.
Heeressanitätsstatistik  Karte  H##rbueh
d  Militärhygiene.  5).  (Bibliothek  ¾  Coler=Schicrminge
  5.)  Berlin:  Himchwald  1913.  #ll.

LTneuber,  Rudolf:  Die  Banken  der  Welt.  W

 

u.  Nachschlagebuch  f.  Bankiers,  Berlin-Leipzigbue:
  n,  f.  Börsen-  u.  uun#k  #  ½
671  15

S#ealeln  der  Mitglieder  und  Beamten  der
Handelskammer  zu  Berlin,  der  Kommissionen,  Fachausschücse
  u.  d.  Börsenorgane  sowie  d.  gem.  8  36  RCO
u.  91n5  d.  Handelskammergesetz.  öffentl.  angestellt.  u.
beeidigten  Gewerbetreibenden.  Aufgest.  nach  d.  Nrne
M  n#  .  Hrg.  v.  d.  Handelskamm.  zu  Berlin
Berli  .  «.1088.

,0tto:DiePkl-uzeuwelth1-M

ph  b  byten,  G  vus
mio  Tur  Jm
eitsn  3  —  *##t.  "  22  M

doppelseit,  schwarzen  Taf.  u.  216  Teutfi
ur  ichhorn,  M.  Gürke  u.  a.  Leipzig  &amp;amp;
Institut  1913.  XII,  619  S.  17.4#.

07  Pibliogr.
        <pb n="379" />
        G  339  2

Verkehrs-Nachrichten.

In  Ngomeni  (Deutsch-Ostafrika)  an  der  Nordbahn,  28  km  westlich  von  Tanga,  ist  am
11.  Februar  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe
  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briessendungen  und  auf  die  Wahrnehmung  des  Paketdienstes
  innerhalb  des  Schutzgebiets  erstreckt.

In  Sansane  Mangu  (Togo)  ist  am  1.  März  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für  den
internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.
ie  Wortgebühr  für  Telegramme  nach  Hman  Mangu  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme
nach  Lome  Sie  beträgt  gegenwärtig  3  ##  6

 

In  Jukaduma  (Kamerun),  etwa  200  km  nördlich  von  Molundu,  ist  am  12.  Dezember
1912  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe
von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  und  auf  die  Ausgabe  von  gewöhnlichen
Paketen  erstreckt.

achwelsung  des  Lösch-  und  Ladeverkehrs  in  den  Rültenplätzen  des  Schutzgebletes  Kamerun
während  der  Monate  Ohtober  bis  Dezember  1912.
Unter  Gegenüberstellung  des  gleichen  Zeitraums  im  Vorjahre.
(Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  2,  S.  72.)

 

 

 

 

 

Einfuhr  Ausfuhr  Gesamtverkehr

Küstenplatz  Tonnen  Groß-Klein=  Tonnen  Groß=  Klein=  Tonnen  Groß=  Kleinbzw.

  chm  vieh  vieh  bzw.  chm  vieh  vieh  bzw.  chm  vieh  vieh

Rio  del  Ney  242  —  8  398  —  —  635  —  8
im  Vorjahre  146  —  —  331  —  —  477  —  —
Victoria-  ·  ...3208  —  —  1946  —  —  5154  —  —
im  Vorjahre.  1  509  8  1  454  —  8053—  8
Duala  Duala-Seite.278  14  39  7201  —  —  19989  14  39
*  Bonaberi-Seite1951—  —  1  598.  —  —  9  568.  —  —
im  Vor-[Duala-Seitete  863  —  4  5526  —  —  14  389  —  4
jahre  Bonaberi-Seite5108  —  —  850  —  —  1958  —  —
Krib  .  448  —  —  70  —  —  5218  —  —
im  Vorsahre  2208  —  —  688  —  —  2891  —  —
campo..  ...  161  —  —  1  —  —  288  —  —-im
  Vorjahre  ....  40  —  —  —  —  48  —  —
Zusancmen....2292214  42  11925—  —  3484714  42
im  Vorjahrer3964  —  7  8852  —  —  22  816  —  7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Peostdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  —  für  den  Monat  April  1913.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  ame:
Friedrich-Wilhelms-1.
  deutsch  ·  Neugninea,  t:  18-.  April  16•.MMal  hafen  45.  41,  40  Tage
——————  ·  FHZZYEWFH  KÄFER  2·11H;·Z,I«;ZFYAP"«
«"V"Imä'«sp«ls(mFEMsF-·)13·27«AM  Rahautggsqg

 

 

 

1  *  Für  Breefe  u.  —  Tochpersund  über  Sibirien  Schanghai—  don  kong  von  Bp.  18  Berlin  —  Alexandrowo

18  am  21/4.  und  19/5.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.

6  Auf  Verlangen  des  —  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und

Si  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Befördezungsgelegenheiten  über
bisohe  au  geleitet.
        <pb n="380" />
        W  340  e

 

Ausschistungshafen.

uer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

Mombasa  O  16—17  Tg.

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  O  15,  17  Tage

Mombasa  O  19  Tage
Tanga  19—20  Tage
Tanga  17—18  Tage
Mombasa'“  17  Tage

Mombasa  "  15,  17  Tagel
*  von  MomB  weiter
mimmü##nächster  Gelegenheit

Daressalam  21  Tage

Daressalam  19  Tage
ibar  18

3  J5

nächster  Gelegenheit

Zanzibar  17  Tage
nach  Daressalam  m
mit  nächster  Gelegenheit

11.  27.  jed.  Mts.  1059

1.  29.  April  1016
4.  April  2.  Mai  1050

28.  April  108

.  25.  jed.  Mts.  2.15
11.  27.  jed.  Mts.  100
1.  29.  April  1016

4.  April  2.  Mai  1059
r.  25.  jed.  Mts.  2.15
11.  27.ed.  Mts.  109

1.  29.  April  10  16

4.  April  2.  Mai  10  50

 

Die  Abfahrt  erfolgt
Nach  vom  Ein-  %
schiffungshafen  em:
2.  Deutsch-Sstafriha.  Neapel  13.  29.  jed.  Mts.
duse  Schiffe)
““*“  —  8.  April  1.  Mai
Von  Mo#hasa  Weuer-  isi  6.  April  4.  Mai
*  und  aa  der  drTende  (ugl  ild  "
zu  Schiff  nach  den  BestmmMarseille  25.  April
mungsorten.  (engl.  Schiffe)
Marseille  11.  27.  jed.  Mts.
b)  nach  Tanga  keinschl.  Amant,  hnchtSh
n  nga  #  an!  .  29.  jed.
7  ——  E———  13.  29.  jed.  Mts.
8  ein  wiss-soc  JWIHiquieiaeaApkicqui
angani.
U  l  l  lsl  Brindisi  6.  ril  4.  Mai
uiũ  une  #  helmsial)  *  aunen  Ap
Marseille  11.  27.  jed.  Mts.
e)  nach  Daressalam  sowie  nach  (reutsche  Schtffe)
HSmag.  .  Regpel  18.  20.  jed.  Nts
eape  .  20.  jed.  .
Lendl.  #  **
Hen  B  .  Marseille  8.  April  1.  Mai
—  -  Lan  ·
*  8  en  Brindii.  April  4.  Mai
(engl.  Schiffe)
8.  ai  Säbestasrie.  Hamburg  10.  25.,  jed.  Mts.
R  #  0  ebn#n.  -ms—  Antwerpen  28.  jed.  Mts.
a.  Emsa  o  en  (eutsche  Schiffe)
Epukiro,  Gobabis,  .
ancs,  Eroot  zien.  Southampton?9.  jed.  Mts.
Gro#  —  Groß-  ley  deutsche  Schiffe)
uchab,  8  Hoachanas,  .
se  Waar-  Boulonel2.1ed.Wtö.
Je  mssbmätäwe  KalliOeUtsche  e)
Wse  Nau  *7*  Southampton  5.  19.  26.  April  8.  Mai
eon  Biche-  *  Hamburg  18.  April
e,  maruru
gan  Hltio  *  Fe  Southamptons  12.  April
rmF%ß5“s  1Hamburg  15.  jed.  Mts.
2  iFt  S  36  Antwerpen  28.  jed.  Mts.
Err,  Welmssaral  .  (beutsche  Schife)
Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.
Antwerpen28.  jed.  Mts.
(deutsche  Schiffe)
br  nech  Sadzod  ##e#  Et  2.  jed.  Ris.
ichise-As  .
mgkp  Boul  12.  jed.  Mts.
W  i.  2  (deutsche
Bheim6nnuthampton  ö.  10.  26.  April  8.  Mai
Hamburg  18.  jed.  Mts.
1Hamburg  15.  jed.  Mts.
#Antm'  28.  jed.  Mts.
aunlisn
Southampton]  12.  April

 

 

 

Swakopmund  21,  24g.
Swakopmund  21  Tg.

Swakopmund  20  Tg.
Swakopmund  19  Tg.
Swakopmund  21,  23,

,  age
Swakopmund  etwa  26  T.
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  45  Tage
Swakopmund  37  Tage
Lüderitzbucht  25  Tage
Lüderitzbucht  21,  22  Tg.

Lüderitzbucht  19  Tage
Lüderitzbucht  20  Tage

Löderitzbucht  20-21  Tage
Laüderizbucht  32  Tage
Lüderitbucht  69  Tage
Lüderitzbucht  61  Tage

 

Lüderitzbucht  unbestimmt

9.  24.  jed.  Mts.  5.80
26,  jed.  Mts.  104

28.  jed.  Mts.  12.48

1.  jed.  Mts.  1.0

4.  18.  25.  April  2.  Mai
12.

18.  April  9.10

11.  April  12.48

15.  jed.  Mts.  9.10

22.  jed.  Mts.  1.0

9.  24.  jed.  Mts.  5.80

26.  jed.  Mts.  1046

28.  jed.  Mts.  12.48
11.  jed.  Mts.  1.0

4.  18.  25.  April  2.  Mai
is  jed.  Mts.  9.10
15.  jed.  Mts.  9.10
22,  jed.  Mis.  1.0

11.  April  1248
        <pb n="381" />
        W  341  20

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24,  jedes  Monats  Viktoria  20  Tage
4.  Namernn.  Duala  21  ae
Kribi  22  9.  24,  jed.  Mts.  9.10
a)  nach  Duala  sowie  nach  Abong-  Plantation  Tage
—  nten  Longji  22  Tage
rsn  *  BoutoneG  11.  26.  jedes  Monats  toria  33  Tge
g.  ur  Mer  uala  1  ge
De,  m  LDaa,  .  ——  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
r*  *  .  Llantateon  20  Tage
—  1½  o  ongji  20  Tage
Lo  Mundeck,
Lc  Ss  Plan-##Hamburg  22.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
mn.  Sangmeltmo-Bitoria  Duala  28—80  Tage
Liverpool  8.  April  1.  Mai  Viktoria  38  Tage  .  -
«  Duala  89  Tage  1.  2.  April  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Lalabar  26,  26  Tage  an  jeden  Montag  1045
on
b)  nach  Rio  del  Rey  —m—  reiie  r  e
OHamburg  22.  jedes  Monais  Rio  del  Rey  81—58  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
[(Liverpool  8.  April  1.  Mai  Rio  del  Rey  37  Tage1.  29.  April  1012
c)  nach  Garua,  Kusferi,  Lere  Liperpool  jeden  Mittwoch  dorcados  17  „Tag  jeden  Montag  1045
oned  r  α
Antwerpen  12.  April  8.  Mai  D  11.  April  2.  Mai  8.43
d
E  ie.  La  Nochele  14.  april  5.  Mi  Latadil  18.—20  Tage  12.  April  3.  Mai  1048
Souffiay  (belgtsche  )  dn  bis  Hinchaffa  und
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dann  miut  Flutzbampfern23.  jed.  Mts.  1046
b.  den  Karolinen,  Palan-Neapel  18“.  April  16“.  NaiJap  37,  36  Tage  16“.  April  145.  Mai  1055
Inseln,  Marianen.  (eutsche  Schisfe)  Angaur  36  Tage  bzw
Irn  m.  naͤchst.  Gellgenz.
Gcheindist  27.  April  Jap  40  Tage  25.  April  1050
nach  Jap  und  Angaur.  en  )  *  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Grint  40,  13.  April  Jap  69  Tage  11.  April  1050
e
18.  April  Ponape  56  Tage  11.  April  10  50
*—  *-  —’
Palau  71  Tage
b  .
WWMWMSWMNMUtakes-cui  Valau  36  Tage  11-.  Juni  105
Oeutsche  Schiffe)  Saipan  48  Tae
Ponape  50

 

 

 

 

r  Briefe  und  Wostkarttn  Nachversand  über  ——“——  von  Bp.  18  Berlin—Alexan=Für


drowo  us  am  21/4.,  19/5

33

auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
enproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  ven  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

geleitet.  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  YNokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  —  sechs,  bis  siebenmal  jährlich.

 

ö.  Klantschen.

v.  amen.

 

pabiere

t-  us  owie  —5

2.  16.  30.  April  1050
jeden  Freitag  1050
9.  23.  April  1015

3.  24.  April  8.48
.  4.  18.  April  2.  Mai  1015

auischon  much  mit  den  unter  b)

6  unen  |p!1——.  u  Leen  Losttarten.
t
e  u—  #in  u  nh  ab.  ab
b)  Drucksachen,  ———2  Warenproben.
Neapel  4.  18.  April  2.  Mai  s  Tsingtau  84  Tage
(deutsche  Schiffe)  s
enigdiß  jeden  Sonntag  Tsingtau  82—35  Tage
6  u  seile,  11.  25.  April  Tsingtau  34  Tage
eng
—  4.  April  2.  Mai  Tsingtau  34  Tage
6.  20.  April  4.  Mai|  Tsingtau  35  Tage
des  Ki.
*:“  ""  #blenders,  —  ae  —

 
 

I  24.  April  22  Apia
Auf  t——  des  *  auch  über  Sodney.

a  25  Tage

auch  über  New  Nort  besbrdert

          
  

22.  April  20.  Mai  3.15
        <pb n="382" />
        W  342  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach.  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Marshall-Iuseln.  Taranto  18.  Mai  Jaluit  58  Tage
#a)  nach  Jalut  (engl.  Schiffe)  11.  April  16.  Mai  1052
(eBrimoistn  13.  April  Jaluit  60  Tage
*  28.  April  Welaide  2  rm—n  d  #ae
lesscheen  d  nel  oder
d)  nach  Nanm  18.  27.  April  S  2  dort  mit(4.  11.  18.  3  6  April
—*  e  Tompand  A  2.  Mai  102
Tara  G6.  20.  April  4.  Mai
,  5

 

 

 

 

Auf  Verlangen  den  Absenders  werden  arieie  und  Postkarten  —  n-  unnn  Drucksachen,  Geschäftspapiere

und  Warenproben.  —  über

irien  —

Schanghai  gelei

Briefe  und  Postkarten  Nachversand  hüit  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo

  1139  a

 

9.c·ogo.

Hamburg  9.  24.  jeden  Monats
Boulogne  s.  M.  11.  26.  jedes  Monats
(eutsche  Schiffe)

##Hamburg  22.  jedes  Monats
Marseille  10.  jedes  Monats
Bordeaux  26b.  jedes  Monats
Liverpooljeden  Mittwoch
Hamburg  16.  jedes  Monats
Rotterdam  22.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)
sHamburg  90.  jedes  Monats
alckerterden  4.  jedes  Monats
eutsche  Schlffe)

 

 

 

Lome  18  Tage
Lome  16  Tage

9.  24.  jed.  Mis.  9.10
10.  25.  jed.  Mts.  1.0

22  jed.  Mts.  9.10
8.  jed.  Mts.  101

23.  jed.  Mts.  1045

Lome  21  Tage
Kotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Kotenom,  14  —
von  da  ab  Landverbindung

Si-  15  Tage  Montag  1012

von  dort  weiter  an

Landwege  in  72  in  .
Lome  28  Tage  16.  jed.  Mts.  9.10
Lome  23  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
Lome  80  Tage  30.  jed.  Mts.  9.10

Lome  26  Tage  .  jed.  Mts.  1012

 

durch  —“  Schiffsverbindungen  werden  eichlenoungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender

Den
die  Beförderung  auf  diesem

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt

—  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  farig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  a  Von  *?  in  wiitt  r  am

veutsch-Nengnines  Reaen  1  11.  40.30-April  Neapel  2-.  16-.  80.  April  .14*.  Mai

F  Brindisi  11.  26.  April  11.  Mai

Neapel  8*.  17*.  April  4*.  Mai  «  -  -

·..  Marseille  10.  ril  8.  Mai
Deutsch·  Ostafrika  .....  jQLØolprll  .  Hoespooc  13  April  4.  Mai

Marseille  7  prit  Nlantschon  Plpmonth,  über  San  Francisco  oder

Southampton  .  2“.14“.  April  3“.  Mai  Southampton
bescaR-ASouthampton.  13.27.  Mpril  11.  Ba  #e  ao  S#nbile  unbestimmt,

Hamburg.  2.  67.  30.  Aoril  E2  (6—6  mal  mon  4.

Southampton  14.30“.Apr.  15“.Mai  Sibir.  Eisen=  Kin  der  Regel  Dienstag,
Namernn  eum  n  16*.  *  bahn  Donnerstag  u.  Sonnabend

Liverpooll  .  5.  April  3.  Mai

9  Neapel2.  11.  19.  307.  Apri  Plymouth.

von  isco  am
ben  Narolinen  oon  den  L.Beindis,  11.  Ayril  8.  Juni  samog  E  4%  a  "

s7  visi  11.  April  8.  Juni  oh.  Plpmouth

##n  )  Brindisi  11.  Aprit  9.  Juni  Brindisi  b.  April  8.  Mai
den  Marianen..  Brinbisi.  ..  11.  „l  8.  Juni

Neap  ..  ...  .  G-.  16“,  jed.  Mts.

den  Palan-Insels  Brindisi  t.  Kai  8.  Juni  dose  S#  2-010  üen  15“.  Mai
Marst#al-Inseln  .Neapel  11.  April  8.  Juni  Plymouth  #  jeden  Dienstag- 



*Fülligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Losen.
        <pb n="383" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-DLinie  zwischen  Hamburg

W#  343  20

und  West=  und  Südwestafriks.

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
Vostdanyfer  oon  nach  bis  28.  März  1913.

„Adolph  Woermann“.  Hamburg.  Ostafrika  am  24.  März  ab  Tanger.
„Alexandra  —  kamerun  Hamburg  am  25.  März  ab  Victoria.
„Aline  Woermann  .  Hamburg  Kamerun  am  17.  März  ab  Lagos.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  18.  März  in  Assinie.
„Arnold  Amsinck“  New  Vork  Westafrika  am  24.  März  in  Victoria.
„Carl  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  21.  März  ab  Gabun.
„Eduard  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  27.  März  in  Cap  Lopez.
„Eleonore  Woermann“  tamerun  Hamburg  an  25.  März  ab  Madeira.
Süsabeh  Brock“  Hamburg  Burutu  m  22.  März  Dover  passiert.
„Erna  W  oermann“  .  mbu  Lũderitzbucht  an  28.  Waͤrz  Vlissingen  passiert.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  Kapstad  am  28.  März  in  K  Ransen
„Gertrud  Woermann“.  tafrika  Hamburg  am  28.  März  ab  Aden
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  28.  Mirt  ab  !s
„Heuny  Woermann“  .  —  —  z.  Zt.

„Henriette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  18.  Mn  ab  as  Palmas.
„Irma  Woermann“  .  Kotonou  Hamburg  am  25.  März  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“  .  Hamburg  Kotonou  am  24.  März  Dover  passiert.
Nrt  Woermann"“.  Assinie  Hamburg  am  27.  März  Dover  passiert.
„ili  Woermann“  Accra  Hamburg  am  27.  März  Dover  passiert.

„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Assinie  am  4.  April  ab  Hamburg.

„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  18.  März  ab  Lagos.

„Lulu  Bohlen“  Kotonon  Hamburg  am  29.  März  in  Hamburg.

„Martha  Woermann“  Kotonon  Hamburg  am  24.  März  in  Sekondie

„Nax  Brockk.  Hamburg  Matadie  am  22.  März  in  Matadi

„Paul  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  5.  März  Pal

„Professor  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  27.  März  Cuxhaven  passiert.

„Nenata  Amsinck“  Burutu  Hamburg  am  25.  März  ab  Las  Palmas

„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou-  am  30.  März  ab  Hamburg.
f.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  21.  März  Dover  passiert.

„Slavonia“  .
«Fwatopmuud««  .

 

 

HamdrsssuerikassiuiqMeist-Dienst.

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
damerun

 

Kotonou
Hamburg
Hamburg
Hamburg

#deritzbucht

Kotonou

Ca
Lüverthkurtt.

am  22.  März  in  Sierra  Leone.
am  28.  März  in  Lome.

am  14.  März  ab  Monrovia.
am  28.  März  ab  Zanzibar.

am  26.  März  ab  Monrovia.

am  26.  März  in  Antwerpen.
am  26.  März  ab  Sierra  Leone.
am  26.  März  Cuxhaven  passiert.
am  28.  März  ab  burg.

am  17.  März  in  Swakopmund.

 

8
7

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg

 

Burutu
Matadi
Matadi
Hamburg
Kotonon
Calabar
Kotonou
Hamburg
Ostafrika

 

z.  Zt.  in  Hamburg.

am  14.  März  ab

am  5.  April  ab  Hamburg.

am  22.  März  ab  Las  Palmas.

am  27.  März  ab  Victoria.

am  25.  März  ab  Bolama.

am  22.  März  in  Monrovia.

am  27.  März  Curxhaven  passiert.
am  26.  März  in  Sierra  Leone.

am  5.  April  ab  Hamburg.

v  Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
eriag  und  Druck  der  SKöntglichen  Hosbuchhandlung  und  Hofbuchdruckeret  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  6s,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="384" />
        Anzeigen.

COO  DO  Inserate  find  an  die  ã  ν  des  „Deutschen  Kolomlalblattes“,  Berlin  8W  68,  Kochstraße  68—71,  Wusenden  Oc

Kurse  deutscher  Rolonlawerte.
mitgetell  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.  8.

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  Ztr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Hehdkontor“  26.  März  1913
Vor  ..
Grün-  ette  Freibleibend
dungs-  Roapital  cer  letie  -  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  3  1  jahr  dende  dende  %  5%
1910  3  000  000  H1.  1.  --  0Afrika-Marmor-Kolonialges.  75  eing.  Ant.  ·  —  40
1907)  2500  000  1.  106  8  Afrikanische  Kompanie  A.-G.  z  90  93
1907  600  000  1.  7.  0  0  Ü  #agpslenzungsgesellschaft.  5  g  .  85  95
1896  1  600  O000  1.  1.)  12  12  Böbiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Ges.  a.  Ait..  125  130
1902  2  650  000  1.  U.  GPBritish  6/6  7(—
19050000  .  4.  17½15  v.  F.  St.  %  #1U55  165
1905  1200  0001.  4.  0  0  )  s  58  63
1902  600  000  1.  1.  8  68  H.  180  136
1905  220  0001.  1.  4  8  100  105
1900  600  1.  1.  0  12  .  198  197
1900  191  800  1.  1.  0  0  140  —
1878  2750  OC00  1.  1111  12  157  162
1902  2  000  O00  1.  1.  5  10  100  105
1907  2500  000  1.  1.  3  5  125  180
1885  2p0000000  ê  1.  4.50  85  490  510
1902  1  000  000  |  1.1  0  0  40  45
1908  4  500  000  1l.  10110  0  175  185
19102  1300  000  1.  5ö..6  7  103  108
1896  2250  000  1.  11  10  10  106  110
1.  1.1  0  —  —
1899  48500  0o  1  115  —  60
1908  1  022  100  1.  100  0  0  200  205
1889  8  000  OOo01.  10.  0  0  54  59
1887  1200  000  1.  1.  25  25  220  —
1898  1  017000  1.  710  4  58.  63
1906  3  000  O000  1.  1.)  4  4  73  76
1895  10  000  O00  1.  1.  0  0  25  27
1903  900  000  1.  140  3  90  95
1908  1250  0001.  11  8  117  120
1908  2  125  0001.  1.]  22½  0  33  z5
1907  500  Oo0  1.  1.  0  0  103  108
1899  2  000  0001.  1.)  5  5  100  105
1886  7500  000  1.  4.  0  0  125  128
191011  000.  740  0  60  —
1906  1400  0001.  1.)  0  6  1272  174
1900  St.  200  000  1.  4.  6,60  A)  6  77  78
1902  2  375  0001.  1.30  2  4%  4½
1910  2  375  000/1.  1.|10  2  2%  2  2
94  160  000  1.  5.]  0  100  100
1912  3000  0O00#  1.  11  —  4380  400
1895  1  500  000  1.  1.,  2  J—  50
1908  900  000  1.  1.0  20  80
19005  2000  Odo  1.  11  1  4  16s  23
1897]  00  Ooo  1.  1.  12  12  170  180
1  1000  11.  1.  12  16  111290  800
1896  8  600  000  1.  7.  0  0  T1  4/-  4/8
1895  350  000  1.  11  0  0  ...  1/8  1/6
1892  82  2  000  Ooo  1.  11  57½  ....  28-—  w-1912
  1000000  1.  1.  —  —  Sühwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  (D.K.G.)  —  106
1898  869  100  11.  4.  0  0Ulsambara  Kasfeebaugesellschoft  Stamm-Anteile  35  45
1898  142  200  1.  4  0  Vorzugs-Anteile  80  90
1909  4285  000  1.  11  0  00  Perein.  Diamdtminen  Lüderitzbucht  St.-Akt.  —  65
190001  600  O00  1.  1.  0  0  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Aktien  120  „  140
1897  2100  0O0001.  1.  3  0  8Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  100  105
1897  8  000  Oodo  1.  1.  15  15  GBestafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria“  280  290
1895|  1  800  Ooo  1.  1  0  6  Bestdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Gef.(D.  K.  G.)  100  —

 

 

 

 

        
    
   
   
 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

Auch  für  alle  hier  nicht  “3  „Werte  ohne  Börsennotiz“  ist  obenstehende  Fiema  stets  kulant  Käufer
erkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos

—  —  s  noch  nicht  erklärt.

*  Bauzinsen.
        <pb n="385" />
        Deutsches  Nolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Zfeika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

24.  Lhrgans.  Berlin,  den  15.  April  1913.  Nummer  8.
5#  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  bei  t  die  nindehen-  einmal

re  lrchas  aus  den  —  chen  Schutz  zhiiese  *  eben  *  ardsen.  Der

hich  ährliche  Abonnemen  sprte  für  das  Kolonialblatt  Fell  den  Beilheften  Feuuge  T  “  bar  die  Suchinnen
  rrort,  durch  die  Verlagsbuchhandle  “  a  be  z  einschl.  der  deuschen

Ean  lete  und  Seerr.  l  für  die  Länder  des  Weltpoa  —  mmns.  —  Ein  Aen  d  en  und  Anfrag  en  irh  an  die
Konlgliche  ELole#chhändleg  bon  —  Steafried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW68,  nse  68—71,  zu  ri

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Reichstanzlers,  betr.  die  Erhebung  einer  Bergsonderrechtssteuer  im
deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiete.  Vom  10.  April  1913  S.  845.  —  Bedingungen  für  die  Ausschreibung  südwestafrikanischer
  Diamanten  S.  347.  —  Grundlagen  der  der  Diamanten-Regie  gemäß  Ziffer  18  der  Ausschreibungsbedingungen
  zustehenden  Gewinnbeteiligung  S.  350.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrila,  betr.
Herausgabe  eines  Ergänzungsheftes  zum  Tarif  für  die  ostafrikanischen  Eisenbahnen  vom  1.  Juni  1912.  Vom  27.  Dezember
1912  S.  351.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  zur  Verordnung,  betr.  dos  Wandergewerbe.  Vom
5  Januar  1518.  S.  351.  —  Desgleichen  betr.  die  Ein=  und  Ausfuhrplätze  sowie  die  Zollstellen.  Vom  25.  Januar  1913

S.  351.  —  Desgleichen  betr.  Ermächtigung  zum  Erlaß  von  Strafbescheiden.  Vom  25.  Januar  1913  S.  352.  —  Ver
ordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  den  öffentlichen  Verkehr  in  den  Bezirken  Sokode-Bassari  und  Mangu-Jendi.
  Vom  4.  November  1912  S.  352.  —  Verzeichnis  der  militärischen  Unternehmungen  der  Polizeitruypen  im  Sinne
der  Urkunde,  betr.  Stiftung  einer  Kolonial-Denkmünze,  vom  18.  Juni  1912  S.  353.  —  Personalien  S.

Der  Deutsch-Ostafrikas  1912  S.  358.  —  Nachon
  rutsch-Ottofeita  im  Monat  Dezember  1912

    
 
 
 
 
  
 
 
 
  
 
 
 
  

  

weisung  der
S.  358.

des  Schnbebiets,  *  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1912
des  Vorjahres  S.  8
3.

von  Neumecklenburg  S.  862.

(mit  vier  Abbildungen)  S.  r—  —  Deutsche  Kolonial=—
  Debundscha-Pflanzung  S.  373

Franzssisch-Westafrika  zu  Beg  inn  des  Jahres  1912
Straits  Sermlämentn  und  den  Veresaigten  Malayenstaaten
Wismuterzen  in  Velgisc-Konza  S.  379.  —  Agypten  S.  379.

i

in  der  kolonialen  Landwirtschaft  S.  379.  —  Die  Gerichtsorganisation  in  Französisch-(VIII.)
  S.  381.  —  Verkehrs--Nachrichten  S.  384.  —  Schiffsbewegungen  S.  388.—

4  :#  ÖZ  *  '  Amtlicher  Teil

Gesetze;  Verordnungen  der  BReichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Erhebung  einer  Bergsonderrechtssteuer
im  deutsch-füdwestafrikanischen  Schutggebiet.
Vom  10.  April  1913.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schupzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813),  §  36  Abs.  2
der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  717)  und  §  96  der  Kaiserlichen
nantgverordnung  vom  8.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  727)  wird  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Sübwestafrika

  verordnet,  was  folgt:

 

#  #5  1.  Sonderberechtigungen  zur  ausschließlichen  Aufsuchung  oder  Gewinnung  von  Mineralien
n  Sinne  der  §§  93,  94  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  August  1905  (Bergsonderrechte)
nterliegen  der  Besteuerung  nach  den  folgenden  Vorschriften.
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        W  346  20

Der  gleichen  Besteuerung  unterliegen  Rechte  auf  bergrechtliche  Gebühren,  Steuern  oder
Abgaben  einschließlich  einer  Gewinn=  oder  Kapitalsbeteiligung  (Abgabensonderrechte),  sofern  nicht  eine
Besteuerung  bereits  nach  Abs.  1  stattfindet.

Die  Sonderrechte  der  Eingeborenen  unterliegen  der  Besteuerung  nur,  soweit  sie  der
Gouverneur  anordnet.

§*  2.  Der  Besteuerung  unterliegen  nicht:

1.  Sonderberechtigungen,  für  die  ein  Recht  auf  Steuerfreiheit  besteht;

2.  Sonderberechtigungen  in  Flächen,  in  denen  die  Vorschriften  der  Kaiserlichen  Bergverordnung
  Anwendung  finden  unbeschadet  eines  Abgabensonderrechts,  das  für  den  Schürfer  und
den  Bergbautreibenden  nach  Entscheidung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts)  nicht  oder  nicht
wesentlich  ungünstiger  ist  als  die  Gebühren,  Steuern  und  Abgaben  der  Kaiserlichen  Bergverordnung;

3.  Sonderberechtigungen  in  Flächen,  in  denen  der  Sonderberechtigte  Bergbaurechte  an
Dritte  verliehen  hat,  insoweit  Bergbau  tatsächlich  betrieben  wird.  Über  die  Frage,  ob  und  auf
welchen  Flächen  Bergbau  betrieben  wird,  entscheidet  im  Streitfalle  endgültig  die  Berufungskommission
  (§  12).

§  3.  Die  Steuer  wird  nach  dem  Inhalte  der  Flächen  erhoben,  in  denen  das  Bergsonderrecht
  oder  das  Abgabensonderrecht  besteht.

Sie  beträgt  jährlich  2  Pf.  für  das  Hektar.

Das  Steuerjahr  läuft  vom  1.  April  bis  31.  März.  Die  Steuer  ist  innerhalb  der  ersten
sechs  Wochen  für  das  ganze  Steuerjahr  zu  zahlen.  "

Maßgebend  für  die  Steuererhebung  find  die  bei  Beginn  des  Steuerjahres  bestehenden
Verhältnisse.  Im  Laufe  des  Steuerjahres  eintretende  Veränderungen  bleiben  für  dieses  Jahr
unberücksichtigt.

#s  4.  Alle  Steuerbeträge  werden  auf  die  volle  Mark  nach  unten  abgerundet.

Läßt  sich  der  genaue  Flächeninhalt  infolge  nicht  abgeschlossener  Vermessung  oder  aus
anderen  Gründen  nicht  feststellen,  so  wird  er  durch  Schätzung  ermittelt.

5  5.  Der  Steuerpflichtige  kann  sich  von  seiner  Steuerpflicht  für  die  Zukunft  dadurch
befreien,  daß  er  für  diejenigen  Mineralien,  auf  die  sich  sein  Bergsonderrecht  oder  sein  Abgabensonderrecht
  erstreckt,  die  Einführung  der  Vorschriften  der  Kaiserlichen  Bergverordnung,  unbeschadet
eines  Abgabensonderrechts  im  Rahmen  der  Bestimmung  des  8  2  Nr.  2,  wirksam  beantragt  und  sich
verpflichtet,  unter  Übertragung  der  Bergverwaltung  an  die  Regierung  dieser  einen  den  entstehenden
Unkosten  entsprechenden  Betrag  zu  zahlen,  den  alljährlich  der  Gouverneur  festsetzt.

Die  Befreiung  tritt  erst  mit  dem  Beginn  des  Steuerjahres  ein,  das  auf  die  im  Abs.  1
bezeichnete  Einführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  folgt.  -

§  6.  Beschränkt  sich  das  Bergsonderrecht  oder  das  Abgabensonderrecht  auf  einzelne  Mineralien,
  so  kann  die  Steuer  auf  dieses  Recht  bis  auf  0,5  Pf.  für  das  Hektar  durch  den  Gouverneur
ermäßigt  werden.

§8  7.  Umfaßt  der  Antrag  des  Steuerpflichtigen  im  Falle  des  §  5  nicht  alle  Mineralien,
auf  die  sich  sein  Bergsonderrecht  oder  sein  Abgabensonderrecht  erstreckt,  so  kann  der  Gouverneur  die
Steuer  auf  das  verbleibende  Recht  bis  auf  0,5  Pf.  für  das  Hektar  ermäßigen.

Die  Ermäßigung  tritt  erst  mit  dem  Beginn  des  Steuerjahres  ein,  das  auf  die  im  §  5  Abl.  1
bezeichnete  Einführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  folgt.

§  8.  Die  Festsetzung  und  Erhebung  der  Steuer  erfolgt  durch  die  Bergbehörde.

§  9.  Der  Inhaber  eines  Bergsonderrechts  oder  eines  Abgabensonderrechts  ist  verpflichtet,
der  Bergbehörde  die  Größe  der  Fläche,  für  die  ihm  das  Sonderrecht  zusteht,  in  Hektaren  anzugeben.
Ist  er  hierzu  außerstande,  so  hat  er  auf  Erfordern  die  für  die  Steuer  sonst  in  Betracht  kommenden
Verhältnisse  mitzuteilen.

Diese  Angaben  sind  erstmals  im  ersten  Vierteljahre  nach  dem  Inkrafttreten  der  Verordnung
und  in  der  Folgezeit,  falls  der  bisherigen  Veranlagung  gegenüber  eine  Anderung  einzutreten  at
oder  eine  Steuerpflicht  neu  begründet  ist,  spätestens  bis  zum  nächsten  1.  April  zu  machen.

5  10.  Die  Bergbehörde  ist  bei  der  Veranlagung  der  Steuer  nicht  an  die  Angabe  des
Steuerpflichtigen  gebunden.

Wird  die  Angabe  beanstandet,  so  find  dem  Steuerpflichtigen  vor  der  Veranlagung  die
Gründe  der  Beanstandung  mit  dem  Anheimstellen  mitzuteilen,  hierüber  innerhalb  einer  angemessenen
Frist  eine  weitere  Erklärung  abzugeben.  '
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        W  347  20

§*  11.  Über  die  Veranlagung  ist  dem  Steuerpflichtigen  ein  schriftlicher  Bescheid  zu  erteilen.

Gegen  den  Bescheid  ist  die  Berufung  an  die  Berufungskommission  (§8  12)  zu

Die  Berufung  ist  binnen  einer  Frist  von  zwei  Monaten  nach  der  Zaheellund  den  Bescheides
schriftlich  bei  der  Bergbehörde  einzulegen.

Der  Bescheid  soll  eine  Belehrung  über  die  Berufung  enthalten.

Die  Einlegung  der  Berufung  hat  für  die  Verpflichtung  zur  Zahlung  leine  aufschiebende
Wirkung.  Nach  vergeblicher  Aufforderung  erfolgt  die  Einziehung  im  »  fah

#  12.  Am  Sitz  des  Gouvernements  wird  unter  dem  Vorfitz  eines  vom  Gouverneur  zu
bestimmenden  Beamten  eine  Berufungskommission  gebildet,  in  die  ein  weiterer  vom  Gouverneur  zu
bestimmender  Beamter  sowie  drei  vom  Landesrat  zu  wählende  Mitglieder  zu  berufen  find.

Für  jeden  Beamten  wird  ein  Stellvertreter  vom  Gouverneur  bestimmt,  für  jedes  der  drei
MNitglieder  ein  Stellvertreter  vom  Landesrat  gewählt.

Die  Berufungskommission  entscheidet  endgültig  über  die  gegen  die  Veranlagungen  und  Festsetzungen
  der  Bergbehörde  eingelegten  Berufungen.

§  13.  Die  Berufungskommission  und  die  Bergbehörde  sind  befugt,  Zeugen  und  Sachverständige
  vorzuladen  und  fie  über  die  für  ihre  Entscheidungen  in  Betracht  kommenden  Tatsachen
zu  vernehmen.

§  14.  Die  Ansprüche  auf  Zahlung  der  Steuer  sowie  auf  Erstattung  gezahlter  Steuer  verjähren
  innerhalb  von  drei  Jahren  vom  Tage  ihrer  Entstehung.

5  15.  Wer  die  nach  §  9  ihm  obliegende  Angabe  nicht  oder  nicht  rechtzeitig  erstattet,
wird  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu  10  000  A  bestraft.

§  16.  Wer  es  unternimmt,  die  geschuldete  Steuer  zu  hinterziehen,  hat  eine  Geldstrafe
bis  zum  zehnfachen  Betrage  der  vorenthaltenen  Steuer  verwirkt.

Die  hinterzogene  Steuer  ist  neben  der  Strafe  zu  entrichten.

§  17.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1913  in  Krast.  Soweit  und  solange  Gebiete
für  den  entichen  Verkehr  gesperrt  sind,  bleibt  die  Verordnung  außer  Anwendung.

r  den  Zeitraum  bis  zum  31.  März  1914  ist  die  Hälfte  der  in  den  §§  3,  6  und  7

bestimmten  -en.  zu  erheben.  Im  übrigen  gilt  er  als  Steuerjahr  im  Sinne  dieser  Verordumg.

Berlin,  den  10.  April  1913.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

 

Bedingungen  kür  die  Kusschreibung  südwestafrikanischer  Diamanten.

4Gegenstand  der  Ausschreibung  ist  die  gesamte  Förderung  südwestafrikanischer  Diamanten  zum
Betrage  von  1.000  000  Karat  in  fortlaufenden  Teillieferungen,  wie  sie  aus  Deutsch-Südwestafrika
  zur  Verwertung  bei  der  Diamanten-Regie  eintreffen,  beginnend  nach  Erfüllung  des
laufenden  Abschlusses.  (Voraussichtlich  im  Mai  d.  J.)
.  Für  alle  Ansprüche,  welche  diese  Ausschreibung  zum  Gegenstande  haben,  webesondere  für  alle
dem  üÜbernehmer  obliegenden  Berpflichtungen  sind  die  Berliner  Gerichte  zuständig
Die  Bewerber  haben  mittels  eines  an  die  Diamanten-Regie  des  sühweslkansshen  Schutzgebiets
in  Berlin  W  64,  Behrenstr.  7,  gerichteten  Einschreibebriefes,  welcher  spätestens  am  15.  Mal  1918,
mittags  12  Uhr,  eingehen  muß,  ihre  Teilnahme  an  der  Bewerbung  anzumelden.  Später  einlaufende
  Anmeldungen  werden  nicht  berücksichtigt.
4.  Gleichzeitig  mit  der  Anmeldung  hat  jeder  Bewerber  eine  Sicherheit  in  Höhe  von  1  000  000  #
.  Worten  einer  Million  Mark)  zugunsten  der  Diamanten-Regie  zu  bestellen.  Die  Sicherheit
ist  zu  leisten
a)  entweder  durch  Hinterlegung  von  Geld  oder  mündelsicheren  Wertpapieren,  welche  auf  den
Inhaber  lauten  —  mit  Wertpapieren  kann  Sicherheit  nur  in  Höhe  von  neun  Zehnteln  des
Kurswertes  geleistet  werden  —,
b)  oder  durch  Beibringung  der  Börgschast  einer  in  Deutschland  domizillerenden  Bank,  deren
GErundkapital  mindestens  80  Millionen  Mark  beträgt,  oder  eines  ersten  deutschen  Bankhauses.
2

—1

S  .
        <pb n="388" />
        10.

11.

13.

14.

348  0

Bewerber,  welche  die  Sicherheit  nicht  in  der  vorbezeichneten  Weise  spätestens  bis
zum  15.  Mai  1913,  mittags  12  Uhr,  stellen,  werden  nicht  berücksichtigt.

.  Als  Grundlage  für  die  Bewerbung  gelten

a)  ein  vom  20.  Mai  1913  an  im  Geschäftshause  der  Regie  bereit  gehaltener  Posten  von
5000  Karat,  der  in  sorgfältigster  Weise  als  Durchschnittsprobe  dem  zuletzt  eingetroffenen
Shipment  entnommen  ist,

b)  eine  genaue  Sortierungsliste  dieser  von  der  Regie  in  üblicher  Weise  sortierten  Durchschnittsprobe,

e)  ein  Verzeichnis  sämtlicher  in  Betracht  kommenden  Basispreise.

Es  steht  den  Bewerbern  frei,  die  Durchschnittsprobe  und  den  übrigen  Teil  des  Shipments
einer  Besichtigung  zu  unterziehen.  Während  der  Dauer  der  Ausschreibung  bleibt  das  volle

Shipment,  aus  dem  die  Durchschnittsprobe  entnommen  ist,  gesondert  aufbewahrt.

Für  die  Besichtigung  der  5000  Karat  und  Vergleich  mit  dem  gesamten  Shipment  wird  jedem

Bewerber  eine  Frist  von  drei  Werktagen  gewährt.  Die  Reihenfolge,  in  welcher  die  einzelnen
Bewerber  die  Besichtigung  vornehmen,  wird  durch  das  Los  bestimmt,  welches  im  Anschluß  an
die  Offnung  der  Anmeldungen  und  Prüfung  der  zu  stellenden  Sicherheit  von  1000  000
am  15.  Mai  1913  durch  den  Vorstand  der  Diamanten-Regie  in  den  Räumen  der  letzteren  gezogen
  wird.  Sämtliche  Bewerber  haben  das  Recht,  der  Losziehung  beizuwohnen.

Die  Besichtigung  findet  in  den  Räumen  der  Diamanten-Regie  werktäglich  in  den  Stunden  von

9  Uhr  vormittags  bis  4  Uhr  nachmittags  im  Beisein  von  Beamten  der  Diamanten-Regie  statt.
Dem  ersten  ausgelosten  Bewerber  stehen  die  Tage  vom  20.  Mai  bis  einschließlich  22.  Mai  1913,
dem  nächsten  die  darauffolgenden  drei  Werktage  usw.  zur  Verfügung.

Nach  Beendigung  der  Besichtigung  durch  den  letzten  Bewerber  sind  die  Angebote  innerhalb

einer  Frist  von  fünf  Tagen  in  versiegeltem  Kuvert  an  die  Diamanten-Regie  zu  richten.  Der
Zeitpunkt,  von  welchem  die  Frist  von  fünf  Tagen  zu  laufen  beginnt,  wird  den  sämtlichen  Bewerbern
  am  Tage  der  Losziehung  mittels  eingeschriebenen  Briefes  von  der  Diamanten-Regie
bekanntgegeben.  Später  einlaufende  Angebote  werden  nicht  berücksichtigt.

.  In  den  Angeboten  ist  für  die  ausgeschriebene  Menge  ein  einziger  Preis  für  das  Karat  anzugeben.

  Die  Abrechnung  jedes  Shipments  erfolgt  nach  der  tatsächlichen  Beschaffenheit  im  Verhältnis
  zu  diesem  Preise.  Siehe  Ziffer  14  Absatz  2.

Die  Offnung  der  Angebote  findet  am  nächsten  Werktag  nach  Ablauf  der  für  die  Einreichung
festgesetzten  Frist  in  Gegenwart  eines  der  Herren  Reichskommissare  in  den  Räumen  der
Diamanten-Regie  statt.  ·

Der  Zuschlag  wird  innerhalb  fünf  Tagen  nach  Offnung  der  Angebote,  vorbehaltlich  der  Genehmigung
  des  Reichs-Kolonialamts,  demjenigen  Bewerber  erteilt,  der  den  höchsten  Preis  geboten
  hat,  doch  ist  die  Regie  berechtigt,  im  Einvernehmen  mit  dem  Reichs-Kolonialamt  auch
einem  anderen  Bewerber  den  Zuschlag  zu  erteilen  oder  sämtlichen  Bewerbern  den  Zuschlag
zu  versagen.

.  Der  Bewerber,  welcher  den  Zuschlag  erhält,  hat  innerhalb  einer  Woche  eine  Sicherheit  von

4  000  000  .Xx  (in  Worten  vier  Millionen  Mark)  zugunsten  der  Diamanten-Regie  zu  hinterlegen.
Die  Sicherheitsleistung  hat  in  der  unter  Ziffer  4  angegebenen  Weise  zu  erfolgen.  Die  bereits
bestellte  Sicherheit  in  Höhe  von  1  000  000  K  ist  anzurechnen.

Ist  diese  Sicherheit  geleistet,  so  ist  der  Abschluß  zwischen  der  Regie  und  dem  Bewerber,
der  den  Zuschlag  erhalten  hat,  für  die  ausgeschriebene  Menge  zustandegekommen.

Wird  die  Sicherheit  nicht  innerhalb  der  Woche  geleistet,  so  verfällt  die  gemäß  Ziffer  4
gestellte  Sicherheit  zugunsten  der  Diamanten-Regie,  welche  über  die  1  000  000  Karat  Diamanten
anderweit  verfügen  kann.  Der  Bewerber  bleibt  zum  Ersatz  des  bei  der  anderweiten  Vergebung

entstehenden  Mindererlöses  verpflichtet,  soweit  dieser  die  Höhe  der  verfallenen  Sicherheit  übersteigt.


Die  Durchschnittsprobe  von  5000  Karat  wird  nach  Beendigung  der  Besichtigung  im  sortierten
Zustand  verschlossen  und  mit  dem  Siegel  des  Reichs-Kolonialamts  versehen.  -

Der  Ubernehmer  hat  das  Recht,  jederzeit  eine  Besichtigung  und  einen  Vergleich  der
Durchschnittsprobe  mit  den  zur  Ablieferung  kommenden  Shipments  zu  verlangen.
Die  Regie  hat  dem  Übernehmer,  sobald  ein  Shipment  ablieferungsbereit  ist,  Anzeige  zu  machen-Die
  Abnahme  hat  innerhalb  fünf  Tagen  nach  Erhalt  der  Anzeige  zu  erfolgen.

Über  jedes  Shipment  hat  die  Regie  eine  Rechnung  aufzustellen,  wobei  für  die  Bewertung
die  von  den  Bewerbern  besichtigten  5000  Karat  unter  Berücksichtigung  der  in  Ziffer  5  erwähnten
Preisliste  zugrunde  zu  legen  sind.  Für  diejenigen  Größen  und  Qualitäten,  die  in  dem  zur
        <pb n="389" />
        —
S

W  349  2

Besichtigung  gestellten  Shipment  nicht  enthalten  gewesen  find,  ist  die  Basispreisliste  der  Regie
bestimmend.  Der  hiernach  von  der  Regie  errechnete  Abnahmepreis  ist  bei  Empfang  der  Ware

bar  unter  Vergütung  von  1  v.  H.  Diskont  zu  zahlen.
Sollten  Einsprüche  des  Übernehmers  gegen  die  Berechnung  der  Regie  erhoben  werden,  so  wird

hierdurch  die  Abnahme  und  die  Entrichtung  des  Gegenwerts  nicht  beeinflußt.  Über  die  Berechtigung
  dieser  Einsprüche  entscheidet  eine  ständige  Kommission,  für  welche  jede  der  Parteien
ein  Mitglied  zu  ernennen  hat.  Die  beiden  von  den  Parteien  ernannten  Personen  haben  sich,
falls  sie  sich  über  eine  Entscheidung  nicht  einigen  können,  wegen  eines  Obmannes  zu  verständigen.
  Falls  eine  Einigung  nicht  stattfindet,  ernennt  das  Reichs-Kolonialamt  den  Obmann.
Bei  Widersprüchen  der  beiden  Sachverständigen  hat  der  Obmann  der  Schätzung  des  einen  oder
des  anderen  hinzuzutreten  oder  eine  selbständige,  zwischen  beiden  liegende  Schätzung  abzugeben.
Die  Schätzung  des  Obmannes  ist  allein  maßgebend.

Sollte  der  Übernehmer  innerhalb  der  gegebenen  Frist  von  fünf  Tagen  ein  Shipment  nicht  abgenommen

  haben,  so  ist  er  seitens  der  Regie  durch  eingeschriebenen  Brief  oder  eingeschriebenes
Telegramm  zu  erinnern.  Erfolgt  alsdann  innerhalb  weiterer  sieben  Tage  die  Abnahme  nicht,
so  verfällt  die  gestellte  Sicherheit  als  Vertragsstrafe  zugunsten  der  Regie,  die  über  die  nicht
abgenommenen  Diamanten  sowie  über  den  gesamten  Restbetrag  der  1  000  000  Karat  anderweit
verfügen  kann.  Der  Übernehmer  ist  zum  Ersatze  des  bei  der  anderweiten  Verwertung  der
Steine  sich  ergebenden  Mindererlöses  verpflichtet,  soweit  dieser  die  Höhe  der  Vertragsstrafe
übersteigt.

Vom  Ablauf  des  fünften  Tages  nach  Erhalt  der  Anzeige  gemäß  Ziffer  14  hat  der  Übernehmer
  Zinsen  in  Höhe  des  jeweiligen  Lombardzinsfußes  der  Reichsbank  zu  entrichten.

Von  der  bestellten  Sicherheit  werden  für  jedes  abgelieferte  und  bezahlte  Karat  2  und

jeweilig  so  viel  freigegeben,  daß  die  Sicherheit  für  die  noch  abzunehmende  Menge  nicht  mehr

als  10  A  pro  Karat  beträgt.

a)  An  dem  Gewinn,  welchen  der  Übernehmer  durch  die  Verwertung  der  1  000  000  Karat
Diamanten  erzielt,  ist  die  Diamanten-Regie  mit  25  v.  H.  beteiligt.  Die  Berechnung  des
Gewinnanteils  erfolgt  nach  den  in  der  Anlage  aufgestellten  Grundsätzen.  An  einem  etwaigen
Verlust  des  Übernehmers  ist  die  Diamanten-Regie  nicht  beteiligt.

Es  soll  indessen  den  Bewerbern  auch  gestattet  sein:
b)  ihr  Angebot  unter  Ausschluß  einer  Gewinnbeteiligung  abzugeben  oder
e)  ein  Angebot  für  eine  Abnahme  mit  und  eine  Abnahme  ohne  Gewinnbeteiligung  zu  machen.

Der  Übernehmer  ist  verpflichtet,  vollständige  Seriensortimente  und  einzelne  Kategorien,  wie  solche

für  den  Großhandel  (Antwerpen,  Amsterdam,  London)  zum  Verkauf  gestellt  zu  werden  pflegen,
außer  in  Berlin  auch  an  einem  oder  zwei  weiteren  von  der  Regie  zu  genehmigenden  deutschen
Plätzen,  indessen  an  den  letzteren  nur  in  einem  der  seitherigen  Abnahme  entsprechenden,  mäßigen
Quantum,  zum  Verkauf  bereit  zu  halten.

Der  Verkauf  in  Deutschland  hat  zu  den  jeweiligen,  von  dem  Übernehmer  aufgestellten
Listen-Großpreisen  und  Bedingungen,  frei  von  Maklergebühr  für  den  Käufer,  zu  erfolgen.  Die
Teilung  eines  Seriensortiments  darf  nur  in  der  Weise  stattfinden,  daß  das  Verhältnis  jeder
Kategorie  eines  Sortiments  zum  Ganzen  unverändert  bleibt.  Die  Größe  des  Abschnittes  darf
nach  unten  nicht  beschränkt  werden.

Auf  Steine,  die  mit  der  ausdrücklichen  Erklärung  gekauft  werden,  daß  sie  in  Deutschland
geschliffen  werden  sollen,  sind  sechs  Monate  nach  Abnahme  5  v.  H.  des  Betrages  der  Rechnung
zu  vergüten,  doch  kommt  diese  Vergütung  in  Fortfall,  wenn  nicht  auf  Verlangen  des  üÜbernehmers
  von  den  Käufern  der  Nachweis  geführt  wird,  daß  die  Verarbeitung  in  Deutschland
erfolgt  ist.  Bezüglich  dieser  Steine  fällt  die  nach  Absatz  1  und  2  bestehende  Verpflichtung  der
Käufer,  beim  Bezuge  gewisser  Steinsorten  bestimmte  andere  mitzukaufen,  weg.

Die  Regie  behält  sich  das  Recht  vor,  aus  einem  Shipment  eine  Durchschnittsprobe  von

5000  Karat  zu  nehmen  und  zu  dem  Abnahmepreise  zu  erwerben.  Die  Regie  ist  berechtigt,
die  Übereinstimmung  dieser  Durchschnittsprobe  mit  dem  Shipment,  welchem  sie  entnommen  ist,
durch  Dritte  feststellen  zu  lassen.  Die  von  der  Regie  erworbenen  5000  Karat  dürfen  vor
Beendigung  des  Vertrages  nicht  verkauft  werden.

Bevor  nicht  mindestens  60  v.  H.  =  600  000  Karat  von  der  gegenwärtigen  Ausschreibung  zur

Ablieferung  gelangt  find,  ist  die  Diamanten-Regie  nicht  berechtigt,  weitere  Verkäufe  von
Diamanten  abzuschließen.
2*
        <pb n="390" />
        W  350  20

22.  Der  Übernehmer  hat  das  Recht,  vom  Vertrage  zurückzutreten,  falls  ein  Krieg  zwischen  zwei

23.

europäischen  Großmächten  auf  europäischem  Boden  oder  in  europäischen  Gewässern  oder  ein
Krieg  auf  dem  Boden  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  oder  zwischen  den  Vereinigten
Staaten  und  einer  europäischen  Großmacht  stattfinden  sollte.  Die  bereits  abgenommenen
Sendungen  werden  von  dem  Rücktritt  nicht  berührt.

Angebote,  welche  Zusätze  zu  den  vorstehenden  Bedingungen  oder  Abänderungen  derselben
enthalten,  werden  nicht  berücksichtigt.

Grundlagen  der  der  Diamanten-Regie  gemäß  Jiffer  18  der  Russchreib  bedl

II.

II

1  #

Jzustehenden  Gewinnbeteiligung.

I.  Die  Feststellung  der  der  Regie  zustehenden  Gewinnbeteiligung  hat  nach  folgenden  Grundsätzen

—

—

zu  erfolgen:

a)  Nachdem  ungefähr  die  Hälfte  der  1  000  000  Karat  von  dem  Übernehmer  abgenommen  ist,
soll  ein  formeller  Geschäftsabschluß  gemacht  werden;  der  sich  ergebende  Gewinn  oder  Verlust
wird  vorgetragen  und  findet  seine  Verrechnung  nach  völliger  Erledigung  des  ganzen  Geschäfts.

b)  Spätestens  drei  Monate  nach  Ablieferung  des  letzten  Shipments  von  der  Regie  an  den
Übernehmer  ist  die  Gemeinschaftsrechnung  aufzustellen.  .

c)SorovhlfürdenformellenGefchüftsabfchlußnqchAbnahmedes-Hälfte,alsauchfürdie
endgũltige  Rechnungsaufstellung  gelten  folgende  Bestimmungen:

1.  Die  Gelder,  welche  der  Übernehmer  für  die  Abwicklung  der  hier  fraglichen  Geschäfte  zur
Verfügung  gestellt  hat,  werden  mit  einer  Verzinsung  zum  jeweiligen  Lombardsatz  der
Deutschen  Reichsbank  zugunsten  des  Übernehmers  eingesetzt.

2.  Die  Forderungen,  welche  der  Übernehmer  aus  den  Kreditgewährungen  an  seine  Kunden
besitzt,  werden  unter  Abrechnung  von  Zinsen  zum  Lombardsatze  der  Deutschen  Reichsbank
in  die  Inventur  eingestellt.

3.  Etwaige  bei  der  Aufstellung  der  Rechnung  noch  vorhandene  Bestände  an  Rohdiamanten

werden  zu  Schätzungspreisen  ausgenommen.  Der  Diamanten-Regie  wird  das  Recht
eingeräumt,  bei  der  endgültigen  Abrechnung  von  einigen  oder  allen  Kategorien  der
Bestände  eine  Menge,  welche  dem  Prozentsatz  ihrer  Gewinnbeteiligung  entspricht,  zum
eingesetzten  Schätzungspreise  zurückzuerwerben.  4

u  Zugunsten  des  Übernehmers  wird  als  Entschädigung  für  die  Geschäftsführung  und  das
durch  die  Gewährung  eines  Gewinnanteils  übernommene  Obligo  die  Gemeinschaftsrechnung
mit  1  ½  v.  H.  der  Umsatzziffer  belastet.

Die  Verkäufe  der  nach  Sortimenten  geordneten,  von  der  Regie  bezogenen  Rohdiamanten  finden

auf  Grund  der  von  dem  Übernehmer  ausgelegten  Listenpreise  statt,  wobei  Ausnahmen  nur

nach  ausdrücklicher  Genehmigung  der  Regie  zulässig  find.  Dem  bernehmer  sind  die  für  die
eigenen  Betriebe  zu  beziehenden  Diamanten  nicht  günstiger  als  den  sonstigen  Abnehmern  äu
berechnen.

Die  gemäß  Ziffer  1  aufzustellenden  Abschlüsse  sollen  durch  einen  vom  Präsidenten  der  Handelskammer

  in  Berlin  ernannten,  dem  Reichs-Kolonialamt  genehmen  vereideten  Bücherrevisor
geprüft  und  entlastet  werden.  Dieser  Revisor  hat  auch  das  Recht,  jederzeit  während  de-Bestehens
  dieses  Vertrages  die  ihm  erforderlich  erscheinenden  Aufllärungen  zu  fordern.  G
sind  ihm  alle  von  ihm  erforderten  Bücher,  Skripturen,  Belege  und  Dokumente  aller  Art
vorzulegen.  Sollte  der  Revisor  aus  irgendeinem  Grunde  nicht  in  der  Lage  sein,  die  ihm
obliegende  Tätigkeit  auszuben,  so  hat  an  seiner  Stelle  ein  anderer  von  der  Handelskammer
vorgeschlagener,  vom  Reichs-Kolonialamt  genehmigter  vereideter  Bücherrevisor  einzutreten.

Die  für  die  Rechnungslegung  eingesetzte  Kontrolle  darf  nicht  auf  die  Behandlung  der
Rohdiamanten  ausgedehnt  werden.

Sollte  das  Resultat  des  ganzen  Geschäfts  unter  Anwendung  des  in  Ziffer  1  bezeichneten
Schlüssels  einen  Überschuß  nicht  belassen,  so  darf  der  vereidete  Bücherrevisor  nur  eine  Bescheinigung
dahin  ausstellen,  „daß  nach  Prüfung  und  Richtigbefund  der  Rechnung  ein  Gewinn  für  die
Regie  auf  Grund  des  Abkommens  vom  .  I  nicht  vorhanden  sei“.
hat  die  endgültigen  Zahlen  des  Abschlusses  und  sein  Prüfungsprotokoll  dem  jeweiligen  Vorsitzenden
  des  Aufsichtsrats  der  Diamanten-Regie  einzureichen,  welcher  sich  dem  Übernehmer  zur
strengsten  Geheimhaltung  zu  verpflichten  hat  und  nur  berechtigt  ist,  unter  Auferlegung  der
        <pb n="391" />
        G  351  20

gleichen  Pflicht  das  Reichs-Kolonialamt  und  den  Ausschuß  der  Regie  zu  unterrichten.  Die
gleiche  Verpflichtung  haben  alle  mit  der  eventuellen  Prüfung  der  Rechnung  beauftragten
Personen  zu  übernehmen.
Die  mit  der  Revision  zusammenhängenden  Kosten  und  Auslagen  hat  die  Regie  zu  tragen.
IV.  Der  der  Regie  auf  Grund  des  endgültigen  Rechnungsabschlusses  zustehende  Gewinn  ist  sofort
auszuzahlen,  nachdem  der  vereidete  Bücherrevisor  die  Rechnung  geprüft  hat.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Perausgabe  eines
ergänzungsheftes  Jum  Tarif  für  die  ostafrikanischen  Sisendahnen  vom  1.  Juni  1912.)
Vom  27.  Dezember  1912.

(Amtlicher  Anzeiger  für  D.  O.  A.  1912,  Nr.  78,  S.  237.)

Ab  1.  Jannar  1913  findet  zwischen  den  Stationen  der  Strecke  Daressalam—Tabora
und  den  neu  in  Betrieb  genommenen  Stationen  der  Strecke  Tabora  —Kigoma  bzw.  umgekehrt
direkte  Abfertigung  von  Personen,  Gepäck,  Leichen,  lebenden  Tieren  und  Gütern  statt.

Zum  Tarife  für  die  Schutzgebietsbahnen  (Mittellandbahn  und  Nordbahn)  vom  1.  Juni  1912
ist  ein  Ergänzungsheft  erschienen,  welches  die  Bestimmungen  hierüber  sowie  den  Kilometerzeiger
für  die  bis  jetzt  in  Betrieb  genommenen  Stationen  der  Strecke  Tabora—Kigoma  und  die  Ergänzung
  der  allgemeinen  Kilometertariftabelle  enthält.

Das  Ergänzungsheft  ist  zum  Preise  von  50  Heller  bei  der  Betriebsleitung  in  Daressalam
und  beim  Baubureau  der  Firma  Holzmann  &amp;amp;  Co.  in  Tabora  erhältlich.

Daressalam,  den  27.  Dezember  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Romerun  Zur  Verordnung,  betr.  das
Wandergewerbe.
Vom  17.  Januar  1913.
(Amtsblatt  1913,  Nr.  4,  S.  54.)
Die  Ziffer  6  der  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  zur  Verordnung,  betreffend  das  Wandergewerbe,
  vom  4.  März  1908  (Amtsbl.  S.  9)““)  wird  aufgehoben.
Buea,  den  17.  Januar  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
V.:

Dr.  Meyer.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Ramerun,  betr.  die  Ein-  und  Ausfuhrplätze
sowie  die  Jollstellen.
Vom  25.  Januar  1913.
(Awtsblatt  1913,  Nr.  5,  S.  69.)
Der  Bekanntmachung,  betr.  die  Ein=  und  Ausfuhrplätze  sowie  die  Zollstellen  vom  1.  August
1911  (Amtsbl.  S.  382;  Kol.  Bl.  1912,  S.  384)  ist  mit  dem  Zeitpunkte  der  Übergabe  des  Übangi-Vorsprunges
  an  die  Schutzgebietsbehörden  hinzuzufügen  unter  Ziffer  1b:  Zollstelle  an  der
Lobaje-Mündung  und  unter  Ziffer  3b:  Nebenzollamt  an  der  Lobaje-Mündung.
Buea,  den  25.  Januar  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:

Dr.  Meyer.
ÛÙj  —
S  *)  Val.  die  Bekanntmachungen  vom  24.  März  und  81.  Oktober  1912  im  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  7,
292,  und  Nr.  24,  S.  1164

*)  Bgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1008,  Nr.  16,  S.  783  f.
        <pb n="392" />
        Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Ramerun,  betr.  Ermächtigung  zum  Erlaß
von  Straofbescheiden.
Vom  25.  Januar  1913.
(Amtsblatt  1913,  Nr.  7,  S.  89.)

Im  Sinne  des  §  11  der  Ausführungsbestimmungen  vom  24.  September  1908  (Amtsbl.
S.  79;  Kol.  Bl.  S.  1200)  zur  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der
Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  717)  sind  die  Vorsteher  der  Nebenzollämter  am  Muni-Becken,  an  der  Sanga-Mündung
und  an  der  Lobaje-Mündung  mit  dem  Zeitpunkte  der  jeweiligen  Übergabe  des  Bezirks,  in  dem
die  Nebenzollämter  liegen,  an  die  Schutzgebietsbehörden  zum  Erlaß  von  Strafbescheiden  mit  der
Einschränkung  ermächtigt,  daß  sie  Geldstrafen  nur  bis  zu  300  .7  festsetzen  können.

Buea,  den  25.  Januar  1913.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Dr.  Meyer.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Togo,  betr.  den  öffentlichen  Verkehr  in  den
Bezirken  Sohode-Bassarl  und  Oangu-  Jendi.
Vom  4.  November  1912.
(Amtsblatt  1912,  Nr.  52,  8.  307.)

Auf  Grund  des  §  15  Abs.  2,  3  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und
des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  unter
Aufhebung  der  Verordnung  vom  20.  September  1907,  betreffend  den  öffentlichen  Verkehr  in  den
Bezirken  Sokode-Bassari  und  Mangu-Jendi  (Amtsbl.  S.  192,  Kol.  Bl.  1908,  S.  54),  der  Verordnung
vom  22.  November  1907,  betreffend  Abänderung  dieser  Verordnung  (Amtsbl.  S.  250,  Kol.  Bl.  1908,
S.  55),  und  der  Bekanntmachung  vom  5.  Oktober  1907,  betreffend  den  öffentlichen  Verkehr  in  den
Bezirken  Sokode-Bassari  und  Mangu-Jendi  (Amtsbl.  S.  208,  Kol.  Bl.  1908,  S.  55),  verordnet,
was  foldgt:

§  1.  Die  Bezirksleiter  von  Mangu  und  Sokode  find  befugt,  Nichteingeborenen  und  fremden
Eingeborenen  den  Aufenthalt  in  den  Ortschaften  Mangu  und  Jendi  sowie  in  dem  Gebiete  nördlich
des  Kara-Flusses  und  östlich  der  Linie  Kambon—  Koruntisre  (Transkara-Gebiet)  und  in  dem  nördlich
des  Parallelkreises  10°  30/  n.  Br.  gelegenen  Gebiete  zu  verbieten,  sofern  diese  Maßregel  im  Interesse
der  Aufrechterhaltung  der  öffentlichen  Sicherheit  oder  Ordnung  notwendig  erscheint.

Fremde  Eingeborene  im  Sinne  des  Abs.  1  sind  solche,  welche  nicht  zu  der  Ortschaft  oder
dem  Gebiete,  in  denen  der  Aufenthalt  untersagt  wird,  gehören.  Z

§  2.  Gegen  ein  auf  Grund  des  §  1  erlassenes  Verbot  findet  Beschwerde  nach  Maßgabe
der  Vorschrisften  der  §§  16  bis  21  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse
  der  Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905
(Reichs-Gesetzbl.  S.  717,  Beilagen  zum  Kol.  Bl.  vom  15.  September)  statt.

§  3.  Zuwiderhandlungen  gegen  ein  auf  Grund  des  §  1  erlassenes  Verbot  werden  an
Nichteingeborenen  mit  Geldstrafe  bis  zu  3000  .K  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten,  an
Eingeborenen  nach  Maßgabe  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  (Kol.  Bl.
S.  2419)  bestrast.

&amp;amp;  4.  Diese  Verordnung  riitt  sofort  in  Kraft.

Lome,  den  4.  November  1912.
Der  Gouverneur.

Herzog  zu  Mecklenburg.
        <pb n="393" />
        W  353  20

Verzeichnis  der  militärischen  Unternehmungen  der  Dolizeitruppen  im  Sinne  der
Urkunde,  betr.  Stiftung  einer  Holonial-Denkmünze,  vom  13.  Juni  1912.7)

 

 

    
  
   
   
 
 

 

 

 

 

-  Anlaß  Dauer  Spange
I.  Im  Bereiche  des  MReichs-Molonialamts/.
B.  Polizeitruppen.
a.  Deutsch-Ostafrika.  #
18ä6estrafung  der  Karawanenräuber  in  Urundi  und  Muhambwe’6.  8.  bis  16.  9.  1911  sch-  .
2  Underbrüchun  der  Unruhen  in  Manioft.  und  dem  angrenzen-  Deutsch  Ostafrika
den  Teile  von  Urundi  18.  12.  11  bis  5.1.12
3  Erfpedition  gegen  die  Wamb  26./27.  3.  1912  neutsch  Hftaffika
4  Erxpedition  gegen  Adungutze  zun  Bassebja  in  Nordruanda-  B.  4.  bis  20.  5.  1912  1912
b.  Deutsch-Südwestafrika.
Nichts.
c.  Kamernn.
1  der  und  Hikorileute  1884  Kamerun  1884
2  Zintgraff  1886  bis  1891  Kamerun  1886/91
3  1889  Kamerun  1889
4  taegen  d  Malimbas  und  Agumbas,  *
d  Bati  1890
5  0  Hafok-,  Deido=  und  -eé  1890  Kamerun  1890
6  Häuptling  Malia  ..  August  1807  Kamerun  1897
7  .  1898  erun
8  von  Rio  del  Re  A  1899  Kamerun  1899
9  und  Gefecht  bei  Sedawo  Mai  1900  Kamerun  1900
10  Juli,  August  1908  Kamerun  1908
1  .  Februtoiö  1904  Kamerun  1904
1  .......  1905
13  (oberer  Djah)  1905  Kamerun  1905
E  ....  Fehlt-Ia  1906  Kamerun  1906
16  .....  1912  Kamernun  1912
d.  Togo.
1.  Unternehmung  zur  Sicherung  des  Togohinterlandes  1894/95  Togo  1894/95
2  Feldzug  gegen  Tove  mit  mehreren  Scharmützeln  um  Tove  11.  Z.  bis  3.  4.  1895  Togo  1895
3  Erpedition  nach  Sugu,  Gefecht  bei  Tashi.  6.  1.  bis  14.  3.  1896
46waltmärsche  von  Heee  nach  Czipui,  Scharmützel  bei  -!1“⅝5  3.  bis  5.  9.  1896
5  Feldzug  ge  Egen  Dag  omba  und  Expedition  nach  Sansanne  Mangu,  Togo  1896
zwei  Gefechte  ei  Brmbtlm  Gefecht  bei  Bambalaga,  Er-6
  Felturmung  von  hend  5  "g  chi  z  nd  S.  burutu  28  9.  bis  11.1  12.  1506
zug  nach  Sugu,  Gefechte  bei  unga  u  uburu  is
MNiti  April  1897  Togo  1890/97
7  Etrafzug  gegen  die  Basari,  Erftürmung  eines  Hauptdorfes
8  gader  asari  zi  un  4n  ½  ¾  ve  aaꝛ  ;  Weil.  1#n  10  Togo  1897
ug  gegen  ie  m  as  ein  efe  ei  ure  un  7  bis
acht  Scharmütel.  2.  1.  1898  Togo  1897/98
9  LKriegegug  gegen  Bafilo  2.  bis  26.  9.  1897
gegen  die  Waldstätte  an  der  Osigrenze  des  Begirts
dorts  lürmung  von  Bafilo  und  von  Cambole  10.  bis  14.  11.  1897  1897
10  Unieet  der  aufständischen  Stadt  Mangu  und  Fe  ag  ogo
Dschobowa  aund  Kundja,  Gefecht  bei  B  Welcd  un
*  rere  Scharmützel  Novbr.  u.  Degbr.  1897
11  geldzug  gegen  ut  Gesechte  bei  Pesidé  Adyira-Lambo,
guufale,  Groß-L  21.  1.  bis  4.  2.  1898
12  Feldzug  gegen  Kobre,  h„Geseit  in  der  Lasa-Ebene  und  Erstürmung
  des  Kalangba-bu  27.9.  bis  4.  10.  1898
18  deldzu-  anoch  Namba,  Hae  bei  Namba  und  dem  Paß  von
«  Januar  u.  Febr.  1898  Togo  1898
14  geina  nach  Moba,  Gefecht  bei  Bulogu,  Scharmützel  bei
Banna  und  Nabahn  März  1898
15  Feldzug  gegen  Akposso,  Scharmibei  bei  2  und  atipo.
Erstürmung  von  Agome  Inni  1808
*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  14,  S.  esy  ff.  r*
        <pb n="394" />
        G  354  20

 

 

 

 

 

 

   
  

 

 

 

 

 

 

#Wee-  Anlatßz  Dauer  Spange
16  Strafzug  nach  Nabahu  März  1899
17  Feldzug  nech.  Nord-Kabure,  dabei  ein  *  und  miehrere
Scharmütz  el  .  Februaru.M  März  1899  Togo  1899
18  Feldzug  nas  Lamba,  Scharmützel  in  Lamba  .  April  1896
19  Feldzug  nach  Moba,  Gefecht  vor  Nadére  und  Nabahn  .  .  Mai  1899
20  Erpedikion  zur  Regelung  der  Grenze  zwischen  Togo  und  Daho-  12.  7.  0%8  bis
mey,  welche  mit  einer  Reihe  von  Hesechten  verbunden  war  17.  11.1899  Togo  1898/99
21.Strafzug  gegen  Tschawade,  Erstürmung  der  Stadt  Ipril  1899
22  Erpedition  nach  Kabure,  Bufale,  Tambeerma.  Difale  und  Anima,  4
Gefecht  bei  Adjare  und  drei  l  18.6.bts25.8.1899
28  Strafzug  in  die  westüchen  Landst  eften  bon  Bassari,  Gesecht  Togo  1899
bei  Napari  und  Kujun  12.  bis  29.  10.  1899
24  8trafzug  nach  Dezomba-  und  *  Gescchte  bei  i  Napari
Bupadjiwe  und  agu  11.  bis  26.  12.  1899
256  J  Gefechte  bei  Acheppe  und  Dedekpe  ..  11.  und  12.  1.  1900
26  Feldzug  gegen  die  Dagomba,  Gefechte  bei  Djabau,  Napva,
Pasasi,  Segbewa,  Ssambu  und  drei  Scharmützel  2.  bis  8.  4.  1900
27  Feldzug  *  die  zu  Dagomba  gehörenden  Konkomba,  Gefechte
  bei  Gudjoni  und  Langbani,  Einnahme  sämtlicher  -  Togo  1900
am  Oti  gelegenen  Konkomba-Städte  9.  4.  bis  14.  5.  1900
28  Erpedition  vaa  Kabure,  Gefechte  in  Tschätschau  und  Lau-  Mai  19000
29  Bestrafun  ie  Lama-Tessi,  Gefechte  bei  Scau,  Erstürmung
der  her  de  Kuda,  Tossima,  Tjajala  und  Faren  Mai  1900
80  Stralzug  begen?  die  ##oa0.  Eroberung  der  Stte  abome  11.  12.  1900  bis
bege,  Ibubu  und  I  1.  1901  Togo  1900/01
81  Sirastug  gegen  5.  k  re  S.  in  i  Rord  ·  Lama.
ürmung  von  Lama-  Bu  und  6.  bis  10.  2.  1901
32  Stersue  gegen  Ssin,  Gefecht  bei  K  März  10901
88  GStahzug,  -  Alibi,  Erstürmung  zers  Alibi  und  Gesecht  bei  —  Togo  1901
ãrz
84  #ufstald  in  Wijahohe  ·  Peairt.  Scharmützel  bei  Avheganie  und
mehrere  Gewaltnärsche  Mai  1901
85  Strafzug  nach  Tamberma  und  Lama,  Gesecht  bei  Bumotziwe  8.  bis  8.  4.  1902  Togo  1902
86  Expedition  nach  Tamberura  und  Lamba,  Gefecht  bei  Ponde23.  1.  bis  8.  2.  1908  Togo  1908
e.  Deutsch-Neuguinea.
1  Niederwerfung  eines  Aufftandes  im  Hinterlande  von  Her-  Deutsch-Neu-2
  Hhbertshöhe  der  ve  s  b  5  5  ic  Bibei  5  "  “  =  guinea  1898
estrafung  er  rg  tämme  ei  riedri  ilhe  ms  a  en  ..  7  Deutsch-geu-3
  Bestrafung  und  Zerstörung  der  Piratendörfer  Madine  und
elung  und  3  .  Oktober  1897  guinen  1897
4  Bestrafung  der  Dörfer  Tinputz  und  Datoel.  April  1899  Deutsch-euinea

5  Bestrafung  der  Kabin-Eingeborenen.  Januar  1900  Heussch  neu-6
  Bestrafung  der  Eingeborenen  von  Manus.  Januar  1900  züen  1900
7  Bestrafung  der  Eingeborenen  von  St.  Mathias.  Juli  1901  Deutsch-euguinea

8  Niederwerfung  des  Aufstandes  am  Varzin  April/Juli  1902  Deutsch-Ker
guinea
9  Niederwerfung  eines  Aufstandes  in  der  Witu--Gruppe  Novbr./Dezbr.  1908  Deutsch-enguinea

10HBestrafung  des  Dorfes  Messi  September  1904  .  Deutsch-Reu-11f„Nhederwerfung
  des  Baining-Aufstandes  Aug./Oktbr.  1904  nen  1904
12  Bestrafung  der  Awar-Eingeborenen  September  1905  Feutsch-Reuguinea
  1905
13  des  Bergstammes  Kananitu  Mai  1906  Deutsch-Veu-14
  des  Dorfes  Taguervi.  Ma  ai  1906
15  des  Dorfes  *  eeptember  1906  Ü  cuinen  1906
16  der  Buin-Stämm  Shtember  1907
17  eines  Wssime  in  Arop,  Maloll,  Ser  und  Deutsch-Reu-.JuliAugust
  1907  guinea  1907
18  des  Aufruhrs  der  Stämme  von  Drowoan.  Novbr.  (Debbre  1907
19  gegen  die  Admiralitäts-Insulaner  April  Deutsch-Kerguinea

20  Straferpedition  gegen  die  Eingeborenen  von  NAdrano  April  1900  eu-21
  Hestrafung  der  Wakaia  ##prilMai  1900  *“*""  esih
22  Strafexpedition  gegen  die  Eingeborenen  von  Asmata  September  1909
        <pb n="395" />
        W  355  2

 

 

 

 

 

 

We#  Aulaß  Dauer  Spange
2  Dämpfung  der  Unruhen  unter  den  Bergstämmen  einwärts  „Neu-Potsdamhaseen:
  Februar,  März  1910entsche-eu-24

  Bestrafung  der  aufständischen  Bergdörfer  an  der  Raiküste  November  1910  6
25  Strafexpedition  gegen  die  Wombdha  IJanuartFebr.  1911  Deutsch-Neuguinea
  1911
26  Strafexpedition  nach  Kagagangnanaa  NJäuniNovbr.  1912  |  Deutsch-Neu-27
  Strafexpedition  gegen  die  Zedu,  Bemari  und  Koipasin  Juni  /  Juli  1912  guinea  1912

f.  Samoa.
Nichts.
Dersonalien.
Nachruf.

Geheimer  Ober-Regierungsrat  Dr.  v.  Spalding  .

Am  1.  April  d.  Is.  ist  der  vortragende  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,  Geheimer  Ober-Regierungsrat
  Dr.  jur.  Richard  v.  Spalding  nach  langem  Leiden  durch  den  Tod  abberufen  worden.

Dr.  v.  Spalding  ist  im  Jahre  1871  als  Sohn  des  Rittmeisters  a.  D.  und  Rittergutsbesitzers
v.  Spalding  geboren.  Nach  bestandenem  Regierungsassessor-Examen  trat  er  Anfang  April  1900  zur
Vorbereitung  für  den  Kolonialdienst  bei  der  damaligen  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amts
ein  und  wurde  bald  darauf  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  zugeteilt.  Am  1.  April  1903
daselbst  zum  etatsmäßigen  Referenten  befördert,  erhielt  er  im  September  1905  den  Charakter  als
Kaiserlicher  Regierungsrat.  Im  April  1906  erfolgte  seine  Ernennung  zum  ständigen  Hilfsarbeiter
bei  der  Kolonial-Zentralverwaltung,  im  Spätherbst  desselben  Jahres  seine  Charakterisierung  als
Legationsrat.  Nach  Errichtung  des  Reichs-Kolonialamts  wurde  Dr.  v.  Spalding  1908  zum  Geheimen
Regierungsrat  und  vortragenden  Rat  befördert.  Als  solcher  nahm  er  die  Geschäfte  des  Gouvernements
von  Deutsch-Ostafrika  in  Vertretung  des  beurlaubten  Gouverneurs  für  die  Zeit  vom  Ende  des
Jahres  1909  bis  Juni  1910  wahr.  Im  April  1911  wurde  Dr.  v.  Spalding  Allerhöchst  zum
Geheimen  Ober-Regierungsrat  mit  dem  Range  eines  Rates  zweiter  Klasse  ernannt.

In  dem  Dahingeschiedenen  betrauert  die  Kolonialverwaltung  den  Verlust  eines  Beamten
von  seltener  Begabung,  ausgezeichneten  Kenntnissen  und  hervorragender  Schaffenskraft,  der  auf  allen
ihm  anvertrauten  Posten,  sowohl  in  der  Heimat  wie  in  Afrika,  mit  bestem  Erfolge  gewirkt  hat.  Die
treuen  und  ausgezeichneten  Dienste,  die  er  dem  Reiche  und  der  Kolonialverwaltung  geleistet  hat,
sein  gewinnendes  Wesen  und  seine  persönliche  Liebenswürdigkeit  sichern  ihm  ein  dauerndes,  ehrenvolles
  Andenken  bei  allen  denen,  die  mit  ihm  in  Verbindung  gestanden  haben.

Berlin,  den  3.  April  1913.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
Conze.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  4.  März  1913.
Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Rechnungsrat  Otto  den
Charakter  als  „Geheimer  Rechnungsrat“  zu  verleihen.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  6.  April  1913.
Krainick,  Intendantursekretär,  wird  der  Titel  Oberintendantursekretär  verliehen.
        <pb n="396" />
        356  ꝛ

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  22.  März  1913.

Schimmer,  Hauptmann,  scheidet  am  31.  März  1913  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bagerrische
Militärdienste  aus  der  Schutztruppe  aus.  «

v.  Kornatzki,  Hauptmann,  vom  26.  März  bis  zum  10.  Mai  1913  kommandiert  zur  Dienstleistung
beim  Königin  Augusta  Garde-Grenadier-Regiment  Nr.  1.

Reitzenstein,  Oberleutnant,  vom  1.  April  bis  zum  31.  Mai  1913  kommandiert  zur  Dienstleistung
beim  Garde-Pionier-Bataillon.

Giehrl,  Oberleutnant,

Dr.  Greisert  und  Dr.  Brünn,  Stabsärzte,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf
weitere  2½  Jahre  genehmigt.

Ritter  u.  Edler  Herr  v.  Berger,  Hauptmann,  scheidet  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  als
Kompagniechef  im  3.  Garde-Regiment  zu  Fuß  angestellt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  13.  März  1913.

v.  Winkler,  Königlich  Sächfischer  Major  z.  D.,  bisher  Hauptmann  und  Kompagniechef  im  7.  Infanterie-Regiment
  „König  Georg“  Nr.  106,  früher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,
wird  die  Erlaubnis  zum  Tragen  der  Uniform  dieser  Schutztruppe  erteilt.

A.  K.  O.  vom.  22.  März  1913.

Wülfing,  Oberleutnant,  scheidet  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  im  4.  Garde-Feldartillerie-Regiment
  angestellt.

v.  Tschirnhaus,  Oberleutnant,  scheidet  am  31.  März  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  unter
Verleihung  eines  Patents  vom  25.  März  1909  mit  dem  1.  April  1913  im  1.  Kurhessischen
Infanterie-Regiment  Nr.  81  angestellt.

Albrecht,  Leutnant,  scheidet  am  19.  April  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem  20.  April
1913  im  Schleswig-Holsteinschen  Dragoner-Regiment  Nr.  13  angestellt.

Fischer,  Hauptmann,  wird  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen
seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Greiner,  Oberarzt,  zum  Stabzarzt  befördert.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  22.  März  1913.
Brekenfeld,  Oberleutnant,  scheidet  am  31.  März  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
1.  April  1913  in  der  2.  Ingenieur-Inspektion  angestellt.
Fabricius,  Moajor,
Zipse,  Oberleutnant,  und  *
Dr.  Pistner,  Stabsarzt,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.
Winkler,  Hauptmann,  wird  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen
seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.
v.  d.  Marwitz,  Oberleutnant,  zum  Hauptmann  befördert.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Nachbenannten
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  des  ihm  verliehenen  nichtpreußischen  Ordens  zu  erteilen,  und  zwar  für:
das  Königlich  Bayerische  Militär-Verdienstkreuz  2.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Sanitätssergeanten  Bauer.

 

A.  K.  O.  vom  27.  März  19138.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  zu  bestimmen  geruht,  daß
die  von  Teilen  der  Schutztruppe  vom  9.  Oktober  bis  5.  November  1911  ausgeführte  Nubi-Unternehmung
  im  Sinne  der  §§  17  des  Offizierpenfionsgesetzes  und  7  des  Mannschaftsversorgungsgesetzes
als  ein  Krieg  anzusehen  ist,  für  den  den  beteiligten  Deutschen  das  Jahr  1911  als  ein  Kriegsjahr
anzurechnen  ist.  ·

Als  Kriegsteilnehmer  haben  diejenigen  Angehörigen  der  Schutztruppe  zu  gelten,  die  in  ihrem
Gefechtskalender  als  solche  namentlich  aufgeführt  sind.  Gleichzeitig  wird  denselben  die  Kolonialdenkmünze
  mit  der  Berechtigung  zum  Tragen  der  Spange:  Kamerun  1911,  verliehen.
        <pb n="397" />
        #  3857  20

A.  K.  O.  vom  22.  März  1913.

Vom  15.  April  bis  zum  15.  August  1913  werden  zwecks  Vorbereitung  für  den  Schutztruppendienst
  zum  Seminar  für  orientalische  Sprachen  in  Berlin  kommandiert:

Die  Leutnants:  Meyer  im  Infanterie-Regiment  Markgraf  Karl  (7.  Brandenburgischen)
Nr.  60;  Erdmann  im  2.  Hannoverschen  Infanterie-Regiment  Nr.  77;  v.  Arnim  im  Grenadier-Regiment
  Graf  Kleist  von  Nollendorf  (1.  Westpreußischen)  Nr.  6;  diese  drei  Offiziere  im  Anschluß
an  ihr  Kommando  beim  Garde-Füßller-Regiment  bzw.  beim  3.  und  4.  Garde-Regiment  zu  Juß;
Schaefer  im  Füsitlier-Regiment  General-Feldmarschall  Graf  Blumenthal  (Magdeburgischen)  Nr.  36;
v.  Kleist  (Gunnar)  im  Kaiser  Alexander-Garde-Grenadier-Regiment  Nr.  1;  v.  Seht  im  Infanterie-Regiment
  von  Manstein  (Schleswigschen)  Nr.  84;  Kieckhoefer  im  4.  Westpreußischen  Infanterie-Regiment
  Nr.  140;  Block  im  Masurischen  Pionier-Bataillon  Nr.  26;  v.  Behr  im  Anhaltischen
Infanterie-Regiment  Nr.  93;  Bender  im  Infanterie-Leibregiment  Großherzogin  (3.  Großherzoglich-Hessischen)
  Nr.  117;  Frhr.  Grote  im  Braunschweigischen  Infanterie-Regiment  Nr.  92;  v.  Goßler
(Wilhelm)  im  Grenadier-Regiment  König  Friedrich  Wilhelm  I.  (2.  Ostpreußischen)  Nr.  3  und  die
Königlich  Württembergischen  Leutnants  Knoerzer  und  Körbling  im  Grenadier-Regiment  König

 

Karl  (5.  Württembergischen)  Nr.  123.

 

Deutsch-Ostafriha.

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am
13.  März:  kommiss.  Zollsekretär  Steinhilber,
Regierungslehrer  Lorenz,  Techniker  1.  Kl.  Lergenmüller,
  Polizeiwachtmeister  Pohlig;  am
29.  März:  Wissenschaftl.  Beamter  Dr.  Eichinger,
Landmesser  Unfried,  Gouvernementssekretär
Thießen,  die  kommiss.  Sekretäre  Orth,  Hann,
Hager  und  Bauer,  die  Techniker  2.  Kl.  Kraus
und  Sander,  die  Polizeiwachtmeister  Scheffel,
Wagner  und  Giese,  Kanzleigehilfe  Hilmer,
Zimmermann  Wittenborn;  am  3.  April:  kommiss.
Gouvernementssekretär  Schiller.

Neu  ausgereist  find  am  29.  März:  die  kommist.
Sekretäre  Hahn  und  Nelker,  Lehrer  Schönwälder.


Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub  verlassen:
  am  30.  Januar:  Landmesser  Sprandel,
Stationsleiter  2.  Klasse  Beith,,  Techniker  2.  Klasse
Schlosser,  Förster  Rauer,  Polizeiwachtmeister
Holland,  Kanzleigehilfe  Eicke;  am  14.  bzw.
15.  Februar:  Regierungsbaumeister  König,  Leiter
des  Veterinärwesens  Dr.  Lichtenheld,  Techniker
2.  Klasse  Fick,  Maschinist  Buß;  am  25.  bzw.
27.  Februar:  Regierungsrat  Graf  Bethusy  Huc,
Direktor  des  Biologisch-landwirtschaftlichen  Instituts
Amani  Professor  Dr.  Zimmermann,  Landmesser
Becker,  kommiss.  Zollsekretär  Brixner,  Laboratoriumsassistent
  2.  Kl.  Heinrich,  Techniker  2.  Kl.
Lehmann,  Forstaufseher  Huly,  Polizeiwachtmeister
  Hellwig,  technischer  Gehilfe  Grasse,
Kanzleigehilfe  Arnold;  am  16.  März:  Rechnungsrat
  Brandenburg.

 

Ausgereist  find  nach  Kamerun:  am  9.  März:
Regierungsassessor  Baer,  Forstmeister  Dr.  Esche- 



*

rich,  die  Polizeimeister  Ohlemann,  Singer,
Kamphausen,  Roeder,  Schubert,  Schulz
und  Ruwoldt,  die  Sanitätsgehilfen  Hofert  und
Denschel,  Bureaugehilfe  Wernicke,  die  Sekretäre
Otto,  Weinhardt  und  Scherle,  Präparator
Rabius;  am  26.  März:  Diplom-Ingenieur  Geologe
Fuchs,  Förster  Vorbrich,  die  landwirtschaftlichen
Assistenten  Streetz  und  Berger,  Polizeimeister
Ruh,  Geologengehilfe  Jurczyk,  die  Maschinenschreiber
  Gauweiler  und  Schlotjunker.

 

Togo.

Im  Schutzgebiet  find  eingetroffen  bzw.  wieder
eingetroffen:  am  28.  Dezember:  Bezirkslandwirt
Maywald;  am  12.  Januar:  Stationsasfstent
Schaarschmidt;  am  28.  Januar:  Oberleutnant
Mans,  Zollasfistent  1.  Kl.  Rebstein  und  Sekretär
  Wüst;  am  11.  Februar:  Polizeimeister
Brauer;  am  27.  Februar:  Oberleutnant  von
Roebern,  Stationsassistent  Lange,  Oberförster
Dr.  Metzger,  Regierungsarzt  Dr.  Engelhardt.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Regierungsrat  Dr.  Gruner,  Hauptmann
  von  Seefried,  Landw.  Beirat  Sauerwein,
  die  Stationsassistenten  Perl,  Paries  und
Janssen  und  Bezirkslandwirt  Deking.

 

Deutsch-Südwestafrika.

Am  28.  März  find  ausgereist:  Tierarzt
Luerßen,  Lehrer  Bensch,  Gefangenenausseher
Klein.

 

Deutsch-MNeuguinea.
Im  Schutzgebiet  find  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  am  20.  Januar:  Bezirksamtmam
        <pb n="398" />
        G  358  20

Dr.  Stübel,  die  Sekretäre  Grumbach,  Kerler
und  Ueberhorst,  die  Polizeimeister  Derbsch,
Leier,  Ludwig,  Suppa  und  Winter,  Sanitätsgehilfe
  Girnus;  am  10.  Februar:  Materialienverwalter
  Mahler,  Sanitätsgehilfe  Steinke.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  12.  Februar:  Stationsleiter  Merz;
am  17.  Februar:  Sekretär  Grundler,  Techniker
Wenzel;  am  19.  Februar:  Bureauassistent  2.  Kl.

Die  Ausreise  haben  am  20.  März  angetreten:
Referent  für  das  Bauwesen  Dr.  Lederer,  die
Sekretäre  Dammin  und  Schuppert,  Lehrer
König,  Katasterzeichner  Scherer.

Samoa.
Der  Kaiserliche  Gouverneur  Dr.  Schultz  hat
die  Biederausreise  nach  dem  Schutzgebiet  angetreten


Beyer.

 

Mit  Heimaturlaub  ist  ist  in  Deutschland  eingetroffen:

  Assistent  2.  Kl.  Tiedemann.

I  Mchtamtlicherceil

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nu#r  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

    

Deutsch-Ostafrika.
Der  Gesamthandel  Deutsch-Ostafrikas  1912.  Der  Wert  der  Einfuhr  beträgt  50,2  Millionen
Nach  den  vorläufigen  Feststellungen  beträgt  Mark  gegen  45,8  Millionen  Mark  (—  9  v.  H)),
der  Wert  des  Außenhandels  des  Schutzgebiets  der  Wert  der  Ausfuhr  31,4  Millionen  Mark
Deutsch-Ostafrika  im  Kalenderjahr  1912  rund  gegen.  4  Millonen  Mark  im  Vorjahre
81,7  Millionen  Mark  gegen  68,3  Millionen  Mark  (+  4  v.  9.
im  Jahre  1911,  das  sind  +  19  v.  H.

 

Rachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  Binnengrenz  Sollftellen  von  beutsch-Ostafrina  im  Gonat  Dezember  191,
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Vol.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  6,  S.  269.)

 

Gegen  Vorjahi

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  SalzS#ell.]eben-  Im
-  verbrauchs
Sellielleeinfubr  usfuhr  ebrauch,edeeimnahmen  Insgesamt  veriahnehr  wenis
–—  —-l——
I  1
Moschi  4206%/  88  11  —  E  16  92  4824  94  ä  766  bo  2342/380042420—
Schirati  150%  6  —9%2  44
Muansa  18  609  11112742  1012/2  452%
Bukoba.  21  018.2322990  911588  1T  —GO  2s  õalis  146  —
Ufumbura  ———7Q  5.75  7/66  1—  5
üdfidfüi  —  ——4  ———  Ser
Bismarckburg.  —  —  704  —  —  140ö88  o24781
Unjika-Postern  —  —  —  —  —  21  —  2  —  —  —  ——
Neu-Langenburg  ————————————
Mwaja.  132  60—  —  2750  —  #  —  28  160|38  213,84  125863—  —
Niawangi  741  16  404  1666  G6C6S6  —  —  460  160876  —
Ssongea  ——  —————;——-—  -——z...-—-«——
Summe  in  Rup.16  518—8905488  —  40%7  78,5389262s50,  0|119016-“67  087|/6456  059|15
42  3%  1418  61  —  sas  oos  ssi  ll  io  diõ  o  I
Im  vorint  86  2951226  180/94117548  —  a6  so  6a  osr  64  i-Zun.
  4.  Abn.  —25  728/88  26  699|  0524  2  4  1  6482808  —
Sseihe  April  I  □□
bis  Nopbr.  OT4  13505|  %  I71196%  18  %G#O%  1T  I,
Zusammen  April  „ol  —
is  Dezbr.  #462  350  441  Iiaoas  21  7|19  1563449  780008  761  —  —  4551218|96  1128879  80
        <pb n="399" />
        W  359  20

Rachwelsung  der  Brutto-Sinnahmen  bei  den  Küften  -Sollstellen  von  Deutsch-Ostafriha

im  ODonat  Januar  1913.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  7,  S.  811  f.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Salz=  eptelkarten.  Schiffahrts-Holzschlag-8
  o  1  1  st  e  1  1  e  «  —  verbrauchs-  S  r  *
Einfuhr  Ausfuhr  abgabe  tempelsteuer]  abgabe  gebühren
Rup.  H.  Rup.  H.  H.  J  Rup.  K.  Rup.  H.  Rup.  H.
Tanga  104728  40  5200  40  154  12  44  60  62I  —  70  20
Pangani  6298  68  287  81  810  83  14  40  15—  18  —
Bagamoio  5  166  61,5  648  82  —  —  —  —  6—  —-Daressalam
  136  004  74  2532%%%SôS  Ö  —
Klwea  5940  79  —  ——  1  50  ————
Lindi.  15  330  46  674  68.  90  20  20|  —  —-SamsneinRupien.
  27855463,51873929  3174  78  187  60  243  —  88  20
-  -  .  86478962  985  72  4232.7  250  —  824  —  117  60
m  Vorjahr.  .  .  .  A  265  784)62  21  598  51  6878  48  85498  464  —  821  70
unahme  +T.  Abnahme  —  &amp;amp;  108  954  13387  |21  —2145  46-  98  4—2140  -  64204  10
Einnahme  April  bis  Dez.  A  2  o65  o6292  252  827  99  82041  72  8288  o8  2849098  1277  59
Zusammen
April  bis  Januar  #029  802  44L  98  1395  19
Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.]  H.Rup.  H.  .f.  4Pf.]  4  1Pf.  Bf.
Tana  596  56,5110  8518,  5  7SSOY:  1  —  —
Pangani  .  20365  700782  946309  782454213855  —-Baqqmojo.
  158  41  597484,5  7966  46  11  17208  —  —  8  205  62
Daressalam  754679  174548  209  9397946  1481968  796  60  —  —
Kilwmwoa.  223  74,5  7096  68,5  946211  929446  16765  —  —
Lindi  118  89  16  355|53  21  80787  11  79849  10  013  88  —  —
Summe  in  Rupien  8848  055  3804  880  40,61  406  440  64  2880  161  87  120  494  791  82056  62
-  -Marktk.  .  .121780  78  24606  44064
Im  Vorjahr  44  —
unahme  +,  Abnahme  /7541  55  EK  117  289|  17  117289|  17
Einnahme  #pril  bis  DeSz.91  6283  98  2728  580094  68  092|  "
Zusammen  #  n
April  bis  Januar  95  970  48  18498  06447  3  017  682  81|  80  382|  16
Kamerun.

Vom  Bau  der  Mittellandbabn.")

Der  Stand  des  Baues  war  Anfang  Januar
  1913  folgender:

Die  Vorarbeiten  find  abgeschlossen.

Die  Rodungs=  und  Abräumungsarbeiten
sind,  ausgenommen  eine  Strecke  von  2,5  km
Unge  zwischen  Kilometer  137,5  und  139,0,  bis
Alometer  150  (Bidjoka)  ausgeführt.  »
Die  Erdarbeiten  sind  bis  Kilometer  120,8
im  Gange.  Ihre  Fertigstellung  sollte  bis  Ende
Januar  erfolgen.

Bis  zu  diesem  Punkte  sind  auch  die  Rohrdurchlässe
  verlegt.

.

*)  Val.  zuletzt  .  D.  Kol.  Bl.  1912,  Nr.  14,  S.  653.

 

 

 

 

 

 

Die  Brücken  und  die  sonstigen  Durchlässe
sind  fertig  bis  Kilometer  89  und  im  Bau  auf  der
weiteren  Strecke  bis  Kilometer  120,8.

Die  Stationen  und  Bahnhöfe  sind  fertig
bis  Kilometer  85,0,  einschließlich  des  Bahnhofs
Edea.

Fernspruch=  und  Fernschreibleitung  find
bis  Kilometer  120  im  Betriebe.

Der  Oberbau  ist  bis  Kilometer  98  vorgestreckt.


Bis  Edea  ist  die  Anfangsstrecke  dem  vorläufsigen
  Betriebe  übergeben.
        <pb n="400" />
        W  360  20

Togo.

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Sondels  des  Schutzgeblets  Togo  im  IV.  Viertel  des  Ralenderjahres  1912
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  eltroum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vol.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  3,  S.  107  ff.)
Im  Im  Zzu-ab-Benennung
  der  Warengruppen  *15)  1V-Hiereel  nahme  nahme
Wert  M  Wert  MA.  Wert  A.  Wert  M
A.  Eintu  hr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  ger  Forstwirtschaft
sowie  der  augehörioen  Bebengewerb
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  31  342  33  339  —  1  997
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  17  444  18  514  —  1  070
9  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Hemönitee  105  800  144  837  —  89  037
)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs.  29  197  69929  —  40  732
5)  Getränke  (außer  t  wasser)y  166  328  263  975  —  97647
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  u.  Futtermittel  (letzieet
  icht  unter  Ia  und  b  bereits  genannt)  581  1  33  —  1  3
—  2  —
5  gecbilang  der  Forstwirtschaft  .  61  261  34502  26759  —
Zusammen  I  411  958  567  068  —  155  115
JI.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tierrer  4  461  4292  169  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  236  326  241  930  —  56  604
Zusammen  II.  240  787  246  222  —  5485
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstosfe,  Mineralöle  192  641  116  100  76  541  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  15  098  11  441  3657  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (auter
Scießbedarf  und  Sprengmitteln).  81  188  67357  13  826  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren  .  808  289  640  746  167  648  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  achsch,  Firschnerwaren  19  600  19  541  59  —
VIII.  Gummi=  u  utschukwar-  n.  14  261  5892  8869  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitz  46  066  69  826  —  28  760
X.  Papier=  u.  Pappwaren.  alirrt  u  Kunstgegenftaade  29217  25  291  8  o26  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glasw  58  413  56  204  2209  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  ßer-  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Underbeitete=  Metalle  und  Halbseug  7067  22  997  —  16  980
b)  Fabrikat  .  818  727  134979  178748  —
gusammen  xJu—  920  794  157  97612  818  —
XIII.  .  Weschinen  und  5Fahrzeuge  .  168085  2229116406  —-XIV.
  Baffen  und  Muniti  59  140  72  713  —  13  578
XV.  Geld.  .  .  .  288856  —  21687
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1912  2704  938  2  369  149  835  784,  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2755  42  —  —  —
Zunahme-hsbnahme—  —  50  490  —  —  —
B.  Rusfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
3  Hanzüche  ahrungs=  und  Genubmittel  .  293949  233  64860  801  —
b)  ÖOlfrüchte,  Pflanzenöle,  *—  vachs  —.  —123
ej  lebende  e  Pflan  7419  —  6903
e  Faserpflan  28  365  18  386  9979  —
e)  FrheumiS  -er  Fnssern  .  251  684  221  396  s0  2881  —
Zusammen  I.  1  564  481  1  899  979  —  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse-32
  Lebende  Tiere  103  489  91  566  1124  663.
Tierische  Erzeugnisse  ....  8380  19038  —  10
Zusammen  II.  111  869  110  598.  1271  —
        <pb n="401" />
        361  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

m  im
.  .  3  u-  Ab-Benennung
  der  Warengruppen  r  W  nahme  nahme
Bert  Wert  MA  Vert  M]  Wert

III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  ...  162  —  162  —

IV.  Hewerbli  e  Ergeugnisse  se  ...  72  884  67  170  5164  —

V.  Geld  .  .  ...  892  144  158  666  288  b08  —
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1912  2140  990  2  280  888  —  89  398
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2  2282560  —-  —  —

Zunahme-l-,Lbnahme—  —  141  570  —  —  —
C  Gesamthaondel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1912  .  4845  923  4599  53932  246391  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Viertellaahrr  .  5  037  988  —  —  —
Zunahme-h  Abnahme  —  —  192  060  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  IV.  Viertel!  Im  IV.  Viertel  -
des  wrolendersahres  des  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1911
en1  Dert  Menge  s  Wert  Menge  s  Wert  s  Menge  Wert
kg  A  kg  “  kg  AM  kg  MA
A  einkuhr.
Mehl  und  Backwaren  46  985  27528  43298|  22  785  3687  47989  —  —
Gemüse=  und  Lbstkonserven,  eingemachtes

  Obst.  7704  —  769  772  —  —
###  üsse  5013863883  26  640  —  —  8207522207
..  46321584815171874203  —  89715722
alfabritale  1  871  962  8743  9121  2661  —  —

ötille  Weine  giter).  14  442  9  —  —  21  69440  8098
Branntweine  aller  ari  8  216  752129  478843  095/  206  O075äd  —  1260  8498  76557
Bier  Liter)  217761  146661  28178  186  686  6400
Bau-  und  -  bho  268  61459  11681720982998416|  2  182  —  —
Fleisch  und  #ber  eiturgen  von

Fleisch,  einschl  Fleisch  erren  14  1217  471  5  544  86771  74881  —  —
Fische,  Seetiere  und  Süßwassertiere

  aller  Ar  451  725192  90564  677/211  395  —  —  112  952  18491
Micch,  Sufter,  Käse,  Eier,  Honig

und  sonstige  tierische  Rahrimgsmittel

  13  1120254  9630  14767  8  4885487  —
eel  Kalt.  Kreide,  *i*i“

Erden  und  Steine  958  53565  0811749  47148  6G4  16334  —  —
Salsz.  7782  2  486269  2003  8909  0603  147  —  —
Steinlohlen,  Braunkohlen,  Briletts  10272  864371  820  21268655  387/29596  —  —
Petrolem....  (Liter)42614%%244  —  —  ba  2861  7  806
Seifen  aller  Art  .1T%  0O  —

1  gaumwollgarne  14  3344  88566  1711649248  —  —  2782  10682
91  aumwollgewebe  150  988|/  648  300/  134  717501  868111626641  529  —  —
beibwäscheh  erker-  —
olmertierwaren,  chirme  Filz·
...  14266610821019852387  40688695  —  —
Stel  und  Söelel..  2207  12  3682  5  350  1186  —  —

Glas  und  Glas  18972  32100  2581588740  —  —  6848  6640
Roheisen.  Fgen  !45  Siangen,

  Blöcke  12  42140  06  4  7  o68  —  —  11  487  5457
Velllle  .  4078814900272088451135000405—«
Stier-makes-  mchtbeioudekgeaquut506072242829150583110081349489182748—-  —
VI  M  s  anderen  unedlen  Me-.

  ..  2004548308  8546112781649937085  —i—
Landmktschqfthche  Maschinen  2758687075184216611911274144%

Vaschinen  für  industrielle  V  Betriebe  6  16  067  83614  6  27311  9662  —  I  —
Traukpotånafchmen  und  dohrzeuge  l

aller  rt,  auch  Fahrra  ..  29218667851149910  1771445751  —  —

rrcht.  %  tück)  240|28  650  3289  1  652  —  sso  8002
Schielpuloer  und  Zündyücchen  34  2700  29936  41  899“  36  6811  —  —  71291  6745
        <pb n="402" />
        W.  362  25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  IV.  ViertelIm  IV.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  -  1912  1911
Menge  Wert  Nenge  Wert  Menge  Bert  Menge  Wert
k  4  kg  4.  kg.  4  kg.  4
Goldmünzen....  —  8801  —  8500  —  —  —-  470
ilbermüngen.....  281  166  —  257  047  —  —  —  881
Schibutter  und  Pflanzenöle  560206  791110766132  22  —  —  65168515
Erdnüsse  und  sonstige  Olfrüchte  52261112  40ö47  —  —  o7  oo08s  24  901
Watte,  Putzlumpen,  Abfälle,  leere
Söäcke  ·..  797404767126696129475804434724  —  —
Iangsam-.

Mass......  647259.69288278538665183787212776  —  —
kno......  1861021679671316521049006455063067  —  —
Palmkerne.....  228134972148536278981042641  —  —  1346  5444321206

alm  ....  563  03424406174  925826  574  —  —  2118911  82  408
Rohbaumwolle  19  28221  144  18  —  8139  273984
ultsck  45  089250  7044  220  886  4472  30  369  —  —
———4  .  4975  577.  10  3383  —  —  297  5358
Silberminzdzken  —  8918741  —  157  8061  —  284  00ö6D
Kassava  und  Mehl  daraus  101  622  15  023245  343966%  —  —  148  721124448
olanüsse  ....  626811222  804  632  5464440  —  —
Waren  aus  Bast,  Stroh,  Kokosasen
  .  2829586646688288009  —  —  4808724345
Holzwaren  aller  Art  33  466614346  1  169  290082297|14056  —  —
Deutsch-Südwestafrika.  Zuzugs  von  Anfiedlern  aus  der  Heimat,  um  de
inui  i  er
Diamantentörderung.*)  Kontinuität  der  weißen  Bevölkerung  und

Im  vierten  Vierteljahr  1912  sind  76  903  g
Diamanten  gewonnen  worden.  Die  Diamantenförderung
  des  3.  Vierteljahrs  1912  beträgt  nach
einer  berichtigenden  Mitteilung  des  Gouverneurs
49509  g,  nicht  50  509  g,  wie  der  früheren  Berechnung
  zugrunde  gelegt  worden  ist.

Im  zweiten  Kalenderhalbjahr  1912  sind
demnach  insgesamt  125  412  g  gefördert  worden
gegen  76  419  g  im  gleichen  Halbjahr  1911.

MD

Deutsch-Meuguinea.

Uver  den  wert  der  Pochländer  von  Beumechienburg.

Von  Prof.  Dr.  Sapper-Straßburg  i.  E.““)

Wenn  man  die  Geschichte  der  europäischen
Kolonisation  in  den  Tropen  überblickt,  so  fällt  ein
großer  Unterschied  zwischen  den  einzelnen  Kolonialländern
  ohne  weiteres  ins  Auge:  die  Gebiete,  wo
nur  im  heißen  Tiefland  Ansiedlungen  von  Europäern
  gemacht  worden  sind,  bedurften  (soweit  es
sich  nicht  um  malariafreie  Inseln,  wie  manche
der  kleinen  Antillen,  handelte)  ständig  neuen

*)  Bal  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  22,  S.  1007.

“#)  ##  d.  Red.:  Wir  geben  auf  Wunsch  des  Herrn
Verfassers  die  vorstehenden  Ausführungen  wieder,  ohne
**  damit  zu  den  erörterten  Fragen  Stellung  zu
nehmen.

europäischen  Kultur  sicherzustellen;  anderseits  aber
vermochten  die  Spanier,  indem  sie  sich  in  Mittelund
  Südamerika  hauptsächlich  auf  den  gesunden,
kühlen  Hochländern  festsetzten,  ohne  starken  Nachzug
  aus  der  Heimat  weite  Flächen  dauernd  zu
kolonisieren  und  ihnen  einen  einheitlichen  kulturellen
  Charakter  zu  verleihen;  wohl  haben  sie
dabei  großenteils  ihre  Rassenreinheit  verloren,
aber  das  hatte  seinen  Grund  hauptsächlich  darin,
daß  die  ursprünglichen  Ansiedler  zumeist  ohne
weiße  Frauen  ins  Land  kamen;  und  die  Tatsache,
  daß  eine  Reihe  von  reinblütigen  Europäerfamilien
  seit  der  Conquistazeit  in  einzelnen  der
spanisch-amerikanischen  Länder  lebenskräftig  und
energisch  geblieben  ist,  zeigt  ohne  weiteres  die
Möglichkeit  völliger  Akkimatisation  von  Europäern
  in  den  tropischen  Hochländern.

Ohne  den  Untersuchungen  irgendwie  vorgreifen
zu  wollen,  welche  der  Verein  für  Sozialpolitik
neuerdings  über  die  Ansiedlungsmöglichkeit  von
Europäern  in  den  Tropen  in  die  Wege  geleitet
hat,  scheint  mir  angesichts  der  erwähnten  Tatsache
  für  jede  europäische  Tropenkolonie  der
Besitz  von  malariafreien  Hochländern  von  besonderem
  Wert  zu  sein,  weil  nur  dort  allein
völlige  Akklimatisation  weißer  Ansiedler  unter
Erhaltung  der  nötigen  Spannkraft  des  Körpers
und  Geistes  möglich  sein  dürfte.  Selbstverständliche
  Voraussetzung  dauernder  Festsetzung  in  tro-
        <pb n="403" />
        363  20

pischen  Hochländern  ist  aber  für  den  Europäer
die  Möglichkeit,  sich  dort  eine  sichere  wirtschaftliche
  Existenz  zu  gründen,  wie  solche  auf  den
amerikanischen  Hochländern  durch  Bergbau,  Viehzucht,
  Ackerbau  und  Handel  in  reichem  Maße
gegeben  ist.  Aber  selbst  da,  wo  die  Möglichkeit
wirtschaftlicher  Existenz  für  Weiße  nicht  gegeben
wäre,  wäre  der  Besitz  von  Hochlandgebieten  als
sehr  wertvoll  zu  bezeichnen,  weil  auch  temporärer
Aufenthalt  daselbst  zur  Erholung  der  Tiefland-=ansiedler
  häufig  genügen  dürfte  und  ihnen  manche
teure  Reise  in  Länder  der  gemäßigten  Zone
ersparen  könnte.  «

Wenn  wir  unsere  deutschen  Tropenkolonien
überschauen,  so  zeigt  sich,  daß  in  Deutsch-Ostafrika
  und  Kamerun  viel  malariafreies  Hochland
  vorhanden  ist;  doch  wird  erst  die  Zukunft  zu
zeigen  haben,  ob  für  größere  Mengen  von  Europäern
  die  Möglichkeit  selbständiger  wirtschaftlicher
Existenz  gegeben  ist;  ob  in  unseren  Südseeschutzgebieten,
  namentlich  Kaiser-Wilhelmsland,  größere
befiedelbare  Flächen  in  bedeutender  Höhe  vorhanden
  find,  wissen  wir  noch  nicht.

Aber  auch  die  mäßig  hohen  Gebirgsgegenden
tropischer  Länder,  die  man  im  spanischen  Amerika
als  Tierra  templada  bezeichnet,  eignen  sich,  wie
es  scheint,  noch  recht  gut  zur  dauernden  Ansiedlung
  für  Europäer,  sofern  die  schwere  körperliche
Arbeit  Eingeborenen  überlassen  wird.  So  stellt
Dr.  Rothschuh,  der  13  Jahre  lang  in  Nicaragua
teils  im  Hoch-,  teils  im  Tieflande  als  Arzt  praktiziert
  hatte,  fest.'z)  daß  die  dauernd  in  den
kühleren  Regionen  Nicaraguas  (um  900  bis  1200  m)
wohnenden  Weißen  sich  einer  ganz  guten  Gesundheit
  erfreuen  und  daß  dort  „Akklimatisation  der
weißen  Rasse  bei  vernünftiger  Lebensweise  und
Vorhandensein  geeigneter  ärztlicher  Hilfe  durchaus
möglich“  sein  dürfte,  selbst  für  den  Fall,  daß  die
Männer  im  Tiefland  arbeiteten,  wenn  nur  Frauen
und  Kinder  im  Hochland  blieben.  Dieses  Gutachten,
  das  sich  durchaus  mit  meinen  Eindrücken
aus  Guatemala  deckt,  scheint  mir  insofern  weite
Ausblicke  zu  eröffnen,  als  auch  in  unseren  deutschen
Tropenkolonien  ausgedehnte  Gebiete  in  ähnlichen
  Höhenlagen  liegen  und  diese  sich  für  eine
Reihe  lohnender  Tropenkulturen  eignen.  Auch
in  Deutsch-Neuguinea  gibt  es  derartige  Gebirgsgegenden,
  doch  hat  man  ihre  wirtschaftliche
Ausnutzung  bisher  nur  wenig  ins  Auge  gefaßt;
immerhin  erfreuen  sich  einige  höher  gelegene
Stationen  (Sattelberg,  Toma)  bereits  eines  gewissen
  Rufs  als  Erholungsstationen.

Günstiger  vielleicht  als  Neupommern  und
selbst  wohl  der  größere  Teil  von  Kaiser-Wilhelms-Schriften

  des  Vereins  für  Sozialpolitik,  147,  2.
München  und  Leipzig  1912.

 

land  dürfte  Neumecklenburg  für  Anlage  von
Erholungsstationen  und  dauernden  Europäeransiedlungen
  beschaffen  sein,  denn  es  besitzt  trotz
der  Schmalheit  der  Insel  einige  relativ  ansehnliche
  Hochlandflächen,  die  einer  kleinen  Zahl  von
Europäern  die  Schaffung  einer  selbständigen
wirtschaftlichen  Existenz  in  gesunder  Höhenlage
(600  bis  1000  m)  gestatten  könnten.

Ich  meine  hier  in  erster  Linie  das  Hochland
von  Lelet,  das  etwa  800  m  mittlerer  Höhe  besttzt
und  vor  anderen  Hochländern  der  Insel  den
Vorzug  hat,  weithin  verhältnismäßig  dicht  besiedelt
  und  deshalb  auch  entwaldet  zu  sein.
Außerdem  ist  es  aber  auch  recht  leicht  zugänglich,
und  es  ist  ein  Verdienst  Dr.  Büchers,  Anfang
1912  einen  Zugangspfad  zu  diesem  Hochland  gefunden
  zu  haben,  der  so  gleichmäßiges  Gefälle
zeigt,  „daß  man  ihn  mit  Ausnahme  nur  weniger
kürzerer  Strecken  mit  geringer  Mühe  zu  einem
für  Maultiere  und  Pferde  gangbaren  Saumpfad
ausbauen  könnte“"“).

Das  Hochland  selbst  stellt  ein  Karstplatean
mit  zahlreichen  tiefeingesenkten  Dolinen  vor  und
erinnerte  mich  seiner  landschaftlichen  Erscheinung
wie  seiner  physischen  Beschaffenheit  nach  im
höchsten  Grade  an  die  Hochländer  der  Alta
Verapaz  in  der  Republik  Guatemala,  wo  ich  in
Höhen  zwischen  600  und  1300  m  12  Jahre  lang
auf  Kaffeepflanzungen  gewohnt  hatte  (davon
1½  Jahre  lang  als  praktischer  Pflanzer).  Was
wunder,  daß  ich  in  meinem  Bericht  über  eine
1908  in  amtlichem  Auftrag  unternommene  Forschungsreise
  nach  Neumecklenburg““)  dies  Gebiet
als  geeignet  für  Kaffeebau  (und  Viehzucht)  bezeichnete.
  Ich  glaubte  mich  zu  einem  solchen
Urteil  um  so  mehr  berechtigt,  als  ich  selbst  in
der  Alta  Verapaz  1890  eine  Kaffeepflanzung  angelegt
  habe,  die  großenteils  auf  ganz  gleichartigem
  Karstland  steht  und  noch  heute  gute  Erträge
  liefert,  und  als  ich  auf  urwaldbedecktem,
damals  fast  unbefiedeltem  Regierungsland  1889
eine  ganze  Anzahl  von  Ländereien  ausgesucht
habe,  die  später  mit  Erfolg  mit  Kaffee  bepflanzt
worden  sind.  Angesichts  dieser  praktischen  Erfahrungen
  bin  ich  überzeugt,  daß  etliche  erfahrene
und  sparsam  wirtschaftende  Kaffeepflanzer  auf  dem

„Deutsches  XXIII.  Nr.  12,

Frühere  wie
dieses  oder
waren  nicht

     
     
   
 

  

BProf.
einen  so
M
in  eines  unänzungsheft

  3  der  Mitteilungen  aus  den
khutcheh.  Berlin  1910.

deutschn
        <pb n="404" />
        W  364  20

Hochlande  von  Lelet  gut  rentierende  Anlagen
machen  könnten,  sofern  sie  die  nötigen  Arbeiter
aufzutreiben  vermögen,  und  ich  kann  diese  Ansicht
jetzt,  da  die  Lage  des  Kaffeemarktes  doch  wesentlich
  günstiger  ist  als  zur  Zeit  der  Abfassung
meines  erwähnten  Berichts,  nur  aufrecht  erhalten,
obgleich  Dr.  Bücher  eine  ganz  entgegengesetzte
Ansicht  über  den  wirtschaftlichen  Wert  des  Hochlandes
  (a.  o.  O.)  inzwischen  geäußert  hat.  Gewiß
muß  ich  Herrn  Dr.  Bücher  zugeben,  daß  große
zusammenhängende  Plantagen  hier  nicht  möglich
wären;  wohl  aber  könnten,  wie  es  in  der  Alta
Verapaz  Sitte  ist,  zahlreiche  kleinere  Kaffeegärten
an  den  jeweils  meistbegünstigten  Stellen  angelegt
  und  ihr  Produkt  an  die  einzelnen  Plantagenbetriebe
  abgeliefert  werden;  wohl  muß  ich
ferner  Herrn  Dr.  Bücher  recht  geben,  daß  zeitenweise
  Wassermangel  auf  dem  Hochland  von  Lelet
herrschen  wird,  und  ich  habe  selbst  bereits  früher
in  meinem  Bericht  darauf  hingewiesen;  aber  so
gut  man  in  manchen  ebenso  ungünstig  gelegenen
Pflanzungen  der  Alta  Verapaz  durch  Aufsammeln
von  Regenwasser  genügende  Wasservorräte  für
das  Haus  wie  für  das  Benefizieren  des  Kaffees
zu  gewinnen  vermag,  dürfte  dasselbe  auch  in
Lelet  möglich  sein.  Und  wenn  Dr.  Bücher  meint,
daß  wegen  der  verhältnismäßig  starken  Besiedlung
  des  Plateaus  für  Pflanzungen  kein  Raum
wäre,  so  möchte  ich  auf  Grund  meiner  eigenen
Anschauung  des  Geländes  und  meiner  Erfahrungen
  von  Guatemala  glauben,  daß  selbst  auf
dem  waldfreien  befiedelten  Gebiet  von  Lelet  genug
Land  für  eine  mäßige  Zahl  von  Kaffeegärten
vorhanden  wäre;  außerdem  würde  sich  aber
zweifellos  in  den  benachbarten  Urwaldgebieten
von  ähnlicher  Höhenlage  Raum  für  viel  mehr
Pflanzungen  finden,  als  sich  mit  den  verfügbaren
Arbeitskräften  bearbeiten  ließen.

Herr  Dr.  Bücher  meint  aber  weiter,  daß  das
Plateau  von  Lelet  nicht  groß  genug  wäre,  um
die  bei  etwaigem  Plantagenbau  für  notwendige
Wegebauten  entstehenden  Kosten  zu  lohnen.  Ich
gebe  zu,  daß  der  Bau  von  Fahrwegen  für  einen
Großplantagenbetrieb  unverhältnismäßig  teuer
wäre  und  nicht  lohnen  würde,  aber  die  Saumpfade,
  die  für  die  von  mir  angenommenen  klei- 



neren  Betriebe  (von  je  ein=  oder  zweihunderttausend
  Bäumen)  notwendig  wären,  könnten  ohne
große  Auslagen  hergestellt  werden.  In  der  Alta
Verapaz,  wo  doch  auch  ganz  ÜMberwiegend
deutsche  Pflanzer  tätig  find,  pflegte  man  viel
größere  Schwierigkeiten  im  Laufe  der  Zeit  siegreich
  zu  überwinden.  Warum  sollte  es  auf  dem
Plateau  von  Lelet  nicht  möglich  sein?

Vielleicht  wäre  freilich  die  Abflachung  des
Hochlandes  im  nördlichen  Südneumecklenburg
(zwischen  Suralil  und  Hiratan)  in  etwa  gleicher
Höhenlage  in  mancher  Hinsicht  noch  günstiger  für
Anlage  von  Kaffeepflanzungen,  da  dort  zahlreiche
ausdauernde  Bäche  vorhanden  sind  und  wohl
auch  der  Boden  fruchtbarer  sein  dürfte  als  in
Lelet.  Wenn  ich  trotzdem  früher  diese  südlichen
Gebiete  nicht  für  Anlage  von  Kaffeepflanzungen
empfohlen  habe,  so  geschah  es  aus  dem  Grunde,
weil  sie  nur  äußerst  dürftig  befiedelt  sind,  also
die  Gewinnung  von  Arbeitern  schwieriger  wäre,
und  weil  andererseits  die  Schaffung  von  Zufuhrwegen
  wegen  größerer  Entfernungen  und  Geländeschwierigkeiten
  kostspieliger,  auch  die  Transportspesen
  viel  höher  werden  müßten.

So  betrachte  ich  noch  immer  das  Plateau  von
Lelet  als  ein  günstiges  Ansiedlungsgebiet  für  einige
unternehmende  Europäer,  gebe  aber  freilich  zu,
daß  mit  ihrer  Festsetzung  der  Wert  des  Plateaus
als  Erholungsstätte  für  Tieflandbewohner  der
Insel  vielleicht  finken  würde,  weil  ich  fürchte,
daß  mit  der  Einführung  von  Zucht=  oder  Saumtieren
  die  unglückseligerweise  bereits  auf  Neumecklenburg
  eingeschleppte  Zeckenplage  auch  nach
dem  Hochland  von  Lelet  gebracht  werden  könnte.
Aber  wenn  es  bei  Anwendung  gewisser  Vorsichtsmaßregeln
  gelingen  würde,  die  Zeckenplage  vom
Hochland  fern  zu  halten,  so  würde  ich  den
Aufenthalt  daselbst  geradezu  für  beneidenswert
ansehen;  wenngleich  natürlich  die  immerhin  beschränkten
  Raummaße  nur  einer  kleinen  Zahl  von
Siedlern  die  Festsetzung  gestatten  können,  so  hielt
ich  doch  das  Gebiet  bei  meinem  Besuch  1908
für  so  wertvoll,  daß  ich  beabsichtigte,  es  genauer
zu  untersuchen  —  eine  Absicht,  die  mir  freilich
damals  durch  eine  unterwegs  erlittene  Fußverletzung
  unmöglich  gemacht  worden  ist.

 

.

Kolonialrechtliche  Entscheidungen.

Nr.  3.

Kuszug  aus  dem  Urtelle  des  Höniglich  Preußischen  Rammergerichts  (10.  Jlwilsenat)  vom
11.  Junl  1908.

1.  Die  Entscheidung  eines  deutschen  Konfuls,
daß  ein  Deutscher  in  seinem  Konsulatsbezirk  hilfsbedürftig
  sei  und  zur  Linderung  seiner  Not  amtlicher
  Geldmittel  für  die  Heimreise  nach

Deutschland  bedürfe,  unterliegt  nicht  der  richterlichen
  Nachprüfung.

2.  Die  vom  Konful  gewährten  Reisemittel
sind  zur  Bestreitung  des  notdürftigen  Unterhalts
        <pb n="405" />
        W  365  20

erforderlich  und  vom  Unterhaltspflichtigen  zu  erstatten.


526  des  Konsulatsgesetzes  vom  8.  November  1867
(Bundes-Gesetzbl.  S.  187),  §5  1602,  1610  BG#.

Ein  Deutscher  hatte  im  Jehre“  1900  in  hilfsbedürftiger
  Lage  vom  den  aul  in  Louren
Marques  dies  zur  Heimreise  —
lichen  Geldmittel  erhalten.  Er  star  nach  seiner  Heimkehr.

  Heine  eisen  Verwandten  wurden
vom  N  eichsfiskus  auf  Erstattung  der  Geldsumme
verkla

Aus  den  Entscheidungsgründen:
Nach  §  1602  B  ist  unterhaltungsberechtigt.  wer
außerstande  ist,  sich  selbst  zu  —  .  wer
hilfsbedürftig  ist.  Nach  §  26  des  Gesetzes  vom  8.  November
  1867  haben  die  Serinnren  bilfsbedürftigen
Bundesangehörigen  die  Mittel  zur  Milderung  augenblicklicher
  Not  oder  zur  Rückkehr  in  die  Heimat  zu
grwähren.  Es  kommt  also  zächst  in  Fral  e,  ob  X.
ilfsbedürftig  gewesen  ist.  e  Prüfung  dieser  Frage
und  die  Feststellung,  dan  bn  vorliegt,
unterliegt  im  vorliegenden  Falle  lediglich  dem  Ermessen
  der  zuständigen  Konsulatsbehörde  und  kann
einer  Nachprüfung  durch  das  Gericht  nicht  unterzogen
werden,  ebenso  aber  auch  die  weitere  Prüfung  der
Frage,  ob  dem  Hilfsbedürftigen  zur  Linderung  der
Hen  Barmittel  oder  Mittel  zur  Heimreise  zu  gewhren
dich  hier  ist  eine  Nachprüfung  durch  das  Gericht
aete  sen,  weil  gerade  der  §  26  cit.  den  Durdes- 



konsuln  nach  freiem  Ermessen  überläßt,  Barmittel  oder
Mittel  zur  Heimreise  #  gewähren.  Nach  der  Auskust
  des  Kaiserlichen  Konsuls  vom  5.  August  -*.  in
enscheinlich  hilfsbedürftig  gewesen  und  dami
nt  ere  edürftigkeit  vom  Konsul  festgestellt  ada
Es  ist  aber  weiter  erwo  bogen  und  —  —  daß  uu
Seriu  al  Zeit  „Ecpte  er  1900  eits-  und  Erwerbsgelegenhei
  nheit  für  ihn  und  uss  gesunde  und
arbeitkfähige  Leute  nicht  zu  haben  war,  so  daß  der
Konsul  d  ie  Vortscha  ffun

hcheeen  e  Not  die  Mittel  zur  Heimreise  gewährte.
Die  Mittel  zur  Heimreise  waren  somit  im  vorliegenden
Falle  nicht  bloß  zur  Bestreitung  des  u-Unterhalts
  (6  1610  Be#.),  sondern  sogar
streitung  des  notdürftigen  Unterhalts  zireich  und

sind  gewährt  worden  als  der  augenscheinlich  geringere
Betrag,  da  bei  den  damaligen  Verhältnissen  gar  nicht
abzusehen  war,  für  wie  lange  Zeit  K.  sonst  hätte  Unterhalt
  gewährt  werden  müssen,  ehe  er  wieder  Arbeit,
um  sich  selbst  zu  unterhalten,  gefunden  hätte.  Selöst
wenn  man  also  annehmen  walle,  daß  X.  durch  eigenes
sittliches  Verschulden  bedü  geworden  wäre  so
würden  die  ihm  gewährten  nbeel  zur  Heimreise
ebenso  wie  die  Mittel  zur  Milderung  augenblicklicher
Not,  mit  denen  sie  im  §l  26  des  Gesetes  vom  8.  November
  1867  völlig  gleich  find,  als  zum  not.
dürftigen  Unterhalt  und  selbstverständlich  auch  z
standesgemäßen  Unterhalt  gerechnet  werden  micseen
und  an  sich  hierfür  der  Unterhaltungspflichtige  aufzukommen
  haben.

Nr.  4.

Kuszug  aus  dem  Urteile  des  Röniglich  Preußischen  Kmtsgerichts  in  Cöln  (Abtellung  54)
vom  22.  März  1910.

1.  Der  Bericht  eines  Bezirksamts  an  das
Gouvernement  über  die  Mittel=  und  Stellungslosigkeit
  eines  Hilfsbedürftigen  begründet,  soweit
  er  auf  Wahrnehmungen  des  Bezirksamts  beruht,
vollen  Beweis  der  in  ihm  bezeugten  Tatsachen.

2.  Mit  der  Heimbeförderung  eines  Hilfsbedürftigen
  nach  Deutschland  erfüllt  der  Landesfiskus
  eines  Schutzgebiets  die  dem  unterhaltsbflichtigen
  Vater  des  Hilfsbedürftigen  obliegende
gesetzliche  Unterhaltspflicht,  sofern  nach  Lage
der  Verhältnisse  angenommen  werden  darf,  daß  der
Hilfsbedürftige  im  Schutzgebiet  keine  Erwerbsmöglichkeit
  finden  werde  und  dem  Landesfiskus
  nicht  zugemutet  werden  kann,  dem  Hilfsbedürftigen
  im  Schutzgebiet  den  teuren  Unterhalt
bis  zur  Ermittlung  einer  Erwerbsstelle  zu
gewähren.

3.  In  diesem  Falle  darf  als  mutmaßlicher
Wille  des  Unterhaltspflichtigen  angenommen
werden,  daß  die  Heimbeförderung  als  die  zweckmäßigere
  Art  der  Unterhaltsgewährung  gewählt  wird.

l*is  677ff.  BGB.

Tatbestand.
Der  früher  bei  der  ..  esellschaft  im  **2
gebiete  Amec  auesute  Sohn  des  Beklagten,
wurde  vom  Kaiserlichen  Bezirksgericht  in  Duala  wegen
—  rlagn  mit  zwei  noten  efängnis  bestraft.
Kach  der  Sobne  wurde  er  auf  Beranlassung  des

 

Kaiserlichen  Bezirksamts  in  Duala  durch  die  Woermann-Linie
  als  Passagier  3.  Klasse  nach  Deutschland
beimbefördert.  Hierdurch  find  dem  Kläger,  dem  Landesfiskus
  von  Kamerun,  Passagekosten  in  Höhe  von  276.“4
entstanden

Mit  der  Behauptung,  die  Heimbeförderung  sei  zur
Verhütung  des  völligen  Untergangs  des  &amp;amp;X,  der  damals
stellungs=  und  mittellos  gewesen  sei,  erforderlich  gewesen,
  hat  der  Kläger  gegen  den  Beklagten  eis  Fater
und  Unterhaltungspflichtigen  im  Sinne  des  §  160
des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  Klage  erhoben  und  t
antragt,  den  Beklagten  kostenfällig  und  vorläufig  vollstrecbar
  zur  Zahlung  von  275  .4  nebst  4  v.  H.  Zinsen
seit  dem  Klagetage  zu  verurteilen
Der  Beklagte  hat  beantragt,  die  Klage  abzuweisen.
jedenfalls  ihm  —  Legen  Sicherheitsleistung
die  Hangsvollstreckung  abs  e
Er  hat  zunächst  —5  daß  sein  Sohn  nach
Verbüßung  der  Strafe  in  Not  gewesen  sei  und  geltend
gemacht,  es  sei  demselben  jedenfalls  leichter  geworden,
im  Schuebiee  eine  Stellung  zu  bekommen  als  in
Europa,  so  daß  die  kostspieliges  Hämpeförderung  keinesfalls
  das  geeignete  Mittel  zur  Verhütung  der  Gefahr
des  Zugrundegehens,  falls  eine  solche  überhaupt  bestanden
  habe,  gewesen  sei.  Im  übrigen  habe  sein  Sohn
mit  der  Gesellschaft  freie  Rückfahrt  vereinbart.

Kläger  hat  zum  Beweise  seiner  Klagebehauptungen

auf  die  in  Abschrift  zu  den  n  gereichten  Ualunden
des  Kaiserlichen  S.  zuteon  s  in  Duala  Bezug  genommen.
  Die  Echtheit  dieser  Urkunden  hat  el  b

nicht  bestritten.
Er  hat  aber  weiter,  us  geführt,  daß  eine  Geschäftsführung
  ohne  Auftrag  hinne  des  §  679  des  Bürgerlichen

  Vefrohuchser  gasft  welche  Kläger  seine  Klage

 

 

—
S
        <pb n="406" />
        W  366  2

stützt,  deshalb  nicht  vorliege,  dea.  taach  den  oben  erwähnten
  Urkunden  sein  Sohn  selbst  sich  zur  Vergütung
  der  Passagekosten,  dem  glägel  gegenüber,  ver-En
  tet  habe,  und  die  Heimbeförderung  in  Erfüllung
ieses  Vertrages  geschehen  sei.  Im  übrigen  habe  feig
Sohn  augenblicklich  in  Asien  eine  sehr  gute  Stellung
zaleset  in  der  Lage,  den  Klagebetrag  selbst  zu  bezahlen

«  Entscheidungsgründe.

Der  Bericht  des  rkihglichen  Begirts  ant-  in
Duala  vom  8.  Januar  198009  sowie  Protokoll
derselben  Stelle  vom  Gleichen  Tage  2  m  als
öffentliche  Urkunden  im  Sinne  des  §  415  der  Zivil-Prozeß-Ordnung
  dar.  Gemäß  §  418  a.  a.  O.  begründen
dieselben,  soweit  sie  sich  auf  eigene  Wahrnehmung  der
Behörde  beziehen.  vollen  Beweis  der  in  ihnen  bezeugten

Tatsachen.  Es  ist  nun  ohne  weiteres  anzunehmen,  daß
bei  den  Verhältnissen  in  den  Schutzgebieten  dem  Be-Rirksemt
  au  aus  agener.  Wahrnehmung  bekannt  war,  daß

er  Sohn  des  Beklagten,  zumal  er  gerade  eine  längere
Gefängnisstrafe  wegen  Sgentumsber  ehens  verbüßt
hatte,  mittel=  und  rllunge  hätte  sich
auch  zweifellos  nicht  mit  den  nicht  unerhe  boe  Kosten
für  die  Heimbeförderung  belastet,  wenn  er  nie  enntnis
  von  der  Mittel-  und  Stellenlosigkeit
gehabt  hätte.  Auch  eine  Verpflichtung  der
*——  chaft  auf  Heimbeförderung  war  unter  den
l  Umständen  nicht  begründet.  Jedenfalls  aber
wäre  der  Beklagte  für  seine  Behauptung,  sein  Sohn
sei  nicht  stellen=  und  mittellos  gewesen,  —#  ne
der  Zivil-Prozeß-Ordnung  beweispflichtig  gewesen;
diesen  Beweis  hat  er  nicht  einmal  angetreten,  geschwei
  e  denn  geführt.
n  sonach  der  Ager.  si  des  X.  anna  m,  so
ersüllte-  er  dadurch  eine  dem  Beklagten  gemäß  §  1611
des  Bäürgerlichen  CEesesbuches  Erliegenee  Unterhaltungspflicht.

Der  Einwand  des  Beklagten,  die  Heimbeförderung

 

 

seines  Sohnes  sei  eine  unzweckmäßige  Maßnahme
gewessen,  ist  nicht  berechtigt,  da  Kläger  nach  dem  Bericht

vom  8.  Januar  1909  a  f  Grund  seiner  m  der
Verhältnisse  im  Schute  biete  wohl  annehmen  durfte.
daß  der  Sohn  des  Häbrgten  eine  Stellung  nicht  finden
würde  und  ihm  nicht  zee  werden  konnte,
denselben  so  lange  zu  unte  ri  bis  er  vielleicht  doch
eine  Stelle  gefunden  hätte,  umai  ein  solches  Abwarten
bei  den  bekannt  teuren  Unterhaltungskosten  in  den
Schutzgebieten  unter  Umständen  einen  sehr  kostspieligen
Vasuch  dargestellt  hätte.  Es  lag  also  im  Interesse
des  Beklagten  und  durfte  vom  Kläger  daher  als  dessen
mutmaßlicher  Wille  im  Sinne  des  §  677  des  Bürgerlichen
  Gesetzbuches  angenommen  werden,  daß  die  von
ihm  gewählte  Art  der  Unterhaltungsgewährung  erforderlichsse

  s
tsache,  dß  Kläger  sich  auch  von  dem  Sohne
des  de  c  n  die  ahlung  der  Passagekosten  hai
versprechen  lassen,  Seec  den  us  cae  n  den  Beklagten
  aus  §  677  ff.  nicht  aus,  da  nicht  abzusehen  ist.
weshalb  neben  dem  rnhtue  da  i  nicht  auch  der
durch  Gesetz  —  §  679  des  Bügerlichen  Gesetzbuches
in  Verbindung  mit  §  1601  ff.  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches
  —  bestimmte  „Geschäftsherr“  haften  sollte.
Ebenso  ist  es  unerheblich,  ob  inzwischen  der  Sohn  des
Beklagten  selbst  zur  Rückzahlung  imstande  ist,  da  die
Jare  des  KAlsg  ers  gegen  den  gten  gemäß
688  des  Bürge  lesetzbuches  ni  der  Übernahme
  der-  z.  entstanden  ist,  also  zu
einer  Zeit,  in  der,  wie  oben  ausgeführt,  der  Sohn  des
Beklagten  mittellos  und  kuanselihre  ver  gegen
den  Beklagten  w
Es  war  btahen  wie  geschehen,  mit  der  durch  §  91
Len  zioil-Progeß--Ordnung  gebotenen  Kostenfolge  zu
entscheiden.
Die  Entscheidung  süber  die  vorläufige  Vollstrecbarkeit
  gründet  sich  auf  §  709  Ziffer  4,  713  der  Zivil-Prozeß-Ordnung.


 

 

 

 

Rolonlakwirtschaktliche  Outeilungen.

Uuatja  1911/12.

Jahresbericht  der  Landeskulturanstalt  Nuatjäfür
  die  Zeit  vom  1.  April  1911  bis  31.  März  1912.
Erstattet  vom  Leiter  der  Anstalt  Dr.  Sengmüller.
(Mit  vier  Abbildungen.)
I.  Ackerbau.
Das  Bestreben  ging  dahin,  möglichst  viel  von  der
Z9  kleinen,  zur  Verfügung  stehenden  Landgiche
  (60  ha)  zu  bebauen.  Dabei  war  insofern  mit
Schwierigkeiten  zu  kämpfen,  als  durch  das  akute  Auftreten
  der  Lungenseuche  beim  Vieh  und  der  dadurch
bedingten  starken  Verringerung  des  Zuchtviehbestandes
die  Pflugkultur  für  die  Pflanzzeit  1911  nahezu  vollständig
  aufgegeben  und  mit  derselben  Anzahl  von
Frberhtrafe.  die  ungleich  mehr  me  enschliche!  Arbei
kraft  beanspruchende  und  zeitraubende  Hackku  durcheführt
  werden  mußte.  hidnlaedessen  zog  2  die
E—  Fiemlich  weit  hinaus.
Wi  ensobrge  waren  für.  bie
qultiein  nicht  gunstig  Während  d
ai  und  Juni  beinahe  überst  an  u
war,  so  daß  die  Bestellung  infolge  der  Nässe  des
Ackers  erschwert  wurde,  setzte  in  den  Monaten  Juli,
August  und  September  eine  auzergewöhnlich  regenarme
  Zeit  ein.

 

Die  Niederschlagsmengen  betrugen:
Juli

i  August  September
1910  243,6  wmm  214,5  mm  123,7  mm
1911  16,5  8  86,7  -

Die  Feldfrüchte  litten  sehr  unter  diesem  Regenmangel,
  das  Ernteergebnis  wurde  dadurch  nachteilig
beeinflußt,  namentlich  Mais,  Sorghum  und  Reis  sind
so  zurückgeblieben,  daß  sie  sich  auch  später  nicht  mehr
ganz  grbusen  konnten

Mißstand  .  die  Ackerwirtschaft  war  bishe
die  große  Zabl  der  Olpalmen  auf  den  Feldern
Anstalt.  Diese  Olpalmen  waren  im  Beite  der
geborenen  Nuatjäs.  Infolgedessen  stand  Eingeborenen
  bas  zu,  die  Felder  der  L  jeder-Eiten
  zu  rizet  unter  dem  Hinweis,  daß  sie  bei  ihren

lpalmen  zu  tun  hätten,  und  damit  war  naturgemäß
leichte  Gelkenhen  zu  Gelddiebstählen,  die  zweifellos
schon  seit  längeren  Jahren  im  Schwunge  sind,  gegeben.
Anderrseits  nahmen  diese  Olpal  men,  die  regellos  über
die  Felder  zerstreut  standen,  ein  großes  Stück  kultur"
fäbiger  Fläche  weg,  da  ja  in  ihrem  Schattenbereich
die  angebauten  Pflanzen  nur  kümmerlich  gedeihen-Dieses
  Moment  fällt  bei  der  Beurteilung  der  Ernte-Sekaise#
  berechnet  auf  1  ha,  wesentlich  ins  Gewicht.
ier  Schläge  vorhanden,  and  dbenen  schätzungs-Sn
  ein  Drittel  der  Fläche  durch  die  Olpalmen  und
        <pb n="407" />
        W  367  20

ihren  Schattenbereich  für  die  Erträge  der  angebauten
Pflanzen  außer  Betracht  kommt.

Das  Kaiserliche  Gouvernement  hat  den  Ankauf
dieser  Olpalmen  genehmigt  und  es  werden  für  die
Pflanzzeit  1912  die  Olpalmen  auf  den  zur  Ackerkultur
bestimmten  Flächen  größtenteils  entfernt.  Auf  zweie
Feldern,  auf  denen  die  Olpalme  gut  gebeiht,  sollen
die  Olpalmenbestände  erhalten  bleiben  und  in  regelrechte
  Kultur  genommen  werden.  ·

Diese  einleitenden  Bemerkungen  vorausgeschickt,
soll  nunmehr  zur  Beschreibung  der  einzelnen  Kulturen
übergegangen  werden.

 

1.  Baumwolle.

Das  Schwergewicht  des  Ackerbaues  wurde  auf  den
Anbau  von  Baumwolle  verlegt.  Nachdem  von  seiten
des  Kaiserlichen  Gounvernements  die  Weisung  ergangen
war,  die  amerikanischen  und  andere  Sorten  von  dem
weiteren  Anbau  auszuscheiden  und  nur  Togo-Sea-Island
  anzubauen,  kam  es  darauf  an,  aus  dem  Gemisch
  der  verschiedensten  Sorten  und  deren  Kreuzungen
möglichst  reine  Togo-Sea-Island-Saat  in  genügender
Menge  zu  gewinnen.  Zu  diesem  Zweck  wurden  die
aus  der  hiesigen  Entkernerei  gewonnene  Saat  u
Saat  aus  der  Entkernerei  Kpeme  sorgfältig  mit  der
Hond  verlesen  und  dabei  22  984  kg  =  766  Lasten
Sea-Island-Saat  gewonnen.  Über  die  Verwendung
dieser  Saat  wird  weiter  unten  berichtet  werden.

An  der  Ackerbauschule  selbst  wurden  planmäßig
52  ha  mit  handverlesener  Sea-Island-Saat  bestellt.
Davon  fallen  für  die  Berechnung  2,35  ha  ziemlich  gehlossene
  Olpalmenbestände  aus,  so  daß  sich  eine  Anergibt.



 

 

aufläche  von  49,65  ha

War  nun  infolge  der  früheren  Sortenvermischun
zu  erwarten,  daß  die  Pflanzen  trotz  der  Auslese  no
sehr  verschiedene  Sorteneigenschaften  zeigen  würden,
so  wurde  diese  Befürchtung  erfreulicherweise  nicht  ganz
bestätigt,  da  die  Felder  einen  ziemlich  gleichmäßigen
Sea-Island-Typ  zeigten,  wenn  auch  naturgemäß  vereinzelte
  Pflanzen  anderer  Sorten  und  deren  Bastarde,
—  von  „Küstenbaumwolle“  sich  darunter  beanden.


 

Zur  Ausmerzung  dieser  Sortenbeimengungen  sind
auch  im  Jahre  1912  geeignete  Maßnahmen  getroffen
orden.

Die  Zeit  der  Aussaat  erstreckte  sich  von  Ende  Juni
bis  Mitte  August;  die  Saatmenge  betrug  durchschnittlich
  13  kg  auf  1  ha.  Die  gäbenentsernung  war
1.50  m,  die  Entfernung  der  Stauden  in  den  Reihen
0.60—0,75  m.  Bei  der  Hackkultur  wurde  der  Boden
zunächst  von  alten  Baumwollstauden  und  vom  Grase
befreit,  dann  etwa  15  cm  tief  durchgehackt,  und  endlich
wurden  mit  dem  Reihenpflug  Saatrillen  gezogen.

Die  Baumwolle  litt  bei  Beginn  der  Vegetationszeit
  sehr  unter  der  Trockenheit  der  Monate  Juli,
August  und  September.  Ein  weiterer  Nachteil  für
ihre  Entwicklung  war  das  verbreitete  Auftreten  und
üppige  Wuchern  des  Spitzgrases.  Nach  den  bisherigen
Beo  achtungen  ist  diese  Gienn  zum  großen  Teil
auf  den  starken  Abbau  der  Felder  der  Anstalt  zurückzuführen;
  jedenfalls  war  auf  den  neugerodeten  Buschparzellen
  das  Auftreten  des  Spiygrases  bedeutend
Veringer.  *5#

Dem  Wuchern  dieses  Unkrautes,  das  die  jungen
Baumwollpflanzen  nicht  hochkommen  läßt,  wurde  durch
intensivstes  Hacken  entgegengearbeitet:  die  gesamten
Deumwoolleelde  mußten  fünfmal  sorgfältig  durchgehackt

en.

Trotz  der  ungünstigen  Witterungsverhältnisse  im
vergangenen  Pflanzjahre  und  der  teilweise  späten
Fflanzzeit  war  der  Stand  der  Felder  zur  Zeit  der

 

düglich.

Unter  nennenswerten  Schädlingen  hat  die
Baumwolle  im  Berichtsjahre  nicht  gelitten.  Die
Heuschreckenart,  die  im  Oktober  auf  einigen  Pflanzen
auftrat  und  die  Blätter  abfraß,  hat  keine  weitere  Verbreitung
  gefunden  und  nur  unbedeutenden  Schaden
angerichtet.  Zu  Beginn  der  Regenzeit  1912  traten
an  den  Blättern  rostartige  Erkrankungen  auf,  welche
die  Nachernte  nachteilig  beeinflußten.

Die  Ernte  wurde  gesondert  nach  zwei  Qualitäten
in  fünf  Pflücken  vorgenommen.  Namentlich  die  erste
Sorte  ergab  ein  hervorragend  schönes  Produkt,  das
hinsichtlich  der  allmählichen  Verbesserung  der  Togo-Baumwolle
  zu  den  besten  Hoffnungen  berechtigt.

Geerntet  wurden  insgesamt  12  847,50  kg  Kernbaumwolle,
  welche  an  entkernter  Baumwolle  4404  kg
ergaben  (gegen  83884  kg  im  Jahre  1911).

Berechnet  auf  1  ha  ergibt  sich  eine  Durchschnittsernte
  von  259  kg  Kernbaumwolle.  Unter  Berücksichtigung
  der  bedeutenden  Flächen,  die  durch  die  Olpalmen,
  Bäume  und  Termitenhügel  verloren  gehen
und  die  bei  der  Berechnung  nicht  mit  in  Betracht  geogen
  werden  können,  dürfte  das  Ergebnis  wohl  zusehde
  serllen  sein.

Bei  dieser  Gelegenheit  ist  zu  bemerken,  daß  der
Leiter  im  Laufe  der  Zeit  nach  längeren  Beobachtungen
u  der  UÜberzeugung  gekommen  ist,  daß  an  der  Anstalt
Fechdlebsere  von  Baumwolle  und  Mais  in  nicht  unerheblichem
  Maße  schon  seit  langer  Fit  gebräuchlich
sind;  sie  werden  begünstigt  durch  die  Lage  der  Felder
mitten  im  Bereich  der  Dörfer  Nuatjäs.  Inwieweit
diese  Diebstähle  das  Ernteergebnis  beeinträchtigen,  ist
naturgemäß  nicht  festzustellen.  In  Zukunft  wird  durch
verschärfte  Feldüberwachung  Vorsorge  getroffen  werden,
den  Felddiebstählen  nach  Möglichkeit  vorzubeugen.  Daß
leider  die  Baumwolle  auch  hinter  verschlossenen  Türen
vor  Diebeshänden  nicht  sicher  ist,  und  daß  dabei  die
Dolmetscher  der  Anstalt  die  Hauptübeltäter  waren,
hat  die  Verhandlung  gegen  die  Dolmetscher  Abalo,
Bruce,  Manasse  und  Tete  ergeben.  Die  Bestrafung
der  Betreffenden  dürfte  wohl  als  abschreckendes  Beispiel
  dienen.

2.  Mais

wurde  ebenfalls  in  Feldkultur  angebaut  (80  ha),  und
zwar  in  zwei  Sorten:  Amerikanischer  Pferdezahnmais
und  amerikanischer  Junimais.  Der  Mais  wurde  nach
dem  bisher  hier  üblichen  Verfahren  als  Zwischenkultur
8  Baumwolle  gepflanzt.  Der  starke  Abbau  der  alten

elder  gibt  Veranlassung,  für  die  kommende  Pflanz-2
  die  den  Nährstoffvorrat  des  Bodens  stark  in  Anpruch
  nehmende  Doppelkultur  von  Mais  und  Baum-Ernte

  gut,  an  etwas  feuchteren  Stellen  sogar  vori


 

 

 

 

wolle  zu  vermeiden;  dagegen  wird  auf  dem  neugerodeten

  Lande  die  Doppelkultur  versuchsweise  fortgeführt

  werden.  Die  Maisaussaat  fand  anfangs  Mai

statt,  die  Ernte  Ende  August  und  Anfang  September.

Der  Ertrag  betrug  auf  1  ha  in  Zwischenkultur  1000  kg.
3.  Sorghumhirse  (Guineakorn).

Mit  Saat  aus  Sokode  wurden  2.15  ha  bepflanzt.
Das  Guineakorn,  das  unter  normalen  Verhältnissen
wahrscheinlich  hier  gut  gedeiht,  litt  sehr  unter  der
Trockenheit,  der  Zeit  vom  Juli  bis  September,  da  es
rnfolge  der  durch  die  Hackkultur  verzögerten  Pflanzzeit
ehr  spät  in  den  Boden  kam.  Die  Pflanzen  hatten
vielfach  in  den  Rispen  keine  Körner  angesetzt.  Die
S#  war  infolgedessen  gering,  sie  betrug  insgesamt

.

4.  Bohnen.
Die  Versuche  mit  Bohnen  haben  auch  in  diesem
Jahre  keinen  besonderen  Erfolg  gezeitigt.  Die  Ver-
        <pb n="408" />
        W  368  20

suche  mußten  mit  dem  geringen,  aus  dem  Jahre  1910
noch  vorhandenen  S  9  2n5

durch  die  große  Trockenheit  stark  gehemmt.
  Verhheniemäßig  gut  waren  die  Wachstumsentwicklung
  und  der  Bohnenansatz  der  Phaseolus
radiatus;  trotzdem  waren  die  Ernteergebnisse  nur
**“  die  Ernte  betrug  67  kg  auf  1  ha.
eim  Bohnenanbau  muß  in  Zukunft  auch  Wert
auf  feldmäßigen  Anbau  gelegt  werden;  die  Versuche
auf  wenigen  Quadratmetern  können  keinen  Vergleich
der  einzelnen  Sorten  für  den  Anbau  in  Feldkultur  zulassen,
  da  die  Bedingungen  für  die  verschiedenen
Sorten  auf  den  kleinen  Flächen  sehr  verschieden  sind.
räge  dieser  kleinen  Flächen  können,  auf  den
Hektar  berechnet.  zu  bedeutenden  Trugschlüssen  Veranlassung
  geben  E
eis

wurde  im  feuchten  zuhe  des  an  Nuatjä  vorbeifließenden
  Baches  angebaut.  Er  keimte  un  gut,
namentiich  nachdem  durch  zeimaliges  achpflanzen
die  Fehlstellen  ergänzt  war  ann  aber  im
Juli  und  August  die  große  —  ashn  wurde
der  Boden  vollständig  hart,  der  Reis  bekam  ein  fahles,
gelbes  Aussehen  und  wurde  von  Tag  zu  Tag  schlechter.
Um  ihn  noch  zu  verwerten,  wurde  er  mit  dem  Halm
als  Viehfutter  verwendet.
6.  Süßkartoffel.

Für  den  Säßkartoffelanban  wurde  ein  zun  äbre
Feld  (1,5  ha)  in  kartoffeln
wurden  im  ie  llzs  Jahres  je  nach  rir  zur
Fütterung  der  Schweine  dem  Boden  entnommen;  eine
Erntefeststellung  ist  infolgedessen  nicht  erfolgt.

7.  Kleinere  Versuche  mit  Baumwolle.

Neben  dem  feldmäßigen  Anbau  der  Togo-Sea-Island
  wurde  auf  einem  mit  Küstenbaumwolle
aus  dem  Pflanzjahre  1910  bestandenen  Felde  der
Versuch  gemacht,  ob  durch  Zurückschneiden  der  Stauden
noch  im  zeiten  Jahre  eine  nach  Güte  und  rE
annehmbare  Ernte  erzielt  werden  könnte.  Die  Pflan
neten  jedoch  —  mehr  gut  an  und  insbesondere  ##n

die  Wolle  von  schlechten  Eigenschaften.  Es  wurden
dann,  um  Sortenvermischungen  und  die  Verschlechterung
der  Gesamtwolle  zu  vermeiden,  diese  Baumwollstauden
frühzeitig  umgehackt.  Daraus  dürfte  hervorgehen,  daß
auch  unter  den  hiesigen  Verhältnissen  eine  mehrjährige
Ernte  der  Baumwollstauden  wegen  Verschlechterung  der
Wolleigenschaften  nicht  zweckmäßig  ist.

Weiterhin  wurde  versuchsweise  noch  ein  Feld  mit
Caravonica-Baumwolle  angehaut,  räumlich  weit  getrennt
  von  den  Sea-Island-Kulturen.  Da  sich  jedoch
die  Caravonico  schlecht  entwickelte  und  der  Sea-Island
sichtlich  unterlegen  war,  wurde  dieser  Versuch,  um  ja
Sliemvermischungen  zu  vermeiden,  frühzeitig  abgerochen.



 

8.  Düngungsversuche.

Der  vom  Kalisyndikat  zu  Versuchszwecken  zur
Verfügung  gestellte  Kunstdünger  traf  zu  Iet  in  Nuatjä
ein,  am  30.  August,  und  mußte  infolgedessen  als  Kopf-&amp;amp;Ze
  gegeben  werden.

Infolge  der  späten  Anwendung  des  Kunstdüngers
können  die  Versuchsergebnisse  nicht  vollständig  zum
Vergleich  der  Wirkungsweise  der  verschiedenen  Dün  *
arten  herangezogen  werden.  Jeden  falls  war

Wirkung  der  Düngergaben  auf  das  Wachötun
der  einzelnen  Pflanzen  sehr  günstig.  Der
Dünger  wurde  auf  zwei  trockener  gelegenen  Feldern

gestreut,  auf  denen  die  Baumwolle  wegen  der  Trocken- 



beit  in  der  Entwicklung  zurückgeblieben  war.  Die
Folge  der  Düngung  war,  daß  die  Baumwollpflanzen,
die  vordem  ein  fahles  Ausse  en  hatten,  eine  frischgrüne
  Farbe  bekamen,  sich  #  zell  in  die  Höhe  und
Breite  entwickelten  und  reichlich  Kapseln  ansetzten.

Damit  ist  durch  den  Versuch  im  Jahre  1911  jedenfalls
  bewiesen,  daß  der  künstliche  Dünger  auch  unter
den  hiesigen  Verlälteifsen  namentlich  auf  den  abebauten
  #dern  der  Anstalt,  vorzü  telich  wirkt.  Genane

erleichsergebnise  und  Rentabilitätsberechnungen
werden  erst  im  Jahre  1912  zu  gewinnen  sein,  da  in
diesem  Jahre  der  Dünger  zur  richtigen  Zeit,  nämlich
vor  der  Bestellung  in  den  Boden  gebracht  werden
kann.  Bemerkenswert  ist,  daß  in  den  Dün  ngsversuch
  eine  Parzelle  Neuland  (argzelle  18)  miieinbezogen
  wurde;  dieses  Stück  erhielt  keine  Düngung:
trotzdem  gehört  es  mit  einem  Ertrag  von  155  kg  auf
½  ha  mit  zu  den  ertragreichsten  Parzellen,  ein  Beweis,
welch  starkem  Abbau  die  alten  Felder  bis  jetzt  ausgesetzt
  waren.

9.  Saatlieferung.

Die  Lieferung  guter  Saat  an  die  Eingeborenen
tritt  immer  mehr  in  den  Vordergrund  der  Aufgaben
der  Anstalt.  Wie  wichtig  diese  Aufgabe  ist,  hat  sich
auch  bei  der  Ernte  im  Jahre  1912  wieder  deutlich
gezeigt.  Die  Baumwolle  der  Landschaft  Nuatjä,  der
die  Saat  von  der  Ackerbauschule  geliefert  war,  r  che
sich  auch  im  Jahre  1912  vor  anderen  chaften
durch  besondere  Güte  und  hohen  5  aus.
Wöbrend  in  den  Entkernereien  in  Atakpame  von

kg  Kernbaumwolle  im  Durchschnitt  nur  280  kg
2  Baumwolle  gewonnen  wurden,  konnten  in  der
Entkernerei  der  Ackerbauschule  von  o  kg  Kernbaumwolle
  im  Durchschnitt  250—260  #  entkernte  Baumwolle
  erzielt  werden

m  Jahre  1911  war  Euch  der  Saatauslese  besondere
  Horgelt  zuteil  geworden.  Es  waren  von
Frauen  und  Kinde  ae  Frsatcen  n  Akkordarbeit  22984  ke
=  66  Lasten  Lege.  Spa-Lsland-Saam  unter  Aufsicht
ausgelesen  worden.  Von  diesen  766  Lasten  wurden
545  Lasten  an  Eingeborene  der  Landschaft  Nuatjä
verteilt.  50  Loeien  gingen  nach  Sagada  und  20  Lasten

nach  Agbeluvhe.
g  1912  verbleiben  in  Ubereinstimmung
mit  der  Kaufmannschaft  zwei  Drittel  der  von  der
Nuatjä-Baumwolle  anfallenden  Saat  zu  Saatzwecken.
Es  werden  also  schon  in  diesem  Jahre  größere  Bezirke
mit  Saat  versorgt  werden  könmen.  und  zwar  werden
der  Landschaft  Nuatjä  zunächst  etwa  250  Lasten  der
auf  den  Feldern  der  Anstalt  erzengten  Saat  zugeteilt.

10.  Saatzucht.

Zur  weiteren  Verbesserung  der  Saat  wurden  bei
der  Ernte  im  Januar  1912  400  kg  der  besten  Baumwolle
  von  den  geeignetsten  Pflanzen  als  Massenauslese
gesondert  geerntet;  die  von  dieser  Baumwolle  gewonnene
Saat  wird  sorgfältig  mit  der  Hand  verlesen,  alle  Kerne
anderer  Sorten,  sowie  zu  kleine  Kerne  werden  entfernt;
  diese  Saat  ist  für  den  Anbau  im  großen  auf
den  Hesigen“  Feldern  bestimm

Maßnahme  läßt“  zuroren.  daß  der  Sea-Jerd
  immer  reiner  wird,  und  daß  auch  die
einzelnen  Islanzen  besser  werden

Weiterhin  wurde  mit  den  Sigentlichen  Scathh
arbeiten  für  Baunmwolle  und  Mais  nach  wissenschaftlichen
  Grundsätzen  begonnen,  und  zwar  wurden
diese  Arbeiten  von  dem  landwirtschaftlichen  Sachverständigen
  Dr.  Ziegler  übernommen.

Für  die  Baumwollzüchtung  wurden  167  Pflanzen
ausgewählt,  die  nach  Wachstum,  Entwicklung  und
Kapselansatz  als  die  besten  erschienen.
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        huatfd  1911/12.

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        Rindvieh  auf  der  Weide  in  Uuatsä.

 

 

Schweineheerde  in  Uuatjä.
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        369

Die  Züchtungsarbeiten  für  Tais  werden  in  demselben
  Sinne  durchgeführt.  Als  Sorte  ist  zrächst  ber
einheimische  Anecho-Mais  gewähl,  worden.  Die  Ab

eigen  die  verschiedenen  typi
zernn  aiskolben.  Die  große  Verschiedenher  in  der
Ausbildung  dieser  Kolben  zeigt,  welche  Summe  züchte-Esccher
  Arbeit  natwendig  sein  wird,  um  ausgeglichene

saatialben  cher  besten  Formen  zu  erzielen.

Die  Saatzucht  wird  auf  einem  im  Neuland  angelegten
  Sucktn  durchgeführt  werden.

Besondere  Arbeiten.

Für  die  Pflanzzeit  1912  wurden  von  dem  Dorfe
Nuatjä  nach  Genehmigung  des  Kaiserlichen  Gouvernements
  100  ha  zur  Vergrößerung  der  Landfläche  getauft.
  Die  Rodungsarbeiten  wurden  auf  der  Ostseite
in  der  Richtung  nach  Djemenji  in  Angriff  genommen.


Außerdem  werden  die  auf  den  alten  Feldern  zerstreut
  #henden  kleinen  Bäume  und  Olpalmen  auf  den
zur  Bestellung  kommenden  Flächen  nach  Möglichkeit
entfernt,  ebenso  die  Termitenhügel  umgehackt  und  ausgebreitet.
  hamit  so  allmählich  die  auf  den  Plänen  angegebene
  e  auch  der  wirklich  landwirtschaftlich
ausgenüßten  Fläche  entspricht.

II  Biehzucht.
1.  Rindviehzucht.

Für  das  Rindvieh  hat  das  Jahr  1911  schwere
Heimsuchungen  gebracht.  Bei  Ankunft  des  Leiters  in
Ruatjä  standen  von  einem  Viehtransport  aus  Mangu
eine  größere  Zahl  von  Ochsen,  für  die  Siedler  an  der

Chra  bestimmt,  im  Ochsenstall,  die  in  auffallend
läle  ter  Verfassung  waren;  durch  die  Untersuchung
egierungsarztes  Dr.  Rodenwaldt  wurde  bei
5  gefallenen  Tieren  Wurmkrankheit  festgestellt.
e  geigte  sich  aber  auch  bei  mehreren  Tieren  eine
schwere  krankhafte  Veränderung  der  Lungen.  Und
gleichzeitig  mit  dem  Tode  der  beiden  letzten  Manguochsen,
  am  3.  Juli,  brach  unter  der  alten  Nuatjä-Vehhherde,
  die  vordem  in  guter  Verfassung  war,  die
Lungenseuche  in  äuße
aus,  wie  ja  auch  anderwärts  eine  Seuche  unter
derben  die  Fet,  keiner  Infektion  ausgesetzt
waren,  beim  Ei  ehr  beseg  aufzutreten  pflegt.
e  Tiere  verendeten  Teil  sehr  schnell;  von

22  Stück  lonnte  das.  Fleisch,  das  nach  dem  deutschen
Neichsviehseuchengesetz  verwertbar  ist,  an  Ort  und
Stelle  verkauft  werden.

Die  Lungen  zeigten  sämtlich  die  typischen  ErsHeimngen,
  der  Mungenseuche:  starke  Schwellung,  eine
Hoppaltte  beim  Schneiden  knirschende  Faser  und  die
er  Lungenseuche  eigentümliche  Marmorierung  des
ungengewerbes.

 

 

e  noch  gesund  aussehenden  Tiere  wurden  sofort
einige  —  entsernt  in  einen  schnell  zu  diesem
Zweck  erbauten  Kral  gebracht;  auf  diese  Weise  konnten

19  Stück  der  Herde  gerettet  werden.  Die  Ställe

im  Geböst  wurden  gründlich  desinfiziert.  -
Die  Seuche  erlosch  am  27.  August.  Die  von  der
Seuche  verschont  gebliebenen  Tiere  sind  jetzt  in  einer
l0  es  sind  inzwischen  buch  zwei  Kälber

Sder  Vestend  betrug  am  Ende  des.  richtssahres

tück,  und  1  „  9  10  Kü
rfN  ———.  ih
Weide  nach  dem  Stande  vom  März  1
2.  Pferdezucht.
vo  An  Pferden  waren  zu  Anfang  des  Berichtsjahres
rhanden  eine  alte  lleine  Stute  mit  drei  von  ihr  ge-*



rst  heftiger  und  akuter  Form  ·

Abb.  8  zeigt  die  derde  auf

 

borenen  Fohlen,  auterdem  ein  älterer  Heugst,  der  !t
Dienstpferd  bestimmt  ist,  aber  wegen  seiner  Schlapp
und  durch  irgendeinen  chronischen  Konstitutionsfe=  "
bedingten  Magerkeit  zum  Reiten  nicht  verwendbar  ist.
Von  den  Fohlen  wurde  ein  dreijähriger  Hengst  verkauft;
  eine  große  Stute  wurde  von  dem  Leiter  gelegentlich
  seiner  Hinterlandreise  zu  Zuchtzwecken  erworben;
  leider  hat  diese  Stute  von  der  Reise  trotz
aller  Vorsichtsmaßregeln  Surrah  mitgebracht.  Einspritzungen
  mit  Atoxyl  waren  erfolglos;  der  Erfolg
eines  vom  Regierungsarzt  überschickten  neuen  Mittels
muß  erst  abgewartet  werden.  Am  Ende  des  Berichtsjahres
  war  der  Best  tend  an  Pferden:  1  Hengst,
4  Stuten  und  1  Eselhen
8.  S-awaemeench.

Sebt  ir  uiche  Fortschritte  machte  die  Schweinezucht.
  den  eingeführten  Berkshire-Schweinen
halten  *  voie  beiden  Eber  gut,  die  beiden  Muttersauen
  weniger  utz  sie  cheinen  unter  der  Hitze  zu
leiden.  *  beiden  haben  auch  seit  ihrer  Ankunft
aus  Europa  noch  nicht  wieder  Junge  gebracht;  zum
Glück  *u  aber  eine  von  den  eingeführten  Sauen
gleich  nach  der  Überfahrt  in  Lome  Ferkel  geworfen,
die  sich  in  Nuatjä  ausgezeichnet  entwickelt  haben  und
8  stattlichen  Muttersauen  herangewachsen  sind.  Die
Berkshire-Schweine  werden  zum  Teil  mit  einheimischen

Schweinen  gekreuzt.  Bei  den  Kreuzungsprodukten
tt  häu  der  Berkihiretyp  in  ganz  auffallender

*5  ahl  der  Shweine  hat  sich  von  16  Stück
am  Slen  auf  37  am  Ende  des  Berichtsjahres  vermehrt;
  außerdem  wurden  noch  8  junge  eingeborene
Sauen  zu  Zuchtzwecken  hinzugekauft,  so  daß  der  Bestand
  45  Stück  ausmacht.  Im  Laufe  des  Jahres
wurden  4  junge  Eber  zu  Zuchtzwecken  abgegeben  und
2  alte  Sauen  zu  Schlachtzwecken  nach  Lome  verkauft.
Abb.  4  zeigt  die  Herde  der  Muttersauen  mit  den  eingeführten
  Berkshire-Ebern.  Auf  dem  Bilde  liegt  der
größere  von  den  beiden  Ebern,  der  kleinere  weidet  im

Vordergrunde.
4.  Ziegenzucht.

h  die  Ziegenzucht  entwickelt  sich  gut;  in  der
Prkn  ist  viel  Blut  von  eingeführten  Las  Palmasiegen,
  darunter  ein  stattlicher  reinblütiger  Bock.  Die
Anzahl  der  Tiere  hat  sich  von  22  auf  24  vermehrt,
i  si  junge  Böcke  und  einige  Mutterziegen
  zu  Zuchtzwecken  abgegeben  worden.

III.  Sonstige  Arbeiten.

1.  Entkernereibetrieb.

In  der  Entkernungszeit  des  Jahres  1911  wurden
128  Ballen  Baumwolle  an  der  Anstalt  entkernt,  im
Jahre  1912  175  Ballen,  außerdem  2  Ballen  Lintwolle.

 

 

 

 

 

Die  Entkernungsmaschine  mußte  im  Jahre  1911  zur

Aufbesserung  nach  Lome  gebracht  werden;  für  die  Entkernungszeit

  1913  sind  eine  neue  Entkernungsmaschine

sowie  ein  Baumwollreiniger  schon  an  Ort  und  Stelle.
2.  Neubauten.

An  Neubauten  wurde  das  Leiterhaus  mit  Nebengebäuden
  nahezu  vollständig  fertiggestellt.  Weiterhin
wurde,  für  das  Sieh—  eine  schöne  Zementtränke  hergestellt.
  Mit  dem  Neubau  der  tkernungsanlage
wurde  im  Januar  1912  begonnen.  Außerdem  wurden
einige  kleinere  Arbeiten  an  den  alten  Gebäulichkeiten
vorgenommen.

3.  Schüler  und  Arbeiter.

Der  Schülerbestand  betrug  am  Anfang  des  Berichtsjahres

  90  Mann;  davon  wurden  im  Jahre  1912  22  in
        <pb n="412" />
        W  370  20

ihre  Heimat  entlassen.  Außerdem  gingen  im  Laufe

des  Jahres  7  Mann  wegen  Krankheit,  körperlicher

Schwäche  und  anderer  Ursachen  ab.  Neu  angestellt

wurden  im  Jahre  10  58,  außerdem  zu  den  Rodungsarbeiten

  30  Kabure

—  den  53  —ie  stammen  20  aus  Sokode,

s  Atakpame  und  10  aus  Mangu-Jendi.

B  PDestanr  an  Schülern  und  Arbeitern  beträgt  demnach
  am  Ende  des  Berichtsjahres  144  Mann.

4.  Unterricht.

Das  Schwergewicht  wurde  auf  die  praktische
Ausbildung  der  Leute  gelegt.  Es  wurden  ihnen  die
Behandlung  des  Ackerbodens,  Pflege  der  Pflanzen,
fleße  und  richtige  Behandlung  des  Viehes,  die  Auswah
  guten  Saatguts,  Dün  kurz  alles,  was  sich
in  der  hiesigen  landwirtscha  itn  Fraria  bttt,  gezeigt
  und  erklärt;  ferner  wurde  durch  häufige  Abwechslung
  bei  den  Betriebsarbeiten  jeder  E  ne  mit
allen  vorkommenden  landwirtschaftlichen  Arbeiten  vertraut
  gemacht.

5.  Personalien.

Die  Leitung  der  Anstalt  übernahm  am  28.  April
1911  der  a  Leiter  Dr.  Sengmöller.  an  14.  Juli

wurde  der  bisherige  Issiten  Wiesch,  d  in  Heimaturlaub
  1“  ig  war,  burch  A#ft  istent  bangt  nt  *  12gelös.
Vom  November  bis  16.  Jan  2  unter

nahm  orr  Leiter  i  nt  er  WMaunterdurch
  den  Bezirk  Sokode,  dann  nach  Mangnu,  von
da  zurück  über  Kete-Kratschi  nach  Misahöhe.  Die
Reise  diente  zur  Ausführung  mehrerer  Sonderaufträge
des  Kaiserlichen  Gouvernements,  außerdem  zum  Studium
der  landwirtschaftlichen  Verhältnisse  des  Schutzgebietes.
Die  Vertretung  hatten  nnsis#tn  Müstent  Janssen,
vom  10.  Dezember  an  Dr.  Ziegler
war  auch  weiterhin,  soweit  ie  nter!  nicht  durch
die  Düngungsversuche  in  Anspruch  genommen  wurde,
an  der  Anstalt  tätig.

Deutsche  Koloniol  -  Elfenbahn  -Bau-  und  Betriebs-Gesellschaft
  Ju  Berlin.“)
Ostafrikanische  Nordbahn
(früher  Usambarabahn  genannt).

In  Ostafrika  war  der  Bau  der  Erweiterungsstrecke
Buiko—Moschi  (177  km)  bereits  anfangs  1912  so  weit
beendet,  daß  die  behördliche  Abnahme  und  Betriebseröffnung
  am  7.  Februar  1912  erfolgen  konnte.  ie
jetige  Gesamtbahnlänge  Tanga  —  Buiko  —  Moschi  b

trägt  —  wie  berkits  auch  im  vorigen  Geschöftsbericht
erwähnt  —

Auf  der  Stammstrecke  Tanga—Korogwe  sind  eine

Reihe  von  Ergänzungsbauten  in  Ausführung  begriffen:

uwechfelung  des  leichten  Schienenprofils  von

15  ko%m  Gewicht  gegen  ein  Profil  von  20  kg.

Auswechselung  verschiedener  eiserner  Überbauten

Wia  Krücken  durch  solche  größerer  Tragfä



—  des  Bahnhofs  Tanga  durch  Erweiterung
der  Wertst  atts  anlagen  und  Wohnhausbauten.
Ferner  ist  in  usführung  begriffen  der
Ausbau  des  Hfens,  Sa  mit  einem  Kostenbetrage

  von  rd.  1250  000  .K.
Die  für  den  en  20%  in  Aussicht  gestellte
Beendigung  dieser  Arbeiten  verzögerte  sich  durch  ver-*)

  Aus  dem  Bericht  über  das  VIII.  Geschäftsjahr
  1912.

 

schiedene  während  des  Baues  angeordnete  Abändevungen
  bis  zum  Frühjabr  1918.

e  Eniwickelung  des  Verkehrs  auf  der  Fragn

ire  immt  ihren  natürlichen  Fortgang:  die  Eintahmesteigerung=

  des  „Verichtsjahres  beträgt  gegen  das

Vorjahr  (1911)  7

Der  “m’3  der  am  7.  Februar  1912
dem  Verriebe  eröffneten  Erweiterungsstrecke  Buiko—
Moschi  hat  sich  lgurrP  Zeit  noch  nicht  derart  entwickelt,
um  eine  Gegenüberstellung  mit  den  Ergebnissen  der
Stammnstrece  vornehmen  zu  können.  Durch  Wasseraichließung
  wird  indes  der  neuen  Strecke  die  Mögh
  eit  zum  Betriebe  von  Pflanzungen  gegeben.  Soweit
wir  unterrichtet  find,  hat  das  Kaiserli  e  Gouvernement
von  Ostafrika  einen  Jahresbetrag  von  30  000  A  für
assererschichung  ausgeworfen.  Es  ist  deshalb  anunehmen,
  daß  auch  der  neue  Teil  der  Bahnlinie  mir
er  Zeit  einen  befriedigenden  Verkehrsumfang  aufweisen.

  wiird.
B  aaienseng  der  Betriebsergebnisse

zeigt  Sieec

 

 

1910/11  1911/12  1912/13
253  km  258  km  852  km
«  J-  4
die  Einnahmen  haben  4
getragen  1189747  1182240  1194915
die  Ausgaben  haben
betragen  616  998  791  054  8983  614
572  800  891186  8311801
nach  dnubeg  eder  Va  Vacht-““J7

in  Höhe  von  276  000  276  000  276  000
berhleit  ein  Naisberschuß
  von  296  6800  115  1866  85301

Fur  1912/18  find  die  Einnahmen  der  Monate
Januar/März  1918  und  die  Ausgaben  der  Monate
Dezember  1912  bis  März  1918  schätzungsweise  ermittelt,.
  weil  zur  Zeit  die  definitiven  Angaben  noch

aus

%t  aus  vorstehender  z  dusammenftelng  grichtä,
ist  der  #  erichtsjahres  gegen  da
Voahr.  (1911/12  2—  *  gangen.  Es  bleibt
indes  zu  Lel#ls  e  P  r  in  den  Einnahmen  n  des
m“  1911  226  909  ./2  Erträ-  gufe  aus  Bautransporten
  enthalten  fsind.  Diese  —  hmequelle  iün  2
Beendigung  des  Bahnbaues  allmählich  in  Wegfall

it  Deutsche  Holz  AKesellcchaft  für  Ostafrila,  mit
dem  d  in  Berlin,  ist  Eigentümerin  der  von  unserer
Eisenbahnstation  engen  auslaufenden  28,7  kw  langen
Sigis  ahn.  Diese  Bahnstrecke  ist  am  1.  September
i

 

 

910  dem  öffentlichen  Personen=  und  Güterverkehr
übergeben  worden.  Durch  ein  blommen.  mit  der  vorenannten
  Gesellschaf
cie  der  Sigibahn  provisorisch,  d
Rechnung  und  Gefahr  der  Deutschen  Ho

sur  Osta  rila  uberunäännen  Unsre  Betrieb  Ia

 

 

g  e
Usaiiibarabahii  zugefubrt  wird.  Die  —  —
gung.  und  zwar  für  den  Zeitraum  vom

6  Juni  W  ergab  folgendes  Bild;
Einnahmen  38  825,49.
Ausgaben  .  82  doͤd  ob  OD

mithin  “  97464

1.  Juli  *
        <pb n="413" />
        W  371  20

Letterer  Betrag  war  nach  der  getroffenen  Verginharung
  eu  die  Bahneigentümerin  voll  abzuführen,
welche  76  etwaigen  Ausfällen  für  Deckung  in  bar

einzustehen  hat.

Da  für  die  bisheri  ge  Petriebeführung,  seinerzeit
mur  ein  provisorisches  Übereinkommen  getroffen  war,
sind  gegenwärtig  auf  Anregung  des  Kaiserlichen
Gouvernements  Unterhandlungen  im  Gange  dahin
zielend,  daß  der  Betrieb  dauernd  rurd  b  ie  Betriebskelten-
  der  Usambarabahn  geführt  wird

ü#b  eiterbau  der  Bahn  von  Moschi
nach  Aruscha  können  wir  noch  folgendes  mitteilen:
enerellen  Vorarbeiten  für  die  Fortsetzung

i  inaus  bis  Aruscha  am  Meruberge  sind
den.  Es  ergib  eine  Länge  von
80  km  mit  ener  whianfune  von  rund  6,5  Millionen
ark.  Daneben  kommen  für  Ergänzung  der  Betriebsmittel
  und  Um=  und  Ergänzungsbauten  auf  der  Stammstrecke
  noch  etwa  3,3  Millionen  Mark  in  Frage.
in  die  Bauausführung  in  Angriff  genommen
werden  kann,  läßt  sich  zur  Zeit  noch  nicht  übersehen.
Der  Gouverneur  fördert  die  Ausführung  des  Projekts
jedenfalls  nach  Kräften,  doch  muß  abgewartet  werden,
wann  die  betreffende  Vorlage  seitens  des  Reichs-Kolonialamts
  dem  Rei  Fge  gemacht  werden  wird.
Die  Untersuchungen  gin  er  den  zunkt  Aruscha
hinaus  geführt  worden,  um  sicher  n,  daß  e
ausc,  D  «  Memberges  belegenen
Sattel  zu  erreichen  und  2  da  aus  entweder  die
Richtung  nach  dem  Natronsee  oder  direkt  nach  dem
Vizkoriche  aufzunehmen

 

Togobahnen  und  Landungsbrücke  in  Lome.

Durch  den  infolge  schwerer  See  am  17.  Mai  1911
verursachten  Einsturz  der  Landungsbrücke  ist  die  Entwicklung
  des  Verkehrs  stark  beeinflußt  worden.  Aus
Anlaß  dieses  Vorfalles  wurde  mit  dem  Reichs-Kolonialamt
  eine  Vereinbarung  dahin  getroffen,  daß
bis  zur  Giederherstellung  der  rüce  uns  der  Mindest-Pachtzins
  28  000  “  ermäßigt
wurde.  n  —  1912  —  die  Brücke  wieder
in  Betrieb  genommen  und  hat  in  der  gewählten  Ausführung
  den  Anborderungen.  des  Verlehrs  bis  jetzt  genügt.
  Vom  1.  Dezember  1912  ab  wiederum  die
nishum  mit  528  000  “  2  *t  in  Kraft.

Die  Betriebs-Einnahmen  der  ghelamten!  Verkehrs-Anlage
  einschließlich  der  Landungsbrü

 

tragen:
1910/11  1911/12  1912/18
4  4  -mu
.  Mageiieooogiesuoo
die  Ausgaben  579  622  781  816  752  856
der  Brutto-Uberschuß  259  917  418  677  535  604

Für  das  Rechnungsjahr  1912/13  (gerechnet  vom
1.  Wril  1912  bis  einschließlich  81.  März  1918)  sind
ze  na  und  Ausgaben  der  Monate  Januar  März
e
ige  Restarbeiten  zu  Lasten  des  Baufonds  Lome-Aatpamt
  sind  noch  in  der  Ausführung  begriffen,  und
jwar  gehört  dahin  der  Ausbau  des  Bahnhofs  Lome
krst.  bhinsbesondere  mit  einer  wesentlichen  Erweiterung
Werkstattsanlage  und  die  erstellun  *—1  ——
Po  von  Agbonu,  dem  bisherigen  kt  der
Linterlandbahn  nach  dem  80  Meter  höher  Wr  e  genen
Lan  takpame.  Die  Länge  des  Stichgleiles  beträgt  etwa
kun  und  der  Bauko  tenbetrag  172  000  4.
Sehr  *  wurde  *  Geschäftsjahr  der
der  n  Olbahn,  die  ein  Gebiet  er-*
  selkokmoane  sich  ösllich  der  Hinterlandbahnstation
  Tsewie  bis  zur  französischen  Grenze  hin  ausehnt.
  Wir  hatten  das  Projekt  durch  eine  besondere

 

 

Expedition  von-  —  aus  untersuchen  lassen,  mit  dem
Ergebnis,  daß  d  au  dieser  Bahn  burchaus  geboten
und  zuebnis  war  auch  in  der  vom  Kaiserlichen
  Gouve  efürworteten  Form,  daß  von
Tsewie  aus  die  n  in  östlicher  Richtung  durch  das
Olpalmengebiet  hindurch  bis  Tokplie  zu  führen  sei.  Die
Linienlänge  würde  dann  etwa  50  km  betragen  baben
und  hätte  einen  Kostenaufwand  von  etwa  2  500  000
erfordert.  In  letzter  Stunde  erhoben  die  an-  cn
—  Anecho  interessierten  kaufmännischen  Firmen
gegen  die  Linienführung  von  Tsewie  her  Widersp
orderten  die  Linie  Anecho—Tokplie.  Es  bleibt
für  welche  Linienführung  nach  nochmaliger
Ageben  r  Prüfung  der  zeersebn  und  techrischen
Veäktmisse  die  Wischeidung  n  wird.  ain
Frage  kommende  Bausumme  gsalen  in  beiden
etwa  die  gleiche  sein,  während  die  Wn  der
Bahn  unserer  Meinung  nach  zugunsten  der  Linie
Tsewie—Tokplie  spricht.

Kamerunbahnen.

Die  Kamerun-Nordbahn  von  Bonaberi  bis
Nkongsamba  (160  km)  zeigt  im  Betriebsjahr  1912  eine
erfreuliche  Verkehrsentwicklung.  Die  Betriebseinnahmen
sind  gegen  das  erste  oluenn  Monate  betragende  Betriebsjahr)

  um  s  en.  Der  Verkehr
wurde  ordnungsmäßig  d  chg  und  ist  im  Fahrblan,
  dem  gesteigerten  Personenverkehr  Rechnung  ge-B.



 

e  Zust  annnenstellung  der  Betriebsergebnisse  ergibt
  e  Zahlen

1911  u  1912
..  ür  ein  volles
(ür  9  Monate)  Betriebsjahr)
Einnahmen  880  482  M  622  268.4
Ausgaben  292  589  410  685
der  Brutto-Uberschuß
beträgt  demmach  87  848  .#  211  588.#

Der  Betrieb  der  Bahn  wurde  im  Berichtsjahr
nach  einem  neu  vereinbarten  Betriebsvertrage  geführt.
Zwar  t  der  neue  Vertrag  durch  die  Aufsichtsbehöste
  noch  nicht  genehmigt,  doch  i  Mlist  Aussicht  vorhanden,
  daß  er  genehmigt  werden  w
Nach  diesem  neuen  Vertrage  erhält  die  Betriebsfübrerin
  außer  einer  Vergütung  für  die  Oberleitung
des  Betriebes  von  Deutschland  aus  in  Höhe  von
13.000  .K,  welcher  Vetraß  als  Betriebsausgabe  zu
verbuchen  ist,  noch  eine  esondere  Entschädigung  für
die  Betriebsführung,  welche  jährlich  nach  folgenden
Prozentsätzen  des  e  ciruen  überschusses  der  Betriebseinnahmen
  über  triebsausgaben,  einschließlich  der
Rücklage  in  den  —  geregelt  wird:

15  v.  H.  bei  einem  Überschuß  bis  50  000  4

12  für  die  nächsten  50  000  =

1  :fol  4  100  000.
und  8den  Rest.

Die  jieche  NZüdllage  in  den  Erneuerungsfonds

beträgt  471

Am  anlen  he  Bonaberi  ist  noch  eine  Erianlage
  herzustellen,  für  welche  die
#ite-  aus  dem  Baufonds  bereitgestellt  waren.  Das
diesbezügliche  Projekt  liegt  tunre  der  ber  Afsichtsbehöche
zur  Genehmigung  vor  u  e  binnen  ku
mit  der  Ausführung  begonnen  rke,  können.
der  Strecke  selbst  (  sich  it  inselge  de  der  günstigen
Berkehrsentwicklung,  i#  Einsetzens  eurobäischer
  n  n  adnrd  bngeme  en  nöti
gema  n  Anlage  von  Anschlußgleisen,  die  demnächst
zur  wu  in  nn.  mmen  werden.
        <pb n="414" />
        W  372  20

Die  #ufschliesung  des  orbbahngebietes  durch
weitere  Bahnbauten  erweist  sich  immer  mehr  als
notwendig  und  es  sind  diesbezügliche  Erkundungen
unter  Mitwirkung  des  Gouvernements  unserseits  zur
Durchführung  gekommen.  —  Erkundung  erstreckte
sich  vor  allem  auf  eine  Zweiglinie,  welche  westwärts
nach  dem  oberen  Punkt  der  schiffbaren  Strecke  des
Memeflusses  geführt  werden  soll,  mit  dem  Ziel,  die
fruchtbaren  Gebiete  an  den  Nordhängen  des  Kamerunaber

  wech,  v  em  e  her  *555%  Veerhr#s
gebiet  dieses  Flusses  Pot  dem  anschließenden  Küsiengebiet
  bis  Rio  del  Rey  hin  zu  gewinnen.  Die  nur
in  genereller  Form  durchgeführten  Erkundungen  haben
ergeben,  daß  es  sich  um  ein  bei  weiterer  Ausdehnung
  der  #Pflanzungstätigkeit  e  sehr  aussichtsreiches
Gebiet  handelt,  daß  die  Baukosten  in  den  fü
Kamernn  üblichen  Grenzen  halten  werden.  Bei  Herstellung
  dieser  Zweiglinien  wäre  außerdem  die  Möglichkeit
  gegeben,  den  Gouvernementssitz  Buea  durch
eine  weitere  Zweiglinie  direkt  an  die  Nordbahn  und
damit  nach  Duala  heranzubringen.  Die  weitere  Verfolgung
  dieses  Projekts  werden  wir  wegen  seiner
günstigen  Aussichten  im  Auge  behalt
Ferner  wurden  auf  Anregung  des  Gouvernements
auch  Erkundungen.  durchgeführt  für  die  Fortsetzung  der
Nordbahn  über  ihren  jetzigen  Endpunkt  bei  km  160
hinaus  auf  das  Kameruner  Hochland  bis  Bamum.=Diese
  Erkundungen  sind  zur  Zeit  noch  nicht  abgeschlossen,
so  daß  Kostenangaben  noch  nicht  gemacht  werden  können.
Die  Schwierigkeiten  der  baulichen  Bahnfortsetzun
werden  jedenfalls  recht  erheblich  werden,  darn  es  si—
darum  handelt,  den  Rand,  welcher  das  Hochland  geoen
das  Tiefland  hschießt.  zu  überwinde  und  dieser  Rand
goer  stac  gerklüftet  i  tlicher  Heziehun
kundu  1  #W  ergeben,  daß  es  sie
haen  die  um  dicht  orl  -(erte,  ir,  Gebiete
hondelt  und  bei  entsprechender  Förderung  der  Eingeborenen-Kultur
  erhebliche  Frachimengen  der  Bahn
zugeführt  werden  können.  Erkundungen  über  Bamum
hinaus  haben  noch  viche  stattgefunden.
as  den  Bau  der  Kamernner  Mittellandbahn
anbetrifft,  so  ist  belannt,  daß  sich  der  Bauausführung
dieser  Bahn  ungewöhnliche  Geländeschwierigkeiten  entgegenstellen,
  die  natürlich  in  der  Höhe  ostent
anschlag-Summe  ihren  Ausdruck  finden.  Sowohl  d
Erdarbeiten,  wie  die  Brückenbauten  gehen  weit  über
ei  unseren  bis-Es
  darf  nur

 

 

.
7*•

 

 

den  Dibambafluß  und  über  cen  *  mit  seinen
beiden  Armen  bei  Edea.  Die  Brücke  über  den  Bibamba
hat  eine  lichte  Beite  von  320  m,  und  zwar  in  2  Offnungen
  à  70  m  und  3  Offnungen  à

Die  Brücke  über  den  Sanaga  Nrdarm  hat
4  Offnungen  à  566  m  und  die  Brücke  über  den  Südarm
hat  in  einer  Offnung  eine  Lichtweite  von  160  m.

Außerdem  sind  auf  der  Strecke  bis  Bidjoka

(km  150)  neben  den  gewölbten  und  sonstigen  Durchlässen
  vorhanden  an  Brücken  mit  Eisenkonstruktionen
1  zu  85  m.  1  zu  m,  11  zu  80  m  und  8  zu  20  m
Der  Betrieb  für  Rechnung  des  Baukontos  ist  bis
km  81  am  11.  April  und  am  15.  Oktober  1912  bis
zur  Station  Edea  hin  eröffnet.  Das  Gleis  über  Edea
binäus  ist  bis  um  100  vorgestreckt.  Die  Erdarbeiten
sind  bis  i  1004  in  der  Aus

ch  f  ckt
Der  Kostenbetrag  fur  diese  Eiwerr  Wussert  sich  au

bestimmung  in  biesem  Gauwvertrage  wird  anzunzbarrn
sein,  bis  km  1  e  Bauarbeiten  n
n  15n  2W  7  fin  und  die  Betrii  z  n

Die  Vorarbeiten  für  die  BRestitrecke  von  km  150

bis  zum  Niong  km  285  sind  beendigt  und  das  Projekt

ausgestell.  Der  Kostenanschlag  über  diese  Reststrecke

ge  wird  mit  etwa  25  000  x  abs#uee

  so  gerdaß  auf  den  Kilometer  im  Durchschnitt
190  000  entfall  dieser  Summe  m

nn  100  i

lungen  mit  dem  Rei
eines  diesbezüglic
aufgenommen  unt
schluß  kommen,
werden  kann.

Nebenbei  sei  bemerkt,  daß  seitens  des  Reichs-Kolonialamts
  Erkundungen  für  die  Fortsetzung  der
Mittellandbahn  durch  Entsendung  eigener  Expeditionen
aufgenommen  sind.

Verkehrsanlagen  in  Südwestafrika.

Die  Bauarbeiten  für  die  Nord-Südbahn  Keetmanshoop—Kub
  waren  im  Berichtsjahre  so  weit  c/n
fördert,  daß  im  Februar  1912  die  Gesamtstrecke  in
Betrieb  genommen  werden  konnte,  während  im  Vorjahr
1911  bereits  einzelne  Teilstrecken  in  Betrieb  genommen

war#
P  f  er  fernggeutellten  Bahnstrecke  wird  der  Betrieb
  auf  Rechnung  des  Baufonds  bis  Ende  März  1918
eführt.  Die  zi  Wnahme  der  fertiggestellten
.r  s

strecke  erfolgtam
er  Vertrag  mi  Fiskus  über  den  Betrieb
auf  der  Südbahn  (865  km)  Lüderitzbucht—Keetmansbcg
  und  deren  Zweiglinie  Seeheim—Kalkfontein
180  km)  läuft  Ende  März  1913  ab.  Die  Verhandlungen
  für  die  weitere  Echriebeführung  dieser  Bahn
sind  noch  im  Gange.  Einstweilen  ist  mit  dem  Reichs-Kolonialamt
  eine  Vereinbarung  dahin  getroffen,  daß
wir  die  Südbahn  ab  1.  April  1913  für  Rechnung  des
Fiskus  betreiben.  werden
u  i  dieser  Lähnanlage  sind  die  Betriebs-Schebnisse
  des  Berichtsjahres  durch  Beendigung  der
Bahnbauten  und  durch  die  hierdurch  in  Wegfall  gekommenen
  Bautransporte  ungünstig  beeinflußt  worden.
Immerhin  ist  das  Resultat  befeiedigen  geblieben.
so  daß  nach  Deckung  der  Betriebsausgaben  noch  ein
Veutto-berschuß  in  Höhe  den  E—  9  900  #-gegen
1  086  229  im  Vorjahr)  verbleibt.
Der  Verkehr  im  Roberthafen  von  Lüderitzbucht
ist  durch  den  Wegfall  der  Bautransporte  gleichfalls
eringer  geworden.  Die  Ausfuhrgüter  (Landesprodukte,
ze,  Mineralien  usw.)  sind  un  nicht  in  derartigen
Mengen  zur  Verschiffung  gekommen,  daß  man  sie  als
Ersatz  für  die  in  Wegfall  gekommenen  Baugüter  bei
Berechnung  der  Preqkvenz  des  Güterverkehrs  in  Berücsichtigung
  Hiehen  55  nnte.
Die  eführung  im  Roberthafen  ist  vom
1.  Oktober  4  ab  auf  die  Woermann-Linie  übergegangen.
  Von  diesem  Zeitpunkte  ab  übernahmen  wir
nur  den  sogenannten  Strandbetrieb,  h.  die  Beförderung
  der  Güter  von  und  nach  dem  Hafen  zum
Weitertransport  mit  der  Eisenbahn.
Hausommeenstelung  der  Betriebsergebnisse

ne
zeict,  solgende  Zahle
1910/11  1911/12  11|8

betrugen
M

4302  027  3  592  346  1982  500

3240  848  2  556  117  1619  200

 

dem

 

 

die  Einnahmen
die  Ausgaben
mithin  ber  —

 

f
md  22  Millionen  Mark.  Entsprechend  der  Termins-Brutto-Uberschuß.

  1  061  184  1036  229  319  300
        <pb n="415" />
        G  373  20

Für  die  Monate  November  1912  bis  einschließlich
März  1918  sind  die  Einnahmen  und  Ausgaben  provisorisch
  ermittelt.

Von  dem  Überschuß  des  Bechnungsjahres  191111  181411
entfielen  auf  die  Gesellschaft  30
schädigung  für  die  Betriebsführung.  Von  dem
dann  verbleibenden  Betrage  von  1006  229  .4  erhielt
die  Gesellschaft  10  v.  H.  =  100  628  .42,  woegen  der
Rest  mit  905  606  /4  an  den  Fiskus  zur  Ablieferung
gelangt  ist.  9

*

Für  die  Deutsche  Kolonial-Eisenbahn-Bau=  und  Betriebs-Gesellschaft
  stellt  sich  das  Ergebnis  für  1912,
wie  folgt:  Zinseneinnahmen  208  05  4—  &amp;amp;#Gewinnanteil
  an  den  von  der  G.  m.  b.  Ke  &amp;amp;  Co.  abgewickelten
  Kolonialbaugeschäften  181  67S.  4  üÜberschuß
aus  den  gepachteten  Betri  ben  der  Usambarabahn  und
der  Lüderitzbuchtbahn  95  818  ¾,  zusammen  486  075.“
Dagegen  erforderten  Unkosten  21  547  4,  Gaonstee.
&amp;amp;¾,  vertragsmäßige  Zahlung  an  die  Aktiengesellchaft
  für  Verkehrswesen  1  A,  age  in  den
Reservefonds  40  000  .¾  dent  in  #iie  außeerordentliche
Reserve  88  706  A  W  5  v.  H.  Dividende  an  die
Anteilseigner  200  ach  r  Bilanz  per
l  Dezember  1912  die  Gesellschaft  an  Guthaben
8356  &amp;amp;  und  an  8⅛  v.  H.  Reichsanleihe  8  986  925.46.
Dee  un  dran  die  Schulden  nur  146  557  .#  aus.

 

 

 

 

Debundscha-Dflanzung.“)

Im  Jahre  1912  betrug  die  Regenmenge  nu
7505,0  mm  gegen  11767,8  mm  im  Jahre  1911.  Vei
dn  guten  etter  richtete  die  Maumieule  wenig

ie  Erute  an  Kakao  betrug  103  026½  kg  gegen
87  *.  i  Jahre  1908,  we  26  bisher  die  größte
Ernte  t  hatte.  Gegen  d  as  Vorjahr  wurden
onie  mehr  geerntet.

Die  rmsnsns"6  der  tragenden  Kakaobestände  war
188  ha  groß;  der  Durchschnittsertrag  eines  Hektars
betrug  demnach  14,93  Zentner.

Die  Kickriazapfung  ergab  219  kg  zubereiteten
Scraps.  Die  Aufbereitung  des
geschah  noch  nicht  einheitlich,  doch  wurde
der  beste  annqhernd  so  hoch  bewertet  wie  feiner  Parammn



Neu  bepflanzt  wurden  r  ba  mit  Kakao  und
4  ha  mit  Hevea.  Am  31.  Dezember  befanden  sich
244  ha  unter  Kultur,  davon  d  ha  mit  Kakao  und
48  ha  mit  Kautschuk.

Die  Zahl  der  eingeborenen  Arbeiter  und  Handwerker
  betrug  im  Durcschnitt  167.  Der  Gesundheitsaustand
  war  ——

kgS-Een  und  Rückstellungen  von
86  1657°  AM  verbleibt  ein  Reingewinn  von  25  510  .K  zu
folgender  Verteilung;  10  v  H  Dividene—22000
Rücklage  127  Tantiemen  1905  /#  und  Vortrag
884  .  |  rl2i  banden  Land  und  Pflanzungen
mit  140  000  ¼  zu  *  Vankguthaben  und  Debitoren
mit  98  875  /  und  Kasse  mit  2514  .K—,  während  die
Gesellschaft  an  Kreditoren  nur  4197  A  schuldete.

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Französisch-Westafrihn  zu  Beginn  des  Jabres  1912.
Allgemeine  Organisation  (Verfassung).
Französisch-Westafrika  umfaßt  die  Kolonien  Senehal.
  Französisch-Guinea,  Elfenbeinküste,  Damey,
  Haut-Sénégal-Niger,  das  unter  Zivilverwalt#ng
  stehende  Territorium  Mauretanien  ut
das  mililchisch  verwaltete  Territorium  des  Niger.
ie  Gesamtoberfläche  beträgt  etwa  4  000  000  qkm.
Die  eingeborene  Bevölkerung  beläuft.  sh  auf  etwa
12  000  OOo  Einwohner,  von-  —  *#  000  000  Mohammedaner,
  7  000  000  42  000

 

Christen

jind.  Die  weiße  Do  asteht  aus  etwa
6000  Fran  beren  cnhne  U#btkürpersonen  und
1700  Nichtfran
Berwaltung.
Generalgouvernement.

Für  das  ganze  Gebiet  gilt  das.  régime  des  derrets“.

Es  steht  seit  dem  Dekret  vom  18.  Okiober  1904  unter

einem  Generalgouverneur,  die  einzelnen  Kolonien
unter  Gouverneuren  (Lieutenants-Gouverneurs).

Der  Generalgouverneur,  dem  ein  Gouvernementsrat
  (consell  de  gouvernement)  zur  Seite  steht,  ist  Vertreter
  der  Republik.  Er  organisiert  und  leitet  die

ienstzweige,  die  nicht  unmittelbar  den  Behörden  des
"  erlandes  unterstehen!  und  ernennt  das  in  ihnen
beschöftigte  Personal.  verwaltet  das  Generaludgei,
  das  die  ——'  für  gemeinsame“  Zwecke
Ae  dieser  Kolonien  zu  bestreiten  bestimmt  ist.  Diese

sgaben  bestehen  vorzüglich

in  dem  S  endienst,

2.  in  den  Beiträgen  an  das  Mutterland,

#  her  eienbahnen.

 

3.  in  den  Arbeiten  und  Unternehmungen  von  gemeinsamem
  Interesse,  wie  z.  B.  dem  Betriebe
interkolonialer  Eisenbahnen,

4.  in  den  Beträgen  für  Rechtspflege  und  Zoll-Hieverwaltung.


ie  Cinnahmen.  bestehen  hauptsächlich  in  den  Abgaben
  D  Ein=  und  Ausfuhr,  sowie  in  den  Reinerträgen

fi  Gouvernementsrat  besteht  aus  den  Unterourer
  on  den  Abteilungsleitern  in  dem  Dienstvereich
  des  Von.  Couyernemern  —  aus  dem  Präsidenten
und  aus  je  einem
Vertreter  7  el  se  der  vom  Generalgouverneur
ernannt  wird.  Generalgouverneur  und  Gouvernementsrat
  bilden  das  Generalgouvernement,  eine  juristische
Person,  welche  zwischen  das  Mutterland  und  die
einzelnen  Kolonien  eingeschaltet  iß  die  ihrerseits
wieder  für  sich  gesonderte  srechtüche  Körperschaften  mit
gesondertem  Vermögen  und  gesonderter  Verwaltung
darstellen.  Es  bildet  das  einigende  Band  zwischen
den  verschiedenen  ——  untereinander  durch  die
ihm  zustehende  Auf  ich  t  und  Oberleitung  (contröle  et
haute  direction)  und  sichert.  auf  allen  Gebieten  die
Eingeitlichtet  der  Gesichtspu
Sitz  des  *  “  zz  h  ist  Dakar.
Die  einzelnen  Kolonien.
ie  Kolonie  des  Senegal  entsendet  in  das  frangalcl
  Porlament  einen  bbsoronelen.  der  gleis  ihr
ertreter  im  Höchsten  Kolonialrat  (Consei

)  us  1#  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  das  Betriebsjahr
  1912.
        <pb n="416" />
        W  374

des  colonies)  ist.  Die  Kolonien  Französische  Guinea,
Elfenbeinküste,  Dahomey  und  Haut--Sénégal-Niger
  sind  im  m’  n  t  vertreten,  wählen  aber
jede  einen  Vertreter  in  den  Höchsten  Hiowiakrat.

ede  Kolonie  wird  unter  der  Aufsicht  und  Oberleitung
  des  Generalgouverneurs  von  einem  Couvermar
verwaltet,  dem  ein  Generalsekretär  arzur  Seite  steht.

Senegal  besteht  aus  zwei  Gebieten  mit  je  eigener
Verwaltung,  die  vom  Gouberneur  beraten,  von  einer
.„Con  #ei  LHenanmten  Körperschaft  verwaltet
werden.  tt  für  das  eine  Territorium  der
*’  i  ireiten  Verwaltung"“  noch  eine  „Conseil

—  rperschaft  mit  zuichehe  Besinissen,
  s  für  die  Finanzgeba
lonien  Guinea,  Bret.n
i  0  nie  und  Da  omee  steht  dem  dem
Gouverneur  ein  Verwaltungsrat  (Conseil  d
tion)  mit  beratender  Stimme  zur  Seite.

Jede  Kolonie  wird  in  Kreise  eingeteilt,  die  unter
Administratoren  stehen.  Diese  haben  wiederum  Beamte

ür  die  Angelegenheiten  der  Eingeborenen  unter  sich.

Das  Zivilterritorium  Mauretanien  wird  von
einem  Kommissar  des  —  mit  dem
Site  in  St.  Louis  v  Frfällt  ebenfalls
in  Kreise  unter  Wh  oder  Offizieren.  Sein
Budget  bildet  einen  Teil  des  Generalbudgets.

Das  Militärterritorium  des  Niger  ungerseßt  einem
höheren  Offizier  mit  dem  Sitze  in  Zinder.  Die  Kreise
unterstehen  Offizieren;  sein  Budget  ist  dem  Generalbudget
  eingefügt.

Rechtspflege.

Für  die  Rechtspflege  der  Franzosen  und  sonstigen
Nichteingeborenen  (Strangere)  sind  Friedensrichter  mit
erweiterten  Befugnissen,  Gerichtshöfe  erster  Instanz
und  ein  Berufungsgericht  in  Dakar  eingesetzt.

Die  Eingeborenenrechtspflege  ist  Dorfgerichten
und  Provinzgerichten,  mit  ausschließlich  eingeborenen

NRichtern,  anvertraut.  Berufungen  gehen  an  das  Kreisnericht,

  de  das  für  Verbrechen  auch  in  erster  Instanz  er-Strafen

  von  über  fünf  Jahren  Gefängnis  sind

durch  eine  Bestätigungskammer  in  Dakar,  die  sich  aus

richterlichen  und  Verwaltungsbeamten  zusammensetzt,
zu  bestätigen  oder  aufzuheben.

Das  Richterpersonal  ist  teils  dem  mutterländischen

 

Personal  entnommen  und  untersteht  dann  dem  staatlichen

  Pensionsgesetze,  teils  wird  es  dem  lokalen
Personalbestande  entnommen.

Militär  und  Polizei  (Landheer).

Die  Gesamtmacht  der  in  Bestafrika  stehenden
Truppen  wird  unter  dem  Namen  Groupe  de  DAfrique
occidentale  Sise  von  einem  Brigadegeneral  -nt
dem  Sitze  in  Dakar  befehligt.  Sie  besteht  aus
14  700  Offizieren,  Unteroffigieren  und  Mannschaften
(2400  Europäern  und  12  300  Eingeborenen).  Von  diesen
werden  12  Mann  vom  Staate,  2800  aus  lokalen
Buets  besoldet.  Ersteren  liegt  die  Verteidigung  der
Kolonie  nach  außen  ob,  während  letztere,  bestehend
aus  —  mehr  für  die  Zwecke  der
inneren  v-  ei  verwendet  werden

usibringenden.  taäage  belaufen  sich  für  den

Staat  Dient  undr  .,  für  die  Lokalverbände
zu  nahezu  cloch  n  u  dleser  letzteren  Summe
iä  das  Mutterland  in  Hee

für  1912  and  die  in  steigender  Ten

*P  wienen  Pensionen  für  eingeborene  Soldaten,  dinr
k  ched  J.  —  1912  100  000  Fr.
Ssen  hatte  ierzu  kommen  noch  verschiedene
Anleihen  im  Gesamtbetrage  von  6  000  000  Fr.,  die
Westafrika  für  militärische  Bauten  aufgenommen  hat.

 

Flotte.  »
Zacktar  ist  Flottenstützpunkt  mit  Kriegshafen
u  ock.
«  Eingeborenenpolitik.
Fast  das  ganze  ungeheure  Gebiet  an  zur  Zeit
als  befriedet  gelten.  Aie  rargo  fische  chaft  wird

allgemein  anerkannt  und  der  Sinern  sieht  in  ihr
eine  Garantie  für  seine  Ruhe  und  sein  Wohlbefinden.
Die  Periode  territorialer  Eroberungen  darf  als  beendet
angesehen  werden.  Geringere  Kämpfe  an  der  Grenze,
v  von  Liberien,  finden  allerdings  noch  statt.  Auch
ie  Waldstämme  der  Elfenbeinküste  machen  noch  militärisches
  Einschreiten  nötig.  Man  hofft  aber  dieser
Schwierigkeiten  innerhalb  zweier  Jahre  Herr  zu
werden.  Nur  das  unleugbare  Fortschreiten  des  Felen
ist  Gegenstand  der  Sorge  und  muß  sorgsam  im  Auge
behalten  werden.
Das  Besireben  geht  jetzt  dahin,  die  Bevölkerung
moralisch  zu  erobern,  durch  eine  Eingeborenenpolitik
der  Güte  und  des  Wohlwollens,  die  ohne  Vorurteil.
aber  nötigenfalls  auch  mit  der  notwendigen  Festigkeit
durchgeführt  werden  soll.  Dem  Eingeborenen  soll  Vertrauen
  eingeflößt,  es  soll  ihm  gezeigt  werden,  daß
man  durch  die  Entwicklung  des  Landes  sein  eigenes
Wohl  bezweckt,  daß  seine  uns  die  französischen  Interessen
gemeinsame  seien.  Er  soll  den  Mächten  entzogen
werden,  die  ihn  in  seiner  eigenen  Umwelt  Nie  ih  en,
besonders  den  großen  weltlichen  oder  religiösen  Häuptlingen.
  Man  will  ihm  zu  dem  Zwecke  durch  Mäßigung
in  den  GCestellten  Ansprüchen  so  viel  als  ölich  ent-D
  ie  Grundzüge  der  franösischen
  Eingeborenenpoliti  in  Bestaht  mit  deren
kuch  nissen  dee  Franzosen  zufrieden  sind.
Diese  Politik  der  Regierung  unsatt  eine  "
von  Destrebungen  sozialer  Art  zum  Wohle  des
eborenen,  so  einen  allerdinas  auf  die  Grundzüge  be
chränkten  (rudimentaire)  aber  allgemein  verbreiteten
ieränen  zur  Verbreitung  der  französischen  Sprache
bei  den  Eingeborenen,  eine  ihnen  angepaßte  berufliche
Ausbildung,  weitgehende  Zugänglichmachung  ärztlicher
Hilfsmittel,  Einführung  in  die  Vorteile  der  Versicherung
auf  Gegenseikigkeit.
Eingeborenenschulen.
borenenschulen  weist  die  Siatzuo,  sin
1811  5½  Sr  Volksschulen  mit  11,000  Ki
und  4  ge  Schulen  mit  2600  Zöglingen  auf.  suisu
si.  Iche  es  60  Kurse  für  Erwachsene,  die  regelmähig

im  1800  Hörern  besucht  wurden.  Außerdem  zibt  es
Phrreiche  freie  muselmanische  Schulen,  die  aber  nur
den  Religionsunterricht  vermitteln.  Von  Staats  wegen
wird  muselmanischer  Unnterricht  in  den  Medressen  von
St.  Louis,  Dienns  und  Timbuktu  gegeben,  wo
man  auch  das  Französische  lehrt,  um  zu  zeigen,  daß
man  gleichzeitig  ein  guter  Muselmann  und  guter
zun  sein  könne“.
er  erste  Handwerksunterricht  wird  an  den  Volksschulen
  gelehrt,  daneben  gibt  es  noch  besondere  Handwerksschulen.


Eine  Normalschule  in  Saint-Louis  bildet  die
eingeborenen  Lehrer  heran,  Normalkurse  in  Guinea,
Elfenbeinküste  und  Haut-Sénégal-Niger  dienen
der  Ausbildung  von  Lehrgehilfen  (moniteurs)  zur  Unterstützung
  und  —3  Vertretung  der  Lehre

en  Unterricht  im  Jahre  1912  —
—  Velaufen  sich  auf  1  500  800  Fr.

Gesundheitspflege.  "
Außer  den  W5  Einrichtungen  (Hospitälern,
Ambulanzen  und  n0  ärstlichen  Pos-  aich  an  die  im  Staats-000
  Fr.  vorgesehen  find,  wird  die

 

en
        <pb n="417" />
        W  375  20

Gesundheitepflege  s  Gespitäler.  Laboratorien  für  Bak-Apotheken
  usw.)  von

5½  Figenen  dond  50  nl,  rn  die  außerhalb
des  mil¼ssischen  Verbandes  stehen,  ausgeübt.  Doch
u  dieser  Dienst  so  ausgedehnt  werden,  daß  jeder
is  mindestens  einen  Arzt  erhält.  n  lokalen
rWsnt  sind  Hierfür  im  Jahre  1912  zusammen
angesetzt.  Daneben  sind  von  der

w  lloe  e  des  Generalgouvernements
000  000  Fr.  für  Zwecke  der  öffentlichen  Gesundheit

 

bestimmt.

Lonbwirtschaftliches  Kredit-  und  Versicher
  ungen  esen

werte  Ergebnisse  gezeitigt  serzun  Die  sasben  Gründungen
  sind  bereits  erfolgt,  und  man  verspricht  sich
viel  von  dieser  Maßnahme.

Wirtschaftssystem.
Wirtschaftliche  Lage.

Das  öffentliche  Staatsgut!  berruht  auf  dem  Dekret
vom  28.  Oktober  1004.  Es  t  die  Meeresküste
und  einen  Stueifen  n  200  “  st  von  der  Grenze
des  owasserstandes  ab  gerechnet,  alle  fließenden
und  stehenden  Gewä  ser  und  die  Kunstbauten,  wie
Wege,  Eisenbahnen  u

Privates  Eimatsnt  (domaine  prive)  sind  die
herrenlosen  Grundstücke.  Sie  gehören  in  Französisch-BWestafrika
  dem  Staate.  Die  Veräußerung  ist  nach
bestimmten  Bedingungen  gestattet:

1.  dem  Gouverneur  us  delawaltunsrückichten
für  Grundstücke  bis

2.  dem  e  die  2500  4%  Anhörung  des
—  für  Grundstücke  von  200  bis

a,
8.  dem  Kolonialminister  auf  Vorschlag  des
Generalgouverneurs  und  nach  Anhörung  der
.Kommission  für  koloniale  Konzessionen  für

Die  Grungstügte  über  2000
gnisse  aus  der  Verwaltung  und  Ver-Pühed
  —“  Hanndftuce  fließen  den  örtlichen

Kassen  Tki  loeaux

s  Ge  an.  und  die  Kolonien  sind
iaesdas  der  Besitzungen,  welche  sie  aus  ihren  Einlünsten
  gfrwerben  oder  welche  ihnen  vom  Staate  überwiesen


Städtischer  Besitz.
Daneben,  haben  die  zu  Stadtgemeinen  erhobenen
Heschaften  eigenen  Besitz,  der  aus  den  städtischen
en  dienenden  Grundstücken,  den  herrenlosen  Grund-E
  innerhalb  des  Stadtbezirks  oder  den  ihnen  vom
Staat  oder  der  Kolonie  überwiesenen  Liegenschaften
oder  endlich  den  aus  ihren  Einkünften  erworbenen
Immobilien  bestehen.

Immobiliarwesen.
Das  zeiare  en  beruht  auf  den  Grundsätzen
ror  us  mo  n  ru  begünstigende
zuzun  der?  —  Tz  regelmäßig  fakultativ.

Hypothekenwesen.

Das  othekenwesen  entspricht  dem  mutterländischen
  D#  dem  reich  des  Code  Civil  untersiellten
  Grur  isüce,

Hür  4  e  Eingeborenen  ist  außerdem  mit  gutem
bhe  u  elegenheit  geschaffen,  Verträge  auf  einfache
se  und  unentgeltlich  beurkunden  zu  lassen.

 

 

 

Landkonzessionen.
Französist  Bestafrit  ist  keine  Siedelungskolonie.
Die  europäischen  Unternehmungen  find  dort  bislang
wenig!e  zahrrsh  Es  bestben

in  S  46  Besitzungen  mit  0  te
-  20  -

-  nea  46  2  *  -
Elfenbeinküstet  42  -  3200
Dahomey  ..  -  -1502- 



Zusammen  157  eesihungen  mit  19  838  ha
Außerdem  sind  vor  Errichtung  des  Generalgouvernements
  eine  beschränkte  An  Er-  großer  Konzessionen
  verliehen  worden.  Aber  keine  ist  ernsthaft
n  ieb  genommen  worden  und  man  zählt  zur  Zeit
nur  vier  mit  mehr  als  2000  ha.  Eine  eolheeretleme
von  40  000  ha  ist  unter  Wahrung  der  Rechte  der  Eingeborenen
  im  Jahre  1910  verließen  worden.
Landwirtschaft.
Westafrika  ist  ein  vorzugsweise  landwirtschaftlich
zu  nutzendes  Gebiet.
Ackerbau.
Man  bestrebt  sich,  vorhandene  Kulturen  zu  heben
und-  eus  einzuführen.  Erdnuß,  Hirse,  Maniok,  Reis,
e  sind  die  wichtigsten  Kulturpflanzen.
Erarassan  si  sind  umbeträchtlich.  Sie  befassen
sich  mit  Anbau  von  Reis,  Sesam,  Obstbäumen  und
Bananen,  Kakao,  Sisal,  Baumwolle  und  .
Die  Kakaokultur  beginnt  an  der  Elfenbeinküste

 

auch  eine  sich  mehr  und  mehr  ausbreitende  Eingebuuch
  esgersich  zu  werden.
Viehzucht.

Einen  der  größten  Reichtümer  bilden  die  Viehherden.
  Pferde  in  Senegal  und  Haut-Snégal-Niger,
Kamele  in  Mauretanien  und  allen  sahelischen  und
saharischen  Grenzgebieten,  ferner  großes  und  kleines
Schlachtvieh  —  darunter  schätzungsweise  5  000  000  Stück

Rindvieh  —,  Wollschafe  und  Ziegen  sind  besonders  in

den  Binnenlãndern  zahlreich.

Die  Ausfuhr  geht  vorläufig  in  die  anstoßenden
Küstengebiete,  soll  aber  mit  der  Zeit  auch  nach  Frankreich
  geleitet  werden.

uchtversuche  und  Seuchenbekämpfung  sind  zur
Hebung  und  Sicherung  des  Viehbestandes  eingerichtet.

Holznutzung.

Wertvolle  Holzbestände  sind  —  besonders  an  der
unteren  Elsenbeinüste  —  greichlich  vorhanden.  Ihre
Nutzung  verspricht  sehr  bedeutend  zu  werden  und  ist
gesetzlich  ach  eine  Bestandsaufnahme  ist  im  Gange.

Bergrecht.

Die  Aufsuchung  und  Ausbeutun  —  von  Edelsteinen,
—  *#9  Erzen  und  sonstigen  Mineralien  ist  durch
Dekret  vom  6.  Juli  1890,  4.  August  1901  und  19.  März
1905  für  alle  Befitzungen  auf  dem  emnruanischen  Kontinent

Ausnahme  von  Algerien  und  Tunis  einheitlich  geregelt.
  Geten  bestimmte,  teils  einmalige,  teils  wieder-6

  gaben  wird  für  Gebiete  bestimmter  Größe
cht  zur  zsuchun  (exploration),  Schürfung
das  Zecht,  3u  mn  #bchn  (exploitation)  verliehen.

Von  den  zu  zu  aibb  wurden  seit  jeher  in
Taoudenit  und  Nord-Mauretanien  Eisen=  und  Goldlagerstätten
  ausgebeutet.  Doch  scheint  man  sich  über
die  Aussichten  des  Bergbaues  zur  Zeit  noch  keine  feste
Vorstellung  machen  zu  können.

Jagd.

Die  Jagd  ist  stellenweise  ergiebig  und  wird  vielfach

  von  eingeborenen  Berufsjägern  ausgeübt.  eElfen-
        <pb n="418" />
        W  376  20

bein,  Straußen-,  Reiher=  und  Marabutfedern,  Tierbälge

  und  dbergleichen  sind  wichtige,  e  Handelsartilel.
agdschutzgesetz  und  die  Errichtung  von  Wildreservaten

  sind  in  Aussicht  genommen.

Fischfan
Der  Fischreichtum  ist  E——  besonders  an  den
Küsten  der  Sahara,  sehr  bedeutend  und  wird  außer
von  den  Eingeborenen  anch  von  zahlreichen  Bretonen
mit  Nutzen  ausgeübt.  Der  Handel  mit  gsalzenen,
Firen  oder  geräucherten  Fischen  nach  Westiauatorialafrika
  dürfte  noch  große  ansten  haben

Arbeitskräfte  und  Handwerk.  -
Mit  der  Zurückdrängung  der  Sklaverei  sind  viele
Arbeitskräfte  frei  geworden,  die  besonders,  in  den

Städten  lohnende  Arbeit  finden.  t  i
Nieder-Dahomey  und  an  der  Eltenbeinküste  öbeitermangel.
  Der  Senegal  liefert  vorzügliche  Heizer  und
l.  die  bis  zum  belgischen  Kongo  hin  geu

Aus=  und  Einwanderung.

Aus-  und  Einwanderung  sind  unbeträchtlich  und
gesetzlich  reglementiert.  Hervorzuheben  sind  nur  zahl.
reich-  Syrer,  die  in  Senegambien  und  Guinea  Handel
treiben.

 

Handel  und  Zollwesen.

Das  hier  betrachtete  Gebiet  unterliegt  nicht  dem
Zolltarif  des  Mutterlandes.  Seine  Zoupolitil  beruht
auf  dem  Dekret  vom  14.  April  1905.  Es  zerfällt  zollpolitisch
  in  zwei  Gebiete.

In  dem  einen,  das  Senegal,  Mauretanien,  Guinea
und  Haut-Senegal  Kiger.  umfaßt  und  in  dem  Frankreich
nicht  durch  Verträge  mit  anderen  Nächten  gebunden
ist,  wird  ein  Einfuhrzoll  evon  5  b  s8  Wertes  am

infuhrorte  erhoben.  Erzeugnist  je  is  n
Herkunft  bbahlen  lbe  noche  einen  Lefschiog  v.  H.
mnderen  Gebiete,  nämlich  o  und

Eiserichem  wo  Frankreich  auf  fremde  Waren  keinen
Ausschlag  legen  darf,  wird  ein  Eingangszoll  von  10  v.  H.

d  valorem  erhoben.  Zur  —2  der  franzalld

  Häfen  wird  daneben  noch  in  Guinea  von
en  Waren,  die  durch  ein  nichtfennösisches  Gebiet
des  afrikanischen  gEtlades  gingeführt,  werd  en,  ein
Zuschlag  von  8,60  Fr.  a  HKer  erho
usfuhrzoll  #eiwird  un  8  arischuk“  mit  7  v.  H.
ad  valoren  erhob
ngleich  deses  Folllyitem  Aute,  Ergebaisse  seitt  t,
ist  doch  beabsichtigt,  dur  rung  wise
Landelkar#she  die  züenechen  E  ge  enubet
der  nichtfranzösischen  konkurrenzfähiger  zu  ma
Das  Mutterland  seinerseits  erhebt  von  den  Ei  euga#
  einer  wesiafeäkanischen  Kolonien  einen  Einfuhrnach
  dem  maltarif.  Doch  dürfen  Holz  und
Gel  zaeirn  5  geolsei  Ochsen  aus  Senegal,
Guinea  und  Haut-  égal=  Niger,  Kaffee  von  der
Elfenbeinküste  und  Guinea,  Kakao  von  der  Elfenbeinküste
  und  Dahomey,  znd⅛  Bananen  aus  Guinea  mit
teilweisem  Zollerlaß  eingeführt  werden.

Alkohol.

Alkohol  wird  nach  den  Grundfähen  der  Brüsseler
Konvention  mit  einem  Einfuhrzoll  von  200  Fr.  das
Hektoliter  reinen  Alkohols  belegt,  solcher  nichtfranzösischer
  Herkunft  außerdem  noch  mit  einem  Zuschlagsoll

  von  30  Fr.  das  Hertoliter.  Dieser  Zoll  und  Zuchla
  sollen  grhöt  werde
hr  belief  gta  im  Durchschnitt  von  1906
bis  195  buunserr  en  auf  82  000  hl  hundertgradigen
Alkohol  im  Jahre.

 

—“

 

Waffenwesen.
Das  Waffenwesen  ist  nach  den  Grundsätzen  der
Brüsseler  Generalakte  vom  2.  Juli  1890  geregelt.

Münzwesen.
Das  Münzsystem  ist  das  des  Mutterlandes.

Kreditbank.

Für  den  Geldmarkt  des  Gebictes  42
Grund  —  Dekreis  vom  29.  J
de  PAfrique  occidentale  mit  A  1  in  Poris
und  Niederlassungen  in  Saint-Louis,  Conakry,
Bassam  und  Porto-Novo.  Sie  ist  ein  Institut  für
Emission,  Darlehns=  und  Eskomptegeschäfte,  mit  dem
Rechte  der  Notenausgabe  im  Bereich  ihrer  Niederlassungen.


Maße  und  Gewichte.

Für  Maße  und  Gewichte  ist  das  metrische  System
eingeführt.

Handelskammer.

Handelskammern  bestehen  eine  oder  mehrere  für
jede  Kolonie,  zur  Zeit  im  ganzen  elf.  Ihre  Mitglieder
werden  gewählt  und  setzen  sich  gewöhnlich  aus  frauzösischen
  Bürgern,  fremden  Staatsangehörigen  und
solchen  Eingeborenen  zusammen,  die  Französisch  lesen
und  schreiben  können.

Sie  haben  Korporationsrechte,  doch  sind  ihre  Befugnisse
  sehr  beschränkt  und  wesentlich  beratender
Natur.  Sie  werden  von  den  Lokalbehörden  und  dem
Generalgouvernement  in  allen  die  Handelsinteressen
berührenden  Fragen  angegangen,  dürfen  aber  auch

diesen  Gebieten  mit  eigenen  Vorschlägen  die
Inttan#e  ergreifen.

Entwicklung  des  Handels.
Der  Handel  ist  in  einem  erstaunlichen.  Ausschwung
de

begrifsen  Er  hat  im  Mittel  der  volee  n  elf  Jahre,
d.  h.  seit  1901,  um  jährlich  12  600  000  Fr.  zugenommen
und  belie  sich  1910  auf  nahezu  280  000  000  Fr.,  von

denen  etwa  155  000  000  Fr.  auf  die  Einfuhr  und
125  000  000  Fr.  auf  die  Ausfuhr  entfielen.  Der  Anteil
Frankreichs  und  seiner  Kolonien  hieran  betrug  für  die
Einfuhr  48,2  v.  H.,  für  die  eueführ,  52,6  v.  H.,  für
das  Ausland  51.8°v.  H.  und  4  v.  H.  Der  französische
Anteil  am  Gesamthandel  ve  somit  50,8  v.  H.

 

Finanzielle  Organisatinn.
Die  Finanzlage.
Die  finanzielle  Lage  entspricht  der  wirtschaftlichen
und  ist  gleich  dieser  glänzend.  Weder  das  Generalouvernement
  noch  die  ihm  unterstellten  einzelnen
olonialgebiete  beziehen  Zuschüsse  vom  Mutterland.
Dieses  hat  vie  W—3  lediglich  für  die  äußere  Verteidigung
  aufzuko
Die  rsenlssten  imahmeguenen  und  Ausgaben
des  Generalgouvernements  wurden  schon  augezähl.
Die  wichtigste  Einnahmequelle  der  veinzelnen  Kolonien
ist  die  Kopfsteuer,  die  sich  je  nach  dem  Wohlstande  der
Bevöllerung  zwischen  0,10  bis  4,50  Fr.,  selten  5,00  Fr.
wegt.  .

Anleihen.
Das  Generalgouvernement  hat  seit  seiner  n
eine

e  Jahre  1903,  eine  von  100  000  000  Fr.
in  Jahre  1907  und  endlich  14,000  000  Fr.  1910.  Der
zue  binschtiehl  der  —2  beträgt

1.  Januar  1912  jährli  s  r.  Jede  en
P%  soll  *  i  Ja  vals  von  der  Emission  ##
gerechnet,  getilgt  werden.
        <pb n="419" />
        W  377  20

Die  Einnahmen  und  Ausgaben  des  Generalbudgets
beliefen  sich:

Einnahmen  Ausgaben  berschuß
Jahr  Fr.  Fr.  Fr.
1905  16  421  15  175  228  246  602
1906  7  426  646  17257  169.222
1907.  19  108  300  17  198  064  1910286
1908.  7  078  801  170150
1900.  24948  17250  075  3274  868
1910.  206  200  000  21  700  4  500  000
1911  27  000.000°)  22  500  000“)  4  500  000“)
Die  Einnahmen  aus  den  Zöllen  stigen  bon
9808  493  Fr.  im  Jahre  1900  auf  28  996  600
Jahre  1911.  Danach  beträgt  die  durchschnittliche  haur

liche  Steigerung  1280  000  Fr.,  nach  dem  Durchschnitt
der  letzten  sechs  Jahre  sogar  1  700000  Fr.

Die  Reineinnahmen  aus  den  staatlich  betriebenen
Bahnen  Kayes-Niger,  Kayes-Ambibéd
nakry-Niger,  Elfenbeinküste,  Thioslanyes
liegen  von  1632  707  Fr.  im  Jahre  1909  auf

441  000  Fr.  im  Jahre  1911.

Die  Einnahmen  und  Ausgaben  der  lokalen  Budgets
stiegen  von  26  317  582  bzw.  24  899  484  Fr.  im  Jahre
1905  auf  39  425  000  bzw.  37  958  000  Fr.  im  Jahre
1911  und  weisen  einen  mittleren  Jahresüberschuß  von
1688  676  Fr.  auf.  Allein  die  Simahmee  aus  der
bKossteuer  stieg  von  12  Fr.  im  Jahre  1904

auf  23996  600  Fr.  im  Jahre  1911  üeder  im  Jahresmittel
  um  1600  000  Fr.

Die  Gesamteinnahme  des  Generalbudgets  und
der  Lokalbudgets  usammengenommen  belief  sich  in
den  letzten  Jahren  (1911)  auf  59  781  818  Fr.  und  wird
für  1912  auf  62  188  881  Fr.  veranschlagt.

Daneben  bestehen  als  Rückhalt  noch  Reservefonds,
die  für  1911  zusammen  bereits  auf  22  880  101  Fr.  angewachsen
  waren,  gegenüber  einem  gesetzlichen  Maximalanschlag
  von  19  000  000  Fr.

Offentliche  Arbeiten.

Die  ausgeben  zfn  für  öffentliche  Arbeiten  werden  je

nachdem  aus  den  Suhget  der  Städte,  der  einzelnen
Kolanien,  des  General  udgets  oder  aus  den  Anleihen
bestritten.

Den  Budgets  der  einzelnen  Kolonien  fallen  hauptsächlich
  die  Errichtung  der  in  ihrem  Bereich  erforderlichen
  Gebäude  und  dergleichen,  d  sten  der  verschiedenen
  Verwaltungszweige  wie  dew.  KreSee  Schulen-Post
  und  Telegraphie,  Landwirtschaft,  Märkte.  Gesüngusse
  zur  Last;  ferner  insbesondere  die  Anlage  der

trockenen  Gebieten  von  Mauretanien,  Haut-Sm
  Dahomey  und  vor  allem  Senegal  so
Kichtigen  Brunnen,  der  Bau  von  Zubringerstraßen  zu
E#n  Eisenb  ahnen  Sicherung  der  Schiffahrt  auf  den
Basserst  serstraßen,  Unterhaltung  von  Werften  und  Häfen,
teils  mit,  teils  ohne  Beihilfe  7  Generalgouvernements.

So  hat  Dahomey  mit  uschuh,  des  Generalghoubernements
  die  Straßenbahn  von  Porto-Novo

nach  Sakete  von  1  m  Spurweite  gebaut.

0  Die  Einzelkolonien  unterhalten  so  aus  ihren  Mitteln
1  80  Postdienststellen,  von  denen

15  Geldsendungen  annehmen  und  ausliefern;  ferner
Lelegraphenlinien  von  insgesamt  22  000  km  Länge,
die  an  ein  französisches  Kabel  za  Dakar  nach  Hrest
au  der  einen  und  Eraren  auf  der  anderen  Seit
augeschlossen  find.  Ein  anderes  femzesisches  —5
erbindet  die  Elfenbeinküste  mit  Dahomey

)  Fũr  1911  schãtzungsweise.

 

 

 

 

Generalbudget.

Das  Generalbudget  leisttt  vor  allem  den  Schuldendienst
  (Zinsen  und  Tilgung)  der  vom  Generalgouvernement
  aufgenommenen  Anleihen.  Es  trägt  die  Auslagen
für  die  von  ihm  bezahlten  Dienstzweige,  wie  das
Generalgouvernement,  die  Rechtspflege  und  die  Zollverwaltung
  und  die  von  diesen  benötigten  Baulicheiten.
  Es  zahlt  oder  erstattet  den  Einzelbudgets
Zuschüsse  für  Ausgaben  von  gemeinsamem  Nutzen  oder
besonderer  Dringlichkeit,  wie  z.  B.  Arbeiten  zu  Zwecken
der  Lesundheitspflege.  Es  bestreitet  die  Ausgaben  für
die  Erforschung  von  Aufschließungsmöglichkeiten,  wie
1.  B.  für  die  Erhebung  betreffend  die  Nutzbarmachung
es  Neer  zu  Bewässerungszwecken.  .
Endlich  wird  zur  Zeit  aus  den  Mitteln  des
Generalbudgets  die  Ealage  ein  eines  ausgedehnten  drahtlosen
  Telegraphennetzes

Außer  einer  kleinen  eiten.  von  300  km  Reichweite
  in  Dakar  hat  man  bereits  Stationen  von  1000
Reichweite  (je  nach  der  Wetterlage)  in
Port--  Pe  und  Rufisque  erbaut.  Gleich  chgestellte
Stationen  sind  in  Conakry,  Monrovia  (Liberia)
und  Tabor  im  Bau.  Ferner  soll  noch  in  diesem
Jahre  mit  dem  Bau  einer  Station  von  sehr  großer
Reichweite  in  Timbuktu  begonnen  werden.  Diese
soll  Kquatorialafrika  mit  Algerien  und  den  Küstenplätzen
  von  Tunis  und  Westafrika  verbinden.

 

 

Aus  den  Anleihen  bestrittene  Arbeiten.

Aus  den  Anleihen  werden  die  großen  Arbeiten
bestritten,  denen  Französisch-Westafrika  vor  allem  sein
Sckeihem  verdant  kt.  Die  Ehre,  diese  Arbeiten  geplant

id  ihre  griffnahme  in  die  Wege  geleitet  zu
icben  ’#:  #m  (Generalgouverneur  Ronme.

ind  v

Sonierungsarbeiken.  durch  Entsumpfung  und
Kanalisation  in  St.  Louis,  Dekar  und  de#ustssgee  An
lage  einer  Trinkwasserleitung  (für  2  000  Fr.)  i
D#or  Krankenpflege  für  die  —  durch  *
richtung  von  Hospitälern,  Apotheken  und  dergl.

##ern
Erri  hung  einer  Telegraphenkine  zwischen  Timbuktu-Niamey-Zinder
  von  1720  km  Länge  und
Erweiterung  des  Telegraphennetzes  in  #ra  Verbesserung
  der  Fuubschhrapttemmehen)  so  des  Sene  al
auseineLangevonsöoktu(eineaufetio
veranschlagte  Festlegung  der  —  0  ge:
plant):  Einrichtung  der  Häfen  in  Dakar,  St.  Louis,
Aufisaue  und  Bort-Etienne  durch  Errichtun
Molen,  Kaimauern,  Leuchtfeuern,  Schuppen,

und  Verften  und  dergl.

Endlich

Der  ndige  Ausbau  der  Eisenbahnen,  und  zwar:

Bahn  von  ui  nach  Kayes,  die  wei  Teilstrecken
  von  Thids  nach  Kafrin  m)  und
Kayes—Ambidéödi  (44  km)  bereits  v1  S.  ist
und  von  der  weitere  200  km  im  Jahre  1912  fertiggestellt
  werden  sollen:  von  Conakry  zum  Niger,
die  in  Gesamtlänge  von  588  km  am  1.  Januar  1911
dem  Betrieb  übergeben  wurde:  Hilenbeh  der  Elfenbeinküste,
  die  auf  182  km  in  Betrieb  gerernen  is.
ae  bi  Fdhienen  bis  279  km  vorgestreckt  si

ahomeyba

Bau  und  Lerrieb  der  letzteren  Bahn  wurden  1900
einer  Privatgesellschaft  übertragen,  doch  haben  die
Kolonien  Dahomey,  das  Generalbudget  und  der  Anleihefonds
  zu  den  Kosten  bheigetragen.  Sie  war  1911
von  Cotonon  mit  einer  Abzweigung  in
Segöo“  d  in  einer  Besaummtlenon  von  294  km  in

men
        <pb n="420" />
        Aber  die  gesamten  zur  ##x  in  Franzöfisch-Gest-W

  378  c

Tabelle  Aufschluß,  bei  der  besonders  die  Betriebs- 



 

 

 

 

 

 

afrika  in  Betrieb  befindlichen  Bahnen  gibt  die  folgende  koeffizienten  zu  beachten  sind.
Zur  Zeit  in  Betrieb  befindlich  Betriebskoeffigieni

Kolonie  Bezeichnung  der  Bahn  Roh=  im  Jahre
Länge  Endstation  einnahme  1911
km  Fr.  v.  H.
Sénégal  Dakar—St.  Louis  264St.  Louis  —  —
THIS-Kuge:  182  Kaffrin  1  148  000  74
Guinguineo—Kaolak  22  Kaolak  —  —
Haut-Sénégal-Niger  Kayes—Ambidédi  44  Anmbidcdie  41.000  61
Kayes—Niger  755  Koulikoro  2668  000  64
Französisch-Guinea  Conakry—Niger  588  Kouroussa  4  471,0000  56
Kouroussa-Kankan  —  —  —  —
Elfenbeinküste  Abidjan—Bouaks  182  Dimbokro  1  084  000  6
Cotonon—Savé  262  a  1  171  000109
Pahon—Segboroué  82  Segborous  —  —
Dahomey  Trambahn  von  Porto-Novo  nach  Sakctaes  8  Sakéts  170  000  88.

Es  sind  also  insgesamt  2169  km  Bahnen  bereits
in  Betrieb,  während  sich  weitere  391  km  zur  Zeit  im
Bau  befinden.

Neues  Programm,  betreffend  die
großen  öffentlichen  Arbeiten
Ermutigt  durch  die  glänzenden  Ergebnisse,  die
mit  den  Mitteln  der  bisher  ausgenommenen  Anleihen,
insbesondere  durch  die  Bahnbauten  erzielt  wurden,
wird  die  Aufnahme  einer  weiteren  Anleihe  von
150  000  000  Fr.  geplant,  von  denen  140
für  Bahnbauten,  10  000  000  Fr.  fü

(etzung  der

Senegal  nach  Bamako  am  Niger  weiter  über
Bugumi  nach  Boromo  am  schwarzen  Volta  und
von  dort  u#  Ausongo  wiederum  an  den  Niger
fübren  soll.  Zweigstrecken  durch  Französisch-Guinea.
Elfenbeinküste  und  Dahomey  sollen  weitere  Zugänge
an  die  Küste  vermitteln.

Diese  Arbeiten  sollen  in  sechs  Jahren  durchgeführt
sein  und  durch  die  erwartete  Steigerung  der  Einnahmen
  den  Schuldendienst  auch  für  diese  Anleihe
reichlich  sicherstellen.

Gssg  aus  der  Denkschrift  „L'Afrique
Oceidentale  Française“  des  Gouvernement
Général,  vom  Januar  1912.)

 

 

Kautschuh-  und  NKohospalmenhultur  in  den  Stralts
Settlements  und  den  Vereinigten  Malavenstaaten.

Die  Inpslanaung  von  Heveakautschukbäumen
ist  sowohl  in  den  Straits  Settlements  als  in  den
Vereinigten  Malayenstaaten  im  Berichtsjahre  gleichmäßig
  fortgesetzt  worden.  In  den  Straits  Settlements
betrug  das  Kautschuk-Areal  zuletzt  rund  135.000  Acres,

ovon  29  500  Acres  auf  die  Insel  Singapore,  80  424
Acres  auf  die  Landschaft  Malalka  und  14  725  Acres
auf  die  Provinz  Wellesley  entfielen.  In  den  Vereinigten
  Malayenstaaten  betrug  die  Gesamtproduktion
an  Plantagenkentschal-trag  ungünffiger  Trockenheit  in
den  ersten  6  Monaten  11  118  t  oder  70  v.
als  im  Vorjahre.  Die  Plantagen  haben  an

.mehr

ahl  sich

 

 

nahezu  verdoppelt  (700  gegen  485),  Neupflanzungen
haben  auf  107200  Acres  stattgefunden.  Von  den  für  den
Heveabau  veräußerten  Ländereien  (rund  766000  Arres)
waren  bereits  542877  Acres  bepflanzt.  Man  erwartet,
daß  bei  einem  Jahreserträgnis  von  300  lbs  Trockenkautschuk
  auf  den  Acre  das  ganze  Areal  bei  Erreichung
des  tragfähigen  Alters  etwa  72000  t  liefern  werde.
Im  Jahre  1911  standen  für  die  Kautschukkultur  in  den
Vereinigten  Malayenstaaten  166015  Personen  zur  Verfügung
  egen  128  466  im  Jahre  1910.

Ra  utschuk  bietet  die  Kokoskultur  wirtschaftlich
  recht

ute  Lussichten  und  ist  stark  im  Zunehmen
begriffen.  «

n  n  erwartet  umfangreichere  Anpflanzungen
der  Kokospalme  als  bisher  in  der  Kolonie,  besonders
da  die  ise  für  Kokosnüsse  durch  rege  Nachfrage  bedeutend
  gestiegen  sind.  In  Perak  und  Selangor  sind
von  europäischen  Gesellschaften  ausgedehnte  Landstrecken
  für  die  Anlegung  von  Kokosplantagen  erworben
worden.  In  den  Vereinigten  Malayenstaaten  umfaßten
sämtliche  Notosplantagen  Ende  1911  an  142774  Acres
mit  einer  Jahreszunahme  von  12480  Acres.  Auf  eine
stetige  Zunahme  der  Kokospalmenkultur  weisen  die
Mengen  der  während  der  letzten  5  Jahre  ausgeführten
Kopra  hin:

1907:  490  326  Pikuls  (1  Pikul  =  138½  lbe)
1908:  71  981  -
1909:  10446009
1910:  125770
1911:  185  064  "

Wenn  alle  Bäume  des  genannten  Areals  in  den
Vereinigten  Malayenstaaten  tragfähig  sind,  läßt  sich
bei  einem  Erträgnis  von  40  Nüssen  per  Baum  eine
Kopraernte  von  1  100  000  Pikuls  (65  500  t)  im  Gerte
von  etwa  11  Millionen  Dollar  (Währung  à  240  r—
erwarten.  Der  Wert  der  zur  geit  hergestellten  Kopra
beläuft  sich  auf  rund  1500  Dollar.  Das  von
europäischen  Plantagen  kommende  Produkt  ist  vom
guter  Qualität;  dagegen  läßt  der  von  Eingeborene
produzierte  Artikel  Pbb  zu  wünschen  übrig,  weil  vi
fach  unreife  Rüsse  verwandt  werden  und  bei  der  Auf
bereitung  die  nötige  Sorgfalt  und  Reinlichkeit  feblt.  “

(Nach  dem  Handelsbericht  des  Kaiserlichen  General
konsulats  in  Singapore  für  das  Jahr  1911.)
        <pb n="421" />
        W  379  2

vorkommen  von  Gold-,  Kupfer-,  Zunn-  und  Wismutergen
  in  Beigisch-Rongo.

In  letzter  Zeit  werden  in  zunehmendem  Maße
aus  dem  Katangagebiet  Entdeckungen  von  Gold-,
Kupfer-,  Zinn=  und  Wismuterzen  gemeldet.  In
der  lineen  des  Kisalesees  sollen  von  den  Schürern.

gefunden
worden  sein,  deren  Reingehalt  auf  8  bis  9.70  g  die
Tonme  geschätzt  wird.  Vier  Tagereisen  von  Elisabethville,
  in  der  Nähe  von  Kutaro,  wird  ein  gewaltiges
Wismutlager  gemeldet;  die  Schürfer  glauben,  einen
Block  von  90  000  ha  vor  sich  zu  haben.  Vor  einigen
Tagen  ist  ein  Ingenieur  der  „Compagnie  du  Bas-Katanga“
  aus  dem  Katangagebiete  nach  Antwerpen
zurückgekehrt.  Er  bringt  die  ersten  Zinnproben  —
350  kg  —  mit,  die  in  den  Minen  von  Moika  in  der
Nähe  von  Kiambi  gefunden  worden  sind.  Das  Metall
soll  von  ausgezeichneter  Qualität  sein.  Auch  soll  ein
zweites  Zinnlager  in  der  Umgegend  von  Bukama,  in
Kasongo,  entdeckt  worden  sein.

Diese  Nachrichten  werden  von  der  Presse,  vor
allem  von  den  Kolonialblättern,  lebhaft  begrüßt.  Es
dürfte  jedoch  abzuwarten  sein,  wieweit  sie  ihre  Bestätiung
  finden.

ngvpten.

Pflanzenschutzgesetz.  muthen
Die  ägyptische  Regierung  hat  unter  Aufhebung
der  felhzern  Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von
umwollensamen  unterm  11.  März  1918  ein  neues
Pflanzenschutzgesetz  erlassen,  wonach  nicht  nur  die  Ein-#uhr
  von  Baumwollen  samen  und  allen  mit  der
Baumwollkultur  zusammenhängenden  pflanzlichen
Erzeugnissen  verboten  wird,  sondern  auch  einschränlende
  Bestimmungen  für  die  Einfuhr  anderer  pflanzlicher
  Erzeugnisse,  einschließlich  der  Kartoffeln,  getroffen
werden.  Das  Gesetz  schreibt  eine  genaue  Untersuchung
der  eingehenden  Pflanzen  usw.  vor,  die  in  Verdachts-ü
sällen  ausgeräuchert,  vernichtet  oder  zurückgesandt
werden  müssen.  Die  Verpackungen  müssen  derart  sein,
daß  eine  Untersuchung  oder  eine  Ausräucherung  leicht
ochenommeen  werden  kann.  Das  Gesetz  tritt  30  Tage
nach  seiner  Veröffentlichung  im  Journal  Officiel  du
GCouvernement  Ptien,  die  am  17.  März  1913  stattgefunden
  hat,  in  Kraft.
(ournal  Officiel  du  Gouvernement  Egyptien.)

 

#wassaland.
Verbot  der  Einfuhr  von  lebendem  Vieh  aus
gewissen  Ländern.
„Laut  Bekanntmachung  Nr.  1  vom  14.  Januar  1913
ist  in  Abänderung  der  Tabellen  zur  „Disenses  of  Animals
  Ordinance,  1903“  bestimmt  worden,  daß  die  Ein- 



fuhr  von  jeglichem  Vieh  aus  Deutsch-Ostafrika,
Portugiesisch-Ostafrika  und  Nordrhodesia  verboten  ist.

Vorschriften  für  die  Einfuhr  von  Pflanzen.

Laut  einer  auf  Grund  der  „Plants  Protection
Ordinance,  1912“  erlassenen  Verordnung  Nr.  8  vom
Jahre  1913  ist  die  Einfuhr  von  Baumwollpflanzen
in  das  Schutzgebiet  verboten.  Ausgenommen  von
diesem  Verbote  sind:  a)  in  Agypten  gezogene  Baumwollpflanzen
  und  b)  zu  Untersuchungszwecken  vom
Direktor  für  Landwirtschaft  eingeführte  und  in  Doppelsäcken
  oder  Blechbüchsen  verpackte  Baumwollpflanzen.

Die  Einfuhr  aller  Pflanzen  ist  von  gewissen  Bedingungen
  al  bängig  gemacht.

wges  Packstück  mit  Pflanzen,  welches  mit  der
Post  in  das  Schutzgebiet  eingeführt  wird,  muß  eine
Angabe  der  vollständigen  Namen  der  Art  und  Abart,
des  Herkunftslandes  und  des  Namens  und  der  Adresse
der  die  Pflanzen  liefernden  Person  oder  Firma  enthalten
  sowie  erforderlichenfalls  eine  Bescheinigung  nach
Maßgabe  der  folgenden  Bestimmungen:

Die  Einfuhr  von  Pflanzen  der  folgenden  Arten
muß  von  einer  durch  die  Landwirtschaftsbehörde  des
Herkunftslandes  ausgestellten  Bescheinigung  darüber
begleitet  sein,  daß  sie  in  Gebieten  gezogen  sind,  die
frei  sind  von  Krankheit  und  Pest,  welche  solche  Pflanzen
zu  befallen  pflegen:

Kautschuk  aller  Arten

o
Kokosnüsse
Reis

Tabak
Kartoffeln
Die  Einfuhr  von  Pflanzen  der  folgenden  Arten
bedarf  der  Erlaubnis  der  Landwirtschaftsbehörde:

alfee  aus  allen  Ländern.

Die  die  Pflanzen  enthaltenden  Packstücke  müssen
von  der  Postverwatiung  dem  Departement  für  Landwirtschaft
  in  Zomba  behufs  etwaiger  Untersuchung
und  Desinfektion  übergeben  werden.

enn  Pflanzen  auf  einem  anderen  Wege  als  mit
der  Post  eingeführt  werden  sollen,  so  ist  eine  die  vollen
Namen,  die  Art  und  «
den  Namen  und  die  Adresse  der  die  Pflanzen  liefernden
Person  enthaltende  Aufstellung  zusammen  mit  einer
Vescheinigung  in  der  oben  vorgeschriebenen  Form  dem
4
ẽ

 

 

aus  allen  Ländern.

 

ollkontrolleur  von  dem  Absender  so  zeitig  zu  überenden,
  daß  sie  den  Kontrolleur  einen  Monat  vor  der
Sendung  erreichen.

Alle  Pflanzen,  für  welche  eine  solche  Aufstellung
und  Lescheinigung  nicht  eingegangen  ist,  werden  in
dem  Eingangszollamt  angehalten.  Gehen  die  Papiere
innerhalb  eines  Monats  nach  der  Ankunft  der  Pflanzen
nicht  ein,  so  wird  die  ganze  Sendung  beschlagnahmt
oder  es  wird  sonstwie  nach  Bestimmung  der  Landwirtschaftsbehörde
  über  sie  verfügt.

(Ihe  Board  of  Trade  Journal.)

 

Vermischtes.

Buchtührung  in  der  holonlalen  Landwitschatt.
Die  Kolonialabteilung  der  Deutschen
Landwirtschafts-Gesellschaft  bemüht  sich  schon
seit  längerer  Zeit  um  die  Einführung  einer  für
unsere  kolonialen  landwirtschaftlichen  Betriebe  geeigneten
  Buchführung.  Nach  der  Bewältigung

umfangreicher  Vorarbeiten  hat  sie  nun  die  Formulare
  einer  fünfteiligen  Buchführung  für
Viehwirtschaft  von  Einzelfarmen  fertiggestellt.
  Sie  bieten  das  Muster  einer  einfachen
Buchführung,  die  für  kleinere  Betriebe  berechnet
ist  und  sich  auf  das  Notwendigste  beschränkt.  Die
        <pb n="422" />
        W  380  20

Formulare  einer  für  Pflanzungen  bestimmten
Buchführung  werden  in  kurzem  fertiggestellt  sein.
Alsdann  steht  noch  die  Ausarbeitung  von  Formularen
  für  die  Buchführung  größerer  Unternehmen
  zu  erwarten.

Die  verdienstvolle  Arbeit  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft
  entspricht  einem  Bedürfnisse
unserer  kolonialen  landwirtschaftlichen  Betriebe.
Ganz  abgesehen  davon,  daß  eine  zweckmäßige
Buchführung  dem  einzelnen  Unternehmer  große
Vorteile  bietet,  wird  durch  sie  die  vielfach  noch
fehlende  Grundlage  für  hinreichend  zuverlässige
betriebswirtschaftliche  Ermittlungen  in  den  Kolonien
geschaffen.  Es  dürfte  bekannt  sein,  daß  die  Lösung
der  landwirtschaftlichen  Bodenkredit-Frage  für
Deutsch-Südwestafrika  durch  die  Schaffung  eines
Kreditinstituts  zu  erwarten  steht.  Zur  Grundlage
eines  solchen  Instituts  gehören  aber  übersichtliche
ökonomische  Verhältnisse  bei  den  zu  beleihenden
Farmen.  Hierfür  wird  es  sehr  dienlich  sein,  wenn
die  Farmer  in  ihren  Betrieben  die  Vorteile  einer

geordneten,  zweckmäßigen  Buchführung  sich  zunutze

machen.  Bei  der  Plantagenwirtschaft  und  den
größeren  Betrieben  wird  die  einheitliche  Einführung
  einer  den  kolonialen  Verhältnissen  Rechnung
tragenden  Buchführung  die  Solidität  der  Unternehmungen
  fördern  und  einer  ungesunden  Gründungs=
  und  sonstigen  Finanzierungstätigkeit  entgegenwirken.


bDie  Gerichtsorganisation  in  FranzösischfK#quatorialafriha.


Die  im  Jahre  1911  zu  unserem  Schutzgebiete
Kamerun  von  Frankreich  erworbenen  Gebietsteile
bildeten  früher  einen  Teil  von  Französisch-Aquatorialafrika.
  Es  dürften  daher  einige  Mitteilungen
über  die  Gerichtsverfassung  Aquatorialafrikas
  von  Interesse  sein.

In  den  französischen  Kolonien,  die  das  General-Gouvernement
  von  Französisch-Aquatorialafrika
bilden,  wird  die  Gerichtsbarkeit  im  wesentlichen
durch  das  Dekret  vom  12.  Mai  1910  (le  déerret
portant  réorganisation  du  Service  de  la  justice
en  Afrique  Gquatoriale  française)  geregelt.

Nach  diesem  Dekret  wird  die  Gerichtsbarkeit
durch  französische  Gerichte  und  Eingeborenengerichte
  (tribunaux  français  et  tribunaux  indigènes)
  ausgeübt.

I.  Die  französischen  Gerichte  sind  zuständig,
  falls  die  Parteien  oder  die  vom  Verfahren

 

betroffenen  Personen  entweder  franzöfische  Bürger
find  oder  Fremde,  die  einer  anerkannten  Nation
oder  einer  solchen  angehören,  die  diplomatische
Beziehungen  zu  Frankreich  unterhält,  oder  schließlich
  Eingeborene  französischer  oder  fremder  Kolonien,
  die  in  ihrem  Heimatlande  dem  Rechte  des
kolonisierenden  Staates  unterworfen  find.

Ferner  kann  die  Zuständigkeit  in  Zivilsachen,
wenn  beide  Teile  Eingeborene  sind,  vereinbart
werden.  In  diesem  Falle  ist  das  örtliche  Gewohnheitsrecht
  anzuwenden,  falls  nicht  die  Anwendung
  des  franzöfischen  Rechtes  vereinbart  ist.
Im  Falle  der  Anwendung  des  örtlichen  Gewohnheitsrechtes
  können  die  französischen  Gerichte  einen
oder  zwei  europäische  oder  eingeborene  Beisitzer
mit  beratender  Stimme  zuziehen.

Die  verschiedenen  Gerichtshöfe  fsind:  Der
Berufungsgerichtshof  (la  cour  d’appel),  der  Strafgerichtshof
  (la  cour  criminelle),  die  Friedensgerichte
  mit  erweiterter  Kompetenz  (les  justices
de  paix  à  comptence  stendue)  und  die  gewöhnlichen
  Friedensgerichte  (les  justices  de  paix
ordinaires).

Der  Berufungsgerichtshof  besteht  aus  einem
Präfidenten  und  zwei  Räten  und  erkennt  als  Berufungsinstanz
  über  die  Urteile  erster  Instanz  der
Friedensgerichte  mit  erweiterter  Kompetenz  in
Zivil=  und  Strafsachen,  insoweit  sie  mit  Berufung
anfechtbar  sind.

Der  Strafgerichtshof  besteht  aus  den  Mitgliedern
  des  Berufungsgerichtshofes  und  zwei
Beisitzern  mit  beschließender  Stimme;  er  erkennt
über  alle  Verbrechen,  und  zwar  mit  einfacher
Stimmenmehrheit.

Bei  beiden  Gerichten  wirkt  der  Generalstaatsanwalt
  (le  procureur  général,  chef  du  service
judiciaire)  als  Vertreter  der  Staatsanwaltschaft
  mit.

Die  Friedensgerichte  mit  erweiterter  Kompetenz
sind  mit  Einzelrichtern  besetzt.  Sie  erkennen  in
erster  Instanz  in  allen  Zivilsachen,  und  ztönr  bei
Wertgegenständen  bis  zu  2000  Fr.  Kapital  oder
300  Fr.  Rente  endgültig,  ferner  in  Strafsachen
über  Vergehen  und  Übertretungen,  bei  Polizeiübertretungen
  wiederum  endgültig.  Als  Berufungsgerichte
  erkennen  sie  über  die  Berufung
gegen  die  Urteile  der  gewöhnlichen  Friedensgerichte.
  Der  Friedensrichter  mit  erweiterter  Kompetenz
  ist  auch  Untersuchungsrichter.

Mit  den  Funktionen  eines  gewöhnlichen
Friedensrichters  können  Verwaltungsbeamte  betraut
  werden.  Sie  üben  die  Gerichtsbarkeit  in
Strafsachen  bei  gewissen  Übertretungen  und  in
Zivilsachen  bei  Wertgegenständen  bis  zu  600  Fr.
aus.  In  Zivilsachen  sind  ihre  Entscheidungen
bei  Wertgegenständen  bis  zu  300  Fr.  unanfechtbar.
        <pb n="423" />
        381

Die  Sitzungen  sämtlicher  Gerichte  sind  öffentlich,
  soweit  nicht  ausnahmsweise  der  Ausschluß
der  Offentlichkeit  bei  Gefährdung  der  Sittlichkeit
oder  der  öffentlichen  Ordnung  zulässig  ist.  Bei
allen  Gerichten  sind  Gerichtschreiber  bestellt;  der
Gerichtschreiber  bei  dem  Friedensgericht  mit  erweiterter
  Kompetenz  ist  zugleich  Notar  und  Mobiliartaxator.


Die  in  letzter  Instanz  erlassenen  Erkenntnisse

aller  französischen  Gerichte  können  mittels  eines
Kafsationsgesuches  in  den  im  Gesetz  besonders  bestimmten
  Fällen  angefochten  werden.  Uber  das
beuach  entscheidet  der  Kassationshof.
Die
wiul  lch  besondere  Gerichte  (tribunaux  indigèenes)
  ausgeübt.  Diesen  unterstehen  alle  Personen,
  die  nicht  den  franzöfischen  Gerichten  unterworfen
  sind.

An  dem  Hauptort  eines  jeden  Verwaltungsbezirks
  ist  ein  Eingeborenengericht  eingerichtet,  bestehend
  aus  dem  Vorsteher  des  Verwaltungsbezirks
  als  Vorsitzenden  sowie  zwei  Beisitzern  mit
beratender  Stimme.  Die  Beisitzer.  sind  ein  Europäer
  und  ein  Eingeborener  oder  zwei  Eingeborene.
Der  Vorsitzende  kann  unter  Umständen  von  der
Zuziehung  der  Beisitzer  absehen.  Die  Einrichtung
des  Staatsanwalts  und  des  Gerichtschreibers  besteht
  nicht.

 

Eingeborenengerichtsbarkeit  «

 

TO

Die  Gerichte  erkennen  in  Zivilsachen  unter
Anwendung  des  örtlichen  Gewohnheitsrechtes  in
erster  und  letzter  Instanz.

In  Strafsachen  können  nur  Todesstrafe,  Gefängnisstrafe
  und  Geldstrafe  verhängt  werden.
Die  Entscheidungen  der  Gerichte,  die  eine  höhere
Strafe  als  zwei  Jahre  Gefängnis  aussprechen,
bedürfen  der  Bestätigung  durch  den  Bestätigungsgerichtshof
  a  chambre  d'’homologation).  Dieser
besteht  aus  den  Mitgliedern  des  Berufungsgerichtshofes
  sowie  zwei  weiteren  vom  Generalgouverneur
  ernannten  Beamten.  Die  der  Bestätigung
  bedürfenden  Erkenntnisse  werden  dem
Gerichtshof  durch  den  Generalstaatsanwalt  vorgelegt.
  Die  Erkenntnisse,  die  der  Bestätigung
nicht  bedürfen,  ergehen  in  erster  und  letzter  Instanz,
jedoch  kann  der  Generalstaatsanwalt  Aufhebung
beim  Bestätigungsgerichtshofe  beantragen.  Ein
weiteres  Rechtsmittel  findet  in  Strafsachen  nicht

att.

Alle  Urteile  ergehen  auch  hier  in  öffentlicher
Sitzung.  Ablehnung  der  Richter  sowie  Strafvollstreckungsverjährung
  sind  ausgeschlossen.  Die  Vorsitenden
  find  auch  mit  den  Ermittlungen  und
Untersuchungen  betraut  und  können  ihre  Besugnisse
  unter  ihrer  Verantwortung  und  Aussicht  auf
ihnen  unterstellte  Zivil=  und  Militärbeamte  übertragen.


Kolonlale  Literatur.)
VIII.

Die  el  Bücher,  deren  B.
I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.

Kamerun-Post.  Upebhing  u.  einziges  Organ
die  wirtschaftl.  Interessen  deutsch.  Slaan  für
enn  u  Togo  Ig.  161.  Duala:  Feuns  &amp;amp;  Cr.

*  Wirll
Hamburg:

2
Agrarkreditaufgaben  in  Deutsch-Süd--Der
  6  e  263—270.  138

.  Serzssssnakn=  und  Kolonialpolitik.

un  b  Robert  de:  Le  Libérin  et  les  puissa-7

  américaine.  L'Afridue  Françgaise,  r—

*  L'couvre  civilisstrice  au  Congo.  Héroisme
rimé  par  le  Mire

  d.  sc.  et  d.  arts.  Cand:  Herekenrath  1913.

w.  563  S.  40  (8).  (#

—

b-Ostafrik
nbe  Denell  Alnn  18.  —“*5  2.  Aufl.
Süd-  4  West-Verl.  1913.  430  go.
W.:

vestafrika.

*

————.  ——
eloem  "  sin
.  So  n  wWelehe  bei  der  —  d  ck.
vorden  #n  n;  mit  einem  &amp;amp;#  dlelenigen,  welche  klufilch  er-Per

  Verlag  erklärt  sleh  gern  zur  Annahme  und
Neilrvelklag  en.  S#  vrele  wese
dles  Vienslonsezemplare  --  zur  Atnähne  In

erzeichuls  lIbm  zugesoblekt  werde

Kolopialmsehte.  (Mit  4  Kartenskizzen.)  1.  A

 

sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehllt,  werden  unter  kelnen  Umständen  zurückgesandt.

Simon,  Kurt:  Spanien  und  Portugal  als  See-  und
Aufl.  Hamburg:

  Hermes  1913.  XIV,  320  8.  5,  50  A.  s80o.  so
III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archäclogie

*  Chandron:  Les  races  *  8  Fo  Noire.  Revue
des  troupes  vespnises  129  (1913),  285—305.  l2
Cook:  The  traveller’s  handbock  for  Algeria  and
Tunisia.  With  maps,  lans  and  ill.  London:  k
&amp;amp;  Son  1913.  FN  r*  S.  5.50  K.  8o.

Stigand,  C.  H.:  The  land  of  Zinj.  Being  an
„u  ef  British  East  Africn,  its  ancient  bistory  and
t  inbabitants.  (With  ia...4  )London:  Con-—.
  14  1913.  XII,  351  S.  15,80  .#K.  So.  io
Dlereke,  C.  Schulwandlkarten.  Atrika,  Staatenkarte
  1:  Uh,50  oo.  165.5  —X  147,5  em.  Farbdr.  auf
.  m.  Stüben.  Braunschweig:  Westermann  19  13.
AM.

ii
Joseph,  Gaston:  Bingerville.  Capitale  de  la  Cöte
dlvoire.  Renseignements  Coloniaux  4  (1913)
ment  à  ’Afrique  Française  No.  3.  1913).  (12

Schultze,  Arnold:  Die  Li  Annobon  im  Golf
von  Guin  (M.  Karte.  4  Abb.)  Petermanns
Mttteil.  —  (1913),  731—133.  lis
        <pb n="424" />
        W  382  20

VTauxier,  Louis:  Le  Noir  du  Soudan.  Pa  2  Mossi
et  Gourounsi.  Paris:  Larose  1912.  796  8.  9,  60  AM.
4

1
wald,  Richarde:  Lorschungen  auf  den  Salomohurn


Inseln  und  4  Biemarek-Archipen  N.  E
d.  Baessler  Stiftung  hreg.  Bd.  Berlin:
D.  1  Keimer  1912.  80.

.  Lieder  u.  Sagen  aus  Buin.  Nebst  Anh.:  Horn-E.

  M.  von:  Musik  auf  d.  Salomo-Inseln.

3.  Volxk,  Staar  u.  Wirtschaft.  ½
Gvalle:  Notes  sur  le  Kouan

go.  1912.  Ren
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—  1913.)  lis
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East  Equatorial  Africeu.  With  rruaz  fullndon:
  Marshall  Brothers  o.  J.  2  S.  8,  7
17
m.  Naturwissenschaftliche  Erforschung

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Sehröder,  F:  Beitrag  zur  Kenntois  der  ölhaltigen
Samen  von  Timenia  americana  Aus  4bbeiten  aus
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V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
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  für  die  Eingeborenen  der  deutschen  Schutzgebiete.

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116  20
Stahl,  Werrner:  Die  Grundlagen  des  snD
rechts  in  den  deutschen  Schutzgebieten.  Berlin  1912:
Blanke.  45  S.  0,80  K.  SZ0.  Erlangen,  Jur.  #n,  is  [21
*Bollettlno  84.  Anno  Iff.  Roma  1913ff.:
Bertero  &amp;amp;  Co.  So.  (Ministero  delle  Colonie.)  (l"2

VI.  Staatsrecht.
Vacat.

VII.  Verwaltung.
Vacst.

VIII.  Justizwesen.

Arröté  fixant  les  tarifs  des  frais  de  justice  en
4#krir#e  ccidentale  frangaise.  Dakar,  de  25  Towembr.
1912.  Joumal  officiel  de  la  colonie  du  Dahomey,  5
1  114—134.  l24
IX.  Völkerrecht.

Vacat.
X.  Bevölkerungswesen.

Arning,  Wilhelm:  Die  Besiedlung  Deutsch-Oet-Wafrikas,
  Böotsche  Kolonialzeitung  13  0013),1  1  ff.  [26
Further  Correspondenee  respectin  —*  ill  to  regulate
  immigration  into  the  Union  ot  B  Alier
with  reference  to  Asiaties.  (Union  of  South
Africa.)  London:  Wyman  &amp;amp;  Sons  1912.  IV,  30  S.

40.

*  Eurther  Correspondenee  respecting
bour  in  Portuguese  West  Africa.  s  S  g  )
london  Wyninn  &amp;amp;  Lone.  19138.
edrich,  J.  en  zwischen  “
44%  **  in  den  deutschen  Schutzgebieten
Politisch-  t  "ogische  RevueIg.  1101912,No.  9  *

XI.  Statistik.  Jahresberichte.
Vacat.

 

XII.  Finneen.
Erwin:  Das  wesen  der  deutschen
*  Erlangen  ign  Jung  e  &amp;amp;  Sohn.  VIII.
.  8S#.  Erlangen,  Jur.  Diss.  .  Mai  1912.  /20

Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

#i  ultural  Bulletin  of  the  Federated  Malar
d  **  ff.  Singapore:  Methodist  Publich.  House

l
·Hscher,  Gustav:  Die  Maschinen  der  kolonialen
Landwirtschaft.  Deutsche  Landwirtschaftl.  Presse  206
(1912.  314—316.  1

ad,  Jchannes:  Ackerbau  in  Deutsch-  Sucg
afrika.  Deutsche  Landwirtschaftl.  Presse  26  (1913).
316—317.  32
*  Helzmann,  Hans:  Die  Baumwolle,  knebesonddere
deren  Kultur,  (  ichte  und  Handel.  T.  Zürich
ock  Lei  Leig  He  Icher  1913.  VIII,  355  S.  cor%  re.  (33
kurbte  und  Verwend  ung  der  Baumwolle

  —  «
Leeomte,  Henri:  1  Wanillier,  sa  culture,  préaration
  et  commerce  de  la  vanille.  Avec  la  colla-Tration
  de  Ch.  Chalot.  Paris:  Naud  1901.  VIII.

 

 

228  S.  4.

Neumann,  J.:  Die  Ausfuhr  von  deutschem  zut
vich  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Ausfuhr  nach
den  deutschen  Kolonien.  Deutsche  Landwirtschaftl.

Presse  26  66r  311—313.  l
PMDC:  PflanzenüLRohsvokie  nnd  unsere
Aus:  Port-Woche  No.  3,  1913  36
Nutzholebsume  Deutsch-Südwettmei.
  Aus:  Ziteschrift  7  Forst-  u.  Jagdwesen  Jg.  3
##  Etienne:  Le  coton  russe  et  les  principales
richesses  agricoles  du  Turkestan  et  de  la  Trapscaucssie.
H#Arirultüre  Pratique  de  pays  chauds  119  611•3

—111

*  Vollbehr.  Ernst:  Das  Holz  des  Kamerun  er  Küsten
urwaldes.  Die  Umschau,  14  (1913),  280  fl.  l39

XIV.  Wasserwesen.

Domnick:  Die  Nutzbermachung  der  Panganifille
für  die  Veworgung  des  Nordens  von  Deutsch-Ostafrika
  mit  elektrischer  Energie.  M.  3  Abb.  Annalen
f.  Gewerbe  u.  Bauwesen  6  (1913)  97—102.  lio

XV.  Bergwesen.
Vacat.
XVI.  Handel.  ..

Liste  et  adresses  des  maisons  de  commerre  de  la
colonie  (de  la  Cote  d’Tvoire).  Année  1913.  (Colonie
de  la  Cote  d’lvoire.)  o.  O.;:  1913  60  6)  130  40  (#

Mhe  foreign  trade  and  naviga  port  of
Bangkok.  —  129  e  *  15  ene
Beneror  (1912)  VII,  88  8  l

XVII.  dewerbe  nd  Industrie.
Vacat.

Kolonien.
*Po

XVIII.  Verkehr.
Bericht  (der!  Hamburg—Bremer  Afrika
en  Bremen.  1912.  Bremen:
4
————2*  ul  B.  Kaüerr.  Aco10

M.  .—
P  913.  x  *a  i  —’  .

XIX.  Medizin.

Fürst:  Künstliche  hächeus  von  Malarinerregern.
Die  Umschau  3  (1913)  250ff.  l

Linie
ios
        <pb n="425" />
        W#  383  20

Gamble,  Mercier:  Sleeping  sickness  in  the  Portuguese

  Congo.  The  Journal  Tropieal  Medicine  and
Igien  6  (61##  81—84.  #i3
Mückensprayverfahren  im  Dienste

der  Een  6:  der  Malaria  und  anderer  durch  #
Weera  borer  Krankheiten  3

Archiv  f.  Schiffs-  u.  —  .61913)  181—  W  *
*N  Tropenhygien  pPenkrankheiten.

—  9/10  rrdns  9—15.  #

:  Dalcoolisme  dans  les  colonies  et  les

pays  E  alee  om.  ka  s  internationale

Tagronomie  coloniale.  tampes:  1910

Dormann.  4%

Kraslus,  Franz  F.:  Augenirzlliche  Studien  in

Kelon

Deutech-Oetstrica.  Deutsche  Medizin.  Wochenschrift.
14  41913)  661  ff.  *i*#
,  W.:  Arttliche  Mission  in  Indien  im  Jahre

Aller.
1911.  Die  #rühche  *  2  (1913)  25—35.  (651
Rasser,  eiten.  Die  Foloalnn.
R'ie  Wie  Win  ee
Reports  on  Blackwater  Fever  in  the  Mopilen
African  Lependeneie.  (Akriea),  London:  m—  &amp;amp;
Sons  1912.  45  S.  1,70  4
#geherer:  bber  S  in  Deutsch-Südwes
Archiy  f.  Schiffs-  u.  W—  Gelon  ue  "6("„%
*  Wellenborn,  mßse  dßuas  in  in  den
Tropen.  Beihefte  zum  -  t.  ts  u.  Tropen-Hyg.
  3  (1913).  (56

XX.  Sprachen  und  Literatur.

Adam.  Abdallah:  Erzählungen  in  Fulfulde.  Trans-Skribiert,
  übemetzt  u.  mit  e.  taag:  Erzählungen
im  Dialekt  von  Sokoto  von  D.  Westermann.  —.
bücher  d.  Seminars  f.  Oriental.  Sprachen.  30.)  Berlin:
6.  Reimer  1913.  X,  3  s  [

The  Languages

A  b  Fre  Huür
eOt  West  Akien.  Vol.  r  2.  lle  #on:  Paul,  Trench,
Nübue  &amp;amp;  Co.  1911—13.  (63

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

TPolynes.])  A  buk  na  tinoto  ai  ra  umana  bul  na
vartovo.  A  lusina  buk.  A  1  .  —  apa  1  tuk
ta  m  100.  (Rechenbuch  Gazellebinsel.

  Blanche  m  4  1  U##  “
Herz  Jesu-kKiision  1913.
«  n.Dcnhschi-ikt  aber  das  seminnk  fũr  oric

’“  e  Sprachen  an  der  Königlichen  Friedrich-Wil
helme-Universität  zu  Berlin  von  1887—1912.  Berlin:
1912.  Reichsdruckerei.  86  S.  40.  4½
Welehert,  Ludwig:  Der  *  Pfadfinder  fũr  die
erangelischen  Missionen  Deutsch-Ostafrikas.  Zum
00en  Geburtstage  David  Liringptones  19.  Mär=1913.
  *  Berliner  Evang.  ionsges.  18.
60

Mäneta:

 

4  S.
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.

GCharlier:  Oanisation  militsire  de  DAfrique  Equatoriale
  Française  *  vue  des  troupes  #  129
unyh  2.5  #

eer  E7  dans  le  Sud  de  Mada-F##scar
  (190f—1905).  Revue  des  troupes  coloniales
12  #  ai  l#
A.  de:  Lorganisation  militaire  des  colonies

—  Questions  TWplomatiques  et  coloniales

01.

 

XXIV.  Technologie.  Kunst.
FEfseher,  Gustav:  Die  Maschinen  der  kolocnialen

Landwirtschaft.  Deutsche  Lendwirtschatl.  Presse  26
(1913)  314—316.  s4
XXV.  Bauwesen.

Vacst.
*#  '  O

Werke  nichtkolonlalen  Inhalts.

*'Berichte  der  Handelskammer  für  den  Kreis
anb  siaa  9  1  1911/12  ff.  Mannheim:  Selbetverlag

  1191

q  *  der  Tlischen  #npchekertanki  in  Ludwigshafen
  am  Rhein  ü  as  27.  jahr  1912.
Inwigehafen  am  —  #  Weißt  &amp;amp;  Hameier.
7

Calderon,  F.  Garecia:  Latin  America:  Its  rise  and
—  .Mith  a  Lich  .  Prefge:  by  Raymond  FPoincaré.

slat.  by  With  a  map  *  34  Unstr.
London,  Erere  Unpin  1913.  406  S.  10,60  /.  0.

#n  rundrig  zum  Studium  der.  Politischen
ÖOkonomie.  .  4.  Siatistik:  II.  Tel:  Di

550  .K.  8.
"Conwentz,  H.:  Die  Gefährdung  der  Naturdenkmäler
  und  Vo  zu  ihrer  Erhaltung.  4.  unveränderte
  Aufl.  Berlin:  Borntraeger  1911.  ,  207  S.  80.
Conwentz,  H.:  The  care  of  Natural  Monuments
with  special  reference  to  Great  Britain  and  any.
ith  10  ill.  Cambridge:  1909  University  Press.

X,  185  S.  80.
Cramer,  Erich  Ritt.  von  und  Mikuli,  Jacob  Ritt.
von:  Handbuch  für  den  Eisenbahnbau-  Baknerhal  #-und

  Bahnaufsichtsdienst.  —  K

ien:  Perles

——  hreg.
—  für  die  —#  von

1913
r  1913
He  —**
*  Franzius,  G.:  Die  Wünschelrutenbewegung  in
S#  Annalen  f.  Gewerbe  u.  Bauwesen  6  (1913)
—111
p2!—  Prieiriebs-Lolyterheltum  zu  Cöthen
Sommer-Semester  1913.  (55  Semester.
nsn  *—7  Seherder,  Erben.  67  S.
Emil  A.:  Die  sanitarisch-  —  Be-—*
  er  Insekten  und  —  Gliedertiere,
namentlich  ½  Krankheits.  .*  und  Klrankheits-M.
  178  Fi  :  Friedländer  &amp;amp;  Sohn
——
uttman

.  Weneer:  Medizinische  Terminologie.
Anetut  u.  F  d.  „Fodrüuchsiicheteng)  Fachausücke
  aller  Zweige  d.  ihrer  Hilfswiesenschaften.
  5.  verb.  4##  78  Wien:  Urban  &amp;amp;
Schwarzenberg  1912.  VII,  1426  S.  19..  Z0.
llsermann.  A.:  Die  Baustcffe  der  Spurbahnen.
"  Jewr,  g.  8  Taf.]  Osnabrück:  1912  Kisling.
———  Carl:  Catlogo  Unustrado  de  Animales
  Domcésticos,  de  razas  alemanas  y  extranjeiras.
Cetalogo  llustrado  de  Animaes  domesticos  de  ragas
eallemas  e  ——  IIllustrierter  Katalog  —  u.
ausländischer  Haus-  und  —  Glogau,
Berlin:  [19  17  Ele#sin  103  S.  806.
Hagenbeel  oe  Lustrierter  Katalog  4urcher
u.  W*q5  La  u.  Nutztier-Raseen.  Ulus##sted
  Catalogue  of  German  and  Foreign  Breeds  of  Farm
Live  Siceere  Engan,  Beiim  (1913)  Flemming.  103  S.  Se.
        <pb n="426" />
        GW  384  2

chiatrie.  E.  Lehrbuch  für
4  3,  T.  2.  M.  105  Abb.,
11  Serl  u.  I  kul).'ls.f.801.1st  angeln-b
Aufl.  Leipzig:  Barth  1913.  23,50  K.  8e.
«  Friedrich:  Statistieche  Angaben  (der!
Aktiengesellschaft.  Als  Hand-Essen,
  Ruhr:  1912  Krup  44%  80.
Deutsche  —  und  Dekoration.  nl  Monats-Hrsg.
  von  Alexander  Koch.  Jg.  16.  Darmstadt:
  Koch  1912.  40.
Message  of  the  President  of  the  United  States
on  Fiscal,  Judicial,  Militarg,  an

Insular  Affairs.
eh,  1912.
Der  Mllltr-Anwlirter.  Zeitschr.  f.  alle  Miltr
Anwärter  d.  deutsch.  Armee  u.  der  Kais.  Marine,
d.  Beil.:  .  Vakanzenliste  für  ———*  Ig.  31  *t
Berlin:  Gerstmann  1913  ff.  ·

.Io  Beitrag  zur  Teiologie  der  Narkosenlähmungen.
  .*x2  aus  dem  Gebiets  des
Marine-  ziernt  4.)  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Schn
1913.  34  ¾l  (6  B
1—

 

 

Ida:  —  Kartenbildl.  Darhichtl.
  Erstellung

  von  Preugere  Wachstum  mit
Berlin  omm.  1913.

lãuterugen.  2.  Aufl.  :  Gea  i.
12  Lart.  3  M.  40.

Nishi,  i.  Die  ees  in  J  P
Tübingen-  1911.  Laupp.  VIII.  265  S.  8o.
Leip  Phil.  Diss.  1911.

Report  of  the  librarian  of  congress  and  report
of  the  n  Superintendent  of  the  library  building  and
Hpoaooch  or  the  fiscal  year  ending  june  30.  1912.
achington:  1912.  Gov.  Print.  Off.

235  S.  80.
VBoyal  Geographical  Socie:  TVear-Bock  and
Record  1912.  15th  Fear  of  headom  TLondon:

1912  Gowes  &amp;amp;  Sons.  268,  14
Sanitats-Bericht  über  die  Fuds  lich  Bayerische

 

Sarasin,  Paul:  Uber  die  Auswottung  der  Walwocza
  “*  sowie  der  en  Tierwelt  über-W——

  eutsch.  Naturforscher  und  Arne

dlungen  r—  Leipzig:  1912.  Prues  23  S.  o  .

Schlerning,  Thöle  u.  Voss  Die  —
M.  74  Abb.  im  Text  u.  43  Taf.  2.  Aufl.  bearb.  v.
Eranz  u.  Oertel.  Hri  u.  Atlas  d.  normalen  u.  pa·
tholog.  Anatomi  Wisbe30  Bontgenbilienn.  Fortschritte
  auf  d.  Gebise  er  Röntgen  Ergbd.  7.)
Hamburg:  Grũfe  &amp;amp;  Sillem  1913.  —  5.

Sehlenther,  Paul:  Der  Verein  Berliner  Presse  und
seine  Mitglieder  1862—1912.  Zum  fünfeigjährigen

Bestehen.  Berlin:  1912  Bondi.  105  S.  80.

Schriften  des  Verbends  zur  Klärung  der  Wünschelrutenfrage.
  H.  1ff.  Stuttgart:  Wittwer  1912  ff.  60.

Staab,  Rudolk:  Die  Internehmertätigkeit  deutscher
Banken  im  Auslande.  E.  ndere  Form  d.  deu
*½  Lörrach:  1013.)  Auer.  119  S.  1,20.,.

Freiburg  i.  Br.,  Rer.  pol-  iss.  1911.

Sublimst  und  sein  Ersatz  bei  der  Durchtränkung
der  Terbepaetoe.  Bearb.  in  d.  Medizinel-aAbveilun

d.  Königl.  Preuß.  Kriegsministeriums.  (Veröff.
Gebiete  d.  Militär-Sanititswesens  54.)  Berlin:  Hiselwald
  1913.  40  S.  9°.

*  Thiem,  C.  Handbuch  der  Unfallerkrankungen
einschließlich  der  Invalidenbegutachtung.  Unter  MitkR
von  E.  Cramer  lu.  a.)  bearb.  Bd.  1;  2,  1;  2,  2.  2.  gänzl.
umgearb.  Aufl.  nlae  Enke.  3  Bde.  72  „00.K.  F..

WAusführliches  Verzeichnis  der  den  Militäranwärtern
  und  den.  Inhabern  des  Anstellungsscheins  in  der
Bayerischen  Militärverwaltung  vorbchaltenen  Stellen.
Vom  1.  Januar  1913.  Hmg.  vom  Königl.  Bayer.
K  minist.  München:  1913  Kriegsministerium.
11

Wehrmann,  L.:  Die  Verwaltung  der  Eisenbahnen.

 

 

Armee  für  die  Zeit  vom  1  Oktober  1909  bis  30.  Sep-  Die  Verwaltungstätigkeit  d.  Preuß.  Staatsbahn  in  d.
##  1910.  Medizin.  Abt.  d.  Waigi-  Gesetgebung,  der  Aufiicht  u.  dem  Betriebe  umter  Ver-Kriegeminist.
  K.  *  traph.  Den  1.2  44leich  mit  ander.  Eisenbahnen.  Berlin:  Springer
—  1913.  Königl.  Kriegsminist.  1913.  VIII,  346  S.  8  A.  Se.
Verkehrs-Nachrichten.

In  Kampo  (Kamerun)  in  am  29.  März  eine  Reichs-Telegraphen  anstalt  für  den

internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Wortgebühr  für  Telegramme  nach  Kampo  (Kamerun)  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme

nach  Duala.

Sie  beträgt  gegenwärtig  3  M  65  Pf.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  —'  für  den  Monat  April  1913.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spötestens
schiffungshafen  am:  der  Üüberfahrt  abgesandt  werden  am:
.  Neapel  ½  ech  Wilhelms-  6
.  Deufsch-Neugninen,  Oeuische  Schiffe)  4.  18.  April  16.Mai  en  43,  41,  40  Tage  11.  16*.  26.  April
Laiser-Wilhelmsland  alelen  4,  43  144  Noi  10  p
and  Bismarch-Aschipel.  ½  18.  27.  April  Friedr.Wilhelmsb.452.

7

 

*  Für
118  am  214  und  1
Auf  des  Absend

—  Briefe  und  Postkarten

ers  werden  Briese  und  Postkar

Rabaul  48,  42  Tage

 

 

eri,  u  Postkarten  Aachversond  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alevandrooo
nach  Berlinhafen  werden  nicht  über

hai—Hongkong  geleitet.

—  nicht  au  äftspapiere  und

auch  Drucksachen,  Ge
—  außer  mit  den  verbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Zesscherungsgelegenheiten  über

Warenproben
Sibirien  —Schanghai  geleitet.
        <pb n="427" />
        W  385  20

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Üüberfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deutsch-Gstafriha.  Neapel  13.  29.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16—7  Tg.11  27.  jed.  Mts.  100
ba  (mit  Ruand  E———  s
B  G  PinandahMaseile  8.  April  1.  Mai  Mombasa  O  17  Tage  1.  20.  April  101.

Bon  Morbafa  Weiter-  Brindisi  6.  April  4.  Mai  Mombasa  O  15,  17  Tage4.  i#  2.  Mai  1050
eSt  ——————  4  4  N  °
zu  Schiff  nach  den  Besttm--.arseille  25.  April  Mombasa  O  19  Tage28.  April  10605
mungsorten.  (engl.  Schiffe)

Marseille  11.  27.  jed.  Mts.  Tanga  19—20  Tage  9.  25.  jed.  Mts.  2.15
d)  nach  Tanga  eiuscht,  Almnant.  e
Neapel  13.  20.  jed.  Mts.  Tanga  17—18  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  1050
Shit  r  #  S  *  "
#  si.,  Mo  rW  Marseille  3.  April  1.  Mai  Mombasa'“  17  Tage  1.  29.  April  1015
L  Srindih  e.  Wbel  4.  Nai  Minbasa  15.  I1  Tauel
(eng  e)  *  r  eht  Lere  4.  April  2.  Mai  1050
Marseille  11.  27.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  9.  25.  jed.  Mts.  2.15
c  nach  Daressalam  sowie  nachpeursche  Schtbfe)
7  *  znele  hb  el  18.  20.  jed.  Mis.  Daressalam  19  Tage11.  27.  jed.  Mts.  1050
*et,tutrs  Ess-Of

Marseill  8.  April  1.  Mai  ibar  18  1.  29.  il  10  1
*  arseille  pri  i  Zur  hbcri  1,  Tage  n  April  1016
näch  egenheit
Brindi  6.  April  4.  Mai  anzibar  17  Tage
6  n  GEeioin  p  ru  5  April  2.  Nai  1080
7  nächster  Gelegenheit
5  beutic-  südwestafritamburg  10.  25.  jed.  Nts.Swakopmund  21,  2499.  24,  jed.  Mts.  5.80
ch  Khatogadteie9Untwerpen  28.jed.  Mts.  Swakopmund  21  Tg.26.jed.  Mts.  104
S  Sa  en  (eutsche  Schiste)
a  HPronl#  mmein.Southampton29.  jed.  Mts.  Swakopmund  20  Tg.  28.  jed.  Mts.  12.48
es  ich  (deutsche  Schtffe)  «
Wi#  Jat  Tason  n.  Boulogne  12.  jed.  Mts.  Swakopmund  19  Tg.  11.  jed.  Mts.  1.0
8  *  „Kall.]  weursche  Schiffe)  —  b  21.  2  8,
EWm.  .  5  Southampton,ö.  19.  26.  April  3.  Mai  w#  #  „  4.  3.  25.  April  2.  Mai
gen  snstsamburg  18.  April  Szwokopmund  ewa26  T.  18.  April  9.10
W  K  Southampton]12.  April  Swakopmund  unbestimmt]  11.  April  12.48
#  *  tHamburg  15.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage  15.  jed.  Mts.  9.10

o.  Rehobo  U-«

  ihm-Hans  23.1ed.M.  Swakomunds7Tae22.·ed-M.1.0
WJuheimstqtuMdhsn  Besuches-sing  6  ie

Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  25  Tage9.  24  jed.  Mts.  5.80
Antwerpen28.  jed.  Mts.  L#deritzbucht  21,  22  Tg|26.jed.  Mts.  1046
(deusche  Scuste)  .  erit  6  7
ut  ton  29.  jed.  Mts.  Lüderi  t  19  jed.  ..
VICQ  Lüdettshgchtwwie  Kischeqs  Me?  7  eritbuch  Zage  28.  jed.  Mts.  12.46
nach  Aus.  Berseba.
E  **  (6  .  Boulogne2)  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  20  Tage  11.  jed.  Mts.  1.0
——  rend.  (eutsche  Schiffe)
.  Mllahöhe.  xcht.
Berbem.  Southampton  õ.  19.26.April  S  Mall  Lüderihucht  20-21  Tag.  18.  26.  April  2.  Nai
..  -  12.48  ..  «
fHamburg18.jed.Mtö.  Lüdetiybnchtsscagc18.jed.Mts.9-10
thmbukg15.jw.Mts.  Loheahhuchtootaye15.jev.Mtg.9.10
Antwerpen  28  jed.  Mts.  Lüd  uucht  61  Tage  22.  jed.  Mts.  1.0
*s  ·  l  Wch  6  7
1Southampton]  12.  April  Lüderitzbucht  unbestimmtI  11.  April  12.48
        <pb n="428" />
        W  386  20

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:

 

bittoria  20  Tage

2DT
73
Kribi  22  Tage  9.  24.,  jed.  Mts.  9.10
a)  nach  r  nach  ubong-  Plantation  22  Tage
enge  Eoeto8.  #  i  Longsi  22  Tage
5  5.  Bonaberr#g  We  Sl-  Boulogne  11.  26.jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
*  7  o,.  Dschang,  fur  Mer  Duala  19  Tage

b  9.  24.  jed  t
4.  Xamerun.  Hamburg  jedes  Monats

 

lew#e.  eutsche  Schiffe)  Kribi  20  Ta  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
Dim  Xi.  ge  .  25.  jed.  .-btggtsästtzlen
  de.  n  Plantation  20  Tage
-.  3  ——  Longji  20  Tage
B  Besokr.,  rm  Hamburg  22.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
tation,  Ganychlge,  Vittoria  Duala  28—830  Tage
ELiverpool  3.  April  1.  Mai  Viktoria  88  Tage  .  -
Duala  39  Tage  1.  29.  April  103
A  Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Skang
nach  Rlo  del  Rey  in  3  dideh

b)  nach  Rio  del  Reh.  .  ·
sfHatnburg  22.  jedes  Monals  Rio  del  Rey  31—58  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10.

LL  3.  April  1.  Mai  Rio  del  Rey  37  Tage4.  29.  April  1012

 

 

e)  nach  Garua,  Kufssert,  Leres  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
von  vort  wetter  uͤber  »
viqvola
Antwerpen  12.  April  8.  Mai  11.  April  2.  Mai  8.43
"/  n  GCarnot.  Bulahume,,  La  Nochele  14.  Tpril  5.  Mei  1Watodi  18-20  age  12.  Tpeil  38.  Mai  1048.
Soufsiay  ielgische  Schiffe)  bahn  bis  Kinchaffa  un
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dann  wit  Flutzdampfern  28.  jed.  Mts.  1045
5.  den  Narolinen,  Palan-  Neapel  18“.  April  16“.  Mai  Jap  37,  36  Tage  16“.  April  14“.  Mai  1060
Juseln,  Marianen.  sdeutsche  Schife)  Angaur  86  Tage  bzw.  v.
Jap  lr½bv  Gelegenh.
Brindisi  27.  April  Jap  49  Tag  26.  April  1080
a)  nach  Jap  und  Angaur.  (enal.  Schie)  Angaur  51  O  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gellgeng.
4Wrinait  e  18.  April  Jap  69  Tage  11.  April  1050
13.  April  Ponape  56  Tage  11.  April  1050
E  dsn,  Saipan  64  Tage
Palau  71  Tage

b)  nach  den  übrigen  Stationen

Saipan  48  Tage
Ponape  50  Tage
r  Briefe  und  Postkarten,  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Verlin—  aleyun.
drowo  3  an  21/4.,  19/5.  u.  16/6.
Auf  Verlangen  des  absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
oben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien—Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Stgehsheffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

 

 

 

 

Neapel  18“.  Juni  Palau  36  Tage  11“.  Juni  10.60
—  9“  7

 

 

   
 

 
 
     

 

———  vrie  3  Postkarten.
—W  n  L  *  eN  7  7*7.
b)  Drucksachen,  S#schüststapvere,  Warenproben.
Neapel  4.  18.  April  2.  Moi]Tsingtau  84  Tage  2.  16.  30.  April  10.2
#hauschanh  Fr
6.  Miantschon.  Brindifi  jeden  Sonntag  Tsingtau  382—35  Tage  jeden  Freitag  1052
(engl  Schisse)
Marseille  11.  25.  April  Tsingtau  34  Tage  9.  28.  April  1015
senal.  Schisse)
Liverpool  4.  April  2.  Mai  Tsingtau  84  Tage  8.  24.  April  8.48
r  6.  20.  April  4.  Mais  Uingtau  85  Tage  4  18.  April  2.  Mai  10
#  den  untrr  d)
.  quäävimdecs  werden  d  Drues  o  #  sunnach  he#r  u  d  4
7.  2####  Queenstoonn24.  April  22.  Moi  -Apia  25  Tage  22.  April  20.  Mai  38.15
Auf  Verlangen  des  zas  auch  über  Sydney.
        <pb n="429" />
        W  387  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Marstal=  Inseln.  Taranto  18.  Mai  Joluit  58  Tage
a)  nach  Jaluit.  ...  (engl.  Schifte)  11.  April  16.  Mai  1069
6(#5  #iuo  13.  April  Jaluit  60  Tage
eng
Ne  28.  April  Welaide  27—381  Tage,
bh  nach  N  ler  18.  2v.  April  n  otsl  4  11.  18.  21.  26.  April
aunn  -  ·  m  on  ·  ·  -  .
Cengl.  W,  Dr  deeeist  Shot  2.  Mai  1050
Taranto  6.  20.  April  4.  Mai  -
(enal.  Schife)  Ap  inse  w

 

 

Auf  Verlangen  e  Asendeen  werden  arie  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere

und  Warenproben  —

über

irien  —Schanghai  geleite

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  hite  Sibirien—Schanghai—ongkong  von  Bp.  18  Berlin—Mlexan- 



 

 

 

 

drowo  11388  am
Hamburg  9.  24.  jeden  MonatsLome  18  Tage  9.  24,  jed.  Mis.  9.10
——  3  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
#Hamburg22.  jedes  Monats  Lome  21  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
Marseille  10.  jedes  Monats  Kotonou  18  Tage  .  jed.  Mts.  1015
von  da  ab  Lamdverbindung
Bordeaux5.  jedes  Monats  Kotonou  14  Tage  28.,  jed.  Mts.  104
von  da  ab  Landverbind
9.  .  i  l  jed  ittw  15  12
Loge  #Liverpoo  jeden  Mittwoch  a  Skge  den  Montag  1012
·  wege  in  4—5  Tagen
Hamburg  16.  jedes  Monats,Lome  28  Tage  16.  jed.  Mts.  9.10
Rotterdam  22.  jedes  Monats,  Lome  23  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
(Oeutsche  Schiffe)
Hamburg  80.  jedes  MonatsLome  80  Tage  30.  jed.  Mts.  9.10
erdgr  4,  jedes  MonatsLome  26  Tage  8.  jed.  Mts.  1012
Oeursche  Schiffe
1  Den  durch  #  bezeichneten  W—i*  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  eörderang  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintrefsen  der  Post  —  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  Die  Post  ist  fälli
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am  6
14  6  7
beutsch  Neugninea  3  ·····  IY  10.30  April  Neapel....  2*.  16*.  80*.  April  14*.  Mai
———  ——  Vrinds..  111.  25.  April  11.  Mai
eap  .  8*.  17  April  4  .  Mai  Marseille.  ..10.  24.  April  8.  i
beutsch--Snafriha  dai  ..  ...  18.  April  Liverpool  13.  April  4.  Mai
ei  Plymouth,
2——  ——  r  ae  Miautschen  Southampton,  er  San  Fremige  oder
—1  Southampton  18.  27.  April  11.  Mai  2e  Ha#re  der1  u  e  -  esi  ant
Hamburg.  2.  67.  30.  April  Queenstonrn  mal  monatlich)
Sout  ton  .  14*.  80*  Apr.  16*.  Mai  Sibir.  Eisen-in  der  Regel  Dienstag.
Namern  Suhan  .  16°.  *8  bahn.  Donnerstag  u.  Sonnabend
Liverpool.  5.  April  3.  Mai
v  Neapel2  11.  19.  307.  April  Plymouth
von  J  nst  u  s8
den  LKarolinen·  seindis.  ab#il  s.  Juni  sSamoa  tcne  atb  San  Frzngeg  am
#e#  11.  April  8.  Juni  od.  Plymouth
Im  Brindisi.  .  6.  April  3.  Mai
den  Marianen..  Brindist.  11.  April  8.  Juni
den  alau-  Neapel  .....  14.  Rai  rg.  2“.  G.  16“,  jed.  Mts.
——  sen  Beindisi.  —  U  April  8.  Juni  E-AEX—
Ma#ha-Inseln.  Neapel.  1.  April  8.  Juni  Plpmouth..  jeden  Dienstag.

 

eapel
Klitleitein  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="430" />
        388  0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafriks.
sädam  Reise  Letzte  Nachrichten
Po  ser  von  nach  bis  11.  April  1913.
„##dolph  Woermonn“.  Hamburg  Ostafrika  am  9.  April  in  Aden.
„Alexandra  Woermann“  .  amerun  Hamburg  am  8.  April  ab  Madeira.
„Aline  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  8.  April  in  Duala.
„Anna  Woermann“  FHamn  Assinie  am  9.  April  ab  Sierra  Leone.
„Arnold  Amsinck“  ew  Yortk  Westafrika  am  1.  April  in  Swakopmund.
„Carl  Woermann“  Lüderitzbucht  amburg  am  11.  April  ab  Aomootg.
„Eduard  Woermann“  Lüderitzbu  Hamburg  am  11.  April  ab  Monr
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  10.  April  Cuxhaven  pafter.
„Elisabeth  Brock“  Hamburg  Burutu  am  29.  März  ab  Tenerife.
„Erna.  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  5.  April  ab  Monrooia.
et  Woermann““  Swakopmund  Kapstadt  am  10.  April  ab  Swakopmund.
ud  Woermann“.  Ostafrika  Hamburg  am  8.  April  ab  Marseille.
„Hans  Woermonn“.  Hamburg  Kamerun  am  8.  April  ab  Las  Palmas.
„Henny  Woermann“  —  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  Maͤrz  ab  Monrovia
„Irma  Woermann“  Kotonou  urg  am  4.  April  in  Hamburg.
„Jeannette  Worrnann“  Hamburg  Kotonon  9.  April  in  Sierra  Leone
Kurt  Woerma  ann·  .  Hamburg  c  am  12.  April  ab  Hambur
„Lili  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  11.  April  Dover  passiert.
FL#othar  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  16.  April  ab  ur
cie  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  10.  April  ab  Vi
uku  Bohlen"  Hamburg  Burutu  am  14.  April  ab  Hamburg.
„Martha  WDermam“  .  Kotonou  Hamburg  am  10.  April  ab  Las  Palmas.
EJZJ  Matadi  Hamburg  am  5.  April  ab  Matadi.
„Pau  1  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  29.  März  in  Kotonou.
„Professor  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  9.  April  ab  Monrovia.
„Nenata  Amsinck“  Burutu  ur  am  3.  April  in  Hamburg.
„Thekla  Bohlen"“  Hamburg  Kotonou  am  5.  April  Dover  passiert.
„Khalif"“.  Hamburg  EIIX  am  4.  April  ab  Monrovia.
„Edea“  Hamburg  Kotonon  am  22.  März  in  Sierra  Leone.
„Lome“  Accra  Hamburg  am  10.  April  iu  Sierra  Leone.
—.  Lüderitzbuchtn  am  4.  April  in  Swakopmund.
„Rhenania“  Ostafrila  Hamburg  am  7.  April  ab  East  London.
„Slavonia“  Kamerun  Hamburg  am  10.  April  Ouessant  passiert.
„Swakopmund“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  15.  April  ab  Hamburg.
Togo“  Kotonou  urg  am  10.  April  Dover  passiert.
„Windhul“  Hamburg  Ostafrika  am  6.  April  in  Las  Palmas.
„Duala“.  Hamburg  Calabar  am  9.  April  ab  Las  Palmas
„Steiermark"  Hamburg  Lüderitzbucht  am  31.  März  in  Lüderitzbucht.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Answald“  Hamburg  Lüderitzbucht  an  18.  April  ab  Hamburg.
„  Burutu  u  9.  April  ab  Lagos.
„Gundomar“  Hamburg  Matadie  7.  April  in  Antm
„Gundrun“  Hamburg  Matadi  am  30.  März  ab  Monrovia.
„Inno"#  Matadie  Hamburg  am  10.  April  ab  Las  Palmas.
„Ingraban“.  EW  Kotonou  am  6.  April  in  Kotonon
„Irmsfeien“  mburg  r  am  4.  April  in  Calabar
äldr“  Hamburg  Kotonon  am  5.  April  Dover  pafsiert
„Wigbert,  Calabar  Hamburg  am  90.  April  ab  Las  Palmas.
„Winfried“  Hamburg  Ostafrika  am  7.  April  in  Antwerpen.
4  1
Marktbericht.  )  (Nachbruck  nur  mit  Quellenangabe  —
Baumwolle.  Die  Stimmung  blieb  während  des

.an  gen  Wonats  sehr  ruhig,  und  erst  gegen  Schluß
e  T  etwas

—  die  Stimmung  wirkt.

wozu

lNitafifi  c.77—0,81/46  1  K
vonica  0,76—0,86  .&amp;amp;  (gegen  0,79—0,  n  ba

für  die  wachsende  Erme  zu  u  kult  und  naß.  Notierun

für:  Middling  american

endeng  fester,  verschiedene  Upland  von  Vüren

masn  —1  h  *  wohl  die  uns  Abassi  0.7
effmung  auf  baldigen  Friedenssch  ie  Pern

Außerdem  ist  das

a  2—1  K  1##

1.
64½.  &amp;amp;  (gegen  0
egen  6  *  .

Cara-1
  1#

5)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  michts  anderes  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  11.  April  1918.
        <pb n="431" />
        389  0

im  Vormonat.  Togo,  gute  Dursschnittsware,  wertet
etwa  0,  7  ¾  (gegen  0,64½—0.

suoge  0,  4620  52  (gegen  0,  *  55n  5
ür

ienenwachs  ist  *i“  wenig  ruhi  *  wenn  auch  fest.
Ech  iez  n  6“  208—802  ".

Madagaskar  feite  2550  -m“ê  gegen  e  ¾,  Benhell,

  295—208  K  gegen  296—800.4,  Qilt  —EK.

X  gegen  307—312,50  &amp;amp;  für  50  kg  im  Vormonat.

ist  ebenfalls  ni  perandert  und  natiert-.  —
en  19,

in  &amp;amp;  für  50
zt,  Deutsches  155  in  Mulden  ne  -  Ver

(sfenbein  war  weiter  ruhig  bei  einem  Werte  von
10,80  .  für  ½  ke  für  Kamerun-Gabun  wie  im  Vorm
  M  einem  Durchschnittsgewicht  von  16—16

eng
u-  sind  etwas  schwächer  und  werten:  Geschälte
Nice  und  andere  ostafrikanische  Sorten  17
16,75  &amp;amp;  gegen  17,25  4  eria-Lagossorten,  ge-Sbhäle.

  16,62½  4  gegen  17.64  aspesen.  zueeschält
#w  a  5  &amp;amp;  gegen  25,50—26  “  fü

orm
anf.  ongt  usch-  Ostafrika=  Lauft  Zufuhr:  1912:
Fanuar-Februar  2481  Tons,  März  1031  Tons,  *
sammen  3512  Tons;  1918:  Januar-Februar  29
Tons,  März  1560  Tons,  zusammen  4476  Tons.  Ds
Narkt  verfolgte  zuerst  eine  langsam  teigende  Tendenz.
  Die  in  der  ersten  Hälfte  der  Berichtsperiode
eingetroffenen  Zufuhren  wurden  ziemlich  schlank  zu
höheren  Preisen  aus  dem  Markt  genommen,  während
das  Geschäft  zum  Schluß  bei  behaupteten  Preisen
schleppend  vonstatten  ging.  Notierungen  für:  Reguläre
  Ware  35—85,50.4  —  ,50—84,50  4,
Sekunda  bis  Mittelware  33—84  .¾  (gegen  —  %
fallhanf  28.  28—24  /  (gegen  23—23,50.4)  für  50  kg

rmona

affee  war  it  unserm  letzten  Bericht  wieder  eine
Ree  fester  und  sind  zeitweise  0.78.4  für  ½  kg  (wie
im  Vormonat)  zu  erzielen  gewesen.  In  den  letten
Tagen  flaute  der  Markt  aber  wieder  ab  .“  notiert
man  heute  für  Liberia  0,76  /##  für  ½
.  Während  der  letzten  Hür  bewele.  sich  das

Heschäft  in  sehr  engen  Grenzen  bei  ziemlich  unveränderten
  Preisen.  Heutige  Werte  sind  für:  Kamerun-Plantagenkakao
  67  K  (ge  en  67  A)  Bictoria  64  A
Gegen  56  /).  desgl.  rauchig  42—47  .&amp;amp;  (gegen  44—
X  Lagos  58,50  4  (gegen  59  .),  Acera  fermentiert
  7r  50  %  (gegen  05%  desgl.  kurant  59,50.46
(gegen  60  .  Old  Calabar  50..“  heenßn  59  2
dein  Sao  Thomé  68,50  /¾#  (gegen  67
64,50  .X¾  (gegen  65  /0  *7  50  unt

#apok  i  in  *  sier  Fr  zu  lestbeschlten  Preisen.  Sbaue
Sorte  20  .K,  weiße  Sorten  1,30—1,50  “

-
d  ist  im  Preise  Var#“  geara
  ist  von  l½  auf  54½%  zurück-Notierung:
  Gabun  4—4,60  4  (gegen
(  20  #0,  Kamerun-Batanga  440—450
nmi  4la  Kamerun-Würsie  5—5,104  (5,60
D520,  Südlamerun  5.10—5,  15.4  (5,80585.60,
zu  amerunkchen  2W——————
sten-Lumps  3440—8,50  X  3.60—8,  70  -%  I  Togo- 



Vormon
37.  7  V#—#  ,  50  gegen  18—17.4
im

###ere  ist  fest  und  in  guter  Frage.

Palmöl  war  #  *5

 

Welzäe  7  &amp;amp;  (8,20—8,  )  für
im  nat.  D  chs  hie
srnnrer  zar,  Tahfei  Hauer  und  werte  eute,  wie

Lunys  0  %  2  70—480  ¾50  1  Lpot  u  o-5


bogt  )  Mc  ,20—k  b)Felle

CO—P,1  G  w—8  w«)fittini  Bornio-tat

Kolanüsse  sind  ein  wenig  besser  *  Viertelnüsse

etwa  0,70.4  gegen  0,65  .#  im  Vormonat.

Halbe
Nüsse  sind  etwa  0,72.4  wert.

 

Ko  1  al  bleibt  unverändert  ruhig  und  notieren:  Kamerun

—0,80  *.  Zanzibar  glatt  0,80—2,90.X&amp;amp;,  Zanzibar
änsehaut  5—10  M.  kebagagrar  0l40—2,  70  4
*  kurant  1,65—1,80  .∆  desgl.
mischt  0,65—0,95  .,  desgl.  Kiesel  0,55—1,60  "4,
kisht  erot  Leone  lurant  1  90—2,  40  dergt
gemischt  1,15—1,30  “¾  für  1  kg  wie  im  Vormona
3
Ware  nach  Oualität  29—80.4  (gegen  27—28,50  45)
Westafrikanische  Ware  nach  Qualität  26—28,50.
(gegen  25—26  /4)  für  50  kg  im  Vormonat.

 

Kupfer  ist  unverändert  geblieben.  Notierung:  80.6

n  50  kg  für  engl.  raff.  in  Ingots  wie  im  Vormonat.

Mais  ist  ganz  unverändert  geblieben  und  haben  sich

 

Preise  bei  stillem  Geschäft  auf  der  vorigen  Löe
halten  k  Fien,  Weiße  Togosorten  notieren  11

für  1000  kg,  ebenso  Dahomey  117.4.  Portugiesisch-Hseianie
  Ware  war  auch  diesmal  nicht  am

peer  eit  t  Henlich  unverändert  10,25“

für  100  kg  für

Palmkerne  sief  1  fest  gewesen  und  für  Lagos

einschl.  Sack  für  50  kg  bis  herauf  zu  23,55  M  bezahlt
  worden.  Der  Markt  schließt  jedoch  in  ruhiger
Tendenz  zu  folgenden  Preisen:  Lagossorten  22,70—
22,60  &amp;amp;  (gegen  22—  üb  Togo  22,.50—22,40
*  80—21,85  ),  Elfenbeinküstensorten  40—
22,80  #  (21,70—21,75  ./4)  für  50  kg  einschl.  Sack
im  Vormonat.  Für  spätere,  Tlahungen  sind  die
Preise  teilweise  erheblich  nie

hat  5  zu  et  höchsten

Freisen  nicht  halten  können  rto
82—32,50  —W’  82—31  17  .  A),  Kamerun  *°n
(80,  75—30,50  A),  Liberia  26  M  7õ  A).

Wetra-Toqgsorten  2  2  (28,50—28  .)  für
50  ku  im  Vorm

onat.
Ph  osFhal.  Florida  Rock  77—80%  8—3,05  Pf.  (gegen

3—3,10  Pf.),  Florida  Pebble  74—76  2-75  Pf.  (gegen
275—2.85  pf.),  Agier-Tunis  68—70  %%  2/35  .  “  en
2,85—2,40  Pf.),  ii  unis  67  —8  5½%  2  u25  Pf.
nA  2,25  Pf.)  für  1%  phosphors.  Kalk  in  50  kg.
Reis  ist  W—  geblie  ben.  Es  ist  nur  wenig
Geschäft.  Die  Preise  sind  nicht  verändert,  es  notieren:
Rangoon  Et  F  Japan  25—89,50.,  Java

 

für  i
Sesamsaat  behauptet.  -  für  belle  Zanzihar

und  bunte  Mozambique  18,

&amp;amp;  (gegen  18.25
—17.76·40  für  50  kg  im  Vormo

 

9.
Silber  in  Barren  ist  aunen  zeren  Verkäufer

79,50  .X  gegen  81.#4.

&amp;amp;  gegen  80,50.“
für  1  kg  fein  im  duen

Superphosphat  ist  nicht  verändert  und  notiert:

18%  wasserfreie  Phosphorsäure  5,60  ¾,  16%  wasserfreiecchcosphoräure
  5.  für  100  xg  in  Doppelsäcken
zu

relisasban  notiert  etwa  84—84,50  ¾  für  50  kg

gegen  34.#  im  Vormonat.

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamulichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
al#  u  Drusk  der  Kmiglichen  Hoföuchbandlung  und  HSofbuchdruckeret  von  C.  S.  Mittler  4  Sohn,  Verim  8Wes,  Kochstr.  #e—

.  Dieser  Nummer  liegt  das  1.  Hest  des  IXV71.  Bandes  der  „Mitteilungen  aus  den

en  Schutzgebieten“  bei.
        <pb n="432" />
        Anzeigen.

 

 

Ssgnterate  sind  an  die  Geschaͤstsstelle  des  Deutschen  Kolonialblattes-.  Berlln  8WV  6,  Kochstraße  68—71,  einzusenden.

kKurse  deutscher  Kolonialwerte.  .
Mitgetelltdurchvonder.yeydt’fchetRolonialhoutotG;m.b.H.-verllnw.s.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:Ithtt.,I765Stadtvertehy92291r.9224Fernverlehr.Telegt.-Adr.:«seydtontok«.11.Aprillsli
Vor-  2
Grün-  -  Letzte  Freibleibend
n  ·-duuhgss
  Kaptal  schafw  WIVFWTEigeuhaudtekveiqaeushschwssea  Laufes-Vertauslahr
  M  dende  dende  5%  5%
1910  3  000  O00  1.  0  D#frika-Marmor-Kolonialges.  75  eins.  Ant.  —  10
1907  2500  0O000  1.  10.  6  8  Erritanische  Kompanie  A.-G.  .  80  95
1907  600  Obd0  1.  7.  ·  0  arc  (D.  K.  G.)  85  95
1006  “  1.  1.  “  15½  7ö  diler  Carl,  &amp;amp;  mm.  Ges.  a.  *  iät  8
1  ..
1905  1  000  00|.  4½  Krbe  weli  d.  F.  Oloff&amp;amp;  Co  A-G,5  165
1905  1200  000  1.  40  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  9S’et  G.)  58  63
1902  600  O000|1.  1.  8  8  Hentralafrikanische  *  esellschaft  m.  b.  5.  130  136
1905  220  000.  1.8  10  ebundscha-Pflanzun  105  110
1600  2610%  1.  1.  1  .  —  Weaen  Geseknchaft,  Vorz.  Int.  105  70
1  ..  amm-1878
  2750  O000  TU.  1111  12  Octsche  Hand.  u.  Plantag.  -G.  d.  Zudsee-g.  —  2  157  162
1902  2000  000I.  1.  5  10  Deutsche  KamerunOesem  b.  100  105
1907  2  500  Oo0!)  1.  1014  5  Deutsche  Kautschuk-Aktien  nenseüshat  125  130
1885  2000000  U.  4  35  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.,  für  Sühwiafei  600  630
1902  1  000  Odo1.  1.  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (5  D.  K.  G  )  40  15
1908  4  600  000  1.  1.  o  0Deutsche  .  175  185
1902  1  3800  00H.  5ö.  7  „Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G  108  108
1896  2250  000  M.  110  10  Deutsch-Westafrikan.  hast  2  g.  *  )  105  109
1609.  soo  Ubol=  1.  1.  üP  6  Gesellschaft  Tordwest-Kamerun  .  B  —  50r
1908  1022  1001.  10.1  0  Eibeon-Schürj·  u.  Handelsgesellsch.  i.  Kiau.  280  800
1889  8  000  Od.  10.  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  54  59
1887  1  200  O00.  1045  25  saluit-Gesellse  haft,  Aktien-Ges.  —
btt..
1  1.  1.  K  7  7
189650  1.  0  Laoko  Land-  gIh  o  i.  K.  G.)  25  2
1908  900  0001.  1.  0  3  tautschul-Plan  izung  Meanja  A.G.  .  90  95
1908  1250  000.  1.  0  8  a  Goldmine  dhan  m.  b.  v  118  123
1908  120000  1u12220  o  op  Diamond  —.
1907  500  00.  4  5  Lindi-Kilindi  Ges.  m.  b.  *  108  115
189920000004.  1  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  100  18
1886  7500  0001.  4.  ·  —0  UNeu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  128  126
1910  1  185  000|.  7.  0  Ostafrikan.  Bergwerks=  u.  Plantagen  A.-G.  60  —
1900  400  H  1  stafrika-Kompagnie  (D.  K.  G.)  190  200
1900L.  200  O0oHm  4.6,504Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Gemscheim.  &amp;amp;  80  2%
1900;  8  876  000l.  11030½  Bacific  Phosphate  Co.  r  Anteile  8  44  1
1910  000½¼  1  5001½  do.  junge  50  nhie-  2  2  22
1904  160  000/1.  5.  0  Pflanzungs-Gesellsch.  Kpeme  (D.K.  G.)  V  *“  100  100
191440000%0.  11—  —  Pomona  Diamant-Ges.  (D.  K.  G.  N710  730
1895  1  500  0001.  1.  0  0  Theinische  Handei-  gelektsgengefeüle  .  —
1908  900  0001.  14  o  ,  Vorzugs-Anteil  20  *#
1905  2000000  1.  1.  4*  4  Samoa-Kau  itfchu  -Co  lie  A.  (  18  3
1897  500  000  1.  11112  12  Sigi  Pflanzu  ungs  -  Eoen  aft  m.  b.  H.  170  10
1204  44  8  88  1.  “  14  Siseh  #gavenGes.  Elellschaft  ft.  (9.2  K.  *  839  13
1896  50  0o0t  .  110  South  East  (g)  Hie-  1/8  16
92220  1.  1115  %  South  West  Africa  Co.  Limited  23-  *
1912  1  000  1.  111—  —  Südwestafeikauische  Bodenkredit-  Ges.  D.  K.  G)  1
1893  869  100  1.  4.  0  AUssambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  35  3
1898  142  200  1.  4  0  do.  Vorzugs-Anteile  80  65
1909  4235  000  1.  1.  0  0  gerein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  St-A#tt.  —  1
1900d1  600  Oooo  L.  1101020  SBeiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Aktien  120  15
1897  2100  000/1.  1.  8  —0estafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  .  100  30
1897  3  000  O0M.  1  1011  15  GWestafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Bictoria“  200
1895  1  800  000  1.  1.  ·0  6  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  .  K.  G.)

Luch  für  alle  hier  nicht  augesshrten  .Werte  ohne  Börsenmotiz“
erkäufer.  —  AZuslünfte  bereitwilligst  und  kostenlos

*Bauzinsen.  —  —  re  noch  nicht  erklärt.

 

ist  obenstehende  ur  5  —  Käufer
        <pb n="433" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amisblatt  für  die  Schiltzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Sũdsee

Berausgegeben  im  Reichs-Molonialamt.

 

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  MOai  1913.  Uummer  9.

Di  des  Monats.  lben  werden  als  Bei  beit  t  dle  mind'  —

3  besisteg  1.  aun  ann  N  rohrnd  l  aebe  Ue  40  It  de,  er  din  nm  6

bienelfährliche  Abonn-  entsprris  für  das  Kolontalblau  m  eregt  —  —7  K##  dch  dee-  n
andluͤn  &amp;amp;  4,—,  dirett  u  er  Srelsann,  e  dur  die  rE  keln  chland  einschl.

6  und  Österreich-  e  für  die  Länder  des  Wel  a  Elt-  etsdna  en  und  -schl.  2

id  —  te
Königliche  Hofbuchhandlung  1  LSS  Stegfried  Mittler  und  Sohn,  **  SW##  e  WKraße  68—71.  zu  nü

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika  zur  Abänderung  der  Verordnung
vom  9.  März  1906,  betr.  die  Führung  und  den  Besitz  von  Feuerwaffen  und  Schießbedarf.  Vom  4.  Februar  1918
S.  391.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Oftafrika  zur  Aderuns  der  Bekanntmachung  vom  9.  März
1006,  betr.  Feuerwaffen  und  Schießbedarf.  Vom  29.  Januar  1918  S.  392.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von
Deutsch=  Ostafrika  zur  Änderung  der  Verordnung  vom  9.  März  1906,  betr.  die  Ein=  und  Durchfuhr  von  Feuerwaffen
iud  Schießbedarf.  Vom  29.  Januar  1918  S.  392.  —  Desgleichen  betr.  Anderung  des  Zolltarifs  vom  13.  Juni  1903.
Vom  29.  Januar  1918  S.  398.  —  Desgleichen  beir.  die  Anwerbung  von  Eingeborenen  in  Deutsch-Ostafrika  (Anwerbe-Verordnung).

  Vom  5.  Februar  1913  S.  393.  —  Ses  gleichen  betr.  die  Rechtsverhältnisse  der  eingeborenen  Arbeiter
(Arbeiterverordnung).  Jom  5.  Februar  1918  S.  3  —  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
betr.  Umwandlung  des  Distriktsamts  Omaruru  in  8*  Bezirksamt.  Vom  10.  März  1918  S.  400.  —  Anderungen  der
Suung  der  Kolomialgesellscha  „Diamanten-Regie  des  ghwestasrikanischen  Schucgebieres.  Vom  17.  März  1913
—  Personalien  S.  401.
#chtmillter“  em-  —m  Ostafrika:  Tochweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  gusten-  Zollstellen
d  Deutsch-  Ostafrika  im  Monat  Februar  1918  S.  4  —  Desgleichen  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  im  Monat
anuar  1918  S.  404.

Kamerun:  Deutsch,englische  Grenzpermarkung  Kamerun—Nigerien  S.  404.  —  Übernahme  der  Station  Carnot

in  ge  Verwaltung  S.  405.  —  Von  den  Grenzexpeditionen  in  Neu-Kamerun  S

:  Kraftwagenverkehr  in  Togo  S.  409.  —  Vorläufige  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzzebiets0

  Togo  im  Kalenderjahr  1912  im  Vergleich  mit  1911  S.  409.
3  moa:  Tachweisung  der  bei  dem  Zollamt  Apia  im  III.  Viertel  des  Rechnungsjahres  1912  fällig  gewordenen
ollbeträge  S.  409

Kolonialrechtliche  Entscheidungen  (Nr.  5  und  60)  S.  410

Tolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Deutscher  Kolonial=  Kapok  S.  412.  —  Kolonialbank  A.  G.  S.  412.
—  Ostafrikanische  Gesellschaft  „Südküste“  S.  418.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  indische  und  die  TVeltbaumwollernte  1918  S.  414.

—  Der  Assaboner  Kakaomarkt  im  März  1913  S.  414.  —  Kakaoernte  in  Bahia  1912/18  S.  414.  —  Die  Bergwerksindustrie

  in  der  Südafrikanischen  Union,  insbesondere  im  Transvaal  S.  414.  —  Handel  *n  #  chi  ee  Union

im  Jahre  1912  S.  415.  —  Handel  Britisch=  Südafrikas  im  Jahre  1912  S.  416.  —  Frankreich  S.  417.  —  Mozambiaue

  S.  417.  —  Nordnigeria  S.  417.  —  Südnigeria  S.  417.  —  Norhrhooessa  S.  417.  —  Südrhodesia  S.  418.  —

Südafrikanische  Union  S.  418.  —  Türkei  S.  418.  —  Belgisch-Kongo  S.  4

—*“*“  Zentral-Auskunftstelle  für  Auswanderer  S.  418.  —  Die  BevolkerungöoethaltnthemOourenco
rques  419

Literatur-Bericht  S.  420.  —  Koloniale  Literatur  (IX.)  S.  420.  —  Verkehrs.  achrichten  S.  423.  —
Schiffsbewegungen  S.  427.

 

BEGGOGGGGGOGO)  Amtlicher  Teil  EEGGGGGOGOGGGO

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

 

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika  zur  Kbänderung  der  Verordnung
vom  9.  Opärz  1906,  betr.  die  Kührung  und  den  Besitz  von  Feuerwafken  und  Schießbedarf.
Vom  4.  Februar  1913.

(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913,  Nr.  8,  S.  18.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des  §  5
.  unn  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,

*  1  r  8  7  der  Verordnung,  betreffend  die  Führung  und  den  Besitz  von  Feuerwaffen
und  Schihltard  unkd  den  Verkehr  mit  denselben,  vom  9.  März  1906  (Kol.  Bl.  S.  265)  erhält
folgende  Fassung:
        <pb n="434" />
        W  392  20

Für  die  Ausstellung  eines  jeden  Waffenscheins  wird  eine  Gebühr  erhoben,  welche  beträgt:
1.  für  ein  Hinterladergewehr  oder  eine  Schastpistole  10  Rupien,
2.  für  einen  Vorderlader,  einen  Tesching,  eine  Pistole  oder  einen  Revolver  5  Rupien.
Diese  Gebühr  wird  auch  in  jedem  Falle  erhoben,  wenn  die  Waffe  in  den  Besitz  eines
anderen  übergeht.  Für  die  Gebühr  haften  der  Erwerber  und  der  Veräußerer  als  Gesamtschuldner.
#§  2.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1913  in  Krafst.
Für  die  vor  diesem  Zeitpunkt  ausgestellten  Waffenscheine  ist  von  dem  jetzigen  Besttzer  der
Waffe  die  Differenz  der  bisher  gezahlten  Waffensteuerbeträge  und  der  jebigen  Waffenscheingebühr

nachzuzahlen.
Daressalam,  den  4.  Februar  1913.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Methner.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafriha  zur  finderung  der
Bekonntmachung  vom  9.  März  1906,  betr.  euerwaften  und  Schießbedark.
Vom  29.  Januar  1913.
(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913,  Nr.  8,  S.  18.)
Zur  Verordnung,  betreffend  die  Ein=  und  Durchfuhr  von  Feuerwasfen  und  Schießbedarf,
vom  9.  März  1906  (L.  G.  Nr.  119  A.  Anz.  Nr.  9/1906).
In  dem  Gebührentarif  find
unter  a)  die  Worte  „25  Heller  für  jede  selbständige  Packung  von  Schießbedarf“,
unter  b)  Ziffer  2  die  Worte  „jede  selbständige  Packung  von“
zu  streichen.  6
Diese  Bestimmungen  treten  am  Tage  der  Veröffentlichung  in  Krast.
Daressalam,  den  29.  Januar  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Methner.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafriha  zur  ##nderung  der  Verordnung
vom  9.  März  1906,  betr.  die  Sin-  und  Durchfuhr  von  Feuerwaftken  und  Schießbedark.
Vom  29.  Januar  1913.

(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913,  Nr.  8,  S.  18f.)

In  Ausführung  des  §  4  der  Zollverordnung  vom  13.  Juni  1903  (Kol.  Bl.  1908,  Beilage
zu  Nr.  22)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

Der  §  5  der  Verordnung,  betreffend  die  Ein=  und  Durchfuhr  von  Feuerwaffen  und  Schießbedarf,
  vom  9.  März  1906  (Kol.  Bl.  S.  264)  erhält  folgende  neue  Fassung:

„In  dem  öffentlichen  Lagerraum  E  3)  wird  jede  Feuerwaffe  und  jeder  selbständige  Ersatzteil
einer  solchen  amtlich  gestempelt,  und  mit  einer  laufenden  Nummer  versehen  und  in  ein  Verzeichnis
eingetragen.  Schießbedarf  wird  ebenfalls  in  das  Verzeichnis  eingetragen.  Für  die  Stempelung
sowie  für  die  Aufbewahrung  werden  Gebühren  nach  einem  von  dem  Gouvernement  festgesetzten,  in
dem  Lagerraum  ausgehängten  Tarif  erhoben.

Über  die  Stempelung  und  Niederlegung  wird  eine  den  Namen  des  Niederlegenden  und  die
Nummer  des  Verzeichnisses  enthaltende  Bescheinigung  erteilt.“

Diese  Verordnung  tritt  am  Tage  der  Veröffentlichung  in  Kraft.

Daressalam,  den  29.  Januar  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Methner.
        <pb n="435" />
        W  393  20

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafriha  zur  finderung  des  Jolltaris
vom  13.  Juni  1903.
Vom  29.  Januar  1913.
·  (Amt.1.An-.kükDOA.1913,Nk.8,s.19.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813),  des  §  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  der  Kaiserlichen
Verordnung  vom  7.  November  1902  (Kol.  Bl.  S.  603)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:  "

1.  Die  Nummer  14  der  Anlage  A  zur  Zollverordnung  (Einfuhrtarif)  erhält  an  Stelle  des  bisherigen
  Wortlautes  den  folgenden:
14.  Handfeuerwaffen,  Teile  von  solchen  und  Schießbedarf
a)  Hinterladegewehre  mit  gezogenen  Läufen  (Büchsen,  Drillingen,
Bülchsflinten)  ....·«........  .ISmck15Rupien,
b)HinterladegewehkemitglattenLüufen(Schrotgewehre)...1-10-o)Allenichtunteta)andb)genanntenFeuerwassen(Vocder-


d)  Teile  von  Handfeuerwaffen  aller  Art  (Schlösser,  Läufe,
Schäfte  uwm)„
e)  Schießbedarf  (Patronen,  Pulver,  Schrot,  Patronenhulsen,
Zündhütchen  uswh)  153
2.  Die  neue  Nummer  15  erhält  den  Wortlaut  der  bisherigen  Nummer  14  der  Anlage  A  zur
Zollverordnung.
3.  Die  Verordnung  tritt  am  Tage  der  Veröffentlichung  in  Krast.
Daressalam,  den  29.  Januar  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Methner.

1  =  5  -

15  v.  H.  vom  Wert,

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  Ostafrika,  betr.  die  Anwerbung  von
Eingeborenen  in  Deutsch·  Ostafrixa.  (Anwerbe-  Verordnung.)
Vom  5.  Februar  1913.
(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913,  Nr.  12,  S.  29  ft.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
und  der  §§  1  und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Juni  1908  (Kol.  Bl.  S.  617)  wird  hierdurch
  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  verordnet,  was  folgt:

·  §1.DieAnwerbungvonEingeboreneninnerhalbdesostafkikaaiichenSchutzgebietszum

Militärdienst  einer  ausländischen  Macht  ist  verboten.

§  2.  Die  Anwerbung  von  eingeborenen  Arbeitern  zum  Zwecke  der  Ausführung  aus  dem
Schutzgebiete  sowie  das  Anwerben  oder  Ausführen  von  Eingeborenen  zu  Schaustellungen  außerhalb
des  Schutzgebiets  ist  untersagt.

Ausnahmen  können  vom  Gouverneur  zugelassen  werden,  wenn  für  die  Rückkehr  der  anheworbenen
  Personen  nach  Deutsch-Ostafrika  genügend  Gewähr  geboten  ist.

§  3.  Die  Anwerbung  von  Arbeitern  für  landwirtschaftliche  oder  gewerbliche  Betriebe
außerhalb  des  Verwaltungsbezirks,  in  dem  diese  gelegen  sind,  ist  nur  auf  Grund  einer  schriftlichen
Erlaubnis  des  Gouverneurs  (Anwerbeschein)  zulässig.

§&amp;amp;  4.  Die  Anwerbung  von  Kindern  und  Weibern  ist  verboten.  «-Angeworbene

  Arbeiter  können  mit  Genehmigung  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  ihre
Ehefrauen  und  Kinder  mitnehmen,  sofern  deren  freie  Rückbeförderung  gewährleistet  ist.  Die  Genehmigung
  kann  nur  aus  wichtigen  Gründen  versagt  werden.

#5.  Der  Anwerbeschein  wird  vorbehaltlich  der  Bestimmungen  der  §§  9  und  10  mit  der
Maßgabe  erteilt,  daß  der  Berechtigte  in  einem  bestimmten  Bezirk  (Anwerbebezirk)  allein  zur  Anwerbung
  befugt  ist.
        <pb n="436" />
        W  394  20

Die  Abgrenzung  der  Anwerbebeirke  erfolgt  durch  öffentliche  Bekanntmachung  des  Gouverneurs.

§  6.  Der  Anwerber  darf  für  die  Anwerbung  Gebühren  nur  bis  zu  einem  in  dem  Anwerbeschein
  festgesetzten  Betrag  erheben.  Neben  diesem  dürfen  Verglttungen  anderer  Art  weder
erhoben  noch  gewährt  werden.  Die  Erstattung  barer  Auslagen  darf  nur  für  die  Beförderung  des
Arbeiters  vom  Verpflichtungsort  zur  Arbeitsstelle  und  für  eine  angemessene  Verpflegung  während  der
Reise  gefordert  werden.  Die  Höchstsätze  der  Anwerbegebühren  werden  vom  Gouverneur  nach  Anhörung
  des  Gouvernementsrats  festgesetzt  und  bekannt  gemacht.  Vor  ihrer  Abänderung  ist,  soweit
möglich,  ebenfalls  der  Gouvernementsrat  zu  hören.  ·  .

8  7.  Vor  Erteilung  des  Anwerbescheins  sind  nach  Möglichkeit  die  Bezirksräte  oder,  wo
solche  nicht  vorhanden,  die  Vorsteher  der  Verwaltungsbezirke  zu  hören,  in  denen  die  Anwerbung
erfolgen  soll,  und  der  Bezirle,  in  denen  die  Anwerber  wohnen.  «
,-«§8.DieErlanbniöwirdznnüchstaufeinJahrerteilt."WitbsienichtsechsMonqtevor
Ablauf  dieser  Frist  zurückgezogen,  so  verlängert  sich  die  Erlaubniszeit  um  jeweils  zwei  Jahre.  Die
Zurückziehung  der  Erlaubnis  kann,  vorbehaltlich  der  Genehmigung  des  Gouverneurs,  auch  durch  die
örtliche  Verwaltungsbehörde  erfolgen.  *  .  .

§  9.  Der  Gouverneur  ist  befugt,  aus  wichtigen  Gründen  weiteren  Anwerbern  die  Anwerbung
  in  demselben  Bezirk  zu  gestatten.  v

8  10.  Besitzern  und  Leitern  von  Pflanzungen  oder  gewerblichen  Betrieben  kann  vom
Gouverneur  die  Erlaubnis  zur  Anwerbung  von  Arbeitern  für  den  eigenen  Betrieb  außerhalb  des
Verwaltungsbezirks,  in  dem  derselbe  gelegen  ist,  für  einen  oder  mehrere  Bezirke  auf  bestimmte  Zeit
und  für  eine  bestimmte  Zahl  von  Arbeitern  erteilt  werden.  ·

Nichteingeborene  Angestellte,  die  nicht  unter  Abs.  1  fallen,  können  diese  Erlaubnis  erhalten,
wenn  sie  ein  Jahr  in  dem  Betriebe,  für  den  die  Anwerbung  erfolgen  soll,  tätig  waren.

§  11.  Die  Anstellung  von  nichteingeborenen  Unteranwerbern  unterliegt  der  Genehmigung
des  Gouverneurs.  §  7  findet  entsprechende  Anwendung.

Die  Anstellung  von  eingeborenen  Unteranwerbern  unterliegt  der  Genehmigung  der  örtlichen
Verwaltungsbehörde  des  Anwerbebezirks,  die  nur  aus  wichtigen  Gründen  versagt  werden  darf.  Die
örtliche  Verwaltungsbehörde  kann  die  Zahl  der  Unteranwerber  beschränken  und  anordnen,  daß  sie
einen  amtlichen  Ausweis  mit  sich  führen.

*  12.  Der  Anwerbeschein  hat  zu  enthalten:

Name,  Staatsangehörigkeit,  Wohnsttz  oder  Aufenthaltsort  des  Anwerbers,  Anwerbebezirk
und  Anwerbegebühr;  im  Falle  des  §  10  außerdem:  Name  des  Betriebs,  für  den  angeworben
werden  soll,  Gültigkeitsdauer  der  Anwerbeerlaubnis  und  Zahl  der  anzuwerbenden  Arbeiter.

Der  Anwerbeschein  darf  nur  auf  natürliche  Personen  ausgestellt  werden.

§5*  13.  Der  Anwerber  (§  5)  hat  bei  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  eine  von  dieser  festzusetzende
  Sicherheit  zu  hinterlegen.  Bei  Bestimmung  ihrer  Höhe  ist  die  jährlich  zu  erwartende  Zahl
der  anzuwerbenden  Arbeiter  in  der  Weise  zu  berücksichtigen,  daß  höchstens  2  Rupie  für  den.  Arbeiter
zu  hinterlegen  find.

Anwerber,  die  für  eigene  Betriebe  anwerben,  haben  eine  Sicherheit  von  5  Rupie  für  jeden
anzuwerbenden  Arbeiter  zu  leisten.  Falls  die  Gesamtzahl  der  anzuwerbenden  Arbeiter  100  nicht
übersteigt,  kann  die  Sicherheit  nach  Ermessen  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  bis  auf  2  Rupie  für
jeden  Arbeiter  ermäßigt  werden.

Die  Sicherheit  kann  durch  Hinterlegung  in  bar  oder  in  jeder  anderen  Weise  erfolgen,  welche
die  unbeschränkte  Verfügung  über  die  geleistete  Sicherheit  durch  die  Behörde  zuläßt.

Die  Sicherheit  haftet  für  die  von  dem  Anwerber,  seinen  Beauftragten  und  Angestellten
während  des  Anwerbungsgeschäfts  widerrechtlich  verursachten  Schäden,  für  die  den  Angeworbenen
gemachten,  in  die  Arbeiterverzeichnisse  (8§  17)  eingetragenen  Zusicherungen,  für  die  Erfüllung  der
dem  Anwerber  obliegenden  Verpflegungspflicht  (6  21)  und  für  die  von  dem  Anwerber  etwa  verwirkten
  Strafen.

Falls  die  Sicherheit  ganz  oder  teilweise  in  Anspruch  genommen  wird,  ist  sie  entsprechend
zu  ergänzen.  -  ·
Die  Sicherheit  wird  gegen  Rückgabe  des  Anwerbescheins  zurückgezahlt,  falls  seitens  der  in
Betracht  kommenden  örtlichen  Verwaltungsbehörden  oder  Distriktskommissare  kein  Widerspruch  auf
Grund  der  vorerwähnten  Bestimmung  erhoben  wird.
        <pb n="437" />
        W  395  20

5  14.  Der  Anwerbeschein  kann  durch  Verfügung  des  Gouverneurs  entzogen  werden:

wenn  der  Inhaber  wegen  eines  Verbrechens  oder  Vergehens  bestraft  wird,

wenn  der  Inhaber  mit  dem  Anwerbeschein  Mißbrauch  treibt,

wenn  der  Inhaber  oder  seine  Angestellten  sich  Gewalttätigkeiten  gegen  Personen

oder  das  Eigentum  zu  Schulden  kommen  lassen,  -.

wenn  der  Inhaber  oder  dessen  Angestellte  ohne  behördliche  oder  ärztliche  Genehmigung

  an  Mohammedaner  oder  Angehörige  einheimischer  Negerstämme,  sowie

ohne  Genehmigung  eines  Arztes,  eines  Offiziers  oder  eines  oberen  oder  mittleren

Beamten  an  A#kari  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  oder  Polizeitruppe  Branntwein

oder  branntweinähnliche  Getränke  verabfolgt,

4wenn  der  Inhaber  die  Vorschriften  dieser  Verordnung  oder  der  auf  Grund  dieser
Verordnung  getroffenen  Anordnungen  nicht  beachtet  oder  nicht  genügend  Vorsorge
trifft,  daß  sie  von  seinen  Angestellten  beachtet  werden.  6

Bei  Gefahr  im  Verzuge  kann  die  örtliche  Verwaltungsbehörde  aus  diesen  Gründen  die
Anwerbung  vorläufig  untersagen.  ,

Jede  Entziehung  oder  vorläufige  Untersagung  ist  sofort  öffentlich  bekannt  zu  machen.

8  15.  Vor  Beginn  der  Anwerbung  hat  der  Anwerber  den  Anwerbeschein  der  örtlichen
Verwaltungsbehörde  des  Anwerbebezirks  zur  Einsichtnahme,  Registrierung  und  Aufnahme  eines  entsprechenden
  Vermerks  auf  dem  Anwerbeschein  vorzulegen.

16.  Der  Gouverneur  kann  für  Teile  des  Schutzgebiets  die  Anwerbung  verbieten  oder

-

L#

8
beschränken.

Die  Arbeiterbeschaffung  für  Betriebe  innerhalb  desselben  Verwaltungsbezirks  durch  andere
Personen  als  Pflanzungs=  oder  Betriebsleiter  kann  von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  verboten
oder  von  besonderen  Bedingungen  abhängig  gemacht  werden.

Die  örtliche  Verwaltungsbehörde  kann  bestimmen,  daß  bei  der  Anwerbung  und  Arbeiterbeschaffung
  Vorschuß  in  bar  oder  Waren  nur  bis  zu  einer  bestimmten  Höhe  gewährt  werden  darf.

§  17.  Der  Anwerber  hat  die  Personalangaben  der  Arbeiter,  welche  er  anzuwerben
beabsichtigt,  auf  Grund  der  Kopf=  oder  Haussteuerquittung  unter  gleichzeitiger  Angabe  des  Betriebs,
auf  welchem  jeder  Arbeiter  beschäftigt  werden  soll,  des  vereinbarten  Lohnes,  der  Dauer  der  Arbeitsverpflichtang
  und  des  geschätzten  Alters  des  Arbeiters  in  ein  Verzeichnis  einzutragen,  dieses  Verzeichnis
  in  dreifacher,  mit  seiner  deutlichen  Namensunterschrift  versehenen  Ausfertigung  der  nächsten
Verwaltungsstelle  zu  übermitteln  und  gleichzeitig  dieser  Verwaltungsstelle  die  anzuwerbenden  Arbeiter
vorzuführen  oder  vorführen  zu  lassen.

In  das  Verzeichnis  find  auch  die  Namen  derjenigen  Weiber  und  Kinder  einzutragen,  deren
Mitnahme  gemäß  §  4  Abs.  2  gestattet  ist.

Die  Verwaltungsstelle  hat  sich  des  Einverständnisses  der  Arbeiter  mit  den  im  Verzeichnis
angegebenen  Bedingungen  zu  vergewissern  und  einen  entsprechenden  Vermerk  in  jedes  der  drei  Verzeichnisse
  aufzunehmen.

Arbeiter,  welche  mit  den  angegebenen  Bedingungen  nicht  einverstanden  find,  sind  in  dem
Verzeichnis  zu  streichen,  desgleichen  kränkliche  und  schwächliche  Personen,  welche  nicht  zur  Arbeit
tauglich  sind.  In  diesem  Fall  find  gewährte  Vorschüsse,  soweit  sie  noch  im  Besitz  der  Arbeiter  find,
abzüglich  des  für  die  Heimreise  notwendigen  Verpflegungsgeldes  von  der  Verwaltungsstelle  einzubehalten
  und  dem  Anwerber  zuzuführen.

5  18.  Von  den  vervollständigten  Verzeichnissen  hat  die  Verwaltungsstelle  eine  Ausfertigung
dem  Anwerber  oder  seinem  Vertreter  zurückzugeben,  die  zweite  an  den  Distriktskommissar  des  Bezirkes,
im  welchem  die  Betriebe  gelegen  sind,  oder  falls  kein  Distriktskommissar  für  diesen  Bezirk  bestellt
worden  ist,  an  die  dortige  Verwaltungsbehörde  zu  senden,  und  die  dritte  Ausfertigung  an  die  örtliche
Verwaltungsbehörde  des  Bezirks,  in  welchem  die  Anwerbung  stattgefunden  hat,  einzureichen.  Ist
die  nächste  Verwaltungsstelle  zugleich  die  örtliche  Verwaltungsbehörde  des  Bezirks,  in  welchem  die
Anwerbung  stattgefunden  hat,  so  hat  sie  die  dritte  Ausfertigung  in  Verwahrung  zu  nehmen.

5  19.  Durch  die  Aufnahme  des  behördlichen  Vermerks  über  das  Einverständnis  der  Arbeiter
in  das  Verzeichnis  ist  die  Anwerbung  vollendet  und  der  Arbeiter  verpflichtet.  6

5  20.  Im  Falle  der  Errichtung  einer  oder  mehrerer  Zentralstellen  für  Arbeiterbeschaffung
lann  der  Gouverneur  durch  Bekanntmachung  anordnen,  daß  die  Arbeiterbeschaffung  durch  Anwerber
6  5)  nur  auf  dem  Wege  über  die  Zentralstelle  erfolgt.

2
        <pb n="438" />
        396  20

5  21.  Für  die  Verpflegung  der  Arbeiter  vom  Anwerbeort  bis  zur  Arbeitsstelle  hat  der
Anwerber  Sorge  zu  tragen.  Kommt  er  dieser  Verpflichtung  nicht  nach,  so  kann  die  örtliche  Verwaltungsbehörde
  des  Bezirks,  in  welchem  sich  die  Angeworbenen  aufhalten,  die  Verpflegung  auf
Kosten  des  Verpflichteten  beschaffen  und  veranlassen,  daß  ein  entsprechender  Betrag  der  hinterlegten
Sicherheit  einbehalten  wird.

5  22.  Wer  es  unternimmt,  den  Bestimmungen  der  §8  1,  2,  3,  4  und  6  zuwiderzuhandeln
oder  Arbeiter  anzuwerben,  ohne  die  nach  §  10  erforderliche  Erlaubnis  erhalten  zu  haben,  wird,
sofern  nicht  nach  anderen  Gesetzen  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten
oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  5000  Rup.  allein  oder  in  Verbindung  miteinander  bestraft.

Im  übrigen  werden  Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  mit  Gefängnis  bis  zu
drei  Monaten  oder  Haft  oder  Geldstrafe  bis  zu  450  Rup.  bestraft.

5  23.  Gegen  Eingeborene  und  ihnen  rechtlich  gleichgestellte  Farbige  finden  die  nach  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  zulässigen  Strafen  Anwendung.

§5  24.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1913  in  Kraft.

Gleichzeitig  wird  die  Anwerbeverordnung  vom  27.  Februar  1909  aufgehoben.  Die  Gültigkeit
  der  unter  Geltung  dieser  Verordnung  ausgestellten  Anwerbescheine  endet  mit  dem  1.  Oktober  1913.

Bukoba,  den  5.  Februar  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostofrika,  betr.  die  Rechtsverhüältnisse
der  eingeborenen  Krbeiter.  (Krbeiterverordnung.)
Vom  5.  Februar  1913.
(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913,  Nr.  12,  S.  32ff.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
und  der  98§  1  und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Juni  1908  (Kol.  Bl.  S.  617)  wird
hierdurch  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  verordnet,  was  folgt:

8  1.  Die  nachstehenden  Bestimmungen  sinden  auf  Arbeitsverträge  zwischen  nicht  eingeborenen
  Arbeitgebern  und  eingeborenen  Arbeitern  Anwendung.  Sie  finden  keine  Anwendung  auf
Verträge  über  Dienste  höherer  Art,  insbesondere  als  Schreiber,  Handwerker  und  dergleichen.

§  2.  Vereinbarungen  gegen  einen  Zeitlohn  für  einen  Zeitraum  bis  zu  30  Tagen  oder
gegen  Akkordlohn,  deren  Wirkung  sich  auf  höchstens  30  Tage  erstrecken  soll,  bedürfen  zu  ihrer  Gültigkeit
  nicht  des  Abschlusses  vor  der  Behörde.

Derartige  Verträge  verlieren  ihre  Wirkung  nach  Ablauf  von  30  Tagen  seit  dem  Vertragsschluß
  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  die  vereinbarte  Arbeit  geleistet  ist  oder  nicht.

Wird  ein  Vertrag  auf  genau  30  Arbeitstage  unter  Annahme  eines  Ausweises  über  die  zu
leistenden  Arbeitstage  abgeschlossen  (Arbeiterkarte)  und  von  dem  Arbeiter  die  Erfüllung  des  Bertrages
begonnen,  so  behält  der  Vertrag  auch  über  30  Tage  hinaus  seine  Gültigkeit;  er  endet  spätestens  bei
Bezirkseingesessenen  mit  Ablauf  von  4  Monaten,  bei  Nichteingesessenen  mit  Ablauf  von  6  Wochen
nach  dem  Dienstantritt.

Andere  Verträge  bedürfen  zu  ihrer  Gültigkeit  des  Abschlusses  vor  dem  Distriktskommissar
oder  dem  Vorstand  einer  örtlichen  Verwaltungsbehörde  oder  einem  von  diesem  beauftragten  nichteingeborenen
  Beamten.  Gleiches  gilt  für  Abänderungen  der  in  dieser  Weise  getroffenen  Vereinbarungen.


ber  die  Form  der  Arbeiterkarten  können  nähere  Bestimmungen  von  den  örtlichen  Verwaltungsbehörden
  erlassen  werden.

§8  3.  Die  Gültigkeit  der  nach  §  2  Absatz  4  abgeschloßsenen  Arbeitsverträge  erfährt  folgende
Beschränkung:  ,

Ist  der  Vertrag  mit  nicht  im  Bezirk  eingesessenen  Arbeitern  abgeschlossen,  so  endet  er  bei
einer  Vertragsdauer  von  180  oder  weniger  Arbeitstagen,  unbeschadet  der  Bestimmungen  des  §  2,
spätestens  mit  Ablauf  von  9  Monaten,  bei  einer  Vertragsdauer  von  181  bis  210  Arbeitstagen
spätestens  mit  Ablauf  von  11  Monaten  und  bei  einer  Vertragsdauer  von  211  bis  240  Arbeitstagen
spätestens  mit  Ablauf  von  einem  Jahr.
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        397  2„

Mit  bezirkseingesessenen  Arbeitern  können  Verträge  über  90  und  mehr  Tage  bis  zu  der  im
vorhergehenden  Absatz  festgelegten  Höchstgrenze  dahingehend  abgeschlossen  werden,  daß  diese  erst  innerhalb
  eines  Jahres  erfüllt  zu  werden  brauchen.

Der  Abschluß  von  Arbeitsverträgen  auf  eine  längere  Zeit  als  ein  Jahr  oder  auf  mehr  als
240  Arbeitstage  ist  unzulässig.

Für  nachträgliche  Verlängerung  der  Arbeitszeit  nach  Beendigung  des  ursprünglichen  Vertrages
  gelten  die  gleichen  Bestimmungen  wie  für  den  ersten  Vertragsabschluß.

Die  vertragliche  Arbeitszeit  beginnt  mit  dem  Tage  nach  dem  Eintreffen  des  Arbeiters  auf
dem  Betriebe.

§  4.  Hat  ein  Arbeiter  im  Monat  nicht  mindestens  20  Tage  gearbeitet,  so  kann  seine
Bestrafung  auch  ohne  Antrag  des  Dienstherrn  erfolgen.

5.  Die  von  einem  Arbeiteranwerber  mit  den  angeworbenen  Arbeitern  in  Gemäßheit  des
*5  17  der  Anwerbeverordnung  vom  5.  Februar  1913  getroffenen  Vereinbarungen  find  für  den  Arbeitgeber
  bindend,  falls  der  Betriebsleiter  oder  sein  Vertreter  nicht  sofort  nach  Eintreffen  der  angeworbenen
Arbeiter  gegen  die  Vereinbarungen  Widerspruch  erhebt  und  die  Annahme  der  angeworbenen  Arbeiter
vor  Beginn  ihrer  Tätigkeit  verweigert.

§  6.  Bei  Arbeitern,  welche  ihren  Wohnsitz  in  einer  derartigen  Entfernung  von  der  Arbeitsstelle
  haben,  daß  sie  nach  Beendigung  der  täglichen  Arbeit  nicht  regelmäßig  zu  ihrem  Wohnsitz  zurückkehren
  können,  sowie  bei  Arbeitern,  welche  dauernd  auf  der  Betriebsstelle  untergebracht  find,  ist,
soweit  nicht  etwas  anderes  vereinbart  ist,  außer  dem  Arbeitslohn  ein  Verpflegungsgeld  zu  gewähren.
Das  Verpflegungsgeld  muß  mindestens  ein  Drittel  der  gesamten  vereinbarten  Vergütung  betragen
und  darf  auch  für  Akkordarbeiter  nicht  unter  den  ortsüblichen  Verpflegungssatz  heruntergehen.

Wenn  an  Stelle  des  Lohnes  und  Verpflegungsgeldes  eine  Gesamtvergütung  vereinbart  ist,
so  hat  der  Arbeiter  Anspruch  auf  vorschußweise  Zahlung  eines  Drittels  der  Gesamtvergütung  zum
Zwecke  der  Verpflegung.

Arbeitslohn  und  Verpflegungsgeld  sind  in  bar  zu  entrichten.

Gestatten  die  örtlichen  Verhältnisse  die  Verpflegung  der  Arbeiter  auf  ihre  eigenen  Kosten
nicht  oder  nur  unter  erheblichen  Schwierigkeiten  und  unter  Zeitverlust  oder  nur  zu  hohen,  das  Verpflegungsgeld
  übersteigenden  Preisen,  so  ist  das  Verpflegungsgeld  oder  der  Lohnvorschuß  durch  Lieferung
  von  Nahrungsmitteln  zu  ersetzen.  In  einem  solchen  Falle  dürfen  die  gelieferten  Nahrungsmittel
  nicht  hinter  dem  Wert  des  Verpflegungsgeldes  oder  Lohnvorschusses  in  ihren  Preisen  zurückbleiben
  und  müssen  ihrer  Menge  und  ihrer  Beschaffenheit  nach  zur  Ernährung  sowie  zur  Erhaltung
der  vollen  Arbeitskraft  der  Arbeiter  ausreichen.

Das  Verpflegungsgeld  oder,  sofern  eine  Gesamtvergütung  vereinbart  ist,  ein  Drittel  des
entsprechenden  Teiles  der  Gesamtvergütung,  ist  auch  für  die  Tage  zu  zahlen,  an  denen  der  Arbeiter
infolge  Erkrankung  nicht  arbeiten  konnte.

Falls  die  Verpflegung  gemäß  Absatz  4  durch  Lieferung  von  Nahrungsmitteln  stattfindet,  so
hat  sie  auch  an  Sonntagen  und  gesetzlichen  Feiertagen  zu  erfolgen.

§5  7.  Der  Arbeitslohn  ist  nur  für  die  Tage  zu  zahlen,  an  denen  der  Arbeiter  tatsächlich
gearbeitet  hat  oder  an  denen  infolge  Anordnung  des  Betriebsleiters,  seines  Vertreters  oder  sonstiger
Angestellter  nicht  gearbeitet  worden  ist.  Für  Sonntage  und  gesetzliche  Feiertage,  an  denen  nicht
gearbeitet  wurde,  ist  kein  Lohn  zu  zahlen.

5  8.  Die  Zahlung  des  Verpflegungsgeldes  oder  Lohnvorschusses  hat  spätestens  in  Zwischenräumen
  von  je  einer  Woche  zu  erfolgen,  die  Zahlung  des  Arbeitslohnes  spätestens  nach  Ablauf  eines
Monats  oder  nach  30  Arbeitstagen.

Der  Arbeitgeber  ist  befugt,  bei  Arbeitern,  welche  auf  einen  längeren  Zeitraum  als  1  Monat
oder  30  Arbeitstage  vertragsmäßig  angenommen  und  mit  welchen  keine  gegenteiligen  Abmachungen
Vetroffen  worden  sind,  einen  als  Sicherheit  für  durch  etwaigen  Vertragsbruch  des  Arbeiters  ihm  entstehenden
  Schaden  ausreichenden  Betrag  vom  Arbeitslohn  einzubehalten.

·  JnjedemMouatdakffürdieseBettügenndzurZurückzahluagewaigerLohnvotschüsse
nicht  mehr  als  die  Hälfte  des  Arbeitslohnes  einbehalten  werden.  Die  einbehaltenen  Beträge  müssen
dem  Arbeiter  nach  Beendigung  der  Arbeitsverpflichtung  ausgezahlt  werden,  soweit  sie  nicht  zur  Aufrechnung
  verwendet  sind.

·  Eine  nach  Ablauf  der  Arbeitsverpflichtung  noch  bestehende  Schuld  des  Arbeiters  an  den
Dienstherrn  verpflichtet  ihn  nicht  zu  weiteren  Dienstleistungen.

8  9.  Nicht  im  Bezirk  angesessene  Arbeiter  haben  gegenüber  den  Arbeitgebern,  die  sie  haben
anwerben  lassen,  Anspruch  auf  freie  Rückbeförderung  nach  dem  Orte,  wo  sie  angeworben  sind.

2*
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        398  20

Tritt  der  Arbeiter  die  Rückreise  nicht  an,  so  ist  er  zur  Zurückzahlung  der  Beförderungskosten
  verpflichtet.  ·

§10.DietäglicheAtbeitszeitsoll106tundennichtübeksteigen.Tretenaußergewöhnlichc
Umstände  ein,  welche,  wie  z.  B.  zur  Erntezeit,  eine  längere  tägliche  Arbeitszeit  rechtfertigen,  so  kann
der  Arbeiter  für  jede  geleistete  Uberstunde  eine  Lohnzahlung  verlangen,  welche  bei  einer  Arbeitsdauer
von  täglich  10  Stunden  dem  auf  die  Arbeitsstunde  entfallenden  Teil  seines  Arbeitslohnes  entspricht.

Die  Arbeitsstunden  find  so  zu  legen,  daß  nach  ihrer  Beendigung  dem  Arbeiter  noch  Zeit
verbleibt,  die  für  seinen  Haushalt  erforderlichen  Geschäfte  bei  Tageslicht  zu  verrichten.

§*  11.  Für  die  Unterkunft  derjenigen  Arbeiter,  welche  nach  Beendigung  der  täglichen  Arbeit
nicht  regelmäßig  zu  ihrem  Wohnsitz  zurückkehren  können,  hat  der  Arbeitgeber  durch  Herstellung  von
Unterkunftsräumen  Sorge  zu  tragen.  Die  Unterkunftsräume  müssen  unter  billiger  Berücksichtigung
der  klimatischen  Verhältnisse  den  für  eingeborene  Arbeiter  angemessenen  hygienischen  Anforderungen
entsprechen.

Für  geeignete  Kochstellen  in  den  Arbeiterwohnhäusern  oder  in  der  Nähe,  für  die  Einrichtung
genügender  und  einwandsfreier  Abortanlagen,  sowie  für  die  Beschaffung  ausreichenden  Trinkwassers
für  alle  Arbeiter  in  nicht  weiterer  Entfernung  von  den  Arbeiterhäusern  als  2  km,  hat  der  Arbeitgeber
  zu  sorgen.  Bei  Gefahr  einer  Seuche  kann  das  Abkochen  des  Wassers  verlangt  werden.

»  5*  12.  In  Gegenden,  in  denen  die  klimatischen  Verhältnisse  einen  Schutz  der  Arbeiter
gegen  die  Kälte  erheischen,  hat  der  Arbeitgeber  jedem  Arbeiter,  welcher  nach  Beendigung  der  täglichen
Arbeit  nicht  regelmäßig  zu  seinem  Wohnsitz  zurückkehren  kann,  auf  Verlangen  eine  gute  Decke  zum
Selbstkostenpreise  zu  liefern.  «  -

,  8  13.  Jeder  Arbeitgeber  hat  für  jeden  Betrieb,  auf  dem  er  dauernd  mehr  als  100  Arbeiter
beschäftigt,  einen  entsprechend  großen  zu  diesem  Zwecke  geeigneten  Krankenraum  bereit  zu  halten,
sowie  einen  Raum  für  ansteckende  Krankheiten  im  Bedarfsfalle  herzurichten,  es  sei  denn,  daß  die
Kranken  in  ein  öffentliches  Krankenhaus  übergeführt  werden.  -

Arbeitgeber,  die  auf  einem  Betrieb  dauernd  mehr  als  100  Arbeiter  beschäftigen,  müssen
wenigstens  einen  ausgebildeten  farbigen  Heilgehilfen,  Arbeitgeber,  die  mehr  als  500  Arbeiter
beschäftigen,  wenigstens  einen  in  der  Krankenpflege  ausgebildeten  europäischen  Angestellten,  und
Arbeitgeber,  die  mehr  als  1500  Arbeiter  beschäftigen,  wenigstens  einen  ausgebildeten  europäischen
Heilgehilfen  halten,  es  sei  denn,  daß  an  dem  Betriebsort  sich  ein  öffentliches  Krankenhaus  befindet.

Für  die  Kranken  ist,  sofern  ihre  Zahl  durchschnittlich  10  übersteigt,  ein  farbiger  Koch  zu  halten.

Jeder  Arbeitgeber  hat  einen  ausreichenden  Arzneimittelvorrat  und,  wenn  er  mehr  als
100  Arbeiter  beschäftigt,  eine  hinreichend  ausgestattete  Hausapotheke  zu  halten,  sofern  sich  nicht  am
Betriebsort  eine  öffentliche  Apotheke  befindet.

Die  Tätigkeit  der  Heilgehilfen  sowie  die  Arzneimittelbestände  unterliegen  der  Aufsicht  des
beamteten  Arztes,  des  Distriktskommissars  oder  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde.

5*  14.  Der  Arbeitgeber  hat  dem  Arbeiter  in  Krankheitsfällen  bis  zur  Aufnahme  in  ein
öffentliches  Krankenhaus  Arzneien,  bei  Verletzungen  Verbandmittel  kostenfrei  zu  gewähren  und,  falls
es  die  Krankheit  oder  Verletzung  erforderlich  macht,  für  die  Beförderung  und  Aufnahme  des
Erkrankten  oder  Verletzten  in  ein  Krankenhaus  Sorge  zu  tragen.  Die  Kosten  der  Beförderung  nach
dem  Krankenhaus  und  des  Aufenthalts  daselbst  hat  für  die  Dauer  des  Vertragsverhältnisses  der
Arbeitgeber  zu  tragen.

·  Die  gleiche  Verpflichtung  besteht,  wenn  der  Arbeiter  bei  Auflösung  des  Vertragsverhältnisses
(Ablauf  der  Zeit,  Kündigung,  gegenseitige  Ubereinstimmung)  krank  ist,  für  die  Dauer  von  6  Wochen
nach  der  Entlassung.  Hierauf  ist  im  Falle  des  §  19  Ziffer  3  eine  Krankenhausbehandlung  bis  zu
3  Wochen  anzurechnen.  Hat  sich  der  Arbeiter  die  Erkrankung  nicht  im  Betriebe  zugezogen,  so
erstreckt  sich  diese  Verpflichtung  nicht  über  die  Dauer  der  Hälfte  der  abgearbeiteten  Vertragszeit.

s  §15.DerAkbeitgeberhatbeidenArbeitem,mitdeneneinAtbeitsvektrqgvvtdkk
Behörde  geschlossen  ist  (§  2),  nach  Beendigung  des  Arbeitsverhältnisses,  spätestens  jedoch  nach  Ablauf
der  Vertragszeit,  an  den  Distriktskommissar  oder  wo  ein  solcher  nicht  bestellt  ist,  an  die  örtliche  Verwaltungsbehörde
  Anzeige  über  die  erfolgte  Entlassung  oder  Heimbeförderung  oder  den  sonstigen
Verbleib  der  einzelnen  Arbeiter  unter  Angabe  der  Entlassungszeit  und  des  Entlassungsgrundes  zu
erstatten.  Todesfälle  von  Arbeitern  sind  seitens  der  Arbeitgeber  unter  Angabe  von  Namen,  Stamm,
Todestag  und  mutmaßlicher  Todesursache  sowie  des  ausstehenden  Lohnes  unverzüglich  dem  Distriktskommissar
  oder,  wo  ein  solcher  nicht  bestellt  ist,  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  anzuzeigen-Arbeiter,
  die  bei  ihrer  Entlassung  arbeits-  oder  marschunfähig  sind,  müssen,  sofern  sie  nicht  einem
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        399

Krankenhaus  überwiesen  sind,  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  zugeführt  oder  bis  zur  Wiederherstellung
  der  Marschfähigkeit  vom  Arbeitgeber  verpflegt  werden.

5  16.  Der  Gouverneur  kann  für  einzelne  Bezirke  anordnen,  daß  der  Arbeitgeber  dem
Arbeiter  unmittelbar  nach  Beendigung  des  Arbeitsverhältnisses  einen  Entlassungsschein  ausstellt.

*  17.  Der  Gouverneur  kann  für  einzelne  Bezirke  anordnen,  daß  der  Arbeitgeber  mit
einem  Arbeiter  einen  Arbeitsvertrag  nur  dann  abschließen  darf,  wenn  sich  dieser  durch  Vorlegung
eines  Entlassungsscheines  (§  16),  einer  Steuerquittung  oder  einer  anderen  amtlichen  Urkunde  über
seine  Person  ausweisen  kann.

§  18.  Der  Gouverneur  kann  für  einzelne  Bezirke  anordnen,  daß  der  Arbeitgeber  über
die  Ableistung  der  Arbeitsverpflichtungen  der  auf  seinem  Betrieb  beschäftigten  Arbeiter  und  über  die
erfolgten  Lohnzahlungen  Lohnlisten  zu  führen  hat.

ber  die  Form  der  Lohnlisten  kann  der  Gouverneur  besondere  Bestimmungen  erlassen.
19.  Der  Arbeitgeber  kann  den  Arbeiter,  ohne  zu  einer  Entschädigung  für  die  vorzeitige
Beendigung  des  Arbeitsverhältnisses  verpflichtet  zu  sein,  entlassen:

1.  wenn  der  Arbeiter  sich  eines  Verbrechens  oder  Vergehens  schuldig  macht,

2.  wenn  der  Arbeiter  einen  üblen  Einfluß  auf  seine  Mitarbeiter  oder  die  umwohnenden
Eingeborenen  ausübt,  oder  durch  Widersetzlichkeit,  oder  wiederholten  groben  Ungehorsam,
  oder  durch  erhebliche  Achtungsverletzung  gegen  den  Arbeitgeber,  dessen
Angestellte  und  Angehörige,  durch  wiederholte  Trunkenheit  oder  grobe  Vernachlässigung
  seiner  Arbeitspflicht  die  Interessen  des  Arbeitgebers  schädigt  oder
gefährdet,

3.  wenn  der  Arbeiter  infolge  von  Krankheit  länger  als  drei  Wochen  von  der  Arbeit
weggeblieben  ist,

4.  wenn  sich  bei  dem  Arbeiter  innerhalb  dreier  Wochen  nach  Arbeitsantritt  ein  körperliches
  Gebrechen  herausstellt,  welches  die  Verwendung  in  dem  Betrieb  des  Arbeitgebers
  nicht  oder  nur  in  beschränktem  Maße  gestattet,  oder  wenn  der  Arbeiter  an
einer  Krankheit  leidet,  welche  die  mit  ihm  verkehrenden  Personen  gefährdet.  In
diesen  Fällen  ist  der  Arbeitgeber  verpflichtet,  dem  Arbeiter  freie  Heimreise  zu
gewähren  (§  9),  "  .

5.  wenn  der  Arbeiter  mit  seiner  Entlassung  einverstanden  ist.  Handelt  es  sich  um
einen  vor  den  in  §  2  genannten  Personen  abgeschlossenen  Vertrag,  so  ist  dieses
Einverständnis  ebenfalls  vor  einer  der  genannten  Personen  zu  erklären.

§  20.  Der  Arbeiter  ist  auf  Verlangen  vor  Beendigung  der  Arbeitsverpflichtung  aus  dem
Dienst  zu  entlassen:  «  4

1.  wenn  der  Arbeitgeber  seine  vertraglichen  oder  seine  in  dieser  Verordnung  bestimmten
  Verpflichtungen  gröblich  vernachlässigt,  6

2.  wenn  der  Arbeitgeber,  seine  Angehörigen,  seine  Beauftragten  oder  Angestellten  sich
dem  Arbeiter  gegenüber  eine  grobe  Mißhandlung  zu  Schulden  kommen  lassen,

3.  wenn  der  Arbeiter  infolge  einer  erhaltenen  Verletzung  oder  infolge  von  Krankheit
zur  Erfüllung  der  übernommenen  Arbeitsverpflichtung  unfähig  geworden  ist.

In  diesen  Fällen  hat  der  Arbeiter  für  den  Rest  der  ursprünglich  vereinbarten  Vertragsdauer
einen  Anspruch  auf  Lohn  und  Verpflegungsgeld  insoweit,  als  die  Billigkeit  nach  den  Umständen  des
Falls  eine  Schadloshaltung  erfordert.

"  Der  Distriktskommissar  hat  auf  Anrufen  eines  Beteiligten  eine  Einigung  zu  vermitteln.

5  21.  Die  nach  §  17  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  wegen  Ausübung  der  Strafgerichtsbarkeit
  und  der  Disziplinargewalt  gegenüber  den  Eingeborenen  in  den  deutschen  Schutzgebieten
von  Ostafrika,  Kamerun  und  Togo  vom  22.  April  1896  zulässigen  Disziplinarstrafen  können  auf
Antrag  der  Arbeitgeber  außer  von  den  nach  obiger  Verfügung  zuständigen  Beamten  auch  von  dem
Distriktskommissar  verhängt  werden.

§  22.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  der  §§  13  bis  15  sowie  gegen  die
auf  Grund  der  §8§  16  bis  18  erlassenen  Vorschriften  werden,  soweit  nicht  nach  anderen  Gesetzen  eine
schwerere  Strafe  verwirkt  ist,  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten,  Haft  oder  Geldstrafe  bis  zu
450  Rupie  allein  oder  in  Verbindung  miteinander  bestraft.

Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  des  §  11  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu
100  Rupie  oder  Haft  bestraft.
        <pb n="442" />
        400

5  23.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  3000  Rupie  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  allein
oder  in  Verbindung  miteinander  wird  bestraft:

1.  wer  es  unternimmt,  eingeborene  Arbeiter  zum  Bruche  ihrer  Arbeitsverpflichtung
zu  verleiten;

2.  wer  in  gewinnsüchtiger  Absicht  einen  eingeborenen  Arbeiter,  von  dem  er  weiß  oder
den  Umständen  nach  annehmen  muß,  daß  er  sich  seiner  Arbeitsverpflichtung  gegenüber
  einem  Arbeitgeber  entzogen  hat,  in  Arbeit  nimmt.

Gegen  Eingeborene  und  die  ihnen  rechtlich  gleichgestellten  Farbigen  finden  die  nach  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  zulässigen  Strafen  Anwendung.

5  24.  Für  die  Ausübung  der  Strafgerichtsbarkeit  gegen  Eingeborene  wegen  Zuwiderhandlungen
  gegen  die  Vorschriften  dieser  Verordnung  und  für  die  Entscheidung  über  vermögensrechtliche
  Ansprüche  gegen  Eingeborene  aus  dem  in  §  1  bezeichneten  Vertragsverhältnisse  ist,  wo  ein
Distriktskommissar  angestellt  ist,  dieser  neben  dem  mit  der  Eingeborenengerichtsbarkeit  betrauten  örtlichen
  Verwaltungsbeamten  in  erster  Instanz  zuständig.

Der  Distriktskommissar  ist  neben  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  zur  Wahrnehmung  der
aus  dieser  Verordnung  folgenden  polizeilichen  und  sonstigen  Verwaltungsbefugnisse  zuständig.  Er
wird  ermächtigt,  zur  Durchführung  der  von  ihm  in  rechtmäßiger  Ausübung  der  obrigkeitlichen  Gewalt
getroffenen  Anordnungen  Zwang  nach  Maßgabe  der  §§  9  bis  22  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom
14.  Juni  1905  anzuwenden,  jedoch  mit  der  Einschränkung,  daß  er  in  jedem  einzelnen  Falle  Geldstrafen
  nur  bis  zu  10  Rupie  androhen  und  festsetzen  darf.

Die  örtlichen  Verwaltungsbeamten,  der  Distriktskommissar  und  der  beamtete  Arzt  haben  das
Recht,  sich  durch  Besichtigung  der  Betriebsstellen  von  der  Beobachtung  der  den  Arbeitgebern  in
dieser  Verordnung  auferlegten  Verpflichtungen  zu  überzeugen.

§  25.  Der  Distriktskommissar,  wo  ein  solcher  nicht  bestellt  ist,  der  Vertreter  der  örtlichen
Verwaltungsbehörde,  ist  wie  ein  gesetzlicher  Vertreter  des  Arbeiters  befugt,  die  diesem  aus  dem
Arbeitsvertrage  gegen  den  Arbeitgeber  zustehenden  Ansprüche  vor  Gericht  geltend  zu  machen,  Strafantrag
  gegen  den  Arbeitgeber  und  dessen  Angestellte  zu  stellen  sowie  Privot=  und  Nebenklage  zu
erheben,  Rechtsmittel  einzulegen  und  Antrag  auf  Zuerkennung  einer  Buße  zu  stellen.

#§  26.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1913  in  Kraft.  Gleichzeitig  wird  die
Arbeiterverordnung  vom  27.  Februar  1909  aufgehoben.

Bukoba,  den  5.  Februar  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

Verfügung  des  Souverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Umwandlung  des
Distritktsamts  Omaruru  in  ein  Bezirksamt.
Vom  10.  März  1913.
(Amteblatt  1913,  Nr.  8,  S.  84.)

Auf  Grund  des  §  1  Ziffer  1  und  §  2  der  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der
Verwaltung  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege  in  den  afrikaonischen  und  Südsee-Schutzgebieten,  vom
3.  Juni  1908  wird  hierdurch  mit  Zustimmung  des  Reichs-Kolonialamts  verfügt:

Einziger  Paragraph.
Das  Distriktsamt  Omaruru  wird  mit  Wirkung  vom  1.  April  1913  in  ein  Bezirksamt
umgewandelt.
Windhuk,  den  10.  März  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.
        <pb n="443" />
        401  20

finderungen  der  Satzung  der  Kolonlalgesellschaft  „Diamanten-Regie  des  südwestafrikanischen
  Schutzgebietes“.
Vom  17.  März  1913.

Die  Satzung  der  Diamanten-Regie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes  ist
durch  Beschluß  der  ordentlichen  Hauptversammlung  vom  17.  März  1913  mit  Zustimmung  der  Aufsichtsbehörde,
  wie  folgt,  geändert  worden:  ·

l.Jn§4Nt.1wirdnachdenWo-:ten,,die·Verwertungzubewirken«eingefchaltet:

„die  Diamantensteuer  festzustellen  und  zu  erheben  und  die  Erlöse  nach  Abzug  der  Diamantensteuer

  oder  des  Ausfuhrzolles  und  der  Verwertungsgebühren  an  die  Berechtigten  abzuführen,

  endlich  usw.“
2.  Der  §  8  Absatz  3  erhält  folgende  Fassung:

„Die  Zeichner  von  Anteilen  werden  von  der  Haftung  für  die  noch  ausstehenden
Einzahlungen  frei,  sobald  sie  ihre  Anteile  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts)
  veräußern.

Im  übrigen  können  die  Zeichner  von  Anteilen  und  deren  Rechtsnachfolger  von  den
ihnen  obliegenden  Leistungen  an  die  Gesellschaft  nicht  befreit  werden.  Sie  können  auch
gegen  diese  Leistungen  eine  Forderung  an  die  Gesellschaft  nicht  aufrechnen.“

3.  Im  §  20  kommt  der  Absatz  4  in  Fortfall.
4.  Im  Absatz  2  des  §  21  wird  in  der  ersten  Zeile  die  Ziffer  5  in  „4“  geändert.

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  für  die  Dauer  des  gegenwärtig
von  ihm  bekleideten  Amtes  den  Amtsgerichtsrat  von  der  Linde  in  Potsdam  zum  Mitgliede  der
Disziplinarkammer  für  die  Schutzgebiete,  und  zwar  als  Beisitzer,  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  ständigen  Hilfsarbeiter
  im  Reichs-Kolonialamt  Regierungsrat  August  Full  zum  Geheimen  Regierungsrat  und  vortragenden
  Rat  im  Reichs-Kolonialamt  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Vorstand  bei
der  Bauinspektion  des  Gouvernements  von  Deutsch-Ostafrika  Joseph  Müller  den  Königlichen
Kronen-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

Kalserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  1.  April  1913.
d.  Veltheim,  Leutnant  im  Brandenburgischen  Jäger-Bataillon  Nr.  3,  und
d.  Oppen,  Leutnant  im  Königin  Elisabeth  Garde-Grenadier-Regiment  Nr.  3,  scheiden  am  9.  April
aus  dem  Heere  aus  und  werden  mit  dem  10.  April  1913  in  der  Schutztruppe  angestellt.
Bauer,  Leutnant  im  Königlich  Bayerischen  2.  Fußartillerie-Regiment,  dieser  unter  Verleihung  eines
Patents  vom  8.  September  1905,  und
Gatterbauer,  Leutnant  im  Königlich  Bayerischen  22.  Infanterie-Regiment,  dieser  unter  Verleihung
eines  Patents  vom  26.  Mai  1907,  werden  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Königlich
Bayerischen  Heere  mit  dem  10.  April  1913  in  der  Schutztruppe  angestellt.
A.  K.  O.  vom  18.  April  1913.
b.  Blumenthal,  Reitzenstein  und  Ruff,  Oberleutnants,

npring,  Leutnant,
llrich,  Dr.  Wolff,  Dr.  Eckard  und  Dr.  Weck,  Stabsärzte,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der

Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.
        <pb n="444" />
        W  402  20

Winterer,  Oberleutnant,  wird  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum
Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.
v.  Grawert  (Werner),  Hauptmann,  zum  überzähligen  Major  befördert.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  April  1913.
Kalau  v.  Hofe,  Oberleutnant,  scheidet  am  30.  April  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
1.  Mai  1913  im  Infanterie-Regiment  Fürst  Leopold  von  Anhalt-Dessau  (1.  Magdeburgischen)
Nr.  26  angestellt.
Grabau,  Oberleutnant,  scheidet  am  17.  Mai  1913  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Sächsische  Militärdienste
  aus  der  Schutztruppe  aus.
Hensel,  Hauptmann,  ·
Erhardt,  Jacubowsky  und  Virmond,  Oberleutnants,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutz-«
  truppe  auf  weitere  3½K  Jahre  genehmigt.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  11.  April  1913.
Runge,  Intendantursekretär,  scheidet  mit  Ablauf  des  19.  April  1913  behufs  Wiederanstellung  im
Bereiche  der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  des  XIV.  Armeekorps)
  aus  der  Schutztruppe  aus.

Schutztruppe  für  Kamerun.
«  A.  K.  O.  vom  1.  April  1913.
Surén,  Leutnant  im  Eisenbahn-Regiment  Nr.  3,  und
v.  Minckwitz  (Hans-Lothar),  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Graf  Bose  (1.  Thüringischen)  Nr.  31,
scheiden  am  6.  April  aus  dem  Heere  aus  und  werden  mit  dem  7.  April  1913  in  der
Schutztruppe  angestellt.
A.  K.  O.  vom  18.  April  1913.
Peter,  Hauptmann,
v.  Puttkamer,  von  Duisburg,  v.  Engelbrechten,  Oberleutnants,  und
Dr.  Müller,  Oberarzt,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.
v.  Rothkirch  u.  Panthen,  Leutnant,  zum  Oberleutnant,
Dr.  Schömig,  Asfistenzarzt,  zum  Oberarzt  —  befördert.  »
v.  Frankenberg-Lüttwitz,  Oberleutnant,  scheidet  am  7.  Mai  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird
mit  dem  8.  Mai  1913  im  Garde-Grenadier-Regiment  Nr.  5  angestellt.

Nachruf.

Am  11.  April  d.  Is.  verstarb  in  Dresden,  woselbst  er  sich  auf  Heimaturlaub  befand,  im
Alter  von  41  Jahren  an  Herzschlag  der  Kaiserliche  Zahlmeister  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika


stafri  Herr  Ernst  Hũttig.

14  Jahre  hat  der  Verstorbene  ununterbrochen  der  Schutztruppe  angehört  und  sich  in  Kriegsund
  Friedenszeiten  durch  Pflichttreue  und  Zuverlässigkeit  ausgezeichnet.  Er  wird  in  ehrendem
Gedenken  bleiben.

Berlin,  den  12.  April  1913.  .
Im  Namen  der  Angehörigen  des  Kommandos  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt:
V.:

Bender,  Major.

—  —

Deutsqh  ·  Ostairika.  Dr.  Mickel,  die  Sekretäre  Paulsen  und  Berndt,

Die  Wiederausreise  nach  Daressalam  haben  Forstassistent  1.  Klasse  Dankert,  aitent  1.  Plafe
am  13.  April  angetreten:  Bezirksamtmann  Gu=  Dietz,  kommiss.  Assistent  2.  Klasse  Prinz,  1

dowius,  Hauptmann  Schimmer,  Oberleumant  Kanzleigehilfen  Wagner,  Ladeburg  und  Pau-Wintgens,
  Landwirtschaftlicher  Sachverständiger  Neu  ausgereist  find  am  13.  April:  die  Lan
        <pb n="445" />
        403.  20

wirtschaftlichen  Sachverständigen  Gresser  und
Ried,  Chemiker  Dr.  Marx.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub

verlassen:  Gouvernementssekretär  Maeffert,
kommiss.  Zollsekretär  Adler,  Techniker  1.  Klasse
Keller,  Kanzleigehilfe  Hartmann.

 

.  Kanten-m
Ausgereist  sind  am  9.  April:  Sanitätsgehilfe
Kaufmann,  Magazinaufseher  Schietrumpf,
die  Sekretäre  Thum  und  Siegel,  die  Polizeimeister
  Baller,  Oskierski  und  Schauf.

 

Am  9.  April  haben  die  Wiederausreise  angetreten:
  Arbeiterkommissar  Mühling  und  Sekretär
Gronde.

 

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  März  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Geheimer  Regierungsrat
Hansen,  Sekretär  Neßler  und  Zollausseher
Mellenthin.  ·

oeniich-Slldwesictkllm.

Die  Wiederausreise  haben  am  25.  April  angetreten:
  Assessor  Dr.  Franz,  die  Sekretäre

 

i..JJ—ê-———.—..“.
“N““
F  .

 

Dietrich  und  Link,  Polizeiwachtmeister  Hupek,
Polizeisergeant  Kogeler,  Magazingehilfe  Schmidt.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  16.  bzw.  17.  März:  die  Polizeisergeanten
  Burg,  Linkowmski  und  Rachuth,
Streckenaufseher  Nohl;  am  27.  bzw.  28.  März:
Sekretär  Lange,  Materialienverwalter  Stellmacher,
  Bureaugehilfe  Ueckermann,  Telegraphenaufseher
  Wossidlo,  Maurer  Bähr,  die
Polizeiwachtmeister  Paffrath  und  Ramm,  die
Polizeisergeanten  Göse,  Jacob  und  Neubert.

 

 

MNeugulneao.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  am  17.  Dezember:  Oberausseher
Fackel;  am  8.  Februar:  Katasterzeichner  Irmer;
am  6.  März:  Landmesser  Lauer;  am  8.  März:
Katasterzeichner  Behr,  die  Polizeimeister  Scale
und  Weinstein,  die  Bureaugehilfen  Kühn,
Münz  und  Scholz,  die  Sanitätsgehilfen  Manz,
Nusser  und  Ziegler;  am  17.  März:  Regierungsarzt
  Dr.  Wick.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Regierungsarzt  Dr.  Kopp,  Sekretär
Grundler,  Assistent  Beyer,  Techniker  Wenzel
und  Polizeimeister  Kraft.

 

mchtamtlcher  Teil  I

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdrud  ber  Nachrichten  vollstaͤndig  oder  teilweise  mur  mit  Quellenangabe  gestattet)

Deutsch-Ostafrika.

Nachwelsung  der  Brutto-einnahmen  bei  den  Küften-Sollftellen  von  Deutsch-Ostafrika

im  Oocnat  Februar  1913.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913.  Nr.  8,  S.  859.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  verbeals,  epiellaren.  Schiffahrts--)Holzschlag-Zollstelle
  Einfuhr  Ausfuhr  abgabe  Sterwelsteuer  gebühren
NRup..  Rup.  I  H.  [  Rup.  H.  [  Rup.  H.  Rup.  H.Rup.  H.
Tana  665  618  99  4291  61  50%2  es  4%4  so%
Pangnnnn  6667  89  70  99  144  52  45  80  5—  150
Bagamoflfol  5935  10  535  22554  120  20  —
Daressalan  106  56%3110  5606  73575  2  —  —
lo  472590,5  240  96  19935  —  ——  .  —
Linidd.  15  026  78  465  7722584  44  ——  ös—  -——
Simimeiugiupien...20444401,51630586,5425498285003805014850
--Mak.  2725920221820495678803808050783198—
JMVocjahk.....-259089501905189804501179204613824541
ZMhmeHAbaahace—-135525—24276910-2871714201602s462—-4741
GmshnkeApkitbiqunJøgoggsæg2779137186274093588988173  Igstgosio
usammen
April  bis  Februar.  s  so2  804  46  2989  7834  20  91847  99  8814  78  8681  81  19
        <pb n="446" />
        W  404  2O

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rub.  H.  Rub.  H.  ipf.]  iuf.l  1  vif.
Tanga  5572169,54  76834091,501  7879  99756  88  208106  —
Pangani  98165  724845  966460  787194479266  ——
#Bagamoijo  5095,5  6  48  8728  81  10  59788  —  —  1874  65
Daressalam  10  728  82  28  89204  171  8566  051  6  —  —
Kilwmwa  48  48  5222  78,5  696371  12  600  50  —  —  572679
Lindi  21282  18  34471  24  45961  35  767  68  —  ——  11808  OT7
Summe  in  upien  .  16712  4242591|88  828  455  11  64162)  44  728  08]  18  90848
-  22  28  323  4557
Vo  rjchrn  —
ahm  —,  Abnahm  J—EN  65  725818  65
Einnahme  ##pril  —  959T0  4  8  498  064  47  8  017  682  81  460  .2
Zusammen
April  bis  Februgr.  118  253|71  8  821  519648  315  828|88506  19581

 

 

 

 

 

 

 

achwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  Binnengrenz-Sollstellen  von  Deutsch-ostatriha  im  Monat  Jonuar
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  8.  S.  358.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Saltt,tt  Im  Gegen
ver  «

ZvccstecceEinfuhrAuöfuhr  gbhksgs  SM«  Einnahmen  Inagesamt  Vorjahr  mehr
Moschi  2934/77  184  2738—  —  19192958|  8  8944710  106  10352
Schirati  1  88242  175319  18195——  8820  12  6  10640  2768247)  281802
Muansa  2850|8688740  243  ——42  22  17086,5  29  672  2812141]  146107

ukoba.  21  07701  418784310H  76|87,,29111|23,  48  831  82226|1211655s|58
Usumbunra———ö5-—-  6|87.5  687,  917  81—  1|17

—.  is  bo  16——  —  —%%%
Bismarckburzsg  —  —  —  ——  2725  2725  36|8  84/60  173
Unjika-Posten—Lb-□E3–D—3.+3+ê*

urg  1870  —  —  ——  —  —  7—  20|70  27|60  —1  27|60
Mwaia261|74  1|92  (24060)——  —  50%  250/12  1403|85
Niawangi  128100  369727  +  689  500|51  667|84  —  667|4
Ssongea  —.....NN.T
Summe  in  Run  89  6591821  94  ·|3
52878|91  246832  70486  —  —240  66  o70  o1  —  –
Im  Loriahr  7"  32  505  0881  684079  1978  78  66  728  91
Zun.  ,  Abn.  20  3733  -  2  487  76  4-  214  80  19  78  1640  04  18  842  —  1.a2  —  1□
i  me  April
bis  Dezbr.  A  462860  44  287  181  48  14926  21  7  19  1568449  —-Zusammen
  April
Januar  515229|85816  427/75  15630|O7  7  19  17875/|81  —  —  865169  t  716947/87|148221|0
Kamerun.

Deutsch-englische  Grenzvermarkung  Romerun-Nnigerien.


Nach  einem  Telegramm  des  Leiters  der  deutschen
  Abteilung,  Oberleutnant  Detzner,  hat  die
deutsch-englische  Vermarkungsexpedition
ihre  schwierigen  und  eine  Strecke  von  etwa
1000  km  umfassenden  Arbeiten  am  12.  April  d.  Is.
beendet.  Die  Vermarkung  begann  im  Oktober

v.  Is.  südlich  Nola  und  endete  an  den  letzten
Schnellen  des  Croß-Flusses.  Die  Absteckung
der  Strecken  VDola—Tschadsee  und  Croß=Schnellen
  —Küste  ist  bereits  früher  durchgeführt
  worden;  die  Grenzregulierung  zwischen
Kamerun  und  Nigerien  ist  damit  endgültig
erledigt.
        <pb n="447" />
        G  405  20

Ubernohme  der  Station  Carnot  in  deutsche
Verwaltung.“)

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  des  Gouverneurs
  von  Kamerun  ist  entsprechend  dem
Berner  Abkommen  am  1.  April  die  Station
Carnot  am  oberen  Ssanga  und  mit  ihr  das
Land  zwischen  diesem  Flusse  und  dem  oberen
Uham  von  den  französischen  Behörden  an  die
deutsche  Verwaltung  übergeben  worden.

 

Von  den  Grenzgerpebitionen  in  Neu-Ramerun.

Ein  Zusammenstoß  mit  den  Ssanga-Ssanga.

Die  Abteilung  der  Neu-Kameruner  Grenzexpeditionen,
  die  von  Wesso  am  Ssanga  aus
in  westlicher  Richtung  nach  dem  Dschua  zu  arbeitet,
  ist  bei  den  dort  sitzenden  Eingeborenenstämmen
  der  Ssanga-Ssanga  auf  ernsthafte
Schwierigkeiten  gestoßen.  Die  zur  Unterstützung
der  Expedition  von  Ngarabinsam  herbeigerufene
11.  Kompagnie  der  Schutztruppe  fand  bei  den
Dörfern  Kakabeune  und  Dzalong  hartnäckigen
Widerstand,  wobei  ein  Soldat  fiel  und  mehrere
andere  verwundet  wurden.

Die  Ssanga-Ssanga  find  als  kriegerischer.

Stamm  bekannt.  Ihre  Unterwerfung  ist  von  den
Franzosen  nicht  durchgeführt  worden.  In  den
Jahren  1908  bis  1911  haben  mehrere  Expeditionen
ohne  endgültigen  Erfolg  gegen  sie  gefochten.  Im
Frühjahr  1911  sind  sie  sogar  angriffsweise  gegen
die  französischen  Truppen  vorgegangen  und  haben
einen  französischen  Posten  belagert.  Das  Dorf
Kakabeune,  bei  dem  unsere  Schutztruppe  Widerstand
  fand,  ist  der  Mittelpunkt  des  Ssanga-Ssangastammes.

*

Arztlicher  Bericht  über  den  bisherigen
Verlauf  der  Logone  —  Pama-Grenzexpedition.


Vom  Expeditionsarzt  Dr.  Houy.

Gore,  den  1.  Januar  1913.
Am  12.  Oktober  1912  verließ  der  erste  Teil
der  Logone—Pama-Grenzexpedition  unter  Führung
von  Hauptmann  Bartsch  mit  den  Teilnehmern
Oberleutnant  Tiller,  Leutnant  Ebert,  Unterzahlmeister
  Wedderkopf  und  Dr.  Houy  mit  etwa
400  Trägern  Garua.  Sämtliche  Träger  wurden
vorher  einer  Impfung  unterzogen,  die  in  der
krößten  Mehrzahl  der  Fälle  von  Erfolg  begleitet
ar.
Während  des  etwa  30  tägigen,  in  zwei  Kolonnen
ausgeführten  Marsches  von  Garua  durch  das
—

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1913,  Nr.  7.  S.  312.

 

neuerworbene  Land  über  Kaitia  nach  Gore  ließ
der  Gesundheitszustand  der  Europäer,  abgesehen
von  kleinen  Indispositionen,  nichts  zu  wünschen
übrig.  Einige  Herren  hatten  mehrmals  leichte
Temperatursteigungen  zu  verzeichnen,  doch  waren
die  Ursachen  hierfür  nicht  mit  Bestimmtheit  nachzuweisen.
  Malariaanfälle  konnten  dank  der  von
allen  Teilnehmern  regelmäßig  durchgeführten
Chininprophylaxe  bisher  vermieden  werden.  Die
Prophylaxe  besteht  in  der  Einnahme  von  1  Gramm
Chinin  jeden  vierten  Tag.  Der  Rat  des  Stabsarztes
  Dr.  Beutler  in  Garua,  den  Termin  der
Chinineinnahme  auf  jeden  4.,  8.,  12.,  16.,  20.
usw.  eines  Monats  zu  legen,  erwies  sich  für  das
Gedächtnis  als  äußerst  zweckmäßig.

Der  allgemeine  Gesundheitszustand  der  Soldaten
  und  Träger  war  während  der  Reise  ebenfalls
  befriedigend.  Von  Erkrankungen  waren  in
erster  Linie  Darmkrankheiten  zu  verzeichnen,  ferner
zahlreiche  Fieberanfälle  und  eine  große  Anzahl
von  Verletzungen  aller  Art.  Ein  Soldat,  bei  dem
sich  Verfolgungsideen  bemerkbar  machten,  mußte
wegen  Gemeingefährlichkeit  nach  Garua  zurückgebracht
  werden.

Der  zweite  Teil  der  Grenzexpedition,  geführt
von  Vizefeldwebel  Schröder,  marschierte  auf  dem
gleichen  Wege  nach  Gore,  wo  er  am  9.  Dezember
eintraf.  Zwei  Träger  waren  aus  unbekannten
Gründen  gestorben.  Von  der  aus  etwa  645  Trägern
  bestehenden  Karawane  wurden  346  Mann
mit  Rücksicht  auf  die  schwer  zu  beschaffende  Verpflegung
  sofort  wieder  in  die  Heimat  entlassen,
der  Rest  von  300  Mann  wurde  alsbald  geimpft.
Die  Lymphe,  die  Stabsarzt  Dr.  Beutler  zur  Verfügung
  gestellt  hatte  und  die  seinen  Angaben  gemäß
  in  einer  Kiste  mit  feuchtem  Sand  transportiert
  wurde,  erwies  sich  lange  Zeit  haltbar  und
wirksam.  Es  ist  in  Aussicht  genommen,  nach  Beschaffung
  eines  Kalbes  die  weitere  Erhaltung  der
Lymphe  zu  ermöglichen.

In  Gore  selbst  wurde  ein  allen  Anforderungen
der  Hygiene  entsprechendes  Lager  errichtet.  Hierbei
  legte  man  bei  der  Wahl  des  Terrains  besonderen
  Wert  auf  eine  hohe,  freie  Lage  und  eine
möglichst  weite  Entfernung  von  den  Ufern  des
Pende,  die  aber  mit  Rücksicht  auf  die  Arbeiten
der  Expedition  nicht  viel  mehr  als  1  km  betragen
durste.  Weiterhin  wurde  sofort  eine  Säuberung
des  Lagers  von  allem  Buschwerk  vorgenommen,
und  das  Gras  in  der  näheren  Umgebung  gebrannt.
  Infolge  dieser  Maßnahmen  war  die
Plage  durch  Moskitos  gering  und  die  am  Flusse
und  in  der  Umgegend  vorhandenen  Glossinen
wurden  niemals  im  Lager  oder  seiner  allernächsten
Umgebung  gesichtet.  Die  Trinkwasserverhältnisse
ließen  sich  derart  regeln,  daß  sämtliche  Soldaten
und  Träger  ihr  Wasser  einem  unterhalb  des  La-8.
        <pb n="448" />
        W  406  20

gers  in  den  Pende  mündenden  Nebenflusse  entnehmen
  konnten,  während  als  Wasserentnahmestelle
  für  die  Europäer  eine  Quelle  gewählt  wurde,
die  mitten  aus  einer  fast  senkrecht  abfallenden
Uferwand  des  Pende  klar  aus  dem  Tonboden
quillt.

Als  Hospital  diente  ein  mit  einigen  aus  Holz
gezimmerten  Lagerstätten  versehenes  Grashaus.
Hier  wurden  unter  Asfistenz  eines  im  Krankendienst
  ausgebildeten  schwarzen  Soldaten  die  täglichen
  Sprechstunden  abgehalten.  Die  Zahl  der
Erkrankungen  war  dank  der  günstigen  Ernährung
und  Trinkwasserverhältnisse  sehr  gering.  Die  vorher
  häufigen  Krankheiten  der  Verdauungswege
schwanden  vollkommen,  die  Fieberanfälle  vermehrten
  sich  nicht.  *

Nicht  ein  einziger  Krankheitsfall  machte  die
Aufnahme  ins  Hospital  notwendig.

Unter  den  europäischen  Mitgliedern  der  Expedition
  herrschte  ebenfalls  der  beste  Gesundheitszustand,
  wenn  auch  wegen  kleinerer  Unfälle  oder
vorübergehenden  Unwohlbefindens  die  ärztliche
Hilfe  in  Anspruch  genommen  wurde.  Sie  wurde
auch  auf  die  Teilnehmer  der  französischen  Grenzvermessung
  ausgedehnt,  und  die  umwohnende
Bevölkerung  erschien  nach  und  nach  in  der  Poliklinik,
  wo  ihr  nach  Möglichkeit  Verbandstoffe  und
Medizin  kostenlos  überlassen  wurden.

Die  hygienischen  Verhältnisse  des  neuerworbenen
  Landes  sind  vorläufig  noch  mit  Vorsicht  zu
beurteilen,  sie  scheinen  aber  nicht  ungünstig  zu
sein.  Sehr  wichtig  ist,  daß  die  teilweise  im  Abstande
  von  30  km  und  mehr  marschierenden  Abteilungen
  der  Expedition  auf  ihren  Routen  niemals
die  Glossina  morsitans  oder  die  Glossina  palpalis
zu  Gesicht  bekamen.  Immerhin  aber  ist  die
Möglichkeit  vorhanden,  daß  an  manchen  Stellen
noch  unerforschter  Gebietsstrecken  doch  die  eine
oder  die  andere  Art  zeitweise  lokalisiert  ist.  Zu
dieser  Annahme  berechtigt  mich  die  Beobachtung,
daß  jeht  nach  Abbrennung  des  Grases  und  dem
plötzlichen  Auftreten  großer  Wildmengen  auch  die
Tsetse  erschienen  ist,  und  zwar  in  Gegenden,  wo
sie  vorher  nicht  nachgewiesen  werden  konnte.  Sehr
häufig  ist  sie  östlich  von  Gore  auf  französisch  bleibendem
  Gebiet,  und  zwar  fand  ich  sie  hier  auch
vor  den  Grasbränden  jedesmal  in  großer  Menge.

Auch  das  Verbreitungsgebiet  der  Glossina
palpalis  und  das  der  Schlafkrankheit  bedarf
noch  der  genaueren  Untersuchungen.  Fälle  von
Schlafkrankheit  begegneten  uns  auf  dem  Marsche
nicht,  doch  muß  dabei  berücksichtigt  werden,  daß
wir  nur  wenige  Menschen  zu  Gesicht  bekamen,
während  die  Hauptmasse  sich  durch  die  Flucht
entzog.  Die  Glossina  palpalis  selbst  scheint  tatsächlich
  in  dem  größten  Teile  des  Landes  zu

 

fehlen.  Bei  keinem  Flußübergange  und  keiner
mit  Galeriewald  versehenen  Wasserstelle  unterließ
ich  es,  auf  die  Anwesenheit  von  Glossinen  zu
achten,  aber  niemals  gelang  es  mir,  eine  Fliege
zu  finden,  ebensowenig  wie  allen  anderen  Herren
der  Expedition.  Immerhin  aber  muß  man  davor
warnen,  an  diese  günstigen  Beobachtungen  allzugroße
  Hoffnungen  zu  knüpfen,  denn  man  darf
nicht  vergessen,  daß  die  von  der  Expedition  gewählten
  Routen  nur  immer  schmale  Wege  bedeuten,
  die  den  größeren  Teil  des  Landes  unberührt
  ließen,  und  es  doch  wohl  noch  Stellen  geben
kann,  an  denen  die  Glossina  palpalis  endemisch
auftritt.

Genauer  untersucht  werden  konnte  die  Umgebung
  von  Gore  in  einem  Umkreise  von  etwa
30  km.  Dabei  stellte  sich  heraus,  daß  in  diesem
doch  verhältnismäßig  großen  Gebiete  Glossina
palpalis  nur  auf  einer  einzigen  Stelle  am  Pende
vorhanden  ist,  während  sie  in  allen  umliegenden
Nebenfluß-Galeriewäldern  nicht  ein  einziges  Mal
gefunden  werden  konnte.  An  der  in  unmittelbarer
  Nähe  der  Station  Gore  gelegenen  Stelle
des  Uferwaldes  war  es  mir  ein  Leichtes,  in  ganz
kurzer  Zeit  beliebig  viel  Fliegen  zu  fangen,  zehn
Minuten  weiter  aber  in  irgendeiner  beliebigen

.  Richtung  war  es  mir  nicht  möglich,  auch  nur  eine

Fliege  zu  sehen.  Dieses  vollkommen  lokalisierte
Auftreten  der  Glossina  palpalis  gibt  natürlich  zu
der  Vermutung  Veranlassung,  daß  sie  in  ähnlicher
Weise  auch  noch  an  anderen  Stellen  des  neuerworbenen
  Gebietes  gefunden  werden  wird.

Die  Schlafkrankheit  selbst  vermochte  ich  in
einem  Falle  —  es  handelte  sich  um  eine  junge,
in  Gore  ansässige  Soldatenfrau  —  einwandsfrei
festzustellen.  Andere  Fälle  kamen  nicht  zur  Beobachtung,
  auch  nicht  bei  meinen  häufigen  Besuchen
  in  den  umliegenden  Dörsern.  In  manchen
Ortschaften  des  Pende  ist  die  Krankheit  nicht  einmal
  dem  Namen  nach  bekannt.  Nach  diesen
Beobachtungen  muß  als  sicher  angenommen  werden,
  daß  die  Krankheit  augenblicklich  noch  sehr
selten  ist  und  immer  nur  auf  ganz  vereinzelte
Fälle  beschränkt  bleibt.  Die  Bedingungen  zu
ihrer  weiteren  Ausbreitung  find  aber  gegeben,
einmal  durch  den  Verkehr  der  Haussahändler,  die
immer  wieder  frische  Infektionsquellen  aus  dem
Süden  einschleppen  können,  dann  aber  durch
schlafkranke  Kautschuksammler,  die  in  den  von
Glossinen  bewohnten  Galeriewäldern  stundenlang
ihrer  Tätigkeit  nachgehen.  Hier  liegt  auch  der
Weg  zur  Bekämpfung  der  Schlafkrankheit:  Baldige
Errichtung  eines  Schlaskrankenlagers,  die  Aufsammlung
  der  bis  jetzt  noch  vereinzelten  Fälle
und  ihre  Behandlung,  dann  aber  eine  gemeinsom
mit  Frankreich  geübte  strenge  Kontrolle  der  aus
dem  Süden  zuführenden  Handelsstraßen.  Diese
        <pb n="449" />
        W  407  20

Maßnahmen  werden  bei  dem  seltenen  Auftreten
der  Glossina  palpalis  nicht  ohne  Erfolg  bleiben.
Wie  an  vielen  Orten  des  Schutzgebietes  sind
auch  hier  die  Blattern  sehr  häusig,  und  ihnen
fallen  nach  Aussage  der  Eingeborenen  die  meisten
Menschen  zum  Opfer.  Die  weitaus  häufigste  Erkrankung
  der  Bevölkerung  ist  die  Filarienkrankheit,
die  das  männliche  Geschlecht  stark  bevorzugt.
Sie  tritt  so  häusig  auf,  daß  man  in  einzelnen
Dörfern  kaum  einen  erwachsenen  Mann  findet,
dessen  Scrotum  nicht  elefantiastisch  vergrößert
wäre.  Bei  den  Frauen  ist  die  Krankheit  ungleich
seltener  und  bleibt  in  der  Regel  auf  die  Elefantiafis
  der  unteren  Extremitäten  beschränkt;  die
Genitalien  werden  seltener  befallen.  Die  Häufigkeit
  der  Krankheit  ist  durch  die  ungeheuere  Menge
der  Moskitos  ohne  weiteres  erklärt.  Der  Wasserreichtum
  des  Landes,  und  zwar  der  Reichtum  an
stagnierenden  Gewässern,  bietet  ihnen  die  günstigsten
Lebensbedingungen.  Einmal  liegen  in  den  neuerworbenen
  Landstrecken  die  Quellgebiete  beider
Logoneströme,  die  sich  als  sumpfige  Wiesen  kennzeichnen,
  ferner  werden  auf  den  flachen  Plateaus,
wo  Brauneisenstein  und  tonige  Böden  anstehen,
die  Wassermengen  der  Regenzeit  noch  lange  zurückgehalten
  und  bilden  sumpfige,  feuchte  Niederungen;
  endlich  stagnieren  zu  beiden  Seiten  der
großen  Stromläufe  in  ihrer  Überschwemmungsdone
  noch  Wassertümpel  das  ganze  Jahr  hindurch.
Neben  der  Filariakrankheit  treten  andere
Krankheiten  kaum  in  die  Erscheinung.  Sandflöhe
sind  bis  jetzt  in  das  Zwischenlogonegebiet,  weil
dieses  für  den  Haussahandel  bisher  unzugänglich,
noch  nicht  eingeschleppt,  ebensowenig  die  Überträger
  des  Rückfallsiebers.  Venerische  Erkrankungen
  mit  umfangreichen  Ulzerationen  wurden
öfters  beobachtet.  Die  nach  einer  französischen
Angabe  in  Kondjella  auf  deutschem  Gebiet  auftretende
  Beriberi  konnte  zur  Zeit  nicht  festgestellt
werden.  Endlich  sind  noch  die  Sandfliegen  zu
erwähnen,  eine  winzige,  den  Simuliden  angehörige
  Stechmückenart,  die  nicht  patogen  sind,  die
aber  wegen  ihrer  ungeheuren  Menge  und  ihrer
schmerzhaften  Stiche  für  den  Europäer  zu  einer
lästigen  Plage  werden  können.  Die  gewöhnlichen
Moskitonetze  gewähren  keinen  Schutz  gegen  sie.
Meine  Tätigkeit  erstreckt  sich  neben  der  allgemeinen
  Krankenbehandlung  auf  die  Feststellung
der  Verbreitung  der  Schlaftrankheit  und  ihrer
berträger,  auf  die  Anfertigung  von  Blutpräparaten
  krankheitsverdächtiger  Eingeborener  und
aller  erreichbaren  Tiere.  Impfreisen  in  die  umliegenden
  Dörser  wurden  östers  unternommen
und  waren,  soweit  die  Scheu  der  Eingeborenen
überwunden  werden  konnte,  von  Erfolg  begleitet.
1*

 

Das  westliche  Muni-Dreieck.

Über  das  westliche  Muni-Dreieck  berichtet
der  Leiter  der  Monda—Dschua-Grenzexpedition,
  Hauptmann  Abel,  am  17.  Februar  d.  Is.
aus  seinem  Lager  Enkoröton  (Nkorö)  am  Endüja
  (Noyay)  folgendermaßen:

Die  Küste  bilden  zum  Teil  kilometerweit  ins

Innere  gehende  Mangrovensümpfe  mit  vorgelagerten
  Mudbänken.  In  den  Mangrovensümpfen
liegen  auf  einzelnen  inselartigen  Erhebungen  die
Dörfer.  Außer  dem  Mondaberg,  der  aus  verwitterter
  Lateritschlacke  besteht,  sind  diese  Inseln
angeschwemmter  Sandboden.  Die  Inseln  sind  mit
dichtem  Urwald  bedeckt;  zu  seinen  Beständen  gehören
  auffallend  zahlreiche  Baumwollbäume  und
Olpalmen.  10  bis  50  m  breite,  3  bis  10  mr  tiefe
Kreeks  erstrecken  sich  weit  ins  Land.  Erwa  5  km
Luftlinie  von  der  Küste  ändert  sich  der  Charakter
des  Landes.  Der  Boden  geht  hier  in  Sandstein
mit  Schiefer=  und  Kalksteinlagerungen  über,  der
von  Lateritlehm  überlagert  wird.  Ununterbrochener
  primärer  Urwald  beginnt  in  leicht  gewelltem
Hügelland,  die  Olpalme  verschwindet  vollkommen
und  ist  bisher  nicht  wieder  angetroffen  worden.
Der  Urwald  bildet  nicht  ein  undurchdringliches
Pflanzengewirr,  wie  an  vielen  Stellen  Kameruns,
sondern  zwischen  den  verhältnismäßig  weit  auseinanderstehenden
  Urwaldriesen  erhebt  sich  ein
stangenartiges  lichteres  Unterholz,  welches  fast
stets  Ausblick  auf  40  bis  50  m  ermöglicht.  Durchzogen
  wird  dieser  Wald  von  zahlreichen  scharf
eingeschnittenen  Flüssen  und  Bächen,  so  daß  das
ganze  Gebiet  als  wasserreich  bezeichnet  werden
muß.
Ai  Ende  der  Regenzeit  wird  das  Gebiet  zum
Teil  schwer  passierbar  sein.  Besonders  der  Abschnitt
  zwischen  Mwumme  und  Endja  dürfte
teilweise  unter  Wasser  stehen.  Am  Endlja
sindet  sich  wieder  Lateritschlacke,  während  weiter
östlich  Urgesteine,  anfangs  Granit,  dann  Gneise
anstehen.  Irgendwelche  Metalle  sind  nicht  gefunden,
  auch  läßt  nichts  darauf  schließen,  daß
außer  nicht  abbauwürdiger  Eisenrinde  Metalle
oder  Kohlen  vorhanden  find.

An  Kautschuklianen  ist  der  Urwald  noch
reich,  doch  kann  ich  nicht  beurteilen,  in  welcher
Zeit  die  Kautschukliane  verschwunden  sein  wird.
Werte  bietet  das  Land  dann  nur  noch  in  seinen
reichen  Holzbeständen.  Leider  hört,  wie  schon
gesagt,  die  Olpalme  5  km  von  der  Küste  vollständig
  auf.  Die  Vortragung  ihrer  Kultur  weiter
ins  Innere  dürfte  die  Hauptaufgabe  unserer  Verwaltung
  sein,  um  im  Lande  dauernde  Werte  zu

schaffen.
Die  Holzausfuhr  ist  für  afrikanisches  Gebiet,
das  nur  auf  seine  natürlichen  Verkehrswege  an-
        <pb n="450" />
        W  408  2#

gewiesen  ist,  bedeutend  zu  nennen.  Als  Verkehrswege
  kommen  nur  die  Wasserwege  in  Frage.
Man  muß  staunen,  wenn  man  an  30  em  tiefen
Bächen  die  ½  bis  1½  m  dicken  Stämme  liegen
sieht,  bereit  zum  Abflößen.  Geben  sie  doch  den
sichersten  Anhalt  dafür,  daß  diese  Wässer  in  der
Regenzeit  derart  anschwellen,  daß  die  Flößerei
möglich  ist.  Ein  Überlandtransport  dieser  Holzklötze,
welche  etwa  4  m  lang  find  und  zum  großen  Teil
aus  schweren  Holzarten  bestehen,  ist  für  den  Neger
unmöglich.  Für  die  Ausnutzung  kommen  daher
nur  die  Bestände  an  Wasserläufen  in  Frage.  An
der  Küste  fand  jetzt  ein  starker  Export  von  Baumwollbaumstämmen
  statt,  die  ihrer  guten  Schalldämpfung
  wegen  zur  Anfertigung  von  Telephonzellen
  verwandt  werden.  --Die

  Holzausfuhr  aus  der  gesamten  Mondabucht
  soll  jährlich  einen  Wert  von  2  bis  3  Millionen
  .&amp;amp;¾  haben.

Für  das  neue  deutsche  Gebiet  kommt  für  die
Holzausfuhr  in  der  Mondabucht  der  Ongambo-Kreek,
  der  Milambie=  und  der  Massotie-Iluß
  neben  einigen  festen  Küstenpunkten  in  Frage.
Die  Olpalme  hier  an  der  Küste  ist  vollständig
wild  und  wird  von  den  Eingeborenen  nicht  gepflegt,
  ihr  Ol  auch  nicht  verwertet.

Für  das  Innere  kommen  für  die  Holzflößerei
das  Flußgebiet  des  Massotie  und  besonders  das
des  Endüja  (Noya)  in  Frage.  Bis  die  Olpalmenkultur
  weiter  ausgedehnt  ist,  bleibt  neben
dem  nur  für  Jahre  als  Exportartikel  in  Frage
kommenden  Kautschuk  nur  der  Holzexport  als
Wirtschaftswert  für  das  Land  übrig.  Ich  bemerke
nebenbei,  daß  in  dem  von  der  Grenzexpedition
bisher  berührten  Gebiet  zwar  Elefanten  vorkommen,
  doch  in  so  geringer  Menge,  daß  der
Elfenbeinexport  nie  eine  Rolle  spielen  wird,  besonders
  da  grundsätzlich  die  Pangwes  ihr  Elfenbein
  nur  für  Weiber  oder  Pulver  hergeben.

Der  Endlja  ist  bis  Nkan  zu  jeder  Jahreszeit
  mit  Brandungsbooten  befahrbar,  bei  Nkan
befinden  sich  Schnellen.  Von  diesen  Schnellen
bis  Médégusé  fahren  Kanus.  Oberhalb  Médégus
  befinden  sich  Fälle.  Den  Endpunkt  der
Holzflößerei  bildet  Mewanne  (Mewan  der  Karte
1:  300.000),  das  am  End#ja  liegt.

Bargeld  geht  bis  zum  Endsja,  jedoch  werden
überall  Tauschwaren,  besonders  Tabak,  Pfeifen
und  Tücher  vorgezogen.

Wege  waren  zahlreicher  vorhanden,  als  wir
angenommen  hatten.  Wenn  sie  auch  oft  kaum
passierbar  waren,  so  gaben  sie  doch  wenigstens
die  Möglichkeit,  vorwärts  zu  kommen.  Ein  Durchschlagen
  durch  den  Busch  war  nur  an  solchen
Stellen  nötig,  wo  besondere  Vermessungen  stattfinden
  mußten.  Das  Überschreiten  der  Flässe
geschah  meistens  auf  über  den  Fluß  gefällten

 

Bäumen,  der  Endüja  war  verschiedentlich  nur
mit  Hilfe  der  Faltboote  zu  überschreiten.

Kanus  waren  fast  auf  allen  auch  nur  miteelmäßigen
  Wasserläufen  vorhanden,  oft  allerdings
von  den  Eingeborenen  versteckt.

Von  wenigen  Einsprengseln  an  der  Küste  abgesehen,
  ist  das  Land  von  Pangwes  (franzöfich
Pahouins)  bewohnt.  Sie  sfind  ein  kriegerisches
Volk,  das  wenig  zur  Arbeit  neigt.  Sie  liegen
vielfach  untereinander  in  Krieg,  so  daß  Führer
nie  über  die  nächsten  Dörser  hinaus  zu  bekommen
find.  Zahlreiche  Gewehre  find  im  Besitz  der
Pangwes,  auch  scheinen  fie  noch  genügend  Pulver
zu  haben.

Die  Bevölkerungsdichte  beträgt  im  Grenzstreifen,
  soweit  die  Leute  nicht  noch  abgewandert
find,  100  bis  200  Menschen  auf  100  qkm.  Bei
den  Dörfern  find  meist  mehrere  örtlich  auseinandergelegene
  Farmen.  çl

Hauptnahrungsmittel  bildet  die  Kassave  (Manihot
  utilissima),  daneben  Planten,  Bananen,
sehr  wenig  Mais,  Makabo,  Yams.  Ziegen,  Enten,
Hühner  sind  fast  überall  vorhanden,  werden  jedoch
bei  Annäherung  eines  Europäers  im  Busch  versteckt.
  Oft  waren  bei  unserer  Ankunft  die  Dörfer
vollständig  verlassen  und  erst  allmählich  kamen
die  Männer  zurück.  -

Verpflegung  wurde  nie  ausreichend  gebracht,
und  es  mußte  stets  auf  Reis  zurückgegriffen
werden.  Überhaupt  machte  die  Bevölkerung  einen
stark  ablehnenden  Eindruck.

Geschossen  aus  dem  Busch  wurde  bisher  einmal
  auf  einen  Soldaten,  der  eine  Trägerkolonne
führte.  Verletzt  wurde  niemand,  wiedergeschossen
wurde  auch  nicht,  der  feindliche  Schütze  wurde
ergriken  und  nach  Ekododo  abgeliefert.  Gefährliche
  Bambusspitzen  als  Hindernis  wurden
verschiedentlich  auf  den  Wegen  ausgesteckt.  Ein
Träger  wurde  so  durch  chronische  Eiterung  in
der  Ferse  dienstunbrauchbar.  ·

Eine  Europäerkolonne  wurde  nachts  von  mit
Gewehren  bewaffneten  Leuten  angeschlichen.  Die
Leute  waren  bis  unmittelbar  an  das  Zelt  des
Europäers  gekommen,  als  sie  von  der  Wache  bemerkt
  wurden.  Ihre  Gefangennahme  und  Entwaffnung
  gelang  ohne  Schießen  und  Blutvergießen.
Die  Kriegstrommel  wurde  öfter  geschlagen.  Auch
versammelte  sich  die  Bevölkerung  verschiedentlich
mit  Gewehren  und  folgte  seitwärts  im  Busch  den
Kolonnen.

Irgendwelche  besonders  stark  grassierende
Krankheiten  wurden  unter  den  Eingeborenen
nicht  bemerkt.  Glossina  palpalis  wurde  am  Endüja
  (Noya)  aufwärts  bis  in  die  Nähe  von
Médégu6  festgestellt.  »

Das  Klima  ist  das  bekannte  Urwaldklima
in  entsprechender  Breitenlage.  An  der  Monda-
        <pb n="451" />
        W  409  2c

bucht  gibt  es  im  Januar  und  von  Mai  bis  August
eine  Trockenzeit,  der  April  und  November  haben
die  größten  Niederschläge;  östlich  der  Küstenzone
ändern  sich  die  meteorologischen  Verhältnisse.
Februar,  März,  April  und  September,  Oktober,
November  bilden  dort  die  Regenzeiten.  Im  Oktober
und  November  sollen  die  schwersten  Regen  fallen.

MD

Togo.
Kraftwagenverhehr  in  Togo.“)

Vor  kurzem  ist  auf  der  5  m  breiten  und
54  km  langen  Kunststraße  Palime  —Kpandu
ein  Kraftwagenbetrieb  eingerichtet  worden.
Er  hat  insbesondere  den  Zweck,  die  Produkte  —
namentlich  Palmöl,  Palmkerne,  Kakao  und  Baumwolle
  —  aus  den  westlich  des  Togogebirges  gelegenen,
  landwirtschaftlich  wertvollen  und  gut  bevölkerten
  Gebieten  schneller  und  billiger  als  bisher
an  die  Eisenbahn  heranzubringen,  deren  Fortführung
  über  Palime  hinaus  wegen  der  sich  im
Gebirge  bietenden  Schwierigkeiten  einstweilen  nicht
zu  erwarten  steht.  .

Es  finden  durchschnittlich  in  der  Woche  vier
Fahrten  von  Palime  nach  Kpandu  und  zurück
statt.  Jede  Hin=  und  Rückfahrt  wird  an  einem
Tage  zurückgelegt,  wobei  für  die  einfache  Fahrt
etwa  vier  Stunden  benötigt  werden.

Abgesehen  von  geringfügigen  Störungen  arbeitet
  der  Lastwagen  zufriedenstellend.  Er  überwindet
  die  Steigungen  sicher,  wenn  auch  in  lang- 



Durchmesser  der  Triebräder  1  m,  Durchmesser  der
Lenkräder  0,8  m.

Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  bandels
des  Schutzgeblets  Togo  im  Ralenderjahr  1912  im

 

 

 

·  Vergleich  mit  1911.
1912  1911  mehr
4  --  !-mt“
Einfuhr  1427881014620  000070
Ausfuhr  99·953908  9  917  552  641  851
Gesamthandle3s6  79418987  56222  442

 

 

 

Ein  der  tatsächlichen  Handelsentwicklung  Togos
besser  gerechtwerdendes  Bild  zeigt  sich,  wenn  man
von  obenstehenden  Zahlen  diejenigen  Werte  abzieht,
  die  als  eigentliche  Handelswerte  nicht  angesehen
  werden  können,  nämlich  Bargeld  und
Eisenbahnbaumaterialien.  Ihr  Wert  betrug:

 

 

 

 

bei  der  1912  1911
M  M
a)  Geddd  1  015  504436
Einfuhr)  b)  Eisenbahnbaumaterialten
  524  785  414  153
zusammen  1540  2391  781  147
*  —  —  —  —
Ausfuhr  —  Geld.  ...  1984  800  1847  201

Hiernach  ergibt  sich  folgendes  Bild  der  Handelsbewegung
  im  Kalenderjahr  1912:

 

 

 

 

 

 

samer  Fahrt.  Für  den  Wagen  sind  seitens  des  1012  1911  mehr
Gouvernements  folgende  Vorschriften  erlassen:  .
höchste  Fahrgeschwindigkeit  12  km  in  der  Stunde;  ,
höchstesGefamtgewichteinichließlichLadung4t;Einsphk....988759278388832048709
zulässigerDruckauflcmRadbreite50kg;Ausfahr....8012410379702L58842
"-,Iz;k·DMLVLHMRHSJM  Gesamt-sankt»17911695158091442102551
Samoa.

achwelsung  der  bei  dem  Zollamt  Apla  im  III.  Viertel  des  Rechnungslahres  1912  fällig  gewordenen
Jollbeträge.

(Vol.  „D.  Kol.  Blatt“  1912,  Nr.  28,  S.  1143.)

 

 

 

 

 

 

'  älli  5  Gegen  den  gleichen
Name  E  Gejambetrag  der  salig  gewordenen  Zölreé  egen  den  gleiß
der  —  192  .  1911  Vorjahres
Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhrAusfuhr,  Zusammen  mehr  weniger
WfIL□MILB□MLf#□M##
#  s  !  s
Apia....10547397—  165  43  %2  —  —44788  o6  —  —-Betrag
  des  I.  u.  #  «
II.  Sierteis.  40õ  a486  16  —  s  436  16817  i183021  —  —1  17  188  o2  88  253114  —  1—
Summedes  I.  U.  —  #
u.  II  l.  Viertels  I
1813.  1570810131  —  —  570  910  181461  9219  —  —  1  461  921.98  108988/15  —  —
        <pb n="452" />
        W  410  2

Rolonialrechtliche  entscheidungen.
.  Ur.5.

Huszug  aus  dem  Urten  des  Königlich.  r  Londgerichts  I  in  Berlin  Gé6.  Ziviikammer)  vom
4.  4.  Dal  1909.

1.  Auch  Reichsangehörige  dürfen  aus  den
Schutzgebieten  ausgewiesen  werden.  ·

2.  Das  Freizügigkeitsgesetz  vom  1.  November
1867  gilt  nicht  in  den  Schutzgebieten.

Der  Kläger,  ein  Reichsan  ehöriger  und  8
maliger  Farmer  in  Deutsch-Südwestafrika,  ist
wegen  wiederholter  Sittlichkeitsvergehen  vom  4%
verneur  aus  dem  Schutgebien  ausgewiesen  worden.

hat  den  Reichs  fiskus  vor  dem  Landgericht  in
Berlin  auf  Leistung  eines  Schadenseriatzes  verklagt,  weil
bie  Au  Swei  isung  ungeseglich  gel#esen  "ei.  Sstület

aus,  daß  R.  Eichsange  börige  nicht  aus  den  Schutzgebieten
  ausgewiesen  werden  dürften,  a  ndernfaus  aber
die  Ausweisungsbefugnis  nur  dem  Kaiser  ebs.  Träger
der  Schutzgewalt  zusebee  der-  sie  nicht  auf  den  Gouverneur
  übertragen  habe.  Er  hält  den  Meichofisens
für  boisiolegitinriert  weil  das  Reichs-Kolonialamt,
eine  Reichsbehörde,  die  Ausweisungsverfügung  als
Beschwerdeinstanz  bestätigt  habe.

Der  Beklagte  hat  die  —  des  Rechtsweges,
  seine  Pasfolegitim  tion  und  die  Ungesetzlichkeit

der  Ausweisung  bestri

Das  Landgericht  bet-  die  Klage  abgewiesen.

Aus  den  Entscheidungsgründen:

Nach  den  dem  Kaiser  in  Deutsch  Südwestafrika
.9  Hoheitsrechten,  die,  nur  beschränkt  durch

s  Gesetz.  bon  den  Beamten  ausgeführt  werden,  ist
das  Ausweisung,  soweit  sie  im  ordnungsmäßigen
Berwaltungswege  erfolgt,  auch  gegenüber  Reichs.
deutschen  zulässig.  Die  durch  die  örtlichen  Ver-Nr.

  6.

 

hältniss  e  in  den  Schutzgebieten  bedingte,  stãrlere  Ausgestaltung
  der  Verwaltungsbefugnisse,  die  in  der

een  Behörden,  aus  Zweckmä
  ichekssnchen.  n  Freizügigkeit  zu  beschränken.
  Eine  unbedingte  Freizügigkeit  ist  in  den
Schutzgebieten  nicht  eingeführt.  Die  Ubertragung  der
für  Deutschland  geltenden  Freizügigkeit  auf  die  Schutzgebiete
  wäre  schon  deshalb  verfehlt,  weil  die  Schutzgebiete
  staaterechtlichm  nicht  als  ugehörig  zum  deutschen

Reiche  anzusehen  Die  reisngigleit  kann  nur
örtliche  Geltung  für  das  hiche  Srhn  anspruchen.
Sie  ist  kein  dem  —*  Fwershalcches

Recht,  das  ihn  in  das  —  begleitet.  Demgegenüber
  kann  das  Freizügigkeitsgesetz  hicht  in  dem
Schutarbiet  Freifügig  gelten  G#  10  K.G

88  Sch.G.G.).  Nur  die  privatrechtlichen  1  .  der-Reichsgesetze
  und  der  ergänzenden  Gesetze,  soweit  das
bürgerliche  Recht  in  Frage  kommt,  gelten  in  den  Schutzebieten.
  Das  Freisügigleits  esetz  aehirt  dem  öffentichen
  Rechte  an,  engi  rschriften,  welche
dem  Gesa  b  e.  d  Ratte  nicht  aber

bei  denen  das  Iuteresse  der  düdienen  im  Vorkertran-.
sebt.  Ggh  Dernburg,  Bürgerliches  Gesesbuch.  —

)  Zutreffend  führt  deshalb

der  Lellage
556  54%%  urch  die  Möglichkeit  des  Erwerbs

Reichsangehörigkeit  noch  nichts  über  den  Inhalt
die  Natur  des  erworbenen  Rechts  gesagt  ist.  Dies
bleibt  vielmehr  dem  öffentlichen  Nechte  vorbehalten.

 

 

 

Nach  alledem  rechtfertigt  sich  die  Abweisung  der

age  .

Kuszug  aus  dem  Uctell  des  es  E—-#  Kommervperichts  (11.  Sio#lsenat)  vom
3.  dezember

1.  Der  Rechtsweg  ist  für  einen  Anspruch  auf
Schadenersatz  wegen  Ausweisung  aus  einem
Schutzgebiet  zulässig.

2.  Das  preußische  Gesetz  über  die  Zulässigkeit
des  Rechtsweges  in  Beziehung  auf  polizeiliche
  Verfügungen  vom  11.  Mai  1842  enthält  nicht
Vorschriften  über  das  Verfahren  in  bürgerlichen
  Rechtsstreitigkeiten,  sondern  grenzt  die
sachliche  Zuständigkeit  der  Polizeibehörden  gegenüber
derjenigen  der  Gerichte  ab  und  gehört  dem  preußischen
  Staatsrecht  an.  Es  gilt  daher  nicht  in
den  Schutzgebieten.

3.  Gegenüber  einer  Klage  auf  Schadenersatz
wegen  Ausweisung  aus  einem  Schutzgebiet  ist
der  Reichsfiskus  nicht  passivlegitimiert.  Der
eine  Ausweisungsverfügung  des  Gouverneurs  bestätigende
  Beschwerdebescheid  des  Reichs-Kolonialamts
  ist  auch  ein  Akt  der  „Verwaltung  eines
Schutzgebiets“,  für  den,  sofern  überhaupt  eine  Verbindlichkeit
  des  Fiskus  begründet  wäre,  nur  der
Landesfiskus  des  Schutzgebiets  haftete.

 

5  des  Gesetzes  über  die  Einnahmen  und  Ausgaben
  der  Schutzgebiete  vom  30.  März  1802  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  369).

Der  Sachverhalt,  ist  dtt  gleiche  wie  in  Nr--ö  der

Koloniolrechtlichen  En  ungen.

Die  gegen  das  Urteil  des  Landgerichts  (Nr.  5)
eingelegte  Berufung  hat  das  ““*.  t  aus  folgenden
  Gründen  zurückgewiesen

Der  Kläger  behauptet,  daß  seine  Ausweisung  aus
Deutsch-Südwestafrika  ungesetzlich  gewesen  sei,  und
will  sich  an  den  Fiskus  des  *  en  Reichs  wegen
6  des  em  durch  die  Ausweisung  verursachten

shealten  nn  für  diesen  Anspruch  ist  zuraniis-

  es  handelt  siche  um  eine  bür  erliche  Rechtsrt

  .  6x  srunh  gu

einen  vermögensrechtlichen  Anspruch  (Haftung  de  -

Uagten  für  das  o7  Verschulden  eines  Dritten).

e  Einw  welche  vom  Bellagten  gegen

die  Rüseret  des  Fee  65  —  dem  86  des

Pren  ußischen  Gesetzes  vom  11.  Mai  1842  hergeeitet

  werden,  sind  verfehlt.  Dieses  Gesetz  gil#t  über
haupt  nicht  in  den  Schutzgebieten.  Voch
des  Schutzebietsgesetes  vom  10.  September  1

gelten  in  Schutzgebieten  die  im  §  7  des  Gesetzes
        <pb n="453" />
        W  411  20

über  die  Konsulargerichtsbarkeit  bezeichneten  Voristen
  der  Reichsgesetze  und  der  Preußischen  Gesetze.
sh  5  19  des  4  Korsulargerichtsbarkeitsgesess  gelten,
wenn  von  den  in!  Ziffer  erwãhnten  —  trafrechtsnormen
abgesehen  wird,  in  den  Schutzgebieten:  "

„die  dem  hirgerliche  *  angehörenden
Vorschriften  der  Reichsgesetze  und  der  daneben
imerhalb  Preußens  im  bisherigen  Geltungsbereiche
des  Pr.  A.  L.  R.  in  Kraft  stehenden  allgemeinen  Gesetze
  hrrie  die  Vorschriften  der  bezeichneten  Gesetze
über  das  Verfahren  und  die  Kosten  in  bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten.  und  Konkurssachen  und  in  den
Angelegenheiten  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit“.

Der  §  6  des  Gesetzes  vom  11.  Mai  1842  kann
weder  al3  eine  dem  „bürgerlichen  Rechte“  angehörende
  Vorschrift  noch  als  eine  „Vorschrift
über  das  Verfahren  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten"
  angesehen  werden.  Dem  bürgerlichen
  Rechte  würde  der  §  6  angehören,  wenn  er  eine
materiellrechtliche  Voraussetzung  für  den  Regreßnpruch
  gegen  Polizeibeamte  enthielte,  das  Fehlen

er  Voraussetzung  also  nicht  die  kssen  l
boehen,  sondern  die  Hinfälligkeit
pruchs  zur  Folge  haben  würde.  Die  We  "  er
66  eine  solh  materi  elrchtlich=  Loranssen  ent-L
  eis  bereits  vom  Reeichsg-  richt  (Entscheid.  Band  20,

02)  in  vommeeinenh  Sinne  entschieden.  Der
*  #ut  —  wie  dort  ausefül  ct  (Seite  801),  ein
einzelnes  Glied  in  der  Kette  der  Bestimmungen,  welche
die  sachliche  Zuständigkeit  der  #  -.lizeibehörden
gegenüber  derjenigen  der  Gerichte  abgrenzen

 

 

 

 

*ß*s

 

 

 

und  eine  als  unzulässig  3  Einwi  erichtlicher
  Entscheidungen  auf  die  Ausübung  der  Polizeigewalt
  verhüten  sollen.  Des  3#  soll  ein  Polizeifia

  nur  dann  wegen  einer  polizeilichen  Verfügung
vor  Gericht  belangt  werden,  wenn  die  Verfügung  im
Te#  der  Beschwerde  aufgehoben  ist.  Hiernach  gehört
dem  preußischen  Staatsrecht  an,  aber

#
„bür  gerlsces  Recht“  im  Sinne  des
S#tios  beichtsbarkeikgese.  es:  v.  Stengel,
Wältui  e  der,  Heutchen  chutzgebiete,  1901,  S.  110,

auch  en  een  „Vorschriften  über  das  Verfahren  in

bargerlicheee  n  gehört  der  S#6  nicht.
Er  enthält  keine  Zivi  prozeßvorschrift,  sondern
cCrenzt  die  sachliche  Zanähogr  der  Polizeibehörden
gegenüber  derjenigen  der  Gerichte  ab

Hierna  ilt  das  reußi  che  Gesetz  vom  11.  Mai
1842  W—  che,  Aber  selbst  wenn
man  die  Fsch  eit  en  wollte,  würde  es  sich  hier

nicht  um  einen  Regreßanspruch  gegen  einen  be
amten,  sondern  um  einen  solchen  gegen  den  Fiskus
hondeln.  Der  66  schreibt  aber  die  W*  Aufhebung
der  polizeilichen  Verfügung  durch  die  vorge  setzte  Ver-——
  nur  als  Voraussetzung  für  den  Regreßanspruch
  gegen  die  beteiligten  Beamten  vor.

—ie  alledem  ist  der  Rechtsweg  für  zulässig  zu
In  der  Sache  selbst  hat  der  Lellagte  seine  Passivleoitimation
  bestritten.  Der  Kläger  nimmt  den  deutschen
Neichsfistus  in  Anspruch  “—  eines  angeblichen
Versehens  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafriko.

 

 

Die  Passivlegitimation  des  Reichsfiskus  für
diesen  Anspruch  ist  zu  verneinen.

Nach  §  5  des  Reichsgesetzes  vom  30.  März  1892
über  die  Einnahmen  und  Ausgaben  der  Schutzgebiete
„haftet  für  die  aus  der  Verwaltung  eines  Schutzgebiete
  utstehenden.  Verbindlichkeiten  nur  das  Vermögen

  dieses  Gebietes“  (val.  v.  Stengel,  die  Aechtsver-
  ãltnsse  der  deutschen  Schutzgebiete,  1901,  S.  92

Hier  handelt  es  sich,  sofern  überhaupt  durch  dar
von  einem  Beamten  bei  der  Ausübung  von  Hoheitsrechten
  begangene  Versehen  eine  Verbindlichkeit  des
Fiskus  begründet  wird,  um  eine  Verbindlichkeit  aus
der  Verwaltung  des  Schutzgebietes.  Denn  der
Gouverneur  hat  in  seiner  Eigenschaft  als  Leiter  der
Polizei  des  Schutzgebietes  die  Ausweisung  des  Klägers
angeordnet  und  sofort  ausgeführt.  ist  also  in  der
ihm  übertragenen  Verwaltung  des  Schutzgebiets
tätig  geworden.  Die  Ausführung  des
das  Reichsgesetz  vom  30.  März  18
leihen  des  Schutzgebietes  bekiebe,
dem  Texte  noch  in  den  Motiven  des  Gesetzes  irgendwelchen
  Anhalt.  Nur  der  §  4  des  -  behandelt
die  Aufnahme  von  Anleihen.  Im  übrigen  führt  das
Gesetz  in  seinen  Beitimmungen  den  Grundsatz  der
selbständigen  vermögensrecht  ichen  Fersönlichtein  der
einzelnen  Schutzgebiete  durch.  der  Begründung
—“asle  1890/92  *  IV  S.  2832)

emer

Er-  für  Verbindlichkeiten  eines  Schusgebietes

das  Vermögen  desselben  haftet,  ist  eine  Konsequenz.
der  staatsrechtlichen  und  tatsächlichen  Verhältnisse,  wie
sie  sich  im  Laufe  der  Jahre  herausgebildet  haben.  Um
Zweifel  auszuschließen,  empfiehlt  es  sich,  diese  Konsequenz
  im  Zusammenhange  mit  der  geplanten  Neuordnung
  der  Finanzgebahrung  durch  Aufnahme  der
im  §  5  des  Entwurfes  formulierten  Vorschrift  ausdrücklich
  anzuerkennen.“

Werm  das  Reichs-Kolonialamt,  wie  der
Kläger  behauptet,  eine  Beschwerde  desselben  über  die
solze  Ausweisung  zurückgewiesen  hat,  so  ist  doch

lonialamt  bei  der  Entscheidung  über  die  Beschwerde
  gleichfalls  in  einer  die  „Berwaltung

 

 

 

des  Schns-geöte  (im  Sinne  des  §  5)  betreffenden
eenheit  tätig  geworden.  Es  kann  daher  auch
u

 

iese  Tãtigleit  des  Reichs-Kolonialamts  keine
g  des  zeei  nach  §  5  begründet  werden.

Der  Klageanspruch  ist  daher  wegen  Mangels  der
Fassibkehitimskoon  wbnhngedht  und  demgemäß  die  Berufung
  des  Klägers  unter  Anwendung  des  §  97  360.
zurückzuweisen.

Im  übrigen  g  noch  darauf  hingewiesen  werden,
daß  zu  der  hier  in  Betracht  kommenden  Zeit  weder
dem  Reichsrecht  noch  dem  HPreuhischen“  Allgemeinen
Landrecht,  auf  deren  Vorschriften  in  §  3  des  Schutzgebietsgesetzes
  und  in  §  19  des  Konsulargerichtsbarkeitsgesetzes
  verwiesen  wird,  die  Haftung  des  Fiskus
ür  Versehen  der  Beamten  bei  Ausübung  von
Loheiterechten  bekannt  war  (vgl.  RG.  Band  28
.  8340,  Band  51  S.  220,  Band  58  E.  127,  Band  54
S.  198,  Band  56  S.  84.  Verhandlungen  3  Reichstages.
  *  Legislaturperiode  1800,  Band  255,  Akten-348,

  Begründung  des  Gesetzentwurfs,  nesen
kea1  des.  Reichs  für  seine  Beamten,  S.  8229).
        <pb n="454" />
        412  20

Kolonialwirtschaftliche  OMitteilungen.

Deutscher  Kolonlal-Hapok.

Java,  Britisch-Indien  und  in  beschränktem
Maße  auch  Südamerika  lieferten  schon  seit  etwa
25  Jahren  Kapok  für  Polsterzwecke.  Erst  unser
jetziges  Jahrzehnt  hat  Deutsch-Ostafrika  wie
auch  Togo,  Kamerun  und  die  deutsche  Südsee-Kolonie
  in  die  Reihe  der  Kapok  exportierenden
Länder  treten  lassen.

Togo  bringt  bereits  seit  zwei  bis  drei  Jahren
einigen  braunen  und  weißen  Kapok  auf  den
Markt;  dieser  stammt  namentlich  von  regierungsseitig
  angelegten  Versuchspflanzungen,  die  hoffentlich
  den  Grundstock  zu  recht  umfangreichen  Plantagen
  liefern  werden,  da  die  Togo-Qualität  als
vorzüglich  angesprochen  werden  kann.  Es  wächst
hier  auch  viel  wilder  Kapok.

Kamerun  beherbergt  den  Kapokbaum  in
zahlreichen  alten  Urwaldriesen  von  ungeheurer
Ausdehnung.  Auch  der  Kamerun-Kapok  ist  vorzüglich
  verwendbar.  Bis  einmal  Plantagen  angelegt
  werden,  wären  die  Eingeborenen  zum  Einsammeln
  der  Früchte  anzuhalten,  da  die  Ausfuhr
sicher  lohnend  ist.

Natürlich  müssen  zentrale  maschinelle  Entkörnungsanlagen
  beschafft  werden,  um  nicht  allzuviel
  auf  Menschenhände  angewiesen  zu  sein  und
ein  gleichmäßiges  Produkt  herauszubringen.  Das
bisherige  kleine  Quantum  aus  Kaomerun  kann  als
gute  Mittelware  bezeichnet  werden.

Deutsch-Ostafrika  ist  derzeitig  das  Hauptproduktionsland
  für  deutsch-kolonialen  Kapok  und
namentlich  der  Hafen  Tanga  ist  als  Ausfuhrhafen
zu  betrachten.  Der  plantagenmäßige  Anbau  wird
hauptsächlich  von  der  Sigi-Pflanzungsgesellschaft
in  Segoma  betrieben  und  von  hier  aus  kommt
ein  erstklassiges  Kapokmaterial  auf  den  Markt,  das
bester  Javaware  gleich  zu  achten  ist  und  intensive
Kultur  verrät.

Es  wäre  zu  begrüßen,  wenn  die  Gewinnung
von  Kapok  in  den  deutschen  Kolonien  weiter  gefördert
  werden  könnte.  Denn  der  Bedarf  ist
dauernd  im  Steigen  begriffen  und  die  Nachfrage
wird  durch  das  Angebot  an  Rohkapok  kaum  gedeckt.

 

Kolonialbanh  K.-G.-)

Gestützt  durch  die  Hochkonjunktur  des  letzten
Jahres,  hat  sich  die  wirtschaftliche  Entwicklung  unserer
überseeischen  Schutzgebiete  in  erfreulicher  Weise  gestaltet
und  unsere  Kolonialwirtschaft  um  ein  gutes  Stück
vorwärts  gebracht.  Von  großer  Bedeutung  war  auch,
daß  die  Verhältnisse  in  allen  unseren  Schutzgebieten
friedlich  waren,  eine  Grundbedingung  für  das  Gedeihen

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1912.

 

 

eines  jeden  Uüberseebesitzes;  dies  danken  wir  einerseits
dem  hohen  Ansehen,  dessen  sich  unsere  Verwaltung  in
den  Kolonien  erfreut,  anderseits  unserer  Schutztruppe.
deren  Vorhandensein  die  beste  Friedensbürgschaft  bildet.

Die  kolonialen  Plantagen  entwickelten  sich
im  letzten  Jahre  meist  in  günstiger  Weise  und  das  gilt
namentlich  für  die  Anlagen  in  der  Südsee,  die  zum
Teil  eine  dauernde  und  befriedigende  Rente  abwerfen,
zum  Teil  bald  eine  solche  erwarten  lassen.  Es  hat

 

 

zwar  auf  dem  Gebiete  der  Plantagenwirtschaft  nicht

a#n  Rückschlägen  und  Mißerfolgen  gefehlt,  im  großen
und  ganzen  aber  haben  die  soliden  Unternehmungen
gute  olge  gezeitigt.  Von  ernsten  Schwierigkeiten
wurden  im  wesentlichen  nur  die  unreellen  Unternehmungen
  betroffen.
üdwestafrika  hat  die  Landwirtschaft
weitere  Fortschritte  gemacht.  4
Die  letzten  Tage  des  Jahres  1912  brachten  die
Kaiserliche  Verordnung  über  die  Abänderung  der
Bruttozölle  auf  Diamanten  in  einen  Nettozoll,  der
nach  den  Betriebsspesen  abgestuft  ist.  Diese  Abänderung
  hat  rückwirkende  Krast  ab  1.  Januar  1912  und
bedeutet  für  die  schwächeren  Gesellschaften  eine  erfreuliche
  Verbesserung  ihrer  e.  Die  Pomona-Dia—-manten-Gesellschaft,
  die  nac  mehrjährigen  Verhandgen
  am  31.  Mai  1912  als  Deutsche  Kolonialgesellschaft
  gegründet  worden  ist,  hat  eine  über  alle  Erwartungen
  hinausgehende  Produktion  erzielt,  und  die
neueren  Berichte  über  die  Ergiebigkeit  der  Felder  sind
außerordentlich  günstig.
Südwestafrika  kamen  höhere  Preise  für  Kupfer
und  Blei  der  Otavi-Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft
zugute,  die  anderen  Kolonien  profitierten  für  ihre
Plantagen  von  den  starken  Wertsteigerungen  für  Hauf,
Kakao  und  Kaffee.  Neu  für  unsere  Kolonien  ist  das
Ergebnis  des  Tabakbaus  in  Kamerun,  der  ein  so
utes  Resultat  gezeigt  hat,  daß  die  Gründung  von
balhslanfumgen.  im  großen  Stil  von  verschiedenen
Seiten  geplant  wird.

 

 

 

 

 

och  immer  nicht  ganz  geregelt  ist  die  Arbeiterfrage.
  unter  der  bekanntlich  die  Kolonien  aller  Länder
eiden.

Die  Frage  einer  Kreditorganisation  für  den
städtischen  Grundbesitz  in  Deutsch-Südwestafrika  ist  zur
Lösung  gebracht  worden  durch  die  Begründung  der
Südwestafrikanischen  Bodenkredit-Gesellschaft  der  wir
nahe  stehen;  für  die  Schaffung  eines  landwirtschaftlichen
  Kreditinstituts  tritt  das  Reich  ein  und  eine  Vorlage
  wird  bald  den  Reichstag  beschäftigen.

Die  im  Jahre  1907  wangurierte  großzügige
Eisenbahnpolitik  ist  im  Berichtsjahre  weiter  gefördert
  worden.  Das  Gesamteisenbahnnetz  in  den
Kolonien  beläuft  sich  jetzt  auf  4568  km,  wovon  Ende
1912  noch  696  km  im  Bau  waren.  Bis  auf  die  Reststrecke
  der  Ostafrikanischen  Mittellandbahn  und  der  noch
im  Bau  befindlichen  Kamerunbahn  Duala  —  Rjong  sind
alle  bis  jetzt  genehmigten  Linien  in  Betrieb.  Eine
weitere  erhebliche  Ausdehnung  des  kolonialen  Eisenbahnnetzes
  ist  in  Aussicht  gestellt  und  Kamerun,  wo#
unsere  zukunftsreichste  Besitzung,  wird  an  der  Bergrößerung
  der  Verkehrswege  besonders  beteiligt  sein
um  so  mehr,  als  dem  Reiche  durch  den  Gebietsguwach
von  Neu-Kamerun  neue  Aufgaben  zugefallen  sind.

Die  Entwicklung  der  französischen  Kongo-Gesellschaften,
  deren  Konzessionsgebiet  nunmehr  grbteir
teils  in  deutschen  Besitz  übergegangen  ist,  haben  ust
aufmerksam  beobachtet;  wir  hielten  aber  bisher  di
        <pb n="455" />
        W  413  20

Seit  uu  nicht,.  für  geeignet,  deutsche  Kapitalisten  für  d  den
r  Altien  dieser  Unternehmungen  zu  inter-——**
  «

Im  GEegeusas  zu  den  an  der  Berliner  Börse
offiziell  rten  Kolonialwerten,  deren  e
zum  Teil7  *—  zurückgegangen  sind,  haben  sich  die
anderen  Kolonialwerte  gut  behauptet  und  sie  sind  zum
Teil  lssogar  erheblich  —  Wir  haben  stets  darauf
gehalten,  daß  diese  Werte  bar  bezahlt  wurden;  die
Besitzer  sind  8  meist  Leute,  die  die  Verhãlinisse
lennen,  den  als  Anlage  betrachten  und  nicht  nur
auf  schuellen  7  lativen  ewi  ausgehen

Die  Voraussefn  ng  für  eine  gedeil  liche  Weitermien

  und  Prer  Werte  ist  die  politische
  und  wirtschaftliche  Entspannung  in  Europa.
Dann  wird  sich  ein  vermehrtes  Interesse  für  unsere
Kolonien  bemerkbar  machen  und  die  Möglichkeit  eines
kolonialen  Zuwachses  scheint  uns  dann  gegeben.
#  1
1*

Unsere  Hauptniederlassung  sowie  die  Hamburger
Filiale  haben  sich  im  Jahre  1912  weiter  gut  entwickelt;
die  Umsätze  und  die  Gewinne  auf  allen  Konten  sind
wiederum  gestiegen,  eine  Vermehrung  zeigen  indessen
auch  unsere  Unkosten

er  Gewinn  fir  1912  beträgt  106  360  A  und
joll,  wie  E&amp;amp;  verteilt  Gwerden  10  v.  H.  Dividende  —
34000  .  #.  Rücklage  6000  #4,  Aufsichtsratstantieme

a  11860  A.  Nach  der  Bilanz
vom  81.  Dezember  1912  besaß  die  Bank  Kasse  86  538.K4,
Effekten  50  041  “  und  Außenstände  1  32  5  384  ,  dagegen
  schuldete  sie  an  Kreditoren  741  554.4

 

Ostafrikanische  Gesellschaft  „Sübküste“.)
Lindi- 

   
 
  
      
   
 
      

und  einen
standen

    
  

zur
es

der

den
dungen  in  er
arbeiten  bis.
Betriebskosten  werden,
erforderlich

Mikindani-Pflanzungen.

Mwita.  Gleich  nach  vollzogener  Durchführung
der  Sanierung  unserer  Gesellschaft,  d.  h.  Anfang  April
1912,  wurden  die  Agavenbestände  einer  gründlichen
Reinigung  unterzogen  und  die  rationelle  Weiterbewirtschaftung
  der  Pflanzung  in  Angriff  genommen.  Der

stand  an  Agaven  belief  sich  zur  Zeit  der  Sanierung
—  Anfang  April  1912  —  auf  rund  1  100  000  Pflanzen,
die  auf  elta  8370  ha.  standen.  Bis  Ende  des  Berichtsjahres
  1912  wurden  für  die  Neupflanzung  von  350000
Agaven  180  ha  vorbereitet,  die  Anfang  1918  bepflanzt
.

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1912.

als  Kesselwasser  nicht  zu  v

 

sind  E  abbieheri  es  Lreal  vor  —  rund  500  ha  ist  daeide
  gen  r  haben  daher
mit  hon  teen  *  °  Jä3  nar  üÜüberlass

geführt  haben,  daß  uns  etwa  zugesprochen
wurden,  über  die  demnächst  der  übliche  Hauspacvertran
abgeschlossen  wird.  Der  Stand  der  Pflanzung  ist  im
übeigen  gut.
Die  Fertigstellung  der  Entfaserungsfabrik  hat  sich
sehr  verzögert.  Hoffentlich  kommen  nun  keine  weiteren
törungen  vor.  Unter  dieser  —  3#  kechnen
wir  für  1913  mit  einem  Ertra

wa  600,  für  1915  etwa  800  t  Hanf  zu  erwarten.

Die  für  alle  rini.i  älcraus
wichtige  Wasserfrage  ki  rch  Ausnutzung
  der  sehr  wasserreichen  Madimbaquellen  in
ginstiger  Weise  gelöst  werden.
rbeiterverhältnisse  waren  zeitweise  außerordentlich
  schlecht,  was  zum  Teil  auf  das  Entstehen
neuer  Pflanzungen  in  dortiger  Gegend  zurückinführen

zum  l  r  auch  darin  seinen  Grund
im  Güden  iene  von  W  33  #h
die  Torn  denshütte  ei  der  Eingeborenenbevölerung
mehr  und  mehr  Pingebürcert.n!  hat,  wodurch  den  europäischen
  Betrieben  Arbeitskräfte  zentsagen.  wer  en.
Zwar  haben  sich  die  Arbeiterverhältmisse  Ende  1912
wieder  gebessert  und  sind  zur  Zeit  als  normal  zu  be-*
  fchnen,  doch  wird  es  in  Zunn  großer  Anstrengungen

ebürfen.  stets  die  erforderliche  Anzahl  Arbeiter  zu
beschaffen,  und  wir  werden  insbesondere  gezwungen

für  die  Anwerbung  von  Arbeitern  im  weiteren
Fn#e#n  beträchtliche  Kosten  aufzuwenden.

Mtwara.  Unsere  bisherigen  Versuche,  auf  dieser
Pflanzung  durch  Graben  von  Brunnen  brauchbares
Wahwasser  zu  finden,  haben  leider  keinen  Erfolg  8
hab  ohl  ist  es  gelungen,  an  einer  Stelle
Hot,  o-  auf  28½  Tiefe  reichliche  —  J5
anzutreffen,  doch  ist  das  gefundene  Wasser  brackig,
also  als  Teinkwn  für  die  Ein  Eorenenerbeliter  und
erwenden.  Wir  haben  nun
veranlaßt,  daß  etwa  1  km  landeinwärts  von  der  bisherigen
  Grabestelle  ein  neuer  Brunnen  an  elegt  wird.
Nach  Lösung  der  Wasserfrage  ist  es  nicht  schwierig,  die
Pflanzung  wieder  auf  die  Höhe  zu  ringen,  da  die
dortigen  Böden,  wenn  auch  nicht  so  gut  wie  die  Mwitaböden,
  für  die  Agavenkultur  geeignet  sind.  Die  Zahl
der  in  Mtwara  im  Felde  siehe  anden  Agaven  mag  sich
auf  500  000  bis  600  000  Pflanzen  bela  .

Abrechnung.

Mit  dem  1ir  d  die  Lindi-Pflanzungen  erhaltenen
Kaufäl,  en  wir  unsere  bisherige
d  lnen  getilgt  ngesichtödessemdaßivahs

BhresnochteineEiiinahnienausder

 

 

ZE- 



 

Pflanzung  Mwit  zu  verzeichnen  waren,  schließt  das
Jahr  1912  noch  mit  einem  Verlust  von  48  354  .X&amp;amp;  ab,
um  den  sich  der  bis  isherige  buchmäßige  Verlust-Saldo
auf  1440  297  ./¾  erhöht.  on  jenem  Verlust  des
Jahres  1912  betragen  allein  die  Hypothekenzinsen  und
Provision  über  die  Hälfte.  Diese  Ausgabe  kommt  in
Zukunft  ganz  in  Wegfall.

Der  in  der  Gesellschafterversammlung  vom  20.  Januar
  1912  gefaßte  Samierungabesch#n.  betreffend
Kerabsetzung.  des  Stammkapitals  und  Ausgabe  v#

S““m-!n  konnte  wegen  des  Sperrjahres  in  dr
Bilanz  für  1912,  die  mit  vorerwähntem  Verlust  abschließt,
  *  nicht  berücksichtigt  werden,  sondern  wird
        <pb n="456" />
        W  414  20

erst  in  der  Bilanz  für  1918  in  die  Erscheinung  treten.
An  Barkapital  werden  der  Gesellschaft  durch  die  Sanierung
  rund  326  000  .K  zufließen.  Die  Pflanzung

Mtwara  stand  Ende  1912  mit  23  140.#4¾  zu  Buch,  die

Pflanzung  Mwita  mit  377761.#¾.  Kasse  und  Bankguthaben
  waren  41  782.&amp;amp;¾  vorhanden.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Die  indische  und  die  Weltbaumwollernte  1913.

Nach  den  letzten  Angaben  wird  die  diesjährige
indische“)  Baumwollernte  erheblich  besser  ausfallen,
als  man  noch  vor  nicht  allzulanger  Zeit  erwartet
hatte.  Die  Gesamtanbaufläche  wird  jetzt  auf  nahezu
22  000  000  Acres  angegeben,  das  sind  296  000  Acres
oder  1,4  v.  H.  mehr  als  im  Vorjahre.  Der  Ertrag
wird  auf  4  897  000  Ballen  (zu  400  lbe)  geschätzt,  das
sind  1  109  000  Ballen  oder  fast  34  v.  H.  mehr  als  im
Vorjahre.  Zu  diesen  treten  noch  1000  Ballen  aus  den
Eingeborenenstaaten  in  Bihar  und  Orissa,  die  keine
Berichte  erstatten.  Indien  hat  indessen  nicht  nur  eine
ausgezeichnete  Ernte,  sondern  auch  günstige  Preise  zu
verzeichnen.  Der  Einheitspreis  pro  Bombay-cand)
ist  etwa  60  Rupien  höher  als  im  Vorjahre.

Die  amerikanische  Ernte  ist  noch  als  eine  gute
zu  bezeichnen,  obgleich  sie  etwa  um  2  Millionen  Ballen
hinter  der  letztjährigen  Rekordernte  von  16  Millionen
Ballen  zurückbleibt.

Die  ägyptische  Ernte  ist  gleichfalls  größer  als
im  Vorjahr  und  verspricht  die  größte,  jemals  im
Lande  der  Pharaonen  gewonnene  zu  werden,  nämlich
7750  000  Kantar  von  je  99,05  Ibs.

Deutsch-Ostafrika  schätzt  seine  Produktion  auf
8400  Ballen  oder  um  3000  Ballen  mehr  als  im
Vorjahre.

Rußland  rechnet  mit  einer  Ernte  von  15  Millionen
Pud  gereinigter  Baumwolle  (1  Pud  =  36,11  lbe).

Die  Smyrnaernte  ist  geringer,  und  der  Ertrag
an  Sea  Island--Baumwolle  erreicht  nicht  die  Hälfte
des  Vorjahres.

Andere  Baumwollgebiete  sind  von  geringerem
Einfluß  auf  die  Marktlage,  jedenfalls  läßt  sich  so  viel
sagen,  daß  in  diesem  Jahre  ein  ziemlich  reicher  Vorrat
an  Baumwolle  vorhanden  ist;  da  aber  die  Vorräte  an
vorjähriger  Baumwolle  nicht  überreich  sind,  ist  genügend
  Raum  für  die  neue  Ernte  vorhanden.  Selbst
wenn  die  Preise,  als  Folge  der  reichlichen  Ernte,
etwas  sinken  sollten,  dürften  sie  doch  noch  guten  Gewinn
  abwerfen.  (be  Pioneer.)

Der  LTissaboner  Kahdomaorlt  im  März  1913."“)
Im  Laufe  des  März  ist  der  Preis  von  S.  Thomé-Kakao
  auf  5000  Reis  gestiegen.  Zum  größeren  Teile
waren  die  Zufuhren  bereits  vor  Eintre  gegen  lau-—
  disponiert.  Es  herrscht  weifer  gute
Nachfrage.

*)  Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  S.  827  f.
**j  Vl.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  S.  826.

 

Im  März  betrug  die  Zufuhr  22  542,  die  Ausfuhr
62  944  und  der  Vorrat  am  31.  März  57  700  Sack.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon.)

 

Rakaoernte  in  Bahia  1912/13.

Die  Bahia-Kakavernte  1912/18  ist  beendigt.  Eine
sichere  Schätzung  über  ihre  Größe  ist  noch  nicht  möglich,
  da  erst  in  den  nächsten  Monaten  die  letzten  Ankünfte
  der  Ernte  zu  erwarten  sind.  eennoch  darf
man  den  Minderertrag  gegen  die  Ernte  1911/12
schon  jetzt  mit  rund  100000  Sack  auf  Grund  folgender
statistischer  Daten  annehmen:

Zufuhren  1912/18.

 

1912  Mai  9875  Sack
*  Juni  32  459
.  Juli  37447
*  August  648
*  September  18  2285
"b  ktober  88  512
.November  57846
Dezember  86  542  „
1918  Jannunr.  47617
Februar  bis  Mai  angenommen
  mit.  50  000.
zusammen  394  928  Sack.

Die  Zufuhren  der  Ernte  1911/12  b  en
409  787  Sack.  Die  Vorernte  1918/14  wird  nach  de
aus  den  Kakaodistrikten  erhaltenen  Nachrichten  llein
ausfallen,  da  sich  der  Fruchtansatz  infolge  der  in  den
letzten  Monaten  he  nden  großen  Hitze  und
Trockenheit  nicht  hat  entwickeln  können.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Bahia
vom  26.  Februar  1918.)

Die  Bergwerksinbdustrie  in  der  Südafrikonischen
Union,  iInsbesondere  im  Transvaal.

Nach  den  Veröffentlichungen  des  Bergwerksdepartements
  liegen  über  die  Ausdehnung  der  Kohlenvorkommen
  im  Transvaal  und  überhaupt  der  Union
noch  keine  bestimmten  Forschungsergebnisse  vor.  As
Erklärung  hierfür  wird  darauf  hingewiesen,  daß  die
Ausbeutung  der  Kohlenvorkommen  noch  verhältnismäßig
  jungen  Datuuns  ist,  und  daß  die  jährlich  geförderte
  Menge  von  rund  7  Millionen  Tonnen  so  wemg
im  Berhältnis  zu  den  im  Schoße  der  Erde  befindlichen
Gesamtvorräten  ist,  daß  die  Nachforschung.  nach  der
Lage  neuer  oder  den  Abmessungen  alter  hlenfelder
noch  wenig  unmittelbares  Interesse  bietet.

Nach  summarischer  Schätzung  gibt  es  im  Transvaal
  Mensan=  von  rund  Quabratmeilen  und
in  ungefährer  Mächtigkeit  von  6  Fuß  mit  einem
samtgehalte  von  36  000  000  000  Tonnen  Kohlen.

Zum  Vergleich  sind  die  Schätzungen  für  die  übrigen

rt:

 

Provinzen  der  Union  ange
        <pb n="457" />
        415  20

 

OQuadratmeilen  Tonnen
Natal  7  Fuß  Mächtigkeit  9  400  000  000
Wulan  ulan  s--  6000000000

ange-  rastnt  Schätun

1  g  unmöglich,  »  -  »
Miyme  ljedenfallö  msgeamt4-  4800  000  000
Basutoland  .  unter  M
Swaziland

Zusammen  mit  dem  Trausbaat  wären  3  Kohlenvorräte
  von  56  200  000  nnen  vorhanden.  Mit
der  gegenwärtigen  Methode  der  Ausbeutung  werden
eetwae  55  v.  H.  des  gesamten  Vorrats  gefördert  werden
önnen.

Die  Qualität  der  Kohle  ist  großen  Schwankungen
unterworfen.  Der  Prozentst  der  Asche  bewegt  sich
zwischen  6  und  30  v.  er  gepemwärtig  #  en
Markt  gebrachten  Koh  e  ’zuischen  10  und  11

Im  einzelnen  werden  über  die  För  i  von
Loohle  in  im  Transvaal  im  Jahre  1911  Krerse  ahlen
geg

Transvaal:  Gesamtförderung  5  428  902  Tonnen,
verkauft  4349  680  Tonnen,  Wertauf  der  Zeche  1020539  L.

Union:  Gesamtförderung  9  981  327  Tonnen,  verkauft
  7  594  944  Tonnen,  Wert  auf  der  Zeche  1985  158  8.

Der  Durchschnittspreis  war  im  Transvaal
4  sh  9,89  d,  brovin  11  sh  6.98  d.  Orange-Freistaat
  5  Sb  8.4  1  4,98  d  die  Tonne.

Im  Tra  Fr  erscheint  der  Durchschnittspreis
der  Hoble  Fiemlich  zs  weil  nicht  nur  der  Preis
der  guten  Kohle  e  starke  Konkurrenz  (namentich
  d  verglichen  ur  zi  Sohprouim)  gedrückt  wird,

ndern  auch  große  Quantitäten  schlechter,  früher  unver-EW*
  Kohle  neuerdings  an  die  elektrischen  Kraftanlagen
  abgesetzt  werden.  Die  sortierung  von
Musschuß  hat  daher  lort  abgenommen  t#  Desemheer
1911  nur  noch  16,58  gegen  21,95  H.,
dar  40½).  Der  Dulähshl-  betrug  im  Junl  100
v.  H.

Als  Nebenprodukte  wurden  im  Transvaal  im
#abre  1911  erzeugt:  Koks  2565  Tonnen  im  Werte  von
0  &amp;amp;  und  Teer  41  352  Tonnen  im  Werte  von  1411  K.

Die  Kohlenfelder  bei  Middelburg  haben  76  v.  H.
zu  der  gesamten  Kohlenförderung  des  Transvaal  bei-*’’
  die  Springs-Brakpan-Felder  nur  15  v.  H.

Die  Kohlenbergwerke  in  der  Union  haben  im  Jahre
1911  an  Europäern  beschäftigt  1217  und  an  Eingeborenen
  22  400,  davon  im  Transvaal  490  Europaer
und  9087  Eingeborene.

An  Löhnen  in  Bergwerlen  und  verwandten  Unternehmungen
  sind  in  der  Union  im  Jahre  1911  ausbezahlt
  worden  13817248  8;  davon  entfallen  14888448
oder  76,4  v.  H.  auf  die  Goldindustrie,  2789  589
oder  14,8  v.  H.  auf  die  Diamantbergwerke,  842190  2
oder  4,5  v.  H.  auf  die  Kohlenbergwerke.

Im  Transvaal  wurden  ausbezahlt:  14  283  447  2
in  den  Goldbergwerken,  644  384  2&amp;amp;  in  den  Diamantbergwerken,
  381  887  K  in  den  Kohlenbergwerken,  und
zwar  von  der  lezsgenonnten  Summe  66  291  8  Gehälter
und  109  770  L  Löhne  an  Europäer,  sowie  205  820  2

öhne  an  i..I

Vonden  Gesamt
für  Maschinen  und  Material  im  Jahre  1911  von  zusammen
  14071108  2  entfallen  11714765  oder  83,2  v.H.
auf  die  Goldbergwerke,  1450  127  oder  10.8  v.  H.  auf
die  Diamantbergwerke  und  544  782  2  oder  3.9  v.  H.
auf  die  Kohlenbergwerte.

Im  Transvaal  allein  wurden  ausgegeben  11680238
für  die  Goldbergwerke,  271219  für  die  Diamantbergwerke
  und  276  071  E  für  die  Kohlenbergwerke.

VT1NAM  rvbnbsdest

.  7

 

m  27  im  Transvaal  registrierten  BergwerkselFen-
  en  betug  im  Jahre  1911  das  Nominalapital
  4  die  E——  Aktien  38  800  885

und  die  l  Dividen

Bandel  der  Südafrinanischen  Union  im  Jahre  1912.

Die  Einfuhr  des  Südafrilanischen  Bundes  allein
belief  sich  im  Jahre  1912  auf  210  L,  d.  s.
95,1  v.  H.  der  gesamten  Einfuhr  Sü  dafrikas.  Das
#ber  ist  aus  der  folgenden.  Jusammenstellung  erichtli

  u-  baw
U-s
011  Abna  me
-  8
5  34  945  447  36  009  841  +  1064394
2  —  —  1979  937  2  820  119  +  849182
.....  111111006250—103861
Zusammen  380354953984521041809715
e  Zunahme  der  Einfuhr  von  Handelswaren  ber
  *.

ats  5%  dem  Südafrikanischen  Bunde
bzw
—#

1912
r

 

stellte  erih77
1911
8

1912

1.  Südafrikan.  Produkte
  (einschl.  Gold
u.  Diamanten)

2.  -5

55389858  61594  1138  6204  760

1918861  167860  240231

Dbusammen'“  57308214  683272743  K+  5964529

r  Wert  der  aus  dem  Bunde  ausgeführten  südafritcbere

  Produkte  weist  demnach  eine  Zunahme
von  6204  760  2  oder  10,9  v.  H.  auf.

In  der  Einfuhr  weisen  folgende  wichtige  landwirtschaftliche
  Produkte,  die  Südafrika  selbst  eran.
  eine  Abnahme  auf  (Wert  in  L):  Weizen  395  265
1911:  550691),  Mehl  498  464  (596  605),  Hammelfleisch

5  450  (32  308),  Speck  224384  (229134),  Zucker  257328
Lgenommen  hat  dagegen  die  Einfuhr  von:
987),  Käse  158787  (148640),  frische

-  753  *  1%  Ochsenfleisch  88  270  (78  970).
utter,  deren  Einfuhr  im  ersten  Halbjahr  1912
eine  Abnahme  von  47  000  S  gezeigt  hatte,  ist  im
weiten  Helbjahrii  in  solchen  Mengen  eingeführt  worden,
aß  der  Einfuhrwert  für  das  hanze  Jahr  um  69000  20
größer  ist  als  im  Jahre  .  Der  Hauptgrund  für
iese  Erscheinung  ist  cabrez  lbl.  in  der  auterockentchen
Dürre  zu  suchen,  unter  der  Südafrika  in  der  zweiten
Hälfte  des  Jahres  1912  gelitten  hat.
zu  verzeichnenden  Zunahmen  anlan
denken,  daß  der  Eigenbedarf  des  Lan  es  jãhrlich  steigt
und  daß  viele  Bezirke  infolge  mangelnder  Kommunikationsmittel
  noch  nicht  in  der  Lage  sind,  ihre  Produkte
  auf  den  Porkt  zu  bringen.  In  der  Erzeugung
von  Getreide  hat  Süda  frika  in  den  letzten  Jahren

 

von  igen  und  Mehl  zusammen  noch
1  452000  5  daß  die  Annahme  begründet  erscheint,
        <pb n="458" />
        W  416  20

Südafrika  werde  in  nicht  all  allnn,  kemner  Zeit  seinen  Eigenbedarf
  an  Getreide  selbst  d

Was  die  —  —  die  in  Südgerila
  bergestell  werden,  anbetrifft,  so  s#eigt  die  Einselgeme

  riitel  “——1  rt  4  28L)  eine  Abnahme

Er  112  367  #  87  285),  Herzen  1  73  3  zi
eingemachte  Früchte  %  ———  994  (41  5,%
Sprengstoffe  79  000  (79  000).  Eine  Zunahme  zei  gt
nur  die  Einfuhr  von  Zement  114  921  (104  405),  die
wahrscheinlich  nur  eine  vorübergehende  Erscheimmg  ist.
Bei  der  noch  geringen  Leistungsfähigkeit  der  südafrikanischen
  Industrie  muß  ein  gelegentlicher  außerordentlicher
  Mebrbebarf  sofort  eine  Einfuhrsteigerung  zur

Folge  h

ien  Artikeln,  die  der  Erschließung  cber.  rukrodurtichon
  2#n,  des  Landes  dieren  haben  solgende  in
der  Einfuhr  zugenommen  (We  L):  Landwirtschaftliche
  Maschinen  221  092  Ert.  *10  417),  Maschinen
zur  Wasserbohrung  28  815  (14556),  Windmühlen
65  586  (49  546),  landwirtschaftliche  Geräte  487  859
(392704),  Düngemittel  124511  (1  —  Fabrikationsmaschinen
  305  297  (257  349).  Abgenommen  hat  nur
die  .  .  Maschinen  für  die  Minenindustrie

736  7
r  Einfuhr  von  Waschinen  für  die
uw  in  seit  dem  Jahre  1910,  wo  er  mit
f  Hochststand  erreichte,  stündig  ab-142
  Sie#n  rsache  für  d  *  Erscheinung  dürfte
darin  zu  suchen  sein,  daß  sich  die  Minen  im  Jahre
1910  in  großem  Maße  mit  neuen  Waschinen  versorgt
haben  und  daß  daher  naturgemäß  ihr  Bedarf  in  den
folgenden  Jahren  geringer  sein  mußte.

Ferner  zeigt  die  Einfuhr  von  folgenden  Artikeln,
deren  erhöhter  Gerbrauch  vorzugsweise  auf  eine  vermehrte
  Kaufkraft  des  Landes  hinweist,  eine  Zumahme:
Musikalische  Irstrumente  182  946  (1911
Metorwagen  577  924  (869  977),  Nolbon  15

Juwelierwaren  175  782  (168  543),  Seiden-Ebchuer
  98  000  (82  000),  Wollenfabrikate  925  430
(801  769),  naumwollenfebrta  8  287  068  (2902  720),
Hüte  und  Mützen  266  095  (243  678),  Sportartikel
84  371  (77  262).

.Besonders  bemerkenswert  bei  dieser  Gruppe  ist
bie-  große  Zunahme  der  Einfuhr  von  Motorwagen
und  Motorrädern.  Der  Einfuhrwert  der  ersteren
hat  sich  um  56  v.  H.,  der  der  letzteren  um  110  0nt.
vermehrt.  Wenn  man  in  Betracht  zieht,  daß  der  Sü

1906

2m  s

 

Deutschland

Vereinigte  Staaten  von  Amerika

Der  Wert  der  eingeführten  deutschen  Waren  hat
hiernach  im  Jahre  1912  um  nicht  weniger  als  179  000  .
oder  0,8  v.  H.  abgenommen,  nachdem  schon  im  Vorjahr
eine  Abnahme  von  115  000  oder  0.7  v.  H.  gegenüber
1910  zu  verzeichnen  gewesen  war.  Der  Anteil  der
Vereinigten  Staaten  zeigt  auf  der  andern  Seite
seit  1910  eine  stetige  7n  nahme  Welche  deutsche  Waren
insbesondere  einen  Rückgang  aufzuweisen  haben,  läßt
sich  aus  den  bis  jett  swrene  statistischen  n  Nachweisen
  noch  nicht  ersehen  2*#  der  Bewertung  d
obigen  Zahlen  muß  allerdings  5  tigt  w  werten
daß  die  außerordentliche  Zunse  des  deutschen  A#teils
im  Jahre  1910  zum  Teil  auf  einen  besondern  Umstand,
nämlich  .  großen  Lieferungen  von  elektrischen  Maschinen
  für  die  „Victoria  Falls  Power  Company“

rückzuführen  war,  ferner,  daß  die  Steigerung  der
Einfahr  amerikanischer  Erzeugnisse  neilsaols  von  dem

 

68  808),
286

 

1907

 

afrikanische  Bund  nur  etwa  1280  000  weiße  Einwohner
hat  LT  so  dt  die  Aufnahmefähigkeit  dieses  Marktes
außero
A#uch  die  Ausfuhr  selpender  landwirtschaftlicher
  Erzrugoaisse  hat  *  erte  Agengn
Wolle  4  760  594  (1611:  3809929,  Mohair  967286
(917874),  Häute  und  Felle  1  691  042  (1216  481),
Straußenfedern  2609  638  (2  258  140),  Mais  443  500
(402  80.  frisches  Obst  54  786  (45  572).
mptsächlichsten  Mineralien,  die  aus  dem
—#  et  ausgeführt  wurden,  zeigen  eine  Zunahme,
und  zwar  algende  eerte  1912  (und  1011)  in  8:  Leld
38342806  (85064344),  Diamanten  9153316  (8281907),
Zim  266  20  (244  691),  Kohle  1173  820  (1079007).
r  die  usfuhr  von  Kupfer  —  2  265  (573537)  —
hat  abgeno
Basondere  ESh  verdient  noch  die  Ausfuhr
von  Walöl,  deren  Wert  im  deh  wßgme  1912:  150  982  K
gegenüber  96  168  &amp;amp;  im  Vorjahr  betrug.
(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
  in  Kapstadt.)

 

ti

 

 

 

 

Sandel  Britisch-Südafrihas  im  Jahre  1912.7)

Im  Einfuhrhandel  Bettisch  Südafeikas  war  der
prozentnale  Anteil  Englands  im  Jahre  1912  genau
ebenso  hoch  wie  im  Jahre  1909  (58,1  v.  H.)  und  zeigt
seit  1910,  wo  er  seinen  Höhepunkt  erreichte  (59  v.  H.),
eine  langsame  aber  beständige  Abnahme.  Besonders
bemerkenswert  ist  der  seit  1907  ununterbrochene  Zurückgang
  des  prozentualen  Anteils  der  britischen  olonien.
  Diese  Erscheinung  findet  ihre  Erklärung  in  der
Tatsache,  daß  aus  diesen  Ländern  vorzugsweise  lang
wirtschaftliche  Produkte  kommen,  die  Südafrika
steigendem  Maße  selbst  erzeugt.  Was  die  —
Länder  anlangt,  so  ist  der  Prozentsatz  ihres  Anteils
seit  1907,  mit  Ausnahme  eines  kleinen  Rückschlags  im
Jahre  1608.  ständig  gestiegen  (von  80,8  auf  82.3  b.  H.).

Nach  England  und  den  britischen  Kolonien  sind
Deutschlang  und  die  Vereinigten  Staaten  von
Anmerika  die  hauptsächlichsten  Her

üdafrika  eingeführten  Waren.  Die  Entwicklung  ihres
Anteils  seit  dem  Jahre  1906,  in  1000  8  und  Prozenten
—  ist  aus  der  folgenden  Zusammenstellung

 

1908  1909  1910  1911  —912

280  1978  2184  2468  3618  3508  3324
J.6  v.  H.  7.0  v.  P.  87  v.  H.  90  v.  H.  10,3  v.  H.  9,6  v.  H.  88  v.  H.

2740  201n  8814

2602  2020  2008  2182
90  v.  HP.  7.8  v.  H.  82  v.  H.  S0  v.  P.  78  v.  HP.  8.0  v.  HP.  88  v.  P.

vermehrten  Import  von  Waren  herrührt,  in  welche
Deu  nicht  konkurrieren  kann,  nämlich  von  Petroleum
  und  andern  mineralischen  Olen.  —  sebsn
wenn  man  diese  Umstände  berlcchichtigt.  bleibt  immer
Abnahme  der  eingefüh
u  von  17  eine  Zunahme
  der  eingeführten  enden  ½30  Waren  (na  8
Abzug  von  Perbienn  und  andern  mineralischen  Olen.
im  Werte  von  2  gegenübersteht.
Der  Wert  Einfuhr  auf  den  Kopf  der  weißen
Bevölkerung  her  betrug  1912  annähernd  29  2.
Dien  Ausfuhr  von  1  bofrilapischen  Produkten
nahm  ganzen  um  0,5  v.  H.  zu.
Gold  wein  eine  s  —  W#  1  v.  de  hf-  Diamanten

 

 

 

*)  Bal.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  S.  320.
        <pb n="459" />
        417  2

zeigen  eine  solche  von  10  v.  H.  und  sonstige  südafrikanische

  Produkte  16,2  v.  H.
Von  den  ausgeführten  E(  Erzeupnissen
Sh  e  enMvHaa  au

14  v.  H.  manten
22  v.  H.  auf  e  bati  dich  m“m'’
*¾9-  uiet  en  v.  H.  auf  Gold,  14  au  *nt
auf  sonstige  fudaftc  quche  Er-F*
  11  ältnis  hat  sich  d  mach,  im  Jöhre
10  8  der  bedeutenden  Zunahme  d  r  Ausfuhr  v
und  Diamanten  nsten  der  sonstigen,  d.  d
—  landwirtschaftlichen  Produkte  verschoben.
ge  batwicklunn!  der  Weuhr,  xüdefeikanischer  Erzeu
  äan  den  Jahren  1908  2  ist  aus  der
na  !r5n  Tabelle  essichtich  -  3  1000  2):
1908  1909  1910  1911  1912
32047  38  308  34  499  37  690  41  042
6370  8480  8282  9  155

8365  10  858

50  581

11  588
54  507

11  761
57738

13  734
63931

deutet  eine  Zunahme  von  28,1  v.  es
#sgen  Erzeugnissen“  ist,  in  dem  letzten  Jahrfünft
ällionen  8  oder  65  v.  gestiegen,  eine  Kae

  bi  ür  die  günstige  Entrbäteh  üdafrikas  ein
“  beredt  eres  Zeugnis  ablegt  als  die  Vermehrung  der
oldaus

S

 

—
r

die  Verteilung  der  Aus  fuhr  auf  die  einzelen
  Be  timunungsländer  angeht.  so  nimmt  Engla
der  Statistik  90.7  v.  H.  der  südafrikanischen  Erzeugnisse
  auf.  Als  die  nä  stgrößten  Abnehmer  folgen
Deutschland  mit  2.7  v.  H.,  Belgien  mit  1  v.  H.  und
die  esinisten  Staaten  von  Amerika  mit  1  v.
die  Ausfuhr  nach  keinem  der  übrigen  Länder  errei

a"e.  Gegenüber  dem  Vorsahr  ist  in  der  Verteilung
1  4usfuhr  kaum  eine  in.

 

afrika  nach  England  verschifft  werden,
erscheinen  in  der  Statistik  als  Ausfuhr  nach  diesem
mde.  Es  ist  aber  bekannt,  daß  insbesondere
Deutschland  große  Mengen  von  südafrikanischer
Wolle  und  Straußenfedern  ent,  auf  dem  enscten
Markte  kauft.  Daher  kommt  es,  daß  z.
Jahr  1911  die  südafrikanische  Siatit  eine  sälusführ
Deutschland  in  Höhe  von  1  586  8  angibt,
während  na  Scher  *  7  Stailset.  in  dem  genannten
dafrikanische  Erzeugnisse  in
tschland  s  Wosen  sind.  Zweifellos  war
1912  auch  ein  nicht  geringer  Teil  der  als  Ausfuhr
lasBelsien  be  bezeichneten  Waren  endgültig  für  Deutschan


(us  einem  Lerichte  des  Kais.  Generalkonsulats
in  Kapstadt.)

 

Franbreich.
Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Erzeugnissen
bes  französischen  Kongogebiets.

Eine  Verordnung  der  Französischen  Negierung
vom  1.  1  April  1918  setzt  für  Kaffee  und  Kakao  in  Bohnen
die  Mengen,  die  aus  Französisch-  —
(konventionelles  Kongobecken)  während  des  Jahres  1918

t  der  in  der  Verordnung  vom  .  April  1899  angegebenen
  Vergünstigung  in  Frankreich  eingeführt

 

werten  We  *  #%  ks  —  *  fest.

ie  ũ  n  eht  in  einem  Zollnachlasse  von

12  Fr.  .  —  —*  1  dz  Kakao.
Ws  ofliciel  de  la  Frangaise.)

 

mozambiaue.
Beschränkung  der  Futtereinfuhr.

Laut  Verordnung  der  Betreuirchennke  in  Lourengo
Marques  vom  26.  Februar  1918  ist  die  Einfuhr  von
Futter  *—  #rt  aus  seuchenfreien  Gegenden  ohne  vorgängige
  schriftliche  Erlaubnis  dieser  Behörde  verboten,
auch  muß  das  zur  Einfuhr  gelangende  Futter  von
einem  gehöri  rig  beg  %%  zur  ia  ien  Zeugnis  eines  Tierarstes
oder  seines  Vertreters  begleitet  sein,  welches  dartut,
daß  das  Futter  aus  einer  seuchenfreien  Gegend  stammt.
Ebenso  ist  die  Einfuhr  ir  endwelcher  Erzeugnisse,
die  in  Heu  oder  Gras  verpackt  sind,  in  die  Provinz
verboten,  wenn  nicht  ausweislich  eines  gehörig  beglaubigten
  Zeugnisses  das  Heu  oder  Gras  in  Gegenden
gewachsen  ist,  die  von  ansteckenden  Krankheiten  frei  sind.
(Diario  do  Governo.)

 

 

Dordnigeria.
Lollfreiheit  für  Weie  Varen.

Laut  einer  von  der  „Northern  Nigeria  Gazette“
—  1012  errsfentlichten  *
können  in  Abänderung  der  „Customs  Tariff  Proclamation
  1911“  Fugrnde  Waren  zollfrei  in  das  Schutzaebien
  Eingeführt  wer

e  Baren,  welche  laut  Bescheinigiiiig  Eigentum
der  fraiizosischen  Regierung  sind  und  behufs  Durchfuhr
auf  der  zigerischen  isend  abn  nach  Gebieten  außerbalb
Nigerias  eingeführt

rr  *  of  Trade  Journal.)

 

Sübdnigeria.
Einfuhrzoll  für  Spirituosen.

Durch  Verordnung  des  Gouverneurs  im  Rate
vom  25.  März  1918  ist  der  Zoll  für  Spirituosen.  bei
der  Einfuhr  nach  Südnigeria  auf  6  Schilling  8  Pence
für  1  Imperialgallon  bei  einer  Stärke  von  50  Grad
Tralles  erhöht  worden.

Für  j  Grad  oder  Teil  eines  Grades  über  diese
Stärke  ist  ein  Zollzuschlag  von  2½  Pence  für  1  Im-Ws
  zu  entrichten,  während  für  jeden  Grad
unter  dieser  Stärke  eine  Zollermößigung  von  1½  Pence

1  Imperialgallon  gewährt  wird.  Der  Mindest-R
  darf  inden.  *  geringer  sein  als  5  Schilling

1  Imperia
ulgal  e  Board  of  Trade  Journal.)

Nordrhodesia.

Vorschriften  für  die  Einfuhr  von  lebendem

Eine  in  der  „North  uer
1.  —tu“*z  1912  verösfent  ich

Sikanntmachung



Nr.  68  vom  Jahre  1912  enthält  ot  für  die
"*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  462.

vom
        <pb n="460" />
        W  418  20

Verhötund  von  Krankheiten  unter  dem  Gieh  in  demjenigen
  Teile
westrhodesia  bekannt  war.  Danach  ist  die  Einfuhr
von  Bullen,  Ochsen,  Kühen,  Färsen,  Kälbern,  Ziegen,
hafen  (mit  Ausnahme  von  Schafen  zum  Schlachten),
Schweinen  oder  von  Fleisch,  Knochen,  Hörnern,  Fellen,
Häuten,  Hufen  oder  Abfällen  solcher  Tiere  oder  von

ämereien,  Gras,  Futter,  Heu  Stroh,  Kraldün  er
oder  sonstigen  Trägern  von  Keimen  einer  in  der
kanntmachung  für  Nrdehobesia  Nr.  12  vom  Jahre
1911  aufgeführten  Krankheit  aus  Südrhodesia,  Betschuanaland,
  Deutsch-  Sübwestafrika,  giesisch-West=
  und  Ostafrika  oder  Belgisch=  Konge,  nach  Nordwesirhodesia
  nur  mit  Erlaubnis  des  Administrators
oder  einer  sonst  befugten  Person  unter  gewissen  vor-9
  schriebenen  Bedingungen  gestattet.

Durchfuhr  von  Häuten  und  Fellen  aus

Bel-  gente  dc  durch  das  früher  als  Nordwestrhodesia
beschunt  Gebiet  nach  einem  Platze  außerhalb  Nordwestw
  de  kann  gestattet  werden.

e  Einfuhr  von  Pferden,  Stuten,  Wallachen,
Maukieren  Eseln  oder  von  Fleisch,  Knochen,  Hufen
oder  Abfällen  dieser  Tiere  oder  von  Hörnern  oder

Uen  (anderen  als  den  in  dem  vorstehenden  Abschnitt
erwähnten)  oder  von  Jahrzeugen  Zuggeschirren  (gear)
oder  Geschirren  (barness)  aus  den  oben  erwähnten
Gebieten  nach  Nordwestrhodesia  ist  nur  mit  schriftlicher
Erlaubnis  des  Administrators  oder  einer  sonst  befugten
Person  unter  gewissen  Bedingungen  gestatt

Für  gewisse  Bezirke  zioeri  sind  —e  besondere
  Vorschriften  erlassen  worden
e  Board  of  Trade  Journal.)

Südrhodesia.
Geplantes  Verbot  der  Ausfuhr  von  Angoraziegen,
  Straußen  und  Straußeneiern.

Nach  einem  im  Regierungsanzeiger  ber,  *
South  Africa  Chartered  Company  Nr.  961  28.  Februar
  1918  veröffentlichten  Gesetzentwurfe  x  die  Ausfuhr
  von  Angoroaziegen,  Straußen  und  Straußeneiern
aus  Südrhodesia  in  gleicher  Weise  verboten  werden,
wie  es  für  das  Gebiet  der  Südafrikanischen  Union  in
Aussicht  genommen  ist.')

(Nach  einem  Berichte  des  *n*z  Generalkonsulats
  in  Kapstadt.)

88

 

 

 

 

Sadatrikanische  Union.
Einfuhrplätze  für  Vieh  aller  Art.

Laut  Bekanntmachung  Nr.  28  vom  24.  Januar  1913
hat  der  Generalgouverneur  auf  *  der  ihm  vurch

des  Gebiets,  welcher  früher  als  Nord- 



Abschnitt  8  (1)  des  irgfenchengesehee  vom  Weahr  19115)
übertragenen  Befugnis  bestimmt,  daß  Vieh  aller  anul
nur  keeee  sta  Portelizabeth.  Lieg  ler  Aet
Durban,  Komatipoort,  Mafeking,  Rietfontein
und  Ramans  Drift  eingeführt  we  en  darf,  soweit
nicht  die  Einfuhr  von  Vieh  aus  irgendeinem
einer  Kolonie  oder  einem  Gebiet  arß  Grund  des  Viebseuchengesetzes
  verboten  ist.
—:“•  nicht  de  Landwirtschaftsministerium  in
einstimmung  mit  den  Vorschriften  in  Abschnitt  8  (2)
L  Hiehseuchengeseges  in  besonderen  Fällen  die  Einsuhr
  von  Vieh  über  andere  Einfuhrpläßtze  erlaubt  hat,
ist  die  Einführ  nur  über  die  vorgenannien  Einfuhrplätze
  Leitattet,
Die  Bekanntmachung  Nr.  264  vom  Jahre  1911“)
ist  aufgehoben.
(Ihe  Union  of  South  Africa  Government  Gazette.)

Tünrnel.

Bollfreibeit,  für  Baumwollsamen  zentralatischer
  Herkunft.

Die  a#i  naenwerm  hat  ein  vorläufiges  Gesetz
veröffentlicht,  wonach  die  auf  Grund  eines  früheren
Großwesiratserlasses  für  amerikanischen  Baumwollsamen
  gewährte  Zollfreiheit  auf  Samien  zentralafiatischer

  Herkunft  ausgedehnt  wird.
(Nach  einem  Berichte  der  Kaiserl.  Botschaft.)

 

Beigisch  Kongo.

Vorschriften  für  die  Einfuhr  usw.  von  nicht
6esogenen  Steinschl  gewehren  und  Handels-Laut

  Berordnung  s“  nw  vom
22.  November  1912  werden  die  Einfuhr,
der  —  und  Besitz  von  nicht  gezogenen  söhre,
geneh  von  ###  Wöhmcchelr  Handelspulver  von
*  Ta  e  ab  im  Kasaibezirke  sowie  in  demjenigen
Teile  des  Kwangobezirks,  welcher  auf  dem  rechten  r—
*  Kwangoflusses  liegt,  und  vom  15.  Februar  1918
ab  in  allen  übrigen  Teilen  des  belgischen  Kongogebiets
  zelian
Die  Einfuhr,  Beförderung,  der  Vertrieb  und.  Besib
dieser  Waffen  und  #ieses  Pulvers  werden  nur  unter
Beobachtung  der  Vorschriften  der  Verordnung  vom
6.  ““  ar  1012  gestattet,  besonders  derjenigen  über
en  Artikel  4  dieser  Verordmung  vorgesehene  Erkausnlen

Die  Verordnung  vom  16.  März  1912.53)  ist  aufgehoben
  worden
(Bulletin  ostieiel  du  Congo  belbe  vom  14.  Febr.  1913

—  —

 

Vermischtes.

Zentral-Auskunktstelle  für  Kuswanderer)
Die  Sentral-  auskunftstelle,  gür  Auswanderer
  (Berlin  W  35,  Am  Karlsbad  10  im
ersten  Bierteljahr=  1913  (1.  zenlsba  bis  31.  März)
in  7202  Fällen  kostenlose  Auskunft  an  Auswanderungs-*)

  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  64.
*#*)  Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  122.

museige  erteilt  und  zwar  in  6061  Fällen  schriftliche
und  in  1141  „Fällen  mündliche.

Bean#  wurden  insgesamt  9869  Anfragen
über  die  h  Auswanderungsgebiete.  Davon

WVo„D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  31.
*“#)  Bal  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  3  36
)Bol.  *1  Bl.“  1912,  S.  1
        <pb n="461" />
        W  419  20

bezogen  sich  3688  auf  die  deutschen  Kolonien,  und
zwar  auf  Deut  *  „Südwestafrika  460  Deutsch-Lstafri
  ka  766,  Kamerun  151,  Togo  65,  Samoals#2,
Kiautschon  47,  Deutsch-Keu  uinen'  66,  auf  die
afrikanischen  Kolonien  im  allgemeinen  225  usw.
Unter  den  ferenden  Auswanderungsgebieten  steht
Argentinien  mit  904  Anfragen  an  der  Spitze;  dam
folgen  Kanada  mit  898,  3  wit  884.  ie
Vereinigten  Staaten  von  Ameri  „Mittel-Brasilien
  mit  547,  Brasilien  im  ash,  mit  159,
mit  184,  der  Südafrikanische  Bund  und
VNiederländisch-Indien  mit  je  87.  Mexiko  mit  80,  die
Türkei  mit  64,  Rußland  mit  62,  Britisch-Indien  mit  57,
#wgland  mit  56,  Paraguay  mit  45,  Agypten  mit  35,
-truguay  mit  34,  Japan  mit  33,  Bolivien  mit  29,  Neuzud
  und  Osterreich-  Ungarn  mit  je  27,  Bulgarien
mit  26,  Neu-Südwales  mit  25,  Queensland  mit  24,
Nord-Brasilien,  Sibirien  und  Frankreich  mit  je  .
Victoria  mit  21,  Kolumbien  mit  20,  Peru,  Britis
Bestafrika  und  Spanien  mit  je  17,  Belgisch-Kongo,
  Französisch-Westafrika  und  Französisch-Indien
  mit  je  16,  Guatemala,  Spanisch-Westafrika
und  die  Schweiz  mit  je  14,  Marokko,  Britisch-Ostafrika,
  Süd-Australien  und  Italien  mit  je  13  und
West.Indien  und  Serbien  mit  je  12.  Der  Rest  verteilt
88  zuf  Costarica,  Eruador,  Haiti,  Honduras,  Kuba,

Garagu,  anam  nto  Domingo,  Benezuela,
Heutr  een  Loeffin  nien,  Algier,  Liberia,
Vortugiesisch=  Ost=  und  Westafrika,  Réunion,

ripolis,  Tunis,  Cypern,  Hongkong,  Persien,  die  Philippinen,
  Siam,  Tasmanien,  die  traits  Settlements,
Vest-anjtralken.  die  Fidschi-,  Gesellschafts=  und  Sandwichs-Inseln,
  Belgien,  eu-  Caledonien,  Dänemark,
Griechenland,  Montene  vi  die  Nächerlande,  Norwegen,
Portugal,  Rumänien,  weden  usw.  usw.

Von  den  3775  aessneen  die  ihr  Alter  angaben,
  waren  488  weniger  als  20  Jahre,  2899  zwischen
20  und  30,  709  zwischen  30  und  40,  197  zwischen  40
und  50  und  32  über  50  Jahre  alt,  und  von  den  4773
Fragestellern,  die  Angaben  über  ihren  Personenstand
ma  ben-  waren  3518  ledig,  1226  verheiratet  und  35
derwitm

 

#o  dem  Berufe  waren  unter  den  Anfragenden
am  aͤrtsten  die  Kaufleute,  Handwerker  und  Landwirte

vertret
e  in  Anfragenden  bezeichneten  sich  221  als
mtiellos,  den  über  1300  zum  Teil  über  recht  erbebliche
  Summen  rghgen;  3.  B.  100  über  10  000  A.,
45  über  15  000  M.  20000  22  über  25000.4,
21  berul  30  000  4  28  über  50  000  ,  10  über
100  000  ¾  usw.

Von  den  Anfragen  kamen  nus  Preußen  4056,  und
9  ar  aus  Brandenburg  mit  Berlin  1509,  aus  der

Weinprovin  5609,  Hanmover  289,  Sachsen  280,  West-2
  chlesien  266,  Schleswig-Holstein  256,  Ostwen

  2  Hesorgffan  189,  Pommern  120,  Westpreußen

  107  und  Posen  92

An  der  Spitze  der  brigen  Bundesstaaten  steht  das
reich  e  mit  654,  es  folgen  Sachsen  mit  611,
Württ  mit  448,  vanthues  mit  208,  Hä-  mit  211.
Eseitemberg  mit  mit  106,  Hefsen  mit  88,  das  Großherzogtum
  Sachsen  mit  37,  Bremen  mit  66,  das  8  e
tum  Braunschweig  mit  35,  Oldenburg  mit  33,  Anhalt
mit  29,  Mecklenburg-  Schwerin  mit  22,  S
ningen  und  Sachsen-Koburg-Gotha  mit  je  18.

 

 

Aus  den  deutschen  Kolonien  kamen  32  Anfragen,
  aus  dem  Auslande  491,  dabvon  216  aus  Osterreich-Ungarn,
  88  aus  Ruß  aus  der  Schweiz,
28  aus  Frankreich,  16  aus  England,  18  aus  Belgien,
12  aus  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  usw.

 

Die  Bevölherungsverpältnisse  in  *8  ee,

Lourengo  Marques  wird  mit  Recht  ##ch
besten  Ankerhäfen  an  der  ganzen  alulkanischen  srüle
gezählt;  der  Hafen=  und  E  senzabnberieg  zeigt
wuhein  winen  au  ssteigende  We  wie  die  folgenden

iffern  d

1904  1911

Eingelaufene  Schisfe  584  691
Gelöschte  Ladung,  In  Tonnen407688602759
GelandetePass  16  102  60  940
Mit  der  giseahh  veförderte

Güter,  in  Tonnen  469  176  601729
Mit  der  E  beföcderte

Passag  .  77911  169  158

Fieruch  gee  der  dafen-  und  Eisenbahnverkehr
während  der  letzten  Jahre  an  Bedeutung  zugenommen.
Da  nun  dieser  Verkehr  im  wesentlichen  den  Zwecken
des  britischen  Hinterlandes  (des  Transvaal  mit  Pretoria
  und  Johannesburg)  dient  —  fast  sämtliche  in
Lourengo  Marques  gelöschten  Güter  gehen  mit  der
Eisenbahn  nach  dem  britischen  Hinterlande  weiter  —,
so  wurde  mit  Sicherheit  erwartet,  daß  nach  den  Ergebnissen
  der  neuesten  Volkszählung  vom  .  Dezember

912  die  britische  Kolonie  in  Lourengo  Marques
10  Zahl  entsprechend  zugenommen  hätte.  Statt  der
erwarteten  Zunahme  zeigt  sich  aber  eine  bemerkenswerte
  Abnahme.  Unter  den  im  Jahre  1904  gezählten
656  männlichen  Briten  waren  sicherer  Schätzung  zufolge
rund  600  arbeitsfähige  Männer.  Da  die  Zählung  der
britischen  Kolonie  vom  “  1018  nur  noch  829
arbeitsfähige  Männer  ergab,  igt  sich  allein  bei
der  arbeitsfähigen  britischen  kaen  gen  Bevölkerung
eine  Abnahme  von  45  v.  H.  in  noch  nicht  neun  Jahren.
Aber  auch  die  *m  europäischen  fremdländischen
  Nationen,  welche  neben  den  Engländern
in  erster  Linie  dort  sich  wirts  aftlich  betãtigen,  weisen
verhältnismäßig  hohe  Abnahmen  ihrer  mänmlichen
Bevölkerung  auf.  So  zählte

im  *  1904
121  8  Männer  +  41  Frauen)

 

 

 

 

die  Deutschen
Fran

ranzosen  .  1  44
änder.  39  8  -  9  "
Schweizer.  46  (87  -  *  9  „

im  Jahre  1912
die  Deutschen.  106  (66  Männer  +  40  Frauen)
63  (26  137

ranzosen
Holländer.  12  (8  -  —4
Schweizer  35  25.  +110

6  seit  1904  die  männliche  (erwachsene  und  unerwachsene)
  Bevölkerung  abgenommen  hat:  bei

Deutschen  um  17.,6,  bei  den  Franzosen  um  55,2,  bei
den  Holländern  um  73,3  und  bei  den  Schweizern  um

(Aus  einen  1  des  LHaiserl.  Vonsulats
Lourengo  Marques
        <pb n="462" />
        W  420

2·.

Liter  atur-Berlcht.

Wurterbur  des  Deutschen  Staats-  und  Verwaltungs-8

  züdchet  von  u  vP5  errn

S  tengel,  zweite  Fusgegeben  von

Professor  D  Wt“inust--  in  Königs  i.  Pr.

20-/21.  Lieferung.  Verlag  von  Mohr  (Paul  Siebeck),
Tübingen  1913.  Preis  4  .K#

Die  Lieferung  umfaht  die  Stichworte  „Kranken.
versicherung“  bis  „Luxussteuern“.  Von  rolonialem
Interesse  ist  der  Hinweis  in  §8  4des  Kapitels:
heiten  (übert#een  auf  die  zur  äpfun
Malaria  und  der  Schlaftrankbeit  ergriffenen
nahmen  (8.  654).

Darmstädter,  Paul:  Gesblehte  der  Auftellung  und
as  Afrikas  seit  dem  Zaltalter  der  Entn.
  Exster  Band:  1415—18
G.  J.  Göschensche  dlung,
Preis:  brosch.  4%  7,50,  geb.  4#  9,50.
Der  —  erste  Band  bebandelt  die  E
der  portugiesischen  Vorherrschaft  (15.  und  16.  *
hunden).  ie  Geschichte  Afrikas  in  der  Zeit  des  Sklavenhandele
  (17.  und  18.  Jahrhundert),  und  ausführlicher
den  Zeitraum  vom  Ende  des  18.  Jahrhunderts  bis  1870.V
in  dem  namentlich  die  Darstellung  der  ä##y  tischen
*  ition  Napoleons  sowie  die  Geschiehte  Ageriens
Südafrikas  Interesse  erwecken  werden.  In  einem
Weten  Bande  soll  die  Geschichte  der  Aufteilung  und
Kolonisation  Afrikas  bis  in  die  unmittelbare  Gegenwart
gerigsfhr  werden.  Ein  beträchtlicher  und  nicht  unwichtiger
  Teil  der  Geschichte  der  neuesten  Zeit  —  6

der

8
3
dee
3
6

 

——  fidis.

 

sei  nur  an  Tunis  und  e  Tripolis  und  Marokko,
die  Gründung  des  Kongostaats  und  der  deutschen
Kolonien,  den  Burenkrier  und  die  Einigung  Südafrikas
erinnert  —  wird  in  dem  Buche  zur  Darstellung  gelangen,
  das  —J  46½  Kolonialpolitiker  wie  dem
Historiker  zu  dienen  bestimmt  ist.

Hedin,  Sven:  TIrnehlmalun  alaja.  Entdeckungen  und
Abeniener  in  Tbet.  Mit  169  Abbildungen  nach
—  hischen  Aufnahmen,  Aquarellen  und  Zeich-—

  Verfassers  und  mit  4  Karten.  Dritter
d  peig  113.  F.  A.  Brockhaus.  Preis  geb.

In  weiten  Kreisen  ist  Tranchimalaja“  bekannt,
das  vor  wenigen  Jahren  erschienen  ist.  In  die  damsligen
  zwei  Bände  hatte  aber  Hedin  nicht  alle  seine
Erlebnisse  aufnehmen  können  und  sich  daber  für  einen
dritten  Band  noch  eine  Menge  fesselnder  Schilderungen
gaurepan  müssen.  Mit  Interesse  verfolgen  wir  die

reitungen  des  riesigen  Transhimalaja,
4  e#  Engländer  „Hedin-Gebirge“  haben  nennen
wollen.  Die  Flugü#  “  bereiteten  stets  große
Schwierigkeiten,  und  wanchmal  hing  das  Schicksal  der
Karawane  nur  an  einem  dünnen  E5  dem  sich
Mensch  und  Tier  anvertrauen  muften.  Zu  Poetischer
Höhe  erhebt  sich  Hedins  Darstellung  in  der  Entdeckungsgeschichte
  des  heiliven  Sees  der  Inder  und
Tibeter.  Die  Ausstattung  mit  bunten  und  einfarbigen
Bildern  ist  wieder  ausgezeichnet  und  schließt  sich  eng
an  die  ersten  zwei  Bände  an.

 

 

Kolonlale  Literatur.)

H.
Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehllt,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.

Hopfeld,  Fr.:  Wirtschaftliche  Grundlagen  und  A
sichten  der  Togokolonie.  Koloniale  ———#  "
(1913)  fr.

Hutter:  .  Voll#wirtschaft  und  W  achchetepolitik:
in  (Alt-)Kamerun.  Kol.  Rasch.  4  uAish  196  12

*  Rerista  Colonial:  Anno  10°  ff.  Lisboa:  1913  ff.
Typogr.  do  Annuario  Commercial.  80.  (#

II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.

Andrews,  Charles  Me  Lean:  The  Colonial  Pe  Liot.
London:  ##lian  &amp;amp;  Norgate  (1912)  VII,  256  S
2,  50  A.  80.  w

Beer  G.L.:  The  old  colonial  system,  1660—1754.
Pat  1.  The  Esabliahment  —  1660—1688.
2  Vol.  London:  1913.  17  83.  (#

*)  In  dleser  urn  werden  die  neuesten  Erschelnun
Sy#tematisch  geol  mitgetelt.  Mt  eloem  ailnd  die  Titel
der  Werke  —.  welche  bei  der  Redaktion  des  Koloniales
  elasi  einem  6  dleenigen.  Lau  ——  er-D

  erklärt  sleh  gern  zur  Annahme  und
We  Schhhtrtritaern  berfl
als  Re  i  oder  zur  Aufnahme  lo
dle  Wnnn  nen  #  lere,  werden.

 

archand,  E.:
——  1913.  5  Fr.
«  Wziisteliiehteckekktnnzosisehenlos
losieii  in  Koloniale  Monatsblätter  :“
(1913)  2

I.Europe  et  la  conquete
5  i

wWiereeck,  Louis:  Amerikanische  Kolonialpolitik
Koloniale  D  4  (1913)  ft.  ls

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Kologie.
Abeling,  M.  Zur  Rio  Muni-PFrage.  Kol.  Rdsch.  4
-  "
ILAique  G*pß  Frangaise.  Paris:  Challamel
1913.  IV,  92  S.  2.¾.  8.  Co
½-Fleeher,  Eugen:  Die  Rehobother  Bastardes  unddas

  Bastardierungsproblem  beim  Menschen.  M.  19  6
23  Stammbäumen,  "733  Abb..  Jena:  Fischer  1913
VII,  327  S.  16  .K.  80.  l

Hassert,  Kurt.  :  Des  Kamerun  Essgheise
e.  amtl  ——  u.  —  *  .  1  Karte

u.  i  Tat.  Abb.  Quitteil  n#  *
Bd.  24  H.  2/3.)  Berlin:  Ssee  )

113  8.  40.
LHæassort,  Kurt:  Forehungs-  ition  ins
8  n  ins  Hinterland  von  Nordwest-1
  Taf.  u  Aus:  Zeitschrikt.

15  Abb.
d.  Gasclan.  f.  Erdkunde  1910  Nr.  1.  35  S.  S.  L1
        <pb n="463" />
        421

*  Hasser  Kurtz#  Seenstudien  in  Nord-Kamerun.
Aus:  Zei  Gesellsch.  f.  Erdkunde  1912.
57  S.  80.  1

Reuning,  E.:  Eine  Beise  —  der  Küste  Lüdesiebacht
  —P##kopmund  im  Februar—März  1912.
Aittell.  a.  d.  Deuisch.  Schutzgeb.  1  (1913).  lis
Schlettwein,  Carl-  Viehzucht  in  den  Tropen  und
Subtro  22  Abb.  (Süsserotts  Kalcniskeiblio.
thek  26.)  Berlin:  Süsserott  1913.  48  S.  3.K¾#.  S#.  L#

Sponeer,  *)  and  F.  J.  onnt  Across
Aus  ith  l.  and  maps.  Vol.  1.  2.  London:
Macmillan  &amp;amp;  Co,  1912.  2  Bde.  20  A.  80.  [1

IV.  Naturwissenschaftliche  krforschung
der  Kolonien.
Adlung:  Beiträge  zur  Kenntnis  einiger  Eingeborenen-Nahrungsmittel.
  Aus:  Tropenpflanzer  Jg.  3
1913,  Nr.  4.  11  8  —n¾u-Norstatt,

  H.  nische  Termiten.  M.  ua
Der  Pflanzer  3  üä#en  s  130  141.  L

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
„Braun,  Georg:  Zur  Frage  der  Bechtsgültigkeit

der  Mischchen  in  den  dentschen  Schutzgebieten
m  –We#n  (1912).  Gel#ral¾h  1912.

 

Statute  f  the  Transvaal  1839—1910  Cli
force  on  #8  1910  Compil.  and  ed.  E**9
—2  and  Gey  van  Pitũus.  Vol  14

ria:  Gov.  L  Off.  4  Bd.  147.4.

r———3  8  1910.

2.  1900—1906  (Crown  Colony)  1

3.  ioio  nsible  W  e.,  and  Inder.

4.  Chroncologiesl  Table  (1839—1910)  1911.  I#

VI.  Staatsrecht.
Vacat.
VII.  Verwaltung.
Vacat.
VIII.  Justizwesen.
Vecat.
IXX.  Völkerrecht.
Vacat.
X  Bevölkerungswesen.
4  Otene,  Monatsschrift  für  asiatische
***#%  g.  v.  Hermann  von  Staden.
Bil  golb·  .  München:  Verlag  d.  Ostens  o
2
XI.  Statistik.  M—**
Ann  nual  Report  of  the  Trades  missioner  for

ber  FJear  ending  31th  December  1911.  sul  LTebl  South
*  %  Cape  Town:  1912  Cape  Tim  V,
2  8  28
Korn  of  the  Philippine  Commission  to  the  Se-7
  of  un  B  *  1912  Gov.  ktt.

24

—2  on  2#  —nN—(“  &amp;amp;ô  Depart

br  Fe  er  endi  une  1912.  Sher  1912
a  Leelo  an  Et.  15,  2  S.  40.  i

 

*  Resolution  on  the  Land  Revenue  Administration
#f  Assam  for  the  1911—1912.  Stillons::  01913.
Assam  Seeretar.  Print.  Off.  II  5,  XXV  S.  [

XII.  Finanzwesen.

*  Geschlifts-Berlcht  der  Kolonialbank  Aktien-Gesellschaft
  1912.  Berlin:  1913  Rosenbaum  (9  S.)  40.  21

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

Deeken,  Richard:  Kkreitunge
und  -maschinen  in  Samoa.  Zeitschr.  Kolon  246
Wirtschaft  4  (1913)  ff.  les
*  Dölde:  Der  Tabakbau  auf  Java.  Berichte  über
Landwirtschaft  26  (1913)  121ff.  s2s
*  Dölde:  Der  Tabakbau  auf  Sumatra.  Berieh
über  Landwirtschaft  26  (1913)  128ff.
Dudgeon,  Gereli  ·.:  #e  Progress  of
esrieulture,  with  specinl  refereuce  to  cotton.  E
the  Imperial  Institute  1  6023)  90—101.  [31
Lostlan,  Alfred:  Die  Landwirtsehaft  in  Abessinien.
T.  1.  Acker-'  und  Ellonsenben.  Beihefte  zum  Tropen--Pflanzer
  Bd.  14,  1913,  Nr.  3,  E
—  R.  Fv.  n  Srienlture  of  Mozambique  prortuguese
  Bulletin  of  the  Imperial
kaschute  #  11,  1  Eset  155—1  O.
*  Report  on  ihe  Agricultural  Department,  A
—  the  Fear  ending  30t0h  june  1912.  *  12
ar  Ferrech  a,  200,  0  15,  2  S.  40.  [-«schnele«
  Die  Rinder  des  Muansa-  und  Tabora-Bezirkes.
  Der  Pflanzer  3  117—130.  (35
*  Tobaeos  from  Portu  eugues  t  Africa.  Balletin
of  the  Imperial  kneestute  l.  11  .  5935)  11—33.  sas
Zimmermann,  A.:  Ober  die  Anpflanenng  von
Eukalypten  “  r  Entsumpfung  des  Geländes.
  Der  Pflanzer  3  0515  40  e.  L

XIV.  Wasserwesen.
Vacat.

XV.  Bergwesen.
Range,  Paul:  Neue  Glimmerlagerstätten  in  Deutsch-Ostafrika.

  Aus:  Zeitschr.  d.  Deutsch.  Geclog.  Gesellschaft
  Bd.  64,  1912,  Monatsbericht  7.  las

Hantel

——  in  Holland.  Berichte
über  —.2  26  zd,  B8n  [

Annual  Beport  of  the  Trades  Commissioner  kor

the  Lerr  ending  31th  December  1911.  (Union  of  South
6.  1  4  Town:  1912  Cape  Times  L#d.

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

##ibeT  eotton  industry  of  Northern  Nigeria.  Bulletin
ef  the  Imperial  Institute  Vol.  11,  1  (1913)  70—79.  [E
*  Maefte,  J.  Br  S  The  pottery  industry  of
Lorin,  N  —  Buheechr  of  the  Imperial
Institute  1  (1913)  121.  a2

XVIII.  Verkehr.
Thurn,  H.:  Die  !m—  òααh  cerhiiiune

Deutschlands  mit  seinen  Kolonien.  Die
(1913)  S.  62f.
        <pb n="464" />
        422

XIX.  Medizin.

PDixo  n,  R.  W.:  East  Coast  Fever:  its  prevention
and  erscbezlion.  (imion  of  South  Africa.  Departm.
of  agriculture.  Fae  Bullet.  23.)  Pretoria:  P0I.
Gov.  Print.  Kt  8.  8
Julien,  *-  ee  d'hygiène  aux  colonies.
Bulletin  6  8  BSociee  iec  coloniales  3
(1918)  10—3.
Küulz,  eruner  saad
Kol.  Z.  14  (Gi  *m  .
Meinhof,  Heinrich:  Zur  Klinik  und  Momhoori
der  Filaria  und  Mikrofilaria  loa#  3—  Tädas

Med.  Diss.  1912.  Leipzig:  Barth  1912.  58  S.  80.  ##

"  olpp,  G.:  Schwarzwasserfieber.  (bie  ärziliche
Mission  Beih.  2.)  Güterloh:  Bertelsmann  1913.
8  S.  80.  las

XX.  Sprachen  und  Literatur.
Vacat.

XIXI.  Religions-,  Missions-  und  Schulwesen.

*'  Blank:  Eia  englisches  Urteil  über  die  deutschostafrikanisch
  —  Koloniale  Monatsblätter
  4  633)  17  (40
*'  Statistique  unn  de  Penseignement  en  Tunisie
-  1  nn⅜  1912.  o.  0.:  (1913)  Impr.  wipie

XXKII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
olonien.

Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.
Vacat.

XX7XNK.  Technologie.  Kunst.

epbnp¼  Julius:  Die  Photographie  in  den
üsserotts  Kolonielbibliotbes  25.)  Berlin:
bßÖ  usr  VII,  58  S.  2  .  8e.  ör

XXV.  Bauwesen.
Vacat.

*  *
r*

Werke  nichtkolonialen  Inhealts.

Arent,  A.:  Argentinien  ein  Land  der  Zukunkt.
M.  viel.  Abb.  u.  d.  Fortrüt  d.  Verf.  3.  Aufl.  München:
Steinebach  1913.  250  S.  7,50  A.  Se.

Behme:  Unsere  Eisenbahninteressen

ressen  in  Schantung.
Kol.  Monatsblätter  4  (1913)  174fl.

 

Beriebte.  4e#  Deutschen  Pharmazeutischen  Gesellschaft.
  Ig.  „Berlin:  Borntraeger  1912ff.  Se.

——  der  deutschen  Landwirtschaft.
  Bearb.  u.  Leitung  4  Deutsch.  Landw.  Gesellsch.
  Stück  20  u.  24  4n  Samralung.  Berlin:
Deutsch.  Landw.  Gesellsch.  1  e.

20.  Sagawe,  B.  .  A.  se  Schlesien.

24.  Gerriets,  Jo  Oldenburgische  Wesermarsch.

Bornemann,  F..  Die  Motorkultur  in  Deutschland.
U.  Mitw.  von  B.  Dona  b.  M.  121  Textabb.
Berlin:  #  1913.  Vnn.  230  S.  5.80  A.  80.

*  Bruhns,  Hugo:  See  des  Deutschen
M““  —  achweis.  d.  z.  2.  geltenden
  *  2.  *  W  tagsche  Sammd-
  —  keh  *W  Berlin:  Guttentag  1913.

Fritz  2.  Motorpflü  Berlin:
Deutsche  —  1913.  71  S.  0,  80.

*  Dölde:  Der  Tabakmarkt  in  Holland.  nanens
über  Landwirtschaft  26  (1913)  138ff.

Eseberich,  K.:  Die  angewandte  Entomologie  in
.  ung  in  d.  biolog.
ethode.  Zugl.  m.  Vorcehl.  zu  einer
Reform  d.  Entomologie  in  Deutschland.  M.  61  Textabb.
Berlin:  Parey  1913.  VIII,  196  S.  6  4K.  60.

Gerriets,  Johs.:  Betriebeverhältnisse  in  der  Oldenburgischen
  Wesermassch.  (LBetriebsverbältnisse  d.
deutsch.  16.  24.)  (Arbeiten  d.  Deutsch.  Landw.
Gesellsch.  239.)  Berlin:  Deutsche  Landw.  Gesellsch.
asis.  XV,  255  8.  80.

Herzog,  Rudolf:  Preußens  Geschichte.
-  &amp;amp;  er  (1913)  377  S.  8°.

Tohnte  mon  sense  in  foreign

antoveB  Gllar  ,  Com
Ben  *  London:  Smith,  Elder  &amp;amp;
Pielll  Nt  as  3  .  8o.

Tindermann,  Carl:  Zur  rrasbalichlkei.  2.  Aufl.

Stuttgart:  Moritz  1913.  175  S.  3—K.  8e.
TLeeder,  Karl:  Wildkunde  und  —.  1

1,  Abt.  Wien  u.  Leipzig:  Frick  1913.  IX,  seßes

Lepeig:

k  des  Khisrsiche  Bayern.  Hreg
n  Kriegsminist...  nach  dem  Stande  vom  6.  7
8  „Abe  —  (1913).  XII,  7118S.

Sagawe,  B.,  ermann,  R.,  u.  Waterstradt,  F.:
Erhebungen  über  en  Ldnkruchakihehen  Betriebaver
hãl  (Betriebeverhältnisse  d.  deutsch.

Cat,  Willlam  Howard):  Message  of  the  President
  of  the  United  States  —  Judicial,  Militar),
and  Insular  Affairs.  Washington:  1912.  24  S.  #.
        <pb n="465" />
        W  423  20

Verkehrs-Nachrichten.

Am  20.  März  ist  in  Daressalam  (Deutsch-Ostafrika)  eine  Funkentelegraphenstation
(Küstenstation)  für  den  allgemeinen  öffentlichen  Verkehr  mit  Schiffen  in  See  eröffnet  worden.  Das
Anrufzeichen  ist  „K  A  C“.  Die  Normalwelle  hat  eine  Länge  von  600  m.  Die  Küstengebühr  beträgt
30  Pf.  für  das  Wort;  eine  Mindestgebühr  wird  nicht  erhoben.  Die  Reichweite  erstreckt  sich  vorbehaltlich
  näherer  Feststellungen  auf  etwa  1100  km.

In  Nijassi  (Kamerun)  ist  eine  Reichs-  Telegraphenanstalt  für  den  internationalen
Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Wortgebühr  für  llegramme  nach  Niassi  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  Duala.
Sie  beträgt  gegenwärtig  3  65  Pf.

Die  Eröffnung  der  Postanstalt  in  Akoafim  (Kamerun)  hat  am  1.  Februar  stattgefunden.
Die  Eröffnung  der  Postanstalt  in  Ngaundere  (Kamerun)  hat  am  13.  Februar  stattgefunden.

In  Hatsamas  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  3.  April  eine  Reichs-Telegraphenanstalt
für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.
Die  Wortgebühr  für  Telegramme  nach  Hatsamas  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach
5  Pf.

Windhuk.  Sie  beträgt  gegenwärtig  2  MA.  7

In  Morobe  (Deutsch-Neuguinea),  in  der  Südostecke  von  Kaiser-Wilhelmsland-Grenze  gegen
Britisch-Neuguinea,  ist  am  20.  Januar  eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich
auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  sowie  von
Vertbriefen  und  ferner  auf  die  Wahrnehmung  des  Postanweisungs-,  Nachnahme-,  Zeitungs-,  Postpaket--
  und  Postfrachtstückdienstes  erstreckt.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Mai  1913.

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  %  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  deutsch  ·  Neugnin  Leopel  ’s
"  „  Nenguine,  e  -  edri  ilhelms-Lalser-Wilhlslan
  ——————————  14%.  28.  Mai
nd  bumardh-Krchlpel.  Nabaul  48  Tage  11“.  Juni  1050
Brindisi  26.  Mai  Friedr.  Wilhelmsh.  45  T.
(engl.  Schisfe)  Rabaul  42  Tage

 

 

 

*  Für  Briese  u.  Postkarten  Nachversand  über  Slbirien  Shanghei  denglong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo

118  am  19/6.  und  16/6.—  Briefe  und  Postkarten

nach  Berlinhafen  werden  nicht  über

Schanghai—Hongkong  geleitet.

«  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
—  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  Übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Varenprob
Sibirien?  Pftn  ana  geleitet.

“  Briefe  und  Postkarten  nach  Eitape  werden  dieser  Verbindung  nicht  zugeführt.

2.  Samoa.

 

Queenstown

22.  Mai  19.  Juni

1  Apia  25  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sodney.

20.  Mai  17.  Juni  8.15
        <pb n="466" />
        W  424  20

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  .  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am  ·  der  flberfohrt  abgesandt  werden  am:
B.  Deutsch-Sstafriba.  Neapel  18.  29.  jed.  Mis.  Mombasa  O  16—17  Tg.11.  27.  jed.  Mts.  1050
ba  Oeutsche  Schiffe
*  Dw-  Eandoh,arseille  20.  Mai  Mombasa  O  16  Tage27.  Mai  101
*#  —  Brindi  4.  Mai  1.  i  Mombasa  O  17  Ta  2.  30.  Mai  1050
örsan  1.  «-fMatceille
  28.  Mai  Mombasa  O  19  Tage  21.  Mai  1050
E#s  au  (engl.  Schiffe)
Marseille  11.  27.  jed.  Mts.  Tanga  19—20  e  9.  25.  jed.  Mts.  2.15
b)  (einschl.  oet  4.  *  .  0
2  a  Neapel  18.  29.  jed.  Mts.  Tanga  17—18  Tage  11.  27.  jed.  Mis.  1050
“"S⅛ë&amp;amp;k93  eeschen  |  *#  w
“*  9  Woosch,  Marseille  29.  Mai  Mombasa'  17  Tage  27.  Mai  1016
rm  W  ia  Geins  4.  Mai  1.  Juni  Nomb  —  “
)  von  omzaåa  2.80.Mai105-0
Makiua211.27.jed.Mt-s.  21  Tages.  25.  jed.  Mts.  2.15
e)  nach  sowie  *  (euische  Schiffe)
ç2  *  benga  tnmieng.  13.  29.jed.  Mts.Daressalam  19  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  100
ALD  s  6  7
Mm  -  -  «  15
orrok  3  —.—  20.  Mai  Zanzibar  ar  18  Tage  27.  Mai  10
9  lalam  weite
*  JZ2  -  |%t  fiae  mit
—*  14  uN  er  Brindisi  4.  Mai  1.  Juni  Zanzibar  17  Tuge  ·
l-  Daressalam  2.  30.  Mai  1050
Cengl  Schiffe)  2  Ige
4.  Deutsch-Slbwestafrika.  Hamburg  10.  25,  jed.  Mts.  Swakopmund  21,  2479|/9.  24  jed.  Mts.  5.30
#a)  nach  Swakopmund  sowie  .  .  ·
cost-Ist  AntwetpenWjed.M.  Swakopmuad2qu.  26.  jed.  Mts.  1045
Se  at7.  (eeunsche  Schiffe)
Erootsomein.  Southeta  29.  jed.  Mis.  Swakopmund  20  Tg.  28.  jed.  Mts.  12.48
5  *  W  a9  sdeutsche  )
So  Sakals-  #  Boulogne  12.  jed.  Mits.  Swakopmund  19  Tg.  11.  jed.  Mts.  1.0
“  ache  1  opn  .
WN,Ri-uqt,måuchasSouthamptous.17.31.Mqi7-JuuiSVIIVWMIWAlls-STRIC-  duni
t  —2  fbmburg  18.  Mai  Swalopmund  eiwa  T.18.  Rai  9.5
#  #S#%outhampton  12.  Mai  Swakopmund  unbestimmt]  11.  Mai  1248
era,  awe.  .  .
kon  präven-  Otjoothfhamburq  15.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage15.  jed.  Mts.  9.5
W  Rebobo  Liest  —½  .  —
S  Intwerpen28  jed.  Mts.  Swakopmund  837Tage22.,  jed.  Mts.  10
—  mmstalu.  Windhur  denn  7  9  7
Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  25  Tage.  24  jed.  Mts.  5.30
Antwerpen28.  jed.  Mts.  b#deritzbucht  21,  22  Tg26.  jed.  Mis.  104
adlutos  n  j  eritzbuch  a  j
5  veritbugt  sowie  Sautheten  29.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  19  Tage28.  jed.  Mts.  12.48
—  ν  .  .  .
,  M  Boulogne  12.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  20  Tage  11.  jed.  Mts.  1.0
Sullen  rnt  *  tbuch  6  1
—  Southampton“  s.  17.  81.  Mai  7.  Jun|  Lderitzbucht  20-21  Tages  2.  16.  30.  Mai  6.  Juni
12.48
fbamburg  18.  jed.  Ms.  L#derizzbucht  32  Tage  18.  jed.  Mts.  9.5
Oamburg  15.  jed.  Mts.  Abderitzbucht  60  Tage  15.  jed.  Mts.  9.5
Antm  28.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tage  22.  jed.  Mts.  1.0
atn  4%  Tes  I
(#Southampton]  12.  Mai  Luderitbucht  unbestimmt!  11.  Mai  12.48
        <pb n="467" />
        W  425  20

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  4  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  em:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats'  Viktoria  20  Tage
5.  Namerun.  Duala  21  Tage
Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.5
a)  #e  -owie  r  —JJ  Ba  Tage
,  stattsaofsyvasldlåoabktlimgkgcm
  Boulogne  11.26.  jedes  Monats  s  Vittoria  18  Tage
Campo,  Dschang,  ur  Mer  Duala  19  Tage
r*nst  old  Fast-,  wag-Sw)  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
öbe  Kribi.  Plantation  20  Tage
—  Lolo  —  Lomie,  Longji  20  Tage
Sa-  tHamburg  22.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
W.  Ver  It  Duala  28—30  Tage
1#L#verpool  29.  Mai  Viktoria  38  Tage  .
Duala  89  Tage  |  27.  Aai  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  SEalsbar  aß  26  Tage  ##n  jeden  Montag  1045
——  —  —  Proch  di  s  t
DOamburg  22.  jedes  Monals  Nio  del  Ney  31—58  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
ULiverpool  29.  Mai  Rio  del  Rey  37  Tage27.  Mai  1012
c)  nach  Garua,  Lere  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter
·  »  »  Lolodla—ola
nach  Kuflert  Liverpool  jeden  Mittwoch  Lagos  16  Tage  S.  jeden  Montag  1046
von  dort  welter  Zaria—
Naragute  ehe  Malbuguri
8.  24.  Mai  14.  Juni  2.  28.  Mai  18.  Juni  8.  48
*/  ec  Miossen  Erngt.  ut  —..  e  Tage  ——x
Nola,  Souffla  i  Kinchafsa  und
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dann  Ilußdampfern  28.  jed.  Mts.  104
6.  den  Narolinen,  Palan-  el  16.  Mai  13-.  Juni  Jap  36,  37  Tage  14*.  Mai  11.  Juni  1059
Inseln,  Marianen.  les  Angaur  86  Tage  *  w.  v.
a)  nach  Jap  und  Angaur.  e-  m.  nuchst.  t
Grindit  25.  Mai  Jap  49  Tag  23.  Mai  1050
(engl.  Schifte)  B  51  #  bzw.  v.
Japm  nächst.  Gelegenh.
Palau  36  Tage
b)  nach  den  Ubrigen  Stationen  Neapel  13“.  Juni  Saipan  48  Tage  11°.  Juni  1080
Oeutsche  Schiffe)  Ponape  50  Tage

 

 

 

 

ie  Briefe  und  1esthrten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexan-16/6.


drowo  u  19/5.  u.

Auf  Lerlangm.  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Varenprob  —  aßen.  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
birien—Schanghai  ge  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  thch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  V  ge,,  sechs-  bis  siebenmal  jährlich.

Eibirien—.

7.  Nlantschon.

 

a)  Briefe,  Postkarten.

r  ioun

14.  28.  Mai  1050
jeden  Freitag  1050
7.  21.  Mai  4.  Juni  101.

21.  Mai  4.  Juni  8.48
2.  16.  30.  Mai  1018

—
b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
Neapel  16.  30.  Mai  Tsingtau  34  Tage
W  “  Tsingtau  32—35  Tag
jeden  Sonntag  ing  —  e
9.  28.  Mai  6  i  Ksingtau  34
v  28.  Mai  6.  Juni  e
(engl.  Wee,  d  no  Les
Liverpooll  23.  Mai  6.  Juni  Tsingtau  84  Tage
co  er  e,  4.  18.  Mai  1.  Juni|  Tsingtau  35  Tage
4  #gßen  des  Absenders  werden

Besordernnasgeleg

.

enheiten,
        <pb n="468" />
        426

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  mũssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Marsthall=  Jnseln.  Taranto  18.  Mai  Jaluit  59  Tage  «
-)aqchsa1au.....  *  sse)  18.  J  Faluit  55  2  6  Mai  11.  Juni  1080
e  .  Juni  aluit  age
Oheushrechh  6
Neapel  21.  Mai  Welaide  2  N1  ——
(eutsche  Schisfe)
5  nach  Nurn  “  11.  25.  Mai  8.  Juni  :  A  2.  .  16.
)  er  der  Vacifle  Vhos·  80.  Mai  7.  *
Taran  4.  18.  Mai  1.  Juni  —4
Cengl.  .  tnle  nach

 

Nauru
Auf  Verlangen  des  e,  zwerden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspopiere

und  Worenproben  —

drowo  1188.  am  166

irien  —

ai  geleitet.

über  nghai
e  und  Postkarten  achrch  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexan= 



9.  Logo.

Hamburg
##Hamburg
1  Marseille
1  Bordeaux
Liverpool
Oamburg
Rotterdam

eutsche  Schiffe)

Hamburg

 

 

Rotterdam
eutsche  Schiffe)

9.  24.  jedes  Monats
11.  26.  jedes  Monats

22.  jedes  Monats
10.  jedes  Monats

25.  jedes  Monats
jeden  Mittwoch

16.  jedes  Monats
22.  jedes  Monats

90.  jedes  Monats
8.  Mai  4.  Juni

 

Lome  18  Tage
Lome  16  Tage

Lome  21  Tage

Kotonon  18  e
n  da  ab  18  ge  n

Lome  28  Tage

Lome  80  Tage
Lome  20  Tage

9.  24.  jed.  Mts.  9.5
10.  25.  jed.  Mts.  1.0

22  jed.  Mts.  9.5
8.  jed.  Mts.  1016

28.  jed.  Mts.  1045
1.

WMontag  1012
16.  jed.  Mts.  9.5
21.  jed.  Mts.  1012

30.  jed.  Mts.  9.5
2.  Mai  3.  Juni  1012

 

1  Den  durch  1  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beföllderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schnegebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Pofst  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
deuisch  ·  Nengninea  *  14.  enot  Mai  Neapel.  ...  14*.  29.  Mai  12-.  Juni
Brindisi.  ..11.  26.  Mai  8.  Jm
el  4°.18“.  Mai  3“.  Juni  Marseille  ..  .  22.  Mai  5.  Juni
Dentsch  ·  Sstafrika  —  33  ai  dini  Liverpool  .  4.  25.  Mai
1.  Plomouth,  -
vatnGovek  ()outhampton.8·15·Ma11·3um  u  autschon  Southampton,  —  Francisco  oder
afriha  Southanpton  .  11.  25.  Mai  22.  Juni  Le  Havre  oder  (5—6  mal  monatlich)
Hamburg.  2“.  6.  30.  Mai  —  Feegel  Dienztn
°  •  “  •  “33“  J5J3.ä.  m  oibir.  Eisen  ·  W  in  der  Negel  Dienstag,
Namern  Seath  46rln  16.  jed.  Mts  bahn.  ..Donnerstag  u.  Sonnchend
Eberpool  3.  31.  Mal
bon  J  Neppel  19.  80.  Mai  16.Juni  Ploanch  #  uss  ee  neisco  an
.  eowauerntq
den  KNarolinen  eer  Brindisi  8.  Juni  Samoa  ..  gor  G.  Mai  3.  Juni
4  .  od.  Plymou
erindis,  S.  Juni  Brindisi  n  s8.  Mai  1.  Juni
den  Marlianen  .  .  JBrindisi  8.  Juni
Neapel  14.  Moi  amb  .2.  6°.  16“.,  jed.  Mts.
—..—  Brindisi.  8.  —  Sue  15“.  30°.  Mai
Marshall-  Inseln.Nepel  Plymouth  ..  jeden  Dienstag  ·

 

 

 

 

 

eapel  8.  Jun
*Fllligkeitstage  für  d#ÖP  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Voten.
        <pb n="469" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

W  427  20

und  West=  und  Schwestefriks.

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
Posidampfer  von  nach  bis  25.  April  1913.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Ostafrika  am  2d3.  April  in  Mozambique.
„Alexandra  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  16.  April  in  Hamburg
„Aline  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  21.  April  ab  Lagos.
„Anna  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  19.  April  ab  Las  Palmas.
„Arnold  Amsinck“  Westafrika  New  Vork  am  18.  April  in  Cap  Lopez.
.Carl.  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  19.  April  ab  Las  *xt
Sduard  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  20.  April  ab  Madeira.
Eleonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  24.  April  ab  Monrovia.
-Ellsabeth  Brock  Hamburg  Burutu  am  19.  April  in  Warri.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  21.  April  in  Loanda.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  23.  April  ab  Kapstadt.
Vertrud  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  25.  April  ab  Hamburg
ndans  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  19.  April  ab  Lagos.
„Henny  Woermann“  Hambur  Kamerun  am  25.  April  Cuxhaven  passiert.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  14.  April  ab  Gr.  Bassam
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Kotonou  am  30.  April  ab  Hamburg.
„Jeannette  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  21.  April  in  Lome.

„Rurt  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  19.  April  Ouessant  passiert.
„Ali  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  20.  April  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  24.  April  Dover  passiert.

„ucie  Woermann“.  Kamerun  Hemburg  am  24.  April  ab  Tenerife.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  Burutu  am  20.  April  Dover  passiert.
„Martha  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  20.  April  in  Hamburg.
„Max  Brock“.  Matadi  Hamburg  am  5.  April  ab  Matadi.
„Paul  Woermann  .  Kotonou  Hamburg  am  11.  April  ab  Lome.
„Professor  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  25.  April  ab  Victoria.
„Renata  Amsinck“  Hamburg  Kamerun  am  25.  April  St.  atherines  passiert.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  24.  April  ab  A
„Khalif“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  14.  April  in  Snalcpmunm.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea“  Kotonon  Hamburg  am  21.  April  ab  Lome.
„Lome“  Accra  ambur  am  24.  April  ab  Las  Palmas.
„Otavi“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  11.  April  in  Lüderitzbucht.
„Ahenania“  Ostafrika  Hamburg  am  13.  April  ab  Swakopmund.
„Slavonia“  Kamerun  Hamburg  am  13.  April  in  Hamburg.
„Swakopmund“  Hamburg  Kiüderitzbucht  am  24.  April  ab  Notterdam.
„Togo“  Hambu  D  Kotonou  am  22.  April  in  Antwerpen.
„Windhuk“  Hamburg  s  Ostafrika  am  23.  April  in  Kapstadt.
Duala"  amburg  Calabar  am  23.  April  in  Forcados.
„Steiermark“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  22.  April  in  Libreville.
Hemburg-  Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Answald“  Hamburg  .  Lüderitzbucht  am  21.  April  Dover  passiert.
„Arnfried“  Burutu  mburg  am  17.  April  ab  Sierra  Leone
„Gundomar“  Hamburg  ·  Matadi  am  28.  April  ab  Las  Palmas
Gundrun“  Matadie  Hamburg  am  17.  April  ab  Matadi
Ingo“  .  Matadi  Hamburg  am  18.  April  in  Hamburg
„Ingraban“  .  Kotonou  Hamburg  am  16.  April  ab  Lagos.
„Irmfried“  Calabar  .  Hamburg  am  18.  April  ab  Calabar.
Walburg"“  Hamburg  D  Kotonon  am  28.  April  in  Dalar.
„Wigbert“  Hamburg  l  Calabar  am  28.  April  ab  Hamburg.
„Winfried“  Hamburg  Ostafrika  am  13.  April  ab  Southampton.

 

 

Berontwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtllchen  Teil:  Oskar  Biesenthal.  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Kdniglichen  Sosbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  6.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW6s,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="470" />
        Anzeigen.

 

——  fnd  an  die  Geschöftssichle  des  —..—3  ————  e#

kKurse  deutscher  Kolonlatwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.  8.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  Ztr.,  1766  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydtkontor“.  26.  April  1913.
Erü  -  Bot  SM-  -  Frerbletbend
dungs-  Kapital  —2  E——  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
vjahr  “—E  #jabr!  —  dende  5½  45%
1910  8000  00  0  f.  14  L  —  75%  eins.  Ant.  —  86
1907  2500  000  10.  6  8  frikanische  Kompanie  A.-G  .  78  682
1907  600  O00H.  7100  #zlenzumgsqesellscha  El.  K.  33  —  90
1896  1  600  0000.  11  12  Hödiker,  Carl.  &amp;amp;  Co.,  Ges.  a.  r  125  4180
1905  1  000  O0.  4½½½¼½¼  Bremer  Hll  Landelgo  97  Obs  A.  G..  147  168
1902  8&amp;amp;  650  0001.  1.  0  0  British  Central  A  6/9  7/3
1905  1200  00%01.  44  0  Hentralafriten.  *  7  73  2½  14.  G.))  —  60
1902  600  000/1.  1.  8  8  PWalsgrnische  Serengeselllchaft  m  4  183  188
1905  220  000  1.  1.  4  8  Debund  flanzung  ri  (D.  .  105  110
1900  964  600  M.  111  20  b  t  esellschaft  Vor-  .  208  218
1900  191800  1.  1.  0  8  (D.  K.  G  Fil  155  —
1908  925  000  1.  1.00%  A  Holzges.  .  „Oltfeila,  K.  K.  12  17
1902  2000  0001.  5  10  e  Kameru  b.  H..  100  110
1907  2500  0001.  1u.  8  5  ut  Sel  eseul  scha  st  127  188
1885  2000  0001U.  44+-  85  ODewutsche  Kolmiam  Geselle  srulet  S  —  680  700
1902  11000  0001.  1.  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  45  50
1908  4500  000  .  1.  0  Deutsche  Südseephos  an  ....  172  177
1902  1  000.000  1.  5.  6  7  Deutsche  Tahreelchaft  bor  (D.  K.  )  ..  104  108
1906  600  o000  1.  1.  0  0  Deutsch-E  Ostafrika-Ko  M.  ö.  H.  —  20
1806  110  10  D  stafrikan.  Sarel  —  (D.  5#  107  112
1900  150  000A.  111  German  S.  W.  A.  Diamond  Investm.  Co.  —  8
1899  4360  000  1.  1.  0  0  Gesellschaft  Nordwest-Kamerun  Lit.  44  ..  —  &amp;amp;  50
1898  8  000  000  1.  8  —  Gesell  schaft  Südkamerun  Anteile  (D.  K  Gh  .  1  118
1808  1022  100  1.  10.  0  0  u.  Handelsgesellsch  m.  b.  S5.10  430.
1897  1  158  000  1.  140  0  hanse  atische  —  b  H  —  20
1889  AOOOOO0odI.  10  0  0  anseatische  Glamtgengesen  schaft.  50  55
1909  1200  000  1.  111  11KHernsheim  &amp;amp;  Co.  Act.-G  .  155  165
1867  1200  O00  TU.  104?  25  geue  Abktien  .  220  —
1898  1  017000  7.  0  0  ff  e,  Altien-Ges.  58  63
1906%  1  4  4  A.G.  78  82.
18054000000%01.  11  aolo  und  C.  K.  RC.)  27  29
1908  900  1.  U1  3  Lautschuk-Pflanzung  Meanja  A.  90  94
1908  1250  1.  1.  0  8  ironda  Goldeninen-Gesellscheft  m.  5.  .  119  122
1900ü.2  125  000U.  1ü0½  Ko  #ap  *  *  88  A  80
1907  500  1.  1.  0  —0L  mndiigliat.lG  109  —
1899  2  000  O0d0  U.  1.  5  Moliwe  Pflan  ton  D.  K.  6).  104  109
1886  7500  000U.  4  —  Neu-Guinea  ing,  Vorzugs--Anteile  125  127
1906  1  400  O0o0d  1.  1.  6  15  Ostafrika-Ko  185  100
191185  00.  7.10  0  T  *  n  u.  dn  h  G..  60  70
1010  St.  200  1.  1  0  0  o.  Genußscheine  —  .  25
1908  789  00%01.  70)  o  Sieschanth  Plantagen-Ges.  Kilwa-Südland  70  80
1908  1  600  00  0  U.  1.,880  0  L##  rikanische  s““  T  2  .  68  72
1900  St.  200  000  4.,  50%  5.4tav-Minen-  enseie  A  81  88
1802  c  876  o000  1.  1.  80  1½  Pacific  *——*  hen  alie  W  Wnteille  —
19189  3750001.  1.10  12%  n  junge  50  ggoz  —5  2  2%
1  160  00%00.  5  Enonzunggvehesensch  wn  Vorz.-  A.  (D.K.G  )  100  105
1912  3  0O00  00.  115  —  Homona  Diamant-Ges.  A  ..  950
1895  1  500  000  1.  10  0  Rheinische  he  ees  aen..  jcheft=  ..  —  50
1009  546  1.1  0  ·  Safata-Samog-e  ellschaft  Vorz  *  .  —  25
1900%  1.  4%  4Samoa-Kautschuk-Compagnie  A..S.  17  20
1897  500  00o0  M.  111  122  Sigi-Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  175  185
1904%oo  UH.  14444  Sisuesgader-  gselscheit  (D.  K.  G.).  40  440
1910%St.  1000  .  1.200Société  commerrial  1%  Gemsch  A  000  4  2200
1895  500  000.  70  oSouth  Afriean  Territori  .  7/9  93
18958  85000%0.  144  0South  East  Africa  n  1—  16
18022000  O0di  UL.  10101th  West  Africa  Co  24/6  26
1901  600  1.  11%  Südwesst-Afrikan.  Schäferei-Ges.  (D.  K.  S)  —  75
1912  1000  1.  1.  —  —  Südwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  .  K.  G.  95  —
1898  869  1001.  4.  0  Usambara  Kasfecaugese,  ellschaft  S  —  45
1893  142  2001.  4  ö  Vorzugs-Antel4A
1904235  000  1..%  0  Lerein.  ———  “—3  6  G.  m.b.H.  100
4%%%%%000IU.  110064∆  Beiß  de  Meillon  &amp;amp;  To.  Minenges.  m.  b.  .  10  4
189100000  #.  111  0  Bestafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  112  11
1397Sooo0ooI.  14Sestafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  285  800
1895  1  800  O.  1.  0  6  (Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  rE.  )  126  .
1907  300  000|  1.  1.  8  8  Windhuker  Farmges.  m.  b.  H.  120  —  *
*  "  pr.  1.  .  L  —  Div.  nicht  erklärt.  le  hier  n  t  au  tten  e  ohne
Bauzinsen  tã  —  912.  —.  32  noch  he  S  Auch  sn  ans  he  Aierr  ue  h
        <pb n="471" />
        Bekanntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  Abweilung
  A  Nr.  55  ist  bei  der  Firma
Anthon  &amp;amp;  Fließ  am  16.  März  1913
engetragen  worden:

Die  Firma  ist  erloschen.  (1438)

Daressalam,  den  16.  März  1913.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Bekanntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  Ableilung
  A  Nr.  73  ist  am  16.  März  1913
eingetragen  worden  die  Firma  (uusb)

Friedrich  W.  Beyer  in  Morogoro
und  als  ihr  Inhaber  der  Zivilingenieur
Friedrich  W.  Beyer  in  Morogoro.

Daressalam,  den  16.  März  1913.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Bekanntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  Abwilung
  A  Nr.  74  ist  am  16.  März  1913
eingetragen  worden  die  Firma

E.  &amp;amp;  F.  v.  Bodecker.
Sit  Marunga  bei  Milindani.  Die
Gesellschafter  sind:

Ernst  Friedrich  Georg  von  Bodecker,

  Pflanzer  zu  Marunga;

Friedrich  Georg  Karl  von  Bodecker,

  Pflanzer  zu  Marunga.
Offene  Handelsgesellschaft.

Die  Gesellschaft  hat  am  1.  Juli  1912

begonnen.  (lac)

JZur  Vertretung  der  Gesellschaft  ist
jeder  der  beiden  Gesellschafter  allein
ermachtigt.

Daressalam,  den  16.  März  1913.
Der  Kaiserliche  Bezirkerichter.
–

Bekanntmachung.

.  Im  Handelsregister  A  ist  die
isne  zu  Saipan  heute
gelöscht  worden.

Jap,  den  6.  März  1913.  (18)

Kaiserliches  Bezirksgericht.
—...  Q

Bekanntmachung.

Am  5.  März  1913  ist  in  bas  Handelsregister
  Seite  19  eingetragen  worden:
Wolun-Gesellschaft  mit  beschränkter

Haftung  in  Rabaul.
9  Gegenstand  des  Unternehmens  ist
er  Betrieb,  die  Bewirtschaftung,  die
nlage  und  die  Verwertung  von  Pflanzungen
  sowie  der  Betrieb  des  Handelsgeschäftes
  auf  den  Inseln  Pak  und
ong  der  Admiralitätsinseln.

Das  Stammkapital  beträgt  30000.4.
in  elchäffübrer:  Konsul  Emil  Timm

Der  Gesellschaftsvertrag  ist
4.  März  1913  abgeschlofsen.

Nabaul,  den  6.  März  1913.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

am
(145)

 

 

 

 

 

F.  C.  Halnomann,  Erfurt  23.

HRoflleferant  Selner  Malestät  des  Deutschen  Kalsers  und  Könlgs  von  Preufsen.

Senemueht.  Hunst-  u.  Bendolsgärtnerei.  S

Geseralkataleg  kestenles  In  destecher  Ausgabe:  200  Seiten,

FzZ  KoaltuF-  Anlei

Seemässlg  verprette

Erfurter  Gemüsesamenund

  Blumensamen--Sortfimente

  S

mit  nenem  luftolchten  Verschlut  der  Kästen,

der  eln  bequemes  Herausnehmen  je  nach  Bedarf
  Jederzelt  gestattet.  (407)  *

Lieferant  vieler  ũberseeischer  Hehõrden  MIssionsanstalten  u.  Privatkunden.

Tnn-Llt-Tannt

Lonpiet
kwectios-1n

T#rtungen.

 
 
 
   
 

 
  
 

 

 

Wusser-Wehte


Segel- 



leinen
Tropenbetten,  Klappmöbel.

OSCARECKERT

Lieferant  des  Reichs-  Kolonialamtes

Borlin  0.27
LHolzmarkt-Strasse  12  3JN.  —
Telegr.-Adr.:  „Eckert  Wasseruicht  gerln“.  U  AgC-Code  Sth  Ed.
        <pb n="472" />
        Konkursverfahren.

Über  das  Vermögen  des  Kaufmanns
Vernhard  Neuneier  in  Keetmans-=hoop
  ist  am  14.  März  1913,  nachmittags
  4  Uhr,  der  Konkurs  eröffnet.

Verwalter:  Kaufmann  Burald  in
Keetmanshoop;  Anmeldefrist  bis  zum
14.  Mai  1913.  Erste  Gläubigerversammlung
  den  3.  April  1913.  Allgemeiner
  Prüfungstermin  den  28.  Mai
1913.  Ofiener  Arkeb  mil  ee
bis  zum  14.  M

MSechnanshooy,  #a  7.  März  145.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Bekanntmachung.

Bei  der  im  hiesigen  Handelsregister
Abt.  B  unter  Nr.  29  eingetragenen
Firma  von  Qnuitzom  Dantantesell.
schaft  m.  b.  H.  in  Lüderitzbucht  ist
heute  folgendes  eingetragen  worden:

Der  Kaufmann  Sali  Kahn  hat  sein
Amt  als  Geschäftsführer  niedergelegt.

Lüderitzbucht,  den  11.  März  1913.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Bekann#machung,

In  das  Riesiee  Handelsregister  Abteilung
  A  ist  heute  unter  Nr.  74  ein
getragen  worden:

Deyerls  Fischereigesellschaft  Swakopmund
  in  Swakopmund.

.  ooh  geise  Gesellschafter  sind

ose  e

an  öck,
1..  in  Swakopmund.  Die  Gesellschaft
n  —  17.  ar-  83  begonnen.  Zur
ung  „ber  esellschaft  ist  nur

wnutt  9  eyerl  Sss
Swakopmund,  den  17.  März  1913.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Bekanntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  Abteilung
  B  Nr.  19  ist  bei  der  Firma

Merk  E————  #und
Finanzgeselschaft  m.  b.  H.  in  Swa
kopmund  heute  eingetragen  worben-Rechtsanwalt

  Dr.  Sievert  ist  als
Geschäftsführer  ausgeschieden.  Die
§§  6,  11  und  19  des  Gesellschaftsvertrages
  vom  25.  Januar  1909  sind  abgeändert
  nach  Maßgabe  des  vor  dem
Notar  Rudolf  Kohler  zu  Swakopmund
  am  28.  Februar  1913  verlautbarten
  Beschlusses  der  Gesellschafter.

Swakopmund,  den  18.  März  1913.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

In  unser  Handelsregister  Abt.  B  ist
heute  eingetragen  worden:  Bei  Nr.  6222:
Diamanten-Regie  des  südwestafrikanischen
  Schutngebietes  mit  dem  Sitze
zu  Berlin:  Nach  dem  Beschlusse  de
Generalversammlung  vom  17.  März
1913  ist  Geaenstand  des  Unternehmens,
auch  die  Diamantensteuer  festzustellen
und  zu  erheben  und  die  Erlöse  nach

Abzug  der  Diamantensteuer  oder  des
Ausfuhrzolles  und  der  Verwertungsgebühren
  endie  Berechtigeen  ab#uführen.
zne#  noch  die  von  derselben  Generalversammlung
  weier  beschlossene  Abänderung
  der  Satzung.
Berlin.  den  23.  April  1913.

 

Abiriins  89.  at

 

sruie

zum  Elerkonservieren.  "
In  den  Tropen

erprobt.
Erhältlich  durch  den  Großhandel.

Kanstl-Ser  u.  b.  U.,  Isien  10  Mo.

 

 

Tropenmilch

E

     

-Märenmarke“.

Sterilisierte  Alpenmilch

der  Berner  Alpen-Milchgesellschaft
Stalden  I.  Emmenthal,  Schweiz,
sichert  dem  Tropenbewchner  (56)
Gesundheit  und  Kraft.
Unentbehrlich  auf  Jagden  und  Reisen.
Von  Arzten  und  Spitälern  warm  empfohlen.

 

Krebberol

Wasserdichtende,  rostschützende,
säurebeständige  Anstrich-Farbe

für  Eisen,  Holz,  Zement,  Mauerwerk  usw.
Ein  an  Güte  und  Brauchbarkeit  unübertroffencs,  durchaus
bestbewährtes  Schutz-  und  Konscrvicrungsmittel,  welches
wir  auf  Grund  der  bisherigen  Erfahrungen  empfeblen.

J.  &amp;amp;K  Otto  Krebber,  Chemische  Fabrik

Oberbausen  (Rbelnland).  (#1)

 

 

 

eine  Oeine

Spirltuosen  souie  feine  *8

Sociedad  Vinicola  E.  &amp;amp;  L.  Durlacher)
—lAnSURG.  —  62)

 

 

 

 

 

 

N.  J.  Schultz,  Lübeck

Weingroßhanndlung.
—  —  Spezialität:  —  —  (2os)

Guruntlert  kropenslehere  rote  Bordequr-  Welne.

 

10
        <pb n="473" />
        Deutsches  Nolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Zfrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  neichs-Kolonkalamt.

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Mai  1913.  Nummer  10.

 

Serün  chrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derielben  werden  als  Beihefte  echn  dle  mindestens  einmal
vlertel.  erssheintene  Mitte  1unP  G  den  Heutschen,  Schutzge  dletene.  zi  ent  eben  von  arquardsen.  Der
Rein  Ac  —  äspreis  für  lonlalblatt  mlt  den  Bei  “  *  uich  d
u  k  unter  Wims  E——  die  Arlagsuchhamlung:  l.  für  —  Kuns3hl.  der  deutschen
—  lete  und  Sseer  rreich=  Ungarns,  r  die  Länder  des  Weltposiver  p!*r-“xx  —  anendun  en  und  Anfrag  netd  an  die
Königliche  5  von  26  Stegftied  Minler  und  Sohn,  Berlin  8W65,  Kochstraße  668—71.  naen

Inhalt:  Antlichert  Teilr  Allerhöchste  Ordre,  betr.  Abänderung  der  bheledungsporfhrt  für  die  Schutztruppen.
Vom  12.  April  191  Deutsch-englisches  Abkommen  über  die  Führung  der  Grenze  zwi  ischen,  Kamerun  und
Nigerien  von  Yola  *88  *  gãsie  und  über  die  Schiffahrt  auf  dem  Crossflusse.  Vom  1n  März  1913  S.  430.
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  Bildung  von  isseropsam  in.  Mir  15  10.  3.  März
1918  S.  486.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  über  die  Einführung  seiner  Verordnungen  in  den  neu
erworbenen  Gebieten  Nquatorialafrikas.  Vom  12.  Dezember  1912  S.487.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von
Kamerun  über  den  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906  und  der
Verordnung  des  Neichskanzlers,  betr.  das  Geldwesen  der  Schutzggebiete  außer  Deutsch-Ostafrika  und  Kiautschou,  vom
1.  Februar  1905.  Vom  12.  Dezember  1912  S.  438.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  über  das
Meldewesen  und  die  Kontrolle  von  Schußwaffen,  Munition  und  Pulver  in  den  neu  erworbenen  Gebieten  Aquatorialafrikas.
  Vom  18.  Dezember  1912  S.  439.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  das  Verbot  der  Einfuhr
von  Hunden  aus  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.  Vom  15.  Februar  1913  S.  439.  —  ersonalien  S.  440.
Nichtamtlicher  Teil:  Kamerun:  Von  den  Grenzexpeditionen  in  Neu-Kamerun  S.  44

Deutsch-Neuguinea:  Nachweisung  der  bei  den  Zollstellen  des  Schutgebiets  Deutsch-  ienguinen  im  1.  und
2.  Viertel  des  Rechnungsjahres  1912  fällig  Zollbeträge  S.  44

Kolonialrechtliche  Entscheidungen  (Nr.  7  8)  S.  443.

Kolonialwirts  haftliche  Mitteilungen:  Haund  ten  der  Deutschen  Landwirtschaftsgeiellschaft  sur  t

wolle  1914  S.  446.  Ostafrika-Kompagnie  S.  446.  —  Deutsche  Holz-Gesellschaft  für  Ostafrika
Guinea  Compagnie  8  ·

Aus  fremden  Kolonien  und  Produttionsgebieten:  Baumwollausuhr.  Tientsins  S.  450.  —  Kakao-=Ausfuhr
  aus  der  Dominikanischen  Republik  im  Januar  und  Februar  1918  S.  451.  —  Südrhodesia  S.  451.  —

Weltprodukon  von  Pflanzenfasern  außer  Baumwolle  1908  bis  1912  S.  452.  —  Kohlenlager  in  Belgisch-Kongo
453.  —  Ugand

Vermischtes:  olinähl  in  der  Südafrikanischen  Union  S.  453.

Koloniale  Siteratur  (X.)  S.  454.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  456.  —  Schiffsbewegungen  S.  460.  —

Marktbericht  S.  460
I  Amtlicher  Teil  I

Eh
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbeherden  Verträge.

 

        

Allerhöchste  Ordre,  betr.  Hbänderung  der  Bekleldungsvorschrift  für  die  Schutztruppen.
Vom  12.  April  1913.

Ich  bestimme  in  Abänderung  der  Bekleidungsvorschrift  für  Meine  Schutztruppen  in  Afrika

—  Neudruck  18968  —:  Die  Sanitätsmannschaften  der  Schutztruppen  tragen  die  Uniform  ihrer
Schuhtruppe  und  als  besonderes  Abzeichen  den  Askulapstab  auf  dem  rechten  Oberärmel  des  Waffenrocks,
  des  Feldrocks,  des  weißen  Rocks  und  der  Litewka.
Homburg  v.  d.  Höhe,  den  12.  April  1913.

'  gez.  Wilhelm  I.  K.
An  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt).  «
        <pb n="474" />
        W  430  4

Deutsch-englisches  Abkommen  über  die  Sũhrung  der  Crenze  zulschen  Kamerun  und
Higerien  von  Vola  bis  zur  Küste  und  über  die  Schiffahrt  auf  dem  Crossftusse.
Vom  11.  März  1913.

Da  die  Kaiserlich  Deutsche  Regierung  und
die  Regierung  Ihrer  Britannischen  Majestät  ein  Abkommen
  betreffend  (1.)  die  Grenze  zwischen  Kamerun
  und  Nigerien  von  Yola  bis  zur  Küste  und
(2.)  die  Schiffahrt  auf  dem  Crossslusse  abzuschließen
wünschen,  haben  die  Unterzeichneten,  durch  ihre
beiderseitigen  Regierungen  hierzu  gebührend  bevollmächtigt,
  sich  über  die  nachstehenden  Artikel
geeinigt:

(1.)  Festsetzung  der  Grenze  zwischen
Kamerun  und  Nigerien  von  vola
bis  zur  Küste.

1.  Die  Grenze  beginnt  an  einem  Punkt
0,4  km  (I/  engl.  Meile)  nordwestlich  vom  Pfeiler
17  in  der  Verlängerung  der  geraden  Linie  von
Pfeiler  16  zu  17.

2.  Von  diesem  Punkt  folgt  die  Grenze  der
roten  geraden  Linie,  wie  die  am  6.  Oktober  1909
von  den  deutschen  und  britischen  Delegierten  in
London  unterzeichnete  Karte  (Blatt  1  und  2)  zeigt,
bis  sie  den  Talweg  des  Mao  Bulo  (Maio  M'Bulo)
an  einem  Punkt  schneidet,  der  0,75  km  (½  engl.
Meile)  westlich  von  Gangfada  (Ganfada)  liegt.

3.  Nun  folgt  die  Grenze  dem  Talweg  des
Mao  Bulo  (Maio  M'Bulo)  aufwärts  bis  zu  einem
Punkt  ungefähr  2,4  km  (1½  engl.  Meilen)  östlich
  von  Ganbe  (Tibak),  von  wo  sie  dem  südlichen
  Quellfluß  des  Mao  Bulo  (Maio  M'Bulo)
folgt,  wie  die  vorerwähnte  Karte  (Blatt  2)  zeigt.

4.  Von  der  Hauptquelle  dieses  südlichen  Zuflusses
  führt  die  Grenze  geradlinig  zu  der  Spitze
eines  Berges  namens  Wori  (Dakka).  Von  Wori
(Dakka)  läuft  die  Grenze  auf  eine  Strecke  von
etwa  2,0  km  (1¼  engl.  Meilen)  geradlinig  in
nahezu  südsüdwestlicher  Richtung  bis  zu  einem
Zufluß  des  Mao  Kam  (Maio  Kam),  dem  sie
weiterhin  folgt,  wie  auf  der  vorerwähnten  Karte
angegeben  ist  (Blatt  2).

5.  Die  Grenze  folgt  dann  dem  Talweg  des
Mao  Kam  (Maio  Kam)  bis  zur  Einmündung  des
Mao  Kirimi  (Maio  Kirimi).  Dann  führt  sie  in
gerader  Linie  und  in  ungefähr  südsüdöstlicher
Richtung  auf  einer  Strecke  von  ungefähr  1,5  km
(3  engl.  Meilen)  bis  zu  einem  auf  der  vorerwähnten
Karte  (Blatt  2)  angegebenen  Punkt,  und  dann,
wie  diese  Karte  zeigt,  bis  zur  Spitze  des  mit
„One  Tree  Hill“  bezeichneten  Berges  und  von
dort  geradlinig  ungefähr  in  südsüdwestlicher
Richtung  zur  Spitze  eines  ungefähr  8,0  km
(5  engl.  Meilen)  entfernten  Berges,  wie  er  auf
der  Karte  unterhalb  des  südlichen  Randstriches

The  Imperial  German  Government  and
the  Government  of  Ilis  Britannic  Slajesty  being
desirous  of  arriving  at  an  Agrecment  respeeting
  (1)  the  settlement  of  the  frontier  between

Nigeria  and  the  Cameroons,  from  TFola  to  tbe

sea,  and  (2)  the  regulation  of  navigation  on
the  Cross  River:

The  undersigned,  duly  authorised  b)y  their
respective  Governments,  have  agreed  as  follows:
  —

(I.)  Settlement  of  the  Frontier  between
Nigeria  and  the  Cameroons  from
Vola  to  the  Sez.

1.  The  boundary  starts  at  a  point  a  quarter
of  a  mile  (4  kilom.)  north-west  of  boundary
billar  17  along  the  prolongation  of  the  straight
line  joining  boundary  pillars  16  and  17.

2.  From  this  point  the  boundary  runs  in
a  Straight  line,  as  shown  in  red  on  the  map
(sheets  1  and  2),  signed  b  the  German  and
British  delegates  at  London  on  Oetober  6,  1909,
until  it  cuts  the  thalweg  of  the  Maio  M'Bulo
(Mao  Bulo),  at  a  point  about  half  a  mile
(-75  kilom.)  west  of  Ganfada  (Gangfada).

3.  The  boundary  now  runs  along  the  thalweg
  of  the  Maio  M’'Bulo  (Jlao  Bulo)  until  it
reaches  a  point  about  a  mile  and  a  half  (2.4
kilom.)  east  of  Tibak  (Ganbe),  when  it  follows
its  southern  tributary,  as  shown  on  the  aforesaid
  map  (sheet  2).

4.  From  the  head-waters  of  this  southern
tributary  the  boundary  runs  in  a  straight  line
to  the  top  of  a  hill  called  Dakka  (Wori).  From
Dakka  (Wori)  the  boundary  runs  about  southsouth-west
  in  a  straight  line  for  a  distance  of
about  a  mile  and  a  quarter  (2  kilom.),  when
it  joins  one  of  the  tributaries  of  the  Maio  Kam
(Mao  Kam),  as  shown  on  the  aforesaid  map
(sheet  2).

5.  The  boundary  then  follows  the  thalweg
of  the  Maio  Kam  (Mao  Kam)  as  far  as  its
junction  with  the  Aaio  Kirimi  (Jlao  Kirim),
thence  it  runs  in  a  straight  line  approximatelrn
south-south-east  for  a  distance  of  about  3  miles
(d.5  kilom.),  to  a  point  shown  on  the  aforesaid
map  (shect  2);  thence  as  shown  on  that  map
to  the  top  of  One  Trec  Ilill,  and  thence  in  à
straight  line  approximatel))  south-scuth-west
to  the  hill,  distant  about  5  miles  (8  kilom.),
shown  on  the  south  margin  of  sheet  2;  thence
in  a  straight  line  to  the  top  of  llos.  Shina
(Schina)  (shect  3).
        <pb n="475" />
        431

eingezeichnet  ist  (Blatt  2).  Von  hier  geht  sie
n  zur  Spitze  des  Hos.  Schina  (Hos.  Shina)
(Blatt  3)  .  -  -

6.  Von  diesem  Punkt  läuft  die  Grenze  auf
einer  Strecke  von  etwa  9,6  km  (6  engl.  Meilen)
dem  Kamm  der  Schina  (Shina)-Kette  entlang,
wie  Blatt  3  der  Karte  zeigt,  und  von  dort  geradlinig
  zur  Spitze  des  Hos.  Tukorua,  dann  geradlinig
  zur  Spitze  des  Hos.  Schekufsum  (Hos.  Shekussum)
  und  von  diesem  Punkt  geradlinig  zur
Spitze  des  Hos.  Pabang  (Hos.  Pabun)  (Blatt  3).

7.  Die  Grenze  wendet  sich  nun  vom  Hos.
Pabang  (Hos.  Pabun)  geradlinig  zur  Spitze  des
Berges  1352  (Blatt  4),  von  dort  geradlinig  zum
höchsten  Punkt  des  Hos.  Bali  (Hos.  Kun)  und
von  dort  in  gerader  Linie  bis  zur  Einmündung
des  Mo  (Maio  Kalo)  in  den  Mao  Abaschirschir
(Maio  Gazabu).

8.  Die  Grenze  folgt  dem  Talweg  des  Mo
(Maio  Kalo),  bis  dieser  die  auf  Blatt  4  dargestellte
  rote  gerade  Linie  schneidet.

9.  Nun  folgt  sie  dieser  Linie  bis  zu  einem
Punkt  im  Talweg  des  Mao  (Maio)  Sung  etwa

2,8  km  (1¾  engl.  Meilen)  östlich  von  Oodi

(Blatt  5).  Von  hier  läuft  sie  geradlinig  zur
Quelle  des  Mao  (Maio)  Tati  und  folgt  dem  Talweg
  dieses  Flusses  bis  zu  seiner  Einmündung  in
den  Rafsin  Donga.  .  Nun  folgt  die  Grenze  dem
Talweg  des  Rasin  Donga  bis  zur  Einmündung
des  auf  Blatt  5  dargestellten  Nebenflusses,  die
etwa  5,2  km  (3¼  engl.  Meilen)  nordöstlich  vom
trigonometrischen  Punkt  1345  entfernt  liegt.  Nun
folgt  sie  dem  Talweg  dieses  Nebenflusses  bis  zur
roten  geraden  Linie  in  dem  Wanga  (Wanya)-Gebirge.
  Jetzt  folgt  sie  der  geraden  Linie  bis  zum
Gamana  (Blatt  5)  etwa  6  km  (8¾  engl.  Meilen)
östlich  von  Madagi  (Madaiki).  Die  Grenze  folgt
dann  dieser  geraden  Linie  weiter,  bis  fie  den
Katsena  an  einem  Punkt  schneidet,  der  ungefähr
3,2  km  (2  engl.  Meilen)  nordöstlich  des  trigonometrischen
  Punktes  1627  liegt,  geht  dann  geradlinig
  zu  diesem  trigonometrischen  Punkt  und  von
dort  geradlinig  zu  einem  Punkt  im  Talweg  des
Wom,  welcher  etwa  0,8  km  (/  engl.  Meile)
nördlich  des  trigonometrischen  Punktes  1278  liegt
(Blatt  6).  Jetzt  folgt  die  Grenze  westwärts  dem
Talweg  des  Wom  bis  zu  dessen  Einmündung  in
den  Bija  (Imba),  von  da  dem  Talweg  des  Bija
(Imba)  bis  zur  Quelle  eines  Nebenflusses,  wie
latt  6  der  Karte  zeigt,  überschreitet  alsdann
die  Wasserscheide  bis  zur  Quelle  des  Mekwer
(Maquari)  und  führt  dann  im  Talweg  dieses
Flufses  hinab  bis  zu  seiner  Vereinigung  mit  dem
ga  und  Morno,  von  wo  fie  dem  Talweg  des
Morno  (Blatt  6)  bis  zu  einem  Punkt  ungefähr
1,6  kLm  (1  engl.  Meile)  östlich  von  dem  trigonometrischen
  Punkt  2490  folgt  (Blatt  7).

—

6.  From  tbis  point  the  boundary  runs  for
a  distanee  c#f  about  6  miles  (9.6  kilom.)  along
the  Shina  (Schina)  Ridge  in  the  manner  shown.
#on  sbeet  3,  and  thence  in  a  straight  line  to
the  top  of  Hos.  Tukorua,  thence  in  a  straight
line  to  the  top  of  Hos.  Shekussum  (Schekussum),
and  from  this  point  in  a  straight  line  to  the
top  of  Hos.  Pabun  (Pabeng)  (sheet  3).

7.  The  boundary  now  runs  in  a  straight
line  from  Hos.  Pabun  (Pabang)  to  the  top  of
hill  1352  (sheet  4),  thence  in  a  straight  line
to  the  top  of  Hos.  Kun  (Hos.  Ball),  and  from
that  point  in  a  straight  line  to  tbe  junction
of  tbe  Maio  Kalo  (Mo)  with  the  Maio  Gazabu
(Mao  Abaschirschir).

8.  The  boundary-line  follows  the  thalweg
of  the  Maio  Kalo  (Mo)  until  it  meets  the  straight
line  shown  in  red  on  sheet  4.

9.  It  now  follows  this  line  as  far  as  #  point
in  the  thalweg  of  the  Maio  (Mao)  Sung,  approximately
  1¾  miles  (2.8  kilom.)  east  of  OocdB
(as  shown  on  sheet  5).  Thence  it  goes  in  a
straight  line  to  the  scurce  of  the  Maio  (Mao)
Tati,  and  runs  along  its  thalweg  until  it  joins
the  Rafin  Donga.  The  boundary  now  follows
the  thalweg  of  the  Rafin  Donga  as  far  as  the
tributary  shown  on  sheet  5,  which  is  abouft
3¼  miles  (5.2  kilom.)  north-east  of  the  trigonometrical
  point  1345.  It  follows  the  thalweg
  of  this  tributary  till  it  meets  the  straight
line  shown  in  red  crossing  the  Wanya  (Wanga)
Mountains,  which  straight  line  it  runs  along
until  its  intersection  with  the  Gamana  River
(as  shown  on  sheet  5),  abont  3¾  miles
(6  kilom.)  east  of  Madaiki  (Madagi).  The  boundary
  continues  along  this  straight  line  till  it
meets  the  Kateena  River  at  a  point  approzimately
  2  miles  (3.2  kilom.)  north-enst  of  the
trigonometrical  point  1627;  thence  in  a  straigbt
line  to  this  trigonometrical  point,  and  thence
in  a  straight  line  to  a  point  in  the  thalweg  of
the  River  Wom,  which  is  approximately  half
a  mile  (8.8  kilom.)  north  ef  trigonometrical  point
1278  (sheet  6).  The  boundary  now  runs  westwards
  along  the  thalweg  of  the  River  Wom  as
fer  as  its  junction  with  the  River  Imba  (Büa);
thence  it  follows  the  thalweg  of  the  River  Imba
(Bya)  to  the  source  cf  a  tributary  as  shown  on
sheet  6,  and  crossing  the  watershed  to  the  scurce
e#f  the  River  Maquari  (Mekwer),  follows  the  thalweg
  of  that  river  as  far  as  its  junetion  with
the  Rivers  Tunge  and  Morno;  thence  it  follows
the  thalweg  of  the  River  Morno  (sheet  6)  to  a

point  about  1  mile  (1.6  küom.)  east  of  trigonometrical

  point  2490  (sheet  7).
        <pb n="476" />
        W  432  20

10.  Dann  läuft  sie  in  gerader  Linie  bis  zum
Anube  (Anyalo),  den  sie  etwa  4,0  km  (2½  engl.
Meilen)  nördlich  von  Atscho  (Atteri)  trifft,  von
hier  folgt  die  Grenze  dem  Talweg  des  Anube
(Anyalo)  bis  zur  Quelle  seines  westlichen  Zuflusses,
  wie  Blatt  7  zeigt,  und  geht  dann,  nachdem
  sie  die  Wasserscheide  überschritten  hat,  zur
Quelle  eines  großen  Nebenflusses  des  Oj#  (Oyi)
über,  dem  sie  bis  zu  seiner  Mündung  in  diesen
Fluß  folgt.

11.  Von  hier  läuft  die  Grenze  geradlinig
zum  höchsten  Punkt  eines  großen  Doppelkegels
(Blatt  7)  und  von  dort  in  einer  geraden  Linie
bis  zu  einem  Punkt  in  dem  Talweg  des  Anzjibir
(Anebir),  wo  der  Weg  von  Baschu  (Bashu)  nach
Oboni  (Obunyi)  diesen  Fluß  kreuzt.

12.  Die  Grenze  folgt  dann  dem  Talweg  des
Flusses  Anjibir  (Anebir)  in  südlicher  Richtung,
bis  sie  die  Verlängerung  der  Verbindungslinie  der
Pfeiler  6  und  7  trifft.  Von  da  folgt  sie  einer
geraden  Linie  bis  zum  Pfeiler  7.

13.  Von  Pfeiler  7,  wie  ihn  Blatt  1  der
Karte  T868  2240  zeigt,  verläuft  die  Grenze

geradlinig  in  ungefähr  südwestlicher  Richtung  über

Pfeiler  Nr.  6  an  dem  Weg  Baschu  (Bashu)—
Bodam,  Nr.  5  am  Okon  (linkes  Ufer),  Nr.  4
an  dem  Weg  Abo  —  Bodam,  Nr.  3  an  dem
Weg  Nord-Danare—Bodam,  Nr.  2  an  dem  Weg
Süd-Danare—Bodam,  Nr.  1  an  dem  Weg  Badje
(Baje)  —Danare.

14.  Die  Verteilung  der  Dörfer  in  diesem
Gebiet  ist,  wie  folgt:  #

Deutsch:  Britisch:
Groß-Bodam,  Baschu,
Klein-Bodam,  Nord-Danare,
Dari,  Süd-Danare.

15.  Dann  läuft  die  Grenze  in  derselben  geraden
  Linie  auf  einen  etwa  9,6  km  (6  engl.
Meilen)  entfernten  Pfeiler  zu  und  von  da  geradlinig
  nach  dem  Talweg  des  Croffflusses  an  einer
Biegung  desselben,  die  sich  etwa  4  km  (2½  engl.
Meilen)  oberhalb  Obokum  befindet.

16.  Dann  folgt  die  Grenze  dem  Talweg  des
Crossflusses  bis  zur  Einmündung  des  Aua  (Awa),
weiterhin  dem  Talweg  des  Aua  (Awa)  bis  zu
einem  großen  Steinhaufen  an  seiner  Quelle,  die
etwa  unter  5°  23“  5“  n.  Br.  und  8°  50°  11“
5.  Gr.  liegt,  wie  Blatt  1  der  Karte  T868  2240
zeigt.  -
17.  Dann  in  einer  geraden  Linie  zu  dem
höchsten  Punkt  des  Grenzberges  (3547),  dann
geradlinig  auf  einen  Pfeiler  am  Wege  Nkuru—
Abong,  dann  geradlinig  zum  höchsten  Punkt  des
Berges  Ojum-Ojum,  wie  ihn  Blatt  2  der  Karte
TSGs  2240  zeigt,  dann  geradlinig  zum  höchsten
Punkt  des  Berges  Mongum,  dann  geradlinig  auf

10.  Thence  it  runs  in  a  straight  line  as  far
as  the  River  Anyalo  (Anube),  which  it  meets
approximately  2½  miles  (4  kilom.)  north  of
Atteri  (Atscho).  The  boundary  now  follows
the  thalweg  of  tbe  River  Anyalo  (Anube)  to  the
source  of  its  western  tributary,  as  shown  on
sheet  7;  it  crosses  the  watershed  to  the  source
of  a  large  tributary  of  the  River  Oyi  (Oji),
along  the  thalweg  of  whieh  it  runs  to  its  junetion
with  the  River  Oyi  (Oji).
11.  Thenee  the  boundary  runs  in  a  straight
line  to  the  highest  point  of  a  large  twin-peaked
hill  (sheet  7),  and  thence  in  a  straight  line  to
a  point  in  the  thalweg  of  the  River  Anebir
(Anjibir)  at  the  place  where  the  road  from
Bashu  (Baschu)  to  Obunyi  (Oboni)  erosses  it.

12.  The  boundary  follows  the  thalweg  of
the  River  Anebir  (Ansibir)  in  a  southerly  direction
  until  it  meeis  the  prolongation  of  the
line  joining  boundary  pillars  6  and  7,  thence
it  runs  in  a  straigbt  line  to  boundary  pillar  7.

13.  From  pillar  No  7,  shown  on  sheet  1  of
map  IT.8S.G.  S.  2240,  the  boundary  runs  in  à
straight  line,  in  an  approximately  south-west
direction,  through  pillars  No.  6  on  the  Bashu
(Baschu)  —Bodam  road,  No.  5  on  the  Okon  River
(left  bank),  No.  4  on  the  Abo—Bodam  road,
No.  3  on  the  North  Danare—Bodam  road,  No.  2
onthe  South  Danare—Bodam  road,  No.  1  on
the  Beje  (Badje)  —Danare  road.

14.  The  division  of  the  villages  in  this
neighbourhood  is  as  follows:=Britisb.

  German.
Bashu.  Big  Bodem.
North  Danare.  Little  Bodam.
South  Danare.  Dari.

15.  Thence  the  boundary  runs  in  the
same  straight  line  to  a  pillar  about  6  wiles
(9.6  kilom.)  distant,  and  thence  in  a  straight
line  to  the  thalweg  of  the  Cross  River  at  a
bend  of  the  river  about  2½  miles  (4  kilom.)
upstream  from  Obokum.

16.  Thence  the  boundary  follows  the  thalweg
  of  the  Cross  River  to  its  junction  with
the  River  Awa  (Aus),  thence  along  the  thalweg
  of  the  Awa  (Aua)  River  to  a  large  cairn
of  stones  at  its  source,  situated  about  latitude
5°  23°  05“  north,  longitude  8°  50°  117  eset
as  shown  on  sheet  1,  T.  S.G.S.  2240.

.  Thence  in  a  straight  line  to  the  highest
Point  of  Boundary  Mountain  (3547),  thence  in
a  streight  line  to  a  pillar  on  the  rond  Nkuru—
Abong,  thence  in  a  straight  line  to  the  highest
Point  of  tbe  mountain  Ojum  Ojum,  as  sbo##n
on  map  T.S.G.  S.  2240,  sheet  2,  thence  in  #
straight  line  to  the  highest  point  of  the  moun-
        <pb n="477" />
        W  433  20

einen  Pfeiler  am  Wege  Ekongdub—DAbong  etwa
1,6  km  (1  engl.  Meile)  nordwestlich  von  Ekongdub
  (Ekongdup),  dann  zu  einem  Pfeiler  am  Ufer
des  Flusses  Akpakorum  etwa  1  km  (⅜8  engl.
Meile)  unterhalb  des  Punktes,  wo  der  Weg
Ekonako—Ekong  den  Akpakorum  kreuzt  und  von
da  auf  kürzestem  Weg  zum  Talweg  des  Flusses
Akpakorum,  der  in  seinem  Unterlauf  als  Akwajase
  (Akwayafe)  bekannt  ist.

18.  Dann  folgt  die  Grenze  dem  Talweg  des
Apakorum  (Akwajafe),  indem  sie  die  Mangrowe-Inseln
  bei  Ikang,  so  wie  auf  der  vorerwähnten
Karte  T868  2240  Blatt  2  angegeben,  teilt.  Sie
folgt  dann  dem  Talweg  des  Akwajafe  bis  zur
Verbindungslinie  Bakasi  Point—King  Point.

19.  Sollte  der  Talweg  des  unteren  Akwajafe
  oberhalb  der  genannten  Verbindungslinie
Bakasi  Point—King  Point  seine  Lage  in  der  Weise
ändern,  daß  dadurch  die  relative  Lage  des  Talwegs
  zu  den  Mangrowe--Inseln  berührt  wird,  so
soll  eine  neue  Grenzberichtigung  auf  Grundlage
der  neuen  Positionen,  die  sich  aus  einer  zu  dem
Zweck  aufzunehmenden  Karte  ergeben,  stattfinden.

20.  Sollte  der  untere  Akwajafe  seine  Mündung
  dergestalt  ändern,  daß  er  sich  in  den  Rio
del  Rey  ergießt,  so  herrscht  Einverständnis  darüber,
daß  das  Gebiet,  das  jetzt  unter  dem  Namen
Bakaf#-Halbinsel  bekannt  ist,  deutsch  verbleibt.  Die
gleiche  Bedingung  soll  anderseits  für  alle  jetzt
als  britisch  anerkannten  Gebietsteile  gelten,  die

etwa  in  ähnlicher  Weise  durch  den  Fluß  zukünftig

abgeschnitten  werden  könnten.  .
21.  Von  der  Mitte  des  schiffbaren  Wasserweges
  auf  der  Verbindungslinie  Bakasi  Point  —

King  Point  soll  die  Grenze  der  Mitte  des  schiffbaren

  Wasserweges  des  Akwajafe-Flusses  bis  zur
Dreimeilengrenze  des  territorialen  Hoheitsgebietes
folgen.  Um  den  Begriff  dieser  Grenze  klarzustellen,
wird  angenommen,  daß  der  schiffbare  Wasserweg
des  Akwajafe  in  seiner  ganzen  Erstreckung  östlich
des  schiffbaren  Wasserweges  der  Cross=  und  Kalabar-Flüsse
  liegt.

22.  Die  Dreimeilengrenze  soll,  was  die  Mündung
  des  Aestuars  betrifft,  als  eine  Linie  angenommen
  werden,  die  drei  nautische  Meilen  seewärts
  von  der  Verbindungslinie  Sandy  Point—
Tom  Shot  Point  verläuft.

283.  Nichts  in  diesem  Abkommen  soll  deutsche
und  britische  Schiffe,  sowohl  Regierungs=  wie
Landelsfahrzeuge,  daran  hindern,  den  ihnen  am
zweckmäßigsten  erscheinenden  Kurs  zwischen  dem
offenen  Meer  und  dem  Akwajafe  zu  nehmen,  noch
daran,  den  Fluß  ohne  jede  unterschiedliche  Bendlung

  zu  bekfahren.

24.  Die  Vermarkung,  Baggerung  oder  Betain

  Mongum,  thence  in  a  straight  line  to  à

Pillar  on  the  rond  from  Ekongdup—Abong  about

1  mile  (1.6  kilom.)  north-west  of  Ekongdup

(Ekongdub),  thence  to  z  pillar  on  the  bank

of  the  River  Akpakorum  about  two-thirds  of
a  mile  (1  kilom.)  downstream  from  the  point
where  the  Ekonako—Ekong  road  erosses  the
Akpakorum,  and  thence  by  the  shortest  line
to  the  thalweg  of  the  River  Akpakorum,  known.
in  its  lower  reaches  as  the  Akwayafe  (Akwajafe).

18.  Thence  it  follows  the  thalweg  of  the
Akpakorum  (Akwayafe)  River,  dividing  the
Mangrove  Islands  near  Ikang  in  the  way
shown  on  the  aforesaid  map  T.S.G.S.  2240,
sheet  2.  It  then  follows  the  thalweg  of  the
Akwayafe  as  far  as  a  straight  line  joining
Bakasi  Point  and  King  Peint.

19.  Should  the  tbalweg  of  the  Lower
Akwayafe,  upstream  from  the  line  Bakasi
Point—King  Point,  change  its  position  in  such
à  way  as  to  affect  the  relative  positions  of  the
thalweg  and  the  Mangrove  Islands,  a  new
adjustment  of  the  boundary  shall  be  made,
on  the  basis  of  the  new  positions,  as  determined
  by  a  map  to  be  made  for  the  purpose.

20.  Should  the  lower  course  of  the  Akwa-Jafe
  so  change  its  mouth  as  to  transter  it  to
the  Rio  del  Rey,  it  is  agreed  that  the  area
now  known  as  the  Bakasi  Peninsula  shall
still  remain  German  territory.  The  same  condition
  applies  to  any  portion  of  territory  now
agreed  to  as  being  British,  which  may  be  cut
eff  in  a  similar  way.

21.  From  the  centre  of  the  navigable
channel  on  a  line  joining  Bakasi  Point  and
King  Point,  the  boundary  shall  follow  the
centre  of  the  navigable  channel  of  the  Akwa-Jafe
  River  as  far  as  the  3-mile  limit  of  territorial
  jurisdietion.  For  the  purpose  of  defining
this  boundary,  the  navigable  channel  of  the
Akwayafe  River  shall  be  considered  to  lie
wholly  to  the  east  of  the  navigable  channel
of  the  Cross  and  Calabar  Rivers.

22.  The  3-mile  limit  shall,  as  regards  the
mouth  of  the  estuary,  be  taken  as  a  line
3  nautical  miles  seaward  ot  a  line  joining
Sandy  Point  and  Tom  Shot  Poeint.  "

23.  Nothing  in  this  Agreement  shall  prevent
  British  or  German  vessels,  whether  public
or  private,  from  using  the  most  convenient
course  between  the  open  sea  and  the  Akwa-Jafe
  River,  and  from  navigating  that  river
without  any  differential  treatment  whatever.

24.  The  marking,  dredging,  or  bucying
2°.
        <pb n="478" />
        W  434  20

tonnung  in  der  schiffbaren  Wasserstraße  des
Akwajase  von  der  Dreimeilengrenze  landwärts
soll  nach  Verständigung  zwischen  den  beiden  Regierungen
  entweder  durch  die  deutsche  oder  durch
die  britische  Verwaltung  oder  durch  beide  ausgeführt
  werden.

25.  Die  Vermarkung,  Baggerung  oder  Betonnung
  der  schiffbaren  Wasserstraßen  der  Crofssund
  Calabar-Flüsse  von  der  Dreimeilengrenze
landwärts  wird  durch  die  britische  Regierung
nach  ihrem  Ermessen  ausgeführt  werden.

26.  Die  Rechte  zur  Ausübung  der  Fischerei
seitens  der  eingeborenen  Bevölkerung  der  Bakasi-Halbinsel
  im  Aestnar  des  Crossflusses  sollen  wie
bisher  unverändert  bleiben.

27.  Es  herrscht  Einverständnis  darüber,  daß
innerhalb  einer  Frist  von  sechs  Monaten,  nachdem
  die  Grenze  vermarkt  worden  ist,  die  in  der
Nähe  der  Grenze  lebenden  Eingeborenen,  wenn  sie
es  wünschen,  über  die  Grenze  zu  ziehen  berechtigt
sein  sollen,  um  auf  der  anderen  Seite  derselben  zu
wohnen,  und  daß  sie  ihr  tragbares  Eigentum  und
ihre  Erntefrüchte  mitzunehmen  berechtigt  find.

28.  Bei  der  örtlichen  Vermarkung  der  Grenze
sollen  die  Bevollmächtigten  beider  Regierungen
unter  der  Voraussetzung  der  nachträglichen  Genehmigung
  durch  letztere  die  Vollmacht  haben,
kleine  Abänderungen  der  im  Vorstehenden  festgelegten
  Grenze  vorzunehmen,  sofern  solche  Abbiegungen
  2  km  (1¼  engl.  Meilen)  nicht  übersteigen
  und  sofern  sie  wünschenswert  erscheinen,
um  zu  verhindern,  daß  Felder  von  den  Dörfern,
zu  denen  sie  gehören,  abgetrennt  werden.

29.  An  den  Stellen,  wo  die  Grenze  durch
Flüsse  gebildet  wird,  soll  die  Bevölkerung  beider
Ufer  gleiche  Rechte  in  bezug  auf  Schiffahrt  und
Fischerei  haben.

30.  Die  von  den  deutschen  und  britischen

Delegierten  am  6.  Oktober  1909  unterzeichneten
Karten  werden  hierdurch  bestätigt  und  sollen  als
ein  integrierender  Teil  des  Abkommens  angesehen
werden.

(2.)  Die  Schiffahrt  auf  dem  Crossfluß.
1.  (1.)  Die  Schiffahrt  auf  dem  gesamten  Lauf
des  Croffflusses  innerhalb  Süd-Nigerien  soll  den
deutschen  Handelsschiffen  offenstehen,  und  diese
Schiffe  sollen  hinsichtlich  der  Schiffahrt  auf  diesem
Fluß  denselben  Vorschriften  wie  die  britischen
Schiffe  unterstehen  und  keinen  besonderen  Vorschriften,
  Abgaben  oder  Beschränkungen  unterworsen
  werden.  Sie  haben  nur  solche  Abgaben
oder  Gebühren  zu  zahlen,  die  für  Verbesserung
der  Schiffahrtsverhältnisse  erhoben  werden,  und
der  Tarif  dieser  Abgaben  oder  Gebühren  darf
keine  unterschiedliche  Behandlung  deutscher  und
britischer  Schiffe  zulassen.

uof  the  navigable  channel  of  thbe  Akwayate
Rer  from  the  3-mile  Umit  landward  may  be
carried  out,  after  agreement  between  the  two
Governmenis,  either  by  the  German  or  British
Government,  or  by  boeth.

25.  The  marking,  dredging,  or  bucying
of  the  navigable  channels  of  the  Cross  and
Calabar  Rivers  from  the  3-mile  limit  landward
shall  be  carried  out  by  the  British  Govern--ment
  at  the  discretion  of  that  Government.

26.  The  fishing  rights  of  the  native  population
  of  the  Bakasi  Peninsula  in  the  estuary
üf  the  Cross  River  shall  remain  as  heretcfore.

27.  It  is  agreed  that  within  six  months
from  the  date  of  marking  out  the  boundary
natives  living  near  the  boundary-line  may,  if
they  so  desire,  eross  over  to  live  on  the  other
side,  and  may  take  with  them  their  portable
Property  and  harvesting  erops.

28.  In  marking  out  the  boundary  the
representatives  of  the  two  Governments  shall
have  the  power,  subject  to  subsequent  approval
by  the  two  Governments,  to  make  minor  deflections
  from  the  boundary  herein  leid  down.,
such  deflections  not  to  erceed  1¼  miles
(2  kilom.)  in  cases  where  it  is  considered
desirable,  in  order  that  farms  shall  not  be
separated  from  the  villages  to  whieh  they
belong.

29.  Where  the  boundary  is  formed  by
rivers  the  populations  on  both  banks  shall
have  equal  rights  of  navigation  and  fishing.

30.  The  maps  signed  by  the  British  and
German  delegates  on  the  öth  Cctober,  1909,
are  hereby  confirmed,  and  regarded  as  forming
an  integral  part  of  the  Agreement.

(2.)  Navigation  on  the  Cross  River.

1—11.)  The  navigetion  on  all  the  eourse
of  the  Cross  River  within  Southern  Nigeria
shall  remain  open  to  German  merchent-v
and  such  vessels  shall  be  subject  to  the  same
rules  as  regards  navigation  on  the  river  98
are  applicable  to  British  vessels,  and  to  no
special  rules,  duties,  or  restrictions.  They)
shall  pay  only  such  taxes  or  fees  as  are
Payable  for  services  rendered  to  nawigstiort
and  the  tariff  of  such  taxes  or  fees  shall  not
warrant  any  differential  treatment  between
British  and  German  vessels.
        <pb n="479" />
        W  435  20

(2.)  Deutsche  Schiffe  auf  dem  Crofffluß  find
innerhalb  Süd-Nigerien  in  allen  Beziehungen
den  in  Süd-Nigerien  gültigen  Gesetzen  unterworfen.
  -

2.  Es  sind  weder  Ein-  oder  Ausfuhrzölle
noch  Durchgangszölle  für  den  Transitverkehr  zu
erheben.

3.  Gegenständen,  deren  Einfuhr  nach  Kamerun
oder  deren  Ausfuhr  aus  Kamerun  nach  den  für
dieses  deutsche  Schutzgebiet  geltenden  Bestimmungen
erlaubt  ist,  darf  der  Durchgangsverkehr  auf  dem
britischen  Crossfluß  nur  dann  verweigert  werden,
wenn  das  Ein=  oder  Ausfuhrverbot  in  Süd-Nigerien
  erlassen  ist  zum  Schutze  der  allgemeinen
Sicherheit  des  Landes,  zum  Schutze  der  Währung,
zur  Aufrechterhaltung  der  Sittlichkeit,  zum  Schutze
gegen  ansteckende  Krankheiten  oder  zur  Bekämpfung
von  Viehseuchen  und  Pflanzenschädlingen.  Dagegen
  sollen  die  Durchgangswaren  nicht  von  einem
solchen  Ein=  oder  Ausfuhrverbot  getroffen  werden,
welches  seinen  Grund  lediglich  in  besonderen
Eigentümlichkeiten  des  britischen  Handels  hat.  Insbesondere
  findet  das  Gesetz,  betreffend  das  Verbot
der  Einfuhr  von  gewebten  Waren  in  Falten  von
weniger  als  36  engl.  Zoll,  auf  die  zur  Einfuhr
in  Kamerun  bestimmten  gewebten  Stoffe  keine
Anwendung.

4.  Die  britische  Regierung  behält  das  Recht,
die  nötigen  Maßnahmen  zu  treffen,  um  eine
Wiederausfuhr  der  im  Transitverkehr  eingeführten
Waren  durch  Plombieren  der  einzelnen  Stücke
oder  des  verschließbaren  Schiffsraumes  oder  durch
Nachwiegen,  Nachmessen  oder  Nachzählen  an  der
Ausgangsgollstation  sicherzustellen.  Auch  kann  sie
zur  Sicherheit  die  Hinterlegung  einer  Kautionssumme
  in  entsprechender  Höhe  oder  die  Verbürgung
seitens  eines  in  Süd-Nigerien  tätigen  Handelshauses
  verlangen.

5.  Für  das  Plombieren,  Nachmessen,  Nachzählen

  oder  Nachwiegen  darf  eine  mäßige  Gebühr")
  erhoben  werden.
6.  Deutsche  Regierungsgüter,  die  durch  eine
Bescheinigung  des  Kaiserlichen  Gouvernements
von  Kamerun  als  solche  ausgewiesen  sind,  werden
im  Durchgangsverkehr  ohne  jede  Kontrolle  zugelassen.


7.  Die  mit  dem  Plombieren,  Nachmessen,
Nachzählen  oder  Nachwiegen  am  oberen  Crossfluß
  beauftragte  britische  Zollstation  soll  tunlichst
dort  liegen,  wo  die  Waren,  auf  dem  Crosssluß
von  unten  kommend,  zum  ersten  Male  deutsches
Gebiet  berühren.  Die  großbritannische  Regierung
wird  demgemäß  nach  Abschluß  des  Grenzabkommens

 

(2.)  German  vessels  on  the  Cross  River
in  Soutbern  Nigeria  shall  in  all  respects  be
subject  to  the  law  in  force  in  Southern  Nigerias.

2.—  No  import,  export,  or  transit  dues
shall  be  levied  on  transit  traftic.

3.—  Articles,  of  which  the  import  into  the
Cameroons  or  the  export  from  the  Cameroons
is  allowed  according  to  the  provisions  in  force
for  the  German  Protectorate,  can  only  be
refused  transit  on  the  British  Cross  River  if
the  prohibition  to  export  or  import  bas  been
issued  in  Southern  Nigeria  for  the  generasl
safety  of  the  country,  for  the  protection  of  the
eurreney,  for  the  upholding  of  public  morals,
as  a  protection  against  infectious  diseases,  or
for  the  combating  of  diseases  in  cattle  and
Plants.  On  the  other  hand,  transit  goods  sball
not  be  subjected  to  any  prohibition  of  import
#or  #xport  which  is  sclely  based  upon  some
special  peculiarities  of  British  trade.  In  particular,
  the  law  respecting  the  prohibition  of
the  import  of  woven  goods  in  folds  of  less  tban
36  English  inches  shall  not  be  applied  to  woven
stuffs  intended  for  importation  into  the  Cameroons.


4.—  The  British  Government  retsin  the  right
to  take  the  necessary  measures  to  ensure  the
Fre-exportation  of  goods  imported  in  transit  by
affiring  leaden  seals  to  each  parcel  or  to  such
portion  of  the  ship’'s  hold  as  can  be  locked
up,  or  by  weighing,  measuring,  or  counting
the  goods  again  at  the  custom-house  through
which  they  are  exported.  They  can  also  demand
  as  a  precautionary  measure  the  deposit
of  a  proportional  amount  of  caution  money)
#or  a  guarantee  from  a  commercial  house  in
Southern  Nigeria.

5.—  A  reasonablecharge  shall  be  made  for
sealing,  remeasuring,  recounting,  or  reweighing.

6.—  German  Government  goods,  duly  certifiec
  as  such  by  a  voucher  issued  by  the
Government  of  the  Cameroons,  shall  be  admitted
  as  transit  goods  without  any  verification.

7.  —  The  British  custom-house  on  the  Upper
Cross  River,  charged  with  the  duty  ef  sealing,
remeasuring,  recounting,  or  reweighing,  shall
be  situated,  in  so  far  as  practicable,  at  the
Point  where  the  gocds  coming  up  the  Cross
River  first  touch  German  territory.  The  British
Government  shall  accordingly,  after  the  con-*)

  a  einer  bei  Zeichnung  des  Abkommens  übergebenen  Note  der  britischen  Regierung  wird  festgesetzt.
daß  diese  Gebühr  nicht  mehr  als  ein  Schilling  für  die  Tonne  betragen  darf.
        <pb n="480" />
        W  436  20

in  wohlwollende  Erwägung  ziehen,  daß  ungefähr
gegenüber  der  Aua-Mündung  eine  Zollstation
errichtet  wird,  sei  es  unter  Beibehaltung  der  bisherigen
  Zollstation  Abokum,  sei  es  unter  Verlegung
  dieser  Zollstation  an  die  Stelle  gegenüber
  der  Aua-Mündung.

In  doppelter  Aussertigung  vollzogen  zu
London  den  11.  März  1913.

clusion  of  the  Boundary  Agreement,  give  their
favourable  consideration  to  the  establishment
of  a  customs  station  as  nearly  opposite  the
mouth  of  the  Awa  as  possible,  either  by
retaining  the  present  customs  station  at  Abokum,
  or  by  transferring  that  station  to  a  spot
Opposite  the  mouth  of  the  Awa.
Done  in  duplicate  at  London,
the  11%9#  March  1913.

gez.  Lichnowsky.
gez.  E.  Grey.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  Bildung  von
Gesundheitskommissionen.
Vom  3.  März  1913.
(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913,  Nr.  14,  S.  43  f)
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  Gieichs  Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des

§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit
für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:

1.  Auf  Stationen  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets,  wo  dauernd  Arzte  stationiert  sind,
können  auf  Anordnung  des  Gouverneurs  Gesundheitskommissionen  bestellt  werden.

Aufgaben.
2.  Die  Gesundheitskommissionen  haben  folgende  Aufgaben:

a)  sich  von  den  gesundheitlichen  Verhältnissen  des  Stationsortes  durch  gemeinsame  Besichtigungen
  Kenntnis  zu  verschaffen  und  die  Maßnahmen  der  Gesundheitspolizeibehörde  in
geeigneter  Weise,  insbesondere  bei  der  Verhütung  des  Ausbruchs  oder  der  Verbreitung
gemeingefährlicher  und  übertragbarer  Krankheiten,  zu  unterstützen;

b)  sich  über  alle  ihnen  von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  oder  den  Gemeindeverwaltungen
vorgelegten  Fragen  des  örtlichen  öffentlichen  Gesundheitswesens  gutachtlich  zu  äußern;

e)  den  unter  b)  genannten  Behörden  Vorschläge  auf  dem  Gebiete  des  örtlichen  öffentlichen

Gesundheitswesens  zu  machen.

Zusammensetzung.
3.  Eine  Gesundheitskommission  setzt  sich  zusammen  aus:
a)  dem  Vorsteher  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  als  Vorsitzendem,

b)  dem  Stationsarzte,

c)  aus  europäischen  Privatpersonen,  die  sich  zur  ehrenamtlichen  Mitgliedschaft  bereit  erklären.
Ferner  an  Orten,  wo  solche  Behörden  bestehen:
4)  einem  Vertreter  der  amtlichen  Baubehörde,

e)  einem  Vertreter  des  städtischen  Rates,

)  in  Daressalam  außerdem  aus  einem  Mitgliede  des  Instituts  für  Seuchenbekämpfung.
Die  Zahl  der  zu  c)  genannten  ehrenamtlichen  Mitglieder  soll  in  städtischen  Ortschaften

mindestens  zwei,  in  der  Regel  jedoch  nicht  mehr  als  drei  betragen.

Sie  werden  von  dem

Vorsteher  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  auf  Vorschlag  des  Bezirksrats  oder  des  städtischen

Rats  berufen.

Der  jeweilige  Verwaltungsreferent,  der  Bau=  und  der  Medizinalreferent  sowie  ortsanwesende
  beamtete  Arzte  sind  zur  Teilnahme  an  Sitzungen  der  Gesundheitskommissionen  ohne

weiteres  berechtigt.

Sachverständige.

#

.  Die  Gesundheitskommission  ist  berechtigt,  in  geeigneten  Fällen  ehrenamtlich  Sachverständige

mit  beratender  Stimme  zu  ihren  Verhandlungen  hinzuzuziehen.
        <pb n="481" />
        W  437  20

»  .  Vertrauensmänner.

.  Die  Gesundheitskommission  ist  befugt,  Vertrauensmänner  (auch  Farbige)  in  beliebiger  Anzahl
ehrenamtlich  zu  berufen,  die  geeignet  sind,  in  ihnen  zugeteilten  kleinen  Bezirken  oder  Häuserblocks
  im  Sinne  der  Gesundheitskommission  zu  wirken.  -  ·

Die  Gesundheitskommission  bestimmt,  inwieweit  die  Vertrauensmänner  bei  Sitzungen
und  Beratungen  hinzuzuziehen  find.  "

"  Zusammentritt.
.  Die  Gesundheitskommissionen  haben  mindestens  monatlich  einmal  zusammenzutreten.
Geschäftsordnung.

Die  Gesundheitskommission  wird  mindestens  fünf  Tage  vor  dem  anberaumten  Termin  durch
den  Vorsitzenden  geladen,  der  auch  die  Versammlungen  leitet.  Durch  Beschluß  der  Kommission
können  bestimmte  Sitzungstage  festgelegt  werden.  .

Für  eine  Benachrichtigung  ortsanwesender  gemäß  Ziffer  3  letzter  Absatz  4  und  5  zur
Teilnahme  Berechtigter  hat  der  Vorsitzende  gleichfalls  Sorge  zu  tragen.

Die  Gesundheitskommission  ist  beschlußfähig,  wenn  außer  dem  Vorsitzenden  die  Hälfte
der  Mitglieder  anwesend  ist.  Bei  etwaigen  Abstimmungen  faßt  die  Gesundheitskommission  ihre
Beschlüsse  nach  Stimmenmehrheit.  Bei  Stimmengleichheit  entscheidet  die  Stimme  des  Vorsitzenden.

8.  Über  Besichtigungen,  Sitzungen,  Beschlüsse  und  Gutachten  der  Gesundheitskommission  ist  eine
kurze  Niederschrift  aufzustellen,  die  von  dem  Vorsitzenden,  dem  Stationsarzte  und  mindestens
einem  ehrenamtlichen  Mitgliede  zu  unterzeichnen  ist.

Auf  Beschluß  der  Gesundheitskommission  können  Auszüge  der  Niederschrift  Zeitungen
des  Schutzgebietes  zur  Veröffentlichung  übergeben  werden.

.  Die  Gesundheitskommission  steht  mit  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  und  der  Gemeindeverwaltung

  in  unmittelbarer  Geschäftsverbindung.  Anträge  und  Zuschriften  an  das  Gouvernement

  sind  durch  die  örtliche  Verwaltungsbehörde  oder  die  Gemeindeverwaltung  zu  leiten.

Die  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Veröffentlichung  in  Kraft.

Daressalam,  den  3.  März  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Methner.

#

#

–

—G

10.

S

Verordnung  des  Couverneurs  von  Kamerun  über  die  Einführung  seiner  Verordnungen
in  den  neu  erworbenen  Gebieten  quatorialafrikos.
Vom  12.  Dezember  1912.
(Amtsblatt  1912.  Nr.  24,  S.  389  fl.)

Auf  Grund  des  §  3  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Vereinigung  der  in
Aquatorialafrika  erworbenen  Gebiete  mit  dem  Schutzgebiet  Kamerun,  vom  3.  Oktober  1912  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  512)  wird  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  in  Kamerun  geltenden  Vorschriften  der  Verordnungen  des  Gouverneurs  treten
für  die  in  Aquatorialafrika  erworbenen  Gebiete  mit  dem  Zeitpunkt  ihrer  jeweiligen  Übergabe  an  die
Schutzgebietsbehörden  insoweit  in  Kraft,  als  die  nachfolgenden  Bestimmungen  nichts  anderes
vorschreiben.

§  2.  Die  Verordnung,  betreffend  die  Erhebung  einer  Wohnungssteuer  im  Schutzebiet
Kamerun,  vom  25.  April  1907  (Kol.  Bl.  1908,  S.  52)  und  die  Verordnung,  betreffend  die  Heraniehung
  der  Eingeborenen  zu  Steuerleistungen,  vom  20.  Oktober  1908  (Amtsbl.  S.  105)  treten  vorläufig
  nicht  in  Kraft.  -

§  3.  Die  Verordnung,  betreffend  die  Erhebung  einer  Umsatzsteuer  bei  dem  Erwerbe  von
Grundeigentum,  vom  1.  November  1909  (Kol.  Bl.  1910,  S.  43,  Amtsbl.  1909,  S.  275)  tritt  in  den
nördlich  des  7.  Breitengrades  gelegenen  Gebieten  vorläufig  nicht  in  Kraft.

5*4.  Hinsichtlich  der  Rechtsverhältnisse  der  in  den  neu  erworbenen  Gebieten  befindlichen
Konzessionsgesellschaften  finden  die  Vorschriften  des  §  1  nach  Maßgabe  des  Art.  5  des  deutschfranzösischen
  Abkommens  vom  4.  November  1911,  betreffend  die  beiderseitigen  Besitzungen  in  Aquatorialofrika
  (Reichs-Gesetzbl.  S.  206),  Anwendung.
        <pb n="482" />
        438  20

Ebenso  finden  die  Vorschriften  der  Zollverordnung  vom  1.  August  1911  (Kol.  Bl.  1912,
S.  357,  Amtsbl.  1912,  S.  331)  nur  Anwendung  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  der  Art.  12
und  13  desselben  Abkommens  und  des  in  Art.  12  vorbehaltenen  Ubereinkommens  sowie  nach  Maßgabe
  der  Bestimmungen  des  Art.  35  der  Übereinkunft  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  der  Fran-3ösischen
  Republik  über  die  Grenzvermessung  zwischen  Kamerun  und  Französisch-Aquatorialafrika  nach
dem  Vertrag  vom  4.  November  1911  —  vom  28.  September  1912  (Kol.  Bl.  S.  890).

5  5.  Der  §  4  der  Verordnung,  betreffend  Maßregeln  zur  Kontrolle  der  Eingeborenen,
vom  15.  Oktober  1910  (Kol.  Bl.  S.  44,  Amtsbl.  S.  360)  tritt  nur  unbeschadet  der  Bestimmungen
der  Übereinkunft  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  der  Französischen  Republik,  betreffend  die  Staatsangehörigkeit
  derjenigen  Personen,  die  sich  in  den  zwischen  Deutschland  und  Frankreich  ausgetauschten
Gebieten  in  Aquatorialafrika  befinden,  vom  2.  Februar  1912  (Reichs-Gesetzbl.  S.  495)  in  Kraft.

§5  6.  Der  §  4  der  Bekanntmachung  vom  24.  Januar  1908  (Kol.  Bl.  S.  322,  Amtsbl.
S.  3)  in  der  Fassung  der  Bekanntmachung  vom  18.  Juli  1912  (Kol.  Bl.  S.  987,  Amtsbl.  S.  218),
betreffend  den  Umtausch  von  Nickel-  und  Kupfermünzen  gegen  Silbermünzen  und  die  Annahme  von
englischen  und  französischen  Gold=  und  Silbermünzen  bei  den  öffentlichen  Kassen  des  Schutzgebiets
Kamerun,  und  die  Verordnung,  betreffend  die  Einfuhr  fremder  Silbermünzen,  vom  9.  April  1912
(Amtsbl.  vom  15.  April  1912)  treten  in  Kraft  unbeschadet  der  nach  Art.  15  der  Vereinbarung,
betreffend  Übergabe  der  zwischen  Kamerun  und  Franzöfisch-Aquatorialafrika  auszutauschenden  Gebiete,
vom  28.  September  1912  (Kol.  Bl.  S.  901)  zu  treffenden  besonderen  Vereinbarung,  und  unbeschadet
der  Bestimmung  des  Art,  37  der  Übereinkunft  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  der  Französischen
Republik  über  die  Grenzvermessung  zwischen  Kamerun  und  Französisch-Aquatorialafrika  nach  dem
Vertrag  vom  4.  November  1911  —  vom  28.  September  1912  (Kol.  Bl.  S.  890).

§5  7.  Die  Vorschriften  der  Verordnung,  betreffend  die  Jagd  im  Schutzgebiet  Kamerun,  vom
4.  März  1908  (Amtsbl.  S.  11)  mit  den  Abänderungen  der  Verordnung  vom  24.  Dezember  1910
(Amtsbl.  1911,  S.  1)  finden  nur  unbeschadet  der  Bestimmungen  des  Art.  36  der  Übereinkunft
zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  der  Franzöfischen  Republik  über  die  Grenzvermessung  zwischen
Kamerun  und  Französisch-Aquatorialafrika  nach  dem  Vertrag  vom  4.  November  1911  —  vom
28.  September  1912  (Kol.  Bl.  S.  8990)  Anwendung.

5  8.  Die  Verordnung,  betreffend  die  Gebührensätze  für  das  summarische  Gerichtsverfahren,
vom  3.  Juli  1897  (Kol.  Bl.  S.  538)  tritt  mit  der  Maßgabe  in  Kraft,  daß  den  Vorständen  der
örtlichen  Verwaltungsbehörden  innerhalb  des  ersten  Jahres  nach  der  jeweiligen  Übergabe  der
einzelnen  Gebiete  an  die  Schutzgebietsbehörden  überlassen  bleibt,  von  der  Erhebung  von  Gerichtsgebühren
  abzusehen.

Buea,  den  12.  Dezember  1912.  ,
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Dr.  Meyer.  —

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Kamerun  über  den  eitpunkt  des  Inkrakttretens
  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906  und  der  Verordnung
des  Reichskanzlers,  betr.  das  Geldwesen  der  Schutzgebiete  außer  Deutsch-Ostafrika
und  Rüautschou,  vom  1.  Sebruar  1905.
Vom  12.  Dezember  1912.
(Amtsblatt  1912,  Jr.  24.  S.  391.)  6
"  Die  Kaiserliche  Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906  (Reichs-Gesetzbl.  S.  363)  und  die
Berordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  das  Geldwesen  der  Schutzgebiete  außer  Deutsch-Ostafrika
und  Kiautschon,  vom  1.  Februar  1905  (Kol.  Bl.  S.  103)  treten  für  die  neu  erworbenen  Gebiete  in
Aquatorialafrika  mit  dem  Zeitpunkt  ihrer  jeweiligen  Übergabe  an  die  Schutzgebietsbehörden  in  Kraft.
Buea,  den  12.  Dezember  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Dr.  Meyer.
        <pb n="483" />
        439

Verordnung  des  Couverneurs  von  Kamerun  über  das  Meldewesen  und  die  Rontrolle
von  Schußwaffen,  (unition  und  Dulver  in  den  neu  erwordenen  Gebieten
fduatorialatrikas.
Vom  13.  Dezember  1912.
(Amtsblatt  1912,  Nr.  24,  S.  301  t)

Auf  Grund  des  5  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen
und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee,  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Erwerbsgesellschaften  jeder  Art,  ebenso  Erwerb  jeder  Art  treibende  einzelne  Personen,
die  in  den  neu  erworbenen  Gebieten  zur  Zeit  der  jeweiligen  Übergabe  an  die  Schutzgebietsbehörden
Niederlassungen  haben,  sind  verpflichtet,  alle  Niederlassungen  binnen  drei  Monaten  nach  Erlaß  dieser
Verordnung  oder,  soweit  die  Übergabe  der  Gebiete  später  erfolgt,  von  der  Übergabe  der  Gebiete  ab,
bei  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde,  in  deren  Bezirk  die  Niederlassung  belegen  ist,  anzumelden.

Auf  diese  Verpflichtung  ist  der  §  2  der  Verordnung  des  Gouverneurs,  betreffend  den
Anmeldezwang  von  Erwerbsniederlassungen,  vom  23.  März  1907  (Kol.  Bl.  S.  557)  entsprechend
anzuwenden.

§  2.  Nichteingeborene,  welche  in  den  neuerworbenen  Gebieten  Agquatorialafrikas  zur  Zeit
des  Erlasses  bieser  Verordnung  oder,  soweit  die  Übergabe  der  Gebiete  erst  später  erfolgt,  zur  Zeit  der
Übergabe  einen  ständigen  Wohnsttz  haben,  sind  verpflichtet,  binnen  drei  Monaten  von  den  genannten
Zeitpunkten  ab  sich  bei  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  anzumelden.

Auf  diese  Verpflichtung  sind  die  §§  6,  7  und  8  Absatz  1  der  Verordnung  des  Gouverneurs,
betressend  die  Meldepflicht  der  Nichteingeborenen,  vom  19.  Jannar.  1911  Eol.  Bl.  S.  571,  Amtsbl.
S.  37)  entsprechend  anzuwenden.

8  3.  Wer  sich  in  den  neu  erworbenen  Gebieten  Aquatorialafrilas  zur  Zeit  des  Enlasse  es
dieser  Verordnung  oder,  soweit  die  Übergabe  der  Gebiete  erst  später  erfolgt,  zur  Zeit  der  Übergabe,
im  Besitz  einer  Schußwasfe,  von  Munition  oder  von  Schießpulver  befindet,  ist  verpflichtet,  diese
Gegenstände  binnen  drei  Monaten  von  den  genannten.  Zeitpunkten  ab  bei  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde
  anzumelden.

Binnen  derselben  Zeit  ist  die  zur  Führung  von  Prazisonswassen  erforderliche  obrigkeitliche
Erlaubnis  bei  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  zu  beantragen.

Auf  diese  Verpflichtungen  sind  die  §5  6  und  13  der  Verordnung  —.  Gonuverneurs,
betressend  die  Einfuhr  von  Schußwaffen  und  Munition,  vom  16.  März  1893  (Kol.  Bl.  S.  442),
und  zwar  §  6  in  der  Fassung  der  Verordnung  des  Gouverneurs,  betreffend  Abänderung  der  Vorristen
  über  das  Waffenwesen,  vom  30.  Dezember  1908  (Kol.  Bi.  1909,  S.  243,  Amtsbl.  1909,

S.  7)  entsprechend  anzuwenden.

§  4.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraß.

Buea,  den  18.  Dezember  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Dr.  *  Neher.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Samoo,  betr.  das  Verbot  der  Sinkuhr  von  Kunden
aus  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.
Vom  15.  Februar  1918.
(Samoan.  Gouv.  Bl.  1913,  Bd.  IV,  Nr.  42,  S.  194.)

Auf  Grund  des  §  15  ves  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betresfend  die  seemannsamtlichen
  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird  hiermit  in  Rücksicht  auf  das  Auftreten  der  Tollwut
in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Es  ist  verboten,  Hunde  von  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  her  in  das  Schutzgebiet
  Samoa  einzuführen.

8
        <pb n="484" />
        440  25

5  2.  Zuwiderhandlungen  gegen  §  1  werden,  sofern  nicht  nach  den  bestehenden  gesetzlichen
Bestimmungen  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  mit  Geldstrafe  bis  zu  3000  &amp;amp;  und  mit  Gefängnis
bis  zu  drei  Monaten  allein  oder  in  Verbindung  miteinander  bestraft.

.  Dem  Berbot  zuwider  eingeführte  Hunde  sind  zu  töten.  Bon  der  Tötung  kann  abgesehen
  werden,  falls  die  Hunde  sofort  wieder  ausgeführt  werden.

5  4.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Bekanntmachung  in  Kraft.

Apia,  den  15.  Februar  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Schlettwein.

 

Dersonalien.

Im  Reichs-Kolonialamt  find  die  Geheimen  Sekretariatsassistenten  Korth,  Grunwald,
Stadelmann,  Matthies,  Sangmeister,  Merkel,  Schneider,  Kiepenheuer,  Hopf,  Ehrath,
Ullrich  und  Neumann  zu  Geheimen  expedierenden  Sekretären  ernannt  worden.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  bisherigen
Steuermann  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Wilhelm  Haasenritter  das  Königlich
Preußische  Verdienstkreuz  in  Gold  zu  verleihen.

Kaoiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  April  1913.

v.  Müller-Berneck,  Königlich  Sächfischer  Rittmeister  a.  D.,  zuletzt  Adjutant  der  3.  Kavallerie=Brigade
  Nr.  32,  früher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  wird  die  Erlaubnis  zum
Tragen  der  Uniform  dieser  Schutztruppe  erteilt.  -  «

 

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  28.  April  1913.

Meyer,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Markgraf  Karl  (7.  Brandenburgischen)  Nr.  60,  scheidet
am  9.  Mai  aus  dem  Heere  aus  und  wird  unter  Enthebung  von  dem  Kommando  zum
Seminar  für  orientalische  Sprachen  in  Berlin  mit  dem  10.  Mai  1913  in  der  Schutztruppe
angestellt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  18.  April  1913.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Nachbenannten
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  zu  erteilen,  und  zwar  für:
Königlich  Sächsische  Friedrich  August-Medaille  in  Silber  mit  dem  Bande
für  Kriegsdienste:

dem  Waffenmeister  Leuschner,

die  dem  Herzoglich  Sachsen  Ernestinischen  Hausorden  angereihte  Verdienstmedaille
.  in  Silber  mit  Schwertern:
dem  Vizefeldwebel  Jungclaus.
        <pb n="485" />
        441  25

Deutsch-Ostatrika.

Die  Wiederausreise  haben  am  29.  April  angetreten:

und  Jopp,  die  kommiss.  Sekretäre  Schülein
und  Grosche,  Zollamtsassistent  2.  Kl.  Zahn,
Polizeiwachtmeister  Lehmann,
Heims,  Kanzleigehilfe  Bittner.

Im  Schutzgebiet  find  neu  eingetroffen:  am
29.  Januar:  kommiss.  Referent  Regierungsrat
Dr.  Vogel;  am  30.  Januar:  die  Regierungslierärzte
  Dr.  Gärtner  und  Dr.  Kolene;  am
20.  Februar:  kommiss.  Zollsekretär  Feicke;  am
3.  März:  Regierungsbaumeister  Becker,  Katasterzeichner
  Meyer,  Förster  Salle.

Vom  Heimaturlaub  sind  wiedereingetroffen:
am  29.  Januar:  Bezirksamtmann  Köstlin,  kommists.
Sekretär  Pfenning,  kommiss.  Zollsekretär  Ctellrecht,
  Regierungslehrer  Dudzus;  am  30.  Januar:
Gouvernementssekretär  Fritz,  Steuermann  Schnieders;
  am  19.  Februar:  Förster  Naepfel,  Kanzleigehilfe
  Gaertig;  am  20.  Februar:  Oberrichter
Regierungsrat  Vortisch,  Bezirksamtmann  Dr.
Stier,  kommiss.  Assistent  2.  Kl.  Steffenhagen,
Kanzlist  Schwabe,  Kanzleigehilfe  H  üseler.

Die  Heimreise  haben  angetreten:  am  30.  bzw.
31.  März:  Referent  Regierungs=  und  Baurat
Brandes,  Sekretär  Pohl,  Landw.  Assistent  1.  Kl.
Knöller,  Werkmeister  Bergé,  die  Techniker  2.  Kl.

Spachmann  und  Kahlsmann;  am  4.  April:

die  Gerichtsassessoren  Dr.  Crohne  und  Dr.  Radlauer.


Sekretär  Franck  .
Nach  einem  Telegramm  aus  Buea  ist  der
Sekretär  Franck  am  22.  April  d.  Is.  in  Kribi
plötzlich  verstorben.

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am
24.  April:  Lazarettinspektor  Staeck,  Katasterzeichner
  Groh,  Assistent  2.  Klasse  Herzog,  Bureaugehilfe
  Scorra,  Landwirtschaftlicher  Gehilfe  Hapke;
am  9.  Mai:  Zollsekretär  Wolff,  Lazarettinspektor
Staeck,  Magazinaufseher  Harms.

Inm  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wieder-Eingetroffen:
  Regierungsarzt  Dr.  Hauboldt,
Asessor  Feldmann,  die  Sekretäre  Kauß,  Kleckler
  und  Ruoff,  Stationsleiter  Liebert,  Bautechniker
  Meyer,  die  Sanitätsgehilfen  Nießlein
und  Lindner,  Polizeimeister  Heuer.  Ferner:

die  Gouvernementssekretäre  Frericks.

Dockmaschinist

 

Regierungsbaumeister  Bundschuh,  Gerichtsassessor
Dr.  Seger,  Regierungsarzt  Dr.  Beyer,  Hauptmagazinvorstand
  Rechnungsrat  Fickel,  Polizeimeister
  Albat,  Maschinenmeister  Stubenrauch,
Sanitätsgehilfe  Oertel,  Forstgehilfe  Tröger.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  24.  März:  Bezirksrichter  Weise,
Landmesser  Stockhardt,  Sekretär  Lutz  sowie  die
Polizeimeister  König,  Kühler  und  Sachse;  am
9.  April:  Bezirksamtmann  v.  Krosigk,  Gerichtsassessor
  Wieneke,  Sekretär  Schäfer,  Lehrer
Schmidt,  Landwirtschaftlicher  Assistent  Weber,
Steuermann  Weber,  Bautechniker  Bertram,
Buchdrucker  Schröder,  Maschinenmeister  Jacobs.

 

Togo.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  am  14.  März:  Landwirtschaftlicher
Sachverständiger  Dr.  Sengmüller,  die  Sekretäre
Mohr  und  Maywald,  Zimmermann  Geißler;
am  27.  März:  Regierungsassessor  Wilisch,  Bauingenieur
  Friedrich,  Gärtner  Maack,  Regierungsbaumeister
  a.  D.  Lawrenz,  Bureauassistent
1.  Kl.  Monts.

Mit  Heimaturlaub  find  in  Deutschland  eingetroffen:
  Zollvorstand  Lippe  und  Stationsasfistent
Fleischer.

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  haben  angetreten:
  am  28.  April:  Gestütsdirektor  Burggraf
  und  Graf  zu  Dohna-Schlodien;  am
10.  Mai:  Gouverneur  Dr.  Seitz,  Major  Bethe,
Inspektor  der  Landespolizei.

 

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  28.  März:  Bureaugehilfe  Müller;
am  13.  April:  Assessor  Heilingbrunner,  Techniker
  2.  Kl.  Bauermeister,  Kanzlist  Adam,
Zollaufseher  Franke,  die  Schreiber  Lunkenbein
und  Schluttig,  Gärtner  Neldner;  ferner  Hauptmann
  Hollaender,  Inspektionsoffizier  der  Landespolizei,
  Polizeiwachtmeister  Ramm,  die  Polizeisergeanten
  Ebermann  und  Wolf.

Samoa.  ,
Im  Schutzgebiet  ist  am  25.  März  wiedereingetroffen:
  Lazarettverwalter  2.  Kl.  Kratschinski;
  Regierungslandmesser  Lammert  hat
am  10.  April  die  Heimreise,  Zollassistent  2.  Kl.
Christoph  am  18.  April  die  Wiederausreise  angetreten.


8#
        <pb n="486" />
        W  442  25

 

   

1  Se

ichtamtlicher  Teil!

   

—.

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Aboruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet)

kamerun.

Von  den  Grenzerpebitionen  Iin  Neu·  Ramerun.
Ein  Gefecht  im  Muni-Bezirk.

Aus  Neu-Kamerun  wird  ein  Gefecht  mit
Eingeborenen  gemeldet,  in  dem  ein  Weißer,  der
VBizefeldwebel  der  Schutztruppe  Fritz  Siewertsen
aus  Niebüll  (Kreis  Tondern),  früher  3.  Garde-Regiment
  zu  Fuß  und  Schutztruppe  für  Südwestafrika,
  gefallen  ist.  Bei  dem  Dorfe  Akoga  in
dem  südlich  von  Spanisch=  Guinea  gelegenen  Muni-Bezirk
  wurden  im  April  fortgesetzt  Karawanen,
auch  solche,  die  von  Europäern.  geführt  waren,
von-  Eingeborenen  angegriffen.  Dabei  wurde  ein
farbiger  Soldat  getötet  und  die  von  Ekododo,
der  Hauptstation  des  Bezirks,  aus  der  Grenzexpedition
  Monda—Dschua  zugeleitete  Post  nebst  einer
Geldkiste  geraubt.  Der  Oberleiter  der  Grenzexpedition
  im  Süden,  Major  Zimmermann,
entsandte  darauf  den  ihm  beigegebenen  Vizefeldwebel

  Siewertsen  von  der  Ortschaft  Afare-Nsork
südwestlich  NRduja  mit  29  Soldaten  auf  Akoga.
Dieser  stürmte  am  Morgen  des  17.  April  das
dicht  nördlich  Akoga  gelegene  Dorf  Ebagamajenne.
  In  dem  Gefecht  erhielt  er  aus  einem
Hinterhalt  einen  Halsschuß,  der  am  20.  nachmittags
seinen  Tod  herbeiführte.  Weiter  fiel  ein  Soldat,
während  die  Eingeborenen  angeblich  30  Tote  hatten.

Major  Zimmermann  traf  am  20.  April  zwar
unbehelligt  in  Akoga  ein,  hat  aber  die  10.  Kompagnie
  aus  der  Gegend  von  Ojem  zum  Vormarsch
nach  Etän  zur  Offnung  der  Etappe  nach  Ekododo
herangezogen.  Hauptmann  Abel,  der  Führer
der  Monda—schua-Grenzexpedition,  ist  zu  Major
Zimmermann  marschiert.

Am  21.  wurde  der  Vizefeldwebel  Siewertsen
unter  militärischen  Ehren  beigesetzt.

 

Deutsch-  neugutnen.

—i  der  den  Zolistellen  des  Schutz

lets  hench  benne  im  1.  und  2.  Vertel
Sollbeträge.

des  Rechnungssahres  1912  fälliog  gewordenen
Gal.  „Deutsches.  ril  Bl.“  1913,  Nr.  1,  S.  9.)
.  Vi

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ertel.
—  der  falltq  gewordenen  (deklarierten)  Zölle  im  *

gen  Viertel  des  Rechnungsjahres  Gegen  den  gleichen
Name  *  **r*  Zeitraum  d.  Vorjahresder
  Zollstelle  Einfuhrusfuhr  Zusammen  ze  gusn  Zusammenehr  we###ger
###f.[  BPf.  Bi.  Bf.  Ppf.  Bf.  %  Wf.  1fl.
1  .
Rabaul"...·  741027148884691748738768149158753710800686—-—  11  258  18

Friedrich-Wilhelms-  "
hafen  686386710302  1  95¼810  904A6  7  148  8627  047  62  —  i8  os-  54
äwien  7702  OQw32  —
ieta  872261  —  —  372251602|94  1292  115|86  —  12  61
Namatanai  205|95—  —  20596  7%%  —  —  71|  .5  184000  —|—
Eitape  ——2D22  4O  o192  0LI
Morobe  427|07  80|  50  507/|57  139  10  181—  157/10  8601471  —  1—
Ponape  4055|11  275/79  4380S0|65
Truck  93%976  14680)  1034  28  8178  14  1212  42)  —  427es  62
—  5  58971T—  551  6444  145  444
r———  4265%SUERRR—“  4
ap  524810  6  %  SN
aut  .  433170  —  483170  181063  -  8  810  66  —3973  93
Pa  .2128|5  842  2070  881769  746  20  922  4010436  6
*—  35/6  260|  1  HN1115
Zusammen  1  a521|825|406s00%
"  .  –  6  37

Die  Ausfuhrzölle  enthalten  Korrazälle

1  —  —I  —  —1  28247744  —  —  —  138  345/881  —  /—115  008  109
        <pb n="487" />
        W  443  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

              

 

 

 

 

 

"4  2.  Vertel.  s-«  -  .--·
».»  Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (deklarierten)  Zom  im  ------.,.
  ebitigen  Biertelt  des  Re  chnungsjahres  —  Gegen  den  hleichen
»  Name  ——  T̃i  1511  „Zeitraum  d.  Vorjahres
der  Zollstelle  Einfuhrusfuhr.  HSanmen,  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehrweger
4  f.  #i.  Pf.q  Pf.]  %  (Pf.  l.  A.  Bf...  A  Bi.
Rab  15885)  36|88  827  87  1%  '868  2  4  a2  128352  50  20  s60  25  —  —
wrkchbei  "„  1  :  -
haf  s.  0  761874420  49  138.0118  984  763  1564  9812  139  7436  998  3  —  —
#bieng7  1  174,  91  155—  1189791  723.  51  —  728  40)  4061  —  —
Kieta  1  v756]  52  63/|36  1819°88  644  0—  —  644  05175  #  —  —
Namctanoi  19%9  1193·99  784
Eitape  ——N&amp;amp;  .8  894  48
Morobe.  357/|42  25.  —  382  42  86  22  10  —  96  22  286  20  —  1—
Ponape  7  448  68  1652  80  9000  98)  83828  65  698  1402677  4974.—  161  —  —
Truck  1  33728  1658cr:  102  529-02  959  97  1488199  1  506  34  —  —
Naurn  916/88  —  9169  8872  9  4q  %  —
Fawit  21  364117|1  4207S—
10  66566645591411227,  69  68385.  83  308991144|82  *  87  —  —
in  5992/90  —  5689299V2s90  294  91  —  9%%
1  40075  74—  444  87575230620  —  831|45
Saipan  8865  20|  1724/8  5589  781591|40  719|34]  2  310744  278  99  —  —1
Zusammen  11004  27|69  —  49  28028176  148284|80  1  37  1896074  50  %%  —
Hierzu  die  Ein-  »-nahmen
  des  .«  :.  1  ·  .  .
l.BieIteljahteö.116762I88321781—148940.881672142548057—1527125—  I—  66  330  8
gusammen.  ss827  767  15  H1015  as  OOIs%  Se  SSN  □—
,  Die  Ausfuhrzölle  enthalten  Koprazölle  für  das  «  ,
2.  Vierteljahr  —  —  —  4925|4  —  —  —132248/95  115  676/|48  —
1.  .  –  —  .—  74  —  88
Zusammen  —  1—  —

 

Rolonialrechtliche  Entscheidungen.

Nr.  7.
Auszug  aus  dem  urteil  des  Königlich  Dreußischen  Kammergerichts  G.  Ilwilsenat)  vom  21.  Lebruar  1906.

1.  Werden  gleichzeitig  die  prozeßhindernden
Einreden  der  mangelnden  gesetzlichen  Parteivertretung,
  der  Unzulässigkeit  des  Rechtswegs
und  der  Unzuständigkeit  des  Gerichts  erhoben,
so  ist  zunächst  über  die  erste  zu  erkennen,  da  die
Prozeßvoraussetzung  der  gesetzlichen  Parteivertretung
iede  weitere  Entscheidung  bedingt.

2.  Die  Befugnis  des  neichstanzlert  (Auswärtiges
  Amt,  Kolonial-Abteilung)  zur  Vertretung  eines
Schutzgebietsfiskus  lann  rechtswirksam  auf  nachgeordnete
  Schutzgebietsbehörden  auch  durch  Verwaltungsanordnungen
  übertragen  werden,  sofern
die  Ubertragung  nicht  gesetzlichen  Vorschriften  widerforicht.
  2“6  Anordnung  bedart  nicht.  der  Veröffent.
lichung

3.  In,  die  Vertretungsbefugms  fsbertragen.  so  hat
der  Prozehaeaner  des  Schutzgebietsfiskus.  nicht  die
W  die  oberste  neichsbehöide  oder  die.  nachordue



4.  In  einem  Rechtsstreit  über  den  Ersatz  von
Zug=  und  Schlachttieren,  die  ein  Bezirksamt  für  die
Schugtruppe  in  Deutsch-Südwestafrika  requiriert
  hat,  ist  der  Gouverneur  gesetzlicher  Vertreter
  des  Landesfiskus.

Während  des  Aufstandes  in  Deusch.  Südwestafrita
1904  requirierte  das  Bezirksamt  in  Suti  beim  eläger
79  Zug-  und  Schlachtochsen  für  die  S

eschltk  add  chtogfen  fü  70nc8  tben  1500  #
Sen  der  Kläger  für  ungureichend.  Er  hat  daher  den
Landesfiskus  von  Deutsch-Südwestäfrika,
vertreten  durch  den  Reichskanzler,  vor  dem
Landgericht  1  im  Berlin  auf  Zahlung  einer  weiteren
Entschädigungssumme  verklagt.  Der  Bellagte  bat  unter
Verweigerung  der  Verhandlung  zur  Hauptsache  vie
prozeßhindernden  Einreden  der  “ii  Fe
keit  des  Gerichts  *—  der  e.  gesegl

 

tretung  erhoben.  hat  die  3

Unzuständigkeit  des  e  aeio

hwe  2  o  ven  88
ru  *  erhe  r  n

proze  96  eg  “#½2  s  Rechts

 

hörd  als.  Parieiver-*


sreter  anzugeben  5

kweobin  indem  er  geltend  F  erel  s  die  Gouvernements
        <pb n="488" />
        W  444  20

verordnung  vom  23.  März  1904  über  die  Verpflichtung
zur  Gestellung  von  Zugochsen  usw.  für  die  Schutztruppe
lediglich  ein  Schätzungsverfahren  für  die  Ermittlung
des  zu  vergütenden  Wertes  anordne.

as  Kammergericht  hat  die  Berufung  mit  der

Maßgabe  zurückgewiesen,  daß  die  Klage  wegen  mangelnder

  gesetzlicher  Vertretung  des  Beklagten  abgewiesen
  wird.  -
Aus  den  Entscheidungsgründen:

Der  Beklagte  stützt  die  von  ihm  in  erster  Linie
erhobene  prozeßhindernde  Einrede  der  örtlichen  Unzuständigkeit
  darauf,  daß  nich  der  Reichskanzler,  sondern
der  Kommandeur  der  Schutztruppe  bzw.  der  Gouverneur
  zur  Vertretung  des  Fiskus  im  vorliegenden
Rechtsstreit  berufen  sei.  In  diesem  Vorbringen  liegt
also  zugleich  auch  die  Einrede  der  mangelnden  gesetzlichen
  Vertretung  (§  274  Ziffer  7  Z.  P.  O.).  Die  Legitimation
  des  gesetzlichen  Vertreters  ist  übrigens  auch
gemäß  §  56  Abs.  1  Z.  P.  O.  von  Amtswegen  zu  prüfen.

Da  sonach  hier  mehrere  Prozeßvoraussetzungen
in  Frage  stehen,  nämlich  die  gesetzliche  Veriretung
einer  Partei,  die  Zuständigkeit  des  Gerichts  und  die
Zulässigkeit  des  Rechtsweges,  so  ist  zunächst  zu  prüfen,
über  welche  Prozeßvoraussetzung  zuerst  zu  entscheiden  ist.

In  dieser  Richtung  ist  davon  auszugehen,  daß  zunächst
  über  diejenige  Prozeßvoraussetzung  zu  erlennen
ist,  die  als  bedingend  für  jede  weitere  Entscheidung
anzusehen  ist.  Dies  ist  hier  die  Frage  der  gesetzlichen
Vertretung  des  Beklagten.  Denn  nur  wenn  der  Bellagte
  durch  den  ordnungsmäßigen  gesetzlichen  Vertreter
hier  vertreten  ist,  kann  mit  demselben  überhaupt,  insbesondere
  aber  auch  über  die  weiter  in  Frage  stehenden
  Prozeßvoraussetzungen  verhandelt  werden;  in

erm  Falle  würde  jede  weitere  Verhandlung  und
Entscheidung.  ohne  9  Bestand  sei

e

F  Bitr  S.  1098;  Gntschd.  R.  G.
Bd.  11  S.  9  .  Levy,  Heeihenfeler  der
uererruhene  in  Vierhaus,  Feitschrift  f.
Zivil-Prozeß,  Bd.  20  S.  87.)

Verklagt  r*r  *  Fiskus  von  —
Die  Schutzgebiete  sind  anerkanntermaßen  vermögensschtiche
  Persänlichteien.  die  ihren  eigenen  Landeskus

  haben.  (Laband,  Staatsrecht  Bd.  11  S.  298.)
die  Schutzgewalt  in  den  brutichen  Schutzgebieten
vom  Kaiser  im  Namen  des  Reichs  ausgeübt  wird
(Schutzgebietsgesetz  vom  10.  September  1900  §  1
ist  an  sich  Vertreter  des  beklagten  Fiskus  der  Reichskanzler,
  dem  bei  der  Führung  der  Kolonialverwaltung
die  Kolonialabteilung  des  Auswärtigen  Amts  unmittelbar
  untergeordnet  ist.  (v.  Stengel,  die  deutschen
Schusgebiete  in  den  Annalen  des  Deutschen  Reichs,

4  28,  Jahrgang  1895  S.  670.)

Der  Reichskanzler  lehu“  aber  im  vorliegenden
Falle  die  Einlassung  auf  den  Rechtsstreit  ab,  weil
eine  besondere  Behörde,  sei  es  der  Kommandeur  der
Schutztruppe,  sei  es  der  Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika
  zur  Vertretung  des  Fiskus  berufen  sei.
Zweifellos  kann  die  Befugnis  zur  Vertretung  des

iskus  im  Wege  der  Verordnung  auf  nachgeordnete
Behörden  insoweit  wirksam  übertragen  werden,  als
eine  derartige  Anordnung  nicht  mit  gesetzlichen  Vorschriften
  in  Widerspruch  tritt.
R.  G.  Bd.  35  S.  14,  Bd.  42  S.  66,
Bb.  48  S.  18.)

Von  der  Publikation  hängt  die  Rechtgültigkeit  derartiger
  Verordnungen  keineswegs  ab,  vielmehr  sind
derartige  Verwaltungsorbnungen  r  den  geßgegner
  des  Fistu  dann  verbindlic.  wenn  sie

t  zur  Kenntnis  des  Publikums  und  zu  #  seiner
igenen  Kenntnis  gelangt  sind.  (Entsch.  R.

 

 

S.  16.)  Die  Delegation  der  Befugnis  zur  Vertretung
des  Fiskus  an  eine  nachgeordnete  Behörde  schlieör
auch  regelmäßig  das  Recht  zur  prozessnalen  Vertretung
des  Fiskus  ein;  denn  die  prozessuale  Vertretung  stellt
nur  einen  Akt  der  laufenden  Verwaltung  derjenigen
Angele  enheiten  dar,  aus  denen  sich  der  Prozeß  ergibt.
  (Entscheidung  des  R.  G.  Bd.  35  G.  14.)

Endlich  unterliegt  es  keinem  —“  daß  in
den  Fällen,  in  denen  einer  nachgeordneten  Behörde
die  prbzeßrechtliche  Vertretungsbefugnis  zusteht,  der
Gegner  verpflichter  ist,  diese  Behörde  als  Vertreter
des  Fiskus  in  Anspruch  zu  nehmen,  daß  er  aber  keineswegs
  die  Wahl  hat,  die  obere  Reichsbehörde  oder  die
nachgeordnete  Behörde  als  Vertreter  des  ions  im
Prozesse  anzugeben.  (Skonietzki-Gelpke,  Z.  P.  O.  8  18

nm.  3  n,  Schols  in  Gruchots  Beiträgen  vd.  47
S.  577,  Dernburg,  Bürgl.  Recht  Bd.  1  S.  189  sub  111,
Fritze,  Zusammenstellung  der  Behörden  S.  27.)

Ist  also  eine  Delegation  der  Vertretungsbefugnis
des  beklagten  Fiskus  seitens  des  Reichskanzlers  an
den  Kommandenr  der  Schutztruppe  oder  an  den  Gouverneur
  erfolgt,  so  muste  der  Kläger  die  Klage  egen
den  südwestafrikanischen  Fiskus,  vertreten  durch  die
zuständige  Behörde  in  Afrila,  richten

.  .  .  Die  Vertretung  des  Fiskus  gebührt  in  diesem
Falle  dem  Gonvernen

em  heuteruen  steht  die  bhöchste  zivile  Gewalt
im  Schutzgebiete  Gouverneur  hat  die
Interessen  des  Näichs  im  Sbrrehen  wahrzunehmen,
für  Ruhe  und  Ordnung  mit  allen  Mitteln  Sorge  zu
tragen  ko.  Stengel  u.  a.  O.  S.  674  und  740).  Sache

des  Gouverneurs  war  es  daher,  bei  Ausbruch  des  Aufstandes

  die  gebotenen  Maßregeln  zu  ergreifen,  insbesondere
  auch  die  für  die  Verpflegung  der  Truppen
im  Felde  und  die  Beförderung  des  Krichemterials  an
Ort  und  Stelle  erforderlichen  Vorkehrungen  zu  treffen.

er  Gouverneur  hat  denn  auch  am  23.  März  1904
auf  Grund  des  §&amp;amp;  15  des  Schutzgebietsgesetzes  und  des
55  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September
  1908  eine  Verordnung  erlassen,  in  welcher  er

für  die  Dauer  der  unter  den  Eingeborenen  herrschenden

Unruhen  zur  Beschaffung  und  Erhaltung  des  kriegsmäßigen
  Bedarfs  der  Schutztruppe  allen  Besitzern  von
Zugochsen,  Eseln  und  dergl.  die  Verpflichtung  auferlegt,
ihre  für  Kriegszwecke  tauglich  erklärten  Zugochsen  und
dergl.  gegen  Ersatz  des  vollen  von  Sachverständigen
endgültig  festzustellenden  Wertes  an  die  Militärbehörde
zu  überlassen.  (Kol.  G.  G.  Bd.  8  S.  81.)  Ausgefüört.
  sind  die  Requisitionen  jedenfalls,  wie  die  der
lage  in  Abschrift  beigefügten  Requisitionsscheine  ergeben,
  von  dem  Bezirksamtmann  zu  Outjo.  als  einer
dem  Gouverneur  nachgeordneten  Verwaltungsbehörde.
Die  Vertretung  des  Fiskus  würde  daher  von  diesem
Standpnult  aus  dem  Gouverneur  zustehen.  Die
prozeßrechtliche  Vertretungsbefugnis  stände  in  diesem
Falle  ganz  außer  Frage.
Denn  nach  dem  Erlaß  der  Kolonial-Abteilung  vom
4.  April  1901  an  den  Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betreffend  die  prozessuale  Vertretung  des
Schutzgebietsfiskus,  gebührt  die  Vertretung  des  Fislus
bei  außerkontraktlichen  Ansprüchen,  die  gegen  den  Fislus
erhoben  werden,  dem  Gouverneur,  sofern  derjenige
Beamte,  aus  dessen  Handlung  die  Haftung  des  Fiskus
noltt,  dem  —  unmittelbar  unterstellt  ist.  (Kol.

Dieser  Fall  ist  hier  gegeben,  da  die  Bezirksamtmänner
  dem  Gouverneur  unterstellte  Verwaltungsbeamte
  sind.

Es  genügt  für  die  Entscheidung  des  vorliegenden
Frozesses  die  aus  den  obigen  Darlegungen  sich  e
        <pb n="489" />
        W  445  20

ebende  Schlußfolgerung,  daß  keinesfalls  der  ReichsbKunsger.
  und  die  ihm  unterstellte  Kolonialabteilung  zur
Bertretung  des  beklagten  Fiskus  gegenüber  den  hier

erhobenen  Ansprüchen  berufen  ist.
ge  war  daher  schon  wegen  mangelnder

Zuständigkeit  des  Gerichts,  welche  sh  übrigens  biert
nach  aus  §.  18  der  Zivil-Prozeß-Ordnung  von  selbst

Raptworted,  und  auf  die  Frage  der  Jusgioreis  des
Rechtsweges  bedurfte.

8  ruarer  Maßgabe  war  die  Berufung  zurückzugeiesde

  Vertretung  des  Beklagten  abzuweisen,  ohne  weisen
daß  es  eines  weiteren  Eingehens  auf  die  Frage  der
Rr.  8.

Kuszug  aus  dem  Urtell  des  Höniglich  Dreußischen  Kammergerichts  (11.  Zivilsenat)  vom  15.  Ohtober  1909.

1.  Die  Befugnis  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts)
  zur  Vertretung  der  Landesfisci
  der  Schutzgebiete  fällt  überall  da  fort,
wo  nachgeordnete  Behörden  zur  Vertretung
berufen  sind.  Die  Vertretung  eines  Landesfiskus
durch  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  findet
nicht  statt,  soweit  sie  einem  nachgeordneten  Beamten
übertragen  ist.

2.  Die  einem  Beamten  übertragene  selbständige
  Verwaltung  eines  bestimmten  Zweiges
der  Stnatsangelegenheiten  schließt  das  Recht  zur
Prozeßführung  in  diesem  Zweige  in  sich.  Die
Prozeßvertretung  ist  ein  Akt  der  laufenden
Verwaltung  derjenigen  Angelegenheiten,  aus
denen  sich  der  Prozeß  ergibt.

8.  Die  polizeiliche  Beschlagnahme  von
Waffen  nach  Entziehung  des  Waffenscheins  stellt  sich
als  Ausübung  der  Sicherheitspolizei  dar,  deren
selbständige  Verwaltung  in  einem  Schutzgebiet
zum  Geschäftskreise  des  Gouverneurs  gehört.  Gegenüber
  der  Klage  auf  Herausgabe  der  Waffen
steht  dem  Gouverneur  das  Recht  zur  Vertretung
des  Landesfiskus  zu.

Tatbestand.

Durch  Verfügung  des  3aierlichen  Bezirksamts  in
Duala  vom  ärz  1  urde  der  Kläger  aufefordert.
  seen  Mit  swr  Vereie  von
#####nae  eln  binnen  einer  Woche  abzuliefern.

e  Station  Bamenda  führte  demnächst  auf  Ersuchen
des  Bezirksamtes  Duala  die  Veschlagnahme  des  Karabiners
  aus.  Auf  den  Antrag  des  Klägers,  ihm  den
Karabiner  zurückzugeben,  erwiderte  ihm  die  Station
mittels  des  Schreibens  vom  11.  Juli  1907,  daß  die
Beschlagnahme  erfolgt  sei,  weil  ihm  die  Erlaubnis.  zur
Waffenführung  entzogen  seei.

Wie  ferner  unstreitig  ist,  ist  eine  zweite  dem
Käger  gehörige  Sch  zcne  (Flinte)  in  ocherselben
W—  wie  der  Karabiner,  aom  -

Eine  dritte  Schußwaffe  (Büchsflinte),  de  *  der
Kläger  nach  seiner  Angabe  geliehen  hatte,  ist  ihm
durch  die  Station  Ossi  diuge  abgenommen  worden,  weil
ihm  die  Erlaubnis  zur  Waffenführung  gutzonen  sei.

Er  hat  nach  seiner  Behauptung  über  die  Wegnahme
  seiner  BWaffen  vergeblich
Gouverneur  von  Kamerun  geführt.  Darauf  hat  er

Landesfiskus  von  Kamerun,  vertreten  durch  den

eichskanzler,  vor  dem  Königlichen  u  1  4

n  auf  —  der  Hwa  en

S  eanspruch  s  Enbiasichech  ver-  *

*  t  7  7  bestreitet,  der  gesetzliche  B
er  e  -
—  *  in  —  lchen  ri.  *

 

 

sein,  welche  sich  —  wie  die  vorliegende  —  aus  d
dem  Gouberneur  von  Kamerun  überteagenen  Ausübumg
der  Sicherheitspolizei  entwickelt  hätten.  Er  erach
vielmehr  den  Gouverneur  als  den  eseglichem  Ver-Das

  Sandgerict  hat  den  Beklagten  u.  a.  zur
Herausgabe  der  Schußwaffen  verurteilt.  Gegen  das
Urteil  hat  der  Beklagte  Berufung  eingelegt.
Entscheidungsgründe.

Das  Gerbfungsgericht  erachtet  —  entgegen  der
Wffassung  des  mdgerichts  —  die  Einrede  der

elnden  gesetzlichen  —  als  begründet.  Beie
der  *  grüfung  dieser  Einrede  ist  davon  tausgugehen,  daß
die  Vertretungsbefugnis  des  obersten  Reichsbeamten
  überall  da  fortfällt,  wo  ihm  unter-Hers
  Behörden  zur  Veriretung  berufen

R.  G.  Entsch.  Bd.  2  S.  15;  Skonietzki-Gell#l
  ——  P.  O
Durch  den  vom  Landgericht  berangezogenen  *
des  ebietsgesetzes,  wonach  der  Kaiser  im  Nam
die  Schutzg-walt  in  den  Schupgebieten
daher  der  Reichskanzler  als  oberster  Beamter
  auch  für  die  Verwaltung  der  Schutzgebiete  zu
gelien  bat-  st  di  treitige  Fae  nicht  entschieden.
Vertretung  durch  den  Reichskanzler
findet  nscht  statt,  o#weit  sie  einem  nachgeordneten
  Beamten  übertragen  ist.
vom  Teiche-Holomialem=  dan  #odurch  d  ß
Mai  R.  Z.  Bl.  S.  221)  an  die  Stelle  der
Kiaalae  —  HFireten.“  m  cer  diuh  de  Verdnu
  12.  (  G.  Bd.

S.  133)  die  gesamte  -  8.  S  G  S  2
unter  der  Fe  beneworenchr  2  eichskanzlers  übertragen
  war.  Auch  die  Vertretung  durch  das  Reichs-Kolonialamt
  findet  nicht  statt,  soweit  sie  einem  nachgeordneten
  Beamten  übertragen  ist.  Auch  der  Rund-38
  der  Lolenicllubteilung  vom  8.  April  1901  (Kol.
G.  G.  S.  297),  der  Mrigens  den  Abschluß  von
#o  .S.  für  die  Fisci  der  Schutzgebiete  und
die  Bewirtschaftung  der  Schutzgebietsetats  behandelt,
bezeichnet  den  Reichskanzler  insoweit  als  zuständig,
als  nicht  eine  Übertragung  der  Vertretungsbefugnis
auf  nachgeordnete  Behörden  erfolgt  ist.

kommt  es  darauf  an,  ob  für  Prozesse
der  vorliegenden  Art  die  Übertragung  der  Vertretungsbefugnis
  auf  den  Gouverneur  des  Schutzgebietes  ert
  ist.  Bei  der  Entscheidung  dieser  Frage  ist  zu
eechhten.  daß  die  einem  Beamten  übertragene  selbtändige
  Verwaltung  eines  estienmten  i
Staatsangelegenheiten  das  Recht  zur  Kroge#fu  rung
in  diesem  Zweige  in  sich  schließt.  Vem
Vertretung  ist  nur  ein  Akt  der  laufenden  Verwaltun
derjenigen  Angelegenheiten,  aus  denen  sich  der  Prezeß

t
ern  rundsãtze  sind  vom  Neichsgericht  in  ist4
seehendies  *  angenommen.  Entsch.  Bb.  1
S.  39;  B  ê6ö5  Bd.  42,  S.  6

Bd.  35,  S.  14;
S5  2.

 

4#
        <pb n="490" />
        446  e

Im  vorliegenden  Falle  handelt  es  sich  um  den
Aunspruch  auf  Herausgabe  von  Waffen,  welche  die
Polizeibehörden  in  Kamerun  beschlagnahmt  hatten,
weil  dem  Kläger  die  nach  der  Verordnung  des  Gouverneurs
  von  Kamerun  vom  16.  März  1893  *o“  G.
Bd.  S.  9)  —.  nebst  PWiäen  vom  30.  9.  97  (Bd.  3,
S.  7)  und  13.  4.  ,  167)  zur  Führung
von  Schußwaffen  eeer  Erlanbnis  entzogen  gewesen
  sei  und  daher  die  Waffen  gemäß  §  13  der  Verordnung
  vom  16.  3.  93  der  Einziehung  unterlegen
hätten.  Der  Kläger  macht  geltend,  daß  er  im  Besitz
des  Erlaubnisscheins  gewesen  sei,  daß  daher  die  Beschlagnahme
  ungerechtfertigt  gewesen  sei  und  daß  ihm  deshalb
  die  ihm  gehörigen,  bgw.  in  seinem  Besitz  gewesenen
Waffen  zurückgegeben  werden  müßten.  Die  Beschlagnahme
  von  Waffen,  zu  deren  Führung  die  Polizei  den
Träger  nichtals  befugt  rachtet.  stellt  sichalo  Ansübung  der
Sicherheitspolizei  dar.  Die  Handhabung  der  Sicherheitspolizei
  in  den  ihnen  kundrstellten  Schutzgebieten
gehörr  aber  zu  den  den  Gouverncuren  übertragenen
Machtbefugnissen.  In  den  ihnen  erteilten  „Kommissionen“"
  (—  vergl.  v.  Stengel.  Rechtsverhälmisse
der  Schutzgebiete  1901,  S.  110,  Note  1  )  sind  die
Gouverneure  ausdrücklich  angewiesen,  „für  Ruhe  und
Ordnung  mit  allen  Mitteln  zu  sorgen“.  v.  Stengel
bezeichnet  es  daher  mit  Recht,  es  sei  „Nicht  zu  be- 



zweifeln“,  daß  ihnen  die  Handhabung  der  Sicherheitspolizei
  zusteht.  In  bezug  auf  die  Führung  von  Schußwafsen
  und  Munition  in  Kamerun  hat  der  dortige
Gouverneur  insbesondere  auch  die  Vefugnis  zum  Erlasse
  von  Polizeiverordnungen  (=  vergl.  die  von  ihm
auf  Grund  §  11  des  Schutzgebietsgesetzes  vom
15.  März  1888  ung  der  Verfügung  des  Reichskanzlers
vom  29.  März  1888,  —  v.  Stengel  S.  48,  —  erlassene
  Verordnung  vom  16.  März  1898  —).

Die  gegenwärtige  Klage  auf  Herausgabe  polizeilich
  beschlagnahmter  Waffen  bezieht  sich  hiernach  auf
eine  sicherheitspolizeiliche  Angelegenheit,  die  zu  dem
Geschäftskreise  des  Gouverneurs  gehört.  Die  dem
E*°.

 

gouverneur  übertragene  selbständige  Verwaltung  der
fcherheitspolizeilichen  Angelegenheiten  *i)  schließt  das
Recht  zur  Prozeßführung  in  diesem  Zweige  der  Staatsangelegenheiten
  nach  den  im  vorstehenden  dargelegten
Grundsätzen  in  sich.  Die  prozessuale  Vertretung  des
Fiskus  gegenüber  dem  Herausgabeanspruch  steht  daher
dem  Gouverneur  zu.  Damit  fällt  die  Vertretungsbefugnis
  des  Reichskanzlers  fort.

Nach  alledem  ist  die  Klage  wegen  der  mangelnden
gesetzlichen  Vertretung  abzuweisen,  ohne  daß  zu  prüfen
ist,  ob  nicht  der  Rechtsweg,  soweit  die  polizeiliche  Beschlagnahme
  noch  besteht,  für  den  Herausgabeanspruch
ausgeschlossen  ist.

 

 

 

HKolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Dreisausschrelben  der  Deutschen  candwirtschatis
gesellschaft  für  Baumwolle  1914.

Dem  ersten  Preisbewerb  für  Sisal  folgt  im
Jahre  1914  bei  Gelegenheit  der  Ausstellung  der
Deutschen  Landwirtschaftsgesellschaft  in  Dankr
ein  Preisausschreiben  für  Baumwolle.  Das  Preisausschreiben
  umfaßt  a)  unentkörnte  Baumwolle,  für
europäische  Pflanzer  (sowohl  Einzelanbauer  als  auch
Gesellschaften),  Eingeborene  und  deren  Bertreter  (Be-Arlsämter,
  b)  entkörnte  Baumwolle  (für  Besitzer  von

tkörnereien),  c)  Erzeugnisse  und  Nebenerzengnisse
aus  deutsch-kolonialer  Baumwolle,  d)  Darstellungen
verschiedener  Art  (Zeichnungen,  Photographien  usw.).
Anmeldungen  sind  bis  zum  28.  Februar  1911  an  die
Deutsche  Landwirtschaftsgesellschaft,  Berlin
SW.,  Dessauer  Straße  14,  zu  senden,  die  Proben
der  unentkörnten  Baumwolle  bis  en  1.  Mai  1914
ebenfalls  dorthin.  Die  Preise  eren  en  "  r  Maissshle
Baumwolle  in  Geldpreisen  von  50  bis  200  ./X.  für  entkörnte
  Baumwolle  in  silbernen  und  Denkmünzen.


Ostafriha-kiompagnie.)

Die  Erträge  unseres  Unternehmens  haben  sich  im
Jahre  1912  in  der  erwarteten  erfreulichen  Weise  gesteigert.


Pflanzung  Kikwetn.

Pflanzungen.  Ende  1912  waren  1481  ha  urbar
  gemacht.  Davon  sind  1354  ha  mit  Sisal  bepflanzt.

Sisal.  Die  Sisalfelder  stehen  bis  auf  einige
weni  flanzte  Schläge  gut.
Schnittmaterial  ist  sehr  reichlich  vorha  nden.  Die  ersten
Schläge  des  Jahres  1907  dürften  voraussichtlich  erst

 

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1912.

 

im  Jahre  1914  völlig  zur  Aberntung  kommen.  Die
Pflanzen  scheinen  also  hier  von  etwas  längerer  Lebensdauer
  zu  sein,  als  wir  in  unseren  ursprünglichen  Berechnungen
  eingesetzt  hatten.  Diese  Wahrnehmung
brachte  uns  in  die  Lage,  die  Vollendung  des  letzten  Ersatzschlages
  (sechste  Million)  noch  etwas  hinauszuschieben.
Darin  lag  für  uns  angesichts  steigender  Schwierigkeit
in  der  Beschaffung  reichlicher  Arbeitermengen  eine  Erleichterung.
  Der  heuschlag  für  die  Ersatzpflanzung
wurde  auf  90  ha  gebracht.  Im  Laufe  von  1913  sollen
250  hn  zertiggesteht  werden.

Der  Erntevoranschlag  —  rund  1500  Tonnen  —
konnte  wegen  Arbeitermangels  nicht  ganz  erreicht
werden.  Es  wurden  im  ganzen  rund  1395  Tonnen
abgeliefert.  Der  Ausfall  ist  durch  die  erhebliche
Steigerung  der  Hanfpreise  mehr  als  ausgeglichen
worden.  Wir  gerlösten  in  Summa  714.046  .X  für
unsere  Ernte.  Der  durchschnittliche  Faserertrag  betrug
im  Jahre  1912  3,29  v.  H.  im  letzten  Quartal  3.63  v.  H.
im  besten  Monat  4,32  v.  H.  des  Blattgewichts.  In
1913  würden  unter  normalen  Verhältnissen  2000  Tomen
von  der  Pflangung  geliefert  werden  können.  Angesichts
der  wachsenden  Arbeiterschwierigkeiten  wollen  wir  indessen
  bestimmte  Voraussagen  nicht  machen.

Die  Fabrik  arbeitete  gut.  Die  Corona-Entfaserungsmaschinen
  leisteten  im  letzten  Quartal  in  meist
nicht  ganz  neunstündiger  Abeirzzeit  im  Tagesdurchschnitt
  über  3  Tonnen  pro  Maschi

Baumwolle.  Als  zwischenkultur
170  ha  Uganda  Upland-Baumwolle  gezogen.

wurde  auf
Kleine

*)  Ob  sich  die  Vertrerungsbefugnis  des  Gouverneurs
  im  Hinbiich  auf  §  8  der  Kaiserlichen  Verordnung
vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesevbl.  S.  717)  und  die
dazu  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  des  Gouverneurs
  nur  aus  polizeirechtlichen  Gründen  rechtfertigen
läßt  oder  ob  nicht  auch  finanzrechtliche  Erwägungen
heranzuziehen  sind,  kann  zweitebbest  erscheinen.
        <pb n="491" />
        W  447  20

Versuche  mit  dieser  Varietät,  die  widerstandsfähiger
als  die  ägyptischen  Varietäten  sein  soll,  waren  1911
recht  gut  ausgefallen.  Mangelhafte  Saat  und  schlechtes
Gedeihen  der  Pflanzen  ergaben  indes  1912  nur  einen
geringen  Ertrag.  Die  Aufbereitung  war  Ende  des
Jahres  noch  nicht  vorgenommen,  die  Verrechnung  wird
daher  erst  1918  stattfinden.  Die  Kultur  der  Caravonica=Varietät
  ist  aufgegeben  worden,  da  trotz  üppigen
Wachstums  der  Pflanzen  ein  so  geringer  Wollertrag
mutage  kam,  daß  eine  Rentabilität  in  der  dortigen
Gegend  ausgeschlosien  erscheint.  Außerdem  sind  Schädlinge
  bei  dieser  Kultur  schwerer  zu  bekämpfen,  als  beie
einlährigen  Varietäten.  Schließlich  hat  es  den  Anschein,
  als  ob  die  Caravonica  trotz  unserer  Saatreinscht-Versuche
  in  die  Gefahr  der  Entartung  käme.
Arbeiterverhältnisse.  Die  Schwierigkeiten
regelmäßiger  Arbeiterbeschaffung  haben  im  ganzen
Süden  Deutsch-Ostafrikas  beträchtlich  zugenommen.
Die  flanzungen  haben  hier  jetzt  mit  denselben
Schwierigkeiten  zu  kämpfen,  wie  die  Unternehmungen
im  Norden,  die  Löhne  dürften  in  Kurzem  nicht  hinter
denjenigen  des  Nordens  zurückbleiben.  Trotz  dauernder
Erhöhung  der  Anwerbekosten  fällt  es  schwer,  die  erforderliche
  Anzahl  von  Arbeitern  für  einen  Vollbetrieb
zu  erlangen.  Vom  Gouvernement  ist  soeben  eine  neue
Arbeiteranwerbe=  und  Arbeiterverordnung  mit  Gültigkeit
  vom  1.  Oktober  1913  an  erlassen  worden,  welche
eine  Besserung  der  bestehenden  Verhältnisse  erhoffen
läßt.  Für  die  Pflanzer  in  den  Südbezirken  sind,  zudem
  durch  das  Auftreten  der  Schlafkrankheit  im
weiteren  Hinterlande  von  Lindi,  neue  Schwierigkeiten
insosern  entstanden,  als  ausgedehnte  Bezirke,  die  sonst
reichlich  Arbeiter  lieferten,  zur  Verhinderung  der  Ausbreitung
  dieser  gefährlichen  Krankheit  gesperrt  werden
mußten.  Wir  haben  jetzt  bis  zur  anderweitigen  Regelung
  der  Arbeiterbeschaffung  dauernd  ein  bis  zwei
enropäische  Anwerber  im  Inlande  auf  Anwerbereisen.
An  318  Arbeitstagen  wurden  237762  Tagesarbeiten
  (gegen  193  848  im  Vorjahre)  geleistet.  Durchschnittlich
  waren  also  759  Arbeiter  täglich  beschäftigt.

die  Höchstzahl  der  zur  Arbeit  erschienenen  Arbeiter

a#r  701.  Der  Durchschnittslohn  betrug,  einschließlich
1r0  Aufseher  und  Handwerker,  0,3517  Rup.  (gegen
03127  Rup.  in  190  und  0,3380  Rup.  in  1911)  pro
Tag  Ld  Kopf.

Gesamterträge  von  Kikwetnu  haben  sich
im  Kutee  1912  auf  736  595  belaufen.

Pfanzung  Mitwero.

Pflanzungen.  Ende  1912  waren  in  Mitwero
159  hn  urbar  gemacht.  Davon  sind  380  ha  mit  Kautschul
  chesert  Auf  die  Pflanzzeit  1912/13  entfallen  davon
  61  ha,  1  ha  wurde  außerdem  mit  der  Varietät
Manihot  RE  Ule  bepflanzt.  Ferner  wurden
10  ha  mit  Pakmen  und  Baumwolle,  sowie  9  ha  mit
Maniok  besetzt.  10  ha  Kapok  stammen  aus  der  Pflanzzeit
  1911/12.

Nautschuk.  Mitwero  überschritt  feinen  Noranichlag
  4#  ganz  gabehlich,  indem  es  statt  der  erwarteten
  6000  kg  g  lieferte,  die  auf  dem  Hamburger
  Markte  zu  S  Snreisen  für  79  929  J¼  verkauft
  wurden.

Baumwolle.  Die  als  Zwischenkultur  geuflanzte
ägypiische  Baumwolle  ergab  einen  Erlös  von
aus  einer  Ernte  von  3066  kg.

Die  Gesamterträge  von  Mitwero  haben  sich
sonach  auf  84  400  .4  belaufen
Stbeiterverhältnisse.  Hierfür  gilt  das  zu
wetu  Gesagte.  An  314  Arbeitstagen  wurden  in

51  270  Tagesarbeiten  (gegen  50  525  im  Jahre

Kikwe
1912.

 

1911)  geleistet.  Durchs  nittlich  kamen  also  163  Leute
(gegen  162  in  1911)  zur  Arbeit.  Der  Durchschnittslohn
  betrug  pro  Kopf  und  Tag,  einschließlich,  der  Aufseher
  und  Handwerker,  0.329  Rup.  (gegen  0,2728  Rup.
in  1907  und  0,3207  Rup.  in  1911).

Pflanzung  Tange.

Kautschuk.  Die  Erträge  voch  Tanga  stiegen
weiter.  Im  ganzen  sind  21  851  kg  geerntet  und  in
Hamburg  für  182  360  ./F  verkauft  wor  den.

Die  Bäume  haben  sich,  obwoh  r  Jahr  1912
kaum  700  mm  Regen  gebracht  hat,  1  entwickelt,  sind
vollbelaubt  und  zeigen  ein  gesundes,  kräftiges  Aussehen.
Besondere  Schäden  durch  Pilzkrankheiten,  nserten  u.  a.
sind  nicht  vorgekommen.  Ab  und  zu  fallen  bei  heftigem
Monsun  einige  Bäume,  im  allgemeinen  aber  hat  der
Winds  Jusstreisen  von  Cassia  Florida  sich  gut  bewährt.
Das  veranschlagte  Quantum  von  Kautschuk  ist  gelieferr
worden,  nämlich  etwa  100  kg  pro  ha  zapfbarer  Fläche
von  230  ha.

Im  einzelnen  ist.  zu  berichten:  Die  Kultur  von
1906/7  weist  rund  55  000  Bäume  auf,  davon
rund  6500  Bäume  auf  rund  10  hn  sandigem,
von  Eingeborenen  bepflanzten  Boden  stehend,  eine
mäßige,  rund  35  000  Bäume  eine  sehr  gute  Entwicklung.
  Die  Kultur  vom  Oktober  1907,  mit  zahlreichen
Nachpflanzungen  durchsetzt.  weist  25  500  Bäume  von
gleichmäßiger  guter  Qualität,  die  nur  etwas  niedrig
verzweigt  sind,  auf.  Die  Kul  rr  von  1908  weist

122000  Bäume  auf.  14000  Bäume,  auf  17  ha  tonigem
Boden  gewachsen,  sind  weniger  befriedigend  entwickelt.
Die  Strandpartien  hingegen  stehen  recht  gut

Palmen.  Tragend  sind  rund  5300  Stück,  dazu
kommt  die  Beupflanzung  1911  von  2000  Stück  und

1912  von  1000  Stück.  am  Jahre  1912  wurden  gegen
3000  Palmen  auf  30  hn  der  Westpflanzung  neu  angepflanzt.
  Von  den  im  Vorjahre  gepflangten  Palmen
müssen  infolge  der  gußergewöhnlichen  Trockenheit
sehr  viele  ergänzt  werden.  Die  Verpachtung  unserer
tragenden  Kokospalmen  hat  uns  eineen  Ertrag  von
1100  Rup.  gebracht

Die  Gesamterträge  von  Tanga  haben  sich  auf
184  227  ¾  belaufen.

Arbeiterverhältnisse.  Es  gelang  immer  noch
die  benötigte  Arbeiterzahl  zu  beschaffen.  Der  Bestand
war  durchschnittlich  500  bis  550  Leute,  wovon  der  Ortsübung
  entsprechend  täglich  etwa  50  v.  H.  arbeiten.
Die  Arbeiterbeschaffung  wird  mit  der  Zeit  beängstigend
schwierig.  Dabei  sind  die  Löhne  in  der  Gefahr  andauernden
  Steigens.  Zudem  droht  ein  übles  Vorschuß-System
  überhandzunehmen,  #esosern  neue  Arbeiter
auf  vielen  llanzungen  30  bis  50  Rup.  vorweg  rhalten,

An  306  Arbeitstagen  wurden  im  Jahre  1912
72  890  Tagesarbeiten  (gegen  60  722  in  1907  und  ri  564
in  1911)  geleistet.  Im  Durchschnitt  erschienen  täglich
238  Mann  zur  Arbeit.  Der  Durchschnittslohn  beirug
pro  Kopf  und  Tag  0.4147  Rup.  (gegen  0,407  in
und  0,4092  Rup.  in  1911).

Land-Eigentum.  edie  Verhandlungen  zur  Abstoßung
  unseres  Geländes  am  Kithuhul,  haben  zu

 

aben
einem  Erfolge  geführt;  rs  erlösten  dafür  60  000  Rup.
r  4  *

Aus  Produkten  der  Pflanzungen  wurden  im  Berichtsjahre
  1  005  222  &amp;amp;  eingenommen.  Wir  setzen
davon  im  ganzen  für  Betriebsunkosten  298  810./4  für
Abschreibungen  309  269  .X,  für  Zinsen  44  668  M  und
für  Extra-Abschreibungen  126  489  E&amp;amp;  ab.  Davurch  er“
reichen  wir,  daß  unsere  Pflanzungen,  welche
31.  Dezember  1911  zuit  1  116  589  ¼  gu  Buch  stenden.
        <pb n="492" />
        W  448  20

trotz  der  großen  Neu-Investierungen  während  des  Berichtsjahres
  auf  966  656  .A  per  31.  Dezember  1912
zurückgeschrieben  werden

Der  Netto-  Reingewinn  von  259  551  ¼  wird  wie
folgt  verteilt:

Zur  ordentiichen.  Neserve  20  1000  Al,  Gewinnanteil
des  Aufsichtsräts  16  273  ,  v.  H.  Dividende  —
210  000  ..  GWrttiung  13  277  541  ans  der  iinc  per
Ende  1912  ist  noch  hervorzuheben,  daß  die  flüssigen
Mittel  (Kasse.  und  Guthaben)  der  Gesellschaft  304621  M
betrugen,  denem  nur  27336  Verpflichtungen  an
diverse  Kreditoxen  gegenüberstanden-  -

DeutscheSolzsselellfchaftfüiOftafisikach
Eisenbahn  Tengeni—Sigi.

Das  Gouvärnement  von  1  Dentsch-Ostafrita  glaubt
vorläufig  von  dem  Ankauf  der  Sigi-Eisenbahn  absehen
zu  sollen;  anderseits  hat  es  sich  aber  bereit  erklärt,
sein  Interesse  an  dem  Weiterbestehen  der  Eisenbahn
dadurch  zum  Ausdruck  zu  bringen,  daß  es  zur  Umwandlung
  unseres  gegenwärtigen  Betriebsvertrages

mit  der  Deutschen  Kolonial-Eisenbahn-Bau=  und  Be-Fiebs-
  Gesellschaft  in  einen  Pachtvertrag  mitwirken
lle.  Auf  Grund  der  Vorverhandlungen  wurde  dann
vom  Gouvernement  ein  Pachtvertrag  entworfen,  der
zur  Zeit  dem  Reichs-Kolonialamt  und  der  Deutschen
fölonial=  Eisenbahn-Bau=  und  Betriebs-G  Gesellschaft  zur
Genehmigung  vorliegt.  Wir  glauben  der  Loffnung
Ausdruck  geben  S#u  dürfen,  daß  ein  sämtlichen  Interessen
  gerecht  werdender  Pachtvertrag  zustande  kommt.

Am  30.  Juni  1912  endigte  das  erste  volle  Jahr,
währenddessen  Deutsche  Kolonial-Cisenbahn-Bauund
  Betriebs-Gesellschaft  den  Betrieb  nuf  der  Sigi-Bahn
  geführt  hut.

Die  BetrieSseinnahmen  im  Brrichtsjahr  beliefen
sich:  aus  dem  Personenverkehr  auf  5131  Rup.,  aus
dem  Füterverr  auf  20  168  Rup.,  zusammen  auf

25299  Rup.,  gegenüber  21  648  Rup.  im  Jahre  1911;
es  ist  also  eine  Steigerung  der  Betriebseinnahmen  zu
verzeichnen.  Allerdings  haben  auch  die  Betriebsausgaben

  eine  erhebliche  Erhöhunn  ersahren.  Sie  beliefen
sich  1912  auf  21261  Rup.  gegenüber  18  025  Rup.  im
Vorjahre.  Die  Mehrausgaben  sind  hauptsächlich  durch
erhöhte  Kosten  der  Streckemuterhaltung,  durch  Be-#chaffung
  von  Reserveteilen  für  die  Betriebsmittel,  sowie
  durch  eine  Pauschalvergütung  von  2000  ¾  entstanden,
  die  wir  vertraglich  der  Deutschen  Kolonial=Eisenbahn-Bau=
  und  Betriebs-Gesellschaft  für  die  FühO
rung.  des  Eisenbahnbetriebs  zu  zahlen  haben.  Der
Betriebsüberschuß  beläcunt  sich  daher  nur  auf  1038  Rup.

Im  Berichtojahr  sind  398  Europäer  und  7735
Farbige  befördert  worden,  gegenüber  451  Europäern
und  6385  Farbigen  im  Jahre  1911.  Die  beförderte
Gütermenge  einschließlich  des  Reisegepäcks  belief  sich
1912  auf  1203  Tonnen  gegenüber  867  Tonnen  im
Jahre  1911  und  197  Tonnen  im  Jahre  1910.

Wald=  und  Sägewerk-Betrieb.

Bei  Pandeni  wurde  fast  ausschließlich  Mwuleholg
geschlagen;  es  hat  sich  dabei  herausgestellt,  daß  der
dortige  Mwulebestand  größer  ist  als  bisher  angenommen
  wurde.  Nach  den  neuesten  Berichten  werden
wir  dort  noch  eine  Reihe  von  Jahren  zu  schlagen
haben.  Bezüglich  der  Beichhölzer  stößt  Penr  Absatz
nach  wie  vor  auf  erhebliche  Schwierigkeiten.

Außer  in  Moschi  wurde  in  Daressalam  ein  Holj;-*)

  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  10912.

 

lager  eingerichtet.  Wir  wollen  außerdem  den  Versuch
machen,  in  Britisch-Ostafrila  unser  Holz  abzusetzen.
Eventuell  ist  in  Mombasa  die  Errichtung  eines  eigenen
Holzlagers  ins  Auge  speeßt
egen  Ende  des  Jahres  wurdc  infolge  großer
Trockenheit  der  Wasserstand  des  Sigiflusses  so  niedrig.
daß  das  Sägewerk  zeitweise  stillgelegt  werden  muste.
Wir  haben  infolgedessen  unsere  Stauanlage  einer  eingehenden
  Reparatur  unterziehen  müssen,  um  das  Wasser
besser  ausnutzen  zu  können.

Im  Sägewerk  wurden  970  chm  Rundholg  verarbeitet
  gegenüber  1050  chm  im  Vorjahre.  Verlauft
wurden  642  chm  mit  einem  Erlös  von  541  800  Rup.:
hierunter  befinden  sich  2.  28  chm  Rundholzstämme,  die
wir  für  den  Hafenbau  in  Tanga  lieferten.  Die  Arbeiterverhälmiffe
  waren  gut.

e  kleine  Kautschukpflanzung  befindet  sich  in
guter  Entwislleng.  Angesichts  des  hohen  Buchwertes
haben  wir  es  für  richtig  gehalten,  eine  beträchtliche
Abschreibung  darauf  vorzunehmen.

Abrechnung.

Die  Niederlassung  Sigi  hat  im  Berichtsjahre  nicht
nur  ihre  Unkosten,  sondern  auch  den  größeren  Teil  der
erforderlichen  Abschreibungen  decken  können.  Da  in
dem  Pachtvertrage,  über  welchen  wir  mit  der  Kolonial-Verwaltung
  verhandeln,  die  Bildung  eines  Erneuerungssonds
  vorgesehen  ist,  haben  wir  von  einer  Abschreibung
auf  Eisenbahnbau-Konto  Abstand  genommen.  Der  in
den  Berliner  Mbschluß  zu  übernehmende  Verlust  der
Niederlassung  Sigi  beläuft  sich  auf  5512  Rup.  Der
Berliner  Abschluß  per  31.  Dezember  1912  schließt  mir
einem  Verlust  von  33  559  /K  ab.  Einschließlich  des
Verlustvortrages  von  177  613.  muß  also  bei  einem
Grundkapital  von  925  000  1  ein  Verlustsaldo  von
211  202  „KM  auf  neue  Rechnung  vorgetragen  werden.

 

 

In  der  Berliner  Vilanz  der  Gesellschaft  per  31.  Dezember
  1912,  tebt  die  Niederlassung  Sigi  mit  742  990
Rup.  à  1.331  54  zu  Buch,  davon  entfallen
665  152  Nup.  auf  r  S  Konto.  Die  Debitoren
betragen  9017  /  und  Kasse  überhaupt  nur  14•.,
während  Kreditoren  286  418  .  “  zu  fordern  haben.

Neu  Guiĩnea  Compagnie.*)

Das  Geschäftsjahr  1911/12  ist  für  die  Gesellschaft
kein  so  günstiges  gewesen  wie  das  Vorjahr.  Zwar
haben  die  Plautagen  auch  in  diesem  Jahre  sich  normal
weiterentwickelt,  doch  ist  die  dem  Zruchtausah  wenig
förderliche  Witterung  des  Jahres  1910/11  das  Ergebnis
  der  Kopraernte  und  somit  auch  des  Koprahandels
  besonders  im  Bis  Garckarchipel  ungünstig  beeinflußt
  worden.  Außerdem  wurde  die  Kakaokultur
durch  Schädlinge  stark  beeinträchtigt  und  die  Sisalkultur
  hatte  eine  Zeitlang  unter  Arbeitermangel  zu
leiden.  Hierzu  kam  eine  ungewöhnliche  Steigerung
der  Reispreise,  welche  die  Ausgaben  für  die  Arbeiterverpflegung
  wesentlich  erhöhte.

Pflauzungsbetrieb.  Das  Gesamtareal  hat  in
dem  Geschäftsiahre  eine  Erweiterung  um  256  ha,  von
7500  ha  auf  ha,  erfahren.  Letztere  setzen  sich
folgendermasen“  zmasne  Kolospalmen  6156  ha.
Kautschuk  1165  ha,  Kakao  285  ha,  Sisalagaven  150  ba,

zusammen  7750

Kotospalmen.  Eine  Vergrößerung  der  Ko  olopflanzungen
  fand  entsprechend  einem  früheren  –e

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1911/12.
        <pb n="493" />
        W  449  20

des  Verwaltungsrates  auf  den  Frenchinseln  statt.
Dort  wurden  198  ha  Neuanlagen  geschaffen.  Das  gesamte,
  mit  Kokospalmen  bestandene  Areal  beträgt  nunmehr
  6156  ha  mit  rund  681  200  Palmen.  Von  den
Palmen  waren  273  500,  also  rund  40  v.  H.,  noch  nicht
tragend,  281  500,  also  rund  34  v.  H.,  schwach  tragend,
176  200,  also  rund  26  v.  H.,  voll  tragend.

Die  Kopraernte  fiel  unter  der  Nachwirkung  der
ungünstigen  Witterung  in  dem  Vorjahre  im  ganzen
nur  mittelmäßig,  im  Archipel  sogar  schlecht  aus.  Hierbei
  sei  erwähnt,  daß  die  amtliche  Statistik  bei  dem
Gesamtexport  an  Kopra  aus  dem  ganzen  Bismarckarchipel
  einen  Rückgang  um  307  Tonnen  gegenüber
dem  Vorjahre  verzeichnet.  Es  wurden  1784  Tonnen
Fflanzungskopra  und  928  Tonnen  Handelskopra,  zusammen
  2712  Tonnen  gegen  2690  Tonnen  des  Vorjahres
  gewonnen.  Besonders  fühlbar  machte  sich  der
Rückgang  in  der  Ernte  bei  der  aus  den  wilden  Palmenbeständen
  der  Eingeborenen  stammenden  Handelskopra,
von  der  191  Tonnen  weniger  als  im  Vorjahre  ausgefübrt
  wurden.  Auch  die  volltragenden.  Pflanzungsestände
  Eiingen  nicht  unbeträchtlich  im  Ertrage  zurück,
so  Kenabot  um  47  Tonnen,  Raniolo  um  19  und  die
137  Tonnen

ausgeglichen,  sond  d  sogar  eine  Zunahme
bon  213  Tonnen  bei'  der  Pflanzungskopra  statt.

Der  Gesamtexport  an  Kopra  mit  2712  Tonnen
übertraf  den  des  Vorjahres  um  22  Tonnen

ine  Übersicht  über  den  Kopraexport  der  leten
10  Jahre  ergibt  tlolgendes  Bild:  1902/08  907,

190406  848,  1905/06  1243,  1906/07  975,  806
351.  908/09  1688.  „  1909/10  2058,  1910/11  2690,
—i  2712  Tonnen.

Auf  mehreren  Fslanzungent  im  Bezirt  von  Herbertshöhe
  sowie  besonders  in  Stephansort  wurden  in  erheblichem
  Umfange  siestematscche  *  ung  sversuche
mit  den  durch  das  Reichs-Kolonialamt  zur  Verfügung
gestellen  Ralisalzen  und  anderen  Sorten  von  üsg
ichem  Dünger  ins  Werk  gesetzt.

Kautschuk.  Die  Ausbeute  an  Kautschuk  weist
gegen  das  Vorjahr  eine  Steigerung  um  3164  kg  auf.
Sie  betrug  11  470  kg  gegen  8306  kg  1910/11,  6548  kg
1909/10,  5218  k  1908/09,  2878  kgx  1907/08  und
1060  kg  1906/07

Von  den  geernteten  11  470  kg  entfallen  kg  auf
Leen  e;  en  268  kg  1910/11  und  62  kg  1908  /  10)

u  dFiey-  (gegen  4824  ke  1910/11  und  305686  kg
Weshe  un  2360  kg  auf  Castillog  (gegen  3214  kg
W#u|11  aund  3425  kg  46  4
s  Angapfen  von  Hevea  blieb  wie  bisher  auf
E—  beschränkt,  aber  auch  in  den  Pflanzungen
von  Herbertshöhe  erreichen  jetzt  zahlreiche  Hevea-Bäume
  den  zum  Anzapfen  erforderlichen  Umfang  von
55  bis  60  cm,  so  daß  auch  hier  das  Anzapfen  bald
beginnen  kann.

Bei  Ficus  und  Castilloa  erwies  sich  ein  weiteres
elichten  der  Bestände  als  notwendig.  Es  wurden

000  Ficus  und  58  000  Castilloa  iotgegzapst  und
“  F  --u  Bei  Ficus  wird  von  jetzt  ab  a
eine  endgültige  Pflanzweite  von  1015  m  duebte  abeiaun
da  eine  solche  von  10010  m  sich  bei  den  ältesten
Ficus-Beständen  bereits  als  zu  eng  erweist.

as  Umwandeln  von  Castilloa-Beständen  in  Heveam—
  gen  wurde  nur  noch  zur  Abrundung  einiger

Schläge  "6  Im  übrigen  wird  von  jetzt  ab
Castilloa  durch  Kolospalmen  ersetzt.

Zus  erwarten  ist  für  die  nächsten  Jahre  eine
stetige  Steigerung  der  Erträge  bei  den  beiden  hochwertigsten
  Kautschukarten  Hevea  und  Ficus,  während

 

 

bei  Castilloa  vorläufig  eine  nennenswerte  Zunahme
miht  wahrscheinlich  ist.

Kickxia  elastica  zeigt  nur  in  Massawa  ein  in
jeder  Beziehung  gutes  Wachstum.  Nur  dort  wird
daher  ihre  Kultur,  und  zwar  auf  rund  10  ha,  noch

fortgesetzt.

Die  Methoden  des  Aae  der  Kautschukbäume
wurden  verbessert.  Die  für  den  Kautschuk  erzielten
Marktpreise  können  als  seineaisn  erklärt  werden.

akao.  Der  Kakao  hatte  überall  stark  von
Schädlingen  zu  leiden.  Gesatriich  wurden  dieselben
besonders  dem  Criollo,  von  dem  eine  große  Anzahl
von  Bäumen  einging.  Wenn  auch  die  Lücken  stets
sofort  durch  Forasterobäumchen  ausgefüllt  wurden,  so
verhinderte  doch  der  Ausfall  an  tragenden  Criollobäumen
  eine  Steigerung  des  Ernteertrages.  Die
Ernte  belief  ch  auf  54.5  Tonnen  gegenüber  54,75
nen  des  orjahres,  11.4  Tonnen  1909/10.

25  enen  002  und  0.5  Tonnen  1907/08.
Nach  den  mit  dem  Criollo  gemachten  Erfahrungen
wird  dieser  nicht  weiter  angepflanzt  mit  Ausnahme
des  Nikaragua-Criollo,  der  bisher  den  Schädlingen
ut  widerstanden  hat.  Auch  werden  keine  reinen
orasterobestände  mehr  angelegt,  sondern  nur  noch  Mischkulturen
  von  Kokospalmen  mit  Forastero.  Da  der
Kakao  gleichzeitig  mit  den  Kokospalmen  und  in  angemessenen
  Abständen  von  diesen  ausgepflanzt  wird,
so  darf  man  sich  von  einer  solchen  Anlage  einen  guten
Erfolg  versprechen,  bis  die  Palmen  herangewachsen  sind.

Sisal.  Auch  in  diesem  Jahre  hatte  die  Sisalkultur
  sbare.  unter  Arbeitermangel  zu  leiden,  während
die  durch  Wildschweine  verursachten  Schädigungen  der
Pflanzung  allmählich  ganz  aufhörten.  Aufbereitet
wurden  11  334  k  Salbaul  gegen  20  Tonnen  im
Vorjahre.  oot  gaven  wurden  neu  gepflanzt,
  so  daß  jetzt  #uöch  #n  mit  221  000  Pflanzen
standen  sind.

Zitronell=  und  Lemongras.  Obgleich  die
mehr  und  mehr  heranwachsenden  Palmen  diese  auf
Namanne  als  Zwischenkultur  gezüchteten  Gräser  allmählich
  zu  beeinträchtigen  beginnen,  konnten  1256  kg
(778  kg)  Zitrouellöl  und  201  kg  (180  kg)  Lemongrasöl
destilliert  werden.

Verschiedene  Produkte.  Von  sonstigen  Ergeugrissen
  des  Landes  wurden  zur  Ausfuhr  gebracht:

3781  kg  Steinnüsse,  939  kg  Guttapercha,  5580  kg
—ot  4460  keg  Kawawurzeln,  27998  kg  Muscheln.

2101  kg  Wrpang  und  7  kg  Schildpatt.

Im  Lande  selbst  wurden  14000  Hevea-  Samen,
8000  Hevea-  Mlänzlinge  9750  Kokospflanznüsse.
100  Kakaofrüchte  und  480  kg  Kaffee  verkauft.

Holzverwertung.  Das  Sägewerk  in  Erimahafen
  schnitt  nur  noch  7392  laufende  Meter  Holgz
gegen  17744  m  im  Vorjahre.  Alsdann  wurde  der
Betrieb  wegen  gänzlicher  Erschöpfung  der  Holzbestände
eingestellt.

Das  Sägewerk  in  Putput  schnitt  138  941  laufende
Meter  Hol  gegen  161  879  m  im  Vorjahre.  Auch  dort
gehen  die  Holzbestände  stark  der  Erschöpfung  entgegen,
  und  eine  Verlegung  des  Sägewerkes  oder  eine
vollltändige  Betriebseinstellung  ist  nur  noch  eine  Frage

der  Zeit

s  ich  altung  bzw.  Viehzucht.  Die  Viehhaltung
  zeitigte  gute  Erfolge,  befondert  bei  dem  Tindvieh.
  Die  Herden  vermehrten  sich  um  tück.
Besonders  schön  ist  das  Bieh  in  ehenh-n  St,l
während  die  Herde  in  Herbertshöhe  die  Folgen  der
Maul=  und  Klauenseuche  noch  nicht  ganz  überwunden
hat.  Zur  Blutauffrischung  wurden  4  siamesische  Bullen.
sowie  versuchsweise  2  Bullen  und  2  Kühe  der  großen
weißen  indischen  Zeburasse  eingeführt.  Von  den  Heen
        <pb n="494" />
        W  450  2#

vorhandenen  Schafrassen  gedieh  das  erst  im  vorigen
Jahre  eingeführte  Fettschwanzschaf  von  Java  vorzüglich,
  während  die  Haltung  des  australischen  Wollschafes,
  das  sich  den  klimatischen  Einflüssen  nicht  gewachsen
  zeigte,  aufsgegeben  wurde  Der  Bestand  an
Pferden  und  Vieh  war  am  31.  März  1912  folgender:
Pferde,  6  Maultiere,  967  Rinder,  638  Schafe,
12  Ziegen,  388  Schweine.
Personal.  Ein  ausnehmend  häufiger  und  störender
Wechsel  machte  sich  bemerkbar,  weil  in  Heser-Wilelmsland
  eine  gange  Anzahl  von  weißen  Angestellfen  aus
den  Diensten  der  Kompagnie  austraten,  um  die
Paradiesvogeljagd  zu  betreiben  und  sich  als  Ansiedler
  selbständig  zu  machen.
Arbeiterverhältnisse.  Außer  19  Amboinesen  betrug
  die  Zahl  der  farbigen  Arbeiter  im  Durchschnitt  3902.
Grundbesitzverhältnisse.  In  den  Vermessungsarbeiten
  war  trotz  des  Mangels  an  Regierungslandmessern
  doch  ein  Fortschritt  bemerkbar.
Der  Landbesitz  der  Neu  Guinea  Compagnie  am  Weberhafen
  wurde  vermessen  und  die  über  17  km  lange
P—
19

 

Brenze  des  Landes  zwischen  Herbertshöhe  und  dem
Warangoi  ausgeschlagen.  In  einem  mit  dem  Gouvernement
  abgeschlossenen  Vertrage  gelangte  der  größte
Teil  im  Bismarck-Archipel  noch  in  der  Schwebe
r  ##  Grundbesitzangelegenheiten,  besonders  auch
die  aus  früheren  Verträgen  noch  vorhandenen  Landansprüche
  der  Neu  Guinea  Compagnie,  zur  Erledigung.
Zölle  und  Steuern.  An  Zöllen,  Steuern  und
Gebühren  wurden  insgesamt  237  989.4  entrichtet  gegen
172  142  #  im  Vorjahre,  also  65  846  /¼  32  v.  H.  mehr
als  im  Vorjabre.  Der  Hauptteil  von  174  928..1K  trifft.
die  Warenkonten  für  Einfuhrzölle,  die  auch  in  dieser
Höhe  dafür  belastet  worden  sind.
Finanzielles,  Geschäftsabschluß.  Die  Einnahmen
  aus  dem  Verkauf  von  Produkten  betrugen
1060  t  .X.  das  sind  nur  172  680  mehr  als  im
Vorjahre.  Die  Ursache  der  geringen  Steigerung  ist
in  der  schlechten  Kopraernte  zu  suchen,  die  namentlich
in  der  zweiten  Hälfte  des  wS  i  die  Erträgnisse
  stark  zurückgehen  Die  Einnahmen  aus  dem
kaufmännischen  Beben  he  545  2184  wisen  gegen
das  Vorjahr  eine  Steigerung  von  56  112.#44  auf.  i
Gesamteinnahmen  betra  cgen  2  181  o8  .A,  also  nur
283  748.#4x  mehr  als  im  Vorjahre  gegen  eine  Verbesserung
  in  letzterem  von  438  068  ¼4  und  im  Jahre
00%  von  390  AM.

Die  Gesamtausgaben  von  2  464  573.4  enthalten
  das  für  die  Bauten,  Neuanlagen  usw.  aufgewendete
  Kapital  von  891  õ89  A.  Nach  Kürzung  der
Gesamtausgaben  um  diesen  Vekeaa  verbleich  für  die
Ausgaben  im  Schutzgebiete  die  Summe  von  2073033
die  diejenige  des  Vorjahres  um  216  405  ¼  übertrifft.
Diese  Steigerung  ist  in  der  Hauptsache  auf  die  verteuerte
  Beköstigung  der  farbigen  Arbeiter  infolge  sehr
hoher  Reispreise  zurückzuführen,  dann  aber  auf  die

 

 

 

Verteuerung  des  Schiffahrtebetriebes  66  *  070  MA)  und
auf  bemmehrrte  Händlerunkosten  (.49  654  1)).  Der
schlechte  Reismarkt  wirkte  auch  noch  im  *  Ouartal
des  laufenden  Jahres  ungünstig  auf  die  Ausgaben  für
die  Verpflegung  ein.  Die  Gewinn=  und  Verlustrechnung
  schließt  mit  einem  Gewinn  von  1472  442.“
(i.  V.  1  465  017  1/¼)  ab,  den  wir  beantragen  auf  neue
Rechnung  vorzutragen.
*

In  der  Bilanz  per  31.  März  1912  erscheinen:
Grunbbesitz  1  893  110  #%.  Anlagen  im  Schutzgebiete
13  167  450  ,  Kasse  100  478.4,  Debitoren  385  970.,
schwimmende  Waren  und  Produkte  567  806.4.  Demgegenüber
  haben  Kreditoren  2  845  669  J  zu  fordern.
Ferner  figurieren  u.  a.  138  795  .1  Akzepte  und  234239.7
Arbeiterguthaben  im  Schutzgebiete  unter  den  Verpflichtungen
  der  Gesellschaft.

#
*

Aussichten  des  laufenden  Geschäftsjahres.
Infolge  günstigerer  Witterungsverhältnisse  ist  von  Beginn
  des  laufenden  Geschäftsjahres  an  überall  ein  erfreulicher
  Aufschwung  im  Produktenexport  zu  verzeichnen.

April  bis  Anfang  November  1912  wurden
gegenüber  dem  entsprechenden  Zeitraum  des  Vorjahres
zum  Versand  gebracht:  1850  Tonnen  Kopra  (1368—
487  Tonnen),  9854  kg  Kautschuk  18444  kc  =  6410  kg/
und  42000  kg  Kakao  (38804  kt#l  =  1  8696  kg).  Die  übrigen
  Exporiprodutte  weisen  ebenfalls  Steigerungen  auf.

Die  Marttlage  war  bisher  gut,  der  Hauptteil  der
zum  Export  gebrachten  Produkte  ist  bereits  zu  befriedigenden
  Preisen  —  die  Kopra  schwimmend  —  verkauft
  worden.

Die  Pflanzungen  sind  mit  wenigen  Ausnahmen
tragbar  geworden  und  zeigen  eine  wesentlich  größere
Zunahme  ihrer  Erträgnisse  als  im  Vorjahre.  Die  —
löse  aus  den  Erodutterverkäuen  sind  mit  1  050

egen  678  000  euu  der  entsprechenden  Periode  "(.
ges-  1912  in  E—in  zu  bringen,  so  daß  sich  bereits

s  Ende  Nevember  für  die  Produkte  allein  eine  Mehreinnahme
  von  372  000.“¾  ergibt.  Berücksichtigt  man,
daß  die  letzten  Jahre  4%  dem  Pfla  anzungs=  und  dem
kaufmännischen  Betriebe  zusammen  eine  Steigerung  der
Einnahmen  von  etwa  400  000  .&amp;amp;  jährlich  erbracht
haben,  so  müssen  die  Aussichten  auf  das  Jahresergebnis
1912/13  als  günstig  bezeichnet  werden,  denn  auch  die

äge  aus  dem  kaufmännischen  Geschäft  werden.
soweit  sich  bis  jetzt  beurteilen  läßt,  nicht  hinter  denjenigen
  des  Vorjahres  zurückbleiben,  während  die  laufenden
  Ausgaben  dieses  Jahres  eine  Vermehrung  kaum
erfahren  ditsten

Voraussicht  nach  wird  daher  das  Geschäftsjahr
  1912/18  einen  weit  größeren  Überschuß  der
Einnahmen  über  die  Ausgaben  als  das  Jahr  :
ergeben  und  damit  das  Unternehmen  in  die  Rentabilität
  eintreten  lassen.

 

Kus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten.

Baumwotlausfuhr  Uentsins.
Die  Ausfuhr  von  Baumwolle  aus  Tientsin
auch  in  den  beiden  letzten  Jahren  wieder  einen  d  pat
bemerkenswerten  Aufschwung.

*

Pilul,  stieg  im
kul  und  im  Jahre  1912  auf  457000  Pikul.
Die  Steigerung  von  145  000  Pikul  (1910)  auf  387.000

Pikul  (1911)  erklärt  ssch  hauptsächlich  dadurch,  daß
Amerika  in  letzterem  Jahre  bedeutend  größere  Mengen
als  in  den  Vorjahren  r*  hier  bezog,  die  besonders
zur  Fabrikation  von  halbwollenem  Unterzeug  verwendet
wurden.  Die  Herbsternte  des  Jahres  1912  soll

reichlicher  ausgesallen  sein  als  die  des  Jahrea#l  #n
so  daß  mindessens  500·000  Pilul  letzter  Ernte  fin

Ausfuhr  verfügbar  sein  sollen.  Ein  großer  Tei  lerse
        <pb n="495" />
        W  451

Herösternte.  ist  schon  vor  Mresschluß  zur  Verschiffung
gel  bracht  worden.  Unter  den
letzten  Sommer  soll  die  Baumwollrunte  im  allgemeinen
wenig  gelitten  haben.

auptabnehmer  für  Tientsin-Baumwolle
kommen  in  Frage:  Japan,  die  Schanghai=  und  Hongkong-Spinnereien,
  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika

(Boston).  Deutschland  und  (in  kleineren  Mengen!

sterreich=  Ungarn,  Italien  und  Frankreich.  Genaue
Zahlen,  wie  sich  die  Ausfuhr  auf  die  verschiedenen
Länder  verteilt,  sind  nicht  erhältlich;  es  liegt  aber
Grund  zu  der  Annahme  vor,  daß  die  Ausfuhr  in  überwiegender

  Menge  nach  Japan  und  zu  einem  guten  Teil

in  die  Schanghai-Spinnereien  gegangen  ist,  die  infolge
der  beinahe  völligen  Erschöpfung  der  vorjährigen  mittelchinesischen
  Ernte  in  der  ersten  Hälfte  des  Jahres  auf
Bezug  von  auswärts  angewiesen  waren.

Japan  ist  schon  seit  Jahren  der  regelmäßigste
und  größte  Abnehmer  und  benutzt  die  hiesige  Baumwolle
  zum  Spinnen  von  Baumwollgarn  unter  Vermischung
  mit  mittelchinesischer  und  indischer  Baumwolle,
da  das  Tientsin-Produkt  allein  zu  kurzstapelig  ist,  um
einen  guten  Faden  zu  geben.

ie  Schanghai=  und  Hongkong-Spinnereien
benutzen  die  Ware  zum  gleichen  Zweck.  Während  diese
Märkte  bis  Anfang  1912  für  das  hiesige  Produkt  wenig
Interesse  zeigten,  ist  darin  inzwischen  ein  Umschwung
eingetreten.  Man  kauft  dort  jetzt  Tientsin-Baumwolle
gern  und  in  großen  Mengen.

Amerika  trat  im  Jahre  1912  auch  wieder  in
größerem  Maße  als  Käufer  auf.  besonders  im  Herbst,
als  die  neue  Ernte  auf  den  Markt  gelangte,  und  verspricht
  in  Zukunft  neben  Japan  die  größte  Rolle  zu
spielen.  In  Amerika  wird  von  den  verschiedenen  Arten,
die  hier  auf  den  Markt  kommen,  die  rauheste  und  kurzstapeligste
  bevorzugt,  im  Gegensatz  zum  europäischen
Kontinent,  der  eine  weichere  Flocke  vorzieht.  Auch  in
ümerika.  hauptsächlich  in  Boslon,  dürfte  Vetsin-Baumwolle
  in  erster  Linie  zum  Vermischen  mit  anderen
Baumwollsorten  und  auch  mit  Wolle  benutzt  werden.

Deutschland  hakte  im  Jahre  1911  große  Men  en
von  hier  bezogen,  im  letzten  Jahr  aber  war  das
schäft  infolge  ungünstiger  Preislage  geringer.  Houptabnehmer
  in  Dentschland  sind  die  Textilfabriken  in  der
Umgebung  von  Crimmitschau  und  in  der  Rheinprovinz.
Eine  Reihe  von  Fabriken  haben  sich  dort  bereits  ganz
und  gar  auf  das  Verspinnen  der  Tientsin-Baumwolle
eingerichtet.  Infolge  seines  kurzen  und  rauhen  Stapels
eignet  sich  das  Hine  Produkt  vorzüglich  zum  Mischen

mit  geringeren  Wollen  und  Herstellung  von  Halbwollenfabrikaten.

Frankreich,  Osterreich-  uUngarn  und  Italien
beziehen  ungefähr  die  gleichen  Menge
Ein  weiterer  Konsument,  der  im  gaufe  der  Zeit
wohl  auch  einige  Bedeutung  gewinnen  wird,  ist
Australien,  wo  die  hiesige  Baumwolle  —  zum
Mischen  mit  Wolle  verwandt  wird.  ande  selbst
wird  die  Baumwolle  außer  für  den  red  Leen  nicht
mehr  verwertet,  seitdem  die  Fabrik  in  Chang  te  fu
(Honan)  im  vorigen  Jahre  abgebrannt  ist.

In  der  ersten  Hälfte  des  Jahres  1912  war  die
Nachfrage  von  Europa  schleppend,  da  Japan  und  auch
die  Schanghai--Spinnereien  in  der  Lage  waren,  höhere
Pre  eise  als  die  vom  europãischen  onsumenten  bewilligten
  zu  zahlen.  Nach  dem  Preissturz  im  Herbst.
dem  der  biesie  Markt  bald  folgte,  setzte  aber  rege
Nachfrage  ein,  so  daß  das  Fehlen  von  Bestellungen  in
der  ersten  Hälfte  des  Jahres  durch  erhöhte  Aufträge
in  der  zweiten  Hälfte  völlig  ausgeglichen  wurde.  Die
Güt  te  des  Produktes  war  durchweg  befriedigend,  sowohl
ie  der  rauheren  Paotingfn-Baumwolle  als  auch  die

 

 

Überschwemmungen  im  da

 

*

der  weicheren  aus  W*  ang.  Zu  bemerken  ist  dabei,

au  ie.  Paotingfu-  Baumwolle  (wohl  infolge
besserer  #Rflege  dert  Pflanze)  scheinbar  im  Laufe  der
Zeit  weicher  und  etwas  langstapeliger  wird,  was  zwar
in  Deutschland  geschätzt  wird,  in  Amerika  aber  nicht
in  den  Wünschen  der  Spinnereien  liegt.

Da  die  Bauern  und  Händler  —  genau  wie  an
anderen  Plätzen  Chinas  —  immer  wieder  versuchten.
die  Baumwolle  durch  Hinzusetzung  von  heißem  Wajfer
zu  beschweren,  um  nnehr  Geld  für  ihre  Ware  zu  bekommen,
  gründeten  die  hiesigen  Ausfuhrfirmen  und
sonktigen  Interessenten  Mitte  vorigen  Jahres  die

otton  Anti-Adulteration  Association  ot  Tiemsin“,

um  sich  gegen  die  künstliche  Verwässerung  zu  schützen.
Ihre  Vorschriften  wurden  von  den  chinesischen  Böhörden
  bestätigt  und  beachtet.  Die  vom  Personal  der
Native  Costoms  ausgeübte  Kontrolle  war  aber  bis  vor
kurzem  noch  recht  mangelhaft,  schon  aus  dem  Grunde,
weil  man  nicht  die  richtigen  und  benötigten  Versuchsapparate
  hatte,  doch  ist  auf  Vorstellung  verschiedener
Firmen  hin  inzwischen  ein  Wandel  zum  Besseren  kin-Cetreten.
  Erst  kürzlich  lagerten  noch  vor  der  Zollstation
mehrere  tausend  Ballen  Baumwolle,  die  wegen  ihres
Feuchtigkeitsgehalte  nicht  hereingelassen

Dieses  Vorgehen  wird  wohl  von  heilsamem
Einfluß  auf  rs  chinesischen  Abgeber  sein  und  es  ihnen
ratsamer  erscheinen  lassen,  in  Zukunft  etwas  vorsichtiger
zu  Werke  zu  gehen.

Gegen  Ende  des  Jahres  1912  trat  hier  auch  ein
sich  im  großen  und  ganzen  an  das  Schanghai-Verfahren
anlehnendes  „Testing  House“  in  Tätigkeit,  welches  sich
wahrscheinlich  zu  einem  recht  nützlichen  Institut  hernusbilden
  wird.  Es  hat  im  Laufe  dieses  Winters  schon
häufig  Gelegenheit  gehabt,  Schwindeleien  der  Chinesen,
die  naiver  Weise  der  Ansicht  sind,  daß  die  Feuchtigkeit
im  Winter  nicht  so  leicht  entdeckt  werden  kann,  und
daher  wieder  kräftig  pantschten,  auf  die  Spur  zu  kommen
und  gewässerte  Baumwolle  aufzuhalten  und  für  ihr
Trocknen  unter  amtlicher  Aussicht  zu  sorgen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Tientsin.)

Kaka-Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  m
im  Januar  und  Februar  1913.  )

Januar  1913  bebruar  1

*  —  1#
Ver.  St.  von

Amerika  576  796  120  448  797  925  164  959
Deutschland  140  501  28  192  1565  794  35  325
Frankreich  .  140  904  30  760  121  642  25  485
Im  ganzen  858  201  179  400  1  085  861  226  769
Im  Vorjahr.  1277  350  256  804  1  3077606  2060  975

(Nach  einem  Beäichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  San  Domingo.)

sübrbhodeslo.
Verbot  der  Ausfuhr  von  Ingoraziegen.
Straußen  und  Straußeneiern.
Nach  einer  Mitteilung  des  britischen  Handelssachverständigen
  in  Südäfrika  ist  die  Ausfuhr  p#
Angoraziegen,  Straußen  und  Straußeneiern  über.  N

Erenzen,  des  Gebiets  Südrhodesia  durch  die  „Angora
Goat  and  Ostrich  Export  Probibition  ördinanee,  1913“
verboten.  Das  dun  b  findet  indes  keine,  An-*)

  Val.  .  Kol.  Bl.“=  1918,  S.  242.
        <pb n="496" />
        W  452  20

wendung  auf  die  Ausfuhr  nach  einer  Nachbarkolonie,
einem  benachbarten  Staate  oder  Gebiete,  welcher  gleichartige
  Ausfuhrverbotsbestimmungen  erlassen!  hat.  Die
Ausfuhr  ganz  oder  zum  Teil  auf  dem  Seeweg  ist
verboten.

fz  Angoraziegen.  Straußen  oder  Straußeneier
auf  dem  Landweg  nach  einer  benachbarten  Kolonie,
einem  benachbarten  Staate  oder  Gebiet  ausführen  will,
muß  zunächst  eine  Erlaubnis  dazu  vom  Administrator
einholen,  welcher  sie  nach  seinem  Ermessen  erteilen  oder

verweigern  kann.  Jedes  Gesuch  muß  von  einem  schriftlichen
  Gesuche  derjenigen  Person  der  Nachbarkolonie
usw.  begleitet  sein,  welche  die  Einfuhr  wünscht,  wobei
das  Gesuch  von  einer  anerkannten  Behörde  der  Nachbarkolonie
  usw.  gezeichnet  sein  muß.
ie  Verordnung,  welche  an  einem  vom
nistrator=  festzusetzenden  Tage  in  Kraft  treten  soll,  At
die  „Angora  Goat  and  Ostrich  Export  Prohibition
Ordinance,  1907“  auf.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

Weltproduktion  von  Pflanzenfasern  außer  Baumwolle  1908  bis  1912.
Die  folgende  Zusammenstellung  der  Weltproduktion  von  Pflanzenfasern  außer  Baumwolle  für  die

letzten  fünf  Jahre  ist  eine  Arbeit  des  Spinnfaser-S
Regierung  zu  Washington,  Lyster  H.  Dewey.

Sachverständigen  im  Ackerbau-Departement  der  amerikanischen

Harte  Fasern.

Produktion  in  Tons
9  1910

 

 

 

 

 

Art  und  Erzeugungsländer  1908  1911  1912
Abaka  (Manilahanf):
Philippinen  132  000  160  000  168  000  160  000  170  000
Javra  ......  100  150  350  400  500
Zusammen  132  100  160  150  168  350  160  400  170  500
Henequen  (Ducatan-  Sisah.
Yucatan,  T  —  98  976  101  126  121  750  136  712
UÜbriges  Meriko  —  200  200  175  150
Kuba  ..  —  1200  1600  1850  2  100
Zusammen  —  100  376  102  926  123  775  138  962
Sisalhauf  (von  Sisalagave):
Heutsch-  Ostafrikar  —  —  —  11212  16  000
Jad  —  —  —  —  4  000
Baten-  Jnsen  2  640  2928  3  048  2500  3  150
Hawai  60  100  100  300  500
*mku  S#-  .  —  -—  —  —  300
eeenbscher  Flach-  Gbormium).
Neuseeland  .  17  403  14  318  20  645  18  094  18  000
Weiche  Fasern.
Art  und  Erzeugungsländer  1bos  *  duktion  in  Tons  1.  1912
Flachs  (Linum  eitatissinum)=  .
Este-reich  Ungarn  52  166  49  327  38  913  37  323  —
Belgie  13  500  18  500  14  000  —  —
Balhterien.  100  r*ie  400  —
Frankreich.  28  943  15.247  16  553  22  502  —
Italien.  3500  8621  3  41  3  039  2  756
Rumänien.  .  .  1202  814  2224  2  000  —
Rußland  (europäisches)  ....  .789000  545  532  951  238  517  000  —

-  (asiatische)  42392  18.201  24  500  —
Serbien  .........  516  486  1  096  1  046  —
Schweden  773  724  700  750  —

erlandd  8872  8  040  9941  12  590  12  922
Andere  Länder  17847  6722  —  —  —
Zusammen  958  795  692  264  —  —  —
Hanf  (Cannabis  sativa):
Osterreich=  Ungarn  .  60  861  62  183  68  269  —  22  000
Frankreich  18  803  15  005  14  492  16  128  —
Italien.  —  86  420  95  72  74240  104  608
Vereinigte  Staaten  von  Amerika.  8  000  35  1  500  1  1400
ile  668  629  765  104  —
Ju#sl  (Cercheru  apsularis  und  Corchorus  ½
Ostind  1142  647  1  301  411  1480  567  1  470  500  1920  000
Chines  ische  Jute  (oüen  dhespiimsnh,
China  (Tientsin)  2679  —  —  —  —
Polster-Fasern.
Kapok  (Ceiba  pentandra):
Hana  7  589  8325  8376  9960  —
Ecuador  —  —  23  60  —

(Nach  Daily  Consular  and  Trade  Reports.)
        <pb n="497" />
        W  453  20

Kohlenlager  in  Belgisch-Kongo.

Nach  Zeitungsmeldungen  vom  November  1912
batte  die  nach  dem  Kon  ngo  zu  Schürfzwecken  entsandte
Ewedition  der  „Sociéte  géologique  et  minière  des
Ingénieurs  et  Industriels  belges",  genannt  „Céomine“,
an  der  Mündung  des  Lukugaflusses  sehr  bedeutende
RNohlenlager  gesunden,  die  von  ausgezeichneter  Güte
sein  sollten.

Wie  jetzt  verlautet,  haben  die  Untersuchungen  der
im  Katanga  gefundenen  Kohle  ergeben,  daß  es  sich  um
Steinkohle  handelt,  die  zwar  zum  Heizen  von  Lokomotiven
  und  industriellen  Anlagen  brauchbar,  zum
Verkoken  jedoch  nicht  geeignet  sei.  Die  gefundenen
Flötze  sollen  eine  sehr  große  Ausdehnung  haben.

ür  die  neue  Lukugabahn  wird  die  Entdeckung
der  Kohle  von  großem  Werte  sein.  Die  Bahn  wird
mitten  durch  die  Kohlenlager,  die  fast  bis  an  die  Erdoberfläche
  reichen,  führen.  Dem  Vernehmen  nach  will
nian  nach  Rückkehr  der  gesamten  Expedition  aus  dem
Nongo  zur  Gründung  von  Wochtergesellschaften  der
„Géominc“  schreiten,  um  sobald  als  möglich  mit  dem
Abbau  der  Lager  beginnen  zu  können.

 

Uganda.

Befreiung  eingeführter  Rohbaumwolle  von
ge=  und  Werftgebühren.

Der  genkunnen  bat  durch  eine  auf  Grund  der
„Uganda  Road  and  Wharfarze  es  Ordinance,  1902"“
und  der  „Uganda  Road  and  Wharfage  Dues  (Amendment)
Granene  1912“8)  erlassene  Bekanntmachung  Nr.  61
vom  10.  Februar  1913  bestimmt,  daß  alle  Rohbaum
wolle  mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1913  ab  bei  der
Einfuhr  nach  Uganda  von  Wege=  und  Werftgebühren
befreit  sein  soll.

(The  Official  Gazette  of  me  Ugundu  Protectorntc.)

Einfuhr  destillierter  und  alkoholischer
Getränke.

Laut  Verordnung  des  Gouverneurs  vom  1.  November
  1912  (Nr.  22/1912)  können  vom  1.  Januar  1913
ab  destillierte  und  alkoholische  Getränke  zum  Zwecke
des  Verkaufs  ohne  Gewerbeschein  eingeführt  werden.
Abschnitt  3,  4  und  5  der  „Uganda  Liquor  Ordinance,
1903“  sind  aufgehoben  worden.

Laut  Bekanntmachung  Nr.  509  vom  1.  November
1912  ist  die  für  die  Einfuhr  von  destillierten  oder
alkoholischen  Getränken  zum  Zwecke  des  Verkaufs  zu
entrichtende  Gewerbescheingebühr  von  100  Rupien  aufgehoben
  worden.

(The  Official  Gazette  of  the  Uganda  Protectorate.)

 

Vermischtes.

Volhszählung  in  der  Südafrikanischen  Unlon.

Von  der  Gesamtzahl  der  Einwohner  der  Süd-Gsrikanischen
  Union,  die  im  Zählungsjahre  1911
78894  Personen  (Weiße  und  Farbige  zusammen)
betren  waren  5  629  197  oder  94,24  v.  H.  in  Afrika,
37  893  oder  3,98  v.  H.  in  Europa,  90  320  oder  1.51
v.  H.  in  Asien,  4610  oder  0,08  v.  H.  in  Amerika  und
L4%  oder  0,17  v.  H.  in  Australien  oder  Polynesien
9
Ünter  den  1276242  weißen  Einwohnern  der  Union
waren  1  016  106  oder  79,62  v.  H.  im  Unionsgebiete
jelbst  geboren.  Von  den  übrigen  Weißen  stammten
126  488  aus  England,  14  571  aus  Irland,  37  138  aus
Schottland  und  3964  aus  Wales,  1670  aus  Indien,
936  aus  Kanada.  555  aus  Australien  und  1286  aus
Neu-Seeland.  Was  die  in  nicht-englischen  Ländern
geborenen  weißen  Einwohner  der  Union  anlangt,  so
Uammte  die  weitaus  größte  Anzahl  derselben,  nämlich
2102,  aus  Rußland,  in  Deutschland  waren  12  798
tersonen  geboren,  in  Holland  5390.  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  2254,  in  Italien  1812,  in  Norwegen
  1603,  in  Osterreich-Ungarn  1504,  in  Griechend
  1405,  in  Schweden  1214  und  in  Frankreich  1213.
wemerkenswert  ist,  daß  bei  den  Eingewanderten  das
männliche  Geschlecht  bei  weitem  überwiegt,  so  waren
ei  den  aus  England  kommenden  Personen  33  567
nännlich  und  24  921  weiblich:  für  Irland  stellten  sich
vee  eentsprechenden  Zahlen  9845  und  4726,  für  Schott-24
  397  und  12741,  für  Australien  5228  und  3627,
nen  15  912  und  3116,  für  Deutschland  7562

1  Was  im  besonderen  die  in  Deutschland  gebodinen
  rs**-i  der  Union  angeht,  so  wohnten  von
E  5842  in  der  Kapprovinz,  4991  im  Transvaal.
in  Natal  und  572  im  Oranse-Freistaat.

 

Von  der  farbigen  Bevölkerung  der  Union,  die
im  Zählungsjahre  4697152  Personen  betrug,  stammten
4608  477  aus  Afrika,  87  529  aus  Asien,  516  aus
40  und  66  aus  Europa.  Von  den  aus  Afrika
stammenden  Farbigen  waren  wiederum  4372  407  im
Unionsgebiete  selbst  geboren,  75  721  kamen  aus  Basutoland,
  115  481  aus  Poctugiesisch-  Ostafrila  (hauptsächlich
Arbeiter  in  den  Goldminen),  4189  aus  Deutsch-Süd=38
  aus  andeen  deutschen  Be-Unter
  den  aus  Asien  stammenden  Farbigen
  waren  85  169  in  Indien  geboren,  1814  in  China
und  27  in  Japan.

Von  den  4697  152  farbigen  Einwohnern  der  Union
gehörten  4019  der  Bantu-Rasse  an,  die  fast
durchweg  in  Afrika  geboren  waren.

Interessant  ist  die  Tatsache,  daß  bei  den  in  Südafrika
  geborenen  Weißen  das  männliche  Geschlecht
überwiegt  (514  148  männliche  gegen  501  968  weibliche)
und  bei  den  in  Südafrika  geborenen  Farbigen,  die
nicht  der  Bantu-Rasse  angehören,  dasselbe  der  Fall
ist  (293  107  männliche  gegen  289  501  weibliche),  während
  bei  den  zur  Bantu-Rasse  zählenden  Eingeborenen
  Südafrikas  das  weibliche  Geschlecht  bedeutend
in  der  Mehrzahl  ist  (1954585  weibliche  gegen  1835214
männli

Die  Torliegende  statistische  Beröffentlichung  gibt
auch  Aufschluß  über  die  Anzahl  der  in  der  Union
lebenden  naturalisierten  britischen  Untertanen.
Ihre  Zahl  betrug  im  Zählungsjahre  5891;  davon
stammten  aus  Rußland  3636,  aus  Deutschland  941,
aus  Holland  283,  aus  OÖsterreich-Ungarn  122,  aus
Schweden  112,  aus  Norwegen  82,  aus  Dänemark  80,
aus  Italien  5.  aus  Frankreich  61  und  aus  den  Ver-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.-  1913,  S.  331.
        <pb n="498" />
        G  454  20

einigten  Staaten  von  Amerika  50.  Von  den  in
eutschland  geborenen  naturalisierten  britischen
Untertanen  wohnten  558  in  der  Kapprovinz,  309  im
Transvaal,  49  in  Natal  und  25  im  Oranje-Freistaat.
Aus  dem  vorliegenden  statistischen  Material  läßt

sich  ein  sicherer  Schluß  weder  auf  die  Zahl  der  Reicheangehörigen
  noch  auf  die  der  übrigen  Deutschen  in
Südafrika  ziehen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kapstadt.)

 

Koloniale  Literatur.)
X.

Zusammengestellt  in  der  Bibliothek  des  Relchs-Kolonialamts.
Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehllt,  werden  unter  kelcen  Umstünden  Zzurückgesand:.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.

?  Buudissin,  Graf  O.:  Das  deutsche  Kapital  und
die  deutschen  Kolonien.  Kol.  Z.  18  (1913),  273—276.  l1

*  Die  wirtschaltliche  Bedeutung  des  Swasilandes.
(Bericht  d.  Kais.  Konsulats  in  Johannesburg.)  Berichte
  über  Handel  u.  Industrie  7  (1913),  4G##ff.  15

Chasin,  D.  Die  Wirtschaft  der  Bantuncger  in
Kamerun.  Leipzig.  Jur.  Diss.  1912.  Leipzig:  *-Glausch.
  VIII,  112  S.  2  K.  bo.

*  Meyxyer-Gerhard:  Deutsch-Südwestafrikas  En  wiel
lungemöglichkeiten.  Koloninle  Monatsblätter  15  1##  ,
209  f.

*  Das  Wirtschaftsleben  im  Mayumbegebiete  *
Kongo).  (Bericht  d.  Kais.  Konsuluts  in  Eoma.)  Be
richte  über  Handel  u.  Industrie  7  (1913),  157  ff.  (5

II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.
Der  Kongostaat  Leopolds  II.
renen  und  die  m—
Zürich  &amp;amp;  Leipzig:  Rascher  &amp;amp;  Co.  1913.  80.  ls
FPlnon,  René:  La  France  et  Tians  1870—
1913.  #-  1  Carte.)  Paris:  Perrin  &amp;amp;  Co.  1913.
VIII,  80.  1½
*  Gustav:#  Geschichte  der  europäischen  Kolonisation
  seit  der  Enteckuns  Amerikas.  Heilbronn:
zer  1913.  248  8S.  Bo.  s
Semple,  Ellen  A  Jasense  Colonial  Methods.
  Bulletin  of  the  American  Geographical  Society
4  (1913),  255ffl.  L

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archäologie.
mael  Henri:  En  Geleireur.
Congo  Belge.  (Avec  1  carte  et  Ul.  Truzelles:  Sociélte
ge  de  Missions  protestantes  au  Congo.  1913.  XVI,
274  S.  3..  8e0.  10
*  Pelet,  Paul:  Atlas  des  9  Fran
2#Pleuches  er  E#e  —  LTeie  S  kaes
WGmbuGmç  tique.  Paris:  Coln,  1900%  l  27  Kart.3
IV,  74,  28  S.  26.50/.  #
e  Soudan  roan

V  d'étude  au

Annales  Coloniales  50

(1913).  L

A:  Rabrit  werden  dle  nenesten)  Erschelnungen
e#yistematl!  lrn  m  u  St  elinem  ’  sind  die  Titel
#rrs  Fen,  v  ar  welche  bel  der  Redaktion  66  Tolonfl#

«  l  lelm  o  dlejenlgen.  as  e  vo
Menl  7  #fn  Kosonsian  Kliofllch  erworben  —#
Der  Verlag  ebam  sleb  Forio,  derent.  dlieljenigeao
Werke,  welche  ibm  als  Reze  vecbier  e  oder
e  sbten
werden,  anzune
amt  welter  zu  befor

gebiete
1911  Nüre

 

Tesmann,  Günter:  Die  Pangwe.  Völkerkundliche
  Monographie  eines  wcstafrikanischen  Negerstammes.
  Ergebn.  d.  Lübecker  Pangwe-Exped.  190=—1909
  u.  früherer  Forschungen  1904—1907.  Bd.  1.
M.  227  Abb.,  18  Taf.  u.  2  Kart.  Berlin:  Wasnuth
1913.  XXI.  275  S.  80.  13

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.
Vacat.

V.  KRechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

vAsmis,  W.:  Law  and  wolich  relating  to  he  *.
tives  of  ce  Gold  Coast  and  Nigeria.  (Part  1.  2,,
Aus:  Journal  of  the  African  Socher  1912/13.  (u

Asmis:  Faiie  indigène  et  condition  juriclique
des  indigenes  à  la  Cete  kor  et  en  Nigérie.  (Aus:
Recueil  de  Sends  doctrinc  et  jurisprudence  coloniales.)
  Paris:  Marchall  &amp;amp;  Godde  1912.  40  S.  Sl.  I

TLas,  Volksraad  Resolutions,  Proclamations  aod
Government  Notices  relating  to  Natives  and  Cooliein
  the  Transvaal.  Translated  br  Srdney  Hilton  Barber
.  ua.).  Cape  Town:  1900  Governm.  House.  Kun

1

Mallmann,  Rudolf:  Rechte  und  Pflichten  in  den
deutschen  Schutzgebielen.  E.  Studie  üb.  d.  Rechtsstellung
  d.  Bewohner  d.  deutsch.  Kolon.  auf  d.  Grund-Eft.1
  ihrer  Staatsangebörigkeit.  Berlin:  Curtius  1915.

303  S.  Geb.  6,50.X,  geb.  8.4.  l

Mérignhac,  A.;  Préeis  de  ir  et  d’'cconomie
  coloniales.  Paris:  Recueil  Sirey  1912.  XII.
1012  S.  11,20..  80.  In

VI.  Staatsrecht.

Sehmidt,  Hans  Heinz:  Erwerb  und  rechtliche
Netur  er  Schutzgewalt  in  den  deutschen  Schutz.
Leipzig,  Jur.  Dies.  601  sborna  Leipr
III,  57  S.  1,50.#  I1½

VII.  Verwaltung.

Ahe  Parliament  of  the  Union  of  Soun-  Africa

Report  from  the  Select  Committee  —.
the  journals  of  the  House  of  Assembly.  (Ibe  r
½88

Third  Session.  —  First  Parliament.)  O.  0.:
III  S.  40.

ukhheinen.  Otto:  Die  Elertneryaltung  der  Cemeinden
  in  Deutsch-Südwes  Jena,  Jur.
27.  Juli  Perkin:  9  Steaee  89  S  .  *

schreiber  en  deutsehen  Kolonien.  Zeitsehr.

Sassen,  J.:  Die  Rechtsstellung  der  N
in
n  5  (1913),  138ff.  4
        <pb n="499" />
        W  455  20

VIII.  Justizwesen.
Vacat.
IX.  Völkerrecht.
Vacat.

Bevölkerungswesen.

arnl  :  Die  Besie  glelunstähiei  Ostafrikas.

t  Blätter  18  (1913)  42  iI7
Asmis:  Eingedhorevenpoltür  zua  —-Z
recht  in  der  Goldküste  und  in  Nigeria.  Aus:  Kolo--niale
  Rundschau  Jg.  1912.  H.  Sff.  ge.  (WT4
VAsmis,  W.:  Law  and  E—9  relating  to  the  Natives

of  the  Och  Coast  and  Nigeria.  TPart.  1.  2.]  Aus:
Tournal  of  the  African  Society  1912/13.  (215
4A#mis:  Politique  indigene  et  condition  juridique
des  indigèenes  à  la  Cote  d'’or  et  en  Nigérie.  (Aus:
Recueil  de  léęgislation,  doetrine  et  jurisprudence  coloniales.)
  Paris:  Marchall  &amp;amp;  Godde  1912.  40  S.  So.  [26
"Documents  relatifs  à  la  Répression  de  la  Traite
des  Esclaves  publiés  en  exécution  des  articles  81  et
suivants  de  I’Acte  Général  de  Bruxelles.  1912.
Bruxelles:  Hayez  1913.  328  S.  40.  lV  r
Geary,  William  Nevil  M.:  Land  tenure  and  legislation
  in  Britich  West  Akrica.  Journal  of  the  African
Soeien  47  (ih  236  fl.  "bt
at  of  the  Native  Affairs  Department  for  the
-  E  31st  December  1911.  Pres.  to  both  Houses
of  Parliament.  bF  command  of  His  Excell.  the  Gover-#nor-General.
  1913.  (Union  of  South  Africa.)  (U.  G.
10—13.)  (Union  of  South  Africa.)  Cape  Town:  1913.
Cupe  Times  Ltd.  Gov.  Print.  85  S.  3  S  R.  40.  1½
Teport  of  the  Selcct  Committee  on  Fidei-Comissary

  Bequcsts.  (Union  of  South  Africa.)  Cape
k  1913.  Cape  Times  Ltd.  Gov.  Print.  XI,  *
VIII  S.  80.  (Union  of  South  Africa.)  30

*Report  of  the  Seleet  Committee  on  the  Carnarvon
Outer  Commonage  Settlement  Bill.  (Union  of  South
Africa.)  Cupe  Town:  1913  Cape  Times  Ltd.  Gov.
Print.  XII,  29  S.  80.  (Union  of  South  Africa.)  131

XI.  Statistik.  Jahresberichte.
Vacat.
XII.  Finanzwesen.
Memorandum  showing  the  Rerenue  Licences  in
force  in  the  respective  provinces,  classified  as  follows:
.  Lieences  Proposed  to  be  transferred  or  assignedas
  Revenue  of  the  provinces.
2.  Licences  proposed  to  be  reserved  as  Revenue
of  sie  Union.
be  luid  on  tublie  of  both  Houses  of  Parliament.
wnarr  Enen  of  South  A  KArrien.  Financial  Relations
Hin  Cyppe  Town:  Cape  Tim  es  Ltd.,  Gov.  Print.  1913.
12  S  4  G.  13.)  lea
emeR  f  the  *  Committee  on  the  Financial
Relutions  Pul  (Union  of  South  Africa).  Lape,  Town:
1913.  Cupe  Times  Ltd.  Gov.  Print.  XVIII,  VIII  S.
##.  (Union  of  Hath  Africa.)  1  3

.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

z#ehesanl,  Guido  A.  R.:  Tripolis’  landwirt-W
  Verhkltnisse.  Der  Tropenpflanzer  5  6½

TKolonial  -  landwirtschaftliche  Buchrührung  1#.
Vichwirtschaften  von  Einzelfarmen.  T.  1  u.  Viehzählbuch.
  (Deutsche  Landwirtschafts.  —
Berlin:  (Deutsche  Landwirtschafts-Gesellschaft)  1912.
5  Bde.  40·  (80).  sab

E.  Ehrenbaum.  Jg.  5

 

Capus,  G.  u.  D.  Dubois:  Les  Erciiuts  s—
**  purie  Collin  1913.  650  S.  7  7.  (##6
*  Der  Flscherbote.  Zeitschrift  für  die  suso
der  Hochsee-,  Küsten-  und  Flugfischerei,  auch  d.
EPischerei  i.  d.  Kolonien.  Hrsg.  von  H.  Lübbert  u.
5  fft.  Hamburg:  Friedrichsen

i.  Komm.  1913  ff.  Jährl.  8  /K2  8e.  *t

Cessert,  Ferdinand:  Die  Kosten  ständiger  und
Periodischer  Bewisserung  in  Deutsch-Südwest  und
anderswo.  Koloninle  Monntsblätter  5  (1913)  219  ff.  as

Gruvel,  A.  et  A.  Bouynt:  Les  Pecherics  de  la
Cöte  occidentale  dAfrigue.  Paris:  Challamel  1
279  S.  8.80  4.  Po.

Cucssel,  Ludwig:  Die  Buumwollfrage  und
soziallemokratische  -Keichstagsfraktion.  Geialtetische
Monatshefte  8  (1913)  466  ff.  (4

"  git  of  rhe  Agricultural  Rescarch  Institute
and  College,  Pusa  Cinclud.  Re  Lehorr  of  the  Imperial
Cotton  Specinlist)  1910—11  utta:  Superint.  Gor.
Print.  Indin  1912.  IV,  102  S.  6  annns.  80.  la

*Schlettwe  in,  Har  1  in  den  Tropen  u
Subtropen.  N.  22  (Süsseroets  soen
thek  26.)  Berlin:  r—ine  1913.  S.  3..  4

Schmidt-Stölting,  Henry:  rns  Kautschukkultur
auf  Sumatra.  Der  Tropenpflanzer  5  (1913)  238—254.  4

XIV.  Wasserwesen.

Vacat.
XV.  Bergwesen.
*  Die  Goldverschifflungen  von  Witwatersrund

Cransvaanl.  CBericht  d.  Kuiserl.  Konsulats  in  Jo-E—
  Berichte  über  Hundel  u.  Industric.  7
(1913)  468  ff.  (1

XVI.  Handel.
Vacat.

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

*  Die  Goldverschiffungen  von  W’twatersrand  CTrans=Vvanl).
  CBericht  d.  Kaiserl.  Konsulats  in  Johunnesburg.)
  Berichte  über  Handel  u.  Industric.  7  (1913)
468  ff.  5

XVIII.  Verkehr.

Compagnie  du  chemin  de  fer  du  Kucang.  Rupports
  du  Conseil  d'administr.  et  du  Collsge  des  commissaires.
  Erercice  1910  ff.  Bruxelles:  1911  ff.  Van
Buggenhoudt.  4.  46

mpagnie  du  chemin  de  fer  du  ka  Fitue
Brugelles:  1911  Van  Buggenhoudt.  8  S.  80.

Kolbe,  Franz:  Die  Kameruner  Südbahn.  well

verkechr.  1  (1913/14)  13  ff.  43.
NMackay.  Frh.  von:  Neue  deutsch-Ostafrikanische
Verkehrsprobleme.  Afrika-Post  8  (1913)  3—1.  4

XIX.  Medizin.

Külz,  L.:  HFgienische  Winke  für  Frauen  vor
und  nach  der  Ausreise  in  die  Tropen.  Aftika-Post  8
(1913)ff.  I50

*  Kulz,  L.:  Kameruner  Sektiopmateral.  Archir
f.  Schiffs.  u.  #ebenby  (1913).  51

Lambert,  George:  —ie  chimique  des  caux

e  boisson  par  les  permanganates  et  les  coagulants

lirabiee  Rerue  troupes  coloniales  130  1°%
—405.  be

Retlement  sur  le  fonctionnement  des  services
médicaux  coloniaux.  hospitaliers  et  réeglementaires  auxs
colonies.  42  Acdt  1912).  (Ministere  des  Colonies,

Bepubligue  Prnnçalse).  Paris:  1912  Imprim-  rs

AM.  40.  ba
        <pb n="500" />
        56  2

*  Report  on  Sanitarr  Measures  in  India  in  1910
—1911.  Vol.  44.  Pres.  to  both  Houses  of  Parliament
  br  commund  of  His  Majesty.  (East  India
Eanitary  Measures.)  6373.)  London:  1912

yman  &amp;amp;  Sons.  IV.  103  S.  11  d.  40.  54

*Reports  on  the  working  of  the  Miners'  Phthisis
Boarid  to  the  30th  November,  1912  and  for  the  first
six  months  ended  the  315t  January,  1913.  U.  G.  13
bis  3.  /13.  (Union  of  South  Afrieà,  Miners'  Phthisis
Act  Xo.  19  of  1912.)  Cape  Town:  1913.  Cape  Times
Ltd.  Gor.  Print.  12  S.  10.  (55

XX.  Sprachen  und  Literatur.
Vacat.

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

Galm.,  Maurus:  Protestantische  Anklagen  gegen
die  katholische  Missionsliteratur.  Zeitschr.  f.  Missionswissenschaft
  2  (1913)  1341—146.  (#s

*  Report  of  the  Under-Seerctarr  for  Elucation  for
the  two  Fxars  ending  31  st  December,  1912.  Pres.  to

th  Houses  of  Parliament  br  commaund  of  His
Excell.  the  Governor-General  1913.  (Union  of  South
Africa.)  (U.  G.  21.—°13).  (Tnion  of  South  Africu.)
gupe  Town:  1913  Cape  Times  Lid.  Gor.  Print.  16  S.
9  d.  40.  (57

*  Roloff,  Max:  Die  muhnmmedanische  Propuganda
der  Neuzeit.  Nord  und  Süd,  Mal  1913,  174  ff.  158

*Schwager.  Fr.:  Aus  der  Vorgeschichte  der  hinterindischen
  Mission.  Zeitschr.  f.  AMissionswissenschalt.
2  (1913)  116—156.  5“
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die

.  olonien.

Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.
Courten.  Ibrahim  de:  Notes  sur  I’Armée  6gyp--tienne.
  Paris:  Fournier  1913.  88  8.  80.  leo

 

XXIV.  Technologie.  Kunst.

Goldberg,  Cottfried:  Die  Bedeutung  der  Wind--turbine
  für  Deutsch-Südwestafrika.  Koloniale  Monats-29ft.
  -

blütter  5  (1913)  229  k.  -

XXV.  Bauwesen.
Vacat.
2

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

*  Bericht  (der]  Amsterdamschen  Bank  über  das
Jahr  1912,.  K41.  Geschäftsiah  Amsterdum:  1913.  40.

*  Deutsche  Bücherei  des  örsenvereins  der
deutschen  Buchhändler  zu  Leipzig.  Leipzig:  (1913).  40.

*  Lufft,  Hermann:  Geschichte  Südamerikus.  2.
Das  portugiesische  Südamerika.  CTBrasilien).  (Sammlung
  Göschen.)  Berlin  u.  Leipzig:  (jöschen  1913.
140  S.  0,00  Z.  8e.

Naturdenkmuler.  Vortrüge  und  Aufsätze.  H.
v.  dl.  Staatl.  Stelle  f.  Nuturdenkmalpflege.  H.  1fk.
Berlin:  Borntracger  1912.  0,50  pro  Heft.  80.

Commereial  Relations  of  the  United  States  with
Forcign  Conntrices.  Calendur  Fcar  1910.  (Deparim.
of  Commerce  und  Labor.  Bureau  of  Mannufactures.)
Washington:  1913.  Gov.  Print.  Off.  99  S.  8e0.

Sarnsin,  Paul:  Dher  nationulen  und  internationalen
  Vogelschutz,  sowie  einige  anschlichende  Fragen
des  Weltnaturschutzes.  Vortng  ..  Basel:  Helbink  &amp;amp;

Lichtonhahn  1911.  24  S.  .
«stmtsla,l’aul:Welt.tmeuksclustz.Vortrsg..-Bascl:
  1911.  Birkhüuser.  24  S.  80.

Stier-Somlo,  Fritz:  Versicherungsgesetz  für  Angestellte.
  Vom  20.  Dezember  1911.  Handausg.  m.
Einl.,  Erläut.,  Ausführungsbest.  u.  Sachreg.  München:

4%.

Beck  1913.  L,  502  S.  ..
*Warburg,  Otto:  Die  Pflanzenwelt.  Bd.  1.  Protophyten,
  Thallophyten,  Archegoniophyten,  Gmnospermen

  und  Dikotyledonen.  M.  9  farb.  Taf.,  22
meist  doppels,  schwarzen  Taf.  u.  216  Textfig.  von
H.  Busse,  H.  Eichhorn,  M.  Gürke  u.  a.  Leipzig  u.
Wien:  Bibliogr.  Institut  1913.  XII.  619  S.  17.4.  80.

 

Verkehrs  ·  Nachrichten.
Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Mai  1913.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein.  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  veutsch.n  v  Eitape  41  Tage
Deutsch-Reugnuinea,  eapel  *  #“5  i4#e  J  Friedrich-Milhelmsnaser-wilhelmslandbennsceSchte,
  15•2.Mai  13.-Jum  dein,tteß6.2.20.  Malg
"  Nabaul  48  Tage  11“.  Juni  102
und  Simarch-Archlpell.  Brindisi  25.  Mai  (EIerr.  Wilhelmsh.  45  T.
—  —  Nabaul  42  Tage

 

 

 

l
«FürBriefeu.PostqutenNachockfandüberSibirien—Schanghai—OongkoagvonBo.18Verlin-Alexandrpwp
1132  am  19/5.  und  16/6.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien  —  Schanghai  geleitet

Briefe  und  Postkarten  nach  Eitape  werden  dieser  Verbindung  nicht  zugeführt.

2.  Samoa.

Queenstown  22.  Mai  19.  Juni

—  —  —

Apia  25  Tage  20.  Mai  17.  Juni  3.15

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sodney.
        <pb n="501" />
        W  457  20

 

Nach

vom  Einschiffungshafen
  l

Die  Abfahrt  erfolgt

am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  späteftens
abgesandt  werden  am:

 

3.  Deutsch-Estafriha.

a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),
Muansa  und  Schiratt
Von  Mo  Mbasa  Wetterbefbrderung
  mit  der  U  enda:
m  und  von  der  Endstati
Schiff  nach  den  rt“*ßs
mungsorten.

VC)  #cch  "0  an  riafe  Geinfchl.  Amani,
#nt  Ko“
#  zinI-  anga,  —
“  n  8  Moschl-Mubesa,
  Ngo  eni-  Vangami,
Umbulu  unh  Wiltelcesn,

e)  g  Daressalam  sowie  nach

Bagamofo,  Bismarckburg,
mga.  Kilimannde,
Kilossa.  Kilwa,  Kissenti,  Lagea,

  Tabor:
——  lauger  l“r

 

Neapel
(eutsche  Schtffe)

 

13.  29.  jed.  Mts.

Mombasa  O  16—17  Tg.

Mombasa  O  16  Tage
Mombasa  O  17  Tage

Mombasa  O  19  Tage
Tanga  19-20  Tage
Tanga  17—18  Tage
Mombasa'“  17  Tage
Mombasa“  15  Tage
*  von  Momdbasa  er
mit  nächster  Gelegenheit
Daressalam  21  Tage

Daressalam  19  Tage

Zanzibar  18  Tage
Dargssalam  weiter  mi
1½  ster  Gelegenheit

Janzibar  1½##  zuge
Daressa  Weiter
—*  nächster  u4a  e

11.  27.  jed.  Mts.  1050

27.  Mai  1015
2.  30.  Mai  1050

21.  Mai  1080
9.  25.  jed.  Mts.  2.15
11.  27.  jed.  Mts.  1080
27.  Mai  1015

"1  2.  30.  Mai  1080
9.  25,  jed.  Mts.  2.15

11.  27.  jed.  Mts.  1050

27.  Mai  10  15

2.  30.  Mai  1050

 

4.  Deutsch-Südwestafriha.
a)  nach  Wia##ns  sowie

o  Etusa,  *
ẽpuliro  Velsbss.

deg  penn  ogiselseln,  7.

#  b,  Zen  38  achanas,
Hobemar  akalswater,
T  s  al-Neudammm,

  Neuhen  #,
de.  8  *#  Sb.

huat.  —  Sre  S  da
a  Dijinbin
v  Dtj  Deko,  tiefenqu
Ost  v  Rehoboth  Seeiöfus
Ilthf  ldau  Waterber,aeto
  Waber  Bindbut

b)  nach  Ws  owie
nach  Aus
Brackw  Hibgn  bauten-Sauur,
  Laltsonte  (Süd),
Kanus.  Keetmanshoop,  Kulbis,
  Maltahhhe  genbucht.
Tamambeg.  3  8

mas  und  Warm

Mariental,  W  «

Hamburg  18.  Mai
(Southampton  12.  Mai
s#Hamburg

(deutsche  Schtffe)

ntwerpen
(beutsche  Schtffe)

(deutsche  Schiffe)

 

Boulogne
(deutsche  Schtsfe)
Southampton

 

Hamburg
l
l

fHambukg

OeutschS

 

[Southampton!  12.  Mai

16.  jed.  Mts.
sAntwerpen  28.  jed.  Mts.

Southampton  29.  jed.  Mts.
12.  jed.  Mts.
8.  17.  31.  Mai
18.  jed.  Mts.

15.  jed.  Mts.
Antwerpen  28.  jed.  Mts.

#Marseille  29.  Maia
Brindisi  4.  Mai  1.  Juni
(engl.  Schiffe)  D
4  eis8  .  28.  Mai
*8  11.  27.  jed.  Mts.
*  2
N  13.  29.  jed.  Mts.
(deutse  ker##h
Marseille  29.  Mai
Prindisi  6  4.  Mai  1.  Juni
(engl.  Schiffe)
Marseille  1  11.  27.  jed.  Mts.
(deuische  Schiffe)  D
echel  13.  29.  jed.  Mts.
(deuf  e  Schifie)
Marseille  «  29.  Mai
Brindisn  4.  Mai  1.  Juni
(engl.  Schiffe)
Hamburg  6%  10.  25.  jed.  Mts.
Antwerpen  28,  jed.  Mts.
(beutsche  Schiffe)
Sothom#pton  29.  jed.  Mts.
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  12.  jed.  Mts.
(eutsche  Schiffe)

Southampton]  B.  17.  31.  Mai  7.  Juni

Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.
28.  jed.  Mts.

7.  Jun

iLüderitzbucht  20—21  Tage

 

Swakopmund  21,  24g.
Swakopmund  21  Tg.

Swakopmund  20  Tg.
Swalopmund  19  Tg.
Swakopmund  21,  28,
22,  age

Swalopmund  etwa  26  T.
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  45  Tage
Swakopmund  37  Tage
Lüderitzbucht  25  Tage
Lüderitzbucht  21,  22  Tg.

Lüderitzbucht  19  Tage

Lüderitzbucht  20  Tage

Lüderitzbucht  32  Tage
Lüderitzbucht  69  Tage
Lüderitzbucht  61  Tage

9.  24.  jed.  Mts.  5.80
26.  jed.  Mts.  1045

28.  jed.  Mts.  12.48

11.  jed.  Mts.  1.0

2.  16.  30.  Mai  6.  Juni
12.

18.  Mai  9.5

11.  Mai  12.48

15.  jed.  Mts.  9.5

22.  jed.  Mts.  1.0

9.  24.  jed.  Mts.  5.30

26.  jed.  Mts.  1045

28.  jed.  Mts.  12.48
11.  jed.  Mts.  1.0

2.  16.  30.  Mai  6.  Juni
1813-5  Mts.  9.5
15.  jed.  Mts.  9.5
22.  jev.  Mts.  1.0

11.  Mai  12.18

 

Lüderitzbucht  unbestimmt!
        <pb n="502" />
        W  458  20

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus

Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:

 

Hamburg  9.  24,  jedes  Monats  Viktoria  20  Tage
Duala  21  Tage
dribi  22  Tage  9.  24.,  jed.  Mts.  9.5
#a)  nach  —  nach  bone  Blantation  22  Tage
rnenh  Banjo,  DHat.  E—  ongji  22  Tage
pindihof,  Bonabert,  BonamBoulogne  11.  26.jedes  Monats-  Viktoria  18  Tage

5.  Kamernun.

—

 

 

bast,  Buen.  Campo,  Dschang,  sur  Mer  Duala  19  Tage
Sboloro  eß  ache  Schifto  Kribi  20  -  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
brechtshöhe,  Joko,  Kribt,  Plantation  20  Tage
*N3s  lod  *  Longji  20  Tage
mderr,  Off.Hamburg  22.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
An  Vlanta  ou  Satt  Duala  28—30  Tage
Bittoria  NViverpool  29.  Mai  Viktoria  88  Tage  -
Duala  89  2.  Mai  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Ta  jeden  Montag  1015
;  von  dort  weiter  -  Ikang
)  nach  Rlo  del  Rer  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
#Hamburg  1  22.  jedes  Monals  Rio  del  Rey  31—58  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
Siverpool  29.  Mai  Rio  del  Rey  87  Tage  27.  Mai  1012
e)  nach  Garua,  Leree  iverpool  ijeden  Mittwoch  Forcados  17  Tae  jeden  Montag  1046
-  voudoktwettekber

Lokodja-Dola

0)  nach  Kussert..  Liverpool  jeden  Mittwoch  Lagos  16  Tage  S.  jeden  Montag  1045
von  dort  weller  Üüber  garla
1  Noragmo,  Matdugurt—
*1  3.  24.  Mai  14.  Juni  2.  23.  Mai  18.Juni  8.43
er  nach  Akoafim,  Carnot,  Juka-  1  .  Matadi  18—20  Ta  1105
homas  es  Motandu,  Rochelle  5.  26.  Mai  16.  Juni  3.  24.  Mai  14.  Juni  1016
NoltrSousta  Molundu  W—W*]  bonsa  eiter  ant  de  E  Fet

Bordeaux  25.  jedes  Monats  dann  nnt  Sd  23.  jed.  Mts.  1045

 

6-  den  „Karallan.  palan=  Nepel  16°.  Mai  13.  Juni  Jap  36,  37  Tage  14“.  Mai  11.  Juni  10.#0
Juseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  4r  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
#a)  nach  Jap  und  Angaur.  »  «Japm.nächlt.  Gelegenh.
Brindisi  26.  Mai  Jap  49  Tage  28.  Mai  1050
(engl.  Schiffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.

 

Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Palau  36  Tage
Saipan  43  Tage  11“.  Juni  1050
Ponape  50  Tage

b)  nach  den  übrigen  Stationen  Neapel  v  13“.  Juni
(deutsche  Schiffe)

 

 

 

*  Fur  Briefe  und  1eesttarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
  11  am  19/5.  u.  16/6.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien—Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs-  bis  siebenmal  jährlich.

 

 

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briese  und  Postkarten  —  nucht  auch  Drucksachen,  Geschäftspaplere,  Waren
proben  —  über  Repnselch  Montags,  Deo  Sonnab.  ab  Berlin  7  .  u.  118  E—  —““

b)  Drucksachen,  .b  Warenproben.

Neapel  .16.  80.  Mai  Tsingtau  34  Tage  14.  28.  Mai  1050

(deutsche  E
7.  Niantschon.  isn  “  jeden  Sonntag  Tsingtau  82—35  Tageseden  Freitag  105

(engl.  Schiffe)  %
0  Ve  9.  28.  Mai  6.  Juni  Tsingtau  34  Tage  7.  21.  Mai  4.  Juni  10.
eng

Liverpool  28.  Mai  6.  Juni  Tsingtau  34  Tage  21.  Mai  4.  Juni  8.48

Marseille  4.  18.  Mai  1.  Juni  Tsingtau  35  Tage  2.  16.  30.  Mai  1013
(franz.  Schiffe)

 

Berlan  des  Absenders  werden  Kl  mit  den
l  #  nre  —  g  i  ##  Vork  t
        <pb n="503" />
        E  459  24
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schifungshafen  #am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Marshall-Inseln.  Taranto  18.  Mai  Jaluit  59  Tage
a)  nach  Jalubt  (engl.  Schiffe)  16.  Mai  117.  Juni  102
Neapel  13f.  Juni  Jaluit  55  Tage
(eutsche  Schiffe)
Neapel  21.  Mai  Adelaide  27—381  Tage,
deusese  Schiffe)  dam  P  6
b)  nach  Naurm.  Beimoift  n  11.  25.  Mai  8.  Juni  it  2.  *  16.  19.  23.
engl.  e  ampfer  .  Mai  6.  Juni10  50
Taranto  4.  18.  Nai  1.  Juni  **  ät!.  wb
(engl.  Schiffe)  l  take  ach  Nau

 

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  FSricse  und  Pos  arte  —  nicht  *  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet

drowo  1132  eomB

E—  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexan- 



9.  Logo.

 

            

 

Hamburg  r  9.  24.  jedes  Monats
ele  1.  26.  jedes  Monats
1#Hamburg  22.  jedes  Monats
1  Marseille  .  10.  jedes  Monats
Bordeaux  1  25.  jedes  Monats

Liverpool  jeden  Mittwoch
Hamburg  16.  jedes  Monats

Rotterdam

eutsche,  Schiffe)

Hamburg  30.  jedes  Monats
Rotterdam  r  3.  Mai  4.  Juni
Oeunsche

 

Lome  18  Tage
Lome  16  Tage

Lome  21  Tage
Kotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung
Kotonon  14  Tage

n  da  ab  —

end  5  T
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  28  Tage
Lome  28  Tage

Lome  30  Tage
Lome  26  Tage

9.  24,  jed.  Mts.  9.5
10.  25.  jed.  Mts.  1.0

22.  jed.  Mts.  9.5
8.  jed.  Mts.  1015

23.  jed.  Mts.  1045
Montag  1012

16.  jed.  Mts.  9.5
21.  jed.  Mts.  10  12

30.  jed.  Mts.  9.5
2.  Mai  3.  Juni  1012

 

Den  durch  #  bezeichneten  Schifsperbirdungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  fällig.  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
beutsch-Reuguinea  #erei  1  14.  10,  30  .  Mai  Neuvel44-  29.  Mai  12..  dun
–—  —.  Brindisi  .  ..  11.  25.  Mai  8.  Jun
Neapel  4°.18“.  Mai  B  Juni  Marseille.  8.  22.  Mai  5  .Junibeutsch-Ostafrina]
  Brindist.  18.  Mai  15.  Juni  Liverpool  4.  25.  Mai
Nurseile.  21  Mai  24.  Zum.  anschon  Vlonout,  «
pelnchISadvespSonshqmptoa.3«10Ma11«Ju-n  Southamptotyug  San  Franeisen  oder
Southampton  11.  25.  #  2.  „Iumi  Le  Havre  oder  eattle  unbestimmt
afrika  amburg.  27.  6.  3  Queenstooun15—6  mal  monatlich)
Southampton  15“.  *  e  —  Sibir.  Eisen-  V  in  der  Regel  Dienstag.
Kamerun  ..  ...  Hombung  5%  16  en  Mts.  bahn  Donnerstag  u.  Sonnabend
iverpool  3.  31.  MWi  ––.
Neapel  19.  30.  Mai  16.  Juni  Plymouth.
d  von  Ja  ....  .  Queenstown  über  San  Francisco  am
en  Rarolinen  ..  un  en  Brindisi  8.  Juni  Samoa  oder  Haore  6“.  Mai  "iz!  Juni
ürigen  1  Brindisi  8.  Juni  od.  Plymouth  .  .
Insein  Brindisi  .  .  .  8.  Mai  1.  Juni
den  Marianen  ..  Brindisi.  ..  .  8.  Juni  —
Neapell  14.  Mai  kr  .  **  6
en  Palan-Inseln  Brindiis.  8.  Juni  —  Lanburg  r1  *W  6  406  Nerr  Mts.
Narshal-IUnseln.  ]  Neapel..  8.  Juni  Plymouth  .  .  jeden  Dienstag.

 

 

 

 

 

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="504" />
        G  460  20

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
r

Postdampfe  von  nach  bis  9.  Mai  1913.
„Adolph  Woermann“  Ostafrika  Hamburg  am  5.  Mai  ab  Durban.
„Alexgandra  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  16.  Mai  ab  Hamburg.
„Aline  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  8.  Mai  ab  Madeira.
„Anna  Woermann“  Assinie  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg
„Arnold  Amsinck“  Westafrika  New  Vork  am  20.  April  ab  üonrovio.
„Carl  Woermann“  Mberigbucht  Hamburg  am  28.  I  in  Hamburg.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  15.  Bai  ab  Homburg.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  9.  Mai  ab  Dual
„Elisabeth  Brock-  Burutu  Hamburg.  am  4.  Han  in  Lagos
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  7.  Mai  in  Lüderitzbucht.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  6.  Mai  in  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  5.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  19.  April  in  Lagos.
„Henny  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  9.  Mai  ab  Monrovia.
„Henriette  Woermann“  Afssinie  Hamburg  a#m  7.  Mai  ab  Sierra-Leone.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  7.  Mai  ab  Notterdam.
„Jeannette  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  28.  April  ab  Kotonou.
„Kurt  Woermann“..  Hamburg  Accra  am  5.  Mai  in  Sierra-Leone.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Assinie  a#m  20.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  4.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Lucie  Woermaonn“.  Hamburg  Kamerun  am  10.  Mai  ab  Hamburg.
„Lulu  Bohlen"  Hamburg  Burutu  am  27.  April  ab  Las  Palmas.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  9.  Mai  ab  Rotterdam.
„Max  Brock“  .  Matadi  Hamburg  am  3.  Mai  ab  Monrovia.
„Paul  Woermann“.  Kotonou  Hamburg  am  9.  Mai  in  Hamburg.
„Professor  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  8.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Renata  Amsinckk  Hamburg  Kamerun  am  4.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen"#  Hamburg  Kotonou  am  9.  Mai  in  Kotonou.
„Khallf#  Hamburg  Lüderitzbucht  am  28.  Mai  in  Lüderitzbucht.

 

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-  Dient.

„Edea“  Kotonon  Hamburg  am  7.  Mai  ab  Bissao.

„Lome“  Hamburg  Accra.  am  12.  Mai  ab  Hamburg.

„Otavi“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  6.  Mai  in  Cap  Lopez.
„Rhenania  Ostafrika  Hamburg  am  4.  Mai  in  Hamhurg.
„Slavonia  —  —  z.  Zt.  ein  k7  Lemhur

Swacopmund“.  Hamburg  Lüderihbucht  n  Mai  ab  Tonrovio.

„T  Hamburg  Kotonou  am  B¾-  Mai  ab  Madeira

—“n  Ostafrika  Hamburg  am  3.  Mai  ab  Lowmvem#e  Marques.
„Steiermark“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  4.  Mai  in  Lome.

„Duala"  Hamburg  Calabar  am  23.  April  in  Forcados.

 

 

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie

A.  G.

Hamburg  Lüderitzbucht  am  3.  Mai  ab  Monrovia.
Burutu  Hamburg  am  4.  Mai  in  Hamburg.
Hamburg  Matadi  am  4.  Mai  ab  Victoria.
Matadie  Hamburg  am  4.  Mai  ab  Matodi.
Hamburg  Matadi  am  8.  Mai  Cuxhaven  passiert.
Kotonou  Hamburg  am  5.  Mai  ab  Las  Palmas.
Calabar  Hamburg  am  6.  Mai  ab  Sierra-Leone.
Hamburg  Kotonon  am  4.  Mai  in  Conakry.
Hamburg  Calabar  am  4.  Mai  Dover  passiert.
Hamburg  Ostafrika  am  8.  Mai  in  Kapstadt.

 

 

Marktbericht.  r)  (Nachdruck  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Baumwolle.  ve  Stimmung  ist  flau  geworden.  diesem  Jahre  während  der  gleichen  Periode  359  000
Die  statistische  boge  des  Artikels  hat  sich  in  sieben  Ballen  weniger  in  Sicht  kamen.  Im  ganzen  hat  sich

Wochen  um  191  Ballen  verschlechtert,  trotzdem  in  also  die  Statistik  um  550  000  Ballen  für  die  Haussiers
*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  9.  Mai  1918.
        <pb n="505" />
        461  20

FSKettr  m  i&amp;amp;#  Wie  i„senser  Sun

ist.  Die  ein  Bewei  von  Amerika  lauten  günsti
und  ist  ein  beträchtliches  großes  Treol  (etwa  7v  ’
angepflanzt  worden.  Notierung  für:  Middling
American  0,61  ½/  .  (gegen  1n½.  AM).  Upland  von
Narunga  0,67—0,68  /#  (gegen  0.70—0,71./1).  Abassi
0,2—0,92  ¼k  (gegen  0,75—0,95  /#).  Mitafifi  0.74
—0,78  /¼  (gegen  0.77—0,81./).  Caravonica  o,  76—
4oS  (gegen  0.78—0,86  ./4)  für  ½  kg  im  Voronat.
  Togo,  ghutt  Durchschnittsware,  wertet  etwa

%  —0,62  /“  (gegen  0,64½  4),  geringere
gorten  o  0,50  .K  (gegen  ¾l  *  52.  3/  für  ½  kg  im
or

—  (Westafrit)  18—17,50  für  50  kg  wie
im  Vormor

Sienemwachs  ist  ein  wenig  ruhiger.  Deutsch-Ostafrika
  299—801  „TX  gegen  298—800  1,  Madagaskar
290—295  /  gegen  290—296  .x,  Benguella  295—
305  #  gegen  295—208  4  Chile  810—312,504
gegen  310—315  für  50  kg  im  Vormonat.

Blei  ist  im  Steigen  begriffen.  Eugl.  Blei  in  Mulden
21,50  /%  für  50  kg  gegen  19,50  im  Vormonat,
Deutsches  Blei  in  Mulden  22  /#4  für  50  kg  gegen
21,20  ¼#  im  Vormonat.

Elfenbein  war  entschieden  besser  und  konnten  die
Preise  bei  guter  Frage  anziehen.  Es  notieren  jetzt
Kamerun-Gabun  11,25  für  ½  kg  mit  einem
W  von  15—16  Ffid  engl.  gegen

ßr  ½  kg  im  Vormona

Pse  se  4  teilweise  etwas  tbeser.  Geschälte
Mozambique  und  andere  Ostafrika-Sorten  17.4
gegen  17—16,75  A,  Nigeria-Lagossorten  16,.75.4
gegen  16  62½  ¾  für  50  kg  im  Vormonat,  Bissao-=sorten
  25  .4  gegen  25,25  ¼  für  100  kg  im  Vormonat.

Hauf.  Deutsch-Ostafrika-Hauf.  Awor:  1912:
anuar-März  3512  Tons,  il  885  Tons,  zusammen
  4397  Tons;  1913:  Jrsbril#ddh  4476  Tons,
Ipril  1082  Tons,  zusammen  5558  Tons.  Nachdem
in  den  letzten  Tagen  ungefähr  letzte  Preise  erzielt
werden  konnten,  mußten  dieselben  bald  darauf  infolge
  des  abflauenden  Marktes  ermäßigt  werden.
Reguläre  Ware  ging  bis  auf  etwa  33,50  für  50  kg
zurück,  auf  welcher  Basis  Verkäufe  schleppend  vonstatten
  gingen.  Ebenso  war  Abladung  recht  vernachlässigt.
  Allmählich  setzte  jeoch  wieder  etwas
mehr  Frage  für  loko  und  nahe  Ware  ein;  infolgedessen
  fand  die  gegen  Ende  des  Monats  eintreffende

Zufuhr  zu  höheren  Preisen  giemiich  pro  prompten  Absatz.

  Reguläre  Ware  wurde  X  für  50  kg
bezahlt,  während  bessere  bis  Guberior  34.50—5
holten.  Es  notieren:  Reguläre  Ware  34  /  (gegen
35  ./XF),  Sekunda  bis  Mittelware  32—33  (gegen
33—34),  „Abfallhanf  28—23,50.  (gegen  23—24.4)
für  50  kg  im  Vormonat.=Kakao

  ist  unverändert  gewesen.  Heutige  Werte  bei
fiemlich  unveränderten  Preisen  gegen  den  Vormonat
ind:  Kamerun-Plantagenkakao  67—67,50  .  (gegen
6G.“h),  Victoria  54—55.4  (gegen  54.84).  desgl.  rauchig
42—42,50  /  (gegen  42—47  /4),  Lagos  59  ./44  (gegen
58,50  4%),  Accra  fermentiert  68  4¾  (gegen  62,50.4),
desgl.  kurant  61  4  (gegen  59,50  44),  Old  Calabar
50—59,50  4¾  (gegen  59  -4),  Fein  Sao  Thomé  68—
69  4  (gegen  68.50  4,  Hurant  64  %  (gegen

50  %)  für  50  kg  im  Vormo
Kapok  ist  in  recht  guter  Suge  zu  weegahlten  Preisen.
raue  Sorten  notieren  ,20  A,  weiße  Sorten
1,30—1,50  für

 

 

Kautschuk  war  sehr  flau,  ist  aber  seit  einigen  Tagen
etwas  fester.  Para  ist  von  3  sh  3  d  auf  3  sh  7  d
heraufgegangen.  Es  notieren  rgsnbrse  Hubn
4—4,50  F  (gegen  4—4,60  /),  Kamerun-Batanga
4,80—4,  50  (4,40—4,50  .),  Ia  Kamerun-Würste
5  K  (5—5,  10  #),  Südkamerun  5—5,.15  /x  (5.10—
5,15  K),  I  Kamerunkuchen  4,30—4,60  K  (4,40—
4,50  ),  1  Goldküsten-Lumps  3.40—4,50  /4  (8.40—
3,50  Z),  I  Togo-Lumps  4,80—4,50  (4,35—4,45  A),
I  rote  go  Wdei,Bälle  7,.20  —7,40  (7,20  ,  40  )
für  1  kg  im  Vormon  Deutsch-  Hftafrikanischer
Hiourren.  ache  wertet  hute-  a)  Bälle  4,30—

(4,  „10  4%,  b)  5,.50—7,20  (6,  60
e  15  %%“  fir  1  kg  im  Well  2.

Kolanüsse  sind  wenig  verändert  .  notieren  wie
im  Vormonat  0.,70—0,65  K&amp;amp;  für  1

Kopal  bleibt  unverändert.  Klmerunk  0  70—0,80  .
Zanzibar  glatt  0,80—2,70  4X,  Zanzibar  Gpoe

5—10  ,  Madagaskar  0.40—2,70.8,  Bissao-Boulama
kurant  1,65—1,80  desgl.  gemischt  0.65—0,95  .44.
desgl.  Kiesel  0.55—1,60  .#KF,  Conakry  Sierra  Leone
kurant  1,90—2,40  4  desgl.  gemischt  1,15—1,80.#
für  1  kg  wie  im  Vorm

Kopra  ist  flauer-  ewolen?  —e  Ware  notiert
nach  Qual  28—28,50  ¾  (gegen  29—30  14),  Westnrchiunnche
  Vaes-  25—27  “  (gegen  26—28,50  )  für
50  kg  im  Vormonat.

Kupfer  ist  sehr  gestiegen,  es  notiert:  engl.  raff.  in
Ingots  85.x  für  50  kg  gegen  80  ¼¾  im  Vormonat.

Mais  ist  ganz  unverändert  geblieben  und  haben  sich
Preise  bei  sehr  Fuhigem  Geschäft  auf  der  alten  Basis
halt  n.  Wei  ogosorten  notieren  somit
118  M  v  1000  kg,  Dayond  117  A.  Portu  iesisch
Ostafrika-Ware  war  auch  diesmal  nicht  ngun

Mangroverinde  ist  ziemlich  fest.  Notierun  o,
10,80  A.  gegen  10,25  Ac  für  100  kg  im  Vormonat.

Palmkerne  haben  ziemlich  nachgeben  müssen.  Wir
schließen  jedoch  in  etwas  festerer  Tendenz  zu  folgenden

Freisen:  Lagossorten  21,37½  44  (gegen  22,70—
60  /),  Togo  21,17½  MK  (2250—22,40  2#),  Elfen-22
  %%Kge  21,07½  K  (22,40—22,30  A)  für
50  kg  einschl.  Sack  im  Vormonat.  Für  spätere  Abladungen
  sind  die  Preise  teilweise  erheblich  niedriger.
almöl  war  flauer,  bat.  im  Preise  verloren.
orto  Novo

amerun  29.50—
25  M  (26  M)  To  27—26,  50  54%  #  50
—29  #4)  für  50  kr  im  P

Phosphate.  Florida  Rock  atoh  3—3),05  Pf.,
Florida  Pebble  74—76  2,75—100  Pf.,  Algier-Tunis
63—70  %  2.85—100  Pf.,  Algier-Tunis  57—68  %
2.25—100  Pf.  für  1%  phosphors.  Kalk  in  50  kg.

RNeis  ist  sehr  fest  und  im  Steigen  begriffen.  Rangoon

—30  /E  (gegen  24,50—29,50  /%),  Japan  26—40.4
#  50  %),  Java  36—50  .  6  50—49,  0  für

100  kg  im  Vormonat

Sesamsaat  —

Mozambique  notieren:

im  Vormo

Silber  in  Lorren  ist  fester  gegangen.  Verkäufer
82,  60  A  gegen  79,50  .4,  Kän  pUfer  82  ¾  gegen  79.4

für  1  kg  seh  im  Vormon

Superphosphat  ist  wemg  verändert.  Wie  im  Vormonat
  notieren:  18  %  wasserfreie  Phosphorsäure
5,60  K4,  16%  wasserfreie  Khosphorfure  5  &amp;amp;  für
100  Lg  in  Doppelsäcken  zu  100  kg  nett

Togo-Sisalhanf  notiert  38,50.“  gegen  84.  für
50  kg  im  Vormonat.

Helle  Zanzibar  und  bunte
18,50—18  ¾  für  50  kg  wie

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berkin.
Berlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhamdlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  668—71.
        <pb n="506" />
        Anzeigen.

gmAnlerate  find  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deutschen  Kolontalblattes“,  Berlin  8W  c#.  Kochstraße  68-7I1.  einzusenden.  O  O  O

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HKeudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.8.

 

 

 

 

 

 

 

 

     
   
    

 

 

 

 

 

 

 

 

ist  obeinstebeme.  *  stets  Kon  Käufer  bzw.  Verkäufer.

  

  

  

bereitwilliast  und

 

 

 

kostenlos.

 

 

Telephon:  Amt  Ztr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydtkontor“.  10.  Mai  1913.
Grün--  -  Gestksseste  i-  Fretbletbend
dungs-  Kapital  schäfts,  oerstellt-  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufe  käufer
·—  M  jabr)  dende  dende  2%  ½
1910  48000  000D  1.  1.)  0  0  eita=  Marmar-kolonialges.  7  75%  T  Ant.  30  85
19072  500  0001.  10.  6  8  aijritanische  Ko-  e  A.-  J75  7
1907  600  O00.0  1.  7JU0  ·0  #enereischn  (D.  K.  G.)  —
18906  1600  00  /1.  1.  12  Car  mm.  Ges.  3  Ait..  125  150
1905  )  1000000|1.  4.½  15  *m%u  Kol-  5  v  Olon  A.  147  152
1802  —.—  Sritieh  Centrnl  Afrien  6/9  7/
19065  1200000  1.  4.  0  0  Centralafrikan.  Sa  eielichast  (D.  6  G.)  —  60
1902  600  000/1.  1.  8  8  Centralafrikanische  Strenghesellichaft  m.  b.  H.  133  138
1905  220  000.  1.  8  10  Debundscha-Pflanzung  (D.  .105  110
1900ä  064  600/1.  1/12  20  Deutsche  er  o.  Ant.  185  190
19000  191  800  1.  1.  0  8  (0Gummen.  13860  —
1908  925  000  1.  11  0  ·0  l.  G.)  Z  12  17
1902  2000  Ooo  1.  1.|  10  105  110
1807  2600000  1.  1.  8  5  127  132
1885  2000  000  1.  4.  560  35  620  650
1902  10000  000  1.  1.)  0O  0  53.  57
1908  4500  000  (1.  1.)  0  0  170  175
1902  1000000  1.  b.  6  7  .  104  108
1906  600  OOo0  1.  1.4  0  —  20
1689908,  2250  000  I.  1310  10  )/  105  110
1000  L  150  000  (1.  1  0  0  K  2  4
1899  4360  000#  1.  1.0  0  l  47  —  50
189930  1.  1„0  8  109  112
189711153000  1...%  0  —  20
18869  3000  000  1.  10.  0  o  50  55
1200  000  1.  111  11  155  165
1887  1200  000  1.  1.)  25  25  220  —
1989891  1  017  000  11.  V7J.10  ·  57  61
18506  3000  1.  U1#S  78  88
1895  10  000  000  1.  1.  0  ·  27  29
1908  900  1.  1.0  8  90  94
1908.  1250  000  1.  .  8  115  119
1808  2  125  000  1l.  1.  2½¼  4  36  A
1907  500  O0o  1.  1.A4  0  1009  —
1899  2000  00  0  U.  10.6  5  104  108
1836  7500  0001.  41  —  122  124
1908  1400000  1.  11  6  135  .15  180
1910  1  1135  000|1.  7.0  ·0  60  65
19101  St.  200/1.  1.0  ·0  —  4  25
1908,  789  000/  1.  7v)  0  0  710  80
1008  1  600  O00  1.  1.  0  K  .)  646  69
1900  St.  200  000  I  1.  4.  6,50  #%%  5  %  82  M  8
19028  375  000/1.  1.30  24½  2  4½
1910  35  000  0.  1.)  10  2½  2  272.
1904  160  000  1.  ö0  100  105
1911  3000  000  fl.  110—  900  920
1895  1.  1  500  oo  ’1.  1.4  ·  .  —  50
1903  546  200  1.  1.  o  ·0  —  25
2  000  000  1.  1  4  4  17  10
1697  500  Ooo  1.  1.|12  1  1175  185
1904%  1  1.12  16  300  —
1910St.  1  000  1.  1.|  200.4/200  ½  2000  A  2200
1895)  2  500  0001.  7.70  o  59/  5/6
1895  e  850000  1.  L..0  ¾l  1  1/8
1  æ2  2000  000  1.  1.  74)  6  24/6  25/
1901  600  1.  1.  0  —  75
19114  1000  1.  1..  —  —  95  —
1898  869  100  1.  4  0  ·  —  4
1  142  1.  4.|  0  0  —
19000  4235  000/.  1.,14  0  9
1  1600  1.  11  0  0  150  /#  170
1897  2100  0001.  1.8  0  113  116
8000  Oo  1.  1.|16  285  295
18995  1  800  000  1.  110  6  120  —
1907  300  000  J  1.  1.  ¾  8  4f115  130
Banzinsen.  #.  —  pr.  1.  Sen  Divo.  noch  nicht  erklärt.  Auch  nicht  aufgeführten  Werte  ohne  Sörsennott
        <pb n="507" />
        Bekanntmachung.
In  das  hiesige  Oanbelsregister  B
uner  Ar.  I0  ist  bei  der  Firma  Dentsch-Cafritanische
  Bauk,  Verlin,  Zweign

  derlassung  in  Dar  ressalam,  aomB

31  März  1913  eingetragen  worden:
dem  Edo  Berger  und  dem  Heinicch
Wule,  beide  in  Berlin,  ist  Prokura
*  ilt:  (Iin)
Liiserl.  3irlsgerich  Datessalam.

 

Wekauntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  Abuirung
  B  Nr.  10  ist  bei  der  Deutsch-Ofafrikauische
  Bank,  Berlin;  Zweigmederlassung
  in  Daresfa  lam,  am
1  Dezember  1912  eingetragen  worden:

Durch  Beschluß  der  Generalversammlung
  vom  31.  Mai  1912  ist  die  Sotzung
leundert:  binsichnich  der  Vertretung  der
Felschaft  G  21).  Danach  sind  Urkurden
  und  Erklärungen  für  die  Gesell-LK
  ift  verbindlich,  wenn  sie  unter  ihrem
bnnen  von  zwei  Mitgliedern  des  Vorndes

  oder  von  einem  Mitgliede  und

einem  Prokuristen  oder  von  zwei  Prokuristen

  vollzogen  sind.  (181b)

Kaiserl.  Bezirksgericht  Daressalam.
—.————

O#lntiche  Bekanntmachung.
m  hiesigen  Handelsregister  Abteiung
  B  Nr.  2  ist  bei  der  Westdeutschen
Handels-  und  Plantagen-Gesellschaft,
DTusseldorf,  Zweigniederlassung  in

worhn:  heute  folgendes  eingetragen
worden
die  #  ,  3.  6.  7.  13,  14,  15,

21.  23  und  24  des  Gesellschaftsverlrages

  sind  durch  Beschluß  der  Gesellschaft

  geändert  am  31.  Oltober  1911

bw.  17.  Januar  1912.  (15  )
Tanga,  den  31.  März  1913.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

————  ——

Ofeentliche  Bekanntmachung.

In  das  besige  Handelsregister  Ableilung
  B  Nr.  10  ist  heute  bei  der
Firma  Sisah  apen.  Gesellschaft  in
Dusseldorf,  Jweignievertassungen!  in
Longwe  und  Kigombe,  solgendes
eingetragen  worden:

Durch  Beschluß  der  Gesellschaftsversammlung
  vom  15.  Juni  1912  sind
d  88  2.  6,  6,  10,  1i,  i2,  37,  38  des
zbiehchaftzoeranen  abgeändert  und
ie  887,  8,  9,  40  aufgehoben.  (155b,

Tanga,  den  31.  März  1913.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Offentiche  Bekauntmachung

biel  hiesigen  Landeksreaister  ist  in
teilung  A  unle  r.  51  neu  ein—-setragen
  die  Fimr

Arend  Feindt  in  Duala.
—  Kaufmann  Arend  Feind!
52.

rass  den  11.  März  1913.
Kailerliches  Bezirksgericht.

H  oako  -«.  ,
tz  dhu
—i  Keetm  t

 

 

 

 

 

F.  C.  Heinemann,  Erfurt  23.
Hoflieferant  Seiner  Majestät  des  Deulschen  Kaisers  und  u-6.%  von  Preuflsen.
Fmemut.  Lut.  l.  Hendissirbees  -  -

Ililalogisi  deutsche-J  Uusgabe:  200  Seite
*|  Abblldungen,  glesneh  Kultur-  A  foras
englische  und  fraarösle

  
   

 

:  200
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        Offentliche  Bekanntmachung.

In  das  beesige  Handelsregister  B  ist
heule  unter  r  30  folgendes  eingetragen
  wor

The  Leus  Rubber  Estates

Limited,  London,
Zweigniederlassung  Tanga.

Gegenstand  des  Unternehmens:
Erwerb  und  Betrieb  von  Pflanzungen
in  überseeischen  Kolonien,  der  Verkauf
von  Erzeugnissen  von  Pflanzungen,
Errichtung  und  Verwertung  technischer
Anlagen  und  jede  sonstige  kaufmännische
Unternehmung.

Stammschttal=  250  000.—  ,
eingeteilt  in  shares  zu  je  1.—  #,  welche
auf  den  Namen  lauten.  Die  Gesellschaft
ist  berechtigt,  über  vollbezahlte  shares

den  Inhaber  lautende  sbores-Zertifikate
  auszugeben.

Die  Gesellschaft  kann  durch  Beschluß
der  Generalversammlung  die  Ausgabe
neuer  sbares  beschließen  und  diese
shares  mit  Vorrechten  und  Privilegien
oder  Beschränkungen  in  bezug,  aufs
Dividenden  und  in  bezug  auf  die  Verteilung
  der  Aktiven  der  Gesellschaft  und
mit  einem  besonderen  Rechte  oder  ohne

Vorstand:  Der  Vorstand  der  Gesellschaft
  setzt  sich  aus!  den  Direktoren  zusammen,
  deren  Anzahl  nicht  weniger
als  zwei  und  nich  mehr  als  sieben
betragen  soll.

Er  wird  zur  Zeit  aus  sechs  Direktoren
  gebildet.  Die  ersten  Direktoren
sind  von  den  Unterzeichneten  des  Gesellschaftsvertrages
  ernannt  worden.
Sie  behalten  mit  den  von  ihnen  auf
Grund  des  Gesellschaftsvertrages  Artikel
  100  ernannten  Direktoren  ihre
Stellung  bis  zur  ordentlichen  Generalversammlung
  im  Jahre  1914  inne.

Bei  der  ordentlichen  Generalversammlung
  im  Jahre  1914  und  bei  den  ordentlichen
  Generalversammlungen  eines
jeden  folgenden  Jahres  scheidet  ein
Drittel  der  Direktoren  aus  dem  Amte.
Die  neuen  an  Stelle  der  ausscheidenden
tretenden  Direktoren  werden  von  der
Gesellschaft  auf  der  Generalversammlung
  gewählt.

Jeder  Direktor  ist  bevollmächligt,
irgendeine  Person,  die  shares  der  Gesellschaft
  besitzt,  mit  Gerehmigung  der
Mojorität  der  ander  irektoren  an
seiner  Statt  auf  eine  bestimnte  Zeit  als
stellvertretenden  Drektor  mit  den  vollen
Rechten  eines  Direktors  zu  bestellen.

ur  Willenserklärung,  insbesondere
zur  Zeichnung  des  Vorstandes  für  die
Gesellschaft  ist  die  Mitwirkung  von  zwei
Mitgliedern  des  Vorstandes  oder  eines
Mitgliedes  des  Vorstandes  und  des
Sekretärs  der  Gesellschaft  oder  eines
anderen  Angestellten,  der  für  diesen
Zweck  von  dem  Vorstande  emächtigt
wird,  ausreichend  und  erforderli

ie  Berufung  der  Generalversammlung
  erfolgt  durch  eine  Aufforderung,
die  den  Zweck  der  Generalversammlung
angeben  muß;  dieselbe  muß  mit  siebentägiger
  Ankündigungsfrist  mit  Angabe

 

des  Ortes,  des  Tages  und  der  Stunde
und  erforderlichenfalls  unter  allgemeinnem
  Ausschluß  über  die  zu  behandelnden
Geschäfte  durch  die  Post  oder  auf  andere
im  Gesellschaftsvertrage  bezeichnete  Art
zugestellt  werden.

ekanntmachungen,  Ankündigungen
der  Gesellschaft  können  persönlich  mitgeteilt,
  brieflich  durch  die  Post  zugestellt
oder  durch  öffentliche  Anzeige  in  zwei
Londoner  Zeitungen,  dem  Deutschen
Reichsanzeiger  und  der  Usambara-Post
erfolgen.

Belkanntmachungen  durch  öffentliche
Blätter  erfolgen  durch  a)  die  Times,
bI  den  Reichsanzeiger,  c)  das  Kolonialblalt,
  d)  die  Usambara-Post.  (16.)

Tanga,  den  6.  Februar  1913.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

 

Bekanntmachung.

In  Abteilung  B  Nr.  45  des  hiesigen
Hondelsregister  ts  folgende  Eintragung
  bewirkt  w
Spalte  22  Jntass.  Sonye,  Hondels

Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung,

  Zweigniederlassung  Jabass.
Sp.  3:  Gegenstand  des  Unternehmens

ist  der  Betrieb  von  Handelsgeschäften
nach  Westafrika,  und  zwar  haupisächlich
  nach  und  von  Jabassi  und

Banya,  sowie  der  Betrieb  von  Hand-*o

  und  Farmgeschäften  nach  und

estafrika  und  Ausführung  aller
wes  im  Zusammenhang  stehender
chäfte.

Sp.  4:  100  000  4
Sp.b:  Geschäfteführer  Kaufmann  Albert
ranz  Bruno  Becker  in  Hamburg.
Se.  Gesellschaft  mit  beschränkter  Hafung.
  Der  Gesellschaftsvertrag  ist  am
März  1912  festgestellt  worden.
Die  Gesellschaft  wird  durch  einen  oder
mehrere  Geschäftsführer  vertreten,  von
denen  jeder  einzelne  zur  Vertretung  der
Gesellschaft  bean
Sv.  9:  VI.  3/1  1.  55.  (Eing
tragen  am  15  t  1913.  (ne%o)
Duala,  den  19.  März  1913.
Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

Bekanntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  Abteilung
  A  Nr.  49  ist  bei  der  Firma
Karl  Simonyik,  Baugeschäft  in  Duala.
heute  folgendes  eingetragen  worden:

Dem  Architekten  Anton  Schmidt
in  Duala  ist  Prokura  erteilt.  (12ie)

Duala,  den  25.  März  1913.
Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

Bekanntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  Abteilung
  A  Nr.  95  ist  heute  bei  der  Firma
Berger  &amp;amp;  v.  Roeder  in  Windhuk
folgres  eingetragen  worden:

C#s)

Die  Firma  ist  erloschen.
Windhuk,  den  26.  März  1913.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

10

 

 

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        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Sudsee

BHerausgegeben  im  Reichs-MKolonialamt.

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Juni  1913.  Nummer  11.

Dielel  eltschrift  Ssscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  kors  Monats.  Derselben  werden  8  Behene  beigessiat  dle  mindestens  ehimal

 

d  n  erschei  mendene  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schurz  eten“.  Herausgegeben  ron  Dr.  Marquardsen.  Der
Abonnementsp  dres  für  das  Simenchort  mit  den  geisen  betraat  bee  zuee  diuich  ie  Post  und  die  Buchbdeerhule
  4.—  r  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlun  5.—  für  Deroltn§  einschl.  der  deutschen

"
Schuy#  Hie  und  Ssherrech.  b)  .6—  für  die  Länder  des  Wlr  vercins.  —  Einsendungen  tand  Anfragen  siu  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Lruist  Sieofrled  Mittler  und  Sohn,  Berlin  S8Wég,  Kochstraße  68—71,  8  ĩ  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Reichskanzlers,  botr.  die  umiformierung  der  Polizei=  und  Exerziermeister
  der  Polizeitruppen  in  Kamerun  und  Togo.  Vom  8.  Mai  3  S.  4  —  Verordnung  des  Reichskanzlers
eichg-Kolonialamt)  betr.  das  Inkrafttreten  der  Siamen,  S.  Ma  1519  5%½  190.  Dezember  1912  im  Pomonagebiete.
Vom  27.  Mai  1913  S.  464.  —  Desgl.  betr.  Ergänzung  der  Verordnung  vom  12.  Januar  1913  zur  Anderung  der
Verordnung,  betr.  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamantenregie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets  vom  25.  Mai  1909.
Vom  27.  Mai  1913  S.  465.  —  Desgl.  betr.  Ergänzung  der  Verordnung  vom  12.  Januar  1913  wegen  Anderung  der
Ausführungsbestimmungen  vom  25.  Februar  1910  zur  Kaiserlichen  Verordnung,  betr.  den  Haudel  mit  südwestafrikanischen
  Diamanten.  Vom  27.  Mai  1913  S.  465.  —  Verfügung  des  Reichskanzlers  zur  Anderung  der  Bestimmungen
über  die  Eriichtung  einer  ständigen  wirtschaftlichen  Kommission  der  Kolonialverwaltung  vom  30.  Juni  1911.  Vom
24.  Moi  3  S.  466.  —  Vereinbarung  zwischen  Deutschland  und  Porluga  über  die  Zugehörigkeit  der  im  Rowuma-Fluß
  Ebsihnn  gelegenen  Inseln.  Notenwechsel  vom  20.  März  1913  S.  466.  —  Verfügung  des  Gouverneurs  von
Kamerun,  betr.  Abänderung  der  Verfügung,  betr.  die  Abgabe  von  A  S  aus  amtlichen  Beständen,  vom
13.  Juli  1911.  Vom  4.  September  1912  S.  467.  —  Bekanntmachung  des  Gonverneur  von  Kamerun,  betr.  die
Einfuhr=  und  Ausfuhrplätze  sowie  die  Zollstellen.  Vom  1.  Oktober  1912  S.  4  —  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Kamerun,  betr.  die  Einfuhr  europäischen  Rindviehs.  Vom  15.  November  17  S  467.  —  Ausführungsbestimmungen
des  Gouverneurs  von  Kamerun  zur  Verordnung,  betr.  das  Verbot  gewister  Kreditgeschäfte  im  Gummihandel  (sog.  Trust-Geschäfte),
  vom  15.  November  1912.  Vom  28.  Dezember  1912  S.  468.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von
RNamerun  zur  Ausführung  der  Apothekenverordnung  vom  12.  Januar  2  Vom  14.  Februar  1913  S.  469.  —  Verordnung
  des  Gonverneurz  von  Togo,  betr.  Ergänzung  des  §7  der  Brückenordnung  vom  5.  Juni  1000.  Vom  22.  Oltober
  19  469.  —  Desgl.  betr.  Abänderung  des  §  9  der  Verordnung  über  die  Abgabe  im  Handelsgewerbe.  Vom
*'  1  S  1012  S.  469.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Togo  zur  Verordnung  vom  4.  Dezember  1912,
betr.  die  Abänderung  des  §  9  der  Verordnung  über  die  Abgabe  vom  Handelsgewerbe.  Vom  4.  Dezember  1912  S.  470.
—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  beir.  die  Beschränkung  des  Verfügungsrechts  der  Eingeborenen  über

ihre  Ländereien.  Vom  20.  August  1912  S.  470.  —  Quarantänevorschriften  für  die  Sceschisse  in  den  Gewässern  des
knuhahen  Samoa.  Vom  2.  ebruor  1913  S.  471.  —  Personalien  S.  471.
tamtlicher  Teil:  utsch-  Südwestafrika:  Nachweisung  der  Roh-Einnahmen  bei  den  Zollteelen  des

Schntgeld  Deutsch-  Stkeilegsein  in  den  Monaten  Oktober  bis  Januar  des  Rechnungsjahres  1912  S

Kolonialrechtliche  Entscheidungen  (Nr.  9  und  10)  S.  475.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Die  Kultur  von  Munihot  gluziovii  und  die  IGewinnung  und  Aufbereitung
  von  Kautschuk  in  Deutlsch-  Ostafrika  S.  477.  —  Kautschuk-Zentralstelle  für  De  Kolonien  S.  481.  Die
Finanzierung  von  Bewässerungsprojekten  S.  481.  —  Deutsche  Afrika-Bank  A.  G.  S.  484.  —  Westdeutsche  Handelsund
  Plantagen-  Gesellschaft  S.  484.  —  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  S.  485.  —  *W  Pflanzungsgesellschaft
  „Bibundi“  S

Aus  iun“.  Kolnien  und  Produktionsgebieten:  Stand  der  Baumwollfelder  in  Agypten  im  April  1913
S.  487.  —  Der  Liffaboner  Kakaomarkt  im  April  1913  S.  487.  —  Kalao-Ausfuhr  aus  dem  Amazonasgebiet  1912  und
Ernteaussichten  S  S.  4897.  —  Der  Kakaomarkt  in  Ecuador  im  1.  Vierteljahr  1913  S.  487.  —  Kautschuk-Auklionen  in
Singheore  S.  188.  —  Gummi-Ausfuhr  über  Parü  1912  S  468.  —  Die  Bedeutung  Tripolitaniens  als  Aderbauland

Der  Handel  des  Sudan  im  Jahre  1912  S.  40.  Angola  S  S.  189.  —  Agyptischer  Sudan  S.  189.
nusn  S.  100.  —  Südafrikanische  Union  S.  400  —  Süonigeria  S.  49V0.
mis  ch  tes:  Koloniale  Verwaltungsgrundsätze  S.  491.  —  *  Die  Kolonialabteilung  der  Deutschen  Landwirtschafts-—“s.
  S.  4093.  —  Ein  Erholungsheim  S.  493.  —  Die  Schlafkrankheit  in  Katanga  S.  493.  —  Hafenbauten  in
Kinshassa  (Belgisch-  ongo)  S.  495.  —  Angola  S.  495.

Literatur-Bericht  S.  405.  —  Koloniale  Literatur  (XI.)  S.  406.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  499.  —
Schiffsbewegungen  S.  503.

Anzeigen:  Sffentliche  Ausschreibung  der  Beschaffungsstelle  für  die  Schutzgebiete  S.  V.
        <pb n="510" />
        464  5

g  l  Amtlicherceit  LI- 

     

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Belchskanzlers,  betr.  die  Uniformierung  der  Dolizei-  und  Exerziermeister
  der  Dolizeitruppen  in  Kamerun  und  kogo.
Vom  8.  Mai  1913.

Auf  Grund  des  §  4  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Oktober  1910  (Kol.  Bl.  S.  849),
betreffend  die  Ausführung  des  Kolonialbeamtengesetzes,  wird  hiermit  bestimmt,  daß  die  Polizei=  und
Exerziermeister  der  Polizeitruppen  in  Kamerun  und  Togo  die  in  der  angeschlossenen  Beschreibung
bezeichnete  Unisorm  zu  tragen  haben.

Die  Kaiserlichen  Gonverneure  von  Kamerun  und  Togo  werden  ermächtigt,  denjenigen  Polizeiund
  Exerziermeistern,  die  eine  aktive  Gesamtdienstzeit  von  neun  Jahren  zurückgelegt  haben,  die  Berechtigung
  zu  verleihen,  an  Stelle  des  in  der  vorerwähnten  Beschreibung  aufgeführten  Seitengewehrs
das  Offizierseitengewehr  mit  goldenem  Portepee  zu  tragen.  Diese  Berechtigung  steht  solchen  Polizeiunteroffizieren,
  die  als  ehemalige  Portepeeunteroffiziere  in  die  Polizeitruppe  eingetreten  sind,  ohne
weiteres  zu.

Berlin,  den  8.  Mai  1913.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

Anlage.  Beschreibung

der  von  den  Dollzel-  und  Exerzlermelstern  der  Doligeltruppe  in  Kamerun  und  Logo  zu  tragenden  Uniformen.

Tropenhelm.  Wie  für  die  weißen  Unteroffiziere  der  Kaiserlichen.  Schutzruppe.  jedoch  ohne  Borgtasch  Kordel):

über  der  deutschen  Kokarde  ein  kleiner  vergoldeter  Reichsa

Dienstmütze.  Die  Mütze  ist  eine  Schirmmütze  aus  grauem  **  un  Art  der  Schutztruppenmütze.  Besatzstreifen
  und  Vorstoß  in  Kamerun  aus  polizeirotem,  in  Togo  aus  gelbem  Tuch  Über  der  deusfchen
Kokarde  ein  kleiner  vergoldeter  Reichsadler.

Feldmütze.  Dem  vorstehenden  entsprechend.

Dienstrock.  Der  Dienstrock  ist  ein  geschlossenes  Jakett  aus  Kaki  bzw.  weißem  Köper  ohne  Vorstoß  mit  Umlegekragen
  nach  Art  der  Schutztruppenröcke.  Auf  den  Schultern  werden  in  Kamerun  rote  Schulterklappen
mit  schmalem  silbernen,  von  zwei  schwarzen  und  einem  roten  Streifen  durchzogenen  Bortenbesatz,  in
Togo  Achselschnüre  von  vierfach  aneinandergenähter  schwargweißroter  Mohairschnur,  zum  Abnehmen  eingerichtet,
  getragen.  Als  Knöpfe  sind  gelbe  Metallknöpfe  mit  dem  Reichsadler  zu  verwenden.

Beinkleider.  Die  Beinkleider  sind  aus  Kali  bzw.  weißem  Köper  ohne  Vorstoß  gefertigt.

Litewka.  Wie  für  die  Schutztruppe  vorgeschrieben  jedoch  ohne  Tressen  und  Spiegel  und  mit  Schulterllappen
bzw.  Achselschnüren  wie  am  Dienstro

Regenmantel.  Wie  für  die  Schutztruppe.

Fußbekleidung.  Beliebig.

Seitengewehr.  Seitengewehr  98.

Leibriemen  mit  Zubehör  und  Säbeltroddel.  Wie  für  die  weißen  Unteroffiziere  der  Schutztruppe.

Verordnung  des  Beichshanzlers  (Reichs-Kolonialamt),  betr.  das  Inkrafttreten  der
s  dnung  vom  30.  Dezember  1912  im  Domonagebiete.
Vom  27.  Mai  1913.

Auf  Grund  des  §  40  der  Diamantensteuerordnung  vom  30.  Dezember  1912  (Reichs-Geseböl.
  1913,  S.  5)  wird  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  Diamantensteuerordnung  tritt  für  das  Pomonagebiet  sofort  in  Kraft.

§  2.  übersteigt  das  Verhältnis  der  Betriebskosten  zu  der  Betriebseinnahme  im  Durchschnitt
des  laufenden  Geschäftsjahrs  auf  das  Hundert  berechnet  (Betriebskoeffizient)  20,  so  ermäßigt  sich
        <pb n="511" />
        W  465  20

die  Steuer  um  einen  in  Hundertteilen  der  Betriebseinnahme  ausgedrückten  Anteil  der  an  die  Firma
Daniel  de  Paß  und  Kompagnie  zu  zahlenden  Bruttoabgabe.  Dieser  Anteil  wird  in  der  Weise
berechnet,  daß  der  Unterschied  zwischen  dem  Betriebskoeffizienten  des  jeweiligen  Geschäftsjahrs  und
dem  Betriebskoeffizienten  20  mit  0,25  vervielfacht  wird.  Der  so  gefundene  Betrag  darf  jedoch  nicht
acht  vom  Hundert  der  Betriebseinnahme  und  dreißig  vom  Hundert  der  Steuer  übersteigen.

Für  die  Berechnung  des  Betrags  im  Sinne  des  Abs.  1  find  die  Betriebseinnahme  und
die  Betriebskosten  nach  den  Bestimmungen  der  Diamantensteuerordnung  und  der  zu  ihrer  Ausführung
erlassenen  Verordnungen  zu  ermitteln,  jedoch  unter  Wegfall  des  in  §  6  der  Diamantensteuerordnung
vorgesehenen  Zuschlags  von  zweieinhalb  Mark  für  jedes  Gramm  der  geförderten  Diamanten.

§*  3.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.

Berlin,  den  27.  Mai  1913.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

Verordnung  des  BReichskanzlers,  betr.  Ergänzung  der  Verordnung  vom  12.  Januar  1913
zur  snderung  der  Verordnung,  betr.  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamantenregie  des
südwestafrikanischen  Schutzgeblets  vom  25.  MOai  1909.

Vom  27.  Mai  1913.

Auf  Grund  des  §  4  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  16.  Januar  1909,  betr.  den
Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten  (Reichs-Gesetzbl.  S.  270)  und  gemäß  der  zu  ihrer  Ausführung
  erlassenen  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  25.  Februar  1910  (Kol.  Bl.  S.  162)  wird
für  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamantenregie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets  verordnet,  was  folgt:

Artikel  1.  In  8  1  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  12.  Januar  1913  zur  Anderung
  der  Verordnung  vom  25.  Mai  1909,  betr.  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamantenregie  des
südwestafrikanischen  Schutzgebiets  (Kol.  Bl.  1913,  S.  31)  wird  unter  VI  hinter  Nr.  2  folgendes
eingeschaltet:

„3.  von  der  auf  Grund  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  das  Inkrafttreten
  der  Diamantensteuerordnung  vom  30.  Dezember  1912  im  Pomonagebiete,
vom  27.  Mai  1913  festgestellten  Steuer  für  Diamanten,  die  innerhalb  des  Pomonagebiets
  gewonnen  worden  sind:

a)  die  Regie  zwei  vom  Hundert

b)  der  Landesfiskus  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets  achtundneunzig  vom

Hundert.
Artikel  2.  Diese  Verordnung  tritt  gleichzeitig  mit  der  Diamantensteuerordnung  vom  30.  Dezember
  1912  in  Kraft.
Berlin,  den  27.  Mai  1913.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Eergänzung  der  Verordnung  vom  12.  Januar  1913
wegen  finderung  der  Kusführungsbestimmungen  vom  25.  Februar  lold  zur  Kalserlichen
Verordnung,  betr.  den  Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten.

Vom  27.  Mai  1913.

Auf  Grund  der  §§  1  und  4  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betr.  den  Handel  mit  südwestafrikanischen
  Diamanten,  vom  16.  Januar  1909  (Reichs-Gesetzbl.  S.  270)  wird  verordnet,  was  folgt:
Artikel  1.  §  1  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  wegen  Anderung  der  Ausführungsbestimmungen
  vom  25.  Februar  1910  zur  Kaiserlichen  Verordnung,  betr.  den  Handel  mit  südwestafrikanischen
  Diamanten,  vom  12.  Januar  1913  (Kol.  Bl.  S.  6)  erhält  unter  Nr.  II  als
zweiten  Absatz  des  daselbst  angeführten  §*  5  folgenden  Zusatz:
1“
        <pb n="512" />
        WM  466  20

„Bei  der  Berechnung  der  Verwertungsgebühr  für  die  im  Pomonagebiete  gewonnenen  Diamanten
ist  die  gemäß  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  das  Inkrafttreten  der  Diamantensteuerordnung
  vom  30.  Dezember  1912  im  Pomonagebiete,  vom  27.  Mai  1913  festgestellte  Steuer

zugrunde  zu  legen.“
Artikel  2.

zember  1912  in  Kraft.
Berlin,  den  27.  Mai  1913.

Diese  Verordnung  tritt  gleichzeitig  mit  der  Diamantensteuerordnung  vom  30.  De-Der

  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

Verfügung  des  BReichskanzlers  zur  fsinderung  der  Beftimmungen  über  die  Errichtung
einer  ständigen  wirtschaftlichen  Kommission  der  Kolonialverwaltung  vom  30.  Juni  1911.
Vom  24.  Mai  1913.

Einziger  Artikel.

Der  §  6  der  Bestimmungen  über  die  Errichtung  einer  ständigen  wirtschaftlichen  Kommission
der  Kolonialverwaltung  vom  30.  Juni  1911  (Kol.  Bl.  S.  654)  wird  dahin  geändert,  daß  an  die
Stelle  des  Wortes  „fünf“  das  Wort  „fünfzehn“  tritt.

Berlin,  den  24.  Mai  1913.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

Vereinbarung  zwischen  Deutschland  und  Dortugal  über  die  Sugehörigkeit  der  im
Rowuma-Fluß  (Ostafrika)  gelegenen  Insein.
Notenwechsel  vom  20.  März  1913.

Tandis  qdue  par  6change  de  notes  du  24.  novembre
  1909  la  démarcation  des  lignes  de
frontière  entre  les  possessions  allemandes  et
portugaises  de  I’Afrique  Orientale  avait  6té
fixée  en  détail  pour  les  sections  voisines  du  lac
Nyassa  et  de  I’'Océan  Indien,  la  section  pour
laquelle  le  traité  du  30.  décembre  1886  avait
désigné  comme  frontière  le  fleuve  Rovuma  est
restée  sans  autres  déterminations.  La  distribution
  des  iles  de  ce  fleuve  demandant  une
röglementation  spéciale,  le  Gouvernement  Im-Périal
  d’Allemagne  s'est  accordé  avec  le  Gouvernement
  de  la  République  Portugaise  pour
régler  cette  duestion  sur  les  bases  suivantes:

1.  Les  dles  situées  dans  le  Rovuma,  en  tant
due  cette  rivière  forme  une  frontière  entre
IlAfrique  Orientale  Allemande  et  la  Province
Portugaise  de  Moçcambique,  seront  distribuées
de  façon  que  toutes  les  lles  situées  dans  le
cours  supérieur  du  dit  fleuve,  c'est  à  dire
jusqu'a  l’'ambouchure  de  L’affluent  Domoni
(38°  8  est  de  Greenwich)  soient  allemandes  —
toutes  les  fles  situses  dans  le  cours  inférieur,
à  partir  de  la  susdite  embouchure  scient  portugaises.


Während  durch  Notenaustausch  vom  24.  November
  1909  die  Grenzlinien  zwischen  den  deutschen
und  portugiesischen  Besitzungen  in  Ostafrika  in
ihren  Einzelheiten  für  die  dem  Njassa-See  und
dem  Indischen  Ozean  anliegenden  Abschnitte  festgesetzt
  wurden,  ist  derjenige  Abschnitt,  für  den  der
Vertrag  vom  30.  Dezember  1886  den  Rowuma=Fluß
  als  Grenze  bestimmt  hatte,  ohne  nähere
Bestimmungen  geblieben.  Da  die  Verteilung  der
Inseln  dieses  Flusses  besondere  Abmachungen  erforderte,
  hat  die  Kaiserliche  Deutsche  Regierung
sich  mit  der  Portugiesischen  Republik  über  diese
Frage  auf  Grund  nachstehender  Festsetzungen
geeinigt:

1.  Die  im  Rowuma  gelegenen  Inseln,  insoweit
  dieser  Fluß  die  Grenze  zwischen  Deutsch-Ostafrika
  und  der  Portugiesischen  Provinz  Mocambique
  bildet,  werden  derart  verteilt,  daß
Deutschland  alle  Inseln  des  Oberlaufes  bis  zul
Einmündung  des  Domoni  (38e  Z“  östl.  Längel,
Portugal  die  Inseln  des  Unterlaufes  von  dieser
Einmündung  ab  gerechnet  erhält.
        <pb n="513" />
        W  467  20

2.  Dans  les  deux  segments  partout  ou  l
a  des  Iles  la  frontière  sera  formée  par  une
igne  se  tenant  au  milien  entre  les  fles  et  la
rive  qui  appartient  à  P’autre  puissance.  Pour
whe  reste  elle  suit  le  thalweg  du  fleuve.

3.  Dans  les  deux  segments  les  indigenes
de  part  et  d'autre  auront  le  droit  dans  toute  la
largeur  du  fleuve  pour  suffire  à  leurs  bescoins

a)  de  prendre  de  D’eau,

b)  de  pecher,

c)  de  prendre  du  sable  salin  pour  DUextraction
  du  sel.

2.  In  beiden  Abschnitten  soll  überall  da,  wo#
Inseln  vorhanden  sind,  die  Grenze  durch  eine
Linie  gebildet  werden,  die  halbwegs  zwischen  den
Inseln  und  dem  der  anderen  Macht  gehörenden
Ufer  verläuft.  Im  übrigen  folgt  sie  dem  Talweg
des  Flusses.

3.  Innerhalb  der  beiden  Abschnitte  soll  es
den  beiderseitigen  Eingeborenen  gestattet  sein,  in
der  ganzen  Breite  des  Flusses  nach  Bedarf

a)  Wasser  zu  entnehmen,

b)  dem  Fischfang  obzuliegen,

JP)  Salzsand  zur  Salzgewinnung  zu  entnehmen.


Verfügung  des  Couverneurs  von  Ramerun,  betr.  AKbänderung  der  Verfügung,  betr.
die  Hbgabe  von  Krankenbedürfnissen  aus  amtlichen  Beständen,  vom  13.  Juli  1911.7)
Vom  4.  September  1912.

(Amtsblatt  1912,  Nr.  18,  S.  202.)

In  Abänderung  bzw.  Ergänzung  der  Verfügung,  betr.  die  Abgabe  von  Krankenbedürfnissen
aus  amtlichen  Beständen,  vom  13.  Juli  1911  (Amtsbl.  S.  303)  bestimme  ich  folgendes:
1.  In  Ziffer  4  Zeile  4  sind  die  Worte:  „nicht  mehr“  durch  das  Wort  „weniger“

zu  ersetzen.

2.  Hinter  dem  1.  Absatz  der  Ziffer  4  wird  folgender  Absatz  eingeschoben:

«  ,,ChininkannannichteingeboteneGouvernements-undSchutztruppenangehörige
und  deren  Familienmitglieder  auch  zur  Ausübung  der  Chininprophylaxis  unentgeltlich
  verabfolgt  werden;  an  letztere  indessen  nur  dann,  wenn  das  Diensteinkommen
des  Familienhauptes  weniger  als  jährlich  4800  “  beträgt.“

Buea,  den  4.  September  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  A.:
Adae.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Einfuhr-  und  Ausfuhrplätze

  sowie  die  JSollstellen.

Vom  1.  Oktober  1912.

(Amtsblatt  1912,  Nr.  21,  S.  327.)
Der  Bekanntmachung,  betreffend  die  Einfuhr=  und  Ausfuhrplätze  sowie  die  Zollstellen,  vom
1.  August  1911  (Amtsbl.  S.  382;  Kol.  Bl.  1912,  S.  384)  ist  mit  Wirkung  vom  1.  Oktober  d.  Is.
hinzuzusetzen  unter  Ziffer  1  a:  Zollstelle  am  Muni-Becken,  unter  Ziffer  1b:  Zollstelle  an  der  Sangaündung,
  unter  Ziffer  3a:  Muni-Becken  und  unter  Ziffer  3b:  Zollstelle  an  der  Sanga-Mündung.

Buea,  den  1.  Oktober  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Sinfuhr  europälschen  Rindviehs.
Vom  15.  November  1912.
(Amtsblatt  1912,  Nr.  24.  S.  392f.)
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  unter  Auf-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“=  1911,  S.  922f.

2
        <pb n="514" />
        W  468  20

hebung  der  Verordnung,  betreffend  das  Verbot  der  Einfuhr  europäischen  Rindviehs,  vom  4.  Sep
tember  1911  (Amtsbl.  Nr.  21,  Kol.  Bl.  1912,  S.  2)  folgendes  bestimmt:
§  1.  Die  Einfuhr  von  Rindvieh  oder  anderen  Zweihufern  aus  Deutschland  in  das  Schutzgebiet
  ist  nur  mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers  und  unter  der  Bedingung  zulässig,  daß  das  Viey
einer  zweiwöchigen  Beobachtung  in  einer  Beobachtungsanstalt  in  Hamburg  und  einer  vierwöchigen
Beobachtung  im  Schutzgebiet  selbst  unterworfen  wird.
Die  Einfuhr  von  Rindvieh  oder  anderen  Zweihufern  aus  anderen  europäischen  Ländern  in
das  Schutzgebiet  Kamerun  ist  verboten.
§  2.  Wer  aus  Deutschland  Rindvieh  oder  andere  Zweihufer  in  das  Schutzgebiet  einzuführen
beabsichtigt,  hat  nach  eingeholter  Genehmigung  des  Reichskanzlers  dem  Gouvernement  mindestens
3  Monate  vor  Ankunft  des  betreffenden  Schiffes  die  Zahl  und  Art  der  einzuführenden  Tiere  anzuzeigen.
3.  Die  im  Einzelfall  erforderlichen  Absperrungs=  und  Aufsichtsmaßregeln  werden  durch
die  vom  Gouverneur  beauftragte  Behörde  getroffen.
§  4.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  nach  Maßgabe  des  §  3  getroffenen  Anordnungen
werden,  sofern  nicht  nach  den  bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,
mit  Geldstrafe  bis  zu  500  .  bestraft.
§  5.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.
Buea,  den  15.  November  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Meyer.

Ausführungsbestimmungen  des  GCouverneurs  von  Kamerun  zur  Verordnung,  betr.
das  Verbot  gewisser  Kreditgeschäfte  im  Gummihandel  (sog.  Trust-Geschäfte),
vom  15.  Movember  1912.)

Vom  28.  Dezember  1912.

(Amtsblatt  1913,  Nr.  1.  S.  1.)

Zur  Ausführung  der  Verordnung,  betr.  das  Verbot  gewisser  Kreditgeschäfte  im  Gummihandel
  (sog.  Trust-Geschäfte),  vom  15.  November  1912  (Amtsbl.  S.  359)  wird  folgendes  bestimmt:

1.  Die  in  §  4  der  bezeichneten  Verordnung  vorgesehene  Anmeldung  hat  folgende  Angaben
zu  enthalten:

1.  Zeit  und  Art  des  Geschäftsabschlusses;

2.  Name  (in  Ansehung  Eingeborener  auch  die  Stammeszugehörigkeit)  und  Wohnort
oder  Aufenthaltsort  des  Gläubigers;

3.  Name  (in  Ansehung  Eingeborener  auch  die  Stammeszugehörigkeit)  und  Wohnort
oder  Aufenthaltsort  des  Schuldners;  5

4.  die  Höhe  des  Vorschusses  in  Mark  oder,  bei  Warenvorschuß,  den  Wert  der  Waren
in  Mark;

5.  den  Umfang  der  vereinbarten  Gegenleistung  in  Gummi.

2.  Außer  diesen  Angaben  sind  alle  zu  ihrer  etwa  später  notwendig  werdenden  Feststellung
dienlichen  Beweismittel  nach  Möglichkeit  bereits  bei  der  Anmeldung  vorzulegen  oder  näher  zu
bezeichnen.

3.  Die  Anmeldung  kann  schriftlich  oder  mündlich  zu  Protokoll  erfolgen.

4.  Diese  Ausführungsbestimmungen  treten  sofort  in  Krast.

Buea,  den  28.  Dezember  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Dr.  Meyer.

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  3,  S.  90.
        <pb n="515" />
        W  469  20

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Komerun  zur  Rusführung  der  Kpothekenverordnung
  vom  12.  Januar  1911.
Vom  14.  Februar  1913.
(Amtsblatt  1913,  Nr.  8,  S.  113.)

Zur  Ausführung  des  §  11  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Einrichtung
und  den  Betrieb  von  Apotheken  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  mit  Ausnahme  von
Deutsch-Südwestafrika  vom  12.  Januar  1911  (Kol.  Bl.  S.  41;  L.  G.  S.  956)  wird  folgendes  bestimmt:

§5  1.  Chinin,  seine  Salze  und  Euchinin  werden  dem  Handel  bis  auf  weiteres  an  solchen
Trten  freigegeben,  an  denen  keine  Apotheke  oder  Sanitätsdienststelle  besteht.  Jedoch  dürfen  die
Präparate  nur  in  Tabletten  oder  Kapseln  verkauft  werden  und  müssen  aus  anerkannten  deutschen
abriken  oder  Firmen  stammen.

§  2.  Chinin,  seine  Salze  und  Euchinin  dürfen  unter  Berücksichtigung  der  Vorschriften  für
die  Berechnung  der  Arzneimittelpreise  nicht  teurer  verkauft  werden  als  mit  einem  Aufschlag  von
50  v.  H.  auf  die  Preise  der  jeweiligen  deutschen  Arzneitaxe.

Buea,  den  14.  Februar  1913.
Der  Kaiserliche  Gouvernenr.

Dr.  Meyer.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Togo,  betr.  Ergänzung  des  §  7  der  Brüchenordnung
  vom  5.  Juni  1909.)
Vom  22.  Oktober  1912.
(Amtsblatt  1912,  Nr.  49,  S.  341.)
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  29.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)

wird  hiermit  folgendes  verordnet:
Bei  der  Landung  findet  eine  Feststellung  der  Stückzahl  der  gelandeten  Raumgepäckstücke,
Tiere  und  Güter  und  etwaiger  Beschädigungen  an  diesen  auf  dem  Zollhofe  statt.  Die  Schiffsführer
sind  verpflichtet,  sich  bei  diesen  Feststellungen  durch  einen  Bevollmächtigten  vertreten  zu  lassen.
Kommen  sie  dieser  Verpflichtung  nicht  nach,  so  können  sie  Einwendungen  gegen  die  Feststellungen
der  Betriebsleitung  nicht  erheben.  Die  Beamten  der  Betriebsleitung  haben  den  Vertretern  der
Schiffsführer  auf  Wunsch  eine  Empfangsbescheinigung  über  die  empfangenen  Raumgepäckstücke,  Tiere
und  Güter  auszustellen.  In  diesen  Bescheinigungen  haben  die  Beamten  der  Betriebsleitung  ihre
Wahrnehmungen  über  nicht  ordnungsmäßige  äußere  Beschaffenheit  der  Raumgepäckstücke,  Tiere  und
Güter  und  deren  Anzahl  zu  verzeichnen.
Diese  Verordnung  tritt  am  1.  November  1912  in  Kraft.
Lome,  den  22.  Oktober  1912.
Der  Gouverneur.
Herzog  zu  Mecklenburg.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Togo,  betr.  die  Kbänderung  des  §9  der
Verordnung  über  die  Kbgabe  vom  Handelsgewerbe.
Vom  4.  Dezember  1912.
(Amtsblatt  1912,  Nr.  57,  S.  413f.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  verordnet,  was  folgt:

.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  16,  S.  709ff.
        <pb n="516" />
        W#  470  20

Der  §  9  der  Verordnung  des  Gouverneurs,  betreffend  die  Abgabe  vom  Handelsgewerbe
vom  1.  August  1899  (Kol.  Bl.  S.  622f.)  wird  dahin  geändert:

Die  Jahresabgabe  ist,  mit  Ausnahme  der  Gebühr  für  den  Wandergewerbeschein,  welche
sofort  bei  der  Lösung  des  letzteren  ihrem  vollen  Betrag  nach  fällig  wird,  in  halbjährlichen  Raten
im  Laufe  der  Monate  April  und  Oktober  im  voraus  an  die  Bezirksämter  bzw.  an  die  Stationen
zu  entrichten,  in  deren  Bezirk  sich  die  Handelsniederlassungen  befinden.

Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1913  in  Kraft.

Lome,  den  4.  Dezember  1912.

Der  Gouverneur.

J.  v

v.  Doering.

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Togo  zur  Verordnung  vom  4.  Dezember  1912,
betr.  die  Hbänderung  des  §9  der  Verordnung  über  die  Abgabe  vom  Handelsgewerbe.
Vom  4.  Dezember  1912.

(Amtsblatt  1912,  Nr.  57,  S.  414.)

Im  Absatz  2  der  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  vom  5.  Juni  1908  zur  Verordnung
vom  1.  August  1899,  betreffend  die  Abgabe  vom  Handelsgewerbe  (Amtsbl.  S.  116),  wird  das  Wort
„Kalenderjahres“  ersetzt  durch  das  Wort  „Rechnungsjahres“.

Diese  Bekanntmachung  tritt  am  1.  April  1913  in  Kraft.

Lome,  den  4.  Dezember  1912.

Der  Gouverneur.

v.  Doering.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Saomoa,  betr.  die  Beschränkung  des  Verfügungsrechts
  der  Eingeborenen  über  ihre  LTändereien.
Vom  20.  August  1912.
(Samoan.  Gouv.  Bl.  1912,  Bd.  IV,  Nr.  34,  8.  155  f.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  6  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken  in  den  deutschen  Schutzgebieten,
  vom  21.  November  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  283)  wird  mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers
  verordnet,  was  folgt:

#5  1.  In  der  Absicht,  den  Eingeborenen  ihren  Grund  und  Boden  zur  Bearbeitung  durch
sich  und  ihre  Nachkommen  zu  erhalten,  wird  der  Übergang  von  Eingeborenenland  auf  Nichteingeborene,
sei  es  durch  Verkauf,  Verpfändung,  Verpachtung  oder  auf  andere  Weise  verboten,  mit  folgenden
Ausnahmen:

a)  Ländereien  innerhalb  des  früheren  Munizipalitätsbezirkes  und  der  Grenzen  des  Pflanzungsbezirks,
  wie  er  in  der  Verordnung  vom  24.  Mai  1905  (Gouv.  Bl.  Bd.  III  Nr.  43)  beschrieben
ist,  dürfen  nach  vorschriftsmäßiger  Vermessung  gegen  angemessene  Gegenleistung  verkauft  oder
verpachtet  werden,  sofern  der  Gouverneur  schriftlich  seine  Genehmigung  erteilt  und  der  Vertrag
gerichtlich  verlautbart  wird.  ·
Ländereien  außerhalb  dieser  Bezirke  dürfen  nach  sorgfältiger  Feststellung  der  Grenzen  für  eine
angemessene  Gegenleistung  von  dem  Gouvernement  zu  freiem  Eigentum  oder  pachtwei#e
erworben  werden.  Das  Gouvernement  hat  aber  Sorge  zu  tragen,  daß  die  ländlichen  Grundstücke
  und  die  Fruchtpflanzungen  der  Eingeborenen  nicht  ungebührlich  vermindert  werden.

b

—
        <pb n="517" />
        W  471  20

Nichteingeborene  Eigentümer  oder  Pächter  dürfen  jedoch  zum  Zwecke  der  Regulierung  der
Grenzen  ihrer  Grundstücke  Eingeborenenland  für  eine  angemessene  Gegenleistung  zu  freiem  Eigentum
oder  pachtweise  erwerben,  sofern  der  Gouverneur  schriftlich  seine  Genehmigung  erteilt  und  der  Vertrag
gerichtlich  verlautbart  wird.

5  2.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.

Gleichzeitig  tritt  die  Verordnung,  betreffend  die  Beschränkung  des  Verfügungsrechts  der
Samoaner  über  ihre  Ländereien,  vom  20.  Juni  1909  (Gouv.  Bl.  Bd.  III  Nr.  81  und  Kol.  Bl.  1909,
S.  856)  außer  Kraft.

Wenn  in  anderen  Verordnungen  auf  Bestimmungen  verwiesen  wird,  die  durch  diese  Verordnung
  außer  Kraft  gesetzt  sind,  so  treten  die  entsprechenden  Bestimmungen  der  letzteren  an  die
Stelle  der  ersteren.

Apia,  den  20.  August  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schultz.

Quarantänevorschriften  für  die  Seeschiffe  in  den  Gewässern  des  Schutzgebiets  Samoa.
Vom  15.  Februar  1913.

Die  vom  Kaiserlichen  Gouverneur  in  Apia  unter  dem  15.  Februar  1913  erlassene  neue
„Verordnung,  betreffend  die  gesundheitspolizeiliche  Kontrolle  der  Seeschiffe  in  den
Gewässern  des  Schutzgebiets  Samoa  (Quarantaeneverordnung)“  ist  im  „Samoanischen
Gouvernements-Blatt“  Nr.  42  vom  15.  Februar  1913  abgedruckt.

Die  Verordnung,  die  am  1.  April  1913  in  Kraft  getreten  ist,  lehnt  sich  an  die  vom  Reichskanzler
  unter  dem  29.  August  1907  erlassenen  „Vorschriften  über  die  gesundheitliche  Behandlung
  der  Seeschiffe  in  den  deutschen  Häfen“  (Reichs-Gesetzbl.  S.  563)  an.

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  ständigen  Hilfsarbeiter
  im  Reichs-Kolonialamt  Regierungsrat  Albrecht  Grafen  von  Bethusy-Huc  zum  Geheimen
Regierungsrat  und  vortragenden  Rat  im  Reichs-  Kolonialamt  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  bisherigen
Bezirksamtmann  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Richter  den  Königlichen  Kronen-Orden
3.  Klasse  und  dem  bisherigen  Stationsleiter  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Neuguinea  Rodatz  den
Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  baben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bezirksrichter
in  Deutsch-Südwestafrika  Hugo  Bach  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

Im  Reichs-Kolonialamt  ist  der  bisherige  Geheime  Kanzleidiätar  Schneider  zum  Geheimen
Kanzleisekretär  ernannt  worden.

nachrufe.
Bezirksamtmann  Boluminskhi  f.
Nach  einem  am  14.  Mai  d.  Is.  eingegangenen  Telegramm  aus  Rabaul  ist  der  Kaiserliche

Bezirksamtmann  5  Boluminshi
ranz  Bolumins

infolge  eines  Schlaganfalls  in  Kaewieng  im  50.  Lebensjahre  verstorben.
Boluminski  trat  im  Mai  1894  in  den  Dienst  der  Neuguinea-Kompagnie  und  wurde  im
        <pb n="518" />
        W  472  20

März  1899  als  Stationsleiter  in  den  Dienst  des  Kaiserlichen  Gouvernements  übernommen.  Am
9.  November  1910  wurde  er  zum  Bezirksamtmann  befördert.

Während  seiner  langjährigen  dienstlichen  Tätigkeit  hat  sich  Boluminski  stets  als  ein  außerordentlich
  pflichttreuer  und  gewissenhafter  Beamter  bewährt.

Die  Kolonialverwaltung  betrauert  in  dem  Dahingeschiedenen  einen  Beamten  von  seltener
Schaffenskraft,  der  besonders  in  dem  ihm  arvertrauten  Verwaltungsbezirk  Neu-Mecklenburg  mit

bestem  Erfolge  gewirkt  hat.

Sein  vornehmes  und  stets  liebenswürdiges  Wesen  haben  ihm  auch  die  aufrichtige  Achtung
und  Freundschaft  aller  derer  gewonnen,  die  ihm  im  persönlichen  Verkehr  nähergetreten  sind.
Sein  Andenken  wird  allezeit  in  Ehren  bleiben.

Berlin,  den  28.  Mai  1913.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
Conze.

Den  Heldentod  für  Kaiser  und  Reich  starb  bei  dem  Sturm  auf  Akoga  in  Neukamerun  am

21.  April  1913  der  VBizefeldwebel

FSritz  Siewertsen

der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Kamerun.

Der  Verstorbene  hat  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  drei  Jahre  und  der  Schutztruppe
für  Kamerun  vier  Jahre  angehört.  Treue  Pflichterfüllung  im  Frieden,  Tapferkeit  und  Unerschrockenheit
  in  verschiedenen  Gefechten  erwarben  ihm  die  Wertschätzung  seiner  Vorgesetzten  und  die  Liebe

seiner  Kameraden  und  Untergebenen.

Die  Schutztruppen  werden  sein  Andenken  stets  in  Ehren  halten.

Reichs-Kolonialamt.

Kommando  der  Schutztruppen.

v.  Glasenapp,  Generalmajor.

Deutsch-Ostafrina.

Die  Wiederausreise  haben  am  15.  Mai  angetreten:
  Gouvernementssekretär  Engel,  Technischer
  Gehilfe  Hanusch.

Das  Schutzgebiet  haben  am  13.  bzw.  16.  April
mit  Heimaturlaub  verlassen:  Erster  Referent,  Geheimer
  Regierungsrat  Methner,  Referent  Regierungsrat
  Dr.  Nötzel,  Gerichtsassessor  Dr.  Niemir,
Regierungs-Tierarzt  Dr.  Sommerfeld,  Vorstand
des  Katasterbureaus  Selke,  Vorstand  bei  der
Bureauverwaltung  Müller,  Hauptzollamtsvorsteher
  Volkwein,  die  kommiss.  Sekretäre  Dr.  Karstedt,
  Seidenschwarz  und  Huber,  Regierungslehrer
  Urban,  die  Polizeiwachtmeister  Ebert,
Thormann,  Wendlandt,  Karrer  und  Burwig,
  Zollhilfsbeamter  Perrot.

 

Komerun.
Ausgereist  sind:  am  24.  April:  Regierungsarzt
Dr.  Borchert,  gepr.  Forstpraktikant  Obermaier,
die  Bureaugehilfen  Lücke  und  Espenschied,

 

Landmesser  Wessel,  Heilgehilfe  Zerull,  Polizeimeister
  Jelowik,  Schlosser  Oehm;  am  9.  Maie:
Geheimer  Regierungsrat  Full,  Regierungsarzt
Stein,  Forschungsreisender  Teßmann,  Sanitätsgehilfe
  Fabian.

Oeutsch-Südwestafrihka.

Die  Ausreise  hat  am  12.  Mai  angetreten:
Gerichtsaktuar  Priese.

Die  Wiederausreise  haben  am  25.  Mai  angetreten:
  Lehrerin  Ohlmann,  die  Zollausseher
Großmann  und  Klages,  Polizeisergeant  Hagen.

Das  Schutzgebiet  haben  am  25.  bzw.  26.  April
mit  Heimaturlaub  verlassen:  Bezirksamtmann  von
der  Groeben,  Rechnungsrat  Mahling,  Distriktschef
  Wasserfall,  Tierarzt  Dr.  Rode,  die  Sekretäre
  Müller,  Neubauer  und  Stäpper,  Asfistent
2.  Klasse  George,  Bahnhofsverwalter  Beyer,
die  Lokomotivführer  Kurz  und  Neumann,  Zollaufseher
  Bruckmann,  Zeichner  Heinrich,  Schrei-
        <pb n="519" />
        G  473  20

er  Grünke,  die  Polizeisergeanten  Büttner,
Farstecki,  Gruber,  Klinger,  Lallo,  Maywald,
  Stallinger,  Wagner  und  Wenzel.

 

Deutsch-UNeuguinea.
Rechnungsrat  Warnecke  f.
Nach  einem  am  17.  April  d.  Is.  aus  Rabaul
eingegangenen  Telegramm  ist  der  Rechnungsrat
Larl  Warnecke  plötzlich  verstorben.

Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:  Stationsleiter
  Merz,  Lehrer  Höfer  und  Sanitätsgehilfe
Schumann.

Das  Schutzgebiet  haben  am  6.  bzw.  14.  April
mit  Heimaturlaub  verlassen:  Geheimer  Regierungsrat
  Dr.  Oßwald,  Stationsleiter  Döllinger,
Sanitätsgehilfe  Ewest.

Ausgereist  sind:  am  15.  Mai:  Sekretär  John;
am  20.  Mai:  Oberförster  Deininger.

 

 

IEGEGECGAG  Nichtamtlicher  Teil  EEGGEGEGGGGOI

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  leilweise  nur  mil  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Südwestafrika.

Nachwelsung  der  Roh-Einnahmen  bei  den  Jollstellen  des  Schutzgebietes  Deutsch-Südwestafrika
in  den  Oonaten  Okhtober  bis  Januar  des  Rechnungslahres  1912.

Gegenübergestellt  den  Ergebnissen  des  Vorjahres.

(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“

1918.  Nr.  3.  S.  118  f.)

Oktober.

lbgaben  Zollstellen

eimi.  1
·  Viel-.jtti.11

III.
drannti.
  III

rumme10


das  Vorjahr  Gegen  das  Vorjahr
mehrweniger  mehrweniger

 

*)  Die  Ausfuhrzölle  auf  Diamanten  sind  unberücksichtigt  geblieben.
        <pb n="520" />
        W  474  20

Dovember.

   
     

  
    

  
  

 
  
  
 

        
    
    
   
  

das  Vorjahr
mehr  weniger

Gegen  das  Vo
mehr

  
 

Abgaben  Zollstellen  1912  1911

    
 

wen
14

 
 

l.  Zölleeben-



II.  Bier-  



II

 
 
   

Gesamtsumme


 
 
 
 

  

255  —  34
l

  

988646«

  

*)  Die  Ausfuhrzölle  auf  Diamanten  sind  unberücksichtigt  geblieben.

Dezember.

     
    
   
   
   
 

 
 
   
  

Gegen  das  Vorjahr
mehr  weniger

Gegen  das  Vorl
mehr  wenit

  

  
  

  
   

Abgaben  Zollstellen  1912  1911

    

 
  

 

J.

 
 

u.
einnahmen

 
  

—  1
II.  Bier-II



   
    
    
 

Gesamtsumme

  43  626

»)  Die  Ausfuhrzölle  auf  Diamanten  sind  unberücksichtigt  geblieben.
        <pb n="521" />
        W  475  20

Januar  1913.

 
      
 
   

  

   
    
   
  
 

  

1913  1912

gaben  Zollstellen

Windhuk

I#  IV.  49

ami--mmme

  24

 
 

Die  Ausfuhrzölle  auf  Diamanten  sind

Gegen  das  Vorjahr
mehr

  
  

      

    

weniger  mehr

812  686

     
    
     
  

geblieben.

 

Rolonialrechtliche  Entscheidungen.

Nr.  9.

RKuszug  aus  dem  Urtell  des  Röniglich  Dreußischen  Landgerichts  I  (12.  Swiltammer)  in  Berlin
vom  12.  Dezember  1910.

1.“)  Ist  die  Befugnis  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts)
  zur  Vertretung  eines  Schutzgebietsfiskus
  einer  Schutzgebietsbehörde  übertragen,
  so  kann  die  ihr  vorgesetzte  Behörde
nicht  dadurch  vom  Prozeßgegner  zur  Ubernahme  der
Prozeßvertretung  gezwungen  werden,  daß  er  sie
verklagt.

2.  Für  den  Gouverneur  von  Deutsch-Ostafrika
  ist  eine  allgemeine  Verwaltungszuständigkeit
  zur  Veräußerung  des  Kronlandes
  und  zur  Prozeßvertretung  des  Landesfiskus
  in  Rechtsstreitigkeiten  über  Kronlandsveräußerungen
  begründet.

3.  In  einem  Rechtsstreit  über  die  Veräußerung
  deutsch-ostafrikanischen  Kronlandes  findet
daher  die  Vertretung  des  Landesfiskus  nicht
durch  den  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts,
  sondern  durch  den  Gouverneur
  statt.

88  1,  6,  7  der  Kaiserlichen  Verordnung  über  die
schaffung  Besitzergreifung  und  Veräußerung  von

*)  Vgl.  Nr.  7

 

der  kolonialr.  Entsch.  (Ziffer  3).

 

Kronland  in  Deutsch-Ostafrika  vom  26.  November  1895
und  die  §§  6  ff.,  15  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,
betr.  die  Ausführung  der  Allerh.  Verordnung  vom
26.  November  1895,  vom  27.  November  1895  (Kol.  Bl.
1895,  Beil.  zu  Nr.  23).

Die  Klägerin,  eine  in  Konkurs  geratene  Gesellschaft
  m.  b.  H.  in  Deutsch-Ostafrika,  behauptet,  der
Gouverneur  von  Deutsch-Ostafrika  habe  ihrer  Rechtsvorgängerin
  1898/99  in  einem  Vorvertrage  den
Verkauf  von  Kronland  am  Kilimandjaroberge  versprochen
  und  sich  ihr  gegenüber  im  Januar  1903  zum
Abschluß  eines  rechtsverbindlichen  Kaufvertrages  bereit
erklärt.  Sie  hat  den  Landesfislus  von  Deutsch-Ostafrika,
  vertreten  durch  das  Reichs-Kolonialamt  in
Berlin,  auf  den  Abschluß  eines  Kaufvertrages  verklagt.
Der  Beklagte  hat  die  Einlassung  zur  Hauptsache  verweigert
  und  die  Einreden  der  mangelnden  gesetzlichen
Vertretung  und  der  Unzuständigkeit  des  Gerichts  erhoben.


Aus  den  Entscheidungsgründen:

Die  Vertretung  des  Landesfiskus  eines

jeden  Schutzgebietes  steht  im  allgemeinen  dem  Reichskanzler

  und  in  dessen  Vertretung  dem  Reichs-Kolonialamt

  zu.  Dies  ist  nicht  zweifelhaft.  Diese  Vertretungsbefugnis

  im  Prozesse  ist  jedoch  dann  ausgeschlossen,

wenn  eine  untergeordnete  Behörde  zur  Vertretung
3

Gegen  das  Vorjahr
weniger

1  503  85
        <pb n="522" />
        W  476  20

besugt  ist  (Fritze-Werner,  S.  25b  und  S.  166  8  25).
Allerdings  kann  in  Fällen  die  vorgesetzte  Behörde
die  Vertretung  des  Fiskus  im  Prozeß  an  sich  ziehen,
sie  kann  aber  zur  übernahme  der  Vertretung  von  dem
Prozeßgegner  nicht  dadurch  gezwungen  werden,  daß
dieser  die  Klage  gegen  die  vorgesetzte  Behörde  anitren
Houl.  ritze-Werner,  Prozeßvertretung  des  Fiskus  1910,
81,  III.  1a  am  Schluß).  Die  an  und  für  sich  bestehende
  Befugnis  des  Reichs-Kolonialamts  zur  Vertretung
  des  Landesfislus  der  Schutzgebiete  wird  somit
im  vorliegenden  Prozeß  ausgeschlossen,  wenn  für  diesen
der  Gouverneur  zur  Vertretung  berufen  ist.  Die  Vertretung
  des  Fiskus  im  Prozeß  ist  grundsätzlich  ein
Bestandteil  der  den  Behörden  eines  jeden  Verwaltungsressorts
  innerhalb  ihres  Geschäftskreises  obliegenden
  Verwaltungstätigkeit  (Fritze-Werner  a.  a.  O.
U

 

4,  I).  Nachgeordnete  Behörden,  zu  denen  auch  die
Bouverneure  der  einzelnen  Schutzgebiete  gehören,  sind
hiernach  dann  zur  Prozeßvertretung  des  Fiskus  befugt,
wenn  ihnen  hinsichtlich  des  den  Streitgegenstand
bildenden  Rechtsgeschäftes  eine  allgemeine  Ver
waltungszuständigkeit  gegeben  ist  (Anm.  19  S.

ritze-Werner).  Dies  gilt  für  die  Reichsbehörden  3
gleicher  Weise  wie-  für  ie  Landesbehörden  Eritze-Werner,
  S.  171,

Im  werliegenven  Rechtstreit  handelt  es  sich  um
A#sprüche  aus  einem  auf  Erwerb  von  Land  im  ostafrikanischen
  Schutzgebiet  gerichteten  Vertrage.  Durch
§  1  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  Kronland
in  Ostafrika,  vom  26.  November  1895  (Kol.  Bl.  1895.
Beil.  zu  Nr.  23),  ist  vorbehaltlich  der  Eigentums-  und
Okkupationsrechte  dritter  alles  Land  innerhalb  Ostafrikas
  zu  herrenlosem  Kronland  erklärt  worden,  an
dem  das  Eigentum  dem  Reiche  zusteht.  Die  Überlassung
  von  Kronland  erfolgt  gemäß  §  6  dieser  Ver- 



urch  Übertragung  zu  Eigentu
buch  Ferner  benemt  7,  daß  die  Bedingungen  für

 

die  Überlassung  von  Kronland  durch  den  Gouverneur
nach  näherer  Anordnung  des  Reichskanzlers  festgesetzt
werden.  Zur  Ausführung  dieser  Kaiserlichen  Verordnung
  ist  die  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom
27.  November  1895,  betreffend  die  Ausführung  der
Allerhöchsten  Perordnung  #  vom  26.  November  1895,  ergangen,
  die  in  den  6  ff.  allgemeine  Anweisunger
enthält,  die  bei  der  Veräußerung  von  Kronland  durch
den  Gouverneur  zu  beachten  sind.  Endlich  gibt  §  15
dieser  Verfügung  des  Reichskanzlers  dem  Gouverneur
die  Befugnis,  die  weiteren  zur  Ausführung  der  Allerhöchsten
  Verordnung  vom  26.  November  1895  erforderlichen
  Bestimmungen  zu  erlassen.  An  diesen
Vorschriften,  sowohl  der  Kaiserlichen  Verordnung  wie
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  ist  durch  die
spätere,  bairstrnnro,  winsbesondere  durch  den  Erlaß
907  über  die  Errichtung  des  Kolonialboaugs
  Wias  be,se  .  worden,  soweit  es  sich  um  die
Befugnisse  des  Gouverneurs  handelt.  Durch  die  beiden
Verordnungen  ist  eine  allgemeine  Verwaltungszuständigleit
  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika
hinsichtlich  der  Veräußerung  von  Kronland  und  damit
ich  die  Befugnis  desselben  zur  Prozeßvertretung
des  Fis  kus  in  den  über  Kronland  abgeschlossenen
Rechtsgeschä  begrin  ündet.  Daß  es  sich  im  vorliegenden
Nechtssrei  nicht  bloß  um  den  Anspruch  auf  Wschluß
eines  Kaufvertrages,  sondern  eventuell  au
Schadensersatz  wegen  Nichterfüllung  handelt,  kann.  da
es  sich  in  beiden  Fällen  um  Ansprüche  aus  dem  Vertrage
  handelte,  einen  Unterschied  nicht  begründen.
Infolge  der  Befugnis  des  Gouverneurs  zur  Vertretung
  des  Fiskus  findet  aber,  wie  oben  dargelegt.
die  Vertretung  des  Fiskus  durch  das  Reichs-Kolonialamt
  nicht  statt.  Die  Klage  war  daher  aus  dieĩem
Grunde  abzuweisen,  ohne  daß  auf  die  Prüfung  der
—  des  Gerichts  oder  der  materiellen  Grundlage
  der  Klage  noch  einzugehen  war.

 

Nr.  10.
RKuszug  aus  dem  Urtell  des  Reichsgerichts  (3.  Stullsenat)  vom  21.  Juni  1912.

1.  Die  Kolonialgesellschaft  „Diamanten-Regie
des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets“  in
Berlin  ist  eine  kaufmännische  Erwerbsgesellschaft.
  Ihre  für  die  deutsch-südwestafrikanischen
Diamantenförderer  auszuübende  Tätigkeit  fällt  unbeschadet
  des  Umstandes,  daß  sie  im  öffentlichen
Interesse  monopolisiert  ist  und  von  der  Verwaltungsbehörde
  geregelt  und  beaufsichtigt  wird,
unter  den  Begriff  einer  entgeltlichen  Geschäftsbesorgung
  und  eines  Kommissionsgeschäfts.

2.  Streitigkeiten,  die  aus  dem  Rechtsverhältnis
  zwischen  der  Diamanten-Regie  und
einem  Diamantenförderer  erwachsen,  gehören  dem
bürgerlichen  Rechte  an  und  sind  dem  Rechtsweg
zugänglich.

*  1  der  Kaiserlichen  Verordnung.  betreffend  den
Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten,  vom
16.  Jannar  1909  (Reichs-Gesetzbl.  S.  270),  die  Ausführungsverordnungen
  des  Reichskanzlers  vom
26.  Februar  1909  (Kol.  Bl.  S.  241)  und  25.  Februar
1910  (Kol.  Bl.  S.  162),  §  5  der  Verordnung  des
Reichskanzlers,  berr.  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamanten-Negie
  des  südwestafrikanischen  Shuzbets.

vom  25.  Mai  1909  (Kol.  Bl.  1910  S.  2),  8  HGB.,
85  11  18  SchGG.

 

Entscheidungsgründe.

Die  Klägerin,  eine  Diamantminengesellschaft  in
Lüderitzbucht,  ist  nach  §  1  der  Kaiserlichen  Verordnung.
betreffend  den  Handel  mit  südwestairikemuschen  Diamanten,
  vom  16.  Januar  1900  (Reichs-Gesetzbl.  S.  270),
und  den  Msführungsverordnungen  des  Fersol  S  en
vom  26.  Februar  1909  5.  Februar  1910  verpflichtet,
  ihre  gsamte  and  unepbee  der  Beklagten,
  der  Kolonialgesellschaft  „Diamanten-Regie  des
südwestafrikanischen  Schutzgebiets“  zwecks  Vermittlung
der  Verwertung  zu  übergeben.  Die  Beklagte  ist  ermächtigt,
  die  geförderten  Diamanten  entgegenzunehmen,
zu  verwahren  und  zu  versenden,  die  Verwertung  zu
bewirken  und  die  Erlöse  nach  Abzug  der  auf  5  v.  H.
festgesecten  Verwertungsgebühr  an  die  Berechtigten
abzuführen.  Die  Beklagte  ist  verpflichtet,  den  Inweisungen
  des  Reichskanzlers  und  des  Reichs-Kolonialamtes
  nachzukommen.  Der  Geschäftsbetrieb  der  Beklagten
  ist  durch  die  erordnung  des  Reichskanzlers
vom  25.  Mai  1909  ger  *s  5  dieser  Verordnung
enthält  VBestimmungen  Tpele  das  Sortieren  der  der
Beklagten  übergebenen  Diamanten  und  die  Ausstellung
  einer  Bescheinigung  über  das  Ergebnis  der
Sortierung.  Die  Klägerin  behauptet,  daß  die  Beklagte
  diesen  Sortierungsbestimmungen  nicht  in  sacheemäßer
  Weise  nachgekommen  sei  und  hat  Klage  ergema
  mit  dem  Antrag:
        <pb n="523" />
        W  477  20

1.  festzustellen,  daß  die  Beklagte  gemäß  §  5  d
Verordnung  vom  25.  Mai  1  verpflichtet  1t
die  gesamten  ihr  von  *  Klägerin  zwecks
Vermittlung  der  Verwertung  übergebenen  Diamanten
  zu  sortieren,  soweit  diese  nicht  im
ganzen  verkauft  werden,

die  Beklagte  bei  Vermeidung  einer  Strafe  von
5000  ./4  für  jeden  Zuwiderhandlungsfall  zu
verurteilen,  der  Klägerin  eine  Sortierungsbescheinigung
  über  die  gesamten  vorbezeichneten
Diamanten  zu  erteilen.

Das  Landgericht  ha  den  Rechtsweg  für  unzulässig
  erklärt.  Das  Berufungsgericht  hat  ihn  dagegen
für  zulässig  erklärt,  und  zwar,  wie  die  Gründe  zweifellos
  ergeben,  nur  hinsichtlich  der  vorbezeichneten  beiden
Anträge,  nicht  auch  hinsichtlich  der  nur  eventuell  gestellten
  weiteren  Anträge  und  hinsichtlich  eines  erst  in
der  Berufungsinstanz  geltend  gemachten  adens-=ersatzanspruches.
  diese  Beschränkung  der  Tragweite
der  Entscheidung  aus  den  Gründen  klar  erhellt,  kann
die  Rüge  der  Revision,  daß  die  Beschrankng  auf  die
erstinstanzlichen  Ansprüche  in  der  Urteilsformel  nicht
zum  Ausdruck  gebracht  ist,  um  so  weniger  Berücksichti-Zgung
  finden,  als  es  sich  um  ein  nach  außen  hin  nicht
wirkendes  Zwischenurteil  handelt.

Auch  der  Hauptangriff  der  Revision,  daß  das
Berufungsgericht  zu  Unrecht  ein  privatrechtliches  Dienstverhältnis
  zwischen  den  Parteien  als  bestehend  und
den  Rechtsweg  für  zulässig  erachtet  habe,  ist  unbegründet.


Der  Gegenstand  des  Unternehmens  der  Beklagten
ist  nach  ihren  Satzungen  neben  der  ihr  durch  die  erwähnten
  Verordnungen  übertragenen  oben  angegebenen
Aufgabe  überhaupt  der  Handel  mit  Diamanten,  deren
Veredelung,  Be=  und  Verarbeitung  und  Beleihung.
Sie  ist  also  eine  kaufmännische  Erwerbsgesellchaft.
welche  der  ihr  verliehenen  Fähigkeit,  vor  Geri  u
klagen  und  verklagt  zu  werden,  in  ihrem  e
geschäftlichen  Verkehr  ebenso  notwendig  bedarf  wie
unmöglich  den  mit  ihr  in  geschäftliche  Verbindung
Tretecdden.  im  allgemeinen  der  Schutz  des  ordentlichen
Rechtswegs  versagt  werden  konnte.  Daß  die
Diamantenförderer  von  diesem  Rechtsschutz  ihr  (0egen
¾  ber  ausgeschlossen  werden  sollten,  dafür  fehlt  jeder
"

rl

 

 

Anhalt.  Die  Tätigkeit,  welche  die  Beklagte  für  die
diamantenförderer  übernimmt,  fällt  an  sich  unter  den

riff  einer  entgeltlichen  Geschäftsbesorgung  und
unter  den  der  Geschäfte  eines  Kommissionärs  im

 

 

Sinne  des  §  388  des  Handelsgesetzbuchs.  Die  Streitigkeiten,
  die  aus  einem  solchen  Rechtsverhältnuis  erwachsen,
gehören  dem  hürgerlichen  Rechte  an.  Daran  ändert
der  Umstand  nichts,  daß  die  von  der  Beklagten  für
die  Diamantförderer  auszuübende  Tätigkeit  im  öffentlichen
  Interesse  monopolisiert  ist  und  von  der  Verwaltungsbehörde
  geregelt  und  beaufsichtigt  wird;  der
Aussicht  des  Reichskanzlers  unterstehen  ämtliche  mit
een  Rechten  einer  juristischen  Person  ausgestatteten
Kolonialgesellschaften,  Aufsichtsbehörde
  sind  in  den  Gesellschaftsvertrag  aufzunehmen:
18  SchG  G.  Um  ein  kaufmännisches  Geschäft  handelt
es  sich  auch  bei  der  Verwertung  der  von  bben  Diamanterförderern
  der  Beklagten  zu  übergebenden  Diamanten,
  wie  auch  die  Dentschrift,  betreffend  die  Verhältnisse
  im  deutsch-südwestafrikanischen  Diamantengebiet,
  S.  32,  anerkennt.  Die  im  öffentlichen  Interesse
erfolgte  Monopolisierung  dieser  Verwertung  hebt  deren
privatrechtlichen  Charakter  ebensowenig  auf,  wie  die
ebenfalls  im  öffentlichen  Interesse  Efelgende  Konzessionierung
  zahlreicher  Gewerbebetriebe  deren  Geschäfte
  den  Rechtsweg  entzieht.  Der  Vergleich  mit
den  öffentlich  bestellten  Fleischbeschauern,  auf  welche
die  Revision  hinweist,  paßt  schon  deshalb  nicht,  weil
diese  allgemein  als  Beamte  erachtet  werden  —  siehe
Ensscheidungen  des  Reichsgerichts  in  Strafsachen
Bd.  19  180  (für  Baern  Bd.  S.  197  (für
Baden),  Hh.  29  S.  67,  Bd.  38  S.  349  und  ZDd.  39
S.  284  (für  Preußen)  und  Beschluß  des  Reichsversicherungsamts
  vom  5.  November  163  Ministerialblatt
  f.  d.  innere  Verwaltung  1908  S.  6
Daß  die  Vergütung,  welche  der  —  von
den  Diamantenförderern  zu  zahlen  ist,  als  Gebühr
bezeichnet  wird  ist  ohne  jede  Bedentung  für  die  zu
entscheidende  rage.
Der  Rechtsweg  ist  aber  mit  Recht  auch  für  die  besonderen
  Ansprüche,  auf  welche  das  angefochtene  Urteil
sich  bezieht,  für  zulässig  erachtet  worden.  Sie  stellen
sich  als  Ansprüche  auf  Erfüllung  des  privatrechtlichen
Vertrages  dar.  Daß  die  Art  der  Erfüllung  des  Vertrages
durch  die  Verordnungen  des  Reichskanzlers  ganz  oder
teilweise  geregelt  ist,  ist  bei  der  sachlichen  Entscheidung
zu  berücksichtigen.  Die  abstrakte  und  gerade  bei  den
hier  in  Betracht  kommenden  Anträgen  völlig  fernliegende
  Möglichkeit,  daß  der  Richterspruch  mit  den
behördlichen  Anordnungen  sich  in  Widerspruch  setzen
könnte,  vermag  den  Rechtsweg  nicht  auszuschließen.

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mi#tteilungen.

 

Die  Kultur  von  Manihot  Glaziovil  und  die  Gewinnung
  und  Aufbereltung  von  Kautschun  in  Deutsch-Ostafrika.")


Unter  obiger  lberschrift  findet  sich  im  „Deutschen
  Kolonialblatt"  Nr.  22  vom  15.  November
v.  Is.  —  auf  Veranlassung  des  Reichs-Kolonial-*)

  Prof.  Dr.  Zimmermann,  welchem  diese  Erwiderung
  vorgelegt  worden  ist,  wird  auf  die  hier  besprochenen
  Fragen  an  dieser  Stelle  nicht  nochmals
näher  eingehen,  da  sie  größtenteils  in  seinem  Buche
über  Manihot-Kautschuk  ausführlich  behandelt  werden,
das  in  nächster  Zeit  im  Veraige  von  Gustav  Fischer
Gena)  erscheinen  wird.  D.  R

 

amtes  —  ein  Gutachten  des  Prof.  Dr.  Zimmermann-Amani
  abgedruckt,  das  von  seiner  vorgesetzten
  Behörde  eingefordert  wurde,  um  zu  dem
von  unserem  Dr.  Marckwald  verschiedentlich
zum  Ausdruck  gebrachten  Anschauungen  zu  obigen
Fragen  Stellung  zu  nehmen.

Die  gutachtlichen  Darlegungen  des  Professors
Zimmermann  bestätigen  in  vielen  Punkten  die
von  Dr.  Marckwald  zum  Ausdruck  gebrachten
Anschauungen,  wie  sich  ja  auch  in  den  mündlichen
  Besprechungen  bei  dem  längeren  Aufenthalte
  in  Amani  bezüglich  der  meisten  Punkte
eine  Übereinstimmung  in  den  Anschauungen  be-3*
        <pb n="524" />
        GWG  478  2O

reits  ergeben  hatte.  Zum  Teil  stimmt  Professor
Zimmermann  mit  einem  gewissen  Vorbehalte  zu,
zum  mindesten  insoweit,  als  er  selbst,  wie
a.  e.  bezüglich  der  Bodenbearbeitung,  jetzt  in
Aussicht  genommen  hat,  entsprechende  Versuchsreihen
  zur  Klärung  der  angeregten  Fragen
ausführen  zu  lassen.  Diese  mehr  oder  weniger
vollkommene  Übereinstimmung  der  Anschauungen
besteht  bezüglich  der  Punkte  1.  Bodenbearbeitung,
2.  ungenügende  Reinigung,  3.  Düngung.  Zu
letzterem  Punkte  meint  Prof.  Zimmermann,  daß
die  unserem  Dr.  Marckwald  angegebenen  Zahlen
dieses  Versuchs  von  demselben  unrichtig  wiedergegeben
  seien.')  Derselbe  hat  jedoch  an  genannter
  Stelle  ausdrücklich  erklärt,  er  gäbe  die
Zahlen  nur  „nach  den  ihm  gemachten  Angaben“.
Eine  Kontrolle  war  naturgemäß  nicht  möglich.
Herr  Pflanzungsleiter  Schmidt  von  der  Pflanzung
Grunewald  hat  Dr.  Marckwald  Einsicht  in  seine
Notizen  gegeben  und  ihm  die  Zahlen  aus  seinen
Büchern  diktiert.  Es  handelte  sich  um  zwei  Versuchsreihen,
  von  denen  jeweils  eine  ungedüngt
gelassen,  eine  andere  gedüngt  war.  Ein  Irrtum
Dr.  Marckwalds  ist  hier  ausgeschlossen.  Inzwischen
  sind  von  Dr.  Marckwald  zum  Teil  gemeinsam
  mit  Prof.  Zimmermann,  auf  verschiedenen
  Pflanzungen  exakte  Düngungsversuche  eingeleitet
  worden.  Von  diesen  liegt  jetzt  von  einer
Pflanzung  das  zweite  Ernteergebnis  vor.  Bei
Durchsicht  der  Erntezahlen  ergibt  sich,  daß  die
gedüngten  Bäume  eine  ganz  bedeutende  Ertragssteigerung
  aufweisen.

Eine  vollständige  Übereinstimmung  der  Anschauungen
  ergibt  sich  bezüglich

4.  Pflanzweite.  Hier  erklärt  Zimmermann
selbst,  daß  er  die  im  Jahre  1909  ausgesprochene
Ansicht,  in  der  er  eine  Pflanzweite  von  4  X  4  m
für  Manihot  Glaziovii  für  normal  anspricht,
fallen  gelassen  und  sich  „von  dem  Vorteile  einer
weiteren  Pflanzweite“"  überzeugt  habe.

5.  Pflanzzeit.  In  diesem  Punkte  ist  Prof.
Zimmermann  ein  offenbares  Versehen  unterlaufen.
Er  führt  in  scheinbarem  Gegensatz  zu  Dr.  Marckwald
  die  mehr  oder  weniger  frühe  Verzweigung
der  Manihotbäume  auf  die  Blütezeit  der  Pflanzen
zurück.  Nun  heißt  es  aber  gerade  in  dem  Bericht
  Dr.  Marckwalds  wörtlich:  „Die  Ursache  ist
wahrscheinlich  in  der  veränderten  Blütezeit  der
Pflanzen  zu  suchen,  doch  bleiben  diesbezüglich
endgültige  Versuche  vorbehalten,“  —  also  kein
Gegensatz,  sondern  völlige  Übereinstimmung  der
Ansichten.  Allerdings  hat  Dr.  Marckwald  dann
in  dem  in  der  Kolonial-Abteilung  der  D.  L.  G.

*)  Siehe  Stand  und  Aussichten  des  Kautschuk-Plantagenbaues,
  Reiseeindrücke,  Sonderabdruck  aus
Gummizeitung  Nr.  8  ff.,  Jahrg.  26.

 

gehaltenen  Vortrage")  u.  a.  auch  mit  angeführt,
  daß  die  Art  der  Verästelung  mit  auf  einen
Käfer  zurückzuführen  zu  sein  „scheint“,  jedoch  ausdrücklich
  gleichzeitig  erklärt,  daß  die  Ursache  noch
nicht  feststeht.  Die  hier  zum  Ausdruck  gebrachte
Anschauung  ist  die  Wiedergabe  der  Ansicht  einiger
unserer  erfahrensten  Pflanzer.  Die  Wichtigkeit
der  Züchtung  gerader,  unverästelter  Bäume  wurde
insbesondere  damit  begründet,  daß  Milchzapfung
nur  an  diesen  möglich  sei  und  daß  für  die  Zukunft
  für  die  Vorbereitung  einer  einheitlichen
Standard-Qualität  die  Möglichkeit  der  Milchzapfung
  gegeben  sein  müsse.  Auch  für  ein  Zapfen
nach  der  Lewa-Methode  erklärte  Dr.  Marckwald
das  Züchten  solcher  Bäume  als  vorteilhaft.  Nun
schreibt  S.  4  des  Gutachtens  Zimmermann  allerdings:
  „Ferner  ist  es  auch  für  die  Anwendung
der  Lewa-Methode  nicht  von  so  großer  Wichtigkeit,
  daß  die  Bäume  sich  erst  hoch  über  dem  Boden
verzweigen,"  fährt  aber  dann  ohne  Unterbrechung
fort:  „Ich  habe  allerdings  durch  (im
Pflanzer  1912  S.  1  beschriebene)  Versuche
nachgewiesen,  daß  auch  für  diese  Methode
hohe  Stämme  rentabler  sein  dürften,  als
vielverzweigte.“  Also  auch  hier  haben  die
Versuche  Zimmermanns  die  vorher  von  Dr.  Marckwald
  ausgesprochene  Ansicht  voll  bestätigt.  Daß
die  von  Dr.  Marckwald  gemachten  Vorschläge
sich  nur  auf  die  Gegenden  beziehen  sollten,  in
denen  nicht  mit  der  Möglichkeit  eines  Ausbleibens
der  kleinen  Regenzeit  zu  rechnen  sei,  ist  von  demselben
  gleichfalls  ausdrücklich  erklärt  worden.  Für
die  übrigen  Gegenden  wurden  besondere  Vorschläge
  gemacht,  bezüglich  deren  auf  den  Originalvortrag
  verwiesen  sei.

6.  Saatzucht.  Zu  diesem  Punkte  wird  die
Richtigkeit  der  von  Dr.  Marckwald  gemachten  Vorwürfe
  voll  anerkannt  und  sind  Vorkehrungen  zur
Beseitigung  der  Mißstände  von  Prof.  Zimmermann
eingeleitet  worden.  Bereits  früher  hat  übrigens
Herr  Geheimrat  Dr.  Busse  sich  im  gleichen
Sinne  im  Anschluß  an  einen  Vortrag  unseres
Dr.  Frank  ausgesprochen.

II.  Kautschukgewinnung.

1.  Zapfen  junger  Bäume:  Zu  diesem
Punkte  erklärt  Prof.  Zimmermann  in  UÜbereinstimmung
  mit  unserem  Dr.  Marckwald:  „Es
scheine  ihm  vorteilhafter,  das  Anzapfen  zu  junger
Bäume  zu  unterlassen.  Die  Ansicht,  daß  im
Harzgehalt  des  Kautschuks  jüngerer  und  älterer
Bäume  ein  wesentlicher  Unterschied  nicht  vorliege,
ist  richtig.  Der  Unterschied  zeigt  sich  mit  aller
Schärfe  erst  bei  der  Verarbeitung  zu  Fertig- 



*)  Bericht  über  die  Winterversammlung  1912,
Berlin,  Kolonial-Abteilung  S.  19.
        <pb n="525" />
        G  479  20

produkten.  Die  von  Zimmermann  als  wünschenswert
  erklärten  exakten  Untersuchungen  nach  dieser
Richtung  hin  sind  in  unserem  Institute  bereits
vor  Jahren  begonnen  worden  und  werden  ständig
vervollständigt.  Für  Distrikte,  aus  denen  spystematisch
  Proben  eingesandt  wurden,  ist  bereits
einwandfreie  Aufklärung  erfolgt.  Prof.  Zimmermann
  stellt  sich  jetzt  übrigens  vollkommen  auf
den  Standpunkt  unseres  Dr.  Marckwald,  denn  er
sagt  in  seinem  Gutachten,  das  er  mit  Genehmigung
  des  Kaiserlichen  Gouvernements  von  Deutsch-Ostafrika
  über  die  Pflanzungen  der  Muhesa
Rubber  Plantations  Ltd.  erstattete:  „Verschiedene
Beobachtungen  schienen  mir  unzweifelhaft  dafür
zu  sprechen,  daß  auf  den  meisten  deutsch-ostafrikanischen
  Plantagen  und  auch  auf  denen  der
Muhesa  Rubber  Plantations  zu  früh  mit  dem
Anzapfen  der  Bäume  begonnen  wird.  Es  dürfte
hierauf  zurückzuführen  sein,  daß  die  Bäume  auf
den  meisten  Pflanzungen  auch  dann,  wenn  sie
ein  Alter  von  5  bis  10  Jahren  erreicht  haben,
keine  wesentlich  höheren  Erträgnisse  liefern,  als
2-bis  4jährige.  Es  erscheint  mir  auf  alle  Fälle
rationeller,  die  Bäume  in  der  Jugend  möglichst
zu  schonen,  damit  sie  dann  später  auch  wirklich
große  Erträge  liefern  können.  Bäume,  die  nicht
mindestens  einen  Stammumfang  von  40  cm  besitzen,
  würden  wohl  am  zweckmäßigsten  überhaupt
nicht  angezapft  und  auch  dann  noch  einigermaßen
geschont.“

2.  Zapfzeit.  Auch  in  diesem  Punkte  teilt
Zimmermann  jetzt  vollkommen  die  Ansichten
unseres  Dr.  Marckwald,  denn  er  sagt  in  dem  genannten
  Gutachten  über  die  Muhesa  Rubber
Plantations:  „Ich  möchte  aus  diesem  Grunde
dringend  anraten,  die  Bäume  in  den  trockensten
Monaten,  soweit  irgend  möglich,  zu  schonen.  Zugunsten
  dieser  Maßregeln  möchte  ich  noch  anführen,
  daß  auf  derjenigen  Pflanzung,  die  zur
Zeit  wohl  in  Deutsch-Ostafrika  die  größten  Erträge
  geliefert  hat  (Kwandoro),  die  Bäume  in
diesem  Jahre  nur  7  Monate  angezapft  wurden.“

3.  Schlechte  Zapfmesser.  Hier  tritt
Zimmermann  der  Ansicht  entgegen,  die  Dr.  Marckwald
  (Reiseeindrücke  S.  15)  über  ein  neues  Zapfinstrument
  geäußert  hat.  Dr.  Marckwald  schreibt
hier  ausdrücklich:  „Die  Benutzung  scheint  ein
leichtes  und  einfaches  Arbeiten  zu  gestatten.  Ein
endgültiges  Urteil  über  den  Wert  des  Zapfmessers
  kann  heute  noch  nicht  gegeben  werden.“
Er  gibt  damit  die  Erfahrungen  wieder,  die  er
selbst  während  eines  kurzen  Aufenthaltes  auf  der
betreffenden  Pflanzung  sammeln  konnte  und  empsiehlt
  auf  Grund  seiner  Eindrücke  weitere  Versuche.
  —  Was  den  von  Zimmermann  gerügten
Konstruktionsfehler  angeht,  so  ist  die  von  demselben
  ausgesprochene  Ansicht  nicht  zutreffend,  da

 

die  betreffenden  Messerchen  an  dem  Rade  soweit
voneinander  entfernt  stehen,  daß  keine  Drehung
in  der  Wunde  erfolgt.  Die  Vernarbung  ist,  soweit
  an  bereits  gezapften  Bäumen  festgestellt
wurde,  nicht  erschwert,  sondern  erleichtert.

4.  Koagulationsmittel.  Zu  diesem  Punkte
äußert  Prof.  Zimmermann  gewisse  Zweifel  daran,
ob  die  behauptete  Schädlichkeit  der  Essigsäure  den
Tatsachen  entspräche.  Er  begründet  diese  Zweifel
zunächst  damit,  daß  „nach  dem  Mitte  1911  erschienenen
  Buch  von  Schidrowitz  (Rubber  S.  66)
noch  in  jener  Zeit  etwa  99⅜¾  v.  H.  des  ostafiatischen
  Plantagenkautschuks  mit  Essigsäure  koaguliert
wurden,“  und  weiter  damit,  daß  die  Unterzeichneten
  selbst  einen  von  Prof.  Zimmermann
mit  Essigsäure  koagulierten  Kautschuk  als  hervorragende
  Qualität  bezeichnet  hätten.  Was  zunächst
die  Angabe  in  dem  Buche  von  Schidrowitz  anbelangt,
  so  ist  es  ja  gerade  dieser  von  Professor
Zimmermann  zitierte  Verfasser,  der  an  derselben
von  Zimmermann  angeführten  Stelle  seine  Bedenken
  gegen  die  Verwendung  der  Essigsäure  zum
Ausdruck  bringt,  und  seine  Überzeugung,
daß  die  Essigsäurekoagulation  falsch  sei
und  daß  eine  vollständige  Beseitigung
dieser  Methode  eintreten  müsse.  Schidrowitz
schreibt  wörtlich:  =  Athough  numerous  other
methods  have  been  suggested  and  tried,  it  is
the  fact  that  at  the  present  time  probably
99¾  per  cent  of  all  plantations  rubber  is
coagulated  with  acetie  acid.  It  is  Fet  too
early  to  Say  definetly  that  this  is  the  most
suitable  method  from  every  point  of  view  on
the  contrary  I  am  inclined  to  believe,  that
ultimately  some  possibly  radical  modification
  on  the  present  system  will  have
to  be  introduce,  but  for  all  practical  purposes
  a  description  of  the  plantations  coagulation
  method  at  it  is  begins  and  ends  with
acetic  acid.=Es

  ist  nicht  gut  verständlich,  wie  Professor
Zimmermann  in  seinem  Gutachten  gerade  diese
Stelle  als  Beweis  für  die  Vorzüge  der  Essigsäurekoagulation
  anführen  konnte.  Die  Koagulation
  der  Essigsäure  hat  in  ihren  Folgen  auch
dazu  geführt,  daß  der  ostasiatische  Plantagenkautschuk,
  der  noch  vor  kurzer  Zeit  über  Wildpara
  bezahlt  wurde,  jetzt  ständig  unter  demselben
wertet.  Bei  gleichzeitiger  Berücksichtigung  des
Umstandes,  daß  Wildpara  rund  15  v.  H.  Waschverlust
  hat,  ergibt  sich  eine  durchschnittliche  Unterbewertung
  des  Plantagenkautschuks  um  nicht
weniger  als  20  v.  H.  Auch  Wallace"“)  sagt,
daß  der  Kautschuk  aus  den  Malay  States  nicht
so  gut  sei,  wie  er  sein  müßte  und  könnte,  weil

*)  India  Rubber  Journal  1910,  31.  Oktober.
        <pb n="526" />
        480  ꝛ

die  Pflanzer  Essigsäure  zur  Koagulation
verwendeten.  Ebenso  schreibt  an  anderer
Stelle  Tucker,  daß  für  isolierte  Drähte  die  Verwendung
  von  mit  Essigsäure  koaguliertem  Kautschuk
  unbedingt  vermieden  werden  müsse.

Zimmermann  ist  übrigens  jetzt  auch  selbst,
wenn  auch  vom  finanziellen  Gesichtspunkt  aus,
dazu  gelangt,  von  der  Verwendung  der  Essigsäure
  abzuraten,  denn  er  sagt  in  dem  erwähnten
Gutachten  für  die  Muhesa  Rubber  Plantations,
daß  allein  für  diese  Pflanzung  durch  die  Verwendung
  der  Essigsäure  eine  Mehrausgabe  von
25  000  -“  jährlich  erwachse.

Was  den  Punkt  2,  die  gute  Bewertung  des
mit  Essigsäure  koagulierten  Kautschuks  durch  die
Unterzeichneten  anbelangt,  so  entspricht  diese  den
Tatsachen.  Qu.  Kautschuk  stellte  zur  Zeit  der
Prüfung  eine  durchaus  gute  Qualität  dar.  Es
liegt  dies  eben  daran,  daß  die  schädlichen  Einwirkungen
  der  Essigsäure,  worauf  gleichfalls  von  den
Unterzeichneten  bereits  mehrfach  hingewiesen  wurde,
erst  nach  einiger  Zeit  eintreten  und  die  Lebensdauer
  des  Kautschuks  herabsetzen  müssen.  So
schrieb  Dr.  Marckwald  u.  a.  im  „Tropenpflanzer"
Mai  1912  wörtlich:  „Die  ungünstige  Wirkung
der  Esfsigsäure  beruht  in  der  Hauptsache  darauf,
daß  sich  bei  ihrer  Anwesenheit  —  sie  ist  nicht
völlig  wieder  zu  entfernen  —  Azetate  bilden,  die
bei  der  für  die  Vulkanisation  erforderlichen  Temperatur
  sich  zersetzen.  Sie  beruht  weiter  darauf,
daß  sie  die  Eiweißspaltung  einleitet  und  daß  bei
der  durch  sie  bewirkten  schnellen  Koagulation  unvollständig
  koagulierter  Latex  mitgerissen  wird,
der  dann,  besonders  im  gewaschenen  trockenen
Produkt,  das  der  nötigen  Schutzwirkung  des
Wassers  ermangelt,  als  die  Ursache  des  Klebrigwerdens
  wirkt.  Diese  ungünstige  Wirkung  der
Essigsäure,  die  den  Nerv  und  die  Lebensfähigkeit
des  Kautschuks  herabsetzt,  ist  am  rohen  Produkt
nicht  ohne  weiteres  erkennbar.  Aber  ihre  Verwendung
  muß  in  ihren  Folgen  notwendigerweise
zu  einer  Qualitätsverringerung  und  damit  zu  einer
Entwertung  unseres  Kautschuks  führen.“  Trotzdem
  können  kleine,  sorgfältig  bereitete  Proben
vorzüglich  sein.

Bei  dem  von  Prof.  Zimmermann  zur  Koagulation
  empfohlenen  Chlorkalzium  haben  sich  die
bezüglich  der  möglichen  Anwesenheit  von  Chlorsalzen
  ausgesprochenen  Befürchtungen  nur  bei
zwei  geprüften  Kautschuken  als  zutreffend  erwiesen,
  dagegen  haben  sich  die  mit  Chlorkalzium
koagulierten  Kautschuke  wiederholt  als  geringwertig
  gezeigt.  In  einer  Serie  von  26  letzthin
geprüften  ostafrikanischen  Kautschuken  fallen  leider
die  vier  mit  Chlorkalzium  koagulierten  Produkte
als  geringwertiger  völlig  aus  dem  Rahmen  der
übrigen  heraus.

 

III.  Präparation  des  Kautschuks.

Die  Frage  der  Aufbereitung  des  Kautschuks,
speziell  soweit  sie  das  Waschen  in  der  Kolonie
anbelangt,  hält  Zimmermann  für  noch  nicht  ausreichend
  geklärt.  Wir  halten  dieselbe  auf  Grund
und  Untersuchung  für  einwandfrei  entschieden.
Es  sind  von  uns  jetzt  mehrere  hundert  Kautschuke
geprüft  worden,  die  zum  Teil  genau  nach  unseren
Angaben  aubbereitet  waren,  Kautschuke,  in  gleicher
Weise  gewonnen,  ungewaschen,  mit  verschiedenen
Walzen  längere  oder  kürzere  Zeit  gewaschen,  nachträglich
  gepreßt,  erwärmt  usw.  Die  Untersuchungen
haben  unser  ungünstiges  Urteil  über  das  Waschen
in  der  Kolonie  voll  bestätigt.  Es  ist  Zimmermann
  augenscheinlich  entfallen,  daß  Dr.  Marckwald
  bei  seiner  Anwesenheit  in  Amani  auf  die
Schäden  der  Erwärmung  und  der  Reibung  des
Kautschuks  in  den  Walzen  besonders  bei  trockener
Wäsche  hingewiesen  und  demgegenüber  das  Zerreißen
  als  weniger  bedenklich  erklärt  hat.  Zimmermann
  irrt,  wenn  er  schreibt,  daß  Dr.  Marckwald
ihm  über  diese  Frage  eine  Auskunft  nicht  hätte
erteilen  können.

Auch  nach  der  Hinsicht  befindet  sich  Zimmermann
  in  einem  bedauerlichen  Irrtum,  wenn  er
glaubt,  die  Unterzeichneten  wollten  hier  in
Deutschland  eine  Kautschukwaschanstalt  errichten.
Dr.  Marckwald  hat  lediglich  in  Vorschlag  gebracht,
  daß  Pflanzer  und  Pflanzungsgesellschaften
zu  einer  einheitlichen  festgefügten  Organisation
sich  zusammenschließen  möchten.  „Diese  Organisation“,
  so  heißt  es  an  der  betreffenden  Stelle,)
„hätte  mit  als  erstes  dahin  zu  wirken,  daß  dem
vorher  erwähnten  immer  mehr  um  lich  greifenden
Unfug  des  unrationellen  Waschens  in  der  Kolonie
schnellstens  ein  Ende  bereitet  wird,  und  sie  hätte
festzustellen,  ob  zur  Schaffung  solcher  Qualitäten
die  Errichtung  einer  rationell  arbeitenden  Waschanlage
  eventuell  hier  im  Lande,  zunächst
als  Provisorium,  nötig  ist.  Sie  hätte  gegebenenfalls
  dann  diese  Anlage  ins  Leben
zu  rufen  und  zu  leiten.“  Diese  Worte  zeigen
deutlich,  daß  keineswegs  gedacht  war,  daß  die
Unterzeichneten  selbst  irgendwelche  Berührung  mit
der  Kautschukwaschanstalt  zu  haben,  noch  viel
weniger  etwa  gar  die  Leitung  derselben  zu  übernehmen
  gedachten.  Die  Unterzeichneten,  die  seit
Jahren  zeitlich  und  materiell  der  kolonialen  Sache
die  größten  Opfer  gebracht  haben,  verwahren  sich
durchaus  gegen  die  Unterstellung,  als  ob  sie
irgendeinen  ihrer  Ratschläge  hätten  für  sich
finanziell  fruktifizieren  wollen.

Die  von  Prof.  Zimmermann  erwähnte,  auf
der  Mombo  Rubber  Plantations  aufgestellte  Werner
&amp;amp;  Pfleiderer-  Waschmaschine  ist  keine  Werner  &amp;amp;

 

5)  Tropenpflanzer  Nr.  5,  Mai  1912,  S.  285.
        <pb n="527" />
        481  20

Pfleiderer-Waschmaschine,  sondern  eine  von  einer
englischen  Firma  gelieferte  Kombination  verschiedener
  Walzen,  unter  denen  sich  auch  ein  Werner
&amp;amp;  Pfleiderer-Apparat  befindet.  In  dieser  ganz
fehlerhaft  konstruierten  Anlage  kann  der  Kautschuk
  genau  so  geschädigt  werden  wie  in  den
Waschanstalten,  die  ohne  den  Werner  &amp;amp;  Pfleiderer-Apparat
  arbeiten.  Die  Prüfung  der  dort  gewonnenen
  Kautschuke  kann  zu  keinem  Urteil  über
die  Brauchbarkeit  des  Werner  &amp;amp;  Pfleiderer=Apparates
  führen.  Die  Unterzeichneten  prüfen
den  Wascher  selbst  seit  etwa  einem  Jahre  und
sind  bisher  zu  einem  recht  günstigen  Urteil  über
die  Wirkung  desselben  gelangt.

IV.  Schlußbetrachtung.

Bezüglich  der  bei  diesem  Punkte  gemachten
Erfahrungen  stehen  wir  nach  wie  vor  auf  Grund
eigener  Erfahrungen  auf  dem  Standpunkte,  daß
es  wünschenswert  sei,  die  Pflanzer  durch  entsprechend
  vorgebildete  Beamte  weiter  direkt  aufzuklären.
  Wir  halten  auch  die  Ausbildung  hierfür
  geeigneter  Personen  für  durchaus  möglich,
ebenso  wie  es  sich  ja  auch  in  Kamerun  unseres
Wissens  hat  durchsetzen  lassen,  die  Kautschukinspektionen
  mit  geeigneten  Beamten  zu  besetzen.  Hiermit
  ist  in  keiner  Weise  das,  was  draußen  und
besonders  von  Prof.  Zimmermann  selbst  bisher
geleistet  wurde,  als  geringwertig  hingestellt.  Es
ist  nur  darauf  hingewiesen,  daß  zur  erfolgreichen
Leistung  die  Arbeit  einer  Anzahl  von  Personen
erforderlich  und  die  einzelner  oder  gar  nur  einer
Person,  welche  zudem  noch  nebenamtlich  die
Arbeit  leistet,  nicht  ausreichen  kann.

Dr.  E.  Marckwald.  Dr.  Fritz  Frank.

 

Kautschuk-Zentrasstelle  für  die  Kolonien.

Die  Wal  Zentralstelle  für  die  Kolonien
  (Inh.  D  Marckwald  und  Dr.  Fr.  Frank)
hat  ihren  Gebeis  där-  das  dritte  Arbeitsjahr
(April  1912  bis  April  1913)  herausgegeben.  Der  Bericht
  legt  Zeugnis  ab  von  der  rührigen  Tätigkeit  der
t  Die  Inanspruchnahme  der  Zentralstelle

at  sich  weiter  gehoben.  Außer  dem  Kautschuk  hat  sie
in  wachsendem  Maße  auch  andere  koloniale  Produkte
in  ihren  Arbeitsbereich  gezogen.

Die  Slinanzlerung  von  Bewässerungsprosehten.“)

Auf  dem  zweiten  südafrikanischen  Frrigation-Kongreß
  in  Ondtshoorn  (8.  bis  12.  Oltober
  1912)  wurde  von  dem  Direktor  of  Frrigation,
Herrn  F.  E.  Kanthack,  ein  bemerkenswerter  Vortrag
über  die  „  Finanzierung  von  Bewässerungsprojekten“
  gehalten.  Kanthack  wies  nach  dem  Berichte
  des  deutschen  Landwirtschaftlichen  Sachverständigen
  für  Britisch-Südafrika  im  Anfange

Vgl.  auch  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  S.  110  ff.

 

 

 

seines  Vortrages  darauf  hin,  daß  heutzutage  häufig  vollständig
  unkultivierte  Flächen  für  sehr  hohe  Preise  annekauft
  werden,  weil  man  glaubt,  diese  bewässern  zu
können.  Nur  selten  verschafften  sich  die  Käufer  vor  Abschluß
  des  Kaufvertrages  ein  sicheres  Urteil  darüber,  wieviel
  Geld  sie  aufzuwenden  haben  würden,  um  die  vorhandenen
  Bewässerungsmöglichkeiten  auszunutzen.  Er
kenne  Fälle,  in  denen  solche  zur  Bewässerung  geeignete
Farmen  zum  Durchschnittspreise  von  10  8  pro  Morgen
angekauft  worden-  seien,  bei  denen  es  sich  herausgestellt
  habe,  daß  die  Kosten  der  Einrichtung  einer
Bewässerungsanlage  30  bis  40  &amp;amp;  pro  Morgen  betragen
würden.  Der  Vortragende  warnte  vor  derartig  unüberlegten
  Käufen,  welche  nicht  nur  die  wietschaftliche
Existenz  des  -einzelnen  untergraben,  sondern  ganz
gemein  die  Farmpreise  auf  eine  nicht  rentable  nd
daher  wirtschaftlich  verhängnisvolle  Höhe  herauftreiben.
er  Vortrag  lautete  dann  weiterhin  ungefähr  folgender=Vor

  Begründung  des  südafrikanischen  Bundes
gingen  die  Ansichten  der  Eingel-Regierungen  in  bezug
auf  die  bei  Entwicklung  des  Bewässerungswesens  zu
befolgenden  Grundsätze  etwas  auseinander:

In  der  Kap-Provinz  führten  schlechte  Erfahrungen
luu  einer  Politik,  welche  es  sich  zur  Aufgabe  machte,
ie  Entwicklung  des  Bewässerungswesens  durch  privaten
Unternehmungsgeist  von  einzelnen  und  von  Genossenchaften
  anzuregen,  wobei  der  Staat  die  technische
Leitung  und  Finanzierung  auf  streng  kommerzieller
Grundlage  übernahm.  Ausführung  von  Bewässerungsanlagen
  auf  S  Lase  wurde  als  unzweckmäßig
  verworfen.  Im  Transvaal  dagegen  bestand
die  Haupttätigkeit  des  dortigen  Irrigation-Departments
in  der  Herstellung  staatlicher  Bewässerungsaulagen.

Seit  der  Gründung  der  Union  hat  die  Bundesregierung
  in  der  Hauptsache  das  Beispiel  der  Kap-Kolonie
  nachgeahmt  und  heute  noch  wird  die  Förderung
privater  oder  genossenschaftlicher  Bewässerungsprojekte
als  die  Hauptausgabe  des  Frrigation-Departments
der  Union  angesehen

Trotzdem  nötigen  soziale  Probleme  den  Sta  *
dazu,  eine  gewisse  Anzahl  Bewässerungsanlagen  selbst
auszuführen,  bei  denen  Erwägungen  rein  kommerzieller
Natur  in  gewissem  Grade  in  den  Hintergrund  treten.
In  ganz  besonderen  Fällen,  z.  B.  bei  der  Begründung
von  Arbeiterkolonien,  werden  solche  Gesichtspunkte  sogar
  gänzlich  außer  acht  gelassen.

Der  heutige  Vortrag  soll  sich  nur  mit  Bewässerungsunternehmungen
  von  einzelnen  Farmern  oder
Genossenschaften  beschäftigen,  welche  gemäß  den  Bestimmungen
  des  Irrigation-Gesetzes  vom  Sta
fördert  und  unterstützt  werden  und  die  sich  auf  zate  cgegheschäftlich
  korrekter  Basis  entwickeln  sollen

fgc  Wert  von  Bewässerungsanlagen  ist  sehr  verschieden
  Sie  können  z.  B.  dazu  geschaffen  werden,
um  den  Wert  schon  bestehender  ackerwirtschaftlicher
Betriebe  zu  erhöhen,  wie  es  bei  Einrichtung  der  Bewässerungsanlagen
  auf  Juckerrohrfarmen  oft  der  Fall
ist,  wo  die  Bewässerung  in  erster  Linie  den  Zweck  hat,
das  Erntequantum  zu  vergrößern.  Zweitens  ist  die
Bewässerung  oft  die  unumgängliche  Vorbedingung  für
die  Erzeugung  von  Ernten  auf  den  betreffenden  Flächen.
Drittens  werden  Bewässerungpanlagen  ansgeführt,  um
es  möglich  zu  machen,  daß  die  Ernten  auf  den  betreffenden
  Feldern  mit  Hilfe  des  Wassers  in  kritischen
Zeiten,  welche  während  der  Wachstumsperiode  oder  in
trockenen  Jahren  eintreten,  ungefährdet  weiter  gedeihen
können.  Viertens  kann  eine  Bewässerungsanlage  auch
eine  Kombination  mehrerer  oder  aller  dieser  erwähnten
Fälle  darstellen.
Aus  den  eben  angeführten  Gesichtspunkten  heraus.
        <pb n="528" />
        W  482  20

wird  man  unschwer  einsehen,  daß  der  Höchstbetrag,
dessen  Investierung  für  eine  Bewässerungsanlage  in
jedem  der  angeführten  Fälle  wirtschaftlich  zulässig  erscheint,
  sehr  verschieden  zu  bemessen  sein  wird.

Die  relativ  chböhste  Kapitalsanlage  läßt  sich  rechtfertigen
  für  die  Einrichtung  von  ganz  kleinen  Bewässe-Farmen
  mit  reinem  Weidebetriebe
in  trockenen  Gegenden.  Solche
ihrem  natürlichen  Zustande  sehr  wenig
folge  der  großen  Unsicherheit  der.  Weideverhältnisse
die  normale  Bestockungsmöglichkeit  außerordentlich
niedrig  ist.  Kleine  Anlagen  zur  Sammlung  und  Verteilung
  des  Oberflächenwassers  haben  oft  zur  Folge,
daß  die  Bestockungsmöglichkeit  der  Farm  verdoppelt  oder
verdreifacht  wird  oder  daß  eine  ganz  wertlose  Farm
in  ein  wertvolles  Besitztum  umgewandelt  wird.

real,  welches  man  unter  Bewässerung
bringt,  oder  die  Ouantität  des  in  Dämmen  aufgespeicherten
  Wassers,  oder  die  Wassermenge,  welche  man
durch  Bohren  erzielt,  mag  an  sich  sehr  gering  sein.
Trotzdem  kann  durch  sie  der  Wert  der  ganzen  Farm
ungeheuer  erhöht  werden.  In  solchen  Fälln  ist  es
unmöglich,  allgemeine  Regeln  über  die  Höhe  der  wirtschaftlich
  zu  rechtfertigenden  Kapitalsanlage  für  Bewässerungszwecke
  festzulegen.  Die  Kosten  der  Anlage
per  Morgen  bewässerten  Landes  oder  per  Volumeneinheit
  erschlossenen  oder  gesammelten  Wassers  sind
kein  Gesichtspunkt  für  die  Beurteilung  der  wirtschaftlichen
  Zweckmäßigkeit  einer  solchen  Anlage;  letztere
kann  vielmehr  nur  beurteilt  werden  durch  Schätzung
der  Wertsteigerung,  die  die  ganze  Farm  durch  sie  erfährt.
ch  will  hier  besonders  von  solchen  Anlagen
sprechen.  beii  denen  die  Bewässerung  eingerichtet  wird,
um  bedeutende  ackerwirtschaftliche  Erträge  aus  ohne
Bewässerung  unbrauchbaren  Farmen  zu  erzielen  oder
um  überhaupt  intensive  Farmwirtschaft  zu  erm  glichen.
die  aber  gänzlich  von  der  Bewässerung  abhängt
Solche  Anlagen  werden  geschaffen  zwecks  Anbau  von
Winterfutter  oder  anderen  Feldfrüchten,  um  die  Haltung
böher  gezüchteten  Viehes  oder  eine  bedeutend  größere
Bestockung  zu  ermöglichen,  oder  zwecks  Schaffung  künstlicher
  Dauerweiden  oder  von  Luzernefeldern  oder  für
den  Anbau  von  Brodfrüchten.  oder  endlich,  um  die
Produktion  von  hochwertigen  Erzeugnissen,  wie  Tabak,
Wein,  Obst,  Gemüse  und  dergl.  zu  ermöglichen.  In
allen  diesen  Fällen  müssen  den  in  den  Bewässerungsanlagen
  steckenden  Kapitalien  entsprechende  Reinerträge
  durch  den  Farmbetrieb  gegenüberstehen,  sonst
geht  das  Unternehmen  dem  sicheren  wirtschaftlichen
Ruin  entgegen.

Ein  Farmer,  der  beabsichtigt,  eine  Bewässerungsanlage
  zu  errichten,  muß  sich  klar  darüber  sein,  daß
er  das  nötige  Kapital  bereitzustellen  hat:  a)  für  die
Anlagen,  die  nötig  sind  zum  Anstauen,  Zusammenleiten
  usw.  sowie  zum  Heben,  Zuleiten  und  Verteilen
des  Wassers;  b)  für  die  Herrichtung  des  Landes  zur
Bewässerung,  d.  b.  Einebnen  des  Landes,  Einteilung
der  Fläche,  Herstellung  von  Beeten  und  Herstellung
der  Wasserverteilungsanlagen  auf  dem!  Acker  selbst;
e)  als  Betriebstapital  bis  zur  ersten

Diese  Kapitalien  sind,  soweit  sie  die-  Regierung
dargeliehen  hat.  mit  3¾  v.  H.,  und  iseweit  es  sich  um
private  Geldgeber  handelt,  mit  6  u  verzinsen.
  Die  Zinsen,  welche  aahbben  der  Banzeit  und
der  Zeit  von  der  Vollendung  der  Anlage  bis  zur
ersten  Ernte  erwachsen,  müssen  dem  Kapital  zugerechnet
  werden.  Sobald  die  Anlage  anfängt  Gewinn
zu  bringen,  entstehen  auch  gewisse  laufende  Ausgaben,
nämlich  Zinsen  und  Rückzahlungsauoten,  die  je  nach
den  getroffenen  Abmachungen  eine  längere  oder  kürzere
Zahl  von  Jahren  hindurch  zu  bezahlen  sind.  Man

 

 

 

 

soll  nicht  glauben,  daß  Amortisation  oder  Kapital-Tilgungsquoten
  nur  berechnet  zu  werden  brauchen,
wenn  die  Anlage  gemäß  den  Bestimmungen  des  Frrigation-Gesetzes
  mit  Hilfe  von  Regierungsdarlehen  geschaffen
  worden  ist.  Vielmehr  müssen  sie  vom  allgemeinen
  geschäftlichen  Standpunkte  aus  in  allen  Fällen
in  ,diechnung  gezogen  werden,  ganz  gleich  aus  welcher

le  das  Anlagekapital  stammt.

ußer  den  angegebenen  dauernden  Ausgaben
müssen  noch  andere  laufende  Beträge  bereit  gestellt
werden,  um  die  Instandhaltung  der  Anlage  und
ihre  Betriebskosten  zu  decken,  die  nicht  nur  durch  die
Beschaffung  und  Verteilung  des  Wassers,  sondern  auch
durch  den  landwirtschaftlichen  Betrieb  auf  den  bewässerten
  Flächen  erwachsen.  Bei  Bewässerungsanlagen,
  welche  mittels  Pumpen  betrieben  werden,
sind  diese  elches  mitteh  besonders  hoch,  bedeutend
höher  als  die  erst  erwähnten  laufenden  Ausgaben.
Hier  kann  leicht  der  Fall  eintreten,  daß  die  Durchschnittseinnahmen
  aus  dem  Bewässerungsbetriebe  nicht
genügen,  um  die  Verzinsungs-,  Rückzahlungs=  und
Betriebsausgaben  zu  decken,  in  welchem  Falle  das
ganze  Projekt  unwirtschaftlich  ist.

eenn  unkultiviertes  Land,  von  dem  anzunehmen
ist,  daß  eine  LBewässerungsanlage  eingerichtet  werden
kann,  zu  hohem  Preise  aungekauft  wird,  dann  kompliziert
  sich  die  arie  erechnung  noch  bedeutend.
Es  herrscht  heutzutage  unzweifelhaft  die  Neigung  vor,
unkultiviertes  Land  viel  zu  hoch  zu  bezahlen,  wenn
wirklich  oder  angeblich,  aber  jedenfalls  unerwiesenermaßen
  die  Bewässerungsmöglichkeit  vorliegt.  Man
berücksichtigt  nicht,  daß  häufig  nur  bei  Aufwendung
von  sehr  bedeutenden  Kapitalien  eine  Bewässerung  und
landwirtschaftliche  Benutzung  ermöglicht  werden  kann.

Es  ist  schwer,  solche  Bewässerungsprojekte  richtig
u  beurteilen,  und  eine  gute  Urteilskraft  und  große

refahrung  seitens  des  Unternehmers  ist  dafür  erforderlich.


Im  allgemeinen  ist  die  richtige  Basis,  von  welcher
man  bei  der  Beurteilung  eines  solchen  Projektes  auszugehen
  hat,  der  landwirtschaftliche  Nutzungswert  und
die  Bewertung  des  durchschnittlichen  Rohertrages,
welchen  man  per  Vorder  erzielen  kann.  Die  diesbezüglichen
  Kalkulationen  dürfen  nicht  auf  die  gerade
bestehende  vorübergehende  Marktlage  basiert  werden,
ondern  die  Möglichkeit  des  Nachlassens  der  Preise  ist
n  weitgehendem  Maße  zu  berücksichtigen,  ebenso  wie  das
Vorkommen  von  trockenen  Jahren  und  anderen  Zufälligkeiten,
  denen  der  Ackerbau  unterworsen  ist.
allen  Dingen  darf  man  nicht  mit  den  Erträgen  von
Liebhaberartikeln  rechnen,  wie  Straußenfedern,  Kalabaschpfeifen
  und  derartigen  Sachen,  welche  nicht  die
stetige  Nachfrage  besitzen,  wie  Stapelartikel  für  Ernährungs=
  oder  Bekleidungszwecke.  Voranschläge,
welche  auf  die  Produktion  von  Hammel-,  Rind-,
Schweinefleisch.  Schinken,  Wolle,  Mohair,  Getreide  usw.
basiert  sind,  sind  viel  zuverlässiger  als  solche,  die  mit
der  Produktion  von  Straußenfedern,  Kalabaschpfeifen
usw.  rechnen.  Das  haben  schon  viele  zu  spät  zum
eigenen  Schaden  erkann

Die  Entscheidung  zrt  Frage,  innerhalb  wie  vieler

ahre  das  für  eine  Bewässerungsanlage  aufgewendete
Veiren  getilgt  werden  kann,  hängt  von  verschiedenen
Faktoren  ab.  Hat  man  aber  3.  B.  diesen  Zeitraum
auf  15  Jahre  festgelegt,  so  muß  die  Einnahmeschätzung
auf  Grund  der  durchschnittlichen  Marktlage,  die  während
dieser  Zeit  zu  erwarten  ist,  festgelegt  werden,  und  da
solche  Vorausschätzungen  häufig  sehr  unsicher  sind,  besonders
  bei  Artikeln,  auf  deren  Preisbildung  die  Mode
Einfluß  hat,  ist  ein  bedeutender  Sicherheitskoeffizient
abzuziehen.
        <pb n="529" />
        G.  483  26

Im  allgemeinen  ist  es  am  besten,  die  Ertragsberechnungen
  auf  das  ungefähre  Durchschnitts-Ergebnis
  einiger  Stapelprodukte  zu  basieren,  welche  keinen
zu  hohen  Wert,  aber  einen  gleichmäßigen  Preis  haben.

Kein  Geldgeber  sollte  ein  Darlehen  für  die  Ausführung
  eines  Bewässerungsprojektes  bis  zur  vollen
Höhe  des  Schätzungswertes  der  Anlage  geben,  auch
da  nicht,  wo  er  in  vorsichtiger  Weise  festgestellt  ist.
Besonders  groß  muß  aber  die  Sicherheit  sein,  wenn
ein  langfristiges  Dorleben  gewünscht  wird  und  die
Kalkulation  des  Projektes  auf  Grund  der  heutigen
Martipreise  behemacht  worden

t  sich  nun  die  wicht  htige  Frage,  wie  lange
die  Glckrcheanpene  für  Bewässerungsdarlehen  bemessen
  werden  soll.

Noch  vor  wuinigen  Jahren  verlangte  jeder  Farmer,
der  einen  Antrag  auf  Gewährung  eines  Darlehens
für  Bewässerungszwecke  stellte,  eine  40  jährige  Rückzahlungsfrist.
  Das  war,  auch  vom  Standpunkte  des
Darlehennehmers,  eine  kurzsichtige  Finanzvolieis  Nur
große  Bewässerungswerke  dürfen  Darlehen  erhalten,
deren  Rückzahlung  sich  auf  eine  Periode  von  über
20  Jahren  erstreckt,  und  nur  wenn  sie  in  dauerhaftester
Weise  hergestellt  sind,  darf  man  bis  zu  30  Jahren  gehen.

Bewässerungsanlagen  einzelner  Farmer  sollten
fast  ausnahmslos  in  weniger  als  20  Jahren  ihre
Darlehen  getilgt  haben.  Die  Rückzahlungsfrist  ist  zu
bemessen  nach  der  zu  erwartenden  Lebensdauer  der
Bewässerungsanlage  als  unabhängige  einzelne  Anlage,
und  dabei  ist  von  vornherein  zu  überlegen,  ob  es
nicht  nötig  werden  wird,  die  geschaffene  Anlage  durch
bessere  und  umfassendere  Projekte  nach  einiger  Zeit
zu  ersetzen.  Die  Erfahrung  hat  gelehrt,  daß  es  richtig
ist,  für  die  Rückzahlung  einer  Anleihe  für  eine  mit
Pumpen  gespeiste  Anlage  10  Jahre  festzusetzen  und

5  Jahre  für  ein  Darlehen  zur  Herstellung  kleiner
Sckalremr  auf  Far#

Es  gibt  aber  noch  andere  Gesichtspunkte,  welche
es  erwünscht  erscheinen  lassen,  die  Rückzahlung  in  so
kurzer  Zeit  als  irgend  möglich  durchzuführen.  Südafrika
  befindet  sich,  was  das  Bewässerungswesen  anbelangt,
  in  der  Hauptsache  noch  im  Anfangsstadium.
Gewöhnlich  werden  die  Bewässerungsanlagen  zunächst
primitiv  und  so  billig  wie  imöglich  hergestellt,  damit
man  sein  Land  mit  wenig  Kosten  möglichst  bald
unter  Bewässerung  setzen  kann.  Die  reichen  Erfolge
lassen  in  kurzer  Zeit  den  Wunsch  nach  einer  dauerhafteren
  Anlage  lebendig  werden,  da  die  Farmer
meist  schnell  herausfinden,  daß  ihre  billigen  Bewässerungswerke,
  auf  welche  sie  mit  Recht  stolz  waren,  viel
unnötiges  Geld  für  Erhaltungs=  und  Wiederherstellungsarbeiten
  erfordern.  Man  darf  nicht  vergessen,  daß  es
gerechtfertigt  ist,  ein  Kapital  von  10  000  bis  15  000  8
anzulegen,  wenn  man  dadurch  jährlich  100  28  uens
tungs  und  Wiederherstellungskosten  ersparen  kann.

Es  ist  auffallend,  wwie  gleichgültig  heutzutage  noch
viele  Farmer  gegen  die  Tatsache  sind,  daß  ihre  Bewässerungsanlagen
  so  viel  Geld  und  urbet  für  Erhaltungszwecke
  erfordern.  Sie  betrachten  das  umständliche
  und  genaue  Projekt,  wie  es  der  Ingenieur
ausarbeitet,  als  zu  kostspielig  und  unnötig.  und  sind
stolz  auf  ihre  billigen  und  primitiven  zlaenn  die  sie
für  das  einzig  Richtige  halten.  Fällt  ihr  Damm,
welcher  mit  einem  unmöglichen  Querschnitt  angelegt
ist,  zusammen,  oder  stürzen  die  zu  steilen  Ränder  eines
Bewässerungsgrabens,  welcher  durch  weiches  Erdreich
führt,  ein,  oder  kommen  andere  Unglücksfälle  infolge
unsachverständiger  Anlage  vor,  so  wird  das  auf  alle
möclichen  Ursachen  zurückgeführt,  nur  nicht  auf  die

richtige.  Die  Anlagen  werden  repariert  und  in  einem
annähernd  gebrauchsfähigen  Zustande  erhalten  ohne

 

Rücksicht  auf  die  Größe  der  Ausgaben.  In  der  Tat
wissen  nur  wenige  Farmer,  wieviel  Geld  sie  für  derartige
  Zwecke  wirklich  auswenden.  ach  und  na
kommt  aber  die  Zeit,  wo  der  Farmer  sieht,  daß  es  zu
riskant  ist,  die  bewässerten  Flächen  der  Möglichkeit
des  Zusammenbruches  der  Bewässerungsanlage  auszusetzen.
  Dann  beginnt  der  unvermeidliche  Neubau.  Die
Anlagen  werden  meistens  in  viel  soliderer  Art  und
Weise  erneuert,  da  die  Farmer  zur  Zeit  des  Neubaus
schon  in  besserer  Vermögenslage  sich  befinden,  als  es
bei  #ulagelk  der  ersten  primitiven  Bewässerungsanlage
der

Aber  walh  der  Wunsch,  größere  Flächen  zu  bewässern,
  oder  die  eigenen  Bewässerungswerke  mit
denen  der  Nachbarn  zu  vereinigen,  macht  es  häufig
nötig,  die  ursprüngliche  Anlage  vollständig  zu  beseitigen.

Das  ist  der  häufigste  Grund  für  die  kurze  Lebensdauer
  der  e  ewässerungsanlagen

Ehe  aber  die  Zeit  herankommt,  wo  die  Bewässerungswerle
  niedergelegt  werden  müssen,  sollte  das  für
ihre  Herstellung  aufgewendete  Kapital  möglichst  voll

etilgt  sein.  Deswegen  liegt  es  im  Interesse  der
garer  selbst,  wenn  sie  dazu  angehalten  werden,  das
für  Bewässerungsanlagen  in,  An#ruch  genommene
v  schnell  wie  möglich  abzuza
i  gewöhnlichen  kleinen  uuenieor  sollte  man
die  Zelt  für  die  Rückzahlung  der  dazu  verwendeten
Darlehen  oder  die  Abschreibung  der  eigenen  Aufwendungen
  auf  höchstens  10  Jahre  bemessen.  Ein  späterer
Termin  hat  natürlich  zur  Folge,  daß  ein  Farmer,
welcter  einsieht,  daß  ein  Niederlegen  der  alten  Werke
wirtschaftlich  richtig  ist,  nicht  in  der  Lage  ist,  die
nötigen  Maßnahmen  durchzuführen,  da  ja  ein  Teil  des
für  die  alte  Anlage  aufgewendeten  Geldes  noch  nicht
abgeschrieben  ist.  Er  sieht  sich  dann  eventuell  außerstande,
  ein  neues,  größeres  und  besseres  Proiekt  zu
finanzieren,  dessen  Ausführung  für  ihn  eine  dringende
Notwendigkeit  geworden  ist.  Ich  kann  nur  Allen,
welche  für  Bewässerungszwecke  Darlehen  nehmen,  den
dringenden  Rat  geben,  diese  so  schnell  wie  möglich
zurückzuzahlen.  Es  gibt  keine  Bewässerungsanlage,
welche  endgültig  ist.  Immer  wieder  stellt  sich  heraus,
daß  Anderungen,  Verbesserungen.  Vergrößerungen  oder
gänzliche  Beseitigung  der  alten  Anlagen  notwendig
wird,  um  einem  besseren  Projekt  Platz  zu  machen.
ger  muß  darauf  hinarbeiten,  daß  die  Kosten  der
alten  Anlage  en  getilgt  sind,  ehe  es  Zeit  wird
für  die  Ausführung  eines  neuen  Projektes.

Ich  bin  übergengt.  daß  ernstliche  Krisen  eintreten
werden,  wenn  bei  den  Farmern  des  südafrikanischen
Bundes  nicht  gesündere  Finanzierungsmethoden  Eingang
  finden.  Die  Verschuldung  des  Grundbesitzes  im
Bundesgebiet  ist  außerordentlich  gestiegen,  und  es  ist
traurig  aber  wahr,  daß  häufig  für  die  Hypotheken
nicht  genügend  Sicherheit  durch  ausgeführte  Meliorationen
  auf  den  beliehenen  Farmen  geschaffen  worden
ist.  Oft  ist  es  überraschend,  in  welchem  Mißverhältnisse
  die  Verschuldung  einer  Farm  zu  ihrem  richtigen
Taxwerte  steht.

Wenn  man  Bewässerungsprojekte  mit  Vorsicht  und
richtigen  Geschäftsprinzipien  in  Angriff  nimmt,  dann
ist  für  die  Zukunft  nichts  zu  befürchten.  Aber  unüberlegte
  Bewässerungsanlagen,  große  Darlehen  für  unwirtschaftliche
  Jwecke,  die  Anlage  übertriebener  Preise
für  Grund  und  Boden,  bringen  die  Gefahr  mit  sich,
daß  ein  für  das  ganze  Land  verhängnisvoller  Fall
der  Grund=  und  Bodenpreise  eintritt.  Die  Preise,
welche  augenblicklich  im  ganzen  Bundesgebiet  bezahlt
werden,  sind  lächerlich  und  gefährlich  hoch,  und  in
ihnen  liegt  eine  große  Gefahr  für  das  Land.  Wer
eine  Farm  kaufen  will,  bezahle  sie  ihrem  wahren
        <pb n="530" />
        W  484  20

Werte  entsprechend,  oder,  wenn  das  nicht  möglich  ist,
trete  er  von  dem  Kaufe  zurück.  Der  Farmer  soll  vorsichtig
  sein  bei  der  Aufnahme  von  Darlehen  für  Meliorationen
  und  nur  dann  Geld  borgen,  wenn  er  mit
Sicherheit  erwarten  kann,  es  wieder  zurückzahlen  zu
können.  Schließlich  soll  man  nicht  allzusehr  den  Farmbetrieb
  spezialisieren  und  nicht  die  Herstellung  von
Stapelprodukten  ganz  aufgeben,  welche  in  kritischen
Zeiten  ihren  Preis  Hepalin  und  dafür  sorgen,  daß
der  Former  existenzfähig  bleibt.  Man  vergesse  nicht,
daß  Fleisch,  Wolle,  Faserpflanzen  und  Getreide  auch

eld  bringen  und  nicht  nur  Straußenfedern.  Es  ist
durchaus  richtig,  die  hohen  Erträgnisse  der  Strautzenzucht
  sich  nicht-  bhecbeh.  zu  lassen,  besonders  zum
Zwecke  der  Hypothelemälgung  und  der  Schaffung  von
Reservefonds.  Aber  man  soll  es  nicht  aufgeben,  andere
Waren  zu  produzieren,  welche  einen  dauernden  Weltmarkt
  besitzen  und  zwar  einen  geringen,  aber  auch  einen
zuverlässigen  Reinertrag  bringen.  Wenn  man  Land
kauft  oder  Kapital  für  kostspielige  Meliorationsprojekte
anlegt,  sollte  man  in  allen  Fällen  in  Vorausberechnung
  auf  die  Produktion  von  Wolle  oder  Fleisch  und
nicht  auf  die  von  Straußenfedern  basieren.

 

Deutsche  Rfrihd-Bonh  A.  G.*)

ne  Reihe  von  widrigen  Umständen  —  wenn  auch
zum  Suss  vorausgesehen  —  ließ  während  des  Berichtsjahres
  1912  in  den  hauptsächlichen  Betätigungszweigen
des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets  keine  rechte  Arbeitsfreudigkeit
  aufkommen.

Daß  auf  den  Handel  die  Beendigung  der  Bahnbauten
  merklich  eindämmend  zurückwirken  mußte,  war
unvermeidlich.  Eine  Anzahl  lleinerer  kaufmännischer
Existenzen  erlag  den  Verhältnissen,  womit  mehr  oder
weniger  emn  enpindliche  Verluste  für  die  Importeure  verup



Anhalende.  Geldknappheit  verschärfte  die  Schwierigkeiten.
  Die  Farm  wirtschaft  war  betroffen  von  dem
Rückgang  der  Preise  des  Schlachtviehs.  Gleichzeitig
sind  nach  unsern  Beobachtungen  die  Kapitalien,  welche
den  Farmern  aus  Deutschland  überwiesen  wurden,
gegen  1911  zurückgeblieben,  was  seinen  Grund  auch
darin  hat,  daß  die  Besiedlung  keine  wesentlichen  Fortschritte
  gemacht  hat.

ie  Diamanten-Industrie  wurde  erst  am  31.  Deinführung
  der  neuen  Verordnung
  über  di  si  i
bekeit.  zunter  der  sie  seit  längerer  Zeit  zu  leiden  gehabt



a  der  vorstehend  geschilderten  Umstände  ist  ein
gelegentlich  in  die  Erscheinung  getretener  Pessimismus
nicht  gerechtfertigt,  denn  alles  in  allem  genommen  hat
die  Farmwirtschaft,  der  Grundpfeiler  der  Kolonie,
sich  auch  im  Jahre  1912  regulär  weiterentwickelt.

Die  Bestockung  der  Rinder=  und  Wollschafzucht-Farmen
  machte  weitere  Fortschritte

Einen  erfreulichen  esschtumg-  hat  dem  Ackerbau
das  Trockenfarm-System  gebracht.

Eine  Ermäßigung  der  Bahntarife  für  einzelne
Produkte  sowie  für  wichtige  Bedarfsartikel  kommt  der
Farmwirtichat  zZugute.

Während  ein  besonders  zu  dem  Zwecke  gegründetes
Institut  die  Pflege  des  städtischen  Bodenkredits  übernommen
  hat,  ist  die  viel  ventilierte,  wichtigere,  aber
sehr  viel  schwierigere  Frage  des  ländlichen  Bodenkredits
  inzwischen  soweit  gediehen,  daß  dem  Reichstage
  eine  Vorlage  zugegangen  ist,  nach  welcher  eine

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1912.

 

Landwirtschaftsbank  gegründet  werden  soll,  deren
Kapital  aus  Reichsmitteln  hergegeben  wird.  Auch  nach
unserer  Ansicht  ist  das  Problem,  ohne  den  Staat  in
dewissem  Umfange  heranzuziehen,  nicht  16

dem  Gebiete  der  Diamanten-  Puee⅜  ist  die
gufnahme  des  Abbaus  auf  den  bedeutenden  Pomona-=Feldern
  zu  verzeichnen

Die  Prospektiertätigkeit  —  wenngleich  in  ziemlich
reger  Weise  fortgesetzt  —  m*“n“mk  im  Jahre  1912  keine
besonders  versprechenden  E

Die  Diamantenausfuhr  lt  sich  auf  200  579,372  gr.
gegen  160  995,076  gr  im  Vorja

r  Export  von  Erzen  —  in  der  Hauptsache
lrehe  —  betrug  rund  47  000  Tonnen  gegen
0  000  Tonnen  im  Vorjahr.

m  Sommer  1912  fand  der  mit  Spannung  erwartete
  Besuch  des  Staatssekretärs  Dr.  Solf  in  der
Kolonie  statt.  Es  knüpft  sich  daran  die  begründete
Hoffnung,  daß  die  gepflogene  Aussprache  nach  mehr
als  einer  Richtung  klärend  gewirkt  hat.

Entsprechend  den  in  verstärktem  Maße  an  uns
#e##rtende  aaoerun  schlagen  wir  vor,  das
Kapital  um  AM  00  AM  zue  nrhöhen.
Auf  unsere  Sn.loste  lev  wir  diesmal  22
r—m  sie  stehen  demnach  mit  15  l  *
Bu  2  Reingewinn  beläuft  sich  auf  145  273,27.4.
Wir  —  vor,  ihn  wie  folgt  zu  verwenden:
20  000  4  als  Rücklage  in  den  gesetzlichen  Reservefonds,
20  000  /KF  als  Rücklage  in  die  Spezialreserve,  80  000./4
als  Dividende  von  8  v.  H.  auf  das  eingezahlte  Kapital
von  1.000  000  #&amp;amp;¾.  3478  /4  als  Tantieme  des  Aufsichtsrats
  gemäß  §  31,  4  der  Statuten,  21  795  M  als
Vortrag.

r  *

Nach  der  Bilanz  per  41.  Dezember  1912  verfügte
die  Baut  über  Kasse  und  Bankguthaben  in  Höhe  von
47  “2.  Ferner  waren  752  997  A  BWechsel,
51  "ö55  *  Wertpapiere  und  1  559  474  .4  Debitoren
vorhanden.  Dagegen  hatten  diverse  Kreditoren
4  095  082  /¾  und  Depositäre,  deren  Einlagen  auf  Termine
  gegeben  sind,  1  940  234  &amp;amp;  zu  fordern.

Westdeutsche  Handels-  und  Dlantagen-Gesellschaft.“)

Unsere  Hauptbetriebe  haben  sich  gut  weiterentwickelt.
Dem  Ergebnis  der  Sisalhanf-Anlagen  kam  die  in
der  zweiten  Hälfte  des  Jahres  einsetzende  Preisbesserung
  zustatten,  während  die  Faktoreibetriebe  von  der
fortschreitenden  Entwicklung  der  ostafrikanischen  Kolonien
profitierten.  Die  Witterungsverhältnisse  ließen  insofern
zu  wünschen  übrig,  als  das  Jahr  1912  außergewöhnlich
trocken  war,  worunter  auch  unsere  Kulturen  teilweise
gelitten  haben.  Die  schwierigen  Arbeiterverhältnisse
nahmen  nach  wie  vor  die  allgemeine  Aufmerksamkeit  in

Anspruch.  An  einer  sowohl  für  die  Arbeiter  als  auch
für  die  Arbeitgeber  befriedigenden  Lösung  dieser  für
die  Kolonie  wichtigsten  Frage  wirkt  Hand  in  Hand  mit
allen  interessierten  Kreisen  das  Gouvernement  in  anerkennenswerter
  Weise.  Auf  unseren  Pflanzungsbetrieben
  waren  durchschnittlich  täglich  1108  Arbeiter
beschäftigt.

Plantage  Schoeller.  Der  Ertrag  an  Kantschuk
  ist  von  26¼  Zentner  im  Vorjahr  auf  35  Zentner
gestiegen;  der  dafür  erzielte  Durchschnittserlös  dagegen
von  3.86  .  auf  8.,65  .k  für  ½  kg  zurückgegangen.  Die
Preise  für  Hausschur  waren  einer  anhaltenden  rückgängigen
  Konjunktur  unterworfen,  sie  bewegten  sich  für

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1912.
        <pb n="531" />
        485

unsere  Qualitäten  zwischen  4,60  4  und  8.15  und
sind  inzwischen  bis  auf  2,25.4  für  ½  kg  zurückgegangen.
  Die  1911  angelegte  Kapot.  -Anlage  ist  um
70  ha  erweitert  worden.  Diese  Neupflanzung  hat  jedoch
  unter  der  lang  anhaltenden  Trockenheit  so  stark
gelitten,  daß  ein  großer  Teil  während  der  diesjährigen
Regenzeit  ergänzt  werden  muß.
Plantage  Magrotto  lieferte  22  Zentner  (1911
16¼  Zentner)  Kautschuk,  für  welchen  wir  durchschnittich
  3,64  Ac  gegen  3.72  -#4  im  Vorjahr  erzielten.  Neu
bepflanzt  wurden  17¾%  ha  mit  3090  Olpalmen  und
versuchsweise  2  ha  mit  1250  Hevea-Kautschukbäumen.
Plantage  Masumbai.  Abgesehen  von  kleineren
zur  Abrundung  neu  bepflanzten  Gärten  sind  die  Bestände
  unverändert  geblieben.  Die  Kaffeeernte  ist
infolge  der  ungünstigen  Witterungsverhältnisse  gegen
die  vorjährige  (148  Zentner)  zurückgeblieben,  sie  ergab
nur  360  Zentner  Hafiee  in  der  Hornschale  im  Werte
von  rund  18  800  A.  Die  Pflanzung  steht  im  übrigen
gut,  hat  einen  reichlichen  Blütenansatz  gehabt  und
grfte  bei  besseren  Witterungsverhältnissen  im  laufenden
  Jahr  wieder  einen  größeren  Ertrag  bringen.
Plantage  Kiomoni.  Der  Ertrag  für  1912  war
größer  als  in  Zukunft  regelmäßig  erwartet  werden
darf.  In  Ernte  befanden  sich  2  462  700  Sisal-Agaven,
  aus  welchen  1878¼  Tonnen  (1911  1293¼,
1910  812  Tonnen)  Sisalhanf  gewonnen  wurden.  Der
Durchschnittserlös  für  1000  kg  stellte  sich  auf  517,19.66
gegen  497,28  /4  bzw.  549,79  in  den  Vorjahren
alten  Feldern  wurden  585.000  Eisal.Ageven
neu  ausgepflanzt,  dagegen  770  400  Sisal-Agaven,  weil
abgeerntet,  von  den  Beständen  abgesetzt,  so  daß  am
Jahresschlusse  3222  900  Sisal-Agaven  vorhanden
waren,  die  sich,  wie  folgt,  auf  die  verschiedenen  Jahrgänge
  verteilen:
Alter  der  Pflanzen
jährige

 

2
E

 

Anzahl  der  Pflanzen
110  700

249  000
628  000
42  900

———ill——.———
"  Ab  na  nes§  .  s
8
8

zusammen  3222  900  Silsor  noven.

Aus  der  Kokosnußernte  wurden  42388,50  /
löst  (1911  3842,20  ¼/¼).  Da  die  Kokospalmen  verpacktet
-  ließ  sich  die  Anzahl  der  geernteten  Nüsse  nicht
feststellen-Faktorei-Betrieb.

  Bei  erhöhten  Umsätzen  weist
im  Berichtsjahr  auch  der  erzielte  Gewinn  eine  Steigerung
  auf  .„

Nach  Vornahme  der  erdentlichen  Abschreibungen
in  Höhe  von  62  809  #  und  nach  berweisung  von
22  035.#&amp;amp;  an  den  Feservefonds  verbleibt  für  1912  ein
Gewinn  von  418  667  .&amp;amp;,  der,  wie  folgt,  verwendet
werden  soll:  8  v.  iwvidende  auf  1  800  000  #volleingezahltes
  Kapital-  14  X,  Tantieme  behes  Al,
Talonsteuer-Reserve  1800  zur  Spezial-Reserve
50  144,  zur  ordentlichen  Reserve  zur  Aufrundung
auf  50000.x  15695.4%  zum  Dispositionsfonds  15000.,
zu  Sonderabschreibungen  100  000  +K,  zu  Beamtenbelohnungen
  15  000  Kx.  Der  *  dient  zur
Erhöhung  des  Vortrags  auf  25  'i-i

In  der  Bilanz  per  a1.  Dezember  1912  erscheinen
Grundstück  und  Plantagen  mit  1  451  118.#4,  Gebäude

 

in  Tanga  mit  156  891  ,  Faktortien  in  Tanga  und

kasse  mit  *  K.  Wechsel
währen
Altue  an  hund  Debe  nicht  #

 

Moliwe.  DfI
ESM

zung  k..)
Allgemeine  ".

Im  Berichtsjahr  vollzog  sich  die  offizielle  Ubergabe
des  neuen  Landesteiles  an  die  Behörden  des
Schutzgebiets,  die  e  an  Einrichtung  der  Verwaltung
  wurde  unmittelbar  darauf  in  Angriff  genommen.
  Die  Verbindung  des  Schutzgebiets  mit  dem
Heimatlande  wird  eine  wesentliche  Förderung  erfahren
durch  die  Fertigstellung  des  deutsch-amerikanischen

dTabels  Monrovia—Lome  —Duala,  welches  mit
Beginn  des  Jahres  1918  dem  Betrieb  übergeben  wern

  soll.  Die  Verkehrsverhältnisse  wurden  ferner  ver-*
  durch  die  Fertigstellung  der  Mittellandbahn
bis  Edea;  mit  Jahresschluß  war  der  Oberbau  der
Linie  über  diesen  Platz  hinaus  bis  Kilometer  120
gefördert.

Die  Plantagenbetriebe  Kameruns  wurden
durch  Vergrößerung  einiger  Pflanzungen  und  durch
Anlage  mehrerer  Tabakpflanzungen  erweitert,  die  vermehrten
  Anfragen  nach  Landkontrakten  sind  ein  Beweis
für  das  zunehmende  Interesse  an  der  Plantagenkultur.
Leider  vermehrte  sich  hiermit  aber  auch  die  Schwierigkeit
  der  Arbeiterbeschaffung,  die  für  manche  Betriebe
  direkt  zur  Kalamität  zu  werden  drohte.  Sofern
hier  nicht  bald  eine  wirksame  Hilfe  gewährleistet  wird,
kann  an  eine  weitere  Ausdehnung  der  Plantagenkultur
in  Kamernun  nicht  gedacht  werden,  und  es  werden  die
bereits  bestehenden  Pflanzungen  außerstande  sein,  den
Anbauverpflichtungen  ihrer  Landverträge  nachzukommen.

akadoernte  auf  allen  Pflanzungen  des
Schutzgebiets  hernerd  ansceballn.  Die  Ern
betrug  etwa  die  zu  befriedig  enden  en
aroßenteils  im  aen  Koi“  fanden;  in  Deutschland
wurden  von  Kamerun-Kakao  nur  900t  eingeführt  und
verzollt.

Ebenso  ist  eine  Zunahme  des  Plantagen-Kautschuks
  zu  verzeichnen,  von  dem  etwa  15  000  kg  verschifft
  wurden.  Die  Weltproduktion  von  Kautschuk  ist
in  1912  auf  etwa  94  000  1  (hierunter  etwa  35  000  „
Plantagengummi),  der  Weltkonsum  aufs  99  t  gestiegen,
  die  Preise  für  Para  bielten  sich  in  1912  annähernd
  gleichmäßig  auf  9  bis  10  /  für  1  kg.  sind
jedoch  Anfang  1913  zaeh  Furückgegangen.  Der  zu
erwartende  enorme  Zuw  von  Plantagengummi
wird  zweifellos  die  uwachee  Preise  beeinflussen,
anderseits  wird  bei  niedrigen  Preisen  eine  erhöhte
Aufnahmefähigkeit  des  Weltmarktes  erwartet.  Daß
der  synthetische  Gummi  bei  diesen  Marktpreisen  eine
gefahrdrohende  Konkurrenz  des  natürlichen  Kautschuks
werden  könnte,  darf  vorläufig  wohl  als  gänzlich  ausgeschlossen
  angesehen  werden.

ie  in  Kamerun  neu  angelegten  Tabakpflanzungen
konnten  wiederum  ein  schönes  Produkt  an  den  Markt
bringen  und  somit  die  auf  diese  neue  Kultur  gesetzten
Erwartungen  rechtfertigen.

Pflanzungsbetrieb  der  Gesellschaft.

Die  Heveabestände  entwickelten  sich  weiter  gut,
so  daß  die  ältesten  Bäume  aus  dem  Jahre  1908  im
Jahre  1918  gezapft  werden  können.  Die  Ergebnisse
der  Kickxia-Anlagen  rechtfertigten  neuerlich  die  in
den  Vorjahren  vorsorglich  vorgenommenen  Durch-*)

  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1912.
        <pb n="532" />
        486

sorstungen  mit  Herea  bras.,  welcher  die  einheimische

Kickria  allmählich  Raum  geben  muß.  Die  Ernte  betrug
1374  kg  (in  1911  852  ern  die  annähernd  zu  den
Preisen  von  Paragummi  abgesetzt  wurden.  Von  d

lisen  Gummibeständen  wuabgele  wir  120  kg.  Eastillon,
167  Manihot-,  59  kg  Ficus-  Kamschut  und  21  kg
Serats,  insgesamt  somit  1741  kg  Gumm
Kakao  wurden  7060  Sack  à  50  ran  (1911  6000)
eerntet,  die  zu  einem  Durchschnittspreis  von  115,8.
bPre  00  1911  109,5)  verkauft  wurden.  Die  Anlage
  e  Eüeelderh?  auch  der  Stand  der  im  Vorjahre
  durch  Engerlinge  stark  geschädigten  Wre  hat
sich  gebessert,  die  dort  am  stärksten  mitgenommenen
Steuee  wurden  jedoch  nicht  wieder  mit  Kakao  bepflanzt,
sondern  mit  Olpalmen  durchforstet.  Auch  in  anderen
Abteilungen  haben  wir  auf  Stellen,  die  zu  Kakao  oder
Kautschuk  nicht  geeignet  waren,  Olpalmen  gepflanzt,
um  das  in  Kultur  genommene  Land  auszunutzen.

Von  den  in  den  Abteilungen  wild  vorkommenden
Olpalmen  und  von  einer  Partie  von  Urwald  freigeschlagener
  Palmen  konnten  wir,  nach  Versorgung  unserer
  Arbeiter,  45t  Früchte  verkaufen  und  hoffen,  daß
bei  größerer  Pflege  aus  den  Beständen  allmählich  zunehmende
  Erntemengen  zu  gewinnen  sein  werden.
Von  Kola  wurde  ein  geringes  Quantum  an  inländische
Händler  abgesetzt.

Im  Monatsdurchschnitt  waren  780  Arbeiter  beschäftigt,
  die  Ergänzung  des  nötigen  Bestandes  konnte
nicht  immer  rechtzeitig  und  nur  mit  Aufwand  großer
Mühe  und  Kosten  beschafft  werden.

Finanzielles.

Den  nach  Vornahme  der  Abschreibungen  in  Höhe
von  86  105  /  sich  ergebenden  Reingewinn  von
147  758  4  beantragen  wir  zu  verteilen.  wie  folgt:
zum  Reservefonds  7387  .2,  v.  H.  Dividende  —
120  000  44,  Tantieme  für  den  Aufsichtsrat  2876  .4#,
Vortrag  17  494  4.

1#  17
2

Ende  1912  standen  zu  Buch  u.  a.:  Terrains  mit
151  848.4,  Kakaopflanzungen  mit  901  504  4,  Kautnns
  mit  581  091  .&amp;amp;¾  Dibongzoystanzungen

mit  102  563.#4,  schwimmende  Produkte  mit  220  858.4
Kasse  *  16  298  A,  Effelten  usw.  mit  20  886  .
Vorrãte  mit  ö2  054  A.  und  Debitoren  mit  52  054  44.
Dagegen  hatten  Kreditoren  85  800  A  zu  beanspruchen.

Westafrikanische  Dflanzungs-Gesellschaft
„Blbundl“s.“)

Im  verflossenen  Jahre  hat  eine  weitere  erhebliche
Vergrößerung  des  Anbaus  stattgefunden.  Wir  haben
damit  einschließlich  der  Gehöfte  und  Wege  rund
1800  hn  in  Kultur  genommen.  Weitere  100  ha,  welche
seit  Eintritt  der  Trockengeit  bis  zum  Schluß  des  Berichtsjahres
  wegen  Arbeitermangel  noch  nicht  fertig-*)

  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1912.

 

2

gestellt  werden  konnten,  sollen  im  laufenden  Jahre  bepflanzt
  werden.

Katkaokultur.  Über  die  Kakaokultur  haben  wir
zu  berichten,  daß  in  Bibundi  und  Mokundange  zuammen
  88  900  Kakaobäumchen  neu  gepflanzt  worden
ind,  während  für  eingegangene  Bäume  nachgepflanzt
wurden:  in  Bibundi  19  500,  in  n

okundange  23  500,

i
¾  zusammen  also  86  000  Kakaobäumchen;
  am  Schluß  des  Berichtsjahres  waren  noch
30  000  mit  Kakao  bestockte  Pflanzkörbe  für  Neu=  und

(
Nachpflanzung  vorhanden.  Die  ertragfähige  Fläche
betru

 

 

 

g  799  ha,  und  es  wurden  darauf  11.001  Zentner
Kakao  geerntet,  für  welchen  wir  einen  Durchschnittspreis
  von  58½  Pf.  für  ½  kg  erzielten.

Olpalmkultur.  Dem  weiteren  Ausbau  dieser
Kultur  haben  wir  unsere  besondere  Aufmerksamkeit  zugewandt.
  Auf  unserem  Olpalmwerk  in  Mokundange
haben  wir  eine  Lokomobile  aufgestellt  und  auch  unseren
Bestand  an  Arbeitsmaschinen  wesenklich  vergrößert.
Wiboln  konnten  im  Berichtsjahr  32  3850  kg  Palmöl  und

000  kg  Palmkerne  an  den  Markt  bringen.

Auch  die  Kautschukkultur  haben  wir  weiter
ausgedehnt  und  uns  bei  der  Neupflanzung  auf  den
Anbau  der  Heven  brasiliensis  beschränkt;  es  wurden
in  Bibundi  3168,  in  Isongo  160,  in  Mokundange
8600,  zusammen  also  6950  Pflanzstellen  neu  bestockt.
Die  Kiekxia  elastica,  Bestände  gedenken  wir  nicht
weiter  auszudehnen,  haben  aber  jetzt  mit  der  Anzapfung
  derselben  begomnen  und  daraus  im  Berichtslahre
  775  kg  Kautschuk  an  den  Markt  bringen  können;
auch  in  der  Hevea  brnsiliensis-Beständen  haben  wir
kleine  Probeanzapfungen  vorgenommen  und  damit
22,5  kg  Kautschuk  erzielt.  Beide  Qualitäten  sind  hier
gut  beurteilt  worden.

Kolakultur.  Es  wurden  im  Berichtsjahr  aus
unseren  Beständen  2150  kg  getrocknete  Kolanüsse  geerntet
  und  nach  Europa  verschifft.

lanten  (Mehlbananen).  Es  wurden  142600
Bund  geerntet,  welche  für  die  Verpflegung  unserer
Arbeiter  verwendet  wurden

Die  Aussichten  für  das  laujende  Jahr
werden  von  drüben  als  günstig  bezeichnet.

Abrechnung.  Die  Aufwendungen  für  die  Neuanlagen
  sowie  die  Kosten  für  die  Reinhaltung  und
Pflege  der  jüngeren,  noch  nicht  erntereifen  Bestände
haben  wir  mit  75  466,  dem  Pflanzungs-Konto
belastet.  Den  Wert  des  Land-Konto  haben  wir  auf
Pflanzungs-Konto  übertragen.

 

 

 

4

Der  Betriebsuberschub  pro  1912  beträgt  338755./4
und  soll,  wie  folgt,  verwendet  werden:  Abschreibungen
122  956  ./  Talonsteuerrücklage  2100  K.  gesetzliche
Rücklage  10  685  /4,  7  v.  H.  Dividende  147.000  4,
Aufsichtsratstantiemen  11901.64,  Rücklage  II  40000.
und  Vortrag  4113  .  Das  Pflangungs-Konto  stand
Ende  1912  mit  1  879  579  .#&amp;amp;  zu  Buch.  An  Produktenlager
  und  schwimmende  Waren  verzeichnet  die  Bilanz
248  550  /J,  an  Kasse  und  Bankguthaben  53  607
und  an  Debitoren  10  790  /.  Demgegenüber  hatten
Kreditoren  161  678  4  zu  fordern.
        <pb n="533" />
        W  487

onr·2

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Stand  der  Baumwollielder  in  Agvpten  im  April  1913.

Die  Alexandria  General  Produce  Asscciation  berichtet
  über  den  Stand  der  Baumwollfelder  im  April
d.  Is.  folgendes:

Unterägypten.  Die  Aussaat  hat  in  normaler
Weife  stattgefunden  und  ist  überall  beendigt.  Die
kühle  Witterung  im  März  und  April  hat  die  Entwicklung
  der  Pflanze  etwas  verzögert.  Trotzdem  ist  sie
gut  aufgegangen  und  im  guten  Stande.  Wiederaussaaten
  waren  selten.  Die  Anbaufläche  scheint  ein  wenig

rößer  zu  sein  als  im  Vorjahre.  Von  den  Sorten
göber  zn,  und  Mitafift  ist  z  u  unsten  anderer  Sorten
weniger  angepflanzt  worden.  asser  zur  Bewässerung
war  genügend  vorhanden.

Oberägypten  und  Fayoum.  Die  Aussaat  ist
in  der  gewöhnlichen  Zeit  vorgenommen  worden.  Die

en  Pflanzen  haben  sich  gut  entwickelt.  Die  Anbausune
  scheint  fast  dieselbe  zu  sein  wie  im  Vorjahre.
Zur  Zeit  der  Aussaat  war  die  Bewässerung  schwierig,
ooch  ist  jetzt  genügend  Wasser  vorhanden.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Alexandrien.)

Der  Cissaboner  Rakaomarkt  im  Kpril  1913.“)

Die  Lage  des  Kakaomarkts  in  Lissabon  ist  seit
Anfang  April  unverändert  geblieben.  Die  Nachfrage
hat  angehalten,  der  Preis  betrug  weiter  5000  Reis.

Es  betrug  im  April  1918  (und  1912)  die  Zufuhr
12  927  (22  521)  Sack,  die  Ausfuhr  36  797  (51  324)  Sack,
der  Vorrat  am  380.  33  780  (115  381)  Sack.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon.)

Rakao-Rusfubhr  aus  dem  fmazonasgebiet  1912
und  Ernteaussichten.

Im  Jahre  1912  Plangten  aus  dem  Amazonas-=gebiet
  die  folgenden.  engen  zur  Verschiffung:  Von
Para  1678  t,  von  Obidos  144  t,  von  Mankos  99  t,
von  Itacoatiara  881  t,  zusammen  2802  t  gegen  2669t
im  Jahre  1911.  Es  ergibt  sich  somit  für  1912  eine
Zunahme  von  4.  Von  den  im  Jahre  1912  (1911)
ausgeführten  Mengen  wurden  verschifft:  nach  Nordamerika
  433  (295)  c,  nach  Europa  2369  (2874)  t.

Die  laufende  Ernte  hat  bisher  mehr  als  bis
zur  gleichen  Zeit  im  Vorjahr  bei  befriedigenden  Preisen
ergeben;  ob  aber  die  Ernte  im  ganzen  größer  als  die
des  Vorjahres  sein  wird,  läßt  sich  noch  nicht  übersehen;
die  Nachrichten  aus  dem  Innern  sind  widersprechend.
Nach  wie  vor  stammt  die  Ernte  zum  weitaus  größten
Teil  von  wildwachsenden  Bäumen,  die  Erträge  der
angelegten  Pflanzungen  fallen  nicht  ins  Gewicht.  Der
größte  Teil  der  Ernte  geht  an  französische  Fabriken,
ein  kleinerer  wird  nach  Nordamerika  verschifft,  während

eutschland  von  dem  bitteren  Pará-Kakao  so  gut
wie  nichts  konsumiert.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Par#
vom  18.  April  1913.)

 

 

6*)  2-  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  414.

 

Der  Kakaomart  in  Scuador  im  1.  Veertellahr  1913.“)

Die  Kakao-Ankünfte  in  der  ersten  Hälfte  des
Januar  waren  recht  klein  und  zeigen  gegenüber  dem
Vormonat  eine  starte  Abnahme.  Obwohl  die  WMarttberichte
  von  Europa  flau  lauteten,  konnten  sich  d
doch  noch  etwas  befestigen,  indem  —
Partien  Arriba-Kakao  bis  zu  20,70  Sucres“')  für  den
span.  Zentner  (zu  46  kg)  erzielten,  die  anderen  Sorten

prechend  weniger.  Das  Wetter  war  für  das  Gedehen
  der  Kakaofrucht  nicht  ungünstig,  so  daß  man
wohl  eine  reguläre  Haupternte  in  den  Monaten  Mai-Juni
  erwarten  dürfte.

Die  Zufuhr  betrug  (verglichen  mit  derjenigen  in
der  ersten  Hälfte  des  Januar  1912):  Arriba  970  781
(1  771  521),  Balao  und  Naranjal  189  188  (265  087),
Machala  74553  (69933),  zusammen  1284517  (2106541)
Pfund.

Auch  in  der  zweiten  Hälfte  des  Januar
wurde  nur  wenig  Kakao  mehr  an  den  hiesigen  Markt
gebracht.  Die  ankommenden  Partien  fanden  willige
Abnehmer  zu  höheren  Preisen,  da  einige  Verschiffer
Aufträge  in  blanco  angenommen  hatten  und  daher  zu
jedem  Preise  kaufen  mußten,  um  abladen  zu  können.
Guter  Arriba-Kakao  wurde  bis  zu  23  Sucres  für  den
span.  Ztr.  bezahlt,  die  übrigen  QOualitäten  werteten  im
Verhälmis  weniger.  Die  Ankünfte  betrugen:  Arriba

065  (2  076  359),  Balao  und  Naranjal  333  259
W  #ns  96558  (71352),  zusammen  1664877
(2  411  095)  Pfund.

Die  Zufuhren  in  der  ersten  Hälfte  des  Februar
  waren  andauernd  recht  klein  und  hielten  sich
ungefähr  auf  der  gleichen  Höhe  des  Vormonats.  Da
Aufträge  von  Spanien  zu  höheren  Preisen  vorlagen
und  auch  die  Vereinigten  Staaten  kauften,  wurden  die
Preise  nach  und  nach  höher,  indem  man  gegen  Mitte
des  Monats  bis  zu  24,30  Sucres  für  den  span.  Ztr.
für  guten  Arriba  bezahlte.  Die  Zufuhren  betrugen:
Arriba  1  072  789  (4  459  458),  Balao  und  Naranjal
192442  (854980),  Machala  48682  (152  123),  zusammen
1  318  918  (4  966  561)  Pfund.

In  der  zweiten  Hälfte  des  Februar  war  eine
noch  größere  Abnahme  der  Kakao-Eingänge  zu  ver-Kichnen,
  infolgedessen  die  Preise  noch  mehr  anzogen.

an  bezahlte  für  gute  Qualität  Arriba-Kakao  bis  zu
2.10  Sucres  für  den  span.  Ztr.,  für  die  anderen
Sorten  entsprechend  weniger.  Es  wurden  an  den

arkt  gebracht:  Arriba  *.  135  (4  5  186),  Balao
und  Nüanfal  169  714  (349  575),  Machala  37  628.
(160  182),  zusammen  1  021  —  3  040  943)  Pfund.

In  der  ersten  Hälfte  des  März  war  nur  eine
unbedeutende  Zunahme  der  Kakaozufuhr  zu  verzeichnen;:
seit  Monaten  war  ja  auch  die  allgemeine  Meinung  der
erfahrenen  Kenner  des  Landes  die,  daß  die  Haupternte
in  diesem  Jahre  mindestens  zwei  Monate  später  als
im  Vorjahr  hereinkommen  wird.  Infolge  der  andauernden
  geringen  Zufuhren  stiegen  die  Preise  anfangs
noch  höher,  bis  zu  28.25  Sucres  für  den  span.  Ztr.
für  besten  Arriba-Kakao;  da  jedoch  zu  diesen  hohen
Preisen  keine  Ordres  von  den  Konsumländern  zu  erhalten
waren,  so  gingen  die  Preise  wieder  herunter.  Gegen
Mitte  März  wertete  Arriba-Kakao  25,50  Sucres  für
den  span.  Ztr.,  andere  Qualitäten  werteten  im  Verhältnis
  weniger.  Die  Ankünfte  betrugen:  Arriba

*)  Val.  „D.  Kol.  *—  1913,  S.  280.
*“)  1  Sucre  =  2,04
        <pb n="534" />
        W  488  20

1221  920  (4  759  010),  Balao  und  Naranjal  164  679
(386443),  Machala  44808  (218045),  zusammen  1431402
(5363  498)  Pfund.

In  der  zweiten  Hälfte  des  März  waren  die
Kakao-Ankünfte  etwas  größer,  jedoch  flaute  der  Markt
hier  zeitweilig  wieder  ab,  indem  während  einiger  Tage
bester  Arriba  sowie  kurante  Qualität  Arriba-Kakao  zu
24  und  23  Sucres  verkauft  wurden,  da  sich  in  den
Konsumländern  angesichts  der  eforderten  Preise  wenig
Kauflust  zeigte.  Ende  März  besserten  sich  die  Preise
wieder,  so  daß  Superior-Arriba  nicht  unter  25  Sueres

ir  den  span.  Ztr.  zu  kaufen  war;  die  anderen  Sorten
werteten  entsprechend  weniger.  Die  ösetr  stellte  sich
wie  folgt:  Arriba  1  805  364  (5  213
Naranjal  222  055  (378  lscnln  (189  ½
zunamen  2  067  841  (5  781  382)  Pfund.

Das  Gesamternteergebnis  bis  Ende  März
1913  sas  Gel  auf  8  633  927  gegen  25  670  020  Pfund
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahrs

(Bericht  des  Kaiserl.  geastuatene  ir  Guahaquil
vom  4.  April  1

 

 

Kautschukauktionen  in  Singapore.

Seit  Herbst  1911  finden  in  Singapore  regelmäßig
einmal  wöchentlich  Auktionen  von  Kautschuk  statt.
Wenn  auch  die  Umsätze  auf  den  Auktionen  allmählich
zugenommen  haben,  so  haben  sie  doch  einen  größeren
Umfang  noch  nicht  erreicht  und  ein  Kautschukmarkt  von
größerer  Bedeutung  hat  sich  in  Singapore  noch  nicht
entwickelt.  Im  Jahre  1912  wurden  nach  einer  Zusammenstellung
  der  Singaporer  Handelskammer  uuf
den  Auktionen  nur  etwa  599  Tons  Kautschuk  angeboten
und  522  Tons  verkauft.  Wenn  man  berücksichtigt,  .
im  Jahre  1  101  2  die  Produrtion  2#  Kautschuk
Britisch  Malaya  sich  auf  etwa  20  000  Tons  belies.
erscheint  die  obige  Zahl  164  *7

Neben  dem  Verkauf  auf  den  Aunktionen  finden

e
größerem  Umfange  statt.
wird  teilweise  blrorzugt.  weil  der  Verkäufer  dabeie
vielfach  bessere  Preise  erzielen,  der  Käufer  die  Ware
besser  prüfen  kann.  Im  ganzen  sollen  im  Jahre  1912
in  Singapore  etwa  2500  Tons  verkauft  und  direkt  an
die  Konsumenten  verschifft  worden  sein.

Der  Ankauf  des  Rohkautschuks  an  Ort  und
Stelle  in  Singapore  bietet  für  Produzenten  und  Konsumenten
  eine  Reihe  von  Vorteilen.  Der  Käufer  kann
sich  hierbei  die  Ware  besser  ansehen,  der  Verkäufer
sich  mehr  nach  den  Wünschen  des  Käufers  richten.
Außerdem  kommt  der  Produzent  hier  schneller  zu
seinem  Gelde  und  erspart  eine  Reihe  von  Unkosten
und  Nachteilen,  die  mit  dem  Transport  des  Kautschuks
nach  London  verbunden  sind  wie  Fracht  nach  London,
Versicherung,  Lagerhaus,  Kosten  der  Auktion,  Gewichtsverlust
  durch  den  Transport  usw  der  genauen
Berechnung  einer  Singaporer  Firm  a,  viel  mit
Kautschuk  handelt,  verseuert  sich  der  Kautschuk  durch
diese  Unkosten  um  mehr  als  v.  H.,  bis  er  zum
Verkauf  in  London  kommt.

Wenn  trotz  dieser  offensichtlichen  Vorteile  der
Singaporer  Markt  noch  keinen  größeren  Zuspruch  hat,
so  ist  der  Grund  im  wesentlichen  in  den  bisherigen
Methoden  und  der  Organisation  der  Planengesellschaften

  begründet.  Fast  alle  Plantagen

hager  hier  oder  in  London  eine  kaufmännische  Firma
60r  Agentin,  deren  Leiter  auch  gleichzeitig  in  dem
Direktorium  der  Gesellschaften  sitzen.  Bei  den  in
London  gegründeten  Sterling-Gesellschaften,  zu  denen

 

 

sehr  große  und  gute  Plantagen  gehören,  ist  die  Leitung
auch  in  London.  Sie  haben  deshalb  an  der  Bildung
eines  Kautschukmarkts  in  Singapore  nur  geringes
Interesse.  Bei  den  in  Singapore  gegründeten  Dollar-Gesellschaften
  dagegen,  bei  denen  die  Leiter  auch
überwiegend  in  dortigen  Firmen  si
Verkauf  des  Kautschuks  auf  dem  Singaporer  Markte
mehr  geneigt,  um  hier  die  Kommissionen  zu  gewinnen.
Am  meisten  werden  auf  demselben  die  Hr#utte  der
kleineren  Plantagengesellschaften  und  der  den  Chinesen
gehörig  en  Plantagen  verkauft,  die  keine  Beziehungen
nach  wondon  haben  oder  schneller  eine  Bezahlung
ihres  Produkts  benötigen.  Als  Käufer  sind  die
Amerikaner  stark  auf  dem  Singoporer  Markt  vertreten,
auch  Australien  kauft  größere  Mengen,  in  letzter  Zeit
ebenfalls  Japan.  Die  zunehmende  Nachfrage  aus
bicnel  Gebieten  wird  dem  Singaporer  Markte  zugute
kommen,  denn  für  den  Käufer  aus  den  genannten
Ländern  bietet  der  Einkauf  in  Singapore  gegenüber
dem  Bezug  über  London  noch  größere  Vorteile  als
für  den  europäischen  Käufer.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Singapore.)

 

Gummi-Rusfuhr  über  Dars  1912.

Die  Gummi-Ausfuhr  aus  Pará,  Manäos  und
Jquitos  während  des  Jahres  1912  (1911)  betrug
43  362  (35  859)  t.  Hiervon  gingen  nach  guropa  22  008
(19  7  t,  nach  Nordamerika  21  354  (16  101

Auf  die  drei  Städte  Par,  ,  Mandos  8  Zauitos
verteilt  sich  die  Ausfuhr,  wie  folgt:
im  Jahre  1912
nach  nach  zu-Euccha
  Nordamerika  sammen

 

 

von  Par#.  10  611  12224  22  qos
von  Manäos.  8  708  9004  17712
von  Jquitos-  2676  189  2815

21  995  21  367  43  362

im  Jahre  1911

von  Par#.  3810  8860  17  170
von  Mandos.  8  985  764  16  499
von  Iquitos-  2013  177  2190

19  758  16  101  85  859

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Park.

 

Die  Bebeutung  Tripolltanlens  als  Kcherbauland-Nach

  einem  vor  kurzem  erschienenen  Werke
„Ricerche  e  studi  agrologici  sulla  Libia,  Bergemo
Instituto  Italiano  d’Arti  gasiche  1912=  kann  in
Tripolis  (Afrika)  eine  erste,  in  den  einzelnen  Punkten
ziemlich  gleichwertige  Agrarzone  innerhalb  des
nachfolgenden  Bereiches  abgegrenzt  werden:  die  westliche
  Grenze  bildet  Tunesien,  die  nördliche  die  Meeresküste
  von  der  tunesischen  Grenze  bis  zur  Mündung
des  Uadi  Sunga,  die  östliche  der  Verlauf  des  Uadie
Sunga,  der  bei  Kafr  Allachen  vorbeigeht,  und  die  südliche
  Grenze  das  Hochplateau  der  Berge  von  Nefusa-Jeffren,
  Garian,  Tarhuna,  Msellata.  Diese  Zone,  die
schlechtbin  als  Zone  von  Tripolis  bezeichnet  werden
kann,  umfaßt  ungefähr  16  000  dkm.

n  ihr  finden  sich  in  verhältnismäßig  beschränkter
ausdehnun  (etwa  200  qkm  umfassend)  und  vorwiegend
an  der  Küste  gelegen  intensiv  bewirtschaftete
Flächen  (der  Hauptsache  nach  Kleingrundbesitz  mit
Bewässerungsankagen,  von  den  Besitzern  selbst  bewirtschaftet
  oder  verpachtet).  Diese  unzweckmäßig
        <pb n="535" />
        W  489  2

.Oase“  genannten  Partien  sind  aichiger  als  Gartenterrains

  zu  bezeichnen.  Der  Rest  besteht  zum
größeren  Teile  aus  unkultivierten  oder  partiell  oder
zeitweilig  kultivierten  Flächen,  zum  kleineren  Teile
aus  Strand,  beweglichen  Dünen,  Sümpfen,  Salinen
und  nackten  Felsen.

Auf  Grund  der  Klima=  und  Bodenverhältknisse
eignet  sich  das  Terrain  dort,  wo  Bewässerung
möglich  ist,  für  alle  Kulturen  der  subtropischen
Zoue  und  der  tropischen  Küstenzone.  Wo  eine  Bewässerung
  nicht  möcllich  ist,  erscheint  Anpflanzung
einzelner,  der  Trockenheit  widerstehender  Baumarten
und  rasch  wachsender  Herbst=  und  Winterkräutergewächse

empfehlen

Da  Fos  eerläuie  des  genannten  Gebiets  gießbachähnlichen
  Charakter  aufweisen,  so  ist  ihre  Ausnutzung
  nur  während  der  Winterzeit  und  in  beschränktem
  Maße  möglich.  Es  wird  weiteren  Studien
vorbehalten  sein,  festzustellen,  ob  das  System  der
Unterwassersetzung  größerer  Strecken  zur  Regenzeit
oder  Aufspeicherung  des  Regenwassers  in  Reservoirs
behufs  rtein  während  der  trockenen  Jahreszeit
vorzuziehen  i

Die  Suenutung  des  Grundwassers  und  der  ersten
tiefen  Wasserschicht  wird  ausgiebiger  sein  können  als
süsher,  jedoch  in  verhältnismäßig  beschränktem  Maßbezs

  läßt  sich  noch  nichts  über  die  Möglichkeit  aussagen,
  Wasser  aus  der  Tiefe  vermittelst  artesischer
Brunnen  zu  holen.  Ein  in  Angriff  genommener

Versuch  wird  über  diesen  für  die  landwirtschaftliche
Zukunft  der  tripolitaniichen  Ebene  so  wichtigen  Punkt
weiteren  Aufschluß  geben.

Die  intensive  Kalen  mit  Bewässerung  der  Felder
muß  zur  Zeit  auf  einen  verhältmismäßig  kleinen  Teil
des  Territoriums  beschränkt  bleiben.  Für  den  Rest
des  Gebiets  kommt  ein  System  der  Trockenkultur
von  Baum=  und  Kräuteranpflanzungen  in  Betracht,
dessen  Einzelheiten  auszuprobieren  sind,  was  aber
nach  den  vorliegenden  Erfahrungen  möglich  erscheint.

Im  Bereich  der  bestehenden  Gartengebiete  kann
in  langsamem  und  beschränktem  aße  die  Aniedlung

  auern  erfolgen.  In  derselben
Lanefnug.  und  beschränkten  Weise  kann  sich  die  Kleinwirtschaft
  mit  Bewässerung  über  die  gegenwärtigen
Oasen  hinaus  allmählich  ausdehnen
wird  abgeraten,  nach  dem  Re  ste  der  beschriebenen
  Zone  einen  zu  starken  und  zu  Eeschlennigten
Strom  von  Auswanderern  zu  lenken,  bevor  über  die
nötigen  technischen  und  ökonomischen  Erfahrungen  verfügt
  wird,  die  zur  Feststellung  eines  einträglichen
Typu-  von  landwirtschaftlichen  Unternehmungen  auf

r  Basis  eines  gemischten  Trockenkulturshstenis  unwens
  sind.

(Aus  einem  Verichte  des  Laiierl  Konsulats
n  Tripolis.)

 

 

Der  Bandel  des  Sudan  im  Jahre  1912.

Nach  den  amtlichen  Ausweisen  über  den  Handel
des  Sudan  im  Jahre  1912  bezifferte  sich  die  Wareneinfuhr
  auf  1967429  LE  gegen  2273  949  LE  im
Jahre  1911,  so  daß  sich  eine  Abnahme  um  306  520  LE
ergibt.  Die  Warenausfuhr  bewertete  sich  im  Jahre
1912  auf  1  373  119  LE.  während  sie  im  Jahre  1911
insgesamt  1  370  958  LE  betrug;  es  ist  mithin  eine
Abnahme  um  3839  LE  zu  verzeichnen.

Auf  die  einzelnen  Warengruppen  verteilte  sich  die
Gesamtein-  und  -#ausfuhr,  wie  folgt  —  ert  in

#.

 

Einfuhr

 

Ausfuhr
1912  1911  1912  1911
Tiere  u.  ticrische  Erzeugnisse  47,2  50,5  236,1  280,1
Häute,  Felle,  Leder,  Lederwaren
  29,8  23,8  44,9  40.7
Sonstige  tierische  Erzeugnisse,
  Abfälle  usl-  10,8  13,8  111,4  104,6
Getreide,  Gemüse.  M.
sonstige  ii.  ni
Erzeugnisse  241,9  148,4  175,9  280,1
Holräruhvauen  .  391,5  828,8  608,6  486,8
Spirituosen,  Getränke  u.  Ole  65.9  70,6  0,7  0.5
Papier  und  Druckfechen.  .  16,5  14,  1  —  —
Holz  und  Kohler  .  .  164,1  280,8  8,4  1,1
Stein-,  Ton-,  Glas-  und
Kristallwaren  40,0  37.9  —  —
Farbstoffe  und  Farben  #n  6.6  7,1  -.1
Chemische  u.  medizin.  Fabrikate
  und  Parfümerien  81,4  92,5  10,6  13,6
Textilwaren  588,1  705,8  140,6  238,5
Metalle  und-  Metallwaren.  191,4  979,4  5.5  26.7
Verschieden  .  100,8  96,4  32  5,2
Tabak  und  Tabatftbriccte  42,6  35,4  —

Als  die  hauptsächlichsten  Ein=  und  Ausfuhrartitel
innerhalb  der  einzelnen  Warengruppen  kommen  im
Jahre  1912  in  Betracht  (Wert  in  1000  LE):  Einfuhr:
Weizen  23,0,  Durrah  51,6,  Reis  28.7,  Weizenmehl  87,7,
rafftrierter  Zucker  257  5  Kaffee  64,5,  Tee  34,7,  Bauholz
  23,1,  Kohle  99,9,  rerenstoff=  26,5  Baumwollenwaren
  412,7,  Eisen  und  Stahl,  verarbeitet  31,.2.  Ausfuhr:
  Stiere  und  Kühe  107,6,  Schafe  und  Ziegen  110,8,
ungegerbte  Ziegen=  und  Schaffelle  37,2,  Elfenbein  94,5,
Sesam  89,1,  Datteln  35.6,  Gummi  603,5,  Baumwolle,
entkörnt  88,5,  desgl.,  nicht  entkörnt  50,6,  Gold  35,

An  der  Einfuhr  des  Sudan  nahmen  im  Jnyre
1912  die  folgenden  Staaten  (Wert  in  1000  LEP)  teil:
Abessinien  (64,7),  Österreich  (26,5),  Belgien  (11,9),
Agypten  (944,  Erythräa  (21,0),  Großbritannien  (520,7),
Deutschland  20,0),  Italien  (43,6),  Indien  und  Aden
(203,3).  Der  Rest  entfiel  auf  die  übrigen  Länder.  Die
Ausfuhr  ging  im  gleichen  RZiitraum  nach  folgenden
Ländern  (Wert  in  1000  SE):  Osterreich  (24,6),  Belgien
S366,  8),  Agypten  (627.5),  Erythräg  (10,1),  Frankreich

(110,6),  Grohöritannien  (268,3),  Deutschland  (123,9),
Lu0  (19.3),  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
(118,7).  Der  Rest  kam  auf  die  übrigen  Länder.
(Nach  Sudan  Government  Customs.  Quaterly
Statement  of  Trade  with  Foreigu  Countries
and  Egrpt.)

 

Angola.
Aufhebung  der  Ausfuhrabgabe  für  Mais.
Der  Generalgouverneur  von  Angola  hat  unterm
12.  März  1913  bis  zur  endgültigen  Hescheinung  durch
die  Zentralregierung  vorläufig  bestimmt,  daß  vom  Tage
der  Veröffentlichung  dieser  Verfügung  ab  der  in  der
Provinz  Angola  erzeugte  Mais  von  jeder  Ausfuhrabgabe
  befreit  bleibt.
(Boletim  Oficial  de  Angola.)

nͤgvptischer  sudan.

Handels=  und  Gewerbesteuer.
In  der  Sudan  Government  Gazette  vom  20.  März
1918  ist  eine  unterm  18.  Mai  1913  erlassene  Verordnung
  der  Sudanregierung,  betreffend  die  Besteuerung
        <pb n="536" />
        W  490  2#

von  Handel  und  Gewerbe  im  Sudan,  kundgemacht
worden,  worin  folgende  Steuersätze  vorgesehen  sind:

Es  werden  erhoben  bei  einem  jährlichen  Gewinne
  von:

abis  56  äigunpt.  Pfund-  .  50  Tarif-Piaster

mehr  als  8  4  49  pt.  Pfund
-  -  -  -

-  -  -  150  -  -  2  -  -
-  -  150  =  200  =  -  5  -  -
-  -200-300  ·  -  8  -  2
2800  -400  -  -  .12  -
-2400  -2500  -  -  .  16  =  -
l  ·:  500  =  600  =  -  20  -  -
:  .600  ägypt.  Pfund  4  v.  H.  des

Gewinns.

Betriebe  mit  einem  jährlichen  Gewinne  von  weniger
  als  24  ägypt.  Pfund  sind  steuerfrei.

 

Columbien.
Ausfuhrzoll  für  Kautschuk.
Laut  Mitteilung  im  Board  of  Trade  Journal  ist
für  Kautschuk  ein  Ausfuhrzoll  von  7  v.  H.  des  Wertes
festgesetzt  worden.

Südafrikanische  Union.

Vorschriften  für  die  Einfuhr  von  Käuten  oder
umn  aus  Deutsch-Ostafrika

Laut  Felannemachung  Nr.  388  vom  3.  März  1913
hat  der  Generalgouverneur  auf  Grund  der  ihm  durch
Abschnitt  281  des  Viehseuchengesetzes  vom  Jahre  19117)
beigelegten  Befugnis  bestimmt,  daß  die  Einfuhr  von
Häuten  oder  Fellen  aus  Deutsch-Ostafrika  in  das  Gebiet
der  Südafrikanischen  Union  nur  mit  besonderer  Genehmigung,
  des  obersten  Veterinärbeamten  der  Union
gestattet

(Thbe  ion  of  South  Africa  Government  Gazette.)

Vorschriften  für  die  Ausfuhr  von  Früchten.

Das  Landwirtschaftliche  Departement  der  Südafrikanischen
  Union  hat  unter  dem  11.  November  1912
durch  Bekannmmachung  Nr.  1546  Bestimmungen  für  die
Ausfuhr  von  Früchten  erlassen,  die  am  1.  Dezember
1912  in  Wirksamkeit  getreten  sind.

Es  wird  eine  fakultative  Untersuchung,  wie  sie  bis
dahin  nur  in  Kapstadt  bestand,  für  zur  Ausfuhr  bestimmte
  Früchte  eingeführt.  Sie  findet  vorläufig  in
den  Häfen  Kapstadt,  Port  Elizabeth  und  Durban  statt,

East  London  keine  Kühlhausanlagen  besitzt.

ie  untersuchungswbeamten  haben  die  Versender
eun  die  Fehler  bei  der  Verpackung,  falsche  Benennung
der  Fruchtsorten  unde-  falsche  Zeichnung  der  Kisten  aufmerksam
  zu  machen  und  gegebenenfalls  anzugeben,
warum  die  zur  Untersuchung  angemeldeten  Früchte
nicht  in  der  richtigen  Beschaffenheit  für  den  Versand
waren  oder  warum  sie  von  der  Ausfuhr  ausgeschlossen
worden  sind.

Die  Versender  haben  das  Recht,
suchung  der  Früchte  zugegen  zu  sein.

Die  Bestimmungen  der  neuen  Verordnung  sind  in
den  meisten  Punkten  mit  den  früheren  Bestimmungen
der  Verordnung  481/1911  für  die  Kapprovinz  gleich.
Danach  hat  jeder  Ausführer  von  Früchten,  der  seine
Sendung  einer  staatlichen  Untersuchung  unterwerfen

bei  der  Unter- 



"  Vol.,  .  Kol.  Bl.“  1912,  S.  31.

 

will,  einen  Antrag  schriftlich  einzureichen  und  gleichzeitig
  die  Schutzmarke  anzugeben,  mit  welcher  er  seine
Kisten  zu  zeichnen  beabsichtigt.

Jede  Fruchtkiste  wird  nach  Prüfung  des  Inhaltes
von  dem  Beamten  mit  einem  Stempel  versehen,  der
das  Wappen  der  Südafrikanischen  Union  mit  der  Umschrift
  „Passed  by  Covernment  Inspector“  enthält.  Die
Gebühr  beträgt  71  Schilling  für  je  40  Kubikfuß  für
Kisten,  von  denen  25  auf  1  Tonne  und  darunter  gehen,

und  1  Schilling  6  Pence  für  alle  Kisten,  von  denen
über  2  25  auf  1  Tonne  ge

Kisten,  welche  vom  Infpertor  als  nicht  geeignet
zur  Ausfuhr  zurückgewiesen  werden,  werden  dem  Ausführer
  wieder  zur  Verfügung  gestellt.

Der  Versender  hat  die  Kühlraumgebühren  zu  bezahlen
  und  auch  selbst  für  den  Verkauf  in  Europa
zu  sorgen.

Jede  Kiste  muß  an  einer  Seite  mit  den  Unterscheidungsmerkmalen
  des  Versenders  und  —  mit  Ausnahme
  von  Trauben,  Melonen,  Orangen,  Naartjes  und
Mangos  —  mit  der  Gradbezeichnung  extra  ausgewählt
(xtra  seleeted)  oder  ausgewählt  (s  ected),  der  Art  und
Anzahl  der  Früchte  gezeichnet  sein.

Birnen,  Pfirsiche,  Nektarinen,  Pflaumen  und  Aprikosen
  müssen  in  Seidenpapier  oder  anderes  passendes
apier  eingeschlagen  sein.

e  Früchte  müssen  erstklassig  frei  von  Beschädigungen
  gleichmäßig  ausgewählt  und  sortenrein  sein.
Jede  Kiste  darf  nur  eine  Sorte  Früchte  enthalten.

Jede  Sendung  muß  vor  der  Verschiffung  48  Stunden
  in  einem  Gefrierraum  untergebracht  gewesen  sein.
Wird  hierfür  nicht  ein  Regierungs-Gefrierraum  benutz,
so  hat  die  Beförderung  vom  Gefrierraum  zum  Schiff
in  Kühlwaggons  zu  geschehen.

Die  vorgeschriebenen  Größen  der  einzelnen  Fruchtsorten
  sind  gegen  das  vorige  Jahr  teilweise  etwas
herabgesetzt  worden.  Auch  ist  eine  ganze  Anzahl  Sorten,
  welche  im  vorigen  Jahre  noch  versuchsweise  für
die  Ausfuhr  zugelassen  wurden,  in  der  neuen  Verordnung
  ausgeschlossen  worden.

(Nach  einem  Berichte  des  lasmirtschaftichen

Sachverständigen  in  Kapstadt.

 

Südnigeria.
Vorschriften  für  die  Durchfuhr  von  Waren.

Nach  einer  Mitteilung  des  „Nigeriun  Customs  and
Trade  Journal“  vom  17.  März  1913  sind  die  Zollvorschriften
  für  Südnigeria  u.  a.  dahin  abgeändert  worden,
daß  für  Waren,  die  behufs  Durchfuhr  nach  französischem
Gebiete  mit  der  nigerischen  Eisenbahn  nach  Kano  befördert
  werden,  alle  Kosten  für  entstandene  Dienstleistungen
  von  dem  Warernversender  zu  tragen  sind.
Die  Waren  sind  auf  dem  kürzesten  Wege  durch  britisches
Gebiet  durchzuführen.

Waffen,  Munition  und  Spirituosen,  die  der  Französischen
  Regierung  gehören,  können,  wenn  sie  verschlossen
  und  von  dem  Zollbeamten  an  der  Katsenagrenze
  untersucht  sind,  durchgeführt  werden.  Die  Durchfuhr
  von  Waffen  usw.,  die  Privatpersonen  gehören,  ist
gesetzlich  nicht  zulässig.

Crhe  Board  of  Trade  Journal.)

#“
        <pb n="537" />
        491  2

Vermischtes.

*  Kolonlole  Verwaltungsgrundsätze.“)

Die  Kolonialverwaltung  muß  ihre  Aufmerksamkeit  #
auf  die  Wahrung  der  Interessen  der  in  der  Kolonie
lebenden  Europäer  wie  auch  der  Eingeborenen
richten.  Die  verschiedenen  Interessen  beider  Rassen
machen  die  Einführung  zweier  Rechts=  und  Verwaltungssysteme
  und  die  Beobachtung  einer  entsorechenden
  Politik  erforderlich.  Die  Verwaltung  muß

einem  bestimmten  Programm  verfahren,  das  sie
mit  gleichbleibender  Energie  durchführt,  ohne  dabei  aus
dem  Auge  zu  lassen,  welche  Rückwirkung  jede  Maßregel
in  späterer  Zeit  äußern  könnte.  Die  Beamten  sollen
ihren  Nachfolgern  eine  weniger  schwierige  Aufgabe  zurücklassen,
  als  sie  selbst  bereits  zu  erfüllen  hatten

m  Interesse  einer  praktischen  und  den  Bedürfnissen
  der  Kolonie  entsprechenden  Gesetzgebung  sowie
im  Interesse  des  Ansehens  der  Verwaltung  ist  unbedingt
zu  fordern,  daß  die  Gesetzesvorschläge  vom  Gouverneur
  der  Kolonie  gemacht  oder  daß  sie  ihm  wenigstens
barzelent  werden,  bevor  sie  dem  Souverän  zur  Unterzei
  ung  zugehen
Der  Gouverneur  gibt  die  Richtlinien  und  die  Anregungen
  für  Verwaltungsmaßnahmen  und  kontrolliert
sie.  Für  die  Provinzen  und  deren  Leiter  empfiehlt  sich
Dezentralisation  der  Verwaltung,  des  Finanzwesens,
der  Rechtsprechung  und  des  Heereswesens.  Die  örtliche
Verwaltung  —  Erhebung  von  Steuern,  Leistung  von
Kurierdiensten,  Ausführung  von  Transporten  und  Arbeiten
  usw.  —  bleibt  den  eingeborenen  .  fäuptlingen
als  untergeordneten  Mitarbeitern  vorbe

Die  Aufgaben  der  toientreenne  bestehen
  im  einzelnen  in  folgenden  Punkten:

1.  das  Eigentum  in  jeder  Gestalt  zu  schützen,  d.  h.
das  Eigentum  an  Grund  und  Boden,  das  Bergwerkseigentum,
  das  geistige  Eigentum;

für  öffentliche  Gesundheits-,  Körper=  und
Sittenpflege  einzutreten  und  den  Handel  zu

 

#

schützen;
#der  Bevölkerung  Schutz  gegen  Angriffe  von
innen  und  außen  sowie  geen  strafbare  Handlungen
  einzelner  zu  gew
die  Verwaltung  unter  nbhuich  geringen  Opfern
für  die  Schutzbefohlenen  selbst  und  für  das
Mutterland  zu  organisieren.

Zum  Schutze  des  Grundeigentums  hat  die  Verwaltung
  für  die  Einführung  eines  Eintragungssustems
  zu  sorgen.  Das  Gouvernement  erklärt  sich
zum  Eigentümer  aller  zur  verfüßung  stehenden,  von
den  Eingeborenen  noch  nicht  okkupierten  Ländereien
und  gewährt  Interessenten  Rechte  über  bestimmt  zu
begresgend  Gebiete  durch  Verleihung  von  Eigentumstiteln,
  von  denen  eine  Abschrift  in  den  Staatsarchiven
niederzulegen  ist.  Hypotheken  oder  Eigentumsübertragungen
  bedürfen  zu  ihrer  Gültigkeit  gleichfalls  der
Eintragung.  Die  Vermessung  und  Abgrenzung  der
betreffenden  Ländereien  muß  zur  Vermeidung  von  Unvrere
  vom  Gouvernement  geprüft  werden.

Re  e  auf  bergbauliche  Betriebe  sind  unzwaeide
  zu  fassen  und  nicht  für  alle  Zeiten  zu  ver-*)

  Aus  einem  Artikel  der  „Revue  Economique  internationale“
  Bd.  IV  Nr.  3  über  „Grundsätze  für  die  Verwaltung
  einer  Ansiedlungskolonie,  in  der  seit
weniger  als  einem  Vierteljahrhundert  kolonisiert  wird
und  in  der  die  weiße  Bevölkerung  in  einer  mehr  als
zehnfach  an  Zahl  überlegenen  eingeborenen  Bevölke-*



 

rung  verschwindet“.

biiben  Entweder  soll  das  Gouvernement  Interessenten
nd  zum  ausschließlichen  bergbaulichen  Betriebe
gFegen  Z95lung  gewisser  Abgaben  überlassen  sder  es
soll,  falls  Privatgrundbesitz  Mineralien  enthält,  dem
Erandeigentimer=  obgleich  er  keine  Rechte  an  den
Mineralien  hat,  einen  Teil  der  an  den  Staat  von  dem
Schürfer  gezahlten  Abgabe  und  die  Möglichkeit  zur
bergbawüich-  in  Ausnutzung  einer  bestimmt  begrenzten
Parzelle  seines  Landes  gewähren.  Daß  bie  öffentlichen
Abgaben  für  Bergbaubetriebe  auf  staatlichem  und
rivatem  Boden  verschieden  festgesetzt  werden,  ist  verständig
  ind  loni  ch.
as  istige  Eigentum  (Erfinderrechte,  Urbeberrechtes
  hohl  das  Gouvernement  gleichfalls  durch
Eintragung  in  Register  schützen.

Zur  Pflege  der  öffentlichen  Gesundheit  hat  das
Gouvernement  Pläne  zur  Anlegung  größerer  Ortschaften
vor  deren  Gründung  zu  prüfen.  Ferner  muß  es  die
Bauart  der  Häuser,  die  Beerdigungsfrage,  die  Müllabfuhr,
  die  Beschaffung  gesunden  Trinkwassers  usw.
regeln.  Es  muß  Vorschriften  zum  Schutze  vor  dem
Eindringen  von  Krankheiten  sowie  zur  Bekämpfung
im  Lande  selbst  auftretender  Krankheiten  Ferlassens
Laboratorien  für  Blutuntersuchungen  usw.  einrichten.
Der  Verkauf  von  Arzneien,  Giften  und  schädlichen
Waren  ist  zu  regeln,  die  Erlaubnis  zum  Verkaufen  von
Alkohol  an  Weiße  ist  mit  Abgaben  zu  belegen.  Durch

Erziehung  und  Belehrung  sind  Unmäßigkeit  und  Laster
der  Eingeborenen  zu  bekämpfen.  Im  Falle  des  Zurückgehens
  der  eingeborenen  Fevölierungsgehlen  sollen

inderreichen  Familien  bei  gewisser  Kinderzahl  Steuerbefreiung
  und  Prämien  gewährt  werden.  Der  zu  frühzeitigen
  Heirat  soll  nach  Möglichkeit  vorgebeugt  werden.

Jum  3  Zweck  der  Entwicklung  des  Handels  muß
das  Land  methodisch  und  wirkion  kolonisiert  werden.
Zunächst  sind  die  Gegenden  zu  besetzen,  welche  die
Verkehrswege  beherrschen.  Jedoch  soll  nur  so  viel  Land
in  Angriff  genommen  werden,  als  sich  mit  dem  zur
Verfügung  stehenden  Personal  beherrschen  läßt.  Das
Personal  muß  es  verstehen,  die  Eingeborenenbevölkerung
zu  —

hee  Schaffung  von  Verkehrsmöglichkeiten  ist
unumadnglich  notwendig.  Gegen  Transportmonopole
muß  das  Gouvernement  si  aoand  die  Verwalteten
schützen.  Den  Kransvortgeiellcheiten  starre  Tarife  voruschreiben,
  ist  unvorteilhaft.  Sache  der  Verwaltung
ist  es,  für  regelmäßigen  Dampfschiffverkehr  der  Kolonie
mit  anderen  Ländern  —  eventuell  gegen  jährliche  Zuschüsse
  —  zu  sorgen.

Für  Eisenbahnen  kommen  drei  Systeme  in  Frage:

1.  Eisenbahnbau  durch  Gesellschaften  auf  Kosten

und  unter  Aufsicht  des  Staates  oder  Ankauf  der

den  Gesellschaften  gehörigen  Bahnen;  Verwaltung

durch  den  Staa
Verpachtung  der-  auf  Staatskosten  gebauten  und
vom  Staate  gekauften  Eisenbahnen.  Das  Gouvernement
  hat  in,  goolchen  Fällen  die  Kontrolle
über  die  Tarife  u
Verwaltung  der  Vejeaschaften  gehörigen  Linien
durch  die  Gesellschaften.  In  den  Wonzessionen
ist  die  Verpflichtung  zu  folgenden  Grundsätz
aufzuerlegen:  Sorge  für  Bequemlichkeit  der
Reisenden,  Verwendung  eines  Teils  der  üÜüberschüsse
  für  einen  Reservefonds  zur  Ermöglichung
der  Beibehaltung  niedriger  Tarife  auch  in
schlechten  Jahren,  sowie  für  Ersatz  und  Neuschaffung
  von  Material  und  Verbilligung  der

rife.

.
S

 

 

1##

*
        <pb n="538" />
        W  492  20

Das  Gouvernement  muß  ferner  die  Landwirtschaft
  und  die  Zucht  von  Haustieren  unterstützen.  Es
ist  seine  Pflicht,  bei  der  Erschließung  der  Bodenschätze
und  der  tzbarmachung  der  Gewässer  mitzuwirken.
Sachverständige  Landwirte  sind  zwecks  unentgeltlicher
Belehrung  der  Farmer  hinauszuschicken.  egen
der  Landwirtschaft  schädlichen  Tiere  und  rnstheien
müssen  staatliche  Maßnahmen  ergriffen  und  an
Interessenten  müssen  Gegenmittel  zu  billigen  e
abgegeben  werden.

Farmen  ist  Kredit  zu  möglichst  geringen  Zinsen
zu  ermöglichen  (6  v.  H.  unter  Verpfändung  der  Immobilien).
  Ferner  ist  der  Gedanke  einer  Vereinigung
der  Farmer  unter  Führung  von  Sachverständigen  zum
Zwecke  des  günstigsten  Ein=  und  Verkaufs  zu  prüfen.

Die  Arbeitergesetzgebung  muß  für  Weiße  und
Schwarze  verschieden  sein.  Das  Gouvernement  muß
Arbeitgeber  und  -nehmer  schützen.  Arbeits=  oder  Geborsamsverweigerung
  seitens  der  Arbeiter  ist  strafrechtlich
  zu  ahnden.  Gegen  Namensänderung  der  Eingeborenenarbeiter
  nach  Verlassen  der  Arbeit  und  Verschwinden
  in  andere  Gegenden  schütz  die  Einführung
des  Paßzwanges  für  Arbeiter.  In  dem  Paß  ist  jeder
Arbeitsvertrag  zu  kennzeichnen.  Anderseits  ist  der
Arbeitgeber  zu  bestrafen,  wenn  er  z.  B.  Zahlung,  Verpflegung
  und  Wohnung  dem  Kontraktarbeiter  grundlos
verweigert.

Gewissen  Personen  (Armen,  Verbrechern,  Geisteskranken,
  Leuten  mit  unmoralischem  Gewerbe  oder  mit
gewissen  Krankheiten,  ferner  solchen,  die  eine  Gefahr
für  die  öffentliche  Ruhe  und  Ordnung  bedeuten)  muß
die  Erlaubnis  zur  Einwanderung  verwehrt  werden.

Einheitliche  Maße  und  Gewichte  sind  zur  Vermeidung
  von  Betrügereien  einzuführen.

Das  Gesellschaftsrecht  ist  durch  genaue  Vorschriften
  zu  regeln.

Zum  Schutze  der  Sicherheit  in  der  Kolonie  untergält
  das  Mutterland  Schutztruppen.  Außer  regulären
  Truppen  empfiehlt  es  sich,  eine  Miliz  und  ein
Fräiwiligenkora  aufzustellen,  die  im  Frieden  den

 

Polizeidienst  zu  versehen  haben.  Beim  Fehlen  weißer
Schutztruppen  verdienen  folgende  billigeren,  aber  weniger
  zuverlässigen  Maßnahmen  Berücksichtigung:

a)  Aufstellung  einer  Eingeborenen-Truppenabteilung.

Zu  vermeiden  ist  Formierung  von  Einheiten,  die
aus  Leuten  gleichen  Stammes  bestehen,  und  Garnisonierung
  in  ihrem  Stammesgebiete.

b)  Aufstellung  einer  freiwilligen  Abteilung  Weißer
mit  Rücksicht  darauf,  daß  schon  in  allen  Kolonien
Unruhen  unter  den  eingeborenen  Truppen  vorgekommen
  sind.

Das  Budget  soll  klar  und  einfach  gehalten  sein.
Es  muß  das  Programm  der  Kolonialverwaltung  erkennen
  lassen,  eine  Bewertung  der  verschiedenen  lebendigen
  kolonialen  Kräfte  sowie  Auskunft  darüber  geben,
welche  Stellen  in  den  verschiedenen  Dienstzweigen  unbedingt
  notwendig  sind.

Sämtliche  Leiter  der  verschiedenen  Dienststellen
sollen  an  der  Aufstellung  des  Haushalts  und  an  dessen
Begründung  verantwortlich  mitarbeiten.  So  werden
Etatsüberschreitungen  rglicht  vermieden,  die  Ausgaben
  verringert.  und  die  Einnahmen  sich  günstig  gestalten.
  Kleine  Ausgaben  nehmen  leicht  einen  erheblichen
  Teil  des  Haushalte  in  Anspruch,  weil  fie  weniger
beachtet-  zu  werden  pflege

ie  —  Verwendung  der  Kredite
hat  der“  Goukelner  Bestimmung  zu  treffen.  Er  muß
in  dringenden  Fällen  zu  Abweichungen  und  zur  Inanspruchnahme
  außerordentlicher  Kredite  bei  entsprechender
  Deckung  berechtigt  sein.

 

 

Die  Verwaltung  des  Provinz-Haushalts  ist  den
Provinzleitern  zu  überlassen.

Als  brauchbares  Muster  eines  Kolonialhaushalts
kann  folgendes  Anreßen  werden:

A.  Generalbud

B.  ,n  Budget  (Anleihenfonds).

C.  Die  Lokalbud

D.  Die  elalbets.

A.  Das  ordentliche  Generalbudget.

Jedes  Kapitel  ist  zu  begründen.

Einnahmen  (die  einzelnen  Zahlen  sind  im  voraus
nach  dem  Durchschnitt  der  letzten  Jahre  zu  schätzen):
Einfuhrzölle;  Ausfuhrzölle;  verschiedene  Steueranlagen;
perschiedene  Abgaben  Schiffahrt,  Geldstrafen),  Abgaben
ür  Konzessionsgesellschaften,  Gewinnanteile  an  Gesellchaften;
  Abgaben  für  geerntete  Erzeugnisse  in  nichtkonzessionierten
  Gebieten;  Mineneinnahmen;  Post=  und
Telegrapheneinnahmen  usw.

Ausgaben:  Kap.  I.  Eintreibbare  Schulden;  Zinszahlung
  und  Amortisierung  der  Anleihen.  II.  Politische
und  allgemeine  Verwaltungsausgaben  (Generalgouvernement,
  innere  Verwaltung,  Ackerbau,  Handel  und  Industrie,
  Gesundheitsdienst,  Bankwesen,  Justiz,  Unterstützungen
  der  Lokalverbände  sowie  der  öffentlichen
Anstalten,  Personen--  und  Materialtransport  usw.).
III.  Ausgaben  der  Finanzverwaltung  (für  Schatzamt,
Zölle,  Post).  IV.  Ausgaben  für  wirtschaftliche  Interessen
  (Offentliche  Arbeiten,  Unterstützung  für  den  Kolonialdienst).


B.  Außerordentliches  Budget  (Anleihenfonds).

Einnahmen:  Vorauserhebungen  aus  dem  Anleihebetrag.


Ausgaben:  Bau  von  Eisenbahnen,  Wegen,  Telegraphenlinien,
  Krankenhäusern;  Postanstalten,  Schulen,
Hafenanlagen,  Materialankauf,  wissenschaftliche  Expeditionen,
  Versuche  usw.

C.  Lokalbudgets.

Einnahmen:  Lokale  Einnahmequellen:  Verkauf
und  Vermietung  von  Land  und  Immobilien,  Einnahmen
für  Eintragung  und  Katasteraufnahme,  direkte  Steuern,
Personalsteuern,  Abholzungen,  Erlaubnis  zur  Ernte

—  Plantagenprodukten,  zum  Waffentragen  und  zur
agd.Elfenbeinabgaben,  Abgaben  für  Gewinnung  von
rbeitskräften,  verschiedene  Lokaleinnahmen,  Gehalts-Sbbeits

  Bauerlaubnis  usw.

Ausgaben:  Weiße  Verwaltungsbeamte,  farbige
Beamte.  Bauunterhaltung,  Landespolizei.  Gefängnisse,
Kataster,  Gesundheitswesen  (mit  Ausnahme  der  Laboratorien
  und  Lazarette,  die  zum  Generalbudget  gehören),
  Landwirtschaftswesen  (mit  Ausnahme  der  staatlichen
  Pflanzungen,  die  zum  Regiebudget  gehören).

Die  Kolonialbeamten  haben  in  Ausübung
ihres  Dienstes  ihre  politischen  Anschauungen  zurückzustellen.
  Ferner  dürfen  sie  keinerlei  Handelsgeschäfte
betreiben.  Bei  der  Auswahl  darf  nur  die  Tüchtigkeit
des  einzelnen  zugrunde  gelegt  werden:  Vorbildung,
Erziehung,  geregeltes  Leben,  Energie,  Auftreten,  Fähigkeit
  als  Vorgesetzter,  praktischer  Sinn.  Die  tüchtigsten
Beamten  sollen  an  Stellen  gesetzt  werden,  wo  sie  selbständig
  handeln  müssen.  Weniger  tüchtige  können  eher
am  Site  der  Verwaltung  beschäftigt  werden,  wo  sie
unter  Aufsicht  der  Vorgesetzten  stehen.
        <pb n="539" />
        W  493  20

Die  Rolonialabtellung  der  Deutschen  Landwlrtschaftsgesellschaft


wird  ihre  elfte  Versammlung  am  Sonnabend,

den  7.  Juni,  vormittags  11  Uhr,  im  Zeichensaal  der

Neufeldschule  in  Straßburg-Neudorf,  2  Tr.,  abhalten.
Die  Tagesordnung  ist  folgende:

ü  *—  ver  Leschlüsse  der  puuien  Versammlung
und  Geschäf  richt.  erstatter:  Geschäftsführer
  b#  horscht.  Kcicher
2.  Aufnahme  neuer  Mitglieder.

3.  Neuwahlen  zum  Ausschuß.
4.  Vortrag  über  Faserbau  mit  besonderer  Berücksichtigung
  der  Kulturen  in  Deutsch-1—


*#
—
S—

es

 

 

Ostafrika.  Berichterstatter:  Privatdozent  Dr.
Bruck-Gießen.

5.  Die  kolonial-landwirtschaftliche  Aussellung
  in  Straßburg.  Berichterstatter:  Dr.
Schult  a  Sofs.  Berkg.

6.  WSüsche  und  Anträge.

'  Ein  Erholungshelm.

Im  Seemanns-Erholungsheim,  Kaiser  Silteb
und  Kaiserin  Auguste  Victoria-Stiftung,  in  lendorf-Klein-Machnow
  (45  Minuten  von  Dirbio,  in
weiten  Nadel=  und  Laubwäldern  und  nahe  den  Havelseen
  gelegen,  finden  Angehörige  der  Kriegs=  und  Handelsmarine,
  der  Seebataillone,  der  Schuptruppen
usw.  jederzeit  Aufnahme.  Offiziere  und  Beamte,
Unteroffiziere  und  Mannschaften  in  getrennten  Häusern.
Wohnung  und  Verpilegung.  einhlietlich  aller  Unkosten
und  ärztlicher  Behandlung,  4,50  bzw.  880  A  tãglich
(Zum  Teil  auch  2,50  M  oder  gan  z  frei).  Burschen  nach
Lereinbarung,  Vesuche  mit  kurzem  hrchsche  Attest
sind  zu  richten  an  die  Direktion  des  Erholungsheims
in  Zehlendorf-Klein-Machno

Auch  ehemalige  bc  können  ausgenommen
werden,  desgleichen  jeder  Überseedeutsche.  Ausgeschlossen
  sind  nur  beständig  bettlägerige  und  persönlicher
  Wartung  und  Pflege  Bedürftige.

Die  Schlafbrankhheit  in  Katanga.
Auszug  aus:  „La  maladie  du  sommeil  au  Katanga“
von  F.  O.  Stohr.“)

izrihat  sich  von  1909  bis  1911  in  Katanga
beniset  die  genaue  geographische  Verbreitung  der
Schlafkrankheit  festzulegen.  Zunächst  ergeht  er  64  in
seinem  Berichte  über  die  Art  der  Verbreitung  der
Seuche;

Außer  Zweifel  ist  es,  daß  der  europäische  Handel
die  Karawanenstraßen  infiziert  hat;  sei  es  durch  die
aus  infizierten  Gegenden  stammenden  Träger,  sei  es
durch  solche,  die  erst  unterwegs  infiziert  wurden  und
dann  bei  der  Rückkehr  die  Krankheit  in  ihre  Dörfer
einschleppten.  Mitgeführt  wird  die  Fliege  auch  mit
der  Eisenbahn:  Bekannt  ist  ein  Fall,  wo  in  Englisch-Ostafrika
  eine  Tsetsefliege  auf  ries  Weise  120  km
weit  mitgeschleppt  wurde.  Ich  bin  der  Meinung,  daß
das  beste  Mittel  gegen  ein  Verschleppen  der  Fliege
durch  die  Eisenbahn  in  einer  Wöglicst.  ausgiebigen
Lüftung  der  Wagen  besteht.  Ein  Verschließen  der
Fenster  durch  Drahtg  halte  ich  für  falsch:  Die  Fliege
kommt  mit  den  Reisenden  durch  die  Tür,  und  das  beste

*)  Veröffentlicht  im  Bulletin  de  la  société  belge
d'études  colon

 

Mittel,  sie  wieder  zu  verscheuchen,  ist  ein  möglichst
starker  Zugwind  von  einem  Fenster  zum  anderen.  Ich
selbst  habe  in  einem  mit  Drahtgazefenstern  versehenen
Wagen  während  einer  Fahrt  drei  Tsetsefliegen  gefangen;
  wogegen  ich  umgekehrt,  bei  offenen  Fenstern,
beobachtet  habe,  wie  eine  Fliege  hineingekommen  und,
bevor  es  möglich  gewesen,  ihrer  habhaft  zu  werden,
r

 

ereits  wieder  durch  das  gegenüberliegende  Fenster
zinausgeflogen  ist.
In  Katanga  ist  die  Schlafkrankheit  wahrscheinlich
  auf  folgende  Weise  eingeschleppt:  1.  durch  den
Trägerverkehr,  2.  durch  infizierte  Soldaten,  die  aus
anderen  Teilen  des  Kongo  hierher  versetzt  waren.
Der  größte  Prozentsatz  der  in  Katanga  stationierten
Soldaten  ist  aus  anderen  Gegenden  gebürtig.  Bis
1907  ist  beim  Rekrutierungsgeschäft  auch  nicht  die  geringste
  Kontrolle  in  dieser  Hinsicht  geübt  worden.  Die
Seuche  hat  hier  fürchterlich  ewütet.  So  hat  z.  B.
der  Ort  Chamadingi  im  Jahre  1902  noch  450  *
schen  gehabt.  Das  Sterben  begann  hier  1903,  und
906  sind  nur  noch  80  am  Leben  gewesen.  1908  hat
i4e.  der  Postenchef  alein,  dort  befunden.  Ein  zweiter
t,  Kagumba,  zählte  1902  noch  2500  Hütten,  1908
zernn  nur  noch  800  Kranke  dort,  zur  Zeit  sind  es
no
Weiter  ergeht  der  Verfasser  sich  über  die  Verteilung
  der  Glossina  palpulis  und  ihre  Gewohnheiten:
An  ständig  fließenden  ungedeckten  Bächen  von
einiger  Breite,  die  teilweise  durch  Bäume  und  Buschwerk
  beschattet  sind,  habe  ich  bis  auf  zweimal  stets
alpalis  gefunden.  Dies  bezieht  sich  jedoch  nur  auf
Orte  unterhalb  der  Grenze  der  absoluten  Meereshöhe.
Die  Glossina  findet  sich  jerner  auf  Teichen,  deren  Ufer
erhöht  und  schattig  sind.  Die  meisten  der  Seen  und
Teiche  dieses  Landes  haben  sumpfige  Ufer.
Niemals  jedoch  habe  ich  die  Glossina  gefunden:
1.  Bei  einer  absoluten  Höhe  von  1140  m  und  mehr.
2.  Auf  den  Wasserläufen  und  Teichen  mit  flachen
und  sumpfigen  Ufern  ungeachtet  der  umgebenden
Pflanzenwelt.  In  diesem  Teil  Afrikas  sieht  man
häufig  Flüsse  mit  sumpfigen  Ufern,  auf  denen  große
Bäume  wachsen,  die  man  Sumpfholz  nennt.  Sie
werden  von  den  Eingeborenen  „mouchinon“  genannt.
Dort  oist  es  niemals  Glossinen.
3.  Auf  den  Flüssen,  deren  Ufer  zwar  dentlich  beorengt.
  ober  ohne  jede  Vegetation  sind.
tellen,  wo  der  Fluß  dermaßen  mit  Pflanzen
bewalhsen  ist.  daß,  das  Vasser  hierdurch  verdeckt  wird.
Wasserläufe  von  Breite  werden  zuweilen
vollständig  von  —  und  Schlingpflauzen  verborgen.
  Andere,  breitere,  bedecken  sich  wieder  mit
einer  Grasart,  die  „ntemfkona“  genannt  wird;  diese
ntemfona  verwächst  so  fest,  daß  ein  Mensch  mit  einer
Last  darüber  hinweg  gehen  kann.  Dieses  Gras  scheint
jedoch  nur  auf  einem  beinahe  stagnierenden  Wasser
vorzukommen.  Ferner  gibt  es  einen  „vishyashya“  genanmten
  Baum,  welcher  seitenständig  über  die  Flüsse
wächst  und  den  Tsetsefliegen  wohl  unsympathisch  ist,
jedoch  nicht  so  weit,  um  sie  vollkommen  zu  vertreiben,
wenn  die  übrigen  Bedingungen  für  sie  günstig  sind.
Die  Wasserläufe  mit  deutlich  begrenzten  und  von
großen  Schilfmeeren  bewachsenen  Ufern,  die  weni
oder  gar  keine  Bäume  aufweisen,  scheinen  den  Glossinen
während  der  Regenzeit  (nicht  aber  während  der  trockenen
Jahreszeit)  als  Obback  zu  dienen.  Dasselbe  gilt  für
die  Flüsse,  die  während  der  trockenen  Jahreszeit  versiegen.
  Ich  glaube,  daß  sich  die  Palpalis  nabe  der
Grenze  der  absoluten  Höhe  niemals  im  Schilfrohr,
sondern  allein  da  findet,  wo  Bäume  stehen
Im  allgemeinen  sucht  die  Fürche  sleine  Rinnsale
nicht  auf.
        <pb n="540" />
        494

Ich  habe  keine  Glossinen  gefunden,  wo  die  Ufer
so  abschüssig  und  so  mit  kleinen  Steinen  besät  sind,
daß  der  Weg  zum  Wasser  mit  großer  Schwierigkeit
verknüpft  ist,  so  daß  Tiere  und  Menschen  nicht  zum
Wasser  kommen.

Die  Verteilung  der  Trypanosomiasis  läßt  erkennen,
daß  die  Tsetsefliege  nicht  stillsteht.  Ich  glaube,  daß
die  Glossina  wandert,  aber  nur  auf  kurze  Entfernungen.
Die  lange  Zeit,  die  von  der  Ansteckung  bis  zum  ersten
Auftreten  der  Krankheit  bergeht,  scheint  mir  im  Vergleich
  zu  der  ungeheuren  Schnelligkeit,  mit  welcher  sie
sich,  einmal  an  einen  Ort  verpflanzt,  ausdehnt,  bezeichnend
  dafür,  daß  die  Tietsesliegen  nicht  nur  an
Furten  und  Tränken  bleiben;  vielmehr  hat  es  den
Anschein,
trächtliches  Stück,  ohne  jemand  zu  stechen  r  wenn
eine  große  Anzahl  Fliegen  verseucht  sind,  fängt  die
Krankheit  an,  sich  zu  verbreiten,  und  das  nicht  immer
in  der  Nähe  des  ursprünglichen  Ansteckungsherdes,
sondern  sie  verteilt  sich  fast  gleichmäßig  stromauf-  und
stromabwärts.  Daß  die  Palpalis  in  der  Nähe
Dörfer  zahlreicher  wäre  als  in  einer  gewissen  Entfernung
  von  diesen,  habe  ich  nicht  finden  können.  Das
Wild  ist  im  allgemeinen  zahlreich  an  den  Flüssen  von
Katanga  vertreten  und  liefert  ihr  zweifellos  dort  Blut,
wo  sie  keine  Menschen  findet.  Ist  die  Schlafkrankheit
einmal  eingeschleppt,  so  ist  der  Hauptfaktor,  welcher
ihr  Umsichgreifen  bestimmt,  die  Menge  der  von  der
Palpalis  gestochenen  Personen.

Auch  die  beiden  folgenden  Faktoren  sind  der  Beachtuns
  wertnre

  Glossion  palpalis  ist  weniger  gefährlich  in
einer  acberten  Höhe,  die  sich  der  Grenze  ihrer  Daseinsmöglichkeit
  näher

2.  Die  Seung  verbreitet  sich  dort  schnell,  wo
die  ad  ölterung  dicht,  und  langsam  dort,  wo  sie  dünn
gesãt

Ei  t.—  methodische  Arbeit  in  den  Ortschaften  ist  das
eingige  Mittel,  das  Übel  in  jedem  Bezirk  zu  belämpfen
ich  wünsche  ganz  PS0ineden  bhie  Belgier  vor  dem  Frrtum
  zu  bewahren,  der  darin  besteht,  daß  sie  Lazarette
bauen  und  unterhalten,  ohne  sich  der  Ergebnisse  dieses
Systems  vollkommen  bewußt  zu  sein.  Beamte,  Kaufleute
  und  Missionare,  alle  sind  einig  über  die  Unbeliebtheit
  der  Lazarette,  die  von  den  Ein  ngeberenen  gefürchtet
  und  verabscheut  werden.  Das  Vorhandensein
der  Lazarette  macht  die  Untersuchung  der  Eingeborenen
schwierig.  Viele  unter  ihnen,  die  leicht  einwilligen
würden,  sich  den  Hals  befühlen  oder  sich  sogar  punktieren
  zu  lassen,  verstecken  sich,  weil  sie  glauben,  Gefahr
zu  laufen,  monatelang  eingesperrt  zu  werden.  Diese
Ansich  seemn  in  Katanga  nicht  vereinzelt  da.

ce  Erfahrung  hat  mich  gelehrt,  daß  gin  einigermaßen“
  mitfühlender  Arzt,  wenn  er  die  fer  durchstreift,
  viele  Kranke  haben  und  mit  Henin  iünte.
so  lange  wie  er  will,  behandeln  kann.
borenen  fürchten  aber  die  Lazarette  und  meiden  so  viel
als  möglich  Orte,  an  denen  sich  solche  befinden.  Eine
Statistik  irgendwelcher  Art  über  die  in  diesen  Hospitälern
  behandelten  Schwarzen  habe  ich  nicht  bekommen
können;  während  meiner  Besuche  habe  ich  nur  eine
sehr  kleine  Anzahl  Kranker  gesehen.  Bedauerlich  ist
es,  daß  die  Arzte  in  ihre  Lazarette  verbannt  worden
sind,  weil  es  an  den  einzelnen  Orten  immer  nur  einen
Arzt  statt  ihrer  zwei  gibt;  es  ist  daher  nicht  möglich
gewesen,  das  Land  zu  durchstreifen  und  Karten  über
die  Verbreitung  der  Glossina  palpalis  und  der  Schlafkrankheit
  anzulegen.  Die  Karten  des  Landes  bleiben
in  der  Beziehung  vollkommen  auf  dem  Punkte,  auf
dem  sie  Neuve  Ende  1907  gelassen  hat.

 

als  flöge  die  erste  verseuchte  Fliege,  ein  be- 



Gegen  Mitte  April  1909,  bei  der  Rückkehr  des
Oberst  Wungermée  als  Gouverneur,  fand  eine  plötzliche
  Wendung  hinsichtlich  der  Bekämpfung  der  Schlafkrankheit
  statt.  Die  Regierung  hatte  aufgehört,  die
Augen  den  Tatsachen  zu  verschließen.  Während  des
es  1910  sind  wei  sehr  wichtige  Anordnungen  getroffen
  worden:  Dr.  Polidori  verpflanzte  die  Dörfer
von  Mwenda  und  andere  an  der  Lufira;  M.  Grouvet,
der  Bezirksvorsteher,  und  Dr.  Grossens  verlegten
alle  verseuchten  Dörfer  der  geföhrlichen  Gegend.

Die  vornehmste  Aufgabe  hätte  sein  müssen,  in
Belgien  die  Wahrheit  zu  veröffentlichen.  Es  ist  gerade
kein  Vergnügen,  Freunden  und  Nachbarn  unangenehme
Dinge  zu  sagen,  doch  ich  beuutze  diese  Gelegenheit,
das  zu  sagen,  was  gesagt  werden  muß:  Die  alte  Regierung
  des  Kongofreistaates  bat,  die  Schlafkrankheit
in  ihren  Bureaus  zu  Brüssel  belanpft.
jemand  auch  nur  daran  gedacht  hätte,  daß
schriebene  Maßnahmen  einer  wirklich  ausgeführten
Arbeit  nicht  gleichkommen.  Diese  selbe  Täuschung
scheint  auch  sonst  zu  herrschen.  Eine  offizielle  Karte
vom  belgischen  Kongo,  welche  die  Orte  bezeichnet,  an
denen  Arzte  untergebracht  und  Lazarette  gebaut  worden
sind,  gibt  an,  daß  sich  16  Regierungsärzte  im  Lande
befinden,  von  denen  zwölf  eigens  dazu  angestellt  seien.
die  Schlafkrankheit  helampsen  In  dem  Augenblid.
als  ich  im  März  1  das  Land  verließ,  sind  in
Wirklichleit  nur  im  ganzen  vorhanden  gewesen.
  Von  diesen  konnten  sich  nur  vier  dem  Kampfe
ges  gen  die  Epidemie  hingeben.  Fälschlich  hat  man
Arzte,  Lazarette  oder  Hospitäler  in  Sukania,  Bunkeya,
  Dikulwe,  Lakonzohra  und  Kasenga  angegeben.
  Während  meiner  Rückreise  habe  ich  drei  AKrzte
getroffen,  die  nach  Katanga  unterwegs  waren.  Von
den  sechs  Arzten,  die  sich,  als  ich  abreiste,  in  Katanga
aufhielten,  sind  fünf  Italiener  und  nur  einer  ist  Belgier
gewesen.  Einige  dieser  Italiener  waren  tüchtige  Menschen,
  aber  es  ist  unmöglich,  für  ein  fremdes  Land
mit  decselben  Wegeisterung  zu  arbeiten  wie  für  sein
eigenes  Vaterland.

u  allererst  müßten  einmal  die  Grenzen  der  Palpalis
  und  der  Schlafkrankheit  festgestellt  werden;  bevor
  dies  nict  erfolgt,  ist  jede  weitere  Arbeit  fruchtlos.
So  kann  3.  B.  der  Gürtel  von  Hoch-Luapula  in  sechs
Jahren  von  einem  einzigen  Menschen  oder  umgekehrt
in  einem  Jahr  von  sechs  Menschen  bestimmt  werden.
Die  anderen  Zonen  haben  mehr  ntese  Teile  und  werden
wahrscheinlich  mehr  Arbeit  in  Anspruch  nehmen.  Zehn
Menschen  werden  für  jede  dieser  Zönen  erforderlich  sein.

Wenn  die  Grenzen  des  verseuchten  Landes  einmal
von  Arzten  sorgfältig  bestimmt  sind,  fällt  die  Aufgabe
der  Bekämpfung  mehr  der  Verwaltung  als  der  ärztlichen
  Wissenschaft  zu.  y  hege  die  größte  Hochachtung

  für  die  belgischen  Beamten,  aber  ihre  Aufgabe
ist  äußerst  schwierig.  Sie  nd  nicht  zahlreich  zung
und  haben  keine  Erfahru  Die  gründlichste
nahme,  die  ergriffen  werden  könnte,  besteht  darin,  .
Menschen  aus  dem  Bereich  der  infizierten  Fliege  fortzubringen.
  Das  ist  mit  großem  Erfolge  in  Uganda
und  auch  im  nördlichen  Rhodesien  geschehen.  Im
kleinen  ist  das  auch  in  Katanga  der  Fall.  Diese  Maßregel
  ist  einfach  und  natürlich  für  die  an  ein  Wanderleben
  gewöhnte  Bevölkerung,  zumal  da,  wo  nicht  gefährdete
  Orte  in  der  Nähe  sind.  Aber  weniger  leicht
ist  es  schon  bei  großen  Menschenmassen,  die  von  Generation
  zu  Generation  reiche  Ebenen  ständig  bewohnen
beinahs  unmöglich  ist  es  bei  den  Eingeborenen,  welche
von  Fisch  und  Ol  abhängig  sind.  Zur  befriedigenden
Lösung  dieser  Frage  sind  energische  und  fähige  Beamte
viel  nötiger  als  Arzte.  Bisweilen  genügt  es,  wenn
man  die  Leute  in  der  Nähe  an  einwandfreien  Orten
        <pb n="541" />
        495  2#

ansiedelt.  Ein  abgeschlossenes  nrteil.  über  die  notwendige
  Entfernung  kann  ich  nicht  geben.

Bestimmungen,  welche  den  Fischfang,  die  Durchfahrt
  der  Einbäume,  den  Gebrauch  gewisser  Wege,  die
meisen  ohne  Paß  usw.  verbieten  und  im  allgemeinen
jede  Art  Handels=  und  anderer  Beziehungen  hindern
—  solche  Bestimmungen  können  in  ganz  bestimmten
.Fällen  nötig  sein;  ihre  öffentliche  Bekanntmachung
ohne  die  Möglichkeit  späterer  energischer  Durchführung
ist  zum  wenigsten  zwecklos  und  nur  dazu  angetan,  das
Gesetz  lächerlich  zu  machen.  Die  Behandlung  in  den
Lazaretten  ist  von  wenig  Nutzen,  da  sie  schwierig  und
kostspielig  ist.  Der  Gebrauch  von  Medikamenten  scheint
wirklich  das  am  wenigsten  wirksame  Mittel  zur  Bekämpfung
  der  Schlafkrankheit  zu  sein.

 

Hafenbauten  in  Rinshaofsa  (Belg.  Kongo).

Zur  Hebung  des  Verkehrs  im  Hafen  von  Kinshassa
  sollen  auf  dem  linken  Ufer  des  Kongostroms
Kaianlagen  in  Länge  von  500  m  errichtet  werden:
die  Wassertiefe  bei  Hochwasser  soll  6,50  m  betragen.
Der  Preis  ist  auf  ungefähr  2  000  000  Fr.  veranschlagt,

 

nicht  gerechnet  die  erforderlichen  Magazine  und  Maschinenanlagen.
  Der  bereits  in  Leopoldville  verarbeitete
  blaue  Kundelungustein  soll  auch  hier  verwandt
werden.  Die  Arbeiten  hofft  man  in  drei  Jahren  zu

beenden

Aßerdem  sollen  sämtliche  Zollbehörden  nach
Kinshassa  verlegt  sein.  Es  habe  sich  herausgestellt,
daß  Matadi  als  wichtigster  Zollhafen  der  Kolonie
völlig  ungeeignet  sei.  Kir-  shassa  werde  so  das
Wirtschaftszentrum  der  Kolonie  bilden.

Kngola.

Aufhebung  des  Verbots  des  Verkaufs,  der
Einfuhr  und  Durchfuhr  von  Pulver  und  Waffen
im  Gebiete  der  Dembos.

Der  Generalgouverneur  von  Angola  hat  unter
dem  22.  Jannar  1918  die  Verordnung  vom  20.  Oktober
1910  aufgehoben,  wonach  der  Verkauf,  die  Einfuhr  und
die  Durchfuhr  von  Pulver  und  Waffen  im  Gebiete  der
Dembos  verboten  war.

(Boletim  Oficial  de  Angola.)

 

Literator-Bericht.

 

Eine  Reise  durch  die  deutschen  Kolonien.  Im  Auftrag
  der  illustrierten  Zeitschrift  Kolonic  und  Heimat“
heransgegeben  von  Rudolf  Wa  gner  unter  Mitvirkung
  von  Dr.  E.  Buchmann.  VI.  Ban

Kiautschou.  Mit  2  Karten  und  109  Abbüldungen,
darunter  4  ganzseitigen  Bildern.  Zweite  verbesserte
Auflage.  Berlin.

Kolonie  und  Heimat“,  Verlagsgesellschaft
  m.  b.  H.  1913.  Preis  5  .

Der  vorliegende  sechste  und  letzte  Band  des  tre.fflichen
  un  dieser  Stellc  wicderholt  besprochenen  Werkes
har  erfreulicherweise  einen  ebenso  großen  Anklang  in
Schule.  Haus  und  in  Kolonialkreisen  gefunden  wie
seine  Vorgünger.  Knapp  drei  Vierteljahre  sind  seit

seinem  ersten  Erscheinen  verflossen,  und  schon  war
seit  Wochen  die  erste  Auflage  vergrifken.
Jach  kurzer  Schilderung  der  Erwerbungsgeschichte

und  Weltlage  der  Kolonie  Kiautschou  und  unserer
Hau  tniederlassung  Tsingtan  verweilen  wir  nur  flüchtig
eem  geographischen  Charakter  des  deutschen  Ge-—
  um  dann  sofort  auf  die  durch  dentsche  Arbeit
entstandenen  Verkehrseinrichtungen  und  industricllen
Unternehmungen  einzugehen,  deren  Darstellung  den
Kern  des  Bandes  bildet.  Daran  schlielt  sich  die
Schilderung  des  Lebens  unserer  deutschen  Landsleute
an.  Ausführlich  sind  unsere  Versuche  gewürdigt,  die
geistige  Kultur  der  Chinesen  in  deutschem  Sinne  zu
influssen  und  ihnen  dus  notwendige  Verständnis
für  unsere  wirtschaftlichen  Bestrebungen  zu  vermitteln.
Bilder  aus  dem  Vollksleben  der  Chinesen  und  eine
kurze  Schilderung  der  Kolonic  und  ihres  Hinterlandes

 

unter  dem  Einfluh  der  deutschen  Kulturarbeit  bilden
den  Schluß  des  Bandes

 

Wandkarte  der  deutschen  Kolonlen.  Bearbeitet  von
P.  Sprigade  und  M.  Moisel.  Herausgegeben  auf
Veranlassung  der  Deutschen  Kolonial-Gesellschaft
durch  die  geographische  Verlagshandlung  Dietrich
Reimer  Ernst  Uohsen)  Berlin.  Ausgabe  Dezember

1912.  Größe  132—  175  cm.  Preis  auf  Leinwand
aufgezogen  mit  Stüben  12.4.

Die  vorliegende  Ausgabe  vom  Dezember  1912  weist
gegen  die  vom  Februar  1911  bedeutende  Veränderungen
auf.  Besonders  Kamerun  zeigt  sich  in  ganz  neuer
Form.  Durch  das  Abkommen  vom  4.  November  1911
erhielt  es  ein  um  ungefähr  die  Hälfte  größeres  Areal.

m  dies  erweiterte  Kartenbild  der  Kolonie  in  dem
bicherigen  Rahmen  und  Mabßstab  zur  Darstellung
bringen  zu  können.  war  eine  ganz  neue  Anordnung
der  einzelnen  Teilkarten  nötig.  In  Deutsch-Ostafrika
erscheint  die  neue  Grenze  gegen  Belgisch-Kongo  und

Tenoche  in  der  Nordwestecke  des  Schutzgebictes,  in

Toco,  gegen  die  französischen  Besitzungen  in  Dahomer
und  im  Sudan.  Auf  der  Ubersichtskart#e  konnte  neben
der  italienischen  Besitzerweiterung  in  Nordafrika  auch
noch  die  neue  französisch-spanische  Grenze  in  Marokko

Tuce  tragen  werden.  Sclbstverslündlich  sind  auch  alle

Anderungen  administrativer  Natur,  neue  Bezirke  und

Verwaltungsstellen  berückeichtigt,  und  die  Verkehrswege,

  Bahnen  usw.  aufs  Laufende  gebracht.
        <pb n="542" />
        #  496  2

Koloniale  Literatur.)
XI.

Zusammengestellt  in  der  Blbllothek  des  Reichs-Kolonilalamts.
Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemleinen  und
Kolonialwirtschaft.
*  Hutter:  Wirtschaftliche  Möglickikeiten  in  Neu-Kamerun.
  A.  2  Abb.  Kol.  Rdsch.  5  (1913).  257  ff.  —[i

II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.

Dickerson,  O.  A.:  American  Celenne  Gorernment

1696—1765.  London:  Paul  1913.  17  8  12—
Incob,  Léon:  La  Guinée  Portugaise  ¾%  le  *

-  iplomatiqueset  coloniales589  (1913  ),530  ff.  b6

ewin,  Erans:  Old  Cape  Colony.  8  Em  ·

pire  5  k  429ft.  v4“

III.  Geographie.  Reisebeschrelbungen.
Archäüologie.

*  Burger,  Friedrich:  Die  Küsten-  und  Bergvölker
der.  Gazellehalbinsel.  M.  10  Taf.,  2  Karten  u.  4  Abb.
ext.  (Studien  u.  Forschungen  zur  Menschen-  u.
Volkerkunde.  1)  Stuttgart:  Strecker  &amp;amp;  Sehröder
1913.  IV  5  .  “  80.  (5
Clozel,  F.  Jv%  :  Dix  ans  à  la  Cöte  d'lvoire.  IIl.  de
vembr.  photorr.  et  de  cartes.  Paris:  Challamel  1906.
50  S.  ls

*Clozel,  F.  J.  Loger  Villamur:  Les  coutumes  indigènes
  de  la  Cõte  d'Ivoire.  Carte  ethnogr.  de  la  Côte
ah  re  Har  Cartron.  Paris:  Challamel  1902.  XX,

si

*  lie,  C:  To  Meneier  in  a  Motor  Car.  London:
1913.  328  S.  12  8#.  6  &amp;amp;.  b60.  ss

Harfeld,  Comt:  Alentalités  indigenes  du  Katanga.
Bulletin  de  L  Socicté  Royale  Belge  de  Géographie  1
(1913),  5—5.  so

Heawood,  Edward:  A  History  of  geographieal
discovery  in  #che  seventeench  and  eighteenth  centuries.
(With  ül.  and  maps.)  Lambis  e:  1913  University
Press.  XII,  175  S.  13,80  %  lio

*  Molsel:  Der  beme-Wn  und  die  ftanzösische
Etappenstraße  durch  Deutsch-Adamaua.  (M.  Kartenskizze.)
  D.  Kol.  Z.  19  (1913).  313ff.  In

*  Prownzek,  S.  von:  Die  deutschen  Marianen.
Ihre  Natur  u.  Geschichte.  M.  15  Abb.  i.  Text.  Leipzig:
Barth  1913.  IV,  125  S.  4.  80.  (12

Cnestlonario  ethnographico  deèrea  das  populacçdes

indigenas  de  Angoln  c  Contzo.  (Republica  Portugueza.
Aftica  occidental.  Provincia  de  Angola.)  Loanda:
1912  Imprensa  nacional.  89  S.  80.  13

ls  nse  C.  G.:  The  land  of  the  New  Guinen
Fxgmies.  With  18  ill.  and  1  map.  London:  Seeley,
Servrice  &amp;amp;  Co.  Ltd.  1913.  366  S.  17,60  /K.  So.  I1

In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten.  Eätüesh  8

Systematisch  geordnet  mitgetellt.  Mit  einem  l  l
4  *.  berefehnet.  w  leden  oi  dor  tion  des  Kolonlalblattes
  e  :  mi  6diejenlgen,  welche  von  der

Mesneln  Koleb  kofonsWachts  käufilch  er  e  wurden.
De  zr  Verlas.  aEkränt=  e  h  gern  berelt.  4ulgen

Werks:  welc  bm  als  Rezenslonsere  rnBrri.

ar  W  5n  eses  Verzeichuis  nendeh
erden,  anzunehmen  un  an  des  Reichs-Kolonla

*re  weiter  zu  belörde

 

Eine  Reise  durch  die  deutschen  Kolonien.  Im
Auftr.  d.  ill.  Zeitschrift  „Kolonie  und  Heimat“
V.  Rudolf  Naer  unter  Mitw.  von  F.  Guchmeno=Bd.
  6.  Kiautschou.  M.  2  Kart.  u.  109  Abb.,  durunter
4  ganzseit.  Bild.  2.  verb.  Aufl.  Berlin:  sa  und
Heimat  1913.  5.4.  15

Vgl.  die  vorstenende  Fem'erhbun  9

*Schmitt,  G.:  Le  Sahara  oceidental.  Régions  au

nord  et  au  nord-ouest  de  l'Adrar  mauritanien.  La

G4éographie  4  (1913).  241ff.  lie
Scully,  W.  C.:  Reminiscences  of  a  South  African

Pioneer.  18t  Series.  „Wanderjahre.“  London:  1913.

320  S.  10  Sl.  6  J.  Se.  sun

Welshaupt,  Martin:  Ostafrikanische  Wandertage.
Durch  das  Gebiet  der  Leipziger  Mission  in  Deutsch-Ostafrika.
  M.  1  Karte  u.  30  Abb.  Leipzig:  Evan
luther.  Mission  1913.  167  S.  80.  6

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

orrespondence  relating  to  the  develo  oppwent  of
entomological  research  in  the  British  Colonies  aud

Protectorntes.  to  Parliament  by  command  of
His  Majesty.  *i1  1912.  1  En#omolorial  ke
search  Committe.  6429).  1912.  Darling
  &amp;amp;  Son.  19  S.  2½.  gel-  lis

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Class,  Paul:  Die  Rechtsverhältnisse  der  freien
farbigen  Arbeiter  in  den  deutschen  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee.  s*B  Jur.  Diss.  1913.
Ulm  a.  D.:  1913.  Höhn.  100  8S.  (20

VI.  Staatsrecht.

Mallmann,  Rudolf:  Rechte  und  Pflichten  in  den
deutschen  Schutzgebieten.  E.  Studie  üb.  d.  Rechtsstellung
  d.  Bewohner  d.  deutsch.  Kolon.  auf  d.  Grundlage
  ihrer  Staatsangehörigkeit.  Berlin:  Curtius  1913.
XII,  303  S.  8e.  121

La  naturallsation  belge  et  la  résidence  au  Congo.
Le  Mouvement  Géographique  20  (1913),  Eat.  1

VII.  Verwaltung.

Arrsteé  portant  organisation  du  personnel  de  la
Police  dansz  diverses  colonies  de  4#n  ue  occidentale
  fra  Dakar,  le  ler  février  1913.  Journal
offieiel  2*  la  Colonie  du-  Dchomer  80  W|3).  225—231.  (23

*  Rapport  sur  le  fonctionnement  de  I’Office  (du
Gouvernement  Gén  e  PAlgérie)  en  1912.  Supplém.
au  No.  9  du  Bullet.  4  POfficee  du  Gouvern.  Génér.
de  I’Algérie  (Année  1913).  24

VIII.  Justizwesen.
Vacat.

IX.  Völkerrecht.
Vacat.
        <pb n="543" />
        W  497  20

XN.  Bevölkerungswesen.

*  Bechler,  Th.:  Zur  Hebung  der  Eingeborenen
Ausilescher  I.  1  Abb.  Kol.  Radsch.  5  (1913),  232  t.  25

*Class,  Paul:  Die  Rechtsverhaltnisse  der  freien
farbigen  Arbeiter  in  den  deutschen  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee.  Heidelberg,  Jur.  Diss.  1913.
Uim  a.  D.:  1913.  Höhn.  100  S.  S#.  t

Crumer,  Ada:  Weiß  oder  Schwarz.  Lehr-  und
Leidensjahre  eines  Farmers  in  Südwest  im  Lichte  des
Rassenhasses.  Berlin:  beutscher  Kolonial-  erlag  (1913).
50  4  ,  geb.  5  27

Fischer,  August:  *  rnees  zur  Betätigung
  des  jungen  Kaufmunnes  in  Kolonien  und
Fer.  Jortrag  Wien  &amp;amp;  Leipzig:  Hôlder  1913.
15  S.  0,90  .  8e0.  28

Aansten,  Harr#Hlamilton!:  A  Historr  of  the
Colonization  of  Africa  b’  alien  races.  With  8  maps.
JNe  ed.,  rev.  thronghout  and  considerably  enlarged.
(Cambridge  Historical  Series.  (2...)  Cambridge:  UCniv.
Pr.  1913.  XV,  505  S.  805  (20

Pauquot,  Georges:  La  main-d'Geurre  inhabile  lan
Fan.  le  Mouvementn,  Géographique  20  (1913),

Tourth  and  Final  Report  of  a  Commission  appointed
  under  Government  Notice  No.  1243  of  26  July,
1911,  to  inquire  into  the  gricvances  of  the  Railwar
aunl  Harbour  at.  November  1912.  (Union  of  South

Afrien.  U.  G.  C6t.  —  1912.)  Pretoria:  1912.  (ior.
Print.  Off.  327  S.  10.  IS1

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Rupport  sur  le  fonctionnement  de  I’Office  (du
Gouvernement  Général  de  I’Algérie)  en  1912.  Supplém.
au  No.  9  du  Bullet.  de  I’Office  du  Gouvern.  (inér.
de  I’Algérie  (Année  1913).  132

XII.  Finanzwesen.

Circululre  Alinistérielle  relatire  an  derret  du
30  Décembre  1912,  sur  le  régime  financier  des  colonies.
Paris.  le  22  mars  1913.  Journal  ofliciel  de  I-Afrique
Oceidentale  Françenisc  346  (1913).  426ff.  33

XIII.

*  Der  Baumwollbuu  in  Turkestan.  (Bericht  d.  lundwirtsch.
  Sachverst.  beim  Kaiserl.  (ieneralkonsulut  in
St.  Petesburg.  erstatt.  aus  Odessa.)  Berichte  über
Handel  u.  Industric  9  (1913).  (31

"*  Brönnle,  H.:  Allgemeine  Winke  zur  Anzucht  der
Kmtunpsangen  in  den  Tropen.  Der  Pflunzer  4  (1913),
50—169  ·

·l«)·II(s,1Zol)t-U.Nunoz:dloznmbiquallsugrb
cultural  development.  With  amah  and  16  Ul.  Lonon:
  Fischer  Unwin  (1913).  352  S.  13,75  „K.  So.  sao

Morstutt,  H.:  Ubersicht  über  die  Krankheiten
undl  Schädlinke  der.  Kulturpflunzen.  Der  Pflanzer  4
(37

Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

unn  181—19.

C.:  Bananenfoschungen.

*  Jugel,  ie  Iimschnu
20  (1913).  396ff.  as

 

*Perrot,  Karl:  Der  Reichtum  an  nutzbaren  Edelhölzern
  in  Deutsch-Ostafrika  und  deren  wirtschaftliche
Verwendbarkeit.  Kol.  Z.  19  (1913),  289ft.  (30

Schubert,  Emmerich:  Laodwirtschaft  und  ihre
Jebenbetriebe  in  Süduestafrikua.  Heidelberg,  Pbil.
Diss.  1913.  Heidellerg:  Winter  1913.  VIII.  112  S.

21  Diugr.  Uo

Stockley,  V.  II.:  Big  game  shooting  in  India.
Burma,  and  Somaliland.  London:  191  3.  300  8.
121  —*-*½  I#

*Unwin,  A.  H.:  Report  on  the  afforestation  of

Togo  with  tenk  and  afrienn  timber  trees.  London:

1912.  Waterlonw  &amp;amp;  Sons  Ltd.  53  S.  40.  42

Die  Vermehrung  des  Baumwollbaus  in  Agrpien.

Grafs  Finanz-Chronik  19  (1913).2  (43
XIV.  Wasserwesen.

Thys,  Robert:  Etudes  des  forces  hrdrauligues  du
Baongo,  1910—1911.  (Avec  71  planches  et  lca#c.)
Publ.  par  la  Compagnie  du  Chemin  de  fer  du  Congo.
hruselles,  (1912)  Bulens.  49  S.  22.50  .4  44  M

XV.

Geschuftsbericht  der  Pomona  Dinmanten-Ciesellschaft
  für  das  erste  (ieschüftsjahr  rom  31.  Ilui  bis
31.  LDezember  1912.  (Al.  1  Kartc.)  Berlin:  1913.  11  S.
S0.  (1

Report  on  an  accident  wich  occurre#  in  1  6).
kuown  as  a  „Packing  House“,  in  the  „Dynawmite
Srsteme  of  the  Cape  Esplosives  Works  at  Somerwet
West,  on  the  3rd  Januars  1913.  (Wirh  bhototgr.  and
plans.)  (Union  of  South  Abfrica.  Nine-  Departm.
U.  —  1  1913)  Pretoria:  1913.  (lor.  Print.  Off.
11  S  4%  #

Bergwesen.

XVI.  Handel.

De  uitvoer  van  cobra  uit  Nederlandsch-Indié,  de
Straits  Scttlements.  Cerlon  en  de  Philippiinen  in  de
juaaren  1896—1912.  Korte  Berichten  voor  Landbouw.
Niverheid  en  Handel  9  (1913)  (u

XVII.

Grurel,  A.:  L'Industric  des  poches  sur  la  cote
Fakillemtale  AlAin  ne  (Du  Cap  Blanc  au  Cup  de  Bonne-Espérance).
  Introd.  de  M.  le  Giouverneur  gén.  E.  Roume.
III.  de  61  reprod.  photogr.  et  de  30  fin.  Paris:  Larose
  1913.  III,  193  S.  .  is

Gewerbe  und  Industrie.

XVIII.  Verkehr.

Report  of  the  Board  of  the  South  African  Ruilways
  ui  Harbours  for  the  vear  ending  31st  December,

1912.  Pres.  to  both  Houses  of  Parliament.  1913.
(Union  of  South  Africa.  IF.  (i.  35  —  I3.)  Cape  Town:
1913.  (abe  Times  Ltd.  22  S.  10.  ((“

*  Specintor  Germanicus:  Eisenbahnsorgen  in
Deutsch-Südwestafriku.  Aus:  Sütldentsche  Ilonatshefte
  Jg.  10.  1913,  H.  5.  (50
        <pb n="544" />
        W  498  20

Südsee-Handbuch.  T.  4—6.  M.  22  Küstenan--sicht.
  u.  1  Ubersichtskarte.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn
1913.  XI,  144  S.  1,.50  /%.  80.

4—6.  Die  Kurolinen,  Marsball-  Inseln  und  Murianen.
  (I

XIX.  Medizin.

Herms,  W.  B.:  Malaria:  Cause  and  Control.
IlIustr.  London:  1913.  6  Sl.  6  J.  P.  (52

——  J.:  Die  Bedeutung  der  äürztlichen
Mission  in  der  Gegenwart.  Allgem.  Mlissionszeitschr.
5  (1913),  Beibl.  3.  E

XX.  Sprochen  und  Literatur.

Abdalluh,  Adum:  Erzihlungen  in  Fulfalde.
*“°•°v°  überseiet  u.  mit  e.  Nachtrag:  Erzählungen
m  Dialekt  von  Sokoto  von  Westermann.  (Lehrbeher
  d.  Sewinars  k.  Criental.  Sscher-  30.)  Berlin:
G.  Reimer  1913.  X,  52,  50  S.  80.  54

Rley,  B.:  Praktisches  Uandbuch  zur  Erlernung
der  No  gurllen-  Sprache.  Münster  i.  W.:  1912.  Westfälische
  W  *  *  25*  238  S.  6,70  N.  80.  l55

Eberlein.  J.:  Kanakische  Gespräche.  Münster  i.W.:
1912.  Westfül.  Vereinsdruckerei.  38  S.  1,20  /r.  So.  L56

Walleser,  Salvator:  Palau  Wörterbuch.  Jebst

e.  Anh.  mit  eini  Fprschübunten  .  Anfiünger.  T.  1,  2.
1:  Deutsch-Palau.  2:  Palau-Deutsch.  Hongkong:
Wvis  Sccietatis  Alzsionum  acl  Eteros  1913.  165,  98  S.
#

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

Chignell,  Arthur  Kent:  Twenty-one  years  in  Pa  uia;
a  history  of  the  English  Chureh  Mission  in  New
Guinea,  1891—1912.  III.  London:  Mowbray  1913.
174  S.  2  M.  6  d.  PSo.  bs
FCordes,  A.;  Unsere  Ehrenpflicht  gegen  die  Heidenmission.
  Leipzig:  Evang.-luth.  Mission  1913.  16  S.
0.  20  A.  80.  (5P3
Gutmann,  Bruno:  Die  Taburvorstellungen  der
Wuadschnene.  Algem.  Missionszeitschr.  5  (1913)  ff.  (#o

chter,  Julius:  Weltmission  und  theologische

arben  Cülersloh:  Bertelsmann  1913.  124  8.  80  ssi
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.
XXIII.  Heer  und  Marine.
Armatte:  Les  opérations  militaires  au  Maroc.
Gucstions  diplomatiques  et  coloninles  389  (1913).
3ff  ls2
Heldenklimpfe  in  Südwestafrika.  M.  1  Kartenskizze.
  (Deutsche  Taten.  12.)  Berlin:  Kamerndschaft
(1913).  66  S.  0.20  ..  S0.  63
XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.
XXV.  Bauwesen.
Vacat.

*

 

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

AAnleitung  zur  Gesundheitspflege  auf  Kauffahrteischiffen.
  Auf  Veranlassung  d.  Staatssekretärs  des
Innern  bearb.  im  Kaiserl.  Gesundheitsamte.  5.  abgeünd.
  Aufl.  Berlin:  Springer  1913.  IX,  314,  8  S.  8e.

Assada,  J.:  Les  iypes  de  ports.  La  Géographie
4  (1913),  262k.

Bericht  der  Bank  für  Chile  und  Deutschland.
17.  —.  1912.  Hamburg:  1913  Lütcke  &amp;amp;
Wulff.  9  S.  8.

Denksehrift  zum  5  ntngen  Bestehen  der  Gesellschaft
  Urania  in  Beriin  (1888—1913).  Berlin:  1913
Büxenstein.

„Franke,  0.:  Keng  Tschi  T’'u.  Ackerban  und
Seidengewinnung  in  China.  M.  102  Taf.  u.  57  II!.
im  Text.  (Abhandlungen  d.  Hamburgischen  Folenialinstituts.
  v117,  „  Hambrg:  Friedrichsen  &amp;amp;  Co.  1
VI.  194  S.

„Geschlftsbericht  des  Süddentschen  Exportvereins
E.  V.  und  der  Industriebörse  Mannheim  .  V.  pro
1912.  Mannbeim:  1913  Masur.  31  S.

WGeschnttsbericht.  Deutsch-Niederlündische  Telegraphengcsellschaft.
  Aktiengesellschaft  in  Cöln.  1912.
Cöln:  1913  Peipers  &amp;amp;  Schn.  10  S.  40.

Hand  Bocok  to  the  commereial  intelligence  branch
e#f  the  Board  of  Trade.  London:  1910  Darling  &amp;amp;  Son.
42  S.  8e6.

«  Feld-  und  Konservengemüsebau.
A.  3  —“3*“3z  Hefte.  18.)  Berlin:
1913  Parey.  32  S.  0.80.K.  8S#.

Hling.  Julius:  Handbuch  für  Preußische  Verwaltungsbenmte
  im  Dienste  des  Staates,  der  Kommunalverbünde,
  der  Korporationen.  u.  f.  Geschäftsleute.
Fortgef.  von  Gerg  k  Bd.  2.  10.  Aufl.  Berlin:
13  Haack.  XVI.  1604  S.  32.  50  .  80.

WJosse,  E.  Dber  Forschung,  Technik  und  Kultur.
Berlin:  Techn.  Hochschule.  e  2.  Geburtstage  d.
Kaisers  1913.  München:  1913  Oldenburg.  15  S.  86.

*H.  Kalkoffs  graphische  Darstellungen  der  Parteien
  in  den  Parlamenten  des  Deutschen  Reiches.  1866

—1913.  No.  2.  2.::  Das  Preutzsche  Abgeordnetenhaus.
  (Preuhen.)  Berlin:  Reichsverlag  (1913).

Kiessling,  L:  Ackerbaurereine  und  einschlägige
Organisationsmaßnahmen  zur  Förderung  des  Ackerund
  Saatfruchtbauces.  (#auchrirschatliche  Hette.
190)  Berlin:  1913  Parer.  76  8.  1,60  M.

*Kraus,  C.:  Der  Anbau  des  Getreides  mit  neuen
Hilfsmitteln  und  nach  neucn  Methoden.  Mit  5  Textabb.
  (landwirtschaftliche,  Hefte.  22.)  Berlin:  1913
Parey.  48  S.  0.80  M.

Mainz,  Sally  M.:  lienznge  Aktienreedereien.

Hochseefischereien  und  Werften  1912.  Graphische
Darstellungen.  Als  Manuskript  gedr.  Hamburg:  1913
Hartung  &amp;amp;  Co.  101  S.  80.

Rumuer,  K.  von:  Die  Cnknautrertilgung.  3.  Aufl.
(Tagesfragen  aus  dem  modernen  Ackerbau.  9.)  Berlin:
1913  Parey.  42  S.  0,80  A.  80.
        <pb n="545" />
        499

Schliter,  Wilhelm,  und  Fritz  Hense:  Allgemeines  repper,  Amandus:  UOber  die  Gewichtsabnahme
Berggesetz  für  die  Preulischen  Staaten  vom  24.  Junibei  Neugeborenen.  Gielen,  Med.  Diss.  8.  Mai  1913
1865  m.  in  Dbellen  Nebenges  rln-  Auülbrung  Gießzen:  1913  Kindt.  21  S.  He.
est  *  einschläg  ichs-  un  7
gonn.  v.  Wilhelm  Westboff  u.  Wilbelm  Snuter.  -urla  s  Reser  walber.  den  NMürvert  4
3.  verm.  uk  verb.  Aufl.  (Gutieman  sche  Sammlung  naf  ausee  v  *  *  *  n  usen  nu  iu
RB  Gesetze.  2)  Berlin:  1913  GCuttentag.  XX,  Wl  19.  nangn  129.  168.“  u  ukte.  Kulin-4

  S.  7,50  A.  80.  "

 

Verkehrs-Nachrichten.

In  Umbulu  (Deutsch-Ostafrika),  etwa  130  km  südwestlich  von  Aruscha,  ist  am  25.  März
eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von
gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  sowie  auf  die  Wahrnehmung  des  Postanweisungsdienstes
  innerhalb  des  Schutzgebiets  und  mit  Deutschland  erstreckt.

In  Klein-Nauas  (Deutsch-Südwestafrika),  83  km  östlich  von  Rehoboth,  ist  am  1.  März
eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von
gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briessendungen  erstreckt.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Juni  1913.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
I  Friedrich-Wilhelms-1.
  deutsch-Neugninea,  h  r*  Juni  11*.  Juli  hafen  41,  40  Tage
Naiser-Wilhelmsland  Brindist  .  5„  4  Febauer  Fane  a  11*.  zo.  Juni  9*  Juli
und  UisKarch-Aechlpel.  %l.  Sahe  22.  Juni  Rabaul  42  Tage  102
—/ie•2  Eitape  41  Tage

 

 

 

 

*  Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
113  am  16/6.  und  14/7.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien  —Schanghai  geleitet.
Briefe  und  Postkarten  nach  Eitape  werden  dieser  Verbindung  nicht  zugeführt.

 

2.  Marshal-Inseln.  Brindisi  20.  Juli  Jaluit  57  Tage
ay  nach  Jalutt  (engl.  ise)  ss-e  11I.  Juni  18.  Juli  1050
Neapel  13(xr.  Juni  Jaluit  55  Tage
wmeucg  e  Schiffe)
Adelaide  27—31  Tage,
aleael  Schiffe)  18.  Juni  daun  weliter  mit  der  u#ger
..  .  babn  nach  Melbourne  oder
d)  nach  Naunn  Brindisi  8.  22.  Juni  6.  Juli  Sp  dort  mit  6.  13.  16.  20  27.  Juni
(engl.  Schtffe)  Dampfer  dnne  n  he  ·  4.  Juli  10  5
Taranto  15.  29.  Juni  H  gaen  e  e

(engl.  Schiffe)  d  nach  Naurn
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

fFür  eeie  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  118  am  16/6.
        <pb n="546" />
        W  500  e

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Einschiffungshafen

  am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

3.  Deutsch-Ostafriha.

a)  nach  Bukoba  (mit  Suanda,
Mua  0  ud  Schira
mbasa  Wozer
befbrl  Lon  Mou  t  der  Ugandabahn
  und  von  —  "rnr  Wation
zu  Schiff  nach  den  Bestimmungsorten.


d)  bach  ach  Tanga  leiulih  leialchl.  Amani,
Ko-*8

  Leg  cungan  Sran  ara,
—  8  Moscht.

rnh-  Langani,
Wae,  irn  Wilhelmsial)

c)  Dasü#  sowie  nach
Bagamoto,  markbur!

r*  -z#unde  Srch  .
l  lwaclssnll
doa-  52.  I,  Lludl.  —
Mitindanl,  Mkalam  ohorro,
  Mhcooree  a
Mualsa,  Nem=  Langendu  73
—#  Salake  Sgdde.
Sson.  ngec.  Tabor:
Segel  Udlidli,  ustorn.

Neapel
(deutsche  Schiffe)

Marseille  26.  Juni
16Brindisi  29.  Juni
Cengl.  Schisfe)  9
Marseille  20.  Juni

(engl.  Schiffe)
Marseille
(beutsche  Schiffe)

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Marseille  26.  Juni

1#Brindisi  29.  Juni
(engl.  Schiffe)

Marseille
(deutsche  Schiffe)

Acgeel  13.  29.  jed.  Mts.
(deutsche  Schiffe)

Marseille  26.  Juni
1Brindisi  29.  Juni

(engl.  Schiffe)

13.  29.  jed.  Mts.-11.

  27.  jed.  Mts.
13.  29.  jed.  Mts.

11.  27.  jed.  Mts.

Mombasa  O  16—17  2g.

Mombasa  O  16  Tage
Mombasa  O  17  Tage

Mombasa  O  19  Tage
Tanga  19—20  Tage
Tanga  17—18  Tage

Mombasa'  16  Tage

Mombasa'  17  Tage
*  von  Mombasa  weiter
mit  nächster  Gelegenhelt

Daressalam  21  Tage
Daressalam  19  Tage

Zanzibar  18  Tage
3  SonPootr  lam  Wte  mir
½  ster  Gelegenheit

Janzibar“  19  3.  Tage
nach  Daressalam  wetter
intt  nächster  Belorsboch

11.  27.  jed.  Mts.  1050

24.  Juni  1015
27.  Juni  1050

18.  Juni  1050

9.  25.  jed.  Mts.  2.15

11.  27.  jed.  Mis.  1054
24.  Juni  1015

.  27.  Juni  1050

9.  25.  jed.  Mts.  2.15

11.  27.  jed.  Mts.  105#

24.  Juni  10  15

27.  Juni  1050

 

5  Deutsch  Sübwestafrika.
Wat#  ademunn  sowie

ac  ###  b.  Brackwater,
H  sussen  7—

ewarie.
dolin  e  !n  L
seld.  rdun-  Kub,
.  Mart  l  Nau  s,
Neudamm.  kaandia.
  Daisen  Quauweio

omdabe
guan,  Slna  Mn  Sbewera.
  Stlimbingwe.  Ottwarongo,
  Ollb-t  Sen  an,
2  o.  edogi  Seeis.  su-Ufakos.
  Waldau.  Water
T  —  Bucdben

nach  Aus.  Berseba.  Bethanien.
Brackwasser.  Gibeon,  Gochas,
Hasuur,  Kalkfontein  Ed
Kanus,  Km  aushoo
bis.  Malu-  h  ch  .
Ramansd  it  Seehem  Utasundqumb


Hamburg  8.  25.  Juni
Antwerpen  12.  28.  Juni
(dbeutsche  Schiffe)

Southampton29.  jed.  Mts.
t  t

Sufte  bbaob
E
**  2  W  5  eunche  Schiffe
Ho

Southampton.  21.  Juni
#Hamburg  l  18.  Juni
Southampton  14.  28.  Juni
Hamburg  15.  jed.  Mts.

Antwerpen  28.  jed.  Mts.
(deutsche  Schiffe)

Hamburg  8.  25.  Juni
Antwerpen  12.  28.  Juni
(deutsche  Schiffe)

Southampton!  29.  jed.  Mis.
(deutsche  Schlife)

 

Southampton,  7.  21.  Juni
.

#Hamburg  18.  jed.  Mts.

1Hamburg  15.  jed.  Mts.

Antwerpen  o  23.  jed.  Mts.
O-deutsche  Schiffe)

 

Ü  Southampton.  14.  28.  Juni

 

Swakopmund  27,  24Tg.
Swakopmund  23,  21  Tg.
Swakopmund  20  Tg.
Swakopmund  22,  21  Tg.
Swakopmund  etwa  26  T.
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  45  Tage

Swakopmund  37age

Lüderitzbucht  28,  25  Tg.
Lüderitzbucht  24,  22  Tg.

Lüderitzbucht  21  Tage

Lüderitz4bucht  20—21  Tage
Lüderitzbucht  32  Tage
Lũderitzbucht  60  Tage
Lüderitzbucht  61  Tage

Lüderitzbucht  unbestimmt

7.  24.  Juni  5.80
10.  26.  Juni  1045
28.  jed.  Mts.  12.48
6.  20.  Juni  12.48
17.  Juni  9.5

18.  27.  Juni  12.48
15.  jed.  Mts.  9•5
22.  jed.  Mts.  1.0

7.  24.  Juni  5.30
10.  26.  Juni  1045
28.  jed.  Mts.  12.43
6.  20.  Juni  12.48
18.  jed.  Mts.  9.5

15.  jed.  Mts.  9.5
22,  jed.  Mts.  1.0

13.  27.  Juni  12.48
        <pb n="547" />
        501  20

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Friese  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  auer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Üüberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hambu  9.  24,  jedes  Monats  Viktoria  20  Tage
5.  Kamerun.  vamburg  Duala  58
a)  nach  Dualo  fowe  nach  Abong-  die  22  Tage  1  9.  24.  jed.  Mts.  9.5
lunga,  Samendl,  migs  Vi.  lantation  age  .
RAE-EITHER  .  LEIIOIMW
gen  *  Joulonnem  er  11.  26.  jedes  Monats
.  aunde,  Jo-Fset-
  lbrechts  Gen  2  .  (deutsche  Schifte)  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
ukaduma,  .  .  i
u  —
u  RNaanndinge.
  .  -  -  -  r  “  *
Ver,  nie  b¾2  1Hamburg  22.  jedes  Monats  g-  22.  jed.  Mts.  9.5
o
7Liverpool  26.  Juni  Viktoria  ms  24.  Juni  106
uala  89  Tage
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Ta  8  jeden  Montag  1045
von  dom  welier  über  —Nang
5)  nach  Rlo  delt  Ney  nach  Rlo  del  Rey  in  2  Tag
fHamburg  22.  jedes  Monats  Nio  del  Rey  31—53  uige  22.  jed.  Mts.  9.5
Liverpool  26.  Juni  Rio  del  Rey  87  Tage  24.  Juni  1012
e)  nach  Garua,  LereLiverpool  jeden  Mittwoch  Forcadas  17  da  jeden  Montag  1045
#  .  #  don  *  dia  er
q)  nach  Kussert.....  Liverpool  jeden  Mittwoch  a  u6äR50  ar  6  har  S.  jeden  Montag  1045
s  we  —
.  US-  5  uri—  "
Antwerpen  14.  Juni  5.  Juli  Matadi  18—20  Ta  13.  Juni  4.  Juli  8.48
e  —  ü41.  wmG(#ßs  a  6  16.  Juni  7.  Juli  atad  d  zaig  Ft.  bn  14.  Juni  5.  Juli  1045
n  n-  und
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dann  mitt  Flußdampfern  23.  jed.  Mts.  1045
6  den  Narolinen,  palan-  Neapel  13“".Juni  11/.  Juli  Jap  37,  36  Tage  11“.  Juni  9“.  Juli  10.0
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schisse)  e  P  h,  —  v
8  ap  m.  nãchst.  Gelegenh.
*/  nach  Jap  und  Angaur  ·  .grindisi  22.  Juni  Jap  49  Tage  20.  Juni  102
(engl.  Schiffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
1  Palau  36  Tage
Neapel  13“.  Junie  Saipan  43  Tage  11“.  Juni  10  5
(beutsche  Schiffe)  I  Ponape  50  Tage
b)  nach  den  übrigen  Stationen  i  l  Ponape  56  Tage
Brindisi  3.  Ang.  Saipan  64  Tage  1.  Aug.  1050
(engl.  Schtffe)  I  Palau  71  Tage  1

 

 

 

ür  Briefe  und  i7starten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexanro


drowo  112  a#m  16/6.

Auf  verlangn  6  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien—Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Wokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.
a)  Briefe,  Postkarten.

Gewche  und  eingeschriebene  Briese  und  Postkarten  —  nicht  au
—  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags.  Homnab  ab
und  Freltags  8.

Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Waren-Im
  7  u.  11&amp;amp;  sowie  Dienstags  7.52

b)  Drucksachen,  Gllosftsgapkere,  Warenproben.

Neap  193.  27.  Juni  Tsingtau  84  Tage  11.  25.  Juni  1050
us  —
7.  Nlautschon.  enol  Bripoißt,  jeden  Sonntag  Tsingtau  32—35  Tageseen  Freitag  1052
Marseille  C.  20.  Juni  4.  Juli  Tsingtau  34  Tage  4.  18.  Juni  2.  Juli  1015
(engl.  Schiste)
Liverpool  6.  20.  Juni  Tsingtau  34  Tage  5.  19.  Juni  8.43
Marseille  l  15.  29.  Juni  Tsingtau  85  Tage  13.  27.  Juni  1015
(kranz.  Schtffe)

Auf  Verlangen  res  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  naaufgeführien
  Betdrderungsgelegendelten.  rle  Dreenun  gen  48
ah

 

—

aKuch  mu  den  unter  d)
New  york  befördert.
        <pb n="548" />
        u  502  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  ÜUberfahrt  abgesandt  werden  am:
g.  Samoa.  Queenstopon  10.  Juni  Apia  25  Tage  17.  Juni  38.15

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

 

Hamburg.  9.  24.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.5

 

 

 

 

Houlagne  .  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
e
1#Hamburg  22.  jedes  Monats  Lome  *  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
Marseille  10.  jedes  Monats  Kotonou  18  Tage  8.  jed.  Mts.  1015
von  da  bPlPr  Landverbindung
1Bordeaux  25.  jedes  Monats  Kotonon  14  Tage  28.  jed.  Mts.  1045
in  da  ab  Landverbindung
9.  Logo.  Liverpooll  jeden  Mittwoch  l  15  Tage  Montag  1012
von  *  welter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
##Hamburg  16.  jedes  MonatsLome  28  Tage  16.  jed.  Mts.  9.5
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  23  Tage  21.  jed.  Mis.  10  12
(beutsche  Schiffe)
Hamburg  980.  jedes  Monats  Lome  30  Tage  30.  jed.  Mis.  9.5
Rotterdam  4.  Juni  4.  Juli  Lome  26  Tage  3.  Juni  3.  Juli  1012
(beutsche  Schiffe)

Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  #eriessendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  afen  in  Berlin  am
d  Neapel  2-  .  «  ··«  k.
cssschsntsgslscc  Brindifi  8.  15.  277.  Junie  Neapel.  .  ..12*.  26*.  Juni  107.  Juli
.–  Brindisi  8.  22.  Juni  6.  Juli
Neapel  3*.  17*.  Juni  4“.Juli  Narseill=  5.  18.  Juni  3.  dul
Deutsch-OstafribaBrindisi.  15.  Juni  13.  Juli  Liverpool  22.  Juni
Marseille  ..  24.  Juni  22.  Juli  Ulautschon  Blpmouth,  ber  S  isco  oder
Southampton  .  1.  14*.  Juni  2.  Juli  Southampton,  über  San  Franeisco  ode
Deutsch-S#üdwest  Seattle  unbestimmt
afriha  Southampton.  2.  duni  6.  Juli  Le  Havre  oder  (5—6  mal  monatlich)
Hamburg  305.  Juni  Queenstown  ma
Southampon  .  Juni  15.Juli  Sibir.  Eisen-  Vin  der  Regel  Dienstag,
Wamernnn  Hamburg  14.  jed.  Mts.  bahn.  ..  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
—  èbèLiverpool.  7.  21.  28.  Juni
4  Nerpel  16.  27.  Juni  Plymouth.
von  Ja  Queenstomn.  b  an  Francisco  am
den  Narolinen  Brindisi  8.  Juni  3.  Aug.  Samog  üder  Ha-  ã  *  Jult
ki  N  n  8.  Juni  3.  Aug.  od.  Plymouth
Insel  «  '  Brindisi..·1.29.J-mi
detIquiqueu·.Vrtndm....  8.  Juni  8.  Aug.  *
den  Palan-Inseln  Brindisf.  8.  Juni  3.  Aug.  Hamburg.  167.  jed.  Mts.-p
  P  Juni  us  Togo..  Southampton  14*.  80*.  Juni  15“.  Juli
Marshal-JIuseln.  Neapel  S.  Juni  13.  Juli  Plymouth  .  jeden  Dienstag.

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="549" />
        G  503  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
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ostdampfer
*  u  von  nach  bis  26.  Mai  1913.
„Avdolph  Woermann“  Ostafrika  Hamburg  am  18.  Mai  ab  Swakopmund.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  28.  Mai  ab  Rotterdam.
„Aline  Woermann"“  Hamburg.  Calabar  am  28.  Mai  ab  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  30.  Mai  ab  Hamburg.
„Arnold  Amsinck“  New  Vork  Westafrika  am  30.  Mai  ab  Hamburg.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  22.  Mai  Dover  passiert.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  26.  Mai  Ouessant  passiert.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  25.  Mai  ab  Madeira.
„Elisabeth  Brock“  Burutu  Hamburg  am  25.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  13.  Mai  ab  Swakopmund.
„Friea  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  23.  Mai  ab  Swakopmunv.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  23.  Mai  in  Kapstadt.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  22.  Mai  ab  Lome.
„Henny  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  26.  Mai  in  Lagos.
„Henriette  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  26.  Mai  in  Hamburg.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  28.  Mai  in  Sierra-Leone.
„Jeannette  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  21.  Mai  ab  Sierra-Leone.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  21.  Mai  in  Sekondi.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  28.  Mai  in  Grand  Bassam.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  20.  Mai  in  Lome.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  26.  Mai  in  Sekondi.
„Lulu  Bohlen“  .  Hamburg  Burutu  am  17.  Mai  in  Warri.
„Dortha  ee  Hamburg  Assinie  am  19.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Max  B  Matadie  Hamburg  am  21.  Mai  in  Hamburg.
„aul  Aac  .  Hamburg  Kotonou  am  22.  Mai  in  Antwerpen.
„Professor  Hamburg  Kamerun  am  26.  Mai  ab  Dover.
„Renata  Amsinck“  Hamburg  Kamerun  am  21.  Mai  in  Duala.
„Thekla  Bohlen“  Kotonon  Hamburg  am  24.  Mai  ab  Accra.
„Khalif"  Lüderitzbucht  Hamburg  am  298.  Mai  in  Libreville.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea“  Kotonon  r  Hamburg  am  25.  Mai  in  Hamburg.
„Lome“  Hamburg  Accra  am  25.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Otavi“  Lüderigbucht  "„  Hamburg  am  25.  Mai  ab  Las  almas.
„Nhenania“  Hamburg  %  Ostafrika  am  23.  Mai  ab  Tan
„Slavonia“  Hamburg  amerun  am  23.  Mai  Puohens  pofsterl
.Swakopmund“.  Hamburg  Lũderitzbucht  am  22.  Mai  in  Loanda
go  Hamburg  Kotonou  am  26.  Mai  ab  an
—indeuet  Ostafrika  Hamburg  am  22.  Mai  ab  Adben.
„Duala“.  Calabar  1  Hamburg  am  25.  Mai  ab  Lagos.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Answald“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  19.  Mai  in  Swakopmund.
„Arnfried“  Hamburg  .»  Burutu  am  21.  Mai  Dungeneß  passiert.
„Gundomar“  Hamburg  6  Matadi  am  10.  Mai  in  Matadi.
„Gundrun“  Matadie  Hamburg  am  4.  Mai  ab  Matadi.
„Ingo“  Hamburg  Matadi  am  28.  Mai  in  Las  Palmas.
mngraban“  Kotonon  Hamburg  am  14.  Mai  in  Hamburg.
„Irmfried“  Hamburg  Calabar  am  19.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Walburg“  Hamburg  "  Kotonou  am  19.  Mai  in  Kotonou.
„Wigbert“  Hamburg  ,  labar  am  23.  Mai  in  Lagos.
„Winfried“  Hamburg  Ostafrika  am  21.  Mai  ab  Lourengo  Marques.

 

 

 

Vcrantworlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckeret  von  C.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  S8Ws,  Kochstr.  68—71.
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        Anzeigen.
2.  2-Anerate  sind  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deutschen  Kolonialblattes“,  Berlin  8W  68,  Kochstraße  69—71,  einzusenden.  O  #
Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  Hendt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  8.  Berlin  W.  8.
Telephon:  Amt  Ztr.,  1766  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydtkontor“.  26.  Mai  1913.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grün=  -  dkletskt  Freibleibend
dungs  Kapital  *  Psur,  vrriodlte  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  M  iahr  dende  bende  5%
1910  3  Ooo  Odo  1.  1110  o  frika=  Marmor-Kolonialgef.  75  95  %  eing.  Ant.  80  40
1907  2500  000  1.  10.  6  8  Afrikanische  Kompanie  A.-“G.  ..  70  75
1907  600  000  1.  7.  0  0  Agurslamcungsgesrlschaft  (D.  K.  G.)  .  82  87
1896  1200  000|  1.  1.  .2  12  HBödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  5  a.  *  .  125  180
1905  1000  000  1.  4.  17/,  15  Bremer  Kol.-Handelsg.  v  Ol  ff  A.-G.  .  150  160
1902  8  650  O0C00  1.  0  British  Central  Africa  7(—  7/9
1905  1200  000  .  4  0  0  Centralafrikan.  an  2  6.  G.)  60  65
1802  600  1.  1.  8  8  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  H  130  140
1905  220  000.  11144  10  Ze  Debundscha-Pflanzung  (#  K.  991  100  ·-964
  1.  1.  6  14  Deutsche  Agaven-  esellschaft.  Vorz.  Ant.  190  200
1900  191  80  1.  10  8  do.  2  G.y  Stamm-.  150  160
1908  925  00.  0  0  „btsche  Holzges.  ¾#  Ostafrika  (D.  K.  *  15  35
1902  2  000  000  1.  1.  5  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H..  97  102
1907  2600  000  1.  1.  3  5  Deutsche  Lautschul  Aetien.  esellschaft.  127  132
1885  2  000  O00H.  4.5  35  Deutsche  Kolonial-Gesellsch,  für  Sthwestarit  650  675
1902  1  000  1.  1.  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  50  55
1908  4  500  OdH.  1#  0Deutsche  Südseephephat.-Mitien.  .....  180  184
1902  1  000  000  1.  5.  6  7  „Deutsche  r  ogogesellschaft  (D.  K  )  108  108
1906  600  O000|1.  1.  0  Deutsch--E  Ostafrika-Komp.  b.  H.  —  20
1896  2260  000  1.  1.  10  10  D  W  stafri.  n.  EM  (D.  K.  0  107  112
1909  8  150  000  1.  1.  0  0German  S.  W.  A.  Diamond  Co.  3  A  5
1899  4  360  000  1.  1.  0  0  Gesellschaft  Prholionr  Lit.  K.  —  X  75
1898  8000000  1.  1.  8  8  (Gesellschaft  Südkamerun  Anteile  (D.  K.  G.)  110  120
1897  1  153  000  1.  1.  0  0  Hanseatische  Kolonisations-Gesellsch.  m.  b.  —  20
1889  8  000  000  I#1.  10.  ·  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  ..  40  50
1909  1  200  000  1.  111  11  Hernsheim  &amp;amp;  Co.  Act.-Gef.  ....  155  165
1887  1  200  000|  1.  15  13  4#ttpesenscheit  geteilte  #tien  220  —
1898  1  017000  1.  7.  0  0  ffee-P  ge,  Salarre,  Altien-Ges...  60  65
1906  3  000  Oool.  1.  4  K  A.-G.  78  88
189510  000  O0Odol.  1.  0  0GKaoko  Land-  n  Minengesellchat  (.  K.  C.)  25  27
1903  900  1.  .  3  dtt  anzung  Meanja  M  85  92
1908  1250  1.  1.  ·  8  Kironda  Sahrineresissceft  b.  .  115  120
1900  52Kolmanskop  Diamond  35  7  37
1907  500  00010.  1.0  5  Lindi-Kilindi-Ges.  m.  b.  *  .  .  120  130
1899  2  000  O00  H.  .0  61  6  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  “’P  .  104  108
1886  7  500  000.  4.  0  —  Neu-Gninea  Compagnie  Vorzugs-Anteilel  120  128
14400  0bo  1.  006  15  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K  KG.  184  188
1910  1  135  000  11.  7.)  0  sta  sian  Vergwerts=  u.  Hichsarn.  .  9.  60  70
1910  St.  1.  1.  0  ·0  Gennßscheine  —  70
1908  789  000  1.  710  0  Ostasianisch.  Plamungen.Oel.  Kilwa-Südland  60  70
1908  1  600  000,  1.  1.  0  Otstafrikanische  Pflanzungs-Aktiengesellsch.  60  70
1  St.  200  000  /1.  4.  6,60  %  5.&amp;amp;%  tavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.  Genußscheine  A.  80  A  82
1902  2  375  000  1.  1.,  3S0  25  Paeific  Phosphate  Co.  alie  shares  2  5½
1910  2  875  000  1.  1110  25  do.  junge  50  zungeet  4%  3½%
1904  160  000  (1.  5.  0  5  [Pflanzungs-Gesellsch.  ee  Vorz.  A.  (5  100  105
1912|  3000000  1.  —  40  Pomona  Diamant-Ges.  2#  ..  820  830
1895  1  500  000  1.  1.  O0  „□  Reoeinische  een  oel  uon:  ochaft  .  30  40
1903  546  2001.  1100  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  Voreags-anteil  .  —!20
1905  2  000000  1.  1.  4%Samoa-Kautschukl-Compagnie  A.G..  .  —  15
1897  500  000  .  1.0  1Eigi.  Pflanzungs--Gesellschaft  m.  b.  0.  10  130
904  1  000  0o0fl.  11S  2  Sisal-Agaven  esellcchaft.  (D.  K.  Gz)  280  920
1910/  St.  1  000  1.  1.,)  2004  200.“%  té  commerciale  de  l'Oceanie  Genußsch.  .  2000  422
1895/  500  000  H.  7.  0  t  African  Territories  Limitel  8/9  9/6
18952  850  O000t  1.  1.  0H  South  Eaet  Africa  (10)  Limitte  16  1
1892  2000  Odo0d  .  1.)  7½  56  South  West  Africa  Co.  Limitel  42  2356
1901  600  1.  1.0  0□0  Südwest-Afrikan.  Schäferei-Ges.  (D  )  70  80
1912  1  000  1.  1.  —.  —  Südwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  *  K.  C.)  —  106
1803  869  100  1.  44  Usambara  Kaffeebaugesellshaft  Stamm-Anteile  —  45
1893  142  200/1.  4.  0  0  Vorzugs-Anteile  —  835
4285  000/1.  144  0  Uerein.  —  Lüderitzbucht  St.  alt.  40  43
1909  1  600  O0bd0  1.  17  0  10  GWBeiß  1  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minenges.  Akt.  .  92  —
1897  2  100  O000  1.  1.  37  GWestafrik.  Pfla  zungsgesellschaft  „Bibundi-  114  113
1897  3  000  OO0o0I.  11  18Wes  kfet  Wilor  flanzungsgesell  16.  knr  300  325
189654  800Ooo  1.  1.  6  8  Gestdeutsche  Handels=  u.  Plant.=  es  G)-120;——
1907  300000  1.  1.  u  68  5  Farmarf  m.  8  8  120  130
—  Bauzinsen.  17—  pr.  1  —  Dio  nicht  erklärt.  äch  für  a  n  ausgeführten  Werte  ohne  Börsenmotiz“
ist  H.  Se  11.—  heeis  lann  r  bzw.  Wt1  ash  "v4  ber  tlliaͤst  und  kostenlos.
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        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Molonialamt.

 

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Juni  1913.  Uummer  12.
Diese  4  Hrift.  dinchein,  in  der  Regel  am  1.  und  15.  irdes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  ruu  dle  mindestens  einmal
blertel  heinenden:  „Mitteilungen  aus  den  dentschen  Schutzgebieten-.  Hernusgegeben  vor  rqu  n  D
vienel  kll  e  Adhinnen  für  das  66rtlolant  n  on  Fbal.  sten  deiraat  beim  zuge  d  die  25  st  8  Buchbandlu
  iter  F  *  d  durch  d  chhandlun  u)  4  5.  für  ede  d  einschl.  der  die  huch-.
  e  Aul  e  Angan  b)  für  dee  Berags  du0h  Weltpostvereins.  —  aden  und  Anfragen  su  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW66,  Kochstraße  68—71,  zu  richten

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  über  die  Besteuerung  ver  Eingeborenen
in  Kamerun.  (Eingeborenen-Steuer-Verordnung,  E.  St.  V.)  Vom  22.  Februar  1913  S.  505.  —  Ausführungsbestimmungen
  des  Gouverneurs  von  Kamerun  zur  Eingeborenensteuerverordnung.  Vom  22.  Febmar  1913  S  507.—
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deulsch-  Südwestafrika  zur  Ausführung  der  Diamantensteleroronung  vom  30.  Deenver
  1912.  Vom  25.  Februar  1913  S.  507.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneure.  von  Togo  zur  Verordnung  vom

“.  August  1911,  betr.  den  Handel  mit  Aussuhrerzeugnissen.  Vom  9.  März  —  Personalien  S.  511.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch.  Ostafrika:  Die  Malagarassi-  rrsaen  /a  vier  Abbildungen)  S.  513.  —
Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-  ostafrikanischen  Schutzgebict-s  über  die  Zollstellen  der  Rüste  im
IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorsebres  S.  514.  —

Desgleichen  über  die  Zollstellen  der  Binnengrenze  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1912  S.  —  Vorläufige
Ubersicht  über  die  Jewe  des  Gesamthandels  des  deutsch  ostafrikanischen  Schutzgebiets  im  fiberdenr  1912  im
Vergleich  mit  1911  —  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küsten-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafria.

im  Monat  März  10  8  400.

Togo:  Die  Togo-Hinterlandbahn  S.  521.  »

Kamerun:  Bonga  und  der  Likuala-Mossaka  S.  ö521.  —  Ulbbersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets
  4ameerun  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des
Vorjahres  S.

kn  S.,ennlice  Entscheidungen  (Nr.  11,  12  und  13)  S

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Ständige  eihi  Kommission  der  Kolonialverwaltung  S.  531.
—  Der  landwirtschaftliche  Dienst  und  das  landwirtschaftliche  Versuchswesen  in  den  deutschen  Schutzgebieten  S.  532.
—  Der  zweite  I’nion  Dr  farming  Congress  in  Vlocmfontein  vom  23.  bis  26.  Oktober  1912  S.  535  —  Deutsch-Westafrilanische
  Bank  S.  540.  —  Weistafrikanische  Pflanzungs-Gesellschaft  „Victoria)"  S.  542.  —  Jaluit-Gesellschaft  S.  542.

us  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Kakao-  Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik  im
März  1913  S.  513.  —  Kakaomarkt  auf  Ceylon  S.  543.  —  Kalaozufuhr  in  Bahia  1912/13  S.  543.  —  Kakaokultur
in  Surinam  1912  S.  543.  —  Gummimoarke  au  Ceylon  S.  513.  —  Gummiernte  und  preise  des  Amazonenstromgebiets
  vom  Juli  1911  bis  März-  1913  S.  544.  —  Der  niederländische  Kautschukmarkt  im  Jahre  1912  S.  545.  —
Der  Handel  Südnigeriens  1911  S.  546.—  v  Handel  von  Tripolis  im  Jahre  1912  S.  546.  —  Angola  S  .  547.  —
Britisch-Westafrika  S.  547.

Vermischtes:  Trutiches.  esonsulat  in  Monrovia  S.  547.  —  die  Ellganpa-Eisenbahn  im  Jahre  1912  S.  547.

Literatur-Bericht  —  Koloniale  Literatur  xi)  e  S.  Verkehrs-Nachrichten  S.  552.  —
Schiffsbewegungen  S.  558.  —  realone  S.  559.

Anzeigen:  Ausschreibung  des  Reichs-Kolonialamts  S.  P.

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Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Couverneurs  von  kKamerun  über  die  Besteuerung  der  Eingeborenen
in  Kamerun.  (Eingeborenen-Steuer-Verordnung,  E.  St.  V.)
Vom  22.  Februar  1913.
(Amtsblatt  1913,  Nr.  8.  S.  10.#f.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  Geichs=  Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
mit  §5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  der
§8  1  und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege
  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten  vom  3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.

  S.  397,  Kol.  Bl.  S.  617)  wird  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts)
verordnet,  was  folgt:
        <pb n="552" />
        G  506  20

§  1.  Jeder  männliche,  erwachsene  und  erwerbsfähige  Eingeborene  des  Schutzgebiets  Kamerun
ist  verpflichtet,  eine  jährliche  Steuer  in  Geld  zu  zahlen.
§  2.  Die  Steuer  beträgt  für  den  Kopf  und  das  Steuerjahr  (1.  April  bis  31.  März)  10  ..
Der  Gouverneur  kann  durch  öffentliche  Bekanntmachung  bestimmen,  daß  für  einzelne  Bezirke
oder  Teile  von  solchen  Zuschläge  erhoben  werden,  und  zwar
von  Eingeborenen,  welche  ein  Jahreseinkommen  von  über  400  haben,  nach
Maßgabe  der  Höhe  ihres  Jahreseinkommens,
b)  von  Eingeborenen,  welche  Gewalthaber  von  mehr  als  einem  erwachsenen  und
erwerbsfähigen  Weib  sind,  nach  Maßgabe  der  Anzahl  der  Weiber.
§5  3.  Der  Gouverneur  kann  für  ganze  Bezirke  oder  Teile  von  solchen,  sowie  für  gewisse
Klassen  der  Bevölkerung  Befreiung  von  der  Steuerleistung  oder  Ermäßigung  der  Steuersätze  eintreten
  lassen.
Er  kann  auch  genehmigen,  daß  ein  Teil  der  Steuer  in  bar  bezahlt  und  der  Rest  in  Arbei
geleistet  wird.
§5  4.  Im  Falle  der  Zahlungsunfähigkeit  hat  der  Steuerpflichtige  die  Steuer  in  Arber
zu  leisten.
§  5.  Die  Zahl  der  von  den  Steuerpflichtigen  in  Gemäßheit  der  §§  3  und  4  zu  leistenden
Steuerarbeitstage  wird  für  jeden  Bezirk  oder  für  einzelne  Teile  eines  solchen  vom  Gouverneur  durch
öffentliche  Bekanntmachung  festgesetzt.
Die  in  die  Zeit  der  Steuerleistung  fallenden  Sonn=  und  Feiertage  werden  in  die  Zahl  der
Arbeitstage  miteingerechnet.
6.  Die  Steuer  ist  mit  Beginn  des  Steuerjahres  fällig.
Sie  kann  vom  Leiter  der  Bezirksverwaltung  bis  zum  1.  Oktober  des  Steuerjahres  gestundet
  werden.
Weitere  Stundungen,  die  für  ganze  Bezirke  oder  Teile  von  solchen  aus  besonderen  Gründen
erfolgen  können,  bedürfen  der  Genehmigung  des  Gouverneurs.
§  7.  Jeder  Steuerpflichtige  erhält  über  die  gezahlte  Steuer  oder  über  die  geleistete  Steuerarbeit
  einen  Ausweis.
Er  hat  den  Ausweis  stets  bei  sich  zu  tragen.
§  8.  Die  Steuern  verjähren  nach  Ablauf  eines  Jahres.
Die  Verjährungsfrist  beginnt  mit  dem  Schluß  des  Steuerjahres.
Eine  Verrechnung  der  Steuerarbeit,  eine  Verwaltung  von  Steuerrückständen  und  ein  Nachweis
  über  uneinbringliche  Steuerbeträge  findet  nicht  statt.

Den  mit  der  Steuereinziehung  betrauten  Häuptlingen  können  von  den  durch  sie
erhobenen  Steuerbeträgen  bis  zu  10  v.  H.  Hebegebühren  nach  Bestimmung  durch  den  Gouverneur
gewährt  werden.  Die  Hebegebühren  sind  nicht  pfändbar.

§  10.  Arbeitgeber  sind  verpflichtet,  auf  Verlangen  der  Steuerbehörde  über  Namen  und
Jahreseinkommen  der  in  ihren  Diensten  stehenden  Eingeborenen  (Arbeiter,  Handwerker,  Händler  usw.)
und  über  sonstige,  für  die  Steuerveranlagung  wichtige  Tatsachen  genaue  Auskunft  zu  erteilen.

§  11.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmung  des  §  10  sowie  die  Erteilung  wissentlich
unrichtiger  Auskünfte  der  Arbeitgeber  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  !  oder  mit  Haft  bestraft.

Steuerhinterziehungen  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  1000  &amp;amp;¾  oder  Gefängnis  mit  Zwangsarbeit
  bis  zu  3  Monaten  allein  oder  in  Verbindung  miteinander  bestraft.  Auch  kann  auf  körperliche
Züchtigung  erkannt  werden.

Der  Versuch  der  Steuerhinterziehung  ist  strafbar.  Ihm  stehen  gleich  wissentlich  unrichtige
Angaben  der  Steuerpflichtigen  der  Steuerbehörde  gegenüber.

§  12.  Die  Verordnungen,  betreffend  die  Erhebung  einer  Wohnungssteuer  im  Schutzgebiet
Kamerun  vom  15.  April  1907  (Kol.  Blatt  1908,  S.  52;  Amtsbl.  1908,  S.  107)  und  betreffend  die
Heranziehung  der  Eingeborenen  zu  Steuerleistungen  vom  20.  Oktober  1908  (Amtsbl.  S.  105)  werden
aufgehoben.

Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1913  in  Kraft.

Buea,  den  22.  Februar  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.A  V.:
Dr.  Meyer.
        <pb n="553" />
        W  507  20

Rusführungsbestimmungen  des  Couverneurs  von  Kaomerun  zur  eingeborenensteuerverordnung.

Vom  22.  Februar  1913.
(Amtsblatt  1913,  Nr.  8,  S.  108f.)

In  Ausführung  der  Verordnung  über  die  Besteuerung  der  Eingeborenen  in  Kamerun  vom
22.  Februar  1913  wird  folgendes  bestimmt:

Artikel  1.  Für  die  Einziehung  der  Steuern  sind  die  örtlichen  Verwaltungsbehörden  zuständig,
  in  deren  Bezirk  sich  der  Steuerpflichtige  zur  Zeit  der  Steuererhebung  aufhält.

Artikel  2.  Auf  Grund  des  §  3  der  Verordnung  wird  bestimmt:

I.  Von  der  Steuerleistung  sind  befreit:

a)  die  Bezirke  der  Residenturen  Garua,  Mora  und  Ngaundere,

b)  folgende  Bevölkerungsklassen:

1.  die  Soldaten  der  Schutztruppe  und  der  Polizeitruppe,
die  Zollwächter,
ständige  Träger  der  Schutztruppe  und  der  Polizeitruppe,
u  Handwerkerlehrlinge  des  Gouvernements  und  der  Misfionsanstalten,  die  sich  durch
schriftlichen  Vertrag  zu  einem  mindestens  dreijährigen  Lehrkursus  verpflichtet
haben.  Auf  Anfordern  ist  der  Vertrag  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  vorzulegen,

Regierungsschüler  und  die  ordnungsmäßig  im  Sinne  der  §§  6  und  7  der
Schulordnung  vom  25.  April  1910  (Amtsblatt  S.  125)  angemeldeten  Schüler
der  Missionsanstalten,  solange  sie  den  Schulunterricht  besuchen,
.  amtlich  angeworbene  Arbeiter,  die  bei  den  für  Rechnung  des  Schutzgebiets  ausgeführten
  Eisenbahnbauten  beschäftigt  sind.

II.  Der  Steuersatz  wird  für  diejenigen  Bezirke  oder  Teile  von  solchen,  deren  Leiter  die
Steuerkraft  der  Bevölkerung  für  den  neuen  Steuersatz  —  10  —  noch  nicht  für  ausreichend  erachten,
  auf  den  vom  Leiter  des  Bezirks  festzusetzenden  Betrag,  der  nicht  niedriger  sein  darf  als  6.,
ermäßigt.  Die  festgesetzten  Steuerbeträge  sind  öffentlich  bekannt  zu  machen.

Artikel  3.  Eingeborene,  welche  Steuern  abzuarbeiten  haben,  können  an  Privatunternehmer
gegen  bare  Zahlung  der  fälligen  Steuern  überwiesen  werden.

Artikel  4.  Eine  Bestimmung  über  die  Zahl  der  von  den  Steuerpflichtigen  in  Gemähßheit
der  §§  3  und  4  der  Verordnung  zu  leistenden  Steuerarbeitslage  (siehe  §  5  der  Verordnung)  bleibt
vorbehalten.

Buea,  den  22.  Februar  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Dr.  Meyer.

#

S

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  Zur  Kusführung  der
Diamantensteuerordnung  vom  30.  Dezember  1912.7)
Vom  25.  Februar  1913.
(Amtsblatt  1913,  Nr.  6,  S.  69ff.)

Auf  Grund  der  §§  11,  12  und  31  der  Diamantensteuerordnung  vom  30.  Dezember  1912
(Reichs-Gesetzbl.  1913,  S.  5)  und  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September
1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

I.  Buchführung  der  Förderer.

§  1.  Die  Handelsbücher,  deren  Führung  dem  Förderer  obliegt,  sind  im  Schutzgebiet

zu  führen.

san  §  2.  Die  im  §  12  Abs.  2  der  Diamantenstenerordnung  vorgeschriebenen  Anzeigen  sind  an
das  Bergamt  zu  richten;  dieses  hat  die  mit  der  Buchführung  betrauten  Angestellten  der  Förderer
auf  gewissenhafte  Erfüllung  dieser  Pflicht  an  Eidesstatt  zu  verpflichten.

»)  Val.  „D.  Kol.  Bl.=  1918,  Nr.  2,  S.  26ff.
        <pb n="554" />
        G  508  20

5  3.  Die  durch  §  15  der  Diamantensteuerordnung  vorgeschriebene  Nachweisung  über  die
Betriebskosten  ist  nach  dem  Muster  der  Anlage  aufzustellen.

II.  Stellung  der  vereidigten  kaufmännischen  Sachverständigen.

§  4.  Die  Verteilung  der  Geschäfte  unter  den  Sachverständigen  bestimmt  der  Gouverneur.
Die  Geschäftsverteilung  und  ihre  etwaige  Anderung  ist  öffentlich  bekannt  zu  machen.

5  5.  Die  Sachverständigen  haben,  falls  die  im  §  15  der  Diamantensteuerordnung  vorgeschriebene
  Nachweisung  nicht  rechtzeitig  eingeht,  den  Förderer  an  die  Einreichung  unter  Setzung
einer  angemessenen  Nachfrist  zu  erinnern.

III.  Prüfung  und  Berichtigung  der  Nachweisungen.

§  6.  Die  Sachverständigen  haben  die  von  den  Förderern  einzureichenden  Nachweisungen
auf  Vollständigkeit  und  Rechtmäßigkeit,  rechnerische  und  buchungsmäßige  Richtigkeit  sowie  auf  Notwendigkeit
  und  Angemessenheit  der  Ausgaben  zu  prüfen.  Sie  haben,  soweit  es  die  Prüfung  erfordert,
von  ihrem  Rechte  der  Einsicht  in  die  Bücher,  zu  deren  Führung  der  Förderer  verpflichtet  ist,  Gebrauch
zu  machen.

5&amp;amp;  7.  Die  Zustellung  des  Bescheides  über  die  Berichtigung  erfolgt  gegen  eine  mit  Ort  und
Tag  der  Aushändigung  versehene  Empfangsbescheinigung.

IV.  Einspruchsverfahren.
§  8.  Die  Einlegung  des  Einspruchs  hat  binnen  zwei  Monaten  nach  der  Zustellung  durch
schriftliche  Erklärung  an  den  Sachverständigen  zu  erfolgen.  Der  Einspruchsschrift  sollen  die  vorhandenen
  Unterlagen  in  Urschrift  oder  beglaubigter  Abschrift  beigefügt  werden.
§5  9.  Der  Sachverständige  hat  die  Einspruchsschrift  unverzüglich  unter  Beifügung  einer
gutachtlichen  Außerung  an  den  Vorsitzenden  des  Ausschusses  zu  übersenden.

V.  Sitz,  Bildung  und  Geschäftsordnung  des  Ausschusses.

§5  10.  Der  Sitz  des  Ausschusses  ist  Lüderitzbucht.

§*  11.  Zum  Vorsitzenden  des  Ausschusses  wird  der  jeweilige  Bezirksamtmann  in  Lüderitzbucht
  und,  wenn  er  verhindert  ist,  sein  Vertreter  bestellt.

§5  12.  Für  jeden  Beisitzer  sind  zwei  Ersatzmänner  zu  wählen.

Die  Wahl  der  Beisitzer  und  der  Ersatzmänner  erfolgt  auf  zwei  Jahre,  das  erstemal  für
die  Zeit  bis  zum  1.  April  1914.

Bis  zum  Zusammentritt  des  neuen  Ausschusses  übt  der  alte  sein  Amt  aus.

Die  außerhalb  von  Lüderitzbucht  wohnenden  Beisitzer  erhalten  für  jeden  Sitzungstag  Tagegelder
  in  gleicher  Höhe  wie  die  Mitglieder  des  Landesrats;  außerdem  werden  ihnen  die  Reisekosten
  erstattet.

§5  13.  Die  Wahlen  erfolgen  für  die  vom  Landesrat  wie  für  die  von  den  Förderern  zu
wählenden  Personen  in  einem  Wahlgange  in  der  Weise,  daß  jeder  Wahlberechtigte  drei  Personen
seine  Stimme  gibt.  Zum  Beisitzer  ist  gewählt,  wer  die  höchste,  zum  ersten  Ersatzmann,  wer  die
zweithöchste,  zum  zweiten  Ersatzmann,  wer  die  dritthöchste  Stimmenzahl  erhalten  hat.  Bei  Stimmengleichheit
  entscheidet  das  Los.

5  14.  Nicht  wählbar  sind:

1.  Personen,  welche  die  Reichsangehörigkeit  nicht  besitzen,  sofern  sie  noch  nicht  zwei
Jahre  im  Schutzgebiete  ihren  Wohnsitz  haben;

2.  Personen,  welche  die  Fähigkeit  zur  Bekleidung  öffentlicher  Amter  infolge  strafgerichtlicher
  Verurteilung  verloren  haben;

3.  Personen,  gegen  welche  das  Hauptverfahren  wegen  eines  Verbrechens  oder  Vergehens
  eröffnet  ist,  das  die  Aberkennung  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  oder  der
Fähigkeit  zur  Bekleidung  öffentlicher  Amter  zur  Folge  haben  kann;

4.  Personen,  welche  infolge  gerichtlicher  Anordnung  in  der  Verfügung  über  ihr  Vermögen
  beschränkt  sind.  #

Tritt  bei  einem  Mitgliede  des  Ausschusses  ein  Umstand  ein,  der  seiner  Wahl  entgegenstehen
würde,  so  scheidet  es  kraft  Gesetzes  aus  dem  Ausschuß  aus.

5*l  15.  Die  Wahl  soll  spätestens  im  März  jedes  Jahres  geschehen.  Die  erste  Wahl  hat
unmittelbar  nach  Inkrafttreten  dieser  Verordnung  stattzufinden.
        <pb n="555" />
        G  509  20

*  16.  Der  Landesrat  kann  die  Wahl  schriftlich  vornehmen.  Der  Gouverneur  gibt  in
diesem  Falle  den  Mitgliedern  durch  eingeschriebenen  Brief  Nachricht,  bis  zu  welchem  Tage  die  Stimmzettel
  bei  ihm  eingegangen  sein  müssen.

§*  17.  Für  die  Wahl  steht  jedem  Förderer  zunächst  eine  Stimme  zu.  Betrug  die  Förderung
  des  Förderers  im  letzten  der  Wahl  vorausgegangenen  Kalenderjahre  mehr  als  fünftausend
Gramm,  so  steht  ihm  für  je  volle  zehntausend  weitere  Gramm  bis  zum  Hoöchstbetrage  von  fünfundsechzigtausend
  Gramm  eine  weitere  Stimme  zu.

Die  Wahl  hat  schriftlich  zu  erfolgen.

Das  Bergamt  hat  mindestens  vier  Wochen  vorher  in  der  Lüderitzbuchter  Zeitung  zur
Wahl  aufzufordern  und  außerdem  jedem  Förderer  seine  Stimmenzahl  mitzuteilen.

Scheidet  ein  Beisitzer  oder  Ersatzmann  früher  als  drei  Monate  vor  Ablauf  der  Zeit
aus,  für  die  er  gewählt  ist,  so  ist  eine  Ersatzwahl  vorzunehmen.

§*  19.  In  Behinderungsfällen  wird  der  Beisitzer  durch  den  ersten  Ersatzmann,  dieser  durch
den  weiten  Ersatzmann  ersetzt.

§  20.  Die  Beisitzer  und  Ersatzmänner  fsind  vor  Beginn  der  ersten  Dienstleistung  von  dem
Vorsitzenden  des  Ausschusses  durch  Handschlag  an  Eidesstatt  zu  treuer  und  gewissenhafter  Erfüllung
der  ihnen  obliegenden  Verrichtungen  zu  verpflichten.

21.  Die  Verhandlungen  des  Ausschusses  sind  nicht  öffentlich.  Dem  Förderer,  der  den
Einspruch  eingelegt  hat,  steht  jedoch  das  Recht  zu,  den  Verhandlungen  beizuwohnen  und  sich  vertreten
  zu  lassen.

§  22.  Der  Ausschuß  ist  berechtigt  und  auf  Antrag  des  Förderers,  der  den  Einspruch  eingelegt
  hat,  verpflichtet,  ihn  vorzuladen  und  zu  hören.

§  23.  Der  Ausschuß  ist  berechtigt,  Zeugen  und  Sachverständige  vorzuladen  und  zu
vernehmen.

Die  Vorschriften  der  Zivilprozeßordnung  über  den  Zeugenbeweis,  über  den  Beweis  durch
Sachverständige  und  über  das  Verfahren  bei  der  Abnahme  von  Eiden  finden  entsprechende  Anwendung.
Über  die  Beeidigung  eines  Zeugen  oder  Sachverständigen  entscheidet  jedoch,  unbeschadet  der  Vorschriften,
  wonach  die  Vernehmung  unbeeidigt  stattzufinden  hat,  das  Ermessen  des  Ausschusses.

§  24.  Der  Ausschuß  ist  berechtigt,  die  Geschäftsbücher  des  Förderers,  der  den  Einspruch
eingelegt  hat,  selbst  einzusehen  oder  durch  einen  Beauftragten  einsehen  zu  lassen.

§  25.  Der  Ausschuß  tritt  so  oft  zusammen,  wie  es  erforderlich  ist.  Die  Einberufung  der
Beisitzer  ist  durch  den  Vorsitzenden  zu  veranlassen.

§  26.  Ein  Mitglied  des  Ausschusses  hat  sich  der  Ausübung  seines  Amtes  zu  enthalten:

1.  in  Sachen,  in  denen  es  selbst  beteiligt  ist,  oder  wenn  es  sich  um  den  Einspruch
eines  Förderers  handelt,  bei  dem  es  die  Stellung  eines  Mitgliedes  des  Aufsichtsrates
  oder  eines  gleichstehenden  Organs,  eines  Geschäftsführers  oder  Angestellten
bekleidet  oder  an  dessen  Unternehmen  es  mittelbar  oder  unmittelbar  beteiligt  ist;

2.  in  Sachen  seiner  Ehefrau,  auch  wenn  die  Ehe  nicht  mehr  besteht;

3.  in  Sachen  einer  Person,  mit  der  es  in  gerader  Linie  oder  im  zweiten  Grade  der
Seitenlinie  verwandt  oder  verschwägert  ist;

4.  in  Sachen,  in  denen  es  als  Vertreter  eines  Beteiligten  bestellt  oder  als  gesetzlicher
Vertreter  eines  solchen  aufzutreten  berechtigt  ist.

Ob  einer  der  im  Absatz  1  genannten  Fälle  vorliegt,  entscheidet  erforderlichenfalls  der
Gouverneur.

§*  27.  Jedem  Ausschußmitglied  steht  gleiches  Stimmrecht  zu.  Stimmenmehrheit  entscheidet.

§*  28.  Die  Entscheidungen  des  Ausschusses  sind  schriftlich  abzufassen  und  zu  begründen.

Je  eine  Ausfertigung  der  Entscheidung  ist  unverzüglich  dem  Förderer  und  dem  Sachverständigen
  gegen  eine  mit  Ort  und  Tag  versehene  Empfangsbescheinigung  zuzustellen.

§  29.  Die  Nachweisungen  sind,  sobald  sie  endgültig  feststehen,  durch  die  Sachverständigen
unverzüglich  an  die  mit  der  Vermittlung  der  Verwertung  der  Diamanten  betraute  Stelle  mittels
eingeschriebenen  Briefes  abzusenden.

30.  Die  durch  das  Einspruchsverfahren  entstehenden  baren  Auslagen  sind  im  Falle  der
Abweisung  des  Einspruchs  von  dem  Förderer,  im  anderen  Falle  von  dem  Landesfiskus  zu  tragen.
Diese  Verpflichtung  ist  unter  Festsetzung  der  Höhe  der  zu  erstattenden  Auslagen  in  der  „Entscheidung
auszusprechen.
        <pb n="556" />
        G  510  20

VI.  Vollstreckung.

*  31.  Die  Zwangsvollstreckung  wegen  rückständiger  Steuerbeträge  wird  durch  das  Bezirksamt
Lüderitzbucht  bewirkt.

VII.  Inkrafttreten  der  Verordnung.

5  32.  Diese  Verordnung  tritt  gleichzeitig  mit  der  Diamantensteuerordnung  vom  30.  Dezember
  1912  in  Krast.

Windhuk,  den  25.  Februar  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

Anlage
zur  verordnung  der  Couverneurs  von  deutsch-Südwestafrihe  vom  25.  Februar  1913,  zur  Kusführung  der
Diamantensteuerordnung  vom  30.  Dezember  1912.

Betriebskostennachweisung

A.  Vom  Förderer  auszufüällen.
*  Aufwendungen  ür:
Behälter,  #uniinen  und  Löhne  für  Weiß
nwerbung,  Einkleidung,  Her=  und  Rcbeförderung  farbiger  Arbeiter,
köhne  für  farbige  Arbeiter,
Berpflegung  der  Angestellten  und  Arbeiter,
krankenfürsorge,
ier:

enrahaltung.  der  dem  Betriebe  dienenden  Gegenstände  einschließlich  des  lebenden  Inventars,
Naterialien  einschlielich  der  Heiz=  und  Brennstoffe,
ezug  elektrischer  Energie,
ersicherung,
Nicte  und  Pacht,
Fracht  und  Fuhrlohn,
Offentliche  Lasten,  als  Staats=  und  Kommunal-Grundstener,  Karatabgaben  an  Kommunalverbände,
Förderungsabgabe  und  Feldessteuer,  Gebühren  für  Diamanterlaubnisscheine  u.  dal.,
15.  Allgemeines  (z.  B.  Abfuhr,  Anzeigen,  Bankspesen,  Fahrgeld,  Fernsprecher,  Gleisanschluß,  Gericht  und
Anwalt,  Gratifikationen  an  Beamte,  Kontorbedarf,  Porto,  Reisespesen,  Stempelgebühren,  Telegramme,
Vereinsbeiträge,  Vertragsstempel,  Zeitungen  usw.).
II.  Abschreibungen  auf:
1.  Grundstücke  und  Gebär
2.  Totes  Inventar  und  J####  mit  Ausnahme  der  verrauchbaren  Sachen,
3.  Lebendes  Inventar,
4.  Sonstige  Anlagen  und  Gegenstände.
III.  Zinsen  aus  dem  Werte  der  dem  Abbaubetriebe  dienenden  Gegenstände  mit  Ausnahme
der  verbrauchbaren  Sachen.

.
Sesrr—

—
—

 

——
E5

 

B.  Bon  der  Reegie  auszufüllen.
1.  Die  Verwertungsgebühr  von  zwei  vom  Hundert  des  Verkaufserlöses,
2.  Zuschlag  nach  §  6  Abs.  1  der  Diamantensteuerordnung.

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Togo  zu  der  Verordnung  vom  7.  Kugust  1911,
betr.  den  Handel  mit  Rusfuhrer3zeugnissen.“)
Vom  9.  März  1913.
(Amtsblatt  1913,  Nr.  17,  S.  88  f.)
Zu  §  1.
Die  Vorschriften  der  Verordnung  vom  7.  August  1911,  betreffend  den  Handel  mit  Ausfuhrerzeugnissen,
  finden  auf  den  Handel  mit  solchen  Erzeugnissen  außer  an  den  am  7.  Oktober  1911

Vgl.  „D.  Kol.  Bl.-  1911,  Nr.  20,  S.  738  f.
        <pb n="557" />
        W  511  2#

(Amtsbl.  S.  358;  „D.  Kol.  Bl.  1911,  Nr.  24,  S.  924)  bekannt  gemachten  Orten  noch  Anwendung
an  folgenden  Orten:
im  Bezirk  Lome-Land:
in  Degbo  am  Togosee,
im  Bezirk  Misahöhe:
in  Gadja,  Adeta,  Agu  (Neumarkt  Awhegame),
im  Bezirk  Atakpame:
in  Akodegbe,  Fukote,  Afogbega,  Kpedji,  Boko,  Bakpo.
Lome,  den  9.  März  1913.
Der  Gouverneur.
Herzog  zu  Mecklenburg.

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bezirksamtmann
  Dr.  Scholz  in  Rabaul  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

Koiserliche  Schutztruppen.

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  20.  Mai  1913.
Böttlin,  Hauptmann,  zum  Major  befördert.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  20.  Mai  1913.
Anz,  Hauptmann,  scheidet  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  in  der  4.  Ingenieur-Inspektion  angestellt.


Funk,  Oberleutnant,  scheidet  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  im  1.  Ober-Elsässischen  Infanterie-Regiment
  Nr.  167  angestellt.

Dr.  Maas,  Dr.  Trommsdorff  und  Dr.  Schmidt,  Stabsärzte,

Dr.  Kickton,  Oberarzt,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½  Jahre
genehmigt.

Schoepffer,  Oberleutnant,  wird  vom  1.  bis  30.  Juni  1913  zur  Dienstleistung  bei  der  Garde-Maschinengewehr-Abteilung
  Nr.  2  kommandiert.

Dr.  Dansauer,  Oberstabsarzt,  wird  in  das  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt
versetzt.

Dr.  Rapmund,  Stabsarzt,  wird  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum
Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
«  A.  K.  O.  vom  20.  Mai  1913.
Schön,  Hauptmann,
Stemmermann,  Gerlich,  Diesener,  Oberleutnants,
v.  Linde-Suden,  Leutnant,
Dr.  Peiper,  Dr.  Penschke,  Dr.  Lurz,  Stabsärzte,  und
Dr.  Petzoldt,  Oberarzt,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre
genehmigt.
Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  13.  Mai  1913.
Schneider,  Leutnant  im  3.  Infanterie-Regiment  Nr.  102  „Prinz-Regent  Ludwig  von  Bayern“,
mit  einem  Patent  vom  25.  Juni  1907  und
        <pb n="558" />
        6  512  ꝛ0

Bier,  Leutnant  im  7.  Infanterie-Regiment  „König  Georg“  Nr.  106,  mit  einem  Patent  vom
19.  August  1907,  werden  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Kniglich  Sächsischen  Heere
mit  dem  22.  Mai  1913  in  der  Schutztruppe  angestellt.
A.  K.  O.  vom  20.  Mai  1913.
Pavel,  ut  scheidet  am  31.  Mai  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem  1.  Juni  1913
1.  Badischen  Leib-  Grenadier-Regiment  Nr.  109  angestellt.
Dr.  Vethge,  Oberarzt,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.

Nachrufe.

Am  11.  April  1913  verstarb  plötzlich  während  seines  Heimaturlaubs  im  Alter  von  41  Jahren

der  Zahlmeister  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika
Herr  Otto  Ernst  Hũttig.

Uber  14  Jahre  der  Schutztruppe  angehörend,  hat  der  leider  so  früh  Dahingegangene  es
verstanden,  durch  treueste  Pflichterfüllung,  ehrliebende  Gesinnung  und  liebenswürdiges  Wesen  sich  die
allseitige  Achtung  und  das  besondere  Vertrauen  seiner  Vorgesetzten  zu  erwerben.  Er  war  ein  trefflicher
  Mensch,  dem  wir  ein  ehrendes  Andenken  stets  bewahren  werden.

Im  Namen  der  Offziere,  Sanitätsoffiziere  und  oberen  Beamten  der  Schutztruppe

für  Deutsch  -Ostafrika:
In  Vertretung:
Kepler,  Major  im  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.

Am  20.  April  1913  erlag  der  Vizefeldwebel
Fritz  peter  Siewertsen
der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Kamerun  seiner  schweren  am  17.  April  im  Gefecht  bei  Akoga  im
Bezirk  Muni  erhaltenen  Verwundung.

Zur  Bestrafung  eines  räuberischen  Pangwestammes,  der  die  rückwärtige  Verbindung  der
Grenzkommission  abschnitt,  ausgesandt,  wurde  er  bei  der  Erstürmung  des  Dorfes  Ebagamajenne
von  einem  feindlichen  Geschoß  am  Hals  durchbohrt.

Der  Verschiedene  gehörte  von  1904  bis  1907  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  und  seit
dem  6.  April  1909  der  Schutztruppe  für  Kamerun  an.

Er  war  ein  überaus  tüchtiger  und  pflichttreuer  Soldat  und  erfreute  14h  wegen  seiner  hervorragenden
  Eigenschaften  stets  der  allgemeinen  Hochachtung  und  Wertschätzun

Das  Andenken  des  im  Dienst  für  Kaiser  und  Reich  Verstorbenen  Vird  stets  in  Ehren
gehalten  werden.
Soppo,  den  7.  Mai  1913.
Der  Kommandeur.

J.  V.:
Fabricius,  Mojor.

 

 

 

Deutsch  -Ostafriha.  am  29.  Mai  angetreten:  die  Gerichtsassessoren
Die  Ausreise  nach  Daressalam  haben  ange-Dr.  Kempner  und  Dr.  Auracher,  Distriktstreten:
  am  13.  Mai:  Forstassessor  Weidner,  die  tommisar  Michels  iain  2.  Kl.  Schneider,
Regierungsärzte  Dr.  Deppe  und  Dr.  Moesta,  Hafs  zleigehilfe  Schauer.
Techniker  Riedl,  die  Polizeiwachtmeister  Sandow,
Herrmann,  Fehner,  Schmid  und  Triebel;  Ramerun.
am  29.  Mai:  Diplomingenieur  Strube,  die  Landmesser
  Dieterle  und  Brock,  die  Hochbautechniker  Vermessungstechniker  Adler  .
Weinert  und  Thiel,  die  Förster  Bröker  und  Nach  einer  telegraphischen  Mitteilung  aus
Hoeppe,  Waffenmeister  Köpke,  die  Kanzlei=  Kamerun  ist  der  Vermessungstechniker  Willy
gehilfen  Meyer,  Gericke  und  Ehmke.  Adler  am  27.  Mai  an  Schwarzwasserfieber  ver-Die
  Wiederausreise  nach  Daressalam  haben!  storben.
        <pb n="559" />
        Zu:  Deutsches  Kolonialblat.

Die  Malagarassi-  Brũcke.

 

—  —  *  .

 

 

Die  Hauptöffnung  der  Brüche  auf  den  Dontons  vor  dem  Einfahren.

 

 

BHau  eines  Widerlagers.
        <pb n="560" />
        Bau  der  Pfeiler  der  Slutöffnungen.

 

 

Blick  auf  die  gesamte  Brüchenanlage.
        <pb n="561" />
        G  513  20

Nachruf.

Sekretär  Franck  #.

Am  22.  April  d.  Is.  ist  in  Kribi  der  Sekretär
Herr  Franck  eines  plötzlichen  Todes  gestorben.

Die  Schutzgebietsverwaltung  beklagt  den  Verlust
dieses  tüchtigen  und  für  die  Zukunft  viel  versprechenden
  Beamten.

Ihm  ist  ein  ehrenvolles  Andenken  gesichert.

Buea,  den  1.  Mai  1913.

Der  Gouverneur.
In  Vertretung:
Dr.  Meyer.

Dem  Regierungsarzt  in  Kamerun  Dr.  Külz
ist  in  Anerkennung  seiner  wissenschaftlichen  Leistungen
  vom  Preußischen  Herrn  Minister  der  geistlichen
und  Unterrichtsangelegenheiten  das  Prädikat
„Professor“  beigelegt  worden.

 

Ausgereist  find  am  24.  Mai:  Regierungsassessor
Dettinger,  Bautechniker  Buchholz,  Landwirtschaftlicher
  Sachverständiger  Fokken,  Lehrer
Schwarzer,  die  Vermessungstechniker  Ostmeyer
und  Wilshaus,  Polizeisekretär  Stangl,  Gerichtsaktuar
  Ploehn.

Die  Wiederausreise  haben  am  24.  Mai  angetreten:
  Sekretär  Menge,  Garteninspektor  Deistel,
Bureauassistent  Großmann,  Afssistent  2.  Kl.  Herzog,
  Magazinaufseher  Harms.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Gerichtsassessor  Dr.  Litter,  Bezirksleiter
  Freiherr  von  Lüdinghausen,  Sekretär
Scherle,  Steuermann  Iden,  Druckereileiter  Nau,
die  Polizeimeister  Heinemann,  Broehl,  Blume
und  Hubert,  Zollaufseher  Steiner,  Forstaufseher
Buchow,  Maschinenschreiber  Gauweiler.

 

Das  Schutzgebiet  haben  am  24.  April  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Leiter  der  Versuchsanstalt
für  Landeskultur  Dr.  Fickendey,  Bureauvorstand
Rechnungsrat  Peters,  die  Gouvernementssekretäre
Kurtzahn  und  Wilske,  Bausekretär  Hoffmann,
Landwirtschaftsgehilfe  Wiedenhöft,  Wegebauer
Müller.

Togo.

Im  Schutzgebiet  sind  am  27.  März  bzw.
12.  April  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
Regierungsarzt  Dr.  Herrmann,  Hauptmann
von  Hirschfeld,  Regierungslehrer  Küpper,

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschlund  eingetroffen:
  Bezirksamtmann  Clausnitzer,  Gerichtsassessor
  Dr.  Fleischhauer,  Finanzdirektor  Gärtner
  sowie  die  Polizeimeister  Grammatte  und

Fleischer.

Die  Ausreise  haben  am  24.  Mai  angetreten:
Dr.  Leuze,  Polizeimeister  Gadrain,  Chauffeur
Menk  und  Stationsassistent  Rinklef.

 

 

Deutsch-Südwestafrika.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika
  Dr.  Seitz  ist  nach  einem  hier  am
31.  Mai  eingegangenen  Telegramm  in  Swakopmund
  angekommen.

Auf  Heimaturlaub  sind  am  12.  bzw.  13.  Mai
abgereist:  Zollinspektor  Schmolck  und  Lehrerin
Horn;  Bureauassistent  2.  Kl.  Tetzlaff,  Techniker
2.  Kl.  Karsunke,  Gouvernementsgärtner  Burk,
Meßgehilfe  Rose  sowie  die  Polizeisergeanten
Meister  und  Podschadly.

 

EEEVIILLEIILIEEL

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.
Die  Malagarasst-Brüche.“)
(Mit  vier  Abbildungen.)“")

Vor  wenigen  Tagen  ist  eine  erfreuliche  Kunde
vom  Eisenbahnbau  aus  Deutsch-Ostafrika
gekommen:  Der  eiserne  Überbau  der  Haupt-*)

  Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  4,  S.  149.

)  Die  Bilder  zeigen  einige  Stadien  des  Baues
des  Malagarassi-Aberganges.

öffnung  der  auf  der  Strecke  Tabora  —Kigoma
liegenden  Malagarassi-Brücke  ist  glücklich  eingebracht
  und  der  Bau  dieser  wichtigen  annähernd
1000  km  von  der  Küste  entfernten  Brücke  damit
im  wesentlichen  fertiggestellt  worden.

Der  Malagarassi,  ein  auf  den  Hochländern
am  Tanganzjika  entspringender  Fluß,  bildete  das
größte  Hindernis  für  den  Bau  der  über  Tabora
hinaus  zum  Tanganjika  führenden  Bahn.  Das
        <pb n="562" />
        W  514  20

eigentliche  Bett  des  Flusses  ist  nur  etwa  40  m
breit.  Zur  Zeit  des  Hochwassers  führt  er  aber
bedeutende  Wassermassen,  tritt  dann  aus  seinen
Ufern  und  überschwemmt  das  Flußtal  um  3  bis
4  m.  Die  Breite  des  Überschwemmungsgebietes
beträgt  mehr  als  2  km.

Damit  diese  Wassermassen  durch  den  das
Tal  durchquerenden  Eisenbahndamm  —  der  eine
Höhe  von  5  bis  6  m  erhalten  hat  —  nicht  in
unzulässiger,  den  Bestand  des  Dammes  gefährdender
  Weise  angestaut  werden,  mußte  eine  Brücke
mit  beträchtlicher  Durchflußweite  hergestellt  werden.
Die  gesamte  Lichtweite  der  ausgeführten  Brücke
ist  auf  rund  160  m  bemessen  worden,  wovon
rund  50  m  auf  die  Hauptöffnung  über  dem
Flußbett  und  der  Rest  auf  11  Nebenöffnungen
zu  je  10  m  entfallen.  Abseits  dieser  Brücke  sind
in  dem  Damm  außerdem  noch  einige  kleinere
Brücken  mit  1  bis  4  Offnungen  von  je  10  m
lichter  Weite  angeordnet  worden.

Die  Montage  der  Hauptöffnung  der  Mala- 



garassi-Brücke  bot  insofern  Schwierigkeiten,  als

von  der  Verwendung  eines  festen  Gerüstes  abgesehen
  werden  mußte.  Bei  dem  ersten  Versuch
hatte  der  bei  höheren  Wasserständen  reißende
Fluß  das  hergestellte  Gerüst  weggerissen.  Man
entschloß  sich  daher,  den  eisernen  Überbau  auf
einer  schwimmenden  Rüstung  abseits  an  einer  geschützten
  Stelle  zu  montieren,  um  ihn  alsdann
bei  passenden  Wasserständen  zwischen  die  Uferpfeiler
  zu  fahren  und  darauf  abzusetzen.  Als
schwimmende  Rüstung  dienten  hierbei  mehrere
eigens  für  diese  Zwecke  hergestellte  Pontons.
Nachdem  das  unter  den  obwaltenden  Verhältnissen
  immerhin  nicht  ungefährliche  Manöver
geglückt  ist,  können  die  Arbeiten  jenseits  der
Malagarassi-Brücke  nunmehr  mit  voller  Kraft  aufgenommen
  werden.  Die  Malagarassi-Brücke  liegt
236½  km  von  Tabora  entfernt;  bis  Kigomu
am  See  sind  es  noch  rund  175  km.  Da  größere,
besondere  Schwierigkeiten  verursachende  Bauwerke
auf  dieser  Strecke  nicht  mehr  vorkommen,  ist  zu
erhoffen,  daß  der  Bahnbau  den  See  in  der
erwarteten  Zeit  erreichen  wird.

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostafrihanischen  Schutzgebiets  über  die  Sonstellen
der  kilste  im  IV.  Veertel  des  Ralenderjahres  1912  im  Vergleich  mit  dem  b5andel  im  gleichen  Zeltraum
des  Vorjahres.

(Val.

„Deutsches  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  7.  S.  306  ff.)

 

Benennung  der  Warengruppen

 

A.  Ein  kuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der

zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Frü  chte

e)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Gemubmiteel

4)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)

s)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Funermitel

2)  Faserpflanzen  .
b)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .

II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
Lebende  Tiere

8  Fleisch  und  eßbare  terische  erzeugnisf  nuer  Art

c)  Tierische  Rohstoffe

Summe  II

Summe  1

 

 

 

 

 

 

 

IV.  IV.  d

Viertel  Viertel  nahme

d  1t  ZunahmelAbnah
Wert  Wert  AM.  Wert  AM  IWert  M

910  573  707  116233  457  —

143  590  109  048  34  5142  —

488  596  327896  160·700  —
18  734  20  384  —  1  650
273241  265  146  8  095  —
11296  10  181  —  28  885
197  1122  —  925
171  170  254396  —  83--6

20473971725289322108  —

37436  28  202  14234  —

812  575  251  999  60  576  —

4  795  1  338  3457  —

354  806  276  539  78267  —
        <pb n="563" />
        515  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im

„  I
Benennung  der  Warengruppen  I  Wiertel  I  Viertel  Zunahmefbnahme
Wert.  Wert  A.Wert  M.Wert  M

III.  Nineralische,  un  fossile  Rohstoffe.  Mineralöbbe  547  188  398  83548  803  —

IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  167  753  105  7881  970  —

V.  Chemische  E.  W  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf

und  Sprengmitteln)  399815  270  97928886  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  sw.  lauder
Lederwaren)  3  345  312569  96175  55  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Vachstuch,  sürschnerwaren  ...  109  720  142  580  —  32810
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  ....  12  185  14  476  —  2341

IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwa  .  130  531  87  5772954  —

X.  Papier=  und  Pappwaren,  Hürmite  und  Kunstgegenstände  .  130  700  129  459  1241  —

XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  219  411  185  860833543  —

XII.  Metalle  und  Metallwaren  ußer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Wahearbeiitete=  Metalle  und  Halbzeng  188083020  786  747  566  —
b)  Fabrikate  .126863  B.1  —
Summe  xũ  80  45  1662249  ½
XIII.  Instrumente,  zilinen  und  d  Fahrzeuge  .  14464  846  168698  172  —
XIV.  Basfen  und  Muni  ........  271  580  59  13412446  —
XV.  Geld  ..·.............  113  848  397  335  —  288  492
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Vieitel  191212439  95609  58  8132981  137  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  .  .  11124  424  —  —  —
Zunahme  F,  Abnahme  —.1195526  —  —  —
B8B.  Rus  kuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
Korn=  und  Hülsenfrüchte  .  ..  112  684  18  563  94121  —
b  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  .  16112"7068  9  044  —
P)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Gemnitel  .  416  240  182  887  228  403  —
dh  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  .  342  5866  382  532  —  39996
e)  Getränke  ...  549  721  —  172
s  —  iebende  Pflanzen  und  *  ...  58  745  48343  10  402  —
g)  Faserpfla  ...-.  ...30548212210217844604  —
h  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  ....  ....21193241221968897856
Sunnne  I..612101140822492088762  —

II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnifse:

a)  Lebende  Tiere  J  1943  11  236  —  6293
b)  Tierische  Nahrungsmittel  ...........  22  652  12  835  9  817  —
c)  Tierische  Rohstoffe  ß  1602426  4157577  1418511  —
Summe  II  ..  680  028  481  61z18  375  —
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe  ..........  272456  186  3828  86  128  —
IV.  Hewerbliche  Erzeugnisse  ...·......  33  795  28  376  5  419  —

V.  Geld  .  ...  ...  88  —  33.  —
OninniedecAustbklMIVViertellslo..70573187760227717—
DagegeninivorhergehendenVierteljahr..7662995  —  —  —

Znnahnie4—,Abnahnie—...—605677  —  —  —

 

 

 

 

C.  Gesamthandel.

Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1912.  1036“  268  „#  414.5259854  —
DagegeninivorhergehendenVierteljahr...  —

 

 

Zunahme  —,  Abnahme  —.

 

 

 

.  —  —  —
        <pb n="564" />
        W  516  20

Wichtigste  Warenpositionen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  IV.  Viertel  Im  IV.  Viertel
des  Kalenderjahres  des  KalenderjahresZunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1911
Menge  Wert  Menge  Wert  s  Menge  Bert  JsMenge  Wert
ks  M  kg  4.  kr.  —ä  kg  .
A.  Einfuhr.
Reiis  2556  772  643  7842325  737|  522  687231  085,  121  097  —  —
Mehl  und  Backwaren  745  643  231  6386|  880  722  122  578364  921  109  058  —  —
Zucker,  roh  und  raffiniert  .  o4208017584i2493121103511292  768l  72336  —  —
abakfabrikate  .  58  081  203  353  37480  1361  20  651.  67  187  —  —
tille  Veine  aller  Art  48  610  51  881  õ1  118.  58  9801  —  —  2  508r  2099
v  antweine  aller  Art  58  256  81  463  54  911  75  406  3345  6047  —  —
82  823  82  454486  636  86  698  —  —  3813.  4244
2  auO  und  Nu  igholz  1  120  081  169  862  959  720  253  9160  861  —  84052
Fleisch  u.  *ue  serhe  Erzenn,  312  378  312  57578  562  251  9999  33  816  60  Kv  —  —
Zement  4282  496  305  7702273  804  180  7162008  692,  125  564  —.]  —
S  alz  585  129.  29444,  593  991  28467  —  8  862  —
Stein-,  Braunkohlen,  Briteits  1  470  189  56  311126  978.  24  133848  141)  82  —  —
Petroleim  920  129  134  80]789  5  141  8811180  5  —  —  7044
Seifen  aller  za-  159  195  1102501  107  64  9751  o  45  275  —  —
Baumwollgew  802  767  25519238  614  155  1992977  188  612  558  946  —  —
Baumwollene  Berleidungen.  118  844  446  854  66  817,  300  374  —  —
Wollengarne  und  -waren,  auch  l
halbwollen  4224,  36  178  5788  39289  —  —  156064  8061
Garne  und  Varen  aus  Leinen,  I
Jute  usw.  45  693  85  414  41  165  76  438  4528,  8976  —  —
Postmenkienhharen  Schirme,  T  ·-  .
schuhe  14  817,  43  651  11  490  35  203  3327  8448  —.—
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  9680|59  131  11  345  90  018  —  —  1  715,  30  887
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren.  6  3446133  7380  39  758  —  —  86  8620
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  53  474  67553  41  213  3758882261129965  —  —
Papier  u.  Pappe,  Waren  daraus  87296]  85  778  79  090  85  780  8206  48  —  —
Tonwaren  und  Porzellan  612  48  979  34  477  37483  26  787|  11546  —  —
Glas  und  Glaswaren  103  628  141  205  76  351  139  864  27277  1  341  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  l
St  usw..  ...112206  6091804929  6872  240  1060091  6884  809  744  888  —  —
Well  448606835/|200  177533  630  100  08/27  205  100  140  —
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren.  338  212  850  400  1414  045  904  0061  —  —  25  338  53  606
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  7  800)  172041  79  095161  975  —  10  060  11  255  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  150  407237371250  416¼25  940  —  21  570
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  46  6966,  88  142  40  893,  57846  5  803.  30296  —.  —
Transportmaschinen  und  Fahr-  .  «
zeuge  aller  Art,  auch  Fabrräder,  1256  625|10280781  43  92  7  OO  584  096  —  —
Feuerwaffen  .  ickzahl  38551  81639  400  2177  —  9866  45.  —
Goldmünzen.  ......  28  60  807  7  22  011  16.  38296  1—
Silbermünzen  397  47  011  3  007  361  724  —  —  2  670  314  713
8.  Rusfuhr.
Mais  158  650  13  462  56  116  5  62711  102  534  7835  —  —
Mtame  570  344  71  073  24  700  3632  545  644.  67  441  —.  —
Hülsenfrüchte  63  218  26  811  29142  31801076  286815  —
assee  811  713,  404  012  183  277,  177  4944478  496|  226  548  —i  —
Sirup,  Melasse  19  0509  2503  27  638  824  —  —  8579  2321
Tabak  4922.  515  8472  4  717  —  —  3550  1202
Kopra  500  156  191  058693  427  260  366  —  —  198  21  69  313
Erdnüsse  20  782  82661  8  215  17  245  567  65  593  —  —
Sesie.  .  6  880,  68  797  76  484  105  09  —  —  149  604  36  301
Rohbaumwolle  .  84  M564W«4088713458M78578«105486  —  —
Sisalagavenhanf  5  7883  200  2483  804504  729.17389691278  471,  744  835  —  —
Bau-  Aut-  un  cbeihöer.  "0.  »
bearbeitet  162908  6  492  429  4%  51  047  —  —  266  591  44  555
Hremntholg,  und  Holzkohlen.  400.  2  28  250  140  —  —  22  850  120
Gerbhölzer,  Gerbrinden  454  3900  11  440%%  55  611,  3  81  11  20  370
Kautschuk  und  Guttapercha:  1  I
a)  auf  Plantagen  gewonnener  253  75718755906232  488  995  57621319  880  020  —
b)  wild  wachsender  27  454.  179  001  21  088  134  752  6!;  41249  —
        <pb n="565" />
        ,-  .
rast-w
Im  IV.  Viertel  Im  IV.  Viertel
des  Kalenderjahres  des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1911
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge:  Wert  Menge  BWert
ka  „½  kg  4  kg.  ka  u
I  -  l
Rindvieh  Stückzahl  20  1  403  90,  5689  —  —  70  4286
Milch,  Butter,  *  Eier  usw.·  .  10  208.  12  002  5079)  5139  5  125  6863
Elfenbein  ...  1798  37145  6895/1179544  —  ö  10280  sos
Häute  ungr  elle  268  462  367  988180  006/195  339988  456172649  —  —
Zafektenlva  s  71  066  173  414  49  899115  94821167|  57  471  —  —
limmer  48  009  124  377  82  508  118954  06/  10  428  —  —
Kopal  29  31  988  26  270  25  879  3  073  6109  —  —
Gold  48  116  000  —  —  43|  116  000  —  —

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostatrihkonischen  Schutzgeblets  über  die  Jollstellen
der  Binnengrenze  im  1IV.  Veertel  des  Kalendersahres  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen

Seltraum  des  Vorjahres.

 

 

  
    
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  7,  S.  309ff.)
In  Im
Benennung  der  Warengruppen  IV.iertel  1V.  Ziertel  ZunahmesAbnahme
Wert  ##Wert  Wert.Wert.
A  Ein  ffuhr.
J.  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
19  747  14  613  5134  —
8081  6x83  1948  —
87  8õ8  36  071  1287  —
2087  2872  —  835
.  88087  19163  —
und  Zuitermittel  .  572  1  658  1  081
.  7  —  7
„  Forstwirtschaft.  17.000  25  584  8584
Summe  1  122  782  105  767  17  015  —
II.  Tiere  und  kiericche,  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tier  2429  5  698  —  3269
b)  Fleisch  und  Fba  lieriiche  Erzeuguisse  aller  Ari  9870  7151  2719  —
J#)  Tierische  Rohstosse  4531  17591  —  18060
Summe  n  16  880  30  440  —  18  610
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  211984  25213  —  8  229
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Titte  und  Olen  ..  ..·.  19838  10443  9390  —
V.  Chemische  undp  »  (auß  chießbedarf
und  Sprengmitt  eln)  20  020  10  840  9180  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren-  Fellsbbngscegenfün.  usw.  lauher
Lederwaren)  .  1027  609  798  3900  229219  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kurschnerwaren  22221  19  956  2265  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  617  1  697  —  1  080
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  10746  10  359  387  —
X.  Papier=  und  Pappwaren.  literarische  und  Kunstgegenstände  13.005  9695  3310  —
XlI.  Stein-,  Ton=  und  Glasware  .  70  604  3399536609  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  ——i  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
aà)  Unlseröestet=  Metalle  und  Halbzeug:  —  2194  —  2194
b)  Fabrikate!  302277  165  720  136  557  —
Summe  unt  302  277  167914134  368
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  42  026  32568  9  458  —
XIV.  Waffen  und  Munition  8.  050  9841  —  1791
XV.  Geld  ..  49  66  680  —  66  631
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1912  1  698  666333798864  855  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  510  965  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  187688  —  —  —
        <pb n="566" />
        #  518  2#

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

m  m
Benennung  der  Warengruppen  w  rir  ZunahmesAbnahme
Wert  MA.  WertWert  Wert  M
B.  Austuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zzugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  46  171  33  413  12758  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Frü  rüchte  71  16  55  —
)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Gemmittei  134  317  90  80548512  —
9  #lr  richte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  625281  177  01444267Z
e)  Getr  .  —-  —  —  —
ui  ebende  Pfiangen  und  duitermittei  .  5  033  —  5  033  —
5  Faserpflan  ...  .  128  218  82873  408101  —
h  EihenniS  1½  Forstwirtschaft  7858  22  173  —  14  315
Summe  1  941  941405794  0
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  4  086  3  077  1  009
b)  Tierische  Nal  rungsmittel.  41  418  50  829  —  8911
e)  Tierische  Rohstoffe  .  1117882  739988377394
Summe  II  1  162  886  799  394369  492  —
III.  Mineralische  und  foffi  Nohstoffe  3  131  242  875  289  744
.  Lareerliche  Erze  eugnisf  5  528  2804  2724  —
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1912  2  118  489  1444  867668  622  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1747  811  —  —  —
Zunahme  -f—,91buahiue—.  4661i8  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1912.  3  812  1422  778  665  1038  477  —
DagegenunvorhergehendenVIetteljahr...  8258276  —  —-  —
Zunahme  +,  Abnahme  —.  1553  866  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  IV.  Viertell  Im  IV.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1911
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  WertMenge  Wert
1#46  ½  ———  ka  *.  —m—m
A.  Ein  fuhr.
Nees  700,  1801  4933  116600  —  —  4238  990
Mehl  und  Backwaren.  46  761.  18  7900  89  379  12450  7382  6840  —  1  —
Zucker,  roh  und  raffiniert  33  059  12  674  16368.  6762  16  6911  5912  —
Tabakfabrikate  3324  12  408  5519,  18  550  —  —  2  195,  6142
Sötille  Weine  aller  Ari  7101  6514  6  0899  7589  1012  —  —  1076
8  gronntweine  aller  Art  7074  12167  2788  4344  42911  7328  —  —
Bi  19  952  9  476  853  4743  13  4738  —  —
8  zun-  und  Nutzholz  278366  iee  23  188)  3270  4  v  2686  —  —
Fleisch  u.  ebbare  22  *z  5441  9870  3295.  7151  21  2719  —  —
Set  .  318802005180801  964  18  755.  141  —  —
Sa  155  641  9  107  76284  5288  79  357  3319  —  —
Stec  Brammtohlen  Briketts  —  —  25  20  —  —  25  20
Petroleum  .  40  132  9  579  56557  15271  —  16  425  5  682
Seifen  aller  Art  25  373  16681  5  522  3  976  19  851  12  705  —  —
Baumwollgewebe  ..  .857148»912ö47291813743296  65  385,  169  251  —  —
Baumwollene  Bekleidungen.  17  879  55  610  4380  23  3200  1499  32290  —  —
Wollengarne  und  -waren,  auch  b  I
halwoiiene...  2888  103161  1634  7  480  704  288  —  —
Garne  und  Waren  aus  Leinen,  #
Jute  usw’  10  583  14  900  4  147  8  539  6436  6361  —  —
osamentierwaren.  Schire,  Zeus  I
schuhe  6  912  14  5600)  1  611  3  388  5301  111841  —
        <pb n="567" />
        W  819  20

 

Im  IV.  Viertel

Im  IV.  Viertel

 

 

 

 

 

 

des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1911
Menge!  Wert  *  I  Wert  MengeWettMengeWert
ki:  rm  kg.  74  —  -

Lederne  Schuhe  und  Stiefee  2769  14143  1  3  10  761  866  388821  —  —

Sonstige  Leder-  u.  Sattlerwaren  888  6985  7  421  —  145  486

Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  2592  3509  ;  670  6508  —  —  6  078  2999

Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  581999  842  4183  6156  1  1866  3186  —  —

Tonwaren  und  Hoerzellan“  1  1971956  728  779  469  1177—  —

Glas  und  Glaswaren.  .  4252967877160127818662651786511  —  —

Roheisen,  eiserne  Schienen.

Stangen  usw.  .  —  4618l1028  —  4618  1028
Wellblech  103  43331  4ö566  969,  18  783  86  466  12  702  —  —
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren.  169  672  123  8106114  877.  780214  0794  —  —
Waren  aus  and.  ungeen  Metallen  77  189145  41.028  3966386  161  72518  —  —
Landwirtschaftli  aschinen  6  3983  2  168  4114  2  —  —  31
Maschinen  für  iudastrielle  Betriebe  1  085  2471  9041  11747  —  —  7  956  9276
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge

aller  Art,  auch  Fahrräder  28  06229  881  3  os2  61%  21241  —
Feuerwaffen  Stückzahl  38  3336  57  4370  —  —  19  1  034
Goldmünzen  ....  —  —  —  —  —  —  —
Silbermünzen  —  49  550  66  680  —  —  550  66631

B.  HKus  fuhr.

Reis  204  865  45  148  2  446%  44  86  12  702  —  —
Ltama  .  .  487  —  —  48#  9  —  —
ülsenfrüchte  —  —  —  —  —  —  —  —

fe  120  699133  880  84  894  90  139  35  805  43241  —  —

Sirup,.  Melasse  —  —  —  —  —  —  —  —

Tabak  1  080  489  1  8  1  079  486  —  —

Kopra  .  —  —  —i—  —  —  —

Erdnüsse  282  0951  166  1984  377407  189  —  —

Sesam  .  207  580  47426  83  6160  74  250)  41  266  —  —

Nohbaumwole  .  1229781229757465482092  32440883  —  —

Sisalagavenhan  —  —  668  281—  1  —  668  281

Bau-,  Nutz-  und  Edelhöizer  roh.

bearbeitet.  —  —  —  —  —  —  —  —

Hreuschols  und  Holzkohlen  .  —  —  —  —  —  —

Gerbhölzer,  Gerbrinden  19  50  24  56  —  —  5  6

Kautschuk  und  Guttapercha:  I
a)  auf  Plantagen  gewonnener  .  —.  450,  3024  —  —  450  3024
nib  wild  wachsende  1  030|  *7  506  8  oes  19  093  !  —  2899  11505

vieh  Stück  zahl  88  356  —  3520  —  —

J*  Vutier-  *  Eier  usw.  52  o68  40  7  75  s  49832  —  —  22  956  9762

Elfenbein  485  907  8  664  40  410  —  —

Häute  und  Felle  662  041/1077  184  —  658  0566178  378|  419  128  —

Insektenwachs  18  252,  28  756  33  183  70  144  —  —  19  981  41  888

Glimmer  —  —  —  —  —  —  —  —

Kopal  —  —  —  —  —  —  —  ,-Gold

  —  —  107  240  00  —  107  240  000

 

 

 

 

 

Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Gesamthandels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgeblets
im  Kalenderjahr  1912  im  Vergleich  mit  1911.

Einfuhr  über  die  Küstengrenze

Binnengrenze

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  13,  S.  600.)
1912  1911  Zunahme  Abnahme
M.  M  AM
44691775  40  356  236  4  335  539  —
5  617  389  5  535  406  81  983  —
50  309  164  45  891  642  4417522  —

Gesamteinfuhr
        <pb n="568" />
        W  520  20

 

 

1912  1911  Zunahme  Abnahme
«  .  «  e-,-  -!*.  M
Ausfuhr  über  die  Küstengrenze  25  079  776  17  122  830  7  956  946  —
-  -  Binnengrenze.  6  338  606  5  314  930  1  023  676  —
Gesamtausfuhr  31  418  382  22  ¾437  760  8  980  622  —
Gesamthandel  über  die  Küstengrenze  69771  551  57  479  066  122292  485  —
-Binnengrenze  11  955  995  10  850  336  1  105  659  —
Gesamthandel  des  Schutzgebietes  81  727  546  68  329  402  13  398144  —

nachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  Rüsten  -Jollstellen  von  Deutsch-Ostakrika

im  Oonat  Oärz  1913.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Voal.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  9,  S.  403  f.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Sals-,  eiellarten.Schiffahrts=  Holzschlag-Zollstelle
  Ei  f  verbrauchs-  Stempelsteuer  b  bü
4  in  fuhr  Ausfuhr  abgabe  e  abgabe  gebühren
Rup.  1—  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup·.  H.
l
Tanga  79  748.  40  3048  32  5u088  ss  33  60  81  —  —  —
Pangani  8659  97  42  77  242  61  2  80  20  —  9—
Bagamojo  7942  21  719  84  332  2  40  28  —  —-Daressalam
  186  702  17,18  22  498  96  763  —  139  —  —  —
Kilwa  8185  61  28127  —  —  —  —  42  —  —-Lindi.
  2769702  931  731  2  28  80  47  50  —  —
Summe  in  Rupien.  268  885|28,  26  192  15,512  *n  36  830  60  352  50  9  —
ark  858  51371  34  922  87  151107  4  470  —  12
m  Vorjahr.  “481986827  40  758  29  511  *#  61  87  498  66  3194  60
unahme  .  Abnahme  —4#38  650  44  –5830  42  82  545  60228  66  3182  60
eimamevont  bis  Febr.“  8  302  39446  289784  20  91947  1  1593  19
Zusamme  I  I  l.
April  bis  März  4  3  660  908  1711884  657  07  „108  388  14  5022  2511215  19
Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Nu  H.Rup  4  #  Xl.  —#
3  i  »  ,  s
Tanga  3266  332  84433  82112578.  3  105  440  50138  99  —
Pangani  242  69  8733  56  11  644  9968  00)1676  66  —  —
Bagamojo  2  572  20  6447  31  8596  "0  2  —  —  10111  40
Daressalam  3837  07163  103  43  217  471  2414189  037  28  483  90  —  —1
Kilmwa  459  66  7999  92  10  666  56  1  7  4  —  —  416  90
Lindi  677  l  1I534262281.5  45683i75  36167519951666  —·——
Summe  in  Rupien  3615  35  304  980  85,5  406  641  1461  308  3946  766  05  1  428  30
.  Mark  7820  406  641  14
Im  Vorjahr  ——  2  361  308  39  45  387/7
unahme  ,  Abnahme  —M  27164  67  I  .
Einnahmesprilbichbr.Jx11825371  ;  3821519-643315323;8350619581
Zusammen  «  »  l
AprilbisMäkz..-Ølls48365  422816()783676627,2255153356
        <pb n="569" />
        E521.  20

ogo.
Die  Logo-binterlandbahn.
(Lome  —  gbonu—Atakpame.)

Die  Hinterlandbahn,  die  ursprünglich  nur
bis  Agbonu  gebaut  wurde,  ist  nunmehr  mit
Atakpame  durch  eine  Stichbahn  verbunden
worden.  Die  Bauausführung  der  4  km  langen
Strecke  begann  im  November  1912  und  wurde
so  gefördert,  daß  die  Bauabnahme  bereits  am
29.  April  1913  erfolgen  konnte.  Am  2.  Mai
wurde  die  neue  Strecke  dem  öffentlichen  Verkehr
übergeben  und  die  neue  Station  Atakpame
eröffnet.

MO

Kamerun.

Bonga  und  der  Cihuala-Mosscha.

Aus  einem  Reiseberichte  des  Regierungsarztes
Dr.  Rautenberg  in  Molundu.

Am  6.  Februar  1913  trat  ich  auf  dem
Dampfer  „Bumba“  der  Gesellschaft  Süd-Kamerun
eine  Reise  nach  Bonga  an.  Infolge  des  niedrigen
  Wasserstandes  erlitt  die  Reise  sehr  häufig
dadurch  Verzögerungen,  daß  der  je  nach  Belastung
  mit  Feuerholz  80  cm  bis  1  m  tiefgehende
  Dampfer  auf  Sandbänke  auflief.  Er
traf  infolgedessen  erst  am  14.  Februar  nachmittags
in  Bonga  ein.

In  Bonga  war  der  Wasserspiegel  des  Ssanga
gegenüber  dem  Stande  im  vorigen  November  um
etwa  3  m  gefallen.  Am  Abend  machten  sich
viele  Moskito  bemerkbar;  die  Plage  war  zwar
etwas  geringer  als  zur  Zeit  des  Hochwasserstandes
im  November  und  Januar,  doch  immerhin  noch
sehr  groß.

Ich  möchte  bei  dieser  Gelegenheit  nicht  unterlassen,
  folgendes  zu  bemerken:  Im  Buche  Zimmermanns
  über  Neukamerun,  das  mir  in  diesen
Tagen  zu  Gesicht  kam,  ist  im  Abschnitt  über
Bonga  auch  einiges  über  die  sanitären  Verhältnisse
  erwähnt,  was  bei  dem  Leser,  der  die  Verhältnisse
  in  Bonga  nicht  kennt,  doch  wohl  falsche
Vorstellungen  erwecken  könnte.  So  könnte  man
aus  der  Angabe  auf  Seite  99  (Zeile  4  von
unten)  folgern,  daß  Bonga  ganz  frei  von  Moslito
und  Glossinen  sei,  und  daß  infolgedessen  auch
Europäer  ungefährdet  dort  leben  könnten.  Das
ist  nun  keineswegs  der  Fall.  Es  gibt  Moskito
in  Bonga.  Ebenso  sind  Glossinen  und  die
Schlafkrankheit  im  Dorfe  festgestellt.  Herr

 

Zimmermann  war  allerdings  im  Juli  in
Bonga.  Es  ist  vielleicht  möglich,  daß  in
diesem  Monat  die  Verhältnisse  besser  liegen.
Darüber  müßten  noch  genaue  Beobachtungen
angestellt  werden.

Die  Mehrzahl  der  Bonga-Leute  befand  sich
jetzt,  d.  h.  während  der  Niederwasserzeit,  auf  dem
Fischfang,  es  fanden  sich  deshalb  am  15.  Februar
beim  Impftermin  nur  etwa  47  Personen  zusammen,
  die  geimpft  wurden.  Von  10  weiteren
zeigten  6  Impfnarben,  4  Narben  überstandener
Pockenerkrankung,  die  angeblich  etwa  20  Jahre
zurückliegen  soll.  Der  im  November  ermittelte
schlafkranke  kleine  Knabe  soll  angeblich  gestorben
sein.  Weitere  Schlafkranke  konnten  nicht  mehr
ermittelt  werden.  Es  ist  sehr  wohl  möglich,  daß
noch  einige  leicht  schlaffranke  Leute  zur  Zeit  dem
Süchsaus  nachgehen.

Was  die  Glossinen  betrifft,  so  konnte  ich  auch
diesmal  wieder  auf  dem  kleinen  Postenplatz  und
in  der  lleinen  Gummifarm  hinter  dem  Posten
täglich  einige  Exemplare  sehen,  die  zum  Teil  ins
Zelt  hineinkamen.

Beim  Abstreifen  der  Umgebung  Bongas  nach
Westen  und  Süden  zu,  stößt  man  immerfort  auf
grabhügelartige  Farmanlagen  der  Eingeborenen.
Zum  größten  Teil  liegen  sie  jetzt  brach  und  sind
bewuchert  von  hohem  Buschgras,  das  besonders
in  und  über  den  Furchen  zwischen  den  Hügeln
emporschießt  und  die  Sumpflachen,  die  sich  in
den  Furchen  bilden,  sehr  lange  vor  Austrocknung
schützt.  Da  der  Boden  anscheinend  in  hohem
Grade  undurchlässig  ist,  bilden  diese  Sümpfe  auch
während  der  Trockenzeit  noch  lange  Brutstätten
für  Moskito.  Glücklicherweise  sind  in  der  nächsten
Umgebung  des  Postens  diese  Farmfurchensümpfe
jetzt  größtenteils  trocken,  doch  kann  jeder  größere
Regenfall  wieder  Anlaß  zur  Sumpfbildung  auf
dem  undurchlässigen  Boden  geben.  Außerdem
gibt  es  aber  noch  viele  natürliche  Bodensenkungen,
in  denen  sich  Sümpfe  gebildet  haben.  Es  handelt
sich  zum  Teil  wohl  um  in  natürlichen  Spalten
der  Lehmschicht  zutage  tretendes  Grundwaseer.
Diese  Art  Sümpfe,  die  übrigens  zum  Teil  ganz
klares,  wenn  auch  braunes  Wasser  haben,  finden
sich  in  mannigfacher  Gestaltung  und  Größe  überall
  auf  der  Grasfläche  des  Bongazipfels.  Sie
bilden  auch  vielfach  lange  Kanäle,  die  mehr  oder
weniger  breit  das  Land  durchziehen  und,  besonders
  bei  Hochwasser,  für  Kanus  befahrbare
Verbindungsstraßen  zwischen  Ssanga  und  Likuala-Mossaka
  schaffen.  An  ihren  meist  mit  Schilf  bestandenen
  Ufern  wimmelt  es  von  Moskito.  Ferner
gibt  es  auch  noch  die  einfachen  Regensümpfe  in
natürlichen  flachen  Bodensenkungen,  die  mit  Schilf
bewachsen,  das  Wasser  sehr  lange  halten  und
Moskito  ausbrüten.
        <pb n="570" />
        5•22  20

Die  Insel  gegenüber  Bonga  ist  unbewohnbar,
sie  steht  in  jedem  Jahr  völlig,  auch  in  der
Trockenzeit,  teilweise  unter  Wasser.  Das  Dorf
Bonga  liegt  auf  einem  langgestreckten,  ziemlich
schmalen  Landstreifen,  der  auch  in  der  Hochwasserzeit
  leidlich  überschwemmungsfrei  zu  sein
scheint,  wenn  auch  einige  Sümpfe  in  ihn  eingreifen.
  Er  läuft  entlang  einem  größeren  Kanal,
der  nördlich  von  Bonga  in  ungefähr  ostwestlicher
Richtung  vom  Ssanga  zum  Likuala-Mossaka  führt
und  der  bei  Hochwasser  auch  für  größere  Kanus
passierbar  ist.  Auf  dem  langen  Streifen  kommen
zuerst  etwa  90  Häuser,  meist  in  kleinen  Gruppen
stehend,  dann  folgt  eine  in  der  Regenzeit  mit
Sumpf  gefüllte  Senkung,  darauf  ein  größeres
Stück  Farmgelände  mit  den  üblichen  Haufen  und
schließlich  noch  ein  Streifen  mit  etwa  30  bis
40  Hütten.

Am  16.  und  17.  Februar  wurde  das  Dorf
Ngombe,  das  einzige  in  der  Nähe  Bongas,  aufgesucht;
  es  liegt  etwa  2  Stunden  nordwestlich
von  Bonga,  etwa  ½  Stunde  vom  Ssanga  entfernt
  und  hat  80  Hütten,  die  immer  in  kleinen
Gruppen  zusammenstehen;  das  Dorf  ist  ebenfalls
sehr  weitläufig,  etwa  eine  Stunde  lang  angelegt.
Auf  dem  Wege  dahin  trifft  man  einen  alten
Dorfplatz;  hier  soll  früher  ein  Dorf  gestanden
haben,  dessen  Bewohner  alle  durch  Krokodilmänner,
  nach  anderen  Angaben  durch  Krankheit
zugrunde  gegangen  sein  sollen.

In  Ngombe  wurden  55  Leute  geimpft;  die
übrigen  waren  auf  Fischfang  abwesend.  Unter
den  Gestellten  wurde  ein  schlafkrankes  Kind  ermittelt.
  Die  Schlafkrankheit  ist  den  Leuten  wohl
bekannt,  sie  soll  vor  einigen  Jahren  hier  einige
Opfer  gefordert  haben,  jetzt  aber  nach  Ansicht
der  Leute  im  Erlöschen  sein,  eine  Angabe,  die
am  ganzen  hinteren  Ssanga  Ngoko  gemacht  wird.
Auffallend  war  die  geringe  Anzahl  der  Kinder  —
2  von  55  Gestellten!  Angeblich  sollen  die
anderen  Kinder  gestorben  sein.

Am  19.  Februar  wurde  eine  Reise  per  Kann
den  Likuala-Mossaka  hinauf  unternommen.  Dieser
Fluß  hat  eine  recht  bedeutende  Breite  —  stellenweise
  ist  er  so  breit  wie  der  Ssanga  —  und
Strömung,  jedoch  viele  Sandbänke  und  Untiefen;
trotzdem  ist  auch  jetzt  noch  der  Verkehr  mit  kleinen
Dampfern  möglich.  Die  Ufer  find  durchweg  flach,
bestehen  meist  aus  andauernd  unter  Wasserstehenden
Schilfwiesen  oder  anderen  Wiesen,  bisweilen  aus
Waldland;  bei  Hochwasser  find  sie  wohl  alle
weithin  überschwemmt.

Das  erste  deutsche  Dorf  Mopunga  liegt
etwa  6  Ruderstunden  Likuala  aufwärts  dicht  am
Wasser  auf  einem  leidlich  festen,  nicht  überschwemmungsfreien
  Uferstreifen  und  besteht  nur

 

aus  9  Hütten  und  einer  kleinen  Faktorei;  anwesend
  waren  10  Dorfleute.

Das  zweite  Dorf  —  oder  richtiger  die  zweite
Dorfgruppe  —  Linianga  (Ndombi)  liegt  sehr
eigentümlich.  Es  sind  wenige  Schilfwiesen  vorgelagert,
  durch  die  sich  das  Kanu,  den  Likuala
verlassend,  durchwinden  muß.  Man  gelangt
dann  in  ein  sehr  ausgedehntes  und  gewundenes
System  von  1  bis  4  m  breiten,  1  bis  2  m  tiefen
Kanälen,  die  mehr  oder  weniger  kleine  Inseln
von  Wald  oder  auch  Wiesen  umschließen.  Auf
diesen  Inseln  liegen,  in  Gruppen  von  meist  2  bis
10  Hütten,  die  Linianga-Dörfer  und  Farmen,
die  natürlich  auch  aufgeschüttet  sind.  Sie  sind
nicht  überschwemmungsfrei,  bei  Hochwasser  bleiben
den  Bewohnern  meist  nur  ganz  kleine  Feuerplätze.
  Ein  Europäer  könnte  hier  natürlich  nicht
dauernd  wohnen.  Die  Moskitoplage  ist  auch
hier  groß.  Die  Häuser  haben  ungefähr  den
Bonga-Typ,  d.  h.  sie  find  rechtwinklig  mit  Giebeldach.
  ·

Es  wurden  85  Personen  zur  Impfung  gestellt.
  Schlafkranke  wurden  nicht  ermittelt.  Die
Entfernung  von  Mopunga  beträgt  etwa  2  Ruderstunden.
  Auffallend  war  auch  in  Linianga  die
geringe  Zahl  der  Kinder.

Zwölf  bis  dreizehn  Stunden  Likuala  aufwärts,
ungefähr  der  Mündung  des  Loboko  gegenüber,
liegt  genau  so  wie  Linianga  die  Dorfgruppe  der
Injengin-Dörfer,  nur  daß  der  Zugang  noch
schwieriger  ist  und  die  Dörfer  noch  weiter  auseinanderliegen.
  Es  wurden  gestellt  169  Leute,
darunter  nur  18  Kinder.  Blutproben  von
Kindern  wimmelten  von  Malariaparasiten.  Dasselbe
  gilt,  wenn  auch  nicht  in  dem  Maße,  von
Blutproben,  die  vorher  von  Kindern  in  den
anderen  Likuala-Dörfern  und  in  den  Bonga=Dörfern
  entnommen  wurden.  Schlafkranke  wurden
hier  nicht  ermittelt.  Die  Moskitoplage  ist  groß.

Der  Typ  der  Häuser  ist  ein  anderer,  die
Häuser  bestehen  nur  aus  etwa  4  m  hohen  spitzen
Dächern  aus  Gras  und  Matten  mit  Giebelwänden
aus  Palmstäben  und  Holzstangen.

Die  Verpflegungsverhältnisse  scheinen  in  allen
3  Likuala-Dörfern  recht  gut  zu  sein:  viel  Planten,
Kassada,  Ol,  Palmwein  und  viel  Hühner.  Die
Bevölkerung  macht  fürs  erste  einen  ganz  kräfrigen
gesunden  Eindruck.  Auch  zeigten  sich  die  Leute
gutwillig  und  ruhig.
        <pb n="571" />
        W  523  20

CObersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  Schutzgeblets  Ramerun  im  III.  Vlertel  des  Ralenderlahres

  1912  im  Vergleich  mit  dem  bandel  im  gleichen  Seltraum  des  Vorjahres.
(Vgl.  Deutsches  Kol.  Bl.=  1918,  Nr.  7.  S.  313  fl)

Im
III.  Viertel

 

Im
III.  Viertel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

d  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Warengruppen  1912  1811
Wert.“  Wert  Wert  A.  Wert  M
A  Einkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
örner=  und  Hülsenfrüchte  712  005  436  888  275  122  —
5  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  80  617  81  668  —  1051
c)  Koloniale  Verz  b.r  Genuhmittel  414  923  319  886  95  087  —
4)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  829331  396  245  —  72914
8)  Fimerkien=  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel  87  468  18  086  19  377  —
s)  Faserpflan  —  155  —  155
8)  dee  er  Forstwirtschaft  62  472  83  165  —  20  693
Zusammen  1  .  1  680  8111336088  294723
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  10  248  3518  6725  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  906  854  729  517  177337  —
Zusammen  II  917  097  733  035  184  062  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  416  545  881  416  35  129  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  66  965  54  814  12  151  —
V.  Chemische  und  pharm  aazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprem#  196  159  218  144  —  21  985
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  zies,  zgegersiände  *
(außer  Lederwaren)  2216  4362594  465  —  8378  029
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  srichnerwaren  128  181  99  36  28945  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  19  195  10  664  8681
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  75  329  77891  —  2562
X.  Papier=  u.  Vappwaren.=  literarische  u.  Kunstgegenstände  67  876  57  434  10  442
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glas  102  880  105  067  —  2187
XII.  Metalle  und  llwres  laußer  Instrumenten.  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Netalle  und  2  Halbzeug  89  591  58  908  30  688  —
b)  Fabrikate  .  .  1  098  616  965  020  1383596  —-Zusainnien
  XJl  11882071028928  164  279  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  ·  218  951  247229  —  28278
XIV.  ffen  und  Munition  .  69  282  70  618  —  1  331
XV.  Geld.  .  ·  .  1  089  585  986  275  103  260  —
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  1912  8  409  449  966  190  407  250  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  8  629  914  —  —  —
Ziinahnie4-,Abnahnie—  .—226465  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  dazu  gehörigen  Nebengewerb
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  75  50  25  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse,  Früchte  80  14  66  —
c)  Koloniale  Verzebrungsgegenstände!  u.  GBenubmittei  1  317  115  653  057  664  058  —
)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Wachs  1  792  105125448  —  333  345
e)  Fajerstoff  en  .  192  75  117  —
M  Sãmereien  und  lebende  Pflangen  .  55  67  —  12
K)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  3  500  8032895  264  611  039
Zusammen  I.  6  615  925673  975  941  948  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisser
a)  Lebende  Tire  7495  1  825  5  670  —
b)  Tierische  Nohstoffe  .....  147  412  171  642  —  24  280
Zusammen  11  154  907  173  467  —  18  560
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe  .....  67  601  —  534
IV.  Vewerbliche,  Erzeugnisse  .  4957  18  820  —  18  868
V.  Geld  .  .  —  —  —  —
Summe  der  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1912  6775  854866  8683  908  991  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  4  960  741  —  —  —
Zuiiahine-s-,Abnahnie—..41815113  —  —  —
        <pb n="572" />
        W  524  2O

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    
 
  
   
       
  
 

 

 

 

 

Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  III.  Viertel  ’in.  Viertell  Zunahme  Abnahme
1912  1911
Wert  A.  Wert  A.  Wert  A.  Bert  M
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1912  15179  308113  863  062  1316241  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  18590  655  —  —  —
Zunahme-h  Abnahme  —.  —  1  588  648  —  —  —-Wichtigste
  Warenpositionen.
Im  III.  Viertell  Im  III.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1911
Menge  WertMenge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
———
A  eEeinfkuhr.
.  141906627/  569  966|1390  1544  327  758  516  473r  242  213  —  —
Durrah  und  sonstige  Körner-  I
..........28907E72144626919834  —  —  17  862  2620
70  106  38  3752261  27979  17  84510  398  —
.....  1457ö2l7999365709355358004344458  —  —
Backwaren.  126961756722698138220  —-  —  1000215658
.....  05684384868830642626  —  —  276194140
145814l2280811014221108411  4489274670  —  —
.·.  ...  10976I108857  7264  78195  3712  25162  —
....  .Litek48996s702448218s58651  —  —  4  6627
aller  Art  .-  288646154723382419s195688  —  —-  9877840966
.....  -  188  472  89  828  1609  886  108  787  —  35  86719  459
.  381  2  3471  8191  83  165  255  4s  —  —  20  818
24  625  50  49331650;  66  020  —  702515  527
90  540  135  204  *  —.’  —
...  6326744881885874723809864520257252  —  —
....215582157247120918"903369466966911  —  —
sonstige
82901|  111  41568  242  8911821  14669  20288  —  —
........  169717580649193505998269  —  —  287  884  6610
.  .  .12490  666  179  706  1967  704  188  680  622  62  46  166  —
Braunkohlen,  Briketts  2016  872  62  4812520  #aal  95  987  —  —  503  802-38456
...-.....287  852248  4  091  —  9761  1104  —
107  127  42  11476  doͤb  6300  31062  8  484  —
168  547  10980  137  r  13  69730  616  —  2  717
366  170|1397  1232  3571828336  —  116.  187  431213
.  ll  98702;514931101  778,  489  934  —  24  997  3076  —
aller  E
...  9  100  23  66  12  s29  41  838  —  —  8529  18  179
Kleider  1
aus  und
...-....  1230  20  797  2222,  19  810  —  1  487  992  —
Gewebe  und  Waren  *½7v
aus  usw...  .  460  ses  91  999955  51  027|  71  3800  —  20  695  1  500  —
Hüte,
Schirme.  285.  129  84822971|  113541  559  16302  —  —
Schuhe  8  7  65  533  8  54163  188  260  12345  —
Elas  end  ½5i  außer  Fenster-  .
as.  88  27,  77527  82615,  67  382  5  656.  10  145  —  —
Rohetsen,  euer-te  Schienen,  Stangen
usw.  31  bos  621826  948,  9  132  4  650  —  —  2919
*  2  SGB  85  7811157  679,  9227322189  —  —  6  492
Eifenwaren,  nicht  besonders  enanni  1206  768  842  02711156  573/  758  39350  195.83  634  —  —
Waren  aus  anderen  unedlen  Metallens4402  152  28z119  839410210651008  50  1711  —
Fenerwafen  .  Stück  866  39  332  203,  14420  66325  4121—  —
olbmünzen  .  2  4000  2  4000  —  —  —
Silbermünzen.  4910.  873  895  39  380  459  275  1  660  414  620  —  —
        <pb n="573" />
        GE  525  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  III.  Viertel!  Im  III.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1911
Menge  Wert  sMenge  Wert  Menge  Bert  s  Menge  Wert
xtg  4  kar  2  kg  AM  kg  AM
B.  Ausfuhr.
Bananen,  frisch  und  getrocknet.  1  50  —i  —  1  50  —  —
Kakooaa  1348  940/129281629  6  3051  —  —
Kolanüsse  28222  23660  21  28  100  —
Kalmterne  4971  892|1309908  6  842  889/1571987  —  —  870  997262084
.  .  .  1058  28458146  1286  407  548  358  —  —  228  121190213
Nabinüsse  .  112  67714309  4500  540108  177|]  13  769  —  —
Schinüsse,  S#ibuner  80  965  51  62  35600  —  —
Bau-  und  holz  92  188  59515  78  468  66159  707  —  —
Kautschut  827  073|8322097679  0142771947  148.059|  550  150  —  —
Elfenbein  8808  141  14618  163611  —  —  5  710  21  768

 

Rolonialrechtliche  Entscheidungen.

Nr.  11,  12.
RKuszüge  aus  den  Urtellen  des  Relchsgerichts  (3.  Slvlisenat)  vom  22.  Oal  1903  und  13.  Februar  1906.

(Entschd.  des  R.  G.  in  Z.  S.,

1.  Bei  der  Bemessung  der  Pension  eines  Zahlmeisteraspiranten,
  der  mit  der  Charge  eines  Feldwebels
  aus  dem  Heer  ausschied,  mit  der  Charge
eines  Deckoffiziers  einer  afrikanischen  Schutztruppe
  zugeteilt  und  später,  jedoch  vor  dem  1.  Juli
1906,  von  der  Kolonialverwaltung  pensioniert
wurde,  ist  der  Dienst  in  der  Schutztruppe  als  eine
Fortsetzung  des  Dienstes  im  Heer  anzusehen
und  eine  Beförderung  in  der  Schutztruppe  zu
berücksichtigen.

2.  Bei  der  Pensionierung  des  Zaylmeisteraspiranten
  sind  daher  die  Gebührnisse  zugrunde
zu  legen,  die  ihm  nach  seinem  Dienstalter  und
seiner  Charge  bei  der  Schutztruppe  für  den  Fall
der  Fortsetzung  seines  Dienstverhältnisses  in  der  Heimat
zugestanden  hätten.  In  analoger  Anwendung  sind
dies  die  Gebührnisse  eines  Deckoffiziers  der
Marine.

88  38,  5.  7  des  Gesetzes,  betr.  die  Kaiserlichen
Schutztruppen  in  den  afrikanischen  Schutzgebieten  und
die  Beüryflicht  daselbst,  vom  18.  Juli  1896  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  653).

Nr.  11.
„Der  Kläger  hat  vom  1.  April  1883  bis  zum
Mai  1893  dem  Heere  angehört  und  war  zuletzt
gelichod  und  Zahlmeisteraspirant  im  2.  Hannoverschen
Infanterie-Regiment  Nr.  77.  Er  wurde  darauf  zum
Zahlmeisteraspiranten  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika
  ernannt.  Als  solcher  gehörte  er  zu  der
Klasse  der  Deckoffiziere.  Zufolge  Verfügung  der  Kolonialabteilung
  des  Auswärtigen  Amts  schied  er  am
ärg  1897  als  dauernd  gansiwalid  aus  dem
Kolonialdienst  mit  pemian  aus.  Über  die  Köbe  der
Pension  herrscht  Streit.  Die  Kolonialabteilung  hat
in  der  Entscheidung  vom  17.  Juni  1900,  welche  sie  als

 

 

Bd.  58  S.  1,  Bd.  62  S.  392.)

endgültige  im  Sinne  des  §&amp;amp;  114  des  Militärpensionsggete
  bezeichnet,  auf  Grund  des  Gesetzes  vom
18.  Juli  1896,  betreffend  die  Kaiserlichen  Schutztruppen
  in  den  bfritauischen  Schutzgebieten  und  die
Eiherr  daselbst  (R.G.Bl.  S.  653),  die  Pension  einschließlich
  der  geern  6E,  Ba.  ,  auf  936  7  feitge  esetzt;
sie  geht  davon  aus,  daß  nach  diesem  Gesetz  der  Kläger

hinsichtlich  seiner  Fensönierung  nicht  als  Deloffihker,
sondern  nur  als  Feldwebel  behandelt  werden  könne,  da
er  diese  Charge  vor  seinem  Ubertritte  zur  Schutztruppe
innegehabt  habe  und  eine  höhere  in  der  Heimat  auch
nicht  erreicht  haben  würde.  Der  Kläger  beansprucht
dagegen  die  Pension  eines  Decifziers,  und  zwar
auf  Grund  der  Bestimmungen  des  Gesetzes  vom
18.  Juli  1896,  eventuell  nach  dem  Gesetz,  betreffend
die  Heiserliche  Schugtrupde  für  Deutsch-Ostafrika.  vom
22.  Mär  Bl.  S.  53);  er  berechnet  die
Feie  Anspesien  oerseosenbele  auf  1827.4.
Das  Berufungsgericht  hat  in  Abänderung  des  die
Klage  abweisenden  ersten  Unneil#  den  Beklagten  zur
Zahlung  einer  jährlichen  Pension  von  1597.4  verurteilt
  und  den  weitergehenden  Antrag  des  Klägers
zrückgewiesen  es  nimmt  an,  daß  das  Gesetz  vom

8.  Juli  1896  nicht  zur  Anwendung  komme,  vielmehr
16  Gesetz  vom  22.  März  1891,  auf  Grund  dessen
der  Kläger  als  Deckoffiier  eine  Pension  von  1597  4
zu  beanspruchen  habe.

zunächst  die  Revision  des  Beklagten
betrifft,  so  erscheint  die  Ansicht  des  Berusungsgerichts,
daß  das  Gesetz  vom  22.  März  1891  maßgebend  sei,
nicht  gerechtfertigt.“  (Es  wird  dies  näher  ausgeführt,
und  dann  fortgefahren):

„Die  Pensionierung  des  Klägers  ist  durch  Verfügung
  vom  28.  Märg  1897  zum  31.  März  1897  erfolgt,
also  zu  einer  Zeit,  als  das  Gesetz  vom  18.  Juli  1896
schon  in  Praft  getreten  war.  Der  Kläger  kann  daher
nur  nach  Maßgabe  dieses  Gesetzes  Pension  beanspruchen.


Das  Gesetz  vom  18.  Juli  1896  bestimmt  im  §  3,
daß  die  den  Schutztruppen  zugeteilten  deutschen
Militärpersonen  aus  dem  Heere,  und  soweit  sie  der
Kaiserlichen  Marine  angehören,  aus  dieser  völlig  aus-4
        <pb n="574" />
        W  526  20

scheiden,  und  im  §  5,  daß  in  betreff  der  Versorgungs-=ansprüche
  der  den  Schutztruppen  zugeteilten  Militärpersonen
  und  ihrer  Angehörigen,  soweit  sie  dem  Heere
angehörten,  die  Bestimmungen,  welche  für  die  aus  den
Etats  für  die  Verwaltung  des  Reichsheeres  besoldeten
Militärpersonen  gelten,  und  soweit  sie  der  Kaiserlichen
Marine  angehörten,  die  Bestimmungen  für  die  aus
dem  Marine-Etat  besoldeten  Militärpersonen  mit  den
echtehenden.  Maßgaben  Anwendung  finden.  Der  §7
Al
„Bei  Bemessung  der  Höhe  der  Pension  bleiben
die  Bezüge  in  den  Schutztruppen  außer  Betracht.
Hinsichtlich  der  Offiziere,  Ingenieure  des  Soldatenstandes,
  Deckoffiziere,  Sanitätsoffiziere  und  oberen
Beamten  werden  alspensionsfähiges  Diensteinkommen
die  Gebührnisse  zugrunde  gelegt,  welche  ihnen  nach
ihrem  Dienstalter  und  ihrer  Charge,  bei  Fortsetzung
ihres  Dienstverhältnisses  in  der  Heimat,  zugestanden
hätten.  Soweir  sie  in  ihrer  früheren  Stellung  ein
Diiensteinkommen  nicht  gehabt  haben,  wird  der  der
Berechnung  der  Pension  zugrunde  zu  legende  Betrag
vom  Reichskanzler  bestimmt."“

Das  Berunfungsgericht  ist  der  Ansicht,  daß  der
Kläger,  da  er  aus  dem  Heere  hervorgegangen  und  bei
seiner  Zuteilung  zur  Schutztruppe  Feldwebel  und  Zahlmeisteraspirant
  bei  einem  preußischen  Infanterie-Regiment
  war,  bei  Fortsetzung  seines  Dienstverhältnisses
in  der  Heimat  auch  in  der  Raugstufe  der  Feldwebel
verblieben  sein  würde,  in  berref.  seiner  Versorgungs-=unstrüche
  nach  den  §§  5  und  7  des  Gesetzes  vom

8.  Juli  1896  nur  als  Feldwebel,  Luch  als  Deckoffizier
*  werden  könne.  Die  Worte  des  §  7  „nach
ihrem  Dienstalter  und  ihrer  ecegen  vor  den
Worten  „bei  Fortsetzung  ihres  Dienstverhältnisses
  in  der  Heimat“  seien  nicht  auf  das  Dienstalter
  und  die  Charge  in  der  Schutztruppe,  sondern
auf  das  Dienstalter  und  die  Charge  bei  Fortsetzung
des  Dienstverhältnisses  in  der  Heimat  zu  beziehen.


Diese  auf  unrichtiger  Gesetzesauslegung  beruhende
Ausführung  kann  nicht  gepbiligt  werden.  Der  Sinn

des  §  7  ist  vielmehr  der,  daß  die  genannten  Militärpersonen

  und  Beamten  nach  ihrem  Dienstalter  und
übrer  Charge,  die  sie  bei  der  Schutztruppe  erlangt
  haben,  Pension  erhalten  auf  Grund  der  Gebührnisse,
  die  ihnen  bei  Fortsetzung  ihres  Dienstverhältnisses
  in  der  Heimat  zugestanden  hätten.

Hierfür  spricht  schon  der  Wortlaut.  Das  Gesetz
spricht  nicht  von  der  Charge,  welche  die  Militärper-=sonen
  bei  Fortsetzung  ihres  Dienstverhältnisses  in  der
Heimat  erlangt  hätten,  sondern  verweist  für  die  Bemessung
  der  Höhe  der  Pension  auf  die  Gebührnisse,
welche  ihnen  nach  ihrem  Dienstalter  und  ihrer  Charge,
bei  Fortsetzung  ihres  Dienstverhältnisses  in  der  Heimat,
zugestanden  hätten.  Es  hängt  dies  damit  zu-Haumen,
  daß  nach  der  Bestimmung  im  ersten  Satze

#8  bei  Bemessung  der  Höhe  der  Pension  die  Be-Sige
  in  den  Schutztruppen  außer  Betracht  bleiben
sollen.  Mit  Räücksicht  hierauf  war  eine  Vorschrift
darüber  erforderlich,  welche  Gebührnisse  der  Bemessung
der  Höhe  der  Pension  zugrunde  gelegt  werden  sollen.
Dagegen  bestimmt  der  §  7  nicht,  daß  die  Beförderung,
welche  den  Militärpersonen  während  ihrer  Zugehörigkeit
  zur  Schutztruppe  zuteil  wird,  bei  der  Pensionierung
außer  Betracht  bleiben  und  an  deren  Stelle  die  Charge
zugrnde  gelegt  werden  soll,  welche  die  Militärpersonen

ei  Fortsetzung  ihres  Dienstverhältnisses  in  der  Heimat
erlangt  haben  würden.  ne  solche  Regelung  kann
auch  vom  Gesetzgeber  nicht  beabsichtigt  sein,  da  sie  die
größte  Rechtsunsicherheit  zur  Folge  haben  müßte:  denn,

 

 

alter  Stehenden  der  Regel

 

welche  Charge  der  in  den  Ruhestand  Tretende  bei
Fortsetzung  seines  Dienstverhältnisses  in  der  Heimat
erreicht  haben  würde,  ist  ungewiß.  Auch  dadurch
werden  die  Schwierigkeiten  nicht  gehoben,  daß  man
auf  die  Charge  verweist,  welche  ie  in  gleichem  Dienstnc,
  o  er  nach  dem  gewöhnlichen
  Lauf  der  Dinge  In  jedem  Falle
müßten  in  dem  Gesetz  ere,  darüber  getroffen
sein,  von  wem  und  in  welch  se  die  Feststellung
der  Charge  zu  erfolgen  härte.  Die  Feshttenorn  könnte
nur  von  der  vorgesetzten  Behörde  geschehen,  und  sie
müßte  der  Beschreitung  des  Rechtsweges  vorhergehen.
An  solchen  Bestimmungen  fehlt  es  aber.

Das  Berufungsgericht  erwägt:  Das  Wort  „Charge“

könne  —–  auf  die  bei  der  Schugtrupne  innegehabte

  Charge  gehen,  weil  es  parallel  dem  Worte
Behab  h  gepchech  sei.  und  es  ganz  ausgeschlossen
erscheinen  müsse,  daß  hier  das  Dienstalter  bei  der
Schutztruppe  gemeint  sei,  in  dem  dann  bestimmt
wärc,  daß  die  in  der  Heimat  vor  dem  Eintritt  in  die
Schutztruppe  absolvierte  Dienstzeit  nicht  berücksichtigt
werden  dürfe.  Diese  Erwägung  geht  fehl.  Denn  der
Dienst  bei  der  Schutztruppe  soll  in  betreff  der  Versorgungsansprüche,
  i  Fortsetzung  des  Dienstes  im

eer  der  rlichen  Marine  angesehen  werden:
die  Dienstzeit  ist  alse  —  abgesehen  von  Ausnahmen  —
vom  Eintritt  in  das  Heer  an  zu  rechnen.  Hiermit
stimmt  der  §  3  des  Gesetzes  überein,  wonach  den  den
Schutztruppen  zugeteilten  deutschen  Militärpersonen
und  Beamten  der  Rücktritt  in  das  Heer,  und  soweit
sie  der  Kaiserlichen  Marine  angehörten,  in  die  Marine
bei  Wahrung  ihres  Dienstalters  unter  der  Voraussetzung
  ihrer  Tauglichkeit  vorbehalten  bleibt.

Zur  Unterstützung  der  bisherigen  Ausführungen
ist  auf  die  Entstehungsgeschichte  des  Gesetzes  vom
7.  Juli  1896  (N.  G.  Bl.  S.  187)  und  auf  die  Begründung

zu  §  7  Abs.  1  hinzuweisen.  Der  Grundcharakter  der
früheren  Organisation  nach  dem  Gesetz  vom  22.  März
1891  lag  in  der  #?  Lorch  hrift  der  organisatorischen  Bestimmungen,
  daß  d  e  Schutztruppe  in  bezug  auf  militärische
  kuse  und  Disziplin  dem  Reie  95-Marine-Amt,
  in  betr  ge  Verwaltung  und  der  Verwendung
dem  hobetrest  de  (Landeshauptmann)  und  weiterhin
dem  Auswärtigen  Amt,  Kolonialabteilung,  unterstand.
Hieraus  ergab  sich  ein  Nebeneinanderbestehen  zweier
Organe  sowohl  an  der  Zentralstelle  wie  in  der  einzelnen

kolonie.  Für  die  in  den  Schutzgebieten  noch  immer
vorhandenen  und  für  unabsehbare  Zeit  zu  erwartenden
außerordentlichen  Verhältnisse  bedurfte  es  aber,  wie
eine  mehrjährige  Erfahrung  gelehrt  hatte,  einer  anderweitigen
  Organisation.  Man  konnte  sich  der  Erlenntnis
nicht  verschbteßen,  daß  die  Leitung  der  militärischen
und  der  Zivilangelegenheiten  in  der  Kolonie  eine  einheitliche
  sein  müsse.  Um  dies  herbeizuführen,  bedurfte
es  einer  Anderung  des  Gesetzes  vom  22.  März  1891,
betreffend  die  Kaiserliche  Schutztruppe  für  Teutch
Ostafrika,  und  des  Gesetzes  vom  9.  Juni  1895,  betreffend
  die  Kaiserlichen  Schutztruppen  für  Südwestafrika
  und  für  Kamerun.  Die  Anderung  erfolgte  durch
das  Gesetz  vom  7.  Juli  18  4G.  Bl.  S.  187),  und
die  neue  Redaktion  der  Gesetze  wurde  vom  Reichskanzler
  auf  Grund  der  im  Art.  VII  des  Gesetzes  vom
7.  Juli  1896  enthaltenen  Ernschtigung  am  18.  Juli
1896  bekannt  gemacht  (R.  G.  B  653).  Der  charakteristische
  Unterschied  des  -*——  er  ees  von  dem
früheren  gesetzlichen  Zustand,  besteht  darin,  daß,  während
bisher  die  deutschen  Militärpersonen  der  Schutztruppen
als  abkommandierte  Angehörige  der  Marine
galten,  sie  nach  dem  neuen  Gesetz  völlig  aus  dem
Heere  oder,  soweit  sie  der  Kaiserlichen  Marine
angehörten,  aus  dieser  ausscheiden.  In  engem
        <pb n="575" />
        W  527  20

Zusammenhang  hiermit,  ciebt.  die  Begründung  zu  §  7
des  Entwurfes,  welche  la
„Nach  dem  orberr  Gesetz  konnte  dem  Versorgungsanspruch

  der  Betrag  der  heimischen
Charge  zugrunde  gelegt  werden,  weil  die  der
Teruppe  zugeteilten  Mili  5  inihrer  Heimat
weiter  avancierten.  Da  sie  nunmehr  aus  dem
Heere  und  der  Marine  völlig  ausscheiden,  so
mußten  bezüglich  der  Versorgung  anderweitige
Grundsätze  hufgestellt  werden,  die  aber  in  ihrer
Wirkung  den  hbera,  in  Geltung  gewesenen

olsichtahmen  se  sol
orchochen  ich  Reichstages  1895/97,  Bd.  4,

r.  Z

Diese  Begriiiidiiiig,  welche  für  die  Auslegung  des

Lesebes  um  so  mehr  von  Bedeutung  ist,  als  der  §  7
Abs.  1  des  Gesetzes  mit  dem  §  7  des  Erae
wörtlich  übereinstimmt,  ergibt  als  natürlichen  Gegensatz
  und  vom  Gesetzgeber  gewollt  den  Schluß,  daß  an
die  Stelle  des  früher  fortdauernden  heimischen
Avancements  nunmehr  das  Avancement  bei  der
Schutztruppe  tritt,  und  demnach  unter  „ihrem  Dienstalter
  und  ihrer  Charge“  im  §&amp;amp;  7  ihr  Dienstalter  und
ihre  Charge,  die  sie  bei  der  Schutztruppe  erlangen,
  zu  verstehen  sind.  Die  Höhe  der  Pension
soll  dann  aber  nicht  nach  den  —  bedeutend  höheren  —
Bezügen  in  der  Schutztruppe  bemessen  werden,  sondern
nach  den  Geböhrnissen,  welche  ihnen  nach  ihrem  Dienstalter
  und  ihrer  Charge,  bei  Fortsetzung  ihres  Dienstverhältnisses
  in  der  Heintet,  gestenden  hätten,  das
eißt  nach  einem  Dienstalter,  welches  so  zu
erechnen  ist,  als  wenn  sie  ihren  Dienst  in
der  Heimat  fortgesetzt  hätten.  und  nach  derhenigen
  heimischen  Charge,  welche  der  von
ihnen  bei  der  Schuytruppe  wechl#  erreichten
  Charge  entspricht.

Nach  §  7  Abs.  1  Satz  2  kommt  es  also  auf  die
bei  der  Schutztruppe  erlangte  Charge  an.  Es  steht
fest,  daß  der  Kläger  zur  Zeit  seiner  Pensionierung
Deckoffizier  der  Schutztruppe  war.  Das  Berufungsgericht
  ist  nun  der  Ansicht,  daß  der  Kläger  nicht,  als
Deckoffizier  pensioniert  werden  könne,  weil  er  aus  dem
Lerre#  hervorgegangen  ist,  und  bei  dem  Heer  im

egensatz  zur  Marine,  der  Dienstgrad  eines  Deckoffiziers
  sich  nicht  fi

Dieses  Luchkd  n  gürr  burchpreifend  nicht  erachtet
  wleden.  Zwar  s  Gesetz  vom  18.  Juli
1896  keinen  Anhalt  kawiete  "402  Gekeiet  vo  des  Deckoffiziers
  der  Marine  der  Bemessung  der  Höhe  der
Pension  des  Klägers  unmittelbar  zugrunde  zu
legen.  Insbesondere  ist  es  nicht  möglich,  den  Kläger
als  bisherigen  Angehörigen  der  Marine  um  deswillen
anzusehen,  weil  er  vor  Erlaß  des  Gesetzes  vom
7.  Juli  1896  zu  Sthugtrutte  dülbergetreten  und  hierdurch
  gemäß  §  1  des  Gesetzes  vom  22.  März
1891,  ke  Wt  Kaiserliche  Schutztruppe  für
Deutsch-  Ostafri=  aus  dem  Heere  E  75  war
und  nach  §  3  Abs.  2  als  außer  dem  Etat  der  Marine
stehender,  Pt  abkommandierter  Angehöriger  der
Kaiserlichen  Marine  galt.  Dieser  Annahme  steht  der
§  5  des  Gesetzes  vom  18.  Juli  1896  entgegen.  Hier
wird  einfach  unterschieden  zwischen  Militärpersonen,
welche  dem  Heere  und  denen,  welche  der  Marine  angehörten,
  und  es  soll  hierbei,  wie  aus  §  3  sowohl  des
Gesetzes  vom  22.  März  1  wie  auch  des  Gesetzes
vom  18  Juli  1896  W*  auf  die  Zeit  der
Auteilung  zur  Schutztruppe  gesehen  werben.

und  5  des  Gesetzes  vom  18.  Juli  1
D  t  dhen  auch  auf  diejenigen  Militärpersonen  d
wendung,  welche  zur  Zeit  des  Inkrafttretens  dieses
Gesetzes  der  Schutztruppe  bereits  angehörten.  Hier- 



 

für  spricht  nicht  nur  der  Wortlaut  des  Eesetes,
sondern  ferner  die  Erwägung,  daß  die  88  3  und  ö  zu
den  durch  die  neue  Organisation  notwendig  gewordenen
  veränderten  Grundsähen  gehören  und  nicht
anzunehmen  ist,  daß  für  die  zur  Zeit  des  Inkrafttretens
  des  Gesetzes  vom  7.  Juli  1896  der  Schutztruppe
  bereits  angehörenden  Mtalrohoder  rru
Grundsätze  gelten  sollten,  als  für  diejenigen,  welche
erst  nach  diesem  Zeitpunkt  zur  Schutztruppe  übertreten
würden.

Können  hiernach  die  Gebührnisse  des  Deckoffiziers
als  einer  aus  dem  Marineetat  besoldeten  Militärperson
  bei  Bemessung  der  Höhe  der  Pension  des  aus
dem  Peer#=  hervorgegangenen  Klägers  nicht  unmittelbar
  zugrunde  gelegt  werden,  so  ist  es  doch  mit
Rücksicht  auf  den  oben  dargelegten  Iuhalt  des  §  7  des
Gesetzes  vom  18.  Juli  1896  und  auf  den  in  der  Begründung
  ausgesprochenen  und  in  dem  Gesetze  zum
Ansdruck  gekommenen  Willen  des  Gesetzgebers,  daß  die
neuen  Grundsätze  bezüglich  der  Versorgung  in  ihrer
Wirkung  den  bisher  in  Geltung  gewesenen  gleichkommen
  sollen,  gerechtfertigt,  jene  Gebührnisse  in
analoger  Anwendung  zugrunde  zu  legen.  Diese
analoge  Anwendung  führt  zu  dem  vom  Gesetze  gewollten
  gleichen  Ergebnis,  zu  welchem  man  nach  dem
Gesetze  vom  22  März  1891  gelangt  sein  würde;  denn
nach  den  8§  3  und  7  dieses  Gesetzes  hätte  der  Kläger
als  außer  dem  Etat  stehender  Deckoffizier  der  Kaiserlichen
  Marine  gegolten  und  bei  Bemessung  der  Höhe
der  Pension  wären  als  pensionsfähiges  Diensteinkommen
  die  Gebührnisse  zugrunde  gelegt  worden,
welche  ihm:  nach  seinem  Dienstalter  und  seiner  Charge
in  der  Iseulhee  Marine  zugestanden  hätten.  Es
ist  deshalb  auch  unerheblich,  ob  etwa  die  der  Marine
angehörenden  Deckoffiziere  eine  bessere  Vorbildung  erhalten,
  als  sie  dem  Kläger  als  Heeresangehörigen  zuteil
geworden  ist,  so  daß  insofern  die  Verhältnisse  nicht
gleich  liegen  würden;  denn  das  Gesetz  vom  22.  März
1891  hat  diesen  Umstand  außer  Betracht  gelassen.

Das  pensionsfähige  Diensteinkommen  der  Deckoffiziere
  der  Marine  beträgt  u  Angabe  des  Begten
  und  Annahme  des  Berufungsgerichts  1573.¾.
Das  Berufungsgericht  hat  in  Anwendung  der  §8§8  9  *
48  des  Militärnensionsgesepes  vom  27.  Juni  1871,  des
Art.  1,  §  9  des  Abänderungsgesetzes  vom  21.  April
1896  und  der  §5§  11  und  9  des  Schutztruppengesetzes
vom  18.  Juli  1896  bei  Annahme  von  17  Dienstjahren
die  Pension  des  Klägers  einschließlich  der  Pensionserhöhung
  von  1020  auf  1597  .“  berechnet.  Hiergegen
  bestehen  keine  rehrichen  Bedenken.

Die  Revision  des  Beklagten  war  biernach  zurückzuweisen".


 

 

Nr.  12.

Der  Kläger  war  vom  26.  Juni  1895  bis  zum
31.  Dezember  1900  Zahlmeisteraspirant  in  der  Kaiserlichen
  Schutztruppe  für  Deutsch-  Südwestafrika  und  hatte
als  solcher  den  Rang  eines  Deckoffiziers.  Info
einer  Dienstbeschädigung  schied  er  9  Ganzinvinite
aus  der  Schutztruppe  aus  und  es  wurde  ihm  nach  der
Pensionsnachweisung  vom  16.  Februar  1901  eine
Pension  von  1102.#¼  jährlich  zuerkannt  unter  der  Anke
  K3  er  bei  Forisetung.  leinen  Lienstverhältnisses

  im  Heere  am  31.  Dezemb  Felwebel  und
zaet  een  Piineersran  gewesen  ware  «Ei:
behauptete,  daß  ihm  nach  §  7  Satz  2  Sch

truppeng  5  v  nmng  15.  uli  1896  (N.  G.  nesn.  S.  65  )
die  Pension  eines  Deckoffiziers  der  Marine  zustehe,
und  stellte  bei  der  Kolonial-Abteilung  den  Antrag,  die
Pension  auf  1910,55  .Kx  jährlich  festzusetzen.

4
        <pb n="576" />
        528  20

Dieser  Antrag  wurde  durch  Entscheidung.  der  Kolonial-Abteilung
  vom  11.  August  1904  gelehnt.
Innerhald  der  gesetzlichen  geis  #rhof  der  Gauche  Klage

t  dem  Antrag,  festzustellen,  daß  die  ihm  gebührende
Pension  jährlich  1910,55  .#&amp;amp;  betrage,  und  den  Beklagten
zur  Zahlung  seiner  rückständigen  Mehrforderung  von

259,60  zu  verurteilen.

Das  Landgericht  wies  die  Klage  ab;  das  Berufungsgericht
  erkannte  nach  dem  Antrage  des  Klägers.
Die  Revision  des  Beklagten  wurde  zurückgewiesen  aus
folgenden

Gründen:

e  Rechtslage  ist  die  gleiche  wie  in  dem  durch

urteil  Foenr  erkennenden  -  vom  22.
(Entsch.  d  8,  S.  1  bis  8)  entschtedenen
Falle.  “  thandell=  sich  un  die  Frage,  ob  bei  Pensionierung
  einer  aus  dem  Heere  zur  Schutztruppe  übergetretenen
  und  bei  dieser  zum  Deckoffizier  beförderten
deutschen  Militärperson,  die  wegen  gänzlicher  Invali-=dität
  aus  der  Schutztruppe  mit  Pension  ausscheidet,  die
in  der  Heimat  bestehenden  Gebührnisse  eines  Deckoffiziers
  oder  diejenigen  eines  Feldwebels  und  etatsmäßigen
  Zahlmeisteraspiranten  als  pensionsfähiges
Diensteinkommen  zugrunde  zu  legen  sind.  Die  Beantwortung
  der  Frage  hängt  von  der  Auslegung  des
87  #9  1  Satz  3  des  Schutttruppengesetzes  vom  18.  Juli
896  ab,  welcher  bestimmt,  daß  hinsichtlich  der  Offiziere,
Ingenieure  des  Soldatenstandes,  Deckoffiziere,  Sanitätsoffiziere
  und  oberen  Beamten  als  pensionsfähiges
Diensteinkommen  die  Gebührnisse  zugrunde  gelegt
werden,  welche  ihnen  nach  ihrem  Dienstalter  und
ihrer  Charge  bei  Fortsetzung  ihres  Dienstverhältnisses
in  der  Heimat  zugestanden  hätten.  Der  Beklagte  will
diese  gesetzliche  Bestimmung  dahin  auslegen,  daß  unter
der  für  die  Berechnung  des  pensionsfähigen  Diensteinkommens
  und  der  W#  iionserhöhmnn  maßgebenden
Charge  diejenige  Charge  zu  verstehen  sei,  welche
die  genannten  Personen  bei  Fortsetzung  ihres
Dienstverhältnisses  in  der  Heimat  erreicht
haben  würden.  Das  angeführte  Urteil  vom  22.  Mai
1908  hat  dagegen  den  Sinn  der  gesetzlichen  Bestimmung
  dahin  dargelegt,  daß  die  genannten  Militärpersonen
  und  Heauten  nach  ihrem  Dienstalter  und
ihrer  Charge,  die  sie  bei  der  Schutztruppe  erlangt
  haben,  Pension  erhaleen  auf  Grund  der  Gebührnisse,
  die  ihnen  bei  Fortsetzung  ihres  Dienstverhältnisses
  in  der  Heimat  zugestanden  hätten,  d.  h.
nach  einem  Dienstalter,  welches  so  zu  berechnen
  ist,  als  wenn  sie  ihren  Dienst  in  der
Heimat  fortgesetzt  hätten,  und  nach  derjenigen
heimischen  Charge,  welche  der  von  ihnen  bei
der  Schutztruppe  tatsächlich  erreichten  Charge
entspricht;  ferner  ist  angenommen  worden,  daß  bei
Pensionierung  eines  aus  dem  Heere  hervorgegangenen
Deckoffiziers  der  Schutztruppe  die  Gebührnisse  eines
Deckoffiziers  der  Marine  in  analoger  Anwendung  als
pensionsfähiges  Diensteinkommen  zugrunde  zu  legensind.

An  dieser  Entscheidung  ist  sestzuhalten,  da  e  vom
Beklagten  dagegen  erhobenen  Einwendungen  nicht  für
begründet  zu  erachten  sind.

Zunächst  ist  die  Tehauptung  unrichtig,  daß  das
Urteil  vom  22.  Mai  3  bei  Auslegung  der  Wortjassung
  des  §  7  in  nss  enbei,  gerate,  indem  es

das  Wort  „Dienstalter“  auf  das  Dienstverhältnis  in
der  Heimat,  das  Wort  „Charge"  aber  auf  das  Dienstverhältmis
  in  der  Schutztruppe  beziehen  müsse.  Das
Urteil  bezieht,  wie  aus  den  Gründen  klar  ersichtlich
ist,  das  Wort  „Dienstalter“  wie  das  Wort  „Charge"
auf  das  Dienstverhälmis  in  der  Schutztruppe,  und  es
bezeichnet  die  vom  Beklagten  aufgestellte  Behauptung.
daß  bei  dieser  Auslegung  die  in  der  Heimat  vor  dem

 

 

 

Eintritt  in  die  Schutztruppe  absolvierte  Dienstzeit  nicht
berücksichtigt  werden  dürfe,  als  verfehlt,  weil  der  Dienst
pe  in  betreff  der  Versorgungsansprüche
  als  Fortsetzung  des  Dienstes  in  dem  Heere
oder  der  Kaiserlichen  Marine  angesehen  werden  müsse-Da
  nämlich  der  §  7  für  die  Bemessung  der  Höhe  der
Pension  auf  die  Gebührnisse  verweist,  welche  den
im  5  7  genannten  Personen  bei  Fortsetzung  ihres
Dienstverhältnisses  in  der  Heimat  zugestanden
bätten.  so  is  hiermit  zugleich  ausgesprochen,  d

r  Dienst  der  Schutztr  uppe  als  Feetfegons
des  Dfenstvertälsses  in  der  Heimat  anzusehen
  ist.  Eine  Bestätigung  hierfür  ist  in  der  Bestimmung
  des  §  3  des  Schutztruppengesetzes  gefunden
worden.  Die  Hinzurechnung  der  vor  dem  Eintritt  in
die  Schutztruppe  in  der  Heimat  zurückgelegten  Diensteit
  entspricht  auch  dem  allgemeinen  Grundsatz  im

18  des  Militärpensionsgesetzes  vom  27.  Juni  1871.
Der  angebliche  Widerspruch  liegt  also  nicht  vor.

Auf  die  Bedenken,  welche  der  vom  Beklagten
vertretenen  Auslegung  en  entgegenstehen,  ist  in
dem  Urteil  vom  22  903  hingewiesen  worden.
Bäre  diese  Auslegung  richtig,  dann  müßte  in  allen
Fällen,  in  denen  eine  der  im  §8  7  genannten  Personen
aus  der  Schutztruppe  heraus  pensioniert  wird,  geprüft
werden,  welche  Charge  sie  bei  Fortsetzung  ihres  Dienstverhältnisses
  in  der  Heimat  erreicht  haben  würde.
Diese  Prüfung  könnte  ergeben,  daß  sie  in  der  Heimat
eine  geringere  oder  eine  höhere  Charge  erreicht  häte.
Es  wäre  also  z.  B.  möglich,  daß  ein  Offizier,  der  in
der  Schutztruppe  ein  schnelles  Avancement  gehabt  hat,
wenn  er  aus  der  Schutztruppe  als  dienstunfähig
mit  Pension  ausscheidet,  aus  einer  niedrigeren
Charge  pensioniert  würde,  weil  er  es  in  der
Heimat  mit  Rücksicht  auf  die  dortigen  Avancementsverhältnisse
  oder  die  höheren  Auforderungen
nicht  so  weit  gebracht  hätte;  umgekehrt  könnten  die
Gebührnisse  einer  höheren  Charge  bei  Bemessung  der
Höhe  der  Pension  zugrunde  gelegt  werden,  weil  die
in  gleichem  Dien  raite  Stehenden  wenigstens  teilweise
in  der  Heimat  die  höher  Stellung  einnehmen,  und
anzunehmen  wäre,  daß  der  aus  einer  niedrigeren
Stellung  in  der  Schutztruppe  mit  Pension  ausscheidende
Offizier  gleichfalls  die  höhere  Stellung  erreicht  haben
würde.  Der  Beklagte  behauptet  denn  auch  im  vorliegenden
  Rechtsstreit,  daß  die  aus  der  Marine  oder
den  Spegialwaffen  in  die  Schutztruppe  übernommenen
Offiziere,  weil  sie  zurzeit  in  der  Heimat  zum  Teil
schneller  avancieren  würden,  als  bei  der  Schutztruppe,
mitunter  aus  den  Gebührnissen  einer  Charge  pensioniert
werden  müßten,  die  sie  in  Wirklichkeit  niemals  bekleidet
haben.  Daß  eine  solche  Regelung  die  größte  Rechtsunsicherheit
  zur  Folge  haben  müßke,  bestreiret  der  Beklagte
  mit  Unrecht.  Der  Hinweis  auf  das  Patent  und
die  Dienstaltersliste  ist  ohne  Belang;  denn  danach  kann
zwar  das  Dienstalter  und  das  Rangverhältnis  der  in
gleichem  Dienstalter  Stehenden  ermittelt  werden;  ob
und  wann  aber  der  Angehörige  der  Schutztruppe  bei
Fortsetzung  seines  Dienstverhältnisses  in  der  Heimat
befördert  worden  wäre,  hängt  noch  von  mancherlei
anderen  Umständen  ab.  Es  ist  ferner  nicht  richtig,  daß
es  im  Gesetz  nicht  an  Vorschriften  fehle,  von  wem  und
in  welcher  Beise,  die  Feitstelung  der  Charge  zu  erfolgen
  hätte.  Die  8§  5  17  des  Schutztruppengesetzes
  und  die  8—  26  und“  114  des  Militärpensionsetes

  vom  27.  Juni  1871,  welche  der  Beklagte
anführt.  enthalten  hierüber  nichts;  sie  bestimmen  weder,
daß  die  oberste  Militärverwaltungsbehörde  (der  Reichskanzler,
  Auswärtiges  Amt,  Kolonialabteilung)  eine
solche  Feststellung  zu  treffen  habe,  noch  welches  Verfahren
  hierbei  einzuhalten  sei.  Der  vom  Bekllagten
        <pb n="577" />
        529  20

vertretenen  Auslegung  steht  aber  auch  die  Erwägung
Etgegen,  sie  sich  in  Widerspruch  setzt  mit  der  im
*.Milkervensinnege  etzes  vom  27.  Juni
ms  gesetzlichen  Bestimmung;  denn  nach  -
§  6  wird  die  Höhe  der  Pension  bemessen  nach  der
Dienstzeit  und  dem  pensionsfähigen  Diensteinkommen  der
mindestens  während  eines  Dienstjahres  inneralb
  des  Etats  bekleideten  Charge.  Also  die
tatsächlich  bekleidete  Charge  ist  iheen  nicht
eine  Charge,  deren  Feststellung  von  dem  Ermessen  der
Militärverwaltungsbehörde  abhängig  ist.  Die  im
des  Militärpensionsgesetzes  enthaltene  Ausnahme  betrifft
  einen  Fall,  der  hier  nicht  in  Betracht  kommt.
Hätte  das  Schutztruppengesetz  von  dem  auch  in  §  42
des  Reichsbeamtengesetzes  vom  31.  März  1873  ausgesprochenen
  und  der  natürlichen  Auffassung  entsprechenden
  Grundsatze  des  ilitärpensionsgesetzes
abweichen  wollen,  so  hätte  5.  zeiner  bestimmten  und
klaren  Vorschrift  bedr  Im  §  7  des  Schutztruppengesetzes
  In  eine  folle  stiar  enthalten.  Luch  die
Entstehungsgeschichte  des  Gesetzes  spricht  nicht  für,
sondern  gegen  die  vom  Beklagten  vertretene  Ausegung,
  wie  im  Urteil  vom  22.  Mai  1908  dargelegt  ist.

Was  der  Beklagte  in  dieser  Beziehung  neu  vorgebracht
  hat,  ist  unerheblich.

Zunächst  glaubt  er  einen  Beweis  für  seine  Auffassung
  aus  folgendem  Hergang  entnehmen  zu  können.
Der  erste,  von  der  Kolonialabteilung  des  Auswärtigen
Amts  dem  Reichsschatzamt  mitgeteilte  Gesetzentwurf
*7s  an  der  umstrittenen  Stelle  folgendermaßen  geautet:


 

 

 

„Hinsichtlich  der  Offiziere,  Ingenieure  des
Soldatenstandes,  Deckoffiziere,  Sanitätsoffiziere  und
oberen  Beamten  gelten  als  pensionsfähiges  Diensteinkommen
  die  Gebührnisse,  welche  ihnen  nach  ihrem
Dienstalter  und  ihrer  Charge  in  der  Heimat  zustehen
  würden.“

Der  erste  Entwurf  habe  mach  ganz  auf  dem  Boden
des  Gesetzes  vom  7  März  1891  gestanden.  Die  Abänderung
  des  8  7  Absatz  1  des  ersten  Entnuris  auf
den  jetzigen  Wortlaut  des  Gesetzes  sei  das  Ergebni!
  einer  am  27.  April  1896  bei  dem  Näichskanzler
stattgehabten  Besprechung  mit  dem  Kriegsminister  und
dem  Chef  des  Geheimen  Militärkabinetts.  Aus  dieser
Anderung  folge,  daß  an  Stelle  der  nach  dem  Gesetz
vom  18.  Juli  1896  tatsächlich  nicht  mehr  vorhandenen
heimischen  Charge  diejenige  Charge  gesetzt  worden  sei,
welche  bei  Fortsetzung  des  Dienstverhältnisses  in  der
Heimat  erreicht  worden  wäre.  Der  Beollagte  will
hiernach  das  beweisende  Moment  in  der  Abänderung
des  ersten  Entwurfs  auf  den  jetzigen  Wortlaut
des  Gesetzes  finden.  Dieser  #nbten,  läßt  aber
eben  nicht  erkennen,  daß  das  Gesetz  den  vom  Beklagten
behaupteten  Sinn  haben  soll.  Gegen  die  Auffassung
des  Beklagten  spricht  vielmehr  die  Tatsache,  daß  die

m  §  3  des  ersten  Entwurfs  enthaltene  Fiktion,  wonach
  die  der  Schutztruppe  zugeteilten  deutschen  Militärpersonen
  und  Beamten  als  zeitweilig  abkommandierte
Angehörige  des  Heeres  bzw.  der  Kaisert  ichen  Aarine.
gelten,  ebenso  wie  die  im  utz
besetes  vom  22.  März  1891  A#lsbese  Fiktion  diern

as  Gesetz  vom  18.  Juli  1896  beseitigt  worden,  und
die  cei  der  Schutztruppe  tatsächlich  erreichte  Charge

befreit  von  Bieser  Fiktion  —  als  maßgebend  bestehen
  geblieben

Der  Vellagte  sat  ferner  geltend:  Die  von  ihm
vertretene  Auffassung  habe  auch  der  Abgeordnete  Prinz
von  Arenberg  in  der  Reichstagssitzung  vom  15.  Juni
1896  gehabt,  indem  er  Bedenken  gegen  den  §  7  Absatz
  1  geäußert  habe,  wo  ausgesprochen  sei,  daß  die
Ansprüche  der  Offiziere  usw.  sich  regeln  nach  der

 

 

Charge,  die  diese  haben  würden,  wenn  sie
noch  in  der  Armee  wären.  grimgih=  Berichte
  des  Reichstages  1895/97  Bd.  4  S.  In
der  Budgetkommission,  an  welche  die  Sed
verwiesen  wurde,  habe  der  Abgeordnete  seine  Ausstellung
  wiederholt  und  um  Aufklärung  gebeten.  Der
Negierungskommissar  Major  Kolewe  habe  darauf  geantwortet:
  „Eine  Schwierigkeit  liegt  darin  nicht,  daß
die  Osftziere  usw.  eine  Pension  erhalten,  welche  *
als  aktive  Offiziere  ihrem  Dienstalter  entsprechend  z  u
beanspruchen  haben;  das  Patent  derselben  ist  ja  keict
zu  ermitteln"?.  Der  Abgeordnete  Prinz  von  Arenberg
sei  demnächst  als  Berichterstatter  bei  der  zweiten
Lesung  des  Gesetzes  im  Reichstag  auf  seine  Bedenken
nicht  zurückgekommen.  Diesem  Vorgang  kann  eine  erhebliche
  Bedeutung  nicht  beigemessen  werden.  Abgesehen
  dav  daß  aus  der  in  der  Revisionsinstanz
Fs  obeglansbigten  Abschrift  des  Protokolls  der
32.  Sitzung  der  II.  Kommission  vom  16.  Juni  1896
nicht  essichhiich  ist,  wie  die  Ausstellung  und  Anfrage
des  Abgeordneten  Prinz  von  Arenberg  gelautet  hat,
läßt  sich  aus  der  Antwort  des  Majors  Kolewe  nicht
mit  einiger  Sicherheit  entnehmen,  daß  der  §  7  Abs.  1
des  Gesetzes  den  Sinn  haben  solle,  den  der  Beklagte
ihm  beilegt.  Die  Antwort  läßt  dem  Zweifel  Raum,
daß  sie  die  Gebührnifse  der  irtiken  lisstezen.
im  Auge  hat,  welche  nach  Abs.  bei  Pensionierung
  der  Schutztrup  penoffigeere  als  a  beleienhoes
Diensteinkommen  zugrunde  gelegt  werden  sollen.
wird  aber  auch  vom  Beklagten  nicht  behauptet  und
liegt  nichts  dafür  vor,  daß  von  diesem  Vorgang  in
der  Kommission  dem  Reichstag  Mitteilung  gemacht
sei  und  daß  der  Reichstag  die  Ansicht  des  Majors
Kolewe,  s  man  seine  Antwort.  im  Sinne  des  Beklagten
  auffassen  wollte,  geteilt
eklagte  beruft  sich  im  weiteren  darauf,  daß
die  gesetzgebenden  Körperschaften  zu  wiederholten
Malen  ihre  mit  dem  §  7  Abs.  1  verbundene  Absicht,
die  mit  der  Auffassung  des  Beklagten  übereinstimme,
zum  Ausdruck  gebracht  hätten.  Zuerst  sei  im  Etat  des
ostafrikanischen  Schutzgebiets  für  1900  und  dann  fortlaufend
  in  den  gleichen  Etats  für  1901  bis  1904  zu
dem  Titel  „Pensionen  und  Pensionserhöhungen  für
Pensionäre  der  Schutztruppe  auf  Grund  des  Gesetzes
vom  7./18.  Juli  1896“  eine  Anmerkung  folgenden
Nnhatts  ausgenommen  worden
„Den  im  Dienstgrad  als  Deckoffiziere  stehenden
Militärpersonen  der  Schutztruppe  können  im  Falle
der  Pensionierung  diejenigen  Beträge,  um  welche  sich
deren  Versorgungsansprüche  nach  den  neueren  Bestimmungen
  geringer  berechnen  als  die  Anspruche
welche  ihnen  bei  etwaiger  Pensionierung  vor  dem
Inkrafttreten  dieser  Bestimmungen  bereits  zueestanden
  haben  würden,  als  Pensionszuschuß  gewährt
werden“.
—  Haushaltsetat  s⅝lür  die  Schutzebiete-  für
und  21;  1  l  II  S.  8;
*  1  2.  24;  für  #n  l
S.  2

 

 

S.  2.  n  2  1

Der  hier  vorgesehene  Fall,  der  in  den  Erläuterungen
zu  der  Anmerkung  im  Etatsentwurfe  für  1900  ausdrücklich
als  eine  durch  das  Fehlen  der  Ubergangsbestimmungen
im  Gesetz  vom  18.  Juli  1896  sich  für  die  Deckoffiziere
ergebende  Härte  bezeichnet  werde,  könne  überhaupt  nur
eintreten,  wenn  §  7.  Abs.  1  im  Sinne  der  Auffassung  des
Beklagten  ausgelegt  werde.  Hieraus  ist  aber  für  die
Auslegung  des  §  7  des  Gesetzes  nichts  Wesentliches  zu
entnehmen.  Wenn  der  Bundesrat  und  Reichstag  die
in  der  Anmerkung  enthaltene  Ermächtigung  erteilt
haben,  so  ist  bierin  eine  autheutische  Interpretation
des  Gesetzes  nicht  zu  finden.  Bei  dieser  Ermächtigung
        <pb n="578" />
        W  530  20

handelte  es  sich  nur  um  einen  Pensionszuschuß  für  die
im  Dienstgrad  als  Deckoffizier  stehenden  Militärpersonen
  der  Schutztruppe,  und  zwar  nur  für  diejenigen,
die  vor  dem  Inkrafttreten  des  Gesetzes  vom  18.  Juli
1896  zur  Schutztruppe  übergetreten  waren.  Die  Frage,
i  des  Gesetzes  auszulegen  sei,  ist  damals
gar  nicht  zur  Erörterung  gestellt  und  weder  in  der
Anmerkung  noch  in  den  Erläuterungen  beantwortet
worden.

Sodann  macht  der  Beklagte  geltend,  daß  die  Auslegung
  des  Gesetzes  im  Sinne  des  Urteils  des  Reichsgerichts
  vom  22.  Mai  1903  zu  unannehmbaren  Folgerungen
  führe.  Mache  der  Angehörige  der  Schutztruppe
von  dem  ihm  nach  §  3  des  Gesetzes  zustehenden  Rechte
des  Rücktritts  in  den  heimischen  Dienst  Gebrauch,  so
so  trete  er  in  die  Stellung,  welche  er  bei  Fortsetzung
des  Dienstverhälmisses  in  der  Heimat  erlangt  hätte.
Es  wäre  inkonsequent,  wenn  ihm  im  Gegensatz  hierzu
bei  seiner  Pensionierung  die  Gebübrnisse  aus  der

harge,  die  er  in  der  Schutztruppe  tatsächlich  bekleidet
  habe,  bewilligt  würden.  rner  wũrden
einem  Deckoffizier,  der  nach  dem  Rücktritt  in  den
heimischen  Dienst  pensioniert  werde,  ohne  daß  ein
Zusammenhang  zwischen  seiner  Dienstunfähigkeit  und
einem  vorausg  ehungenen  Dienst  in  der  Schutztruppe
bestehe,  die  nach  dem  Ausscheiden  aus  der  Schutztruppe
  im  Heimmplsdienste  noch  verbrachten  Dienstjahre
nicht  zum  Vorteil,  sondern  zum  Nachteil  gereichen,  da
er  nunmehr  zweifellos  nur  als  Feldwebel  oder  Unteroffizier
  pensioniert  werden  könnte.  Diese  Ausführung

 

 

 

 

geht  von  der  Unterstellung  aus,  daß  der  in  den  heimischen
  Dienst  zurücktretende  Angehörige  der  Schutztruppe
  in  die  Stellung  eintreten  müßte,  welche  er  bei
Fortsetzung  des  Dienstverhältnisses  in  der
Heimat  erlangt  hätte.  Nach  dem  vom  Beklagten  eingenommenen
  Standpunkt  würden  hiernach  die  im  8
Abs.  2  genannten  Militärpersonen  und  Beamten
  unch  Umständen  nach  Ermessen  der  obersten
Militärverwaltungsbehörde  genötigt  sein,  in  eine  niedrigere
  Charge,  als  die  in  der  Schutztruppe  tatsächlich
bekleidete,  zurückzutreten.  Diese  Ansicht  findet  in  dem
Wortlaute  des  3  des  Gesetzes  vom  18.  Juli  1896
die  vom  Beklagten  hervorgehobene
würde  dieser
in.  Ein  Grund,  zu  der  vom
Beklagten  vertretenen  Auslegung  des  §  7  zu  gelangen,
kann  in  dem  Vorbringen  nicht  gefunden  werden,  da
dieser  Auslegung  die  oben  angegebenen  erheblichen
Beden  -  entgegenstehen.
it  Rücksicht  hierauf  würde  es  auch  unerheblich
sein,  —  die  Reichsverwaltung  bei  Anwendung  des
7  in  ununterbrochener  Ubung  von  der  gleichen  Auffassung
  ausgegangen  wäre.  benso  ist  es  ohne  Beeutung,
  daß  sich  die  Petitionskommission  dieser  Auffassu#
  88  angeschlossen  hat  Oool:  „Drucachen  des  Reichstags
  E.  Session  1908/4  Nr.
Die  analoge  #eta,  0  der  Gebührnisse  eines
Deckoffiziers  der  Marine  ist  aus  den  im  Urteil  vom
22.  Mai  1903  angegebenen  Gründen  gerechtfertigt“.

 

Nr.  13.
Auszug  aus  dem  Urtell  des  Reichsgerichts  (3.  Stullsenat)  vom  9.  Juli  1912.
(Entschd.  des  R.  G.  in  Z.  S.,  Bd.  80  S.  52.)

1.  Bei  der  Bemessung  der  Versorgungsgebührnisse
  eines  Zahlmeisteraspiranten,  der  mit
dem  Dienstgrad  eines  Feldwebels  aus  dem  Heer
ausgeschieden,  mit  dem  Dienstgrad  eines  Deckoffiziers
  einer  afrikanischen  Schutztruppe  zugeteilt
und  nach  dem  30.  Juni  1006  von  der  Kolonialverwaltung
  pensioniert  worden  ist,  kommt  es  nicht
auf  die  Beförderung  in  der  Schutztruppe,  sondern
  auf  die  fiktive  heimische  Beförderung  an.

2.  Dabei  sind  das  Dienstalter  und  der  Dienstgrad
  zugrunde  zu  legen,  die  der  Zahlmeisteraspirant
  bei  Fortsetzung  seines  Dienstverhältnisses
  in  der  Heimat  eerreicht  haben  würde.

§  7  des  Gesetzes,  betr.  die  Kaiserlichen  Schutztruppen
  in  den  afrikanischen  Schutzgebieten  und  die
Wehrpflicht  daselbst,  vom  18.  Juli  1896,  §  74  Abf.  1,
*  76  Abs.  2  Nr.  3  des  Mannschaftsversorgungsgesetzes
vom  31.  Mai  1906.

„Der  gegenwärtige  Rechtsstreit  betrifft  die  Frage,
ob  der  Kläger  —  der  als  Vizewachtmeister  dem  deutschen
Heere,  dann  vom  11.  Juli  1904  bis  1.  März  1907  als
Jablmeisteraspirant  mit  dem  Range  eines  Deckoffiziers

der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika
angehörte  —  Anspruch  hat  auf  die  höheren  Versorgungsgebührnisse
  eines  Deckoffiziers  guf  Grund  s  §  des
angeführten  Geletes  vom
Auslegung,  welche  d'
sche  zidungen  des  Wegeichsgert
*-  S.  6)  und  vom  7  Felam.  1906  E—
S  33)  gegeben  worden  ist.  Das  Berufungs- 



 

 

gericht  hat  diese  Frage  verneint  und  angenommmen.  daß
der  Kläger  nur  Anspruch  habe  auf  die  Versorgungsgebührnisse
  eines  Feldwebels.  Es  stützt  seine  Entscheidung
  auf  den  §  74  Abs.  des  bezeichneten  Gesetzes
  vom  31.  Mai  1906.  Es  führt  aus,  daß  durch
den  Wortlaut  des  B9  74  Abs.  1  Saoe  7  2  2  durch  die
Verhandlungen  der  Reichstagskommission  (1905,  1906
6.  Anlageband  S.  4420  ff.)  zu  §  74  der  Wille  des  Gesetzgebers
  völlig  außer  Zweifel  gestellt  werde,  den  vom
Reichsgerichte  bei  auslegung  des  §7  des  Schutztruppengesetzes
  geschaffenen  Rechtszustand  zu  beseitigen.
Dieser  Entscheidung  des  Berufungsgerichts  ist  beizutreten.
  In  den  angeführten  Urteilen  des  Reichsgerichts
  war  .  der  §  7  dahin  ausgelegt  worden-Daß
die  dort  genannien  WMilitärversonen  nach  ihrem  Dienstalter
  und  ihrer  Charge,  die  sie  bei  der  Schutztruppe
erlangt  haben,  Pension  erhalten,  und  daß  die  Pension
nach  den  Gebührnissen  der  dieser.  Charge  entsprechenden
beimischen  Charge  zu  bemessen  sei.  Diese  Auslegung
Reichsregierung  Anlaß  zur  Vorlegung  des
geo  der,  eines  Gesetzes,  betreffend  Anderung  und  Auslegung
  des  Schutztruppengesetzes  vom  7.  Juli  1896
(Nr.  217  der  Reichstagsdrucksachen),  wodurch  klargestellt
werden  sollte,  daß  es  nach  §7  des  Schutztruppengesetzes
nicht  auf  die  Beförderung  bei  der  Schutztruppe,  sondern
auf  die  fiktive  heimische  Beförderung  ankomme.  Die
Budgetkommission  trat  der  Auffassung  bei,  daß  die
Entscheidungen  des  Reichsgerichts  mit  der  Absicht  des
Gesetzgebers  nicht  übereinstimmten,  beschloß  aber,  daß
die  Angelegenheit  bei  Beschlußfassung  über  das  Militärpensionsgesetz
  geregelt  werden  solle  (Stenogr.  Ber.  über
die  Verh.  des  Keich#a  s  1905/06  Anlageband  6  Nr.  483
S.  4420  bis  4427).  n  das  Mannschaftsversorgungsesetz
  vom  31.  Mai  1906  wurde  dann  im  §5  74  Abs.  1
solgswe  üÜbergangsvorschrift  ausgenommen:
        <pb n="579" />
        531  2

„Der  nach  Maßgabe  des  gegenwärtigen  Gesetzes
zu  zahlende  Gesamtbetrag  an  Versorgungsgebührbissen
  für  die  zur  Zeit  des  Inkrafttretens  dieses  Gesetzes
den  Kaiserlichen  Schutztruppen  angehörenden  Personen
  der  Unterklassen  darf  nicht  hbinter  der  Summe
derjenigen  Beträge  zurückbleiben,  welche  ihnen  im
Falle  der  Pensionierung  zur  Zeit  des  Inkrafttretens
dieses  Gesetzes  an  Pension  und  Pensionserhöhung
zugestanden  haben  würden.  Bei  Ermittlung  dieser
Beträge  ist  für  Deckoffzziere  das  Dienstalter  und  der
Dienstgrad  zugrunde  zu  legen,  welche  sie  bei  Fortsetzung
  ihres  Dienstverhältnisses  in  der  Heimat  erreicht
  haben  würden.=In
  dem  vorstehenden  zweiten  Satze  des  §  74  Abs.  1
ist  der  Wille  der  gesetzgebenden  Faktoren  klar  zum
Ausdruck  gekommen,  daß  es  bei  Ermittlung  der  Beträge
  für  Deckoffiziere  nicht  auf  die  Beförderung  bei
der  Schutztruppe,  sondern  auf  die  fiktive  heimische  Beförderung
  ankommen  solle.  Die  Worte  des  §  7  des
Schutztruppengesetzes  -nach  ihrem  Dienstalter  und  ihrer
Charge-,  auf  denen  die  abweichende  Auslegung  in  den

 

 

 

Urteilen  des  Reichsgerichts  beruhte,  sind  im  zweiten
Satze  des  §  74  Abs.  1  weggelassen.

Hierdurch  erledigen  sich  die  von  der  Revision  r
heobenen  Einwendungen,  daß  der  zweite  Satz  des

Abs.  1  keine  Änderung  des  Schutztruppengesetzes,  gch
keine  authentische  Auslegung,  “  lediglich  eine
Berechnungsart  enthalte,  und  daß  r  noch  das

frühere  Gesetz  maßgebend  sei.  Der  zbebr  Satz  enthält
  eine  Rechtsnorm,  die  für  Deckoffiziere  den  im
ersten  Satze  des  §  74  Abs.  1  gegebenen  Anspruch  einschränkt.
  Die  Vorschriften  des  Schutztruppengesetzes
vom  7./18.  Juli  1896  sind,  soweit  sie  die  Versorgung
der  Personen  der  Unterklassen  regeln,  mit  #usschluß
der  Vorschriften  für  Hinterbliebene  am  4

außer  Kraft  getreten  (§  76  Abs.  2  Nr.  8  dedl  Mannschaftsversorgungsgesetzes
  vom  gi.  Mai  1906).  Der
Einwand,  daß  der  Ermittlung  der  fiktiven  heimischen
Beförderung  hachiche  Bedenken  entgegenstehen,  kann
gegenüber  dem  klar  erkennbaren  Willen  des  Gesetzes
nicht  in  Betracht  kommen.“

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Ständige  Wirtschaftliche  Kommission  der  Kolonialverwaltung.


Die  „Ständige  Wirtschaftliche  Kommission
der  Kolonialverwaltung“,  die  vor  zwei  Jahren
zur  Begutachtung  wirtschaftlicher  Maßnahmen  der
Kolonialverwaltung  ins  Leben  gerufen  wurde,  ist  vom
Staatssekretär  Dr.  Solf  neu  gestaltet  worden.  Die
Kommission  war  für  die  mannigfaltigen  wirtschaftlichen
Fragen,  die  ihr  unterbreitet  werden  sollen,  zu  klein
und  zu  einseitig  zusammengesetzt.

Es  gehörten  ihr  bisher  und  gehören  ihr  weiter
an:  drei  Vertreter  des  Bankgeschäfts  (Franzv.  Mendelssohn-Berlin,
  Dr.  Salomonsohn-Berlin  und  Frhr.
v.  Oppenheim-Cöln)],  vier  Vertreter  der  Baumwollindustrie
  und  des  Baumwollhandels  (C.  O.  Langen-München-Gladbach,
  Georg  E.  Wiede-Chemnitz,  E.  S
Claus-Plaue  und  E.  Fabarius-Bremen),  ferner  je
ein  Vertreter  der  Leonischen  Drahtindustrie  (Chr.  Seiler-Nürnberg),
  der  Eisenindustrie  (H.  Bögele-Manmheim),
des  Warenhandels  (J.  Strandes-Hamburg)  und  der
Reederei  (E.  Woermann-Hamburg).

Bei  der  Neugestaltung  ging  der  Staatssekretär
von  der  Erwägung  aus,  daß  in  einem  für  ein  Reichsamt
zu  schaffenden  wirtschaftlichen  Beirat  möglichst  alle
Bundesstaaten  vertreten  sein  müssen.  Denn  koloniale
  Interessen  finden  sich  überall  im  Deutschen  Reiche,
in  Süd=  und  Mitteldeutschland  ebenso  wie  in  Norddeutschland.
  Bisher  waren  Preußen,  Sachsen,  Bayern,
Baden  und  die  Hansastädte  vertreten.  Nach  den  neuen
Ernennungen  werden  in  der  Kommission  außerdem
vertreten  sein:  Württemberg,  Hessen,  Sachsen-Weimar,
Oldenburg,  Braunschweig  und  Sachsen-Altenburg.

Durch  die  Ernenmungen  soll  aber  nicht  bloß  eine
möglichste  Berücksichtigung  der  deutschen  Bundesstaaten,
sondern  —  soweit  sich  dies  im  Rahmen  einer  in  der

 

Anzahl  ihrer  Mitglieder  begrenzten  Kommission  ausführen
  läßt  —  auch  eine  möglichst  vollständige
Vertretung  der  für  die  Kolonien  wichtigsten
Zweige  der  Industrie  und  des  Handels  erzielt
werden.  Waren  bisher  in  der  Kommission  nur  vertreten:
  das  Bankgeschäft,  die  Baumwollindustrie  und
der  Baumwollhandel,  die  Draht=  und  Eisenindustrie,
der  Warenhandel  und  die  Reederei,  so  wird  die  Kommission
  künftig  folgende  Handels=  und  Industriezweige
umfassen:  Baumwollindustrie.  Bankgeschäft,  Maschinenund
  Eisenindustrie,  Diamanten=  und  Biisjonterie-Industrie,
  Olindustrie,  Wollindustric,  Kautschukindustrie,
Hanfindustrie,  chemische  Industrie,  Nahrungsmittelindustrie,
  Juteindustrie,  Glasindustrie,  Bergbau,
leonische  Drahtindustrie,  Tabakindustrie,  Warenhandel,
Baumwollhandel,  Holzhandel,  Kohlenhandel,  Reederei.
Dazu  kommt  noch  je  ein  Vertreter  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees,  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
und  der  Ständigen  Ausstellungskommission  für  die
deutsche  Industrie.

Aber  nicht  bloß  Handel  und  Industrie  sind  berücksichtigt.
  Auch  die  Heranziehung  von  Vertretern  der
Landwirtschafr,  die  bioher  in  der  Kommission  ganz
fehlten,  schien  geboten.  Denn  auch  die  Landwirtschaft
hat  an  den  wirtschaftlichen  Beziehungen  unserer  Schutzgebiete
  mit  dem  Mutterlande  ein  erhebliches  Interesse.
Für  allgemeine  wirtschaftspolitische  Fragen  und  für  besondere
  produktionstechnische  Angelegenheiten  hat  die
deutsche  Landwirtschaft  als  begutachtende  Organe  der
Kolonialverwaltung  bereits  die  Kolonialkommission  des
Deutschen  Landwirtschaftsrates  und  die  Kolonialabteilung
  der  Deutschen  Landwirtschaftsgesellschaft  geschaffen.


Zur  Mitwirkung  an  den  besonderen  Aufgaben  der
Ständigen  Wirtschaftlichen  Kommission  sind  aus  dem
        <pb n="580" />
        G  532  20

Kreise  der  Landwirtschaft  berufen  worden:  Exzellenz
Dr.  Mehnert-Dresden  und  Dr.  Engelbrecht-  Obendeich
  bei  Glückstadt.

Aus  den  Kreisen  der  Industrie  und  des
Handels  sind  neu  ernannt  worden:  Geheimer  Kommerzienrat
  Arnhold-Berlin  (Kohlenhandel),  Generaldirektor
  Braetsch-Kattowitz  (Bergbau),  Carl  Ginsberg-Hanau
  (Diamantenindustrie),  Geheimer  Kommerzienrat
  Goldberger-Verlin  (Ständige  Ausstellungskommission),
  Arnold  v.  Guilleaume-Cöln
(Hanfindustrie),  Kommerzienrat  Paul  Herz-Berlin
(Olindustrie),  Kommerzienrat  Louis  Hoff-Harburg
a.  d.  Elbe  (Kautschukindustrie),  Henry  Nathan-Berlin
(Bankgeschäft),  Karl  Supf-Berlin  (Kolonial-Wirtschaftliches
  Komitee),  Dr.  Max  Weigert-Berlin  (Wollindustrie),
  Geheimer  Kommerzienrat  Rehwoldt-Leipzig
  (Maschinenindustrie),  Kommerzienrat  Hüttenmüller-Ludwigshafen
  a.  Rh.  lchemische  Industrie),
Geheimer  Kommerzienrat  Schüller-Bayreuth  (Baumwollindustrie),
  Konsul  L.  Pagenstecher-Hamburg
(Warenhandel),  Kommerzienrat  Heinrich  Otto-Stuttgart
  (Baumwollindustrie),  Direktor  Gustav  Pielenz-Heilbronn
  (Nahrungsmittelindustrie).  Dr.  Karl  Lanz--Mannheim
  (Maschinenindustrie),  Kommerzienrat  Sacky
Richart-Mainz  (Bijouterieindustrie),  Kommerzienrat
Ewald  Pferdekämper-  Weida  (Juteindustrie),  Geheimer

  Kommerzienrat  August  Schultze-Oldenburg.

(Reederei  und  Glasindustrie),  Kommerzienrat  Ernst
Amme-Braunschweig  (Maschinenindustrie),  Geheimer
Kommerzienrat  Edmund  Schmidt-Altenburg,  S.  A.
(Tabakindustrie),  Hermann  Eschenburg-Lübeck  (Holzhandel).


*  Der  landwlrtschaftiiche  Dienst  und  das  landwirtschaftliche
  ersuchawesen  in  den  deutschen  Schutgebleten.

(Nach  dem  Stale  vom  30.  April  1918.)
I.  Deutsch--Ostafrika.

Die  Bearbeitung  aller  die  Landwirtschaft  des
Schutzgebiets  betreffenden  Angelegenheiten  beim
Kaiserlichen  Gouvernement  in  Daressalam  liegt
in  Händen  des  Referenten  für  Landwirtschaft.

Das  landwirtschaftliche  Versuchswesen  wird
von  den  nachbenannten  Versuchsstationen  wahrgenommen,
  die  rein  kosfenschossichen  Untersuchungen
vom  B  ichen  Institut  Amani
allein.

Für  die  Bearbeitung  des  Düngungswesens
und  bodenkundliche  Untersuchungen,  ferner  für
praktische  Arbeiten  auf  dem  Gebiete  der  Viehzucht
und  endlich  für  das  Studium  der  Baumwollschädlinge
  und  -krankheiten  sind  jedoch  dem  Gouvernement
  noch  drei  besondere  wissenschaftliche
Beamte  beigegeben.  Diejenigen  Verwaltungsbezirke,
  in  denen  die  Gewinnung  lan  dwirtschaftlicher
  Exportprodukte  in  größerem  Umfange

 

991  1).

 

bereits  besteht  oder  nach  den  natürlichen  Bedingungen,
  nach  Lage  der  jetzigen  Siedelungsund
  Verkehrsverhältnisse  möglich  ist,  erhalten  landwirtschaftliche
  Assistenten  als  „Bezirkslandwirte“
  zuerteilt,  die  zugleich  als  Wanderlehrer
unter  den  Eingeborenen  tätig  sind.

Zur  Zeit  sind  acht  Bezirkslandwirte  in  Tätigkeit,
  und  zwar  in  den  Bezirken  Bagamoyo,
Daressalam,  Kilwa,  Lindi,  Kissaki,  Morogoro,
  Rufidji  und  Tabora.  In  den  drei  letztgenannten
  Bezirken  sind  die  betreffenden  Beamten
zugleich  Assistenten  an  den  dort  befindlichen  Baumwollstationen.


Das  Schutzgebiet  verfügt  jetzt  über  fünf  im
Betrieb  befindliche  landwirtschaftliche  Versuchsstationen
  und  eine  Anlage  für  Obstbau.

1.  Viologisch-Landnirtschaftliches  Institut
Amani
Im  Usambaragebin  Tanga.  Begründet
902

Naturwissenschaftliches  Forschungsinstitut  mit
botanischem,  chemischem  und  zoologischem  Laboratorium.
  Versuchsgarten  und  Versuchsplantagen
in  Amani  und  im  Sigital.  Einführung  und  Anzucht
  fremdländischer,  tropischer  Nutzpflanzen.
Wissenschaftliche  Untersuchungen  und  Versuche  im
Interesse  der  ostafrikanischen  Plantagenkulturen.
Studium  der  Pflanzenschädlinge  und  -krankheiten.
Düngungsversuche,  Bodenanalysen,  Untersuchungen
technisch  verwertbarer  Landesprodukte.  Abhaltung
von  Kursen  für  Pflanzer.

Wissenschaftliches  Personal:  1  Direktor,  2  Chemiker,
  2  Botaniker  und  1  Zoologe.  Ferner  sind
1  Obergärtner  und  mehrere  Gärtner  am  Institut
angestellt.

2.  Landmirtschaftliche  Versuchsstation
Kibongoto.

Am  Kilimandjaro,  Bez.  Moschi.
1911

Fr  Ackerbau  und  Viehzucht.  Sorten=  und
Anbauversuche  mit  Baumwolle,  türkischem  Tabak,
Kaffee,  Körnerfrüchten,  Leguminosen  und  Hackfrüchten;
  Züchtung  von  Lokalrassen  der  Baumwolle
  und  wichtigsten  Getreidearten;  Versuche  mit
Gründüngung  und  Futterpflanzen,  zur  Verbesserung
  der  Weiden  und  zur  Heugewinnung.

Rindviehzucht  mit  eingeborenen  Schlägen  und
Frankenvieh;  später  Versuche  mit  Kleinvieh,  insbesondere
  Wollschafen  und  mit  Schweinezucht.

Weißes  Personal:  1  Leiter  (Landwirtschaftlicher
  Sachverständiger),  1  wissenschaftlich  vorgebildeter
  Assistent  und  1  türkischer  Tabakpflanzer.

3.  Baumwollstation  Mpanganya

am  Rufidji,  Bezirk  Mohorro.  Begründet  1904
als  „Baumwollschule“  des  Kolonial-Wirtschaftlichen

Begründet
        <pb n="581" />
        W  533  20

Komitees.  Im  Jahre  1910  vom  Kaiserlichen  Gouvernement
  übernommen  und  unter  Beibehaltung
des  Schulbetriebes  für  Eingeborene  zur  Spezial-Versuchsstation
  für  Baumwollbau  und  züchtung
ausgestaltet.

Gewinnung  von  hochwertiger  Baumwollsaat
für  den  Bezirk.  Vergleichende  Anbauversuche  mit
verschiedenen  Arten  und  Sorten.  Züchtung  hochwertiger
  und  den  Bedingungen  des  Anbaubezirks
angepaßter  Lokalrassen.  Ausbildung  farbiger
Wanderlehrer.

Weißes  Personal:  1  Leiter  (Landwirtschaftlicher
  Sachverständiger),  1  landwirtschaftlicher
Assistent.

4.  Baumwollstation  Myombo  (bei  Kilossa,
Bez.  Morogoro).
Begründet  1911.  Kein  Schulbetrieb.  Im
Üübrigen  das  gleiche  Arbeitsprogramm  und  Personal
  wie  für  die  Station  Mpanganya.

5.  Baumwollstation  Mabamo  (bei  Tabora).
Begründet  1912.  Kein  Schulbetrieb.  Im
übrigen  das  gleiche  Arbeitsprogramm  und  Personal
  wie  für  die  vorgenannten  Baumwollstationen.
Die  Einrichtung  von  zwei  weiteren  Baumwollstationen,
  und  zwar  in  den  Bezirken  Lindi
und  Muansa,  steht  bevor.
Fruchtkulturstation  Morogoro.

Begründet  1910.  Anzucht  von  tropischen
Obstgewächsen  und  Abgabe  von  Pflänzlingen  an
Europäer  und  Farbige.

Weißes  Personal:  1  Vorsteher  (Pflanzungsleiter).


II.  Kamerun.

Wie  in  Ostafrika,  so  verfügt  auch  das  Gouvernement
  von  Kamerun  über  einen  Referenten
für  Landwirtschaft.

Als  Zentrale  für  das  gesamte  landwirtschaftliche
  Versuchswesen  der  Kolonie  ist  die  Versuchsanstalt
  für  Landeskultur  in  VBictoria  tätig.

1.  Versuchsanstalt  für  Landeskultur

in  Victoria.

Begründet  1891  als  Botanischer  Garten.
Nach  Einrichtung  botanischer  und  chemischer  Laboratorien
  wurde  1905  die  Versuchsanstalt  in  ihrer
jetzigen  Gestalt  geschaffen.  Anzucht  tropischer  Nutzpflanzen,
  Lieferung  von  Saat=  und  Pflanzenmaterial.
  Versuche  zur  Hebung  der  Plantagenkulturen,
  insbesondere  der  Kakao-,  Kautschuk=  und
Olpalmenkultur.  Düngungsversuche.  Wissenschaftliche
  und  technische  Untersuchungen.

Seit  1910  ist  der  Versuchsanstalt  eine  landwirtschaftliche
  Schule  angegliedert  worden,  in
der  jüngere  Eingeborene  zu  Aufsehern  für
Plantagen  ausgebildet  werden.

 

Wissenschaftliches  Personal:  1  Leiter,  1  Chemiker,
  1  Botaniker.  1  Garteninspektor,  1  Gartentechniker
  und  1  Gärtner  sind  an  der  Versuchsanstalt
  tätig.

2.  Sennerei  in  Buea.

Begründet  1898.  Reinzucht  des  Algäuer
Rindes,  Abgabe  von  reinrassigen  Zuchtbullen  und
Rindern  an  andere  Dienststellen  und  Private.
Versorgung  von  Buea  und  Umgegend  mit  Molkereiprodukten.
  Schweinezucht.

3.  Vorwerk  Buea.

Begründet  1901.  Kreuzungszucht  mit  Algäuer
Bullen  und  dem  einheimischen  Waldlandrind.
Gewinnung  von  Zugvieh  für  den  dienstlichen
Bedarf  in  Buea  und  Victoria.  Versorgung  von
Buea,  Soppo  und  Victoria  mit  Schlachtvieh.
Anbau  von  Mais  und  Kartoffeln.

4.  und  5.  Viehzuchtstationen  Dschang
und  Djuttitsa.

Begründet  1909.

a)  Stammhof  Dschang.  Kreuzungszucht
mit  Algäuer  Bullen  und  Kameruner  (Adamaua--)
Buckelvieh.

b)  Haupthof  Djuttitsa  mit  Vorwerken.
Reinzucht  des  Kameruner  Buckelrindes  und  Kreuzungszucht
  von  Algäuer  Bullen  mit  Buckelvieh,
sowie  von  indischen  Zebubullen  mit  Buckelvieh.

Dschang  und  Djuttitsa  haben  außerdem  Ackerbaubetrieb
  zur  Erzeugung  von  Kraftfutter  für  die
Herden.  Dem  in  Dschang  stationierten  landwirtschaftlichen
  Beamten  liegt  außerdem  die  Aufsicht
  über  die  Landesviehzucht  und  deren  Hebung
im  Bezirke,  u.  a.  durch  Abgabe  von  Adamaua-Zuchtbullen
  an  Eingeborene  ob.

6.  Ackerbauschule  Dschang.

Begründet  1909.  Junge  Eingeborene  werden
daselbst  in  der  Pflugkultur  und  anderen  Methoden
eines  rationellen  Ackerbaues  unterrichtet.

Die  unter  4  bis  6  genannten  Anlagen  unterstehen
  einem  und  demselben  Leiter;  1  landwirtschaftlicher
  Assistent  und  Unterpersonal  sind  daneben
  tätig.

7.  Biehzuchtstation  Jaunde.
Begründet  1911.  Kreuzung  von  Algäuer
Bullen  mit  Kameruner  Buckelrind  zum  Zweck  der
Gewinnung  von  Zugvieh  für  den  Bezirk  und
Versorgung  der  Europäer  mit  Fleisch  und  Milch.

8.  Landwirtschaftliche  Versuchsstation
Kuti  (bei  Fumban,  Bez.  Bamum).
Begründet  1912.  Dient  in  erster  Linie  der
Hebung  des  Baumwollbaus  im  Bezirk.  Arbeitsprogramm
  in  dieser  Richtung  wie  für  die  Baum-
        <pb n="582" />
        W  534  20

wollstationen  in  Ostafrika  (s.  o.).
gleichende  Anbauversuche  mit  einheimischen  Körnerfrüchten,
  Leguminosen  und  Hackfrüchten,  sowie  mit
Futterpflanzen.  Versuche  zur  Einführung  der
Pflugkultur.  Ferner  in  Aussicht  genommen:

 

haltung  und  Wiehzucht;
Wanderlehrer.

Weißes  Personal:
licher  Sachverständiger),
Assistent.

9.  Landwirtschaftliche  Versuchsstation
Pittoa  (bei  Garua,  Adamaua).
Begründet  1912.  Aufgaben  und  Arbeitsprogramm
  wie  bei  8.
Weißes  Personal:  Wie  bei  8.

10.  Kautschuk-Inspektion  mit  den  Kautschuk-Kulturstationen
  in  Sangmelima  (Bez.
Ebolowa),  Akonolinga  (Bez.  Jaunde),  Dume
(Bez.  Dume)  und  Djahposten  (Bez.  Lomie).

Begründet  1907  bis  1909.  Anzucht  und
Verteilung  von  Pflanzmaterial  (Kickria  und  Hevea)
an  Eingeborene;  Beaufsfichtigung  der  Neu-Anpflanzungen.
  Regeneration  der  durch  Raubbau
mitgenommenen  natürlichen  Kautschukbestände.
Unterweisung  der  Eingeborenen  in  sachverständiger
Zapfung,  Aufbereitung  und  Konservierung  des
Kautschuks.

Den  Kulturstationen  ist  je  1  Hilfsbeamter  der
Kautschuk-Inspektion  zuerteilt;  diese  sind  dem  Inspektor
  der  Kautschuk-Distrikte  unterstellt.“)

Um  die  praktischen  Fragen  der  Landwirtschaft
in  den  einzelnen  Bezirken  den  örtlichen  Anforderungen
  entsprechend  bearbeiten  zu  lassen,  sind  —
abgesehen  von  den  vorstehend  aufgeführten  Versuchsanlagen
  —  noch  mehreren  Verwaltungsstationen
  landwirtschaftliche  Beamte  beigegeben,
welche  die  daselbst  eingerichteten  Versuchsfelder
und  Versuchsgärten  zu  besorgen  haben.  Solche
Beamte  sind  u.  a.  an  den  Stationen  Duala,
Edea,  Buea,  Jabassy,  Rio  del  Rey  und
Dukaduma  tätig.

Die  Versuchsanlagen  dieser  Stationen  haben
ihr  Hauptaugenmerk  auf  die  Förderung  von
Exportkulturen  zu  richten  und  daneben  Versuche
  mit  fremdländischen  Nutzpflanzen  für  Ausfuhrprodukte
  anzustellen.  Das  Arbeitsprogramm
für  alle  diese  kleineren  Versuchsanlagen  wird  vom
Gouvernement  in  Victoria  im  Einvernehmen  mit
den  Chefs  der  betreffenden  Verwaltungsstationen

1  landwirtschaftlicher

 

ausgearbeitet.
Außerdem  sind  in  Gründung  begriffen:  eine
Versuchsstation  für  Eingeborenen-Kul-*)

  Über  den  Arbeitsplan  für  die  Kautschuk-Inspektion
  vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  12  und  13.

Außerdem  ver-Düngungs=

  und  Fruchtwechsel-Versuche;  Vieh-Ausbildung
  forbiget.

1  Leiter  (Landwirtschaft- 



turen  im  Bezirk  Jaunde,  die  Einrichtung  je
einer  Inspektion  für  Olpalmen=  und  für
Kakao-Kultur  und  ein  Landesgestüt  in  Adamaua.
  Für  das  Jahr  1913  ist  außerdem  die
Schaffung  einer  Versuchsstation  für  Rindviehzucht
im  Bezirk  Bamenda  geplant.

III.  Deutsch-Südwestafrika.

Dem  Kaiserlichen  Gouvernement  in  Windhuk
find  4  landwirtschaftliche  Sachverständige  zuerteilt,
und  zwar  je  einer  für  die  Bearbeitung  der
Fragen:  1.  der  VBiehzucht  (außer  der  Schafzucht),
2.  der  Schafzucht,  3.  des  Ackerbaus  und  4.  des
Obst=  und  Weinbaus.

Dem  Sachverständigen  für  Schafzucht  ist  zugleich
  die  Leitung  der  Karakul-Stammschäferei
Fürstenwalde  (s.  u.),  dem  Sachverständigen  für
Ackerbau  die  Leitung  der  Versuchsfarm  Neudamm
(s.  u.)  übertragen.

Landwirtschaftliche  Versuchsanlagen.

1.  Versuchsfarm  für  Ackerbau  in  Neudamm
(bei  Windhuk).
Begründet  1911.  Vergleichende  Anbauversuche
  mit  Getreide  und  Futterpflanzen  sowie  Versuche
  mit  dem  „Trockenfarmsystem“.

2.  Versuchsstation  für  Tabakbau  in
Okahandja.

Begründet  1912.  Dient  ausschließlich  der
Hebung  des  Tabakbaus  im  Schutzgebiet.  Vergleichende
  Anbauversuche  mit  verschiedenen  Tabaksorten.
  Versuche  in  der  Nachbehandlung  des
Tabaks.

Weißes  Personal:  1  (fünfter)  landwirtschaftlicher
  Sachverständiger,  1  landwirtschaftlicher
Assistent.

3.  Kaiserliches  Landesgestüt  Nauchas.

Begründet  1898.  Zentrale  für  die  Landespferdezucht.
  Zuchtversuche  mit  eingeführten  Vollblütern
  zur  Gewinnung  von  Landesbeschälern
und  Erzielung  eines  einheitlichen  Pferdetyps,  Organisation
  und  Überwachung  des  Beschäldienstes
im  Schutzgebiet.

Weißes  Personal:  1  Leiter,  Gestütswärter  und
anderes  Unterpersonal.

4.  Stammschäferei  Fürstenwalde
(bei  Windhuk).
Begründet  1909.  Reinzucht  und  Kreuzungszucht.



Weißes  Personal:  1  Leiter,  1  Gehilfe.

5.  Versuchsfarm  für  Straußenzucht  Otjituezu
  am  weißen  Nossob  (Bez.  Windhukl).
Begründet  1911.  Zunächst  Reinzucht  mit

eingeführten  Vögeln,  später  auch  Versuche  mit  in

der  Kolonie  einheimischen  wilden  Straußen.
        <pb n="583" />
        535  20

Weißes  Personal:  1  Leiter,  1  Gehilfe.

Die  älteren  Versuchsanlagen  der  Kolonie  —
teilweise  schon  in  den  Jahren  1897  bis  1899
eingerichtet  —  dienen  vornehmlich  dem  Obst=  und
Gemüsebau.  Derartige  Versuchsgärten  bestehen
#in  Windhuk,  Grootfontein,  Bethanien,
Gobabis  und  Kl.  Windhuk.

IV.  Togo.

Dem  Gouverneur  stehen  ein  landwirtschaftlicher
  Beirat  für  die  Bearbeitung  aller  Angelegenheiten
  der  Landwirtschaft  zur  Seite  sowie  ein
zweiter  landwirtschaftlicher  Sachverständiger  speziell
  für  die  Arbeiten  betreffend  Pflanzenzucht
und  Düngung.

5  Landwirtschaftliche  Assistenten  (Bezirkslandwirte)
  sind  in  den  Bezirken  Lome-Land,  Anecho,
Misahöhe,  Atakpame  und  Sokode  beschäftigt;
ihnen  fällt  in  den  Bezirken  Misahöhe,  Atakpame
und  Sokode  die  Aufsicht  über  die  Anbauversuche
der  Baumwollstationen  (s.  u.)  zu,  deren  Oberleitung
  in  Händen  des  landwirtschaftlichen  Beirats
liegt.  Daneben  sind  die  Bezirkslandwirte  als
Wanderlehrer  für  die  Eingeborenen,  vornehmlich
in  der  Methodik  des  Baumwollbaus,  tätig.

Landwirtschaftliche  Versuchsanlagen.

1.  Landeskulturanstalt  Nuatjä
(Bez.  Atakpame).

Begründet  1902  von  der  Station  Atakpame;
1903  dem  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee  als
„  Baumwollschule“  für  Eingeborene  überlassen.
1907  vom  Kaiserlichen  Gouvernement  übernommen
und  zu  einer  allgemeinen  Ackerbauschule  (für  Eingeborene)
  erweitert.  1912  unter  Beibehaltung
des  Schulbetriebes  zur  Landeskulturanstalt  erhoben.
  Junge  Leute  aus  den  verschiedensten
Gegenden  des  Schutzgebiets  erhalten  praktischen
und  theoretischen  Unterricht  im  rationellen  Ackerbau
und  in  der  Viehhaltung.  Anbauversuche  mit
Getreide,  Hülsenfrüchten  und  Hackfrüchten,  Düngungsversuche,
  Rindvieh-,  Schweine=  und  Ziegenzucht.


Weißes  Personal:  1  Leiter,  1  landwirtschaftlicher
  Assistent,  Unterpersonal.

2.  Baumwollstation  Nuatjä.

Im  Jahre  1911  der  damaligen  Ackerbauschule
angegliedert.  Vergleichende  Anbauversuche  mit
verschiedenen  Baumwollarten  und  -sorten,  ferner
Saatzucht  und  Saatvermehrung.  (Vgl.  Programm
der  Baumwollstationen  Ostafrikas.)  Eigene  Baumwoll-Entkörnungsanstalt.


Weißes  Personal:  Die  Arbeiten  der  Baumwollstation
  werden  von  dem  Personal  der  Landeskulturanstalt
  geleitet  und  durchgeführt.

 

3.  Baumwollstation  Ttschatschamanade
am  Kamaa  (Bez.  Sokode).

Begründet  1911.  Dieselben  Aufgaben  wie
bei  2.  .

Weißes  Personal:  1  landwirtschaftlicher  Assistent
  (Oberleitung  s.  o.).
4.  Baumwollstation  Tove  (bei  Palime,
Bez.  Misahöhe).

Begründet  1912.  Nebst  Saatvermehrungsstelle
Kpandu.  Arbeitsprogramm  und  Personal  wie
bei  2.

V.  Deutsch-Neuguinca.

Ein  eigentliches  landwirtschaftliches  Versuchswesen
  und  ein  landwirtschaftlicher  Dienst  bestehen
in  diesem  Schutzgebiete  noch  nicht.  Nachdem  im
vergangenen  Jahre  ein  Programm  für  die  Gestaltung
  des  Versuchswesens  ausgearbeitet  worden
ist,  das  die  Billigung  des  Reichstags  gefunden
hat,  wird  demnächst  mit  den  Vorarbeiten  begonnen
  werden.

Ein  als  Anzuchtstelle  für  tropische  Nutzpflanzen
dienender  Versuchsgarten  besteht  in  Rabaul
seit  1906.

Weißes  Personal:  1  Leiter  (Botaniker),  1  Gartenmeister.


 

VI.  Samoa.
In  dieser  Kolonie  ist  seit  Anfang  1912  ein
landwirtschaftlicher  Sachverständiger  tätig.  Das
Versuchswesen  befindet  sich  noch  in  Vorbereitung.

Anmerkung.

In  den  tropischen  Kolonien  Afrikas  und  der
Südsee  werden  auf  Kosten  und  unter  Aufsicht
der  Verwaltung  seit  1911  auf  staatlichen  Anlagen
und  in  Privatpflanzungen  ausgedehnte  systematische
Düngungsversuche  zur  Feststellung  des  Nährstoffbedürfnisses
  der  wichtigsten  Kulturpflanzen  ausgeführt.
  Diese  auf  mehrere  Jahre  berechnete
Versuchsarbeit  erfordert  einen  eigenen,  mehr  oder
weniger  umfangreichen  Stab  von  landwirtschaftlichen
  Sachverständigen  und  Asfistenten,  der  außerhalb
  des  ständigen  Personals  eingestellt  werden
mußte.  In  den  vorstehenden  Aufzeichnungen  ist
dieses  Personal,  soweit  nur  vorübergehend  in  den
Schutzgebieten  tätig,  nicht  berücksichtigt  worden.

Der  sweite  Union  Dry  farming  Congress  In  Bloemfonteln
  vom  23.  bis  26.  Oktober  1912
brachte  eine  Reihe  von  Vorträgen,  die  auch  für  unsere
Kolonialwirtschaft,  namentlich  in  Deutsch-Südwestafrika,

von  hohem  Interesse  sind.
Maisbau.
Der  Regierungs-Agrostologe  und  Botaniker  Burtt-Davey
  hielt  einen  kurzen  Vortrag  über  Mais  als
Viehfutter.
        <pb n="584" />
        G  536  20

Das  Thema  „Maisbau“  ist  sauderorbents  h  bielettig.
  Im  letzten  Jahre  habe  rming
Congress  einen  allgemeinen  überbiict  über7T  Maisbas
Legeber.  Heute  beschränke  ich  mich  auf  einen  Punkt,
miich  die  Be  enutzung  des  Maises  als  Viehatte


5  weiß  nicht.  ob  die  amtliche  Schätzung  richtig
ist,  nach  welcher  während  der  jetzt  herrschenden  trockenen
Zeit  bisher  über  chafe  und  über  16  000
Linder  an  den  Folgen  der  Dürre  eingegangen  sind.

Ein  Farmer  im  1  yheid-  Distrikt  verlor  300  Schafe
und  ein  anderer  1

Es  ist  eine  Ebn.  und  geradezu  verbrecherisch
zu  nennen,  daß  es  möglich  ist,  daß  in  einem  so  guten
Lande  wie  Südafrika  mit  seinen  ausgezeichneten  Bedingungen
  und  Möglichkeiten  und  seinem  guten  Klima
im  20.  Jahrhundert  ein  derartig  großes  Sterben
unter  dem  Vieh  infolge  von  Dürre  vorkommen  kann.
Es  scheint  unglaublich,  daß  trotz  der  lehrreichen  Beispiele
  der  Regierungs-Versuchsfarmen  und  -Stationen
und  trotz  des  guten  Vorbildes,  welches  viele  private
Farmer  gegeben  haben,  ein  derartiges  Morden  im
Großen  hat  stattfinden  können.

Derartige  Vorkommnisse  sind  nur  möglich,  weil
Farmen  in  Südafrika  viel  zu  leicht  ist  und  zu  leicht
genommen  wird.  Wir  sind  hierzulande  so  gleichgültig,
daß  wir  alle  Dinge  dem  Zufall  überlassen.  te
Farmen  sind  zu  groß,  und  infolgedessen  können  wir
nicht  die  höchstmöglichen  Ernten  herauswirtschaften.
Ich  zögere  keinen  Tugenblicht  zu  sagen,  daß  der  Besitz
zweier  Farmen,  einer  im  Hochveld  und  einer  im  Buschveld,
  wie  das  im  Sh  5  oft  der  Fall  ist,  für
den  Farmer  und  das  Land  durchaus  schädlich  ist.  Die
Folge  ist:  schlampiges  Farmen  und  die  Verschleppung
von  Räude  und  anderen  Seuchen.  Im  letzten  Sommer
diskutierte  ich  mit  einem  Farmer,  den  ich  zum  Anbau
von  mehr  Reservefutter  veranlassen  wollte.  Er  antwortete
  mir:  „Warum  sollte  ich  das  tun?  Ich  habe
soeben  eine  zweite  Buschkoldlarm  gekauft.  Es  ist  doch
viel  bequemer,  mit  meinen  Schafen  im  Winter  dorthin
zu  trecken,  als  hier  Futter  für  sie  anzubauen.  Warum
soute  ich  schuften,  um  mehr  Geld  zu  verdienen,  wenn
ich  genug  Geld  verdienen  kann  ohne  viel  Arbeit?“
Ich  antwortete  ihm,  wenn  er  meinem  Rate  folgte,  so
könnte  er  nicht  5  bloß  mehr  verdienen,  sondern  auch
einige  „arme  Weiße“  ãftigen  und  ihnen  eine
Eristenzmöclichkeit  bieten,  und  er  würde  damit  seinen

Nachba  d  der  ganzen  Umgegend  ein  gutes  Bei- 



spiel  geben“

Wenn  ich  diese  Verluste  als  unnötig  bezeichne,  tue
ich  das  nicht  nur  von  dem  Standpunkte  eines  theoretischen
  Sachverständigen  aus,  sondern  weil  ich  es  mit
eigenen  Augen  gesehen  habe,  daß  die  Farmer  anderer,
ähnlich  gearteter  Länder  den  Beweis  erbracht  haben,
daß  große  Viehsterben  wirklich  unnötig  sind,  und  vor
allem,  weil  dieser  Beweis  auch  hier  in  Südafrika
bereits  geliefert  worden  ist.

diesem  Augenblick,  wo  rund  herum  zahlreiches
Vieh  guglunde  geht,  bin  ich  in  der  Lage,  auf  eine
gröbere  Anzahl  von  Farmern  einzuweisen  deren  Vieh
trotz  der  auch  bei  ihnen  herrschenden  Dürre  in  keiner
Weise  Not  leidet.  Ihre  Ochsen  haben  den  Winter
Hidurch  Pflugarbeit  verrichtet  und  sind  trotzdem  noch
ett,  ihre  Kühe  geben  Milch,  ihre  Schafe  und  Lämmer
sind  gesund  und  in  gutem  Futterzustande.

Ich  spreche  von  Trockenfarmern,  nicht  von  Leuten,
die  Ländereien  unter  Bewässerung  haben  und  Luzerne
und  Futterrüben  anbaue

Wie  ist  das  mlichs  Es  ist  der  ganz  gewöhnliche
  und  verachtete  Mais,  der  die  Situation  rettet.
Es  ist  eine  unbestreitbare  Tatsache,  daß  es  keine  Feld- 



frucht  gibt,  welche  dieselbe  Masse  nahrhaften  Futters
von  einem  Acre  Landes  mit  so  geringen  Unkosten  gibt,
wie  der  Mais.  Er  liefert  nicht  nur  Stengel  und
Körner,  sondern  man  kann  daraus  auch  Trockenfutter
(Heu)  und  Fe##btes  Gärsnter  (Ensilage)  machen.

Mais  ist  die  Hauptfeldfrucht  Südafrikas,  vor
allen  Dingen  auch  für  den  Trockenfarmer.  Im  vorigen
Jahre  ist  der  Beweis  geliefert  worden,  daß  eine
lohnende  Ernte  mit  weniger  als  12  Zoll  (300  mm)
Regen  erzielt  werden  kann,  und  es  sind  sogar  im
Freistaat  Maisernten  erzielt  worden  in  Gegenden,  die
zwischen  dem  1.  Oktober  und  30,  April  nicht  mehr  als
8  Zoll  (200  mm)  Regenfall  hatt

Maispreßfutter  (Ensilage)  i-  besonders  nützlich
zum  Futtern  von  Rindern  und  afen;  es  kann  auch
für  Pferde  und  Schweine  Verwendung  finden.  Es  ist
besonders  wertvoll  für  Zuchttiere  und  Milchlühe,  weil
es  die  Milchproduktion  anregt,  und  aus  demselben
Grunde,  mit  Vorsicht  in  kleinen  Gaben  gefuttert,  für
Schafmuttern,  welche  Lämmer  haben.  Für  Mastvieh
ist  Ensilage  während  der  Winterzeit  eine  ausgegeichnete
Beigabe  zum  Gras  oder  Heufutter.  Man  gibt  es  auch
Arbeitsochsen,  Pferden  und  Mauleseln  in  kleinen
Quanten;  es  ist  eine  große  Hilfe  für  die  Erhaltung
einer  guten  Konditio

Im  ellgemeinen  itt  es  ratsam,  niemals  Preßfutter
allein  zu  futtern.  Man  gibt  es  vielmehr  im  Gemenge
mit  anderen  Futterarten.

Zur  Produktion  von  150  Tonnen  (1000  kg)  Ensilage
sind  10  bis  13  Acres  Land  erforderlich.  Das  billigste
Preßfutter  macht  man  in  Erdgruben  an  kann  da
ein  gutes  brauchbares  Futter  erzielen,  wie  seit  vielen
Jahren  durch  die  Versuche,  die  auf  den  Regierungssarmen
  angestellt  werden,  gezeigt  wird.  Eine  Grube,

5  Fuß  (1  Fuß  —  30  cm)  lang,  15  Fuß  breit  und
z  Suf,  sief  faßt  ungefähr  50  Tonnen
150  Tonnen  Preßfutter  kann  man  ein  Vierteljahr
  kt  650  Schafe  oder  162  Ochsen  oder  108  Milchkühe
  oder  500  Schafe,  20  Ochsen  und  4  Kühe  futtern.
Herr  Holm  hat  berechnet,  daß  die  gesamten  Herstellungsklosten
  für  eine  Tonne  Preßfutter  10  bis  12  sh
(10  bis  12./4%  betragen.

Vergleicht  man  die  Erträge  von  Mais,  der  für
Exvortzwecke  hergestellt  wird,  mit  den  Ergebnissen  des
Mais  bei  Berwendung  zu  Preßfutter,  so  ergibt  sich,
daß  bei  einer  Ernte  von  8  Sack  per  Acre  zum  Preise
von  je  10  sh  die  Ernte  4  (80  /%)  bringt,  wozu  10  sh
(10  “)  als  Wert  der  Maisstengel  zu  rechnen  sind,
während  eine  Ernte  von  10  Tonnen  Preßfutter  per
Acre  hinen  Wert  von  12.10.—  8  (250  .)  besitzt,  vovon
2  8  (40  .)  Herstellungskosten  abgehen.  Die  Preß-=fu
  2  ergibt  also  6  8  (120  .K4)  mehr  als  die
Körnerernte.

 

 

Farmern,  die  zwei  Farmen  und  nicht  genug  Betriebskapital
  dalärs  —  ist  dringend  anzuraten,
eine  Farm  zu  verkaufen  und  mit  dem  erzielten  Gelde
Preßfutteranlagen  und  andere  Meliorationen  auf  der
ihnen  verbleibenden  Farm  auszuführen.  Die  heranwachsenden
  Söhne  aber  sollten  auf  die  Landwirtschaftsschulen
  geschickt  werden  und  dort  lernen,  wie  man
Preßfutter  macht  und  wie  man  sein  Vieh  wirtschaftlich
richtig  futte

Als  zuorur  Redner  über  Mais  sprach  Herr  S.  J.

 

 

ich  zu  Herzen  nehmen.  Die  Farmer
Sudosrita-  verfolgten  eine  falsche  Politik,  indem  si
das  produzierte  Futter  über  See  exportierten,  während
ihr  Vieh  auf  den  Farmen  Hungers  sterbe.
Er  wünsche,  einige  Bemerkungen  über  Maissorten
zu  machen,  die  widerstandsfähig  gegen  Trockenheit
        <pb n="585" />
        537

seien,  sowie  über  Saatauswahl,  da  durch  sorgiältige
Auswahl  der  Snatzörner.  die  Sorten  außerordentlich
verbessert  werden  könn

Redner  wies  auf  nP“  wertvolle  Arbeit  hin,  welche
von  der  Transvaalregierung  durch  vergleichende  Anbauversuche
  von  amerikanischen  Maissorten  geleistet
worden  sei.

Hickory  King  sei  eine  der  besten  Maissorten,  die
es  gäbe,  und  es  könne  nur  jedem  Farmer,  auf  dessen
Farm  diese  Sorte  gedeiht,  anempfohlen  werden,  sie
weiter  auszubauen  und  durch  Auswahl  der  besten

örner  zur  Saat  zu  verbessern.  Daneben  müsse  noch
eine  zweite  früher  reife  Sorte  angebaut  werden.  Man
solle  überhaupt  Maissorten,  die  guten  Ertrag  bringen,
nicht  zugunsten  anderer  unbekannter  Sorten  aufgeben,
sondern  die  Sorte,  welche  auf  einem  bestimmten  Boden
gezeigt  hat,  daß  sie  dort  gut  gedeiht,  beibehalten  und
durch  Körnerauswahl  verbessern.

Bei  der  Auswahl  von  Kolben  für  Saatmais  sei
der  —#  die  Tiefe  des  Kornes  im  Kolben.
Ein  Korn,  welches  tief  in  den  Kolben  hineinreicht,  sei
stets  vorzuziehen,  da  es  große  Erträge  gäbe.  Der
werttaene  zeigte  zur  Erläuterung  mehrere  Kolben

ka"  von  äußerlich  gleichem  Aussehen.  Bei
7  gen  dieser  Kolben  reichen  die  Körner  tief  in  den

een  hinein,  so  daß  nur  ein  dünner  Strunk  im
Kolen.  Platz  hat,  während  bei  anderen  der  Strunk
sehr  dick  ist  und  die  Körner  entsprechend  kurz  sind.
Nach  seiner  Ansicht  sei  es  am  ratsamsten,  sich  auserwählte
  Kolben  zu  kaufen  und  von  diesen  die  Saatkörner
  selbst  auszusuchen.  Die  Kaufleute  hielten
meistens  Mais,  der  keine  sehr  großen  Körner  hat,  für
minderwertig,  aber  die  meisten  von  ihnen  verständen
absolut  nichts  davon  und  wüßten  nicht,  daß  der  Wert
des  Maises  vom  Futterwert  des  Nornes  abhängt.  Der
Nährwert  des  Maiskornes  beruhe  hauptsächlich  auf
seinem  Gehalt  an  Protein  und  Fett,  und  hiervon  seien
75  v.  H.  in  dem  sogenannten  „Herz“  des  Maiskornes
enthalten.  Oft  hätten  die  Sorten  mit  kleineren
Körnern  ein  sehr  großes  Herz,  und  diese  Körner  enthalten
  demgemäß  mehr  Protein  und  Fett  und  seien
bedeutend  wertvoller  als  große  Körner  mit  einem
kleinen  Herz

Bei  *r.  Saatauswahl  solle  man  darauf  achten,
dicke,  gut  geformte  und  bei  gelbem  Mais  kräftig  gefärbte
  Körner  zu  nehmen.

Behufs  zweckmäßiger  Verteilung  der  Ernte  sei  es
angebracht,  wenigstens  eine  frühe  und  eine  später  reife
Sorte  anzubauen.  Die  meisten  frühen  Sorten  gäben
leider  nur  geringe  Erträge,  aber  geinige  Sorten  seien
schnellwüchsig  und  doch  hoch  im  Ertrage.  Hierzu  gehöre
  Heureka  und  Chester  County.  Ledterer  braucht
etwas  über  3½  Monate,  um  reif  zu  werden

Ein  wichtiger  Faktor  beim  Maisbau  sei  dünne
Aussaat.  Säe  man  den  Mais  zu  dicht,  so  verschlechtere
man  das  Korn  in  der  Größe,  im  Futterwert  und  im
Aussehen.

Nach  seiner  Anschauung  sei  es  am  besten,  den  Mais
in  der  Reihe  18  Zoll  (45  cm)  auseinander  zu  säen  und
die  Reihen  3  Fuß  (90  cm)  auseinander  zu  legen.

Im  letzten  Jahre  habe  er  1½  Sack  (185  kg)  auf
45  Acres  (18  ha)  #ausgesät  und  davon  395  Sack  zus.—  6
90  kg  geerntet.  Seine  Ernte  habe  ihm  ö  sh  (5.4
pro  F  Unkosten  gemacht,  und  er  könne  sie  gut  7
das  Doppelte  rerkunsen.  Das  ergäbe  einen  Reinverdienst
  von  (45  )  pro  Acre.  Wenn  die
Farmer  nur  die  ·  ebenso  gut  bearbeiten
wollten  wie  ihre  Weizenfelder,  so  würden  sie  herausfinden,
  daß  der  Mais  einen  größeren  Überschuß  ergebe.

 

 

Anlage  von  Weiden  auf  Trockenfarmen.

Von  allergrößtem  Interesse,  besonders  für  den
Norden  von  Deutsch-Südwestafrika,  sind  die
Verhandlungen,  des  Dry  farming  Congress  über  Anlage
  von  Weiden  auf  Trockenfarmen.

Der  erste  Redner  zu  diesem  Gegenstande  war  der
bekannte  Politiker,  Schriftsteller  und  Millionär  Sir
Percy  Fitzpatrick,  welcher  im  Distrikt  Harrysmith
im  Nordosten  des  Oranje-Freistaates  einen  größeren
Farmkomplex  best  sitzt,  den  er  in  mustergültiger  Weise
bewirtschaftet.  Die  zahlreichen  Versuche,  welche  Sir
Percy  mit  ausländischen  Grassorten  zur  Verbesserung
der  Weideverhältnisse  auf  seinen  Farmen  gemacht  hat,
die  im  Durchschnitt  27  Zoll  (675  mm)  Nrorsal#  haben,
oft  aber,  wie  z.  B.  in  diesem  Jahre,  erheblich  weniger,
sind  an  sich  hochinteressant.

Der  Redner  führte  ungefähr  folgendes  aus:  „Ich
habe  mit  den  verschiedensten  Sorten  Wintergräsern
neun  Jahre  bindurch  rrkuch  boaneselt  und  habe  bis
jetzt  mehr  als  a)  als  Dauerweide
mit  solchen  Wasoct  an

Die  ersten  fünf  rrnt  habe  ich  fast  nur  Mißerfolge
  zu  verzeichnen  gehabt  zudd  habe  viele  Fehler

eemacht.  Daher  bin  ich  auch  in  der  beneidenswerten

ge,  anderen  dadurch  einen  guten  Dienst  zu  erweisen,
daß  ich  ihnen  von  den  gemachten  Fehlern  erzähle.
Ich  habe  einen  Teil  meiner  Erfolge  der  Hilfeleistung
der  Regierungssachverständigen  zu  verdanken  und
schee  diesen  aufrichtigen  Baut.  Dieser  Gongreß  hat

ch  das  Motto  gewählt:  „  ukunft  Südafrikas
sche  auf  den  Eäeen  2  dieses  Motto  unterschreibe
  ich  aus  voller  Überzeugung.

In  bezug  auf  den  Anbau  von  Grassorten  lassen
sich  allgemein  gültige  Regeln  nicht  aufstellen.  Was
auf  der  einen  Stelle  richtig  ist,  mißlingt  auf  der
anderen.  Selbst  auf  ein  und  derselben  Farm  gedeihen
gewisse  Grassorten  auf  einem  Teile  des  Ackers,  während
sie  auf  anderen  Teilen  mißraten.  Daher  ist  es  nur
möglich,  gewisse  Richtlinien  anzugeben,  welche  die
einzelnen  Farmer  bei  der  Anstellung  ihrer  Versuche
verfolgen  können.  Es  ist  nicht  ratsam,  mit  Versuchen
im  Großen  zu  beginnen,  wie  ich  es  getau  habe,  denn
das  kostet  sehr  viel  Geld;  aber  jeder  Farmer  ist  in
der  Lage,  kleine  Versuche  anzustellen.  Natürlich  darf
er  sich  nicht  durch  einige  oder  selbst  zahlreiche  Mißerfolge
  gleich  entmutigen  lassen,  sondern  muß  immer
wieder  probieren,  bis  er  das  Richtige  herausgefunden
hat.  Es  ist  auch  verkehrt,  aus  einem  einzelnen  Erfolge
  oder  Mißerfolge  endgültige  Schlußfolgerungen
Fehen  äu  wollen;  solche  sind  erst  nach  Anstellung  zahlreicher
  Kontrollversuche  möglich.

Mein  Bestreben  ist  immer  gewesen,  Grassorten
herauszufinden,  die  keiner  Schonung  und  Pflege  bedürfen,
  sondern  widerstandsfähig,  hart  und  ausdauernd
  sin

Man  darf  nicht  vergessen,  daß  die  große  Arbeit,
die  solche  Grasversuche  machen,  zu  dem  Zweck  geleistet
wird,  um  Dauerweiden  zu  schaffen.  Daher  ist  es
nicht  nur  richtig,  gu  unbedingt  erforderlich,  die
Voberekung  des  Ackers  und  seine  Bearbeitung  vor
und  nach  der  Einsaat  Wrnnnun  ebenio,  sorgfältig  auszuführen
  wie  für  Weizen  und  Kartoffeln,  bei  denen  die
Bearbeitung  nur  für  ein  Jahr,  d.  h.  ein:  einzige  Ernte
bestimmt  ist.  Das  Gras  aber  soll  Jahr  für  Jahr  auf
dem  nur  einmal  vorbereiteten  Acker  gedeihen,  und  das
Feld,  auf  dem  es  wächst,  kann  in  späteren  Jahren
nur  noch  an  der  Oberfläche  bearbeitet  werden.  Daher
ist  es  notwendig,  daß  seine  Saat  in  gründlich  vort
bereiteten  garen  Boden  zu  liegen  kommt.  Mans
lieber  ein  kleines  Stück  Feld  ordentlich  und  sachgemaß
        <pb n="586" />
        W  538  20

bestellen,  als  ein  gröheres  unter  Außerachtlassung  der
notwenbigen  Sorg
Or-  Hrdentlich  Falie  Grasfelder  machen  sich  so
gut  bezahlt,  daß  es  unter  vielen  Verhältnissen  wirtgtbe
  richtig  ist,  sie  auch  auf  bewässerten  Flächen
anzulegen  oder  ihr  Wachstum  durch  künstliche  Düngergaben
  zu  unterstützen.
Aber  Bewässerung  und  Düngung  ind  leineswegs
unbedingte  Erfordernist.  wenn  sie  sich  a  #  beahlt
  achen.  Ich  habe  in  Harrysmith  mehr  als  2000
Keres  s  (800  ha)  Dauerweiden  ohne  Bewässerung  an-*
  allerdings  in  Jahren  mit  gutem  Regenfall.
Der  südafrikanische  Farmer  kann  von  dem  Beisviele
  Australiens  lernen.  In  diesem  Lande  bezahlen
die  Farmer  5  L  und  mehr  per  Acre.  Wemn  sie  ordentliche
  Dauerweiden  darauf  angelegt  haben,  ist  das  Land
in  kurzer  Zeit  den  vierfachen  Preis  wert.  arum
sollte  in  Südafrika  nicht  ähnliches  möglich  sein,  wo
doch  die  klimatischen  Bedingungen  in  vieler  Beziehun
weniger  ungünstig  sind  als  in  Australien?  Natürli

 

kostet  die  Anlage  von  Dauerweiden  Geld  und  Arbeit.

Allein  der  Grassamen  kostet  bis  zu  2.10.—  8  (50  Al)
per  Acre  (0/4  ha).

Auf  meinen  garmen.  im  Distrikte  Harrysmith
(Oranje-Freistaat)  hab  Versuche  mit  verschiedenen
Grasarten  und  bnb  ich  ve  angestellt,  nämlich:

1.  Paspalum  Alstarum  Poir.

i  deutsch:  Riesenschwengel,
engl  7-  giga  deutsch  senschweng

4.  Festucu  intior  oder  brnteneis,  deutsch:  Wiesenschwengel,
  engl.:  Mcadom  fese
"  5.  Eine  Neu-Sceländer  Varietät,  engl.:  Chewings
eseue.

Phleum  pratense,  deutsch  und  engl.:  Timothee.

.  Avena  alrtior:  deutsch:  französisches  Reygras,

engl.  raii  (ats  gruss

*8  4k  cur.  :à  ##A

aras  engl.:  Blue  —*  *  —  biue  gramma
Lolium  multiflorum  Lam.  ober  I.  Italicum  A.  Br.,

deuih  talienisches  Nangras,  ,  engl.:  Italian  Rey
lium  perenne  deutsch:  Perenmrendes
2  engl.:  Perennial  Reyegrass.
11.  Lolium  italicum  Perennc,  deutsch:  Italienisches

perennierendes  Raygras,  engl.:  Italian  perennial  Reye-Qui

  12.  Cichorium  Intybus  L.,  deutsch:  Zichorie,  engl.:
e

Poteriu  um  ncisorba.  L.,  deutsch:  Wiesennopis
  LVIenl.  Sheepsbumett.
an

ugol  ancoohlats,  deutsch:  Echmalblätteriger
zre  en.  b  grass  oder  Lambs  tongu-15.
  Rin  sericeus,  deutst  ***
2  v“  New  South  Wales.
ium  pratense,  deutsch:  n  engl.:
Red  -  u  uyb
17.  io  ium  hbybridum  L.,  deutsch:  Schwedischer
Klee,  engl.:  Wbite  Alsike  clove
18.  Daetylus  glomerata  *  deutsch:  Knaulgras,
epe  oot.
Phalaris  bulbosa  (oder  commutata),  deutsch:
rcen  Glanzgras.
Bromus.  inermus  33  deutsch:  Grannenlose

Tre  engl.:
i  oder.  Willdenowii,

Bromus  ungsloiles  H.  B.
heutisr:  Hornschwingel,  engl.:  Br.  NHRescue  or  Prairie
Grass.

eng

22.  Phalaris  canariensis,  deutsch:  Kanarienhirse,
engl.:  Canary  grass

28.  ——  ,  gayana  Kunth,  deutsch  und  engl.:
Rhodes  Gras.

24.  Cynodon  dactylon  Pers.,  deutsch:  Hundszahn,
engl  Pemuct  duick
Holecus  lanatus,  is  Soliges  Honiggras,

—  Prieus  Fag  =  Tor
26.  l  .  *  uu  -  Straußgras,
  2gG  ing
nob  Waet  Lam.,  deutsch:  Esparsette,
engl.:  Dainfoin.

„Von  diesen  27  rten  experimentiere  ich  heute  nur
noch  mit  sechs,  und  auch  von  diesen  ewerden  höchstinm
  noch  drei  ausrangiert  w
me  nun  auf  die  Gräser  zu  frrechen,  welche
sich  bei  un  am  besten  bewährt  haben
Paspalum  Dilatatum  ist  am  woderstandssähi  ten
e  en  Dürre,  ist  also  das  beste  Sommergras.  aris
ist  am  widerstandefähigsten  gegen  Frost  und

ç  daher  das  beste  Wintergras.

GEras,  welches  sich  das

 

Tall  fescue  ist  na  cmeiner  Erfahrung  dasjenige
ze  Jahr  hindurch  am  besten
hält,  da  es  ericnss  sowohl  gegen  Dürre,  als
gegen  Frost  ist.  Ich  warne  aber  vor  Bezug  des
Samens  aus  Europa;  das  europäische  Saatgut  dieser
Grasart  hat  sich  bei  mir  nicht  bewährt.
aspalum  Virgatum  wächst  nur  im  Sommer.  Es
hat  mir  im  vorigen  Jahre  vier  Schnitte  gegeben.  Man
kann  es  auch  als  Ersatz  für  Luzerne  anbauen,  wo
Luzerne  wicht  Cedeiht.
Cockskoot  (Knaulgras)  bewährt  sich  ausgezeichnet
an  ncce  oder  schattigen  Plätzen
ecps  Burnett  ist  eine  gute  Aushilfepflanze.
Nach  meiner  Erfahrung  bewährt  sich  neu  unter
Kultur  gebrachter  Boden  besser  für  Dauerweiden  als
altes  Ackerland,  da  ersterer  meistens  unkrautfreier  ist.
Damit  will  ich  aber  nicht  sagen,  daß  nicht  unter  Umständen
  altkultiviertes  Land  vien  besser  sein  kann,  wenn
es  rein  und  frei  von  Unkraut
um  ist  die  einzige  usegar,  die  mit  Sicherheit
  im  Frühjahr  ausgesät  werden  kann,  wenn  es  auch
erst  kräftig  zu  wachsen  anfängt,  nachdem  das  notwendige
  Quantum  Feuchtigkeit  und  Wärme  darauf  gewirkt
  haben.
Zur  ungefähren  Berechnung  der  Aussaatkosten
eben,  was  einige  der  hauptsächlichsten
Brasjalnen  kosten  und  wierie
braucht  werden  sh  —  4

11

86  Vn  p  iihe
8  Ibs  per  Acr

Obekssoor=  (Knaulgras)  10  d  per  lb;  20  lbs  per  Arre.

Paspalum  Dilatatum  6  d  in  Natal,  11  d  in  Australien;
  10  lbs  per  Acre.

Paspalum  Virgatum  5’  sh  per  Ib;  10  lbs  per  Acre.

Sheecps  Burnett  (Poterium  sanguisorba)  10  d  perlb;
20  Ibs  per  Acr

Tall  rrist  (Riesenschwengel)  10  d  per  lb;  30  bis
35  lbs  per  Aerr

Es  ist  einwfeehlenswert.  von  jeder  Sorte  eine  kleine
Fläche  zum  Samenanbau  anzulegen  und  die  erforderliche
  Saat  selbst  zu  produzieren.

egenfall  auf  den  Farmen  im  Harrysmith-Distritf“

  war  in  diesem  Jahre

0  .  1  =  0,4  ha).
bftetl  9  55  per  0t.—  Aussaat  2  bis

Im  Januar  2,5  5  n  oll
Februur#  .  11,18-*
  März  416  -
-Apri  .  4  =
.  Mai  —  Im  Mau  ist  gar  kein

Regen  gefallen,  von

Ju##  16#  einschl.  Okteber

  nur  ganz  un-Fbedeutende

  Mengen.

Sa.  Jan.  bis  Ende  Okt.  19,8  Zoll  (495  mm).
        <pb n="587" />
        W  539

Vom  Mai  bis  Oktober  ist  niemals  so  viel  Regen
auf  einmal  gefallen,  daß  die  Pflanzen  wirklich  dabon
profitieren  konnten.  Trotzdem  weiden  heute  Schafe,
Pferde  und  Rinder  auf  Paspalum,  das  ohne  Regenfall
im  Frühjahr  (September  bis  Okiober)  gewachsen  ist.
Die  Tiere  sind  in  gutem  Futterzustande  und  werden
immer  besser,  und  das  Gras  wächst  auch  immer  besser
trotz  der  langen  Dürreperiode.  Das  ist  beste
Beweis  für  die  Güte  dieser  Grassorte.  Ob  dt  Gra
sich  noch  einen  weiteren  Monat  halten  wird,  wenn  6
Dürre  andauert,  kann  ich  nicht  sagen,  aber  heute  ist
es  noch  in  vorzüglichem  Zustande.  Diese  Paspalum-Weiden
  find,  zwei,  drei  und  vier  Jahre  alt.

Auf  einer  Koppel  von  150  Acres,  die  bis  Anfang
August  iberhaam  keine  Vegetation  zeigte,  begannen
lleine  Sprosse  in  Paspalum  in  der  ersten  Augtwa
hervorzusprießen  und  wurden  gierig  von  den  Schafe
gefressen.  Auf  diesem  Felde  weiden  *  seit  über
einem  Monat  100  Rinder  außer  den  Schafen,  und  die
Tiere  sowohl  wie  das  Gras  bessern  sich  von  Tag

zu  Tag

9s  habe  beobachtet,  daß  Phalaris  Bulbosn  täglich
1  Zoll  !  5  em)  wächst,  bis  es  6  Zoll  (15  cm)  lang  ist,
dann  wächst  es  sehr  langsam  weiter.  Darum  lasse  ich
die  damit  bestellten  Weiden  bald  nach  Beginn  des
Wachstums  von  den  Schafen  abweiden.  Es  ist  überhaupt
  am  besten,  sie  gar  nicht  in  die  Höhe  wachsen
zu  lassen.

Im  Juni  1911  wurde  ein  Feld  von  150  Acres
eingesät,  und  die  Saat  ging  mit  den  September-Regen
gut  auf.  Im  Januar  war  der  Graswuchs  schon  so
üppig,  daß  ich  90  einjährige  Kalben,  20  Kühe,  2  Mauke
tiere,  60  Foblensenin,  40  Ochsen  und  mehrere  Gebrauchspferde
  darauf  weiden  lassen  konnte.  Die  genannten
  Tiere  weideten  sechs  Wochen  nur  auf  diesem
Felde,  und  trotzdem  kam  das  Gras  in  Samen.  Das
heißt,  240  Stück  Großvieh  haben  sechs  Wochen  auf
150  Acres  mit  nur  vier  Monate  altem  Grase  geweidet
und  waren  nicht  imstande,  das  Gras  herunterzufressen.

Auf  einem  Stück  Land  von  300  Acres,  das  in
vier  Koppeln  von  je  75  Acres  eingeteilt  ist,  haben  sich
00  Pferde,  92  Rinder  und  840  Schafe  aut  genährt.
9  eine  dieser  75  Acres  großen  n  habe  ich

1  Schafe  hineingetrieben,  nachdem  die  große  Herde
gerausgenommen  war.  Diese  fraßen  dann  dort  vom
September  bis  Jonnar,  und  trotzdem  wuchs  das  Gras
noch  gut.  Das  Feld  blieb  dann  bis  zum  26.  April
unbeweidet,  und  an  diesem  Tage  wurden  492  Schafe
darauf  gelassen,  welche  bis  Mitte  September  dort
weideten.  Ehe  an  dieser  Stelle  eine  Dauergrosweide
angelegt  wurde,  hätte  das  Veld  nicht  ein  Schaf  p
Acre  und  Jahr  ernähren  lönnen.  während  jetzt  10  Sne
per  Acre  darauf  leben  könn

Phalaris  Bulbosa  gibt  sen  reichen  Ertrag,  daß  man
von  jeder  dieibgen  Pflanze  in  der  Zeit  vom  März
bis  November  zweimal  je  ein  Bündel  Grünfutter
schneiden  kann.  Die  Tiere  fressen  das  Gras  nicht  so
gern  wie  andere  Gräser,  aber  es  ist  doch  ein  ausgeseichnetes
  Futtergras;  man  weidet  es  am  besten  ab,
obald  die  ersten  Halme  aus  dem  Boden  heraussprießen,
und  läßt  es  niemals  in  die  Höhe  wachsen,  weil  es  die
Tiere  nicht  gerne  nehmen,  wenn  es  älter  wird.)

Von  einem  70  Acres  großen  Felde  sind  zwei
Drittel  mit  Tall  tescue-  Gras  bestellt,  der  Rest  mit

1
P-B

20
20
1
·

 

*)  Redner  hatte  einige  zweijährige  Pflanzen  von
Fhalaris  Bulbosa,  die  mit  einem  Ballen  Erde  ausgehoben
  und  in  Blechtöpfe  gesetzt  waren,  mitgeHracht.
Die  Pflanzen  wiesen  eine  fast  ungla  e  Bestockung
z  Jede  hatte  wohl  an  100  nnäherne  1  m  hohe

alme.

 

Scheaf-Burnet  und  Cocksfsoot.  Auf  diesem  Feld  weideten
900  Schafe  vom  Mai  bis  Ende  Juli  des  laufenden
Jahres  und  wurden  ohne  Beifutter  fett.  Der  Boden
ist  mittelgut  und  die  Weide  nur  15  Monate  alt.

In  einer  40  Acres  großen  Pferdekoppel,  auf  der
d46  anze  Jahr  Pferde  geweidet  eatten.  wurden  458

5  den  Winter  hindurch  gefütte

räser,  die  sich  den  5*5  grün  halten,
ain  mit  Erfolg  als  Fruscchtefen  (Vorbrände)
Verwendung  finden.  Mischung  von  Jall  fescue
(Riesenschwengel)  und  HPi#ets-  -ngus  Ocmalblätzeriger
gerich),  in  einem  60  m  breiten  Streifen  rings  um
ein  Weidefeld  ausgesät,  gibt  sicheren  Schutz  gegen  ver-—4
  Grasfeuer.  an  spart  auf  diese  Weise  allhrlich
  die  Arbeit,  welche  durch  Anlage  eines  Vorbrandes
  entsteht.

a#n  Paspalum  im  Frühjahr  mit  Mais  zusammen
  auf  neukultiviertem  Lande  einsäen.  Wenn  der
Mais  3  bis  5  Sack  per  Acre  Ertrag  bringt,  bezahlt
er  nicht  nur  die  Aussaat  des  Grases,  sondern  auch  die
notwendige  Einzäiemng.  Dieses  System  kann  aber
nur  bei  Paspalum-Gras  angewendet  werden,  weil  nur
dieses  mit  sicherer  Aussicht  auf  Erfolg  im  Frühjahr
gesät  werden  kann.

Es  folate  ein  prnr  voltrag  über  dasselbe  Thema
von  Herrn  M.  J.  Joubert,  einem  Regierungssachverstähdigen.
  Er  teilt  die  9  in  natürliche,  Dauerund
  vorübergehende  Weiden

Auf  die  natürlichen  Beiden,  welche  die  größten
Flächen  des  Landes  bilden,  müsse  in  erster  Linie  Rücksicht
  genommen  werden.  Die  Gefahr,  durch  Überstocken
der  Farmen  bee,  natürliche  Weide  zu  ruinieren,  sei
jedem  Farmer  annt,  und  er  wolle  hierüber  nicht
mehr  sprechen,  sendern  nur  darauf  hinweisen,  daß  es
richtig  sei,  nicht  zu  viel,  aber  ausgesucht  gutes  Vieh
zu  halten  und  das  Beld  in  eine  genügende  Anzahl
Koppeln  einzuteilen.

Eine  Dauerweide,  welche  ihrem  Zweck  entsprechen
solle,  müsse  ein  ausreichendes  Grünfutter  im  Spätsommer,
  Winter  und  zeitigen  Frühjahr  liefern.  Dauerweiden
  müssen  auch  bei  niedrigerer  Temperatur  wachsen
können  und  widerstandsfähig  gegen  Trockenheit  sein.

mnd,  welches  mit  Dauerweiden  oder  vorübergehenden
  Weiden  eingesät  werden  solle,  müsse
spätestens  nach  den  ersten  Regen  gepflügt  und  von
Zeit  zu  Zeit  geeggt  werden.  Man  le  möglichst  im
ersten  Jahre  kein  Vieh  auf  die  neuen  Weiden  bringen,
sondern  das  Gras  solle  zu  Hen  geschnitten  werden,
und  zwar  so  zeitig,  daß  es  mit  kräftigem  Wuchs  in
den  Winter  hineingehe.  Nach  seber  Ernte  oder  nach
jedeswoligem  Abweiden  sei  kräftiges  Eggen  angebracht.
r  Vortragende  gibt  vrrshibet  Grasmischungen

an,  de-  er  für  besonders  geeignet  für  Dauerweiden
hält,  z.  B.  für  Distrikte  mit  über  25  Zoll  (750  mm)

Regenfall:
Phalaris  bulbosa  Slbe
Festuca  gigante  -
Dactylus  glomeraaa  2  -
Plantago  lanceolata.  4=Onobrychis
  sativa  -

2
wozu  man  *  einige  lbe  Luzerne  nehme.
Auf  brackigem  #e#en  empfehle  sich  die  Aussaat
von  Salzbüschen.  Der  Oldman-Salzbusch  (Artiplex
nemulario)  sei  der  beste.

o  der  Regenfall  sehr  gering  sei,  könne  man
nicht  viel  von  Dauerweiden  erhoffen;  in  solchen  Distrikten
  solle  man  den  Boden  mindestens  ein  halbes
Jahr  vor  der  Einsaat  brachen  und  nach  dem  Trockenfarmprinzip
  behandeln.  Her  sei  es  am  besten,  Roggen
und  Raps  anzubauen.  iese  Pflanzen  seien  wider-
        <pb n="588" />
        W  540  2

standsfähig  gegen  Trocken  heit,  wüchsen  gut  auf  armem
Boden  und  gäben  reiche  Futtermassen.

In  kälteren  Distrikten,  wo  Futter  zeitiger  im
Winter  gebraucht  werde,  müsse  man  schon  Ende  Februar
  die  ersten  Parzellen  säen  und  dann  alle  2  bis

3  Bochen,  weitere  Flächen,  die  letzten  Ende  Mai.
den  westlichen  Distrikten,  wo  meist  von  Septembe
  bis  November  Futtermangel  herrscht,  brauche
man  die  ersten  Felder  nicht  vor  Mitte  Juli  bestellen.

Am  Schluß  des  kurzen  Vortrags  wies  der  Redner
auf  die  Notwendigkeit  hin,  nicht  nur  für  Futterpflanzen,
sondern  für  alle  Feldfrüchte  den  Boden  richtig  nach
dem  Trockenfarmsystem  zu  bearbeiten.  Jeder  solle
selbst  Versuche  machen  und  die  Resultate  von  richtig
bearbeitetem  und  primitiv  bearbeitetem  Ackerbau
vergleichen.

 

I  r—
1*

Die  Diskussion  im  Anschluß  an  diese  beiden
Vorträge  war  lebhaft.  Sir  Percy  Fitzpatrie  führte
in  Beantwortung  einer  Reibe  von  Fragen  folgendes
aus:  Er  könne  vorläufig  nicht  sagen,  daß  die  von  ihm
angelegten  Dauerweiden  irgendwie  Anzeichen  von  einer
beschränkten  Lebensdauer  zeigten.  Allerdings  würden
seine  Weiden  ordentlich  gelockert  und  bearbeitet.  Besonders
  Paspalum-Weiden  müsse  man  mindestens  alle
zwei  bis  drei  Jahre  kultivieren;  das  Stum  der
Gräser  sei  besser,  wenn  linstlicher  s  gegeben
werde,  aber  es  sei  erstaunlich,  wie  gute  Erfolge  auch
ohne  #ünngung  ereis  erreicht  werden  könnten.

bosa  gäbe  zweimal  im  Jahre  Saat.
Man  lasse  aber  die  Weideflächen  am  besten  niemals
in  Saat  kommen.  da  letztere  der  Pflanze  viel  Kraft
nehne.  Tall  fescue  gebe  nur  einmal  im  Jahre  Saat.
r  habe  keine  exakten  Versuche  darüber  angestellt,
wiever  Stück  Großvieh  auf  einen  Acre  Phalaris-  oder
LPaspalum-  Weide  gerechnet  werden  könnten.  Man
könne  aber  an  der  Hand  der  von  ihm  gegebenen
Zahlen  ungefähre  Resultate  berechnen.  Er  könne  mit
Sicherheit  sagen,  daß  bei  ihm  die  künstlichen  Weiden
mindestens  zehnmal  so  gut  seien  als  das  natürliche
  Veld

Es  wurde  aus  der  Versammlung  der  Antrag  gestellt,
  nochmals  bei  der  Regierung,  wie  im  Vorjahre,
um  Einstellung  von  wenigstens  10  2  in  den  Etat
für  Einrichtung  und  Betrieb  von  10  Versuchsstationen
zu  bitten.  Nicht  viele  Privatleute  seien  in  der  Lage,
so  umfangreiche  Versuche  anzustellen,  wie  Sir  Percy
Fitzpatric,  und  es  müßten  gleichzeitig  mit  den  Trockenfarmversuchen
  botanische  Versuche  ausgeführt  und  zu
diesem  Zwecke  die  Zahl  der  Regierungsbotaniker  vermehrt
  werden.  Der  Kongreß  faßte  dementsprechende
Resolutionen.

Ein  Delegierter  meinte,  es  seien  nicht  genug  Versuche
  mit  den  einheimischen  afrikanischen  Gräsern  angestellt
  worden.  Sir  Percy  antwortete  darauf,  er
habe  fremdländische  Grassorten  nicht  aus  Abneigung
gegen  die  afrilanischen  Gräser  für  seine  Weiden  ausgewählt,
  sondern  weil  in  Südafrila  nicht  ein  einziges
gutes  Futtergras  heimisch  sti  das  trotz  Dürre  und
Frost  grün  bliebe.  Er  habe  Versuche  mit  einigen
Sorten  Wit  aber  es  sei  ihm  nicht  gelungen,  eine
brauchbare  zu  finden.  Trotzdem  setze  er  die  Versuche
mit  einheimischen  Gräsern  fort.

Wenn  einzelne  Individuen  nicht  imstande  seien,
Versuche  auszuführen,  so  könnten  das  doch  sicher  die
städtischen  Verwaltungen.  Sie  hätten  große  Flächen
Gemeindeland  zur  Verfügung,  und  es  würde  so  nicht
viel  kosten,  auf  diesen  einige  Acres  Versuchsfelder  anzulegen;
  wahrscheinlich  würde  sich  das  sogar  gut  bezahlt
  machen.

 

 

Ein  Farmer  erzählte  der  Versammlung  von  den
gohen.  Erfolgen,  welche  er  mit  der  Anlage  von
alaris-Weiden  gehabt  habe.

Es  wurde  die  Frage  aufgeworfen,  ob  Paspalum
nicht  das  Wachstum  der  anderen  Gräser  unterdrücke.
Sir  Percy  gab  zu,  daß  diese  Möglichkeit  vorliege.
Er  pflanze  deshalb  Paspalum  auf  tief  gelegenen
Feldern  an.

Herr  Burtt-Davy  hat  Versuche  mit  mexikanischen
Grassorten  im  Gange  und  glaubt,  daß  es  ihm  gelingen
wird,  ein  Gras  herauszufinden,  das  auch  in  den
trockensten  Gegenden  Südafrikas  ohne  Bewässerung
angebaut  werden  kan

utterwert  oner  angegebenen  Gräser  sei  ungefähr
  eh  gleiche.  Es  sei  nicht  ein  einziges  Gras
Hete  welches  man  als  nährstoffarm  bezeichnen
müsse

Es  wurde  ferner  gefragt,  ob  eines  der  erwähnten
Gräser  in  den  südwestlichen  Distrikten  der  Kap-Provinz
bessere  Erfolge  geben  würde  als  Luzerne.  Sir  Perchy
meinte,  daß  Luzerne  noch  die  beste  Futterpflanze  jei

o  Luzerne  nicht  wachse,  solle  man  mit
versuchsn,  wo  aber  Luzerne  wachse,  golle  man  Mächt
Luzerne  anbauen.  Man  könne  ja  nebenbei  mit  Gräsern
Versuche  anstellen.

Herr  Burtt-Davy  sprach  noch  über  seine  ausgedehnten
  Versuche  mit  einheimischen  Grassorten.  Er
habe  mit  Gräsern  aus  allen  Teilen  Südafrikas  Versuche
  angestellt,  aber  nicht  ein  einziges  gesunden,  das
man  zum  Ersatz  der  fremdländischen  Gräser  verwenden
könne.  Alle  süvofrikanischen  Gräser  seien  Sommergräser.
  Er  werde  seine  Versuche  weiter  fortsetzen,
trotzdem  er  mit  vielen  Sorten  schon  seit  acht  Jahren
ohne  Erfolg  experimentiere.  Eine  südafrikanische
Grasart  werde  mit  großem  Erfolge  in  Australien  angebaut.
  Sie  sei  für  diesen  Erdteil  sehr  gut,  entspreche
aber  nicht  den  Bedürfnissen  Südafrikas.  Hier  sei  die
erwähnte  Sorte  weniger  gut  als  eine  Anzahl  anderer
einheimischer  Gräser,  und  sie  lasse  sich  überhaupt  nicht
mit  den  fremdländischen  Gräsern  vergleichen.

In  seinem  Schlußwort  führte  Sir  Percy  noch  aus,
er  habe  anfänglich  geglaubt,  Südafrika  sei  schlimm
daran,  weil  es  nicht  so  gute  Weidegräser  besitze  wie
andere  Länder.  Nachher  habe  er  aber  herausgefunden,
daß  die  Weiden  Englands  wie  der  Vereinigten  Staate#n#
von  Nordamerika  fast  gar  keine  einheimischen  Gräser
besitzen,  sondern  durchweg  mit  fremdländischen  Grassorten
  angelegt  sind.

(Aus  einem  Bericht  des  Deutschen  Landwirtschüftlichen

  Sachverständigen  für  Britisch-Südafrika.)

 

Deutsch-Westafrikanische  Bank.,)
Togo.

Wenden  wir  uns  zunächst  der  einen  Hälfte  unseres
Arbeitsfeldes,  dem  Schutzgebiet  Togo,  zu,  so  weist
nach  den  vorläufigen  amtlichen  Feststellungen  der
Landel  desselben  dem  Werte  nach  im  Jahre  1912  eine
Einfuhrziffer  von  11  427  800.“  gegen  9  620  030  im
Jahre  1011  und  eine  Ausfuhrzisfer  von  9  958  900.“
ür  1912  gegen  9  317  500  /  für  1911  auf;  also  eine
Mehreinfuhr  für  etwa  1  800  000  und  eine  Mehrausfuhr
  von  nur  640  000  ./7.  Berücksichtigt  man  bei
diesen  Ailterr  noch  diejenigen  Werte,  welche  keine
eigentlichen  Handelswerte  darstellen,  nämlich  Bargeld
bei  Ein=  und  Ausfuhr  und  Eisenbahnmaterialien  bei
der  Einfuhr,  so  ergibt  sich  sogar  gegenüber  einer

*)  Aus  dem  Bericht  über  das  8.  Geschäftsjahr  1912.
        <pb n="589" />
        W  541  25

Mehreinfuhr  im  Werte  von  über  2000  0o0  eine
Mehrausfuhr  von  nur  etwa  5

Die  Erhöhung  der  Einfuhr  “—  fast  ganz  auf
die  erfte  Hälfte  des  Jahres,  während  in  der  Kreiten
Hälfte  ein  wesentliches  Nachlassen  des  Imports  zu
beobachten  war,  da  sich  in  den  Faktoreien  wegen  verminderter
  Kauftraft  der  Eingehorenen  die  Waren  angehäuft
  hatten.  Letztere  war  eine  Folge  des  beträchtlichen
  Rückganges  der  Ernte  an  Olpalmenprodukten;
dieser  Rückgang  war  durch  außerordentlich  ungünstige
Witterungsverhältnisse  verursacht  worden.  Das  Jahr
1912,  welches  sich  in  Togo  besonders  in  seiner  zweiten
Hälfte  recht  niedeerschlagsarm  erwies,  war  erheblich
trockener  als  Vorjahr  und  bleibt  im  Regenfall
auch  *—  den  zehnmsährigen  Durchschnitt  um  etwa

25  v.

Jroche  ses  Regenmangels  haben  wir  zunächst
bei  den  beiden  Hauptausfuhrprodukten:  Palmkerne
und  Palmöl,  gegen  das  Jahr  1911  Minderzufuhren
von  1669  tons  (11  578  gegen  18247  tons)  und  von
721  tons  (32483  gegen  3964  tons)  zu  konstatieren.

Ferner  weist  die  Kopraausfuhr  mit  159  gegen
189  tons  einen  Rückgang  von  30  tons  auf,  und  die
Maisausfuhr  ist  fast  gänzlich  ausgefallen.

Anderseits  zeigt  eine  mehr  oder  werniger  erhebliche
Zuahme  die  ufuhr  von  Kautschur  mit  165  gegen
142  tons  und  von  Kakao  mit  288  gegen  230  tons,
und  als  ganz  besonders  rm—int  muß  es  bezeichnet
werden,  daß  die  Ausfuhr  Rohbaumwolle
wiederum  gestiegen  ist,  und  zwar  von  517  auf  548  tons
bei  Aleeitig,  befriedigend  er  Qualität.

Bei  rgleichen  der  obigen  Ziffern  ist  zu  berücksichigen.
  2d0h  1  Jahr  1911  für  die  Ausfuhr  besonders

ünstig  war,  und  daher  dürften  auch  im  Jahre  1912
im  großen  und  ganzen  die  Handelshäuser  noch  über
den  Durchschnitt  liegende  befriedigende  Resultate  erzielt
  haben.

Erfahrungsgemäß  muß  aber  mit  einer  längeren
Dauer  der  Niedergangsperiode  gerechnet  werden,  so
daß  die  Aussichten  für  die  demnächstige  Gestaltung
des  Geschäfts  in  Togo  nicht  besonders  günsiig  sind.
Anderseits  bieten  die  im  Monat  Dezember  erfolgte
  Wiedereröffnung  der  Landungsbrücke  in  Lome
und  die  bevorstehende  Vollendung  des  Bahnbaues  nach
Atakpame  voraussichtlich  Gelegenheit  zur  Erleichterung
und  Belebung  von  Verkehr  und  Handel.  Leider  ist
das  Projekt  der  sogenannten  Olbahn  vertagt  worden.

Übereinstimmend  mit  dem  Gesamtbild  des  Handels
in  Togo  zeigten  auch  die  Transaktionen  unserer  Niederlassung
  in  Lome  während  der  ersten  Hälfte  des  Jahres
1912  größere  Lebhaftigkeit,  um  später  nachzulassen.
Der  Gesamtumsa  af  für  1912  hielt  sich  aber  mit
30  Millionen  Mark  auf  der  Höhe  des  Vorjahres.  Die
Anzahl  der  Konten  im  Konto-Korrent=  und  Depositenverkehr
  bei  unserer  Niederlassung  in  Lome  ist  auf  330
gestie

G  Sverkassenabteilung  Aserer  Wiederlassung  in
Lome  umfaßte  de  Einleger  mit  einem
Gesamtguthaben  von  ½  12  “  2  letztere  weist
daher  für  das  ganze  Jahr  nur  eine  Steigerung  von
etwa  7000  #  auf,  was  auch  eine  Folge  der  ungünstigeren
  allgemeinen  wirtschaftlichen  Lage  der  Bevölkerung
  ist.

Die  Nettoerträgnisse  unserer  Niederlassung  in  Lome
beben  sich  auf  der  Höhe  des  vorhergehenden  Jahres
gehalten.

 

 

Kamerun.
Für  Kamerun  liegen  die  amtlichen  statistischen
Aufzeichnungen  über  die  Ein=  und  Ausfuhr  für  die
letzten  Quartale  noch  nicht  vor.  Jedenfalls  weist  der

Höhe  des  Vorjahres  ehalten  hüchn- 



Gesamthandel  aber  wiederum  eine  sehr  beträchtliche
Steigerung  auf,  da  allein  die  völlige  Inbetriebsetzung
der  Manengubabahn  erhebliche

ehrzufuhren  von
Landesprodukten  aus  dem  Innern  des  Landes  herbeigeführt,



r  Handel  in  den  hauptsächlich  in  Betracht
—  über  Duala  ausgeführten  Produkten:
Palmkernen,  Palmöl  und  Kakao,  war  während
des  ganzen  Jahres  lebhaft  und  brachte  bei  fast  ständig
steigenden  Preisen  befriedi  *  Pesultate

Der  Holzexport  dü  zngeefähr  auf  der

obwohl  die  Eisenbahn

  bedeutend  größere  Mengen  geschlagenes  Holz
aus  dem  Innern  an  die  Küste  befördert  hat;  ein  Teil
des  Holzes  kommt  aber  auf  dem  Sägewerk  in  Duala
zur  Verarbeitung.

Der  Elfenbeinhandel  liegt  dauernd  darnieder.

Der  Tabakanbau  macht  dagegen  sehr  befriedigende
  Fortschritte,  und  es  eröffnen  sich  für  ihn  nach
allgemeinem  Urteil  für  später  sehr  gute  Aussichten.

Für  das  Hauptprodukt  Südkameruns  —  Gummi
—  hielt  sich  im  erflossenen  Jahre  für  Primaware  der
Preis  zwischen  3,10  .#  und  4,20  per  Pfund.  Der
Gesamthandel  Südkamernns  erfreute  sich  auch  im  Jahre
1912  eines  weiteren  großen  Aufschwungs  und  hat  auf
Grund  der  inzwischen  erfolgten  Inbesitznahme  Neu-Kameruns
  alle  Aussichten  einer  ferneren  bedeutenden
Ausdehnung.  Mit  großem  Interesse  sieht  man  daher
der  Lösung  der  verschiedenen,  der  Regierung  in  dem
neuen  Gebiet  gestellten  Aufgaben  entgegen.  Von  besonde
  rer  Bichtialeit  ür  die  Entwicklung  des  Verkehrs
mit  ist  die  nzi  rhiste  Gründung
der  Kameruner  Flußschiffahrtsgesellschaft
Die  allgemeine  Geschäftslage  in  allen  drei  Teilen
des  Schubgebiiets  Kamerun  —  Nord-,  Süd=  und  Neu-Kameru
  berechtigt  auch  für  das  Jahr  1913  zur
*  befriedigender  Weiterentwicklung  und  Erträgni


 

 

 

 

 

Enzorechend  der  Steigerung  des  Gesamthandels
Kameruns  im  Jahre  1912  weisen  auch  die  Umsätze
unserer  Niederlassung  in  Duala  eine  Erhöhung  bis
auf  etwa  60  Millionen  Mark  auf.  Die  Eitrchnisse
stellen  sich  demgemäß  ebenfalls  in  befriedigender  Weise
höher,  hauprachiich  auf  Zinsen=  und  Diskont-Konto;
anderseits  verursacht  die  Ausdehnung  der  Geschäfte
auch  eine  Erhöhung  der  allgemeinen  Unkosten  und  Ausgaben
  für  Gehälter.

ie  Anzahl  der  bei  unserer  Niederlassung  in
Duala  geführten  Konto-Korrent=  und  Depositen-Konten
belief  sich  Ende  1912  auf  450.

Die  Gesamteinnahme  an  Provision,  Zinsen  und
Diskont  belief  sich  im  vergangenen  Jahre  auf  246720./
gegen  191246.84  im  Jahre  1911,  während  die  Handlungsunkosten
  einschließlich  der  vorweg  vorgenommenen  Abschreibungen
  151  740  /#%  gegen  101  206  4  erforderten.
Der  Reingewinn  von  94988  ./4&amp;amp;  (im  Vorjahre  90039  4#),
zu  dem  noch  der  Vortrag  von  53  274  X  aus  1911
tritt,  soll,  wie  folgt,  verwendet  werden:  10  b
Dividende  auf  das  mit  25  v.  8  eingezahlte  lnienkapital
  von  1  Million  Mark  —  26  000  A,  Tantiemen
des  Verwaltungsrates  8499  7*“2  Rücklage  50  000  /4
und  Vortrag  für  1918  64  764  M.  En#ds  1912  besitzt
die  Bank  an  leicht  greifbaren  Mitteln:  Kasse  2331  685.6.
Bankguthaben  4  857  858  und  Bechsel  818  732  M.
Ferner  hatte  sie  von  Debitoren  598  3938  .#K  zu  fordern.
Dagegen  schuldete  sie  an  Kreditoren  7  595  419  A.  Als
weitere  Verpflichtungen  kamen  binzu:  398  867.6#  Guthaben
  der  Depositäre  in  d  Lome  sowie
72  727  4  Guthaben  der  “*J  in  Lome.
        <pb n="590" />
        542  20

wWestafrinamssche  Dfianzungs-Gesellschaft
Victoria“.“")

Das  Ergebnis  des  verflossenen  Geschäftsjahres  ist
als  ein  gutes  zu  bezeichnen.
Victoria-Pflanzung.

Kakao.  Die  Regenzeit  verlief  wesentlich  günstiger
als  1911;  trotzdem  hatten  wir  stark  unter  Braunfäule
zu  leiden.  Die  Ursache  hierfür  ist  allein  in  dem  stetig
zunehmenden  Mangel  an  hingeborenen.  Arbeitskräften
zu  suchen,  wodurch  uns  eine  nachdrückliche  Bekämpfung
der  Braunfäule  unmöglich  gemacht  wurde.  Die  Arbeiternot
  beginnt  für  alle  wirtschaftlichen  Unternehmungen
  Kameruns  und  damit  für  die  ganze  Zukunft
des  Schutzgebiets  bedenkliche  Formen  anzunehmen.
Es  wird  daher  die  wichtigste  Aufgabe  aller  hierbei
interessierten  Kreise  sein,  für  durchgreifende  Abhilfe
dieses  auf  die  Dauer  unhaltbaren  Zustandes  besorgt
u  sein.  Wir  schätzen  den  Ausfall  an  der  Kakaoernte
durch  die  Braunfäule  auf  mehrrere,  hunderttausend  Mark.
Immerhin  bleibt  das  Ernteergebnis  noch  recht  befriedigend,
  denn  wir  erhielten  insgesamt  31  015  Sack  versandfertigen
  Kalao,  zu  je  50  kg  oder  6708  Sack  mehr

im  Jahre

Nachdem  6  Kataomarit  in  den  ersten  Monaten
recht  nachgiebig  gewesen  war.  erholten  sich  die  Preise
bald  wieder,  um  langsam  steigend  am  Schlusse  des
Jahres  die  Höhe  von  68  A  fuür  50  kg  zu  erreichen.
Wie  bislang,  zeigte  vornehmlich  das  Ausland  für  unseren
  Kalao  das  lebhafteste  Interesse.  So  wurden  fast
drei  Viertel  unserer  gesamten  Ankünfte  zu  besseren
aien,  als  in  Hamburg  erzielbar,  nach  England  abgesetzt


Olpalmen.  Das  Palmölwerk  mußte  Mitte  des
Jahres  wegen  einer  Reparatur  stillgelegt  werden.
Gleichzeitig  gelangte  eine  große  neue  Olpresse  und  eine
Enthülsungsmaschine  zur  Aufstellung.  Die  Unterbrechung
des  Betriebes  verursachte  bei  Palmkernen  einen  kleinen
Rückgang  der  Produktionsziffern  gegen  1911,  während
dieser  bei  Palmöl  wieder  ausgeglichen  wurde.  Wir
Seugten:  an  Palmkernen  858  Sack  zu  je  60  kg,  an
Palmöl  109  Faß  mit  insgesamt  63  000  kg.  Der  Markt
lag  für  beide  Produkte  vorteilhaft.

Kautschuk.  An  Kautschuk  wurden  3835  kg  gewonnen
  oder  fast  Zweidrittel  mehr,  als  im  Jahre  1911.
Der  Markt  zeigte  leider  eine  dauernd  rückläufige  Bewegung.
  so  daß  die  Preise  fast  den  Tiefstand  von  1908
erreichten

 

 

 

Prinz  Alfred-Pflanzung.

Der  Ausbau  der  neuen  Pflanzung  gestaltete  sich
ebenfalls  durch  die  Ungunst  der  Arbeiterverhöältnisse
zum  Teil  recht  schwierig.  Die  im  Jahre  1911  be-—5
  Vorarbeiten  konnten  aber  größtenteils  zur

ollendung  gebracht  werden.  Es  wurden  600  ha  bepflanzt,
  hiervon  5  kao,  von  denen  250  ha  mit
Hevea  durchsett  sind,  und  100  almen  mit  Kaffee
in  Zwischenkultur.  An  Gebäulichkeiten  wurden  errichtet:
ein  Sägewerk,  eine  große  Reparaturwerkstätte,  eine
Faktorei  sowie  ein  größeres  Verwaltungsgebäude.

Die  bisher  für  die  Erschließung  der  Prinz  Alfred-Pflanzung
  ausgewandten  Mittel  sind  aus  Betriebsüberschüssen
  entnommen.  Auch  in  dieser  Bilanz  wurden
150  000  ¾¼  zur  Bestreitung  der  laufenden  Bau=  und
Unterhaltungskosten  zurückgestellt.

Stand  der  Victoria=  und  Prinz  Alfred-Pflanzung
  am  31.  Dezember  1912.

die  gesamten  Kulturen  umfassen:

v*  Aus  dem  Jahresbericht  für  1912.

 

bei  der  Victoria-Pflanzung  3198  ha
:  „.urinz  Alfred-Pflanzung.  600=insgesamt
  3793  ha

Bei  der  Victoria-Pflanzung  mußten  64  ha  Kakao
abgeschrieben  werden,  2  in  der  Entwicklung  stark  zurückgeblieben
  sind.  ge  Fläche  soll  im  laufenden
Jahre  mit  Palmen  und  Vlahien  bepflanzt  werden.

Über  den  gobesste  bemerkt  die  Verwal-:
  Alle  die  Victoria-Pflanzung  End-1912
  mit  st  bilanziert)  direkt  oder  indire
aufgewendeten  Mittel  sind  aus  dem  Betriebe  be  —
worden,  während  die  Aufwendungen  für  die  Errichtung
der  neuen  Prinz  Alfred-Pflanzung  unter  den  Aktiven
erscheinen,  denens  die  hierfür  vorgesehenen  Rückstellungen
gegenüberstehen.  Das  Betriebsjahr  brachte  einen  Bruttoüberschuß
  von  1  169  462  &amp;amp;,  hierzu  Vortrag  aus  1911
201  235  /¾,  zusammen  1  370  697  Ac.  Wir  schlagen  vor:
an  Abschreibungen  90  758  eine  weitere  Nbstellung
zur  Erschlietung  der  Prinz  Mlfred-lanzn  zu  bilden
mit  450  000¼¾,  ferner  zurückzustellen  est  der  im
Jahre  1916  fälligen  Talonsteuer  mit  500  AM,  so  daß
ein  Gewinn  von  806  089  A  verbleibt,  dessen  Verwendung
  wir,  wie  Hecgt,  vorschlagen:  540  000./#1.=  18  v.  H.
Dividende,  48  480.#  =  10  v.  H.  Tantieme  an  den  Aufsichtsrat,
  217  5594  Vortrag  auf  neue  Rechnung.

 

 

Die  Prinz  Alfred-  -flanzung  ist,  wie  wir  noch  aus

der  Bilanz  erwähnen,  in  diese  mit  476  785  .#4  ein

gestellt.  Der  Landbesicz  der  Gesellschaft  steht  mit

814  489.“  ul  n  Kasse  waren  vorhanden

31  869  MA  und  an  Bankguthaben  1  127  355.#.  Diesen

lägsigen  Mitteln  und  den  243  007  .““  Debitoren  standen
1  K  Kreditoren  gegenüber.

 

Jalult-Gesellschaft.“)

Das  Resultat  des  abgelaufenen  Geschäftsjahres  ist
günstiger  als  dasjenige  des  Jahres  1911.  Die  Kopraabladungen
  waren  zwar  etwas  geringer  als  im  vorhergehenden
  Jahre,  jedoch  sind  dem  Kopra-  Konto  die
höheren  europäischen  Koprapreise  zugute  gekon

De  numsatz  in  unseren  Inschoeheeten  vet
sich  gehoben.  bgleih  das  Geschäft  in  den  Gilber
Inseln  sich  erst  in  der  zweiten  Hälfte  des  —
jahres  von  den  Folgen  der  letzten  Dürre  zu  erholen
begonnen  hat.

Unsere  Beteiligung  bei  der  Parcific  Phosphate
Company  ergab  trotz  der  geringeren  Dividende  ein
besseres  Erträgnis  als  im  Jahre  1911  infolge  der
größeren  Abladungen  von  Ocean  Island  und  Nauru.

Das  erste  mEeschäftejah  der  Westkarolinen=Gesellschaft
  b.  welcher  wir  beteiligt  sind,
hat  nahirhemät  einen  deiwe  noch  nicht  ergeben.

Der  nach  125  197  #  Abschreibungen,  darunter

20  000  N#  auf  den  Besitz  an  Staatspapieren,  verbleibende
  Reingewinn  von  999  865  4¾  soll,  wie  folgt,  verteilt
  werden:  13  v.  H.  Dividende  =  156  000.4,  130.
auf  jeden  Genußschein  =  780  000  .  Ausichtsrane,
tantieme  34  058  .44  und  Vortrag  29  807  MA.  In  der
Bilanz  per  Ende  1912  figurieren  unter  den  Aktiven
u.  a.:  Bankguthaben  355  532  4+,.  Kasse  3569  4,
Schwimmende  Produkte  367  163  ./4,  Effekten  und  Beteiligungen
  760  000  .Agenturen  in  der  Sidsee
1  405  017  &amp;amp;¾  und  Debitoren  77  060  .  Demgegenüber

!*)  Aus  dem  Jahresbericht  für  1912.
        <pb n="591" />
        W  543  20

stehen  an  Verpflichtungen:  Akzepte  261  287  .K.  Kreditoren
  151  454  .%  und  der  für  die  Auszahlung  der
Dividenden  und  Tantiemen  benötigte  Betrag  von
970  058  ..

*  *
*

Die  Aussichten  für  das  laufende  Jahr  werden
von  der  Verwaltung,  soweit  sie  bis  jetzt  darüber  urteilen
  kann,  als  günstig  bezeichnet.

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Kokaoo-Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republikh
m  ODärz  1913.“)

 

Bestimmung  März  3  -  bis  *ee
Ver.  St.  von

Amerika  646  475  148  556  2021  196  433  968
Deutschland  27165  6794  333  460  70  311
Frankreich  37715  19881  350  261  75  576
Im  ganzen  761  355  174  691  2  704  917  579  850
Im  Vorjahr  1186  628  238  509  3  771  744  756288

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  San  Domingo.)

Kahaomarkt  aouf  Cevion.“*)

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Colombo  berichtet  über
die  Kakao-Ausfuhr  aus  Ceplon,  während  der  Monate
Jomur  bis  März  1913  folgend

Vom  1.  Januar  bis  31.  uns  1918  betrug  die
Ausfuhr  von  Ceylon  34  591  cwis  gegen  26  856  cyts
Kakao  im  Vorjahre.

Die  Ausfuhr  nach  den  Hauptabsatzländern  stellt
sich  in  dem  gedachten  Zeitraum  19183  (und  1912),  wie
folgt:  Großbritannien  24  366  (15  804)  cwts,  Deutschland
  3146  (2029)  cis,  Verein.  Staaten  von  Amerika
1721  (1607)  cuts,  Straits  und  China  1506  Ga  erue,
Frankreich  1410  (111)  ewts,  Belgien  400  (879

achfrage  lag  hauptsächlich  für  mittlere  *'  geringere

  Sorten  vor,  ohne  jedoch  ganz  befriedigt  zu

werden.  Die  Qualitäten  waren  im  allgemeinen  gut,

obschon  vereinzelt  Tlagen  über  Schimmel  in  den  Bohnen

laut  wurden.

ee  Preise  waren  ziemlich  stetig  und  zogen  gegen

Ende  der  Berichtsperiode  etwas  an.  Man  bezahlt  heute:
für  guten  Plantagen-Kakao  52  bis  54  Rs.

-  angeborenen-Kakaoo  48  -  49

Refuse  33.  35
Die  von  der  Herbsternte  herrührenden  Vorräte  sind
fast  gänzlich  geräum  ie  Frühjahrsernte,  die  in

ungefähr  v
Wetter  weiter  günstig  bleibt,  befriedigend  ausfallen.
(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Calcutta
vom  28.  April  1913.)

 

stiakaogʒufuhr  in  Bahla  1912/13.““)

Die  Kakaozufuhren  während  der  Ernte  1912/18
betruge

Wu.  Mai  9875,  Juni  32  459,  Juli  371447,  August
25  643,  September  13  985,  2  ktober  338  512,  November
57  848,  Dezember  86  542  S

1913:  Januar  47  617,  Februar.  282638,  März  9836,
April  1765  Sack.

Zusammen:  384  792  Sack.

)  Vgl.,„D.  Kol.  BI.-  1913,  S.  451.
-D.  Kol.  Bl.-  1913.  S.  210.

“)  Val.-  S
***"“)  BVgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  414.

 

Die  Zufuhr  hu  aum  114  995  Sack  hinter  der
vorjährigen  Ernte
(Bericht  k456  uijserl.  Konsulats  in  Bahia
vom  7.  Mai  1913.)

K##vkackhultur  in  Surinam  1912.

Die  Dürre,  die  Ende  1911  die  Kakaokultur  in
außergewöhnlichem  Waß  schädigte,  hielt  in  den  ersten
Monaten  des  Jahres  1912  an,  mit  der  Folge,  daß
viele  Bäume  abstarben.  Trotzdem  brachte  die  Dürre
den  Bäumen  einen  Vorteil:  die  Krulloten  wurden
weniger,  selbst  auf  den  Plantagen.  auf  welchen  die
Bäume  nicht  eingekappt  waren.  Die  llotenkrankheit
zeigte  sich  zrinhe  in  leichter  und  schwerer  Weise.

Durch  das  günstige  Wetter  in  der  Mitte  des  Jahres
konnte  noches  ein  thiemlich  gutes  Produkt  geermet  werden.
Die  große  E  darf  aber  nicht  vor  Juni  1913  erwartet
  —  eEder-  Versteinerung  der  Früchte  laufen
in  der  Zeit  viele  Klagen  ein.  Auf  einer  Plantage  soll
die  Versteinerung  sogar  85  v.  H.  betragen  haben.  AuchZ
die  „Thrips“-Plage  läst  sich  in  den  letzten  Tagen
wieder  fühlen.  it  Ausnahme  einiger  Bakovenplantagen,
  auf  welchen  als  Zwischenkultur  angelegt
  wurde,  war  die  Anpflanzung  nicht  nennenswert.

fza#  Marktpreis  beträgt  jetzt  66  Ct.  für  1  kg.

Di-  Ausfuhr  in  den  letzten  zehn  Jahren  war
folgende:

 

Sack  von  100  kg.  Sack  von  100  kg.
1908.  22  085  1908.  16  992
1904  8540  1909.  18  971
1905  16  818  1910  20  425
1906  14  806  1  1911  15  939
1907  16  258  1912  9622

(Aus  dem  Handelsberichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Paramaribo  für  1912.)

Gummimarkt  auf  Ceylon.“)

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Colombo  berichtet  über
die  Ausfuhr  von  Gummi  aus  Cehylon  während  der
Monate  Jannar  bis  März  1913  folgendes:

Die  Gesamtausfuhr  von  Gummi  aus  Ceylon  belief
sich  während  der  Monate  Jannuar  bis  März  1913  auf
5692  630  lbs.  gegen  3  109  446  lbs.  in  der  gleichen  Zeit
des  Vorjahres.

Die  Hauptabsatzländer  waren  in  dem  gedachten
Zeitraum  1913  (und  1912):  Großbritannien  2946  255
6  1  23)  #be.,  Vereinigte  Staaten  von  Amerika
1  949  901  (987  216)  lbs.,  Belgien  600  557  (408  352)  lbs.
Australien  74871  (26  754)  Ibs.,  Japan  53218  (2181)  Ibs.,
Deutschland  23963  32  n.  Italien  22  460  (46  )
lbs  Ofterreich  20  419  (

arkt  war  64  *  tsperis2=  ziemlich
ruhig  Die  Preise  standen  Anfang  Januar  auf
8.128  Rs.  für  „fine  pale  Crepe“,  fielen  aber  gegen

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  242  f.
        <pb n="592" />
        G  544  20

Ende  März  langsam  auf  2.70  Rs.  Reges  Interesse
war  für  feine  geräucherte  Ware  (ribbed  smoked  sheets)
vorhanden,  die  zu  einem  Aufschlage  von  5  Cents  ni

bie  genannten  Werte  für  „fine  pale  Crepe“  gehandelt
urde.

In  den  Colombo-Auktionen  wurden  am  1.  Januar
bis  81.  März  folgende  Quantitäten  angeboten  und
verkauft:

 

1913  1912
Ceylon  =  Gummi.  2  490  566  lbs.  1  223  510  lbs.
Straits=  Gummi  401  099  =  812  812
2891  665  lbs.  1  536  822  lbs.

oder  1291  engl.  Tons  gegen  586  Tons  im  Vorzjahre.
Die  Durchschnittsmenge  des  wöchentlich  zur  Versteigerung
  gelangenden  Kautschuks  war  108  Tons  gegen
57  Tons  im  Vorjahre.
(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkensulats  in  Calcutta
vom  28.  April  1913.)

 

Gummiernte  und  prelse  des  Rmazonenstromgeblets
von  Juli  1911  bis  Oärz  1913.

Die  Ernte  1911/12  (uli—Juni)  mit  einem  Ergebnis
  von  39  704  r  wies  gegen  die  Ernte  1910/11
mit  einer  Produktion  von  37  132  t  eine  Zunahme  von
2572  t  auf.  In  den  ersten  neun  Monaten  des  Erntejahres
  1912/13  sind  34  159  4,  bereits  3577t  mehr  als
in  dem  gleichen  Zeitraum  des  Jahres  1911/12,  an  den

arkt  gekommen.

Die  fehlenden  Monate  werden  wenig  begen  die

lorrespondierenden  des  vergangenen  Jahres  a  bfallen,

so  daß  ein  Mehr  von

fast  10  v.  H.  gegen  die  vorjährige
  Ernte  bestehen  bleibt.

Es  muß  aber  dahingestellt

  bleiben,  ob  die  kommende  Ernte  sich  auf  gleicher
Höbe  halten  können  wird,  jedenfalls  erscheint  dies

mehr  als  zweifelhaft,  wenn  keine  Besserung  in  der
Preislage  eintritt.

Die  Gesamthroduttion.  verteilt  sich  auf  die  verschiedenen

  (Flüsse,  w

a)  Staat  zunere  geinschl.  Freistaat  Acre,

b)  Staat  Par##

p)  Republik  Pem.

 

1910/11  1911/12  1912/18  bis  81.3.18
Gummi  Cauche  Gummi  Cauche  Gummi  Cauche
a)  Purus/Acre  10  001  2140  9989  2007  9564  25838
ba  weira  .  8824  1181  4114  1604  3382  1696
.  4233  547  4  249  586  3  512  866
Nio  Negro  562  14  827  11  299  13
b)  Tapafos  ....
ngu  «.  -  «  -  -
Inselgebiet  «  8  579  1498  9  154  1749  7212  1278
Tocatins  Z
c)  Peru  3771  1282  4105  1  859  3387  917
30  470  6662  82  388  7316  27  856  6808
—  —
87  132  t  39704  t"  84  159  t

Die  Preise,  die  während  der  Ernte  am  hiesigen
Platze  für  sogenannte  „fein  Par“-Qualität  bezahlt
wurden,  bewegten  sich  im  Jahre  1611/12  für  Insel
fein  zwischen  N  und  g  0,  für  Sertao
fein  zwischen  2  58100  und  738345550.  K.  den  Monaten
  Juli  1912  bis  März  19138  für  Insel  sem.  zwischen
Rs.  38800  (im  März  1918)  und  Rs.  58100  (im  August
1912),  für  Sertao  fein  zwischen  Rs.  45  400  (im  März
1918)  und  Rs.  61200  (im  August  1912).

Auf  Grund  vorstehender  Preise  und  unter  Berücksichtigung
  der  bestehenden  Differenzen  zwischen  Sertao
und  Insel  fein  und  mittelfein  sowie  zwischen  fein  und
Sernamby  (minderwertige  Qualität)  ergibt  sich  als
aunähernder  Wert  der  gesamten  Gummiernte
Betrag  von  rund  zweihundertsiebzig  Millionen
7  (#e  Ausfuhrzoll)  gegen  rund  dreihundert
Millionen  Mark  im  Jahre  vorher.

Der  Durchschnittspreis  für  ein  Kilogramm  Gummi
im  Emnteiahr,  gtbe  (1910/11)  betrug  für  Sertao
gein.  0  5#620  (Rs.  78825),  Insel  fein  Rs.  41480

s

Die  *  den  Konsummärkten  bezahlten  BPreise  bewegten
  sich  in  der  Zeit  von  Juli  1911  bis  März  1913
in  Liverpool  für  Sertao  zwischen  3  ch  8½  d  (März
1913)  und  4  sh  10½  d  (März  19t2,  für  Insel  zwischen
3  ah  8½  d  (März  1913)  und  4  ah  10½  d  (Au  aetx  1912):
in  New  York  für  Sertao  zwischen  S9c  (März
und  122  e  (auzust  1  912½  für  aͤrht  zwischen  88  c
(März  1918)  und  118e  (August  1912

)  13  (Mlreis)  Papier

 

 

 

etwa  1,37.4.

 

Die  Hoffnung  auf  höhere  Preise  hat  sich  nicht  erfüllt.
  Zwar  ist  der  größte  Teil  der  Ernte  Juli  1912
bis  Juni  1918  noch  zu  Preisen  an  den  Konsum  gelangt,
  die  den  Produzenten  Rechnung  lassen  und  deren
Erlös  genügte,  um  die  dafür  angewendeten  Kapitalien
und  Kredite  abzudecken,  aber  dieser  Erlös  war  nicht
ausreichend,  um  rückständige  alte  Schulden  abzutragen.
Moratorien,  Zahlungseinstellungen  und  Zusammenbrüche
  sind  daher  in  letzter  Zeit  keine  Seltenbeit
gewesen.  Der  weitere  Rückgang  der  Gummi-=preise
  bietet  für  die  Zukunft  des  Nordens  düstere

Ausblicke,  denn  die  zur  Zeit  erhältlichen  Werte  lassen
eine  Berechnung  für  die  Arbeit  und  Kosten  der  Produktion
  nicht  mehr  zu.

Um  die  Krise  des  Nordens  nicht  zu  vergrößern
und  um  den  Parägummi  im  Einstandswert  konkurrenzfähig
  mit  den  Ceylonprodukten  zu  machen,  werden
allerlei  Maßnahmen  erwogen.

Das  große  Projekt  der  -Defeza  de  borracha-  der
Federal  Nem  bleibt  in  seinen  Wirkungen  hinter
den  ausgewendeten  Mitteln  weit  zurück  nur  ein  gang
verschwindend  kleiner  Teil  der  bewilligten  Summen
kommt  dem  Produzenten  direkt  zugute.  Die  beste  Abhilfe
  wird  in  einer  Herabsetzung  der  hohen  Ausfuhrzölle
  und  der  Einfuhrzölle  für  Lebensmittel  gesehen.
Die  an  die  großen  Gummidistrikte  angrenzenden  Länder
Bolivien  und  Peru  haben  ihre  ohnehin  niedrigeren
Ausfuhrzölle  in  letzter  Zeit  weiter  heruntergesetzt.

In  jüngster  Zeit  ist  das  Projekt  einer  Uniformisierung
  aller  hier  an  den  Markt  kommenden  Oualitäten
durch  obligatorische  Ablieferung  zum  Reinigen  und
        <pb n="593" />
        W  545  20

Waschen  mehr  hervorgetreten.  Während  heute  noch
alle  Sorten  von  Para#  „Type“  sind,  die  auf  Termin
verkauft  werden  können  und  deren  größter  Teil  durch
Lagerung  nicht  an  Qualität  verliert,  würden  durch

n  Waschzwang  die  Typen  zerstört  und  eine  Qualität

den  Baonh  werden,  die  weder  eine  lange  Lagerung  verträgt,

  noch  als  „Standard  Qualität"  —  bekannt
ist,  um  anders,  als  es  jetzt  mit  Leplon  ummi  der  Fall
ist,  in  Auktion  verkauft  werden  önnen.  Dazu
kommt,  daß  für  die  Einri  fchtung  Folcher  Beschereien
und  für  das  jedesmalige  Waschen  eine  Abgabe  erhoben
werden  müßte,  die  unverhältnismäßig  höher  sein  würde
als  die  Kosten  für  die  gleiche  Manipulation  seitens
*  mit  viel  billigeren  Kräften  arbeitenden  Industrieänder.


Die  fremden  Gesellschaften,  die  angekaufte
Gummiwaldungen  explorieren,  haben  auch  weiter  mit
wenig  oder  gar  keinem  Resultat  gearbeitet.

(Nach  einem  Berichte  des  Laiterl  lonulats
in  Par#á#  vom  18.  April  1

 

 

Der  niederländische  Kautschuhmarkt  im  Jahre  1912.

Die  lebhaften  Bestrebungen  zur  Bildung  eines
Kautschukmarkts  in  Amsterdam  sind  nicht  ohne  Erfolg
geblieben,  wie  aus  den  nachstehenden  Ziffern  herrorgeht.
  7  wurden  verkauft.  im  Jahre  1  000  kg,
1909.  50  o00  kg,  1910:  100  000  kg,  1911:  22  6  P.
1912:  494  000  kg.

Die  in  Amsterdam  bestehenden  starken  finanziellen
Interessen  an  ostindischem  Plantagenkautschuk  weisen
diese  Stadt  naturgemäß  auf  die  Entwicklung  eines
Marktes  für  diese  utschukart  hin,  während  in
Rotterdam  vorzugsweise  wilder  Kautschuk  gehandelt
wird.  Zwar  wurde  das  Erzeugnis  der  ostindischen
Convergementsplanfagen.  das  im  hre  1911  ganz
auf  den  Amsterdamer  Markt  gebracht  worden  war,  im
Jahre  1912  zum  Teil  in  Rotterdam  verkauft;  gleichwohl
  stellte  sich  in  diesen  beiden  Jahren  das  Verhältnis
zwischen  Plantagenkautschuk  und  wildem  Kautschuk  in
Amsterdam,  wie  folgt:  es  wurden  verkauft

Nach  anderen  Angaben  wurden  im  Jahre  1912
etwa  481  500  kg  Plantagenkautschuk  und  111  700  kg
wilder  Kautschuk,  also  zusammen  543  200  kg  angeboten.
Der  im  Jahre  1912  angeführte  Plantagenkautschuk  bestand
  u.  a.  aus  etwa  324  000  kg  e  ·0  kg

Manihot.  Die

ah

ng  des  Lageanenes  sehr  Lialeon  aewee  Der
fand  zum  größten  Teil  im  Wege  der  Einschreibung
  statt  (881  000  kg  Plantagenkehesscher  und
44  000  kg  wilder  Kautschul),  nur  kleine  Mengen  wurden
  aus  freier  Hand  verkauft  (40  000  kg  Plantagenkautschuk
  und  29  000  kg  wilder  Kautschuk).  Die  Amsterdamer
  Preise  waren  durchweg  sehr  befriedigend,
großenteils  sogar  höher  als  die  auf  ausländischen
Märt  ten  erzielten.  Der  Durchschnittspreis  für  50  kg.

trug  G0r  lL  für  Plantagenficus  270  fl
u  für  unfchreev

Die  aelen  anbone  des  angeführten  Kautschuks
wird  im  allgemeinen  gelobt.  Dagegen  wird  noch  vielsach
  über  wangelhaste  Sortierung  und  Verpackung  geklagt.
  In  den  grcilipten  Kreisen  hält  man  denn  auch
eine  Anderung  der  schäftsbedingungen  dahin  für
wünschenswert,  daß,  wie  es  anderwärts  schon  der  Fall
ist,  d  Verläufen  auch  „gute  Verpackung“  zu  liefern  hat.

Auch  der  Markt  in  Rotterdam  hat  sich  sowohl
hinsichtlich  ver  Menge  der  Zufuhren  wie  hinsichtlich

 

 

der  erzielten  Preise  günstig  entwickelt.  Es  wurden
angeführt:
Herkunftsland  *m'  111  1010%
Afrika.  (Kon  o.  Mozambique,
  Sudan)  680  000  650  000  768  000
Ostindien:
Plantagenerzeugnis.  420  000  187000  65  000
Busscherzeugnis  75  000  238  000  190  000
Borneo  120  000  26  000  18000
Südamerika  80  000  98  000  102000

 

Zusammen  1375  000  1199  000  1138  000

Die  Bewegung  der  Preise  für  die  wichtigsten
Kautschukarten  auf  dem  Rotterdamer  Markte  im  Jahre

 

 

 

 

 

 

 

im  Jah  Mantagenkautschuk  wllder  Kautschut
n  Jahre  k  kg  1912  ist  aus  nachstehender  Tabelle  ersichtlich.  Die
1911.  121.000  105  000  Zahlen  beziehen  sich,  soweit  nichts  anderes  angegeben
1912.  121.000  73.000  ist,  jeweils  auf  den  Monatsanfang.
Preise  für  50  kg  in  fl.
S  C„  %  2  68  /z
Art  EIEIIILIZLILEIEIIEIEäIIIIE—
EBEEIEIIIIEIIIEIEIIIEIIIIIIIII
I  l  !  l  «-Oberer
  Kongo  la  rot..  304  305  1  305  310  332  1  306  285  262259  1  279  256  260  272  270
fchwarz.  308805  804  305|335/295  298  275  272280  250  268269  #  270
-  -  ##  ..:  5  252  250  252252  224  220  202  200  215  205  210  222  220
ma  —  285  286  200240  215  224  226243  2  220/235  25
As  11  .  124  126  6  128  180  135  128/  120  110  110  133  125  120  135  130
Hevea  Blatt  geräuchert.  360|  86049  #/  350  350  320  I  300  300  309  300  289  275  305  297
=  erepe  .  350  355  340  350  350  320  305  309  3071  295  275271290  295
*  JZeräuchert  342  345  835  340  340  306  300  1  298  200  —  5  281  280
Ficus  crepe  J  286  286  299  310  300  286  298  284  2  280  260  252  285  275
astilloo  265  263  248  288.  275  260  l  940000  i  255  1  248  225  I  245245
I  .  l

 

Balata.  Die  Preise  für  Surinamblatt  schwankten
erheblich.  Von  235  bis  250  fl  zu  Anfang  des  Jahres
gingen  sie  allmählich  bis  auf  etwa  205  fl  im  Herbite
zurück,  um  sodann  innerhalb  kurzer  Frist  wieder  au
etwa  220  fl  zu  steigen.  Das  Jahr  schloß  mit  Ver
käufen  zu  230  fl  loko  und  zu  225  fl  Lieferung  1918.

 

 

Infolge  der  großen  Trockenheit  in  Surinam  betrugen
die  Anfuhren  der  Ernte  1912  nur  ungefähr  350  Tonnen.
(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Amsterdam.)
        <pb n="594" />
        W  546  20

Der  Bandel  Sübnigeriens  1911.

Der  Handel  Südnigeriens  hat  sich  im  Jahre
1911  vert  ünstig  entwickelt  und  sogar  das  Ergebnis
des  vorzü  lichen  Wirtschaftsjahres  1910  —  wenn  auch
nicht  erde  Aich  —  übertroffen.

Gesamthand  eh  geusschliehlich,  Metallgel,
—i  ind  Silberwaren)  betrug  1  &amp;amp;  gegenüber
  10  380  822  K  im  Jahre  1910;  #  *  Gesamteinfuhr
  5234  874  gegenüber  5122  8370  2  im  Jahre
1910,  die  Gesamtausfuhr  5854  101  8&amp;amp;  gegenüber
5  256  52  "  im  Jahre  1910
auptausfuhrartikel  gibt  die  nachsin
  f

 

stehende

Menge  11  #  Mengens
tons  8  tons  r

Palmkerne  176  390  2574  405  172  998  2  450  815

Palmöl  77  180  1  696  875  869  1742  234

Kakao.  9  858774  164  664  6  56rv  181  101  150
cw  ewt

Mais,  Korn.  17337  3128  101  917  16689

Baumwolle  19  984  66935  22  128  78  478
Ibs  lbs

Kautschuk  2  164  286  179  352  2  634  028  811  691

Die  besonders  große  Zunahme  des  Kakaoexports

ist  auf  erhebliche  Vergrößerung  des  Anbaus  von

Kakao,  insbesondere  seitens  der  Eingeborenen.  zurück-#uführen.

  Der  stark  e  Rückgang  im  Maisexport  erklärt

  sich  aus  der  Tatsache,  #n  Mais  in  erheblich

größeren  Quantitäten  von  den  Eingeborenen  verbraucht
wurde  und  auf  den  einheimischen  Märkten  zum  Teil
höhere  Preise  als  bei  der  Ausfuhr  erzielte.

An  dem  Gesamthandel  war  das  britische  Weltreich
  mit  61,8  v.  H.  (1910:  63,1),  (darunter  Großbritannien
  mit  53,3  v.  H.  I1910:  550,  Deutschland
mit  31,1  v.  H.  (1910:  28,3)  beteiligt.  Die  Einfuhr  von
Deutschland  stieg  um  60  000  2  oder  9,2  v.  H.  gegen
über  dem  Vorjahre,  die  Ausfubt  nach  Deutschland

106000e  eenl

Der  Ertrag  der  *  blieb  fast  Oann  auf  der
Höhe  des  Vorjahres:;  —  obetrug  1  441  775  2&amp;amp;  gegen
1  441  308  8  im  Jahre  19

Die  Enn  Zare  1910  der  Eisenbahnen  waren
gut.  Die  Gesamteinnahmen  betrugen  307  300  L  gegen
253  605  S  im  Jahre  1910,  die  Gesamtausga  en
175  688  L  gegenüber  157  868  L  im  Jahre  1910.
ete-Uberschuß  betrug  1911:  131  612  L  gegen  191e%

5  737  L.  An  Passagieren  wurden  496  871  befördert
“  387  667  (1910),  die  Einnahmen  aus  Fahrpreisen

 

tiegen  von  50  324  L  des  Jahres  1910  auf  64  500  S

im  Jahre  1911.  Der  Tonnengehalt  der  Frachtgüter
betrug  251  082  gegen  207  210  im  Jahre  1910,  die
Frachteinnahme  237000  L  gegen  196  938  S  im
Jahre
(Nach  d.  Trade  Statistical  Abstract  von  Südnigerien
  Nr.  2  vom  31.  Dezember  1911.)

 

Der  Hbandel  von  Tripolis  im  Jahre  1912.

Die  italienische  Zollbehörde  in  Tripolis  hat  die
Ein=  und  Ausfuhrwerte  für  den  Hafen  von  Tripolis
für  das  Jahr  1912  (in  Lire)  wie  folgt  festgestellt:
Einfuhr  27  781  985,  Aus  fuhr  4  028  520  Lire,  zusammen
  31  810  505  Lire.

Da  der  Handelsverkehr  in  den  übrigen  Zollstätten
(Nebenhäfen  Tripolitaniens),  Zuara,  Homs,  Sliten  und
Misurata,  im  Vergleich  zu  Tripolis  felbst.  verschwindend
ist,  so  geben  die  obigen  Zahlen  im  wesentlichen  ein

 

Bild  der  Handelsbewegung  des  Verwaltungsbezirks
Tripolitanien,  des  früheren  türkischen  Vilajets  Tripolis,
für  das  verflossene  Jahr.  Die  umfangreichen,  der  Versollung
  nicht  unterliegenden.  Regierungs=  und  Militärdieferungen,
  an  denen  Deutschland  in  erheblichem
Maße  beteiligt  ist,  sind  in  den  obigen  Zahlen  naturgemäß
  nicht  eingeschlossen.

Die  un  Stcuste  gibt  für  1909  den  Wert  der
Einfuhr  ouf  1  00  Franken  an  und  den  Wert  der
Ausfuhr  auf  Lesel  Franken.

Für  1910  liegt  die  türkische  Handelsstatistik  noch
nicht  vor.  Sie  dürfte  keinesfalls  erheblich  von  den
Werten  des  Jahres  1909  abweichen.

Die  ist  1909

das  ist  in

aus  dem  Hafen
Abschluß  von

Jahre  1909
Darniederder
  Unter-Innern
  und

erwarten  war.
Linie  die
von  rohen
1
        <pb n="595" />
        W  547  20

Seidengeweben,  Wollteppichen,  sehr  günstige  Verkaufsabschlüsse
  erzielt  worden  sein.  Deutschland  ist  an
der  Ausfuhr  aus  Tripolitanien  in  den  oifiziellen
Statistiken  nach  wie  vor  nicht  oder  nahezu  nicht  bebilige
  *)  Die  Schwammfischerei,  die  den  deutschen
mdel  bisher  in  erster  Linie  intereikierte.  lag  während

n  Jahres  1912  still,  so  daß  sich  der  Schwammexport
auf  frühere  Ankäufe  und  Egelbestan  beschränkte.
Die  Wiedereröffnung  der  Schwammiischerei  wird  nunmehr
  als  bevorstehend  bezeichnet.  Nach  der  langen
Schonung  ist  bei  einigermaßen  günstigem  Wetter  für
1913  eine  verhältnismäßig  reichliche  Schwammernte  zu
erwarten

Die  Halfa-(Spartogras-)Ausfuhr,  bisher  ausschsietich
  7  England  gerichtet,  die  während  des  Jahres

ebenfalls  unterbrochen  war,  hat  seit  dem  Mainne
Be  Jahres  in  beschränktem  Maße  mit  alten,  nach
England  verkauften  Lagerbeständen  langsam  wieder
eingesetzt.  Von  dem  diesjährigen  Produkt,  das  infolge
der  reichen  Regenmengen  eine  ausgiebige  Ernte  versprechen
  würde,  sind  bei  den  andauernd  hohen  Arbeitslöhnen
  und  Transportkosten  bisher  nur  unerhebliche
Mengen  auf  den  Markt  gebracht  worden.  Zum  ersten
Male  ist  indes  seitens  einer  Halfa-  Exportfirma,  allerdings
  von  Tunesien  aus,  eine  kleine  Menge  Halfa
direkt  nach  Deutschland  gesandt  worden.

Die  Aussahr  anderer  Landesprodukte  (Orangen,
Zitronen,  Saisonkartoffeln,  Felle,  Wolle,  Kleinvieh  usw.)
nach  Deutschland,  die  sich  bisher  auf  unbedeutende
Versuche  buisrete  dürfte  einer  wesentlichen  Steige
rung  erst  in  ren  Jahren  Hand  in  Hand  mit
erhofften  brbicin  der  Land-  dan  Viehwirtschunt
zugänglich  sein

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsuls  in  Tripolis.)

 

 

Angola.
Vorschriften  für  die  Fischerei  mit  Schleppneten
  auf  Dampfschiffen  im  Meere  von  Angola.
Durch  Verordnung  der  Portugiesischen  Regierung
sind  unter  Bezugnahme  auf  die  Verordnung  vom

 

17.  August  1912")  Vorschriften  für  die.  Seefischerei  in
der  Provinz  Angola  mit  Dampfern,  die  Schleppnetze
anwenden,  erlassen  worden.  Danach  darf  das  ie
auf  solchen  Dampfern  an  der  Küste  der  Provinz  Angola,
außerhalb  der  portugiesischen  Gewässer,  nur  unter  den
allgemeinen  Bedingungen  der  Vorschrift  für  den  Verkehr
  auf  dem  Meere  erfolgen.

Die  Gesuche  um  Er  ubniserteilung  sind  durch
Vermittlung  des  Seedepartements  der  Provinz  an  den
Generalgouverneur  von  Angola  zu  richten.  In  dem
Gesuche  muß  angegeben  sein,  welcher  Hafen  als  Ausrüstungshafen
  für  die  betreffenden  Schiffe  zu  gelten
hat.  Als  Ausrüstungshäfen  im  Simme  dieser  Vorschrift
gelten:  Loanda,  Cabinda,  Lobito  und  Benguela.
Die  Erlaubniserteilungen  gelten  *  ein  Jahr;  ohne
Erlaubnisschein  darf  niemand  die  Fischerei  ausüben.

Die  die  Fischerei  ausübenden  Dampfer  sind  von
der  Zahlung  der  Ein=  und  Ausgangsgebühren  in  den
Ausrüstungshäfen  befreit.

Die  Eigentümer  von  Dampfern,  die  in  der  Ausübung
  anderweitiger  Fischerei  zeitweise  Verwendun
finden,  können  ihre  Dampfer  für  die  Ausübung  der
Fischerei  mit  Schleppnetzen  für  diejenige  Zeit  einschreiben
  lassen,  in  der  sie  ihre  elenihsche  Fischerei
nicht  ausüben,  wobei  sie  allen  Bedingungen  dieses
Reglements  genügen  müssen  und  ihm  für  diese  Zeit
unterworfen  sind.  iario  do  Governo.)

Britisch  -Westafriha.

Ausgabe  neuer  Silbermünzen.

In  London  ist  unter  der  Aussicht  des  Staatssekretärs
  der  Kolonien  ein  behördlicher  Ausschuß  gebildet
  worden,  der  die  Ausgabe  neuer  Silbermünzen
  für  Britisch-Westafrika  in  die  Wege  leitet.

ie  neuen  Münzen  werden  als  Florins,  Schillinge,
diudreibenerstck  1#  bezeichnet.  Ihre  Ausgabe

die  Frage  der  Ausgabe
sonst  wünschenswerter  barer  Zahlungsmittel  prüfen.

 

Vermischtes.

Deutsches  Konsulat  in  Obonrovia.

Infolge  Beurlaubung  des  bisherigen  Konsulatsverwesers
  Freiherrn  Grote  ist  die  weitere  Verwaltung
  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Monrovia
  dem  zuletzt  im  Katanga-Gebiet  tätig  gewesenen
  Vizekonsul  Büsing  unter  Verleihung  des
Charakters  als  Konsul  übertragen  worden.

Die  Ugandao-ElIsenbahn  im  Jahre  1912.

Die  Uganda-Eisenbahn,  die  seit  Eröffnung  im
Jahre  1903  sich  ihrer  Aufgabe  stets  gewachsen  gezeigt

 

5  Die  Ausfuhr  aus  dem  Hafen  von  Tripolis  nach
Deutschland  betrug  nach  den  #fstellungen  der  Zolldirektion:
  15  kg  Straußenfedern  und  29  kg  Antilopenhörner
  im  Werte  von  1000  Lire,  200  kg  Kaktusfeigenblüten
  im  Werte  von  102  Lire,  3000  kg  bittere  Orangenschalen
  im  Werte  von  4500  Lire,  9700  kg  rohe  Ochsenund
  Kuhhäute  im  Werte  von  11  150  Lire:  zusammen:
12  944  kg  im  Werte  von  16  752  Lire.

 

hat,  vermochte  zum  ersten  Male  im  Jahre  1912  den
Aforderungen  des  Verkehrs  nicht  zu  genügen.

e  Ursache  davon  beruht  nur  teilweise  auf  dem
regelincshigelt  Anwachsen  des  Güterverkehrs  —
die  Personenbeförderung  ist  auch  im  letzten  Jahre  niemals
  gestört  worden  —,  wenngleich  jener  sich  in  außerordentlich
  günstiger  Veise  entwickelt  hat.  Es  sind
nämlich  in  den  einzelnen  Jahren  auf  der  lgandabahn
verfrachtet  worden:

landeinwärts  zur  Küste  landeinwärts  zur  Küste

Tonnen  Tonnen  Tonnen  Tonnen

1903/04:  10  667  5704  35  869  21  357

1904/05:  15  459  8  258  1909/10:  31  395  28  818

1905/06:  25  293  14364910/11:  40  776  36  702

906/07:  34  114  18  670  1911/12:  63  837  51  931
1907/08:  39274  15  581

Erstaunlich  ist,  daß  die  Bahn  mit  dieser  anhaltenden
  Verkehrssteigerung  so  lange  hat  Schritt  halten
können,  ohne  daß  das  rollende  Material  jemals  in
nennenswerter  Weise  vermehrt  worden  wäre.  Die
Zahl  der  Lokomotiven  hat  sogar  einen  Rückgang  er-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  875.
        <pb n="596" />
        #  48  e

fa  hren  Im  Jahre  1908.  verfügte  die  Babn  über  90,
im  Fobre  1912  dagegen  nur  über  70  Maschinen,  so
daß  heute  tatsächlich  20  Lokomotiven  weniger  auf  der

Bahn  laufen  als  bei  der  Eröffnung  des  Betriebs.
Völlig  lausen.  Eln  war  ferner  der  Bestand  an  Fahrgeugen.
  im  besonderen  an  Güterwagen.  Der  Ugandaahn

  standen  nämlich  Ende  1912  davon  1120  Stück  zur  Bewältigung  des  Verkehrs  nicht  genügend  gerüstet

seiin  würde,  traten  um  die  Mitte  des  vorigen
und  zwar  mit  Beginn  der  Haupterntezeit  in  Erscheinung.
In  den  meisten  Gegenden,  deren  Absatz  durch  diesen
Schienenstrang  ermöglicht  wird,  waren  vorzügliche

zur  Verfügung,  während  1903  bereits  1040,  also  nur

gen  weniger  vorhanden  waren.  So  war  die
Bahn  schon  zu  Anfang  des  vorigen  Jahres  nahezu  an
der  Grenze,  hrer  Leistungsfähigkeit  angelangt.

Ni  besser  lagen  die  Verhältnisse  auf  dem
Littarichtsue  Der  an  die  Ugandabahn  angegliederte
Schiffahrtsbetrieb  auf  dem  See  wird  in  der  Hauptsache
  von  vier  Dampfern  unterhalten  („Winifred“  und
.Sybil“  von  je  700,  „Clement  Hill“  von  1100  und

Nyansa“  von  46  Tonnen  Wasserverdrängung),  die
ĩõos.  1904,  1906  und  1907  in  Dienst  gestellt  worden
sind.  Während  al#  in  den  e
schwung  des  Handels  in  ung
getragen  worden  ist,  hat  die  Dampferflotte  seit  1907
eine  Vermehrung  nicht  erfahren

Die  Zunahme  des  Güterveriehrs  auf  dem  Viktoria-See
  war  verhältnismäßig  noch  stärker  als  auf  der
Uoandaban  wie  die  nachfolgende  Aufstellung  ergibt.

Die  Dampfer  beförderten  nämlich:

von  der  nach  von  der  nach  der
Bahn  Bahn  Bahn  Bahn

Tonnen  Tonnen  Tonnen  Tonnen
1903/04  1  374  74789  9•440  8  858
1904/05.  3919  2603.90910  8830  9888
1905/06  5  481  5  4851910/11  16  653  17387
1906/07.  6782  76461911/12  24  361  22  975
1907/08.  7129  6967

Die  veröffentlichten  Einnahmen  aus  dem  Per
sonen--  und  Güterverkehr  auf  Eisenbahn  und  Söl
bieten,  obgleich  die  Zahlen  nur  annähernd  das  Endergeönis
  darstellen  (Lrorimate  Statement  of  Publie
Coaching  an  kfic),  ein  Bild,  welche  Mehrarbeit
  in  den  Hauptmonaten  im  Vergleich  zum  Vorjahr
  zu  leisten  war.  Dabei  können  die  geringfügigen
Anderungen,  die  durch  den  Gütertarif  seit  dem  1.  August
1912  eingetreten  sind,  außer  Betracht  bleiben.  In  den
acht  Monaten  des  Rechnungsjahres  1912/18  sind  4873  118
Rupien  gegen  3458761  Rupien  i  in  derselben  Zeit  1911/12
eingekommen,  mithin  eine  Steigerung  der  Einnahme
um  29  v.  O.  Die  beförderte  Gütermenge  würde  sogar
eine  Zunahme  von  32  v.  H.  gegenüber  dem  gleichen

 

Zeitraum  des  Vorjahres  aufweisen.  Die  Zusammen=-

  itellmtg  der  Einnahmen  läßt  ferner  erkennen,  daß  auch

der  Personenverkehr  erheblich  zugenommen  hat.

.  Es
wurde  aber  schon  erwähnt,  daß  er  gleichwohl  stets  in

Elatter  Weise  hat  abgewickelt  werden  können.
Die  ersten  Anzeichen  davon,  daß  die  Ugandabahn

ahres,

Ernten  arzien  worden;  im  einzelnen  sind  die  Erträge
an  Mais  und  Bohnen  aus  dem  Kavirondogebiet  am
Ostufer  des  Viktoriasees,  Erdnüsse  aus  den  deutschen
Bezirken  und  Baumwolle  aus  Uganda  hervorzuheben.
Schon  im  August  machte  sich  ein  empfindlicher  Wagenmangel
  bemerkbar.  Bald  häuften  sich  infolgedessen  auf
den  Hauptstationen  der  Bahn  die  Gütermengen,  die
nicht  abtransportiert  werden  konnten,  bis  etwa
November  die  Stauung  den  höchsten  Stand  Erreich
hatte.  In  Kisumu,  dem  Endpunkt  der  Alggndababn
am  Viktoriasee,  sollen  damals  mehr  a  00  Tonnen
Waren  wochenlang  gelagert  haben,  48  2  die  Bahn
nie  hänte  wegführen  können.  Erst  im  Februar'März
3  hat  der  Verkehr  wieder  normalen  Umfang  an-1408

  betG

Ju  Behebung  der  Mängel  hat  das  Gouvernement
von  Britisch-Ostafrika  Ende  1912  bereits  150  Güterwagen,
  darunter  viele  20-Tonnenwagen,  und  26  Lokomotiven
  in  Bestellung  gegeben.  Die  Wagenteile,  die
jetzt  eintreffen,  werden  nach  Nairobi  weiterverladen,
um  dort  zusammengestellt  zu  werden.  Die  Eisenbahnwerkstätten
  daselbst  sollen  das  Personal  so  beträchtlich
vermehrt  haben,  daß  wöchentlich  mebrere  Wagen  dem
Betrieb  übergeben  werden  können.  Welche  Anzahl  um
Mitte  1913  fertiggestellt  —  wirt  läßt  sich  Inessen.
noch  nicht  übersehen.  Zweifelhaft  bleibt  auch,  ob  dann
der  Bestand  an  Maschinen  bast  blaibe,  ergänzt  sein
wird.  Einige  im  Herbst  vorigen  Jahres  probeweise
beschäftigte  Lokomotiven  (System  Mallet)  haben  den
Erwartungen  hinsichtlich  ihrer  Zugkraft  nicht  entsprochen.
Der  im  Bau  befindliche  über  1000  Tonnen  große
Dampfer  für  den  Viltoriaiee  soll  2  zu  Ende  1918
seine  erste  Fahrt  antreten

Von  wosemtlichem  Einfluß  auf  die  Gestaltung  der
Verkehrsverhältnisse  wird  wiederum  der  Ausfall  der
Ernte  werden.  Über  deren  Aussichten  lassen  sich  jedoch
sichere  Angaben  zur  Zeit  nicht  machen.

 

 

Liter  atur-Bericht.

Warburg,  Otto:  Die  Pflanzenwelt.  Erster  Band:
Protophyten,  Thallophyten,  Archegoniophyten,  Gymnospermen
  und  Dicotyledonen.  Mit  9  farblgen
Tafeln,  22  meist  doppelseitigen  schwarzen  Takeln
und  216  Textfiguren  von  H.  Busse.  G.  Eichhorn,
M.  (jiürke  und  anderen.  Leipzig  und  Wien  913.
Bibliographisches  Institut.  Preis  geb.  17.4.

Das  Buch  ist  in  der  von  dem  Verlag  herausgegebenen
  Sammlung  volkstümlicher  Handbücher  der
Naturwissenschaften  erschienen.  zu  deren  bekanntesten
Brehms  Tierleben,  Kerners  Pflanzenleben,  v.  Rankes
Der  Mensch  gehören.  Das  auf  drei  Bände  berechnete
Ver  ist  bre  als  Gegenstück  zu  Brehms  Tiergedacht;

  es  soll  sein  eine  Pflanzenkunde  für
er  die  in  syFitematischer  Anordnung  die  gesumte
  Pflanzenwelt  der  Erde  behandelt#.  Die  Auf- 



 

brbe,  die  der  Verfasser  sich  gestellt  hut,  ist  keive
leichte,  gilt  es  doch,  die  Vollständigkeit,  —s
einem  auch  wissenschaftlich  brauchbaren  Hundbuch
fordert,  mit  Volkstümlichkeit  zu  vereinigen.  Im
wesentlichen  ist  diese  Aufgube  gelöst  worcken.  Allen
Gewächsen,  die  für  Handel  und  Kultur  in  Bet#acht
kommen,  sowie  den  wichtigeren  Vertretern  der  deutschen
  Florn  ist  besondere  Aufmerksamkeit  gewidmet,
und  die  in  kleinem  Druck  gebaltenen  Ausführungen,
die  sich  mit  diesen  Pflanzen  beschäftigen,  verdienen
besonderen  Dank.  Die  Erfahrungen,  ###  der  Verfasser
  auf  au  Reisen  in  den  Tropen  sammelte,
  hat  er  bei  cen  Dastelluug  der  tropischen  Nutz-Oen
  in  ausgezeichneter  Weise  verwerten  können.

ieser  Vorzug  des  Werkes,  der  es  gerade  für  alle  die
Kreise  empfehlenswert.  macht,  die  an  den  Kolonien
        <pb n="597" />
        W  549  20

Interesse  haben,  wird  wahrscheinlich  in  den  beiden
folgenden  Bänden  noch  mehr  hervortreten  als  in  dem
ersten,  in  dem  die  Kryptogamen,  die  dem  Verfasser
nicht  aus  eigener  Forschung  vertraut  sind,  einen
reiten  Raum  einnehmen.  Unterstützt  wird  die  Darstellung
  durch  sehr  zahlreiche  Abbildungen,  von  denen
die  Mehrzahl  nach  Originalzeichnungen  hergestellt  ist.
Diese  Bilder  zeichnen  sich  durc  mnders  starke
Plastische  Wirkung  aus,  da  sich  die  einzelnen  Figuren
von  einem  schattierten  und  abgetönten  Hintergrund
abheben;  es  ist  das  eine  originelle  und  sehr  an-W
  Art  der  Darstellung.  Einige  der  farbigen
eafeln,  2.  B.  7,  Deutsche  Waldlandschaft  mit  Basidien-Pilzen,
  kommen  leider  einem  Populären  Geschmack
entgegen,  den  man  besser  nicht  fördern  sollte.  Daß
derartige  Bilder  mit  ihrer  aufdringlichen  Buntheit  und
den  unmöglichen  perspektivischen  Verhältnissen  überholt
  sind,  zeigen  am  besten  die  zahlreichen  sehr
schönen  schwarzen  Tafeln  nach  Photographien,  die
wirkliche  Natururkunden  darstellen.  Dem  volkstümlichen
  Charakter  des  Werkes  entsprechend  sind  durchweg
  neben  den  wissenschaftlichen  Bezeichnungen
deutsche  Umschreibungen  gegehen  worden.  Es  wird
aber  wohl  mancher  Leser  zu  der  Uberzeugung  kommen.
daß  hier  der  so  oft  aus  Laienkreisen  geüufßerte  Wunsch
nach  Sdeutschen-  Namen  geradezu  ad  absurdum  geführt
  ist;  oder  sollen  Pillenen  wie  „Groß-Lager-Kern
  -Seillauchpilze-  (Cucurbitarinceae),  „Röhren-Schwellschwamm-Filze-
  (Pballaceae),  „eßbarer  Stiel-Eipalmfarn
  (Dioon  edule),  Stielfruchteibe--  (Podoçapus)
  wirklich  als  Bereicherung  des  deutschen  Sprachschatzes
  gelten?  —  In  der  Anordnung  wirci!#  im  wesentlichen
  das  Englersche  Sreoicem  befolgt;  für  die  e
ist  die  Klassifikation  von  Oltmans  zugrunde  !1•
die  Monocotyledoneen  werden  nach  den  Dicot)l  oneen
gebracht.  Der  vorliegende  erste  Band  umfatßt  die
Banzen  KrFptogamen  von  den  Schleim-  und  Spalt-Pflanzen
  an,  die  Gymnospermen  und  die  Dicotyledoneen
  bis  zu  den  Centrospermen  einschliellich.
Mildbraed.

 

Mexers  Orts-  und  Verkehrslexikon  des  Deutsehen
Keichs.“")  Fünfte,  vellstäncis  neubearbeitete  und
vermehrte  Auflage.  Grund  amtlicher  Unterlagen
  von  Reichs-,  r-t  und  Gemeindebchörden
herausgegeben  von  Dr.  E.  Uetrecht.  Mit  51  Stadtlänen,
  19  Umgebungs-  und  Ubersichtskarten,  einer
erkehrskarte  und  vielen  statistischen  Beilagen
Zweiter  Band  L-2.  Leipzig  und  Wien  1913.  Bidliographisches
  Institut.  Preis  geb.  1
ie  Anerkennung,  die  wir  über  4%  ersten  Band
aussprachen,  gilt  in  gleichem  Maße  für  den  sceben

—  Vgl.  -D.  Kol.  Bl.-  1912,  Nr.  24.  S.  1202.

 

 

erschienenen  zweiten  Band,  der  das  vortreffliche  Werk
vollendet.  Auch  er  ist  mit  einer  großen  Anzahl  von
Stadtplänen  verschen.  Auf  der  beigefügten  Verkehrskarte
  von  Deutschland  und  den  angrenzenden  Staaten
sind  u.  a.  die  Entternungen.  F  en  den  gröberen
Eisenbahnstationen  an  n,  die  Fahrpreise  und  Geücktarife.
  Den  Ban  hließt  ein  wertvoller  Ang.
  Aus  seinem  Inhalt  nennen  wir:  das  Gerichtswesen
  des  Deutschen  Reichs,  seine  politische  Einteilung,
  das  Postwesen  mit  Angabe  aller  Gebühren  für
das  In-  und  Ausland,  das  Eisenbahnwesen.  die  Einteilung
  und  Standorte  der  deutschen  Wehrmacht  mit
Ubersichtskarte,  auf  der  auch  die  Stärkeverhältnisse
und  Garnisonen  der  Nachbarstaaten  eingezeichnet  sind,
der  Binnenverkehr  auf  Deutschlands  Wasserstraßen,
die  Konsulate  im  Deutschen  Reich  usw.

 

Jahrbuch  über  die  deutschen  Kolonien.
gegeben  von  Dr.  Karl  Schneider,  VI.  Jah
Mit  1  Pbhotogravüre  des  Herzogs  Adolf  Fecr
zu  Mecklenburg,  Gouverneurs  von  Togo,  1  mehrfarbigen
  Kürte  en  von  Afrikta  und  1  Karte  von
Kamerun  mit  der  Temeisun  der  Deutschen  Militär--stationen.
  Eien,  G.  D  eker.  Preis  geb.  5.4.
as  nun  zum  6.  Male  erscheinende  Schneidersche
-Jahrbuch-  gier  einen  Lebensabrig  des  neuen  Gouverneurs
  von  Togo,  Herzogs  Adolf  Friedrich  zu
Mecklenburg,  aus  der  Feder  des  Hauptmanns  a.  D.
Winkler.  Unter  den  weiteren  Arbeiten  beschäfti
sich  mehrere,  so  die  von  Hauptmann  C.  v.  Perbandt.
Pastor  Gleit  und  Rud.  Wagner,  mit  der  Frage  der
„  Besiedelung  unserer  Kolonien  durch  Deutschez.  Carl
Singelmann  hat  einen  Beitrag  über  die  -Beziehungen
der  deutschen  Kolonien  zu  ihren  spanischen  und
rtugiesischen  Nachbarn,  beigesteuert.  E.  Langen
#scne  die  Frage  -Wie  wendelt  sich  Samoa  und
seine  Bevölkerung?,  und  Dr.  F.  Zadow  behandelt
das  zollpolitische  Verhältnis  zwischen  Kolonie  und
Mutterlandd.  Wie  es  mit  dem  Ertrage  der  Zölle  aussicht,
  ergibt  sich  aus  der  am  Schlutg  des  Jahr
wiedergegebenen  Kolonialstatistik,  der  Diedr.  Baedeker
Erläuterungen  binzufügt.  Weiter  ausholt  über  das
gleiche  Thema  Dr.  Waltz  in  seinem  Artikel  Die
Pflanzungen  der  Europäcr  und  ibre  Ertrügnisse.
Professor  Meinhoff  ist  im  .Jahrbuch-  wieder  mit
einem  Beitrag  über  das-Seclenleben  der  Eingeborenenvertreten
  und  Professor  Fleischmann  mit  eingebenden
  Ausführungen  über  die-Verwaltung  der  Kolonien
im  Jahre  1912-,  während  Professor  Ec  kert  die-Fornschritte
  in  der  geograpbischen  Erschliegung  unserer
Kolonien-  behandelt.  Alles  in  allem:  abermals  ein
überaus  reicher  Inhalt,  der  den  Kolonialfreund  rasch
und  dennoch  genügend.  über  das  rege  Leben  in  den
deutschen  Schutzgebieten  unternchtet.

Heraus- 



Koloniale  Liter  atur)

XII.
Zusammengestellt  in  der  Bibliothek  des  Reichs-Kolonlalamts.
Dle  elngereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  dle  Redaktion  durchaus  vorbebült,  werden  unter  kelnen  Umständen  zurückgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und

Kolonialwirtschaft.
Fallot,  E.:  Lavenir  Gconomique  de  Afrique  du
Nord.  wue  Economique  internationale  Vol.  2.  2

(1913),  297—321.
Juhrbuch  über  die  deutschen  Kolonien.
Kerl  Schneider.  Ig.  6.  M.  1  Büdn.  u.  2  mehrkurb.

  Kärtchen.  Essen:  Bacueker  1913.  V,  .

5  A.  80.

s  PoF.  die  borstelende  Pesprechkung)

*  Journal  du  Kata

«  nn.l·’  hebdomadaire.
Jg.  3ff.  Elisabethville  (Ca#anggaht.  (3

sille
1913ff.  40.

%  In  dleser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erschelnungen
systematisch  geordnet  mitgetellt.  Mit  einem  "  sind  die  Titel
der.  Verke  bereledver.  waelde  bei  der  Redaktion  des  Kolonlalbr
  loging  t  elnem  Ablben  en.  malen,  von  ücher
bbiennene  des  Lkäuflich  erworben  wurden.

Der  Verlag  erklärt  slech  gern  bereit.
Werke,  Velche  ihm  als  Rezensionsexremplare  oder
zur  Aufnahme  lo  dleses  Varzeichols  zugeschleckt

werden,  5  E  nehmen  und  a  as  Relchs-Kolonlalamt
  weiter  zu  befördern.
        <pb n="598" />
        #  550  „

II.  Tolrnialgeschjehte  und  n–wPi

Chailley  :  La  France  au  Maroc.  Rerne
eweme  ’mierrbcionaie.  Vol.  2.  *  (1913),  229—
2

Gerstmeyer.  Johannes:  Die  Entwieklung  unserer
Kolonien  unter  Kaiser  Wilhelm  II.  Nord  und  Süd,
Ig.  37,  1913,  Mai-Juni,  372  ff.  ss

Lechant  her,  Willy:  Unsere  Zukunft  liegt  auf  dem
#trilkanigee  oder  —  Politik?  Leipzig:
Vorlen-  1913.  10  le

*  Rohrbach.  9  Heurste  Welt-  znc  4  Kclonial.

politik.  Preuß.  Jahrb.  3  (1913),  509—52  [

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archäologie.

'  Baldacel,  4.:  I.Etbiopie.  Revue  Secksonomiae
internationale  dol,  2.  2  4.  322—353.

rl  tTri  A.:  The  Life  of  a  South  Akiien
.  Wih  ill.  2.  The  psychic  lise.  Neuchätel:
  1913  Attinger  Frères.  574  S.  16,  50  Ac.  80.  ·

*  Meier,  Joseph:  Die  Zauberei  bei  den  Küsstenbewchnern
  der  Guzelle  Flalinsel.  Neupommern,  Südsee.
  Anthropos  1  (191  3)  I

.l’6quuct1«a  missionckötudæduchcmmdc  feidu
  nord  du  Gabon.  Reinseignements  coloniaux  5
(1913).  (Suppkem.  à  L’Afrique  Françgaise  1913  No.  ö.)  Iu

*  Kohlschütter,  Ernst:  Ergebnisse  der  Ostafrikunischen
  Pendel-Expedition  d.  Königl.  Gesellschaft  d.
Wissenschaften  zu  Göttingen  in  den  Jahren  1899  u.
1900,  ausgef.  von  Hans  Glauning  F#  und  Ernst  Kohlschütter.
  .  2.  M.  4  Taf.  u.  5  Fig.  i.  Text.  (Abbandl.
  d.  Königl.  Gesellsch.  d.  Wissenschalften  zu  Göttingen.
  Neue  Polge,  Bd.  8,  Nr.  5)  Berlin:  Weidmann
  1912.  VI,  101  S.  11  .

Kömer,  Karl#  Wandkarte  von  Auo.  1:5500000.
153.5  150,5  cm.  Farbdr.  Essen:  Baedeker  1913.
Auf  Leinw.  m.  Stäben.  24  /6  [is

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Dubard,  Marcel:  Botanique  eageniale  appliquée.
Cours  b  à  TEcole  supérieure  d’agriculture  *
niale.  Pref.  de  M.  Gaston  Bonnier,  Prof.  (Biblioth
d’agriculture  coloniale.)  Paris:  Challamel  1913.

347  S.  80.  *I

*Mlldbracd,  J.:  Botanische  Beobachtungen  in
Kamcrun  und  im  Kongosshicz,  während  der  2.  Afrika-Expedition
  des  Herzogs  Adolf  Friedrich  zu  Mecklenburg.
  Aus:  Verhandlungen  des  Botanischen  Vereins
d.  Prorinz  Brandenburg.  Bd.  54.  1012.  Iu

Sokolowsky,  Alexander:  Die  Tierwelt  der  Trope
und  ihre  Verwertung.  Hamburg:  #  141  VIl.

148  S.  8e0.  lie
V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
Vact.

VI.  Staatsrecht.

Vacat.

VII.  Verwaltung.

Lichtervelde,  Jacqucs  Comte  de:  Recrutement  et
kormation  des  Fonctionnaires  Territoriaugx.  (Colonics
)Bulletin  de  la  Société  Belge  d’Etudes  g#

—  243—281.
of  the  Select  Committee  on  the  Peuiribe,

of  EE—  of  Vryheid  Borough.  (Union  of
South  Aftica  S.  C.  12—13.)  Cape  Town:  1913  Gorv.
Print.  VII.  22.  V  S.  80.  L

 

WFirst  Report  of  the  Public  Service  Commission
upon  Matters  concerning  the  Public  Service  of  the

Union.  To  Pres.  to  Marlinment.  (Union  of  South
frica.  U.  G.  30  —  13.)  ##  Town:  1913.  Gov.
Print.  24  s  1  sh.  3d.  L

upons  heial  RBeport  b  the  H#e  Service  Commission
tters  concerning  the  Public  Service  of  the
nion.  To  be  pres.  to  Parliament.  (Union  of  South

Africa.  U.  G.  41—8)  Cape  Towmn:  1913.  Gov.
Print.  8  S.  64.  (20
VIII.  Justizwesen.

Vacat.

IX.  Völkerrecht.

Rouurd  de  Card,  Eldgarl:  Traités  de  délimitation
concernant  Afrique  française.  Avec  ct.  (Nebst)  (Suppl.]
(Suppl.  1910—1913)  1913.  Paris:  Pedone  (usw.)
1910—1913.  8.  s2i

Wunderlich,  Georg:  Das  Minersliengerinnung
*W*n“  und  die  Staatshoheit  im  deutsch-  südwestanischen
  Küstengewässer.  Zeitschrift  f.  internat.  Rech
Abt.  2.  3/4  (1913).  l2r

X.  Bevõlkerungswesen.
*Berthold,  H.:  bie  KleineieMiuner  in  Deutsen,
Onn#,  D’Kol.  2.  21  (1913),  3417—348.
ove:  Die  Sngeborenen  *  Kol.  *

21  332ii
Hunseh,  Felix:  Die  Dim
chemin  Alldeuf

*  Tlhe  Bombay  Memorial  on  the  Treatment  of  12
dians  abroad.  An  appeal  to  the  Viceroy.  Aus:  Indian
Opinion  Vol.  10,  —  No.  39—42.  40.  26

*FPaquot,  Georges:  main-d'’ceuvre  asiatique  au
Katanga.  Le  Mouvement  géographique  22  (1913).  I#27

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

*  Esatistica  da  Allandess  da  Guiné.  Janeiro,
Fevereiroe  Arres  1912.  (Ministério  das  Colnias.
ral  de  Fed  das  Colénias.  Alfandegas.)
Lisboa:  1912.  Casa  Portuguesa.  334  S.  .  les
*  Estatistica  das  Alfandegas  de  Estado  da  India.
Anno  de  1909.  (Ministério  das  Colõnias.  Direegao
Geral  de  Fazenda  das  Colénias.  Alfandegas.)  Lisboa:
o.  J.  143  8.  680.  29
*  Statlstien  das  Alfandegas  da  Prowinein  de  Ca
Verde.  Janeiro,  Fevereiro  e  Margo  de  1912.  (Ministério
  das  Colönias.  Direcedo  Geral  de  Fazenda  das
Colénias.  Alfandeges.)  Lisbe:  1912  Casa  Portugucsa.
  756  S.  80.  30
Estatlstica  da  Alfandega  de  S.  Tomé  e  Delegacio
  do  Principe.  Lanei  de  1912.  (Ministerio  das
Colönias.  Direccç#o  de  Fazenda  das  Colöniss.
tandegas.)  Lisboa:  die.  Casa  Portuguesa.  150  3

Land  and  Agricultuml  Loan  Fund,  Orange  rnt
State.  Report  for  the  yeur  ending  Z1s#c  March  1912.
Pres.  to  botch  Houses  of  Parliament.  (lnion  of  South
Africa.  U.  G.  8  —  1913.)  (Bloemfontein):  1912.  ise
40.  32

24
fung  der  ostafrikanischen
½ge  Blätter  22  (1913).  13

XII.  Finanzwesen.

Payen,  Edouard:  Le  régime  douanier  des  colonies
frangaises.  Revue  Economique  internationale,  Vol  3
2  0913).  351.—372

„Report  for  the  Period  18t  October,  1912,  4  41  December,
  1912.  In  which  is  incorpora  Pepon,
ef  the  Transvnal  Land  and  Agriculturnl  Banr,  nd
        <pb n="599" />
        G  551

and  Agrieultural  Loan  Fund  of  Natal,  and  the  Land
and  Agricultural  Loan  Bank  of  the  Crange  Free  State.
Pres.  to  both  Houses  of  Parliament  br  command  of

His  Excellenecy  the  Governor  General.  1913.  (Union
of  South  Africa.  U.  G.  34  —  13.)  (Land  and  .
191

cultural  Bank  of  South  Ariies.  Cape  Town:
Gov.  Deine  S.  1  .

*Repo  the  Cape  cii  Service  Pension  Funs
as  at  Vort  Na#  1910.  Issucd  by  the  Depurtm.  of
Finunce.  (Union  of  South  Africa.  U.  G.  7  —  13.)
Cnge  Town:  1913.  Gov.  Print.  21  S.  40.  as

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

*Bücher:  UDber  den  Stand  der  Rotang-Frage  in
Neu-Guinen.  Der,  nh  mpflanzer  6  (1913),  319  ff.  [36

Callin  A#ralenr6:  en  Anatolie.
Bulletin  de  la  F  Beige  d’Etudes  Coloniales.  4
(1913),  282—303.  [

«Fabuklus,Ft-IchBunnmolle,dteBaumuollkkagc
und  die  Baumwollkultur  in  unsern  Kolonien.  Vortrag.
  Bremen:  Schünemann  (1911).  31  S.  0,50  4.

*  Kolbe,  Franz:
Kolonien  Westafrikas.
7.

Die  Secefischerei  in  den  deutschen
Der  Fischerbote  5  (1913),  194
30

WMepxer,  Otto:  Fischerei  bei  den  Uferleuten  des
nördlichen  Teils  der  Gazellehalbinsel  und  speziell  auf
ser  Insel  Vuntan,  Neu-Pommern,  Südsee.  Kuchropes,

1  (1913)  ft

Nokl-Pa  aton,  Frederick:  Burma  ricc.  goWithi  5
Calcutta:  1912.  Gov.  Pr.  40  S.  9ci.  (41

Peters,  Peter:  Die  Walfangstation  8  Waltisch
bay.  Der  Fischerbote  5  (1913),  197—200.  42

Simon,  S.  V.:  Zapfversuche  an  Hevea  brasiliensis

besond.  Berücksichtigung  d.  Latexproduktion,  d.
B  d.  Rinde  an  d.  Zapfstellen  sowie  4  Vers

  d.  Neeruenichte  im  Stamme.  M.  12  Fig.
—  1913  Mittler  &amp;amp;  Sohn.  45  S.  8e.  as

Zacher,  Friedrieh:  Icerya  purehasi  Mask.,  eine
Geahr  für  die  Südfruchtkultüren  in  Deutscn  Sudwet.
afrika.  Der  Tropenpflanzer  6  (1913),  305fk.  (4.

XIV.  Wasserwesen.
Vacat.

XV.  Bergwesen.

*  Geschliftsberlcht  der  Pomona  Diamanten-Gesell--schaft.
  1912.  Berlin:  1913.  80.  (15

XVI.  Handel.

*  Rouget,  F.  le  heommerce  de  PAfrique  Eu
toriale  ezaise  et  les  grand  *  européens.  —
seignements  de  DPOffice  Coloni  5  (1913)  ff.  #s

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

Die  industrielle  Entwieklung  Indiens.  Export
23  (1913)  fl.  I

XVIII.  Verkehr.

L'’nrenir  de  Pautomobile  et  de  Paéroplane  au
Katanga.  Bulletin  de  ln  Société  Belge  d’Etudes  Coloniales.
  4  (1913),  301—308.  48

Lorin,  Henri:  Les  voics  de  communiçation  dans
I’Afrique  s,  du  Jord.  vue  Economique
internationale  w  2,  2  (1913),  270—296.  Lis

Repomt  of  the  Bourd  of  the  South  African  Rallways
  and  Harbours  on  pro  1  new  lines  of  RailwayF.
Pres.  to  borh  Houses  oio  ar  lement.  1913.  (Union
of  South  Africa.  I.  (i.  13.)  (ape  Town:  1913,
Cape  Times  Limtd.  1o  77  *7“  (50

 

r

*  Schmick:  Die  Binnenschiffahrt  in  den  deutschen
Kolonien.  Vortrag.  Kroe:  Zeitschriir  d.  Binnenschifffahrt.
  IJg.  20,  1913,  H.  L

XIX.  Medizin.

Bates,  John  Pelham:  A  arerien  of  a  clinical
study  of  Malaria  fever  in  Pan  The  Journal  of
Tropical  Medicine  and  mss  1  (1913)  145  ff.  (52

ek  und  Weck:  Die  menschliche  Trypanosomen-Krankheit
  am  Rovuma  in  Deutsch-Ostafrika.  Aus:
Archiv  für  Schiffs-  u.  Tropen-Hyg.  Bd.  17.  1913.  (58

*  Westermann,  Dietrich:  Die  ärztliche  Mission  als
koloninle  Pflicht.  Mitteilungen  d.  Berliner  Vereins
für  ürztliche  Mission  3  (1913)  12ff.  54

XX.  Sprachen  und  Literatur.

Die  Umgangssprache  unserer  Schutzgebiete.  D.
Kol.  Z.  21  (1913)  343—346.  (55

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

Clereq,  Aug.  de:  Indications  brotigues  pour  kaire
des  observations  en  matidre  religieuse  chez  les  peuples
incultes.  Anthropos.  1  (1913)  12f  ts.  56
Lorenz,  A.:  Kitabu  cha  nyiombo.  Liederbuch
für  die  Eingeborenen-Schulen  in  Deutsch-Ostafrika.
Berlin:  Heymann  1913.  III  «
IDieWetdSISlnnkZeitschi.d.·Deutsc-heo0es
sollst-h  f.  Islamkunde.  H
1913.  8

 

rsg.  v.  Georg  Kampffmeyer.
Berlin:  D.  Reimer  .  bo  sss

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.

Vacat.

,  Heer  und  Marine.
ek,  e  Sehutztruppe  in  Deutseh-  ort
Kol.  *  E  od  326ft.
anuel  militaire  à  lwenfe  4.
gascar.  Rerne  des  Troupes  Co  enkalen,  —h  Fene  *
XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.

XXV.  Banuwesen.
Vacat.

*  on
afrika.

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

The  foreign  Commeree  and  Navigation  of  the
United  States  for  the  Fear  ending  June  30,  1912.
(be  ment  of  Commerre  and  Labor.  Bureau  of
roreign  and  domestic  Commerce.)  Washington:  Gorv.
Print.  Off.  1913.  1342  S.  0.

Freitag,  Fr.:  Hilfebuch  für  i##n  Maschinenben.
M.  1108  in  d.  Text  gedr.  Fig.,  4.
u.  verb.  Aufl.  Berlin:  Springer  4  I,  1308.

4.  .

Lochmüller,  Willy:  Unsere  Zukunft  liegt  auf  dem
Balkun.  Afrikunische  oder  —*  Politik?
Leipeig:  Vonler  1913.  40  S.  0,80

Lohan,  Oswald:  Das  Beukshtuc  in  den  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika.  Berlin:  Heymunn  1913.
New  Tork:  Steiger  &amp;amp;  Co.  1913.  56  S.  1.00  .  36.

Miessner  u.  Schern:  Die  infektiöse  Nekrose  bei
den  Kanarienvögeln.  (M.  4  Abb.)  Aus:  Archiv  t.
wissenschaftl.  u.  prakt.  Tierheilkunde  Bd.  34.  1908.

*Orenstein  &amp;amp;  Koppel  —  Arthur  Koppel:  Bahnbauten
  in  aller  Welt.  Album  Nr.  840.  Berlin:  (1913)
Imberg  &amp;amp;  Lefson.  55  S.  8S06.
        <pb n="600" />
        W  552  20

Plehn,  G.:  Dus  Trockenfarmen  im  Westen  der
Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  und  seine  wirtschaftliche
  Bedeutung  für  die  Erschlietgung  regenarmer
  Gebiete.  M.  14  Abb.  u.  1  Karte.  (Abhandlungen
  d.  Hamburg.  Kolonialinstituts.  18.)  Hamburg:
Friedrichsen  &amp;amp;  Co.  1913.  80.

Wchern,  Kurt:  Beobachtungen  über  die
Tinger-Renktien  der  Slilch.  (Biochemische  Zeitschrift
Bd.  H.  3—5.)  Berlin:  Springer  1909.  80.

Kurt:  Ein  Beitrag  zur  F  der
Darmtuberkulose  des  Huhnes.  42  af.)  Aus
Zeitschrift  für  Tiermedizin  Bd.  9,  1905

Schern,  Kurt:  Uber  die  Hemmung  der  Labur  irkung
durch  Müicch  (Biochemische  Zeitschrift  Bd.  20,  H.3—5).

Berlin:  Springer  1909.  80.

Schern,  Kurt:  UOber  eine  durch  den  Bazillus  enteritidis
  Gärtner  hervorgerufene  Rattenseuche.  Aus:
#biteng  aus  d.  Kaiserlichen  Gesundheitsamte.  Bd.  30,
1  3.

 

Schar- 



Sehern;  Kurt:  Zur  Diagnose  des  Frischmücchendseins

  der  Rühe.
Praktische  Tierheilkunde.

M.  1  Abb.  Aus:
Bd.  21.

Monatshefte  für
H.  3—4.

Simon,  Pau!l  W.:  Die  Orthodontie  in  ihren
Neheelberichunge  zur  allgemeinen  Zahnheilkunde.

rtrag.  Aus:
Trigie  Aus

Osterr.  ur.  Vierteljahrsschrift  für
Jg.  29,  19

Simon,  Paul  W.:  z10  und  Erfahrungen  im
orthodontischen  Unterricht,  mit  besonderer  Berück-Schtigung
  kurzkfristiger  Kumse.  Vortrag.  o.  O.:  1912.

FThlenhuth.  Haendel  und  Schern:
Centralblatt  für  Baktericologie.

t.  Aus:
ferate  Bd.  44.  Beiheft.

*  Deutsche  Weltpolltik  und  kein  Krier!
Puttkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht  1913.  97  80.
*  Wllsdorf,

UOber  Schweine-Abt.
  1.

Berlin:

7  S.

G.:  Jeueeitliche  Zucht,  Aufzucht  und

Haltung  des  Rindes.  NM.  1
bach  1913.  VIII,  308  S.

Abb.  Leipzig=  Reichen-%
  A.  g0

 

Verkehrs-Nachrichten.

Ein-  und  Ausfuhr  in  den  Häfen  von  Daressalam  und  Tanga  während  der  Oonate  Januar  bis
Oärz#  1913.
(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  6,  S.  294.)

Einfuhr
t
Daressalam  28  041
im  Vorjahre  12  514
Tangnagaga  824070
im  Vorjahre  8  680

Ausfuhr  Gesamtverkehr
t  t
1513  29  554
1173  13  687
3  653  111923
3  020  11  700

In  Kampo  (Kamerun)  ist  am  21.  April  ein  Ortsfernsprechnetz  mit  zunächst  7  Teilnehmeranschlüssen

  in  Betrieb  genommen  worden.

Hachwelsung  des  Lösch-  und  Ladeverkehrs  in  den  Rüstenplätgzen  des  Schutzgebletes  Kamerun
während  der  Oonate  Januar  bis  März  1913.  «

Unter  Gegenüberstellung  des  gleichen  Zeitraums  im  Vorjahre.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  7,  S.  339.)
7  Einfuhr  Ausfuhr  Gesamtverkehr
RKüstenplatz  in  ebm  bzw.  in  t  in  ehm  bzw.  in  #2  in  chm  m  bzw.  in  ½4
—  2  –  ,
10138  1912  4  918  1912  1  —.——
l
I.  Victoria  2297  2177  —  120  739  459  +JI  2803036  2633  +  400
2.  Duala  9390  6431  +  2950533  3815  —+  271845923  10246  +  5677
-  Bonaberi  1410  665  745  1916  1110  806  g  326  1775  —+—  1551
3.Kribi  3403  3968  —  565  1106  512  T  5490%  4480  —  29
4.  Rio  del  Ney  222  141  +  81  255.  227+  28  4777  368  —  109
5.  Kampo.  84  1  568  16  214  106  36  J—  70
G.  [Ufoklo  3232  323  4400  —  4400  4732  —  K.4732
J1281  i
—  565  !
Zusammen  17  135  13  416  +  3719  1974  6125  +  8819  32  109  19  541  —  12  568
        <pb n="601" />
        G  553  20

In  Stolzenfels  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  25.  Mai  eine  Reichs-Telegraphenanstalt
  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Wortgebühr  für  Telegramme  wach  Stolzenfels  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach
Windhuk.  Sie  beträgt  gegenwärtig  2  44  75  Pf.

Dersonen-,  Lösch-  und  Ladeverkehr  in  Lüderitzbucht  während  der  Oonate  Okhtober  bis  Dezember  1912.
(Vol.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  3,  S.  129.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  906  Personen  (gegen  1564  im  Vorjahre),  0  (1)  Stück
Großvieh,  197  (328)  Stück  Kleinvieh  und  11  259  (13  927)  ebm  bzw.  Tonnen  Güter.  745  (529)
Personen  kamen  von  außerhalb,  161  (1035)  Personen  aus  Schutzgebietsplätzen.  Von  den  Gütern
waren  254  (208)  chm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und  11  005  (13  719)  ehm  bzw.  Tonnen
Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  1131  (2561)  Personen,  14  (6)  Stück  Großvieh,
3  (0)  Stück  Kleinvieh  und  1527  (441)  chm  bzw.  Tonnen  Güter.  934  (1482)  Personen  gingen  nach
dem  Auslande,  197  (1079)  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets  gelegenen  Häsen.  Von
den  Gütern  waren  290  (0)  ehm  bzw.  Tonnen  Regierungs=  und  1236  (441)  ebm  bzw.  Tonnen
Privatgüter.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  von  Lüderitzbucht  war  mithin  folgender:  2037  (4125)
Personen,  14  (7)  Stück  Großvieh,  200  (328)  Stück  Kleinvieh  und  12786  (14  368)  chm  bzw.  Tonnen
Güter.

Dersonen.,  Lösch-  und  Ladeverkehr  in  Swahkopmund  während  der  Oonate  Ohtober  bis  Dezember  1912.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  4,  S.  171.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  1041  Personen  (gegen  1545  im  Vorjahre),  42  (37)
Stück  Großvieh,  30  (196)  Stück  Kleinvieh  und  18  985  (28  233)  ebm  bzw.  Tonnen  Güter.  910
(565)  Personen  kamen  von  außerhalb,  131  (980)  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebiets  gelegenen
  Hüfen.  Von  den  Gütern  waren  530  (405)  ebm  bzw.  Tonnen  Regierungs-,  190  (608)  ehm
bzw.  Tonnen  Brückenbau=  und  18  265  (27220)  chm  bzw.  Tonnen  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  625  (1970)  Personen,  11  (15)  Stück  Großvieh,
16  (8)  Stück  Kleinvieh  und  18  285  (8955)  ebm  bzw.  Tonnen  Güter.  518  (885)  Personen  gingen
nach  außerhalb  des  Schutzgebiets,  107  (1085)  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets  gelegenen
Häfen.  Von  den  Gütern  waren  140  (165)  ehm  bzw.  Tonnen  Regierungs=  und  18  145  (8790)  chm
bzw.  Tonnen  Privatgüter.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  Swakopmund  war  mithin  folgender:  1666  (3515)
Personen,  53  (52)  Stück  Großvieh,  46  (204)  Stück  Kleinvieh  und  37270  (37  188)  ebm  bzw.
Tonnen  Güter.

An  17  (21)  Tagen  ruhte  der  Lösch=  und  Ladeverkehr  vollständig,  und  zwar  an  12  (11)
Sonn=  und  Festtagen  und  an  5  (9)  Werktagen  wegen  Ladungsmangels.  Ferner  konnte  wegen
schlechter  See  an  ½  (1)  Tage  gar  nicht  und  an  11½  (14)  Tagen  nur  in  beschränktem  Umfange
gelöscht  und  geladen  werden.

Die  Zahl  der  Löschtage  betrug  somit  92  —  17,5  =  74,5  (71)  und  die  durchschnittliche
tägliche  Leistung  beim  Löschen  255  (398)  ehm  bzw.  Tonnen,  beim  Verladen  245  (126)  chm  bzw.
Tonnen  und  die  tägliche  Güterbewegung  500  (524)  ebm  bzw.  Tonnen.

Dersonen-,  Cösch-  und  Ladeverkehr  in  Rabaul  (eugulneo)  während  der  Oonate  Januar  bis  Dezember  1912.
(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  14,  S.  671.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  1330  Personen,  119  Stück  Großvieh  und  22251  chm
bzw.  Tonnen  Güter.  629  Personen  kamen  von  außerhalb  des  Schutzgebiets,  701  Personen  von
innerhalb  des  Schutzgebietes  gelegenen  Häfen;  von  den  Gütern  waren  952  Tonnen  Regierungs=  und
21299  Tonnen  Privatgüter.
        <pb n="602" />
        G  554  20

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  1189  Personen  und  16  538  chm  bzw.  Tonnen  Güter.
642  Personen  gingen  nach  außerhalb  des  Schutzgebiets,  547  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets
  belegenen  Häfen.

Der  Gesamtverkehr  in  Rabaul  war  mithin  folgender:
vieh  und  38  789  chm  bzw.  Tonnen  Güter.

2519  Personen,  119  Stück  Groß-Dersonen-,

  Lösch-  und  Ladeverkehr  in  Friedrich-Wilbelmshafen  (Meuguinea)  während  der  O(onate
Januar  bis  Dezember  1912.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  14,  S.  671.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  514  Personen,  7  Stück  Großvieh  und  3007  chm
bzw.  Tonnen  Güter.  37  Europäer  und  82  Farbige  kamen  von  außerhalb,  55  Europäer  und
340  Farbige  von  innerhalb  des  Schutzgebiets  gelegenen  Häfen;  von  den  Gütern  waren  4  Tonnen
Regierungs=  und  3003  Tonnen  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  516  Personen  und  721  chm  bzw.  Tonnen  Güter.
32  Europäer  und  62  Farbige  gingen  nach  außerhalb,  40  Europäer  und  382  Farbige  nach  innerhalb
des  Schutzgebiets  gelegenen  Häfen.

Im  Küstenverkehr  wurden  befördert:
Stückgüter.

88  Europäer,  1206  Farbige  und  853  Tonnen

fior  Gesamtverkehr  in  Friedrich-Wilhelmshafen  war  mithin  folgender:

De  2324  Personen,
7  Stück  Großvieh  und  4581  chm  bzw.  Tonnen  Güter.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Inni  1913.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  %  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Friedrich-Wilhelms-1.
  veutsch-neugutne,Juni  11..  Juli  boin  4  40  kone
Naiser-Wilbelmsland  Nabaul  48  Tage  11-.  20.  Juni  9-.  Juli
Brindist  .  .--dk.Wice1msc-.4ST.  «·«  «
ItdsüsctüsstchipehWSLSHW22.Jaac  Thau  EHTM  102
WZIFZESIWY  Wie-Juni  Eitape  41  Tage
1

*Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo#

1139  am  16/6.  und  14/7.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über

Schanghai—Hongkong  deleitet.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien  —Schanghai  geleitet.

“  Briefe  und  Postkarten  nach  Eitape  werden  dieser  Verbindung  nicht  zugeführt.

 

 

2.  Marshal-Juseln.  Bindiß  20.  Juli  Jaluit  57  Tage
a)  nach  Jalun.  ...  (engl.  Schiffe)  ·  1171.  Juni  18.  Juli  1080
Neapel  13-.  Juni  Jaluit  55  Tage  1
—
Ncapel  18.  Juni  Weeleide  27#881.  sls?z(
(deutsche  Schiffe)  Etsenb)
  nach  NoJunm  Brindii.  .  22.  Juni  6.  Juli  Ldabnoch  Melbourn  oder  G.  13.  16.  20.  27.  Juni
(engl.  Schtffe)  —  t  t  4.  Juli  1050
Taranto  15.  29.  Juni  2
(engl  Schnh  E  #

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere

und  Warenproben  —  über

,Fũ
drowo  1139  am

Sibirien—Schanghai  geleitet.
ür  Briee  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bop.  18  Berlin—  Alexan-
        <pb n="603" />
        6  555

 

Nach

vom  Einschiffungshafen



Die  Abfahrt  erfolgt

am:

Ausschiffungshafen.
auer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

8.  Deutsch-Gstafriha.
a)  F-  Ao  (mit  Ruanda),

Neapel
Oeutsche  Schtffe)

13.  29.jed.  Mts.

Mombasa  O  16—17  Tg.

11.  27.  jed.  Mts.  1050

 

E*  Moarseille  26.  Juni  Mombasa  0  16  Tage  24.  Juni  1018
e#  Mombasa  nee  1rindisi  29.  Juni  Mombasa  O  17  Tage  27.  Juni  1050
E  und  in  is.  End  Landa:  Cengl.  *
zu  Schiff  nach  den  BesimemMar#3  20.  Juni  Mombasa  O  19  Tageßuni  1050
#nccoten  (engl.  ,  «
Marseille  11.  27.  jed.  Mts.  Tanga  19—20  Tage  9.  25.  jed.  Mts.  2.15
wn  Amani  Oeutsche  Schiffe)

b  —  Tanga  (einschl.  Am  Neapel  13.  29.  jed.  Mts.  Tanga  17—18  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  1050
*  t  Seo  *  cni  Schist  "  %  "
MAm#  Fefl.  Kiie  Bl  Marseille  26.  Juni  Mombasa“  16  Tage  24.  Juni  10  15
Mubesa,  Ngoment,  Vangani,  ..  .  *—*s
üw#ibele.  un  Wielenkah,  —s  29.  Juni  Mombsa  ru  #  ".  1  i%

r  .  c  on  ombaso  7.  J  i  5
*#  mit  nächster  Grgerthen  27.  Juni  102
Marseille  11.  27.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  9.  25.  jed.  Mts.  2.15
)  nach  wnechDaressalg  4emie  d  s*-Bagam
  i
Dv  MUII  Ne  13.  29.  jed.  Mts.  Daressalam  19  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  1050
Kiloffa.  Kilwa,  —
—  *  e  Oeuts  2
senen  7—  Marseille  26.  Juni  Zangzibar  16  Tage  24.  Juni  10  1
Muasa,  Neu-  nt  nar  ressalam  uer  mi
82—  E—  F  nächster  Gelegenheit
Soga,  ngea,  .
Brindisi  29.  Juni  anzibar  Tage
Tschoke,  Udlidli,  ufumbura  4brivc  6  J  -  "  27.  Juni  105
F  nächster  Vleacuun

4.  Deutsch-  esüdwoe  gafriha.  Hamburg  8.  25.  Juni  Swakopmund  27,  24T9.]7.  24.  Juni  5.80

—WN  nach  HKWatobmund.  lerit
nat  B9  Antwerpen  12.  28.  Juni  Swakopmund  23,  21  Tg.]10.  26.  Juni  1045
Sires.  zusnrsra“  ek  Snen  s  J  4
Hochaganas,  Groolsontein.)Southampton  29,  jed.  Mts.  Swakopmund  20  Aqkq.28.  jed.  Mts.  12.43
Liobebeomen  We  ldeursche  Schisfe)  p  6  i
ntt—  .  Southampton  7.  21.  Juni  Swakopmund  22,  21  g.|6.  20.  Juni  12.48

Kütas,  Martental-  !427  Hamburg  18.  Juni  Swakopmund  etwa  26  T.1.  Juni  9.5
E  Sta#.  Bmiaü,  Sout  ton  14.  28  ·  besti  g.  27
maru  mn-  S  .  .  .  24.  .
#  Ses  5  W  #Southampton  Juni  wakopmund  unbestimmt  J.  Zuni  12.48
—  5  b  n  Nen  sHamburg  15.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage  15.  jed.  Mts.  9.5
du  J*“*=  Seels.  Sasa.
Antwerpen  23.  jed.  Mts.  Swakopmund  37Tage22.  jed.  Mts.  1.0
kweb,t  Wala  fe  heh  j  p  g  j
Hamburg  8.  25.  Juni  Lbderigbucht  28,  25  Tg.  .  24.  Juni  5.80
Antw  12.  28.  Juni  Lüderitz4bucht  24,  22  Tg)10.  26.  Juni  1046
ganige  ——
b)  nase  Lüdgr#pncht  sowle  «  4
nach  Au  nd  erseb  ad  aen.  Stn  29.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  21  Tage  28.  jed.  Mts.  12.48
—  ur,  Fehene  3  Geufsche  Schife
uU  Kecmangshoo,  Southampton  J.  21.  Juni  Lüderihbucht  20-21  Tags  6.  20.  Juni  12.48
Snt  2  !N
d#  und  #Hamburg  18  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  82  Tage  18.  jed.  Mts.  9.5
1#Lamburg  15  jed.  Mts.  Lũderitzbucht  60  Tage  16.  jed.  Mts.  9.5
+Antwerpen  23.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tage  22.  jed.  Mts.  1.0
-(denesche  Schiffe)
(Southampton“  14.  28.  Juni  Lüderitzbucht  unbestimmt  13.  27.  Juni  12.48
        <pb n="604" />
        556  25

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Viktoria  20  Tage
5.  Kamerun.  Duala  21  Tage
#a)  85  Duala  sowie  nach  ebong.  Kribi  22  Tage  9.  24  jed.  Mts.  9.5
W  (FES  W—  Plantation  22  Tage
Boddl  Babdgh#  e,  aedl  5  Longji  22  Tage
onam  «  V-Boulogne  11..jedegonatchktona18Tage
§  saus-  Zåm  es  spa.  fur  Mer  Duala  19  Tage
*P  B  (eutsche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
-  ·  Plantation  20  Tage
uet  Lomie,  Lon  Ma-  Longü  20  Tage
,  aaqq  Of  Hrnr.  Hamburg  22.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
Blatn,  Samameltma,  Duala  28—80  Tage
IiLiverpool  26.  Juni  Viktoria  38  Tage  .
Duala  89  Tage  24.  Juni  1088
Liverpool  jeden  Mittwoch  Ealabar  26  Tae  jeden  Montag  1046
rt  welter  Aang
b)  nach  Rio  del  Reny  "  uêWßWJJ
If#  rg  22.  jedes  Monats  Nio  del  Rey  81—58  Tagee22,  jed.  Mts.  9.5
(##iverpool  26.  Juni  Nio  del  Rey  37  Tage24.  Juni  1012
e)  nach  Garua,  Lerer.8  Liverpool  jeden  Mittwoch  dorcados  17  jeden  Montag  1045
vonh  degt  getg  er
0)  nach  Kusserti...  Liverpool  jeden  Mittwoch  Lagos.  Fucar  F  S.  jeden  Montag  1046
von  dort  weller  *  garia
Narqute  #botbugurt—
Antwerpen  14.  Juni  5.  Juli  29  3½.  8  Ex  13.  Juni  4.  Juli  8.43
en  nach  Carnot,  Mballi.  Mo.)  La  Nochelle  16.  Juni  7.  Juli  atadi  18—20  Tage.,54.  Juni  5.  Juli  1075
Umdn,  Nola,  Souffiay  belgische  Schiffe)  an  da  *“  gizunnt  hast
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dann  mit  Flußdampfern  23.  jed.  Mts.  104
6.  den  Narolinen,  Palan-  Neapel  13“.  Juni  11°.  Juli  Jap  37,  36  Tage  11“.  Juni  9“.  Juli  1050
Juseln,  Marianen.  (deunsche  Schiffe)  Angaur  *3  L08,  bzw.  5
Japm.  nächst.  Gelegenh.
o  nach  Job  und  Angaut  .·  ———  22.  Juni  Jap  49  Tage  20.  Juni  1050
engl.  Schiffe)  Angaur  51  Lige  bzw.
Jap  m.  nächst.  Gellgent.
Palau  36  Tage
Neapel  13°.  Juni  Saipan  48  Tage  11“.  Juni  1050
(eutsche  Schisfe)  Ponape  50  Tage

b)  nach  den  übrigen  Stationen

 

..  l
Brindisi  3.  Aug.
(enal.  ndhn  I

Ponape  56  Tage
Saipan  64  Tage
Palau  71  Tage

l

1.  Aug.  1050

 

 

r  Briefe  und  tarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —  Alexan-—


drowo  11  am  16/6.
Au

f  Lerlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und

Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den

übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien—Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs-  bis  siebenmal  jährlich.

7.  Kiantschen.

 

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Vostkat
broben  —  über  Rußland;  Montags,  Doammerzags  Sommobe“  ab

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

Neapel
sdeutsche  Schiffe)

Beipß
(engl.  Schiffe,

*
lengl.  Schiffe)
Liverpool

Sochilt
(franz.  Sch

a)  Briefe,  Postkarten.

18.  27.  Juni
jeden  Sonntag
6.  20.  Juni  4.  Juli

6.  20.  Juni
15.  29.  Juni

Auf  5  des  Absenders  werden
aufgeführten  2  e  On

rten  —  nicht  au
Tsingtau  84  Tage
Tsingtau  382—85  Tage
Tsingtau  34  Tage

Tsingtau  34  Tage
Tsingtau  35  Tage

““*  leder  ht

Drucksachen,  Ges
in  7  Ku.  i1  sowie  Wierne  "-#  "0

8pablere

11.  25.  Juni  1050
jeden  Freitag  1050
4.  18.  Juni  2.  Juli  1015

5.  19.  Juni  8.43
13.  27.  Juni  1015

it  den  unter  b)
a
        <pb n="605" />
        W  557  20

 

 

 

 

 

 

 

#  Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Samoa.  Queenstowmm  19.  Junie  Apia  25  Tage  17.  Juni  3.15
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Svdney.
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.5
Joulezne#  i  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
e  .
fhambutg  22.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
Marseille  10.  jedes  Monats  Kotonou  18  Tage  8.  jed.  Mts.  1015
von  da  ab  Landverbindung
1Bordeaux  25.  jedes  MonatsKotonou  14  Tage  28.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
9.  Logo.  #GLiverpool  jeden  Mittwoch  get  15  Ta  ase  Montag  1012
n  dort  weiter  auf  dem
t#  e  in  —  agen
1Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  28  Tage  16.  jed.  Mts.  9.5
##Rotterdom  22.  jedes  MonatsLome  23  Tage  21.  jed.  Mts.  10  12
Oeutsche  Schiffe)
1Hamburg  30.  jedes  MonatsLome  30  Tage  80.  jed.  Mts.  9.5
Notterdam  4.  Juni  4.  Juli  Lome  26  Tage  3.  Juni  3.  Juli  1012
(eutsche  Schiffe)

Den  durch  :  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender

die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  fällig.  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
veutsch-Reugninees  Reapel.  .  15.  27..  Juni  Neapel...  12.  26·.  Juni  10-.  Juli
—  ——7—„——ç  tnoot  W  –  Fumi  Iul-  Brindis  ..  8.  22.  Juni  6.  Juli
.....  ,..«  Juli  U  5.  19.  i  3.  Juli
veutsch-Ostafrida]  Brindis.  i15.  Jumi  13.  Juli  s————  8.  Juli
Marseille  24.  Juni  22.  Juli  ni  ·
autschon  sVlymouth,  -  «
panch-S"we.-  Töoutläampton  .  ä«.14«.Jüni  2.  Juli  sch  Southampton,  abe  San  uaiien  bder
Southampton  2.  B  6  Bu  Le  Havre  oder  –r  -
afrika  Hamburg  ni  Queenstown  (5—6  mal  monatlich)
Southampton  .  5  9n  i  Sibir.  Eisen=  in  der  Regel  Dienstag.
Kamern  5  age  n  16*.  jed.  duit  bahn.  .  .  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
Liverpool  7.  21.  28.  Juni  ———
8  v  Neapel  16.  27.  Juni  Plymouth.
von  st  ber  San  Francisco  a
den  Karolinen  Brindisi  8.  Juni  8.  Aug.  Samoa  ..  es  ber“  i  Jalt  am
rssoi  8.  Juni  3.  Aug.  ov.  Plymouth
Insein  «  «  Brindisi...l.29.Juni
desUckicscI..Bnndcsi.-..8.Juni3.Aug.  «--·-  —-.-»-—.—
deualqssJueluB·d".....  8.n"3.A·  Haus«-gi-2«·0·-16«-jed-Mtss
p  tindisi  Vuni  us  Togo.  Southampton  14*.  30.  Juni  16*.  Juli
Narshal-Inseln.  Neapel  8.  Juni  13.  Juli  Plymouth  .  jeden  Dienstag.

 

 

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="606" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

G  558  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
r

Postdampfe  von  nach  bis  13.  Juni  1913.
„Adolph  Woermann“  .  —  —  —
„Alexandra.  Woermann“  .  Hamburg  Kotonon  am  12.  Juni  ab  Sekondi.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  11.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  6.  Juni  Dover  passiert.
„Arnold  Amsinck“  ew  York  Westafrika  am  6.  Juni  ab  New  York.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  Lũderitzbucht  am  5.  Juni  ab  Monrovia.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  7.  Juni  ab  Monrovia.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  11.  Juni  ab  Boulogne.
„Elisabeth  Brock“  Hamburg  Burutu  am  14.  Juni  ab  Hamburg.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Juni  in  Sierra  Leone.
„Frieda  Woermann“  —  —
„Gertrud  Woermann“.  Ostafrika  Hamburg  am  30.  Mai  ab  Durban.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg.  am  12.  Juni  Dover  passiert.
„Henny  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  8.  Juni  ab  Madeira.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Assinie  a#m  12.  Juni  OQuessant  passiert.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  5.  Juni  in  Lome.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Accra  am  18.  Juni  Cuxhaven  passiert.
„Kurt  Woermann“  .  Accra  Haniburg  am  9.  Juni  ab  Sierra  Leone.
„Lili  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  10.  Juni  in  Monrovia.
„Lothar  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  5.  Juni  in  Lome.
„Lucie  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  11.  Juni  in  Lagos.
„Lulu  Bohlen“  .  Burutu  Hamburg  am  18.  zuni  in  Sekondi.
„Martha  eerann  .  Hamburg  Assinie  am  12.  Juni  in  Grand  Bassam.
„Max  Brock  .  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  15.  Juni  ab  Hamburg.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  9.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Professor  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  11.  Juni  ab  Lagos.
„Renata  Amsinc“  Kamerun  Hamburg  am  7.  Juni  in  Duala.
„Thekla  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  a#m  12.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Khaliff  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Juni  ab  Monrovia.

 

„Answald“
„Arnfried“
„Gundomar“

 

„Winfried“

 

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

Calabar

Hamburg
Lüderitzbucht
Hamburg
Hamburg

Hamburg

Hamburg

Ostafrika
Lüderitzbucht

Hamburg

Accra
Hamburg
Ostafrika
Kamerun.

Lüderitzbucht
Kotonou
Hamburg
Hamburg

am  12.  Juni  ab  Las  Palmas.

am  2.  Juni  in  Sierra  Leone.
am  8.  Juni  in  Antwerpen.
am  5.  Juni  ab  Suez.

am  8.  Juni  ab  Monroviaam
  18.  Juni  ab  Ham

am  9.  Juni  in  #M#erzzbtt.
am  7.  Juni  ab  Lagos.

am  8.  Juni  ab  Tanger.

am  9.  Juni  ab  Monrovia.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Matadi
Hamburg
Hamburg

Kotonou
Hamburg
Hamburg

Lüderitzbucht
Burutu
Matadie

Hamburg
Matadie
Matadi

Hamburg
Calabar

Ostafrika

am  2.  Juni  in  Lüderitzbucht.
am  21.  Mai  Dungeneß  passiert.
am  28.  Mai  ab  Banana.

am  11.  Juni  ab  Las  Palmas.
am  5.  Juni  ab  Monrovia.

am  9.  Juni  in  Antwerpen.
am  20.  Juni  von  Hamburg.
am  4.  Juni  in  Lagos.

am  25.  Mai  ab  Lagos.

am  10.  Juni  in  Majunga.
        <pb n="607" />
        559  20
Marktbericht.  k  (Nachdruck  nur  mit  Quellenangabe  **

Baumwolle.  Die  Freise  blieben  während  der  verflossenen
  4  Wochen  leicht  schwankend,  neigten  aber
zum  Schluß  mehr  zur  Nachgiebigkeit  infolge  gin  stige

Erntenachrichten  von  ierika.  Der  Sta

Ernte  daselbst  ist,  verglichen  mit  dem  50  hr  er

schieden  besser,  indessen  hat  die  Ernte  ja  noch  alle

Fährlichkeiten  während  des  Sommers  zu  befürchten.

Notierung  für:  Middling  American  0,60½.4  Eeen

·0,61½  K).  Upland  von  Narunga

gegen  0,62—0,68.).  Abassi  0,72—  03  s  (gegen

72—0,92—/%).  Mitafifi  0,75—0,80  (gegen  074—
833  A).  Caravonica  6,75—0,  82  .  (gegen  0,75—

0,83  Ac)  für  ½  keg  im  Vormonat.  Togo,  gute  Durchschiitsware
  wertet  etwa  0,61  /4  (gegen  0,61—

62  ."),  geringere  Sorten  werten  eiwa  0,50  4
83  0.50  %)  für  ½  keg  im  Vormonat

Bennisaat  (Westafrika)  18.50—17,50./  für  50  Lg  unverändert
  wie  im  Vormonat.

Bienenwachs  ist  ein  wenig  ruhiger.
Deutsch-Ostafrika  200-300
Madagaskar  290—295  /(  gegen  290—295  .4.  54
guella  290—805  A  gegen  +g  ,  Chile  *10—
811.  gegen  310—312,50./  für  100  kg  im  Vormonat.

Blei  ist  gestiegen.  Engl.  Blei  in  Mulden  22,50  “  für
50  kg  gegen  21,50  /  im  Vormonat,  Deutsches  Blei
In  Mulden  23,  50  %  für  50  kg  gegen  22,20  im

 

,67—0,68  .“

Es  netieren:
*  —  299  -801

onat.
eiscnden  war  entschieden  besser  und  konnten  Preise
auch  diesmal  verbessern.  Kamerun-Gabun  mit
Tchr  Purchschnittsgewicht  von  15—16  Pfd.  engl.
11,75  4KF  für  ½  kg  gegen  11,25  #  im  Vormonat.

Erdnüsse  sind  ruhig.  Veschälte  Mozambique  und
andere  Sorten  Ostafrikanüsse  werten  17,50—17.#
gegen  17  .4¾  für  50  k#  im  Vormonat.  Tigeria  geschälte
Westküste  werten  17  .¾  für  50  kg,  sind  aber,  weil
die  Ernte  zu  Ende,  ohne  ane  Ungeschatn  Aar-Boulamsorten
  sind  etwa  24,8  7½  —24,  75  “¾  für  100  kg
wert  gegen  25  “  im  Vormonck.

Hauf.  Deutsch-Ostafrika-Hanf.  Zufuhr:  1912:
Januar-April  4397  Tons,  Mai  1269  Tons,  zusammen
5666  Tons;  1913:  Januar-April  5558  Tons,  Maie
599  Tons,  gusammen  6157  Tons.  Notierungen  für
loco  und  nahe  Sichten  sowie  für  Abladungen  im
Juli-August:  Reguläre  Ware  34—34,50  M  gegen  34
—35  4,  Sekunda  bis  Mittelware  32—33  “  gegen
32—384,  Abfallhanf  28—28,50  ¾  gegen  23—24.
für  50  kg  im  Vormonat.

Kakao  ist  fester  gegangen.  Fotierung  Kamerun-Plantagenkakao
  68.4  (gegen  67—67,50  ./4),  Victoria
55  AM  (gegen  54—55  .4).  Desgl.  4  44—494!4
(gegen  42—42,50  %),  Lagos  60./4  (gegen  59  .#4),
Accra  fermentiert  63,50  “  (gegen  68./),  desgl.  kurant
  61.¾  (gegen  61  .4),  Old  Calabar  60  A  igegen
59—59,50  ),  Fein  Sao  Thomé  68,50  .4  (gegen
68—609  70),  Kurant  Sao  Thomé  62,50.  (gegen  64

—65  )  für  50  kg  im  Vormonat.
Kapok  bleibt  in  recht  guter  Frage  zu  letztbezahlten
reisen.  Graue  Sorten  0,90—1,20.,  weiße  Sorten
1,30—1,  50  /¾  für  1  kg.

Kautschuk  war  ganz  grongr  flau.  Es  notieren
augenblicklich:  Gabun  8.50—4.4  (gegen  4—4,50/%4),
Batanga  420  (  4,30—4,  50  %),  Ia  Kamerun-Würste
  4,  /  (5  A),  Südkamerun  400—
5  K  (5—5,15  —  1  Kamerunkuchen  —  .  (4,3

 

 

—  —  1  Loldküsten=  Lumps  8,20—3,30  ¼  (3,4
4,50  ),  I  Togo-Lumps  4,10—4,20  ’½½s  80—4,.J  50  “
1  rote  %  eli-Bälle  6.  —  10  A  (7,  20  -7,4
für  1  kg  im  Vormonat.  Deutsch-  Senn
Plantagen-Kautschuk  wertet  heute:  a)  Bälle  8.70—
4.  40  —  (4,30—5,  20  ),  b)  Felle  4,20—6.4  (6.  50—.
7,20  #)  für  1  kg  im  Vormonat.
olanüsse  sind  nicht  verändert  und  notieren  wie  im
ormonat  0,70—0,65  (¾  für  1  kg.
Koal  bleibt  unverändert  und  ootieren-  Kamerun
70—0,80  .¾,  Zanzibar  glatt  0,80—2,70  .,  Zan-¾itn
  5—10.4,  n
Bissao-Boulama  kurant  1,65—1,80  .I,  desgl.  gemischt
  0,65—0,95  4,  desgl.  Keesel  0,55—1,60  M.
Conakry  Sierra  Leone  kurant  1  „90—2,  40  desgl.
gemischt  1,15—1,30  ¼  für  1  kg  wie  im  Vormonat.
Kopra  ist  still.  Ostafrikanische  Ware  nach  Oualität  27
—28,20  +  (gegen  28—28,50  44),  Westafrikanische
Ware  —  (gegen  25—27  ./)  für  50  kg  im
Vormonat.
Kupfer  i#t  uverrändert  geblieben  und  notiert:  engl.
raff.  in  Ingo  ür  50  im  Vormonat.
Mais  ist  eher  2  gegangen.  Vestafeikanischer  Mais
fehlt,  würde  aber  zu  115  .¾  schlank  zu  verkaufen
sein  —  117.  für  Dahomey  im  Vormonat  für
.  Portugiesisch-Ostafrika  wertet  etwa  105  At.
mlrer  ob  ist  etwas  billiger  geworden  und
notiert  10  *  gegen  10,25  10,80  Ac  für  1000  kg
im  Vo
Palmkerne  4  0  höher  gegangen.  Die  Anfuhren
haben  in  diesem  Jahre  sta  genommen,  Augenblickliche
  Notierung  zu  folgenden  Preisen  für  Juni-Wpirzte:
  Lagossorten  22,20  &amp;amp;  (gegen  21.87½  ./2),
"  er  21  „17½  4%  Feissbeinlftaorten
n  21.,071/,  A)  kg  einschl.  Sack
Für  spätere  böinbunoe  sind  die

 

*——.
im  Veem  geten
Preise  niedriger.
Palmöl  ist  für  die  geringeren  Sorten  so  gut  wie  unverkäuflich.
  Es  sind  eigentlich  nur  Geschäfte  i  in  rrohen
Olen  gemocht  worden.  Lagos-Porto  Novo
31,25  ¼u  (gegen  380,  12½—80  AM),  Kamerun  4  *
D28,  50—29,25  /%),  Liberia  26—25.754  8—  25—
X  Arrra-Togoforten  29,50—28.4%  (27—26,50.4)
ür  50  r  im  Vormonat
gosphate.  Florida  Rock  77
zian  Pebbie  74—78%  0,
0%  O0,02%  %  J4K,  M  2W  57—68  %
Prnane  -*i  wie  im  Vormonat  *  1%  phosphorsaurer
Kalk  in  50  kg.
Reis  it  sehr  fest,  aber  nicht  weiter  gestiegen.  Rangoon
25—30  4,  Japan  262  40.%.  Java  36—50  .  für

2—

 

*—  0.09—0,08½

100  120“  wie  im  Vormonat.

Sesamsaat  ist  fest  znd  inoieert:  Helle  Zanzibar  und
bunte  Mozambique  19—19,50  gegen  18.50—18.4
für  50  kg  im  Vormonat.

Silber  in  Barren  ist  niedriger  gegangen.  Verläufer
81,75  K  gegen  82,50  ..  Käu  ser  1,25  &amp;amp;  gegen
82  uk  für  50  kg  fein  im  Vormon

Superphosphat  ist  wenig  konatter  Notierung

wie  im  Vormonat:  18  %  wasserfreie  Phosphorsäure
5.60  +,  16  %  wasserfreie  Phosphorsäure  5  .&amp;amp;  für
100  kg  in  Doppelsäcken  zu  100  kg  netto.

Togo-GSisalhanf  notiert  38,50—34  ¼wie  im  Vormona


*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  11.  Juni  1918.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Blesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckeret  von  E.  S.  Mittler  4  Sohn.  Berlin  8W  es,  Kochstr.  88—71.

er  Nummer  liegt  das  Ergänzungsheft  Nr.  7  der  „Mittellungen  aus  den
eb  Schutzgebieten“  krl.  tgänzungsheft  a
        <pb n="608" />
        Anzeigen.

dh#scrate  sind  an  die  Geschäfisstelle  des  „Deutschen  Kolomalblattes-,  Berlin  SWees  Tochstraße  65—F1.  einzusenden.  S  e

RKurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  lHZeudt'sches  Kolonialkhontor  G.  m.  b.  H.,  Ferlin  W.  8.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  Ttr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydtkontor“.  12.  Juni  1913.
Grün-  G  Vor-  Letzte,  Freibleibend
dungs-  Kapital  schäfts-  lehte,  m  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  M  lahr  dende  benbe  5  5%
1910  3000  Ob  1U.  11  P  ##rita=  Marmor-Kolonialges.  75  %  eing.  Ant.  28  33
1907  2  500  000/11.  10.  6  8  Afrikanische  Kompanie  #l.-G.  .  67  73
1907  600  1.  7.  0  0  #wwslanzungsgeseuscha  (D.  K  .  G.)  82  87
1896  1200  000  1.  1112  10  9diker,  Carl,  &amp;amp;  C  mm.  6sl.  6  *  120  126
1905  1  1.  4.156  —  remer  S  n  „Oloff  2  —  150
1902  2  650  000  1.  1.  0  0  British  Central  A  7/-  7/9
1905  000  1.  4.  0  0  Lentralafrikan.  Sclct  .  r4  (D.  6.  G.)  50  60
1902  600  000  1.  1.  8  8  KCentralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  H.  130  140
1905  220  000  1.  1.  8  10  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G.).  100  —
1900  964  600  1.  1.  6  14  Deutsche  Agaven-  Fcllchoft  Vorz.  *-  190  200
1900  191  8001.  1.  0  8  do.  (D.  K.  *  150  160
1908  925  000  1.  1.  0  0  Ditsche  Holzges.  f.  Ostafrika  (D.  K.  G  G  —  15
1002  2000  1.  1.  5  10  Deutsche  G#n-Gesem  b.  105  110
1907  2  500  O000  1.  1.  5  6  Deutsche  #  kautschuk-Alleng  esellschaft  127  132
1885  000  1.  44  835  ODeutsche  Kolonial-Gesellsch  für  Sihwesiafit  590  670
1902  1  000  OOdo  1.  1.  0  0  Deut  q  Samoga-Gesellschaft  D.  K.  G.)  50  55
1908  4500  000  1.  1.  0  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  175  184
1902  1000  000  1.  6.  6  7  Deut  che“  T  ogogesellschaft  (D.  K.  G.)  106  109
1906  600  000  |  1.  1.  0  Deutsch-Engl.  Ostafrika-Komp.  G.  m.  b  .  —  20
1896  2250  000  1.  110  Deutsch-Westafrikan.  Landelggesellsch  K.G.]1  117
1909  000  1.  11  10  „Diamant.  Akt.  G.  v.  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.(A.  G.)  100  105
1909  150  Od0o0  1.  044  0  German  S.  W.  damond  fll,  r—  ¼  5
1869  4  360  000  1.  1.  0  0  Seselschest  Nordwest-Kamerun  *  A  —  ¾  50
1898  8  000  1.  1.  8  8  ellschaft  Südkamerun  Anteile  (D.  K.  G.)  110  120
1897  1  153  000/1.  1.  ·  0  Heselschalt.  Kolonisations=  Geselsch  m.  b.  v  —  20
1889  3  000  000  1.  10.  0  Hanseatische  Plantehengeseülschaflt  50  55
1909  1  200  000  Hl.  111  11  Hernsheim  &amp;amp;  Co.  A  es.  165  165
1887  1.200  O0)0  1.  1125  13  aluit-Gesellschaft.  tehe  Aktien  210  280
1898/  121  07  000|1.  7.  0  0  ffee-Plantage  Sclarrc,  Aktien-  Gel.  59  63
190664  1.  4  4Kamerun-Kautschuk-Compagn  78  83
189510000  00|.  1  0  oko  Land-  und  Pt  .  K.  G.)  23  25
1909  900  1.  1.  8  4  Kautschuk-Pflan  ngzung  M  90  92
1908  1.  1.  0  8.  HPironda  Gothesnens  cheiüsceft  mr.  6.  §.  115  120
100886  1%  Kolmanskop  Diamond  shares  A  86  A  87
1907  500  1.  1.  5  KLindi-Kilindi-Ges.  m.  b.  H.  127  132
1899  2000  000  1.  1.  5  6  Moliwe-Pflan  ungs-Gesellschaft  (D.  K.  C.).  100  105
1886  7500  0001.  4.  —  Neu-Guinea  Compagnie  2  ugs-Anteile  113  117
1906  1  400  00|.  1  15  Ostafrika-Kompagnie  (D.  180  188
19100  1135  000.  7...  ·0.-  staff  rikan  Bergwerks=  u.  Finn.  «G.  60  70
1910  |  St.  200  1.  1.  0  60  o.  uWscheine  —  60
1908  789  000.  7.  0l  0  Oftafbanische  Plantagen-Ges.  ilwa.  Piden  60  65
1908  6  600  000  1.  1.  0  0Ostafrikanische  lanzungs=  Aktiengesellsch.  60  70
1900  St.  200  000  1.  4.|6  %  5-%44Otavi-Minen=  u.  Eisenb  ahnges.  „Genuhscheine  78  44  80
1902  1  8  875  000  Hl.  1.  30  25  Pacific  Phosphate  Co.  alte  s  E4½  g  4¾
1910  2  815000  1.  1.,  10  25  do.  junge  so  eingezah1t.Z2!-",  ges-«
1904  160  Ooo  1.  5.07  0  5  I  Pflanzungs-Geselssch.  dwwee  Vorz.  A.  (D.  K.  6  100  —
1912  3  000  000  1.  1.  —  40  Pomona  Diamant-  Ant.  705  785
1895  1  500  000  1.  1  0  0Rheinische  Gandei  Plaktagengesellschäft.  .  80  40
1908  546  200  1.  1.4  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  Verzugs#ntell  .  —  20
1906  2000  000  1.  1.]  4  4°%Samoa-Kautschuk-Compa  6  *  -  ·  15
1897  500  000  l  1.  1|  12  12  zIFir  bitanzungs  Gesellc  b.  H.  160  175
1904  1250  000|  1.  1.1  16  25  f  K  G)  280.320
1910St.100011.1.1200,«200Mtoct6t42  commckchc  de  Gemisch.  MA  A
1895  8  500  000  1.  7.J  o  0  South  African  Territories  Limited  6/6  7/-1895½
  350  000  1.  1.  0  0  South  East  Africa  (1910)  Limited  9  1/3
18922  2000  O000  1.  1.  7½6  South  West  Africa  Co.  Limited  22/  22/6
1901  600  1.  1.5  0  Südwest-Afrikan.  Schäferei-Ges.  (D.  a.  öð  )  70  80
1912  1  000  000  1.  1.—  —  Südwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  (D.K.G.  100  106
1898  869  100  1.  4  0  sambara  Kofeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  —  45
1898  142200  1.  4.  0  60  Srs  nbe  85
1900%  425  Ooo  1.  1,08(  0  Vern  Diamantminen  Lüderitzbucht  80  853
1807  100  000  1.  1.  2  #estafrik.  Pftanzungsgefellcchaft  Ni  110  115
1897  8  000  O000  1.  1.  16  18  I  Westafrikanische  llnsungearsellee°“  hun  300  3.20
13896J4800  000  18  estdeutsche  Handels=  u.  Oei  #  K.  Sö;  —
10  300  1.  1.  4  -  8  “—[  Farmael.  m.  125

 

 

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Sauzinsen.  pr.  1.  Sen

ist  E—  u  eis  pen  aner  bzw.  Vertalch  Auskünfte

 

h  nicht  erklärt.  Auch  für  *  Uer  in

1  autgesorten  „Werte  ohne  Serianutwickiast
  und  koftenlos.
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        Deutsches  Kolonialblatt

fimtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Juli  1913.  Uummer  13.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  Fors  Monats.  Derigben  werden  als  Bethefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
viertelsá  ru  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“.  Herausgegeben  voank  Dr.  Marquardsen.  Der
vieryel  hr  e  El  zspeis  für  59  „Soenali“  ——  den  Bel  7*  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Posi  und  die  Buchband
  —e  diren  treisd  durch  die  Verlagstuchhandiung  a)  +  5,—  für  Kentsttban  einschl.  der  deutschen
r  e  und  ÖOster  fta  die  Länder  des  Weltpo  wereins.  —  Ciusindert,  en  und  Anfragen  sud  an  die
Königliche  Slgursich--A#gar  den  Lst  Ste#eien  Mittler  und  Sohn.  Berlin  SW68,  Kochstraße  68—71,  8  richten

 

Inhalt:  Amtlicher  Teile  Kaiserlicher  Erlaß,  betr.  die  Begnadigung  von  Angehörigen  der  Kaiserlichen  Schutztruppen.
  Vom  16.  Juni  1913  S.  561.  —  Kaiserliche  Verordnung,  betr.  die  Landwirtschaftsbank  für  Deutsch-Südwestafrika.
  Vom  9.  Juni  1913  S.  5.  —  Sagung  der  Landwirtschaftsbank  für  Deutsch-Südwestafrika  S.  568.  —  Verfügung
des  Reichskanzlers  wegen  Abänderung  der  Verfügung,  betr.  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  im  Schutzgebiete  Deutsch-Neuguinea,
  vom  21.  Dezember  1909.  Vom  30.  Mai  1913  S.  571.  —  Desgleichen  betr.  die  Errichtung  eines  Bezirksgerichts
  in  Moschi.  Vom  14.  Juni  1913  S.  571.  —  Desgleichen  betr.  die  Erteilung  einer  Sonderberechtigung  an  den
Landesfiskus  von  Deutsch-Ostafrika  m  ausschließrlichen  Schürfen  und  Bergbau  auf  Edel=  und  Halbedelsteine  im
Flußgebiet  des  Rowuma.  Vom  21.  Juni  1913  S.  572.  —  Desgleichen  betr.  bie  Erweiterung  der  Befugnisse  des  Landesrats
  von  Deutsch-Südwestafrika.  Vom  2..  Juni  1913  S.  572.  —  Bekanntmachung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-  Rolonialamts,
  betr.  Veröfsentlichung  und  Lieferung  neuer  Kartenwerke  von  Deutsch-Südwestafrika.  Vom  18.  Juni  1913  S.  573.
—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  gOstasra  betr.  Umwandlung  der  Bezirksnebenstellen  Aruscha  und
Bismarckburg  in  Bezirksämter.  Vom  23.  Mai  1913  S.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
betr.  Dienstanweisung  für  den  Medizinalreferenten  und“  r  die  Regierungsärzte.  Vom  28.  März  1913  S.  574.  —
Letanntmochung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  Verbot  des  Flccheschießens.  Vom  17.  April  1913
S.  577.  —  Anderung  der  Satzung  der  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  zu  Berlin  7.  —  Personalien  S.  577.

Nichtamtlicher  Teil:  Denkschrift  über  die  Errichtung  einer  Landwirtschaftsbank  für  Fnisch-Sinwepat.  S.  581.

Kamerun:  Die  Schlafkrankheitsgebiete  des  Südens  von  Alt=  und  Neukamerun  S.  586.

Togo:  Kraftwagenverkehr  in  Togo  S.  592.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Roh-Einnahmen  der  Landesbahnen  Südwestafrikas  S.  592.  —  Nachweisung  der
im  Rechnungsjahre  1912  seitens  der  Regie  ausgeführten  Diamanten  S.  592.  —  Nachweisung  der  Noh-  Einnahmen
bei  den  Zollstellen  des  Schutzgebictes  Deutsch-Südwestafrika  im  Monat  Februar  des  Rechnungsjahres  1912  S.

Samoa:  Die  Eingeborenenbevölkerung  im  1.  Viertel  1913  S.  593.

Kolonialrechtliche  Entscheidungen  (Nr.  14,  15  und  16)  S  S.  5

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Ständige  Wirtsch#siüche  Kommission  der  Kolonialverwaltung  S.  596.
—  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  S.  597.

Aus  fremden  Kolonien  und  Prodauktionsgebieten:  Kakao-Ausfuhr  Brasiliens  1912  S.  599.  —  Der
Lissaboner  Kakaomarkt  im  Mai  1913  S.  600.  —  Stand  der  Baumwollfelder  Agyptens  im  Mai  1913  S.  600.  —
Baumwollkultur  in  Japan  S.  600.  —  Angola  S.  601.  —  Südafrikanische  Union  S.  601.  —  Uganda  S.  602.

ermischtes:  Beratende  Kommission  für  Eingeborenen-  Angelegenheiten  im  Kolonialministerium  zu  Varis  S  S.  602.
—  Verkehr  durch  den  Suezkanal  1912  S.  602.  —  Neue  Eisenbahnprojekte  in  der  Südafrikanischen  Union  S.  602.

Eiteratur-Vericht  S  S.  608.  —  Koloniale  Literatur  (XIII.)  S.  604.  —  Verkehrs--Nachrichten  S.  607.  —

Schiffsbewegungen  S.  611.

FA,gähr  Teiles#.r)e

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Kaiserlicher  Erlaß,  betr.  die  Begnadigung  von  Angehõörigen  der  Kaiserlichen

Schutztruppen.
Vom  16.  Juni  1913.

Ich  will  aus  Anlaß  Meines  fünfundzwanzigjährigen  Regierungs-Jubiläums  den  Angehörigen
der  Kaiserlichen  Schutztruppen,  gegen  die  bis  zum  heutigen  Tage  Strafen  im  Disziplinarwege  verhängt
sind,  diese  Strafen,  soweit  sie  noch  nicht  vollstreckt  sind,  in  Gnaden  erlassen.  Ausgeschlossen  von
diesem  Gnadenerweise  bleiben  die  wegen  Beleidigung  oder  vorschriftswidriger  Behandlung  eines
Untergebenen  (§  121  Militärstrafgesetzbuchs)  verhängten  Strafen.

Ferner  bin  Ich  gewillt,  durch  Erlaß  oder  Milderung  militärgerichtlich  verhängter  Strafen
in  weitem  Umfange  Gnade  zu  üben  und  sehe  in  den  dazu  geeigneten  Fällen  Vorschläge  zu  Gnadenerweisen
  entgegen.
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        W  562  20

Ich  beauftrage  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt),  für  die  schleunige  Bekanntmachung
und  Ausführung  dieses  Erlasses  Sorge  zu  tragen.
Berlin,  den  16.  Juni  1913.
gez.  Wilhelm  I.  K.
ggez.  Solf.

Kaiserliche  Verordnung,  betr.  die  Landwirtschaftsbank  für  Deutsch  Südwestafrika.
Vom  9.  Juni  1913.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  ufw.,
verordnen  auf  Grund  der  §§  1,  3  und  6  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)
in  Verbindung  mit  §  21  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  vom  7.  April  1900  Geichs-Gesetzbl.
  S.  213)  sowie  auf  Grund  des  §  57  des  Kolonialbeamtengesetzes  vom  8.  Juni  1910  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  881)  für  das  Schutzgebiet  Deutsch  Südwestafrika  im  Namen  des  Reichs,  was  folgt:

8  1.  Zur  Förderung  der  Landwirtschaft  wird  in  Windhuk  eine  Kreditanstalt  errichtet,  welche
den  Namen  „Landwirtschaftsbank  für  Deutsch  Südwestafrika“  führt.

§  2.  Die  Bank  ist  eine  juristische  Person  des  öffentlichen  Rechtes,  ihr  Vorstand  ist  eine
öffentliche  Behörde.  Die  Verfassung  der  Bank  wird,  soweit  fie  nicht  in  dieser  Verordnung  geregelt
ist,  durch  die  anliegende  Satzung  bestimmt.  Der  Reichskanzler  wird  ermächtigt,  die  Satzung  zu  ändern.

§  3.  Der  Vorsitzende  und  ein  weiteres  Mitglied  des  Vorstandes  werden  im  Namen  der
Bank  vom  Gouverneur  bestellt;  sie  sind  öffentliche  Beamte  und  erhalten  eine  Anstellungsurkunde.
Ihre  Dienstbezüge  und  ihre  sonstigen  Rechtsverhältnisse  zur  Bank  sind  in  der  Anstellungsurkunde  zu
bestimmen;  die  Dienstbezüge  sind  von  der  Bank  zu  zahlen.  Im  übrigen  finden  auf  die  bezeichneten
Beamten  der  Bank  die  für  Kolonialbeamte  geltenden  Vorschriften  entsprechende  Anwendung,  soweit
in  dieser  Verordnung  nicht  ein  anderes  bestimmt  ist.

Anderen  Angestellten  der  Bank  kann  vom  Gouverneur  eine  Anstellungsurkunde  gegeben
werden.  In  diesem  Falle  finden  die  Vorschriften  des  Abs.  1  Anwendung.

§5  4.  Der  Vorsitzende  hat  die  übrigen  Mitglieder  des  Vorstandes  auf  gewissenhafte  Erfüllung
ihrer  Pflichten  nach  den  für  Kolonialbeamte  maßgebenden  Vorschriften  zu  beeidigen.

5.  Der  Gouverneur  kann  Angestellte  der  Bank,  die  eine  Anstellungsurkunde  erhalten
haben,  ermächtigen,  in  allen  Angelegenheiten,  welche  die  Bank  betreffen,  die  nach  §  29  der  Grundbuchordnung
  vom  24.  März  1897  (Reichs-Gesetzbl.  1897  S.  139,  1898  S.  754)  zur  Eintragung
in  das  Grundbuch  erforderlichen  Erklärungen  zu  beurkunden  und  zu  beglaubigen  sowie  Ausfertigungen
der  von  ihnen  aufgenommenen  Urkunden  zu  erteilen.

5  6.  Die  Bank  ist  befugt,  das  Grundbuchamt  um  Anlegung  von  Grundbuchblättern  für
Dritte  und  um  Auskunft  über  den  Inhalt  des  Grundbuchs  zu  ersuchen.

Die  Behörden  der  staatlichen  und  der  kommunalen  Verwaltung  im  Schutzgebiete  haben  die
Bank  in  ihrer  geschäftlichen  Tätigkeit  zu  unterstützen;  der  Gouverneur  bestimmt  hierüber  das  Nähere.

§*  7.  Ist  für  den  Landesfiskus  von  Deutsch  Südwestafrika  im  Grundbuch  eine  Hypothek
für  einen  Kaufpreis  oder  eine  sonstige  Forderung  oder  eine  Vormerkung  zur  Sicherung  des  Rechtes
auf  Eigentumsübertragung  eingetragen,  so  kann  der  Gouverneur  genehmigen,  daß  die  Hypothek  oder
die  Vormerkung  hinter  Rechte  der  Bank  im  Range  zurücktritt.

5  8.  Die  Bank  ist  nicht  verpflichtet,  in  Ansehung  des  durch  Tilgungsbeiträge  des  Schuldners
amortisierten  Betrags  ihrer  Hypotheken  die  ihr  behufs  der  Berichtigung  des  Grundbuchs,  der  Löschung
der  Hypothek  oder  der  Herstellung  eines  Teilhypothekenbriefs  nach  den  Vorschriften  des  bürgerlichen
Rechtes  obliegenden  Handlungen  vorzunehmen,  bevor  die  Schuld  völlig  getilgt  ist.

9.  Die  Bank  ist  von  allen  staatlichen  und  kommunalen  Steuern  und  Abgaben  sowie
von  Gebühren  im  Verfahren  vor  den  Gerichten  und  Verwaltungsbehörden  befreit.

Die  Bestimmungen  des  §  8  Abs.  5  und  6  und  des  §  9  des  Preußischen  Gerichtskostengesetzes
  vom  25.  Juli  1910  (Gesetzsamml.  S.  184)  finden  entsprechende  Anwendung.

§  10.  Mit  Gefängnis  bis  zu  einem  Jahre  und  mit  Geldstrafe  bis  zu  zwanzigtausend  Mark
wird  bestraft:

1.  ein  Mitglied  des  Vorstandes,  das  absichtlich  zum  Nachteil  der  Bank  handelt;

2.  wer  für  die  Bank  wissentlich  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  über  den  Betrag

hinaus  ausgibt,  der  durch  die  den  Besitzern  der  Schuldverschreibungen  verpfändeten
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        W  563  20

Hypotheken  und  Darlehnsforderungen,  Wertpapiere  und  Gelder  vorschriftsmäßig
gedeckt  ist;

3.  wer  für  die  Bank  wissentlich  durch  Veräußerung  oder  Belastung  über  Hypotheken,
Darlehnsforderungen,  Wertpapiere  oder  Gelder  verfügt,  die  den  Besitzern  der  Schuldverschreibungen
  auf  den  Inhaber  verpfändet  sind,  obwohl  die  übrigen  Hypotheken,
Darlehnsforderungen,  Wertpapiere  und  Gelder  zur  vorschriftsmäßigen  Deckung  der
Schuldverschreibungen  nicht  genügen;

.  wer  im  Falle  der  Rückzahlung  einer  Hypothek  oder  Darlehnsforderung  das  gezahlte
Geld,  obwohl  es  zur  Deckung  der  Schuldverschreibungen  notwendig  ist,  nicht  an  den
Pfandhalter  zur  Verwahrung  unter  Mitverschluß  der  Bank  herausgibt.

Sind  mildernde  Umstände  vorhanden,  so  kann  auf  die  Geldstrafe  allein  erkannt  werden.

§  11.  Die  zur  Ausführung  dieser  Verordnung  erforderlichen  Vorschriften  erläßt  der  Reichskanzler
  (Reichs-Kolonialamt).  Er  kann  diese  Befugnis  ganz  oder  teilweise  dem  Gouverneur  übertragen.

§*  12.  Den  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  dieser  Verordnung  bestimmt  der  Reichskanzler.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.
Gegeben  Neues  Palais,  den  9.  Juni  1913.
(L.  S.)  gez.  Wilhelm  I.  R.
ggez.  v.  Bethmann  Hollweg.

*

Satzung  der  Landwirtschaftsbank  für  Deutsch-Südwestafrika.
I.  Wesen  und  Aufgaben.

5  1.  Die  zur  Förderung  der  Landwirtschaft  in  Deutsch-Südwestafrika  errichtete  Kreditanstalt

trägt  den  Namen  6
„Landwirtschaftsbank  für  Deutsch-Südwestafrika“.

Sie  hat  ihren  Sitz  in  Windhuk.

5  2.  Die  Landwirtschaftsbank  hat  als  juristische  Person  des  öffentlichen  Rechtes  selbständig
ihre  Rechte  und  Pflichten.  Sie  kann  Eigentum  und  andere  dingliche  Rechte  an  Grundstücken  erwerben,
vor  Gericht  klagen  und  verklagt  werden.

§*  3.  Die  Bank  ist  befugt:

I.  durch  Hingabe  von  Darlehnen  in  Deutsch-Südwestafrika

A.  Bodenkredit  an  die  Eigentümer  landwirtschaftlicher  Grundstücke  gegen  Bestellung  von
Hypotheken  an  solchen  Grundstücken,
B.  Meliorationskredit  an  die  Eigentümer  landwirtschaftlicher  Grundstücke  gegen  Bestellung
von  Hypotheken  an  den  Meliorationsgrundstücken,
C.  landwirtschaftlichen  Meliorationskredit  an  Gemeinden,  Bezirksverbände  und  Genossenschaften
  des  öffentlichen  Rechtes  auch  ohne  Bestellung  von  Hypotheken
zu  gewähren;
II.  nach  näherer  Bestimmung  der  88  49  ff.  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  auszustellen.


8  4.  Landwirtschaftlicher  Meliorationskredit  (§  3  1  B  und  C)  wird  insbesondere  für  folgende
Zwecke  gegeben:  wasserwirtschaftliche  Unternehmungen,  Aufführung  und  Verbesserung  von  Gebäuden
für  den  landwirtschaftlichen  Betrieb  und  für  Anlagen  zu  landwirtschaftlichen  Nebengewerben,  Umzäunungen,
  Anlage  von  Viehbädern,  Anlage  von  Kulturen,  die  eine  mehrjährige  Entwicklung  erfordern,
  wie  Obst=  und  Rebenpflanzungen  sowie  Aufforstungen.

Bei  der  Kreditgewährung  nach  §  310  müssen  die  Unternehmungen  in  der  Regel  geeignet
sein,  einem  größeren  Personenkreise  zu  dienen.
83  5.  Außer  der  Gewährung  von  Darlehnen  und  der  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen
gemäß  §  3  darf  die  Bank  nur  folgende  Geschäfte  betreiben:
1.  den  Erwerb,  die  Veräußerung  und  die  Beleihung  von  Hypotheken  an  landwirtschaftlichen
  Grundstücken  in  Deutsch-Südwestafrika;
2.  den  Ankauf  und  Verkauf  von  Wertpapieren  für  fremde  Rechnung,  jedoch  unter  Ausschluß
  von  Zeitgeschäften;

2
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        W  564  2#

3.  die  Annahme  von  Geld  oder  anderen  Sachen  zum  Zwecke  der  Hinterlegung,  jedoch
mit  der  Maßgabe,  daß  der  Gesamtbetrag  des  hinterlegten  Geldes  die  Hälfte  des
überwiesenen  Grundkapitals  nicht  übersteigen  darf;  die  Befugnis  der  Bank  zur  Übernahme
  der  Verwahrung  und  Verwaltung  der  amtlichen  Depositen  gemäß  §  6  besteht
daneben  unbeschränkt;

4.  die  Besorgung  der  Einziehung  von  Wechseln,  Anweisungen  und  ähnlichen  Papieren.

Verfügbares  Geld  darf  die  Bank  nutzbar  machen  durch  Hinterlegung  bei  geeigneten  Bankhäusern,
  durch  Ankauf  ihrer  Schuldverschreibungen  und  durch  Ankauf  solcher  Wechsel,  Schecks  und
Wertpapiere,  die  nach  den  Vorschriften  des  Bankgesetzes  vom  14.  März  1875  (Reichs-Gesetzbl.  S.  177)
in  der  Fassung  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  1909  (Reichs-Gesetzbl.  S.  515)  von  der  Reichsbank  angekauft
  werden  dürfen,  sowie  durch  Gewährung  von  zinsbaren  Darlehnen  auf  nicht  länger  als  drei
Monate  gegen  Verpfändung  von  Wertpapieren,  welche  die  Reichsbank  nach  den  Vorschriften  des
Bankgesetzes  beleihen  darf.  Im  Sinne  dieser  Vorschriften  ist  das  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika
als  Inland  anzusehen.

Der  Erwerb  von  Grundstücken  ist  der  Bank  nur  zur  Verhütung  von  Verlusten  an  Hypotheken
  oder  zur  Beschaffung  von  Geschäftsräumen,  einschließlich  Dienstwohnungen,  gestattet.

§  6.  Mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  kann  sich  die  Bank  an  einer  die  Förderung  des
Personalkredits,  insbesondere  des  genossenschaftlichen  Personalkredits,  in  Deutsch  -Südwestafrika  bezweckenden
  Kreditanstalt  beteiligen  oder  eine  solche  Anstalt  errichten.  Die  Bank  hat  sich  gegen
Verluste  aus  einer  solchen  Kapitalanlage  besonders  zu  versichern  (vgl.  §  9  Abs.  3).  Sie  darf  eine
über  den  Betrag  ihrer  Kapitaleinlage  hinausgehende  Haftung  für  die  Kreditanstalt  nicht  übernehmen.
Der  Gesamtbetrag  der  Einlagen  darf  den  zehnten  Teil  des  Grundkapitals  nicht  übersteigen.

§  7.  Die  Bank  kann  mit  Zustimmung  des  Gouverneurs  folgende  Geschäfte  übernehmen:

1.  die  Einziehung  von  Forderungen  des  Landesfiskus  von  Deutsch-Südwestafrika,  insbesondere
  von  Restkaufgeldern  und  Ansiedlungsbeihilfen,

2.  die  Führung  von  Kassengeschäften  der  Zivil=  und  Militärverwaltung  des  Schutzgebiets,

3.  die  Verwahrung  und  Verwaltung  der  amtlichen  Depositen.

Auf  Anordnung  des  Reichskanzlers  ist  die  Bank  zur  Übernahme  dieser  Geschäfte  verpflichtet.

II.  Grundkapital  und  Rücklagen.

§  8.  Das  Grundkapital  der  Bank  beträgt  zehn  Millionen  Mark,  die  vom  Landesfiskus
von  Deutsch-Südwestafrika  in  Teilbeträgen  überwiesen  werden.  Die  Höhe  der  Teilbeträge  wird
durch  Kaiserliche  Verordnung  bestimmt.

.Zur  Deckung  eines  aus  der  Bilanz  sich  ergebenden  Verlustes  ist  ein  allgemeiner
Sicherheitsfonds  zu  bilden.  Diesem  sind  von  den  jährlich  eingehenden  Zinsen  ein  halb  vom  Hundert
der  jeweils  geschuldeten  Darlehnssummen  vorweg  zuzuführen,  bis  er  die  Höhe  von  einem  Drittel
des  Grundkapitals  erreicht  hat.

Die  Aufsichtsbehörde  kann  die  Bildung  besonderer  Sicherheitsfonds  anordnen.  –

Falls  die  Bank  von  der  Ermächtigung  des  §  6  Gebrauch  macht,  ist  nach  näherer  Bestimmung
  der  Aufsichtsbehörde  für  diesen  Zweck  ein  besonderer  Sicherheitsfonds  zu  bilden.

§  10.  Aus  dem  nach  Ausstattung  der  Sicherheitsfonds  (§  9)  verbleibenden  Reingewinne
sind  die  vom  Landesfiskus  gemäß  §  8  überwiesenen  Beträge  bis  zu  vier  vom  Hundert  zu  verzinsen.

§  11.  Bei  der  Auflösung  der  Bank  fällt  das  nach  Abzug  der  Schulden  verbleibende  Vermögen
  an  den  Landesfiskus  von  Deutsch-Südwestafrika.

III.  Verwaltung  und  Geschäftsführung.
Der  Vorstand.-12.

  Die  Bank  wird  durch  einen  Vorstand  verwaltet  und  nach  außen  vertreten.  Sie
wird  in  allen  Fällen,  auch  wo  das  Gesehz  eine  besondere  Vollmacht  erfordert,  durch  den  Vorstand
berechtigt  und  verpflichtet.

#§  13.  Der  Vorstand  besteht  aus  dem  Vorsitzenden  und  vier  weiteren  Mitgliedern.
Der  Vorsitzende  und  ein  weiteres  Mitglied  find  als  besoldete  Beamte,  die  übrigen  Mitglieder
  im  Ehrenamte  tätig.

14.  Der  Vorstand  ist  beschlußfähig,  wenn  der  Vorsitzende  und  mindestens  zwei  weitere
Mitglieder  anwesend  find.
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        W  565  20

Er  faßt  seine  Beschlüsse  mit  Stimmenmehrheit;  bei  Stimmengleichheit  entscheidet  die  Stimme
des  Vorsitzenden.  #

§*  15.  Ist  ein  besoldetes  Vorstandsmitglied  der  Ansicht,  daß  ein  Beschluß  des  Vorstandes
gegen  die  Gesetze,  die  Satzung  oder  die  sonstigen  in  verbindlicher  Weise  getroffenen  Bestimmungen
verstößt  oder  wesentliche  Interessen  der  Bank  verletzt,  so  kann  es  durch  eine  innerhalb  einer  Woche
abzugebende  schriftliche  Erklärung  eine  zweite  Beschlußfassung  verlangen.  In  diesem  Falle  wird  der
erste  Beschluß  ungültig.  Von  der  Erklärung  soll  der  Vorsitzende  die  Vorstandsmitglieder  sofort  benachrichtigen.
  Der  Vorstand  hat  über  die  dem  ersten  Beschlusse  zugrunde  liegende  Angelegenheit
erneut  zu  beschließen.  Zum  Zustandekommen  des  zweiten  Beschlusses  bedarf  es  der  Zustimmung  von
vier  Mitgliedern  des  Vorstandes.  Dem  zweiten  Beschlusse  gegenüber  kann  eine  weitere  Beschlußfassung
  nicht  verlangt  werden.

§5  16.  Ein  Mitglied  des  Vorstandes  hat  sich  der  Mitwirkung  zu  enthalten:

a)  in  Sachen,  in  denen  es  selbst  unmittelbar  oder  als  Teilhaber,  Mitglied  des  Aufsichtsrats
  oder  eines  gleichstehenden  Organs,  Angestellter  oder  Geschäftsführer  beteiligt
  ist,

b)  in  Sachen  seiner  Ehefrau,  auch  wenn  die  Ehe  nicht  mehr  besteht,

e)  in  Sachen  einer  Person,  mit  der  es  in  gerader  Linie  verwandt  oder  verschwägert,
in  der  Seitenlinie  im  zweiten  oder  dritten  Grade  verwandt  oder  im  zweiten  Grade
verschwägert  ist,

d)  in  Sachen,  in  denen  es  als  Vertreter  eines  Beteiligten  bestellt  oder  als  gesetzlicher
Vertreter  eines  solchen  aufzutreten  berechtigt  ist.

Der  Vorsitzende  entscheidet,  ob  ein  Fall  des  Abs.  1  vorliegt.

Die  Wirksamkeit  einer  Rechtshandlung  des  Vorstandes  wird  von  der  entgegen  der  Vorschrift
des  Abs.  1  erfolgenden  Mitwirkung  eines  Mitglieds  nicht  berührt.

5  17.  Zu  Willenserklärungen,  insbesondere  zur  Zeichnung  des  Vorstandes  für  die  Bank,
bedarf  es  der  Mitwirkung  zweier  Vorstandsmitglieder,  von  denen  mindestens  eines  besoldeter  Beamter
sein  muß.  Der  Vorstand  kann  jedoch  einzelne  seiner  Mitglieder  oder  Angestellte  der  Bank  zur  Vornahme
  bestimmter  Geschäfte  oder  bestimmter  Arten  von  Geschäften  ermächtigen.

Ist  eine  Willenserklärung  gegenüber  der  Bank  abzugeben,  so  genügt  die  Abgabe  gegenüber
einem  besoldeten  Mitglied  des  Vorstandes.

§5  18.  Der  Vorsitzende  hat  die  nichtbeanstandeten  Beschlüsse  des  Vorstandes  auszuführen
und  den  inneren  Geschäftsbetrieb  der  Bank  zu  leiten.  Der  Umfang  seiner  Geschäftsführung  wird
durch  die  Geschäftsanweisung  (§  26)  geregelt.

5  19.  Die  besoldeten  Mitglieder  des  Vorstandes  werden  vom  Gouverneur  auf  Grund
einer  Anstellungsurkunde  angestellt.  Ihre  Vertretung  regelt  der  Gouverneur.

Die  ehrenamtlichen  Mitglieder  bestellt  der  Gouverneur  auf  Vorschlag  des  Landesrats  aus
Personen,  die  im  Schutzgebiet  ihren  Wohnsitz  haben.  In  gleicher  Weise  ist  eine  der  Zahl  der  ehrenamtlichen
  Mitglieder  entsprechende  Zahl  von  Vertretern  zu  berufen,  über  deren  Heranziehung  der
Vorsitzende  bestimmt.  Der  Gouverneur  kann  aus  wichtigen  in  der  Person  der  Vorgeschlagenen
liegenden  Gründen  von  dem  Vorschlag  des  Landesrats  abweichen.

Die  Bestellung  der  ehrenamtlichen  Mitglieder  und  ihrer  Vertreter  erfolgt  auf  drei  Jahre.
Jährlich  scheidet  ein  ehrenamtliches  Mitglied  und  ein  Vertreter  aus.  Die  erstmalig  ausscheidenden
werden  durch  das  Los  bestimmt.  Wiederbestellung  der  Ausscheidenden  ist  statthaft.

5*  20.  Der  Gouverneur  kann  die  ehrenamtlichen  Mitglieder  des  Vorstandes  jederzeit  von
ihrer  Tätigkeit  entheben.  «

§21.DieehrenamtlichenMitgliederdesBotftandeserhaltenfükjedenTag,andemsie
als  Vorstandsmitglieder  zur  Tätigkeit  herangezogen  werden,  ein  Tagegeld  in  gleicher  Höhe  wie  die
Mitglieder  des  Landesrats,  jedoch  nicht  über  1000  A  jährlich.  Äußerdem  wird  ihnen  bei  Reisen
Ersatz  für  Fuhrkosten  und  Verpflegung  nach  einem  von  dem  Gouverneur  festzusetzenden  Tarife  gewährt.

 

Mitwirkung  der  Bezirksräte  als  örtliche  Ausschüsse.

·  §22.JnjebemBezirksverbaadehatdetBezirkskatdieBankindenörtlichenAngelegenheiten
  zu  unterstützen;  er  ist  verpflichtet,  die  auf  die  Geschäftsführung  der  Bank  bezüglichen  Wünsche
der  landwirtschafttreibenden  Bevölkerung  zur  Kenntnis  des  Vorstandes  zu  bringen,  auf  dessen  Verlangen
  gutachtliche  Außerungen  über  beantragte  Beleihungen  zu  erstatten  und  geeignete  Schätzer  oder

2•
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        W  566  20

Vertrauensmänner  für  einzelne  oder  alle  Darlehnsanträge  des  Bezirkes  oder  Distrikts  vorzuschlagen
und  sich  über  alle  sonstigen  Anfragen  des  Vorstandes  zu  äußern.

Aufsichtsbehörde.

§  23.  Die  Bank  unterliegt  der  Aufsicht  des  Gouverneurs.  Er  kann  einen  Kommissar  bestellen,
  der  unter  seiner  Leitung  die  Aufficht  ausübt.

Die  Aufsicht  erstreckt  sich  auf  den  ganzen  Geschäftsbetrieb  der  Bank.

§  24.  Die  Aufsichtsbehörde  ist  befugt,  alle  Anordnungen  zu  treffen,  welche  erforderlich  sind,
um  den  Geschäftsbetrieb  der  Bank  mit  den  Gesetzen,  der  Satzung  und  den  sonst  in  verbindlicher
Weise  getroffenen  Bestimmungen  im  Einklang  zu  erhalten.

Die  Aufsichtsbehörde  ist  namentlich  befugt,  jederzeit  die  Bücher  und  Schriften  der  Bank
einzusehen  sowie  den  Bestand  der  Kasse  und  die  Bestände  an  Wertpapieren  zu  untersuchen,  jederzeit
Auskunft  über  alle  Geschäftsangelegenheiten  von  den  Verwaltungsorganen  der  Bank  zu  verlangen,
Vertreter  zu  den  Sitzungen  des  Vorstandes  zu  entsenden,  die  Anberaumung  von  Sitzungen  der
Verwaltungsorgane  zu  verlangen  und  die  Ausführung  von  Beschlüssen  oder  Anordnungen  zu  untersagen,
  die  gegen  die  Gesetze,  die  Satzung  oder  die  sonst  in  verbindlicher  Weise  getroffenen  Bestimmungen
  verstoßen.

§5  25.  Der  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde  bedürfen:

1.  der  Erlaß  allgemeiner  Vorschriften,  Anordnungen,  Geschäfts=  und  Dienstanweisungen
durch  den  Vorstand;
2.  die  Festsetzung  der  Grundzüge  der  Darlehnsbedingungen;
3.  die  Festsetzung  der  Bedingungen,  unter  denen  sich  die  Bank  gemäß  §  6  an  einer
Kreditanstalt  zur  Pflege  des  Personalkredits  beteiligt  oder  eine  solche  Anstalt  errichtet;
.  die  Annahme  von  Angestellten  der  Bank,  die  eine  Anstellungsurkunde  erhalten  sollen;
4.die  Annahme  der  übrigen  Angestellten  der  Bank,  sofern  die  zu  gewährende  Vergütung
einschließlich  etwaiger  Nebenbezüge  den  jährlichen  Betrag  von  5000  J  übersteigt,
sowie  die  Erhöhung  der  Vergütung  über  diesen  Betrag;
.  der  Erwerb  von  Grundeigentum  zur  Beschaffung  von  Geschäftsräumen:
.  die  Bilanz  samt  Gewinn=  und  Verlustrechnung  nach  Prüfung  durch  einen  vom
Landesrate  zu  bestellenden  Ausschuß;
.  die  Verwendung  von  überschüssen;
.  der  jährliche  Voranschlag  über  die  persönlichen  und  sächlichen  Verwaltungslosten
der  Bank.

□  SO#

□#

Geschäftsführung.

§  26.  Die  Verwaltung  der  Bank  ist  nach  kaufmännischen  Grundsätzen  zu  führen.

Für  die  Geschäftsführung  erläßt  der  Vorstand  eine  Anweisung.

§  27.  Das  Geschäftsjahr  ist  das  Kalenderjahr.

Der  Vorstand  hat  binnen  sechs  Monaten  nach  Ablauf  jedes  Geschäftsjahrs  bos,  Aer
und  die  Bilanz  nebst  Gewinn=  und  Verlustrechnung  nach  den  Vorschriften  der  §§  39  b  ir
des  Handelsgesetzbuchs  sowie  den  Geschäftsbericht  aufzustellen  und  der  aeschstehorde  41.  Genehmigung
  vorzulegen.

§  28.  Die  Jahresbilanz  hat  in  getrennten  Posten  namentlich  zu  enthalten:

1.  den  Gesamtbetrag  der  zur  Deckung  der  Schuldverschreibungen  bestimmten  Hypotheken,

Darlehnsforderungen  und  Wertpapiere;

4.#den  Gesamtbetrag  der  rückständigen  Hypothekenzinsen;

.den  Gesamtwert  der  Grundstücke  der  Bank  unter  gesonderter  Angabe  des  Wertes  der
Bankgebäude;  6

4.#die  Gesamtbeträge  der  Bestände  an  Geld,  an  Wechseln  und  an  Wertpapieren,  unter
gesonderter  Angabe  des  Betrags  der  eigenen  Schuldverschreibungen  der  Bank;

l  den  Gesamtbetrag  der  Forderungen  der  Bank  aus  Lombardgeschäften;

.  den  Gesamtbetrag  der  Guthaben  bei  Bankhäusern;

é  den  Gesamtbetrag  der  Beteiligung  an  Kreditanstalten  gemäß  §  6;

.  den  Gesamtbetrag  der  im  Umlauf  befindlichen  Schuldverschreibungen  nach  ihrem  Nennwert,
  bei  verschieden  verzinslichen  Schuldverschreibungen  den  Gesamtbetrag  jeder  dieser
Gattungen;

S#t-O#

  —  9
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        567  20

9.  den  Gesamtbetrag  der  Verbindlichkeiten  der  Bank  aus  der  Annahme  von  Geld  zum
Zwecke  der  Hinterlegung  unter  gesonderter  Angabe  des  Betrags  der  amtlichen  Depositen.
§  29.  In  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  find  in  getrennten  Posten  namentlich  die

Gesamtbeträge  der  in  dem  Geschäftsjahr  von  der  Bank  verdienten  Hypotheken=  und  Darlehnszinsen,

Darlehnsprovisionen  und  sonstigen  Nebenleistungen  der  Darlehnsschuldner  sowie  der  Gesamtbetrag

der  für  das  Geschäftsjahr  von  der  Bank  zu  entrichtenden  Schuldverschreibungszinsen  anzugeben.

§  30.  Sind  Schuldverschreibungen  zu  einem  geringeren  Betrag  als  dem  Nennwert  ausgegeben
  worden,  so  darf  in  den  Aktiven  der  Bilanz  ein  Betrag  ausgenommen  werden,  der  vier
Fünfteilen  des  Mindererlöses  gleichkommt;  von  dem  Mindererlös  ist  der  Gewinn  abzuziehen,  den  die
Bank  durch  den  Rückkauf  von  Schuldverschreibungen  zu  einem  geringeren  Betrag  als  dem  Neunwert
erzielt  hat.  Der  demgemäß  in  die  Bilanz  eingestellte  Aktivposten  muß  jährlich  zu  mindestens  einem
Vierteil  abgeschrieben  werden.

In  keinem  Jahre  dürfen  die  nach  den  Vorschriften  des  Abs.  1  in  die  Bilanz  ausgenommenen
Aktivposten  zusammen  mehr  betragen  als  das  Doppelte  des  Überschusses,  den  die  Hypotheken=  und
Darlehnsforderungszinsen  für  das  Bilanzjahr  ergeben,  wenn  von  ihnen  die  Schuldverschreibungszinsen
  und  außerdem  ein  Viertel  vom  Hundert  der  Gesamtsumme  der  Hypotheken  und  Darlehnsforderungen
  abgezogen  werden;  auch  dürfen  die  bezeichneten  Aktivposten  zusammen  nicht  den  Betrag
des  allgemeinen  Sicherheitsfonds  (§  9  Abs.  1)  übersteigen.

Die  durch  die  Ausgabe  der  Schuldverschreibungen  entstandenen  Kosten,  mit  Einschluß  der
für  die  Unterbringung  gezahlten  Provisionen,  sind  ihrem  vollen  Betrage  nach  zu  Lasten  des  Jahres
zu  verrechnen,  in  dem  sie  entstanden  sind.

Ansprüche  der  Bank  auf  Jahresleistungen  der  Hypotheken=  und  Darlehnsschuldner  für  die
auf  das  Bilanzjahr  folgende  Zeit  dürfen  nicht  in  die  Aktiven  der  Bilanz  aufgenommen  werden.

§  31.  Sind  Schuldverschreibungen  zu  einem  höheren  Betrag  als  dem  Nennwert  ausgegeben
  worden,  und  hat  die  Bank  auf  das  Recht  verzichtet,  die  Schuldverschreibung  jederzeit  zurückzuzahlen,
  so  ist  der  Mehrerlös,  soweit  er  den  Betrag  von  1  v.  H.  des  Nennwerts  übersteigt,  in  die
Passiven  der  Bilanz  einzustellen.  Die  Bank  darf  über  ihn  während  der  Jahre,  für  welche  die
Rückzahlung  der  Schuldverschreibungen  ausgeschlossen  ist,  alljährlich  nur  zu  einem  der  Zahl  dieser
Jahre  entsprechenden  Bruchteil  verfügen.  Die  Verfügung  ist  ausgeschlossen,  solange  ein  Mindererlös
  der  im  §  30  Abs.  1  bezeichneten  Art  als  Aktivposten  in  der  Bilanz  steht,  zur  Tilgung  eines
solchen  Mindererlöses  sowie  zur  Deckung  des  Verlustes,  der  für  die  Bank  durch  den  Rückkauf  von
Schuldverschreibungen  zu  einem  den  Nennwert  übersteigenden  Betrag  entstanden  ist,  darf  der  Mehrerlös
  jederzeit  verwendet  werden.

5  32.  In  dem  Geschäftsbericht  oder  in  der  Bilanz  sind  ersichtlich  zu  machen:

1.  die  Zahl  der  zur  Deckung  der  Schuldverschreibungen  bestimmten  Hypotheken=  und
Darlehnsforderungen,  nach  ihrer  Art  getrennt,  und  deren  Verteilung  nach  ihrer  Höhe
in  Stufen  von  hunderttausend  Mark;  .

.  die  Zahl  der  Zwangsversteigerungen  und  die  Zahl  der  Zwangsverwaltungen,  welche
in  dem  Geschäftsjahr  auf  Antrag  der  Bank  bewirkt  worden  sind,  sowie  die  Zahl  der
in  dem  Geschäftsjahr  bewirkten  Zwangsversteigerungen  und  Zwangsverwaltungen,  an
denen  die  Bank  sonst  beteiligt  war;

.  die  Zahl  der  Fälle,  in  welchen  die  Bank  während  des  Geschäftsjahrs  Grundstücke
zur  Verhütung  von  Verlusten  an  Hypotheken  hat  übernehmen  müssen,  sowie  der
Gesamtbetrag  dieser  Hypotheken  und  die  Verluste  oder  Gewinne,  die  sich  bei  dem
Wiederverkauf  übernommener  Grundstücke  ergeben  haben;

4.  die  Jahre,  aus  denen  die  Rückstände  auf  die  von  den  Hypotheken-  und  Darlehnsschuldnern
  zu  entrichtenden  Zinsen  herrühren,  sowie  der  Gesamtbetrag  der  Rückstände
eines  jeden  Jahres;

5.  der  Gesamtbetrag  der  im  Geschäftsjahr  erfolgten  Rückzahlungen  auf  die  Darlehne
und  Hypotheken,  getrennt  nach  den  durch  Tilgung  und  den  in  anderer  Weise  erfolgten
  Rückzahlungen;

.die  Beschränkungen,  welchen  sich  die  Bank  hinsichtlich  der  Rückzahlung  der  Schuldverschreibungen
  unterworfen  hat,  getrennt  nach  den  einzelnen  Gattungen  der  Schuldverschreibungen.


In  dem  Geschäftsbericht  oder  in  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  sind  der  Mehrerlös  und
der  Mindererlös  anzugeben,  die  in  dem  Geschäftsjahr  durch  die  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen
äu  einem  höheren  oder  geringeren  Betrag  als  dem  Nennwert  entstanden  sind.

2

 

□

□
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        W  568  20

§  33.  Der  Vorstand  erläßt  die  öffentlichen  Bekanntmachungen.
Zu  veröffentlichen  sind:

.  die  Namen  der  Mitglieder  des  Vorstandes  und  deren  Stellvertreter

.  die  Namen  der  nach  §  17  Abs.  1  Satz  2  ermächtigten  Personen,  soweit  es  notwendig
erscheint;

.  der  Name  des  Kommissars;

4die  genehmigte  Jahresbilanz  nebst  Gewinn=  und  Verlustrechnung;

lZwischenübersichten  über  die  neugewährten  Darlehne  und  über  die  Lage  der  Bank
nach  Anordnung  der  Aufsichtsbehörde.

*  34.  Die  Namen  der  Mitglieder  des  Vorstandes  und  die  genehmigte  Jahresbilanz  nebst
Gewinn=  und  Verlustrechnung  sind  im  Deutschen  Kolonialblatt  und  im  Amtsblatt  für  das  Schutzgebiet
  Deutsch-Südwestafrika  zu  veröffentlichen.

Die  genehmigte  Jahresbilanz  nebst  Gewinn=  und  Verlustrechnung  ist  auch  im  Deutschen
Reichsanzeiger  zu  veröffentlichen.

Für  die  übrigen  Veröffentlichungen  genügt  die  Aufnahme  in  das  Amtsblatt  für  das  Schutzgebiet
  Deutsch-Südwestafrika.  Der  Vorstand  kann  noch  andere  Zeitungen  des  Schutzgebiets  für  die
Veröffentlichungen  bestimmen.

deo  —

S#’  6

IV.  Die  Darlehne.

8  35.  Die  Grundzüge  der  Darlehnsbedingungen  sind  vom  Vorstand  aufzustellen.  In  ihnen
ist  insbesondere  zu  bestimmen,  welche  Nachteile  den  Schuldner  bei  nicht  rechtzeitiger  Zahlung  treffen
sowie  unter  welchen  Voraussetzungen  die  Bank  befugt  ist,  die  vorzeitige  Rückzahlung  des  Darlehns
zu  verlangen  (§  46).

§5  36.  Im  voraus  sind  zu  zahlen:  ·

a)  eine  Antragsgebühr  nach  einem  vom  Vorstand  aufzustellenden  Tarife,
b)  Gebühren  und  Tagegelder  der  mit  der  Ermittelung  des  Wertes  des  zu  beleihenden
Grundeigentums  beauftragten  Personen.

Wird  dem  Antrag  auf  Gewährung  eines  Darlehns  nicht  stattgegeben,  so  erhält  der  Antragsteller
  den  10  Al  übersteigenden  Teil  der  Antragsgebühr  zurück.  Die  für  Gebühren  und  Tagegelder
  gezahlten  Beträge  werden  nicht  zurückerstattet.

5  37.  Die  Beleihung  von  Grundstücken  ist  in  der  Regel  nur  zur  ersten  Stelle  zulässig,  es
sei  denn,  daß  eine  der  Bank  selbst  zustehende  Hypothek  vorgeht.

Es  können  nur  Grundstücke  beliehen  werden,  für  die  ein  Grundbuchblatt  angelegt  ist.

Die  Beleihung  nach  §  3  IA  darf  die  erste  Hälfte  des  Wertes  des  zu  beleihenden  Grundstücks
  nicht  übersteigen.

Für  Meliorationen  nach  §  3  IB  können  Darlehne  innerhalb  der  ersten  zwei  Drittel  des
nach  durchgeführter  Melioration  vorhandenen  Wertes,  jedoch,  insoweit  fie  die  erste  Hälfte  des  vor
der  Melioration  vorhandenen  Wertes  übersteigen,  nicht  über  den  Betrag  der  tatsächlich  für  die
Melioration  aufgewendeten  Kosten  hinaus  gewährt  werden.  *ê-38.

  Die  nach  §5  3  1A  und  B  zu  beleihenden  Grundstücke  müssen  im  Sinne  der  Vorschriften
  über  die  Grundsteuererhebung  in  Deutsch-Südwestafrika  bewirtschaftet  sein  und  mindestens
eine  dauernd  ergiebige  Wasserstelle  besitzen.

Eine  Beleihung  ist  nur  zulässig,  wenn  die  Art  der  Bewirtschaftung  des  Grundstücks  einen
dauernden  angemessenen  Ertrag  erwarten  läßt  und  wenn  die  Person  des  Eigentümers  kreditwürdig
  erscheint.

*  39.  Der  bei  der  Beleihung  angenommene  Wert  des  Grundstücks  darf  den  durch  sorgfältige
  Ermittlungen  festgestellten  Verkaufswert  nicht  übersteigen.

Bei  der  Feststellung  des  Wertes  sind  nur  die  dauernden  landwirtschaftlichen  Eigenschaften
des  Grundstücks  und  der  Ertrag  zu  berücksichtigen,  welchen  das  Grundstück  bei  ordnungsmäßiger
Wirtschaft  jedem  Besitzer  aus  dem  landwirtschaftlichen  Betriebe  nachhaltig  gewähren  kann.

Der  Wert  des  lebenden  Inventars  bleibt  bei  der  Feststellung  des  Grundstückswerts  außer  Ansatz.

Eine  Anweisung  zur  Wertermittlung  ist  vom  Vorstand  aufzustellen.

§  40.  Die  Bank  hat  sich  bei  der  Wertermittlung  sachverständiger  Schätzer  zu  bedienen  und
über  ihre  Anzahl,  ihre  Bestellung  und  ihre  Rechte  und  Pflichten  Vorschriften  zu  erlassen.

§  41.  Die  Bank  ist  berechtigt,  nach  der  Hingabe  des  Darlehns  eine  erneute  Wertermittlung
auf  Kosten  des  Darlehnsempfängers  vorzunehmen,  falls  Grund  zu  der  Annahme  vorhanden  ist,
daß  der  Wert  des  Grundstücks  nicht  die  genügende  Sicherheit  für  das  Darlehn  bietet.
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        G  569  20

§  42.  Die  Darlehne  sind  in  der  Regel  in  Geld  zu  gewähren.  Sie  können,  falls  der
Schuldner  ausdrücklich  zustimmt,  in  Schuldverschreibungen  der  Bank  zum  Nennwert  ausgezahlt  werden.
In  diesem  Falle  ist  dem  Schuldner  urkundlich  das  Recht  einzuräumen,  die  Rückzahlung  der  Schuld
nach  seiner  Wahl  in  Geld  oder  in  Schuldverschreibungen  der  Bank  zum  Nennwert  zu  bewirken.

§  43.  Die  Auszahlung  der  Darlehne  nach  §  3  IA  und  B  erfolgt  erst  nach  Bestellung
der  Hypotheken.

Bei  Meliorationsdarlehnen  ist  in  der  Regel  zu  vereinbaren,  daß  der  Darlehnsnehmer  die
Auszahlung  des  Darlehns  nur  an  den  Unternehmer  und  nur  nach  Maßgabe  des  Fortschreitens  der
Melioration  verlangen  kann.

Die  Darlehne  sind  vom  Ablauf  des  ersten  Jahres  an  jährlich  mit  mindestens  eineinhalb
  vom  Hundert  des  ursprünglichen  Darlehnsbetrags  unter  Hinzurechnung  der  ersparten  Zinsen
nach  einem  von  der  Bank  aufzustellenden  Tilgungsplane  zu  tilgen.  Für  Meliorationsdarlehne,
soweit  sie  fünfzig  vom  Hundert  des  ursprünglichen  Grundstückswerts  übersteigen,  beginnt  die  Verpflichtung
  zur  Tilgung  erst  mit  dem  Ablauf  des  dritten  Jahres  und  erhöht  sich  der  Mindestsatz  der
Tilgung  auf  zwei  vom  Hundert.

Der  Schuldner  kann  das  Darlehn  mit  Zustimmung  der  Bank  auch  vor  Ablauf  der
Tilgungsfrist  ganz  oder  teilweise  zurückzahlen.

Die  Bank  hat  nach  Veröffentlichung  der  Jahresbilanz  jedem  Schuldner  auf  Verlangen  mitzuteilen,
  welcher  Betrag  des  Darlehns  am  Schlusse  des  Vorjahrs  getilgt  war.

45.  Vor  völliger  Tilgung  der  Darlehnsschuld  darf  die  Bank  bei  der  Berichtigung  des
Grundbuchs,  der  Löschung  der  Hypothek  oder  der  Herstellung  eines  Teilhypothekenbriefes  nur  mitwirken,
  wenn  hierfür  besondere  Gründe  vorliegen.  Als  solche  find  namentlich  anzusehen:

1.  der  Tod  des  Eigentümers  des  belasteten  Grundstücks;
2.  die  Übertragung  des  Eigentums  an  dem  belasteten  Grundstück  auf  Abkömmlinge  des
Eigentümers;

3.  die  Beschädigung  des  belasteten  Grundstücks  durch  Naturereignisse.

§5  46.  Für  die  Darlehne  darf  zugunsten  der  Bank  ein  Kündigungsrecht  nicht  bedungen
werden.  Eine  Vereinbarung,  welche  der  Bank  das  Recht  einräumt,  aus  besonderen  Gründen  die
Rückzahlung  des  Darlehns  vor  der  bestimmten  Zeit  zu  verlangen,  wird  hierdurch  nicht  berührt  (§  35).

*5  47.  Ein  Meliorationsdarlehn  darf  nur  zur  Ausführung  der  Zwecke,  für  die  es  bewilligt
war,  verwendet  werden.

Die  Bank  kann  im  Falle  nichtbestimmungsmäßiger  Verwendung  von  Darlehnsgeldern  nach
freiem  Ermessen  die  Auszahlung  weiterer  Teilbeträge  einstellen  oder  von  Bedingungen  abhängig  machen.

Der  Anspruch  auf  noch  nicht  ausgezahlte  Darlehnsbeträge  ist  ohne  Zustimmung  der  Bank
nicht  übertragbar.

5  48.  Den  Hypotheken  stehen  im  Sinne  dieser  Satzung  die  Grundschulden  gleich.

V.  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber.

§5  49.  Die  Bank  kann  auf  Grund  der  von  ihr  erworbenen  Hypotheken  und  Darlehnsforderungen
  an  öffentlich  rechtliche  Körperschaften  mit  Genehmigung  der  Aussichtsbehörde  Schuldverschreibungen
  auf  den  Inhaber  ausstellen  und  sie  mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers  in  den
Verkehr  bringen.

Einlagen,  mit  welchen  sich  die  Bank  gemäß  §  6  an  einer  die  Förderung  des  Personal-=kredits
  bezweckenden  Kreditanstalt  beteiligt,  sind  nicht  Darlehnsforderungen  im  Sinne  des  Absk.  1.

§  50.  Die  Bank  darf  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  nur  bis  zum  zehnfachen
Betrage  des  Grundkapitals  ausgeben.

*  51.  Der  Gesamtbetrag  der  im  Umlauf  befindlichen  Schuldverschreibungen  muß  in  Höhe
des  Nennwerts  durch  Hypotheken  oder  Darlehnsforderungen  von  mindestens  gleicher  Höhe  und
mindestens  gleichem  Zinsertrage  gedeckt  sein.

Als  Deckung  für  die  Schuldverschreibungen  dürfen  außer  den  nach  §  3  1  C  erworbenen
Darlehnsforderungen  die  von  der  Bank  erworbenen  Hypotheken  nur  insoweit  benutzt  werden,  als
sie  50  v.  H.  des  nach  den  §§  39,  41  festgesetzten  Wertes  des  beliehenen  Grundstücks  nicht  überkeigen
  *  für  Darlehnsforderungen  bestellt  sind,  welche  den  Tilgungsbedingungen  des  Abschnitts  IV.
entsprechen.

Hat  die  Bank  ein  Grundstück  zur  Verhütung  eines  Verlustes  an  einer  Hypothek  erworben,
so  darf  die  Hypothek  als  Deckung  von  Schuldverschreibungen  höchstens  mit  der  Hälfte  des  Betrags
in  Ansatz  gebracht  werden,  mit  welchem  sie  vor  dem  Erwerbe  des  Grundstücks  durch  die  Bank  als
Deckung  in  Ansatz  gebracht  war.
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        570  20

Hypotheken,  bei  denen  die  Erteilung  des  Hypothekenbriefs  ausgeschlossen  ist,  dürfen  zur
Deckung  nicht  verwendet  werden.

5  Ist  infolge  der  Rückzahlung  von  Hypotheken  oder  Darlehnsforderungen  oder  aus
einem  anderen  Grunde  die  vorgeschriebene  Deckung  nicht  mehr  vollständig  vorhanden,  und  ist  weder
die  Ergänzung  durch  andere  Hypotheken  oder  Darlehnsforderungen  noch  die  Einziehung  eines
entsprechenden  Betrags  von  Schuldverschreibungen  sofort  ausführbar,  so  hat  die  Bank  die  fehlende
Deckung  einstweilen  durch  Wertpapiere,  die  im  Verkehre  mit  der  Reichsbank  zur  Beleihung  zugelassen
sind,  oder  durch  Geld  zu  ersetzen.  Schuldverschreibungen  des  Reichs,  eines  Schutzgebiets  oder  eines
Bundesstaats  dürfen  höchstens  mit  einem  Betrag  in  Ansatz  gebracht  werden,  der  um  fünf  vom
Hundert  des  Nennwerts  unter  ihrem  jeweiligen  Börsenpreise  bleibt.  Die  übrigen  Wertpapiere
dürfen  höchstens  mit  dem  Betrag  in  Ansatz  gebracht  werden,  zu  dem  sie  von  der  Reichsbank  beliehen
  werden.  Im  Sinne  der  für  die  Reichsbank  getroffenen  Vorschriften  ist  das  Schutzgebiet
Deutsch-Südwestafrika  als  Inland  anzusehen.

8  In  den  Schuldverschreibungen  sind  die  für  das  Rechtsverhältnis  zwischen  der  Bank
und  den  Besitzern  der  Schuldverschreibungen  maßgebenden  Bestimmungen,  insbesondere  in  betreff
der  Kündbarkeit  der  Schuldverschreibungen,  ersichtlich  zu  machen.

*  54.  Die  Bank  darf  auf  das  Recht  zur  Rückzahlung  der  Schuldverschreibungen  höchstens
für  einen  Zeitraum  von  zehn  Jahren  verzichten.

Den  Besitzern  der  Schuldverschreibungen  darf  ein  Kündigungsrecht  nicht  eingeräumt  werden.

Die  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen,  deren  Einlösungswert  den  Neunwert  übersteigt,
ist  nicht  gestattet.

§*  55.  Die  Bank  setzt  mit  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde  fest,  wieviel  Schuldverschreibungen
  nach  Maßgabe  der  eingegangenen  Tilgungsraten  und  sonstigen  Rückzahlungen  jährlich
auszulosen,  zu  kündigen  oder  zum  Zwecke  der  Tilgung  anzukaufen  sind.

*  56.  Die  zur  Deckung  der  Schuldverschreibungen  dienenden  Hypotheken  und  Darlehnsforderungen,
  Wertpapiere  und  Gelder  müssen  den  Besitzern  der  Schuldverschreibungen  verpfändet  werden.

In  den  Verpfändungsverträgen  ist  zu  vereinbaren,  daß  die  Vorschriften  der  §§  1281—1283
des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  außer  Anwendung  bleiben,  daß  die  Bank  auch  nach  eingetretener  Fälligkeit
  der  Hypothen=  und  Darlehnsschulden  das  ausschließliche  Recht  hat,  über  Hypotheken=  und  Darlehnsforderungen
  durch  Kündigung  und  Einziehung  zu  verfügen  und  daß  Leistungen  auf  diese  seitens
der  Schuldner  nur  an  die  Bank  mit  Wirksamkeit  erfolgen  können.  Die  Bank  ist  verpflichtet,  das
gezahlte  Geld,  soweit  es  zur  Deckung  der  Schuldverschreibungen  notwendig  ist,  an  den  Pfandhalter
(§  58)  zur  Verwahrung  unter  Mitverschluß  der  Bank  herauszugeben.

*  57.  Die  Bank  kann  die  Aufgabe  des  Pfandrechts  verlangen,  soweit  die  übrigen  verpfändeten
  Hypotheken  und  Darlehnsforderungen,  Wertpapiere  und  Gelder  zur  Deckung  der  Schuldverschreibungen
  genügen  oder  die  Bank  eine  andere  vorschriftsmäßige  Deckung  beschafft.

Ist  die  Bank  nach  den  gesetzlichen  Vorschriften  oder  den  Bestimmungen  des  Darlehnsvertrags
dem  Hypothekenschuldner  gegenüber  zur  Aushändigung  des  Hypothekenbriefs  verpflichtet,  so  hat  der
Pfandhalter  den  Hypothekenbrief  der  Bank  auszuhändigen,  auch  wenn  die  im  Abs.  1  bezeichneten
Voraussetzungen  nicht  vorliegen.

Ist  die  Bank  dem  Hypothekenschuldner  gegenüber  zur  Vornahme  der  im  §  1145  des
Bürgerlichen  Gesetzbuchs  genannten  Handlungen  verpflichtet  (§  45),  so  hat  der  Pfandhalter,  auch
wenn  die  im  Abs.  1  bezeichneten  Voraussetzungen  nicht  vorliegen,  den  Hypothekenbrief  den  im
8  1145  BGBs.  genannten  Stellen  mit  der  Bestimmung  zu  übermitteln,  daß  die  Rückgabe  nur  an
ihn  zu  geschehen  habe.

In  bezug  auf  die  Herausgabe  des  Hypothenbriefs  an  die  Bank  zum  Zwecke  des  Vermerkes
  der  teilweisen  Befriedigung  bewendet  es  bei  der  Vorschrift  des  §  59  Abs.  4.

*5  58.  Das  Amt  des  Pfandhalters  wird  vom  Kommissar  (5  23)  ausgeübt.

Streitigkeiten  zwischen  dem  Pfandhalter  und  der  Bank  entscheidet  der  Gouverneur.

§5  59.  Der  Pfandhalter  vertritt  die  Gesamtheit  der  Besitzer  von  Schuldverschreibungen  der
Bank  bei  dem  Erwerbe,  der  Erhaltung  und  der  Ausübung  des  Pfandrechts.  Insbesondere  hat  er
die  Urkunden  über  die  zur  Deckung  der  Schuldverschreibungen  dienenden  Hypotheken=  und  Darlehnsforderungen,
  sowie  die  zu  dieser  Deckung  bestimmten  Wertpapiere  und  Gelder  unter  Mitverschluß
der  Bank  zu  verwahren.

Der  Pfandhalter  hat  darauf  zu  achten,  daß  die  vorschriftsmäßige  Deckung  für  die  Schuldverschreibungen
  jederzeit  vorhanden  ist;  hierbei  hat  er,  sofern  der  Wert  der  beliehenen  Grundstücke
gemäß  der  von  der  Aussichtsbehörde  genehmigten  Anweisung  festgesetzt  ist,  nicht  zu  untersuchen,  ob
der  festgesetzte  Wert  dem  wirklichen  Werte  entspricht.
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        G  571  20

Er  hat  darauf  zu  achten,  daß  die  zur  Deckung  der  Schuldverschreibungen  dienenden  Hypotheken=
  und  Darlehnsforderungen,  Wertpapiere  und  Gelder  den  Inhabern  der  Schuldverschreibungen
verpfändet  werden.  Der  Pfandhalter  hat  die  Schuldverschreibungen  vor  der  Ausgabe  mit  einer
Bescheinigung  über  das  Vorhandensein  der  vorschriftsmäßigen  pfandrechtlichen  Deckung  zu  versehen.

Bedarf  die  Bank  einer  Urkunde  zu  vorübergehendem  Gebrauche,  so  hat  der  Pfandhalter
den  Gebrauch  in  der  Weise  zu  ermöglichen,  daß  ihm  oder  einem  von  ihm  bestellten  Dritten  der
Besitz  der  Urkunde  verbleibt.

60.  Der  Pfandhalter  ist  befugt,  jederzeit  die  Bücher  und  Schriften  der  Bank  einzusehen,
soweit  sie  6  auf  die  Schuldverschreibungen  beziehen.

Die  Bank  ist  verpflichtet,  von  den  Kapitalrückzahlungen  sowie  von  sonstigen  für  die  Inhaber
  der  Schuldverschreibungen  erheblichen  Anderungen,  welche  die  Deckung  der  Schuldverschreibungen
betreffen,  dem  Pfandhalter  fortlaufend  Mitteilung  zu  machen.

61.  Innerhalb  des  dritten  Monats  eines  jeden  Kalenderhalbjahrs  hat  die  Bank  den
Gesamtbetrag  der  Schuldverschreibungen,  die  am  letzten  Tage  des  vergangenen  Halbjahrs  im  Umlauf
waren,  und  die  nach  Abzug  aller  Rückzahlungen  oder  sonstigen  Minderungen  sich  ergebenden  Gesamtbeträge
  der  am  letzten  Tage  des  vergangenen  Halbjahrs  den  Inhabern  der  Schuldverschreibungen
verpfändeten  Hypotheken=  und  Darlehnsforderungen,  Wertpapiere  und  Gelder  im  Deutschen  Reichsanzeiger,
  im  Deutschen  Kolonialblatt  und  im  Amtsblatt  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika
bekannt  zu  machen.

Sind  den  Inhabern  der  Schuldverschreibungen  Wertpapiere  oder  solche  Hypotheken  verpfändet,
  die  nicht  ihrem  vollen  Betrage  nach  zur  Deckung  von  Schuldverschreibungen  geeignet  sind,
so  ist  in  der  Bekanntmachung  anzugeben,  mit  welchem  Betrage  die  Wertpapiere  oder  die  Hypotheken
als  Deckung  nicht  in  Ansatz  kommen.

Verfügung  des  Reichskanzlers  wegen  Rbänderung  der  Verfügung,  betr.  die  Kusübung
der  Gerichtsbarkelt  im  Schutzgebiete  Deutsch-Neuguinena,  vom  21.  Dezgember  1909.
Vom  30.  Mai  1913.

Auf  Grund  der  §§  2,  15  Abs.  1  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in
Verbindung  mit  §  5  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  213)
wird  folgendes  bestimmt:

1.  Die  Verfügung,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  im  Schutzgebiete  Deutsch-  Neuguinea,
vom  21.  Dezember  1909  (Kol.  Bl.  1910,  S.  41  f.)  wird  dahin  abgeändert,  daß  in  Abs.  1  Nr.  1
am  Schluß  der  Klammer  die  Worte  „ausschließlich  der  Witu-Inseln“  hinzugefügt  marnien,  so
daß  die  Klammer  des  Abs.  I  Nr.  1  fortan  lautet:  „(den  früheren  Verwaltungsbezirk  Friedrich-Wilhelmshafen
  ausschließlich  der  Witu-Inseln)“;

2.  Diese  Verfügung  tritt  sofort  in  Kraft.

Berlin,  den  30.  Mai  1913.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

Verfügung  des  Reichskanziers,  betr.  die  Errichtung  eines  Bezirksgerichts  in  Moschi.
Vom  14.  Juni  1913.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
§*#  1  Nr.  7  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  den
Schubgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  25.  Dezember  1900  (Kol.  Bl.  1901,  S.  1)  wird  bestimmt:

Im  Schutzgebiete  Deutsch-Ostafrika  wird  von  dem  Dienstbereiche  des  Bezirksgerichts  Tanga
der  Gerichtsbezirk  Moschi  abgetrennt.  Dieser  umfaßt  das  Gebiet  der  Bezirksämter  Moschi,
Aruscha  und  Kondoa-Jrangi.
Der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  diesem  Bezirk  ermächtigte  Beamte  hat  seinen
Amtssitz  in  Moschi.
2.  Diese  Verfügung  tritt  am  1.  Juli  1913  in  Kraft.
Berlin,  den  14.  Juni  1913.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

—  3
        <pb n="620" />
        W  572  20

Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Erteilung  einer  Sonderberechtigung  an  den
Landesflskus  von  Deutsch-Ostafrika  zum  ausschließlichen  Schürfen  und  Bergbau  auf
Sdel-  und  Halbedelsteine  im  Klußgebiet  des  Rowuma.

Vom  21.  Juni  1913.

Auf  Grund  der  §§  93,  96  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  die  afrikanischen  und
Südsee-Schutzgebiete  mit  Ausnahme  von  Deutsch-Südwestafrika  vom  27.  Februar  1906  (Ceichs-Gesetzbl.
  S.  363)  wird  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Ostafrika  bestimmt:

§  1.  Dem  Landesfiskus  von  Deutsch-Ostafrika  wird,  unbeschadet  wohlerworbener  Rechte
Dritter,  eine  Sonderberechtigung  zum  ausschließlichen  Schürfen  und  Bergbau  auf  Edel=  und  Halbedelsteine
  in  dem  Gebiete  erteilt,  das  begrenzt  wird:

im  Süden  durch  das  linke  Ufer  des  Rowumaflusses  bei  höchstem  Wasserstand,
im  Norden  durch  den  Parallelkreis  10°  30/  südlicher  Breite,

im  Osten  durch  den  Meridian  39°  30“

im  Westen  durch  den  Meridian  38°  30-  östlicher  Länge  von  Greenwich.

5*  2.  In  dem  Sonderrechtsgebiete  gelten  beim  Schürfen  und  Bergbau  auf  Edel=  und
Halbedelsteine  die  Vorschriften  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906  mit  Ausnahme
  derjenigen,  die  einem  jeden  das  Schürfen  im  Sinne  ihres  Abschnitts  II  gestatten.

§  3.  Die  Sonderberechtigung  beginnt  mit  dem  Zeitpunkt  des  Erlöschens  der  dem  Verlagsbuchhändler
  Vohsen  in  Berlin  am  13.  Juli  1903  erteilten  Konzession  (13.  Juli  1913).

Berlin,  den  21.  Juni  1913.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

Verfügung  des  Beichskanzglers,  betr.  die  Srweiterung  der  Befugnisse  des  Landesrats
von  Deutsch-Südwestafrika.
Vom  26.  Juni  1913.

Auf  Grund  des  8§8  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
5  113  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika,
vom  28.  Januar  1909  (Kol.  Bl.  S.  141)  wird  unter  Anderung  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,
  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht
der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.
S.  509)  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika  verfügt,  was  folgt:

§5  1.  Verordnungen  des  Gouverneurs,  die  sich  beziehen  auf:
.  Die  Bekämpfung  von  Seuchen  unter  Menschen  und  Tieren,
.das  Wege=  und  Waseerrecht,
.  das  Jagdrecht,
.  die  Land-  und  Forstwirtschaft  und  die  Viehzucht,

die  Anwerbung  und  die  Dienst-  und  Arbeitsverhältnisse  der  Eingeborenen,

bedürfen  vor  a  Veröffentlichung  der  Zustimmung  des  Landesrats.

§*  2.  Zu  einem  zustimmenden  Beschluß  des  Landesrats  im  Sinne  des  §  1  dieser  Verfügung
  genügt  die  einfache  Stimmenmehrheit;  es  muß  jedoch  bei  der  Abstimmung  mindestens  die
Hälfte  der  Mitglieder  des  Landesrats  anweseud  sein.

§  3.  In  Fällen  dringenden  Bedürfnisses  ist,  sofern  der  Landesrat  nicht  versammelt  ist,  der
Gouverneur  berechtigt,  Verordnungen  der  im  §  1  bezeichneten  Art  auch  ohne  vorherige  Zustimmung
des  Landesrats  zu  erlassen  (Notverordnungen).  Derartige  Verordnungen  sind  dem  Landesrat  bei
seinem  nächsten  Zusammentritt  sofort  zur  Genehmigung  vorzulegen.

Berlin,  den  26.  Juni  1913.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

G#  dd  —
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        G  573  20

Bekanntmachung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  Veröffentlichung
und  Lieferung  neuer  Kartenwerke  von  Deutsch-Südwestafrika.
Vom  18.  Juni  1913.

Das  Reichs-Kolonialamt  beginnt  soeben  mit  der  Veröffentlichung  folgender  Kartenwerke

von  Deutsch-Südwestafrika.
1.  Krokierblätter  1:  100  000.
Ausführung  einfarbig  schwarz,  Geländedarstellung  in  schwarzen  Höhenlinien.
Es  sind  bisher  fertiggestellt  und  dem  Vertrieb  übergeben  die  Blätter:

15  C6  Karibib  16  C2  Okasise  16  E  5  Seeis

15  D5  Kubas  16  C3  Okahandja  16  F  3  Lichtenstein
15  D  6  Abbabis  16  D1  Otjua  16  F4  Aris  am  Usip
15  E  6  Wilhelmsfeste  16  D3  Gr.  Barmen  16  Fb5  Hatsamas.

16  B2  Jägerhöhe  16  E  4  Windhuk

2.  Karte  von  Deutsch-Südwestafrika  1:  400  000.
Ausführung  zwei-,  teilweise  dreifarbig,  und  zwar  Situation  schwarz,  Gewässer  blau,  Gelände
in  brauner  Schummerung.
Es  sind  bisher  fertiggestellt  und  dem  Vertrieb  übergeben  die  Blätter:

3.  Rehoboth  (Amboland)  15.  Swakopmund-Omaruru
4.  Namutoni  16.  Windhuk
9.  Zeßfontein  20.  Maltahöhe-Rehoboth  zweifarbig.
10.  Franzfontein  24.  Gibeon-Bethanien
14.  Kap  Croß
11.  Outjo-Tsumeb  21.  Arahoab
12.  Grootfontein  25.  Keetmanshoop  s--17.
  Gobabis  29.  Warmbad  dreifarbig.

19.  Kuiseb-Unterlauf
Bestellungen  auf  Lieferung  von  Karten  sind  im  Inland  an  die  Kartenvertriebsstelle  der
Königlich  Preußischen  Landesaufnahme,  Berlin  W.  62,  Nettelbeckstr.  7/8,  in  Deutsch-Südwestafrika  an
den  Feldvermessungstrupp  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  in  Windhuk  zu  richten.
Der  Preis  eines  Blattes  beträgt:
Krokierblätter  in  1:  100  000  =  1,00  ,
Karte  von  Deutsch-Südwestafrika  1:  400  000  —  2,00  M.
Für  Abgaben  zum  Dienstgebrauch  der  Armee,  Marine  und  sämtlicher  amtlicher  Behörden
ermäßigt  sich  der  Preis  um  50  v.  H.
Umtausch  oder  Rücknahme  richtig  gelieferter  Karten  findet  nicht  statt.
lbersichtsblätter  und  Bestellzettel  für  den  Dienstgebrauch  können  kostenfrei  durch  die  genannten
  Vertriebsstellen  bezogen  werden.
Berlin,  den  18.  Juni  1913.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Umwandlung  der  Bezirksnebenstellen
  Kruscha  und  Bismarchburg  in  Bezirksämter.
Vom  23.  Mai  1913.
(Amil.  Anzeiger  für  DOA.  1913,  Nr.  28,  S.  76.)

Auf  Grund  der  Versügung  des  Herrn  Reichskanzlers,  betreffend  die  Ermächtigung  des
Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika  zur  Neuschaffung,  Verlegung  und  Auftebung  von  Verwaltungsbehörden,
  vom  21.  Februar  1913  (Kol.  Bl.  S.  213)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

Die  bieherigen  selbständigen  Bezirksnebenstellen  in  Aruscha  und  Bismarckburg  werden
mit  Wirkung  vom  1.  April  1913  in  Bezirksämter  umgewandelt.
Daressalam,  den  23.  Mai  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.
        <pb n="622" />
        W  574  20

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Kamerun,  betr.  Dienstanweisung  für  den
Medizinalreferenten  und  für  die  Regierungsärzte.
Vom  28.  März  1913.
(Amtsblatt  1913,  Nr.  14,  S.  177  fl.)
Die  Instruktion  für  den  Medizinalreferenten  vom  19.  Juni  1908  und  die  Dienstanweisung
des  Gouverneurs  für  die  Regierungsärzte  vom  10.  Dezember  1909  erhalten  unter  Berücksichtigung
der  Bekanntmachung  vom  15.  Januar  1913  (Amtsbl.  S.  54)  folgende  Fassung:

Dienstanweisung  für  den  Medizinalreferenten.

1.  Der  Medizinalreferent  hat  die  Oberaufficht  über  den  gesamten  technischen  Dienstbetrieb
der  Regierungsärzte,  im  besonderen  auch  über  die  Verwaltung  der  Einrichtung  und  Vorräte  für  das
Gesundheitswesen.  Zum  Zwecke  dringender  Bestellungen  wird  dem  Medizinalreferenten  jährlich  ein
gewisser  Betrag  nach  Maßgabe  der  verfügbaren  Mittel  überwiesen.  Von  den  erfolgten  Bestellungen
ist  dem  Gouvernement  Anzeige  zu  erstatten.

Dem  Medizinalreferenten  wird  die  Aufsicht  über  die  allgemeinen  gesundheitlichen  Maßnahmen,
die  zur  Bekämpfung  von  Krankheiten  aller  Art  zu  ergreifen  find,  übertragen.

Dagegen  sind  die  Regierungsärzte  hinsichtlich  der  Krankenbehandlung  im  einzelnen  selbständig,
  wobei  ich  die  Erwartung  ausspreche,  daß,  soweit  es  die  Umstände  irgend  erlauben,  eine
gewisse  Einheitlichkeit  der  Anschauungen  gewahrt  bleibt,  besonders  hinsichtlich  der  Verhütung  ansteckender
  Krankheiten.

2.  Der  dienstliche  Schriftwechsel  der  Regierungsärzte  geht  an  das  Gouvernement.

3.  Der  Medizinalreferent  zeichnet  nach  Maßgabe  der  Geschäftsordnung  des  Gouvernements
die  im  Medizinalreferat  bearbeiteten  Sachen  als  „Der  Gouverneur  im  Auftrage“,  soweit  sie  sich  auf
Ziffer  1  Abs.  1  der  Dienstanweisung  beziehen  und  soweit  es  sich  nicht  um  grundsätzliche  Fragen  oder
um  wichtige  Angelegenheiten  handelt.  Bei  Angelegenheiten,  die  die  Mitzeichnung  anderer  Referate
erfordern,  bleibt  das  Zeichnungsrecht  dem  Gouverneur  oder  ersten  Referenten  vorbehalten.

4.  Der  Medizinalreferent  nimmt  die  Versetzungen  des  farbigen  Sanitätspersonals  dor.
Vor  einer  Versetzung  ist  stets  diejenige  Verwaltungsbehörde  zu  hören,  der  die  zu  versetzende  Person
bisher  angehört  hat.  »

5.  Der  Medizinalreferent  hat  die  Führungsberichte  der  Regierungsärzte  zu  schreiben,  und
als  unmittelbarer  Vorgesetzter  die  Oberaufsicht  über  das  gesamte  mittlere  und  untere  europälische
Sanitätspersonal  der  Zivilverwaltung  zu  führen.  Als  Strafmittel  über  das  letztgenannte  Personal
stehen  ihm  Verwarnung  und  Verweis  zu.  Doch  ist  in  jedem  Falle  einer  disziplinarischen  Bestrafung
ein  besonderer  Bericht  an  das  Gouvernement  notwendig.

6.  Der  Medizinalreferent  hat  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  der  wissenschaftliche  Stoff  im
Schutzgebiet  nutzbringend  verwertet  wird.  Hierzu  können  den  einzelnen  Regierungsärzten  einzelne
Gebiete  zur  Bearbeitung  übergeben  werden,  bei  deren  Auswahl  die  Wünsche  der  einzelnen  Regierungsärzte
  tunlichst  berücksichtigt  werden  sollen.

Dienstanweisung  für  die  Regierungsärzte.
A.  Aufgaben:
1.  auf  dem  Gebiete  der  Gesundheitspolizei.
§  1.  Die  Regierungsärzte  sind  die  beratenden  Dienststellen  der  örtlichen  Verwaltungsbehörden
  auf  dem  Gebiete  des  Gesundheitswesens.

Ausführende  Dienststellen  der  Verwaltung  sind  die  Regierungsärzte  insoweit,  als  ihnen
derartige  Befugnisse  durch  diese  Dienstanweisung  oder  durch  Verordnungen  und  Verfügungen  des
Gouverneurs  besonders  übertragen  sind.

§  2.  Die  Regierungsärzte  haben  insbesondere  folgende  Aufgaben:

1.  auf  Erfordern  der  Verwaltungsbehörden  sich  in  Angelegenheiten  des  Gesundheitswesens
gutachtlich  zu  äußern  und  deren  Ersuchen  um  Vornahme  gesundheitspolizeilicher  Maßnahmen,
  soweit  diese  durch  einen  Arzt  erfolgen  muß,  zu  entsprechen;

4.pdie  gesundheitlichen  Verhältnisse  des  Bezirks  zu  beobachten  und  auf  die  Bevölkerung
aufklärend  und  belehrend  einzuwirken;

4.#die  Durchführung  der  Gesundheitsgesetzgebung  und  der  hierauf  bezüglichen  Anordnungen
zu  überwachen  und  die  ihnen  in  der  Gesundheitsgesetzgebung,  insbesondere  der  Impfverordnung
  vom  22.  März  1909  (Amtsbl.  S.  48),  der  Arbeiterverordnung  vom
24.  Mai  1909  (Amtsbl.  S.  87)  und  den  Quarantänevorschriften  vom  6.  Mai  1911
(Amtsbl.  S.  914)  übertragenen  besonderen  Befugnisse  wahrzunehmen;

2
        <pb n="623" />
        W  575  2

4.  den  zuständigen  Behörden  unter  Berücksichtigung  der  noch  zu  erlassenden  gesundheitspolizeilichen
  Vorschriften  Vorschläge  zur  Abstellung  von  Mängeln  zu  machen  und  für
die  öffentliche  Gesundheit  geeignete  Maßnahmen  in  Anregung  zu  bringen.

§  3.  Im  Rahmen  der  in  §  2  Ziffer  2  gekennzeichneten  Aufgabe  liegt  es  den  Regierungsärzten
  ob,  die  nicht  eingeborenen  Angestellten  des  Gouvernements  in  geeigneten  Zwischenräumen
über  die  wichtisten  Fragen  der  tropischen  Gesundheitslehre  zu  belehren.

Nach  Möglichkeit  sind  auch  mehrmals  im  Jahre  Belehrungen  der  Eingeborenen  über  die

einsachsten  Watachen  und  Forderungen  der  Gesundheitslehre  abzuhalten.

§  4.  In  besonderem  Maße  wird  den  Regierungsärzten  die  Durchimpfung  der  Eingeborenen
nach  Maßgabe  der  Impfverordnung  zur  Pflicht  gemacht.

§  5.  Innerhalb  der  Aufgabe  des  §  2  Ziffer  4  ist  erhöhte  Aufmerksamkeit  der  planmäßigen
Bekämpfung  der  Malaria  zuzuwenden.

 

2.  auf  dem  Gebiete  des  Heilwesens.
§  6.  Die  Regierungsärzte  haben  von  den  Nichteingeborenen  die  Angehörigen  des  Gouvernements
  und  der  Schutztruppe,  sowie  die  sonst  innerhalb  des  Schutzgebiets  im  Reichsdienst  oder
im  Dienste  des  Schutzgebiets  tätigen  Personen  und  deren  Familien  sowie  die  Gefangenen  unentgeltlich
zu  behandeln.

§5  7.  Eingeborenen  ist  in  folgenden  Fällen  freie  ärztliche  Behandlung  zu  gewähren:

1.  in  besonderen  Fällen  einflußreichen  Eingeborenen,  deren  freie  Behandlung  die  örtliche
Verwaltungsbehörde  aus  politischen  Rücksichten  für  erforderlich  erachtet;

2.  unbemittelten  Eingeborenen,  für  welche  weder  eine  Privatperson  (auch  Gesellschaft  usw.)
noch  ein  Gemeindeverband  fürsorgepflichtig  ist;

3.  Gouvernementsangestellten;

4.  Soldaten  und  Polizisten;

5.  Gouvernementsarbeitern;

6.  Steuerarbeitern,  welche  während  oder  infolge  der  Ableistung  der  Steuerarbeit  erkranken,
bis  zum  Ablauf  der  Krankheit;

7.  Straf=  und  Untersuchungsgefangenen  (vgl.  Gefängnisordnung  vom  27.  September  1911)
bis  zum  Ablauf  ihrer  Krankheit,  wenn  sie  sich  das  betreffende  Leiden  während  ihrer
Strafzeit  zugezogen  haben;

8.  Prostituierten  im  Falle  geschlechtlicher  Erkrankung;

9.  Regierungsschülern;

10.  Angestellten  der  Reichspost  (vgl.  §  40  der  Verfügung,  betrefend  den  Betrieb  der

Regierungskrankenhäuser  vom  16.  Oktober  1909,  Amtsbl.  S.  271).

§*  8.  Den  Regierungsärzten  liegt  die  Leitung  der  in  ihrem  Bezirk  vorhandenen  Regierungskrankenhäuser
  nach  Maßgabe  der  darüber  ergangenen  besonderen  Verfügung,  betreffend  den  Betrieb
der  Regierungskrankenhäuser,  vom  16.  Oktober  1909  (Amtsbl.  S.  271)  ob.

Die  Regierungsärzte  sind  verpflichtet,  regelmäßig  Polikliniken  für  Eingeborene  abzuhalten.
  Unbemittelten  Eingeborenen  ist  freie  ärztliche  Behandlung  und  freie  Abgabe  von  Arzneiund
  Verbandmitteln  zu  gewähren.

§*  10.  Die  Ausübung  von  Privatpraxis  ist  den  Regierungsärzten  gestattet.  Die  Erfüllung
der  amtlichen  Pflichten  hat  aber  stets  vorzugehen.  Verträge  mit  Privatpersonen,  in  denen  Verpflichtungen
  hinsichtlich  der  dauernden  Behandlung  von  Privatpersonen  übernommen  werden,  bedürfen
dann  der  Genehmigung  des  Gouverneurs,  wenn  die  betreffenden  Personen  einem  Betriebe  angehören,
zu  dessen  Beaussichtigung  in  gesundheitspolizeilicher  Hinscht  der  Regierungsarzt  berufen  ist.

3.  Sonstige  Aufgaben.

5  11.  Die  Regierungsärzte  haben  die  Befugnisse  der  Gerichtsärzte  bei  den  ordentlichen
Gerichten  und  den  die  Gerichtsbarkeit  über  die  Eingeborenen  ausübenden  Verwaltungsbehörden
wahrzunehmen.

*  12.  In  wissenschaftlicher  Beziehung  liegt  es  den  Regierungsärzten  ob,  nach  Möglichkeit
meteorologische  und  klimatische  Beobachtungen  anzustellen.

3.  Über  die  Tätigkeit  haben  die  Regierungsärzte  vierteljährlich  zu  berichten.  Jeder
Regierungsarzt  hat  die  erforderlichen  Krankenbücher  zu  führen.

B.  Vergütungsansprüche.

§5  14.  Für  die-  Erfüllung  der  in  den  §§  1  bis  7  festgelegten  Dienstpflichten  vorgenommenen
Verrichtungen  können  die  Regierungsärzte  neben  den  durch  die  Annahme=  bzw.  Anstellungserlasse
        <pb n="624" />
        G  576

festgesetzten  Gebührnissen  weder  aus  amtlichen  Mitteln  noch  von  Privatpersonen  eine  Vergütung
beanspruchen.  Dies  gilt  insbesondere  von  den  Impfungen  der  Eingeborenen.

§5  15.  Für  die  Behandlung  von  Kranken  in  Regierungskrankenhäusern  regeln  sich  die
Honoraransprüche  nach  der  Verfügung,  betreffend  den  Betrieb  der  Regierungskrankenhäuser  vom
16.  Oktober  1909  (Amtsbl.  S.  271).

§*  16.  Für  die  Tätigkeit  als  Gerichtsarzt  (§  10)  haben  die  Regierungsärzte  Anspruch  auf
angemessene  Vergütung,  sofern  eine  zahlungspflichtige  Person  vorhanden  ist.  Die  Vergütung  wird
von  der  die  Tätigkeit  in  Anspruch  nehmenden  Behörde  festgesetzt.  Der  Anspruch  kann  nur  dem
Fiskus  gegenüber  und  erst  dann  geltend  gemacht  werden,  wenn  die  Vergütung  von  dem  Zahlungspflichtigen
  eingegangen  sind.

C.  Dienstbetrieb.

5  17.  Für  jeden  Regierungsarzt  wird  jährlich  ein  vom  Gouvernement  zu  genehmigender
Wirtschaftsplan  nach  Anhörung  des  Medizinalreferenten  ausfgestellt.

Die  Bezirkskassen  haben  innerhalb  des  Rahmens  des  Wirtschaftsplanes  den  Zahlungsanweisungen
  des  Regierungsarztes  zu  entsprechen.

Für  die  Einhaltung  des  Wirtschaftsplanes  sind  der  Regierungsarzt  und  der  Kassenführer
gemeinschaftlich  verantwortlich.

18.  Die  Verwaltung  der  medizinischen  Einrichtungen  und  Vorräte  liegt  unter  Ausschaltung
  der  örtlichen  Verwaltungsbehörden  den  Regierungsärzten  ob.  Sie  sind  für  deren  Inventarisierung
  und  Erhaltung  verantwortlich.

Die  Ergänzung  der  Bestände  erfolgt  aus  dem  Sanitätsdepot  in  Duala.  Anforderungen
sind  an  dieses  unmittelbar  zu  richten.

§*  19.  Bei  Verabreichung  von  Medikamenten  aus  amtlichen  Beständen  haben  die  Regierungsärzte
  bzw.  ihre  Vertreter  die  Obliegenheiten  eines  Apothekers  wahrzunehmen.

20.  Wegen  des  Betriebs  der  Regierungskrankenhäuser  und  der  Abgabe  von  Arzneien
an  Private  wird  auf  die  darüber  ergangene  besondere  Verfügung  verwiesen.

D.  Persönliche  Stellung.

§  21.  Die  Regierungsärzte  sind  dem  Gouverneur  unmittelbar  unterstellt.

§  22.  Als  Beauftragter  des  Gouverneurs  übt  der  Medizinalreferent  die  Aufsicht  über  den
gesamten  technischen  Dienstbetrieb  der  Regierungsärzte,  die  ihnen  obliegende  Verwaltung  der  Einrichtungen
  und  Vorräte  und  über  die  zur  Bekämpfung  von  Krankheiten  zu  ergreifenden,  allgemeinen
gesundheitlichen  Maßnahmen  aus.  Hinsichtlich  der  Krankenbehandlung  im  einzelnen  sind  die  Regierungsärzte
  unabhängig.

§  23.  Die  Regierungsärzte  sind  den  Bezirksleitern  nicht  unterstellt.  Sie  haben  sich  in
ihrer  amtlichen  Tätigkeit  an  die  für  das  Schutzgebiet  im  allgemeinen  und  für  den  Bezirk,  in  welchem
sie  stationiert  find,  im  besonderen  geltenden,  gesetzlichen  und  sonstigen  Vorschriften  sowie  an  die  von
dem  Bezirksleiter  aufgestellten  Verwaltungsgrundsätze  zu  halten.  Das  letztere  gilt  insbesondere  auch
für  den  Verkehr  mit  den  Eingeborenen.  Handlungen,  welche  mit  den  hergebrachten  Anschauungen
der  Eingeborenen  im  Widerspruch  stehen  und  daher  geeignet  sind,  Unruhe  in  die  Bevölkerung  zu
tragen,  find  zu  unterlassen  oder,  wenn  sie  vom  gesundheitlichen  und  wissencchaftlichen  Standpunkte
aus  notwendig  erscheinen,  nur  nach  eingeholter  Zustimmung  des  Bezirksleiters  zulässig.

Wohnung  und  Wohnungseinrichtung  sowie  die  sonst  erforderlichen  Diensträume  werden  den
Regierungsärzten,  soweit  nicht  besondere  Räume  ausdrücklich  durch  das  Gouvernement  für  den  Arzt
bestimmt  sind,  durch  den  Bezirksleiter  zugewiesen.  Die  für  Verwaltung  der  Dienstgebäude  und  der
Einrichtungen  in  denselben  geltenden  Vorschriften  finden  auf  die  Wohnungs=  und  Diensträume  der
Regierungsärzte  Anwendung.  Wegen  Verwaltung  der  medizinischen  Einrichtungen  und  Vorräte
vgl.  §  18  dieser  Vorschrift.

§*  24.  Was  den  Schriftverkehr  der  Regierungsärzte  anlangt,  so  haben  sie  alle  Anträge
und  Anregungen,  die  die  Verwaltungen,  insbesondere  die  Gesundheitspolizei,  betreffen,  an  die  zuständige,
  örtliche  Verwaltungsbehörde  zu  richten.

Wird  ihren  Anträgen  und  Anregungen  nicht  stattgegeben,  so  können  sie  die  Entscheidung
des  Gouverneurs  anrufen.

§  25.  Im  übrigen  berichten  sie  an  den  Gouverneur.  Anzeigen  von  Seuchen  find  telegraphisch
  zu  erstatten.

26.  Zu  Dienstreisen,  welche  nicht  in  dem  alljährlich  für  jeden  Bezirk  einzureichenden
allgemeinen  Reiseplan  vorgesehen  und  genehmigt  sind,  ist  die  vorherige  Genehmigung  des  Gou-
        <pb n="625" />
        W  57  20

verneurs  einzuholen,  sofern  die  Dienstreise  mehr  als  die  Dauer  einer  Woche  in  Anspruch  nimmt
oder  über  die  Bezirksgrenzen  hinausführen  soll.

Zu  Dienstreisen  bis  zur  Dauer  einer  Woche  ist  der  Regierungsarzt  auch  ohne  vorherige
Genehmigung  des  Gouverneurs  befugt,  sofern  der  Bezirksleiter  sein  Einverständnis  erklärt.

#5*  27.  Der  Regierungsarzt  ist  befugt,  dem  Rufe  außerhalb  seines  Amtssitzes  wohnender
Schwerkranker  Folge  zu  leisten,  falls  er  nicht  beruflich  verhindert  ist.  Dauert  seine  Abwesenheit
vom  Amtssitze  vorausfichtlich  länger  als  einen  Tag,  so  ist  der  Bezirksleiter  sofort  in  Kenntnis  zu
setzen.  Erhebt  der  Bezirksleiter  gegen  die  Reise  Bedenken,  so  ist  die  Entscheidung  des  Gouverneurs,
womöglich  telegraphisch,  anzurufen.

§  28.  Die  Regierungsärzte  sind  die  Dienstvorgesetzten  des  ihnen  zugeteilten  mittleren  und
unteren  Sanitätspersonals.  Gegen  Nichteingeborene  sind  sie  hiernach  zu  Warnungen  und  Verweisen
befugt.  Eingeborene  können  sie  durch  Lohnabzüge  bis  zu  einem  Drittel  des  Monatslohnes  bestrafen.

§  29.  Diese  Dienstanweisung  tritt  sofort  in  Kraft.

Buea,  den  28.  März  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Dr.  Meyer.

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neugulnea,  betr.  Verbot  des
Kischeschießens.
Vom  17.  April  1913.
(Amtsbl.  1913,  Nr.  9,  S.  78.)

Durch  besondere  Verfügungen  des  Gouverneurs  sind  auf  Grund  des  §  1,  II.  der  Verordnung
vom  1.  Dezember  1904,  betreffend  das  Verbot  des  Fischens  unter  Anwendung  von  Sprengstoffen,
einzelne  Küstengebiete  für  das  Fischen  mit  Sprengstoffen  freigegeben  worden  (vgl.  Amtsblatt  1911,
S.  176).  Diese  Ausnahmen  werden  mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1914  widerrufen.  Von  dem  genannten
  Zeitpunkt  ab  ist  das  Fischeschießen  im  ganzen  Schutzgebiet  verboten  und  strafbar.

Rabaul,  den  17.  April  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.

finderung  der  Satzung  der  Ooliwe-Dflanzungs-Gesellschaft  zu  Berlin.
Vom  24.  Mai  1913.

Die  Satzung  der  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  zu  Berlin  ist  durch  Beschluß  der
ordentlichen  Hauptversammlung  vom  24.  Mai  1913  mit  Zustimmung  der  Aussichtsbehörde,  wie  folgt,
geändert  worden:

Der  Gesellschaftsvertrag  erhält  folgenden  Zusatz:

Art.  26a.  "„

Innerhalb  vier  Jahren  nach  Fälligkeit  nicht  erhobene  Dividenden  verfallen  zugunsten  der
Gesellschaft.

 

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Staatssekretär
des  Reichs-Kolonialamts,  Wirklichen  Geheimen  Rat  Dr.  Solf  den  Roten  Adler-Orden  2.  Klasse  mit
Eichenlaub  und  dem  Stern  zu  verleihen.

*  Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  früheren
Sekretär  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Neuguinea  Walther  Pieper  den  Königlichen  Kronen-Orden
  4.  Klasse  zu  verleihen.
        <pb n="626" />
        578  20

Raiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  16.  Juni  1913.

v.  Glasenapp,  Generalmajor  und  Kommandeur  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  ist  der
Rote  Adler-Orden  2.  Klasse  mit  Eichenlaub  und  Schwertern  am  Ringe  verliehen
  worden.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  7.  Juni  1913.

Krainick,  Ober-Intendantursekretär,  vom  1.  Juni  1913  zum  Geheimen  expedierenden  Sekretär  ernannt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  11.  Juni  1913.
Den  nachbenannten  Offizieren  und  Mannschaften  sind  folgende  Auszeichnungen  verliehen  worden:
der  Rote  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Hauptmann  Paschen;
der  Königliche  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Oberleutnant  Braunschweig,  diesem  unter  Belassung  des  ihm  durch  A.  K.  O.  vom  26.  Juni  1909
verliehenen  Königlichen  Kronen-Ordens  4.  Klasse;
dem  Oberleutnant  Wintgens,
den  Leutnants  Busse  und  v.  Linde-Suden,
dem  Stabsarzt  Dr.  Pentschke;
das  Militär-Ehrenzeichen  1.  Klasse:
dem  Feldwebel  Tost,  «
dem  Vizefeldwebel  Müller,
dem  Sanitäts-Vizefeldwebel  Geißler  und
dem  ehemaligen  Sanitäts-Vizefeldwebel,  jetzigen  Polizei-Wachtmeisier  Hiese.

A.  K.  O.  vom  16.  Juni  1913.
Den  Nachbenannten  sind  folgende  Auszeichnungen  verliehen:

der  Königliche  Kronen-Orden  4.  Klasse:

dem  Oberleutnant  Otto;

E—

das  Allgemeine  Ehrenzeichen  in  Silber:

2
2

Feldwebel  Tost.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  16.  Juni  1913.
Den  Nachbenannten  sind  folgende  Auszeichnungen  verliehen:
der  Rote  Adler-Orden  4.  Klasse:
dem  Hauptmann  v.  Boemcken;
der  Königliche  Kronen-Orden  4.  Klasse:
dem  Oberleutnant  Viermond;
das  Allgemeine  Ehrenzeichen  in  Silber:
dem  Unterzahlmeister  Fillauer.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  4.  Juni  1913:
Müller  (Waldemar),  Proviantamtsinspektor,  mit  Ende  Mai  1913  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche
  der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.
Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  9.  Juni  1913:
Reschke,  Intendanturdiätar,  scheidet  mit  Ablauf  des  14.  Juni  1913  behufs  Wiederanstellung  im
Bereiche  der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  der  9.  Division)
aus  der  Schutztruppe  aus.
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        W  579  20

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  16.  Juni  1913.
Den  Nachbenannten  sind  folgende  Auszeichnungen  verliehen:
der  Königliche  Kronen-Orden  4.  Klasse:
dem  Oberleutnant  Liebe;
das  Allgemeine  Ehrenzeichen  in  Silber:
dem  Sanitätsfeldwebel  Niedermaier.

Uachrufe.

Am  20.  Juni  1913  starb  nach  langem,  schwerem  Leiden  in  Berlin  der  Kaiserliche  Oberstleutnant

  beim  Stabe  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika

lierr  Kurt  Johannes,
Ritter  des  Königlichen  Kronen-Ordens  3.  Klasse  mit  Schwertern  am  zweimal  schwarz  gestreiften
Bande,  des  Roten  Adler-Ordens  4.  Klasse  mit  Schwertern  und  der  Königlichen  Krone,  des  Kronen-Ordens
  4.  Klasse  mit  Schwertern  usw.  .

Am  1.  März  1889  in  die  Wissmanntruppe  bei  der  Erwerbung  von  Deutsch-Ostafrika  eingetreten,
  wurde  er  am  1.  April  1891  in  die  neugebildete  Kaiserliche  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika
  versetzt.

Über  24  Jahre  in  der  Kolonie  tätig,  hat  er  stets  und  überall,  in  Krieg  und  Frieden,  in
erster  Linie  gestanden  und  seinen  Namen  für  immer  in  die  Geschichte  unserer  Kolonien  eingezeichnet.

Mit  wehmütigem  Stolz  und  aufrichtiger  Dankbarkeit  gedenken  wir  dieses  Vorbildes  eines
Schutztruppen-Offiziers,  dessen  Persönlichkeit  weit  über  die  Grenzen  unserer  Kolonien  hinaus  im
fernen  Afrika  in  hohen  Ehren  und  Ansehen  stand.

v.  Glasenapp,
Generalmajor  und  Kommandeur  der  Schutztruppen.

Am  20.  April  1913  verstarb  am  Mao  Kui  (Bezirk  Banjo)  an  Schwarzwasserfieber  im

28.  Lebensjahr  der  Sanitätssergeant
Daul  Albert  Ernst  Hheer
der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Kamerun.

Der  Verstorbene  hat  der  hiesigen  Schutztruppe  seit  dem  6.  Januar  1910  angehört  und
erfreute  sich  wegen  seiner  guten  Eigenschaften  als  Soldat  und  Mensch  stets  der  allgemeinen  Hochachtung
  und  Wertschätzung.

Die  Angehörigen  der  Truppe  werden  sein  Andenken  stets  in  Ehren  halten.

Soppo,  den  10.  Mai  1913.
Der  Kommandeur.
J.  V.:
Fabricius,  Major.

 

Deutsch-Ostafriha.

Die  Ausreise  haben  am  13.  Juni  angetreten:
die  Tierärzte  Dr.  Philipp  und  Dr.  Schwab,
Lehrer  Herrfurth,  Katasterzeichner  Harles  und
Techniker  Wenzel.

Die  Wiederausreise  haben  am  gleichen  Tage
angetreten:  Bezirksamtmann  Regierungsrat  Gunzert
  und  Maschinist  Wallenstein.

Das  Schutzebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  30.  April  bzw.  1.  Mai:  Bezirksamtmann

  Regierungsrat  Graß,  Regierungs-Tierarzt
  Dr.  Sommerfeld,  Zollvorstand  Sieß,
kommiss.  Sekretär  Wentzel,  Sekretär  Rottenkolber,
  Steuermann  Giese,  Techniker  1.  Klasse,
Frey,  Vermessungsassistent  1.  Klasse  Wilms,
Techniker  2.  Klasse  Lechner,  kommiss.  Assistent
2.  Klasse  Pfister,  Förster  Rupprecht,  Polizeiwachtmeister

  Hofmann,  Technischer  Gehilfe  Berger;

  am  4.  Mai:  Erster  Werkmeister  Koch;  am

13.  bzw.  15.  Mai:  Regierungsarzt  Prof.  Dr.  Beck

Regierungsarzt  Dr.  Ruschhaupt,  Gerichtsassessor
4
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        W  580  20

Dr.  Hengstenberg,  Landwirtschaftlicher  Sachverständiger
  Wunder,  Assistent  2.  Klasse  Schneider,
die  Katasterzeichner  Lenhardt  und  Frost,  Polizeiwachtmeister
  Müller,  Gärtner  Ladeburg.

 

Ramerun.
Dem  Kaiserlichen  Gouverneur  von  Kamerun
Ebermaier  ist  das  Amt  eines  Generalkonsuls
für  St.  Thomé  übertragen  worden.

 

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am
9.  Juni:  Assessor  Priester,  Maschinist  Herzog,
Zollassistent  Arnowitz;  am  14.  Juni:  Zollaufseher
  Geschwendt.

Die  Wiederausreise  hat  am  24.  Juni  angetreten:
  Maschinist  Haken.

Die  Ausreise  haben  angetreten:  am  9.  Juni:
die  Gerichtsassessoren  Havemann  und  Niedermeyer,
  Sekretär  Eckert,  Gerichtsaktuar  Schecker,
Buchdrucker  Riedel,  Magazinaufseher  Zickler;
am  24.  Juni:  Gerichtsschreiber  Wagner  sowie
die  Bautechniker  Müller  und  Bierschenk.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Bezirksamtmann  Dr.  Mansfeld,
Forstmeister  Dr.  Escherich,  Regierungsarzt  Dr.
Wesemeyer,  Regierungsbaumeister  Helle,  Sekretär
  Glück,  Zollassistent  Westphal,  Assistent  Wendt,
Stationsbeamter  Mellenthin,  Polizeimeister  Lehmann,
  Bureaugehilfe  Heinz.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Regierungsbaumeister  Günther,
Geologe  Fuchs,  Arbeiterkommissar  Mühling,
Sekretär  Gronde,  Zollassistent  Wendt,  Waffenmeister
  Woydack,  Polizeimeister  Singer,  Landwirtschaftlicher
  Gehilfe  Lederle  und  Maschinenschreiber
  Schlotjunker.

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  Mai  mit  Heimaturlaub
  verlassen:  Asfistent  2.  Klasse  Conrad,
Katasterzeichner  Buß,  Landwirtschaftlicher  Gehilfe
Mattner,  Sanitätsgehilfe  Kleck,  Zollaufseher
Anders,  Magazinaufseher  Schilling.

Das  Schubgebiet  haben  am  24.  Mai  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Regierungsarzt  Dr.  Räbiger,
  Landwirtschaftlicher  Sachverständiger  Dr.
Simoneit,  Arbeiterkommissar  Adams,  Sekretär
Scheer,  Maschinist  Engelke,  Bureauassistent
Engerer,  Magazinaufseher  Colleck,  Wegebauer
Förstenberg.

Geograph  Dr.  Maywaldt  ist  am  20.  Mai
von  Matadi  heimgereist.

 

Togo.
Dolizeimeister  Schulz  #F.
Nach  einem  Telegramm  aus  Lome  ist  der
Polizeimeister  Wilhelm  Schulz  am  17.  Juni  d.  Is.
im  Schutzgebiet  an  Lungenentzündung  verstorben.

 

Die  Ausreise  hat  am  9.  Juni  angetreten:
Gerichtsassessor  Stange.

Im  Schutzgebiet  sind  am  12.  Mai  wiedereingetroffen:
  Regierungsarzt  Dr.  v.  d.  Hellen,
Zimmermann  Berke;  neu  eingetroffen:  Landwirtschaftlicher
  Assistent  1.  Klasse  Kohlsdorf  sowie
Stationsassistent  Mengel.

 

 

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Wiederausreise  haben  am  25.  Juni  angetreten:
  Distriktschef  Wasserfall,  Lehrer  Rohmann,
  Lehrerin  Hoffmann,  Zollaufseher  Langhof,
  Leuchtfeuerwärter  Kummetz,  Maurer  Bähr,
die  Polizeiwachtmeister  Schweizer  und  Weischer,
die  Polizeisergeanten  Buttkereit,  Koch,  Kolberg,
  Meier,  Rudzinski,  Slupina  und
Thielemann.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  12.  bzw.  13.  Mai:  Hauptzollamtsvorsteher
  Voß,  Techniker  2.  Kl.  Fiebig,  Schreiber
Rall,  Maschinist  Hiller;  am  25.  bzw.  26.  Mai:
Vermessungsdirektor  Hümann,  Bezirksamtmann
Hauptmann  Fromm,  Landmesser  Beykirch,
Sekretär  Gericke,  Bureaugehilfe  Schütt,  die
Streckenaufseher  Franke,  Hecker,  Schubert  und
Vender,  Polizeiwachtmeister  Rößler,  die  Polizeisergeanten
  Benz,  Schwarzott  und  Stöck.

 

 

Deutsch-HNeuguinea.

Ausgereist  bzw.  wiederausgereist  find:  am
12.  Juni:  Oberstabsarzt  Dr.  Liesegang  und
Sekretär  Schmidt;  am  17.  Juni:  geprüfter
Rechtspraktikant  von  Mässenhausen  und  Gerichtsassessor
  Tölke.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  am  25.  Februar:
  Lehrer  Vogt;  am  4.  Mai:  die  kommiss.
Sekretäre  Dammin  und  Schuppert,  Lehrer
König,  Katasterzeichner  Scherer.

Das  Schutzgebiet  haben  am  12.  Mai  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Regierungsarzt  Medizinalrat
  Dr.  Wendland,  Stationsleiter  Klink,
Lehrerin  Medenwaldt,  Polizeimeister  Suppa.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:  Sekretär
Arbinger,  Stationsleiter  Döllinger,  Sanitätsgehilfe
  Ewest,  Polizeimeister  Völz.

 

Der  Kaiserliche  Gouverneur  von  Samoa

Dr.  Schultz  ist  am  6.  Mai  im  Schutzebiet

wieder  eingetroffen.
—
        <pb n="629" />
        W  881  20

 

 

ichtamtlicher  Teil

 

Denkschrift  über  die  Errichtung  einer  Landwirtschaftsbank
für  Deutsch-Südwestafrika)

Die  Beschaffung  eines  billigen  Bodenkredits  ist
in  Deutschland  seit  langem  als  eines  der  wichtigsten
Ziele  der  Agrarpolitik  erkannt  und  seitens  der
Bundesstaaten  teils  durch  besondere  Einrichtungen,
teils  durch  unmittelbare  Hingabe  staatlicher  Mittel
gefördert  worden.  Beispiele  hierfür  sind  die  preußischen
  Landschaften,  die  bayerische  Landwirtschaftsbank
  und  Landeskultur-Rentenanstalt,  die  sächsische
Landeskultur-Rentenanstalt  und  die  hessische
Landes-Hypothekenbank.  Die  Gründe  für  die
Notwendigkeit  staatlicher  Mitwirkung  auf  diesem
Gebiete  liegen  darin,  daß  der  Landwirt  zur  Verbesserung
  seiner  Wirtschaft  eines  billigen,  meist
unkündbaren  und  nur  allmählich  tilgbaren  Kredits
bedarf,  während  das  zur  Kreditgewährung  bereite
Privatkapital  höhere  Verzinsung  und  Beweglichkeit
  sucht.

Im  Schutzgebiete  Deutsch-Südwestafrika  wird
dieses  Bedürfnis  dadurch  verschärft,  daß  dem
Geldbedarfe  der  meist  noch  im  Anfang  ihrer  Entwicklung
  stehenden  Farmwirtschaft  eine  außerordentliche
  Geldknappheit  auf  seiten  der  in  Betracht
kommenden  Geldgeber  gegenübersteht.

Die  Farmer  verfügen  selbst  meist  nur  über
beschränkte  Mittel,  die  sie  zur  Einrichtung  ihrer
Wirtschaft  verwendet  haben.  Infolgedessen  sind
sie  nicht  in  der  Lage,  Meliorationsarbeiten,  welche
die  richtige  Ausnutzung  der  Farm  ermöglichen,
durchzuführen.  Die  Kaufleute  und  Gewerbetreibenden
  haben  etwaigen  reichlichen  Verdienst,  den
sie  während  des  Aufstandes  gemacht  hatten,  meist
zur  Vergrößerung  ihrer  Geschäfte  sowie  für  eigene
Farmunternehmungen  verwendet.  Teilweise  haben
sie  Farmern  und  sonstigen  Personen  einen  Warenkredit
  eingeräumt,  den  sie  nicht  zurückziehen  können,
ohne  die  wirtschaftliche  Existenz  ihrer  Schuldner
zu  gefährden.  Ihre  Mittel  sind  infolgedessen  stark
festgelegt.  Der  vorübergehende  Aufschwung  des
Wirtschaftslebens  infolge  der  Bahnbauten  hat  eine
durchgreifende  Erleichterung  nicht  gebracht.  Es
liegt  deshalb  eine  Bedenken  erregende  Stockung
des  Kapitalzuflusses  zur  Farmwirtschaft  vor.

Das  heimische  Privatkapital  zeigt  sich  nicht
bereit,  durch  Gewährung  langfristigen  Grundkredits
die  nötige  Hilfe  zu  bringen.

Unter  diesen  Umständen  tritt  an  die  Regierung
die  Aufgabe  heran,  der  Farmwirtschaft,  dem  Rück- 



)Vgl.  die  in  der  vorliegenden  Nummer  (S.  562f.)
veröffentlichte  Kaiserliche  Verordnung,  betr.  die
Landwirtschaftsbank  für  Deutsch-Südwestafrika.

 

grat  im  Erwerbsleben  des  Schutzgebiets,  durch
staatliches  Eingreifen  nachzuhelfen.

Gegen  die  Möglichkeit  der  Schaffung  eines  auf
gesunden  Geschäftsprinzipien  beruhenden  Realkredits
  werden  vielfach  angeführt:  die  geringe
Höhe  des  Bodenwerts  und  seine  im  Vergleiche
dazu  starke  Belastung  durch  Restkaufgelder,  Verbindlichkeiten
  aus  Ansiedlungsbeihilfen  und  Privathypotheken,
  die  Unsicherheit  der  kolonialen  Landwirtschaft,
  das  Fehlen  eines  genügenden  Marktes
für  Grundstücke.  Diese  Gründe  sind  indes  nicht
in  solchem  Umfang  gerechtfertigt,  daß  sie  Untätigkeit
  gegenüber  dem  dringenden  allgemeinen  Bedürfnis
  nach  Realkredit  entschuldigen  könnten.

Die  Verkaufspreise  für  Regierungsfarmen  von
etwa  50  Pfennig  bis  2  ¼  für  das  Hektar  können
nur  als  untere  Grenze  des  Wertes  des  rohen
Landes  ohne  jede  Meliorierung  gelten.  Zum
Zwecke  der  Bewirtschaftung  des  Grund  und  Bodens
  bedarf  es  aber  regelmäßig  nicht  unerheblicher
Mittel.  Der  Farmkäufer  muß  Hausbauten  ausführen
  und  Wasser  erschließen,  auch  pflegt  er  geeignetes
  Land  zu  kultivieren  und  in  Bestellung
zu  nehmen.  Eine  ordnungsmäßig  eingerichtete
Farm  besitzt  hiernach  einen  Wert,  von  dem  der
Kaufpreis  für  den  Grund  und  Boden  nur  einen
Bruchteil  ausmacht.  Es  ist  deshalb  erklärlich,
daß  für  gut  eingerichtete  Farmen  im  Hereroland
ohne  lebendes  Inventar  Preise  von  4  bis  7  4
für  das  Hektar  gezahlt  sind.  Derartige  Farmen
sind  geeignete  Unterlagen  für  einen  vernünftig
bemessenen  Grundkredit.

Jede  Land=  und  Viehwirtschaft  hat  infolge
Abhängigkeit  von  klimatischen  Einflüssen,  Viehseuchen
  usw.,  mit  einem  gewissen  Unsicherheitsfaktor
  zu  rechnen.  In  unkultivierten  Ländern  ist
dieser  Faktor  größer  als  in  kultivierten.  Gleichwohl
  hat  die  Landwirtschaft  in  einer  Reihe  überseeischer
  Länder  den  nötigen  Kredit  gefunden  und
sich  mit  dessen  Hilfe  rasch  entwickelt.  Es  fragt
sich  deshalb  nur,  ob  die  Bedingungen  in  Südwestafrika
  etwa  ungünstiger  sind  als  in  diesen
Ländern.  Das  ist  zu  verneinen.  Die  Farmer,
insbesondere  die  alten  Farmer  mit  längerer
Landeserfahrung,  sind  von  der  Zukunft  der  Farmwirtschaft
  in  Südwestafrika  überzeugt.  Diese  befindet
  sich  in  stetem  Aufschwung.  Ferner  gestatten
die  guten  Erfolge  der  Farmbetriebe  im  britischen
Südafrika  mit  nicht  besseren  natürlichen  Bedingungen
  günstige  Prognosen.  Mißjahre  infolge
von  Trockenheit,  Heuschreckenfraß  oder  ähnliche

4
        <pb n="630" />
        G  882  2

in  den  Eigentümlichkeiten  des  Erdteils  liegende
Verhältnisse  werden  wie  in  ganz  Südafrika  so
auch  in  unserm  Schutzgebiet  unvermeidlich  sein.
Sie  finden  ihren  Ausgleich  durch  reichliche  Erträge
  in  guten  Jahren.

Es  ist  richtig,  daß  Farmen  in  Südwestafrika
sich  nicht  jederzeit  unter  günstigen  Bedingungen
veräußern  lassen.  Die  Statistik  der  Zwangsversteigerungen
  beweist,  daß  ein  Teil  der  eingeleiteten
Verfahren  aus  Mangel  an  Bietern  nicht  hat
durchgeführt  werden  können.  Anderseits  besteht
aber  seit  dem  letzten  Eingeborenen-Aufstand  eine
starke  Nachfrage  nach  Farmen  seitens  zum  Teil
wohlhabender  Käufer.  In  günstiger  gelegenen
Gebieten  find  deshalb  geeignete  Farmen  oft  kaum
zu  bekommen.  Diese  Erscheinung  muß  sich  mit
zunehmender  Befiedelung  verschärfen.  Unter  diesen
Umständen  darf  die  Möglichkeit  gelegentlicher
Schwierigkeiten  bei  der  Durchführung  von  Zwangsvollstreckungsanträgen
  nicht  als  ernsthaftes  Hindernis
  betrachtet  werden.

Mit  einem  gewissen  finanziellen  Risiko  ist  ein
Eingreifen  der  Regierung  allerdings  verbunden.
Dieses  Risiko  ist  aber  von  den  meisten  wirtschaftlichen
  Unternehmungen  in  Neuländern  nicht  zu
trennen.  Durch  vorsichtige  Grundsätze  für  die
Gewährung  des  Kredits  läßt  sich  ein  Teil  des
Risikos  beseitigen.

Von  den  verschiedenen  Arten  des  Kredits
kommt  für  eine  Beteiligung  des  Staates  in  erster
Linie  der  Grundkredit  in  Betracht.  Für  eine
Vieh=  und  Erntebeleihung,  wie  sie  in  anderen
Neuländern  mit  mehr  oder  minder  Erfolg  eingeführt
  ist,  fehlen  in  Südwestafrika  die  nur  im
Wege  der  Reichsgesetzgebung  möglichen  Vorschriften,
auch  könnte  auf  diesem  Wege  das  angestrebte
Ziel,  die  Gewährung  langfristigen  Kredits,  nicht
erreicht  werden.

Die  Gewährung  von  Grundkredit  wird  teils
in  der  Form  des  (reinen)  Bodenkredits,  teils  in
der  des  Meliorationskredits  zu  erfolgen  haben.
Von  manchem  wird  die  Ansicht  vertreten,  daß
zur  Zeit  allein  die  Gewährung  von  Meliorationskredit
  möglich  sei,  weil  der  Boden  jetzt  schon  im
allgemeinen  so  stark  belastet  sei,  daß  er  für  weitere
Forderungen  keine  Sicherheit  biete.  Ferner  gewähre
  allein  ein  kontrollierter  Meliorationskredit
die  Sicherheit,  daß  die  Gelder  tatsächlich  zum
Nutzen  der  Wirtschaft  verwendet  würden.  Die
Gewährung  von  Darlehnen  zu  Meliorationszwecken
  wird  allerdings  eine  bedeutsame  Rolle
spielen.  Hierfür  wird  ein  Kredit  dann  unbedenklich
  zur  Verfügung  gestellt  werden  können,  wenn
durch  die  Bedingungen  der  Auszahlung  des
Geldes  Sicherheit  dafür  geschaffen  wird,  daß  die
Meliorationen  wirklich  zur  Ausführung  gelangen.
Da  auf  dem  wichtigsten  Meliorationsgebiete,  dem

 

der  Wassererschließung,  noch  sehr  große  Aufgaben
zu  lösen  sind,  wird  der  Versuch  zu  machen  sein,
durch  Gewährung  geeigneten  Kredits  an  die
Grundeigentümer  und  unmittelbare  Auszahlung
der  Darlehne  für  Rechnung  der  Farmer  an  die
Unternehmer  die  Entstehung  privater  Bohrgesellschaften
  anzuregen.  Auf  diese  Weise  wird  die
richtige  Verwendung  der  kreditierten  Summen
zweifelsfrei  sichergestellt.  Ferner  wird  die  Wassererschließung
  raschere  Fortschritte  machen,  wenn
sich  eine  Anzahl  von  Gesellschaften  damit  beschäftigt,
  als  wenn,  wie  bisher,  diese  Aufgabe
ausschließlich  der  Regierung  obliegt.  Der  Entwurf
  sieht  neben  der  Gewährung  von  Meliorationskredit
  gegen  hypothekarische  Sicherheit  die
Hingabe  von  Meliorationsdarlehnen  für  landwirtschaftliche
  Zwecke  an  juristische  Personen  des
öffentlichen  Rechtes  ohne  Sicherheit  vor.  Die
Kreditwürdigkeit  dieser  Darlehnsempfänger  wird
den  Verzicht  auf  Sicherstellung  ohne  weiteres
rechtfertigen.  Die  Möglichkeit,  Darlehne  an  diese
Verbände  zu  geben,  ist  aus  dem  Grunde  erwünscht,
weil  sie  Meliorationen  im  Interesse  eines  größeren
Personenkreises  durchzuführen  am  ehesten  in  der
Lage  sein  werden.

Eine  Gewährung  von  Kredit  für  die  dringendsten
  Meliorationen  genügt  aber  für  sich  allein
nicht,  um  das  Bedürfnis  der  Farmer  nach  Kredit
zu  befriedigen.  Eine  Reihe  von  ihnen,  oft  gerade
die  tätigsten,  haben  die  notwendigsten  Meliorationen
  bereits  ausgeführt.  Hierfür  und  für
andere  wirtschaftliche  Zwecke  haben  sie  fast  allgemein
  Geld  aufnehmen  müssen,  wofür  sie  die  in
Südwestafrika  landesüblichen  hohen  Zinsen  zahlen.
Für  die  gesunde  wirtschaftliche  Fortentwicklung
dieser  Betriebe  ist  es  erforderlich,  daß  der  auf
ihnen  lastende  verhälmismäßig  kurzfristige  und
hochverzinsliche  Hypothekenkredit  in  langfristigen
mit  niedrigeren  Zinssätzen  umgewandelt  wird.
Diese  Umwandlung  ist  eine  Aufgabe,  die  das
Kreditinstitut  neben  der  Gewährung  von  Meliorationskredit
  auszuführen  haben  wird.  Außerdem
wird  aber  bei  einer  Anzahl  von  Farmern  die
Bestellung  neuer  Hypotheken  gegen  Einräumung
eines  entsprechenden  Kredits  möglich  sein.  Die
Möglichkeit  ist  allerdings  in  Zweifel  gezogen
worden  mit  der  Begründung,  der  Bodenkredit
sei  in  der  Höhe,  in  welcher  er  mit  Rücksicht  auf
die  erforderliche  Sicherheit  nur  gegeben  werden
könne,  durch  bestehende  Hypotheken,  insbesondere
solche  für  Restkaufgelder  und  Ansiedelungsbeihilfen,
  erschöpft.  Dem  Bedürfnis  nach  Bodenkredit
  könne  dadurch  genügt  werden,  daß  für  die
dem  Staate  geschuldeten  Gelder  längere  Rückzahlungsfristen
  festgesetzt  würden.

Was  zunächst  den  letzten  Vorschlag  anlangt,
so  wird  die  Umwandlung  der  staatlichen  Rest-
        <pb n="631" />
        G  583  20

kaufgelder  und  Ansiedelungsbeihilfen  in  langfristige
  Darlehne  der  Bank  in  geeigneten  Fällen
durchführbar  und  für  die  Bank  empfehlenswert
sein.  Hierüber  besondere  Bestimmungen  in  die
Satzungen  aufzunehmen,  ist  nicht  erforderlich.
Wie  die  Umwandlung  der  jetzt  ratenweise  zurückzahlbaren
  Darlehne  in  solche  der  Bank  zu  erfolgen
  hat,  ohne  daß  die  Vertragsstellung  des
Fiskus  oder  des  Schuldners  sich  verschlechtert,
wird  in  der  Geschäftsanweisung  der  Bank  zu
regeln  sein.  Im  übrigen  sind  aber  keineswegs
alle  Farmen  mit  Hypotheken  für  Restkaufgelder
und  Ansiedelungsbeihilfen  belastet.  Es  gibt  eine
Anzahl  von  Farmen  —  dahin  gehören  insbesondere
  diejenigen,  die  bereits  vor  dem  Aufstand
aus  der  Hand  der  Eingeborenen  erworben  worden
sind  —,  die  entweder  gar  nicht  oder  nur  unbedeutend
  belastet  sind  und  die  infolge  guter  Bewirtschaftung
  geeignete  Grundlagen  für  einen
Bodenkredit  bieten.

Während  in  den  deutschen  Bundesstaaten  zum
Teil  freier  Bodenkredit  über  die  Hälfte  des
Bodenwerts  hinaus  gewährt  wird,  empfiehlt  es
sich  im  Schutzgebiete  Südwestafrika  nicht,  über
diese  Grenzen  hinauszugehen.  Nur  für  kontrollierte
  Meliorationen  sollen  Darlehne  innerhalb
der  ersten  zwei  Drittel  des  nach  ihrer  Durchführung
  vorhandenen  Wertes,  jedoch,  insoweit  sie
die  erste  Hälfte  des  vor  der  Melioration  vorhandenen
  Wertes  übersteigen,  nicht  über  den  Betrag
  der  tatsächlich  für  die  Melioration  aufgewendeten
  Kosten  hinaus  gewährt  werden.  Durch
die  Bestimmung,  daß  die  Beleihung  von  Grundstücken
  in  der  Regel  nur  zur  ersten  Stelle  zulässig
ist,  es  sei  denn,  daß  eine  der  Bank  selbst  zustehende
  Hypothek  vorgeht,  ist  der  Kreditgewährung
eine  weitere  Grenze  gezogen,  aber  doch  zugleich
der  Bank  die  für  Ausnahmefälle  nötige  Beweglichkeit
  gelassen.

Zur  Verstärkung  der  an  sich  schon  durch  diese
Beschränkungen  gesteigerten  Sicherheit  wird  ein
vorsichtiges  Einschätzungssystem  einzuführen  sein.
Dieses  würde  etwa  folgende  Punkte  zu  berücksichtigen
  haben:  Eignung  des  Bodens  für  Ackerbau
oder  für  die  verschiedenen  Arten  der  Viehzucht,
Anzahl,  Verteilung  und  Art  der  Waseerstellen,
Riviere,  Brunnen  und  Dämme,  Niederschlagsdurchschnitt,
  Gebäude,  Einzäunung,  Nähe  der
Bahn  und  Nähe  von  Ortschaften.  Auf  unbewirtschaftete
  Farmen  soll  überhaupt  kein  Kredit  gegeben
  werden.  Selbst  für  bewirtschafteten  Grund
und  Boden  wird  Mindestbedingungen  genügt  sein
müssen,  die  eine  gewisse  Garantie  für  einen
dauernden  Ertrag  geben.  So  wird  der  Wirtschaftsbetrieb
  mindestens  durch  eine  ergiebige
Wasserstelle,  durch  die  Errichtung  der  nötigsten
Wohn=  und  Wirtschaftsgebäude  und  durch  eine

 

gewisse  Viehbestockung  oder  durch  Bodenkultur
sichergestellt  sein  müssen.

Selbst  beim  Vorliegen  aller  -Bedingungen  für
die  Kreditgewährung  soll  aber  kein  Anspruch  auf
Kredit  bestehen.  Es  muß  im  Einzelfalle  geprüft
werden  können,  ob  ein  Darlehn  gegeben  werden
soll  oder  nicht.  Hierzu  führt  einmal  die  Beschränktheit
  der  zur  Verfügung  stehenden  Mittel,
sodann  läßt  sich  nur  auf  diese  Weise  eine  vorsichtige
  Auswahl  der  einzelnen  Fälle  und  damit
eine  erhöhte  Sicherheit  der  Kredite  ermöglichen.

Der  zu  gewährende  Kredit  muß  das  wesentliche
  Erfordernis  jedes  landwirtschaftlichen  Kredits
erfüllen,  er  muß  unkündbar  sein.  Anderseits
wird  es  sich  aber  empfehlen,  die  Pflicht  zur
Amortisierung  einzuführen.  Bezüglich  des  Meliorationskredits
  ist  die  Notwendigkeit  der  Tilgung
allgemein  anerkannt.  Für  den  Bodenkredit  hat
sie  jedenfalls  bei  einer  Anzahl  größerer  Institute
Geltung  erlangt.  Es  erscheint  um  so  erwünschter,
im  Schutzgebiete  den  gleichen  Grundsatz  durchzuführen,
  als  die  Regierung  dadurch  ein  Mittel
erlangt,  auf  eine  allmähliche  Entschuldung  der
Farmen  hinzuwirken  und  die  nur  im  beschränkten
Maße  verfügbaren  Kapitalien  einem  möglichst
großen  Kreise  von  Kreditbedürftigen  zugänglich
zu  machen.  Dadurch  rechtfertigen  sich  auch  die
reichlich  bemessenen  Tilgungsquoten  von  1½  v.H.
für  Bodenkredit  und  von  2  v.  H.  für  Meliorationskredit,
  soweit  das  Darlehn  50  v.  H.  des  ursprünglichen
  Grundstückwerts  übersteigt.  Im  letzteren
Falle  erschien  es  aber  billig,  die  Tilgung  erst
nach  Ablauf  des  dritten  Jahres  beginnen  zu
lassen,  da  vorher  in  der  Regel  die  den  Bodenwert
  steigernde  Wirkung  des  Darlehns  wenig
fühlbar  sein  wird.

Die  Pflege  des  kurzfristigen  landwirtschaftlichen
Personal=  oder  Betriebskredits  ist  nicht  in  den  Geschäftsbereich
  der  Landwirtschaftsbank  aufgenommen
worden.  Dagegen  soll  sich  die  Bank  mit  Zustimmung
  des  Reichskanzlers  an  einer  die  Förderung
  des  Personalkredits,  insbesondere  des  genossenschaftlichen
  Personalkredits,  bezweckenden
Kreditanstalt  beteiligen  oder  selbst  eine  solche  Anstalt
  errichten  dürfen.  Die  Beteiligungsquote
muß  in  diesem  Falle  auf  ein  Zehntel  des  Grundkapitals
  beschränkt  bleiben,  und  es  darf  eine  über
den  Betrag  der  Kapitaleinlage  hinausgehende
Haftung  nicht  übernommen  werden.  Für  Deckung
etwaiger  Verluste  soll  ein  besonderer  Sicherheitsfonds
  geschaffen  werden.  Es  darf  angenommen
werden,  daß  auf  diese  Weise  ohne  Beeinträchtigung
  der  eigentlichen  Aufgaben  der  Landwirtschaftsbank
  die  Grundlage  zu  einem  zweckmäßigen
Ausbau  des  genossenschaftlichen  Kreditwesens  in
Deutsch-Südwestafrika,  dessen  Organisation  sich
nicht  länger  hinausschieben  läßt,  auf  dem  ein-
        <pb n="632" />
        G  584  20

fachsten  Wege  gewonnen  werden  kann,  zumal  für
die  erste  Zeit  voraussichtlich  ein  Betrag  von
500  000  -  zur  Ausstattung  eines  solchen  Kreditinstituts
  ausreichen  wird.  Wie  das  von  der
Landwirtschaftsbank  mit  Kapital  auszustattende
und  unter  seinen  entscheidenden  Einfluß  zu  stellende
Personalkreditinstitut  im  einzelnen  zu  organisieren
und  wie  insbesondere  sein  Verhältnis  zu  der
bestehenden  Windhuker  Genossenschaftsbank  zu  gestalten
  sein  wird,  ist  noch  Gegenstand  der  Erwägungen.
  Dabei  wird  jedenfalls  eine  organische
Verbindung  und  ein  enges  Zusammenarbeiten
der  beiden  Kreditinstitute  dem  praktischen  Bedürfnis
  entsprechend  sichergestellt  werden.  Der
Einfluß  der  Aufsichtsbehörde  auch  auf  das  zu
gründende  Tochterinstitut  ist  in  der  Satzung  der
Landwirtschaftsbank  (§  25)  bereits  zum  Ausdruck
gelangt;  die  Landwirtschaftsbank  selbst  wird  sich
ihn  bei  der  Begründung  des  Personalkreditinstituts
in  dessen  Satzungen  zu  sichern  haben.  Die  Ausstattung
  der  Landwirtschaftsbank  mit  einem  Grundkapitale
  von  10  Millionen  Mark  wird  die  Abzweigung
  bis  zu  1  Million  Mark  für  die  durch
Errichtung  eines  Personalkreditinstituts  zu  verfolgende
  Pflege  des  Personalkredits  ermöglichen,
ohne  daß  die  Sicherheit  der  Schuldverschreibungen
darunter  leidet.

Schließlich  sind  der  Bank  noch  einige  außerhalb
  ihres  Geschäftsbereichs  liegende  Aufgaben
zugewiesen,  deren  Übernahme  im  öffentlichen
Interesse  gelegen  und  zugleich  für  die  Bank  selbst
nützlich  oder  doch  wenigstens  unbedenklich  ist.
Dahin  gehört  die  Einziehung  von  Forderungen
des  Landesfiskus  von  Deutsch-Südwestafrika,  insbesondere
  von  Restkaufgeldern  und  Anfiedelungsbeihilfen,
  die  Führung  von  Kassengeschäften  der
Verwaltung  und  die  Verwahrung  und  Verwaltung
amtlicher  Depositen.  Depositen  von  Privaten
sollen  nur  in  Verbindung  mit  den  gewöhnlichen
Darlehnsgeschäften  der  Bank  in  beschränkter  Höhe,
dagegen  nicht  zum  Kontokorrentverkehr  angenommen
  werden.

Für  die  Organisation  der  Kreditgewährung
kommen  die  Formen  einer  Gesellschaft  des  bürgerlichen,
  insbesondere  des  Handelsrechts,  der  Landschaften
  und  der  juristischen  Personen  auf  öffentlich-rechtlicher
  Grundlage  in  Betracht.

Eine  Gesellschaft  des  bürgerlichen  Rechtes
(Kolonialgesellschaft  oder  Gesellschaft  des  Handelsrechts)
  für  die  Kreditanstalt  zu  wählen,  empfiehlt
sich  nicht,  weil  diese  Form  für  private  Erwerbszwecke
  geschaffen  ist  und  die  Betätigung  der
staatlichen  Mitwirkung  erschwert.  Diese  ist  aber
dadurch  bedingt,  daß  die  Regierung  die  alleinige
Geldgeberin  ist.

Eine  UÜbertragung  der  in  Preußen  bewährten
landschaftlichen  Einrichtung  auf  die  anders  ge- 



stalteten  Verhältnisse  Südwestafrikas  hat  sich  als
nicht  möglich  erwiesen.  Eine  auf  der  Selbstverwaltung
  und  der  Gesamthaftung  der  Mitglieder
  beruhende  Pfandbriefanstalt  ist  nur  entwickelungsfähig,
  wenn  ihr  Geschäftsbezirk  in  der
Weise  beschränkt  ist,  daß  eine  ständige  gegenseitige
Ülberwachung  der  beliehenen  Grundstücke  durch
die  Mitglieder  möglich  ist.  Die  Landschaftsbezirke
gehen  in  der  Regel  nicht  über  das  Gebiet  einer
Provinz  hinaus.  Wegen  des  Umfanges  des  für
eine  landschaftliche  Kreditanstalt  in  Deutsch-Südwestafrika
  in  Frage  kommenden  Bezirkes  würde
die  notwendige  persönliche  Fühlung  der  Landschaft
  mit  ihren  Mitgliedern  nicht  zu  erreichen
sein.  Das  gedeihliche  Zusammenarbeiten  der
Grundbesitzer  in  Preußen  beruht  auf  der  räumlichen
  Nähe  und  den  vielfachen  Beziehungen,  die
unter  ihnen  bestehen.  Im  Schutzgebiete  Deutsch-Südwestafrika
  ist  die  räumliche  Entfernung  und
die  Größe  der  Farmen  selbst  eine  so  erhebliche,
daß  die  notwendige  Voraussetzung  der  gegenseitigen
  Kenntnis  und  Kontrolle,  die  allein  die
Haftung  aller  erträglich  macht,  nicht  vorhanden
ist.  Zudem  wird  es  kaum  möglich  sein,  aus  der
Zahl  der  beteiligten  Farmer,  die  schon  heute
durch  die  Aufgaben  der  Selbstverwaltung  vielfach
in  ihrer  eigentlichen  Berufstätigkeit  beeinträchtigt
werden,  die  zur  Leitung  und  Verwaltung  von
Anstalten  auf  landschaftlicher  Grundlage  geeigneten
Kräfte  zu  finden.  Dazu  kommt,  daß  auch  einer
Landschaft  staatliches  Kapital  zur  Verfügung  gestellt
  werden  müßte,  wodurch  zum  mindesten  die
volle  Selbstverwaltung  ausgeschlossen  wäre.  Aus
diesen  Gründen  verbietet  es  sich,  ein  Kreditinstitut
nach  dem  Vorbild  der  preußischen  Landschaften
zu  errichten.  Die  unfertigen  Verhältnisse  Südwestafrikas
  verlangen  eine  straffere  Organisation
der  Anstalt  und  gestatten  eine  Gesamthaftung
der  Darlehnsnehmer  nicht.

Es  bleibt  hiernach  nur  die  Möglichrei-  der
Schaffung  einer  rein  staatlichen  oder  einer  wenigstens
vom  Staate  kontrollierten  Anstalt.  Eine  rein
staatliche  Anstalt  empfiehlt  sich  nicht.  Um  dem
zu  gründenden  Institute,  soweit  es  sich  mit  einer
straffen  Organisation  und  scharfen  Kontrolle  verträgt,
  tunlichst  Selbständigkeit  zu  gewähren  und
um  die  Zahl  der  Schutzgebietsbeamten  möglichst
wenig  zu  vermehren,  soll  die  Landwirtschaftsbank
als  selbständige  juristische  Person  des  öffentlichen
Rechtes  errichtet  werden.  Der  Vorstand  soll  eine
öffentliche  Behörde  sein.  Während  die  Form  der
Selbstverwaltung,  wie  sie  den  preußischen  Landschaften
  zugrunde  liegt,  als  den  Verhältnissen  des
Schutzgebiets  nicht  angepaßt,  keine  Anwendung
finden  kann,  läßt  sich  eine  Mitwirkung  der  Bevölkerung,
  insbesondere  der  Farmer  dadurch  erreichen,
  daß  sie  an  den  Entscheidungen  der  Bank
        <pb n="633" />
        G  56585  20

zur  Beteiligung  herangezogen  werden.  Der  Entwurf
  sieht  diese  Mitwirkung  in  mehrfacher  Weise
vor.  In  erster  Linie  ist  dafür  gesorgt,  daß  die
materiellen  Entscheidungen  der  Bank  durch  ein
Kollegium  erfolgen,  in  dem  die  ehrenamtlichen
Mitglieder  in  der  Mehrzahl  sind.  Der  vom
Gouverneur  zu  bestellende  Vorstand,  dem  die  gesamte
  laufende  Verwaltung  obliegt,  ist  zu  diesem
Zwecke  aus  einem  besoldeten  Vorsitzenden  und  vier
weiteren  Mitgliedern  zusammengesetzt,  von  denen
nur  noch  eines  besoldet  ist,  während  die  übrigen
im  Ehrenamte  tätig  sind.  Um  ein  gewisses  Gegengewicht
  gegen  die  Mehrheit  der  ehrenamtlichen
Mitglieder  zu  schaffen,  ist  dem  Vorsitzenden  und
dem  zweiten  besoldeten  Mitgliede  ein  Veto  gegen
Beschlüsse  des  Vorstandes  eingeräumt,  die  ihnen
gegen  Gesetz  oder  Satzung  oder  wesentliche  Interessen
  der  Bank  zu  verstoßen  scheinen.  Gegen
diesen  Standpunkt  des  Vorsitzenden  und  des  zweiten
besoldeten  Mitgliedes  kann  der  Vorstand  nur  mit
erneutem  Beschluß  auf  Grund  einer  Zweidrittelsmehrheit
  durchdringen.  Ferner  findet  eine  Mitwirkung
  des  Landesrats  in  doppelter  Weise  statt.
Einmal  hat  er  dem  Gouverneur  die  nichtbesoldeten
Mitglieder  des  Vorstandes  und  ihrer  Stellvertreter
  vorzuschlagen,  zweitens  ist  einem  vom
Landesrate  zu  bestellenden  Ausschuß  die  Bilanz
samt  Gewinn=  und  Verlustrechnung  zur  Prüfung
vorzulegen.  Neben  dieser  Heranziehung  des
Landesrats  und  der  Mitwirkung  von  ehrenamtlich
  tätigen  Personen  im  Vorstand  sieht  der  Entwurf
  eine  weitgehende  allgemeine  Unterstützung
der  Zentralverwaltung  der  Bank  durch  die  Bezirksräte,
  die  Organe  der  politischen  Selbstverwaltung,
  vor.  Sie  sind  berufen,  in  den  einzelnen
Bezirken  in  mannigfacher  Weise  den  Vorstand  zu
unterstützen.  Diese  verschiedenartige  Beteiligung
der  Bevölkerung  an  den  Aufgaben  der  Bank
bietet  die  Gewähr  dafür,  daß  die  Kenntnisse  und
Bedürfnisse  der  Schutzgebietsbevölkerung  in  der
Geschäftsführung  der  Bank  genügend  zum  Ausdruck
  kommen.

Der  Umstand,  daß  die  von  der  Bank  verwalteten
  Gelder  durch  den  Staat  zur  Verfügung
gestellt  werden  sollen,  macht  es  notwendig,  durch
Schaffung  einer  Aufsichtsbehörde  dafür  zu  sorgen,
daß  die  im  öffentlichen  Interesse  erforderlichen
Gesichtspunkte  von  der  Bank  beachtet  werden.
Der  Entwurf  erstrebt  dieses  Ziel  in  der  Weise,
daß  der  Genehmigung  des  Gouverneurs  als  Aufsichtsbehörde
  vor  allem  die  allgemeinen  Grundsätte
  der  Geschäftstätigkeit,  ferner  die  Bilanz,  die
Verwendung  der  büberschüsse,  der  jährliche  Voranschlag
  über  die  persönlichen  und  sächlichen  Verwaltungskosten
  und  die  Annahme  der  wichtigeren
Angestellten  bedürfen  und  daß  außerdem  dem
Gouverneur  ein  allgemeines  Aussichtsrecht  ver- 



liehen  wird.  Dagegen  soll  der  Aufsichtsbehörde
kein  Recht  zustehen,  sich  in  die  materielle  Seite
der  einzelnen  Entscheidungen  einzumischen;  die
Verantwortung  für  sie  soll  bei  dem  Vorstand  liegen.
Die  Geschäftsführung  des  Vorstandes  wird  durch
allgemeine  Anweisungen  zu  regeln  sein.  Dies
gilt  insbesondere  auch  für  die  Darlehnsbedingungen.
  Hierüber  haben  in  dem  Entwurfe  der
Satzung  nur  gewisse  grundlegende  Bestimmungen
Aufnahme  gefunden.  Als  oberstes  Prinzip  soll
für  die  Tätigkeit  der  Bank  gelten,  daß  sie  nach
kaufmännischen  Grundsätzen  einzurichten  ist.  Wenngleich
  die  Bank  nicht  zu  dem  Zwecke  errichtet
wird,  Gewinne  zu  erzielen,  so  soll  sie  doch  keine
Geschäfte  eingehen,  die  kaufmännischen  Grundsätzen
  widersprechen.  Daraus  folgt,  daß  nur  derjenige
  auf  ein  Darlehn  rechnen  kann,  dessen
Wirtschaftslage  die  nötigen  Sicherheiten  bietet.
Aus  diesem  Gesichtspunkt  sollen  die  Darlehne  in
der  Regel  nur  gegen  erststellige  Hypothek  gegeben
werden.  Ferner  wird  streng  darauf  gesehen
werden  müssen,  daß  die  bereits  erwähnten  Grenzen
der  Bodenwertbeleihung  bei  Boden=  und  Meliorationskredit
  in  keinem  Falle  überschritten  werden.
Bei  Meliorationskredit  wird  eine  erhöhte  Sicherheit
  auch  noch  durch  die  schon  erwähnte  direkte
Auszahlung  der  Gelder  an  die  Unternehmer  nach
Maßgabe  des  Fortschreitens  der  Meliorationen
zu  erreichen  sein.

Die  finanzielle  Grundlage  der  Bank  wird  in
erster  Linie  in  einem  Kapitale  von  10  Millionen
Mark  bestehen,  das  durch  Schutzgebietsanleihe
aufgebracht  und  der  Bank  in  Teilbeträgen  vom
Schutzgebiet  überwiesen  werden  soll.  Die  Bank
wird  die  gewährten  Summen  aus  dem  nach  Ausstattung
  der  Sicherheitsfonds  verbleibenden  Reingewinne
  dem  Schutzgebiete  bis  zu  4  v.  H.  zu
verzinsen  haben.  Dieses  Kapital  wird  zur  Hingabe
von  Darlehnen  verwendet  werden  dürfen,  soweit
es  nicht  als  Betriebskapital  zu  dienen  hat  oder
durch  Beteiligung  an  einem  Personalkreditinstitut
festgelegt  ist.  Von  einer  Zuwendung  bestimmter
Einnahmen  des  Schutzgebiets  wie  der  Restkaufgelder
  an  die  Bank  ist  abgesehen  worden,  weil
es  zweckmäßiger  erscheint,  ihr  nach  Maßgabe  des
Bedarfes  Kapital  zu  Überweisen,  als  ihr  ohne
Rücksicht  auf  den  tatsächlichen  Bedarf  regelmäßige,
in  der  Höhe  schwankende  Einnahmen  des  Schutzgebiets
  zu  überlassen.  Sobald  sich  ein  Bedürfnis
nach  weiteren  Mitteln  über  das  vom  Fiskus  zur
Verfügung  gestellte  Kapital  hinaus  ergibt,  wird
zur  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den
Inhaber  seitens  der  Bank  selbst  geschritten  werden.
Der  Entwurf  sieht  die  Möglichkeit  der  Ausgabe
solcher  Schuldverschreibungen  bis  zum  zehnfachen
Betrage  des  Grundkapitals  vor.  Die  Ausgabe
von  Schuldverschreibungen  soll  aber  von  der  Ge-
        <pb n="634" />
        586

nehmigung  der  Aufsichtsbehörde  und  —  für  die
Zulassung  zum  Verkehr  —  auch  von  der  Genehmigung
  des  Reichskanzlers  abhängen.  Dadurch
wird  gewährleistet,  daß  bei  der  Ausgabe  die  im
öffentlichen  Interesse  notwendigen  und  die  durch
die  wirtschaftliche  Zweckmäßigkeit  gebotenen  Gesichtspunkte
  beachtet  werden.  Der  Entwurf  der
Satzung  regelt  die  Ausgabe  der  Schuldverschreibungen
  auf  den  Inhaber  im  wesentlichen  nach
den  Grundsätzen,  die  für  die  inländischen  Hypothekenbanken
  gelten  und  die  auch  bei  dem  ersten
deutschen  kolonialen  Kreditinstitute  mit  der  Befugnis
  zur  Ausgabe  solcher  Schuldverschreibungen,
der  Deutsch-Asiatischen  Bank,  vorgesehen  sind.
Dabei  ist  auch  bestimmt,  daß  die  zur  Deckung  der
Schuldverschreibungen  dienenden  Hypotheken  und
Darlehnsforderungen,  Wertpapiere  und  Gelder
den  Besitzern  der  Schuldverschreibungen  verpfändet
werden;  das  Amt  des  Pfandhalters  wird  vom
Regierungskommissar  ausgeübt.

Auf  den  im  vorstehenden  skizzierten  Grundlagen
  ist  der  anliegende  Entwurf  der  Satzung  der
Landwirtschaftsbank  für  Deutsch-Südwestafrika  aufgebaut.


Zur  Errichtung  der  Bank  ist  eine  Keiserliche
Verordnung  erforderlich.  In  ihr  werden  ins- 



besondere  die  Rechte  und  Pflichten  derjenigen
Angestellten  der  Bank,  die  als  öffentliche  Beamte
eine  Anstellungsurkunde  erhalten,  zu  regeln  sein.
Ferner  find  Strafbestimmungen  zu  treffen,  welche
die  für  die  Schuldverschreibungen  vorgeschriebene
Deckung  sichern.  Um  zu  verhindern,  daß  der
Grundstückseigentümer  die  Wirkung  der  Amortisation
  vereitelt,  indem  er  an  Stelle  der  getilgten
Beträge  neue  Schulden  aufnimmt,  wird  die  Bank
von  der  Verpflichtung  zu  befreien  sein,  vor  völliger
Tilgung  der  Schuld  die  ihr  nach  den  Vorschriften
des  bürgerlichen  Rechtes  obliegenden  Handlungen
in  bezug  auf  Berichtigung  des  Grundbuchs,  Löschung
der  Hypothek  oder  Herstellung  eines  Teilhypothekenbriefs
  vorzunehmen.  Ausnahmefälle,  in
denen  sich  die  Bank  während  des  Schwebens  der
Tilgung  mit  der  Berichtigung  des  Grundbuchs
einverstanden  erklären  darf,  sind,  um  Härten  zu
vermeiden,  vorgesehen  (vgl.  5  45  des  Satzungsentwurfes).
  Schließlich  wird  es  auch  zweckmäßig
sein,  den  Gouverneur  zu  ermächtigen,  den  Hypotheken
  der  Bank  den  Vorrang  vor  Eintragungen
für  den  Landesfiskus  einzuräumen  sowie  der
Bank  Freiheit  von  Steuern,  Abgaben  und  Gebühren
  zu  gewähren.

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  mur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Kamerun.
Die  Schlafkranhbeitsgeblete  des  Südens  von  flt-  und  Neukamerun.
Bericht  des  Chefarztes  der  Schutztruppe  und  Medizinalreferenten  Oberstabsarztes  Dr.  Kuhn.

Die  Reise  wurde  von  Buea  aus  am  28.  Dezember
  1912  angetreten.  In  Victoria  und
Kribi  wurden  laufende  Fragen  mit  den  Regierungsärzten
  besprochen  und  die  an  beiden  Orten
noch  befindlichen  Sumpfgebiete  besucht,  deren  Beseitigung
  nicht  ohne  erhebliche  Kosten  möglich
erscheint.  Von  Kribi  ab  wurde  der  Weg  mit
Hilfe  von  Antomobilen  zurückgelegt.  Infolge  einer
Panne  mußte  der  geplante  Besuch  von  Ebolowa
unterbleiben.  Am  7.  Januar  wurde  Jaunde
erreicht.  Hier  schlossen  sich  Stabsarzt  Dr.  Roesener
sowie  Sanitätsfeldwebel  Polke  samt  den  Eingeborenen
  und  dem  Trosse  der  Weiterreise  an.

Unterwegs  wurde  Lolodorf  eingehend  besichtigt,
  wo  der  Weg  von  Kribi  nach  Jaunde  und
Ebolowa  über  den  Lokundje  führt.  An  diesem
Ort  findet  eine  Untersuchung  der  aus  dem  Innern
kommenden  Träger  durch  einen  farbigen  Heilgehilfen
  statt.  Die  noch  nicht  gegen  Pocken  geimpften
  Leute  werden  dabei  einer  Impfung  unterzogen


 

Diese  Überwachungsstelle  ist  sehr  zweckmäßig
ausgesucht,  da  es  einen  anderen  Trägerweg  über
den  Lokundje  nach  Kribi  zu  nicht  gibt.

Bei  der  Übersteigung  des  Pikelike  bemerkte  ich
eine  große  Zahl  von  Glossinen  (palpalis).

In  Jaunde  wurden  ebenfalls  laufende  Fragen
mit  dem  Regierungsarzt  erledigt  und  der  Platz
für  das  Europäerkrankenhaus  ausgesucht.  Das
Sumpfgelände  innerhalb  des  Ortes  Jaunde  wird
in  mustergültiger  Weise  durch  das  Bezirksamt
entwässert  und  in  Gartenland  verwandelt.

Am  9.  Januar  wurde  der  Weitermarsch  nach
Akonolinga  angetreten.  Während  unterwegs
nur  vereinzelte  Mücken  und  zwar  Stegomyien  in
den  Rastdörfern  beobachtet  wurden,  war  die
Mückenplage  in  Akonolinga  sehr  groß.  Es  wurden
hier  ebenfalls  durchweg  Stegomyien  gefangen.

In  der  nächsten  Umgebung  dieses  Ortes  befindet
  sich  eine  sumpfige  Niederung,  deren  Zuschüttung
  nicht  leicht  sein  wird.  Nach  Besprechung
mit  dem  Postenführer  und  Besichtigung  der
        <pb n="635" />
        W  8587  20

Stationsanlagen  wurde  die  Weiterreise  nach  Ajoshöhe
  auf  dem  Njong  im  Kanu  mit  Hilfe  eines
Cudellmotors  am  14.  Januar  fortgesetzt;  der  Fluß
hatte  damals  fast  seinen  niedrigsten  Wasserstand
erreicht.  Er  schlängelt  sich  hier  durch  breite  Wiesen
hin.  Von  den  Ufern  ist  je  nach  der  Stromrichtung
  das  eine  gewöhnlich  ganz  flach,  das
andere  erhöht;  die  Stellen,  auf  die  der  Strom
steht,  waren  durchschnittlich  etwa  1  m  hoch.  Die
oberste  Schicht  ist  fast  überall  Muttererde  in  einer
Tiefe  von  20  bis  60  cm.  An  den  Ufern  stehen
vereinzelte  Buschparzellen  von  geringer  Tiefe.
Ich  zählte  bis  Ajoshöhe  42,  die  meistens  nur
50  bis  100  m  lang  waren.  Die  vier  größten
waren  500  bis  600  m  lang,  die  durchschnittliche
Tiefe  betrug  etwa  30  bis  50  m.  In  einer  Entfernung
  von  mehreren  hundert  Metern  begleiten
Raphiasümpfe  viele  Strecken  des  Flußlaufes.  Bis
Ajoshöhe  wurden  nur  wenig  Glosfinen  bemerkt.
Während  der  Mittagsstunde  des  14.  zeigten  sich
etwa  drei  bis  vier  Palpalis  in  unserem  Boot.

Ajoshöhe  wurde  am  15.  nachmittags  erreicht.
Unterwegs  wurden  Stegomyien  in  mäßiger  Menge
beobachtet.  Ajoshöhe  ist  in  jeder  Beziehung
günstig  gelegen.  Das  Schlafkrankenlager  liegt
auf  den  Erhebungen  des  #A#josberges,  gegenüber
der  Einmündung  des  Longmafo  in  den  Niong.
Die  nördlich  des  Njong  gelegene  Straße  zwischen
Akonolinga  und  Abongmbang  mit  der  Telegraphenlinie
  ist  etwa  ½  Stunde  von  #joshöhe
entfernt.  Es  ist  mithin  auf  dem  Wasser=  und
Landwege  leicht  zu  erreichen.

Gesundheitlich  hat  Ajoshöhe  infolge  seiner
Höhenlage  viele  Vorteile.  Es  ist  frei  von  Glossinen;
Mücken  (Stegomyien)  sind  nur  wenig  vorhanden.
Die  Nächte  sind  von  erfrischender  Kühle.  Es
besitzt  vorzügliche  Quellen.  Auch  nach  UÜberwindung
  der  Schlaskrankheit  wird  Ajoshöhe  ein
ausgezeichneter  Platz  für  sanitäre  Anlagen  sein.

#  .

In  Ajos-Höhe  fand  eine  Arzteversammlung
  statt,  an  welcher  außer  dem  Medizinalreferenten,
  der  den  Vorsitz  führte,  noch  acht  beamtete
  Arzte  des  Schutzgebiets  teilnahmen.  Zunächst
  wurde  der  Stand  der  Schlafkrankheit
in  Altkamerun  besprochen.

In  dem  Schlafkrankheitsherd  am  Njong  sind
bisher  1113  Kranke  zur  Behandlung  gekommen.
Ein  genauer  Überblick  über  die  Gesamtzahl  der
vorhandenen  Kranken  ist  noch  nicht  möglich,  da
bei  den  meist  zerstreut  wohnenden  Eingeborenen,
welche  zudem  häufig  das  Bestreben  haben,  die
Krankheit  zu  verheimlichen,  genaue  Feststellungen
äußerst  schwierig  find.

Für  die  Entstehung  der  Schlafkrankheit  im
Dume-Bezirk  ist  die  Einwanderung  des  Fang- 



Stammes  der  Ndzimus  aus  dem  Kongo  verantwortlich
  zu  machen.  Am  oberen  Dschabogen  vermischten
  sich  die  Ndzimus  mit  den  dort  ansässigen
Bantus,  woraus  das  Mischvolk  der  Njems  entstanden
  ist.  Von  diesen  wurden  dann  die  Stämme
der  Makka-Gruppe  infziert.  Vom.  Dume-Bezirk
ist  der  obere  Dume  bis  Groß  Pol,  das  Flußgebiet
  des  Long  bis  zur  Höhe  von  Bengalon  und
am  meisten  das  Gebiet  des  Ajongflusses  von  Gele-Menduka
  bis  zur  Mündung  infiziert.  Hier  ist  die
Bösartigkeit  der  Krankheit  besonders  auffällig;  sie
führt  manchmal  schon  in  2  bis  3  Monaten  zum
Tode.  Die  Kranken  werden  von  den  Eingeborenen
abgesondert.

Der  Schlafkrankheitsherd  in  der  Mbo-Ebene,
dessen  Entstehung  noch  nicht  aufgeklärt  ist,  hat  noch
geringe  Ausdehnung;  bisher  wurden  25  Kranke
ermittelt.

Eine  eingehende  Besprechung  haben  die  Maßnahmen,
  welche  zur  Bekämpfung  der  Seuche
dienen  sollen,  gefunden;  die  wichtigsten  sind:  Erkundungen
  über  die  Ausdehnung  der  Krankheit
und  die  Verbreitung  der  Schlafkrankheitsfliege;
Behandlung  der  Schlafkranken,  Errichtung  von
Schlafkrankenlagern,  Abholzungen  zum  Vertreiben
der  Fliege,  welche  sich  zunächst  auf  die  Punkte
beschränken  müssen,  an  welchen  die  Einwohner
vom  Stiche  insizierter  Fliegen  am  meisten  gefährdet
  sind,  also  auf  die  Umgebung  der  Dörfer
und  Faktoreien,  sowie  auf  dicht  an  verkehrsreichen
  Flüssen  stehende  Waldparzellen.  Weiterhin
ist  noch  von  Wichtigkeit  die  Kontrolle  des  Träger=  und
Durchgangsverkehrs,  um  die  Verschleppung  der
Seuche  durch  kranke  Menschen  möglichst  zu  verhindern,
  und  endlich  die  Verlegung  von  besonders
ungünstig  gelegenen  Eingeborenenansiedlungen.

Weiterhin  wurde  in  der  Arzteversammlung
in  Ajos-Höhe  allgemeine  Übereinstimmung  darüber
erzielt,  daß  es  für  die  mit  der  Schlafkrankheitsbekämpfung
  betrauten  Arzte  notwendig  sei,  auch
anderen  Krankheiten  ihre  Aufmerksamkeit  zu
widmen,  gegen  Pocken  zu  impfen  und  alle  Hilfe
begehrenden  Eingeborenen  zu  behandeln,  schon  um
das  Vertrauen  der  Eingeborenen  zu  gewinnen.
Es  wurde  daher  in  Aussicht  genommen,  daß  die
Schlafkrankheitsärzte  in  den  ihnen  zugewiesenen
Bezirken  überhaupt  die  regierungsärztlichen  Funktionen
  übernehmen,  wogegen  in  weniger  stark
verseuchten  Gebieten  die  ständigen  Regierungsärzte
die  Schlafkrankheitsbekämpfung  ihres  Bezirks  mit
wahrzunehmen  hätten.

Als  Heilmittel  hat  bisher  in  Kamerun  hauptsächlich
  AtoryI  Anwendung  gefunden  und  hat  sich
im  ganzen  bewährt;  Erblindungen  sind  allerdings
vorgekommen.  ÜUber  andere  Heilmittel,  die  versucht
wurden,  ist  noch  kein  bschließendes  Urteil  möglich.
        <pb n="636" />
        WV  588  20

Die  Weiterfahrt  erfolgte  am  19.  Januar.
Hinter  Ajoshöhe  zeigte  die  Landschaft  bis  etwa
10  km  unterhalb  Atok  nur  vereinzelte  Bäume
oder  Büsche  am  Ufer.  Dichtere  Anhäufungen
von  Büschen  und  Bäumen  fehlten  vollständig.
In  dieser  Gegend  wurde  im  Kanu  eine  Fliege
beobachtet.  Etwa  10  km  unterhalb  Atok  tritt
Wald  an  die  Ufer  heran,  die  Wiesen  verschwinden,
die  Ufer  sind  von  hier  an  zu  beiden  Seiten  vor
einer  Reihe  von  Jahren  durch  die  Njong-Reinigung
  freigeschlagen,  um  das  Hineinstürzen  der
Bäume  nach  Windbruch  in  die  Fahrrinne  zu
verhindern.  Die  Bäume  sind  in  der  Höhe  von
1  bis  2  m  abgehauen,  die  abgeschlagenen  Teile
sind  liegengeblieben  und  vermodern.  überall
ist  dichtes  Buschwerk  nachgewachsen.  In  dieser
Gegend  umschwärmten  stets  vereinzelte  Glossinen
das  Boot.

Von  Atok  an  war  das  Bild  an  den  Ufern
das  gleiche,  nur  erblickte  man  besonders  auf  dem
rechten  Ufer  zahlreiche  Schinnbäume,  die  vorher
nicht  bemerkt  wurden.  Das  Vorkommen  dieser
Bäume  spricht  dafür,  daß  hier  früher  Farmen
bestanden  haben.

Am  20.  Januar  erreichte  ich  Mbidalong,
wo  ein  Stützpunkt  der  Schlafkrankheitsbekämpfung
errichtet  ist,  der  auch  als  Schlafkrankenlager  verwendet
  werden  kann.  Die  Gebäude  sind  sogenannte
  Buschhäuser  auf  dem  Hange  des  linken
Flußufers,  mehrere  100  m  vom  Ufer  entfernt
errichtet.  Die  Umgebung  des  Lagers  ist  freigeschlagen
  und  glossinenfrei.  An  der  Landungsstelle
  tritt  der  Busch  ziemlich  dicht  heran,  und
man  trifft  Glossinen.  Am  gleichen  Tage  wurde
Abong-Mbang  erreicht.  Hier  wurden  die
Stationsanlagen  besichtigt,  und  es  fanden  Besprechungen
  mit  dem  Bezirksamtmann  von  Lomie,
betreffend  die  Mitwirkung  der  Verwaltungsbehörden
  bei  der  Bekämpfung  der  Schlafkrankheit
sowie  die  ärztliche  Versorgung  des  Lomie-Bezirkes
einschließlich  Abong-Mbang  statt.

Abong--Mbang  liegt  auf  den  Höhen  zu  beiden
Seiten  des  Njong.  Stechmücken  und  Glossinen
wurden  im  Orte  nicht  aufgefunden.  Dagegen  ist
die  Umgebung  sumpfig  und  enthält  Glossinen.
Die  Beseitigung  der  Sümpfe  erfordert  erhebliche
Kosten.

Am  21.  wurde  eine  Besprechung  mit  den
Kaufleuten  von  Abong-Mbang  abgehalten,  in  der
ihnen  Gelegenheit  gegeben  wurde,  sich  zu  den
ärztlichen  Vorschlägen  über  die  in  den  Schlafkrankheitsgebieten
  notwendigen  allgemeinen  Maßnahmen
  zu  äußern,  soweit  sie  den  Handel  berühren.


Mit  dem  Techniker  Alexander  wurde  eingehend
besprochen,  in  welcher  Weise  die  Niong-Reinigung
und  die  Njong-Sanierung  Hand  in  Hand  arbeiten

 

könnten.  Da  die  Flußreinigung  die  Bäume  zu
beiden  Seiten  beseitigen  muß,  so  fällt  ihre  Arbeit
zu  einem  erheblichen  Teil  mit  dem  Ziele  der  Arzte
zusammen,  die  durch  Beseitigung  des  Uferwaldes
den  Fliegen  den  Boden  entziehen  wollen.

Am  22.  wurde  der  Weitermarsch  nach  Dume
angetreten,  das  am  23.  Januar  erreicht  wurde.
Der  Weg  war  an  vielen  Stellen  mit  Feuerplätzen
bedeckt,  die  zum  Teil  noch  rauchende  Holzscheite,
meist  aber  nur  Asche  und  Reste  von  Brennholz
enthielten.  Diese  Stellen  rühren  von  den  Trägern
her,  die  über  Dume  nach  Abong-Mbang  ziehen
und  im  Freien  Übernachten.

In  Dume  wurde  das  Lazarett  und  das
Schlafkrankenlager  sowie  die  sumpfige  Umgebung
der  Station  besichtigt.  Mit  dem  Bezirksleiter
fanden  Besprechungen  der  notwendigen  Sanierungsarbeiten
  statt.  Unterhalb  des  Schlafkrankenlagers
  wurden  an  einer  Stelle,  an  der  die  schlafkranken
  und  gesunden  Eingeborenen  sich  baden
und  ihre  Wäsche  waschen,  zahlreiche  Palpalis
gefangen.

Am  26.  erfolgte  der  Aufbruch  nach  Bertua,
das  am  27.  erreicht  wurde.  In  der  Nähe  von
Bertua  und  in  Bertua  fanden  Besichtigungen  der
Bevölkerung  statt,  die  keine  klinisch  Schlafkranken
ergaben.

In  der  Gegend  von  Bertua  erreichte  die
Expedition  das  Grasland.  Das  Land  ist  wellig,
die  Bodenvertiefungen  sind  bewaldet  und  beginnen
fast  immer  in  der  Form  eines  Kessels,  in  dem
Grundwasser  zutage  tritt,  manchmal  als  Wasserpfütze,
  meist  als  fließende  Quelle.  Im  Verlauf
des  Tales  vermehrt  sich  der  Wasserzutritt,  so  daß
ein  breiter  Sumpfgürtel  mit  Raphiapalmen  entsteht,
  in  dessen  Mitte  das  Gewässer  fließt.  An
den  Hängen  dieser  Niederungen  ist  der  Boden
gründig  und  locker,  auf  der  Höhe  besteht  er  bis
zum  Kadei  aus  lehmiger  Erde  mit  Elephantengras,
jenseits  des  Kadei  zumeist  aus  Laterit  mit  vielen
Raseneisensteinen  und  Lateritkies,  darauf  Grasarten,
  die  nur  halbe  Manneshöhe  erreichen.  Von
Bumbe  II  ab  wird  der  Boden  auf  den  Hängen
wieder  besser,  der  Laterit  tritt  zurück.  Diesen
Charakter  behält  die  Landschaft  bis  weit  nach
Osten  hin.

Am  2.  Februar  wurde  jenseits  des  Kadei
Baturi  erreicht,  das  sehr  günstig  auf  einer  Anhöhe
  gelegen  ist.  Am  3.  Februar  fand  der
Weitermarsch  statt.  Zwischen  Baturi  und  Gasa
befand  sich  nur  am  Bumbe  II  ein  Eingeborenendorf
  (Häuptling  Godawa),  das  Verpflegung
liefern  konnte,  auch  zwischen  Gasa  und  Dongolo,
  das  zwei  Reisetage  von  Carnot  entfernt
ist,  war  die  Verpflegung  sehr  schwierig,  da  wohl
infolge  der  schlechten  Bodenverhältnisse  keine
Dörfer  vorhanden  sind.  Die  Ernährung  der
        <pb n="637" />
        G  589  20

Träger  der  Erpedition  wurde  dadurch  ermöglicht,
daß  der  Führer  von  Baturi,  Oberleutnant  Hartmann,
  an  mehreren  Stellen  des  Weges  Proviant
schaffen  ließ,  und  daß  durch  Jagd  auf  Büffel,
Wasserböcke,  Pallaböcke  und  kleine  Antilopen  viel
Fleisch  beschafft  wurde.

Eine  eingehende  Untersuchung  der  Bevölkerung
  von  Gasa  ergab  einen  Schlafkranken.  In
Dongolo  wurden  zwei  Schlafkranke  gefunden,
die  auch  von  der  Bevölkerung  als  krank  bezeichnet
  wurden.  An  diesem  Ort  wurde  zum
ersten  Male  seit  dem  Betreten  des  Graslandes
eine  Palpalis  gefangen.

In  Bakissa  zeigten  die  Eingeborenen  bereits
Schwerkranke,  in  Diembe,  welches  von  Carnot
nur  noch  etwa  anderthalb  Stunden  entfernt  ist,
wurden  bereits  19  Kranke  vorgeführt.

Die  Expedition  traf  am  15.  Februar  in  Carnot
ein,  nachdem  ich  mit  Stabsarzt  Dr.  Roesener
zusammen  am  Nachmittag  des  vorhergehenden
Tages  den  französischen  Herren  auf  der  Station
einen  Besuch  gemacht  hatte.  Der  Administrateur
von  Carnot,  Herr  Pinelli,  nebst  seinem  Assistenten
Herrn  Bourdil  und  der  französische  Stabsarzt
Dr.  Muraz,  der  durch  den  Herrn  Generalgouverneur
  in  Brazzaville  mir  zu  meiner  Information
  entgegengesandt  war,  traten  uns  auf  das
freundlichste  entgegen  und  taten  ihr  möglichstes,
um  unsere  Aufgabe  im  Gebiet  von  Carnot  zu
erleichtern.

In  der  Zeit  vom  15.  bis  zum  23.  wurde
Carnot  sowie  die  nähere  Umgebung  nördlich
und  südlich  von  Carnot  auf  dem  linken  Mambere-Ufer
  von  Roesener,  Muraz  und  mir  auf
Schlafkrankheit  untersucht.

Die  Verseuchung  des  Gebietes  ist  sehr  groß.
Nach  den  Aufzeichnungen  der  franzöfischen  Verwaltung
  und  nach  den  namentlichen  Angaben
der  Häuptlinge  uns  gegenüber  find  bereits  viele
Hunderte  gestorben.  Der  Rest  besteht  aus  Leuten,
die  in  einem  hohen  Prozentsatz  bereits  von  der
Trypanosomiasis  befallen  sind.  Ob  nennenswerte
Teile  der  Bevölkerung  noch  frei  von  den  Parasiten
  sind,  werden  die  weiteren  Untersuchungen
ergeben.

Da  der  Unterzeichnete  infolge  der  Etatsvorbereitungen
  bereits  am  10.  April  wieder  in
Buea  eintreffen  wollte,  mußten  sich  die  Arbeiten
im  wesentlichen  darauf  beschränken,  einen  Einblick
in  die  Verbreitung  der  Seuche  zu  erhalten.
Genaue  Sicherstellungen  aller  Erkrankten  war
nicht  möglich.  Bei  den  vorläufigen  Feststellungen
wurden  in  22  verschiedenen  Dörfern  auf  dem  Wege

asa  —Carnot—  Kumbe—Bakoko  —Bania
—Nola  80  schwere  Schlafkranke  gefunden;  es
wurden  in  diesen  Dörfern  2998  Einwohner  untersucht
  und  bei  1306  von  ihnen  Drüsenschwellungen

 

nachgewiesen.  Nach  den  Zählungen  der  Verwaltung
  betrug  die  Einwohnerzahl  in  11  dieser  Dörfer
im  Jahre  1908  zusammen  4825,  im  Jahre  1912
3275  Köpfe.

Der  Sanitätsfeldwebel  Polke  versuchte  in
dieser  Zeit  in  Carnot  an  den  Ufern  des  Mambere
  und  benachbarter  Bachläufe  Glossinen  zu
fangen.  Hierbei  kam  auch  Clevescher  Fliegenleim
zur  Anwendung.  Trotzdem  den  Eingeborenen,
die  mit  dem  Fliegenfangen  beauftragt  waren,
hohe  Belohnungen  ausgestellt  waren,  gelang  es
nicht,  eine  einzige  Fliege  zu  fangen.

Am  22.  kamen  wir  nach  Kumbe,  wo  sich
ein  verlassener  französischer  Posten  und  eine
Niederlage  der  Compagnie  Forestière  mit  einer
Anzahl  gut  erhaltener  Gebäude  befinden.  Die
Compagnie  Forestière  hat  ihre  Tätigkeit  infolge
der  Schlafkrankheit  hier  fast  völlig  eingestellt  und
nur  einen  schwarzen  Angestellten  zurückgelassen.

Von  dort  aus  wurde  Baboko  am  Mambere
erreicht,  das  etwa  16  km  von  Kumbe  entfernt
ist.  Von  Baboko  aus  wurde  die  Weiterreise  in
eisernen  Leichtern  mit  flachen  Boden  (Baleinières)
und  Kanus  fortgesetzt.

Am  24.  Februar  wurde  Likaja  erreicht,  von
wo  die  Lasten  nach  Bania  getragen  wurden,
um  die  unterhalb  von  Likaja  gelegenen  Stromschnellen
  zu  umgehen.  Am  25.  Februar  waren
wir  in  Nola.  Auf  der  Reise  nach  Nola  wurden
zwischen  Carnot  und  Kumbe  auf  dem  Landwege
  nirgends  Glossinen  gefangen,  trotzdem  stets
eine  große  Anzahl  von  Eingeborenen  unter  Zusicherung
  von  Belohnungen  tätig  war.  Zwischen
Carnot  und  Baboko  wurden  vereinzelte  Fliegen
in  den  Leichtern  und  Kanus  beobachtet.  Von
Baboko  bis  Nola  waren  die  Fliegen  etwas
häufiger.

In  Nola  langten  zugleich  mit  der  Expedition
der  Bezirksleiter  von  Jukaduma,  Oberleutnant
v.  der  Marwitz,  und  der  Regierungsarzt
Dr.  Berké  an.  Mit  beiden  Herren  wurden  die
sanitären  und  hygienischen  Verhältnisse  des  Bezirks
  Jukaduma  besprochen.  Nolu  liegt  an  der
Vereinigungsstelle  zwischen  Mambere  und  Kadei,
also  an  einer  für  den  Verkehr  günstigen  Stelle.
Der  französische  Posten  ist  auf  der  Spitze  angelegt,
  die  von  Mambere  und  Kadei  gebildet
wird,  eine  Lage,  die  geradezu  als  ungesund  bezeichnet
  werden  muß.  Sowohl  am  linken  wie
am  rechten  Sanga-Ufer,  ferner  am  rechten  Kadei-User
  und  in  dem  Zwischenflußgebiet  befinden  sich
Höhenzüge,  die  für  die  Anlage  der  Station
geeignet  find.  In  Nola  wurden  einige  Fliegen
auf  dem  Gelände  des  Postens  beobachtet.

Mit  dem  Direktor  Robinot  von  der  Compagnie
  Forestière  hatte  ich  eine  eingehende  Besprechung,
  in  deren  Verlauf  mir  versichert  wurde,
        <pb n="638" />
        G  590  20

daß  die  Seuche  in  derselben  Ausdehnung  östlich
von  Nola  am  Bodinge-Fluß  und  dem  Mbaere
aufwärts,  ferner  westlich  des  Mambere  in  der
Gegend  von  Bafio,  Go,  Guachobo  herrsche.

Am  28.  setzte  ich  die  Weiterreise  fort.  Stabsarzt
  Dr.  Roesener  folgte  mit  Dr.  Muraz
einige  Tage  später  nach,  da  die  Beförderungsmittel
  ein  gleichzeitiges  Reisen  nicht  erlaubten.
Unterwegs  wurden  in  Salo,  Angoa,  Bomassa
und  Koto  übernachtet,  am  4.  März  wurde
Wesso  erreicht.  Am  2.  März  wurde  unterwegs  die
Abteilung  des  Leutnants  Tamm  getroffen,  die  von
Molundu  auf  dem  Wege  nach  Carnot  war.  Am
3.  März  begegneten  wir  dem  Dampfboot  „Zeuner",
dessen  Führer  uns  bis  Gandjikolo  drei  Stunden
oberhalb  von  Wesso  in  das  Schlepptau  nahm.

In  Bomassa  hatte  ich  Gelegenheit  zwei
Dörfer  von  Pygmäen  zu  besuchen,  die  in  dieser
Gegend  Babingas  genannt  werden  um  eine
Anzahl  von  Messungen  bei  Erwachsenen  vorzunehmen.
  Ich  fand  bei  ihnen  einen  Schlafkranken.


Von  Nola  bis  Wesso  nahm  die  Zahl  der
Fliegen  zu,  an  den  letzten  drei  Tagen  der  Kahnfahrt
  wurden  Hunderte  gefangen.

Wesso  liegt  auf  einer  etwa  10  m  hohen
Platte.  Dort  ist  ein  französischer  Militärarzt
stationiert  (zur  Zeit  Muraz),  der  in  erster  Linie
die  Überwachung  der  von  Wesso  nach  dem  Kongo
Reisenden  auf  Schlafkrankheit  vorzunehmen  hat.
Auch  in  Wesso  konnten  einige  Babingas,  die  von
den  französischen  Beamten  aus  einem  benachbarten
  Banbinga-Dorfe  herangeholt  waren,  gemessen
  werden.  Von  Wesso  aus  wurde  Mbitu
besucht,  das  etwa  1½  Stunden  Kanufahrt  unterhalb
  von  Wesso  auf  der  linken  Seite  liegt;  es
ist  der  einzige  Platz  in  der  näheren  Umgebung
von  Wesso,  der  nicht  überschwemmt  wird,  da  er
auf  einer  12  m  hohen  Platte  liegt.  Die  Breite
dieser  Platte  beträgt  etwa  2  km  und  übertrifft
die  von  Wesso,  die  nur  etwa  1  km  beträgt.  Nach
dem  Innern  zu  fällt  das  Gelände  etwas  ab,  um
sich  nach  einiger  Zeit  wieder  zu  erheben.  Die
Eingeborenen  von  Mbiru,  die  zu  dem  Stamm
der  Sanga-Sanga  gehören,  haben  große  Farmen
angelegt.  Etwa  eine  Wegstunde  von  Mbiru
entfernt,  besuchte  ich  im  Innern  ein  Babingadorf
  und  konnte  auch  hier  zahlreiche  Messungen
vornehmen.  Ubrigens  waren  während  der  Kanufahrt
  nach  Mbiru  viele  Fliegen  im  Boot.

Am  9.  März  wurde  die  „Valerie“  bestiegen,
welche  bisher  die  regelmäßige  Verbindung  mit
Brazzaville  herstellte.  Am  gleichen  Tage  kehrte
Stabsarzt  Dr.  Roesener  nach  dem  Norden
zurück,  um  die  Bekämpfung  der  Schlafkranheit
in  den  Gebieten  von  Carnot  und  Nola  sofort
einzuleiten.

 

Am  10.  März  erreichte  ich  Ikelemba,  das
14  m  hoch  aus  dem  Fluß  auf  der  rechten  Seite
des  Sanga  herausragte.  Während  des  9.  März
wurde  eine  Palpalis  beobachtet,  am  10.,  11.  und
12.  März  konnte  keine  Fliege  beobachtet  werden,
am  13.  März  etwa  4  Stunden  unterhalb  von
Pikunda  traten  zahlreiche  Palpalis  auf,  die  auch
am  14.  und  15.  zu  beobachten  waren.  Ich
kann  nicht  sagen,  warum  in  den  ersten  Tagen
hinter  Wesso  auf  dem  Dampfer  keine  Fliegen
beobachtet  wurden.  Daß  sie  vorhanden  waren,
hatte  ich  bei  der  Kanufahrt  von  Wesso  nach
Mbiru  beobachtet.  Aus  diesen  meinen  Beobachtungen
  geht  hervor,  daß  die  Bedingungen
des  Fliegenvorkommens  auch  auf  dem  Sanga  noch
genauerer  Untersuchungen  bedürfen.

Am  letzteren  Tage  erreichten  wir  Bonga,
das  an  seiner  höchsten  Stelle  etwa  3½  m  herausragte.
  In  Bonga  traf  ich  Dr.  Rautenberg,
den  Regierungsarzt  von  Molundu,  der  die  Umgegend
  auf  Schlafkrankheit  untersuchte.  Nach
seinen  Feststellungen  herrscht  die  Krankheit  am
Sanga  bis  Bonga  und  in  der  Nähe  von  Molundu
  bei  Les  rapides.  Nach  Aussage  französischer
  Kaufleute  soll  sie  in  Ntoku  am  Likuala-Mossaka
  auf  deutschem  Gebiet  heftig  auftreten.

Auf  der  Reise  von  Carnot  nach  dem  Kongo
konnten  wir  die  von  den  Franzosen  zuerst  berichtete
  Beobachtung  bestätigen,  daß  in  den  Gebieten
  mit  wenig  Glossinen  viel  Schlafkrankheit,
in  den  Gegenden  mit  viel  Glossinen  wenig  Schlafkrankheit
  herrscht.  Auch  am  Njong  haben  übrigens
unsere  Arzte  ein  ähnliches  Verhältnis  der  Fliegen  zur
Krankheit  festgestellt.  Die  Franzosen  deuten  die
Möglichkeit  an,  daß  im  Sangagebiet  nicht  die
Glossina  palpalis,  sondern  eine  andere  Fliege,
vielleicht  die  Stomoxhys  die  Überträgerin  ist.  Ich
bin  auf  Grund  meiner  Beobachtungen  in  dem
gesamten  durchreisten  Gebiet  zu  einer  Überlegung
gekommen,  die  das  widerspruchsvolle  Verhältnis
vielleicht  erklärt.

An  den  Orten  des  Urwaldes,  an  denen  die
Fliegen  reichlich  vorkommen,  weil  sie  sehr  günstige
  Lebensgewohnheiten  (Wasser,  viel  Wild,
Krokodile,  Elefanten  u.  a.  m.)  haben,  ist  die  einzelne
  Fliege  vielleicht  viel  seltener  gezwungen,
bei  dem  Menschen  Blut  zu  saugen,  als  im  Graslande,
  wo  sie  infolge  ungünstiger  Verhältnisse
(wenig  Wald,  weniger  Wasser,  weniger  Wild)
seltener  vorkommt.  Die  Gesamtbelästigung  für
den  Menschen  ist  an  den  Orten  mit  vielen
Glossinen  größer,  die  Möglichkeit,  daß  eine
Glossine  viele  Menschen  sticht,  ist  in  den  fliegenarmen
  Gegenden  stärker.  Dadurch  ist  in  letzteren
aber  eine  stärkere  Verbreitung  der  Krankheit
bedingt.

Die  französischen  Arzte  in  Brazzaville  be-
        <pb n="639" />
        W#  591  20

stritten  die  Möglichkeit  dieser  Erklärung  nicht.
Dr.  Heckenroth  gab  mir  auch  an,  daß  er  in
Carnot  drei  Glossinen  im  ganzen  gefangen  habe;
die  Glossina  palpalis  kommt  also  in  Carnot  vor.
Ich  halte  es  auf  Grund  zahlreicher  Beobachtungen
  in  anderen  Gegenden  Kameruns  für
wahrscheinlich,  daß  die  Glossinen  im  Gebiet  Ober-Sanga
  hauptsächlich  in  der  Regenzeit  erscheinen.

Ich  glaube  mithin,  daß  ein  zwingender  Grund
nicht  vorliegt,  im  Sanga-Gebiet  eine  andere
Überträgerin  als  die  Glossina  Palpalis  anzunehmen.


Der  Dampfer  hielt  in  Bonga  nur  eine  halbe
Stunde.  Auf  der  Fahrt  auf  dem  Kongo  wurden
nur  vereinzelte  Fliegen  beobachtet.

Der  Aufenthalt  in  Brazzaville  war  für  uns
interessant  und  lehrreich.  Wir  erfuhren,  daß  die
Seuche  im  französischen  Kongo-Gebiet  besonders
am  Ubangi  und  am  Alima  herrscht.  Etwa
40  Weiße,  meist  Beamte  aus  diesen  Gebieten
und  12  aus  dem  Sanga-Land,  haben  das  Institut
  schlafkrank  aufgesucht.  Außerdem  sind  eine
ganze  Anzahl  von  Weißen,  besonders  Kaufleute,
schlafkrank  nach  Europa  gegangen,  ohne  sich  in
Brazzaville  vorzustellen.  Nahezu  jeder  Dampfer
vom  Ubangi  und  vom  Sanga  bringt  in  letzter
Zeit  einzelne  schlafkranke  Europäer  nach  Brazzaville.
  Wir  besuchten  das  Institut  Pasteur,  dessen
Direktor  Dr.  Heckenroth  ist,  ihm  steht  Dr.
Blanchard  zur  Seite.

Von  den  Anlagen  in  Brazzaville  hatte  das
Eingeborenendorf  für  mich  das  größte  Interesse,
da  es  regelmäßig  angelegt  ist  und  aus  einzelnen
Gehöften  mit  sauberen  Buschhäusern  besteht.  In
der  Nähe  von  Brazzaville  ist  ein  Schlafkrankenlager,
  das  ebenfalls  Herrn  Dr.  Heckenroth  untersteht,
  es  hat  eine  Reihe  massiver  Häuser  für
die  Kranken  und  macht  einen  ausgezeichneten
Eindruck.  Mit  dem  Chefarzt  des  franzöfischen
Kongo,  Dr.  Camail,  und  den  beiden  obengenannten
  Herren  wurden  die  Mittel  und  Wege
beraten,  um  eine  wirksame  Bekämpfung  der  Schlafkrankheit
  in  den  Grenzgebieten  von  Neu-Kamerun
und  den  französischen  Kolonien  zu  erzielen.

Hierbei  wurde  das  zwischen  Deutschland  und
England  über  Togo,  die  Goldküstenkolonie,  das
Aschanti-Protektorat  und  die  nördlichen  Gebiete
der  Goldküste  seit  dem  17.  August  1911  bestehende
Abkommen  zugrunde  gelegt,  von  dem  eine  französische
  Übersetzung  gefertigt  wurde.

Sehr  interessant  waren  mir  die  Mitteilungen
Dr.  Heckenroths  üÜber  ausgezeichnete  Dauerheilungen
  nach  einmaliger  Einspritzung  von  Arsenobhenylglycin
  in  nicht  vorgeschrittenen  Fällen.

In  Brazzaville  wurden  besonders  in  der  Nähe
der  Landungsstelle  zahlreiche  Mücken  beobachtet,
von  denen  die  meisten  Stegomyien,  wenig  Culex- 



arten  waren.  Am  20.  erfolgte  ein  Besuch  von
Kinshassa  und  Leopoldville  gemeinsam  mit
Dr.  Rautenberg,  der  am  24.  März  von  Brazzaville
  aus  nach  Molundu  zurückkehrte.

Die  Seuche  herrscht  im  gesamten  Kongostaat
in  furchtbarer  Ausdehnung,  am  wenigsten  ist  die
Provinz  Melle  ergriffen.

In  Leopoldville  ist  ein  größeres  Schlafkrankenlager
  aus  Buschhäusern  und  ein  Eingeborenenhospital
  aus  Steinhäusern  errichtet,  letzteres  mit
eisernen  Bettgestellen  und  Matratzen.

Am  21.  wurde  die  Reise  zur  Küste  mit  der
Kongobahn  angetreten.  Da  es  noch  nicht  feststand,
  mit  welchem  Dampfer  die  Heimreise  von
Matadi  aus  angetreten  werden  konnte,  blieb  ich
bis  zum  24.  in  Thysville,  wo  am  25.  die
Weiterfahrt  nach  Matadi  erfolgte.  Hier  ergab
es  sich,  daß  die  nächste  Gelegenheit  erst  am  2.  April
mit  dem  belgischen  Dampfer  war.  Die  bis  zur
Abfahrt  verbleibende  Zeit  wurde  benützt,  um
Ausflüge  in  die  ebenfalls  von  der  Schlafkrankheit
ergriffene  portugiesische  Kongo-Kolonie  zu
machen.  In  der  Nähe  von  Noqui  wurde  ein  Platz
besichtigt,  an  dem  ein  Schlafkrankenlager  im  Entstehen
  ist.  ,

WirwohnteninMatadiaufdem«qu
Brock“,  hier  hatten  wir  unter  zahlreichen  Stegomyien
  zu  leiden,  die  Tag  und  Nacht  schwärmten.

Sie  entstammten  den  Sümpfen  in  unmittelbarer

Nähe  der  Anlegestelle.  Während  unseres  Aufenthaltes
  trockneten  die  Sümpfe  aus  und  die  Mücken
verschwanden.

Sehr  interessant  war  der  Besuch  des  Eingeborenenhospitals,
  das  aus  einer  Anzahl  von
Höfen  besteht,  die  durch  starke  Mauern  und  Eisentüren
  voneinander  getrennt  sind.  In  jedem  Hof
befindet  sich  ein  massives  Gebäude  für  Kranke.
Fußboden  und  Wände  bis  Mannshöhe  sind  in
den  Gebäuden  mit  Fliesen  bedeckt.  Jeder  Hof
hat  einen  einzelnen  Abort.  Innerhalb  der  Anlage
befinden  sich  Duschvorrichtungen  sowohl  für  Männer
wie  für  Frauen.

Am  4.  April  wurde  die  Weiterreise  nach
Banana  angetreten.  Unterwegs  fuhren  wir  in
einiger  Entfernung  an  der  Insel  Mate  ba  vorbei,
  auf  der  1000  Stück  Rindvieh  weiden,  die
zu  Schlachtzwecken  dienen.  Die  Verluste  durch
Tsetse  sollen  sehr  gering  sein.  In  Banana  an
der  Kongomündung  habe  ich  neben  Culexarten
und  Stegomyien  die  ersten  Anophelesmücken  auf
der  ganzen  Reise  angetroffen.  Aus  den  Mitteilungen
  über  die  Verbreitung  der  Stegomyien
geht  hervor,  daß  die  Einschleppung  des  Gelbfiebers
  nach  Kamerun  eine  große  Gefahr  bedeuten
  würde.

Andererseits  ist  es  interessant,  daß  wir  auf
der  ganzen  Reise  —  außer  in  Banana  —  keine
        <pb n="640" />
        W  592  2e

Gelegenheit  hatten,  uns  mit  Malaria  zu  infizieren.
In  der  Tat  find  wir  verschont  geblieben.  Auch
meine  Frau,  die  mich  auf  der  ganzen  Reise  begleitete,
  blieb  gesund.  Die  Chininprophylaxe
wurde  durchgeführt,  da  man  ja  immer  auf  Anophelen
  gefaßt  sein  mußte.

Am  5.  April  wurde  die  Rückreise  nach  Victoria
  angetreten.

#“

Togo.
Rraftwagenverkehr  in  Togo.

Da  unsere  Erfahrungen  über  die  zweckmäßigste
  Bauart  von  Kraftwagen  für  die
Tropen  noch  sehr  gering  sind  und  noch  manches
auszuproben  ist,  haben  wir  uns  im  Interesse  der
Förderung  des  Kraftwagenverkehrs  in  den  Schutzgebieten
  über  das  früher  erwähnte,  zwischen  Palime
  und  Kpandu  verkehrende  Fahrzeug")  von
der  Neuen  Automobil-Gesellschaft  Oberschöneweide
nachstehende  Angaben  erbeten:

 

 

Bauart.  Vierzylindermotor  mit  30/35  PS
und  normalem  Pritschen-Oberbau,
Eabnnenmsabl  .  4  paarweise,
.  mm
b  .  1  0
Venttlc  auf  beiden  Seiten  gesteuert.
Zündung  ·  g  W  g
Kühlung  ....  großer  Röh  kühler  m.  Ventilat
Schmierung  automatische  Umlaufschmierung
mittels  Pumpe,
Kupplung  Lederkonus-Kupplung,
Getriebe  4  Geschwindigkeiten  vorwärts,
1  Geschwindigkeit  rückwärts,
Bergstütze,
Schalung  Kuluf  e,
Kraftübertragung  Mintels  Kette  von  Zahnkränzen
auf  Hinterräder,
Räder  Guöstahl  mit  Holzfelgen  und
darüber  gelegtem  Stahlrin
Bereifung  Vollgummit  —  120  vorne,
1030  —2  —X  140  hinten,
A#btam.  .  4930mm
Spurwe  1660  mm,

Sbaurwbeiemmindigxeit=  etwa  24mSt.  auf  ebener  guter
und  trockener  Straße  mit  harter
Oberfläche,

Betriebsgewicht,  d.  h.  Chassis  mit  Oberban,

Werkzeugen  und  Vetrießsstoff.  3350  kg
vorderer  Achsdrud  ...  1425
hinter  12925
Chafns-Gewicht  .  2200  -
Tragfãhigleit  ..  2000  =

sütnn  Pritschen  ·  Oberbau  Verdec  über  dem
Kupplung  für  anhänger,  Beleuchtungsund

  Sbbenun  —  etehen  :  2  Scheinwerfern,

2  Laternen,  1  bestebene  aus-  1  vorderen  Nummernschild,
  1  Hupe,  1  hinteren  Nummerntransparent.

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  9,  S.  409.
MD

 

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Roh-  eimnohmen  der  Candesbahnen  Südwestafrihas“)

im  Rechnungsjahre  1912  haben  sich  in  den  Monaten
  Dezember  1912  bis  März  1913  nach  Angaben
  des  Gouvernements,  wie  folgt,  gestellt:

1911  1912
Dezember  825  366  646  500.#

1912  1913
Januar  724  958  =  691  000=Februar.
  737984  =  680  500  =
März  J19  037  =  769  000

2787  000
April  bis  November  1912:  6  266  700  =

Rechnungsjahr  1912:  9  053  700  M.

nachwelsung  der  im  Rechnungsjahre  1912  seitens
der  Regie  ausgeführten  Diamaonten.

Im  Rechnungsjahre  1912  find  von  den  Regiestellen
  in  Lüderitzbucht  und  Swakopmund  die
im  folgenden  aufgeführten  Mengen  an  rohen
Diamanten  entnommen  und  an  die  Regie  in
Berlin  verschifft  worden:

Lüderitzbucht:
1.  Viertel  1912  41920,0490  g
2.=  1912  47391,2840  =
3.  1912  72997,2460  =
4  -  1912  75465,3770
zusammen.  237773,9560
Swakopmund:
1.  Viertel  1912  59,1950  6
2.=  1912
3.  =  1912  526,6740
4.  1912  412,4880  =
zusammen.  998,3570  g
Gesamtlieferung:
Lüderitzbucht  .  237773,9560
Swakopmund  998,3570.
zusammen  238772,3130  g

————
        <pb n="641" />
        Abgaben

(I.  Bier-Gesamt-




W  593  20

Nachweisung  der  Roh-Einnahmen  bei  den  Jollstellen  des  Schutzgebietes  Deutsch-Südwestafrik#a
im  Oonat  Februar  des  Bechnungsjahres  1912  Eebruar  1913).

Gegenübergestellt  den  Ergebnissen  des  Vorjahres.
(Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  11,  S.  4773  ff.)

Februar
19138

       

  
 

Zollstellen  1912

1

II

 
   
 

  

199

FebruarGegen  das  Vorjahr
mehr

Die  Ausfuhrzölle  auf  Diamanten  sind  unberügsichtigt  geblieben.

  
 
  
  

     
    

          

weniger  mehr

    

 

 

 
    
     
    

Samoa.

Die  Singeborenenbevölkerung  im  1.  Veertel  1913..)

Im  ersten  Viertel  des  Kalenderjahres  1913
sind  in  Upolu  einschließlich  Manono  und  Apolima
217  Geburten  (114  männlich,  103  weiblich)  und
230  Sterbefälle  (136  männlich,  94  weiblich);  in
Savaii  156  Geburten  (85  männlich,  71  weiblich)

und  126  Sterbefälle  (69  männlich,  57  weiblich)
verzeichnet  worden,  so  daß  der  Überschuß  der
Geburten  über  die  Sterbefälle  für  das  erste
Viertel  1913  17  (—  6  männlich  +  23  weiblich)
beträgt.

 

fKolonialrechtliche  Sntscheidungen.

Nr.  14.
Auszug  aus  dem  Urtell  des  Kalserlichen  Obergerichts  in  Windhun  vom  29.  Juli  1910.

1.  Gegen  einen  unzulässigen  Verwaltungsstrafbescheid
  einer  Gemeindebehörde  steht  der
Rechtsweg  offen.

4  2.  Der  Gemeinderat  von  Swakopmund  ist
nicht  zum  Erlaß  von  Strafvorschriften  zuständig.

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  7,  S.  317.

§*  8  der  Swakopmunder  Gemeindeverordnung  vom
28.  Oktober  1909  ist  ungültig.
§5§  457,  459,  462,  464  St.  P.  O.,  §  15  Sch.  G.  G

§#  5,  6  der  Peschge  ,  betr.  das  z
ordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  September  1903;
#  13,  56.  77  der  Verordnung  des  Reichskanzlers.
betr.  die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika,
vom  28.  Januar  1909,  r  9  ff.,  23  der  Kaäiserlichen

Gegen  das  Vorjahr
weniger
        <pb n="642" />
        W  594  20

Verordnung,  betr.  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der
Verwaltungsbehörden  in  den  Shutebieen  Afrikas
und  der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905,  88  5b,  6,  8,  9La
der  Verordnung  der  Gemeinde  Swakopmund  vom
28.  Oktober  1909.

Gründe.

Am  10.  November  1909  hatte  der  Gemeinderat
von  Swakopmund  durch  den  Bürgermeister  dem  Angeklagten,
  einem  Kaufmann  aus  Kapstadt,  ein  Schreiben
zugehen  lassen  des  Inhalts,  daß  er  sich  burch  d  en  Verkauf
  einer  Uhrkette  an  den  „Küschlermei  ster  A.  einer
Zuwiderhandlung  des  §  öb  in  Verbindun
des  Ortsgesetzes  von  Swakopmund  vom  28.
1909  schuldig  gemacht  und  dadurch  den  doppelten
Vetrag  der  Steuer,  also  2000  ./,  verwirkt  habe,  weil
er,  um  diesen  Verkauf  vornehmen  zu  können,  einen
Hamdellsschein  gemäß  §5  öb  a.  a.  O.  zum  Preise  von

“  hätte  lösen  müssen.  Der  Angeklagte  hat
6  Schreiben  als  einen  Stralfbescheid,n  angesehen
und  am  4  auf  richterliche  Entscheid
gemäß  §  5  r.  P.  O.  angetragen.  Das  hrlcheihung
Bezirksgericht  7  Swakepm#nnd  hat  durch  Urte
21.  Januar  1910,  auf  dessen  Gründe  hinsichtlich  des
Sachverhalts  Bezug  genommen  wird,  den  Bescheid  der
Stadtverwaltung  aufgehoben,  soweit  dem  Angeklagten
die  Zahlung  der  doppelten  Steuer  im  Betrage  von
2000  “  auserlegt  ist.  Die  Stadtverwaltung  hat  sich
gemäß  §  4  P.  O.  der  Verfolgung  angeschlossen
und  gegen  öeas  vorbezeichnete  Urteil  frist=  u  ormgerecht
  Berufung  eingelegt  mit  dem  Antrage,  das
Urteil,  insoweit  es  den  Bescheid  der  Stadtverwaltung
aufhebt,  aufzuheben  and  den  Angeklagten  zur  Zahlung
von  2000  zu  verurteilen.

Es  war  zunächst  zu  prüfen,  ob  das  Gericht
zum  Erlaß  einer  Entscheidung  in  dieser  Sache  überhaupt
  zuständig  ist.  Um  diese  Frage  zu  entscheiden,
bedarf  es  einer  Untersuchung  der  rechtlichen  Natur
"es  5  Schreibens  des  Eemeind#ate  vom  29.  November

und  der  Bestimmungen  der  Gemeindeverord-10%0
  vom  28.  Oktober  1909,  auf  denen  dieses  Schreiben
beruht.  In  den  in  dem  Schreiben  enthaltenen  Erklärungen,
  daß  eine  Zuwiderhandlung  gegen  eine
Steuervorschrift  stattgefunden  habe  und  daß  infolgedessen
  ein  erhöhter  Steuerbetrag  bei  Vermeidung  der
zwangsweisen.  Beitreibung  zu  zahlen  sei,  muß  nach
Ansicht  des  Gerichts  die  e#ht  der  Verwaltungsbehörde
  gefunden  werden,  einen  Strafbescheid  im
Sinne  des  §  459  Str.  P.  O.  zu  erlassen.  Ebenso  muß
88  der  Gemeindeverordnung,  auf  den  sich  das  Schreiben
stützt,  als  eine  Strafbestimmung  angesehen  werden.
Der  Strascharakter  dieser  Vorschrift  liegt  darin,  daß
einer  einzelnen  Person,  deren  Verhalten  einen  bestimmten
  Tatbestand  erfüllt,  nämlich  die  ein  Kaufgeschäft
  in  Swakopmun  ohne  den  Besitz  des  hierfür
.  vorgeschriebenen  Handelsscheines  abuein

  für  bieses  Verhalten  ein  bestimmtes  Übel  auferlegt
  wird.  Um  die  Androhung  einer  Verwaltungszwangsmaßregel
  nach  §  9  ff.  der  Kaiserlichen  Verordnung
vom  14.  Juli  1905  handelt  es  sich  hier  nicht,  denn
einc  solche  Androhung  darf  nur  im  einzelnen  konkreten
Falle  ergehen  und  muß  eine  angemessene  Frist  zur
Vornahme  der  Handlung  setzen,  darf  aber  nicht  an  ein
nur  mögliches  Handeln  oder  nkerlassen  für  alle  Zut

  den  Eintritt  eines  sibels  für  den  Handelnden
oder  Unterlassenden  knüpfen.  Daß  5s  der  Gemeindeverordnung
  vom  Oktober  1900  nicht  von  einer
„Strafe“,  sondern  nur  von  der  Heranziehung  einer
erhöhten  Steuerpflicht  rede,  kann  den  materiellen
Strascharakter  in  dieser  Vorschrift  nicht  ändern.  Dieser
Charakter  kommt  auch  rein  formal  im  §  9  a.  a.  O.  in

 

 

 

 

 

den  Worten  #wiberhaudlung.  und  „Strafbeträge“
deutlich  zum  Ausdru  der'  Verwaltungsbehörde
  nicht  s  inn.  des  in  §  8  a.  c.  O
angedrohten  Übels  als  Stener  dem  Betroffenen  den
in  dem  §  459  ff.  Str.  P.  O.  reichsgesetzlich  gegebenen
Bechtsweg-  (vol.  Entscheidungen  des  Reichsgerichts
Hand  36  Seite  91)  zu  verschließen.  So  ist  z.  B.  auch
der  Gouvernementsverordnung  vom  7.  November
1b50  ,  die  einen  ganz  ähnlichen  Inhalt  hat  wie  die
oben  bezeichnete  Gemeindeverordnung,  in  §  28  ausdrücklich
  auf  diesen  Rechtsweg  verwiesen.  Die  Zulässigkeit
  dieses  Rechtswegs  kann  auch  nicht  dadurch
usgeschlossen  werden,  daß  der  Gemeinderat  die  in
8  28  der  K.  V.  O.  vom  14.  Juli  1905  vorgeschriebene
Ermächtigung  zum  Erlaß  von  Strafbescheiden  bisher
nicht  erhalten  hat  und  der  Strafbescheid  daher  als  von
unzustärdiger"  Sielle  terlasfen  der  Rechtskraft  gar  nicht
fähig  ist.  tr.  P.  O.  bestimmt  ohne  Rücksicht
darauf,  ob  *  S  ibrsc  eid  gültig  war  oder  nicht,
daß  bei  rechtzeitiger  Erhebung  eines  Widerspruches
über  den  in  dem  Strafbescheid  enthaltenen  Sachverhalt
das  Hauptverfahren  anhängig  ist.  Dieses  Hauptverfahren
  kann  der  Richter  daher  nicht  dadurch  zur  Erledigung
  bringen,  daß  er  den  EStrafoescheid  als  nicht
den  Erfordernissen  des  §  459  Str.  P.  O.  entsprechend
aufhebt,  er  muß  vielmehr  4  Ste  entscheiden,  ob  der
im  Strafbescheid  enthaltene  Sachverhalt  eine  strosbare
Handlung  darstellt  (ugl.  Entscheid.  d.  R.  G.
S.  452).  Dasselbe  muß  für  den  ein  der  örans  dall
kaum  vorkommenden)  Fall  gelten,  daß  der  Strafbescheid
von  einer  zum  Erlasse  derartiger  Bescheide  gar  nicht
tuständigen  Stelle  erlassen  wird.  Die  abweichende
nsicht,  daß  ein  solcher  nichtiger  Strafbescheid  keine
##ndiage  für  das  Eingreifen  des  Gerichts  gemäß
§*  462  Str.  P.  O.  bilden  könne,  hätte  nur  die  Wirkung,
daß  die  Verwalengsbehörde  den  doch  bereits  zum
Ausdruck  gebrachten  Willen,  eine  strafrechtliche  Verfolgung
  herbeizuführen,  erneut  im  Wege  des  §  464
Str.  P.  O.  zur  Geltung  bringen  würde.  Ein  solcher
Umweg  kann  nicht  im  Willen  des  Gesetzgebers  liegen.
Das  Gericht  war  hiernach  zuständig  und  mußte  den
zu  seiner  ognition  gebrachten  Tatbestand  materiell
prüfe

 

28
*

 

 

erbei  ist  der  erste  Richter  mit  Recht  zu  dem
Resultat  gelangt,  daß  mangels  eines  gültigen  Strafgesetzes
  eine  strafbare  Handlung  nicht  vorliege.  Allerdings
  kann  ihm  da  nicht  beigetreten  werden,  daß  die
Bezeichnung  als  „Gemeindeverordnung“  die  Gültigkeit
von  Bestimmungen,  die  nur  durch  Ortsgesetz  erlassen
werden  dürfen,  selbst  dann  in  Frage  stellt,  wenn  bei
ihrem  Erlasse  die  Bestimmung  über  den  Erlaß  von
Ortsgesetzen  (6  13,  56  S.  B.  V.  vom  28.  Januar  1909)
beobachtet  ist.  Ist  geschehen,  jo  kommt  es  auf
die  formale  Bezeichnung  nicht  an.  ie  Bestimmung
des  §  8  der  fraglichen  Gemeindeverordnung  ist  aber
deswegen  ungültig,  weil  er,  wie  bereits  oben  ausgeführt,
  eine  Strafbe  timmung  enthält  und  der  Gemeinderat
on  Swakopmund  zum  i  solcher  Bestimmung  gemäß
*  15  Sch.  G.  G.,  98  5,  6  R.  K.  V.  vom  27.  September
1903  mangels  Delegation  irgendeiner  Strafbefugnis
an  ihn  nicht  zuständig  ist.  Freilich  ist  die  Gemeindeverordnung
  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigt.  Ob
polchen  Genehmigen  die  in  36  er  V.  O.

vom  27.  Sepiember  1903  vorgesehene  legation  gefunden
  werden  kann,  uit  auch-  anr  zweifelhaft.
da  in  §6  a.  a.  achst  nur  an  eine  ausdrückliche  un
allgemeine  übertocgung  des  Rechtes  gedacht  ist,  Strafbestimmungen
  in  gewissen  Materien  zu  erlassen,  während
  hier  Delegation  des  Rechtes  vorliegen  würde,
eine  einzelne  konkrete  Strafbestimmung  zu  erlassen.
Einer  Entscheidung  dieser  Frage  bedarf  es  jedoch  in
        <pb n="643" />
        8  595

vorliegendem  Falle  nicht,  da  gemäß  §  77  der  S.  V.  B.
und  §  10  der  Ausführungsverordnung  vom  15.  Mai

1909  die  zur  Genehmigung  berufene  bbafschteeckr
das  Bezirksamt  Swakopmund  gewesen  ist.  Dieses

aber  konnte  eine  Stralbesuems  an  die  Stadtverwaltung
nicht  delegieren.  Daß  das  Bezirksamt  angewiesen  ist,
die  Genehmigung  nicht  ohne  vorherige  Einholung  der

 

Zustimmung  des  Gonvernements  auszusprechen  und

diese  Genehmigung  daher  erteilt  sein  muß,  ist  eine
mürne  Verwaltungsan  elegenheit,  die  Wirkungen  nach
außen,  wie  es  eine  Übertragung  einer  Strafsetzungsbefugnis
  in  hervorragendem  Maße  ist,  nicht  zur  Folge
haben  kann

Hiernach  hat  sich  der  Augeklagte  einer  Zuwiderhandlung
  gegen  eine  gültige  Strafbestimmung  durch
den  Verkauf  F  Uhrkette  nicht  schuldig  gemacht  und
war  deshalb  freizuspr  rechen.  Diese  Freisprechung
kommt  im  ersten  Urteil  durch  die  Aufhebung  des  Bescheides
  der  Stadtverwaltung  vom  20.  November  1909

 

in  genügender  Weise  zum  Ausdruck,  so  daß  die  Beufung
  deegen.  dieses  Urteil  zu  verwerfen  war.  Eine
Folge  der  hier  vertretenen  Auffassung,  daß  §  8

G.  V.  vom  28.  Oktober  1909  eine  Stefponschut  4er
hält,  ist  es,  daß  eine  Einziehung  des  Strafbetrages
durch  die  zum  Erlaß  eines  Strafbescheides  nicht  befugte
  Stadtverwaltung  in  jedem  Falle  unzulässig  ist.
Ob  endlich  der  Gemeinderat  überhaupt  befugt  war,
eine  Besteuerung  der  auswärtigen  Handlungsreifenden
in  der  in  der  Gemeindeverordnung  vom  28.  Oktober  1909
enthaltenen  Art  anzuordnen  oder  ob  er  11ch  2  in
Widerspruch  mit  der  Vorschrift  des  §  4  Satz  2  der
noch  nicht  aufgehobenen  Gouvernementsverordnung
vom  27.  November  1908  setze  und  welches  eventuell
die  Rechtsfolgen  dieses  Widerspruchs  sind,  brauchte  hier
nach  dem  oben  ausgeführten  nicht  geprüft  zu  werden.
Auf  die  Entscheidung  dieser  Frage  würde  es  erst  in
einem  etwaigen  Zivilprozesse  auf  Rückzahlung  des  für
den  Handelsschein  gezahlten  Betrages  ankommen.

Nr.  15.
Auszug  aus  dem  Urtell  des  Kaiserlichen  Obergerichts  in  Daressalam  vom  22.  Dezember  1910.
(Amtl.  Anz.  für  D.  O.  A.  1918,  S.  65.)

Ein  Polizeiaskari  ist  ein  zur  Vollstreckung  von
Gesetzen,  Befehlen  und  Anordnungen  der  Verwaltungsbehörden
  berufener  Beamter  des  Schutzgebiets
im  Sinne  des  §  118  R.  St.  G.  B.

Der  Angeklagte  S.  vermißte  bei  seinem  Heimgang
aus  einer  Wirtschaft  gegen  1  Uhr  nachts  seinen  Flußpferdstock;
  er  begab  sich  zu  dem  vor  der  Polizeiwache
auf  Posten  stehenden  Askari  M.  und  forderte  ihn  auf,
mit  der  Laterne  den  Stock  suchen  zu  helfen.  Als
dieser  bemerkte,  er  könne  den  Posten  nicht  verlassen,
veriegte  ihm  der  Angeklagte  mit  der  Hand  einen  Schlag
ins  Gesicht.

Wegen  dieser  Zgta  verurteilte  das  Bezirksgericht
  zu  einer  Woche  Gefängnis.

Die  Berusung  des  Angeklagten  hiergegen  wurde
vom  Obergericht  zurückgewiesen  und  auf  die  Berufung
des  Staatsanwalts  das  erstinstanzliche  Urteil  aufgehoben
  und  der  Angeklagte  wegen  Körperverletzung
im  einheitlichen  Zusammentreffen  mit  Widerstand  gegen
die  Staatsgewalt  zu  zwei  Wochen  Gefängnis  verurteilt,
und  zwar  aus  folgenden  Gründen:

Die  Polizeiaskaris  seien  im  Dienste  des  Schutz- 



angestellt,  mithin  Beamte  und  in  dieser  ihrer  Eigenschaft
  insbesondere  auch  zur  Vollstreckung  von  Gesetzen,
Besehlen  und  Anordnungen  der  Verwaltungsbehörden
berufen.  Einen  solchen  Beamten  habe  der  Angeklagte
durch  die  Kaörperverletzung  zugleich  tätlich  angegriffen,
und  zwar  während  der  rechtmäßigen  Ausübung  seines
Amtes.  Daß  sich  der  Askari  im  Dienst  befand,  sei
äußerlich  erkennbar  gewesen,  da  er  in  voller  Uniform
mit  umgeschnalltem  Seitengewehr  auf  Posten  gestanden
  habe.

Bei  der  Strafzumessung  seien  die  mehrfachen  Vorstrafen
  des  gewalttätigen  Angeklagten  wegen  Kö  #
verletzung  und  Bedrohung  sowie  der  Umstand
berücksichtigen  gewesen,  daß  die  Mißhandlung  des  )
lediglich  aus  dem  Grunde,  weil  er  seiner  Instruktion
nicht  habe  zuwiderhandeln  wollen,  eine  niedrige  Gesinnung
  verrate.  Durch  derartige  Ubergriffe  werde
nicht  nur  das  Ansehen  der  weißen  Bevölkerung  bei  den
Eingeborenen  auf  das  bedenklichste  untergraben,  sondern
  der  verletzte  Farbige  zum  tätlichen  Vorgehen
gegen  den  Europäer  gereizt.  Personen,  wie  dem  Angeklagten,
  fehle  anderseits  die  Einsicht,  daß  auch
farbige  Polizeibeamte,  deren  pflichttreue  Dienstleistung

och  im  Interesse  der  Europäer  selbst  läge,  zu  respek-B-


  zur  Wahrung  öffentlichrechtlicher  Funktionen  s  tieren  seien.

Nr.  16.
Auszug  aus  dem  Beschluß  des  Ralserlichen  Obergerichts  in  Daressalam  vom  26.  Hpril  1911.
(Amtl.  Anz.  für  D.  O.  A.  1913,  S.  75.)

Ein  griechischer  Staatsangehöriger  hat  bei
den  Gerichten  des  Deutsch-Ostafrikanischen  Schutzgebiets
den  dreifachen  Gebührenvorschuß  nach  §  85  des
Gerichtskostengesetzes  zu  gahlen.

In  Sachen  des  Hotelbesitzers  K.  gegen  den  Hotelpächter
  9.  hatte  das  Bezirksgericht  Daressalam  die
Anberaumung  eines  Verhandlungstermins  bis  zur
Zahlung  des  vom  Kläger  als  griechischen  Staatsangehörigen
  geforderten  Kostenvorschusses  abgelehnt.

gegen  diese  Verfügung  von  dem  Kläger  ein-Fere

  ut  wies  das  Obergericht  zurück  aus
olgenden  Gründe

Nach  §  85  ¾  a.  G.  hätten  Ausländer,  die  als

Kläger  auptreren,  das  Dreifache  des  im  §  81  be- 



stimmten  Betrages  als  Vorschuß  zu  zahlen.  Vor  der
Zahlung  sei  die  Vornahme  jeder  gerichtlichen  Handlung
abzulehnen,  sofern  nicht  glaubhaft  gemacht  werde,  daß
die  Verzögerung  dem  Ausländer  einen  nicht  zu  ersetzenden
  bachteil  (hrinen  werde.  Diese  Vorschrift
finde  nach  §  85  a.  u.  O.,  abgesehen  von  den
hier  nicht  Fesa  unter  Zifser  2  bis  6  genannten
  Fällen,  nur  dann  keine  Anwendung,  wenn  die
Gegenseitigkeit  verbürgt  sei.  Das  Vorhandensein
dieser  Voraussetzung  müsse,  wenn  es  nicht  gerichtskundig
  sei,  vom  Kläger  nachgewiesen  werden.  In  Betracht
  komme  der  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und
Veicchenland  ögeschlossene  Staatsvertrag  vom  9.  Juli

5  S.  23).  Der  Artikel  3  Abs.  2
14½  Vertrages  En  sich  indes,  wie  der  vorher-
        <pb n="644" />
        W  596  20

gehende  Absatz  erkennen  lasse,  nur  auf  das  Verfahren
vor  dem  in  „Griechenland"“  und  „Deutschland“  gelegenen
  Gerichten,  nicht  aber  auf  die  Gerichte  in  den

auswärtigen  Sesitungen.  eines  der  Vertragsstaaten.

Ein  Beweis  dafür,  daß  nach  sonstigen  Bestimmungen
die  Gegenseitigkeit  verbürgt  sei,  sei  nicht  erbracht.

 

Roloniakwirtschaftliche  Mitteilungen.

Ständige  Wirtschaftliche  Kommission  der  HKolonlal--verwaltung.


Die  Ständige  Wirtschaftliche  Kommission
der  Kolonialverwaltung  trat  in  ihrer  erweiterten,
vom  Staatssekretär  Dr.  Solf  geschaffenen  Gestalt  am
Montag,  den  23.  Juni,  im  großen  Sitzungssaale  des
Reichs-Kolonialamts  zum  ersten  Male  zusammen.

Es  waren  aus  allen  Teilen  des  Reiches  erschienen
die  Herren:  Franz  v.  Mendelssohn-Berlin,  C.  O.
Langen-München-Gladbach,  Frhr.  S.  A.  v.  Oppenheim-Cöln,
  Christoph  Seiler-Nürnberg,  Ernst
Stephan  Claus-Plaue  i.  Sa.,  E.  Wiede-Chemnitz,
Heinrich  Vögele-Mannheim,  Erich  Fabarius-Bremen,
  Paul  Herz-Berlin,  Dr.  Max  Weigert-Berlin,
  Braetsch-Kattowitz  O.  S.,  Louis  Hoff-Harburg
  (Elbe),  Carl  Ginsberg-Hanan,  Schüller-Bayrenth,
  Rehwoldt-Leipzig,  Otto-Stuttgart,
Sacky  Richart-Mainz,  Ewald  Pferdekämper-Weida,
  August  Schultze-Oldenburg,  Ernst  Amme-Braunschweig,
  Edmund  Schmidt-Altenburg  S.  A.,
Hermann  Eschenburg-Lübeck,  L.  M.  Goldberger=Berlin,
  Heury  Nathan-Berlin,  L.  Pagenstecher-Hamburg,
  Gustav  Pielenz-Heilbronn,  Dr.  Engelbrecht-Obendeich.


Der  Staatssekretär  begrüßte  die  Mitglieder  der
Kommission  mit  einer  Ansprache,  in  der  er  u.  a.  folgendes
  ausführte:

.Es  ist  kein  Zufall,  daß  das  Bedürfnis  nach  Beiräten
  in  keinem  Verwaltungszweig  so  stark  hervortritt
wie  gerade  bei  der  Verwaltung  der  Kolonien.  Hat
doch  die  Zentralverwaltung  eines  Kolonialreiches  mit
verhältnismäßig  geringen  Mitteln  und  kleinem  Apparat
ähnlich  umfangreiche  und  vielgestaltige  Aufgaben  wie
eine  allgemeine  Reichs=  und  Staatsregierung  mit  ihren
zahlreichen  besonderen  Ressorts.  In  allen  Kolonialländern
  finden  wir  deshalb  Beiräte  in  Geschichte  und
Gegenwart.  Auch  die  deutsche  Kolonialverwaltung
hatte  jahrelang  einen  Kolonialrat,  der  im  März  1908
von  meinem  Amtsvorgänger  Dernburg  aufsgelöst
wurde.  Staatssekretär  Dernburg,  der  selbst  aus  dem
praktischen  wirtschaftlichen  Leben  hervorgegangen  war,
mag  das  Bedürfnis  nach  einem  solchen  ständigen  wirtschaftlichen
  Beirat  nicht  so  sehr  empfunden  haben.
Jedenfalls  kam  es  erst  unter  seinem  Nachfolger,  meinem
Amtsvorgänger  v.  Lindequist,  zur  Einsetzung  der
Ständigen  Wirtschaftlichen  Kommission  der  Kolonialverwaltung
  und  zu  ihrer  ersten  Einberufung  im  September
  1911.  Bei  dieser  Tagung  wurde  die  Kreditorganisation
  in  den  deutschen  Schutzgebieten
beraten.

 

Als  ich  mich  nach  meinem  Amtsantritt  vor  die
Frage  stellte,  welche  Angelegenheiten  weiterhin  der
Kommission  zu  unterbreiten  wären,  kam  ich  zu  dem
Ergebnis,  daß  die  Kommission  zwei  sozusagen  organische
  Fehler  habe.  Der  eine  war  die  einseitige  Vertretung
  nur  weniger  Geschäftszweige,  der  andere  die
Nichtberücksichtigung  verschiedener  Bundesstaaten  bei
ihrer  Zusammensetzung.  Juch  die  Landwirtschaft  fehlte
gänzlich.  Nunmehr  sind  die  wichtigsten  Industriezweige,
für  die  unsere  Kolonien  als  Absatzgebiete  oder  als
Bezugsgebiete  von  Rohstoffen  in  Betracht  kommen,
unter  Beteiligung  fast  aller  Bundesstaaten  in  der  Kommission
  vertreten.  In  dieser  neuen  Zusammensetzung
wird  die  Kommission  ihrer  Aufgabe  gewachsen  sein,
nämlich  an  der  Förderung  der  wirtschaftlichen  Beziehungen
  unserer  Kolonien  zum  Mutterlande  mitzuarbeiten.
  Die  Entwicklung  des  Weltmarktes,  die  zunehmende
  Erschwerung  des  Absatzes  nach  fremden
Ländern  durch  handelspolitische  und  andere  Maßnahmen,
  die  Monopolisierung  der  wichtigen  Rohmaterialien
  im  Welthandel  drängen  dazu,  die  deutsche
Kolonialwirtschaft  und  die  deutsche  Volkswirtschaft
  einander  näher  zu  bringen.

Hieran  zu  arbeiten,  das  ist  die  fürnehmste  Aufgabe
  der  Kommission.  Aber  nur  grundlegende  Fragen
wollen  wir  hier  behandeln  und  alle  diejenigen  Themata
ausscheiden,  für  deren  Behandlung  Organisationen  bereits
  bestehen,  wie  z.  B.  das  Kolonial-Wirtschaftliche
Komitee  und  die  Kolonialabteilungen  des  Deutschen
Landwirtschaftsrats  und  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft.


Daß  ich  als  Thema  für  unsere  erste  Sitzung  die
Sanierung  der  Kapitalinvestition  auf  die  Tagesordnung
  gesetzt  habe,  werden  Sie  verstehen.  Bevor
wir  an  die  positive  Förderung  der  wirtschaftlichen  Beziehungen
  mit  unseren  Schutzgebieten  herantreten,
müssen  wir  vor  allem  versuchen,  Mißstände  zu  beseitigen,
  die  auf  diesem  Gebiete  unstreitig  vorhanden
und  die  geeignet  sind,  unsere  ganze  Kolonialwirtschaft
in  Mißkredit  zu  bringen.  Es  wäre  falsch,  wenn  wir
solche  Mißstände  vertuschen  wollten  aus  Furcht  vor  der
Offentlichkeit  und  vor  der  Ausschlachtung  durch  antikolonial
  gesinnte  Politiker.  Die  Verwaltung  muß  ihr
Möglichstes  tun,  diese  Mißstände  zu  beseitigen.  Sie
kann  es  aber  nicht  allein,  denn  wir  dürfen  nicht  verkennen,
  daß  der  Einfluß  der  Verwaltung  auf  dem  gesamten
  Gebiete  der  Privatwirtschaft  beschräukt  ist.  Ich
habe  Ihnen  in  einer  unverbindlichen  Aufzeichnung  die
Mittel  und  Wege  darstellen  lassen,  die  bisber  in  dieser
        <pb n="645" />
        W  597  20

Frage  zur  Erörterung  gekommen  sind.  Indem  ich
damit  die  Sitzung  eröffne,  begrüße  ich  Sie,  namentlich
auch  die  neuernannten  Mitglieder  unter  Ihnen,  und

spreche  Ihnen  für  Ihr  zahlreiches  Erscheinen  meinen

verbindlichsten  Dank  aus.“

Sodann  wurde  in  die  Tagesordnung  eingetreten,
  welche  lautete:  „Maßnahmen  gegen  unsolide
  koloniale  Gründungen.“  Hierzu  lag  ein
schriftliches  Referat  des  wirtschaftlichen  Referenten
im  Reichs-Kolonialamt,  Geheimen  Regierungsrats
Dr.  Zoepfl,  vor,  zu  welchem  namentlich  die  Herren
Hoff,  Pferdekämper,  v.  Oppenheim,  Goldberger,
  Herz,  Nathan,  v.  Mendelssohn,  Engelbrecht,
  Schultze,  Braetsch,  Weigert,  Schüller,
Amme,  Langen  und  Pagenstecher  das  Wort  ergriffen.
  Nach  mehrstündiger  Beratung  und  lebhafter
Debatte  konnte  der  Staatssekretär  als  Vorsitzender  feststellen,
  daß  eine  in  dem  Referat  vorgeschlagene  halbamtliche
  Zentralstelle  für  die  Prüfung  des  Gründungsherganges
  von  Kolonialgcsellschaften  und  für
Auskunfterteilung  seitens  der  Versammlung  einstimmig
als  zweckmäßig  und  notwendig  anerkannt  sei.  Aus  der
Debatte  heraus  ergab  sich  aber,  daß  außerdem  auch
noch  durch  Auderung  der  Praxis  an  den  Bärsenzulassungsstellen
  manches  erreicht  werden  könnte,  um
die  unsoliden  Gründungen,  wenn  auch  nicht  direkt  in
ihrer  Entstehung,  so  doch  indirekt  zu  erschweren.

Zur  weiteren  Förderung  sowohl  der  genannten
Zentralstelle  wie  auch  zur  Herbeiführung  einer  erleichterten
  Zulassung  kolonialer  Wertpapiere  an  der
Börse  wurden  zwei  Kommissionen  gebildet,  und
zwar:  für  die  erstere  Aufgabe  von  den  Mitgliedern
der  Ständigen  Wirtschaftlichen  Kommission  die  Herren:
Seiler,  Hoff,  Supf,  Herz,  hierzu  von  außerhalb
die  Herren:  Dr.  Mosler-Berlin,  Warnholtz-Charlottenburg,
  Hupfeld-Berlin  und  Bohlen-Hamburg.
Für  die  andere  Kommission,  die  zugleich  auch  die  Prüfung
  eines  Normalstatuts  für  deutsche  Kolonialgesellschaften
  übernehmen  soll,  wurden  von  der  Ständigen
Wirtschaftlichen  Kommission  die  Herren:  v.  Mendelssohn,
  Herz.  Salomonsohn,  Nathan,  Goldberger,
  Weigert,  ferner  der  Vorsitzende  der  Berliner
Börsenzulassungsstelle,  Geheimer  Kommerzienrat  Kopetzky,
  unter  Hinzuziehung  des  Staatskommissars  bei
der  Berliner  Börse,  Geheimen  Oberregierungsrates
Dr.  Goeppert,  gewählt.

Nach  Schluß  der  Tagung  vereinigten  sich  die  Mitglieder
  der  Kommission  beim  Staatssekretär  Dr.  Solf
zu  einem  zwanglosen  Abend,  an  dem  auch  der  Herr
Reichskanzler  teilnahm.

 

Deutsch-Ostafrihanische  Gesellschaft.“)

Die  schnelle  Entwicklung  Deutsch-Ostafrikas
und  die  damit  verbundene  bedeutende  Ausdehnung
unserer  Geschäfte  bedingte  eine  größere  Festlegung

*r  Aus  2  dem  Geschäftsbericht  über  das  Jahr  1912.

 

 

unserer  Kapitalien.  Der  Saldo  bei  unserer  Generalvertretung
  in  Daressalam  hat  hierdurch  eine  Erhöhung
von  1  921  000  /  (auf  7,3  Millionen  Mark)  gegen  das
Vorjahr  erfahren.  Da  wir  auch  für  die  Zukunft
ünstige  Verhältuiste  erhosfen:  und  weitere  Mittel  nötig
aben,  so  t  der  Verwaltungsrat  beschlossen,  das
Kapital  ungat.  Gesellschaft  2  Millionen  auf
10  Millionen  zu  erhöhen.  Das  uns  nabestehende
Bankenkonsortium  hat  den  Betrag  fest  übernommen
und  wird  die  neuen  Anteile  den  Gesellschaftern  im
Verhältnis  von  1000.,  neue  Anteile  auf  4000  ¼,  alte
Anteile  zum  Kurse  von  145  v.  H.  anbieten.  Die  neuen
Anteile  sind  vom  1.  Juli  1918  an  dividendenberechtigt.

*  *
*

I.  Handelsbericht.

Das  Ergebnis  des  Fabres  1912  kann  als  günstig
bezeichnet  werden.  Der  Abschluß  unserer  Generalvertretung
  in  -  Hstafrika  ergab  einen  Gewinn
von  urch  die  Entwicklung  des  Hinterlandes
  44  des  Drch  die  sind  im  Innern  neue
Arbeitsgebiete  für  uns  entstanden,  wodurch  die  Festlegung
  weiterer  Kapitalien  erforderlich  wurde.

Unsere  Niederlassung  in  Songea  zogen  wir  wieder
ein,  da  sie  sich  als  unrentabel  erwies.  Die  Auflösung
konnte  due  Perlust  geschehen.

Niederlassungen  auf  Madagaskar  haben
recht  zusriedenftellend  gearbeitet.  Leider  berührte  im
November  ein  schwerer  Zyklon  unsere  Niederlassung
Nossibé,  wodurch  unsere  Gebäude  und  Leichterfahrzeuge
  stark  beschädigt  wurden.  Inzwischen  sind  die
Gebäude  wiederhergestellt.

n  Unternehmungen,  an  denen

wir  stärker  beteiligt  sind,  gab  die  Handelsbank  für
Ostakrita  für  das  Jahr  1912  eine  erste  Dividende
von  5  v.  H.  Die  Deutsch-Ostafrikanische  Bank
verteilt  6½  v.  H.,  die  Ostafrika-Kompagnie  15  v.  H.
und  die  Pflanzung  Ngomeni  8  .  H.  auf  die  Stammund
  10  v.  H.  auf  die  Vorzugsanteile.  Die  Dividenden
für  1912  aus  fremden  Beteiligungen  kommen  bei  uns
erst  im  Jahre  1918  zur  Verrechnung.

Neubeteiligungen  in  erhherem.  Umfange  kamen  für
das  Lerichtsahr.  nicht  in  Bet
Auf  unsere  Beteiligung  bei  gut  Société  Commerciale
  Be  Allemande  du  Congo  leisteten  wir  die
erste  Einzahlung.

Wir  erwarben  von  der  Ostafrikanischen  Gesellschaft
„Südküste“"  deren  Sisalpflanzung  hinter  Lindi  zur
U#ermung  der  Bestände.

in  Hinterland  von  Daressalam  besaßen  wir  eine
Konzession  auf  Gewinnung  von  wildem  Kautschuk,
die  wir  als  unrentabel  aufgaben.  Im  Anschluß  an
diese  Konzession  legten  wir,  um  rationeller  arbeiten  zu
können,  in  der  Nähe  des  Konzessionsgebiets  eine
Kautschulpflanzung  „Milesse“  an,  die  bisher  dem
Betriebe  unserer  Niederlassung  Daressalam  angegliedert
war.  Wir  haben  nunmehr  diese  Pflanzung  Mitesse
in  unsere  Berliner  Bilanz  übernommen.  Da  die
Preise  für  Kautschuk  in  der  letzten  WBeit  sehr  stark  gefallen
  sind,  so  hielten  wir  eine  Abschreibung  auf  diese
Pflanzung  auf  alle  Fälle  für  empfehlenswert,  so  daß
die  Pflanzung  nunmehr  mit  100  000  .1¼  zu  Buch  steht.

II.  Pflanzungen.

Die  Arbeiterverhältnisse  sind  fortgesetzt  sehr
schwierig,  das  Steigen  der  Löhne  und  vor  allem  die
Kosten  der  Anwerbung  von  Leuten  aus  enstfernt
gelegenen  Gebieten  verschlingen  goals  #Lummen.  Nach
wie  vor  sind  wir  ernstlich  bemüht,  in  Gemeinschaft  mit

den  übrigen  Interessenten  eine  Besserung  in  den  Arbeiterverhältnissen
  zu  schaffen.
        <pb n="646" />
        W  598  20

Der  Hanfmarkt  erfuhr  im  August  letzten  Jahres,
nachdem  vorher  recht  niedrige  Preise  vorgeherrscht
hatten,  eine  erfreuliche  Steigerung.  Wenn  wir  auch
im  Geschäftsjahr  noch  nicht  voll  von  dieser  Besserung
profitieren  konnten,  da  zunächst  noch  Lieferungskontrakte
  zu  erfüllen  waren,  so  ergaben  unsere  Sisalpflanzungen
  Kikogwe  und  Muoa  doch  sehr  erfreuliche
  Resultate.

Pflanzung  Derema.

Infolge  des  starken  Regens  in  der  Blütezeit,  blieb
die  Ernte  gegen  das  *  beträchtlich  zurück.
wurden  758  Sack  à  und  Kaffee  i  Hülsen  geerntet.
  Diese  kleine  8  konnte  die  Unkosten  nicht
decken,  die  Pflanzung  schließt  daher  leider  mit  einem
Verlust  von  30  588.44  Da  die  Kaffeekultur  sich
in  Derema  schwer  Fschb.  kann,  haben  wir  eine
weitere  Rückstellung  auf  Erneuerungskonto  von

vorgenommen.  An  Kaffeebäumen  sind  rund
380  0oß  Stück  vorhanden.  Für  den  Kaffee  erlösten
wir  35  x.  Die  neue  Blüte  ist  gut  gewesen,  so
daß  u  tlaufenden  Jahre  auf  eine  größere  Ernte  zu

hoffe

*  Bestand  an  Kautschukbäumen  beziffert  sich
auf  rund  40,000  Stück.  Da  die  Bäume  wegen  der
hohen  Lage  nicht  gut  gedeihen,  sehen  wir  von  weiteren
Neuanpflanzungen  ab  und  werden  die  Kultur  aufgeben,
sobald  die  vorhandenen  Bestände  keinen  Ertrag  mehr
liefern.  Zur  Abrechnung  glangten  358  kg  Kautschuk
mit  einem  Nettoerlös  von

Pflanzung  n-*

Diese  Pflanzung  hat  sich  gut  entwickelt.  Wir
haben  einen  Bestand  von  rund  äumen,  von
denen  150  000  Stück  jetzt  zapfreif  sind.  Die  Ernte  hob
sich  auf  19153  ka  mit  einem  Nettoerlös  von  149513  1/4
was  einen  Durchschnittspreis  von  3,90  %  pro  ½  kg
ergibt.  Auch  in  diesem  Geschäftsjahr  ist  nur  die  Ernte
von  11  Monaten,  und  zwar  diesmal  Dezember  bis
Oktober,  zur  Verrechnung  gekommen,  die  Ernte  der
Monate  November  und  Dezember  wird  im  neuen
Jahre  verrechnet.  Von  jetzt  an  wird  der  Ertrag  von

12  Monaten  zur  Vereinnahmum  kommen.  Der  ereinlin
  Überschuß  von  37718  .K  gestattet,  dem  Erneuerungskonto
  25  000  .K  zuzuführen.

Wir  halten  die  größte  Vorsicht  bei  der  Neuanlage
und  Deweruung,  von  Kautschukpflangungen  für  nötig,
da  der  Preis  für  dieses  Produk  en  letzten  Monaten
  weiter  stark  gefallen  ist.  di  immer  größer
werdenden  Zufuhren  von  Plantagen-Kautschuk  aus
Ceylon  und  dem  Malay-Archipel  lassen  an  bessere
Preise  für  die  Zukunft  nicht  glauben.  Die  ausgepflanzten
  Kautschukbäume  entwickeln  sich  gut.

Um  nicht  auf  Kautschuk  allein  außeweesen  zu  sein,
haben  wir  einen  Versuch  mit  der  Olpalme  gemacht
und  wollen  zunächst  50  ha  damit  bepflanzen.  Das
Land  am  Sigilauf  erscheint  geeignet  für  die  Kultur
dieser  Palmen;  ob  sich  solche  für  Sitnfrika  lohnen  wird,
kann  scch  erst  in  späteren  Jahren  3  eigen

ee  Kapokbäume  haben  sich  #u  entwickelt.

Sennullche  Kulturen  auf  Longuza  bedecken  ein
Areal  von  265  ha.

Pflanzung  Muoa.

Palmen.  Durch  Sturmschaden,  dem  3000  Palmen

zum  eer  fielen,  verringerte  sich  der  Bestand  auf

142  000  Stück.  Von  diesen  sind  60  000  tragend.  Die
11  Trockenheit  im  Jahre  1912,  die  die  neu  tragenden
  Palmen  ihre  Früchte  halbreif  abwerfen  ließ,  verhinderte
  eine  Zunahme  von  tragenden  Palmen.  Der
Regenfall  war  besonders  gering  und  betrug  knapp
1000  mm,  während,  um  gute  Ernten  für  Palmen  zu

 

 

 

erzielen,  mindestens  1200  mm  Regen  nötig  sind.  Aus
vorstehenden  Gründen  konnten  deshalb  nur  000
Nüsse  geerntet  werden,  was  gegen  das  Vorsehr  einen
Ausfall  von  360  000  Stück  be  eutet.  Für  die  640  000
Nüsse  erlösten  wir  20  800  Rup.,  einem  Durchschntttspreise
  von  32½/  Rup.  pro  1000  Nüsse  entsprechend.
Sisalhanf.  Wir  brachten  897  Tonnen  Hanf  zur
Abrechnung  mit  einem  Reinerlös  von  357  723  4.
Dieser  Ertrag  ergibt  einen  Durchschnittspreis  von
netto  398,50  ¼  pro  Tonne  gegenüber  370  .4  im  Vorjahre.
  Der  Überschuß  beläuft  sich  auf  127  994.4¾.  mit
dem  wir  in  Anbetracht  der  gestiegenen  Löhne  zufrieden
sein  können.  Wir  führen  dem  Erneuerungskonto
wiederum  50  000  !  zu.  An  Stelle  abgeernteter
Pflanzen  wurden  300  000  Agaven  neu  bepflanzt.  Der
Bestand  ist  unverändert  rund  2200  000,  von  denen
1  Million  schnittreif  ist.  Fast  die  Hälfte  der  Pflanzen
steht  unter  den  Palmen.  Hierdurch  wird  der  Ernteertrag
  ungünstig  beeinflußt,  #½  daß  wir  auch  für  das
Jahr  1918  auf  nicht  mehr  als  900  Tonnen  rechnen.
Die  ulbdisn,  Pflanzen  stehen  sämtich  auf  palmenfreiem
Boden.  Der  Gesamtbestand  der  Pflanzung  ist  gut.

Pflanzung  Kikogwe.

Das  vorgesehene  Onantum  Hanf  für  das  Berichtsjahr
  konnte  mit  1511  Tonnen  erreicht  werden  mit
einem  Erlös  von  629  731.#,  einem  Durchschnittserlöse
von  netto  416,75  #¾  pro  Tonne  Hegenber  370  1K  im
Vorjahre  gleichkommend.  Für  die  Einrichtung  einer
neuen  Fabrik  und  Anschaffung  einer  Corona=  Entfaserungsmaschine
  wurden  60  000  /4  verausgabt.  Die
Pflanzung  ergab  den  Überschuß  von  —2  e  Der
Bestand  an  Agaven  beläuft  sich  auf  rund  3  120  000
Stück,  von  denen  2  495  500  schnittreif  sind.  Von  diesen
letzteren  stehen  750  000  Stück  auf  alten  Feldern,  die
nur  noch  abgeerntet  werden  und  als  wilde  Kultur  zu
bezeichnen  sind.  Da  die  jüngste  Abteilung  „Langoni“
jetzt  in  Vollertrag  kommt,  dürsen  wir  für  0S  laufende

eine  Ernte  von  1800  Tonnen  rechnen.  Im
anzen  sind  1887  ha  boer  Kultur.  i  den  drei  Fariken
  dieser  Pflanzung  sind  4)  Corona-Entfaserungsmaschinen

  in  Betrieb.  Die  Pflanzung  steht  gut,  und
besonders  die  Abteilung  Langoni  verspricht  günstige
Resultate  für  die  nächsten  Jahre.

 

Pflanzung  Kange.

Diese  Pflanzung  hat  aus  verschiedenen  Gründen
leider  einen  Verlust  ergeben.

Anstatt  der  vorgesehenen  370  Tonnen  Hanuf
konnten  nur  219  Tonnen  mit  einem  Nettoerlös  von
87  161  .  X  zur  Verrechnung  kommen.  Die  Pflanzung
erzielte  einen  Durchschnittspreis  von  netto  398,25  *
pro  Tonne  gegenüber  377.4  im  Vorjahre.  Durch  d
Ausglühen  eines  Kessels  wurde  die  Fabrik  im  7
zwei  Monate  still  gelegt.  und  später  konnte  der  Betrieb
wegen  der  schlechten  Alissserhälenisse  nicht  voll  aufgenommen
  werden.  Die  Witterung  war  sehr  trocken:
die  große  sowie  die  kleine  Regenzeit  fielen  fast  vollkommen
  aus,  so  daß  die  Brunnen  im  Herbst  versiegten.
Durch  die  Trockenheit  ist  die  Blattbildung  bei  den
Sisalpflanzen  auch  sehr  zurückgeblieben.  Um  in  der
Zukunft  genügend  Wasser  zu  haben,  bauen  wir  eine
Wasserleitung  an  den  nahegelegenen  Kulumuzi-Fluß.
z  Pflanzen  sind  rund  1  276  000  vorhanden,  von  denen

schnittreif  sid.  Der  Bestand  hat  sich  verr“#
  da  rund  99  000  Pflanzen  völlig  abgeerntet
wurden  und  infolge  Arbeitermangels  nur  26  000  Agaven
neu  ausgepflanzt  werden  konnten.

Von  der  „Kautschukpflanzung  mußten  wir  rund
18.000  alte  Bäume,  die  durch  Windbruch  gestürzt  waren,
abschreiben.  An  den  jüngeren  Kautschukpflanzungen
        <pb n="647" />
        599  20

wurde  durch  Affen  allerlei  Schaden  angerichtet.  Die
neue  Aussaat  ist  durch  die  trockene  Witterung  gänzlich
seblgeschlagen.  Der  Bestand  beläuft  sich  auf  rund
111  400  Bäume,  von  denen  71  400  zapfreif  sind.  Der

Kautschuk  dieser  Glanzung  ist  sehr  gut,  es  kamen  im
Berichtsjahr  8  Verrechnung  mit  einem  Reinerlös
  von  66  355  56  einern  Tetto-Burchschnitispreise
von  836.  pro“  ½  kg  entsprechen

Im  Berichtsjahr  wurden  auf  525  ha  8400  Kapok.=bäume
  auscepflakcht  die  sich  so  weit  gut  entwickeln.

Der  Verlust  der  Pflanzung  beläuft  sich  auf  21204.,
doch  dürfen  wir  annehmen,  daß  im  neuen  Jahre  ein
angemessener  Verdienst  trotz  der  Kosten  für  die  neue
Anlage  der  Wasserleitung  erzielt  wird.

 

Pflanzung  Mikesse.
Die  ersten  165  ha  wurden  in  der  Regenzeit  1910/11
mit  102  000  Bäumen  bepflanzt.  In  den  Jahren  1911
und  1912  kamen  146  000  Bäume  hinzu,  so  daß  die
Pflanzung  248  000  Kautschukbäume  aufweist.  Der
Boden  ist  für  Kautschuk  sehr  geeignet,  die  Bäume

99255  .

tragen  wir  zu  verwenden:

A,  zum

 

 

ordern,

 

 

wãhrend

chuldete.

1

nividende  =

haben  sich  gut  entwickelt,  und  mit  der  Ernte  wird  im
laufenden  Jahre  bereits  begonnen  werden  können.
Infolge  der  ungünstigen  Marktlage  für  Kautschuk
haben  wir  von  weiteren  Neupflanzungen  abgesehen,
dagegen  sind  25  ha  mit  Kapok  bepflanzt  worden.

Von  dem  Reingewinn  von  1  106  083  ¼¼¾  beanzur
  ordentlichen  Rücklage
Delkrederekonto  100  000  K,  zum
Penlions  und  Unterstützungsfonds  der  Angestellten
2t4  Al.  Apinnantein  des  Aufsichtsrats  —s  #¾
(i.  V  ß

a  s  Vortrag  8  Rechnung  121  498  A  leh
Nach  der  Bilanz  vom  31.  Dezember  1912  besaß
die  Gesellschaft  an  Kasse  und  Bankguthaben  zusammen
212  245  und  an  mündelsicheren  Effekten  (nach  Abchreibung
  von  33  091  /%)  1573  575  /.  Von  diversen
Debitoren  hatte  die  Gesellschaft  2  427  642  4  zu

sie  an  Kreditoren  3  191  366  “4

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Kakao-Ausfuhr  Brasiliens  1912.

 

Menge  in  1000  kg

Wert  in  1000  Papier-Milreis")

 

  
 

 

Verschiffungshäfen:  1910  1911  1912  1910  1911  1912
Maniis  ...  162  42  102  106  29  78
Itacoatinaa  631  73  571“)  409  51  437
Obiggass  231  145  57  —  111
Para.  g  22722  2566  1  856““.)  1  860  1765  1421
Maranohhhon  7  9  8  5  6  6
Fortaleza  .  1  2  3  1  1  2
Pernambuco  21  39  17  18  25  11
Maceio  ........  —  —  1  —  0
Bah  25377  82261  27  782  18  125  22  788  20  895
Victoina  2  2  1  2  1
Rio.  ..  3  —  —  4

Zusammen  .  .  209157  34  994  80  492  20  679  24  667  22  966

.  -  ·  Menge  in  1000  kg  Wert  in  1000  Papier-Milreis")
Bestimmungsländer:  1910  1911  1912  1910  1911  1012
7  758  9925  6498  5  647  6994  4929

928.  918  919  652  670  698

651  327  591  460  231  427

190  48  71  144  36  54

10  11  8  7  6

..........  165  222  99  122  156  73
Staaten  von  Amerika  44197  7849  7  145  3  140  5572  5345
T7951  6341  5  010  5  5414  4426  3  771
5577  6577  9  027  8  948  4666  6831

1  076  2258  837  766  1  548  620

215  372  132  152  259  97

—  24  12  —  16  9

0  21  54  40  15  39

......  79  101  89  57  70  67

Zusammen  29  157  4994  30  492  20  679  24  667  22966

 

*)  1  Papier-Milreis  =  etwa  1.87.4.

*“)  Die  Abweichungen  gegen  die  Angaben  im  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  487,  lassen  sich  hier  nicht  aufklären.
        <pb n="648" />
        W  600  2O

Der  Cissaboner  Kahaomarkt  im  ODal  1913.-)

Der  Kakaomarkt  ist  in  Lissabon  im  Mai  sehr  ruhig
gewesen.  Die  Zufuhren  waren  i  größten  Teil  schon
vor  Ankunft  verkauft.  Da  die  Käufer  im  Ausland  sich
zurückhalten,  die  Pflanzer  aber,  deren  Vorräte  sehr
gering  sind,  von  ihrer  Forderung  von  5000  Reis  nicht
0bgeheen.  so  ist  das  Geschäft  zum  Stillstand  gekommen.

Im  Mai  1913  (und  1912)  betrug  die  Zufuhr
87  615  (32  715),  die  Zussür  1260“  *  73)  und  der
Vorrat  am  31.  Mai  58  655  (98  4

(Bericht  des  Kaiserl.  8  in  Lissabon.)

 

Stand  der  Baumwollfelder  Agvptens  im  Mai  1913.*)

Unterägypten.  Abgesehen  von  einigen  kalten
Tagen  und  Nächten  war  die  Witterung  während  des
Monats  Mai  für  die  jungen  Pflanzen  im  allgemeinen
günstig.  Obgleich  die  Saaten  im  Vergleich  zum  Vorlahre
  etwas  zurück  sind,  ist  der  Stand  der  Pflanzen
doch  gut.  Die  Bewässerung  ist  andauernd  ausreichend.
Was  das  Ungeziefer  betrifft,  so  ist  von  einigen  Stellen
das  Vorkommen  von  Wurmeiern  berichtet  worden,  bis
jetzt  ist  indessen  noch  kein  Schaden  angerichtet.

Oberägypten  und  Fayoum.  Die  Temperatur
war  im  Mai  günstig.  Die  jungen  Pflanzen  stehen  gut
und  entwickeln  sich  normal.  Die  Bewässerung  war  im
allgemeinen  ausreichend.  Auftreten  von  Würmern  ist
nicht  gemeldet  worden.

(Bericht  der  Alexandria  General  Produce  Asscciation.)

Baumwollkultur  in  Japan.

In  den  Jahren  1908  bis  1912  führte  Japan
Rohbaumwolle  in  folgenden  Mengen  und  Werten
ein:  16006,  3314  Pikul  7  im  Werte  von  90256  000  Den,
1909:  3  985  000  Pikul  im  Werte  von  108  308  000  en,
1910:  41  953  000  Pikul  im  Werte  von  159  222  000  Den,
1911:  4  133  000  Pikul  im  Berte  von  146  783  000  den,
1912:  6077000  Pilul  im  Werte  von  200  024.000  Den.

Der  Wert  der  Baumwolleinfuhr  awacht  1912  etwa
82  v.  H.  der  Gesamteinfuhr  Japans

Die  Erzeugung  von.  e  onlteen  belief  sich
im  Jahre  1909  auf  5  000  dz;  neuere  Statistiken
über  die  seitdem  gldd  noch  bedeutend  gestiegene
Produktion  sind  nicht  veröffentlicht.  Bei  der  Vervollkommnung
  des  inländischen  Garns  hat  die  Einfuhr
aus  dem  Ausland  auf  diesem  Gebiete  fast  völlig  aufgehört


Die  Ausfuhr  von  Baumwollgütern  war  in
den  krgien  fünf  Jahren  folgende:

Baumwollgarn  Baoumwoll=  Baumwoll=Jahr
  Menge  Wert  b  urge

1000  Kina)  1000  pen  1000  Den  1000  Hen
1908  50  353  20  724  14  611  3300
1900.  77663  81  656  17  673  3900
1910  101  167  45  347  20  463  6200
1911  78  654  40  213  19  680  5800
1912  106  169  53  681  25  761  6200

Baumwollgüter  machten  1912  etwa  16  v.  H.  der
gesamten  Ausfuhr  Japans  aus.  Daneben  deckt  Japan
jetzt  seinen  eigenen,  sehr  bedentenden  Bedarf  an  Baum-*)

  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1913.  S.  487.
*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  487.
n  1  Pikul  =  60,5  kg.

0  1  Den  —  2,10  .
5  1  Kin  =  0),6  kg.

 

wollwaren  fast  ganz  durch  die  inländische  Produktion;
die  Einfuhr  auf  diesem  Gebiete  betrug  im  vergangenen
Jahre  nicht

Die  worhtehönden  Ziffern  veranschaulichen  die  bedeutende
  Rolle,  die  Baumwolle  im  japanischen  Wirtschaftsleben
  spielt.  Besonders  die  Einfuhr  von  Rohbaumwolle
  entzieht  dem  Lande  jährlich  gewaltige
Summen,  die  durch  die  Ausfuhr  von  Nobseide  und
Sribemworen  keineswegs  voll  wieder  einkomm  ie
apanische  Negierung  ist  deshalb  bestrebt,  weniestens
Hinen  Teil  der  für  die  benötigte  Baumwolle  auszugebenden
  Summen  dem  Lande  durch  Hebung  der  inländischen
  Baumwollerzeugung  zu  erhalten.

In  Altjapan  wird  zwar  auch  Baumwolle  angebaut,
  die  Produktion  geht  aber,  weil  nicht  lohnend,
ständi  -  zurück,  wie  folgende  Ziffern  für  die  Jahre  1905
big  05  zeigen  Erzeugung  von  Baumwolle  in  #e

19%  2  000  Kw  .
*  ue  000

venbe:,  aisesnts  Kwan,  1909:
977  000  Kwan.

Im  Jahre  1909  wurde  demnach  der  Bedarf  Japans
an  Baumwolle  nur  zu  1,5  v.  H.  durch  inländische  Produktion,
  zu  98,5  v.  H.  durch  Einfuhr  gedeckt.  Die  japanische
  Baumwolle  ist  überdies  wegen  der  Unregelmähigkeit
  des  Produnts  nur  für  die  Hausweberei  geeignet,

  für  die  Ver  sorgung  der  großen  mechanischen
Spinnereien  lommt  sie  nicht  in  Fra
ie  Blicke  der  japanischen  Nesonn  richteten  sich
also  auf  „Neujapan“  und  fanden  hier  in  Korea
und  Formosa  klimatische  und  Bodenverhältnisse,  die
zu  einem  Versuch  einluden.  Die  Experimente  befinden
sich  allerdings  zum  Teil  noch  im  allerersten  Anfangsstadium
  und  lassen  kaum  einen  Schluß  auf  das  endgültige
  Ergebnis  zu.

Korea.  Nach  dem  vom  japanischen  Generalgouvernement
  herausgegebenen  Jahresbericht  über
„Reforms  and  Progress  in  Korea“  hat  sich  Zenlado,
die  südlichste  Provinz  Koreas,  für  die  Kultur  als  am
geeignetsten  wigen  und  hier  wurden  die  Versuche,

esonders  nach  der  Annexion,  unter  der  Leitung  der

lansbwirschafilichon  Versuchsstation  Suigen  konzentriert.
  Nachdem  sich  gezeigt  hatte,  daß  die  amerikanische
  „.upland--Baumwolle  die  besten  Ergebnisse
zeitigte,  wurde  der  Aubau  auf  diese  Abart  beschränkt
und  davon  im  Jahre  1910  gegen  230000  Kin  Samen
verteilt.  22  Musterkulturen  sind  an  Jorgfältig  ausP
gewählten  Plätzen  angelegt  worden.  Die  Entwicklung
des  Unternehmens  in  den  letzten  Jahren  bis  1910
veranschaulicht  fofgende  Tabelle:  –—

 

 

er  Gewonnene  600
Jahr  Andich  ien  Baumwolle  be  Shtemn
Kin  Personen
1906  #r71  *  25  000  3
18907...  66.2  77074  921
1908  196.9  141  266  4475
1900  412.0  450  160  8336
19105).  1  123,0  342  20  987
Formosa.  In  Formosa  sind  die  Experimente  noch

nicht  einmal  so  weit  gediehen  wie  in  Korea.  Dort  hat
eine  aus  den  pinnereiunternehmern  Altjapans  zusammengesetzte
  Genossenschaft  in  der  Präfeltur  Tainan
ein  Areal  von  415  ko  5)  Flächeninhalt  von  der  Regierung
  in  Pacht  erhalten,  um  Anpflanzungsversuche
vornehmlich  mit  amerikanischer,  daneben  aber  auch  mit
indischer  Baumwolle  vorzunehmen.  Es  ist  ihr  angeblich
  gelungen,  die  chinesische  Ackerbaubevölkerung  für

 

 

 

?D  1  Kwan  =  3,75  k

Der  Japan  rchiele-  vom  8.  Avril  d.  Is.
gibt  für.  1911  und  1912  an:  2700  bzw.  6500  ha.
1  ko  =  0,96  ha.
        <pb n="649" />
        601  2O

die  Kulturen  zu  interessieren.  Auch  verschiedene  Zuckerfabriken,
  die  landwirtschaftliche  Versuchsstationen  unterhalten,
  haben  auf  Anregung  der  Regierung  versuchsweise
  Launewolplantay  angelegt.  Über  das  Ergebnis
  verlautet,  daß  1  Hektar  etwa  18,5  dz  Rohbaumwolle
  liefert,  aus  denen  sich  etwa  6  dz  entkernte  Baumwolle
  im  Werte  von  850  wen  herstellen  llasten  sollen.
Die  amerikanische  Baumwolle  soll  im  letzten  Jahre
durch  Taifune  fast  verichtet  worden  sein.  znd.  da  diese
Stürme  Formosa  jeden  Sommer  2  bis  3  mal  heimzusuchen
  pflegen,  so  bürfte  man  *  Baumwollkultar  auf
der  Insel  eine  schlechte  Prognose  zu  stellen  berechtigt
sein,  zumal  dort  auch  die  Gefahr  des  Insektenfraßes
roß  ist.

9  Ach  Vorstehendem  dürften  auch  im  günstigsten
Falle  Jchrzehnte  vergehen,  bis  die  inländische  Produktion
  sich  bei  der  Versorgung  des  japanischen  Baumwollmarkts
  fühlbar  macht.

(Bericht  des  Kaherrl.  Konsulats  in  Nagasaki.)

 

Angola.

Verbot  des  Verkaufs  von  Weingeist,  Branntwein
  und  ähulichen  Getränken  an  eingeborene
dliche  Arb

Nach  einer  ahen  des  Gsieralgonverneurs
ist  der  Verkauf  von  Weingeist,  Branntwein  oder  von
irgendwelchen  destillierten  weingeisthaltigen  Cekränken
an  Arbeiter  landwirtschaftlicher  Betriebe  in  Verkaufsläden
  oder  Gebäuden,  die  den  Besitzern  dieser  Güter
gehören,  oder,  sofern  sie  den  betreffenden  Besitzern
nicht  gehören,  im  Bezirke  ihrer  Besitzungen  oder  in
einem  Umkreis  von  weniger  als  3  km  gelegen  sind,
verboten.

(Boletim  Olicial  da  Provincia  de  Angola.)

Begünstigung  von  Unternehmungen  für  die
autschukgewinnung.

Der  Ghenantchunr  hat  zur  Hebung  der
Kautschukausbeutung  gegenüber  der  primitiven  Gewinnung
  des  Kautschuks  durch  die  Eingeborenen  sowie
zur  Heranziehung  des  europäischen  Unternehmertums
verordnet,  daß  Gesellschaften,  die  sich  in  der  Provinz
oder  außerhalb  derselben  zur  Gewinnung  und  Bereitung
  von  Kautschuk  unter  Verwendung  von  Maschinen
  bilden  —  Wr  der  Kautschuk  von  in  diesen
Gebieten  wachsenden  #flenngen  mrd  Lianen  (da
racha  das  ervas  e  das  lianas)  gewonnen  wird  —,  bewilligt
  werden  sollen:

a)  ein  Landgebiet,  das  nicht  größer  als  10  000
Hektar  ist

b)  zu  vier  solcher  Gebiete,  jedes  nicht  größer
als  10  000  Hektar.  sobald  diese  Gesellschaften  dartun,
daß  sie  in  dem  gemäß  Absatz  a  bewilligten  ersten  Gebiete
  die  Maschinen  eingerichtet  haben  und  daß  sie
Kautschuk  erzeugen  und  ausführen,  der  weniger  als
6  v.  H.  Unreinigkeiten  enthält,  worin  jedoch  Feuchtigkeit
  und  Harz  nicht  inbegriffen  sind;

c)  Befreiung  vom  Einfuhrzolle  für  die  eingeführten
Maschinen,  die  zur  Extraktion  und  Bereitung  des
Kauesshene  bestimmt  sind  und  innerhalb  des  bewilligten
Gebiets  aufgestellt  werden  sollen.  enda.)

Regelung  der  Einfuhr  von  vergälltem  und
zu  pharmazentischen  Zwecken  bestimmtem
Weingeist.

Der  Generalgouverneur  hat  unter  Bezugnahme
auf  die  Verordnung  vom  27.  Mai  1911*)  und  mit

)  al.  „D.  Kol.  Bl.·  1812.

 

S.  177  f.

 

Rücksicht  darauf,  daß  sich  die  bisher  für  Angola  geltenden
  Bestimmungen  der  im  Bezirke  von  Lourengo
Marques  gültigen  Verordnung  vom  10.  Oktober  1902
als  nicht  ausreichend  erwiesen  haben,  unter  dem
26.  März  19138  neue  Bestimmungen  für  die  Einfuhr
von  vergälltem  und  von  zu  pharmazeutischen  Zwecken
bestin  ztem  Alkohol  erlassen.
anach  sind  Anträge  auf  Erlaubnis  r  Einfuhr

von  Danachw  der  zum  Gebrauch  und  zur  Verwendung
als  Keilmittel  bestimmt  ist,  an  die  Lberverwoliunge
behörde  zu  richten,  der  die  Erteilung  der  Erlaubnis
zusteht.  .  piere  können  nur  der  Generalgouverneur
und  die  Distriktsgouverneure  erteilen.
Die  Erlaubnisscheine  gelten  für  die  Person.  sind
nicht  ähbertragar  und  gelten  nur  für  ein  Ja

Für  die  Einfuhr  des  vergällten  *  finden
die  gleichene  „Bestimmungen  Anwen

Na  r  Vorschrift  für  die  Vertäuung.  welcher
der  zur  Einfor  bestimmte  vergällte  Branntwein  unterliegt,
  find  zu  verwenden  auf  1007  Weingeist  von  mehr
36  683  „Bemtesimalgrod,  bei  einer  Temperatur  von
15  Zenti
Gewöl  klre  Methylen  Glettlene  retar)



 

 

gulam  27
Schwerbenzin  (benzina  pesada  da  12
lha)  ...
Berggrun  (verde  malaquite)  2  Dezigramm.
(Ebenda.)

Südafrikanische  Union.

Aufhebung  der  Einfuhrbeschränkungen  für
Pferde  aus  Deutsch-Südwestafrika.

Die  Bekanntmachung  Nr.  146  vom  8.  August  192
ist  durch  Verordnung  des  Generalgouverneurs,  Nr.  35
vom  13.  Februar  1918,  dahin  abgeändert  worden,  daß
mit  dem  gleichen  Tage  Pferde  —  auch  wenn  sie  zu
einem  anderen  Zwecke  als  dem  des  Frachtverkehrs  über
die  Grenze  verwendet  werden  —  aus  Deutsch-Südwestafrika
  in  das  Gebiet  der  Südafrikanischen  Union  eingeführt
  werden  dürfen.  Die  Einfuhr  ist  aber  nur  zu--
  wenn  der  oberste  Veterinärbeamte  der  Union
die  Erlaubnis  dazu  erteilt,  und  wenn  die  Pferde  von
einem  Zeugnis  begleitet  sind,  worin  ein  von  dem
obersten  Veterinärbeamten  anerkannter  Tierarzt  bescheinigt,
  daß  sie  die  Malleinprobe  bestanden  haben
und  frei  von  öffentlich  bekannt  gegebenen  ansteckenden
Krankheiten  sind.

(The  Union  of  South  Africa  Government  Gazettc.)

Aufhebung  des  Verbots  der  Einfuhr  von  Vieh
aus  Deutschland.

Laut  Bekanntmachung  Nr.  99  vom  21.  April  1913

it.  in  Abänderung  der  Bekanntmachungen  Nr.  206  und
3  vom  Jahre  1911,  die  Einfuhr  von  Rindvieh,

Shha  afen,  Schweinen  und  Ziegen  aus  Deutschland  in
das  Gebiet  der  Sud  airitanischen  Union  vom  9.
1913  ab  wieder  zugelassen

Erlaubnisscheine  für  die  Einfuhr  dieser  Tiere  aus
dem  Deutschen  Reiche  in  das  Gebiet  der  Südafrikanischen
Union  werden  nach  der  Bekanntmachung  des  Landwirtschaftsdepartements
  Nr.  742  vom  5.  Mai  1913  von
dem  obersten  Veterinärbeamten  nur  unter  den  folgenden
Bedingungen  erteilt:

Einfuhr  der  Tiere  wird  nur  über  die  Häfen
von  Kapstad.  Port  Elizabeth,  Cast  London  und  Durban
gestattet.  Die  Tiere  werden  bei  der  Ankunft  im  Hafen
von  einem  Regierungstierarzte  besichtigt  und,  falls  sie
von  ihm  gesund  befunden  worden  sind,  gelandet,  nach
Quarantäneställen  verbracht  und  dort  fünfzehn  Tage
        <pb n="650" />
        602  20

beobachtet.  Jede  Sendung  von  Tieren  muß  von  einer
Bescheinigung  begleitet  sein.  Falls  irgendein  Anzeichen
für  Maul=  und  Klauenseuche  (epizootic  aphta)  von  dem
tierärztlichen  Inspektor  unter  den  lebenden  Tieren  an
Bord  eines  Schiffes  bei  dessen  Ankunft  entdeckt  wird,
wird  die  Einfuhrerlaubnis  zurückgezogen.  Streu,  Dünger
oder  Heu  irgendwelcher  Art,  das  dem  Einführer  gehört
und  von  ihm  während  der  Fahrt  für  die  Tiere  benutzt
worden  ist,  soll  von  dem  Schiffe,  das  diese  verfrachtet
hat.  gelandet  werden.  ale  Ausgaben  für  Fütterung,
Untersuchung,  Impfung,  Vernichtung  usw.  der  Tiere
sind  von  dem  umhfung  oder  seinem  Agenten  *—2
(El  )

 

Uganda.

Zollfreie  Einfuhr  von  roher  Baumwolle.
Die  Folltarifverordnung  (Nr.  6  von  1910)  ist  durch
eine  Verordnung  (Nr.  6  von  1918)  dahin  abgeändert
worden,  daß  die  zollfreie  Einfuhr  von  roher  Baumwolle
in  das  Schutzgebiet  mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1918
ab  unter  der  Voraussetzung  zulässig  ist,  daß  die  Rohbaumwolle.
  lediglich  zum  Zwecke  der  Bearbeitung,  d.  h.
des  Entkernens  und  der  damit  verbundenen  Behandlungen,

  oder  zur  Verpackung  für  die  Ausfuhr  dient.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

 

Vermischtes.

Beratende  Kommission  für  Eingeborenen-Kngelegenheiten
  im  Kolonlalministerium  Ju  Haris.

Die  Dépêsche  Coloniale  vom  22.  Mai  macht
ein  Dekret  der  Französischen  Republik  vom
14.  Mai,  betreffend  Einsetzung  einer  Kommission
  für  Eingeborenen  =  Angelegenheiten,
  bekannt.

Die  Kommission  soll  ressortieren  aus  dem  Ministerium
  der  Kolonien;  mit  Rücksicht  aber  auf
die  allgemeine  Bedeutung  der  von  ihr  zu  behandelnden
  Fragen  sollen  an  ihren  Beratungen
je  zwei  Vertreter  des  Ministeriums  der  Auswärtigen
  Angelegenheiten  und  des  Ministeriums  des
Innern  teilnehmen.

Die  Kommission,  deren  Mitglieder  von  dem
Minister  der  Kolonien  ernannt  werden,  setzt  sich
zusammen:  aus  Vertretern  der  kolonial  politisch
interessierten  Presse,  Vertretern  kolonialer  Unternehmungen
  wirtschaftlicher  Natur,  Soziologen,
Ethnographen,  Mitgliedern  des  Komitees  für  Eingeborenenschutz,
  dem  Generalinspekteur  des  kolonialen
  Gesundheitswesens  und  einem  Mitgliede
der  medizinischen  Akademie.

Die  Aufgaben  der  Kommission  sollen  sein:

1.  Sammlung  des  gesamten  vorliegenden
Aktenmaterials  über  kolonialpolitische  Maßnahmen
Frankreichs,  soweit  durch  sie  die  Interessen  der
Eingeborenen  berührt  werden,  sowie  Prüfung  der
Durchführung  und  der  Erfolge  dieser  Maßnahmen.

Aufstellung  von  Gesetzesentwürfen,  Prüfung
  von  Reformvorschlägen  und  Aufstellung  von
Richtlinien  für  die  zukünftige  Eingeborenenpolitik.

Gutachtliche  Beantwortung  aller  ihr  von
den  anderen  Ministerien  vorgelegten  Fragen,
soweit  sie  in  ihren  Geschäftskreis  fallen.

Mit  Rücksicht  auf  die  starke  Dezentralisierung
der  französischen  Kolonialverwaltung  und  die  aus
ihr  sich  ergebenden  großen  Machtbefugnisse  der
Generalgouverneure  sollen  die  Beschlüsse  dieser
Kommission  nicht  bindenden,  sondern  nur  beratenden
  Charakter  haben.

 

Verkehr  durch  den  Suezkanal  1912.

Der  Schiffsverkehr  durch  den  Suezkanal  hat  gegen
das  Jahr  1911  wieder  zugenommen.  Im  Jahre  1912
durchfuhren  den  Kanal  5378  Dampfer  (4969  im  Jahre
1911)  mit  20  275  120  Netto-Reg.-Tons  (18  324  794  Reg.=To#s
  Die  britische  Flagge  war  mit  3254  Schiffen
oder  63,4  v.  H.,  die  deutsche  Flagge  mit  698  Schiffen
oder  14,9  v.  H.,  die  holländische  Flagge  mit  339  Schiffen
oder  6,1  v.  H.,  die  österreichische  Flagge  mit  215  Schiffen
oder  4  v.  H.,  die  französische  Flagge  mit  220  Schiffen
oder  3,9  v.  H.  beteiligt.  An  Gebühren  wurden
135  424  000  Franken  eingenommen.  Der  Kanal  ist
jetzt  so  weit  vertieft  worden,  daß  ihn  Dampfer  mit
einem  Tiefgang  von  29  Fuß  englisch  befahren  können.
Es  ist  jedoch  solchen  Schihen  bisher  die  Durchfahrt
noch  nicht  3  gestattet.  worden.

Suezkanal-Gesellschaft  hat  die  elektrische  Beleuchmug
  des  Hafens  beschlossen  und  läßt  hierfür  ein
Elektrizitätswerk  errichten.  An  beiden  Seiten  des
Hafens  sollen  in  Abständen  von  100  m  Kandelaber
von  25  m  Höhe  mit  Lampen  von  je  1000  Kerzenstärke
aufgestellt  werden.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Alexandrien.)

 

Heue  elsenbahnprosekte  in  der  Südafrihanischen
Unlon.

In  einem  dem  Bundesparlament  unlängst  vorgelegten
  Gesetzentwurf  ist  der  Bau  von  insgesamt
794½  Meilen  neuer  Eisenbahnlinien  vorgesehen.  Die
Kosten  sind  auf  3  117225  L  veranschlagt.

In  der  Kapprovinz  sollen  306¼  Meilen  neuer
Linien  gebaut  werden.  Die  veranschlagten  Kosten  stellen
sich  auf  1  127  049  L,  d.  s.  durchschnittlich  3669  L  für
die  Meile.  Die  wichtigste  Strecke  des  Entwurfs  ist
die  von  Carnavon  nach  dem  Zak  River.

Die  Neubauten  im  Transvaal  sollen  eine  Gesamtlänge
  von  191  Meilen  haben,  die  im  Oranje-Freistaat
  eine  solche  von  166½  Meilen.  Die  Kosten  sind
im  Transvaal  auf  766  260  L,  d.  f.  4012  L  für  die
Meile,  im  Orange-Freistaat  auf  692  449  KL,  d.  f.  4159  8
für  die  Meile,  veranschlagt.

In  Natal  betwägt  die  Gesamtlänge  der  geplanten
Neubauten  130/4  Meilen.  Die  veranschlagten  Kosten
belaufen  sich  auf  530  F*s  L,  d.  s.  4057  K  für  die  Meile.

Die  Baukosten  für  die  75½  Meilen  sollen  3  1172251
betragen.  Dies  bedeutet  gegen  das  vorjährige  Projekt
gine  Verringerung  der  Durchschnittsklosten  für  die  Meile

78  auf  3928  L.  Die  billigere  Herstellung  soll
Snrch  erreicht  werden,  daß  für  den  Bau  der  Strecken
        <pb n="651" />
        603  2e#

gsuer  Material  und  für  die  Bahngebäude  vielfach
—  und  Holz  an  Stelle  von  Stein  verwendet

·  Plaude-Enenbahnvekwaltunggehtdahin,
dtc  ersten  Enlagetosien  der  neuen  Linien  so  gering  wie

möglich  zu  gestalten  und  diese  erst  später  mit  der  Entwicklung
  des  Verkehrs  entsprechend  auszubauen.  ·
Mach  einem  Verichte  des  Kais.  Generalkonsulats
in  Kapstadt.)

Liter  atur-Bericht.

Uamb  he  Wissenschaftliche  Stiftung.  Ergebnisse
  der  Südsee-Expedition  1908—1910.  Herausgegeben
  von  Prof.  Dr.  G.  Thilenius,  Direktor

des  Hamburgischen  Museums  für  Völkerkunde.
II.  Ethnographie:  A.  Melanesien,  .  eche,
Otto,  Der  Kaiserin  Augusta-Fluck.  Hamburg,
L.  Ei*“  &amp;amp;  Co.  1913.  Preis  geh.  60.4.
ee  Hamburgische  Wissenschaftliche  Stiftung  hat
das  bee  Verdienst,  aus  rein  ethnogruphischen
und  anthropologischen  Gründen  die  erste  Expedition
an  den  Kaiserin  Augusta-Fluß  geschickt  zu  haben,
wührend  bei  allen  anderen  Strombercisungen  geographi-She
  oder  wirtschaftliche  Interessen  vorwalteten.  Jene
Erpeinign.  die  vom  23.  Mai  bis  5.  Juni  1909  wührte
und  bis  Malu,  am  Futße  des  Hunsteingebirges,  436  km
von  der  Mündung  entfernt,  mit  dem  —  „Peiho“
ausgeführt  wurde,  stand  unter  Leitung  von  Prof.
Dr.  Fülleborn;  ihm  sind  anuch  die  vorzüglich  gelungenen
  photographischen  Aufnahmen  während  jener
Stromfahrt  zu  1en  anken.  Die  ethnographische  Ausbeute
  war  ergiebi  Sammlungsgegenstünde.
aulerdem  eine  Fülle  e  M“  Beobachtungen  auch  auf
anthropologischem  und  linguistischem  Gebiete.  Dieses
neue  Material  hat,  zusammen  mit  dem  in  der  bisherigen
  Literatur  und  in  Museen  verstreuten,  Dr.  Otto
Reche,  der  jetzige  Abteilungsvorsteher  am  Hamburger
Museum  für  Völkerkunde,  der  an  jener  Expedition
teilpahm,  wissenschaktlich  bearbeitet  und  damit  die
erste  Monogra  hie  des  Kaiserin  Augusta-Flusses  geschaffen,
  ein  ge  Kaen,  das  jeder  Forscher
und  Kolonialfreund  bei  seinen  Studien  über  jenes
Gebiet  zu  Rate  ziehen  muß.

Der  488  Seiten  starke  Großquartband  bietet  88
zum  Teil  farbige  Lichtdrucktafeln  und  475  Holzschnitte
im  Text,  die  schurf  und  klur  die  charakteristischen
Merkmale  der  ausführlich  beschriebenen  Sammlungsobjekte
  wiedergeben,  sowie  einc  einzigartge  Karte  des

usses  —  wurden  doch  an  tungen  ausgeführt,
also  auf  durchschnittlich  500  m  Entfernung  je  eine.

Reche  war  sich  bei  Abfassung  dieser  umfangreichen
Monographie  wohl  bewugt,  daß  er  den  Bann,  der  bisher
  über  dem  gebeimnisvollen  Sirome  lag,  dessen  Anzichungskralt
  dank  der  Photographien  von  Professor
Neuhauss  mit  ihrer  Offenbarung  der  überraschenden
Kulturhöhe  jener  Flußanwohner  bei  Fachleuten  und
Laien  noch  verstürkt  wordcn  war,  nur  nuch  der  Seite
der  materiellen  Kultur  hin  brechen  konnte.  Dagegen
hat,  wie  Reche  selbst  hervorhebt,  der  Mangel  an  sprachlicher
  Verstündigung  und  das  natürliche  Migtrauen
der  Eingeborenen  auch  der  Hamburger  Expedition
den  tieferen  Einblick  in  den  geistigen  Kulturbesitz
jener  Stämme  verwehrt,  un  icsen  schatz  zu  heben
wird  Aufgabe  späterer  Forscher

tz#dieser  durch  die  Verhiitoisse  Fases
Lücken  ist  das  Resultat  der  Expedition  im  Hinb  iek
auf  die  Kürze  ihrer  Arbeitszeit  —  nur  14  Tage
im  höchsten  Grade  erstaunlich,  und  ohne  4c  war
sie  auf  ethnographischem  Gebiete  die  bisber  er  lolgreichste,
  da  ihr  enüber  das  verständnislose  Zusammenraffen
  und  massenhafte  Fortschlep  ethno-Sraphischer
  Objekte  früherer  Sammler  nicht  in  Betracht.

 

kommen  kann,  und  anderseits  die  reichen  Sammlungsergebnisse
  der  vom  Reichs-Kolonialamt  ausgesandten
und  noch  jetzt  am  Kaiserin  Augusta-Flusse  arbeitenden
Tpedition  notwendigerweise  noch  längere  EZit  der
Veröffentlichung  harren  werden.  Aber  gerade  binsichtlich
  dieser  Ergebnisse,  die  mir  allerdings  erst  nur
zum  Teile  bekannt  geworden  sind,  glaube  ich  Reche
voll  zustimmen  zu  dürfen,  daß  sein  uns  entrolltes
Büld  vom  Kaiserin  Augusta-Fluß  keine  durchgreifende
Veründerung,  sondern  nur  eine  wesentliche  Bereicherung
  an  einzelnen  Zügen  erfahren  wi
Reche  behandelt  im  allgemeinen  Teile  seiner  Monographie
  die  Geschichte,  die  Geographie,  die  Siedelung,
  die  Eingeborenen  und  die  Sprache  der  Flug= 



anwohner.  Von  Einzelheiten  sei  gegenüber  denen,  die
mit  dem  Namen  „Sepik“  den  ganzen  Flutß  benennen
möchten.  hervorgcho  daß  der  Eingeborenenname

für  den  Fluß  alle  30  Vis  40  km  wecehselt  und  dasß
dieser  20  bis  30  Bezeichnungen  haben  dürkte.

Feste  Wege  scheint  es  im  Flutgebiete  kaum  zu
Eehen  Kanäle  von  1½  bis  4  m  Breite  dienen  dem
Verkehr.

Die  Mloskitoplage  am  Flusse  war  während  der
ganzen  Fahrt  so  enorm,  daß  die  Erpeäliionstellnebner.
keinen  Augenblick  Ruhe  hatten;  eine  Moskitoart,  die
auch  am  Tage  flog,  stach  sogar  durch  die  dichten
Segeltuchschuhe  hindurch,  und  die  schwarze  Bedienungsmannschaft
  mutßte  dorchZ  europäische  Kleidung

geschützt  werden.

*  der  Eingeborenen  kommt  Reche  auf
Grund  seiner  Untersuchungen  an  dem  lebenden  wie
am  Schädel-Material  zu  dem  Resultat,  daß  über  einer
dunkelbämtigen,  breitschädeligen,  plumpgeformten  und
kleinwüchsigen  pygmäüenartigen  Rasse  sich  eine  oder
zwei  andere  gellen  n  haben,  die  sich  durch  hellere
Fürbung,  Lange  und  schmale

icht,  edleren  Körperbau  und  größeren  Wuchs  auszeichneten.
  Das  Schädelmaterial  ergab  fünf  gut  charakterisierte
  Ipen.  Die  heutige  Bevölkerung  ist  in
der  Hauptsache  ein  Kreuzungsprodukt.

Die  Siedelungen  liegen  diribpchmieilich  nur  8  km
voneinander  entfernt;  der  volkreichste  Ort  mit  mindestens
  1000  Einwohnern  in  60  Gebsuden  ist  wohl
Kambringi.

Der  spezielle  Teil  befaßt  sich  zunächst  mit  der
materiellen  Kultur.  Je  weiter  flußaufwürts,  Nesto
mehr  schwindet  die  Kleidung  der  Münner.  Von  Kambringi
  an  spicit  die  Narbentatuierung  eine  wichtige
Rolle;  sie  verrät  eine  überraschende  Sicherheit  in  der
Linienführung.

rei  ziemlich  deutlich  au  ersn  Hausbauformen
  lassen  sich  feststellen,  doch  sind  sie  nur  Variationen
  derselben  Grundform;  sie  haben  rechteckigen
Grundrißz  und  ruhen,  der  gelevemiichen  Uberschwemmungen
  wegen,  auf  hohen  Pfählen.  In  dem  Gebiet
zwischen  Ampim  und  Malu  zeigen  die  Zeremonialhäuser
  riesige  Dimensionen  und  gehören  zu  den  grogartigsten
  und  wundervollsten  Bauten  in  der  Südsee.
er  Fustboden  t  auf  bis  6  m  hohen,  reichgeschnitzten
  und  bemalten  Pfühlen.  Die  Wände  seind.
aus  sorgfültig  zurechtgeschpittenen  Matten  zusammenhüdel,

  prominentes
        <pb n="652" />
        G  604  20

gesetzt;  ein  Satteldach  mit  tiefeingesenktem  First  und
hohem  Giebelturm  deckt  das  Ganze,  in  allen
seinen  Teilen  harmonische  Proportionen  —  nach  den
Regeln  des  goldenen  Schnittes  —  aufweist.

Auf  wie  herloruge  nder  Höhe  Kerami  (Spiralwulsttechnik)
  und  Flechrkunst  stehen,  veranschaulichen
  die  ausgezeichneten  Abbildungen  #r  Lichtdrucktafeln
  sowie  die  Holzschnitte  zur  Orientierung
über  die  komplizierten  Geflechtsarten.  Es  ist  hier
unmöglich,  auf  Einzelheiten  aus  den  übrigen.  äußerst

sorgfültig  bearbeiteten  Kapiteln  über  die  materielle
Kultur  einzugehen;  jecles  gihnoraphierhee.  Objert
winnt  noch  dadurch  besonders  an  -
Verfasser  den  einheimischen  Namen  W  u  8  und
nie  im  Zweisel  lüßt,  ob  der  Gegenstand  am  Fundort
heimisch  ist  oder  importiert  wurde.

Im  Hinblick  auf  die  geistige  Kultur  gibt  Reche
in  der  Einleitung  zu  seiner  Monographie  zwar  offen
zu.  darüber  fast  noch  nichts  zu  wissen;  trotzdem
operiert  er  dann  mit  einer  Fülle  von  Vermutungen,
von  denen  aber  aus  Man  an  Beweis-  und  Ver-Gleichsmaterial
  zur  Zeit  niemand  sagen  kann,  ob  sie
wirklich  zutreffen.  Solange  wir  nicht  in  das  innerste
Wesen  jener  Kultur  eindringen  können,  schweben
Demungen  der  dargestellten  religiösen  Obiekte  usw.
in  der  Lu

Ob  es  am  NMlittellaufe  eine  wirkliche  Trommelsprache,
  die  also  das  gesprochene  Wort  auf  der
Trommel  nachahmt,  oder  vielleicht  doch  nur  eine
Trommelsignalsprache  gibt,  ist  m.  E.  nicht  einwandfrei
  erwiesen;  der  Schlitztrommeltyp  mit  dem  aus
em  Vollen  geschnittenen  Zapfen  im  Lumen  der
Trommel  zeigt  einen  frappanten  Anklang  an  die  im
#äduatorialen  Afrika  verbreiteten  Sprechtrommeln.

ie  Kunsterzeugnisse  der  Flußanwohner,  die  von
manistischen  Vorstellungen  erfüllt  sind  und  ihnen
entsprechend  ihre  Kunstprodukte  formen,  zeigen  einen
demmig  in  sich  gefestigten  Stil,  daß  man  auf  dem
Gebiete  von  der  Mündung  bis  zum  Hunstcingebirge
vier  Stilprovinzen  unterscheiden  kann,  die  sich  mehr
oder  weniger  mit  vier  verhältnismähig  stark  gesonderten
  Kulturbezirken  decken.  Demzufolge  und  in
Anbetracht  der  deutlich  rerschiedenen  anthropologischen
  Iypen  kommt  Reche  zu  dem  Kesultat,  daß

 

einst  mehrere  Völkerwellen  sich  in  das  Land  ergossen
und  mit  ihren  Kulturen  fluaufwärts  vorgedrungen  sind.

Ein  erschöpfendes  Literaturverzeichnis  bildet  den
Schlug  des  Werkes

Alles  in  Ae#“  ist  die  vorliegende  Mongernphie
ein  Quellenwerk  ersten  Ranges,  in  dem  der  Verfasse
mit  bingebendem  Fleil  altes  und  neues  Material  m
emervollsmadsglkenzusammengetmgenbat,mees
bisher  noch  nicht  geschehen  konnte,  und  in  dem  er
auf  Grund  seiner  Detailkenmtnisse  einen  musterbaften
Uberblick  über  die  hochemwickelte,  von  europäischem
Einfluß  noch  nicht  berührte,  urihnie  Kultur  der
Kaiserin  Augusta-Fluganwohner  biet

Berlin.  Dr.  Eichhorn.
Karstedt,  F.  O.,  Beiträge  zur  *  der  Ein-##bre#enrerhteprechvag
  in  Deutsech-Ostafrika.

Verlag  der  Deutsch-  Onalsitenischen.  Zeitung,  Daressalam
  1912.  Burcau  in  Deutschland:  Neubabelsberg,
  Stahnsdorferstr.  70.  Preis  2,75  ./4.
An  der  Hand  eines  reichhaliigen  in  langjähri  3
brabtischer  Tüätigkeit  gesammelten  Materials  gibt
’erfasser  in  übegsichtlicher  Darstellung  ein  Bild  ##n
den  Aufgaben.  welche  dem  Eingeborenenrichter  Ostafrikas
  gestellt  werden.  Er  gebt  mit  Recht  davon
aus,  daß  nur  der  Richter  dem  Eingebtprenen.  gerecht
verclen  könne,  der  ihn  auch  psychisch  erfaßt  habe.
Deshalb  schildert  er  zunüchst  kurz  die  kusinen  icklung
  des  Negers  in  Ostafrika,  namentlich  unter  dem
Einfluß  des  Islams,  dem  er  hier  weniger  die  Stellung
eines  religiös  als  eines  sozial  wirkenden  Elements  zuweist.
  Daran  schließzen  sich  dann  die  Abrchnitte  über
die  Eingeborenengerichtsbarkeit  und  ihr  Rec
schliegung  und  Eherecht,  Erbfolge  und  o  t
regulicrung,  Hörigkeit.  und  Sklavenrecht)  an.  Uberall
stellt  der  Verfasser  klare,  einfache,  von  ihm  erprobte
Leitsitze  auf  und  belegt  sie  an  der  Hand  praktischer
Beispiele  in  überzengender  Weise.  Darin  liegt  der
Hauptwert  des  Buches,  und  das  macht  es  namertlich
für  Anfünger  in  der  Eingeborenenrechtsprechung  zu
einer  Fundgrube.  Aber  auch  jeder  andere,  dem  die
Eingeborenenfrage  nahe  t.  wird  aus  den  Darlegungen
  des  Verfassers  wertvolle  Anregungen  erhalten.

 

Koloniale  Literatur.

9  XIII.
Zusammengestellt  in  der  Blbliothek  des  Relchs-Kolonlalamts.
Die  elngereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehllt,  werden  unter  kelnen  Umständen  zurückgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.

Busse,  Walter:
für  die  heimische  Industrie.  Vortrag.  (Veröffentl.
d.  Verbandes  Sückwestdeutscher  Industrieller.  Bd.  3  .)
Mannheim:  1911.  Haas.  24  S.  S0.  a

qJöhlinger,  Otto:  Wirtschaftliche  und  finanzielle
Rundschau  April.  Mai  1913.  Aus:  Koloniale  Rundeben
  1913  H.  5  [

Rohrbach  paul-=  Westafrikanische  Studien.  Die
Minlch  C(Wichkfl.  6

In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten,  Erschelnungen

epetea  1S0t  sch  geordnet  mitgetei  9  tt  trelenden  sS##d  dle  Titel

der  Vorke  bezelichve  welche  bel  m  des  Kolonlel

blattes  e  rl  1  ass  oer
#2  er

—m———  herer  gogkeh  xausi
Der  Verl  erk  n

Werke,  weets  lbm

r  Ktash  swerder,
  unehmen  un
amt  55½5½#  zu  holst-detaos

  Vorsosodnh  z
n  das  kelenKoionel.

Die  Bedeutung  unserer  Kolonien.

 

II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.

Afrleanus  minor:  Dernb  mm.  Ein
Wendepunkt  i  n  Schicksal  uuut  Berlin:
Oldenbourg  1908.  76  S.  11

Arning,  Wilhelm:  Bagaadbahn  und  Zentmlafrika.
Xuionalliberale  Blütter  25  (1913)  542  ff.  (5

Brälunllch,  P.:  Die  Nebenregierung  der  Zentrumsherrn
  im  Kolorialamt  und  die  Auflösung  des  Reichstags

  im  .  (Brrennende  Zeitfragen,  dargestellt
  #s“  denusche  Volk.  1.)  Mönchen:  Lehmann
1907.  35  S.  8e.

ls
Ellenberger,  D.  F.  und  J.  C.  Alaegregor,  Histr)
of  the  Basuto,  ancient  and  modern.  ompil
D.  F.  Ellenberger  and  written  in  Eoglish  C.  7½l
Rxl  London:  1913.  4188.  7  5R  6  d.
aFl.  Frbr.  von:  Ein  pwieeserhke  dentscher
Koleehs  gschich  te.  .l.  Z.  24  (1913).  s
Iöhlinger,  Otto:  Bermhard  Deruburg.  E.  kaufmännischer
  Minister.  *  Der  Kaufmann  und  sein
Leben.  5.  1911.  Leipzig:  Poeschel  1911).  13.S.  8o  lo
        <pb n="653" />
        605  2

Die  FKorleuten  unter  Kaiser  Wilhelm  II.  Kcl.  u.
10

Heim.  8  uig
:  Le  Cardinal  Lavigerie  et  son  action
polickane  Fu2b  J  %  D’après  des  documents  nouv.

et  inéd.  Paris:  Perrin  1913.  X,  415  S.  In
III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
chäüclogie.

Ergebnisse  der  Sücdsee-Expedition  1908—1910.

H’#g.  G.  Thilenius.  (ecburgische  Wissen-Shaftl.
  #og.)  [(2.  *J*-  aphie.  Melanesien.
e,  Otto:  Der  -t  Flut.

4  (8).  112

FMn6  un  frnben  Friederichsen  1913.
a  dellun  Societa  Italiana  di  Esplornzioni
Gecgrafic  ker"  e  Commereiali  di  Milano  dal  1879  al
1913.  Jlilano:  1913.  „La  Stampn  Commerciale“.
25  S.  8e0.  [
La  région  wolcanicue  des.  Virong=  (Musumbiro).
Le  Neurewent  7l7  le  24  (1913).  14
KReche.  aiserin  -Augusta-Fluß.  M.
175  Abb.,  *  #  #I.  u.  1  Karte.  1e#gebniese  d.
Südsee-Expedition  1908—1910.  2.  A.  Bd.  1.)  Hamburg:
  Friederichsen  1913.  X.  488  S.  40  (6).  lis
Rimnnn,  Eberh.:  Geologisehe  Karte  des  Khauas-Moientotenlandee
  in  Deutsch-Südwestafrika  (Westliche
  Kalahnri).  Hrsg.  im  Auftr.  d.  hanseat.  Minen--Gesellschaft
  (D.  K.  G.).  1:400000.  61  T  44,6  cm.
Tarta  Nebst.  idn.  eolog.  Profil
e.  tabellar.  icht.  imer  1913.

zz  S.  7,50  M.  lis
10  Taf.  Aus:
g.  2,

Hierzu  e.
Berlin:  D.
*We  *.  Am  Ruwenzori.  M.
Mitteilg.  d.  Geogr.  Gesellsch.  zu  Rostock  i.  M.  J
1912.  Rostock:  Adlers  Erben  1912.  80.  sin
*  Welt,  M.:  Im  Lande  der  Riesen  und  Zwerge.
I#,  Berlin:  Deutsche  Kolonialgesellschaft  1912.
5.  lis

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Dubard,  M.:  Botanique  coloninle  appliduce.
Paris:  1913.  12  Fs.  80.  L
V.  Rochtsquellon.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Vacat.

VI.  Staatsrecht.
Vacat.

VII.  Verwaltung.

Kemp,  P.  H  van  der:  Het  Nederlandsch-Indisch
bestuur“.  m  1817,  tot  het  wertrei.  der  Engelschen.
5l  Gravenhage:  1718.  20,  437  S.  7.50  77.  80.  (v

Report  of  the  Second  Delimitation  Commission
„reintel  under  the  South  Africa  Act,  1909.  Pretoria:

CGov.  Print.  Off.  92  S.  8S0.  l*7r

VIII.  Justizwesen.
Vacat.
IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.

*  Hubrich,  Eduard:  Die  Mischchenfrage  in
enhen  KSolonien.  Zeitschrift  f.  Politir  23  lans

Fhollen,  J.:  La  condition  juridique  et  sociale  3
mqtis  et  des  indigènes.  Bulletin  de  la  Société  Belge
d'  Etudes  coloniales.  5  (1913)  329  fk.  22

XI.  Statistik.  Jahresberichte.
Vacat.

 

XII.  Finanzwesen.

Estimates  of  the  Expenditure  on  Capital  and
Betterment  Works  of  South  African  Railways  and

Harbours.  For  the  year  ending  318t  March,  1914.
Present.  to  both  Hos  of  Parliament.  Wien  of
South  woen  U.  G  —4013)  Cape  Town:  79n3.

pe  Times  Lid.

chter  L#  n  der  Deutsch-Ostafril
nischen  Bank  für  das  Jahr  1912.  Berlin:  1913.
3  S.  80.

26

Report  of  the  Seleet  Committee  on  the  Adrmils

stration  of  Etates  Bill.  (Union  of  South  Abries.

S.  C.  15  —  1913.)  Cape  Town:  1913.  Gov.  Frint.
XXV  S.  8e.

First-sixth  Reports  of  the  Select  Committee  5n“
Publie  Accounts.  (Union  of  South  Africa.  S.  C.  6
—  13.)  Cape  Town:  1913.  ho  Cape  Times  Ltd.  Gov.
Print.  LX,  290,  LVI  S.  l21

XIII.  #nninnehen.  Jagd  und  Fischerei.

*Bertesu,  A.:  La  production  du  café  dans  les
eblonie,  frangaises.  Bulletin  de  POffice  Colonial.  64

19

(  Wer¾  A.;  La  fese  de  soya.  Bulletin  —v

Sociéu  Leige  d'’Etudes  coloniales.  3  (1913)  367  f.  ulz
olbe.  Franz:  Zukunftsziele  der  südwesta

niechen  Landwirtschaft.  D.  Kol.  Z.  23  (1913)  *5

HMehta.  G.  D.  and  V.  G.  Gokhale:  A  wethod  2
improving  the  quality  of  cotton  seed.  (Departm.  of
Agriculture.  Bombay.  Bullet.  53.  1912.)  *
1912,  Gov.  Central  Press.  12  S.

Norstatt,  H.:  Beobachtungen  *  das  Atein
von  Pflanzenkrankheiten  im  Jnhre  M.  4  Abb.
Der  Pflanzer  5  (1913)  211—223.  [

Xote  sur  la  station  agronomique  tropicale  de
Zambi  (Congo  belge).  (Avec  ill)  Aus:  Bulletin
Agricole  du  Congo  ge.  Vol.  3,  1912,  No.  1.
Bruxelles:  (1912)  Imprim.  Industrielle.  50  S.  Se.  1#3

onnance  relative  à  la  chasse  fsur  le  territoire

du  Congo  belge.  Boma,  le  6  décembre  1912.  Bulletin

Osfliciel  du  Congo  Belge.  6e  anne  *  —  339ff.  9
ie  Organisation  und  der  Betrieb  der  Landwirt-=schaft

  auf  St.  Thomas  und  der  nler  de  Internat.

Agrar-Okonomische  Rundschau  4  (1913)  153  ff.  135

*Schanz,  Moritz:  Baumwollbau  in  den  deutschen
Kolonien  1911—1913.  Referat.  Manchester,  Reddieh.

und  London:  (1913)  Taylor,  Garnett,  Evans  &amp;amp;  2
12  S

Sen  ng  Lan#B  Vichzucht  in  den  Tropen  *
Subtropen.  Abb.  (Süsserotts  Kolonialbibliothek
  26.)  n*“  28  v  ie  1913.  48  S.  80.  l

»  Ulbrieb,  E.:  Die  Kapok  liefernden  Baumuwollbäume
  der  deutschen  Kolonien  im  tropischen  Afrika.
M.  4  Fig.  i.  Text.  Jotueblett  dl.  Königl.  botan.  Gartens
zu  Dahlem  51  (1913).  38

vEZlmmerma  ann,  4.:  Der  Manibot-Kautschuk.  Seine
Kultur,  Gewinnung  Und  Präparation.  M.  151  Fig.  i.
Text.  Jena:  Fischer  1913.  XI,  312  S.  8e0.  136“

XIV.  Wasserwesen.
acat.

XV.  Bergwesen.
acat.
XVI.  Handel.
Carson,  John  M.:  Packing  and  marketing  of

cotton.  (Departm.  of  Commerce  and  Labor.  Burcau
of  Aanufactures.  8  mts  Series.  58.)  Washington:
1912.  Gov.  Print.  off.  39  S.  80.  40
        <pb n="654" />
        606  20

*  Documents  Statistigpes  sur  le  Commerce  de  la
Tunisie.  Année  1912.  (Bégence  de  Tunis.  Direetion
Générnie  d.  Finances.  Direction  des  Douanes.)  Tunis
1913.  Borrel.  LI,  339  S.  8f.  La

Foster,  William:  The  english  factories  in  In

1642—164.  A  calendar  of  documents  in  the  India
ffice.  Westminster.  Offord:  Clarendon  Press  10  .
—

5  II,  339  S
Uopera  della  Societaà  Italian  loraz
Georlacter  e  Commereiali  di  M#len  dal  4  i“  al  Bia
Milano:  1913.  „La  Stampa  Commerciale“.  25  S.  80.  JI43

*  Zadov,  Fr:  Les  relntions  douanieres  entre  métro-Pole
  et  colcnie.  Bulletin  de  Colonisation  comparée.  5
(1913)fk.  4

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

lell4,  M.:  Das  afrikanisehe  Hamerk.  Vortrag.
Berlin  "1912.[  18  S.  80.  11

 

XVI.  Verkenr.

Baltzer:  Die  Eisenbahnen  in  den  deutschen  Schutzgebieten.
  Aus:  Das  deutsche  Eisenbahnwesen  der
—  (1911).  L6

*Frledericl,  Georg:  Umersurhungen  über  eine  melanesische
  Wanderstrage.  M.  1  (Wissenschaftl.
Ergebnisse  einer  amtlichen  ra  rae  nach
Bismarck-Archipel  i  im  Zahwe  1  908.  3.)  Berlin:  Men
&amp;amp;  Sohn  1913.  (V),  182  S.

Ineger,  Friiz:  Die  ksrinnne  der  otafrili

nischen  Nordbahn.  D.  Kol.  .  24  (1913).  1
Die  Sehmalspurbahnen  Senegambiens.  Deutsche
StraBen-  u.  Kleinbahn-Zeitung  24  (1913)  377—379.  #

XIX.  Medizin.
Annales  dG’Hygièene  et  de  Médicine  Coloniales.

T  15  ff.  (Ministere  des  Colonies.)  Paris:  1912  sk.
mprim.  Nationale.  806.  #
*  Aubert,  P.  et  F.  leckenroth:  Village  d’isolement

de  Brazzaville  S  les  indigènes  nosomés.  Aus:
Bulletin  de  la  Société  de  Pathologie  exotique  T  4,
1911,  No.  10.  Brazzaville:  Institut  Pasteur  1911.  80o.  (51
ombrouz  ze,  G.:  L’alcool  en  Afrique  Cccidentale.
Annales  Coloniales  65  (1913,  52
Friederlehs.  K.:  Exotische  und  einbeimische
Fischarten  als  Vemriilger  der  pbrnirn  Aus:
Fischerei-Zeitung  Bd.  15.  1912,  No.  (53
Martin,  Gustave  —  leboeuf  —.  Krtsad:  Rapport

de  la  Miesion  d'Etudes  de  In  Maladie  du  Somell  au
Congo  Français  1906—1908.  9  Erus  e  Géo-*x““
  Paiis:  Musson  &amp;amp;  Co.  1909  S.  80.  5i

Pelper,  Oito:  Die  Wniur  11  rene  in
Deutsch-Ostafrika.  M.  34  Abb.  i.  Text  u.  auf  3  Taf.,
sowie  2  Ubersichtskarten.  Archir  f.  Schisffs-  u.  *
Irg.  1913  beib.  4.

*  Qunnerly  Report  of  Bureau  ol  Health  for  #1#  0P
Philippine  a#ende-  3.  Qaner  ff.  1912.  Manila:
1912.  Bureau  of  Print.  8e0.  «  lse

Board  of  Health  of  the  Territory  of  Hawail.
Bareau  of  Vital  Statisties.  tstetieal.  Tables  for  the
fiscal  year  ended  Junc  30.  1912.  57

*  Kulz,  L.:  Die  Wereangen  zwischen  Verkehr
  und  Hgiene  in  unseren  tropischen  Kolonien.
Aus:  Jahrbuch  f.  Verkehrswissenschaften  Jg.  1,  1913,

.  so
OReport  of  the  President  of  the  Board  of  Health

of  the  Territory  of  Hawaii  for  the  twelve  months
*t  June  70.  4012.  Honolulu:  1912  Star-Bulletin
2  S

XI.  Sprachen  und  Literatur.
Vacat.

Zwei  Vortriäge.
80

rungssehulen.

 

XXI.  Religions-,  Missions-  und  Schulwesen.
Axenfeld,  Karl  u.  A.  W.  Sehreiber:  Evangelische
und  katholische  Missionen  in  den  deutschen  Kolonien.
6  Berlin:  Evangel.  Bund  1913.  23  S.
0,40  ·

.  lco
«BUttvechthePanseo-thss1(dl.
Abb.)  Die  Alissignen  6  (95)  129—137.  (61
*  Hermann,  Georg:  Missionen  —  Ilam  —  Regie-Kol.
  7.  24  603  369—  3.  o2

Schmidlin,  J.:  Die  katholischen  Missionen  in  den
deutschen  Schutzgebieten.  Sr.  Maj.  dem  deutschen
Kaiser  zum  25jähr.  Regierun  Jubilänm  dargebracht

vom  internation.  Institut  missionswissenschaftl.
Keschung.  M.  Abb.  Münster:  Aschendorf  19|8.
XIV  7,50;  geb.

.

„Westermann:  Islam  in  the  West  and  Cen#ich
Sudan.  Aus:  Internat.  Reriew  of  Missions.  Edinburgh:
  (1913)  Intern.  Review  of  Missions.  80.  (64

*  Wilde,  M.:  Schwarz  und  WeiB.  Bilder  von  einer
Reise  durch  L#ns.  Grbeiessebiet  der  Berliner  Mission  in

Südafrika.  b.  u.  6  Karten.  Berlin:  Erang.
Missionsgesellschaft  1913.  VII,  287  S.  80.  (65
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  kür  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.

Meutler,  Gleorlg:  Deutsche  Sklaven  im  Dienste
der  Fremdenlegion  in  Afrika  und  Ostasien.  Reich  ill.
von  Emil  Stahl.  Nürnberg:  Koch  1913.  IV,  116  S.

.  les
Wagner,  Rudolf  u.  E.  Buchmann:  Wir  Schutztruppler.
  Die  deutsche  Wetrmmeht  Ubessee.Berlin:
Buntdruck  G.  m.  b.  H.  1913.  236  S.  8e.  ler

XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.
XXV.  Bauwesen.
Vacat.

*  *
Werke  nichtkolonialen  Inkalts.
David,  Eduard:  Referenten-Führer.  E.  Anleitg.
zum  Erwerb  des  für  die  sozialdemokratische  Agitationstätigkeit
  nötigen  Wissens  und  Könnens.  Berlin:  Vor-80.


wäris  1907.  VI.  104  S.

Donham,  C.  F.:  The  fenther  trade:  Ihe
for  the  defence.  e  (1911)  Chambre  of  i
merce.  126  S.

WGurner,  W.:  8  robaceo  Curing.  (U.  S.  Departm.
of  Agriculture.  Farmers  Bulletim  523.)  Wasbington:
1913.  Gov.  Print.  Off.  24  S.

ahresbericht  der  Handelskanmer,  in  uiburß
für  1912.  Duisburg:  Brendow  &amp;amp;  Sohn  1913.  108  8.  8.

Jahresberleht  des  Verdendes  der  V.  ae  Creditreform
  (E.  V.)  in  Leipzig  über  d.  Geschäftsjahr  1912/13.
Leileige  (1913).  60  S.

Inhulsen,  Otto  W.  F.—  Der  Handel  nach  England
  und  das  Giengiieebe  Handelsrecht.  (Moderne  kaufmännische
  —*  Leipzig:  Moderne  kaufmänn.
Bibliothek  1913.  88  S.  Se.

7Die  deutsche  ——  Hg.  v.  Siegfried
Lehe-Piuser.  1913.  2.  Jahrg.  M.  54  Schiffsskizzen,
10  Kart.,  1  Flaggentaf.  sowie  16  Vabb.  i.  Text  u.  1.1  photoph.

  *  auf  Taf.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;

60  S8

hn  u2
Pa##.  Der  Kaiser.  E.  Chamkterbild  Kaiser
winll  5  .  um  errb.  u.  stark  verm.  Aufl.
Leipzig:  —  1013.  435  S.  80.
        <pb n="655" />
        W  607  20

 

Mannharcdt,  C.:  Gartenvorstadtanlagen  und  Klein-  *  Stumpfe:  Kleinwohnungsbanten  auf  dem  Lande.
vohnungshäuser.  M.  36  Abb.  u.  27  Taf.  Lübeck:  M.  50  deutsch.  u.  15  ausländ.  Grundrissen.  (Arbeiten
Coleman  o.  J.  15  S.  40.  d.  Deutsch.  Landw.  Gesellschaft.  231.)  Berlin:  Deutsche

VPhllipps:  4  Prlienchgn  Geziman  Vnx,  not?  Lon-  Landw.  Gesellsch.  1913.  146  S.  80.
don:  Costenable  &amp;amp;  Co.  L  913.  124  S.  2,50.4.  *  Unser  Kalser.  Fünfundewanzig  Juhre  der  Re-Menegaux:

  La  2  oisenusx  et  b  ierung  Kaiser  Wilhelms  II.  1888—19  Bearb.  von
Plumassière.  Paris:  Baillières  &amp;amp;  Fils.  1911.  38  S.  8o.  rW  v.  Achenbach  su.  a.).  M.  9  Kunsttaf.  u.  449  Abb.

#korn,  H.:  Unser  Süßwasserpolyp:  die  Hrdra..  Text.  Beriin.  Leipzig:  Bong  &amp;amp;  Co.  (1913),  VI,
M.  6  Abb.  0.  O.  u.  J.  4  S.  8e0.  135  S.  40  (80)
Verkehrs-Nachrichten.

Zollfreibezirk  am  Ubangi.  Der  Kaiserliche  Gouverneur  von  Kamerun  hat  die  Einrichtung
  eines  Zollfreibezirks  in  Singa  am  Ubangi  angeordnet.

 

Der  Hafen  von  Käwieng.  Nachdem  S.  M.  S.  „Planet“  zur  Verbesserung  der  Ansteuerung
  des  Hafens  von  Käwieng  Kontrollvermessungen  vorgenommen  und  verschiedene  Seezeichen
  errichtet  bzw.  ausgelegt  hat,  kann  dieser  Hafen  nunmehr  auch  von  großen  Dampfern
angelaufen  werden.

In  Munyussi  (Deutsch-Ostafrika)  an  der  Nordbahn,  69  km  westlich  von  Tanga,  ist  am
9.  Mai  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe
von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  sowie  auf  die  Wahrnehmung  des  Paketdienstes
innerhalb  des  Schutzgebiets  erstreckt.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Juli  1913.

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  ·  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
l  .
i  Friedrich  Wilhelms-1.
  e  enente,  awhnn  11“.  Juli  8#.  Aug.  gew  64t  *
aiser-  elmslan  ..  9“.  18.  Juli  1.  6*.  Aug.
Brindisi  —-  nedr  Wilhelmsh  46  T.
——————  Ee  ben  10.#
genr  8.  Aug.  Rabaul  43  Tage
-  ist  u.  **4  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
1139  am  14/7.  und  11/8.  riefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.
Auf  Bealihnn  “  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und

Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Schirln  Schanghat  geleitet.

.  Briefe  und  Postkarten  nach  Eitape  werden  dieser  Verbindung  nicht  zugefährt.

 

 

2.  Marshall=  Jnseln.  I  (  Beinone  20.  Juli  Jaluit  57  Tage
eng  «  18.  Juli  1.  Aug.  1060
nach  dalut  .  Brindis.  3.  Aug.  Jaluit  50  Tage  Aus
(enal.  Schifse)
i  Adelaide  27—381  Tage,
—o—*  H  mc  mib  der  Sd.
db)  nach  Maum  Brindisi  6.  20.  Juli  8.  Aug.  L#n  noch  Von  5  ur  4.  11.  14.  18.  25.  Juli
(engl.  Schtffe)  Der  Der  Porlste  Hhoep  1.  Aug.  1050
Toronto  13.  27.  Juli  Wgan  edeer,
(engl.  Schifte)  Jaluttilnie  nach  Be

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

dp  .n  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexanrowo
  11
        <pb n="656" />
        608  ꝛ

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  ame:
3.  Denisch-Ostafriha.  odee  50  13.  29.  jed.  M.ombasa  O  16-17  Tg.1.  27.  jed.  Mts.  1060
c.
ch  Gumvbe  (mtz  Randah,,,  Vorseile  24.  Juli  Mombasa  0  16  Tage  22.  Juli  101
Von  Mombasa  Weiter-  Brindisi  27.  Juli  Mombasa  O  17  Tage  25.  Juli  1050.
behr  und  von  tder  an  (engl.  o  6
iu  en  v  Marseill  18.  Juli  Mombasa  O  19  Tage6.  Juli  1050
mungsorten.  (engl.  Euh  ,
MoMerseille  11.  27.  jed.  Mts.  Tanga  19—20  Tage  9.  25.  jed.  Mts.  2.15
u  e
d)  388  Tanga  (einschl.  Amani.  Neapel  18.  29.  jed.  Mts.  Tanga  17—18  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  1050
üulk  hr  S  cuch-  Schifte)  "
s4  s  d  Marseille  24.  Juli  Mombasa"  16  Tage22.  Juli  108
i3#  nt  Ws  an  ah  "  Beidistn  27.  Juli  Ronbass  *  3  Ta
en  5  i
6  mtt  nächster  Sen  25.  Juli  10.2
Marseille  11.  27.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  9.  25.  jed.  Mts.  2.15
#  —.  Daal  sowie  nach(eutsche  Schiffe)
25  S##temog.  agdaran.  apel.  13.  29.jed.  MWts.  Daressalam  19  T  11.  27.  jed.  Mts.  1059
|„  s  —N  m  c—  .  29.  jed.  .  aressalam  19  Tage  .  27.  jed.  1050
*  Marseille  24.  Juli  l7  ibar  16  Tage  22.  Juli  10  13
Mo
#  2  -  Langenbum  hat«  amwettek
Schaut  Salale  Sgiqödda  stetoecchw
gea,  abora,
Brindisi  27.  Juli  anzibar  19  Tage  !4•
Setet  Te  ksber  Beicdisnn  3  at  —  5.  Juli  1080
mit  nächster  Gelegenheit
4.  betsch  Käweefri  Hamburg  8.  25.  Juli  Swakopmund  27,  2429)7.  24.  Juli  5.0
a)  nach  8  as  —  13  11.  Juli  1.0
ne
Sinse.  „Eusa,  mpfängms-  Antweren,  6  12.  28.  Juli  Swakopmund  23,21  79.  26  10
ucht,  .
Sar,  SenkrtSautteupter,  2.  ied  DMu.  Swakopmund  20  #.,  28.ed.  Mts.  1246
Guchab,  Harié,  Hoachanas,eunche  4  #  4
nt32  Feuntemin  19.  Juli  Swakopmund  22,  21  Z9.I18.  Juli  12.48
E5  ser-  f15  du  „  Swasopmund  etwa26T.10-  Juli  9.5
:  5.  12.  26.  durt)  iti  (“.  11.  25.  Juli  1.  Aug.
St  “  on  6  teouthampton¶  2.  Aug.  Swakopmund  unbestimmt  12.48.
□  n  w  sHamburg  17.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage17.  jed.  Mts.  9.5
Seald  #rera  gheh  e  Ei  ku.
Antwerpen25.  jed.  Mts.  Swakopmund  37Tage4.  jed.  Mts.  1.0
kehete,t  Waldan  u.  Wuchin  El  J%n  !  p  9  3
Hamburg  68.  25.  Juli  Lũderitzbucht  28,  25  Tg.  7.  24.  Juli  5.80
.  .  11.  Juli  1.0
Antwerpen  12.  28.  Juli  Lüderitzbucht  24,  22  .
Oeursche  Schiflh  t  .  10
b
nach  E#nshut  Lneouthampto20.  jed.  Mss.  Läderizbucht  21  Tage  28.  jed.  Mis.  12.48
*—  ——½“
aaseesaho  Southampton)  19.  Juli  Lüderitzbucht  20-21  Tage  18.  Juli  12.48
#  rhen  lu1
as  und  1#Hamburg  19.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  82  Tage  19.  jed.  Mts.  9.5
Hamburg  17.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  60  Tage17.  jed.  Mts.  9.5
Kntweryen.  25.  ed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tage  24.  jed.  Mts.  1.0
(Oeutsche  Schiffe
tsouthanpton..  5.  2  6.  Juli  "  Lüderitzbucht  urbefäimmt  4  11.35.  Juli  1.  Aug.
        <pb n="657" />
        609  20

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24,  jedes  Monats  Viktoria  20  Tage  )-5.Uamksu.
  Duala  21  Tage
a)  —  sowte  nach  Abong-  Kribi  22  Tage  g  9.  24.  jed.  Mts.  9.5
un  azanler  Plantation  22  Tage
brnsn  #  4/  Bogaber.  Longji  22  Tage
8*  kurut  n  —t  11.  20.jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
aunde,  Jo-  sur  Mer  Duala  19  Tage  «
idrichen  r*ss  onr,  (eutsche  Schiffe)  Kribi  20  Leg-  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
nkaduma=  Plantation  20  Tage
bem  —  Longji  20  Tage
dere,  Ayanga,  #n  tuge,  Hamburg  22.  jedes  Monats  Viltoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
t#t  ve  Duala  28—90  Tage
tLiverpool  24.  Juli  Hiltoria  38  Tage  1  »  -  -
ala9qu  22.Juc-104-o
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
van  dort  wetter  über  Irang
b)  nach  Rlo  del  Rey  nach  Rio  del  Rey  im  7
Oamburg  22.  jedes  Monais  Rio  del  Rey  31—58  Tages  22.  jed.  Mts.  9.5
Liverpool  24.  Juli  Rio  del  Rey  37  Tage  22.  Juli  1012
)  nach  Garua,  Lereer.  idverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter
.  «  Lokodla-yola
——  5  Liverpool  jeden  Mittwoch  Lagos  16  Tage  S.  jeden  Montag  1018
von  dort  weiter  über  Larta—
Nar  eng  Eaeus  uguri
Antwerpen  5.  26.  Juli  M  13  a  To  4.  25.  Juli  8.48
e)  nach  Carnot,  Mbaln.  Mo-)La  Rocelle  7.  28.  Juli  Matadi  18—  iun  n-5.  26.  Juli  104
lundu,  Nola.  Soufflay  (belgische  Schifte)  bahn  bis  eat
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dann  mit  Snsaee  23.  jed.  Mts.  1045
6.  den  Karolinen,  palan-  Neapel  11“.  Juli  3“.  Aig.  Jap  37,  36  Tage  9“.  Juli  6“.  Aug.  1050
Inseln,  Marianen.  (eutsche  sSainen  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
nd  A  ..  .
5  nach  Jap  und  Angaur  2  20.  Juli  Jop  49  Tage  18.  Juli  1080
*—  iffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Ponape  56  Tage
b)  nach  den  brigen  Stationen  Brindiskpx§  I  8.  Aug.  Saipan  64  Tage  1.  Aug.  1050
Cengl.  me)  Palau  71  Tage  ·

 

 

 

FutBnefeund  Positur-ten  RachvetfandaberStdn-ten—Schanghar—HongkongvonBplsBeklm-Alexanl


drowo  118  am  14/7.  u

Auf  Ferlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
erden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs-  bis  bedenmal  jährlich.

Sibirien—Schanghai  geleitet.

7.  Niantschen.

 

Ferner  w

Gewöhnliche  und  ein  eschriebene  Balese  und  Posttarten  —  nicht  au
Rußlãn  2  82

broben  —  Über  Montags,  D  S  n  ab

Neapel

a)  Briefe,  Postkarten.

rucksachen,  Gesun
  7K  u.  1

ft  ere
E  J.

b)  Druckfachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

(deutsche  Schiffe)

Brindisi
(engl.  Schiffe)

jeden  Sonntag

(engl.  Schiffe)

Liverpool

Marseille  1
r

18.  Juli  1.  Aug.
13.  27.  Juli

Auf  Berlangen  des  Absenders  werden

aufgeführien  Beförderungsgelegenheiten,

4.  18.  Juli  1.  Aug.

11.  25.  Juli  8.  Aug.]  Tsingtau  34  Tage

Tsingtau  32—85  Tage
Tsingtau  34  Tage

Tsingtau  34  Tage
Tsingtau  35  Tage

Srusuen  Vostkarten  n
wiefsendungen  jeder

9.  23.  Juli  6.  Aug.  1050
jeden  Freitag  1050
2.  16.  80.  Juli  10  15

17.  31.  Juli  8.48
11.  25.  Juli  1046

Kiams  mit  den  untter  d)
—  befördert.  "1v
        <pb n="658" />
        #610  20

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshofen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Samoa.  Queenstopon  17.  Juli  14.  Aug.#pia  25  Tage  15.  Juli  12.  Aug.  8.15
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sodney.
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.5
Boulogne  s.  M.  11.  W.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schtste
#Hamburg  22.  jedes  MonatsLome  22  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
1  Marseille  10.  jedes  Monats  Kotonou  18  Tage  .  jeb.  Mts.  10  15
von  da  ab  Landverbindung
fBordeaux  25.  jedes  Monats  Kotonon  14  Tage  28.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  —7*#
9.  Togo.  1#Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Ta  Montag  1012
von  dort  weiter  eul  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
#Hamburg  16.  jedes  MonatsLome  28  Tage  16.  jed.  Mts.  9.5
#Rotterdam  22.  jedes  Monats]Lome  23  Tage  21,  jed.  Mts.  10  12
(deutsche  Schiffe)
1Hamburg  980.  jedes  MonatsLome  30  Tage  30.  jed.  Mts.  9.5
#Rotterdam  4.  Juli  4.  Aug.  Lome  26  Tage  3.  Juli  3.  Aug.  1012
(deutsche  Schiffe)

Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  sefchen  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Pozt  ist  fällig  Landungs-  Die  s#ein  it#  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
Neapel  1  n%  Fn
beutsch-Ueugninens  Ner-  !  13.25=  Juli  4.Aug.  Neapel.  ...  10*.  24·.  Juli  74.  Aug.
Brindisi.  .  ..  W*
s  s!ttndtsc...6.  20.  Jult  8.Aug.
Ekeapel.·...  4’18«J11118·Aug  Mattejqe··,  *  1.  Juli
deutsch-Sstafrika  rn  .....  3  du  8  Aug.  Liverpool  Juli
Marseillel  uli  19.  Aug  Niantschon  Plomouth,
Southampton  27.  15.  Juli  1“.  Aug.  ticho  ——8  wer  San  Franeisco  oder
Deutsch=  Sübwest-  27  Seattle  unbestimmt
afriha  Southampton  13.  27.  Juli  Le  Havre  oder  (6—6  mal  atl
Hamburg...  2.  6°.  80*.  Juli  Queenstowmn  5—6  mal  monatlich)
Southampton  14.30.  ant  14.  Aug.  Sibir.  Eisen-  )*  der  Regel  Dienstag.
Kaomerln  Hamburg.  16°.  jed.  Mts  ahn.  .  ..  Donnerstag  u.  Sonnabend
Liverpool.  l  26.  Juli
Nerpei  18.  25.Juli  10.  Tug.  Plymouth
von  Ja  D  Queenstonn  über  San  Franeis
den  Karolinen  ann  Brindisi  3.  Aug.  —  —.  über  p  g%t  neisco  am
rieen  gn)  Brindisi  8.  Aug.  od.  Plymouth
Inseln  Brindisi  .  .  .  27.  Juli
den  Narianen..  Brindisi..  3.  Aug.
gein  Brindif  3.  Aug.  Hamburg..  2.  6°.  16“.  jed.  Mts.
den  palan-Ju  tindin  us  Togo  Southampton  14“.  80.  Juli  14“.  Aug.
Narshal-Juseln.Neapel  913.  Juli  3.  Aug.  Plymouth  .  jeden  Dienstag.

 

 

 

 

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="659" />
        Schiffsbewegnngen  der  Woermann  ·  Linie  zwischen  Hamburg

#  611  2O

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
Poftdampfer  von  nach  bis  27.  Juni  1918.
„Adolph  Woermann“  —  —  z.  Zt.  in  S*
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kotonou  n  26.  Juni  in  Kotonou.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  25.  zem  in  Forcados.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  25.  Juni  in  Arcra.
„Arnold  Amsinck“  New  Vor  Westafrika  am  26.  Juni  in  Monrovia.
„Carl  Woermann“.  Hambur  Lüderitzbucht  am  15.  Juni  in  Swakopmund.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  24.  Juni  in
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  24.  Juni  ab  Monrovia.
„Elisabeth  Brock“-  Hamburg  Burutu  am  26.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  27.  Juni  in  Hamburg.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  25.  Juni  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Ostafrika  Hamburg  am  22.  Juni  ab  Aden.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  25.  Juni  Dover  passiert.
„Henny  Woermann  Hamburg  Kamerun  am  26.  Juui  ab  Boulogne.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Assinie  a#m  19.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Kotonou  am  18.  Juni  in  Kotonou.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Accra  am  25.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Kurt  Woermann“.  Accra  Hamburg  am  26.  Juni  Dover  passiert.
„Lili  Woermann“  Assinie  Hambu  am  21.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  15.  Juni  ab  Lome.
»  Wu«  Kamerun  Hamburg  am  25.  Juni  ab  Madeira.
LZulu  Bohlen“  .  ..  Burutu  Hamburg  am  24.  Juni  ab  Las  Palmas.
«  kurtha,  —  Hamburg  Assinie  am  12.  Juni  in  Grand  Bassam.
»  Hamburg  Lüderitzbucht  am  25.  Juni  Dover  passiert.
„Paul  Annnn  Hamburg  Kotonon  am  25.  Juni  ab  i
„Professor  eerm  Kamerun  Hamburg  am  26.  Juni  in  Lagos.
„Renata  Amsinck  Kamerun  Hamburg  am  23.  Juni  in  Lome.
„Thekla  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  21.  Juni  in  Hamburg.
„Khalif“  Lüderiybucht  Hamburg  am  23.  Juni  in  Hamburg.
Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Duala"  Hamburg  Calabar  am  28.  Juni  ab  Hamburg.
„Edea“  Hamburg  Kotonon  am  22.  Juni  Dover  passiert.
„Lome“  Hamburg  Accra  am  19.  Juni  in  Sekondi.
„Otavi“  —  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Rhenania“  Hamburg  Ostafrika  am  24.  Juni  ab  Zanzibar.
„Slavonia“  Hamburg  Kamerun  am  25.  Juni  in  Duala.
„Steiermark“  Hamburg  Lüderitbucht  am  21.  Juni  Cuxhaven  passiert.
.Swakopmund“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  9.  Juni  in  Lüderiybucht.
„Togo“  Kotonou  mburg  am  24.  Juni  ab  Sierra  Leone.
Windhut  Hamburg  Ostafrika  am  24.  Juni  ab  Hamburg.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Answald“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  20.  Juni  in  Cap  Lopez.
„Arnfried“  Hamburg  Burutu  am  21.  Juni  in  Sapelli.
„Gundomar“  Matadie  Hamburg  am  28.  Juni  ab  Monrovia.
„Gundrun“  Matadie  Hamburg  am  17.  Juni  Dover  passiert.
„Ingo“  Hamburg  Matadi  am  20.  Juni  in  Matadi.
mngraban“  Hamburg  Matadi  am  24.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Irmfried“  Hamburg  Kotonou  am  23.  Juni  in  Antwerpen.
"  Walburg“  Kotonon  Hamburg  am  20.  Juni  in  Bissao.
„Wigbert“  Calabar  Hamburg  am  22.  Juni  ab  Monrovia.
„Winfried“  Ostafrika  Hamburg  am  17.  Juni  in  Daressalam.

 

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamnlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hoftbuchdruckerei  von  G.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  68—71
        <pb n="660" />
        Anzeigen.
J—J—————.——..——.—.—
Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  HBeudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  8.
Telephon:  Amt  ZTtr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydtkontor“.  27.  Juni  1913.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     

 

      

Grün-  Ge-VBor-  Lerie  Freibleibend
dungs-  Kapital  2  Estr,  verteiihte  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  4  jahr  dende  bende  r%  %
1
1910  3  000  000  1.  1.  0  0  Afrika-Marmor-Kolonialges.  75  %  eins.  Ant.  28  38
1907  2  500  O00  .1.  10.  6  8  Lfrikanische  Kompanie  A.-G.  .  45  55
1907  600  000  1.  7.  0  Agupflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G.).  .  80  87
1896  1200  000  1.  1.  12  10  Bödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a.  A#t.  122  125
1905  1000000/1.  4.15  —  Bremer  Kol.  “  v.  Oloff  A.-G.  .  —  135
1902  650  000  1.  10  0  Britich  Central#  Ltd.  5—  59
19005  1200  000  1.  444  KCentralafrikan.  mb.  (D.  K.  G.)  —
1902  1.  1.  8  8  ntralafrikanische  Feengele  at  b.  H.  180  185
1805  220  000  1.  1.  8  10  Debundscha-Pfla  Azung  ..  110  —
1900  964  1.  1.  6  14  Deutsche  *  io  5Wä0.  Ant.  170  176
1900  191  800  1.  1.  ·  8  OStamm-.  148  153
1908  926  000  1.  1.  0  0  Dtsche  Ho  *  Ostafrikul  r  K.  6  ..  15  20
1902  2  000  OO00  1.  1.  5  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H.  105  —
1907  2  500  000  1.  1.  5  6  Deutsche  Kautschul-Aktiengesellschaft  127  132
1885  ————  60  35  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Sthwestarit.  610  680
1902  1  000  000  1.  1.  0  0Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G  )  44  50
1908  4  500  000  ]  1.  1.  0  0  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  185  189
1902  1000  000  1.  6.  6  7  Deutsche  Toogesellichaft  (D.  K.  105  108
1906  600  000  1.  110  0  Deutsch-Engl.  Ostafrika-Komp.  G.  m.  b  7  —  15
1896  2250  000|10.  110  10  De  kusch-Snal  Sltar  Handelsgesellsch.  2  112  117
909  1  600  000  1.  1.  0  10  Demant.  Akt.  G.  v.  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  C  G.)  103  106
1909  28  150  0001.  1010  0  German  S.  W.  A.  Diamond  Investm.  7  4  4  4%  5
1899  4360  000  1.  1.]  0  0  Gesellschaft  Nordwest-Kamerun  Lit.  H  —  4  50
18988  3000  0000  10.  1.  8  8  Gesellschaft  Südkamerun  Anteile  (D.  K.  G.)  108  118
1897  1  153  000.  1.0  0  Hanseatische  Kolonisations-Gesellsch.  m.  b.  D  —  20
1889  3000  000  1.  10.  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  .  50  55
19090  1200  OOdo  1l.  1111  11  Hernsheim  &amp;amp;  Co.  Act.-Ges..  1355  165
1887  1  200  O000  1.  1..25  13  Jaluit-Gesellschaft.  geteilte  Atien  ...  215  225
1898.  1  017000  1.  7.  0  0  aff  Plar  g  Salarre,  Altien-  Ges.  ..  59  68
1906  3  000  Odbol.  1  4*  4  Kautsch  A.-G.  77  83
189510  000  0001.  1.  0  0  ooko  Land=  und  m.  .  K.  0)  28  25
1908  900  000  1.  1.  8  4  Kautschuk-Pflanzung  Mean  .  90  95
1908  1250  000  1.  1.  0  8.  "Veironda  Sasn  ce  b  H  ..  115  120
1908.  125000  11½%  Kolmanskop  Diamond  #  .  35  4  36½
1907  500  000  1.  0  5  Lindi-Kilindi-Ges.  m.  b.  R  ..  125  130
1899  20000  O0O00  1.  1.  5  6  sellschaft  (D.  K.  G.)  .  98  103
1886  7500  000  1.  4.  0  —  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  113  117
1906,  1  400  000/1.  1.  6  15  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  G.)  .  180  185
1910  1  185  000  1.  7.  0  0  Ostafrikan  Vergwerlt  u.  Plantagen..  □S.  58  65
1910  St.  200  1.  1.  0  0  do.  Genußscheine  —  50
1908  789  000  H1.  7.  0  0  Ostafrikanische  —  Kilwa-Südland  60  70
1908  1  600  000  1.  10  0  Ostafrikanische  Pflanzungs-Aktiengesellsch.  60  70
t.  200  O000  1.  4.  6,50  A  5.%44tavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.  Genußscheine.#  78.  4  80
1  e  8785  000  1.  1.  80  25  RPeacific  Uhosphate  Co.  —*  shares  4½  2  4¾
1910  8  375  000/  1.  1,  10  25  unge  50  uresoh  2%  2  2%
1904  160  000  1.  5.  0  5  Mnzungchefeusc,  en  Vorz.  A.  C.  2h  .)  100  —
1912  3000  O0C00  1.  11  —  40  Womona  Diamant-Ges.  Ant.  .  7201740
1895  1  500  000  1.  1.  0  4X  Pheirische  Landen  Plantagergesenschaft.  .  —-  50
1908  546  200  1.  .10  o  scha  Vekzugs-inteie  .  —  20
1905  2  000  O00  HIL.  1.]  4  4  E  *“*“3  Compagnie  A.  .  —  15
1897  500  000  1.  1.  12  12  /Sigi.  Pflanzun  W  -  F5S.  ...  165I175
1904  1250  000  1.  1.  16  25  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G.)4  2955  3800
1910  St.  1  000  11.  100  200  Société  commerciale  de  e  Gemfch  X2000  2200
1895/  4  500  000  1.  v.  ,„o  Kouth  African  Territories  Limited  738  J
18985  2  350  000  1.  1.  0  0  South  East  Africa  (1910)  Limitel  +%  1/8
1892  2  2000  000  1.  1.  7½  5  South  Wert  Afries  Co.  Limited-  22  236
1901  600  000  1.  1.  0  0  #frikan.  Schäferei-Ges.  (D.K.  G))  —  75
1912.  1000  11.  1.  —  —  Südwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  (D.  K.  G  G.)  100  105
1898  869  100  „1.  4.  0  0  sambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  —  45
1898  142  200  1.  4.  ·  0  orzuge  Anteile  75  85
1900  4  285  000  1.  1.  0  O  Perein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  St.  Akt.,  76  81
1897  2  100  O000  1.  1.  4  7  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  ¾r  108  112
1897,  3000  000  1.  1.  15  18  Westafrikanische  Plnegefeuf.  Wichri  280  295
18957  1  800  O0o  1.  1.  6  38  Bestdeutsche  Handels=  u.  Plant.  150  —
190  1  300  000  16%  55  8  Windhuker  Farmges.  m.  b.  H.  120
—  Bauzinsen.  .  pr.  —  Div.  noch  nicht  erklärt  Auch  für  alle  hier  teailesdcr  „Werte  ohne  Forbenmottist
  —  ters  Win  Käufer  bzw.  Verkäufer.  Aus  lünfte  bereitwilliast  und  kostenlos.
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        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Juli  1913.  Uummer  14.
Diese  Seitsrri.  gichein  in  der  Regel  am  1.  und  15.  Kors  Monats.  Derseiben  werden  als  Behbene  h  die  windehens  einmal
biertelfährlich  erscheinenden:  „Mittellungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“.  Herausgegeb  r.  Marquardsen.  Der
blert  Eörut  e  rasenn  ert  für  das  Sosenckot  Hein  den  Bei  o  e“  b  Eträgt.  beim  L,  uich  die  Poft  err  die  Buch-E##s
  e  Streisand  d  urch  die  Verlagsbuchhan  )  &amp;amp;  5,—  für  e  land  einschl,  der  deutschen
Ha#dtu  *x#  nu  vste  Aarell,  b)  —  für  die  Länder  des  lang  h.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sd  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  uen  2  k4½  Sieaftied  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W,  isu  68—71,  zu  richten

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Bekanntmachung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  weitere  Vergebung  der  Landungsbetriebe
  in  Swakopmund  und  Lüderitzbucht.  Vom  11.  Juli  1918  S.  613.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von
Namerun,  beir.  die  Gebühren  auf  dem  Gebiet  der  summarischen  Gerichtsbarkeit.  Vom  8.  Mai  1913  S.  614.  —
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  Südwestafrika,  betr.  die  Bildung  eines  Landwirtschaftsrats  für  das  Schusgebiet
  Deutsch-Südwestafrika.  Vom  27.  Mai  1913  S.  614.  —  Desgleichen  betr.  Abänderung  des  Jolltarifes  vom
20.  Mai  1908.  Vom  28.  April  1913  S.  616.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.
Prämien  für  3  von  Naubzeug.  Vom  28.  Mai  1913  S.  617.  —  Desgleichen  betr.  Einfuhr  von  Klauenvieh.
Vom  31.  Mai  1918  S.  617.  —  Anderung  der  Satzung  der  Deutschen  Agaven-  Gesellschaft  zu  Berlin.  Vom  3.  Mai-26.
  Juni  1913  S.  617.  —  äi  der  Satzungen  der  Pomona  Diamanten-Gesellschaft.  Vom  31.  Mai  26.  Juni  1913
S.  618.  —  Personalien  S.  619

Nichtamsticher  Teil:  Deutsch.  Ostafrika:  Vom  Vau  der  Mittellandbahn  S.  621.  —  Die  Pest  im  Muansabezirk
  S.  621.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küsten-Zollstellen  von  Deutsch  Ostafrika  im  Rechnungssabr
  1912  ¾e  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küsten-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat
pri  30

Kamerun:  Die  Kameruner  Schiffahrts-Expedition  (mit  vier  Abbildungen)  S.  6283.  —  Von  der  Logone—Pama-Grenzerpedition
  S.  626.  —  Nachweisung  der  bei  den  Binnen-  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den  Monaten
Oktober  bis  Dezember  1912  fällig  Lewordenen  Zollbeträge  S.  629.  —  Desgleichen  bei  den  Küsten-Zollämtern  in  den
Monaten  Januar  bis  März  1913  S.

Koloniakrechtliche  **  (Nr.  17  und  18)  S.  631.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Ostafritanische  Eisenbahngeiellchat  S.  633.  —  Ostafrikanische
Pflanzungs.:  A.  G.  S.  634.  —  Kamerun=  Kautschuk-  Compagnie  A.  G.  634.  —  Safata-Samoa-Gesellschaft  S.  635.
—  Samoa-Rautschuk-Compagnie  A.  G.  S.  637.  —  Preisbewerb  für  koionial  v  uno#ischafthe  Erzeugnisse  Ss  638.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Zur  Geschäftslage  in  Britisch-Ostafrika  S.  688.  —
Die  wirtschaftliche  Lage  Agyptens  im  Jahre  1912  und  Anfang  1913  S.  638.  —  Kakao-Ausfuhr  aus  der  Dominika-=nischen
  Republik  im  April  1913  S.  639.  —  Kopra-Ausfuhr  Niederländisch-Indiens  im  Jahre  1912  S.  639.  —  Ausfuhr
  von  Erzeugnissen  der  Rokospalme  auf  Ceylon  1912  S.  639.—  Fiscchi-Inieln  S  S.  610.  —  Sierra  Leone  S.  641.
—  Diamantengewinnung  in  der  Südafrikanischen  Union  im  Jahre  1912  S.  (

Vermis  schtes  s:  Das  Kolonialhaus  auf  der  deutschen  Werkbund-  busstellung  7  GCöln  1914  S.  642.  —  Eine  koloniale

gterlah.  S.  612.  —  Zentral-Auskunftstelle  für  Auswanderer  S.  648.  —  Cölner  Akademie  für  praktische  Medizin
.  —  Die  üinanzielle  agen  des  Südafrikanischen  Bundes  S.  644.  —  Die  Landbank  auf  den  Philippinen  S.  645.
Literatur-Vericht  —  doloniale  Titeratur  CIV  k.)  S.  647.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  6  650.  —

Schiffsbewegungen  S.  66.  –—  GSo#unhoom

Grecncenccce.  Amüicher  ceilncsn

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Bekonntmachung  des  Reichs-Kolonialomts,  betr.  weitere  Vergebung  der  Candungsbetriebe
  in  Jwakopmund  und  Lüderitzbucht.
Vom  11.  Juli  1913.

Der  Termin  für  die  Einreichung  der  Angebote  auf  Übernahme  der  Landungsbetriebe  in
Swakopmund  und  Lüderitzbucht  —  vgl.  Bekanntmachung  vom  16.  Dezember  v.  Is.  in  Nr.  1  des
„Deutschen  Kolonialblattes“  vom  1.  Jannar  d.  Is.  —  wird  auf  den  1.  April  1914  verschoben.

Berlin,  den  11.  Juli  1913.
Reichs-Kolonialamt.
Im  Auftrage:
Kalkmann.
        <pb n="662" />
        614  20

Verordnung  des  Couverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Gebühren  auf  dem  Gebiet  der
summarischen  Gerichtsbarkeit.
Vom  8.  Mai  1913.
(Amtsbl.  1913.  r.  17,  S.  2221.)

Auf  Grund  der  §§  1  und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der
Verwaltung  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südseeschutzgebieten,  vom
3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  mit  Zustimmung  des  Reichskonzlers  (Reichs-Kolonialamts)
  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Gerichtsgebühren  für  Ausübung  der  summarischen  Gerichtsbarkeit  durch  die  örtlichen
Verwaltungsbehörden  werden  sowohl  in  Strafsachen  als  in  bürgerlichen  Rechtssachen,  nicht  jedoch  bei
Verhängung  von  Disziplinarstrafen  und  Strafen  im  Verwaltungszwangsverfahren  erhoben.  .

8  2.  Die  regelmäßige  Gebühr  in  Strafsachen  beträgt  für  jeden  zu  Strafe  verurteilten
Angeklagten  20  M.

Der  erkennende  Richter  kann  die  regelmäßige  Gebühr  in  Strafsachen  bis  zum  Betrage  von
1  /4  ermäßigen,  wenn  die  regelmäßige  Gebühr  im  Verhältnis  zur  begangenen  Straftat  und  verhängten
  Strafe  unverhältnismäßig  hoch  ist.

Der  erkennende  Richter  kann  die  regelmäßige  Gebühr  bis  auf  50  ¾  erhöhen,  wenn  der
Verurteilte  zahlungsfähig  ist  und  die  Erhöhung  mit  Rücksicht  auf  die  besondere  Bedeutung  des  Straffalles
  oder  auf  den  Umfang  des  durch  ihn  veranlaßten  Verfahrens  angemessen  erscheint.

Die  Ermäßigung  oder  Erhöhung  der  Gebühr  ist  im  Urteil  auszusprechen.

§  3.  In  bürgerlichen  Rechtssachen  wird  bei  einem  Streitwert  bis  zu  50  ¾  eine  Gebühr
von  5  ¼,  bei  einem  Streitwert  bis  zu  100  eine  Gebühr  von  10  “  und  für  je  weitere  angefangene
  50  ./  Streitwert  eine  Gebühr  von  weiteren  5  /4  erhoben.  Für  Weiberstreitigkeiten  wird
eine  Gebühr  von  20.“  erhoben.

Der  erkennende  Richter  kann  die  Gebühr  in  besonderen  Fällen  auf  die  Hälfte  ermäßigen.

§  4.  Der  Gouverneur  kann  anordnen,  daß  für  einen  Bezirk  oder  für  Teile  desselben  oder
für  einzelne  Stämme  oder  für  sonstige  Gemeinschaften  eines  Bezirks  oder  für  bestimmte  Rechtssachen
die  im  §  3  festgesetzte  Gebühr  nicht  oder  nur  teilweise  erhoben  oder  in  bestimmtem  Maße  erhöht  wird.

§5  5.  Für  die  behäördliche  Beihilfe  zur  Zwangsvollstreckung  wird  die  Hälfte  der  Sätze  des
§  3  erhoben.  .

§6.anürgcrlichenRechtsfachenundZwangsvollftreckuagsiachenistvoInKlägek,bei
Anzeigen  wegen  leichter  Körperverletzung  und  Beleidigung  vom  Anzeigenden  die  Gebühr  vor  Verhandlung
  der  Sache  vorschußweise  zu  zahlen.

Bei  zahlungsunfähigen  Parteien  soll  der  Richter  in  geeigneten  Fällen  von  der  vorschußweisen
  Erhebung  der  Gebühr  absehen  (Armensachen).  ê*#•

5  7.  Die  Verordnungen,  betreffend  Gebührensätze  für  das  summarische  Gerichtsverfahren,
vom  3.  Juni  1897  (Kol.  Bl.  S.  538)  und  22.  Juli  1904  (Kol.  Bl.  S.  630)  werden  aufgehoben.

§*  8.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.

Buea,  den  8.  Mai  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Meyer.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Bildung  eines
Landwirtschaftsrats  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika.
Vom  27.  Mai  1913.
(Amtsblatt  1913,  Nr.  13,  S.  170  ft.)

Auf  Grund  des  §  1  Ziffer  1  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der
Verwaltung  und  die  Eingeborenenrechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südseeschutzgebieten,  vom
3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika  wird  ein  Landwirtschaftsrat  gebildet.

Der  Landwirtschaftsrat  hat  seinen  Sitz  in  Windhuk.
        <pb n="663" />
        W  615  20

§  2.  Der  Landwirtschaftsrat  hat  die  Aufgabe,  die  Gesamtinteressen  der  südwestafrikanischen
Land=  und  Forstwirtschaft  oder  einzelner  ihrer  Zweige  zu  wahren  und  zu  fördern.

Er  hat  insbesondere:  -

1.  die  Regierung  in  der  Förderung  der  Land=  und  Forstwirtschaft  durch  Vorschläge,
Gutachten  und  Auskünfte  zu  unterstützen;

.  allgemeine  Angelegenheiten,  Entwürfe  von  Gesetzen  und  Verordnungen,  welche  die
Land=  und  Forstwirtschaft  betreffen,  vorzuberaten;

4.n  die  Land=  und  Forstwirtschaft  betreffende  Wünsche  und  Anträge  von  Vereinen  und
Einzelpersonen  zu  beraten  und  der  Regierung  vorzulegen;

.l  bei  der  Verwaltung  von  Einrichtungen,  welche  die  Interessen  der  Land=  und  Forstwirtschaft
  berühren,  insbesondere  der  land=  und  forstwirtschaftlichen  Versuchsstationen
durch  Anregungen,  Vorschläge  und  Gutachten  mitzuwirken;

.  dem  Landesrat  für  die  Wahl  der  Vertreter  der  Landwirtschaft  in  den  Eisenbahnrat
Vorschläge  zu  machen.

Der  Landwirtschaftsrat  soll  in  allen  wichtigen,  die  Gesamtinteressen  der  Land=  und  Forstwirtschaft
  oder  die  Interessen  einzelner  ihrer  Zweige  berührenden  Angelegenheiten  vom  Gouvernement
gehört  werden.

Dem  Landwirtschaftsrat  werden  vom  Gouvernement  alljährlich  die  Berichte  der  land=  und
forstwirtschaftlichen  Versuchsstationen  für  das  vergangene  Wirtschaftsjahr  sowie  der  Wirtschaftsplan
derselben  für  das  kommende  Jahr  mitgeteilt.

Die  Mitglieder  des  Landwirtschaftsrats  werden  von  den  Landwirten  des  Schutzgebiets

auf  die  Dauer  von  drei  Jahren  unmittelbar  gewählt.  .

§4.DiquhlderMitgliedekdequndwirtschaftskatserfolgtinWahlbezikken,welche
mit  den  Grenzen  der  Verwaltungsbezirke  übereinstimmen,  mit  der  Maßgabe,  daß  auch  die  nicht
selbständigen  Distriktsämter  und  der  Teil  des  Bezirks  Omaruru  östlich  des  17.  Längengrades  Wahlbezirke
  bilden.

-  In  jedem  Wahlbezirk  werden  ein  Mitglied  und  ein  Stellvertreter  gewählt.

§  5.  Von  der  Wahlberechtigung  und  der  Wählbarkeit  ausgeschlossen  sind:

a)  Personen,  welche  unter  Vormundschaft  oder  Pflegschaft  stehen,

b)  Personen,  welchen  die  bürgerlichen  Ehrenrechte  aberkannt  worden  sind,  während  der
Dauer  der  Entziehung  dieser  Rechte,  .

e)  Personen,  über  deren  Vermögen  der  Konkurs  eröffnet  worden  ist,  bis  nach  Abschluß
des  Verfahrens,

d)  Personen,  die  sich  in  Straf=  oder  Untersuchungshaft  befinden  oder  unter  Polizeiaussicht
tehen,

e)  Personen,  welche  mit  einer  Eingeborenen  im  Konkubinat  leben.

§5s  6.  Zur  Teilnahme  an  der  Wahl  berechtigt  sind  alle  über  25  Jahre  alten  im  Schutzgebiet
  wohnhaften  Personen,  welche  die  Landwirtschaft  als  Eigentümer,  Pächter,  Betriebsleiter  oder
selbständige  Verwalter  landwirtschaftlicher  Grundstücke  im  Schutzgebiet  betreiben.  -

Für  juristische  Personen  und  Gesellschaften,  welche  im  Schutzgebiet  Landwirtschaft  betreiben,
wird  das  Wahlrecht  durch  deren  im  Schutzgebiet  wohnhafte  Vertreter  ausgeübt.

§5  7.  Das  Wahlrecht  wird  in  demjenigen  Wahlbezirk,  in  welchem  die  von  dem  Wahlberechtigten
  bewirtschafteten  Grundstücke  gelegen  sind,  und  wenn  diese  Grundstücke  in  mehreren  Wahlbezirken
  liegen,  in  demjenigen  Wahlbezirk  ausgeübt,  in  welchem  der  Wahlberechtigte  seinen  Wohnsitz  hat.

Jeder  Wahlberechtigte  hat  in  ein  und  demselben  Bezirk  nur  eine  Stimme.

§*  8.  Wählbar  zu  Mitgliedern  des  Landwirtschaftsrats  sind  alle  männlichen,  über  25  Jahre
alten,  mindestens  drei  Jahre  im  Schutzgebiet  wohnhaften  deutschen  Staatsangehörigen,  welche  im
Schutzgebiet  Landwirtschaft  betreiben.

Ein  Zwang  zur  Annahme  der  Wahl  findet  nicht  statt;  auch  kann  der  Gewählte  jederzeit
ausscheiden.

iho  §5  9.  Der  Verlust  der  Mitgliedschaft  tritt  ein,  wenn  die  Voraussetzungen  der  Wählbarkeit
aufhören.

Scheidet  ein  Mitglied  während  der  Wahlperiode  aus,  so  hat  eine  Ergänzungswahl  für  den
restlichen  Teil  der  Wahlperiode  stattzufinden,  sofern  diese  mindestens  ein  Jahr  beträgt.

5  10.  Die  Wählerlisten  werden  von  dem  Bezirksamt  (Distriktsamt)  für  den  betreffenden
Wahlbezirk  aufgestellt  und  vier  Wochen  lang  zur  allgemeinen  Einsicht  ausgelegt.  Zeit  und  Ort  der

2

#  45

A
        <pb n="664" />
        GW  616  20

Auslegung  ist  mindestens  zwei  Monate  vor  der  Auslegung  mit  dem  Hinweis  öffentlich  bekannt  zu
machen,  daß  während  der  Auslage  Einsprachen  gegen  die  Wählerlisten  mündlich  oder  schriftlich  beim
Bezirksamt  erhoben  werden  können.  Über  erhobene  Einsprachen  hat  der  Bezirksrat  Beschluß  zu
fassen.  Gegen  die  Entscheidung  des  Bezirksrats  kann  binnen  zwei  Wochen  Beschwerde  an  das
Gouvernement  erhoben  werden,  welches  endgültig  entscheidet.

Nur  derjenige  ist  zur  Teilnahme  an  der  Wahl  berechtigt,  der  in  die  Liste  ausgenommen  ist.

§  11.  Die  Wahlen  erfolgen  durch  geheime  Stimmabgabe.  Auf  dem  in  verschlossenem
Umschlag  abzugebenden  Wahlzettel  fsind  die  zwei  Personen,  denen  der  Wahlberechtigte  seine  Stimme
gibt,  zu  verzeichnen.

Die  Wahlzettel  sind  innerhalb  einer  vom  Bezirksamt  (Distriktsamt)  durch  öffentliche  Bekanntmachung
  zu  bestimmenden  Frist  an  das  Bezirksamt  (Distriktsamt)  zu  senden.

Zum  Mitglied  gewählt  ist,  wer  die  höchste,  zum  Stellvertreter,  wer  die  zweithöchste  Zahl
der  im  Wahlbezirk  abgegebenen  Stimmen  erhalten  hat.  Bei  Stimmengleichheit  entscheidet  das  Los.

Lehnt  einer  der  Gewählten  die  Wahl  ab,  so  gilt  derjenige  als  gewählt,  der  nach  dem
Gewählten  die  meisten  Stimmen  erhalten  hat.

§*  12.  Das  Ergebnis  der  Wahl  ist  vom  Gouvernement  öffentlich  bekannt  zu  machen.

5  13.  Der  Landwirtschaftsrat  wird  nach  Bedürfnis,  jedoch  mindestens  einmal  jährlich  vom
Vorsitzenden  zusammenberufen.  Er  muß  berufen  werden,  wenn  mindestens  10  Mitglieder  dies
beantragen.

Den  Vorsitz  führt  der  Gouverneur  oder  sein  Vertreter.

Der  Landwirtschaftsrat  bestimmt  jeweils  den  Ort  der  nächsten  Tagung.

§  14.  Den  Sitzungen  des  Landwirtschaftsrats  wohnen  die  landwirtschaftlichen  Sachverständigen
  des  Gouvernements  mit  beratender  Stimme  bei.

Der  Landwirtschaftsrat  kann  auch  andere  landwirtschaftliche  Sachverständige  zu  seinen
Sitzungen  zuziehen.

§5  15.  Der  Geschäftsgang  des  Landwirtschaftsrats  wird  durch  eine  von  ihm  selbst  zu
erlassende  Geschäftsordnung  geregelt,  welche  der  Genehmigung  des  Gouvernements  bedarf.

§  16.  Den  Mitgliedern  des  Landwirtschaftsrats  stehen  die  gleichen  Tagegelder  und  Reisekosten
  zu  wie  den  Mitgliedern  des  Landesrats.

5  17.  Diese  Verordnung  tritt  am  Tage  der  Verkündung  in  Krast.

Windhuk,  den  27.  Mai  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Hbänderung  des
Zolltarifes  vom  20.  Mai  1908.
Vom  28.  April  1913.
(Amtsblatt  1913,  Nr.  1I,  S.  114.)

Auf  Grund  des  §  6  der  Zollverordnung  für  das  Deutsch-Südwestafrikanische  Schutzgebiet
vom  31.  Januar  1903  (Beilage  zum  Kolonialblatt  vom  15.  Mai  1903)  wird  hiermit  verordnet,
was  folgt:  .

Einziger  Paragraph.

Die  Position  2  (weibliches  Kleinvieh)  des  Abschnittes  B  (Ausfuhrzölle)  des  Zolltarifes  vom
20.  Mai  1908  („D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  17,  S.  831  ff.,  „Windhuker  Nachrichten“  Nr.  33  und
„Deutsch-Südwestafrikanische  Zeitung“  Nr.  34)  wird  mit  Wirkung  vom  1.  Mai  d.  J.  ab  aufgehoben.

Windhuk,  den  28.  April  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.
        <pb n="665" />
        6b61I7  20

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch·  Sũdwestafrika,  betr.  Prämien  fũr
Vertilgung  von  Baubzeug.
Vom  28.  Mai  1913.
(Amtsbl.  1913,  Nr.  13,  S.  178.)
Unter  Aufhebung  der  Verfügungen  vom  26.  März  1908  und  vom  23.  September  1907

werden  die  für  Vertilgung  von  Raubzeug  zu  gewährenden  Prämien  vom  1.  April  1913  ab,  wie
folgt,  festgesetzt:

für  einen  Leoparden  oder  Geparden  1.
für  einen  wilden  Hund.  15  =
für  eine  Hyäne  5
für  wilde  Katzen  jeder  Art  und  Stüükx  2

Die  Auszahlung  der  Prämien  hat  nur  gegen  Aushändigung  der  Schädel  —  mit  oder  ohne
Fell  —  zu  erfolgen.  Die  Schädel  sind  sofort  zu  zerschlagen.
Die  im  Etat  unter  II.  1.  7  zu  diesem  Zweck  zur  Verfügung  stehenden  Mittel  sind  an  die
Amter  durch  den  Wirtschaftsplan  verteilt  worden.
Eine  Zahlung  von  Prämien  kann  nur  so  lange  erfolgen,  als  dem  betreffenden  Amt  Mittel
zur  Verfügung  stehen.  Ein  Rechtsanspruch  auf  die  Auszahlung  besteht  nicht.
Windhuk,  den  28.  Mai  1913.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Einfuhr
von  Klauenvieh.
Vom  31.  Mai  1913.
(Amtsbl.  1913,  Nr.  13,  S.  178.)
Gemäß  §  1  Absatz  2  der  Verordnung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betreffend  die  Einfuhr  von  Klauenvieh  aus  Europa,  vom  24.  November  1911  (Amtsbl.  S.  241)’)
wird  hiermit  die  Einfuhr  außerdeutschen  Klauenviehs  aus  bestimmten  Teilen  Europas  dann  ausnahmsweise
  zugelassen,  wenn  im  Einzelfalle  eine  Bescheinigung  des  Reichs-Kolonialamts  beigebracht
wird,  daß  die  zur  Einfuhr  nach  Deutsch-Südwestafrika  im  betreffenden  Fall  gebotenen  Schutzmaßregeln
erfüllt  worden  sind.
Windhuk,  den  31.  Mai  1913.

Der  Kaiserliche  Gonverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

Anderung  der  Satzung  der  Deutschen  Agaven-Gesellschaft  Ju  Berlin.
3.  Mai
Vom  26.  Juni  1913.

Die  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  zu  Berlin  hat  in  der  ordentlichen  Generalversammlung
  vom  3.  Mai  1913  folgende  Satzungsänderungen  —  bezüglich  §  35  mit  Wirksamkeit  für  das
am  1.  Januar  1913  beginnende  und  die  folgenden  Geschäftsjahre  —  beschlossen,  die  von  Aussichts
wegen  genehmigt  worden  sind.

Der  §  2  des  Gesellschaftsvertrages  erhält  den  Zusatz:

„und  Beteiligung  an  solchen“.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  196.
        <pb n="666" />
        W  618  20

Der  §  35  erhätt  folgende  Fassung:

Von  dem  nach  Abzug  der  Beträge  für  Abschreibung  und  Rücklagen  verbleibenden

  Reingewinn  erhalten  der  Vorstand  und  die  Angestellten  die  ihnen  vertragsmäßig

  zustehende  Tantieme.  Die  Tantieme  des  Aussichtsrates  wird  in  der  Weise
berechnet,  daß  von  dem  vorerwähnten  Reingewinne  zunächst  rechnerisch  4%  des
gesamten  Gesellschaftskapitals  in  Abzug  gebracht  und  von  dem  dann  verbleibenden
Rest  der  Aussichtsrat  10  vom  Hundert  Tantiemen  erhält.  Alsdann  erhalten  die
Vorzugsanteile  vorweg  6%  Dividende.  Der  verbleibende  Rest  des  Reingewinnes
wird  zu  gleichen  Teilen  auf  die  Vorzugsanteile  und  auf  die  Stammanteile  nach  dem
Nominalbetrage  der  Anteile  verteilt.

Falls  in  einem  Jahre  oder  in  einer  Mehrheit  von  Jahren  der  Gewinn  nicht
ausreicht,  um  den  Vorzugsanteilen  Vorzugsdividende  von  6%  zu  gewähren,  so  ist
der  Fehlbetrag  aus  dem  verteilungsfähigen  Reingewinn  späterer  Jahre  nachzuholen,
bevor  auf  die  Stammanteile  ein  Gewinn  zur  Verteilung  gebracht  werden  kann.

Nachzahlung  rückständiger  Dividenden  erfolgt  auf  den  Dividendenschein  desjenigen
Geschäftsjahres,  für  welches  der  Gewinn  festgestellt  wird,  aus  dem  die  Nachzahlungen
geleistet  werden.

Das  an  den  Vorzugsanteilen  selbst  haftende  Recht  auf  Nachzahlung  kann  also
nicht  aus  älteren  Dividendenscheinen,  auf  welche  eine  Dividende  überhaupt  nicht  oder
nicht  bis  zum  Betrage  von  6%  gezahlt  ist,  geltend  gemacht  werden.

Im  Falle  der  Auflösung  der  Gesellschaft  erhalten  die  Vorzugsanteile  zuerst
unter  Hinzurechnung  etwaiger  Rückstände  an  Vorzugsdividende  und  zuzüglich  6%
Zinsen  des  Nominalbetrages  vom  Tage  der  letzten  Bilanzziehung  ihre  vollständige
Befriedigung.

Sobald  die  Vorzugsanteile  für  drei  Geschäftsjahre  hintereinander  nach  Abzug
etwaiger  Nachzahlungen  von  Dividenden  eine  Dividende  von  mindestens  je  9%
erhalten  haben,  erlöschen  sämtliche  Vorzugsrechte  der  Vorzugsanteile,  welche  sich  dann
von  den  Stammanteilen  nur  noch  durch  ihren  höheren  Nominalbetrag  unterscheiden.

Dividenden,  welche  innerhalb  vier  Jahren  nach  der  Generalversammlung,  in
welcher  sie  beschlossen  sind,  nicht  abgehoben  sind,  verfallen  zugunsten  der  Gesellschaft.

Berlin,  den  26.  Juni  1913.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
Gleim.

finderung  der  Satzungen  der  Domona  Diamanten-Gesellschaft.)

31.  Mai

N  ,.
.om  26.  Juni  1913.

Den  nachstehend  aufgeführten  Anderungen  der  Satzung  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft

Pomona  Diamanten-Gesellschaft,  die  in  der  Hauptversammlung  vom  31.  Mai  1913  beschlossen
worden  sind,  ist  die  Genehmigung  von  Aufsichts  wegen  erteilt  worden.

§  16  erhält  folgende  Fassung:

Von  dem  nach  Absetzung  der  Unkosten,  Abgaben,  Abschreibungen  und  Rücklagen
verbleibenden  Reingewinn  der  Gesellschaft  werden  zunächst  fünf  vom  Hundert  dem
Reservefonds  der  Gesellschaft  zugeführt.  Alsdann  wird  der  Überschuß  nach  Abzug
der  vertraglich  und  satzungsgemäß  jeweils  festgesetzten  Tantiemen  gleichmäßig  auf  die
Anteile  verteilt,  insoweit  die  Hauptwersammlung  nicht  beschließt,  ihn  zu  außerordentlichen
  Abschreibungen  oder  außerordentlichen  Rücklagen  zu  verwenden.

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1012,  S.  752.
        <pb n="667" />
        G.  619  20

§  33  erhält  folgende  Fassung:

Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  erhalten  außer  Erstattung  der  ihnen  erwachsenen
baren  Auslagen  insgesamt  eine  Tantieme  in  Höhe  von  20%  desjenigen  Jabresgewinns,
welcher  verbleibt,  nachdem  auf  die  Anteile  eine  Dividende  von  10%  ausgeschüttet
worden  ist.  Die  Tantieme  wird  unter  die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  nach  einer
von  diesem  festzusetzenden  Bestimmung  verteilt.

Berlin,  den  26.  Juni  1913.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  geruht,  den  Ersten  Referenten  bei  dem  Kaiserlichen
Gouvernement  von  Kamerun  Geheimen  Regierungsrat  Hansen  auf  sein  Ansuchen  vom  1.  Juli  d.  Is.
ab  mit  der  gesetzlichen  Pension  in  den  Ruhestand  zu  versetzen.

Zu  seinem  Nachfolger  ist  der  bisherige  vortragende  Rat  im  Reichs-Kolonialamt  Geheime
Regierungsrat  August  Full  ernannt  worden.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  bisherigen
Zollamtsassistenten  2.  Klasse  beim  Gouvernement  von  Togo  Henkel  das  Königlich  Preußische  Verdienstkreuz
  in  Silber  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  16.  Juni  1913.

Herzog  Adolf  Friedrich  zu  Mecklenburg  Hoheit,  Oberstleutnant  à  la  suite  des  2.  Garde-Dragoner-Regiments
  Kaiserin  Alexandra  von  Rußland  und  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen
  Feldartillerie-Regiments  Nr.  60,  ist  außerdem  à  la  suite  der  Schutztruppen  zu
führen  und  hat  in  diesem  Verhältnis  die  Uniform  des  Kommandos  der  Schutztruppen  im
Reichs-Kolonialamt  zu  tragen.

A.  K.  O.  vom  21.  Juni  1913.
Dem  Nachbenannten  ist  folgende  Auszeichnung  verliehen  worden:
der  Königliche  Kronen-Orden  3.  Klasse:
dem  Geheimen  expedierenden  Sekretär,  Hofrat  Paul  Krull.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  16.  Juni  1913.

Rogalla  v.  Bieberstein,  Hauptmann,  scheidet  am  2.  Juli  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird
mit  dem  3.  Juli  1913  im  Grenadier-Regiment  Prinz  Karl  von  Preußen  (2.  Brandenburgischen)
  Nr.  12  angestellt,  gleichzeitig  bis  auf  weiteres  zur  Dienstleistung  beim  Reichs-Kolonialamt
  kommandiert.

Seitz,  Oberleutnant,  scheidet  am  2.  Juli  1913,  behufs  Rücktritts  in  das  Königlich  Bayerische  Heer,
aus  der  Schutztruppe  aus.

Erdmann,  Leutnant  im  2.  Hannoverschen  Infanterie-Regiment  Nr.  77,  scheidet  am  25.  Juni  aus
dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  26.  Juni  1913  unter  Enthebung  von  dem  Kommando
zum  Seminar  für  Orientalische  Sprachen  in  Berlin  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Dr.  Marshall,  Dr.  Höring  und  Dr.  Scherschmidt,  Stabsärzte,  —  Anträge  um  Belassung  in
der  Schutztruppe  auf  weitere  2½⅛½  Jahre  genehmigt.

v.  Chappuis,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.

Dr.  Petzoldt,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  befördert.
        <pb n="668" />
        G  620  20

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  16.  Juni  1518.

v.  Münstermann,  Oberleutnant  im  3.  Garde-Feld

4302

Euler,  Leutnant  im  3.  Ostpreußischen  Feldartillerie=  Regiment  Nr.  79,  und

Gellinek,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Lübeck  (3.  Hanseatischen)  Nr.  162,

—  scheiden  am

22.  Juni  aus  dem  Heere  aus  und  werden  mit  dem  23.  Juni  1913  in  der  Schutztruppe

angestellt.

Kreusler,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.
Dr.  Kickton,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  befördert.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  21.  Juni  1913.

Dr.  Heyne,  Intendanturrat,  scheidet  mit  Ablauf  des  30.  Juni  1913  behufs  Wiederanstellung  im
Bereiche  der  Königlich  Sächsischen  Heeresverwaltung  aus  der  Schutztruppe  aus.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  16.  Juni  1913.

Heinicke,  Hauptmann,

Dr.  Beutler  und  Dr.  Range,  Stabsärzte,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf

weitere  zwei  Jahre  genehmigt.
Zipse,  Oberleutnant,  zum  Hauptmann

Quelle  und  Naumann,  Leutnants,  zu  Oberleutnants  —  befördert.

 

Deutsch-Ostafriha.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  nach  Daressalam
  haben  am  29.  Juni  angetreten:  Regierungslandmesser
  Sprandel,  Gouvernementssekretär
Peschke,  Polizeiwachtmeister  Holland,  Zollamtsassistent
  2.  Kl.  Unger  und  VBeterinärgehilfe  Münz.

 

Im  Schutzgebiet  sind  neu  eingetroffen:  am
19.  bzw.  20.  März:  Regierungsarzt,  Stabsarzt  a.  D.
Dr.  Kudicke,  die  Gerichtsassessoren  Graf  zu  Stolberg-Stolberg
  und  Dr.  Goormann,  Hilsarbeiter
  Dr.  Nave  sowie  die  Techniker  2.  Kl.
Scheel  und  Hofmeister;  am  18.  April:  die
kommiss.  Sekretäre  Hahn  und  Nelker,  Regierungslehrer
  Schönwälder  und  Polizeiwachtmeister
Wagner.

Vom  Heimaturlaub  sind  wieder  eingetroffen:
am  19.  bzw.  20.  März:  Regierungstierarzt  Dr.
Manleitner,  Chemiker  Dr.  Schulze,  Sekretär
Weber,  die  Polizeiwachtmeister  Költzsch  und
Seubert,  Technischer  Gehilfe  Rotter;  am
24.  März:  Forstassistent  1.  Kl.  Bittkau;  am
31.  März:  Regierungslehrer  Lorenz  und  Techniker
  1.  Kl.  Lergenmüller;  am  2.  April:  kommiss.
  Zollsekretär  Steinhilber  und  Polizeiwachtmeister
  Pohlig;  am  16.  bzw.  18.  April:  Wissenschaftlicher
  Beamter  Dr.  Eichinger,  Landmesser
Unfried,  Sekretär  Thiesen,  die  Hilfsarbeiter

 

Orth,  Bauer,  Haun  und  Hager,  die  Techniker
2.  Kl.  Kraus  und  Sander,  die  Polizeiwachtmeister
  Giese  und  Scheffel,  Kanzleigehilfe
Hilmer;  am  20.  April:  Hilfsarbeiter  Schiller.

 

Oeutsch-Südwestafrika.

Nachruf.

Am  16.  Mai  d.  Is.  verschied  der  Gouvernementssekretär


Hhermann  Milo
im  hiesigen  Garnisonlazarett  an  Typhus.

Er  stand  seit  Oktober  1907  im  hiesigen  Schutzgebietsdienst.


Das  Gouvernement  verliert  in  ihm  einen
tüchtigen,  pflichtgetreuen  Beamten.  Durch  seinen
vornehmen  Charakter  und  sein  liebenswürdiges
Wesen  hat  er  sich  unter  den  Beamten  viele
Freunde  erworben,  die  sein  Hinscheiden  aufrichtig
bedauern.

Ein  ehrenvolles  Andenken  wird  ihm  dauernd
bewahrt  bleiben.

Windhuk,  den  26.  Mai  1913.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Im  Aruftrage:
Blumhagen.

SE
        <pb n="669" />
        G  621  20

 

Michtamtlicher  Teil  I  Jj
Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  Lestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Vom  Bau  der  Mittellandbahn.“)

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  hat  die
Gleisspitze  der  ostafrikanischen  Mittellandbahn
  (Tanganjikabahn)  am  30.  Juni  Kilometer
  254,4  hinter  Tabora  (-—  1102,4  ab
Daressalam)  erreicht.  Da  der  Vorstreckbetrieb
erst  am  16.  Juni  nach  Üüberschreitung  des  Malagarassi
  wieder  aufgenommen  wurde,  sind  in
diesem  Zeirraum  rund  19  km  verlegt  worden.

1*

Der  Stand  der  Bauarbeiten  an  der  ostafrikanischen
  Mittellandbahn  (Tanganjikabahn)
  war  Ende  April  1913  folgender:

Die  speziellen  Vorarbeiten  für  die  Bahn
bis  zum  See  sind  abgeschlossen.

Die  endgültigen  Absteckungsarbeiten  für
die  412,5  km  lange  Baustrecke  sind  von  Kilometer
  381  bis  400  hinter  Tabora  im  Gange.

Die  Erdarbeiten  sind  fertiggestellt  bis  Kilometer
  271,6,  in  Angriff  genommen  bis  Kilometer
  340;  hiervon  ist  die  Strecke  bis  Kilometer
  335  zum  größten  Teil  fertiggestellt.

Die  Durchlässe  und  Brücken  sind  bis  Kilometer
  240,6  hergestellt,  im  Bau  bis  Kilometer  315.

Am  Malagarassi-lUbergang  in  Kilometer
  236,5  war  der  eiserne  Überbau  der  Mittelffnung
  von  50  m  Stützweite  auf  Holzpontons
zusammengebaut.  Mit  der  pneumatischen  Nietung
wurde  begonnen.“)

)  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1913.  Nr.  12.  S.  513  f.

*,  Bal.  hierzu  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  12,  S.  149,
wo  über  die  inzwischen  lelegrayhisch,  Dbemeldee  Einfahrung
  des  Überbaues  berichtet  wurd

 

Der  Gleisvorbau  ruhte  wegen  des  Baues
der  Malagarassibrücke.  Inzwischen  wurde  für  eine
Strecke  von  100  km  Bettungsstoff  gewonnen.

Die  Stationen  sind  bis  Kilometer  152  ausgebaut.


Die  Fernsprech=  und  Schreibanlagen  befinden
  sich  bis  Kilometer  238  im  Betriebe.

Die  Gesamtzahl  der  Eingeborenen-Arbeiter
hielt  sich  auf  der  durchschnittlichen  Höhe  von  11000.

 

Die  Dest  im  Ouanso-Bezirk.

Der  alte  endemische  Pestherd  am  Viktoriasee,
  der  —  hauptsächlich  in  Uganda  (Kisumu)  —
seit  längerer  Zeit  wieder  aufgeflackert  ist  und  auch
die  britisch-ostafrikanischen  Städte  Nairobi  und
Mombasa  angesteckt  hat,  machte  sich  seit  einigen
Monaten  auch  im  Muansa-Bezirk  bemerkbar.

Mitte  März  des  Jahres  wurde  durch  Aussagen
  von  Eingeborenen  bekannt,  daß  in  Ostusmao
  (Bezirk  Muansa)  etwa  100  Personen  an
einer  pestähnlichen  Seuche  gestorben  sein  sollten.
Die  sofort  entsandten  Regierungsärzte  bestätigten,
daß  Pest  vorlag.  Die  gegen  die  Seuche  angewandten
  Maßregeln  scheinen  jetzt  erfolgreich  gewesen
  zu  sein,  denn  nach  einem  Bericht  vom
11.  Juni  war  seit  dem  21.  Mai  kein  neuer
Pestfall  mehr  vorgekommen.  Im  ganzen
sind  252  Pestfälle,  darunter  236  mit  tödlichem
Ausgang,  zur  Kenntnis  der  Behörden  gekommen.
Die  gegen  die  Verbreitung  der  Pest  unter  den
Ratten  gerichteten  Maßregeln  hatten  eine  Vernichtung
  von  926  000  Ratten  zur  Folge.

Nachwelsung  der  Brutto-innahmen  bei  den  Küsten-Sollstellen  von  Deutsch-Ostofriko  im  Rechnungsjahr  1912.
Gegenübergestellt  dem  n  Vorjahre.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Spieltarten.  Schiffahrts-Holaschlag--
  ..  ,.  verbrattchs-  »

Zollstelle  EinfuhrAusfuhr  abgabe  Stemwelsteuer  bgabe  gebühren
NRuv.  H.  Rup.  H.  J  Rup.  5.  Rup.  H.  NRuv.  H.  Rup.  H.

1  "
TLanga  862  510  65,5%  4  750  r  60  16  038  82  666  —  999  50  204  30
Pangani  74  705  71  2851  71  2127.51  105  —  84  —  86  32
Bagamoso  .  68  894  78  10  287  62  2706  79,5  50  —  198  —  —  —
Daressalam  1  112  256  55147134  12  31  082  002729  201  50  —-KFlwa..
  400821609  2202452  3  20  447  50  77  11
Lindi.  203  255  39  20  565  40%  27129  62,5  167  80  394  50  745  87
umme  in  Rupien.  2½5  691  12250  192  70  81287  36372½  20159  —  1203  90
*  Mar  3660  908  16333590  89108  383  15  4961  60|212  1605  20
Zus  Vorjahr  „  05  313  218  03  79  549  96  3094.  93  4134  66  9960  66
Junahme  +.  Abnahme  —  #46  61  112.G  3  1  %.  S3  46

.  1)  Die  im  Kol.  Bl.  1912  Nr.  19
2819,27  Rupien  richtiggestellt  worden.

veröffentlichte  Einnahme  von  3619,27  Rupien  ist  nachträglich  auf
—
        <pb n="670" />
        G  622  20

 

 

 

    

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  1.  Rup.  1H.  #“  Pif.  A.  Pf.  %  F(f.  %  Ui
I
Tanga  25  784  68  954  o4  55,5  1272  059  U  4111  137  863  23134  196  18  —  —
Pangani  8267  17  83  227  42  110  969  890  104  82494  6144  95  —
Bagamojor  1  385  38583522/  53.  111  363|  83717259292022
Daressalam  46  948  73,51167  .52228  248  66  i1  —  —
Kilwa  2300  35  120  710  .  55,510  %½  41  168  362,05  —  —  7414  64
Lindi.  5388  93,5,257  629  07  343  505  43  291  17210  52  33883  —  —
Summe  in  Pubien  85  O75  25,518  170  820  62,  54227  4  109
-  113  433  67  4227  094  17  „
Im  rjahr  .73  900  10  3676  153  3  0
Ser  —.  Abnahme  —  T39  538  57  +550  940|  78  7550940.  78

 

 

Uachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Rüsten-Sollstellen  von  Deutsch-Ostafriha
im  Oonat  April  1913.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  12,

S.  520.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Salz-  Spielkarten.  Schiffahrts--Holzeschlag-Zolrstelle
  in  -  Vekbm’«chs«eic  s-Einfuhr
  Ausfuhr  abgabe  empelsteuer]  abgabe  gebühren
Rup.  1  H.  Rup.  H.  Nuv.  H.]  Rup.  !  O.]  Rup..Rup.  H.
ô  1
Tanga  81  891  78,5  4475  56  4803  64  71  160  61  50  510
Pangani  9606  52  668  2  4%  10  50  is  —
Bagamojo  5  111  68  421  25  881  78  —  —  11  —  —-Daressalam
  142  24566  17285  82  4  *  09  235  20  137  50  —-Kilwa
  5518r  8  593  32  48  2  20  s2  5  —
Lindi.  15  483  53,.)  1111  69  ist  18  —  —  28  50  —  —
Summe  in  aiwien  259  8580641  2010
.  .  346  47742  31  372  36  14845  25  415.120  415  (38  26  80
zu.  Vor  .  A.  280  300  26  648  64  9318  87  217.  284  66  497  28
zu  an  4  #nchme  .4  176  5228  72  K553138  GCx
Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.  Rup.  H.  A.  HPf.  Al  Pf.  A.  Pf.  %  Pf.
Tanga  4900  21  96  209  12,5272  90  305  6037  973  63  —  —
Pangani  1213  34  11  074  16  14765  55  9093  765671  79  .  —
quamojo.  «)7:36,42,5918)13.)12242»85  16299,80  —·s—405695
Daressalam  21  127  34185  174  61  216  8990  4  167773  119126  E  —  —
Kilwa  846  76,5  705514,5  9  406  86  18  209  16  —  —  8802  30
Lindi  2704  54,5  20  362  45  27149  93  38  099  71  —  —10949°  78
Summe  in  Rupien  33  518  65,5  329  057  92,538  713  9039  781  20|122  771  733809  03
Mark.  41  691  54  438  743  90  «
Im  Vorjahr  22518  79  339  781  20  vs8  962  70  «
Zunahme  Abnahme  —  %22  1  75  98  962  70  1  I  I

 

 

 

 

 

 

«)Dei-imskoLBLIAlLNrJZveröffentlichteBetrags-ou173066,75.«verkingcrtsichmn473,83·ffür
  abgegebene  statistische  Marken.
        <pb n="671" />
        623  ꝛ

kamerun.

Die  Rameruner  Schiffahrts  ·  Expeditlon.
(Mit  vier  Abbildungen.)

Die  von  Duala,  dem  Haupt-Handels=  und
Hafenplatz  des  Schutzgebiets  Kamerun,  ausgehende
Mittellandbahn  soll  bei  Balmajo  den  Oberlauf
  des  Njong  erreichen,  der  schon  jetzt  mit
Booten  befahren  wird,  voraussichtlich  aber,  wie
frühere  Ermittelungen  vermuten  lassen,  auch  für
eine  leistungsfähige  Schiffahrt  ausgenutzt  werden
kann.  Zur  Untersuchung  dieser  Frage  hat  das
Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee  eine  Expedition
entsandt,  die,  von  einem  Beamten  des  Gouvernements
  begleitet,  den  Njong  mit  Booten  befährt.

Aus  dem  Bericht  des  Expeditionsleiters  (bis
zum  6.  April)  entnehmen  wir  folgende  Einzelheiten:


Nach  Erledigung  der  letzten  vorbereitenden
Arbeiten  trat  die  Expedition  am  18.  Februar  mit
dem  englischen  Dampfer  „Bakana“  die  Reise  von
Duala  nach  Kribi  an  und  traf  dort  am  19.
ein.  Die  vom  Bezirksamt  Kribi  erbetenen  und
gestellten  Träger  waren  alle  zur  Stelle,  so  daß
bereits  am  20.  eine  erste  Abteilung  von  150
Trägern  nach  Olama  abgehen  konnte.  Tags
darauf  wurde  mit  den  übrigen  139  Trägern,
2  Wagen,  auf  denen  ein  8  P.  S.  Cudellmotor
nebst  einigen  anderen  schweren  Kisten  verladen
war,  und  den  nötigen  Boys  der  Marsch  angetreten
  und  Olama  am  3.  März  erreicht.

Da  die  von  Akonolinga  und  Abongmbang
für  die  Reise  auf  dem  Njong  heruntergesandten
sechs  Kanus  des  niedrigen  Wasserstandes  halber
bis  Olama  nicht  gelangen  konnten,  sondern  in
Onanabesse  warteten,  wurde  der  Weitermarsch
dahin  sofort  angetreten.  Die  Entfernung  Onana-=besse—Olama
  beträgt  auf  dem  Landwege  ungefähr
  6  km.  Nach  Einsetzen  des  Motors  wurde
am  4.  März  nachmittags  die  Probefahrt  gemacht,
wobei  eine  stündliche  Leistung  von  12  km  mit
leerem  Kanu  erzielt  wurde.

Am  5.  März  begannen  die  eigentlichen  Arbeiten
  der  Expedition.  Berichte  über  den  Niong
und  seine  Verwendbarkeit  als  Schiffahrtsstraße
sind  mir  im  ganzen  vier  bekannt  geworden,  und
5war  diejenigen  von  Freiherrn  v.  Stein,  Major
Engelhardt,  Regierungsbaumeister  Reichow
und  Regierungsbaumeister  Fahrner.  Diese  Herren
schildern  den  Fluß  in  mehr  oder  minder  günstigem

 

Lichte,  kamen  aber  alle  zu  dem  Endresultate,  daß
der  Niong  mit  verhältnismäßig  wenig  Kosten  zu
einem  bedeutenden  Wasserwege  ausgebaut  werden
könne.  Bei  der  Nachprüfung  dieses  Resultats
kam  der  seit  dem  Jahre  1905  noch  nicht  wieder
beobachtete  niedrige  Wasserstand  dieses  Jahres
der  Expedition  sehr  zustatten.  Es  konnten  Hindernisse
  wie  Barren,  Schnellen  usw.  beobachtet
werden,  die  bis  jetzt  noch  nicht  bekannt  waren.
Das  Vorhandensein  so  wenig  Wassers  ist  hauptsächlich
  auf  das  fast  gänzliche  Ausbleiben  jedes
Regens  seit  November  vorigen  Jahres  zurückzuführen;
  der  Fluß  ist  infolgedessen  noch  auf  seinem
niedrigsten  Stande.

Der  Pegel  in  Akonolinga  zeigte  am  1.  April
+  0,18  m,  während  zur  selben  Zeit  im  Jahre
1911,  zur  Reise  Fahrners,  der  niedrigste  Wasserstand
  —  0,65  m  war.  Die  Expedition  traf  also
überall  mindestens  47  em  weniger  Wassertiefe  an.
Die  in  Fahrners  Karte  eingetragenen  Peilungen
stimmen  mit  dieser  Tatsache  überein;  überall
wurde  0,5  m  weniger  Wasser  gefunden.

Das  erste  Hindernis,  das  sich  einer  Schiffahrt
gleich  oberhalb  Olamas  entgegenstellt,  sind  die
Tappenbeckschnellen.  Sie  beginnen  1  km  unterhalb
  Onanabesse  und  haben  eine  Länge  von  fast
1  km.  Das  Passieren  dieser  Strecke  im  ganz
leeren  Motorkanu  war  sehr  mühsam,  es  mußte
an  vielen  Stellen  über  die  Felsen  gezogen  werden.
Unterhalb  dieser  Schnellen  liegen  noch  in  Abständen
  von  mehreren  100  m  verschiedene  Felsbarren
  durch  den  Fluß,  die  aber  ein  Passieren
am  rechten  oder  linken  Ufer  in  engen  Fahrrinnen
von  6  bis  zu  20  m  Breite  und  1  bis  2  m  Tiefe
gestatteten.  Auf  den  eigentlichen  Tappenbeckschnellen
  wurden  nur  Tiefen  von  5  bis  15  cm
angetroffen.

Kurz  vor  Olama  bis  10  km  unterhalb,  woselbst
  abermals  ein  längeres  Schnellengebiet  beginnt,
  ist  der  Njong  auch  zur  Zeit  des  jetzigen
niedrigen  Wasserstandes  für  Fahrzeuge,  die  nicht
über  1  m  tief  liegen,  befahrbar.  Er  war  bei
Olama  an  diesem  Tage  166,3  m  breit  und  wies
Tiefen  bis  zu  2,9  m  auf.  Zur  Hochwasserzeit
steigt  er  bis  3,5  m  an  und  erreicht  dann  eine
Breite  von  279,7  m.  Die  Sohle  ist  mit  Kies
bedeckt,  die  Ufer  bestehen  aus  Laterit.
        <pb n="672" />
        624  20

Bei  dem  am  linken  Ufer  auf  einer  allmählich
ansteigenden  Anhöhe  liegenden  Onanabesse,  wo
die  Gesellschaft  Südkamerun  ein  Depot  hat,  war
der  Njong  am  6.  März  nur  80  m  breit,  hatte
aber  Tiefen  bis  zu  8,5  m  —  die  größten,  die
beobachtet  wurden  —  mit  felsigem  Boden.  Der
Wasserspiegel  steigt  hier  zur  Hochwasserzeit  um
Zm,  das  ganze  rechte  Ufer  wird  auf  einen  breiten
Gürtel  bis  zu  1  m  hoch  überschwemmt.  Die

Hochwasserbreite  konnte  nicht  festgestellt  werden.

Am  7.  März  wurde  Onanabesse  mit  der
ganzen  Expedition  verlassen.  Die  ersten  8  km
konnten  anstandslos  mit  genügenden  Tiefen  von
1  bis  2  m  zurückgelegt  werden,  bis  bei  km  14
der  Fahrnerschen  Karte  die  ersten  Felsenbarren
wieder  begannen.  Wenn  diese  auch  anfangs,  sei
es  in  der  Mitte,  sei  es  an  den  Seiten,  Fahrrinnen
  aufweisen,  so  bedürfen  sie  bei  einer  evenrur#len
  Korrektion  für  eine  spätere  Schiffahrt  doch
einer  Erweiterung.  Später  allerdings  kommt
eine  große  Anzahl  Stellen  mit  felsigem  Boden
und  wenig  Wassertiefe  —  manchmal  kaum  0,30  m
—  die  einer  Vertiefung  um  annähernd  1  m  bedürften.
  Zum  großen  Teile  ragen  bei  diesen
Barren  die  Felsen  1  bis  1,5  m  aus  dem  Wasser
heraus.  Bei  km  15,  5  reicht  abermals  eine  Felsbarre,
  300  m  lang,  quer  durch  den  Fluß.  Die
Kanus  mußten  hier  einzeln  durch  die  oft  kaum
Lm  breite  und  teilweise  nur  0,25  m  tiefe  Fahrrinne
zwischen  den  Felsen  hindurchgezogen  werden.  Bei
km  16,5  beginnt  eine  700  m  lange  Stelle  mit
felsigem  Boden  und  kaum  0,40  m  Tiefe.

Die  Arbeiten  der  Expedition  bestanden  darin
daß  ununterbrochen  gepeilt  wurde;  an  geeigneten
Stellen  wurden  Aufnahmen  von  Querprofilen
nebst  Stromgeschwindigkeit  9  gemacht,
ebenso  wurde  zu  bestimmten  zeiten  das  Wasserspiegelgefälle
  gemessen  und  ferner  auch  fast  bei
jedem  Lager  die  Höhe  durch  Siedethermometer
festgestellt.  Auf  diese  Weise  war  es  möglich,  ein
den  Verhältnissen  und  der  kurzen  Zeit  angemessenes
genaues  Bild  des  Niong  zu  bekommen.  Aus  den
Ergebnissen  der  anhaltenden  Peilungen  ergibt  sich
in  erster  Linie,  daß  von  einem  mittleren  Wasserstande
  des  Niong,  besonders  zur  Trockenzeit,  nicht
gesprochen  werden  konn.  Mittlere  Tiesen  von
1  bis  2  m,  wie  sie  ja  sehr  erwünscht  wären,
wurden  nirgends  auf  längere  Strecken  unterhalb

 

Akonolinga  angetroffen.  Allerdings  wurden
einige  durchfahren,  die  auch  zwei  und  mehr  Meter
Tiefe  hatten,  aber  leider  bilden  diese  Stellen  nie
die  Regel;  von  Olama  bis  N'telle  (km  180)
kann  behauptet  werden,  daß  etwa  7/10  der  gesamten
  Strecke  kaum  0,50,  zum  Teil  sogar  kaum
0,30  m  Wassertiefe  aufwiesen.  Oberhalb  Akonolinga
  kann  eher  von  gleichmäßigen  größeren
Tiefenreihen  gesprochen  werden;  sie  sind  manchmal
ohne  Unterbrechung  bis  zu  5  km  lang.  Allerdings
  finden  sich  dazwischen  ganz  seichte  Stellen;
Sandinseln,  mit  Gras  bewachsen,  nehmen  die  gesamte
  Flußbreite  ein.  Besonders  etwas  unterhalb
Ajoshöhe  ist  der  Njong  auf  ungefähr  4  km
äußerst  seicht;  0,30  bis  0,40  m  Tiefen  sind  hier
die  Regel,  die  Kanus  mußten  andauernd  gezogen
werden.  Diese  lange  Untiefe  ist  einesteils  verursacht
  durch  die  hier  vorhandene  größere  Verbreiterung
  des  Flusses,  andernteils  aber  hauptsächlich
  durch  die  großen  Sandmassen,  die  der
Ajoshöhe  gegenüber  einmündende  Longmapfong
herunterbringt  und  die  gleich  im  Njong  zur  Ablagerung
  gelangen.

Das  Gefälle  wurde  auf  fast  der  ganzen  Strecke
auf  rund  1:40  000  festgestellt.  Vereinzelte  Ausnahmen
  machen  die  Schnellen  mit  1:  100000  bis
1:15000,  aber  nur  jedesmal  auf  einige  hundert
Meter  Länge.  Die  sekundliche  Wassermenge  wurde
zu  3,8  chm  ermittelt  bei  einer  Wassergeschwindigkeit
  von  0,135  Sekundenmetern.  (Die  Errechnung
nach  Ganguillet  und  Kutter  ergab  das  s  Resultat
von  0,126  Sekundenmetern.)  —

Der  Cudellmotor  konnte  nur  zeitweise  in  Betrieb
  gehalten  werden;  er  schleppte  anfangs  alle
sechs  Kanus,  wobei  die  Leute  zu  seiner  Erleichterung
  mitruderten.  Später  schleppte  er  nur  drei
und  erreichte  mit  180  Lasten  beladen  sowie  25
Leuten  eine  Geschwindigkeit  von  6  km  in  der
Stunde.

Der  Motor  war  benutzbar  bis  zu  Tiefen  von
0,50  m,  alsdann  mußte  er  gestoppt  werden,  da
dann  die  Wasserzufuhr  zur  Pumpe  ausblieb.  Bei
täglich  ungefähr  8=  bis  10  stündiger  Fahrzeit
wurden  z.  B.  am  13.  März  23  Felsbarren  von
100  bis,  300  m  Länge  passiert  und  nur  16,5  km
zurückgelegt.  Der  Motor  war  an  diesem  Tage
2  Stunden  34  Minuten,  tags  darauf  bei  10  km
Fahrtleistung  1  Std.  23  Min.,  am  folgenden  Tage
        <pb n="673" />
        Zu:  Deutsches  Kolonialblatt.

Die  Kameruner  SÖchiffahrts-Sxpedition  1013.

 

 

(Dotorboot  mit  Cudellmotor  und  zwei  längsseitbefestigte  Kanus  fahren  aufeine  Felsplatte#auf.

 

 

Durchgraben  durch  eine  Sandbank.
Diese  Sandbänke  haben  oft  Längen  von  mehreren  Kilometern.
        <pb n="674" />
        Seichte  Stelle,  auf  der  die  Ranus  mehrere  Kilometer  lang  geschoben  werden  mußten.

 

 

Stärkste  Schnelle  des  Njong  bei  km  194.  Enge  Durchiahrt  dicht  am  linken  Ufer.
        <pb n="675" />
        W  625  20

bei  ungefähr  13  stündiger  Fahrzeit  und  22  km
Fahrtleistung  3  Std.  34  Min.  im  Betriebe.  Oft
bildeten  weniger  Steine  und  Felsen  Hindernisse
als  kilometerlange  Sandbänke,  hier  und  da  mit
Felsen  durchsetzt.  Die  in  der  Fahrnerschen  Karte
bei  Widimenge  (km  85)  angegebene  25  m  breite
Fahrrinne  wurde  äußerst  schwierig  angetroffen.
Zwischen  den  Felsen  waren  Durchlässe  von  1  bis
1,5  m  Breite  und  kaum  0,40  m  Wassertiefe,  durch
die  die  Kanus  einzeln  gezogen  wurden.  Am
17.  März  arbeitete  der  Motor  bei  20  km  Fahrt
2  Std.  37  Min.  und  am  18.  bei  16  km  Fahrt
2  Std.  12  Min.  Die  Sandbank  hinter  Nimiapfa
(km  113)  machte  mehrere  Stunden  Arbeit,  bis
alle  Kanus  hindurch  waren.  Eine  Menge  beladener
  kleinerer  Kanus  von  Handelshäusern,  wohl
6  bis  10  manchmal  an  einer  Stelle,  saßen  auf
Sandbänken  und  auf  Felsen  fest  und  kamen  nicht
weiter.  Der  Grund  war  nicht  auf  Unkenntnis
des  Fahrwassers,  sondern  allein  auf  den  niedrigen
Wasserstand  zurückzuführen.

Es  würde  in  diesem  Berichte  zu  weit  führen,
alle  Hindernisse  aufzuzählen.  Erwähnen  will  ich
nur  noch,  daß  das  Gelände  bei  dem  Dorfe  M’balmayo,
  wo  die  Mittellandbahn  an  den  Nijong
kommt,  mit  dem  hier  nur  allmählich  ansteigenden
rechten  Ufer  zum  Anlegen  für  Schiffe  äußerst  ungünstig
  sein  wird,  ebenso  bei  der  in  der  Fahrnerschen
  Karte  eingetragenen  Geraden  zwischen  km  48
und  49.  An  beiden  Stellen  war  auf  längere
Strecken  kaum  0,40  m  Wassertiefe  vorhanden.
Einige  hundert  Meter  unterhalb  des  Dorfes
M'balmayo  liegt  eine  bedeutende  Schnelle,  die
für  Kanus  sogar  zur  Zeit  unserer  Passage  nur
mit  Schwierigkeiten  passierbar  war.

Untersucht  wurde  außerdem,  ob  es  möglich  sei,
die  großen  Kurven,  die  der  Njong  macht,  teilweise
abzuschneiden,  um  so  die  zukünftige  Fahrstraße
abzukürzen  und  hauptsächlich,  um  an  Gefällen  für
etwaige  Korrektionsarbeiten  zu  gewinnen.

Um  gut  durchnivellieren  zu  können,  wurde  ein
Durchhau  von  2  m  von  unseren  Ruderern  bei
km  129  bis  135,  152  bis  160  und  162  bis  180
gemacht.  Alle  drei  Durchstiche  müssen  als  sehr
schwer  ausführbar  bezeichnet  werden.  Höhenzüge
bis  zu  30  m  Höhe  liegen  in  diesen  Kurven,  außerdem
  sind  hohe  Felsbildungen  in  der  Nähe  der
Ufer  vorhanden.

 

Sämtliche  Nebenflüsse  des  Niong  von  Olama
aufwärts  bis  Akonolinga  waren  zur  Zeit  nicht
befahrbar.  Ein  großer  Teil  war  gänzlich  trocken,
andere  wieder  hatten  zwar  etwas  Wasser,  ein
Hineinfahren  war  aber  unmöglich  wegen  der
großen  Sandbarren,  die  vor  ihrer  Mündung
lagen,  und  der  großen  Menge  umgefallener
Baumstämme,  die  ein  Eindringen  auch  mit  kleinen
Kanus  unmöglich  machten,  zum  mindesten  für  die
kurze  Zeit,  die  der  Expedition  zur  Verfügung
steht;  dagegen  werden  der  Longmapfong  und
der  Ajong  untersucht  werden.

Oberhalb  N'telle  (km  180)  ändert  das  Gelände
  seinen  Charakter,  der  Fluß  tritt  aus  der
Wald=  und  Parklandschaft  heraus  und  durchfließt
nunmehr  breites,  niederes  Alluvialland,  das  ohne
jeden  Baumbestand  nur  aus  Grasflächen  besteht,
die  zur  Hochwasserzeit  kilometerweit  überschwemmt
sind.  Interessant  zu  beobachten  war  das  allmähliche
  Anwachsen  der  Erdschicht,  besonders  in
der  Nähe  der  Ufer,  verbunden  mit  deutlicher  Torfbildung.
  Bei  dem  niedrigen  Wasserstande  wurden
sehr  häufig  Baumstämme  beobachtet,  über  welchen
eine  Erdschicht  von  2  bis  2,5  m  lag:  ich  nehme
an,  daß  etwa  50  Jahre  nötig  gewesen  sind,  bis
diese  Höhe  erreicht  wurde.

Besonderer  Erwähnung  bedürfen  außerdem
noch  die  im  Njong  in  großer  Menge  liegenden
Baumstämme.  Wenn  auch  jetzt  schon  eine  bedeutende
  Besserung  eingetreten  ist  durch  die  Arbeiten
  der  Njongreinigung,  die  eine  Unmenge
dieser  Hindernisse  beseitigt  hat,  so  bleibt  doch  noch
viel  Arbeit  übrig,  besonders  im  Teile  Akonolinga
  —  Ajoshöhe.  Die  früher  angebracht  gewesenen
  Uferbefestigungen  sind  sämtlich  eingefallen;
sie  waren  außerdem  zwecklos,  da  sie  das  Abbröckeln
  des  Ufers  doch  nicht  verhindern  konnten.

Endgültige  Vorschläge  zur  Verbesserung  des
Nijong  als  Zubringer  zur  Mittellandbahn  können
natürlich  erst  nach  Ende  der  Expedition,  nach
Fertigstellung  der  Pläne  und  Durchführung  der
nötigen  Berechnungen  gemacht  werden.  Immerhin
läßt  sich  heute  schon  mit  ziemlicher  Sicherheit
sagen,  daß  eine  Korrektion  des  Njong  sehr  kostspielig
  werden  würde,  wenn  ein  Schiffahrtsbetrieb
das  ganze  Jahr  aufrecht  erhalten  werden  soll.
In  diesem  Jahre  und  im  jetbigen  Zustande  des
Niong  ist  sicher  damit  zu  rechnen,  daß  3½  Monate
        <pb n="676" />
        626  20

lang  der  Fluß  für  Schiffe  von  0,80  m  Tiefgang
nicht  befahrbar  ist.  Bei  dem  eingangs  angegebenen
  geringen  Gefälle  wird  es  möglich  sein,
durch  einen  Aufstau  auf  Hochwasserniveau,  also
um  4  m,  in  der  Nähe  oder  bei  M'balmayo
dem  Übelstande  mit  verhältnismäßig  geringen
Kosten  abzuhelfen,  wenigstens  für  die  Strecke
M'balmayo  —Akonolinga  (169  km).  Geeignete
Stellen  für  Staumauern  finden  sich  hier  in  genügender
  Menge,  bei  Flußbreiten  von  60  bis
70  m  und  genügend  hohen  Ufern  zu  beiden
Seiten.  Ein  Aufstau  von  4  m  würde,  abgesehen
von  den  naturgemäß  erzielten  größeren  Tiefen,
einen  gleichmäßigen  Wasserstand  des  Njong  das
ganze  Jahr  herbeiführen,  der  es  ermöglichte,  die
Ufer  in  immer  gleichbleibender  Breite  von  Baumstämmen
  und  lebendem  Baumwuchs  freizuhalten,
ein  Umstand,  der  sicher  bei  der  Frage  der  Bekämpfung
  der  Schlafkrankheit  sehr  wichtig  ist.

Der  geplanten  Motorschiffahrt  mit  Dieselmotoren,
  die  einheimisches  Pflanzenöl  als  Verbrennungsstoff
  benützen  soll,  stände  in  bezug  auf
die  Gewinnung  des  nötigen  Oles  nichts  im  Wege.
Olpalmen  kommen  in  großer  Menge  vor.  Bei
Akonolinga  fangen  ganze  Palmwälder  an;
außerdem  ist  Abongmbang  und  die  Gegend  des
Aiong  sehr  reich  an  Olpalmen,  so  daß  ein  ausgedehnter
  Motorbetrieb  mit  Palmkernöl  sehr  wohl
möglich  sein  wird.

Nach  Beendigung  ihrer  Arbeiten  am  Njong
wird  die  Expedition  den  Dume  und  Kadei  bereisen,
  um  über  die  Wasserstraße  des  Ssanga
und  Kongo  zurückzukehren.

Von  der  Logone—Dama-Grenzexpebition.)

Von  Dr.  Hony,  dem  Arzt  und  Zoologen  der
Logone—Pama-Grenzexpedition,  ist  ein  weiterer
Bericht  eingetroffen.  Er  lautet:

Am  16.  Januar  waren  die  Arbeiten  der  Logone—Pama-Grenzexpedition
  in  Gore  beendet.
Auch  nach  dem  1.  Januar  hat  sich  nichts  in  dem
Gesundheitszustand  der  Europäer  geändert;  er
war  durchaus  befriedigend  geblieben.

Bei  Soldaten,  Trägern  und  sonstigen  schwarzen
Angestellten  der  Expedition  kamen  in  Gore  selbst
keine  nennenswerten  Erkrankungen  mehr  vor.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913.  Nr.  9,  S.  105  ff.

 

Während  eines  Marsches  von  Gore  nach  Bosum
erkrankten,  wie  man  mir  sagte,  mehrere  Träger
unter  kolikartigen  Vergiftungserscheinungen,  die
in  drei  Fällen  zum  Tode  führten.  Vielleicht  darf
man  die  Ursache  der  Erkrankung  dem  dauernden
und  ausschließlichen  Genuß  ungekochter  Kassada
zuschreiben,  eines  den  Trägern  bisher  gänzlich
ungewohnten  Nahrungsmittels.

Am  16.  Januar  verließen  die  Teilnehmer  der
Expedition  Gore,  um  sich  in  drei  Kolonnen  nach
Bate  am  Uam,  dem  zweiten  Standlager,  zu  begeben.
  Auf  drei  verschiedenen  Wegen,  von  denen
der  eine  der  idealen  Grenzlinie,  der  andere  dem
Pende  aufwärts  folgte  und  der  dritte  in  der
Mitte  zwischen  beiden  durchführte,  wurde  das
neue  Gebiet  durchzogen.  Anfangs  Februar  trafen
alle  drei  Kolonnen  wohlbehalten  und  ohne  Verluste
  an  Menschenleben  in  Bate  ein.

Wie  in  Gore,  so  wurde  auch  hier  in  hoher
gesunder  Lage  20  Minuten  vom  Uam  entfernt
ein  Standauartier  errichtet  und  alle  mit  dem
Lagerbau  zusammenhängenden  sonstigen  Einrichtungen
  so  getroffen,  wie  fie  sich  erfahrungsgemäß
in  Gore  am  besten  bewährt  hatten.  Auch  in  dem
Bau  des  Hospitals  wurde  keine  Anderung  vorgenommen.


Das  günstige  Klima,  die  freie,  gesunde  Lage
und  die  einwandsfreien  Wasserverhältnisse  hielten
auch  in  Bate  jede  Erkrankung  von  den  weißen
Teilnehmern  der  Expedition  fern.  Auch  unter
den  Farbigen  kamen  keine  ernsteren  Krankheitsfälle
  zur  Behandlung.  Bemerkenswert  sind  einige
wenige  Fälle  von  Medinawurm;  bei  der  langen
Inkubationszeit  der  Krankheit  ließ  sich  aber  der
Ort,  an  dem  die  Infektion  stattgefunden  hatte,
nicht  feststellen.  Sämtliche  Fälle  kamen  zur
Heilung;  es  wurden  Verbände  mit  physiologischer
Kochsalzlösung  angelegt,  um  den  Wurm  zu  wissenschaftlichen
  Zwecken  zu  erhalten.  —

Das  Klima  der  von  Gore  bis  Bate  bereisten
neuen  Gebietsteile,  die  im  Osten  vom  Pende,  im
Westen  vom  Nana  Baria  und  im  Süden  vom
Uam  begrenzt  werden,  ist  zweifelsohne  trockener
und  infolgedessen  auch  gesünder  als  das  Klima
der  nördlichen  Gebiete.  Die  Temperaturen,  die
wie  bisher  von  den  Mitgliedern  der  Expedition
beobachtet  und  aufgezeichnet  wurden,  zeigten  keine
wesentlichen  Unterschiede;  dazu  ist  auch  der  Anstieg
  des  Landes  nach  Süden  und  Südosten  bis
auf  etwa  750  m  zu  gering.  Ende  Februar
machte  sich  eine  Steigerung  der  Temperatur  bemerkbar,
  und  in  dieser  Zeit  erfolgten  auch  einige
Regenfälle.  Sehr  heftig  trat  anfangs  März  der
Harmattan  auf,  dessen  Staubwolken  aber  keine
ungünstigen  Wirkungen  auf  die  Luftwege  erkennen
ließen.

Wie  das  Klima,  so  ist  auch  Vegetation  und
        <pb n="677" />
        W627  20

Tierwelt  im  großen  und  ganzen  die  gleiche  geblieben;
  vielleicht,  daß  sich  schon  der  Übergang
zum  Kongobecken  leise  angedeutet  findet.

In  gesundheitlicher  Beziehung  muß  man
dem  Lande  unbedingt  einen  Vorteil  vor  den  nördlichen
  Gebieten,  die  an  den  Unterläufen  der  großen
Ströme  liegen,  einräumen.  Der  Grund  liegt  in
erster  Linie  und  vorzugsweise  in  der  Hydrographie
des  Landes,  die  den  Moskitos  und  überhaupt  der
Insektenwelt  nicht  die  günstigen  Lebensbedingungen
bietet,  wie  sie  überall  an  den  von  ausgedehnten
grundlosen  Sümpfen  begleiteten  Unterläufen  der
träge  fließenden  Logoneströme  vorhanden  sind.
Die  drei  Hauptflüsse,  der  Pende,  der  Nana  Baria
und  der  Uam,  die  ihren  Ursprung  gemeinsam  aus
dem  Jade-Plateau  nehmen  und  ihre  Wasser  dem
Tschadsee  zuführen,  haben  trotz  der  geringen  Höhendifferenz
  ein  starkes  Gefälle  und  gehen  oft  in
reißender  Fahrt  zu  Tale.  Ihre  Strombetten  sind
infolgedessen  tief  in  das  Gestein  eingeschnitten,  so
daß  selbst  zur  Zeit  des  höchsten  Wasserstandes  die
Flüsse  kaum  über  ihre  Ufer  treten.  Von  einer
wirklichen  Uberschwemmungszone  im  Sinne  des
Nordens  kann  nicht  die  Rede  sein.  Es  ist  naturgemäß,
  daß  der  Mangel  an  stagnierenden  Gewässern
  von  großem  Einfluß  auf  die  Menge  der
Moskitos  ist.  Ihre  Zahl  ist  so  gering,  daß  man
selbst  an  den  Ufern  der  Flüsse  kaum  eine  Belästigung
  empfindet.  Zu  dieser  Annehmlichkeit  des
Aufenthalts  am  Uam  kommen  noch  der  überall
freie  Zugang  zu  den  Flußufern,  die  ausgezeichneten
  Trinkwasserverhältnisse,  die  Gelegenheit  erfrischender
  Bäder  im  Flusse  und  der  Genuß  vorzüglicher
  Fische,  an  denen  alle  großen  Ströme
reich  find.  Diese  Punkte  gelten  besonders  vom
Uam;  sie  können  bei  der  Wahl  eines  Platzes  für
die  Gründung  einer  Station  der  Beachtung  nicht
warm  genug  empfohlen  werden.  Sie  find  —
ganz  abgesehen  von  der  belebenden  Wirkung,  die
in  der  heißen  Jahreszeit  ein  strömendes  Wasser
ausübt,  und  von  den  praktischen  Annehmlichkeiten,
die  die  Nähe  eines  großen  Flusses  bietet,  —  für
die  Gesundheit  von  großer  Bedeutung.  Nicht
unerwähnt  darf  noch  bleiben,  daß  in  der  Nähe
der  großen  Flüsse  die  Temperatur  zur  Nachtzeit
viel  tiefer  sinkt,  während  nach  meiner  Erfahrung
auf  den  Plateaus  erst  in  der  Frühe  die  Abkühlung
erfolgt  und  viel  geringer  ist.  Alle  die  erwähnten
Punkte  sind  bei  der  französischen  Station  Bosum
nicht  so  hünstig.  Bosum  selbst  liegt  weit  ab  vom
Uam  auf  einem  Plateau,  das  ringsum  von  höheren
Bergen  umgeben  ist.  Ein  kleiner  Fluß  führt  etwa
in  einer  Entfernung  von  15  Minuten  im  Tale
vorbei,  der  aber  jebt  kein  fließendes  Wasser  mehr
führt,  sondern  aus  einer  Kette  einzelner,  von  den
Eingeborenen  verunreinigter  Wasserlöcher  besteht.
Während  in  der  Dunkelheit  zahllose  Moskitos

 

schwärmen  und  tagsüber  anderes  Ungeziefer  den
Aufenthalt  vergällt,  herrscht  in  der  Nacht  eine
drückende  Schwüle,  die  die  Nachtruhe  in  geschlossenen
  Räumen  geradezu  unmöglich  macht.

Die  eingeborene  Bevölkerung  des  Landes,  zum
größten  Teil  Mbaia,  sind  an  und  für  sich  ein
gesunder  kräftiger  Schlag.  Unter  Filariakrankheit,
die  für  die  neuen  Gebiete  im  Norden  geradezu
charakteristisch  ist,  haben  die  Eingeborenen  wenig
zu  leiden.  Die  Malaria  ist  selten,  auch  bei  den
Trägern  der  Expedition  habe  ich  seit  Wochen  keine
Fieberanfälle  mehr  gesehen.  Viel  aber  haben
die  Mbaia  unter  schlechter  und  mangelhafter  Ernährung
  zu  leiden,  und  hierauf  ist  auch  das
krankhafte  und  abgezehrte  Aussehen  der  Bewohner
ganzer  Dörfer  zurückzuführen.

Die  Schlafkrankheit  existiert  hier  nach
meinen  bisherigen  Feststellungen  nicht.  Auch
nach  französischen  Angaben  ist  hier  noch  kein  Fall
von  Schlafkrankheit  oder  Schlafkrankheitsverdacht
zur  Kenntnis  gekommen.  Ich  selbst  habe  da,  wo#
ich  Eingeborene  bekommen  konnte,  sorgfältig  auf
ihre  Symptome  geachtet,  aber  nie  etwas  Verdächtiges
  wahrgenommen.

Die  Schlafkrankheitsfliege  wurde  von  keiner
der  Kolonnen  auf  dem  Marsche  von  Gore  beobachtet.
  Ich  verweilte  stundenlang  in  den  Galeriewäldern
  der  Flüsse,  marschierte  tagelang  an  den
Ufern  des  Uam  entlang,  ohne  eine  Fliege  zu
finden.

Auf  der  Route  nach  Bosum  bemerkte  ich  an
einem  mit  dichtem,  aber  doch  stellenweise  für  das
Sonnenlicht  durchlässigen  Galeriewald  bedeckten
Ufer  des  Borro  einige  Glossinen,  die  mich  beim
Baden  anschwärmten.  Da  ich  in  Eilmärschen  zu
einem  schwerkranken  Europäer  nach  Bosum  marschierte
  und  auf  anderem  Wege  wieder  nach  Bate
zurückkehrte,  konnte  ich  mich  nicht  weiter  mit  ihrem
Fang  befassen.  Ich  glaube  aber,  daß  es  sich  hier
sicherlich  um  die  Glossina  palpalis  handelte,  denn
dafür  spricht  einmal  ihr  Aufenthaltsort  und  dann
das  gänzliche  Fehlen  der  Glossina  morsitans  in
dieser  Gegend.  Spätere  Feststellungen  werden
darüber  noch  Näheres  ergeben.

Am  Uanm,  soweit  ich  ihn  selbst  kennen  lernte,
gibt  es  ganz  sicher  keine  Glossinen,  denn  schon
die  Beschaffenheit  des  Galeriewaldes  entspricht
nicht  ihren  Lebensgewohnheiten.  Der  Wald  besteht
  am  Pende,  am  Nana  Baria  und  am  Uam
aus  einem  schmalen  Streifen  vereinzelter  Bäume,
die  unmittelbar  an  beiden  Ufern  stehen  und  ihre
Kronen  dicht  über  den  Wasiserspiegel  recken,  aber
—  und  das  unterscheidet  sie  von  den  Galeriewäldern
  an  den  Zuflüssen  —  ohne  sich  über  dem
Fluß  zu  einem  dichten,  schattenden  Blätterdach
zu  vereinigen.  Der  Galeriewald  der  großen
Ströme  ist  immer  sehr  dürftig  und  auf  großen

4
        <pb n="678" />
        W628  2O

Strecken  fehlt  er  überhaupt  ganz.  Natürlich  tritt
da  eine  Ausnahme  ein,  wo  größere  Nebenflüsse
oder  kleine  Quellwässerchen  in  den  Hauptstrom
einmünden.  Hier  entwickelt  sich  ein  anderer,  viel
reicherer  Wald.  An  einem  solchen  kleinen  Zuflüßchen
  des  Pende,  mit  sandigen  Ufern,  die  mit
lichten  mannshohen  Sträuchern  bestanden  und  von
höheren  Bäumen  beschattet  waren,  sah  ich  die
Glossina  palpalis  auf  Baumstämmen  sitzen,  auf
die  durch  das  Blätterdach  ein  Sonnenfleck  fiel.
Ganz  ähnlich  wie  damals  in  Gore  liegen  auch
die  Verhältnisse  am  Borro.  Der  Uferwald  ist
dicht,  aber  für  das  Sonnenlicht  durchlässig,  der
Fluß  ein  strömender  Bach  mit  sandigen  Ufern.

Es  scheint,  daß  die  Glossina  palpalis  ein
dichtes,  aber  für  die  Sonnenstrahlen  durchlässiges,
womöglich  von  hohen  Bäumen  überschattetes  Ufergebüsch
  und  sandige  Ufer  bevorzugt.  Ob  das
Wasser  fließend  ist  oder  stehend,  scheint  nicht  von
ausschlaggebender  Bedeutung  zu  sein.  Bemerken
muß  ich  noch,  daß  die  Glossinen  sich  in  beiden
Fällen  an  viel  begangenen  Flußübergangsstellen
finden.  Es  scheint,  als  ob  ihre  Nahrung  vorzugsweise
  aus  Menschenblut  bestehe,  denn  Kaltblüter
gibt  es  an  diesen  Stellen  nicht,  und  außer  einigen
Vögeln  leben  nur  Eichhörnchen  in  den  Zweigen.
lber  diese  Dinge  werde  ich  vielleicht  später  nach
Untersuchung  meiner  Blutpräparate  näheren  Aufschluß
  geben  können.  ,

Zur  Vorbeugung  einer  Einschleppung  der
Schlafkrankheit  kann  ich  nur  das  wiederholen,
was  ich  bereits  früher  erwähnte.  Der  Schwerpunkt
  der  Bekämpfung  liegt  in  der  Verhütung
einer  Einschleppung  von  Krankheitsfällen  vom
Süden  nach  dem  Norden.  Alle  übrigen  Maßnahmen
  sind  nebensächlich.  Eine  Abholzung  des
von  Glossinen  bewohnten  Uferwaldes  ist  bei  seiner
gewaltigen  Ausdehnung  und  der  Mächtigkeit  seines
Wuchses  praktisch  unausführbar.  Selbst  wenn
eine  solche  Möglichkeit  bestände,  würde  die  mit
der  Abholzung  verbundene  Vernichtung  eines  der
wichtigsten  und  wertvollsten  Naturprodukte  dieser
Gegend,  des  Kautschuks,  eine  solche  Maßnahme
durchaus  verbieten.  Im  übrigen  ist  es  noch  die
Frage,  ob  im  Falle  einer  Abholzung,  über  deren
Endzweck  man  überhaupt  verschiedener  Ansicht
sein  kann,  auch  die  Glossinen  ausgerottet  werden
könnten.  Sicherlich  ist  auch  den  Glossinen  ein
Anpassungsvermögen  an  gänzlich  veränderte  Verhältnisse
  eigen,  wie  wir  es  bereits  an  einer  Reihe
von  Beispielen  aus  der  Tierwelt  kennen.  Wenn
ich  nicht  irre,  hat  man  in  Zentralafrika  bereits
beobachtet,  daß  nach  völliger  Beseitigung  des
Busches  die  Glossinen  nach  wie  vor  vorhanden
waren,  nur  hatten  sie  sich  jetzt  das  zerklüftete
schattige  Ufergestein  zu  ihrem  Aufenthalt  gewählt.

Weit  schwieriger,  als  die  Lebensbedingungen

 

der  Glossina  palpalis  zu  ergründen,  von  der  wir
wenigstens  wissen,  daß  Wasser  und  schattiges  Gestrüpp
  zu  ihrer  Existenz  nötig  sind,  ist  es,  sich
eine  Erklärung  über  die  Lebensgewohnheiten  der
Glossina  morsitans  zu  geben.  In  einem  Gebiete,
das  in  der  Oberflächengestaltung  und  Vegetation,
überhaupt  in  allen  geopraphischen  Punkten,  dem
anderen  durchaus  gleich  scheint,  kommt  die  Glossina
  morsitans  zu  Hunderten  vor,  im  anderen
fehlt  sie  gänzlich  und  immer.  Geradezu  auffallend
  ist  es,  daß  die  Tsetse  in  Gebieten,  wo  es
nur  wenig  Wild  gibt,  in  großer  Menge,  in  anderen,
  unmittelbar  an  jene  angrenzenden  Gebieten,
wo  es  von  Wild  wimmelt,  dagegen  nicht  vorkommt.
  Hier  am  Uam,  wo  sich  die  Vegetation
und  die  Oberflächengestaltung  des  Landes  kaum
von  dem  Norden  unterscheidet,  ist  die  Tsetsefliege
nirgends  nachzuweisen,  obwohl  zahlreiches  Wild
vorhanden  ist.  Dieses  Gebiet  aber  grenzt  im
Norden  an  wildarme  Gebiete,  in  denen  die
Glossinen  weit  häufiger  sind.  Ahnliche  Beobachtungen
  habe  ich  auch  in  Ostafrika  machen  können.

Nach  gemeinsamen  Feststellungen  bleibt  die
Glossina  morsitans  auf  das  östliche  Ufer  des
Pende  beschränkt.  Die  Grenze  nach  Westen  und
Süden  verläuft  etwa  von  Gore  am  Pende  entlang
  bis  zum  7.  Breitengrad  und  geht  dann  nach
Osten  bis  zum  Nana  Baria.  Auf  dieser  Strecke
fällt  sie  mit  den  Ausläufern  des  Jade-Plateaus
zusammen.  Wie  weit  die  Glossinen  nach  Osten
in  französisches  Gebiet  vordringen,  ist  nicht  bekannt.
  Weiter  südlich,  am  großen  Nordbogen
des  Uam,  in  der  ganzen  Umgegend  von  Bosum,
südlich  und  östlich  von  Bate  kommt  sie  nicht  mehr
vor.  Ebenso  soll  sie  nach  den  Angaben  der  französischen
  Grenzkommission  in  dem  ganzen  Gebiet
zwischen  Uam  und  der  Pamaquelle  fehlen.  Auch
die  Glossina  palpalis  soll  hier  nicht  vorkommen.
Eine  ganz  genaue  Angabe  des  Verbreitungsgebietes
  beider  Glossinenarten  wird  erst  nach
Fertigstellung  der  neuen  Karten  von  Gore  bis
zum  Pama  möglich  sein.  Anzufügen  ist  noch,
daß  die  Glossina  morsitans  dort,  wo  sie  auftritt,
  nicht  sehr  häufig  ist.  Über  den  Grad  der
Infektion  des  Wildes  wird  sich  später  an  der
Hand  meiner  Blutpräparate  Näheres  sagen  lassen.

Wie  ich  schon  in  meinem  Bericht  vom  1.  Januar
  für  die  nördlichen  Gebiete  das  Fehlen  der
Überträger  des  Rückfallsiebers  und  das  Fehlen
der  Sandflöhe  feststellen  konnte,  so  kann  ich  auch
für  die  jetzt  bereisten  Gebiete  diese  erfreuliche
Tatsache  bestätigen.  Die  von  mir  erwähnten
lästigen  Sandfliegen  im  Norden  sind  ebenfalls  fast
gänzlich  verschwunden,  doch  ist  das  Vorkommen
verschiedener,  anscheinend  für  den  Menschen  nicht
patogener  Stechfliegen  (Tabaniden)  in  der  Nähe
der  Galeriewälder  häufiger  geworden.
        <pb n="679" />
        629

Was  Tierkrankheiten  angeht,  so  fand  ich  bei
einer  Antilopenart  (Damaliscus)  regelmäßig  die
Larven  einer  Stechfliege  in  der  Nasenhöhle  und
konnte  die  zugehörende  Fliegenart  aus  ihnen
züchten.  Sonst  fand  ich  noch  an  dem  erlegten
Wild  eine  Reihe  interessanter  innerer  und  äußerer
Schmarotzer,  von  denen  vielleicht  manche  für  den
Genuß  von  Wildfleisch  eine  Bedeutung  haben
können.

Nach  Angabe  der  Franzosen  soll  in  Bosum
unter  den  dort  aus  dem  Norden  eingeführten
Krankheiten  eine  Rotzkrankheit  vorkommen,  der
sehr  viele  Tiere  zum  Opfer  fallen.  Pferde  und
Rindvieh  gedeihen  an  solchen  Plätzen,  die  zartes
Gras  tragen,  gut,  Ziegen  überall.  Auch  hier  sind

2

wieder  die  Flußufer  zu  bevorzugen,  deren  Gras
weit  zarter  ist  als  dasjenige  im  Innern  des
Landes  auf  den  quarz=  und  lateritreichen  Höhen.

Am  23.  Februar  eilte  ich  auf  den  Ruf  des
französischen  Verwalters  in  Bosum  dorthin,  um
einen  angeblich  beriberikranken  Europäer  zu  behandeln.
  Leider  war  der  Erkrankte  bei  meinem
Eintreffen  bereits  gestorben  und  beerdigt,  so  daß
ich  nicht  einmal  mehr  eine  Sektion  ausführen
konnte.  Es  scheint  sich  aber  nach  der  Schilderung
der  Symptome  und  des  Verlaufs  der  Krankheit
nicht  um  Beriberi  gehandelt  zu  haben,  sondern
um  eine  einfache  akute  Herzinfektion  im  Anschluß
an  eine  Malaria.

 

Hachwelsung  der  bel  den  Binnen-Sollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den  Monaten  Okhtober  bis
Dezember  1912  fällig  gewordenen  Jollbeträge.

(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.-  1918,  Nr.  7,  S.  315.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  G  d  leich
8  egen  den  gleichen
Der  Follämter  im  obengenannten  Zeitraum  des  Rechnungsjahre  Zeitraum
1912  1911  des  Vorjahres
Name  —
Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
4  1#  %  (Pf.!  Pf.  pf]  Pf.]  //46  Pf.  A.  VIII  4
ô  l  ;  I  l
RiodclReII..26  827I75  169,—26  496i75  25257j95  448z4025706i35  790  40  —  —
Dazu  für  April  b  "
bis  Sept.  19125224740  8013053  048.7053  322  35  512.80  53  835·15  –  786  45
ZusammenL1  970  30I  79  545  44½%½  580  30  961  20|79  541  50  3951  —  —
Nssanakang513535  847.051982  4018637  95  989  50%1%%  2—  645/05
Dazu  für  April  "  I  «  i  .-bisSept.19121588605
  29967518882801878240  2294802107720  ——  2194  40
Zusammen3302140056  20|425  204,65  —  —  88  45
Campo  1  8385  —  —  1  833  95  1  09420  31|40  1  125·60  708  35  —
Dazu  für  April  „  I
bis  Sept.  1912  2  166|45  —  —  2  166|45  2  170  60  4•20  2174  80  —  —  gl  85
Zusammen  4  W  —  —4  000  40  8  264  80  35/600  3300  40  700·—  —
Kent  66510  3861601  452670  787  96  4  286  40  5  074  35  —  —  547  65
Dazu  für  April  «
bis  Sept.  1912  1221.75  6642.—  7  863  75  1  623  05  9  20005231  —  —  2959  35
Jusammen  1  880|/85  60  45%37.,
Karbabi.  .  .  ..  808|45  638  80  1  4117  25  689  80  625  60  1  315  40  131  85  —  —
Dazu  für  April  .
bis  Sept.  1912  2  234  60  3  351  10  5  5861—  1  145110200C70  1  698  30  —  —
Zusammen  8  048  05  3  990  20  7  oss  2  1  834,90  3  368  20  5203  10  1  830  15  —  —
Garna  6  805.5517  —  722705111  039  401  266  45  6  290  70  —  —
Dazu  für  Aoril  l  :  7
bis  Sept.  191227938/400  208  S7  60  0  O15/50%  8  865/5  84  88085  —  4003  25
Jusammen4808|9528  680  80  63  4347557242.5555  904  751  147  80  —  —89  712  55
Molunnd111  3548320
Dazu  für  April  „  —  I  I
bis  Sept.  1912  7575°05|  2  240  69  831457  815|259  755.657570|90  ——  7  739  45
Zusammen36  680  40)  71  610  50/108  206  90  48  606  05)  63  380  85111  986  990  —  —  8690  —

 

 

 

 

 

4*
        <pb n="680" />
        630  20

 

Der  Zollämter

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  dellarierten)  Zölle
im  obengenannten  Zeitraum  des  Rechnungsjahres

 

Gegen  den  gleiche
Zeitraum
des  Vorjahres

n

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  1912  1911
Einsuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
MII  L  f-Wl  f  Jf.
I
Kusseri  ..  .  ..  2111  G5  166761  2  ais  92575  15756025  6  —  —
Dazu  für  April
bis  Sept.  1912  3  768  40  288|/25  4051|65  2  855702121|15  497685  —  —  925.20
Zusammen  5874,95  455—  6329s95  8  781  45  22786566  060  269|85  —  —
Munibecken  4948220|120  618060  —  —  —  —  —  —  6180/60  —  —
Dazu  für  April  #  !
bis  Sept.  1912  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —-Zusammen
  4948  20  232110  6  180  60  —  —  —  —  —  —  6  180  60  —-Sangamündung
  80  70  724—  804  70  —  —  —  —  804  70|0  —
Dazu  für  April  i
bis  Sept.191232  —  —  ——l——i——————s——
Zusammen  80170  721—  804  700  —  —  —  804/70  —  —
Gesamtsumme  «  «  «
für  April  bis  -  l  r
Dezemberlle202921«05121960;60824881;65233141I40132700«—865841140  ——409597ö

 

 

 

 

 

 

 

nachweliungderbeldensicitewsollämtemdesschutzgebletslkamerunlndenmonatenjanuakbis
mäkzlolsfülllggewokdeaeusollbetkäge.

Der  Zollämter

(Val.

„D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  7,

S.  816.)

Geiamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (nen  deklarierten)  Zölle

m  obengenannten  Zeitraum  des  Rechnungsjahres

 

Gegen  den  gleichen

Zeitraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1912  1911  des  Vorjahres
Name
Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
Wl  □-f.L  -fl.  W-KL□  N.#.
#  1  -  l
......  592  voo  so  12  |—  605  35880  72  060/85  9  417,25481  477  60  70  —  —
Dazu  für  April  ·
bis  Dez.  1912  1768189  85  84  619  65  1802809.50  f1240229/05  30  715  35  1270944  10|  531  865/10  —  —
Zusammen  2360780  15438765424108167  80  5712289  400  132  605752422  —655  71580  —
Kriib  841  708  260  058  20601  766  20839  209  05193  875  90538  084.  9568  681  25  —  —
—  für  April  ,  »  «
bis  Dez.  1912  936  646  30  825  148.—  1761789.80  1028957—0  962·  200  —  —
Zusammen  *  1085201  20  286355  5505%  S1  22Ö  ödi  s5  —  —
Victoria.  .  .  ..  63  266120  54.35  63320553  730|95  76040  491|  35  1  82920  —  —
Dazu  für  April  -
bis  Dez.  1912  169  88  49  571  25170  o02025168  34—  5269.90173  618,.90  —  89  598/65
Zusammen232  71520  62560%s  31  80½%2%r0  0254%%%SSNMTS
Buea  .  ..  ...  281010  3760  284770  2  773|65  14/600  )2788s25  5915  —  —
Dazu  für  April  D  #
bis  Dez.  1912  8922|35  129/15051150)  5  993/20  9745  6090°65|]  2  960.85  —.  —
Zusammen1  732|45  660  765  11205  1  3  878/901  8  o20/9o  —  —
Gesamtsumme  v  l  —
für  das  Rech-  E  l  .-nungsjahr
  1912  8883582  10  1133881  20  5016963  80  13318802  25971  113.05  4289415.30|  727  548  —  —  —
        <pb n="681" />
        G  631  20

Kolonialrechtliche  Entscheidungen.

Nr.  17.

Auszug  aus  dem  Urtell  des  Röniglich  Preußischen  Landgerichts  I  (36.  Jivilhammer)  in  Berlin
vom  18.  Juni  1912.

Auf  einen  Unteroffizier  des  Eisenbahn-Regiments,
  der  1897  zum  Eisenbahnkommando  in
Deutsch-Südwestafrika  beurlaubt  und  1908  von
der  Kolonialverwaltung  als  gänzlich  dienst=  und
zum  Teil  erwerbsunfähig  auf  Zeit  pensioniert
worden  war,  findet  das  Kolonialbeamtengesetzt
keine  Anwendung.  Die  Bewilligung  einer  Pension
ist  in  das  freie  Ermessen  der  Behörde  gestellt.

Arrt.  11  Abs.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betr.
die  Rechtsverhältnisse  der  Landesbeamten  in  den  Schutzv
  10  1606  s  14  fl.  61  des  Kolonialbeamtengesetzes
  vom  8.  Ja#  1910.

gebieten,  vom

 

Tatbestand.

Der  Kläger,  ein  früherer  Unteroffizier  des  Eisenbahn-Regiments,
  war  1897  zum  Eisenbahnkommando
für  Deutsch-Südwestafrika  durch  eine  Allerhöchste
Kabinettsorder  beurlaubt  worden,  nach  der  er  wie
auch  andere  Unteroffiziere  von  ihrem  Regiment  als
beurlaubt  geführt  und  in  ihren  Chargen  bei  der  Kompagnie
  ersetzt  wurden.  Er  blieb  bis  zum  28.  September
1903  in  Deutsch-Südwestafrika  und  wurde  daselbst,  r  .9
einen  Beamteneid  geleistet  zu  haben,  nach  seiner
hauptung  als  anßeretatsmäßiger  Beamter  leukernbel.
In  seinem  mlitärischen  Urlaubsverhältnis  wurde  er
am  1.  Juli  1901  zum  Vizefeldwebel  befördert.  Während
seiner  Dienstzeit  in  Afrika  hatte  er  verschiedentlich  unter
Krankheiten,  die  auf  das  Klima  zurückzuführen  waren,
zu  leiden  gehabt,  insbesondere  an  Malaria  und  Rheumatismus;
  er  wurde  schwerhörig  und  zog  sich  eine  Herzerweiterung
  zu.  Er  wurde  deswegen  von  der  Kolonialverwaltung
  als  ganzinvalide  und  teilweise  erwerbsunfähig
  pensioniert  und  erhielt  bis  zum  31.  März  1910
eine  Jahrespension  von  615  J,  vom  1.  April  1910
bis  zum  830.  April  1911  aber  eine  solche  von  514  J.
Sein  Gesuch  um  weitere,  Jahlung  wurde  abgelehnt.
Er  teat  noch  folgend

r  sei  aug'nhce  —#  dorernd  kolonialdienstunfähie,
seine  Erseicugenhhicich  d  betrage  25  v.  H.  Wä
rend  seines  ganzen  Zivildienstes  nach  seiner  Pensionierung
  sei  ihm  sein  Herzleiden  hinderlich  gewesen.  Insbesondere
  müsse  er  es  auch  in  seiner  gegenwärtigen
Stellung  vermeiden,  sich  großen  Anstrengungen  auszusetzen..
  Er  verlange  eine  Pension  von  615./4,  solange
er  lolonialdienstunfähig  sei,  und  zwar  ohne  Rücksicht
auf  den  Grad  seiner  Erwerbsbeschränkung,  da  das
Kolonialbeamtengesetz  auf  ihn  keine  Anwendung  finde.
Aber  selbst  wenn  dieses  Gesetz  Anwendung  finden  würde,
hätte  er,  solange  seine  Erwerbsbeschränkung  in  dem  behaupteten
  Maße  bestehe,  den  Anspruch  auf  einen  Betrag
  von  mindestens  514..

E  beantragt  deshalb,

den  Beklagten  zu  verurteilen.  an  ihn  vom  1.  Mai
1911  an,  solange  er  bolonialdienstunfähig  2
eine  jährliche  Pension  von  615  .#4  zu  zahlen,
hilfsweise  aber
den  Beklagten  zu  verurteilen,  an  ihn  vom  1.  Mai
1911  an,  solange  seine  teilweise  Erwerbsunfähigkeit
  bestehe,  eine  jährliche  Pension  von  514/
zu  zahlen.

 

 

 

Der  Beklagte  bittet,
die  Klage  kostenpflichtig  abzuweisen.
Eine  gesetzliche  Regelung  der  Rechtsverhältnisse  der
zum  Eisenbahnkommando  in  Südwestafrika  beurlaubten
Personern,  das  von  vornherein  nur  für  vorübergehende
Zeit  ins  Leben  gerufen  sei,  habe  nicht  stattgefunden,
auch  nicht  bezüglich  des  Klägers.  Dieser  habe  weder
eine  Anstellungsurkunde  erhalten  noch  sei  ein  schriftlicher
  Dienstvertrag  mit  ihm  abgeschlossen  worden.
Trotzdem  hiernach  die  Möglichkeit  einer  Pensionsgewährung
  zweifelhaft  gewesen  sei.  sei  doch  dem  Kläger
im  Einverständnis  mit  dem  Reichsschatzamt  bei  seinem
Aussheiden  aus  seiner  Stellung  und  seinem  Rücktritt
einem  Truppenteil  auf  Grund  des  Artikel  11
A#fas  2  der  Allerhöchsten  Verordnung  betreffend  die
Rechtsverhältnisse  der  Landesbeamten  in  den  Schutzgebieten
  vom  9.  August  1896  eine  Pension  aus  dem
Zivilbeamten-Pensionsfonds  des  Schutzgebietes  in  Höhe
von  615  /“  bis  zum  31.  März  1910  gewährt  worden.
Inzwischen  sei  durch  Untersuchung  des  Kreisarztes
in  Hannover  festgestellt  worden,  daß  der  Lläger,  nur
noch  in  sehr  geringem  Grade  in  seiner  Erwerbsfähigkeit
  beschränkt  sei.  Deshalb  sei  durch  Erlaß  vom
15.  März  1910  die  Pensionszahlung  mit  Ende  dieses
Monats  eingestellt  worden.  Das  Ergebnis  der  ärztlichen
  Untersuchung  „ei  durch  eine  zweite  im  Reichs-Kolonialamt
  am  14.  Juni  1910  stattgehabte  Untersuchung
  Samsten  **8  Gleichwohl  sei  durch  Erlaß
vom  16.  März  1911  dem  Kläger  erneut  eine  Pension
von  zusammen  514  ¼  auf  Grund  der  9§  14  ff.  des
Kolonialbeamtengesetzes  vom  8.  Juni  1910  gewährt
worden,  und  zwar  für  die  Zeit  vom  1.  Mai  1910  bis
30.  April  1911.  Von  einer  Beitergewährung  dieser
Pension  habe  abgesehen  werden  müssen,  da  der  Kläger
gemäß  Befund  der  Untersuchung  vom  8.  November  1911,
die  im  Reichs-Kolonialamt  stattgefunden  habe,  gesundbeitlich
  durchaus  imstande  gewesen  sei,  eine  seinen
Fähigkeiten  entsprechende  Beschäftigung  auszuüben,  und
tatsächlich  eine  entsprechende  Anstellung  erhalten  habe.
Er  sei  seit  längerer  Zeit  als  Bahnmeister  bei  der
Straßenbahngesellschaft  Hannover  mit  einem  Gehalt
von  200  —  monatlich  angestellt..  Da  der  Anwendung
des  Kolonialbeamtengesetzes  der  allgemeine  Rechtsgrund
  ag  guthe  enstehe,  daß  für  den  Pensionsanspruch
nur  diejeni  orschriften,  die  zur  Zeit  der  Versetzung
in  den  Raleenn  estandenn.  maßgebend  seien,  sei  das
Reichs-Kolonialamt  von  seiner  früheren  Übung  abgekommen
  und  habe  im  Falle  der  Weiterpensionierun
eines  nach  altem  Recht  bensionierten  Beamten  auch
weiterhin  letzteres,  d.  h.  die  Kaiserliche  Verordnung
vom  9.  August  1896  angewandt.  Diese  enthalte  aber
keine  Vorschriften,  wie  lange  eine  auf  Zeit  gewährte
Pension  zu  bewilligen  sei.  Die  Verwaltung  sei  also
in  Gewährung  oder  Entziehung  der  Pension  vollkommen

Der  Rläger  hat  die  Richtigleit  dieser  Wusführungen
bestritten...  Er  habe  über  18  Dienstjahre  gehabt  und
daher  Anspruch  auf  dauernde  Pensionierung.  Die
Arsicht,  daß  er  in  seinem  Zivilverhältnis  eine  seinen

gefunden  und  dadurch  den  Anspruch  a  die  Pension
verloren  habe,  sei  abwegig,  da  die  chie  ihn  doch
für  den  Verdienstausfall,  der  durch  die  im  Dienst  eingetretene
  Invalidität  ennstendden  sei,  entschädigen  solle.

 

 

 

S
        <pb n="682" />
        W  632  20

Wäre  er  nicht  Invalide  geworden,  so  würde  er  dank
seiner  Fähigkeiten  einen  entsprechend  höheren  Verdienst
gehabt  haben,  als  er  ihn  jetzt  habe.

Entscheidungsgründe.

Die  gesetzlichen  Voraussetzungen  für  die  Klage
sind  gegeben;  sie  ist  innerhalb  6  Monate  nach  Zustellung
  des  endgültigen  Bescheides  des  Reichs-Kolonialamts
  erhoben.  In  der  Klage  wird  nicht  eine  Militärpension,
  sondern  eine  Beamtenpension  auf  Grund
verminderter  Erwerbsfähigkeit,  die  auf  eine  Dienstbeschädigung
  zurückgeführt  wird,  gefordert.  Der  Kläger
hat,  wie  unstreitig,  einen  Beamteneid  nicht  geleilgii.
mit  ihm  ist  auch  nicht,  wie  der  Beklagte  behauptet,
ein  Dienstvertrag  geschlossen,  auch  hat  er  keine  Anstellungsurkunde
  als  Beamter  erhalten.  Ob  er  trotzdem
  etwa  als  solcher  zu  erachten,  kann  dahingestellt
bleiben;  denn  auch  in  diesem  len  würde  er  ein  Recht
auf  die  geforderte  Pension  nicht

September  1908  ist  der  Fmläger  *“  dem  Dienste
in  Südwestafrika  ausgeschieden;  es  kann  daher  auf  ihn
das  Kolonialbeamtengesetz  vom  8.  Juni  1910  nicht  Ander



 

 

wendung  finden;  eine  Berufung  auf  §  61  a.  a.  O.  er-Ur.



wie  intt  nötig  wäre,  nicht  darin  solche  Nüc
Lait  erledigt  sich  ohne  weiteres  der  rWrn.hlsn

10%  auch  der  Hauptantrag  ist  unbegründet.  Dieser
ließe  sich  nur  auf  die  Kaiserliche  Verordnung  vom
9.  August  1896/28.  Mai  1901  betreffend  die  Rechtsverhältnisse
  der  Landesbeamten  in  den  Schnbgebieten
ründen.  Der  bier  maß  bbende  Artikel  11  Absatz  2
autet:  „Im  Falle  des  7  Satz  2  des  Gesetzes  vom
31.  März  1873  kann  eine  Pension  auch  auf  bestimmte
Seit  nrniunh  werden.“  Der  dort  in  bezug  genommene
2  des  §  37  des  Reichsgesetes  betreßen.  die  Rechtsver
  ältnisse  der  Reichsbeamten  vom  31.  März  1873
bestimmt  aber,  daß  den  unter  dem  Vorbehalte  des
Widerrufs  oder  der  Kündigung  angestellten  Beamten,
wenn  sie  eine  im  Besole  dungsgtat  aufgeführte  Stelle
nicht  bekleiden,  eine  Pension  bewilligt  werden  kann.
dach  diesen  Gesegesbestimmnagen  istalso  die  Bewilligung
einer  Pension  in  das  vollkommen  freie  Ermessen  der
Behörde  gestenk“  Einen  Rechtsanspruch  auf  Beamtenpension
  hat  danach  der  Kläger  nicht,  weshalb  die  Klage
auch  in  ihrem  Hauptantrage  abzuweisen  war.

 

18.

Auszug  aus  dem  Urtell  des  Ralserlichen  Bez##rhsgerichts  in  Windhuh  vom  24.  Oktober  1912.

Ein  Polizeibeamter,  der  auf  der  Staatsbahn
Okahandja  —Windhuk  mit  der  Begleitung  eines
Gefangenen  beauftragt  ist,  befördert  fahrlässig
dessen  Entweichung,  wenn  er  die  Mangelhaftigkeit
der  Fenstergitter  des  Eisenbahnwagens  nicht  bemerkt
und  den  Gefangenen  einige  Zeit  unbeobachtet  läßt,  so
daß  dieser  während  der  Fahrt  durch  ein  Fenster
entweichen  kannm.

*  121  Abs.  2  R.  St.  G.  B.

Gründe.

Am  14.  Juni  d.  Is.  feüieit  der  Angeklagte,  ein
Foligimel  ben  den  Untersuchungsgefangenen
  N.  von  Otahandjat  nach  Windhuk  zu  transportieren.


Der  Gefangene  wurde  in  einer  Abteilung  des
Gepäckwagens  untergebracht,  die  hier  gewöhnlich  der
Beförderung  von  Eingeborenen  dient.  Aus  der  Abteilung
  führte  eine  unverschlossene  Tür  nach  der  Plattform,
  eine  andere  ebenfalls  unverschlossene  nach  dem
Gepäckraum,  in  dem  sich  die  eingeborenen  Bahnangestellten
  aufhielten.  An  den  Gepäckraum  schloß  sich
die  Abteilung  des  Zugführers  an.  Vom  Gepäckraum
  konnte  man  nach  Jurückschieben  einer  Schiebetür
unmittelbar  ins  Freie  gelangen.  Das  Gefangenabteil
hatte  zwei  Fenster  mit  eisernen  Gittern,  doch  stellte
sich  bei  der  späteren  Besichtigung  heraus,  daß  die
Gitter  mit  leichter  Mühe  zu  entfernen  waren.  Nach
der  eigenen  Darstellung  des  Angeklagten  hat  er  sich
während  der  Fahrt  zum  Teil  in  dem  Gefangenabteil
aufgehalten,  zum  Teil  auch  den  Gefangenen  von  der
Plattform  aus  beobachtet.  Etwa

 

vor  Ottjihavera  nun  hörte  der  Zugführer  an  der

Böschung  ein  Rascheln,  doch  glaubte  er  zunächst,  es  sei
eine  Schlange  gewesen.  Nachdem  der  Zug  noch  etwa
2  km  weiter  gefahren  war,  ging  der  Zugführer  durch
den  Gepäckwagen  und  stellte  fest,  daß  N.  durch  das  eine
der  beiden  Fenster  entwichen  war.  Erst  auf  seinen
Zuruf  merkte  der  Angeklagte  das  Entweichen.

Hiernach  hat  sich  der  Angeklagte  eine  ganz  erhebcche,

  Fahräi#inteil  zuschulden  kommen  lassen.  ie

elhaftigkeit  der  eisernen  Fenstergitter  hat  er  erst
3  geßgestell:  Vor  allem  lag  aber  schon  wegen
der  unverschlossenen  Türen  die  Möglichkeit  einer  Flucht
so  nahe,  daß  er  ganz  besondere  Aufmerksamkeit  hätte
anwenden  müssen.

Da  ferner  der  Zug  nach  dem  mutmaßlichen  Entweichen
  N's  bis  zur  Entdeckung  der  Flucht  mindestens
2  km  zurückgelegt  hat  —  bei  einer  Geschwindigleit  von

30  km  die  Stunde  —  so  muß  der  Angeklagte  den  Gefangenen
  mindestens  4  Minuten  gänzlich  Munbeeobachtet
gelassen  haben.  Strafmildernd  kam  in  Betracht,
der  Angeklagte  in  bezug  auf  N.  nur  wußte  —  er
wegen  Diebstahls  von  einigen  hundert  Mark  verhaftet
war,  und  deshalb  nicht  annahm,  jener  werde  wegen
einer  erbältasn  geringen  Straftat  die  lebensgeiährihh
  e  Flucht  aus  dem  ziemlich  schnell  fahrenden

uge  wagen.  Ferner  sprach  zugunsten  des  Angeklagten,
da  er  sich  bisher  dienstlich  gut  geführt  hat.  ar  hiernach
  auch  tatsächlich  festeust  ellen,  daß  die  Entweichung
des  Gefangenen  N.  durch  die  Fahrlässigkeit  des  Angeklagten
  befördert  worden  ist.  und  war  er  daher  gemäß
  §  121  II  Str.  G.  B.  zu  bestrafen,  so  konnte  doch
mit  Rücksicht  auf  die  angeführten  Milderungsgründe
von  der  Auferlegung  einer  Freiheitsstrafe  abgesehen
und  die  erkannte  Geldstrafe  als  ausreichend  erachtet
werden
        <pb n="683" />
        G  633  20

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft.)

Die  Entwicklung  unserer  Bahn  im  Berichtsjahre
kann  als  befriedigend  bezeichnet  werden.  Der  Aufschwung,
  den  das  wirtschaftliche  Leben  des  Schutzgebiets
  ihr  verdankt,  ist  unverlennbar;  er  wird  sich
noch  mehr  steigern,  wenn  die  Bahn  in  Kigoma  den
Tanga  anyikasee  erreicht  haben  und  der  Dampferverkehr
auf  Lielem  eingerichtet  sein  wird.

Die  Bahnstrecke  Morogoro—Tabora  ist  am
1.  Juli  1912,  also  genau  zwei  Jahre  vor  dem  in
Aussicht  genommenen  Zeitpunkt,  vollendet  worden.
An  diesem  Tage  wurde  die  letzte  Teilstrecke  Malongwe—Tabora
  (110  km)  dem  öffentlichen  Verkehr
übergeben.

Die  Anlagen  der  Bahn  haben  sich  weiterhin  als
ausreichend  und  dauerhaft  bewährt.  Von  größeren
Schäden  während  der  Hochwasserzeit  und  nennenswerten
  Unfällen  sind  wir  verse  chont  geblieben.  Auf
einigen  Strecken  ist  der  Betrieb  durch  Mangel  an
Wasser  oder  geeig  F#teder  Wasser  erschwert  worden.
Wir  bleiben  weiter  bemüht,  dem  Mangel  abzuhelfen.

Die  Bauarbeiten  auf  der  Neubaustrecke  Tabora
—Kigoma  haben  schelle  Fortschrite  1.?  Das
Gleis  lag  Ende  Januar  d.  Js.  m  hinter  Tabora

am  Malagarassi;  diese  Strecke  *  #em  bie  für  den
beschränkten  öffentlichen  Verkehr  freigegeben  worden.
Für  die  Reststrecke  sind  die  Vorarbeiten  beendigt  und
die  Linienführung  genehmigt.  Die  Erdarbeiten  sind
#öttenteils  fertig  816.  Im  Vorstrecken  des

leises  ist  durch  den  Bau  der  Malagarassi-Brücke,  die
eine  Lichtweite  von  insgesamt  210  m  hat,  eine  Unterbrechung
  eingetreten.  Die  Brücke  wird  Ende  Juni
fertiggestellt  sein.  Die  Baufirma  hofft,  Kigoma  um
die  Lahreswende  zu  erreichen.

Die  Umbau=  und  Ergänzungsarbeiten  auf  der
Stammstrecke  Daressalam  —  Morogoro  nehmen
ebenfalls  einen  guten  Fortgang.  Auf  der  neu  zu
bauenden  Strecke  von  33  Kkm  Länge  sind  die  Erdarbeiten
größtenteis  fertig,  und  mit  der  Verlegung  des  Oberaues
  ist  bereits  begonnen  worden.  Von  der  übrigen
Strecke  (175  km)  sind  110  km  durch  Vermehrung  der
Schwellen  von  10  auf  14  für  je  9m  Schienenlänge
so  verstärkt  worden,  daß  sie  an  Leistungsfähigkeit  der
mit  schwererem  Oberbau  ausgerüsteten  Strecke  hinter
Morogoro  ungefähr  gleichkommt.  Sämtliche  Umbauten
  auf  der  Stammstrecke  werden  voraussichtlich
bis  1.  April  1914  vollendet  sein.

Beim  Elektrigzitätswerk  ist  eine  weitere  Zunahme
  des  Stromverbrauchs  und  der  Stromeinnahmen
zu  verzeichnen.  Es  betrugen

der  Stronverrauch  die  Stromeinnahmen
1912.  187  185  KW  1  795  M
1911  155  000  „  859  „

Der  Stromverbrauch  wird  —nge“en  durch
den  Anschluß  weiterer  neuer  Häuser  und  durch  Lieferungen
  an  die  neu  eingerichtete  Telefunkenstation
Daressalam  in  diesem  Jahre  weiter  steigem

Unser  Tochterunternehmen,  die  Ostafrikanische
Landgesellschaft,  hat  sich  im  Berichtsjahre  fast
ausschließlich  mit  der  Auswahl  der  für  Plantagenkulturen
  geeigneten  Flächen  aus  unserem  Interessengebiet
  befaßt.  Die
rege.  Es  wurden  11  65
außerdem  auf  5000  ha  Vorkaufsrechte  eingeräumt.

*)  Aus  dem  9.  Geschäftsbericht  (1912).

 

Die  Käufer  waren  zum  größten  Teile  Private,  die
auf  eigene  Rechnung  kleinere  Pflanzungen  oder  solche
mittleren  Umfanges  anlegen  wollen.  Angebaut  wird
in  erster  Linie  Kautschuk,  dann  Kokospalmen  und  etwas
Kapok,  ferner  Baumwolle  als  Zwischenkultur,  selten
als  Haupt  galtur.  n  sem  Jahre  läßt  sich
das  Landverkaufsgeschäft  ebenfalls  gut  an.  0rt
Überschuß  im  Betrage  vo  7100  =  9467  07  ist
auf  neue  Rechnung  vorgetragen  worden.  Auf  unsere
Beteiligung  von  80  v.  H.  an  dem  100  000  ¾4  betragenden
  Gesellschaftskapital  haben  wir  50  v.  H.  —
40  000  eingezahlt.  Aus  alten,  vor  Gründung  der
Landgesellschaft  getätigten  Landverkäufen  sind  uns
noch  19  580  .K  zugeflossen.

he  Zahl  unserer  Angestellten  hat  am  Ende
des  Geschäftsjahres  3276  (gegen  Vorjahr  3671)  betragen.
ie  Gesundheitszustand  unserer  Beamten  war  im
allgemeslen  zufriedenstellend.

Um  möglichst  gleichzeitig  mit  der  Eröffnung  der
Bahn  bis  Kigoma  den  Schiffahrtsverkehr  auf  dem
Tanganyikasee  aufnehmen  zu  können,  haben  wir
einen  Dampfer  für  Personenverkehr  und  für  500  r
Aubladung  in  Auftrag  gegeben.

dem  Bedürfnisse  des  Banverkehrs  zu  genügen,
muchten“  wir  auf  der  Strecke  rogoro—  Nachtbetrieb
  einrichten.  Die  auch  dem  Personenverkehr
dienenden  gemischten  Züge  sind  nicht  vermehrt  worden.
Wie  im  Vorjahre  verkehren  jetzt  wöchentlich  in  jeder
Richtung  zwei  Züge,  und  Hvor  Montags  und  Freitags
von  Daressalam  nach  Tabora  und  an  denselben
Tagen  in  umgekehrter  Richhu.  Außerdem  fährt  se
ein  Lolalzug  von  Daressalam  nach  Morogo
jeden  Mittwoch  und  in  Amngekehrter  Richtung  1
Donnerstag.  Der  von  Daressalam  nach  Tabora
durchlaufende  gemischte  Zug  legt  die  845  km  lange
Strecke  in  35½  Stunden  zurück.  Davon  entfallen  auf
Aufenthalte  für  die  Mahlzeiten  der  Reisenden  und  für
die  Abwickelung  des  Dienstes  auf  den  Stationen  insgesamt
  6  Stunden.

Befördert  wurden  1006  605  (1911:
sonen  und  84  275  t  (74006  t)  Güter.  Vereinnahmt
wurden  4  673  341  F  (1911:  3  411921  K).  davon
515  683  /k  (389  754  „4)  aus  der  Personenbeförderung
und  3  681  925  44  (2  64  333  ¼/%  aus  Frachten.  Der
Rest  entfällt  auf  Diverses.  Elektrizitätswerk  zud
1-.  13iie,  Eesamtausgaben  erforderten  2  939  102

5905  A.

 

77591)  Perla

  Der  Ernenerungsfonds  steht  mit
2  106%  962  M.,  gegen  das  jahr  um  796  751  ⁊*  höher,
Ihm  seren  Augewieene  808  047  .#Z,  und

iumo#unen?  11296  abeerordenttliche.  Rejerdefonds
  II  hat  sich  um  die  Zinsen  des  Außerordentlichen
Reservesonds  I  im  Betinge  von  98397.4  erhöht.
Der  Bruttoüberschun  des  Berichtsjahres  stellt  sich  auf
1  753  819  A.  Nach  Absetzung  von  804  597  .4K  Zuschuß
zum  Erneuerungsfonds,  98  397  X  Zinsen  des  Außerordentlichen
  Reservefonds  1  und  24.097  ./44  Kursverluste
auf  Effekten  beläuft  sich  der  buchmäßige  Überschuß  auf
826  726  1.  Von  digen  Uberschusse  sind  9790  MA  =
die  Hälfte  der  19  580  KI  betragenden  Nettoeingänge
aus  Bärtkoern  in“  den  Bilanz-Reservefonds  au
legen,  100  000  &amp;amp;  für  Talonsteuer  für  den  nächsten
Zinsscheinbogen  der  Anteile  zurückzustellen.  Der  Rest
von  716  936  /#&amp;amp;4  ist  zur  Verzinsung  des  Schutzgebietsdarlehns
  für  die  fertiggestellte  Strecke  Morogoro  —
Tabora  an  das  uhe  abzuführen.

1
        <pb n="684" />
        W  634

In  der  Bilanz  per  31.  Dezember  1912  standen
einem  Kassenbestande  von  38  378  ,  einem  Bankguthaben
  von  807  983  und  den  309  094  7%F  ausmachenden
  sonstigen  Debitoren  gegenüber  Kreditoren
in  Höhe  von  1  723  424,

Ostafrihonische  Dflanzungs-K.  G.“)

Witterung.  Das  Berichtsjahr  war  in  dem  Beirk
  unserer  Pflanzung  außergewöhnlich  trocken.  Die
Frlges  davon  war,  daß  die  Kulturen  in  ihrer  Entwickelung
  monatelang  aufgehalten  wurden,  und  daß

ue  Erträge  hinter  den  Voranschlägen  erheblich  zurück-W*sn
  sind.

Pflanzungsbetrieb.  Die  Größe  unseres  gesamten
  Landbesitzes  einschließlich  der  Pachtländereien
beträgt  3471  ha.  avon  waren  unter  Kultur  am
31.  Dezember  1912  insgesamt  1253,63  ha.  Letztere
setzen  sich  foldendermaßen  zsammen:
Sisalpflanzung
Kautschukpflan
verschiedene

bflegung  ufw.  »  -—-ferner
  entfallen  auf  Wege,  Pläze  und  Höfe  40,  68  -
zusammen  1268,68  ha

Gegen  Ende  des  Berichtsjahres  sind  1429  ha
Pachtland  durch  Zahlung  der  in  den  Pachtverträgen
festgesetzten  Summe  von  zusammen  11  269  Xä#  in  unser
Eigentum  übergegangen.  Insgesamt  beträgt  nunmehr
unser  Handeigentum?  1829  ha  und  außerdem  haben
wir  in  Pacht  1642

Sisal.  Im  Fause  des  Jahres  1912  wurden
170  ha  mit  584  000  Sisalagaven  neu  angelegt;  ferner
sind  weitere  89  ha,  die  noch  nicht  im  Bestande  von  Ende
1912  enthalten  sind.  so  weit  vorbereitet  worden,  daß
ihre  Bepflanzung  mit  Agaven  im  Januar/Februar  d.  J.
vorgenommen  werden  konnte.

Am  Schlusse  des  Berichtsjahres  waren  insgesamt
1089  ha  mit  8  656  000  Agaben  bestanden.  Abgeerntet
wurden  hiervon  206  ha  der  Johrgänge  1905/06  und
1907  sowie  ½2  von  258  ha  des  Jahrgangs  1909.
Trotz  der  großen  Trockenheit  kann  die  Sisalernte  des
Jahres  1912  noch  als  eine  mittlere  bezeichnet  werden.
Es  wurden  insgesamt  netto  510  741  kg  Hanf  geerntet
und  verkauft.  Hiervon  waren  392  105  kg  1.,  65  192  kg
2.  Qualität  und  53  444  kg  Abfallhanf.  Der  Erlös
aus  der  Ernte  1912  war  220  337  .K  gegen  127  806.4
im  Vorjahre.  In  der  zweiten  Hälfte  des  Jahres  1912
begannen  die  Sisalhanfpreise  erheblich  zu  steigen.
Leider  konnten  wir  nur  wenig  Nutzen  aus  diesen  hohen
Hanipreisen  ziehen,  da  wir  größere  Lieferungsverträge
auf  1.  QOualität  im  Jahre  1911  abgeschlossen  hatten,
deren  Erfüllung  sich  infolge  der  geringeren  Ernten  der
Jahre  aon  und  1912  bis  Anfang  1918  hinz

in  den  Jahren  1909  bis  1912  Peeten
Sisalhern=  Mengen  betrugen
Ernte  1909
1910

1089,.—  ha

ulgnen  zur  Arbeiterver=132

  500  kg  Sisalhauf

91  214  000  =
1f011  313  487½.  .
-1912  5107417  -
Kautschnk.

Die  Weiterentwickelung  der  100  ha
großen  Kautschukpflanzung  war  befriedigend.  Annähe
  zwei  Drittel  des  Bestandes  wurde  gezapft.
Geerntet  wurden  im  ganzen  3195  kg  netto,  gegen
2797  kgx  im  Vorjahre.  Der  Verkaufserlös  belief  sich
auf  25605  ,  gegen  22  285  im  Jahre  1911.  Die

Aus  dem  Bericht  über  das  5.  Geschäftsjahr  (1912).

 

 

20

Kautschukpreise  hatten  eine  fallende  Tendenz.  Der
Durchschnittspreis  stellte  sich  auf  8  .K  für  1  kg  netto.

Die  Zapf=  und  Aufbereitungskosten  ausschließlich  der

dazu  verbrauchten  Materialien  usw.  beliefen  sich  auf
1,55  &amp;amp;¾  für  1  kg  trockenen  Kautschuk.

Baumwolle.  Infolge  der  wenig  günstigen  Ergebnisse
  der  letzen  Jahre  haben  wir  uns  darauf  beschränkt,
  Baumwolle  auf  einer  Fläche  von  65  ha  als
Iwischentultur  zwischen  Sisal  anzubauen.  Die  große
Trockenheit  verhinderte  die  Entwickelung  der  Kapseln,
diese  fielen  größtenteils  vorzeitig  ab.  Die  gesamte
Ernte  ergab  demnach  nur  netto  3585  kg  Baumwolle,
die  3738.4  brachten.  Der  Durchschnittserlös  für  1  kg
Baumwolle  belief  sich  auf  nur  1,04.4.

Feldfrüchte.  Es  wurden  wiederum  etwa  65  ha

t.  Mais,  Bohnen  und  Süßkartoffeln  bepflanzt,  die
s*nt  zur  Verpflegung  der  Arbeiter  dienten.

Geerntet  wurden  an  Mais  etwa  30  000  kg,  die
zum  Preise  von  2325  /“,  Bohnen  etwa  7000  kg.  die
zum  Preise  von  638  /,  Süßkartoffeln  etwa  6000  kg,
die  zum  Preise  von  195  ./4¾  abgegeben  wurden.

Die  Versuche  mit  Reis,  Zuckerrohr  und  Bananen,
deren  Erträge  für  die  Akeiterverpflegung  bestimmt
sind,  werden  in  kleinem  Umfange  fortgese

rbeiterverhältnisse.  Die  Be  uhäffng  der
auf  der  Pflanzung  notwendigen  Arbeiter  verursachte
große  Schwierigkeiten  und  Kosten;  einer  unserer  Beamten
  mußte  monatelang  im  Innern  des  Landes  tätig
sein,  um  die  benötigte  Zahl  von  Leuten  heranzuführen.
Im  Jahre  1912  waren  auf  unserer  Pflanzung  durchschnittlich
  862  Arbeiter  beschãftigt.

 

 

*

Bilanz.  Die  Gesellschaft  vereinnchme  1912  aus
Zinsen  15  548  /4  sowie  aus  Ernten,  Viehhaltung  und
Waren  255924  .k.  Ferner  stellt  sie  einen  zübertrag  auf
Pflanzungsanlagekonto“  in  Höhe  von  103  090  .  als
Einnahme  ein.  Dadurch  ergibt  die  30b  r  esimuals
bei  30  814  X  Abschreibungen  eine  Ermäßigung  der
Unterbilanz  von  130  885  /  auf  11008  A.  In  der
Bilanz  figurieren  u.  a.:  Kasse  und  Sanuthaben  mit
282  905  A,  Effekten  mit  80  730  A,  Debitoren  mit

079  MF.  An  Kreditoren  —  die  Gesellschaft
83  781  M.

—  m

Haomernn-.E.

b  K.  G.“)

Fei##

Wetter.  Wenn  anöe  im  Januar  1912  auf  unserer
Pflanzung  Auton  e  eine  ungewöhnliche  Trockenheit
geherrscht  hat,  5rnn  doch  hierdurch  unseren  Kulturen
kein  Schaden  zugelugt  worden.  Im  übrigen  waren
die  Niederschläge  ziemlich  gleichmäßig  über  das  ganze
Jahr  verteilt,  und  das  Wetter  war  dem  Gedeihen
aller  Kulturen  förderlich.

Gesamtareal.  Unser  Landbesitz  in  Kamerun
hat  jetzt  eine  Größe  von  2548  ha;  davon  waren  Ende
1912  noch  nicht  unter  Kultur  genommen  362  ha;  die
übrigen  2186  ha  setzen  sich  folgendermaßen  zusammen:

Alte  Kakaopflanzung  (Reinkultur)  ..
Kickria,  Hevea  und  Kakao  in  Nischlultur
im  ganzen  1960
Olpalmen  (Neuanlage  —  158=Kakao
  (Neuanlage  mit  ea)  28=fernerentfallen
  a  Wgegere,  Viehtoppel  26
2186  ha

Neuanlagen.  Ende  Juli  waren  158  ha  mit
26  500,  vorher  auf  Saatbeeten  gezogenen  jungen  Ol-*)

  Aus  dem  Bericht  über  das  siebente  Geschäftsjahr
  (1912).
        <pb n="685" />
        W  635  20

valmen  bepflanzt.  —  28  ha,  zur  Abteilung  Gomalenge
gehörig,  die  jetzt  au  uns  aufgelassen  worden  sind,
wurden  mit  15  000  Kakao=  u  Heveabäumen
in  „Mischtultur  bepftanzt.  Es  ist  in  Aussicht  genomhier
  in  einigen  Jahren  eine  Auslichtung  zuzichenn
  der  sich  am  besten  bewährenden  Kultur  vorzunehmer


Aicrio.  Bei  den  Jahrgängen  1907  und  1908
erwies  sich  ein  starkes  Auslichten  der  Kickrien  als
durchaus  notwendig,  um  vor  allen  Dingen  den  dazwischen
  d20eaSlanten  Kakao=  und  Heveabäumen  mehr
Licht  und  .  Im  Laufe  des  Fhres
1912  wurden  vom  ODahr  rgang  1807  191  000  und  vom
Jahrgang  1908  105  000  Kickrien  totgezapft  und  weggeschlagen;
  eie  Bii  wird  in  den  nächsten
Jahren  fortgesetzt  werden  müssen.

Die  Ausbeute  blieb  weit  hinter  den  gehegten  Erwartungen
  zurück.  Geerntet  wurden  im  ganzen  netto
3678  kg  trockenen  Kautschuks.  Der  Verkaufserlös  betrug
  für  diese  3678  ka  Kickria-Kautschuk  32  764  M.
wogegen  im  Jahre  1911  für  1843  ks  eine  Einnahme
von  13  850  A  erzielt  wurde.  Unser  Kautschuk  wurde
auf  dem  Hamburger  F  recht  gut  bewertet;  der
Höchstpreis,  der  für  1  kg  gezahlt  wurde,  betrug
0,60  ¾  ein  Preis,  der  dem  derzeitigen  höchsten  Preise
ür  Heveakautschuk  gleichkam.  Die  Preise  gingen  im
Laufe  des  Jahres  1912  erheblich  zurück,  und  im
Durchschnitt  erzielten  wir  im  Jahre  1912  rund  8,90.
ür  1  k  #ia.  Kautschuk.  Die  Zapfunkosten,  einchließlich
  Wfbereiung  des  Kautschuks,  beliefen  sich
auf  1.70  ¼  für  1kg.  Um  ein  endgültiges  Urteil  über
die  Erträge  der  in  Pflanzungen  gezogenen  Kickrien  zu
gewinnen,  müssen  wir  bie  Ergebnisse  der  nächsten
ahre  abwarten.

en.  Wegen  der  für  die  früheren  Anpflanzungen

 

wählten  sehr  geringen  Pflanzweite
wachstum  der  Heveastämme  in  den  älteren  Beständen
nicht  mehr  in  dem  Maße  zugenommen  wie  bisher.
Es  wurde  daher  im  Jahre  1912  nur  eine  geringe  Zahl
von  Heveabäumen  zapfbar.  Die  angezapften  Bäume
hatten,  Um  über  dem  Boden  gemessen,  einen  Stammumfang
  von  40  bis  55  cm.  Der  Durchschnittsertrag
eines  Baumes  belief  sich  während  der  Zapfperiode  auf
etwa  160  g  trockenen  Kautschuks,  was  bei  etwas  über
vier  Jahre  alten  Bäumen  als  befriedigend  bezeichnet
werden  kann.
Ende  Dezember  1912  standen  insgesamt  262000  Heveen

  im  Felde.  Von  d  diesen  hatten  die  durchschnittliche
Entwicklung  erreicht  vor

vierjährigen  Heveen  etwa  70  000  Bäume
s  000

dreijãhrigen  -  10K  -
zweährigen  -  ..  -  12000
einjährig  -  «  -  50  000  -
1912  wihen  ausgepflanzt  -  27  000  -

 

rund  etwa  262  000  Bäume.

Der  Unterschied  in  der  Zahl  der  drei=  bzw.  jetzt

vierjährigen  Heveen  gegen  den  vorjährigen  Bericht

erklärt  sich  dadurch,  daß  ein  Teil  der  in  der  Entwicklung

  etwas  zurückgebliebenen  Bäume  zum  jüngeren
dahtgang  gerechnet  wurde.

Kakao.  Diese  Kultur  hat  sich  gut  entwickelt.
Geerntet  wurden  76  958  kg  netto  gegen  31  948  ka#  des
Vorjahres.  Der  Verkaufsselbs  betrug  83  734.6  gegen
33012/4  im  Jahre  1911.  Die  Kakaopreise,  die  im
Anfang  des  Jahres  ziemlich  niedrig  waren,  stiegen  im
Laufe  des  Berichtsjahres.  Als  Höchstpreis  erzielten
wir  68.4¾  für  2  er  für  die  Ernte  aus  dem
Jahre  1912  ereelts  Durchschnittspreis  stellte  sich  auf
netto  1,09  für  1  kgx  Kakaobohnen  frei  Hamburg

 

egen  1,08.  im  Vorjahre.  Die  Aussichten  für  die
bzunte  des  Jahres  1918  sind  günstig

Nebenkulturen.  Die  ie  und  Ficus-Bäume
haben  noch  keinen  Ertrag  gegeben.  Wie  bereits  im
Vorjahre,  so  ergaben  auch  im  Berichtsjahr  die  Mehlbananen.
  reiche  Ernten.  Geerntet  wurden  im  ganzen
1  008  740  kg  Mehlbananen.  Davon  wurden  739  400  kg.
für  Arbeiterverpflegung  verbraucht.  Verkauft  wurden

209  Sdnzst  ie  eine  Einnahme  von  19  128.#¾  brachten.

te  von  etwa  8000  im  ertragfähigen

Alter  seebenden  Olpalmen  (wilde  Bestände)  wurden

ebenfalls  in  der  Hauptsache  zur  Arbeiterverpflegung
verwendet.

Arbeiterverhältnisse.  Die  Arbeiterbeschaffung
für  unsere  Pflanzung  begegnete  keinen  besonderen
Schwierigkeiten,  obwohl  die  Nachfrage  nach  Arbeitern
von  allen  Seiten  recht  groß  war=Bilanz.

  Die  Gesellschaft  erlöste  im  Jahre  1912
aus  Zinsen  abzüglich  4589  /4  Kursverlust  80  492  /,
aus  Kakao,  Holz,  Kautschuk  und  ihren  sonstigen  Erzeugnissen
  253  782./4;  außerdem  verrechnet  sie  einen
na  eS  Abaug  von  115  404  A.  Abschreibungen  sich  ergebenden
  „Übertrag  auf  Pflanzungsanlage-Konten“  im
Betrage  von  200  000.“  als  Einnahme.  Dagegen
erforderten  Betriebs=  und  Verwaltungskosten  81  320.4,
Pflanzungskosten  288  493./4  sowie  Abschreibungen  auf
Mobilien  und  Immobilien  20  910.#4,  so  daß  ein  Rest
von  57  057.,#¾  verbleibt,  durch  desen  uführung  der
Betriebsfonds  sich  auf  224  471.4  öht.  In  der
Bilanz  per  31.  Dezember  1912  erscheinen  Kasse  und
Bankguthaben  mit  379  158.#4,  Effekten  mit  471  437.4.
während  Kreditoren  158  453  ./44  zu  fordern  hatten.

 

Safata-Samoa-Gesellschaft.)

Witterung.  Im  allgemeinen  war  das  Wetter
für  das  Wachstum  der  Kulturen  im  Jahre  1912  verhältnismäßig
  ungünstig.  In  den  Monaten  Mai  bis
einschließlich  August  waren  mehrfach  längere  Trockenperioden
  zu  überstehen,  durch  die  die  Ernteerträge  erheblich
  beeinträchtigt  wurden.

Pflauzungsbetrieb.  Die  Größe  unseres  gesamten
  Grundbesitzes  einschließlich  des  Tcchtlandes  der
Pflanzung  Saninoga  beträgt  735,  Davon
waren  am  31.  Dezember  1912  unter  t  insgesamt

 

524,6  ha.  Die  524,6  ha  waren  bepflanzt,  wie  folgt:
Tuanaimato-Kakao
  in  Mischkultur  mit  Hevea  123,3  ha
Kokospalmen,  Kaffee,  Weide  usw.  106,0  =
Windschugzstreifen.  .  26,1-alelaunin:

Kakao  und  Herea  in  Mischtultur  .  .  160,0-Wege,
  Hof.  6.7
Saninoga
·  Kalao  in  Mischkultur  mit  Hevea.  174,0
Kokospalmen  13,,8.
Ficus  dbatic.  (Windschugstreifen)  5,.7

zusammen  524,6  ha
Im  einzelnen  wird  über  die  Pflanzungen  berichtet,
  wie  solgt:
Tuanaimato.
Die  Eutwicklung  der  Kulturen  auf  dieser  Pflanzung
  war  im  allgemeinen  befliedigend.  Bepflanzt
gewesen  ist  ei  ein  Areal  von  164,4

H  Aus  d  dem  Bericht  über  das  neunte  Geschäftsjahr
  (1912).
        <pb n="686" />
        W636  20

1.  Katao.  Am  Schluß  des  Berichtsjahres  waren
vorhanden:
elfjährige  und  ältere

.  etwa  10  000  Bãume
sechs=  und  siebenjährige.  20  000

fünffährige  ")  1  88  5
vierj  ährig  -  -
drehährige  und  jüngere  -  4000  -

rund  58  000  Bäume

Gegen  den  Bestand  von  1911  ist  ein  kleiner  Rückgang
  zu  verzeichnen,  der  teils  dem  Rindenkrebs,  teils
der  mangelhaften  Arbeit  und  Aufsicht  beim  Nachpflanzen
der  Fehlstellen  zuzuschreiben  ist.  An  Rindenkrebs
gingen  1911  etwa  1500  und  1912  etwa  500  tragende
Kakaobäume  ein.  Die  regelrechte  Bekämpfung  dieser
Krankheit  hat  die  Zahl  der  erkrankten  Bäume  bereits
erheblich  vermindert.

ie  Kalaoernte  war  nicht  befriedigend;  der  Ertrag

blieb  iu  den  seinerzeit  von  der  Pflanzungsleitung
angenommenen  Mengen  zurück.  Geerntet  wurden  im
ganzen  51  967  kg  netto  gegen  69  000  kg  im  Vorjahre.
Veranschlagt  waren  etwa  80000  kg  Kakaobohnen.  Der
Ernteausfall  ist  in  erster  Linie  der  Trockenheit  der
Monate  Mai  bis  August  zuguschreiben.

2.  Kautschul  (Heveen).  Es  waren  vorhanden:

sechsjährige  .  etwa  1.000  Bänme
vierjährige  ..-  5  000  -
dreijährige  und  jüngere  25000

rund  etwa  31  000  Bäume

3.  Außer  den  vorstehend  aufgeführten  Kulturen
waren  auf  der  Pflanzung  vorhanden  etwa  1  Kaffeebäume
  im  Alter  von  14  Jahren,  die  einen  Ertrag  von
835  kg  marktfertigem  Kaffee  ergaben.  Der  Kaffee
wurde  zum  Durchschnittspreise  von  1,40  ./#  pro  Kilogramm
  verkauft.  Der  Bestand  an  Kokospalmen,  etwa
1350  Stück,  wurde  durch  Nashornkäfer  stark  vermindert.

Falelauniu.
Der  Stand  der  Kulturen  kann  als  gut  bezeichnet
altur.

werden.  Es  waren  166.7  hn  unter
1.  Kakao.  Am  Ende  des  Vrrichtsjahres  waren
vorhanden:
zehnjährige  l  etwa  1  800  Bäume
jünfährige  ....  -  2000  -
vierjãhrig  20  000  -
dretjahnge  und  jüngere  293200

rund  etwa  47  000  Bäume

Geerntet  wurden  12  771  kg  netto  gegen  6000  kg
im  Vorjahre;  für  das  Jahr  1912  waren  etwa  20000  kg
Kakaobohnen  veranschlagt.  Die  trockene  Witterung
war  auch  hier  die  Hauptursache  für  den  Ernteausfall.

2.  Ka  utschul  (Hevea).  Gegen  Ende  des  Berichtsjahres
  standen  im  Felde:

fünfjährige  .  etwa  35  500  Bäume
vierjährige  und  jüngere  18500  .
rund  51.000  Bäume

In  den  Monaten  Januar  bis  Mai  1912  sind  etwa
6000  Heveen  gezapft  worden.  Infolge  Einsetzens  der
trockenen  Witterung  mußte  das  Zapfen  eingestellt  und
konnte  später  wegen  Mangels  an  Arbeitern  nicht  mehr
ausgenommen  werden.

Geerntet  wurden  netto  749,10  kg#  Kautschuk,  der
für  6643./#  verkauft  wurde.  Im  Durchschnitt  erzielten
wir  demnach  8,85  &amp;amp;¾  für  1  kg  Igutschut  einschließlich
des  Scrap-Kautschuks  8  Qualitãt

Da  Falelaunin  durchgängig  seehr  dicht  bepflanzt
worden  ist,  so  daß  sich  die  Bäume  bei  weiterer  Entwicklung
  gegenseitig  zu  behindern  anfingen,  wurde  mit
dem  Auslichten  der  Heveen  begonnen,  um  sowohl  den

 

Heveen  als  auch  dem  Kakao  den  nötigen  Raum  zur
freieren  Entwicklung  zu  schaffen  und  um  eine  allzu
starke  Beschattung  des  Kakaos  zu  vermeiden.  Es  verbleibt
  nach  Durchführung  dieser  Auslichtung  immer
noch  eine  angemessene  Zahl  von  Heveen,  so  daß  wir
neben  reichlichen  Ernten  von  den  Kakaobäumen,  bie  in
Falelaunin  die  Hauptkultur  bleiben  sollen,  weiterhin
auf  gute  Kautschukerträge  rechnen  können.
Saninoga.

Wegen  der  recht  ungünstigen  Lage  dieser  Pflanzung
  hat  sich  Saninoga  nicht  günstig  entwickelt.

1.  Kakao.  Ein  nicht  unbeträchtlicher  Teil  der
Kakaobäume  ist  eingegangen.  Auf  einem  Areal  von
193.5  ha.  waren  am  Schluß  des  Berichtsjahres  vorhanden


sechssäorige  und  ältere  .rund  9  000  Bäume
fünfjährige.  ..-  4500  -
vierjährige  ...  22  -
dreijährige  -15500
15  000  "b°

zweijährige  und  jüngere
zusammen  rund  46  000  Bäume

Hiervon  sind  noch  rund  8000  Kakaobäume  in  Abzug

zu  bringen,  die  so  schlecht  stehen,  daß  sie  bald  eingehen
  werden  oder  entfernt  werden  müssen.  Gegen
den  55  Hestand  des.  Vorjahres  sehlten  demnach  rund

dalaobãu

Geerntet  wurden  netto  11  888  kg  Kakao  gegen
9000  so  im  Vorjahre;  veranschlagt  waren  für  1912

i
7

4.  Kautschuk  (Heveen).  Ende  1912  standen  im

sechssäörige  und  ältere  .rund  1000  Bãume
fünfjährige.  .  3000
brohühr  e..  .  -  8000
zweijührige  und  jüngere  .  9000
zusammen  rund  21  000  Bäume

3.  Auf  der  Pflanzung  waren  weiterhin  noch  vorhanden:
  13,8  ha  Kokospalmen  und  5.7  ha  Ficus,  letztere
als  Windschutz  für  Kakao  angepflanzt.

Allgemeines.

Kakaoernte.  Die  gesamte  Kakaoernte  der  drei
Pflanzungen  betrug  76  626  kg  neito  gegen  83  000  kg
im  Jahre  1911.  Der  Verkaufserlös  belief  sich  nach
Abzug  der  Seefracht  und  Spesen  in  Hamburg  auf
98  010  .  i.

Die  Marltpreise  hielten  sich  auf  ungefähr  der
Höhe  des  Vorjahres;  niedrigst  erhielten  wir  0,65  4
und  als  Höchstpreis  0.74.#  für  ½  kt  Kakgobohnen.
Im  Duuchschnitt  erzielten  wir  rund  0.61  #4  für  ½  kg.

Arbeiterverhältnisse.  Die  Abbeiterverhältnisse
  auf  Samoa  waren  nicht  günstig.  Von  dem  neuen
Chinesentransport  sind  80  Arbeiter  für  unsere  Gesellschaft
  bestimmt.  Zu  Ende  des  Berichtsjahres  waren

nach  Abgang  der  kontraktfreien  Leute  noch  165  EChinesen
auf  unseren  drei  Pflanzungen  verblieben;  mit  die
geringen  Zahl  und  mit  den  zur  Ausbilfe  eeichäfteden

amoanern  und  kontraktfreien  Chinesen  haben  wir
uns  bis  zum  Eintreffen  des  neuen  Chinesentransportes
behelfen  müssen.
Sauinoga.  Die  Schwierigkeit  der  Verhältnisse
auf  Saninoga  in  Verbindung  mit  unserer  Finanzlage
hat  uns  zu  Anfang  1913  die  Uberzeugung  von  der
Notwendigkeit  des  Entschlusses  eingegeben,  für  dieies
Anwesen,  dessen  Entwicklungsmöglichkeit  von  anderen
günstig  beurteilt  wird,  Berausgabungen  nicht  mehr  zu
machen.  üdber  das  weitere  Schicksal  der  Pflanzung
und  über  den  ihr  beizumessenden  Wert  können  wir
heute  ein  Bild  noch  nicht  haben.
        <pb n="687" />
        W  637  20

Bilanz.  Durch  die  im  Jahre  1912  erfolgte  Zusammenlegung
  der  Stammanteile  im  Verhältnis  von
5:1  ist  ein  buchmäßiger  Gewinn  von  163  600  1KK  erzielt
  worden;  der  buchmäßige  Gewinn  aus  der  Zuzahlung
  von  25  v.  H.  auf  800  4xVorzugsanteile
zwecks  Umwandlung  in  privilegierte  Vorzugsanteile

at  102  200  #  betragen;  daher  Gesamtbuchgewinn
265  800  At.

*#

Außerdem  erbrachten  im  Jahre  1912  die  Ernten
105  493  .E.  Anderseits  wurden  aufgewendet  für  Verwaltungskosten
  53  621.34,  Betriebskosten  in  Saninoga

76  269  .  Erntekosten  in  Tuanaimato  und  Falelaunin
144.

5  %¾  und  für  Verausgahungen?  in  Tuanaimato
und  #enu  80  749  4  die  Hälfte  dieser  Verausgabungen
  auf  rt““ez#n  mit  40  374.4
übertragen  und  als  Einnahme  in  die  Betriebsrechnung
eingestellt  wird,  so  schließt  letztere  ohne  Gewinn  und
Verlust  ab.  In  der  Bilanz  per  Ende  1912  werden  u.  a.
auch  geführt:  Kasse  und  Bankguthaben  2051  42,
schwimmendes  Geld  16  000  .K.  Debitoren  6388  4,
Kakaobestand  in  Hamburg  und  schwimmend  52  083.#;
während  die  Schulden  an  Kreditoren  34  991.“#  ausmachen.


Samoa-Rautschu-Compagnie  K.  G.“)

Wetter.  Auf  unserer  Pflanzung  Salnafata  war
das  ganze  Jahr  hindurch  die  Witterung  dem  Wachstum
der  Kulturen  förderlich.

Pflanzungsbetrieb.  Von  der  Gesamtfläche  des

laut  Pachtvertrages  vom  10.  August  1904  gepachteten
Landes  sind  insgesamt  415  ha  unter  Kultur;  davon
sind  395  ha  mit  Hevea  in  Mischkultur  mit  Kakao  und
20  ha  mit  Ficus  in  Reinkultur  bepflanzt.  Neuanlagen
sind  nicht  vorgenommen  worden.

Hevea.  Nach  der  am  Ende  des  Jahres  1912  erfolgten
  ufnahme  der  Pflanzungsbestände  waren  voranden


davon  zapfbar

2  —  6t  dahre  alt,  rund  23000  Bäume,

224
4000
4000
155  000  Heveen,  davon  waren  zapfbar  30  000  Bäume
insgesamt.  Mitte  1913  werden  voraussichtlich  etwa
50  000  Heveen  zapfbar  sein.  Die  Weiterentwicklung
der  Heveen  lied  im  allgemeinen  nichts  zu  wünschen
übrig,  bis  auf  die  Blöcke  an  den  steilen  Hängen,  wo
die  Bäume  weniger  gut  stehen:  es  ist  damit  zu  rechnen,
daß  hier  etwa  ooo  bis  6000  Heveen  in  naher  Zukunft
eingehen.  we
nte.  Da  die  technische  Leitung  der  Pflanzung
in  die  Hände  eines  erfahrenen  Kautschulpflanzers  gelegt
  wurde,  hat  sich  bald  die  Zapfleistung  der  Chinesen
und  die  Ausbeute  an  Kautschuk  beträchtlich  gehoben.
Die  Zapfleistung  eines  Chinesen  betrug  im  Jahre  1912
durchschnittlich  täglich  160  Bäume  mit  einem  Durchschnittsertrage
  von  665  g  trockenen  Kautschuks,  gegen
Bäume  und  260  g  Kautschuk  im  Vorjahre.  Die
Zapfarbeiten  konnten  ohne  Unterbrechung  während
es  ganzen  Jahres  vorgenommen  werden.  Die  Zapfunkosten,
  einschließlich  Aufbereitung  des  Kautschuks,
ausschließlich  der  Koagulationsmittel,  beliefen  sich  auf

001  5  Aus  dem  Bericht  über  das  achte  Geschäftsjahr

W  à  „e  „
nun-8


2

e  „
'n  v  „àe
—*- 



 

 

15,56  für  1  ka  trockenen  Kautschuks  gegen  9.50
im  Vorjahre.  Geerntet  wurden,  einschließlich  der  im
Vorjahr  irrtümlich  noch  zur  Ernte  1911  gerechneten
281  kg,  netto  9768  kg  Kautschuk,  für  die  ein  Erlös
von  81  285  erzielt  wurde.  Die  Preise  gingen  im
Laufe  des  Jahres  1912  etwas  zurück,  so  daß  unser
niedrigster  Verkaufspreis  für  1.  Qualität  #xx  9,20  und
für  Abfall-Kautschuk  .7  7.20  sür  *)  11#  betrug;  als

reis  erzielten  wir  .  10  1  kg#  1.  Qualität.
Ver  Netto-Durchschnittserlös  beim  /4  8,32  (Abfall-Kautschuk
  mit  einbegriffen)  für  1  kg  gegen  .  10,40
im  Vorjahre.

Von  den  geernteten  9768  kg  waren  870  kg  Abfall-Kautschuk.


Die  Preise  gingen  1913  noch  weiter  herab  und
haben  zeitweilig  annähernd  den  Tiefstand  des  Jahres
1908  erreicht.

akao.  Über  den  Stand  des  Kakaos  in  Salnafata
  lauten  die  Berichte  recht  ungünstig.  Der  Kakao
steht  in  Mischkultur  mit  Hevea,  die  gewählte  Pflanzweite
  ist  aber  zu  gering,  so  daß  die  Kakaobäume,  die
erst  nachträglich  zwischen  die  Heveenbestände  gepflanzt
worden  sind,  von  den  schnellwachsenden  Heveen  zu
stark  überschattet  wurden.  Wie  sich  jetzt  gezeigt  hat,
ist  ein  großer  Teil  der  Bäume  außerordentlich  mangelhaft
  gepflanzt  worden,  und  da  auch  die  sonstige  Pflege
der  Bäume  vielfach  zu  wünschen  übrig  gelassen  hat,
sind  sehr  viele  Kakaobäume  verkümmert  und  nach  und
nach  eingegangen.

Nach  der  Zählung  der  vorhaudenen  Kakaobestände
hat  sich  folgendes  Bild  ergeben

Verriährige  Bäume  7500

Dreijährig  -  ...  46  500

Zwellährthe  -
zusammen  68  000  Bänme.

Hiervon  stehen  30  500  Bäume  hut.  von  denen  ein
Teil  im  Jahre  1913  tragbar  wird,  26  500  Bäume  sind
zurückgeblieben  und  etwa  6000  Bäume  sind  verkrüppelt
und  werden  voraussichtlich  zum  größten  Teile  bald
eingehen.

Wir  müssen  ferner  darauf  vorbereitet  sein,  daß
im  Laufe  der  nächsten  Jahre  noch  ein  weiterer  erheblicher
  Teil  des  Kakaos  wegen  der  zu  engen  Pflanzweite
  und  der  zu  starken  Beschattung  durch  die  Heveen
mehr  und  mehr  im  Wachstum  und  in  den  Erträgen
zurückbleibt,  wenn  wir  uns  nicht  dazu  entschließen
wollen,  überall  dort,  wo  die  Bäume  zu  dicht  stehen,
einen  Teil  der  Heveen  zugunsten  des  Kakaos  wegzuschlagen.


Arbeiterverhältnisse.  Die  Arbeiterverhältnisse
auf  Samoa  waren  nicht  günstig.  a  mit  dem  im
Dezember  1911  eingetroffenen  Chinesentrausport  erheblich
  weniger  Leute  gekommen  waren,  als  bestellt
waren,  so  mußten,  um  die  Pflanzung  nicht  verunkrauten
  zu  lassen,  zeitweilig  teurere  Samoaner  zu  den
Arbeiten  hinzugezogen  werden.  Zum  Japfen  wären
im  Durchschnitt  eiwa  100  Chinesen  erforderlich  gewesen;
  es  standen  hierfür  durchschnittlich  aber  nur
50  Mann  zur  Verfügung.  Nach  dankenswerten  langwierigen
  Berhandlungen  unseres  Auswärtigen  Amts
mit  der  chinesischen  Regierung  und  nach  Überwindung
großer  Schwierigkeiten  ist  es  endlich  der  mit  der  Anwerbung
  der  Chinesen  betrauten  deutschen  Firma  in
Hongkong  gelungen,  am  24.  April  1913  einen  Transport
  von  1039  Chinesen  nach  Samoa  auf  den  Weg
U  bringen,  von  denen  220  für  unsere  Gesellschaft  *
fümme  sind.  Dieser  Chinesendampfer  war  am  13.  Mai
19138  in  Samoa  fällig,  und  wir  sind  jetzt  bis  auf
weiteres  mit  Arbeitern  hinreichend  versehen.
        <pb n="688" />
        W  638  20

Zu  Ende  des  Berichtsjahres  waren  nach  Abgang
der  kontraktfreien  Leute  noch  126  Chinesen  auf  unserer
Pflanzung  verblieben;  mit  dieser  geringen  Zahl  und
mit  den  zur  Aushilfe  beschäftigten  Samoanern  und
kontraktfreien  Chinesen  haben  wir  uns  bis  zum  Eintreffen
  des  neuen  Chinesentransportes  behelfen  müssen.
Da  im  Voranschlage  für  1913  350  Leute  vorgesehen
waren,  so  wird  zurzeit  ungefähr  die  Arbelteröah-  vorhanden
  sein,  die  wir  gerade  benötigen.  Gegen  Ende
dieses  Jahres  wird  die  Zahl  unserer  Arbeiter  erheblich
  vermehrt  werden  müssen,  damit,  abgesehen  von
anderen  Pflanzungsarbeiten,  die  bis  dahin  zapfbar  gewordenen
  Heveen  sämtlich  regelmäßig  gezapft  werden
önnen

Bilanz.  Der  #schluß  pro  1912  weist  eine  Ermäßigung
  der  Unterbilanz  von  .4x  143  441  des  Vorjahres
  auf  &amp;amp;  105  243  aus.  Um  dies  zu  Emööglichen,
sind  auf  Pflanzungsanlage  mehr  4  218  9  s  Zugänge
  verbucht  worden,  während  %%ele  nur
mit  44  17  258  im  Gewinn=  und  Verlust-Konto  erscheinen.


Nach  der  Bilanz  vom  31.  Dezember  1912  betrugen
  die  Kreditoren  x  105  142,  denen  unter  Kasse
und  Bankguthaben  .4  86  154  sowie  Kx  8790  Debitoren
  gegenüberstanden.  Die  Verwaltung  beantragt
eine  neue  Sanierung.

 

Dreisbewerb  für  Rolonlal-landwirtschaftliche

rʒeugnisse.

In  der  diesjährigen  dritten  kolonialen  Ausstellung
  auf  den  Wanderversammlungen  der
Deutschen  Landwirtschaftsgesellschaft,  die  in

eit  vom  5.  bis  10.  Juni  in  Straßburg  veran-2“
  war,  fand  zum  ersten  Mal  ein  Preisbewerb
für  kolonial-landwirtschaftliche  Erzeugnisse
statt.  Der  Preisbewerb  befaßte  sich  mit  der  Sisalfaser,
  welche  besonders  in  Ostafrika  ewonnen  wird.
Für  die  heimische  Landwirtschaft  hat  diese  Faser  Bedeutung,
  weil  aus  ihr  auch  Bindegarne  für  Mähweschinen
  und  Strohpressen  angefertigt  werden.  Das

sgericht  bestand  aus  einem  aufmann,  einem
wisengchaftlich  technischen  Fachmann  und  einem  Vertreter
  der  Mähmaschinenindustrie.  Das  Preisrichten
selbst  zeigte  die  große  Bedeutung  solcher  Qualitätsbewerbe.
  Die  Unterschiede  in  Bearbeitung,  Länge,
Feinheit  und  Gleichmäßigkeit  waren  besonders  groß.
Einen  ersten  Preis  erhielt  Nr.  2393,  Sisal-Agaven-Gesellschaft
  lsesbor  für.  bie  Pflanzung  Kigombe,
einen  zweiten  Preis  N  die  Ostafrik  anische  Pflanzungs-
  #triengesellschaft  od  a  und  einen  dritten
Preis  Nr.  2394,  Honga  Pilanzungegesellschaft  in
Charlottenburg.  Eine  Anerkennung  erhielt  89,.
Friedrich  August  Enke,  Hamburg,  für  die  ortussd
Enkenau  und  Nr.  2595,  Sisal-Agaven-Gesellschaft
Düsseldorf,  für  die  Plantage  Pongwe.

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

zur  Geschäftslage  in  Britisch-Ostafriha.

Deutschen  Firmen,  die  in  Britisch-Ostafrika#  Geschäftsverbindungen
  anknüpfen  wollen,  muß  dringend
empfohlen  werden,  sich  stets  der  Vermittelung  eines
der  dort  bestehenden  deutschen  Häuser,  deren  es  jetzt  in
Mombasa  sieben  gibt,  zu  bedienen  und  nicht  mit  den
Eingeborenenfirmen,  unter  denen  die  indischen  in  der
Hauptsache  an  den  Neger,  die  goanesischen  an  #ie
Europäer  ihre  Waren  absetzen,  unmittelbar  in  Verbindung
  zu  treten.  Ihre  Kreditverhältnisse  wechseln
oft  sehr  schnell,  sie  bedürfen  daher  ständiger  Kontrolle,
die  nur  an  Ort  und  Stelle  möglich  ist.  Zudem  pflegen
gerade  solche  Geschäfte  direkt  von  Europa  die  Ware
zu  beziehen,  deren  Kredit  erschöpft  ist.

Unter  diesen  Verbältnissen  war  auch  die  Zahl  der
Konkurse  recht  bedeutend;  sie  betrug  für  die  Zeit
vom  1.  Januar  1911  bis  31.  Dezember  1912  nicht  weniger
als  14,  wobei  etwa  486  439  Rp.  verloren  gingen.  Auch
europäische  Firmen  haben  in  einigen  Fällen  empfindliche
Verluste  erlitten.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsuls  in  Mombasa.)

Die  wirtschaftliche  Lage  Agyptens  im  Jahre  1912
und  ankangs  1913.

Die  allgemeine  wirtschaftliche  Lage  Agyptens  im
Jahre  1912  ist  infolge  der  guten  Baumwollernten
der  Jahre  1911  und  1912  befriedigend  gewesen.  Die
Ernte  des  Jahres  1912,  deren  Ertrag  aufs  3,36  Millionen
  dz  geschätzt  wird,  hat  bei  einem  Durchschnittspreise
  von  18  Tallari  (1  Tallari  4.15  )  für  den
Kantar  (1  Kantar  =  44,928  kg)  dem  Lande  eine  Einnahme
  ve  von  27  Millionen  LE.  5“.  gebracht.  Dazu  kommt

 

-  EE.  1  ägyptisches  Pfund  =  20,75.4.

 

noch  der  Erlös  von  der  Ernte  in  Baumwollsamen,  der
bei  einem  Ertrage  von  5,44  Millionen  dz  4  Millionen  2E.
betragen  dürfte.  Auch  die  durch  den  Balkankrieg  verursachte
  bedeutende  Steigerung  der  Getreidepreise  hat
der  Landbevölkerung  namentlich  in  Oberägypten  reichlichen
  Gewinn  gebracht.

Trotzdem  hat  sich  das  Einfuhrgeschäft  nicht  günstig
abgewickelt.  Vor  allem  waren-  die  Kreditverhältnisse
schlecht,  weil  die  Banken  wegen  der  unsicheren  politischen
Verhältnisse  ihren  Kredit  mö  elichs  einschränkten,  so  daß
die  meist  nicht  kapitalkräftigen  einheimischen  Händler
nur  die  notwendigsten  Bestellungen  machen  konnten.
Der  Balkankrieg  hat  dem  Lande  größere  Geldbeträge
für  die  türkische  und  griechische  Armee  entzogen  und
viele  Konsumenten  zur  größten  Einschränkung  ihrer
Bedürfnisse  veranlaßt.  Die  Bauern,  die  noch  immer
stark  verschuldet  sind,  haben  einen  großen  Teil  des
Ernteerlöses  zur  Abtragung  ihrer  Verbindlichkeiten  verwenden
  müssen.  Nachteilig  hat  auch  das  sogenannte
Fünf  Feddan-Gesetz  gewirkt,  wodurch  die  Unpfändbarkeit
des  einem  Bauern  gehörigen  Grundstücks  von  nicht
mehr  als  5  Feddan  I  Feddan  42  Ar)  festgesetzt  wurde.
Hierdurch  wird  es  dem  Bauern  sehr  erschwert,  Kredit
für  seine  Einkäufe  zu  bekommen.  Am  meisten  hat
hierunter  das  Geschäft  in  Textilwaren  gelitten.  Infolge
  dieser  Umstände  und  wegen  des  Vorhandenseins
cgrößerer  Vorräte  aus  dem  Vorjahr  ist  die  Einfuhr
gegen  die  vorjährige,  die  allerdings  die  höchsten,  bisher
erreichten  Ziffern  aufwies,  um  5  v.  H.  zurückgegangen.
Die  Zahlungsverhältnisse  waren  nicht  gut.  Größere
W“–.B  B....  sind  außer  derjenigen  eines  Bankauses
  in  Alexandrien  nicht  vorgekommen,  wohl  aber
zahlreiche  von  kleineren  einheimischen  Händl

Die  Lage  hat  sich  ½  Anfang  des  Jahres  1913
nicht  gebessert.  Zwar  hat  der  Wert  der  Einfuhr  im
ersten  Drittel  dieses  Jahres  um  870  253  LE.  gegen
        <pb n="689" />
        G  639  20

den  gleichen  Zeitraum  des  Jahres  1912  zugenommen.
Aber  die  Vermehrung  hat  sich  fast  ausschließlich  auf
Getreide,  Mehl,  Reis,  Zucker,  Kohlen  und  Petroleum
erstreckt.  Fabrikate  haben  nur  eine  ganz  geringe  Steigerung
  aufzuweisen.  Die  Ausfuhr  ist  um  1  635  830  S.
zurückgegangen,  und  zwar  nicht  nur  in  Baumwolle
und  Baumwollsamen,  sondern  auch  in  Zucker,  Zwiebeln
  und  Bohnen

Das  Saübepeson  ist  gut  verlaufen.  Die  Exporteure
  in  Baum  le  haben  gute  Geschäfte  gemuchn,
während  die  zin  n  Zwischenhändler  aus  Mangel
an  Geldmitteln  immer  mehr  zurückgedrängt  werden.
Die  Steigerung  des  Wertes  der  Ausfuhr  um  ½  gegen
das  Vorjahr  erklärt  sich,  abgesehen  von  der  guten
Baumwollernte,  dadurch,  daß  der  größte  Teil  der  sehr
verspäteten  Baumwollernte  des  Jahres  1911  und  ein
großer  Teil  der  früh  beendigten  neuen  Ernte  im  Jahre
1912  verschifst  worden  sind

r  Geldmarkt  war  günstig,  weil  viel  flüssiges
Geld  vorharden  war.  Der  Zinsfuß  für  beste  Anlagen
stieg  im  Herbst  auf  6½  v.  H.,  ging  aber  im  Januar
1913  auf  6  v.  H.  zurück.  Der  Handel  in  ägyptischen
Wertpapieren  lag  sehr  danieder.  Fast  alle  Banken
haben  geringere  Gewinne  erzielt,  und  die  Kurse  ihrer
Aktien  sind  gefallen.

Auf  inonsteiellen  Gebiete  haben  nur  die  mit  der
Baumwollein  Verbindung  stehenden  Unternehmungen,
wie  Entkernungsfabriken,  Pressen  für  Baumwolle  und
Baumwollölpresien  gut  gearbeitet.  Eine  mit  italienischem
  Kapital  neu  gegründete  Phosphat-Gesellschaft
beutet  Phasbhhatleger  in  Sebaieh  (Oberägypten)  und
in  Gebel  Nakhiel  am  Roten  Meere  aus.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Alexandrien.)

 

Kahoo-RKusfuhr  aus  der  Dominikaonischen  Republik
im  Kpril  1913.)

 

April  Januar  bis  Apri#
Bestinmumng  xt  3  kg  3
Ver.  St.  von
Amerika  .1262  039  267  393  3283  285  701  356
Deutschland  83.097  17  376  416  557  87687
ankreich  274  892  55  095  625  158  130  671
Im  ganzen  1  620  028  339  864  4  324  945  919  714
Im  Vorjahr  .1  792  423  860  902  5  564  167  1  117  190

(Nach  einem  erichte  des  Lailerl  Konsulats
1  San  Domingo.

 

Kpra-Ruskuhr  Miederländisch-Indlens  im  Jahre  1912.

Die  Ausfuhr  von  Kopra  aus  Niederländisch-Indien
ist  nach  Aufstellung  der  Handelsvereeniging  von  Batavia
von  3  477  282  Pikul  im  Jahre  1911  auf  3  307  707  Pikul
im  Jahre  1912  zurückgegangen.  Gleichwohl  hat  der
Koprahandel  auf  der  Grundlage  eines  gesunden  Preisstandes
  zufriedengestellt.  Da  nicht  unbedeutende  Ka.
pitalien  in  neue  Pflanzungen  aseeck  worden  sind,  heg
man  die  Hoffnung,  daß  die  Gesamtproduktion  in  ert
nãchsten  Jahren  zunehmen  werde.

Den  Klagen  über  ungemügende  Trocknung  der
Frucht,  die  hauptsächlich  den  chinesischen  und  inländischen
Zwischenhändlern  zur  Last  gelegt  wird,  suchte  man  auf
verschiedene  Weise  abzuhelfen.  beropäich  Exporteure
haben  es  übernommen,  die  an  den  Hafenplätzen  anführte

  Kopra  nachzutrocknen;  ferner  haben  die  Schiffsre
  Sprai  gr  die  Verschiffung  von  unge-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.-  1913,  S.  548.

 

 

 

nügend  getrockneter  Kopra,  die  durch  ihre  Feuchtigkeit
eine  Gefahr  für  Erhitzung  und  Brandausbruch  bedeutet,
Abwehrmaßregeln  dadurch  getroffen,  daß  sie  die  Annahme
  solcher  Ware  verweigerten.  Auf  diese  Weise
hofft  man  auch,  daß  die  Klagen  über  den  Gewichtsverlust
  verschwinden  sollen,  der  sich  oft  als  Folge  einer
Verschiffung  von  ungetrockneter  Kopra  bei  Ankunft  am
Bestimmungsorte  herausgestellt  hat.  Die  Preise  waren
insgesamt  höber  als  im  Vorjahr;  sie  blieben  im  Hochstand
  mit  denen  des  Vorjahrs  annähernd  gleich,  sanken
aber  niemals  bis  zum  Tiefstand  des  Vorjahrs  Berunter.
Fair  merchantable  sundried  Pri  .  D.  W.
für  1  Pirm  Während  das  Vorjahr“  8  “  2  jl.
begonnen  hatte,  setzte  die  Preisbewegung  im  Jahre  1912
unmittelbar  mit  16  fl.  auf  den  Abschlußpreis  von
16,62½  fl.  im  Jahre  1911  ein,  stieg  im  Mai  auf  17  fl.
und  senkte  sich  im  Juni  und  Juli  wieder  auf  16  und
15½  fl.,  um  (wie  im  Voriahr)  im  Oktober  die  höchste
Steigung  von  18½  fl.  im  Vorjahr)  zu  Erreichen:
nt  #ilolien  mit  „80  fl.  (gegen  16,62½  fl.

Fair  merchantable  sundried  am  Orte  erzielte,  soweit
  Schätzungen  hierüber  vorliegen,  ebenfalls  höhere
Preise  als  im  Vorjahr;  die  höchsten  Preise  wurden
gegen  Ende  des  Jahres  bezahlt.  Als  Tendenz  wird
eher  eine  weitere  steigerung  denn  ein  Herabgehen
der  Preise  rangenom

uhr  aus  Neederländisch-Indien  zeigte  1912
(und  11l)  noch  Ausstellung  der  Handelsvereenigin  von
Batavia  folgende  aus  Jab  5.  6#6'  Pie  kul
(1  495  490),  aus  Snebra  418907  (391  1  aus  Borneo
101  936  (122  270),  aus  Celebes  482  673  (562  396),  Überschiffung
  aus  Sumatra  nach  Java  (8817),  desgl.
aus  Born  Jab  864  (107  968),  desgl.  aus
Celebes  nech  Ir#a  15  udr  (194218),  de  aus  Celebes
nach  Makassar  554  777  (600  238),  zusammen  3  307  707
Pikul  (3  477  282)0.

Nach  der  Aufstellung  einer  angesehenen  Handelsfirma
  in  Batavia  zeigt  die  Kopra-Ausfuhr  aus  Niederländisch-Indien
  im  Vergleich  mit  der  aus  den  britischen
Besitzungen  und  aus  Manila  seit  dem  Jahre  1896  folgende
  Ziffern  (in  Tonnen  zu  1000  kg):

Ausfuhr  Java  Mokassar  ancg  Menade  Padang
Menge  in  t

186906  19511  8770  6000  5778
190)  27688  12  151  10  482  4737
1906  51997  11  3820  21  841  6690
1911.  923504  31  786  55  822  12  698
1912  809048  27196  52860  18  658

ausfubr  Siglen  Mon  a
18906  9  440  3677  88  468  116  644
190)0.  206  111  21916  28  854  181  939
1906  .  39215  22212  57900  211  175
1911.  909  139  40  026  189  985  472
1912  81  709  29942  139  204  433  612

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Batavia.)

RKusfuhr  von  Erzeugnissen  der  Rokospalme
au-  Ceylon  1912.

ifolge!  der  großen  Trockenheit  im  Jahre  1911
blieb  die  te  im  Jahre  1912  hinter  den  Erwartungen
zurück.  Die  Nüsse  waren  klein  und  leicht.  Trotzdem
war  das  Ergebnis  für  die  Plantagenbesitzer  ganz  erfreulich,
  denn  die  Preise  waren  durchweg

wenig  chwankend,  im  Durchschnitt  günnsigeer  als  im
Jahre
        <pb n="690" />
        640

Die  Gesamtausfuhr,  die  Ol,  Kopra,  Futterkuchen,
  Garn,  Schalen,  geraspelte  und  frische  Nüsse
umfaßt,  betrug  über  93.000  t  im  Werte  von  über
82  Billionen  Rupien.  Deutschlands  Anteil  war
30  000  t  im  Werte  von  8  762  000  Rs.  Näheres  ergibt
die  nachstehende  Aufstellung  für  1912:

Menge  Wert  Aweschlands  .
ewts  Rs  MWenge
OIJl.  401779  10586876  5306  dis
Kopra  614089  10082629  368034  6127874
Futterkuchen  173410  760418  115477  489719
Faser  288840  1745920  44213  323197
Garn  109086  1099586  20888  210551
Schalen.  506  15672  —  —
Geraspelte
üsse  278806  6689235  55150  1276677
Siück  Stück
Frische  Nüsse  16010809  1244832  2608917  194392

Die  Kopraausfuhr  blieb  mit  30  704  t  im  Werte
von  10  082  629  Rs.  weit  hinter  früheren  Jahren
zurück,  doch  wurde  die  geringere  Menge  durch  hohe
Preise  etwas  u  bährend  Wertschwankungen
  von  i  .  asCaIy(-)601bs)
im  Laufe  eines  Jahres  nichts  gench  he  sind,  bewte
  sich  die  Preiskurve  im  Jahre  1912  nur  zwischen

d  88  Rs.,  was  für  einen  Spehllationsarddtel  wie
#d  für  2  angesehen  werden  darf.  Die  Preise
erreichten  den  Höchststand  (88  Rs.)  Anfang  Mai,  Mitte
Oktober  und  Ende  Dezember,  während  der  niedrigste
Stand  (79  Rs.)  in  die  Zeit  Anfang  Januar,  Anfang
Februar,  Mitte  Juni  und  Ende  Juli  fiel.  Die  Ausfuhr
  verteilt  sich  auf  die  wichtigsten  Bestimmungsländer,
  wie  folgt:

Menge  Wert

ewts  Rs
Deutschland  368  034  6127874
Rußland  181  042  2  038  390
Dänemark  68  000  1  189  279
Osterreich  29997  79344
eaen  9996  162  060

 

e  Olausfuhr  mit  20  000  t  steht  in  Menge
binted  Ser  Ausfuhr  der  Kopra  zurück,  übertrifft  sie
aber  mit  10  586  876  Rs.  im  Werte  um  ein  Geringes.
De  Fabrikation  konzentriert  sich  auf  drei  größere  Olmühlen
  in  Colombo  und  eine  in  Galle.  Die  früher
recht  ausgedehnte  Eingeborenenindustrie  ist  mit  ihren
primitiven,  mörserartigen  Pressen  nicht  imstande,  bei
den  durch  starke  Ausfuhr  getriebenen  Preisen  für  das
Rohmaterial  zu  konkurrieren  und  geht  langsam  ein.
Die  Preise  waren  durchweg  hoch,  und  in  be  eg  auf
Schwankungen  gilt  auch  hier  das  über  Kopra  gelagte.
Die  Wertkurve  bewegt  sich  zwischen  500  und  55
MNit  525  Rupien  für  die  Tonne  fob  Colombo  im  Januar
  beginnend,  stieg  der  Preis  gegen  Ende  des  Monats
auf  540,  fiel  dann  Ende  Februar  auf  517.50  Rs.,  um
im  Mai  wieder  540  zu  erreichen.  In  stetigem  Sinken
wird  Ende  Juli  der  niedrigste  Stand  des  Jahres  mit
500  erreicht  und  steigt  von  da  an  langsam  auf  550
Ende  Dezember.  Während  im  Jahre  1911  der  Preis
zwischen  440  und  600  Rs.  für  die  Tonne  geschwankt
bette,  kam  im  Jahre  1912  die  Spekulation  weniger  in
Vordergrund,  und  die  Fabrikanten  konnten  zunt—
  Gewinne  erzielen.
bahnbrechenden  Fortschritte  der  Kunstbutterfabrilation,
  die  zum  überwiegenden  Teil  die  asfur
aufnimmt,  haben  es  wohl  in  der  Hauptsache
licht,  die  Preise  für  Ol  auf  einer  Höhe  zu  balten.  27
die  Seifenfabrikation  nicht  mehr  zu  sfolen  imstande
ist.  Da  der  Konsum  von  Kunstautter  stark  im  Wachsen

 

 

ist  und  Kokosnußöl  sich  ganz  besonders  zu  dieser  Fabrikation
  eignet,  dürfte  in  dem  augenblicklich  hohen
Preisstand  eine  Gefahr  für  die  Zukunft  des  Artikels
nicht  zu  erblicken  sein.

Die  Hauptbezugsländer  waren  1912  (1911),  wie
felgt.  beteiligt:  Englond  167  586  (258  860),  Vereinigte

aglaten  von  Amerika  166  058  (169  866),  Norwegen
zt  (16  071),  Gierecl.  züngarn  17  975  (16  045),

06  (14  780)  c  N  Deutschland  tritt

r  zurück.  Im  Jahre
1910  betrug  die  Ausfuhr  dorthin  noch  rund  90  000  ewts,
doch  hat  sich  inzwischen  durch  Vergrößerung  und  Neubauten
  die  heimische  Industrie  so  gehoben,  daß  meist
die  Kopra  von  hier  exportiert  und  in  Deutschland  geschlagen
  wird.  Beachtenswert  in  die  (mmahme  des
Verbrauchs  von  seiten  Norwegen  sich,  wie  in
Dänemark,  die  zrieen,  norwegen  staro“  entwielt  hat.

Futterkuchen  werden  zum  Teil  in  der  Insel
verfüttert.  Die  Ausfuhr  richtet  sich  fast  ausschließlich
nach  Deutschland,  teisweise  iber'  Antwerpen.  Die
Gesamtausfuhr  betru  3  410  c  wovon  Deutschland
  115  477  ewts,  Ssb#e  (zum  en  für  Deusschkald)
52  488  ewts  abna

Geraspelte  Noüfjse.  Diese  Industrie  ist
in  beständigem  Wachstum  begriffen.  Die  Ausfuhr  belief
  sich  im  Jahre  1912  auf  278  806  ewts,  hel  sich
ungefähr  in  SHleicher  Höhe  26  Jahres  1911,  während
die  anderen  uge  ugnisse  der  Kokospalme  der  geringen
Ernte  wegen  bedeutenden  Rückgang  aufweisen.  Die
danpesächlthen  Bezugsländer  waren  1912  (1911),  wie
folgt,  beteiligt:  England  112  673  (141  934),  Deutschland
  55  150  (52  305),  Vereinigte  Staaten  von  Amerika
49  787  (52  974),  Belgien  11  726  (7143)  euts

Die  Preise  schwankten  im  Laufe  des  Jahres
zwischen  24  und  20  Cents  für  das  Pfund,  abgeliefert
in  Colombo.  Merkwürdigerweise  fiel  der  Preis  in  der
letzten  Hälfte  des  Jahres,  während  der  Preis  für
epra.  eine  steigende  Tendenz  zeigte.  Die  Folge  war,
daß  die  Fabrikation  nur  schwer  das  nötige  Rohmaterial
erlangen  konnte,  und  wo  es  beschafft  wurde,  war  es
darauf  zurückzuführen,  daß  die  Rüsse  im  allgemeinen
schlecht  geraten  waren  und  die  Koprahändler  sich
scheuten,  sie  zur  Koprabereitung  anzukaufen.  Manche
Plantagen,  die  in  der  Nähe  der  Fabriken  gelegen  sind,
verkaufen  auch  ihre  Rüsse,  um  ihre  Produkte  möglichst
chnell  in  bares  Geld  umzusetzen,  was  bei  der  Verarbeitung
  in  Kopra  längere  Zeit  in  Anspruch  -nimmt.

Die  Ausfuhr  von  rohen  Nüssen  zeigt  mit
16  011  000  utur  eine  Fe  Steigerung  gegen  das  Jahr
1911,  in  dem  nur  15  589  000  Stück  verladen  wurden.
Die  crähten.  hbrl  dieses  Produktes  sind  England
  mit  7997  000,  Deutschland  mit  2  604  000  und
Belgien  mit  1/9#r0  000  Stück.

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserlichen
Konsulats  in  Colombo.)

 

 

###chl-  Insein.

Bestimmungen  zur  Verhinderung  der  Einschleppung
  von  Pflanzenkrankheiten.
Durch  eine  Berordnung  des  Gonwerneurs!  im  Rate

r  -  annar  1913  sind  auf  Grund  der  Diseases  of

inance  1891  (Nr.  VII/1891)  besondere  Vorm—
  für  die  Einfuhr  von  Pflanzen  erlassen,  wonach
die  Einfuhr  von  Pflanzen  in  die  Kolonie  nur  über  die
Häfen  Suva,  Levuka  oder  Lautoka  erfolgen  darf,
und  der  Führer  oder  sonstige  zuständige  Offizier  eines
Schiffes,  auf  dem  Pflanzen  nach  der  Kolonie  einge-
        <pb n="691" />
        #Sr

bracht  werden,  sofort  nach  der  Ankunft  des  Schiffes
in  dem  ersten  Anlaufhafen  dem  dortigen  Inspektor  ein
genaues  Verzeichnis  der  Pflanzen  einzureichen  hat.
Alle  so  eingeführten  Pflanzen  nebst  den  Verpackungen
oder  Umschließungen  werden  zurückgehalten  und  auf
einer  Töucherstation  von  einem  Inspektor  geprüft  und
je  nach.  etwa  vorgefundenen  Kanzheit
nach  bastinmmten  Vorschriften  behandelt.  e  so
erfolgte  Behandlung  wird  eine  Bescheinigung  rsgestelle
nach  deren  Vorweisung  bei  dem  betreffenden  Zollbeamten,
  bei  dem  die  Eingangsanmeldung  der  Pflanzen
erfolgte,  die  in  der  Bescheinigung  aufgeführten  Gegenstände
  aus  der  Räucherstation  fortgeschafft  werden
können.

 

Sierra  Leone.

underung  von  Einfuhrzöllen  für  Spirituosen.
Mit  Wirkung  vom  6.  Juni  1913  ab  sind  die  durch
Verordnung  im  Rate  vom  4.  März  1912)  festgesetzten

 

641

Einfuhrzölle  für  Spirituosen,  wie  folgt,  abgeändert
worden:
Spirituosen,  deren  Stärke  durch  Tralles  Alkoholometer
bestimmt  werden  kann,
bei  einer  Stärke  von  50  Grad
für  die  Imperialgallone.
und  für  jeden  Grad  oder  Teil
eines  Grades  (Tralles)  über
50  Grad  für  die  Imperial-6

  Schill.  3  Pre.

gallone  ein  Zollzuschlag  von  2u½  Pce.
und  für  jeden  Grad  unter  50  Grad

für  die  Imperialgallone  eine

Zollermäßigung  von#  1½  Pce.

immer  mit  der  Maßgabe,  daß  der  erhobene  Zoll
in  keinem  Falle  weniger  als  5  Schill.  für  die
Imperialgallone  beträgt.
(Tbe  Board  of  Trade  Journal.)

Diamantengewonnung  in  der  südafrikanischen  Union  im  Jahre  1912.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

t  .
Provinz  und  Bergwerke  Karat  Wert  Wert  pro  Karat
1.  Bergwerke:
Pretoria,  ganz  überwiegend  Premier  Gesellschaft  2  047  569.13)  1  999  035
2.  Allurieell  83  836.90  887  944
Der  ganze  Transvaal  2131  40%  2  386  979  Herewerle,  12/9
1.  Bergwerke:
Kimberley,  aans  überwiegend  De  Beers  Geselschaft  .  2225480255588176
2.  Alluvial  100  068.63  602  790
Die  ganze  Kapprovinz  2325  548.88  6  190  906  Verzwerle  «  150/
1.  Bergwerke:
Bezirk  Boshof  .  114  129.50  135  689
-  Fmikeimith  .  41922890l1966018
-Ktos.  79  013.  50  74  791
-  Winburg:  1  632.82  1  655
2.  Allwial  9222.  4891
Der  ganze  Oranje-Freistaat  614  22743  1  483  544  Verpwerke  M#
"  Juni  bis  Dezember  1910:
1.  Vergwerke  ..........  2  —  509.  55  4210  735
2.  Alluvial  938.  17,  337  074
3  oas  47.  ꝛ2  4547  8200,ergwerke  255
Jahr  1911:  -
1.  Bergwerle.  .....  4758807388003974
2.  Alluvial  133  691.22  742  750
4391  ges.55  8  746  774  Dergwertke  39/8
Jahr  1912:  I
1.  Bergwerke.  .....  4887  053.45  9  065  864
2.  Alluvial  184  828.89  89,  995  625
—  10051  160  Vergwerke  10

))  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.-  1912,  S.  418.
        <pb n="692" />
        W  642  20

Vermischtes.

*  Das  Kolonialhaus  auf  der  Deutschen  Werhdundausstellung
  in  Cöln  1914.

Vom  Mai  bis  Oktober  1914  wird  in  Cöln
die  Deutsche  Werkbundausstellung  stattfinden.
  Sie  soll  zeigen,  was  die  deutsche  gewerbliche
  Arbeit  im  Zusammenwirken  mit  der  Kunst
zu  leisten  vermag.  Ort  und  Zeit  sind  aufs  glücklichste
  gewählt,  und  es  ist  für  die  Ausstellung  ein
Gelände  auf  dem  rechten  Rheinufer  gesichert,  das
mit  dem  Blick  auf  das  vom  Dom  beherrschte
Stadtbild  von  Cöln  eine  einzigartige  Möglichkeit
zur  Gestaltung  reizvoller  Anlagen  bietet.

Die  Reichsressorts,  die  preußische  Regierung
und  die  ständige  Ausstellungskommission  haben
ihr  lebhaftes  Interesse  für  diese  Veranstaltung
bekundet.

Die  Ausstellungsleitung  führt  unter  ihren  Aufgaben
  auch  die  Errichtung  eines  Hauses  für
die  deutschen  Kolonien  auf,  das  zeigen  soll,
was  bisher  geleistet  ist,  und  Anregung  zu  einer
etwaigen  Verbesserung  der  Bauweise  in  den  Kolonien
  geben  soll.

Es  ist  ein  eigenartiges  Zusammentreffen,  daß
die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  im  vorigen  Monat
in  ihrer  Tagung  zu  Breslau  auf  Antrag  ihrer
Abteilung  Karlsruhe  folgenden  Beschluß  gefaßt  hat:

„Das  Reichs-Kolonialamt  wird  gebeten,  darauf
hinzuwirken,  daß  die  in  den  deutschen  Kolonien
entstehenden  Neubauten,  sowohl  öffentliche  wie
private,  mehr  als  bisher  in  ihrer  äußeren  Erscheinung
  dem  Charakter  des  Landes  angepaßt
und  sowohl  hinsichtlich  des  Materials  wie  der
Bauformen  mehr  im  Sinne  einer  bodenständigen
Architektur  ausgeführt  werden.“

Die  Cölner  Ausstellung  wird  die  beste  Gelegenheit
  bieten,  die  Verwirklichung  dieser  Wünsche
anzubahnen.  Das  Reichs-Kolonialamt  widmet  der
Angelegenheit  sein  lebhaftes  Interesse.  Auf  seine
Anregung  hat  die  Ausstellungsleitung  einen  Arbeitsausschuß
  gebildet,  der  am  10.  Juni  d.  Is.  zum
ersten  Male  zusammengetreten  ist  und  dessen  Tätigkeit
  das  Reichs-Kolonialamt  tunlichst  zu  fördern
bestrebt  ist.

Es  ist  in  Aussicht  genommen,  für  das  Tropenhaus
  den  Typ  eines  Einfamilienhauses  zu  wählen,
das  Unterkunft  für  eine  Familie  oder  auch  für
mindestens  zwei  Angestellte  gewährt.  ·

Falls  die  Mittel  es  gestatten,  würde  außerdem
ein  Gebäude  (Faltorei)  aus  leichterem  Material
errichtet  werden,  worin  Produkte  unserer  Kolonien
und  für  diese  bestimmte  Erzeugnisse  unserer  Industrie,
  vor  allem  aber  Photographien  oder  Modelle
  bewährter  Häuser  aus  allen  deutschen  sowie
aus  fremden  Kolonien  zur  Schau  gestellt  werden.

 

Eine  solche  Zusammenstellung  bewährter  kolonialer
Gebäude  würde  von  großem  Werte  sein,  um  ein
Urteil  darüber  zu  ermöglichen,  welche  Gebäude
sich  am  besten  für  unsere  verschiedenen  Kolonien
eignen  und  sich  gleichzeitig  durch  gefällige,  dem
Landschaftsbild  entsprechende  Formen  auszeichnen.

Verschiedene  koloniale  Firmen  haben  bereits
ihr  lebhaftes  Interesse  für  diese  Aufgabe  bekundet,
teils  durch  finanzielle  Unterstützung,  teils  durch
die  Zusage,  Photographien,  Zeichnungen  usw.
einsenden  zu  wollen,  so  besonders  die  Firma  Ph.
Holtzmann  &amp;amp;  Co.  in  Frankfurt  a.  M.,  die  Firma
Grün  &amp;amp;  Bilfinger  in  Mannheim,  die  Brückenbauanstalt
  Flender  A.  G.  in  Benrath,  die  Deutsche
Afrikabank,  die  Pomona-Diamanten-Gesellschaft,
die  Deutsche  Diamanten-Gesellschaft,  die  Deutsche
Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  der  Südsee-Inseln,
  die  Deutsche  Kolonial-Gesellschaft  für
Südwestafrika,  Hernsheim  &amp;amp;  Co.,  die  Jaluit-Gesellschaft,
  die  Deutsch-Niederländische  Telegraphen-Gesellschaft
  in  Cöln,  die  Deutsch-Südamerikanische
  Telegraphen-Gesellschaft  in  Cöln
und  die  Deutsch-Westafrikanische  Pflanzungs-Gesellschaft
  „Victoria“  in  Hamburg.

Es  wäre  sehr  erwünscht,  wenn  möglichst  weite
Kreise  der  Ausstellung  in  ähnlicher  Weise  Förderung
  angedeihen  lassen  würden,  namentlich  auch
durch  Einsendung  von  Ansichten  von  kolonialen
Gebäuden,  welche  den  geschilderten  Anforderungen
entsprechen.  Anregungen  aus  sachverständigen
Kreisen  werden  von  seiten  des  Arbeitsausschusses
dankbar  entgegengenommen  werden.

Etwaige  Mitteilungen  würden  an  den  Vorsitzenden
  des  Arbeitsausschusses,  Wirkl.  Geh.
Legationsrat  v.  König  (Berlin  Ws,  Wilhelmstraße
  62,  Reichs-Kolonialamt)  zu  richten  sein.

Eine  Roloniale  Dreisaufgabe.

Herr  Eduard  Woermann  in  Hamburg  hat
dem  Professorenrat  des  Kolonialinstituts
in  Hamburg  6000  Mark  zur  Verfügung  gestellt
als  Preis  für  die  beste  Bearbeitung  der  Frage:
„Durch  welche  praktischen  Maßnahmen  ist
in  unseren  Kolonien  eine  Steigerung  der
Geburtenhäufigkeit  und  Herabsetzung  der
Kindersterblichkeit  bei  der  eingeborenen
farbigen  Bevölkerung  —  des  wirtschaftlich
  wertvollsten  Aktivums  unserer  Kolonien
  —  zu  erreichen?“

In  der  Arbeit  sollen  außer  den  medizinischen
auch  die  religiösen,  ethnographischen  und  wirtschaftlichen
  Verhältnisse  untersucht  und  dargelegt
        <pb n="693" />
        G  643  20

werden,  die  von  Einfluß  auf  die  Geburtenzahl
und  Säuglingssterblichkeit  bei  den  Eingeborenen
unserer  Kolonien  sind;  ferner  sollen  praktische
Vorschläge  zur  Steigerung  der  Geburtenhäufigkeit
und  Herabsetzung  der  Kindersterblichkeit  bei  der
eingeborenen  farbigen  Bevölkerung  gemacht  werden.
Die  Untersuchung  braucht  nicht  auf  alle  Schutzgebiete
  ausgedehnt  zu  werden,  es  werden  auch
Arbeiten,  die  sich  auf  ein  Schutzgebiet  beschränken,
zum  Wettbewerb  zugelassen.

Die  Bewerbungsschriften  müssen  in  deutscher
Sprache,  möglichst  mit  der  Maschine  einseitig  geschrieben
  und  ohne  Namen,  jedoch  auf  der  ersten
Seite  mit  einem  Kennwort  oder  Motto  versehen,
in  einem  versiegelten  weißen  Umschlag  (innerhalb
der  Postverpackung)  eingeschlossen  sein  und  bis
spätestens  zum  31.  Dezember  1914  einschließlich
  zur  Post  geliefert  werden  unter  der  Adresse:
Professorenrat  des  Kolonialinstituts,  Hamburg
  (Preisaufgabe).

Außer  der  Abhandlung  muß  der  innere  Umschlag
  den  vollen  Namen  und  die  genaue  Adresse
des  Autors  enthalten  in  einem  besonderen  versiegelten
  Kuvert,  das  außen  das  Kennwort  oder
Motto  trägt.

Der  Preis  kann  auch  geteilt  werden.  Die
Entscheidung  wird  bis  zum  1.  Oktober  1915  in
der  Deutschen  Kolonialzeitung  bekannt  gegeben.
Die  preisgekrönte  Schrift  geht  in  das  Eigentum
des  Hamburgischen  Kolonialinstituts  über,  auch
hat  das  Institut  das  Recht,  die  übrigen  Arbeiten
ganz  oder  im  Auszug  oder  teilweise  zu  veröffentlichen.


entral-Auskunftstelle  für  RKuswanderer.)

Die  Zentral-  Auskunftstelle  für  Auswanderer
  (Berlin  In  Karlsbad  10)  hat  im
zweiten  Viertel  li  ahr  1918  (1.  April  bis  30.  Juni)
in  6137  Fällen  kostenlose  nets  an  Auswanderungslustige
  erteilt,  und  zwar  in  4924  Fällen  schriftliche
und  in  1213  Fällen  mündliche.

Beantwortet  wurden  insgesamt  8305  Anfragen
über  die  verschiedenen  Auswanderungsgebiete.  Davon
bezogen  sich  3108  auf  die  deutschen  Kolonien,  und
zwar  auf  Deutsch-Südwestafrika  977,  Deutsch-Ostafrika
  562,  Kamerun  153,  Togo  35,  Samoas,
Kiautschon  57.  Deutsch-Neuguinea  34,  auf  die
afrikanischen  Kolonien  im  allgemeinen  186  usw.

Unter  den  fremden  Auswanderungsgebieten  steht
Argentinien  mit  818  Anfragen  an  der  Spitze;  dann

 

)  Vol.  „D.  Kol.  Bl.“  1913.  S.  418.

 

folgen  Kanada  mit  706,  Süd-Brasilien  mit  655,  die
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  mit  l8,  Mittel-Brasilien
  mit  378,  Brasilien  im  allgemeinen  mit  182,
die  Türkei  mit  124,  Chile  mit  103,  Rußland  mit  75.
China  mit  66,  der  Südafrikanische  Bund  mit  62,
Urugnay  mit  61,  England  mit  60,  Paragnay  und  Niederländisch
  -Indien  mit  je  58,  Mexiko  mit  42,  Neu-Südwales
  mit  38,  Britisch-Indien  mit  37,  Rumänien  mit  32,
Bolivien  mit  28,  Venezuela  mit  26,  Agypten  und
Victoria  mit  je  25,  Bulgarien  mit  24,  Italien  mit  20,
Lers.  Nord-Brasilien,  Neu-Seeland  und  Frankreich  mit

e  19,  Japan  mit  18,  Griechenland  mit  17,  Queensland
HWit  16,  Kolumbien  mit  15,  Kuba  und  Persien  mit  je
14  und  Marokko  mit  18.  Der  Rest  verteilt  sich  auf
Costarica,  Guatemala,  Honduras,  Nicaragna,  Panama,
San  Salvador,  West--Indien,  Abessinien,  Algier,
Belgisch-Kongo,  Liberia.,  Französisch=  und
Vo#tugiesisch  Ostafrika,  Britisch-Ostafrika,

Britisch-,  Französisch-,  Portugiesisch=  und  Spanisch-Westafrika,
  die  Kanarischen  Inseln,  Tripolis,
Tunis,  Cypern,  Französicch-  Indien.  Hougkong,  die
Philippinen,  Siam.  Sibirier  est-Australien,
  die  Gejellschann“  und  Sandwichs-  Inseln,
Belgien,  Dänemark,  Monaco,  die  Niederlande,  Norwegen,
  Osterreich-Ungarn,  Portugal,  Schweden,  die
Schweiz,  Serbien,  Spanien  usw.  usw.

Von  den  3638  Anfragenden,  die  ihr  Alter  angaben,
  waren  446  weniger  als  20  Jahre,  2270  zwischen
20  und  30,  667  zwischen  30  und  40,  225  zwischen  40
und  50  und  41  über  50  Jahre  alt,  und  von  den  4526
Fragestellern,  die  Angaben  über  ihren  Personenstand
machten,  waren  3275  ledig,  1222  verheiratet  und  29
verwitwet.

Nach  dem  Berufe  waren  unter  den  Anfragenden
am  stärksten  die  Kauflente,  Handwerker  und  Landwirte
vertreten.

den  Anfragenden  bezeichneten  sich  199  als
mittellos.  während  über  1400  zum  Teil  über  recht  erhebliche
  Summen  verfügten;  z.  B.  78  über  10  000  ,
44  über  über  200  %  ,  18  über  25  000  #
18  *  790  050  i,  18  über  50  000  K  7  über
100  000  .KF  ufsw.

Von  den  Anfragen  kamen  aus  Preußen  3597,  und
zwar  aus  Brandenburg  mit  Berlin  1417,  aus  der
Rheinprovinz  447,  Schlesien  323,  Westfalen  253,  Sachsen
237,  Hessen-Nassau  208,  Hannover  206,  Ostpreußen  124,

Schleswig-  Holstein  119,  Posen  96,  Pommern  91  und
Westpreußen  73.

n  der  Spige  der  übrigen  Bundesstaaten  steht  das
Königreich  Sachsen  mit  561,  es  folgen  Bayern  mit  469,
Württemberg  mit  234,  amburg  mit  234,  Baden  mit  153,
Elsatz-Lothringen  mit  94,  das  Herzogtum  Braunschweig
mit  72,  Hessen  mit  64,  Bremen  mit  33,  das  Großherzogtum
  Sachsen  mit  32,  Oldenburg  mit  25,  Sachsen-Meiningen
  mit  28.  Anhalt  mit  21,  Medlenburg-Schwerin
mit  v2  Reuß  j.  L.  mit  18  und  Sachsen-Koburg-Gotha
mit

 

 

 

den  deutschen  Kolonien  kamen  31  Anfragen,
  aus  dem  Auslande  400,  davon  195  aus  Osterreich-Ungarn,
  52  aus  der  Schweiz.  24  aus  Rußland,
20  aus  Frankreich,  18  auo  England,  15  aus  den  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  usw.
        <pb n="694" />
        G  644  20

Cölner  Akademie  für  praktische  Medizin.")

Stundenplan  für  den  12wöchigen  Kursus  für  Missionare  vom  1.  Oktober  1913
bis  28.  Dezember  1913.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  bis  einschließlich  6.  Woche.
Stde.  Montag  Dienstag  Mittwoch  Donnerstag  Freitag  Samstag
Grundzüge  der  flege  der  Zähnes  Grundzüge  derGrundzüge  der  Pflege  der  Zähne
8—9  Anatomie  und  und  Behandlung  Anatomie  und  Anatomie  und  und  Behandlung
Physiologie.  der  einfachsten  Pöysiologie.  Physiologic.  der  einfachsten
Zahnkrankheiten.  Zahnkrankheiten.
9—12  Praktisches  Arbeiten.
Praktisches  *  .
Arbeiten.  Anleitung  im  Photographieren.  Praktisches  Arbeiten.
12—1  23.  Oktober  24.  Oktober  235.  Oktober
Hygiene,  bes.  Innere  Medizin.  „Hygienc,  bes.  Innere  Medizin.Hygiene,  bes.
Tropenhygiene:  Tropenhygiene;  Tropenhygiene;
4—5  Wohnung,  Klei-  Wohnung,  Klei-  Wohnung,  Kleidung,
  Beköstigung  dung,  Beköstigung  sdung,  Beköstigung
in  den  Tropen.  in  den  Tropen.  in  den  Tropen.
5—  6hhlrurgie.  Chirurgie.  Chirurgie.  6
7.  bis  einschließlich  12.  Woche.
Die  wichtigsten  Die  wichtigsten  Die  wichtigsten
8—9  Haut=  und  Ge-  Haut=  und  Ge-  Haut=  und  Geschlechtskrank=
  schlechtskrank=  schlechiskrankheiten.
  eiten.  .  heiten
9—1  Praktisches  Arbeiten.
Chirurgie.  Anleitung  zur  Innere  Medizin.  Chirurgie.  Anleitung  zur
Medikamenten=  .  «  Medikamenten-4—5
  bereitung  am  bereitung  am
10.  u.  17.  Dezem-  18.  u.  20.  Dezember
  3—7  Uhr.  ber  3—7  Uhr.
«  Innere  Medizin.  Innere  Medizin.  Die  Behandlung  Innere  Medizin.  Innere  Medizin.
5—6  der  Geisteskranken.


 

 

 

 

 

 

)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1912,  S.  774.

Die  finanzlelle  Lage  des  Südbafrikanischen  Bundes.

Am  21.  April  hat  das  Unterhaus  des  Bundesparlaments
  die  zweite  Lesung  des  Staatshaushaltsvoranschlags
  für  1913/14  beendet.  Der
Finanzminister  hat  bei  Einbringung  des  Budgets  folgendes
  ausgeführt:  Der  Voranschlag  für  das  Jahr
1912/13  sah  einen  Fehlbetrag  wischen  Einnahme  und
Ausgabe  von  670  000  2&amp;amp;  vor,  der  sich  infolge  verschiedener
  Beschlüsse  des  Parlaments  sogar  aus  812
erhöhte.  Der  Ausgleich  erfolgte  im  Weeutlichen  durch
einen  Uberschuß  von  8535  000  L,  der  noch  aus  dem
ersten  Bundesjahr  1910/11  vorhanden  war.  Tatsächlich
bat  sich  die  finan  zielle  Lage  des  Bundes  im  verflossenen
  Rechnungsjahr  wesentlich  Hünstäger  gestaltet.
Die  Einnahmen  werden  jetzt  auf  17  314  000  K  geschätzt
und  die  Ausgaben  auf  17  196  000  L,  was  einen  UÜberschuß
  von  118  000  2E  ergibt.  Hiervon  sind  allerdings
noch  gewisse  Summen  in  Abzug  zu  bringen
der  Minister  den  wahren  Uberschuß  auf  4
rechnet.  Dieser  muß  bestimmungsmäßig  0  Schulden- 



tilgungsfonds  zufließen.  Dabei  ist  zu  beachten,  daß
der  Überschuß  aus  dem  Jahre  1910/11  nicht  verbraucht
worden  ist;  er  bleibt  in  Höhe  von  770  000  L  weiterhin
zur  Verfügung.

An  Ausgaben  waren  im  verflossenen  Jahre,  zum
großen  Teil  allerdings  infolge  Nichtausführung  bewilligter
  Bauten,  518  L  gespart  worden.  e
Finanzminister  hat  indes  am  Schlusse  des  Rechnungssabres.
  V  orschläg,  für  gewisse  neue  Ausgaben  in  Höhe

i  585  000  2  vorgelegt,  die  rückwärts  auf  das  verboffene
  Jahr  in  vanshechm  gebracht  werden  sollen.

Die  Zolleinnahmen  zeigen  einen  Uberschuß
von.  242  000  L,  wovon  ein  Drittel  allein  auf  Kapstadt
fällt

Weitere  Uberschüsse  zeigen:  die  Verbrauchsabgaben
  (Akzisen)  60000  L,  die  Post=  und  Telegraphenverwaltung
  156  000  L,  die  Abgaben  der
Diawantenbergwere  150  000

ie  Einnahmen  des  Staates  aus  den  Goldbergwerken
  sind  in  den  letzten  Jahren  sehr  gleichbleibend
  gewesen.
        <pb n="695" />
        W  645  20

Die,  SBachlaßsteuer  hat  dem  Bunde  im  vorigen
Jahre  L  über  den  Voronschlag  eingebracht.
Daß  “  “’“3  vom  Grundbesitz  (transker
duty)  vornehmlich  in  der  Kapprovinz  und  im  Freistaute
  85  000  L  mehr,  als  vorgesehen  war,  ergeben
hat,  dürfte  für  eine  ziemlich  starke  Güterbewegung  in
diesen  Landesteilen  sprechen.

Der  Voranschlag  für  das  Rechnungsjahr
1913/14  weist  eine  wesentliche  niedrigere  Ausgabe
wie  im  Vorjahr  auf,  nämlich  nur  16  3360.

Als  Einnahme  für  die  allgemeine  Bundesverwaltung
(getrennt  von  den  Provinzialverwaltungen)  nimmt  der
Finanzminister  die  Summe  von  15  212  000  K  an.  Es
stellt.  sich  also  ein  Fehlbetrag  von  1  124  000  8  heraus.
Dieses  Defizit,  das  infolge  der  noch  ausftehenden  Auseinandersetzung
  mit  den  Provinzen,  und  weil  über
gewisse  Einkünfte  noch  vom  Parlament  außerhalb  des
Rahmens  der  Budgetverhandlung  zu  entscheiden  ist,
zunächst  rein  imaginär  ist,  soll  formell  vornehmlich
durch  den  noch  vorhandenen  Uberschuß  von  770  000  .
aus  dem  Rechnungsjahr  1910/11  gedeckt  werden.  —5
hin  bleiben  zunächst  194  000  2  ungedeckt.

Die  Schulden  des  Bundes  stellten  sich  am  31.  März
1912  auf:  1.  Anleihen  rund  106  172  000  L,  2.  schwebende
  Schuld  11  088  000  L,  zusammen  117  260  000  K.

Dagegen  weist  der  Bericht  der  Staatsschuldenkommisoen
  folgende  Aktiva  auf:  1.  Schuldentilgungs-L,

  2.  Vorschüsse  an  Landbanken
h  342  L,  3.  Umzäunungen  usw.  für  Bewässerungen
8  835  660  L.  4.  Kapital  der  Eisenbahnen  und  Hafenanlagen
  92  308  952  K,  5.  Desgleichen  des  Telegraphen=
  amd  2r  Kelephonsystems  2730  568  8L,  zusammen
112  3687
aangerden  hat  der  Bund  noch  bedeutende  Einnahmen
  aus  der  Verpachtung  von  Ländereien,  die  mit
Überschüssen  der  Verwaltung  und  der  Anleihen  erworben
  worden  sind.  Die  finanzielle  Lage  des
Bundes  kann  demnach  als  recht  günstig  angesehen
werden.

Trotzdem  hat  die  Regierung  kürzlich  mit  einer
Anleihe  von  4000  000  K,  die  von  einer  Gruppe  von
Finanzleuten  in  rn  übernommen  worden  war,
eine  ziemlich  schlechte  Erfahrung  gemacht.  Obwohl
die  Anleihe  mit  4  v.  H.  verzinst  werden  soll,  haben
die  betreffenden  Finanzkreise  zunächst  78  v.  H.  selbst
aufbringen  müssen,  da  das  Publikum  die  Anleihe  nicht
hat  aufnehmen  wollen.  Unter  den  Ursachen  für  dieses
ungünstige  Ergebnis  *  wohl  die  infolge  des  Balkankrieges
  in  Curopa  rrschende  Geldknappheit  von
wesentlichem  Einfluß  gewese

dem  Voranschlag  für  die  allgemeine
Staatsverwaltung  kommt  noch  defeenige,  1  Eisenbahn=
  und  Hafenministeriums  in  Betracht.  Die
Abrechnung  des  vergangenen  G#nembree  hat  einen
nominellen  Überschuß  von  500  000  L  ergeben,  von  dem
200  000  K  für  nachträglich  zu  bewilligende  Ausgaben,
200  000  L  als  Abschreibungen  und  100  000  E  für  Verbesserungen
  verwendet  werden  sollen.

Für  1913/14  sind  die  Einnahmen  der  Eisenbahnen
auf  12  956  127  L,  die  der  Häfen  auf  961  549  L,  zusammen
  13  917  676  L  geschätzt;  die  Ausgaben  der

 

Eisenbahnen  auf  12  475  981  L,  die  der  Häfen  auf
1  298  566  L,  zusammen  13  774  550  KL.

Dies  würde  nallis  einen  Uberschuß  von  rund
8  000  ergebe  Bei  der  Eisenbahnverwalmng
allein  beträgt  deeser  480  000  S,  während  die  Hafenverwaltung
  einen  Fehlbetrag  von  337  000  2  aufweist.
Der  Eisenbahnminister  hat  indes  hervorgehoben,  daß
die  Einnahmen  der  Häfen  sich  im  verflossenen  Jahre
um  124  000  L  höher  gestellt  haben  als  der  Voranschlag.
Trotzde  ein  die  Eisenbahnverwaltung  im  Finanzjahr
1913/14  keinest  Zuschuß  mehr  zu  den  Kosten  der  allgemeinen
  S#atsverwaltung  gibt,  hat  der  Minister
doch  erklärt,  17  er  weitere  Ermäßigungen  in  den

rchtsäten  imment  nicht  in  Aussicht  stellen  könne.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.

Generalkonsulats  in  Kapstadt.)

"  Die  Landbank  auf  den  Hhilippinen.

f2c  von  der  Landbank  auhb  en  Philippinen  ausgeliehene
  Betrag  war  im  Etatsjahre  1912  etwas  geringer
  als  im  vorhergehenken.  Ichre.  Er  betrug
221  308  P  gegen  230  450  im  Vorjahre.  Die  Darlehnsgesuche
  beliefen  sich  auf  170  (gegen  123  im  Jahre
1911),  die  ausgeliehenen  Darlehen  auf  69  (gegen  61
im  Jahre  1911).  Sechszehn  Darlehen  im  Gesamtbetrage
  von  44319  Rauben  zurückgezahlt.  Ausschließungen
  kamen  im  n  Jahre  nicht  vor.  Die
große  Mehrzahl  der  kareen  zahlte  die  Zinsen  pünktlich;
  dennoch  ist  der  Betrag  der  ausgebliebenen  Zinsen
zur  Zeit  nicht  unerheblich;  er  beläuft  sich  auf  5698.76  P.
An  dieser  Tatsache  ist  die  anhaltende  Dürre  und  die
infolgedessen  geringere  Ernte  auf  den  Inseln  schuld.

Der  Gesamtbetrag  der  ausgeliehenen  Darlehen
betrug  am  Schlusse  des  Berichtsjahres  655  208  P,  der
Reingewinn  52  950,87  IT

Im  Oktober  1911  ist  der  Zinssatz  für  registrierte
hypothekarische  Darlehen  von  10  v.  H.  auf  8  v.  H.
herabgesetzt  worden.

Eine  Agentur  der  Bank  ist  im  Jahre  1909,  12  find
im  Januar  1912  und  7  endlich  im  Juni  1912  eingerichtet
  worden.  Diese  sieben  konnten  in  dem  Berichtsjahre,
  da  sie  erst  so  spät  errichtet  waren,  eigentliche
Geschäfte  nicht  mehr  machen  und  mußten  sich  auf  die
Einrichtung  eines  Kontokorrentverkehrs  zum  Verkehr
zwischen  den  ansässigen  Kaufleuten  und  dem  Publikum
beschränken.  Von  den  anderen  Agenturen  konnte  nur
eine  im  Jannar  1912  errichtete  keine  Einlagen  erlangen,
in  allen  anderen  Agenturen  sind  die  von  der  Bank  angebotenen
  Vorteile  bereitwillig  ausgenutzt  worden.
Die  gesamten  Einlagen  dieser  geschäftlich  tätigen
12  Agenturen  betrugen  am  Schlusse  des  Berichtsjahres
92  749,28  P.

Zum  ersten  Male  sind  auch  im  Berichtsjahre  die
Gehälter  der  Angestellten  von  der  Bank  bezahlt  worden.
Früher  wurden  sie  aus  den  regelmäßigen  Anweisungen
des  Schatzamts  (treasury  bureau)  gegahlt.

Aus  dem  -  Report  of  The  Philippine
Commission  1912-.
        <pb n="696" />
        GV  646  20

Liter  atur-Bericht.

 

Büchler.  Max:  Der  Kongostaat  Leopolds  II.  Erster
Teil:  Schilderung  seiner  Entstehung  und  seiner  wirtschaftlichen
  Verhältnisse.  Zweiter  Teil:  Die  Eingeborenen
  und  die  Kultivationspolitik.  Zürich  und
Jpaig.  Rascher  &amp;amp;  Cie.  1912/13.  Preis  geh.  je

Der  Verfasser  hut  als  ehemaliger  kongostaatlicher
Justizbeamter  Gelegenheit  gehabt,  den  Kongostaat
kennen  zu  lernen.  Der  erste  Teil  des  Werkes  behandelt
  in  sechs  Kapiteln  die  Erforschung  des  Kongogebiets,
  besonders  auch  durch  deutsche  Reisende,  die
Persönlichkeit  König  Leopolds,  Stanley  und  seine
Kongorecise,  die  Staatsgründung  und  die  Berliner  Konferenz.
  Er  gibt  dann  eine  Ubersicht  über  die  natürlichen
  lgnesibode  des  Landes  4nd  die  drei  Enthielelngsperio•ken:
  Elfenbein-,  Kautschuk-  und  Erzri



pe  Der  zweite  Teil  beschäftigt  sich  in  zwei  Kapiteln
schr  eingehend  mit  den  Negern  im  allgemeinen  und
den  Kongonegern  im  nderen,  um  sodann  in  zwei
weiteren  Kapiteln  auf  die  afrikanische  Politik
po  ids  II.  und  sein  Regime  einzu

er  Verfasser  beherrscht  die  koloniale  Literntur,
vamdbeed  die  kongolesische,  in  umfassender  Weise
und  ist  bestrebt,  durch  Zitate  und  kurze  Auszüge
aus  den  Werken  namhafter  Kolonialschriftsteller,  besonders
  auch  deutscher  Forscher  und  Gelehrter,  dem
Leser  ein  eigenes  Urteil  zu  ermöglichen.  Dabei  ist
ihm  die  Arbeit  unter  den  Hünden  gewachsen,  so  daß
wir  noch  einem  dritten  Teile  des  Werses  entgegenschen
  dürfen.  der  die  Verwaltungseinrichtungen  der
belgischen  Kongokolonie  zum  Gegenstande  n  so
und  im  Schlugkapitel  die  Bilunz  über  die  zivilisatorischen
  Ergebnisse,  namentlich  für  die  Eingeborenen,
ziehen  will.

Von  besonderem  Interesse  sind  die  Ausführungen
darüber,  wie  der  Souverin  und  Gründer  des  Staatcs,
vermnlaßt  durch  dessen  s  verzweifelt  unsichere-  Finanzlage,
  ungeachtet  des  Widerspruchs  *  Münnern  wie

mnaert.  Lambermont  und  Banning,  seir  1890  zur
„AuBerkurssetzung=  der  Berliner  Erlat  und
Nachahmung  des  bolländischenKulturstelsels=  sehritt,
jenes  von  1830  bis  1870  auf  Juva  geübten  Ausbemungserstems
  van  den  s,  dessen  verderbliche  Wirkung
Multatuli  uns  so  hergreiend  geschildert  hat.

Was  Büchler,  der  sich  übrigens  uls  Sozialisten
und  Marxisten  bezeichnet.  zur  Entschuldigung  des
leopoldinischen  Sstems  unfühm.  wird  bei  ullen  denen
kaum  Beifall  finden,  welche  in  einer  gerechten  und
milden,  wenn  aueh  mit  struffer  Autorität  verbundenen
Behnndlung  der  Eingeborenen  eine  Hauptaufgabe
heutiger  Kolonialverwaltung  erblicken.

Sonst  ist  das  Werk  als  erste  ausführlichere  deutsche
Dastellung  des  Stoffes  wohl  geeignet,  auch  bei  uns
as  Verständnis  für  eine  Entwicklung  zu  erweitern,
an  welcher  besonders  in  ihren  Anfän=  deutsche
Aüänner  vie  Pogge,  Wilmunn,  Pechusl-Lösche  und
andere  herrormgenden  Anteil  genommen  haben.

g.

Dle  Partelen.  Urkunden  und  Bibliographie  der  Parteienkunde.
  Beihefte  zur  Zeitschrift  für  Politik.
Herausgegeben  von  Dr.  Rie  Schmidt-Leipzig
und  Dr.  Adolf  Grabowsky-Berlin.  Carl  Heywanns
  Verlag,  Berlin  W8,  Rechts-  und  Staatswissenschaftl.
  Verlag.

Vom  ersten  Bande  dieser  bereits  im  .=  Deutschen

Kolonialblatt“  1912,  Nr.  23  eingehend  besprochenen

 

Zeitschrift  ist  socben  das  dritte  abschließende  Heft
erschienen.  Das  Heft  steht  im  engsten  inneren  Zusammenhange
  mit  dem  vorhergehenden;  cs  ergünzt  in
bedeutsamer  Weisc  die  dort  gegebene  Dawstellung  der
Periode  des  Reichstagswahlkampfes  1912.  Im  ersten
Hefte  des  kommenden  zweiten  Bandes  soll  dann  die
Darstellung  der  großen  Parteien  fortgeführt  werden.
Auch  eine  gröhere  Abhandlung  über  die  österreichischen
Parteiverhältnisse  ist  in  Vorbereitung.  Die  Zeitschrift.
kann  allen,  die  im  öffentlichen  Leben  stehen,  nur  erneut
  und  rückhaltlos  empfohlen  werden.

 

In  Wildnis  und  Gefangensehaft.  Kameruner  Tier--studien
  von  Jasper  v.  Oertzen,  Oberleutunt  im
Garde  Flilier,Keriment,  vormals  in  der  Schutz.

tupes  amerun.  Mit  60  photographischen

n  löungen  nach  Originalaufnahmen  des  Verfassers
und  eine  Karte  von  Kamerun.  Herstellung:  Gra-Phische
  Gesellschaft,  A.  G.  Berlin.  —  Berlin,  Wil--elm
  Süsserott,  1913.  Preis  geb.  12  4/.

Der  Verfasser  hat  es  sich  wüäührend  seines  lang-Hhrigen
  Aufenthalts  in  Kamerun  zur  Aufgube  gemacht,
alles,  was  an  Süugetieren  und  Vögeln  in  Eödendem.
EZustande  erreichbar  war,  an  die  Gefangenschalt  zu
gewöhnen  und  die  Lebensgewohnheiten  seiner  Pflegebefohlenen
  zu  studieren.  Die  Aufgabe  hat  er  mit
großem  Erfolg  gelöst.  Zahlreiche  Affen,  Raubtiere,
Huftiere  und  eine  Anzahl  größerer  Vögel  waren  längere
  oder  kürzere  Zeit  seine  Gäste  und  die  Zähmungs-Dlolze
  un  diesen  waren  oft  erstaunlich,  zuweilen  an

bei  denen  man  solche  Erfolge  nicht  erwartet,

r*2  ränen  1).  In  reizvoller  Weise  schildert  der
Verfasser  das  Leben  und  Treiben  der  einzelnen  Tierearten.
  Aber  nicht  nur  der  Tierfreund  kommt  bei  der
Lektüre  des  Buches  auf  seine  Kosten,  auch  der  Fachmann
  kindet  wertvolle  biologische  Augaben  aus  Wüdnis
  und  Gefangenschakt,  zum  Teil  auch  über  Arte
von  denen  wir  noch  recht  wenig  wissen,  Kie  —
weise  über  die  Menschenaffen.  Dem  Sstematiker
insbesondere  werden  die  hier  und  da  eingestreuten
Beschreibungen  gewisser  Arten  willkommen  sein.  Besondere
  Erwähnung  aber  verdienen  die  vorzüglichen
Bilder  nach  photographischen  Aufnahmen  des  Verfassers.
  mit  denen  das  Buch  reich  geschintwkt  ist.
Dem  Umstand,  daß6  riele  sonst  recht  scheue  Tiere,
wie  z.  B.  die-  urwaldbewohnenden  Schopfantilopen,
teilweise  so  zahm  wurcden,  daß  sie  frei  umherlaufen
durften  und  auf  den  Ruf  herbeikamen,  ist  cs  zu
danken,  daß  von  solchen  Tieren  Aufnuhmen  in  ihrer
natürlichen  Umgebung  gemacht  werden  konnten,  was
bei  freilebenden  Stücken  als  völlig  ausgeschlossen
gelten  muß.

Ich  möchte  mit  den  Worten  Heinroths  schliehen,
der  dem  Buch  eine  Vorrede  gewidmet  hat:  Die
wundervollen  photographischen  Aufnahmen  sprechen
für  sich  selbst.  Die  begleitenden  Worte  wären  auch
ohne  die  Bilder  wert,  als  Beitrag  zur  Kenntnis  von
Kameruns  Tierwelt  allgemein  bekannt  zu  werden.
Um  so  mehr  verdient  es  das  vorliegende  Buch,  so
recht  ein  Werk,  in  dem  die  Bilder  der  Worte  und
die  Worte  der  Bilder  würdig  sind.  in  allen  Kreisen,
die  für  die  Kolonien  und  für  die  Tierwelt  ein  offenes
Herz  haben,  Eingang  zu  finden.

Dr.  W.  Rumme.
        <pb n="697" />
        647  20

Deutsche  Kolonlalgesetzgebung,  Textausgabe  mit  Anmerkung
  und  Sachregister  von  Dr.  Philipp  Zorn,
Gch.  Justizrat.  ordentlichem  Professor  der  Rechte
in  Bonn,  zweite  vollständig  neu  bearbeitete  Auflage
von  Dr.  Franz  Josef  Sallen,  Gerichtsassessor  in
—–’-  Berlin  1913.  J.  Gattentag.  Preis  geb.

Per-  Aufgabe,  die  sich  der  Verfasser  der  ersten
Auflage  nellte.  die  für  Bestand,  Verfassung,  Ver-Waltung
  und  Rechtspflege  der  Kolonien  grundlegenden
Vorschriften  in  einer  einen  Einblick  in  die  bereits
hoch  und  reich  entwickelte  kolonisatorische  und  damit
zivilisatorische  deutsche  Staatstätigkeit  in  den  Kolonien

währenden  Weise  zur  Darstellung  zu  bringen,  den

oloninlbeumten  in  der  Praxis  und  dem  kolonialrechtlichen
  Unterrichte  ein  brauchbares  Hilfsmittel  zu  geben,
ist  auch  die  Bearbeitung  der  zweiten  Auflage  in  vollem
Umfange  gerecht  geworden.  Die  moderne  Entvicklung
  des  deutschen  Kolonialrechts,  wie  sie  insbesondere
in  der  Verwaltungsorganisation,  in  den  Kommunalverbünden,
  in  Ansätzen  kolonialer  Selbstverwaltung,

 

im  Ausbau  des  Beamtenrechts  und  des  Polizeirechts
zutage  getreten  ist,  findet  in  dieser  neuen  Handausgabe
  des  geltenden  Kolonialrechts  volle  Berücksichtigung.
  Das  Bestehen  kleinerer  Handausgaben  über
einzelne  Materien  des  Kolonialrechts  (Gerstmeyer,
Schutzgebictsgesctz,  Hintze,  Geldwesen  in  dendeutschen
Schutzgebieten)  rechtfertigt  es,  den  Schwerpunkt  auf
die  Darstellung  der  allgemeinen  Organisation  der
Schutzgebiete  (Teil  II)  und  des  kolonialen  Vervaltungsrechts
  (Teil  III)  zu  legen;  in  diesem  Teil  haben
as  Jagdrecht.  Schulrecht  und  Arbeiterrecht  einc  eingehende
  Behundlung  erfahren.  Der  I.  Teil  behandelt
das  indernetionale  Kolonialrecht;  es  folgen  dunn  als
IV.  und  V.  Teil  Zivilrecht  und  Zivilprozeß,  Strafrecht
  und  Strafprozeß.  Das  Handbuch  kann  als  erschöpfende
  Durstellung  des  geltenden  deutschen  Koloninlrechts
  in  zweckmüßiger  Anordnung  der  Stoffe
allen  im  Kolonialdienst  oder  für  koloninle  Interessen
tätigen  Personcn  angelegentlich  empfohlen  werden.
Dr.  Ernst,  Gehb.  Oberregierungsrat.

 

Koloniale  Literatur.)

XIV.
Zusammengestellt  In  der  Bibllothek  des  Relchs-Kolonlalamts.
Die  eingereichten  Bdeher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehält.  werden  unter  keinen  Umständen  zurlckgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.

Forte:  Le  déreloppement  de  Tanger,  Casablunca
*  Moniteur  Officiel  du  Commerce  156t
(1913)

*  Wirtschaftliche  Verhäkltnisse  Südindiens  ond
Ceylons.  (Aus  e.  Bericht  d.  Handelssachverständigen
bei  d.  Kaiserl.  Generalkonsnlat  in  Kalkutta.)  Berichte
üb.  Handel  u.  Industrie  14  (1913).  (2

II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.
*  Jonghe,  Ed.  de  ct  Th.  Simar:  Archives  Congolaises.
  Revue  Congolaise  6  (1913)  fk.  ls
Kurtze,  Bruno:  Die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft.
  Ein  Beitrag  zum  Problem  der  Schutz-Bebictsgesellschaften
  und  zur  Geschichte  Deutsch-Ostafrikas.
  M.  1  Karte  im  Anh.  (Abhandlungen  d.
———  Semina#s  zu  Jena  Bd.  12,  H.  1.)  Jena:
Fischer  1913.  VII,  198  S.  6.8K.  be.
uessel,  Ludwig:  Die  Neuaufteilung  Afrikas.  Souialistische
  Monatshelt  12  (1913)  v13ff.  15
Roloff,  Max:  Frankreich  und  ltalien  in  Nordafrika
  und  der  Islam.  Nord  u.  Süd  Jull-Ieft

(1913).  (#

e  Territolre  Jlilitaire  du  Tehad  en  1913.  (Arcc

ill.)  Annales  Coloninles  73  (1913).  17
III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.

Archäologie.
Ergebnisse  einer  Reise  durch  das
nN—  “3  8  Ostafrikas  1911.  NM.  Beitr.  mehr.
Fachmünner,  8  Bildertaf,  u.  4  Kart.  Mlitteil,  u.  d.
deursch.  Schutzgebieten.  1913,  Erg.  H.  6.  8
La  misslon  hydraulique  du  Gabun.  (Juillet  1910
—Aoht  1912.)  (Suppl.  à  „I’Afriquc  Française“-  de  Juin
1913.)  Renseignements  Coloniaus  6  (1913)  ff.  IU

eyer,  Hans:

 

Vageler,  P.:  Beitrüge  zur  Kenntnis  der  Landschaft
  Mangati  und  des  Stammes  der  Tatoga.  Der
Pflanzer  5  (1913)  232  ff.  10

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Ehrenbaum.  E.:  Dber  cinige  Krebsformen  aus
den  Küstengewässern  von  Kamerun.  Der  Fischerbote
  6  (1913)  244  fi.  L

NHunn,  J.  von:  Die  meteorologisehen  Arbeiten  des
Deutschen  Samon-Observatoriums.  M.  1  Fig.  Aus:
Meteorologische  Zeitschrift  1913.  H.  1/5.  l2

Lauterbuch.  C.:  Beitrüge  zur  Flora  von  Papuasien.
2.  A.  20  Abb.  (199  Einzelfig.)  im  Lext.  Leipzig:
Engelmann  1913.  170  S.  80.  (1#

Linke,  F.  u.  G.  -Auenheistern
schen  Registrierungen  der  Jahre  1905  bis  1908.
9  Taf.  u.  4  in  d.  Text  gedruckt.  Fig.  *
Arbeit.  d.  Samon-Observatoriums  d.  Kgl.  Gesellsch.
Wiss.  zu  Göttingen.  5.)  (Abhandl.  d.  Kgl.  Gesellsch.
d.  Wiss.  zu  Göttingen.)  Berlin:  Weicknann  1911.
52,  CXXXIX  S.  46.  L

Macsie,  J.  W.  Scott:  The  distribution  of  glossina
in  the  Ilorin  provincee  of  Xorthern  Nigeria.  (With

Die  —–#

½#  and.  mepv  Bulletin  of  Entomological  Rescarch.
28.

l.  4,  Part.  I,  1913.  1—2  01.

)  n  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erschelnungen
#Fystematisch  geordnet  mitgeteilt.  Alt  einem  sind  die  Tieel
der  Verke  beketedoot.  welche  bei  der  Redaktion  des  Kolonial-W
  in  einem  diejenigen,  welche  von  der
Blahiernen  lchs-Kolonlalamts  ans  (DC[h  erworben  wurden

Der  Verlag  erklärt  er  ereit,  diejen  ug

2e  asdera  emplare  oder

ses  ortrean  zugeschickt
n  das  Relchs-Kolonlal-Werke,

  J  .  lhm  als
zur  Aufnahme  lo  dle

werden,  anzunehmen  un
amt  veiter  zu  beförder
        <pb n="698" />
        W  448  20

Wagner,  Gotthold:  Zusammenstellung  der  Barometer-Beobachtungen
  von  Samoa  aus  den  Jahren  1903
—1908  zur  Bestimmung  der  Geseikenbenegengen.  der
Atmosphäre.  M.  S  Fig.  (Ergebnisse  d.  Samoa-Ob--servatoriums
  d.  ane  CGesellsch.  d.  Wissensch.  zu
Göttingen.  8.)  (Abhandl.  d.  Gesellsch.  Neue  Folge.
Bd.  9,  Nr.  4.)  Berlin:  Weidmann  1913.  48  S.  40.  I16

V.  Rechtsauellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
Report  of  the  Feiert.  Commirte:  on  Subject  Matter

of  Luiversity.  w  South  Bill.  (Union  of  South
Afriea.  8  -  hoe  Town:  1913  Gov
Frint.  XX.  *  I  S.  80.  sir

*Report  from  the  Selecet  Committee  on  Native
Custom  and  Marriage  Laws  together  with  the  Proceedings
  of  the  Committee,  Minutes  of  Evidence  and

rs—  (lhe  Parliament  of  The  Union  of  South

ve  he  Senate.  34  Sess.  S.  C.  6  —  1913.)  XI,

lis

u  Pbilipp:  Deutsche  Kolonialgesetzgebung.
Textausg.  m.  Anm.  u.  Sac  2.  vollst.  neu  bearb.

Aufl.  v.  Pranz  Josef  Sassen.  Berüin:  Guttentag  1913.
XVI.  973  S.  7,50  KF.  80.  L
VI.  Staatsrecht.

Vacat.

VII.  Verwaltung.

Vacat.

VIII.  Justizwesen.
Vacat.

IX.  Völkerrecht.
·  Vacat.
N.  Bevölkerungswesen.
Förster,  E.  Th.:  Eur,  #sieilung  Deutsch-Ost-Afrikas.

  Kcl.  2Z.  26  (1913)  ff  ¶20
*  Gad,  Johannes:  Farmarbeiter  -  Verhältnisse  in

Deutsch-Südwestafrika.  Deutsche  Landwirtsch.  Presse

—  sei

*  Hubrich,  Eduard:  Die  Mischehenfrage  in  den
deutschen  Kolonien.  Zeitschrift  f.  Kolonialrecht.  "l□
(1913)  163—172.

*  Kulz,  L.:  die  seuchenhaften  Krankheiten  43
Kindesali##s  der  Eingeborenen  und  ihre  Bedeutung
für  die  koloniale  Bevölkerungsfrage.  Kol.  Rdsch.  6
(1913)  321—330.

*  keport  from  the  Select  Committee  on  Native
Custom  and  Marriage  Laws  together  with  the  Pro-Ssiocs
  of  the  Committee.  Minutes  of  Eridence  and

bendix.  (The  Parliament  of  The  Union  of  South

*.  albe  Senate.  34  Sess.  S.  C.  6  —  1913.)  XI,
24

XI.  Statistik.  Jahresberichte.
Vacat.

XII.  Finanzwesen.
Vacat.

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

—  Some  cotton  and  tobacco  pests  of
Nyassalend.  8  ef  the  Nyassaland  Gov.  Gazette
75  April  1913  2

 

'  Busse,  Walter:  Die  Entwicklung  der  deutschen
bolonialen  Landwirtschaft  in  der  bisherigen  Regierungszeit
  55  Wilhelms  II.  Deutsche  Landw.  Presse  48
(1913

zununn  C.  et  R.  Thillard:  Le  café  à  Java  griculture
  pratique  des  pavs  chauds  121  (1913)  *“  4

(Cook,  O.  F.  Heredity  and  Cotton  Breeding.
U.  S.  Department  of  Agriculture.  Bureau  of  Plant
Industry-Bulletin  25  (2

*  Ehrenbaum,  *  Uber  einige  Krebsformen  aus  den
Küstengewässern  von  Kamerun.  Der  Fischerbote  6
(1913)  244  f.  20

Grurel,  A.:  L’iindustrie  des  peèches  sur  la  cote
ocidentale  d’Afrique.  (Du  Cap  Blanc  au  Cap  de
Bonne  Espérance.)  IIlI.  de  61  reprod.  photogr.  et  de
3  fig.  dans  le  texte.  Paris:  Larose  1913.  III,  193  S.
*me  lao

NHoltz,  V  :  Dber  Einige  aromatische  Hölzer.  Der
Pflanzer  5  (1913)  236

*  Houard,  A.;  Une  enene  textile  du  Soudan.  Le
Kien.  (Vigna  Cacjang  Walp.)  L'Agriculture  pratique
des  pays  chauds  121  (1913)  277  fl.  s2

Kolbe,  Franz:  Ackerbau  in  Deutsch-  Shawenafrica.
  Kol.  Rdsch.  6  (1913)  332—345.

Saleeby,  M.:  Kapok  culture.  us  Fnt
lippine  Agricultural  Keview  4  (1913

Saleeby,  A.:  Maguey  (Cantala)  and  Sisal  in  6
Flippines.  Philippine  Agriculkurel  Reriew  4  (1913)
183  l

«saleebydlRenomtioiioftheAboeii(Mk-nila
Hemp)  odustry.  (Philippines.)  rnilippine  Agricultural
  Review  Vol.  6.  4  (1913)  167  kk.  a6

Sociéte  de  colonisation  agricole  à  Mayumbe.
Annexe  au  Bulletin  officiel  du  Congo  belge.  21  Juin
1913.  16%  ft.  (##

*W.  r,  H.  u.  H.  Oestermann:  Diave-Nüsse  und
deren  *i  !  Zestschrift  für  l#euchung  der
Nahrungs-  u.  Genutzmittel  Bd.  24,  1912,  H.  6  (#

XIV.  Wasserwesen.
Vacat.

XV.  Bergwesen.

Keport  from  the  Selcet  Committee  on  lhe  Establishment
  of  n  Diamond  Cutting  Industry  in  South
Africua.  (The  Parliament  of  the  Taion,  of  South
Africa.  The  Senate.  34  Sess.  S.  C.  5  913.)  o.  O.:
1913.  XXIII.  168  S.  40.

Scholz:  Uber  Salzvorkommen  und  Salzgewinnung
in  Deutsch-Ostafrika.  Der  Pflanzer  5  (1913)  226ff.  (40

*  Unlon  minière  du  Haut-Katanga.  Annexe  au
Bulletin  officiel  du  Congo  belge.  21  Juin  1913.
167  ff.  -

XVI.  Handel.

Fünfter  Geschliftsberlecht  der  Deutschen  Südsee-Phosphat-Aktiengesellschalt,
  Geschäftsjahr  1912.  Bremen:
  1913  Hauschild.  (9  S.)  40.  s42

*Report  of  the  Select  Committee  on  the  Petition
of  the  Transvaal  Land,  Exploration  and  Mining  Committee.
  Limited.  (Union  of  South  Africa.  S.  C.  16—13.)
Cape  Town:  1913.  Gov.  Print.  X.  29,  XI1  S.  80°.  sas

*Soelété  de  colonisation  agricole  à  Mayumbe.
Annexe  au  Bulletin  officiel  du  Congo  belge.  21  Juln
1913.  159k.  l
        <pb n="699" />
        G  649  20

Soeiété
Congo.  —  LHutorisation  d'exploitation.
du  Congo  Belge.  6  (1913)  515  ff.

Annual  Statement.  4  Trade  with  foreign  countries
and  Egypr.  dan  Goveroment=  Custo  toms
Cairo:  A  “#  1913.  167  S

*  Trade  Report  1912  (Geid  B  Governm.  c.
zette.  Goid  Coast  34  (1913).  (4

Unlon  minière  du  Haut-Katanga.  Annere  au
Bulletin  officiel  du  Congo  belge.  21  Juin  1913.
167tK.  ls

internationale  forestière  et  minidre  au
Bulletin  officiel

Union  Sud-Africaine.  (Ancienne  Colonie  du  Cap,
Transvaal,  Natal  et  Orange)  et  Rhodésie.  Leur  commerce
  avece  la  France,  Madagascar,  La  Réunion,  Les
Iles  Kerguelen  erc.  Situntion  Ceonomique  et  commerciale
  de  I’Afrique  du  Sud.  Pritannigue  en  1910  et
191s1.  crts  Commerciaux  des  ts  diplom.  et
consulaires  de  Frunce.  Année  1573.  .
(Supplém.  au  Moniteur  du  Commerce.  26  J  uin
1913.)  1

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

Vacat.

XVIIl.  verkebr.

*Kolbe,  Franz:  Das  Eisenbahnbauprogramm  für
unsere  afrikan  gischen  Kolonien.  Koloniale  Monatsblätter
  6  15  57

Molsel,  M.:  Die  Orundi-Kunndabehm.
25  (1  2*  e

Stelnert,  Hermann:  Motorschiffahrt  in  Apik.
Deutsche  Schiffahrt  13  (1913)  325fft.  E

lbo
D.  kol.  7

XIX.  Medizin.
Giemsa.  G.:  Beitrag  zur  Chemotherapie  der  Spirochätosen.

  Aus:  Münchener  Medliz.  Wochenschrift  1913
No.  20.  (53.

Lieme  G.:  Das  Mückensprayverfahren  im  Dienste
der  Bekümpf  ungee  den  Maluria  und  anderer  durch  Stechmücken
  ü  barer  Krankheiten.  M.  3  Testfig.
Aus:  Venigel,  iffs-  u.  Tropen-Hyg.  Bd.  17,  1913.  54

*'  Külz,  L.  Die  seuchenbaften  Krankheiten  des
Kindsaalkke  der  Eingeborenen  und  Bedeutung

iae  die  koloniale  Bevölkerungsfrage.  Kol.  Rdsch.  6
(8)  321—330.  (60
Lautz,  Otto:  Malariabekämpfung  in  der  Panamakanalzone.
  Umschau  28  (1913)  572—576.  loen

*  Macksie,  J.  W.  Scott:  The  cdistribution  of  glossina

in  the  Llorin  province  of  Northern  Nigeria.  GWit
Var-s  and  map))  Bulletin  of  Entomological
Ee.  4,  Part.  1,  1913,  1—28.
ronm-  enueh  Rundschau.  Kol.  Rdsch.

(1913)  3°3—380.
Warnack:  Der  aAlkchol  in  Deutsch-Aftika.
loniale  Monatsblätter  6  (1913)  272—282.  (0#

XX.  Sprachen  und  Literatur.

Hindorf,  Richard:  Leitfaden  zur  Ertemung  eer
Malayischen  Umgan  Prache  (Küstenmalayisch).  4
3  verd.  (Aufl.  —“J  in:  Heymann  1913.  VI,  166  *
.

nnnn,  Ed.  de  et  Th.  Simar:

(rchires  Coogo
laises.  Revue  Congoluise  6  (1913)  ff  len

 

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.
Vacat.

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  kür  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.
Vacat.

XXIV.  Technologie.  Kunst.

Vacat.

XXV.  Bauwesen.

Vacat.
4  *

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Karl  Andree’s  Geographie  des  Welthandels.  Vollständ.
  neu  bearb.  von  e.  Anzahl  von  Fachmüännern.
Hrsg.  von  Franz  Heiderich  u.  Robert  Sieger.  Bd.  3.
Frankfurt  a.  M.:  Keller  1913.  X,  572  S.  12  ..  80.

Arbeiten  aus  den  hygienisch-chemischen  Untersuchungsstellen.

  Zusammenkest.  in  d.  Medizinal-Abt.
d.  Königl.  Preuß.  Kriegsministeriums.  T.  6.  M.  3  Taf.
u.  5  Abb.  (Veröffentl.  a.  d.  Gebiete  d.  Militär-Sanitätswesens.

  55.)  Berlin:  Hirschwald  1913.  159  S.  Se.

*  Bastinc,  P.,  Elwitz,  E.,  Heim,  R.:  Decken,  Säulen,
Mauern.  Wäde,  e  Kragbauten.  M.  1289  Textabb.
  (Handbuch  f.  Eisenbetonbau.  Bd.  9.  I.)  Berlin:
Ernst  &amp;amp;  Sohn  1913.  XV,  470  S.  22,50  A.  8P.

*  Henne,  H.:  Feuersicherheit.  (Handbuch  f.  Eisenbenonban.
  Bd.  S.  Liefg.  1.)  Berlin:  Ernst  &amp;amp;  Sohn
1913.  80.

mmnnsne  Jahrbuch  der  Erlindungen  und  technische
  Fortschritte.  Von  Hans  Elden.  76.  13.  Tehen.
Leipzig,  Wien:  Prochaska  1913.  192  S.  2  „.  Se6.

Statistisches  Jahrbuch  der  Stadt  Herli.  Ig.  2n
enthalt.  d.  Statistik  d.  Jahre  1908—1911.  Htsg.  v.
H.  Silbergleit.  Berlin:  Stankiewicz  1913.  XXITV,
1018  S.  80.

Jahresbericht  des  Zechen-Verbandes  Essen  (Ruhr)
für  das  Jahr  1912.  Essen:  1913  Haarfeld.  28  S.  80.

*  Köhler,  A.;  Beiträge  zur  Kenntnis  der  Entwickelung
  des  Mhitir-Badewesens  und  der  von  Pfuelsehen
Schwimmanstalt  in  Berlin.  M.  8  Abb.  im  Lext.  (Veröffentlichungen
  a.  d.  Gebiete  d.  Militär-Sanitütswesens.
56.)  Berlin:  Hirschwald  1913.  31  8S.

Kries.  Wilhelm  von  Se#allven  altung  und  Handelsstatistik
  in  China.  2  Tab.  (Probleme  geer7  Weltwirtschaft.
  13.)  Jena:  ans  Len  1913.  X,  1  80.

Reiehsversleherungs-Ordnung  nebst  ni-s-KD
ges.  vom  19.  Juli  1911.  Textausg.  m.  Sachreg.  Angeb.
  Verssicherungsgesetz  f.  Angestellte  v.  20.  Dezember
1911.  (Liliput-Ausgabc.  3.)  Ferla:  Lichmann  1913.
XXIII,  619  S.  8#6.

1l.  Frhr.  von:  Encyklopädie  des  Eisenbahnwesens.
  M.  391  Tezxtabb.  u.  9  Taf.  .4.  2.  vollst.
neubearb.  Aufl.  Berlin,  Wien:  Uwen.  4  Schwamenberg
  1913.  inr  490  S.  18,50  .4.
        <pb n="700" />
        G  650  20

*Schulze,  B.  Wurzlatlas.  Darstellung  natürlicher
Wurzelbilder  d.  Halmfrüchte  in  versch.  Stadien  d.
Ennyielcsung.  36  Taf.  m.  Textheft.  Berlin:  Parey
1911.  36  S.  36  Taf.  9  /4.  80.

———  für  Deutschen  Grundbesitz  (E.  V.)
Berlin:  TJahresbericht  für  1912-1913.  (Schriften  d.
Schutzverbandes.  9.)  Berlin:  Selbstverlag  1913.
177  S.  8#.

Wersicherungsgesetz  für  Augestellee  vom  20.  Dezember
  1911.  Textausg.  m.  Sachreg.  An:  Reichsversicherungsordnung.
  Berlin:  Liebmann  1913.  80.

Teitler-  Hans:  Der  Glimmer.  (Al.  Abb.)  Berlin:
Jaroslaw's  Erste  Glimmerfabrik  1913.  92  S.  80.

 

Verkehrs-Nachrichten.

Die  Postanstalten  in  Abong-Mbang,  Akonolinga,  Jabassi,  Kampo  und  Lolodorf  in
Kamerun  sind  zur  Annahme  und  Auszahlung  von  telegraphischen  Postanweisungen  im  inneren
Verkehr  des  Schutzgebietes  ermächtigt  worden.

Die  Postanstalt  in  Gochaganas  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  13.  März  aufgehoben
worden.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Juli  1913.

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schifungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  iedrich-Wilhelms-1.

  Deutsch-Meuguinea,

Fri
hafen  40,  41  Tage

E  Juli  87.  Aug.
Gerursche  Schiffe)
Laiser-Wilhelmsland  -Nabaul  48  Tage  9.  18.  Juli  1.  6°.  Au
„  Brindit  .  Fried-.Wichetmgh.45-T.sx  ·«S«
IIdVISMMAkchtpeL  keaqlllgchfpl  20.  Juli  Kabaul  42  Tage  1050
(rnfrindist,  3.Aug.  Nabaul  48  Tage

 

 

 

*  Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
1132  am  147/7.  und  11/8.—  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.

Warenproben
Sibirien  —Schanghai  geleitet.

0  Briefe  und  Postkarten  nach  Eitape  werden  dieser  Verbindung  nicht  zugeführt.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
—  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

 

2.  Marshal-Inseln.  (#un  Brindisi  120.  Juli  Jaluit  57  Tage
anach  Jaum  (engl.  Schiffe)  18.Juli  1.  Aug.  1050
Brindisi  8.  Aug.  Jaluit  50  Tage
engl.  Schie)
i
»  «  Adelaide  27—81  Tage,
lho)“  “—  0
d)  nach  Nauru.  .  .  ..  Brindisi  6.  20.  Juli  3.  Aug.Sd#e  Mi4.  11.  14.  1  25.  Juli
(engl.  Schtsfe)  S  P  "  1.  Aug.
Taranto  13.  27.  Juli  Lepo  #eek
(engl.  Schiffe)  D  Na

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere

und  w  —  über  Sib
Für!  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo

  118  a

irien—Schanghai  geleitet.
        <pb n="701" />
        651  20

 

Nach

vom  Einschiffungshafen



Die  Abfahrt  erfolgt

am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

8.  Deuisch--Ostafrika.

HBulobu  4  aanda,
W*z*

„  Menwa  sa  e
be  1——  mit  der  U  zads.
bahn  und  von  der  End
zu  Schtsen  ach  den  n  ,,
#nn  4

b  Tanga  (einschl.  Amani,
"1F  dech  uß  Wa  Ko-Sar



M
stao  went-  „angani,

Umbulu  160  Wühelmsjal)

e)  8  —  sowle  nach
Bismarckb
——  #artan

dWan  Kondoa-

  1—  göd.  75  e

no
8  u  "*l“

Sege,  2  uln,  usser

Neapel
dbrshesch
Marseille
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
Cengl.  Schiffe)
Marseille
(beutsche  Schiffe)

Neapel.
lwenschrechw
Marseille
Brindisi
(engl.  Schlffe)
Marseille
k

Ne
(deur  .

Marseille

Brindisi
(engl.  Schiffe)

13.  29.  jed.  Mts.

24.  Juli
27.  Julie

18.  Juli
11.  27.jed.  Mts.
13.  29.  jed.  Mts.

24.  Juli
27.  Juli

11.  27.  jed.  Mts.
13.  29.  jed.  Mts.

24.  Juli

27.  Juli

Zanzibar  19  Tage

Mombasa  O  16-—17  Tg.
Mombasa  O  16  Tage
Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  O  19  Tage
Tanga  19—20  Tage
Tanga  17—18  Tage
Mombasa"“  16  Tage
Nombasa  17  Tage

*  von  Mombasa  wetter
mli  uchsem  Seten

Daressalam  21  Tage
Daressalam  19  Tage

anzibar  18  Tage
3  ps  uͤer  mii  mu
8  ster  Ge

nach  Daressalam  wetter
mit  nächster  Gelegenhett

11.  27.  jed.  Mts.  1050

22.  Juli  100
25.  Juli  1050

16.  Juli  1050

9.  25.  jed.  Mts.  2.15

11.  27.  jed.  Mts.  1050
22.  Juli  10!B

,|  25.  Juli  1050

9.  25.  jed.  Mts.  2.15

11.  27.  jed.  Mts.  1050

22.  Juli  10  14

1  25.  Juli  1060

 

4  beutsch  S##wenfrihe
a)  nach  ZIwakopmund  sowt
Ss  Eau  E
3  Gobabis,
•  Erootfontein

armen  roß.
ab,  daris
a

o  san-san  todt-gastfeld.

  a#  DWidihentr  8  ¾ê
ental,  Nauchas,
Reudamm,  wi  Reuhen  -

ndlC  Oflle  Ohnwoeio
e,  n-Ler-

  Olona  Suent-  on  n,
wa--or

  rv.#  koitg“  oson  att.
2  o.  Rehoboth  Wutns

Rie  w

b)  nach  aeds  sowie
nach  Au  et  .
Stamm-I  Gibeon,  Gochas,
Lafuur,  Kalksonteim  S#nn
Kanus,  Keetmanshoop.

S  re  2

ürieh,

Hamburg

Antwerpen
(beutsche  Schisfe)
Southampton
(venonbe  G#feh

Southampton
sHamburg
Southampton

Hamburg
22
Hamburg

Antwerpen
(deursche  Schiffe)

Southampto
(deutsche  Schiffe)
#[Hamburg
Hamburg
T#Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

(Southampton

 

n29.

Southampton

8.  25.  Juli
12.  28.  Juli
29.  jed.  Mts.
19.  Juli
19.  Juli

5.  12.  26.  Juli  )

2.  Aug.

17.  jed.  Mts.
25.  jed.  Mts.

8.  25.  Juli

12.  28.  Juli
jed.  Mis.

19.  Juli

1P.  jed.  Mts.
17.
25.

jed.  Mts.

ed.  Mts.
1  5,  12.  26.  Juli  1
2.  Aug.  1

 

 

Swakopmund  27,  24  Tg.
Swakopmund  28,  21  Tg.
Swakopmund  20  Tg.

Swakopmund  22,  21  Tg.
Swakopmund  etwa  26  T.
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  45  Tage

Swakopmund  87  Tage

Lüderitzbucht  28,  25  Tg.
Lüderitbucht  24,  22  Tg.
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  20-21  Tage
Lüderitzbucht  32  Tage

Lüderitzbucht  69  Tage
Lüderitzbucht  61  Tage

Lüderitzbucht  unbestimmt

7.  24.  Juli  5.80
111.  Juli  1.0
N  26.  10#
28.  jed.  Mts.  12.48
18.  Juli  12.48
10.  Juli  9.5
4.  11.  25.  Juli  1.  Aug.
12.48
17.  jed.  Mts.  9.5
21.  jed.  Mts.  1.0

7.  24.  Juli  5.30

9  11  duli  1.0
u  26.  1045

28.  jed.  Mts.  12.48

18.  Juli  12.48
10.  jed.  Mts.  9.5
17.  jed.  Mts.  9.5
24.  jed.  Mts.  1.0

5  4.  11.  25.  Juli  1.  Aug.
1  2.48
        <pb n="702" />
        652  28

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Liktoria  20  Tage
5.  Kamerun.  Duala  21  Auage
a)  unch  nberen  nach  Ubong-  Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.5
Mbr  (ammchecee  Pou.  dul  Plantation  22  Tage  |
bundi,  Bindi  of  Vonadert.  Longji  22  Tage
u  Au  Eabo.t  Boulogne  11.26.jedes  Monats□  Liktoria  18  Tage
Porst  a  Jaunde,  Jo-  sur  Mer  Duala  19  Tage  4
#e.  Ptbrecht  Tebbe  39  .  (deutsche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
ema:  eta  Plantation  20  Tage
no,  ““3  Longii  20  Tage
Nü-  "  rrn  age,  Hamburg  22.  jedes  Monats  Beruedn#  22.  jed.  Mts.  9.5
Liverpool  24.  Juli  Viktoria  38  Tage  1
Duala  39  Tage  22.  Juli  108.
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage-  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Zkang
b)  nach  Rlo  del  Rcy  nach  Rio  del  Rey  r  Tor
#Hamburg  22.  jedes  Monatls  Rio  del  Rey  81—583  Tages  22.  jed.  Mts.  9.5
[#Liverpool  24.  Juli  Rio  del  Rey  37  Tage#22.  Juli  1012
c)  nach  Garua,  Lerr.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  welter  Über
·  ·  «  Ell-Pola
d)uach«uqekt......  Liverpool  jeden  Mittwoch  Lages  16  da  S.  jeden  Montag  10
von  "ont  weli  aßt..  Zaria—
Naragu  un  uri—

Antwerpen  5.  26.  Juli  Matadi  18—20  To  4.  25.  Juli  8.48
o)  nach  Carnot,  Mdatei.  Mo-]  La  Nochelle  7.  28.  Juli  rn  .5.  26.  Juli  1045
lundu,  Nola,  Soufflay  EEM***  bonda  RKäir=  kachdr  ð

 

Bordeaux  "„  25.  jedes  Monats  dann  unt  Flußdampfern23.  jed.  Mts.  1045
6.  den  Karolinen,  Palau-  Neapel  11“.  Juli  8*.  Aug.  Jap  37,  36  Tage  9“.  Juli  6".  Aug.  1050
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  Angaur  36  e  bzw.  v.
Japm.  nächst.  Gelegenh.
nach  dap  und  Angaur  ·.  Bndihe  20.  duli  Jap  49  Tage  18.  Juli  1080
(engl.  Schiffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.

Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Ponape  56  Tage  "Al  4
b)  nach  den  übrigen  Stationen  Wndiß  3.  Aug.  Saipan  64  Tage  1.  Aug.  1050

Cngt.  Scht#h  alau  71  Toge  I

 

 

 

 

*  Für  Briefe  und  tlstten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  11  32  am  14/7.  u.  11/8.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien—Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

a)  Briefe,  Postkarten.
Gersbuliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  —  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  Über  Rußland;  Montags,  Donn-  —  a  rlin  722  u.  1  owle  Diensiags  7.52

b)  Drucksachen,  rsm¼  Warenproben.
Neap  11.  25.  Juli  8.  Aug.]  Tsingtau  34  Tage  9.  23.  Juli  6.  Aug.  1050
«  Deutsche  Schiff
Brin  jeden  Sonnta  Tsingtau  32—835  Tageseden  Freitag  1050
7.  Kiantschon.  (rr  rP“  ###o  j  o  fing  ge  Jij  Freitag  «
Marseille  4.  18.  Juli  1.  Aug.  Tsingtau  84  Tage  2.  16.  30.  Juli  1015
(engl.  Schiffe)
Liverpool  18.  Juli  1.  Aug.  Tsingtau  84  Tage  17.  31.  Juli  8.48

unarseille  13.  27.  Juli  Tsingtau  85  Tage  11.  25.  Juli  10  15
1  ö  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  nach  Kiounschou  auch  mit  der  b)
aufgeführten  2%  le  aern  endungen  liret  git  auch  über  New  yort  **
        <pb n="703" />
        G  653  20

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Samoa.  Queenstonn  17.  Juli  14.  Aug.  Apia  25  Tage  15.  Juli  12.  Aug.  8.15
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sodney.
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.5
Boulogne  s.  M|  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(eursche  Schiffe)
#Hamburg  22.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
1  Marseille  10.  jedes  Monats  Kotono  u  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  15
on  da  r  Landverbindung
#Bordeaux  25.  jedes  Monats  Fet#nen  14  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
von  da  i  Eunddendn
9.  Logo.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  16.  jedes  MonatsLome  28  Tage  16.  jed.  Mts.  9.5
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  23  Tage  21.  jed.  Mts.  10  12
(eutsche  Schiffe)
1Hamburg  930.  jedes  Monats  Lome  80  Tage  30.  jed.  Mts.  9.5
Ahotterdan,  4.  Juli  4.  Aug.  Lome  26  Tage  3.  Juli  3.  Aug.  1012
(deulcche  Schiffe

Den  durch  #  bezeichneten  epeperbudune  werden  Frieisendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Lesörderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig.  6
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
4  Neapel  .  1  *  *  *  7*
beutsch-Reuguinea  Frindist  113.  257.  Juli  4.  Aug.  Neapel  10“".  24°.  Juli  77.  Ang.
–—  —  F  Brindisi  6.  20.  8  3.  Aug.
Neapel  4°.18  Juli  8  Aug.  Marseille.  .  .  3.  1.  Juli
deutsch-Ostafrina-  Brindisf..  18.  Juli  10.  Aug.  Liverpool  13.  J
Marseille  .  .  22.  Juli  19.  Aug.  Kiantschon  Plpmouth,  über  S  is  d
Southampton  2-6.  15..Juli  18.  Aug.  Southampion,)  über  San  Franeisco  oder
Deutsch-Sübdwest-  .  -  .  Seattle  uͤnbestimmt
aftina  Southampton  .  13.  27.  Juli  Le  Havre  oder  (5—6  mal  monatlich)
Hamburg..  24.  6“.  80.  Julie  Queenstomn  monatli
Southampton.  14.  P0n  15  14.  Au  Sibir.  Eisen=  in  der  Regel  Dienstag.
Kamernn#  Spushen  .  .  16*.  je  V  s  bahn..  .  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
—Eiverpooll  orp
uon  Ja  Neapel  13.  25.Juli  10.  Aug.  Plymouth.  D
siis  Queenstown  über  San  Francisco
den  Narolinen  nsi-n  n  3.  Aug.  Samoog  d  HaorH.  1“.  29“.  Sun  *5
E7  Brindisi  3.  Aug.  od.  Plymouth
ànfem  )  19  -
den  Marianen  .  Brindisi.  3.  Aug.  .DK⅝çG§&amp;amp;
den  palan-Inseln  Brindiss.  .  Aug.  Lamburg  2-  cl  10..  jed.  Mts.
=  logo  NSoyuthampton1.302.  Juli  145.  Aug.
Marshal-Inseln.Neapel  13.  Juli  3.  Aug.  Plymouth  jeden  Dienstag.

 

 

 

 

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="704" />
        654  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
tdampfer

Posidampf  von  nach  bis  11.  Juli  1918.
„Adolph  Woermann“  .  ..  Ostafrika  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  26.  Juni  in  Kotonou.
„Aline  Woermannn  Hamburg  Calabar  am  3  Juni  in  Forcados.
„Anna  Woermann"  Hamburg  ·  Kotonou  am  uli  in  Kotonou.
„Arnold  Amsinck“.  .  ..  New  VNork  Westafrika  am  8  Juli  ab  Accra.

„Carl  Woermann"  Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  Juli  ab  Swakopmund.
„Eduard  Woermann  Hamburg  Lüderitzbucht  am  10.  Juli  in  Lüderitzbucht.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  10.  Juli  ab  Victoria.
„Elisabeth  Brocck  Hamburg  Burutu  am  2.  Juli  ab  Monrovia.
„Erna  Woermann“.  ..  Hamburg  Lũderitzbucht  am  19.  Juli  ab  Hamburg.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  C6.  Juli  in  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“  Ostafrika  Hamburg  am  10.  Juli  ab  Lissabon.
„Hans  Woermann"x.  Hamburg  Kamerun  am  D.  Juli  ab  Monrovia.
„Henny  Woermann"  Hamburg  Kamerun  am  8.  Juli  ab  Monrovia.
„Henriette  Woermann"“  Hamburg  Assinie  am  30.  Juni  ab  Monrovia.
„Irma  Woermann“  Kotonou  «  Hamburg  am  6.  Juli  ab  Sierra  Leone.
„Jeannette  Worrmann  ·.  Hamburg  Accra  am  2.  Juli  ab  Sierra  Leone.
„Kurt  Woermann“..  ..  Hamburg  Assinie  am  10.  Juli  Dover  passiert.
„Lili  Woermann“  ..  Assinie  Hamburg  am  3.  Juli  in  Hamburg.
„Lothar  Bohle  ..  Kotonou  Hamburg  am  7.  Juli  in  Hamburg.
„Lucie  Woermann“.  .  ..  Hamburg  Kamerun  am  11.  Juli  Dover  passiert.
„Lulu  Bohlen“.  ...  Hamburg  Burutu  am  14.  Juli  ab  Hamburg.
„Martha  Woermann"“  Assinie  Hamburg  am  4.  Juli  ab  Mourovia.

„Max  Heock  ...  ..  Hamburg  Lũderitzbucht  am  10.  Juli  ab  Monrovia.
„Paul  Woe  Kotonon  Hamburg  am  7.  Juli  ab  Calabar.
„Professor  rwen  Kamerun  Hamburg  am  ¾  Juli  ab  Madeira.
„Renata  Amsinck“  Kamerun  Hamburg  am  6.  Juli  ab  Madeira.

„Thekla  Vohlen“  ....  Hamburg  Kotonou  am  6.  Juli  Dover  passiert.
„Khalif“  ..  ....  —-  —  —

 

Hamburg-Amerika-Liuie,UfrikaiDienfl.

 

Hamburg  Calabar  am  10.  Juli  ab  Las  Palmas.
Hamburg  i  Kotonou  am  1.  Juli  ab  Las  Palmas.

Accra  Hamburg  am  27.  Juni  in  Sekondi.

—  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
Ostafrika  Hamburg  am  8.  Juli  ab  Durban.
Hamburg  —  am  25.  Juni  in  Duala.
Hamburg  .  Lüderitzbucht  am  3.  Juli  ab  Monrovia.
Lüderitzbucht  ·  Hamburg  am  4.  Juli  ab  Swakopmund.

Kotonon  i  Hamburg  am  8.  Juli  in  Hamburg.
Hamburg  F  Ostafrita  am  6.  Juli  ab  Las  Palmas.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

 

 

 

„Answal“  Lüderitzbucht  1  Hamburg  am  8.  Juli  ab  Monrovia.
„Arnfrie“  Burutu  Hamburg  am  5.  Juli  in  Lagos.
„Gundomar  Matadi  Hamburg  am  D.  Juli  ab  Rotterdam.
„Gundrune  Hamburg  ·  Matadi  am  9.  Juli  in  Antwerpen.
„Ingeeo  Matadie  Hamburg  am  5.  Juli  ab  Matadi.
„Ingraban""  Hamburg  l  Matadi  am  1.  Juli  ab  Monrovia.
„Irmfriedmdn  Hamburg  D.  Kotonou  am  8.  Juli  ab  Madeira.
„Walburgg  Kotonou  1  Hamburg  am  10.  Juli  in  Hamburg.
„Wigbert  Calabar  Hamburg  am  7.  Juli  in  Sierra  Leone.
„Winfriede  Ostafrika  Hamburg  am  5.  Juli  ab  Port  Said.
        <pb n="705" />
        655  20
Marktbericht.)0  (Nachdruck  nur  mit  QOnellenangabe  gestattet)

Baumwolle.  Preise  konnten  sich  trotz  anhaltender
guter  Berichte  über  die  wachsende  Ernte  in  Amerika
etwas  heben.  Ursache  dafür  ist  die  mnapper  werdende
Auswahl  in  den  guten  kuranten  amerikanischen
Sorten  sowie  die  Furcht  vor  Manipulationen  von
New  York,  wo  ein  starkes  Blankointeresse  in  den
nahen  Monaten  eristierte,  und  die  Vorräte  äußerst
beschränkt  waren.  Notierung  für:  Middling  America
0,62½  “  (gegen  0,6012  .%.  Upland  von  Narunga
0,66—0,70  #¼(gegen  0.72—0.68  /%).  Abassi  0.70—
0.90  /¼  (gegen  0.72—0,93./4.  Mitafift  0,75  0,80  /
(gegen  0.75—0,80  ./%/.  Caravonica  .½  .M
(gegen  0,75—0,82  /%)  für  1  #  kx  im  Vormonat.  Togo,
gute  Durchschnittsware,  wertet  20.  62—0  62½  (gegen
0.61  ./%)  für  1,  kx  im  Vormonat,  geringere  Sorten
werten  etwa  0,50  r  wie  im  Vormonat.

Bienenwachs  ist  unverändert.  Deutsch-Ostafrika  290
—300  ¼¼  gegen  295—300  ¼,  Madagaskar  200—
297,50  gegen  290—295  ,  Ben  nguella“  295—
305  ./%¾  gegen  290—305.¾,  Chile  310—312./  gegen
310—311  “  für  100  ks  im  Vormonat.

Blei  ist  höher  gegangen.  Engl.  in  Mulden  23,50  ./4
gegen  22,50  .  Deuisches  in  Mulden  21  .X  gegen

23.50  für  50  kx  im  Vormonat.

Elfenbein  ist  etwas  flauer  gewesen.  Notierungen

für  Kamerun-Gabun  jetzt  11,50/2  11,75.%
H  kk  im  Vormonat  wit  einem  Durchschnittsgewicht
  von  15—16  Pid.  c

Erdnüsse  sind  ruhiger.  Geschäe  Mozambique  und
andere  OÖstafrikanische  Sorten  werten  17,25–17.%
gegen  17.50  7.X  für  50  kk  im  Vormonat.  Nigersorten
  sind  gar  nicht  gehandelt,  weil  die  Ernie  zu
Ende  ist.  Ungeschälte  Bissao=  VBoulamasorten  sind  etwa
24,7:  *  egen  241.87½  —21.75  &amp;amp;  für  100  ku
im  Vormonat  wert.

HOauf.  Deutsch=  O  Ostafrika-"  Hanuf.  Zufuhr:  1913:
Jannar=  Mai  6157  Tons,  Juni  710  Tous,  zusammen
6867  Tous:  1912:  T.  Juni

Jannar-Mai  5606  Tons.
763  Tons,  zusammen  64129.  Tons.  Die  Loko-Partien

von  regulärer  und  besserer  Onalitär  begegneten
während  des  ganzen  Monats  reger  Frage.  Sie

konnten  infolgedessen  zu  höheren  Preisen  begeben
werden.  Reguläre  Ware  erzielte  kürglich  etwa  36  ./4
gegen  34,50—35  Abfallende  Partien  waren
weniger  begehrt  und  konnten  nur  schleppend  abgesetzt
werden.  Es  notieren  für  Abladungsware:  Reguläre
Ware  36—36.50  K&amp;amp;  gegen  34—34,50  ..  Selunda
bis  Mittelware  31—34,50  %  gegen  32—33  //.  Abfallhanf
  23—23,50  ¼  gegen  23—23,50.4¾  für  50  kx
im  Vormonat.

RNalav.  Der  Markt  leidet  fortgesetzt  unter  mangelndem
  Abzug  und  die  Preise  haben  etwas  nachgegeben.
Kamerun-Plantagenkakao  67.XK  (gegen  68  /%  Victoria
  54./¼  (gegen  55  ./4).  desgl.  rauchig  13—48.|4
(gegen  144  49  .∆),.  Lagos  58  #%  (gegen  60  /),
Accra  fermentiert  62,50  .4  Hegen  63,50  /C0,  desgl.
kurant  61.7  (gegen  61.7),  Old  Calabar  50./#  gegen

4),  Feiner  Sao  Thomé  67  .  (gegen  68.50./0.
Kurant  Sao  Thomé  61.50  %  #gegen  62,50  /%00  für
50  kE  im  Vormonat.

RAapok  ist  etwas  ruhiger  zu  fast  unveränderten  Preisen.
Graue  Sorten  0,80—1.10·.#4  gegen  0.90—1,20  J%.
weiße  Sorten  1,30—1.50  4  igegen  1,30  —1.50
für  1  ku  im  VUormonat.

bautschutl  war  gang  besonders  flau  und  Preise  sind
stark  gewichen.  Es  notieren  angenblicklich:  Gabun
3—3,50  /“  (gegen  3,50  —4  %,  Batanga  3—3.50  /4

 

(1—1,20  1/),  Ia  Kamerun-Würste  1—41,30  /4  ,  60
1  /4),  Südkamerun  4.10—1,15  ./4  (1,00  —5  .%
In  Goldküsten-Lumps  2,80—2,00  /2  (3,20—3,  30  .  ).
Lome  Adeli  rote  Bälle  6.80  20  “,  Togo-  Jum#s  r
3,.70—.4  für  1  kg  im  Vormonat.  Deutsch=  Ostafrikanischer
  Plantagen-  Gummi  wertet:  a)  Bälle  3,20
—3,80  %  (3.70—4,10  .%4),  b)  Felle  3.80—4,80  /%
(1,20—6  /4)  für  1  kg  im  Vormonat.

Kolanüsse  sind  etwas  sünhiher.  Für  Viertelnüsse
wurden  0.60—0,65  /&amp;amp;  für  1  kg  erzielt  gegen  0.70—
0,  65  1/  im  Vormonat.

Kopal  bleibt  unverändert.  *  0.70—0,  80  “,
Zanzibar  glatt  0.80—2,  Zanzibar  Gparse
5  —10..,  Madagaskar  5  70.24,  Bissao-Bonlama
kurant  1,65—1.80.  .  desgl.  gemischt  0.65—0,95  .7
desgl.  RMiesel  0.55—1,50  für  1  kg.

Kopra  fest.  Ostafrikanische  Ware  nach  #  Oualität  27,50

—30  "/“  (gegen  27—28,50  /4),  Westafrikanische  Ware
nach  Qualität  **“  %  (gegen  25—27,50  %  für
50  ka  im  Vormona

Rupfer  ist  ebenfalls  Haner.
raff.  in  Ingots  80  geger
Vormonat.

Mais  ist  flauer  gegangen.  Bestafrikanischer  Mais  ist
wenig  vorhanden  und  würde  vohl  zu  110—115./¼
für  1000  kg  zu  verkaufen  sein  tuehen  115.¼  im  Vormonat.
  Portugiesisch=  Ostafrika  wertet  etwa  105.¼%
wie  im  Vormonat.

Mangr  öerinde  ist  eitwas  höher  gegangen.  Nolic.
rung:  10  10,75  K  gegen  10  .4  für  100  kg  im
Vormonat.

Palmkerne  sind  bedeutend  höher  gegangen.  Die  Ankünfte
  sind  erheblich  geringer  als  im  vorigen  Jahrc-Es
  notieren  jetzt  zu  folgenden  Preisen:  Lagossorten
2  20  “  (gegen  22,20  c),  Togo  23.10  (gegen
22  .40,  Elsenbeinlüstensorten  23  .M  (gegen  21.90.
für  50  kx##  einschl.  Sack  im  Vormonat.  Für  spätere
Abladungen  sind  die  Preise  niedriger.

Palmöl.  Die  geringeren  Sorten  sind  schwer  verkänilich.
  Vote  Ole  dagegen  sind  gut  verläuflich.  Es
noticren:  Lagos-Porto  Novo  32,25—33,20  A  (gegen
31.50—  31,25  4%0,  Ramerun  31.—31,25.f¼  (30,75  .K0,
Liberia  —  (26—25.75./%,  Accra-  Togosorten  29—

29,50  /4  (29,50—28.%  für  50  kzr  im  Hormont.

Phosphate.  Florida  Rock  77  80%  0  2,80—02.95  .
(gegen  0.03—0,03½  %0,  Florida  Pebble  Wuie
0.0215  —  C.  022  5.  .  Algier-Tunis  63—70  %  0,0215
—0,0220  .  Algier-Tunis  57—630,  0,020  —
0.0210  %  für  1%  phosphorsaurer  Lalk  in  50  kg.
Der  Artikel  ist  flan.

Reis  hat  sich  verändert  und  sind  die  Preise  steben
geblieben.  Rangoon  25—30  /4.  Japan  26—10.
Java  36—.50.“  für  100  kg.

Sesamsaat  ist  .  Helle  Zanzibar  und  bunte  Mozambiqnue
  18.75—  18.50  &amp;amp;  gegen  19—19.50.7.
Bennisaat  Westafrika)  17.50  —17  ¾  gegen  18,50  —
17.50.  &amp;amp;  für  50  ku  im  Vormonat.

Silber  in  Barren  ist  niedriger.  Verläufer  79,50  %
ge  en  81,75  A,  Käufer  79.  ¶  gegen  81,25  Ac  jür

sein  im  Vormonat.

Sunn  ist  nicht  verändert.  Es  notieren
wie  im  Vormonat:  180  wasserfreie  Phosphorsäure
5,60  ".  16  %  wasserfreie  Phosphorsäure  5  .4  für
100  *  in  Doppelsäcken  zu  100  kg  netto.

Togo-Sisalhanf.  Wert  eiwa  35J./4  gegen  33,50—
31  für  50  kg  im  Vormonat.

Protterung  heute  für  engl.
85  für  50  kg  im

".  Bericht  und  Preise  betressen,  wenn  nichts  anderes  angegeben.  den  Hamburger  Plat  am  10.  Juli  1913  1913.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:

OÖstar  Bietenthal,  Verlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  BMI  68,  Kochstr.  68—71.

Dieser  Nummer  liegt  das  2.  Heft  des  XXVI.  Bandes  der  „Mitteilungen  aus  den
        <pb n="706" />
        Anzeigen.

S#zmnlerate  sind  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deuschen  Kolontalblattes“,  Berlin  8W  6,  Kochstraße  66—71.  einzusenden

kKurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HKenydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  8.

Telephon:  Amt  Ztr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.

Grün--dungs-





—Bauzinsen.  1

uu

3000  Oooo
2  500  OObo
0o%

1600

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PNJ  JPNJ  J—JNJJN  222

pr.  1.  Sem
u#  aabrinitekete  Fi##ma  siets  kulant  Käufer  buw.  Verkäufer.

 

 

 

 

    
  
 
 
   
 

 

 

 
  
 
    
  
       

Auskfünlte  berelnwilllast  und  lostenlos.

Telegr.-Adr.:  „Heydtkontor“.  12.  Juli  1913.
SLes6  Freibleiben
3à  F..  k  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  enn“
.  dende  5  5½%
0  0  #E#rita-Marmor.  Kolonialgef.  75%  eins.  Ant.  28  l  33
6  8  Mfrikanische  Kompanie  A.-G.  57  62
0  0  wininevcrüscon  (D.  K.  G  G.)  80  87
12  10  Bödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a.  Alt..  120  125
15  —  #remer-  Kol.  i*  v.  Oloff  A.-G.  .  —  135
0  Baritish  Central  Afrien  Ltd.  5/6  5/9
0  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  9  G  —  60
8  8  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  s.  .  130  185
3  10  Debu  ndscha-Pflanzun  110  —
6  14  Deutsche  ur  ech  Vorz.  Ant.  165  175
0  8  do.  D.K.G.)  Sta  mmi-A  148  153
0  0  f  K.  G  10  13
5  10  m.  |  105  1  115
5  6  122  127
35.  —  610  680
0  6  30  40
·0  6  178  183
6  7  .100  108
o  0  I  —  15
10  10  114  118
0  10  95  100
K  0  2  4%¼  5
·0  0  —  4  50
8  8  "1108  118
0  —  20
o  0  50  55
11  11  .165  165
25  13  205  215
0  0  ...-  571  62
4  4  ..  ..  74  78
0  D.  K.  G.)  21  23
3  4  86  922
0  8  m.  ö.  SH.  100  1f10
22½  30  .  4  30  —  32
0  5  ...  125  135
5  6  K.  95  99.
·0  —  118  123
*5äd§  170  180
0  ·0  u.  Plantagen-I.  G.  58  65
0  0  GenußNscheine  —  —
6  6  Plantagen-Ges.  Kilwa-Südland  50  65
0  ·  Pflanzungs-Aktiengesellsch.  .  65  70
5.4  7  u.  Eisenbahnges.  Genußscheine  A  89  .  82
30  25  o.  alte  shares  .  2  4⅜  9  4½
10  25  junge  50  wuin  .  218  228
0  5  Vor.  (  100  —
—  40  750  780
0  0  —  50
0  0  9  14
4  4  5  8
12  12  *  5  175
16  5  K  ....  805
200¾  200.  Genußsch.  A  2200
0  0  African  Territories  Limitec  5/9  6/3
·  0  East  Africa  (1910)  Limited  %  1/3
7½  5  West  Africa  Co.  I.imitce  22/—  22/6
0  0  Südwest-Afrikan.  Schäferei-Ges.  (D.  K.  G.,  .  —  75
—  —  Südwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  (D.K.  G.)  100  105
0  AUsmbara  Aaffeehaugeiellschait  Stamm-Anteile  30  40
0  0  Vorzugs-Anteile  70  80
0  Berein.  Diam  tminen  Lüderitzbucht  St.  Alt..  75  78
3½  7  Beestafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  105  115
15  18  Beestafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  ietorio  280  300
6  8  Westdeutjche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  (D.  K.  G.)  150
8  8  Windhuker  Farmges.  m.  b.  S.  .  120
1912.  —  Div.  noch  nicht  erklärt.  Auch  Aün-  alle  hier  nichi  aufgefuhtien  Werte  ohne  Vorsennoilz
        <pb n="707" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Kugust  1913.  Nummer  15.

Diese  Fcsschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Betlhefte  beig  1#4.2  die  ranideesten  einmal
vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“.  Herausgegeben  von  gunrüsn-  Der
beerkelan  rll  e  Abotsnementshkei  für  das  L#olblte  *ç  Z  den  Beiheften  betr  tägt  bern  Heo  duich  #4  254  und  die  Buchrekt
  unter  Streifband  durch  die  ireniachbaldlin  l  für  Deutschland  einschl.  der  E  eutschen
E  e  ns  Osterr  rrelch  -  Ungarns,  b)  4.6,.—.  für  die  Länder  des  Welwo  weereins.  —  5e  en  und  Anfragen  d  an  die
Köntgliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  und  Sohn,  Berlin  8W68,  Kstenn  68—71,  zu  richten.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Anweisung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  für  die  Ausführung  von  Vermessungsarbeiten

  durch  Privatlandmesser.  Vom  21.  Dezember  1912  S.  657.  —  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Kamerun

wegen  der  Schaffung  eines  Strandamtes  und  der  Bestellung  eines  *  im  Muni-Bezirk.  Vom  28.  Mai  1913

—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  Südwestafrika,  betr.  die  Bekämpfung  gemeingefährlicher  und

Se  rr  Krankheiten.  Vom  27.  Mai  1913  S.  660.  —  Dienstanweisung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika

  für  die  Vermessungsverwaltung.  Vom  12.  Juni  1912  S.  662.  —  Anweisung  zur  Ausführung  von  Vermessungsarbeiten

  durch  Gouvernements-,  Privat=  und  Gesellschaftslandmesser  in  Deutsch-Südwestafrika.  Vom  6.  Juni  1912

—  Ausführungsbestimmungen  des.  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea  zu  der  Verordnung  vom  26.  Januar

1005,  betr.  die  Erhebung  einer  Gewerbesteuer.  Vom  22.  Mai  1913  S.  670.  —  Anderung  der  Satzung  der  „Afrika-Marmor-Kolonialgesellschaft“
  in  Hamburg.  Vom  11.  Juli  1913  S.  671.  —  Personalien  S.  671

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  S.  673

Kamerun:  Von  den  Neukameruner  Grenzvermessungen  S.  678.  —  Die  Besetzung  der  Station  Mbaiki  S.  674.
—  Ein  Zusammenstoß  mit  Eingeborenen  im  Muni-Bezirk  S.  676.

Togo:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  zuu  rss  Togo  in  den  Monaten  Februar  bis  April  1913
fällig  gewordenen  Zollbeträge  O.

Kolonialrechtliche  Entscheidungen  (Nr.  19  und  20)  S.  681.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Deutsche  Kautschuk-A.  G.,  Berlin  und  Kamerun  S.  685.  —  Kautschuk-Mlanzung
  „Meanja“  A.  G.,  Berlin  und  Kamerun  —.  685.  —  Otari  Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft  zu  Berlin

S.  686.  —  Deutsche  Handels-  und  Plantagen-Gesellschaft  der  Südsee-Inseln  zu  Hamburg  S.  688.

Aus  fremd  en  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Stand  der  Baumwollsaaten  in  Agypten  im  Juni
1913  S.  688.  —  Stand  der  Baumwollpflanzen  im  Südosten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  680.  —  De
Lissaboner  Kakaomarkt  im  Juni  1913  S.  689.  —  nautschukkultur  usw.  auf  der  Malayischen  Halbinsel  S.  689.  —  Förderung
der  Kautschukindustrie  im  Staate  Parä  S.  690.  —  Gewinnung  und  Ausfuhr  von  Graphit  auf  der  Insel  Madagaskar

S.  690.  Die  diesjährige  Maisernte  in  Briiisch-  Südafrika  S.  690.  —  Australischer  Bund  S.  690.  —  Britisch-Somalilan
  1911,  12  S.  690.  —  Nord-Nigeria  1911  S.  691.  —  Süd-  Nigeria  1911  S.  691.  —  Swaziland  1911.12
S.  2½.  —  Südafrikanische  Union  S.  692.  —  Nordrhodesia  S.  692.  —  Sierra  Leone  S

Vermischtes:  Eine  botanische  Studienreise  nach  Afrika  S.  693.  —  Große  Sorblicheeit  unter  den  aus  tropischen
Gebieten  Ar  für  die  Minenindustrie  in  Südafrika  angeworbenen  Arbeitern  S.  693.

Literatur-Bericht  S.  694.  —  Koloniale  Literatur  (XV.)  S.  696.  —  Verkehrs--Nachrichten  S.  698.  —

Schiffsbewegungen  S.  703.

———————  sẽ  ———
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Knweisung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  für  die  Rusführung  von  Vermessungsarbeiten
  durch  Drivatlandmesser.
Vom  21.  Dezember  1912.
(Amtsblatt  1913,  Nr.  1,  S.  2  ff.)

Um  die  Ausführung  von  Vermessungsarbeiten  durch  Privatlandmesser  einheitlich  zu  gestalten,
wird  unbeschadet  der  Bestimmung  in  §  1  Abs.  2  der  Verordnung  des  Gouverneurs,  betreffend  das
Vermessungswesen,  vom  24.  November  W  (Kol.  Bl.  1909  S.  86,  Amtsbl.  1909  S.  128)
folgendes  bestimmt:

A.  Feldarbeiten.

1.  Die  Vermessung  eines  Grundstücks  erfolgt  im  Sinne  des  Abs.  4  der  Grundsätze  für  die

Grundstücksvermessung  bei  mangelndem  Anschluß  an  eine  Landestriangulation,  Ausführungsbestim-
        <pb n="708" />
        G  658  20

mungen  zur  Kaiserlichen  Verordnung  vom  21.  November  1902  (Kol.  Bl.  1902  S.  571),  wo  wegen
unülbersichtlichen  Geländes  eine  besondere  Kleintriangulation  mit  Basismessung  zu  umständlich  und
kostspielig  würde,  durch  Messung  eines  Umringpolygons,  dessen  Winkel  mittels  eines  Theodoliten  und
dessen  Seiten  durch  doppelte,  gemittelte  Längenmessung  zu  bestimmen  sind.  Jede  Vermessung  ist  an
ältere,  bei  dem  Grundstücke  selbst  oder  in  seiner  unmittelbaren  Nähe  gemachte  Vermessungen,  insbesondere
  an  ein  etwa  vorhandenes  Polygonnetz  anzuschließen.  Die  in  Betracht  kommenden  Vermessungsunterlagen
  werden  auf  Anfordern  von  der  zuständigen  Verwaltungsbehörde  zur  Verfügung
gestellt.  Wo  das  Polygonnetz  nicht  an  ein  älteres  Netz  angeschlossen  werden  kann,  ist  es  in  sich  abzuschließen.
  Als  Polygonpunkte  können  Grenzmale  benutzt  werden.

Einzelne  nach  der  Geländebildung  geeignet  liegende  Punkte  des  Polygons  sind  zur  Ermöglichung
  eines  Anschlusses  an  spätere  Vermessungen  unterirdisch  durch  Flaschenhälse  und  oberirdisch
durch  Zementsteine  mit  eingemeißeltem  Kreuz  oder  eingelassenem  Bolzen  besonders  sorgfältig  zu  vermarken.
  Diese  Punkte  sind  gemäß  Abs.  3  der  „Grundsätze“  in  bezug  auf  in  der  Natur  vorhandene
markante  Punkte,  welche  voraussichtlich  unverändert  bleiben  und  immer  wieder  gefunden  werden
können,  einzumessen.

2.  Die  Vermarkung  der  Grenzpunkte  hat  unterirdisch  durch  Glasscherben  und  oberirdisch
durch  Zementsteine  so  zu  erfolgen,  daß  von  einem  zum  andern  Grenzpunkte  gesichtet  werden  kann.
Die  eigentlichen  Grenzlinien  müssen  im  Urwald  ausgeschlagen  werden.

3.  Werden  die  Grenzen  durch  natürliche  Merkmale  wie  Wasserläufe,  Gebirgskämme  usw.
dargestellt,  so  müssen  die  Grenzen  zwischen  den  polygonometrisch  bestimmten  Endpunkten  entweder
durch  Polygon=  oder  durch  Kompaßmeßbandzug  genau  aufgenommen  werden.  Die  einzelnen  Strecken
des  koordinatorisch  zu  rechnenden  Kompaßmeßbandzuges  sollen  möglichst  20  m,  jedenfalls  nicht  mehr
als  20  m  Länge  haben.

4.  Die  topographische  Aufnahme  beschränkt  sich  auf  die  Einmessung  der  Wege  und  Gewässer
und  der  etwa  vorhandenen  wirtschaftlichen  Anlagen,  Häuser  usw.  mittels  Tachymeter=  oder  Kompaßmeßbandzugverfahrens
  sowie  auf  skizzenhaftes  Eintragen  der  Geländebildung.

5.  Bei  kleinen  Grundstücken,  deren  Aufnahme  durch  koordinatorisches  Linienmeßverfahren
erfolgen  kann,  ist  eine  skizzenhafte  Darstellung  der  Lage  des  Grundstücks  zu  seiner  natürlichen  Umgebung
  und  zu  den  benachbarten  Besitzstücken  beizufügen,  falls  kein  Anschluß  an  eine  frühere  Vermessung
  stattfindet.

6.  Die  Originale  der  in  Blei  zu  führenden  Feldbücher,  Winkelregister,  Routenaufnahmen,
Vermessungshandrisse  usw.  sind  dem  Vermessungsbureau  beim  Gouvernement  mit  den  Karten  einzureichen.
  Sie  werden  nach  Prüfung  ihrer  Übereinstimmung  mit  den  Angaben  des  Vermessungsprotokolls
  und  der  Karten  zurückgesandt.

Eine  genaue  Beschreibung  der  Grenzen,  des  angewandten  Vermessungsverfahrens  mit  Angabe
der  Zeit  der  Ausführung  der  Vermessung,  der  benutzten  Instrumente  und  der  erreichten  Genauigkeit,
der  Koordinaten  der  Polygon=  und  Grenzpunkte,  der  Längen  der  Grenzlinien  und  der  Größen  der
Brechungswinkel  der  geraden  Grenzlinien,  der  Flächeninhalte,  der  Eigentümer  und  Grenznachbaren
ist  in  doppelter  Ausfertigung  einzureichen  (Vermessungsprotokoll).

Ein  Exemplar  wird,  nachdem  die  Übereinstimmung  mit  den  übrigen  Vermessungsschriften
geprüft  und  bescheinigt  worden  ist,  zurückgeschickt,  das  zweite  Exemplar  bleibt  beim  Vermessungsbureau
  des  Gouvernements.

7.  Die  örtliche  Nachprüfung  der  Vermessungsarbeiten  erfolgt  durch  den  Vorstand  des  Vermessungsbureaus
  oder  im  Auftrage  des  Gouvernements  durch  einen  Gouvernementslandmesser.

 

B8.  Berechnungsarbeiten.

1.  Die  Orientierung  des  nach  rechtwinkligen  Koordinaten  zu  rechnenden  Polygons  erfolgt,
sofern  nicht  eine  genaue  Azimutbestimmung  gemacht  wird,  nach  magnetisch  Nord.  Wenn  die  koordinatorische
  Rechnung  nicht  an  ältere  Messungen  angeschlossen  wird,  ist  als  Koordinatennullpunkt  einer
der  besonders  sorgfältig  vermarkten  Punkte  des  Umringpolygons  zu  wählen.

2.  Die  Flächeninhaltsberechnung  hat  doppelt,  einmal  nach  rechtwinkligen  Koordinaten  oder
unter  Benutzung  der  Originalmessungszahlen  sowie  einmal  zur  Kontrolle  der  Rechnung  und  Kartierung
  auf  graphischem  Wege  zu  erfolgen.  Der  aus  ersterer  Berechnung  ermittelte  Flächeninhalt  ist
einzuhalten.

3.  Die  Unterlagen,  welche  zur  Ermittelung  des  Flächeninhalts  führen,  sind  dem  Vermessungsbureau
  beim  Gouvernement  ebenfalls  zur  Prüfung  vorzulegen.
        <pb n="709" />
        W  659  20

C.  Ausarbeitung  der  Karten.

1.  Von  jedem  vermessenen  Grundstück  sind  dem  Vermessungsbureau  beim  Gouvernement
zwei  Karten  auf  gutem  weißen  Whatmanpapier  einzureichen,  von  denen  die  eine  beim  Gouvernement
bleibt,  die  zweite  mit  den  Vermessungsschriften  nach  erfolgter  Prüfung  und  mit  Prüfungsvermerk
versehen  zurückgesandt  wird.  Die  Karten  müssen  folgende  Angaben  enthalten:

I.  die  Längenmaße  aller  geraden  Grenzlinien  in  Zentimetern  (in  der  Mitte  der

Grenzlinien,  parallel  zu  ihnen  einzutragen),  .
dieWinkeldeerechpunktezweiergekadenGrenzlinienin10"(dieBrechungswinkelfinddurcheineroteKreisliniezubezeichnen),


III.  die  Flächeninhalte  in  Quadratmetern  (in  der  Mitte  der  Parzellen),

IV.  die  Namen  der  Eigentümer  und  Grenznachbaren,

V.  Nordpfeil,

VI.  Maßstab  (unten  rechts).
2.  Das  Format  der  Karten  muß

II.

—

a)  50  XK  33
b)  50  XK  66
ej  100  66

an  Länge  und  Breite  betragen.  Die  Kartierung  ist  entsprechend  der  Größe,  dem  Werte  und  der
Lage  des  Grundstücks  in  den  Maßstäben  1:  500,  1:  1000,  1:  2500,  1:  5000,  1:  10  000  auszuführen.
  Übersichtskarten  sind  in  dem  Maßstab  1:25.000  auszuführen.
In  städtischen  Bezirken  ist  der  Maßstab  zu  wählen,  in  welchem  die  vorhandenen  älteren
Karten  ausgeführt  sind.
3.  Die  Titelschrift,  welche  den  Namen  des  Schutzgebietes,  des  Verwaltungsbezirkes  und  der
Flur  zu  enthalten  hat,  ist  mit  der  erforderlichen  Bescheinigung  oben  links  gleichlaufend  mit  der
Längsseite  des  Papiers  zu  schreiben.  Zum  Beschreiben  der  Reinkarten  wird  nur  Rundschrift  verwendet.
D.
1.  Im  übrigen  gelten  als  maßgebende  Bestimmungen  die  preußischen  Katasteranweisungen,
die  in  sinngemäßer  Weise  den  einfacheren  Verhältnissen  des  Schutzgebiets  entsprechend  anzuwenden  sind.
Eine  Anderung  erfahren  für  das  Zeichnen  der  Karten  nachstehend  aufgeführte  Zeichen:
a)  die  Grenzen  der  Eingeborenenfarmen  werden  schwarz  punktiert  und  mit  hellgrünem
Farbstreifen  angelegt,  die  der  Pflanzungen  voll  schwarz  ausgezogen  und  mit  hellgrünem
  Farbstreifen  angelegt,
b)  die  Grenzen  der  Reservate  dunkelgrün,
JP)  die  Grenzen  des  Kronlandes  hellrot,
d)  die  Grenzen  der  Bezirke  blau,
e)  die  Landesgrenzen  mit  breitem,  dunkelrotem  Streifen,
t)  die  Eingeborenen-Ortschaften  dunkel-wegebraun  angelegt.
Die  skizzenhafte  Darstellung  der  Geländebildung  erfolgt  durch  punktierte,  in  Sepia  gezeichnete
Höhenkurvenlinien.
2.  Die  Zusendung  der  Karten  an  das  Vermessungsbureau  hat  in  Blechtrommeln  zu  erfolgen.
Die  Vermessungsschriften  sind  in  wasserdichtem  Papier  oder  in  Wachstuch  zu  verpacken.
Buea,  den  21.  Dezember  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Dr.  Meyer.

Versügung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  wegen  der  Schaffung  eines  Strandamtes
und  der  Beftellung  eines  Strandvogtes  im  OMuni-Bezirk.
Vom  28.  Mai  1913.
(Amtsblatt  1913.  Nr.  18,  S.  245.)

Auf  Grund  der  §§  1  und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Juni  1908,  betreffend
die  Einrichtung  der  Verwaltung  und  die  Eingeborenenrechtspflege  (Reichsgesetzbl.  S.  397),  und  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  16.  März  1909,  betreffend  die  Ermächtigung  des  Gouverneurs

1
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        660  20

von  Kamerun  zur  Neuschaffung,  Verlegung  und  Aufhebung  von  Verwaltungsbehörden  (Kol.  Bl.  S.  361),
wird  folgendes  verfügt:

In  Ergänzung  der  Verfügung  des  Gouverneurs,  betreffend  die  Schaffung  von  Strandämtern
und  die  Bestellung  von  Strandvögten  vom  18.  Juli  1912  (Amtsbl.  S.  285),“)  wird  für  das  Gebiet
des  Bezirkes  Muni  die  Station  Ukoko  zum  Strandamt  und  der  Leiter  des  Bezirkes  Muni  zum
Strandvogt  bestellt.

Buea,  den  28.  Mai  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Dr.  Meyer.
Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Bekämpfung
gemeingefährlicher  und  üÜbertragbarer  Krantzzheiten.
Vom  27.  Mai  1913.
(Amtsblatt  1913,  Nr.  13,  S.  175  f.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit
verordnet,  was  folgt:

§  1.  In  den  Gemeinden  und  Wohnplätzen  mit  Schulpenfionaten  ist  jede  Erkrankung  und
jeder  Todesfall  an:

Aussatz  (Lepra),  asiatische  Cholera,  Fleckfieber  (Flecktyphus),  Gelbfieber,  Pest,  Pocken,
Milzbrand,  Beriberi,  Diphtherie,  Genickstarre,  Kindbettfieber,  Maltasieber,  Masern,  Neuerkrankungen
  der  Malaria,  Rotz,  Rückfallfieber,  Ruhr,  Scharlach,  Skorbut,  Tollwut,  Trichinenkrankheit,
Tuberkulose  (verschiedene  Arten),  Unterleibstyphus,  endlich  Geschlechtskrankheiten  bei  Personen,
die  gewerbsmäßige  Unzucht  treiben,
sowie  jeder  Fall,  welcher  den  Verdacht  einer  dieser  Krankheiten  erweckt,  dem  für  den  Aufenthaltsort
des  Erkrankten  oder  den  Sterbeort  zuständigen  Bezirksamt  (Distriktsamt)  unverzüglich  anzuzeigen.

Der  Gouverneur  kann  durch  Bekanntmachung  die  Anzeigepflicht  auch  auf  andere  übertragbare
  Krankheiten  und  auf  andere  Wohnplätze  und  besiedelte  Gebiete  außerhalb  der  Gemeinden
ausdehnen.

§5  2.  Zur  Anzeige  sind  verpflichtet:
der  zugezogene  Arzt,
der  Haushaltungsvorstand,  bei  Eingeborenen  der  Arbeitgeber,
jede  sonst  mit  der  Behandlung  oder  Pflege  des  Erkrankten  beschäftigte  Person,
derjenige,  in  dessen  Wohnung  oder  Behausung  der  Erkrankungs=  oder  Todesfall
sich  ereignet  hat,  bei  Eingeborenen  der  Werftälteste,

5.  der  Leichenbeschauer.

Die  Verpflichtung  der  später  genannten  Personen  tritt  nur  dann  ein,  wenn  ein  früher
genannter  Verpflichteter  nicht  vorhanden  ist.

§5  3.  Bei  Krankheits=  und  Todesfällen,  die  sich  in  Schulpensionaten,  Missionsschulen,
öffentlichen  Kranken-,  Entbindungs-,  Pflege-,  Gefangenen=  und  ähnlichen  Anstalten  ereignen,  ist  zur
Erstattung  der  Anzeige  der  Vorsteher  der  Anstalt  oder  der  von  der  Leitung  allgemein  damit  Beauftragte
  ausschließlich  verpflichtet.

Auf  Schiffen  gilt  als  der  zur  Anzeigeerstattung  verpflichtete  Haushaltungsvorstand  der
Schiffer  oder  dessen  Stellvertreter.

§  4.  Die  Anzeige  kann  mündlich  oder  schriftlich  erstattet  werden.  Bei  mündlicher  Anzeige
ist  von  dem  Bezirksamt  (Distriktsamt)  ein  Bordruck  auszufüllen  und  von  dem  Anzeigenden  zu
unterzeichnen.

§  5.  Am  1.  und  16.  jedes  Monats  hat  das  Bezirksamt  (Distriktsamt)  die  in  der  vorausgegangenen
  Monatshälfte  eingegangenen  Anzeigen  dem  Gouvernement  vorzulegen.  Die  Anzeigen  sind
im  Amtsblatt  zahlenmäßig  zu  veröffentlichen.

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  1038.

—  S  —
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        G  661  20

Bei  erstmaligem  Auftreten  einer  gemeingefährlichen  Krankheit  sowie  bei  gehäuftem  (epidemischem)
  Auftreten  einer  der  in  §  1  genannten  Krankheiten  hat  das  Bezirksamt  (Distriktsamt)  dem
Gouvernement  sofort  zu  berichten.

§  6.  Sobald  das  Bezirksamt  (Distriktsamt)  von  dem  Ausbruch  oder  von  dem  Verdacht
des  Auftretens  einer  der  nach  §  1  anzeigepflichtigen  Krankheiten  Kenntnis  erhält,  muß  es  den  zuständigen
  Regierungsarzt  oder  den  mit  den  regierungsärztlichen  Geschäften  betrauten  Arzt  unverzüglich
auf  kürzestem  Wege  benachrichtigen.  .

Dieser  hat,  soweit  es  erforderlich  erscheint,  unverzüglich  an  Ort  und  Stelle  Ermittelungen
über  die  Art,  den  Stand  und  die  Ursache  der  Krankheit  vorzunehmen  und  über  das  Ergebnis  der
Ermittelungen  unter  Bezeichnung  der  erforderlichen  Schutzmaßregeln  dem  Bezirksamt  (Distriktsamt)
Mitteilung  zu  machen.  Es  ist  ihm,  soweit  er  es  zur  Feststellung  der  Krankheit  für  erforderlich  und
ohne  Schädigung  des  Kranken  für  zulässig  hält,  der  Zutritt  zu  dem  Kranken  oder  zur  Leiche  und
die  Vornahme  der  zur  Ermittelung  über  die  Krankheit  erforderlichen  Untersuchung  zu  gestatten.

Der  behandelnde  Arzt  ist  vorher  in  Kenntnis  zu  setzen  und  ist  berechtigt,  der  Untersuchung
beizuwohnen.

§  7.  Ist  nach  dem  Gutachten  des  Regierungsarztes  oder  des  mit  den  regierungsärztlichen
Geschäften  betrauten  Arztes  der  Ausbruch  der  Krankheit  festgestellt  oder  der  Verdacht  des  Ausbruchs
begründet,  so  hat  das  Bezirksamt  (Distriktsamt)  unverzüglich  die  erforderlichen  Schutzmaßregeln
zu  treffen.

Bei  Wahl  der  Maßregeln  ist  darauf  zu  achten,  daß  nicht  durch  Anwendung  einer  nach.
Lage  des  Falles  zu  weitgehenden  Maßregel  unnötig  in  die  persönlichen  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse
  der  Bevölkerung  eingegriffen  wird.

Dem  Gouvernement  bleibt  vorbehalten,  durch  Bekanntmachung  für  einzelne  Krankheiten
besondere  Anleitungen  zu  geben.

§5  8.  Zur  Leitung  und  Überwachung  der  Schutzmaßregeln  ist  das  Bezirksamt  (Distriktsamt)
zuständig.  Das  Bezirksamt  (Distriktsamt)  kann  dieselbe  durch  den  Regierungsarzt  oder  den  mit  den
regierungsärztlichen  Geschäften  betrauten  Arzt  nachprüfen  lassen.

Bei  Gefahr  im  Verzuge  kann  der  Regierungsarzt  oder  der  mit  den  regierungsärztlichen
Geschäften  betraute  Arzt  schon  vor  dem  Einschreiten  des  Bezirksamts  (Distriktsamts)  die  zur  Verhütung
  der  Verbreitung  der  Krankheit  zunächst  erforderlichen  Maßregeln  anordnen.

Von  diesen  Anordnungen  hat  er  sofort  dem  Bezirksamt  (Distriktsamt)  schriftliche  Mitteilung
zu  machen;  sie  bleiben  so  lange  in  Kraft,  bis  von  dem  Bezirksamt  (Distriktsamt)  anderweite  Verfügung
  getroffen  wird.

§  9.  Die  Aufhebung  der  Schutzmaßregeln  darf  erst  nach  Anhörung  des  Regierungsarztes
oder  des  mit  den  regierungsärztlichen  Geschäften  betrauten  Arztes  erfolgen.

5  10.  Die  Kosten  der  Ermittelungen  zur  Feststellung  der  Krankheit  sowie  der  Anordnung,
Leitung  und  Überwachung  der  Schutzmaßregeln  fallen  der  Staatskasse  zur  Last.  Die  durch  die
Schutzmaßregeln  entstehenden  Kosten  sind  von  dem  Betroffenen  zu  tragen.

§  11.  Die  Maßregeln  zur  Ermittelung  und  Bekämpfung  von  gemeingefährlichen  und  übertragbaren
  Krankheiten,  die  bei  den  dem  aktiven  Heere  angehörigen  Militärpersonen  oder  bei  den  in
militärischen  Dienstgebäuden  untergebrachten  Personen  auftreten,  bleiben  den  Militärbehörden  überlassen.
  Bis  zum  Eingreifen  der  Militärbehörden  kommen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  zur
Anwendung.  Ist  der  Ausbruch  der  Krankheit  festgestellt,  so  ist  hiervon  dem  zuständigen  Bezirksamt
(Distriktsamt)  Nachricht  zu  geben.

§  12.  Wer  den  Vorschriften  der  §5  1  bis  3  dieser  Verordnung  oder  den  auf  Grund  der
§5  6,  7  und  8  derselben  getroffenen  Anordnungen  zuwiderhandelt,  wird,  sofern  nicht  nach  den  bestehenden
  gesetzlichen  Bestimmungen  (St.  G.  B.  §  327)  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  mit  Geldstrafe
bis  zu  600  .K  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  sechs  Wochen  bestraft.

Gegen  Eingeborene  finden  die  nach  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  8.  November
1896  (K.  G.  G.  II  S.  294)  zulässigen  Strafmittel  Anwendung.

5*  13.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Januar  1914  in  Kraft.

Windhuk,  den  27.  Mai  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.
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        W  662  20

Dienstanweisung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  für  die
Vermessungsverwaltung.
Vom  12.  Juni  1912.
(Amtsblatt  1912,  Nr.  14,  S.  241  fl.)
A.  vorstand  der  Vermessungsverwaltung.

§  1.  Der  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  (Vermessungsdirektor)  ist  Vorgesetzter  sämtlicher
  Vermessungsbeamten  in  technischen  Angelegenheiten  und  erteilt  den  Vermessungsämtern  und
Landmessern  die  technischen  Vorschriften.

§  2.  Der  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  revidiert  persönlich  die  Vermessungsämter
und  prüft  durch  örtliche  Nachmessungen  die  Arbeiten  der  Gouvernements-,  wie  der  Gesellschafts=  und
Privatlandmesser.

Anläßlich  der  Revision  der  Vermessungsämter  hat  er  sich  besonders  mit  der  Prüfung  der
dort  angefertigten  Berechnungen  und  Karten  (Urkarten  sowie  Ergänzungskarten  mit  nachgetragenen
Fortschreibungen)  zu  beschäftigen.

ber  die  vorgenommenen  Revisionen  sind  dem  Gouvernement  Berichte  zu  erstatten,  welche
später  zu  den  Mten  der  Vermessungsverwaltung  genommen  werden.

§  3.  Ferner  gibt  der  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  den  Arbeitsplan  den  Trigonometern
  an  und  kontrolliert  die  Ausführung  desselben;  auch  hat  er  zu  prüfen,  ob  von  diesen  die  vom
Kolonialamt  erlassenen  Bestimmungen  eingehalten  werden.

Er  hat  ferner  von  allen  Vermessungsbeamten  und  Privat=  wie  Gesellschaftslandmessern  auch
die  Anwendung  der  für  die  einheitliche  Koordinatenberechnung  und  Behandlung  aufgestellten  Regeln
(ugl.  Dienstanweisung,  betreffend  die  trigonometrischen  Vermessungen  und  Berechnungen  vom
20.  August  1904,  Kol.  Bl.  Nr.  18  vom  1.  September  1904,  und  „Wahl  der  Koordinatensysteme  für
Spezialvermessungen  in  Kolonisationsgebieten“,  Zeitschrift  für  Vermessungswesen  1909,  Heft  18  und  19),
sowie  die  Beachtung  der  sonst  noch  zu  dieser  Dienstanweisung  mit  Genehmigung  oder  auf  Veranlassung
  des  Gouvernements,  bzw.  des  Reichs-Kolonialamtes  herauskommenden  Nachtragsbestimmungen
zu  verlangen.

Insbesondere  hat  er  auch,  sowohl  für  das  geodätische  Bureau  des  Reichs-Kolonialamtes
geeignete  Unterlagen  zu  umfangreichen  Berechnungen  und  genaueren  Kartenanfertigungen,  als  auch
alle  für  die  Verarbeitung  im  kartographischen  Institut  von  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen)  geeigneten
Unterlagen  zu  Karten,  bei  denen  eine  geringere  Genauigkeit  beansprucht  wird,  durch  das  Kaiserliche
Gouvernement  dem  Reichs-Kolonialamt  mit  den  nötigen  Angaben  über  Entstehung  und  Verwendungszweck
  des  Materials  einzureichen.  (Vgl.  §  5.)

4.  Der  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  ist  außerdem  Referent  des  Gouvernements
für  Vermessungsangelegenheiten.  Als  solcher  hat  er  sich  auch  an  der  Bearbeitung  der  Farm=  und
Grundstückssachen  (Verkäufe,  Verpachtungen  usw.)  zu  beteiligen.  Von  der  Genehmigung  der  einzelnen
Kaufverträge  hat  er  den  zuständigen  Vermessungsämtern  an  jedem  Monatsschlusse  Mitteilung  zu  machen.

5.  Im  Bureau  der  Vermessungsverwaltung  wird  die  Kartographie  des  ganzen  Landes
behandelt.  Es  werden  Wegeverzeichnisse,  Entfernungstabellen  und  Übersichtskarten  angefertigt,  für
die  die  Aufnahmen  aus  allen  Zweigen  der  Verwaltung  einzureichen  sind.  Auch  findet  hier  die
Bearbeitung  der  Besitzstandkarte,  sowie  sämtlicher  größeren  Kartenwerke  statt.  (Vgl.  §  3,  Abs.  3.)

§5  6.  Die  im  Archiv  der  Vermessungsverwaltung  niedergelegten  Kartenkopien  sind  auf  dem
laufenden  zu  erhalten,  und  zwar  nach  den  von  den  Vermessungsämtern  eingereichten  Pauszeichnungen,
durch  welche  die  Nachtragungen  auf  den  Ergänzungskarten  der  Vermessungsämter  bei  jeder  Formveränderung
  der  Vermessungsverwaltung  bekannt  gegeben  werden  müssen.  Auch  find  die  Grundbesitzrollen
  und  Flurbücher  immer  Hand  in  Hand  mit  den  Karten  auf  den  neuesten  Bestand  zu
bringen  nach  den  Mitteilungen,  die  die  Vermessungsämter  der  Vermessungsverwaltung  zu  machen  haben.

Die  Einreichung  dieser  Fortschreibungsunterlagen  an  die  Vermessungsverwaltung  hat  monatlich
  zu  erfolgen.

§  7.  Die  Verzeichnisse  über  den  Jahresbedarf  an  Inventarien  für  den  Feld=  und  Bureaugebrauch
  und  ebenso  die  Schreibmaterialbestellung  werden  zum  1.  Februar  jedes  Jahres  von  den
Vermessungsämtern  der  Vermessungsverwaltung  eingereicht  und  in  der  Weise  bearbeitet,  daß  die
Bestellungen  nach  Maßgabe  der  verfügbaren  Mittel  von  hier  aus  gemacht,  aber  die  einzelnen
Gegenstände  derselben  direkt  den  betreffenden  Vermessungsämtern  zugeleitet  werden.  Die  Verwaltung
und  Aufbewahrung  der  Inventarien  zu  Bureau=  und  Feldgebrauch  findet  bei  den  Vermessungsämtern
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nach  den  Sonderbestimmungen  über  die  Verwaltung  der  Inventarien  und  Materialien  statt.  Eine
Zusammenstellung  der  Inventarienverzeichnisse  bei  den  Vermessungsämtern  hat  die  Vermessungsverwaltung
  aufzustellen  und  auf  dem  laufenden  zu  halten.

§  8.  Die  vierteljährlich  einzureichenden  Reisekostenberechnungen  der  landmesser  werden
durch  die  Vermessungsämter  auf  ihre  Richtigkeit  bescheinigt  und  durch  den  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung
  geprüft,  festgestellt  und  zur  Zahlung  angewiesen.

§5  9.  Dem  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  wird  die  Befugnis  übertragen,  die  für
seinen  Verwaltungszweig  durch  den  Etat  und  den  Verwendungsplan  bereitgestellten  Mittel  zur
Instandhaltung  und  Ergänzung  der  technischen  Ausrüstungen,  Bureaubedarf  und  für  farbige  Hilfskräfte
  nach  Maßgabe  des  Verwendungsplanes  in  der  Weise  unter  eigener  Verantwortung  zu  bewirtschaften,
  daß  Beschaffungen  usw.  in  jedem  Falle  selbständig  in  die  Wege  geleitet  werden  können.
Der  Finanzverwaltung  bleibt  (außer  den  mit  der  Zahlung  und  Verrechnung  verbundenen  Geschäften)
die  Kontrolle  über  die  Einhaltung  der  durch  den  Etat  bzw.  durch  den  Verwendungsplan  gezogenen
Grenzen  vorbehalten.

Ihren  Etatsvoranschlag  hat  die  Vermessungsverwaltung  terminmäßig  dem  Gouvernement
vorzulegen.  Die  Bearbeitung  desselben  erfolgt  auf  Grund  der  von  den  Vermessungsämtern  einzureichenden
  Unterlagen.

§5  10.  Das  Archiv  enthält  die  auf  den  Vermessungsämtern  von  den  Urkarten  der  Ansiedlungen
  und  Farmen  abgezeichneten  Kartenkopien,  und  zwar  die  der  Ansiedlungen  und  Kleinsiedlungen
  auf  Whatman,  die  der  Farmen  auf  Pausleinwand.  An  Katasterbüchern  besitzt  das  Archiv
Flurbücher  und  Grundbesitzrollen,  d.  h.  die  sogenannten  Vermessungsregister  in  Abschrift,  während
die  Urschrift  sich  auf  den  Vermessungsämtern  befindet  (vgl.  8  29).  An  anderen  Büchern  wird  bei
der  Vermessungsverwaltung  ein  Archivbuch  für  jeden  Bezirk  geführt,  das

a)  die  allgemeinen  Vermessungswerke  des  Bezirks,
b)  die  Vermessungswerke  der  Ansiedlungen  und  Farmen  enthält.
Außerdem  sind  an  sonstigen  Verzeichnissen  dort  noch  vorhanden:
a)  ein  Verzeichnis  der  verkauften  Farmen,
b)  ein  Verzeichnis  der  vermessenen  Farmen,
J)  ein  Verzeichnis  der  Verwaltungsbezirke,  Flurbuchbezirke  und  Flureinteilung  nebst
Einteilung  karte.

B.  Dermessungsämter.

§  11.  Die  vorgesetzte  Dienstbehörde  des  Vermessungsamtes  ist  der  Vorstand  der  Kaiserlichen

Vermessungsverwaltung  (Vermessungsdirektor).
1.  Der  Vermessungsamtsvorstand.

5  12.  Dem  Vorstand  des  Vermessungsamtes  sind  die  Landmesser  und  Meßgehilfen  seines
Bezirks  sowie  die  Bureaubeamten  des  Vermessungsamtes  unterstellt.  Er  hat  die  häuslichen  wie
örtlichen  Arbeiten  zu  leiten  und  zu  beaufsichtigen  und  ist  für  deren  Ausführung  entsprechend  der
Anweisung  vom  6.  Juni  1912  verantwortlich.

§5  13.  Die  gegen  Tagelohn  zu  beschäftigenden  Meßgehilfen  werden  vorbehaltlich  der
Genehmigung  des  Gouvernements  vom  Vermessungsamtsvorstand  für  die  Landmesser  angenommen.
Die  Reisekosten=  und  Tagegelderliquidationen  der  ihm  untergeordneten  Beamten  hat  der  Vermessungsamtsvorstand
  durchzusehen  und  mit  ihnen  nach  §  8  zu  verfahren.

5  14.  Die  technische  Durchprüfung  sämtlicher  auf  dem  Vermessungsamt  angefertigten
Arbeiten  hat  durch  den  Vermessungsamtsvorstand  selbst  zu  erfolgen.

§5WZ  15.  Halbjährlich  am  1.  April  und  1.  Oktober  muß  der  Vorstand  des  Vermessungsamtes
dem  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  einen  Arbeitsplan  einreichen,  aus  dem  zu  ersehen  ist,  in
welcher  Weise  er  die  Vermessungsarbeiten  seines  Bezirks  zu  fördern  gedenkt.

§  16.  Die  ständigen  örtlichen  Revisionen  der  Landmesser  finden  durch  den  Vorstand  der
Vermessungsverwaltung  statt.  Sobald  der  Vermessungsamtsvorstand  Bedenken  gegen  die  Arbeiten
eines  Landmessers  hat,  hat  er  denselben  örtlich  zu  revidieren  und  über  das  Ergebnis  einer  derartigen
Revision  der  Vermessungsverwaltung  zu  berichten.

17.  Der  Vermessungsamtsvorstand  hat,  unbeschadet  seiner  Bureauarbeiten,  Feldarbeiten

an  seinem  Amtssitz  und  in  der  Nähe  desselben  auszuführen.
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§  18.  Zu  den  ohne  besondere  Entschädigung  zu  leistenden  Amtspflichten  des  Vermessungsamtsvorstandes
  gehört  auch,  in  sämtlichen  Fragen  der  Landesvermessung  und  Kulturtechnik  den
Lokalbehörden  als  Sachverständiger  Rat  und  Auskunft  zu  erteilen.

2.  Die  Landmesser.

§  19.  Das  Verhältnis  der  Landmesser  zu  den  Vermessungsämtern  ist  durch  §  12  geregelt.
Sie  reichen  analog  der  gültigen  Vermessungsanweisung  ihre  Vermessungsunterlagen  den  Vermessungsämtern
  zur  Prüfung  und  weiteren  Bearbeitung  ein.

§5  20.  Ihre  Arbeitsnachweisung  reichen  die  Landmesser  vierteljährlich  den  Vermessungsämtern
ein.  Eine  Abschrift  derselben  reichen  die  Vermessungsämter  an  die  Vermessungsverwaltung  weiter.

§5  21.  Die  technischen  Inventarien  zu  Bureau=  und  Feldgebrauch  erhalten  die  Landmesser
von  den  Vermessungsämtern,  die  übrigen  Inventarien,  insbesondere  Wagen,  Treckzeug,  Spaten,

Wasserfässer  usw.  durch  Vermittlung  der  Bezirks=  und  Distriktsämter,  denen  ihrerseits  die  hierzu

notwendigen  Mittel  durch  den  Verwendungsplan  überwiesen  werden.  In  derselben  Weise  überweisen

diese  Stellen  den  zuständigen  Bedarf  an  Eingeborenen,  Proviant,  Futtermitteln  usw.  über  die
ihnen  von  den  Bezirks=  bzw.  Distriktsämtern  überwiesenen  Mengen  haben  die  Landmesser  diesen

Stellen  nach  den  bestehenden  Bestimmungen  Rechnung  zu  legen.

§  22.  Die  Auszahlung  der  Löhne  usw.  an  Meßgehilfen  und  Eingeborene  der  Landmesser
und  Vermessungsämter  erfolgt  auf  Anfordern  durch  die  zuständige  Kasse.

3.  Die  Gesellschafts=  und  Privatlandmesser.
23.  Für  Arbeiten,  die  ins  Kataster  übernommen  werden,  oder  öffentlichen,  amtlichen

Zwecken  dienen  sollen,  werden  nur  solche  Landmesser  zugelassen,  welche  ein  deutsches  Landmesserpatent

  besitzen  oder  denen,  wenn  sie  nicht  im  Besitze  eines  solchen  sind,  die  Erlaubnis  zur  Ausführung

von  Vermessungsarbeiten  vom  Gouverneur  erteilt  worden  ist.  Sie  haben  ihre  Vermessungsschriften
den  einzelnen  Vermessungsämtern,  in  deren  Bezirk  sie  ihre  Arbeit  ausgeführt  haben,  zur  Prüfung
und  Anerkennung  einzureichen.  Eine  örtliche  Revifion  ihrer  Arbeiten  findet  durch  den  Vorstand  der

Vermessungsverwaltung  oder  in  seinem  Auftrage  durch  den  Vorstand  des  Vermessungsamtes  statt.

Wenn  Gefahr  im  Verzuge  ist,  hat  der  Vermessungsamtsvorstand  auch  ohne  Auftrag  zu  revidieren

und  über  das  Ergebnis  dem  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  zu  berichten.  Die  Gesellschaftsund

  Privatlandmesser  haben  nach  den  Bestimmungen  der  Anweisung  vom  6.  Juni  1912  zu  arbeiten,
desgleichen  nach  den  später  noch  herauskommenden  Nachtragsbestimmungen.
4.  Bureau  des  Vermessungsamtes.

5  24.  Im  Bureau  des  Vermessungsamtes  werden  die  Urkarten  angefertigt,  die  Ergänzungskarten
  vervollständigt  und  die  Berechnungen  ausgeführt.  Außerdem  werden  hier  die  Flurkarten=  wie
Katasterauszüge  für  Grundbuchamt,  andere  Behörden  und  Private  erteilt.  Hierbei  wird  bemerkt:

1.  daß  Skizzen  von  unvermessenen  Farmen  und  Grundstücken  nur  mit  dem  Vermerk  zu
erteilen  sind,  daß  mangels  genauer  Unterlagen  eine  Gewähr  für  die  Richtigkeit  nicht
übernommen  werden  könne;

2.  daß  auf  den  zu  1  genannten  Skizzen  der  Stempel  und  die  Bescheinigung,  daß  diese

Slizzen  auf  dem  Vermessungsamt  angefertigt  seien,  wegzulassen  ist;

.  daß  in  saämtlichen  Karten,  Skizzen,  Stückvermessungsrissen,  Feldbũchern  und  Ver—-messungsregistern
  der  Name  des  Bewerbers  eines  Grundstücks  in  „Bleistift“  unter
Vorsetzung  des  Wortes  „Antrag“  einzutragen  ist,  und  daß  erst  dann  der  Name  „in
Tinte“  oder  „schwarzer  Tusche“  eingetragen  wird,  wenn  der  Bewerber  Eigentümer
des  Grundstücks  geworden  ist.

§5  25.  Das  Bezirksgericht  erhält  zur  grundbuchlichen  Eintragung  einen  vom  Vermessungsamtsvorstand
  unter  Beidrückung  des  Amtssiegels  beglaubigten  Auszug  aus  der  Grundbesitzrolle  und
Flurkartenauszug  auf  Pausleinen  mit  dem  Vermerk,  daß  diese  Auszüge  zu  Grundbuchzwecken  berechtigen,
  d.  h.  daß  der  Vermessungsamtsvorstand  die  Uberzeugung  gewonnen  hat,  daß  die  der  Flurkarte
  zugrunde  liegende  Absteckung  oder  Vermessung  innerhalb  der  der  angewandten  Methode
anhaftenden  kleinen  zufälligen  Fehler  richtig  und  für  die  spätere  Wiederauffindung  der  Grenzpunkte
ausreichend  ist,  um  die  allgemeinen  Voraussetzungen  für  die  Grundbucheintragung  zu  erfüllen.

§  26.  Von  den  Urkarten  werden  Abzeichnungen  angefertigt,  und  zwar  von  den  Ansiedlungen
  und  Kleinsiedlungen  auf  Whatman,  von  den  Farmen  auf  Pausleinwand,  und  der  Vermessungsverwaltung
  eingereicht.

ux
        <pb n="715" />
        GW  665  20.

§5  27.  Fortschreibungsvermessungen  sind  da,  wo  Neumessungen  abgeschlossen  sind,  in  Ergänzungskarten
  nachzutragen,  deren  Anfertigung  ebenfalls  im  Bureau  des  Vermessungsamtes  zu
erfolgen  hat.

Die  durch  die  Fortschreibungsvermessungen  verursachten  Formveränderungen  sind  der  Vermessungsverwaltung
  mitzuteilen  (siehe  §  6).

§  28.  Das  Fortschreibungsgeschäft  findet  durch  das  Fortschreibungsprotokoll  statt.  Auf
Grund  dieses  werden  am  Ende  eines  Jahres  die  Grundbesitzrollen  und  Flurbücher  berichtigt.  Hierbei
gelten  als  maßgebende  Bestimmungen  die  preußischen  Katasteranweisungen,  die  in  sinngemäßer  Weise
den  hiesigen  einfacheren  Verhältnissen  und  den  Reichskanzlerverfügungen  entsprechend  anzuwenden  sind.

§  29.  Die  technischen  Inventarien  für  den  Bureau=  und  Feldgebrauch  werden  von  den
Vermessungsämtern  vorschriftsgemäß  verwaltet  und  aufbewahrt  und  an  die  Beamten  abgegeben.
Die  Jahresbestellungen  hierfür  sowie  die  Schrei  „,  die  sämtlich  zu  gleichem
Termin  —  zum  1.  Februar  —  einzureichen  sind,  werden  von  der  Vermessungsverwaltung  besorgt.

§  30.  Die  Vermittlung  des  Bedarfs  an  Inventarien,  Proviant  usw.  regelt  sich  gemäß  §  21.

31.  Die  Einziehung  der  von  den  Vermessungsämtern  zu  prüfenden  und  nach  dem  maßgebenden

  Gebührentarif  festzusetzenden  Gebühren  erfolgt  durch  die  zuständige  amtliche  Kasse.  Bis
zum  1.  Mai  jedes  Jahres  hat  das  Vermessungsamt  durch  Vermittlung  der  Vermessungsverwaltung
eine  Nachweisung  über  die  im  Laufe  des  Rechnungsjahres  angefallenen  Gebühren  der  Gouvernementshauptkasse
  zur  Kontrolle  vorzulegen.

§5  32.  Die  Akten  des  Vermessungsamtes  sind  nach  einem  von  der  Vermessungsverwaltung
bestimmten  Schema  anzulegen.  Außer  den  Inventarienverzeichnissen  und  den  Etatskontrollen  und  Verrechnungen
  sind  Journal  und  Listen  der  Vermessungsanträge  zu  führen.  Sämtliche  Rundverfügungen
des  Gouvernements  sind  den  Vermessungsämtern  mitzuteilen.

 

5.  Archiv  des  Vermessungsamtes.

§  33.  Das  Archiv  enthält  die  Urkarten,  Ergänzungskarten  (also  alle  Flurkarten)  von
Ansiedlungen,  Kleinsiedlungen  und  Farmen,  Stückvermessungsrisse,  Feldbücher,  Berechnungen,  Fortschreibungsprotokolle,
  Flurbücher  und  Grundbesitzrollen,  das  heißt,  die  sogenannten  Vermessungsregister
  usw.  in  Urschrift,  während  sich  Abschriften  bei  der  Vermessungsverwaltung  befinden.

Die  Katasterbücher  der  Ansiedlungen  und  größeren  Kleinsiedlungen  sowohl  bei  der  Vermessungsverwaltung
  wie  auf  den  Vermessungsämtern  sind  zu  binden.  An  anderen  Büchern  wird
bei  den  Vermessungsämtern  ein  Archivbuch  für  jeden  Bezirk  geführt,  das

a)  die  allgemeinen  Vermessungswerke  des  Bezirks,
b)  die  Vermessungswerke  der  Ansiedlungen  und  Farmen  enthält.
Außerdem  sind  an  sonstigen  Verzeichnissen  dort  noch  vorhanden:
a)  ein  Verzeichnis  der  verkauften  Farmen,
b)  ein  Verzeichnis  der  vermessenen  Farmen,
c)  ein  Verzeichnis  der  Verwaltungsbezirke,  Flurbuchbezirke  und  Flureinteilung  nebst
Einteilungskarte.  ·

6.  Verkehr  des  Vermessungsamtes  mit  Lokalbehörden  und  Bevölkerung.

§  34.  Die  Lokalbehörden  verkehren  direkt  mit  den  Vermessungsämtern,  soweit  die  Angelegenheit
in  den  Grenzen  der  beiderseitigen  Zuständigkeit  liegt.

§  35.  Die  Bezirks=  und  Distriktsämter  werden  von  den  Vermessungsämtern  davon  in
Kenntnis  gesetzt,  welche  Vermessungs=  und  Auszugsgebühren  zu  erheben  sind  —  §  31  —.  Soweit
Lohnzahlungen  und  Proviantausgaben  für  Zwecke  der  Landesvermessung  von  Verwaltungsbehörden
zu  bewirken  sind,  haben  die  Vermessungsämter  bzw.  die  einzelnen  Landmesser  die  vorschriftsmäßigen
Unterlagen  beizubringen.

8  36.  Die  von  den  Bezirksgerichten  eingehenden,  das  Grundbuch  betreffenden  Benachrichtigungen
  (Eigent  )  haben  die  Vermessungsämter  nach  Ergänzung  ihrer  Unterlagen
  zu  ihren  Akten  zu  nehmen.  Die  Vermessungsämter  haben  monatlich  eine  Abschrift  dieser
Grundbuchbenachrichtigung  dem  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  zuzustellen.  Die  Vermessungsämter
  ihrerseits  erhalten  durch  den  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  von  der  Genehmigung  der
einzelnen  Kaufverträge  Mitteilung  (siehe  §  4).

§  37  Anträge  auf  Vermessung,  Erteilung  von  Skizzen,  Karten  und  Katasterauszügen  zu

2
        <pb n="716" />
        W  666  2S

Grundbuchzwecken  find  bei  den  betreffenden  Vermessungsämtern  zu  stellen.  Die  Festsetzung  und  Einziehung
  der  Gebühren  für  Vermessungen  usw.  regelt  sich  nach  den  §§  31  und  35.

§5  38.  Das  Gouvernement  behält  sich  vor,  die  Gebührenregister,  sowie  die  Proviant-,
Materialien=  und  Inventarienbestände  der  Vermessungsämter  und  Landmesser  an  Ort  und  Stelle
zu  prüfen.

§  39.  Obige  Dienstanweisung  tritt  mit  dem  1.  Juli  1912  in  Kraft.

Windhuk,  den  12.  Juni  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

1
Anweisung  zur  Kusführung  von  Vermessungsarbeiten  durch  Gouvernements-,  Drivatund
  Gesellschaftslandmesser  in  Deutsch-Südwestafrika.
«  Vom  6.  Juni  1912.

Behufs  Einführung  einer  einheitlichen  Bearbeitung  der  durch  Gouvernements-,  Privat=  und
Gesellschaftslandmesser  zu  erledigenden  Vermessungen  wird  für  den  Umfang  des  südwestafrikanischen
Schutzgebiets  folgendes  bestimmt:

l.

Die  Bearbeitung  von  Ansiedlungen  erfolgt  im  allgemeinen  nach  den  Vorschriften  der

preußischen  Katasterverwaltung.

Bezüglich  der  Bearbeitung  von  Farmen  wird  folgendes  bestimmt:
A  Seldarbeiten.

1.  Die  Vermessung  erfolgt,  soweit  es  irgend  möglich  ist,  tunlichst  durch  Triangulation
mit  Anschluß  an  vorhandene  Landestriangulation  oder  durch  Kleintriangulation  mit  Basismessung.
Die  Triangulationsarbeiten  sind  in  einfachster  Weise  nach  den  Vorschriften  der  preußischen  Katasteranweisung
  IX  zu  gestalten,  soweit  nicht  besondere  Regeln  über  die  konformen,  ebenen,  rechtwinkligen
Koordinaten  in  den  Schutzgebieten  entgegenstehen.  Sind  Anschlüsse  an  die  Landestriangulation  nicht
vorhanden,  so  ist  anzustreben,  daß  die  trigonometrische  Vermessung  der  Farmen  eines  Bezirks  tunlichst
im  Zusammenhange  erfolgt.  Ein  sprungweises  Vorgehen  bei  den  Vermessungen  ist  möglichst  zu
vermeiden.

Erfordert  die  Ausführung  der  Triangulation  einen  unverhältnismäßig  großen  Zeitaufwand,
so  daß  sich  die  Kosten  der  Vermessung  zu  sehr  verteuern,  z.  B.  in  flachem,  unübersichtlichem  Gelände,
so  genügt  die  Absteckung  der  Grenzen  mittels  Längenmaß  und  Bussole.

Bei  Anwendung  letzterer  Meßmethode  muß  ohne  Mehraufwand  an  Zeit  und  Kosten  eine
solche  Kontrolle  und  ein  solches  Aufnotieren  der  Abmessungen  nebst  Kontrollen  stattfinden,  daß  die
Absteckungsfeldbücher  oder  sonstige  Vermessungsschriften  zur  späteren  Wiederauffindung  der  Grenzpunkte
  ausreichen.

2.  Die  Vermarkung  erfolgt  bei  Farmen,  die  trigonometrisch  aufgemessen  sind,  grundsätzlich
nur  bei  den  Eckpunkten,  und  zwar  unterirdisch  meist  durch  Flaschen  und  oberirdisch  durch  2  m  hohe
Steinhügel.  Sehr  wünschenswert  erscheint  die  Sicherung  dieser  Vermarkung  durch  Richtungspunkte
(Einrichtung  in  die  Grenzzüge)  oder  durch  Sicherungspunkte,  die  etwa  100  m  vom  Grenzpunkt
irgendwo  hingestellt  werden  und  deren  gegenseitige  Lage  durch  Messung  und  Bussolenablesung  festgelegt
  wird.

Die  Grenzzüge,  die  mit  Längenmaß  und  Bussole  ausgemessen  werden,  sind  bei  etwa  jedem
Kilometer  durch  Steinpyramiden  und  je  nach  Vorhandensein  von  einfachem  dauerhaften  Vermarkungsmaterial
  dazwischen  noch  so  häufig  als  möglich  auf  irgendeine  Weise  zu  markieren,  und  zwar  beim
Passieren  von  Terrainerhebungen  auf  diesen  selbst  oder,  wenn  letztere  nicht  vorhanden,  in  unregelmäßigen
  Abständen.  Eine  Vermarkungssicherung  der  Eckpunkte  findet  hier  in  derselben  Weise  wie
wie  bei  den  trigonometrisch  aufgemessenen  Farmen  statt.

In  jedem  Falle  ist  die  Vermarkung  und  somit  die  Begrenzung  durch  genaue  Grenzverhandlung
  zu  beschreiben.

3.  Die  Basis  ist  viermal  in  möglichst  günstigem  Gelände  mittels  eines  Stahlmeßbandes
zu  messen.  Das  Meßband  ist  vor  der  Messung  mit  den  Normalmetern  zu  vergleichen,  größere
        <pb n="717" />
        W  667  e
Differenzen  sind  in  Rechnung  zu  ziehen.  Der  aus  der  viermaligen  Messung  ermittelte  mittlere  Fehler
darf  den  Betrag  0,0025  /80,001  *  nicht  übersteigen.  Der  mittlere  Fehler  ist  nach  folgendem  Beispiele
  in  jedem  Falle  zu  ermitteln:

 

V  in  Zentimeter  72

 

 

 

 

1.  Messung  489,360  f  ...  +  72  51,8

2.  Messung  489,5253232  ...  —  8,8  77,4

3.  Messung  489,48  m  .  —4,8  23,0

4.  Messung  489,37  m  +  6,2  38,4
—  13,6  190,6
+  13,4

Mittel  489,432  m

TM  12
gestattet  ist.  0,  0025  y.48  289  =  0,0025  28—  T  0,067  m.

4.  Bei  der  Basisvergrößerung  ist  zu  berücksichtigen,  daß  Fehler  in  den  den  zu  übertragenden
  Seiten  gegenüberliegenden  Winkeln  um  so  größeren  Einfluß  auf  die  Genauigkeit  der
berechneten  Seite  haben,  je  spitzer  die  Winkel  sind.  Infolgedessen  sind  die  Winkel  nicht  unter
30  Grad  zu  wählen.  Bei  einem  guten  Theodoliten  von  10  bis  20  Sekunden  Nonienangabe  genügt
es,  wenn  die  erwähnten  Winkel  bei  einer  Größe  von  30  bis  40  Grad  in  4,  von  40  bis  50  Grad
in  3  und  über  50  Grad  in  2  Doppelsätzen  sorgfältig  (gut  zentrieren)  beobachtet  werden.

5.  Die  trigonometrischen  Punkte  und  Beobachtungsseiten  sind  so  zu  wählen,  daß
die  zu  vermessende  Farm  in  maöglichst  gleichseitige  Dreiecke  zerlegt  wird,  sich  überschneidende
Seiten  vermieden  werden  und  jeder  Winkel  meßbar  ist.  Ist  die  zu  vermessende  Farm  an  eine  bestehende
Triangulation  anzuschließen,  so  hat  die  Winkelbeobachtung  derart  zu  erfolgen,  daß  eine  eventuelle
Ausgleichungsrechnung  —  vergl.  hierzu  Koordinatenberechnung  C1  —  möglich  ist.

6.  Die  Beobachtung  der  Dreieckswinkel  hat  in  zwei  Doppelsätzen  zu  erfolgen,  falls
nicht  nach  Nr.  4  die  Messung  in  3  bzw.  4  Sätzen  zu  erfolgen  hat.  Der  Widerspruch  im  Dreieck
gegen  180  Grad  darf  nicht  größer  als  30“  sein.

7.  Azimutbestimmung.  Auf  mindestens  einem  Dreieckspunkte  einer  für  sich  vermessenen
Farm  ist  noch  das  Azimut  einer  Dreiecksseite  gegen  den  magnetischen  Norden  oder  (unter  Berücksichtigung
  der  Abweichung  der  Magnetnadel)  gegen  den  genäherten  geographischen  Meridian  zu
bestimmen.

8.  Die  Höhenmessungen,  welche  möglichst  zahlreich  auf  verschiedenen  Punkten  einer
Farm  auszuführen  sind,  erfolgen  mit  Aneroidbarometern,  welche,  so  oft  sich  eine  Gelegenheit  bietet,
zu  kontrollieren  sind.

9.  Werden  die  Grenzen  durch  natürliche  Objekte,  wie  Wege,  Wasserläufe,  Gebirgskämme
  usw.  dargestellt,  so  müssen  die  Grenzen  zwischen  den  trigonometrisch  bestimmten  Eckpunkten
ausgenommen  werden  entweder  durch  Polygon=  oder  Bussolenzug.  Gebirgskämme  sollen  eigentlich
in  ihrer  vielgestaltigen  Form  nicht  Grenzen  sein,  sondern  in  solchen  Fällen  nur  die  gerade  Linie.

10.  Für  die  topographische  Aufnahme  der  Farmen  genügt  im  allgemeinen  ein  skizzenhaftes
  Eintragen  der  Wege,  Flußläufe  und  Geländeformationen  usw.  Die  diesbezüglichen  Aufnahmen
werden  erleichtert  und  genügend  genau  durch  Anschluß  an  die  Dreieckspunkte,  die  zur  Festlegung  der
Farmgrenzpunkte  über  die  ganze  Farm  zerstreut  sind.  Auf  die  Aufnahme  der  Hauptwege  und  der
Riviere,  in  denen  Brunnen  oder  Dämme  angelegt  werden  können,  ist  mehr  Sorgfalt  anzuwenden,
diese  können  durch  graphisches  Einschneiden  festgelegt  und  im  Anschluß  daran  mit  Bussole  und
Schrittmaß  aufgenommen  werden.  Stellen,  an  denen  Dämme  gebaut  werden  können,  oder  ein
Brunnenbau  guten  Erfolg  verspricht,  sind  auf  den  den  Vermessungsunterlagen  beizufügenden  Skizzen
memtih  zu  machen.  In  diese  Skizzen  sind  auch  die  nach  Nr.  8  zu  messenden  Höhen  schwarz  einzuschreiben.


B.  Vermessungsunterlagen,  welche  den  Kalserlichen  Dermessungsämtern  einzureichen  sind.

4  Die  gemachten  Aufnahmen  sind  für  jede  Farm  gesondert  in  einem  Heft  als  deren  Ver-E“
  (Vermessungsschriften  und  Grenzbeschreibungen)  zu  vereinigen.  Diese  Akten  müssen
enthalten:  2•
        <pb n="718" />
        W  668  2

1.  Ein  Inhaltsverzeichnis,

2.  Das  Winkelbuch,

3.  Eine  Skizze  des  trigonometrischen  Netzes  und  der  anderen  topographischen  Aufnahmen,
letztere  sind  erforderlichenfalls  besonders  zu  zeichnen.  Diese  Skizzen  sind  so  genau  zu  bearbeiten,  wie
die  graphische  Auftragung  der  Winkel  es  nur  immer  ermöglicht.  Der  Maßstab  dieser  Skizzen  richtet
sich  nach  den  unter  D  3  getroffenen  Festsetzungen.

4.  Eine  Grenzverhandlung  (Grenzanerkenntnis  der  Besitzer  und  Anlieger).  Diese
Grenzverhandlung  ist  auch  beizufügen,  wenn  die  Besitzer  oder  Anlieger  Eingeborene  sind.  Die
Numerierung  der  trigonometrischen,  polygonometrischen  und  Kleinpunkte  erfolgt  nach  den  Vorschriften
der  preußischen  Anweisung  IX  85  10,  31  und  49.  Die  Numerierung  der  trigonometrischen  Punkte
geschieht  in  dieser  Weise  nur  als  vorläufige.  Die  endgültige  erfolgt  später  nach  noch  zu  gebenden
Nachtragsbestimmungen  unter  Berücksichtigung  der  Dienstanweisung  vom  20.  August  1904.  (Deutsches
Kol.  Bl.  vom  1.  September  1904.)

Bei  besonders  markanten  trigonometrischen  Punkten  kann  außer  der  Nummer  noch  die  althergebrachte
  Bezeichnung  des  Berges  usw.  beigeschrieben  werden.  Bei  Schaffung  neuer  Namen  ist
tunlichst  den  örtlichen  Verhältnissen  Rechnung  zu  tragen.

Im  übrigen  gelten  die  in  Nr.  17  des  Deutschen  Kolonialblattes  vom  1.  September  1903
veröffentlichten,  mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers  erlassenen  „Grundsätze  für  die  Namenübersetzung,
Schreib=  und  Sprechweise  der  geographischen  Namen  in  den  deutschen  Schutzgebieten“.

Bei  Bearbeitung  der  einzureichenden  Zeichnungen  und  Schriftstücke  ist  besonders  Wert  auf
das  richtige  und  deutliche  Schreiben  der  Namen  von  Plätzen,  Flußbetten  usw.  zu  legen.  Auch  ist,
wenn  irgend  möglich,  auf  eine  gute  Verdeutschung  Bedacht  zu  nehmen.

Im  Falle,  daß  mehrere  Farmen  im  Zusammenhange  trigonometrisch  vermessen  werden,  sind
das  Winkelbuch  und  die  nach  laufender  Nr.  3  anzufertigenden  Skizzen,  welche  dann  im  Zusammenhange
  zu  bearbeiten  sind,  in  die  Vermessungsakten  einer  Farm  zu  übernehmen.  In  den  Akten  der
anderen  Farmen  ist  sodann  ein  entsprechender  Vermerk  einzutragen.

Aus  den  Vermessungsunterlagen  muß  unzweifelhaft  hervorgehen,  von  wem  und  wann  die
Sache  bearbeitet  ist.

C  herechnungen.
1.  Koordinatenberechnung.

Die  Berechnung  der  Dreieckspunkte  hat  in  folgender  Weise  zu  geschehen.

Die  Winkel  in  den  einzelnen  Dreiecken  und  auf  den  Punkten,  auf  denen  sich  die  Winkel
zu  360  Grad  ergänzen  müssen,  werden  auf  die  Sollsumme  ausgeglichen.  Mit  diesen  verbesserten
Winkeln  werden  die  Dreiecksseiten  berechnet.  Alsdann  wird  der  Umring  der  Farm  nach  trig.  Form.  19
und  Kontrollformular  20  als  Polygonzug  berechnet,  wobei  zu  beachten  ist,  daß  bei  richtiger  Winkelausgleichung
  k6=  0  werden  muß.  Die  linearen  Schlußfehler  ks  des  Polygons  dürfen  von  0  nur
um  sehr  kleine  Beträge  abweichen,  die  auf  Abrundungsungenauigkeiten  zurückzuführen  sind.
Größere  Beträge  Fs  sind  nicht  auf  zufällige  Messungsfehler,  sondern  auf  fehlerhafte  Berechnung
  solcher  Polygone  zurückführen,  müssen  daher  durch  richtigere  Berechnung  beseitigt  werden,
können  aber  nicht  nach  Art  der  zufälligen  Messungsfehler  behandelt  werden.  Die  Fehler  ky  und
flX  werden  proportional  den  Streckenlängen  auf  die  Koordinatenunterschiede  verteilt.  Bei  Farmen,
welche  an  gegebene  Punkte  angeschlossen  sind,  erfolgt  zunächst  die  Berechnung  der  durch  Vorwärtsabschnitt
  bzw.  Rückwärtseinschnitt  bestimmten  Punkte  nebst  Azimutberechnung  eines  Kontrollstrahles,
wobei  für  die  Bestimmung  der  erlaubten  Differenz  zwischen  Messung  und  Berechnung  die  in  der
Dienstanweisung  vom  20.  August  1904  (abgedruckt  im  Deutschen  Kol.  Bl.  vom  1.  September  1904)
in  der  Erläuterung  zu  Spalte  3  letzter  Absatz  zusammengestellten  Betrachtungen  maßgebend  sind.
Sobald  der  Betrag  hiernach  zu  groß  erscheint,  ist  die  strenge  Ausgleichung  nach  trig.  Form.  10
bzw.  11  für  den  betreffenden  Punkt  anzuwenden.  Aus  den  so  berechneten  Koordinaten  wird  die
Länge  einer  Dreiecksseite  und  deren  Azimut  berechnet,  worauf  die  Gesamtberechnung  des  Netzes  in
der  vorstehend  angegebenen  Form  unter  Anhalten  der  Koordinaten  der  Anschlußpunkte  zu  erfolgen  hat.

2.  Flächeninhaltsberechnung.

Die  Berechnung  des  Flächeninhalts  erfolgt  nach  den  Vorschriften  der  Anweisung  VIII  einmal
  aus  den  Koordinaten  der  Umfangspunkte  und  einmal  graphisch  auf  der  Flurkarte.  Die  Ergebnisse
  sind  als  richtig  anzusehen,  wenn  der  Unterschied  a  zwischen  denselben  höchstens

beträgt,  wobei  F  den  Flächeninhalt  der  Farm  in  Ar  bezeichnet  und  a  gleichfalls  in  Ar  erhalten  wird.
        <pb n="719" />
        G  669  20

In  einzelnen  Fällen  kann  der  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  nötigenfalls  größere
Abweichungen  gestatten,  die  aber  das  Anderthalbfache  dieser  Unterschiede  nicht  übersteigen  dürfen.
Für  den  Flächeninhalt  einer  Farm  ist  die  Berechnung  aus  Koordinaten  allein  maßgebend,  die
graphische  Berechnung  hat  nur  einen  kontrollierenden  Wert.

D.  Die  Bearbeitung  der  Narten.

Die  Bearbeitung  der  Flurkarten  hat  im  allgemeinen  nach  den  Vorschrisen  der  preußischen
Katasteranweisungen  zu  erfolgen.  Ergänzend  bzw.  abändernd  wird  hierzu  bestimm

1.  Das  Format  der  auf  Whatman-Zeichenpapier  herzustellenden  Flnraren  ist  entweder
500  mal  333  mm  (viertel  Bogen)  oder  500  mal  666  mm  (halber  Bogen).

2.  Betreffs  der  Orientierung  usw.  der  Flurkarten  bleibt  5  38  zu  1  der  Anweisung  VIII
auch  für  die  Fälle  bestehen,  in  denen  die  Triangulierung  an  die  Landes-Triangulation  angeschlossen
ist,  wo  also  die  Richtung  der  positiven  Abszissenachse  nach  Süden  gerichtet  ist.  Der  Nordpfeil  wird
in  diesem  Falle  an  eine  passende  Quadratnetzlinie  gezeichnet.  Die  Bezeichnung  des  Nullpunktes  der
Koordinaten  (Schnittpunkt  des  1-Breiten=  und  z-Längengrades)  und  die  Bezeichnung  der  Richtung
der  Abszissenachse  ist  an  anderer  Stelle  des  Quadratnetzes  anzuschreiben.

3.  Die  Kartierung  der  Flurkarten  erfolgt  im  Maßstab  1:50000,  wenn  sich  die  betreffende
Farm  auf  einem  viertel  oder  halben  Bogen  darstellen  läßt,  nächstdem  kommt  der  Maßstab  1:75000
zur  Anwendung  und  erst,  wenn  in  diesem  die  Darstellung  auf  einem  halben  Bogen  nicht  möglich,
ist  das  Verhältnis  1:  100000  anzunehmen.

Sollte  in  einzelnen  Fällen  die  Anwendung  eines  größeren  Maßstabes  als  1:  50000  nützlich
erscheinen,  so  kann  das  Verhältnis  1:25000  angenommen  werden.

4.  Im  besonderen  muß  die  Flurkarte  enthalten:

a)  die  Längenmaße  aller  geraden  Grenzlinien  bis  auf  Zentimeter,
b)  die  Brechungswinkel  der  Grenzlinien  in  Sekunden,

JPc)  die  Koordinaten  der  Grenzpunkte  bis  auf  Zentimeter,

d)  die  gemessenen  Höhen  (siehe  A  8)  in  schwarzer  Tusche.

5.  Wege,  Flüsse  und  Bäche  werden  nur  durch  eine  einzelne  Linie  dargestellt,  deren  Auszeichnung
  in  unverwaschbarer  wegebrauner  bzw.  preußischblauer  Tusche  erfolgt.

Für  Flüsse,  welche  ganz  —  auch  mit  ihren  Breiten  —  ausgenommen  sind  und  sich  maßstäblich
  auf  der  Karte  darstellen  lassen,  findet  vorstehende  Bestimmung  keine  Anwendung.

Insonderheit  find  Grenzflüsse  in  diesem  Falle  so  zu  behandeln,  wie  in  §  38  der  Anweisung
  VIII  vorgeschrieben.

Gebirge  usw.  werden  durch  Kurvenlinien  dargestellt  und  mit  Sepia  ausgezeichnet.
7.  Im  übrigen  wird  bezüglich  des  Titels,  der  Beschreibung  und  der  sonstigen  Ausarbeitung
der  Flurkarte  auf  das  dieser  Anweisung  am  Schlusse  beigegebene  Muster  verwiesen.
Bezüglich  der  Anwendung  einiger  neuer,  für  die  hiesigen  Verhältnisse  als  passend  befundener
Signaturen  oder  der  Abänderung  einiger  anderer  bereits  bestehender,  wird  folgendes  bestimmt:

(Bemerkung:  Die  Muster  zu  den  Flurkarten  und  Signaturen  sind  hier  nicht  wiedergegeben.
Privat=  und  Gesellschaftslandmesser  erhalten  dieselben  auf  Anfordern  von  der  Vermessungsverwaltung
Windhuk  kostenlos.)

E.  Bei  Fortschreibungsarbeiten

sind  die  preußischen  Katasteranweisungen  als  im  allgemeinen  maßgebend  zu  betrachten.

F.  Einreichung  der  Vermessungswerke  an  die  Kaiserlichen  Dermessungsämter.

1.  Die  Gouvernementslandmesser  haben  die  unter  B  besprochenen  Vermessungsunterlagen
  nach  Beendigung  einer  Farm  oder  nach  Abschluß  der  im  Zusammenhang  ausgeführten  Vermessung
  mehrerer  Farmen  im  Original  und  in  vollständiger  und  wohlgeordneter  Weise  mit  einem
Berichte  an  die  Kaiserlichen  Vermessungsämter  einzureichen.  Bei  Bearbeitung  von  Fortschreibungsvermessungen
  find  die  durch  die  preußischen  Katasteranweisungen  vorgeschriebenen  Vermessungsunterlagen
  zur  Einreichung  zu  bringen.

Die  weitere  häusliche  Bearbeitung  findet  in  den  Bureaus  der  Vermessungsämter  statt.
Letzteres  schließt  nicht  aus,  daß  die  Landmesser,  wenn  Zeit  und  Gelegenheit  hierzu  vorhanden  ist,
die  unter  C  aufgeführten  Berechnungen  ganz  oder  teilweise  mit  zur  Erledigung  und  Einreichung
bringen  können.
        <pb n="720" />
        W  670  20

2.  Die  Privat=  und  Gesellschaftslan  dmesser  haben  den  Vermessungsunterlagen,
welche  nach  Vorstehendem  einzureichen  die  Gouvernementslandmesser  verpflichtet  sind,  bei  Prüfungsund
  Beglaubigungsanträgen  noch  beizufügen:

a)  die  abgeschlossene  Koordinatenberechnung  nebst  Koordinatenverzeichnissen,

b)  die  Flächeninhaltsberechnung,

JP)  die  fertig  bearbeitete  Flurkarte  in  zwei  Ausfertigungen,  und  zwar  die  eine  kartiert,
die  andere  als  Kopie  auf  Pausleinwand.  In  der  zweiten  Ausfertigung  ist  der  Titel.
durch  Einfügung  der  Worte  „Kopie  der“  Flurkarte  entsprechend  abzuändern.

G.  von  den  durch  Privat=  und  Gesellschaftslandmessern
eingereichten  Vermessungswerken  wird  die  zweite  Ausfertigung  der  Flurkarte  (Kopie)  von  den  Vermessungsämtern
  der  Kaiserlichen  Vermessungsverwaltung  in  Windhuk  für  deren  Archiv  eingereicht.
Die  übrigen  Sachen,  welche  durchweg  im  Original  zur  Einreichung  kommen  müssen,  werden  in
das  Archiv  des  Vermessungsamtes  übergeführt.  Den  betreffenden  Anfertigern  wird  deshalb  anheimgestellt,
  sich  vorher  Abschriften  zurückzubehalten.

III.
Von  den  in  dieser  Anweisung  unter  1  und  II  getroffenen  Festsetzungen  ist  der  Vorstand
der  Vermessungsverwaltung  ausnahmsweise  in  einzelnen  besonderen  Fällen  ermächtigt,  Anderungen
eintreten  zu  lassen.

V.  Prüfung  und  Beglaubigung  der  durch  Privat=  oder  Gesellschaftslandmesser
angefertigten  Vermessungen  und  Karten.

Die  Anträge  auf  Prüfung  und  Beglaubigung  sind  unter  Vorlage  der  betreffenden  Vermessungswerke
  —  siehe  Abschnitt  F2  —  bei  dem  Kaiserlichen  Vermessungsamte  zu  stellen,  in  dessen
Bereich  der  betreffende  Landmesser  seine  Arbeiten  ausgeführt  hat.  Die  Prüfung  und  Beglaubigung
erfolgt  kostenfrei.

V.  Rechtliche  Gültigkeit  der  Vermessungen.

Als  gültig  im  Sinne  der  5§5  7  und  9  der  Kaiserlichen  Verordnung  sind  nur  solche  Vermessungen
  und  Karten  anzusehen,  die  auf  den  Kaiserlichen  Vermessungsämtern  angefertigt  oder  dort
geprüft  und  unter  Beidrückung  des  Amtssiegels  amtlich  beglaubigt  sind.

VI.  Die  Erteilung  von  Auszügen  zu  rechtlichen  Zwecken
bleibt  den  Kaiserlichen  Vermessungsämtern  vorbehalten.  Es  wird  deshalb  den  von  Prival=  und
Gesellschaftslandmessern  angefertigten  Auszügen  die  Beglaubigung  versagt  werden.

Die  Vermessungs-Anweisung  vom  1.  Juli  1903  und  die  Leitsätze  vom  30.  März  1909
werden  hiermit  aufgehoben.

Windhuk,  den  6.  Juni  1912.
Der  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung.
Hümann.

Ausführungsbestimmungen  des  Couverneurs  von  Deutsch-Meuguinea  zu  der  Verordnung
vom  26.  Junuar  1905,  betr.  die  Erhebung  einer  Gewerbesteuer.)
Vom  22.  Mai  1913.
(Amtsblatt  1913,  N.r.  11.  S.  109.)

Unter  Anderung  des  ersten  Satzes  des  Absatzes  4  der  Ausführungsbestimmungen  vom
18.  Februar  1905“")  wird  hiermit  angeordnet,  was  folgt:

Die  Veranlagung  der  Steuerpflichtigen  im  Bezirke  der  Stationen  Namatanai  und  Kieta  und
des  Bezirksamts  Käwieng  erfolgt  durch  die  bei  den  genannten  Dienststellen  zu  bildenden  Kommissionen.

Die  Veranlagung  der  Steuerpflichtigen  im  Bezirke  der  Station  Manus  erfolgt  bis  auf
weiteres  durch  die  Kommission  beim  Bezirksamt  Rabaul.

 

 

Vgl.  „D.  Kol.  Bl.-  1905,  S.  691  f.
Ugl.  .D.  Kol.  Bl.-  1905,  S.  692  f.
        <pb n="721" />
        G  671  20

Die  Veranlagung  der  Steuerpflichtigen  im  Bezirke  der  Stationen  Eitape  und  Morobe  erfolgt
bis  auf  weiteres  durch  die  Kommission  beim  Bezirksamt  Friedrich-Wilhelmshafen.
Im  übrigen  bleibt  Absatz  4  der  angezogenen  Ausführungsbestimmungen  unverändert.
Rabaul,  den  22.  Mai  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.

finderung  der  Satzung  der  „KRfrika-Marmor-Kolonialgesellschaft“  in  Hamburg.
Vom  11.  Juli  1913.  H
Die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  „Afrika-Marmor-Kolonialgesellschaft“  in  Hamburg
hat  in  der  Hauptversammlung  vom  26.  Juni  1913  eine  Abänderung  des  §  49  Abs.  1  und  des  §  61
Abs.  1  ihrer  Satzung  beschlossen,  der  die  Genehmigung  von  Aufsichts  wegen  erteilt  worden  ist.  Die
Paragraphen  haben  folgende  Fassung  erhalten:
§  49  Abs.  1:  „Jedes  Mitglied  des  Aussichtsrats  erhält  eine  jährliche  Vergütung  von
%  1000,—,  der  Vorsitzende  eine  solche  von  jährlich  #2  2000,—,  mit  der  Maßgabe,  daß  diese  Vergütung
  auf  die  etwa  zu  zahlende  Tantieme  anzurechnen  ist,  sowie  den  Ersatz  der  aus  der  Erfüllung
ihres  Berufs  entspringenden  Auslagen  und  eine  Tantieme  nach  §  30  dieser  Satzungen.  Die  Verteilung
  der  Tantieme  an  die  Mitglieder  erfolgt  nach  Maßgabe  eines  vom  Aussichtsrat  festzusetzenden
Verteilungsplans.“
§  61  Abs.  1:  „In  jedem  Jahre  findet  spätestens  im  Juni  eine  ordentliche  Hauptversammlung
  statt.“
Berlin,  den  11.  Juli  1913.
Reichs-Kolonialamt.
Im  Aruftrage:
Gerstmeyer.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika  hat  dem  Apotheker  Viktor  Przischkowsky
  die  Erlaubnis  zum  Betrieb  einer  Apotheke  in  Windhuk  erteilt.

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Staatssekretär
  des  Reichs-Kolonialamts,  Wirklichen  Geheimen  Rat  Dr.  Solf  die  Erlaubnis  zur  Annahme
und  Anlegung  des  ihm  verliehenen  Großkreuzes  des  Herzoglich  Braunschweigischen  Ordens  Heinrichs
des  Löwen  zu  erteilen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Referenten
beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Kamerun,  Regierungsräten  Adae  und  Kundt  den  Roten
Adler-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Landgerichtsrat  Hartung
in  Potsdam  für  die  Dauer  des  gegenwärtig  von  ihm  bekleideten  Amts  zum  Mitgliede  (Beisitzer)  der
Disziplinarkammer  für  die  Schutzgebiete  zu  ernennen.

 

Kalserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  11.  Juli  1913.
Blaschke,  Sattler,  mit  Wirkung  vom  1.  April  1913  die  etatsmäßige  Sattlerstelle  übertragen.
        <pb n="722" />
        W  672  20

nachruf.
Am  20.  Juni  d.  Is.  verstarb  in  Charlottenburg  im  Alter  von  49  Jahren  der  Kaiserliche
Oberstleutnant  Herr
Kurt  Johannes.

Der  Verstorbene  gehörte  seit  1889,  in  welchem  Jahre  er  in  die  damalige  Wißmann-Truppe  eintrat,
  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  an.  Das  Offizierkorps  betrauert  tief  den  Heimgang
dieses  in  Krieg  und  Frieden  gleichbewährten,  vortrefflichen  Offiziers,  dessen  Name  mit  der  Besitzergreifung
  und  Entwicklung  von  Deutsch-Ostafrika  für  immer  aufs  engste  verknüpft  bleiben  wird.
Mit  ihm  ist  der  älteste  Afrikaner  und  der  letzte  Wißmann-Kämpfer  unserer  Schutztruppe  dahingegangen.
Trotz  seines  sich  im  Kolonialdienst  zugezogenen  schweren  Leidens  hat  er  bis  zum  letzten  Augenblict

mit  großer  Pflichttreue  im  Dienst  ausgeharrt.

Seine  Ritterlichkeit,  seine  vornehme  Gesinnung  und  seine  Herzensgüte  haben  dem  Verstorbenen

überall  die  höchste  Verehrung  erworben.
die  farbigen  Soldaten  diesem  bewährten  Führer.

Mit  besonderem  Vertrauen,  Liebe  und  Anhänglichkeit  folgten
Unter  ihm  war  der  Sieg  gewiß.

Die  großen  Verdienste,  welche  der  Entschlafene  in  seinem  mehr  als  24  jährigen  Wirken  dem
Schutzgebiet  zur  Festigung  und  Erhaltung  der  deutschen  Herrschaft  geleistet  hat,  sichern  dem  Namen
„Johannes“  weit  über  den  Rahmen  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  hinaus  ein

dauerndes  und  ehrendes  Andenken.
Daressalam,  den  22.  Juni  1913.

Namens  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
Der  Kommandeur.
J.  V.:
Kepler,  Major  im  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.

 

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts
Dr.  Solf  wird  am  9.  August  von  Hamburg  aus
eine  etwa  dreimonatige  Dienstreise  nach  Kamerun,
  Togo  und  den  englischen  Kolonien
Süd=  und  Nordnigerien  antreten.

 

kKamerun.

Nachruf.
Am  27.  dieses  Monats  ist  in  Duala-Dermessungstechniker
  Kdler
an  Schwarzwasserfieber  gestorben.

Die  Schutzgebietsverwaltung  beklagt  aufs  tiefste
den  Verlust  dieses  tüchtigen  Beamten,  der  in
jahrelanger  aufopfernder  Tätigkeit  dem  Schutzgebiet
wertvolle  Dienste  geleistet  hat.  Das  Andenken
dieses  pflichttreuen  Beamten  wird  stets  in  Ehren
gehalten  werden.

Buea,  den  28.  Mai  1913.

Der  Gouverneur.
In  Vertretung:
Dr.  Meyer.

Regierungsarzt  Dr.  Pouy  f.

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  des  Kaiserlichen
  Gouvernements  von  Kamerun  ist  der  bei
der  Logone—Pama-Grenzexpedition  tätig  gewesene
Regierungsarzt  Dr.  Houy  von  seinem  Boy
ermordet  worden.

 

Gärtner  Max  Hübner  .

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  aus  Kamerun
  ist  dort  der  Gärtner  Max  Hübner  am
13.  Juli  an  Herzschwäche  verstorben.

Am  24.  Juli  haben  die  Wiederausreise  nach
Kamerun  angetreten:  Techniker  Rabeler,  Gärtner
Schmeißer,  Bureaugehilfe  Römisch,  Polizeimeister
  König.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  9.  Juni:  Landmesser  Lange,  die
Sekretäre  Bigge,  Mühling  und  Rück,  Bausekretär
  Kupfer,  Stationsleiter  Zimmermann,
Zollassistent  Westphal,  Zollaufseher  Vetterlein,
Polizeimeister  Seelmann  und  Magazinaufseher
Fuchs;  am  24.  Juni:  Hauptmann  Geißler  von
der  Kongo-Lobaye-Grenzexpedition,  Kassenvorstand
Kräuter,  Landmesser  Sedlmaier  und  Sekretär
Müller.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Gerichtsassessor  Augustin,  Forstassessor
  Obermaier,  Regierungsarzt  Borchert,
Zollsekretär  Wolff,  die  Sekretäre  Knapp  und
Otto,  Lazarettverwalter  Staeck,  die  Polizeimeister
Brimmer,  Roeder  und  Schulz,  Veterinärgehilfe
  Leichsenrin  g,  Sanitatsgehilse  Hofert.
        <pb n="723" />
        Togo.
Nachruf.

Am  16.  d.  Mts.  verschied  zu  Lome  nach  einer
schweren  Erkrankung  an  Malaria  der  Polizeimeister
Wilhelm  Schulz,
nachdem  er  nach  fast  siebenjährigem  Aufenthalt
im  Misahöhe-Bezirk  vor  kurzem  erst  nach  Lome

zur  Zollverwaltung  versetzt  war.

In  ihm  ist  ein  pflichttreuer  und  ehrliebender
Beamter  aus  unserer  Mitte  gerissen  worden,  dessen
Verlust  das  Gouvernement  tief  betrauert  und  dessen
ausgezeichnete  Eigenschaften  ihm  auch  als  Menschen
die  Wertschätzung  aller  erworben  haben.

Sein  Andenken  wird  in  Ehren  gehalten  werden.

Lome,  den  22.  Juni  1913.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Herzog  zu  Mecklenburg.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  am  27.  Mai:  kommiss.  Sekretär
Halisch;  am  10.  Juni:  Nahrungsmittelchemiker
Dr.  Leuze,  Stationsassistent  Rinklef,  Zollaufseher
Bachmann,  Polizeimeister  Gardain,  Chauffeur
Menk.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Geheimer  Regierungsrat  v.  Doering,
Oberleutnant  Schlettwein,  Bezirksleiter  v.  Parpart,
  Stationsassistent  Klingenberg,  Bureau-=assistent
  Scharck,  Zollassistent  Haak.

 

 

—

Deutsch-Südwestafriha.

Am  28.  Juni  sind  ausgereist:  Sekretär  Wildermann
  und  Techniker  Heimann.

Die  Wiederausreise  haben  am  25.  Juli  angetreten:
  die  Bezirksrichter  Kühnast  und  Zurmühl,
  Finanzdirektor  Junker,  Polizeiwachtmeister
  Kleinau,  Polizeisergeant  Mohr.

Mit  Heimaturlaub  find  abgereist:  am  26.  Mai:
Tierarztgehilfe  Herz;  am  11.  Juni:  die  Polizeisergeanten
  Ringel,  Thein,  Richter  u.  Schlotte
und  Leuchtturmwärter  Kohlhoff;  am  12.  Juni:
Materialienverwalter  Zachalowsky,  Zollaufseher
Wulf,  Gouvernementsschreiber  Kühnel,  Stationsassistent
  Klapper,  Zugführer  Müller,  Streckenaufseher
  Neiß,  die  Polizeisergeanten  Oberländer
und  Schenk  sowie  Beschlagschmied  Loba;  am
26.  bzw.  27.  Juni:  Landmesser  Steffen,  Lehrer
Thormann,  Zollaufseher  Dufving,  die  Bureaugehilfen
  Hagen,  Lindinger,  Wetzel,  Schreiber
Wetzig,  Schmied  Goebel,  die  Polizeisergeanten
Franke,  Gutzeit,  Hochheiser,  Müller,  Palm
und  Reinhardt.

Samoa.

Die  Wiederausreise  nach  dem  Schutzgebiet  haben
angetreten:  Sekretär  Klinkmüller,  Bureauassistent
Tiedemann  und  Katasterzeichner  Henniger.

Zollamtsassistent  2.  Klasse  Christoph  ist  am
19.  Mai  wieder  im  Schutzgebiet  eingetroffen.

Bezirksamtmann  Schlettwein  hat  am  17.Mai
die  Heimreise  angetreten.

 

   

I  Nichtamtlicher  Teil  —2——

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abvruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.
Vom  Bau  der  Olttellandbahn."“)

Nach  einer  telegraphischen  Mitteilung  hat  die
Gleisspitze  der  ostafrikanischen  Mittellandbahn
  (Tanganjikabahn)  am  15.  Juli  Kilometer
  270  hinter  Tabora  erreicht.  Somit
find  vom  1.  bis  zum  15.  Juli  rund  16  km  vorgestreckt
  worden.

7

kmerun.
Von  den  Ueukameruner  Grenzvermessungen.
Ülber  den  Fortgang  der  deutsch-französischen
  Vermessungen  an  den  Neukameruner
Grenzen  lauten  die  Nachrichten  günstig.  Der

„D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  14,  S.  621.

 

*)  Ugl.  zuletzt

 

DOberleiter  der  Ostexpeditionen,  Hauptmann  a.  D.
v.  Ramsay,  berichtet,  daß  die  Aufgaben  der
Logone  —Pama=  und  der  Lobaje  —  Pema-Grenzexpeditionen
  unter  Leitung  von  Hauptmann
Bartsch  und  Hauptmann  v.  Ramsay  bereits
Mitte  Mai  im  wesentlichen  beendet  seien.  Da
der  von  der  französischen  Leitung  unternommene
Versuch,  die  für  den  Grenzverlauf  wichtige  geographische
  Länge  der  Pamaquelle  durch  drahtlose
Telegraphie  abzuleiten,  nicht  geglückt  ist,  wird  an
dieser  Stelle  noch  eine  genaue  astronomische  Bestimmung
  stattfinden  müssen.  Die  dritte  Ostexpedition,
  Kongo  —Lobaje,  unter  Hauptmann
Horn  wurde  zur  selben  Zeit  im  Anmarsch  auf
Bakota  (am  Lobaje)  gemeldet  und  hat  mittlerweile
  ihren  Endpunkt,  Singa  am  Ubangi,  glücklich
  erreicht.  Hiernach  dürften  die  Arbeiten  sämt-3
        <pb n="724" />
        W  674  20

licher  Ostexpeditionen  nunmehr  ihren  Abschluß
erreicht  haben.

Von  den  beiden  Süd-Gruppen  hat  die
Ssanga—dschua-Grenzexpedition  unter  Führung
  von  Major  Ritter  den  Endpunkt  der  ihr
zugewiesenen  Strecke,  Madjingo,  bereits  im
März  erreicht.  Die  Mitglieder  der  Expedition  sind
nach  Beendigung  ihrer  Arbeiten,  bei  denen  völlige
Ülbereinstimmung  mit  ihren  franzöfischen  Kollegen
erzielt  worden  ist,  jetzt  sämtlich  heimgekehrt.  Die
zweite  Südexpedition,  Monda—oschua  unter
Hauptmann  Abel,  wird  voraussfichtlich  noch  bis
Mitte  September  beschäftigt  sein.  Die  von  dieser
Expedition  übernommene  Ausführung  von  Längenbestimmungen
  durch  drahtlose  Telegraphie  gestaltet
sich,  wie  vorausgesehen  wurde,  mühselig  und  zeitraubend.
  Das  jedesmalige  Hochbringen  der  Antenne
  über  die  Urwaldbäume  bildet  eine  besonders
schwierige  Aufgabe,  die  aber  bisher  mit  gutem
Erfolg  gelöst  wurde,  da  an  einer  Reihe  von
Orten  die  von  der  Telefunkenstation  Duala  gegebenen
  Signale  ausgenommen  werden  konnten.
Auch  mit  Widerstand  der  Eingeborenen  hatte  diese
Expedition,  deren  Fortschritte  unter  Berückjichtigung
  dieser  Umstände  durchaus  zufriedenstellende
sind,  zu  kämpfen.  Der  Oberleiter  der  Südexpeditionen,
  Major  Zimmermann,  hat  die  ganze
Südgrenze  bereist  und  wirtschaftlich  erkundet.

Der  Gesundheitszustand  der  33  den  Grenzexpeditionen
  zugeteilten  deutschen  Mitglieder  war
nach  allen  bisherigen  Nachrichten  gut.  Leider  ist
bei  der  Logone—Pama-Grenzexpedition  der  soeben
  gemeldete  Todesfall  des  Regierungsarztes
Dr.  Houy,  der  einem  Mordanschlag  zum  Opfer
fiel,  zu  beklagen.

Dle  Besetzung  der  Station  Mbaihlt.

Nach  einem  Bericht  des  stellvertretenden
Kommandeurs  der  Schutztruppe  für  Kamerun,
Majors  Fabricius,  ist  die  Station  Mbaiki  des
Bezirks  Mittel-Sangha-Lobaye  am  1.  Februar
  von  der  6.  Kompagnie  besetzt  worden.
Die  in  Stärke  von  115  Mann  einschließlich  13
Dienstgraden  und  4  Spielleuten  ausgerückte  Kompagnie
  mußte  den  Marsch  nach  Mbaiki  wegen
Träger=  und  Verpflegungsschwierigkeiten  in  Staffeln
antreten.  Bei  Mitnahme  des  Allernötigsten  —
Munition,  Sanitätsausrüstung,  Europäer-Verpflegung
  für  ein  halbes  Jahr,  Geld  und  Bureau= 



material  —  war  die  erste  Staffel  273  Köpfe
stark,  während  die  zweite  466  Köpfe  zählte.

Die  erste  Staffel  unter  Oberleutnant  Hartmann
  fuhr  am  6.  Dezember  nach  Edea  und  trat
am  7.  von  dort  den  Weitermarsch  an.  Die  zweite
Staffel  unter  Leutnant  Künzlen  folgte  am
13.  Dezember.

Die  Teilung  in  zwei  Staffeln  hat  sich  bewährt.
Ein  Marsch  auf  getrennten  Straßen  war  nicht
möglich.

Zur  Vermeidung  etwaiger  Verpflegungsschwierigkeiten
  in  Edea  wurden  Reis  und  Planten
dorthin  mitgenommen.

Die  erste  Staffel  erreichte  Jaunde  am  21.,
Dume  am  29.  Dezember  und  Baturi  am
3.  Januar.

Ein  Teil  der  Lasten  wurde  von  Akonolinga
nach  Abongmbang  auf  dem  Wasserwege  befördert.

Für  den  Weitermarsch  von  Baturi  nach
Mbaiki  übernahm  Oberleutnant  v.  Puttkamer
die  Führung  der  Kompagnie.

Es  muß  besonders  hervorgehoben  werden,  daß
die  rechtzeitige  Ankunft  in  Mbaiki  nur  durch  die
Vorbereitungen  in  Nola  ermöglicht  wurde,  die
Leutnant  Tamm  getroffen  hatte.

Die  Leistung  der  Kompagnie,  der  Eilmarsch
von  der  Küste  nach  Mbaiki  in  etwa  zwei  Monaten,
  ist  sehr  zufriedenstellend  und  stellt  der
Führung  durch  die  beteiligten  Europäer  ein  günstiges
  Zeugnis  aus.  Es  mußten  lediglich  drei
Soldaten  krankheitshalber  zurückgelassen  werden.

Als  die  Kompagnie  in  Mbaiki  sich  kaum  eingerichtet
  hatte,  brach  ein  Brand  aus,  der  die
ganze  Station  mit  Ausnahme  des  Chefhauses
zerstörte.

lber  den  Marsch  der  Kompagnie  von  Baturi
nach  Mbaiki,  die  vorgefundene  Einrichtung  der
Station,  den  Brand  sowie  über  die  Lage  im
Bezirk  Mittel-Sangha-Lobaye  berichtet  der  Kompagnieführer
  Oberleutnant  v.  Puttkamer  folgende
Einzelheiten:

Mbaiki,  16.  Februar  1913.

Die  erste  Staffel  traf  (wie  bereits  bemerkt)
am  3.  Januar  in  Baturi  ein.  Die  Übernahme
der  ersten  Staffel  und  die  Übergabe  des  Postens
erfolgte  am  4.  und  5.  Jannar,  mein  Weitermarsch
am  6.  Januar  über  Mbun,  Messo—Grenzpfeiler
  7  auf  Nola.

Die  Träger  für  die  erste  Staffel  bis  Mbaiki
stellte  Baturi;  sie  haben  sich  trotz  der  teilweise
recht  großen  Anstrengung  sehr  gut  bewährt.  Es
starb  in  Nola  nur  ein  Mann  an  Lungenentzündung.

Die  erste  Staffel  traf  am  17.  Januar  in  Nola
ein.  Hier  wurden  zwei  Ruhetage  eingelegt,  da
die  Träger  und  vor  allem  die  Soldaten,  die  seit
        <pb n="725" />
        W  675  20

Edea  mit  vollem  Gepäck  marschiert  waren,  dringend
  der  Ruhe  bedurften.  Auch  hatte  sich  Sanitätssergeant
  Röse  wegen  schwerer  Malaria  legen
müssen.  Am  20.  erfolgte  der  Weitermarsch  ohne
ihn  und  ohne  zwei  an  Lungenentzündung  erkrankte
  Soldaten.

Leutnant  Tamm  hatte  sich  wegen  des  Anmarsches
  auf  Mbaiki  mit  dem  Stationschef  von
Mbaiki  Leutnant  Charleuf  in  Verbindung  gesetzt;
  dabei  war  folgender  Weg  vereinbart  worden:
Nola—  Wampiron  —  Barondo  —  Bodingoquelle
  —zweites  Buschlager  am  Bodingo—
Kamba—Oro—N'Goundi—  Mbaerefluß—
Bak  Baia—Ngold  und  Übergang  über  den
Lobayefluß  —Ngold  (linkes  Ufer)  —  Bolemba  —
Buaka  —Mbaili.

Da  auf  diesem  Wege  erhebliche  Verpflegungsschwierigkeiten
  zu  erwarten  waren,  hatte  Leutnant
Tamm  in  Nola  2000  kg  Mais  und  Kassadamehl
angekauft  und  den  Polizeimeister  Rohr  mit  200
Trägern  voraufgeschickt,  um  an  den  einzelnen
Plätzen  Verpflegungsdepots  anzulegen.  Ohne
diese  Maßregel  wäre  der  Marsch  auf  dem  genannten
  Wege  einfach  unmöglich  gewesen.

Ferner  hatte  Leutnant  Tamm  zur  Erleichterung
  der  Träger  bei  der  Compagnie  Forestidre
Sangha-Oubangui  in  N'Goundi  acht  Kanus
bestellt,  die  einen  Teil  der  Lasten  den  Bodingo
abwärts  und  den  Lobaye  aufwärts  bis  Ngold
bringen  sollten.

In  Moguba,  dem  zweiten  Lager  am  Bodingo,
der  von  hier  an  schiffbar  wird,  fand  ich  auch  die
Kanus  vor,  aber  auch  gleichzeitig  eine  Nachricht
von  Polizeimeister  Rohr  aus  N'Goundi,  daß  der
Weitermarsch  auf  dem  angegebenen  Wege  unmöglich
  sei,  da  der  Weg  N'Goundi—Mbaerefluß
—Bak  Baia  schon  seit  Jahren  nicht  mehr  bestehe
und  die  Dörfer  an  dieser  Straße  wegen  der  Schlafkrankheit
  abgewandert  seien.  Kein  Eingeborener
wolle  den  Weg  mehr  kennen.

Diese  Nachricht  war  eine  erhebliche  Störung
in  dem  berechneten  Programm.  Ich  hätte  bei
Einhaltung  der  angegebenen  Marschzeiten  am
31.  Januar  in  Mbaiki  sein  können,  jetzt  wurde
dies  fraglich.

Ein  Teil  der  Lasten  ging  auf  den  acht  Kanus
zunächst  nach  N'Goundi,  während  ich  mit  den
Leuten  noch  zwei  anstrengende  Märsche  bis
N'Goundi  hatte.  Hier  entschloß  ich  mich  zu  folgender
  Maßnahme:  Mein  Unteroffizier  mußte  mit
den  Lasten  und  einem  Teil  der  Soldaten  der
ersten  Staffel  auf  dem  nunmehr  einzig  möglichen
Wege  über  Bambio  (ehem.  Posten),  Grimma
(Lamba),  Ngotto,  Ngold  —  Bolemba  marschieren;
  ihm  schloß  sich  der  Rest  der  Nolaträger
  mit  Verpflegung  an,  um  auch  weiter  für
die  nachfolgenden  Staffeln  Depots  anzulegen.

 

 

Den  Polizeimeister  Rohr  schickte  ich  nach  Nola
zurück.  Ich  selbst  benutzte  mit  20  Soldaten  sowie
  den  nötigsten  Lasten  und  Trägern  die  acht
(kleinen)  Kanus  und  kam  den  ersten  Tag  bis  zum
Mbaerefluß,  den  zweiten  Tag  bis  Bak  Baia
und  marschierte  dann  den  Weg  Bolemba—
Buaka  —Mbaiki;  am  31.  mittags  bezog  ich
im  Dorfe  Mbaiki  Lager.  Der  ganze  Weg
Barondo  —N'Goundi  ist  lediglich  Negerpfad
und  teilweise  sehr  schwierig.  Er  diente  bisher
nur  den  Post=  und  Eilboten  der  Compagnie  Forestidre
  Sangha-Oubangui.  In  der  Hauptsache
führt  er  durch  gummireichen  Urwald,  der  am
Bodingo  entlang  oft  von  kurzen  Grasflächen
unterbrochen  wird.

Von  N'Goundi  bis  zum  Lobaye  sieht  man  vom
Kanu  aus  oft  stundenlang  rechts  und  links  nur
Olpalmen.

Der  Bodingo  ist  vom  Einfluß  des  Loka  an
durchschnittlich  100  m  breit,  stark  fließend,  auffallend
  klar  und  stellenweise  sehr  tief.

Der  Weg  vom  Lobaye  an  über  Bolemba—
Buaka  auf  Mbaiki  war  frisch  instand  gecsetzt,
breiter  ausgeschlagen,  und  die  verschiedenen  Gewässer
  waren  neu  überbrückt.

Am  Ankunftstage  begab  ich  mich  mit  einer
Eskorte  auf  die  Station,  wo  ich  Leutnant  Charleuf
  mit  einer  Eskorte  und  den  kurz  vor  mir
eingetroffenen  Administrateur  von  Kandja  (bisher
Carnot  unterstellt)  antraf.  Alles  andere  war
etwa  drei  Tage  vorher  abmarschiert.  Ich  blieb
von  nun  an  auf  der  Station,  während  meine
Leute  unter  einem  farbigen  Feldwebel  im  Dorfe
wohnten.

Am  1.  Februar  fand  die  Übergabe  der  Archive
und  der  Stationsgebäude  statt.  Darauf  wurde
das  Ubergabeprotokoll  angefertigt.  Über  die  Lage
der  Station  und  die  Beschaffenheit  der  Gebäude
wird  später  eingehender  berichtet.  Nur  so  viel  sei
hier  gesagt,  daß  sämtliche  Gebäude,  Lehm  und
Grasdach,  stark  baufällig  waren  und  daß  die  Lage
der  Station,  mitten  im  Eingeborenendorf,  ohne
Schußfeld  und  Verteidigungsmöglichkeit,  in  der
vorgefundenen  Art  unmöglich  ist.

Die  Wasserverhältnisse  sind  sehr  schlecht,  da  das
Wasser  ziemlich  weit  herbeigetragen  werden  muß.

Am  2.  Februar  noch  vor  Tagesanbruch  marschierte
  Leutnant  Charleuf  nach  Loko  ab,  um
von  dort  auf  dem  Wasserwege  Mangoumba  noch
am  selben  Tage  zu  erreichen.  Meine  Abteilung
hatte,  am  Wege  stehend,  den  abmarschierenden
Franzosen  Ehrenbezeugung  erwiesen.  Mit  Sonnenaufgang
  wurde  unter  präsentiertem  Gewehr  die
deutsche  Flagge  gehißt.

Am  3.  Februar  traf  der  Rest  meiner  ersten
Staffel,  die  zweite  und  dritte  Staffel  trafen  gemeinsam
  am  14.  Februar  in  Mbaiki  ein.
        <pb n="726" />
        G  676  20

Mbaiki,  den  10.  März  1913.

Die  Station  Mbaiki  bietet  nicht  die  geringste
Aussicht  einer  Verteidigung;  sie  ist  umgeben  von
Eingeborenendörfern  und  von  diesen  in  jeder  Beziehung
  abhängig  gewesen.  Sämtliche  Gebäude
sind  alt  und  baufällig.  Hospital,  Klosetts  und
Müllgruben  waren  nicht  vorhanden.  Auch  irgendwelche
  Farmen  hat  die  Station  nicht.

Die  Eingeborenen  lieferten  die  Verpflegung
an  die  französische  Besatzung  unentgeltlich.

Die  Einwohnerzahl  der  sämtlichen  Mbaiki-Dörfer
  ist  auf  annähernd  4000  Köpfe  zu  schätzen,
davon  etwa  1500  Männer.  Auffallend  ist  die
große  Zahl  der  Weiber.  Dies  erklärt  sich  dadurch,
daß  die  Mbaikis  bei  den  großen  und  kleinen  Gefechten
  der  französischen  Truppe  stets  als  Hilfskrieger
  mitgingen.

Die  Mbaikis  gehören  dem  Stamm  der  Lissongo
  an.  Die  Sprache  ist  von  der  Baja=  und
Kaka-Sprache  so  grundverschieden,  daß  eine  Verständigung
  außerordentlich  erschwert  ist,  besonders
da  bisher  noch  geeignete  Dolmetscher  fehlen.
Einige  Häuptlinge  sprechen  Französisch.

Der  Oberhäuptling  Jamo,  ein  intelligenter
Neger,  stellte  sich  gleich  von  Anfang  sehr  gut  mit
dem  Posten.

Ein  großer  Teil  der  Dörfer  diesseits  des  Lobaye
  ist  jetzt  deutschfreundlich  gesinnt,  während
allerdings  einige  sehr  große  Dörfer,  wie  Bolemba
mit  3000  Köpfen  und  Boaka  mit  2000  Köpfen,
sich  zunächst  noch  ablehnend  verhalten.  Unangenehm
  ist  der  Umstand,  daß  sie  an  der  rückwärtigen
Verbindungslinie  liegen.

Auch  in  Mbaiki  ist  die  Gefinnung  unter  den
Eingeborenen  geteilt.  Es  besteht  eine  starke
Kriegspartei,  doch  ist  sie  nicht  stark  genug,  um
die  Mbaikis  zum  gemeinsamen  offenen  Kampf  zu
bestimmen.  Kürzlich  ist  es  ihr  allerdings  gelungen,
Erregung  hervorzurufen  und  großen  Schaden  zu
verursachen.  Am  Sonntag,  den  9.  März,  vormittags,
  ging,  während  die  Kompagnie  zum  Appell
auf  dem  Exerzierplatz  neben  dem  Chefhause  angetreten
  war,  plötzlich  ein  nahe  der  Station  gelegenes
  Dorf  an  allen  Ecken  in  Flammen  auf.
Es  wehte,  wie  gerade  in  letzter  Zeit  regelmäßig,
  ein  sehr  starker  Wind  auf  die  Station  zu.
Wenn  auch  die  Entfernung  des  brennenden  Dorfes
bis  zum  Soldatenlager  gut  600  m  betragen  mochte,
so  wurden  doch  durch  den  starken  Wind,  wie  auch
die  Eingeborenen  berechnet  hatten,  die  Funken
bis  zu  den  Grasdächern  des  Lagers  getrieben.
Diese  fingen  sofort  Feuer.  Kurz  nach  11  Uhr
kam  das  Feuer  im  Dorfe  aus,  eine  Viertelstunde
später  fing  die  Station  Feuer  und  war  schon  nach
einer  weiteren  Biertelstunde  bis  auf  den  Grund
niedergebrannt.

 

Bei  der  rasenden  Geschwindigkeit  des  Feuers
und  der  kurzen  Zeit  konnte  so  gut  wie  nichts  gerettet
  werden.  Die  erste  Sorge  galt  der  Munition,
der  Kasse  und  den  Pferden.  Die  Europäer  und
Soldaten  konnten  nur  wenige  Sachen  für  sich
retten.  Zelte,  Betten,  ein  Teil  der  Ausrüstung
und  aller  Proviant  der  Europäer  sind  verbrannt.

Gleich  darauf  erhielt  ich  die  Meldung,  daß
Eingeborene  gesehen  worden  seien,  die  eigenhändig
ihre  Häuser  anzündeten.  Da  dadurch  das  allein
stehen  gebliebene  Chefhaus  auch  noch  gefährdet
wurde,  ließ  ich  die  Höhe  ringsherum  besetzen  und
absperren.  Die  Weiber  und  Kinder  waren  gleich
bei  Ausbruch  des  Feuers  flüchtig  geworden.  Einige
Männer,  die  bei  der  Tat  gesehen  worden  waren,
wurden  verhaftet,  darunter  einer  der  Häuptlinge.
Dieser  Häuptling  wurde  am  andern  Tage  bei
einem  Fluchtversuch  vom  Posten  erschossen.

Als  die  Feuergefahr  vorüber  war,  ließ  ich
sammeln;  hierbei  stellte  es  sich  heraus,  daß  der
Soldat  Owono  fehlte.  Die  Nachforschung  ergab,
daß  Owono  von  Eingeborenen,  anscheinend  beim
Zurückgehen  auf  das  Signal  „Sammeln“,  von
rückwärts  gespeert  worden  war.  Er  muß  sofort
tot  gewesen  sein.  Der  Oberhäuptling,  der  bei
mir  war  und  dessen  Dorf  auch  das  einzige  blieb,
in  dem  die  Einwohner  nicht  ausrissen,  gab  mir
ohne  weiteres  zu,  daß  das  Auskommen  des
Feuers  auf  Brandstiftung  der  Kriegspartei  zurückzuführen
  sei.

Ich  nahm  nun  von  der  Höhe  und  den  darauf
befindlichen  Häusern  Besitz.

Am  andern  Tage  (10.  März)  wurden  einige
Soldaten  von  Eingeborenen  mit  Streitaxt  und
Speeren  angefallen.  Zu  ernsteren  Kämpfen  ließ
ich  es  aber  nicht  kommen.

Am  11.  März  war  es  mir  durch  den  Oberhäuptling
  gelungen,  alle  Häuptlinge  Mbaikis  zur
Gestellung  zu  bewegen.  Sie  baten  um  Frieden;
das  ruhige  und  sichere  Verhalten  der  Kompagnie
hatte  sie  doch  erheblich  eingeschüchtert  und  vor
allem  auch  die  Tatsache,  daß  die  Munition  nicht,
wie  sie  gehofft  hatten,  mitverbrannt  war.  Außerdem
  haben  sie  jede  Genugtuung  und  vor  allem
die  Auslieferung  der  beiden  Mörder  des  Soldaten
versprochen.

Ein  Jusammenstoß  mit  Eingeborenen
im  Muni-Bezirk.

Das  deutsche  Muni-Gebiet,  der  im  Süden
von  Spanisch-Guinea  gelegene  Teil  Neu-Kameruns,
ist  im  April,  wie  bereits  telegraphisch  gemeldet,
der  Schauplatz  eines  ernsteren  Zusammenstoßes
  mit  den  dem  Stamm  der  Pangwes  angehörenden
  Efak-Eingeborenen  gewesen,  dem
        <pb n="727" />
        W  677  20

der  Feldwebel  Siewertsen,  durch  einen  Schuß
schwer  verwundet,  zum  Opfer  fiel.

Schon  im  Herbst  1912  kam  es  zu  schweren
Ausschreitungen  der  Pangwes  gegenüber  den
Franzosen.  In  Ekododo  wurde  auf  den  Administrator
  geschossen;  am  unteren  Enduja  wurde
ein  Kaufmann  ausgeraubt  und  an  einen  Baum
gebunden.  An  demselben  Fluß  gegenüber  Ngumangum
  fand  ein  Gefecht  statt,  bei  dem  zwei  Franzosen
  verwundet  wurden.

Das  gleiche  feindselige  Verhalten  zeigten  die
Eingeborenen  von  Anfang  an  auch  der  dort  tätigen
deutschen  Grenzerpedition  gegenüber.  Insbesondere
  belästigten  sie  und  überfielen  mehrfach  Karawanen,
  die  auf  der  von  Ekododo  in  das  Innere
führenden  Straße  den  Grenzexpeditionen  die  Postund
  Verpflegungsnachschübe  zuführten.  Schließlich
raubten  sie  eine  Post,  wobei  ihnen  neben  der
Brief=  und  Paketpost  eine  Geldkiste  mit  eiwa
400  M  Nickelgeld  in  die  Hände  fiel.

Zur  Wiederherstellung  der  Ordnung  begab
sich  Major  Zimmermann,  der  Oberleiter  der
Grenzexpeditionen  im  Süden,  am  14.  April  in
das  Unruhengebiet.  Über  die  Ursachen  der  Unruhen
und  die  zu  ihrer  Beseitigung  getroffenen  Maßnahmen
  liegt  von  ihm  ein  Bericht  vom  2.  Mai
vor,  dem  folgendes  zu  entnehmen  ist:

Meinen  anfänglichen  Verdacht,  daß  übergriffe
der  auf  der  langen  Etappe  verstreuten  farbigen
Soldaten  schuld  an  dem  feindseligen  Verhalten
der  Eingeborenen  seien,  mußte  ich  auf  Grund  der
Meldung  des  Hauptmanns  Abel,  der  u.  a.  die
Etappe  von  Abenelang  bis  Atogndama  unvermutet
  durch  den  Feldwebel  Seifert  hatte
kontrollieren  lassen,  auf  Grund  der  von  mir  selbst
angestellten  Nachfragen  und  angesichts  der  Tatsache
  aufgeben,  daß  die  Feindseligkeiten  fast  ausschließlich
  von  den  seitlich  der  Etappenstraße
sitzenden  Eingeborenen  begangen  wurden.  Der
tiefere  Grund  der  feindlichen  Haltung  wird  vielmehr
  in  der  ausgesprochenen  Abneigung  dieser
Pangwe-Stämme  gegen  den  Weißen  überhaupt
gefunden  werden  müssen.  Auch  die  Franzosen
hatten  bis  in  die  jüngste  Zeit  fortwährend  zu
kämpfen.  Ihr  rücksichtsloses  Durchgreisen  stand
im  schroffen  Gegensatz  zu  der  von  uns  geübten
Nachsicht  und  Geduld.  Es  kam  hinzu,  daß  unsere
Grenzarbeiten  nicht  nur  in  bisher  von  Europäern
nie  betretene  Gegenden  führten,  sondern  daß  das
französische  Begleitkommando  —  durch  den  Rückhalt
  der  in  unmittelbarer  Nähe  der  Grenzarbeiten
stehenden  Postierungen  von  Medegue  (80  Senegalesen),
  Omvan,  Esson  und  Mitzig  (je  30
bis  50  Senegalesen)  —  in  den  Augen  der  Eingeborenen
  eine  ganz  andere  Bedeutung  gewann,
als  unsere  den  einzelnen  Arbeitsgruppen  zuge- 



teilten  und  auf  der  langen  Etappe  verzettelten
60  farbigen  Soldaten.  Die  nach  Feststellung  der
Expedition  und  des  Verwaltungsleiters  von  Muni
allerorts  erfolgte  Verhetzung  der  Eingeborenen
gegen  uns  im  Verein  mit  unserer  Geduld  und
ihrer  zunehmenden  Begehrlichkeit  nach  dem  Inhalt
unserer  zahlreichen  Lasten  tat  das  ÜUbrige,  um
von  den  bisherigen  Drohungen,  zunächst  gegen
die  farbigen  Soldaten  und  Träger,  zu  Tätlichkeiten
  überzugehen.  Als  letztere  auch  vor  dem
Weißen  nicht  mehr  Halt  machten  und  den  Nachschub
  der  Expedition  sowie  den  Fortschritt  der
Arbeiten  überhaupt  in  Frage  stellten,  mußte  eingeschritten
  werden.

Den  Antrag  des  Expeditionsführers  Süd  I,
Hauptmanns  Abel,  zum  Einschreiten  gegen  die
Schuldigen  erhielt  ich  auf  dem  Marsch  zu  einer
verabredeten  Besprechung  in  Ebibilen  mit  der
französischen  Parallelexpedition  am  14.  April  in
Djuetibi  (Sojatibi).  Eine  Stunde  später  brach
ich  nach  Afarensok  auf,  von  wo  ich  den  Vizefeldwebel
  Siewertsen  mit  29  farbigen  Soldaten
in  das  Unruhengebiet  entsandte.  Ich  selbst  ging
mit  10  farbigen  Soldaten  nach  Anguma,  um
am  folgenden  Tag  zu  der  erwähnten  Besprechung
in  Ebibilen  zu  sein.  Die  hier  zur  Sprache
gekommenen  Fragen  ließen  mir  einen  mündlichen
Vortrag  in  Buea  so  erwünscht  erscheinen,  daß  ich
am  18.  April  nach  Ekododo  aufbrach,  um  den
von  dort  am  6.  Mai  abgehenden  Regierungsdampfer
  zu  benutzen.

ch  hatte  am  18.  April  mittags  Ndong  erreicht
  und  eben  Lager  bezogen,  als  ich  Meldung
von  einem  Gefecht  und  von  der  schweren  Verwundung
  des  Vizefeldwebels  Siewertsen  bei
den  von  Efaks  bewohnten  Ortschaften  Djebe  und
Mfu  erhielt.

Die  rasche  Aufeinanderfolge  der  letzten  Feindseligkeiten
  ließen  bei  den  dürftigen  Nachrichten
über  den  Umfang  des  Unruhengebiets  und  die
Stärke  des  Feindes  die  Lage  so  ernst  erscheinen,
daß  ich  Hauptmann  Abel  Befehl  sandte,  mir  alle
verfügbaren  Mannschaften,  unter  eigener  oder
unter  Führung  des  Feldwebels  Seifert,  nach
Etän  zu  senden,  sowie  den  Leiter  der  französischen
Grenzexpedition  zu  veranlassen,  die  wiederholt  gemeldete
  Nährung  der  Unruhen  durch  die  Leute
aus  den  französischen  Binguilngue  zu  verhindern.
  Um  nach  solcher  Schwächung  unserer
Begleitkommandos  in  dem  bislang  ruhigen  Abanga-Ostgebiet
  Truppen  zu  zeigen  und  um  —  im
Hinblick  auf  ein  früheres  Zusammengehen  der
Ojeks  in  ansehnlicher  Stärke  (400  Gewehre)  —
für  alle  Fälle  gerüstet  zu  sein,  schickte  ich  an  die
Ojem-Kompagnie  die  Aufforderung,  mit  Maschinengewehr
  in  Eilmärschen  über  Afarensok  nach
Etän-Etom  zu  rücken.
        <pb n="728" />
        678  20

Ich  selbst  gelangte  am  18.  April  noch  bis
Akogelo  und  am  folgenden  Tage  über  Etän,
wo  ich  10  Mann  des  soeben  mit  17  Soldaten
dort  eingetroffenen  Unteroffiziers  Bitzinger  mitnahm,
  nach  Etom.  Am  20.  April  traf  ich  in
Akoga  ein.  Noch  vor  Etän  erhielt  ich  die
Meldung,  daß  das  Gefecht  am  17.  April  morgens
stattgefunden  hatte,  der  Zustand  des  Verwundeten
hoffnungslos  und  je  ein  farbiger  Soldat  gefallen
und  schwer  verwundet  war.  Mein  Marsch  war
unbehelligt  geblieben;  starke  Regengüsse  erschwerten
das  Vorwärtskommen.  Bis  auf  Abenelang
waren  sämtliche  Eingeborenen  in  ihren  Dörfern,
in  Akoga  selbst  nur  der  Häuptling  und  sein  Vormann
  anwesend.  Sie  verschwanden,  als  der  am
Nachmittag  des  20.  April  eingetretene  Tod  des
Vizefeldwebels  Siewertsen  bekannt  wurde.  Ich
hatte  den  Verwundeten  noch  lebend,  aber  ohne
Bewusßtsein  angetroffen.  Die  von  dem  Regierungsarzt
  Dr.  Oberg  getroffenen  Verteidigungsmaßnahmen
  waren  sachgemäß.  Der  Feind  hatte  sich
ruhig  verhalten  und  blieb  es  auch  am  21.  April,
wo  der  Verstorbene  mit  militärischen  Ehren  begraben
  wurde.  Gegen  Abend  traf  Hauptmann
Abel  mit  Feldwebel  Seifert,  Unteroffizier  Bitzinger
und  31  farbigen  Soldaten  ein;  er  hatte  auf  seinem
Marsch  so  bedrohliche  Nachrichten  über  eine  allgemeine
  Versammlung  der  Ojeks  bei  Mbagamajenne
  und  der  Efaks  bei  Aborotum  (Häuptling
Bibanga-Bibenge)  erhalten,  daß  er  mit  allen
erreichbaren  Kräften  nach  Akoga  heranzuschließen
für  nötig  hielt.  Im  ganzen  waren  nunmehr
75  farbige  Soldaten  vereinigt,  darunter  4  Kranke.

über  das  Unruhengebiet  zwischen  Nduya  und
dem  Abangafluß  nördlich  und  einschließlich
des  Weges  Metak—Etom—Akoga—Nduya
wurde  der  Kriegszustand  verfügt  und  die  Begleitkommandos
  als  im  mobilen  Verhältnis  befindlich
erklärt.

Die  Vernehmung  der  beteiligten  Soldaten  und
Gefangenen  ergab  im  Zusammenhang  mit  den
bisherigen  Meldungen,  daß  Vizefeldwebel  Siewertsen
  am  16.  April  Etom,  wo  sich  Unteroffizier
  Bitzinger  befand,  eben  erreicht  hatte,  als
der  Postträger  Assaku  von  Abenelang  her  die
Nachricht  brachte,  daß  die  Post  von  Ebagamajenne-Leuten
  zwischen  Abenelang  und  Akoga  aufgehoben
  worden  sei.  Daraufhin  marschierte  Vizefeldwebel
  Siewertsen  an  diesem  Tage  noch  bis
Akoga  weiter,  wo  sich  abends  der  Postsoldat
Nsa  einfand,  den  er  am  folgenden  Morgen  als
Führer  benutzte.  Zunächst  versicherte  er  sich  des
etwa  anderthalb  Stunden  entfernten  Mbe-üÜberganges
  bei  Djebe,  das  ihm  als  die  nächste  beim
Postraub  beteiligte  Ortschaft  bezeichnet  war,  indem
er  durch  eine  Patrouille  bei  einbrechender  Nacht
an  der  dortigen  Fähre  ein  starkes  Buschseil  an- 



binden  und  am  anderen  Ufer  festmachen  ließ,  um
später  die  Fähre  auf  seine  Seite  herüberziehen
zu  können.  Er  selbst  brach  dann  nachts  auf,
überschritt  unbemerkt  den  Mbe  gegenüber  Djebe
und  wartete  hart  am  Wasser  Schußlicht  ab.  Mit
dessen  Eintreten  ging  er  gegen  die  dicht  am  Wasser
gelegene  Ortschaft  vor,  wurde  indessen  offenbar  von
einem  feindlichen  Posten  oder  durch  die  später
festgestellte  Alarmvorrichtung  frühzeitig  vom  Feinde
bemerkt,  der  sofort  ein  lebhaftes  Feuer  eröffnete.
Das  Dorf  wurde  gestürmt  und  abgebrannt;  der
Feind  ging  feuernd  auf  Mf  x#n  zurück,  das  gleichfalls
  genommen  wurde;  schon  vorher  hatte  Siewertsen
  den  farbigen  Sergeanten  James  Koka
nach  der  dritten,  ebenfalls  Mfu  genannten  Ortschaft
  entsandt.  Während  nach  Erstürmung  des
zweiten  Dorfes  die  farbigen  Soldaten  dessen  Umgebung
  vom  Feinde  säuberten,  setzte  sich  Siewertsen,
der  einen  dreitägigen  Gewaltmarsch  hinter  sich
hatte,  für  kurze  Zeit  im  Palaverhaus  nieder  und
aß  von  dort  hängenden  Bananen.  Als  er  aber
von  der  dritten  Ortschaft  her  heftiges  Feuer  vernahm,
  gab  er  Befehl  zum  Sammeln,  um  der
Patrouille  James  Koka  zu  folgen,  und  trat,  als
ihm  das  Herankommen  der  Soldaten  zu  lange
dauerte,  allein  aus  dem  Palaverhaus  den  Weg
in  dieser  Richtung  an.  Er  hatte  kaum  fünf
Schritte  getan,  als  ein  Schuß  aus  dem  nur  15  m
vom  Palaverhaus  entfernten  Busch  ihn  in  den
Hals  traf;  er  fiel  mit  dem  Gesicht  zu  Boden;
infolge  Rückgratverletzung  war  Lähmung  eingetreten.
  Der  Schwerverwundete  vermochte  noch
den  Befehl  zum  Sammeln  und  zum  Heranholen
des  Arztes  zu  geben,  scheint  dann  aber  das  Bewußtsein
  verloren  zu  haben.  Der  nunmehrige
Führer,  sarbige  Sergeant  Friemann,  entsandte
eine  Patrouille  zum  Heranholen  von  Trägern
nach  Akoga,  ließ  eine  Tragbare  anfertigen  und
trat,  als  die  Patrouille  James  Koka  heran  war,
mit  dem  Verwundeten  vor  Eintreffen  der  Träger
den  Rückmarsch  nach  Akoga  an;  während  desselben
  fielen  nur  vereinzelte  Schüsse  des  Feindes.
James  Koka  war  halbwegs  zwischen  dem  zweiten
und  dritten  Dorf  von  einer  stärkeren  Abteilung
beschossen  worden  und  hatte  einen  Toten  und
einen  Verwundeten.  Von  Akoga  eilte  die  Poatrouille
  Andarema  dem  von  Etom  kommenden
Arzt  entgegen,  der  kurz  nach  3  Uhr  in  Akoga
eintraf.  Zwischen  Abenelang  und  Akoga  war
dieser  mit  einer  feindlichen  Abteilung  zusammengetroffen,
  die,  nachdem  einige  Schüsse  gewechselt
waren,  wieder  im  Busch  verschwand.

Vom  Feinde  war  am  20.  und  21.  April
nichts  zu  spüren  gewesen.  Auf  die  Nachricht  von
einer  Versammlung  der  Ojeks  bei  Ebagamajenne
wurden  am  28.  April  zwei  Erkundungspatrouillen
in  die  dortige  Gegend  entsandt.  Die  Ortschaften,
        <pb n="729" />
        W#  679  20

wo  am  17.  April  gefochten  worden  war,  wurden
verlassen.  In  den  östlich  gelegenen  Ebagamajenne-Ortschaften
  aber  wurden  die  Eingeborenen  ohne
Kriegsvorbereitungen  angetroffen,  sie  erklärten,  mit
den  Efaks  Streitigkeiten  zu  haben.  Ein  Häuptling
  schickte  drei  Leute  mit  der  Patrouille  ins
Lager  und  versprach,  Lebensmittel  zu  bringen,
brachte  solche  auch  am  25.  April,  als  die  vereinigten
  Abteilungen  den  Vorstoß  auf  Awögge  —
Ntum  unternommen  hatten  und  kein  Europäer
im  Lager  anwesend  war.  Für  die  Herbeischaffung
der  geraubten  Post  und  Geldkiste  war  dem
Häuptling  eine  besondere  Belohnung  in  Aussicht
gestellt  worden.  Die  Nachrichten  über  eine  Versammlung
  der  Ojeks  bei  Ebagamajenne  trafen
also  nicht  zu.

Da  hiernach,  trotz  des  Verlustes  eines  Europäers,
  der  rasche  und  energische  Schlag  vom
17.  April  in  Verbindung  mit  der  raschen  Kräftevereinigung
  bei  Ekoga  offenbar  nicht  ohne  Eindruck
  auf  die  Aufständischen  geblieben  war,  glaubte
ich  die  militärische  Auffassung  der  Lage  vor  der
Wichtigkeit  der  Grenzvermessungsarbeiten  zurückstellen
  und  die  volle  Sühne  für  den  gefallenen
Europäer  und  den  Postraub  einer  späteren  Unternehmung
  vorbehalten  zu  müssen.  Dementsprechend
war  bereits  der  Abmarsch  nach  dem  Abanga
beschlossen  worden,  als  die  protokollarische  Vernehmung
  des  an  sich  geistig  beschränkten  und
durch  die  überstandenen  Anstrengungen  und  die
erhaltene  Berwundung  sehr  verstörten  Postsoldaten
Nsa  ergab,  daß  unter  anderen  auch  noch  eine
Postlast  von  ihm  in  Bibolbola  hatte  zurückgelassen
  werden  müssen.  Zu  ihrer  Herbeischaffung
wurde  Feldwebel  Seifert  am  23.  April  mit
30  farbigen  Soldaten  nach  Bibolbola  entsandt,
er  sollte  gleichzeitig  auch  bezüglich  des  Lastenraubes
  durch  die  französischen  Binguilngenn-Leute
Klarheit  in  die  bisherigen  Aussagen  der  Farbigen
bringen.  Dies  schien  um  so  mehr  geboten,  als
Hauptmann  Crepet  sein  sofortiges  Eingreifen
zugesagt  und  sein  Erscheinen  in  der  Gegend  von
Binguilnge  für  den  24.  oder  25.  April  in  Aussicht
  gestellt  hatte.  Er  wurde  entsprechend  von
der  Lage  unterrichtet.  Die  10.  Kompagnie
erhielt  Befehl,  vorläusig  in  N  dong  Halt  zu
machen.

Feldwebel  Seifert  kam  am  23.  April  überraschend
  nach  dem  bislang  für  friedlich  gehaltenen
Bibolbola.  Trot  beruhigender  Zurufe  griffen
die  dortigen  Bewohner  zu  den  Gewehren  und
slohen  in  den  Busch.  Außer  16  Sack  Reis,  einem
Sack  Post  und  fünf  anderen  Lasten  fand  Seifert
noch  26  Lasten  Tabak  vor,  die  vor  vier  Tagen
von  einer  Polizeipatrouille  aus  Ekododo  angebracht,
  dann  aber  wegen  Trägermangels  dort
liegen  gelassen  worden  waren.  Die  Patrouille

 

selbst  hatte  den  Weg  über  Awögge  nach  Akoga
eingeschlagen,  um  zur  Grenz-Expedition  Süd  1.
zu  gelangen.  Am  24.  April  früh  brachte  dann
der  Polizeisoldat  Nduan  die  Nachricht,  daß  drei
Leute  der  Patrouille  von  den  Eingeborenen  überfallen
  und  getötet  worden  seien.')  Als  Täter
kamen  in  erster  Linie  die  Leute  von  Awögge
in  Frage.  Nduan  hatte  noch  die  Geistesgegenwart
  gehabt,  von  zwei  seiner  gefallenen  Kameraden
Patronen,  Gewehrschlösser  und  Seitengewehr  mitzunehmen.


Dieser  erneute  Anfall  hatte  am  21.  und
22.  April  stattgefunden,  also  vier  Tage  nach  dem
Gefecht  bei  Mfku  und  zu  einer  Zeit,  als  das
Eintreffen  der  Verstärkungen  in  Akoga  fraglos
in  weitem  Umkreis  bekannt  geworden  sein  mußte.
Von  Oberleutnant  Trenk  war  tags  zuvor  Meldung
  über  einen  erneuten  Anfall  auf  ihn  in
Elilem  eingetroffen.  Unter  diesen  Umständen
war  ein  Vorstoß  gegen  Awögge  geboten,  sollten
diese  dreisten  Angriffe  des  hartnäckigen  Gegners
nicht  bei  den  weiter  östlich  sitzenden  Stämmen
Schule  machen  und  die  Fortsetzung  der  Arbeiten
in  dem  sich  immer  mehr  verengenden  Gebiet  in
empfindlichster  Weise  stören.  Dementsprechend
marschierten  die  in  Akoga  vereinigten  Grenzexpeditions-Abteilungen
  am  25.  April  gegen
Ntum—Awögge  vor.  Der  Gegner  hielt  aber
nicht  stand,  sondern  wich  nach  Norden  und  Osten
aus;  an  Verlusten  war  bei  ihm  nur  ein  Toter
und  ein  Verwundeter  festgestellt.  Da  man  es
hier  also  mit  einem  Widerstand  zu  tun  hatte,
der,  wie  die  gleichartigen  Verhältnisse  Alt-Südkameruns
  gezeigt  haben,  nur  durch  dauernde
Besetzung  des  Gebiets  und  monatelanges  Patrouillieren
  zu  brechen  ist,  anderseits  die  Lastentransporte
  für  Süd  I1  durch  das  Hauptunruhengebiet
durchgezogen  waren,  ordnete  ich  aus  der  bereits
erwähnten  Abwägung  der  militärischen  gegen  die
Interessen  der  Grenzvermessung  den  Abmarsch
zum  Abanga  behufs  Wiederaufnahme  der  Vermessungsarbeiten
  an.  Die  auf  dem  Weg  dorthin
bislang  erhaltenen  Nachrichten  wollen  von  einer
größeren  Versammlung  der  Efakleute  in  dem
Viereck  Mbe—Nlin—Aborotum—Akogessang
und  ihrer  Absicht  wissen,  uns  dort  zu  erwarten.
Seele  des  Widerstandes  ist  nach  allen  bisherigen
Meldungen  der  Häuptling  Bibange-Bibenge
von  Aborotum,  der  bereits  vor  Wochen  dem
Gefreiten  Biduga  die  Kriegsansage  übersandte.
Die  eigentlichen  Ojeks  scheinen  sich  noch  abwartend
zu  verhalten.  Dagegen  wird  auch  Alum,  nur
wenige  Stunden  nordwestlich  Afarensork,  als
ein  Sammelpunkt  Kriegslustiger  bezeichnet.  Auch

*)  Tatsächlich  sind  nur  zwei  getötet  worden.
dritte  fand  sich  später  in  Ukoko  wieder  ein.

Der
        <pb n="730" />
        G  680  20

diese  Nachrichten  hielt  ich  im  Vergleich  zur  Wiederaufnahme
  der  Vermessungsarbeiten  für  nicht  hinreichend
  bedrohlich  und  erwiesen,  um  die  militärisch
  günstigen  Lagen  vom  29.  und  30.  April
zu  einem  Schlage  auszunutzen.  An  diesen  Tagen
standen  die  vereinigten  Abteilungen  unserer  Begleitkommandos
  (75  Gewehre)  und  der  Verstärkung
  der  10.  Kompagnie  (43  Gewehre  und
ein  Maschinengewehr)  zu  einem  konzentrischen
Vorgehen  zwischen  Etän  —Ndong  bereit.

Ob  es  notwendig  sein  wird,  die  bei  Alum
gemeldete  Versammlung  zu  sprengen,  um  noch
ausstehende  Eisenbahntrace-Erkundungen  zu  ermöglichen,
  läßt  sich  zur  Zeit  noch  nicht  entscheiden.
In  der  Hauptsache  werde  ich  trachten,  zunächst
die  Fortsetzung  der  Vermessungsarbeiten

 

im  Rücken  zu  decken  und  dem  Oyembezirk  die
entzogenen  Kräfte  so  schnell  als  möglich  zurückzugeben.


Nach  einer  weiteren  Meldung  des  Majors
Zimmermann  ist  die  geraubte  Geldkiste  nachträglich
  von  den  Eingeborenen  freiwillig  durch
Vermittlung  eines  treugebliebenen  Häuptlings  der
Grenzexpedition  zugestellt  worden;  der  Inhalt
war  fast  vollständig.

Von  einem  Gefecht,  in  dem  der  Feldwebel
Seifert  mit  12  Soldaten  gefallen  sei,  wußte
ein  französisches  Blatt  zu  melden.  Es  liegt
offenbar  eine  Verwechslung  mit  Feldwebel  Siewertsen
  vor.

ogo.

Uachwelsung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  TLogo  in  den  Donaten  Februar  bis  Aprll  1913  fällig

gewordenen  Jollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  7.  S.  316.)
Februar.
Gesamtbetrag  det  fällig  gewordenen  Zöle  i  im  obigen  Gegen  den
Namen  der  Zollämte:  nat  der  Rechnungsjahre  —-  gleichen  Zeitram
bei  welchen  die  Zölle  1913  1912  des  Vorjahre“
fällig  geworden  sind  eEinfuhr  **-  *7“  Zufammeninfuhr  sAussuhr  Zusammen]  mehr  weniger
4%  t'  —  “—.„G—F.  4  1
1  k  #
Lome.  Hauptzollamt133  936,20  172,75  238.10  134  397.05  8538  228,25  208,  55  102  129,00  57  732.
Agban  ale  .Zollamt  598,157  13.—  78.80  689.95  385,  8  —  394,.30|295,65  —
Tolpli  .  -  452,  80  7,.50,  32,40.  192.20  479.—  17,.25  —  196,.255  —  .
Nose  1749.25.  232,—  30,90  2012,15  V  63,  75  6,65  3  189,0911.  1  13
o  Sollhebestelle  94,  —%  285.—,  —  79N379.,40  1  658.80  1647,2  —  33906,05|1073,35  —
Kpandd.  -  1762,70  54.75,  76,95  1  894.40  1  655,25  1378,75,  —  3  0314.++—  1  13½.6.
Kratschi.  "  11775,  3.75.  —  121.50  15840  8—  —  166,10  4
Tetetu  -  —-«—i—  —-  —  —  —  —
Palime  -  171,  —  171.90  153.600  —  —  153.60  —
Agusga  "  442,905  10,25,  15.—  108.20  484.60  82,.25  7.—  523,8  —  25
Gesamtsumme  Febrnar3760  4  8090.—  472,15  147  656.75199  122,10  4049,50  22210,  203  391.+  55  37.2
Dazu  April  bis  Jannar1506078.30  35  713,10  5348.70  1547110.10  1625  716.70.36302,25  5821,60  1  667813,555  —  izoro
Zus.  i.  d.  Zeit  v.  1.  April  ,
bis  28.  Febrnar  1618  453,900  40  522,10  5820,85  1  694  796,851824  838,80  40351,75  60417,.—  1871237,553—  176440.
März.  4
Lome  Hauptzollamt50  691.55  27.—  626,90  151  345,15169  675,900  1441,.—  204,50  170  024,100—  18  67
Agbanalke  Zollamt  770.75  2.75  72,10  845,  60  527,30  4.75.  532,0513,55
Tokpli.  -  772.65  7.50  13,40  823,55  569.05  7.25  1.50  607,601  -rn
Noüpe  1  570.10  3093,.—  22.—  1  985,102368.75  317.—,  4—  20689,7—  701.
Ho  ollhebestell17.—  4291.5  —  79908.50%  10  2892,75  —  4325,  5  9672,065.  —
Kpandd  -  1  736.55  100.75  —  1  816.30  1  313,55  1563.75  —  2907.3  —  1081·
Kratschi  -  1  008.75  9.75  —  1  018,50  173,50  9.75  —  (0%%  837,25  *r
Tetetu  -  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1
Palime  -  201,:w—  —  201,  55  301,85  —  —  301,  851  —
Aguêga-  -  392.—  27.5  16.—  435.25  60,20  155.—  17.55.  780775—  3%
–—  ————
Gesamtsumme  März  160  861,20  41858,.50  780,10  166  500,101770001,  20  5094,25  257,55  182  353.—  —  15  952.0
Dazu  April  bis  Februar  I08.15.0  40  522.10  5820.85  1004-00.85  H1  S2  13  S  40  L  7  CO—  1  371237551  □  7½4
Zug.  44  d.  Beit  v.  1.  April  4  *  **r  .  I  **i
31.  Märzg.  4  6  255
        <pb n="731" />
        681  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  gölle  i  im  obigen  Gegen  den

Namen  der  Follämter,  Monat  der  Rechnungsjahre  gleichen  Zeitraum
bei  welchen  die  Zölle  1913  1912  des  Vorjahres
färig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  —  Zusammeninfuhr  Ausfuhr  aZusammen  mehrweniger

AM  M  »  »l-  »l-  J-  »f--  J-  J-  Jl-Aprll.



ome  Hauptzollamt153  087.—  —  208,75|  200,  10|  495,853  991,051  373,50  89,25  164  454,40  10  958,  35
#anake  ollamt  562.75  5.500  86,95]  655.20  482,.9  85  1.—  70.30  554,35  100.  85  —
olrli  -  613.70,  10.—438,80  792,50  411/70  18,  18.20  450,0041,60  —
oche.  -  1  623,05,  171,25,  16  0—  2  111,20  2289,10006,25  2  505.644  434L5
JZollhebestelle198130  420  92080  0  323Soss  —
vpaudu.  -  1  213,85  7825]  105.  40  1397,50  995,10|1655,  25544  0)  2795,22—  1  397,75
ratschi.  -  *)  104,02  1540  —  19,42  232,0.  10,  242,05  —  122,63
eleln.  -  —  —  —  —  —  —  —
lele.  "•  rt  —.  —  9300552s  —  218,50  1120  —
Ruga.  -  732,75r  1,75  52,10,  816,90  578,85  141.—21,—  743,85103,05  —
in  April  1918.  100  31287,  57030  5%  160  705,027  555.20  441550  851.,25  175  321,05  S801,033

 

"*)  0,02.“  fälschlich  erhobener  Salzzoll  für  1  kg.

 

Rolonialrechtliche  Entscheidungen.

Nr.  19.

Kuszug  aus  dem  Urtell  des  Röniglich  Dreußischen  Kammergerichts  (6.  Jlvilsenat)  vom  21.  Uovember  1912.

1.  Neben  dem  Kaiser  steht  dem  Reichs-Sperrverfügung

  schloß  der  Staat

Ssekretär  des  Reichsa-



  die  Befugnis  zu,  für  die  Schutzgebiete
Rechtsverordnungen  auf  den  Gebieten  des  Zoll-,
Steuer=  und  Abgabenwesens  zu  erlassen.

2.  Auch  die  Kolmanskop  Diamond  Mines
Limited  in  Kapstadt  ist  rechtswirksam  zur  Entrichtung
  einer  Förderabgabe  von  5  v.  H.  des
Wertes  ihrer  geförderten  Diamanten  an  den  Landesistus
  von  Deutsch-Südwestafrika  verpflichtet.

§*  1,  15  SchGG.,  8§  64.  96  der  Kaiserlichen  Bergvero
  dd  r  für  Deutsch-Südwestafrika  vom  8.  Angust
1905,  §  3  Abs.  2  des  Vertrages,  betr.  Schürfen  und
Bergbau  im  Adrripbuchter  Diamantengebiet,  vom
26.  März  1909,  Nr.  3  der  Reichslanzlerverordnung,
betr.  den  00  P  2  der  Diamanten-Regie  des
südwestafrikanischen  Schutzgebiets,  vom  25.  Mai  1909,
I#*  133,  138,  171,  172,  516,  779  BG.

Die  Deutsche  Loloninligesellichaft  für  Südwestafrika
  verlieh  durch  d  ie  Urkunde  vom  21.  September
1908  aus  Grund  der  ihr  zustehenden  Berggerechtsame
der  Diamant-Schürf=  und  Minen-Gesellschaft  m.  b.  H.
Kolmanskopf  in  Lüderitzbucht,  der  Rechtsvorgängerin
der  Klägerin,  der  Kolmanskop  Diamond  Mines  Limited
in  Kapstadt,  das  Abbaurecht  auf  Diamanten  für  ein
durch  näher  begeichnete  Schürfscheine  bedecktes  Gebiet

er  Station  Kolmanskopf  an  der  Vahnulinie
L#benibun  Atertmiansboo.  Unter  dem  22.  September
  1008  erging  die  sogenannte  Sperrverfügung
des  Reichs-Kolonialamts,  wonach  ein  bestimmtes  Gebiet
der  K  Kolonialgesellschaft  —  zu  dem  auch  das  Abbaufeld
der  Klägerin  gehörte  —  unbeschadet  wohlerworbener
Rechte  Dritter  dieser  Gesellschaft  zur  ausschließlichen
Tussuchung  und  Gewinnung  von  Mineralien  widerruflich
  vorbehalten  wurde.  Im  Anschluß  an  diese

 

Kolonialamts  mit  der  Gesellschaft  unter  dem  2
nuar  1900  ein  Abkommen,  betreffend  den  e  1  in
deren  Gebiete.  Darin  erklärte  sich  die  Gesellschaft  u.  a.
damit  einverstanden,  daß  die  Regierung  für  alle  im
Sperrgebiete  vor  oder  nach  Aufhebung  der  Sperre
Ceförderten  Diemanten  eine  an  den  Schutzgebietsfislus
zahlbare  Abgabe  von  10  v.  H.  des  Wertes  erhebe,  soweit
  die  Förderung  aus  Vbbewetriellen  erfolge,  für
welche  die  Verleihungs-  bzw  Umwandlungsurkunde
na  ch.  dem  1.  Oktober  1908  beantragt  worden  sei  (6  3).
Der  §  5  lantet:  „Die  Einführung  der  Abgabe  im
Sperrgebicte  jemäß  §  3  wird  im  Verordnungswege
erlassen.“  Diese  Verordnung  erging  unter  dem  26.  Februar
  1900.  Inzwischen  hatte  die  Kaiserliche  Verordnung
  vom  16.  Jannar  19009  den  Handel  mit  Diamanten
in  Südwestafrika  geregelt  und  die  Förderer  verpflichtet.
ihre  gesamte  Förderung  einer  Behörde  oder  Person,
die  vom  Reichs-Koloniglamt  oder  mit  dessen  Zustimmung
  vom  Gouverneur  zu  bezeichnen  seien,  zwecks
Vermittlung  der  Verwertung  zu  übergeben.  Als  diese
Person  wurde  in  der  Verordnung  des  Reichskanzlers
vom  26.  Februar  1009  die  Diamantenregie  des  südwestafrikanischen
  Schutzgebietes  (eine  rechtsfähige  Kolonialgesellschafl)
  bezeichnet.  Für  ihren  Geschäftsbetrieb
erging  die  Verordnung  vom  25.  Mai  1909.  Unter
dem  26.  Märg  1900  wurde  zwischen  dem  Staassekretär
des  Reichs-Kolonialamts,  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
  für  Deutsch-Südwestafrika,  der  Deutschen  Diamantengesellschaft
  m.  b.  H.  und  vier  Personen,  die  als
Bevollmächtigte  einer  Anzahl  von  Gesellschaften,
darunter  der  Klägerin,  auftraten,  ein  Vertrag,  betreffend
  Schürfen  und  Bergbau  im  Lüderitzuchter
Diamantengebiete,  geschlossen,  nach  dessen  §  3  Abs.  2

die  vor  dem  1.  Oktober  1908  mit  Abbaufeldern  beliehenen
  Gesellschaften  sich  verpflichteten,  von  allen
innerhalb  des  Sperrgebietes  geförderten  Diamanten
        <pb n="732" />
        G  682  20

an  den  südwestofrilanischen  Landesfiskus  eine  Wobe
von  5  v.  ges  Wertes  zu  zahlen.  Nach  §  10  der
Verordnun  über  ceen  Geschästspetrieb  der  dianauten
regie  vom  26.  t  die  Regie  diese  Abgabe
für  Rechnung  der  Förderer  zinzuhehahte  und  an  das
Reichs-Kolonialamt  zu  zahlen.  biernach  sind  der
Klägerin  für  die  Zeit  vom  22.  1909  bis  zum
31.  Januar  1911  von  dem  Erlöse  der  von  ihr  an  die
Regie  abgelieferten  Diamanten  insgesamt  301  686,35.4
gekürzt  und  an  den  Beklagten  abgeführt  worden.  Die
Klägerin  ist  der  Meinung,  daß  der  Anspruch  des  Beklagten
  nur  auf  den  Vertrag  vom  26.  März  1909
gestützt  werden  könne,  daß  aber  der  Vertrag  für  sie
unverbindlich  sei;  sie  sei  nicht  gehörig  vertreten  gewesen,
  habe  ihn  auch  nicht  gmehmigee  auch  sei  er  erzwungen.
  Sie  hat  mit  dem  Antrage  Klage  erhoben,
den  Beklagten  zur  Zahlung  eines  Teilbetra  beirages  v0  von
10  000  .%  nebst  4  v  Zonen  seit  dem  22.  Mai  1909
zu  verurteilen.  lage  ist  indessen  dem  Antrage
des  Beklagten  entshechen  vom  Landgericht  abgewiesen,
gegen  dessen  Urteil  sie  Berufung  eingelegt  hat.

Aus  den  Entscheidungsgründen:
Die  Berufung  ist  form=  und  fristgerecht  eingelegt,
aber  unbegründet.
1.  Der  Vorderrichter  hat  den  Rückerstattungsanspruch
  der  Klägerin  mit  der  Begründung  abgewiesen,
daß  die  Reichskanzlerverordnung  vom  25.  Mai  1909,
betreffend  den  Geschäftsbetrieb  der  iaee
des  südwestafrikanischen  Schupgebiets,  im  §  10
die  Bestimmung  der  Abgabepflicht  der  Kägerar  ente
halte.  Die  Begründung  der  Berufung  geht  zunächst
dahin,  daß  der  Reichskanzler  überhaupt  nicht  befugt
sei,  als  Gesetzgeber  Steuergesetze  für  die  Schutzgebiete
zu  erlassen  DcIn  kann  nicht  beigetreten  werden.
des  Schutzgebietsgesetzes  vom  25.  Juli
1900  r  K  Kaiser  die  Schusgewalt  in  den  deutschen
Schutzgebieten  im  Namen  des  Reichs  aus.  Diese
Schutzgewalt  umfaßt  das  wecht  der  Gesetzgebung  auf
allen  Gebieten  der  Staatstätigkeit,  soweit  solche  nicht
durch  die  weiteren  Bestimmungen  des  Schutzgebietsgesetzes
  ausgenommen  oder  beschränkt  sind.  Zu  diesen
ausgenommenen  oder  beschränkten  Gebieten  gehört
nicht  die  Regelung  der  Finanzen
Dem  Reichskanzler  ist  im  §  15  Abs.  1  des  Schutzgebietsgesetzes
  zunächst  das  Recht  erteilt,  die  zur  Ausführung
  des  Schubgebietsgesetes  rrerderlichen  Anordnungen
  zu  erlassen.  Der  Absatz  2  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes
  gibt  ihm  aber  weiter  die  Befugnis,  für
die  Schutzgebiete  oder  für  einzelne  Teile  derselben
polizeiliche  oder  sonstige  die  Verwaltung  betreffende
Vorschriften  zu  erlassen  und  gegen  die  Nichtbefolgung
derselben  Strafen  anzudrohen..  Nach  Ansicht  der  Klägerin
  fällt  unter  den  Begriff  sonstige  die  Verwaltung
betreffende  Vorschriften“  nicht  das  Steuerverordnungsrecht,
  welches  dem  Kaiser  allein  zustehe.  Dieser  Insicht
  ist  nicht  beizutreten.  Zunächst  enthält  Absatz  2
des  §  15  völlig  selbständige  Bestimmungen,  die  nicht
nur  in  Verbindung  mit  Absatz  1  zu  betrachten  sind.
Dies  geigt  die  Fassung  des  Absatz  3  §  15,  der  eine
unzweideurige  Scheidung  zwischen  den  auf  Grund  des
satzt  1  erlassenen  sfheek  ngbefstemmanen  und  den
auf  Grund  des  Absatz  2  ergangenen  Verordnungen
macht.  Es  kann  ferner  bei  der  Vorschrift  des  Absatz  2
des  §  15,  nach  der  der  Reichskanzler  befugt  ist,  für  die
Schuw  gebiete  polizeiliche  und  sonstige  die  Verwaltung
betreffende  Vorschriften  zu  erlassen,  nicht  dessen  Befugnis
  gemeint  sein,  seinen  nachgeordneten.  PSehörden
Verwaltungsvorschriften  zu  ert  Den  e  Befugnis
  steht  ihm  als  Behörde  iblverndli  sie
bedurfte  also  keiner  besonderen  Erwähnung  im  Schutz- 



z5

 

 

 

gebietsgese#.  Schiet  sich  also  hieraus  mit  Notwendigkeit,
  daß  §  15  Absatz  2  dem  Reichskanzler  ein  mit  dem
des  Kaisers  bonknirierendes  Recht  zum  Erlaß  von  Verordnungen
  mit  Gesetzeskraft  hat  Gerlihen  weln  so
besteht  auch  ferner  kein  Bedenken,  daß  dieses  Gesetzgebungsrecht
  in  der  Form  von  Vererbnungen  das
Gebiet  der  gesamten  Verwaltung  im  weitesten  Sinne,
also  auch  das  Gebiet  des  Steuerwesens  ergreifen  sollte.

Denn  unter  polizeilichen  Vorschriften  sind  nicht
etwa  nur  solche  Lemeint,  die  sich  auf  das  Gebiet  der

olizei  in  engerem  Sinne,  snch  sspens  die  Sicherheitspolizei
  beschränter,  so  daß  d  ie  Worte  „polizeiliche
und  sonstige  die  Verwaltung  betreffende“  zusammen
das  Gebiet  der  inneren  Verwaltung  umfaßten.

Das  ergibt  die  Entstehungsgeschichte  des  §  15
Schutzgebietsgesetzes.  Der  §  8  Absatz  2  des  Schutzgebietsgesetzes
  vom  April  1886  sprach  nur  von
„polizeilichen“  Vorschriften,  weil  damit  im  Anschluß
an  die  Ausdrucksweise  des  preußischen  Verwaltungsrechts
  das  ganze  Gebiet  der  inneren  Verwaltung  gedeckt
  erschien.  Bei  der  Beratung  des  Entwurfs  zum
Gesetz  vom  15.  März  1888  erschien  der  Ausdruck  „polizeilich“
  in  dieser  Bedentung  noch  zu  eng.  Es  wurde
deshalb  im  §  11  Absatz  2  dieses  Gesetzes,  dem  der

5  Absatz  2  des  Gestoes  vom  25.  Juli  1900  ent-Hricht,
  der  Zusatz  „und  sonstige  die  Verwallung  betreffende
  Vorschriften“  gemacht.  Dies  zeigt,  daß  der
Begriff  „Verwaltung“  hier  im  weitesten  Sinn  der
Ausübung  der  Staatstätigkeit  gemeint  ist.  Es  sind
deshalb  unter  den  „Vorschriften“  des  §  15  Absat  2
alle  Verordnungen  am  allen  Gebieten  der  Staatstätigkeit
  einschließlich  des  Finanzwesens  zu  verstehen,
soweit  sie  nicht  ausdrücklich  im  Suspebietsgeieg  ausgenommen
  sind.  eben  dem  Kai  also  de
Reichskanzler  ein  Eesepgebungsrecht“  in  den  Schutzgebieten
  auf  dem  —  hier  allein  interessierenden  —
Gebiet  der  Stenern  und  Zölle.  Dem  entspricht  auch
die  langjährige  in  diesem  Sinne  gehandhabte  und  unwidersprochen
  gebliebene  Übung  der  Steuergesetzgebung
in  den  Schutgebie

Für  den  weeten  da-  gont  aber  noch  folende
  Erwägung  in  Betr  auf  Gumd  der
#  1  ff.  des  4un  rachten  Slafien  Kaiserliche
Vergverordnmung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom
8.  August  1905  setzt  im  §  64  eine  allgemeine  Förderungsabgabe
  von  2  v.  H.  des  Werres  der  geförderten
Minlerml#n  (5  10)  fest.  Im  §  96  Ziffer  5  daselbst  ist
sodann  dem  Reichskanz  er  dieErniachtigiiiig—erteilt
diese  Förderungsabgabe  zu  erhöhen.  Aus  dieser  Bestimmung
  des  §  96  der  Kaiserlichen  Bergverordnung
folgt  die  Befugnis  des  Reichskanzlers,  auf  dem  Gebiet
des  Bergwesens  hinsichtlich  der  Förderabgabe  bei  Edel·
steinen  Anordnungen  mit  Gesetzeskraft  zu  erlassen.

Die  Entscheidung  des  Vorderrichters,  daß  die
Klägerin  auf  Grund  der  iöffentlich-rechtlichen  stime
mung  des  §  10  Ziffer  3  der  Reichskanzlerverordnung
vom  25.  Mai  1  zur  Zahlung  der  Förderabgabe  von
5  v.  8  verpflichtet  ist,  ist  somit  zutreffend.

2.  Die  Ansicht  der  Klägerin,  daß  die  Reichskanzlerverordnung
  auf  einem  Irrtum  beruhe,  ist  aber  auch
ungutreffend,  die  Klägerin  war  vielmehr  in  aht  14
schon  auf  Grund  des  Vertrages  vom  206.
zu  der  Zahlung  der  Förderabgabe  Wm  16
hat  gegen  die  „nnahe  einer  solchen  Verpflichtung
eingewendet,  daß  die  Vollmacht  vom  12.  März  1909,
die  auf  4  ze.  wa  die-  Sausgestellt  ist,  nicht  ordnungsmäßig
  sei,  weil  der  Sekretär  Gr.  sie  nicht  mitausgestellt
  habe.  Einer  Beweiserhebung  darüber,  ob  der
Sekretär  der  Gesellschaft  auf  Grund  der  Statuten  oder
des  englischen  Rechts  bei  der  Bollmachtserteilung  formell
mitwirken  mußte,  bedurfte  es  nicht.
        <pb n="733" />
        W  683  20

Das  Berufungsgericht  hat  auf  Grund  des  Gesamtergebnisses
  der  Verhandlung  die  Überzeugung  gewonnen,
  daß  der  ag  nicht  nur,  wie  der  Beklagte
ausgeführt  hat,  boan  sämgeichen.  vertretungsberechtigten
Personen  der  Klägerin  mit  Einschluß  des  Sekretärs
Gr.  wachträglich  genehmigt,  sondern  daß  dieser
letztere  auch  mit  der  von  den  Nebenintervenienten  erteilten
  Vollmacht  einverstanden  gewesen  ist.

Nach  der  unwidersprochen  gebliebenen  Angabe  des
Beklagten  war  den  Interessenten  der  Förderung  und
Verwertung  der  südwestafrikanischen  Diamanten  schon
Ende  des  Jahres  1908  bekannt  geworden,  daß  das
fechtKorenkan  eine  Organisation  des  Diamantenhandels
  beabsichtige.  Am  22.  Dezember  1908  baten
die  Interessenten  desbalb  durch  den  Börsenverein  in
Lüderitzbucht  telegraphisch  um  Gehör  und  sandten  auf
Zusage  „vier  Vertreter  der  Diamantfelderbesitzer“
nach  Deutschland,  die  am  6.  Februar  1909  in  Berlin
eintrafen.

Inzwischen  war  e  Kaiserliche  Verordnung  vom
16.  Jannar  1909,  betreffend  den  Handel  mit  südwestafrikanischen
  #  bertrei.e  ergangen,  durch  deren  §  4
dem  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  die  zur  Ausführung
  dieser  Verordnung  erforderlichen  Bestimmungen
übertragen  war.

Auf  Verlangen  des  Reichs-Kolonialamts  führten
die  vier  Vertreter  den  Nachweis  ihrer  Legitimation
Arch  geschaffung  der  notariellen  Vollmacht  vom

ärz  1

In  welcher  Richtung  sich  die  Verhandlungen
zwischen  dem  Reichs-Kolonialamt  und  den  vier  Vertretern
  bewegten,  ergibt  sich  nicht  nur  aus  dem  Inhalt
des  Vertrages  vom  26.  März  1909,  sondern  auch  aus
dem  Briefe  des  Rechtsanwalts  R.  vom  3.  März  1909,
in  dem  von  einer  Eingabe  der  Interessenten  vom
19.  Februar  1909,  betrohhend  die  Wünsche  auf  Ausdehnung
  und  Abgrenzung  der  Diamanten-Schürf=  und
Abbaufelder,  die  Rede  ist  und  in  dem  die  Bereitwilligkeit
  erklärt  wird,  auf  das  Verlangen  einer  bestimmten
10  prozentigen  Förderungsabgaße  einzugehen.

Wenn  man  erwägt,  daß  die  Klägerin  nach  ihrer
eigenen  Angabe  damit  gerechnet  hat,  daß  die  Machtmittel
  der  Regierung  in  dem  Schutzgebiet,  in  dem  die
Kaiserliche  Verordnung  Gesetzeskraft  habe,  unbegrenzte
eien,  und  wenn  man  berücksichtigt,  daß  Rechtsanwalt
R.,  einer  jener  vier  Vertreter,  zunach  der  Angabe  der
Nebenintervenienten  der  Syndikus  der  Klägerin  war,
uo  wird  man  nicht  zweifeln  durfen,  daß  alle  Vertreter
der  Klägerin,  auch  Gr  der  weitgehenden  Ermächtigung
  für  R.  und  seine  drei  Mitvertreter,  die
Interessenten  „in  allen  Angelegenheiten,  betreffend

ürfen,  Bergbau  und  Diamantenverwertung  zu  vertreten,
  alle  Rechtsgeschäfte  abzuschließen,  bindende  Erklärungen
  abzugeben“,  von  vornherein  in  allen  Stücken
einverstanden  waren.

Die  durch  die  plötzlichen,  wertvollen  Diamantenfunde
  in  Südwestafrika  im  Jahre  1908  entstandene
Unsicherheit  der  bergrechtlichen  Verhältnisse  mußte  es
nicht  nur  den  Interessenten,  sondern  auch  der  Reichs-Kolonialverwaltung
  wichtig  und  zweckmäßig  erscheinen
lassen,  möglichst  im  gegenseitigen  Einverständnis  und
Mmöglichst  schnel  Klarheit  und  Sicherheit  zu  schaffen.

Die  Verhältnisse  bedingten  es  auch,  daß  die  Interessenten
  nicht  einzeln,  sondern  nur  durch  einen  Ausschuß
  zu  Gehör  kommen  und  die  erforderlichen  Abmachungen
  treffen  konnten.

 

 

 

 

 

 

ie  mußten  also  im  Interesse,  Eeolgrricher  Abwicklung
  mit  weitgehender  Voll  ausgestattet
werden.  Die  Annahme  nterlieger  4  keinem

denken,  daß  auch  die  Klägerin  mit  der  Erteilung  der
weitgehenden  Vollmacht  vom  12.  März  1909  von  vorn- 



herein  einverstanden  gewesen  ist.  Wenn  die  Nebenintervenienten
  behaupten,  sie  hätten  Herrn  R.  ausdrücklich
  darauf  hingewiesen,  daß  er  ohne  Anhörung
des  Gesamtdirektoriums  der  Klägerin  keinerlei  Zahlungen,
  welcher  Art  sie  auch  seien,  bewilligen  dürfe,
so  steht  das  mit  dem  Inhalt  der  von  ihnen  mitunterzeichneten
  Vollmachtsurkunde  vom  12.  März  1909  im
Widerfpruch.

D  ei  Ubersendung  der  Urkunde  an  R.  jenes
früheren  nbeide  Hinweises  Erwähnung  geschehen
sei,  haben  die  Nebenintervenienten  und  die  Klägerin
nicht  behauptet.

Jener  Hinweis  würde  auch  der  Annahme  nicht
entgegenstehen,  daß  mit  Rücksicht  auf  die  dargestellte
Sa  chüage  das  Gesamtdirektorium  der  Klägerin  und
die  Nebenintervenienten  demnächst  die  Erteilung  der
weitgehenden  Vollmachten,  wie  sie  die  Urkunden  vom
12.  März  enthielten,  für  richtig  und  notwendig  gehalten
  hätten.

Das  Berufungsgericht  har  aber,  wie  bereits  erwähnt,
  auch  keinen  Zweifel  daran,  daß  die  Klägerin
den  Vertrag  nachträglich  genehmigt  hat.  Eine
ausdriickliche  Genehmigung  erblickte  das  Gericht  in  dem
durch  das  Generalkonsulat  in  Kapstadt  übermittelten
Telegramm,  welches  auf  Bitte  des  stellvertretenden

irektors  der  Klägerin  am  26.  Mris  1909  abgesandt
wurde  und  dessen  Absendung  nach  dem  Telegramm
desselben  Generalkonsulats  vom  25.  Oktober  1910  auf
einem  Beschluß  des  zuständigen  Vertretungsorgans  der
Klägerin  beruhte.  In  diesem  Telegramm  bringt  die
Klägerin  zum  Ausdruck,  daß  sie  sich  zum  Vertragsschluß
  zwar  nicht  verpflichtet  fühlt,  daß  sie  aber,  um
die  Arbeit  der  anderen  Gesellschaften  nicht  zu  behindern,
die  Unterschrift  ihrer  Lüderitzbuchter  Unterhändler  bestätigt
  und  daß  die  Direktoren  später  mit  Herrn  Dernburg
  verhandeln  werden.  Die  Klägerin  ist  nun  der
Insicht,  daß  die  Worte  „will  confirm“  in  dem  Sinne
nach  englischem  Sprachgebrauch  gemeint  seien,  daß  sie
bedeuten,  die  Klägerin  werde  in  der  Zukunft  bestätigen.
  Diese  Auslegung  ist  mit  Rücksicht  auf  den
Vordersatz  „um  die  Arbeit  der  anderen  Gesellschaften
nicht  zu  behindern“  nicht  richtig,  da  diese  Worte  sonst
widersinnig  wären.  Denn  nur  durch  sofortige  Genehmigung
  trat  die  ungehinderte  Arbeit  der  anderen
Gesellschaften  ein.  Die  Auslegung  der  Klägerin  ist
auch  mit  Rücksicht  auf  den  weiteren  Satz  Gund  die
Direktoren  werden  später  mit  Herrn  Dernburg  verhandeln
  nicht  richtig.  Bei  ihrer  Auslequng  würde

Wort  „später“  überflüssig  sein,  da  sow
amigorn.  als  Verhandlung  später  esollgen“  sollten.
Aus  dem  rusat  „später“  bei  der  Perhaudlung  ergibt
sich  e.  daß  die  Worte  „will  eonfirm  in  der
ich  gerade-  gebraucht  sind.  Die  Klägerin  behauptet
ferner,  daß  dieses  Telegramm  nur  an  den  Staatssekretär
  Vörnburg  nicht  an  das  Reichs-Kolonialamt
gerichtet  sei  und  nur  einc  vorläufige  Privatnotiz  für
diesen  habe  bedeuten  sollen.  Staatssekretär  Dernburg
war  aber  mit  dieser  Angelegenheit  nur  in  seiner  Eigen-Lhant
  als  derzeitiger  Leiter  des  Reichs-Kolonialamts

allinen  weiteren  Anhalt  für  die  Genehmigung  bietet
der  von  der  Klägerin  nicht  bestrittene  Briefwechsel,  der
zwischen  dem  Reichs-Kolonialamt  und  der  Deutschen
Diamantengesellschaft  m.  b.  H.  stattgefunden  hat.  Dieser
Briefwechsel  ergibt,  daß  die  Klägerin  damals  schon
das  Entgegenkommen  ihrer  Verteeter  gegen  das  Reichs-Kolonialamt,
  wie  es  i  1  Vertrag  vom  26.  März
1909  zum  Lieeseia  kbern  war:  für  zu  weitgehend
  hielt.  Man  versuchte,  aus  dem  Statut  der  Gesellschaft
  ein  Banwern  gegen  t  Degmimatior  derjenigen
  herzuleiten,  die  namens  der  Gesellschaft  die
        <pb n="734" />
        GV  684  20

Vollmacht  vom  12.  Mrz  10%“  verlantbart  hatten
(Briefe  vom  22.  April  1909).  Deutsche  Kolonialgesellschaft
  und  die  Diamantengessschart,  die  am  Vertrage
  beteiligt  und  daran  interessiert  waren,  daß
möglichst  alle  Diamanteninteressenten  dem  Vertrage
beitraten,  bemühten  sich,  die  Klägerin  am  Vertrage
festzuhalten  und  erhielten  nun  ihrerseits  von  dem  in
Berlin  anwesenden  Syndikus  der  lagern  Rechn
anwalt  dn  aus  Kapstadt,  die  Mitteilung,  daß  e

28.  April  1909  folgendes  Telegramm  Lhaklen  habe:

„CGr.  instructs,  Colmanskop  copfirmed
signuture  Contract,  cabled  throngh  Consulate.“

Danach  also  hatte  der  Sekretär  Gr.  mitgeteilt,
daß  die  „Colmanskop“  die  Vertrags  unterschrift  genehmigt
  habe,  und  daß  durch  das  Konsulat  gekabelt
sei.  Dr.  Fr.  setzte  auf  Befragen  hinzu,  daß  seiner  Auffassung
  nach  das  Telegramm  an  das  Reichs-Kolonialamt
  gerichtet  sei.  Es  war  also  kisenih  das  oben
erwähnte  Telegramm  vom  20.  April  1909  gemeint,
befsen  Auslegung  hierdurch  eine  direkte  Bestätigung
er

t  Rücksicht  auf  diese  Genehmigung  des  Vermageh
  würde  es  sich  erübrigen,  auf  die  weiteren,  von
der  Klägerin  gegen  das  Verhalten  der  Unterhändler
gemachten  Einwendungen  einzugehen,  nämlich  daß  sie
nur  gemeinschaftlich  hütten  handeln  dürfen  und  nicht
befugt  gewesen  seien,  sich  untereinander  Untervollmachten
  zu  erteilen.  Es  mag  aber  darauf  hingewiesen
werden,  daß  diese  Einwendungen  auch  an  sich  unbegründet
  sind.  Der  Inhalt  der  Vollmacht  enthält
keinerlei  Beschränkung  dahingehend,  daß  die  vier  Unterhändler
  nur  gemeinschaftlich,  und  zwar  alle  vier  gleichzeitig
  hätten  handeln  und  sich  nicht  gegenseitig  Untervollmachten
  bätten  erteilen  dürfen.  Zudem  sind  die
beiden  Bevollmächtigten  Dr.  R.  und  H.,  die  sich  bei
Unterzeichnung  des  Vertrages  vom  26.  März  1900
hatten  vertreten  lassen,  dem  Vertrage  am  3.  Juli  1909
in  Lüderitbucht  zu  erichtlichem  Wololl  beigetreten.
Die  Behauptung,  d  da  damals  die  Vollmacht  nicht  mehr
wirksam,  insbesondere  ihnen  entzogen  gewesen  sei,  ist

 

Lr.

 

nach  §§  171,  172  Absatz  2  Bürgerlichen  Gesetzuches
unerheblich,  weil  nicht  behauptet  ist,  daß  die  Vertretungsmacht
  dem  Reichs-Kolonialamt  gegenüber
widerrufen  worden  sei

Die  Klägerin  hat  ferner  den  Einwand  erhoben,
daß  der  Vertrag,  da  die  Abgabe  von  ihr  ohne  Gegenleistung
  bewilligt  sei,  als  reines  Schenkungsversprechen
wegen  Formmangels  michtig  sei.  Dieser  Einwand  ist
unbeach  Durch  den  Inhalt  des  Vertrages  wird
die  Voraussetzung  einer  Schenkung  gemäß
*#  516  Bürgerlichen  Gesetzbuches,  näm  b
Teile  über  die  Unentgeltlichleit  der  zu  einig
sind,  ausgeschlossen.  Zudem  würde  der  Formmangel
auch  durch  die  Erklärung  zu  gerichtlichem  Protokoll
vom  B  und  10.  Juli  1909  geheilt  sein.

Die  Klägerin  hat  ihren  Nckerstattungsansprch
weiter  damit  begründet,  daß  der  Ver  wegen  Miß
verhältnis  von  Leistung  und  Gegemreisutg  auf  Grund
des  §  138  Bürgerlichen  Gesetzbuches  nichtig  sei.  Die
Klägerin  hat  in  keiner  Weise  dargetan  und  es  ist  nicht
ersichtlich,  worin  der  Mißbrauch  einer  Notlage,  des
Leichtsinns  oder  der  Unerfahrenheit  oder  ein  erstoß
gegen  die  guten  Sitten  zu  erblicken  ist.  Mangels
dieser  gesetlichen  Voraussetzung  der  Nichtigkeit  aus
*5  138  B  Börgerlichen  Gesetzbuches  ist  auch  dieser  Einwand
  hinfälli

Dangelbe  gilt  von  dem  letzten  Einwand  der
Klägerin,  daß  der  Vertrag  als  Vergleich  nach  §  779
Bürgerlichen  Gesetzbuches  unwirksam  sei,  weil  die  voransgesettte
  Unsicherheit  Se.r  tatsächlichen  Verhöältnisse
nicht  vorgelegen  habe.  fehlt  hier  jeder  Nachweis
der  gesetzlichen  abegne  daß  ein  nach  dem  Inhalt
  des  Vertrages  als  feststehend  zugrunde  gelegter
Sachverhalt  der  Wirklichkeit  nicht  entsprochen  habe.

Mithin  sind  alle  von  der  Klägerin  gegen  die
Gültigkeit  des  Vertrages  vom  26.  März  1909  erhobenen
Einwendungen  hinfällig  und  sie  ist  auf  Grund  des

Absatz  2  dieses  Vertrages  verpflichtet,  die  von  der
D  nösah,  die  zugunsten  des  Veklagten  gemachten
Abgabenabzüge  zu  dulden  daher  die  Berufung
  der  Klägerin  danenuweisen“

----- 



 

 

Auszugausdesnllktelldesnetchsgeklchte(7.lellsenat)vorn6.1unl1913.

Der  Sachverhalt  ist  derselbe  wie  in  Nr.  19.  Gegen
das  Urteil  des  Kammergerichts  hat  die  Klägerin  Revision
  eingelegt,  die  aus  folgenden  Eutscheidungsgründen
  zurückgewiesen  ist:

Der  Berufungsrichter  hält  den  Anspruch  des  Beklagten
  auf  die  ihm  zugegangenen  Abgabenbeträge  aus
doppeltem  Grunde  für  gerechtfertigt  und  darum  das
Verlangen  der  Klägerin  auf  Erstattung  für  nicht  gerechtfertigt.
  Einmal  beruhe  die  Abgabenpflicht  auf
einer  rechtsgültigen  Verordnung  des  Reichskanzlers,
nämlich  auf  der  Verordnung  über  den  Geschäftsbetrieb
der  Diamantenregie  vom  25.  Mai  1909,  und  sodann
auf  dem  Vertrage  vom  26.  März  1909,  dessen  Rechtswirksamkeit
  von  der  Klägerin  zu  Unrecht  bestritten
werde.  Erweist  sich  die  letztere  Annahme  des  Berufungerichters
  als  zutreffend  und  waren  die  streitigen
Summen  schon  aus  dem  Vertrage  geschuldet,  so
bedarf  die  Frage  keiner  weiteren  Erörterung,  ob  der
#nspruch  des  Beklagten  auch  auf  einen  einseitigen
gesetzgeberischen  Akt  der  obersten  Reichsbehörde  gestützt
werden  kann.  Die  Klägerin  hatte  gegen  den  Vertrag
in  erster  Reihe  geltend  gemacht,  daß  sie  bei  dessen

Abschluß  nicht  gehörig  vertreten  gewesen  sei  und  daß
sie  ihn  auch  nicht  binterher  genehmigt  habe.  Es  kann

 

dahingestellt  bleiben,  ob  die  Bemängelungen-der  Klägermn
  nach  jener  Richtung  vom  Berufungsrichter  mit
echt  für  nicht  durchschlagend  erklärt  sind.  Jedenfalls
hat  der  Berufungsrichter  ohne  Rechtsverstoß  festgestellt,
daß  die  Klägerin  den  Vertrag  genehmigt  habe.  Diese
Feststellung  beruht  im  wesemlichen  auf  der  Auslegung
des  Telegramms  vom  26.  April  1909,  das  an  den
Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  als  die  bei
dem  Vertragsschluß  tätig  gewesene  amtliche  Stelle  gerichtet
  ist  und  unstreitig  auf  einem  Beschluß  der  gesetzmäßigen
  Vertretung  der  Klägerin  beruht.  Der  Berufungsrichter
  erblickt  in  dem  in  englischer  Sprache
““  Telegramm  die  Mitteilung  der  Klägerin,
sic  sich  zum  Vertragsabschluß  zwar  nicht  verunkhier
  fühle,  daß  sie  aber,  um  die  Arbeit  der  anderen
Gesellschaften  nicht  zu  behindern,  die  Unterschrift  ihrer
Lüderitzbuchter  Unterhändler  —  die  als  ihre  Vertreter
bwei  der  Abfassung  des  Vertrages  ausfgetreten  waren  —
bestätige  und  daß  die  Direltoren  später  mit  Herrn
Dernburg  verhandeln  würden.  Die  Revision  ist  der
Meinung,  daß  sich  diese  Auslegung  mit  dem  klaren
Wortlaut  der  Urkunde  in  Widerspruch  setze;  =  willconfirm
sei,  wie  dies  auch  in  der  Berufungsinstanz  nach  dem
Beschluß  über  die  Berichtigung  des  Tatbestandes  betont
  worden  sei,  die  englische  #nterform  und  bedeute,
        <pb n="735" />
        G  685  2.C

daß  etwas  in  Zukunft  geschehen  werde.  Der  Perufunzerichter
  hat  nach  dem  Zusammenhange  seine  -
wägungen  dieses  Vorbringen  nicht  knbrckichtigt
gelafsen.  Er  führt  aus,  daß,  wenn  die  Klägerin  die
t  der  anderen  Gesellschft  en  nicht  habe  hindern
#cheis  sie  nicht  erst  eine  Bestäligung  für  die  Zukunft
  habe  in  Aussicht  stellen  können,  nur  durch  eine
sofortige  Genehmigung  sei  die  Absicht  zu  erreichen  gewesen.
  Indem  ferner  eine  Verhandlung  mit  dem
Staatssekretär  für  später  vorbehalten  worden  sei,
könne  nicht  wohl  das  gleiche  für  die  Bestätigung
gelten.  Hiernach  hat  der  Berufungsrichter  ersichtlich
aus  dem  Gesamtinhalte  des  Telegramms  als  den
wirklichen  Willen  der  Klägerin  trot  des  gebrauchten
Ausdrucks  (will  confirm)  ermittelt,  daß  sie  nicht  erst
veelleicht  künftig  genehmigen  werde,  sondern  daß  sie
Sor  gegen  wärtig  tue.  Damit  sind  aber  die  Grenzen
der.  uslegung  nicht  überschritten,  vielmehr  gewahrt
133  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs).  Es  ist  möglich,
auch  eine  auf  die  Zukunft  dentende  Zeitform  nach  dem
ganzen  Zusammenhange  nicht  wörtlich,  sondern  als  auf
die  Gegenwart  gerichtet  zu  verstehen.  Ob  das  Ergebnis,
  zu  dem  der  Berufungsrichter  gelangt  ist,

 

 

richtig  ist,  entzieht  sich  der  Nachprüfung  in  der  Revisionsinstanz.
  Daß  mit  der  Auslegung  des  Berufungsrichters
  spätere  Verhandlungen  mit  dem  Staatssekretär
unvereinbar  gewesen  seien,  kann  der  Revision  nicht
zugegeben  werden.  Trotz  des  Abschlusses  des  Vertrages
  sind  noch  mannigfache  Gegenstände  einer  Auseinandersetzung
  der  Parteien  denkbar.  Wenn  schließlich
die  Revision  darauf  hinweist,  daß  es  unerklärlich  sei,
weshalb  nicht  die  Klägerin,  wenn  sie  wirklich  alsbald
habe  genehmigen  wollen,  die  Präsensform  gebraucht
habe,  so  würde  dieser  Grund  in  allen  Fällen  zutreffen,
in  denen  einer  nicht  völlig  sachgemäßen  Ausdrucksweise
ge  egenüber  das  in  Wahrheit  Gemeinte  zur  Geltung

ebracht  wird.  Es  beweist  daher  nichts.  —  —  —  —

Auf  die  sonstigen  Einwendungen  gegen  die  Rechtsgültigkeit
  des  Vertrages  ist  die  Revision  nicht  mehr
zurückgekommen,  Bedenken  gegen  ihre  Verwerfung
durch  den  Bernsungsrichter  sind  nicht  zu  erheben.

Daraus  ergibt  sich,  daß  der  Beklagte  durch  die
Leistungen  der  Klägerin  nicht  grundlos  bereichert  ist.
daß  er  sie  vielmehr  vertragsmäßig  zu  beanspruchen
hatte.  Die  Revision  ist  sonach  unbegründet.

 

Rolonlalwirtschaftliche  Mitteilungen.

deun  Kautschunh-  R.  G.,  Berlin  und  Ramerun.)

e  Pflanzung  hat  sich.  im  Lögelaufenen  Jahr
beirichleen  entwickelt.  Am  31.  Dezember  1912  befanden
  sich  1881  ha  unter  ua  51  Li  1067  ha  waren
Planten  zwischengepflanzt.  Der  Neuschlag  1912/13
beträgt  185  ha,  so  daß  Ende  des  Jahres  über  2000  ha
unter  Kultur  stehen  werden.

Auch  in  diesem  Jahre  hatten  wir  mit  der  Engerlingsplage
  zu  kämpfen.  Dur  iches  Düngen
konnte  der  durch  Engerlingsschäden  istandene  Ausfall
zum  Teil  wett  gemacht  werden.  Die  Versuchsanstalt
für  Landeskultur  in  Viktoria  unterstützt  in  dankenswerter
  Weise  unsere  auf  rationelle  Düngung  gerichteten
Bestrebungen.

Die  Vermessung  unseres  Pflanzungsbesitzes  wurde
beendigt  und  derselbe  nach  Ausscheidung  aller  Reservate

t  5470  ha,  wovon  zwecks  Grenzregulierung  132  ha
aet  einer  Nachbarpflanzung  erworben  wurden,  ins
Grundbuch  eingetragen.

Ernte.

 

 

 

Kakao:  Die  Kakaoerträge  der  einzelnen  Jahre
sind  aus  nachstehender  Tabelle  ersichtlich:
—  Durchschnitts-*
  Ernte  .-derojahr
  --  erlös
Erntejahr  und  älteren  W  #  pro  100  kg
Heltare  AM
1907  110,0  1329  182,50
1908  246.0  2698  106.14
1909  248,5  38886  101,80
1910  369.0  4156  98,28
1911  422,0  5418  108,10
*  6608  115.76
tschul:  e  Kiclxia  und  Manihotzapfung
zuoch  25  ie  —  erstere  Art  erzielte  bis  zu

#  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1912.

 

9.50  KF,  letztere  bis  zu  7.7  pro  Kilogramm.
Preise  waren  weichend.

iten:  Der  Ertrag  diente  teils  zur  Verpflegung
  der  Arbeiter,  teils  zum  Verkauf,  der  sich  auf
480  000  kg  belief.

Olpalmen:  Das  Olwerk  hat  Ende  April  des
Herichtsjnpres  den  Betrieb  ausgenommen  und  28000  kg
Palmöl  und  Kerne  erzeugt.

la:  Es  zause  487  kg  Nüsse  geerntet  und  in
Hamburg  zu  einem  Preise  von  bis  zu  80  ¼  für
100  kg  verkauft.

Die  Arbeiterzahl  betrug  im  Durchschnitl  911.
Die  Beschaffung  der  Arbeiter  wird  immer  schwieriger
und  dürfte  der  Ausdehnung  der  Plantagenkultur
Kameruns  in  größerem  Umfang  einen  Riegel  vorschieben.


Die

Den  einschließlich  Vortrag  von  9549  .4¾,

Sblschreihungenn  verbleibenden  Reingewinn
  von  55“  u  e  Verwaltung  vor,
wie  folgt  zu  bemwenhift.  sall  ot  geseclichen  Reserveonde
  15  632./4,  Rückstellung  für  die  Talonsteuer  7500./4  ,

v.  H.  Dividende  150  000  .,  Aussichtsrats-Tantieme
10  452  ,  Vortrag  116  163  .

In  die  Bilanz  per  31.  Dezember  1912  sind  die
Pflanzungen  mit  2  140  681  1k&amp;amp;  eingestellt.  An  Bankguthaben
  und  Debitoren  wurden  355  017  .K  ausbewieen.
  während  Kreditoren  1560  851  X  zu  fordern
aben.

Bilanz.
oder  nach  39  404.4

Kautschuk-PHflanzung  „Oeanjsa“,  fl.  G.
Berlin  und  Kamerun.")

Pflanzung.
Das  Unternehmen  entwickelte  sich  im  abgelaufenen
Jahre  befriedigend.
Der  Stand  unserer  Pflanzung  Ende  des  Jahres
ist  aus  folgender  Aufstellung  ersichtlich:  Kantschuk-5

  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1912.
        <pb n="736" />
        686  2

Kalao  338  35,  Kautschuk  alleinstehen?  145,10,  Palmen=Kakao
  8  Kakao  alleinstehend  50,00,  a  alleinstehend
  Pahnen  alleinstehend  3,77  ba.  Auf
361  ha  biervon  waren  Planten  als  Zwischenkultur,
auf  weiteren  15  ha  solche  als  Reinkultur  gevflanzt.
Es  wurden  44,80  ha  nen  angelegt  und  109,42
Kickria  mit  Kalao  durchpflauz

Vermessung  des  ngse  wurde
Unser  Landbesitz  beträgt  5

Ernte.  9
Kakao.  Von  den  volltragenden  50  ha  Kakao
ernteten  wir  908  Sack  gegen  657,6  im  Vorjahr.  Dies
Ergebnis  kann  als  sehr  gut  bezeichnet  werden.  Auch
die  Kakaopreise  lagen  günstiger  als  im  Vorjahr.
eautschuk.  Die  Heveabestände  sind  noch  nicht
..Kickria-Kautschuk  ernteten  wir  2827  kg  gegen
1692,95  ke  im  Vorjahr.  Die  Qualität  war  gut,  die
Lage  des  Kautschuklnarktes  schwächer.

Planten.  Neben  den  für  die  Verpflegung  unserer
  Arbeiter  zur  Verwendung  kommenden  Mehlbananen
  waren  wir  in  der  Lage,  280  000  kg  zu
verkaufen.

ie
beendigt.

Olpalmen  Ven  unseren  wildwachsenden  Olpalmen

  wurden  18  310  kg  lose  Früchte  geerntet.

ie  Wor  Slore  betrug  309  Mann.  Die
Beschaffung  der  Arbeiter  gestaltet  sich  von  Jahr  zu
Jahr  schwieriger.

Bilanz.  Bei  einem  Gewinnvortrag  von  8331.#
und  Nöschreibungen  von  4362#¾  beträgt  der  Rein-Vewinn
  insgesamt  62  914.4.  Seine  Verwendung  wird
wie  folgt  tbeamtragt-  an  den  geieichen  Reserfonds
2729.#,  4  v.  H.  Dividende  auf  900  000  36000.4.
r  Wu  an  den  Aussichtsrat  1585,40  Vortrag
22  600  A.  Land  und  Pflanzungen  sind  in  der  Bilanz
per  31.  Dezember  1912  mit  864  238.6  ausgenommen.
Kasse,  Banguthaben  und  Debitoren  stehen  mit  zusammen
  106  965.4  zu  Buch,  dagegen  schulet  die  Gesellschaft
  an  diversen  Kreditoren  36  366

Otavyi  Oinen-  und  Eisenbahn-Gesellschaft  Berun.)

Die  Steigerung  der  Kupfer=  und  Bleipreise  hat
sich  zu  Beginn  des  abgelaufenen  Geschäftsjahres  weiter
fortgesept  und  im  September  1912  mit  einem  Preis
von  etwa  79  L  pert  für  Standard-Kupfer  und  gleichzeitig
  etwa  21  S  pert  für  Blei  ihren  Höhepunkt  erreicht.
  Mit  der  durch  den  Balkankrieg  einetenden.
Ermattung  der  Gesamtkonjunktur  ging  ouch  der  Preis
für  das  rote  Metall  bis  zum  Ende  des  abgelaufenen
Geschäftsjahres  auf  etwa  65  KL  per  t,  der  Bleipreis  auf
etwa  16  2  per  t  zurück.  Die  gerade  während  der
Hochlonjunktur  von  der  Gesellschaft  vorgenommenen

edeutenden  Verschiffungen  von  Kupfer-Bleierzen  haben
das  Resultat  des  abgelaufenen  Geschäftsjahres  günstig
beeinflußt.  Die  wesentlich  höheren  Abladungen  gegen
das  Vorjahr  wurden  teils  durch  stärkeren  Abbau,  teils
durch  den  Versand  von  8000  t  niedrigprozentiger
Haldenerze  ermöglicht,  welche  aus  den  Beständen
früherer  Jahre  in  Tsumeb  lagerten  und  sich  bei  den
ohen  Kupfer=  und  Bleipreisen  mit  gutem  Nutzen  verufen

  ließen.  Diese  Mehrverladungen  haben  auch
den  büberschuß  der  Eisenbahnen  erhöht.  ir  sind  hierdurch
  in  die  Lage  versetzt,  der  Generalversammlung.
bei  noch  wesentlich  höheren  Abschreibungen  als  im
Vorjahr,  die  Verteilung  einer  Dividende  von  5  v.  H.
(5)  =  1.4  sowie  einer  Superdividende  von  7  ./4.  ins- 



*C  Aus  2  dem  Bericht  für  das  p2reiizehnte  Geschäftsjahr
  (1.  April  1912/31.  März  1913.)

 

gesamt  8  (6)  auf  die  Anteile  sowie  7  .4  (5)  auf  die
Genußscheine,  vorzuschlag

Die  bergbaul  ich#  #rbeitenin  Tsumeb  haben
im  abgelaufenen  Eeschäfteiohre  durchweg  erfreuliche  Resultate
  gezeitigt.  Es  ist  uns  gelungen,  neben  der  wesentlich
  vergrößerten  Förderung  sehr  umsongreiche  Aufschlußarbeiten
  auf  der  neuen  5.  Sohle  (180  m)  vorzunehmen.
Alle  durch  diese  Aufschlußarbeiten  verursachten  Kosten
ind  bereits  in  der  vorliegenden  Bilanz  durch
chreibung  getilgt.  Die  Gestehungskosten  der  Erze
onnten  infolge  rationelleren  Abbaues  und  infolge  der
Erweiterung  des  Tagebaubetriebes  bis  zur  2.  Sohle
herunter  durch  Anlage  der  bereits  im  vorigen  Geschäftsbericht
  erwähnten  schiefen  Ebene  auf  etwa  20.4
per  4  (23)  herabgedrückt  werden.  Wir  glauben,  in  Anbetracht
  der  zunehmenden  Teufe,  aus  welcher  ein  großer

eil  der  Erze  gefördert  werden  mußte,  dies  als  erfreuliches
  Resultat  ansehen  zu  dürfen.  Die  wichtigsten
Aufschlußarbeiten  im  abgelaufenen  Geschäftsjahr  sind
folgende:

Im  Juli  1912  wurde  mit  dem  Abteufen  des  Hauptschachtes
  von  der  4.  (100  m)  Sohle  begonnen  und  dieser
bis  Anfang  Dezember  auf  132,5  m  niedergebracht.  Bei
130  m  Teufe  (5.  Sohle)  wurde  der  Hauptquerschlag  in
nördlicher  Richtung  nach  dem  Erzkörper  hin  angesetzt.
Der  Hauptquerschlag  konnte  trotz  großer  Wasserzuflüsse,
die  mit  Hilfe  von  zwei  Pulsometern  und  einer
elektrischen  Pumpe  bewältigt  werden  mußten,  mit  befriedigender
  Schnelligkeit  vorgetrieben  werden.  Er  erreichte
  bei  28,5  m  das  Hangende  des  Eruptivkörpers
und  durchörterte  diesen  in  einer  Mächtigkeit  von  15.6  m,
horizontal  gemessen.  Der  durchsahrene  Eruptivkörper
erwies  sich  durchweg  als  erzhaltig  und  abbauwürdig.

ei  44,6  m  wurde  der  eigentliche  Erzkörper
und  durch  Weiterforttrieb  des  Hauptquerschlages  in
einer  Mächtigkeit  von  etwa  10  m  konstatiert.  Der
durch  Schlitzproben  festgestellte  Gehalt  dieses  Erzkörpers
auf  der  5.  Sohle  entspricht  dem  in  den  oberen  Sohlen
ermittelten

Zur  ermuuang  der  Erstreckung  der  Lagerstätte
wurde  in  östlicher  Richtung  vom  Hauptquerschlag  aus
am  Kontakt  zvsschen  Dolomit  und  Eruptivkörper  eine
Strecke  getrieben.  Diese  erreichte  bis  zum  Schluß  des
abgelausfenen  Geschäftsjahres  eine  Länge  von  24  m,  ist
seitdem  weiter  bis  auf  47  m  vorgetrieben  worden  und
wurde  hier  mit  dem  bereits  von  der  4.  zur  5.  Sohle
abgeteuften  Ostgesenk  durchschlägig.  Die  Mächtigkeit
des  Erzkörpers  wird  durch  Querschläge  festgestellt,  von
denen  der  erste  etwa  6m  westlich  vom  Ostgesenk  nach
Norden  angesetzt  ist  und  bereits  4  m  gutes  Kupfer-Bleierz
  durchfahren  hat,  ohne  das  Liegende  zu  erreichen.
Ferner  wurde  vom  Hauptquerschlag  aus  in  westlicher
Richtung  am  Kontakt  zwischen  dem  Eruptivkörper  und
dem  Erzkörper  eine  Strecke  getrieben,  welche  am  Ende
des  Geschäftsjahrcs  eine  Länge  von  9m  erreicht  hatte
und  inzwischen  bis  32  m  vorgetrieben  werden  konnte.
Eine  große  Reihe  von  Schlitzproben  erbrachte  sowohl
für  die  östliche  als  auch  für  die  westliche  Strecke  den
Nachweis,  daß  der  anstehende  Eruptiv=  und  Erzkörper
nicht  nur  von  gleich  guter,  sondern  teilweise  von
reicherer  Beschaffenheit  ist,  als  auf  den  oberen  Sohlen.
Das  von  der  4.  Sohle  Ost  zur  5.  Sohle  niedergebrachte
Absinken  stand,  soweit  es  im  Erzkörper  niedergebracht
werden  konnte,  gleichfalls  in  gutem  Blei-Kupfererz.
Neben  den  bisherigen  karbonatisch-oxydischen  Erzen
zeigten  sich  a  5.  Sohle  auch  falfidshe  Erge,  vorherrschend
  ei  und  Kupferglan

Beim  Niederbringen  des  Honipifrheschachtes  durch-#r
  man  ein  Erztrum,  welches  auf  der  4.  Sohle  nach

Osten  und  Westen  in  einer  Gesamterstreckung  von  130  m
verfolgt  wurde.  Die  Mächtigkeit  dieses  Trums  schwankt
        <pb n="737" />
        W  687  20

zwischen  60  em  und  4  m.  Das  gewonnene  Erz
charakterisiert  sich  als  brauchbares  Schmelzerz.  Zur
Erforschung  dieses  Trums  wurden  entsprechende  Untersuchungsarbeiten
  auch  auf  den  oberen  Sohlen  vorfe
nommen  und  hierbei  das  Vorhandensein  desselben
zum  Ausgehenden  der  Lagerstätte,  wenn  auch  in  wesentlich
  geringerer  Mächtigkeit,  nachgewiesen.  Auf  der  2.
und  3.  Sohle  konnte  der  Zusammenhang  dieses  Erztrums
  mit  der  Hauptlagerstätte,  festgestellt.  werden.
Die  vom  Ausgehenden  bis  zur  5.  Sohle  ständig  zunehmende
  Mächtigkeit  des  o  berechtigt
Hoffnungen  für  die  zunehmende  Teufe.  Ils  die
Crzborlchumen  sich  in  der  bisherigen,  erfreulichen  Weise
weiter  entwickelt,  so  dürfte  es  eine  nicht  zu  unterschätzende
  Vermehrung  unserer  Erzreserven  bilden.  Zusammenfassend
  läßt  sich  sagen,  daß  die  bisherigen  Aufschlüsse
  unterhalb  der  4.  Sohle  durchaus  befriedigende
Ergebnisse  gezeitigt  haben,  die  unsere  Erzreserven
auf  mehrere  Jahre  hinaus  verlängern.

Auf  der  4.  (100  m)  Soble  wurde  die  Untersuchungsstrecke
  nach  Westen  um  67,5  m  weiter  aufgefahren.
Bei  etwa  70  m  Entfernung  vom  Hauptauerschlag  traf
man  eine  Kupferglanzlinse  an,  die  18  m  im  Streichen
zu  verfolgen  war  und  bis  3  m  Mächtigkeit  hatte.  Nach
Osten  wurde  die  im  vorigen  Geschäftsbericht  erwähnte
Strecke  vom  Liegenden  des  Osterzkörpers  aus  um
25  m  verlängert;  dabei  wurde  nur  schwach  vererzter
Dolomit  angetroffen.

Mit  dem  Weiterabteufen  des  Hauptschachtes  nach
der  nächst  tieferen  6.  Sohle  wird  nach  Fertigstellung
der  Sumpfstrecke  und  des  Haspelortes  auf  der  5.  Sohle
sowie  nach  Einbau  der  erforderlichen  Pumpen  in  etwa
3  Monaten  begonnen  werden.

Die  Wasserhaltungsmaschinen  haben  die  beim  Anschlagen
  des  Eruptiv=  und  Erzkörpers  zusitzenden  sehr
bedeutenden  Wassermengen  ohne  jede  Störung  des
Betriebes  zu  bewältigen  verm

Die  in  Deutschland  nargemunninenen  sehr  umfangreichen
  Versuche,  den  Eruptivkörper,  welcher  bisher  als
nicht  verwertbar  in  der  Grube  zurückblieb,  naßmechanisch
  aufzubereiten,  sind  völlig  gelungen.  Die
Versuche  selbst  mit  dem  ärmsten  Teil  des  Eruptivkörpers
  haben  befriedigende  Erfolge  ergeben,  so  daß
eine  Aufbereitungsanlage  zunächst  für  ein  Durchsatzquantum
  von  50t  Eruptiverz  pro  Tag  in  Auftrag  gegeben
  worden  ist.  Mit  dieser  Aupbereitungsaulage
wird  eine  neue  moderne  Klaubemmlagen  für  das  gewöhnliche
  Fördererz  verbunden  werden  e  vorhandene
Anlage  zuviel  Handarbeit  nötig  k  Vir  erwarten
von  diesen  im  Geschäftsjahr  1913/14  zu  erbauenden
Aulagen  eine  Verbilligung  unserer  Aufbereitungskosten
und  eine  Vermehrung  unserer  Versanderze.

Die  Erzförderung  dere  in  Betrieb  befindlichen
Gruben  betrug  54  100  t  (38  200).  Hiervon  entfielen
auf  Tsumeb  52.200#  (85  200),  und  zwar  im  Tagebau
11200t  (5200),  im  Lieiban.  41  000  t  (30  000)  und  auf
die  Gruben  im  Otavital  sis,  Guchab  und
Gr.  Otavi  1900  t  (3000).  Zur  Ve  Pschiffung  gelangten
insgesamt  44  550  t  (20  600)  mit  durchschnittlich  13%  Cu
(10),25%  Pb  (25).230  r  Ag  per  Tonne  (270).  Der  gegen
das  Vorjahr  niedrigere  Metallgehalt  der  Erze  erklärt
sich  aus  der  Verschiffung  der  8000  t  alter  Haldenerze
mit  niedrigem  Erzgehalt  aus  den  Beständen  früherer

 

 

Die  e  Zahl  der  eingeborenen  Arbeiter  war,  wie
in  jedem  Jahr,  beträchtlichen  Schwankungen  unterworfen,
  da  die  Ovambos“  zur  Zeit  der  Aussaat  und
zur  Erntezeit  regelmäßig  in  ihre'  Heimat  zurückkehren.
Es  kann  jedoch  für  das  Ehpelaufene  Geschäftsjahr  ein
erfreulicher  Zuwa  ambos  konstatiert
werden,  welcher  darauf  W  ist,  daß  die  Ein- 



geborenen  dank  der  vorzüglichen  Behandlung,  der  reichlichen
  Kost  und  der  sehr  guten  sanitären  Einrichtungen
in  Tsumeb,  mit  besonderer  Vorliebe  dorthin  wandern.
Von  der  vom  Gouvernement  geplanten  und  vom
Landesrat  befürworteten  Stichbahn  in  das  Ovamboland
  erwarten  wir  weiteren,  sehr  willkommenen
Zuwachs  an  schwarzen  Arbeitskräften.

Der  maschinelle  Betrieb  wurde  durch  eine  Zwillings-Ventil-Fördermaschine
  erweitert.  Die  im  vorigen
Geschäftsbericht  erwähnte  neue  elektrische  Drehstromzentrale
  mit  Dieselmotorantrieb  wurde  in  Bau  genommen
  und  ist  in  diesen  Tagen  in  Betrieb  genommen
worden.  Wir  hoffen  dadurch  eine  wesentliche  Ersparnis
an  Betriebskosten  zu  erzielen.

Die  Erzvorkommen  im  Otavital,  deren  Abbau
  und  weitere  Erschließung  einem  besonberen  Bergingenieur
  übertragen  wurde,  haben  auch  in  diesem
Jabre  keine  größeren  Erträgnisse  geliefert.  Dagegen
ist  es  gelungen,  an  einigen  Punkten  den  als  Erzbringer
in  Tsumeb  erkannten  Eruptivkörper  auch  im  Otavital
nachzuweisen.  Dieses  Vorkommen  berechtigt  zu  der
bereits  früher  wiederholt  von  uns  ausgesprochenen
Hoffnung,  auch  dort  in  größerer  Tiese  abbauwürdige
Erze  anzutreffen.  Die  hierauf  zielenden  Aufschlußarbeiten
  werden  mit  allem  Eifer  fortgesührt.

Prospektierungsarbeiten  in  Tsumeb-West
wurden  weiter  fortgesetzt  und  hierbei  ein  Mottramit-Vorkommen
  aufgedeckt,  aus  welchem  im  abgelaufenen
Geschäftsjahr  etwa  200  t  gut  verwertbare  kupfer=  und
bleihaltige  Vanadinerze,  mit  einem  Durchschnittsgehalt
von  etwa  10  v.  H.  Vanadinsäure,  gewonnen  und  verschifft
  werden  konnten.  Die  Arbeiten  werden  hier  an
einigen  ersolhversprechenden,  Zunlten  weitergeführt.

der  Nähe  v  tiiwarongo  angetroffenes
  Hursereksvortcnmen  haben  wir  uns  die
Option  gesichert.

Das  Otavi  Exploring  Syndikate,  bei  welchem
wir  beteiligt  sind,  hat  im  abgelaufenen  Geschäftsjahr
zum  ersten  Male  etwa  500  t  Kupfer=  und  Bleierze
sowie  etwa  35  t  hochhaltige  Zinnerze  zum  Versand
gebracht.  Die  Erze  wurden  hurchweg  aus  nesterartigen
Vorkommen  gewonnen,  so  d  n  Urteil  über  die
Zukunft  dieses  Unternehmen  noch  nicht  abgegeben
werden  kann.

Die  Hütte  ist  nur  112  Tage  in  Betrieb  gewesen,
da  die  Oualität  der  geförderten  Tsumeb-  Erze  und  die
Hünstigen  Metallpreise  es  ermöglichten,  einen  größeren
Prozentsatz  zu  versenden  und  den  Schmelzbetrieb  weiter
eingaschlänkn

Im  abgelaufenen  Geschäftsjahr  wurden  produziert:
655  t.  fessteind  —  mit  durchschnittlich  48%  Cu  (48),
25%  Pb  (26  Ag  per  Tonne  (420),  sowie  400  #
Vertölen.  *  ñ  durchschnittlich  98%  Pb  (98),

910  gr  Ag  per  Tonne  (700

Das  vrchälmismaßig  geringere  Ausbringen  an
Werkblei  im  Verhältnis  zum  Kupferstein  gegen  das
Vorjahr  ist  darauf  zurückzuführen,  daß  wir  einen
größeren  Teil  unseres  früher  zum  Schmelzen  verwandten
  Bleiglanzes  zu  günstigen  Preisen  abgesetzt
und  den  im  Bleiglanz  für  das  Schmelzen  erforderlichen
  Schwefel  durch  Schwefelkies  ersetzt  haben.

Die  Eisenbahn  hat  im  Berichtsjahr  trotz  des
Fortfalls  der  Transporte  für  die  in  wischen  beendeten
Cisenbahmeubauten  einen  höheren  Uberschuß  erzielt
als  im  Vorjahr.  Dieses  günstige  Ergebnis  erklärt  sich
einerseits  aus  den  wesentlich  höheren  Erzverladungen
und  der  dadurch  ermöglichten  intensiven  Ausnutzung
des  Fuhrparks,  anderseits  aus  der  Ersparnis  an  Betriebsausgaben.
  Die  Herabsetgung  der  Ausgaben  trot
größerer  Transporte  wurde  durch  die  in  der  zweiten
Hälfte  des  Geschäftsjahres  erfolgte  Inderwiehnahme
        <pb n="738" />
        WV  688  20

von  drei  neuen  Heißdampflokomotiven  ermöglicht,  sowie
durch  Bewältigung  des  gesteigerten  Verkehrs  ohne
Mehreinstellung  von  Personal  unter  wirtschaftlicher
Anpassun  an  die  wechselnden.  Verkehrs=  und  Betriebsverhältni


Du  rch-  die  Eröffnung  des  Kapspurbetriebes  auf  der
an  die  Otavibahn  anschließenden  Staatsbahnstrecke
Karibib—Windhunk  —Kub  gegen  Mitte  des  Jahres
1912  hat  sich  der  eigenartige  Zustand  ergeben,  daß  eine
Bahn  mit  Schmalspurbetrieb  eine  solche  mit  breiterer
(Kap-)  Spur  zu  bedienen  hat.  Daß  die  Otavibahn  neben
der  Bewältigung  ihres  eigenen  bedeutenden  Verkehrs
dieser  Aufgabe  auf  lange  Zeit  hinaus  gewachsen  sein  wird,
verdankt  sie  dem  kräftigen  Oberbau,  der  bei  sorgfältiger
Überwachung  die  Verwendung  von  leistungsfähigen
Lokomotiven  und  von  Wagen  mit  großer  (15  t)  Ladefähigkeit
  Lestattet.

Auf  der  Eisenbahn  wurden  befördert  40  477
(48  66•  Versonen.  99988  45)  t  Güter  usw.

Die  Einnahmen  —  *  287  (4863  141).1#
davon  aus  dem  Personen=  und  Gepäckverkehr  470  914
(651  578)  /,  aus  dem  Güter=  und  Viehverkehr  4  265  197
(3981  o  %,  sonstige  Einnahmen  185  175  (229  958)  ./.

Die  Ausgaben  erforderten  2420  105  749  1  .

Der  Reingewinn  beträgt  2  402  181  (2114040).7

Der  Petrrebstoeffigient  stellt  sich  auf  19.4  v.  HP.
(56,5  v.  H.)

Bilanz.  Nach  Abschreibungen  von  1289  237.6
sowie  nach  Rückstellung  der  in  die  Erneuerungs=  und
Baufonds  zu  legenden  415  612.4  verbleibt  ein  Reingewinn
  von  3  820  310  zu  folgender  Verteilung:
Asseluranz=  und  Unfallreserve  250  000  ./.  Pachtzinsreserv
  0  000  #K,  Snbensteue  50  000  AM.
Vleibe  15  5  v.  H.  (1  .¾  per  Anteil)  auf  4  000  000.4#  =
200  000.  ,  Tantieme  des  Verwallungerats  227  027.4.
7  ¾  per  Stück  Superdividende  auf  die  Anteile  —
1  100  000.  .  7  NK  per  Stück  au  die  Genußscheine  —
1  400  000  Vortrag  143  283./.

*

 

 

In  der  Bilang  per  31.  März  d.  Js.  figurieren
die  Land=  und  Minenrechte  mit  1  200  000  .#¾  Förderschachtanlage.
  Veryban  mit  1809  865  M,  Kupfererze  mit

%  Den  9382939  ¾  betragenden  Kreditoren
2*  14584680  "/  Debitoren  gegenüber.

Deutsche  Handels-  und  Plantagen-Gesellschaft  der
Südsee-Inseln  Jzu  Hamburg.“")

Die  Kopraproduktion  der  Eingeborenen  in
Samoa  sowie  auf  unseren  Pflanzungen  hat  gegen
das  Vorjahr  zugenommen,  dagegen  war  in  Tonga

5)  Aus  dem  Bericht  über  das  Geschäftsjahr  1912.

 

die  Ernte  infolge  des  im  vorigen  Jannar  auf  den
Haabai-Inseln  stattgehabten  Orkans  erheblich  geringer.
Die  günstigen  Loprobreise,  in  Europa  konnten  aber
den  Ausfall  in  der  Produktion  zum  Teil  wieder  ausgleichen,
  don  daß  ein  gutes  Gesemmmresnktat  —"3
werden

ünsere  Kataokuliuren  haben  eine  befriedigende
Ernte  geliefert;  sie  versprechen  auch  weiterhin  gute
Erträge.

Die  Belkämpfung  des  Nashornkäfers  wird  in  der
bisherigen  Weise  fo  rigesett:  neuerdings  werden  Versuche
  angestellt,  den  Käfer  auch  durch  tierische  Schädlinge
  zu  vertilgen

Im  Januar  dieses  Jahres  wurde  die  Tongatabu-Gruppe
  der  Tonga  zussen  von  einem  Orkan
heimgesucht,  wodurch  das  Geschäft  auf  dieser  Inselgruppe
  für  Einige  geit.  ungünstig  beeinflußt  werden  wird.

Soweit  sich  bis  jetzt  übersehen  läßt,  sind  die  Aussichten
  für  das  laufende  Jahr  als  günstig  zu  bezeichnen.


Für  die  Postverbindung  zwischen  Apia  und
Tutuila  im  Anschluß  an  die  den  letzteren  Hafen  anlaufenden
  Postdampfer  der  Spreckels  Linie  und  für  den
Verkehr  zwischen  den  Inseln  haben  wir  in  Deutschland

en  Bau  eines  Dampfers  in  Auftrag  gegeben,  der
Ende  dieses  Jahres  seine  Ansreise  nach  Samoa  antreten
  soll.

Durch  den  vor  kurzem  zustande  gekommenen  Ankauf
  eines  seit  längeren  Jahren  bestehenden  Geschäftes
in  Tutuila  werden  wir  unsere  Interessen  nunmehr
auch  aus  den  amerikanischen  Teil  der  Samoa-Inseln
ausdehne

Der  in  Berichtsjahr  erzielte  Gewinn  beträgt,  einschliehlich
  des  Vortrages  von  55  974  F  aus  1911,

134  A.  Davon  wurden  die  vorgenommenen  Ab-1aFersin
  mit  194  626.1  gekürzt  und  4  v.  H.  Dividende
  auf  das  Aktienkapital  mit  110  000  .X  abgesetzt.

ach  Abzug  der  dem  Aufsichtsrat  gustehenden  Tantieme
sind  sodann  —  für  jeden  Genußschein,  also  220000  M

zahlen.  Den  verbleibenden  Saldo  von  945  543.
schäne  die  Verwaltung  vor,  wie  folgt,  zu  verteilen:
an  die  Assekuranz-Reserve  100  000  K.  Pflanzungs-Abschreibung
  60  000  K.,  für  Pflanzungs--  Neuanlage

KX,  für  *  80  000  .  ic,  8  v.  H.  Supern
  220  000  A,  80  A.  auf  jeden  Genußschein
440  000  #“  und  den  Rest  von  55  543  .4  auf  neue
Rechnung  vorzutragen.

1

*
m—

In  der  Bilanz  per  31.  Dezember  1912  stehen
zu  Buch  die  Hauptagentur  zu  Apia  mit  1  545  568.#.
unbebaute  Ländereien  auf  den  Samoa-Inseln  mit
1537638  .  ¼,  die  dortigen  Pflanzungen  mit  3120278  .#,
die  dortigen  Gebäude  mit  349  550  .  und  Gebäude
auf  den  Tonga=  und  sonstigen  Inseln  mit  95  476.4.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Stand  der  Baumwollsaaten  in  figvpten  im  Juni  1913.)

In  Unterägypten  ist  das  Wetter  im  allgemeinen
günstig  gewesen,  obgleich  man  im  Juni  frische  Tage
und  besonders  frische  Nächte  gehabt  hat.  Die  Saaten
sind  immer  noch  etwas  zurück;  in  einigen  Gegenden
haben  die  warmen  Tage  der  letzten  Woche  die  Entwicklung
  etwas  mehr  gefördert.

*)  Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  S.  600.

Die  Baumwollpflanzen,  die  allerdings  infolge  des
kühlen  Wetters  klein  sind,  stehen  im  übrigen  sehr  gut
und  sind  kräftig;  in  einigen  Gegenden  hat  die  Blüte
begonnen.

#  Bewässerung  ist  andauernd  ausreichend.

allen  Provinzen  ist  über  Wurmeier  berichtet
worten  da  man  jedoch  überall  Maßnahmen  zu  der
Vernichuny  getroffen  hat,  ist  kein  Schaden  r-—iiword
        <pb n="739" />
        W  689  20

In  Oberägypten  und  Fayoum  war  das  Wettier,
Iuu  es  frisch  war,  günstig.  Die  Pflanzen  stehen
emlich  gut  und  sind  nur  unbedeutend  zurückgeblieben.
ewässerung  ist  ausreichend.  Aus  einigen  Gegenden
wird  Auftreten  von  Würmern  gemeldet,  die  jedoch  keinen
Schaden  angerichtet  haben.
Gericht  der  Alexandria  General  Produce  Asscciation.)

Stand  der  Baumwollpflanzen  im  Südosten  der
Verelnigten  Staaten  von  Kmerika.

Das  Ackerbauamt  der  Vereinigten  Staaten  in
Washington,  D.  C.,  meldet  in  dem  am  12.  Juni  1918
veröffentlichten  örop  eee  daß  nach  den  von
seinen  Agenten  und  Korrespondenten  eingegangenen
Nitteilungen  der  Frend  der  Baumwollpflanzen  am

25.  Mai  d.  Is.  v.  H.  einer  normalen  Ernte  in
Aussicht  stellt  —--  78,9  v.  H.  am  25.  Mai  v.  Js.

erichte  über  die  Ernteaussichten  lauten  im
ollgemeinen  günstig.
3  den  Staaten  des  Amtsbezirkes  des  Kaiserlichen
  Wonelas  Atlanta  liegen  für  die  mit  dem
15.  Juni  d.  Is.  endigende  Woche  folgende  Berichte  vor:
Tennessee:  Die  kühle  Witterung  der  vergangenen
Woche  hat  das  Wachstum  der  Pflanzen  zwar  etwas
urückgehalten,  aber  keinen  Schaden  angerichtet.  Die

Frr  sind  frei  von  Unkraut,  das  Land  gut  angebaut.
Die  Pflanzen  sind  kräftig  und  gesund  und  werden  beim
intritt  warmer  Witterung  rasch  wachsen.

Alabama:  Die  während  der  letzten  Woche  eingegangenen
  Berichte  lauten  verschieden,  verzeichnen
bber  durchschnittlich  keinen  Fortschritt  im  Wachstum

r  Pflanzen.  Vielfach  wird  über  zu  viel  Regen  und
kü  öhles  Wetter  geklagt;  der  Umstand  aber,  daß  die  Feldarbeiten
  vollkommen  und  in  zufriedenstellender  Weise
beendigt  werden  kounten,  schwächt  den  ungünstisen  Eindruck
  der  vergangenen  Woche  wesentlich  ab.  Über  das
Auftreten  von  Insekten  sind  bis  jetzt  keine  Klagen  eingelaufen.


Georgia:  Zuviel  Regen  und  zu  kühles  Wetter
waren  der  Entwicklung  der  Pflanzen  hinderlich.  Mit
Rücksicht  auf  die  küerbtche  Bodenfeuchtigleit  steht  #
befäuchrer.  daß  die  Felder  grasig  werden,  doch  hän  *
dies  von  den  Miterungsvertalinchen  der  nächsten  Woche
ab.  Die  Pflanzen  sind  unregelmäßig  entwickelt,  im
allgemeinen  aber  kräftig  und  gesund.

Süd-Karolina:  Die  letzte  Woche  brachte  zuviel
Regen  und  zu  niedrige  Temperatur.  Verschiedentlich
wird  gemeldet,  daß  die  Felder  grasig  werden  und  daß
das  Wachstum  der  Pflanzen  nicht  die  erwarteten  Fortschritte
  gemacht  hat;  tatsächlicher  Schaden  ist  jedoch
bis  jetzt  nicht  zu  verzeichnen.  Im  allgemeinen  ist  der
Stand  der  Pflanzen  gut,  und  wenn  die  nächsten  zehn
Tage  warmes  Wetter  bringen,  steht  zu  hoffen,  daß  sich
die  Pflanzen  günstig  entwickeln  werden.

Nord-Karolina:  Das  kühle  Wetter  der  letzten

Woche  war  dem  Wachstum  der  Pflanzen  nicht  zuträglich.
Infolge  des  heftigen  Regens  mußten  die  Feldarbeiten
teilweise  eingestellt  werden,  wodurch  Gras  und  Unkraut
vielfach  überhand  nahm.  Tatsächlicher  Schaden  ist
jedoch  durch  die  kühle  Witterung  nicht  verursacht  worden.

armes  Wetter  ist  dringend  erwün

Inzwischen  ist  von  allen  Etaaten  "n6  Amtsbezirkes
der  Eintritt  warmer  Witterung  gemeldet  worden,  die
noch  anhäl

(Gericht  bdes  Kaiserl.  Lonslats  Atlanta
im  20.  Juni  1913.)

 

Der  LEissaboner  Kahaomarkt  im  Juni  1913.7)

Die  Lage  des  Lissaboner  Kakaomarktes  hat  sich
seit  Anfang  Juni  kaum  verändert.  Das  Geschäft  bewegte
  sich  in  engen  Grenzen,  da  die  ausländischen
Käufer  zurückhielten  und  auch  iwerig  Angebot  bestand.
Der  Preis  ging  etwas  zurück  und  wurde  Ende  des
Monats  mit  4950  Reis  für  15  kg  notiert,  doch  dürfte
er,  falls  wieder  größere  Nachfrage  eintreten  sollte,
sofort  wieder  fester  werden.

Im  Juni  betrug  1912  1918
a

die  Zufurr  .  60864  197

die  Ausfuhr.  .  68  294  25  364

der  Vorrat  am  80.  96  048  62  488

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon.)

Rautschukkultur  usw.  auf  der  Malavischen
albinsel.

Nach  einem  in  der  Singapore  Straits  Timcs  veröffentlichten
  Vortrag  des  Vorsitzenden  der  Planters
Association  of  Malayxa  über  den  Gang#  der  Kauts  chlkultur
  und  produktion  auf  alayischen
Halbinsel  sowie  über  die  Absatz-  ud  Pesverhurt.
nisse  für  das  Jahr  1912/18  (April  1912  bis  Märg
1918)  würde  die  Entwicklung  der  Kautschukpflanzungen
  einen  sehr  bedeutenden  Ausfall  im
letzten  Jahre  zu  verzeichnen  haben.  Während  1911  die

unahme  noch  6.  cres  belrug,  wurden  1912  nur
27000  Acres  mehr  mit  Hevea  bepflanzt.  Das  langsamere
  Tempo  in  der  Verwertung  des  für  Kautschuk
von  der  Regierung  erstandenen  Areals  von  766  000
Acres  dürfte  auch  in  den  kommenden  Jahren  anhalten,
da  die  Plantagenbesitzer  ihre  Aufmerksamkeit  und  ihr
Kapital  jetzt  mehr  der  Entwicklung  und  Pflege  des
bereits  bepflanzten  Landes  als  der  Erweiterung  ihres
autschubbestandes  zuwenden  und  Neugründungen  selten
sind.  Ende  1912  waren  rund  452  000  Acres  Kautschukland
  vorhanden.

Dem  obigen  Rückschritt  gegenüber  hat  die  Produktion
  sich  fast  verdoppelt:  10  782  Tonnen  im
Jahre  1911,  20  327  Tonnen  im  Jahre  1912,  wovon
aus  den  Vereinigten  Malayenstaaten  15  499  Tonnen
oder  76  v.  H.  mehr  als  im  Vorjahr  zur  Ausfuhr  gelangten.
  Schätzungsweise  wird  mit  der  zunehmenden
Ertragfähigkeit  der  gepflanzten  Bäume  die  Ausbeute
der  Halbinsel  im  Jahre:

9

 

1913  1914  1915  1916
29  000  40  500  51  800  65  000  Tonnen
betragen.

Letztere  Fabl  würde,  abinter  früheren  Berechnungen
  um  5000  zurückble

Die  Hauptaufgabe,  um  dein  Malayalautschnc  einen
bestimmten  Platz  auf  dem  europäischen  Markte  zu
sichern,  wird  sein,  Mittel  und  Wege  zu  finden,  um  ihn
in  gleichmäßiger,  guter  Qualität  hervorzubringen.
Diese  „Standardization“  ist  schon  seit  einiger  Zeit
Gegenstand  der  Erwägung  seitens  der  Regierung  in
Kuala  Lumpur  gewesen,  die  sich  nunmehr  entschlossen
hat,  ein  Prüfungsamt  (testing-station)  für  Kautschuk
mit  besonderem  Spezialistenpersonal  einzurichten.  Die
nötigen  Woschinen  sollen  bereits  unterwegs  sein.

Die  Absatzverhältnisse  in  London  zeichnen

noch  durch  erche.  Ungleichheit  für  die  einzelnen
Produgenten  aus.  rend  die  alten  Plantagen  eine
gesicherte  Abnahme  bel  fester  Ku  aft  in  guter
gewinnlassender  Weise  besitzen,  nsnd  die  jungen  Produzenten
  noch  sehr  nach  Abnehmern  suchen.  Remedur

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  S.  600.
        <pb n="740" />
        690

verspricht  man  sich  durch  die  Auktionen  und  den  sich
ausbildenden  Lokalmarkt  in  Singavore,  Penang,  Malakka
  und  Kuala  Lumpur.  Auch  der  direkte  Kautschukhandel
  durch  Einkäufe  in  den  Produktionsgebieten  besonders
  von  nordamerikanischen  Interessenten  wird  den
kleineren  und  jungen  Produzenten  besonders  zugute
kommen.

Die  zwischen  5/8½  und  4/1  sich  bewegenden
Preise  des  letzten  Jahres  hatten  weniger  Schwankungen
  als  im  Vorjahr  (8/0½  bis  4/6)  aufzuweisen.
Das  erwartete  fernere  Weichen  der  Preise  i  im  laufenden
Jahre  wird,  wenn  es  sich  zwischen  4—  u  ,
gut  fundierten  und  richtig  gerwalzeten“  "##b
immer  noch  reichlichen  Gewinn  lassen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Singapore.)

rrrer  der  Kautschukindustrie  im  Staate  Dard.

urch  Verordnung  des  Präsidenten  von  Brasilien
vom  d  Juni  1913,  Nr.  10  246,  ist  der  Ackerbauminister
ermächtigt  worden,  mit  dem  Staate  Pará  ein  Abkommen
  zu  treffen  zwecks  Herabsetzung  und  Aufhebung
von  Abgaben,  die  von  dem  in  diesem  Staate  gewonnenen
  Rohlautschuk  erhoben  werden,  und  zur  Ergreifung
  von  Mahnahmen  zum  Schutze  der  Kautschukkultur
  im  Acregebiet

Das  am  Veichen.  Tage  mit  Park  geschlossene  Abkommen
  sieht  u.  a  eine  allmähliche  Herabsetzung  des
Ausfuhrzolls  für  Kautschuk  um  jährlich  2  v.  H.  des
Wertes  vor,  so  daß,  vom  1.  Jannar  1914  beginnen,
in  5  Jahren  der  gegenwärtige  Zoll  von  20  v.  H.  auf
10  v.  H.  herabgesetzt  sein  wird.

Die  Bundesregierung  hat  sich  anderseits  in  dem
Abkommen  bereit  erklärt,  den  Kongreß  zu  veranlassen,
die  Einfuhrzölle  auf  die  Bedarfsgegenstände,  die  in
Brasilien  selbst  nicht  hergestellt  werden  und  in  den
Kautschukgebieten  notwendig  sind,  um  mindestens  20  v.  H.
des  Wertes  herabzuseden.  .  B.  auf  kondensierte  Milch,

Kerosen,  Tauwerk,  Leinen  für  den  Fischfang,  ein=  oder
dovvelliußge  FIncdwassen.  Jündhütchen  u  Munition
und  medizinische

 

 

 

Ekzengnisse  zum  allgemeinen  Gebrauche.
(Diario  official.)

Gewinnung  und  Kusfuhr  von  Graphit  auf  der
Insel  DOodagaskar.“)

Das  Journal  Officiel  de  In  République  Française
vom  20.  Juni  veröffentlicht  eine  Mitteilung  des  Kolonialministeriums
  über  die  bedeutende  Entwicklung,
die  die  Gewinnung  und  die  Ausfuhr  von  Graphit  auf
Madagaskar  in  den  letten  drei  Jahren  genommen
hat,  und  über  die  günstigen  Aussichten  für  eine  Steigerung
  der  Ausfuhr  auf  Tonnen  vom  Jahre  1916
an.  Die  Mitteilung  schließt  mit  der  Mahnung,  in
Frankreich,  z.  B.  in  Havre,  einen  eigenen  Graphitmarkt
zu  gründen,  um  die  gegenwärtige  völlige  Abhängigkeit
von  den  großen  Graphitmärkten  in  London,  Antwerpen
und  Hamburg  zu  beheben.  Außerdem  wird  die
Gründung  einer  großen  Fabrik  in  Frankreich  für  die
Herstellung  von  Scelztiegeln.  Schmiermitteln,  Elektroden
  u.  s.  f.  aus  Graphit,  K  dem  Muster  der  Fabriken
  von  Morgan  n  London  und  Dixon
Crucible  in  New  ork,  angere

(Bericht  des  Kaiserl.  ——  in  Paris.)

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  19183,  Nr.  11f.

 

Die  diesjährige  Maisernte  in  Britisch-Südafrika.

Die  Maisernte  in  den  Inlandprovinzen  der  südafrikanischen
  Union,  Transvaal  und  Oranjefreistaat,
hat  infolge  der  außerordentlichen  Trockenheit  während
des  Sommers  erst  jetzt  begonnen.  Die  Befürchtungen,
die  man  wegen  der  Ernte  hegte,  haben  sich  glücklicherweise
  nicht  erfüllt.  Allerdings  erschien  infolge  der  Dürre
zu  einer  Zeit  die  ganze  Ernte  gefährdet,  aber  die  reichlichen
  Regenfälle  während  des  Herbstes  und  das  uneewöhnlich

  lange  ##uhbleiben  von  Nachtfrösten  haben
hlerin  Wandel  geschaffen.  Der  Abteilungschef  für  Getreidebau
  im  Loeiddolleschaftgeninisteriung  hat  kürzlich
bie  hauptsächlichsten  Gebiete  des  Maisanbaues  besucht.

d  hat  sich  dahin  ausgesprochen,  daß  mindestens  eine
bebenso  gute  Ernte  wie  letztes  Jahr  zu  erwarten  sei.

a  auch  Rhodesien  und  Portugiesisch-Ostafrika  gute
Eimtten  haben  und  voraussichtlich  nicht  gezwungen  sein
würden,  Mais  von  der  Union  zu  beziehen,  so  werde
ein  gewisses  uantum  für  die  Ausfuhr  nach  Übersee
zur  Verfügung  stehen,  doch  lasse  sich  noch  nicht  sagen,
wie  groß  dieses  sein  werde.  Jedenfalls  würden  Verschiffungen
  von  Mais  nicht  vor  Ende  August  beginnen
können.

gsnachrichten  zufolge  schätzt  eine  andere  kauf-Wime)
  Lntoriht  die  zu  erwartende  Ernte  höher  als
der  vorgenannte  Beamte  und  glaubt,  daß  sie  die  vorjährige
  um  mindestens  25  v.H.  übertreffen  werde.  Nicht
nur  sei  der  Stand  der  Frucht  jetzt  ebenso  gut  wie  im
Vorjahr,  es  seien  auch  in  den  beiden  Provinzen  weit
größere  Flächen  unter  Maiskultur  als  je  zuvor.

Tatsächlich  macht  der  Anbau  von  Mais  recht  gute
Fortschritte,  und  man  wird  wohl  in  der  Innahme  nicht.
fehlgehen,  daß  die  erzieherische  Tätigkeit  des  Landwirtschaftsdepartements
  viel  damit  zu  —*  hat.  Wenn
Südafrika  wieder  Jahre  mit  normalem  Regenfall  hat,
sollte  die  Maisausfuhr  ziemlich  bedeutende  Dimensionen.
annehmen.

(Bericht  des  Handelssachverständigen  beim  Kaiserl.

Konsulat  in  Johannesburg  vom  6.  Juni  1918.)

 

Australischer  Bund.

Verbot  der  Ausfuhr  des  Gefieders  oder  der
Bälge  von  gewissen  Vögeln.
Laut  Proklamation  vom  11.  April  1913,  wodurch
die  Proklamation  vom  17.  März  1911  aufgehoben  ist,
ist  die  Ausfuhr  des  Gesieders  oder  der  Böälge  der  nachsteben
  genannten  Vögel,  sofern  sie  nicht  nachweislich
für  Lehr=  und  wissenschaftliche  Zwecke  ausgeführt  werden,
  verboten  worden:  u.  Seeschwalbe  und  Möwe,
weiße  Reiher  (Exret),  Reiher  (lieron)  und  Rohrdommel,
Loripapagei,  Kakadu,  Papagei,  Racke  oder  Blauracke,
Königsfischer,  Bienenfresser,  Kukuk,  Leierschwanz,  Pitta,
Rotkehlchen,  Prachtdrosseln  und  Steinschmätzer  (chats),
Jaunkönig,  Falkenwürger,  Bartvogel  und  Shrike  Robin,
onnenvogel,  Laubennestler,  Australischer  Wiedehopf,
Steißfuß,  Sturmvogen  Fink,  Pirol.  Glanzstar.
The  Board  of  Trade  Journal.)

Brittsch-Somaliland  1911/12.
Finanzen.
Die  Gesamteinnahmen  betrugen  32572  .  gegen
0  56%  im  n  Jahre  1910/11,  daren  brachten  “  die  Zölle
Die  amtausgaben  beliefen
sich  ant  *  0“6  2.  .bos  sind  24  F6  L  weniger  als  1910/11.
        <pb n="741" />
        W  691  20

Handel  und  Schiffahrt.

Die,  Hinf  uhr  betrug  3  844.953  Rupien  gegen
Rupien  im  Vorjahr.  Die  Ausfuhr  belief
"96  "  3  420  537  Rupien  gegen  3  466  504  Rupien  im
Vorjahr.  Louvtausfuhrartitel  waren  Kaffee,  Schibutter
  und  Felle  mit  41  360,  bzw.  65  724,  bzw.
131  681  Rupien  Vert.  Die  Schiffahrt  hatte  einen
Zuwachs  von  168  Fahrzeugen  und  von  5211  Tonnage
zu  verzeichnen.
Bevölkerung.

Im  Jahre  1910  waren  20  Weiße,  300  000  Somalis,
200  Inder,  300  Araber  und  100  Mischlinge  vorhanden.
Das  Land  ist  infolge  seiner  Unfruchtbarkeit  nur  für
Nomadenvölker  geeignet.

Das  Klima  ist  sehr  trocken,  im  Innern  gesund,
an  der  Küste  ungesund.  Es  finden  täglich  große  Temperaturschwankungen
  statt;  für  Europäer  ist  das  Klima
schwer  zu  ertragen.

(Aus:  Somaliland  Nr.  786,  1911/12.)

nord-Uigeria  1911.
Einnahmen  und  Ausgaben.

Die  Gesamteinnahmen  des  Schutgebets  betrugen
  1911:  952  049  S,  1910:  619  Davon
Kelieen  sich  1911  die  Einkünfte  aus  w0  D  uf
L.  aus  Sölen.  und  Steuern  auf  28  038,
aboane  auf  44059  L.  Die  Ersantsusgasen
betrugen  1911:  827  5  8  gegen  565  760  S  im  Vorjahr.
  Davon  stehen  an  erster  Stelle  Ausgaben  für
den  westafrikanischen  Grenzschutz  mit  158  947  L.  für
die  Provinzialverwaltung  mit  *  2  und  für  öffentliche
  Arbeiten  mit  11  434  L  anzen  Nord-Nigerias
  haben  sich  in  den  ###d  30  Jahren  ständig

verbessert.
Handel.

Die  Gesamteinfuhr  betrug  1911:  695  435  L,
1910:  258  600  L.  Den  Hauptanteil  hat  Baumwolle
mit  178  457  &amp;amp;  gegen  107200  L  im  Jahre  1910.  Auf
Kohle  entfallen  24  276  L  gegen  5269  L  im  Vorjahr.
Die  Gesamtausfuh  Bzaauf  dem  Niger  betrug  594.0083  L.
gegen  308  700  im  Vorjahr.  Hauptausfuhrartikel
waren:  Fs  yd  mit  0130  174  L,  gegen  103  350  L
im  Jahre  1910  un,  Kautschuk  mit  53  511  LK,  gegen
837900  K.

Die  Entwicklung  der  Eisenbahn  hat  großen  Einfluß
  auf  den  inneren  Handel  und  auf  den  Handelsverkehr
  zwischen  Nord=  und  Süd-Nigerien  ausgeübt;
Wjedoch  ist  es  noch  nicht  möglich,  diesen  Einfluß  in  eine
Statistik  zu  bringe

Gesetzgebung  und  Rechtsprechung.

Am  1.  Januar  1911  trat  ein  neues  Gesetz  in  Kraft,
das  alle  bisherigen  Gesetze  in  verbesserter  und  zusammengedrängter
  Form  enthält.  Außerdem  wurde
ein  wichtiges  Geseg,  die  Collective  TPunishment  Proelamation,
  erlassen.  Dieses  ermächtigt  den  Gouverneur,
Strafen  auf  Dörfer,  Städte  oder  Gemeinden  zu  legen,
deren  Einwohner  gemeinsam  ein  Verbrechen  oder  einen
Landfriedensbruch  verübt  oder  einen  Verbrecher  der
Justiz  nicht  überantwortet  haben.

Einwohnerzahl.

Die  durchschnittliche  Zahl  der  Europäer  betrug  641
(1910:  637),  dabei  sind  die  beim  Bahnbau  beschäftigten
Personen  nicht  mitgerechnet.  Die  Eingeborenen  wurden

 

auf  9  269  000  Köpfe  geschätzt.  Die  Volksdichtigkeit  ist
verschieden,  sie  schwankt  von  4,51  auf  der  Ouadratmeile
  in  Kontagora  bis  500  in  der  Provinz  Kano.

Eisenbahnen.

Die  Baro  —Kano-Eisenbahn  erreichte  eine
Schienenlänge  von  356  Meilen.  Ihre  Einnahmen  beliefen
  sich  auf  insgesamt  39  995  L,  womit  die  üühnsten
Erwartungen  übertroffen  worden  sind.  Im  Bau  sind
die  Bauchi  Light  Railway  und  die  k0  S  n  iad
Railway.  Von  beiden  Fohen  verspricht  man  sich
große  Einnahmen  für  die

(Aus:  Nr.  738  Northern  BV  Report  für  1911.)

Süd-Ulgeria  1911.
Einnahmen  und  Ausgaben.

Die  Esamteinnahmen  stiegen  auf  1956  176  S,
das  sind  22  941  L  mehr  als  1910.  Die  Haupteinnahmen
mhielten  Zölle  und  Steuern  mit  1  489  386  L  gegen

8#4  L  im  Vorjahr,  und  Eisenbahnen  mit  307912  g

gean  265  661  L  im  Vorjahr.  esamtausgaben
etrugen  1717  259  L.  Von  ien  selten  auf  Staatsschuldentilgung
  228  042  8  gegen  207  683  K  im  Jahre
1910,  auf  die  Eisenbahnen  175  220  8  gegen  154  697  L.

Handel.

Der  Gesamthandel  belief  sich  1911  auf  10  588287  S.
1910  auf  10380  821  L.  Davon  betrug  die  Einfuhr  1911.
5234  186  L,  1910:  5  122  370  L,  die  Ausfuhr  19117

5334  101  L,  1910:  5  258  451  L.  Von  der  Ausfuhr
r-*iem  auf  Palmkerne  176  390  Tons  im  Werte  von
2574  405  2L.  auf  Palmöl  79  337  Tons  im  Werte  von
1  956  876

Landwirtschaft.

Der  Kakavexport  betrug  1911:  9  858  774  lbs  im
Werte  von  164  664  L,  1910:  6  567  181  lbs  im  Werte
von  101  150  Lz  er  stieg  also  im  Berichtsjahr  um  50  v.  H.

An  Baumwolle  wurden  ausgeführte  19  984  Cwis
im  Werte  von  66  935  L  gegen  22  128  Cwts  im  Werte
von  78  478  L  im  Vorjahr;  hier  hat  also  eine  Abnahme
stattgefunden.  An  Parakautschuk-Bäumen  sind  auf
den  großen  Plantagen,  abgesehen  von  den  Regierungsund
  zahlreichen  kleinen  Eingeborenenplantagen,  241250
gezählt  worden,  außerdem  1604  350  Samenpflanzen  in
Pflanzschulen.  Im  Jahre  1911  verteilte  das  Landwirtschaftliche
  Departement  80  900  Samen  und  6244

Pflanzen  dieser  Art.

Eisenbahnen.

Der  Bruttoertrag  der  Lagos-Eisenbahn  belief  sich
auf  307092  L,  die  Ausgaben  betrugen  170  961  L,  der
Reinertrag  betrug  demnach  130  131  L.

Wichtige  Ereignisse  und  allgemeine  Lage.

Das  wichtigste  Ereignis  von  allgemeinem  Interesse
war  die  allgemeine  Voltszählung  in  der  Kolonie
und  P0  in  oran  Sie  ergab  eine  Geiamtbevölerung

fen.  Davon  sind  7  865  749  Einbesene
  aus  Welket.  Nach  dem  Verhältnis  zum
Flächeninhalt  des  gesamten  Landes  betrug  die  durchschnittliche
  Volksdichtigkeit  98,34  Köpfe  auf  die  Quadratmei

  e
e  Lage  der  Wesiprovinz  ist  als  friedlich  und
twiushen  ch  *3  anzusehen.  Der  Bauv
Schulen  un  nen  sind  die  Gauptfalkoren,  die
diesen  Teil  der  Webn  in  seine  gegenwärtige  günstige
        <pb n="742" />
        W  692  20

Lage  gebracht  beben.  Tuch  die  Mittel=  und  die  östliche
Provinz,  die  1893  noch  von  unzivilisierten  Kannibalen
bevölkert  waren,  stehen  in  einem  Zustand  industrieller
und  kommerzieller  Blüte;  Hervorragendes  ist  hier  mit
Bahn=  und  Telegraphenanlagen  geschaffen  worden.  Die
verschiedenen  Volksstämme,  welche  diesen  Teil  Süd-Nigeriens
  bewohnen,  stehen  im  allgemeinen  friedlich
zueinander,  die  Regierungskontrolle  ist  gut  organisiert.
(Auszug  aus  Colonial  Reports  Annual  No.  735
Southern  Nigerin,  Report  for  1911.)

 

Swazliland  1911/12.
Finanzen.
e  Gesamteinnahmen  betrugen  57  306  L,  die
Au  3  a  b  en  8  191  L.  Die  Haupteinnahmegnelle  bildete

die  Eingeborenensteuer  mit  25  Schutzgebietsschuld
  beträgt  100  000  L.

Handel,  Ackerbau.  Industrie.

ie  Zahlen  über  die  Gesamteinfuhr  und  Ausfuhr
fehler  fv  ehen  a  wurde  Gold  im  Werte  von  62788  2L,
und  Zinn  im  Werte  von  32  397  L.  Swaziland  ist  ganz
hervorragend  geeignet  für  Rindviehzucht.  Nach  der
Viehzählung  vom  1.  Mai  1911  gab  es  im  Schutgebeer
329  Maultiere,  541  Pferde,  1538  Esel,  8994  Schweine,
57  601  Stück  Hornvieh,  sowie  163  593  Schafe  und
Ziegen.  Die  Ernte  war  ainfolge  von  Regenmangel  und
Lagelstürmen  schlecht.  Die  Zahl  europäischer  Farmer
wächst  allmählich,  die  meisten  von  ihnen  haben  kleine
Besitzungen  von  60  Acres  bis  400  Morgen.  Auf  den
Farmen  werden  Mais,  Tabak  und  andere  Produkte
für  den  lokalen  Bedarf  gebaut.  Der  Bergbau  wird
im  Swaziland  auf  Grund  von  Konzessionen  betrieben,
die  der  verstorbene  König  Mbandini  erteilt  hat.
Gold  und  Zinn  wird  in  jährlich  steigendem  Maße  gewonnen.


Bevölkerung.
Im  Mai  1911  fand  eine  Vollssählung  Rtt  Sie
ergab  1083  Europäer,  143  fremde  Farbige,  98  733  Einorene,

  insgesamt  99P  959  Köpse.  Seit  *  letzten
Hüün  bedeutet  dies  einen  Zuwachs  von  198  Euro-=päern,
  71  fremden  Farbigen  und  14  204  Eingeborenen.
Der  allgemeine  Gesundheitszustand  war  gut.  Unter
den  Eingeborenen  herrscht  stark  die  Syphilis.  Malaria
trat  weniger  auf  als  bisher.  Ansuchen  wurde  den
Eingeborenen  Lusalsc  Medizin  Verabreich.

Ereignisse  von  bolitischer  Bedeutung  kamen
im  Berichtsjahr  n

(Aus:  Sachueenom  Nr.  740  von  1911/12.)

Südatrihanische  Unlon.

Zur  Einfuhr  zugelassene  Explosiostoffe.

Nach  einer  Vetonntmochung  des  Bergwerksministers
Nr.  856  vom  28.  Mai  1918  sind  im  Sinne  des  Exploste
stoffgesetzes  vom  Jase  1911  Shrs  4%  l  )0)
uafoeadeExploivftofJetEmkiih  bersee
in  das  Gebiet  der  Südafrikanischen  lines  rasbese
worden:  Alle  Sprengstoffe,  wenn  sie  in  die  susch  Großbritannien
  geltende  Liste  der  erlaubten  Sprengstoffe

 

*)  Vol.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  531  f.

 

(Authorized  )  ausgenommnen  sind,  wie  z.  B.  Schießpulver,
  Spreng=  und  Jagdpulver,  Sicherheitszünder,
Munition  schhe  9é-  Pieernh,  Zündblättchen
und  hütchen,  Schießbaumwolle,  Feuerwerkskörper  der
verschiedensten  Art,  bengalsche  ündhölzer  (Asbisa
sticks)  und  Sprengkapseln  der  berschiedensten  Art.

Die  Sprengstoffe  müssen  in  gutem  Zustand  ankommen
  und  nach  den  Vorschriften  des  genannten
Explosivstoffgesetzes  verpackt  sein.

(The  Union  of  South  Africa  Government  Gazette.)

Nordrhodesia.

Unmittelbare  Einfuhr  von  Waren  aus
Nyassaland  nach  dem  Kongobecken.

Laut  Verordnung  des  Administrators  in  Livingstone
  vom  10.  Mai  1913  (Nr.  35)  sind  auf  Grund  des
Artikel  13  der  am  1.  Februar  1918  in  Kraft  getretenen
Northern  Rhodesia  Customs  agement  Proclamation
Bestimmungen  erlassen  worden,  dwonech  Einführer  von
Waren  aus  Nyassaland  nach  d  Kongobecken  über
Karonga  ihre  Güter  Entwweder  über  die  gewöhnliche
Eingangsstelle  Fife  oder  unmittelbar  nach  Kasam
be  ordern  können.  Einführer,  die  von  der  leoleren
Gebrauch  machen,  müssen  dem  Bezirkskommissar
  in  Kasama  die  Frachtbriefe,  welche  sich  auf
ihre  Waren  beziehen,  zusammen  mit  einer  Aufzeichnung
(gewöhnlich  Ulendonote  genannt)  zuschicken,  worin  die
Anzahl  der  Kisten  usw.  angegeben  ist;  und  zwar
müssen  diese  Schriftstücke  in  die  Hände  des  Bezirkskommissars
  gelangen,  ehe  die  Waren  in  Kasama  ankommen.
  Bei  der  Ankunft  der  Güter  hat  der  Einführer
dort  die  nötigen  Eingangspapiere  (bills  of  entry)  vorzulegen
  und  den  Einfuhrzoll  zu  zahlen.  Er  erhält  dann
von  dem  VBezirkgkommissar  eine  Anweisung  (delivery
order)  zur  Ablassung  der  Waren.  Waren,  die  von
Karonga  nach  dem  “#  beordert  sind  und
Kasamo  erreichen,  ehe  dort  die  erforderlichen  Frachtbriefe
  vorliegen,  sollen  als  Schmuggelware  behandelt
werden.  (Nach  einem  Bericht  des  Kaiserl.

Generalkonsulats  in  Kapstadt.)

 

 

 

 

Wechselnde  Bollsage  P  rboi.  de#r.  Einfuhr  in  das
en.  2

Die  Bririsch=  gnenepnennn  Geiellshalst.  bat  den
Abmachungen  der  Berliner  Konferenz  vom
gemäß,  auf  die  in  der  Zellwererönän  1#  1112
verwiesen  worden  ist,  bestimmt,  daß  den  meisten  Waren
bei  der  Einfuhr  in  das  Kongobecken  kein  höherer  Zoll
als  10  v.  H.  vom  Werte  auferlegt  werden  kann  und
daß  britische  Waren,  die  dort  zum  Verbrauche  eingehen,
keine  bevorzugte  Behandlung  genießen.  Unter  Berücksistäging
  der  S  Sollsätze  für  Schlachtvieh  (nämlich
30  Schill.  im  Werte,  je  nachdem,
  Eu  S  —  #76  *  „Zollbetrag  #
sind  daher  30  Schill.  der  höchste  ollsag.  mit  dem
Tiere,  die  zum  Schlachten  in  das  Kon  o
führt  werden,  belegt  werden  dürfen.  enn  aber  der
Wert  eines  Tieres  z.  B.  nur  12  Hn  -  beträgt.
so  werden  als  Zoll  10  v.  H.,  d.  h.  24  ll.  erho

(lhe  d  of  5  Jonnnel)

ecken  einge-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“-  1918,  S.  331.
        <pb n="743" />
        W  693  20

Siterro  Leone.

Anderung  von  Einfuhrzöllen  für  Spirituosen.
Mit  Wirkung  vom  6.  Juni  1918  ab  sind  durt
Verordnung  im  Rate  (Nr.  11/19183)  noch  songende
Einfuhrzölle  für  Spirituosen")  unter  Aufhebung  der
Verordnung  im  Rate  vom  4.  März  1912“")  festgesetzt

worden

Spirimosen  (außer  bona  ficle-Drogen
und  Arzneien,  die  Spirituosen  enthalten,
wenn  sie  vom  Zollkollektor  als  Drogen
oder  Argneien  zugelassen  werden),  die
gesüßt  oder  derart  vermischt  sind,
ihr  Stärkegrad  mit  dem  Miholonelen

 

Spirituosen  oder  starke  Wässer  wie
Naphtha  in  rohem  Zustand,  vergällte
Spirituosen  und  parfümierte  Wässer,
die  für  die  Verwendung  als  Trinkbranmtwein.
  gänzlich  ungeeignet  sind,
ferner  fice-Drogen  und  Arzneien,
die  Spicittosen  enthalten,  wenn  sie  vom
Zollkollektor  als  Drogen  oder  Arzneien

zugelassen  werden.  erte  10  v.  H.
Nicht  besonders  aufgeführte  Spirituosen,
  für  das  Imperialgallon  6  Schill.  3  Pre.

(rbe  Board  of  Trade  Journal.)

nicht  bestimmt  werden  lann,  für  das  *)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  641.
Imperialgallon.  .6SSchlll.  3  Pre.  *“)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  418.

 

Vermischtes.

Eine  botanische  Studienreise  nach  Rfrika.

Der  ordentliche  Professor  der  Botanik  an  der
Universität  Göttingen,  Geheime  Regierungsrat
Dr.  Peter,  dem  für  das  Jahr  1913  das  botanische
  Tropenstipendium  verliehen  worden  ist,  hat
am  25.  Juli  seine  Studienreise  von  Hamburg
aus  angetreten.  Professor  Peter  will  zunächst  die
Flora  Deutsch-Südwestafrikas  und  danach
die  Okologie  der  Pflanzenwelt  in  den  südafrikanischen
  Ländern,  insbesondere  in  botanisch  minder
bekannten  Steppengebieten,  studieren.  Nach  diesen
Vorstudien  ist  ein  Aufenthalt  in  Deutsch-Ostafrika
  mit  der  voraussichtlichen  Dauer  von  acht
Monaten  beabsichtigt.  Als  Hauptstation  hierfür
ist  das  Biologisch-Landwirtschaftliche  Institut  in
Amani  in  Aussicht  genommen,  von  wo  aus
größere  Reisen  in  das  Innere  des  Schutzgebiets
unternommen  werden  sollen.  Aus  dem  dortigen
Arbeitsprogramm  Dr.  Peters  sind  besonders  Beobachtungen
  und  Sammlungen  über  einige  polymorphe
  Pflanzengruppen  und  die  Verbreitungsverhältnisse
  pflanzengeographisch  wichtiger  Sippen
zu  nennen.

Die  Heimreise  wird  voraussichtlich  im  August
1914  erfolgen.

Große  Sterblichhelt  unter  den  aus  tropischen  Gebieten
  fäfrinas  für  die  Olnenindustrie  in  Südakelka
angeworbenen  Hrbelitern.

Wiederholt  ist  in  den  letzten  Jahren  im  südafrikanischen
  Bundes-Parlament  und  in  der  Presse  die  große
Sterblichkeit  unter  den  aus  tropischen  Gebieten  Afrikas

r  die  Minenindustrie  angeworbenen  eingeborenen

 

Arbeitern  zur  Sprache  gebracht  worden.  Diese  Eingeborenen

  kommen  vornehmlich  aus  den  Niederungen

Portugiesisch-Ostafrikas,  und  das  dortige  heißfeuchte

  Klima  macht  sie  besonders  ungeeignet  zur  Arbeir
n  der  hohen  und  trockenen  Luft  Johannesburgs.

Es  wird  von  der  Regierung  anerkannt,  daß  einzelne
  Bergwerksgesellschaften  sich  mit  Erfolg  bemüht
haben,  die  Sterblichleit  unter  diesen  Eingeborenen  in
den  Minen  zu  verringern,  andere  Gesellschaften  haben
indes  in  dieser  Richtung  offenbar  nichts  getan.  Beie
Berücksichtigung  der  Todesfälle,  die  in  den  „Compounds“
  der  Anwerbunggesellschaft  vor  der  Verteilung
an  die  einzelnen  Minen  stattgefunden  haben,  ergibt
sich  für  1000  Eingeborene  aus  tropischen  Gebieten  eine
Sterblichkeit  1910  von  97,04,  1911  von  87,10  und  1912

von  70,60.  Noch  ungünstiger  sind  die  Zahlen  für  das

laufende  Jahr.  Denn  die  Sterblichkeit  pro  Tausend,
einschließlich  der  Compounds,  stellt  sich  im  Januar  auf
115,1,  im  Februar  auf  117,6,  im  März  auf  118.5  und
im  April  auf  73.4.

Die  Regierung  will  daher  eine  weitere  Rekrutierung
von  Eingeborenen  nördlich  vom  22.  Grad  südlicher
Breite  nicht  mehr  zulassen.

Selbst  die  Presse  der  Minen-Magnaten  muß  anerkennen,
  daß  die  Entscheidung  der  Regierung  eine
Forderung  der  Humanität  erfüllt;  sie  weist  aber  darauf
hin,  da-  aß  es  sich  um  eine  für  die  Minenindustrie  und
damit  für  ganz  Südafrika  recht  ernsthafte  Angelegenheit
  handelt.  Es  werden  nämlich  aus  jenen  Gegenden
fäbrlich  ½  000  bis  18  000  Eingeborene  angeworben,
so  000  bis  25  000  Arbeier  aus  anderen  Gelesal
  8  Ersatz  beschafft  werden  müssen.  Wie  das
möglich  sein  soll,  erscheint  fraglich,  da  schon  sowieso  in
Südafrika  beständig  über  Arbeitermangel  geklagt  wird.
Ob  die  von  der  Arbeiterpartei  befürwortete  Beqrbeitung
der  Minen  durch  weiße  Arbeiter  zu  natürlich  sehr  erbLohten
  Löhnen  durchführbar  ist,  dürfte  auch  zweifelaft



(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Kapstadt.)
        <pb n="744" />
        694  20
Liter  atur-Beriehbt.

 

Die  Vermessung  der  Küste  von  Deutsch-  Sudwestafrika.
  (Mit  2  Skizzen.)  S.  A.  aus  der  Marine-Rundschau,
  Juli  1913.  Berlin.  E.  83  Mittler  &amp;amp;  Sohn.

e  sehr  schwierige  Vermessung  der  deutschsüdwestafrikanischen

  Küste  wurde  1898  von  S.  M.  S.

Wolf-  begonnen.  Bis  1905  hatte  dieses  Schiff,  dessen

eigentliche  Tätigkeit  in  Kamerun  lag,  die  Küste  bei

Lüderitzbucht  von  Ischabo  bis  Lomna  vermessen  und

bis  zur  100  m-  Tiefenlinic  ausgelotet.

S.  S.  „Panthere  vermacß  1908  bis  1910  von
Swakopmund  bis  zum  J  und  1911  von  —
bis  zu  den  Roastbeef-Inse  Als  dann  1911  S.M
„Möwe-  als  **  kule  Vermessungsschitf
Arbciten  aufnahm.  konnte  nur  der  vierte  Teil  der
Vermessungsarbeiten  an  der  Küste  des  Schutzgebicts
als  abgSelfoen  elten.  Trotzdem  durfte  die  -Möve.
bereits  nach  73  onaten  (im  Dezember  1912)  ihre
Arbeit  als  beendet  ansehen.  Nur  der  Tüchtigkeit  des
seemüännischen  Personals  und  dem  vortrefflichen  Zusammenarbeiten
  von  Alarine-  und  Schutzgebiets-Behörden
  ist  es  zu  danken,  daß  diese  schwicrige  Aufabe

  in  so  kurzer  Zeit  ausgeführt  verden  konnte.
—  Kreuzkap  bis  zum  Oranje  kann  die  ganze  Küste
als  vollkommen  ordnungsmüßig  vermessen  angesehen
werden;  nur  das  nördliche  Stück,  vom  Kreuzkap  bis
zum  Kunene,  mußte  mehr  summarisch  behandelt
werden,  da  in  dicser  hafenlosen  Einöde  nur  vom  Schiff
aus  gearbeitet  werden  konnte.

Die  Ausgabe  der  neuen  Seekarten  ist  Anfang  1914
zu  erwarten.  Abgeschen  von  der  Schiffahrt,  wird  auch
die  gesamte  Ozeanographie  aus  den  Arbeiten  der-  Möve.
großen  Nutzen  zieben.  *

 

O.  Franke:  Köng  tschl  t’n,  Ackerbun  und  Seldengewinnung
  in  China.  Mit  102  Tafeln  und  57  IUllustrationen
  im  Text.  Abhandlungen  des  Hamburischen

  Kolonialinstituts.  Band  XI.  Hamburg.
.Friederichsen  &amp;amp;  Co.  1913.  Preis  gebeftet  20.4.

Der  Verfasser.  Professor  für  Sprachen  und  Geschichte
  Ostasiens  am  Hamburgischen  Kolonialinstitut,
  nennt  sein  Werk  anspruchsloserweise  ein
keiserliches  Lehr-  und  JIlahnbuch,  aus  dem  Chincsischen
  übersetzt  und  mit  Erklärungen  versehen.  Die

Ubersctzung  hat  jedoch  nur  den  Ausgangspunkt  für

sehr  eingehende  religions-,  kultur-  und  kunstgeschichtliche

  Studien  gebildet,  die  in  dem  ersten  und  bei
weitem  umfangreichsten  Teile  des  Werkes  niedergoul
  sind.  Kapitel  1  dieser  Einleitung  betrifft

eckerbau  und  Scidengewinnung  als  ethische  und

W  h  Elemente-  Es  wird  der  Nachweis

geführt.  daß  Ackerbau  und  Seidengewinnung,  also  die

Beschaffung  von  Nahrung  und  Kleidung,  von  grundlegender

  Bedentung  für  die  Entwicklung  und  das

Wesen  der  chinesischen  Stantsreligion  gewesen  sind;

die  Wichtigkeit  des  Ackerbaues  als  religionsbildendes

Elcmente  wirl  nur  noch  von  der  Ahnemwverehrung  erreicht.

  Zuc##st  Befriedigung  des  Nahrungs-  und

Kleidungsbedürfnisses  durch  Ackerban  und  Woeberei,

dann  werden  Zufriedenheit,  Wohlhabenheit.  Ethik  und
Religion  gesichert  sein,  das  ist  seit  Konfuzius'  Zeiten

er#  Loß  Grundsatz  der  chinesischen  Regierungskunst

en  zweiten  Kapitel  =  Ackerbau  und  Seidengewinnung
  in  Literatur  und  Kunst-  bespricht  der  Verfasser
die  wichtigsten  Werke  der  landwirtschaftlichen  Literatur
und  weist  nach,  daß  in  China  die  Stellung  von  Ackerbau
  und  Seidengewinnung  in  Literntur  und  Kunst

 

nur  zum  Teil  derjenigen  entspricht,  die  sie  innerhalb
des  gesamten  turlebens  einnehmen,  und  daß
anderseits  diese  Stellung  durch  die  Eigenart  des
chinesischen  Bildungswesens  stark  in  ird.
Die  Zahl  ernsthafter  technischer  Werke  über  Keerban
und  eicenrupenue  ist  sehr.  ring,  da  diejeni
ich  etwas  verstan  2
nämlich  die  pPraktischen  Landwirte  und  Seidenraupenzüchter,
  weder  die  Zeit  ’ior  die  Fähigkeit  hatten,
Bücher  zu  schreiben.  aber  ist  die  chineische
Literatur  reich  an  —“mies  Lobeshymnen  auf  den
Ackerbau,  an  zitatenreichen  weisen  Abbandlungen
über  seine  volkswirtschaftliche  und  ethische  Bedeutung
und  an  poetischen  Verherrlichungen  der  Reize  lündlicher
  Tätigkeit.  Die  Gelehrten  und  Hüter  der  konforianisehen
  Staatsweisheit  schätzten  eben  den  Ackerbau
  als  vichtigen  religiösen  und  sittlichen  Faktor,
aber  für  seine  Technik  fehlte  ihnen  jegliches  Verstüändnis,
  und  die  Betätigung  in  ihm  galt  ihnen  als
idrer  nicht  würcig.

In  den  “  Kapiteln  sind  die  Forschungen
des  Verfassers  über  das  Na#  tschi  t'u  selbst  und  über.
seine  Geschichte  niedergelegt.  Das  Keng  tschi  t’u,
»die  Bilder  vom  Pflügen  und  Weben-  ist  um  die
Mitte  des  12.  Jahrhunderts  von  Lon  Schou  zur  Zeit
der  Sung-Dynastie  verfaßt;  es  bildet  den  ersten  uns
bekannten  Versuch  einer  —  malerischen  Behandlung
  der  Vorgünge  des  Ackerbaus  und  der
Seidengewinnung  und  hat  bis  in  die  neueste  Zeit  alle
ähnlichen  Werke  beeinflußt,  welche  sich  zugleich  beschreibend
  und  malerisch  darstellend  mit  Landwirtschaft,
  Gewerbe  oder  Industrie  befassen.  Im  Laufe
der  Jahrhunderte  haben  sowohl  die  Bilder  des  Keng

i  t'u  vie  die  sie  begleitenden  Liedertexte
anerber⅜i  Unes  taltung  erfahren,  insbesondere  erfuhr

das  Werk  eine  Modernisierung  und  weite  V.  erbreitung
durch  K’ang-Hi,  den  bedeutendsten  der  Mandschu-Kaiser,
  der  es  im  Jahre  1696  neu  herausgab.  Der
Hauptwert.  des  Werkes  liegt  in  seiner  hervorragenden
Rdeutung  als  kultiur-  und  kunstgeschichtliches  Denkt,
  wie  O.  Franke  sagt,  Zeugnis  ab  für  das
Kleinleber  vergangner  Zeiten  und  bildet  ein  wertvolles
  Dokument  für  das  Beharren  des  chincsischen
Geistes  in  Sitte  und  Form.

Den  zweiten  Teil  des  Frankeschen  Buches  nehmen
die  Prosatexte  und  deren  Ubessetzung  aus  dem  Kong
tschi  t'u  ein,  daran  schlielßen  sich  ausführliche  Anmerkungen
  und  Erläuterungen,  unter  Hinzufügung
von  Abbildungen  aus  anderen  chincsischen  Werken,
ferner  ein  Verzeichnis  der  chinesischen  Namen  für
Gerite  usw.  des  Ackerbaus  und  der  Seidengewinnung,
endlich  auf  102  Tafeln  Texte  und  die  Bilder  des  Keng

tschi  t'u  aus  der  alten  und  der  neuen  Ausgabe.
Interessierte  schon  die  Besprechung  der  landwirtschaftlichen
  Literatur  Chinas  nicht  nur  den  Sinologen,
sondern  auch  den  Landwirt,  so  sind  für  den  letzteren
doch  die  Beschreibung  und  dee  bildlichen  Darstellungen
der  landwirtschaftlichen  Arbeiten  von  ganz  besonderem
Interesse.  Vor  einigen  Jahren  lenkte  ja  Demtschinsky
durch  seine  Arbeiten  über  die  Ackerbeetkultur  die
Aufmerksamkeit  der  russischen  und  deutschen  Landwirte
  auf  das  seit  alters  her  in  China  geübte  Verfahren,
  das  Getreide  (den  Reis)  durch  Umpflanzen  zu
gtarker  Bestockung  anzuregen  und  dadurch  hohe  Er--träge
  von  der  einzelnen  Pflanze  zu  erzielen.  In  dem
vorliegenden  Buche  wird  uns  nun  der  ganze  Reisbau
vorgeführt,  angefangen  von  dem  Vorkeimen  des  Saatgutes,
  der  Bestellung,  Düngung,  Pflege  und  Be-
        <pb n="745" />
        695

wässerung  bis  zum  Ernten,  Dreschen  und  Verarbeiten
und  dem  Opfer  an  die  Gottheit.  Wir  seben  mit  Erstaunen,
  mit  welchen  primitiven  Hilfsmitteln  der
chinesische  Bauer  noch  heute  arbeitet,  erkennen  aber
gern  an,  wie  er  von  kleinster  Fliche  große  Erträge
zu  gewinnen  versteht,  und  wie  er  z.  B.  die  Wasserbeschaffang
  und  Bewässerung  in  oft  recht  sinnreicher
Weise  durchgeführt  hat.  Datß  der  Verfasser  gerade

ierzu  noch  neun  weitere  Bilder  aus  anderen  Werken
nebst  kurzer  Beschreibung  beigefügt  hat,  ist  sehr
dankenswert.  Des  weiteren  ist  die  Seidenraupenzucht
und  Seidengewinnung  zur  Darstellung  gelangt;  dieser
Abschnitt  hat  bei  den  Bestrebungen,  die  ucht  der
Seidenraupe  in  deutschen  Kolonken'  (Samoa)  einzubürgern,

  für  uns  auch  eine  gewisse  praktische  Bedeutung.

Um  dem  großen  Verdienste  voll  gerecht  werden

zu  können,  welches  sich  O.  Franke  um  die  Förderung
der  Kenntnis  von  der  Kultur-,  Kunst-  und  Religionsgeschichte
  Chinas  mit  seinem  Werke  erworben  hat,
müßte  diese  Besprechung  von  einem  näheren  Fach-Venosen
  des  Verfassers  geschrieben  sein.  Aber  auch
ür  den  Landwirt.  den  b  und  für
jeden,  der  aus  wirtschaftlichen  oder  ideellen  Gründen
an  der  Geschichte  und  Entwicklung  Chinas  Anteil
nimmt,  ist  das  Buch  interessant  und  lehrrei

Leipzig.  Prof.  Dr.  Golf.

Wilde,  M.,  Miss.-Inspektor:  Sehwarz  und  Weis.
Bilder  von  einer  Reise  durch  das  Arbeitsgebiet  der
Berliner  Mäsion  i  in  Südafrika.  Mit  101  Abbildungen

und  6  Karten.  Berlin  1913.  Buchhandlung  der
Berliner  rangelicchen  Missionsgesellschaft.  Preis

vom  Sommer  1910  bis  Sommer
1911  in  dem  Gebiet  des  jetzt  vereinigten  Südafrika
gereist,  um  iin  Auftrage  der  Berliner  Missionsgesellschaft
  deren  südafrikanische  Stationen  zu  visitieren.
Er  schildert  im  ersten  Teil  den  Charakter  des  Landes
und  die  allgemeinen  Verbältnisse,  insbesondere  die
Lage  der  Eingeborenen,  für  die  in  allen  vier  Provinzen
der  Union  Lokationen  auf  dem  Lande  ausgeschnitten
sind,  wo  sie  unter  ihren  Häuptlingen  leben.  Die
Gesamtgröge  aller  Lokationen  betrügt  fast  70000
Quadratkilomcter,  etwa  den  achtzehnten  Teil  der  vier
Provinzen,  während  an  Scelenzahl  die  schwarze  Be-Vvölkerung
  der  weißen  wie  3⅝  zu  1  gegenüberstcht.
Noch  bestcht  ein  ausgebildetes  Recht  und  einc  ausgebildete
  Sitte  unter  den  Stammeseingeborenen,  noch
üben  die  Häuptlinge  die  Disziplin,  aber  Recht  und
Sitte  sind  eng  verbunden  mit  der  heidnischen
Religion.  Je  mehr  sich  durch  die  Arbeit  der  Einberne
  in  den  Stüdten  und  in  den  Minen  die  alten
erhältnisse  ündern,  desto  mehr  ist  zu  bekürchten,
daß  der  Eingeborene  jeden  Halt  verliert  und  selbss.
zu  einer  Gefahr  wird,  wenn  seinem  Innenleben
nicht  im  Christentum  ein  neuer  religiöser  Inhalt
eben  wird.  Hier  setzte  die  Arbeit  der  Mission  cio.
r  war  die  Brüdergemeine,  die  im  Jahre  1737  den
ersten  Missionur,  Georg  Schmidt,  nach  Südafrika  entsandte.
  Es  folgte  die  Londoner  Mission,  die  in
ührer  ausgeprögten  Eigenart  bedeutsam  in  dic  Kolonisation
  eingriff,  und  deren  Visitator  Dr.  Philipp  durch
seine  Agitation  die  Aufhebung  der  Sklaverei,  die  Beilegung
  4e#  Rechts  zum  Grunderwerb  an  die  kapländischen
  Eingeborenen  und  dadurch  den  ersten  gro
Burentrek  veranlaßte.  Die  Pariser  Mission  wirkt
im  Basutoland-Protektorat,  vo  außer  ihr  und  den
britischen  Beamten  kein  Weißer  Land  erwerben  oder
seinen  Wohnsitz  haben  darf;  sie  hat  dort  eine  selb-Der

  Verfesser  ist  v’

 

ständige  Kirche  sowie  Schulen  usw.  geschaffen.  Die
amerikanische  Mission  besitzt  in  Natal  eine
Terbildungsanstalt  und  Industrieschule.  Allen

voran  in  der  Ausbildung  gehobenen  Schulwesens
stcht  die  schottische  Mission,  vornehmlich  im
östlichen  Kapland,  aber  auch  in  Natal  und  Transvaal.

Von  kontinentalen  Missionen  sind  noch  zu  nennen
die  rheinischs  unter  den  Bastards  und  Hottentotten
im  Kapland,  die  schwedische  Kirchenmission
und  die  norwegischen  Missionen  in  Natal,  die
Hermannsburger  Mission,  dort  und  in  Transvaal
und  die  Berliner  Mission  mwit  56  Haupt-  und
297  Autenstationen  in  allen  vier  Provinzen,  endlich
die  Schweizer  Mission  in  Transvaal.

Die  britisch-  amerikanischen  Missionen
zühlen  fast  175000  Gemeindeglieder,  die  kontinentalen
über  215000,  wovon  fast  175000  auf  die  deutschen
Missionen  entfallen.  Kontinentale  Missions-Volksschulen
  gibt  es  759  mit  über  Schülern,
britisch-amerikanische  691  mir  etwas  weniger  Schülern.
Im  höheren  Schulwesen  stehen  die  britisch-amerikanischen
  Missionen  vornn.

Unterrichtssprache  ist  englisch  oder  holländisch,
nur  in  den  Anfangsstadien  cine  Eingeborenensprache.

In  allen  vier  Provinzen  wirken  ferner  kirchliche
Inlandmissionen,  und  zwar  sowohl  Burenmissionare
  wie  die  wesleyanische  Mission  und  die

Tirche  von  England.  Sie  sind  bestrebt,  die
Farbigen  nicht  nur  zu  Cbristen  zu  machen,  aondern  sie
auch  zum  burischen  oder  englischen  Denken  zu  erzichen.
  Verfasser  schätzt  die  Anzahl  ihrer  farbigen
Gemcindeglicder  auf  fast  eine  Million.

ie  römisch-katholische  Mission  arbeitet
intensiver  nur  in  Natal,  wo  an  der  prachtvoll
ausgestatteten  Missionsanlage  16  Peeebe  z33  borüqer.
Garunter  vicIe  Deutsche  wirken.  Die  sogenannten
äthiopischen  Kirchen  sind  aus  farbigen  Christen
hervorgegangen,  die  sich  von  ihren  Missionskirchen,
im  Anfang  namentlich  der  weslexyanischen,  lossagten,
um  eine  eigene.  nur  von  Schwarzen  geleitete  Kirche
zu  gründen.  Sie  wauren  zeitweise  fast  nur  Sammelbecken
  für  faule,  von  ihren  Kirchen  ausgeschlossene
Christen.  Mit  ihnen  verband  sich  der  Gedanke
„Afrika  fürdie  Schwarzenz.  Seitdem  diese  Bestrebungen
durch  eine  eigene  Organisation,  die  African  Political
Organisation,  vertreten  verden,  beschrünken  sie  sich
mehr  unk  rein  kirchliche  Tütigkeit.  Verfasser  erkennt.
an,  daß  auch  Mißgriffe  weißer  Missionare  diese  Frühgeburten
  verschuldeten.  Es  gebören  diesen  Kirchen
jetzt  eine  ganze  Anzahl  tüchtiger  und  achtungswerter
Minner  an.  Die  evangelischen  ionen,  die  nicht
in  der  Lage  sind,  ihren  eigenen  Kirchen  farbige
Gemeinden  bEnzuscbsiehem  streben  sämtlich  die  Bildung
seclbständiger  Eingeborenenkirchen  an,  und  auch  die
Berliner  Mission  hat  bereits  Sebritte  g  etan,  um  in
Anlehnung  an  die  preußische  Gememnde  und  Synodalordnung
  solche  Kirchen  zu  bilden.  Auch  ein  kirchlicher
  Zusammenschlut  zwischen  den  (iemeinden  verschiedener
  Mlissionen  ist  in  Natal  und  Kafferland  wie
auch  in  Kapland  angebahnt,  und  schon  heute  ist  die

und  damit  der  Abschluß  der  eigentlichen  Missions--arbeit
  in  absehbare  Zukunft  gerückt.

in  erheblicher  Teil  des  Buches  ist  natürlich  der
Arbeit  der  Berliner  Mission  gewidmet,  wol
auch  die  besonderen  Arbeitszweige  auf  literarischem,
Aärztlichem,  landwirtschaftlichem  Gebiete,  die  Frauenarbeit
  usw.  Berücksichtigung  finden.  Zum  Schlusse
wird  die  Rassenfrage,  das  großge  Problem  des
20.  Jahrhunderts,  behandelt,  deren  Lösung  der  Verfasser
  auf  dem  Boden  des  Christentums  findet.
        <pb n="746" />
        G  696

Mehr  und  mehr  wird  wie  in  Südafrika  und  in

S.  M.  des  Keieers  Des  vorliegende  Buch  wird  viel

 

anderen  fremden  Kolonialgebieten,  so  ruch  bei  unsdazu  bei  das  Verständnis  für  die  Aufgaben
die  Bedeutung  der  Mission  erkannt.  das  zeigen  und  Ziele  2  Mission  zu  vertiefen.  g.
die  reichen  Spenden  anlüßlich  des  Regierungsjubilüums.  -
Kolonialetitessatuan
«  XV.

Zusammengestellt  in  der  Bibliothek  des  Reichs-Kolonlalamts.
Dle  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehlt.  werden  unter  kelnen  Umständen  zurhekgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschakt.

Singelmann,  Carl:  Das  heutige  portugiesische
Koloninlreich.  In:  Koloniale  Monatsblütter  Ig.  15.
.7,  1913.  l1

II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.

Rolofl,  Gustav:  Geschichte  der  europülschen  Kolonisation
  seit  der  tdeekung  Amerikas.  Heilbronn:

Salzer  1913.  248  S.  80.  ie
III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archäclogie.

Botte,  L.  Au  cceur  du  Maroc.  Avec  61  grar.
et  3  cartes.  Paris  1913.  4  I60.

Dautremer,  Jos.  Burma  unler  British  Rule.
London,  1913.  392  S.  15  5#K.  (4

Dzleduszycka,  E.  Indye  i  —Nx-m  Wrazcnia
z  podrézy.  Lemberg  1912.  136  S.  Indien  und  der
Himalaja.  10  Kr.  40.  (5

Gullloteaux  (Eridue).  —  Dans  la  Jungle,  à&amp;amp;  travers
IIndo-Chine  anglaise  et  les  Indes  néerlandaises.  Avec
6  „erar  Java.  Sintgapour.  Sumatra,  usw.  (1913).
7  7F  .  ls

Ludwig.  Emil:  Die  Reise  nach  Afrika.  Mit
1  Karte  u.  42  Abb.  (auf  Taf.),  daron  37  nach  Aufnahmen
  des  Verf.  2.  Aufl.  Berlin,  S.  Fischer,  ivis
279  S.  1.#,  geb.  u.  5  .#.  —
Maedonald,  Alexander:  In  the  Land  of  Pearl  and
A  Pioncer's  wandering  in  the  Back-Bloks  and
Pearling  Grounds  of  Australin  and  New  Guineg.
(Witb  ill.)  London:  Unwin  1913.  319  S.  11,55  .  So.  ss
Nitsche,  Georg:  Ovamboland.  Versuch  e.  landeskundl.
  Darstellg.  nuch  dem  gegenwärt.  Stand  unserer
geographischen  Kenntnis.  Kiel:  1913.  Donatb.  151  S.
Kiel.  Phil.  Diss.  1913.  lo
ie  Vermessung  der  Küste  von  Deutsch-Südwcstafriku.
  M.  2  Skizzen.  Aus:  Marine-Rundschau
Juli  1913.  va

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

vElschner,  Carl:  Corallogene  Phosphat  -  Inseln
Austral  -  OCceaniens  gn  ihre  Produkte.  Lübeck:
118  S.  10

Schmidt  1913.

*)  In  -  eser  Rubrik  we  die  neuesten  Erschelnungen
Systematlsch  geordnet  m  Alt  eioem:  4  die  Titel
der  Perke  bhhabelchmen:  knn  8  der  Redaktlon  des  Kolonlal-L##n
  8  ein  mit  oln  —  men.  r—t#  von  der
Blbliothek  des  E—  kluflich  erworben  wurd
Der  Verles  la  slch  gern  bereit,  alejenlgeo

seals  Reze  ress  ense  ennh  are  oder
misete:  Verzelchuls  zugesochblekt
werden,  a  eäi  das  Relcbs-Kolonlal--amt
  weiter  zu  beförde

Nare  :  Uber.  Inusten  und  ihr  Vorkommen
an  der  d  Afrikas.  In:  Der  Fischerbote.
Ig.  5  (1913),  Nr.  In

*Rouurd  de  0½  E.:  Traités  de  délimitation  concernant
  I’  LAkriane  Kranzais.  Guppiement  190T
Avce  Paris:  Pedonc  1  XVI,  12
6,  10  M.  ·

V.  shechtsgwen#n.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Becker,  C.  H.:  Islamisches  und  modernes  Recht
in  der  1  Praxis.  In:  Zeitschrift  f.  Kolonialrecht.
  Jg.  15.  Nr.  7  1913.  (1

Lüders,  Dr.  Ewald:  Das  Jagdrecht  der  deutschen
Schutzgebiete.  Abhandlungen  des  hamburgischen
Kolonialinstituts.  Bd.  15  (Reihe  A.  Rechts-  und  Staatswissenschaften.
  Bd.  3).  X,  63  S.  1913.  2,50  /.  1

VI.  Staatsrecht.
Vacat.

VII.  Verwaltung.

*3e  Congrès  de  la  Mutunlité  Coloniale  et  des  Pays
de  Protectornt.  Tenne  à  Constantine  du  20  uu  23  Avril
1911.  Compte-Rendu  Géneral.  Amiens:  1912.  Vvert
&amp;amp;  Tellier.  Getr.  Pag.  7.50  F.  S0..  (#.

Föllmer,  Wilhelm:  Die  Eatwieklung  der  Selbetverwaltung
  in  den  Kolonien.  In:  Koloniale  Zeitschrift
Ig.  14  Nr.  29.  1913.  lis

VIII.  Justizwesen.
Vacat.

IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.
Vacat.

XI.  Statistik.  Jahresberichte.
Vacat.

XII.  Finanzwesen.
lelmrelech,  Theodor:  Das  Geldwesen  in  den
Deutschen  Schutzgebieten.  T.  2  Mikronesien.  Fürth:
Limpert  &amp;amp;  Sohn.  61.  Fürth,  Progr.  d.  K.  Hum.
Gymn.  1911—12.  (52  S.).  80.  #

XIII.  un  inischane  Jagd  und  Fischerel.
Brag.  5  J55  in  den  deutschen  Schutz
gebieten?  ben  D  30N129191leD
«kekkctti  Borin  Erttrei  e  la  Produzione
industriale  della  carue.
dino  Martini.  Con  1

 

Roma:  1913  Centenari.  244  S.  Bo.  8A
        <pb n="747" />
        W  697  20

Jörg,  Gustav;:  Ist  zur  Ansiedlung  in  Westusambara
  zu  raten  In:  Kolonit  u.  „Heimat  Jg.  6.  1913.
Xr.  44.  20
Mareus,  K.:  Die  wirtschaftlich  wichtigen  Schnecken,
Muscheln  und  Seewalzen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neu-Guinen.
  In:  Der  Fischerbote  Jg.  5.  1913.  Nr.7.  (21
Neumann:  Die  Verwertung  des  Schlachtvichs  im
Hinbites  auf  die  gegenwärtige  und  zukünftige  Vichproduktion
  Deutsch-Südwestafrikas.  In:  Koloniale
Zeitschrift  Jg.  14.  Nr.  29.  1913.  E
»Schellmann,  W.:  Unser  ——  Flantagen
Kautsehuk.  Tanga:  1912.  34  8.  l2s
Schlettweln,  Carl:  Die  Fenlohrknne  und  ihre
Aussichten  in  o#kwestaffikt.  In:  Koloniale  Monte
Dlütter  *  ,  H.  7
Tlsmer,  4.:  NN—n——-  "4P  Oueland.
In:  Kolcifie  Zeitschrift  Jg.  14.  Nr.  29.  1913.  25
Aus  der  afrikanischen  Vogelwelt.  rn  Papageien
unserer  Kolonien.  In:  Kolonic  u.  Heimat.  Ig.  6.
Nr.  43.  1913.  26

XIV.  Wasserwesen.
WVacat.
XV.  Bergbau.
Vacat.

XVI.  Handel.

Tangers  Stellung  im  Marokko-Handel.  In:  Berichte
  über  Handel  u.  Industrie.  B1.  20.  H.  1.  1913.  1I27
XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

Vacat.
XVIII.  Verkehr.
Jöhlinger,  Otto:  Deutschlands  koloniale  Eisenbahnen

  und  ihre  Finanzicrung.  Berlin:  1913.  Schode.
15  S.  S#.  Aus:  Technik  u.  Wirtschaft  Jg.  G.  H.  6.
1913.  les

XIX.  Medizin.
Eeknrd,  B.:  Uber  Schlaftrankheit.  In:  Archiv  l.
Schiffs-  u.  Tropen-  Hygiene  Bd.  117.  Nr.  14.  1913.  29
*Hellauf.  III.  Monatsschrift  zur  Förderung  der
Enthaltsamkeit.  Sondernummer:  Alkohol  u.  Kolonien.
Ulm  a.  D.  1913.  Nr.  3.  20a
Herms,  William  B.:  Malaria.  Causc  and  Control.
Ill.  London:  Macmillan  Company  1913.  XI,  163  S.
7.  50  A.  80.  (30

Das  bakteriologische  Institut  Gamams  in  Sücd-Vestafriku.
  In:  D.  Kol.  Z.  Jg.  30.  Nr.  29.  1913.  I#1
Kulz,  Ludwig:  Die  Dysenteric.  Pünf  gemein-Vesständl.
  Vorträge  üb.  ihr  Wesen,  ihre  Verhütung  u.
Lelbstbchandlg.  bei  Europäern  u.  Farbigen  in  d.

r#open.  M.  mehr.  Abb.  im  Text.  (Deutsche  Tropen-*W*ç.
  7.)  Hamburg:  Thaden  (1913).  64  S.
80.  (2

2  g.  Otto:  Die  Bekömpfung  der  Lepra  in
Deuisch-Ostafrika.  Auf  Grund  amtl.  Materiuls  bearb.
N.  34  Abb.  (Beiheft  4  z.  Archiv  f.  Schiffs-  u.  Tropen-Hygiene

  1913.)  Leipzig:  Barth  1913.  105  S.  go.  E
Sehreliber,  W.  A.:  Zum  Kappt  F  den  afrikanischen
  Branntweinhandel.  der  internationalen
  Föderation  zum  —  er  eingeborenen
assen  gegen  den  Alkoholismus  an  die  Brüssler

kei  1912.  Bremen:  Morgenbesser  i.  Komm.
11  S.  Se.  I#4

 

Ziemann,  Haus:  Beitrag  zur  Lehre  tropischer

Gerebrentesinkungen  infolge  von  Tilerieinfektios.  In:
Archiy  f.  Schiffs-  und  Tropen-Hygiene  Bd.  117.  Nr.  14.
1913.  (6

—E  —  Hans:  Geundbeits-Ratgeber  für  die

Nhen.  4.  verm.  u.  verb.  Aufl.  Berlin:  D.  Reimer
1913.  65  S.  .1  ./#2Z.  80.  36
XX.  Sprachen  und  Literatur.

Vacat.

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

Frank,  H.  L.:  Bilder  aus  Mapoon  und
secinen  Seh  esterstationen  in  Nord-  Queensland.  Dbes.
von  G.  Hettasch.  Mit  20  Bild.  u.  1  Kt.  Herrnhut:
Missionsbuchh.  1913.  36  S.  86°.  (#r

Schmidlin,  J.:  Dic  katholischen  Missionen  in  den
deutschen  Schutzgebicten.  M.  8  Karten  u.  155  Abb.
Mönster  i.  Westf.:  Aschendorf  1913.  XIV,  304  S.  Sb.  #

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.
XXIII.  Heer  und  Marine.
Vacat.
XXIV.  Technologie.
Vacat.

XXV.  Bauwesen.
Vacat.

Kunst.

r
*

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

*Bornhak,  Conrad:  Preucisches  Staatererht.  2.  Aufl.
2.  Breslau:  Langewort  1912.  12,50  A.  8o.
Bretschnelder,  4.  u.  Thumm,  K.  Die  Abwässerreinigung

  in  England.  M.  46  photclithogr.  Jal.  Berlin:

Hirschwald  1904.  XII,  251  S.  So.  (Mitteilungen  aus

d.  Kgl.  Prüfungsanstalt  für  Wasserversorgg.  u.  Abwüsserbeseitigg.

  zu  Berlin.  H.  3.)

*  Dade:  Die  Deutsche  Landwirtschaft  unter  Kaiser
Wilhelm  II.  Mutterlund  und  Kolonien.  M.  Abb.
Bd.  1.  2.  Halle  a.  S.  Marhold  1913.  80.  1.  Könisgreich
  Preußen.  2.  Königreich  Bayern.  Die  übrigen
Bundesstaaten.  Die  Kolonien.  Gesamtentwicklung.

Die  freiwilligen  sozialen  Fürsorge-  und  Wohlfabrtselnrichtungen
  in  Gewerbe,  Handel  u.  Industrie
im  Deutschen  Reiche.  Hrsg.  vom  Fansa  Bund.  (A.

Abb.)  Hallc:  Marhold  1913.  X,  441  S.

Grotius:  Unternationaal  Katen  voor  1913.
i  Gravenhage:  Nüihoff  1913.  II.  434  S.  10,80  80.

Hang,  Heinrich  Ritter  von:  Das  bayerische  Geseis
betr.  die  Landeskultur-Rentenanstalt  vom  21.  A
1884,/24.  März  1908  in  der  Fassung  d.  Berom  a|  #
vom  31.  Mürz  1908  mit  Vollzugsvorschriften.  2.  neubearb.
  Auffl.  München:  Beck  1911.  VII,  205  S.  80.

Henneberg,  W.  u.  Bei,  GC.  Die  Gärungsgewerbe
u.  ihre  naturwissensch.  Gru  1nn  M.  64  Abb.
Leipzig:  Quelle  u.  Meyer.  1513.  128  S.  1,25.4.
80.  (  issenschaft  u.  Bildung.  110.

—  des  Deutschen  nu,
Anderer]  hreg.  von  Hugo  Neumann.
it  bis  Anfang  1913  ömessend-=1913.

  VIII,  1363  S.  30  4.

Unt.  Mitw.
J  g.  11  „Die
Berlin:  Vahlen
        <pb n="748" />
        V  698  20

Kobert,  Rudolf:  Der  Kwalß.#Ein  unschädliches  arstellungen.  14.  verm  bearb.  von  Heinrich
billiges  Toltsgetränk  2.  verm.  Aufl.  Halle  a.  S.:  t  Feer-  u.  Berũn-  hi  N##  Keri,  9048
Tausch  &amp;amp;  Grosse  1913.  V,  82  S.  1.25  /4.  80.  4  K.  80f0.  System  der  Volkswirtsch

Krause,  Paul:  Lehrbuch  der  Klinischen  Diagnostik  *  Roscher,  Wülbelm:  meaneisseneuul.  des  Geinnerer
  Krankheiten.  M.  besonderer  Berücksicht.  d.  Werbefleiges  und  Handels.  8.  verm.  Aufl.  bearb.  von
Untersuchungsmethoden.  Bearb.  von  J.  Esser  f#u.  a.].  Wilhelm  Stieda.  Halbbd.  1.  Stuttgart  u.  Berlin:  Cotta
M.  3  Taf.  u.  440  —7  2.  Aufl.  Jena:  Fischer  1913.913.  10  1.  80f0.  (System  d.  Volkswirtschaft  3,  1.)

80.

V,  1050  S.  20  Sülbergleit,  H.:  Efebnise  der  bisherigen  Ver-Zwanzig

  Jahre  Aurneen  Kulturarbelt.  Tätigkeitsuche  kommunaler  Fleischversorgung  in  den  größeren
und  Aufgaben  neupreußischer  Kolonisation  in  West.deutschen  Stüdten.  (Mitteilungen  46  Statistischen
Preufsen  und  Posen.  Berlin:  Moeser  1913.  308  S.  40.Amts  der  Stadt  Berlin.  W  Berlin:  Puttkammer

*  Liebmann,  A.:  Der  1edetroenben.  "7  77  Abb.  &amp;amp;  Mühlbrecht  1913.  43  8

Leipzig:  Degener  1913.  97  S.  2,10  4#  "  Goauss  Tinen.  Berlin:  Ziemsen
1913.  40

*  Merkel,  Rose  u.  Zade:  Sommeresaten.  Sommer-  «
weizen,  Hater,  Futterrüben.  M.  4  Karten.  Berlin  Die  rengstose  in  der  Tongrube.  Cahũeit-Deutsche
  0  118.  —n“  verke  u  (1913.)  8  S.  Se.
So.  (Arbeiten  d.  Deutsch  wirtse  esellschaft.  "WVerwendung  des  Sprengstoffes  Ammon-Cabücit
242.)  (Berichte  über  Sortenversuche  1912.  1.)  in  forst-  und  landwi  n  Wsn  Betrieben.  S#ceie

Die  deutsche  Ostmark.  Hrsg.  vom  DeutschenKodungen.  (Cahücitwerke  W  1913.)  61  S.  8e.
Ostmarkenverein  unter  Blitwirkung  der  Mlerren  Berr  4  Vogler,  Ch.  August:  Geodätische  Dbungen  für
PFosen  lu.  a.  M.  40  Büldertaf.,  3  Kar  Landmesser  und  Ingenieure.  M.  42  Abb.  T.  2.  3.  Aufl.
zeichnungen.  Lissa  i.  P.:  Enulitz  1“  wlir  Berlin:  Parey  1913.  VII,  204  S.  7  .K.  So  2.  Winter-10
  A.  80.  übungen.

*  Roscher,  Wilbelm:  Nationalökonomik  des  Acker-  *Die  Kaiserlichen  Werftbetriebe.  Aus:  Deutsche

 

baues  und  der  verwandten  Urproduktionen.  M.  2  bildl.  Industrie  Deutsche  Kultur  Jg.  9,  Nr.  12.  1913.

 

Verkehrs-Nachrichten.

 

In  Njassi  (Kamerun),  49  km  östlich  von  Dume,  und  in  Nola  (Kamerun),  am  Zusammenfluß
  des  Mambere  und  Kadel,  sind  Postagenturen  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die
Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.

Dersonen-,  Lösch-  und  Ladeverhehr  in  Swahkopmund  während  der  Donate  Januar  bis  Oärz  1913.
(Vol.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  12,  S.  553.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  823  Personen  (gegen  783  im  Vorjahre),  60  (373)
Stück  Großvieh,  114  (373)  Stück  Kleinvieh  und  21  580  (22  765)  chm  bzw.  Tonnen  Güter.  466
(447)  Personen  kamen  von  außerhalb,  357  (336)  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebiets  gelegenen
  Häfen;  von  den  Gütern  waren  480  (680)  chm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter,  500  (720)  chm
bzw.  Tonnen  für  den  Brückenbau  bestimmt  und  20  600  (21  365)  ehm  bzw.  Tonnen  Privatgnter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  660  (1862)  Personen,  11  (16)  Stück  Großvieh,
22  (—)  Stück  Kleinvieh  und  9930  (10  925)  ebm  bzw.  Tonnen  Güter.  480  (1015)  Personen  gingen
nach  außerhalb  des  Schutzgebiets,  180  (847)  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets  gelegenen
Plätzen;  von  den  Gütern  waren  245  (125)  chm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und  9685  (10  800)  ehm
bzw.  Tonnen  Privatgüter.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  1483  (2645)  Personen,
71  (389)  Stück  Großvieh,  136  (373)  Stück  Kleinvieh  und  31  510  (33  690)  chm  bzw.  Tonnen  Güter.

"  An  19  (18)  Tagen  ruhte  der  Lösch=  und  Ladeverkehr  vollständig,  und  zwar  an  11  (12)

Sonn=  und  Festtagen,  an  8  (6)  Werktagen  wegen  Mangel  an  Ladung  und  an  ½  (—)  Werktage
wegen  schwerer  See;  an  5⅛  (13)  Tagen  konnte  infolge  ungünstiger  See  nur  in  beschränktem  Umfange
  gelöscht  und  verladen  werden.

Die  Zahl  der  Löschtage  betrug  demnach  70½  (73),  die  durchschnittliche  tägliche  Leistung
beim  Löschen  305  (312)  ehm  bzw.  Tonnen,  beim  Verladen  140  (150)  ebm  bzw.  Tonnen  und  die
tägliche  Güterbewegung  rund  445  (462)  ebm  bzw.  Tonnen.
        <pb n="749" />
        W#  699  20

Dersonen-,  Lösch-  und  Ladeverkehr  In  Lüderitzbucht  während  der  Monate  Januar  bis  (Märzs  1913.
(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  12,  S.  553.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  922  Personen  (gegen  1478  im  Vorjahre),  32  (301)
Stück  Großvieh,  191  (379)  Stück  Kleinvieh  und  12  288  (11  820)  echm  bzw.  Tonnen  Güter.  692
(618)  Personen  kamen  von  außerhalb,  230  (860)  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebiets  gelegenen
Häfen;  von  den  Gütern  waren  502  (1044)  chm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und  11786  (10  776)  chm
bzw.  Tonnen  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  1062  (1308)  wr  26  (1)  Stück  Großvieh,
3  (2)  Stück  Kleinvieh  und  1215  (765)  chm  bzw.  Tonnen  Güter.  639  (961)  Personen  gingen  nach
außerhalb  des  Schutzgebiets,  423  (347)  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets  gelegenen  Plätzen.
Die  ter  waren  Privatgüter.

er  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  1984  (2786)  Personen,  58

(302)  —  Großpieh,  194  (381)  Stück  Kleinvieh  und  13  503  (12  585)  chm  bzw.  Tonnen  Güter.

Gewichtsgrenze  für  Benzin.  Die  Woermann-Linie  A.  G.,  die  Hamburg-Amerika  Linie,  Afrika-Dienst

  und  die  Hamburg.Hremer  Astita  Linie  A.  G.  teilen  mit,  daß  die  Bewichtsgrenze  für  Benzin  vom

1.  Oktober  d.  Is.  ab  auf  äußerst  150  Kilo  brutto  für  das  Fab  festgesetzt  wird.  Die  Verschiffer  werden

darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  es  erwünscht  ist,  wenn  das  zur  Verschiffung  kommende  Benzin  in  Fässern  von

noch  geringerem  Gewicht  verpackt  ist,  um  mit  Rücksicht  auf  die  Sicherheit  der  Schiffe  ein  leichtes  überbordwerfen

  der  Benzinfässer  im  Falle  der  Gefahr  zu  ermöglichen.  Benzin  wird  nur  in  eisernen  Fässern  angenommen.


Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  dentschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Angust  1913.

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:

 

 

I  Friedrich-Wilhelms-T


1.  Deutsch-Neugninea,  ackerdl-  8.  Aug.  5“.  Sept.  hafen  40,  41  Tage

 

 

 

"  Nabaul  48  Tage
—n**  Cengl  Sn,  u.  (Feereben.  1.  6-  15.  20.  Aug.
rkr  sbr  dessre3.  au9.  Rabaul  48  Tage  Sept.  102
Ml  22.  Au  EM  J
ochinẽan  Natanl  48  äute
b)  nach  Eitohen  g  22.  Aug.  5“.  Sept.  Eitape  41,  49  Tage  20.  Aug.  3“.  Sept.  1050

*  Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien-Schenghai  -Longtong.  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
1132  am  11/8.  und  8/9.  und  von  Berlin  C2  am  12/8.  und  9/9.  7.52  ab  Schles.  Bhf.

l  1  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenpro  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien  n  nn  geleitet.

 

2.  Marshal=  Inseln.  (6  Taranto  21.  Sept  Jaluit  54  Tage
nach  Jaluuu  ...  enal  Schine)  *  1  1.  Aug.  10.  Sept.  1050
E  *e  3.  Aug.  Jaluit  50  Tage
Ne  13.  Aug.  Adelaide  27—31  Ta
E*““  Fbnth  *  H  ot  Tulk  derne  .
b)  nach  Naum  Beieo  3.  17.  31.  Aug.  Sydney.  Von  dort  mit1.  8.  11.  15.  22.29.  Aug.-(engl.
  Schiffe)  Dampser  der  Pa  E  5.  Sept.  1050

Taranto  0.  24.  Aug.  7.  Sept.e  Companv  oder,
(engl.  Schifte)  w  WW77
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.  *l
u1  Briese  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexanrowo
        <pb n="750" />
        G  700  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  »  auer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
3.  Deutsch-Gstafriha.  Neapel  18.  29.  jed.  MWts.CMombasa  O  16—17  Tg.11.  27.  jed.  Mts.  1050
sch-Cstafri  abeL  jed.  I  6  j
a)  nach  Butoba  (mit  anda).
Muansa  und  Schtra  «
Von  Fren-  Marseille  21.  Aug.  Mombasa  O  16  Tage19.  Aug.  10  B
Ge  eainsan
Schlff  n  nach  d  en  Begm  Marseille  15.  Aug.  Mombasa  O  19  Tage13.  Aug.  1050
—5  orten  (engl.  Schtffe)
Marseille  11.  27.  jed.  Mts.  Tanga  19—20  Tage  9.  25.  jed.  Mts.  2.15
*  583  euifche  Schiffe)
eganga.  Müumaran  Neapel  13.  29.  jed.  Mts.  Tanga  17—18  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  1050
s
mbulu  un  belmsial)  Marseille  21.  Aug.  Mombasa'  16  Tage  19.  Aug.  1013
c)  *  ——t  sowie  nach  Marseille  11.  27.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  9.  25  jed.  Mts.  2.15
33  omage  n  (deutsche  Schiff)
Kiloffa,  Kllwa  Kissenst.  Ko
doa.  b  a#dt.  Mahenge,  Neapel  13.  29.  jed.  Mts.  Daressalam  19  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  1050
7  Müalamg=  Geutsche  Schift)
Wrl  uuro  aen  eepu.
Sheni  Sä  ingwda,Marseille  21.  Aug.  Zanzibar  18  Tage  19.  Aug.  10  13
Seta  Sson  Tabora  s  Dakeöialamwettekmti
Tschole.  ien  W—  I  nå  öster  Gelegenbeit
1
4.  Deutsch-Südwestafriha.Antwerpen  10.  Aug.  Swakopmund  28  7g.  9.  Aug.  1.0
-eursche  Schife,  *
a)  nach  Swaropmund  sowie  Hamburg  25.  Aug.  8.  Sept.  Swakopmund  24  Tg.  24.  Aug.  7.  Sept.  5.30
nach  Aris,  Aub,.  Brackwater,  -
NEUGIERIGan  Antwecpea28.Aug.  Swakopmund  21  Tg.  26.  Aug.  1045
bucht,  Epukiro,  Gobabis,(detsche  Schiffe)
Saege.  Hrorildetß  üanpton,  20.  jed.  Ms  Swakopmund  20  .jed.  Mts.  1248
3  55  “  .  n  *  authanto  .  jed.  .  wakopmun  Tg.  .  jed.  .  12.
si  Sbe,  Kall.  —  12.  Sept.  Swakopmund  19  Tgq.1.  Sept.  1.0
p  Mariental,  iu  4(eutsche  Schisfe).
n  Wlen  a  Southampton"  9.  23.  30.  Aug.  Swakopmund  22,  20,  22T.8.  22.  29.  Aug.  12.48
Ja,  *P  #  O  10435  Hamburg  19,  jed.  Mts.  Swakopmund  etwa  26  .1jed.  Mts.  9.5
on  Vns  Vingt  n  Southampton  2.  16.  Aug.  Swakopmund  unbestimmt  1.  15.  Aug.  12.48
2  o.  Re  bo,  Seeis.  .  .  -
dank  imstaluawmdhm  fHamburg  17.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage17.  jed.  Mts.  9.5
#Hamburg  5.  Aug.  Swakopmund  27  Tageß.  Aug.  5.30
1Antwerpen  25  jed.  Mts.  Swalopmund  37Tages4.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schtffe)
Antwerpen  10.  Aug.  Lüderitzbucht  24  Tage9.  Aug.  1.0
Oeunsche  Schiste)  6  buuch  9  6  ·
Hamburg  235.  Aug.  8.  Sept.  Lüderitzbucht  25  Tage24.  Aug.  7.  Sept.  5.30
Antwerpen  28.  Aug.  Lüderiybucht  22  Tage  26.  Aug.  1045
(deutsche  Schuste)
Southampton!29.  jed.  Mis.  Lüderitzbucht  21  Tage28.  jed.  Mts.  12.48
5  dw0  t  Oeuschechs,  6
rackwasser,  hcon.  -  .
»Um-Sap,  Boulogne  12.  Sept.  Lüderitzbucht  20  Tage  11.  Sept.  1.0
H  oleme  lnt  Beunche  gcch  6  6
bis.  Maltahbhe,  enbu
2  r*  Sen.  ,  UtohSouthampton]  .  23.  30.  Aug.  Lüderitzbucht  20,19.20TgL./S.  22.  29.  Aug.  12.48
mas  un  Samburg  19.  jed.  Mts.  Laderitbucht  32  Tage  19.  jed.  Mts.  9.5
1Hamburg  5.  Aug.  Lüderitzbucht  23  Tage  #4.  Aug.  5.80
1#Hamburg  17.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  60  Tage17.  jed.  Mts.  9.5
#Antwerpen  25.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tage  24.  jed.  Mts.  1.0
(eutsche  Schiffe)
[#Southampton,  2.  16.  Aug.  Lüderitzbucht  unbestimmt1.  15.  Aug.  12.48
        <pb n="751" />
        W  701  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
»  Hamburg  9.  24.  jedes  Monats,  Viktoria  20  Tage
5.  Kamerun.  Duelas  21  Tage
1)  n  n  Kribi  22  Tag  9.  24.  jed.  Mts.  9.5
—  i-  Plantation  Tage
3  Bonaber  Longj#  22  Tage
Sew,  Boulogne  11.  26.  jedes  Monats-  Viktoria  18  Tage
##  o  ur  Mer  Duala  19  Tage
(eutsche  Schiste)  ibi  20  %%  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
".  Plantation  20  Tage
E  a#  Longji  20  Tage
——5  m*33  1#Hamburg  22,  jedes  MonatsViktoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
Bittoria  Duala  28—30  Tage
Eiverpool  21.  Aug.  Viktoria  38  Tage
Duala  39  Tage  18.  Aus.  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Ealtbar  26  Tage  gian  jeden  Montag  1045
von  d
5d)  nach  Rio  del  Rey  nach  GElasten
Oamburg  22.  jedes  Monals  Rio  del  Rey  831—58  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
[(VLiverpool  24.  Aug.  Rio  del  Rey  37  Tage19.  Aug.  1012
nach  Garua,  derer  iderpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  7ann  jeden  Montag  1045
von  dort.  wwe  er
4)  nach  Kussert..  Liverpool  jeden  Mittwoch  Lagos  S.  jeden  Montag  105
von  dort  10.  ber  Zaria—
Naragma  Malbugũti-Antwerpen
  16.  Aug.  6.  Sept.  ·  15.  Aug.  5.  Sept.  8.48
6o  nach  Carnot,  Mbatli.  Mo-La  Rochelle  18.  Aug.  8.  Sept.  Matadi  18—20  —.  —  16.  Aug.  6.  Sept.  10456
lundu,  Nola,  Soufflay  Glgische  Schißt)  bahn  bis  HKinchaffa  und
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dann  mit  Flußdampfern  28.  jed.  Mts.  1045
6.  den  Narolinen,  Palau-  Neapel  8°.  Aug.  5°.  Sept.  Jap  37,  36  Tage  6“.  Aug.  3“.  Sept.  1050
Inseln,  Marianen.  #bernsche  Schm#e),  Angaur  36  Tan  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
nach  Jap  und  enguurindisi  17.  Aug.  Jap  49  Tage  15.  Aug.  1059
(engl.  Schtffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
·  Ponape  56  Tage
e  3.  Aug.  s  Saipan  64  Tage
engl.  eh  Palau  71  Tage  5
b)  nach  den  brigen  Stattonen  aaan  36  K.6,  1.  Aug.  1.  Okt.  1050
3“.N  Okt.  Saipan  43  Tage
genist  —  Ponape  50  Tage

ür  Briefe  und  Poitterten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo

  1139  am  11/8.,  89

Auf  Verlangen  8  ders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschaäftspapiere  und

Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  au
Sibirien  —  Schanghaĩ  geleitet.

 

7.  Niantschon.

ch  mit  den

übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

Neapel
(deursche  Schiffe)

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Marieille
(engl.  Schiffe)

Liverpool

Marseille,
(franz.  Schifk

 

 

a)  Briefe,

—  und  eingeschriebene  Brieke  und  Postkarten  —  nicht  ucd
proben  —  über  Rußland;  Montags,  Don  S  Somnab,  ab  Ber-Postkarten.



ruskfachen,  Ges
Im  72  u.  118

——.
owle  Dienstags  7

b)  Drucksachen,  Slosanere,  Warenproben.

8.  22.  Aug.  5.  Sept.

jeden  Sonntag

 

10.  24.  Aug.

Aut  *——*  des  Absenders  werden  Briefe
aufgeführten  Beförderumgsgelegenheu#en,

15.  29.  Aug.  12.  Sept.
13.  27.  Aug.  S.  Sept.

Tsingtau  84  Tage
Tsingtau  32—35  Tage
Tsingtau  34  Tage

Tsingtau  84  Tage
Tsingtau  35  Tage

und  Bostkarten  #ns“
  leder

6.  20.  Aug.  3.  Sept.  1050
jeden  Freitag  1050
13.27.  Aug.  10.  Spt.  1015

12.  26.  Aug.  9.  Sept.  8.43
8.  22.  Aug.  10  15

Kiautschon  auch  mit  den
auch  über  New  Vorkt
        <pb n="752" />
        702  ꝛ

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Samoa.  Queenstomom  14.  Aug.  11.  Sept.Apia  25  Tage  12.  Aug.  9.  Sept.  3.15
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sodney.
D
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.5
Lousegne  9  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(eutsche  Schiffe)
1Hamburg  22.  jedes  MonatsLome  22  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
1  Marseille  10.  jedes  Monats  Kotonou  18  Tage  .  jed.  Mts.  1015
von  da  ab  Land  —  «
fBokdeaax26-jedeöMonatö  Kotonou  14  Tage  28.  jed.  Mts.  1045
verbindung
9.  Togo.  Liverpool  jeden  Mititwoch  E  5  Tage  Montag  1012
von  dort  Weiite  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  16.  jedes  Monats,  Lome  75  Tage  16.  jed.  Mts.  9.5
Rotterdam  22.  jedes  MonatsLome  23  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
(deutsche  Schiffe)
1Hamburg  30.  jedes  Monats  Lome  80  Tage  30.  jed.  Mts.  9.5
alkotterdam,  4.  jedes  MonatsLome  26  Tage  38.  jed.  Mts.  1012

Den  durch  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt.  wenn  der  Absender
die  nesthdene  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
deutsch-Ueugunea  #  *r***  3*  Aus.  Neapel  ..  77.  21“.  Aug.  4  .  Segt.
—  Brindisi  ..  .  8.  17.  81.  Aug.
Neapel  8“.  17°.  Aug.  37.,  Spt.  .
VCIUQCIWIC  MaricillennmAugm  Borseikt  4.  28.  Aug.  11.  Sept.
Southampton  1“.  Aug.  1“.  Niantschon  «  über  San  Francisco  oder
beutsch=  pwes=  *nms  .  10  17.  an  5  Zeyn  Soauthanbtton,  Seattle  unbestimmt
—  Hamburg  .  6*.  80  Aug.·  r—  Hoors  oder  (5—6  mal  monatlich)
hruchannn  14  30*.  40911.  1.  Spt.  Sibir.  Eisen-  8  der  Regel  Dienstag,
Namern  Hamburg  16“  jed.  bahn.  .  .  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
èLiverpool.  8.  Aus.  —
bon  Ja  —  Kervel  10.  227.  Aug.  7  Sept.  Plemeth  #  Tute  e  6
J  eensto  ancisco  am
den  Narolinen  Brindisi  -.  Aug.  samosder  ho,t  er  —  "
den
-  s  indisi  8.  Aug.  28.  Sept.  od·  Plymouth
GLBEIII  Brindisi  .  24.  Aug.  21.  Sept.
den  Marianen.Brindisi.  8.  Aug.  28.  Sept.
den  Dalan-InselnBrindisi.  3.  Aug.  28.  Sept.  Hamburg.  2—.G  167.  jed.  Mts.
p  S  us  ep  loge  ..Southampton  14“.  30.  Aug.  14“.  Sept.
Marshal-Inseln.  Neapel  3.  Aug.  14.  Sept.  Plymouth  .  jeden  Dienstag.

 

 

 

 

 

Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="753" />
        W  V703  20

 

 

 

 

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
Posidampfe  von  nach  bis  25.  Juli  1913.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Ostafrika  am  25.  Juli  Cuxhaven  passiert.
„Alexandra  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  21.  Juli  ab  Sierra  Leone.
„Aline  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  24.  Juli  ab  Monrovia.
„Anna  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  9.  Juli  in  Kotonou.
„Arnold  Amsinc“  New  Vork  Westafrika  am  21.  Juli  in  Lagos.
„Carl  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  25.  Juli  ab  Libreville.
„Eduard  Woermann“.  Lüderitbucht  Hamburg  am  20.  Juli  ab  Swakopmund.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  25.  Juli  ab  Madeira.
xd#  Broc““  Hamburg  urutu  am  23.  Juli  in  Sapelli.
a  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  Juli  Cuxhaven  passiert.
ieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  24.  Juli  in  Swakopmund.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  16.  Juli  in  Hamburg.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  17.  Juli  in  Duala.
„Henny  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  25.  Juli  ab  Victoria.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  12.  Juli  ab  Grand  Bassam.
rrma  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  25.  Juli  in  Hamburg.
„Jeannette  Woermnn“  Hamburg  ccra  am  22.  Juli  in  Accra.
„Kurt  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  25.  Juli  in  Dakar.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  24.  Juli  Dover  passiert.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  20.  Juli  Dover  passiert.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  23.  Juli  ab  Monrovia.
ln  Bohlen“  .  Hamburg  Burutu  am  21.  Juli  Dover  passiert.
tit  eer  Assinie  mbur#  am  189.  Juli  ab  Las  Palmas.
.  Hamburg  Lũderitzbucht  am  10.  Juli  ab  Monrovia.
„Laul  Wot  Kotonou  mburg  am  21.  Juli  ab  Sierra  Leone.
„Professor  *  "  Hamburg  Kamerun  am  25.  Juli  Cuxhaven  passiert.
„Renata  Amsinck“  Hamburg  Kamerun  am  24.  Juli  Dover  passiert.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  19.  Juli  in  Sierra  Leone.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Duala“  Hamburg  1  Calabar  am  22.  Juli  in  Forcados.
„Edea“  Hamburg  Kotonou  am  17.  Juli  in  Lome.
„Lome“  Accra  Hamburg  a#m  22.  Juli  in  Sierra  Leone.
„Otavri“•  Hamburg  Lüderitzbucht  am  19.  Juli  in  Antwerpen.
„Rhenania“  Ostafrika  amburg  am  7.  Juli  ab  Swakopmund.
„Slavonia“  Kamerun  mburg  am  22.  Juli  ab  L
„Steiermark“  Hamburg  "  Lüderitzbucht  am  14.  Juli  in  Swatepmund.
Swetgpmund“-  Lüderigbcht  Hamburg  am  22.  Juli  ab  Monrovia.
Hamburg  Kotonou  am  8.  Juli  in  Hamburg.
Weture  Hamburg  Ostafrika  am  28.  Juli  in  Kapstadt.
1
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Answald“  Hamburg  l  Lüderitzbucht  am  22.  Juli  in  Hamburg
„Arnfried“  Burutu  Hamburg  am  19.  Juli  Dakar  suene.
„Gundomar“  Matadi  Hamburg  am  11.  Juli  in  Hamburg.
„Gundrun“  Hamburg  Matadi  —  Juli  ab  Maveirh
„Ingo“  Matadi  Hamburg  am  5.  Juli  ab  Matadi.
„Ingrahan"“  Hamburg  Matadi  am  7.  Juli  in  Matadi.
„Irmfried“  Hamburg  1  Kotonou  am  20.  Juli  in  Bissao.
„Walburg"  Hamburg  Accra  am  20.  Juli  Cuxhaven  passiert.
„Wigbert“  Hamburg  Calabar  am  28.  Juli  ab  Hamburg.
„Winfried“  Ostafrika  #  Hamburg  am  20.  Juli  in  Antwerpen.

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin
Verlag  und  Druck  der  eKömglichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Lerlm  SWeés,  Kochstr.  66—71.
        <pb n="754" />
        Anzeigen.
#asnnerate  find  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deutschen  Kolontalblatten“,  Berlin  8W  69,  Kochstraße  68—71,  einzusenden
Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  Hedt'sches  Kolonialhontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.  8.
Telephon:  Amt  Ztr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydtkontor“.  12.  Juli  1913.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grũ  Letzte  Freibleibend

*  Kapital  E  Eestr,  verkellle  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  4  ijahr  dende  bende  5%  5%
1910  3  000  O0bo0d  1.  1.  0  0  rita=  Marmor=  Lolonialges  75  5½  eing.  Ant.  28  38
1907  2500  000  /  1.  10.  6  8  frikanische  Kompan  57  62
1907  600  000  1.  7.  0  ·  uitesische  armwan.  GLa  )  .  80  87
1896  1  600  O00  H.  1114  10  Bödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  63|  “  **“  .  120  125
1905  1  000  1.  415  —  Bremer  S  wOnmgeles.  v.  Oloff  A  —  135
18902  8  660  000  1.  1.  0  GBritich  Cen  a  Ltd.  5/6  5/9
1905  1200  1.40  ·  ——  1-uiget  2i  44.  r*  —  60
1902  600  1.  1.  8  8  LCentralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  bl.  .  130  135
1905  220  000.  1.  8  10  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G.).  110  —
1900  964  600.  1.  6  14  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  Vorz.  Ant.  165  175
1900  191  800  1.  1.  0  8  do.  (D.K.  0  tammen.  148  158
1908  925  000  .  1.  ·  0Dtsche  Holzges.  f  Ostafrika  (D.  K.  G  10  15
1  2000  1.  1.  5  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H.  105  115
1907  2500  1.  1.  5  6  Oeutsche  #  Sachn  esellschaft  122  127
1885  2  o00o  000  1.  4.86  —  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Sühwetafria  610  680
1902  1000  000  1.  1.  0  Deutsche  Samoa-Uesellschaft  (D.  K.  G.).  30  40
1908  4  500  000  1.  0  6  Deutsche  Saumon  Gesehschat.  .....  178  188
1902  1000  000  1.  6.  6  7  Deutsche  #  :22  (D.  K.  God)  100  108
1906  600  1.  1.  0  0|D  Ostafrika-Komp.  G.m.  b.  H.  —  15
18906  1.  1110  10  Deuts  ch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  K.G.)  114  118

1  11.  111  10  Diamant.  Akt.  G.  v.  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.(A.G.)  95  100
1909  2  150  000  I1.  1.  0  0German  S.  W.  A.  Diamond  Investm.  C0.  2  A  b
1899  4860000  1.  1.  0  Gesellschaft  Nordwest-Kameru  run  Lit.  A  .  —  —
189898800  O00  11.  1.  8  8  Gesellschaft  Südkamerun  Anteile  (D.  K.  G.)  108  113
1897  1  153  000  1.  10  0  Hanseatische  Kolonisations-Gesellsch.  m.  55.  .  —  20
16889  3000  0001.  10.6  0  Hanseatische  Piamtagengeseuschafe-  .  50  55
1800  1200000  1.  1.  11  11  Hernsheim  &amp;amp;  Co.  Act.-Ges.  155  165
881200000.  15  134  saluit-Gesellschaft.  wtee  Atien  205  215
160  1012000  1.  640  KNaffee-Plantage  Sakarre,  Atien-ee.  57  62
906  8  000  1.  1.  4*  4  Kautsch  A.-G.  74  78
1895  10  000  O000  1.  1.  O  0  Hooko  Land=  und  Miengesellshaft  (D.  K.  C.)  21  23
1908  900  O0o0do  1U.  11  4  RKautschuk--Pflanzung  Meanja  ..  86  892
1908  1  500  000.  1.  ·  8  Kironda  Saisstehl  n  r  5.  #  100  110
190%  J.  1022½½  Kolmanskop  Liamoend"  .  A  32
1907  500  1..  0  5  DLindi-Kilindi-Ges.  m.  rE*  ·  125  185
1899  2  000  O0001.  1.  5  6  Moliwe--Pflanzungs.  efeiscan  .  K.  6).  .  95  99
1886  7500  000  1.  4.  0  —  Neu-Guinea  Compagnie  Vor  ugs-Anteile  118  128
1906  1400000  1.  1.  68  15  Oktafrith-  geompngng  (5.  K.  8  10  180
1910,  1  135  000  1ü70  0  Ostafrikn.  Vergwerts-  u.  S#nnen.8.  G..  1  58.  65
1910  St.  00  1.  1.  ·0  0  Gennßscheine  —  9  50
1908  789  000  1.  7.  0  0  Osaafciianische  Plaumgen-Ges.  Kilwa-Südland  60  65
1908  1  600  1.  1.  0  0  Ostafrikanische  Pflanzungs-Aktiengesellsch.  70
1900  St.  200  O000  1.  4.  5  7.4  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.  Venubscheine,  4  8  82
1902  2  375  000  1.  1.  30  25  Pacific  Phosphate  Co.  alm  shares  ———
1910  2  375  000  1.  1.  10  25  do.  e  50  eingezahlt.  ;  ——2
1904  160  000  1.  5.  0  5  Pflanzungs-Gesellsch.  ae  Vor.  rz.  A.  (D.  K.  G)  1007  —
1912  3000000  1.  1.  —  40  Vomona  Diamant-Ges.  Ant.  750  J790
1895  %  1  500  0000  1.  110  0  „Aheinische  Handei--plentragengsellschaft.  —i  50
1908  546  200  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  Vorzußs-Anteile  .  9  14
000  %i1.  1.  4  4  [Samoa-Kautsch  chuk-Compagnie  A.--S.  .  5  8

EUEIEIEILELXX  W  Gesebschfe  n  b.  n.  ...-l  is-  175
190401250000U1.1.s16  2s3u  neuliAgavens  escllscha  ft  (D.  K.  G.)  L  295  1  305
1910  St.  1.000  „1.  1.,  200.“,  200  Société  commerciale  de  T’Oceanie  Genubsch  A  2000  M  2200
18956  2  600000  1.  7.  0  ·  Ooh  African  Termiorte  Limited  590  6s|8
1895  ]  &amp;amp;  350  00o  1.  11  l  otputhkzssxzkncs(1910)hm-M.»  .»1--9·1-8
1892.5:2000000791.1.k7»,s5thwastafncscohmiwi  .«22J-  22/6
1901  600  1.  1.).  0  0  S##.  sritan.  Schäferei-Ges.  (D.  K.  .GS)„—  75
1912,  1.000  000,  1.  1.  —  —  Südwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  D.  K.  G.)  100  105
18939  869  100  1.  4.  0  0  Usambara  11°  feebaugesellschaft  *  30  10
1893  142  200  1.  4.  0  0  riugs-Anteile,  70  80
1809  4285  000  /1.  1.  0  0  —  Dianbamminen  uene  Ste  Akt.  75  78
1897210000  1U1.  11  7  stafrik.  Pfla  zug  eschest  undi“  105  115
1897  8000  000  1.  1.15  18  ““°  3  nt  inedi  280  300
18961  800  000  1u.  1116  8  GWestdeutsche  “——  u.  de  .Ges.  (D.  K.  G.)  —
0%  1  300  000  1.  1  8  8  airbuter  Farmges.  m.  b.  H.  120

—  Bauzu  —  pr.  1.  Sem.  #12.  —  —  Duv.  nicht  Au  ue  bier  nicht  rten  Wert  ebrhemnantisen.
  ti  ——  *  eeis  —  cch  “  .  n  saoAsiiereen  z  ohne
        <pb n="755" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Kugust  1913.  Nummner
Diese  aticrift.  Prscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigesügt  die  mindestens  einmal
biertelfährlich  erscheinenden:  Mittcilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-.  Iiernusgegeben  von  Dr.  Marquardsen.
vierteljährliche  Abomnementspoeis  für  das  Koncdiolai  mit  den  Heihenen  beträgt.  beim  zuge  duch  die  Post  und  die  Buch-4
  en  4.—,  direkt  P  Strelfband  durch  die  Verlagsbuchhand  a)  X&amp;amp;  5—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgcbier#  und  Esterr  0  1  ns.  b)  6.—  für  die  Länder  des  Bdn  zlverelns.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sud  an  die
Koͤnigliche  Seursech-  unga  von  2  Sleafried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  S8W68,  Ko  EIsage  —71,  zu  richten

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Wehrgesetz  für  die  Schutzgebiete.  Vom  22.  Juli  1913  S.  705.—  Verordnung  des
Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Abänderung  der  Ausführungsbestimmungen  zur  Zollverordnun  und  Zolltarifverordnung
  vom  1.  August  1911.  Vom  18.  März  1913  S.  708.  —  Personalien  S.  70“

Nichtamtli  er  Teil:  Deutsch.  Sfafrikar  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  S.  709.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen
  bei  den  Binnengrenz-  Vollftellen  von  Deutsch-Ostafrika  in  den  Monaten  Februar  bis  April  1913  S.  710.

Desgleichen  bei  den  Küsten-Zollstellen  im  Monat  Mai  1913  71

Kamerun:  Von  den  Neukameruner  Grenzvermessungen  S.  71

Togo:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  ##h  -ül  Togo  im  Monat  Mai  1913  fällig  gewordenen
VDollbeträge  S.  713.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Otavi-Eisenbahn  im  Rechnungsjahr  1912  S.  713.

Deutsch-Neuguinea:  Eine  Strafexpedition  gegen  die  Ulekeit  in  Nordwest-Vainingen  S.  715.  —  Nachweisung
der  bei  den  Vollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neuguinea  im  3.  Viertel  des  Rechnungsjahres  1912  fällig  gewordenen
  Zollbeträge  S.  16.

Kolonialwiruschafttiche  Mitteilungen:  Aus  dem  Arbeitabereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen

16.  —  Deutsche  Ramerun-Gesellschaft  m.  b.  O.  in  Hamburg

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Fusiers  Baumwollanban  und  Baumwolleinfuhr
1912/13  S.  718.  —  Die  Baumwoll-Anbaufläche  in  Turkestan  im  Jahre  1913  S.719.  —  Baumwollernte  in  Norddrafilien
  S.  120.  —  Kakao-  Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik  im  Mai  1913  S.  720.  —  Ausfuhr  des
ligandagebiets  1912/13  S.  720.  Handel  in  Madagaskar  im  Jahre  1912  S.  720.  —  Slfelder  in  Papua  und
Jueensland  S.  720.  —  Belgisch-Nongo  S.  721.  —  Südafri  ktanische  Union  S.  721.

Vermischtes:  Das  Hamburgische  Noloniali  ititut  im  Winter  1913.14  S.  721.  —  Herbstkurfus  des  Instituts  für

Sfi=  und  Tropenkrankheiten  in  Oamburg  S.  725.  —  Die  Gerichtsorgunisation  in  Französisch=  Aquatorialafrika
725.  —  Erweiterung  der  Nigerischen  Eisenbahnen  S.  725.  —  Geplante  Tieswasserpieranlage  im  Kilindini-Hafen  S.  726.
Koloniale  Literatur  (XVI.)  S.  726.  —  Verkehrs.  Nachrichten  728.  —  Schiffsbewegungen  S.  732.  —
Marktbericht  S.  733.

ErccescAmtlicher  TeilEnccccccn

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Wehrgesetz  für  die  Schutzgeblete.
Vom  22.  Juli  1913.
(Rei  78-Gesetzbl.  1913,  Nr.  48,  S.  610fff.)

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  usw.,
verordnen  im  Namen  des  Reichs,  nach  erfolgter  Zustimmung  des  undesrats  und  des  Reichstags,
was  folgt:

§  1.  Für  die  Erfüllung  der  Wehrpflicht  bei  den  Schutztruppen  und  das  Ersatzwesen  in
den  Schutzgebieten,  in  denen  *  bestehen,  gelten  die  allgemeinen  reichsgesetzlichen  Vorschriften
  nach  Maßgabe  der  §§  2  bis

§  2.  Wehrpflichtige  Feschrenerpönig.  die  ihren  Wohnsitz  oder  ihren  dauernden  Aufenthalt
in  einem  Schutzgebiete  haben,  können  zur  Erfüllung  ihrer  Dienstpflicht  bei  den  Schutztruppen  zugelassen
werden.  Durch  Kaiserliche  Verordnung  kann  bestimmt  werden,  daß  wehrpflichtige  Reichsangehörige,
die  ihren  Wohnsitz  oder  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  einem  Schutzgebiete  haben,  in  dem  eine
Schutztruppe  besteht,  ihre  Dienstpflicht  im  Schutzgebiete  zu  erfüllen  haben.
        <pb n="756" />
        W  706  20.

Andere  wehrpflichtige  Reichsangehörige  können  die  ihnen  obliegenden  oder  freiwilligen
lbungen  bei  den  Schutztruppen  ableisten,  falls  der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  und  das  zuständige
  Kriegsministerium  (§  8)  zustimmen.

Übungen  der  Landwehrmannschaften  können  auch  im  Anschluß  an  einzelne  Truppenteile
einer  Schutztruppe  erfolgen.

5  3.  Die  aktive  Dienstzeit  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  beträgt  zwei  Jahre.

§  4.  Wehrpflichtige  Reichsangehörige  können  der  aktiven  Dienstpflicht  als  Ein=  oder  Mehrjährig-Freiwillige
  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  genügen;  haben  sie  in  Europa  ihren  Wohnsitz,
so  bedarf  es  der  Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts)  und  des  zuständigen  Kriegsministeriums
  (§  8).

§  5.  Der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  wird  ermächtigt,  in  den  Schutzgebieten,  in
denen  eine  Schutztruppe  besteht,  Aushebungsbezirke  zu  bilden  und  an  Stelle  der  im  §  30  des  Reichsmilitärgesetzes
  vom  2.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  45)  dafür  vorgesehenen  Behörden  befondere
Schutzgebietsersatzbehörden  zu  bestellen.  Die  Geschäfte  der  Ersatzkommission  und  der  Ober-Ersatzkommission
  dürfen  hierbei  ein  und  derselben  Behörde  übertragen  werden.

Bei  den  Aushebungen  findet  eine  Losung  nicht  statt.

§5  6.  Militärpflichtige  Reichsangehörige,  die  ihren  Wohnsitz  oder  ihren  dauernden  Aufenthalt
  in  einem  Schutzgebiete  haben,  in  dem  eine  Schutztruppe  besteht,  sind  im  Aushebungsbezirke
des  dauernden  Aufenthaltsortes  oder  in  Ermangelung  eines  solchen  im  Aushebungsbezirke  des  Wohnsitzes
  gestellungspflichtig.

Militärpflichtige  Reichsangehörige,  die  sich  vorübergehend  in  einem  solchen  Schutzgebiet  aufhalten,
  können  sich  im  Aushebungsbezirk  ihres  Aufenthaltsortes  gestellen.

§  7.  Welche  Dienststellen  die  im  §  31  des  Reichsmilitärgesetzes  vorgeschriebenen  Stammrollen
  zu  führen  haben,  bestimmt  der  Gouverneur.  Die  Anmeldungen  können  schriftlich  erfolgen.

*  8.  Die  Zeit  der  Einstellung  und  die  Zuweisung  zu  einem  Truppenteile  wird  für  die  zu
einer  Schutztruppe  ausgehobenen  Mannschaften  vom  Gouverneur,  für  die  zum  Heere  oder  zur  Marine
ausgehobenen  Mannschaften  von  den  Kriegsministerien  oder  dem  Reichs-Marine-Amt  bestimmt.

Die  Zuständigkeit  der  Kriegsministerien  bestimmt  sich  nach  dem  Geburtsorte  des  Wehrpflichtigen
  oder,  falls  er  nicht  im  Reichsgebiete  geboren  ist,  nach  dem  letzten  Wohnsitze  der  Eltern
oder  Familienhäupter  im  Reichsgebiete.  Ist  ein  solcher  Wohnsitz  nicht  zu  ermitteln,  so  entscheidet
die  Staatsangehörigkeit  des  Wehrpflichtigen;  bei  unmittelbarer  Reichsangehörigkeit  ist  das  preußische
Kriegsministerium  zuständig.

Ausübung  der  militärischen  Kontrolle.

§5  9.  Für  die  Ausübung  der  militärischen  Kontrolle  gelten  im  Hhndestafritanischen  Schutzgebiete
  die  allgemeinen  reichsgesetzlichen  Vorschriften  nach  Maßgabe  der  §§  10

§  10.  Es  wird  ein  Beurlaubtenstand  der  Schutztruppe  gebildet,  *  vonguege  der
Landwehrinfanterie  des  Heeres  gleichzuachten  ist.  —

Zu  diesem  Beurlaubtenstande  treten  über:

a)  Offiziere,  die  aus  den  Offizieraspiranten  des  Beurlaubtenstandes  der  Schutztruppe
hervorgegangen  sind;

b)  Mannschaften,  die  in  der  Schutztruppe  gedient  haben;

e)  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes  des  Heeres  und  der  Marine.

Außerdem  gehören  zu  diesem  Beurlaubtenstande:

a)  die  vorläufig  beirlaubten  Rekruten  und  Freiwilligen  des  Heeres,  der  Marine  und
der  Schutztrup

b)  die  bis  zur  Eozeldung  über  ihr  ferneres  Militärverhältnis  zur  Disposition  der
Ersatzbehörden  entlassenen  Mannschaften.

Ferner  können  zu  diesem  Beurlaubtenstand  auch  Offiziere,  Sanitäts=  und  Veterinäroffiziere
des  Beurlaubtenstandes  des  Heeres  und  der  Marine  mit  Genehmigung  des  zuständigen  Kriegsministeriums
  (§  8)  oder  des  Reichs-Marine-Amts  unter  Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts)
  übergeführt  werden.

Die  Vorschriften  der  Abs.  2  bis  4  finden  nur  auf  Personen  Anwendung,  die  ihren  Wohnsitz
oder  dauernden  Aufenthalt  im  Schutzgebiete  haben.
        <pb n="757" />
        W  707  28

11.  Die  Personen  des  Beurlaubtenstandes  der  Schutztruppe  unterliegen  der  militärischen
Kontrolle  nach  näherer  Anordnung  des  Gouverneurs  durch  die  von  ihm  zu  bezeichnenden  Dienststellen.

Der  Gouverneur  kann  die  Personen  des  Beurlaubtenstandes  der  Schutztruppe  unter  Berücksichtigung
  der  örtlichen  Verhältnisse  einmal  im  Jahre  zu  Kontrollversammlungen  zusammenrufen.

Der  Reichskanzler  kann  bestimmen,  daß  und  in  welcher  Höhe  für  Gestellungen  in  Kontrollangelegenheiten
  Reisekosten  zu  bewilligen  sind.

Die  Personen  des  Beurlaubtenstandes  der  Schutztruppe  für  Südwestafrita  sind  im  dienstlichen
  Verkehre  mit  ihren  Vorgesetzten  oder,  wenn  sie  in  Militäruniform  erscheinen,  der  militärischen
Disziplin  unterworfen.  Auf  sie  finden  die  Vorschriften  der  §§  6,  7  des  Gesetzes,  betreffend  die
Ausübung  der  militärischen  Kontrolle  über  Personen  des  Beurlaubtenstandes,  die  Übungen  degeiben
sowie  die  gegen  sie  zulässigen  Disziplinarstrafmittel,  vom  15.  Februar  1875  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)
entsprechende  Anwendung.

8  12.  Die  Einberufung  des  Beurlaubtenstandes  der  Schutztruppe  aus  Anlaß  von  notwendigen
  Verstärkungen  oder  Mobilmachungen  in  Fällen  der  Gefahr  erfolgt  durch  Kaiserliche  Verordnung,
in  Fällen  dringender  Gefahr  durch  den  Gouverneur.  Befreiung  von  der  Einberufung  auf  Grund
häuslicher,  gewerblicher  oder  amtlicher  Verhältnisse  ist  zulässig.

5*  13.  Die  Personen  des  Beurlaubtenstandes  des  Heeres  oder  der  Marine,  die  sich  dauernd
in  einem  Schutzgebiet  aufhalten,  in  dem  eine  Schutztruppe  besteht,  haben  ihren  Aufenthaltsort  anzumelden
  und  beim  Verlassen  des  Schutzgebiets  abzumelden.  Die  Meldungen  können  schriftlich  erstattet
werden.  Der  Gouverneur  bestimmt  die  Stelle,  der  die  Meldungen  zu  erstatten  find.

Die  heimatlichen  Kontrollpflichten  dieser  Personen  bleiben  unberührt.

514.  Personen  des  Beurlaubtenstandes  des  Heeres  und  der  Marine  sowie  Personen  des
Landsturms,  die  sich  in  einem  Schutzgebiet  aufhalten,  können  in  Fällen  der  Gefahr  im  Schutzgebiete
durch  Kaiserliche  Verordnung  zu  notwendigen  Verstärkungen  der  Schutztruppe  dieses  Schutzgebiets
herangezogen  werden.  Das  gleiche  gilt  für  Verstärkungen  der  Heeres=  und  Marineteile,  die  in  einem
Schutzgebiete  Verwendung  finden.

In  dringenden  Fällen  können  solche  Verstärkungen  auch  durch  den  Gouverneur  des  Schutzgebiets
  angeordnet  werden.

Befreiung  von  der  Einberufung  auf  Grund  häuslicher,  gewerblicher  oder  amtlicher  Verhältnisse
  ist  Miaesfo.

81  Für  die  Dauer  außerordentlicher  Verstärkungen  können  nach  näherer  Bestimmung
des  Reichte  ler  Freiwillige  zur  Dienstleistung  bei  den  Schutztruppen  zugelassen  werden.

Versorgungsvorschriften.

8  16  Hinsichtlich  der  Versorgung  stehen

.  Offiziere  des  Beurlaubtenstandes  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  die  zu
notwendigen  Verstärkungen  dieser  Truppe  herangezogen  werden  oder  bei  dieser
lbungen  ableisten,

Personen  der  Unterklassen  des  Beurlaubtenstandes,  die  bei  den  Schutztruppen
löungen  ableisten,

4Landsturmpflichtige,  die  zu  notwendigen  Verstärkungen  einer  Schutztruppe  herangezogen
  werden,

4.  Freiwillige  (§  15)

denjenigen  Angehörigen  der  Schutztruppen  gleich,  die  aus  dem  Heere  übergetreten  sind.

Die  unter  Nrn.  1  bis  3  aufgeführten  Personen  haben  keinen  Anspruch  auf  Tropenzulage,
Freiwillige  nur,  wenn  sie  Reichsangehörige  sind  und  ihren  Wohnsitz  oder  dauernden  Aufenthalt  nicht
im  Schutzgebiete  hatten.

Besondere  Vorschriften  für  Geistliche  und  Missionare.

5  17.  Auf  Geistliche  sowie  Missionare  der  in  den  Schutzgebieten  tätigen  Missionsgesellschaften
  finden,  sofern  sie  einer  im  Deutschen  Reiche  anerkannten  Religionsgemeinschaft  angehören,
die  Vorschriften  der  §§  2  bis  4,  6,  10,  11,  12,  14,  15  keine  Anwendung.

Schlußvorschriften.

#5  18.  Jeder  bei  den  Schutztruppen  abgeleistete  Dienst  steht  einem  entsprechenden  Dienst
im  Heere  oder  in  der  Marine  gleich.

#  2
        <pb n="758" />
        W  708  2c0

5  +  19.  Die  Vorschriften  des  §  58  des  Reichsmilitärgesetzes  und  des  §  28  Abs.  1  des
Gesetzes,  betreffend  Anderungen  der  Wehrpflicht,  vom  11.  Februar  1888  (Reichs-Gesetzbl.  S.  11)
finden  auf  die  Personen  des  Beurlaubtenstandes  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  sowie  auf  Mannschaften
  des  Beurlaubtenstandes  des  Heeres  und  der  Marine  und  Landsturmpflichtige,  die  sich  in
einem  Schutzgebiet  aufhalten,  in  dem  eine  Schutztruppe  besteht,  keine  Anwendung.

Die  Vorschriften  über  Unterstützung  der  Familien  von  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes
und  des  Landsturms,  die  bei  einer  Schutztruppe  in  den  Dienst  getreten  sind,  ergehen  durch  Kaiserliche
  Verordnung.  Das  gleiche  gilt  für  die  Unterstützung  der  Familien  von  Mannschaften,  die  das
wehrpflichtige  Alter  überschritten  haben  und  freiwillig  bei  einer  Schutztruppe  in  den  Dienst  treten.

#5*  20.  Der  Reichslanzler  hat  die  zur  Ausführung  dieses  Gesetzes  erforderlichen.  Anordnungen
  zu  erlassen.

§  21.  Außer  Kraft  treten  die  Vorschriften  des  Gesetzes  wegen  Abänderung  des  Gesetzes,
betreffend  die  Kaiserlichen  Schutztruppen  in  den  afrrikanischen  Schutzgebieten  und  die  Wehrpflicht
daselbst,  vom  25.  Juni  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  237)  und  der  88  18  und  19  des  Gesetzes,  betreffend
die  Kaiserlichen  Schutztruppen  in  den  afrikanischen  Schutzgebieten  und  die  Wehrpflicht  daselbst,  vom
7./18.  Juli  1896  (Reichs-Gesetzbl.  S.  653).

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Balholm,  an  Bord  M.  w.  „Hohenzollern“,  den  22.  Juli  1913.

(L.  S.)  gez.  Wilhelm  I.  K.
ggez.  v.  Bethmann  Hollweg.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Rbänderung  der  Ausführungsbestimmungen
  zur  Sollverordnung  und  Jolltarifverordnung  vom  1.  Kugust  1911.
Vom  28.  März  1913.

(Amtsblatt  1913,  Nr.  15.  S.  203f.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,
was  folgt:

Die  §§  17  Abs.  2  und  68  der  Ausführungsbestimmungen  zur  Zollverordnung  und  zur
Zolltarifverordnung  vom  1.  August  1911  (Kol.  Bl.  1912  S.  370  f.,  Amtsbl.  S.  348)  erhalten
folgende  Fassung:

§  17.  Abs.  2:  Nach  Bedürfnis  können  für  die  Ausfertigung  der  Zollanmeldungen  auch
Privatpersonen  als  Zolldeklaranten  bestellt  werden,  die  auf  Antrag  der  Verzoller  die  Anmeldungen
gegen  eine  vom  Gouverneur  zu  genehmigende  Gebühr  auszufertigen  haben.

8  68.  Alle  nicht  zu  den  Seeschiffen  zählenden  Fahrzeuge,  die  in  die  Küstengewässer  des
Schutzgebietes  eintreten  oder  sie,  aus  dem  Schutzgebiet  kommend,  verlassen  wollen,  haben  sich  zwecks
zollamtlicher  Abfertigung  bei  der  Küstenzollstelle  zu  melden,  in  deren  Amtsbereich  (5  7  der  Ausführungsbestimmungen)
  sie  in  die  Küstengewässer  eintreten  oder  diese  verlassen.

6  Jedoch  können  die  Fahrzeuge,  für  die  nach  der  vorstehenden  Bestimmung  Kampo  zuständig
wäre,  sich  in  Kribi  anstatt  in  Kampo,  die  Fahrzeuge,  für  die  Rio  del  Rey  zuständig  wäre,  sich  in
Victoria  anstatt  in  Rio  del  Rey  melden.
Buea,  den  28.  März  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Dr.  Meyer.
        <pb n="759" />
        009  2

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,

dem  Ersten

Referenten  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Togo,  Geheimen  Regierungsrat  von  Doering  den

Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bausekretär
beim  Gouvernement  von  Kamerun  Hoffmann  die  Rettungsmedaille  am  Bande  zu  verleihen.

 

Deutsch-Ostafrina.

Die  Wiederausreise  haben  am  29.  Juli  angetreten:
  Professor  Dr.  Zimmermann,  Direktor
des  Biologisch  -landwirtschaftlichen  Instituts  in
Amani,  Dr.  Lichtenheld,  Leiter  des  Veterinärwesens,
  kommiss.  Zollsekretär  Brixner,  Polizeiwachtmeister
  Hellwig  und  Kanzleigehilfe  Eicke.

 

 

Neu  ausgereist  sind  am  29.  Juli:  Regierungsarzt
  Dr.  Gothein,  Katasterzeichner  Schultjan
sowie  die  Polizeiwachtmeister  Hoffmann,  Klein,
Lelm,  Zidorn  und  Pelz.

Im  Schutzgebiet  sind  wieder  eingetroffen:  am
30.  April:  kommiss.  Bezirksamtmann  Gudowius
und  Kanzleigehilfe  Wagner;  am  2.  Mai:  Hauptmann
  Schimmer,  Landwirtschaftlicher  Sachverständiger
  Dr.  Mickel,  Forstassessor  1.  Kl.  Dankert,
  Oberleutnant  Wintgens,  die  Sekretäre
Paulssen  und  Berndt,  Assistent  1.  Kl.  Dietz,
kommiss.  Assistent  2.  Kl.  Prinz  sowie  die  Kanzleigehilfen
  Ladeburg  und  Paul;  am  15.  Mai:
Polizeiwachtmeister  Lehmann;  am  17.  Mai:
kommiss.  Sekretär  Grosche;  am  19.  Mai:  kommiss.
Sekretär  Schülein,  die  Sekretäre  Frericks  und

 

Jopp,  Dockmaschinist  Heinß  und  Kanzleigehilfe

  Bittner.

Neu  eingetroffen  sind:  am  30.  April:  Wissenschaftlicher
  Beamter  Dr.  Marx;  am  2.  Mai:  die
landwirtschaftlichen  Sachverständigen  Ried  und
Gresser;  am  19.  Mai:  Regierungsbaumeister
Hecht,  kommiss.  Sekretär  Graefke  und  Techniker
Münzer.

 

 

Ramerun.

Ausgereist  sind:  am  9.  Juli:  Sekretär  Kompf,
Sanitätsmaat  Steinhagen,  Lazarettverwalter
Niedermaier  und  Wegebauer  Zollner;  am
24.  Juli:  Landwirtschaftlicher  Gehilfe  Rasch,
Geologe  Dr.  Elbert,  geologischer  Assistent  Dr.
Lange,  Landmesser  Gröpke,  Lehrer  Jesper
und  Chauffeur  Fritzsche.

 

Deutsch-Südwestaftika.

Die  Ausreise  haben  am  28.  Juli  angetreten:
Regierungsassessor  Dr.  Kauffmann,  Teierarzt
Proppe,  Bohringenieur  Degenhardt,  Steuersupernumerar
  Schiche,  Eisenbahnpraktikant
Autzen,  Gerichtsaktuar  Schacht,  Lehrer  Tworeck,
  Gestütswärter  Munz.

 

El?ZdZdAIIIIEIIJAZAII

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.
Vom  Bau  der  Mittellandbahn.“)

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  des  Eisenbahnkommissars  ist  die  Teilstrecke  Tabora—
Malagarassi  abgenommen;  die  Gleisspitze  der  Tanganjikabahn  liegt  in  Kilometer  289.

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  15,  S.  673.
        <pb n="760" />
        G  V10  20

Rachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  Sinnenren  Sollstellen  von  Deutsch-Ostafrina  in  den  Oonaten
Februar  bis  f#pril  19

Gegenübergestellt  den  gleichen  7  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  9,  S.  404.)
Zölle  für  Salz-  Spiel.  Neben-  Im  Gegen  Vorjuhr
erbrauchs-  n  mit
Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  v  *  *’  Einnahmen  Insgesa  Vorjahr
1Nup.  D.  I3udH.  up.  H.  up.  H.  #l  4  #.
Februar.
Moschi  1124  09  112  081  —  —  —  426  11,  1833  2216  38/  121025)  1006181—
Schirati  1  361  75759  895  58  240  ö  4  40451  50½
Muansa  17273  5022  670  600  56  44  21226  116  4  70.554  163  942  570  741  565  —
Bukoba  20  759  20826641  8448  L  254  s  ——
Usumbura  –  —  ——  —  112.6  1125  2  88  *  14
Udjidliir  —  —  ——  —941  94|  15  55  108  —  17  59  .
Bismarcburg.  —  —  3  5  —.—  —  2|12,5  5  62,5  750  327  422  —
Unjika-Posten  —  +————1—
Neu-Langenburg.  22  80  —  —  ——  3  75  26  55  35  40  33  35/00
waja  159|54  28  —  3  331—  —  35  194  11  258832
Niawangi  202  35  —  —  ——  1  272041  —  —  220  —
Ssongea  ([———————.–  ..  —  —□—
Summe  in  Rup.40  906  28  51  215,971939  14  2  40|  86  o3  829  10  125105  4778  367  1446  78066  1
¾  "  54  541  64468  287  96  252  19  3  20100  48  f15  105.  47  T
Im  Vorjahr“8  557  27/38  700  53690  67  50.4  368,  27|78367  14
Zun.  #.  Abn.  —15  934  37  29  587  43  561/|52  47  20  652  21  D46  738  33  46788  881  —
I5  T=Einnahme
  April  ·  T  -
bis  Januar  515229  35816427  7515630  07  7  1917875  31865  169  k07  —  —  16947  87|1482218  —
Zusammen  April  E  "  6
bis  Februar  /¾  569  7vO,  99  SS  v.  71  HGS2  26  10  39  H8895  79%  275  11¼¼  —  —  F951  %SO  1  .3  —
Därz.
Moschi.  3  784  89  79.  27  638  41i  —  999  74  3  528  511470468  788  68  916.12
Schirati  1  444  98  1  84  35  10  4t21  606  65  2877  738836  9711971311  86568681
Muansa  13  226  75,,12  113,  48  770  1t  —953  57  24  55·-S|2  208  7426  752  45  õ  456
Bukoba.  17  489  7  18091  63279  25SOB  138.  20  46  850  9326  222  580  628  85  —
Usumbura.  —  —  —  —  —  ——1  —  —  —  —  17333—  —  1“
Udjidi  —.  1—  209·24  210  241Z42803218768  4  —
Bismarckhburg.  65200—  24  s251  3248  1480)  18  —
Unjika-Posten  —  —  —  —T  —  —  ———  ——
Neu-Langenburg  —  —  —  8  (1  9331—  —  B
Mwaja  64  61  4.  8ö0%2  4  —  —22475  7.  13  511142  □—  15
Niawangi-  200  11—  —  —  62%  55%%4%TP  S"é9
Ssongea  —  —  —  ——  —  —  –  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
1T!  .
SummcinNUp.3680788,582124531200892160  4063207,  4  65  591|88887  455  7756  192|6631  50871  215
O"  -  48  410  51  42882  711601  18  28  80  5  J7  387455|77  !½75
Im  Vorjahr  2tU  78  615  89%  #
“—————————31—2
Einnahme  April  s
bis  Februar  M  5697  70/99  884  715  71  16882  26  10  39  s  79  990275  111—  —95315  01  194960  10c
Zusammen  April  —  v  »  i
bisMäszx61818h50427548342  18483  44  39  19813478  36  I1077730  91  —  —  851507  67226223|24
April.
Moschi  2  692  68.,1)  220.28  41  1I—  —  1  468  55  87,51  4518171  8718  794  —
Schirati  1  840  85  2  710  44  3  604671S2  4217  07  8  os5  161
Muansa  17  625  49  7952  70/1195  2141  20  2202  0528  975  6588  684  2029  258  1119  87660H#4
Bukoba  2221  9  2715716  94  6  05  208  7038826  16  51  76821|0  382  1121  386.0
Usumbura.  —  UZ
Udüdi  "  ——  ——k—  114  35  114  35  152·47  147  26  5214
S#  10  —  ———-———  8  25  18  25  24  33  15  53  8.80
.  —  —  ——  1126  1125  1508  150
Neucgungenburg.  —  —  —  —  —  20]0—  —  —  20|0  20——  —  27
Mwaia  149  84  ——  2525—  84  75  259  84  346  45  17708  169  3J
Niawangi.  217  —  —  —  —  67151,5  888  51.6%  —118469
Ssongea  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Summe  in  Rup.44  755  08,526  600  36  1654  99  4  20  5  138  18,5  78  162  82  104203  76  67  928  511  386  275  26  —
59  673  4535  47  152206  65  5  606  850  911104203  76  (
Im'  Vorjahr  44  5½  68  3  208227  0167928  51  A
Zun.  7.  Abn.  18  661  57  12  912  61F1074  7712  40  (623  87  E36  275  25  «
        <pb n="761" />
        G  yV11  20

Nachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  Rüften-Sollstellen  von  Deutsch-Ostatrikaim

  Oonat  (aoi  1913.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  14,  S.  622.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ölle  für  Sal  Sptelkarten.  Schiffahrts  Holzschla
Zollstelle  inf  1  282—  ——
Einfuhr  Ausfuhr  abgabe  empelsteuerrn  abgabe  gebühren
Rup.  H.  Rup.  H.]Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.]  H.Rup.  H.
Tanga  82  706  01,5  1  40021  313  3  158  60  92  —  24  90
Pangani  7451  30  22  05  173  —  —  1  50  44  68
Bagamojo  6809  66  398  134  723  ½  —  20  3.  —  —-Daressalam
  117  651  66,5  14  44966  5  480  8  22  20  90  —  167
Kilmdoa  6  597  98.  107513  —  8  85  —  —  —
Lindi.  22  699  23  9586  57/10  o  —  3160  —-Summe
  in  Rupien  243  91585  18  389  26  7  789  6  179  —  258  l—  71.25
-Mark  8252211  24  510  01  1  238  67  337  33  95—
in  Vorjahr  .9yOT1  28  9995  3123638  39  156  80  466  67  876  81
unahme  t,  Abnahme  –44  72  4476  368  1-1877  28  +581  8S29  84  S
inapn  Wrl  434  NS72  36  |/14  845  25  ]  415  20  [(  416  ss  26  80
Zusamme
W#t  bis  Mai  .  671  698  55  56  391  37  25  2311  41  653  87  752  66  121  180
Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.  KRup.  H.  —#L.  umum  mn
Tanga  674  99  85  865  48,5  65  102181  1  11  638  44  —  —
Pangani  126  73  7820  05  10  426  73  10  127.79  298  94  —  —
Bagamojo  34  91  796478  10  619  64  9542  41  1077  7  —  —
O#bessalem  4876  87,52667  85  190  228  S808830  10  11  393  61  —  —
Kaina-.  82  55,5  7793  66,5  10  391|55  15  378  —  —  498740
Lindi  356  67  25  138  93  889.51857  399  3  —  I—  8810
Summe  in  Rupien  6  16273276750  71  369  00%|94  4606  6  586848
Mark  8208664  69  000  94
Im  v  rjahr  10  394  39  850  460  86  *18  54008
Zunahmn  ",  Abnahme  ·  2  4
Einnahme  April.  .4  4  438  74390  339  781  20  98  962  70
Zusamme  "
G#rtir  bis  Mai  .  52  89518  07  T74  84  690  242|  06.  117  502  78
Kamerun.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  den  Neukameruner  Grenzwermessungen.

Von  Hauptmann  Bartsch,  dem  Führer  der
Logone  —  Pama-Grenzexpedition,  ist  der  nachstehende
  Bericht  über  eine  geglückte  drahtlose
Längenübertragung  von  Duala  nach  der
Pama-Quelle  eingetroffen.  Die  genaue  Festlegung
  auch  dieses  wichtigen  Punktes')  in  Länge
und  Breite  kann  hiernach  als  gesichert  angesehen
werden.

Die  Entfernung  der  Pama-Quelle  von
Duala  beträgt  850  km  in  Luftlinie.  Der  Erfolg
ist  um  so  erfreulicher,  als  der  Expedition  nur  ein

5  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  15,

 

S.  673.

sehr  einfaches  Empfäng  emodeln  zu  Versuchszwecken
mitgegeben  war.  Gemäß  I.  6  der  Berner
Abmachungen  gehörten  die  radiotelegraphischen
Längenbestimmungen  an  der  Ostgrenze  nicht  zu
den  eigentlichen  Aufgaben  der  deutschen  Abteilungen.

Bericht  über  die  Versuche  mit  drahtloser
Zeitübertragung  zur  Längenbestimmung.
Lager  an  der  Pama-Quelle,
den  14.  Mai  1913.

Die  Versuche  mit  dem  Einwellen-Empfänger
und  der  gerichteten  Antenne  in  Gore  (Dezember
1912)  waren  trotz  großen  Arbeits=  und  Zeitaufwandes
  gänzlich  mißlungen.  Dies  nahm  mir

3
        <pb n="762" />
        712  20

zunächst  die  Lust,  im  Meridian-Lager  Bate  den
Versuch  zu  wiederholen,  zumal  dort  der  größte
Teil  meiner  Arbeiter  aus  Verpflegungsmangel
vom  Lager  ferngehalten  wurde  und  der  verfügbare
  Rest  einen  zur  Triangulation  notwendigen
Hochstand  bauen  mußte.

Da  erhielt  ich  während  der  Dreiecksvermessung
bei  Bate  —  Ende  März  —  ein  altes  Telegramm
aus  Duala  ausgehändigt,  aus  dem  ich  ersah,  daß
die  Telefunkenstation  Duala  ihren  Zeitsignaldienst
erst  im  Januar  1913  begonnen  hatte.  Meine
Gore-Station  war  aber  schon  Anfang  Januar  abgebaut.
  Ich  beschloß  nun,  im  Meridian-Lager
Pamo  den  Versuch  zu  wiederholen.

Nach  Eintreffen  an  der  Pamas-Quelle  stellte
ich  das  geodätische  Azimut  der  Linie  Pama-Quelle
—uala  fest  und  ließ  die  Antenne  in  der  ermittelten
  Richtung  aufstellen.  Diese  Arbeiten
wurden  durch  Unterzahlmeister  Wedderkopf  auf
Grund  unserer  in  Gore  erworbenen  Erfahrung
vorzüglich  ausgeführt.

Die  Empfangsanlage  steht  quer  auf  einer
flachen  Geländewelle,  die  Hörstation  etwa  am
höchsten  Punkt,  die  Antenne  senkt  sich  nach  Westen
hin  in  das  Tal  des  Bara-Baches  hinab,  das
Gegengewicht  nach  Osten  in  das  Pama-Tal.  Die
Bronzelitze  hängt  in  etwa  10  m  Höhe  und  ist  an
jedem  Aufhängepunkt  durch  einen  Kreuzisolator
isoliert.  Je  fünf  Masten  tragen  Antenne  und
Gegengewicht.  Ein  Durchhängen  der  Litze  findet
fast  gar  nicht  statt.  Der  Draht  ist  an  den  äußeren
Enden  durch  starke  Bindung  an  Bäume  isoliert
befestigt,  vor  der  Hörstation  an  schräggestellte
Pfähle.  Das  Steifholen  des  Drahtes  ist  durch
eingeschaltete  Blöcke  erleichtert.  An  die  Hauptdrähte
  sind  Zuführungsdrähte  gelötet,  die  isoliert
auf  den  Apparattisch  führen.  Das  Austtellen
einschließlich  Materialbeschaffung  hat  mit  100  Mann
Arbeitern  zwei  Tage  gedauert.

Auch  die  französische  Abteilung  hatte  Antennen
  ausgelegt,  je  sechs  Paralleldrähte  nach
Coquilhatville  gerichtet,  je  zwei  auf  Brazzaville.
Ihr  Gegengewicht  war  geerdet  und  endete  im
Wasser  des  Bara-Baches.  Sie  hatte  einen  großen
Empfangsapparat  mit  Variation  und  elektrolytischen
  sowie  Kristall-Detektoren.  Auch  versuchte
sie  mehrfach  (ohne  Erfolg),  eine  Antenne  mit
Drachen  zu  heben.  Ihre  Versuche  leitete  ein
Fachtechniker.  Sie  bekam  keine  Verbindung.  Auch
meine  ersten  Versuche  waren  ohne  Erfolg.  Ich
glaubte  den  Mißerfolg  der  besonders  ungünstigen

 

Jahreszeit  mit  den  täglichen  Gewittern  (besonders
zu  den  Signalzeiten)  zuschreiben  zu  müssen.  Vielleicht
  hat  auch  die  Lage  der  französischen  Antenne,
  die  die  meinige  senkrecht  kreuzte,  störend
eingewirkt.  -

Als  die  französische  Abteilung  am  5.  Mai
abgebaut  hatte  und  fortmarschiert  war,  erhielt
ich  am  6.  Mai  abends  trotz  eines  im  Osten
stehenden  Horizontgewitters  überraschend  deutliche
Signalverbindung.  Seit  diesem  Tage  bin  ich  bei
jedem  Abend=  und  jedem  Mitternachtssignal  in
Verbindung  mit  Duala.  Die  sehr  starken  Störungsgeräusche
  verhindern  freilich  ein  tägliches  Aufnehmen
  des  Zeitsignals,  denn  während  die  Ankündigungszeichen
  der  Signalgruppen  meist  vorzüglich
  hörbar  sind,  werden  die  kurzen,  dazwischenliegenden
  Sekundenzeichen  meist  durch  die  Störungen
übertönt.  Eine  Anderung  der  Koppelungsvariation
führt  hierbei  zu  keiner  Besserung.  Am  lautesten
find  die  Zeichen  (und  freilich  auch  die  Störungen)
bei  Stellung  des  Koppelung-Drehknopfes  bis  zum
Anschlage  rechts.

Die  Sekundenzeichen  für  Chronometer-Koincidenzen
  sind  meist  besser  hörbar  als  diejenigen  der
sechs  Signalgruppen.  Von  den  drei  Detektoren
konnte  ich  zwei  durch  geeignetes  Stellen  an  der
Innenschraube  bei  Fernempfang  zu  hervorragender
Empfindlichkeit  bringen.  Der  dritte  ist  anscheinend
unbrauchbar  geworden.  Der  Prüfer  des  Apparats
ist  schon  in  Gore  unbrauchbar  geworden.  Das
Summgeräusch  ist  im  Telephon  nicht  mehr  hörbar.
Die  beiden  dem  Apparat  beigegebenen  Telephone
find  gleichwertig  gut.  Ein  gleichzeitiges  Abhören
von  zwei  Beobachtern  ist  möglich  und  durchgeführt.

Das  Ergebnis  des  Versuchs  kann  ich  in  folgendem
  zusammenfassen:

Der  Einwellenempfänger  hat  sich  unter  recht
erschwerenden  Verhältnissen  (Mangel  von  Fachkenntnissen
  seitens  des  Gebrauchers,  sehr  ungünstige
Jahreszeit)  als  vorzüglich  geeignet  zur  drahtlosen
Zeitübertragung  bzw.  Ortsbestimmung  erwiesen.
Die  Depeschen  sind  gut  abhörbar,  konnten  aber
von  mir  wegen  Mangel  an  Übung  nicht  aufgenommen
  werden.  Auch  wurden  die  Morsezeichen
  in  Duala  sehr  schnell  hintereinander  gegeben
  und  nicht  besonders  langsam,  wie  verabredet.

Als  beste  Abhörzeiten  hier  find  7  Uhr  abends
und  besonders  Mitternacht  anzusehen.  Das
Morgensignal  5  Uhr  M.  D.  Zt.  halte  ich  für
unnütz.
        <pb n="763" />
        GW  V13  20

Togo.

slachwelsung  der  bel  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Togo  im  Monat  Mal  1913  fällig  gewordenen  Jollbeträge.
(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  15,  S.  660  f.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetragk!  der  fällig  Hewordenen  Zölle  im  obigen  Gegen  den
amen  der  Zollämter,  onat  der  Rechnungsjahre  gleichen  Zeitraum
i  velchen  die  Zölle  1913  4  1912  des  Vorjahres
ili  geworden  sind  Einfuhr  AusfuhrZusammenEinfuhr  AusfuhrZusammenmh#wenige

“  .  M  M  M  *  Mñ
Hauptzollamt  149  598,65  22,50  156,75149  772,904  064,50  93,.—242,85146  400,85  8372,  55  —
anke  Zollamt  379,80  21.—  84,65  55.20  473.90  5.75425.—  504,65  —  20,19
koii  2  760,65  4,7575,  10  840.50  501,355  14,—  33,40  548.75291,75  —
re  -  1298,551  661,50  8,  —  18968,05  2080,80  412.—  —  2442,800  —  474,75
Jollhebestelle  598,45  63,2601,O  672,60  727.45.  1  200,255  —,20|  2627,0  —  1  955.—
udu.  -  1153,352  3288,35  810,05|  1  673,.50)  18,20,  2501,75786,60  —
ischi.  -  69,  925—  78,30  101,55  8,251  —  109,.80  —  81.50
ein.  -  —  —  —-  —  —  —  —  —  —
lime  .gr  4  383,80  —  —  888,  80  412,75  —  —  412,  75  —  28,95
W-  -  649.40  72.—  30.—  751.40  567,45  131,25|  19,60  718,30  33,10  —
famtsumme  Mai-  154886,70|  2  989,25365,70  158  241,6551  689,802  438.—839,25156  267,05|1974,60  —
tʒu  April  169312,87/  7  593,40|  599,65)  166  705,92  170  555,20|  4  415,50|  351,251175  321,9055  —  8616,03
——  #
bie  31.  Wij  815  199,578  782,65965,85)  24  947,,  7822  245.—  8  653,50690,  5031  5889—!3  6641.43

 

 

 

Deutsch-Südwestafrika.
Die  Otavl-Elsenbahn  im  Rechnungsjahr  1912.
Wirtschaftlicher  Erfolg  der  Heißdampf-Lokomotive.

 

Trotz  des  Fortfalls  der  Baufrachten  für  die
inzwischen  vollendete  staatliche  Neubaulinie  von
Windhuk  nach  Keetmanshoop  und  trotz  eines
nicht  unerheblichen  Rückganges  im  Personenverkehr
  in  der  3.  Klasse  und  seiner  Erträge  hat  es
die  Verwaltung  verstanden,  die  Gesamteinnahmen
um  58  146  ¾  zu  steigern  und  durch  Verminderung
  der  Betriebsausgaben  um  319  944  X  den
Betriebsüberschuß  bemerkenswerterweise  um
378  090  /,  das  find  17,8  v.  H.,  gegen  das  Vorjahr
  zu  erhöhen  und  die  Betriebsziffer  von  56,5
auf  49,4  v.  H.  herabzudrücken.  Dieses  hervorragend
  günstige  Ergebnis  erklärt  sich  einerseits
aus  der  wesentlichen  Steigerung  der  Erzfrachten,
die  weite  Wege  zurücklegten  und  dadurch  eine
bessere  Ausnützung  des  Fahrzeugparks  ermöglichten,
anderseits  aus  der  beträchtlichen  Ersparnis  an
Betriebsausgaben,  durch  Einschränkung  des  Personals
  und  durch  Einführung  von  Heißdampf=Lokomotiven.
  Trotz  der  um  21,6  v.  H.  gesteigerten
  Tonnenkilometer  gelang  es,  die  Zugkilometer
um  16,1  v.  H.  und  die  Betriebsausgaben  um
11,6  v.  H.  gegen  das  Vorjahr  einzuschränken.
Die  bemerkenswerte  wesentliche  Steigerung  in  der
Durchschnittsleistung  des  Zugkilometers  bei  der

 

Güterbeförderung  von  39,05  auf  56,58  t  wurde
ermöglicht  durch  die  Einführung  von  drei  neuen
Heißdampf-Lokomotiven,  die  in  der  zweiten  Hälfte
des  Geschäftsjahres  in  Betrieb  genommen  wurden.
Es  find  sechsachsige  1  Dl-Lokomotiven,  4/6  gekuppelt
  mit  vierachsigem  Schlepptender,  die  von
Henschel  &amp;amp;  Sohn  in  Kassel  geliefert  wurden.
Dienstgewicht  der  Lokomotive  33,7  t,  des  Tenders
26  t.  Die  Ausgaben  für  Kohlen,  Ol  und  Wasser
konnten  hierbei  von  445  844  M  im  Vorjahre  auf
338  753  -,  also  um  107  091  +  =  24  v.  H.
eingeschränkt  werden,  und  zwar  ermäßigten  sich
diese  Ausgaben  von  196  561  .K  im  ersten  Halbjahr
  durch  Einführung  der  Heißdampf-Lokomotiven
auf  142  192  ¼“  im  zweiten  Halbjahr.  Bei  der
Steigerung  der  tonnenkilometerischen  Leistung
gegen  das  Vorjahr  ergibt  sich  hiernach  eine  Verminderung
  der  Ausgaben  für  Kohlen,  Ol  und
Wasser  auf  das  Tonnenkilometer  von  1,29  Pf.
im  Vorjahre  auf  0,805  Pf.,  also  um  0,485  Pf.
oder  37  v.  H.  Man  erfieht  aus  diesen  bemerkenswerten
  Ziffern,  mit  welch  großen  wirtschaftlichen
Vorteilen  für  den  Betrieb  die  Einführung  der
Heißdampf-Lokomotiven  verbunden  war,  gegen  die
man  sich  bisher  bei  den  deutschen  Schutzgebiets-3
        <pb n="764" />
        G  y714  20

bahnen  im  allgemeinen  ablehnend  verhalten  hatte,
weil  man  sich  vor  der  schwierigeren  Bedienung
und  kostspieligeren  Unterhaltung  fürchtete.  Der
dankenswerte,  von  so  gutem  Erfolge  begleitete
Versuch  der  Otavi-Bahn  dürfte  nunmehr  dazu
führen,  die  bisherigen  Vorurteile  gegen  die  Verwendung

  der  Heißdampf-Lokomotiven  in  den
Schutzgebieten  wesentlich  einzuschränken.

Die  Betriebsergebnisse  und  Verkehrsleistungen,
verglichen  mit  denen  des  Vorjahres,  sind  aus  der
nachfolgenden  Zusammenstellung  zu  ersehen:

 

 

 

 

     
  

 

 

I  Unterschied  gegen  das
Otavibahn:  671  km  1911  1912  Vorjahr
in  Mark  im  ganzen  v.  H.
Einnahmen  aus:  .
Personenverkehr  651  578.  470  915  —  180  6683  —  27.7
Güterverkehr  3911  470  4205  038  +  299  563—  7,.5
Tierverlehr.  ..  85  455  r-.  730  —  14  725—  41,5
sonstigen  Quellen.  264  639  22  —  40030—  15,1
Gesamteinnahme  ...  4  863  142  4  6421  *3  +  58  146+  19,2
Betriebsausgabe.  2749  100  2  4%%  —  319  914.  —  11,6
Betriebsziffer  v.  H.  56,5  —  7t1  —
Betriebsüberschuß  2  114  041  2.92  41  +  378  000  +  17,8
Vefördert:
Persor  48  362  40  477  7  885  16.3
Pe  ionenpae  9734  350  7  403  000  —  2331  350  —  24,0
im  fir  die  berson
201  188  —  18  —  9
100  145  99  988  —  157  —  0,16
34  493  000  41948  185  +  7455  135  +  21.6
844  419  —  75  +  21,8
883  090  741  485  —  141  655  —  16,1
......  6609  5  419  —  1190  —  18
1  beförderte:  «  ;
..  ...  11  10  —  1,00  —  9.,1
......  89,05  56,58  17,53  45
kostete  in  4  8,11  8,27  0,16  1  5,15
2:488  732  1972500  —  zis  232  —  20.7
1260  352  1  100  232  —  160  120  —  12.7
2  64  524  1144  056  —  15.  468  —  57
21  125  086  28  695  428  +2  570  392  +  12
5  694  544  =  27  v.  H.  5  112  408  =  21,6v.  .  582  136  —  10,2
—  5,4  «
im  ganzen  7  27912  216  +  373  572  +  1935
durchschnittliche  Zugstärte:  chsen  .  31,2  87,6  6,4  20,5

 

 

 

Die  Reisenden  verteilten  sich  auf  die  einzelnen  Klassen  und  deren  Ertrag  gestaltete  sich,  wie  folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

Reisende  v.  H.  Einnahmen  in  .“
111  1912  1911  1912  191  1912
I.  Klasse  5849  5772  12,1  14,3  118  924  114.07
11.  10  736  10  545  22,2  26,1  116  303  118  114
III.  -  31  757  24  160  65.7  59.6  288  189  198  514
zusammen  48  362  40  477  —  —  —  —

Der  Viehverkehr  zeigte  einen  starken  Rückgang
gegen  das  Vorjahr.  Es  wurden  befördert:
Großvieh  595  Stück,  im  Vorjahr  1999,
Kleinvieh.  5531  „  -  3967.
Die  Eimnahme  aus  dem  Tierdeckehr  ist  um
14725  4  =  41,5  v.  H.  zurückgegangen,  was

 

 

au  ungünstige  Tarifverhältnisse  zurückzuführen  sein
ürfte.

Die  Steigerung  der  durchschnittlichen  Beförderungslänge
  der  Güter  von  344  auf  419  km
entspricht  einer  Zunahme  um  21,8  v.  H.  gegen
das  Vorjahr.  Die  Güterbeförderung  umfaßte
        <pb n="765" />
        W  915  2e0

5888  (i.  V.  5816)  t  Stückgut  =  5,9  (5,8)  v.  H.
und  94  100  (94  329)  t  Wagenladungen  =  94,1
(94,2)  v.  H.  Davon  fallen  61  735  (48.030)  t  auf
Tarifklasse  7,  Erze,  Kohlen  usw.  in  Zugladungen
zu  7  Pf./trm.  Der  an  das  Schutzgebiet  zu  zahlende
  Pachtzins  belief  sich  auf  1203  442,86
(1174  101)  J4,  die  Abgabe  an  das  Schutzgebiet
für  den  Übergangsverkehr  der  Staatsbahn  auf
rund  364  000  (532  123)  I.  In  den  Betriebsausgaben
  ist  eine  Rücklage  in  den  Erneuerungsfonds
  von  365  612,53  und  von  50  000  %
in  den  Baufonds  der  Eisenbahn,  zusammen
415  612,53  (412  203,56)  enthalten.  Die
Zahl  der  Züge  wurde  entsprechend  der  Verminderung
  der  Zugkilometer  eingeschränkt,  woraus
sich  eine  Zunahme  der  durchschnittlichen  Zugstärke
an  Achsen  von  31,2  auf  37,6,  das  sind  20,5  v.  H
ergab.  Die  starke  Verringerung  der  gefahrenen
Achskilometer  an  Personen-,  Wasserwagen  und
besonders  Gepäckwagen  —  letztere  um  57  v.  H.  —
springt  in  die  Augen.  Die  Einschränkung  der
Leerläufe  der  Güterwagen  von  27  auf  21,6  v.  H.
beweist  gleichfalls,  wie  günstig  und  wirtschaftlich
sich  die  Betriebs=  und  Verkehrsverhältnisse  der
Bahn  im  letzten  Jahre  haben  gestalten  lassen.
An  Fahrzeugen  waren  am  31.  April  1913
vorhanden  31  (32)  Lokomotiven,  2  (2)  Triebwagen,
  20  (20)  Schlepptender,  393  (369)  Güterwagen,
  darunter  53  eiserne  Hochbord=  und  40
eiserne  Güterwagen  zu  je  15  t  Ladegewicht.  Die
Zahl  der  Beamten  und  Arbeiter  betrug  195  (220)
Weiße  und  850  (900)  Eingeborene,  ist  also  gegen
das  Vorjahr  um  11,4  bzw.  5,5  v.H.  eingeschränkt
worden.  Nach  den  gemachten  Erfahrungen  mit
den  im  Berichtsjahr  beschafften  drei  schweren
Güterzug-H  ist  die  Beschaffung
  weiterer  Heisdampf=  -Lokomotiven  für  den
Schnellzugverkehr  in  Aussicht  genommen.

*E“1-Deutsch-Neuguinea.



Elne  Straferxpedition  gegen  die  Uleheit
in  nordwest-Balningen.

Aus  einem  Bericht  des  Hauptmanns  Prey.

In  Herbertshöhe  erschien  um  die  Mitte
Februar  der  Häuptling  To  Magaga  von  Ravir,
landeinwärts  von  Mandres,  und  zeigte  an,
daß  eines  Morgens  viele  Wir-Leute  von  Ulaget
nach  seinem  Dorfe  gekommen  seien  und  von
seinen  Leuten  32,  darunter  10  Frauen  und
10  Kinder  erschlagen  hätten.  Nach  dem  Überfall
raubten  die  Wir-Leute  das  ganze  Dorf  aus  und
steckten  es  in  Brand.

 

Die  Strafexpedition  brach  am  21.  Februar
auf;  sie  bestand  aus  Hauptmann  Prey,  Polizeimeister
  Jahn,  50  Soldaten  und  69  Trägern.  Aus
den  Bainingern  war  nicht  recht  herauszubringen,
wo  das  überfallene  Dorf  lag  und  wo  die  Ulekeit
wohnten.  Bainingen  ist  ein  recht  zerrissenes,
völlig  bewaldetes  und  im  Inneren  unbekanntes
Gebirgsland,  dessen  Gipfel  sich,  so  weit  man
weiß,  zum  größten  Teil  über  1000  m,  zum  Teil
wahrscheinlich  bis  zu  1500  m  erheben.

Der  Vorstoß  wurde  rasch  und  still  ausgeführt,
um  eine  Flucht  der  Ulekeit  zu  verhindern.  Das
überfallene  Dorf  Ngalewit  lag  unmittelbar  am
Fuße  des  Sinewit  (nördlich),  etwa  30  km  südöstlich
  des  Ru  landeinwärts,  der  Platz  Ulekeit
mitten  in  Nordwest-Bainingen,  noch  etwa  22  km
Luftlinie  südsüdwestlich  vom  Ru  weiter  landeinwärts.


Am  24.  Februar  überzeugte  sich  die  Expedition
in  dem  überfallenen  Platze  von  der  Wahrheit
der  Angaben  jenes  Häuptlings.  Die  Leichen  waren
meist  in  gemeinsame  Gruben  geworfen,  einige
lagen  noch  umher.

In  der  Nacht  vom  25.  zum  26.  bezog  die
Truppe  bei  strömendem  Regen  unweit  Ulekeit
Lager,  und  zwar  nach  einem  zeitraubenden  Übergang
  über  den  durch  den  heftigen  Regen  in  unglaublich
  kurzer  Zeit  geschwollenen  Miga,  der
dadurch  recht  reißend  geworden  war.  Die  Soldaten
  bildeten  hierbei,  zum  Teil  bis  unter  die
Achseln  in  dem  rasch  dahinschießenden  Wasser
stehend,  mit  verschränkten  Armen  eine  Barriere,
an  der  sich  die  ängstlichen  Träger  beim  Durchschreiten
  halten  konnten.  So  gelang  es,  noch
rechtzeitig  alle  hinüber  zu  bekommen.

In  der  Frühe  des  anderen  Tages  wurde  mit
einigen  Bainingern  der  Eilmarsch  auf  Ulekeit
angetreten.  Die  Träger  und  das  Gepäck  folgten.
Gegen  Mittag  war  es  geglückt,  unbemerkt  an
Ulekeit  heranzukommen.  Der  Führer  beabsichtigte,
die  Leute  einzukreisen  und  aufzufordern,  sich  zu
einer  Untersuchung  über  den  UÜberfall  zu  ergeben.
Soweit  die  geringe  Zahl  der  Soldaten  es  gestattete,
  wurde  der  von  dichtem  Gebüsch  umschlossene
  Platz  umstellt.  Den  nun  folgenden
Versuch,  sich  den  Ulekeit  verständlich  zu  machen,
beantworteten  diese  sofort  durch  einen  Angriff
mit  Speeren,  Axten,  Keulen  und  Steinschleudern.
Es  gab  einen  kurzen,  aber  heftigen  Kampf  mit
den  von  allen  Seiten  zugleich  aus  dem  Gestrüpp
hervorspringenden  Soldaten.  Mehrere  Ulekeit
wurden  in  dem  Handgemenge  mit  dem  Bajonett
getötet  und  sechs  erschossen.

Von  der  Expedition  wurde  ein  schwarzer
Unteroffizier  schwer  verwundet.  Ein  Soldat  erhielt
  einen  Schleuderstein  ins  Gesicht,  der  scheinbar
        <pb n="766" />
        716  20

schon  irgendwo  angeschlagen  hatte,  sonst  wäre  der
Mann  wohl  nicht  mit  dem  Leben  davongekommen.
Außerdem  trugen  einige  Soldaten  leichte
Quetschungen  durch  Keulenhiebe  davon.

Die.  Dolmetscher  behaupteten,  daß  sie  sich  mit
den  Ulekeit  nicht  verständigen  könnten.  Da  keine
Möglichkeit  bestand,  sie  bei  einer  Vernehmung
oder  bei  Ausrichtung  einer  Botschaft  zu  kontrollieren,
  hielt  es  der  Expeditionsführer  für  das
geratenste,  die  wenigen  Gefangenen  zu  entlassen,
nachdem  er  ihnen,  so  gut  es  ging,  zu  verstehen

achwelsung  der  bei  den  Jollstellen  des  Schutzgeblets  Deutsch-  Leebensea.

gegeben  hatte,  daß  er  die  Feindschaft  nunmehr
als  beendet  betrachte.

Nachdem  ein  Lager  bezogen  war,  wurde
jedoch  eine  Patrouille  aufs  neue  von  den  Ulekeit
mit  Steinschleudern  angegriffen.  Als  der  vorderste
von  ihnen  erschossen  war,  flohen  die  üÜbrigen.
Daraufhin  wurde,  obgleich  die  Expedition  an  Ort
und  Stelle  noch  einen  Ruhetag  verbrachte,  kein
Baininger  mehr  gesehen.

Am  7.  März  traf  die  Truppe  wieder  in

D  Herbertshöhe  ein.

im  3.  Vertel

s  Redhnungssahres  1912  fällig  gewordenen  Jollbeir

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  10,  S.  ½7
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (deklarierten)  ZSöle  im
obigen  Viertel  des  Rechnungsjahres  Gegen  den  gleichen
Name  1912  1##  Zeitraum  d.  Vorjahres
der  Zollstelle  Einfuhr  AusfuhrZusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen]  mehr  s  weniger
Pfl.)  Ff.]  4  F#  ABi.  Bf.  (Pf.]  %  Vi..  A  Pf.
I  2  l  I
Rabaul  160  350  75  41  464  25  201815  —  183855  715  007,  37  büssen.  08329511992  —
Füebrich-Wilbelms=  1  T  l  '
afen..  28512z101475129482638928212066  316  33  845Wi8987so"—  —
Käwieng  1  766  99—  —  1766  95  593  614  18  1152  521  —  —
Kieta  1807  97  712682  020  600  156096  89  3  1  1  730  80  289  80—  —
natauai  218777—  —  218.77  242.  242  91  2414
Eitape  ..  17261183552305  278  48  475  892  50  2  817/39  24  461  do  —
Morobe  ....  209  45  30  —  289  45  249  82  5—  284  8  —  45  37
Ponape  12  883  111139760|14280  77|12  490  95  2%  13  709|95  570.  82  —
Truck  2  088  851165|  444  29)  3684  98  576  39  4661|8
Nauru.  5  770  88  442  —  42378111  533  54  —
Jaluit  12  733  7,,54649  30384  264  11  3677  7219941/88  sss  79
ap  10  3282.  700  37110828114298  615  491466169),  35  —
Engaur  3  388  %  6  o  3  —858%K
Pakau  1890  54  44  %%)
Saipan  4258  882  212  99  6471|  373  532.  86  991  382  4523|  68  1847  691  —  —
Zusammen  252439  090  524,47  322908  56220159/1955  302  42  273462,  8  s  D  501  100  —
Hierzu  die  Ein-  "  1
nahmen  des  D.  .  .
1.  u.  2  Vierteljahres  327767  15|101455  49|429222  64  315449.  05/89  429  64  404878  6924  343955  —  —
Zusammen.  .  .  2  19792  96  52  16  20  E5oo  —  4  0  serssii  %G  %  .  —
Die  Ausfuhrzölle  enthalten  Koprazölle  für  das
3.  Vierteljahr  —  —145658  111—  —182  995/00  12  703  05  —
u.  2.  .  .———.—«11-s-;1-—-——l—70594,7857830  —-Zusammen..l—;——;—11883131———l—108549l8718281144l—


 

 

 

 

 

 

 

Kolonialwiktschaftliche  Mitteilungen.

Kus  dem  arbeusrere  des  Rolonial·Wirtschaftlichen
mitees.

Bei  der  am  1.  kun  stattgehabten  Mitgliederversammlung
  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees
  erstattete  der  von  seiner  Reise  nach  Südund
  Ostafrika  zurückgekehrte  Vorsitzende  Supf  über
die  Ergebnisse  seiner  Arbeiten  in  Deutsch-Ostafrika

  Bericht,  dem  wir  auszugsweise  folgendes
entnehmen:

Über  die  Maßnahmen  zur  Durchführung  des
Saumwoll  Versuchswesens  entsprechend  der  Vereinbarung
  zwischen  dem  Reichs-Kolonialamt  und  dem
Kolonial=  #arschofilichen  Komitee  vom  14.  März  1910
wurde  volle  UÜbereinstimmung  erzielt.  Das  Gouvernement
  wird  Mittel  in  den  Etat  für  eine  Vermehrung
        <pb n="767" />
        W  717  230

der  landwirtschaftlichen  Sachverständigen  einstellen  und
ebenso  für  einen  Urlaubsersatz  für  den  Entomologen
Sorge  tragen.  Die  Heftriono.  seinheitlie  Baumwollmarken
  in  beitimmten  Gebiet  schaffen,  erordern
  in  erster  Linie  ein  enreichhwen  landwirtchaftliches
  Personal  und  eine  strenge  Saatkontrolle.
Außerdem  ist  die  Vermehrung  der  landwirtschaftlichen
Sachverständigen  für  die  Entwicklung  neuer  Baumwoll
  gebiete  Voraussetzung.  Für  den  Bezirk  Muansa
die  Errichtung  einer  Baumwoll-Station  zugesagt.
Das  Komitee  übernimmt  die  Preisgarantie  auch
für  das  Bausswollfahr  1913/14,  ebenso  die  Gewährung
von  Baumwollprämien  für  dieses  Jahr  in  Höhe
bis  zu  7000  #  an  Eingeborene  in  solchen  Bezirken  in
denen  die  Kultur  noch  nicht  gesichert  ist.  Für  Saatbeschaffung.
  Bearbeilung  a  „Verteilung  ist  ein  Betrag
bis  zu  M  100  000,—  au

Die  Besichtigung  von  ilänoupftenungen.  sowohl
von  Eingeborenen  wie  von  Europäern  läßt  eine  weitere
Steigerung  der  Produktion  im  allgemeinen  erkennen.
  Die  Ernte  in  Ostafrika  1918/14  wird  auf  rund
11000  Ballen  à  250  kg  gegen  rund  8500  Ballen  im  Vorjahre
  geschätzt  und  würde  bei  einem  Durchschnittspreis
von  70  Pf.  per  einen  Erlös  von  rund  4  Millionen.“
in  Deutschland  erg

Bezüglich  *  dorwernns  von  Kulturen  ölhaltiger
  Früchte  des  Reisbaues  sagte  das
Gouvernement  zu,  die  Versuche  mit  diesen

lturen  auf  den  landwirtschaftlichen  Versuchstationen
  weiter  ausgedehnt  werden  sollen.  Das
Komitee  wird  dagegen  für  die  Beschaffung  des  ersorderlichen
  Sgatmaterials  zur  Förberustn  heser  Kullen,
  z.  B.  von  Olpalmensaat  aus  r*m  und  für  die
Auffteräng  0  kleinen  Olmühlen  zu  Versuchszwecken
Sorge  tragen.  Der  Absatz  von  Olfrüchten  —  die
Einfuhr  in  Deutschland  betrug  1911  etwa  1260
Tonnen  im  Werte  von  rund  383  Millionen  .  —  ist
fast  zubeegrenzt.

Der  gute  Stand  der  Sisalkultur  ist  allgemein
bekannt.  Herbesserungsbedürsüüg  ist  noch  die  maschinelle
Aufbereitung.

Über  die  durch  die  enorme  Konkurrenz  Südasiens
drohende  Kautschukgefahr  fanden  Verhandlungen  in
der  Kolonie  statt.  Es  wurde  vorgeschlagen,  in  die
hestehenden  Nautschupssanzunen.  bei  geeignet
Boden=  und  klimat  hältnissen  die  n
der  Kolonie  heimische  scen  perha  als  Zwischenkultur
  einzufügen,  und  diese  dann  allmählich  zur
Hauptkultur  zu  machen.  Die  Kokospalme,  deren  Kultur
allerdings  langfristig  ist,  und  die  erst  vom  siebenten
Jahre  an  einen  Ertrag  verspricht,  ist  bekanntlich  im
allgemeinen  nicht  sehr  anspruchsvoll  und  kann  durch
rationelle  Kultur  und  Trockensysteme  in  ihrer  Ertragsfähigkeit
  und  der  Oualität  ihrer  Produkte  noch  gehoben
  werden.  Ferner  wird  der  Anbau  des  hinsichtlich
der  Kultur  und  der  Erntebereitung  des  Produktes
ebenfalls  sehr  anspruchslosen  Kapokbaumes  empfohlen.
  Die  Einfuhr  von  Kapok  nach  Deutschland  betrug
im  Jahre  1912:  33782  Doppelzentner  im  Werte  von
nahezu  5  Millionen  .  Diese  Kulturen  sind  in  der
Kolonie  heimisch  und  ihre  Produlte  weniger  der
Spekulation  des  Weltmarktes  unterworfen.

Bemerkenswert  ist  auch  ein  neues  einfaches  Verfabren
  für  die  Kautschukgewinnung.  Statt  den
Kautschuk  zu  Bällen  aufzuwickeln,  wird  er  in  einem
Tuche  aufgefangen  und  an  den  Stamm  zurückgeschlagen.
Dadurch  soll  der  Kautschuk  reiner  bleiben  und  die
mühselige  Arbeit  des  Aufwickelus  erspart  werden.
Weitere  Versuche  werden  angestellt.

Das  Biologisch  Landwirtschaftliche  Institut
  in  Amani  widmet  sich  auf  seiner  Musiche  J9

!—

 

6#

 

–
—

 

 

 

u.  a.  der  Erzielung  einer  marktfähigen  Bohnenart
im  Kilimanjarogebiet  für  den  Export.  Es  ist  ni
ausgeschlossen,  daß  der  Bohnenbau  und  un  bei
billig  gen  Land=  und  Seefrachttarifen  lohnende  Erträge
abwirft.

Das  Gouvernement  setzt  unter  Benutzung  der
ersten  wasserwirtscheftlichen  Vorarbeit  des  Komitees
im  Jahre  1910  die  Entwässerung  des  Kilossasumpfes
  nunmehr  ins  Werk.  Durch  die  Entwässerung
werden  u.  a.  günstigere  gesundheitliche  Verhältnisse
f-  -“  geschaffen  und  größere  Ländereien  für  die

Technische  Drganisation  des  Komitees

in.  S  Ostafrika,  für  welche  ein  Betrag  von

ü6  00000  14  veranschlagt  ist,  wird  folgende  Gestalt  anne
  men

1.  Technische  Stelle  in  Daressalam.  Diese
leitet  die  Maschinistenschule  und  die  Ständige  Maschinenund
  Geräte-Ausstellung  sowie  das  bei  Daressalam
gelegene  Gin=  und  Saatwerk.

2.  Technische  Stelle  in  Lindi.
das  Gin=  und  Saatwerk  in  Lindi.

3  Technische  Stelle  in  Tanga.

Die  technischen  Stellen  werden  durch  *  Oberingenieur
  und  zwei  Ingenieure  besetzt,  die  zur  Beratung
  und  Segutachtu  ing  den  handiorischaftreh=  industriellen
  Betrie  gegen  Erstattung  der  Kosten  zur
Verfügung  stehen.

In  Übereinstimmung  mit  dem  Gouvernement  wird
eine  Maschinistenschule  für  Farbige  eingerichtet
werden,  die  in  Ergänzung  der  Tätigkeit  der  Ingenieure
  intelligentere  Farbige  in  der  Bedienung  von
Motoren  und  landwirtschaftlichen  Maschinen  ausbildet
und  Interessenten  in  der  Kolonie  gegen  eine  Nachweisgebühr
  zur  Verfügung  stellt.  Das  Gouvernement  hat
sich  bereit  erklärt,  die  verschiedenen  Dienststellen  aufzufordern,
  mit  größter  Sorgfalt  die  geeignetsten  Schüler
auszusuchen.  Die  Schüler  erhalten  Lohn,  ein  Internat
ist  nicht  beahsichtigt.  In  der  Schule  werden  auch
vergleichende  Versuche  mit  deutschen  und
fremdländischen  Maschinen  angestellt  und  für  die
tropische  Landwirtschaft  bedeutsame  neue  Erfindungen
zur  Schau  gestellt  werden.  Auch  eine  „arbeitende“
Mineralsammlung  wird  eingerichtet  werden  mit
Wasch-,  Zerkleinerungs=  und  insbesondere  Schleifvorrichtung
  zur  Belehrung  der  technischen  Beamten,  Offiziere,
  Pflauzer,  Siedler  usw.  über  Werte  oder  Unwerte
von  Mineralien  aller  Art  Der  für  den  Bau  der
Vaschinistenschule  und  Ausstellung  erforderliche

nd  und  Boden  ist  in  —  Lage  von  Daressalam

Diese  leitet

 

ende  u

Für  die  Allgemeine  Landesausstellung  in
Daressalam  1914  stellt  das  Komitee  dem  Gouvernement
  10  000  zur  Verfügung.  Verhandlungen
über  die  Veranstaltung  selbst  haben  ergeben,  daß  e
sich  empfiehlt,  die  Ausstellung  in  Form  einer  1
asrikaschon.  auf  eine  breitere  Grundlage  zu  stellen

und  mit  einer  Besichtigung  größerer  Pflanzungen  an
der  Mittelland-  und  Usambarabahn,  einem  Besuch  des
Biologisch=  z  Landwuirtschaftlichen  Instituts  Amani  und
Jagdausflügen  nach  dem  Kilimanjaro  und  nach  Nairobi
sowie  einem  Besuche  von  Zanzibar  zu  verbinden.
Möglicherweise  wird  ein  Wasserflugzeug  auf  dem  Hafen
von  Daressalam  die  Gäste  der  nationalen  Veranstaltung
  begrüßen.

Der  Plan  eines  ostafrikanischen  Boden-Kredit.-Institutes
  ähnlich  dem  Boden-Kredit-Institut
in  Südwestafrika,  verbunden  mit  der  Vornahme  von
Revisionen  und  Treuhandgeschäften,  findet  beim  Gou-
        <pb n="768" />
        W  V718  20

vernement  grundsätzlich  günstige  Aufnahme.  Die  weiteren
Verhandlungen  sind  eingeleitet.

en  erfreuliches  Ergebnis  erzielten  auch  die  Verhandlungen
  mit  dem  Gouvernement  und  den  Lindiinteressenten
  bezüglich  des  Baues  der  Lindi-Baumwollbahn.
  Das  Gorwernement  stellte  50  000  Ros.⅜
die  früher  für  den  Straßenbau  im  Lindibezirk  bestimmt
  waren,  das  Komitee  22  500  Rps.  für  die
Beschaffung  von  Schienen  zur  Verfügung.  Mit  Unterstützung
  der  Deutsch-Ostafrikanischen  -6  elschaft  ist  es
dem  Pflanzer  Körner  bereits  gelungen,  den  Bau  der
ersten  18  km  auszuführen.  Die  Baumwollbahn  wird
auf  insgesamt  40  km  verlängert  und  teils  mit  Lokomotiv-,
  teils  mit  Menschenbetrieb  eingerichtet  werden.
Durch  diese  Feldbahn  wird  die  Transport-Notlage  des
dortigen  Pflanzungsgebietes  beseitigt  und  eine  gedeihliche
  Weiterentwicklung  der  daselbst  aussichtsvollen
Baumwollkultur  gewährleistet.

Über  das  künftige  Eisenbahuprogramm  der
Kolonie  herrscht  bekanntlich  noch  keine  Einigkeit.  Um  noch
gründlichere  Unterlagen  zu  schaffen,  sendet  das  Gouvernement
  neuerdings  technische  und  landwirtschaftliche
  Expeditionen  sowohl  nach  dem  Ruandaals

  auch  nach  den  nördlichen  Gebieten  aus.  Besonders
beachtenswer  ist  die  vom  Gouvernement  vor  kurzem
ausgerüstete  „Ulanga  =  Uhehe  =  Nyuassa-Expedition“,
  der  die  Aufgabe  gestellt  ist,  eine  Zrasse  *  eine
von  Mikesse  an  der  Mittellandbahn  zum  Nhyassasee
ehende  Linie  festzustellen.  au  dieser  Süd- 



 

 

Der  B
ahn  wäre  eine  politische  Tat  zur  Sicherstellung
unserer  Vorherrschaft  in  den  großen,  reichen  Nyassaländern
  und  weit  hinein  nach  Mittelafrika  gegenüber
den  neuerdings  energisch  betriebenen  englisch-portuiesischen
  Eisenbahnplänen:  Hafen  Beira—Fort
Loynkon  und  von  dem  Nhassasee  nach  Rhodesia.
Die  deutsche  Südbahn  würde  außerdem  als  Zubringer
zur  Mittellandbahn  wertvoll  sein  und  auch  eine  deutsche
Siedelung  in  den  übbehe=  und  Nyassa-Hochländern
ermöglichen.  Sie  ist  durch  die  erst  neuerdings  klar
hervorgetretenen  portugiesisch-englischen  Eisenbahnprojekte
  aktuell  geworden;  es  ist  zu  hoffen,  daß  diese
politisch=  wirtschaftlich  wichtige  Bahn  nicht  durch  Untimmigkeiten
  wegen  der  mehr  innerwirtschaftlichen
Eisenbahmrroekte  im  Norden  und  Nordwesten  in  Frage

gestell

Der  Gesamteindruck  der  wirtschaftlichen
Verhältnisse  der  Kolonie  ist  vielversprechend  und
stärkt  den  heimischen  Volkswirtschaftler  in  dem  Bestreben,
  durch  gnefa  Arbeit  mit  den  Kolonial-=Pionieren
  das  Ziel  einer  Rohstoffversorgung
Deutschlands  -anFG  55  eigenen  Kolonien  zu  erreichen
und  zugleich  Handel  und  Industrie  neue  sichere  Absatzgebiete
  zu  erschließen.

 

 

Deutsche  Kamerun-Gesellschaft  m.  b.  5.
in  Hamburg.“)

Die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  zeigt  nach  Abschreibungen
  von  158  075  .  und  Rückstellung  von
50  000  auf  einen  Deiinwefond  einen  Reingewinn
  von  226  266  .¾,  für  welchen  die  Verwaltung
folgennde  Verteilung  in  Vorschlag  bringt:  16  728.4
autieme  für  die  Geschäftsführer  und  Gratifikationen,

3  484,  st  —  Vantieme  für  den  Auf-14
  une.  175  000  —  10  Dividende  für  die
Gesellschafter  und  21  oss  .  Vortrag  auf  neue  Rechnung.
  Hierzu  berichtet  die  Verwaltung  u.  a.,  wie  folgt:
Die  in  der  letzten  Generalversammlung  beschlossene
Erhöhung  des“  F  unserer  Gesellschaft  von

00  000  4  2000  000  “¾  ist  voll  durchgeführt.
r  neuen  nie  nehmen  für  das  Berichtsjahr  zur
Hälfte  an  der  Dividende

Der  Bedarf  unserer  —o——  an  europäischen
Waren  ist  zeitweilig  sehr  bedeutend  gewesen.  Vertragsmäßige
  GHeserungen.  beträchtlichen  Umfangs  für  die
Kamerun-Mittellandbahn  und  größere  Varensendungen
nach  Sreetown  und  Sherbro,  bedingt  durch  die  neuen,

1.  r  1913  in  Kraft  getretenen  gel  esetze,
echnergen  Ve  vorübergehende  Erhöhung  der  Warenbestände
  in  Afrika.  Zudem  hat  die  Wahnversorhung
des  laut  unserem  letzten  Jahresbericht  neu  eröffneten
Dukebeach-Geschäftes  einen  größeren  Betrag  in  Anspruch
  genommen.

Trotz  des  Wertrückganges  unserer  Produkten-Abladungen
  war  dere  -  letztere  erzielte  Gewinn  nur
unwesentlich  gerin

Unser  r6  S  Eisar  Harenverkäufe  an  der  Küste  und  die
durch  sie  erzielten  Gewinne  haben  bedeutend  zugenommen.


Von  dem  im  Gummimarkt  eingetretenen  Preisrückgang
  wird  unser  Geschäft  wenig  betroffen.  Wir
haben  uns  rechtzeitig  von  denjenigen  Gegenden,  welche
mehr  oder  weniger  auf  den  Gummihandel  angewiesen
sind,  zurückgezogen

Unsere  Pfilanzungsunternehmungen  am  Sanaga-Fluß
  (Kamerun)  haben  im  Berichtsjahre  größere  Erträge
  geliefert,

 

Geschäftsgang  des  laufenden  Jahres  ist
islang“  befriedigend.  Unsere  Produkten=  Abladungen
von  der  Küste  weisen  für  die  ersten  sechs  Monate  eine
erhebliche  Zunahme  gegenüber  dem  gleichen  Zeitraum
des  Vorjahres  auf.  Um  auch  für  die  Folge  günstige
Erträgnisse  sicherzustellen,  erscheint  uns  eine  weitere
Verteilung  des  Risikos  durch  fernere  Ausdehnung
unserer  Geschäfte  zweckmäßig.

Na  tc  Bilanz  per  31.  Dezember  1912  verfügte
  die  Gesellschaf-  über  etwa  167  105  .4  bar,
328  334  ¼  Außenstände  und  597  625  Produktenbestände,
  zum  Teil  schwimmend;  dagegen  schuldet  sie
an  Kreditoren  294888  /¼  und  an  Bankkredit  202  094.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Rußlands  Baumwollanbau  und  Baumwolleinfuhr
2

Die  im  Frühjahr  1912  mit  Baumwolle  bepflanzte
  Fläche  dürste  kleiner  gewesen  sein  als  die
des  Vorjahres.  In  der  Ferghana,  dem  Haupt
produktionsgebiete,  wird  das  Anbauareal  auf  256  776
Dessätinen  geschätzt,  was  8304  Dessätinen  weniger
wäre  als  1911/12.  Im  Gouvernemem  Felissawetpol

im  Süd-Kaukasus  hat  man  weniger  ausgesät  als  im
Vorjahre;  im  Bakuer  Gouvernement  war  die  Aussaat
größer  als  1911/12,  doch  wurde  daselbst  ein  Teil  der
Pfflanzungen  durch  Heuschreckenschwärme  vernichtet.
In  allgemeinen  darf  man  annehmen,  daß  die  russische
Gesamtaussaat  von  Baumwolle  im  Jahre  1912/13  im
Vergleiche  zu  1911/12  um  4  bis  5  v.  H.  geringer  war.

"  Aus  d  dem  Geschäftsbericht  für  1912.
        <pb n="769" />
        G  719  2O

Die  Aussaat  für  1913/14  wird  für  die  Ferghana
um  etwa  8  v.  H.  höher  als  im  Vorjahre  veranschlagt.

Die  Bitterungsverhältnisse  waren  dem
Wachstum  und  der  twicklung  der  Baumwollpflanzungen
  in  Rußland  rechr  günstig;  mit  wenigen
Ausnahmen  war  die  Ernte  befriedigend.  Da  die
Pflücke  zeitig  beginnen  konnte  und  die  herbstliche
Regenperiode  ziemiich  spät  einsetzte,  konnte  sämtliche
Baumwolle,  sogar  die  verspätet  gesäte,
trockenem  Zustande  hereingebracht  werden

Di  er  in  Rußland  geerntern  Baumwolle
  erwies  sich  im  Berichtsjahr  als  recht  gut.
Aueite  und  dritte  Sorten  wurden  nur  wenige  geerntet.

ie  Ferghang-Baumwolle  zeichnet  sich  durch  große
Beinheit  und  Trockenheit  aus;  ebenso  die  Taschkenter.
Die  Fortsetzung  der  Erntearbeiten  auch  während  der
Ramadan-Feiertage  der  Mohammedaner  trägt  gute
Früchte.  Die  Baumwolle  aus  den  Merwer  Distrikt
war  weniger  gut  im  Stapel  als  die  vorjährige;  hingegen
  fiel  die  OQualität  der  S  Baumwolle
  befriedigend  aus.

enn  trotz  der  oben  erwähnten  günstigen  Bedingungen
  das  quantitative  Ergebnis  der  Baumwollernte
  Rußlands  weit  hinter  den  Erwartungen  und
dem  Ertrage  des  Vorjahres  zurückgeblieben  ist,  so  muß
man  dies  auf  allgemeine  Verhälktnisse  zurückführen.
Die  nächstliegenden  Gründe  sind  wohl  die  noch  immer
nicht  genügend  organisierte  Wasserversorgung  und  die
anscheinend  zunehmende  Bequemlichkeit  der  Baumwolllandbesiger.


Die  im  Erntejahre  1912/13  (und  1911/12)  auf
russischem  Gebiete  geernteten  Baumwollmengen  werden
ungefähr.  wie  folgt,  geschätzt  (in  Ballen  gerechnet

00  lbs  engl.  netto):  Ferghana  452  000  (540  000),
d  Sohen  48  000  60  000),  Samarkand  22  000  (80000),
Buchara  50  000  (37  000),  Chiwa  29  000  (37  000),  Merw
20.00  (22  000),  Aschabad  29  000  (8  g  Kaukafus

09000  (80  ,  zusammen  770  000  (833  Rechne
1%  dazu  die  Baumwolleinfuhr  aus  ias  nach  ßland
  mit  70.000  Ballen  (117.000),  so  —  sich  eine
Baumwollmenge  von  E10  0  Ballen  (950  000

Die  Einfuhr  von  ausländischer  Nohbaumwolle
(außer  persischer)  nach  Rußland  wird  nach  amtlicher
Angabe  für  das  Verichtsjahr  1012  auf  8  989  000  Pud
oder  umgerechnet  in  Ballen  00  lbs  engl.  netto

649  365  Ballen  (1911:  5  Meh  Pud  oder
7½7  889  Ballen  und  1910:  10  368  000  Pud  oder
748  984  Ballen)  geschätzt.

Es  standen  Vesehlberich  dieser  Einfuhr  somit  zur
Verfügung  des  russischen  Spinners  aus  der  Ernte
1912/13  insgesamt  1  489  365  Ballen  =  20  623  000  Pud.

Das  derart  verfügbare  Onantum  Rohbaumwolle
war  im  Berichtsjahr  um  228  071  Ballen  —  5.000  Pud
kleiner  als  1911.  Rußland  hat  aber  bedeutende  nicht
verkaufte  Vorräte,  namentlich  an  Rohbaumwolle  aus
der  russischen  Ernte  von  1911/12,  zur  Verfügung  gehabt
  und  hat  tatsächlich  über  ein  nach  der  üblichen
Schätung  ungefähr  22  Millionen  Pud  betragendes
Quantum  Baumwolle  verfügt.  Im  Zusammenhang
hiermit  und  mit  dem  Geschäftsgang  in  der  russischen
Baumwollindustrie,  die  im  Berichtsja  hre  zeitweise
weniger  Ware  als  sonst  herstellte,  war  ein  Mangel  an
Baumwolle  trot  der  geringeren  Ernte=  und  Importziffern
  für  1912  nicht  bemerkbar.

Berechnet  man  die  Zahl  der  in  139  Spinnereien
tätigen  Spindeln  Rußlands  für  das  Jahr  1912  auf
9  043  400,  so  würde  das  im  Berichtsjahre  geerntete
und  importierte  Gesamt  =  Baumwollquantum  von
20  623  000  Pud  bei  vollem  Betriebe  der  Spinnereien
während  des  ganzen  Jahres  einen  Baumwollverbrauch
  pro  Spindel  von  nur  2,28  Pud  pro  Jahr

 

in  gutem,

 

—  32  lbs  engl.  bedeuten  gegen  2,52  Pud  pro  Jahr
—  91  lbs  engl.  im  Vorjahre.  Dieser  Kalkulation  ist  die
Durchschnittsrummer  von  Garn  zugrunde  gelegt;  der
Unterschied  im  sichtbaren  Vorrat  zu  Beginn  der  Saison
ist  nicht  berüchsichtigt.  auch  nicht  die  Zahl  der  in  Reporatur.
  befindlichen  Spindeln.  Berücksichtigt  man,
daß  sichtbare  Vorrat  zu  Beginn  des  Enteeinhres
7in  ie  oben  geschätzt,  um  vielleicht  1377000
war,  so  würde  sich  der  Spindelverbrauch  —*
—  88  Ibs  engl.  stellen

Für  50.  Baumw  ollprobuktion  Rußlands  gegenüber
  dem  Baumwollimport  aus  dem  Ausland  und
aus  Persien  ergeben  sich  für  1912/18,  verglichen  mit
den  Vorjahren,  die  folgenden  Zahlen:

 

d
Erntelahr  Rußland  t75%  Zusammen

18  Ballen  (à  500  lbs)  769800  719365  1488665
entnau  51,J  v.  H.  48.3v.
r—i  7  (à  .500  Ibs)  6000  51  0  1717436
prozentucl.  48,5  v.  H.  5

Für  .  letzten  fünf  Jahre  hent  #th  der  durchschnitische

  Verbrauch  Rußlands  au  600  000  Ballen

00  lbs  engl.  netto  pro  Jahr;  ein  Zunehmen  des
d  ist  nicht  serouspeer  obgleich  gewöhnlich
eine  beträchtliche  Zunahme  angenommen  wird.

Der  Einfluß  des  amerikanischen  Marktes  auf
den  russischen  Baumwollmarkt  war  auch  im  Berichtsjahr
  unverkennbar.  Unter  dem  Drucke  großer  unverkaufter
  rN7n  von  mittelasiatischer  Baumwolle  aus  der
Ernte  1911/12  sank  indessen  im  Spätsommer  1912  der
Preis  ul  Slocke  für  einige  Wochen  bedeutend

unter  den  Preis  gleicher  Qualitäten  amerikanischer
Baumnporn,  was  Lodz  und  St.  Petersburg  zu  starken
Be  ügen  von  russischen  Baumwollen  aus  Nechaln  veranlaßte.
  Nach  Räumung  der  Lager  hob  sich  der  Preis
daflrr  wieder  bis  Ei  Stande  der  good
middling  orl/Texas  28

Im  eenna  *  ern  sich  mehrenden  Klagen

befonber  über  den  Stapel  der  amerikanischen  Baume

  findet  die  einen  guten,  genügend  langen  Stapel
anhweisende  russische  Baumwolle  von  Saison  zu  Saison
mehr  Freunde  unter  den  Spinnern.  Im  Berichtsjahr
ist  wiederum  eine  größere  Anzahl  derselben  von
amerikanischer  ausschließlich  auf  russische  Flocke  übergegangen.


(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Moskau.)

 

Die  Baumwoll-Knbaufläche  in  Turkestan
im  Jahre  1913.

Nach  den  statistischen  Nachrichten  des  Börsenkomitees
  von  Kokand  hat  die  Anbaufläche  unter  Baumwolle
  im  Ferghanagebiet  in  diesem  Jahre  zugenommen
und  beträgt  280  222  Zzsstinen  gegen  263  918½  Dess.
im  vorigen  und  273  991  Dess.  im  Jahre  1911.  Auf
die  einzelnen  Kreise  l  Ferghanagebiets  verteilt  sich
diese  Anbaufläche  in  folgender  Weise:

 

1911  1912  1913
Dessätinen
Andishan  80  101  7  79836
Kokand  424208  43  773  47  594
Namangan  44  500  42  141  43  470
Skobeletust  85  315  82  573  90  006
Osch  9860  9477  s  994
Chodshent.  8  007  8  347½  9320
Im  ganzen  273991  2638  918½  280  220
        <pb n="770" />
        G  720  20

Die
1912:  6,1
Kuterhhoie  des  Ferghanagebiets  sind  im  Kaiserlichen
  Gut  Murgab  in  Transkaspien  unter  Baumwolle
4  000  Dess.,  in  Taschkent,  Samarkand  und  Maw
14%%  104  000  bis  109  000  Dess.  angebaut.
(Nach  der  Torg.  Prom.  Gaz.)

mahme  beträgt  demnach  gegen  das  Jahr

 

Baumwollernte  in  Nordbrasillen.

Die  diesjährige  Baumwollernte  wird  im  Konsularbezirt
  von  rnb  sehr  früh  und  sehr  groß  sein.
Es  wird  auch  diesmal  der  Fall  eintreten,  daß  Reste
der  wairbezaucheV  Ernte  in  den  Niederungen  noch  nicht
zur  Entkörnung  gekommen  sind,  während  die  neue
Sertlo-Ernte  schon  hereinkommt.  Sollte  die  Oualität
derjenigen  der  letzten  Ernte  entsprechen,  so  wird  auch
diesmal  die  Brasil-Baumwolle  einen  guten  Anklang  in
England  und  auf  dem  Kontinent  finden.  Die  Gesamternte
  Nordbrasiliens  dürfte  etwa  900  000  Säcke  à  etwa
75  kg  betragen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Pernambuco
vom  5.  Juli  1918.)

 

HRaheoo-Kusfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republikh
im  Mal  1913.")

 

Mai  Januar  bis  Mal

Sestmmung  k#.  8  x  r-Ver.
  St.  von“

Amerik  229  848  264  6066  4518  088  965  962
Dwer1  840  485  70  283  756  992  157  970
Frankreich  520  241  106  930  1145  894  237  601
Im  ganzen  2  090  524  441  810  6  415  469  1  361  533
Im  Vorjahr  2  868  078  575  284  8432245  1  692  474

(Nach  einem  Verichte  des  Huiferl  Konsulats
San  Domin

Ausfuhr  des  Ugandageblets  1912/13.

Die  Hauptausfuhrartikel  des  Proteltorots  Uganda
sind  bereits  jetzt  für  das  Jahr  1912/18  (1.  April  bis
81.  März)  nach  Nege  und  *—  festgestellt.  Die
Zahlen  sind  kürzlich  in  --Tbe  Uganda  Official  Gazette
erschienen.  im  Vergleiche  werden  die  entsprechenden
Angaben  des  Vorjahlen  angeführt.

Danach  beträgt  die  Ausfuhr  an:

 

 

1912/18  1911/12
Menge  Wert  Menge  Wert
ewt  ewt
Baumwollsaat  112283  11  335  58549  5  909
Entkörnte  Baumwolle.  77  728  214  170  59  277  184  689
Nicht  entkörnte  Baum-.
  .48538402094566446211
Sesamsaat  31  402  16  812  13  855  7048
Häute  12  878  45  854  9  032  26  191
Erdnüsse  .  11780  5570  9  155  4279
Roter  Pfesser  10599  12  408  13  648  16  658
Zerlassene  Butter  (Ghee)  4737  11  439  2911  5819
Kaffe  3336  8940  1712  25638
Baumwollsaatöl  588  716  8218  3776
Plantagenkautschuk  999  834  188  825
Elfenbein  .  1884868227620
Wilder  HKauthohn  248  3647  277  4117
Sesam  .  7  2  —  —

"*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  S.  639.

 

Im  allgemeinen  zeigt  sonach  die  Ausfuhr  Ugandas
wiederum  eine  starke  Fortentwicklung  trotz  des  Rück-ü
ganges  der  Produktion  an  rotem  Pfeffer,  Elfenbein,
wildem  Kautschuk  und  Baumwollsaatöl.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Mombassa.)

 

Hbandel  in  Oadagaskar  im  Jahre  1912.

Die  Gesamteinfuhr  betiug  dem  Werte  nach
1912  50  084  848  Fr.  gegen  44  763  892  Fr.  im  Vorjahr

und  die  Gesamtausfuhr  1912  59  844  294  Fr.  gegen
47  535  361  Fr.  i

Was  die  anskalnenge  anbelangt,  so  stieg  sie
auch  im  letzten  Jahre  wieder,  und  zwar-  bel  lief  l#ie  4ch
auf  122  089  121  kg  gegen  116  105  686  kg  191
Einfuhrmenge  ist  dagegen  1912  weiter  Wiie:
gegangen;  sie  betrug  53  511  499  16  gegen  50  017  658  kg
1911  und  gegen  61  582  500  kg  1910.

An  der  Einfuhr  haben  Frankreich  und  seine  Kolonien
  mit  insgesamt  45  748  441  Fr.  auch  für  ule
nach  wie  vor  den  größten  Anteil.  Deuts
kommt  in  diesem  Jahre  an  vierter,  gegen  1911  ar
Stelle,  da  Einfuhr  von  England  selbst  abnahm,
und  zwar  brkäuft  sich  der  Anteil.  Deutschlands  auf
847  326  Fr.  gegen  781  737  Fr.

Die  aus  Deutschland  rrhen  #rtiel  sind
dieselben  wie  in  den  Vorjahren.  Es  handelt  sich  in
der  Hauptsache  um  Metallwaten,  *X  in  Flaschen,
Steinzeug,  Musikinstrumente,  Nähmaschinen  sowie  einige
Gewebearten  und  chemische  Produkte.

Für  die  Ausfuhr  ist  dagegen  Deutschland  auch
heute  noch  nach  Frankreich  der  Hauptabnehmer,  und
#war  kengonen  von  den  Gesamtziffern  für  1912  von

r.:  auf  Frankreich  154  665  Fr.  gegen
—  Fr.  1911  und  auf  Deutschland  für  1912
9  627  328  Fr.  gegen  3  941  942  Fr.  1911.  Deutschland
empfing  auch  im  Jahre  1912  wieder  besonders  Häute,
Kautschuk,  Wachs,  Raffia,  Holz  und  Mangrovenrinde.
(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Tamatave.)

 

öÖölfelder  in  papua  und  Queensland.

Zeitungsnachrichten  zufolge  lauten  die  offtzielen.
Meldungen  über  die  in  dem  Bailala-Distrikt  auf
Papua  (Neu  Guinea)  vorgenommenen  Bohrungen
nach  Olquellen  günstig.  Über  die  Erfolge  der  Untersuchungen
  im  einzelnen  verlautet  nur,  daß  die  Bohrungen
an  einer  Stelle  bis  zur  Errichtung  eines  Reservoirs
zur  Aufnahme  des  ausströmenden  Petroleums  eingestellt
  werden  mußten.

Der  Regierungsgeologe  von  Neusüdwales,  Mr.
Carne,  hat  das  Territorium,  das  neben  großen  Petroleumfeldern
  auch  Kohle  von  geringerer  Oualität
und  ansehnliche  Kupferlager  bergen  soll,  auf  etwa
200  Quadratmeilen  geschätzt.

Die  gPeograyhiiche  Lage  der  hauptsächlichsten  Olfelder
  wird  von  dem  Distrikts-Magistraten,  wie  folgt,
angegeben:  Das  erste  Feld  4  Meilen  östlich  des  Opaflusses
  in  der  Nähe  der  Dörfer  Opa  und  Millipa,  das
zweite  und  größere  Feld  30  Meilen  landeinwärts  am
Bailala-Flusse,  2  Meilen  oberhalb  des  Stadtbezirkes
Akanda.  Auf  den  zur  Verfügung  stehenden  Karten  ist
nur  der  Bailala-Fluß,  der  in  den  Golf  von  Papuamündet
  und  in  den  Zeitungsmeldungen  „Vailala  River“
bezeichnet  wird,  vermerkt.

Gleichzeitig  mit  diesen  Meldungen  berichten  die
Zeitungen  über  die  Wiederaufnahme  der  Untersuchungen
        <pb n="771" />
        in  dem  in  Queensland  belegenen  Roma-Distrikte.
Dieses  Gebiet  war  früher  im  Besitze  der  im  Jahre
1911  liquidierten  Roma  Oil  Co.  Sowohl  die  queensländische
  seaegierung  als  auch  die  Queensland  Mineral
Oil  Co.  Ian  sich  jetzt  mit  der  genaueren  Erforschung
des  Sonlollne  Gebiets  befassen.  Die  Sachverständigen
  behaupten,  daß  der  Roma-Distrikt  dieselben  geologischen
  Eigenschaften  besitze  wie  Texas  in  den  Vereinigten
  Staaten  und  Tustanowice  in  Galizien  und
für  Australien,  soweit  es  sich  um  Olreichtum  handele,
einen  wertvolleren  Grundbesitz  darstelle  als  Papua.

 

Belgisch  Kongo.
Ausfuhrzölle  und  Abgaben  vom  Kautschuk.
Eine  am  4.  Juli  1918  erlassene  Verordnung,  die
eine  schnelle  Herabsetzung  der  Abgaben  vom  Kautschuk
bezweckt,  um  sie  mit  seinem  gegenwärtigen  Verkaufspreise
  besser  in  Einilang  zu  bringen,  setzt  den  Ausfuhrzoll
  für  Kautschuk  vorübergehend  folgendermaßzen  fest:

gtur  der  bvon  Bäumen  oder  Lianen  gewonnen
100  k  r.;

 

aau  hul  der  von  a  Wen  gewonnen  ist:
auf  Kronland  —  für  100  kg  55  Fr.;
außerhalb  des  Kronlandes  —  für  100  ##g  85  Fr.;
Kautschuk,  auf  Pflanzungen  gewonnen,  ist  frei.
Bis  auf  weiteres  sind  die  Bestimmungen  der  Verardmungg
  vom  3.  Dezember  1909  aufgehoben,  wonach
Kautschuk,  der  von  Kronländereien  oder  -waldungen
stammte,  mit  einer  zu  den  geernteten  Mengen  in  einem
bestimmten  Verhältnis  stehenden  Pflanzungsstener  belegt
  wird.  Ferner  sind  vorübergehend  von  der  durch
Artikel  1  der  Verordnung.  vom  22.  März  1910“)  eingeführten
  Steuer  befreit  der  von  Bäumen  oder  Lianen
außerhalb  der  Kronländereien  oder  -waldungen  gewonnene
  Kautschuk  sowie  der  Kautschuk  von  Kräutern
ohne  Rücksicht  auf  seine  Herkunft.

 

721

 

2

Für  Kautschuk,  der  auf  Kronländereien  oder  in
Kronwaldungen  von  Bäumen  oder  Lianen  gewonnen
ist,  ist  die  Pflanzungssteuer  auf  0,40  Fr.  für  1  kg  ermaͤßigt


bgaben  von  Kautschuk  stellen  sich  also  im
Vergede,v  zu  rriher  folgendermaßen

isber  rsest
Baum

1  -
MI-  *—  #tt  t

.  Albgaben  in  Franken  für  1  kg
In  den  dem  Handel  nicht

 

 

geöffneten  Gebieten
(Kronland):
Ausfuhrzololl  0,60  0,60  0,60  0,55
Pflanzungssteuer  0,40  0,20  —  —
Allgemeine  Steuer  0,75  0,50  0,40  —
Zusammen.  1.75  1,30  1,00  0,55
In  den  dem  Handel  eröffneten
  Gebieten:
Ausfuhrzo  l60  0,60  0,60  0,85
Allgemeine  Steuer  0,75  0.50  —
Zusammen.  1,95  1,10  0,60  0)35

(Moniteur  Belge  und  nach  einem  Berichte
der  Kaiserl.  Gesandtschaft  in  Brüssel.)

 

Südbafrikanische  Union.
Anderung  des  Zolltarifs.")

Der  Bundessenat  hat  in  der  Sitzung  vom  11.  Juni
1913  einen  Antrag  angenommen,  worin  die  Regierung
ersucht  wird,  frähzeiren  in  der  nächstjährigen  Sitzung
ein  Gesetz  über  die  Abänderung  des  gegenwärtigen
Zolltarifs  vorzulegen.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats

in  Kapstadt.)

 

Vermischtes.

*  Das  bamburgische  Folonlalinstitut
im  Winter  1913/14.“°)

Senatskommissar:  Senator  Dr.  v.  Melle.

Kommissar  des  Reichs-Kolonialamts:  Geheimer
Oberregierungsrat  Dr.  Heinke,  Berlin.

Kommissar  des  Reichs-Marine-Amts:  Geheimer
Admiralitätsrat  Professor  Dr.  Köbner,  Berlin.

Kaufmännischer  Beirat:  Max  M.  Warburg,  Vorsitzender,
  Eduard  Woermann,  F.  C.  Paul  Sachse.

Regierungsrat:  Dr.  Förster.

Professorenrat:  Professor  Dr.  Franke,  Vorsitzender;
Professor  Dr.  Rathgen,  stellvertretender  Vorf  itzender;
Frofessor  Dr.  Schädel,  Schriftführer;  Professor

Borchling,  Professor  Dr.  Dibelius,  Professor
Dr.  Gürich,  Professor  Dr.  Keutgen,  Professor
Dr.  Kraepelin,  Professor  D.  Meinhof,  Professor
.  Meumann,  Professor  Dr.  Nocht,  Professor

Dr.  Passarge,  Professor  Dr.  Perels,  Professor

 

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  523.
*“#“)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“=  1913,  Nr.  6,  S.  286  f.

 

Dr.  Schorr,  Professor  Dr.  Thilenius,  Professor
e  Veigt,  Professor  Dr.  Voller,  Professor  Dr.
ink
beniells.n  des  Kolonialinstituts:  Generalsekretär:
  Kaiserl.  Geheimer  Regierungsrat  Dr.  phil.
hlmann;  Referent:  Keiserl.  Regierungsrat
Zache,  Be  irksamtmann  a.  D.;  wissenschaftliche
Assistenten:  Dr.  Waltz,  br.  Heile,  Dr.  Hil

—

Verzeichnis  der  Vorlesungen  und  Übungen
vom  15.  Oktober  1913  bis  15.  März  1914.
I.  Vorlesungen.

1.  Geschichte,  Rechts=  und  Staatswissenschaften.

Prof.  Dr.  Keutgen:  1.  al  emeine  Kolonialgeschichte
  der  Neuzeit.

2.  Ubungen  zur  Eitonlttgeschichte:

Prof.  Dr.  Franke:  Geschichte  des  chinesischen
Staatswesens.  I.  Teil.  Vom  hohen  Altertum
bis  zum  7.  Jahrhundert  n.  Chr.

"*)  Vgl.

„D.  Kol.  Bl.“  1918,  S.  244.
        <pb n="772" />
        722  20

Prof.  Dr.  Becker:  Allgemein,  Islamkunde  einschl.
des  islamischen  Rechts.“)

Proi  ..  Perels  und  Dr.  v.  Wrochem:  Kolonial--1.
  .

Dr.  Lüders:  übungen  zur  Einführung  in  das
Kolonialrecht.  Teil.  Für  juristisch  nicht  vorgebildete
  Hörer.

Zache,  Bezirksamtmann  a.  D.  Verwaltungs=  und
Sitfchritspraxis  in  den  Kolonien  (Deutschta



Dr.  Brill,  ständiger  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt:
  Die  Praxis  der  Verwaltung  im  Schutzgebiete
  Zentsch-Südwestafrita.  Nur  bei  genügender
  Beteiligung.

S  n  einh  aus  en.  Vortragender  Rat  i  im  Reichs-Kolonialamt:

  g  in  den  Kolonien
  ugeboerenerecte

Prof.  Dr.  Harms  (Kiel):  Die  politischen  und
selilchh,  Grundlagen  der  Kolonialpolitik.


Dr.  Waltz:  Die  wirtschaftliche  Entwicklung  der
deuts  en  Schutzgebiete.

Prof.  Dr.  Voigt:  Besichtigung  von  Warenlagern,
Aufbereitungsanstalten  und  industriellen
Anlagen.

Dr.  Regendanz:  Die  sinanzielle  Beurteilung
deutsch-kolonialer  Erwerbsgesellschaften  mit
praktischen  Beispielen.

Dr.  Goebel:  Russische  Kolonisation  in  Sibirien
und  dem  Amur-Gebiet  mit  ihrer  Rückwirkung
auf  Handel  und  Industrie.

Osbahr:  1.  Buchführung  und  Bilanzkunde.  Für
Buchhalter  und  Hörer  mit  genügenden  buchhalterischen
Kenntnissen.

2.  Die  Buchführungs=  und  Bilanzierungsaru

  ndsetge  der  kolonialen  Unternehmungen

mit  einleitender  Einführung  in  das  Wesen  der  Buchhaltung
  und  Ubungen.

2.  Kolonialwirtschaft  und  Naturwissenschaften.


Allgemeine  Botanik.
1.  Allgemeine  #er  banle

Prof.  Dr.  Winkler:
Prof.  Dr.  Fesca:

2.  Spezielle  Pflanzenbaulehre  (Stimulanten,
Kaffee,  Kakao,  Kolanuß,  Tee,  Tabak  und  wichtige
Halmen).

.  Farm-  und  Plantagenwirtschaft

ndwirtschaftli  ches  Laboratorium,  in
Gemeinschat  mit  Dr.  Grimm

.  Landivirtichaitliches  Kolloquiunr.  Für
Fortgeschrittene.

Prof.  Dr.  Boigt:  1.  Koloniale  Nutzpflanzen,  ihre
Kultur  und  ihre  Produkte,  mit  Demonstrationen.
Für  Beamte,  Landwirte  und  Kaufleute.

2.  Praktische  Ubungen  im  Erkennen  und
Untersuchen  pflanzlicher  Erzeugnisse  des
Handels.

a)  Für  Landwirte  und  Kaufleute.
b)  Für  Zollbeamte.
e)  Für  aufleute.

 

*)  Prof.  Dr.  Becker  folgt  am  1.  Oktober  19138
einem  Rufe  an  die  Universität  Bonn.  Wegen  der
Vorlesungen  über  Islamkunde  wird  näheres  später
bekannt  gemacht.

 

8.  Besichtigung  von  Warenlagern,  Aufbereitungsanstalten
  und  industriellen  Anlagen.


Prof.  Dr.  Klebahn:  Bodenkunde.

Prof.  Dr.  Brick;  Krank#e  iten  kolonialer  Nutzpflanzen:

  Die  durch  Pilze  Frrzeugten  Schädigungen.
Ni  mikroskopischen  Übunge

Dr.  Heering:  Grund  aue  der  Fflanzengeoraphie
  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  geuchhen
olonien.

Dr.  Schubotz:  1.  eEinführung  in  die  biologischen
Wissenschait

A#lgenin  Soolog
inführung  in  di  T  welt  unserer
Kolonien  mit  Berücksichtigung  ihrer  wirtschaftlichen
Bedeutung.

Dr.  Neumann:

tungslehre).
2.  Kleinviehzucht  mit  Berücksichtigung  der  Verhältnisse
  der  Kolonien

8.  L  andwirtschaftliche  Exkursionen.

Prof.  Dr.  Peter:  Anatomie  und  Physiologie
der  Haustiere,  verbunden  mit  der  Lehre  vom
Exterieur.

Dr.  Sokolowsky:  Führungen  durch  den  Zoologischen
  Garten  und  Hagenbecks  Tierpark,
verbunden  mit  Demonstrationen  von  Nutz=  und  Haustieren
  der  deutschen  Kolomien.

Prof.  Dr.  Voller:  Praktische  Physik,  für  Landwirte.

  I.  Teil
Prof.  Dr.  Voigtländer:  Organische  Experimentalchemie
  unter  Hinweis  auf  ihre  Bedeutung
für  die  Kolonialwirtschaft  und  den  Welthandel.
Prof.  Dr.  Gürich:  1.  Die  geologischen  Verhältnisse
  der  deutschen  Schutzgebiete.
2.  Die  geologischen  Grundlagen  der  Bodenkunde.
  Für  Landwirte.
8.  Exkursionen.
Dr.  Wysogorski:  Die  Wasserführung  des  Bodens
mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Verhältnisse  in
den  Kolonien.

1.  Allgemeine  Tierzucht  (Züch- 



3.  Landes=  und  Völkerkunde.

Prof.  Dr.  Passarge:  1.  Landeskunde  der  deutschen
  afrikanischen  Kolo

Dr.  Lütgens:  Allgemeine  Eitschaftsgergrabie
  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  deutschen
Handelsinteressen.

Prof.  Dr.  Thilenius:  1.
kunde.

2.  Ethnographisches  Kolloquium  und  Anleitung
  zum  Sammeln  ethnographischen
Materials.

Dr.  Hambruch:  Demonstrationen  in  der  ozeanischen
  Abteilung  des  Museums  für  Bölkerunde.


Allgemeine  Bölker-4.

  Hygiene.
Prof.  Dr.  Nochte  Tropenhygiene  mit  Demonstrationen
  und  lbungen.
Prof.  Dr.  Fülleborn  und  Prof.  Glager  Verwenung
  und  Zubereitung  der  Nahrungsmittel
in  gsee  Tropen  einschließlich  Fleischbesan  (Koch-Dr.

  Nothfuchs:  Samariterkurfus.
        <pb n="773" />
        G  723  2

5.  Sprachen.
a.  Phonetik.

Prof.  Dr.  Schädel:  Einführung  in  die  Phonetik,
mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Spracherlernung.
Mit  Demonstrationen.  (GWissenschaftlich-  philologische
Vorbildung  nicht  erforderlich.)

Dr.  Panconcelli-  Calzlan  1.  Ein  führung  in  das
linguistische  Gebiet  der  Phonetik  mit  besonderer
  Berücksichtigung  der  afrikanischen  Sprachen
nebst  Hör-  und  Artikulationsübungen.

Experimentalphonetik  als  Hilfswifsenschaft
  in  dem  Studium  lebender  Idiome
  und  in  der  historischen  Sprachforschung.
(Nur  für  Zuhörer  mit  linguistischer  Vorbildung.)

3.  Anleitung  zur  wissenschaftlichen  Verwertung
  der  glyphischen  Apparate  (Phono-=graph
  und  Congnonhn)  nebst  praktischen  Ubungen
und  Achent  itorium.  (Nur  für  Zuhärer  mit  linguistischer
Vorbildung.)

4.  #Ph#wotisches  Praktikum  für  Anfänger.

5.  Selbständige  phonetische  Arbeiten.

b.  Afrikanische  Fvrachen

D.  Meinhof,  LL.  D.:  1.  Aufgabe  und  Meder
  vergleichenden  Sprachforschung

   
   
  
  

dem  eingeborenen

Grammatik  der  Banitu-Prof.

  Dr.  Dibelius,  in  Verbindung  mit  dem  eingeborenen
  Sprachgehilfen:  Negerenglisch.
Heepe:  1.  beli,  Anfängerkurfus.
2.  für  Fortgeschrittene.
3.  im  Suaheli  mit  dem  gngeborenen
Mtoro  bin  Mwenyi  Ba

     
 
     

  

  

4.
5.  für  Fortgeschrittene.
6  in  Jaunde  mit  dem  eingeborenen

Elingenheben:  1.  Ful,  Anfängerkursus.

2.  Ubungen  im  Ful  mit  dem  eingeborenen
Straa  gebusn  Abudu  Rashid.
3.  Hausa,  Anfängerkursus.

4.  99#  -G  für  Fortgeschrittene.
5.  Ubungen  im  Hausa  mit  dem  eingeborenen
Sprachgehilfen  Abudu  Rashid.
Zache,  Bezirksamtmann  a.  D.:  Suaheli-Übungen
über  Eingeborenenbehandlung  und  Eingeborenenrechtspflege.


 

c.  Südsee-Sprachen.
Dr.  Hambruch:  1.  Grammatik  und  Texte  der
Sprachen  von  Ponape  und
2.  Einführung  in  die  Sproche  von  Nauru.

d.  Orientalische  Sprachen.

Prof-  Dr.  Becker  und  Dr.  Graefe  in  Gemeinscheft
t#  R.  R.  Zaid  Efendi:  Übungen  im
rabischen  (gesprochene  Sprache,  Dialctt  eemn

Agypten)  für  Anfänger  und  Fortgeschrittene.

mit  dem  eingeborenen

mit  dem  Sprachgehilfen

 

Ritterr  1.  Schrift-Arabisch  für  Anfänger.
Schrift-Arabisch  für  Fortgeschrittene.
3  Persisch  für  Anfänger)  in  Gemeinschaft
4.  Persisch  für  Fort-  dirza
geschrittene  rtg  Nisän.
Dr.  Graefe:  1.  Türkisch  für  Anfänger.
2.  Türkisch  für  Fortgeschrittene.

e.  OÖstasiatische  Sprachen.
Prof.  Dr.  Franke:  1.  Erklärung  chinesischer
Texte  modernen  Stils.
2.  Erklärung  eines  geschichtlichen  oder
Presabhischen  chinesischen  Tex
Dr.  Jäger:  1.  Chinesisch  für  i
2.  Chine  sisch  für  Fortgeschrittene.
Dr.  Jäger  und  Schang  ?en  Lin:
Ubungen.  1.  für  Wscher.  .
2.  Für  Fortgeschrittene.
Schang  Yen  Lin:  Schreibübungen,  für  Anfänger
und  Fortgeschritt
Prof.  Dr.  Hagen:  Vapanisch  für  Anfänger.
Hara:  Japanisch  für  Fortgeschrittene.

f.  Romanische  Sprachen.

.  N.:  1.  Französisch,  Kursus  IA  für  Anfän
mit  Vorkennansen  im  Französischen  und  bralsihn
Interessen.  Exereices  de  prononcistion  et  de  conversation.
  Grammaire  élémentaire.

2.  Französisch,  Kurfus  IB  für  Anfänger  mit
französischen  Schulkenntnissen  und  literarischen  Interessen.
  Erereices  de  Prononeistion  et  de  conversation.

  Grammaire  systématiqu

3.  Französisch,  Kursus  II  ie  Fortgeschrittene.
Etude  systématique  de  la  syntaxe  et  du  Lenrul,

.  N.:  1.  Spanisch,  Kursus  IA  für  Anfänger  mit
praktischen  Interessen.  Spanische  Vorkenntnisse  nicht
erforderlich.  Eiercicios  präcticos  de  pronunciaciön  yF
conversaciön.  Gramftica  elementar.

2.  Spanisch,  Kursus  IB  für  Anfänger  mit  literarischen
  Interessen  und  fremdsprachlichen,  insbesondere
  lateinischen  Schulkenntnissen.  Spanische  Vorkenntnisse
  nicht  erforderlich.  Sjercicios  präcticos  de
Pronunciaciön  y  conversaciön.  Gramética  elementar.

3.  Spanisch,  Kursus  II  für  Fortgeschrittene.
Elementare  Kenntnis  des  Spanischen  in  Wort  und

Schrist  erforderlich.  Estudio  sistemätico  de  la  gramätica
  y  del  vocabulario.

Praktische

Dr.  Slataper:  1.  Italienisch,  Kursus  IA  für  Anfänger
  mit  praktischen  Interessen.  Italienische  Vorlenntnisse
  nicht  erforderl  lich.  Esercizi  pratici  di  proune

  e  di  conversazion  Crammitill  elementare.

Italienisch,  Kur  fus  18  für  Anfänger  mit

ditma  Tta#  Interessen  znnd  fremdsprachlichen.  inebe,
sondere  lateinischen  lenntni  ieni
Vorlenntnisse  nicht  erforderlich.  Eeereiz  Pratiei!  "
Pronuncia  e  di  conversazione.  Grammatica  elementare.

3.  Italienisch,  Kurfus  II  für  Fortgeschrittene.
Elementare  Kenntnis  des  Italienischen  in  Wort  und
Schrift  erforderlich.  Studio  sistematico  delle  grammatica
  e  del  vocabolario.

Frl.  Ey:  1.  Portugiesisch,  Kursus  I  für  Anfänger
mit  praktischen  Interessen.  Portugiesische  Vorlentnisse
  nicht  erforderlich.  Pronuncia##  one#a#d,
*  elementar.

2.  Portugiesisch,  Kursus  II  für  Fortgeschrittene.
Elsinchar  —  untnis  des  Portugiesischen  erforderlich-
        <pb n="774" />
        724  2

g.  Englisch.
N.  N.:  Englisch  I  für  Anfänger.  Neuer  Kursus.
N.  G.  Roberts,  M.  A.:  1.  Englisch  II.  Fortsetzung

des  Sommerkursfus  für  Anfänger.
2.  Englisch  III.  Oberkurius  für  Fortgeschrittene.
Konversation  und  Lektüre,

h.  Niederländisch.
Prof.  Dr.  Borchling:  Kapholländische  Ubungen.

Kloeke:  1.  Niederländische  Ubungen  für  Anfänger.
2.  Niederländischellbungenfür  Fortgeschrittene.

i.  Neugriechisch.

Prof.  Dr.  Ziebarth:  1.  Neugriechisch  für  Anfänger.
2.  Neugriechisch  für  Fortgeschrittene.

k.  Russisch.
Dr.  Byhan:  Russisch  für  Fortgeschrittene.

II.  Unterricht  in  technischen  Hilfsfächern.

Prof.  Dr.  Voigt:  Demonstrationen  von  Ausaals
  Ve  Pfür  botanisches  Sammeln  auf
Reisen.

Präparatoren  des  Naturhistorischen  Museums:
Anleitung  zum  Abbalgen,  Skelettieren,  Konservieren
  und  Ausstopfen  der  höheren  Wirbeltiere.


Anleitung  zum  ethnographischen  Zeichnen.

Kurfus  der  Photographie.

III.  Interricht  in  körperlichen  Abungen.
Reiten,  Fechten,  Turnen,  Schwimmen.

Zur  Ergänzung  der  Vorlesungen  des  Ko-Lonialinstituts
  werden  die  Hörer  und  Hospitanten
auf  die  folgenden  Vorlesungen  und  Ubungen  des  Allgemeinen
  Vorlesungswesens  hingewiesen:

Prof.  Dr.  Hedemann:  Über  die  juristische  Reformbewegung.


Dr.  Lüders:  Geschichte  der  deutschen  Reichsverfassung.

Dr.  Deumer:  Genossenschaftswesen  und  Genossenschaftsrecht.



Dr.  Wassermann:  1.  Grundzüge  des  deutschen
Patentrechts.  2.  Markenrecht  und  Gesetz
gegen  den  unlauteren  Wettbewerb.

Dr.  Ritter:  Grundzüge  des  bürgerlichen  Rechts.
II.  Teil.

Dr.  Leo:  Einführung  in  das  Handelsrecht.
2.  Teil.

Dr.  Schaps:  Privates  Seerecht.

Dr.  v.  Wrochem:  Die  deutsche  Sozialversicherung
  Heeichsversicherungsordnung  und  Angestelltenversicherung).


Dr.  Prochownick:  Grundzüge  des  englischen
Vertragsrechts  in  rechtsvergleichender  Darstellung.

Prof.  Dr.  Harms:  Die  Grundlagen  der  Volkswirtschaftslehre.


Dr.  Singer:  Grundlagen  und  Ziele  der  deutschen
  eldpolitik.
Dr.  Wolff:  Die  wirtschaftliche  Entwicklung  der

use  e,  Einwanderungsländer.
Dr.  Bruck:  Lebensversicherung.

 

Dr.  Trautwein:  1.  Praktische  Volkswirtschaoftslehre.
  Agrarpolitik.  2.  Bevölkerungswesen.
3.  Volkswirtschaftliche  Übungen.

Dr.  Graetz:  Der  Biß  der  Giftschlangen  und
seine  Bekämpfung.

Dr.  Kammann:  Pflanzliche  und  tierische  Gifte
(mit  Demonstrationen).

Zyklus  über  Nahrungsmittelchemie.

Prof.  Dr.  Schädel:  Aus  dem  Leben  der  Sprache.

Prof.  Dr.  Borchling:  Altjavanische  Kunst=  und
Literaturdenkmäler.

Dr.  Jäger:  Die  lyrische  Poesie  der  Chinesen.

Norrbom:  Schwedische  Ubungen  für  Anfänger.

Prof.  Smith:  Scottish  Literature.

N.  N.:  1.  Translations  from  German  into  English
  with  special  obete  tio  to  English  idiom,
s  ynonyms  etc.  aglish  Debates.  Discussion
  of  evrerydayx  topies  of  Eoglish  and
German  life.

Richard  G.  Roberts,  B.  A.:  1.  Kursus  der  englischen
  Grammatik.  2.  Reading  of  English
with  exereises  in  pronunciation  and  reading
style.

Zwei  öffentliche  Vorlesungen  in  französischer
und  eine  Vorlesung  in  spanischer  Sprache  werden
später  bekanntgema

Dr.  Slataper:  Poesia.  italiana  contemporanes.
In  italienischer  Sprache.

Prof.  Dr.  Keutgen:  Kolonialgeschichte  des  19.
Jahrhunderts.

Schlunk:  Das  Schulwesen  in  den  deutschen
olonien.
of.  Dr.  Dibelius:  Englands  indisches  Ko-[onialreich.


Prof.  Dr.  Hagen:  Völkerkunde  Amerikas.
Dr.  Hambruch:  Die  Dichtung  der  Ozeanier.
Zache:  Unsere  westafrikanischen  Kolonien.

Dr.  Rathjiens:  Geographische  hosiharaterbilder

Süd=  und  Ost  und  Hawai.
Die  Erforschung  der  Südpolaraus

  Agypten

Dr.  Brennecke:
gebiete.

Dr.  Lütgens:  Ausgewählte  Abschnitte  aus  der
Länderkunde  von  Südamerika.

Prof.  Dr.  Passarge:  Geographische  Übungen.

Dr.  Gillmeister:  Die  Alkalien  und  ihre  Salze
mit  besonderer  Berücksichtigung  der  technischen  Gewinnung
  und  Verwertung.

Hassler:  Chemie  und  Vollswirtschaf-Prof.

  Dr.  Michaelsen:  Deutsch-Südwestafrika
in  landschaftlicher  und  biologischer  Hinsicht.

Lübbert:  Die  großen  Fischereien  der  Erde.

Prof.  Dr.  Voigt:  1.  Die  Nutzpflanzen  der  großen
Kultur.  2.  Praktische  Ubungen  im  Untersuchen
  und  Bestimmen  pflanzlicher  Rohstoffe
des  Handels:  Rohstoffe  der  Papier=  und
Textilindustrie.

Dr.  Heering:  Einführung  in  die  Kenntnis  der
wildwachsenden  Pflanzen  tropischer  und  fubtropischer
  Gebiete.
        <pb n="775" />
        725  20

Sberbstkurfus  des  Instituts  für  Schiffs-  und
Tropenkrankheiten  in  Hamburg.

Im  Institut  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten
  in  Hamburg  findet  vom  6.  Oktober
  bis  13.  Dezember  d.  Is.  der  Herbstkursus
  statt.  Die  Vorträge  und  Vorlesungen
werden  inhaltlich  dieselben  sein  wie  im  vorjährigen
Herbstkursus.')  Es  ist  beabsichtigt,  mit  diesem
Kursus  auch  eine  Unterweisung  in  der  „Lymphe--bereitung
  in  den  Tropen“  zu  verbinden.

 

le  Gerichtsorganisation  in  Franz3ösisch-K#quatorialafrika.**)


Die  Gerichtsbarkeit  in  den  das  General-Gouvernement
  von  Franzöfisch-Aquatorialafrika  bildenden
  französischen  Kolonien  war  zuletzt  durch
ein  Dekret  vom  12.  Mai  1910  neu  geregelt  worden.
Die  praktischen  Erfahrungen  haben  abermals  zu
Abänderungen  gewisser  den  Justizdienst  in  Aquatorialafrika
  regelnden  Bestimmungen  geführt.  In
seiner  neuen  Fassung  ist  das  Dekret  unter  dem
16.  April  1913  erlassen.  (Journal  Officiel  de
la  République  Française  vom  25.  April  1913,
S.  3578ff.)

Bezweckt  ist  vor  allem  durch  die  abermalige
Revision  der  Bestimmungen,  das  zivil=  und  strafprozessuale
  Verfahren  den  Prinzipien,  die  im
Mutterlande  Geltung  haben,  mehr  zu  nähern,
binsichtlich  der  Eingeborenengerichtsbarkeit  dem
General-Gouverneur  größere  Freiheit  bei  der  Einsetzung
  von  Gerichtshöfen  in  den  einzelnen  Verwaltungsbezirken
  zu  gewähren  und  schließlich,  die
Befugnisse  der  Bestätigungsgerichtshöfe  genauer
festzulegen.

In  diesem  Sinne  sind  die  Friedensrichter
mit  erweiterter  Zuständigkeit  an  den  Hauptorten
Brazzaville,  Libreville  und  Bangui  durch
etribunaux  de  premieère  instance:  mit  gleicher
sachlicher  Zuständigkeit  ersetzt  worden.  Das  Friedensgericht
  in  Madingon  ist  aufgehoben,  die  in
Loango  und  Quesso  find  mit  neu  geregelter
Besetzung  bestehen  geblieben,  das  in  N'’djols  ist
nach  Cap-Lopez  verlegt  worden.  Diese  etribunauxe
  werden  in  Libreville  und  Bangui  mit
einem  Richter  als  Vorsitzendem,  einem  Staatsanwalt,
  einem  Ergänzungsrichter  und  einem  Gerichtsschreiber
  besetzt.  In  Brazzaville  wird  das
Amt  der  Staatsanwaltschaft  durch  einen  Vertreter
des  General-Staatsanwalts  ausgeübt.  Die  Ergänzungsrichter
  haben  die  Befugnis  zur  Vertretung
sowohl  des  vorsitzenden  Richters  als  auch  des
Staatsanwalts.

„D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  20,  S.  1022  f.
„D.  Kol.  Bl.-  1913,  Nr.  8,  S.  880f.

)  Vgl.
*““)  Val.

 

Untersuchung  und  Urteilsfindung  liegen  nicht
mehr  in  einer  Hand.  Neu  ist  ferner  die  Befugnis
  des  General-Gouverneurs,  auf  Antrag  des
General-Staatsanwalts  die  Verwaltungsbeamten
und  Bezirksvorsteher  für  die  Aburteilung  von
Zuchtpolizeisachen  für  zuständig  zu  erklären.

Für  die  Eingeborenen  können  an  allen  Hauptplätzen
  der  Nebenbezirke  durch  den  General-Gouverneur
  neue  Eingeborenengerichtshöfe  unter  dem
Vorsitze  des  betreffenden  Verwaltungsbeamten  oder
Offiziers  mit  gleicher  Zuständigkeit  und  Besetzung
errichtet  werden,  wie  sie  für  die  schon  bestehenden
Eingeborenengerichte  vorgesehen  waren.  Außer
auf  Todesstrafe,  Gefängnis=  und  Geldstrafe  dürfen
die  Eingeborenengerichte  neuerdings  in  Strassachen
auch  auf  Untersagung  des  Aufenthalts  erkennen.

Die  Mehrzahl  der  sonstigen  Abweichungen  des
Dekrets  von  den  Bestimmungen  des  Dekrets  vom
12.  Mai  1910  sind  Modifkkationen,  die  infolge
der  Umwandlung  der  Gerichtshöfe  notwendig
wurden.

erwelterung  der  Migerischen  Sisenbahnen.

Nach  britischen  Zeitungsberichten  soll  der  Generaldirektor
  der  nigerischen  Eisenbahnen,  Herr
J.  Eaglesome,  nach  London  berufen  sein,  um
mit  den  dortigen  Behörden  über  die  Einzelheiten
einer  neuen  wichtigen  Eisenbahnverbindung  zu
beraten,  die  in  Nigerien  erbaut  werden  soll.  Es
handelt  sich  um  eine  etwa  bei  Bonny  an  der
Südküste  entspringende,  Zentralnigerien  von  Süd
nach  Nord  durchquerende  Hauptbahn  in  Kapspur,
die  den  Benuefluß  auf  einer  großen  Brücke  überschreiten,
  in  Nordnigerien  etwa  bei  Bukeru  Anschluß
  an  die  Bahn  des  Zinngebiets  von  Bautschi
suchen  und  auch  an  die  Bahn  Baro—Kano
anschließen  soll.  Die  Bahn  soll  etwa  650  bis
700  km  lang  werden  und  drei  Jahre  Bauzeit
erfordern.  Sie  soll  reichbevölkerte  Gebiete  aufschließen
  und  stellenweise  sehr  hügeliges  Gelände
durchschneiden.  Sie  soll  wahrscheinlich  auch  mittels
einer  Zweigbahn  die  Kohlenfelder  von  Udi,
östlich  von  Onitscha  (am  Niger),  erschließen,  denen
eine  erhebliche  Bedeutung  beigemessen  wird.  Bei
der  außerordentlich  raschen  Entwicklung  der  Eisenbahnen
  in  der  reichen  Kolonie  Nigerien  darf  man
annehmen,  daß  der  in  Rede  stehende  Plan  bald
seiner  Verwirklichung  entgegengeführt  werden  wird.
Die  Ausbeutung  der  angeblich  sehr  wertvollen
Kohlenfelder  von  Udi  würde  auch  für  unsere
Westafrikanischen  Schutzgebiete  von  besonderer  Bedeutung
  sein.  F.  B.
        <pb n="776" />
        G  726  20

Geplante  Tiefwasserpleranlage  im  Rillndini-Hafen.

Das  Kaiserliche  Konsulat  in  Mombassa  berichtet:
Der  Ingenieur  Maurice  Wilson  von  der  Firma
Goode,  wlhenen  Fitzmaurice  and  Wilson  Ltd.  ist,
nachdem  er  die  nötigen  Unterlagen  für  die  geplante
Biefwasserwieranla  in  Kilindini  gewonnen  hat,
nach  England  zurückgereist.  Auf  Grund  seiner  Feststellungen
  hat  er  in  Mombassa  eine  Skizze  zu  dem
Projekt  ausgearbeitet,  die  noch  der  Durcharbeitung  im
einzelnen  bedarf,  jedoch  den  Umfang  der  Anlagen
erlennen  läht.
man  bereits  jetzt  einen  Plau  von  diesem
umsang  auigesteat  hat,  so  ist  dabei  weniger  die  baldige

 

Verwirllichung  des  ganzen  Projekts  ins  Ange  gefaßt.
Es  sollte.  pieteh  nur  gezeigt  werden,  daß  allen
Möglichkeiten  Rechnung  tragende  Kai=  und  Hafeneinrichtungen
  in  Kilindini  geschaffen  werden  können.
enn  die  erforderlichen  Mittel  rechtzeitig  zur
Verfügung  stehen,  hofft  man,  in  der  eersten  Hälfte  1914
mit  "en  sanbeit  beginnen  zu  kön
Plan  hat  den  Beifall  der  hresigen  Schiffahrtsund
  Landelstreie  gefunden.  Besonders  wird  daran
hervorgehoben,  daß  die  Pierbauten  jederzeit  ohne
Störung  des  Verkehrs  erweitert  werden  können.  Auch
der  jetzt  in  Kilindini  bestehende  Zollbetrieb  wird  bis
Fertigstellung  der  neuen  Anlage  in  vollem  Umfang
aufrecht  erhalten  bleiben.

 

Koloniale  Literatur.)

XVI.
Zusammengestellt  in  der  Bibliothek  des  Relchs-Kolonlalemts.
Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehält.  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.
Vacat.

II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.
Vacat.
III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archfologie.

Brunhuber,  Robert:  An  Hinterindiens  Riesenströmen.
  2.  Aufl.  Berlin:  Ledermann,  1913.  Geb.
3,  50  M.  li

Grũtz,  Paul:  Die  deutseh  -  englisehe  Luftschiff-Expedition
  zur  Erforschung  von  Neu-Guinen.  In:
Deutsche  Japan-Post.  IJg.  12.  1913.  Nr.  15.  le

Rohrbach,  Paul:  Ein  Besuch  in  Angola,  der
27  reuieschen  Nachbarkolonie  von  Deutsch-Südwest.

olonie  u.  Heimat  IJg.  6.  1913.  Nr.  45.  ls

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

*  Burgt,  J.  M.  M.  van  der:  Ein  Naturereignis  in
Urundi.  M.  Karte.  Aus:  Petermann's  Mitteilungen.
913.  H.  6.  l

Schalthen  Rechberg,  A.  v.:  Zoologische  Ergebnisse
  der  Expedition  des  Herrn  G.  Tesmann  nach
Süd-Kamerun  und  Spanisch-Guine.  Vespidae.  In:
Mieilungen  a.  d.  Zerrcben  Museum  in  Berlin
Bd.  6.  H.  3.  (#

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

ECllbert-Desvallons  et  Jouela,  Edmond:  Jurisprudencee

  de  la  #bre  d’Homologation.  Gorée:

1910  Impr.  du  Gouv.  géndral.  132  S.  4,80  A.  8S0.

(Afrique  oceidentale  française.  Justice  indigdène.)  ls
*  Kohler,  Josef:  Zur  Rechtsgeschichte  reitoe.

In:  FZeltschrift  f.  vergleich.  Rechtswissenschaft.

H.  1.  2.  1913.

 

aulssen,  Pranz:  Rechtsanschauungen  der  Engeborenen
  aut  Ukarra.  In:  Baessler-Acchiv,  Bd.  4

1913.  H.
VI.  Staatsrecht.
Vacat.
VII.  Verwaltung.
Vacat.

VIII.  Justizwesen.

Geoffroy,  Fernand:  I.Organisation  judiciaire  des
206

colonies  françaises.  Paris:  se,  1913.  8.
60  A.  80.  lo
IX.  Völkerrecht.

Vacat.

X.  Bevöllerungswesen.

Joseeph,  Fritz:  Die  deutsche  überseeische  Auswapcherung
  seit  1871...  E.  volkswirtschaftl.  Beitrag
ur  Geschichte  der  deutschen  Auswanderung.  Berlin:
Weltserag.  1912.  143  S.  3.  8e.  lio

*  Labour  Bulletin.  1913.  Nr.  1.  Melbourne:  1913.

(Commonwealth  Bureau  of  Census  and  Statistics.
Labour  and  Industrial  Branch.)  In
XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Vacat.

XII.  Finanzwesen.
Vacat.

)  *i7  kdri  erden  die  neuesten  Erscheinungen
Systematt  rdnet  uitceloß.  Alt  elodem  “  14  die  Titel
der  ene  s  welede,  bel  der  Redaktion  des  Kofollai.
blatte  oiagen  mi  6dlejenlgen.  snt  von  der
1—Mi  es  E—  käuflich  erworben  wurden.

De  ö5  Verlas,  eklart.  sich  Pern  bereit,  diejenigen
Werke,  welche  ihb

*s  Rezensionsezemplare  oder
zur  Aufn  un  *8  kllsels  Voren,  zugesobickt
werden,  zunehmen  unde  n  das  E—  Kolonlalamt

  oltsz  zu  delörde
        <pb n="777" />
        727  ꝛ0

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.
Ihe  Cultivation  of  Sugar  Cu#ene  ia-  the  er

Indies.  Published  by  Agricultural  B

—  Works,  West.  Taias  Offficies.  Herana  *

Herm

Uber  Förderung  der  WVollschal.
rihet!  in  In:  1913

D.  Kol.  Z.  Jg.  3
ô5.
hyFne,  R.  N.:  Hevea:  Tields  of  some  Henarnt-H#
  Tres.  W*  1913,  Richards  (12  S.).  80.
Partment  of  Agriculture  Ceylon.  Bulletin  Nr.  4.)  LÜ#
Milttelstaedt.,  Walter:  Die  Vichzucht  in  Deutsch-Südwestafrika.
  In:  Kol.  Ztg.  Jg.  14.  1913.  Nr.  30.  I15
n  Sehanz=  Moritz:  Die  Baumwolle  *  aAepten  und
englisch-ügrptischen  Huchen,  Beibeft
Irope#sleer  Ig.  1913.  H.  1.  2.  (S
Schanz,  Moritz:  Die  *nn  in  Ostindien.  In:
Beihefte  zum  Tropenpflanzer  Bd.  14.  1913  Nr.  5/6.  1
Stephen,  Arthur:  Le  Cautchouc  et  ses  engais-Ertraii.
  du  India  Rubber  Journal,  du  Tropical  Agrikulturist.
  (Berlin:  11913)  Greve).  16  S.  8o.  18
Tableau  des  Jaugeages  effectués  en  Algérienne
de  1901  à  1910.  (Jaugeages  des  Sources  etc.)  aAlger:
1912  Impr.  Algérienne.  709  S.  80.  (Gouverement
Général  de  PAlgérie.  Direction  des  Travauk  publie
des  Mines.)  L
Whlele,  R:  Die  wichtigsten  Lerpflanzen.  M.
17  Abb.  Leipzig:  Thomas  I19131.  107  S.  8°.  (Thomas
Volksbücher  Nr.  107—109.)  (20
Wegener  Kurt  u.  Hammer,  Max:  Die  luftelektrischen
  Beobachtungen  am  Samon-Observatorium
1909  bis  Mai  1911.  M.  2  Taf.  Berhn-  1912.  Weidmann.
  31  S.  S##.  (Ergebnisse  der  Arbeiten  des
Samoa-Obserratoriums  7.)  [21

XIV.  Wasserwesen.
Vacat.

XV.  Bergbau.
Vacat.

XVI.  Handel.
Vacat.

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

Vacat.

XVIII.  Verkehr.

Le  Chemin  de  fer  de  Dar-Cs-Salam  au  lac  Tangenika.

1913.  Nr.  30.

Patermann:  Im  Kameruner  Busch.  Freuden  und

 

Leiden  eines  Eisenbahntechnikers.  In:  Kolonie  u.
Ueimet  Ig.  6.  1913  Nr.  45.  28
Pustau,  v.:  Flugzeuge  für  unsere  Kolonien.  In:
—“*“  v*  d.  deutschen  Kolonien  IJg.  4.  1913.
Nr.  1  1.  ("4
Eisenbahn-Gesellsch  Geschäfts-—

  *  das  4.  Geschäftsjahr.  1912.  25

In:  Le  Mouvement  Géographique  50e  Année
l

 

XIX.  Medizin.

Seha  al:  Zu  den  Problem  der  Beriberi-1eichogie
  1.  :  Archir  f.  Schiffs-  und  Tropen-Hygiene
  1913.  M-1  17  i

Schaumann,  H.  Einige  bisher  in  der  Physiologie
und  Batholgie  4.  der  “’*#  —  noch  nicht  berückeehtige
  Fakto  Medizinische  Klinik  1913.

l

«st0hk  F.  O.:  La  Maladie  du  Sommeil  au  Katange.
London:  Constable  and  Co,  1912.  83  S.  4,50  Ac.  So.  l#2#

Wiemann,  H.:  Beitrag  zur  Lehre  von  tropischen
Gewebsentzündungen  infolge  von  Filarien-Infektion.
Leipzig:  Barth,  1913.  Aur:  Archir  un

Tropen-Hygiene  1913  Bd.

Wiemann,  Hans:  Cczunlhene.  Ratgeber  für  die
Tropen.  4.  verm.  u.  verb.  Aufl.  M.  16  Abb.  Berlin:
D.  Reimer,  1913.  63  S.  Se.  30

Tiemann,  H.:  über  die  Kultur  der  Malariabarasiten
  und  der  Piroplasmen  CPiroplasma  canis)  in
Aus:  Archiv  f.  Schiffs-  und  Tropen-Hygiene.

64  Bd.  17.  [31

Tiemann,  H.:  Zur  Pathogenese,  Diagnose  und
Piashrars  der  Tuberkulose  in  den  Tropen.  Jena:
er,  1913.  23  S.  8°9.  Berlin,  Hab-Schr.  (#2

XX.  Sprachen  und  Literatur.

uck,  Bernhard:  Der  Schlüssel  der  Sudans
  ——  24  S.  Aus:  Allg.  Missions-Zeitschr.
k.  1913.  H.  11.  ##

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.
Vacat.
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.
Vacat.

XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.
XXV.  Bauwesen.
Vacat.

r

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Anwelsung  für

n  den  Funbentel  hendienst.
Vom  15.  Juni  1913.  ei
58  S.  80.

Berlin:  1913  Reichsdruckerei.

VIBericht.]  Die  städtische  Handels-Hochschule  in
Cöln.  Bericht  über  die  Studienjahre  1911  und  1912.
Erstattet  von  Chr.  Ecket.  Cöln  a.  Rh.:  Neubner,
1913.  226  S.  8e0.

Beyschlag,  F.  Krusch,  F.  u.  Vost,  J  1.:
Die  —**3“  der  nutzbaren  Mineralien  ull.  Gesteine
  ch  Form,  Inhalt  und  Entstehung.

Bd.  2.  T.  1.  2.  S#uttgart:  Enke,  1913.  14,10.4.  §.
        <pb n="778" />
        W  728  20

"Concours  International  de  Trncteurs  ei  autres
appareils  servant  au  labourage  mcanidquc.  Orgeniece
à  Chassart.  GBenbant)  dans  le  domaine  de  umont
  de  Chassart.  23  au  27  Septembre  1913.  eb
aume  de  Belgique.  Ministere  des  Colonies.)

Eulenburg,  Albert:  Real-  Eneyelopüdie  der  gesamten
  Heilkunde.  4.  günzl.  umgearb.  Aull.  Bd.  14.
Berlin-Wien:  Urban  &amp;amp;  Schwarzenberg,  ge#i  910  S.

80.

Internationaler  Funkentelegraphenvertrag  nebst
Schlutßprotokoll  und  Ausführungs-  Ubeyeinkunt-.  bgeschlossen
  zu  London  am  5.  Juli  1912

Goerrig,  Rudolf:  Der  Tabaktrust  ond  seine  Ge-##n
  für  Deutschland.  Dresden-A.:  Boden  (19131.
38  S.  80.

 

*  Jordan,  W.:  Hilfstafeln  für  Tachymetrie.  5.  Aufl.
Stuttgart:  Netzier,  1912.  XVI.  246  S.  S8  K.  80.

„Leberke:  Kali  als  Pflanzen-Schutemirtel.
11913]  Heekendorff.  64  S.  8So.

Luftfahrt  *  Wissenschaft.  Hxg.  von  J.  Sticker.
H.  1.  2.  3.  4.  Berlin:  Springer,  1913.  8o.

Wons,  Franz:  Die  zweite  Nord-Südbahn  Chinas.
Zeitung  des  Vereins  Deutscher  Eisenbahnver-1913
  Nr.  59.

frrthandel  Abessiniens.  In:  Bemndustrie
  Bd.  22.  1913.  H.  2.

Berlin:

In:
waltungen  Ig.  53.

Wechlin:  Der  Ex
richte  für  Handel  u.

 

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.
Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  August  1913.
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Friedrich=  Wilhelms-1.
  Deutsch-Meuguinea,  acee-  B.  Aug.  5“.  Sept.  !  hafen  40,  41  Tage
Kailser-Wilhelmsland  *  daran  ——  6
und  Bismarch-Archlpel.  enol.  Schisfe,  17.  Aug.  Febaul  42  Tage  P.  .  5.  20ai.
Brindi  «  3“.  Sept.  1055
7?  er  e  Lenig  C  8.  Aug.  Rabaul  48  Tage  ep
Neapel  Friedrich-Wilhelmsaru
  22  u30  t  a
v)  nach  Eitabe.  .  .  ...  Arrer  .,  22.  Aug.  5..  Sept.  Eitape  41,  49  age  20.  Aug.  8*.  Sept.  1080

 

*  Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—

 

 

Hongkong  lnon  Bp.  18  Berlin—  Alexandrow##

1139  am  11/8.  und  83/9.  und  von  Berlin  C2  am  12/8.  und  9/9.  7.52  ab  Schles.  B

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien  —Schanghai  geleitet.

 

2.  Marshall=  Juselz.  (Tarauto  1  21.  Sept  Jaluit  54  Tage
#a)  nach  Jalut  —  1.  Aug.  19.  Sept.  100
%  Brindisi  8.  Aug.  Jaluit  50  Tage
(engl.  Schiffe)
Werlaide  27—31  Tage,
—  13.  Aug.  *  S
d)  nach  Naunnm  Beiot  3.  17.  31.  Aug.  Spydn  Von  dorti  mi1.  8.  11.  15.  22.29.  Aug.
(engl.  Schiffe)  der  Vacifte  Phos-  5.  Sept.  1050
Taranto  10.  24.  Aug.  7.  Sept.  rsmsn  an  het  m
(engl.  Schtffe)  nach  P

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere

und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

drowo  1139

er  Briese  und  Pofstkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexan-
        <pb n="779" />
        W  729  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
3.  Deutsch-stafriha.  Neapel  13.  29.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16—17  Tg.11.  27.  jed.  Mts.  1050
sri  m  6  D!
#)  nach  Hutob-  (mit  uaandah,
*  und  Schirat
„46  n  Mombasa  Marseille  21.  Aug.  Mombasa  O  16  Tage19.  Aug.  1013
Pt  .
——u————n—  Mombasa  O  19  Tage18.  Aug.  1050
mungso  Cengl.  Schiffe)
Marseille  11.  27.  jed.  Mts.  Tanga  19—20  Tage  9.  25.  jed.  Mts.  2.15
!  #0c  Ste  let  «
a  Neapel  18.  29.  jed.  Mts  Tanga  17—18  T.  11.  27.  jed.  Mts.  1050
Muoo  mibo.  .  .  jed.  ·  anga  age  .  27.  jebd.  .
———
nbulu  un  belmsfah  Marseille  21.  Aug.  Mombasa“  16  Tage  19.  Aug.  1013
e)  nach  nech  Daressal  donch  Marseille  11.  27.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage9..  25.  jed.  Mts.  2.15
oma.  -  Kllimatinde,  (deutsche  Schtshe)
Kilofsa.  Kllwa,  Kissenkl.  Kon-  *
u  8  n  Neapel  13.  29.  jed.  Mts.  Daressalam  19  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  1050

*  *  (eutsche  Schtiffe)

8  Sakale,  un  5  Marseille  21.  Aug.  Zagiber  18  Tage  19.  Aug.  10  13

Seta  Sionges,  wressalam  weiter  mit
Tschoie,  Udlidst.  i“N  nac  d  Gelegenbeit

4.  Deutsch-Südwestafrina.Antwerpen  10.  Aug.  Swakopmund  23  Tg.  9.  Aug.  1.0
(eut#che  Schiffe)
a)  nach  Latobmundien  sowie  Hamburg  r  25.  Aug.  8.  Sept.  Swakopmund  24  Tg.  24.  Aug.  7.  Sept.  5.30
Se  Eluja,  b0,  Drgga  Antwerpen  28.  Aug.  Swakopmund  21  Tg.  26.  Aug.  1045
Huch⅝  Epukiro,  Gobabis,,  (deutsche  Schiffe)
aganas,  Frogt  ontein.  1#  ·  ·
Gkv  armen  twley,  Southampton  29.  jed.  Mts.  Swalopmund  20  Tg.  28.  jed.  Mts.  12.48
ud  b  wis.  —  (deutsche  Schtffe)

tw  e  —*  zu.  BSBoulogne  12.  Sept.  Swakopmund  19  Jg.111.  Sept.  1.0
6  Se  *

Suhnc  Mubensts,  Sia.Southampton,  9.  23.  30.  Aug.  Swakopmund  22,20,22.S.  22.  29.  Aug.  12.48
Hae  n  1  Hamburg  19  jed.  Mts.  Swakopmund  etwa  26  T.jed.  Mts.  9.5
bernan  S#möingwe  Onwwa.  .  -

J  impkpäottpipgsqu  foouthampton2.16.Aug.  SmakopmandunbesnmmtIL10.Aug.12.48
Del-  g  TM  Hamburg  17.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage17.  jed.  Mts.  9.5
ilhe  E  *  1#Hamburg  5.  Aug.  Swakopmund  27  Tages.  Aug.  5.80

#Antwerpen  25  jed.  Mts.  Swakopmund  37Tage  24.  jed.  Mts.  1.0
(beutsche  Schiffe)
Antwerpen  10.  Aug-  Lüderitzbucht  24  Tage  9.  Aug.  1.0
0eelische  #n  6  6
Hamburg  25.  Aug.  8.  Sept.  Lüderitzbucht  25  Tage24.  Aug.  7.  Sept.  5.30
Antwerpen  28.  Aug.  Lüderitzbucht  22  Tage26.  Aug.  1046
(deutsche  Schrffe))
Southampton]  29.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  21  Tage8.  jed.  Mts.  12.48
on  ..
**“  3  Boulogne2.  Sept.  Lüderitzbucht  20  Tage.  Sept.  1.0
Hlur-  *  #rrunsche  Schife
bis.  Maltahöhe,  enbucht.
—  Mien.  ,  UkasSouthampton].  23.  30.  Aug.  Lüderitzbucht  20,  19.20Tg.)  8.  22.  29.  Aug.  12.48
u  *  1Hamburg  19.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  82  Tage  19.  jed.  Mts.  9.5
Hamburg  5.  Aug.  Lüderitzbucht  23  Tage4.  Aug.  5.30
1Hamburg  17.  jed.  Mts.  Luderitzbucht  60  Tage  17.  jed.  Mts.  9.5
Antwerpen  25  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tage  24.  jed.  Mts.  1.0
(eutsche  Schiffe)
Southampton)  2.  16.  Aug.  Lüderitzbucht  unbestimmt  1.  15.  Aug.  12.48
        <pb n="780" />
        G  730  20

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Viktoria  20  Tage
5.  Uanenn.  enae  Duala  21  Tage
#a)  nach  Duala  sowie  nach  Abong-  Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.5
¾tt  —  Plantation  22  Tage
bundi,  Sn  Bonaberi,  Longsi  22  Tage
D#e  Boulogne  11.  26.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
Sdea,  Pel.  zaunde,  Jo-  r  Mer  Duala  19  Tage
m.  Wbrechts  olo,)  (deutsche  Schiffe)  ribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
Lr  -  Plantation  20  Tage
rienber  a  nhe  gen  Longji  20  Tage
H###u  de  lset  2at.  Hamburg  22.  jedes  Monats  JVittoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
H#ne  Duala  28—380  Tage
iLiverpool  21.  Aug.  Viktoria  38  Tage
Duala  39  Tage  19.  Aug.  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calahar  26,  26  Tage  cgn  jeden  Montag  1045
on
d)  nach  Ko  del  Rey  donrt  #
#1Hamburg  22.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  31—58  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
Liverpool  24.  Aug.  Rio  del  Rey  87  Tage  J18.  Aug.  1012
e)  nach  Garua,  dere  iverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  *  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  Üüber
«  «  ·  Lotodla—9ola
s)aach«anea......  Liverpool  jeden  Mittwoch  Lagos  1  S.  jeden  Montag  1045
von  dort  6,  Ta  ber.  Zaria—
Noroguta.  Mntdugurt—
Antwerpen  16.  Aug.  6.  Sept.  Matadi  18—20  Tage  15.  Aug.  5.  Sept.  8.48
e  nach  Carnot,  Mba#ti.  MoLa  Nochelle  18.  Aug.  8.  Sept.  —  en.16.  Aug.  6.  Sept.  1045
Umdu,  Nola.  Soufflay  Ettts  d8  d  ete  urnd
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dann  unt  Flußdampfern28.  jed.  Mts.  1045
6.  den  Narolinen,  Palan=  Neapel  8*.  Aug.  5“.  Sept.  Jap  37,  36  Tage  G6“.  Aug.  3“.  Sept.  105#
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelleenz.
und
nath  ab  und  Angaur  —  Jap  49  Tage  16.  Aug.  1050
(engl.  Schiffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Ponape  56  Tage
“  8.  Aug.  Saipan  64  Tage
engl.  e  Palau  71  Tage
5)  nach  den  übrigen  Stationen  Palau  36  Tage  1.  Aug.  Ot..  10650
Neapel  8“.  Okt.  Saipan  48  Tage
Obeutsche  Schift.h  1Ponape  50  Tage

 

 

r  Briefe  und  Loitzoruen  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexan-5/10.


Für
drowo  18  am  11/8.,  8/9.

Auf  Verlangen  8  Absenders  werden  Briefe  und  Pofstkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von

Sibirien—Schanghai  geleitet.
dort  weiter  mit  Segelschiffen

7.  NMiantschon.

sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

a)  Postkarten.
Gewdhnllche  und  eingeschriebene  Briese  und  P

t  a  ,  M
wasch  närring  sein  11L7åwle  DOMAINo.2o.Aug.g.Scpt-102


jedenFreitaglOE
18.27.uug.10.Spi.1oE

12.26.Aug.9.Sept.8.4Z
8.22.Aug.1015

probülmsplusaadMoataqs  Donnerstasnsonaqb  ab
b)  Druckssachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
Neapel  8.  22.  Aug.  5.  Sept.  Tsingtau  84  Tage
(deutsche  Schifke)
Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  82—35  Tage
(engl.  Sch
Marseil  15.  29.  Aug.  12.  Sept.  Tsingtau  34  Tage
eng
Liverpool  13.  27.  Aug.  8.  Sept,  Tsingtan  34  Tage
Marseille  10.  24.  Aug.  Tsingtau  35  Tage
(franz.  Schiffe  s

 

)
omwnmdeaw  Was  san
MMMWJWWOMWHGMCMDDH  heim-L
        <pb n="781" />
        W  931  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Samoa.  Queenstown  14  Aug.  11.  Sept.  Apia  25  Tage  12.  Aug.  9.  Sept.  3.15
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.5
Boulogne  s.  M.  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(eutsche  Schiffe)
#Hamburg  22.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
1Marseille  10.  jedes  Monats  Kotonou  18  Tag  8.  jed.  Mts.  1015
von  da  ab  W.—
1Bordeaux  25.  jedes  Monats  Kotonou  14  Tage  28.  jed.  Mts.  104
von  da  ab  Landverbindung
9.  Logo.  1Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
4  Landwege  in  4—5  Tagen
##Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  28  Tage  16.  jed.  Mts.  9.5
Rotterdom  22.  jedes  Monats  Lome  23  Tage  21.  jed.  Mts.  10  12
(eutsche  Schisfe)
Hamburg  30.  jedes  Monats  Lome  30  Tage  30.  jed.  Mts.  9.5
ascketterdam  4.  jedes  Monats  Lome  26  Tage  3.  jed.  Mts.  1012
(eutsche  Schiffe)

Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Vost  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  Die  Post  ist  fälli
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am  6
u
Denisch-  Neugninea  :  8.  %  Aug.  Nepel.  7.  21.  Aug.  4-.  Sept.
Teaopel  917  *  z  Ept.  Brindisi  .  .  .  8.  17.  31.  Aug.
Deutsch-Estafrika  Morseille  k„%  4%  4%  19.  Aug  16.  Sept.  Marseille.  ..  14.  28.  Aug.  11.  Sept.
Plymouth,
Southampton  17.  Aug.  1“.  Sept.  Niantschon  über  San  Francisco  oder
venttch-swen-,  Sautamtaa#  ie  16  5  F.  Sept.  Seuthampto  Saattle  unbestimmt
afrika  Sausthom  5.  14  Hoore  oder  (5—6  mal  monatlich)
.  eenstown
Southampton  14.  Aug.14“.Spt.  Sibir.  Eisen-  8  der  Regel  Dienstag.
—  Lamburg  16•  7#  d.  Mts.  bahn  Donnerstag  u.  Sonnabend
iverpool.  ...  3
bon  J  Neapel  10.  22“.  Aug.  7.  Sept.  Plomouth  #
den  Narolinen  Brindisi  3.  Aug.  samon  te  über  San,  is  am
von  den  «  ·
Mast-I  Brindisi  3.  Aug.  28.  Sept.  od.  Plymouth
Inse  Brindisi  24.  Aug.  21.  Sept.
den  Marianen  ..  Brindisi.  Z3.  Aug.  28.  Sept.
den  Palan-Inseln  Brindisi.  3.  Aug.  28.  Sept.  Lamburg.27.,6.  167.  jed.  Mts.-p
  s  s  er  Togo..  Southampton  14.  307.  Aug.  14“.  Sept.
Marshal-Inseln.Neapel  8.  Aug.  14.  Sept.  Plymouth  ..  jeden  Dienstag.

 

 

 

 

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="782" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

T732  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
r
Postdampfe  von  nach  bis  11.  Auguft  1913.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Ostafrika-  am  5.  August  ab  Las  Palmas.
„Alegxandra)  Woermann“"  .  Hamburg  Kotonou  am  5.  August  in  Hamburg.
„Aline  Woermann,  Calabar  Hamburg  am  7.  August  ab  Dakar.
„Anna  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  9.  August  ab  Las  Palmas.
„Arnold  Amsinck“,  New  Vork  Westafrika  am  6.  August  in  Swakopmund.
„Carl  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  7.  August  ab  Monrovia.
„Eduard  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  10.  August  ab  Monrovia.
„Eleonore  Woermann"“  Hamburg  Kamerun  am  11.  August  ab  Dover.
„Elisabeth  Broc  ..  Burutu  Hamburg  am  11.  August  ab  Monrovia.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  4.  August  ab  Monrovia.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  11.  August  in  Swakopmund.
ertrud  Woermann“.  Ostafrika  Hamburg  am  11.  Juli  in  Hamburg.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  11.  August  in  Lagos.
„Henny  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  8.  August  ab  Madeira.
„Henriette  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  8.  August  ab  Sierra  Leone.
erma  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  7.  Aupust  Dover  passiert.
„Jeannette  Woermann“  Accra  Hamburg  am  6.  August  in  Sierra  Leone.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  29.  Juli  ab  Monrovia.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  1.  August  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  8.  August  in  Bissao.
„Lucie  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  3.  August  in  Duala.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  Burutu  am  11.  August  in  Lagos.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  11.  August  Quessant  passiert.
„  rock“  .  Hamburg  Lũderitzbucht  am  6.  August  in  Swakopmund.
„Paul  Woermann“.  Kotonou  mbur  am  11.  August  Dover  passiert.
„Professor  r**  Hamburg  Kamerun  am  11.  August  in  Lagos.
„Renata  Amsinck“  Hamburg  Kamerun  am  11.  August  ab  Lome.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  9.  August  in  Kotonon.

 

Slavonia“
Steiermark“
.  öwakopmund“.
„Togo
Windhuk“

 

 

 

 

n  l

22

rDr’wd
#2
3
—

 

„Wigbert“
„Winfried“

 

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

Hamburg
Kotonou

ccra
Hamburg
Ostafrika
ue#
Hamb
uneshi

burg
#noofrien

1  Calabar
Homburgm

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—  n

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hus
Hamburg

am  2.
am  5.

*#

am
am  10.

am

am  11.
am  14.

am

am  12.  A
am  5.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Matadi
Matadi
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg

eaderidbucht
Buru

—
Matadie
Hamburg
Hamburg
Kotonon
Accra
Calabar
Ostafrika

am  19.
am  14.
am  9.

2.

am
am  10.
am  1.
am  5.
am  3.
am  6.
am  10.

v

2

August  in  Bonny,)

August  ab  Kotono

August  ab  Las  Paimos.
August  ab  Monrovia.
August  in  Hamburg.
August  in  Hamburg.
Juli  in  Swakopmund.
August  in  Antwerpen.
ugust  ab  Hamburg.
August  in  Beira.

August  ab  Hamburg.
August  ab  Hamburg.
August  in  Antwerpen.
August  ab  Monrovia.
August  ab  Las  Palmas.
August  in  Landana.
August  in  Kotonou.
August  ab  Las  Palmas.
August  ab  Notterdam.
August  ab  Antwer#en.
        <pb n="783" />
        W  733  0

Marhtbericht.  *)  (Nachdruck  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Baumwolle.  Da  man  allgemein  einen  etwas  günstigeren
  Stand  erwartete,  gingen  die  Preise  herauf,
konnten  sich  doch  auf  gute  Privatmeldungen  und
stärkeres  Angebot  nicht  halten.  Infolge  der  allgemein
schlechten  Weltlage  und  dementsprechender  Zurückhaltung
  der  Käufer  erwartet  man  einen  weiteren
Rückgang,  zumal  wenn  die  Witterung  in  Amerika  im
August  weiter  so  günstig  bleibt.  Notierung  für:
Middling  America  0,61.3  (gegen  lra  4%  Upland

·  0,68  “  (gegen  0,66—0,70  4/4).

Mitöfff
0,75—0,80  KK  (gegen  0.75—0,80  0.  orpausn
075  —-O  S  (gegen  0,75—0,80  4)  für  ½  kg  im
Vormonat.  Togo,  gute  Durchschnittsware,  wertet
60—0,60½  4  (gegen  0,62  /6,  geringere  Sorten
werten  etwa  0,49  .Xx  (gegen  0,50  /%)  für  ½  kg  im
Vormonat.

Bienen  wachs  anhaltend  feft.  Datsch-Ostafeil  804
—306  +  gegen  299—300  Madagaskar  294—
296  4  gegen  *  06%  .  Benguella  297—
299  .  gegen  295—805..  Chile  S10-312.6  gegen
810—312  4  für  100  kg  im  Vormonat

Blei  ist  weiter  gestiegen.  Engl.  in  Mulden  24.6
gegen  23,50  ,  Deutsches  in  ulden  24,50  &amp;amp;  gegen
24.  ür  50  kg  im  Vormonat.

Elfenbein  etwas  ruhiger.  Heute  Notierung  11,25—
11,50  ./  gegen  11,50  A  für  ½  keg  im  Vormonat
für  Kamerun-Gabun  mit  elr  Durchschnittsgewicht
von  15—16  Pfh.  engl.

Erdnüsse.  Tendenz  ruhig.  Die  Aussichten  sind  gut.
Eeschälte  Mozambique  und  andere  Ostafrikanische
Sorten  werten  17  1  gegen  17,25—17.34  für  50  kg
im  Vormonat.  Ungeschälte  Bissao-Boulamasorten

sind  24,50—25,50  K¾  gegen  24,75—24,25  /¾  für  100kg
im  Vormo  nat.
Hanf.  Deutsch-  Ostafrita  -  Hauf,  Zufuhr:  1913:

Januar-Juni  6867  Ton  961  Tons,  zusammen
8828  Tous;  1912:  e  du  n  6429  Tons,  Juli
1026  Tons,  zusammen  7455  Tons.  Der  Monat  eröffnete
  wiederum  mit  fester  Tendenz  für  Loko-Partien
regulärer  und  besserer  Qualität.  Hierfür  zogen  die
Preise  für  die  in  den  ersten  Tagen  gehandelten  Zu-Hen
  sogar  noch  etwas  an.  Die  allgemein  ruhige
Lage  aller  lbrigen.  zwae  Hänfe  machte  sich  jedoch
sodann  auch  für  Deutsch-Ostafrika-Hanf  bemerkbar.
Der  Rest  der  Rufidji-Zufuhren  konnte  nur  schleppend
niedrigen  Preisen  abgesetzt  werden.  Notierung
ür  Abladungsware:  Reguläre  Ware  etwa  34,50.“
gegen  36—36,50  ..  Sekunda  bis  Mittelware  33—
33,50  4¾  gegen  34—34,50  A,  Abfallhanf  22,50  4
gegen  23—23,50  .&amp;amp;  für  50  kg  im  Vormonat.

Kakao.  Der  Markt  leidet  unter  Preigermäßigungen
von  Lissabon.  Kamerun-Plantagenkakao  64,
(gegen  67  /#),  Victoria  54  4  (gegen  54.4).  *
rauchig  48  48  A  (gegen  483  -  48  AM),  Lagos  58  —
57.50  (gegen  58  4+%),  Accra  fermentiert  61—
60.  50  (gegen  .  50  %%,  desgl.  kurant  60—59,5044
(gegen  61  ..4),  Old  Cal,  lobor  50  &amp;amp;  (gegen  59  4)
Finer  Sao  rt  62—61,50  4#  (gegen  67  4).

rant  Sao  Thome  “  7  (gegen  61,50  /4)  für
—

Kapols  ist  ae  ziger.  Graue  Sorten  notierten

0.80—1,00  ¾  (gegen  0,80—1,10  .%),  weiße  Sorten

 

115  10  20  KF  (gegen  1,30—1,50  .)  für  1  kg  im

o
autichuk  ist  sehr  flau  und  sind  die  Peiise  weiter
gewichen.  Es  notieren  augenblicklich:
—3  (gegen  3—3,50  4/%),  Batanga  e  (3—
—  ——  Kamerun-Gürste  3,90—4,20  K  (4—
4,30  ,  Südkamerun  4.20—4,40x  (4,40—4,45  .4),
In  Goldküsten-Lumps  2,70—2,80  /4  (2,80—2,90  /0),
Lome  Adeli  rote  Bälle  6—  756-  AM
Togo-Lumps  2,60—2.80  4¼4  (3.70—4  4
im  Vormonat.  Shrssassrie  Glantagen-Gummi
  wertet:  a)  Bälle  2,40—3,20.4  (3,20—3,80  A)
b)  Felle  3,40—4  “¾  (3,80—4,  "  5  t  1  kg  im  Vormonat.


Kolanüsse.  Tendenz  ruhig.  0,65  .7“  für  1  kg.

Kopal  bleibt  ziemlich  arner.,  nur  für  bessere
Eczen,  ist  etwas  0.70—

,  Zanztbar  glatt  i

7z½  5—10  Madagaskar  04—
Bissao-Boulama  *  2—2,50  ,  —*  c
2,65—2,80  4  desgl.  gemischt  1—1,50  4,  desgl.
Kiesel  1,.50—1,  55  .  für  1  kg  im  Vormonat.

Kopra  sehr  fest.  Ostafrikanische  Ware  nach  Oualität
30,50—31,50.“¾  (gegen  27,.50—30./4),  Westafrikanische
Ware  nach  Qualität  28—30¾’(gegen  25—28  M)
für  50  kg  im  Vormonat.

Kupfer  ist  etwas  flauer  geworden.  Engl.  Raff  in
Agots  ——ue  78  gegen  80  .  für  50  kg  im

 

Mais  e  flauer.  Westafrikanischer  Mais  wertet
etwa  109—114  4  gegen  110—115  .  für  1000  kg
Portugiesisch  Oftafrika  wertet  etwa

108  #¾  gegen  105  .&amp;amp;  für  im  Vormonat.

Mangroverinde  2  n  W  gegangen  und
notiert  10,50—11.X  gegen  10—10,75  4  für  100  kg
im  Vormonat.

Palmkerne  sind  weiter  gestiegen.  Lagossorten
24,07½  Kx  (gegen  23,30  „/),  Togo  28.87½  K¾  (gegen
28,10  M).  Elfenbeinküstensorten  23.77½  4  (gegen
23  /%)  für  50  kg  einschl.  Sack  im  Vormonat.

Palmöl.  Die  Nachfrage  in  ut  ur  und  ghnd  die  Preise
gestiegen.  Lagos-Porto  Nov  50  &amp;amp;¾  (gegen

32,25—33,50  4),  Kamerun“  —  55  562  MA),
Liberia  27,.60—28  /#  (26—25.75  44),  Accra-Togo-=sorten
  30—30,50  A  (29—29,50  4X)  für  50  ku  im
Vormonat.

Reis.  Die  Preise  sind  etwas  gheruntergegangen.
Amgoon  24—28,  Japan  25—40  .KF,  Java  36—

“  für  100  kg.

rn  amsaat  ist  fest,  nahe  Abladung  gefragt,  und
rtet:  Helle  Janzibar  und  ehunte  Mozambique  18.50

—19  4¾  gegen  18.75—18,50  ./4,  Bennisaat  Best
Asch  17,.50  —18,50“  45  17,60  -  17  A  für  50  kg
im  Vormona

Silber  in  Barren.  Verkäufer  81,25.44  geen  79,50.
Käufer  80.75  /¾  gegen  79  .X&amp;amp;  für  50  kg  im  Vormonat.


Superphosphat  und  Phosphate.
tierungen  bleiben  bestehen

Togo-Sisalhanf.  Gute  Vare.  notiert  etwa  34.
gegen  35  .&amp;amp;  für  50  kg  im  Vormonat.

Die  letzten  No-*)

  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  10.  August  1918.

 

Verontwortlicher  Redalleur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Bisenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Kömolichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  à&amp;amp;  Sohn,  Berlin  8We#,  Kochstr.  68—
        <pb n="784" />
        Anzeigen.

ZInserate  find  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deutschen  Kolomalblaues“,  Berlin  S8W  68.  Kochstraße  66—71,  einzusenden.  O  O

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialhontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.8.
Telephon:  Amt  2tr.,  9224  Stadtverkehr,  9229  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydtkontor“.

 

Grün-  ·
dungs-  Kapital
jahr  M

 

1910  8000  000
1907  2500  000

600  000
1896  10000  000
«  ooo

19022650000
1905s-1200000

 

1902  600  000
1905  2200000
1900  964

1900  191  800
1908  925  000
1907  2500  000

1898  3000  000
1897  1153  000
1889  3000  000
1900  1200  000
1887  1200  000

1
1908  15500  000
1908  2  125  000
1907  00  000

2  4  3750000
1910  2  875  000
160  000
1912  3000  000
1895  1500  000
1903.  546200
1905  2000
1897  ð
1250  000
190  St.  1,000
1895  2  500  000
1895  8  350  000
1892  220000  000
1901  600  000
1912  10000
1893  869  100
1893.  12200
1909  4235  000

Bauzbusen.

 

TLunarrrrrrerrcchooenrnr

j°  FT,=--··--.-...-




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12.  August  1913.

 

 

 

 

        
  
  
 
   

  
  

 

 

 

Freibleibend
r  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käuf  fer  Verkäufer
0  2

0  0  Afrika=  Marmor  Kolonialges.  79%  eins.  Ant.  28  33

6  8  b  Afrikanische  Komp  54  58

0  0  gie  keichoh  (  )  80  87
12  10  „  Tarl,  &amp;amp;  C  mm.  E  a.  Alt.  110  120
15  —  Bäntter  Kol.  Weoheev9é  .  Oloff  A.-G.  —  186

0  Beritish  Central  Africa  Ltd.  66s/9  7/-0

  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.)  —

8  8  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  v.  130  135

3  10  Debundscha-Pflanzung  110  —

6  14  Deutsche  Agaven-  r  Vorz  Ant.  160  170

0  8  do.  2#  G  Stomnm-  140  158

ö  *  j.  K.  G.)  j—  15

5  10  Mm.  b.  102  107

5  6  117  123
35  40  630  660

·  0  —  35

0  6  178  185

6  7  108

0  ·  —  15
10  10  106  110

0  10  87  95

0  ·  A  2  “  5

0  0  *“  40  Al  60

8  8  108  118

0  0  —

0  0  50  55
11  11  155  165
25  13  205  215

·  0  57  62

4  4  68  72

o  o  (D.  K.  152r  21  23

8  4  86  92

8  0  m.  6.  r2.  108  112
22½|  34n  36

0  5  .  1#00  130

5  6  .  95  99

0  —  .)  12  123

6  15  .  175  185

0  0  .  58  65

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0  0  60  70

0  0  60  62
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10.  25  50  eängezahlt,  |  28  2½  2  2⅛½

0  5  Vorz-  A.  D.  2  .)  100  —
—  40  J10  730

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·  0P  70  80

0  0  70  75

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        Deutsches  Nolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  S###s-Berausgegeben

  im  Reichs-MRolonialamt.

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  September  1913.  Uummer

Diese  Zcitschrift  cheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
ternel  ährlich  erft  -enden:  „-itteilungen  aus  den  deutschen  Schuzgebieten-.  Uerausgegeben  von  Dr.  Mar  l#n  Ssen.  Der
4äh  rli  *„  zspers  für  das  Kolonbalbialt  mit  den  Bribelen  beträgt  be  2  auge  edu  uch  de  Post  und  die  Buch
zuwen  -  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhand  Gunge  ra  eutsihan  de  che  der  edut
Schu  uagr  ieie  und  Ssterreich-  utrns.  b)  77.6.—  für  die  Länver  des  Welwostverelns.  —  —  en  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  S#est  Slegfried  Mittler  und  Sohn,.  Berlin  SWé8,  Kochstraße  68—71,  54  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Gesetz,  betr.  Anderung  des  Schutzgebietsgesetzes.  Vom  22.  Juli  1913  S.  735.  —
Verfügung  des  Reichskanzlers  wegen  Abänderung  der  Verfügung,  betr.  die  standesamtliche  Zuständigkeit  in  den  Schutzgebieten
  Afrikas  und  der  Südsee  vom  27.  März  1908.  Vom  21.  August  1913  S.  736.  —  Genehmigung  zur  Ausgabe
von  Hypothekenpfandbriefen  durch  die  Südwestafrikanische  Vodenkredit-  Gesellschof.  Vom  11.  August  1913  S.  736
Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  beir.  Herausgabe  eines  Nachtrages  1  zum  Ergänzungsheste
des  Tarifs  für  die  ostafrikanischen  Eisenbahnen  vom  1.  Juni  1912.  Vom  18.  April  1913  S.  740.  —  Verordnung  des
Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  den  Honvernementsrat.  Vom  30.  Juni  1913  S.  740.  —  Helammtmachung
des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Abänderung  der  Jagdverordnung.  Vom  11.  Juli  1913  S
Desgleichen  betr.  Verbot-  des  Abschusses  von  Nashörnern  in  den  Landschaften  Kangada  und  Mavindi  Gezirt  hnnyh.

Vom  24.  Juli  1913  S.  7  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kalterun,  betr.  Bekämpfung  der  Stechmückengefahr.
  Vom  9.  Juni  onn  S.  742.  —  Anderung  der  Satzung  der  Safata-Samoa-Gesellschaft.  Vom  25.  Juni-12.

  August  1913  S.  742.  —  Personalien  S.  743.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  nordwestlichen  Gebiete  Deutsch-Ostafrikas  S.  746.  —  Die
Eisenbahn  Daressalam  —  Tabora  im  Kalenderjahre  1912  S.  755.  —  Tachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den
Binnengrenz-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Mai  us  s

Kamerun:  Von  den  Neukameruner  Grenzexpeditionen  S.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Südbahn  nebst  Landungsbetrieb  im  Noberthafen  im  Rechnungsjahr  1912  S.  757.
—  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  758.  —  Vorläufige  Übersicht
über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  Kalenderjahr  1912  im  Vergleich
mit  1911  S.  761.

Kolonsalrechtliche  Entscheidungen  (Nr.  21)  S.  762.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen-  S  Stonialgesellchai-  für  Südwestafrika  S.  763.  —  Vereinigte
Diamantminen-A.  G.  Lüderitzbucht  S

Aus  fremden  Kolonien  und  Preduttionsgebieten:  Lord  Kitchener  über  Agypten  und  den  Sudan  1912

S.  765.  —  Stand  der  Baumwollfelder  in  Agypten  im  W  1913  S.  769.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Juli  1913
S.  769.  —  Die  südafrikanische  Ausfuhr  von  Straußfedern  S.  769.  —  Das  südafrikanische  Fruchtexportgeschäft  S.  769.
—  Herabsetzung  von  Transportoreisen  für  Kautschuk  in  Belgisch-Rongo  S.  770.  —  Angola  S.  770.  —  Frankreich  S.  770.
Lagos  S.  770.  —  Mozambique  S.  770.  —  Nyassaland  S.  770.  —  Südafrikanische  Union“  S.  770.

Vermischtes:  Die  neue  Kolonialeisenbahn-Verkehrsordnung  S.  771.  —  Ausnahmetarif  für  Bananen  S.  773.—
Ein  neues  Einwandcrungsgeses  der  Südafrikanischen  Union  S.  773.  —  Erforschung  der  Schlafkrankheit  in  den
englischen  Kolonien  S.  775.

Literatur-  Bericht  S.  775.  —  Koloniale  Literatur  (XVII.)  S.  777.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  779.

—  Schiffsbewegungen  S.  783.
Anzeigen:  Bekanntmachung  des  Kaiserlichen  Gouvernements  von  Togo  S.  9.

Fraccccc  Anticher  Teila

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Gesetg,  betr.  finderung  des  Schutzgebietsgesetzes.
Vom  22.  Juli  1913.
(Reichs-Gesetzbl.  1913,  Nr.  47,  S.  599f.)
Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  ufw.,
verordnen  im  Namen  des  Reichs,  nach  erfolgter  Zustimmung  des  Bundesrats  und  des  Reichstags,
was  folgt:
        <pb n="786" />
        W  736  20

Artikel  1.
Das  Schutzgebietsgesetz  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  wird  geändert,  wie  folgt:
Als  §&amp;amp;  13a  wird  folgende  Vorschrift  eingeschaltet:

In  Ansehung  von  Vereinen,  die  ihren  Sitz  in  einem  Schutzgebiete  haben  und  deren
Zweck  nicht  auf  einen  wirtschaftlichen  Geschäftsbetrieb  gerichtet  ist,  stehen  die  nach
§5  23  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  dem  Bundesrate  zugewiesenen  Befugnisse  dem
Reichskanzler  zu.

Das  gleiche  gilt  für  Stiftungen,  die  ihren  Sitz  in  einem  Schutzgebiete  haben
sollen,  von  der  dem  Bundesrate  nach  §  80  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  zustehenden
Befugnis.

In  den  Fällen  der  Abs.  1,  2  trifft  der  Reichskanzler  auch  die  im  §  33  Abs.  2
und  in  den  §§  43,  87  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  vorgesehenen  Entscheidungen.

Der  Reichskanzler  kann,  soweit  es  sich  nicht  um  Religionsgesellschaften  oder
geistliche  Gesellschaften  handelt,  diese  Befugnisse  auf  den  Gouverneur  des  Schutzgebiets
übertragen.

Artikel  2.
Dieses  Gesetz  tritt  am  1.  August  1913  in  Kraft.
Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.
Gegeben  Balholm,  an  Bord  M.  Y.  „Hohenzollern"“,  den  22.  Juli  1913.
4  (I.  S.)  gez.  Wilhelm.
ggez.  von  Bethmann  Hollweg.

Verfügung  des  Reichskanzlers  wegen  Kbänderung  der  Verfügung,  betr.  die  standesamtliche
  Juständigkeit  in  den  Schutzgebieten  RKfrikas  und  der  Südsee  vom  27.  Härz  1908.
Vom  21.  August  1913.
.  Die  Verfügung,  betreffend  die  standesamtliche  Zuständigkeit  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und
der  Südsee,  vom  27.  März  1908  (Kol.  Bl.  1908  S.  372,  1910  S.  409,  1912  S.  524  und
927)  wird  wie  folgt  abgeändert:
§  1  erhält  unter  Nr.  II  1  a  folgende  Fassung:
a)  die  Bezirksamtmänner,  mit  Ausnahme  derjenigen  in  Daressalam,  Tanga,  Muansa,
Tabora  und  Moschi  innerhalb  ihrer  Amtsbezirke.
Diese  Verfügung  tritt  am  1.  Oktober  1913  in  Kraft.
Berlin,  den  21.  August  1913.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Delbrück.

—

II.

—

Genehmigung  zur  Rusgabe  von  Pypothekenpfandbrieken  durch  die  Südwestafrikanische
Bodenkredbit-Gesellschaft.
Vom  14.  August  1913.

Auf  Grund  Allerhöchster  Ermächtigung  vom  22.  Juli  1913  erteilen  wir  hierdurch  gemäß
§  795  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  und  Artikel  8  der  Königlichen  Verordnung  zur  Ausführung  des
Bürgerlichen  Gesetzbuchs  vom  16.  November  1899  der  Südwestafrikanischen  Bodenkredit-Gesellschaft
die  Genehmigung  zur  Ausgabe  auf  den  Inhaber  lautender  Hypothekenpfandbriefe  bis  zu  einem
Gesamtnennbetrage  von  3  Millionen  Mark,  und  zwar  nach  Maßgabe  der  für  die  Gesellschaft  jetzt
geltenden  Satzung  und  der  Anweisung  über  die  Wertermittelung,  sowie  nach  Maßgabe  der  heute  von
        <pb n="787" />
        W  737  20

uns  genehmigten,  die  Ausgabe  der  Papiere,  ihre  Verzinsung,  Kündigung  und  Verlosung  regelnden
Anweisung  vom  22.  Juli  1
Berlin,  den  10  nren  1913.

(L.  S.)
Der  Justizminister.  Der  Minister  für  Handel  Der  Minister  für  Landwirtschaft,
In  Vertretung:  und  Gewerbe.  Domänen  und  Forsten.
Mügel.  Im  Auftrage:  Im  Auftrage:
v.  Meyeren.  Schroeter.
Der  Minister  des  Innern.  Der  Finanzminister.
Im  Auftrage:  In  Vertretung:
v.  Herrmann.  Michaelis.

Anlage  1.
Satzung  der  Südwestafrikanischen  Bodenkredit-Gesellschaft.
§§  1  bis  80  vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  22,  S.  1082f.
s  81.

Soweit  die  Anteile  nicht  bei  Errichtung  der  Gesellschaft  voll  eingezahlt  sind,  werden  Zwischenscheine
  ausgegeben,  die  auf  den  Namen  lauten.

Die  erste  Teilleistung  vor  Ausgabe  des  Zwischenscheines  beträgt  25  v.  H.  des  Neunbetrages
zuzüglich  4  v.  H.  des  Nennbetrages  für  Stempel=  und  Gründungskosten.  Über  die  Höhe  und  die
Termine  der  späteren  Teilleistungen  hat  der  Aufsichtsrat  Bestimmung  zu  treffen  mit  der  Maßgabe,
daß  jeder  Inhaber  eines  Zwischenscheines  berechtigt  ist,  diesen  jederzeit  durch  Vollzahlung  gegen  einen
Anteilschein  umzutauschen.

Verpflichtete,  welche  fällige  Teilleistungen  nicht  entrichten,  sind  dazu  und  zur  Zahlung  von
Zinsen  zu  4  v.  H.  des  geschuldeten  Betrages  durch  den  Vorstand  aufzufordern.  Dabei  ist  ihnen  eine
Frist  von  mindestens  vier  Wochen  zu  bestimmen.

Wer  diese  Frist  verstreichen  läßt,  verfällt  in  eine  Vertragsstrafe  von  10  v.  H.  des  fälligen
Betrages  und  hafstet  auch  außerdem  für  allen  durch  seine  Säumnis  entstehenden  Schaden.

Statt  der  Geltendmachung  dieser  Rechte  ist  der  Vorstand  befugt,  den  Säumigen  seiner
Anrechte  aus  der  Zeichnung  und  den  bereits  darauf  bewirkten  Leistungen  zugunsten  der  Gesellschaft
für  verlustig  zu  erklären,  jedoch  nur  nach  vorheriger  Androhung  unter  Stellung  einer  zweiten
Erfüllungspflicht  von  mindestens  vier  Wochen.

Die  Erklärung  ist  öffentlich  und  außerdem  dem  davon  Betroffenen  persönlich  bekannt  zu
machen;  die  persönliche  Bekanntmachung  erfolgt  durch  eingeschriebenen  Brief  an  die  im  Anteilsbuch
bezeichnete  Adresse.

Damit  ist  die  Kraftloserklärung  des  über  den  Anteil  ausgegebenen  Zwischenscheines  zu
verbinden.

An  Stelle  des  letzteren  wird  ein  neuer  Zwischenschein  zur  Verfügung  der  Gesellschaft
ausgefertigt.

Für  einen  Ausfall,  den  die  Gesellschaft  bei  der  Veräußerung  des  neuen  Zwischenscheines
erleidet,  bleibt  der  Säumige  verhaftet.

Die  auf  den  für  kraftlos  erklärten  Zwischenschein  bereits  geleisteten  Zahlungen  werden  dem
Reservefonds  überwiesen.

Anlage  2.
Knwelsung  über  die  Wertermittelung  für  die  zur  Deckung  der  Dfandbriefe  bestimmten
Dvpothekarischen  Belelhungen  der  Südwestafrikanischen  Bodenkrebit-Gesellschaft
in  Berlin.
In  Gemäßheit  des  §  52  Abs.  2  der  Satzungen  der  Gesellschaft  erläßt  der  Aussichtsrat
die  nachstehende
Anweisung:
I.  Liegt  das  zu  beleihende  Grundstück  in  einem  Gebiet,  in  welchem  die  Grundstücke  vor
der  Beleihung  durch  eine  öffentliche  Behörde  abgeschätzt  werden  (§  12  Abs.  2  des  Hypothekenbank=1“
        <pb n="788" />
        G  938  20

gesetzes),  so  ist  die  behördliche  Abschätzung  einzufordern.  Ein  höherer  als  der  durch  diese
Abschätzung  festgestellte  Wert  darf  als  der  für  die  Beleihung  maßgebende  nicht  angenommen  werden.

II.  In  allen  anderen  Fällen  hat  eine  Abschätzung  durch  eine  Abschätzungskommission
nach  Maßgabe  der  folgenden  Bestimmungen  stattzufinden.

Die  Kommission  besteht  aus  drei  Mitgliedern.  Der  Vorsitzende  wird  von  dem  Gouverneur
ernannt.  Die  beiden  anderen  Mitglieder  werden  von  dem  Gemeinderat  der  Gemeinde  gewählt,  in
der  das  zu  beleihende  Grundstück  liegt.  Die  Wahl  bedarf  der  Bestätigung  durch  den  Bezirksamtmann.
In  entsprechender  Weise  werden  die  Stellvertreter  der  Mitglieder  bestellt.

&amp;amp;  1.  Es  sind  zunächst  einzeln  zu  schätzen:
der  Arealwert,
der  Wert  der  Baulichkeiten  und
der  Ertragswert  (Nutzungswert).

.  Der  Arealwert  ist  nach  Quadratmetern  und  nach  denjenigen  Preisen,  welche  in  letzter
Zeit  für  Grundstücke  in  gleicher  oder  gleichwertiger  Lage  bezahlt  worden  sind,  zu  schätzen.

Die  Straßenfront  des  Grundstücks  ist  anzugeben.  Ist  seine  Form,  namentlich  wegen  des
Verhältnisses  der  Front  zur  Tiefe,  eine  außergewöhnliche,  sei  es  eine  den  Wert  erhöhende  oder  eine
ihn  beeinträchtigende,  so  ist  dies  besonders  hervorzuheben.

§  3.  Der  Wert  der  Baulichkeiten  ist  nach  ortsüblichen  Preisen  unter  Berücksichtigung  der
stattgehaben  Abnutzung  zu  schätzen,  und  zwar  für  jedes  einzelne  Gebäude  besonders,  unter  gleichzeitiger
  Angabe,  ob  dasselbe  unterkellert  ist,  ob  und  wie  viele  Stockwerke,  abgesehen  von  dem  Erdgeschosse,
  vorhanden,  ob  die  Bauten  massiv  oder  von  Fachwerk,  ob  an  dem  Zustande  der  Baulichkeiten
  Ausstellungen  zu  erheben  sind  und  ob  die  innere  Einrichtung  derselben  einfacher  oder  besserer
Art  ist  und  den  üblichen  Anforderungen  genügt.

Für  unwesentliche  Nebengebäude  kann  der  Wert  in  runder  Summe  angegeben  werden.

§*4.  Der  Ertragswert  (Nutzungswert)  ist  nach  dem  unter  gewöhnlichen  Verhältnissen  dauernd
zu  erzielenden  und  zu  dem  Zinsfuße  von  mindestens  8  v.  H.  zu  kapitalisierenden  jährlichen  Mietsertrage
  (Brutto-Ertrag)  zu  schätzen.  Es  kommen  demnach  sowohl  die  Mieten  als  die  Mietswerte  für
die  leerstehenden  oder  in  Benutzung  des  Eigentümers  befindlichen  Räume  nur  mit  denjenigen  Beträgen
in  Ansatz,  die  nach  sorgfältiger  Prüfung  auf  die  Dauer  für  angemessen  zu  halten  sind.

§  5.  Für  die  Ermittelung  des  Taxwertes  (Schlußtaxe)  ist  aus  den  in  vorstehendem  genannten
  drei  Faktoren  zunächst  der  Durchschnitt  in  der  Weise  zu  ziehen,  daß  die  Summe  der  drei
Faktoren  halbiert  wird.  Demnächst  ist  von  diesem  Durchschnitte  die  Summe  (Lastenkapital)  abzuziehen,
  welche  sich  aus  der  Kapitalisierung  derjenigen  Aufwendungen  ergibt,  die  nach  Schätzung  der
Abschätzungskommission  durchschnittlich  im  Jahre  zur  Deckung  der  ortsüblichen  Lasten  und  Abgaben
sowie  zur  ordnungsmäßigen  Unterhaltung  und  zur  Versicherung  der  Gebäude  erforderlich  sind.  Diese
Aufwendungen  sind  regelmäßig  mit  mindestens  15  v.  H.  des  nach  §  4  angenommenen  Mietsertrages
in  Ansatz  zu  bringen;  wird  ein  geringerer  Prozentsatz  in  Ansatz  gebracht,  so  hat  dies  die  Abschätzungskommission
  ausdrücklich  zu  begründen.  Die  Kapitalisierung  muß  zu  dem  gleichen  Zinsfuße  wie  bei
dem  Mietsertrag  erfolgen.

*  6.  Ausnahmsweise  kann  von  dem  in  §  5  vorgeschriebenen  Abzug  eines  Lastenkapitals
abgesehen  werden,  wenn  die  Abschätzungskommission  es  für  angemessen  hält,  die  jährlich  erforderlichen
Aufwendungen  schon  durch  Abzug  derselben  von  dem  Brutto-Ertrage  zu  berücksichtigen.  Er  hat
jedoch  in  diesem  Falle  das  Doppelte  des  an  sich  für  diese  Aufwendungen  zu  schätzenden  Betrages,
also  regelmäßig  20  v.  H.  des  Mietsertrages  und  nur  bei  ausdrücklicher  Begründung  weniger,  in
Abzug  zu  bringen.

§  7.  Ist  die  Abschätzungskommission  der  Ansicht,  daß  der  von  ihr  nach  den  vorstehenden
Vorschriften  ermittelte  Taxwert  trotz  der  gewissenhaften  Schätzung  der  einzelnen  Wertsfaktoren  den
Verkaufswert  Übersteige,  so  hat  sie  dies  unter  der  Taxe  ausdrücklich  zu  bemerken  und  den  von  ihr
angenommenen  Verkaufswert  anzugeben.

Berlin,  den  13.  November  1912.
Der  Aufsichtsrat  der  Südwestafrikanischen  Bodenkredit-Gesellschaft.
von  Lilienthal,  Vorsitzender.
        <pb n="789" />
        G  739  2

Anlage  3.

KAnweisung  für  die  Ausgabe  von  dreĩ  Millionen  Mark  Pfandbriefen  der  Sũdwest

1.

2

afrikanischen  Bodenkrebit-Gesellschaft.

Die  dem  Pfandbrief-Inhaber  geschuldete  Summe  ist  jährlich  verzinslich  zu  5  vom  Hundert  in
halbjährlichen  Raten  am  ersten  April  und  ersten  Oktober.  Für  die  jährlich  zu  zahlenden  Zinsen
werden  den  Pfandbriefen  Zinsscheine  auf  zehn  Jahre  und  ein  Erneuerungsschein  beigefügt.
Gegen  Einlieferung  des  Erneuerungsscheines  werden  neue  Zins=  und  Erneuerungsscheine  ausgegeben.
  Die  Zinsen  sind  an  den  vom  Vorstand  näher  bekannt  zu  machenden  Stellen  zahlbar.

.  Die  Pfandbriefe  sind  seitens  der  Inhaber  unkündbar.  Sie  werden  durch  die  Gesellschaft  nach

vorgängiger  (sechsmonatiger)  Kündigung  unter  Auslosung  zum  Neunwerte  zurückgezahlt.  Kündigung
  oder  Auslosung  dürfen  nicht  vor  dem  15.  September  1922  erfolgen.  Die  Rückzahlung
kann  auch  im  Wege  des  freihändigen  Ankaufs  erfolgen.  Die  Auslosung  der  zur  Rückzahlung
bestimmten  Pfandbriefe  erfolgt  in  Gegenwart  eines  Richters  oder  Notars,  der  darüber  eine
Verhandlung  aufnimmt.  Die  gezogenen  Nummern  sowie  der  Ort  und  die  Zeit  der  Rückzahlung
werden  dreimal  in  angemessenen  Zeiträumen  durch  die  Gesellschaftsblätter  bekanntgemacht;  das
erstemal  wenigstens  sechs  Monate  vor  dem  Rückzahlungstermin,  mit  welchem  die  Verzinsung
aufhört.  Die  Rückzahlung  erfolgt  gegen  Einlieferung  der  Pfandbriefe  und  der  nicht  fälligen
Zinsscheine.  Die  Einlösung  der  Pfandbriefe  erfolgt  zum  Nennwert.

.  Von  den  drei  Millionen  Mark  Pfandbriefen  ist  die  zunächst  zur  Ausgabe  gelangende  Serie  1

in  Höhe  von  1000  000,—  Mark,  wie  folgt,  auszugeben:
Litera  A.  Mark  200  000,—  in  1000  Mark  Stücken,
--  B.  400  000—  500  -
=  C.400  000  -  -21100  -  -

Die  auf  Grund  einer  Auslosung  eingelieferten  Pfandbriefe  find  als  ungültig  abzustempeln  (8  65

der  Satzung  der  Gesellschaft).

Die  ausgelosten  Pfandbriefe  werden  zurückgezahlt  an  den  in  der  Bekanntmachung  anzugebenden
Stell

en.
Ausgestellt  den  22.  Juli  1913.

Der  Vorstand.
Rhode.  Reh.
Vorstehende  Abschrift  beglaubigt:
Der  Minister  für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten.
Im  Auftrage:  ·
Schroeter.

Vorstehende  Anweisung,  der  der  Aussichtsrat  zugestimmt  hat,  wird  hierdurch  von  uns  mit

der  Maßgabe  genehmigt,  daß  die  Pfandbriefe  nach  dem  beigefügten  Muster“)  auszustellen  sind.

Berlin,  den  14.  August  1913.

(L.  S.)
Der  Justizminister.  Der  Minister  für  Handel  Der  Minister  für  Landwirtschaft,
In  Vertretung:  und  Gewerbe.  Domänen  und  Forsten.
Mügel.  Im  Auftrage:  Im  Auftrage:
v.  Meyeren.  Schroeter.
Der  Minister  des  Innern.  Der  Finanzminister.
Im  Auftrage:  In  Vertretung:
v.  Herrmann.  Michaelis.

*)  Nicht  mitabgedruckt.
        <pb n="790" />
        6  740

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  Ostafrika,  betr.  herausgabe
eines  Nachtrages  1  Jum  Eergänzungshefte  des  Tarifs  für  die  ostafrikanischen
Eisenbahnen  vom  1.  Juni  1912.)

Vom  18.  April  1913.

(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913,  Nr.  21,  S.  62.)

Zum  Ergänzungsheft  des  Tarifes  für  die  Deutsch-Ostafrikanischen  Eisenbahnen  (Mittellandbahn
  und  Nordbahn)  vom  1.  Januar  1913,  welches  die  Entfernungen  der  in  Betrieb  genommenen
Stationen  der  Strecke  Tabora—Kombe  sowie  die  Fahrpreise  und  Frachtsätze  für  die  Entfernungen
von  901  bis  1100  km  enthält,  erscheint  mit  Gültigkeit  vom  1.  Mai  1913  der  I.  Nachtrag.  In
diesem  Nachtrag  sind  die  Entfernungen  der  Stationen  von  Tabora  bis  Ugaga  (Mlagarassi)  und  die
Fahrpreise  und  Frachtsätze  für  die  Entfernungen  von  1101  bis  1300  km  aufgenommen.  Ferner
wurde  der  Lagerplatz  der  Firma  Holzmann  &amp;amp;  Cie.  in  Tabora  als  „Tabora  Baustation“  in  den
Tarif  einbezogen.  Einige  Angaben  im  Kilometerzeiger  des  Ergänzungsheftes  sind  berichtigt.

Der  Nachtrag  1  ist  zum  Preise  von  50  Hellern  bei  der  Betriebsleitung  in  Daressalam  und
beim  Baubureau  der  Firma  Holzmann  &amp;amp;  Cie.  in  Tabora  erhältlich.

Daressalam,  den  18.  April  1913.  ·

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  Ostafrika,  betr.  den  Gouvernementsrat.
Vom  30.  Juni  1913.
(Amtl.  Anzeiger  für  DOA.  1913,  Nr.  33,  S.  92.)
Auf  Grund  des  §  15  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  24.  Dezember  19093,  betreffend
die  Bildung  von  Gouvernementsräten,““)  wird  hiermit  in  Abänderung  des  §  1  der  Ausführungsbestimmungen
  vom  24.  Februar  1904  und  vom  11.  Februar  1911  bestimmt,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Die  für  die  Rechnungsjahre  1912  und  1913  erfolgte  Berufung  der  außeramtlichen  Mitglieder
  des  Gouvernementsrats  und  ihrer  Stellvertreter  wird  bis  zum  Ablauf  des  Rechnungsjahres
  1914  verlängert.  Neuwahlen  finden  im  Rechnungsjahr  1913  nicht  statt.

Daressalam,  den  30.  Juni  1913.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
chnee.

Bekanntmachung  des  Souverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Hbänderung
der  Jagdverordnung.
Vom  14.  Juli  1913.
(Awtl.  Anz.  für  DOA.  1913,  Nr.  37,  S.  100  f.)
Auf  Grund  des  5  2  Absatz  III,  des  §  3  Absatz  II  sowie  des  §  5e  Absatz  II  der  Jagd-5.
  Novemb  8"“““u)  ...  .  -

verorbnung  vom  —  wird  die  Liste  der  in  §  2  Absatz  1  aufgeführten  Tiere
dahin  abgeändert,  daß  nunmehr  der  Abschuß  der  nachstehend  unter  Ziffer  1  aufgeführten  Tiere  verboten
  ist.  Ferner  wird  die  Tierklasseneinteilung  des  §  3  Absatz  I  in  der  nachstehend  aus  Ziffer  II
ersichtlichen  Weise  abgeändert,  und  außerdem  die  Beschränkung  in  §  ê5c  Ziffern  1  und  2  dahin

abgeändert,  daß  nunmehr  die  nachstehend  unter  Ziffer  III  angegebenen  Beschränkungen  gelten.

*)  Vgl.  die  Bekanntmachung  vom  27.  Dezember  1912  im  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  8,  S.  851.
*“*)  Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1904,  S.  1  ff.
*)  Vagl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  244fff.

4)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  235ff.
        <pb n="791" />
        G  V741  20

Diese  Bestimmungen  treten  sofort  mit  der  Maßgabe  in  Kraft,  daß  die  auf  Grund  der  bereits
ausgestellten  Jagdscheine  abgeschossenen  Tiere  einer  bis  dahin  für  den  Abschuß  nicht  eingeschränkten
Tiergattung  auf  die  jetzt  beschränkte  Abschußzahl  nicht  angerechnet  werden.

Daressalam,  den  14.  Juli  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

 

 

I.  Verzeichnis  der  Tiere,  deren  Abschuß  oder  Fang  nach  §  2  der  Jagdverordnung
vom  5.  November  1908
30.  Dezember  1911

Strauße,  Aasgeier,  Schlangengeier  (Sekretäre),  Kronenkraniche  und  Eulen,  deren  Eier
auch  nicht  fortgenommen  oder  beschädigt  werden  dürfen;

Gorilla  und  Schimpansen;

Seekuh  und  Schuppentier;

Jungtiere  (Fohlen,  Kälber)  von  Nashorn,  Zebra,  Giraffe,  Flußpferd  und  sämtlich  en
Horntieren  (Antilopen=  und  Gazellenarten  einschließlich  Büffel  und  Gun);

.  alle  Muttertiere  der  unter  4.  genannten  Arten,  sobald  unzweideutig  zu  erkennen  ist,
daß  sie  ein  Junges  bei  sich  haben;

4  weibliche  Stücke,  auch  ohne  Jungtierbegleitung  von  großer  Schraubenantilope,  kleiner
Schraubenantilope,  Wasserbock  und  Hirschantilope,  Gras=  und  Moorantilope,  Sumpfbock,
  Giraffengazelle.

II.  Einteilung  der  jagdbaren  Tiere  in  §  3  der  Jagdverordnung  vom

5.  November  1908
30.  Dezember  1911
Klasse  J.
Alle  jagdbaren  Tiere  unter  Ausschluß  der  in  §  2  sowie  in  den  folgenden  Klassen  aufgeführten.
Klasse  II.
Nashorn,  Giraffe,  große  Schraubenantilope  (Kudu).
Klasse  III.

verboten  ist.

 

5  O  —

Elefant.
Klasse  IV.“)
Raubtiere,  Fluß-,  Warzen=  und  Stachelschwein,  Erdferkel,  Affen  (mit  Ausnahme  der  in  den
§§  2  und  d5e  genannten),  Raubvögel  (mit  Ausnahme  der  im  §  2  aufgeführten),  Amphibien
und  Repiilien.

III.  Verzeichnis  der  Tierarten,  deren  Abschuß  gemäß  §  5e  der  Jagdverordnung
5.  November  1908  5  änkt  ist
30-Dezember  Ißl#  beschränkt  ist.
Von  den  zur  Jagd  freigegebenen  Tieren  dürfen  an  männlichen  Stücken  auf  einen  Jagdschein
  erlegt  werden:
1.  von  Nashorn,  sämtlichen  Arten  Giraffen  zusammen,  Flußpferd  (mit  Ausnahme  der
Verwaltungsbezirke  Tanga,  Pangani,  Rufiyi  und  Lindi,  in  welchen  der  Abschuß  der
Flußpferde  unbeschränkt  bleibt),  Spießbock,  Gras=  und  Moorantilope,  großer  Schraubenantilope,
  Giraffengazelle,  sämtlichen  Kolobusaffenarten  zusammen,  sowie  von  Kandts
Meerkatze  nicht  mehr  als  je  zwei  Stück;
2.  von  Büffel,  Elenantilope,  Marabu  und  von  sämtlichen  Arten  weißer  Reiher  zusammen
nicht  mehr  als  je  vier  Stück;
3.  von  Zebra,  Gnu  sowie  von  sämtlichen  Übrigen  Antilopen  und  Gazellenarten  nich
mehr  als  je  zehn  Stück.
Jedes  erlegte  weibliche  Stück  vorgenannter  Wildarten  kommt  bei  der  Anrechnung  zwei
männlichen  Stücken  gleich.

vom

»)  Vgl.  die  Berichtigung  im  „Amtl.  Anz.  f.  DOA.“  1918,  Ar.  88,  S.  103.
        <pb n="792" />
        742  20

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Verbot  des  Kbschusses
von  Nashörnern  in  den  Candschaften  Kangada  und  Mavindi  (Bezirk  lringa).
Vom  24.  Juli  1913.
(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913,  Nr.  39,  S.  105  f.)
5.  November  1908  .  ...
Gemäß  §  13  Absatz  III  der  Jagdverordnung  vom  30-  Dezember  1911.  wird  hiermit  die
Jagd  auf  Nashörner  in  den  Landschaften  Kangada  und  Mavindi  in  Ussanga,  Bezirk  Iringa,  bis
auf  weiteres  verboten.  Das  gesperrte  Gebiet  wird,  wie  folgt,  begrenzt  (zu  vergleichen  die  Sektionskarte
  F4  Gawiro  sowie  Blatt  Neulangenburg  des  Großen  deutschen  Kolonialatlas):
Im  Westen  vom  Mbaralifluß,  von  den  Lihumbebergen  beginnend,  in  nördlicher  Richtung
bis  zu  dem  Ort  Buhora  am  Mbarali.

Im  Nordwesten  von  der  Straße  von  Buhora  nach  Kiwere  bis  zum  Zusammentreffen  mit
dem  Ruaha.

Im  Norden  vom  Ruaha.
Im  Süden  und  Osten  durch  eine  Linie,  die  an  den  Lihumbebergen  am  Mbarali  beginnt  und

über  die  Lihumbeberge,  den  Iganduberg  und  die  Ortschaft  Kangada  in  nordöstlicher
Richtung  bis  zum  Ruaha  verläuft.

Daressalam,  den  24.  Juli  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

Bekonntmachung  des  GCouverneurs  von  Kaomerun,  betr.  Bekämpfung  der
Stechmückengefahr.
Vom  9.  Juni  1913.
(Amtsblatt  1913.  Nr.  19.  S.  293.)
Die  Verordnung  des  Gouverneurs  vom  6.  August  1912,  betreffend  Bekämpfung  der  Stechmückengefahr,

  findet  außer  für  Duala  Anwendung  auf  das  Weichbild  der  Ortschaften  Victoria,  Kribi,
Rio  del  Rey,  Ukoko,  Kampo,  Buea,  Soppo,  Edea,  Jabassi,  Bare  und  Nkongsamba.

Duala,  den  9.  Juni  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

finderung  der  Satzung  der  Safata-Samoa-Gesellschaft.
Vom  25.  Juni/12.  August  1913.
Gemäß  Beschluß  der  ordentlichen  Hauptversammlung  der  Safata-Samoa-Gesellschaft
vom  25.  Juni  d.  Is.  soll  die  Satzung  der  Gesellschaft  folgende  Anderung  erfahren:

1.  Im  §  11  Satz  2  sollen  an  die  Stelle  des  Wortes  „Stammanteile“  die  Worte  „gewöhnliche
Vorzugsanteile“  und  an  die  Stelle  des  Wortes  „Vorzugsanteilen“  die  Worte  „privilegierten
Vorzugsanteilen“  treten.

2.  a)  Der  Absatz  1  des  §  41  soll  folgenden  Zusatz  erhalten:

Diejenigen  privilegierten  Vorzugsanteile,  die  durch  Verrechnung  der  Beträge  von
Zinsrechten  für  1913/1914  und  1915/1916  entstanden  sind,  sind  dividendenberechtigt  für
die  Zeit  vom  1.  Januar  1914  bzw.  1.  Januar  1916  an.

b)  Für  den  Fall,  daß  privilegierte  Vorzugsanteile  durch  Zuzahlung  von  30  v.  H.  enrstehen,
soll  §  41,  Absatz  1,  ferner  folgenden  Zusatz  erhalten:

Diejenigen  privilegierten  Vorzugsanteile,  die  gemäß  Beschluß  vom  21.  April  1913
durch  Zuzahlung  von  30  v.  H.  des  Nominalbetrages  von  gewöhnlichen  Vorzugsanteilen
entstanden  sind,  sind  dividendenberechtigt  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  1913  an.
        <pb n="793" />
        G  743  20

3.  Im  Satz  1  des  §  43  soll  an  Stelle  der  Worte  „(Auswärtiges  Amt,  Kolonial-Abteilung)“
das  Wort  „(Reichs-Kolonialamt)“  treten.
Ferner  wurde  von  der  Hauptversammlung  beschlossen,  das  Grundkapital  um  100  /  herabzusetzen
  durch  Vernichtung  eines  der  Gesellschaft  selbst  gehörigen  Stammanteilscheins  über  100  NK.
Diese  Beschlüsse  werden  gemäß  der  §§  43,  44  der  Satzung  hiermit  von  Aufsichts  wegen
genehmigt.
Berlin,  den  12.  August  1913.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
Gleim.

 

Dersonalien.

Seine  Moajestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Nachbenannten
die  Erlaubnis  zur  Annahme  und  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  zu  erteilen,
und  zwar:

des  Kommandeurkreuzes  1.  Klasse  des  Herzoglich  Braunschweigischen  Ordens
Heinrichs  des  Löwen:
dem  Unterstaatssekretär  im  Reichs-Kolonialamt  Dr.  Conze;

des  Kommandeurkreuzes  2.  Klasse  desselben  Ordens:
dem  Gouverneur  von  Samoa  Dr.  Schultz.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  4.  August  1913.
Dem  Nachbenannten  ist  folgende  Auszeichnung  verliehen  worden:
der  Königliche  Kronen-Orden  3.  Klasse:
dem  Major  Bender.
A.  K.  O.  vom  18.  August  1913.

v.  Bentivegni,  Hauptmann  und  Kompagniechef  im  Garde-Füsilier-Regiment,  scheidet  aus  dem
Heere  aus  und  wird  als  Hauptmann  im  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt
angestellt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  21.  Juli  1913.
Dem  Nachbenannten  ist  folgende  Auszeichnung  verliehen  worden:
die  Rote  Adler-Medaille:
dem  Sanitätsfeldwebel  Sacher.
A.  K.  O.  vom  18.  August  1913.

v.  Langenn-Steinkeller,  Schulz  und  Doering,  Hauptleute,  sowie

David,  Oberleutnant,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.


Göring,  v.  Wedel,  Busse,  Leutnants,  —  zu  Oberleutnants  befäördert.

Charisius,  überzähliger  Major,  wird  in  Genehmigung  seines  Abschiedsgesuches  mit  der  gesetzlichen
Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  zur  Disposition  gestellt.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  8.  August  1913.

Dohmen,  Vizefeldwebel  und  Zahlmeisteraspirant  im  5.  Rheinischen  Infanterie-Regiment  Nr.  65,  wird
mit  dem  25.  August  1913  als  Unterzahlmeister  in  die  Schutztruppe  versetzt.

2
        <pb n="794" />
        W  744  „

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  15.  August  1913.
Hünersdorf,  Kriegsgerichtsrat,  scheidet  mit  dem  6.  September  1918  behiss  Rcktritts  in  Königlich
Sächsische  Militär-Justizdienste  aus  der  Schutztruppe  au

A.  K.  O.  vom  18.  August  *
Pfeffer,  r  —n  scheidet  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  in  der  4.  Ingenteur-Inspelton
tellt.

Hollaende  aromem  scheidet  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische  Militärdienste  mit  dem
2.  September  und
Bäumler,  Oberleutnant,  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Württembergische  Militärdienste  mit  dem
20.  Achust.  aus  der  Schutztruppe  aus.
Weck,  Hauptmann  im  Großen  Generalstabe,  scheidet  am  5.  September  aus  dem  Heere  aus  und  wird
mit  dem  6.  September  1913  in  der  Schutztruppe  —  Generalstab  —  angestellt.

Aus  dem  Heere  scheiden  am  22.  August  aus  und  werden  mit  dem  23.  August  1913  in  der

Schutztruppe  angestellt:

v.  Roehl,  Oberleutnant  im  3.  Garde-Feldartillerie-R

Gutjahr,  Leutnant  im  Vorpommerschen  sorilerke-negimen..  Nr.  38,

Heyme,  Leutnant,  Erzieher  an  der  Hanpt-adettenanstalg,

Vahle,  Leutnant  im  Jäger-Regiment  zu  Pferde  Nr.  4,

Achilles,  Leutnant  im  6.  Badischen  Infanterie-Regiment  Kaiser  Friedrich  III.  Nr.  114,  und

Egersdorff,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Herzog  Friedrich  Wilhelm  von  Braunschweig  (DOstfriesischen)
  Nr.  78.

Schmetzer,  Leutnant  im  3.  Infanterie-Regiment  Prinz  Karl  von  Bayern,  wird  nach  erfolgtem  Ausscheiden
  aus  dem  Königlich  Bayerischen  Heere  unter  Verleihung  eines  Patents  vom  8.  September
  1905  mit  dem  23.  August  1913  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Loßnitzer,  Leutnant  im  Schützen-(Füsilier-z)  Regiment  „Prinz  Georg“  Nr.  108,  nach  erfolgtem
Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Sächsischen  Heere  mit  dem  23.  August  1913  in  der  Schutztruppe
  angestellt.

Streitwolf,  Hauptmann,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½/  Jahre  genehmigt.

Graf  v.  Sponeck,  Frhr.  Wolff  v.  Gudenberg,  Schultze-Moderow,  Blumenthal  und  Vorberg,
  Leutnants,  zu  Oberleutnants  befäördert.

 

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  18.  August  1913.
Vechtner,  Oberleutnant,  scheidet  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Sächsische  Militärdienste  mit  dem
August  1913  aus  der  Schutztruppe  aus.

v.  urnin  Leutnant  im  Grenadier-Regiment  Graf  Kleist  von  Nollendorf  (1.  Westpreußischen)  Nr.  6,
scheidet  am  21.  August  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  22.  August  1913  in  der
Schutztruppe  angestellt.

Quelle,  Oberleutnant,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  zwei  Jahre  genehmigt.

v.  Scheffer,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.

 

Deutsch-Ostafriha.  Dr.  Kempner,  Distriktskommissarm  ichels,  Assistent

Die  Wiederausreise  haben  am  13.  August  angetreten:

  die  Sekretäre  Häuser  und  Mathis
sowie  der  Werkmeister  Bergé.

Neu  ausgereist  sind  am  13.  August:  Regierungsarzt
  Dr.  Orenstein,  Gerichtsassessor  Dr.  Dieterich,
  Gärtner  Heinmann,  Lehrerin  Viereck.

Im  Schutzgebiet  sind  wieder  eingetroffen:  am
2.  Juni:  Sekretär  Engel,  Meister  Hanusch;

2.  Klasse  Schneider,  Hafenmeistergehilfe  Schaa
und  Kanzleigehilfe  Schauer;  am  5.  Juli:  Bezirksamtmann
  Regierungsrat  Gunzert  und  Maschinist
Wallenstein.  .

Neu  eingetroffen  sind:  am  29.  Mai:  Regierungsarzt
  Dr.  Moesta;  am  31.  Mai:  Forstassessor
Weidner,  Regierungsarzt  Dr.  Deppe  sowie  die
Polizeiwachtmeister  Schmid  und  Triebel;  am
2.  Juni:  Gerichtsreferendar  Kunath,  Techniker

am  19.  Juni:  die  Assessoren  Dr.  Auracher  und  I  2.  Klasse  Riedl  sowie  die  Polizeiwachtmeister
        <pb n="795" />
        W  745  20

Jehnes,  Sandow  und  Herrmann;  am  19.  Juni:
Förster  Bröker;  am  20.  Juni:  Diplomingenieur
Strube,  die  Landmesser  Dieterle  und  Brock,  die
Techniker  2.  Klasse  Thiel  und  Weinert,  Förster
Hoeppe,  die  Kanzleigehilfen  Ehmke,  Gericke
und  Meyer  sowie  der  Waffenmeister  Koepke;
am  3.  Juli:  Regierungslehrer  Herrfurth  und
Katasterzeichner  Harles;  am  5.  Juli:  die  Regierungstierärzte
  Dr.  Philipp  und  Dr.  Schwab
sowie  Techniker  2.  Klasse  Wenzel.

 

Ramerun.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Regierungsassessor  Baer,  Tierzuchtinspektor
  Fokken,  Tierarzt  Dr.  Siebel,  Sekretär
Menge,  Garteninspektor  Deistel,  Bureauassistent
1.  Klasse  Großmann,  Assistent  2.  Klasse  Herzog,
die  Vermessungstechniker  Ostmeyer  und  Wilshaus,
  Polizeimeister  Kamphausen  und  Bureaugehilfe
  Wernicke.

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  Juli  mit  Heimaturlaub
  verlassen:  Sekretär  Wittek,  Techniker
Schulte,  Katasterzeichner  Floeter,  Handwerkerlehrer
  Wallrabenstein,  Sanitätsgehilfe  Bauer,
Landwirtschaftsgehilfe  Skirl  sowie  die  Wegebauer
Hierl  und  Warpakowski.

 

Am  9.  August  haben  die  Wiederausreise  angetreten:
  Landmesser  Rick  und  Zollaufseher  Körfgen.

Ausgereist  sind  am  9.  August:  Regierungsarzt
Dr.  Koch,  Sekretär  Bieber,  Vermessungstechniker
Beck  sowie  die  Sanitätsgehilfen  Grübel  und
Müllenschläder.

Togo.
Im  Schutzgebiet  sind  am  27.  Juni  eingetroffen
bzw.  wiedereingetroffen:  Regierungslehrer  Schönhärl
  und  Gerichtsassessor  Stange.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  in.  Deutschland  eingetroffen:

  Landwirtschaftlicher  Sachverständiger
Dr.  Ziegler,  Lehrer  Pfennigwerth  Und  Stationsassistent
  Wache.  -

 

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  nach  dem
Schutzgebiet  haben  am  9.  August  angetreten:  Regierungsrat
  Dr.  Gruner,  Regierungsarzt  Dr.
Brill  und  Sanitätsgehilfe  Eritt.  ·  «

 

-  Deutsch-Südweitafkllm.

Die  Wiederausreise  haben  am  25.  August  angetreten:
  Bureaugehilfe  Ueckermann,  Meßgehilfe
Rose,  Telegraphenausseher  Wossidlo,  Streckenaufseher
  Nohl,  Zeichner  Heinrich,  Polizeiwachtmeister
  Joh.  Ramm,  die  Polizesergeanten  Burg
und  Linkowski.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  16.  bzw.  17.  Juli
abgereist:  die  Bezirksamtmänner  Dr.  Schultze-Jena
  und  v.  Zastrow,  Kriminalkommissar  a.  D.
Brauer,  Sekretär  Caßens,  Assistent  2.  Klasse
Mauruschat,  Lehrerin  Dittrich,  die  Bureaugehilfen
  Gronwald  und  Steinmetz,  Güterbodenmeister
  Knier,  die  Polizeisergeanten  Krey
und  Stein,  die  Polizisten  Krauß  und  Windisch-Deutsch-Meugulnea.



Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Erster  Referent  Geheimer  Regierungsrat
Dr.  Oßwald,  Regierungsarzt  Medizinalrat  Dr.
Wendland,  Lehrerin  Medenwaldt,  Polizeimeister
  Suppa.  -

Selretär  John  ist
27.  Juni  eingetroffen.

 

m  Schutzgebiet  am

 

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  29.  Juni:  Sekretär  Dustert  und
Polizeimeister  Haak;  am  7.  Juli:.  Bezirksrichter
Weber;  am  10.  August:  Sekretär  Baumert.

Die  Ausreise  nach  dem  Schutzgebiet  hat  am
12.  August  angetreten:  Maschinist  Ritzen.

 

Samoa.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  nach  dem
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  9.  August:
kommiss.  Sekretär  Dorn  und  Polizeimeister  Motzkus;
  am  12.  August:  kommiss.  Sekretär  Kurtz.

1—
        <pb n="796" />
        746  20

 

 

 

I  nichtamtlicherceil

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollstndig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestaueet.)

Deutsch-Ostafrika.

Dle  nordwestlichen  Geblete  Deutsch-DOstafrikas.
Aus  dem  Reisebericht  des  Gouverneurs  Dr.  Schnee.
I.  Die  deutschen  Häfen  am  Viktoriasee.

Am  28.  Januar  fuhr  ich  in  Begleitung  des
Regierungs=  und  Baurats  Allmaras  und  des
Adjutanten  Oberleutnants  Gräff  mit  dem  Gouvernementsdampfer
  „Kaiser  Wilhelm  II.“  von
Daressalam  ab.  Am  29.  Januar  wurde  Mombassa
  erreicht  und  noch  am  gleichen  Vormittag
die  Weiterreise  mit  der  Ugandabahn  angetreten.
Am  31.  Januar  trafen  wir  in  Kisumu  am
Viktoriasee  ein  und  bestiegen  den  zur  Abfahrt
bereitliegenden  Dampfer  „Sybil“.  Der  erste
deutsche  Landungsplatz  Schirati  wurde  am
1.  Februar  erreicht,  Muansa  am  2.  Februar,
Bukoba  am  5.  Februar.

Der  Handel  der  drei  Plätze  Muansa,  Bukoba
  und  Schirati  ist  in  erfreulicher  Entwicklung
begriffen.

Die  Verminderung,  welche  die  Fertigstellung
der  Mittellandbahn  bis  Tabora  durch  Ableitung
eines  Teils  des  früher  über  Muansa  gehenden
Handels  für  letzteren  Platz  mit  sich  brachte,  ist
durch  die  eigene  Entwicklung  des  Bezirks  Muansa
schon  nahezu  wieder  eingebracht,  ja  in  der  Ausfuhr
  ist  im  Kalenderjahre  1912  die  Gewichtsmenge
  des  Rekordjahres  1910  ganz  bedeutend
übertroffen  und  die  Wertziffer  dieses  Jahres  bis
auf  einen  geringen  Betrag  erreicht.  Es  betrug

1910  die  Einfuhr  2292  t,  Wert  3272000  M,
die  Ausfuhr  3618  t,  Wert  2958000  ;
der  Handel  insgesamt
5910  t,  Wert  6230000  .  Dagegen

1912  die  Einfuhr  2080  t,  Wert  2434000  /,
die  Ausfuhr  6317  t,  Wert  2941000  ;
der  Handel  insgesamt
8397  t,  Wert  5375000  ..

Zu  diesen  Ausfuhrquantitäten  treten  noch
538  t,  die  nach  der  deutsch-ostafrikanischen  Küste
verschifft  sind,  so  daß  der  gesamte  Umschlag  in
Muansa  im  Jahre  1912  8935  t  betrug.

Die  Eingeborenen  der  in  erreichbarer  Nähe
von  Muansa  gelegenen  dicht  bevölkerten  Bezirke
haben  neben  der  Viehzucht  besonders  die  Kultur
von  Erdnüssen  (1912  3340  t  gegen  1730  t
1910)  und  Reis  (3382  t  gegen  615  t)  gesteigert

 

und  daneben  mit  gutem  Erfolg  den  Baumwollbau
  aufgenommen.  Während  die  Produktion
im  Jahre  1909  erst  22  357  kg  betrug,  wurden
1912  bereits  364  507  kg  im  Werte  von  360  558.
ansgeführt.

Auch  in  Bukoba  entwickeln  sich  die  Verhältnisse
  günstig.  Wenngleich  der  überwiegende  Teil
der  Ausfuhr  von  Fellen  und  Häuten  noch  auf
Ruanda  entfällt,  so  weist  doch  der  Bezirk  Bukoba
selbst  erfreuliche  Steigerungen  auf.  Besonders
hat  der  Anbau  von  Kaffee  seitens  der  Eingeborenen
  eine  erhebliche  Vermehrung  erfahren;  daneben
  kommt  der  Anbau  von  Erdnüssen  mehr
und  mehr  in  Aufnahme.

Die  Einfuhr  betrug  im  Kalenderjahre  1912
1712  t  im  Werte  von  2595000  ¼,  die  Ausfuhr
2509  t  im  Werte  von  2827.000  „XX,  der  Gesamthandel
  4221  t  im  Werte  von  5422000  M.

Der  dritte  Handelsplatz  Schirati,  der  demnächst
  nach  der  besser  geschützten  Musomabucht
verlegt  wird,  weist  ebenfalls  bedeutende  Steigerungen
  auf;  1912  betrug  die  Einfuhr  280  t,  die
Ausfuhr  1531  t,  der  Gesamthandel  1811  t.

Die  gesamte  Einfuhr  und  Ausfuhr  der  drei
Plätze  (einschließlich  der  Uberschiffung  zur  deutschen
Meeresküste)  betrug  über  15.000  t;  dazu  kommen
noch  erhebliche,  an  den  drei  Plätzen  liegende,  für
die  Ausfuhr  bereite  Produktionsmengen,  die  wegen
Verkehrsstockung  nicht  verschifft  werden  konnten.

Muansa  gewährt  mit  seiner  malerischen  Umgebung
  und  seinen  sauberen,  gut  aussehenden
Gebäuden  einen  sehr  angenehmen  Anblick.  Insofern
ist  aber  die  Anlage  nicht  sehr  zweckmäßig,  als  die
Eingeborgenhütten  zu  nahe  bei  den  Europêerhäusern
  liegen.  Hierin  und  in  der  bisherigen  Nichtanwendung
  von  Drahtschutz  für  die  Häuser  dürfte
die  Hauptursache  der  häufigen  Malariaerkrankungen
der  Europäer  zu  erblicken  sein,  die  zu  einer  weitgehenden
  Anwendung  von  Chininprophylaxe  geführt
  haben.  In  beiden  Beziehungen  unterscheidet
sich  Muansa  unvorteilhaft  von  dem  viel  weniger
gut  aussehenden  englischen  Kisumu,  wo  eine
völlige  Trennung  der  Europäerquartiere  von  denen
der  Eingeborenen  durchgeführt  und  jedes  Beamtenwohnhaus
  mit  Drahtschutz  versehen  ist.  Ich  habe
die  Verwendung  von  Drahtschutz  in  dem  nötigen
Umfange  an  den  Beamtenhäusern  angeordnet  und
        <pb n="797" />
        W  747  20

den  Privatleuten  empfohlen.  Ferner  wird  eine
allmähliche  weitere  Trennung  der  Eingeborenenquartiere
  von  den  Häusern  der  Weißen  herbeigeführt
  werden.  Dasselbe  wird  in  dem  weniger
mit  Malaria  durchseuchten  Bukoba  geschehen,
wo  gleichfalls  noch  keine  völlige  Trennung  besteht.

II.  Der  nördliche  Teil  des  Bezirks  Bukoba.

Am  7.  Februar  wurde  in  Begleitung  des  Residenten
  Hauptmanns  v.  Stuemer  und  des
Stabsarztes  Dr.  Brünn  der  Marsch  von  Bukoba
aus  angetreten,  der  uns  zunächst  in  südlicher
Richtung  bis  zur  Residenz  des  Sultans  Kahigi
führte.

Kahigi  empfing  uns  in  großer  Phantasieuniform
  an  der  Spitze  seiner  mit  Vorderladern
bewaffneten  Ruga-Ruga  (Soldaten),  während  die
aus  Bläsern  und  Trommlern  bestehende  Kapelle
aufspielte.  Wir  besichtigten  die  großen,  nach  Eingeborenenart
  gebauten,  jedoch  sehr  gut  ausgeführten
  Häuser  des  Sultans,  in  welchen  seine
schon  ältliche  Schwester,  die  eine  besondere  Ehrenstellung
  einnimmt,  und  seine  in  lang  herabfallende
bunte  Gewänder  gehüllten  Frauen  und  weiblichen
Verwandten,  insgesamt  15  bis  20  Personen,  vorgestellt
  wurden.  Es  waren  dies  übrigens  die
einzigen  Frauen  oder  weiblichen  Verwandten  von
Wahima-Sultanen  wie  überhaupt  von  Watussi,
die  ich  während  meiner  ganzen  Reise  zu  Gesicht
bekommen  habe.

Von  Kahigi  aus  führte  der  Marsch  ungefähr
in  östlicher  Richtung  südlich  am  Ikimbasee  vorbei
zum  Kagerafluß,  der  am  13.  Februar  erreicht
wurde.  Das  Land  ist  in  der  Nähe  von  Bukoba
wie  überhaupt  in  Küstennähe  gut  bevölkert,  es
wird  Ackerbau  wie  Viehzucht  betrieben.  Besonders
hat  der  Kaffeebau  erfreuliche  Fortschritte  gemacht,
was  sich  in  steigenden  Ausfuhrzahlen  bemerkbar
macht;  ein  weiteres  Ansteigen  ist  mit  Wahrscheinlichkeit
  zu  erwarten.  Auch  der  Anbau  von  Erdnüssen
  hat  zugenommen.  Im  Übrigen  werden
nur  Früchte  für  eigenen  Bedarf  gebaut,  in  erster
Linie  Bananen,  die  das  Hauptnahrungsmittel
bilden,  daneben  auch  Süßkartoffeln,  Bohnen  und
andere  Feldfrüchte.  Mehr  nach  dem  Innern  zu
wird  die  Bevölkerung  erheblich  dünner.  Der
nördliche  Teil  des  Bezirks  Bukoba  ist  in  acht
voneinander  unabhängige  Sultanate  geteilt:
Buddu,  Kisiba,  Bugabo,  Kyamtwara,
Kyanja,  Ihangiro,  Karagwe,  Ischangu,
die  —  mit  einer  Ausnahme  —  von  Abkömmlingen
  der  Wahindafamilie  beherrscht  werden.
Nur  das  Sultanat  Kyamtwara  wird  von  einem
Mhima  regiert,  nachdem  der  Wahinda-Sultan
seinerzeit  abgesetzt  worden  war.  Das  große  landeinwärts
  gelegene,  aber  dünn  bevölkerte  Land
Karagwe,  das  ehemals  gleichfalls  von  einem

 

Mhinda  beherrscht  wurde,  ist  gegenwärtig  durch
Personalunion  mit  Kyanja,  dem  Land  Kahigis,
vereinigt.  Nachdem  der  letzte  Sultan  des  Landes
in  Irrsinn  verfallen  war,  hat  der  Resident  Kahigi
mit  der  Regierung  betraut,  der  seinerseits  die
Verwaltung  durch  einen  seiner  Katikiros  (Unterhäuptlinge)
  führen  läßt.  Die  letzteren  gehören
regelmäßig  wie  die  Sultansfamilien  der  Wahinda
zu  den  Wahima,  die  eines  Stammes  mit  den
Watussi  sind.  Die  Zahl  der  Wahima  beträgt
nach  Schätzung  des  Residenten  etwa  5  v.  H.  der
gesamten  Bevölkerung.  Die  übrigen  Eingeborenen
werden  unter  dem  Namen  Waheia  zusammengefaßt.
  Ihre  Sprache  ist  wie  die  der  unter  ihnen
wohnenden  Wahima,  wie  auch  der  Sultansfamilie
der  Wahinda,  ausschließlich  Kiheia.  Daneben
haben  die  Bewohner  der  einzelnen  Sultanate  ihre
besondere  Benennung,  zum  Beispiel  werden  die
Bewohner  von  Kisiba  Wasiba  genannt.  Die  Gesamtzahl
  der  Bewohner  dieser  acht  Sultanate  beträgt
  etwa  200  000

Die  Verwaltung  machte  überall  einen  geordneten
  Eindruck.  Kahigi  insbesondere  hat
unter  dem  Einfluß  der  Refidentur  mit  Hilfe  des
ihm  zufließenden  Anteils  an  den  Steuergeldern
verschiedene  allgemein  nützliche  Einrichtungen  getroffen,
  wie  Brückenbauten,  den  Bau  einer  Schule
und  die  Beschaffung  großer  Fährboote  für  die  jetzt
gut  funktionierende,  früher  schwierig  zu  passierende
Ischangufähre  über  den  Kagera  nördlich  vom
Ihemasee,  die  eine  dreiviertelstündige  Bootsfahrt
erfordert.  Man  besteigt  die  Boote  an  einer
Seitenausbuchtung  des  Kagera,  die  auf  der  Bukobaseite
  des  Flusses  den  ausgedehnten  Papyrussumpf
durchschneidet,  fährt  dann  eine  Strecke  den  Kagera
aufwärts,  um  in  einer  zweiten  schmalen  Ausbuchtung
  durch  den  Papyrussumpf  fahrend  das
Ruanda-Ufer  zu  erreichen.  Bei  meinem  Marsch
von  Bukoba  bis  zum  Kagera  begegneten  mir
täglich  Scharen  von  Trägern,  die  Lasten  von
Rinderhäuten  und  Ziegenfellen  von  Kigali  nach
Bukoba  herabtrugen.  Aus  den  Waheia,  die  noch
vor  wenigen  Jahren  als  Träger  wenig  brauchbar
schienen,  hat  sich  unter  den  veränderten  wirtschaftlichen
  Verhältnissen  überraschend  schnell  eine  große
Anzahl  von  Berufsträgern  herausgebildet,  die
zwischen  Bukoba  und  Kigali,  dem  Haupthandelsplatz
  Ruandas,  Lasten  von  dem  üblichen  Durchschnittsgewicht
  von  60  Pfund  und  bisweilen  selbst
darüber  befördern.

Der  Bezirk  Bukoba  bis  zum  Kagera  ist  kein
Land  für  dauernde  europöische  Besiedelung.
Malaria  kommt  üÜberall  vor,  ferner  ist  Rückfallsieber
  sehr  verbreitet.  Die  Tsetsefliege  ist  fast
überall,  wenn  auch  meist  nicht  sehr  zahlreich,
vorhanden  und  erschwert  die  Viehzucht.

Daß  Plantagen  bei  zweckmäßiger  Anlage  gut
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        W  748  20

gedeihen  können,  beweist  eine  bei  Bukoba  gelegene
  Plantage,  auf  der  besonders  im  Kaffeebausehr
  Gutes  geleistet  ist.  Allerdings  ist  unmittelbar
bei  Bukoba  das  Land  so  dicht  mit  Eingeborenen
befiedelt,  daß  weitere  größere  Flächen  für  Plantagenbau
  dort  nicht  vorhanden  sind.  Einige  von  Bukoba
  entfernter  liegende  Pflanzungen  konnte  ich
nicht  besichtigen.  Im  übrigen  sind  in  Bukoba
einige  30  Europäer  vorhanden,  darunter  Vertreter
  mehrerer  Firmen,  die  den  Handel  mit
Fellen  und  Häuten  betreiben.

Einen  betrüblichen  Rückschluß  auf  die  Vermehrung
  der  Eingeborenenbevölkerung  läßt  die
Zahl  der  Kinder  zu.  Nach  der  Statistik  kommen
im  ganzen  Bezirk  Bukoba  auf  rund  1100000  Frauen
nur  etwa  84  000  Kinder.  Die  Gründe  dieser
geringen  Kinderzahl  sind  nicht  ganz  aufgeklärt,
doch  scheint,  als  ob  die  weite  Verbreitung  der
bereits  vor  Ankunft  der  ersten  Europäer  von
Uganda  nach  hier  eingeschleppten  Syphilis  eine
große  Rolle  spielt.

III.  Ruanda.

Am  14.  Februar  wurde  der  Kagera  bei  der
Ischangufähre  mit  einigen  großen  Fährbooten,  in
denen  auch  die  Reittiere  Platz  fanden,  überschritten.
Der  Resident  Hauptmann  v.  Stuemer  und  Stabsarzt
  Dr.  Brünn  traten  von  hier  den  Rückmarsch
nach  Bukoba  an.  In  dem  ersten  Lager,  das
nicht  sehr  weit  von  einem  Sumpfe  entfernt  bezogen
  wurde,  wimmelte  es,  ebenso  wie  in  dem
letzten  Lager  auf  der  Bukobaseite  des  Kagera,
von  Moskitos.  Der  nächste  Tag  führte  durch
menschenleere  Gebiete.  In  der  Steppe  wurde
übernachtet.  Am  folgenden  Tage  kamen  wir  nach
etwa  einstündigem  Marsche  in  die  dicht  bewohnten
Gebiete  von  Ruanda,  an  dessen  Grenze  mir  als
Abgesandter  des  Sultans  Msinga,  einer  der
höchsten  Häuptlinge  des  Landes,  Ruwusissi,  mit
zahlreichem  Gefolge,  sämtlich  nur  mit  einem  Hüftentuch
  und  einem  über  die  Schulter  geworfenen  Tuch
bekleidet  und  ihren  Speer  in  der  Hand  tragend,
zur  Begrüßung  entgegenkam.  Die  bis  zu  2  m
und  darüber  hohen,  schlanken  Gestalten  der  Watusfi,
ihr  Auftreten,  ihr  Verhältnis  zu  den  unterworfenen
Wahutu  sind  in  den  Werken  des  Grafen  Götzen,
Dr.  Kandt,  des  Herzogs  Adolf  Friedrich  zu
Mecklenburg  und  anderer  so  eingehend  geschildert
worden,  daß  ich  mir  versagen  kann,  darauf  näher
einzugehen.  Von  dem  Augenblick  an,  in  dem  wir
die  ersten  Niederlassungen  der  Eingeborenen  erreichten,
  begleiteten  uns  große  Scharen  ausnahmslos
  mit  einem  Speer  bewaffneter  Eingeborener
von  Berg  zu  Berg.  Auch  unser  Lager  war  immer
von  dichten  Mengen  von  Männern  umstanden.
Weiber  habe  ich  dagegen  während  meiner  ganzen
Reise  durch  Ruanda  und  Urundi  nur  auf  den

 

Missionen  beider  Konfessionen  und  in  deren  Nähe
zu  Gesicht  bekommen.  Nach  Angabe  des  Residenten
  Dr.  Kandt  halten  die  Watussi  ihre  Weiber
überhaupt  von  dem  Anblick  anderer  Männer,  auch
anderer  Watussi  fern,  während  bei  den  Wahutu
wohl  nur  die  Scheu  vor  den  Fremden  dahin  führt,
die  Weiber  in  den  Hütten  verborgen  zu  halten.

Der  Marsch  bis  Kigali,  das  in  Begleitung
des  Residenten  Dr.  Kandt  am  19.  Februar  erreicht
  wurde,  gewährt  täglich  dieselben  Bilder.
Auf  den  Bergen  stehen  die  kleinen  Grashütten
der  Eingeborenen  von  Euphorbienumzäunungen
umgeben,  inmitten  der  oft  recht  ausgedehnten
Anpflanzungen  von  Bananen,  Hirse,  Süßkartoffeln,
Erbsen,  Bohnen  usw.  Auf  den  Abhängen  weiden
die  zahlreichen  Herden  der  großhörnigen  Watussirinder.
  In  den  Tälern  finden  sich  sehr  häufig
Papyrussümpfe,  durch  welche  die  Bäche  ihren  Weg
zum  Njawarongo  oder  zum  Mohasisee  suchen.
Vereinzelt  ist  auch  in  diesen  Sumpfniederungen
Boden  für  wohlbewässerte  Felder  gewonnen  worden.
Das  Land  ist  fast  baumlos,  man  kann  die  zahlreichen
  Wege  der  Eingeborenen,  die  nicht  selten
unter  geschickter  Ausnutzung  der  natürlichen  Bodengestaltungen
  von  Berg  zu  Berg  führen,  auf  weite
Entfernungen  deutlich  erkennen.  Uberall  springt
in  die  Augen,  daß  das  Land  sehr  dicht  bevölkert
ist.  Nach  Schätzung  Dr.  Kandts  zählt  die  Bevölkerung
  etwa  2  Millionen  Köpfe,  davon  find
etwa  40  000  Watussi,  die  das  Land  beherrschen,
der  Rest,  bis  auf  eine  geringe  Zahl  von  Batwazwergen,
  sind  Wahutu.

In  dem  1500  m  hoch  gelegenen  Kigali  befinden
  sich  die  von  Dr.  Kandt  unter  Aufwendung
verhältnismäßig  geringer  Mittel  geschmackvoll  aus
Backsteinen  erbaute,  geräumige  Boma  mit  den
Verwaltungsräumen  und  den  Wohnungen  der
Beamten,  ferner  die  Häuser  der  europäischen  Kaufleute
  und  der  indischen  Händler.  Gehandelt
werden  zur  Zeit  hauptsächlich  Rinderhäute  und
Ziegenfelle,  ferner  in  geringem  Maße  Kautschuk,
der  wohl  ausschließlich  aus  dem  Kongo  kommt.
Die  Versendung  geschieht  über  Bukoba.  Die
Wahutu  haben  sich  schnell  an  das  Tragen  der
Lasten  gewöhnt  und  gehen  im  Auftrage  der  Handelsfirmen
  mit  Häute-  und  Fellasten  nach  Bukoba
herunter.  Der  überwiegende  Teil  dieser  Transporte
  wird  allerdings  von  den  Waheia  aus  dem
Bukobabezirk  besorgt.  Zu  einem  vom  Residenten
veranstalteten  Begrüßungsabend  war  außer  den
sämtlichen  anwesenden  Europäern  auch  Pastor
Johannsen,  der  Senior  der  Bielefelder  Mission,
erschienen,  dessen  nicht  weit  von  Kigali  gelegene
Station  ich  auf  dem  Marsch  nicht  berühren  konnte.
Nach  den  Mitteilungen  des  Genannten,  der  kürzlich
ein  interessantes  Buch  über  Ruandu  veröffentlicht
hat,  verhalten  sich  die  Watussi  gegen  die  Be-
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        W  1749  20

kehrung  zum  Christentum  fast  ausnahmslos  ablehnend,
  was  mir  später  auch  von  katholischen
Missionaren  bestätigt  wurde.  Dagegen  sind  Wahun,
  wenn  auch  noch  nicht  in  großer  Zahl,  bereits
on  der  Bielefelder  Mission  getauft  worden.  Die
weitere  Arbeit  unter  ihnen  wird  als  aussichtsreich
betrachtet.

Am  22.  Februar  wurde  der  Weitermarsch  angetreten,
  der  nach  dem  Posten  Mruhengeri  an
den  großen  Vulkanen  und  dann  zum  Kiwusee
führen  sollte.  Die  Berge  steigen  nördlich  von
Kigali  zu  größerer  Höhe  empor.  Unsere  Nachtlager
  befanden  sich  an  den  folgenden  Tagen  in
Höhen  von  1700  bis  1900  m.  Die  Temperaturmessungen
  ergaben  morgens  nach  Sonnenaufgang
wiederholt  11?  C.  Am  25.  Februar  überschritten
wir  in  2200  m  Höhe  die  Bergkette  des  Kabuje
und  genossen  zum  ersten  Male  den  prachtvollen
Ausblick  auf  die  Vulkane,  nachdem  wir  schon  am
Tage  vorher  den  Muhawura  in  der  Ferne  erblickt
  hatten.  Am  26.  Februar  wurde  die  oberhalb
  des  Mkungwaflusses  nach  dessen  Ausfluß  aus
dem  Luhondosee  in  1850  m  Höhe  schön  gelegene
Station  Ruasa  der  Weißen  Bäter  erreicht,  wo#
eine  gut  gebaute  große  Kirche  und  sonstige  Gebäude,
  ausgedehnte  Forstkulturen  sowie  Fruchtund
  Gemüsegärten  von  der  Tätigkeit  der  Missionare
Zeugnis  ablegen.  Daß  die  Erfolge  auch  in  der
Bekehrung  der  Eingeborenen  günstig  find,  bewiesen
  sowohl  die  in  großen  Scharen  anwesenden
Wakiga,  wie  dieser  Teil  der  Eingeborenen  Ruandas
heißt,  als  auch  die  Zahl  der  im  Bereich  der
Station  getauften  Eingeborenen,  die  die  Patres
anführen  konnten.

Der  zur  Zeit  nur  von  Askaris  besetzte  Militärposten
  Mruhengeri,  1876  m  hoch  gelegen,  wurde
am  21.  Februar  erreicht,  nachdem  unterwegs  noch
ein  Abstecher  zu  der  nahe  am  Wege  gelegenen
Mineralquelle  gemacht  war.  Das  Wasser  quillt
hier  aus  schlammigem  Grund  in  mehreren  Tümpeln
  empor.  Es  ist  stark  kohlensäurehaltig  und
hat  mineralischen  Geschmack.

Die  Aussicht  von  Mruhengeri  auf  die  teilweise
  mit  Neuschnee  bedeckten  Vulkane  war  herrlich.
Der  Blick  umfaßte  von  dem  4200  m  hohen  Muhawura
  im  Nordosten  bis  zum  4500  m  hohen
Karissimbi  im  Westen  sechs  gewaltige  Vulkane,
die  aus  der  dicht  bevölkerten  und  von  zahlreichen
Viehherden  beweideten,  fruchtbaren  Ebene  in
imposanten  Formen  hervorragen.

Am  27.  Februar  wurde  der  Weitermarsch  nach
Westen,  an  den  Höhen  des  Karissimbi  entlang,
angetreten.  Am  28.  Februar  führte  der  Weg,
zunächst  bis  auf  2500  m  ansteigend,  dann  sich
senkend,  durch  den  Urwald.  Dieser  besteht  überwiegend
  aus  Bambus,  doch  finden  sich  darunter
auch  in  wechselnder  Zahl  Bäume  verschiedener

 

Art.  Der  Wald  ist  der  Aufenthaltsort  von  Batwazwergen.
  Wir  bekamen  indessen  keinen  dieser
Zwerge,  die  sich  noch  jetzt  durch  vereinzelte  Überfälle
  auf  durchkommende  Eingeborene  bemerkbar
machen,  zu  Gesicht.  Die  Gesamtzahl  der  den
Wald  bewohnenden  Zwerge  soll  nach  Angabe  des
Residenten  nur  noch  einige  Hundert  betragen.
Größer  ist  die  Zahl  der  zwischen  den  Anfiedelungen
  der  Eingeborenen  als  Tpfer  wohnenden
Batwa,  von  denen  ich  später  einige  kennen  lernte.

Aus  dem  Wald  heraustretend  genossen  wir
den  schönen  Anblick  des  Niragongo-Vulkans,
der  bisher  vom  Karissimbi  verdeckt  gewesen  war,
und  des  Karissimbi-Vulkans  selbst,  während  in
der  Ferne  vor  uns  der  Kiwusee  auftauchte.  Über
dem  See  schwebte  allerdings  eine  ihn  stellenweise
verschleiernde  Wolke,  eine  Folgeerscheinung  des
kurz  vorher  erfolgten  Ausbruchs  eines  Vulkans
am  belgischen  Nordufer  des  Sees,  durch  den  noch
vor  wenigen  Wochen  jede  Aussicht  am  See  verhindert
  war.

Am  1.  März  wurde  Kissenji  erreicht,  der
Stationsort  der  11.  Kompagnie,  an  deren  Spitze
mich  der  stellvertretende  Kompagnieführer  Oberleutnant
  Gräff  empfing.  Der  Ort  ist  in  einer
Höhe  von  1460  m  sehr  schön  unmittelbar  am
Seeufer  gelegen,  das  hier  einen  für  Badezwecke
geeigneten  Sandstrand  besitzt.  Im  Kiwusee  befinden
  sich  weder  Krokodile  noch  Flußpferde,  so
daß  man  hier  ungefährdet  schwimmen  kann.  Die
Unterkunft  der  Offiziere  ist  noch  primitiv,  da  die
vorgesehenen  Bauten  noch  nicht  fertig  sind,  dagegen
  sind  bereits  gute  Wege  und  Straßen  geschaffen
  worden.  Der  Gesundheitszustand  wurde
mir  im  allgemeinen  als  gut  bezeichnet,  doch  sind
Kisseni#i  wie  auch  sonst  die  Ufer  des  Kiwusees  nicht
frei  von  Malaria.  An  Europäern  befindet  sich
außer  den  Angehörigen  der  Schutztruppe  nur  der
Vertreter  einer  Handelsfirma,  die  auch  in  Bukoba
und  Kigali  Niederlassungen  hat,  in  oder  vielmehr
dicht  bei  Kissenji.

Den  folgenden  Tag  benutzte  ich  zusammen
mit  Regierungs--  und  Baurat  Allmaras,  Oberleutnant
  David  und  Leutnant  Köhl  zu  einem
Besuche  des  in  dreiviertelstündiger  Fahrt  erreichbaren
  belgischen  Postens  in  Ngoma  und  des
neuen  Vulkans  auf  belgischem  Gebiet.  Der  Posten
ist  mit  einem  Verwaltungsbeamten  und  einem
Zollbeamten  besetzt.  Die  belgische  Grenze  selbst
ist  nach  der  neuen  Grenzfestsetzung  nur  etwa
20  Minuten  von  Kissenji  entfernt.  Eine  weitere
dreistündige  Fahrt  bruchte  uns  in  die  Nähe  des
Lavastromes,  der  von  dem  Vulkon  aus  sich  in  den
See  ergossen  hat,  ein  einstündiger  Marsch  in  die
Nähe  des  Vulkans  selbst,  dessen  Erkletterung  uns
aber  wegen  der  bei  Annäherung  auf  den  Lavafeldern
  steigenden  Hitze  nicht  möglich  war.  Durch
        <pb n="800" />
        G  750  20

den  Lavastrom  ist  eine  Einbuchtung  im  Kiwusee,
die  einen  guten  natürlichen  Hafen  geboten  hat
und  deswegen  als  Landungsplatz  für  eine  Verbindung
  mit  dem  englischen  Gebiet  in  Aussicht
genommen  gewesen  sein  soll,  vollständig  zugeschüttet
  worden.  «

Am  3.  März  besichtigte  ich  die  in  der  Nähe
von  Kissenji  gelegene  Station  Njundo  der  Weißen
Bäter,  woselbst  sich  zur  Zeit  der  Bischof  Hirth
aufhielt,  der  sich  in  langer,  nahezu  40jähriger
Tätigkeit  um  die  Ausbreitung  des  Christentums
zuerst  in  Uganda,  später  in  unserem  Zwischenseengebiet
  verdient  gemacht  hat.  Nach  der  kürzlich
erfolgten  Neueinteilung  sind  Ruanda  und  Urundi
zu  einem  Apostolischen  Vikariat  Kiwu  unter  Leitung
  des  Bischofs  Hirth  vereinigt,  während  nur
noch  die  an  den  Viktoriasee  angrenzenden  Gebiete
  das  Vikariat  Südnjansa  bilden.  Außer  einer
großen,  schönen  Kirche  befanden  sich  in  Njundo
auf  dem  Hügel  eine  Reihe  anderer  für  die  Wohnungen
  der  Missionare  und  für  Schulzwecke  bestimmter
  ansehnlicher  Gebäude.  Auch  hier  sind
Forstkulturen  geschaffen  worden,  besonders  von
dem  einheimischen  Misawibaum,  der  brauchbares
Bauholz  liefert,  und  von  Eukalyptus.  Etwas
unterhalb  des  Hügels  stehen  die  Gebäude  für  die
Schwestern,  die  gleichfalls  recht  Anerkennenswertes
in  der  Schaffung  von  Frucht=  und  Gemüsegärten
geleistet  haben.  Die  weibliche  Jugend  der  Umgebung,
  die  den  Unterricht  der  Schwestern  genießt,
war  in  großer  Zahl  versammelt.  Der  Erfolg
der  unter  der  bewährten  Leitung  des  Bischofs
Hirth  arbeitenden  Missionen  ist  hier,  wie  überhaupt
  in  Ruanda,  günstig.  Allerdings  zeigen  sich
die  Watussi,  dem  Beispiele  Msingos  folgend,  noch
dem  Christentum  abgeneigt.  Dagegen  sind  viele
Wahutu  bekehrt  worden.  Die  Zahl  der  insgesamt
  in  Ruanda  von  den  Weißen  Bätern  getauften
  Eingeborenen  wurde  auf  etwa  10  000
geschätzt.  Dazu  kommen  beträchtliche  Zahlen  von
Katechumenen.

Am  Abend  empfing  ich  den  Besuch  des  belgischen
  Kommandanten  Derche,  der  den  an  unser
Gebiet  angrenzenden  Bezirk  verwaltet.  Im  Laufe
der  Unterhaltung  beim  Abendessen  erhielt  ich  wertvolle
  Aufklärungen  über  die  Verwaltung  jener
Teile  des  belgischen  Kongo.

Am  4.  und  5.  März  fuhren  wir  in  großen,
mit  je  11  Ruderern  besetzten  Einbäumen  der
Eingeborenen  in  insgesamt  acht=  bis  neunstündiger
Fahrt  bis  zur  Mecklenburgbucht.  Die  Eingeborenen
  bewegen  die  Boote  mit  kurzen  Paddeln
sehr  geschickt  vorwärts.  Sie  halten  die  Einbäume
stets  in  nicht  zu  großer  Entfernung  vom  Ufer,
damit  sie  bei  plötzlich  ausbrechenden  Stürmen  und
heftigen  Winden,  die  sehr  häufig  sein  sollen,  Schutz
suchen  können.  Trotz  dieser  Vorsichtsmaßregeln

 

sind  verschiedentlich  Unglücksfälle  mit  Verlusten
von  Menschenleben  vorgekommen,  allerdings  meist
nur  dann,  wenn  von  den  Ufern  fern  gelegene
Inseln  besucht  wurden  oder  wenn,  wie  es  vorgekommen
  ist,  Europäer  in  Verkennung  der  Gefahren
  des  Sees  den  Eingeborenen  die  Landung
verboten  und  die  Weiterfahrt  erzwungen  haben.
Die  Fahrt  ist  herrlich,  besonders  auf  der  letzten
Strecke,  wo  sie  an  einer  Reihe  kleiner  pittoresker
Inseln  vorbeiführt,  während  dahinter  die  blauen
Linien  der  hohen  Randberge  sich  vom  Horizont
abheben.

Bei  dem  beständig  bergauf  und  bergab  führenden
  Weitermarsch  wurde  am  5.  März  die  Station
Lubengera  und  am  7.  März  die  Station  Kirinda
der  Bielefelder  Mission  besucht.  Bei  der  letzteren,
welche  unter  Leitung  des  mit  seiner  Gattin  hier
wohnenden  Pastors  Röseler  steht,  erfreuen  gleichfalls
  Forstkulturen  nach  dem  Marsch  durch  das
baumlose  Land  das  Auge,  während  in  Lubengera
besonders  eine  große  Tischlerwerkstatt  hervorzuheben
  ist.  Am  7.  März  wurde  unter  Schwierigkeiten,
  da  nur  zwei  kleine  Kähne  vorhanden  waren,
der  hier  nur  30  m  breite  Njawarongo  überschritten.
Das  Land  ist  überall  dicht  besiedelt,  allenthalben
weiden  beträchtliche  Viehherden.  Unterwegs  trafen
wir  mit  der  auf  dem  Landweg  von  Kissenji  vorausmarschierten
  11.  Kompagnie  zusammen,  die
uns  bis  Njansa  begleiten  und  dann  ihren  Übungsmarsch
  weiter  fortsetzen  sollte.  Nachdem  auf  dem
Weitermarsch  ein  Dorf  der  sehr  geschickten  Batwatöpfer
  besichtigt  war,  wurde  am  9.  März  Njansa,
die  Residenz  des  Sultans  Msinga,  erreicht.

Schon  zwei  Stunden  vorher  kam  uns  in
einer  den  Oberkörper  größtenteils  freilassenden
Festtracht  eine  Anzahl  bochgewachsener  schlanker
Watussi  entgegen,  die  Msinga  zur  Begrüßung  entgegengeschickt
  hatte.  Je  mehr  wir  uns  der  Residenz
  näherten,  um  so  größer  wurde  die  Zahl
der  von  allen  Seiten  zusammenströmenden  Eingeborenen
  —,  übrigens  auch  hier  ausschließlich
Männer.  Auf  den  freien  Flächen  außerhalb  des
Sultansitzes  erwarteten  uns  dichte  Scharen  von
mit  Speeren  bewaffneten  Eingeborenen,  deren
Zahl  auf  etwa  10  000  bis  15  000  geschätzt  wurde.
Nachdem  wir  das  Lager  aufgeschlagen  hatten,
erschien  Msinga  selbst,  in  einer  Sänfte  getragen,
in  seinem  durch  Abbildungen  in  den  Werken  des
Dr.  Kandt  und  des  Herzogs  Adolf  Friedrich
bekannten  Festkostüm.  Msinga  mißt  jetzt  2,02  m
und  ist  einer  der  größten  seines  Volkes.  Er  spricht
fließend  Kisuaheli  und  zeigt  viel  Verständnis  für
außerhalb  seines  Herrscherbereichs  liegende  Dinge,
obwohl  er  durch  Herkommen  verhindert  ist,  den
Njawarongo  zu  überschreiten  und  deshalb  nur
einen  beschränkten  Teil  seines  eigenen  Landes
Ruanda  kennt.
        <pb n="801" />
        V751  20

An  anderen  Morgen  fand  zunächst  im  Beisein
  Msingas  und  seiner  Großen  sowie  der  eifrig
zuschauenden  Volksmenge  ein  scharfes  Gefechtsschießen
  der  11.  Kompagnie  mit  Maschinengewehr
und  Einzelfeuer  statt,  das  großen  Eindruck  auf
den  Sultan  und  seine  Leute  zu  machen  schien,
nachher  eine  kleine  Gefechtsübung  unter  Verwendung
  von  Platzpatronen,  bei  der  das  Polizeibegleitkommando
  den  Feind  abgab.  Auch  hierbei
zeigte  sich  das  größte  Interesse  auf  seiten  der
Wanjaruanda.  Später  machte  ich  mit  meinen
Begleitern  und  den  Schutztruppenoffizieren  Msinga
meinen  Gegenbesuch.  Letzterer  kam  mir  in  dem
durch  eine  Umzäunung  von  der  Außenwelt  abgeschlossenen
  großen  Raum  vor  seiner  nach  Eingeborenenart
  gebauten,  nur  größeren  und  mit
einer  Art  Terrasse  versehenen  Hütte  entgegen.
Wir  setzten  uns  auf  den  terrassenförmigen  Vorbau
und  sahen  den  nun  beginnenden  Tänzen  zu.
Zunächst  erschienen  abwechselnde  Gruppen  von  je
40  bis  50  schlanken  Watussijünglingen,  die  mit
Leoparden=  oder  Servalfellen  bekleidet  waren  und
als  Kopfschmuck  einen  Kranz  von  Haaren  des
Kolobusaffen,  daneben  noch  Perlen  und  sonstigen
Schmuck  trugen.  In  der  rechten  Hand  hielt  jeder
Tänzer  den  Speer  und  in  der  linken  Pfeil  und
Bogen.  Die  Tänze  waren  vorzüglich  eingeübt,
sie  bestanden  meistens  in  manchmal  recht  komplizierten
  rhythmischen  Fußbewegungen  und  Sprüngen.
Dann  folgten  Tänzer,  die  unter  Körper=  und  Armverdrehungen
  die  Bewegungen  des  Kronenkranichs
nachmachten,  schließlich  eine  Gruppe  Tänzer  aus
Kissaka,  die  durch  Armhaltung  und  schnelle  Vorwärtsbewegungen
  der  Füße  das  Schweben  der
Vögel  ausgezeichnet  nachahmten.  Nach  Beendigung
  der  Tänze  begaben  wir  uns  ius  Freie,
draußen  fand  Hochspringen  und  dann  Speerwerfen
statt.  Die  Leistungen  waren  hervorragend.  Mehrere
Watussi  sprangen  mit  kurzem  Anlauf,  noch  dazu
etwas  bergauf,  unter  Benutzung  einer  kleinen
Rasenerhöhung  als  Absprung,  über  einen  Bambusstab,
  dessen  Höhe  über  dem  Erdboden  2,40  m
betrug.  Die  wirklich  gesprungene  Höhe  betrug
unter  Abrechnung  jenes  natürlichen  Sprungbrettes
2,01  m.  Beim  Speerwerfen  bedienten  sich  die
Watussi  ganz  dünner  Speere  von  etwa  1½  m
Länge,  zum  Teil  sogar  eines  einfachen  dünnen
Stockes  von  noch  geringerer  Länge  und  erzielten
beim  Wurf  aus  freier  Hand,  bei  kurzem  Anlauf,
Wurfweiten  bis  zu  90  m.  Nach  Beendigung  der
Spiele  fand  auf  besonderen  Wunsch  Msingas  noch
ein  Exerzieren  der  11.  Kompagnie  statt,  wobei
ein  farbiger  Unteroffizier  die  Kommandos  abgab.
Die  in  der  Tat  vorzüglich  klappenden  Griffe  und
Wendungen  erregten  große  Bewunderung.

Am  Nachmittag  erschien  Msiinga  nochmals  bei
strömendem  Regen  in  seiner  Sänfte  und  von  seiner

 

Batwakapelle  begleitet,  die,  neben  der  Sänfte  herlaufend,
  beständig  einen  eigenartigen,  mehrstimmigen
  Gesang  ertönen  läßt.  Ich  hatte  im  Beisein
des  Residenten  Dr.  Kandt  längere  Besprechungen
mit  Msinga,  insbesondere  über  die  Auslbung  der
Gerichtsbarkeit  durch  ihn,  die  übrigens  bisher  noch
zu  keinen  Klagen  Anlaß  gegeben  hat,  während
der  Sultan  Grenzangelegenheiten  zur  Sprache
brachte.  Minga  ließ  bei  Beginn  der  Besprechungen
sein  gesamtes  Gefolge  sich  außer  Hörweite  entfernen,
  obwohl  von  den  hohen  Watussi-Häuptlingen
  seiner  Umgebung  niemand  Suaheli  versteht.

Am  nächsten  Morgen  (11.  März)  wurde  der
Weitermarsch  angetreten,  an  dem  auch  Stabsarzt
Dr.  Schumacher  bis  Ussuwi  teilnahm,  von  wo
ab  Stabsarzt  Dr.  Ullrich  aus  Tabora  die  Expedition
begleitete,  während  die  Kompagnie  ihren  Übungsmarsch
  in  anderer  Richtung  fortsetzte.  Nach  Besichtigung
  der  Missionsstation  Issawi  der  Weißen  Bäter,
die  gleichfalls  mit  ihrer  großen  Kirche  und  den
stattlichen  sonstigen  Gebäuden,  den  Forstkulturen,
dem  Gemüsegarten  und  den  vielen  bekehrten  Eingeborenen
  einen  guten  Eindruck  machte,  wurde  am
12.  März  der  die  Grenze  zwischen  Ruanda  und
Urundi  bildende  Akanjarufluß  bei  der  Mujaggafähre
  in  etwa  1500  m  Höhe  Überschritten.
Ein  etwa  3  km  breiter  Papyrussumpf  erstreckte
sich  zu  beiden  Seiten  des  Flusses,  der  hier  eine
Breite  von  10  bis  15  m  hat.

IV.  Urundi.

Am  folgenden  Tage  wurde  in  Begleitung  des
stellvertretenden  Residenten  Oberleutnants  Bock
v.  Wülfingen,  der  mir  bis  an  die  Grenze  entgegengekommen
  war,  der  Marsch  durch  den  nordöstlichen
  Teil  Urundis  angetreten.  Gegenüber
dem  eben  verlassenen  Ruanda  machten  sich,  sowohl
was  das  Land  wie  die  Bevölkerung  anbetriffr,
wesentliche  Unterschiede  bemerkbar.  Am  meisten
in  die  Augen  fallend  war  die  stärkere  Bewaldung
Urundis.  Während  wir  in  Ruanda  fast  ausnahmslos
  durch  offenes  Grasland  gekommen  waren,
in  dem  sich,  außer  den  Bäumen  und  Sträuchern
in  der  Umgebung  der  Eingeborenen-Hütten,  kein
Baumwuchs  befand,  zogen  wir  hier  anfänglich
auf  große  Strecken  durch  Buschsteppe.  Vereinzelt
fanden  sich  selbst  Bestände  von  Bäumen,w  allerdings
nicht  sehr  umfangreich,  die  man  schon  als  Wald
hätte  bezeichnen  können.  Das  Land  ist  hier
durchweg  Hügellandschaft  mit  anfänglich  nicht  sehr
tief  eingeschnittenen  Tälern.  Die  Temperatur  war
bei  einer  durchschnittlichen  Höhe  von  1500  m  bedeutend
  höher  als  in  den  zuletzt  durchquerten
etwa  1800  m  hoch  gelegenen  Gebieten  Ruandas.
Gegen  Mittag  wurde  wiederholt  28  bis  29°  C.
gegenüber  der  in  jenem  Gebiete  gemessenen  Höchsttemperatur
  von  23°  C.  festgestellt.  Die  Bevölke-3
        <pb n="802" />
        G  752  20

rung  war  nahe  der  Grenze  hier  nicht  so  dicht
wie  auf  der  Ruandaseite.  Die  Pflanzungen  und
Niederlassungen  der  Eingeborenen  sind  oft  von
Poristrecken  durchbrochen.  Beim  Weitermarsch
nach  Osten  nahm  die  Bevölkerung  stetig  zu,  um
vom  dritten  Tagemarsch  ab  etwa  die  gleiche  Dichtigkeit
  wie  in  den  durchwanderten  Teilen  von
Ruanda  zu  erreichen.

Am  zweiten  Tage  kam  ich  in  Kaninja  an,
wohin  sich  eine  Reihe  von  Sultanen  zu  meiner
Begrüßung  begeben  hatte,  darunter  Darugera,
der  Onkel  des  größten  Sultans  Mutaka,  der
infolge  einer  Erkrankung  an  Windpocken  selbst
nicht  hatte  kommen  können.  Es  hatten  sich  mehrere
tausend  mit  Speeren  bewaffnete  Eingeborene  versammelt,
  ein  geschlossener  Trupp  von  Tänzern,
aus  etwa  1000  Mann  bestehend,  kam  mir  im
Tanzschritt  zur  Begrüßung  entgegen.  Es  war  ein
prachtvoller  Anblick,  diese  mit  Leoparden=  und
Servalfellen  geschmückten,  Speer,  Pfeil  und  Bogen
in  den  Händen  haltenden  Krieger  auf  uns  zu  und
an  uns  vorbeistürmen  zu  sehen.

Unter  den  erschienenen  Sultanen  befanden  sich
auch  einige,  gegen  die  noch  vor  wenigen  Jahren
die  Schutztruppe  hatte  Expeditionen  unternehmen
müssen.  Die  Geschichte  Urundis  seit  der  deutschen
Besitzergreifung  ist  leider  unerfreulich  und  steht  im
Gegensatz  zu  der  bisher  friedlichen  und  angenehmen
Gestaltung  der  Dinge  in  Ruanda.

Nach  Errichtung  der  Militärstation  (seit  1905
Residentur)  Usumbura  wurden  gegen  den  Hauptsultan
  Kissabo,  der  sich  der  deutschen  Herrschaft
zu  entziehen  suchte,  Expeditionen  unternommen,
die  1902  zu  seiner  Unterwerfung  führten.  Auf
deutscher  Seite  hatten  hierbei  mehrere  der  kleineren
Sultane  Urundis  mitgewirkt,  deren  Selbständigkeit
nicht  angetastet  wurde.  Nachdem  dies  geschehen
war,  ordnete  Gouverneur  Graf  v.  Götzen  an,
daß  die  Macht  des  unterworfenen  Kissabo  wieder
hergestellt  und  ihm  die  kleineren  Sultane  wieder
unterstellt  werden  sollten,  damit  durch  seine  Vermittlung
  Urundi  regiert  werde,  wie  Ruanda  durch
die  Msingas.  Der  Refident  Hauptmann  v.  Grawert
  bemühte  sich  sechs  Jahre  hindurch,  dies
durchguführen,  aber  ohne  endgültigen  Erfolg.  Ein
Teil  der  Sultane,  darunter  einige,  die  auf  deutscher
Seite  mit  gegen  Kissabo  Krieg  geführt  hatten,
lehnten  es  ab,  sich  dem  Sultan  zu  unterstellen,
da  bereits  ihre  Väter  von  diesem  unabhängig  gewesen
  seien.  Der  innere  Grund  dieses  hartnäckigen
Widerstandes  war  wohl  mit  darin  zu  suchen,  daß
die  Sultane  im  Falle  ihrer  Unterstellung  unter
den  Obersultan  für  ihr  Leben  fürchteten.  Sie
gehören  sämtlich  wie  auch  Kissabo  und  dessen
jetzt  regierender  Sohn  Mutaga  zu  der  Herrscherfamilie
  der  Waganwa,  in  welcher  der  Mord  ent—-fernter
  Verwandter,  um  deren  Land  und  Viehbesitz

 

für  sich  oder  nähere  Berwandte  einzuziehen,  zu
den  geschichtlichen  Einrichtungen  gehört.  Es  kam
zu  einer  Reihe  von  Expeditionen,  in  denen  die
Schutztruppe  siegreich  blieb,  ohne  aber  doch  das
Ziel  der  Unterwerfung  sämtlicher  Eingeborenen
unter  den  Obersultan  zu  erreichen.  So  herrschte
ein  fast  beständiger  Kriegszustand,  bis  1909  vom
Gouverneur  Freiherrn  v.  Rechenberg  die  Politik
dahin  geändert  wurde,  daß  die  Macht  Kissabos
nur  so  weit  aufrecht  erhalten  werde,  wie  sie  tatsächlich
  vorhanden  sei  und  daß  die  de  kacto  unabhängigen
  Sultane  als  solche  anzuerkennen  seien.
Es  kehrte  nunmehr  Frieden  ein,  nur  im  Süden
kam  es  noch  weiterhin  zu  Uberfällen  von  Karawanen,
  die  eine  zur  Zeit  noch  bestehende  Sperrung
des  Südteils  von  Urundi  erforderlich  machten.

Die  Sultane  wie  die  sonst  zahlreich  erschienenen
Waganwa  waren  meist  schlank  gewachsene,  gut
aussehende  Leute  mit  intelligenten  Gesichtern.
Doch  fehlten  bei  ihnen  wie  bei  den  übrigen
Watussi,  die  auch  in  Urundi  die  herrschende  Klasse
darstellen,  die  Riesenfiguren,  wie  sie  in  Ruanda
häufig  sind.  Die  Watussi  Urundis,  wie  auch  die
hier  gleichfalls  das  Gros  der  Bevölkerung  ausmachenden
  Wahutu,  tragen  im  Gegensatz  zu  den
auffallenden  Haartrachten  der  Wanyaruanda  das
Haar  kurz  geschoren  oder  rafiert  und  find  meist
noch  mit  Rindengewändern  bekleidet.  Die  ganze
Bevölkerung  macht  einen  temperamentvolleren
Eindruck  als  in  Ruanda.  Wie  das  Benehmen
der  Sultane  und  der  sonstigen  Watussi  Urundis
weit  weniger  reserviert  und  höflich,  dabei  naiver
ist  als  das  der  großen  Häuptlinge  in  Ruanda,
so  lassen  auch  die  übrigen  Warundi  ihren  Gefühlen
in  Freude  und  Unlust  weit  mehr  freien  Lauf,
als  es  die  verschlossenen  Wahutu  Ruandas  tun.
Es  kam  auch  wiederholt  vor,  daß  Träger  aus
dem  Lager  davonliefen,  und  vereinzelt  selbst,  daß
sie  unterwegs  Lasten  abwarfen  und  im  Busch
verschwanden  —  Vorfälle,  die  sich  während  meiner
Reise  im  Bukobabezirk  und  in  Ruanda  überhaupt
nicht  ereignet  hatten.  Auch  sonst  soll  sich  nicht
selten  bei  den  Eingeborenen  ein  passiver  Widerstand
  zeigen.  Ob  hier  der  Charakter  der  Warundi
oder  die  geringere  Organisation  der  Sultansgewalt
  die  Ursache  ist  oder  ob  die  Erfahrungen,
die  die  Warundi  in  der  Zeit  der  Kämpfe  mit  den
Europäern  gemacht  haben,  entscheidend  find,  läßt
sich  schwer  beurteilen.

In  Kaninja  fanden  den  Nachmittag  Über
größere  Tänze  statt,  bei  denen  ein  Sultan  nach
dem  andern  die  stattliche  Schar  seiner  Tänzer
auftreten  ließ.  Die  Tänze  wirkten  besonders
durch  die  Wucht  der  Masse  und  die  Gleichmäßigkeit
  der  rhythmischen  Schritt=  und  Stampfbewegungen,
  die  bisweilen  durch  Hochsprünge  und
plötzliches  Vorstürmen  unterbrochen  wurden.  Dazu
        <pb n="803" />
        W  9053  20

stieß  ab  und  zu  ein  Tänzer  ganz  schnell  einen
Schwall  von  Worten  aus,  nach  Angabe  des  Dolmetschers
  Ruhmesreden  über  seine  früheren  und
künftigen  Heldentaten  und  über  seine  Rinder.
Die  Tänzer  hatten  um  den  Leib  ausnahmslos
Leoparden=  oder  Servalfelle  geschlungen,  unter
denen  der  dunkle,  in  Fransen  bis  über  die  Knie
herabfallende  Rindenstoff  hervorsah.  Als  Kopfschmuck
  diente  vielfach  ein  Kranz  aus  hervorstehenden
  Schafhaaren,  die  von  weitem  ährlich
wirkten  wie  die  Kolobushaare  bei  den  Tänzern
Msingas.

Nach  Beendigung  der  Tänze  fanden  Besprechungen
  mit  einigen  der  Sultane  statt,  die
durch  Vermittlung  eines  Dolmetschers  geführt
werden  mußten,  da  keiner  von  ihnen  des  Kisuaheli
mächtig  war.  Ich  hatte  den  Eindruck,  daß  Darugera
  wie  auch  einige  der  anderen  Sultane
sehr  intelligente,  ihren  Vorteil  wahrnehmende
Leute  sind,  die  besonders  auf  Vermehrung  ihres
Land=  und  Wiehbesitzes  bedacht  sind,  wie  sich
unter  anderem  bei  Erörterung  eines  Grenzstreites
mit  Ruanda  zeigte.

Nach  Besichtigung  der  Missionsstation  Kaninja
der  Weißen  Väter,  die  in  Urundi  gleichfalls  gute
Erfolge  aufzuweisen  haben,  ging  die  Reise  weiter
in  ungefähr  östlicher  Richtung  durch  den  nordöstlichen
  Teil  von  Urundi.  Das  Land  ist  durchweg
  Hügelland  von  einer  durchschnittlichen  Höhe
von  1500  m.  Einige  der  durchwanderten  Gebiete
waren  sehr  dicht  bevölkert.  Soweit  das  Auge
reichte,  waren  Bananen-Pflanzungen,  Felder  der
Eingeborenen  und  in  deren  Mitte  niedrige  Grashütten
  sichtbar,  dazwischen  Weideflächen,  allerdings
  ohne  Vieh  darauf.  Offenbar  war  dieses
von  den  mißtrauischen  Eingeborenen  weggetrieben
worden,  um  es  unseren  Augen  zu  entziehen.
Während  die  etwa  in  der  Mitte  des  durchzogenen
Landes  gelegenen  Teile  Urundis  schätzungsweise
eine  ebenso  starke  Bevölkerung  aufweisen  wie  die
meisten  in  Ruanda  durchzogenen  Strecken,  nimmt
die  Bevölkerung  nach  beiden  Grenzen  zu  —  sowohl
  nach  dem  Akanjaru  wie  nach  dem  Ruwuwu
  —  bedeutend  ab.  Es  finden  sich  ausgedehnte,
  mit  niedrigem  Busch  bestandene  Strecken,
die  nur  hie  und  da  von  Eingeborenenansiedlungen
mit  Feldern  und  Bananen-Pflanzungen  sowie
von  freien  Grasstrecken  unterbrochen  werden.  Nach
Angaben  des  stellvertretenden  Residenten,  die  durch
Mitteilungen  der  katholischen  Missionare  bestätigt
wurden,  sind  die  Strecken  nahe  der  Ruandagrenze
am  Akanjaru  früher  noch  weit  menschenleerer
gewesen.  Erst  in  den  letzten  Jahren  macht  sich
ein  stetiger  Zuzug  dorthin  aus  anderen  Teilen
Urundis  bemerkbar.

Am  18.  März  wurde  der  Ruwumu  bei
Busoro  erreicht,  wo  der  Resident  von  Bukoba,

 

Hauptmann  v.  Stuemer,  uns  erwartete,  zu  dessen
Bezirk  die  nun  zu  durchwandernden  Gebiete
wieder  gehörten.  Der  Ruwuwu  bildet  an  der  erreichten
  Stelle  ein  etwa  600  bis  1000  m  breites
Tal,  von  dem  auf  beiden  Seiten  die  Berge  100
bis  150  m  hoch  ansteigen.  Der  Fluß  wird  von
Sumpfland  umgeben,  auf  dem  Gras  und  Schilf
wächst,  unterbrochen  von  Baumgruppen;  nur  ab
und  zu  finden  sich  Strecken  von  Papyrussumpf.
Am  19.  März  wurde  der  Ruwuwu  mit  Hilfe  von
Eingeboreneneinbäumen  überschritten.  Krokodile
sind  hier  wie  im  Kagera  und  dessen  übrigen  Zuflüssen
  sehr  häusig.  Um  das  in  der  Luftlinie  nur
etwa  8  km  entfernte  Kageraknie  zu  erreichen,
bedurfte  es  eines  vierstündigen  Marsches  über  die
das  Sumpfgebiet  des  Flusses  umgebenden  Hügel.
Im  Lager  etwas  flußabwärts  vom  Kageraknie
fanden  wir  drei  zur  Erkundung  der  künftigen
Bahnstrecke  hier  befindliche  Ingenieure  vor.

Wir  befuhren  auf  Einbäumen  den  Kagera  bis
zum  Knie  selbst.  Die  Stromverhältnisse  erscheinen
recht  günstig.  Der  Ruwuwu,  der  übrigens  den
Eindruck  des  größeren  der  beiden  Flüsse  macht,
hat  eine  Breite  von  etwa  40  m;  der  Njawarongo,
  der  von  Westen  nach  Osten  und  dann,
nach  dem  Zusammenfluß  mit  dem  vom  Süden
kommenden  Ruwumu,  fast  im  rechten  Winkel  nach
Norden  fließt,  hat  gleichfalls  eine  Breite  von
etwa  40  m.  Der  durch  den  Zusammenfluß  beider
gebildete  Kagera  ist  hier  etwa  60  m  breit.  Die
Strömung  ist  nicht  so  stark,  daß  sie  der  Schifffahrt
  Hindernisse  bieten  würde.  Bis  zu  dem
Durchbruch  des  Kagera  an  den  Wasserfällen  ist
für  die  Schaffung  von  Landungsanlagen  und  zur
Sicherung  der  Schiffahrt  eine  hinreichend  lange
Flußstrecke  vorhanden.  Am  Fluß  gibt  es  zahlreiche
  Moskitos,  jedoch,  soweit  festgestellt  werden
konnte,  ausschließlich  von  den  nicht  malaria-übertragenden
  Arten,  während  in  dem  auf  den  Anhöhen
  wenige  Minuten  oberhalb  gelegenen  Lager
sich  nur  wenige  Stechmücken  bemerkbar  machten.

In  dem  Wasserfalle  des  Kagera,  zu  dem  man
aus  dem  Lager  auf  einem  neu  durchgeschlagenen
Weg  in  wenigen  Minuten  gelangte,  stürzen  die
beträchtlichen  Wassermassen  des  Kagera  (nach  Berechnung
  der  Ingenieure  etwa  200  chm  pro  Sekunde)
  schätzungsweise  etwa  15  bis  20  m  hoch  in
zwei  durch  eine  Insel  getrennten  Teilen  herab.
Der  breitere  Teil  mag  etwa  30  m,  der  schmalere
etwa  10  m  breit  sein.  Das  Bild  der  zwischen
den  bewaldeten  Hügeln  herabfallenden  Wassermassen
  ist  von  großer  landschaftlicher  Schönheit.
Unterhalb  des  Wasserfalles  bildet  der  Fluß  eine
seeähnliche  Ausbuchtung,  um  alsdann  in  einigen
gleichfalls  imposanten  Schnellen  den  Durchbruch
durch  die  hier  den  Fluß  einengenden  Hügel  zu
vollenden.  Um  die  landschaftliche  Schönheit  zu

3°
        <pb n="804" />
        W  754  20

bewahren,  habe  ich  angeordnet,  daß  der  die  Fälle
umgebende  Wald,  der  übrigens  nur  eine  geringe
Ausdehnung  besitzt,  reserviert  und  für  später  erhalten
  bleibt.  Das  ruhige  Wasser  des  von  hier
ab  wieder  von  Papyrussümpfen  umgebenen  Kagera
  unterhalb  der  Schnellen  ist  ein  beliebter
Aufenthaltsort  für  Nilpferde.  Da  letztere  bei  dem
Fehlen  von  Eingeborenenanpflanzungen  in  der
Nähe  des  Flusses  hier  keinerlei  Schaden  anrichten
können,  beabsichtige  ich,  den  Abschuß  von  Flußpferden
  zwischen  den  Fällen  und  der  nächst  gelegenen
  Fähre  zu  verbieten,  damit  dieses  seltene
Schauspiel  für  den  Fall  einer  Bahnverbindung
nach  dem  Kageraknie  erhalten  bleibt.

V.  Vom  Kageraknie  bis  Tabora.

Am  20.  März  wurde  der  Weitermarsch  nach
Ussuwi  angetreten.  Die  Gegend  östlich  des
Kageraknies  und  der  nächstgelegenen  Teile  des
Ruwuwu  und  des  Kagera  ist  pöllig  unbewohnt.
Ebenso  sind  die  östlich  angrenzenden  Landstriche
von  Uhimba,  die  wir  durchzogen,  unbewohnte
wasserarme  Baum=  und  Buschsteppe,  die  zwar
augenblicklich  unter  dem  Einfluß  voraufgegangener
Regen  einen  frischen,  grünen  Anblick  gewährte,
aber  in  der  Trockenzeit  gelb  und  vertrocknet  sein
soll.  Erst  etwa  25  km  südöstlich  vom  Kageraknie
beginnen  wieder  spärliche  Ansiedelungen  von  Eingeborenen,
  die  nach  Osten  hin  dichter  werden.
Der  Militärposten  Ussuwi,  in  dem  etwa  43  000
Köpfe  zählenden  Sultanat  Ost-Ussuwi,  wurde
am  23.  März  erreicht.

Regierungs=  und  Baurat  Allmaras  hatte
sich  am  Kageraknie  von  mir  getrennt;  er  zog  mit
den  drei  Ingenieuren  in  südlicher  Richtung  längs
des  Ruwuwu  und  dann  durch  West-Ussuwi  südöstlich
  nach  Njatakara  in  Usambiro,  w'  wir
uns  wieder  vereinigten.  Er  marschierte  in  West-Ussuwi,
  das  etwa  17  000  Einwohner  zählt,
durch  verhältnismäßig  gut  besiedeltes,  von  Viehherden
  beweidetes  Land  und  traf  an  einer  allerdings
  nur  kurzen  Strecke,  an  der  er  die  Nordgrenze
  von  Uha  berührte,  auf  eine  sehr  dichte
Bevölkerung.

Auf  dem  Marsche  vom  Militärposten  Ussuwi
nach  Süden  wechselten  mit  Mtama,  Mais,  Süßkartoffeln
  und  Erdnüssen  bebaute  Felder  mit  Pori
(meist  Buschsteppe)  ab.  Vor  Njatakara,  in  dem
mäßig  bevölkerten  Usambiro  (etwa  7500  Einwohner),
  machte  sich  zuerst  die  Tsetsefliege  unangenehm
  bemerkbar,  die  in  fast  ununterbrochenem,
mehr  oder  minder  starkem  Vorkommen  die  weiter
von  uns  durchwanderten  Gegenden  bis  nach
Kahama  an  der  Karawanenstraße  Tabora—
Muansa  verseucht.  Auch  in  dem  vorher  durchwanderten
  Gebiet  zwischen  Kageraknie  und  Öst-Ussuwi
  kommt  fie  stellenweise  vor.  Die  Ansiede- 



lungen  der  Eingeborenen  sind  durch  häufige
Strecken  von  Miombowald  unterbrochen,  doch  ist
nach  Angabe  des  Bezirksamtmannes  von  Tabora-Dr.
  Prömpeler,  der  mich  in  Niatakara  erwartete
  und  mit  nach  Tabora  zurückmarschierte,
die  Bevölkerung,  wenn  auch  nicht  sehr  zahlreich,
so  doch  nicht  so  spärlich,  wie  es  nach  den  ersten
Eindrücken  erscheint.  Die  Eingeborenen  haben
sich  auch  hier,  wie  anderwärts,  vielfach  aus  der
Nähe  der  Karawanenstraße  zurückgezogen.  Wir
durchwanderten  die  kleinen  Sultanate  Njowu
und  Ulangwa,  dann  Uschirombo,  Mbongwe
und  Teile  von  Msalala.

In  Uschirombo  besichtigten  wir  am  31.  März
die  Missionsstation  Maria-Hilf  der  Weißen
Väter,  in  der  zur  Zeit  der  Apostolische  Vikar
Bischof  Leonhard  seinen  Sitz  hat,  bis  der  für
seine  Aufnahme  bestimmte  Neubau  in  Tabora
vollendet  ist.  Die  Mission  hat  außer  einer  großen
Kirche  und  umfangreichen  sonstigen  Missionsbauten
in  etwa  10  Minuten  Entfernung  von  der  Station
eine  große  Schule  errichtet,  in  der  aus  den
sonstigen  Missionsschulen  ausgesuchte  Kinder  weiteren
  Unterricht,  besonders  auch  im  Deutschen,
finden;  auch  die  Musik  wird  hier  gepflegt.  Ferner
ist  auf  der  Mission  eine  Anzahl  von  Schwestern,
die  unter  anderem  den  Unterricht  der  weiblichen
Jugend  leiten  und  auch  der  Eingeborenen-Krankenpflege
  ihre  Fürsorge  widmen.  Die  Anlagen,  zu
denen  auch  Forstkulturen,  Gemüse=  und  Fruchtgärten
  gehören,  machten  einen  recht  guten  Eindruck.
  Auch  die  in  der  Bekehrung  der  Eingeborenen
  erzielten  Erfolge  (etwa  2400  Getaufte)
wurden  günstig  beurteilt,  doch  scheinen  diese  Eingeborenen
  dem  Christentum  nicht  so  zugänglich  zu
sein  wie  die  Bewohner  der  volkreichen  Gebiete
im  Nordwesten  der  Kolonie.

Nach  den  mir  von  den  Verwaltungsbeamten
wie  den  Missionaren  gemachten  Mitteilungen-läßt
es  sich  leider  nicht  bezweifeln,  daß  Uschirombo
und  die  sonstigen  von  mir  durchwanderten  Gebiete
  im  Laufe  der  letzten  15  bis  20  Jahre  eine
erhebliche  Verminderung  ihrer  Bevölkerung  erfahren
  haben.  Als  Grund  wurde  vor  allem  eine
ungemein  große  Sterblichkeit  der  Kinder  genannt,
die  in  manchen  Gegenden  nach  Beobachtungen
der  Missionare  bis  zu  80  v.  H.  beträgt.  Ein
eingeborener  Sultan,  mit  dem  ich  mich  darüber
unterhielt,  hatte  nicht  die  geringste  Vorstellung
von  der  Zahl  seiner  Untertanen,  meinte  aber  auch,
daß  eine  Verminderung  stattgefunden  habe.  Als
Grund  führte  er  an,  daß  seine  Leute  sich  früher
gegen  die  Angriffe  der  Wangoni  mehr  zusammengeschlossen
  hätten;  seitdem  Friede  herrsche,  hätten
sie  sich  zerstreut  und  teilweise  ihnen  besser  zusagende
  Wohnplätze  außerhalb  der  Grenzen  seines
Sultanats  aufgesucht.
        <pb n="805" />
        G  755  20

Bezweifeln  läßt  sich  ferner  nicht,  daß  in
manchen  Gegenden  die  Tsetsefliege  an  Ausbreitung
gewonnen  hat.  b  dies  eine  Folge  des  vermehrten
  Poris  infolge  Wegzugs  von  Leuten  ist,
oder  ob  umgekehrt,  aus  noch  nicht  bekannten  Ursachen,
  eine  Ausbreitung  der  Tsetsefliege  stattfindet
  und  viehhaltende  Eingeborene  deswegen
tsetsefreie  oder  minderverseuchte  Gegenden  aufsuchen,
  scheint  mir  noch  nicht  genügend  geklärt  zu
sein.  Jedenfalls  kommt  eine  Ausbreitung  der
Tsetsefliege  vereinzelt  auch  in  solchen  Gegenden
vor,  in  denen  ein  Abnehmen  der  Bevölkerung
oder  eine  Verminderung  der  bebauten  Fläche
nicht  bemerbar  geworden  ist.

4.  April  wurde  die  große  Karawaneni'
  rabor  —  Muanfa  am  Marktplatze  Korogwe
  erreicht.  Der  Handel  (besonders  Erdnüsse)
  geht  von  hier  aus  seit  Erbauung  der  Bahn
nach  Tabora,  während  er  früher  nach  Muansa
ging.  Die  Landschaft  Kahama  ist  gut  bevölkert,
tsetsefrei  und  besitzt  zahlreiches  Vieh.  In  noch
höherem  Grade  ist  dies  in  den  östlich  angrenzenden
  Landschaften  der  Fall.

Am  10.  April  wurde  Tabora  erreicht,  am  Tage
darauf  die  Bahnfahrt  nach  Daressalam  angetreten.

Die  ganze  Reise  war  vom  Wetter  außerordentlich
  begünstigt,  obwohl  sie  fast  für  sämtliche  be- 



reisten  Gebiete  in  die  Regenzeit  fiel.  Die  Regen
fielen  meist  nachts  oder  am  Spätnachmittag,  wenn
wir  schon  im  Lager  waren.  Nur  auf  der  letzten
Strecke  im  Bezirk  Tabora  war  die  Karawanenstraße
  stellenweise  überschwemmt,  jedoch  ging  das
Durchwaten  ohne  Schwierigkeit  vonstatten.

Der  Gesundheitszustand  war  im  allgemeinen
gut.  Mit  einer  Ausnahme  komen  ernstere  Erkrankungen
  weder  bei  den  Europäern  noch  bei
den  Eingeborenen  der  Expedition  vor.

 

Die  Eisendahn  Daressalam  —  Labora  im  Kalender--jahr
  1912.

Die  mittlere  Betriebslänge  hat  sich  im  Kalenderjahr
  1912  von  517  auf  769  km,  d.i.  um  48,7  v.  H.,
gesteigert.  Betrieb  und  Verkehr  haben  sich,  wie
die  nachstehende  Zusammenstellung  zeigt,  dementsprechend
  weiter  entwickelt  und  zeigen  eine
durchaus  befriedigende  weitere  Steigerung  in  ihrem
Umfang  und  ihrem  Erträgnis:  beim  Personenverkehr
  hat  sich  die  Einnahme  um  57,  beim  öffentlichen
  Güterverkehr  um  51,2,  beim  Baugutverkehr
um  33  v.  H.  gegen  das  Vorjahr  gesteigert,  während
  die  Zugkilometer  bemerkenswerterweise  nur
um  3,5  v.  H.  gestiegen  sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mittlere  Betriebslänge  Unterschied  *  das
Tanganjika-Bahn  1911  (1.  Jan.  bis  31.  Dez.)  1912  im  ganzen  v.  H.
517  km  769  km  252  +  487
Einnahmen  (in  Rupien  =  1,33.44)  aus:
Verionenwerkehr.  ..  ..  218  922  348  65  +  124  737  +  57
Gepäck,  Fahrräder,  Hunde  .  32  288  39  759  +  7  521  +  23.3
bfentlichem  Güterverkehr  647  137  97886  1  331  627  +  51,2
augut  .  1289923  1717  375  F+  427452  a8.2
Lierverleht  89  189  48  529  4.  9340  23,8
sonstigen  Quellen  .  ....  .  10  656  19  917  9261
Gesamteinnahmen  2238  065  3  118  103  +  209  938  +  40.6
—.  6  2984  087  4  197  470  —+  1213251
Betriebsausgabe  AM  2339  122  2  682  041  +  342919  +  14.7
Betriebszisser  v.  H.  ,  63,  —  14,5
Betriebsüberschuß.  ““  644  965  1  515  420  +  870332  +  135
Be  fördert:
Personen  ...  ·.  77501  06  605  4  20  014  +  37.4
Personenkilometer  .  ..11292  989  22  373  712  11  150  753  +  99,5
Durchschnittsfahrt  für  die  berjon  .  km  5  209,  +  65,  +  45,2
onnen  .  .  .  74  1  84  275  +  10  269  1  1.85
davon  Baugut  .  56684  65  013  8  320  14,7
Tonmenkilometer  32  091  284  45  240  822  13  149  538  +  41,1
davon  Baugut  ..  28  628  283  88  767  298  10  139  010  +  35,3
Durchschnittslauf  für  die  v%  km  483.6  5868  108,.2  +  23,4
Jugtilometer,  ..  .  .  947  030  980  304  +  38  274  +  355
ü  2  4504  +  1  658  —+  58,8
1  Zugkilometer  beförderte:
Personen  11,85  22,80  10,95—  92,5
*  nnen  ...  88.9  46  +  22.011  35,7
1  Inglilometer  kostete  .  4  2,47  2,74—  027  1  109
Großvieh  ...  Stück  3680  4  472  +  792  +  21,5
Kleinvieh.  -  7288  8545  +  1257  +  17,2
        <pb n="806" />
        achwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  Binnengrenz  Sollstellen  von  Deutsch-Ostafrina  im  Oonat  Oal

G  9056  20

Damit  ist  die  erfreuliche  Steigerung  der  durchschnittlichen
  Leistung  des  Zugkilometers  von  11,85
auf  22,8  Personenkilometer  und  von  33,9  auf
46  Tonnenkilometer  verbunden.  Der  Steigerung
der  Gesamteinnahme  um  40,6  v.  H.  gegen  das
Vorjahr,  der  Betriebsausgaben  um  nur  14,7  v.  H.
entspricht  eine  Steigerung  des  Betriebsüberschusses
um  870  332  „,  das  sind  135  v.  H.  mehr  gegen
das  Vorjahr.  Die  Betriebsziffer  ist  von  78,4  auf
63,9  v.  H.  herabgedrückt.  Erfreulich  ist  neben  der
Zunahme  des  öffentlichen  Güterverkehrs  auch  die
des  Tierverkehrs  und  seiner  Erträgnisse.  Die
durchschnittliche  Fahrtlänge  für  die  Tonne  und
die  Person  zeigt  gleichfalls  eine  befriedigende
Steigerung.

Die  Güterbeförderung  nach  der  Küste  belief
sich  auf  7735  t  gegen  4453  t  im  Vorjahre.  Hier
sind  u.  a.  zu  nennen:  79t  Mehl,  im  Lande  erzeugt,
  99  t#  Sesamöl,  2843  t  Brennholz,  588  t
Mtama,  245  t  Saatfrüchte,  88  t  Mais,  512t
Erdnüsse,  93  t  Sesam,  470  t  unentkernte  Baumwolle,
  305  t  Kautschuk,  272  t  Sisalhanf,  116  t
entkernte  Baumwolle,  631  t  Häute,  175  t  Wachs,
164  t  Glimmer.

Die  Zahl  der  Beamten  und  Bediensteten  betrug
  am  Ende  des  Kalenderjahres  1912:  137
(151)  Europäer,  3276  (3671)  Farbige  (Goanesen,

Syrer,  Inder)  und  Eingeborene.  Der  Fahrzeugpark
  wies  zu  dem  gleichen  Zeitpunkt  folgenden
Bestand  auf:  44  (44)  Tenderlokomotiven  und
15  (10)  Lokomotiven  mit  Schlepptender,  30  (30)
Wasserwagen,  2  (2)  Revisionswagen,  28  (15)
Personenwagen,  darunter  3  ABB,  5  CC,  11  (5)
Post=  und  Gepäckwagen,  davon  5  vierachsig,  135

wagen,  davon  45  vierachsige,  60  (60)  Schienenwagen,
  3  (1)  Kranwagen,  8  (7)  Motordräsinen,
19  (7)  Handhebeldräsinen,  53  (23)  Bahnmeisterwagen.
  Bestellt  oder  im  Zusammenbau  begriffen
waren  am  Ende  des  Geschäftsjahres  5  Lokomotiven
mit  Schlepptender  und  3  Motordräsinen.  Nach
einer  erheblichen  Speisung  des  Erneuerungsfonds,
der  mit  2  108  962,17  /¾  zu  Buche  steht,  konnten
von  dem  buchmäßigen  Überschuß  716  936,30  4+
zur  Verzinsung  des  Schutzgebietsdarlehns  für  die
fertiggestellte  Strecke  Morogoro—Tabora  an  das
Schutzgebiet  abgeführt  werden.  Abgerechnet  wurden
die  weiteren  Teilstrecken  Kikombo—Saranda  mit
12  854  412,95  /¼,  Saranda—Malongwe  mit
12  853  112,—  „4,  so  daß  die  bis  jetzt  abgerechneten
  Strecken  von  im  ganzen  737  km  Länge
von  Daressalam  bis  Malongwe  mit  rund  64,5  Millionen
  ,  das  sind  rund  87  500  J%/km,  zu
Buche  stehen.

 

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1913,  Nr.  16,  S.  710.)

(55)  gedeckte  Güterwagen;  190  (175)  offene  Güter-1913.



 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Salz.peleebe  Im  Gegen  Vorjahr
bverbr
Zollstelle  Einfuhr  s  Ausfuhr  *—  Sksui-  einnahmen  Insgesamt  Vorjahr  mehr  weniger
LRup.  9  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup  H.  Rup.]  H.  L.  R#u#p.  1  H.  4%  Pf.]  %  (Pf.]  Eaf.]  4  Pr
.  «  «  "  l  l  I  !  I
Woschi  287  04  s9  60  —5  2313  2330841  105104  —
Schirati  1  939|  88  5244%0  3CC  "  —
ansa  20  896  04,6)  9791  79  145  28  40  75,5  1  082  2141  442  9588  020  791  8  422  16  —
Bukoba  14  523  23,14  987  37232  11——  —  4  2029  746  94·-5|9  662  5997  272  88  (—  26
Usumbura..  .  —  —  —  —  —  —  11  65  311  65  415  53  2  50%13  03  —1
ndlidd.  —  36  +  ———  4  2  74  75  996444  —  —  81
Bismarckburg.  .  —  —  —  —  —  ——  8  76  8  76  1167  16471  —  —  80
Kisseunii.142  6501  —  —.—  6  25  148  751  —  4  —
Neu-Langenburg  10  —  ——  —  —  —  2.50  7  50  170—  10  —  —
Mwaia  492  20  —  —  —  —  —  —  1  75  493  95  658·601772  712—  —  11
Niawangi.  882  96  —  —  9  22  —  2  35  344  58  459  37  735  644  —  27
Ssongea  m——————————————————  —
Summe  in  RKup.40  608  81126  340.  —  586|16  48  40  1016  34,a  68  544  71,)  91  so2  95  88  576.88311  847  40  28
4188  4  35  120  —  714  88  64  53  1855  1391  392  9
Im  Vorjahr  #äU:  55  32  58  3
Zun.  17.  Abn.  +M  125276.y  68  „„  S1  2816|12  —
Einnahme  im  l  T
April  59  678  46  86b  467  16  2206  65  5606850  9110¼20S·  76  —  —196897928·  516  275|s25  —
Zusammen  April  1
bis  Mai.  4118  811|86  5S7|]  15  70.  138206  04  195  596.  71  —  [—  156505  3439  091/37  1—
        <pb n="807" />
        W  V757  .0

Kamerun.

Von  den  UNeukameruner  Grenzexpebitionen.“)

Nach  einem  Telegramm  aus  Buea  haben  die
Oberleiter  der  Ostexpeditionen  am  8.  August  d.  Is.
ihr  Schlußprotokoll  in  Bonga  unterzeichnet.  Sämtliche
  Mitglieder  der  drei  Expeditionen  Logone—
Pama,  Kongo—Lobaje  und  Lobaje—Pama  befinden
  sich  jetzt  auf  der  Heimreise.  Der  Oberleiter,
  Hauptmann  a.  D.  v.  Ramsay,  begibt  sich
auf  dem  Landwege  nach  Duala.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1918.  Nr.  16,  S.  711  f.
MO

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Südbahn  nebst  Landungsbetrieb  Iim  Roberthafen
im  Rechnungsjahr  1912.

Infolge  des  Aufhörens  der  Baugutfrachten
für  die  anschließende,  inzwischen  vollendete  Strecke
der  Neubaulinie  Windhuk—Keetmanshoop  und
infolge  des  hiermit  Hand  in  Hand  gehenden  Rückganges
  der  allgemeinen  Güterverfrachtung  im
Bereiche  der  Bahn  zeigte  der  Güterverkehr  im
Berichtsjahre  (1.  April  1912  bis  31.  März  1913)
einen  starken  Rückgang,  und  zwar  um  31,9  v.  H.
gegen  das  Vorjahr  in  den  geförderten  Tonnen
und  sogar  um  52,2  v.  H.  in  der  tonnenkilometrischen
  Leistung.  Die  Erträgnisse  des  Güterverkehrs
  gingen  daher  um  48,6  v.  H.  zurück,
gleichzeitig  die  des  Tierverkehrs  um  26,3  v.  H.
Wenn  auch  die  Zugleistungen,  d.  h.  die  Zugkilometer,
  durch  die  unter  diesen  Umständen  durchaus
gerechtfertigte  rechtzeitige  Einschränkung  des  Fahrplanes
  um  48,2  und  damit  die  Betriebsausgaben
um  29,  3  v.  H.  gegen  das  Vorjahr  ermäßigt  werden
konnten,  so  ergibt  sich  doch  noch  der  sehr  beträchtliche
  Rückgang  des  Betriebsüberschusses  von
912  839  I  im  Vorjahre  auf  361  238  M,  also
um  551  601  4“,  das  find  60,5  v.  H.  Auch  im

 

r

Personenverkehr  sind  die  Einnahmen  zurückgegangen,
  da,  verglichen  mit  dem  Vorjahr,  augenscheinlich
  eine  Abwanderung  von  rund  2800  Reisenden
  aus  der  II.  in  die  III.  Klasse  stattgefunden
hat.  Dies  dürfte  damit  zusammenhängen,  daß
die  Schnellzüge  die  III.  Klasse  nicht  führen.  Die
nachstehende  Zusammenstellung  A  zeigt  zunächst
die  Betriebsergebnisse  der  Bahn  unter  Berücksichtigung
  des  Landungsbetriebes  im  Roberthafen,  die
im  wesentlichen  das  gleiche  wirtschaftliche  Bild
darbieten  wie  die  der  Bahn  allein,  die  in  der
Zusammenstellung  B  aufgeführt  sind.

Von  dem  Betriebsüberschuß  in  Höhe  von
399  320  J/4  erhält  die  Betriebspächterin,  die
Deutsche  Kolonial-Eisenbahn-Bau=  und  Betriebs-Gesellschaft
  in  Berlin,  ihre  vertragliche  Entschädigung
  in  Höhe  von  30  000  “,  ferner  ½10  des
Restes  mit  36  932  (im  Vorjahre  100  623  /%),
sodann  das  Gouvernement  die  übrigen  322388  M
(im  Vorjahre  905  606  J4)

Der  Personenverkehr  und  die  Einnahme  daraus
verteilen  sich  auf  die  verschiedenen  Klassen,  wie
folgt:

 

 

 

 

 

 

 

Reisende  Einnahmen  in

1911  1912  1011  1912
I.  Klasse.  3035  3  635  58  9668  52651
II.  -..  9363  6520  70  793  6  443
III.  11  450  15278  79236  79  723
24748.  25  4#383  208992  198  817

An  Reisegepäck  und  Traglasten  wurden  befördert
  444,8  (433,1)  t  und  dafür  vereinnahmt
22  610  (27  188)  u.  Von  den  beförderten  Gütern
  waren  Stückgut  3893  (3147)  t,  Wagenladungen
  22  899  (36  198)  t;  hiervon  gingen  zur
Küste:  1274  (499)  t  Stückgut  und  889  (715)  t
Wagenladungen.  Der  Viehverkehr  betrug:  Großvieh
  1078  (984)  Stück,  Kleinvieh  6639  (6726)
Stück.  An  Landeserzeugnissen  wurden  u.  a.  verfrachtet:
  3,1  t  Obst,  2,9t#  Butter,  3,9  t  Eier,

Zusammenstellung  A.

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch-  -Südwesaafritanische  Verkehrsanlagen  des  1911  1912  —iz  gegen  das  Vorjahr=Südens
  (einschließlich  des  Landungsbetriebs
im  Noberthafen)  i  4  im  ganzen  v.  H.
Einnahmen  aus:  ·
Personenverlehr  261  396  221  466  —  389  990  —  15,3
Lütervertehr.  2975  094  1  424  619  —  1550  475  —  52,1
Tierver  .  .  56  012  38  54t6  22486  —  40,2
eer  —  .  299  814  349  540  +.  40726  +  16,59
Gesamteinnahme  592  345  202091111568174  —435
#etriebsansgabe  .  ...2558117«1o20851—926260—36,2
Betriebszif  l  v.  H.  71,16  80.3  +  0.14  —
Getriebshlieeschun  .,..  1036228  399320—686908  —01,4n
        <pb n="808" />
        W  758  20

23,07  t  Feldfrüchte,  30,5  t  Kartoffeln,  521,3
Gras,  54,65  t  Fleisch,  1,7  t  Gehörne,  66,6  t
Häute  und  Felle,  37,8  t  Wolle,  210,27  t  Kalk,
36,4  t  Erzproben,  49,3  t  Brennholz,  im  ganzen
1043,5  t  mit  einem  Frachtbetrage  von  zusammen
19  873  JEr.  Im  Berichtsjahre  wurden  beschäftigt

Zusammenstellu

ng  B.

75  (65)  weiße  Beamte  und  50  (85)  weiße  und
435  (540)  farbige  Arbeiter.
waren  an  Fahrzeugen  vorhanden:  28  (26)  Lokomotiven,
  9  (9)  Personenwagen  und  366  (335)
Gepäck-,  Güter=  und  Viehwagen.

Am  31.  März  1913

 

 

 

 

 
  
 
     

 

 

 

Deutsch-Südwestafrikanische  Südbahn.  1911  1912  Unterschied  gegen  das  Vorjahr
545  km  i  4  im  ganzen  v.  H.
Einnahmen  aus:
Personenverkehr  228  153  213  143  —  15310  —  6,7
Güterverkehr  2  420  111  1243681  —  1  176  460  —  48,0
Tierverkber  42  132  31.056  —  11096  —  26,8
sonstigen  Quellen  296  814  348  039  +  51225  +  17.3
Gesamteinnahme  2987  560  1835  920  —  1151  640  —  38,6
Betriebsausgabe  ...  2  **  1  474  682  —  600  089  —29
Betriebsziffer  v.  H.  80.3  +  108,9  —
Betriebsüberschuß  ...  919  889  361238  —501001  —60,5
.  24  748  25  +  —+  2,77
......  ..  3778214  4833  260  —  10600  +  28.09
für  die  Person  km  152,5  190,0  —  87,5  —
......  ..  9345  26  792  —  12553  —  31,9
...-..-.  ..  10  542  627  5  035  361  —  5507266  —  52,2
für  die  Tonne  km  268.  188  —  —  29,9
.......  ..  46  642  281  466  —  215  176  —  48,2
1
....  8.45  20.88  +  12,48  +  147.5
....  ..  23,60  21.75  —  1,85  —  7,85
1  klostete  A  4,64  6,38  +  1,74  +  37,6
Ichskilometer  der:
Personenwagen.  .  612  042  394  479  —  —
Gepäckwagen  ..  6  262  288  984  —  —
Güterwagen,  belad  .  4  420  228  4020  941  —  —
davon  Wasseriender  .  1  548  279  763  106  —  —
lee  8  140  410  1  061  479  —  —
v  H  .  41,5  20,8  —  —
zusammen  Achskilometer  10  267  216  5  765  883  —  —

 

 

Ubersicht  iber  die  Bewegung  des  Bandels  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafrika  Im  IV.  Vlertel
des  Kalendersahres  1912  Im  Verglelch  mit  dem  HSandel  im  gleichen  Jeitraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.=  1913.  Nr.  6,  S.  273ff.)
—  IV.  ##n  IV.
Benennung  der  Warengruppen  igrtel  A1Wiertel  Zunahme  Abnahme
Wert  M  Wert  M  Bert  M  Bert  M
A.  Einkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  ——

a)  Körner=  und  Fülserie  1  084  584  1288  430  —  153  896

b)  Knollengewächse,  G  388  380  704  —  42  424

c)  daeni  Ph  ’%  700  625  783  761  —  83  136

d)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  508  598  628  695  —  120  102

e)  lebende  Pflanzen  und  Sutiermitiel  75  774  95  880  —  20  106

)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  240  008  296  164  —  56  166
Zusammen  1  2947  8111428634  —  175  820
        <pb n="809" />
        W  759  20
„  Im  „  Im
Benennung  der  Warengruppen  I  nirtel  IV.  Wiertel  Zunahme  Abnahme
Wert  &amp;amp;“  Wert  #Wert  44  Wert  M
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  85  111  320  211  —  285  100
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art.  898  478  526  842  —  133  369
Zusammen  1  478  584  847  058  —  368  469
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  548  028  781  698  —  233  065
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  88  770  162  710  —  78940
V.  Chemische  und  bharmageutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  160  866  162  872  —  2  006
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  ijw.
(außer  Lederwaren).  955  690  1  382  972  —  427  282
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Aurichnerworen  284  133  409  973  125  840
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  21229  17  072  4157  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzw  181  029  230  859  —  49  830
X.  Pavier-  und  Pappwaren,  Lanans  und  nsigegenstände
  .  138  226  168  222  —  24  996
XI.  Stein-,  Ton-  und  Glaswaren  76  767  127  662  —  50  895
XII.  —7#sv  u.  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
un  n):
a)  lhenknne  Metalle  und  Halbzeug  197  597  579  326  —  381  729
)  Fabri  .  900631  10765  —  175  965
Zusommen  XII  1  098  228  1  655  922  —  557  694
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  871  594  882  435  —  10  841
XIV.  Waffen  und  Munition  .  49  412  90  021  —  40  609
XV.  Aus  den  heimischen  Herresbeständen  stammende  Bedarfs-——i
  der  Schutztruppe,  wie  Bekleidung,  Waffen,
unition,  Artilleriematerialien.  Feldgeräte  usw  mit
#usnahme  von  Oafer  und  Proviant  89  522  —  89  522  —
XVI.  Geld  —  253  000  —  253  000
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1912.  7985  492  8  10  591  100  93  679  2699  287
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  8  472  342  —  —  2  605  608
Zunahme  +.  Abnahme  -  —  486  850  —  —  —
"B.  Rusfuhr.
J.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  8  180  561  2569  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisfee
a)  Lebende  Tier  24  743  7  418  17  325  —
5  Tierische  Erzeugnisse  .  ...  Esss  159  784  88  694  —
Zusammen  II  273221  167  202  106  010  —
III.  Mineralische  und  fossue  Rohstoffe  13  770  963  6048  6197  722  314  —
9  Lewerliche  Erzen  325  517  156  807  710  —
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1912.  14  372  831  6  378  2197999612  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  9131  648  —  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —  +  5241  188  —  —  —
C  GCGesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1912  22  358  328  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  17  603  990  —
Zunahme  +,  Abnahme  —  .  I  -s-4754338I  —  —]  —
        <pb n="810" />
        W  760  20

Wichtigste  Warenpositionen.

 

 

 

    
   
  
     
   
     
  
    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  IV.  Viertel  Im  IV.  Viertel
es  es  Zunahme  Abnahme
Ben  ennung  der  Waren  Kalenderjahres  1912  Kalenderjahres  1911
Menge  Wertenge  Wert  Js  Menge  Wert  Menge  —  Wert
#kkr  4  krz  -  *  #te9  7
A  Einfuhr.
Mais  16  3404  —  —  48  68811926
Reis..  .....  584  *r  162  802  654  586.  157  477  —  5325  70205  —
Weizen,  Roggen  und  sonstige  i
Konterfrute.·....1580171-88642116846853370904  —  —  104  514  34  488
Mehl  und  Vackwaren.  1  984  160  525  430  2267  599  651  601  —  —  268  489  126  121
Kartoffeln  ...  520951;104872600321I124853  —  —  7937019981
Gemüse  und
183  507  151  445  171  035|  149  572  12  472  1873  —  —
514  246,  226  802  554  414  261  441  —  —  40  168,  34  639
—  —  539  1951  —  —  —
—  —  —  —  —  —  —
9  716.  15  307  3  682  135  442  81  —  —  185
18  585  50332  2  382  60584  —  8797  10252
7  965.  77048  298  74  010  667  3088  —
5774  83  461  ;  340  80  472  —  2989  566  —
...  Z«  227  8321  1  598  —  —  282  1  371
...  4800861529  019  101  788  —  —  44  016  40  259
(Liter)  20  606  55  22  042  61  373  —  —  1  436  5  725
661  214  338  6t60642  358  399  192  —  —  81  144:  60  566
Klee  u.  one  Fuutermitee.  338  928  65  222  833  934  83241  —  —  195  006  18019
und  Nu  tut  holz  1296  923  234  14161348  584  290  936  —  —  51  66156790
(Stüch  34  47400  r  28  720  18123680  —
-  56  969  6  5r5  222686  —  —  6869  221717
-  288  22368  54  41  360  —  —  255  18992
......  -  2275,  10  721  2  9  246.  924  —  —
und  Fleischwaren,  außer  .
.-.....  1924629461  2199448093  —  —  9748.  18  632
50  798  85  969  59  791/  100  635  —  —  8993,  14  666
...  8  889  20  727  26  201  öd  791  —  —  17  312  39  064
und
89  254  81  891  107  isi  118  486  —  —  17  937  36545
1226288  120  6061  188  600  188  o6sj  —  —B1  1460
Zement,  sonstige
en  EIIIEIAEIIIIIII  164  428  460  782  66  351  —  —
Sals.  1135  248,  12  924179  597  15  41  —  —  44  849  2489
«  lohlen,  B  kohlen,  Briketts  4192  330  1|8  1788986  384  417  018  —  —  4794  054  233  840
Petroleum  182  842  45  862  431  510  98450  —  —  248  –
eifen  aller  Art  .  61466le38  92  835  66  285  —  —  81  69  21  597
Drogen  und  Ipothekerwaren.  43  916)  53  447  441  703  64891  —  —  787  11444
Farben,  Farbwaren,  Firnissen  und
Lacke,  Tinte  45  658  34  043  41  304  82  588  4349  1  460  —  —
Gewebe  aller  Art  õ9  447  267  865  90  626  348  534  —  —  81  179  80  669
Leibwäsche,  Talenlt.  Posamenrier=  "
waren,  Schirme,  Filzwaren  usw.  70  647  611  3884446  323,  914200  —  —  75  676  302  825
Schuhe  und  Stiefel.  27  064  192  446  46  539  264  515  —  —  19  485  72069
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  18  5061  56  644  160  673,  92  678  —  —  8167,  36  029
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  144  465  144  044  1860  870  —  —  74  2300  45326
Papier  und  Pappe  sowie  Waren
daraus  (außer  Drucksach  86  705  90  360  78  729  86  8738  8  066,  3487  —  —
Bücher  und  sonstige  Drucksachen  14  210.  39  930  17  402%  45205  —  —  3  192,  5275
Tonwaren  und  Porzellan  .  13  485  16694  23748.,  31  902  —  —  10  268,  15208
Glas  und  Glaswaren.  .  48  275  50971  638  205,  75  100  —  —  14  930  24  129
Roheisen,  eiserne  Schienen,  "  (
Okangcth  Blöcke  usw.  818  463  187  6298224  613563  667  —  —  2406  1500  044
277  558  883  082  288  955  78238  —  4844  11  397  —
Alle  bbesonders  **G  ·
Eisenw  259  685  607  612  1410  169  804  642  —  —  150  4841197  130
Waren  *r09  anderen  nneblen
Metallen  .  32  965  105  083  52-325  161  625  19  3601  56  542
        <pb n="811" />
        W  761  20
Im  IV.  Viertel  Im  IV.  Viertel
es  es  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalenderjahres  1912|Kalenderjahres  1911
Menge  1  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  BWert
kea  At  kg  Al  Lke  14  kg  AM
Kraft=  und  Arbeitsmaschinen  und
Teile  von  solchen,  landwirtschaftliche,
  f  gup  Aenschen.,  Tierund
  Kraftbe  177277|184  578  186  261129  503  41  016  5  070  —  —
Desgl.  für  tbärrieh.  3  Zwecke  815  660|819  O26  45  272  420  827  —  —  139612101801
Transportmaschinen,  Fahrräder
und  sonstige  Fahrzeuge  aller  ·

Art,  auch  gelte  von  solchen  318  459  247  601  141  146,  182  669  177  818  649382  —  —
Feuerw  425  87  188  482  28572  —  8  616  7  —
e  „n  und  d  Sate  !

hürs  4344412  29  022  61229  —  24  678,  49221
Gobddnlkünzen  —  T  —·  —  —  —-  —  —
Silbermünzen.  —  —  —  250  000  —  —  250  000

B.  Kusfuhr.
Männliches  Rindvieh  (Stück)  17)  8  255  19  6880  —  —  2  3625
Heiöliches  Rindvieh  ()  —  —  —  —  1—  —
Kleinv  ()  229  4488  39  538  1900  3950
Feeich  Vid  Fleischwaren  .  2277018660  4849  48098817921|  13762  —  —
Hö  8  195  6624  3  828  7546  —  633  922
Zarnet  von  **  Biegen  und  s

Schafen  68  732  83  381  49  15ö7938  19  5681  25448  —  —
Wildhäute  .  1  892  12  875  1  648  10  870  2  2  005  —  —
Robbenfelle.  .  .  (Stück)  66343  150  656  14  505  7  —  —  1  355
Straußenfedern  ....  252  34  199  58  28790  194  09  —  —
Schaf-Wolle  54  88871314  28  5199  35207  25839|86  107  —  —
Marmen  99  060  7988  –  —  99  060  79988  —  —
Sonstige  Steine  und  Erden  429894  30  276  6363  —  —  25978  2869
Diamanten,  mit  Ausnahme  der  "

fertig  geschliffenen  (6)73325/1  50004202%  1  9528904,  112.  585  1048  —  —
Rohe  Serpualer  16637  4152632  126  191½1021692  1897117  —  —
Aufbereitete  Kupfererze  —  —  —  —  —  —  —  —
Sonstige  Erze.  ..  102851  1840  21  309  13  460  —  —  11  024.  11  620
Blei,  roh,  in  Barren  oder  gewalzt  265  143.  101  115  482  701  129  865  —  —  217  558  28750
Waren  aus  Leder,  Hãuten  und  f

elle  —  2  882  7  428  —  —  18  1  872
Photographien  usw..  .  92  2307  76  11919  16  —  —  9612
Kuriositäten  und  Verschiedenes  2  143°  20  829  13  108  40  026  —  —  10  960  19197
Gebrauchte  Umschließungen,  Ver-  .

packungsmittel,  Materialien  u.

Gegenstände  aller  Art  des  freien  l

Verkehrs,  welche  z.  Verwertung

oder  Wiederbenutzung  in  das  l  -

Ausland  aurucgesandi  m  bierten  362  977  296  88017?  49  975  1600  891  —  —
Zinnerze.  .  90479400  —  —  90479400  —  —

ohair  3  4311  6467  —  —  84316467  ——I.  —

 

VortäiiflgeühekflchtlldekdleVewegisngdesbandelsdeaschutzgehtetsveutichSIdweItatkltia
im  Kalenderjahr  1912  im  Vergleich  mit  1911.

Einfuhr
Ausfuhr
Gesamthandel

 

1912  1911  Zunahme  Abnahme
A.  Al
32  498  899  45  301  955  —  12  803  056
39  035  340  28.573247  10  462  093  —
71  534239  73  875  202  —  2340  963.
        <pb n="812" />
        E  762  20
fKlonialrechtliche  Entscheidungen.

Nr.  21.
Auszug  aus  dem  Urtell  des  Reichsgerichts  G.  Stvilsenat)  vom  16.  Kpril  1910.
(Entschdg.  des  R.  G.  in  Z.  S.,  Bd.  73  S.  272.)

1.  In  den  Schutzgebieten  ist  für  Grundstücke,
die  noch  nicht  ein  Grundbuchblatt  besitzen,  nur
der  dingliche.  die  Einigung  über  die  Eigentumsübertragung
  enthaltende  Vertrag  abweichend
von  den  reichsgesetzlichen,  die  Rechte  an  Grundstücken
  betreffenden  Vorschriften  geregelt,  der  persönliche,
  der  Eigentumsübertragung  zugrunde  liegende
  Vertrag  untersteht  dagegen  dem  8813  B.  G.  B.

2.  Der  in  öffentlich  beglaubigter  Form  geschlossene
  dingliche  Vertrag  heilt  unter  entsprechender
  Anwendung  des  §  313  Satz  2  B.  G.  B.
den  ohne  Beobachtung  der  Form  des  5  313
B.  G.  B.  geschlossenen  Kausalvertrag.

§*  313  B.  G.  B.,  §5  3  Sch.  G.  G.,  8§  19,  20,  21
Kons.  G.  G.,  gs  1,8,  18ff.  der  Kaiserlichen  Verordnung,
betr.  die  Rechte  an  Grundstücken  in,  den  deutschen
Schutzgebieten,  vom  21.  November  190

Am  20.  Oktober  1906  schloß  der  Former  X.,
seine  Rechte  später  an  die  Klägerin  abtrat,  mit  der
Zweigniederlassung  der  Beklagten  in  Swakopmund
einen  unterschriftlich  von  der  doftigen  Ortspolizeibehörde
  beglaubigten  Kaufvertrag,  nach  dem  die  Beklagte
  ihm  einen  Platz  A.  am  Omaruru-Flusse  in  bestimmten,
  5  5000  ha  einschließenden  Grensen  dür  1.
auf  den  Iiter,  zusammen  für  kaufte“.
2  war  bestimmt,  daß  die  Hahüreskuben:
gungen  von  X.  in  Berlin  mit  dem  Vorstande  der  Beklagten
  vereinbart  werden  sollten,  und  nach  §  3  übernahm
  der  Käufer  sämtliche  Kosten,  insbesondere  die
der  Vermessung  und  der  Eintragung  der  Farm  in  das
Landregister  oder  Grund  s  Grundbuch  war
unstreitig  damals  noch  nicht  *—  Nach  Bezahlung
des  Kaufpreises  klagte  die  Klägerin  auf  dessen  Rückerstattung
  und  auf  Tichtigkeitsertlrung  des  Kaufvertrages
  vom  20.  Oktober  1906,  indem  sie  die  Gichtigkeit
aus  der  Nichtbeobachtung  der  in  §  818  B.  G  vorgeschriebenen
  Formen  herleitete,  wogegen  die  Nnifür
  die  Formgültigkeit  auf  §  18  der  Kaiserlichen  Verordnung
  vom  21.  November  1902  (R.  G.  Bl.  S.  283)
Bezug  nahm.  Der  erste  Richter  gab  dem  Klageantrage
statt.  Der  zweite  Richter  wies  die  Klage  ab.  Die
Revision  der  Rlägerin.  wurde  zurückgewiesen  aus  folgenden
  Gründ
In  der  Scche  selbst  konnte  der  Revision  keine
Folge  gegeben  werden.  Durch  §  3  des  Schutgebietsgesetzes
  vom  10.  September  1900  (R.  G.  Bl.  S.  818)
sind  in  den  Schutzgebieten  die  dem  bürgerlichen  Recht
angehörenden  Vorschriften  der  Reichsgesetze  (6  19  des
Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  vom  7.  April
1900,  eingeführt.  Von  dem  Vorbehalt,  die  „Rechte  an
Grundstücken“  durch  Wiiserlich=  Werochmng  abweichend
zu  regeln  (§  3  a.  a.  O.,  Lens  Ger.  Ges.),  hat  die
Kaiserliche  Verordnun  %  .  November  1902  im
allgemeinen  keinen  Gebrauch  W  vielmehr  grund-Lussh
  die  bezüglichen  reichsgeseglichen  Vorschriften
leichfalls  für  anwendbar  erklärt  (§  1  a.  a.  O.).  Nur
ür  die  Auflassung  find  im  §  3  *3“•4-  geschaffen
  und  für  rundstücke,  die  ein  Grundbuchblatt
noch  nicht  besitzen,  in  den  §§  18flg.  besondere  Be- 



stimmungen  Danach  sind  (5  18)  für  „die
Übertragung  gentums“  an  solchen  Grundstücken
bie  kugung  Aesac  Vorschriften  außer  Anwendung

setzt.  Zu  dieser  Ubertragung  ist  die  Einigung  der
eu#er  und  des  Erwerbers  für  erforderlich  und
ausreichend  erklärt,  als  Form  die  Beglaubigung  durch
eine  öffentliche  Behörde  des  Schutzgebietes  vorgeschrieben,
  und  die  Beifügung  von  Bedingungen  und
Feitbesiimmungen  ausgeschlossen.  Im  §  1  9  ist  dem
Eigentümer  nachgelassen,  seine  Eigennm  in  ein  vom
Grundbuchamte  Cefährten  Landregister  eintragen  zu
lassen.  Diese  Eintragung  begründet  nach  §  21  a.  a.  O.
Eigentumsvermutung.

Der  Berufsrichter  entnimmt  diesen  Vorschriften
mit  Recht,  daß  nur  der  dingliche,  die  Eigentumsübertragung
  bezweckende  Vertrag  abweichend  geregelt  ist.
und  daß  für  das  obligatorische  Grundgeschäft  auch  in
den  Schutgebieten  5*  313  B.  G.  B.  zur  Anwendung
kommt.

Er  findet  aber  in  dem  Vertrage  vom  20.  Oktober
1906  nicht  bloß  einen  Kaufvertrag,  sondern  auch  eine
Eigentumsübertragung  im  Sinne  des  §  18  der  Kaiserlichen
  Verordnung  und  schließt  dies  sowohl  aus  der
’
2

getroft  etroffen.

 

Form  der  Beglaubigung  als  auch  aus  dem  Inhalt  des
Vertrages,  der  keine  weiteren  Bestimmungen  über  den
Egentumsübergang  enthalte,  vielmehr,  wie  seine  Loslösung
  von  der  Vereinbarung  über  die  Zahlungsbedingungen
  ergebe,  alsbaldige  Rechtswirkungen  in
betreff  des  Eigentumsüberganges  habe  äußern  sollen:
auch  L  spätere  Verhalten  der  Parteien,  insbesondere
die  vorbehaltlose  Zahlung  des  Kaufpreises,  spreche
dafür.  Demgegenüber  behauptet  zwar  die  Revision,
daß  eine  solche  Auslegung  des  Vertrages  nicht  möglich
sei,  weil  sie  gegen  den  klaren  Vertlaut=  verstoße;  doch
ist  dies  nicht  anzuerkennen.  Die  Auslegung  des
Wortes  „verkaufen“  in  dem  Sinne,  daß  damit  nicht
nur  der  persönliche,  sondern  auch  der  dingliche  Vertrag
gemeint  fein  -  ist  an  sich  möglich,  und  die  Annahme,
  daß  die  Parteien  den  Ausdruck  so  verstanden
haben,  ausreichend  begründet.

Zutreffend  führt  sodann  der  Berufungsrichter  aus,
daß  in  dem  formgerecht  zustande  gekommenen  dinglichen,
  Vertrage  gemäß  dem  analog  anzuwendenden

Satz  2  des  B.  eine  Heilung  des  der  vorgeschriebenen
  Form  entbehrenden  obligatorischen  Grundgeschäfts
  zu  finden  sei.  Der  §  18  der  Kaeiserlichen
Verordnung  spricht  allerdings  nur  von  der  Übertragung
des  Eigentums  an  Grundstücken.  Es  ist  aber,  da  die
Vorschrift  sonst  keinen  wesentlichen  Zweck  hätte,  anzunehmen,
  daß  der  dort  geregelte  dingliche  Vertrag  die
Auflassung  und  Eintragung  im  Grundbuch  nicht  bloß
in  Beziehung  auf  die  Eigentumsübertragung,  sondern
auch  in  allen  sonsti  gen  Beziehungen  ersetzen,  insbetonere
  die  in  §  318  Satz  2  B.  G.  B.  vorgesehene
Wirkung  haben  sollte.  Die  be  ie  zum  Erlaß  einer
solchen  Lonschrift  ergibt  sich  für  die  geit  vor  Anlegung
des  Grundbuchs  aus  der  in  es  Schutzgebiets-LesetescGV
  in  n  enommenen  Bestimmung  des  §  20

Abs.  1  2  des  Feees  über  die  Konsulargerichtsbarkeit,
  die  es  der  Kaiserlichen  Verordnung  überließ,  an
die  Stelle  nicht  vorhandener  Einrichtungen  und  nicht
ausführbarer  Vorschriften  bürgerlichen  Rechts  andere
Bestimmungen  zu  treffen.
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        763  20
Kolonialwirtschaftliche  Oi#tteilungen.

Deutsche  Kolonialgesiellschaft  für  Südwestafrika.-)

Für  das  Geschäftsjahr  1912/13  beträgt  der  Reingewinn
  1  089  201  .4,  einschließlich  152  669  Vortrag
  aus  1911/12  (i.  V.  950  749  bzw.  159  945  40.
Hieraus  werden  6  v.  H.  Dividende  auf  die  Vorzu  *
anteile  -  30  000  A  und  40  v.  H.  Dividende  auf
Stammanteile  -  800  000  A  ausgeschüttet,  82  658
Tantienie  an  den  Aufsichtsrat  gezahlt  und  176  548  M
auf  neue  Rechnung  vorgetragen.  Der  Vorstand  führt
in  seinem  Jahresbericht  hierzu  u.  a.  aus:

Bergwerksgerechtsame.

Nach  langwierigen  Verhandlungen  zwischen  dem
Reichs-Kolonialamt  und  den  Förderern  erlangte  die
u  der  unserseits
bereits  auf  der  außerordentlichen  Generalversammlung
vom  15.  Mai  Stellung  genommen  war,  durch  Koaiserlichen
  Erlaß  vom  30.  Dezember  Gesetzeskraft,  und  zwar
mit  Rückwirkung  bis  zum  Beginn  des  Jahres  1912.
Vereinzelte,  namentlich  kleinere  Gesellschaften  yatten
im  Vertrauen  hierauf  ihren  Betrieb  schon  vorher  wieder
aufgenommen,  andere  hatten  ihn  verstärkt,  um  die  Vorteile
  der  wahlweise  belassenen  Bruttosteuer  herauszuholen.
  Hinzu  trat  ferner  endlich  nach  vollzogenem
Einigungsakt  die  Pomona  Diamanten-Gesellschaf  aft,  und
zwar  fast  unmittelbar  mit  einer  so  stattlichen  Fördeaß

  die  Gesamtförderung  Südwestafrikas  im
JSalte  1912  mit  1  003205  Karat  alle  früheren  Jahre
übertraf.  Auch  in  der  Südahwwlausschen  Union  ist  die
Förderung  gestiegen  (1912;:  5.071  882  Karat  gegen  1911:
4891  9908  Karat).

ie  Wirkung  der  Nettosteuer  wird  naturgemäß

nicht  sofort  in  Erscheinung  treten;  einige  Diamantenesellschaften
  konnten  aber  auch  schon  für  das  ver-Hoene

  Jahr  bessere  Einkünfte  aufweisen;  es  oscheintals
  ob  nunmehr  auch  für  die  nördlich  des  20°  füdl.
Breite  gelegenen  Felder  eine  Möglichkeit  zur  —2
gegeben  sei.  Wir  entschlossen  uns,  um  auch  ausgedehnte
Flächen  geringeren  Gehalts  der  immerhin  langsam
fortschreitenden  wirtschaftlichen  Erschließung  entgegenzuführen,
  die  Feldessteuer  ganz  all  eemein  auf  einen
geringfügigen  Bruchteil  des  in  der  Laiserlichen  Bergverordnung
  vorgesehenen  Satzes  zu  ermäßigen.

Günstig  wirkten  auf  idie  Erträgnisse  des  Diamantenbergbaues
  und  damit  auch  der  Nettosteuer  die
langsam  steigenden  ue  #  .  seitens  der  Regie  erzielt
wurden  pro  Karat  gegen  25,60  /¾  im  Vorjahr).
  Im  lausenden  Jahr  haben  sich  gelegentlich!  der
Diamantenvergebung  die  Preise  abermals  gebessert

An  dem  günstigen  Erträgnis  der  Pomona  Diamanten-Gesellschaft
  ist  unsere  Gesellschaft  nur  insofern
beteiligt,  als  die  Deutsche  Diamanten-Gesellschaft  Anteilseigner
  ist.

Die  technische  Weiterentwicklung  des  Diamantenbergbaus
  nimmt  im  übrigen  einen  guten  Fortgang.

ie  Ausdehnung  und  Verfeinerung  des  maschinellen
Aufbereitungsbetriebes  wächst  stetig;  ausschließlich  der
deutschen  Maschinenindustrie  fließen  ganz  erhebliche
TAufträge  zu,  und  mit  Ende  des  Jahres  1913  wird
eine  Kleinbahn  die  ganzen  südrich  Lüderitzbucht  gelegenen
Diamantfelder  in  mehr  als  100  km  Länge  durchziehen.
Man  darf  nach  den  großen  Kapitalien,  die  auch  im
verflossenen  Jahr  wiederum  für  Maschinen,  Transportanlagen
  u#sw.  angelegt  wurden,  der  Annahme  Raum

 

 

Aus  dem  Bericht  über  das  achtundzwanzigste
deschgiisb  1912/13.

 

geben,  daß  eine  natürliche  Grundlage  für  solche  Aufwendungen
  vorhanden  und  auf  eine  entsprechende
Lebensdauer  zu  rechnen  ist.

Außerhalb  des  Diamantengebiets  ist  die  bergmännische
  Tätigkeit  in  kunlee  Gebiet  eine  beschränkte
geblieben.  Die  r-Grube  ist  noch  mit
dem  Ausbau  ihrer  Anlagh  beschäjtigt.  Von  einer
neuen  Kupferfundstelle  unseres  Gebiets  östlich  der
Station  Kalkfeld  der  Otavibahn  wird  berichtet,  genauere
  Angaben  stehen  noch  a

Auch  Nachrichten  von  rfnden  drangen  in
die  Offentlichkeit.  Einen  solchen  machte  eine  unserer
Schürfexpeditionen  im  Kuisebgebiet;  das  wirtschaftlichnegative
  Ergebnis  aller  bisherigen  Goldfunde  in  Südwestafrika
  macht  uns  bei  seiner  Beurteilung  die  größte
Vorsicht  zur  Pflicht.

Auch  im  Süden  nhtes  Gebiets  bei  Kunjas
wurden  Goldfunde  gemacht.  Die  Interessenten  sind
noch  mit  der  giuch  und  Verwertung  beschäftigt.

Der  Zinnerzbergbau,  der  bis  zum  Jahr  1908
zurückzuverfolgen  ist,  scheint  über  einen  verhältnismäßig
  bescheidenen  Rahmen  nicht  hinausgehen  zu
wollen.  Die  Betriebe  blieben,  abgesehen  von  kleineren
Untersuchungsarbeiten,  an  der  Oberfläche  und  gewannen
  vorwiegend  das  zutage  angereicherte  Erz.
Auch  Betriebseinstellungen  sind  vorgekommen.

Auf  unseren  eigenen  Feldern  bei  Otjimbojo
wurden  281/  Tounen  Erz  mit  einem  Durhhschnittsgehalt
  von  72,2  Prozent  Zinn  gefördert  und  zu  Ver
suchszwecken  verschickt.  Wir  dürfen  hoffen,  bei  verbesserten
  Gewinnungs=  und  Verarbeitungsmethoden,
wofür  wir  weiter  bemüht  sind,  die  Gestehungskosten
zu  decken.

Die  Edelsteingewinnung  und  vwverwertung
hab  i  n  vorgesehenen  und  beschränkten
Rahmen  durchführen  W44  Die  südwestafrikanischen

delsteine,  unter  denen  bemerkenswerte  Oualitäten
waren,  haben  allseitiges  Interesse  geweckt,  selbstredend
kann  aber  an  große  Absatzmengen  nicht  gedacht  werden.

Auch  im  verflossenen  Jahr  haben  wir  durch  eigene
Schürfexpeditionen  und  durch  eratung  von
Schürfern  unter  der  Oberleitung  unseres  Geologen
Dr.  Reuning  an  der  Erforschung  und  Erschließung
unseres  Bergrechtsgebietes  teilgenommen.  Im  laufenden
Jahr  werden  sie  gemeinsam  mit  dem  südwestafrikanischen
  Minensyndikat  fortgesetzt,  an  dessen  Arbeiten  wir
seit  seiner  Gründung  lebhaftes  Intereise  genommen
hatten.  Wir  glauben  auf  diese  Weise  unter  Ersparnis
von  Generalunkosten  den  praktischen  Arbeiten  selbst
größere  Mittel  zuwenden  zu  können.

Landbesitz.
Der  Stillstand  der  Landverkäufe  hat  fortgedauert,

#es  ist  auch  keine  Aussicht  vorhanden,  daß  hierin  in

der  nächsten  Zeit  eine  Wendung  zum  Besseren  eintritt.
In  Swakopmund  wurden  nur  wenige  Grundstücke
verkauft,  in  Lüderitzbucht  ruhte  das  Geschäft  ganz.
Bei  fremden  Verkäufen  wurden  sogar  erhebliche  Einbußen
  gegen  die  Einstandspreise  verzeichnet.  Wir  erwühten
  infolgedessen  im  laufenden  Jahr  nur  geringe
Einnahmen  aus  unserem  Landbesitz.

Den  imahmen  steht  egenübe  die  Erund  steuet
mit  105  õ88  M,  d  konto  verbucht  ist.
üÜber  die  rueedie  v  fiskalischen  Grundsteuer  für
die  Weichbilder  von  Swakopmund  und  „Lüdreigöucht
waren  unsererseits  Verhandlungen  mit  #
amt  und  Gouvernement  geführt  worden.

 

 

 

Die  von
        <pb n="814" />
        W  764  20

der  Regierung  beabsichtigte  Regelung  —  es  sollte  eine
Grundwertsteuer  mit  P49estuften  Sähtzen  zur  Einführung
gelangen,  ohne  daß  das  Gesamteinkommen  aus  der
Steuer  vermindert  Winde  —  hat  je  die  Zustimmung
des  Landesrats  nicht  wurde  vielmehr
Vertagung  der  Frage  beschlossen,  bis  die  Landwirtschaftsbant
  in  Tätigleit  getreten  sei.

Handelsgeschäft.

Laut  Ausweis  des  Zollregisters  ist  die  Wareneinfuhr
  fast  auf  allen  Gebieten  im  Lande  erheblich
gefallen,  zum  großen  Teil  wohl  durch  die  Beendigung
der  Bahnbauten  um  Mitte  vorigen  Jahres  verursacht:;
als  weiterer  Grund  dafür  werden  die  geringen  Barmittel
  angeführt,  die  der  Farmwirtschaft  zur  Verfügung
stehen  bzw.  vorläufig  zufließen,  ein  Umstand,  d
durch  Gründung  der  Landwirtschaftsbank  für  Sanett
afrika  Rechnung  getragen  worden  ist.

Trotzdem  konnten  wir  unsere  Umsätze  im  Waren-Bank=
  und  Speditionsgeschäft  erhöhen  und  den  Kundenkreis
  erweitern.  Der  gegenwärtige  Gang  des  Geschäfts
  läßt  eine  günstige  Heiterenbwicklund  erwarten.

Beteiligungen.

Die  beteilißung  an  der  Lüderitzbucht-Gesellschaft
  L.  Scholz  o.  m.  b.  H.  hat  ein  befriedigendes
  Ergebnis  geliefert,  und  wir  dürfen  allem  Anschein
  nach  auch  im  laufenden  Jahre  hiermit  rechnen.
Unsere  Beteiligung  an  der  Diamantenregie

südwestafrikanischen  Schutzgebiets  von

.  —  mit  25  v.  H.  Einzahlung  —  hat  sich
um  die  Hälfte  vermindert,  da  den  Förderern,  unter
ihnen  auch  der  Deutschen  Diamanten-Gesellschaft
m.  b.  H.,  50  v.  H.  des  Kapitals  der  Regie  zur  Beteiligung
  abgetreten  und  ihnen  eine  nentsprechende  Zahl
der  Aufsichtsratsstellen  überwiesen  wurde.

Die  Deutsche  Piamanten  *  Gesellschaft
m.  b.  H.,  deren  boriegtes  Geschäftsjahr  ergebnislos
geblieben  war,  konnte  für  1912  dank  höherer  Förderung
bei  gebesserten  Preisen  und  infolge  der  Steuerumwandlung
  ein  befriedigendes  Erträgnis  abliefern.

Die  Gesellschaft  befindet  sich  auch  weiter  in  guter
Entwicklung;  im  laufenden  Jahr  hat  sie  ihre  Anlagen
  verstärken  und  die  Verkehrsmittel  verbessern
können.

Neu  beteiligt  haben  wir  uns  an  der  Deutf  chen
Walfang-Gesellschaft  Sturmvogel-  m.
Bremen.  Die  Gesellschaft  wird  den  Betrieb  Se  d
Kochstation  in  der  Sturmvogelbucht  bei  Lüderitzbucht
in  der  allernächsten  Zeit  eröffnen.

Der  Geschäftsgang  unserer  Gesellschaft  sowie  quch
der  Deutschen  Diamanten-Gesellschaft  m.  b.  O
neuen  Geschäftsjahr  ist  befriedigend  und  sabs  wir
von  unvorhergesehenen  Ereignissen  verschont  bleiben,
erwarten  wir  wiederum  ein  günstiges  Jahresergebnis.

*  ·#
#

2#
120

In  der  Bilanz  per  31.  März  1918  figurieren
unter  den  Aktiven:  Beteiligungskonto  491  004.K,  Hypotbelen-
  und  e  732  827.,  deutsche  Staatspapiere

Kasse  und  Wechsel  5  686  .K&amp;amp;
1625  8  362  M.  Debitoren  beal  4,  Bestände
und  Inventar  Swakopmund  505  779  .  während  die
Verpflichtungen  der  Gesellschaft  aus  758  988  #4  Schulden
an  Kreditoren  bestanden.

 

 

Vereinigte  Diomantminen-K.  G.,  Cüderitzbucht“)
(bisher  Vereinigte  DBiamantminen  Lüderitzbucht
  G.  m.  b.  H.).
Betrieb.

Am  1.  August  des  Jahres  wurde  die  Aufbereitungsanlage
  auf  dem  Schmidtfeld  in  Tätigkeit  gesetzt.  Sie
konnte  nach  kurzer  Probezeit  in  allen  Teilen  abgenommen
  werden  und  arbeitet  bezüglich  Baggerwirtschaft,
  Transportanlagen  und  Sieberei  durchaus  befriedigend.
  Insbesondere  wurden  die  Leistungsgarantien
der  Sieberei  um  fast  H.  überschritten.  Die
Wäscherei,  die  r  ffa  %  Schwierigkeiten  bot,
arbeitet  gleichfalls  befriedigend.  Wenn  die  Schmidtfeldanlage
  trotzdem  im  Berichtsjahre  nicht  den  gewünschten
  Erfolg  zu  zeitigen  vermochte,  so  hat  dies
seinen  Grund  darin,  daß  die  Bewältigung  der  abzuräumenden
  Flugsandmassen  Weforderund  stellte,  deren
Schwierigkeiten  bei  der  Konstruktion  der  Anlage  nur
schwer  vorausgesehen  werden  konnten.

Die  Betriebsleitung  hat  sich  entschlossen,  zunächst
eine  größere  Fläche  der  in  teilweise  beträchtlicher  Mächtigkeit
  vorhandenen  diamantführenden  Kiesschicht  mit
den  vorhandenen  Transport=  und  Abbaumitteln  abzuräumen,
  d.  h.  vom  auflagernden  Flugsand  zu  befreien.
Der  Abraum  ist  so  eingerichtet,  daß  die  Kiesschicht  in
ihrer  Erstreckung  über  fast  die  ganze  Breite  des
Schmidtfeldtales  freigelegt  und  daher  der  sich  an  die
Abraumarbeiten  anschließende  Abbau  ein  zuverlässiges
Bild  über  die  durchschnittliche  Diamantführung  der
Kiesschicht  gewähren  wird.  Der  Ertrag  der  Förderung
muß  die  Kosten  der  mehrmonatlichen  Abraumarbeiten
eindecken,  und  nach  dem  Ergebnis  des  früheren  Handabbaues,
  das  seinerzeit  als  Unterlage  für  die  Sachverständigen-Gutachten
  gedient  hat,  ist  zu  hoffen,  daß
das  der  Fall  sein  wird.

Auf  den  übrigen  Feldern  wurde  fast  nur  im  Handbetriebe
  gearbeitet  mit  Ausnahme  von  Feld  Unverbofft
  und  Windhuk-Kreisfeld,  wo  je  eine  Schiechel-Anlage
  aufgestellt  ist.  Auf  Unverhofft  mußte  die
Förderung  wegen  Arbeitermangels  im  September
vorübergehend  eingestellt  werden.

Für  das  laufende  Geschäftsjahr  sind  Schürfarbeiten
auf  den  betriebenen  und  besonders  auf  den  noch  nicht
bearbeiteten  Feldern  vorgesehen,  so  daß  es  Klarheit
und  einigermaßen  sichere  Unterlagen  für  die  Schätzung
des  wirklichen  Wertes,  die  Bauwürdigkeit  und  die
Betriebsdauer  der  Felder  bringen  dürfte.  Unter  der
Herrschaft  der  alten  Abgaben  glaubte  die  Verwaltung
von  Schürfarbeiten  größeren  Stiles  absehen  zu  müssen.

Südblock.

Die  Verhandlungen  mit  dem  Landesfiskus  konnten
im  Berichtsjahre  nicht  völlig  zum  Abschluß  gebracht
werden.  Inzwischen  ist  jedoch  eine  Einigung  erzielt,
derzufolge  ein  Ergänzungsvertrag  auf  folgender  Grundlage
  zu  tätigen  sein  wird:  Unsere  Gesellschaft  erhält
den  Abbau  des  Zhe  auf  alluviale  Diamanten  für
die  Dauer  von  50  Jahren  bis  zum  22.  Dezember  1
Werden  Diamanten  auf  ursprünglicher  Lagerstätte  gefunden,
  so  ist  der  Fiskus  berechtigt  und  verpflichtet,
die  Ausbeutung  auch  dieser  Diamanten  bis  zum
22.  Dezember  1960  uns  zu  übertragen,  unbeschadet
seines  Kechies,  am  Gewinn  und  Verlust  zur  Hälfte
teilzunehmen.  Die  Anerkennung  unserer  Ansprüche
auf  andere  Mineralien  als  Diamanten  scheiterte  an
dem  Widerspruch  der  Deutschen  Diamantengesellschaft.

5)  Lus  dem  Geschäftsbericht  über  das  dritte  Geschäftsjahr
  (1912).
        <pb n="815" />
        WV  765  20

Auf  den  Südblock,  der  nach  Erhalt  des  Abbaurechtes
  sofort  eingehend  beschürft  werden  wird,  setzt
die  Verwaltung  große  Hoffnungen,  zumal  die  dortigen
Betriebsunkosten  sich  nach  dem  Bau  der  Eisenbahn
Elisabethbucht—Prinzenbucht  vermutlich  herab- 



 

.  ,-7
mindern  werden.
Marmor-Felder.

Wegen  unserer  auf  der  Farm  Marmora  bei
Angras  Juntas  abgesteckten  Felder  bestehen  Meinungsverschiedenheiten
  mit  dem  Fiskus,  die  bisher  noch  nicht
behoben  sind.

Arbeiter.

Der  Zuzug  farbiger  Arbeiter  aus  dem  Ambolande
schwankte  sehr,  er  war  in  der  ersten  Hälfte  des  Jahres
durchaus  unzulänglich  und  besserte  sich  est  gegen  Ende
der  zweiten.  Zu  Beginn  des  Jahres  1913  setzte  eine
starke  Zuwanderung  von  Ovamboarbeitern  ein,  die
gegenwärtig  noch  anhält.

Förderung.

Im  Betriebsjahre  wurden  insgesamt  33  751  Karat
gefördert  gegen  54  355  Karat  im  Vorjahre.  Die  Gründe
für  diesen  Rückgang  sind  aus  dem  unter  „Betrieb“
Gesagten  ersichtlich.  Die  Förderung  erbrachie  insgesamt
  858  952  /  oder  25,14  .&amp;amp;  per  Karat  gegen  25.87.“
per  Karat  im  Vorjahr.

Stener.  «

Nach  der  neuen,  am  1.  Januar  1912  in  Kraft  getretenen
  Verordnung,  durch  die  die  bisherigen  Abgaben
in  einer  den  Wünschen  der  Förderer  entgegenkommenden
  Weise  umgewandelt  werden,  beträgt  die  Steuer
66  v.  H.  des  Verkaufserlöses,  vermindert  um  70  v.  H.
der  Betriebskosten.  Unter  Betriebskosten  werden  die
zur  Gewinnung  der  Diamanten  und  zur  Erzielung  des
Erlöses  gemachten  Aufwendungen  einschließlich  regelmäßiger
  jährlicher  Abschreibungen  verstanden.  Es
dürfen  ihnen  2,.50  .X  für  jedes  geförderte  Gramm

i.  etwa  0,51.X&amp;amp;  per  Karat)  als  Eminens  für  die  bis
zur  Verleihung  des  Abbaurechts  geleisteten  Arbeiten

 

 

und  10  v.  H.  Zinsen  aufs  den  Wert  der  zu  Beginn  des
Betriebsjahres  vorhandenen  Anlagen,  Maschinen  usw.
bingugeschlagen  werden.  Die  Abgabe  an  die  Regie  ist
von  5  v.  H.  auf  2  v.  H.  des  Verkaufserlöses  ermäßigt
und  darf  als  Teil  der  Betriebskosten  in  die  Steuerberechnung
  eingesetzt  werden.  Für  den  Südblock  haben
wir  an  die  Leuische  Diamanten-Gesellschaft  eine
Sonderabgabe  von  2  v.  H.  des  Verkaufserlöses  zu
zahlen,  die  ebenfalls  zu  Lasten  der  Steuerrechnung
eht.  Wenngleich  die  Steuer  den  billig  arbeitenden
sti  immer  noch  stark  belastet,  so  ermöglicht  sie
doch  den  Abbau  derjenigen  Felder,  die  bisher  volllommen
  unrentabel  waren.

Diamantenregie.

Den  mehrjährigen  Bemühungen  der  Lüderitzbuchter
  Minenkammer  ist  es  gelungen,  die  Übertragung
der  Hälfte  des  Regiekapitals  auf  die  Förderer  durchzusetzen,
  so  daß  sie  jetzt  Sitz  und  Stimme  in  der  Regie

Der  uns  zugewiesene  Anteil  beträgt  61800  A.
25  v.  H.  eingezahlt  sind.  Die  Dividende  der
RNegis  hat  bisher  stets  10  v.  H.  betrage
r  1
1*

Der  gesamte  Betriebsgewinn  beträgt  860  441.7.
Davon  sind  abzusetzen  die  allgemeinen  Unkosten,  bestehend
  aus:  Löhnen,  Proviant,  Trinkwasser,  Maschinenunterhaltung
  usw.  511  83564  .,  Diamantensteuer
und  Regieabgabe  30  366  /,  Abschreibungen.  auf  Berggerechtsame
  50  000  4.  Abschreibungen  auf  Gebäude,
Anlagen  usw.  200  727  A.  Der  Reingewinn  stellt  sich
sonach  auf  67513  .  Davon  fließen  in  den  gesetzlichen
  Reservefonds  8876  Z,  von  den  verbleibenden
64  137.#  sollen  6  v.  H.  Dividende  auf  300  000
Vorzugsaktien  für  drei  Monate  =  4500  —7  gezahlt
und  59  687  .#4  vorgetragen  werden.

Die  Berggerechtsame  necht  nunmehr  noch  mit

1  533  688  /4  zu  Buch.  1912  hatte  die  Gesell-1
  von  der  Diamentenwegie  390  725  /“  und  von
diversen  Debitoren  18  169  .#4  zu  fordern,  während  sie
an  Kreditoren  59  344  schuldete.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Lord  kiltchener  über  Apvpten  und  den  Sudan  1912.

I.  Einleitung.

Das  Vertrauen  der  Bevölkerung  zur  Regierung
  ist  gewachsen,  und  die  loyale  Haltung  der
Agypter  verspricht  eine  weitere  ungestörte  kulturelle
Erschließung  des  Landes.  Der  türkisch-italienische
und  der  Balkankrieg  haben  in  der  mohammedanischen
  Bevölkerung  Agyptens  keine  politisch
bedenkliche  Erregung  hervorgerufen.  Bei  aller
Teilnahme  für  ihre  mohammedanischen  Glaubensgenossen,
  die  sich  insbesondere  in  der  Unterstützung
des  Roten  Kreuzes  betätigte,  haben  die  mohammedanischen
  Agypter  eine  bewundernswerte  Selbstbeherrschung
  in  ihrer  neutralen  Haltung  gezeigt.

Die  wirtschaftliche  Gesamtlage  Agyptens  ist
zufriedenstellend.  Sie  hängt  als  die  eines  ausgesprochenen
  Agrarlandes  ohne  wesentliche  In- 



dustrie  ab  von  der  Prosperität  des  Hauptausfuhrartikels
  Agyptens,  der  Baumwolle.  Die
Baumwollernte  von  1912  konnte  im  ganzen  als
günstig  bezeichnet  werden.  In  Anbetracht  der
starken  Uberschuldung  der  Landbevölkerung,  die
1907  aus  Anlaß  der  damals  hochflutenden  Spekulation
  ihren  Höhepunkt  erreicht  hat,  sind  die
zum  Teil  sehr  guten  Baumwollernten  und  die
Stetigkeit  der  Baumwollpreise  während  der  letzten
Jahre  für  die  ägyptische  Volkswirtschaft  sehr
heilsam  gewesen.  Es  ist  auch  wenig  Grund,  zu
fürchten,  daß  der  Baumwollpreis  die  Tiefe  wie
Ende  der  90er  Jahre  in  der  nächsten  Zukunft
erreichen  wird,  und  es  muß  Hauptaufgabe  der
Regierung  sein,  auf  eine  Stetigkeit  des  Baumwollpreises
  hinzuwirken.

Die  Finanzwirtschaft  der  nächsten  Jahre  muß
unter  dem  Zeichen  der  größten  Vorsicht  und
        <pb n="816" />
        W  766  20

Sparsamkeit  stehen.  Alle  außerordentlichen  Ausgaben
  müssen  möglichst  beschränkt  werden  und  ihr
Gegengewicht  in  der  Bildung  eines  entsprechend
großen  Reservefonds  erhalten.  Die  nicht  erfolgte
Amortisierung  der  Staatsschuld  in  den  letzten
30  Jahren  wird  durch  die  sehr  hohen  einmaligen
Ausgaben  für  produktive  Zwecke  gerechtfertigt;  so
find  allein  30  000  000  K  für  öffentliche  Arbeiten,
Eisenbahnen  usw.  ohne  Zuhilfenahme  fremden
Kapitals  verwandt  worden.  Wenn  die  Regierung
auch  der  Ansicht  ist,  daß  der  bei  weitem  größte
Teil  der  wirtschaftlichen  Kräfte  Agyptens  im  Baumwollbau
  sich  gewinnbringend  erschöpft,  so  ist  sie
doch  bestrebt,  die  Hilfsquellen  des  Landes  auch
nach  der  Seite  der  Industrie,  des  Bergbaues  usw.
zu  entwickeln.  Der  üÜberschuldung  des  lleinbäuerlichen
  Grundbesitzes  (Fellahs)  hat  die  Regierung
  durch  Einrichtung  von  Landkreditinstituten
und  durch  das  5  Feddan-Gesetz  entgegenzuwirken
gesucht.  Dieses  Gesetz  verbietet  —  allerdings
ohne  rückwirkende  Kraft  —  die  hypothekarische
Belastung  von  kleinbäuerlichen  Grundstücken  von
bestimmtem  Umfang  und  soll  so  das  bisherige
„Bauernlegen“  durch  fremde  Geldgeber  verhindern.
Weiterhin  ist  die  Regierung  für  die  Stärkung  und
Vermehrung  des  kleinbäuerlichen  Grundbesitzes
dadurch  bestrebt  gewesen,  daß  sie  unbebautes
Kronland  parzelliert  und  die  Parzellen  unter
Stundung  der  Kaufsumme  und  unter  Gewährung
eines  Darlehns  für  Kultivierungsausgaben  an
Kleinfiedler  abgegeben  hat,  welche  nach  langfristiger
  Abzahlung  der  Kaufsumme  und  des  Darlehens
  diese  Parzellen  dann  zu  lastenfreiem
Eigentum  erwerben  können.  Dieser  Schutz  der
Fellahs  war  notwendig  geworden,  weil  diese,  mit
wenig  wirtschaftlichem  Sinn  begabt,  von  der  Hand
in  den  Mund  lebend,  das  Objekt  eines  schamlosen,
  30  bis  40  v.  H.  erreichenden  Wuchers  geworden
  waren.  Das  5  Feddan-Gesetz  hat  seine
günstigen  Wirkungen  bereits  gezeigt,  insbesondere
eine  Erleichterung  der  Kreditgewährung  seitens
der  Landwirtschaftsbank  herbeigeführt.

Eine  Neuerung  von  wesentlicher  Bedeutung
ist  die  Einführung  der  Kantonal-Gerichtsbarkeit
in  den  kleineren  Städten  für  Zivil=  und  Straf-Bagatell-Sachen.
  Diese  Gerichtshöfe  stehen  unter
der  Oberaufsicht  des  Richters  von  Markaz  und
sind  von  der  Bevölkerung  sympathisch  begrüßt
worden,  insbesondere  weil  durch  sie  den  lokalen
Usancen  mehr  Rechnung  getragen  werden  kann
und  bei  den  meisten  Prozessen  den  Parteien  die
kostspielige  Reise  nach  Markaz  erspart  bleibt.

Am  23.  Dezember  hat  Seine  Hoheit  der
Khedive  den  Assuan-Damm  eingeweiht.  Weiter
projektiert  wird  insbesondere  als  Schutz  gegen
Überschwemmungen  die  Aufführung  eines  Staudammes
  am  Weißen  Nil  40  Meilen  oberhalb

 

Khartum.  Die  jetzigen  Bewässerungsmöglichkeiten
für  das  zur  Zeit  unter  Kultur  befindliche  Land
erscheinen  genügend,  ebenso  für  alle  voraussehbare
  Kulturausdehnung  im  Deltagebiet  in  den
nächsten  15  Jahren,  ausgenommen  bei  Eintreten
eines  außergewöhnlich  niedrigen  Wasserstandes.
Der  geplante  Damm  am  Weißen  Nil  soll  dann
eine  genügende  Bewässerung  auch  bei  Ausbreitung
der  Kulturen  in  Ober-Agypten  und  bei  Eintreten
  niedrigen  Wasserstandes  im  Delta  ermöglichen.


Der  Baumwollwurm  ist  von  der  Regierung
mit  Erfolg  bekämpft  worden.  Die  eingeführten
Baumwollmärkte  haben  auf  Preis  und  Qualität
von  Baumwolle  einen  günstigen  Einfluß  ausgeübt.


Im  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten  ist
eine  besondere  Wegeabteilung  eingerichtet  worden.
Eine  neue  Straße  ist  zwischen  Alexandria  und
Kairo  und  Kairo  und  Heluan  eröffnet  worden.
Besonderes  Interesse  hat  die  Regierung  dem
Studium  junger  Agypter  in  Europa  gewidmet
und  hierin  seitens  der  Universität  Oxford  großes
Entgegenkommen  gefunden.

Den  immer  noch  viel  zu  zahlreichen  Verbrechen
  ist  durch  Weiterausgestaltung  des  Sicherheitsdienstes
  entgegengearbeitet  worden.

Die  staatlichen  Domänen  haben  insbesondere
auch  als  landwirischaftliche  Versuchsstationen
gedient.

Die  beiden  Körperschaften  der  Volksvertretung,
die  General  Assembly  und  das  Legislative  Council,
haben  getagt.  Bei  der  Eröffnung  der  ersteren
teilte  Seine  Hoheit  der  Khedive  mit,  daß  die
Regierung  sich  mit  der  Idee  der  Ausgestaltung
der  Volksvertretung  trage.  Die  geleistete  Arbeit
der  beiden  Körperschaften  hat  das  Berständnis
ihrer  Mitglieder  für  gesetzgeberische  Aufgaben
erwiesen.  —

Die  Tätigkeit  der  gemischten  Gerichtshöfe,  der
Fleiß  und  die  Tüchtigkeit  ihrer  Richter  wird  anerkannt,
  gleichzeitig  aber  bedauert,  daß  die  dringend
notwendige  Reform  derselben  infolge  der  Uneinigkeit
  der  Mächte  noch  nicht  durchgeführt  werden
konnte.  Der  verbesserungsbedürftigste  Punkt  sind
die  sehr  hohen  Kosten,  mit  welchen  die  gemischten
Gerichtshöfe  den  Etat  belasten.  Eine  Herabsetzung
der  Richterzahl  erscheint  als  das  geeignete  Heilmittel.
  Dabei  soll  aber  nicht  an  der  Grundlage
der  gegenwärtigen  Gerichtsverfassung,  der  Beteiligung
  von  Richtern  verschiedener  Nationalität
an  der  Rechtsprechung  gerüttelt  werden.  Die
augenblickliche  Gerichtsverfassung  und  das  herrschende
  Prozeßverfahren  wird  für  veraltet  und
als  nicht  ausreichend  für  den  Schutz  der  von
den  Gerichten  wahrzunehmenden  Interessen  erklärt.
        <pb n="817" />
        G  767  20

II.  Finanzen.

Der  derzeitige  Finanzstand  wird  als  ein  ganz
guter  bezeichnet.  1912  hat  eine  Mehreinnahme
von  722000  LE  gegenüber  1911  gebracht,  wovon
aber  1000000  2LE  nicht  als  effektive  Mehreinnahmen
  gebucht  werden  können,  da  ihnen  entsprechende
  Mehrausgaben  entgegenstehen.  Die
Mehreinnahmen  sind  insbesondere  aus  Eisenbahnen,
  Telegraph,  Tabaksteuer,  Gerichtsgebühren
und  Hüttensteuer  erzielt  worden.  Abgenommen
haben  die  Zolleinnahmen.  Dies  erklärt  sich  aus
dem  Rückgang  des  Imports  nach  Agypten.  In
Ober-Agypten,  wo  die  Baumwollernte  weniger
günstig  ausgefallen  ist  als  1912,  stieß  die  Eintreibung
  der  Grundsteuer  auf  Schwierigkeiten  und
verursachte  eine  erhöhte  Zahl  von  Steuerzwangsbeitreibungen.
  Das  ordentliche  Budget  weist
einen  Überschuß  von  2  045  000  KE  auf.  Der
Reservefonds  ist  um  277  000  LE  gewachsen.  Er
beträgt  jetzt  6  124  000  LE  und  ist  innerhalb  der
letzten  zwei  Jahre  nicht  zurückgegangen.  Damit
dies  aber  nicht  in  Zukunft  eintritt,  ist  Sparsamkeit
  in  den  ordentlichen  Ausgaben  erforderlich.
Man  hofft,  mit  einer  größeren  Dezentralisation
der  Verwaltung  und  der  damit  zusammenhängenden
  Erweiterung  der  Befugnisse  der  Provinzialbehörden
  auch  die  Lasten  insbesondere  für  Schulund
  Sanitätszwecke  auf  die  Provinzialverbände
steigernd  abwälzen  zu  können.  Dies  gilt  insbesondere
  für  die  Zivil-=  und  Militärausgaben  im
Sudan.  Es  wird  die  Hoffnung  ausgesprochen,
daß  der  Sudan  1913  eines  Zuschusses  für  die
Zivilverwaltung  wird  entbehren  können.  Auch
die  Militärausgaben  für  den  Sudan  sollen  nicht
mehr  im  Etat  unter  den  Ausgaben  für  Agypten
verrechnet  werden,  sondern  gesondert;  diese  Anderung
  soll  aber  nur  eine  etattechnische  Bedeutung
haben  und  die  Tatsache  nicht  verdunkeln,  daß
ein  Teil  der  Militärausgaben  Agyptens  auf  den
Sudan  entfällt.

Die  Staatsbilanz  für  1912  zeigt  folgende
Ziffern:  Einnahmen  17  515  000  K,  ordentliche
Ausgaben  14  822  000  E,  außerordentliche  Ausgaben
  648  000  K.  Es  ergibt  sich  also  der  erwähnte
Ülberschuß  in  den  Einnahmen  von  2  045  000  L
Die  Einnahmen  der  letzten  sechs  Jahre  zeigen
folgende  Ziffern:
1907:  16  367  000  K,
1808:  15  521  000  =  1911:  16  793  000
1909:  15  402  000  =  1912:  17  515  000
und  zwar  entfallen  für  1912  die  Einnahmen  auf
folgende  Einnahmequellen:

ölle  ..

1910:15965000L,

.  2119000Z,
Eisenbahnen  .  3957000-Tabaksteuer
  1  714  000  =
Gerichtsgebühren  1745  000  =
direkte  Steuern.  5  609  000

 

Der  Etatanschlag  für  1913  lautet  folgendermaßen:

Erwartete  Einnahmen
erwartete  Ausgaben:
ordentliche  14  909  000  K,
außerordentliche  721  000  =  15  630  000
erwarteter  Überschuß.  500  000  K.
Die  Gesamtausgaben  für  1913  zeigen,  verglichen
  mit  denen  von  1912,  ein  Wachsen  um
230  000  &amp;amp;,  ohne  den  Zuschuß  für  die  Ziovilverwaltung
  des  Sudan  um  163  000  L.
Folgende  Gebiete  der  öffentlichen  Verwaltung
verursachen  hauptsächlich  dieses  Wachstum  der
Ausgaben,  und  zwar:

16  130  000  2,

 

Eisenbahnen  91  351  L,
Offentliche  Arbeiten  und  Ackerbau  89  318.
Eingeborenengerichte  47  124
Provinzialverwaltungen  22  377.
Offentliches  Gesundbeitsween  22  127.=Schulen
  .  .  15690-Staatsdruckereien
  15  498=Postverwaltung
  15  454
Landvermessung  15  440
Militärverwaltung  14  597  .=Ministerium
  des  Innern  16  315.=Der

  Reservefonds  betrug  am  1.  Januar  1913
6  124  000  L.  Er  ist  in  dem  Jahre  1912  um
277  000  gewachsen.

Für  1913  sollen  aus  dem  Reservefonds  folgende
  Kredite  bewilligt  werden:

Bewässerungen  und  Drainage  837  660  K,
Drainage  bei  Kairo  250  000
Eisenbahnen  .  445000-Hafen
  von  Alexandria  80  000
Licht=  und  Bewässerungsanlagen

in  den  Gemeinden  73  000
Für  Verschiedenes  9  340=Die

  Gesamt-Staatsschuld  betrug  am  Ende  des
letzten  Jahres  88  910  460  L  mit  einer  Zinslast
von  3  352  000  K.

Das  Sparkassenwesen  ist  ausgebaut  worden.
Die  Einlegerzahl  ist  um  147  353  gewachsen;  ihre
Gesamtziffer  betrug  am  Jahresschluß  265  003,
darunter  127  927  ländliche  Einleger.  Von  den
Gesamteinlegern  sind  234  904  Agypter.  Die  der
Postverwaltung  angegliederten  Sparkassen  sind  jetzt
über  das  gesamte  Land  ausgebreitet.  Die  Gesamtziffer
  der  Einlagen  während  des  Jahres  betrug
einen  Überschuß  von  189  v.  H.  über  die  von  1911.

Immer  noch  große  Schwierigkeiten  bereiten
der  Verwaltung  die  in  Agypten  weit  verbreiteten
falschen  Maße  und  Gewichte.  Besonders  erschwert
wird  die  Abhilfe  hier  wiederum  durch  die  geringe
Strafgewalt  der  gemischten  Gerichtshöfe,  welche
in  Strafsachen  nur  in  Höhe  von  1  K  oder  7  Tagen
        <pb n="818" />
        G  768  20

Gefängnis  erkennen  können,  eine  Strafe,  die
offenbar  für  Maß=  und  Gewichtsfälschungen  zu
gering  ist.  Die  Verwaltung  hat  nun  Schritte
unternommen,  um  diesen  Ubelständen  abzuhelfen,
und  zwar  insbesondere  durch  Bildung  eines  Maßund
  Gewichtsdepartements,  wo  alle  Maße  und
Gewichte  nachgeprüft  und  gestempelt  werden.  Derartig
  geprüfte  und  gestempelte  Wagen  werden
auch  auf  öffentlichen  Märkten  aufgestellt.

Die  Einnahmen  aus  den  Zöllen  erreichten
1912  den  Betrag  von  3  833  757  L,  und  zwar
sielen  die  größten  Einnahmen  auf  Einfuhrzölle
und  die  Tabakregie.  —  Der  Gesamtwert  des
Imports  von  1912  betrug  25  907  759  L  im
Gegensatz  zu  27  227  118  K  im  Vorjahre.  Dieser
Rückgang  der  Importziffer  ist  durch  die  im  Verhältnis
  zu  1911  qualitativ  schlechtere  Baumwollernte
  zu  erklären.  Der  Krieg  in  Tripolis  und
der  Balkankrieg  hat  nicht,  wie  man  annehmen
könnte,  eine  Verminderung  des  ägyptischen  Imports
  hervorgerufen,  obgleich  er  natürlicherweise
den  Importhandel  auf  andere  Wege  geleitet  hat,
insbesondere  eine  Verminderung  des  Imports  von
Mehl  aus  Italien,  Bulgarien,  Rumänien  und
Rußland  mit  sich  gebracht  hat,  die  dann  ein  vermehrter
  Import  von  Mehl  aus  Indien  ausglich.
Es  ist  eine  bemerkenswerte  Tatsache,  daß,  obgleich
nicht  ein  einziger  türkischer  Dampfer  in  den  ägyptischen
  Gewässern  während  1912  angekommen  ist,
die  Türkei  nicht  bloß  imstande  war,  ihren  Import
nach  Agypten  zu  halten,  sondern  sogar  zu  steigern
mit  Ausnahme  des  Imports  von  frischen  Früchten,
welche  in  früheren  Jahren  aus  Syrien  importiert
wurden  und  von  denen  nur  sehr  wenig  1912
nach  Agypten  aus  Syrien  kamen.  Auch  der  englische
  Kohlenstreik  war  ein  Faktor,  welcher  den
ägyptischen  Handel  in  neue  Bahnen  gelenkt  hat,
und  er  ist  verantwortlich  für  die  bedeutenden  Aufträge
  nach  den  Vereinigten  Staaten  für  Kohlenimport
  und  -transit.  Diejenigen  beiden  Länder,
welche  den  größten  Fortschritt  in  ihrer  Beteiligung
an  dem  ägyptischen  Import  während  1912  gemacht
  haben,  sind  Indien  und  die  Vereinigten
Staaten.  Die  Gründe  hierfür  find  die  soeben
angegebenen.  Der  Import  aus  China  und  sonst
aus  Ostasien  hat  eine  Verminderung  von  216000  K.
erfahren,  ein  Umstand,  der  insbesondere  darauf
zurückzuführen  ist,  daß  Sesam,  der  früher  hauptsächlich
  aus  China  kam,  jetzt  aus  dem  Sudan
importiert  wird.  Eine  sehr  unerfreuliche  Tatsache
ist  eine  allgemeine  Abnahme  in  dem  Import  von
Baumwoll-,  Woll-,  Seide=  und  Leinenfabrikaten,
was  zurückzuführen  ist  auf  die  verminderte  Kaufkraft
  der  Fellahs.  Bargeld  wurde  eingeführt  im
Werte  von  11  546  439  2L  und  ausgeführt  im
Werte  von  7  476  282  L.  Es  ist  interessant  zu
beobachten,  daß  der  Goldzufluß  aus  Großbritannien

 

zwecks  Finanzierung  der  Baumwollernte  nicht  nach
England  zurückgeflossen,  sondern  nach  Indien  gegangen
  ist.  —  Der  Import  von  Blättertabak  stieg
von  7957  550  kg  auf  8  205  659  kg  1912.
Griechenland  hat  die  Türkei  als  Hauptimportland
des  Tabaks  1912  abgelöst.  Ebenso  ist  die  Einfuhr
  russischen  Tabaks  erheblich  gewachsen,  was
auf  die  russisch-ägyptische  Tabakkonvention  zurückzuführen
  ist,  nach  der  russischer  Tabak  zum  niedrigsten
  Tarif  in  Agypten  zugelassen  wird.

Der  Export  zeigt  ein  Wachsen.  Die  Exportziffer
  beträgt  34  574  321  K,  verglichen  mit
28  598  991  L  im  Jahre  1911.  Dieser  günstige
Umstand  ist  auf  die  Tatsache  zurückzuführen,  daß
in  den  letzten  drei  Monaten  von  1912  ein
größerer  Teil  der  Baumwollernte  zu  höheren
Preisen  als  1911  ausgeführt  worden  ist.  Der
Export  von  Baumwolle  und  Baumwollsamen
zwischen  September  und  Dezember  stellt  einen
Rekord  dar,  ebenso  ist  die  Zwiebelausfuhr  hinsichtlich
  Qualität  und  Quantität  gewachsen.  Seit
dem  Verschwinden  der  Küken-Cholera  ist  der  Eierhandel
  in  guter  Verfassung.  Es  sind  im  Jahre
1912  150  404  000  Eier  ausgeführt  worden  im
Gegensatz  zu  96  765  000  im  Jahre  1911.  —
Das  große  Wachsen  der  Exportziffer  nach  den
Vereinigten  Staaten  ist  auch  mit  darauf  zurückzuführen,
  daß  1911  Waren,  die  für  Amerika  via
Großbritannien  bestimmt  waren,  in  der  Statistik
unter  dem  Export  nach  dem  letzteren  Lande  fälschlicherweise
  aufgeführt  worden  sind.  1912  hat  ein
Export  von  Rohpetroleum  aus  den  „Rote  Meer-Minen“
  begonnen,  und  zwar  mit  14  400  t.  Wenn
die  Reinigungsanstalten  am  Suezkanal  vollendet
sind,  wird  das  Petroleum  wahrscheinlich  dorthin
zur  Reinigung  gebracht  werden,  anstatt  wie  jetzt
nach  den  Raffinerien  im  fernen  Osten  exportiert
zu  werden.  Auch  der  Export  von  Phosphat  hat
eine  rapide  Entwicklung  erfahren,  von  4900  t
1911  auf  52  100  t  1912.

Die  Zahl  der  Poststellen  im  Jahre  1912  ist
um  201  vergrößert  worden.  In  der  Postverwaltung
  waren  am  31.  Dezember  1912  3017  Personen
  beschäftigt.  Schätzungsweise  find  81619593
Briefe,  Karten  und  Drucksachen  befördert  worden.
Von  4  479  593  eingeschriebenen  Briefen  sind  nur
vier  verloren  gegangen.  Die  Einnahmen  aus
der  Postverwaltung  betragen  316  000  E,  die
Ausgaben  289  000  K.  Das  Wachsen  der  Ausgaben
  gegenüber  279  998  L  im  Jahre  1911  ist
zurückzuführen  auf  die  erweiterte  Einführung  des
Sparkassenwesens.

Die  Entwicklung  des  Eisenbahnverkehrs  ist
1912  als  eine  günstige  zu  bezeichnen.  Die  Einnahmen
  sind  um  222  700  2  gewachsen;  die  Ausgaben
  während  1912  erreichten  ungefähr  den
Betrag  von  452  000  K.  Verschiedene  Bauten,
        <pb n="819" />
        W  V769  20

so  die  neue  Nilbrücke  bei  Mansura  und  die  Hängebrücke
  über  den  Menzala-Kanal  bei  Port  Said,
sind  vollendet  worden  und  andere,  so  die  Brücke
bei  Assiut,  sind  nahe  der  Vollendung.  Für  1913
werden  die  Ausgaben  für  Eisenbahnzwecke  auf
86  073  K  höher  als  1912  geschätzt.  Aus  dem
Reservefonds  werden  hierzu  Kredite  in  Höhe  von
45  000  K  entnommen.  Auch  das  Telegraphenund
  Telephonnetz  ist  ausgebaut  worden.  Elektrische
Bahnen  werden  von  drei  Gesellschaften  betrieben:
der  Aegyptischen  Deita-Light  Railway,  Chemin
de  fer  de  la  basse  Egypte  und  The  Fayum
Light  Railway.  Die  Einnahmen  dieser  drei  Gesellschaften
  betrugen  annähernd  300  000  L.

(Schluß  folgt.)

Stand  der  Boumwollkelder  in  Koypten
im  Jull  1913.“)

Unterägypten.  Die  Temperatur  war  im  Juli
günstig.  Die  Baumwollstauden  sind  durchweg  kräftig
und  gut  entwickelt.  Der  Stand  der  Blüte  ist  befriedigend;
  Blüten  und  Früchte  sind  auch  reichlich  und  in
mehreren  Bezirken  reichlicher  als  im  verseasfenen  Jahre.

den  sind  überall  ausgetreten,  jedoch  nur  in  geringer
Zahl;  die  Pflanzer  sind  andauernd  mit  ihrer  Bekämpfung
  beschäftigt;  die  angerichteten  Schäden  sind
unbedeutend  oder  gleich  Null.  Das  Wasser  zur  Berieselung
  war  kaum  ausreichend;  in  einigen  Bezirken
sind  über  unzureichende  Bewässerung  Klagen  erhoben
worden.

Oberägypten  und  Fayum.  Die  Temperatur
war  günstig.  Die  Baumwollstanden  sind  in  einigen
Bezirken  besser  entwickelt  als  im  vergangenen  Jahre.
Die  Blüte  hat  einen  normalen  Verlauf  genommen.
Blüten  und  Früchte  scheinen  reichlicher  zu  sein  als  im
Vorjahr.  Auftreten  von  Maden  ist  nicht  gemeldet
worden.  Das  Wasser  zur  Berieselung  genügt  jetzt.

(Bericht  der  Alexandria  General  Produce  Association.)

5  Elaboner  Kohüomarkt  im  Juli  1913.““")

e  Lage  des  Kakaomarktes  in  i  abon  ist  auch

im  *  sehr  ruhig  gewesen.  Noch  i  r  halten  sich

die  Käufer  zurück,  und  der  Preis  it  deshal  weiter

zurückgegangen.  Er  wurde  Ende  Juli  mit  4600  Reis

für  15  kg  notiert,  doch  dürsten  zu  diesem  Preise  keine

Verläufe  abgeschlossen  sein
Im  Juli  betrug:

1912  1918

Sack
Die  *  .  59066  84  720
Die  #A  48  678  24  284
Der  sbh  am  31.  106  431  72924

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon.)

 

 

„D.  Kol.  Bl.“  1918,  S.  688f.
.D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  689.

*)  Vol.
“*)  Vol.

 

k6  kennrnan  Ausfuhr  von  Straußfedern.

e  der  Regierung  der  südafrikanischen  Union
sn  ¾10  gibt  in  seinem  Jahresbericht
  für  das  Jahr  1912  die  Ausfuhr  von  Stranßfedern
  im  Jahre  zuis  auf  999  704  Pfund  im  Werte
von  2  609  688

Der  beschäftigt  sich  eingehend  mit  der  in
Europa  in  letzter  Zeit  mehrfach  ventilierten  Frage,  o
eine  Uberproduktion  in  diesen  Federn  vorhanden  üder
zu  befürchten  sei;  er  kommt  zum  Schluß,  daß  der
Markt  die  angebotenen  Federn  vollständig  nehmen
könne  und  daß  auch  für  die  nächste  Zukunft  kein  Grund
zur  Beunruhigung  vorliege.  Allerdings  hänge  der
Verkauf  von  Straußfedern  von  der  Mode  ab,  aber
diese  Mode  fei  benss  uralt  wie  das  Tragen  von  Diamanten.
  Es  k  sich  höchstens  darum  handeln,  daß
sich  die  Vorliebe“  1  einzelne  Arten  von  Federn  verschiebe;
  daß  z.  B.  in  einem  Jahre  die  langen,  weißen
Bedern,  in  einem  anderen  Jahre  die  kurzen  und  farigen

  mehr  gesucht  seien.

Immerhin  glaubt  der  Handelskommissar  en  Wort
der  Warnung  aussprechen  zu  müssen  und  rät  den  südafrikanischen
  Landwirten,  sich  ni  durch  die  gegenwärtigen
  bohen  Preise  verleiten  zu  lassen,  blindlings
zur  Straußenzucht  überzugehen  und  übertriebene  Preise
für  Weideland  und  Zuchtvögel  zu  zahlen.  Ein  scharfer
Bückgang'  in  den  Preisen  sei  eine  stets  vorhandene
Möglichkei

Es  sei  übrigens  bemerkt,  daß  dem  britischen
Parlament  ein  Gesetzentwurf  zugegangen  ist,  der  die
Einfuhr  einer  ganzen  Anzahl  von  Schmuckfedern  untersagt,
  die  nur  durch  Tötung  der  betreffenden  Vögel  zu
erlangen  sind.  Der  Entwurf  wird  zweifellos  durchgehen,
  und  man  erwartet  in  Südafrika  davon  eine
günstige  Einwirkung  auf  das  Straußfederngeschäft,
namentlich  auf  die  Nachfrage  nach  kurzen  und  farbigen

nern.  die  geeignet  sind,  die  sonstigen  Zierfedern  zu
ersetzen.

(Aus  einem  Bericht  des  Handelssachverständigen

bei  dem  Kaiserl.  Konsulat  in  Johannesburg.)

 

 

Das  südafrikanische  Fruchtexportgeschäft.

Der  von  der  Regierung  der  südafrikanischen  Union
bestellte  „Handelskommissar“  weist  in  seinem  Jahresbericht

  für  das  Jahr  1912  auf  die  erstaunliche  Zunahme

in  der  Ausfuhr  frischer  Früchte  aus  Südafrika  in
den  letzten  14  Jahren  bin  eim  mi  Jahr  re  1899  wurden
10  817,  im  Jahre  1912:  296  963  Kisten  ausgeführt.

Der  Vert  für  1912  aurd  in  bissl  Ausfuhrstatistik  mit

&amp;amp;  angegeben.  Die  Ermäßigung  in  der  Schiffsfracht,
  die  Einrichtung  von  Kühlräumen  für  den  Transport,
  das  bessere  Sortieren  und  Packen  der  Früchte
sind  die  se  Gründe  für  den  zunehmenden
Absatz  in

Ein  Vouserka  der  im  Bericht  nicht  besonders  hervorgehoben
  ist.  liegt  für  Südafrika  natürlich  darin,  daß
die  Jahreszeiten  hier-gegenüber  der  nördlichen  Halbkugel
  die  umgekehrten  sind;  die  südafrikanischen  Früchte
kommen  in  Europa  zu  einer  Zeit  auf  den  Markt,  wo  im
allgemeinen  zur  Treibhausfrüchte  frisch  zu  haben  sind.

iee  und  März  1913  veranstaltete  der

Beamte  M#stellungen  ven-  oleischen  weeselkaiaiseh

Früchten  in  Berlin.  Hamburg  und  Paris  und  erhofft
davon  eine  wesentliche  Zunahine  des  Absatzes  nach  dem
europäischen  Festland.

fgc  Bericht  enthält  eine  eingehende  und  sehr
interessante  Besprechung  der  verschiedenen  südafrikanischen
  Früchte.  Es  werden  in  der  Hauptsache  nach
Europa  ausgeführt:
        <pb n="820" />
        W  770  20

Trauben,  Viknen,  Pllaumen.  Aprikosen,  Pfirsiche,
Nektarinen,  Melonen,  Apfel,  Ananas,  Mangofrüchte,
Orangen  nd  Mandarinen.

ete  Früchte  werden  bisher  nur  vereinzelt
  ac  überses  ausgeführt.  Die  Produktion  genügt
  kaum  zur  Deckung  des  inländischen  Bedarfs,  eine
Steigerung  darf  aber,  wie  der  Be  richt  bemerkt,  zuverläßlich
  erwartet  werden.  Die  Probeverschiffungen
scheinen  befriedigende  Resultate  ergeben  zu  haben

(Aus  einem  Bericht  des  Handelssachverständigen

bei  dem  Kaiserl.  Konsulat,  in  Johannesburg.)

 

berabsetzung  von  Transportpreisen  für  Rautschun
in  Belgisch-Kongo.

Außer  den  im  „Deutschen  Kolonialblatt“  1918,
S.  721  mitgeteilten  Zoll=  und  Steuererleichterungen
für  Kautschuk  in  Belgisch---Kongo  werden  noch  Herabsetzungen
  der  Transportpreise  für  Kautschuk  eingeführt
werden

Die  Kongoeisenbahn  hat  mit  Zustimmung  der  Belgischen
  Regierung  beschlossen,  nom  1.  Juli  1913  an
zwischen  Stanley  Pool  und  NMatadild  ie  Tansportreise
für  Kautschuk  1  Fr.  0.75  Cts.  auf  35  Cts.  pro
Knnenkiloliten  —“

Auch  die  Gesellschaft  „Citas“  im  belgischen  Kongo
hat  beschlossen,  in  Exporteuren  bei  dem  Transporte
von  Kautschuk  auf  dem  Kongo  und  feinen  Nebenflüssen
engegenzukommene.  So  soll  vom  1.  August  an  der

#  für  den  Kautschuktransport  bischt  Stanleypville
bew.  Pania-Mutombo  (Sankurut  und  Kinshassa  von
120  auf  84  Fr.  pro  Tonne  herabgesetzt  werden.  Für
Kautschuktransporte  zwischen  anderen  Punkten  wird  der
Preis  auf  derselben  Basis  und  entsprechend  der  Kilometerentfernung
  berechnet  werden.

belgischen  Handelskreisen  ist  man  der  Ansicht,
daß  diese  Mmnahsen  sämtlich  keineswegs  genügen,
um  die  belgische  Kautschukausfuhr  vor  völligem  Stocken
zu  bewahren.

 

 

Angola.
Straßen-  und  Brückenbau.

as  Jornal  do  Commercio  vom  3.  August  d.  Is.
teilt  mit,  dab  in  Angola  zwischen  den  Orten  Huambo
und  Bailundo  eine  Straße  gebaut  wird,  welche  vermittelst
  Brücken  die  Wasserläufe  überschreiten  wird.
Mit  der  Leitung  der  Arbeiten  ist  der  Hauptmann
Amaral  beauftragt.

Frankreich.
Zollbegünstigte  Einfuhr  aus  Französisch-Gemäß

  hrrnn  vere  Pronzsischen  Regierung
vom  4.  August  1913  sind  die  Mengen  derjenigen  Ergeugnisse
  Französisch-Guineas,  die  unter  den  in  den
Verordnungen  vom  30.  Juni  1892,  22.  August  1896
und  225.  August  1900  angegebenen  Bedingungen  während
  der  Zeit  vom  1.  Juli  1913  bis  zum  30.  Juni
1914  in  Frankreich  zugelassen  werden  können,  in  der-Helben
  Höbe)  wi;  im  Vorjahre.  nämlich  für  Kaffee  auf

000  kg  ür  Bananen  auf  500  000  kg  festgesetzt.

Ersdn  corpeiel  de  la  République  Française.)

Anderung  der  Zölle  für  die  aus  den  französischen
  Kolonien  und  Besitzungen  einge  führten
Erzeugnisse.

Nach  der  Tabelle  E  zum  Folltarifgeses  vom
11.  Januar  1892  werden  u.  a.  folgende  Erzeugnisse

 

der  französischen  Lolonien  und  Besitzungen  bei  der  unmittelbaren
  Einfuhr  nach  Frankreich  zollbegünstigt  behandelt:
  Kalgo,  Schokolade,  Kaffee  in  Bohnen  oder
Schalen,  Kaffee,  geröstet  oder  gemahlen,  Tee,  Piment,

Gewürznelken,  Zimt,  Zimtkassia.  Amomen  und  Karda- 



momen,  Muskat--Nüsse  und  -Blüten  und  Vanille.
Gemäß  einem  Gesetze  vom  5.  August  1918  sollen

die  genannten  Erzeugnisse  vom  1.  Januar  1914  ab  in

Frankreich  gänzlich  zollfrei  sein.  (Ebenda.)

Lagos.

Das  Kaiserlich  deutsche  Konsulat  Lagos  meldet
zwei  weitere  Erkrankungen  an  Gelbfieber.  Am  22.  Juli,
dem  Tage  der  Meldung,  betrug  die  Zahl  der  Kranken
vier  (darunter  ein  Europäer),  die  Zahl  der  Toten
zwei  (darunter  ein  Europäer).

 

Oozamblaue.

Erhebung  besonderer  Ein=  und  Ausfuhrabgaben
  im  Bezirke  Quelimane.

Eine  Verordnung  der  Portugiesischen  Regierung
vom  7.  Juli  1913  gestattes  die  Erhebung  besonderer
Abgaben,  um  Mittel  für  den  Bau  einer  Bahn  im
Bezirke  Quelimane  zu  beschaffen.  Es  sollen  erhoben
  werden:  2  b  vom  Werte  der  Waren,  die
#um  Verbrauch  gingeshür  werden,  und  4  v.  H.  vom

erte  der  Waren,  die  über  die  Zolsteuent  d  özirks
Luelimane  zur  Ausfuhr  kommen;  serner  2  v.  H.  vom
Werte  der  Waren,  die  über  dieselben  e  wiederausgeführt
  oder  im  Küstenhandel  abgefertigt  werden.

Von  der  besonderen  Einfuhrabgabe  sollen  befreit
sein:  Waren,  die  für  Rechnung  des  Staates  und  zum
Verbrauche  durch  den  Staat  eingeführt  werden;  Neise.
gepäc  soweit  es  gegenwärtig  von  den  Zolla  ibgab

freit  ist;  Waren,  die  infolge  internationaler  deg

träge  oder  Abkommen  oder  infolge  von  Verträgen,  die

der  Staat  abgeschlossen  hat,  von  Abgaben  befreit  sind.
(Diario  do  Governo.)

Nnyvassaland.

Aufhebung  der  Beschränkung  des  Ankaufs  einheimischer
  Nahrungsmittel  für  die  Ausfuhr.

Durch  Bekanntmachung  Nr.  11/1918  ist  die  Begammtachng,
  Tr.  5°1912  (Verordnung  des  Gouverneurs
Nr.  102,1912),)  dahin  graͤndert  worden,  daß  die  Bean
  wegfallen,  die  n  Anlauf  oder  den
Tausch  von  Erdnüssen  in  allen  Bezirken  und  für  einheimische
  Nahrungsmittel  in  den  Bezirken  Lower  Shire,
NRuo,  West  Shire,  Blantyre,  Zombg  und  —
bestanden.  (The  Board  of  Trade  Journa

 

Südafrikanische  Unlon.

Volllreie  Einfuhr  von  Roherzeugnissen  und
ieren  auf  dem  Landweg  aus  Deutsch-Südwestafrika.


Laut  Tarif-Nr.  180  sind  alle  auf  dem  Landweg
eingeführten  Roherzeugnisse  Südafrikas  und  Tiere  südafrikanischer
  Zucht  zollfrei.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  871  f.
        <pb n="821" />
        771

Nach  einer  Auskunft  des  Zollamts  in  Kapstadt  ist

in  dieser  Beziehung  unter  „Südafrika=  nicht  lediglich
L#eieler  egiehm  sondern  der  Teil  Südafrikas  zu
verstehen,  der  südlich  des  Sambesiflusses  liegt.  Die
vorgenannte  Tarifbestimmung  findet  mithin  auch  auf

die  Einfuhr  auf  dem  Landweg  aus  Deutsch-Südwestafrika
  Anwendung.
(Nach  einem  Verichte  des  Piserl-  Generalkonsulats
in  Kapstadt.)

 

Vermischtes.

Die  neue  iolonlaolelsenbahn-Verkehrsordnung.
Vom  Geheimen  Oberbaurat  Baltzer.

Mit  dem  1.  Juli  d.  Is.  ist  auf  allen  dem
öffentlichen  Verkehr  dienenden  Eisenbahnen  in
unseren  afrikanischen  Schutzgebieten  eine  einheitliche
  Kolonialeisenbahn-Verkehrsordnung
(abgekürzte  Bezeichnung:  KVO.)  durch  Reichskanzlerverordnung
  vom  26.  Februar  1913  eingeführt
  worden.  Wie  bei  der  neuen  Kolonialbahn-Bau=
  und  Betriebsordnung")  bleiben  also  die
Schutzgebiete  der  Südsee,  Neuguinea  und  Samoa,
einstweilen  ausgeschlossen.  Durch  diese  Festsetzung
der  allgemeinen  Beförderungsbedingungen  auf  den
Schutzgebietsbahnen  ist  ein  wichtiger  Schritt  zur
Schaffung  eines  einheitlichen  Frachtrechts  in  unseren
  afrikanischen  Schutzgebieten  vollzogen  und
eine  mit  der  zunehmenden  Entwicklung  des  Eisenbahnverkehrs
  unserer  Kolonien  immer  fühlbarer
werdende  Lücke  in  ihrer  Gesetzgebung  geschlossen
worden.

Der  volle  Wortlaut  (nebst  Anlage  A)  ist  im
Deutschen  Kolonialblatt  Nr.  5,  S.  179  u.  ff.  des
Jahrgangs  1913  veröffentlicht.  Die  neue  Verordnung,
  die  seinerzeit  den  Gouverneuren  und
Eisenbahnbetriebspächtern  zur  Begutachtung  vorgelegen
  hat,  lehnt  sich  in  ihrer  Einteilung  und
der  Zählung  der  Paragraphen  genau  an  die  heimische
  Eisenbahn-Verkehrsordnung  (EVO.)  vom
1.  April  1909  (Reichs-Gesetzbl.  S.  93  ff.)  an,  damit
  die  von  den  heimischen  Eisenbahnverwaltungen
in  den  Kolonialdienst  eintretenden  Beamten  sich
leichter  zurechtfinden  können.  Mit  Rücksicht  auf
den  schwächeren  und  langsameren  Zugdienst,  den
meist  fehlenden  Nachtdienst,  die  vielfach  unbesetzten
Stationen,  den  weniger  zuverlässigen  Nachrichtendienst,
  die  unentwickelten  wirtschaftlichen  Verhältnisse
  in  den  Schutzgebieten  weist  die  neue  KVO.
vielfach  wesentliche  Erleichterungen  und  Vereinfachungen
  gegenüber  der  heimischen  EV0O.  auf.
Die  §§  38,  47,  92  und  93  sind  sogar  in  der
KVO.  einstweilen  ganz  ohne  Inhalt  geblieben.
Anderseits  hat  man  aber  die  heimischen  „allgemeinen
  Ausführungsbestimmungen“  zur
EV0O.,  die  heute  bei  den  heimischen  Bahnen  seit
geraumer  Zeit  allgemein  gelten,  in  den  Text  der

)  #Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  679.

 

KV0.  hineingearbeitet,  soweit  sie  von  den  örtlichen
  Verhältnissen  und  Bedürfnissen,  vom  Klima,
den  Arbeiterverhältnissen  und  dergleichen  unabhängig
  sind.  Dies  dürfte  den  mit  ihrer  Handhabung
  befaßten  Beamten  und  Bediensteten  eine
wesentliche  Erleichterung  gewähren,  zumal  diese
heimischen  Ausführungsbestimmungen  heute  überall
gesetzliche  Kraft  haben  und  nach  der  Rechtsprechung
den  Bestimmungen  der  EV0.  selbst  in  dieser  Beziehung
  völlig  gleichstehen.  Diese  „Ausführungsbestimmungen“
  sind  der  Niederschlag  langjähriger
Erfahrungen  im  Eisenbahnverkehrsdienst  und  bekanntlich
  seinerzeit  von  der  ständigen  Tarifkommission,
  bestehend  aus  Vertretern  der  deutschen
  Staats=  und  Privatbahnen,  in  Gemeinschaft
mit  dem  Verkehrsausschuß,  bestehend  aus  Vertretern
  der  Industrie,  der  Landwirtschaft  und  des
Handels,  durchberaten,  von  der  Generalkonferenz
  der  deutschen  Eisenbahnverwaltungen  unter
dem  Vorsitz  des  preußischen  Ministers  der  öffentlichen
  Arbeiten  beschlossen  und  auf  allen  deutschen
Eisenbahnen  eingeführt  worden.  Daß  sie  in  der
heimischen  EV0O.  selbst  keine  Aufnahme  gefunden
haben,  dürfte  sich  wohl  aus  der  geschichtlichen
Entwicklung  in  Deutschland  erklären.

Es  war  meines  Erachtens  richtig,  in  unseren
vier  afrikanischen  Schutzgebieten  trotz  der  Verschiedenheit
  ihrer  wirtschaftlichen  und  klimatischen,
Verhältnisse  durch  Einführung  übereinstimmender
gesetzlicher  Bestimmungen  eine  einheitliche
Grundlage  für  die  Entwicklung  des  Eisenbahnverkehrs
  und  des  Eisenbahnfrachtrechts  zu  schaffen.
Dadurch  wird  zugleich  der  große  Vorteil  erreicht,
daß  die  Schutzgebiete  in  ihrer  wirtschaftlichen
Entwicklung  sowohl  einander,  als  auch  dem
Mutterlande  näher  gebracht  werden.  Beispielsweise
  würde  der  Gedanke  an  die  Einführung
durchgehender  Tarife  für  die  Überseeische
Güterverfrachtung  zwischen  Mutterland  und  Schutzgebiet,
  dem  man  bereits  näherzutreten  versucht
hat,  völlig  unausführbar  werden,  wenn  in  jedem
Schutzgebiet  eine  abweichende  Verkehrsordnung
bestände.  Mögen  sich  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse
  noch  so  verschieden  entwickeln,  die  gesetzlichen
Bestimmungen  müssen  auch  hier  wie  auf  anderen
Gebieten  einheitlich  sein.  Das  Beispiel  von
Deutschland  selbst  lehrt,  daß  trotz  größter  wirt-
        <pb n="822" />
        772  20

schaftlicher  Verschiedenheit  zwischen  Nord  und  Süd,
zwischen  Ost  und  West,  zwischen  Essener  Kohlenund
  Industrie-Bezirk  und  bayerischem  Hochland
oder  pommerschem  Ostseestrand  sich  gut  mit  einer
einheitlichen  Verkehrsordnung  auskommen  läßt.
In  necessarlüs  unitas,  in  dubls  libertas!
Nachstehend  sollen  die  wichtigsten  Bestimmungen
und  Abweichungen  der  neuen  KVO.  von  den
Vorschriften  der  heimischen  EV0O.  kurz  erörtert
werden.  Zunächst  räumt  §  1,  Geltungsbereich,
den  Gouverneuren  das  Recht  ein,  mit  Zustimmung
des  Reichs=  Kolonialamts  einzelne  Eisenbahnen
wegen  ihrer  geringen  Bedeutung  für  den  allgemeinen
  Verkehr  von  den  Bestimmungen  der  KV0.
zu  befreien,  und  §  2  ermächtigt  sie,  Ausführungsbestimmungen,
  die  die  Bahn  treffen  will,  zu  genehmigen.
  Wegen  der  vielfach  vorhandenen
schwarzen  Stations=  und  Zugbeamten  bedurfte
§8,  Meinungsverschiedenheiten,  eines  besonderen
Zusatzes,  da  deren  Entscheidung  zumeist  nur  dem
weißen  Stations=  und  Zugbeamten  überlassen
werden  kann.  Danach  kann  der  Gouvernemr  besonders
  bestimmen,  ob  und  inwieweit  in  den  Fällen,
wo  ein  weißer  Zugbeamter  nicht  vorhanden  ist,
auf  den  mit  Farbigen  besetzten  Stationen  und
während  der  Fahrt  die  Anordnung  des  farbigen
Stationsvorstehers  oder  farbigen  Zugführers  solange
  gelten  soll,  bis  die  Entscheidung  des  weißen
Aufsichtsbeamten  der  nächstfolgenden  Station  angerufen
  werden  kann.  Der  gleiche  Zusatz  hat
auch  bei  §  22,  Offnen  der  Fenster,  Aufnahme
gefunden.  §  11,  der  den  Ausschluß  von  Personen
  von  der  Beförderung  oder  ihre  nur  bedingungsweise
  Zulassung  behandelt,  ist  wesentlich
milder  gefaßt  als  in  der  EVO.;  insbesondere
überläßt  es  §  11,3  den  Gouverneuren,  anzuordnen,

ob  und  unter  welchen  Bedingungen  gewisse  Kranke,

5.  B.  Pest=  und  Aussatzkranke,  zur  Beförderung
Wugelassen  werden  dürfen.

Im  §  12  sind  etwaige  Fahrpreisermäßigungen
für  Kinder  der  jeweiligen  Festsetzung  durch  den
Tarif  überlassen;  die  heimische  Bestimmung  in  der
EV0.  §  12,2  ist  auf  die  Schutzgebiete  nicht  anwendbar,
  da  einmal  die  sichere  Feststellung  des
Lebensalters  bei  farbigen  Kindern  großen  Schwierigkeiten
  begegnen  würde,  sodann  aber  auch  die
Reife  der  Kinder  in  den  Tropen  in  anderen
Jahren  eintritt  als  bei  uns.  Durch  §  16,2  und  5
ist  die  Bestimmung  über  die  Preiszuschläge  bzw.
die  Gebühr,  die  der  Reisende  zu  entrichten  hat,
wenn  er  auf  der  Fahrt  keinen  gültigen  Fahrschein
vorzeigen  kann,  oder  wenn  er  die  abgesperrten
Teile  einer  Station  mit  Bahnsteigsperre  ohne
gültigen  Ausweis  betritt,  dem  Tarif  überlassen,
da  die  heimischen  Strafbestimmungen  §  16,2  und  4
der  EV0.  zur  allgemeinen  Anwendung  in  den
Schutzgebieten  nicht  geeignet  erschienen.  Der  in

 

der  heimischen  EVO.  ziemlich  umfangreiche  §  18,
betreffend  Frauen=  und  Nichtraucherabteile,  hat
hier  die  einfache  Fassung  erhalten,  daß  es  den
Gouverneuren  überlassen  bleibt,  bei  Bedürfnis
mit  Zustimmung  der  Eisenbahn  über  die  Einrichtung
  und  Benutzung  von  Frauen=  und  Nichtraucherabteilen
  die  nötigen  Anordnungen  zu  treffen.
Die  Vorschriften  über  das  Abrufen  in  den  Warteräumen
  zum  Einsteigen,  §  19,1  der  EVO.,  ist,
weil  einstweilen  entbehrlich,  weggelassen.  Um  den
Mißbräuchen  der  Farbigen  wegen  der  zu  umfangreichen
  Traglasten  zu  steuern,  die  sie  in  die  Personenwagen
  mitnehmen,  wird  durch  §  28,4  der
Umfang  der  in  den  Personenwagen  zuzulassenden
Traglasten  auf  solche  Gegenstände  beschränkt,  die
infolge  ihres  Umfanges,  ihres  Gewichts  oder  ihrer
Anzahl  ein  einzelner  Fußgänger  noch  zu  tragen
vermag;  anderenfalls  brauchen  solche  Gegenstände
als  Traglasten  auch  dann  nicht  zugelassen  zu
werden,  wenn  mehrere  Fahrscheine  vorgezeigt
werden.

Nach  §  36,  2  gilt  ein  fehlendes  Reisegepäckstück
erst  nach  Ablauf  von  14  (nach  der  heimischen
EV0O.  von  3)  Tagen  nach  Ankunft  des  Zuges,
zu  dem  es  aufgegeben  war,  als  „verloren“.  Dagegen
  hat  die  Bahn  nach  §  37,1  den  nachgewiesenen
  Schaden  bis  zum  Betrage  von  10  Pf.
(in  Ostafrika  7,5  Heller)  —  in  der  Heimat  20  Pf.
—  für  jedes  Kilogramm  des  ausgebliebenen  Gepäcks
  und  für  jede  angefangenen  24  Stunden  der
Lieferfristüberschreitung  —  höchstens  aber  14  Tage
—  zu  ersetzen.  Ist  ein  Schaden  nicht  entstanden
oder  nicht  nachgewiesen,  so  hat  die  Bahn  nach
§  37,2  5  Pf.  (in  Ostafrika  4  Heller)  für  das
Kilogramm  wie  vor  zu  zahlen.

§  38,  Gepäckträger,  ist  vorläufig  ohne  Inhalt
  geblieben,  da  die  Bahnen  in  den  Schutzgebieten
  heute  noch  Bedenken  tragen,  eine  Haftung
für  die  von  ihnen  zu  stellenden  farbigen  Gepäckträger
  zu  übernehmen.  Die  Bestimmungen  des
Abschnitts  über  die  Beförderung  von  Expreßgut
gelten  nur  für  die  Bahnen,  welche  die  Expreßgutabfertigung
  eingeführt  haben.  Hierzu  bestimmt
8  42,  daß  die  Abfertigungsstelle  auf  unbesetzten
Stationen  der  Zugführer  ist.

Bei  der  Tierbeförderung  ist  die  Anmeldefrist
  nach  8  48,1  auf  mindestens  72  Stunden
(gegen  24  in  der  Heimat)  festgesetzt.  Einzelne
Tiere  müssen  mindestens  zwei  Stunden  (nach  EV.

5  48,5  nur  eine  Stunde)  vor  Abgang  des  Zuges
auf  die  Station  gebracht  werden.

Tiersendungen  sind  auf  Frachtbrief  (nach  EVO.
auf  Beförderungsschein  oder  Eilfrachtbrief)  abzufertigen.
  Nach  §  49  kann  der  Gouverneur  nähere
Bestimmungen  über  die  Beförderung  von  lebenden
Tieren  im  Einvernehmen  mit  der  Bahn  erlassen,
während  in  der  EV0.  hierfür  die  Anlage  B  das
        <pb n="823" />
        W  773  2

Erforderliche  enthält.  Über  die  Auslieferung  von
Tiersendungen  an  den  Empfänger  bestimmt  8  50,
daß  eine  Benachrichtigung  des  Empfängers  über
das  Eintreffen  seiner  Sendung  von  der  Bahn
nur  verlangt  werden  kann,  wenn  der  Empfänger
innerhalb  eines  Umkreises  von  6  km  von  der
besetzten  Eisenbahnstation  wohnt,  andernfalls  sowie
  im  übrigen  nach  Ablauf  der  festgesetzten  Abnahmefrist
  ist  die  Eisenbahn  zu  einer  Verwahrung
der  Tiere  nicht  verpflichtet.  Die  Lieferfristen
betragen  nach  §  51,1:  1.  Abkfertigungsfrist  1  Tag,
2.  Beförderungesfrist  für  angefangene  je  100  Tarifkilometer
  1  Tag,  mit  der  Ausnahme,  daß  auf
der  60  cm-spurigen  Otavi-Bahn  in  Deutsch-Südwestafrika
  die  gleichen  Lieferfristen  gelten,  wie
für  Frachtgut,  nämlich  zu  1.  und  2.  je  2  Tage
statt  1  Tag  (vgl.  §  75).  Die  heimische  EVO.
kenut  hierbei  keine  Abfertigungsfrist,  sondern  nur
einen  Tag  Frist  bei  einer  Entfernung  von  150
Tarifkilometern  und  bei  größeren  Entfernungen
für  weitere  angefangene  je  300  Tarifkilometer
einen  wejteren  Tag.

Für  die  Beförderung  von  Gütern  ist
Inhalt  und  Form  des  Frachtbriefes  durch  die
8P  55  und  56  in  allen  wesentlichen  Punkten  übereinstimmend
  mit  den  Bestimmungen  der  EV.
festgelegt,  dem  Gouverneur  indessen  die  Festsetzung
des  eigentlichen  Frachtbriefmusters  im  Einvernehmen
  mit  der  Eisenbahn  überlassen.  Im  §  63,
Annahme,  findet  sich  unter  1  folgender  für  die
weniger  bevölkerten  Gebiete  wichtiger  Zusatz:

„Die  Annahme  von  Gütern  für  Empfänger,
welche  nicht  innerhalb  eines  Umkreises  von  6  km
von  der  nächsten  besetzten  Eisenbahnstation
wohnen,  kann  die  Eisenbahn  ablehnen,  wenn
der  Absender  nicht  mit  dem  Gute  einen  „Ablieferungsschein“
  nach  einem  vom  Gouverneur
  festzusetzenden  Muster  über  die  aufgegebenen
  Güter  einreicht.  Diesen  von  der
Eisenbahn  bestätigten  Schein  erhält  der  Absender
zurück.  Er  hat  ihn  unverzüglich  dem  im
Frachtbrief  bezeichneten  Empfänger  zu  übersenden.
  Die  Ausstellung  eines  solchen  Ablieferungsscheins
  hat  der  Absender  im  Frachtbrief
n  der  Spalte  dasi  oder  vorgeschriebene
Erklärungen«  zu  vermerken.“

 

Der  Empfänger  erhält  alsdann  Frachtbrief
und  Frachtgut  gegen  Rückgabe  dieses  Ablieferungsscheins,
  mit  dem  er  sich  bei  der  Eisenbahn  als
der  berechtigte  Empfänger  ausweist  (§  76,1).

Ferner  bestimmt  §  63,2,  daß  auf  unbesetzten
Stationen  Güter,  wie  selbstverständlich  ist,  nur
während  des  Aufenthalts  der  Züge  angenommen
werden.

Wesentliche  Abweichungen  gegen  die  EV0.

 

zeigt  naturgemäß  §  75,  Liefer  frist;  die  Fristen
betragen
a)  für  Eilgut  (soweit  eingeführt):
1.  Abfertigungsfrist  1  Tag,  wie  in  der  EVO.,
2.  Beförderungsfrist  für  angefangene  je  100
(in  der  EVO.  300)  Tarifkilometer  1  Tag;
b)  für  Frachtgut:
1.  Abfertigungsfrist  2  Tage  (wie  in  der  EV0O.),
2.  Beförderungsfrist  für  angefangene  je  100
Tarifkilometer  1  Tag,  auf  der  Otavibahn
dagegen  2  Tage.  (Nach  der  EVC.  bei
einer  Entfernung  bis  zu  100  Tarifkilometer
  1  Tag,  bei  größeren  Entfernungen
für  weitere  angefangene  je  200  Tarifkilometer
  1  Tag.)

Dabei  ruht  nach  §  75,6  der  Lauf  der  Lieferfristen
  außer  den  sonst  dafür  maßgebenden  Gründen,
  insbesondere  an  den  Tagen,  an  denen  ein
dem  öffentlichen  Verkehr  dienender  Zug  auf  der
betreffenden  Strecke  nicht  verkehrt.

 

Ausnahmetarif  für  Bananen.

Der  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten  hat
folgendes  bestimmt:

Mit  Gültigkeit  vom  15.  August  1913  ist  ein
Ausnahmetarif  für  Bananen  in  Sendungen  von
mindestens  10  Tonnen  von  den  deutschen  Nordund
  Ostseehäfen  nach  allen  Stationen  der  preußischbessischen
  Staatsbahnen  auf  Entfernungen  über
30  km  unter  Zugrundelegung  folgender  Einheitssätze
  eingeführt  worden:

1  bis  150  km  5  Pf.  für  1  tkm,
151  700  3,5  -
ber  700  -  1-und
  12  Pf.  Abferügungsgebühr  für  100  kg.

Anstoß,

 

Ein  neues  einwanderungsgesetz  der
Südafrikanischen  Unlson.

Zum  Zweck  der  Zusammenfassung  und  Ergänzung
der  in  den  einzelnen  Provinzen  der  Union  geltenden
Gesee  betreffend  verbotene  Einwanderung,  zum  Zweck

Errichtung  eines  Einwanderungsamtes  der  Union
und  zum  Zweck  der  Regelung  der  Einwanderung  in
die  Union  K##-i  deren  einzelne  Provinzen  und  der  Ausweisung
  unerwünschter  Personen  hat  die  Südafrikanische
Union  ein  Gesetz  erlassen,  das  von  dem  Generalgouverneur
  unter  dem  14.  Juni  d.  Is.  bestätigt  und  mit  Gesepeskraft
  vom  1.  August  d.  Is.  in  der  Nr.  380  der
Government  Gazette  unter  dem  Namen  dlsnigrann
Regulation  Act.  1913“  veröffentlicht  worden

Als  Behörden,  die  der  brlusführung  dess-  eseges
dienen  sollen,  werden  geschaff

1.  ein  dem  Minister  enleren  Einwanderungsamt
  (Immigrution  Depammen.),
.  eine  Anzahl  Eineremderengiranarn  (Immigration
boarcks),  sowohl  für  die  Hafenstädte  als  auch  für
die  Gebicte  landeinwärts.

15
        <pb n="824" />
        W  9774  20

Die  Einwanderungskammern  bestehen  aus  drei
oder  mehr  auf  ein  Jahr  oder  kürzere  Zeit  ernannten
Mitgliedern  einschließlich  eines  in  der  Regel  beamteten
Vorsitzenden.  Sie  sind  zuständig  zur  Entscheidung  über
Berufungen  zurück=  oder  ausgewiesener  Personen  gegen
die  (schriftlich  zu  erteilenden)  Verfügungen  der  zuständigen
  Beamten.  Die  bei  Vermeidung
des  Ausschlusses  binnen  drei  Tahn  bei  demselben
Beamten  angemeldet  werden  und  ist  abhängig  von
der  Hinterlegung  eines  erheblichen  Fpenbecschuse
der  u.  a.  bei  Ankunft  über  See  die  Rückfahrt  decken
muß.  Der  Berufungskläger  hat  Anspruch  auf  persönliches
  Erscheinen  im  Termin  und  kann  si  durch  einen
Anwalt  vertreten  lassen.  ie  Kammer  hat  das  Recht
eidlicher  Zeugenvernehmung.  Gegen  die  Entscheidung
hat  der  mit  seiner  Verfügung  angefochtene  Beamte
und  der  Kläger,  falls  er  in  der  Union  einheimisch  ist
und  weiteren  Kostenvo  richuß  hinterlegt,  das  Rechtsmittel
  der  Revision  an  ein  höheres  ordentliches  Gericht,
wenn  die  Kammer  einen  ebesondere  ren  Fall“  für  vorliegend
  erachtet;  auch  kann  sie  alsdann  die  Entscheidung
von  Amts  wegen  dem  Gericht  überlassen.  Die  Revision
betrifft  nur  Rechtsfragen.

Im  übrigen  dienen  der  Ausführung  des  Gesetzes
in  erster  Instanz  neben  den  ordentlichen  Polizei=  und
Berwaltungsbehörden  besondere,  Einwanderungsbeamte
(Immigration  officers)“,  an  der  der  vom  Generalgonverneur
  zu  erlassenden  Scah

Ausgeschlossen  von  der  Zuwanderung  in  die  Union
oder,  falls  sie  in  einzelnen  Provinzen  äugelassen  sind,
aus  allen  anderen  Provinzen  sind:

1.  Personen,  die  der  Minister  aus  wirtschaftlichen
Gründen  oder  im  Hinblick  auf  ihre  Lebenshaltung  oder
Sitten  nicht  für  geeignet  hält,  den  in  der  Union  oder
einzelnen  Provinzen  zu  stellenden  Anforderungen  zu
“I

wer  keine  europäische  Sprache  t(einschließlich
Wb*s  zur  Zufriedenheit  beherrscht,

3.  wer  voraussichtlich  der  Armenpflege  zur  Last
fallen  wird,

4.  wer  dem  Minister  aus  amtlicher  oder  diplomatischer
  Quelle  als  unerwünscht  für  Aufenthalt  oder
Besuch  bekannt  ist,

5.  Dirnen,  Zuhälter,  Kuppler,

6.  Vorbestrafte  in  weitem  Umfange,

7.  Geisteskranke,  Bresthafte,  ansteckend  Kranke.

Der  Ausweisung  unterliegen  Ausländer,  die  wegen
gewisser  Vergehen  vom  Minister  als  unerwünschte  Einwohner
  bezeichnet  werden.

Personen,  die  bei  Erlaß  dieses  Gesetzes  auf  Grund
früherer  Bestimmungen  rechtmäßig  im  Lande  anwesend
sind,  unterliegen  deim  Gesetz  nicht.  Ferner  sind  u.  a.
ausgenommen  zFureisende  weiße  Dienstboten,  Handwerker
  oder  Arbeiter,  die  eine  feste  Dienststelle  für  die
Dauer  eines  Jahres  nachweisen  können.  Für
wohner  der  Nachbarstaaten  der  Union  sind  ereichterte.
Bedingungen  vorgesehen.  Außerdem  kann  der  Minister
  in  gewissen  Fällen  einzelnen  Personen  den
Aufenthalt  entgegen  den  Bestimmungen  des  Gesetzes
gestatten.

Namentliche  Listen  der  Zurück=  und  Ausgewiesenen
sind  dem  Parlament  der  Union  beim  Beginn  jeder
Session  vorzulegen

Kein  Alusgeschlossener  darf  Land  erwerben  oder
pachten  oder  Handel  treiben.  Der  unerlaubten  Einwanderung
  Verdächtige  können  bei  Gefahr  im  Verzuge
ohne  Haftbefehl  festgenommen  werden.  jede  Berwaltungsbehörde
  kann  auf  eidlich  erhärteten  Verdacht  hin

 

 

 

den  Exekutivbeamten  die  Durchsuchung  von  Grundstücken
nach  verdächtigen  Personen  gestatten.  Überführte  werden
verhaftet  und  abgeschoben.

ie  in  anderungsbeamten  dürfen  ankommende
iffe  besichtigen.  ihren  Verlehr  mit  dem  Lande  beinB
  beschriinken.  ihnen  abgesonderte  Liegeplätze
  anweisen  usw.  Die  Schiffsführer  müssen  Listen
der  an  Bord  befindlichen  Perlonen  und  Mamschaften
und  der  vorgefallenen  Erkrankungen  übergeben.  Sie
müssen  Ausgeschlossene  unter  eigener  Verantwortung
an  Bord  behalten  oder  die  Kosten  der  anderweiten
Haft  tragen,  und  unfer  Umständen  entsprechenden  Vorchuß
  leisten,  desgleichen  für  die  Kosten  der  Rückbeförderung
  mitgeführter  Ausgeschlossener.  Sie  haften  ferner
ür  vollzähliges  Anbordbleiben  der  Mannschaft  und
bekommen  keine  Ausreisepapiere  vom  Hafenamt,  bevor
ie  nicht  ihre  Verpflichtungen  diesem  Gesetze  gemäß
erfüllt  haben.

Jeder  Ankömmling  hat  auf  Erfordern  vor  dem
Einwanderungsbeamten  zu  erscheinen,  seine  Berechtigung,
  in  der  Union  zu  weilen,  darzutun,  die  erforderten
Erklärungen  abzugeben  und  sich  einer  angeordneten
ärztlichen  Untersuchung  zu  unterwersen.  Eine  Anzahl
von  Behörden  sind  ermächtigt.  Bescheinigungen  über
die  Rechtmäßigkeit  des  Aufenthaltes  auszustellen.  Die
Beweislast  trifft  in  jedem  Falle  den  einzelnen.

Der  dolose  Versuch,  entgegen  den  Bestimmungen
in  die  Union  einzudringen,  ist  unter  Strafe  gestellt,
desgleichen  die  Beihilfe  hierzu  und  jede  Zuwiderhandlung
gegen  die  einzelnen  Vorschriften  des  Gesetzes.

Die  Angelegenheiten  dieses  Gesetzes  sollen  im
Ministerium  des  Innern  bearbeitet  werden,  doch  kann
der  Generalgouverneur  ihre  Bearbeitung  einem  anderen
Ministerium  übertragen.

Dem  Gesetze  in  Anlage  beigefügt  ist  eine  Aufzählung
  derjenigen  Gesetze  der  einzelnen  Provinzen,
an  deren  Stelle  es  tritt.  Nur  vereinzelt  sind  Bestimmungen
  der  letzteren  ausdrücklich  aufrecht  erhalten.
Das  neue  Geseg  stellt  somit  eine  einheitliche  erschöpfende
Regelung  der  Materie  dar,  neben  der  für  weitere  Besütrmamern
  seitens  der  einzelnen  Provinzen  kein  Raum
Inhaltlich  sind  die  früheren  Vorschriften  im  wesentchen

  berücksichtigt.  achtenswert  sind  die  neueschaffenen

  kollegialen  Berufungsbehörden,  die  etwaiger
*  der  an  erster  Stelle  tätigen  Einzelbeamten  vorzubeugen
  geeignet  erscheinen,  wenn  nicht  die  hohen
Verfahrenskosten  die  Mehrzahl  der  Zurückgewiesenen
von  der  Benutzung  des  Rechtsmittels  abhalten  werden.
Im  übrigen  kann  das  Gesetz  wohl  als  umfassend,  zweckdienlich
  und  sehr  däschgeresern  begeichnet  werden;
erscheint  geeignet,  die  Absichten  der  Gesetzgeber  3
vollem  Umfange  zu  verwirllichen.

Der  wesentliche  Unterschied  des  Gesetzes  gegenüber
den  früheren  Vorschriften  liegt  in  der  nahezu  völligen
Ausschaltung  irgendeiner  Rassenbezeichnung  als  Grund
für  die  Ausschließung  oder  die  Erschwerung  des  Einwanderns.
  In  diesem  Punkte  ist  die  Union  einer  Anregung
  der  Londoner  Regierung  gefolgt,  die,  veranlaßt
durch  Beschwerden  der  in  der  Union  wohnhaften  Inden
auf  die  Ausmerzung  derjenigen  Bestimmungen  der
geltenden  Gesetze  gedrängt  hatte,  die  die  Zugehörigkeit
zu  einer  bestimmten.  Rasse,  insbesondere  der  indischen,
als  Merkmal  für  eine  besondere  Behandlung  in  Einwanderungs=
  und  Aufenthaltsangelegenheiten  aufgeste  tellt
hatten.  Bei  der  jetzigen  Fassung  des  Gesetzes  bleibt
es  der  Verwaltung  vorbehalten,  die  Personenkreise  nach
irgendwelchen  Merkmalen  zu  bezeichnen,  denen  die  Einwanderung
  versagt  oder  erschwert  sein  soll.  Hiermit
ist  ihr  Gelegenheit  gegeben,  bei  der  Fassung  dieser
Merkmale  die  Wünsche  der  hauptsächlich  betroffenen

3
        <pb n="825" />
        G  9775  20

Menschenklassen,  soweit  angängig,  zu  berücksichtigen.
an  kann  annehmen,  daß  es  der  Regierung  der  Union
Füngen  wird,  durch  eine  geschickte  Landhabn  dieser
öglichkeit  einen  gangbaren  Weg  durch  die  Schwierigkeiten
  zu  finden,  die  die  Rassenfrage  ihr  gegenwärtig
verursa

Erforschung  der  Schlafbrankheit  in  den  englischen
Kolonien.

Der  englische  Staatssekretär  für  die  Kolonien  hat
ein  Komitee  von  Sachverständigen  eingesetzt,  das  sich
mit  der  Frage  der  Schlafkrankheit  und  insbesondere
dem  Einfluß  der  afrikanischen  Tierwelt  auf  die  Verbreitung
  dieser  Krankheit  beschäftigen  soll.

(The  Times,  30.  Juli  1918.)

Liter  atur-Bericht.

 

W.  brterboch  des  deutschen  Stants-  und  Verwaltungshtes,

  begründet  von  Professor  Dr.  Karl  Frhr.

Stergels  2.  Aull.  —N]*  von  Prof.

Pr.  Max  Fleischmann  in  Königsberg.  22./23.  Lieber#ncs

  (Schluß  des  II.  Bandes).  Tübingen  bei
B.  Mohr.  Preis  4  4.

Die  soeben  erschienene  Doppellickerung  sehließt
den  zweiten  Band  des  zuletzt  in  Nr.  9  des  „Deutschen
Kolonialblattes“  1913  S.  420  besprochenen  Werkcs.

igegeben  ist  ihr  ein  Inhaltsverzeichnis  des  zweiten

ndes.  Neben  Nachträgen  und  einzelnen  Ergünzungen
  enthalten  die  Lieferungen  Artikel  über  die
Stichworte  „  Luxussteuern-  bis  -Notenbanken-  Hervorzuheben
  ist  namentlich  die  ausführliche  Darstellung
des  Militürwesens  (Unterabschnitte:  Organisation,  Verwaltung,
  Rechtspflege,  Kirchen-  und  Bildungswesen,
Miliräriasten  unkk  Mobilmach  ungu.  Für  die  Kolonialverwaltung
  interessieren  rs  die  Artikel  über
Missionen  in  den  —  Hr-  hie  diejenigen  über
Maße  und  Gewichte,  Münzwesen  und  Nolenbanken,
die  den  Rechtszustand  der  Schutzgebiete  mitberücksichtigen.

  Ein  eigener  Abschnitt  des  zuletzt  erwähnten
ursß,  ist  der  Staatsbank  in  Marokko  gewidmet.

Paul  Darmstaedter:  Geschichte  der  Auftellung
und  Kolonisation  Afrlkas  seit  dem  Zeitalter  der
Entdeckungen.  Erster  Band:  1415  bis  1870.
320  S.  Geb.  9,50  x.  Berlin  und  Leipzig  1913.
6.  J.  Gocschen.

Das  Werk  beschäftigt  sich  einmal  mit  den  politischen,
  wirtschaftlichen  und  religiösen  Ursachen  27
Aufteilung  Afrikas.  die  je  nach  der  Wertschätzung
des  dunklen  Erdteils  einen  mehr  oder  minder  raschen
Gang  nahm,  dann  aber  auch  mit  der  Kolonisation,
Verwaltung  und  Ausnutzung  und  ihren  Methoden.
Der  erste  Teil  zerfällt  in  drei  Abschnitte:  I.  Die
Vorherrschaft  der  Portugiesen  (15.  und  16.
Jahrhundert);  II.  Afrika  als  Sklavenmarkt  (17.
und  18.  Jahrhundert);  III.  Fortgang  der  Aufteilung
  und  Kolonisation  Afrikas  vom  Ende
des  18.  Jahrhunderts  bis  1870.  «

Vor  den  einzelnen  Abschnitten  sind  überall  die
Quellenanguben.  oft  mit  kritischen  Bemerkungen,  zusammengestellt.
  Von  der  Benutzung  von  Archivalien
ist  für  den  ersten  Band  abgeschen  worden.  Für  den
zweiten  hofft  der  Verfasser  einiges  aus  ungedruckten
Quellen  beibringen  zu  können.

Bis  zur  Mitte  des  16.  Jahrhunderts  haben  die
PFortugiesen  als  das  einzige  aller  europüischen  Völker
mit  Aftika  (von  der  Nordküste  abgesehen)  Handel
etrieben.  Während  sic  auf  den  Azoren  und  in  Maeira
  wirkliche  Sieceelunzkolonien  gründeten,  betrachteten
  sie  die  vestafrikanischen  Plätze  als
Stützpunkte  für  den  Handel,  die  ostafrika- 



 

nischen  als  Stationen  auf  dem  Wege  nach
Ostindien.

Von  Anfang  an  war  der  Sklavenhandel  der
wichtigste  Handelszweig  Westafrikas.  Man  tröstete
sich  damit.  hierdurch  neuc  Seelen  für  das  Christentum
zu  gewinnen,  eines  der  Hauptmotive  der  pomugiesischen
  Kolonialpolitik.  Aber  Sklavenhandel  und
Mission  vertrugen  sich  schlecht,  die  gestellte  Aufgabe
überstieg  die  Krülte  der  Portagiesen,  ihre  Energie
erlahmte  in  den  ungesunden  Gebicten,  und  es  entstand
  eine  Mischlingsber  ölkerung,  die  gich  immer  noch
stolz  als  Portugiesen  bezeichnelt#e,  obwohl  sie  vollständig
  vernegert  war.  In  Ostafrika  mußte  die  portugiesische
  Herrschaft  Ende  des  17.  Jahrhunderts  den
Arnbern  weichen,  gie  den  Sklavenhandel  auch  hierher
verpflanzten.

Bezüglich  des  Sklavenhandels  standen  im  17.  Jahrhundert
  die  Holländer  an  der  Spitze,  wurden  aber
allmühlich  von  den  Engländern  überholt.  Der  Gesamt--export
  von  Sklaren  aus  Afrika  soll  sich  in  der  zweiten
Hälfte  des  18.  Jahrhunderts  auf  60  000  bis  100  000  im
Jahre  beluufen  haben.  azu  der  demoralisicrende
Einfluß  auf  die  davon  lebende  Küstenbevölkerung,
Alkoholvergiftung,  Verkauf  von  Feuerwalfen  un
gemeine  Unsicherheit.  Unter  diesen  Verhältnissen
  konnte  von  einem  zivilisatorischen
Ein  fluß  der  Weißen  keine  Rede  sein.  Westafrika
  war  Troir  von  Arbeitskrüsten  für  die
Hebung  der  Schütze  Amerikas,  Ostafrika  Durchgungsstation
  für  Ostindien.

Alle  europsischen.  Nationen  suchten  zu  den
dachten  Zwecken  in  Afrika  Stationen  zu  erwerben.
Es  ecntstand  die  punktweise  Kolonisation-,
wokür  besonders  die  GCowmürre  tFpisch  ist.  Dort  gab
es  z.  B.  in  Akkrn  gleichzeitig  ein  englisehe  ein  hollündisches
  und  ein  däünisches  Fort.  h.  Schweden,
Dänewark,  Kurland  und  Pebone  auch  hen  be.
teiligten  sich  im  17.  Jahrhundert  an  diesem  Wettstreit,
  1777  errichtete  ein  Angecstellter  der  Ssterreichisch-Ostindischen
  Gesellschaft  ein  Fort  an  der
Delagoabai.

egen  Ende  des  18.  Jabrhunderts  leitete  die
Antisklavercibewegung  eine  neuc  Entvicklungsriode
  ein.  Es  war  Dänemark,  das  zuerst  durch  cin
ikt  von  1792  den  Sklavenhandel  nach  seinen  westindischen
  Besitzungen  verbot.  England  folgte  und
bestrebte  r*-  die  underen  Staaten  nach  sich  zu  ziehen.
ungsreisen  ins  Innere,  Versuche  mit  Plantagenkulturen
  folgen,  und  ganz  allmühlich  vollzicht
sich  der  Ubergang  von  der  Punkt-zur  Flächenkolonisation.


Der  Verfasser  bchandelt  dann  die  englisch-französischen
  Kriege  1793  bis  1815,  die  Expansion  Englande
  und  Frankreichs  sowie  die  Entwicklung  der
heutigen  afrikunischen  Kolonien  und  Kolonialreiche
bis  1870,  die  fesselnd  und  anschaulich  geschildert  wird.
        <pb n="826" />
        G  976  20

Die  unbefriedigenden  Resultate  der  britischen
Kolonisation  in  Westafrika  werden  hauptsüchlich  auf
die  schwankende  und  unentschlossene  Politik  dieser
Epoche  mit  ibren  wechselnden  Verwaltungsmethoden
zurückgeführt.  Es  wird  auch  beme  noch  gelegentlich
kritiklos  nachgesprochen,  daß  die  -kaufmünnische.
Kolonialpolitik  der  Engländer  soviel  klüger  gewesen
sei  als  die  -militärisch-bureaukratische-  der  Franzosen.
In  Westafrika  ist  aber  die  militärische  Politäk  Faidherbes
  —  übrigens  des  Ideals  eines  Kolonialbeamten

tgl.  S.  178)  —  ricl  weitausschauender  und,  selbst  vom
geschäftlichen  Standpunkte  betrachtet,  viel  klüger
gewesen  als  die  sparsame  und  öngstliche  Politik  *
Engländer.

Wir  können  uns  diesem  Urteil  nur  anschließen.

Noch  weiter  auf  den  Inhalr  des  vedierstvollen
Werkes  einzugehen,  müssen  wir  uns  leider
Wir  können  es  allen  Freunden  des  kolomialen  Sencher.
empfehlen  und  sehen  mit  Vergnügen  und  Ioteresse
dem  Exscheinen  des  zweiten  Teils  entgegen.  g.

 

Geschichte  der  europlilschen  Kolonisation  seit  der
Entdeckung  Amerikas.  Von  Dr.  Gustav  Roloff,
Professor  an  der  Universität  Giehen.  248  S.  Heilbronn,
  E.  Salzer.  1913.  Preis  3  4/K

Der  Verfasser  zeichnet  in  geein  igter  ũ  bersieht
die  festen  Linien,  innerhalb  deren  die  moderne  Kolonisation
  bichte  verlaufen  ist,  und  hebt  die  wichtigsten
  Errignisse  heraus.  Den  Begriff  „Kolonie-=faßt.
  *  auf  als  den  Bruehteil  einer  Nation,  der  vom

Hauptkörper  rünmlich  getrennt  ist,  aber  mit  ihm  po-Hrisch

  im  Zusammenhange  steht.  Von  diesen  Gesichtspunkten

  ausgehend.  schildert  er  die  tatkrüftigen  Unternehmungen

  der  Pyrenüischen  Völker.  Der  Kampf
besen  den  Halbmond  gab  den  Anstoß  dazu.  Mlt  reiglösen

  Empfindungen  verbanden  sich  politische  Fr.
wägungen.  So  begann  Portugal  zunüchst  Nordafrika
in  Angriff  zu  nehmen  und  drang  immer  weiter  nach

Süden  vor,  **2  nach  Umschif  ung  der  Südspitze

Afrikas  gegen  den  Ausgang  des  15.  Jahrhunderts

über  Ostindien  zu  erreichen  und  dort

Besitz  zu  erwerben.  Hand  in  Hand  mit  der  Ausbreitung

  des  Christentums  durch  Dominikaner,  Franziskaner

  und  Jesuiten  ging  die  wirtschaftliche  Ausnutzung
  der  afrikanischen  und  ostindischen  Küsten-Mader.

  Auch  die  Erschlietzung  Brusiliens.

Fürts.  Im  zweiten  und  dritten  Viertel  des  18.  Jahrbandert
  lieferte  Brasilien  reichlich  die  Hälfte  der
Goldproduktion  der  Erde.  folgt  die  Schilderung
der  Erschlichung  Amerikas  durch  die  Spanier,  deren
Eingeborenenpolitik  in  vieler  Bezichung  segensreich
wirkte  und  die  Sünden  der  Konquistadoren  reichlich
wettmachte.  Wircschnftlleh  aber  blich  Spanien  in  der
Hauptsache  nur  Durchgangsland  für  die  amerikanischen
  Millionen,  Wenn  das  Geld  der  Herr  aller
Dinge  würe.  58  u  die  Spanier  das  reicbste,  mũehtigste
  und  glücklichste  Land  der  Welt  sein  müssen.
Da  sie  aber  den  mornlischen  Wert  der  Arbeit  nicht
schüätzten,  verarmten  Nation  und  Staat  und  wurden
in  den  tüglichen  Lebensbedingungen  vom  Ausland  abhängig.
  So  mußten  Spanier  und  Portugiesen  nach
und  nach  rührigeren  V.  olkern  Siehen  die  Portugiesen
den  Niederlündern,  die  1  a  gründeten,  aus
Südamerika  aber  wieder  3  wurden  und

 

nur  die  mittelamerikanischen  Inseln  festhielten.  Vor
allem  aber  macht  sich  jetzt  der  Einfluß  der  englischen
Kolonialpolitik  geltend.  Ihre  Kraft  lag  in  der  Uberlegenheit
  des  englischen  Fleiles  und  wirtschaftlichen
Sinnes,  der  weniger  unmittelbaren  Gewinn  suchte  als
mittelbaren  durch  Verarbeitung  der  kolonialen  Rohstoffe,
  Schiffahrt  und  Speiitiong  -  vor  allem  auch
Menschen  exportierte  zur  Begründung  überseeischer
geistes-  und  sprachverwandter  Gemeinwesen.  Englands
und  Frankreichs  Eintreten  in  den  kolonialen  Wettbewerb
  kennzeichnet  die  Periode  des  Krieges  aller
ge#en  alle  auf  kolonialem  Gebiete.  Man  kann  sich
ustand  auf  hoher  See  nicht  barbarisch  ug

4ia  Schiffe  fingen  einander  ab  und  veruften.
  was  von  der  Mannschaft  des  Besiegten  am
kae  blieb,  auf  den  Sklavenmärkten  oder  nach  Bergwerken
  und  Plantagen.  Die  Färere  Anspannung
der  inneren  und  äußeren  Kräfte  unter  dem  strengen
Militärregiment  Cromwells  sicherte  keshegsn.  England
den  Sieg  auf  der  ganzen  Linie.  Holland  mußte  nach
Zzweijübrigem  Kriege  (1652  bis  1654)  die  Suprematie
Englands  anerkennen,  gleichzeitig  wurden  mebrere
spanische  Flotten  vernichtet.  al#ade  des  17.  Jahrhunderts
  gaben  die  Bestrebun  Mmkreichs  zur  Eroberung
  der  spanischen  Nia  —  ungefähr  des
heutigen  Belgiens  und  die  daraus  entspringenden  Befürchtungen
  Englands  für  seine  Sicherheit  den  Anlaß
zu  andauernden  Ke  zwischen  den  beiden  Nationen
  um  die  Vorberrschaft  zur  See.  In  Ostindien
unterlag  de.  tinnebeische  Kompagnie  trotz  Dupleix'
energischer  Führung  der  —  (Robert  Clive).
Mit  Ende  des  siebenjährigen  K  rieges,  in  dessen  Ver- 



lauf  Frankreich  genötigt  var,  größere  Mittel  dem
Seekriege  zu  —  verlor  es  Kanada  und  andere
Gebiete,  später  durch  Landung  einiger

es

Regimenter  in  Nordamerika  (1780)  die  Losreißung
dieser  Kolonie  vom  englischen  Mutterlande  begünstigte,
vielleieht  ermögliehte.
weiteren  Kapitel  behandeln  Rußlands  Kolonialpoli
  en  bis  zum  19.  Jahrhundert,  die  französischen
Kolonien  während  der  Revolution,  die  Begründun
des  großen  nordwestafri  olonialreiches  un
die  französischen  Erwerbungen  in  Indochina,  das  Eintreten
  Italiens,  Belgiens,  Deutschlands  in  die  Kolonialait

  um  und  die  neueste  Verteilung  der  überseeischen

nder.

 

Uberall  ist,  soweit  es  im  Rahmen  einer  allgemeinen
Oberiicht  mögüch  ist  auch  die  Wirtschaftspolitik  d
kolonisierenden  Mächte  erörtert  und  einer  —
unterzogen.
Das  Buch  wird  allen  denen,  die  schnell  einen
Oberblick  über  die  Geschichte  der  europäschen  Kolonisation
  gewinnen  vollen,  ein  villkommenes  Hilfsmittel
  sein.  g.

 

Ministere.  es  Colonies:  Serriee  Geographique.
Paris  1

1.  *  iontrant.  la  epartition  du  globe
terrestre  entre  les  24  fusennx  horaires.

2.  Miasion  Cortier.  Adrar  des  Ifoghas.  1:500000.
2  Blüätter.

3

.  cui-te  de  la  Guinéde  Française.  Flle.  1  (Timbo).
500000.  2e  Edition.
        <pb n="827" />
        B777

Koloniale  Literatur.)

XVII.
Zusammengestellt  in  der  Blbllothek  des  Reichs-Kolonlalamts.
PDie  eingerelchten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  dle  Redaktion  durchaus  vorbehült.  werden  unter  kelnen  Umständen  zurückgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.
Jöhlinger,  Otto:  Wirtschaftliche  und  finanzielle
Rundschau  Juli  1913.  Aus:  Koloniale  Rundschau
1913,  H.  8.  l

II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.
Bretschger,  Jakob:  Die  Marckko-Konferenz  Algeiras
  1906.  Zürich:  Leemann  1913.  106  S.  S06.
Tradltions  historiom  ues  et  légendaires  du  Spudue

oecidental.  Traduites  d'un  manuscrit  arabe  inédit  par

Maurice  Delafosse.  Renseignements  Coloniaux  et  Documents

  publiés  par  le  Comité  de  PAfrique  Française.

1913  No.8  (Annexe  à  ’Afrique  Frangaise  1913  No.8)ft.  ss
III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.

Archäclosie.
Armitage.  C.  H.:  Notes  on  the  northern  territories

  of  1ut  Gold  Gas.  United  Empire  8  (1913),

634—
Ludwig  Emil:  Die  Reise  nach  Afrika.  Mit  e.
Kl.  u.  42  Abb.  3.  Aufl.  Berlin:  S.  Fischer  1913.
279  S.  80.  *s
"obst,  E.  Der  östliche  Abschnitt  der  Großen  Ostafrikanischen
  Störungszone  (l#unei,  assi,  Ufiomi,  Bu-Fngi
  Ussandani).  .  18  Orig.-æ  Abb.  aut  9  Tat.  u.
1  Orig.  Kartenskizze.  (4)in:  Mitteilun  aagene  der  Geographischen
  Gesellschaft  in  Hamburg.  ss
Patermann:  Im  Kameruner  Buseh.  Freuden  und
Leiden  eines  Eisenbahntechnikers.  Kol.  u.  Heim.  45
(1913).  #

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Walbel,  Leo:  Lebensformen  und  Lebensweise  der
Tierwelt  im  'tropischen  Afrika.  M.  1  tierökologischen
Karte  von  Deutsch-Ostafrika.  (1)  in:  Mitteilungen  der
Geographischen  Gesellschaft  in  Hamburg.  Bd.  27.  ss

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
Vacat.

VI.  Staatsrecht.
Vacat.

VII.  Verwaltung.
Vacat.

VIII.  Justizwesen.
Vacat.

IX.  Völkerrecht.
Vacat.

In  dleser  Rubrik  werden  dle  neuesten  Erscheinun!  V
epetealke  sch  geordnet  mitgetellt.  Nit  eitemto  *  gind  die  Titel
der.  Verue  bekelebvet.  vvelebeG  bel  der  Red
blattes  el  *  ie  Al#ljemn  een.  Weoles,  on  der
Bloletber,  les  saraschh  Täc  4  errorben  Vurd
tsleh  ger  relt.  asyosn

er

n  des  Tolonilwerden,

  anzunehmen  un  eü  #es  Relchs-Koloblalamt

  veiter  zu  beförder  l

 

X.  Bevölkerungswesen.

Hogrefe,  L.:  Auslandsbuch  für  Kaufleutc.  Bd.  1.

1.  Die  Deutschen  Kolonien  u.  d.  überseeische  Ausland.

Ereig:  Verband  deutscher  Handlungsgehilken.

  ss

—*“  Die  Bevölkerung  Britisch-Ostafrikas  und

Undee.  Aus:  Schriften  d.  Vereins  für  Sozialpolitik.
.  147,  H.  3.  lio

'Wuyte,  Wentworth:  The  Immigration  problem  of
the  British  Guinna.  The  African  Times  and  Orient
Review  June  1913  Iu

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Adminlistration  Report  of  the  Baluchistan  Agency
for  1911—12.  Calcutta:  1912.  Gov.  Print.  142  S.  4%12
*Report  on  the  Administration  of  Ajmere-Merwan
for  1-  19.  Calcutta:  1912.  Gov.  Print  III,
98  S.  #
on  thbe  Administration  of  ghe  Bombay

rresckerer  for  the  ycar  1911—1912.  Bombay:  1913.
Gor.  *88  Press.  III,  XXVI,  217  S.  *  14
on  the  Administration  of  Coorg  for  the

sl9  —1912.  Mercara:  1912.  #  District
ks.  Getr.  Pag.  40.  L
*  Report  on  the  Administration  of  the  Madras  Preeidhenet

  4  during  the  year  1911—1912.  Madras:  1912
Gov.  .  IX,  XXVII,  250  8.  40.  lie
rReport  on  the  Adwinistration  of  the  Punjab  and

its  dependencies  for  1911—1912.  Lahore
Gov.  Press.  II,  XXIX,  208  S.  40.
Statistiek  van  den  Handel  en  de  In-  en  Uitvocrrechten
  in  Nederlandsch-Indis  over  het  jaar  1911.
Deel  1.  Batavia:  1913  Landsdrukkerii.  IX.  48  S.  40.  (16
"FTableaux  Statistiques,  Annee  1912.  (Tunisie)
ensc.  1.  2.  (Regence  de  Tunis.)  (Protcctorat  français.)
(Direction  générale  des  Trnvaux  publics.)  Tunis:  1913
Picard  &amp;amp;  Co.  Se0#.  *

:1913.  Punjab
##

XII.  Finanzwesen.
Vacat.

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

#Bleek:  Ober  den  gegenwärtigen  Stand  des  Baum--wollbaues
  in  D.  O.  A.  Kol.  2.  31  (1913),481—183.  s20
Krebs,  Wilhelm:  Perlenzucht.  Aus:  Fischzeitung
Ig.  1,  1913,  H.  10.  21
lichtenheld,  G.:  Dber  Rinderrassen,  Rinderzucht
und  ihre  wirtschaftliche  Bedentung  in  Deutsch-Ostafrika.
  Der  Tropenpflanzer  8  (1913)  405—130.  122
PPearson,  R.  S.:  Note  on  the  utilization  of  bamboofor
  the  manufacture  of  beber  Pubt.  The  Indian  Eorest
rds.  9338  1912,  Part  5.)  Caleutta:  Gor.  In.

1912.  II,  121  60.
n,  -.

Zerman  Förderung  der  W  #
zucht  in  Südten.  3).  24

Uber
D.  Kol.  2.  31  (191:

XIV.  Wasserwesen.
Vacat.
        <pb n="828" />
        W  778  20

XV.  Bergbau.
Vacat.

XVI.  Handel.

Obst.  E.  und  Kloster,  W.:  Der  Handel  Deutsch-Ostafrikas
  als.  scruet  der  Wirigebaftliehen.  Ent-Vicklung.
  Kol.  Rdsch.  8  (1913),  449—485.  E

TZeehlin:  Der  —6  el  Abessiniens.  Berichte
für  Handel  u.  Industrie  2  (1913).  26

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

Bel,  Allfred]  et  P.  Ricard:  Les  industries  indi-Ednes
  de  Tälgérie.  Le  Travail  de  la  laine  —alee.
V.

Av  ver  231  fig.  et  1  pl.  Alger:  Jourdan
359  S.  8.
XVIII.  Verkebr.
Vacat.

XIX.  Medizin.

Engelund,  O.:  Meine  Erlehrungen  bezüglich  der
kes  an  Bord  eincs,  Fiessschif  es.  Arehn
f.  ikls-Justl,

  *  #r  aaamE.  0  1  der  Chinindarreiehu
bei  Malarin.  Archiv  f.  Sebiffs-  u.  Tropen-Hyg.  15
(1913).  29
*  Gunrantine  Ordinance,  1913.  (Southern  Nigerin.)
Southern  Nigeria  Government  Gazetta  56  (1913).  I30

XX.  Sprachen  und  Literatur.

*  Heurlel,  Ernst:  Lehrbuch  der  Erhe-Sprsche  (Euch,
Anlo-,  Anecho-  und  Dahome-Mundart  m
1  Karte  d.  Sklarenküste.  (Lehrbücher  d.  ——
Oriental.  Sprachen.  Bd.  6.)  Stuttgart-Berlin:  Spemann
1891.  XXI,  270  S.  8#.  *

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.
Sefl,  Alexander:  The  carly  Islam.  The  African
Times  and  Orient  Review.  June  1913.  (#
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
olonien.
Vacat.
XXIII.  Heer  und  Marine.
Wagner,  Rudolf  und  E.  Buchmann:  Wir  Schutztruppler.

  Die  deutsche  Wehrmacht  Uebersee.  Berlin:
Buntdruck  G.  m.  b.  H.  1913.  236  S.  80.  i
XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.
XXV.  Bauwesen.
Vacat.

*
Werke  nichtkolonialen  Inhalts.
*Bericht  über  die  Arbeiten  des  12.  (Schiffahrts.)
Kongressces.  Thiladelphia  1912.  (Internationaler  Ständiger
  Verband  der  Schiffahrts-Kongresse.)  Brüssel:
1913.  Sgeieis  anonyme  belge  d’imprimerie.  XVII,
720  S

 

10.  Geschäftsanwelsung  für  die  mit  der  Erneuerung
  der  Karten  und  Bücher  des  Grundsteuerkatasters
beauftragten  Dienststellen  vom  23.  Juni  1913.  Berlin:
1913  Reichsdruckerei.  95  S.  80.

Gomes,  Antonio  Vaz  Monteiro:  Lortuguese  Tolitical
  Prisoners.  Reply  to  the  Duchess  of  o
statements.  Lisbon:  1913.  Imprensa  Nacional.  58  S.  n

Helfferlch:  Entwicklung  des  Volkswohlstandes.
Aus:  Horiale  Kultur  u.  Volkswohlfahrt  wührend  der
ersten  25  Resierungsjahre  Kaiser  Wilhelms  II.  Berlin:
Stilke  1913

ennn“  Amerigo:  Aus  den  Waldungen  des

fernen  Ostens.  Forstliche  Reisen  u.  Studien  in  Japan,

Formosa  Mit  9  ltlig,  94  94  Abb.  auf  51  Kunstr.


drucktaf.  4  Abb.  in  k  3  geogr.  Kt.  Wien
&amp;amp;  Leipzig:  Frick  1913.  VIII,  25  S.  .
Hoppenstedt:  Wir  von  der  Infanterie.  Die  Ge-Berlin:
  Buntschichte

  des  Preußischen  Infanteristen.
drurk  G.  m.  b.  H.  O.  J.  80.

Jahrbuch  des  Reichsrerbandes  der  deutschen
landwintschaftlichen  Genossenschaften  für  1912.  Darmstadt:

  Reichsverband  1913.  657  S.  6.4.
Wlitzmann:  Wir  von  der  Kavallerie.  Die  Ge-Berlin:
  Buntschichte

  des  Preußischen  Kavalleristen.
druck  G.  m.  b.  H.  0.  J.  S.  S80.
anlttellunfen  der  geegraphischen  Gesellschaft  in
Hamburg.  Bd.  27.  Mit  13  Textfig.  sowie  49  Orig.
Aufnahm.  u.  5  Karten  auf  31  TJaf.  Darin:  (1)  Waibel,
Leo:  Die  Lebensformen  u.  Lebensweise  der  Tierwelt
im  tropischen  Africa.  (2)  Schlee,  P.:  Zur.  orphologie
des  Berner  Jura.  (3)  Passarge,  S.:
u.  vergleichende  Landschaftsgeographie.  (4)  Obst,  E.:
Der  östliche  Abschnitt  der  großen  ostafrik.  Stbrungzone.
  Hamburg:  Friedrichsen  1913.  240  S.  80.
Neuschler  u.  Secger:  Wir  von  der  Artllerie.  Die
Preußische  Artillerie  in  Vergangenheit  und  Gegenwart.
Berlin:  Buntdruck  G.  m.  b.  H.  O.  J.  2#4  S.  S8e0.
*  Lee  S.:  Pbysiogeographie  und  vergleichende
Landschaftsgeogmphie.  M.  11  Textfig.  (3)  in:  Mitbllungen
  der  Geographischen  Gesellschaft  in  Hamburg.

 

Sehlee,  P.:  Zur  Morphologie  de  Berner  Jurn.
M.  2  Textäg.  sowie  31  Origin.-Abb.  3  Kart.  auf
20  Tafeln.  (2)  in:  Mitteilungen,  der  Geographurchen
Gesellschaft  in  Hamburg.  Bd.  2
Wehultz.  Carl  A.:  Meine  Kn  z  äii-  Welt.
2.  Aufl.  Leipzig:  Hiüllmann  1913.  336  S.

*Schuster,  Adolf  N.:  Argentinien.  .  Vonn,
Winsschafteleten  und  Kolonisation.  1  m.  über
100  Illustr.,  Farbenbild.  u.  Karten.  Diessen  vor
Munchen:  Huber  1913.  503  S.  11..  80.

*en  en  Pllssch,  Christoph  Freiherr:  Landvirtsckalhiee
  Verhältnisse  in  Argentiniens  Zekerdag
zog  Berlin  -  Friedenau:  Ledermann  1913.  95  8S.

.

Statistique  des  chemins  de  fer  frunçais  au  31  décembre
  1910.  Intérst  local  et  tramways.  France,
Algérie  et  Tunisie.  (Ministere  des  Travaux  Publics,
des  Postes  et  des  Télégraphes.)  (Direction  des  Chemise
de,er,  uNlelun:  1913  Imprimerie  Admin.  925  S
5
        <pb n="829" />
        G  979  20
Verkehrs-Nachrichten.

In  Gitega,  dem  Sitze  der  Residentur  Urundi  in  Deutsch-Ostafrika,  etwa  80  kmm  östlich
von  Usumbura,  ist  am  1.  Juli  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  welche  die  Bezeichnung
Urundi  (Deutsch-Ostafrika)  führt.  Die  Tätigkeit  dieser  Postanstalt  erstreckt  sich  auf  die  Annahme
und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  sowie  auf  die  Wahrnehmung
des  Postanweisungsdienstes  innerhalb  des  Schutzgebiets  und  mit  Deutschland.

Ein-  und  Kusfuhr  in  den  Häfen  von  Daressalam  und  Tanga  während  der  Oonate  Kpril  bis  Juni  1913.

(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  12,  S.  552.)
Einfuhr  Ausfuhr  Gesamtverkehr
t  t  t
Daressalam  16  602  1  349  17  951
im  Vorjahre  22262  1  311  23  573
a  6  501  3049  9550
im  Vorjahre.  8  886  3311  12  197

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  September  1913.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  %  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Friedrich-Wilhelms-1.
  Deutsch-Neugninea,  orweelnn.  5.  Sept.  37.  Okt.  !  bafen  405  40,  41  Tage
Kailser-Wilhelmsland  ..  abau  age
und  Piemarch-Krcchtel.]  .Cftt.  .Ner  Wi  15  1
a)  re  Wilhelms-  3.  Okt.  Nabaul  64  Tage  1.  10.  —  105#5
en  und  Rabau  Neapel  sedrich-Wilhelns
Friedrich-Wilhelms-Oeutsche
  Schife)1.  Okt.  hafen  44  Tage
(Nabaul  49  Tage
d)  nach  Eitabe  (mrier#n  5-.  Sept.  91.n.  Eitape  a0,  42  Tage  p7.Segt.  29.01t.  102

Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sbirien.  Schanghai  -Hongtong  u  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
Bh

1132  am  8/9.  und  6/10.  und  von  Berlin  C2  am  9,9.  und  7,

10.  7.52  ab  Schlef

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien  —Schanghai  geleitet.

 

2.  Marshall=  Inseln.
a)  nach  Jalutz

Taranto  21.  Sept
(engl.  Schiffe)

Neapel  3“.  Okt.
lore  Schiffe)
Ne  18.  Aug.
(eussf  )
Brindisi  31.  Aug.
(engl.  iffe)
Taranto  7.  Sept.
(enal.  Schiffe)

Jaluit  54  Tage
Jaluit  55  Tage

19.  Sept.  1.  Okt.  1050

Adeloide  273#1  d#  age,

dann  weiter

babn  nach  geen  oder

Speg  V  cher  mu  11.  .  Aug.  i%
d  eibon  5.  Sept.  102
o  ania“  der
inke  nach  Nauru

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

drowo  us

7,10.  7.52  ab

Schles.  Bhf.

ür  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexanam
  6/10.  und  von  Berlin  C2  am
        <pb n="830" />
        W  780  20

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  %  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  #am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Deutsch-Gstafriha.  Neapel  18.  29.  jed.  WMns.  Mombasa  O  16,  17  Tg.  11.  27.  jed.  Mts.  1050
(deussche  Schiffe)
—  —  Giloh  (mit  Zanda,  .
udSchtr
Maomyaln  a46  w  Marseille  18.  Sept.  Mombasa  O  16  Taget16.  Sept.  1013
erung  m  Ugan
.  6  r
"  *  ".  Marseile  11.  Sept.  Mombasa  O  19  Tage  9.  Sept.  1085
#  n  (engl.  Schtffe)
ge  ch  uhcha  et  (einschl.  s  qorerleile  11.  27.  jed.  Mts.  Tanga  19—20  Tage  9.  25.  jed.  Mts.  2.15
5  r  Neapel.  13.  29.  jed.  Wt.Tanga  17—18  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  1050
se
W  "nE  beimstal  Marseille  18.  Sept.  Mombasa'  17  Tage  16.  Sept.  1013
e)  58  Daressalonn,  sowie  *  Marseille  11.  27.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  9.  25.  jed.  Mts.  2.15
*#½n  —.————  Schisfe)
W-  27
tk  ugl.  e,  Neapel  18.  29.  jed.  Mts.  Daressalam  19  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  1050
Zendg  n  oasreseah  '  6
##  ee  (hangendun  urg,  .
Sadzal  Salale,  Singivda,  Marseille  18.  Sept.  rn  18  Tage  16.  Sept.  10  13
Ssongea,  Tabora.  ressalam  weiter  mu
Ste  Pie,  Udlidlt,  Usumbura  aͤchster  ——
4.  Deutsch-Sübwestafriha.  Hamburg  8.  25.  Sept.  Swakopmund  24  Tg.7.  24.  Sept.  5.80
#a)  nach  Sato##  sowie  Antwerpen  28.  Sept.  Swakopmund  21  Tg.  26.  Sept.  1045
nach  Uris,  Aub,  Bro  Meutsche  Schiffe)
Cha  —
b#uchh.  Sarls,  Southampton!  29.  jed.  Mts.  Swakopmund  20  Tg.  28.  jed.  Mts.  12.48
Groß-Barmen  E  .  McheSchmo
Zä,  ris.  —  anas  Voulogne  12.  Sept.  Swakopmund  19  Dg.11.  Sept.  1.0
ESarse
Kubas.  Ma  hen  srP  chas.  Southampton,  18.  20.  Sept.  4.  Dkt  Swakopmund  29,22,222.12.  19.  Sept.  3.Okt.  12.48
*u3  biu-  1Oamburg  19.  jed.  Mts.  Swakopmund  etwa  26  T.9.  jed.  Mts.  9.5
guan,  7  i  Oel  fSouthampton-6.27.Sept.  Swacopmundunbeftimmvä26.Sept.l2.-18
Um  Its-than  m  Noth  Hamburg  17.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage17.  jed.  Mts.  9.5
Zu  o  eboobeth  St  Tiu-  ·.  .
mhuf  kkantwerpen  25.  jed.  Mts.  Swakopmund  87Tage  24.  jed.  Mts.  1.0
berg.  nl  Whale  Windhur(deutsche  Schiffe)  -  »l-Hamburg
  8.  25.  Sept.  Lüderitzbucht  24,  25  Tages  7.  24.  Sept.  5.30
Antwerpen  28.  Sept.  Lüderitzbucht  22  Tagec26.  Sept.  104
(deutsche  Schiffe)
Southampton  29.  jed.  Mts.  Lüderizbucht  21  Tage  28.  jed.  Mts.  12.18
(eunche  Schisse)
b)  nach  Lüderigtucht  Let  Boulogne  12.  Sept.  Lüderitzbucht  20  Tage  11.  Sept.  1.0
—  —  —  (deutsche  Schlffe)
Hü  Eee  Southampton  13.  20.  Sept.  4.  Okt.Lüderitzbucht  27,20,  21T912.19.  Sept.  3.Ott.  12.48
946  Wabahibe  enu.  Hamburg  159.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  32  Tage  19.  jed.  Mts.  9.5
—  —  Ed  L#deritbucht  60  Tage17.  jed.  Mts.  9.5
-i  .  -.  .
antme  25  jed.  Mis.  Lüderitzbucht  61  Tage  24.  jed.  Mts.  1.0
aauscen
(#Southampton  6.  27.  Sept.  Lüderipbucht  unbestimmt  5.  26.  Sept.  12.48
Southampton  12.  Sept.  Lüderitzbucht  21  Tage10.  Sept.  1012
(deutsche  Schiffe)
        <pb n="831" />
        W  781  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  #am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24  jedes  Monats,  Viktoria  20  Tage
5.  Kamernn.  Duala  21  Tage
Kribi  22  Tage  9.  24  jed.  Mts.  9.5
#)  nach  Duala  —  Plantation  22  Tage
W  alol  5  (  Longji  22  Tage
bundi,  2.  Egel,a  Bonaberi,  Boulogne  11.  26.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
S#e  #t  Sc  ke  ur  Mer  Duala  19  **
dech  n  ———  Kibi  20  Tag  0.  25.  jed.  Mts.  1.0
Sen.  W  #oko,  Plantation  2  Tage
Alcder,  kiaen.  Longst,  Ma-  *#  «  Longji  20  Tage  ½*
anen  n  Fonster  em.  Lissabon  18.  jedes  Monats  Viktoria  19  Tage  15.  jedes  Monats  1.0
herk.  unlid  anhure!  2  Veuische  Schisfe)  #1  «
Bittoria  Hamburg  22.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
Duala  28—80  Tage
iverpool  18.  Sept.  Viktoria  88  Tage  ,  -
Duala  89  Tage  16.  Sept.  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
b)  nach  Rio  del  Rey  nach  Rio  del  Rey  ir  La
tHamburg  22.  jedes  Monals  Rio  del  Rey  31—53  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
U#Liverpool  18.  Sept.  Rio  del  Rey  37  Tage16.  Sept.  1012
ec)  nach  Gorua,  ereeiverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Ta  Tage#  jeden  Montag  1015
von

 

«  «  »  Aleph-Pola
u)nach«ussert......  Liverpool  jeden  Mittwoch  agas  S.  jeden  Montag  1045
ndort  Tage  Zurla—  —
voten  oraguke  holdugurt—

 

Antwerpen  6.  27.  Sept.  «  5.  26.  Sept.  8.48
e)  nach  Camnot,  Mrault.  Mo.La  Mochele  8.  29.  Sept.  Matadi.  18——20  Tage  .  2.  Sept.  104
lundu,  Rola,  Soufflay  (belgische  Schiffe)  sen  o,  emn  gua  n
Bordeaur  25.  iedes  Monats  it  Flußda  23.  jed.  Mts.  1045
6.  den  Narolinen,  Palan=  Neapel  ".  Sept.  8“.  Okt.  Jap  36,  37  Tage  3°.  Sept.  1“.  Okt.  1050
Juseln,  Marianen.  tdeutsche  Schisfe)  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
nach  dab  und  Angaur.  .  grindisi  14.  Sept.  Jap  49  Tage  12.  Ott.  100
(enal.  Schiffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.

Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Palau  36  Tage
b)  nach  den  übrigen  Statlonen  Neapel  3“.  Okt.  Saipan  48  Tage  1“.  Okt.  1050
(eutsche  Schtfte)  Ponape  50  Tage
Für  Briefe  und  Postlarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
  118  am  8/9.  u.  6/10
Auf  Lerlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vrbereichneten  Nachversanden  r—  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien—Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Brieffendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segesshffen  sechs  bis  siebenmal  jährlich.

 

 

 

 

a)  Briefe,  Postkarten.
#kech  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  3  ob  Berlin  7  u.  11K  sowie  Brn
b)  Drucksachen.  Geschäftspapiere,  Warenproben.
Neapel  5.  19.  Sept.  3.  Okt.Tsingtau  34  Tage  3.  17.  Sept.  1.Okt.  1050
che  Schiffe)  6  es  ep
ndisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  832  85  Tage  jeden  Freitag  1050
7.  Nlantschon.  Crhr  *’  g  Freitag
Marseille  12.  26.  Sept.  Tsingtau  34  Tage  10.  24  Spt.  1015
(engl.  Schiffe)  ns  6  *-  *
Liverpool  10.  241.  Sept.  Tsingtau  84  Tage  9.  23.  Sept.  8.48
Marseille  7.  21.  Sept.  5.  Okt.  Tsingtau  35  Tage  5.  19.  Sept.  3.  Okt.  1015
E—  "
Am  angen  d  Vostkart  Klaurschou
am#geführten  #ow  en  nr  ar  —3  ri  nch  t  Port  de
        <pb n="832" />
        W  782  20

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Samoa.  Queenstopon  11.  Sept.  9.  Okt.  Apia  25  Tage  9.  Sept.  7.  Okt.  8.15
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sodney.
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  9.  24,  jed.  Mts.  9.5
Boulogn  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Se  ifch
Hamburg  22.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
1  Marseille  10.  jedes  Monats  Kotonou  18  Tage  8.  jed.  Mts.  1013
von  da  ab  Lanvdverbindung
fBordeaux  25.  jedes  Monats  Kotonou  14  Tage  28.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
9.  Togo.  1#Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
##Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  28  Tage  16.  jed.  Mts.  9.5
#Rotterdam  22.  jedes  Monats!Lome  23  Tage  21.  jed.  Mts.  10  12
1—  Schilfe)
Hamburg  30.  jedes  Monats  Lome  30  Tage  930.  jed.  Mts.  9.5
[Notterdam  4,  jedes  Monats  Lome  26  Tage  8.  jed.  Mts.  1012
(deursche  Schiffe)

Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
Neapel  1  7.  18“.  28.  Sept.  Neapel..  4".  187.  Sept.  2“.  Okt.
-  ninea  5
beutsch-Neug  Brindisi  2  5.  Okt.  Brindisi  .  .  .  14.  28.  Sept.
Neapell  8“.  17°.  Spt.  4  .Okt.  Marseille.  11.  25.  Sept.  9.  Okt.
beufsch-S#tafrita  Marseise  16.  Sept.  14.  Okt.
Plymonh,  über  San  Francisco  oder
Southampton  1.  Sept.  2“.Okt.  Southampto,  ClFeattle  unbestimmt
beutsch  Ppen·  Southampton  7.  14.  28.  Sept.  klantschone  Haore  oder  mal  monatlich)
—  Hamburg  4.30,Sept.  4..Okt.  ueenstown
0  "  Sibir.  Eisen-  in  der  Regel  Dienstag.
O
Namernn  Spucham  ton  4  sGEuGQ%  rt15  Olt.  bahn  Donnerstag  u.  Sonnabend
Liverpool  Sept.  Liverpool.  I  5.  14.  S  Stt.  1.  det  (über
I
Neapel  7.  18.  Sept.  5.  Okt  ancouver
von  J  Plymouth
den  Narolinen  Brindisi  28.  Sept.  Queenstoonüber  -  .roneiseo  am
n  den  Samoa  .  .doder  Havre
gi  1  Brindisi  28.  Sept.  od.  Plymouth
den  Marianen  ..  Brindisi.  28.  Sept.  Brindisi  ·  ··  21.  Sept.  19.  Olt.
lau-Inseln  Brindisi.  ..  ..  28.  Sept.  Hamburg57.  14“.  227,  jed.  Ms
den  Palau  In  1n#  g..  outharhpton4  36-.Sept.  15.  On-Narshal-Inseln
  .Nepel  11.  28.  Sept.  Plvymouth  #jeden  Dienstag.

 

 

 

 

 

Fülligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="833" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann  ·  Linie  zwischen  Hamburg

W  783  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
Postdampfer  von  nach  bis  25.  August  1913.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Ostafrika  am  19.  August  ab  Swakopmund.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  24.  August  Dover  passiert.
„Aline  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  22.  August  in  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  20.  August  in  Hamburg.
„Arnold  Amsinck“  Swakopmund  Hamburg  am  24.  August  ab  Swakopmund.
„Carl  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  28.  August  in  Hamburg.
„Eduard  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg.  am  25.  August  in  Rotterdam.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  23.  August  ab  Monrovia.
„Elisabeth  Brock“  Burutu  Hamburg  am  24.  August  Dover  passiert.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  15.  August  in  Swakopmund.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  apstadt  am  17.  August  in  Kapfstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  25.  August  GCurhaven.  bossiert.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  22.  August  ab  Monr
„Henny  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  25.  August  Gurhaoen  asserl
„Henriette  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  25.  August  Dover  passiert.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  22.  August  in  Sierra  Leone.
„Jeannette  Woermann“  Accra  Hamburg  am  20.  August  ab  Sierra  Leone.
rt  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  20.  Juli  ab  Monrovia.
„Lili  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  15.  August  ab  Lome.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  18.  August  ab  Monrovia.
„Lucie  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  24.  August  ab  Tenerife.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  Burutu  am  20.  August  in  Warri
„Martha  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  18.  August  ab  Las  Palmas.
„Max  Brock“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  15.  August  in  Lüderiybucht.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  22.  August  in  Rotterdam.
„Professor  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  25.  August  ab  Victoria.
„Renata  Amsinck“"  Hamburg  Kamerun  am  13.  August  in  Duala.
„Thekla  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  24.  August  ab  Sekondi.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
.Duala"  Calabar  Hamburg  am  22.  August  ab  Lagos.
„Edea“  Kotonon  Hamburg  am  12.  August  ab  Lome.
„Lome“  Accra  Hamburg  am  13.  August  in  Hamburg.
„Otavi“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  14.  August  in  Sao  Thomé.
„Rhenania  Hamburg  Ostafrika  am  24.  August  ab  Las  Palmas.
„Slavonia  mb  Kamerun  am  23.  August  Cuxhaven  passiert.
„Steiermark“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  24.  August  ab  Gabun.
.Swakopmund“.  amburg  D.  Lüderitzbucht  am  10.  August  in  Antwerpen
„Togo“"“  ambur  H  Kotonou  am  20.  August  Vlissingen  W
.Windhuk“  Ostafrika  Hamburg  am  22.  August  ab  Aden.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Answald“  Hamburg  "1  Lũderitzbucht  am  22.  August  Dover  passiert.
„Arnfried“  Hamburg  I  Burutu  am  21.  August  Dover  passiert.
„Gundomar“  Hamburg  .  Matadi  am  22.  Aust  ab  Madeira.
„Lundrun“  Hamburg  TA  Matadi  am  20.  August  in  Madeira.
„Ingo“  Matadie  Hamburg  am  22.  August  in  Hamburg.
„Ingraban“  Matadi  1  Hamburg  am  7.  August  in  Libreville.
„Irmfried“  Kotonou  Hamburg  am  22.  August  ab  Monrovia.
„Walburg““  Hamburg  1  Accra  am  10.  August  ab  Conakry.
„Wigbert#.  Hamburg  I  Calabar  am  18.  August  ab  Monrovia.
„Winfried“  Hamburg  Ostafrika  am  11.  August  Dover  passiert.

 

 

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Blesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  es,  Kochstr.  68—71.

eser  Nummer  leegt,  das  Ergänzungsheft  Nr.  8  der  „Mitteilungen  aus  den
.ou  Schutzgebieten“
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        Anzeigen.

sZanfera#te  find  an  die  Geschäktsstelle  des  „Deutschen  Kolonialblaues“,  Berlin  8W  68,  Kochstraße  66—71.  einzusenden.  8  O

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  HP.,  Berlin  W.  8.
Telephon:  Amt  Ztr.,  *  9229  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydtkontor“.

 

 

 

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GdmoO  SS  3

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dungs-  Kapital  **
jahr  4  lahr!
1910  8  000  000  1.
1907  2  500  0O000|1.  10.
1907  600  000  1.  7.
1896  1  600  O000  1.  1.
1905  1  000  OOd0  1.  4.
1900  650  000|1.  1.
1905  1200  000  1.  4.
1902  600  000|1.  1.
1905  220  0001.  1.
1900  964  600  1.  1.
1900  191  8o00  1.  1.
1908  925  000  1.  1.
1902  2  000  O00  ,  1.
1907  2  600  o00o  1.  1.
1885  2000  000  1.  4.
1902  1000  000  1.  1.
1908  4600  000  1.  1.
1802  1  000  O00  1.  5.
1906  600  000  1.  1.
1896  2250  000  (1.  1.
1909  1  600  000  1.  1.
19000  150  000  H1.  1.
189094  860  000  1.  1.
1898  3000  O00  1.  1.
1897  1  153  000  1.  1.
1889  3  000  Oodo  A.  10.
1909  1200  000  1.  1.
1887  1  200  0O0001.  1.
1898  1  017000  1.  7.
1906  8  000000/1.  1.
1895  10000000.  1.
1908  900  1.  1.
1908  1500  1.  1.
19090  1  0OO00  1.
1907  500  1.  1.
1899  2  000  0001.  1.
1886  7  500  0001.  4.
1906  1400  000  1.  1.
1910  1.185  000  1.  7.
1910  St.  200  1.  1.,
1908  789  1.  7.1
1908.  1  600  000  1.  1.
1900  St.  200  000  #1.  4.
1902  8  375  000  1.  1.
1910  ———9
1904  160  000/.  5.
1912  3000  000  1.
1895  1  500  0001.  1.
1903  546  200  1.  1.
1905  2  000  O0d  1.  1.
1897  500  1.  1.
1904  1250  0001.  1.
1910St.  1  000I.  1.
1895  500  000.  7.
1895  L  350  000  1.  1.
1892722000  000I.  1.
1901  600  1.  1.
1912  1.  1.
1898.  869  100  |  1.  4.
1898  142  200  1.  4.
1009  4285  000/1.  1.
1897  2100  000/1.  1.)
1897  8  000  O00  1.
1895  1  800  0001.  1.
1907  300  1.  1.=*W
  1.  Sem.

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SL-auzinsen.  I.—  pr.
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28.  Auguft  1918.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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»Aus-·Eigeuhåndiekbeisamsbichrüssea  fVequiek
dende  5%  ½½%

0  Efrita-Marmor-Kolonialges.  75%  eing.  Ant.  25  80
8  ffrikanische  Kompanie  A.-G.  .  40  46
0  Fisiondingerreler  (D.  K.  G.).  60  87
10ödiker,  Tar  mm.  Ges.  a.  Ait.  110  120
0  Hremer“  Kol.  stu  .  Oloff  A.-G.  —  180
0  British  Central  6/9  7/
LKCentralafrikan.  t—  (D.  n.  C.)  48  55
8  Centralafrikanische  —  m.  b.  H..  187  148
10  Debundscha-Pl  anzun  110  —
14  Deutsche  Agaven-=  Felschalt  hi  Ant.  160  170
8  (D.K.G.  lamn-a  146  158
Dbtsche  Ho  zae  f  Ostafrika  *  K.  G  —  15
10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  bö.  H..  95  105
6  Deutsche  Kautschuk-Aktien  eselschaft  117  128
40  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Sühwrrftfeia  590  610
1  Oeutsche  Samoa-Gesellscha  htl  D.  K.  G.)  —  35
6  Deutsche  Sür  üdseephosphatl  Aktien  .  178  185
7!  Deutsche  T  kopogesel-  schaft  (D.  K.  G.  .  100  108
0Deutsch-Eng  Eselsschaft.Cd  G.m.  b.  d.  .  —  15
10  Deutsch-Behtofrilonl  Landolsgesellch.  (D.  K.  G.)  I  106  116
10  Diamant.  Akt.  G.  v.  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.(A.G.)]  87  95
0  German  S.  W.  A.  Diamond  Investm.  C0o.  4  5
0  Gesellschaft  Nordwest-Kamerun  Lit.  A.  40  &amp;amp;  60
8  Gesellschaft  Südkamerun  Anteile  (D.  K.  G  2  .  108  118
Oanseatische  Kolonisations-Gesellsch.  m.  ö.  .  —  20
Oanseatische  Plantagengesellchaft  .  50  55
11  Hernsheim  &amp;amp;  155  165
134  m-  geteilte  Actien.  .  205  215
0  ffee-P  “-  Sakarre,  m  Srs  55  60
4  Kautsch  62  67
0  taoko  Land-  und  “““r  (D.  K.  *  22  25
4  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  86  90
0  eironda  Goldminen  Gesellcchaft  m.  2  V.  110  114
10  Kolmanskop  Diamon  &amp;amp;  30  ¾  32
5  Lindi-Kilindi-Ges.  m.  r  120  130
6  Wolinl-Gltanzunge-Gelelichaft  D.  K.  0).  95  99
—  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  121  123
150stafrika-Kompagnie  (D.  K.  170  180
00Ostafrikan  Vergwerts-  u.  Plantagen  ·  A.  G.  I  58  +65
0  do.  ¾n  —  50
·  Ontafeitanische  ——  Kilwa.Südland!  60  70
0  Ostafrikanische  Pflanzungs-Aktiengesellsch.  «  60  65
7.  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.  GenußZscheine  %  82  85
25  Pacific  Phosphate  Co.  Iite  shares  1  4¾  9  5
25  do.  unge  50  neten  **8—x  8  3
5  Ilanzungseleusch,  wen  Vorz.U.  (D.  24  100  —
40  Pomona  Diamant-Ges.  Ant.  .  690  710
Rheinische  Handel-Plantagengesellschaft.  .  —  50
Safata-Samoa-Gesellschaft  NN  .  —  8
4°  Samoa-Kautschuk-Compagnie  l*z  .  .  —  7
8  Sigi-Pflanzungs-Gesellschaft  8  8  —  155
25  Si  0l  aen  Gesellschaf  ft  (D.  K  320  335
200—%%  Société  commerciale  de  En  Gemasch.  A  2000
0  #  African  Territories  Limitel  6/6  6/9
0  Suth  East  Africa  (1910)  Limited  1/8
5  South  West  Africa  Co.  Limited  21/-  21/6
Südwest-Afrikan.  Schäferei-Ges.  (D.  K.  G.  )  —  75
—  Eüdwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  (D.  K.  G.)  100  105
AUsambara  Kasfeebaugesellichaft  Stamm-Anteile  —  30
0  Vorzugs-Anteile  —  70
0  PLerein.  Diamdeninen  2de  deritzbucht  St.  Akt.  70  75
7  Bestafrik.  Pfltanzungsgesellschaft  „Bibundi“  108  113
18  BWestafrikanische  Pflanzungsgesell  sch.  „Victoria“  325  345
8  Westdeutsche  Handels=  u.  d##  mt.  Ges.  ð  K.  2  150  —
10  Windhuker  Farmges.  m.  110  125
—-  vn  tectlånsu  alle  ler  aufg  n  te  ohme  Börsennotz“
32  *—  64  c  Wtu##  ##biwer-ei8  E  hne  eorl  na
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        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  September  1913.  ummer  18.

Diese  Elschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  Kos  Monats.  Derselben  werden  2  Belhefte  beigefügt  dle  mindestens  eiwl
ch  erschei  nendene  eAtellungen  aus  den  schen  Schutzgebleten“.  Herausgegeben  von
otertelisSrh.  sibe  nispt  eis  für  54.—  ilt  den  Fiens  beieegt  77  Pn  duch
bandlungen  *½  4.—  nuien  unter  rnss  durch  di  Verlagsbuchha  .  I
Schquelkteundchllq)  für  die  Länder  des  ludee  berains  —  —  en  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Slsterstch-tAngn  be  Lrais#  —t  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWés,  Kochstraße  68—71,  4  lich  en.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Reichskanzlers  zur  Abänderung  der  Verordnung,  betr.  den  Geschäftsbetrieb
  der  Diamanten-Regie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes,  vom  25.  Mai  1900.  Vom  16.  August  1913
S.  786.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Schlachtvieh  und  Fleischbeschau.  Vom  28.  Juli
1913  S.  786.  —  Belanntmachung  *83  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Verbot  der  Jagd  auf  Flußpferde
im  Lagera.  Vom  29.  Juli  1913  S  —  Zusatz  zur  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutich  Sötwestaffit  zur
Ausführung  der  .10.  Jli  L016  F  .  iWen  vom  30.  Dezember  1912/25.  Februar  1913.  Vom  22.  Juli  1  S.  788.  —
Verfügung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Vorschriften  über  die  t  der  Buchjührung
  und  die  Beibringung  von  Nachweisungen  seitens  der  Diamanten-Schürf,  und  Abbaubetriebe.  Vom  5.  August

789.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  Eingeborenengeld.  Vom  30.  Mai  1913
789.  —  Verordnung  des  Grner  von  Samoa,  betr.  die  Land=  und  Namensstreitigkeiten.  der  Samoaner.  Vom

.  Juli  1913  S.  790.  —  Desgleichen  betr.  den  Vogelschutz.  Vom  15.  Juli  1913  S.  791.  —  Bekanntmachung  des
Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  den  Vogelschutz.  Vom  22.  Juli  1913  S.  792.  —  Erklärung  der  Kaoko-Land=  und
Minen-  Gesellschaft  (Deutsche  Kolonialgesellschaft)  in  Berlin,  betr.  Einführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom

8.  August  1005  in  ihr  Bergsonderrechtsgebiet.  Vom  9.  September  1913  S.  792.  —  Bekannimachung  der  Kaoko-Land-
  und  Minen-Gesellschaft  über  die  künftig  in  ihrem  Bergsonderrechtshebiet  von  der  oben  abgedruckten  Erklärung
der  Hrlellschaf!  vom  9.  September  1913  gemäß  §  3  ausgenommenen  Flächen  (nebst  Skizze).  Vom  9.  September  1913

S.  —  Satzungs-Anderung  der  Sisal-Agaven-Gesellschaft  in  Düsseldorf  loloatibr)uscho)  Vom  23.  August
5  S.  794.  —  Anderung  der  Satzungen  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft.  Vom  28.  Juni  26.  August  1913
S.  794.  —  Personalien  S.  794.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch--O  stafrika:  Der  Stand  der  Schlafkrankheit  im  Süden  von  Deutsch-  Oliafrita
(mit  einer  Skizze)  S.  797.  —  Die  Rolle  des  Großwildes  bei  der  Verbreitung  der  Schlafkrankheit  S.  301.  —
Militärbezirk  Nohenge  802.  —  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  S.  806.

Kamerun:  Abschluß  des  Gebietsaustausches  in  Alt=  und  Neukamerun  S.  806.  —  Zur  Lage  im  Munibezirk  (mit
einer  Skizze)  S.  806.  —  Die  Kameruner  Nordbahn  (Manenguba-Bahn)  im  Kalenderjahre  1912  S.  313.  —  Nachweisung
der  bei  den  Küsten=  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den  Monaten  April  bis  Juni  1913  fällig  gewordenen
Zollbeträge  S.  814.

Deutsch-Südwestafrika:  Betriebsergebnisse  der  Staatsbahn  Karibib—Windhuk  und  der  Neubaustrecke  Windhul
v-ob,  En—  im  Rechnungsjahr  1912  S.  815.

ceeg  uine:  Eine  neue  Karte  von  Kaiser-Wilhelmsland  und  dem  Bismarck-Archipel  in  1:300  000
(mit  Dtschenneus  S.  817.
Samoa:  Nachweisung  der  bei  dem  Zollamt  Apia  im  IV.  Viertel  des  Rechnungsjahres  1912  fällig  gewordenen
Zollbeträge  S.  817.

Kolonialrechtliche  Entscheidungen  (Nr.  22)  S.  818.  «

Aus  fremd  en  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Lord  Ritchener  über  Ägypten  und  den  Sudan  1912
(Schluß)  S.  820.  —  Britisch-Ostafrika  S.  8222.  —  Vollendung  der  Strecke  Elisabethville—  —RKambove  der  Katanga-Eisenbahn“
  Sakania.—Butama  S.  823.  —  Aussichten  für  den  Anbau  von  Baumwolle  in  Angola  S.  82.  —  Stand
der  Baumwollsaaten  in  Nußland  Ende  Juli  1913  S.  823.  —  Anfang  der  Baumwollsaison  im  Ferghana-Gebiet  S.  821.
—  Baumwollanbau  in  Britisch-Indien  für  die  Ernte  1913/14  S.  824.—  Baumwollkultur  in  Wsgentinien  und  Paraay

  S.  824.  —  Kakao-Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Nepubiit  im  Juni  1913  S.  827.  —  Kakaomarkt  auf  Ceylon
S.  827.  —  Gummimarkt  auf  Ceylon  S.  827.  —  Kaffeemarkt  in  Santos  im  Juni  1913  S.  827.  —  Inonn  der  Erdunß
in  Natal  und  Zululand  (Britisch-Südafrila)  S  827.  —  Australischer  Bund  S.  828.  —  Belgisch=  Kongo  S.  828.  —

Mozambique  S.  828.  —  Portugal  S.  828.  —  Spanisch=  Guinea  S.  820.  —  Südafrikanische  Union  S.  829.
*  Verischte  Die  Handels=  und  landwirtschaftlichen  Sachverständigen  bei  den  Kaiserlichen  Konsulatsbehörden
9830.  —  Justitut  für  ärztliche  Forschungen  in  Johannesburg  S.  830.  —  Kongreß  für  Tropenhygiene  in  Saigon  S.  831.
Literatur-Bericht  S.  831.  —  Koloniale  Sitgratur  &amp;amp;VIII)  S.  831.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  834.
—  Schiffsbewegungen  S.  838.  —  Marktbericht  S
        <pb n="836" />
        G  786  20

 

enangces  Kmtlicher  Teisa#cc
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Reichskanzlers  zur  Kbänderung  der  Verordnung,  betr.  den  Geschäftsbetrieb
  der  Diamanten-Regie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets,  vom  25.(Mai  1909.)
Vom  16.  August  1913.

Auf  Grund  des  §  4  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  16.  Januar  1909,  betreffend  den
Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten  (Reichs-Gesetzbl.  S.  270)  und  gemäß  der  zu  ihrer  Ausführung
  erlassenen  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  25.  Februar  1910  (Kol.  Bl.  S.  162)  wird
verordnet,  was  folgt:

81  4  Abs.  3  der  Verordnung,  betreffend  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamanten-Regie
des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets,  vom  25.  Mai  1909  (Kol.  Bl.  1910,  S.  2)  wird  dahin
abgeändert:

„Die  Versicherungssumme  soll  250  /“  für  jedes  Gramm  betragen.  Diese  Summe  kann
von  dem  Vorstand  der  Regie  mit  Zustimmung  des  geschäftsführenden  Ausschusses  des  Aussichtsrats
  jederzeit  unter  Berücksichtigung  des  wirklichen  Wertes  der  Sendungen  geändert  werden.
Die  abgeänderten  Sätze  sind  sämtlichen  Förderern  unverzüglich  mitzuteilen.  Erachtet  ein
Förderer  die  Versicherungssumme  für  seine  Einlieferung  als  zu  niedrig,  so  kann  er  der  Geschäftsstelle
  der  Regie  im  Schutzgebiete  eine  höhere  Versicherungssumme  bezeichnen.  Der  für
die  höhere  Versicherungssumme  zu  entrichtende  Prämienzuschlag  ist  bei  der  Einlieferung  sofort
in  bar  an  die  genannte  Geschäftsstelle  zu  zahlen.“

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.

Hohenfinow,  den  16.  August  1913.

Der  Reichskanzler.
von  Bethmann  Hollweg.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Schlachtvieh  und
Fleischbeschau.
Vom  28.  Juli  1913.
(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913.  Nr.  10,  S.  109.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813),  der  §§  1
und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung  und  die  Eingeborenenrechtspflege
  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten,  vom  3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)
und  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird
hiermit  für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Alle  zum  Zwecke  der  Schlachtung  in  Ortschaften  mit  amtlicher  Fleischbeschau  (Fleischbeschaudistrikt)
  eingeführten  Haustiere  (Rinder,  Kälber,  Ziegen,  Schafe,  Schweine  und  Kamele)  sind,
sofern  die  örtliche  Verwaltungsbehörde  nichts  anderes  bestimmt,  unverzüglich  auf  den  Schlachthof  zu
bringen  und  dem  behördlich  bestellten  Fleischbeschauer  oder  seinem  Vertreter  anzumelden.

§  2.  Die  gemäß  §  1  eingeführten  Tiere  dürfen  ohne  Genehmigung  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde
  vom  Schlachthof  nicht  wieder  entfernt  werden.

Der  Weidebetrieb  derselben  ist  nur  auf  den  hierfür  besonders  bestimmten  Weiden  zulässig.

Wartung,  Fütterung  und  Pflege  der  Tiere  liegt  dem  Eigentümer  ob.  Dieser  hat  bezüglich
Unterbringung  derselben,  Reinigung  der  Ställe  beziehungsweise  Kraale  den  Anordnungen  des  Fleischbeschauers
  oder  seines  Stellvertreters  nachzukommen.

§  3.  Von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  kann  das  Baden  der  auf  dem  Schlachthofe
eingestellten  Rinder,  Kälber,  Ziegen  und  Schafe  angeordnet  werden.

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  1,  S.  2  ff.
        <pb n="837" />
        W  787  20

Das  hierzu  erforderliche  Personal  ist  vom  Besitzer  der  Tiere  zu  stellen  oder  wird  andernfalls
  auf  dessen  Kosten  vom  Fleischbeschauer  oder  seinem  Vertreter  angenommen.

§  4.  Das  Schlachten  von  Haustieren,  und  zwar  sowohl  das  gewerbsmäßig  wie  das  nichtgewerbsmäßig
  betriebene,  darf  in  Fleischbeschaudistrikten  nur  nach  erfolgter  Besichtigung  durch  den
Fleischbeschauer  oder  seinen  Vertreter  in  den  dazu  bestimmten  Räumen  des  öffentlichen  Schlachthauses
  und  zu  der  von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  bekannt  gegebenen  Zeit  vorgenommen  werden.

Die  Anweisung  der  Schlachtstände  erfolgt  durch  den  Fleischbeschauer  oder  seinen  Vertreter.

Die  örtliche  Verwaltungsbehörde  ist  ermächtigt,  Schlachtungen  außerhalb  des  Schlachthauses
zu  gestatten.

§  5.  Sind  zur  Schlachtung  bestimmte  Haustiere  durch  Unfall  oder  Krankheit  unfähig  zum
Gehen,  so  kann  nach  Eintreffen  des  alsbald  zu  benachrichtigenden  Fleischbeschauers  oder  seines  Vertreters
  an  Ort  und  Stelle  die  Schlachtung  vorgenommen  werden.  Steht  zu  befürchten,  daß  das
Tier  bis  zum  Eintreffen  des  Fleischbeschauers  verenden  oder  daß  das  Fleisch  an  Wert  wesentlich
verlieren  werde,  oder  macht  die  Art  des  Unglücksfalls  die  sofortige  Tötung  notwendig,  so  ist  die
Schlachtung  ohne  Zuziehung  des  Fleischbeschauers  gestattet.

Von  der  erfolgten  Notschlachtung  ist  der  Fleischbeschauer  oder  sein  Vertreter  umgehend  zu
benachrichtigen.

Die  Fleischbeschau  findet  auch  in  diesen  Fällen  nach  Maßgabe  der  für  das  Schlachthaus
gültigen  Bestimmungen  statt.

5  6.  Eine  Zerlegung  der  geschlachteten  Tiere  vor  der  amtlichen  Fleischbeschau  ist  nur
dann  zulässig,  wenn  die  einzelnen  Teile  einschließlich  der  Organe  und  der  Haut  so  aufbewahrt
werden,  daß  ihre  Zugehörigkeit  zu  den  einzelnen  Körpern  außer  Zweifel  steht.

§  7.  Die  Fleischbeschau  und  Trichinenschau  bei  Schweinen  wird  nach  den  Grundsätzen  der
§58  33  bis  35  und  der  §5  37  bis  40  der  Ausführungsbestimmungen  des  Bundesrats  zu  dem  Reichsgesetz,
  betreffend  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau,  vom  3.  Juni  1900  ausgellbt.

§  8.  Fleisch,  das  einen  Anlaß  zur  Beanstandung  auf  Grund  des  §  7  nicht  gibt,  wird
als  tauglich  zum  Genusse  für  Menschen  erklärt  und  darf  nach  erfolgter  Abstempelung  durch  den
Fleischbeschauer  oder  seinen  Vertreter  in  den  Verkehr  gebracht  und  verwendet  werden.

Bei  bedingt  tauglichem  Fleisch  bestimmt  der  Fleischbeschauer  oder  sein  Vertreter,  in  welcher
Weise  es  vor  Verwendung  zum  menschlichen  Genusse  brauchbar  zu  machen  ist.

Minderwertiges  Fleisch  darf  nur  auf  einem  von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  dazu
bestimmten  kenntlich  gemachten  Stand  in  Verkehr  gebracht  werden.

Untaugliches  Fleisch  wird  ohne  Entschädigung  vernichtet.

§  9.  Die  Schlächter  sind  verpflichtet,  den  Anordnungen  des  Fleischbeschauers  über  Schlachtung,
Behandlung  des  Fleisches  und  Reinigung  der  benutzten  Schlachtstände  nachzukommen.

Die  farbigen  Schlächter  können  von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  angewiesen  werden,
das  Fleisch  in  einem  von  dieser  zu  bestimmenden  Raume  aufzubewahren.  Die  Fleischaufbewahrungs-,
Verarbeitungs=  und  Verkaufsräume  von  Europäern  können  jederzeit  von  den  zuständigen  Beamten
besichtigt  werden.  ,  .

8  10.  Beschwerden  gegen  die  von  dem  Fleischbeschauer  oder  seinem  Vertreter  in  bezug  auf
die  Beurteilung  des  Fleisches  getroffenen  Entscheidungen  und  sonstigen  Anordnungen  sind  bei  der
örtlichen  Verwaltungsbehörde  einzulegen.  Die  von  dieser  unter  tunlichster  Zuziehung  eines  Sachverständigen
  getroffene  Entscheidung  ist  endgültig.

5  11.  Für  die  Fleischbeschan  werden  Gebühren  erhoben.  Desgleichen  können  auch  für
die  Schlachtung  im  öffentlichen  Schlachthaus,  die  Einstallung  und  für  das  Baden  der  Tiere  Gebühren
erhoben  werden.

Die  Festsetzung  und  Bekanntgabe  erfolgt  durch  die  örtliche  Verwaltungsbehörde.

Die  Einziehung  erfolgt  nach  Maßgabe  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  14.  Juli  1905,
betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  örtlichen  Verwaltungsbehörden.

5  12.  Die  Fleischbeschaudistrikte  werden  vom  Gouverneur  bekanntgegeben.

Die  Grenzen  derselben  bestimmt  nach  Anhörung  des  Bezirksrats  die  örtliche  Verwaltungsbehörde.

§*  13.  In  Fleischbeschaudistrikten  darf  rohes  Fleisch  nur  in  ganzen  oder  halben  Tierkörpern
mit  den  zugehörigen  Organen  eingeführt  werden  und  unterliegt  in  bezug  auf  Untersuchung  und
Gebührenabgabe  den  Bestimmungen  dieser  Verordnung.
        <pb n="838" />
        W  788  20

§  14.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  dieser  Verordnung  oder  die  auf  Grund
derselben  von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  oder  dem  Fleischbeschauer  getroffenen  Anordnungen
werden,  sofern  nicht  nach  sonstigen  Strafgesetzen  eine  höhere  Geldstrafe  verwirkt  ist,  mit  Geldstrafe
bis  zu  150  Rupien  oder  mit  Haft  bis  zu  sechs  Wochen  bestraft.

Die  Bestrafung  der  Eingeborenen  und  der  unen  rechtlich  gleichgestellten  Farbigen  erfolgt
gemäß  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April

§  15.  Die  Verordnung  tritt  am  1.  April  8  in  Kraft.

Am  gleichen  Tage  werden  die  bisher  gültigen  Verordnungen
vom  14.  Juni  1910  —  J.  Nr.  17  408/09  —  A.  Anz.  21/10  für  Moschi,
vom  3.  November  1910  —  J.  Nr.  15  961  —  A.  Anz.  36/10  für  Tanga,
vom  11.  November  1911  —  J.  Nr.  22241/11  —  A.  Anz.  48/11  für  Kilwa,
vom  16.  Jannar  1912  —  J.  Nr.  597/12  —  A.  Anz.  4/12  für  Daressalam,
vom  16.  Juli  1912  —  J.  Nr.  15  411/12  —  A.  Anz.  37/12  für  Tabora,
vom  2.  Oktober  1912  —  J.  Nr.  20  778/12  —  A.  Anz.  58/12  für  Wilhelmstal
und  Korogwe,
vom  5.  Oktober  1912  —  J.  Nr.  21  335/12  —  A  Anz.  59/12  für  Morogoro  und
vom  6.  Januar  1913  —  J.  Nr.  2406/13  —  A.  Anz.  9/13  für  Udjidji  aufgehoben.
Daressalam,  den  28.  Juli  1913.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

e—

#

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Verbot  der  Jagd  auf
Flußpferde  im  Kagera.
Vom  29.  Juli  1913.
(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913.  Nr.  10,  S.  111.)

5.  November  1908“)

Gemäß  §  13,  Absatz  III  der  Jagdverordnung  vom  30.  Dezember  1911“)  (A.  Anz.  1912,

Nr.  3)  wird  hiermit  die  Jagd  auf  Flußpferde  im  Kagera-Fluß  auf  der  Strecke  von  der  Kissakafähre
bis  zum  Wasserfall  im  Kagera-Knie  (östlich  des  Zusammenflusses  von  Kagera  und  Ruwuwu)  einschließlich
  einer  je  ein  Kilometer  breiten  Landzone  links  und  rechts  des  Flusses  bis  auf  weiteres
verboten.  Dieses  Verbot  tritt  sofort  in  Kraft.
Daressalam,  den  29.  Juli  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

 

Zusatz  zur  Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  zur  Kusführung
der  Diamantensteuerordnung  vom  30.  Dezember  1912/25.  Februar  1913.)
Vom  22.  Juli  1913.
Auf  Grund  des  §  12  der  Diamantensteuerverordnung  vom  30.  Dezember  1912  (Reichs-Gesetzbl.
  1913  S.  5)  wird  hiermit  mit  sofortiger  Wirkung  verordnet,  was  folgt:
Einziger  Paragraph.
Der  §  2  der  Verordnung  vom  25.  Februar  1913  erhält  folgenden  Zusatz:  „oder  durch
einen  ersuchten  Beamten  verpflichten  zu  lassen.“
Windhuk,  den  22.  Juli  1913.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.

Seitz.
*)  Vgl.  „D.  Lol  Bl.“  1009.  S.  247  ff.
Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  235  ff.
"“““/  W#.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S  507  f.
        <pb n="839" />
        G  789  20

Verfügung  des  Kaiserlichen  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Vorschriften
über  die  Einrichtung  der  Buchführung  und  die  Belbringung  von  Nachweisungen  seitens
der  Diamanten-Schürf-  und  Hbbaubetriebe.

Vom  5.  August  1913.

Auf  Grund  des  §  59  Absatz  3  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  August  1905  wird
folgendes  bestimmt:

5*s  1.  Zeder  Abbauberechtigte,  der  in  einem  Schürf=  oder  Abbaubetriebe  Diamanten  fördert,
hat  bei  Einlieferung  seiner  Förderung  bei  der  Geschäftsstelle  der  Regie  im  Schutzgebiete  entweder
eine  für  das  Kaiserliche  Bergamt  bestimmte  Kopie  des  nach  §  2  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,
betreffend  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamantenregie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes,  vom
25.  Mai  1909  (Kol.  Bl.  1910  S.  2)  vom  Förderer  zu  führenden  Tagebuchs  einzureichen  oder  das
Tagebuch  dem  Kaiserlichen  Bergamt  zur  Kenntnisnahme  vorzulegen.

§  2.  Die  Betriebsführer,  Aufseher  oder  Vorarbeiter  (Sortierer)  haben  ihre  Einlieferungen
an  geförderten  Diamanten  beim  Förderer  oder  dessen  Beauftragten  in  der  im  Tagebuch  hierfür  vorgesehenen
  Spalte  durch  eigenhändige  Namensunterschrift  zu  bescheinigen.

§  3.  Innerhalb  14  Tagen  nach  Ablauf  eines  jeden  Monats  ist  dem  Kaiserlichen  Bergamte
  eine  monatliche  Fördernachweisung  nach  folgendem  Muster  einzureichen:

HFördernachweisung

 

 

 

dcr..............................,..............................................  (Name  und  Sitz  der  Gesellschaft  usw.)
für  den  Monat  191
is.  Arbeitsstelle  Arbeiterzahl  Geförderte  Nöogebanute
erns  des  Schürf=  des  Abbau-  %  n  Sznenze  n
iß  Farbi  Stück-  er  en
6  betriebs  betriebs  Weiße  Farbige  v*  zahl  1  cbln  ““  rn  dn  "
l  l
I
·  l

 

 

 

 

§4.AlljährlichistdemKaiseklichenBergamteineFeldes-UbersichtskarteimMindestmaßstabe
  von  1:25  000  einzureichen,  auf  der  die  jeweiligen  Arbeitsstellen  und  die  in  dem  letztverflossenen
  Jahre  abgebauten  Flächen  der  Diamantenlagerstätte  einzutragen  find  oder  es  ist  die  dem
Kaiserlichen  Bergamt  einmal  eingereichte  übersichtskarte  jährlich  dementsprechend  zu  ergänzen.

§*  5.  Über  den  für  jede  Ablieferung  an  Diamanten  erzielten  Erlös  ist  dem  Kaiserlichen
Bergamt  vom  Förderer  sofort  nach  Eingang  der  Abrechnung  der  Diamantenregie  Mitteilung  zu  machen.

§  6.  Das  Kaiserliche  Bergamt  kann  unter  Berücksichtigung  der  örtlichen  Umstände  Abweichungen
  von  den  vorangeführten  Vorschriften  zulassen.

§  7.  Die  Verfügung  tritt  sofort  in  Kraft.

Windhuk,  den  5.  August  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-MNeuguinea,  betr.  Eingeborenengeld.
Vom  30.  Mai  1913.
(Amtsblatt  1913.  Jr.  12,  S.  116.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen
  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  in  der  Südsee  (Kol.  G.  G.  VII,  S.  214)°),  verordne  ich  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea,
  was  folgt:

§  1.  Europäern  und  nicht  einheimischen  Farbigen  ist  es  verboten,  Eingeborenen  echtes
oder  r  nachgemachtes  Eingeborenengeld  zu  geben  oder  solches  von  ihnen  zu  nehmen.  Eingeborenen,

)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1903,  500  f.  2
        <pb n="840" />
        790  25

die  für  Weiße  oder  nicht  einheimische  Farbige  Handel  oder  sonstige  Geschäft,  efeiten,  ist  hinsichtlich
dieser  Geschäfte  das  Geben  und  Nehmen  von  Eingeborenengeld  ebenfalls  verbote

§  2.  Europäern  und  nicht  einheimischen  Farbigen  ist  es  verboten,  epentante,  die  als
Eingeborenengeld  im  Inlande  Verwendung  finden  sollen,  im  Schutzgebiet  zu  verschiffen.

§5  3.  Was  als  Eingeborenengeld  anzusehen  ist,  bestimmt  der  Gouverneur.

5  4.  Der  Gouverneur  kann  den  Erwerb  von  Eingeborenengeld  zur  wirtschaftlichen  Umarbeitung
  im  Schutzgebiet  zu  wissenschaftlichen  und  sonstigen  Zwecken  gestatten.  Die  Erlaubnis  wird
für  einen  bestimmten  Teil  des  Schutzgebiets  und  zeitlich  begrenzt  erteilt.  Sie  ist  jederzeit  widerruflich.
Gebühren  werden  für  die  Erteilung  nicht  erhoben.

§  5.  Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  sowie  gegen  etwaige  in  dem  Erlaubnis-=schein
  auferlegte  Beschränkungen  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  .X  oder  mit  Haft  bis  zu  sechs
Wochen  bestraft,  daneben  kann  auf  Einziehung  erkannt  werden.

Gegenüber  Eingeborenen  und  ihnen  gleichgestellten  Farbigen  finden  diejenigen  Strafmittel
Anwendung,  die  in  den  allgemeinen,  die  Strafrechtspflege  gegenüber  den  Eingeborenen  regelnden
Vorschriften  für  zulässig  erklärt  sind.

§  6.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1914  in  Kraft.

Mit  dem  gleichen  Tage  treten  außer  Kraft:

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betreffend  den  Handel  mit  Muschelgeld
  (Diwara)  und  Diwaramuscheln  und  den  Gebrauch  von  Muschelgeld  im  Handel  im  Schutzgebiete
Deutsch-Neuguinea  mit  Ausschluß  eies  aͤnselgebien  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen,  vom
18.  Oktober  1900  (Kol.  G.  G.  VI,

Verordnung  des  Geursn  n  Deutsch-Neuguinea,  betreffend  den  Muschelgeldverkehr
im  Schutzgebiete  Deutsch-Neuguinea  mit  Ausschluß  des  Inselgebiets  der  Karolinen,  Palau  und
Marianen,  vom  26.  Juli  1901  (Kol.  G.  G.  VI,  S.  362).

Rabaul,  den  30.  Mai  1913.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Lund-  und  Namensstreitigkeiten
der  Samoaner.
Vom  15.  Juli  1913.
(Samonan.  Gouv.  BI.  1913,  Bd.  IV,  Nr.  45,  S.  209f.)

Auf  Grund  der  §§  1  und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung-der
Verwaltung  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südseeschutzgebieten,  vom
3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  mit  Ermächtigung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonial-=amts)
  verordnet,  was  folgt:

§5  1.  Die  freiwillige  und  streitige  Gerichtsbarkeit  in  Land-,  Namens-,  und  ähnlichen  Angelegenheiten
  des  samoanischen  Immobiliar-,  Familien=  und  Erbrechts  wird  dem  Bezirksamtmann  in
Apia  und  dem  Stationsleiter  in  Savaii  nach  Maßgabe  der  folgenden  Bestimmungen  übertragen.

§  2.  Die  Zuständigkeit  bestimmt  sich  nach  dem  Bezirke,  zu  welchem  der  Streitgegenstand
gehört.  Zweifel  über  die  Zuständigkeit  entscheidet  der  Gouverneur.

§  3.  Der  Gouverneur  ist  berechtigt,  die  Verhandlung  und  Entscheidung  auch  bereits
anhängiger  Sachen  selbst  zu  übernehmen  und  ergangene  Entscheidungen  abzuändern.  Er  kann  diese
Befugnisse  selbst  ausüben  oder  sie  einer  Kommission  übertragen.

4.  Die  Kommission  besteht  aus  dem  Gouverneur  oder  dem  von  ihm  bestimmten  Beamten
als  Vorsitzenden  und  einer  Anzahl  vom  Gouverneur  ernannter  weißer  und  samoanischer  Beisitzer.

§  5.  Nichtbeamtete  weiße  Beisitzer  erhalten  nach  Maßgabe  ihrer  jeweiligen  Teilnahme  an  den
Sitzungen  der  Kommission  eine  Entschädigung  für  ihre  Mühewaltung  und  auf  Antrag  Reisekosten,
falls  die  Sitzungen  der  Kommission  außerhalb  Apias  stattfinden.

§  6.  Die  samoanischen  Beisitzer  sind  Beamte  der  samoanischen  Selbstverwaltung.
        <pb n="841" />
        G  V791.

§  7.  Die  in  den  §8§  1  bis  3  bezeichneten  Beamten  oder  die  Kommission  find  zur  Feststellung
  des  Bestehens  oder  Nichtbestehens  eines  Rechtsverhältnisses  der  im  §  1  genannten  Art  auch
dann  zuständig,  wenn  hiervon  die  Entscheidung  in  einem  Verfahren  abhängig  ist,  das  vor  anderen
zur  Auslibung  der  Gerichtsbarkeit  über  Eingeborene  ermächtigten  Beamten  oder  Behärden  schwebt.

In  solchen  Fällen  ist  jede  an  dem  Verfahren  beteiligte  Person  berechtigt,  die  Entscheidung
gemäß  den  §§  1  und  3  zu  beantragen.

§  8.  Die  gemäß  den  §§  1,  2  und  3  ergehenden  Entscheidungen,  durch  welche  die  Zuständigkeit
  oder  die  Unzuständigkeit  ausgesprochen  wird,  sind  für  andere  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
  über  Eingeborene  ermächtigte  Beamten  oder  Behörden  bindend.

9.  Die  Einzelheiten  des  Verfahrens  und  das  Kostenwesen  werden  durch  eine  Ausführungsverordnung
  geregelt.

10.  Der  §  3  Absatz  1  der  Verordnung,  betreffend  die  Beschränkung  des  Verfügungsrechts
  der  Samoaner  über  die  ihnen  aus  Verkäufen  oder  Verpachtungen  ihrer  Ländereien  gebührenden
Gegenleistungen,  vom  1.  November  1911  (Gouv.  Bl.  Bd.  IV  Nr.  18)  wird  aufgehoben  und  durch
folgende  Vorschrift  ersetzt:

Der  Gouverneur  kann  anordnen,  daß  die  nach  dem  Kauf=  oder  Pachtvertrage  den  Samoanern
gebührenden  Leistungen  für  deren  Rechnung  an  die  Kasse  des  Bezirksamts  Apia  oder  des  Stationsleiters
  in  Savali  zu  entrichten  find.  In  diesem  Falle  ist  der  Bezirksamtmann  in  Apia  bzw.  der
Stationsleiter  in  Savaii  zur  Geltendmachung  des  Anspruches  auf  die  Leistung  befugt.

§  11.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.  Gleichzeitig
wird  die  Verordnung,  betreffend  die  Land=  und  Titelkommission,  vom  23.  Januar  1911  (Gouv.  Bl.
Bd.  IV  Nr.  3)°)  aufgehoben.

Apia,  den  15.  Juli  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Schultz.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Samoa,  betr.  den  Vogelschutz.
Vom  15.  Juli  1913.
(Samoan.  Gouv.  Bl.  1913,  Bd.  IV,  Nr.  46,  S.  217  f.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen
  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten
Afrikos  und  der  Südsee  („D.  Kol.  Bl.“  1903,  S.  509f.),  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

&amp;amp;  1.  Es  ist  verboten,  die  in  der  natürlichen  Freiheit  lebenden  Vögel  jeglicher  Art  zu
erlegen  und  zu  fangen,  ihnen  nachzustellen,  ihre  Eier  oder  Jungen  auszunehmen,  ihre  Nester  zu
zerstören,  sie  in  unbefugter  Weise  zu  halten  und  sie  auszuführen.

Verboten  ist  insbesondere,  die  Bögel  mit  Steinen  oder  anderen  Gegenständen  zu  werfen,
sie  mit  Katapulten,  Pfeilen,  Blasrohren,  Luftgewehren  oder  Feuerwaffen  zu  schießen,  sie  mit  Schlingen,
Leimruten,  Netzen  oder  Fallen  zu  fangen  und  sie  mit  Hunden  zu  hetzen.

§  2.  Ausnahmen  können  vom  Gouverneur  gestattet  werden.

Auch  kann  der  Gouverneur  im  Interesse  des  Vogelschutzes  Anordnungen  zur  Vernichtung
der  wildernden  Katzen  sowie  zur  Einschränkung  der  Haltung  von  Katzen  auf  dasjenige  Maß,  welches
zur  Vertilgung  von  Ratten  in  den  Häusern  genügt,  erlassen.

5  3.  Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  10004
oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  bestraft.

5*  4.  Neben  der  auf  Grund  dieser  Verordnung  verwirkten  Strafe  ist  auf  Einziehung  der
verbotswidrig  erlegten  oder  in  Besitz  genommenen  Bögel,  Nester  oder  Eier  sowie  der  benutzten
Schußwaffen,  Fanggeräte  oder  Hunde  zu  erkennen,  ohne  Unterschied,  ob  fie  dem  Verurteilten  gehören
  oder  nicht.

*)  Vyl.  D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  620f.
        <pb n="842" />
        W  792  20

Die  Einziehung  ist  auch  zulässig,  wenn  die  Verfolgung  oder  Verurteilung  einer  bestimmten
Person  nicht  ausführbar  ist.
§  5.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  August  1913  in  Kraft.
Apia,  den  15.  Juli  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schultz.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Samoa,  betr.  den  Vogelschutz.
Vom  22.  Juli  1913.
(Samonn.  Gouv.  Bl.  1913,  Bd.  IV,  Nr.  46,  S.  219.)

Die  Bestimmungen  der  Verordnung,  betreffend  den  Vogelschutz,  vom  15.  Juli  1913  finden

keine  Anwendung  auf
das  verwilderte  Haushuhn,
den  großen  Star  (fuia,  Aplonis  atrifusca),
den  (eingeführten)  Maynahstar  (Accidotheris  tristis),
den  Wasserläufer  (tulipapa,  Totanus  incanus),
die  Pfuhlschnepfe  (tuli,  Limosa  Novae  Zealandige),
den  Regenpfeifer  (tuliatagaloa,  Charadrius  fulvus),
den  Steinwälzer  (tulialomalala,  Arenaria  interpres).

Die  Jagd  auf  die  Höckerfruchttaube  (lupe,  Carpophaga  pacifica)  und  die  Bandtaube
(manutagi,  Ptilopus  kasciatus)  wird  vom  1.  Juli  1914  ab  vorbehaltlich  einer  noch  zu  bestimmenden
Schonzeit  wieder  freigegeben  werden.

Apia,  den  22.  Juli  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Schulz.

 

Eerklärung  der  Kacko-Land-  und  (Dinen-Gesellschaft  (Deutsche  Kolonialgesellschaft)  in
Berlin,  betr.  Einführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  Rugust  1905  in  ihr
Bergsonberrechtsgebiet.

Vom  9.  September  1913.

Mit  Bezug  auf  den  §  93  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom
8.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  727)°)  erklärt  die  Kaoko-Land=  und  Minen-Gesellschaft  in
Berlin  —  nachstehend  die  Gesellschaft  genannt  —,  was  folgt:

§  1.  In  dem  Bergsonderrechtsgebiet  der  Gesellschaft  finden  die  Vorschriften  der  Kaiserlichen
  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom  8.  August  1905  nebst  den  zu  ihrer  Abänderung,
  Ergänzung  oder  Ausführung  erlassenen  oder  ergehenden  Bestimmungen  in  vollem  Umfang
Anwendung.

§5  2.  Die  Erklärung  des  §  1  erstreckt  sich  nicht  auf  Diamanten.

§  3.  Die  Erklärung  des  §  1  bezieht  sich  ferner  nicht  auf  gewisse  Flächen  ihres  Bergsonderrechtsgebiets,
  welche  sich  die  Gesellschaft  vorbehält.

Sie  wird  bis  zum  15.  September  1913  diese  Flächen  im  einzelnen  unter  Angabe  der
Größe  vorbehaltlich  der  endgültigen  Feststellung  im  Gelände  im  Deutschen  Kolonialblatt  veröffentlichen
  und  die  ungefähren  Grenzen  auf  einer  dieser  Veröffentlichung  beizufügenden  Karte  kenntlich
machen.  Sie  wird  diese  Flächen  unverzüglich  vermessen  und  die  Grenzen  so  vermarken  lassen,  daß
sie  im  Gelände  deutlich  erkennbar  sind,  falls  und  soweit  der  Kaiserliche  Gouverneur  es  für  erforderlich
erklärt.  Solange  die  Vermarkung  nicht  erfolgt  ist,  wird  die  Gesellschaft  bei  Streitigkeiten  darüber,
ob  ein  Schürffeld  in  gesperrtes  oder  bergfreies  Gebiet  fällt,  die  an  der  Hand  des  veröffentlichten
Kartenmaterials  ergehende  Entscheidung  der  Kaiserlichen  Bergbehörde  in  Windhuk  als  bindend
anerkennen.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1905,  S.  732  f.
        <pb n="843" />
        AMnljitindua

12

Karte  zur  Bekanntmachung  der

Kaoko  Land  u.  Minen  Gesellschaft

vom  9.8eptember  1913.

 

   

  

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        <pb n="845" />
        W  793  20

§  4.  Die  Gesellschaft  behält  sich  innerhalb  des  Gebietes  des  §  1  das  Recht  vor,  daß
Gebühren,  Steuern  und  Abgaben  in  Gemäßheit  der  Bergverordnung  von  der  Bergbehörde  für  sie
erhoben  werden.

Bei  einer  künftigen  Abänderung  der  Bergverordnung  soll  eine  Erhöhung  der  Abgaben  ohne
weiteres  auch  im  Gebiete  der  Gesellschaft  in  Kraft  treten,  eine  Ermäßigung  dagegen  für  das
Gesellschaftsgebiet  der  Zustimmung  der  Gesellschaft  bedürfen.

Die  Gesellschaft  ist  berechtigt,  an  Stelle  der  Förderungsabgabe  eine  Abgabe  von  10  vom
Hundert  des  Reingewinns  zu  erheben,  der  aus  dem  Bergwerksbetriebe  nebst  seinen  Hilfsanlagen
erzielt  wird.  Die  Ermittlung  des  Reingewinnes  erfolgt  auf  Grund  einer  jährlich  aufzustellenden
Bilanz.  Die  Bilanz  muß  kaufmännischen  Grundsätzen  entsprechen.  Abschreibungen  und  Rückstellungen
  dürfen  nur  insoweit  gemacht  werden,  als  dies  nach  kaufmännischen  Grundsätzen  gerechtfertigt
  ist.  Im  Fall  von  Streitigkeiten  über  die  Bilanz  oder  die  Gewinn=  und  Verlustrechnung
entscheidet  ein  Schiedsgericht,  das  sich  aus  dem  Leiter  der  Bergbehörde  in  Windhuk  und  je  einem
von  der  Gesellschaft  und  von  den  Bergbautreibenden  zu  benennenden  Sachverständigen  zusammensetzt.
  Den  Vorsitz  führt  der  Leiter  der  Bergbehörde.  Die  Gesellschaft  hat  sich  binnen  drei  Monaten
nach  dem  Zeitpunkt,  an  dem  die  Bergbehörde  entschieden  hat,  daß  ein  regelmäßiger  Bergbaubetrieb
eingeführt  sei,  darüber  zu  erklären,  ob  sie  für  die  Zukunft  an  Stelle  der  Förderungsabgabe  die
Gewinnbeteiligung  wählen  will.  Die  Entscheidung  der  Bergbehörde  ist  dem  Vertreter  der  Gesellschaft
  im  Schutzgebiet  zuzustellen.  Die  Frist  läuft  von  dem  Tage  der  Zustellung  an.  —  Bis  zur
Ausübung  ihres  Wahlrechts  steht  der  Gesellschaft  die  Förderungsabgabe  zu.

§5  5.  Die  Gesellschaft  verpflichtet  sich,  der  Regierung  für  die  Ausübung  der  Bergverwaltung
im  Bergsonderrechtsgebiete  der  Gesellschaft  einen  den  entstehenden  Unkosten  entsprechenden  Betrag
zu  bezahlen,  den  der  Kaiserliche  Gouverneur  jährlich  festsetzt.

§  6.  Diese  Erklärung  tritt  am  1.  Oktober  1913  in  Kraft.

Berlin,  den  9.  September  1913.
Kaoko-Land=  und  Minen-Gesellschaft.

Duft.  von  der  Porten.

Bekanntmachung  der  kKa#ko-Lond-  und  Minen-Gesellschaft  über  die  künftig  in  ihrem
bergsonderrechtsgebiet  von  der  oben  abgedruchten  erklärung  der  Gesellschaft  vom
9.  September  1913  gemäß  §  3  ausgenommenen  Slächen  (nebst  Shizze).

Vom  9.  September  1913.

Von  der  Erklärung  der  unterzeichneten  Gesellschaft  vom  9.  September  1913,  betreffend  die
Einführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  August  1905  in  das  Bergsonderrechtsgebiet  der
Gesellschaft,  bleiben  gemäß  §  3  der  Erklärung  bis  auf  weiteres,  vorbehaltlich  der  endgültigen  Feststellung
  im  Gelände,  folgende  auf  nebenstehender  Karte  bezeichneten  Gebiete  ausgeschlossen:

I.  Ein  Gebiet  von  100  000  ha  ungefähr  in  Form  eines  Rechtecks  von  50  km  Länge  und

20  km  Breite  südöstlich  der  Wasserstelle  Ombombo;
II.  Ein  Gebiet  von  48  000  ha  ungefähr  in  Form  eines  Rechtecks  von  40  km  Länge  und
12  km  Breite  um  die  Wasserstelle  Khoabendus;
III.  Ein  Gebiet  von  120  000  ha  ungefähr  in  Form  eines  Rechtecks  von  60  km  Länge  und
20  km  Breite  südwestlich  der  Wasserstelle  Gagarus  an  der  Ostgrenze  des  Kaokofeldes  gelegen;
IV.  Ein  Gebiet  von  60  000  ha  ungefähr  in  Form  eines  Rechtecks  von  50  km  Länge  und
12  km  Breite  nordwestlich  von  Khorichas.
Berlin,  den  9.  September  1913.
Kaoko-Land  und  Minen-Gesellschaft.

Duft.  ulrich.
        <pb n="846" />
        W  V794  20

Satzungs-Knderung  der  Sisal-Agaven-Gesellschaft  in  Düsseldorf  (Kolonialgesellschaft).
Vom  23.  August  1913.

Die  Sisal-Agaven-Gesellschaft  in  Düsseldorf  (Deutsche  Kolonialgesellschaft)  hat  in  der  außerordentlichen
  Generalversammlung  vom  30.  Juli  d.  Is.  beschlossen,  daß  der  §  5  der  Satzungen
folgende  Fassung  erhalten  soll.

5.  Das  Grundkapital  der  Gesellschaft  beträgt  1  250  000  Mark,  eingeteilt  in  2500  auf
den  Namen  lautende  Anteile  zum  Nennwerte  von  je  500  Mark.  Der  Aufsichtsrat  ist  ermächtigt,
das  Grundkapital  durch  Ausgabe  von  weiteren  250  000  Mark  Anteilen  bis  zu  1  500  000  Mark

zu  erhöhen.
Diese  Satzungsänderung  ist  von  Aufsichts  wegen  genehmigt  worden.
Berlin,  den  23.  August  1913.
Der  Reichskanzler.
FIm  Auftrage:
Gerstmeyer.

finderung  der  Satzungen  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft.
Vom  28.  Juni"/26.  August  1913.

Die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  zu  Berlin  hat  die  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde
zu  folgenden,  in  der  ordentlichen  Hauptversammlung  vom  28.  Juni  d.  Js.  beschlossenen  Satzungsänderungen
  erhalten.

Die  §§  6,  25,  35  der  Satzungen  werden,  wie  folgt,  abgeändert:

§  6  der  Satzungen  soll  in  Zukunft,  wie  folgt,  lauten:

Mitglieder  der  Gesellschaft  sind  die  Eigentümer  der  folgenden  vollgezahlten  oder  als  vollgezahlt
  geltenden  Anteile:

3  Stück  200  —  600
1  500  500  -
l--  900-=  900-9998--...1000--9998000-


  000  000  -K.
5  25  erhält  als  Nr.  9  folgenden  Zusatz:
9.  über  Abänderungen  des  §  6,  die  sich  aus  einer  gemäß  §  9  vom  Verwaltungsrat
beschlossenen  Ausgabe  weiterer  Anteile  ergeben.
§  35,  Absatz  1  Nr.  3  soll  in  Zukunft,  wie  folgt,  lauten:
über  Abänderungen  und  Ergänzungen  der  Satzungen,  soweit  nicht  der  Fall  des
§*  25  Nr.  9  vorliegt,  insbesondere  über  Anderungen  und  Erweiterungen  des  Zweckes
der  Gesellschaft.
Berlin,  den  26.  August  1913.  —
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
Gerstmeyer.

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Referenten  beim  Kaiserlichen
Gouvernement  von  Kamerun  Regierungsrat  Dr.  Julius  Ruppel  und  den  Königlich  Preußischen
Regierungsassessor  Dr.  Ernst  Volkmann  zu  ständigen  Hilfsarbeitern  im  Reichs-Kolonialamt,  letzteren
unter  Verleihung  des  Charakters  als  Kaiserlicher  Regierungsrat,  zu  ernennen.
        <pb n="847" />
        W  795  20

Kaiserliche  Schutztruppen.

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  19.  August  1913.
v.  Marées,  Hauptmann,  zum  Ehrenritter  des  Johanniter-Ordens  ernannt.

A.  K.  O.  vom  10.  September  1913.

Bender,  Major,  scheidet  am  30.  September  unter  Enthebung  von  der  Stellung  als  außeretatsmäßiges
  militärisches  Mitglied  des  Reichsmilitärgerichts  aus  und  wird  mit  dem  1.  Oktober
1913  als  Abteilungskommandeur  im  Torgauer  Feldartillerie-Regiment  Nr.  74  angestellt.
Bis  zum  31.  Oktober  1913  bleibt  derselbe  in  seiner  bisherigen  Stelle  kommandiert.

Böttlin,  Major,  wird  unter  Belassung  in  seiner  jetzigen  Stellung  zum  außeretatsmäßigen  militärischen
Mitglied  des  Reichsmilitärgerichts  ernannt.

Professor  Dr.  Steudel,  Generaloberarzt,  mit  dem  1.  Oktober  1913  den  Charakter  als  Generalarzt
erhalten.

Hintze,  Stabsarzt,  zum  überzähligen  Oberstabsarzt  befördert.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  10.  September  1913.

Keil,  Oberleutnant,  wird  mit  dem  1.  Oktober  1913  unter  Beförderung  zum  Hauptmann  in  das
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  versetzt.

Aus  der  Schutztruppe  scheiden  am  30.  September  aus  und  werden  mit  dem  1.  Oktober  1913
im  Heere  angestellt:
Reinhard,  Hauptmann,  als  Kompagniechef  im  5.  Badischen  Infanterie-Regiment  Nr.  113,
Brentzel,  Hauptmann,  als  Kompagniechef  im  6.  Thüringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  95.
Ruff,  Oberlentnant,  scheidet  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Württembergische  Militärdienste  mit  dem
16.  September  1913  aus  der  Schutztruppe  aus.

Mit  dem  1.  Oltober  1913  werden  befördert:

Tafel,  Gräff,  Stemmermann,  Braunschweig,  Bock  v.  Wülfingen,  Rothert,  Wintgens,
v.  Blumenthal,  Frhr.  v.  Hammerstein-Gesmold  und  von  Dobbeler,  Oberleutnants,
zu  Hauptleuten,

Köhl,  Leutnant,  zum  Oberleutnant,

Dr.  Schrecker  und  Dr.  Mohn,  Oberärzte,  zu  Stabsärzten.

Meixner,  Oberstabsarzt,  Charakter  als  Generaloberarzt  erhalten.

Dr.  Peiper,  Stabsarzt,  scheidet  am  30.  September  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem

Oktober  1913  als  Bataillonsarzt  des  II.  Bataillons  Infanterie-Regiments  General-Feldmarschall
  Prinz  Friedrich  Carl  von  Preußen  (8.  Brandenburgischen)  Nr.  64  angestellt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  10.  September  1913.

Aus  der  Schutztruppe  scheiden  am  30.  September  aus  und  werden  mit  dem  1.  Oktober  1913
im  Heere  angestellt:

Fromm,  Hauptmann,  als  Kompagniechef  im  Infanterie-Regiment  Prinz  Carl  (4.  Großherzoglich
Hessischen)  Nr.  118,

v.  Strube,  Hauptmann  im  Generalstab,  als  Kompagniechef  im  Königs-Infanterie  -Regiment
(6.  Lothringischen)  Nr.  1

Boesser,  Hauptmann,  als  FSicutoht  im  Neumärkschen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  54,

Gebhardt,  Oberleutnant,  im  Feldartillerie-Regiment  Prinz-Regent  Luitpold  von  Bayern  (Magdeburgischen)
  Nr.  4
        <pb n="848" />
        796  20

Mit  dem  1.  Oktober  1913  werden  befördert:

v.  Heydebreck,  Major  und  Kommandeur,  zum  Oberstleutnant,

Frhr.  Hiller  v.  Gaertringen,  v.  Petersdorff-Campen,  Kaufmann  und  Schrewe,  Oberleutnants,
  zu  Hauptleuten,

Reisner  Frhr.  v.  Lichtenstern,  Leutnant,  zum  Oberleutnant.

Dr.  Berg,  Oberstabsarzt,  Charakter  als  Generaloberarzt  erhalten.

Rosenhahn,  Feuerwerksleutnant,  zum  Feuerwerks-Oberleutnant.

Lührsen,  Leutnant  im  2.  Thüringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  32,  scheidet  unter  Enthebung  von

dem  Kommando  zur  Landesaufnahme  aus  dem  Heere  aus  und  wird  in  der  Schutztruppe
angestellt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  10.  September  1913.

Puder,  Oberstleutnant  und  Kommandeur,  scheidet  am  30.  September  aus  der  Schutztruppe  aus
und  wird  mit  dem  1.  Oktober  1913  beim  Stabe  des  2.  Nassauischen  Infanterie-Regiments
Nr.  88  angestellt.

Guügge,  Hauptmann,  desgl.  unter  Anstellung  beim  Stabe  des  Feldartillerie-Regiments  General=Feldzeugmeister
  (1.  Brandenburgischen)  Nr.  3.

Mit  dem  1.  Oktober  1913  werden  befördert:

v.  Puttkamer,  Frhr.  v.  Crailsheim-Rügland,  Dühring,  v.  Sommerfeld  u.  Falkenhayn
und  Liebe,  Oberleutnants,  zu  Hauptleuten,

Henner,  Leutnant,  zum  Oberleutnant,

Dr.  Bergeat,  Trepper  und  Dr.  Bethge,  Oberärzte,  zu  Stabsärzten.

Dr.  Müller,  Oberarzt,  scheidet  mit  dem  30.  September  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit
dem  1.  Oktober  1913  als  Oberarzt  beim  4.  Lothringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  136
angestell

Zollenkopf,  gerurn,  desgl.  als  Oberarzt  bei  der  Oberfeuerwerkerschule  angestellt.

Dr.  Gühne,  Oberstabsarzt,  wird  der  Abschied  mir  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum
Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Zwecks  Vorbereitung  für  den  Schutztruppendienst  werden  zum  Seminar  für  orientalische
Sprachen  in  Berlin  vom  15.  Oktober  1913  bis  15.  März  1914  kommandiert:

die  Leutnants:

Frhr.  v.  Stosch  im  Infanterie-Regiment  von  Stülpnagel  (5.  Brandenburgischen)  Nr.  48,

v.  Einen  im  Fusilier-Regiment  General-Feldmarschall  Prinz  Albrecht  von  Preuken  (Hannoverschen)
r.  73,

Spangenberg  im  Füsilier-Regiment  Königin  (Schleswig-Holsteinschen)  Nr.  86,

Wolff  im  Oldenburgischen  Infanterie-Regiment  Nr.  91,

Langen  im  Masurischen  Pionier-Bataillon  Nr.  26  und

Gutknecht  (Alfred),  Erzieher  an  der  Haupt-Kadettenanstalt.

 

K#merun.  Geologengehilfe  Jurczyk,  Veterinärgehilfe  Weiß
Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wieder=  und  Magazinaufseher  Schietrumpf.
eingetroffen:  Assessor  Priester,  Sekretär  Plöhn,  —
Zollamtsassistent  2.  Klasse  Arnowitz,  Maschinist  Am  24.  August  sind  wiederausgereist:  Land-Herzog,
  die  Barkassenführer  Eichler  und  Voigt,  messer  Stockhardt,  die  Polizeimeister  Kühler
        <pb n="849" />
        W  V797  20

und  Sachse,  Stationsassistent  Erdmann;  ausgereist
  sind:  Techniker  Kleine  und  Wegebauer
Ehmke.

Das  Schutzgebiet  haben  am  24.  Juli  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Regierungsrat  Schlosser
und  Referent  Dr.  Bücher.

 

Deutsch-Südwestafrika.

Der  Materialienverwalter  Karl  Zachalowsky
aus  Swakopmund  ist  am  13.  August  im  Bade
Neuenahr  infolge  einer  Lungenentzündung  verstorben.


 

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  20.  Juli:  Diplomingenieur  Marung,
Lehrerin  Schlusche;  am  12.  August:  Katasterzeichner
  Neurath.

 

Erstmalig  ausgereist  sind:  am  19.  Augusti:
Tierarzt  Dr.  Bailer;  am  28.  August:  Gerichtsaktuar
  Willich,  Lehrer  Röttger;  am  11.  September:
  Gerichtsassessor  Seriba.

Wiederausgereist  sind  am  11.  September:
Techniker  2.  Klasse  Bauermeister,  Polizeiwachtmeister
  Ramm,  Zollaufseher  Franke,  Bureaugehilfe
  Hans  Müller,  die  Polizeisergeanten
Jacob,  Jochem  und  Klinger,  Kanzlist  Adam,
Gärtner  Neldner,  Stationsassistent  Klapper.

 

   

Nichtamtlicher  Teil

   

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika:.

Der  Stand  der  Schlafkrankheit  im  Süden  von
Deutsch-Ostafriha.
Von  Professor  Dr.  Beck.
(Mit  einer  Slkizze.“)

Im  Sommer  1911  waren  am  mittleren  Verlauf
  des  Rowumaflusses,  der  hier  die  Grenze  nach
dem  portugiesischen  Gebiet  bildet,  eine  Anzahl
von  Schlafkrankheitsfällen  zur  Kenntnis  der  Behörden
  gelangt.  Die  Seuche  war  offenbar  schon
vor  mehreren  Jahren  aus  dem  nahen  portugiesischen
  Ostafrika  eingeschleppt  worden.  Denn
in  dieser  Gegend  herrscht  seit  jeher  ein  reger  Verkehr
  mit  den  stammverwandten  Bölkern  auf  dem
jenseitigen  Ufer  des  Rowuma;  Lebensmittel,  Tabak,
Wachs  u.  dgl.  werden  in  großen  Mengen  aus
dem  portugiesischen  Gebiet  hier  eingeführt  und
zum  größten  Teil  weiter  nach  der  Küste,  nach
Lindi,  Mikindani  und  Kilwa  gebracht.  Namentlich
  in  der  Trockenzeit  ist  an  den  zahlreichen
seichten  Furten  des  Rowuma  der  Verkehr  ein
sehr  reger;  dazu  kommt,  daß  vom  jenseitigen
Ufer  infolge  der  Unzufriedenheit  der  Eingeborenen
mit  der  portugiesischen  Regierung  ein  ständiges
Einwandern  nach  dem  deutschen  Schutzgebiet  erfolgt.
  So  o  sind  erst  im  Oktober  1912  über  5000

)  In  de  der  anliegenden  Skizze  soll  die  Verbreitung
  der  Schlafkrankheit  und  der  Glossinen  in  den
in  Betracht  kommenden  Teilen  des  Lindi=  und  Ssongeabezirks
  veranschaulicht  werden,  wobei  die  eingeklammerten
  Zahlen  die  Angahl  der  Kranken  bzw.  Parasitentrager
  angeben,  während  die  schraffierten  Stellen  das
Vorkommen  von  Glossinen  andeuten  sollen.

 

Wahjao  unter  dem  mächtigen  Sultan  Mataka  in
deutsches  Gebiet  übergesiedelt.

Die  ersten  Fälle  von  Schlafkrankheit  wurden
in  dem  Dorfe  des  Jumben  (eingeborener  Ortsvorsteher)
  Mtira  am  Ssassawarafluß  aufgefunden.
Das  rechte  Ufer  des  Ssassawara  bildet  die  Grenze
des  Lindibezirks  mit  dem  Ssongeabezirk.  In  der
Nähe  des  Dorfes  des  Jumben  Mitira  ergießt  sich
der  stets  reichlich  Wasser  führende  Ssassawara  in
den  Rowuma.  Das  Flußtal  besteht  auf  beiden
Seiten  aus  Schwemmland  und  ist  daher  auch
sehr  fruchtbar  und  verhältnismäßig  gut  bevölkert.
Fedoch  sind  die  Eingeborenen  noch  wenig  mit
Europäern  in  Berührung  gekommen;  infolgedessen
waren  auch  die  Nachforschungen  nach  Kranken
sehr  erschwert,  da  diese  von  ihren  Angehörigen
in  die  dichte  Buschsteppe  geschleppt  und  hier  versteckt
  gehalten  wurden.  Im  ganzen  wurden  in
dieser  Gegend  im  November  1911,  als  durch
Prof.  Beck  und  Stabsarzt  Weck  eingehende  Nachforschungen
  über  die  Verbreitung  der  Seuche  angestellt
  worden  waren,  4  Fälle  von  Schlafkrankheit
  beobachtet;  drei  der  Kranken  wohnten  auf
der  linken  Seite  des  Flusses  und  hatten  die
Gegend  nie  verlassen;  die  eine  weibliche  Kranke
vom  rechten  Ufer  des  Ssassawara  hatte  sich  während
  des  Aufstandes  1905/07  vorübergehend  nach
dem  portugiesischen  Gebiet  geflüchtet.

Ein  zweiter  Herd  von  Schlafkrankheit  wurde
rowumaaufwärts,  etwa  einen  kleinen  Tagemarsch
vom  Ssassawara  entfernt,  bei  dem  Jumben
Bwana  Issa  festgestellt.  Hier  wurden  bei  vier

3
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        W  798  2

Eingeborenen  (einem  älteren  Mann  und  drei
Frauen)  Trypanosomen  gefunden.  Zwei  der
Frauen  waren  vor  vier  bzw.  fünf  Jahren  aus
Portugiesisch-Ostafrika  eingewandert.

Ein  weiterer  Herd  wurde  sechs  Tagemärsche
von  hier  in  westlicher  Richtung  am  Rowuma  entdeckt,
  in  Mtomani,  wo  bei  6  Eingeborenen
(3  Männern  und  3  Frauen)  Trypanosomen  durch
die  Untersuchung  des  Blutes  und  durch  Drüsenpunktion
  festgestellt  wurden.

Außer  diesen  Fällen  wurden  noch  4  Kranke
aus  der  Umgebung  von  Mtomani  aufgefunden,
ferner  wurden  bei  einer  Frau  aus  dem  Dorfe
Kiwindi  am  Nijassasee  Trypanosomen  festgestellt.
Diese  Frau  hatte  sich  aber  nachweislich  in  Mtomani
  infiziert.  Weiter  kommen  noch  dazu  ein
Kranker  aus  einem  Dorf  des  Sultan  Samtanga
(etwa  einen  Tagemarsch  südlich  von  Ssongea);
dieser  hatte  sich  die  Krankheit  erwiesenermaßen
auf  portugiesischem  Gebiet  zugezogen,  ferner  ein
junger  Mann  aus  einem  fünf  Stunden  von
Mtomani  entfernten  Dorf  und  ein  Polizeisoldat
aus  Ssongea,  der  zur  Steuererhebung  im  Sommer
1911  in  Mtomani  stationiert  war.

Die  Kranken  wurden  zunächst  in  einem  in
Mtomani  errichteten  Schlafkrankenlager  mit  Atoxyl
nach  der  von  R.  Koch  angegebenen  Methode
(ieden  9.  und  10.  Tag  0,5  g  Atoxyl  subkutan)  behandelt.
  Es  hatte  sich  aber  schon  nach  wenigen
Injektionen  herausgestellt,  daß  die  Trypanosomen
durch  die  Atoxylbehandlung  nicht  dauernd  aus
dem  Blut  entfernt  werden  konnten,  sondern  kurze
Zeit  nach  der  Injektion  wieder  im  Blut  auftraten,
  daß  also  die  Trypanosomen  „atoxylfest“
waren.  Daher  wurden  Kombinationen  mit  anderen
Mitteln  (Queckfilber,  Jod  u.  a.)  versucht.  Aber
auch  auf  diese  Weise  sowie  durch  eine  stärkere

Dosierung  des  Atoxyls  war  es  nicht  möglich,  eine

Heilung  zu  erzielen,  und  die  Kranken,  die  später
in  ein  neues  Schlafkrankenlager  in  der  Nähe  von
Ssongea  gebracht  wurden,  da  in  Mtomani  während
  der  Regenzeit  Glossinen  bis  in  das  Lager
eingedrungen  waren,  fielen  nach  mehreren  Monaten
  trotz  sorgfältiger  Pflege  der  Krankheit  zum
Opfer.

Während  am  Viktoria=  und  am  Tanganjika-See
  als  Uberträgerin  der  Schlafkrankheit  die
Glossina  palpalis  in  Frage  kommt,  muß  am
Rowuma  und  am  Stsassawara  die  Glossina
morsitans  als  die  die  Schlafkrankheit  vermittelnde
  Fliege  angesehen  werden.  Bekanntlich
spielt  ja  diese  Fliege  auch  bei  der  Verbreitung
der  Tsetsekrankheit  der  Tiere  eine  große  Rolle.
Glossina  palpalis  kommt  in  diesen  Gegenden  gar
nicht  vor,  und  andere  Stechfliegen  als  die  Glossina
  morsitans,  wie  die  Glossina  fusca  und  Tabaniden,
  die  am  Rowuma  an  mehreren  Stellen

 

beobachtet  wurden,  find  bei  öfteren  Untersuchungen
niemals  mit  Trypanosomen  infiziert  gefunden
worden.

Auch  fanden  wir,  abweichend  von  den  Krankam

  V  und  Tanganjika-See,
die  Halsdrüse  en  der  Kranken  teils  gar  nicht,  teils
nur  ganz  unbedeutend  vergrößert.  Und  während
dort  die  Drüsenvergrößerung  geradezu  als  ein  typisches
  Krankheitszeichen  angesehen  werden  kann,
ließ  hier  die  Untersuchung  der  Drüsen  vollständig  im
Stich.  So  fanden  wir  z.  B.  in  Mtomani  unter  1000
untersuchten  Eingeborenen  nur  32,  bei  denen  die
Halsdrüsen  leicht  vergrößert  waren.  Daher  waren
wir  hinsichtlich  der  Feststellung  der  Diagnose
lediglich  auf  die  zeitraubende  Untersuchung  des
Blutes  in  dicken  Tropfen,  die  zuerst  von  der
deutschen  Schlafkrankheits-Expedition  im  Jahre
1906/07  empfohlen  worden  ist,  angewiesen.  Auch
die  sonstigen  Krankheitserscheinungen,  die  für  die
Schlafkrankheit  charakteristisch  sind,  wie  Sehstörungen,
  Lähmungen  der  Beine,  Bewußtlosigkeit
  und  andauernde  Schlassucht,  waren  bei
unseren  Kranken  nur  in  ganz  vereinzelten  Fällen
und  auch  erst  im  weiteren  Verlauf  der  Krankheit
beobachtet  worden.  Und  während  sonst  bei  der
Schlafkrankheit  die  Trypanosomen  im  Blute  fast
regelmäßig  in  größeren  Mengen  aufzutreten
pflegen,  waren  sie  bei  unseren  Kranken  in  dem
untersuchten  Blutstropfen  nur  ganz  vereinzelt
beobachtet  worden,  und  manchmal  waren  sogar
wiederholte  Blutuntersuchungen  notwendig,  um
ihre  Anwesenheit  festzustellen.

Aber  auch  sonst  zeigten  die  bei  den  Kranken
am  Rowuma  gefundenen  Parasiten  erhebliche
Unterschiede  in  morphologischer  wie  in  biologischer
Hinsicht  gegenüber  dem  Trypanosoma  gambiense,
dem  Erreger  der  Schlafkrankheit  in  den  Ländern
am  Viktoria=  und  Tanganjika-See.  Die  eingehenden
  Untersuchungen  darüber  sind  noch  im
Gange  und  dürften,  da  zahlreiche  Tierversuche
erst  eine  sichere  Unterscheidung  möglich  machen,
noch  einige  Zeit  in  Anspruch  nehmen.

Einen  weiteren  Herd  von  Schlafkrankheit  in
dem  Lindibezirk  fand  Beck  auf  seiner  Rückreise
von  Ssongen  nach  der  Küste  im  Oktober  1912.

Die  meisten  Kranken  fanden  sich  am  Luwingo
  und  dessen  Nebenflüssen.  Der  Luwingo
ergießt  sich  etwa  zwei  Tagemärsche  östlich  vom
Ssassawara  in  den  Rowuma.  Auch  hier  war  die
Seuche  aus  dem  portugiesischen  Gebiet  eingeschleppt
worden,  offenbar  von  Leuten  aus  einer  mehrere
Tagemärsche  südöstlich  vom  rechten  Rowumaufer
entfernten  portugiesischen  Landschaft,  wo  nach
Aussagen  der  aus  jenen  Gegenden  stammenden
  Eingeborenen  die  Krankheit  schon  seit
längerer  Zeit  festen  Fuß  gefaßt  hat.
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        Auch  am  Luwingo  besteht
  zwischen  den  auf
beiden  Ufern  des  Rowuma
sitzenden  Wahjao  ein  reger

co  gegenseitiger  Verkehr.  Die
Seuche  wurde  von  den
Eingeborenen  bisher  mit

    
   

Bez.  Nebenstelle

TJundurur
(Cindi-8e#1a##

     
  

der  hier  ebenfalls  häufig

"“  vorkommenden  Wurm-—
  krankheit  (Ankylosto-"l-

  8  miasis)  zusammenge-5n
  3  worfen  und  wie  diese  als
S  Safura  bezeichnet.  Im
„  *r  “  Mbepa-Tale,  einem  west-—
  *  lichen  Nebenfluß  des  Lur

  "—  wingo,  bei  dem  Jumben
i  .  Guaja  wurden  in  kurzer

Zeit  20  Trypanosomenträger,
  darunter  drei
Schwerkranke,  aufgefunden.
  Ein  weiterer  Herd
wurde  am  Luwawafluß,
der  sich  gleich  dem  Mbepa
in  den  Luwingo  ergießt,
entdeckt.  Hier  wurden
bei  7  Eingeborenen  des
Sultans  Halifa  Trypanosomen
  festgestellt.  Weitere
Fälle  wurden  beobachtet
beim  Sultan  Mtanika  am
Miabu  (6),  am  Luwingofluß
  bei  dem  Sultan
Kutukutu  (3);  kleinere
Herde  fanden  sich  bei
dem  gleichen  Sultan  am
Rowuma  mit  2  Kranken,
in  Lipepo  mit  3  Kranken,
unter  den  Leuten  des
Sultans  Mataka  (2  Fälle)
und  des  Sultans  Kintanda
  (1  Fall).  Außerdem
  wurden  noch  5  neue
Fälle  von  Schlafkrankheit
am  Ssassawarafluß  bei
der  Jumbin  Kupeni  gefunden.
  Von  diesen  letzteren
  wohnten  3  auf  der
Ssongeaseite  und  2  auf
der  Lindiseite  des  Flusses.
Ferner  wurden  noch  Trypanosomen
  festgestellt  bei
einem  Askari  (eingeborenen
  Soldaten)  in  Tunduru,
  der  sich  aber  offenbar
  während  eines  Marsches
  durch  das  infizierte
Gebiet  angesteckt  hatte.

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        800  2

Die  Kranken  waren  auch  hier  in  der  Mehrzahl
  Trypanosomenträger,  und  nur  eine  verhältnismäßig
  geringe  Anzahl  zeigte  deutliche  äußere
Krankheitserscheinungen,  wie  Gehstörungen  u.  dgl.
Auffallenderweise  waren  die  meisten  der  Kranken
und  Trypanosomenträger  Frauen,  was  wohl  darauf
zurückzuführen  ist,  daß  die  Frauen  der  Infektionsgefahr
  mehr  als  die  Männer  ausgesetzt  sind,  weil
die  Felder  fast  ausschließlich  von  der  weiblichen
Bevölkerung  bestellt  werden.  Kinder  waren  nur
zwei  erkrankt  (ein  Mädchen  im  Alter  von  elf
und  ein  Junge  von  acht  Jahren).

Auch  hier  am  Luwingo  war  die  für  die  Trypanosomeninfektion
  so  charakteristische  Erscheinung
der  Schwellung  von  Hals=  und  Nackendrüsen  nur
in  verhältnismäßig  wenigen  Fällen  beobachtet
worden.  Im  ganzen  waren  über  10  000  Personen
zum  größten  Teil  wiederholt  untersucht  worden,
von  diesen  zeigten  nur  290  Drüsenvergrößerungen,
die  in  verschwindend  geringer  Zahl  größer  als
eine  Bohne  gefunden  wurden.  Die  Leisten=  und
Schenkeldrüsen  waren  bei  einigen  Kranken  bis  zu
Hühnereigröße  geschwollen  und  enthielten  zahlreiche
  Trypanosomen.

Für  die  Kranken  wurde  in  der  Nähe  von
Ssassawara,  in  einer  fliegenfreien  Gegend,  ein
Schlafkrankenlager  errichtet,  wo  die  Kranken  mit
Atoxyl  behandelt  wurden.  Von  einer  Überführung
dieser  Kranken  in  das  bei  Ssongea  bereits  bestehende
  Schlafkrankenlager  wurde  Abstand  genommen,
  da  die  Entfernung  zu  groß  ist  (10  bis
12  Tagemärsche)  und  die  Kranken  zudem  durch
eine  mit  Glossinen  stark  besetzte  Gegend  hätten
geführt  werden  müssen.  Außerdem  waren  in
Ssongea  nur  noch  wenige  Kranke,  die  Mehrzahl
war  trotz  der  Atoxylbehandlung  der  Krankheit
erlegen.

Auch  von  den  in  dem  Schlafkrankenlager  in
Ssassawara  untergebrachten  Schwerkranken  starben
mehrere  während  der  Atoxylbehandlung,  vorzugsweise
  Kranke  mit  Gehstörungen.  Bei  solchen
Kranken  war  die  Atoxylbehandlung  auch  hier  ohne
Einfluß  auf  die  Trypanosomen,  während  bei  einer
größeren  Anzahl  von  Trypanosomenträgern  ohne
äußere  klinische  Erscheinungen  und  bei  denen  die
Krankheit  allein  durch  den  Nachweis  der  Trypanosomen
  im  Blut  hatte  festgestellt  werden  können,
die  Behandlung  mit  Atoxyl  von  Erfolg  begleitet
war,  so  daß  diese  Kranken  bis  auf  weiteres  aus
der  Behandlung  entlassen  werden  konnten  und
sich  nur  in  bestimmten  Zeiträumen  zur  Untersuchung
  im  Lager  wieder  einzufinden  hatten.  Bei
den  Schwerkranken  wurden  Versuche  einer  kombinierten
  Behandlung  mit  Tryparosan,  Salvarsan
und  anderen  Mitteln  eingeleitet,  die  aber  bis  jetzt
noch  nicht  abgeschlossen  sind.

Für  die  ÜUbertragung  der  Schlafkrankheit  kommt

 

auch  am  Luwingo  nur  die  Glossina  morsitans
in  Frage.  Diese  Stechfliege  wurde  über  den
ganzen  Bezirk  verbreitet  gefunden.  In  einzelnen
Gegenden,  wie  z.  B.  beim  Jumben  Guaja  am
Mbepa,  bei  dem  Sultan  Halifa  am  Luwawa,
ferner  am  Einfluß  des  Luwingo  in  den  Rowuma
und  am  Ssassawara  waren  8  bis  12  v.  H.  dieser
Fliegen  mit  Trypanosomen  infziert  gefunden
worden.  Natürlich  soll  damit  nicht  gesagt  sein,
daß  diese  Fliegen  sämtlich  mit  dem  menschlichen
Trypanosoma  behaftet  waren,  denn  bei  einer
Anzahl  von  Tieren  wurden  Trypanosomen  mit
dem  Charakter  des  Trypanosoma  Brucei,  dem
Erreger  der  Tsetsekrankheit,  nachgewiesen.  Die
große  Anzahl  der  infizierten  Fliegen  spricht  aber
auch  für  die  große  Infektionsgefahr  für  Menschen
und  Tiere,  die  jene  Gegenden  mit  sich  bringen.

Als  Maßregeln  zur  Bekämpfung  bzw.  zur
Verhinderung  einer  weiteren  Ausbreitung  der
Seuche  kamen  außer  der  schon  erwähnten  Isolierung
und  Behandlung  der  Kranken  und  Trypanosomenträger
  in  dem  Schlafkrankenlager  in  Ssassawara
in  Betracht:  Sperrung  der  verseuchten  Gebiete
für  die  Arbeiteranwerbung,  Verlegung  der  infizierten
  Dörfer  in  fliegenfreie  Gegenden  und  Verbot
des  Betretens  sowie  der  Anlage  von  Feldern  in
dem  Seuchengebiet,  Meldung  der  verdächtigen
Krankheits=  und  sämtlicher  Todesfälle  durch  die
eingeborenen  Ortsvorsteher.

Zur  Kontrolle  des  Karawanenverkehrs  wurde
eine  Kontrollstation  für  die  eingeborenen  Träger
aus  dem  östlichen  Gebiet  des  Lindibezirks  in
Lumassule,  etwa  drei  Tagereisen  östlich  von
der  Bezirksnebenstelle  Tunduru  errichtet,  eine
zweite  Kontrollstation  für  die  an  dem  portugiesischen
Gebiet  und  aus  dem  Ssongeabezirk  kommenden
Eingeborenen  wurde  in  Ssassawara  eingerichtet.

Durch  Belehrungen  in  Vorträgen  über  die
Schlafkrankheit  und  nach  Veröffentlichung  von
Merkblättern,  die  von  den  eingeborenen  Lehrern
und  Schreibern  von  Zeit  zu  Zeit  in  den  Dörfern
vorgelesen  werden,  soll  den  Eingeborenen  das
Verständnis  für  die  Gefahr  der  Verschleppung  der
Seuche  näher  gerückt  werden,  so  daß  sie  selbst
auch  bei  der  Bekämpfung  der  Seuche  durch  Anzeige
an  die  Arzte  und  Bezirksvorstände,  sowie  an  die
eingeborenen  Ortsvorsteher  mitzuwirken  in  der
Lage  sind.

Abholzungen  von  dem  niederen  Gebüsch  sind
nur  an  einigen  Stellen  ausgeführt  worden,  so
an  der  Karawanenstraße  von  Ssassawara  nach
Tunduru  am  Lukumbule  und  auf  der  Straße
rowumaabwärts  in  der  Nähe  des  Miabu,  um
diese  für  den  Verkehr  notwendigen  Straßen  fliegenfrei
  zu  halten.

Auf  diese  Weise  wird  es  auch  möglich  sein,
die  Seuche  von  einem  Übergang  nach  der  Küste
        <pb n="853" />
        801

abzuhalten,  nachdem  auf  den  Pflanzungen  an  der
Küste  eine  regelmäßige  Kontrolle  der  Arbeiter
durch  die  dortigen  Arzte  ausgeführt  wird.

Eine  weitere  Ausbreitung  der  Seuche  ist  auch
jetzt  nicht  zu  befürchten,  da  durch  die  bisherigen
gründlichen  Nachforschungen  es  gelungen  ist,  die
Trypanosomenträger  zu  isolieren  und  diese  Untersuchungen
  in  den  verseuchten  Gegenden  und
deren  Umgebung  immer  noch  weiter  fortgesetzt
werden.

Die  Rolle  des  Großwildes  bei  der  Verbreitung  der
Schlafhrankheit.

Von  Dr.  Höring,  Stabsarzt  in  der  Schutztruppe  für
Deutsch-Ostafrika.

Rastlos  ist  in  den  letzten  Jahren  an  der
weiteren  Erforschung  der  Schlafkrankheit  gearbeitet
worden.  Ganz  besonders  großen  Anteil  an  der
Vermehrung  unserer  Kenntnisse  von  dem  Wesen
dieser  Seuche  haben  Deutsche  und  Engländer.
Während  auf  unserer  Seite  die  Arbeiten  R.  Kochs
eine  würdige  Fortsetzung  unter  Professor  Kleine
fanden,  stand  bei  den  englischen  Autoren  an  erster
Stelle  Sir  D.  Brure,  schon  seit  langem  bekannt
durch  seine  Verdienste  als  Erforscher  von  Tropenkrankheiten.
  Es  mag  als  besonders  erfreulich
erwähnt  werden,  daß  die  wissenschaftlichen  Expeditionen
  beider  Nationen  stets  in  angenehmen,
freundschaftlichen  Beziehungen  zueinander  standen
und  sich  gegenseitig,  wo  sich  immer  Gelegenheit
dazu  bot,  zu  fördern  suchten.

1908  hatte  Kleine  die  geschlechtliche  Entwickelung
  der  Tripanosomen  (hierzu  gehören  die
Schlafkrankheitserreger)  im  Körper  der  Schlofkrankheitsfliege
  (Glossina  palpalis)  experimentell
festgestellt  und  damit  die  früher  verbreitete  Ansicht
von  der  rein  mechanischen  Übertragung  der
Infektion  berichtigt;  1911  erbrachte  dessen  Mitarbeiter
  Taute  auf  seine  Veranlassung  den
praktisch  sehr  wichtigen  Nachweis  der  Möglichkeit
einer  Übertragung  der  Schlafkrankheit  auch  durch
die  gewöhnliche  Tsetsefliege  (Glossina  morsitans).
  Diese  beiden  Resultate  waren  bald  darauf
von  englischer  Seite  (Bruce,  Kinghorn  und
Yorke)  nachgeprüft  und  in  allen  Punkte  bestätigt
worden.  In  letzter  Zeit  wandte  sich  nun  das
Hauptinteresse  der  Untersucher  einer  kaum  minder
wichtigen  Frage  zu:  es  handelte  sich  darum,  festzustellen,
  ob  und  in  welchem  Umfange  das

afrikanische  Großwild  und  die  Haustiere  für  die

Verbreitung  der  Schlafkrankheit  in  Betracht
kommen.  Kleine  und  seine  Mitarbeiter  äußerten
sich  auf  Grund  ihrer  bisherigen  Beobachtungen
und  Versuche  über  die  Rolle,  welche  die  Säugetiere
  möglicherweise  in  der  Natur  als  Träger  von

 

·—

menschenpathogenen  Trypanosomen  spielen,  mit
großer  Reserve  und  hielten  es  für  verfrüht,  aus
den  bisherigen  experimentellen  Studien  bereits
Nutzanwendungen  für  die  Bekämpfung  der  Schlafkrankheit
  abzuleiten.  Im  Gegensatz  dazu  urteilten
die  Engländer  weit  radikaler  und  waren  bereits
zu  Schlußfolgerungen  gelangt,  die  auf  eine  vollständige
  Vernichtung  des  Wildes  im  Interesse  der
Schlafkrankheitsbekämpfung  hinausliefen.  Eine
Hauptstütze  für  ihre  Annahme  sollten  die  Untersuchungen
  von  Kinghorn  und  Vorke  bilden,
nach  deren  Ansicht  in  Nordrhodesia  die  enorme
Zahl  von  16  v.  H.  des  Wildes  mit  dem  Trypano--sama
  rhodesiense,  dem  Erreger  der  dortigen
Schlafkrankheit,  infiziert  ist.

Angesichts  der  großen  Divergenz  der  Meinungen
und  der  praktischen  Bedeutung,  welche  diese  Angelegenheit
  für  unsere  Seuchenbekämpfung  hat,
unterzog  Stabsarzt  Dr.  Taute  von  der  deutschostafrikanischen
  Schutztruppe  gelegentlich  einer  mit
Mitteln  des  Reichsamts  des  Innern  unterstützten
Expedition  in  Portugiesisch-Ostafrika  die  Frage  einer
erneuten  experimentellen  Prüfung.  Die  Resultate
Tautes  sind  in  dem  soeben  erschienenen  Heft  1
des  Bandes  45  der  „Arbeiten  aus  dem  Kaiserlichen
  Gesundheitsamt“  veröffentlicht.  Es  sei
davon  das  praktisch  Wesentliche  kurz  angeführt.

Zu  seiner  Überraschung  fand  Taute  in
37  Stück  erlegten  Wildes  (Antilopen,  Büffel,
Wildschwein)  sechsmal  (in  16,2  v.  H.)  eine  Trypanosomenart,
  die  in  ihrem  Aussehen  und  ihrer
Pathogenität  für  Tiere  vollkommen  dem  Tryp.
rrhodesiense,  dem  Erreger  der  Schlafkrankheit
glich;  bei  der  Untersuchung  der  wenigen  Haustiere
  der  Eingeborenen  erhob  er  ganz  ähnliche
Befunde.  Bis  hierher  stimmen  also  die  Feststellungen
  von  Taute  vollständig  mit  denen  von
Kinghorn  und  orke  (s.  o.)  überein.  Taute
ging  nun  folgendermaßen  weiter  in  seinen  Überlegungen:
  In  dem  Arbeitsgebiet  von  Kinghorn
und  Yorke  (RNhodesia)  befanden  sich  verhältnismäßig
  äußerst  spärliche  Fälle  von  Schlafkrankheit
unter  der  Bevölkerung,  in  seinem  eigenen
(Portugiesisch  =  Ostafrika)  ließen  sich  überhaupt
keine  Fälle  dieser  Krankheit  unter  den  Menschen
feststellen.  Es  wären  also  über  16  v.  H.  des
Wildes  und  ein  gleichfalls  kaum  niedrigerer
Prozentsatz  der  Haustiere  mit  dem  Erreger  der
Schlafkrankheit  infiziert  in  einer  Gegend,  in  der
die  Menschen  gesund  bleiben.  Nun  kann  aber
der  Mensch  den  Stichen  der  infizierten  Glossinen
in  den  großen  Tsetsegebieten  ebensowenig  entgehen,
  wie  das  Wild  und  die  Haustiere;  es  hätte
also  in  den  betreffenden  Gebieten  auch  die  menschliche
  Bevölkerung  zu  einem  hohen  Prozentsatz  mit
Schlafkrankheit  infiziert  sein  müssen.  Da  dies
nicht  der  Fall  war,  zog  Taute  den  Schluß,  daß
        <pb n="854" />
        W  802  20

die  von  Kinghorn  und  Yorke  und  von  ihm
selbst  im  Wild  gefundenen  Trypanosomen  trotz
der  weitgehenden  sonstigen  Übereinstimmung  nicht
identisch  mit  dem  Erreger  der  menschlichen
Schlafkrankheit  seien.

Dies  mußte  nun  natürlich  experimentell  bewiesen
  werden  und  hierin  lag  die  Hauptschwierigkeit
  der  Untersuchungen.  Das  Trypanosoma
Brucei  (das  über  ganz  Afrika  verbreitete  gewöhnliche
  Tiertrypanosoma),  welches  für  eine  Verwechslung
  in  erster  Linie  in  Betracht  kam,  läßt
sich  nämlich  von  dem  Tryp.  rhodesiense,  dem
Erreger  der  Schlafkrankheit,  einzig  und  allein
dadurch  als  artverschieden  abgrenzen,  daß  das
letztere  außer  für  Tiere  auch  für  den  Menschen
pathogen  ist,  während  das  Tryp.  brucei  ausschließlich
  Tiere  der  verschiedensten  Art  krank
zu  machen  vermag.  Es  ist  daher  zur  Unterscheidung
  dieser  beiden  Trypanosomenarten  das
Experiment  am  Menschen  nötig:

In  zwei  Versuchsreisen  ließ  Taute  32  bzw.
49  Glossinen  (Tsetsefliegen),  die  mit  den  aus  den
Antilopen  stammenden  Trypanosomen  infiziert
waren,  fünf  Tage  lang  täglich  an  sich  selbst,  vorher
  und  nachher,  aber  auch  an  gesunden  Hunden,
Affen  und  Ziegen  (als  Kontrolltieren)  Blut  saugen.
In  einer  dritten  Versuchsreise  injizierte  sich  Taute
2  cem  Blut  (gleich  etwa  82  Millionen  Trypanosomen)
  eines  mit  den  strittigen  Trypanosomen
infzzierten  Hundes  subkutan;  dieselbe  oder  eine
geringere  Dosis  erhielten  gleichzeitig  sieben  Kontrolltiere
  unter  die  Bauchhaut  gespritzt.

In  sämtlichen  drei  Versuchsreihen  war  das
Resultat,  daß  die  Kontrolltiere  nach  einer  Inkubationszeit
  von  drei  bis  sechs  Tagen  an  Trypanosomiasis
  erkrankten  und  dann  rasch  zugrunde
gingen,  während  der  Mensch  dauernd  gesund  und
ohne  jede  Reaktion  blieb.  Die  verimpften  Trypanosomen
  waren  somit  als  das  Tryp.  brucei
und  nicht  als  Schlafkrankheitserreger  identifiziert.


Damit  war  festgestellt,  daß  Trypanosomen  in
natürlich  infiziertem  Wild  und  in  Haustieren
nur  dann  mit  Sicherheit  als  Erreger  der  Schlafkrankheit
  angesprochen  werden  können,  wenn  sie
sich  als  pathogen  für  den  Menschen  erweisen.

Zweitens  war  damit  der  Beweis  erbracht,
daß  das  Wild  und  die  Haustiere  an  der  Verbreitung
  der  Schlaskrankheit  zum  mindesten
nicht  in  dem  von  Kinghorn  und  Yorke  angenommenen
  Umfange  teilnehmen.

Mit  weitergehenden  Schlüssen  wird  man  sehr
vorsichtig  sein  müssen.  Denn  man  wird  dem
Wild  eine  Rolle  als  „Reservoir“  und  damit  auch
als  Verbreiter  der  Trypanosomen  der  Tiere  (insbesondere
  des  Tryp.  brucei,  nanum,  vivax)  unter
gewissen  Verhältnissen  sicher  nicht  absprechen

 

können.  Für  die  Verbreitung  der  Schlafkrankheit
des  Menschen  dagegen  war  die  Bedeutung  des
Wildes  und  der  Haustiere  von  vielen  Autoren
beträchtlich  überschätzt  worden  und  man  wird  sich
nach  Tautes  Untersuchungen  in  dieser  Hinsicht
wieder  dem  schon  1909  von  Kleine  und  seinen
Mitarbeitern  vertretenen  Standpunkt  nähern
müssen.  Zum  mindesten  ist  eine  Propaganda  für
den  sofortigen  Abschuß  allen  Wildes  im  Interesse
der  Schlafkrankheitsbekämpfung,  wie  sie  von  vielen
Seiten,  zum  Teil  auch  schon  in  den  Parlamenten
der  Kolonialmächte,  betrieben  wird,  nicht  am
Platze.  Hier  wird  erst  der  Ausfall  von  kostspieligen,
  sich  auf  viele  Jahre  erstreckenden  und
in  der  Natur  anzustellenden  Versuchen,  wie  sie
von  der  englischen  Regierung  geplant  sind,  abzuwarten
  sein.  Aber  auch  diese  Versuche  bieten,
sollen  sie  einwandfrei  sein,  große  Schwierigkeiten;
hoffentlich  bringen  sie  Klarheit.

Der  Militärbezirk  Oabenge.
Von  Hauptmann  v.  Einsiedel.

Der  Militärbezirk  Mahenge  zerfällt  in  eine
Anzahl  Sultanate  bzw.  selbständige  Jumbenschaften,
  deren  einzelne  Landschaften  und  Dörfer
wiederum  Unterjumben  unterstehen.  Die  Eingeborenen
  bringen  ihre  kleineren  Streitigkeiten  zur
Schlichtung  vor  ihr  jeweiliges  Oberhaupt,  alle  für
sie  wichtigeren  Klagen  vor  das  Stationsgericht.
Politisch  spielt  keiner  der  hiesigen  Sultane  irgendwelche
  Rolle;  der  Einfluß,  den  sie  auf  ihre  Leute
haben,  ist  im  allgemeinen  gering.  Durch  den
freien  Verkehr  mit  Europäern,  durch  das  Arbeitnehmen
  auf  Pflanzungen  und  an  der  Bahn  sind
die  Leute  selbständiger  geworden  und  nicht  mehr
geneigt,  sich  wie  ehemals  von  ihren  Sultanen
ohne  weiteres  vergewaltigen  zu  lassen.  Früher
erhoben  die  Sultane  von  Händlern  und  Karawanen
  Abgaben,  ihre  Jäger  erbeuteten  für  sie
Elfenbein,  ihre  Untertanen  mußten  für  sie  arbeiten.

Mit  Einsetzen  einer  immer  intensiver  werdenden
Verwaltung  wurden  den  Häuptlingen  die  Einnahmen
  beschnitten,  durch  das  neueste  Jagdgesetz
ist  auch  ihre  letzte  größere  Einnahmequelle,  die

Elefantenjagd,  unergiebig  geworden.
Die  Regierung  verlangt  von  den  Sultanen
und  Jumben  Unterstützung  in  der  Verwaltung;
irgendeine  nennenswerte  Entschädigung  für  ihre
Mühewaltung  bekommen  die  Leute  nicht,  denn
die  wenigen  Rupien,  die  an  sie  aus  dem  Fonds
für  Steuererhebung  verteilt  werden,  fallen  nicht
ins  Gewicht.  Dem  verstorbenen  Kiwanga,  der
/den  südwestlichsten  Teil  des  Bezirks  beherrschte,
ist  es  zu  danken,  soweit  der  hiesige  und  der
Nachbarbezirk  in  Frage  kommen,  daß  der  letzte
        <pb n="855" />
        803  4

Aufstand  nicht  größeren  Umfang  annahm.  Obwohl
seine  Wabena  sich  der  Aufstandsbewegung  anschließen
  wollten,  vermochte  er  seine  Autorität
durchzusetzen  und  zur  deutschen  Herrschaft  zu
halten.  Von  seinem  Verhalten  hatten  die  benachbarten
  Wahehe  ihrerseits  es  abhängig  gemacht,
ob  sie  ruhig  bleiben  oder  gegen  den  fremden
Eroberer  wiederum  die  Waffen  erheben  sollten.

Im  Verlauf  des  Aufstandes  fiel  Kiwanga,
der  sich  mit  einer  größeren  Anzahl  Hilfskrieger
an  der  Niederwerfung  der  Wabunga  zusammen
mit  der  hiesigen  Kompagnie  beteiligte.  Sein
Nachfolger  wurde  sein  Sohn  Soljambingo.
Mit  einem  Sprachfehler  behaftet,  in  negerhaftem
Dünkel  nur  auf  Anßerlichkeiten  bedacht,  besitzt
dieser  junge  Sultan  nur  geringen  Einfluß.

In  früheren  Jahren  hatten  die  Wabena,
den  Wahehe  weichend,  die  Wadamba,  die  Urbevölkerung
  der  Ulanga-Ebene,  und  einen  Teil
der  Wapogoro,  soweit  diese  in  der  Ulanga-Niederung
  sitzen,  unterworfen.  Die  in  schwer
zugänglichen,  natürlichen  Verstecken  sitzenden  Wapogoro
  im  Upogoro-Gebirge  zu  unterwerfen,
vermochten  sie  nicht.  Diese  blieben  dem  zerrissenen
Gebirgscharakter  entsprechend  in  kleinere  Jumbenschaften
  zersplittert  selbständig.  Anfangs  standen
sie  der  deutschen  Herrschaft  feindlich  gegenüber,
jetzt  sind  sie  treue  und  fleißige  Untertanen,  die
auch  den  Bestrebungen  der  Mission  zugänglich  sind.

Unter  einflußreichen  Häuptlingen  wohnen  am
Ulanga  die  Wabunga,  welche  aus  Ungoni  eingewandert
  sind  und  die  Urbevölkerung  unterjochten.
  Unter  dem  Namen  Mafiti  waren  sie
früher  durch  ihre  Raubzüge  an  der  Küste  bekannt
und  gefürchtet,  wie  im  Norden  die  Massai.  Im
südöstlichen  Teil  des  Bezirks  wohnen  Wangindo
und  Wanduewe  unter  wenig  einflußreichen
Häuptlingen.  Von  diesen  versuchen  besonders  die
Wangindo  seit  den  letzten  Jahren,  sich  dem  Einfluß
  der  Station  durch  Auswanderung  in  den
angrenzenden  Kilwabezirk  zu  entziehen,  weil  ihnen
dort  scheinbar  ein  ruhigeres  und  bequemeres
Dasein  gewährleistet  wird.

Den  größten  Teil  des  Bezirks  beansprucht
das  Stromgebiet  des  Ulanga,  der  nebst  einem  Teil
seiner  Nebenflüsse  auch  in  der  trockenen  Jahreszeit
  nach  Verlassen  der  Landschaft  Massagati  bis
zur  ehemaligen  Ulanga-Station  für  flachgehende
Fahrzeuge  schiffbar  ist,  von  dort  bis  zu  den  Schungulifällen
  jedoch  nur  in  der  Regenzeit.  Während
letzterer  ist  ein  großer  Teil  der  Ulanga-Ebene
unter  Wasser  gesetzt,  so  daß  sie  ebenso  wie  der
Luwegu-Marangandu  nur  mit  Booten  durchquert
werden  kann.  Militärische  Unternehmungen  zur
Regenzeit  in  jenen  Gebieten  stellen  an  die  Truppe
außerordentliche  Anforderungen.  Während  des
größten  Teils  des  Jahres  ist  die  Ubersicht  durch

 

das  doppelte  Mannshöhe  erreichende  Gras  ungemein
  erschwert.  Erst  in  den  Monaten  Oktober
und  November  ist  das  Gras  so  trocken,  daß  es
abgebrannt  werden  kann.  Ebenso  wie  das  hohe
Gras  bieten  die  Schluchten  und  Felsengruppen
des  steilen,  unwegsamen  Upogoro=  und  Nduewe-Gebirges
  den  Eingeborenen  üÜberall  Gelegenheit
zum  Uberfall  auf  die  marschierende  Truppe,  die
sich  infolge  der  hohen  Bewachsung  und  Unwegsamkeit
  seitlich  nicht  sichern  kann.  In  den  Bergen,
vor  allem  im  Nduewe-Gebirge,  finden  Aufständische
  vorzügliche  Verstecke.

Da  die  Eingeborenen  unter  der  deutschen
Herrschaft  sich  nicht  mehr  gegenseitig  bekriegen
können  und  da  ihnen  auch  die  Ausübung  der
Jagd  beschränkt  worden  ist,  so  gehen  ihre  kriegerischen
  Eigenschaften  naturgemäß  zurück.  In  der
Hand  der  Wapogoro,  die  fleißige  Ackerbauer
geworden  sind,  sieht  man  nur  selten  Pfeil  und
Bogen,  häufiger  bei  den  Wangindo.  Die  Wabena
  und  Wabunga  führen  vereinzelt  Speere.
Hiermit  soll  nicht  gesagt  sein,  daß  die  Eingeborenen
  für  künftige  Aufstandszeiten  nicht  irgendwo
an  einem  sichern  Platz  Waffen  niedergelegt  haben.
Nachdem  für  jeden  Vorderlader  eine  Steuer  zu
entrichten  ist,  die  Ausgabe  von  Jagdscheinen  sowie
Pulver  seitens  der  Station  sehr  erheblich  eingeschränkt
  wurde  und  ferner  die  Auslbung  der
Elefantenjagd  für  die  Eingeborenen  ebenso  unrentabel
  geworden  ist  wie  für  den  weißen  Elefantenjäger,
  liefern  die  Eingeborenen  allmählich
ihre  Gewehre  ab  und  lassen  sie  vernichten.

Nach  den  bisherigen  Erfahrungen  wird  sich
wohl  auch  im  nächsten  Aufstand  ein  Teil  der  Bevölkerung
  des  Bezirks  als  Hilfskrieger  verwenden
lassen,  zu  denen  sich  Wabena,  Wabunga  und
Wangoni  eignen.

Die  Wapogoro  entwickelten  beim  letzten  Aufstand,
  beim  Überfall  und  Angriff  einen  Schneid,
den  man  ihnen  bis  dahin  nicht  zugetraut  hatte.
Wenn  es  nicht  gelingt,  die  Eingeborenen  durch
besondere  Mittel  zu  fanatisieren,  oder  wenn  ihnen
in  Zukunft  nicht  besondere  Führer  erstehen,  werden
sie  es  wohl  vermeiden,  sich  der  Truppe  zum
Kampf  zu  stellen  oder  ihrerseits  die  Truppe  im
offenen  Gelände  anzugreifen.  Ihre  Stärke,  deren
sie  sich  wohl  bewußt  sind,  liegt  im  überfall  der
marschierenden  oder  des  Nachts  ruhenden  Truppe.
Ein  mit  UÜberlegung,  Energie  und  Schneid  durchgeführter
  Überfall  einer  marschierenden  Truppe
wird  diese  bei  der  numerischen  großen  Überlegenheit
  der  Eingeborenen  stets  in  eine  sehr  unangenehme
  Lage  bringen.  Den  einzigen  Schutz
gegen  den  überfall  bildet  die  größtmöglichste
Gefechtsbereitschaft.

Während  und  kurz  nach  der  Errntezeit  ist  es
unschwer  im  Bezirk,  die  für  die  Truppe  bzw.  die
        <pb n="856" />
        W  804  20

Besatzung  der  Station  auf  längere  Zeit  nötige
Verpflegung  zu  beschaffen.  Die  Kompagnie  besitzt
einen  eisernen  Bestand,  der  für  sechs  Wochen
ausreicht.  ·

Nach  wie  vor  sind  die  Eingeborenen  des  Bezirks
  in  der  Hauptsache  darauf  angewiesen,  ihre
aus  dem  Ackerbau  stammenden  Erzeugnisse  im
Bezirk  selbst  oder  in  den  Nachbarbezirken  abzusetzen.


Die  Hauptfrucht  des  Bezirks  bildet  der
Reis.  Da  die  Eingeborenen  im  Jahre  1911
nur  einen  Teil  ihrer  Ernte  verkaufen  konnten,
bauten  sie  im  letzten  Jahre  entsprechend  weniger;
dies  bewirkte,  daß  das  Angebot  die  Nachfrage,
die  inzwischen  noch  durch  zwei  kürzlich  angelegte
europäische  Pflanzungen  gestiegen  war,  nicht  befriedigen
  konnte.  Besonders  das  fruchtbare
Massagati  könnte  beträchtliche  Mengen
von  Reis  auf  den  Markt  bringen,  wenn
eine  Transportmöglichkeit  auf  dem  Ulanga
geschaffen  würde.  Ein  in  Massagati  ansässiger
Syrer  erntete  auf  1  ha  150  Sack  geschälten  Reis,
und  zwar  von  der  besten  indischen  Sorte,  dem
Halmatia.  Nächst  dem  Reis,  der  zweimal  im
Jahre  gepflanzt  und  geerntet  wird,  bauen  die
Eingeborenen  Mais,  der  drei  Ernten  im
Jahre  gibt,  daneben  Negerhirse,  Knollenfrüchte
und  Tabak.  Letzterer  findet  jetzt  seinen  Weg  in
größerer  Masse  nach  Daressalam,  während  er
früher  in  der  Hauptsache  nach  den  Nachbarbezirken
verhandelt  wurde.

Die  Gewinnung  von  Lianenkautschuk  hat
an  Menge  wieder  einen  Rückgang  erfahren,  was
auf  das  unsachgemäße,  übermäßige  Anzapfen  der
Lianen  in  früheren  Jahren  zurückzuführen  ist.
Ebenso  ist  die  Ausfuhr  an  Elfenbein  weiter
zurückgegangen,  da  die  Jagd  für  den  Eingeborenen
sowohl  wie  für  den  europäischen  Jäger  nach  Einführung
  des  neuen  Jagdgesetzes  nicht  mehr
lohnend  ist.

Die  Gewinnung  von  Wachs  hat  im  letzten
Jahre  wieder  nicht  unberrächtlich  zugenommen.

Das  Jahr  1912  bringt  für  den  Bezirk
Mahenge  einen  Fortschritt  insofern,  als  von  einer
der  beiden  im  letzten  Jahre  hier  angelegten
europäischen  Pflanzungen  zum  erstenmal  Baumwolle
  (als  Zwischenkultur  gepflanzt)  auf  den
Markt  gebracht  wurde.  Bisher  hatte  der  Bezirk
fast  ausschließlich  dafür  gedient,  Menschenmaterial
an  außerhalb  des  Bezirks  gelegene  Unternehmungen
  zu  liefern.  Die  endgültige  Erschließung
  des  Bezirks  und  die  Ausnützung
des  fruchtbaren  Landes  aber  können  erst
durch  den  Bau  einer  Eisenbahn  herbeigeführt
  werden.

Im  vorigen  Jahr  wurden  auf  16  Anwerbescheine
  1350  Arbeiter  angeworben,  die  fast  aus- 



schließlich  für  Pflanzungen  verpflichtet  wurden.
Außer  diesen  suchte  noch  eine  beträchtliche  Anzahl
selbständig  Arbeit  in  den  Nachbarbezirken.  Aus
einem  der  letzteren  entlief  eine  größere  Zahl  von
den  Leuten,  die  dort  verpflichtet  worden  waren.
Zur  Rechenschaft  gezogen,  gaben  sie  als  Grund
des  Entlaufens  schlechte  Behandlung  an.  Diesbezügliche

  Recherchen  blieben  ergebnislos.  Der
betreffende  Pflanzer  erfreute  sich  bei  der  zuständigen
  Behörde  eines  guten  Leumunds.  Ein

Teil  der  entlaufenen  Leute  —  soweit  man  ihrer
habhaft  werden  konnte  —  wurde  wegen  Kontraktbruchs
  bestraft.

Obwohl  sich  im  hiesigen  Bezirk  erst  drei  Pflanzungen
  befinden,  klagten  die  zwischen  Ulanga  und
dem  großen  Ruaha  gelegenen  beiden  europäischen
Unternehmungen  über  Arbeitermangel.  An  Monatslohn
  wurde  auf  den  beiden  oben  erwähnten  Pflanzungen
  8  Rupien  gezahlt.  Verpflegung  in  bar
oder  natura  wurde  nicht  gewährt.  Da  im  benachbarten
  Bezirk  Morogoro  wohl  höhere  Löhne
gezahlt  werden,  mag  dieser  eine  größere  Anziehungskraft
  ausgeübt  haben.  Würden  die  Pflanzungen
  den  Lohn  etwas  erhöhen  oder  dafür  Sorge
tragen,  daß  ihre  Arbeiter  durch  Anlage  von  Feldern
sich  selbst  billiger  verpflegen  könnten,  so  würden
sie  wohl  in  Zukunft  nicht  über  Arbeitermangel
zu  klagen  haben.

Im  Jahre  1912  wurden  1479  ha  als  Kronlund
  erklärt,  davon  1029  ha  an  Private  in  Kaufpachtung
  gegeben.

An  ÖOlfrüchten  werden  von  den  Eingeborenen
nur  Erdnüsse  wenig  über  den  eigenen  Bedarf
gebaut.  Zum  Verkauf  gelangten  auf  den  beiden
Hauptmärkten  des  Bezirks  etwa  6000  kg  im  Wert
von  800  —“.

Baumwolle  wird  nicht  gebaut.

Die  Wachsproduktion  hat  im  Berichtsjahr  eine
erhebliche  Zunahme  erfahren.  Registriert  wurden
von  der  Station  zur  Küste  gehend:  22  350  kg
im  Wert  von  41  134./4  gegen  13  950  kg  im
Wert  von  22  876  J/k“  im  Vorjahre.  Die  Gesamtmenge
  des  aus  dem  Bezirk  zur  Küste  gegangenen
Wachses  wird  auf  30  000  kg  im  Wert  von  55000/
geschätzt.  Für  1  kg  Wachs  zahlten  die  hiesigen
Händler  1,84  M.

Die  Gewinnung  des  Lianenkautschuks  geht
zurück,  was  auf  früher  unsachgemäßes,  übermäßiges
  Ausschneiden  zurückgeführt  wird.

Durch  die  Station  wurden  zur  Küste  abgefertigt:
  9870  kg  Kautschuk  im  Wert  von  58  430/
gegen  10  200  kg  Kautschuk  im  Wert  von  55  588  M
im  Vorjahr.  Trotz  der  geringeren  Menge,  die
das  Jahr  1912  lieferte  (330  kg),  stieg  der  Wert
der  Gesamtmenge  um  2842  M.  Für  1  kg  Kautschuk
  wurde  in  diesem  Jahre  5,92  .“  gezahlt
gegen  5,33  bis  5,45  J¾  im  vergangenen  Jahr.
        <pb n="857" />
        zze  zZum  Bericht  des  Bezirksamtmanns  Eltester.

 

 

   
  

 

 

  
 
 

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        W  805  20

Die  Gesamtmenge  des  im  Bezirk  gewonnenen
Kautschuks  wird  auf  13  500  kg  im  Wert  von  etwa
80  000  X  geschätzt.

Der  Reis  bildet  die  Hauptfrucht  des  Bezirks.
Er  wird  in  den  fruchtbaren  Tälern  des  Upogoro=Berglandes
  auch  als  Zwischenkultur  mit  Mais
oder  Mtama  zusammen  gepflanzt.  Der  Mahengebezirk
  wäre  bei  einer  Möglichkeit,  den  gebauten
Reis  abzutransportieren,  in  der  Lage,  der  Einfuhr
  aus  Indien  erheblich  Abbruch  zu  tun.  Auf
den  Markt  gelangten  schätzungsweise  346  000  kg
im  Wert  von  32  800  JT  zum  Verkauf.  27  300  kg
gingen  nach  Kilossa  gegen  16  500  kg  im  Vorjahr.

Mais  wird  nur  zum  eigenen  Bedarf  gebaut
bzw.  im  Bezirk  abgesetzt.  Auf  den  Markt  wurden
gebracht  etwa  90  000  kg  im  Wert  von  6000  A.

Dasselbe  gilt  von  Negerhirse,  etwa  12000kg
im  Wert  von  800  INX  gelangten  schätzungsweise
zum  Verkauf.

An  Knollengewächsen  werden  gebaut:

1.  Süßkartoffeln,  davon  gelangten  zum
Verkauf  etwa  13  000  kg  im  Wert  von
5500  4+

2.  an  Maniok  wurden  auf  den  Markt  gebracht
  40  000  kg  im  Wert  von  1800  7.

Das  Zuckerrohr  wächst  in  den  feuchten  Tälern
des  Berglandes  und  in  den  Ulanga-Ebenen.

Produziert  und  im  Bezirk  abgesetzt  wurden
etwa  75  000  kg  im  Wert  von  6000  -.

Tabak  wurde  von  den  Eingeborenen  im
letzten  Jahr  erheblich  über  den  eigenen  Bedarf
produziert.

Auf  der  Station  wurden  zur  Küste  abgesertigt
10  740  kg  im  Wert  von  5800  1/4  gegen  6720  kg
im  Vorjahr.  Im  Jahr  1912  fiel  der  Preis  des
Tabaks  von  0,91  J/  im  Vorjahr  auf  0,36  bis
0,72  J  pro  k

Kaffee  wird  von  den  Missionen  und  der
Militärstation  zum  eigenen  Verbrauch  gezogen.
Ein  Syrer  baut  etwas  über  den  eigenen  Verbrauch
  hinaus,  das  Mehr  setzt  er  im  Bezirk  für  1  kg
mit  50  Hellern  an  Europäer  und  Inder  ab.  Eine
Ausfuhr  findet  nicht  statt.  Insgesamt  sind  mit
Kaffee  bepflanzt:  4  ha  mit  etwa  3000  Bäumen,
davon  sind  erwagsreif  2½  ha.

Mit  Kautschuk  sind  im  Bezirk  190  ha  insgesamt
  mit  122  625  Bäumen  bepflanzt.  Davon
find  ertragreif  2  ha  mit  2000  Bäumen.

An  Baumwolle  wurden  von  einem  Pflanzer
80  ha  als  Zwischenkultur  gepflanzt.  50  ha
wurden  nur  abgeerntet,  da  die  anderen  30  ha
teils  zu  spät  gepflanzt,  teils  durch  Kräuselkrankheit
so  stark  gelitten  hatten,  daß  das  Abernten  nicht
lohnte.  Ein  Teil  der  Ernte  konnte  wegen  Arbeitermangel
  nicht  eingebracht  werden.  Von  den  50  ha
wurden  etwa  6000  kg  Baumwolle  geerntet.  Für

m

 

2

1  ha  betrug  die  Ernte  rund  120  kg;  bei  einem
Preise  von  1,  50.  A  für  1kg  brachte  1  ha=  180
davon  ab  die  Unkosten  der  Pflanzung  von  der
Saat  bis  zur  Ankunft  der  Baumwolle  in  Hamburg
  =  120  blieb  60  /7  Reingewinn  für  1  ha.
Bei  der  Aufstellung  ist  das  Gehalt  an  Europäer
nicht  gerechnet.

An  Kokospalmen  hat  die  Station  in  früheren
Jahren  etwa  90  Stück  in  Fakara  am  Ulanga
gepflanzt,  die  gut  tragen.  Einige  in  Mahenge
vor  etwa  10  Jahren  gepflanzte  Bäume  kommen
schlecht  fort  und  tragen  nicht.  96  Stück  hat  die
Mission  Fakara  gepflanzt.  Diese  sind  noch  nicht
ertragreif.

Mit  Zuckerrohr  hat  ein  Pflanzer  2  ha  als
Zwischenkultur,  an  Tabak  ein  Syrer  200  Pflanzen
als  Zwischenkultur  gesetzt.

Mit  Getreide  sind  58  ha  bestellt,  das  zum
Selbstverbrauch  der  Mission,  der  Militärstation
und  eines  Pflanzers  dient.  Davon  16  ha  mit
europäischem  Getreide.  Ein  Pflanzer  in  Massagati
hat  4  ha  Reis  angebaut.  Er  erntete  im  letzten
Jahr  auf  1  ha  3750  kg  geschälten  Reis.  Die
Missionen  haben  18  ha  mit  Erdnüssen  bepflanzt.

Europäische  Kartoffeln  werden  von
Missionen  und  der  Militärstation  angebaut.  Bei
den  Eingeborenen  ist  die  Kartoffel  bis  jetzt  wenig
in  Aufnahme  gekommen;  etwa  8  ha  find  mit
Kartoffeln  bepflanzt.

Gemüse  wird  von  den  Europäern  nur  zum
Selbstverbrauch  gezogen.  Es  gedeiht  im  Upogoro=Bergland
  und  in  Massagati  ausgezeichnet.

Der  weitverbreiteten  Tsetse  im  Bezirk  wegen
halten  nur  einige  Sultane  wenige  Stücke  Rindvieh,
  an  Großvieh  sind  vorhanden  49  Stück.
Ihr  Kleinvieh  halten  die  Eingeborenen  versteckt.
Hinter  einer  Zählung  wittern  sie  eine  Steuererhöhung.
  Das  Kleinvieh  (Ziegen  und  Schafe)
wird  auf  etwa  3000  Stück  geschätzt.

Die  Missionen  und  die  Militärstation  halten
insgesamt  226  Rinder.  Die  meisten  der  Mission
gehörigen  Rinder  entstammen  der  hiesigen  Stationsherde.
  Von  den  aus  den  Nachbarbezirken  zur
Blutauffrischung  bezogenen  Tieren  (die  hiesigen
Tiere  sind  auffallend  klein)  geht  ein  großer  Prozentsatz
  ein,  da  diese  Tiere  auf  dem  Wege  nach
dem  Upogoro-Hochland  mit  Tsetse  verseuchte  Gebiete
  passieren  müssen.  Ein  Versuch,  den  die
Mission  Kwiro  vor  einigen  Jahren  machte,  ihr
Rindvieh  durch  Aufstellung  eines  aus  Daressalam
bezogenen  Halbblutbullen  zu  veredeln,  mißlang,
da  der  Bulle,  auf  dem  Hertrieb  erkrankt,  einging.

Auf  den  Missionen  und  der  Militärstation
werden  ferner  125  Schafe,  auf  den  Missionen
132  Eingeborenen-Ziegen,  auf  den  Missionen  und
der  Militärstation  63  Schweine  gehalten.  Pferde
und  Maultiere  werden  nicht  gezüchtet.  Eine  der

1
        <pb n="860" />
        W  806  20

hiesigen  Kompagnie  gehörige,  im  Iringabezirk
gedeckte  Eingeborenen-Eselstute  warf  ein  Halbmaskatfohlen.


Europäische  Hühner  werden  von  den  Missionen
und  der  Militärstation  für  den  eigenen  Bedarf
gehalten.

Vom  Bau  der  Mittellandbahn."“)

Nach  einer  Mitteilung  der  Ostafrikanischen
Eisenbahngesellschaft  hat  die  Gleisspitze  der
ostafrikanischen  Tanganjikabahn  am  1.  September
d.  Is.  Kilometer  315  hinter  Tabora  erreicht.  Im
August  sind  insgesamt  26  km  vorgestreckt  worden.

75

Kmerun.

Kbschluß  des  Gebletsaustausches  in  RKlt-  und
Neu-Komerun.

Nach  Berichten  des  Gouverneurs  von  Kamerun
ist  am  1.  Juni  d.  Js.

1.  der  letzte  Teil  des  an  Frankreich  abgetretenen
Gebiets  von  Altkamerun,  nämlich  das  Gebiet
zwischen  Logone  und  Limnia,  den  Franzosen
übergeben  und

2.  der  Rest  des  von  Frankreich  abgetretenen
Gebiets,  nämlich
à)  das  Gebiet  zwischen  dem  Uham  und  dem
Pende  sowie
b)  das  Gebiet  zwischen  Sanga—Lopo,  Bodinge,
  Lobaje,  der  neuen  Ostgrenze  und
dem  Breitengrad,  der  5  km  nördlich
Bomassa  verläuft,
von  der  deutschen  Regierung  übernommen
worden.
Damit  ist  die  gegenseitige  Ubergabe  der  durch
das  Marokko-Abkommen  abgetretenen  Gebiete
beendet.

Jur  Lage  im  Munlbezirk.
(Mit  einer  Skizze.)

Als  über  die  im  „Deutschen  Kolonialblatt“
Nr.  15  vom  1.  August  1913  Seite  676  ff.  mitgeteilten
  Unruhen  im  Munibezirk  die  ersten
ungewissen  Nachrichten  zur  Küste  gelangten,  entschloß
  sich  der  Leiter  des  Bezirks,  Assessor  Eltester,
das  Unruhegebiet  zu  bereisen.

Am  8.  Mai  trat  er  die  Reise  in  Gemeinschaft
mit  dem  Forstmeister  Dr.  Escherich,  in  dessen
Arbeitsprogramm  gleichfalls  eine  Bereisung  des
Munibezirks  bis  zum  Abanga  vorgesehen  war,
von  Ukoko  aus  an.  Das  Begleitkommando  be-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  709.

 

stand  während  der  Reise  aus  1  farbigen  Feldwebel
  und  24  Polizeisoldaten.  Der  Reiseweg  ist
aus  der  beigefügten  Skizze  ersichtlich.

Assessor  Eltester  berichtet  über  seine  Reise
wie  folgt:

Die  Expedition  erreichte  über  Biliba,  Nselek,
Matoa  am  16.  Mai  Atogondama,  wo  eine
zweitägige  Rast  genommen  wurde.  Die  Häuptlinge
  der  Umgebung  brachten  Verpflegung  und
meldeten  sich  zur  Empfangnahme  von  Häuptlingsbuch
  und  Flagge.  Keiner  von  diesen  berichtete
von  dem  Tode  des  Feldwebels  Sievertsen.
Nur  daß  einige  Ojerks  von  den  Soldaten  der
Expedition  getötet  seien,  war  ihnen  angeblich
bekannt.

Am  19.  marschierten  wir  weiter  nach  Nduja,
am  20.  Mai  nach  Bibolbola.  Die  Nduja-Leute
zeigten  sich  sehr  willfährig  und  leisteten  Trägerdienste.
  In  Bilbolbola  war  alles  entlaufen.
In  dem  benachbarten  Bissobinam  war  der
Häuptling,  zugleich  Wanderhändler  für  die  Firma
Hatton  &amp;amp;  Cookson,  zu  Hause  und  berichtete,
daß  die  Straße  Essula  —Akoga  —Etum  gesperrt
sei.  Die  Stämme  Ojerk,  Essen  deng,  Nge
und  Ntum  seien  vereinigt  und  lägen  auf  der
Lauer,  die  Expedition  könnte  nicht  passieren;  auch
die  Mduja-Träger  weigerten  sich  entschieden,  diese
Straße  zu  gehen.  Es  hieß  überdies,  der  Übergang
  über  den  stark  angeschwollenen  Mbei  sei
unmöglich,  da  die  Brücke  zerstört  sei.  Ich  entschloß
  mich  schließlich,  nordöstlich  auszubiegen,  an
der  Grenze  entlang  zu  marschieren,  um  von  der
Expedition  zunächst  nähere  Nachrichten  einzuziehen.
Ich  hörte,  daß  auf  dieser  Strecke  auch  Ojerks
und  Ntum-Leute  säßen.  Ich  hoffte,  durch  diese
Stämme  friedlich  hindurchzukommen  und  dadurch
auch  wieder  beruhigend  auf  die  benachbarten  unruhigen
  Stämme  zu  wirken.

Wir  marschierten  vom  22.  bis  26.  über
Nsangajong,  Ekun,  Asa,  Mbama,  Elongensok,
  Essung,  Assuk-Memia,  Nkolamwang,
  Ebomuku  nach  Akurenam.  Nsangajong
  und  Ekun  waren  Dörfer  des  Essofia-Stammes.
  Die  Höéuptlinge  der  umliegenden
Ntum-Dörfer,  zu  denen  auch  Asa  und  Mbama
gehörten,  stellten  sich  vor  und  brachten  Träger,
die  von  Tag  zu  Tag  ausgewechselt  wurden.

Von  Elongensok  bis  Oweng  find  Ojerk-Dörfer.
  Teilweise  waren  diese  Dörfer  verlassen,
die  Dorfbewohner  in  den  Busch  entlaufen,  um
den  Trägerdiensten  zu  entgehen,  so  in  Otungbitzine,
  Ejamajong  I  und  II,  Ebomuku,
Nvangajong,  Assong.  Es  gelang  aber  doch
immer  noch,  die  Träger,  wenigstens  nach  und
nach,  auszuwechseln.  Verpflegung  war  stets  genügend
  vorhanden.
        <pb n="861" />
        W  807  20

In  Akurenam,  einem  größeren  Dorf,  war
die  Aufnahme  sehr  freundlich.  In  vielen  dieser
Dörfer  war  vorher  noch  nie  ein  Weißer  gewesen.

Von  Ebomuku  bis  Nsoro  war  ein  Weißer
der  Expedition,  wahrscheinlich  Oberleutnant  Trenck,
marschiert.  «

Die  Schwierigkeiten  begannen  hinter  Oweng
nach  der  überschreitung  des  Komo.  In  den
Jessuk-Dörfern  Ajulmabang  und  Asogobur
konnte  ich  die  letzten  Akurenam-Träger  auswechseln.
  In  Nsogobur  hieß  es,  daß  die  nächsten
Dörfer,  Ojerk-Dörfer,  uns  auflauerten,  ebenso
seien  die  Wege  in  südöstlicher  Richtung  gesperrt.

Unser  Ziel  war  Metak,  wo  wir  etwas  von
der  Grenzexpedition  zu  erfahren  hofften,  über  die
niemand  nähere  Auskunft  geben  konnte.  Es  hieß
nur,  daß  sie  die  große  Straße  passiert  hätte  und
weiter  vorn  wäre.  Den  Gerüchten  von  den  unruhigen
  Ojerk-Stämmen  legte  ich  keine  allzu
große  Bedeutung  bei.  In  Nsogobur  konnten
die  ausgeregten  Träger  nur  mit  Mühe  vorwärts
gebracht-  werden.  Ich  schickte  den  farbigen  Feldwebel
  Jakibu,  einen  sehr  ruhigen  Soldaten,  mit
6  Mann  zur  Sicherung  voraus,  dann  folgten
wir  Europäer  mit  4  Soldaten,  dann  die  Trägerkarawane
  mit  dem  Rest  der  Soldaten.  Jakibu
stieß  schon  nach  ½  Stunde  auf  die  erste  sogenannte
Wache,  4  bewaffnete  Leute,  die  in  dem  vollkommen
  unübersichtlichen,  alten  Farmland  an
dem  nur  etwa  30  em  breiten  Weg  gedeckt  gesessen
  hatten.  Diese  Wache  war  gar  nicht  zum
Schießen  gekommen;  sie  war  offenbar  von  der
Spitze  überrascht  worden.  Ich  ließ  sie  festnehmen.
Von  jetzt  ab  wurde  mit  äußerster  Vorsicht  und
langsam  marschiert.  Schon  nach  wenigen  Minuten
hörten  wir  die  ersten  dumpfen  Schüsse  der  Buschgewehre,
  denen  der  scharfe  Knall  der  Soldatengewehre
  folgte.  Ein  Zweifel  über  die  kriegerische
Absicht  der  Gegner  war  nunmehr  ausgeschlossen.
Die  Spitze  war  auf  die  zweite  Wache  gestoßen.
Die  Kampfesweise  ist  für  den  Europäer  und  die
Karawane  die  denkbar  gefährlichste.  Im  dichten
Farmland  schießen  diese  Wacheleute  auf  etwa  zehn
Schritt  und  verschwinden,  ohne  daß  man  sie  zu
Gesicht  bekommt.  Die  Spitze  stieß  auf  eine  dritte
und  vierte  Wache,  ehe  sie  an  das  Dorf  herankam,
  wobei  jedesmal  einige  Schüsse  gewechselt
wurden.  Hier  fand  der  Hauptwiderstand  statt.
Im  Sumpfland,  das  nur  auf  wackeligen  Stämmen
zu  passieren  war,  lagen  die  Ojerks  gedeckt.  Im
Dorf,  dessen  Eingänge  durch  schwere  Pfähle  verrammelt
  waren,  wurde  die  Kriegstrommel  gerührt
und  gesungen.  Die  Gegner  schrien,  wir  dürften
nicht  passieren.  In  den  Sumpf  fieelen  vier
Pangwe  des  Dorfes  Ainsok.  Während  der
Feldwebel  mit  der  Spitze  das  Dorf  von  der  Seite
angriff,  warteten  wir  vor  dem  Dorfe.  Der  Gegner

 

flüchtete;  wir  stiegen  den  sehr  steilen  Hang  zum
Dorf  hinan,  zertrümmerten  die  Balken  und
drangen  in  das  Dorf  ein,  in  das  die  Spitze  von
der  Seite  eingedrungen  war.  Ich  ließ  sofort
nach  allen  Seiten  Wachen  ausstellen.  Nach  etwa
20  Minuten  kam  im  strömenden  Regen  die  Trägerkarawane
  an.  Verluste  hatten  wir  nicht  gehabt;
einem  Soldaten  war  durch  einen  Schuß,  der  aus
dem  Dorf  abgegeben  wurde,  ein  eckiges  Geschoß
durch  den  Stiefel  gegangen  und  hatte  den  Fuß
geschrammt.  6

Ich  ließ  die  Umgegend  des  Dorfes  freischlagen,
um  Schußfeld  zu  erhalten  und  einen  überfall  der
Gegner  zu  verhindern.  Das  für  mich  hergerichtete
Haus  —  ich  reiste,  um  Trägerschwierigkeiten  zu
vermeiden,  ohne  Zelt  —  wurde  nach  außen  durch
Planten  und  Balken  gesichert.  Die  erbeuteten
Gewehre  und  ein  Faß  Pulver  wurden  vernichtet.
Der  Gegner  griff  nachts  nicht  an;  in  der  ganzen
Umgebung  wurde  eifrig  die  Alarmtrommel  gerührt.

Vor  dem  Abmarsch  am  nächsten  Morgen  wurde
das  Dorf  in  Brand  gesteckt.  Von  den  Trägern
kannte  angeblich  nur  einer  die  Gegend  und  einen
Weg  zum  Abanga,  alle  andern  behaupteten,
hier  nicht  bekannt  zu  sein.  So  mußten  wir  uns
schon  der  Führung  dieses  einen  Trägers  anvertrauen.
  Wir  hofften,  Metak  in  1  bis  1½  Tagen
zu  erreichen,  was  nach  der  Karte  uns  möglich
erschien.  Eine  genaue  Orientierung  war  ausgeschlossen.
  Die  vorhandenen  Karten  sind  noch
zu  ungenau.  Die  dort  verzeichneten  Namen  waren
niemandem  bekannt.  Einen  südöstlichen  Weg,  wie
wir  ihn  gehen  wollten,  behauptete  der  Führer
nicht  zu  kennen.  Wir  gedachten  in  dieser  Richtung
  möglichst  bald  die  Straße  Etum—Metak
zu  erreichen.  So  folgten  wir  dem  Führer.
Wenige  Minuten  hinter  dem  Dorfe  wurde  von
der  Seite  in  die  Karawane  hineingeschossen  und
ein  etwa  10  m  hinter  uns  gehender  Träger  am
Rücken  verletzt.  Der  Schuß  kann  nur  aus  nächster
Nähe,  auf  etwa  3  bis  5  m,  abgegeben  sein:  es
war  eine  etwa  drei  Finger  breite  Brandwunde,
die  der  Träger  erlitten  hatte  und  die  nur  von
dem  Feuerstrahl  des  Gewehrs  herrühren  konnte.
An  der  Reislast  waren  vom  Schrot  Schußspuren
zu  sehen.  An  dem  Versteck  des  Schützen  waren
die  Spitze,  wir  Europäer  und  einige  Träger  vorbeigegangen,
  ohne  den  Mann  zu  entdecken.

Die  Pangwe  hatten  uns  vorher  schon  gesagt,
  daß  die  Ojerk  die  Soldaten  vorbeilassen
und  dann  auf  uns  schießen  würden.  Dieser  Vorfall
  war  der  beste  Beweis  dafür,  daß  diese  Warnung
  berechtigt  war,  gleichzeitig  gibt  er  aber  auch
einen  Begriff,  wie  ungeheuer  dicht  und  unübersichtlich
  das  Gelände  ist  und  in  welcher  ständigen
Gefahr  der  Europäer  schwebt.  Es  mag  nur  ein
für  uns  glücklicher  Zufall  gewesen  sein,  daß  der

4*
        <pb n="862" />
        W  808  20

Gegner  im  Augenblick,  als  wir  vorbeigingen,  noch
nicht  mit  dem  Gewehre  ganz  fertig  gewesen  und
daher  uns  Europäer  nicht  hatte  beschießen  können.
Die  zahlreichen  Schüsse  auf  den  fliehenden  Gegner
find  meines  Erachtens  ohne  Erfolg  gewesen.  Es
war  ein  Glück  für  den  Schützen,  daß  er  in  die
Trägerkarawane  geschossen  hat.  Hätte  er  auf  die
Spitze  gefeuert,  so  wäre  er  wohl  gefangen  worden,
da  die  Soldaten  der  Spitze  die  Verfolgung  hätten
aufnehmen  können.  Die  Soldaten  der  Trägerkarawane
  hatten  strengsten  Befehl,  die  Karawane
nicht  zu  verlassen.  In  dem  Moment,  in  dem
die  Soldaten  einem  Gegner  in  den  Busch  gefolgt
wären,  würden  die  Träger  nach  der  anderen
Seite  davongelaufen  sein.  Daß  die  Ainsok-Leute
  uns  folgten  bzw.  uns  vorauseilten,  konnten
wir  aus  den  zahlreichen  frischen  Fußspuren  ersehen.
  Der  Weg  führte  über  den  Mwo,  sehr
zu  unserem  Leidwesen  zunächst  in  fast  nördlicher,
später  nordöstlicher  Richtung,  dann  den  Mwo
aufwärts  zum  Dorfe  Nkore.

In  der  etwa  1  km  hinter  uns  marschierenden
Trägerkarawane  begann  eine  Strecke  vor  Nkore
ein  Träger  durch  lautes  Trillern  die  Bewohner
von  Nkore  auf  unser  Kommen  aufmerksam  zu
machen.  Der  die  Aussicht  führende  Gefreite  untersagte
  ihm  dies  zunächst,  dann  warf  dieser  Träger
die  Last  weg  und  suchte  zu  entkommen.  Der
verfolgende  Soldat  hat  ihn  nicht  erreichen  können
und  ihn  erschossen.

Diese  drakonische  Maßregel  war  notwendig.
Es  war  den  Trägern  ausdrücklich  vorher  eingeschärft,
  daß  jeder,  der  mit  dem  Feinde  gemeinsame
  Sache  mache  oder  der  entliefe  oder  zu  entlaufen
  versuche,  erschossen  würde.

Eine  Aussicht,  neue  Träger  zu  erhalten,  war
nicht  vorhanden.  Eine  Aufgabe  des  Gepäcks
wäre  verhängnisvoll  gewesen.  Es  mußte  mit
den  schärfsten  Mitteln  versucht  werden,  die  Träger
zusammenzuhalten.

Auch  bei  Nkore  lagen  die  Bewohner  auf
der  Wache.  Es  wurden  einige  Schüsse  gewechselt,
beiderseits  ohne  Verluste.  Dies  war  günstig,  denn
so  gelang  es,  mit  den  in  die  benachbarten  Farmen
geflüchteten  Dorfbewohnern  in  Verhandlungen  zu
treten  und  sie  nach  langem  Zureden  zur  Rückkehr
zu  bewegen.  Sie  erklärten,  mit  den  Ainsok-Leuten
  keine  gemeinschaftliche  Sache  machen  zu
wollen.  Die  Bewohner  gewannen  Zutrauen  und
führten  uns  den  nächsten  Tag  auf  Schleichwegen
über  Nkut  nach  Njanam.

Die  Führer  gaben  später  zu,  den  besseren
Weg  nicht  gegangen  zu  sein,  da  sie  befürchtet
hätten,  dort  würden  wir  von  den  Ainsok-Leuten
beschossen.

Ich  schickte  stets  einige  Dorfbewohner  zum
nächsten  Dorf  voraus,  um  anzusagen,  daß  wir  in

 

friedlicher  Absicht  kämen.  Das  hat  sich  gut  bewährt.
  Auch  diesen  Tag  ging  es,  wie  wir  nach
den  Routenaufnahmen  feststellen  konnten,  nordöstlich.
  Wir  vermuteten,  daß  wir  allmählich  in
das  spanische  Gebiet  abgedrängt  würden.  Außerlich
  machte  sich  dies  schon  in  der  Haltung  der
Bevölkerung  bemerkbar.  Die  Eingeborenen  waren
selbstbewußter,  um  nicht  zu  sagen  anmaßender.
Jeder  hatte  sein  Gewehr  in  der  Hand,  welches
er  niemals  weglegte.

In  Njanam,  einem  sehr  volkreichen  Dorfe,
entliefen  nachts  durch  ein  Loch,  welches  sich  die
Leute  aus  der  Hütte  gegraben  hatten,  drei  Träger
bzw.  Gefangene,  so  daß  wir  vom  Häuptling  von
Njanam  Ersatzträger  anfordern  mußten.  Der
Häuptling,  wahrscheinlich  verhetzt  durch  die  entlaufenen
  Träger,  machte  große  Schwierigkeiten,
es  bedurfte  einer  dreistündigen  Verhandlung,  wobei
  die  Dorfmannschaft  bewaffnet  in  den  Farmen
um  uns  herumstand,  um  nach  Hingabe  von  Geschenken,
  Tüchern,  Haumessern  und  Tabak  zwei
Ersatzträger  und  einen  Führer  zu  erhalten.  Im
nächsten  Dorf,  in  dem  alle  Bewohner  geflüchtet
waren,  ging  der  eine  Führer  unter  der  Vorgabe,
die  Dorfbewohner  zu  rufen,  in  die  Farmen,  verschwand
  dann  aber  und  kam  nicht  zurück.  Es
gelang  aber  schließlich,  einen  Ersatzführer  aus
diesem  Dorfe  zu  erhalten.  Auf  längeres  Rufen
waren  zwei  bewaffnete  Männer  aus  den  Farmen
gekommen.  Es  sind  dies  Dörfer,  deren  Bewohner
im  wildesten  Urzustande  sind.  Wie  unüberlegt,
jäahzornig  und  wild  die  Leute  sein  können,  erhellt
am  besten  daraus,  daß  einer  der  Ersatzträger,  der
sein  Gewehr  und  Haumesser  mit  sich  hatte  und
vor  mir  marschierte,  beim  Weitermarsch  plötzlich
aus  mir  unerklärlichem  Grunde  mit  seinem  Haumesser
  auf  den  Dolmetscher  und  einen  Soldaten
einzuhauen  begann.  Er  schlug  den  Soldaten  zunächst
  auf  den  Kopf,  verwundete  ihn  dann  am
Arm,  der  Soldat  sprang  darauf  zurück,  legte  an
und  erschoß  ihn.  Es  spielte  sich  dies  nur  1  m
von  mir  und  so  schnell  ab,  daß  ich  selbst  nur
Zeit  hatte,  vor  dem  wild  um  sich  hauenden
Träger  und  dann  vor  dem  anlegenden  Soldaten
etwas  zur  Seite  zu  springen,  ich  wurde  noch
von  dem  Blut  des  Erschossenen  am  Arm  bespritzt.

Gleichzeitig  sprang  der  Führer  in  den  Busch.
Es  war  ein  bewaffneter  Mann.  Nach  dem  Vorfall
  mit  dem  Träger  war  anzunehmen,  daß  dieser
Führer  alsbald  sein  Gewehr  auf  die  Karawane
abgefeuert  und  dann  die  ganze  Dorfmannschaft
zu  unserer  Verfolgung  gehetzt  hätte.  Der  nachfolgende
  Soldat  erreichte  ihn  nicht  und  erschoß  ihn.

Das  nächste  Dorf,  welches  wir  erreichten,  war
Akuas  I.  Sämtliche  Bewohner  waren  entlaufen.
Kaum  hatten  wir  das  Dorf  verlossen,  als  gleichzeitig
  auf  die  Trägerkarawane  und  auf  uns,
        <pb n="863" />
        W  809  2c0

wieder  in  dichtem,  unübersichtlichem  Farmland,
bei  einem  starken  Gewitter  gefeuert  wurde.  Ein
wenige  Schritte  vor  uns  Europäern  marschierender
Soldat  wurde  nur  dadurch  vor  einem  Bauchschuß
bewahrt,  daß  sich  das  eckige  Geschoß  durch  die
Patronentasche  in  eine  Patronenhülse  einbohrte.
Die  Soldaten  der  Trägerkarawane  erschossen  einen
Gegner.  Alle  anderen  Schüsse  waren  meines
Erachtens  erfolglos.  Als  wir  Akuas  II  erreichten,
  stand  die  ganze  Mannschaft  mit  Gewehr
am  Palaverhaus,  ein  etwa  14  Jahre  alter  Junge
legte  auf  uns  an,  wurde  aber  vom  Häuptling
zurückgehalten,  der  uns  zurief,  er  sei  mit  den
Akurenam-Leuten,  dem  Dorfe,  in  dem  wir,
wie  erwähnt,  sehr  gut  ausgenommen  waren,  verwandt,
  er  wolle  mit  den  Affen-Leuten  aus
Akuas  1  nichts  zu  tun  haben.  Ich  ließ  beruhigend
  auf  die  Leute  einreden,  so  daß  sie  eine
neutrale  Haltung  einnahmen  und  sogar,  als  nunmehr
  von  rückwärts  von  den  Verfolgern  in  die
inzwischen  eingetroffene  Trägerkarawane  hineingeschossen
  wurde,  selbst  hinliefen,  um  die  Verfolger
  zurückzuhalten.

ie  Lage  war  immerhin  sehr  ernst.
Die  Akuas-Leute  gingen  abends  in  ihr  benachbartes
  Dorf  und  erklärten,  keiner  solle  zum
Wasser  gehen,  da  dort  die  Feinde  lägen.  Es
war  Neumond.  Nachts  war  ein  heftiges  Gewitter
  mit  starkem  Regen,  der  sämtliche  Feuer
auslöschte.  Der  Bewohner  von  Akuas  II  waren
wir  nicht  sicher.  Die  geringste  Organisation  der
Gegner  hätte  uns  verhängnisvoll  werden  müssen;
ein  Überfall  im  Schutze  der  Dunkelheit  wäre  sehr
verlustreich  gewesen.  Ein  Angriff  erfolgte  aber
nicht.  Die  Bewohner  von  Akuas  II  erwiesen
sich  als  treu,  führten  uns  den  nächsten  Tag
wieder  nordöstlich  über  den  wildreißenden
Abanga,  dann  fast  nördlich  diesen  aufwärts
nach  Rsin.  Schon  lange  vor  Nsin  begannen
die  Führer  zu  schreien:  „Ich,  der  rufe;  der  Bezirksleiter
  kommt,  er  will  kein  Palaver.  Schießt
nicht!“  und  ähnliches.  Die  Bewohner  von  Nsin
zogen  daraufhin  die  ausgestellten  Wachen,  die
wir  zum  Teil  verschwinden  sehen  konnten,  ein
und  erwarteten  uns,  sämtlich  bewaffnet,  am  Eingang
  des  Dorfes,  um  uns  zu  erklären,  wir
dürften  passieren.  Wir  machten  eine  kurze  Rast.
Die  Dorfbewohner  verkauften,  das  Gewehr  unterm
Arm,  gegen  10  Pfennig-Stücke  und  Tabakblätter
Bananen.  Um  das  Palaverhaus,  in  dem  wir
Europäer  saßen,  waren  rings  Bewaffnete  aufgestellt.


In  dieser  Gegend  waren  schon  deutsche  Kaufleute
  aus  Ambam  gewesen.  Der  Empfang  im
nächsten  Dorfe,  Ondeng,  war  der  gleiche.  Hier
begann  unser  nächstes  Reiseziel  eine  etwas  festere
Gestalt  anzunehmen.  Am  Abanga  hatte  man

 

uns  bereits  gesagt,  daß  südlich  keine  Straße  sei,
und  daß  wir  östlich  marschieren  müßten,  um  an
die  große  Straße  zu  kommen.  Schon  da  war
der  Name  Nsork  aufgetaucht.  Metak  war
niemandem  bekannt.  Wie  wir  später  feststellen
konnten,  war  dies  nicht  weiter  wunderbar,  da
Metak  nicht,  wie  die  Karte  angibt,  an  der  Nordgrenze,
  sondern  an  der  Südgrenze  des  deutschen
Gebiets,  also  etwa  25  km  südlicher,  als  die  Karte
anzeigt,  liegt  und  ein  ganz  kleiner  unbedeutender
Flecken  ist.  Es  war  demnach  unser  Bestreben,
unter  allen  Umständen  Nsork  zu  erreichen,  um
von  dort  mit  Führern  auf  die  große  Straße  zu
kommen.  Der  Häuptling  von  Ondeng  hatte
einen  französischen  Ausweis  von  Ojem  und  berichtete,
  daß  in  Nsork  ein  Weißer  mit  Soldaten
wäre.  Wir  marschierten  noch  drei  Tage  in  ziemlich
südöstlicher  Richtung  nach  Nsork.  Ein  Eilbote
nach  Nsork  kam  mit  einem  Schreiben  des  Postenleiters
  v.  Scheffer  zurück.  Der  Einfluß  des
Postens  wurde  immer  offensichtlicher,  die  Gewehre
verschwanden,  die  Bevölkerung  war  durchaus
friedlich.  Nach  den  aufregenden  Tagen  war  diese
Veränderung  sehr  wohltuend.

Erst  in  Nsork,  wo  wir  am  5.  Juni  eintrafen,
erfuhren  wir  vom  Tode  Sievertsens  und  den
übrigen  damit  zusammenhängenden  Vorfällen.

Ich  machte  einen  Tag  in  Nsork  Rast  und
marschierte  den  7.  und  8.  Juni,  während
Dr.  Escherich  in  Nsork  verblieb,  nach  Melen
zur  Rücksprache  mit  Hauptmann  Abel.  Dieser
meinte,  daß  wir  vielleicht  durch  das  Aufstandsgebiet
  ohne  Schwierigkeit  hindurchkommen  würden,
immerhin  seien  Verwicklungen  natürlich  nicht
ausgeschlossen;  von  anderer  Seile  wurden  solche
kriegerischen  Verwicklungen  als  höchst  wahrscheinlich
hingestellt.  Trotzdem  weder  der  Posten  Nsork
noch  die  Expedition  uns  irgendeine  Unterstützung
gewähren  konnte,  da  die  gesamte  Truppenmacht
am  Laro  beschäftigt  war,  entschloß  ich  mich,  die
Straße  Metak  —  Etum  —  Akoga  —  Atogondama
  zurückzumarschieren.  Eine  andere  Möglichkeit
  des  Rückmarsches  bestand  nicht.  Für  mich,
als  Bezirksleiter,  war  es  ausgeschlossen,  mich  von
der  großen  Straße  abdrängen  zu  lassen.

So  marschierte  ich  am  9.  Juni  von  Melen
ab  und  traf  in  Nkan  wieder  mit  Dr.  Escherich
zusammen.  Der  Rückmarsch  ging  dann  über
Nsua  (10.  Juni),  Afarensok  (11.),  Mbafam
(12.),  Etscham  (13.),  Akogele  (14.),  Eteng
(15.)  nach  Etum  (16.).

Die  berührten  Dörfer  waren  friedlich,  hinsichtlich
  Gestellung  von  Trägern  und  Proviant
aber  sehr  nachlässig.  Dörfer  von  70  oder
80  Mann  brachten  4  bis  5  Träger  an:  alle  Bewohner
  liefen  einfach  in  den  Busch.  In  diesen
Dörfern  hieß  es,  daß  die  Stämme  der  Ojerks
        <pb n="864" />
        W  810  2

und  Nge,  die  zwischen  der  großen  Straße  und
der  spanischen  Grenze  säßen,  sich  zusammengezogen
hätten,  um  uns  zwischen  Eteng  und  Etum  und
zwischen  Etum  und  Bibolbola  zu  erwarten
und  zu  beschießen.  Die  Befürchtung  erwies  sich
als  unbegründet.  Wir  kamen  unbehelligt  nach
Etum,  wo  wir  einen  Rasttag  machten.

Von  Mbafam  aus  hatte  ich  den  französischen
Posten  in  Onvam  davon  benachrichtigt,  daß  wir
durch  das  unruhige  Gebiet  marschieren  würden,
und  ihn  gebeten,  falls  es  ihm  möglich  sei,  zur
gleichen  Zeit  an  der  Grenze  zu  sein,  da  zu  erwarten
  sei,  daß  bei  einem  gleichzeitigen  Anmarsch
der  beiderseitigen  Truppen  ein  Angriff  der
Pangwe  unterbleiben  würde.  Der  Brief  traf
in  Onvam  erst  ein,  als  wir  bereits  in  Akoga
waren;  die  Antwort  des  Postenleiters  Leutnant
Dollfuß  erreichte  mich  in  Bibolbola.  Er  bedauerte,
  nicht  habe  kommen  zu  können,  glaubte
aber  auch,  daß  wir  bei  einem  Begleitkommando
von  24  Soldaten  ernstere  Schwierigkeiten  nicht
haben  würden.

Am  18.  Juni  marschierten  wir  über  Abenelang
nach  Akoga.  Das  Dorf  Abenelang  war  friedlich,
  der  Häuptling  stellte  Träger  und  ging  selbst
mit.  Akoga  war  verlassen  und  von  den  Dorfbewohnern,
  die  angeblich  in  die  Gegend  von
Medege  verzogen  sein  sollen,  abgebrannt.

Das  Grab  Sievertsens,  an  dem  wir  Kränze
niederlegen  ließen,  war  unberührt.  Wir  errichteten
ein  provisorisches  Lager.  Nachts  wurden  nach
allen  Seiten  Wachen  ausgestellt.  Ein  Angriff
erfolgte  nicht.  Am  19.  Juni  erreichten  wir  nach
sehr  anstrengendem  Marsche  Bibolbola.  Die
Dörfer  Alo,  Asuk-Osa  waren  abgebrannt,
Mabome  verlassen.  In  Ntum,  Ojerk-Stamm,
war  alles  zu  Hause  und  friedlich.  Der  Häuptling
begleitete  uns  bis  Bibolbola.  Er  erklärte,  die
Ojerk-Leute  wollten  den  Krieg  ausgeben.  Dagegen
  nahmen  die  Essula=  und  Age-Leute
eine  drohende  Haltung  an.  Sie  erklärten,  wir
dürften  passieren,  aber  nicht  im  Dorfe  bleiben.
Die  gesamte  bewaffnete  Dorfmannschaft  stand
rings  um  das  Dorf  herum,  während  wir  im
Dorfe  eine  kurze  Rast  hielten.  Die  Bewohner
erklärten  in  dürren  Worten,  sie  seien  fertig  und
zum  Kriege  bereit.

Ein  Vorgehen  gegen  diese  anmaßende  und
freche  Gesellschaft  mußte  ich  auf  später  verschieben.
Mein  Bestreben  mußte  sein,  durch  dieses  Gebiet
ohne  Verluste  so  rasch  wie  möglich  hindurchzukommen.
  Bei  der  drohenden  Haltung  der  Bevölkerung
  mußte  ich  mit  kriegerischen  Verwicklungen
rechnen,  die  wiederum  bei  der  großen  Anzahl
einheimischer  Träger  höchst  wahrscheinlich  einen
Verlust  aun  Trägern  durch  Entlaufen  oder  Tod
nach  sich  gezogen  und  dadurch  zu  einem  längeren

 

Aufenthalt  gezwungen  hätten.  Einen  solchen
Aufenthalt  mußte  ich  unbedingt  vermeiden,  da
wir  weder  für  uns  Europé“er,  noch  für  die  Leute
irgendwelche  Verpflegung  hatten.  Schon  in  den
Dörfern  diesseits  des  Abanga  hatte  es  sich  sehr
bemerkbar  gemacht,  daß  die  starke  Grenzexpedition
vorher  durchmarschiert  war.  Es  hatte  nur  wenig
Verpflegung  gegeben,  kaum  Hühner  für  uns  und
sehr  wenig  für  die  Leute.  Der  mitgenommene
Reis  war  aufgezehrt.  Wir  Europäer  hatten  nicht
eine  Konserve  mehr.  So  marschierten  wir  bis
Bibolbola  weiter,  wo  die  sämtlichen  Bewohner
mit  den  Gewehren  in  den  Busch  flohen,  bevor
wir  das  Dorf  erreichten.  Nur  der  Häuptling
konnte  wegen  starker  Elefantiasis  am  Geschlechtsteil
  nicht  fliehen.  Ich  behielt  ihn  bei  mir.  Er
hat  in  den  ganzen  Verwicklungen  mit  der  Grenzexpedition
  eine  höchst  fragwürdige  Rolle  gespielt.
Hauptmann  Abel  nahm  an,  daß  er  absichtlich
die  verschiedenen  Soldaten  falsch  geführt  habe,
um  sie  in  die  Falle  zu  locken.  Die  bewaffneten
Bibolbola-Leute  zeigten  sich  abends  verschiedentlich
  in  der  Nähe  des  Dorfes,  so  daß  ich
doppelte  Wachen  ausstellen  ließ.  Doch  wurde
nachts  die  Ruhe  nicht  gestört.  Glücklicherweise
war  in  diesen  kritischen  Tagen  Vollmond,  der
uns  vielleicht  am  meisten  vor  feindlichem  Angriff
  bewahrt  hat.

Ich  vernahm  am  nächsten  Tage  den  Häuptling
  und  entließ  ihn  dann,  da  mangels  genügenden
Beweises  ihm  eine  direkte  Beteiligung  am  Aufstande
  nicht  nachgewiesen  werden  konnte.  Er
erklärte,  daß  die  Leute  aus  Bingilngen  das
eine  verloren  gegangene  Soldatengewehr  und  die
Patronen  dazu  hätten.

Eine  Mitnahme  des  Häuptlings,  die  bei  der
unfreundlichen  Haltung  der  Dorfbewohner  berechtigt
  gewesen  wäre,  war  schon  deswegen  ausgeschlossen,
  da  der  Häuptling  nicht  gehen  konnte
und  mir  die  Träger  mangelten,  ihn  tragen  zu
lassen.

Am  21.  Juni  erreichten  wir  Atogondama.
Die  Dörfer  zwischen  Bibolbola  und  Atogondama
  waren  zum  größten  Teil  leer.  Ich  kann
mir  diese  vollkommen  veränderte  Haltung  der
Eingeborenen  nicht  anders  erklären,  als  daß  sie
fürchteten,  daß  ich  jetzt,  nachdem  ich  den  mir
verschwiegenen  Tod  Sievertsens  erfahren  hätte,
kommen  würde,  um  alle  zu  töten.  Hoffentlich
gelingt  es,  die  ausgeregten  Gemüter  wieder  zu
beruhigen.

Nach  zweitägiger  Rast  in  Atogondama
marschierten  wir  am  24.  Juni  von  Atogondama
über  Bisere  nach  Adjuge.  In  Bisere,  welches
bei  unserem  Hinmarsch  nach  Atogondama  verlassen
  und  dem  Verfall  nahe  war,  hatten  sich  die
Bewohner  wieder  eingefunden  und  das  Dorf
        <pb n="865" />
        G  811  20

hergerichtet.  Ebenso  waren  in  Aworemakok
offensichtlich  mehr  Leute  als  vorher.  Diese  Rückwanderung
  begrüße  ich  mit  Freuden.  Ich  glaube

daraus  entnehmen  zu  können,  daß  die  anfängliche
Furcht  sich  gelegt  hat.  An  einigen  Stellen  der
Wege  waren  sogar  gewisse  Anfänge  einer  Wegeausbesserung
  zu  sehen.  Im  Dorf  Adjuge  hatten
Elefanten  und  Büffel  arge  Verwüstungen  angerichtet.


Am  26.  Juni  traf  ich  in  Ekododo  ein,  wo
ich  zwei  Tage  „verblieb.  In  der  Umgegend  von
Ekododo  herrscht  nicht  überall  Ruhe.  Die  Stämme
von  Mitombe  an  der  spanischen  Grenze  liegen
wegen  Weiberstreitigteiten  mit  den  Jesuk-Stämmen
  der  spanischen  Seite  in  heftigem  Kampfe.
Auf  beiden  Seiten  sind  Leute  gefallen  und  Weiber
ermordet.  Bei  diesen  Streitigkeiten  an  der  Grenze
ist  es  kaum  möglich,  einzugreifen,  da  der  Einfluß
der  spanischen  Regierung  auf  die  beteiligten
spanischen  Stämme  fehlt.

Die  Haltung  dieser  deutschen  Stämme  gegen
die  Regierung  soll  feindlich  sein.  Die  in  Ekododo
stationierten  Soldaten  hatten  sogar  einen  Überfall
gefürchtet,  da  gegen  Abend  bei  dem  Händler  von
Pagenstecher  Mitombe-Leute  sich  erkundigt
hatten,  wieviel  Soldaten  in  Ekododo  wären.
Wenn  ich  auch  diesen  Befürchtungen  nicht  allzuviel
  Gewicht  beilege,  so  habe  ich  es  doch  für
nötig  gehalten,  sämtliche  Gewehre  und  den  größten
Teil  der  Munition,  die  noch  in  Ekododo  war,
nach  Ukoko  mitzunehmen.

Was  die  Gründe  der  Unruhen  und  feindlichen
Haltung  der  Bevölkerung  anlangt,  so  können  diese
meines  Erachtens  nicht  lediglich  in  der  zu  großen
Inanspruchnahme  der  Eingeborenen  als  Träger
der  Grenzexpedition  gesehen  werden.  Denn  merkwürdigerweise
  sind  gerade  die  Dörfer,  deren
Bewohner  gar  nicht  oder  nur  sehr  wenig  zu  solchen
Arbeitsleistungen  herangezogen  sind,  an  den  Unruhen
  am  meisten  beteiligt.  In  Ainsok,  wo  ich
den  ersten  Widerstand  gefunden  habe,  war  noch
nie  ein  Weißer  gewesen.  Die  Aufstände  auf  alte
Kämpfe  der  Pangwe  mit  den  Franzosen  zurückzuführen,
  ist  jedenfalls  nicht  unberechtigt.  Aus
jener  Zeit,  in  der  mancher  Pangwe  gefallen  ist,
stammt  der  Schwur  der  Pangwe,  daß  ein  Weißer
fallen  muß.  Eine  große  Rolle  spielt  sicher  die
Wildheit  und  die  Beutegier  der  Pangwe.

Ich  traf  am  29.  Juni  in  Ukoko  ein.  Auch
bier  waren  beunruhigende  Nachrichten  über  feindliche
  Haltung  der  Stämme  an  der  französischen
Grenze  eingelaufen,  die  sogar  schon  mit  Kanus
bis  Ndombo  gewesen  sein  sollen,  um  die  Station
anzugreifen.  Auch  diesen  Nachrichten  stehe  ich
vorläufig  ungläubig  gegenüber,  halte  mich  aber
für  verpflichtet,  sie  zu  erwähnen.

Ich  habe  in  beiden  Fällen  in  Etododo  und

 

 

im  Küstengebiet  zunächst  einmal  regierungstreue
Eingeborene,  die  in  den  fraglichen  Gegenden  bekannt
  sind,  beauftragt,  über  die  Verhältnisse  Erkundigungen
  einzuziehen  und  zu  berichten.  Ich
nehme  an,  daß  ich  in  nächster  Zeit  etwas  erfahren
werde.

JNach  dieser  zeitlichen  Darstellung  des  allgemeinen
  Verlaufes  der  Expedition  möchte  ich  noch
in  aller  Kürze  meine  Eindrücke  von  Land  und
Leuten  wiedergeben.

Geographisches.

Die  bisherigen  Karten  sind,  wie  schon  erwähnt,
sehr  ungenau.  Die  auf  ihr  angegebenen  Namen
stimmen  meistens  nicht.  Die  Unterschiede  mit  der
Wirklichkeit  sind  so  groß,  daß  es  zu  weit  führen
würde,  die  einzelnen  Fehler  aufzuführen.  Die
beigegebene  Skizze  mag  hierzu  dienen.  Die
Strecken  Biliba  —Atogondamaund  Bibolbola
—Nsork—Melen  sind  von  mir  aufgenommen;
im  übrigen  habe  ich  die  Aufnahmen  der  Grenzexpedition
  benutzt.

Die  Höhenangaben  beruhen  auf  Messungen,
die  Dr.  Escherich  mit  dem  Siedethermometer
ausgeführt  hat.  Sie  ergeben,  daß  das  Gelände
vom  Tamboni  ab  nach  Osten  und  Norden  zu
stetig  ansteigt.  Bei  Atogondama  ist  das  Gelände
  hügelig,  an  der  von  uns  begangenen  Strecke
an  der  spanischen  Grenze  von  Bibolbola  ab
leicht  gewellt,  bei  Akok  hat  es  fast  den  Charakter
eines  Hochplateaus,  aus  dem  nur  einzelne  markante
Erhebungen  aufsteigen.  So  erhebt  sich  bei  Akok
aus  dem  etwa  700  m  hohen  Plateau  ein  schroffer
Felskegel  von  300—400  m  Höhe.  Nach  dem
Abanga  zu  senkt  sich  das  Gelände  etwas.

An  der  spanischen  Grenze  haben  die  Flüsse
und  Bäche,  von  Westen  ab  gesehen,  zunächst  fast
durchweg  die  Richtung  von  Ost  nach  West  oder
umgekehrt,  so  daß  die  Wege  hier  im  Tal  der  Flüsse
und  Bäche  entlang  führen.  So  geht  der  Weg
von  Biliba  zunächst  im  Flußbett  des  Kore-Baches,
  dann  des  Avure,  dann  des  Faraju-Baches,
  des  Adjuge,  Ebobe  und  Juma-Baches.
  Dies  ist  meines  Erachtens  wichtig  für
die  Tracierung  einer  Bahn;  weiter  nach  Osten
hin  liegt  die  Wasserscheide  anscheinend  nördlicher.
An  der  Houptstraße  Nguale  —  Atogondama  —
Etum—  Metak  haben  die  Flüsse  sämtlich  die
Richtung  Nord-Süd,  die  Höhenzüge  dementsprechend
  ebenso.  Hier  geht  es  fortgesetzt  steil
bergauf  und  bergab.  Die  Tracierung  einer  Bahn
ist  hier  meines  Erachtens  sehr  schwierig.

Von  den  Flüssen  sind  der  Mbei,  Komo  und
Abanga  zum  Teil  schiffbar.  Wir  haben  an  den
Stellen,  an  denen  wir  sie  überschritten,  eine  Tiefe
von  1—#2  mMr  festgestellt.
        <pb n="866" />
        W  812  2

Zur  Zeit  wird  überhaupt  keine  Schiffahrt  getrieben.
  Die  Eingeborenen  haben  keine  Kanus.
Die  Flüsse  sind  vollkommen  vernachlässigt  und
durch  Baumstämme  gesperrt.  Als  Zubringer  für
den  Transport  von  Holzstämmen  kommt  außer
den  angeführten  Flüssen  meines  Erachtens  noch
ein  großer  Teil  der  übrigen  Flüsse  in  Frage.

Das  ganze  Land  ist  Waldland.  Wunderbarer
primärer  Urwald  wechselt  ab  mit  Farmen  und
altem  Farmland.  Wir  konnten  oft  den  allmählichen
Übergang  des  Farmlandes  zum  sekundären,  dann
wieder  primären  Urwald  beobachten.  Der  Reichtum
  des  Landes  besteht  in  seinem  Nutzholz,
  das  zur  Zeit  aus  Mangel  an  Transportmitteln
  gar  nicht  ausgebeutet  wird.

Im  ganzen  Gebiet  ist  Gummi  vorhanden,
  und  zwar  lediglich  Lianen-Gummi.
Die  Lianen  werden  abgeschlagen  und  in  Stücke
von  etwa  50  cm  zerkleinert.  Ostlich  des  Abanga
sahen  wir  zahlreiche  Gummibäume,  die  aber  nach
den  Angaben  der  Eingeborenen  nicht  genutzt
werden,  weil  sie  nicht  ertragreich  sein  sollen.

Die  Olpalme  kommt  bis  zum  Abanga  gar
nicht  vor.  Ostlich  des  Abanga  war  sie  häufig,
es  waren  schöne  Exemplare,  die  wir  dort  gesehen
haben.  Da  der  Boden  Überall  der  gleiche  ist,
ein  tiefgründiger  Lateritboden,  wird  die  Olpalme
auch  westlich  des  Abanga  gedeihen.  Ich  will
zunächst  an  den  Plätzen,  an  denen  Posten  eingerichtet
  werden,  Versuche  mit  ihrer  Anpflanzung
machen.

Im  Gebiet  von  Atogondama  bis  zum
Abanga  kommt  im  Walde  häufig  Kola  vor,
womit  ein  geringer  Handel  getrieben  wird.

Die  Eingeborenenkulturen  sind  die  üblichen,
hauptsächlich  Planten  und  Kassada,  dann  Makabo-Jams.
  Ferner  habe  ich  östlich  Atogondama
sehr  schöne  Maisplantagen  gesehen.  Maisstauden
  von  2,50  bis  3  m  Höhe  mit  2  bis  3
Kolben  waren  nicht  selten.  In  den  Gebieten
östlich  Atogon  dama,  die  etwa  600  bis  700  m
Höhe  haben,  wird  fast  überall  Tabak  angepflanzt,
ohne  daß  aber,  wie  mir  scheint,  eine  besondere
Sorgfalt  auf  diese  Kultur  gelegt  wird.  Die
Tabakpflanzen  blühten  weiß  und  rot.  Sie  hatten
eine  Höhe  von  1  bis  2  m.

Die  Wege  und  Transportverhältnisse  sind  sehr
schlecht.  Die  Wege  an  der  spanischen  Grenze
sind  furchtbar.  Es  verging  kein  Tag,  an  welchem
wir  nicht  oft  stundenlang  im  Bachbett  marschiert
sind.  Etwas  besser  ist  die  Straße  Nguale  —
Atogondama—Metak—Nsork.  Die  Strecke
Atogondama—Etum  ist  auch  bei  dieser  Straße
sehr  vernachlässigt.  Eine  gute  Straße  habe  ich
lediglich  bei  Nsork  gefunden;  es  ist  die  Straße
Ojem  —Nsork—Onvam;  sie  ist  von  den  Fran- 



zosen  angelegt  und  in  der  Umgebung  von  Nsork
jetzt  vom  Posten  Nsork  verbessert.

Klimatisches.

Ich  muß  meine  früheren  Angaben,  daß  im
Mai  die  Trockenzeit  beginnt,  berichtigen.  Wir
haben  bis  zum  23.  Mai  fast  täglich,  mitunter
sehr  starken  Regen  gehabt,  der  meist  nachmittags
einsetzte  und  oft  bis  in  die  Nacht  hinein  anhielt.
Nach  einer  Pause  von  wenigen  Tagen  brachten
der  29./30.  Mai  und  1.  Juni  schwere  Gewitter.
Dann  ließ  der  Regen  etwas  nach,  doch  erst  vom
7.  oder  8.  Juni  an  konnte  man  etwas  von  dem
Beginn  einer  Trockenzeit  verspüren.  In  Atogondama
  muß  es  auch  nach  dieser  Zeit  noch
ganz  erheblich  geregnet  haben.

Die  Temperatur  ist  in  diesen  Gebirgsgegenden
tags  oft  sehr  warm;  wir  haben  über  40°  C  gemessen.
  Nachts  ist  es  dagegen  angenehm,  oft
sogar  empfindlich  kühl.

Bevölkerung.

Die  Bevölkerung  des  Gebietes  sind  lediglich
Pangwe  mit  den  verschiedenen  Unterstämmen.  Je
weiter  man  nach  Osten  kommt,  desto  volkreicher
wird  die  Gegend.  Im  Bereich  des  Postens
Nsork  ist  das  Gebiet  reich  bevölkert,  auch  an  der
Straße  Metak—  Etum  sind  große  Dörfer,  doch
stehen  sie  zum  Teil  leer.

Mein  Urteil  über  die  Pangwe  hat  auf  dieser
Reise  nur  eine  Verschlechterung  erfahren.  Es  gibt
keine  schlechte  Eigenschaft,  die  der  Pangwe  nicht
hätte;  faul,  verlogen,  scheinheilig,  diebisch,  frech
und  anmaßend.  Die  geringste  Arbeit  ist  ihm  zu
viel.  Einen  arbeitenden  Pangwe-Mann  habe
ich  noch  nicht  gesehen.  Die  Männer  sitzen  im
Dorfe,  rauchen  und  schwatzen,  die  Weiber  machen
die  Farmarbeit,  die  Knaben  graben  die  Löcher
zum  Fangen  des  Wildes.

Die  Bewaffnung  ist  allgemein.
noch  sehr  viel  vorhanden  sein.
wehr  werden  sicherlich  die  meisten  Palaver,
namentlich  Weibersachen,  geschlichtet.  Einige
Bogen  und  Armbrüste  dienen  wohl  lediglich  zur
Jagd  auf  VBögel  und  Affen.

Der  krasseste  Aberglaube  herrscht  unter  diesem
Naturvolk.  Die  auch  in  Alt-Kamerun  bekannten
  Ngi-Palaver  spielen  eine  bedeutende
Rolle.  In  vielen  Dörfern  haben  wir  die  Ngi-Figuren,
  2  bis  3  m  lange  Figuren,  die  einen
liegenden  Menschen  darstellen,  gesehen.  Eine
Seite  dieser  aus  Lehm  gekneteten  Figuren  im
Längsschnitt  ist  rot,  die  andere  weiß  bemalt.
Totenschädel,  Knochen,  spitze  Pfeile  schmücken  das
Ganze  und  geben  dem  Bild  einen  unheimlichen
Charakter.  Bei  Ehebruch  und  vielen  anderen
Sachen  tritt  der  Ngi-Priester,  ein  jüngerer  Mann,

Pulver  muß
Mit  dem  Ge-
        <pb n="867" />
        W  813  20

in  Tätigkeit.  Dem  Ngi-Bund,  einem  reinen
Männerverein,  gehören  die  erwachsenen  Männer
des  Dorfes  an;  die  erwachsenen  Knaben  werden
in  Stägigen  Feierlichkeiten  in  diesen  Ngi-Bund
aufgenommen.  Weiber  und  Kinder  dürfen  die
Figur  nicht  ansehen.

In  Eteng  rief  abends  der  Ngi-Priester  mit
dumpfer  verstellter  Stimme  in  Begleitung  von  zwei
Leuten,  welche  eine  Klingel  und  eine  Trompete
aus  Antilopenhorn  trugen,  die  Mitglieder  zum
Palaver.  Es  handelte  sich,  wie  wir  erfuhren,  um
Feststellung  der  Todesursache  irgendeines  kürzlich
Verstorbenen.

Götzen  anderer  Art  sahen  wir  verschiedentlich.
Eine  Götzensigur  war  auf  einer  Art  Trommel,
einer  Kiste,  befestigt,  in  der  die  rot  angemalten
Schädel  der  Angehörigen  gesammelt  waren.  Die
Pangwe  graben  nach  erfolgter  Verwesung  den
Leichnam  wieder  aus  und  nehmen  den  Kopf  aus
dem  Grab  heraus;  diese  Schädel  werden  besprochen
  und  bringen  bei  Jagd,  Krieg,  Einkauf
in  Faktorei,  Heirat  usw.  Glück.

Die  Dörfer  haben  im  großen  und  ganzen
überall  den  gleichen  Charakter.  Fast  durchweg
ist  es  das  Straßendorf,  eine  enge,  5  m  breite
Dorfstraße,  zu  beiden  Seiten  ohne  Zwischenräume
Häuser,  die  Enden  des  Dorfes  durch  Wach=  oder
Palaverhäuser  geschlossen.  Auf  den  Ausbau  der
Wachhäuser  wird  Gewicht  gelegt,  die  Außenseite
ist  durch  eine  dreifache  Lage  fester  Balken  besonders
  geschützt,  in  die  Ausguck=  und  Schießlöcher
angebracht  sind.  Viele  Dörfer  waren  durch  eine
starke  Umzäumung  aus  Balken  gegen  Überfälle
gesichert.  Die  Häuser  sind  in  den  Gebirgsdörfern
aus  Baumrinde.  Wo  in  den  Flußniederungen

Raphiapalmen  zur  Verfügung  stehen,  werden  sehr.

kunstvolle  getäfelte  Häuser  errichtet.  Die  Raphiapalme
  bietet  alles,  Salz,  Palmwein,  Blätter  zum
Dach,  Rippen  für  Betten  usw.  Das  Innere  eines
solchen  getäfelten  Hauses  sieht  sehr  schön  aus.
Da  die  Eingeborenen  zur  Beleuchtung  das  Harz
eines  Baumes  brennen,  nehmen  die  Palmenrippen
einen  ebenholzschwarzen,  lackartigen  Glanz  an.

Handel.

Der  Handel  hat  einige  Fortschritte  zu  verzeichnen.
  In  Mwela  bei  Ekododo  hat  John
Holt  eine  alte  verlassene  Faktorei  neu  eingerichtet
und  mit  einem  Weißen  besetzt.  In  Ekododo  baut
die  Firma  Thomas  Brother  eine  größere  Buschfaktorei.
  Faktoreien  der  Firmen  Pagenstecher
find  bereits  in  Bibolbola  und  an  der  spanischen
Seite  in  Ajarem.  Von  dort  ab  stockt  der  Handel,
da  sich  kein  Eingeborener  des  Hinterlandes  getraut,
  die  Gebiete  von  Essula  zu  durchwandern.
Die  Kaufleute  find,  abgesehen  von  dem  schlechten

 

Gummipreis,  mit  den  Lieferungen  durch  die  Eingeborenen
  recht  zufrieden.  Das  Hinterland
ist  reich  an  Gummi  und  Menschen.  In  den
Dörfern  ist  Gummi  gesammelt,  der  aber  nicht
verwertet  werden  kann.

Die  Kameruner  Uordbahn  (Manenguba-Bahn)
im  Kalenderjahr  1912.7)

Das  abgelaufene  Kalenderjahr  ist  für  die  Bahn
das  erste  volle  Betriebsjahr,  nachdem  sie  am
1.  April  1911  dem  Betrieb  übergeben  worden
war.  Die  in  der  umstehenden  Zusammenstellung
aufgeführten  Ergebnisse  des  Jahres  1912  sind
daher  mit  denen  des  nur  neun  Betriebsmonate
enthaltenden  Vorjahres  nicht  ohne  weiteres  vergleichbar.
  Der  Verkehr  und  sein  Erträgnis  weist
überall  eine  erfreuliche  Steigerung  auf,  so  daß
man  den  Betriebsabschluß  als  recht  günstig  bezeichnen
  darf.

Die  Betriebsziffer  ist  von  84  auf  65,36  v.  H.
zurückgegangen  und  der  Betriebsüberschuß  auf
290  466  „X  gestiegen,  so  daß  nach  Speisung  der
in  Betracht  kommenden  Fonds  ein  dreiprozentiger
Gewinn  in  Höhe  von  162  200  JI  auf  die  Vorzugsanteile
  Reihe  A  von  5  640  000  ausgeschüttet
  werden  konnte.  Die  Reisenden  und  die
Einnahmen  aus  dem  Personenverkehr  verteilten
sich  auf  die  einzelnen  Klassen  wie  folgt:

Klasse  Reisende  Einnahme
I...  1619  10811.-l-II...

  6  728  14  699.

III  145  986  141  003=Der

  Güterverkehr  ging  mit  6005  t  nach  dem
Innern  und  mit  18  480  t  (=  75,5  v.  H.)  zur
Küste.  Von  letzterem  Verkehr  sind  u.  a.  zu  nennen:
3170  t  Brennholz,  762,7  t  Ebenholz,  70  t  Kakao,
70,8  t  Mais,  745,6  t  Palmfrüchte,  1314,8  t  Palmkerne,
  1093  t  Palmöl,  6256  t  Stammholz.  Die
Leerläufe  der  Güterwagen  haben  sich  von  28  v.  H.
im  Vorjahre  auf  20,4  v.  H.  vermindert.  Die
durchschnittliche  Zugstärke  hat  sich  von  25,5  auf
27,4  Achsen  gesteigert.

Der  Bestand  an  Fahrzeugen  am  31.  Dezember
  1912  war  6  (6)  Lokomotiven,  9  (6)  Personenwagen,
  2  (2)  Gepäckwagen,  20  gedeckte,
44  offene  Güterwagen,  2  Rungenwagen,  4  Viehwagen,
  1  Kranwagen,  1  Anhängewagen,  6  Bahnmeisterwagen.
  Im  Betriebe  der  Bahn  waren  beschäftigt
  20  (17)  weiße  Beamte  und  371  (541)
farbige  Bedienstete  und  Arbeiter.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  862.
        <pb n="868" />
        G  814  20
S1  .
Kameruner  Rordbahn  1911  1912  nterschied
nur  9  Monate  12  Monate  gegen  das
160  km  .
in  "  Vorjahr
Einnahmen  aus:
Personenverkehr  95  794  176  980
Güterverkehr  262  465  398  027
Tierverkehr  7420  10  390
sonstigen  Onellen  .......  14758  48  161
Gesamteinnahme  380  432  683  558
Petrircsscnnesnr  319  642  414  092
Betriebs.  84  65.36
Betriebeserrschut  60  790  219  466
Befördert:
89  932  154  333
.........  8941644  6  584  690
für!  die  Person“  in  tm.  43,8  42,67
.  .  15  542  24  485
958  076  1  582244
für  die  Tonne  in  Em  61.84  ,
64  691  99  915
keföndertet
.  61  65,9  49
.  14,8  f  15,8  +  1.0
kostete  in  M  4,94  4,14  —  0,8
454  832  b  847  666
111  364  I  171142
225  00  1721875
259  824  51  349
.  2  1  20,4
Feuerbelz  dagen  ..  162  654  —
zusammen  chswilometer  1  654  840  2  740  183
Zugstärke  in  Achsen  25.6  5  27.4  +  1,8

 

 

achwelsung  der  bei  den  Rülsften-Sollämtern  des  Schutzgeblets  Komerun  in  den  Monaten  April  bis
Juni  1913  fälllg  gewordenen  Sollvetrage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gal  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  14,  S.  680.
Gescmiberao  der  fänig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  Gegen  den  gleichen
im  oben  enannten  eitraum  des  Re  nun  sjar  res
Namen  —4  genannten  Zeitraum  des  Rechnungsj—  b  —  Zeitraum
1918  1912  des  Vorjahres
der  Zollämter  —  —  —————  —---——(—---————----—--—-—s—-—---——-——---—
Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
%  Vf.  4%  vf.  Vf.  L  J  v  fl  M.  vs.
April.
Duala  160  714  40  6367  70|  167  082  10/164  826  45  6  064  05170  890  50  —  —  3  808  40
Kriib  80  75011081  617/—62  367  44  75  109  70  164  286  55  —  —  1919  15
Victoria  19  361.65  13  8019  405.  455500  80  20  1552080  3  884  65  —  —
Zusammen60  820  4588  028  50  348  854  05|  260  504.10|  81  193  75  350  697  85  —  —  1  1  342  90
Mal.

Duala  186  404  35  2  913  60/189  31795211  917  35  1901  15216  818.50  —  —  27500°55
Dol  für  April4  6367  70|67  082  10  0161  S826  45  6  064  05170  890  50  —  —  3  808  40
Zusammen347  118  72  400  05/476  74980  956520  7  709  0  —  —1  zos  95
Kriii  .  87%%  C0OO  S18  75  40%  1  80  19s  51520  —  —20  606  45
Dazu  für  April#80  750°40)  61  617.00  12  367  40|  89  176  85  75  109°70|164  280  55  —  —  1919  15
Jusammen.  171  628  55|161  562  60/  333  186  151192  630  2563  171  50355  60  175  —  —  22  615  60
Victoria..  ...  23  647  80  2790  23  675  720  181  45  51000  232  45  3443  25  —  —
*!  ür  April  10  361  65  13  80  19  405  444  300  80  20  OC0|5  520  80  388465  —  —
Zusammen300015  71703081  155  ·225  7100%5  753  25327  —
Gesamtsumme  561  751  75170  015  601  732  667  35/605  056  30  17120770  779  264  00  —  —  46596.  65
        <pb n="869" />
        G  815  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  .
im  oben  genannten  Zeitraum  des  Rechnungsjahres  Gegen  den  gleichen
Namen  s  Zeitraum
1918  1912  des  Vorjahres
der  Zollämter
Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
4%  Pf.)  PNf.  %  Pf.]  46%  Pf  %%  Pf.]  nf  %  TLf.  %  Fff.
Juni.

Duala  218  906.50  1  674.05  5SO  45213  6100900  08  428  30|217084220  625  —  —
Dazu  für  April  «  1  .  I
und  Mai.  118775  928130856  400  05  376  743  80  10  965120887  7001000  —  —1  808|95

Zusammen  s66  024  251  10  956  25  576  980  50  5900  85470  1438850%  74  200  2  762  70

Kriht  102  17765|110  293  20|212  47085116  477140|103  428  80  219  906  20  —  —  7  43585
Dazu  für  April  1  ·  s  I  E  !
un  ai.  .  ..  1171628  55  161  562s60  333  18615192  630°25|163  171  50355  801.75  (—  22615|60

Jusammen273  80120271  855460|545  65700600  107/65  266  000  30  70½U05I.  oso  95

Victorigg  28  632  45  720  23639  6670  590660  0  —  —
Dazu  für  April  1  D  1
und  Mai.  400945  717043  081,  1535  68225  711000  753125  73277990  —  —

Zusammen%%%00O  1055%3  Soö6ö%  1%%  —
Gesamtfumme  oho  407  35|282  00  95  H189359  309  875  40  „  S  110  40  f  .  .  eo  X

Deutsch-Südwestafrika.

Betriebsergebulsse  der  Staatsbahn  Kaoribib—Windhuh
  und  der  Neubaustrecke  Windhuk—HMarlb
C□Ckieetmansbhoop)  im  Rechnungssahre  1912.,)

(1.  April  1012  bis  31.  März  1913.)

Auf  der  in  Kapspur  umgebauten  Staatsbahn
Karibib—Windhuk  verkehrte  wie  im  Vorjahre  täglich
  in  jeder  Richtung  ein  gemischter  Zug  mit
25  km  /Std.  Höchstgeschwindigkeit.  Vom  1.  Mai
1912  ab  wurden  wöchentlich  in  jeder  Richtung
zwei  (sogenannte)  Schnellzüge  mit  40  km  Geschwindigkeit
  und  vier  gemischte  Züge  gefahren.
Sonntags  findet  kein  Zugverkehr  statt.  Durch
die  Schnellzüge  und  die  daran  anschließenden
Schnellzüge  der  Otavibahn  wurde  nunmehr  ermöglicht,
  die  Strecke  Swakopmund—Windhuk  —
ohne  die  frühere  Übernachtung  in  Karibib  oder
Usakos  —  in  einem  Tage  zurückzulegen.  Am
1.  Januar  1913  wurde  zum  ersten  Male  ein  gemeinschaftlicher
  Fahrplan  mit  durchgehenden  Zugverbindungen
  für  sämtliche  Eisenbahnen  des
Schutzgebiets  aufgestellt  und  herausgegeben.  Der
Betrieb  auf  dem  schmalspurigen  Stadtbahngleise
in  Windhuk  wurde  an  einen  Unternehmer  verpachtet.


Auf  der  kapspurigen  Neubaustrecke  Windhuk
—Narib—  Keetmanshoop)  verkehrte  wöchentlich
ein  Zugpaar  für  den  öffentlichen  Verkehr,  zunächst
von  Windhuk  bis  Narib,  später  bis  Mariental,
wo  der  Anschluß  an  den  von  Keetmanshoop

 

)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.-  1912  S.  956f.

 

kommenden  Zug  der  Südbahn  stattfindet.  Die
Strecke  Windhuk—  Keetmanshoop  (506  km)  wird.
somit  in  zwei  Tagen  zurückgelegt.  Ferner  verkehrte
  ein  vorwiegend  Bauzwecken  dienender
Güterzug  zwischen  Windhuk  und  Kalkrand,  später
nur  noch  zwischen  Windhuk  und  Rehoboth.  Er
war  auch  für  den  öffentlichen  Personen=  und
Güterverkehr  freigegeben.  Diese  Züge  verkehrten
anfangs  mit  20  km,  später  mit  36  km  Geschwindigkeit.
  Am  15.  Januar  1913  wurde  die  schmalspurige
  Anschlußbahn  vom  Bahnhof  Rehoboth
nach  dem  gleichnamigen  Orte  eröffnet.  Ihren
Betrieb  führt  ein  Unternehmer.

Die  Betriebsergebnisse  der  Strecke  Karibib—
Windhuk  sind  in  der  umstehenden  Zusammenstellung
  enthalten.

Der  starke  Rückgang  der  Baufrachten  hat  eine
Abnahme  der  beförderten  Güter  gegen  das  Vorjahr
  um  50,4  v.  H.,  der  gefahrenen  Tonnenkilometer
  um  48,6  v.  H.  und  der  Einnahme  des
Güterverkehrs  um  rund  615  000  .,  das  sind
39,3  v.  H.,  herbeigeführt.  Die  Gesamteinnahme
zeigt  daher  gegen  das  Vorjahr  einen  Rückgang
um  855  946  Mc,  das  sind  40,4  v.  H.  Die  Zugkilometer
  sind  dementsprechend  um  56  v.  H.  eingeschränkt
  worden,  und  die  Durchschnittsleistung
für  das  Zugkilometer  zeigt  (zugleich  eine  Folge
des  Umbaues  der  Bahn  in  Kapspur)  die  erfreuliche
  Steigerung  von  9,65  auf  23,6  Personen
und  von  26  auf  30,3  t.  Die  durchschnittliche
Zugstärke  an  Achsen  ist  indessen  noch  von  29,6
        <pb n="870" />
        W  816  20

 

 

 

 

 

 

 

1911  1912  Unterschied  gegen  das
Karibib  —Windhul  Betriebslänge  Vorjahr
188  km  |  191  km  im  ganzen  v.  H.
Einnahmen  aus:  in
Personenverkehr  226  339  T  201  797  —  24542  —  10,84,
Güterverkehr  1565  687  I  950678  —616009—39,g
davon  Baugut  612  126  84  033  —  528  093  —  86,8
Tierverkehr  22  687  13  152  —  9585  –  42,0
sonstigen  Quellen.  304  187  97  827  —  206  860
Gesamteinnahmen  2118  900  1262  954  —  855  946  —  40,4
Befördert:
Personen.  ...  98871  s  31  780  —  62  0911  —  66.1
Personenkilometer  3  433  438  3  683  576  +  250  188  +  7,.3
Durchschnittsfahrt  für  die  erion
86,6  79,4  —
Se  .  247  894  123  291  —  124  603  —  50.4
davon  Baugut  ....  224  588  100  702  —  123  886  —  55,2
Tonnenkilometer  9224  473  4741  814  —  4482  659  —  48,.6
Durchschnittslauf  fürd  die  Zonnei  inkm  37,2  38.5  +  1,8  —
Stück  Großvi  .  1348  I  685  —  663—  49,2
Kleinwiek  .......  2271  2352  +  81  +  3,6
1  Zwile  meter  ....  854  941  156  282  —  198  659  —  66,0
ugtilometer  beörderte  «
Personen  ....  9,65  l  28,6  +  13,95  +  144,6
Tonen  26  30,3  +  43  +  16.5
chskilometer  der:
Personenwagen  786  406  706  186  —  80220  —  10,2
Gepäckwagen  276  232  250  240  —  24992—  9.1
Güterwagen:  "
beladen  5  316  960  15652  611  —  3664  849  —  68,9
leer.  ....  .  4114  846—  436  v.H.  1  094  487  =  39.8  v.  HP.3  3  020  3569  —  73.4
im  ganzen  10  493  444  3703  524  —  6789  920  —  64.7
Zugstärke  an  Achsen  29.6  28,7  —  5,9  —  10,9

auf  23,7  heruntergegangen,  da  die  gefahrenen
Uchskilometer  der  Güterwagen  sehr  wesentlich  eingeschränkt
  worden  sind.  Die  Betriebsausgabe
wurde,  wie  im  Vorjahre,  für  die  Strecke  Karibib
—  Windhuk  nicht  mehr  gesondert  ermittelt.

Auf  dem  214  km  langen  Abschnitt  Windhuk
—Narib—Mariental  der  Nordsüdbahn  Windhuk
—  Keetmanshoop  wurden  befördert  15  264  (im
Vorjahr  11  314)  Reisende,  die  2331085  (796  468)
Personenkilometer  leisteten,  ferner  155  423
(63  884)  t  Güter,  davon  Baugut  150  476
(62  479)  t  mit  2  382  570  (3  558  513)  Tonnenkilometern
  und  92  786  (96  005)  Zugkilometern.
Vereinnahmt  wurden  bei  214  (109)  km  durchschnittlicher
  Betriebslänge  aus

dem  Personenverkehr.  90321  (  28137)
HBuüterverkehr  215  413  (357249)
und  zwar  aus  Baufrachten
nur  noch  ....
dem  Viehverlehr
sonstigen  Quellen.

 

87959  (324319)=4744
  (  3534)
23575  (1775)-im

  ganzen  344953  (390695).“

 

Die  Gesamteinnahmen  für  den  Abschnitt  Karibib—Windhuk—Narib
  (Baugrenze)  haben  demnach
  betragen  1262954  +  344053  =  1607007
(2509595)  ¼&amp;amp;,  die  Betriebsausgaben  1352647
(1627  420)./4  also  Betriebsziffer  84,5  (64,84)  v.  H.,
und  der  Betriebsüberschuß  254  360  (882  175)  -,
zeigt  also  die  beträchtliche  Abnahme  gegen  das
Vorjahr  um  627  815  AK.

Die  alte  60  em-spurige  Staatsbahnstrecke
Swakopmund—Jakalswater—Karibib  (195  km)
wird  nach  wie  vor  durch  ein  Zugpaar  bedient,
das  im  allgemeinen  zweimal  im  Monat  verkehrt.
Die  Gesamteinnahme  der  Strecke  betrug  im  Rechnungsjahr
  1912:  18284  -,  die  Betriebsausgabe
19044  “,  so  daß  sich  also  ein  Fehlbetrag  von
760  K  ergab.

Am  Jahresschluß  1912  waren  folgende  kapspurige
  Fahrzeuge  vorhanden:  2  C-Tenderlokomotiven,
  2  1-D-Tenderlokomotiven,  8  1-O-Lokomotiven
  mit  Schlepptender,  4  zweiachsige  AB-Personenwagen,
  4  vierachsige  ABB-Personenwagen,
1  Saalwagen,  4  vereinigte  Gepäck-  und  Postwagen,
  2  Gepäckwagen,  45  Güterwagen,  14  Vieh-
        <pb n="871" />
        W  817  20

wagen,  96  offene  Wagen  verschiedener  Bauart.
Sämtliche  Fahrzeuge  sind  mit  durchgehender
Bremse  ausgerüstet.  Im  Betriebe  der  drei  erwähnten
  Bahnstrecken  einschließlich  der  Werkstätten
waren  bei  Jahresschluß  beschäftigt  an  Beamten,
Angestellten  und  Handwerkern  127  (176)  Weiße
und  385  (205)  Eingeborene.

Infolge  des  Wechsels  der  Spurweite  zwischen
der  Staatsbahn  und  der  Otavibahn  müssen  die
Güter  in  Karibib  umgeladen  werden.  Die  Umladung
  wird  von  der  Staatsbahn  bewirkt.

75

—
—

ülsonbeb

 

Deutsch-Meuguinea.

Eine  neue  Karte  von  HKaiser-Wilhelmsland  und
dem  BismarcRh-  Krchipel  in  1:  300  000.

Die  Fortschritte  in  der  Erforschung  des  alten
Schutzgebiets  Deutsch-Neuguinea  ermöglichen  es,
an  die  Bearbeitung  einer  Landkarte  in  1:300000
heranzugehen,  wie  sie  für  die  afrikanischen  Schutzgebiete
  in  ähnlichen  Maßstäben  bereits  bestehen.

Die  Einteilung  der  Karte  ist  aus  dem  beigefügten
  Ubersichtsblatt  ersichtlich.  Die  Blätter  1,

7,  8,  9,  13,  17  gelangen  zunächst  zur

Bearbeitung.

übersichtsskizze
der  Bläuer  der  Karie  von
Kaiser-Wilhelmsland,  Neu-Pommern  u.
Neu-Mecklenburg
##300000

 

Samoa.
nachweisung  der  bel  dem  Zollamt  Apia  im  i  Wiertel  des  Rechnungssahres  1912  fälllg  gewordenen

eträge.

 

 

 

 

Gol  „D.  Kol.  Blatt“  1913,  Nr.  9,  .  00

Gesamtbetras  der  #äm  ceworbenen  ölle  Ge  en  den  leichen

Name  a  88  3  -  åcttr  des
der  5  1012.  ———nmo..orSW  12491  -*-  6  Vecahres  —
Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  J  Zusammen  s  Einfuhr  Ausfuhr  s  Zusammen  mehr  weniger
#KPfHWi.Pf  A  4  #Pf.  ff.  Pf  #.
Ipia  157  912  64sfS  19  5722  290  —

Betrag  des  I.  bis  6
III.  Viertels570  910  13  —  —570  010  13461  921.98  —  —1461  921··98  10  15

**  bis  J  l
ertelöi2882277  ——7288227759754155  ——597541«5513128122—i—

:  l
        <pb n="872" />
        G  818  20

Rolonialrechtliche  Entscheidungen.

Nr.  22.
Auszug  aus  dem  Urtell  des  Reichsgerichts  (3.  Jlvilsenat)  vom  17.  Juni  1913.

1.  Für  die  Ansprüche  der  Kolonialbeamten

aus  ihrem  Dienstverhältuisse  sind  die  Landgerichte
ohne  Rücksicht  auf  den  Wert  des  Streitgegenstandes
ausschließlich  zuständig.
.  2.  Ein  Kolonialbeamter,  der  sich  vor  dem
Übertritt  in  den  Kolonialdienst  im  Heere  oder  in
der  Marine  in  einer  seinen  Lebensberuf  ausmachenden
  Laufbabn  befunden  hat,  ist  als  aus  dem  Reichsoder
  heimischen  Staatsdienst  übernommen
anzusehen.  (8§  14,  44  Kolonialbeamtengesetz.)

fzde  Kläger  war  bis  zum  29.  September  1900
Oberfeurerwerder  in  der  Kaiserlichen  WMarine  und  vom
30.  September  1900  bis  zum  30.  911  Beamper
im  Dienste  des  Beklagten,  zuletzt  zs6  14  4  bei
dem  Kaiserlichen  Gonvernement.  Zu  dem  letzterwähnten
Tage  ist  er  auf  sein  Gesuch  wegen  Tropendienstuntaugichleit
  gut  ihen  in  den  Ruhestand  versetzt  worden.
Durch  Bescheid  vom  2.  November  1911  ist  dem  zur
Zeit  deses  erwerbsunfähigen  Kläger  die  volle  Pension
zugebilligt  worden,  aber  nur  für  die  Dauer  der  völligen
Erwerbsunfähigkeit  (gemäß  §  16  des  Kolonialbeamtengesetzes
  vom  8.  Juni  1910),  vorläufig  auf  zwei  Jahre,
und  mit  der  ausdrücklichen  Erklärung,  daß  der  Kläger
nicht  aus  dem  Reichs=  oder  heimischen  Staatsdienst
in  den  Kolonialdienst  übernommen  sei.  Die  gegen
diese  Einschränkung  gerichtete  Beschwerde  des  Klägers
ist  durch  Bescheid  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts
  vom  12.  April  1912  zurückgewiesen
worden.  Darauf  hat  der  Kläger  am  7.  Juni  1912
Klage  auf  Feststellung  erhoben,  daß  er  aus  dem  Reichs-Mayinedienst
  in  den  Kolonialdienst  übernommen
worden

vie  Landgericht  hat  dem  Klageantrage  gemäß
erkannt;  das  Kammergericht  hat  die  Berufung  des  Beklagten
  zurückgewiesen.  Dieser  hat  Revision  erhoben
und  beantragt,
das  angefochtene  Urteil  aufzuheben  und  nach
dem  von  ihm  in  der  Berufungsinstanz  gestellten
Antrage  zu  erkennen.
Der  Kläger  hat  den  Antrag  gestellt,  die  Revision
zurückzuweisen.

 

Aus  den  Entscheidungsgründen.
Die  Acrisien  ist,  obwohl  der  Streitwert
R  äß  §  547  Nr.

I.
auf  2000  A  festgesetzt  ist,  gem
Sesd  für  zulässd  u  erachten.  —  selit
allerdings  an  einer  ausdrü  Schen  gCesetzlichen  Vorschrift,
  durch  die  für  die  Ansprüche  der  Kolonialbeamten
  aus  tihrem  Dienstverhältnise  die  Landgerichte
o  ücksicht  auf  ert  des  Streitgegenstandes
Kr  zwechehüch  zunedn.  erllät  sind.  Das  Kolonialbeamtengesetz
  i  1910  erklärt  im  §  1  nur
die  Er’u.piipN  9nP  Neichsbeamtengeseges  und  des
Beamtenhinterbliebenengesetzes  auf  die  Kolonialbeamten
und  deren  Hinterbliebenen  für  anwendbar,  soweit  es
selbst  nichts  —  beitimmt,  nicht  dagegen  die  Vorschrist
  des  §  70  bof  2  Nr.  1  des  Gerichtsverfassungsgeseges.
  welche  die  –m  Zmtänelgkeit  der
andgerichte  für  die  Ansprüche  der  Reichsbeamten
gegen  den  Reichsfiskus  auf  Grund  des  Reichsbeamten-*5
  etzes  begründet.  Die  entsprechende  Anwendung
dieser  Vorschrift  auf  die  Ansprüche  der  Kolonialbeamten

 

 

 

aus  ihrem  Dienswwerhältnisse  wird  aber  einmal  dadurch
erechtfertigt,  daß  durch  das  Kolonialbeamtengesetz  die
Kolonialbeamten  den  Reichsbeamten  grundsätlich  gleichgestellt
  werden  sollten  (vgl.  S.  17  der  Begründung,
Drucksache  Nr.  387  des  Reichstags  12.  Legislaturperiode
II.  Session  186#  10,  Bd.  *5-J  und  sernet  durch  die
Erwägun  ß  auf  Grund  des  81  des  Kolonialbeamenogseen
  und  des  §  19  des  hier  für  anwendbar
erklärten  Beamtenhinteröliebenengeseyes  vom  17.  Mai
1907  für  die  Ansprüche  der  Hinterbliebenen  der  Koloniolbeamten
  die  Land  ede  ohne  Rücksicht  auf  den
ert  *,  Streitgegenstandes  Lschbeich  zständig
sind  ude  daß  folglich  f  Ansprüche  olonialbeamten
  selbst  aus  i  rem  skeist  nichts
anderes  gelten  kann.  Bei  dem  Erlasse  des  Kolonialbeamtengesetzes
  ist  offenbar  nur  übersehen,  daß  die
Juständigkeitsbestimmung.  nicht  in  dem  Reichsbeamtengesetze,
  sondern  in  dem  Gerichtsverfassungsgesetze  enthalten
  ist  #og.  auch  Stein.  Jiwiiprageßorhnung  10.  Auflage
  Bd.  1  S.  28  Anm.  5  *  1
II.  Die  Parteien  scbch  Salperr,  ob  der  Kläger,
der  bis  zu  seinem  Eintritt  in  den  Kolonialdienst  Oberfeuerwerker
  in  der  Kaiserlichen  Marine  war,  zu  denjenigen
  Kolonialbeamten  gehört,  die  „aus  dem  Reichsoder
  heimischen  Staatsdienst  in  den  Kolonialdienst  übernommen
  sind“  (Kolonialbeamtengesetz  §  14),  oder  ob,
wie  der  Beklagte  behauptet,  der  Dienst  in  7  Kaiserlichen
  Marine  nicht  als  Reichsdienst  im  Sinne  des
Kolonialbeamtengesetzes  5§  14,  44  anzusehen  ist.  Diese
Frage  ist  für  den  Fall,  daß  der  Kläger  wieder  ganz
oder  teilweise  erwerbsfähig  werden  sollte,  von  großer
praktischer  Bedeutung.  Die  aus  dem  Reichs=  oder
heimischen  Staatsdienst  in  den  Kolonialdienst  übernommenen
  Kolonialbeamten  erhalten  nämlich  Pension
nach  Maßgabe  der  Vorschriften  des  Reichsbeamtengeseves
  88  34  ff.,  also  regelmäßig,  wenn  sie  nach  einer
enstzeit  von  mindestens  10  Jahren  dauernd  kolonialnenssarsio
  sind  und  deshalb  in  den  Ruhestand  versetzt
  werde  Für  die  nicht  aus  dem  Reichs=  oder
heimischen  Staatsdienst  in  den  Kolonialdienft  iten
nommenen  Kolonialbeamten  ist  dagegen
des  Kolonialbeamtengesetzes  die  Bgegen  ech  SS  10.
keit  nicht  genügend,  sondern  Erwerbsunfähigkeit  Vorbedingung
  des  Anspruchs  auf  Pension,  während  anderseits
  bei  ihnen  das  Erfordernis  zehnjähriger  Dienstzeit
wegfällt:  nur  für  die  Dauer  völliger  Erwerbsunfähigkeit
  erhalten  sie  die  volle  Pension  der  Reichsbeamten,
ür  die  Dauer  teilweiser  Erwerbsunfähigeit  einen  ent-Wrechenen
  Teil  dieser  Pension,  und  bei  der  zurteilung
des  Grades  der  Erwerbsunfähigkeit  ist  in  erster  Linie
der  von  ihnen  vor  ihrem  Eintritt  in  den  Kolonialdienst
ausgeübte  Beruf  zu  berücksichtigen  und,  wenn  sie  keinen
besonderen  Beruf  aus  -eibt  baben,  die  allgemeine  Erwerbsfähigkeit
  maßge
e  oben  rnse  Streitfrage  ist  von  den  Vorinstaunzen
  zugunsten  des  Klägers  entschieden.  Das  Berufungsgericht
  erklärt  zwar  nicht  jeden  Militärdienst
für  einen  Reichs=  oder  heimischen  Staatsdienst  im
Sinne  des  Kolonialbeamtengeietzen  es  läßt  dahingestellt.
wie  zu  entscheiden  wäre,  wenn  ein  Kolonialbeamter  vor
dem  Eintritt  in  den  Kolonialdienst  lediglich  seiner  Wehrbflicht
  im  Heere  oder  in  der  Marine  genügt  habe,  es
hält  aber  eine  Anstellung  im  Reichs=  oder  Staatsdienst
im  Sinne  des  §  44  des  Kolonialbeamtengesetzes  jedenfalls
  dann  für  gegeben,  wenn  ein  Kolonialbeamter  sich
vor  dem  Ubertritt  in  den  Kolonialdienst  im  Heere  oder

 

.
        <pb n="873" />
        W  819  20

in  der  Marine  in  einer  seinen  Lebensberuf  ausmachenden
Laufbahn  befunden  habe,  etwa  als  Offizier,  Sanitätsoffizier,
  Deck-,  Feuerwerks=  oder  Zeugoffizier  angestellt
gewesen  sei.  Diese  Ansicht  ist  nicht  rechtsirrig,  sie  ist
weder,  wie  die  Revision  auszuführen  versucht,  mit  dem
Wortlaute  noch  mit  der  Entstehungsgeschichte  noch  mit
dem  Sinne  und  Zwecke  des  Kolonialbeamtengesetzes
unvereinbar.

Der  §&amp;amp;  44  dieses  Gesetzes  lautet:  „Als  Reichsoder
  heimischer  Statsdientt.  in,  Sinne  dieses  Gesetzes
gilt  jede  im  §  57  Nr.  2  Abs.  2  des  Reichsbeamtengesetzes
  ufgeführe  Auchuo  oder  Beschäftigung.  und
nach  dem  erwähnten  §  57  Nr.  2  Abs.  2  gilt  als  Reichsoder
  Staatsdienst  „neben  dem  Militürdienste  jede
Anstellung  oder  Beschäftigung  als  Beamter.  (usw
Die  Revision  meint  nun,  im  §  57  Nr.  2  Abs.  2
sei  der  Nilitärdienst  zwar  als  Re  ds-.  oder  Staatsdienst,
  nicht  aber  als  Anstellung  oder  Beschäftigung
bezeichnet  und  nur  die  hier  aufgeführte  Anstellung  und
Beschäftigung  gelte  nach  dem  9e#4  als  Reichs,  oder
heimischer  Eietchent  Das  ist,  wie  keiner  näheren
Ausführung  arf,  unhaltbar;  die  Worte  „neben  dem
üchrung  be  können  nicht  einfach  gestrichen  werden
und  zwingen  zu  der  Auslegung  des  Vorderrichters,  daß
auch  der  Militärdienst  als  eine  Anstellung  oder  Beschäftigung
  im  Sinne  des  §  44  in  Betracht  kommt.

Diese  Auslegung  steht  auch  mit  der  Entstehungsbeschichte
  des  Gesebes  auf  die  W  die  Repision  beruft,

klange  auch  in  von  Revision
tas  ialla  6  des  ersten  benn  n  der  88  12,  14
des  zweiten  Vorentwurfs  von  „heimischem  Beamtendienste“,
  nicht  von  heimischem  Staatsdienste  die  Rede
gewesen  ist,  .  urgt  ibt  doch  die  Begriffsbestimmung  in
dem  (dem  des  Gesetzes  entsprechenden)  §  52  Abs.  3
des  ersten  #aes  Gele  die,  ebenso  wie  der  §  57  Nr.  2
Abs.  2  des  Reichsbeamtengesetzes,  die  Worte  „neben
dem  Militärdienste“  enthielt,  daß  auch  im  Sinne  dieses
Entwurfs  der  Militärdienst  als  heimischer  Dienst  in
Betracht  kommt,  und  die  Fassung  des  entsprechenden
§  27  des  zweiten  Vorentwurfs,  der  den  §  57  Nr.  2
Abs.  2  für  entsprechend  anwendbar  erklärte,  rechtfertigt
dieselbe  Auslegung.  Aber  jedes  etwa  aus  der  Fassung
der  Vorentwürfe  herzuleitende  Bedenken  hat  für  das
Gesetz  selbst  jede  Bedeutung  verloren,  da  diesee  nicht
von  „heimischem  Beamtendienste",  sondern  von  „Reichsoder
  beimischem  Staatsdienste"  spricht.

n

 

 

 

der  Revision  weiter  angezogene  Begründden

  zu  §  44  des  dem  Reichstage  vorgelegten
Entwurfs  (7  44  des  Gesetzes)  läßt  zwar  Sei  Wiedergabe
des  Inhalts  des  §  57  Nr.  2  Abs.  2  des  Reichsbeamtenesetzes
  die  Worte  „neben  dem  Militärdienste“  fort;
statt  ihrer  ist  aber  das  Wort  auch“  VZingeschaltet."  worden,
das  sich,  da  der  übrige  Inhalt  des  §  57  Nr.  l
völlig  wiedergegeben  is  nur  auf  den  —ns
beziehen  kann.  se  Begründung  spricht  also  eher
für  als  gegen  die  Malegung  des  Vorderrichters
Die  Revision  beruft  sich  ferner  noch  auf  eine
Stelle  in  der  Begründung  des  Gesetzentwurfs  (S.  26);
bei  Anführung  der  Gründe  für  die  Neuerung,  daß
für  die  nicht  aus  dem  Reichs=  oder  heimischen  Staatsdienst
  in  den  Kolonialdienst  übernommenen  Beamten
das  Erfordermis  zehnjähriger  Diensteit  als  Vorausseung
  de  der  Pensionsberechtigung  in  Wegfall  kommen
oll,  wird  gesagt,  diese  K#ngudeamten  müßten  —
anders  als  die  aus  dem  Reichs=  oder  heimischen  Staatsdienste
  hervorgegangenen  —  die  zehn  Jahre  ganz  im
Kolonialdienste  zurücklegen,  gabaesehen  von  Ausnahmefallen,
  z.  B.  wenn  sie  aus  dem  Militärdienste  hervor-Pegenah,
  waren“.  Das  Berufungsgericht  findet  in
biesen  Worten  nur  eine  Bezugnahme  auf  die  Vorschrift
des  §  47  des  Reichsbeamtengesetzes,  welche  die  An-—



 

 

rechnung  der  Zeit  des  aktiven  Militärdienstes  auf  die
Jioilbienstzeit  bei  der  Pensionsberechnung  vorschreibt
und  auch  auf  diejenigen  Kolonialbeamten  Anwendung
findet,  die  nicht  unmittelbar  aus  dem  Militärdienst  in
den  Kolonialdienst  übergetreten  sind.  Wenn  die  Revision
  demgegenüber  ausführt,  daß  eine  solche  Anrechuung
auch  bei  den  nicht  aus  dem  heimischen  Dienste  hervorgegangenen
  Beamten  selbstverständlich  sei  und  ein  Hinweis
  darauf  um  so  mehr  entbehrlich  gewesen  wäre,  als
der  Entwurf  für  diese  eine  Pension  ohne  Rücksicht  auf
ihre  Dienstjahre  vorgesehen  habe,  so  übersieht  sic,  daß
gherade  diese  Neuerung  in  jenen  Säßten  der  Motive
egründet  wird  und  daß  nach  dem  Zusammenhange
durch  die  obigen  Worte  nicht  etwas  Besonderes  hervorgehoben,
  sondern  nur  im  Interesse  der  sachlichen  Richtigkeit
  eine  selbstverständliche  Einschränkung  des  Haupisatzes
  ausgesprochen  werden  soll.  s  mag  jedoch
dahingestellt  bleiben,  ob  der  Vorderrichter  jene  Worte
richtig  deutet  oder  nicht.  Jedenfalls  kann  dieser  beiläufigen
  Bemerkung  der  Begründung  keine  ausschlaggebende
  Bedeutung  gegenüber  dem  Gesetze  selbst  beigelegt
  werden.

Die  Revision  bezeichnet  endlich  die  Einbeziehung
der  aus  dem  Militärdienste  herangezogenen  Kolonialbeamten
  unter  die  Vorschriften  der  §9§8  84  ff.  des  Reichsbeamtengesetzes
  als  in  Widerspruch  stehend  mit  den
durch  die  Neuregelung  des  Kolomialbeamtengesetes
verfolgten  Zielen;  nach  der  Begründung  (S.  26  ff.
die  Anwendbarkeit  dieser  Vorschriften  auf  alle  aus  dem
heimischen  Dienste  herangezogenen  Beamten  nur  deshalb
  für  erträglich  angesehen,  weil  bei  ihnen  im  Falle
Vorliegens  von  Tropendienstunfähigkeit,  aber  nicht  auch

 

 

von  heimischer  Dienstunfähigkeit  die  Rückübernahme  in

den  Dienst,  u/a  dem  sie  gekommen  seien  und  in  den
sie  nach  §  29  des  Kolonialbeamtengesetzes  wieder  eintreten
  müßten,  sich  ermöglichen  lasse,  während  eine
Rückübernahme  der  unmittelbar  aus  dem  Militärdienst
in  den  Kolonialdienst  übernommenen  Beanten  jedenfalls
  der  den  Unterklassen  des  Heeres  der  Marine
angehörigen,  in  den  heimischen  -  uelich  sei.
Demgegenüber  ist  zu  bemerken,  daß  die  besondere
Regelung  der  Pensionsansprüche  der  nicht  aus  dem
heimischen  Dienste  hervorgegangenen  Kolonialbeamten
in  den  §§8  11  ff.  des  Kolonialbeamtengesetzes  zwar  auch
damit  begründet  ist,  daß  die  Unterbringung  dieser
Kolonialbeamten  in  den  heimischen  Dienst  bei  ihrem
Ausscheiden  aus  dem  Kolonialdienst  in  verschwindend
wenigen  Fällen  gelungen  sei;  daneben  war  aber  au
die  Erwägung  maßgebend,  daß  diese  Kolonialbeamten,
—  als  Beispiele  werden  Arzte,  Tierärzte,  Techniker,
Kaufleute,  Schreiber,  Handwerker  angeführt.  —  trotz
hrer  Unfähigkeit  zum  Kolvn#iteeenn#e  noch  fähig  seien,
hrem  früheren  privaten  Berufe  nachzugehen,  nicht
elten  sogar  aus  ihrer  zeitweiligen  Verwendung  im
Kolonialdienste  vermöge  der  dort  erworbenen  Kenntnisse
  Nutzen  für  ihren  Privatberuf  ziehen  könnten.
Das  Gesetz  bezweckt  keineswegs  lediglich  die  Wahrung
fiskalischer  Interessen,  sondern  auch,  wie  in  der
ründung  (S.  16,  26)  wiederholt  betont  wird,  die  Verbesierm
  der  Lage  der  Kolonialbeamten.  Damit  ist
es  unvereinbar,  wenn  die  aus  dem  Militärdienst  in
den  Kolonialdienst  übernommenen  Beamten  nur,  wenn
und  soweit  sie  erwerbsfähig  sind,  Wspruch  auf  Pension
haben  sollen.  Gerade  bei  diesen  Beamten,  die  meist
in  sehr  jungen  Jahren  in  den  Militärdienst  eingetreten
sind  und  lange  Jahre  in  diesem  zugebracht  haben,
kann  nach  ihrem  Ausscheiden  aus  dem  Kolonialdienste
von  der  Ausübung  eines  vor  dem  Eintritt  in  das  Heer
oder  die  Marine  erwählten  Privatberufs  regelmäßig
keine  Rede  mehr  sein  und  das  Ergreifen  eines  neuen
Berufs  wird  ihnen  in  der  Regel  auch  sehr  schwer  fallen
        <pb n="874" />
        820  20

oder  ganz  unmöglich  sein;  der  Kläger  war  z.  B.  bei
seinem  Ausscheiden  aus  dem  Kolonialdienste  bereits
52  Jahre  alt.  Die  Ansicht  des  Beklagten  führt  demnach
  zu  einer  den  Zielen  des  Gesetzes  widersprechenden,
unerträglichen  Härte;  wäre  sie  richtig,  so  würde  gerade
für  die  Angehörigen  der  Unterklassen  des  Soldatenstandes

  ein  Übertritt  in  den  Kolonialdienst  wegen  der
Pensionsverhältmisse  ausgeschlossen  sein.

die  dem  Wortlaut  entsprechende  Auslegung  des
*s  44  des  Kolonialbeamtengesetzes  ist  mithin  auch
sachlich  gerechtfertigt.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

 

Lord  Kltchener  über  Agvpten  und  den  Sudan  1912.7)
(Schluß.)

Das  mit  Baumwolle  bestellte  Landgebiet  betrug
  im  Berichtsjahr  1721815  Feddan  (1  Feddan
etwa  —  42  bis  44  a)  und  zeigte  eine  Zunahme
gegen  das  Vorjahr  von  10  574  Feddan,  die  ganz
auf  Oberägypten  entfallen.  Die  Ernte  fiel  früh
und  ließ  einen  den  besten  Vorjahren  gleichkommenden
  Ertrag  erwarten,  der  auf  7  500  000
Zentner  geschätzt  wurde.  Die  Preise  hielten  sich
nach  einigen  Schwankungen  auf  befriedigender
Höhe.  Der  Anbau  verteilt  sich  im  wesentlichen
auf  sieben  Baumwollarten,  von  denen  die  in
Oberägypten  fast  ausschließlich  angebaute  Art,
„Ashmouni“,  mit  der  zweitgrößten  Anbaufläche,
in  der  Güte  des  Ertrages  besonders  befriedigte.
Zur  Reinerhaltung  des  Saatgutes  wurde  die
Einfuhr  anderer  Arten  in  die  Ashmonni  bauenden
Gebiete  und  umgekehrt  gesetzlich  verboten  und
damit  der  früher  häufigen  Vermischung  der  Arten
vorgebeugt.  Auch  verteilt  die  Regierung  in
steigender  Menge  reines  Saatgut  bewährter
Sorten  aus  dem  Ertrage  der  Staatsgüter.  Auf
staatlichen  Mustergütern,  deren  Anzahl  verdoppelt
wurde,  wird  der  Anbau  in  mustergültiger  Weise
betrieben  und  gelehrt;  ferner  werden  Versuche
gemacht,  um  die  Anbaumethoden  zu  verbessern.
Eine  Abordnung  der  internationalen  Vereinigung
der  Baumwolle  spinnenden  und  verarbeitenden
Unternehmer  bereiste  das  Land,  gab  Auskunft
über  die  von  den  Spinnereien  zu  stellenden  Anforderungen
  und  nahm  Kenntnis  von  den
Schwierigkeiten  des  Anbaus.  Besondere  Aufmerksamkeit
  wurde  der  Herstellung  reiner  Strähnen
der  verschiedenen  Arten  gewidmet.  Die  Vereinigung
  hat  mit  den  Pflanzern  dauernde  Fühlung
genommen.

Untersuchungen  über  den  Erfolg  schwacher
und  starker  Bewässerung  haben  gezeigt,  daß  sich
je  nach  der  Bodenbeschaffenheit  verschiedene  Methoden
  empfehlen;  undurchlässiger  Boden  erfordert
starke  und  seltene,  leichterer  häufige  und  schwache
Bewässerung.

Die  Bekämpfung  verschiedener  Schädlinge,
insbesondere  des  „Baumwollwurmes“  (cotton

*½½)  Val.  „T.  Nol.  Bl.“  1918,  S.  705  f.

 

worm),  wurde  mit  voller  Energie  und  gutem
Erfolge  durchgeführt.  Mittels  besonderer  Beamten
  wurde  das  Land  systematisch  überwacht,
in  den  kritischen  Zeiten,  Juni  bis  August,  alle
Beurlaubungen  aufgehoben  und  die  Feier  eines
größeren  religiösen  Festes,  des  „Mulid“,  nicht
gestattet.  Die  Schulen  wurden  geschlossen,  und
das  militärische  Ersatzgeschäft  wurde  ausgesetzt.
Die  Strafen  für  Übertretungen  der  zur  Bekämpfung
  des  „Baumwollwurms“  erlassenen  Vorchriften
  wurden  erhöht,  die  Freiheitsstrafen  mit
Zwangsarbeit  verbunden.  Zu  Gefängnis  und
Zwangsarbeit  Verurteilte  wurden  in  großem  Umange
  zum  Absuchen  von  Baumwollwurm  und
dessen  Eiern  verwandt.  Sehr  anregend  wirkte
es  auf  die  Arbeitslust  der  Fellahin,  wenn  die
wegen  Vernachlässigung  ihrer  Felder  Bestraften
im  Felde  des  Nachbarn  arbeiten  mußten.  Schließlich
  wurde  ein  Gesetz  zum  Schutz  der  nühlichen
Vogelarten  erlassen.

Der  Erfolg  dieser  Maßregeln  und  der  anerkennenswerten
  Tätigkeit  der  Behörden  war,
daß  das  in  diesem  Jahre  gerade  sehr  starke  Auftreten
  des  Baumwollwurms  der  Ernte  tatsächlich
keinen  Schaden  getan  hat.

In  der  dritten  Maiwoche  erschien  der  Wurm
in  allen  Teilen  des  Deltas.  Seine  Menge  stieg
erst  allmählich  bis  Mitte  Juni,  dann  außergewöhnlich
  stark  bis  in  die  erste  Hälfte  des  Juli.
In  der  dritten  Augustwoche  war  der  Schädling
so  gut  wie  verschwunden.  Dieser  plötzliche  Abfall
wird  zum  Teil  einer  unter  ihnen  auftretenden,
von  einem  Einzeller  verursachten  Seuche  zugeschrieben,
  die  in  anderen  Ländern  Schmetterlingslarven
  befällt,  in  Agypten  aber  noch  nicht
beobachtet  worden  war.  —  Der  Baumwollwurm
befiel  950  300  Feddan  (830  000  im  Vorjahre).
Zu  seiner  Bekämpfung  wurden  7  791  800  Arbeitstage
  (7  500  000  im  Vorjahre)  aufgewandt.  Von
diesen  waren  von  Amts  wegen  nur  45  200  gegen
89  700  im  Vorjahre  geleistet,  ein  Zeichen,  daß
die  freiwillige  Tätigkeit  der  Landbesitzer  sich  gesteigert
  hat.  In  Unterägypten  waren,  die  Krongüter
  nicht  gerechnet,  während  der  schlimmsten
Zeit  des  Anfalls  täglich  etwa  229  000  Personen
an  der  Arbeit.

„
        <pb n="875" />
        G  821  20

Eine  außerordentliche  Anzahl  Baumwollwürmer
  fand  sich  1912  in  den  „Bersim“=Feldern.
  Ende  März  wurde  öffentlich  darauf

hingewiesen,  daß  das  Bewässern  der  „Bersim“-Felder
  nach  der  ersten  Maiwoche  die  Verbreitung
des  Baumwollwurms  fördere;  aber  jedes  Jahr
läßt  es  der  Fellah  damit  später  werden,  und
diesmal  wimmelten  sie  Anfang  Juni  buchstäblich
von  Würmern.  Am  9.  Juni  wurde  in  Unterägypten
  aller  noch  grüne  Bersim  auf  behördliche
Anordnung  gehauen  und  große  Mengen  ausgewachsener
  Würmer  auf  diese  Weise  vernichtet.
Ein  Gesetz,  das  ein  Bewässern  von  Bersim  nach
dem  10.  Mai  verbietet,  ist  in  Vorbereitung.

Mehr  Schaden  als  der  Baumwollwurm  richtete
der  „Samenwurm“"  (boll  worm)  an;  seine  Bekämpfung
  ist  noch  wenig  erfolgreich.  Neben  dem
gemeinen  Samenwurm  trat  im  Norden  der  Bezirke
  Behera  und  Gharbia  eine  bisher  wenig
beachtete  Abart,  der  rote  Samenwurm,  schädigend
auf.  Beide  Arten  sollen  durch  künstliche  Verbreitung
  der  ihnen  eigentümlichen  Schmarotzerkrankheiten
  verringert  werden.  ,

Die  kleineren  Landbesitzer  in  Unterägypten
litten  früher  beim  Verkauf  der  Baumwollernte
—  ihrer  Haupteinnahmequelle  —  unter  den  unehrlichen
  Machenschaften  der  Aufkäufer.  Diese
verheimlichten  oft  den  Marktpreis,  machten  übertriebene
  Abzüge  für  Säcke,  Abfuhr,  Maklergebühren
  und  Wiegen.  Das  Schlimmste  war,
daß  die  gebräuchlichen  Wagen  auf  Fingerdruck
eingerichtet  waren,  so  daß  der  Verkäufer  erheblich
betrogen  werden  konnte.  Der  Bauer  wehrte  sich
gegen  diese  Betrügereien,  die  er  dunkel  ahnte,
dadurch,  daß  er  Ziegelsteine  und  Sand  in  seine
Baumwollballen  tat  oder  die  Baumwolle  anfeuchtete.


Gegen  diese  Mißstände  richtete  sich  die  Einführung
  amtlicher  Baumwollmärkte,  zhalakas,
die  jetzt  an  92  über  das  ganze  baumwollbauende
Gebiet  Agyptens  verteilten  Plätzen  regelmäßig
stattfinden.  Ihre  Einrichtung  ist  folgende:  In
geeigneter  Lage  wird  ein  Platz,  ungefähr  einen
Morgen  groß,  abgegrenzt.  In  der  Mitte  wird
eine  amtliche  Wage  aufgestellt  und  an  sichtbarer
Stelle  eine  Tafel  angebracht,  auf  der  jeden
Tag  die  aus  Alexandria  telegraphierten  Eröffnungspreise
  der  Börse  für  entkörnte  Baumwolle
in  großen  Ziffern  angeschrieben  werden.  Erheblicheres
  Steigen  oder  Fallen  des  Preises  wird
nachgemeldet  und  nachgetragen.  Ferner  wird  eine
lbersicht  der  Preise  vom  Tage  vorher  für  alle  Arten
Baumwolle  und  Saatgut  ausgehängt.  Für  eine
geringe  Abgabe  kann  jeder  Verkäufer  seine  Ware
wiegen  lassen  oder  auch  nur  einige  Ballen  vor
oder  nach  der  Benutzung  der  Wage  des  Käufers
zur  Prüfung  nachwiegen.  Den  erhaltenen  Kauf-Niltal

  abschließenden

 

preis  kann  er  sogleich  bei  einer  an  Ort  und  Stelle
errichteten  Zweigstelle  der  „Savings  Bank“  einlegen.


Im  Berichtsjahre  hatten  einige  Zeit  vor
Schluß  des  Erntegeschäfts  bereits  185  000  Verkäufer
  mit  593  000  Zentnern  Baumwolle  die
»halakas«  besucht.  Mit  Rücksicht  darauf,  daß
mindestens  die  Hälfte  der  Ernte  noch  stehend  verkauft
  wird  und  daher  nicht  erst  auf  Märkten  erscheint,
  sind  diese  Zahlen  für  das  erste  Jahr  der
Einrichtung  durchaus  ermutigend,  wenn  auch  ein
finanzieller  Erfolg  für  die  veranstaltenden  Behörden
  noch  nicht  erzielt  wurde.  Der  Hauptzweck,
die  kleineren  Landbesitzer  beim  Verkauf  ihrer
Baumwolle  zu  unterstützen  und  sie  vor  Betrug
zu  schützen,  wurde  jedenfalls  erreicht.

Die  Durchführung  des  Planes  hatte  mit  einem
beträchtlichen  Widerstand  seitens  der  kleinen  Kaufleute
  und  der  Besitzer  öffentlicher  Wagen  zu
kämpfen.  Die  ersteren  hatten  sich  an  verschiedenen
Plätzen  zusammengetan,  um  entweder  die  rhalakas:
nicht  zu  besuchen  oder  dort  durchgegangene  Baumwolle
  nicht  zu  kaufen.  Dagegen  erfreute  sich  die
Einrichtung  der  Billigung  und  Unterstützung  der
ehrenhafteren  Käufer,  denen  sie  den  Wettbewerb
mit  ihren  weniger  gewissenhaften  Konkurrenten
erleichterte,  wie  Briefe  führender  Baumwollhändler
  bezeugen.

Von  größter  Bedeutung  für  die  Zukunft
Agyptens  sind  die  Schritte,  die  die  Verwaltung
des  Landes  für  die  sparsame  und  wirtschaftliche
Verwertung  der  vom  Nil  und  seinen  Zuflüssen
alljährlich  gespendeten  Wassermassen  unternimmt.
Im  Dezember  1912  ist  ein  Werk  dieser  Art
vollendet  worden,  das  besondere  Beachtung  verdient:
  die  Erhöhung  des  bei  Assuan  das  obere
Staudammes.  Hierüber
bringt  der  Bericht  folgende  Angaben:

Der  frühere  Damm  war  imstande,  980  Millionen
  Kubikmeter  Wasser  aufzustauen;  der  jetzige
bringt  es  auf  2420  Millionen,  das  sind  annähernd
2½  Kubikkilometer.  Die  Kosten  der  Erhöhung
betrugen  30  400  000  /4,  von  denen  24  Millionen
auf  die  Kosten  des  Baues  selbst,  6  400  O00d  %
auf  den  Grunderwerb  und,  bemerkenswerterweise,
auf  die  Kosten  der  vorgenommenen  archäologischen
Untersuchung  des  zur  Überflutung  bestimmten
Geländes  entfielen.

Des  verstorbenen  Sir  Benjamin  Baker,  der
die  ursprünglichen  Pläne  zu  dem  ganzen  Bauwerk
aufstellte,  wird  ehrenvolle  Erwähnung  getan.

Ein  bemerkenswerter  Fortschritt  ist  in  den
Vorarbeiten  für  die  Bewässerungsanlagen  in
Behera  und  Gharbia  zu  verzeichnen.  Eine  Anzahl
besonders  konstruierter  Bagger  ist  im  Bau,  und
das  größte  Fahrzeug  der  Sudan-Baggerflotte,
mit  einer  Leistungsfähigkeit  von  500  chm  in  der
        <pb n="876" />
        W  822  20

Stunde,  ist  für  die  Arbeiten  nach  Behera  abgegeben
  worden.

Auch  im  Sudan  schreiten  die  Arbeiten  zur
wirtschaftlichen  Erschließung  des  Landes  angemessen
  fort.  Besondere  Aufmerksamkeit  wird  auch
hier  der  Möglichkeit  künstlicher  Bewässerung  des
Landes  gewidmet.  Während  der  zunächst  in
Aussicht  genommene  Staudamm  im  Weißen  Nil
nahe  seiner  Mündung  in  den  Blauen  Nil  vor
allem  die  Aufgabe  haben  wird,  Agypten  vor  den
Gefahren  einer  besonders  starken  Flut  zu  schützen,
soll  durch  einen  aus  dem  Rahadfluß  abzuleitenden
Kanal  ein  Gebiet  von  etwa  140  000  Feddan
zwischen  den  Flüssen  Rahad  und  Dinder  bewässert
werden.  Auch  für  die  Bewässerung  der  Provinz
Dongola  werden  Pläne  erwogen.  In  der
„Gezireh“  ist  das  ganze,  in  dem  dortigen  Bewässerungsplan
  inbegriffene  Gebiet  bereits  vermessen
  und  registriert,  was  an  Kosten  nur  etwa
1  Piaster  auf  den  Feddan  erfordert  hat.  Die
dortige  landwirtschaftliche  Versuchsstation  hat  mit
dem  Anbau  von  Baumwolle,  Weizen  und  anderen
Feldfrüchten  ausgezeichnete  Erfolge  erzielt,  und
die  Eingeborenen  nehmen  die  ihnen  gelehrten
zweckmäßigen  Anbaumethoden  willig  an.  Eine
Abordnung  der  Britischen  Baumwollvereinigung
hat  über  die  Sudanbaumwolle  sehr  günstig  berichtet
  sowie  wertvolle  Vorschläge  gemacht.  Desgleichen
  haben  die  Herren  Schmidt  und  Schanz,
von  der  oben  erwähnten  Vereinigung  der  Baumwolle
  spinnenden  und  verarbeitenden  Unternehmer,
Berichte  veröffentlicht.  Sowohl  Menge  wie  Güte
der  auf  bewässerten  Flächen  gezogenen  Baumwolle
  haben  sich  seit  dem  letzten  Jahr  merklich  gehoben.
  Zwei  neue  Entsamungsanstalten  wurden
errichtet.

In  den  entfernteren  Gebieten  schreitet  die
Aufnahme  und  Vermessung  des  Landes  stetig  fort.
Während  des  Jahres  1912  sind  680  000  Feddan
genau  vermessen  worden.  1598  km  Wege  wurden
angelegt  und  106  Brunnen  erbohrt.

Soviel  aus  dem  Bericht.  Man  wird  nicht
verkennen  können,  daß  auch  im  Berichtsjahr
wieder  ein  großes  Stück  Kulturarbeit  in  zielbewußter,
  kraftvoller  Weise  geleistet  worden  ist.

[Auszug  aus  dem  Beißbuch:  Erypt.  Nr.  1  (1913)
Reporis  by.  His  Majesty's  Agent  and  Consul-Geneml
on  the  Finances,  Administration  and  Condition  of
Egi  and  the  Sudan  in  1912.)

Britisch  -  Ostakrika.
Das  Kaiserlich  deutsche  Konsulat  in  Mombasa
berichtet,  wie  folgt:
Die  Gleisspitze  der  Magadibahn  hat  Ende
Mai  d.  Is.  ihren  Endpunkt  an  dem  gleichnamigen
See  erreicht.

 

Nach  dem  Vertrage,  den  die  Gesellschaft  mit
der  Baufirma  Pauling  &amp;amp;  Co.  im  September  1911
geschlossen  hatte,  sollte  die  Eisenbahn  bis  Mitte
März  1913,  das  ist  in  einem  und  einem  halben
Jahre,  fertiggestellt  werden.  Unvorhergesehene
Ereignisse,  wie  der  Eisenbahnerstreik  in  England,
die  langsame  Beförderung  des  Baumaterials  von
Mombasa  zur  Arbeitsstelle  und  weitere  Verzögerungen
  durch  Arbeitermangel  haben  die  überschreitung
  der  vertragsmäßigen  Zeit  um  zwei
Monate  verursacht.

Die  Eisenbahn  durchschneidet  ein  nahezu  wasserloses,
  von  nomadisierenden  Massai  bewohntes  Land,
das  nur  nach  der  Regenzeit  sich  mit  Vegetation
bedeckt.  Die  Hauptschwierigkeit,  die  bei  der  Bauausführung
  zu  überwinden  war,  bestand  in  der
Zuführung  von  Wasser,  wofür  eine  Röhrenleitung
in  einer  Länge  von  mehr  als  50  engl.  Meilen
gelegt  wurde.  Die  zu  überwältigenden  Terrainunterschiede
  waren  nicht  sehr  erheblich,  doch  machte
die  Gesteinsart  des  Bodens,  der  großenteils  aus
Basalt  besteht,  allenthalben  Sprengungen  erforderlich.
  Obwohl  der  Schienenstrang  in  seiner
ganzen  Ausdehnung  (91½  engl.  Meilen)  durch
Wildreservat  führt,  war  entgegen  den  Befürchtungen,
  die  sich  an  den  Bau  der  Ugandabahn  in
der  Gegend  des  Tsave-Flusses  knüpften,  kein
Verlust  von  Menschenleben  durch  reißende  Tiere
zu  beklagen.  Das  Klima  in  jenem  Gebiet  ist  —
wie  das  Hochland  von  Britisch-Ostafrika  —  im
allgemeinen  günstig  und  auch  für  den  Europäer
längere  Zeit  hindurch  erträglich.

Einzelheiten  über  den  Fortgang  der  Arbeiten
nebst  einer  die  Höhenlage  der  Bahn  kennzeichnenden
Skizze  finden  sich  in  der  zu  Nr.  598  des  East
African  Standard  vom  28.  Juni  1913.

Die  Kosten  des  Gesamtunternehmens  sind  auf
der  letzten  Generalversammlung  der  Magadi-Soda-Gesellschaft
  (für  die  Eisenbahnbauten  Magadi—
Junction  Magadi  Lake  und  die  Verbindungslinie
zwischen  Pier  und  der  Ugandabahn  auf  der  Insel
Mombasa  sowie  für  den  Pier)  auf  640  000  ..
beziffert  worden.  Bis  Mitte  1914  sollen  auch
der  Pierbau  und  die  Reinigungsanlagen  für  das
Produkt  des  Sees  vollendet  und  dann  sogleich
mit  dem  Export  der  Soda  begonnen  werden.  Die
Gesellschaft  hofft  jährlich  mindestens  160  000  Tons
Soda  auf  den  Markt  zu  bringen.

Auf  etwa  200  Millionen  Tons  wird  der  Inhalt
  des  Magadi-Sees  an  Kristall  geschätzt,  der
etwa  zu  gleichen  Teilen  aus  Natriumkarbonat  und
Natriumbikarbonat  besteht.  Dazu  kommt,  daß  sich
der  Vorrat  wahrscheinlich  durch  unterirdischen
Zufluß,  dessen  Wasser  an  der  Oberfläche  des  Sees
verdunstet,  stets  wieder  erneuern  soll,  so  daß  der
Reichtum  an  Soda  unerschöpflich  erscheint.  Die
Eingeborenen  sollen  jahrelang  ihren  Bedarf  an
        <pb n="877" />
        WG  823  20#t1

derselben  Uferstelle  entnommen  haben,  ohne  daß
eine  Abnahme  dabei  bemerkbar  gewesen  wäre.
Die  Schöpfstellen  sollen  sich  stets  durch  neue
Kristallbildung  ausgefüllt  haben.

Vollendung  der  Stredte  Ellsabethoullle—  Kambove
der  sRatanga  ·  Eisenbahn  Sakania  -  Bukama.

Der  zweite  Abschnitt  Elisabethville  —Kambove
der  Katanga-Eisenbahn  Sakania—Elisabethville—
Bukama  in  der  belgischen  Kongokolonie  ist  am
15.  Juni  d.  Is.  dem  Betriebe  übergeben  worden.
Der  neu  eröffnete  Abschnitt  hat  eine  Länge  von
163  km.  Die  hauptsächlichsten  Stationen  sind:
Tumbwe  (von  Sakania  aus  gerechnet),  Kilometer
  290,  Sofumwango,  Kilometer  323,  woselbst
über  den  gleichnamigen  Wasserlauf  eine  100  m
weite  Brücke  hergestellt  werden  mußte,  Kapolowe,
Kilometer  364,  Kamatanda,  Kilometer  391,  und
Kambove,  Kilometer  415.  An  schwierigen  Übergängen
  ist  noch  eine  50  m  lange  Brücke  über
den  Lufirabach  zu  erwähnen.  Die  Betriebsverwaltung
  und  die  Werkstätten  der  Bahn  befinden
sich  in  Elisabethville.  Die  Bahn  verwendet  140
weiße  Beamte  und  etwa  600  schwarze  Arbeiter.
Die  Länge  der  im  Betriebe  befindlichen  Bahn
einschließlich  der  Zweigstrecken  beträgt  zur  Zeit
438  km.  Die  Gesamtlänge  der  Bahn  von  der
rhodesisch  -belgischen  Grenze  bis  Bukama  wird
750  km  betragen.  Der  Bahnbau  auf  dem  Restabschnitt
  von  Kambove  bis  Bukama  wird  zur  Zeit
von  beiden  Seiten  aus  gefördert  und  nimmt  einen
regelmäßigen  Fortgang.

Aussichten  für  den  Anbau  von  Baumwolle  in  Rngola.

Nach  einer  Mitteilung  des  Jornal  do  Commercio
in  Lissabon  hat  der  Anbau  von  Baumwolle  in  Angola
auf  dem  Hochland  von  Caconda  und  i  im  Distrikt  Huilla
(Küstenzone  der  Flüsse  Bero,  Giraul,  S.  Nicolau,  Coroca
und  Gebiet  von  Mumbian  und  Capangombe)  schlechte
Ergebnisse  geliefert.  In  atonda  brachten  die  Pflauzungen
  ohne  Bewässerung  kaum  120  kg  pro  Hektar.
In  Mossamedes,  im  Tal  von  Giraul,  hat  sich  nach  vielfachen
  Versuchen  eine  Abart  der  ägyptischen  Baumwollstaude
  am  besten  bewährt;  die  mittlere  Produktion  beträgt
  200  kg  pro  Hektar.  Auf  dem  Hochland  von  Huilla
in  der  Region  der  Gambos  wurden  von  der  Kompagnie
von  Mossamedes  Versuche  mit  verschiedenen  Berita.
nischen  und  ägyptischen  Abarten  angestellt.  Die  Gesellschaft
  kommt  zu  dem  Schluß,  daß  für  die  Kulrur
ohne  Bewässerung  die  briragwgchste  und  dem  Klima
am  besten  anpassungsfähige  die  obengenannte  Abart
ani  Giraul  sei.  Auf  dem  Hochland  von  Bengnella

Bihé.  Sambo  und  Bailundo)  wurden  mit  amerika-#her,
  Urlend  ägyptischen  und  australischen  (Caravonica)
  Arten  Versuche  mit  gutem  Erfolg  angestellt.

Die  besten  Nene  wurden  in  den  Versuchspunkten
  von  Luilombo  und  Catete  erzielt,  in  denen
bewässerte  Kulturen  unter  richtiger  Auswahl  der  g
eignetsten  Arten  einen  mittleren  Ertrag  von  300
gereinigter  Baumwolle  pro  Hektar  ergaben.

 

Auschließend  an  diese  Mitteilungen  führt  das  Jornal

o  Commercio  folgendes  aus:  Nimmt  man  für  das
HSochn  von  Benguella  bei  bewässerten  Kulturen  und
Spezialstauden  eine  gleiche  Produktion  an,  wie  sie  in
Rbodesia  erzielt  wird,  d.  h.  800  ka  reiner  Baumwolle
pro  Hektar,  so  beträgt  der  Verkaufspreis  in  Lissabon
für  300  kg  Baumwolle  zu  300  Reis  90  5000.

Die  Kosten  berechnen  gih,  güs  Entkernen  und  Pressen.
Verzinsung  von  Kapital  u  kaschinen  auf  68000,.
Transport  zu  den  Dtal  und  35500,  Transport  auf
der  Bahn  19500,  Seefracht  18500,  Arbeit  von  2  Ein-Leborenen
  125000,  Versicherung,  Kommissionen  usw.

9600.  Volle  dür  300  kg  zu  10  Reis  38
zurten  auf  ghh  Der  Reingewinn  von  300  kg

5

 

Die  Jaumwollultur  ist  demnach  von  größter  Bedeutung
  für  die  Zukunft  der  Provinz.  Die  Produktion
des  Hochlandes  von  Benguella  würde  allein  von  Lissabon
gufgenommen,  welches  jährlich  unverarbeitete  Baumwolle
  im  Werte  von  4000  Contos  =  16  000  000
einführt.

Stand  der  Baumwollsaaten  in  Rußland
Ende  Jull  1913.7)

Nach  den  bei  der  Abteilung  für  Landwirtschaft
und  landwirtschaftliche  Statistik  eingelaufenen  Nachrichten
  war  der  S  Stand  ceerk  Baumwollsaaten  Ende  Juli
1913  in  Rußland  folt  :

In  den  Mittelosicriien  Wstüsten  Besitzungen,  im
Gebiet  Samarkant  ist  die  Anb  aufläche  unter  Baum
wolle  überall  bedeutend  größer  als  in  früheren  Jahren:
so  beträgt  die  Zunahme  der  Anbaufläche  im  Kreise
Chodshent  20  v.  H.  und  im  Kreise  Kata-Kurgan  2  v.  2.H.
Umackerungen  sind  sehr  wenige  vorgekommen.  Die
Saaten  waren  überall  dehr  gut  aufgegangen,  die  Blüte
begann  mit  dem  10./23.  Juni.  Die  Bewässerungsverhältnisse
  waren  in  den  meisten  Fällen  ganz  normal,
Wassermangel  machte  sich  nirgends  bemerkbar,  auch
über  Mangel  an  Arbeitern  wurde  nicht  geklagt.

In  Transkaspien  entwickelten  sich  die  aufgeangenen
  Saaten  erst  etwas  langsam  infolge  der  anhalcden.
  Kälte  und  der  häufigen  Regenfälle.  Die
Anbaufläche  bat  etwas  zugenommen.  Um  Mitte  Juli
wurde  der  Stand  der  Baumwollplantagen  als  vollkommen
  befriedigend  bezeichnet.  über  Wassermangel
und  Mangel  an  Arbeitern  ist  nicht  geklagt  worden.

Im  Syr-Daria-  Gebiet  ist  die  Anbaufläche  unter
Baumwolle  im  ganzen  unverändert  dieselbe  geblieben.
Von  einer  Verminderung  der  Saatfläche,  hervorgerufen
durch  Verweigerung  der  Baumwollfirmen  Vorschüsse  zu
gewähren,  berichtet  man  aus  dem  Kreise  Taschkent.
Umackerungen  der  Baumwollfelder  wegen  des  kalten
Frühlings  sind  ziemlich  häufig  vorgekommen.  Wasser
und  Etbeitsräiie  waren  überall  in  ausreichender
Menge  vorhande

m  wiecbinccrbe.  haben  sich  die  Saatflächen
um  6  bis  8  v.  H.,  an  einzelnen  Stellen  sogar  um
12  v.  H.  —W*  die  Zunahme  der  Anbauflächen
unter  Baumwolle  läßt  sich  sowohl  durth  die  Steigerung
der  Preise  für  Baumwolle  zu  Ende  der  Saison  als
auch  durch  die  niedrigen  Preise  für  Korn  und  Futtermittel
  sowie  auch  durch  die  übermäßigen  Schulden
eniger  Plantagenbesitzer  bei  den  Baumwollfirmen  eräre
  mackerungen  der  Baumwollsaaten  kamen
seltwan  vor.  Der  Stand  der  Baumwollsaaten  wurde  zu
Mitte  Juli  als  vollkommen  befriedigend  bezeichnet.
Dank  dem  reichlichen  Schnee  in  den  Bergen  wurde

 

"*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  718f.
        <pb n="878" />
        W  824  20

über  Wassermangel  nicht  geklagt,  dagegen  machte  sich
im  Juli  an  einzelnen  Stellen  Mangel  an  Arbeitern
bemerkbar.

In  Transkaukasien,  im  Gouvernement  Kutais,
blieb  die  Abbaufläche  ohne  Veränderung  dieselbe  wie
im  Vorjahr  und  der  Stand  der  Baumwollsaaten
überall  befriedigend.

Im  Gouvernement  Baku  hat  die  Anbaufläche
unter  Baumwolle  in  einzelnen  Gegenden  zugenommen.
Der  Stand  der  Baumwollsaaten  war  überall  befriedigend.
  Wasser  war  zur  Bewässerung  der  Plantogen  in
ausreichenden  Mengen  vorhande

A#uch  im  Gebiet  Dagestan  t4  die  Saatfläche  unter
Baumwolle  größer  geworden,  Umackerungen  sind  ziemlich
  häufig  vorgekommen,  es  fehlte  an  Wasser  für  die
Bewässerung;  die  Flüsse  waren  fast  ausgetrocknet,  da
in  den  Bergen  wenig  Schnee  Lefallen  war  und  im
Frühling  es  gar  nicht  geregnet  hatte

Im  Gouvernement  Eriwan  hat  sich  die  Anbaufläche
  unter  Baumwollplantagen  etwas  vermindert:;
Umaderungen  in  größeren  Mengen  sind  nicht  beobachtei
worden.  Die  Saat  ging  gleichmäßig  auf  und  stand
in  der  ersten  Entwicklungsperiode  gut.  Über  Wassermangel
  ist  nicht  geklagt  w

Im  Gouvernement  Bortewetpol  hat  die  Anbaufläche
  unter  Baumwolle  etwas  zugenommen,  Umackerungen
  sind  nicht  vorgekommen.  Anfangs  entwickelte
sig  die  aufgegangene  Baumwollsaat  schlecht,  erholte
sich  aber  später  uͤnd  zeichnete  sich  durch  wolllommen
befriedigenden  Stand  aus.  Wasser  war  für  die
wässerung  der  Plantagen  in  genügenden  Mengen  örhanden.
  (TLorg.  Prom.  Gaz.)

K#nfang  der  Baumwoltsalson  im  Ferghana-Gebiet.

Die  beim  Börsenkomitee  von  Kokand  eingelaufenen
amtlichen  Angaben  über  die  Größe  der  Anbauflächen
unter  Baumwolle  zeigen  eine  nie  dagewesene  Zunahme
der  Baumwollplautagen  in  der  laufenden  Saison.
Offenbar  hat  der  hohe  Preisstand  für  Baumwolle  an
der  Börse  die  Plantagenbesitzer  zur  Vergrößerung  ihrer
Baumwollselder  veranlaßt.

Der  Stand  der  VBeumwollplantagen  wird  als  befriedigend
  bezeichnet.  Die  Ernte  der  Baumwolle  wird
jedoch  eine  späte  werden,  da  u|e  die  Aussaat  um  drei
Wochen  verspätete  und  außerdem  zu  Mitte  Juni  das
Wachstum  der  Baumwollstanden  noch  um  zwei  Wochen
verspätet  war.

Vorräte  an  Baumwolle  sind  im  Lande  fast  gar
nicht  mehr  übrig  geblieben.  Zum  2.  15.  Juni  d.  Is.
waren  aus  dem  Fer  hana-Gebiet  fast  fnnt  Waggons
Baumwolle  ausgeführt  worden,  im  vorigen  Jahre  dagegen
  zum  3.  Juni  nur  10  000  Waggons.

Es  sind  über  3700  Waggonladungen  Baumwolle
der  neuen  Ernte  bereits  verkauft  worden.  Für  jede
verkaufte  Waggonladung  ist  ein  Vorschuß  von  3000  Röl.
gewährt  worden.  (Torg.  Prom.  Gazeta.)

Baumwollanbau  in  Britisch-Indien  für  die
Ernte  1913/14.

s  erste  Memorandum  über  die  gesamte  indische
aaundsgerie  für  das  Jahr  1913/14  behandelt  hauptsächlich
  die  Frühern

Die  Gesamtanbaufläche  weist  im  Jahre  1913/14
ein  Areal  von  12  744  000  Acres  auf  gegen  10  766  000
Acres  auf  denselben  Gebieten  zum  gleichen  Zeitpunkt
des  Jahres  1912/138  und  11  446  000  Acres  im  Jahre

 

1911/12.  Die  diesjährige  Aubaufläche  zeigt  gegenüber
der  vorjährigen  eine  Zunahme  um  18,4  v.  H.

Die  gegenwärtigen  Aussichten  der  Ernte  werden
im  allgemeinen  als  gut  bezeichnet.

Von  den  Vereinigten  Provinzen  von  Agra  und
Oudh  liegt  bisher  keine  endgültige  Schätzung  der
Anbaufläche  vor.  #

Die  einzelnen  Provinzen  und  Staaten  waren  an
der  Anbaufläche,  wie  folgt,  beteiligt  —  Anbauflächen
in  1000  Acres:

Gewöhnlicher  Baummollanhausläche
Provinzen  und  Staaten  Aue  n  der  nac  der  iande
Anbaufläche  19189/14  1912/13  1911/12
Bombay  (Deccan)  27.9v.  H.  1639  1857  1467
Zentralprovinzen  und
Berar.  .  .  .  .  .  20,6  -  4506  4222  4135
Madras  9.1  109  60  136
Punjab  .  6,9  =  1731  1228  1322
Fereinigt=  rovinzen  .  6,1  —  —  —
Bur  .  0,)  282  192  179
Bihre  und  Orissa  ..,-  85  85
Nordwestl.  Grenzprovinz  0,2  -  48  45
Ajmer-Merwara.  .  0.2  82  14  18
ssam  .  ..  ,2-  35  35  36
Bengalen  0,2  40  50  63
Hyderabad  .  .1.),2-  282922182509
Zentral-Jndien  5.4  1313  1180  1158
Rajpntanna  1,9  180  169  287
Mysorrerr  0,4  14  11  6

 

Baumwollkultur  in  Krgentinien  und  Daragucy.

Die  von  der  argentinischen  Nationalregierung  in
Benitez  im  Gran  Chaco  eingerichtete  Veriuchswirtschait
befindet  sich  unter  der  Leitung  des  deutschen  Landwirtes
  und  Agrikulturchemikers  Dr.  ctin  Schulz.
welcher  dort  seit  vier  Jahren  mit  dem  Baumwollbau
auf  Grund  wissenschaftlicher  Studien  und  praktischer
Versuche  ausgezeichnete  Erfolge  erzielt  hat.  In  Anbetracht
  der  großen  Bedeutung,  die  dem  Baumwollbau
gegenwärtig  erzan.  beigemessen  wird,  möchte  ich  nicht
verfehlen,  mich  in  nachfolgendem  eingehender  mit  den
Anbauversuchen  und  deren  Erfolgen  in  Benitez  und
den  Aussichten  des  Baumwollbaus  in  Argentinien  und
Paraguay  zu  beschäftigen.

Die  klimatischen  Verhältnisse  in  den  nördlichen
Gegenden  Argentiniens  und  Paraguays  bieten  dem
Baumwollbau  kein  Hindernis,  da  die  sommerlichen
Temperaturen  für  eine  gedeihliche  Entwicklung  der
Pflanze  völlig  ausreichen.  Etwaige  Fröste  müssen
durch  geeignete  Wahl  der  Pflanzzeit  unwirksam  gemacht

.  r  der  Norden  Argentiniens  mit  acht
frostfreien  Moalen.  rechnen  kann  und  in  Paraguay
Fröste  nur  ganz  selten  auftreten,  so  sind  die  Bedingungen
  günstiger  als  in  vielen  anderen  Baumwolle
produzierenden  Ländern.  Die  Regenmengen,  die  jährlich
  ungefähr  1500  mm,  im  Iilichen  Paraguag  2000  mm
und  mehr  betragen,  sind  für  den  wollbau  durchaus
  hinreichend  bgw.  sehr  W*  'Der  Bedenken,
daß  der  Regen  während  der  Fruchtreife  dem  Erzeugnis
Schaden  bringen  könne,  sollen  in  der  hiesigen  Praxis
nicht  von  Belang  sein,  da  die  Reise  der  Baumwolle
sich  auf  einen  längeren  Zeitraum  erstreckt  und  es  bei
einiger  Sorssamten  erfahrungsgemäß  ntets  möglich  ist,
di  umwolle  ohne  Schaden  einzuernten

Die  nrel  sind  ouHerordentlich  mannigfaltig.
  Bei  der  großen  Ausdehnung  des  Gebietes  ist
        <pb n="879" />
        W  825  20

an  geeigneten  Böden,  als  welche  sich  die  humosen
Sandböden  am  vorteilhaftesten  bewährt  haben,  im
argentinischen  Chaco  kein  Mangel.  Sehr  große  Flächen
vorzüglichen  Bodens  sind  auc  in  den  argentinischen
Misiones  in  der  Provinz  Corrientes  und  in  Paragnuay
vorhanden,  so  daß  aus  diesem  Grunde  dem  Baumwollbau
  weite  Grenzen  gezogen  werden.

Die  größte  Schwierigkeit  bietet  immer  noch  die
Arbeiterfrage,  welche  allerdings  zu  einem  Teil  bereits
praktisch  gelöst  worden  ist,  und  zwar  durch  Verwendung
geeigneter  Bodenbearbeitungsmaschinen,  die  in  weitestem
Umfange  von  dem  oben  genannten  Leiter  der  Versuchstation
  angewandt  werden.  Mehrere  pers  sind
von  ihm  selbst  konstruiert  worden.  Soll  aber  der
Baumwollbau  in  Argentinien  und  Paraguay  größere
Wsbehmumg  gewinnen,  so  dürfte  die  endgültige  Lösung

der  Arbeiterfrage  durch  Kleinkulturen  und  eine  entsprechende
  Kolonisation  zu  erreichen  sein,  wie  sie  an
einzelnen  Stellen  des  argentinischen  Misiones,  vorläufig
  allerdings  nicht  zum  Zwecke  des  Baumwollbaues,
sondern  für  andere  Kulturen  bereits  mit  befriedigendem
Erfolge  begonnen!  haben.  Persönlichen  Mitteilungen
zufolge  haben  einige,  Unternehmer  auch  die  Eingeorenen
  aus  dem  n  des  Landes  mit  leidlichem
Erfolg  zur  Arbeit  Verwandt  wenn  sie  sie  nicht  nur
als  Saisonarbeiter  für  den  Baumwollbau,  sondern  auch
für  andere  Kulturen,  die  in  der  Zwischenzeit  betrieben
werden,  während  des  ganzen  Jabres  beschäftigen.

m  argentinischen  Chaco  wird  der  Baumwollbau
seit  etwa  20  Jahren  betrdbon  Vis  zur  Einrichtung
der  genaunten  Versuchswirtschaft  fand  er  jedoch  nach
sehr  primitiver  Methode  statt,  da  die  Pflanzer  ohne
alle  Anleitung  auf  sich  selbst  angewiesen  waren;
einzige  Förderung  bestand  in  gelegentlicher  Verteilung
von  Saatgut  ausländischer  Sorten  durch  das  Landwirtschaftsministeriuim.
  Da  dieses  Saatgut  jedoch
sostemlos  ausgewählt  worden  war  und  daher  die  verschiedensten
  Sorten  ins  Land  kamen,  so  fand  bei  der
gCroßen  Neigung  der  Baumwollpflanze  zur  Vermischueg
eine  starke  Hybridierung  der  Sorten  statt,  wodurch
das  Produkt  außerordentlich  ungleich  wurde.  Das  ist
bis  heute  noch  der  Fall,  soweit  eine  sachgemäße  Züchtung
  nicht  bereits  Abhilfe  geschaffen  hat.  Dr.  Schulz
hat  sich  denn  auch  in  erster  Linie  damit  beschäftigt,
die  verschiedensten  Varietäten  von  Gossypium  hirsutum,

i.  Perurianum  auf  ihre  Verwettbarkeit
  und  ihren  Wert  für  den  Chaco  durch  Anbauversuche
  zu  prüfen,  wobei  er  feststellen  konnte,  daß
Sea  S#land  und  ägyptische  Saat  sich  nicht  eignen,  daß
aber  die  alte  Chacoart  bei  sorgfältiger  Selektion  ein
nmrd-  Produkt  gibt.  Ge  enwärtig  sind  die
Versuche  so  weit  gediehen,  daß  sich  in  dem  Versuchsgarten
  eine  große  Zahl  ringeuichtelor  Mutter=  und
Tochterpflanzen  der  Neuzüchtung  „Manita“,  die  aus
lünstlicher  Kkeugung  einer  Chacopflanze  mit  G.  barbudense
  hervorgegangen  ist,  befinden;  auch  konnten
mehrere  Hektar  mit  der  veredelten  Saat  bestellt  werden,
deren  Saatgut  im  kommenden  Jahr  an  eine  größere
Hable  von  Pflanzern  verteilt  werden  kann.  Die  eineimische

  argentinische  Chacobaumwolle  ist  mehrjährig.

Sie  gedeiht  und  trägt  zwei  bis  drei  Jahre.  ie  in
Paraguay  einheimische  Baumwolle  2  sogar  10  Jahre
lang  Erträge  geben.  Da  die  Erträge  sich  jedoch  von
Jahr  zu  Jahr  vermindern  und  die  Anbaukosten  bei
mehrjährigen  Kulturen  nicht  geringer  sind,  hat  der
Leiter  der  Versuchsstation  in  Benitez  von  mehrjährigen
Kulturen  gänzlich  Abstand  genommen  und  sich  auf  die
Züchtung  einjähriger  Pflanzen  beschränkt,  die  übrigens
auf  guten  Böden  mehrere  Jahre  in  direkter  Folge  auf
demselben  Felde  angebaut  werden  können.

Der  Frage  der  Bodenbearbeitung,  die  auf  den

 

 

 

humosen  Sandböden  des  Chaco  an  sich  keine  große
Schwierigkeit  bietet,  wird  auf  der  Versuchsstation  besondere
  Beachtung  geschenkt.  Als  Vorbedingung  gilt,
daß  die  Baumwolle,  welche  dort  nirgends  in  Waldboden,
  sondern  stets  auf  Kampboden  gesäet  wird,  nicht
als  erste  Pflanze  in  den  jungfräulichen  Boden  gebracht
wird,  ondern  daß  stets  eine  Maislultur  voranzugehen
hat,  da  die  Baumwolle,  wenn  sie  gut  gedeihen  soll,
eine  nann  üe  Bodengare  und  Unkrautfreiheit  erfordert.
  Letztere  vor  allem  auch  deswegen,  weil  von
vornherein  verunkrauteten  Böden  die  Reinhaltung  der
Kultur  sehr  chwerend  sein  würde.  Unmittelbar  nach
Aberntung  des  ises  wird  flach  gepflügt,  wodurch
zahlreiche  Markräuten  und  Schädlinge  vernichtet  werden
und  eine  Wasserreserve  für  den  Winter  geschaffen  wird.
Alsdaun  wird  im  Frühjahr  eine  möglichst  tiefe  Pflugfurche
  gegeben,  welcher  unmittelbar  darauf  ein  oder
mehrmaliges  Abeggen  folgen  muß,  um  den  Boden
völlig  zu  zerkrümeln.  Falls  erforderlich,  wird  kurz
vor  der  Aussaat  noch  eine  dritte  flache  Furche  nebst
den  notwendigen  Eggenstrichen  gegeben.  Nachdem  der
Boden  derart  gründlich  vorbereitet  ist,  wird  er  im
Kreuz  markiert.  Als  besser  und  billiger  hat  es  sich  in
diesem  Jahre  herausgestellt,  an  Stelle  des  letzten
n  ens  den  Boden  aufzubeeten  und  die  Saat  mit

aschine  in  die  entstandenen  Furchen  zu  säen,  so
dan  die  Pflanzen  auf  eine  Entfernung  von  einem  Meter
in  jeder  Richtung  zu  stehen  kommen,  um  sie  der  Sonnenbestrahlung
  möglichst  stark  auszusetzen.  Nach  vielfachen
  Versuchen  hat  sich  diese  Pflanzweite  auf  guten
Böden  am  besten  bewährt,  während  auf  ärmeren  Böden
in  einer  Entfernung  von  80  bis  90  cm  gesäet  wird.
In  die  Krenzungspunkte  s#ere.  je  5  bis  10  Saatkörner
  auf  2  bis  3  cm  Tiefe  ausgelegt  und  sogleich
mit  dem  Fuße  mit  Erde  bedeckt.  Sehr  bewährt  hat
sich  ein  alsbaldiges  Nachwalzen,  dem  allerdings  ein
Abeggen  mit  einer  leichten  Egge  sofort  folgen  muß.
Vor  dem  Aufgehen  der  jungen  Pflanzen  muß  dann
nochmals  ein  Abeggen  erfolgen,  um  eine  etwaige  Verkrustung
  der  Ackerkrume  zu  verhindern.

Sobald  die  Pflänzchen  das  4.  bis  5.  Blatt  getrieben
  haben,  werden  sie  möglichst  nach  einem  leichten
Regen  verzogen,  so  daß  nur  eine  einzige  verbleibt.
Bei  der  Aussaat  mit  der  Maschine  kann  diese  Arbeit
zum  größten  Teile  mit  der  Hacke  ausgeführt  werden.
Die  weitere  Behandlung  bis  zur  Blüte  geschieht  mit
einem  leichten  Häufelpflug  „Planet“  bzw.  in  neuester
Zeit  mit  einem  besonders  konstruierten  Kultivator,
welcher  mehrere  Reihen  gleichzeitig  zu  bearbeiten  ermöglicht.


Von  Schädlingen  haben  sich  bisher  nur  Heuschrecken
  und  die  Baumwollraupe,  Oruga  genannt
(Azylina  argillacen),  bemerkbar  gemacht.  Ersteren  kann
man  durch  spätere  Aussaat  begegnen,  während  letztere
durch  Bestreuen  der  Pflanze  mit  Pariser  (Schwein--furter)
  Grün,  das  möglichst  während  des  Taus  angewandt
  werden  soll,  mit  Erfolg  bekämpft  wird.

Die  Ernte  geschieht  durch  Pflücken  mit  der  Hand,
wozu  auch  Kinder  und  Frauen  sehr  gut  verwendet
werden  können.  Da  die  Samenkapseln  bekanntlich

nicht  gleichzeitig  reisfen,  ist  drei=  bis  fünfmaliges
Püh  erforderlich.  Bei  hebonen.  Leuten  rechnet  man
bei  reichlichem  Ertrage  und  in  der  ersten  Zeit  der
Ernte  50  bis  60  kg,  bei  *  eingerem  Ertrage  30  kg  als
Tagesleistung  eines  geübt  annes.

Die  Erträge  sind  der  guten  Bodenbearbeitung
und  den  günstigen  natürlichen  Verhältnissen  entsprechend
hoch  im  Vergleich  mit  anderen  Baumwolle  produzierenden
  Ländern.  An  unentkernter  Baumwolle  wurden
auf  dem  Hektar  geerntet:
        <pb n="880" />
        S—

a)  bei  kleineren  Versuchen  1500  bis  3000  kg

b)  bei  Feldversuchen  in  der
0.  Versuchestation-  1500  2000  =
von  den  *
BMlanzern  1000  2000  =

im  Durchschnitt  16  unter  1250  keg  Rohbaumwolle.
Einer  Mitteilung  des  Dr.  Schuls  zufolge  ergab
„Simkin“  ,  welches  die  zens  reifste  aller  erprobten  Sorten
war,  den-  Ertrag  von  1500  ks  Rohbaumwolle.  Da
nach  der  Deukschrift  des  Reichs-Kolonialamts  über  die
Baumwollfrage  die  Durchschnittserträge  auf  dem  Hektar
sich  in  den  Bereinigten  Staaten  von  Nordamerika  auf
451.5  Pfund  gleich  225,7  kg,  im  Mississippidelta  auf
359,7  kgx,  in  Agypten  auf  562  ke  und  in  Ostindien
auf  nur  136  kg  stellen,  während  Esta  den  Ertrag  auf
250  bis  400  kg  Lint  angibt,  erschienen  mi!  bie  pbigen
Erträge  an  Rohbaumwolle  (mit  etg  29  .
Lint)  für  Argentinien  sehr  hoch.  Auf  bese  rerne  —  dfrage
  erhielt  ich  von  dem  Leiter  der  VDleihrnnstellt
die  folgenden  Mitteilungen:  Unsere  sorgfältig  arbeitenden
  Kolonisten  ernten  1500  bis  2000  kr  vom  Hektar.
Ein  Deutscher  in  Zapallar  erntete  im  Jahre  1910/11
3000  kg,  selbstverständlich  Rohbaumwolle.  Ich  selbst
habe  nie  unter  1500  kg  geerntet.  Varietät  „Texas
Wool“  gab  unter  40  Sorten  den  höchsten  Ertrag,  und
zwar  im  vergangenen  Jahre  auf  1000  Quadranneter
289,89  kg,  an  anderer  Stelle  315.51  kr  Rohbaumwolle.
  Auf  alle  Fälle  halte  ich  250  kg  Lintwolle  für
zu  niedrig,  350  bis  400  kann  man  stets,  ohne  zu  übertreiben,
  annehmen.

Diesen  Angaben  zufolge  kann  der  Baumwollbau
im  argentinischen  Chaco  bei  einem  Rendement  von  29

is  30  v.  H.  Lint  mit  Erträgen  rechnen,  wie  sie  nur
auf  den  besten  Böden  Nordamerikas  und  auf  den  vorzüglichen
  Rieselländereien  Agyptens  erzielt  werden.

eu  der  ersten  Zeit  ihres  Bestehens  hatte  die  Versuchsdirischaft
  mit  nicht  geringen  Vorurteilen  von
seiten  der  Pflanzer  zu  kämpfen,  welche  außerordentlich
starl  an  den  bisherigen  Gewohnheiten  in  bezug  auf
die  Pflanzweise  und  das  Saatgut  festhielten.  Durch
wiederholte  praktische  Belehrung  in  Gestalt  von  öffentlichen
  Vorträgen,  verbunden  mit  Demonstrationen  auf
dem  Felde,  lernen  die  Pflanzer  allmählich  die  ihnen  erwachsenden
  Vorteile  erlennen;  der  vorgenannte  Dr.  Schulz
beabsichtigt  außer  der  eigentlichen  Versuchsstation
lleinere  weigstellen  an  geeigneten  Punkten,  zunächst
in  Corrientes,  Formosa,  Zopalia  und  in  dem  argentinischen
  Misiones  zu  errichten,  die  er  mit  von  ihm
zu  diesem  Zwecke  ausgebildetem  Personal  besetzen  will,
die  unter  seiner  K.  Kontrolle  vorbildlich  wirken  sollen.

Im  Chaco  ist  kürzlich  von  einer  deutschen  Firma
eine  bestehende  Entkörnungsanlage  übernommen  und
ausgebaut  worden,  welche  täglich  2500  kg  Lintbaumwolle
  herstellen  kann.  Die  bmsEl7  giöt.  Ein
Rendement  von  29  bis  30  v.  Im  Jahre
gelangten  etwa  5000  Ballen  zu  dimt  en  gan  os  12
zum  Export,  die  hauptsächlich  nach  Spanien,  zum  geringeren
  Teil  letwa  1500  Ballen)  nach  Deutschland
gingen.

Die  von  namhaften  deutschen  Firmen  eingeholten
Gutachten  stimmen  darin  überein,  daß  die  im  Chaco
gewachsene  Baumwolle  von  guter,  kräftiger  und  doch
weicher  Faser  ist,  so  daß  sich  bei  entsprechender  Vervollkommnung
  der  Zucht=  und  Anbaumethoden  in  absehbarer
  Seit,  ein  ausgegeichnetes  Produkt  erwarten
läßt.  Daher  ist  dem  Baumwollbau  in  den  nördlichen
Gegenden  Argentiniens  und  in  Paraguny  eine  ünstige
Entwicklung  in  Aussicht  zu  kellen,  vorausgesetzt,  daß
es  gelingt.  die  Kultur  in  irgendwelcher  Weise  auf
weiterer  Grundlage  zu  betreiben.

 

 

 

Nach  Schätzung  von  kaufmännischer  Seite  sind  im
letzten  Jahre  in  Argentinien  höchstens  2000  ha  mit
Bamwoll  bebaut  gewesen.  —  Die  gegenwärtige  Ausung

  aumwollbaus  in  Fr  auch  nur
deung  des-  festanptellen,  ist  nicht  mö

Die  einzige  Baumwollspinnerei  *  mmdes.  die
im  Jahre  1906  mit  einem  Kapital  von  1  Million  Papierpesos
  eingerichtet  wurde,  hat  im  Jahre  1910  ihren
Betrieb  wieder  eingestellt.

Zur  Förderung  des  Baumwollbaus  in  Argentinien
war  von  dem  damaligen  Landwirtschaftsminister
Dr.  Lobos  im  Jahre  1911  dem  Kongreß  das  Projekt
eines  Gesetzes  eingereicht  worden,  nach  welchem  vom
1.  Jannar  1912  ab  ein  Zuschlag  von  5  v.  H.  auf  die
Einfuhr  von  Baumwollwaren  aus  dem  Auslande  erhoben
  werden  sollte,  dessen  Ertrag  jährlich  auf  120  000
Pesos  Gold  berechnet  wurde,  welche  Summe  zur
Förderung  des  Baumwollbaus  Verwendung,  finden
sollte.  Dieses  Projekt  ist  bisher  nicht  zum  Gesetz  erhoben
  worden.  Meines  Erachtens  bedarf  der  Baumwollbau
  solcher  Mittel,  durch  welche  die  Allgemeinheit
nicht  unerheblich  beeinträchtigt  werden  würde,  durch
staatliche  Förderung  nicht.  Wohl  aber  können  gut  geleitete
  Versuchsanstalten  wie  die  in  Benitez  zur  Entwicklung
  der  Baumwollkultur  erheblich  beitragen.

Bemerkenswert  ist  ferner,  daß  die  Landwirtschaftsgesellschaft
  -Sociedad  Rural  del  rio=  kürzlich  den
Beschluß  gefaßt  hat,  zur  Förderung  des  Baumwollbaus
im  Anschluß  an  eine  Maisbaulonkurreng  einen  Wettbewerb
  zu  eröffnen,  der  am  30.  Juni  dieses  Jahres
seinen  Abschluß  findet.  Er  wird  folgende  vier  Abteilungen
  E

1.  Akklimatisierte  Baumwolle.

2.  Neu  importierte  Baumwolle.

3.  Baumwollsaat.

4.  Garne  und  Gewebe,  die  von  argentiuischer  BaumMwolle
  im  Lande  hergestellt  sind.  Alle  vier  Kategorien
umfassen  je  zwei  Unterabteilungen,  und  zwar  entkernte
und  unentkernte  Baumwolle  bzw.  Saat  für  industrielle
Zwecke  und  zur  Züchtung  uspy.  Um  an  dem  Wettgewerb

  teilnehmen  zu  können,  muß  der  Betreffende  bei
akllimatisierten  Sorten  ersten3  einen  halben  Hektar,
bei  importierten  Sorten  100  qm  angepflanzt  haben.
Der  Bewerber  hat  unmittelbar  nach  beendeter  Ernte
dem  Gerenten  der  Socicdad  Rural  del  rio=  ein
Muster,  von  1  kg  bei  akklimatisierten  Sorten  und  von
einem  ¼  kg  bei  neuen  Varietäten  einzusenden  und  das
Datum  der  Ernte  und  den  Ertrag  pro  Hektar  anzugeben.


Die  Produkte  werden  in  der  im  August  stattfindenden
  Ausstellung  ausgestellt.

Ein  besonderer  Preis  wird  denienigen  zugebilligt,
welcher  die  beste  Monographie  über  die  Baumwollnnn
  in  Argentinien  auf  praktischer  Grundlage  ein- 



Beschluß  der  „Socicdad  Rural  del  Roarioweisd
  Frrauf  hin,  daß  man  auch  in  den  Kreisen  der
Landwirte  dem  Baumwollbau  neuerdings  Beachtung
schenkt  und  die  Kultur  durch  besondere  Maßnahmen  zu
fördern  sucht.

Beiläufig  sei  noch  erwähnt,  daßn  die  Versuchswirtschaft
  in  Colonia  Benitez  sich  neben  der  Baumwollkultur
  auch  mit  der  Kultur  enndere  subopischer  Gewächse
  beschäftigt  unter  der  Voraussetzung,  daß  die
Baumwolle  die  Pflanzer  nur  während  eines  Teiles
des  Jahres  in  Anspruch  nimmt  und  es  ihnen  daher
vorteilhaft  sein  muß,  andere  Kulturen,  wie  a
Rizinus,  Sesam,  Zuckerrohr  usw.,  nebenher  zu  betreiben.
        <pb n="881" />
        W  827  20

um  dadurch  die  Einnahmen  r  dem  ganzen  Wirtschaftsbetriebe
  sicherer  zu  gestalt
(Aus  einem  Bericht  des  andwirtschaftlichen
Sachverstaͤndigen  bein  Kaiserl.  Generalkonsulat
n  Buenos  Aires.)

 

Kohao-Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republih
im  Juni  1913.)

Bestimmumg  xg  Juni  3

Ver.  avon
3454  855  737  935

Januar  bis  Juni
#L.  8

Ameri  7967  938  1  708  897
n  1920  39%  211  620  1  786  859  869  590
Frankreich  010  221  955  2248  404  459  556
Frareich=  8  424  2  482  8  424  2  482
Im  ganzen  5591  156  1173  942  12  006  625  2  535  475
Im  Vorjahr  4665  494  944  438  18  097  739  2  636  907

(Nach  einem  Berächte  des  Kaiserl.  Konsulats
San  Domingo.)

 

 

Kahaoomarkt  auf  Ceylon.

Der  Kaiserliche  Krnsul  in  Colombo  berichtet  über
die  Kakaoausfuhr  aus  Ceylon  während  der  Monate
Jantar  bis  Juni  1913  folgendes:

om  1.  Jannar  bis  30.  Juni  1918  betrug  die  Aust0
  n  Leylon--ealao  47  246  cewts  gegen  41  629  cwts
im

Die  Ausfuhr  nach  den  Hauptabsatzländern
stellte  sich,  wie  folgt:  Grofbritannien  32686  evts  (24  260),
Deutschland  8648  ewts  (8547),  Vereinigte  Staaten
von  Amerika  2949  cn  (2694),  Frankreich  1460  cwis
(380),  Neuseeland  1104  ewts  (762),  Holland  851  ewts  (58).

Obgleich  die  Zufuhr  verhältnismäßig  gut  ausfiel,
blieb  das  Angebot  hinter  der  Nachfrage  zurück.

Die  Preise  stiegen  stetig  und  erreichten  Ende  Juni
62/-Rs.  für  feinen  Plantagenkakao  und  40/-  Rs.  für
Abfall  (triage).  Von  Amerika  und  vom  Kontinent  lag
andauernd  gute  Nachfrage  vor,  während  der  Osten
weniger  Bedarf  zeigte.

Gummimarkt  auf  Cevion.

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Eolombo  berichtet  über
die  Gummiausfuhr  aus  ylon  während  der
Monate  Januar  bis  Juni  8  folgendes

Die  Gesamtausfuhr  vom  4  J#uar  bis  380.  Juni
belief  sich  auf  10  255  279  lbs  gegen  5  188  504  lbs  i
der  gleichen  Zeit  des  Vorjahrs

Die  Hauptabsatzländer  waren  1015  (und  1
Großbritannien  mit  5  275  846  lbs  (28
einigte  Staaten  von  Amerika  mit  2938821  *  (1  —
Belgien  mit  1  474  815  lbs  (546  922),  Australien  mit
272305  lbs  (76  *l  Füeutichlan  mit  1110091bs  (65  280),
Japan  mit  110  731  lbs  .  Atalien  mit  34  922  lbs
(5885),  t,  10  #un  26  WP  -46  (12  563).

Die  Gummiverschiffungen  haben  %  im  Verhältnis
zu  denjenigen  der  gleichen  Periode  des  Vorjahrs  verdoppelt.
  Feine  geräucherte  Ware  hat  die  im  ersten
Quartalsbericht  gemeldete  leitende  Stellung  inzwischen
eingebüßt  und  rangiert  nun  wieder  unmittelbar  hinter

—  crepe“.

*)  Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  720.

 

Die  Preise  bewegten  sich  stetig  abwärts.  Während
  man  für  beste  Ware  Anfang  April  noch  3/73¾
quotierte,  fiel  der  Preis  Ende  Juni  auf  2/11¼.  Arbeitert
störungen  in  Akron,  die  ÜUberschwemmungen  in  Nordsnru
  und  schließlich  die  allgemeine  volitische  Lage

izn  Europa  dürften  für  das  Fallen  der  Preise  verantwortlich
  sein.  In  letzter  Zeit  wurden  verschiedene
Kontrakte  für  spätere  Lieferung  eingegangen,  doch
dürften  sich  die  Produzenten  hieran  nicht  beteiligt
haben.  Diese  Geschäfte  scheinen  nur  unter  Zwischenhändlern
  abgeschlossen  zu  sein.  Die  Beteiligung  deutscher
  Konsumenten  an  den  hiesigen  Auktionen  ist,  wie
verlautet,  noch  immer  sehr  begrenzt.

 

Kaffeemarkt  in  Santos  im  Juni  1913.

Juni
1913

Juni
1912

Sack  von  60  kg.

Vom  Vom
1.  Juli  1912  bis  1Luli  1011  bis
30.  Juni  1913  30.  Juni1912

Juhren  319882  8584797  290  407  9972266
erschiffungen  351959  8820892  541209  9143685
Verkäufe  2336638  —  547795  —
Vorrat  am
se  1115666  —  1350485  —
Die  burssicntuli,  e„erzielten  Marktpreise  betrugen
  für  10  kg  nach  dem  Typ  6:  58800  bis  5#400

Der  Bechselkurs  bereng  für  ein  Milreis  16½/  d
oder  1,.362

Die  **x1.  über  Santos  betrug  —  Säcken  von
60  kg)  nach:  New-Orleans  66  740,  Triest  61  140,  Hamburg
  46  883,  New  ork  *  502,  i“  39  875,
Hoore  L  öhi,  Buenos  Aires  14  426,  Antwerpen  10  367,

enua  8460,  London  5510,  Marseille  4875,  Amsterdam

4126,  Southampton  3410,  Alexandrien  2875,  Stockholm
2816,  Kopenhagen  1500,  Barcelona  1400,  Fiume  1250.
zusammen  einschließlich  verschiedener  Häfen  und  der
den  Schiffahrtsgesellschaften  zum  Verbrauch  an  Bord
gelieferten  Mengen  351  959  Sack

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Süo  Paulo

vom  26.  Juli  1913.)

Knbau  der  erdnuß  un  Natal  und  -ululand
(Gritisch  -Südafrika).

Nach  der  neuesten  Zensusstatistik  von  1911  befinden
sich  in  Natal  und  Baluand  insgesamt  159  Morgen
(1  Morgen  —  etwa  0,856  ha)  unter  Erdnußkultur.  Die
——7  27  die  Distrikte  Umlazi  (2498  muicks
à  100  engl.  Pfund!  und  Alexandra  (1623  muicks),  die
zusammen  etwa  die  Südküste  Natal  zwischen  Durban
und  Port  Shepstone  bilden,  sowie  in  Zululand  der
Entonjaneni-Distrikt  (1037  muid¾ks).  Absolut  zuverlässig
scheint  aber  diese  Statistik  nicht  zu  sein.  Soviel  beuzi
  befassen  sich  u.  a.  die  deutschen  Ansiedlergemeinden

atal  in  gewissem  Umfang  mit  dem  Anbau  der
Erdnufg

Die  in  der  Provinz  angebaute  Erdnußmenge  reicht,
wie  der  letzte  Jahresbericht  der  Durbaner  Handelskammer
  hervorhebt,  im  allgemeinen  nur  eben  für  die
Nachfrage  von  seiten  der  Eingeborenen  als  Nahrungsmittel
  hin.  Neuerdings  ist  in  Mayville  bei  Durban
eine  Fabrik  zur  Berarbeitung  von  Erdnüssen  errichtet
worden,  welche  zunächst  anscheinend  noch  nicht  in
sehr  bedemmenem-  Umfang  —  Erdnußöl  als  Salatöl,
geröstete  Erdnüsse  für  Eßzwecke,  Erdeuhhutter  Fense

rdnußmehl  und  Tnchen  für  Futterzwecke  herstellt

Die  Gesellschaft  (Mayville  Oil  Mills  Company)  versucht.
        <pb n="882" />
        GW  828  20

zu  einem  fatensiveren  Anbau  der  Erdnuß  anzuregen,
indem  sie  sich  zur  Abgabe  von  Erdnußsaat  an  Farmer
zum  Preise  von  3½  Pence  das  englische  Pfund  und
zur  Abnahme  der  vollen  Ernten  zum  Preise  von
9½  Schilling  für  88  engl.  Pfund  ungeschälte  Nüsse
rachtfrei  Durban  erbietet.  Auch  der  erwähnte  Handelskammerbericht
  vertritt  die  Auffassung,  daß  sich  dem
Erdnußbau  in  Natal  durch  die  verschiedenen  Verwendungsmöglichkeiten
  in  Südafrika  selbst  noch  beträchtliche
  Entwicklungsaussichten  bieten.

In  der  Natalseifenindustrie  scheint  die  Erdnuß  zur
Zeit  gar  nicht  oder  nur  in  unbedeutendem  Maße  Verwendung
  zu  finden;  der  Grund  dafür  dürfte  darin
liegen,  daß  bei  Berücksichtigung  der  Zollverhältnisse
und  des  Olgehalts  die  Verwendung  anderer  Olfrüchte,
wie  vornehmlich  der  Palmkerne,  vorteichafter  esscheint.

ist  daher  anzunehmen,  daß  a
Eiaakeinel  nach  Natal  in  der  Lünptsoche  der  “E0
mung  als  Nahrungsmitier  für  die  Eingeborenen  dient.
Was  diesen  Import  anlangt,  so  belief  er  sich  nach  der
Handelsstatistik  für  1911  auf  rund  265  000  engl.  n

rte  von  1585  .  avon  entstammt  die  Haup

masse  (über  205  000  Pfund)  der  portugiesischen  rkolonie
  Mogambique;  daneben  lieferte  Indien  5

Pfund  und  China  9750  Pfund.  Für  1912  t  9
Statistik  den  Import  nach  Durban  nicht  gesondert  an;
die  Einfuhr  nach  dem  gesamten  Gebiele  der  Südafrikanischen
  Union  brgiffetre  sich  zt  etwa  4,  6.  Millionen
engl.  Pfund  im  Werte  von  über  28  Das  Hauptkontingent
  stellte  im  Jahre  1912  wiederum  Portugiesisch=Ostafrika
  (über  3.6  Millionen  Pfund);  daran  schlossen
sich  China  (über  465  .000  Pfund),  die  Bereinigten
Staaten  von  Amerika  (32  500  Pfund)  und  Hongkong
(10  000  Pfund).

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Durban.)

 

 

Rustrallscher  Bund.
Neues  Schiffahrtsgesetz.

Für  das  Gebiet  des  Australischen  Bundes  ist  ein
neues  Schiffahrtsgesetz  erlassen  worden,  welches  die
Königliche  Bestätigung  erhalten  hat  und  durch  den
Generalgouverneur  voraussichtlich  spätestens  in  einigen
Monaten  in  Kraft  gesetzt  werden  wird.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats

in  Sydney.)

 

 

Belgisch-Kongo.

Verpflichtung  der  umherziehenden  Händler
zur  Buchführung  über  die  mit  den  Eingeboenen
  abgeschlossenen  Käufe.

Laut  einer  am  1.  Juli  d.  Is.  in  Kraft  getretenen
Verordnung  des  Generalgouverneurs  vom  14.  Februar
1918  hat  jeder  umherziehende  Händler,  der  in  der
Kolonie  Geschäfte  macht,  ein  Buch  zu  führen,  worin  er
sämtliche  einheimischen  Erzeugnisse,  die  er,  wenn  auch
nur  zur  einfachen  Lagerung,  kauft  oder  empfängt,  sofort
nach  dem  Empfang  einträgt,  ebenso  alle  einheimischen
Erzeugnisse.  die  er  zu  irgendeiner  Lestimmung  cboibt.
Die  Eintragungen  haben  sich  sowohl  auf  die
gollfreien  als  auf  die  ausfuhrzollpflichtigen  uzu
  l

ei  Beförderung  von  auszuführenden  Waren
ist  eine  -  der  zu  befördernden  Ergeugnise  in  zwei
Ausfertigungen  auszuftellen.  wovon  die  eine  dem  Warenbegleiter
  zu  übergeben  und  die  andere  unmittelbar  an

 

den  Steuereinnehmer  des  Ortes,  zu  senden  ist,  wo  die
Ausfuhr  der  Waren  erfolgen  so
(Bulletin  usioch  du  Congo  Belge.)

Zollanmeldung  von  Waren.

Eine  Verordnung  des  Generalgonverneurs  vom
15.  Mai  1918  bestimmt,  daß  in  der  vom  Einführer
dem  Einfuhrzollamt  einzureichenden  Anmeldung  außer
dem  Rohgewicht  auch  das  Reingewicht  der  Ware  anzugeben
  ist.  Ausgenommen  von  diejer  Vorschrift  sind
jedoch  folgende  Waren,  die  nach  Kubikmeter  oder  Hektoliter
  anzumelden  sind:  Holz,  Bier,  Wein  und  andere
gegorene  Getränke,  Rahm  und  ilch,  Brauntwein,
Likör  und  andere  weingeishalagge  ölüssigteiten.  vessiaund
  flüssige  Essigsäure.  (Ebenda.)

 

OMozambiaque.

Zollfreiheit.  für  Kaffernhacken  fim  Gebiete
r  Nyassagesellschaf
Laut  hre  des  Fräsidenten  der  orngleischen
Republik  vom  31.  Mai  1913  sollen  in  dem  Gebiete  der
Nyassagesellschaft  sogenannte  Kaffernhacken  ausländischer
Erzeugung  vom  Einfuhrzolle  befreit  bleiben
(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konfulats
in  Lourengo  Marques.)

Dortugal.

Vorschriften  für  den  Balfischfang  in

Territorialgewässern  der  Kolonien.  —

fuhrzoll  für  Ol,  Barten  und  Ambra.  —  *
freiheit  für  Material  zum  Walfischfang.

Nach  einem  Gesetze  Nr.  53  vom  16.  Juli  1913,
ist  die  Ausübung  des  Walfischfanges  in  den  Territorial-=gewässern
  der  Kolonien  nur  portugiesischen  Schiffen
gestattet,  und  zwar  auf  Grund  einer  vom  Gouverneur
der  Provinz  erteilten  im  Boletim  Oficial  veröffentlichten
  Erlaubais.  Die  Erlaubnis  ist  an  die  Person
gebunden  und  kann  nicht  auf  eine  andere  Person  oder

gellschet  ohne  Emcchngingg  der  Regierung  übertragen
  werden;  diese  lann  die  UÜbertragung  erlauben
oder  nicht.  Der  Fang  von  jungen  und  noch  nicht  ausgewachsenen
  Walfischen  ist  verboten  usw.  Die  gegenwärtig
  an  Ausländer  erteilte  Erlaubnis  kann  nach
Ablauf  nur  dann  erneuert  werden,  wenn  die  Regierungen
der  betreffenden  Länder  sich  verpflichten,  Gegenseitigkeit
  zu  beobachten,  indem  sie  den  portugiesischen  Unternehmungen
  den  Walfischfang  in  ihren  Territorialgewässern
  gestatten,  sowohl  im  Mutterland  als  auch
in  den  Kolonien.  ülee  ausländischen,  zur  Ausübung
  des  anges  in  den  überseeischen  Provinzen
  bestimmten  Unternehmungen  haben  jährlich  zu

n:

den

 

1.  500  Esludos  für  jeden  olsichiangdampfert
2.  300  jedes  Walfischfjang-Segelschiff;
6.  100  ¾l  -  eden  kleinen  als  Walfischsüengerschlepper
  dienenden
ampfe
4.  20  -  jedes  P  kleiner  Walfischoote;


jedes  Meter  im  Geviert  für
die  zu  ihrem  Betrieb  erforderliche
  Fläche.
Die  inländischen  Unternehmungen  sind  von  den  vorstehend
  festgesetzten  Zahlungen  befreit.  Die  aus-5.

  5  Centavos=
        <pb n="883" />
        W  829

ländischen  Unternehmungen  haben  jährlich  10  Centavos
  für  jedes  weitere  Geviertmeter  Gesamtfläche  an
irgendwelchen  schwimmenden  Stationen  zu  zahlen,
mögen  sie  aus  Schiffen  oder  irgendeinen  anderen  Fahrzeug
  (klutuador)  bestehen,  die  an  dem  von  den  Seebehörden
  bezeichneten  Orte  vor  Anker  gelegt  sind,  und
*  zu  entsernen  sind,  wenn  diese  es  für  erforderlich
alt

Die  Walfischfänger  sind  von  der  Lotsensteuer  befreit,
  wenn  sie  keinen  Lotsen  in  Anspruch  nehmen.  Das
von  den  Walfischen  Leonnene  Ol  sowie  die  Barten,
die  zur  Ausfuhr  bestimmt  sind,  unterliegen  bei  der
Ausfuhr  nach  fremden  Häfen  einer  Abgabe  von

v.  H.  des  Wertes  und  bei  der  Ausfuhr  nach  portugiesicchen
  Häfen  einer  Abgabe  von  2  v.  H.  Für  Ambra
sind  20  v.  H  des  Wertes  bei  der  Ausfuhr  nach  fremden
Häfen  und  10  v.  H.  des  Wertes  bei  der  Ausfuhr  nach
portugiesischen  Häfen  zu  zahlen.  Der  aus  dem  Abfall
des  Walfischs  erzeugte  Dünger  bleibt  abgabenfrei,
falls  er  nach  portugiesischem  Gebiet  ausgeführt  wird,
bei  der  Ausfuhr  nach  fremden  Ländern  unterliegt  er
einer  Abgabe  von  3  v.  H.  des  Weries.  Die  Konzessionäre,
  inländische  und  ausländische,  sind  verpflichtet,
die  sämtlichen  Erzeugnisse  wom  Walfisch  nutbringend
zu  verwenden  und  auch  die  Eingeweide  in  Dünger
umzuwandeln,  bei  Etunfe  ai  Verlustes  der  Konzession.
Sämtliches  Material,  das  beim  Walfischfang  oder  bei
des  Olgewinnung  gebraucht  wird,  bleibt  zollfrei.  Für
Fässer  oder  irgendwelche  anderen  Gefsäße  oder  Ver-Pdengenurtel.
  die  zur  Aufnahme  der  gewerblichen
Erzeugnisse  vom  Walfisch  für  die  Ausfuhr  bestimmt
sind,  ist  die  Einfuhr  auf  Zeit  zugestanden.  Den
beteiligten  Gemeindekörperschaften  ist  es  —7#  auf
das  Walfischfanggewerbe  höhere  Steuern  oder  A  gaben
zu  legen  als  1  Eskudo  für  jeden  gefangenen  Walfisch.
Vorbehalten  (ressalvadas)  bleiben  für  die  geenirt
ausländischen  Konzessionäre  alle  Abgaben,  die
aus  Abmachungen  usw.  von  intebnctiongem  Eharalker
ergeben,  die  bereits  vor  der  Veröffentlichung  des  gegenwärtigen
  Gesetzes  bestanden.  Entgegenstehende  Bestimmungen
  sind  ausgehoben.

(Diario  do  Governo.)

Spanisch-Guinea.
Erhöhung  des  Spirituosengolls.

Durch  eine  Verordnung  vom  19.  Juli  1918  ist  der
Zolltarif  für  die  spanischen  festländischen  Besitzungen
am  Golf  von  Guinea“)  dahin  geändert  werden,  daß
der  Zoll  für  alkoholhaltige  Geträ  bis
50  Zentesimalgraden  in  Höhe  von  125  kne  für  1  K
auf  175  Peseten  erhöht  ist.  Die  Anderung  soll  am
Tage  nach  der  Veröffentlichung  dieser  Verordnung  im
„Boletin  osflicial“  der  “*'s  Besitzungen  in  Kraft
treten.  (C(iazeta  de  Madrid  vom  20.  Mut  1913.)

Südafrikanische  Union.

Zollgeseh.
Laut  Verordnung  des  Generalgouverneurs  vom
30.  Juni  1913  z  (Ar.  168/1913)  ist  das  Zollverwaltungs-Vol.

  D.  Kol.  Bl.“  1908,  S.  200.

 

aeseg  für  die  Fudasritanische  Unien  3vom  Jahre  1913
—  Customs  Management  A  —  (Nr.  9/1913)
am  1.  August  1918  in  Kraft  W
(The  Union  of  South  Africa  Government
Gazette,  Extraordinarr

Ein=  und  Ausfuhrplätze  für  den  Warenverkehr.


Durch  eine  vom  Generalgouverneur  auf  Grund
des  Abschnitt  10  des  Zollverwaltungsgesetzes  für  die
Südafrikanische  Union  vom  Jahre  1918  (Nr.  8/1913)
am  30.  Juni  1913  erlassene  Verordnung  (Nr.  169/1918)
sind  folgende  Orte  als  Plätze,  in  und  über  welche
Waren  eingeführt  oder  über  die  ausschließlich  Waren
ausgeführt  werden  dürfen,  bestimmt  worden:

Kapprovinz:  Kapstadt,  Port  Elizabeth,  East
London,  Mossel  Bay,  Port  Nolloth,  Kuysna,  Simons-=town,
  St.  Johns  River,  Kimberley,  Rietfontein  und.
dg,  (für  die  Grenze  gegen  Deutsch-Südwestafrika


atal:  Durban,  Mahongwanes  Drift  und  Makokelas
  Drift  (für  die  Grenze  zwischen  Natal  und  Portugiesisch-Ostafrika).


Transvaal:  Johannesburg,  Pretoria,  Germiston,
Boksburg,  Krugersdorp,  Roodeport,  Potchefstroom,
Barberton,  Middelburg,  Pietersburg.  Main  Drift  —
an  der  Grenze  zwischen  Rhodesia  und  Transvaal  —
und  Komatiport  (für  die  Grenze  zwischen  Transvaal
und  Portugiesisch-Ostafrika).

Oranjefreistaat:  Bloemfontein.  (Ebenda.)

Freilagerplätze.

Durch  eine  vom  Generalgouverneur  auf  Grund
des  Abschnitt  11  des  Zollverwaltungsgesetzes  für  die
Südafrikanische  Union  vom  Jahre  1913  (Nr.  9/1913)
am  30.  Juni  1918  erlassene  Verordnung  (Nr.  170/1918)
sind  die  zachgenannen  Häfen  und  Orte  als  Freilagerfgo

  Waren-Niederlegung  und  -Sicherung  bebimmt,
  worden.

Kapprovinz:  Kapstadt,  Port  Elizabeth,  Cast
London,  Nofiel  ay.  Simonstown  und  Kimberley.
Natal:  Durban  und  Pietermaritzburg

Tran  0  vaal:  Johannesburg,  Prekories  Gernmiston,
Barberton  und  Komatiport.
Oranjefreistaat:  Bloemfontein.  (Ebenda.)

Häfen  für  die  Ausfuhr.
Laut  einer  vom  Generalgouvernenr  auf  Grund
des  Abschnitt  12  des  Zollverwaltungsgesetzes  für  die
Sübafritanische  Union  vom  Jahre  1913  (Nr.  9/1913)
#am  1  erlassenen  Bekanutmachung
(Nr.  160/  10  ,  wogen  die  Häfen  St.  Helena  Bai,  Hondeilp
  Bai,  Lamberto  Bai,  Saldanha  Bai,  Hout  Bai,
Port  Beaufort  und  Struys  Bai  lediglich  Ausfuhrhäfen
unter  den  nachstehenden  Einschränkungen  sein:

iu  genannten  Häfen  dürfeu  Waren  auf
Shidius  die  zollpflichtige  Waren  an  Bord  haben,  nur
unter  Aussicht  eines  Zollbeamten  ausgeführt  werden.
Die  Kosten  für  seine  Dienstleistung  müssen  durch  den
Führer  oder  Makler  des  Schiffes  siche  ergestellt  werden.
Für  jedes  Schiff,  das  Ladung  für  die  Ausfuhr  in
diesen  Häsen  einnimmt.  muß  zuvor  eine  Ausfuhranmeldung
  abgegeben  und  die  Ausklarierung  erlangt

werden.  (Ebenda.)
        <pb n="884" />
        830  20

Vermischtes.

Die  Handels-  und  landwilrtschaftlichen  Sachverständigen
  bel  den  Ralserlichen  Konsularbehörden.

Als  Handelssachverständige  bei  den  Kaiserlichen
  Konsularbehörden  sind  zur  Zeit  tätig:

In  Calcutta:  Gösling  (z.  Zt.  auf  Urlaub  in
Deutschland)  —  in  Johannesburg:  Renner  —
in  Sydney:  W.  de  Haas  (5.  Zt.  auf  Urlaub  in
Deutschland)  —  in  Schanghai:  Zickermann  —
in  Dokohama:  Dr.  Neumeister  —  in  St.  Petersburg:
  Wossidlo  —  in  Caräcas:  Dr.  Gerlach  —
in  New  York:  Waetoldt,  Königlich  preußischer
Gewerberat  und  Gecks  —  in  Rio  de  Janeiro:
Göring  —  in  Buenos  Aires:  Bruchhausen  —
in  Singapore:  Krieg.

Als  landwirtschaftliche  Sachverständige
bei  den  Kaiserlichen  Konsularbehörden  sind  tätig:

In  Stockholm:  Dr.  Frost  (z.  Zt.  auf  Urlaub
in  Deuschland)  —  in  Petersburg:  Dr.  Hollmann
  —  in  Rom:  Dr.  Mueller,  Wirklicher  Geheimer
  Ober-Regierungsrat  —  in  Chicago:  Kaumanns
  (3.  Zt.  auf  Urlaub  in  Deutschland)  —  in
Buenos  Aires:  Dr.  Pfannenschmidt  (z.  Zt.  auf
Urlaub  in  Deutschland)  —  in  Kapstadt:  Dr.
Guradze.

Anfragen  usw.  an  die  Sachverständigen  sind
zweckmäßig,  namentlich  im  Hinblick  auf  etwaige
Beurlaubungen,  nicht  unter  deren  persönlicher
Adresse,  sondern  unter  der  äußeren  Adresse  der
betreffenden  Konsularbehörde  zu  senden.  Briefe
an  die  in  Deutschland  auf  Urlaub  befindlichen
Sachverständigen  können  an  das  Auswärtige  Amt
zur  Aushändigung  adressiert  werden.  Die  Adressen
und  Amtsbezirke  der  Kaiserlichen  Konsulate  sind
dem  vom  Auswärtigen  Amte  aufgestellten  Konfulatsverzeichnis,
  das  im  Verlage  von  Ernst  Siegfried
  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW.  68,  Kochstraße
  68—71,  erscheint  und  auch  bei  den  Handelskammern
  eingesehen  werden  kann,  dem
Handbuch  für  das  Deutsche  Reich  oder  dem
Handbuch  für  den  deutschen  Außenhandel  (Verlag
von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin)
zu  entnehmen.

Institut  für  ärztliche  Forschungen  in  Johannesburg.

Das  Kaiserlich  deutsche  Konsulat  in  Johannesburg
  berichtet,  wie  folgt:

Vor  einiger  Zeit  hat  hier  die  Grundsteinlegung
  für  ein  südafrikanisches  Institut  für  ärztliche
  Forschungen  (South  African  Institute  for
Medical  Research)  stattgefunden,  das  die  erste  und
größte  Anstalt  dieser  Art  in  Südafrika  sein  wird.

 

Die  Initiative  zu  dieser  Gründung  ist  von  der
Organisation  für  die  Beschaffung  von  eingeborenen
Arbeitern  für  die  Bergwerke  des  Witwatersrand
(Witwatersrand  Native  Labour  Association  —
kurz  W.  N.  L.  A.  genannt)  ausgegangen.  Diese
Gesellschaft  stiftete  den  Betrag  von  40  000  für
Bau  und  Einrichtung  des  Instituts,  während  die
Regierung  den  Baugrund  unentgeltlich  zur  Verfügung
  stellte.

Zur  Unterhaltung  des  Instituts  werden  die
W.  N.  L.  A.  und  die  Regierung  jährlich  je  5000  K.
beisteuern  und  die  Provinzialverwaltung  wird  bis
zu  3000  K  beitragen.  Man  hofft  natürlich  auf
Stiftungen  der  in  Südafrika  reichgewordenen
Finanziers  und  Bergwerksindustriellen.

Das  Institut  wird  ein  Hospital  mit  24  Beiten
enthalten  und  zwei  Laboratorien,  eins  für  laufende
bakteriologische  Untersuchungen  usw.,  das  andere
nur  für  wissenschaftliche  Forschungszwecke.  Eine
Bibliothek  und  ein  Museum  sollen  angegliedert
werden.

Die  Tätigkeit  des  Instituts  wird  sich  auf
Krankheiten  der  Menschen  beschränken.  In  erster
Linie  werden  natürlich  die  im  Witwatersrand  besonders
  vorkommenden  Krankheiten,  wie  Lungenentzündung,
  Bergmanns-Schwindsucht  usw.  Gegenstand
  der  Forschungen  sein.

Auch  wird  man  das  reiche  Material,  das  durch
das  Zusammenströmen  von  Angehörigen  der  meisten
südafrikanischen  Stämme  als  Bergarbeiter  hier
vorhanden  ist,  für  ethnologische  und  anthropologische
  Zwecke  zu  erforschen  und  zu  verwerten  suchen.

Veröffentlichungen  über  die  Arbeiten  des  Instituts
  werden  je  nach  der  Sachlage  und  nach  dem
Stand  der  Mittel  in  gewissen  Zwischenräumen
erscheinen.

Das  ärztliche  Personal  des  Instituts  wird  aus
einem  Direktor,  einem  ärztlich  ausgebildeten  Statistiker
  und  drei  bis  vier  weiteren  Arzten  bestehen,
die  vornehmlich  Bakteriologen,  Protozoologen,
Chemiker  (Spezialisten  für  physiologische  Chemie)
sein  sollen.

In  der  Auswahl  dieser  Arzte  besteht  keine
Beschränkung  auf  die  Angehörigen  einer  bestimmten
Nationalität.  Die  Bedingungen  für  die  Anstellung
find  lediglich,  daß  der  Betreffende  in  seinem
Heimatlande  ein  zur  Ausübung  der  Praxis  zugelassener
  Arzt  ist,  wissenschaftliche  Erfahrung  und
Ruf  hat  und  durch  eine  Universität  oder  andere
anerkannte  Lehranstalt  empfohlen  wird.

Es  besteht  die  Absicht,  sogenannte  researchfellowmships
  nach  Art  der  kellowships  in  den
englischen  Universitäten  einzurichten.  Die  Inhaber
der  fellowships  werden  sich  auf  12  Monate  ver-
        <pb n="885" />
        831

pflichten  müssen,  unter  Leitung  des  Instituts  und
für  dieses  wissenschaftliche  Arbeiten  vorzunehmen.
Die  Ergebnisse  dieser  Arbeiten  werden  das  alleinige
Eigentum  des  Instituts  sein.  Das  Institut  wird
dagegen  ein  kleines  Gehalt  (etwa  500  D)  zahlen.

Die  Inhaber  der  gedachten  Stellen  müssen
geprüfte  Arzte  sein.  Man  wird  sonach  diese  Stellen
mit  unseren  Assistentenstellen  vergleichen  können.
Weder  die  fest  angestellten  Arzte  noch  die  Assistenten
dürfen  während  der  Zeit  der  Anstellung  an  dem
Institut  ärztliche  Privatpraxis  ausüben.

—

Der  Direktor  des  Instituts,  ein  Dr.  W.  Wat-Pitchford,
  N.  D.  London,  ist  bereits  ernannt.
Wie  erwähnt,  ist  einstweilen  erst  der  Grundstein
  für  das  Gebäude  des  Instituts  gelegt.

1  kins

 

Kongre#  für  Tropenhyvglene  In  Saigon.

Der  Kongreß  für  Tropenhygiene  wird
nach  einer  Mitteilung  des  Generalsekretärs  Dr.
Montel,  hier,  statt  am  8.  November,  erst
am  20.  exöffnet  werden.

 

Liter  atur-Bericht.

 

Karte  von  Kamerun  1:  300  000.  Blätter  E.  Banijo,
Fe.  Fumban,  62  Jaunde,  Ansatzstück  rei
des  Einzelblattes  ##  2  erlin,  Dietricht  Reimer.

Ait  diesen  drei  Blattern  ist  die  Ende  1910“)  begonnene,

  191279)  wegen  der  SEzwerbung  Neukameruns
erweiterte  Landkarte  von  Kamern  000  im
31  Blättern  und  3  Ansaustüchen  vollendet.  Die
Frasche  Herstellung  der  Karte,  die  im  Schutegebict
lebhafte  Zustimmun  gefunden  hat,  ist  eine  Leistung,
die  einen  nur  durch  Fachleute  genügend  zu  würcdligenden
  Arbäilatend  erforderte.  Dem  Leiter  Max
Moisel  und  dem  Personal  des  kartographischen  Instituts
  gebührt.  zualee  alle  Anerkennung.  Die  Karte,
deren  Vervielfältigung  durch  ein  einfaches  und.  bühges
mechanisches  Verfahren  erfolgte,  wird  durch  Neubearbeitungen
  und  Deckblätter  nach  Möglichtkeit  auf
dem  laufenden  erhalten  werden.

ZSimmermann,  Prof.  Dr.  A.:  Der  Manihot-Kautschul,
  selne  Koltur,  Gewinnung  und  Prilparation.
Mit  151  Fig.  im  Tyzt.  —  Jena  1913.  Gustav  Fischer.

9  .&amp;amp;,  geb.  1

In  der  erfreulicherweise  sich  stündig  mehrenden

Reihe  von  Einzelabhandlungen  über  wichtige  Kulturgewächse

  der  Tropen  nimmt  das  vorliegende  Werk  des
hirektors  des  Landwirtschaftlichen  Instituts  Amani  in
Deutsch.Ostafrika  cine  Sonderstellung  ein.  #  ist  eine
wissenschaftliche  Monographie,  eine  gründliche  Gelehrtenarbeit,
  die  weit  ach  enthült,  als  man  nach
dem  Untertitel  erwarten  sollte.  Auf  den  Inhalt  kunn
hier  nicht  nüher  eingegangen  werden;  es  mag  genügen,
wenn  gesagt  wird,  daß  wohl  nichts  ausgelassen  ist.
was  überhaupt  nur  mit  dem  Manihot-Kautschuk  in
Verbindung  gebracht  werden  kann.  Schon  der  Um
fang  des  enggedruckten  Buches,  das  noch  zablreiche
Abschnitte  in  Kleindruck  enthält,  ist  ungewöhnlich,
und  das  7½  dicht  bedruckte  Seiten  umfassende  Liite7
raturverzeichnis  am  Schlutk  gibt  einen  Begriff  von  dem
reichen  Material,  das  Verfasser  neben  seinen  eigenen
langjährigen,  Erfahrungen  verarbeitet  hat.  Die  Fülle.
stolfes  ist  so  groß,  dalg  man  fast  sagen  könntc,
hts  weniger  wäre  mehr  gewesen;  manches  wird  in
gewissen  Lserkreiscn  als  Ballast  empfunden  wercen.
Alles  in  allem  ist  es  ein  Buch,  das  nicht  nur  unentbehrlich
  ist  für  alle,  die  sich  mit  Manihot-Kautschuk
im  spezicllen  und  mit  Kautschuk  überhaupt  zu  befassen
  haben,  sondern  auch  wertvolle  Anregungen  für

den  Pllanzenphysiologen  enthält.

J.  Mildbrned.

 

 

Literatur.)

XVIII.
Zusammengestellt  In  der  Blbllothek  des  Relchs-Kolonlalamts.
Dle  eingerelchten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  dle  Redaktlon  durchaus  vorbehält.  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.
Vacat.
II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.

Vacat.

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.

Archäologie.

Vacat.

5)  Vgl.  „-D.  Kol.  Bl.-  1910,  S.  927.
#  Vel.  „D.  Kol.  Bl.-  1912,  S.  20g.

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

7Belträge  zur  Flora  von  Afrika.  H#g.  von
A.  Engler.  Bd.  19.  M.  11  Fig.  i.  Lext.  Leipzig  u.
Berlin:  Engelmann  1913.  80.  li

*)  In  iar  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinun
—n-  ——.  mitgetellt.  Nlt  eloem  “  siod  die  2
der  Werke  arelebann  welche  bei  der  Redaktlon  des  Kolonlalblattes
  ———  elnem  e  dlejenlgen,  welche  von  der
Bw#bliothek  tnt#  käuflilch  erworben  wurden.

Der  Verlag  erklärt  sleh  □□l*  bereit,  dlejenigea
Verk:  welche  Ibm  als  Rezenslonsere  emplar.  e  oder
ur:  ufnahme  iIn  dleses  P.n  rntenne

"1  zunehmen  un  en  das  Relchs-Kolonlal-##nrn
  itar  zu  befördern
        <pb n="886" />
        G  832  20

Gugel,  C.:  Beitrüge  zur  Geologie  von  Kaiser-Wilbelmsland.
  M.  3  Taf.  u.  1  Textfig.  (Beitrüge  z.
t.  Erforschung  d.  Deutsch.  Schutzgebicte.  4.)

rlin:  Geolog.  Landesanstalt  1912.  55  S.  [

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
lUders,  Ewald:  Das  Jagdrecht  der  deutschen.

Schutzgebiete.  (Abhandlungen  d.  Hamburgischen  Kko

lonialinstituts.  a5  Hamburg:  Friedrichsen  &amp;amp;  Co.
1913.  IX,  63  S.  ls

Jathan,  7  The  Common  La  of  South
Aftica.  Vol.  24  edit.  1.  Persons  and  Property.
2.  *s  *#  Afriea:  Central  Neus  Agenecy.
1913.  2  Bde.  e.  l

VI.  Staatsrecht.
Vacat.

VII.  Verwaltung.
Vacat.

VIII.  Justizwesen.
Vacat.

IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.

Karstedt,  F.O.:  Beiträge  zur  Inderfrage  in  Deutsch-Ostafrika.
  Aus:  Koloniale  Monatsblätter.  Ig.  15,
1913,  No.  8  ls

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Administration  Report  of  the  North-West  Frontier
Prorince  for  1911—12.  Peshawur:  Nonh-  West  Frontier
Province  Gov.  Press.  1912.  72  S.  ss

Hongkong  Blue  Bock  for  the  year  1912.  Victori,
Hongkong:  1913.  Noronha  &amp;amp;  Co.  Getr.  Pag.40.  7

*'  keport  on  the  Administralion  of  the  Andaman
and.  T#e  Islands  and  the  Penal  Settlement  of  Port
Blair.  rg  1911—12.  Caleutta:  1912.  Gov.  Print.
VII,  81  10.  (#

port  o  n  the  Administration  of  the  Civil  and
Allirnre  Naan  of  Bangalorc  kor  the  Fear  111—1012.
Bangalore:  1912.  Mxsore  Residency  Press.  27  S.  40%  (6

XII.  Finanzwesen.

Budget  des  recettes  et  des  dépenses  du  Serrvice
locul  pour  T’exercice  1913.  (Madagascar  et  Depenhonget.)
  dehhnsksnn  Lnnguige.  (adagascar  et  Dé-Tananarive:
  1913.  Imprim.  Offfcielle.

,  LXXII  S.  40.  10
udge  et  des  recettes  et  des  dépenses  du  Serviee

veri  (Nouvelle-Caledonic  et  Dépendances.)  Exereice
1913.  (Nouvelle-Caledonic  et  Dépendances.)  (Secrétariat
  du  Gouv.  Général.)  Nouméa:  1913.  Imprim.
JNationale.  143,  13  S.  10.  *

*  Budget  du  Serwice  local  de  la  Guinée  Fran
Exereice  1913.  (Republiquc  Ensaies)  (Gouvern.
Général  de  a  eceidentale  française.)  Conakry:
1913.  Imprim.  du  Gonvern.  XXXII,  133  S.  12

*Projlets  de  Budgets.  Budget  Général.  Budget
Spécial  annexe  sur  fonds  Temprunt.  Buchen  local  du
Gabon.  Budget  local  du  Moyen-Congo.  Budget  loeal

 

de  POubangui-Chari.  Budget  local  du  8  du

Tehad.  Exercice  1913.  (République  Fran  (Ministeres
  des  Colonies.)  (Gouv.  Génér.  mis
Equatoriale  Française.)  Brazzaville:  1912.  Imprim.
du  Gouv.  Génér.  Getr.  Pag.  40.  lis

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

Elrenbaum,  E.:  Dber  Fische  von  Westafrik
henders  von  Kamerun.  Der  Eischerbote,  !  ett
308ft.  L

*  kolbe,  Franz:  Die  Möglichkeit  des  Aerbaues
in  en  Stehpenborblündeern  gen  nördlichen)  Deutsch-Osta
  D.  Kol.  z.  54  (1913).  (u

Fv  Peter:  Von  der  Fischerei  in  Kameru
““)  von  C.  Meinhof.  Der  Fischerbote,  8  66.
1  15

a  Siepisus,  Geo:  Bewässerung  für  Südwest.  Kol.  7.

34  (1913).  l

·solssnleontz.Dtquumaollemosundlen.

Aus:  Beihefte  zum  Tropenpflanzer,  Bd.  14,  1913,
No.  5/6.  sꝛ
XIV.  Wasserwesen.

Vacat.

XV.  Bergbau.

Macco,  A.:  Gegenwärtiger  Stand  des  Bergbaues
in  den  —*  Schntsgebeten.  Aus:  Die  Metallbörse,
  Ig.  1913,  No.  37.  L

XVI.  Handel.
Vacat.

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacat.

XVIII.  Verkehr.

Föllmer,  Wilhelm:  Der  Kampf  um  den  Bahnbau
in  Deutsch-Ostaflika.  Kol.  Z.  34  (1913).  s20
Hess,  Walter:  Die  Entwickelung  des  deutschen
Postwesens  in  den  deutschen  Schutzgebicten.  Weltverkehr
  5  (1913/14),  173—177.  ln

XIX.  Aedizin.

Fulleborn:  Die  Hüarien  des  Menschen.  M.  6  Taf.
u.  41  Fig.  im  Text.  Aus:  Handbuch  der  pathogenen
wwieeh  Bd.  8.  “  Fischer  1913.  80#.  1I2#2
*Kronee  Franz:  Fünfzehn  Jahre  Kiantschou.
E.  —m—m—  —.  Studie.  Aus:  Deutsche  Aeu
zinische  Presse.  Berlin:  Goldschmidt  1913.  31  S.  8°.  1
„Ruppert,  Fritz:  Untersuchungen  über  die  Entvieklun!
  de:  Gstruslarven  u.  die  Bekümpfung  der
Ostruslarvrenkrankheit.  Aus:  Zeitschritt  f.  Infektionskrankheit.
  Bd.  13,  1913,  H.7.  Berlin:  Schoctz  1913.
*  ("t
L,#cchellhase:  Mitteilungen  aus  den  Ergebnissen  der
Fleischbeschau  in  Deutsch-Ostafrika.  Aus:  Zeitschrift
für  Fleisch-  und.  Mlechhegiene.  IJg.  23.  1913,  H.  20.
Berlin:  Schoetz  1913.  S.  80.  26

XX.  Sprschen  und  Literatur.
·  Vacat.
        <pb n="887" />
        833  2

XXI.  Religions-,  Missions-  und  Schulwesen.
WJahresbericht  über  das  Missionswerk  der  Brüdergemeinde
  für  das  Jahr  1911  ff.  Erstatt.  von  d.  Missionsdirektion.
  Herrnhut:  1912  ff.  Missionsbuchbandlung.
  8S0.  leo
VVobsen,  Ernest:  Quelle  doit  etre  Fattitude  des
Kouvernements  vis-à-vis  des  missions.  Rapport.  (Inain
  Colonial  International.)  (Session  tenuc  à  Londres
i1913.)  Bruxelles:  1913.  Etablissements  N

mus  G'Imprimerie.  76  80.  #

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  kür  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.

Lettow-Vorbeck,  Arnd  von:  Unsere  Gersdorffer
in  Südwest.  Auf  dienstl.  Befchl  bearb.  Wiesbaden:
Staadt  1913.  63  S.  88e.  les

XXIV.  Technologie.  Kunst.

Vacat.

XXV.  Bauwesen.
Vacat.

1

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

*  Annunlire  de  I’Offiec  National  du  Commerce  Extérieur.
  Annde  1913.  (République  Frangaise.)  (Mi
nistere  du  Commerce,  de  P’lIndustrie,  des  Postes  et.
des  Télégraphes.)  Paris:  1913.  Maréchal.  222  S.  g.

Berlcht  über  die  Verhandlungen  des  10.  Obstbau-Vortungskursus
  der  Landwirtschaftskammer  für  die
Provinz  Brandenburg  am  22.  u.  23.  Februar  1912.
(Arbeiten  d.  Landwirtschaftskammer  für  die  Provinz
Brandenburg.  27.)  Berlin:  (1912)  Wolff.  149  S.  80.

*  Besoldungsvorschrift  für  die  Kaiserliche  Marine
im  Frieden  (F.B.  V.).  Neudruck.  Berlin:  Reichs--
  1909.  Käufl.  bei  Miitler  &amp;amp;  Sohn.  XII,

Der  Deutsche  Beton-Verein  (E.  V.).  Seine  Entstchung
  und  Entwicklung.  Seine  Ziele  und  Erfolge.
Denkschrift.  vom  Deutsch.  Beton-Verein.
Oberkassel:  1913.  33  S.  6..

Betonwerkstein  und  künstlerische  Behandlung
des  Betons.  Im  Auftr.  d.  Deutsch.  Beton-Vereins
bearb.  von  Petry.  (M.  Abb.)  1913.  245  S.  40.

*Blnz,  A.:  Chemische  Industrie  und  Volksernährung.
  FcEstrede.  (Korporation  der  Kaufmannschaft
von  herlin.)  (Handels-Hochschule  Berlin.)  Berlin:
G.  Reimer  1913.  19  S.  80.

*  Bochalli:  Die  Wassergenossenschaften  nach  dem
neuen  preuBischen  Wassergesetze.  Kommentar  z.
dritten  Abschnitt  d.  Wassergesetzes  unt.  bes.  Berücksichtigung

  d.  wasserwirtsch.  Meliorationen  m.  d.  ein-Fchlig.
  inisterialerlassen.  Berlin:  Parey  1913.  IX,
241  S.  6.K.  8.

Dellus,  Hans:  Das  deutsche  Reichs-  und  Staatsangehörigkeitsgesetz

  vom  22.  Juli  1913.  (R.  G.  B1
S.  583.)  (Sammlung  deutscher  Gesetze  30.)  Mann-XII,
  132  S.

heim  u.  Leipzig:  Bensheimer  1913.
2  K.  8e.

 

Fernow,  A.:  Gesetz  über  einen  cinmaligen  aue
ordentlichen  Wehrbeitrag:  Textausg.  m.  Anm.
Sachreg.  (Guttentagsche  Sammlung  Deutscher  Lriehre
gesetze.  0).  Berlin:  Guttentag  1913.  162  S.
1,60  A.  8So.

Handbuch  für  die  deutsche  Handelsmarinc  auf
das  Jahr  1913.  Hrsg.  im  Reichsamt  des  Innern.
Berlin:  G.  Reimer  1913.  Getr.  Pag.  80.

Jahresbericht  1911  des  Verbandes  deutscher  Genossenschaften
  in  der  Provinz  Posen  zu  Posen,  der
Posenschen  Landes-Genossenschaftsbank  und  des
Deutschen  Lagerhauses  Posen.  Posen:  Ostdeutsche
Buchdruckerei  u.  Verlagsanstalt  1911.  32  S.  8e0.

Kkatalog  der  Bibliothek  des  Reichsmilitärgerichts.
1.  Ausg.  Berlin:  1913.  Reichsdruckerei.  I.
675  S.

Keller,  Hans:  American  Shipping.  Its  History
and  Economic  Conditions.  (Probleme  d.  Weltwirtschaft.
  14.)  Jena:  Fischer  1913.  XX,  144  S.  80.

hLustig,  Max:  Entwurf  eines  Vertrages  zur  Aufnahme
  eines  stillen  Gesellschafters.  Anleitg.  zur  Abfassg.
  cCines  Gesellschaftsvertrages  zwischen  Geschäftsinhaber
  u.  dem  stillen  Gesellscbafter  S—
Mainz:  Kaufmänn.-jurist.  Verlag.  o.  J.  15  S.  2  4/4.

autjeus.  5  Jahronen  für  Deutschlands  Seeinteressen.
  IJg.  1913.  M.  22  Aabilciunghsiakenn,
38  Skizzem  *  2  Beilagen.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;
1913.  X,  640  S.  6  .  80.
*Post-  und  Telegraphen-Nachrichten  für  den  Nergehr
  mit  den  Deutschen  Schutzgebieten.  Hng.  vo
Reichs-Postamt  nach  d.  Stande  vom  1.  Juli  1923.
Berlin:  1913  Reichsdruckerei.  80  S.  0,5  0.
Satzung  des  Deutschen  Spar-  und  Darlehnskassen-Vereins,
  eingetragener  enossensc  mit  unbeschrünkter
  Haftpllicht.  Neuwied:  o.  J.  Landw.  Zenträl-Darlchnskasse
  f.  Deutschland.  24  S.  80.
Satzungen  für  den  Verband  deutscher  Genossenschaften
  in  der  Provinz  Posen,  eingearagener  Verein
zu  Posen.  Posen:  1905  Merzbach.  S.  80.
*Sechnelder,  K.:  Die  Anlage  von  *  und
ihr  Betrieb  nach  neueren  Erfahrungen.  2.,  verm.  u.
verb.  Aufl.  Breslau:  Korn  1913.  84  S.  1.50  Ac.  bo.
Seelhorst,  C.  von:  Der  Verbleib.des  Gründüngungsstickstoffs
  im  Sandboden  auf  Grund  von  Vegetationsversuchen.
  (Arbeiten  d.  Deutschen  Landw.  Gesellsch.
241).  ——  J  Deutsche  Landwirtsch.  Gesellschaft

Sohn

1913.  147

Seydlitz,  C.  von:  Allgemeine  Wirtschaftsgeographie
in  kurzgefalßter  Darstellung  und  Deutschlands  Ste  4zug
in  der  MWeltwirtschef.  Breslau:  Hirt  1913.  88  S
1.

ktn-  der  Molkerei-  Genossenschaft  Rheineberg
tp

Mesbieis  we  Westpr.:  1912.  Weise.  28.  80.

Suekow
tichenwenle:  r  1913.  46  S.  80°.

Toepfer:  Wir  Pioniere.  Geschichte  und  Aufgaben
unserer  TrappeiT  in  Krieg  und  iede.  Berlin:  Buntdruck
  G.  m.  b.  H.  o.  J.  219  S

'  Volks-Kalender  für  das  Jabr  1914  mit  Wandkalender.
  (Hrsg.  von  d.  Verband  gegen  die  Sozialdemokratie.)
  Berlin:  1914  TTeutonin--  G.  m.  b.  H.
—

 

E

*Voß,  von:  Wir  vom  Truin.
Preußischen  Train.
o.  J.  124  8.  8e°.

Die  Geschichte  des
Berlin:  Buntdruck  G.  m.  b.  H.
        <pb n="888" />
        G  834  25

*Vo,  Wilhelm  von:  Wir  vom  Verkehr.  Die  Ent-  H(tiendels-  Hochschule  Berlin.)  Berlin:  G.  Reimer
wicklung  der  Preufischen  Verkehrstrup  n.  Berlin:  1913.  22  S.  8e.

Buntdruck  G.  m.  b.  H.  o.  J.  92  S  Statistische  Zusammenstellungen  über  Bilei,
Wegener,  Georg:  Die  Erweiterung  der  Herrschaft  Ku  fer.  Zink,  Zinn,  Aluminium,  Nickel,  Quecksilber

des  Aenschen  über  die  Erdoberflüche  wührend  der  Silber.  ie.  19.  (Metallgesellschaft.)  (Metallbank
letzten  25  Jahre  und  der  Anteil  der  Deutschen  daran.  und  Metallurgische  Gesellschaft.)  Frankfurt  a.  M.:
Festrede.  (Korporation  der  Kaufmannschaft  zu  Berlin.)13.  G0

 

Verkehrs-Nachrichten.

Die  Küstengebühr  für  die  der  Deutsch-Südamerikanischen  Telegraphengesellschaft  in  Cöln
gehörenden  Küstenstation  Monrovia  (K  A  B)  kommt  vom  1.  September  ab  in  Wegfall.

In  Mtingi  in  Deutsch-Ostafrika  ist  am  21.  August  eine  Reichs-Telegraphenanstalt

für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.  Die  Wortgebühr  für  Telegramme  nach  Mtingi  ist
dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  Daressalam.  Sie  beträgt  gegenwärtig  2  ¾4  75  Pff.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  September  1913.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Friedrich-Wilhelms-1.
  deutsch-neugutne,  eAetOft.  afen  40.  41  Tage
Kaiser-Wilhelmsland  Nabaul  43  Tage

und  Uismorch-eechipel.]ripst.  14  Sert.  1.  *3  g

ledrich-W  -
a)  nanh  *  -  Wl  n  lhelms  8.  Olt.  Rabaul  64  Tage
Friedrich-Wilhelmsen
  44  Tage
Rabaul  49  Tage
nach  Ettae  (vesea  5.  Sept.  31.  Ott.Eitape  49,  42  Tage  J7.  Sept.  29.  Okt.  1059

12.  Sept.
14.  10.  Okt.  10

MNeapel
(beutsche  Schtffe)  )  31.  Okt.

 

 

 

*  Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
1132  am  8/9.  und  6/10.  und  von  Berlin  C2  am  9/9.  und  7/10.  7.52  ab  Schles.  Bhf.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien  —Schanghai  geleitet.

 

2.  Marshal-Inseln.  Taran  21.  Sept  Jaluit  54  Tage
a)  nach  Jalun  (engl.  ö  19.  Sept.  1“.  Okt.  1050
·····  Neap  3“.  Okt.  Jaluit  55  Tage
Oeurser  e
Adelaide  27—31  Tage,
orer  ebeone  e)  18.  Aug.  dann  weiter  mit  der  2
bahn  nach  Melbourne  oder
b)  nach  Naunm  BriisnG  31.  Aug.  Spdney.  Von  dort  mit11.  29.  Aug.
(engl  Dampfer  der  Pacific  Phos-  5.  Sept.  10  50
s*i  7.  Sept.  baue  —  *  and  oder,  ait
(engl.  Schiffe)  Behees  nach  Banrder

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

*  Für  Briese  und  Postkarten  Nachversand  über  Sböwrien=  Schanghai—Oongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  11338  am  6/10.  und  von  Berlin  C2  am  7/10.  7.52  ab  Schles.  Bhf.
        <pb n="889" />
        W  835  20

 

 

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

 

 

Mombasa  O  16,  17  Tg.

Mombasa  O  16  Tage
Mombasa  O  19  Tage
Tanga  19—20  Tage
Tanga  17—18  Tage
Mombasa“  17  Tage
Daressalam  21  Tage

Daressalam  19  Tage

Zanziber  18  Tage
ressalam  ae  mit
nächster  Gelegenheit

11.  27.  jed.  Mts.  1050

16.  Sept.  1013

9.  Sept.  1050

9.  25.  jed.  Mts.  2.15
11.  27.  jed.  Mts.  1060
16.  Sept.  1013

9.  25.  jed.  Mts.  2.15

11.  27.  jed.  Mts.  1050

16.  Sept.  10  13

 

Die  Abfahrt  erfolgt
Nach  vom  Ein-  »
schiffungshafen  am:
l
8.  r#  Ostafriha.  Neapel  13.  29.  jed.  Mts.
¾  dorcse  Schtffe)
nach  Bukoba  (mit  Ruanda).
4.  und
Lrae  n  Mom  eiter-  Marseille  18.  Sept.
5  gehrte  r  bel
der  ·  Marseille  11.  Sept.
uoch  de  eerhnr  ep
Marseille  11.  27.  jed.  Mts.
b  einschl.  A  i,
k  Leganga.  Mitunbeara.,  Neapell  18.  29.  jed.  Mts.
Mn  15o,  Moschi,  6  «
USE-OWNER-MMWU
""""«"h«"MacieiaeckaSepk
e)  5  —  sowie  nach  Marseille  11.  27.  jed.  Mts.
#henee  Fiiriolan.  (beusche  Schiffe)  l
Mloa,lwaKlllen1tKoadet
  E—5  eieeaackewel  13.  29.  jeb.  Mits.
*3  77  1.  n  (deutsche  Schiffe),
ala,  *  Langen  .  .
Samml,  Salale,  guen  Marseille  8.  Sept.
Ssongea,  Tabora,
*  Udlil,  Usumbura
4.  Deutsch-Sfbwestafriha.  Hamburg  8.  25.  Sept.
wal  d  sowi  Antwerpen  28.  Sept.
i  ac  S  ü0  kebm#nd  lete  (deutsche  Sun  5?
“  os,  Erua,  Emptängnisdi
  *  E  uiliro  rdro  se  Southampton  29.  jed.  Mts.
E  zo  —  (beutsche  Schiffe)
anenn  Boulogne  12.  Sept.
warte,  kalswat
Eruulc
ut  —  r  Southampton  13.  20.  Sept.  4.  Okt.
dn  gusse  *  1HLamburg  #19  jed.  Mts.
Omaruru
—  t  #  [Southampton  6.  27.  Sept.
9  B¾-  E  2  Slier-  *  Hamburg  17.  jed.  Mts.
ers  grs  s  u.  #Antwerpen  25  jed.  Mts.
berg,  “““int  Windhur(deutsche  Schiffe)
(Hamburg  8.  25.  Sept.
Antwerpen  28.  Sept.
(deutsche  Schiffe)
Southampton  29,  jed.  Mts.
(eutsche  Schiffe)
b)  nach  S#nnzridusttn  lowie  Boulogne  12.  Sept.
nach  Aus,.  Berse  (deutsche  Schlffe)
W—  Southampton  18.20
on  13.  20.  Sept.  4.  .
an  W  6t  o000  ""  19.j  *  6n
enbu  .  .  ·
sc  S  cht  Hamburg  ied  ts
Hamburg  17.  jed.  Mts.
Antwerpen  25  jed.  Mts.
(eutsche  Schiffe)
Southampton  6.  27.  Sept.
Southampton  12.  Sept.
(deutsche  Schife)

 

 

 

Swakopmund  24  Tg.
Swakopmund  21  Tg.

Swakopmund  20  Tg.
Swakopmund  19  Tg.

Swakopmund  29,  22,  222.
Swakopmund  etwa  26  T.
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  45  Tage
Swakopmund  37Tage

Läderitzbucht  24,  25  Tage
Lüderitzbucht  22  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  20  Tage

Lüderitzbucht  27,20,  212)g.
Lüderitzbucht  32  Tage
Lüderitzbucht  69  Tage
Lüderitzbucht  61  Tage

Lüderitzbucht  unbestimmt
Lüderitzbucht  21  Tage

7.  24.  Sept.  5.80
26.  Sept.  1045

28.  jed.  Mts.  12.43
11.  Sept.  1.0

12.  19.  Sept.  3.Okt.  12.48
19.  jed.  Mts.  9.5

5.  26.  Sept.  12.48

17.  jed.  Mts.  9.5

24.  jed.  Mts.  1.0

7.  24.  Sept.  5.80
26.  Sept.  1048

28.  jed.  Mts.  12.48
11.  Sept.  1.0

12.  19.  Sept.  3.Okt.  12.48
19.  jed.  Mts.  9.5,
17.  jed.  Mts.  9.5
24.  jed.  Mts.  1.0

5.  26.  Sept.  12.48
10.  Sept.  10  12
        <pb n="890" />
        W  836  2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4  4  Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
.Nach  vom  Ein-  k%  Dauer  ,  Berlin  spätestens
«  schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1|  Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Viltoria  20  Tage
õ.  Ramerun.  Duala  Tage
Kribi  22  Tag  9.  24  jed.  Mts.  9.5
#a)  nach  *  alougz  nach  Abong-  Plantation  **  Tage
an  oafim  anliong#  Longji  22  ge
inga,  %  o,  Bl-  .
hundi  vlpludZof  Bauche-i  Boulogne  11.  26.  jedes  Monats,  Viktoria  18  Tage
Bon  anden  nea.  Se  fur  Mer  Duala  19  Tage
ha  R  e  (beutsche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
Hee#%  "  8  o  -  Plantation  20  Tage
#aduma-,  Kt  Longj#  20  Tage
ong.  Bt  *  .  .  «
rundequ  Mundeck,  Agann-  Lissabon  18.  jedes  Monats  Vikloria  19  Tage  15.  jedes  Monats  1.0
anga,  Osstdunge,  beursche  Schiffe)
Vlan##  cotioda  Sangmelima,  :  *  «  ·
Wo  »qumburg  22.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.5
Duala  28—30  Tage
nK2ivep  18.  Sept.  Viktoria  38  Tage  1  5
Duala  39  Tage  6.  Sept.  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
-  vou  dort  welter  ũber  Ilang
b)  nach  Rio  del  RNy  «  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  22.  jedes  Monats  Nio  del  Rey  81—58  Tage22.  jed.  Mts.  9.5
(iLiverpool  18.  Sept.  Rio  del  Rey  37  Tage  16.  Sept.  1012
c)  nach  Garua,  Lverer  iodverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Toge  jeden  Montag  1015
von  dort=  Wer  bee
———W  Liverpool  jeden  Mittwoch  Lagos  16  T  S.  jeden  Montag  1046
von  dort  wer#ehh  über  Zaria—
Naraguta-  Maldugurt—
Antwerpen  6.  27.  Sept.  Matnst  13—20  Ta  5.  26.  Sept.  8.48
e)  nach  Carnot,  Mbalki.  Mo-,  La  Rochelle  8.  29.  Sept.  —  6.  27.  Sept.  10#
lundv,  Nola,  Souffay  [(chetgiche  Schst,  "5  lenda  Vr  nt  z
Bordeaux  25.  jebes  Monats  dann  miut  Flußdampfern  238.  jed.  Mts.  1045
6.  den  Karolinen,  PDalaulsNeapel  57.  Sept.  3.  Ott.Jap  36,  37  Tage  g.  Sept.  1“.  Okt.  1050
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  Angaur  36  Tue,  bzw.  3
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
nach  Jab  und  Angaur·  Bnindih  .  Sept.  Jap  40  Tage  12.  Ott.  1080
(engl.  Schiffe)  Angaur  51  Lige  bzw
Jap  m.  nächst.  Gelgeng.
Palau  36  Tage
b)  nach  den  übrigen  Statlonen  Neapel  3“.  Okt.  Saipan  43  Tage  1“.  Okt.  10  50
(deutsche  Schiffe)  Ponape  50  Tage

ür  Briefe  zund  ostlarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —Alexandrowo

  11  am  8/9.

Auf  ei  16  Absenders  werden  Briefe  und  Postlarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Brieffendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von

Sibirien—Schanghaj  geleitet.
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs-  bis  siebenmal  jährlich.

7.  Niantschon.

 

proben  —  über  Rußland:  Montags,  Donn  ra.  Ho  Hrelt#  ab

Neap
Oeunsst

Brin
(engl.  h.

Marseille  12.  26.  Sept.
(engl.  Schiffe)
Liverpool  10.  24.  Sept.
Marseille  7.  21.  Sept.  5.  Okt.
(kranz.  Schle,

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  W  rucksachen,  Geschäftspaplere,  Warenr


Un  722  u.  1128  sowie  Dienstags  7.52

b)  Drucksachen,  petesos  nes  Warenproben.

5.  19.  Sept.  3.  Okt.

waasit
jeden  Sonntag

Auf  V  erden  Bri
—  no  le

Tsingtau  84  Tage
Tsingtau  322—35  Tage
Tsingtau  34  Tage

Tsingtau  84  Tage
Tsingtau  35  Tage

und  Postkarten  na
rleksendungen  jeder

8.  17.  Sept.  1.Okt.  1050
jeden  Freitag  1050
10.  24  Spt.  10  15

9.  23.  Sept.  8.43
5.  19.  Sept.  3.  Okt.  1015

Klautschou  auch  mit  den  unter  b)
rt  auch  über  New  York  befbrdert.
        <pb n="891" />
        837  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus

Nach  vom  Ein  "  Dauer  Berlin  spätestens
schifungshafen  am:  der  überfahrt  abgesandt  werden  am:

8.  Samoa.  Queenstomom  11.  Sept.  9.  Okt.  Apia  25  Tage  9.  Sept.  7.  Okt.  3.15

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

 

9.  Logo.

Hamburg

E——

 

9.  24.  jedes  Monats
Daulagus  M.|  11.  26.  jedes  Monats

1
1#Hamburg  156.  jedes  Monats
eetterdan  22.  jedes  Monats
(deutsche  Schlffe)

930.  jedes  Monats
atswotterdam  14  jedes  Monats
(deutsche  Schtste)  1

Lome  18  Tage
Lome  16  Tage

Oamburg  22.  jedes  MonatsLome  22  Tage
1  Marseille  10.  jedes  Monats  Kotonou  18  Tag

i  von  da  ab  dandeoseindung
#Bordeaux  25.  jedes  Monats  Kotonou  14  Tage

6  von  da  ab  Landverbindung
1##Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  1

Ta
von  dort  SeragenT  dem
Landwege  in  4—5

Lome  28  Tage
Lome  23  Tage

agen

Lome  30  Tage
Lome  26  Tage

 

b.  24.  jed.  Mts.  9.5
10.  25.  jed.  Mts.  1.0

22.  jed.  Mts.  9.5
8.  jed.  Mts.  10  1

23.  jed.  Mts.  1045
Montag  1012

16.  jed.  Mts.  9.5
21.  jed.  Mts.  10  12

80.  jed.  Mts.  9.5
3.  jed.  Mts.  1012

 

Den  durch  s  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schusgebieten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  fälig  Landungs-  Die  Posti  in  fällig
Von  hafen  in  Berlin  a  Von  hafen  in  Berlin  am
·  Neapel  17.  18“.  28.  Sept.  Neapel..  4“.  18°.  Sept.  27.  Okt.
EEEBLIIIII  Brindisi  ...  14.  28.  Sept.
Neapell  3“.  17“.  Spt.  4  .Okt.  Marseille  .  11.  25.  Sept.  9.  Okt.
beutsch-Ssafrina#  Marseise  10.  Sept.  14.  Ot.  Plymouth
Southampton.  17.  Sept.  2°.  Ott.  Southampton  |  über  San  gene  5  der
1·  *  2Okt.  «  eattle  unbestimm
bentsch  S#awe  Southampton.  7.  14.  28.  Sept.  Klautschon!n  Havre  oder  —  mal  monarlich
amburg  4.80.Sept.  4.,Okt.  neenstomn.
%%  Sibir.  Eisen=  in  der  Regel  Dienstag,
Namer#  Southam  pton  „%  t-“  Sptt.  1  15•  Ott.  bahn  Donnerstag  u.  Sonnabend
Liverpool.  .  9  1  14.  Sept.  1.  Okt.  (über
–  —  rp  —  Liverpool  Vanconuver)
Neapel!7.  18“.  Sept.  ö.  Okt.
von  Ja  Plymouth  4
den  Narolinen  Brindisi  28.  Sept.  Queenstomm  über  San  Francisco  am
von  den  Samoa  .  oder  Haore  *.  .
n  )  Brindisi,  28.  Sept.  od.  Plymouth.
den  Marianen  ..  Brindisi.  28.  Sept.  *r  Srindisi.  21.  Sept.  19.  Ot.
den  palan-In  eln  Brindisi.  .  .  ..  28.  Sept.  Hamburg  5.  14°.  22*.  jed.  Mts.
p  —  —  .  logo  Southampton  1.  30.  Sept.  15“.  Okt.
Marshal-Juseln.  Neapel  .....  14.  28.  Sept.  Plymouth  .  .  jeden  Dienstag- 



 

 

 

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="892" />
        Schiffsbewegnngen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

838  2

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

.  Reise  Letzte  Nachrichten
ostdampfer
Postdampf  von  nach  bis  12.  September  1913.
„Adolph  Woermann“  Ostafrika  Hamburg.  am  30.  Durban.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  1  ab  Las  Palmas.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  14.  ab  Hamburg.
„Anna  Woermann“  amburg.  Kotonou  am  5.  Dover  passiert.
„Arnold  Amsinck“  Swakopmund  Hamburg  am  2.  in  Cap  Lopez.
„Carl  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  23.  in  Hamburg.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  9.  Dover  passiert.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  10.  ab  Victoria.
„Elisabeth  Brock“  Hamburg  Calabar  am  8.  Ouessant  passiert.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  am  8.  ab  Swakopmund.
„Fe  Woermann“.  Kapstadt  Swakopmund  am  9.  in  Kapstadt.
ertrud  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  29  ab  Southampton.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  amburg  am  11.  in  Hamburg.
„Henny  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  11  ab  Lome.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  11.  Dover  passiert.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  11.  in  Kotonon.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  12.  ab  Hamburg.
„Kurt  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  9.  ab  Sierra  Leonc.
„Lili  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  11.  ab  Lome.
„Lothar  Bohlen“  Kotonon  Hamburg  am  9.  ab  Monrovia.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  11.  ab  Boulogne.
„Lulu  Bohlen"é  Burutu  Hamburg  am  10.  ab  Accra.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  29.  Monrovia.
„Max  Brock“.  Westafrika  New  Nork  am  10.  in  Axim
„Paul  Woermann“.  .  amburg  Accra  am  5.  ab  Las  W  F
„Professor  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  8.  ab  Mad
„Renata  Amsinc“  Hamburg  Kamerun  am  10.  .
„Thekla  Bohlen“  Kotonon  Hamburg  am  10.  September  ab  Las  Palmas.

 

 

 

"a
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Hamburg-Amerika-Liuie,sfkitasDieuft

Calabar
Kotonou

Hamburg
Hamburg
Hamburg
uren,
Hamburg
Hamburg
Ostafrika

Hamburg.
Hamburg

Lüderitzbucht
Ostafrika
Kamerun

amburg

Lüderitzbucht
Kotonou
Hamburg

am  10.
am  16.
am  13.
am  5.
am  24.
am  12.
am  10.
am  12.

,-am

  7.
am  10.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Matadie
Kotonon
Hamburg
Hamburg
Hamburg

Lüderitzbucht

Burutu
Matadi
Matadi
Matadi
Hamburg
Hamburg
ecra
Calabar
Ostafrika

  
  

 

ab  Las  Palmas.
ab  Hamburg.
gamburg.

in  Lüderitzbucht.
Las  Palmas.

in  Lome.

ab  Monrovia.
Sao  Thomé.

in  Bissao.

ab  Lissabon.

am  28.  August  ab  Las  Palmas.

am  27.
am  30.
am  20.
am  8.

am  C6.
am
am  20.

*d

am  4.

am  10.

August  ab  Las  Palmas.
August  ab  Monrovia.
August  in  Matadi.
August  in  Antwerpen.

September  ab  Las  Palmas.
September  ab  Las  Palmas.

August  ab  Accra.
September  in  Vonny.
September  in  Loderbucht.
        <pb n="893" />
        G  839  E
Marhktbericht.  (Nachdruck  nur  mit  Quellenangabe  gestatiet.)

Baumwolle.  In  den  Ernteberichten  von  Amerika  ist
ein  erheblicher  Umschwung  eingetreten,  da  andauernd
große  Trockenheit  in  Texas  und  Oklahoma  das  Erträgnis
  in  diesen  beiden  wichtigen  Produktions-=gebieten
  beträchtlich  reduzieren  wird.  Durch  die  bis
dahin  sehr  günstigen  Ernteberichte  war  cinerseits  die
Kauflust  stark  zurückgehalten,  und  zweitens  hatte  sich
ein  ziemlich  großes  Dekuvert  in  den  Spekulationsmärkten
  angesammelt.  Dieses  Dekuvert  wurde  durch

die  Dürreberichte  ängstlich  gemacht  und  schritt  eiligst
zur  Deckung.  Der  Ausschlag  in  New  vork  betrug  in
14  Tagen  annähernd  15  v.  H.,  und  in  Liverpool
10  bis  12v.  H.  Der  Markt  diskontiert  einen  niedrigen
Stand,  nämlich  etwa  69  v.  H.  Vor  einem  Monat
war  die  Konditionsziffer  79,6  v.  H.  Notierung  für:
Middling  America  0,69.34  (gegen  0,61  .).  Upland
von  Narunga  0.70—0,72  4  (gegen  0,64—0,68  ).
Abassi  0.72—0,  95  x  (gegen  0,70  -  0,  88  .  ac).  Mitafifi
0,80—0,  85  ./#  (gegen  50  0  v,earavonien
0,75—0,80  ./F  (gegen  0—  AM  ½  kg  im
Vormonat.  Togo  !·—  r  wertet
0,67  ¼  (gegen  *s  r  trt  40),  geringere  Sorten
werten  etwa  0,54—0,55  N(%  (gegen  0,49  .4)  für
½  kg  im  Vormonat.

Bienen  wachs  ist  andauernd  in  fester  Stimmmng.
Deutsch-Ostafrika  305—308  K  gegen  304—306  4
Madagaskar  298—308  #  gegen  294—296  .4  *
quella  300—805  ./  gegen  297—299  .,  Chile  315
*  50  K¾  gegen  310—812  für  100  kg  im  Vormo


Blei  nigt  zuwerswert  Engl.  in  Mulden  24  ,  Deutsches
in  Mulden  24,50  für  50  kg  wie  im  Vormonat.

Elsen  u  16  Heute  Notierung  11,75  4  gegen
11,25  —11,50  für  ½  kg  im  Vormonat,  für  Kamerun-Mn
  mit  einem  Durchschnittsgewicht  von  15—
16  Pfd.  engl.

Erdnüsse  behauptet.  Mogemoinne!  n  Ostafrilaniche
Sorten  werten  17,25—  egen  17—17,25  K  für

50  kg  im  Vormonat.  ncilsbehe  #sao“  .  Boulamaforten
  werten  24,50  /%  für  100  kg  wie  im  Vormonat.

Hänf.  Deutsch-Ostafrika-Hanf.  Zufuhr:  1913:
Fa#ar  Juli  8828  Tons,  Aug.  2010  Tons,  zusammen

0  888  Tons;  1912:  Januar-Juli  7455  Tons,  Aug.
166t  Tons,  zusammen  9346  Tons.  Die  Anfang  des
Monats  an  den  Markt  Frbrachten  Partien  „Winfried“
  und  „Tabora“  waren  .  Dieselben
konnten  schlank  zu  ungefähr  e  ten  Preisen  abgesetzt
werden.  Seitdem  ist  der  Markt  etwas  niedriger  gegangen
  und  mußten  die  unlütste  per  „Usambara"
etwas  billigere  Preise  akzeptieren.  Es  notieren
angenblicklich:  Reguläre  Ware  etwa  gegen
34,50  /.  Sekunda  bis  Mittelware  etwa  32.,#%¼  gegen
33—33,50  4,  Abfallhanf  etwa  22,25  ./¾  gegen  22,50./4
für  50  kg  im  Vormonat.  Togosisalhanf  notiert  33./
gegen  34  .“  für  50  ku  im  Vormonat.

Kakao.  Der  Markt  nahm  seitdem  einen  schleppenden
Verlauf  und  Preise  gaben  etwas  nach.  Kamerun-Plantagenkakao
  0,62—0,63  14  (gegen  0,604½  424),
Victoria  0,564  .A.  (gegen  8  desgl.  rauchig  0,48
—0,48  4  (gegen  0,43—0,14  ),  Lagos  0,57  4
(gegen  0,58½—0,57½.44),  “*n  fermentiert  0,61.4
(gegen  0,61—0,60  ½  #/),  desgl.  kurant  0,59.#4  (gegen
0·60—  0.59½  "4),  Old  Calabar  0.57.4  (gegen  0.59  ),

 

 

 

Feiner  Sao  Thomé  0,68  /44  (gegen  0,62—0,61½  ").
Kurant  Sao  Thomé  0,67  .  (gegen  0,58—0,57  44)
für  ½  kg  im  Vormonat.

Kapok  ist  etwas  ruhiger.  Graue  Sorten  notierten
0,70—0,95  4¾  (gegen  0,80—1,00  .#,  weiße  Sorten
1.10—1,20  K  (gegen  1,15—1,20  4)  für  1  kg  im
Vormonat.

Kautschuk  ist  fehr  In  und  sind  die,  Preife  weiter
gewichen.  Gabun  2,40—2,80  J  2  (gegen  2,00—3.7
Batanga  2.  0—2  60  4  (3.80  *)  woonran

2,60  —2,80  /  (8,90  A  Sianet  8,80  A  (4,2
—4,40  —  In  Goldküsten-Lmups  2.20—2,30  4  (2.  2
2,80  /),  Lome  Adeli  rote  Bälle  560.580
(6—6,30  %),  Togo-Lumps  2,50—2,60  4  (2,60—
2,80  4)  für  1  kg  im  Vormonat.  Deutsch-  Ostafrikanischer
  Plantagen-Gummi  wertet:  a)  Bälle  2,20—
2,70  ¼  4020b)  Felle  3.20—3.90  4  40
—4  -/#)  für  1  kg  im  Vormonat.

Kolanüsse  sind  etwas  schwächer.  Viertelnüsse  sind
etwa  0,60  1#  gegen  0,65  “  für  1  kg  im  Vormonat
wert.  Halbe  Nüsse  bedingen  0.55  /  für  ½  kg.

Kopal  bleibt  ziemlich  unverändert.  nur  für  bessere
miasten  ist  Frage.  Kamerun  0,70—0,80.4,  Zanzibar

t  0,80—2,70  T,  Zanzibar  Gänsehant  5—10  4
Eantsserr  %½.  70  /,  Bissao-Boulama  kurant
2—2,50  %,  desgl.  Prima  2,65—2,80  .&amp;amp;,  desgl.  gemischt
  1—1,50  ¾,  desgl.  Kiesel  1.50—1,55.4  für
1  Eg  im  Vormonat.

Kopra.  Die  Hausse  ist  zum  Stillstand  gekommen.

wtm  Ware  notiert  31,50—832,50  .XK  (gegen

30,50—31,50  ),  keestafrikanische  29—  ze  Al  (gegen
30—32  )  für  50  kg  im  Vormona
Kupfer.  Engl.  Raff  in  Augots  notiert  78  4¾  für  50  kg

unverändert  wie  im  Vormo

Mais.  Mafrilanische  Ware  lciet  unverändert  bei
etwa  104  4  für  1000  kg.  Westafrikanischer  Mais
hat  seinen  Gehin  s0n  von  etwa  119  &amp;amp;X  auf  130  4/
für  1000  kg  erhöhen  können.

Mangrove  ist  in  besserer  Frage  und  im  Preise  gestiegen.
  11,75  .4  gegen  10,50  —11.4  für  100  kg  im
Vormonat.

Palmkerne  sind  gegen  den  Vormonat  gewichen  und
werten  heute  in  etwas  erholter  Tendenz  gegen  den
tiefsten  Stand  23,30  M  für  Lagossorten  einschl.  Sack
(im  Vormonat  2407½  .XA).  Togo  wertet  23,10  4
(Gegen  23.87  "J  ½/.44),  elsenbeinsüsttuforten  28  M  (gegen
28,77½  4)  für  50  kg  im  Vormonat.

Palmöl.  Schleppend  bei  schwacher  Kauflust.  Logosorto

  Novo  34,60—84  4  (gegen  36—36,50  4/4),
zeen  31,50  .,  Liberia  27.75—27,50  4  5  50
—28  42),  Accra=  „Togosorten  30,50—80  A  (30
30,  5  #%)  für  50  kux  im  Vormonat.

Phosphate  ruhig,  aber  fest.

Reis  bleibt  fest  zu  letzten  Preisen.  Rangoon  24—28.4.
Japan  25—40  4,  Java  36—48  /¾  für  100  kg.

Sesamsaat  ist  flauer  gegangen.  Helle  Zanzibar  und
bunte  Mozambique  18,.25  4K4  gegen  18,50—19  4.
Bennisaat  (Westafrika)  17,25—18  4#  gegen  17,50—
18,50  4  für  50  kg  im  Vormonat.

Silber  in  Barren.  Verkäufer  81,75.  egen  81,26.4.
Käufer  81,25  A.  gegen  80,75  #  für  1  kg  im
Vormonat.

Superphosphat  unverändert  wie  im  Vormonat.

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  11.  Septbr.  1913.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Vlesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Könlalichen  Hosbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  4  Sohn,  Berlin  SW#6s,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="894" />
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S  Inserate  sind  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deutschen  Kolonlalblattes“,  Berlin  8W  ss,  Hochstraße  68  —71,  einzusenden.  O  O  O

Rurse  deutscher  Rolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  Hendt'sches  Rolonĩalkontor  G.  m.  b.  PH.,  Berlin  W.  88.

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  2tr.,  9224  Stadtverkehr,  9229  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydtkontor“.  11.  Septbr.  1913.
Grün=  -  Letzte  i  Fretbleibend
dungs-  Kapital  fees,  #  “*-  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  HKäufer  Verkäufer
jahr  “  l  jahr  dende  dende  .  %  r½
1910  83000000  1.  1..  oo0  75  %  eing.  Ant.5  30
1907  2  500  0001.  10.  6  8  422  46
1907  600  oood  1.  7,.  0  0  K.  980  9r7
1896,  1600  000  1.  1.  12  10  110  120
1905  1000  Ooo  (1.  4.  15  0  —.  130
190027  2  650  000  1.  |1  0  0  5%  #
1905  1200  000  1.  4,  0  0  48  55
1902  600  000  1.  1.  8  8  137  143
1905  220  000  1.  1.  3  1  110  —
1900  964  600,  1.  1.  6  a  14  .  190  200
1900  191  8600  1.  1.  0  1  8  165  —
1908  925000  1.  1M.  0  0  —  15
1802  2000000  1.  1.  6  10  100  105
18907  2600000  1.  1.  6  16  117  123
18305  2000  Odo  1.  4,  35  10  575  590
19021000  O0oo  1.  1.  0  0  —  35
1908  4500  000  1.  1.  0  6  182  188
1902  1,000  OOo  1.  5.  7  7  100  108
1906  600  O000  1.  1.  0  0  —  15
1896  2250  000  1.  1.,  10  10  106  110
1909  1  600  000  1.  1  0  10  57  55
1909  8  150  000  1.  1.  0  0  4  3  44  6
1899  4  360  000  1.1.  0  0  J4  500  70
1898  3  000  000  l1.  1.  8  8  108  113
1897  1153  000  1.  1  0  0  —  20
18899,  Zo00  0oo  1#  100,.  „  20  535
1909  1  200  O000  1.  1  11  11  155  165
1887  1200  000  1.  1.  25  1  -  215
1898  1  017  000  /1.  7.  0  0  55  60
1906  3000  Ooo  1.  1  4%  4  65  609
18956  10  O00  Oo0  1i.  1.)  0  0  t!4.  25  27
1903  900  0001.  1  3  4  *86  "50
1908  1  500  Oo0  1.  1.  8  0  110  114
1908  4  125  000  1.  1  30  10r  #  380  ½  32
1907  500  000  1.  1  0  5  120  130,
1899  2000  O000  1.  1.  5  6  “é*)½  1
1888  7500  OOoo  1l.  44  —  123  120
1906  1  400  000  .  1.  6  15  s  185  195
1910  1185  000  1.  7.  0  K—  58  65
1910  St.  200  1.  1  0  0  «  —  .-50
1908  789  000  1.  7.  0  *  60  0“
1908  1  600  0o00  1.  1.  0  0  60  65
St.  200  O000  1.  4.  5  7.  14K  83  A  85
1902  2  375  000.1.  1.  30  25  4%
1910  2  3875  000  1.  1  10  25  2%  *s7
1904  160  000  1.  5.  5  6  1100  —
1912  3000  000  1.  1.  —  40  670  680
18956%  1  500  000  1.  1.,  O  0·  —  50
908  546200  1.  1  0  4o  —  8
1905  0oo  Oooo  1.  1.  4  4  —  7
i897  600000  i.  1.  18  8  —  155
1904)  1  500  Ooo  1.  1.  16  25  gs  370
1910|]  St.  1,000  1.  1.  200  #:  200  /%  A  2000  A  2200
1895  2  500  000  1.  7.  o  ·  5/9  6,/3
18951  L  350  000  1.  1.  0  0  /6  1/3
1892  282  000  000  1.  1.  7½  5  21/  21/6
1901  600  000  1.  1.  0  Säen.  Afrikan.  Schäferei-Ges.  (D.  K.  G.)  .  —  75
1912  1  000  O000  1.  1.  —  —  Südwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  (D.K.G.)  100  105
1808  869  100  1.  4.  6  0  ülsambara  Kaffeebaugesellshaft  Stamm-Anteile  —  30
18938  142  200  1.  4  0  0  Worzugs-Anteile“  —  70
1900,  4235  000  1.  1  0  0  1n  erein.  Dranbanen  Lüderitzbucht  St.  Akt.  73  76
1897  2  100  000  1.  1.,  3  7  Bestafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  1  113
1897  3000  000  1.  1./  15  18  Zestafrikani  che  Pilanzungsgesellsch.  -  «  825  346
1895.  1  800  0001.  1.  6  8  Bestdeutsche  Handels=  u.  —  nt.HSGes.  O.  K  .  G.)  160  —
180  300  000  /1.  1."  10  Windhutert  Farmoe,  m.  110  120
—  Banzinsen.  2  ebei  1.  Sem.  —  —  Diov.  noch  nicht  ert  Tuch  für  8.  ni  aufgefahrten  Wert  ohne  Börsennottz-Finsteherde
  2  stets  Mle  e  Kertlt  4ech  Kalehe  b  Iltaft  und  kostenlos.
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        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Zfrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  neichs-Kolonialamt.

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  OEtober  1913.  Uummer  19.

Diese  Fchrift  richelut  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derseiben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einma
vlertelfã  endene  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“.  E—  von  Dr.  Marquas  ad  nn  a
Hiesteue  44  e  rrwe  gspr  reis  für  das  #ontnblee  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  un

4—  ient  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  .“  kür  Deutschland  Winfchl.  de  deutschden
Schuqqe  iete  und  Österreich-  .  Ungarns,  b)  .  6.—  für  die  Länder  des  Weltpost  ivereins.  —  Giisenpn  een  und.  Anfrag  nastd  an
Königliche  Hofbuchhandlung  von  2  Slegfried  Mirkter  und  Sohn,  Berlin  S8Wé.,  Kochstraße  68—71,  8  (aten

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Verbot  der  Jagd
auf  Nashörner  im  Agorongoro-Kessel.  Vom  25.  Januar  1913  S.  841.  —  Verordnung  95  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,
  betr.  die  Erhebung  von  Abgaben  für  den  Gewerbebetrieb.  Vom  16.  Juli  191  842.  —  Abänderung  der
Ausführungsbestimmungen  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika  zur  Verordnung,  ½#  de  Erhebung  von  Abgaben
für  den  Gewerbebetrieb,  vom  3.  Januar  1908.  Vom  16.  Juli  1913  S.  842.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von
Togo,  betr.  Anlage  von  Wildschongebieten.  Vom  26.  Juli  1913  S.  43.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von
Togo,  betr.  Einrichtung  von  Wildschongebieten.  Vom  26.  Juli  1913  S.  844.  —  Erklärung  der  Hanseatischen  Minen-Gesellschaft
  (Deutsche  Kolonialgesellschaft)  in  Berlin,  betr.  Einführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  August

1905  in  ihr  Konzessionsgebiet.  Vom  16.  September  1913  S.  845.  —  Erklärung  der  Otavi  Minen--  und  Eisenbahn-Gesellschaft
  (Deutsche  Kolonialgesellschaft)  in  Berlin,  betr.  Einführung  ger  Kaiserlichen  Vechverordnung  vom  8.  Augustt
1905  in  ihr  Bergsonderrechtsgebiet.  Vom  11.  September  1918  S  —  Personalien  S.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Einrichtung  Feen  Esserbahenen  S.  847.  —  Die  Betriebsergebnisse
der  Usambarabahn  im  Rechnungsjahre  1912  S.  847.  —  Vorläufige  Setriebsergebnisse  der  Tanganjikabahn  in  Deutsch-Ostafrika
  in  den  ersten  sechs  Monaten  des  Kalendersahres  1913  S.  84  Uübersicht  über  die  Bewegung  des  Handels
des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen  der  -  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1913  im

Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Jeitram  des  Torsahres  S.  849.  —  Desgleichen  über  die  Zollstellen  der  Binnengrenze
  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1913  S.  —  Nachweisung  ver-  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küsten-Zollstellen
  von  Deutsch-Ostafrika  in  den  Monaten  turn  und  Juli  1913  S

Kamerun:  Vo  n  den  Neulameruner  Grenzerpeditionen  S.  856.  —  ae  über  die  Ermordung  des  Regierungsarztes
  Dr.  Houy  S.  856.  —  Die  landwirtschaftliche  Schule  in  Victoria  S.  857.  —  Die  vorläufigen  Zetriebsergebnisse
des  Kameruner  Nordbahn  (Manengubabahn)  für  die  ersten  sechs  Monate  des  Kalenderjahres  1913  S.  8
Togo:  Die  Verkehrsanlagen  von  Togo  im  Nechnungsjahr  1912  S.  859.  —  ÜUbersicht  über  dier  Vewegung  des
Handels  des  Schutzgebiets  Togo  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  19179  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen
Zeitraum  des  Vorjahres  S.  863.
Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Stand  der  Baumwolle  in  Igypten  Ende  August  1913
S.  8605.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  August  1913  S.  865.  —  Kakao-=  Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik
im  Juli  1913  S.  865.  —  Außenhandel  Portugiesisch-Guineas  im  Jahre  1912  S.  865.  —  Schürfungen  in  Katanga
Foͤrderung  der  Agave-Faser-  Verarbeitung  in  Costa  Nica  S.  866.  —  Belgisch-Kongo  S.  866.  —  Goldküste
esilich  des  Volta)  S.  867.  —  Uganda  S.  867.  —  Salomonsinseln  S.  867.  —  Sudafrikanische  Union  S.  867.
ermischtess  Über  die  Festlegung  von  Wanderdünen  in  Buchara  und  Transkaspien  (mit  wei  Tafeln  und  drei
Textfiguren)  S.  868.  —  Förderung  des  Handels  der  Kolonien  mit  dem  Mutterlande  in  England  S.  880.—  Winke  für
Gläubiger  ber  onkursen  in  s  Ostafrika  (Kolonie  Mozambique)  S  —  Eröffnung  der  Eisenbahnstrecke
George  —  Oudtshoorn  (Südafri  ka)  S
Literatur-Bericht  S.  883.  —  s  Literatur  (XIX.)  S.  884.  —  Bekanntmachung  der  Hanseatischen
ie  Gesellshaft  (Deutsche  Kolonialgefellschaft)  vom  18.  September  1913  S.  837.  —  Verkehrs-Nachrichten
—  Schiffsbewegungen  S

—5851  Kmtlicher  Teilsecacarcanne

Gesetze;  Verordnungen  der  Beichsbehörden;  Verträge.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Verbot  der  Jagd
auf  Nashörner  im  Ugorongoro-  Kessel.
Vom  25.  Januar  1913.
5.  November  1908°)

-  In  5.  November  19087)  „  „  „„
Gemäß  §  13  Absatz  der  Jagdverordnung  vom  50.  Dezember  19114  wird  hiermit  die

Jagd  auf  Nashörner  im  sogenannten  Ngorongoro-Kessel  bis  auf  weiteres  verboten.  Dieses  Gebiet
*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  24#  ff.  ")  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  285  ff.
        <pb n="896" />
        W  842  20

ist  mit  Ausnahme  der  Nordostseite  durch  die  Steilwände  des  Ngorongoro-Kraters-Grenzstein  1  bis  3
und  7  bis  12,  auf  der  Nordostseite  von  einer  durch  die  künstlichen  Grenzzeichen  Nr.  3,  4,  5,  6  und  7
gebildete  Linie  begrenzt.  Die  Bezirksnebenstelle  in  Aruscha  gibt  auf  Wunsch  über  die  Lage  dieser
Grenzpunkte  nähere  Auskunft.
Daressalam,  den  25.  Januar  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostofrika,  betr.  die  Erhebung  von  Kbgaben
für  den  Gewerbebetrieb.
Vom  16.  Juli  1913.
(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913,  Nr.  38,  S.  102.)
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813),  der  §§  1
Nr.  2  und  3  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung  und  die  Eingeborenenrechtspflege
  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten,  vom  3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  397)')  und  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903“")
wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:
Artikel  1.
1.  An  den  Absatz  2  des  &amp;amp;  9  der  Verordnung,  betreffend  die  Erhebung  von  Abgaben  für  den
Gewerbebetrieb,  vom  7.  Dezember  1907  ist  als  dritter  Satz  anzufügen:

„Von  der  Veranlagung  zur  Gewerbesteuer  find  europäische  Gewerbetreibende
innerhalb  der  Auslegungsfrist  durch  schriftliche  Benachrichtigung,  die  farbigen  Steuerpflichtigen
in  ortsüblicher  Weise  in  Kenntnis  zu  setzen.“

2.  Hinter  Absatz  3  des  §  9  wird  als  neuer  Absatz  eingefügt:

„Bei  verspätet  eingelegten  Berufungen  kann  durch  Beschluß  der  Obereinschätzungskommission
  die  Wiedereinsetzung  in  den  vorherigen  Stand  unter  den  Voraussetzungen  der
§§#  233,  234  ff.  der  Z.  P.  O.  bewilligt  werden.“

Artikel  2.
Vorstehende  Anderungen  treten  am  1.  Januar  1914  in  Kraft.
Daressalam,  den  16.  Juli  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

Kbänderung  der  AKusführungsbestimmungen  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika
zur  Verordnung,  betr.  die  Erhebung  von  Kbgaben  für  den  Gewerbebetrieb,)
vom  3.  Januar  1908.“)
Vom  16.  Juli  1913.
(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913.  Nr.  38,  S.  102.)

1.  An  Stelle  des  Absatzes  8  der  Ausführungsbestimmungen  zu  §  6  der  Verordnung  vom  7.  Dezember
  1907  tritt  folgende  Vorschrift:

„Alle  innerhalb  des  Schutzgebietes  belegenen  gewerbesteuerpflichtigen  Unternehmungen
oder  Gewerbebetriebe  derselben  natürlichen  oder  juristischen  Person  (Gesellschaft  usw.)  werden
nach  näherer  Bestimmung  des  Gouverneurs  von  der  Einschätzungskommission  eines  Verwaltungsbezirks
  zur  Gewerbesteuer  veranlagt;  unterhält  eine  natürliche  oder  juristische  Person
(Gesellschaft  usw.)  nur  innerhalb  eines  Verwaltungsbezirks  verschiedene  steuerpflichtige  Betriebe,
  so  find  letztere  als  ein  steuerpflichtiges  Gewerbe  zur  Steuer  zu  veranlagen.“

Lel  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  617.
D.  Kol.  Bl.-  1908,  S.  509f.
*#  det  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  S.  377  f.
        <pb n="897" />
        W  843  20

2.  Die  Absätze  7  und  8  der  Ausführungsbestimmungen  zu  §  10  der  Verordnung  vom  7.  Dezember
  1907  werden  durch  folgende  Vorschriften  ersetzt:

„Sie  besteht  aus  dem  Vorsitzenden  sowie  sechs  Mitgliedern  und  wird  in  folgender
Weise  gebildet:

Den  Vorsitz  führt  der  jeweilig  politische  Referent  des  Kaiserlichen  Gouvernements  von
Deutsch-Ostafrika.  Ferner  gehören  ihr  als  Mitglieder  an:

Der  Justizreferent,  der  Zollreferent  oder  Zolldirektor  und  ein  rechnungsverständiger
Beamter  des  Gouvernements,  drei  europäische  Kaufleute,  Gewerbetreibende,  Pflanzungssachverständige
  oder  Angehörige  sonstiger  freier  Beruse.  Die  Zusammensetzung  der  Obereinschätzungskommission
  wird  vom  Gouverneur  öffentlich  bekannt  gemacht.

Die  Obereinschätzungskommission  ist  befugt,  in  ihr  geeignet  erscheinenden  Fällen  vor
der  Beschlußfassung  über  die  Berufungen  farbiger  Gewerbetreibender  in  den  ihr  erforderlich
oder  geeignet  erscheinenden  Fällen  sachverständige  Farbige  zu  vernehmen  oder  in  sonstiger
Weise  zu  hören.

Auf  die  Beschlußfähigkeit  der  Obereinschätzungskommission  finden  dieselben  Bestimmungen
Anwendung  wie  für  die  Einschätzungskommissionen.

Die  Obereinschätzungskommission  faßt  ihre  Beschlüsse  mit  einfacher  Stimmenmehrheit;
die  Entscheidungen  sind  dem  betreffenden  Steuerpflichtigen  schriftlich,  nach  dem  Ermessen  der
Kommission  mit  einer  kurzen  Begründung,  bekannt  zu  machen.  Die  Bescheide  find  von  dem
Vorsitzenden  der  Obereinschätzungskommission  zu  vollziehen.

Die  Kosten  des  Berufungsverfahrens  können  durch  Beschluß  der  Obereinschätzungskommission
  dem  Steuerpflichtigen  auferlegt  werden,  wenn  sich  dessen  Angaben  in  wesentlichen
Punkten  als  wissentlich  unrichtig  erweisen.  Der  betreffende  Beschluß  kann  mit  dem  Berufungsbescheid
  zusammen  erlassen  werden.  Als  Kosten  sind  nur  Schreibgebühren  und  bare
Auslagen  in  Ansatz  zu  bringen.“

3.  Die  vorstehend  unter  Ziffer  1  aufgeführte  Abänderung  der  Ausführungsbestimmungen  tritt  mit
Wirkung  vom  1.  Januar  1914,  frühestens  jedoch  für  Veranlagungen  für  das  Rechnungsjahr  1914
in  Kraft;  die  Abänderungen  der  Ausführungsbestimmungen  gemäß  den  Ziffern  2  und  3  erlangen
vom  Tage  der  Verkündigung  ab  Gültigkeit.

Daressalam,  den  16.  Juli  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Knlage  von  Wildschongebieten.
Vom  26.  Juli  1913.
(Amtsbl.  für  Togo  1913,  Nr.  43,  S.  220.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
5  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,
  was  folgt:

§*  1.  Der  Gouverneur  ist  befugt,  zum  Zwecke  des  Wildschutzes  bestimmte  Flächen  durch
öffentliche  Bekanntmachung  zu  Wildschongebieten  zu  erklären.

§*  2.  In  den  Wildschongebieten  ist  jede  Art  der  Jagdausübung  und  des  Tierfanges  verboten.

Unter  Jagd  und  Tierfang  ist  jede  auf  Erlangung  aller  nach  Landesgebrauch  jagdbaren
Tiere  gerichtete  Tätigkeit  zu  verstehen.

§  3.  In  besonderen  Fällen  ist  der  Gouverneur  befugt,  einzelnen  Personen  das  Fangen
oder  Töten  einer  bestimmten  Stückzahl  einer  oder  mehrerer  Tiergattungen  unter  jedesmal  festzusetzenden
  Bedingungen  zu  gestatten.

§  4.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  werden  mit  Freiheitsstrafe
  bis  zu  drei  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  5000  .“  allein  oder  in  Verbindung  miteinander
  bestraft.

Neben  obiger  Strafe  ist  auf  Einziehung  der  benutzten  Jagdgeräte  zu  erkennen.

15
        <pb n="898" />
        W  844  20

Gegen  Eingeborene  finden  die  nach  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896
zulässigen  Strafmittel  Anwendung.
§  5.  Die  Verordnung  tritt  am  1.  September  1913  in  Kraft.
Lome,  den  26.  Juli  1913.
Der  Gouverneur.
Herzog  zu  Mecklenburg.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Togo,  betr.  Sinrichtung  von  Wildschongebieten.
Vom  26.  Juli  1913.
(Amtsbl.  für  Togo  1913,  Nr.  43,  S.  220  f.)

Gemäß  §  1  der  Verordnung  über  Anlage  von  Wildschongebieten  vom  26.  Juli  1913  werden
folgende  zwei  Flächen  zu  Wildschongebieten  erklärt:

1.  In  den  Bezirken  Sokode  und  Atakpame  (Karte  C2  Sokode  1:200000).

Nordgrenze:  Der  Bach  Kolonabua  vom  übergang  der  Landstraße  Atakpame  —Sokode  bis
zur  Einmündung  in  den  A-u,  dann  der  A#u  bis  zur  Einmündung  in  den  Monn,  dann  der  Monn
stromabwärts  bis  zur  Mündung  des  Kure,  der  Kure,  sein  linker  Nebenfluß  Ofofowule  bis  zum  Wege
Agbandi—Bagu,  von  hier  geradlinig  bis  zur  Quelle  des  Talefatowile,  diesen  Bach  entlang  bis  zur
Einmündung  des  Lilibende,  von  da  geradlinig  nach  dem  Zusammenfluß  von  Felinawila  und  Njangi,
dann  letzteren  entlang  bis  zur  Quelle  am  Wege  von  Bagu  nach  dem  Ogu,  diesen  Weg  entlang  bis
zum  Ogu,  diesen  Fluß  aufwärts  bis  zur  Mündung  des.  Talaba,  den  Talaba,  aufwärts  bis  zur
Mündung  des  Perekete  und  den  Perekete  entlang  bis  zur  französischen  Grenze.

Ostgrenze:  Landesgrenze  bis  zum  Odeetschu.

Südgrenze:  Im  Osten  beginnend  am  Odoetschu,  den  Ogu  schneidend  bis  zur  Mündung
des  Bridigoro  in  den  Ofe.  Weiter  den  Bridigoro  bis  zur  Quelle  verfolgend,  von  dieser  bis  zur
Mündung  des  Tul  in  den  Monu,  von  hier  aus  dem  Tul  folgend  bis  zur  Mündung  des  Kopuntanara
  und  diesem  folgend  bis  zur  Mündung  des  Kasokpos  und  dann  diesen  entlang  bis  zur  Landstraße
  Atakvame  —Sokode.

Westgrenze:  Landstraße  Atakrame—Sokode.

2.  In  den  Bezirken  Kete-Kratschi  und  Sokode  (Karte  C1  Bismarckburg  1:  200  000).

Nordgrenze:  Vom  Übergang  des  Weges  von  Kukuo  nach  Bangmani  über  den  Oti  diesen
Weg  entlang  nach  Osten  zu;  von  Bangmani  in  westöstlicher  Richtung  bis  zum  Karsa,  diesem  Fluß
aufwärts  folgend,  seinen  südlichsten  Quellbach  entlang  bis  zum  Weg  Gjerepana  —Kubalem,  von
diesem  Bachübergang  geradlinig  zum  Zusammenfluß  von  Tunkurma  und  Ssenjanpunga.

Ostgrenze:  Dem  Ssenjanpunga  abwärts  folgend  bis  zu  seiner  Mündung  in  den  Mo,  von
da  in  nordsüdlicher  Richtung  über  den  Ganjau  zum  Kale,  diesem  abwärts  folgend  bis  zur  Mündung
des  Bubu,  von  da  in  nordsüdlicher  Richtung  bis  zum  Sako,  den  Sako  stromauf  bis  zur  Einmündung
des  Tagrabonu,  diesen  aufwärts  bis  zu  dem  Punkte,  wo  er  etwa  in  Höhe  des  Parallelkreises
8°  41“  nördl.  Br.  ostwärts  abbiegt  und  von  diesem  Punkte  in  gerader  Richtung  auf  den  Schnittpunkt
  des  Weges  Taschikueda  mit  dem  Mo,  dann  diesem  Weg  südwärts  bis  zum  Bassa  folgend,  den
Bassa  stromab  bis  zur  Mündung  des  Kue,  den  Kue  aufwärts  bis  zum  Übergang  des  Weges
Kueda—Paua  und  dann  dieser  Weg  nach  Süden  bis  zum  Bunga.

Südgrenze:  Den  Bunga  entlang  bis  zur  Mündung  in  den  Bunatie,  letzterem  folgend
bis  zur  Mündung  in  den  Bassa  und  dem  Bassa  bis  zum  Oti.

Westgrenze:  Der  Oti.

Lome,  den  26.  Juli  1913.
Der  Gouverneur.

Herzog  zu  Mecklenburg.
        <pb n="899" />
        G  845  20

Eerklärung  der  Hanseatischen  Oinen-Gesellschaft  (Deutsche  Kolonialgesellschaft)  in
Berlin,  betr.  Einführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  Kugust  1905  in  ihr
Konzessionsgebiet.

Vom  16.  September  1913.

Mit  Bezug  auf  den  §  93  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom
8.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  7277)  erklärt  die  Hanseatische  Minen-Gesellschaft  in  Berlin  —
nachstehend  H.  M.  G.  genannt  —  was  folgt:

§  1.  Die  H.  M.  G.  verzichtet  auf  das  im  §  1  Abs.  3  der  Verfügung  des  Staatssekretärs
des  Reichs-Kolonialamts  vom  26.  März  1909  (Kol.  Bl.  S.  815)  ihr  verliehene  ausschließliche  Recht
zur  Aufsuchung  und  Gewinnung  von  Kupfer  im  Gebiet  der  Rehobother  Bastards  und  im  ehemaligen
Gebiete  des  Andreas  Lambert,  Häuptlings  der  Khauashottentotten.

§  2.  Die  H.  M.  G.  behält  sich  ihr  Recht  auf  Erhebung  von  Abgaben  aus  §  1  Abs.  4A
bis  C  der  bezeichneten  Verfügung  mit  der  Maßgabe  vor,  daß  für  sie  an  Stelle  dieser  Abgaben  die
Gebühren,  Steuern  und  Abgaben  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  August  1905  und  der
zu  ihrer  Abänderung  erlassenen  oder  ergehenden  Verordnungen  durch  die  Bergbehörde  zu  erheben
sind  und  daß  auch  im  übrigen  die  Vorschriften  dieser  Verordnung  oder  der  sonstigen  zu  ihrer  Abänderung,
  Ergänzung  oder  Ausführung  erlassenen  oder  ergehenden  Bestimmungen  gelten.

Bei  einer  künftigen  Abänderung  der  Bergverordnung  soll  eine  Erhöhung  der  Abgaben  ohne
weiteres  auch  im  Gesellschaftsgebiete,  und  zwar  zugunsten  der  Gesellschaft  in  Kraft  treten,  während
eine  Ermäßigung  der  Zustimmung  der  Gesellschaft  bedarf.

Die  den  Häuptlingen  oder  deren  Rechtsnachfolgern  auf  Grund  der  ursprünglichen  Erwerbungsverträge
  zustehenden  Abgaben  sind  für  die  Berechtigten  von  den  Bergbautreibenden  neben  den  nach
Abs.  1  zu  zahlenden  Gebühren,  Steuern  und  Abgaben  zu  erheben.  Mit  der  geschehenen  Zahlung
erlischt  auch  die  Verpflichtung  der  H.  M.  G.  zu  ihrer  Entrichtung.

5  3.  Der  Gesellschaft  steht  das  Recht  zu,  im  Einzelfalle  an  Stelle  der  Förderungsabgabe
der  Kaiserlichen  Bergverordnung  (5  8  64,  96)  eine  Abgabe  von  10  v.  H.  des  Reingewinns  zu  erheben,
  der  aus  dem  Bergwerksbetriebe  nebst  seinen  Hilfsanlagen  erzielt  wird.  Die  Ermittlung  des
Reingewinns  erfolgt  auf  Grund  einer  jährlich  aufzustellenden  Bilanz.  Die  Bilanz  muß  kaufmännischen
Grundsätzen  entsprechen.  Abschreibungen  und  Rückstellungen  dürfen  nur  insoweit  gemacht  werden,
als  dies  nach  kaufmännischen  Grundsätzen  gerechtfertigt  ist.  Im  Fall  von  Streitigkeiten  über  die
Bilanz  oder  die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  entscheidet  ein  Schiedsgericht,  das  sich  aus  dem  Leiter
der  Bergbehörde  in  Windhuk  und  je  einem  von  der  Gesellschaft  und  von  den  Bergbautreibenden  zu
benennenden  Sachverständigen  zusammensetzt.  Den  Vorsitz  führt  der  Leiter  der  Bergbehörde.  Die
Gesellschaft  hat  sich  binnen  drei  Monaten  nach  dem  Zeitpunkt,  an  dem  die  Bergbehörde  entschieden
hat,  daß  im  vorliegenden  Falle  ein  regelmäßiger  Bergbaubetrieb  eingeführt  sei,  darüber  zu  erklären,
ob  sie  für  die  Zukunft  an  Stelle  der  Förderungsabgabe  die  Abgabe  vom  Reingewinn  wählen  will.
Die  Entscheidung  der  Bergbehörde  ist  dem  Vertreter  der  Gesellschaft  im  Schutzgebiet  zuzustellen.  Die
Frist  läuft  von  dem  Tage  der  Zustellung  an.  Bis  zum  Tage  der  Abgabe  der  obigen  Erklärung
steht  der  Gesellschaft  die  Förderungsabgabe  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  zu.

§*  4.  Die  Gesellschaft  verpflichtet  sich,  der  Regierung  für  die  Ausübung  der  Bergverwaltung
im  Bergsonderrechtsgebiete  der  Gesellschaft  an  Stelle  der  in  §  7  der  Sonderverfügung  vom
26.  März  1909  vorgesehenen  Pauschalvergütung  in  Höhe  von  dreitausend  Mark  einen  den  entstehenden
  Unkosten  entsprechenden  Betrag  zu  zahlen,  den  der  Kaiserliche  Gouverneur  jährlich  festsetzt.

§  5.  Diese  Erklärung  tritt  am  1.  Oktober  1913  in  Kraft.

Berlin,  den  16.  September  1913.
Hanseatische  Minen-Gesellschaft.
mm  Duft.

)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.-  1005,  S.  732  f.

2*
        <pb n="900" />
        W  846  20

erklärung  der  Otavi  Minen-  und  Eeisenbahn-Gesellschaft  (Deutsche  Kolonialgesellschaft)
in  Berlin,  betr.  Einführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  Kugust  1905  in
ihr  Bergsonderrechtsgebiet.
Vom  11.  September  1913.

Mit  Bezug  auf  den  §  93  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom
8.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  727)“)  erklärt  die  Otavi  Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft  in
Berlin  —  nachstehend  die  Gesellschaft  genannt  —  was  folgt:

1.  In  dem  Bergsonderrechtsgebiet  der  Gesellschaft,  welches  ihr  von  der  Deutschen
Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  längs  der  Otavibahn  auf  Grund  des  Vertrages  vom  12./13.  April
1904  abgetreten  wurde,  finden  die  Vorschriften  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika
  vom  8.  August  1905  nebst  den  zu  ihrer  Abänderung,  Ergänzung  oder  Ausführung  erlassenen
  oder  ergehenden  Bestimmungen  in  vollem  Umfang  Anwendung.

Die  Gesellschaft  behält  sich  innerhalb  des  Gebietes  des  §  1  das  Recht  vor,  daß
Gebühren,  Steuern  und  Abgaben  in  Gemäßheit  der  Bergverordnung  von  der  Bergbehörde  für  sie
erhoben  werden.

Bei  einer  künftigen  Abänderung  der  Bergverordnung  soll  eine  Erhöhung  der  Abgaben  ohne
weiteres  auch  im  Gebiete  der  Gesellschaft  in  Kraft  treten,  eine  Ermäßigung  dagegen  für  das
Gesellschaftsgebiet  der  Zustimmung  der  Gesellschaft  bedürfen.

Der  Gesellschaft  steht  das  Recht  zu,  im  Einzelfalle  an  Stelle  der  Förderungsabgabe  der
Kaiserlichen  Bergverordnung  (§§  64,  96)  eine  Abgabe  von  10  v.  H.  des  Reingewinns  zu  erheben,
der  aus  dem  Bergwerksbetriebe  nebst  seinen  Hilfsanlagen  erzielt  wird.  Die  Ermittlung  des  Reingewinns
  erfolgt  auf  Grund  einer  jährlich  aufzustellenden  Bilanz.  Die  Bilanz  muß  kaufmännischen
Grundsätzen  entsprechen.  Abschreibungen  und  Rückstellungen  dürfen  nur  insoweit  gemacht  werden,
als  dies  nach  kaufmännischen  Grundsätzen  gerechtfertigt  ist.  Im  Fall  von  Streitigkeiten  über  die
Bilanz  oder  die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  entscheidet  ein  Schiedsgericht,  das  sich  aus  dem  Leiter
der  Bergbehörde  in  Windhuk  und  je  einem  von  der  Gesellschaft  und  von  den  Bergbautreibenden
zu  benennenden  Sachverständigen  zusammensetzt.  Den  Vorsitz  führt  der  Leiter  der  Bergbehörde.  Die
Gesellschaft  hat  sich  binnen  drei  Monaten  nach  dem  Zeitpunkt,  an  dem  die  Bergbehäörde  entschieden
hat,  daß  im  vorliegenden  Falle  ein  regelmäßiger  Bergbaubetrieb  eingeführt  sei,  darüber  zu  erklären,
ob  sie  für  die  Zukunft  an  Stelle  der  Förderungsabgabe  die  Abgabe  vom  Reingewinn  wählen  will.
Die  Entscheidung  der  Bergbehörde  ist  dem  Vertreter  der  Gesellschaft  im  Schutzgebiet  zuzustellen.
Die  Frist  läuft  von  dem  Tage  der  Zustellung  an.  Bis  zur  Ausübung  des  Wahlrechts  steht  der
Gesellschaft  die  EG13  zu.

§  3.  Die  Gesellschaft  venhsichtet  sich,  der  Regierung  für  die  Ausübung  der  Bergverwaltung
im  Bergsonderrechtsgebiete  der  Gesellschaft  einen  den  entstehenden  Unkosten  entsprechenden  Betrag  zu
bezahlen,  den  der  Kaiserliche  Gouverneur  jährlich  festsetzt.

§  4.  Diese  Erklärung  tritt  am  1.  Oktober  1913  in  Kraft.

Berlin,  den  11.  September  1913.

Otavi  Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft.
Duft.  von  der  Porten.

Dersonalien.

Kalserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  10.  September  1913.
Dem  Nachbenannten  ist  folgende  Auszeichnung  verliehen  worden:
der  Rote  Adler-Orden  4.  Klasse:
dem  Stabsarzt  Dr.  Peiper.
Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  19.  September  1913.
Dem  Nachbenannten  ist  solgende  Auszeichnung  verliehen  worden:
die  Rettungsmedaille  am  Bande:
dem  Leutnant  Vahle.

*)  Vgl.  „Deutsches  Rol.  Bl.“=  1905,  S.  732  f.
        <pb n="901" />
        G  847  20

Deutsch-Ostafriha.

Bei  dem  Kaiserlichen  Bezirksgericht  in  Moschi
sind  der  Amtsrichter  Dr.  Schlimm  aus  Meßlirch
in  Baden  und  der  Gerichtsassessor  a.  D.  Pfläging
aus  Obervellmar,  Kreis  Kassel,  zur  Ausübung  der
Rechtsanwaltschaft  zugelassen  worden.

Ramerun.

Nachruf.

Am  21.  Juni  d.  Is.  ist  der  Regierungsarzt
Dr.  Reinhard  Houy  in  Kamerun  ermordet  worden.

Der  Verstorbene,  geboren  am  21.  November
1881  in  Hanau  am  Main,  war  der  Lagone—
Pama-Grenzexpedition  in  Neukamerun  als  Expeditions=
  und  Regierungsarzt  zugeteilt.  Die  Arbeiten
der  Expedition  waren  bereits  beendet  und  Dr.  Houy
befand  sich  schon  auf  dem  Rückmarsche  nach  Garna,
als  ihn  sein  tragisches  Geschick  erreichte.  Die
Kolonialverwaltung  verliert  in  dem  Verstorbenen
einen  tüchtigen  Arzt  und  Forscher,  der  zu  den
besten  Hoffnungen  berechtigte.

Ein  ehrendes  Andenken  wird  ihm  gewahrt
bleiben.

Am  9.  September  haben  die  Wiederausreise
angetreten:  Sekretär  Eckelt,  Lehrer  Schmitt,
Bautechniker  Bertram,  Afssistent  2.  Klasse  Max
Müller,  Zollaufseher  Melenthin  und  Wegebauer
  Gustmann.

Am  9.  September  sind  ausgereist:  Gerichtsassessor
  Dr.  Böttcher,  Lehrer  Arndt,  Techniker
Wenzel  und  Vermessungsgehilfe  Otterbein.

 

Im  Schutzgebiet  sind  ein=  bzw.  wiedereingetroffen:
  Gerichtsassessor  Niedermeyer,  Landmesser
Wessel,  Sekretär  Eckert,  Landwirtschaftlicher
Assistent  2.  Klasse  Berger,  Maschinist  Haken,
Buchdrucker  Riedel,  Förster  Vorbrich,  die  Polizeimeister
  Dittrich  und  Ohlemann,  Bureaugehilfe
  Espenschied,  Maschinenschlosser  Oehm.

Am  9.  August  haben  das  Schutzgebiet  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Zolldirektor  Bötefür,
Gouvernementsarchitekt  Peuckert,  Sekretär  Bretthauer,
  Zollassistent  Meinert,  Magazinausseher
Hoffmann  und  Maurer  Müller.

 

Deutsch-Meuguinea.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Bezirksrichter  Weber,  die  Sekretäre
Dustert  und  Baumert,  die  Bureaugehilfen
Gottschalk  und  Schertel  sowie  Polizeimeister
Haak.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  Oberförster
Deininger  am  6.  Juli,  Sekretär  Schmidt  am
29.  Juli,  geprüfter  Rechtspraktikant  von  Märßenhausen
  und  Gerichtsassessor  Tölke  am  3.  August.

 

Die  Ausreise  nach  dem  Schutzgebiet  haben
angetreten:  Regierungsarzt  Professor  Dr.  Külz
am  21.  August  und  Gerichtsassessor  Köhler  am
4.  September.

 

FFeer  cht—atlicher  Teilss

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deutsch-Ostafrika.
Einrichtung  eines  Eisenbahnrats.

Aus  Daressalam  wird  telegraphisch  berichtet:

Die  im  letzten  Gouvernementsrat  beratene
Einrichtung  eines  Eisenbahnrats  ist  durch
Verfügung  des  Gouverneurs  eingeführt.  Der
Eisenbahnrat  besteht  aus  zehn  Personen,  und
zwar  dem  Eisenbahnreferenten,  je  zwei  vom
Gouvernementsrat  auf  drei  Jahre  gewählten  Vertretern
  der  Landwirtschaft,  des  Handels  und  der
Industrie,  einem  Vertreter  der  Schutztruppe  sowie
den  Betriebsleitern  der  Usambarabahn  und  Tanganjikabahn.


 

Die  Betriebsergebnisse  der  Usambarabahn
im  Rechnungssahre  1912.

Die  am  7.  Februar  1912  in  ganzer  Ausdehnung
  bis  Neumoschi  dem  Betriebe  übergebene
Bahn  erscheint  in  diesem  Jahre  zum  ersten  Mal
mit  ihrer  vollen  Betriebslänge  in  der  Statistik.
Da  die  Baufrachten  gegen  das  Vorjahr  naturgemäß
  noch  weiter  zurückgegangen  sind  —  im
Erträgnis  um  rund  161  000  Rupien  —,  so  ist
trotz  der  Mehreinnahme  des  Personenverkehrs  von
rund  56  700  Rupien  und  einer  erfreulichen  Steigerung
  des  Erträgnisses  im  Tierverkehr  die  Gesamteinnahme
  gegen  das  Vorjahr  nur  um  rund
16  000  Rupien  =  1,8  v.  H.  gestiegen.  Läßt  man
den  Baugutverkehr  unberücksichtigt,  so  erhält  man
        <pb n="902" />
        G  848  2

die  immerhin  recht  befriedigende  Steigerung  im
Ertrage  des  Güterverkehrs  gegen  das  Vorjahr  um
rund  97  000  Rupien  =  23  v.  H.  Die  Betriebsausgaben
  sind  infolge  der  Ausdehnung  des  Betriebes
  um  31,3  v.  H.  gegen  das  Vorjahr  um
rund  90  000  Rupien  =  15,2  v.  H.  gesteigert.
Der  Betriebsüberschuß  zeigt  daher  einen  Rückgang

um  98  240  4  =  25  v.  H.  gegen  das  Vorjahr,
und  die  Betriebsziffer  ist  von  66,9  auf  75,67
gestiegen.  Dabei  ist  die  Pachtentschädigung  des
Betriebspächters  von  30  000  in  den  Betriebsausgaben
  noch  nicht  enthalten.  Die  nachstehende
Tabelle  gibt  die  Ziffern  im  einzelnen  wieder.

 

 

 

 

 

 

1911  %  1912  lntersehee  aden  das
nsambara-Eisenbahn  orlahr
Eis  b  Betriebslänge  im  ganzen  v.  H.
268  km  .  352  km  +  84  P313
Einnahmen  aus:  in  Rupien  (  138.4%
Personenverkehr  246  672  803  442  +  56770  +  23
Güterverkehr  605  634  540  916  —  64718  —  10,7
davon  Baugut.  182  000  =  28  v.  H.  21  000  =  3,9  v  H.]—  161  000  —  87,5
Tierverkehr.  7u098  »  10305  +  3207|  +  45.7
sonstigen  Quellen.  27276  48  366  +  2s  090  —
Gesamteinnahme  886  680  903  029  +  168349  6  —  1,8
Betriebsausgabe  ...  593  291  683  319  +  90028  +  15,2
Betriebsziffer  v.  H.  75,  67  8.77
Betriebsüberschuß  —9  219  710  a
391  1°6  292  946  —  98210  1  —  25
Befördert:
Personen.  .  2980K9  259  265  28821  —  110
Personenkilometer  12  561  150  18  598  262  *  1087  102  8.25
Durchschninfahrt  für  die  verjon
in  Kilometer  43.6  652,45  +  8,85  +  20.8
Tonnen  ...  38  268  33  141  —  5127|—  134
Tonnenkilometer  3  945  508  89216  532  —  728971,  —  18,45
Durchschnittslauf  für  die  Zonne  in  i
ilometer  103,1  97.1  —  6,0  —  5,8
Stück  roßvieh  1  518  1  676  +  158  —
Kleinvie  6102  4854  —  1248  —
Ichuimere  im  ganzen  267  655  277035  +  9380  J  3,5
km  1  000  788.  —  212  —  21,2
gutoneter  beförderte:
46.9  49.2  +  23)  +  4,9
Tonen  14.7  11,6  —  8,1  —  21
1  Zugkilometer  tostete  —2  2,95  8,24  —
W-hsilomeete  der:  67  280  —
ersonenwagen  1  567  —
Gepäckwagen  ...  228  480  15  2  266  824  «-Gütenvagen:beladen.
  ·.  27875°4  29822166  )  *)  davon  554  070  für
ler  568  954  =  17  v.  H.  532  806  =  15.9  v.H.  Holzwagen
Achskilometer  im  ganzen  5  152  307  5  621  796  —  —
Zugstärke  in  Achsen.  19,3  20,3  —  —

 

Die  Zahl  der  beförderten  Personen  ist  um
10  v.  H.  zurückgegangen,  aber  die  gefahrenen
Personenkilometer  und  die  durchschnittliche  Fahrtlänge
  sind  um  8,25  und  20,3  v.  H.  gestiegen.
Die  gefahrenen  Gütertonnen  und  Tonnenkilometer
zeigen  wegen  der  erwähnten  Abnahme  der  Baufrachten
  einen  erheblichen  Rückgang  gegen  das
Vorjahr.  Die  Zugkilometer  sind  zwar  im  ganzen
um  3,5  v.  H.  gesteigert,  aber  auf  das  Kilometer
Betriebsstrecke  zurückgeführt,  von  1000  auf  788,
das  ist  um  21,2  v.  H.  eingeschränkt.  Die  Leistungen
auf  das  Zugkilometer  an  beförderten  Personen
sind  von  46,9  auf  49,2  gegen  das  Vorjahr  ge- 



 

steigert,  dagegen  im  Güterverkehr  von  14,7  auf
11,6t  zurückgegangen.  Die  Züge  zeigen  demnach
noch  eine  recht  geringe  Auslastung  durch  Güter.
Von  den  beförderten  Gütern  sind  12  786  t  zur
Küste  gegangen.  Die  Reisenden  und  die  Einnahme
  an  Fahrgeld  verteilen  sich  auf  die  drei
Klassen,  wie  folgt:

 

 

 

Reisende  Einnahme  in  Ru--1911

  1  1912  1911  1912
I.  Klasse.  462  9041  18  308  51  620
1110739  9677  20  976  30232
I11I.65  888  210  5417|161  236  181  584
        <pb n="903" />
        W  849  20

An  Fahrzeugen  waren  vorhanden  18  (13)  Lokomotiven,
  1  Hebeldräsine,  25  (19)  Personenwagen,
  6  vereinigte  Post=  und  Gepäckwagen,
91  gedeckte,  108  offene  Güterwagen,  3  Wagenkräne
  und  27  Kleinwagen.  Im  Dienste  der  Betriebsverwaltung
  standen  46  (53)  weiße  Beamte
und  877  (732)  farbige  Arbeiter.

Vorläufige  Betriebsergebnisse  der  Tanganjihabahn
in  Deutsch-Ostafrika  in  den  ersten  sechs  DOonaten
des  Kalenderjahres  1913.")

Nachstehend  veröffentlichen  wir  die  vorläufigen
Betriebsergebnisse  der  Tanganjikabahn  für  die
ersten  sechs  Monate  des  laufenden  Kalenderjahres:

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  755  f.

 

 

 

 

 

Einnahmen  Ausgaben
4

Januar  453  750  195  451
Februar.  871  399  182  561
März.  409  650  213  959
April.  408  584  238  735
Mai  257212  213  950
Juni-  292  296  197  679
zusammen.  2  187  891  1237  385

Sonach  hat  sich  für  die  sechs  Monate  ein
Ülberschuß  von  rund  950  500  ergeben,  während
  der  Betriebsüberschuß  des  vergangenen
Kalenderjahres  —  für  zwölf  Monate  —  rund
1515  000  J“  betrug.  Der  nicht  unmerkliche
Rückgang  in  den  Roheinnahmen  dürfte  auf  dem
Zurückgehen  der  Baufrachten  beruhen.

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostafrihanischen  Schutzgeblets  über  die  Soistellen
der  Küste  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1913  im  Verglelch  mit  dem  Handel  im  gleichen  zeitraum
des  Vorfahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  12,  S.  514  ff.)
1  Im  1  Im
.  Viertel  I.  Viertel
Benennung  der  Warengruppen  1913  1912  Zunahmes'  Abnahme
Wert  #  UWert  #1Wert  1.Wert  4
A.  Ein  kuhr.
l.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:  -
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  .  .  15489471400763148184  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früch  te  .  149  608  117  153  82  455  —
P)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Gemuhmitel?  547  968  428  4641  —
4)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  37  425  35  855  1  570  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  307  379  2647472632  —
¾h  Sämereien,  elebende  Pflanzen  und  ”uitermittei  12  874  18  560  —  5  686
8)  Faserpflanz  .  103  1058  —  20
d  cder  Forstwirtschaft  .  .  287  368  153  102  83  966
Summe  1  2842607  2420  002  422  605  —
II.  Tiere  und  tierische,  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tie  29286  16  421  12  865  —
b)  Fleisch  und  eszbate  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  467  540  376  728890812  —
P)  Tierische  Rohstoffe  8688  1  955  1  683  —
Summe  ll  500  464  395  10405  360  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  754  139  460  173293  966
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  125  164  74  781  50  383  —
V.  Chemische  u.  bharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  286  264  273  425  12  839  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  2  (anber
Lederwaren)  3  451  6712  976  44847  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstach,  rschnerwaren  .  146  900  120  27426626  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschulwaren  19  610  14  821  4  789  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwa  .  181444  11047270972  —
X.  Papier=  und  Pappwaren,  rsrihe  und  Kunstgegenstände  .  166  750  127  61839  132  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswar  194  747  187  078  7  669  —
XII.  Wbtee  und  Merallwaren  zaußer  Justrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Il#enrbeeitete  Metalle  und  Halbzeug  23384  56644  562  11726  002
b)  Fabrikate  1  239  194  596  203  598
Summe  XII  3  573  7681644  158  |1929  600  —
        <pb n="904" />
        W  850  2

 

Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  I.  Viertel  J.  Virtel  Zunahmes#Abnahme

Wert  #  Wert  A.  Wert  MWert  M

 

 

 

 

XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  ........  925  144  836  586838558  —
Bassen  und  Munition  ..  ........  72210  97205  —  24  995

XV.  Geld  .........  229252  179  20850049  —

SummedecEmsuhrIletertel....1847009099178486002c42—

Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .129950  —  —  —

Zunahme4-,Abnahme—...41080140  —  —  —

B.  Rus  fuhr.
und  der  Forstwirtschaft  sowie  der

  
  

74  056  31  880  4226  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1218  4271½%1  —
Gemubmittel  .  200  478  577  128  —  76  650
...  752068  510518241550  —
...  678  ·  19  —
iebende  Pflanzen  und  Futermitel  ...  5339  66  366  —  61  027
..  ...22118401619950591890  —
gorsiwirtschaft  ....  ...15967811148957447824—
Summe  I..48584538959501893952  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  ...........  2432  18  288  —  10  856
b)  Tierische  Nahrungsmittel  ...-.......  13641  6926  6715  —
c)  Tierische  Rohstofsfje.  -  638  886  510  064123  822  —
Summen-.  649  959  530  278  119  681  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoseee  302  352  156  493145  859  —
lv  Gewerbltche  Erzeugnisse  e.............  42  631  29851112780  —

.  Gel  .  200  —  200  —
Summe  der  Ausfuhr  im  J.  Viertel..  .  .  .15848695  4676  123  1172472  —
DagegenimvorhergehendenVierteljahr...7057318  —  —  —

Zunahme-hAbnqhme-...-1208728  —  —  —

C.  Essomtyonoel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  ...  19818  4605  14593  4714725214  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  ......  18497  —  —  —
Zitnahme-I—,Abnahme—...  178  588  —  —  —

Wichtigste  Warenpositionen.

 

 

Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  Kalenderjahres  des  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1913  1912  -

Menge  Wert  MengesWertMengelWertMengsWert
H  kg  164  kg  4  kteg

 

A.  Eeinfuhr.

 

 

 

 

Rees  464109788112304664  801  365·11773251308  4238  53  141  —  —
Mehl  und  Backwaren2  233  143575  953  162  306143  252  70  837—  —
Ausker  roh  und  raffiniert  921844  275  33364  050  158  6699557  794.  116  664  —
abakfabrikate  47249  176  18  56  709  190  013  —  9  460  13  860
Stille  Weine  aller  Art.  Liter  51  958  71  006ça.  38  185  51  438  is  818  i9  681  »-Hranntweine
  aller  Art.  Liter  55  346  94  *  50  575  86  376  4771  8004  —  —
.  Liter  128  618  85  214  472  88  578  —  —  18  854  3364
Sier-  und  Nupholz  .  Festmeter  2948.  225  64  1957.  146  793  991  78849  —  —
Fleisch  u.  ebare  tierische  Ergeugn.  721  994  467  540%588  837,  376  728133  157  90  812  —  —
Zement  5  844  399  382  561648  918,  184  7233195  481  197  838  —  —
alz  704  806  86871  653  378  29261  50  928  7610  —  —
Stent  u.  Braunkohlen,  Brikettsz  1  842  509.  101  599  1  906  130  69  689  —  31  910)  63  621  —
        <pb n="905" />
        W  851  2cO

 

 

  
  
   
   

 

 

 

 

Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  Kalenderjahres  des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1913  1912
Menge  Wert  e  –  Vert  Menge,  Wert  Menge  Wert
ke  44  kg  M  ke  „
Petroleum  859  527147682  8138  4  133  178  46040|  14459  —.  —
Seifen  aller  Art  198  945  116  669121  114.  72  78778318941  —  —
Gewebe  aus  Baumwolle.  736  781235789918  494  22794624  87  78  871  —  —
Waren  u.  Belleidungsgegenstime  *4#
aller  Art  aus  171  7988619  866  87  204  370  55584594249  311  —.  —
Garne  und  Waren  abtt  eens  aus  1
1  Wolle  znd  de  woo  n  11  96648  062  5  502  32  037  6  464  16  025  —
arne  und  Waren  aus  Leinen,  :
Jute  usw.  59  812116  761  50  126  92391  9  686  24  370  —  —
osamentierwaren,  hirm  5  7  1  7  50  795  27  —  —
P  ti  Schirm  27  365  78  178  7797  50  795  9  568  27383
,  *  hesel  aus  2*  zun  11  781169  645  9124  60  960  26578685
egeltu  5  2  —  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren.  912443  765  7  420|  47  107  1  704A4458  —  —
Möbel  und  sonstige  Sischlerwaren  75  82  805  69921  71  58527588  11270  —  —
Papier  und  Pappe,  W  aren  daraus  118799109  165  94  651  76751  24148  11  490  —  —
Tonwaren  und  Porzella  276  809  566138  55  112  384  221697  18218  —  —
h  Glaswaren  .  8018119700  84  422  128547  13  651  —  —  15  3842
Eisenbahnmaterial  136  786  2159407
Roheisen,  Träger,  Stangen  usw.  548  473  142  607  069  029602  260  10216280  1  609  31  —
Wellblech  212  306,  78  17651  9181200  478  —  —  489  607  122  341
kei,  Gerhte  und  Gerãte
zur  earbeitung  172  155  107  545
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren  1287  750  841  716/1  161  086/  682  499  21  822  —  5DF
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  51  5.  160  532  90  206  136.058  24  4748  490.  —
nanisctktlisße  und  industrielle  .
aschiien  201  934  309  581
Antriebsmaschinen  (Lokomobilen,  I  257  292  336  985  85  460  97  879  —  —
Motore)  und  Transmissionen  90  sis  125  383
u.  rollendes  Material
252  190  155  673
4  bi  218  018  170  960  589  025741  —  —  115  651  79011
Stü  za  211,  21  817
Stückzahl  —  329  37228  —  —  s2  15  032
27.  68  040  7  17832  20  50208
481  55  417  821  97614  —  —  8910  14197
8.  Rusfuhr.
66  4154  6017  22  330  2680)  46085  3337  —  —
8  092  54  1524  871  178  —  —
411  797  52354  142  71720  *8  269  08082  804  —  —
39  908  12  799  53  79  86  —  4123  13390,  —
...«..  181078175749444352060  —  —  263  279,  385  054
raffiniert  80  5388811  146  1  625  508  78918811088  —  —
.  ...  —  7  198  1  363  —  —  7  193,  13638
%  %h  10  „  „„  1%  7869,  4002
1  648.  869  674  4524  1281  725  465  3724367  144  152  —  —
85  902  23  650  4284  1  131  81  6188  22519  —  —
21969  6014  154  580  43  981  —  —  132  611,  37967
603  182,  47220  —  —  603  182  47220  —  —
584  056  695  312  579  722  604  804  4334  90  508  1
"  K96  10  78]  13399,  107591#  2855309  —
5  8  288  1452469  **  *  10004761084  627  502  366  —
Festmeter  7  7  250  *
Hestwetter  ’–  965  1  %½  117  51  486  —  —  —  26167
estmeter  1  054  |
563  5  18  886  185  769,  10  672  378  131  3164  —  —
212  646|1406587  167  306  925  523  45  340  481  064  —  —
24  249  150  892  26  440  160  947  —  —  2191  10  055
4  kLi  "1%  al  480  10  7671  —  —
äse,  Eier  97  1551  —  „
......  22192807  P  3332I33«0—  oss  216  —

   

 

 

 

 

 

#
        <pb n="906" />
        C  852  20

 

Im  I.  Viertel

 

Im  I.  Viertel
des  Kalenderjahres  des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1913  1912
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  A  kxg  AM  —-  kg.  AM
6
Elfenben  1  aor  25  989  8  050  170  716  —  —  6698  144777
Häute  und  Fellel  269  577  426  754460  319197  681  89  258.  229  073  —  —
mnsektenwahs  66  477  161  888  46  952  111  8144  60022  —  —
limmer...  ....  28  õno  93  747  36  607129  562  —  —  808735815
Salz·.........  —  —  —  —  —  —  —
Kopal..  ......  215  552  22  128ö  24766  114  —|  —  3214  3986
Godd.  129,  118  642  —  —  129  118  642  —  —

 

 

 

 

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostafrihanischen  Schutzgeblets  über  die  Jolistellen
der  Binnengrenze  im  I.  Veertel  des  Kalenderfahres  1913  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen

Seitraum  des  Vorjahres.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  1

2,  S.  517  ff.)

 

 

  
 
    

   
  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

JuIn
Venennung  der  Warengruppen  .  Viertel  J.  Viertel  ZunahmesAbnahme
Wert  MA.  Wert  A.  Wert  A  Wert  M
A.  Einfkuhr.
J.  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
16  699  12  352  4347  —
9  544  5  4  332  —
48  752  31  058  12  694  —
...  2060  2833  —  778
.  30  034  20  691  983438  —
und  Zuttermittel  415  3821  —  8  406
...  .  32  191  —  159
r  Forstwirtschaft  .  10513  12  980  —  2417
Summe  1  113  049  89  088  23  961  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere=  .  1888  30  375  —  29  042
b)  Fleisch  und  ehbare  lierische  Eẽrzeuonisie  aller  Ari  .  2  688  7  701  4987  —
IIIIEI  2  426  16  172  —  13  746
Summe  S  16  447  54248  —  37801
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  .  27  056  22  670  4  386  —
IV.  Fabrikate  aus  soachs.  Huch  und  Olen  ..«...  9553  7187  2366  —
V.  Chemische  und  p  guissel  uße  chießbedarf
und  Sprengmtttelr  elr  )  20  957  11  606  9351  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  etiitinhscegemsiint=  usw.  (auder
Lederwaren  .  1  035  958  650  64085  818  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Krichnerwaren  18  190  19  004  —  814
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  809  768  41  —
IX.  Holzwaren,  „Reecht=  und  Schnitzwa  14  887  14  927  —  40
X.  Papier=  und  Pappwaren,  lllermriche  und  Kunstgegenstände  11  768  968  2160  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Gla  82  648  33  168  —  520
XII.  Metalle  und  icia  ad  lantzer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  balbzeug2  18  214  820744
b)  Fabrikatet  17875114110793370  18  —
Summe  Amn  196  965  108  75338212  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  vebrzeuge  41  590  30  009  11  901
XIV.  Basenr-  und  Munition  7  603  13  040  —  5  487
XV.  Geld  —  —  —  —
SununedcrEmfulsrtmIVierte11913.  15474801064806482074  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  1  698  653  —  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —.  151  173  —  —  —
        <pb n="907" />
        W3853  ꝛ

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

m  m
Benennung  der  Warengruppen  IJ.  Viertel  I.  Viertel  Zunahmes  Abnahme
Wert  A.  Wert  AMAWert  M]  Wert  M
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
eugehhrigen  Nebengewerbe:
orn-  und  Hülsenfrüchte  39  330  46  065  —  6  785
5  Knollengewächse,  Gemüse  und  Frü  üchte  5  76  —  25
JP)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  GBenubmittei  28  070  53.218  —  25  148
4  Dlrüchte-  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  182  747  43  867138  880  —
e)  Getr  —  —  —
H  Heträle  lebende  Pfiangen  und  Futtermittel  .  —  8  486  —  8  486
g)  Faserpflanze  .  188  214  108  3681179  858  –
h)  Ergeuensss  der  Forstwirtschaft  ....  11447  46  112  —  84  665
Summe  I  449  859  301  135548  724  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzengnisse
a)  Lebende  Tiere  198.  5  605  —  5  407
b)  Tierische  Na  rungsmittel  52  467  35  54446923  —
e)  Tierische  Rohstoffe  .....  1  183  658  802  7311880  927  —
Summe  II  1  236  323  843  880  392  443  —
6i  Ninerahische  und  beie  Rohstoffe  26  824  197  045  170  221
werbliche  Erzeugn  6777  1  028  5749
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  19138  1  71978831348  088876  695  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2  113  489  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  –393  706  —  —  —
C.  GEslamtbandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1918  8267  2682  407  894  8509  8609  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  ..  3  812  142  —  —  —
Zunahme  ,  Abnahme  —.  –544  879  —  —  —
Wichtigste  Warenposttionen.
Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  Kalenderjahressfdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1913  1912
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  WertMenge  Wert
kg  AM.  kg  M  kg  AM  kg  M
A.  Ein  kuhr.
Reis  71  36  2542  609  —  —  2471  578
Mehl  und  Backwaren.  38  945,  15  50  34  88210  031  4568  5  472  —  —
Zucker,  roh  und  raffiniert  29  584  10  7386  401  17  2933  216  —  —
Tabakfabrikate  5  388  17  535  2937|12070  2  4  5  465  —  —
etille  Beine  aller  Art  Liter  2  488  5  581ca.  1288  2978  1200  25668  —  —
Branntweine  aller  Art  Liter  3916  11  05056  351719952  399,  1104  —  —
Bie  .  Liter  9043  68999  6036  5334  3007  1565  —  —
"  14½  und  Autzholz.  Festmeter  100  9660  97  7257  12  2412  —  —
Fleisch  u.  eßbare  fierische  Erzeugn.  5  544  12688  3637701  1  908.  4987  —  —
—7  61  0900  3  850  4  39871  11610  —  —  187
alz  7858  5929  62  124  3748  35  734  2181  —  —
(  stem-  u  Vraunlohlen  Briletis  .  —  —  1  040  132  —  —  1  040  132
Petrolen  .  57289141295855813467  —  62  1269  —
eifen  allr  art  13842  91  10  606  6990  8  236.  2174  —  —
Gewebe  aus  Baumwolle  349  472  897  225219  308  574011180  164  323  214  —
Waren  u.  Bekleidungsgegenstände  .  I
aller  Art  aus  Baumwolle  24  435,  71  482  10  083  40  67214352,  24810  —
Garne  und  Waren  aller  Art  aus  1
Wolle  und  Halbwolle  2  498  11  464  982  5917  1  516;  5547  —  —
Garne  zund  Waren  aus  deinen.
Jute  u  ..  20145318818  5724-8034  14  421,  10  784  —  —
Posemenster  waren,  Schirme  8  752  17281  8  149  6911  5  603.  10  370  —  —
        <pb n="908" />
        854  20

 

 

 

         
  
 
   
      
 
  

 

Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  bokenerfabres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1913
Menge  Wert  Menge  WertMengeWertMengeWert
kg  J-  kg  J-  kg  J-  kg  »f-Schuhe,
  Stiefel  aus  Leder  und
Segeltu  687|  10  921  2092  12822  —  —  405  1401
Sonfäh  Leder-  u.  Sattlerwaren  1  04149  1  108  445  —  —  54  296.
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  3578  495t  7620|10  107  —  —  4  042  5152.
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  48656760  3  185847  1  678  918  —  —
Tonwaren  und  Porzellan  12621875  78111197  481  678  —  —
Glas  und  Glaswaren.  14  186  *  893  12  397  80  931  1739  —  —  1  038:
Eisenbahnmateria  11  585  395  —
9  oheisen  m—  Stangen  usw..  348  95  1504  716]  10424  1774  —
We  84  654426  60  2994  9387  547117215  —  —
kunielins  garrat-  und  Ge-  rvoo  114
räte  zur  earbeitung  .  7  1127  —  —
ni  Eisenwaren  58  43884192  65  698849  106  9
unedlen  Metallen  24  788  1  62  290285  49  167  2461  4290  —
und  industrielle
...  ..  8  748  5  309  I
7851115  187  12  04)  6571  —  —
15  650  16  440
....  1960  468
....  36234119  2969  6246  29112303  —  —
Stückzahl  20  889862
-  61  4707  85  5749  —  —  24  1042
B.  Austuhr.
11277  333  —  11277  888  —
166  823  87700  17606342708  —  —  9740  5  008.
355  16  —  —  855  16  —
....  2598426781  427852698  —  2829425917
raffiniert  8  668  876  542  863  2  026  513  –  —
«««  —875—403—  J  I
8  1  83S410
881  800161  566238  5654  12  642  785  120  258  —  —
56  729129967  13  4723y2  48255  10595  —  —
246  9721  79  —  246  972  7903  —  —
181  241181  47109  090)  108  231  72  1513239  —  —
10  000  6  667  200  0%%%  —  —.
Festmeter  —  —  —  —  —  —  —  —
—  —  s  sl  —  —  s  s
1717  11448645%61009  L  —  65%8  2
"  Käse,  Eier  —  —  5  —
Muc  ert  bo  718  bi  684  45  8565  080  13  857116  604
687  14  779  1020019  365  —  388  4  586
694  741,1124  454445  008740  373  733  081  —  —
2032642253  1766537908  2761  4845  —  —
24  682,  8798  12  503  32838  12  129  5515  —  —
9,  18000  86|  193  622  —  —  771756W
        <pb n="909" />
        W  855

·.

Nachweisung  der  Brutto-Sinnahmen  bei  den  HRüsten  -Sollstellen  von  Deutsch-Ostafriha
in  den  Oonaten  Juni  und  Juli  1913.
Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.
(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  16,  S.  711.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juni.
Zölle  für  Salz-  epielkarten.  Schiffahrts-Holzschlag-Zollstell
  inf  verbrauchs-  #etemwer  u
ollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  abgabe  embelsteuerj  abgabe  gebühren
Rup.  1  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  )  H.  Rup.  H.  LRup.  H.  Rup.  H.
Tanga  75249  1  5310  83  896  48  122  40  48  —  —  —
Pangani  7  75460  5779  187  64  —  40  8  15  45
Bagamojo  4981  66  884  80  47  83  40  18  —  —-Daressalam
  119  9738  89  15  275  93  1  829  83  164  20  45  —  —-Kilwa
  838  17,5  2594  58  —  —  37  50  —-Lindi.
  10  702122  1857  09  2935  67  ——  46  50  —  —
Summe  in  Rupien  223  500  01,5  2593097  5  897  40  309  40  198  —  15  45
-Mar  298  00002  34  57463  7868  20  412  53  264  —  20  60
Im  Vorjahr  .305  80684  33  287  42  4649  51  576—  454  —  271.48
Imahm!  Abnahme  –7  8062  11287  21  13213  69  47120  S8
Einnahme  Mai  .  A  671  698  55  56391  «  372528141  653  87  752|66  121  80
Zusammen  "
April  bis  Juni  .4  969  698  57  90  966  —  88  094  61  1066  40  1016  66  142  40
Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  IH.  Ru.  H.  4  4%  fFf.]  Iggf  Pf.
Tanga  1  300  84,2  97,61  110  z6s  90T799  57  4  —
Pangani  165  95  8  18  10  919/77  10  915  86  4  41  —-Bagamojo
  36  90  5941  59  7922  12  11  736  14  —  —  3814  02
Daressalam  14754  85  152  013.  70  202724  1  93183  272  7519  452  18  —  —
Kilwa  101883  7571  58,5  10  09538  15  853.  45  —  5  758  07
Lindi  711|  16,5  16252  64,5  21670  19  27778  39  —  –  6  108  20
Summe  in  Rubien  17071½  064272922  27,.5  363  896  36½575  386C622322  99  ÖS  20
=  Mark  22761  38.863  890  36
Im'  Vorjahr  .  A.  12498  91  6857  õ88  66
Zunahme  #x,  Abnahme  —  10  207  0  1635770
Smmme  Mai  .52895  18807744  #  84  690  242  0611702  78
Zusamme  "
Wrik  bis  Juni  .  475656  56  11171641  20  1  047  780  1  721123  860  48
Juli.
Zölle  für  Salz-  Spielkarten  Schiffahrts-Holzschlag-Zollstelle
  Ei  verbrauchs-  »
infuhr  Ausfuhr  abgabe  Stempelsteuergabe  gebühren
Rup.  I  H.  Rup.  [  H.  [  Rup.H.  Rup.  H.  Rup.  H.s  Rup.  H.
1
Tanga  4  69  458  .  80  5461  1  145  408  #  56  127  80  53  —  —  —
Pangani  5296  58,5  119  93  50  69  4  80  20  —  —  18  —
Bagamojo=  2988  44,5  455  z  209  61  —  60  8  —  —  —
Daressalam  1060  225  50  13  823  1  657  50  16  40  115  50  —  —
Kilwa  8900  71  143%  —  23  2  20  2.J
Lindi.  23  602  78  1  163  29  340  30  —  —  3450  —  —
Summe  in  Rupien  216  532  82  22702  s51  s  2870  o4  i81  80  s203  —  18  —
-  -  gauk  288  710  43  30  270  01  3561  25  242  40  390  67  24  —
Im  Vorjahr  .  .  M  300  226  33  25963  16  1279  17  361  34  810  73  78
Zunahme  —.  Abnahme  —  1151590  4306  85  8S917  92  S  6  —  49  78
Einnahme  April  bis  Juni  a.  969  698  57  90  966  —  83094½1¼0  142  40
Zusammen  D!  !
April  bis  Juli  41  258  400  —  121  23601  36  655|861308  80  1407  33  166  40
        <pb n="910" />
        W  856  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  IH.  Rup.  H.  4#  Afl.[Pf.sfe.
Tangga  5967  41,5  81472  02,51  62931L6  SN  31739  —  —  —
Pangani  ..  14195  568195,ö  757594  1080531  ——822937
Bagamooo  56  43,5  871  4958  64  8  367/  80  —  —840916
Daressalam  6  896  18,5|8  765|5,  5  1  6C  7444  387  —  —  3684  63
Kilwmwa  316  55  10  98972  14652  96  15  805|87  —  —  1152s  91
Lindi.  171265  26  862  522  35  81669  26  375  48  9  441121  —  —
Summe  in  Rupien.  15  091118,5257  490  25,5343  320  3443  6162011  180  221|11  4767
-  -  20  12158848  320  84
Im  Vorjahr.“1420242948  61620
Zunahme  #,  Abnahme  —.  15  919  16|—  295  86  I  295  86
Smabme-  April  bis  Juni  56  1171  641  1  047780  72123  860  48
Zusamm
prtt  bis  Juli  495  778  14  11514  961154  1  391  396  921123  564  62
Kamerun.

Von  den  Neukameruner  Grenzezpebitionen.)

Der  Gouverneur  von  Kamerun  berichtet  telegraphisch,
  daß  am  5.  September  die  Arbeiten  der
Monda—Dschua-Grenzexpedition,  Führer  Hauptmann
  Abel,  beendet  sind.  Hiermit  haben  die
unter  sehr  schwierigen  Verhältnissen  ausgeführten
Grenzvermessungen  von  Neukamerun  ihren  Abschluß

  erreicht.

Bericht  über  die  Srmordung  des  Begierungsarztes
r.  Bouv.

Der  Führer  der  Logone  —  Pama-Grenzexpedition,
  Hauptmann  Bartsch,  reicht  nachstehenden
  Bericht  über  die  Ermordung  des  Regierungsarztes
  Dr.  Houy'")  ein:

„Nach  Beendigung  der  Arbeiten  im  Grenzgebiet
  marschierte  die  Expedition  in  vier  Abteilungen
  auf  Garua  zurück.

Eine  dieser  Abteilungen  führte  Regierungsarzt
Dr.  Houy.  Er  hatte  den  Auftrag,  von  Bosum
über  Gore  —  Baibokum  —  Rei  Buba  nach
Garua  zu  marschieren.  In  Gore  war  Dr.  Houy
noch  mit  Oberleutnant  Ebert  zusammen,  der
später  einen  nördlicheren  Weg  einschlug.  Am
15.  Juni  marschierte  er  mit  8  Soldaten,  1  Dolmetscher
  und  etwa  80  Trägern  nach  Baibokum
zu  ab.

Nach  seinem  sorgfältig  geführten  Routenbuch
ist  Dr.  Houy  mit  seiner  Kolonne  am  21.  Juni

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  757.

*““)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  S.  672.

 

 

1913,  mittags  12  Uhr  40  Minuten,  in  dem  Lakkadörfchen
  Lau  am  Lim-Bach  eingetroffen  und
hat  westlich  dieses  Baches  sein  Lager  errichtet.

Die  weiteren  Ereignisse  sind  durch  das  Residentur-Gericht
  Garua  aktenmäßig  wie  folgt
festgelegt:

Dr.  Houy  hatte  am  21.  Juni  bald  nach  dem
Aufschlagen  des  Lagers  eine  Mahlzeit  zu  sich  genommen
  und  sich  dann,  wie  er  es  täglich  tat,  in
sein  Zelt  auf  sein  Bett  zur  Ruhe  niedergelegt.
Während  er  schlief,  schlich  sich  sein  Togodiener
Heinrich  in  das  Zelt,  nahm  die  an  der  Zeltstütze
  hängende  Doppelbüchse  seines  Herrn  herab
und  aus  der  Jagdtasche  eine  Patrone,  lud  das
Gewehr,  hielt  die  Mündung  dicht  an  den  Hinterkopf
  des  Schlafenden  und  drückte  ab.  Darauf
legte  er  das  Gewehr  auf  das  Bett  an  die  Seite
des  Ermordeten,  lief  zum  Zelt  heraus  und  schrie
nach  dem  Gefreiten  Ssoroma:  „Mein  Herr  hat
sich  totgeschossen!“  Gefreiter  Ssoroma  mit  andern
Soldaten  kamen  sofort  in  das  Zelt.  Auf  den
ersten  Blick  sah  der  Gefreite,  daß  Dr.  Hony  sich
nicht  selbst  getötet  haben  konnte.  Er  lag  mit
über  der  Brust  gekreuzten  Armen  auf  dem  Bette,
der  Schädel  war  gänzlich  zerstört,  nur  der  Unterkiefer
  befand  sich  noch  am  Halse;  das  Geschoß
steckte  in  einem  der  seitlichen  Spannhölzer  des
Bettes.  Das  Gewehr  lag  neben  dem  Körper.

Der  Gefreite  ließ  sofort  sämtliche  Diener  des
Dr.  Houy  festnehmen  und  sagte  dem  Heinrich
auf  den  Kopf  zu:  „Du  hast  deinen  Herrn  ermordet.“
  Heinrich  gestand  nun  seine  Tat  ein  und
gab  zugleich  an,  daß  er  der  einzige  Schuldige
sei  und  zu  anderen  nichts  von  seiner  Absicht  gesagt
  hätte.  Als  Grund  gab  er  an,  sein  Herr
        <pb n="911" />
        W  857  20

habe  ihn  häufig  geschlagen  und  ihm  Lohnabzüge
in  Aussicht  gestellt.)  Aus  Rache  dafür  habe  er
auf  dem  Marsche  am  21.  Juni  den  Plan  gefaßt,
seinen  Herrn  während  der  Mittagsruhe  zu  töten.
Heinrich  war  sich  wohl  bewußt,  daß  ihm  diese
Tat  das  Leben  kosten  könnte.  Aber  er  überlegte
so:  Ein  Weißer  ist  nicht  bei  der  Abteilung,  und
die  Schwarzen  werden  mir  schon  glauben,  wenn
ich  ihnen  einen  Selbstmord  meines  Herrn  vortäusche.


Der  Gefreite  Ssoroma  hat  dann  mit  großer
Umsicht  gehandelt.  Zwei  Soldaten  mit  der  Meldung
  entsandte  er  nach  der  nächsten  Station
Bumo,  Hauptmann  von  Raven;  den  Körper
des  Ermordeten  ließ  er  in  Bettücher  wickeln  und
barg  ihn  in  einem  aus  Kisten  hergestellten  Sarge.
Darauf  marschierte  er  nach  dem  großen  Dorf
Kaitia  am  westlichen  Longone  und  erwartete
das  Eintreffen  eines  Europäers.  Er  beerdigte
den  Ermordeten  in  Kaitia,  umgab  das  Grab
mit  einem  Zaun  und  erteilte  dem  Dorfhäuptling
den  Auftrag,  die  Grabstelle  von  Gras  und  Strauchwuchs
  freizuhalten.  Auch  gab  er  den  Dorfleuten
einen  Lohn  in  Tauschartikeln  für  die  Instandhaltung
  des  Grabes.

Nach  etwa  zehn  Tagen  traf  Hauptmann  von
Raven  in  Kaitia  ein,  nahm  über  die  Vorgänge
ein  Protokoll  auf  und  sandte  die  Abteilung  sowie
den  Mörder  unter  Führung  des  Gefreiten  Ssoroma
  nach  Garua.

Der  Mörder  wurde  dem  Residenten  Hauptmann
  Schwarz  übergeben,  der  das  gerichtliche
Verfahren  wegen  Mordes  gegen  ihn  einleitete.

Am  25.  Juli  wurde  durch  ein  unter  dem  Vorsitz
des  Residenten  gebildetes  Gericht  das  Todesurteil
gegen  Heinrich  gefällt  und  bald  danach  vollstreckt.


Der  Nachlaß  des  Ermordeten  ist  aufgenommen
und  wird  durch  mich  dem  zuständigen  Nachlaßgericht
  übergeben  werden.“

Die  landwirtschaftliche  Schule  in  Victoria.

Über  den  Stand  der  Entwicklung  der  Schule
berichtet  das  Gouvernement  folgendes:

Nachdem  nunmehr  zweijährige  Erfahrungen
vorliegen,  hat  sich  die  Notwendigkeit  und  Möglichkeit
  ergeben,  die  Angelegenheiten  der  Landwirt-*)

  Nach  dem  Urteil  von  Teilnehmern  an  einer
ostafrikanischen  Forschungsexpedition,  der  Dr.  Houy
als  Zoologe  und  Arzt  angehörte,  erscheinen  diese  Anaben
  des  Togodieners  sehr  unglaubwürdig.  Dr.  Houy
at  sich  siets  als  ein  ruhiger,  besonnener  Mensch  gezeigt,
  der  sein  farbiges  Personal  stets  wohlwollend
und  gerecht  behandelte.

 

schaftsschule  an  der  Versuchsanstalt  für  Landeskultur
  in  Victoria  endgültig  zu  regeln  und  durch
eine  Schulordnung  (siehe  Anlage  1)  festzulegen.

Vor  dem  Eintritt  in  die  Schule  schließt  der
Leiter  der  Versuchsanstalt  als  Bevollmächtigter
des  Gouvernements  mit  dem  Vater  oder  Vormund
  des  Schülers  einen  Vertrag  (siehe  Anlage
  2).

Der  innere  Dienst  der  Schule  wird  durch  eine
Hausordnung  geregelt  (siehe  Anlage  3).

Die  bisher  mit  der  Schuls  gemachten  Erfahrungen
  sind  recht  günstig  gewesen.  Jedoch
machte  es  bisher  einige  Mühe,  Ersatz  zu  beschaffen.
Um  die  Freudigkeit  der  Jungen  zum  Eintritt  in
die  Schule  zu  heben,  ist  der  dreijährige  Lehrgang
in  einen  zweijährigen  umgewandelt  worden.  Der
Lehrstoff  wird  sich  auch  in  dieser  Zeit  bewältigen
lassen.  Auch  die  sichere  Aussicht,  nach  Absolvierung
der  Schule  eine  geachtete,  gut  bezahlte  Stellung
im  Dienste  des  Gouvernements  zu  erhalten,  trägt
in  Zukunft  sicherlich  zur  Erleichterung  des  Ersatzgeschäftes
  bei.

Die  bisher  ausgebildeten  Schüler  haben  überall
Gutes  geleistet,  so  daß  ein  Erfolg  der  Schulausbildung
  erkennbar  ist.  Es  sind  tätig:  Je
2  Schüler  als  Gehilfen  der  beiden  Baumwollversuchsstationen
  Kuti  und  Pittoa,  je  2  bei  den
Kakaoinspektionen  in  Duala,  Jabassi  und  Rio
del  Rey,  2  auf  der  Station  Bamenda,  1  bei
dem  Bezirksamt  Edea,  2  sind  noch  in  Victoria,
von  denen  einer  als  Gehilfe  bei  den  Düngungsversuchen
  verwendet  wird.  Auch  Pflanzungen
haben  Schüler  auf  kurze  Zeit  zur  Anlernung  der
Arbeiter  im  Kautschulzapfen  erbeten.  Die  Schüler
haben  sich  dort  gleichfalls  bewährt.

Zusammenfassend  kann  gesagt  werden,  daß
sich  die  landwirtschaftliche  Schule  in  Victoria  bisher
als  sehr  segensreiche  Einrichtung  erwiesen  hat,
und  daß  ihre  weitere  Tätigkeit  für  das  Schutzgebiet
  Gutes  erhoffen  läßt.

#  *

Anlage  1.

Schulordnung  für  die  landwulrtschaftliche  Schule
in  Victoria.

§*  1.  Zweck  der  Schule.

Die  landwirtschaftliche  Schule  in  Victoria  hat
den  Zweck,  Eingeborene  des  Schutzgebietes  Kamerun
zu  landwirtschaftlichen  Gehilfen  auszubilden.

§  2.  Leitung.
Der  Vorstand  der  Schule  ist  der  Leiter  der

Versuchsanstalt,  dem  alle  an  der  Schule  tätigen
Beamten  unterstellt  find.
        <pb n="912" />
        G  858  20

§  3.  Aufnahme  der  Schüler.

Die  sich  meldenden  Eingeborenen  müssen  den
Bildungsgang  einer  Regierungs=  oder  Missionsschule
  mit  Erfolg  durchgemacht  haben,  der  deutschen
Sprache  in  Wort  und  Schrift  mächtig  und  körperlich
gesund  und  kräftig  sein.  Die  Aufnahme  der  diesen
Bedingungen  entsprechenden  Eingeborenen  erfolgt
mittels  Vertrag.

5  4.  Dauer  des  Schulbesuches.

Die  Dauer  des  Schulbesuches  beträgt  zwei
Jahre.  Das  Schuljahr  beginnt  am  1.  Januar.
Die  Schule  besteht  aus  zwei  Klassen,  einer  Unterstufe
  und  einer  Oberstufe.  Neben  dem  Besuch
der  landwirtschaftlichen  Schule  sind  die  Schüler
zu  dem  der  Fortbildungsschule  in  Victoria  verpflichtet.


§*  5.  Tägliche  Arbeitszeit.

Die  tägliche  Arbeitszeit  dauert  von  6  bis
12  Uhr  vormittags  und  von  1½  bis  5  Uhr  nachmittags.
  Die  Morgenstunden  von  6  bis  9  Uhr
für  die  Oberklasse  und  von  6  bis  10  Uhr  für  die
Unterklasse  sind  für  den  theoretischen  Unterricht
und  die  Anfertigung  der  Hausaufgaben  bestimmt.
Die  übrigen  Tagesstunden  dienen  den  praktischen
Arbeiten  im  botanischen  Garten  und  auf  den
Versuchsfeldern.  Es  bleibt  jedoch  dem  Vorstande
der  Schule  vorbehalten,  Anderungen  in  der  Dienstanordnung
  vorzunehmen.

5  6.  Rechte  der  Schüler.

Die  Schüler  erhalten  während  der  Zeit  ihres
Schulbesuches  freie  Unterkunft,  Verpflegung,  Kleidung
  und  Lehrmittel.  Im  zweiten  Schuljahr
kann  ihnen  ein  Hilfsgeld  von  monatlich  bis  zu
5  T  gewährt  werden,  auf  das  sie  jedoch  keinen
Anspruch  haben.  Die  Höhe  des  zu  gewährenden
Hilfsgeldes  wird  den  Leistungen  entsprechend  festgesetzt.
  Den  Schülern  steht  freie  ärztliche  Behandlung
  zu.

§  7.  Pflichten  der  Schüler.

Der  Schüler  hat  sich  der  Disziplin  der  Schule
zu  unterwerfen.  Für  die  Aufrechterhaltung  der
Dissziplin  ist  der  Vorstand  der  Schule  verantwortlich;
ihm  stehen  dazu  die  den  allgemeinen  Bestimmungen
entsprechenden  Strafmittel  zu  Gebote.

5  8.  Ferien.

Die  Ferien  der  landwirtschaftlichen  Schule
richten  sich  nach  denen  der  Regierungsschulen.
Die  großen  Ferien  dauern  vom  15.  September
bis  15.  Oktober.  Für  diese  Zeit  haben  die  Schüler
Anspruch  auf  Heimatsurlaub  und  freie  Reise.

 

5  9.  Vorzeitige  Entlassung.

Wird  ein  Schüler  aus  Gründen  der  Schuldissiplin
  oder  wegen  mangelnder  Fähigkeiten  entlassen
  oder  scheidet  er  freiwillig  aus,  so  können
ihm  die  Kosten  auferlegt  werden,  die  für  ihn  bis
zu  dieser  Zeit  entstanden  sind.  Der  Berechnung
dieser  Kosten  wird  eine  Pauschalsumme  von  200  #
pro  Jahr  zugrunde  gelegt.  Dieser  Paragraph
findet  keine  Anwendung,  wenn  das  Ausscheiden
des  Schülers  ohne  eigenes  Verschulden  erfolgt.

5  10.  Abschluß  der  Schulzeit.

Der  Abschluß  der  Schulzeit  erfolgt  durch  eine
Prüfung.  Diese  besteht  aus  einem  schriftlichen
und  einem  mündlichen  Teil  und  erstreckt  sich  auf
alle  Fächer  des  Lehrplanes.

Über  den  Ausfall  der  Prüfung  sowie  über
das  über  den  Schüler  gewonnene  Gesamturteil
wird  ein  Zeugnis  ausgestellt.

§5  11.  Ergebnis  der  Prüfung.

Wird  dem  Schüler  in  mehr  als  zwei  Fächern
das  Prädikat  „ungenügend“  erteilt,  so  kommt  der
Schüler  nicht  zur  Entlassung,  sondern  hat  noch
ein  weiteres  halbes  Jahr  in  der  Schule  zu  verbleiben.
  Am  Schluß  dieser  Zeit  hat  er  sich  nochmals
  einer  Prüfung  zu  unterziehen.  Genügt  er
auch  jetzt  nicht,  so  wird  er  ohne  Qualifkation
zum  landwirtschaftlichen  Gehilfen  entlassen.

*  12.

Die  Abgangszeugnisse  sind  dem  Gouvernement
in  Abschrift  vorzulegen.  Dabei  sind  Vorschläge
für  die  weitere  Verwendung  des  Schülers  zu
machen.

*  #

Anlage  2.

Vertrag  für  die  Schiüller  der  landwlrtschaftiichen
Schule  in  Victoria.
Zwischen  dem  Kaiserlichen  Gouvernement,  vertreten
  durch  den  Leiter  der  Versuchsanstalt  Vietoriaals
  Vorstand  der  landwirtschaftlichen  Schule  und

dem  Schütrr.  ,  vertreten
durchr)  ,  wird  folgender
Vertrag  abgeschlossen:  "
§1·
Der........................................................  verpflichtet  sich,

die  landwirtschaftliche  Schule  in  Victoria  auf  die
Dauer  von  zwei  Jahren,  und  zwar  vom  1.  Januar
  19..  ab  zu  besuchen.

*)  Die  Schülerverträge  sind  mit  dem  Vater  oder
Vormund  des  Schülers  durch  Vermittlung  der  örtlichen
Verwaltungsbehörde  abzuschließen.
        <pb n="913" />
        W  859  20

Der.  verpflichtet  sich,
die  Schulordnung,  welche  ihm  gleichzeitig  bekanntgegeben
  wird,  einzuhalten.

83.

Nach  der  Entlassung  aus  der  landwirtschaftlichen
  Schule  istden  verpflichtet,
  auf  Wunsch  des  Gouvernements  noch
5  Jahre  in  dessen  Diensten  zu  verbleiben.

Er  gehört  nach  einer  halbjährigen  Probezeit,
während  welcher  er  monatlich  15-“  Vergütung
erhält,  und  die  auf  den  fünfjährigen  Zeitraum  in
Anrechnung  kommt,  wenn  mit  ihm  ein  Anstellungsvertrag
  nach  Maßgabe  der  allgemeinen  Bestimmungen
  für  die  Anstellung  Farbiger  geschlossen
wird,  der  Lohnklasse  1  an.

Ein  Anspruch  auf  Anstellung  im  Dienste  des
Gouvernements  wird  durch  den  Besuch  der  Schule
nicht  erworben.

84.

Der  Vertrag  wird  für  jeden  der  beiden  Vertragschließenden
  in  je  einem  Exemplar  ausgefertigt.
r  *

Anlage  3.  Hausordnung.

Morgens  um  6  Uhr  treten  die  Schüler  vor
dem  Schulgebäude  an.  Ein  Schüler  der  Oberklasse
  versieht  den  sogenannten  Wochendienst,  d.  h.
er  ist  für  Ruhe  und  Ordnung  im  Hause  verantwortlich,
  meldet  Krankheiten,  Streitigkeiten,  führt
die  Aussicht  über  die  Unterklasse  während  der
Arbeit  und  führt  das  Tagebuch  über  die  Arbeiten.
Die  Schüler  sind  dem  Diensthabenden  zum  Gehorsam
  verpflichtet.

Ein  anderer  Schüler  versieht  den  sogenannten
Stubendienst;  d.  h.  er  hält  die  Schlaf=  und  Schulräume
  in  Ordnung  und  kocht  das  Essen  für  die
anderen  Schüler.  Dieser  Schüler  ist  von  den
praktischen  Arbeiten  befreit.  Beide  Diensthabenden
wechseln  wöchentlich.

Von  morgens  8½⅛  bis  9  Uhr  ist  Frühstückspause,
  von  12  bis  1½  Uhr  Mittagszeit.  Schluß
der  Arbeiten  ist  um  5  Uhr,  Sonnabends  um  4  Uhr.

Am  Sonntag  beschäftigen  die  Schüler  sich  selbst.

Die  vorläufigen  Betriebsergebnisse  der  fameruner
Nordbahn  (Oanengubabahn)  für  die  ersten  sechs
Monate  des  HKalenderlahres  1913.7)

Nachstehend  veröffentlichen  wir  nach  den  vorläufigen
  Ermittlungen  die  Betriebsergebnisse  der
Kameruner  Nordbahn  für  die  erste  Heälfte  des
*)  Vgl.  „D

Kol.  Bl.“  1912,  S.  862.

 

Jahres  1913,  verglichen  mit  den  entsprechenden
Ziffern  des  Vorjahres:

 

 

 

 

 

 

Roheinnahmen  Betriebsausgaben

1912  1918  1912  1918

4%  1  4%  „%

I  :

Januar-.  46793I607063497tj31648
Febrnar.7142  5733777758  32692
Märtzz.46807  63231127803  34317
April.  .  57379  65  096  29668  44815
Mai  53934  727376  141  36794
Juni=  47  101  78  333  28697  34000
zusammen289  156  397  490  184  926  214  266

Hiernach  ergibt  sich  eine  Betriebsziffer  von
nur  54  v.  H.  gegen  64  im  Vorjahr  und  ein  Beniebsiberschuss
  r  die  ersten  sechs  Monate  des
laufenden  Jahres  von  183  244  gegen
104228  )"  im  Vorjahre.  Die  Roheinnahmen
sind  gegen  das  Vorjahr  um  37  v.  H.,  die  Betriebsausgaben
  dagegen  nur  um  16  v.  H.  gestiegen.


Man  darf  demnach  das  vorläufige  Ergebnis
des  ersten  Halbjahrs  1913  als  recht  günstig  bezeichnen
  und  auf  einen  befriedigenden  Abschluß
für  das  Jahr  1913  hoffen,  wenn  die  steigende
Richtung  der  Roheinnahmen  anhält.

72

ogo.

Die  Verkhehrsanlagen  von  Togo  im  Rechnungssahr
  1912.

Obgleich  man  das  Rechnungsjahr  1912  für
das  Schutzgebiet  Togo  nicht  als  besonders  günstig
bezeichnen  kann,  so  stellt  sich  doch  das  Ergebnis
seiner  Verkehrsanlagen,  der  drei  Bahnen  und  des
Landungsbetriebes  in  Lome,  verglichen  mit  dem
Vorjahre,  als  recht  befriedigend  heraus.  Die
Gesamteinnahme  ist  um  rund  78  000  K  gegen
das  Vorjahr  gestiegen,  die  Betriebsausgaben
konnten  um  rund  55  000  ermäßigt  werden,
der  Betriebsüberschuß  in  Höhe  von  552  236.J
übertrifft  daher  den  des  Vorjahres  um  1335597,
das  ist  eine  Steigerung  um  31,9  v.  H.  An  der
Steigerung  der  Roheinnahme  gegen  das  Norjahr
ist  die  Küstenbahn  mit  rund  10  000  ¼4,  die  Inlandbahn
  mit  rund  38  400  1/“  und  die  Hinterlandbahn
  mit  rund  46  300  /%¼  beteiligt,  während
der  Landungsbetrieb  einen  Rückgang  seiner  Roheinnahme
  um  16  621  /“  zeigt.  Die  Betriebsziffer
  der  gesamten  Verkehrsanlagen  hat  dementsprechend
  mit  56,8  v.H.  einen  erfreulichen  Tiefstand
erreicht  wie  noch  nie  zuvor.  Dem  entspricht  eine

4
        <pb n="914" />
        GW  860  2

Betriebsziffer  von  nur  36,6  v.  H.  für  die  Inlandbahn
  Lome—Palime,  womit  diese  unter  allen
deutschen  Kolonialbahnen  wohl  das  bei  weitem
günstigste  Verhältnis  der  Betriebsausgaben  zu  den
Roheinnahmen  erzielt  haben  dürfte.  Die  Küstenbahn
  würde  in  dieser  Beziehung  noch  günstiger
dastehen,  wenn  hier  nicht  die  bekannte  Tarif-Zusammen



eigentümlichkeit  vorläge,  daß  die  durchgehenden
Güter  frachtfrei  befördert  werden.

Die  Zusammenstellung  A  zeigt  die  Ergebnisse
der  Verkehrsanlagen  im  ganzen,  während  die  Zusammenstellungen
  B  bis  E  sich  auf  die  einzelnen
Bahnen  und  den  Landungsbetrieb  in  Lome
beziehen.

stellung  A.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterschied  gegen  das
Verkehrsanlagen  von  Togo,  1911  1912  Fut  9  k
einschl.  Landungsbetrieb  in  Lome  ,  ,
in  AM  im  ganzen  v.  H.
Einnahmen  aus:  #
Personenverkehr.  287  687  308  310  +  15  632  5.4.
Güterverkehr  830  93383  915  012  +  84074  10,1
Tierverkehr  2001  2842  +  341  —
sonstigen  Quellen  ....  79  367  57  428  —  21  353  —
Gesamteinnahmen.  1  1999993  1278  092  +  78099  +  6,.5
|
Betriebsausgabe  ...  781  316  725  856  —  55  460  —  7,1
etrie  v.  H.  65,  I  56,  —,.  ’—
Betriebsüberschuß  ...  418677  552  236  —+  133  559  K+  31,9
f
I
Zusammenstellung  B.
1911  1912  Unterschied  gogen  das
Küstenbahn  Lome  —Anecho,  44  km  vorlahr
in  im  ganzen  v.  H.
Einnahmen  aus:
Personenverkehr=  .  82894«  74  499  —  7945—  09.65
Güterverkehr  .  13  772  31  319  +  17547  K+  127,4
Tierverkehr  522  622  +  100  —
sonstigen  Quellen  6093  6392  –  299  —
Gesamteinnahmen  102781  112  782  +  10001  +  9.75
Betriebsausgabe  ..  72215  77206%  4991  +  6.9
Betriebsziffer  .  v.  H.  70,3  s  68.5  —  1,8  6  —
Betriebsüberschuß  ..  30  566  35  576  +  5010+  16.4
Befördert:  U  —
Personen  ..  7434  70  139  —  4205  —  52.65
Personenkilometer  ..  2218  545  2327  550  +  109  005  +  4.94
Turhschnittsfahrt  für  !  die  Person  km  29,8.  88,1  –  3,814  —
Tonnen  7368  8  15  —  785  —+  10.65
Tonnenkilomete  ..  319  632  341  352  +  21  720—  6,8
wcsneean  für  die  Tonne  km  3.4  41,9  —  1,5  —-Zugkilome
  ..  30  202  31266  +  1064  —+  355
1  ns  beförderie:  Lerlenen  73,5  74.1  +  0.9  +  12
nnen.  ..  10,58  10.90  +  0.32  +  3.0
-  tostete.  .  2.39  2,47  —  o,os  +  343
Achslilometer  der  Fersonenwagen  284  506  228  184
eepäckwagen  55  440  55  440
-  Güterwagen,  beladen.  268  306  328  912
-  -  96  386  133  654
in  v.  H.  26.4  .0
Achskilometer  im  ganzen.  704  588  746  190
        <pb n="915" />
        W  861

·r

Zusammenstellung  C.

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

1011  1912  erschied  goen  das
Junlandbahn  Lome  —Palime,  119  km  1
in  M.  im  ganzen  v.  H.
Einnahmen  aus:
Personenverkehr  117  099  131  425  +  14326  —+  12,2
Güterverkehr  ..........  292559  819  756  27197/+  9.3
Tierverkker  787  1  148  856  —
sonstigen  Quellen  20  541  17  088  –  34358  —
Gesamteinnahmen.  430  986  469  407  +  88  41  +  8.9
Betriebsausgabe  ..,  177  126  171  730  —  53906  —  3,4
Betriebszisser  v.  H.  41,1  36.6  —  4.5  —
Betriebsüberschuß.  ..  253  860  297  677  +  43817  +  17,
l
70  307  75  082  —  1775  6,8
......  ..  8625910  3989200  —+  463  290  18.1
für  die  Person.  km  50,  15  53,18  +  2.98  —
.......  ·.  12  615  14  738  +  2118  —+  16,79
......  ..  951  236  1  081  092  —  129  856  +  13,65
für  die  Tonne  km  75,4  73,4  —  2,0  —
.........  ..  57387  52  415  —  4972  —  8.7
beförderte:  Personen  ..  61,5  76,2  +  14,7  +  23,9
-  -  onnen  16,6  20,6  4  4,0  —+  24,1
-  fostete.  .  .  A  8,09  8,28  0,19  —  6,1
Achotilometer  der  Personenwagen.  498  046  487  390
97.  97  018
-  -  Güterwagen,  beladen  576  580  707  366“"“)]|4  einschl.  96  454  Wasser--
  -  122  056  140  040  wagenachskilometer.
in  v.3  H.  17,5  16,5
Achskilometer  im  ganzen  1289  118  1  431  814
Zusammenstellung  D.
1911  12912  Untersched  cegen  das
Hinterlandbahn  Lome  —  Agbonn,  163  km  orjahr  —
in  A  im  ganzen  v.  H.
Einnahmen  aus:
Personenverkehr  80  692  83  577  +  2885  3.6
Güterverkehr  185  234  245  064  +  59  830  82.3
Tierverkehr  395  —  —
soustigen  Quellen  47575  31  167  —  16408  —
Gesamteinnahme  818  905  360  208  +  46  2998  +  14.75
Betriebsansgabe  ...  266  074  243  702  —  223722—  8,4
Betriebsziffer  .  v.  H.  84,.8  67.6  —  17,2  —
Betriebslberschuß  ...  4831  6501  +  68  6z70|  —+143.6
898  740  +  3881  +  9.74
„:„  ..  2309  280  —“  550  +  2250  270  +  10,8
für  die  Person.  km  57,94  58,52  +  0,58  „  —
...-...  ..  8667  10  197  1630  +  19
..  680  379  912  704  282  825  +  34,1
für  die  Tonne  km  79,4  5  +  10.1  »  —
.......  ..  54624  5756542941;-s-5,4
beförderte:  Personen  .  42,8  5  +  2,2  —+  65,.2
-  -  onnen  ..  12,42  15,85  +  3,48  K+  276
-  kostete.  .  .  A  4.87  4,28  —  0,64  —  131
Achslilometer  der  PHersonenwagen.  343  486  819  444
93210  102  820
·  -  Eksaac  belaben  511  898  662  650")  einschl.  10512  Wasser--
  -  lee  ..  222  056  297  302  wagenachskilometer.
v.  H.  80,8  31,0
Achskilometer  im  ganzen  1  170  650  1  382  216  4*
        <pb n="916" />
        S862  2

Zusammenstellung  E.

 

 

 

 

 

rnm  Unterschied  gegen  das
1911  1912  .·
Landungsbetrieb  in  Lome  Vorfahr
in  M  im  ganzen  b.  H.
Einnahmen  aus:
Personenverkehr  75  13  859  +  6357  —  84.7
Güterverkehr  .  889878  318  873  —  20500  —  6,05
Tierverkehr  .287  182  —  105  —
sonstigen  Quellen  .  .  5159  2  786  —  23786  —
Gesamteinnahme  352  321  385  700  —  16621  „  —  4,72
Betriebsausgabe  ....  Wo  901  233218  —  82083  12,3
Betriebsziffer  v.  H.  l5  –  6,  —
Betriebsüberschuß  5*  20  102  482  +  16062  —  18.6
Befördert:
Personen  z  526  3677  1511
Zeitkarten  .  13  32  +  19  —
nni.e  .  311  1118  +  807  —
Tom  .  .  .  38230  36  123  —  2  107  —  5.5
davon:  Einfuhr  17  854  20  187  +—  2338  K  13,1
Ausfuhr  20  376  15  936  —  4440  —  21,8
Der  Verkehr  und  seine  Erträgnisse  zeigen  fast  1487  (235)  t,  Baumwolle  946  (639)  t,  Baumdurchweg

  eine  befriedigende  Steigerung,  die  besonders
  stark  bei  der  Hinterlandbahn  ist.  Nur
der  Personenverkehr  der  Küstenbahn  und  sein
Ertrag  ist  etwas  zurückgegangen,  weil  iufolge  der
Gelbfiebergefahr  einige  Stationen  vorübergehend
für  den  Verkehr  gesperrt  werden  mußten.  Auch
der  Verkehr  der  Landungsbrücke  in  Lome  zeigt
einen  Rückgang  gegen  das  Vorjahr  im  Güterverkehr
  um  5,5  v.  H.  und  im  Erträgnis  um
6,05  v.  H.,  und  zwar  ist  die  Ausfuhr  stark  zurückgegangen,
  um  21,  8  v.  H.,  während  die  Einfuhr
nur  um  13,1  v.  H.  gestiegen  ist.

Da  die  Zugkilometer  bei  der  Küsten=  und
Hinterlandbahn  nur  unerheblich  gesteigert  sind,
bei  der  Inlandbahn  sogar  trotz  des  gesteigerten
Verkehrs  um  8,7  v.  H.  gegen  das  Vorjahr  eingeschränkt
  werden  konnten,  so  ergibt  sich  durchweg
eine  erfreuliche  Steigerung  der  Durchschnittsleistung
auf  das  Zugkilometer  an  beförderten  Personen
und  Tonnen.

Der  Tierverkehr  und  sein  Ertrag  ist  nach  wie
vor  noch  recht  unbedeutend.

An  Landeserzeugnissen  wurden  verschifft  (die
Ziffern  des  Vorjahres  in  Klammern):  Palmkerne
9923  (13  163)  t,  Palmöl  2547  (4011)  t,  Mais

 

wollsaat  821  (657)  t.

Das  Anlagekapital  der  gesamten  Verkehrsanlagen
  kann  zur  Zeit  zu  rund  20  794  000  AM
angenommen  werden  und  erfährt  demnach  durch
den  Betriebsüberschuß  von  552  236  JrAM  eine  Verzinsung
  von  2,66  v.  H.  Aus  dem  Betriebsüberschuß
  wird  zunächst  der  Pachtzins  bestritten,  der
für  die  Zeit  von  April  bis  einschließlich  November,
solange  die  Landungsbrücke  noch  nicht  wieder  im
Betriebe  war,  nach  dem  ermäßigten  Betrage  von
450  000  ¼  für  das  Jahr  zur  Erhebung  kommt,
also  mit  450  000  3/12  =  300  000  .  Für  die
übrigen  vier  Monate  gilt  der  vertragliche  Pachtzins
  von  523  000  ¼,  also  402  523  000  =
174  333,33  J,  zusammen  474  333,33  JIx.  Sodann
  erhält  die  Pächterin  ihre  Entschädigung  in
Höhe  von  40  000  .  Der  Rest  findet  zur
Deckung  der  Zuschüsse  der  Pächterin  für  die  vergangenen
  Jahre  Verwendung.  —

Im  Betriebsdienst  der  Verkehrsanlagen  waren
beschäftigt  26  (28)  Europäer,  30  (24)  farbige
Beamte  und  738  (808)  farbige  Arbeiter.  An
Fahrzeugen  waren  am  Schluß  des  Rechnungsjahres
  vorhanden:  15  Lokomotiven,  15  Personen--wagen,
  5  vereinigte  Post-  und  Gepäckwagen  und
174  Güterwagen.
        <pb n="917" />
        G  863  20

Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Togo  im  I.  Viertel  des  Ralenderjabres  1913
im  Verglelch  mit  dem  Handel  im  gleichen  eitraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
   

 

 

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  8,  S.  360  ff.)
*r  Im  Im  b-J.
  Vi  1.  Fi  Zu-  Ab-Benennung
  der  Warengruppen  Viertel  Verrtel  nahmes  nahme
Wert  M  Wert  M.  Wert  M  Wert  M
A.  Einfuhr.
I.  Heugsse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
wie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  22  019  77  193  —  55  174
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Frücht  15  534  20  984  —  5450
P)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Eusnieç  148  162  161.276  —  18  114
#)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs.  17  136  36  133  —  18  997
)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  213  146  301  494  —  88  348
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  u.  Futtermittel  l!nm
tere  sawen  aicht  unter  la  und  b  bereits  benann)  451  312  139  —
6)  Faserpflar  2446  2  244.
hb)  Erzengmims  1#  Forstwirtschaft  36  181  10  372  —  10  191
Zusammen  I.  455  075  643  766  —  188  691
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
à)  Lebende  Tiere  3  948  5212  —  1294
b)  Fleisch  nd  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  161  137  241  057  —  79  920
Zusammen  II.  165  085  246  290  —  81214
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  165  956  163  511  2445  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  17  486  24  250  —  6764
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  lander
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  79  073  86  759  —  7686
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  uisw.
(außer  Lederwaren  794  702  997  960  —  203  258
VII.  Leder  und  Lederwaren,  VBachstuch,  sirschnervaren  11  742  14  368  2621
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  18518  10  303  3210  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  41  838  94  934  —  58096
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  ltterarische  u.  Kunstgegenstände  25  459  20  736  4723  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswa  43  650  68  978  25  328
XII.  Metalle  und  Merallwunen-  jaußer-  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  .  16  409  54520  38  111
b)  Fabrikate  .  278518  273322  5196  —
Zusanunen  xi  294  927  327  842  —  32915
XIII.  Instrumente,  Maschinen?  und  Fahrzeuge  88  507  76  419  12  088  —
XIV.  Bahenu  und  )  Muni  tion  102  187  103  444  —  1257
XV.  Geld.  .  874  016  288  936  85  080  —
Summe  der  Einfur  im  J.  Viertel  1918.  2678  216  8  168  500  —  495  284
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2  704  933  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  —  31  717  —  —  —
B.  flusfuhr.
I.  und  der  Forstwirtschaft
239  96.  225  881  11  083  —
861  057  1  398  010  —  536  953
.  9327  531  8  793  —
....«.«  207  905  35  24  2581  —
der  Forstwirtschaft  169  566  272  136  —  102  570
Zusammen  I.  1  487  819  1  931  885  —  1411  066
II.  Tiere  und  tierische  Erzengnisse
a)  Lebende  Tier  179  793  281  521  —  101  728
b)  Tierische  Erzeugnisse  ....  15959  11  108  4851  —
Zusammen  II.  1905  752  292  029  96  877
        <pb n="918" />
        W  864  20
Im  m  Zu=  o
Benennung  der  Warengruppen  I.  Viertel  J.  m  nahme  nahme
Wert  M  Wert  M.  Wert  A]  Wert  M
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe-  380  —  380  —
IV.  Gewerbli  he  e  Erzeugnisse  ..  42458  84060  7  798  —

V.  Geld  .  697  502  539947|  157615  —
SummedcrAusfuhktmlBrei-tellle.  2423971  2799121  —  375  150
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  2140  990  —  —  —

Zunahme-i—,Abnahme-.  .-f—282981  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel:  1918.  5  097  187  5967  621  —  870  434
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  4845  928  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  —251  204  —  —  —
Wichtigstewakeapoiltloaem
Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1913  1912
Mengee  Wert  Mengee  Wert  Menge  Wert  Menge  Werrt
ke  1  .  #.  „%  x.P
A.  Einfuhr.  —
Mehl  und  Backwaren  33  489  17  829  116  807  57321  —  —  83818  89  4092
Gemüse=  und  dttngerer  ein-  Z  E
gemachtes  O  7106.  8  087  15  780  11  167  —  —  8674  8  080
Lolanüife  .  17727»1793545685;24163  —  —  27908s0228
Ta  .  46999»6448565669,91019  —  —  18  670  26  534
5  itbre  .  ...  4695  19122  906.  66538  3789  12469  —  —
Stille  Weinr  (Liter)  15  823  1  3  495  274%  8269  —  —
Lramweine  aller  Ari  (Literh.29  719|  171  410354  712  251  964  —  —  9499880545
21  (Liter)  23  877  15  919  38  980  23  282  —  —  15  103  7333
Bau=  und  Nuthholz.  160  726  35  6644252  623.  42  366  —  —  91  894.  6702
Fleisch  und  Zubereitungen  von  i  !-Fleisch.
  einschl.  Fleischkonserven  9252  15  995  8835  14258  417  1737  —  —
Fische,  Sretiere,  und  Süßwasser-  n
tiere  aller  304  027  122  5906380  390  190  861  —  —  76  363  77  265
Milch,  Butter,  1  Eier,  Honig  1
und  sonstige  tierische  Nahrungsmi
  14  261118  366  14  892  20  305  —  —  631  1989
Zemens,  Kalk,  Kreide.  *“'
Erden  und  Steine  685  225  46  322  19  843  38  527165382  7  795  —  —
Salz.  821  486  54  373  70  062  30  818  351  424  23  555  —
ẽ  elbbotten  Grauniobien  Briten  513  750,  23  6405  142  25224408  608  —  —  158
Petroleur  (Li  ter)  236  97  8  33  79726  810  62  853  —  —  189  z  29  056
Seifen  aler  Art  16  452,  37999  33729  1900100|]  —  17  202
Baumwollgarne.  18  2411  46  76442  5822  —  —  4  2  10  058
Baumwollgewebe  152  204  659  62199  246  811  37  —  —  47  012  151  750
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mügeen,  "  i
Posamentierwaren,  Schirme  Fils-  T.
12903  45  926  16  606  72  461  —  —  370326535
Schuhe  und  cnesel  1  019  5549  1743.  7503  —  —  724  1954
Glas  und  Glaswar#  21  311,  28  450  30  326  16  267  —  —  9  015.  17  817
Roheisen,  eiserne  Suienen.  Staugen,
  Blöcke  usw  68  845  12  838g91  n1  49396  —  128  086  36  563.
Wellblech  24  659  8  434  47  177  14634  —  —  22  518  6200
Eisenwaren,  nichtbesonders  genannt  465  605  208  730|337  160  195  81128  45  12888  —  —
Waren  aus  anderen  unedlen  Me-  «
tallen  28  380  52  489  29  oso  53  804  —  —  1  250  1  315
Landwirtschaftliche  Maschinen  .  3518  5  363  8  646  6688  —  —  '  1  325
Maschinem  für  industrielle  Betriebe  11  475  18  65600  1  138  1  348  —  —  19  1465  12  698
aller  Art,  auch  Fahrräder  45  962  40  244  24711  33  960  15  530  —  —
Feuerwaffen  (St  tück)  3  767  37221  5259  53  301  —  —  1  492  16  080
Schießpulver  und  Zündhütchen  63  009  56  238/  54  619.  49  522  8  180  6  716  —  —
        <pb n="919" />
        W  865  20

 

 

 

 

 

 

 

Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  Kalenberjahres  des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  «
Menge  Wert  meng  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  44  kg  M  kg  M.  kg  AM.
Goldmünzen  —  2850  —  950  —  1  900  —  —
Silbermünzen  ....  —  870  149  —  282  684  —  87  465  —
Reis.  .......  4934  1484  62  836  18  690  —  —  572902  17206
Erdnüsse  117  sonstige  Olfrüchte  i  .
(Palmke  28  100  7390  86  954  19  102  —  —  58  845  11  712
Shhioutter?  n.  Pflanzenöle  (almöl)  31  814  9  746  64  528.  17  031  —  —  82714  7285
B.  Rusfuhr.
Mais  370  999  57  8051184  269  72260186  730  —  14455
Vratoaaaa  128  536.  123  59671  188  53  05698  70  480  l  —
Valnrkcrne.........2080967!7073258804921894064—  1228  954  186  739
Balmöl  .  ...  308381«1809511125  157l  480  376  —  —  816  776.  349  425
Nohbeounwoll  .  17481820026.-3063-3724139755167’88
Kautschuk  .  ....  32875  167  557  45  733  271  .827  —  —  0  r  E  270
Elfenben:  706  12  091  4811  8472  225  3619
Silbermünzen  ...  —  697562  838  8999  —  138  663
Rindvieh  (Stück)  2206.  146  420  4  412,  256  821  —  —  2  206  1104  101

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten.

Stand  der  Baumwollsaaten  Iin  Agypten  Ende
Auguft  1918.“)

Unterägypten.  Dank  der  günstigen  Witterung
im  August  haben  sich  die  Baumwollpflanzen  gut  entwickelt
  und  die  früher  berichtete  Verzögerung  wieder
eingeholt.  Von  einigen  Stellen  ist  das  Auftreten  von
Insekten  (boll  worms)  gemeldet  worden;  der  dadurch
verursachte  Schaden  läßt  sich  indessen  erst  später  beurteilen;
  zur  Zeit  scheint  er  nicht  sehr  bedeutend  zu  sein.
Die  Bewässerung  war  an  verschiedenen  Orten  nur  mit
großer  Schwierigkeit  zu  beschaffen,  besonders  am  Ende
der  Kanäle,  wo  die  Pflanzen  unter  Wassermangel  gelitten
  haben.  Die  erste  Pflücke  wird  in  den  frühen
Bezirken  in  der  ersten  Hälfte  des  September  stattinden,
  d.  i.  ungefähr  in  der  gleichen  Zeit  wie  im
Vorjahr.

Oberägypten  und  Fayoum.
war  günstig.  Das  Wasser
gegen  unzureichend,  so  daß  die  Pflanzen  gelinen
haben.  Die  erste  Pflücke  hat  bereits  begonnen.

(Bericht  der  Alegandria  Genem!  Produce  Association.)

Die  Zemperaut
r  zur  Bewässerung  war

Der  sissaboner  Rakaomarkt  im  August  1913.  **)

Das  Kaiserliche  Isnsulat  in  Lissabon  berichtet
unter  dem  5.  August  1

Die  geringen  Sabatnen  von  S.  Thomé-Kakao  im
August  wurden  von  den  hiesigen  Händlern  zu  4600  Reis
für  15  kg  durchschnittlich  übernommen,  so  daß  in  erster
Hand  kaum  no  Verralh  liegen  dürften.  Trotzdem  ist
eine  Anderung  des  Preises  nicht  eingetreten.

 

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913.  S.  769.
*“)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  769.

 

Im  August  betrug:

1912  1913
Sack  Sack
die  Zufuhr  55  161  271541
die  Ausfuhr.  .  488  146
der  Vorrat  am  81.  112792  56  932

k#koo-Rusfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik
im  Jull  1913.")

Juli  Januar  bls  Juli
Bestimmung  k  3  r#  "
Ver.  *  von
Amerika  77  737  455  650  10  045  675  2  159  547
Deu#schland  1077  33,  218  174  2858  610  587  764
Frankreich  472345  96  415  2  715  749  555  971
Großbritannien  —  —  8424  2432
Im  ganzen.  3621  863  770  239  15  628  488  3  305  714
Im  Vorjahr  3722  442  781  523  16  820  181  3  418  430

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  San  Domingo.)

Außenhandel  Dortugliesisch--Gulneas  im  Jahre  1912.

Der  Handel  Portugiesisch-Guineas  hat  sich  im
Jahre  1912  vorteilhaft  entwickelt,  so  daß  eine  Zunahme
des  Gesamtumsatzes  zu  verzeichnen  ist.  Die  Einfuhr
bewertete  sich  auf  1  401  081  Milreis  gegen  1  302  998
Milreis  1911;  die  Ausfuhr  ist  von  1226  511  Milreis
im  Jahre  1911  auf  1243  077  Milreis  gestiegen.

Folgende  Länder  waren  hauptsächlich  an  der
Hankelebew#nung  beteiligt:

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  827.
        <pb n="920" />
        G  866

Einfuhr  Ausfuhr
1911  1912  1911  1912
Wert  in  Milreis

Portugal  466  228  423  438  265  507  245  432
Deutschland  493  936  549  855  750  500  733  310
Belgien  43  588  165  119  49  459  209
Frankreich  4628  15212  108  481  212  868

Die  wichtigsten  Ein=  und  Ausfuhrartikel  waren
1912  (und  1911)  nach  dem  Werte  in  Milreis  folgende:

Einfuhr:  Baumwollene  Gewebe  418  170  (414100),
Kolanüsse  118  121  (94  9386),  Tabak  98  358  (90  619),
Alkohol  und  alkoholhaltige  Getränke  84  179  (70  250),
Reis  69  742  (57  702),  Wein  44  814  (42  323),  Eisenkurzwaren
  40  471  (38  640).

Ausfuhr:  Erdnüsse  383  362  (299  015),  Palmkerne
366  459  (325  242),  Gummi  354  517  (436  023),  Häute
57  072  (44  884),  Wachs  41  102  (49  382).

Der  weitaus  größte  Teil  der  ausgeführten  Palmkerne,
  Gummi,  Wachs,  Häute  usw.  geht  nach  Deutschland.
  Erdnüsse,  deren  Anbau  stetig  zunimmt  und  die
voraussichtlich  noch  der  Hauptausfuhrartikel  der  Kolonie
werden,  gehen  zum  größten  Teil  nach  Frankreich.  Von
der  Produktion  von  11  000  t  wurden  nur  1000  t  nach
Deutschland  ausgeführt.  Ein  Versuch  deutscher  Olmählen
  mit  der  Verarbeitung  der  Erdnüsse  dürfte  sich
nicht  lohnen.  Französische  Olmühlen  fangen  an,  direkt
im  Produktionslande  einzukaufen.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsuls  in

Bolama.)

Schürfungen  in  Katanga.

Das  „ZBulletin  officiel  dn  Congo  Belge-  vom
2.  August  1913  veröffentlicht.  157  Sheiahe  Dekret,
durch  das  die  vom  Comité  atanga  ausgestellten
  permis  spéciaux  er  Schürfung  im  Katanga
  ihre  Bestätigung  erhalten.  Im  ganzen  sind
51  Erlaubnisscheine  ausgestellt  worden.  Die  Société
Belgo-Katanga  hat  vor  allem  Kupfer,  die  Sociécté  industrielle
  et  minière  Eisen  und  Magnesium,  die  Société
géologicque  et  minidrc  Zinn  und  Mangan,  die  Tan-Banika
  Concessions  Limited  Eisen  und  die  Socicié
aneroise  5  Zinn  angemeldet;  ein  Herr  Hayes  hat  Gold
entdeckt.

Förderung  der  Rgave-Faser-Verarbeitung

in  Costa  Rica.

.Gaceta:  von  San  José  de  Costa
ein  Gesetz,  wonach  Maund
  Herrichtung  der

    
 
  
 

Die

  
   
     
  

um

  

Die
wo  sich  die
angebau  du
fertige  dch  kommt  daun
wo  sie  gekämmt  und  geflochten
später  soll  auch  die  Musriigung  von  Säcken  in
genommen  werden.

 

2

Die  tägliche  Leistung  der  noch  in  den  Anfängen
steckenden  Anlage  beträgt  etwa  8  spanische  Zentner
(zu  46  kg),  womit  der  Bedarf  des  Landes  natürlich
nicht  gedeckt  wird.  Eine  Erweiterung  des  Betriebs
hängt  von  dem  Afebote  größerer  Mengen  des  Rohmaterials
  ab.  Vorläufig  befaßt  sich  nur  die  eine  erwähnte
  Plantage,  an  der  der  Unternehmer  finanziell
beteiligt  ist,  mit  der  Verwertung  der  Pflanzei  diese
wächst  zwar  auch  überall  wild,  doch  würde  in  den
*“  Fällen  die  Anfuhr  die  Beförberungskoftem  nicht

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsuls  in  San  José  de
Costa  Rica.)

 

Belgisch-Kongo.

Besitz,  Verkauf  und  Abgabe  von  destillierten
alkoholischen  Getränken  in  Nieder-Kongo.

Durch  eine  Königlich  Belgische  Verordnung  vom
6.  August  1918  ist  die  Verordnung  des  General--gouverneurs
  vom  28.  November  1912,  betreffend  den
Besitz,  den  Verkauf  und  die  1ögace  von  destillierten
alkoholischen  Getränken,“)  ausgehoben.  Zugleich  ist
für  den  am  rechten  Ufer  des  Kongoflusses  und  am
linken  i  stromabwärts  des  Pozoflusses  gelegenen

s  Gebiets  von  Nieder-Kongo  folgende  Bestimmang
  wwenpe

Der  Besitz  von  destillierten  alkoholischen  Getränken
ist  den  Eingeborenen  von  Kongo  und  der  benachbarten
Kolonien  verboten.  Die  Übertretung  dieses  Verbots
wird  mit  Zwangsarbeit  von  fünf  Tagen  bis  zu  zwei
Monaten  und  einer  Geldbuße  von  25  bis  100  Frank
oder  nur  mit  einer  dieser  Strafen  belegt.

Wer  unter  irgendeiner  Form  oder  irgendeinem
Vorwand  an  einen  Eingeborenen  des  Kongo  oder
einer  benachbarten  Kolonie  destillierte  alkoholische
Getränke  verkauft  oder  abgibt,  wird  mit  Zwangsarbeit
  von  acht  Tagen  bis  zu  drei  Monaten  und  einer
Geldbuße  von  300  bis  1000  Frank  oder  nur  mit  einer
dieser  Strafen  belegt.

Abgesehen  von  der  Anwendung  der  Bestimmungen
des  Strafgesetzbuchs  über  die  Teilnehmerschaft  ist  jeder
Chef  eines  Handelshauses,  wenn  die  Übertretung  in
seinem  Geschäfte  begangen  ist,  für  die  zu  Lasten  seiner
Angestellten  verhängten  Geldstrufen  zivilrechtlich  haftbar,
  sofern  er  nicht  nachweist,  daß  er  die  Tat  nicht
hat  verhindern  können.

(Bulletin  Officie  du  Congo  Belge.)

 

 

Ausfuhrzoll  für  Kautschuk.
Laut  Königlicher  Verordnung  vom  20.  Agust  dIs.
wird  —  mit  Wirkung  vom  29.  August  —  an
Stelle  der  bisher  auf  Kautschuk  zenne  Zölle  und
nsen  ein  Ausfuhrzoll  mit  folgenden  Sätzen  eingeführt

Gräserkautschuk,  wenn  der  durchschnittliche
  arktpre
3  Frank  für  "  kg  nicht  arle
mehr  als  3  Frank  für  1  kg

frei

kg  25  Centimen
Baum-  und  LHianencgutschu.3  wenn  der
durchsch  huittliche  Marktp
5  Frank  für  1  kg  nishe  shdersteigt.
mehr  als  5,  jedoch  nicht  mehr  als
7  Frank  beträgt  g  25  Centimen
mehr  als  7,  jedoch  nicht  mebr  4
8  Frank  beträgt  g  50  -

.  Kol.  Bl.“  1918,  S.  164.

freiZ

X  Val.
        <pb n="921" />
        867  20

mehr  als  9.  jedoch  nicht  mehr  als

12  Frank  beträgt  kkas  1  Frank
mehr  |s  zrn  Frank  beträgt.  -kg  1,25.
Kautschuk  aus  Pflanzungen  frei

Der  durchschnittliche  Marttureis  während  des  abgelaufenen
  Vierteliahre  bildet  die  Grundlage  für  die
Bemessung  der  sätze,  die  auf  den  im  folgenden
Vierteljahr  vers  Kautschuk  anzuwenden  sind.
Dieser  Marktpreis  ist  vor  Schluß  jedes  Vierteljahrs
durch  Königliche  Verordnung  oder  durch  Erlaß  des
Generalgouverneurs  zur  Keuntnis  der  Beteiligten  zu
bringen.

Die  Verordnungen  vom  2.  Juli  1907,  3.  Dezember
1909,  22.  März  1910  und  4.  Juli  1918“)  sind  aufgehoben.
  (Monitcur  Belge.)

Goldküfte  (westlich  des  Volta).
Zolltarifänderungen.“.)

Seit  dem  31.  August  1913  sind  die  Zölle  für  die
Einfuhr  von  geistigen  Getränken  nach  dem  Gebiete

westlich  des  Volta,  wie  folgt,  festgesetzt:  Schill.  Pence
Spirituosen  von  50%  Stärke  (Tralles)
Gallon  6  8

Desgl.  von  über  50%  Stärke  für  jeden  Grad
oder  Teil  eines  Grades  ein  Zuschlag
llon  0  2½
Desgl.  unter  50%  ein  Abzug  von  1  Penny
für  jeden  Grad  mit  der  Einschränkung,  daß
der  zu  entrichtende  Mindestzoll  für  1  Gallon
6  Schilling  6  Pence  sein  soll.
(The  Board  of  Tinde  Journal.)

Uganda.
Jagdordnung.

Nach  der  von  dem  Gonverneur  genehmigten  Jagdordnung
  dürfen,  außer  unter  bestimmten  Bedingungen,
Köpfe,  Hörner,  Knochen,  Häute,  Federn,  Fleisch  oder
sonstige  Teile  von  Tieren,  die  in  einer  zu  der  Verordnung
  gehörigen  Liste  namentlich  aufgeführt  sind,
sofern  solche  Tiere  nicht  als  Haustiere  gehalten  worden
sind,  aus  dem  Schutzgebiete  zum  Zwecke  des  Verkaufs
nicht  ausgeführt  oder  im  Lande  verkauft  oder  gehaudelt
  oder  zum  Verkauf  angeboten  oder  ausgelegt
werden.  Elfenbein  von  Elefanten  oder  Nilpferdzähne,
welche  ohne  Übertretung  der  Jagdordnung  gewonnen
sind,  dürfen  verkauft,  gekauft,  weitergegeben  oder  ausgeführt
  werden.  Elfenbein,  das  insolge  einer  Übertretung
  der  Jagdordnung  gewonnen  ist,  oder  Elefantenzähne,
  die  weniger  als  30  Pfund  wiegen,  oder  Elfenbeinstücke,
  welche  von  einem  Zahne  unter  30  Pfund
herrühren,  dürfen  nicht  ausgeführt  werden;  ausgenommen
  sind  solche  Zähne  oder  Stücke,  die  vor  dem
Inkrafttreten  der  Jagdordnung  gewonnen  worden  sind.
Der  Gouverneur  kann  indes  Elfenbein,  welches  der
Regierung  gehört  oder  welches  auf  Grund  der  Vorschriften
  der  Jagdordnung  mit  Beschlag  belegt  worden
ist,  verkaufen  oder  ausführen;  derartiges  Elfenbein
muß  aber  genau  bezeichnet  sein.  Kuriositäten,  die
aus  dem  elsenbein  weiblicher  oder  junger  Tiere  her-*)

  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  721.

s.  8  Vol.  „D.  Kol.  Bl.“  1907,  S.  316f.
1027j.

und  1908,

 

Heitellt  sind,  dürfen  ausgefhnt  werden.  Für  die  Erubnis
  zum  Jagen  oder  Töten  von  Wild  sind  Gebühren
  zu  zahlen.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

 

Salomonsinseln.

Zolltarifänderungen.

Auf  den  Salomonsinseln  sind  mit  Wirksamkeit
vom  1.  April  1913  folgende  Artikel  mit  Einfuhrzölen
belegt  und  die  Tabakzölle  (bisher  1  Schill.  für  1  Pfd.)
wie  folgt,  festgesetzt  worden:

Zollsatz
Booe  und  kleine,  auf  Deck  eingeführte
iffe.  v.  Werte
Oecegisne  Gewehre  u.  Fevolver  Stück
Munition  für  gezogene  Gewehre  und
Revolver  v.  Werte
Patronen  (Fagdpatronen  mit  Scher
ladung)
arsmerien.  *  den  -
amterworfe

10  v.  H.
1  Pfd.  Sterl.
100  v.  H.

gbelbeten  und  leinen.
#te

9

9

Messe

Jirnbbler  ·  .

Schachteln  für  den  Handel  .

Kasten  und  Schachteln  aus  Holz  und

Weißblech.

Laternen  zundn  Leile  ð  bavon

Lederwaren  .

Mustttnstknncente  .

Tabakspfeifer

Zäbne“  vom  nirriwein“  Gunde  und
Walfisch

v.  Werte
10  v.  H.

 

 

Feuerwerk  .
Kohlensäurehaltige  Wasser  und.  Kordials

 

Tabak:  „Handelstabak“,  in  Stäbchen
(stick)  und  Tafeln  leake)  Piund  1  E  6  Fee.
Zigarren  .  Psun
Zigaretten.  1000  Stück  1  ..  5½6„
geschnittener  Tabak.  Pfund  3chill

(The  Board  of  Tnde  Jouraal)

Südafrikanische  Union.

Einfuhr  von  Kartoffeln.

Der  Bundesanzeiger  vom  1.  August  1918  enthält
eine  die  Kartoffeleinfuhr  betreffende  Bekanntmachung
des  Landwirtschaftsministeriums  —  1184  —  vom
29.  Juli  1913.  Danach  hat  die  Regierung,  um  die
Kosten  der  Einrichtung  einer  Räucheranstalt  für  überseeische
  Kartoffeln  und  die  Anstellung  eines  Inspektors
in  Lourento  Marques  zu  vermeiden.  bestimmt,  daß
bis  auf  weiteres  die  Einführer  von  Kartoffeln,  welche
für  Plätze  in  Transvaal  östlich  von  Pretoria  bestimmt
  sind  und  über  Durban  eingeführt  werden,
nach  Maßgabe  der  dadurch  für  sie  bedingten  Mehrausgabe
  an  Fracht  einen  Frachtnachlaß  erhalten  sollen  in
Höhe  von  zwei  Dritteln  des  Unterschieds  zwischen  den

Durban.  esuche
um  Gewährung  des  Nachlasses  müssen  an  den  Seerciury
for  Agriculture  in  Pretoria  gerichtet  und  von  den
Quittungen  der  Eisenbahnverwaltung  über  die  gezahlten
  Frachten  begleitet  sein.

(Nach  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in
Kapstadt.)
        <pb n="922" />
        E  868  2O

Vermischtes.

über  die  Festiegung  von  Wanderdünen  in  Buchara
und  Transkaspien.

(Mit  zwei  Tafeln  und  drei  Textfiguren.)
Von  Dr.  W.  Busse.  Geheimer  Regierungsrat.

Von  Beginn  ihrer  Erbauung  an  leidet  die
Bahn  Lüderitzbucht—Keetmanshoop  in  Südwestafrika
  in  dem  von  ihr  durchschnittenen  Dünengebiet
  schwer  unter  Störungen  durch  Flugsandverwehung.
  Jahr  für  Jahr  müssen  sehr  beträchtliche
  Geldaufwendungen  geleistet  werden,  um  den
Verkehr  auf  dieser  Strecke  ohne  Stockung  durchführen
  zu  können,  die  Schienenstränge  von  den
angewehten  Sandmassen  zu  befreien  und  weitere
Überwehungen  nach  Möglichkeit  zu  verhindern.
Seit  Jahren  werden  die  verschiedensten  Versuche
unternommen,  den  Flugsand  wenigstens  in  unmittelbarer
  Nähe  der  Gleise  mittels  natürlicher
oder  künstlicher  Mittel  festzulegen  oder  doch
wenigstens  zu  beruhigen.  Nichts  lag  näher,  als
dabei  den  Blick  auf  die  Dünenbefestigung  in
anderen  Ländern  zu  richten,  um  dort  Anhaltspunkte
  für  das  Vorgehen  an  der  Lüderitzbuchter
Bahn  zu  gewinnen.  So  wurde  schon  frühzeitig
von  einem  der  Eisenbahnkommissare  des  Gouvernements
  zu  Zwecken  näherer  Informationen
die  Kurische  Nehrung  besucht,  wo  bekanntlich
die  preußische  Verwaltung  schon  ein  geradezu
klassisch  gewordenes  Kulturwerk  geschaffen  hat.
Mannigfache  Anregungen  wurden  von  dort  mitgenommen,
  die  aber  aus  später  zu  erörternden
Gründen  noch  nicht  erfolgreich  verwertet  werden
konnten.

Aber  noch  ein  anderes  Dünengebiet  zog  die
Aufmerksamkeit  der  Kolonialverwaltung  auf  sich,
das,  im  Innern  Westasiens  gelegen,  von  europäischen
  Reisenden  mehrfach  besucht  und  erwähnt
worden  war,  und  dessen  verhängnisvolle  Wirkungen
auf  den  Eisenbahnverkehr  der  Technik  außergewöhnliche
  Aufgaben  gestellt  hatten  und  noch
stellen:  die  Dünenstrecken  der  „Mittelasiatischen
Bahn“  in  Buchara  und  Transkaspien.  Die
Angaben  von  Reisenden  ließen  unzweideutig  erkennen,
  daß  es  der  russischen  Verwaltung  gelungen
war,  der  dort  auftretenden  Störungen  und  Gefahren
  durch  Bindung  des  Flugsandes  mittels
finnreicher  Methoden  Herr  zu  werden.  Und  es
schien  um  so  mehr  angebracht,  sich  über  die  dortige
Methodik  eingehender  zu  informieren,  als  in
jenen  Gegenden  Turans  klimatische  Bedingungen
herrschen,  die  denjenigen  Südwestafrikas,  insbesondere
  der  Dünengebiete  der  Lüderitzbuchter
Bahn  viel  näher  kommen,  als  die  natürlichen
Verhältnisse  unserer  Ostseeküste.  Das  gilt  vor

 

allem  für  den  Mangel  an  Niederschlägen,  für
das  ausgesprochene  Wüstenklima  hier  und  dort.

Bei  Gelegenheit  einer,  im  wesentlichen  anderen
Aufgaben  gewidmeten  Studienreise  nach  Turkestan
wurde  ich  beauftragt,  auch  die  fraglichen  Dünengebiete
  zu  besuchen  und  an  Ort  und  Stelle  Informationen
  über  die  dortigen  Festlegungsarbeiten
zu  sammeln.  Vor  Antritt  dieser  Reise,  die  im
Sommer  1909  ausgeführt  wurde,  hielt  ich  es  für
zweckmäßig,  auch  die  Arbeiten  auf  der  Kurischen
Nehrung  kennen  zu  lernen.  Wenn  auch  diese
Dünengebiete  von  ganz  anderen  natürlichen
Vorbedingungen  beherrscht  werden,  und  wenn
auch  die  Entstehungs=  und  Gestaltungsverhältnisse
der  kurischen  Dünen  von  denen  der  miteelasiatischen
  erheblich  abweichen,  so  konnte  es  doch
für  das  Verständnis  und  die  richtige  Bewertung
der  russischen  Methodik  und  ihrer  Erfolge  nur
vorteilhaft  sein,  die  Einzelheiten  des  altbewährten
Vorgehens  auf  der  Nehrung  vorher  in  Augenschein
  zu  nehmen.  Diese  Besichtigung  wurde  in
Gemeinschaft  mit  dem  damaligen  Vorstandsmitgliede
  der  Deutschen  Kolonial-Eisenbahnbauund
  Betriebs-Gesellschaft,  Herrn  Baurat  Reh,
vorgenommen.  Dank  dem  Entgegenkommen  der
preußischen  Regierung  und  der  ausgezeichneten,
höchst  instruktiven  Führung  durch  die  mit  den
Dünenarbeiten  an  Ort  und  Stelle  betrauten  Beamten
  wurde  es  uns  ermöglicht,  in  verhältnismäßig
  kurzer  Zeit  einen  genügenden  Einblick  in
die  Technik  der  Befestigung  auf  der  Nehrung  zu
gewinnen.  Als  ich  zwei  Monate  später  die  mittelasiatischen
  Dünengebiete  besuchte,  kamen  mir  jene
Vorstudien  auf  Schritt  und  Tritt  außerordentlich
zugute.

Leider  war  es  mir  nicht  vergönnt,  den  Schöpfer
der  Dünenbefestigung  in  Turan,  Herrn  Forstmeister
  Paletzky,  in  seinem  Arbeitsgebiet  anzutreffen
  oder  überhaupt  mit  ihm  zusammenzukommen.
  Dringende  Dienstgeschäfte  fesselten
ihn  gerade  damals  in  einem  entlegenen  Distrikt
am  Kaspischen  Meer;  Herrn  Paletzky  dort  aufzusuchen,
  gestattete  die  mir  zur  Verfügung  stehende
Zeit  nicht.  Indessen  ebnete  mir  der  Chefingenieur
der  Bahn  in  Tschardschui,  Herr  Pusino,  in
liebenswürdigster  Weise  die  Wege  und  bestellte
mir  in  dem  bewährten  Mitarbeiter  Paletzkys,
Herrn  N.  J.  Sabokisch,  einen  vorzüglichen
Führer.  Letzterem  verdanke  ich  die  im  dortigen
Dünengebiet  erhaltenen  Informationen.

Es  ist  mir  eine  angenehme  Pflicht,  diesen
beiden  russischen  Beamten,  sowie  allen  den  Herren,
die  sich  vorher  auf  der  Nehrung  um  das  Ge-
        <pb n="923" />
        869  20

lingen  meiner  dortigen  Studien  ausopfernd  bemüht
hatten,  auch  an  dieser  Stelle  aufrichtig  zu  danken.

Der  Umstand,  daß  —  abgesehen  von  sporadischen
  Notizen  verschiedener  deutscher  Reisender
  —  bei  uns  zulande  von  der  Technik  der
Dünenbefestigung  in  Transkaspien  kaum  etwas
bekannt  geworden  ist,  berechtigt  dazu,  diesen,  ursprünglich
  nur  für  die  Kolonialverwaltung  bestimmten
  Bericht  der  Offentlichkeit  zu  übergeben.
Fachmänner  mögen  daraus  vielleicht  diese  oder
jene,  für  die  Verwertung  in  anderen  Dünengebieten
  verwendbare  Einzelheit  entnehmen  können.
Wenn  hierbei  von  einer,  auch  noch  so  kurz  gehaltenen
  Schilderung  der  Arbeiten  auf  der  Kurischen
  Nehrung  abgesehen  wurde,  so  geschah  das
im  Hinblick  auf  die  erschöpfende  Behandlung  des
Stoffes  in  Gerhardts  bekanntem  „Handbuch  des
deutschen  Dünenbaues“,  dessen  Studium  für  jeden
unerläßlich  ist,  der  sich  mit  den  vorliegenden
Fragen  theoretisch  oder  praktisch  beschäftigen  will.

 

Bei  Erbauung  der  „Mittelasiatischen
Bahn“,  die  das  eigentliche  Turkestan  mit  dem
Kaspischen  Meer  verbindet  und  die  zunächst  aus
strategischen  Gründen  angelegt  und  noch  eine
lange  Reihe  von  Jahren  als  Militärbahn  weitergeführt
  wurde,  entstanden  bei  Durchquerung  der
Dünenzone  in  Transkaspien  und  dem  westlichsten
Teile  von  Buchara  dem  Erbauer,  General  Annenkow,
  anfangs  ungewöhnliche  Schwierigkeiten.).
  Der  frühere  Generalgouverneur  von
Turkestan,  General  Tschernjajew,  hatte  sogar
der  Bahn  prophezeit,  daß  sie  Buchara  niemals
erreichen,  sondern  elend  im  Wüstensande  stecken
bleiben  werde.““)  Indessen  gelang  es  mit  dem
äußersten  Aufwand  von  Energie,  diese  Schwierigkeiten
  zu  meistern.  Durch  Begießen  des
Dammes  mit  Seewasser,  das  in  eigenen  Zügen
herangeschafft  werden  mußte,  und  mit  Löß-Aufschwemmungen,
  durch  Bepflanzen  und  Besêen
des  Dammes,  durch  Einlegung  von  Zweigen  und
endlich  durch  Anlage  von  Sturmzäunen  aus  Holzschindeln
  längs  der  Schienenstränge  wurde  den
Wirkungen  des  Flugsandes  beim  Bahnbau  entgegengetreten.
  U.  a.  versuchte  man  es  auch  mit
der  Anpflanzung  des  Halfagrases  (Stipa  tenaeissima),
  das  zu  diesem  Zweck  eigens  aus  Algier
eingeführt  wurde.  Aber,  erklärlicherweise,  ohne
Erfolg.  An  mehreren  Stationen  wurden  dann
große  Baumschulen  angelegt,  von  denen  aus  die
Bepflanzung  der  Bahndämme  besorgt  wurde.
Wie  es  in  jener  Gegend  vor  Festlegung  der

 

*)  Näheres  siehe  bei  O.  Heyfelder,  Transkaspien
  und  seine  Eisenbahn  Ganbon  1888),  S.  184f.,
und  M.  vil  brecht,  Russisch-Zentral-Asien  (Hamburg
896),  S

S#lselder,  S.  78.

 

Wanderdünen  aussah  —  und  außerhalb  der
Befestigungszonen  heute  noch  aussieht  —,  vermögen
  am  besten  die  Abbildung  von  Albrecht
(a.  a.  O.  S.  69)  und  die  hier  wiedergegebene  von
Bessey')  (S.  Taf.  I)  zu  erläutern,  die  einige
Einblicke  in  die  grandiose  Wüstenlandschaft  gewähren.
  Die  Namen  einiger  Bahnstationen,  wie
Peskl  (=  Sandberge)  und  Barchanl  (—  Wanderdünen),
  geben  den  dortigen  natürlichen  Verhältnissen
  beredten  Ausdruck.

Wenn  inzwischen  die  durch  unablässige  Verwehung
  der  Gleise  entstandenen  Verkehrs=  und
Betriebshindernisse  wenigstens  auf  große  Strecken
hin  überwunden  worden  sind,  so  gebührt  dafür
der  Dank  dem  russischen  Forstmeister  Paletzky,
dessen  unermüdlicher  planvoller  Arbeit  es  gelungen
ist,  ein  System  der  künstlichen  Dünenbefestigung
zu  finden,  das  sich  in  jenen  Gebieten  glänzend
bewährt  hat.

Paletzky  hat  vor  mehreren  Jahren  ein  Buch
über  seine  Methoden  veröffentlicht,  das  aber  im
Buchhandel  völlig  vergriffen  ist  und  mir  trotz
vielseitiger  Bemühungen  nicht  erhältlich  war.

Der  Beginn  dieser  Arbeiten  liegt  etwa  15  Jahre
zurück.  Der  systematische  Betrieb  wurde  vor
13  Jahren  ausgenommen.  Bis  zum  Jahre  1909
war  eine  Strecke  von  etwa  50  Werst  (1  W.  =
1,067  km)  befestigt  worden;  noch  blieben  damals
20  Werst  festzulegen.

Die  bucharischen  und  transkaspischen
Wanderdünen  haben  ihren  Ursprung  und  ihr
Material  aus  den  gewaltigen  Sandwüsten  des
Aralo-Kaspischen  Beckens  genommen,  dem  Boden
und  Ufergelände  eines  großen  Binnenmeeres,  das
einstmals  weite  Strecken  des  ostkaspischen  Tieflands
  bedeckte.  Man  nimmt  an,  daß  in  späteren
Perioden  zunächst  in  weiterem  Umfang  eine  Bewachsung
  des  Sandbodens  mit  verschiedenen  Formationen
  und  hierauf  erst  wieder  streckenweise  die
Freilegung  erfolgte.

Unter  den  verschiedenen  Faktoren,  die  dort  zur
Überführung  bewachsener  Dünen  und  Wüstensteppen
  in  bewegliche  Sandmassen  beigetragen
haben“),  spielte  erfahrungsgemäß  die  Ausrottung
ehemaliger  großer  Bestände  des  „Saxaul“  (Haloxylon
  Ammodendron)  eine  nennenswerte  Rolle.
Dieser  Baum,  über  den  unten  weiter  zu  reden
sein  wird,  kommt  noch  heute  in  Transkaspien  und
dem  üÜbrigen  Turkestan  in  dichteren  Beständen
vor  —  er  ist  der  einzige,  natürliche  Bestände
bildende  Baum  der  Ebene.  Bei  dem  notorischen
Mangel  an  Heizmaterial  und  dem  großen  Heiz-*

  Bessey  in  „Vegetationsbilder“,  herausgegeben
von  Schenck  und  Larsten=  Jena  (  (G.  Fischer)  1905,
Reihe  i  Heft  2,
Siehe  gnl  gemimorl,  Nr.  126  zu
Petersuehe  Mitteilungen  1898  S.  1
        <pb n="924" />
        W  870  20

wert  des  Saxaulholzes  leuchtet  es  völlig  ein,  daß
von  jeher  dieser  Pflanze  seitens  der  Eingeborenen
eifrig  nachgestellt  und  sie  auf  weite  Strecken  hin
vollkommen  ausgerottet  wurde.  Häufige  scharfe,
oft  zu  Orkanen  gesteigerte  Winde  taten  dann  das
ihrige.

Heyfelder  (a.  a.  O.  S.  24  f.)  spricht  sich  über
die  verhängnisvollen  Wirkungen  dieses  Vorganges
in  früheren  Zeiten  folgendermaßen  aus:  „Durch
die  Ausrottung  des  Saxaulbestandes,  welcher  mit
seinen  langen  Wurzeln  tief  in  die  „Barchaneoder
  Dünen  eindringt  und  dem  Sande  Konfistenz
verleiht,  sind  diese  Sandhügel  beweglich  geworden
und  werden  von  den  Polarwinden,  welche  oft
drei  Monate  dauern,  verweht,  und  zwar  von  N0
gegen  SW.  Der  Flugsand  hat  1868  den  Bezirk
Romitan')  im  Osten  von  Buchara,  neuerdings
das  reiche  Gebiet  von  Vardondi  erreicht;  so
gingen  zugrunde  die  Städte  Kodscha-Oka,
Bakuad  und  das  alte  Kara-Kul,  bei  welchem
sich  früher  die  Kanäle  des  Syr,  des  Amu
und  des  Serafschan  begegneten.“

Man  ersieht  hieraus,  daß  auch  in  jenem  Lande
durch  Flugsand  große  Katastrophen  hervorgerufen
wurden,  wie  wir  sie  z.  B.  aus  der  Geschichte  der
Kurischen  Nehrung  kennen.  Blühende  Ortschaften
sind  in  Turkestan  und  Buchara  verschüttet,  und
Tausende  von  Familien  zur  Auswanderung  getrieben
  worden.

Ich  möchte  nicht  unerwaͤhnt  lassen,  daß  sowohl
in  Nord-Turkestan  wie  auch  in  Ferghana  Flugsanddünen
  von  geringerer  oder  größerer  Ausdehnung
  erxistieren,  die  aber  nicht  annähernd  die
Mächtigkeit  der  transkaspischen  Dünen  erreichen  und
daher  auch  für  Störungen  des  Verkehrs  nur  geringfügige
  Bedeutung  erlangen.  Nach  den  Forschungen
Alexander  v.  Middendorfs,  der  diese  Bildungen
  eingehend  untersucht  hat“"),  entspringen
die  nordturkestanischen  Dünen  größtenteils  der
Wüste  Kara-Kum  (in  der  Nähe  des  ehemaligen
Nordufers  des  Aralsees),  während  diejenigen
Ferghanas  auf  die  allmähliche  Auswaschung  sandhaltiger
  Lößschichten  des  Ferghana-Tals  zurückzuführen
  sind.  Mit  diesen  Dünen  wird  sich  der
folgende  Bericht  nicht  näher  beschäftigen,  da  sie
mit  den  südwestafrikanischen  nicht  vergleichbar  find,
und  ihre  Festlegung  nach  Methoden  erfolgt,  deren
Anwendung  in  Südwestafrika  —  wenn  überhaupt
möglich  —  schon  an  der  Kostenfrage  scheitern
würde.  Einige  Beobachtungen  über  die  fragliche
Methodik  werden  unten  beiläufig  mitgeteilt  werden.

Die  Wanderdünen  an  der  Mittelasiatischen  Bahn
treten  sowohl  als  Einzeldünen  wie  in  Form  von

 

*)  Wohl  das  „Raunatan“  der  Stielerschen  Karte,
östlich  von  der  Stadt  Buchara  gemeint.  ##
A.  v.  Middendorf.  Einblicke  in  das  Ferghana-Tal
  (1881),  S.  30  ff.  und  Tafel  I  und  II.

 

Dünenzügen  auf;  längs  der  Bahnlinie  überwiegen
erstere.  Sie  stellen  hier  zumeist  konvexe  Einzeldünen,
  im  Sinne  Gerhardts')  —  dessen  Nomenklatur
  ich  auch  im  folgenden  anwenden  werde
—  und  zwar  zu  Scharen  oder  Zügen  angeordnete
  „Sicheldünen“  dar.  Da  die  natürlichen
  Gestaltungsverhältnisse  und  die  Wanderbahnen
  von  den  Winden  abhängig  sind,  ist  es
unter  den  hier  obwaltenden  eigenartigen  Windverhältnissen
  (s.  u.)  leicht  erklärlich,  daß  die  Dünen
verschieden  gerichtet  sind.  (Vgl.  Taf.  I.)

Desgleichen  unterliegen  auch  die  natürlichen
Böschungswinkel  der  transkaspischen  Dünen  gewissen
  Schwankungen;  wenn  auch  der  Abfall  in
Lee  bisweilen  recht  steil  wird,  so  entsinne  ich  mich
doch  nicht,  eigentliche  „Sturzdünen“  mit  extrem
steiler  Böschung““)  gesehen  zu  haben.

Die  relative  Höhe  der  Dünen  wechselt
im  allgemeinen  zwischen  4  bis  12  m;  doch
werden  sie  stellenweise  noch  höher.  Raddef)
gibt  für  eine  gewisse  Strecke  des  Gebiets  die
maximale  Höhe  auf  30  bis  35“,  die  Länge  der
Dünenrücken  auf  30  bis  70“  an.

Nach  den  von  Muschketow  und  Obrutschew
ausgeführten  Messungen  schwankt  die  Größe  des
Winkels,  unter  dem  die  Düne  sich  erhebt,  zwischen
6  und  17“,  die  des  Schüttungswinkels  zwischen
30  und  40%  In  Ferghana  fand  v.  MiddendorfKf)
  noch  viel  steiler  abfallende  Dünen  mit
einem  Schüttungswinkel  von  etwa  60%  Die
Formen  der  Gipfel  mögen  aus  Besseys  beigefügter
  Abbildung  (Taf.  1)  ersehen  werden,  die  auch
—  wenigstens  für  eine  gewisse  Gruppe  von  Dünen
—  die  Neigungsverhältnisse  in  Luv  und  Lee  erkennen
  lassen.  Um  alle  diese  Erscheinungen  richtig
deuten  zu  können,  müßten  u.  a.  die  ursächlichen
Zusammenhänge  mit  Windrichtung,  Windstärke,
Niederschlägen  und  dem  zeitlichen  Zusammenfall
der  letzteren  mit  dem  gerade  herrschenden  Winde
herangezogen  werden.  Das  hierzu  erforderliche
Beobachtungsmaterial  steht  mir  leider  nicht  zur
Verfügung.

Über  Schnelligkeit  der  Wanderung  der
tranuskaspischen  Dünen  hat  Konschin  Untersuchungen
  ausgeführt,  die  u.  a.  zu  folgenden
Ergebnissen  geführt  haben:###)  Die  Schnelligkeit
der  Bewegung  hängt  von  der  Stärke  des  Windes
ab  und  steht  in  umgekehrtem  Verhältnis  zur
Masse  der  Düne.  Isolierte  Dünen  bewegen  sich
schneller  als  zusammenhängender  Flugsand,

o  Zandbuch  des  deutschen  Dünenbaues.  Berlin
#
)  Hrrbgen  a.  a.  O.  S
a.  n  O  11f.

137'.

O.  .  82.

93
)  Nach  Radde,  a.  a.  O.  S.  19.
        <pb n="925" />
        6  871

erstere  bis  zu  70°  in  24  Stunden,  letzterer  nur
7°  im  Verlauf  eines  Jahres.

Der  Dünensand  der  transkaspischen  Barchane
weist  eine  mehr  oder  weniger  starke  staubförmige
Beimischung  von  Löß,  dem  Material  der  benachbarten
  Steppen,  und  stellenweise  auch  von
Salz  aus  nahe  gelegenen  Salzausblühungen  der
Steppen  stammend,  auf.

Die  Tatsache  der  Lößbeimischung  ist
von  außerordentlicher  Tragweite  für  die
Technik  und  die  Erfolge  der  Dünenbepflanzung.
  Denn  der  (Solische)  Löß  Turans
ist,  wie  bekannt,  sehr  reich  an  Pflangennährstoffen
  aller  Art,  und  es  bedarf  nur  seiner  Befeuchtung
  mit  Wasser,  um  diese  Nährstoffe  zur
Wirkung  kommen  zu  lassen.  Die  von  Obrutschew
mitgeteilten  Analysen  von  Wüsten=  und  Dünensand
  Trauskaspiens  weisen  denn  auch  einen  relativ
hohen  Gehalt  an  in  Salzsäure  löslichen  Stoffen
auf.  Phosphorsäure  ist  allerdings  entweder  gar
nicht  oder  nur  in  Spuren  vorhanden.“)

Die  Befeuchtung  erfolgt  —  da  die  sehr  geringfügigen
  und  noch  dazu  auf  5  Monate  des  Jahres
verteilten  Niederschlagsmengen  (s.  u.)  nur  eine
ephemere  Benetzung  der  oberflächlichen  Sandschichten
  bewirken  können  —  vor  allem  durch  die
reichliche  Taubildung  im  Innern  des
Dünensandes  selbst,  eine  Erscheinung,  der  wir
hier  ebenso  begegnen  wie  z.  B.  auf  den  Dünen
der  Kurischen  Nehrung.  Nur  mit  dem  Unterschied,
  daß  der  Dünensand  der  Nehrung  schon
etwa  handbreit  oder  doch  wenige  Dezimeter  unter  der
Oberfläche  die  Feuchtigkeit  deutlich  erkennen  läßt,
während  diese  in  den  durchglühten  Barchanen
Turans  —  wenigstens  im  Hochsommer  —  erst
in  größerer  Tiese  bemerkbar  wird.“'“)  An  einigen,
bei  meiner  Anwesenheit  untersuchten  Stellen  wurde
diese  Tiefe  auf  etwa  70  cm  bzw.  1  m  ermittelt.
Da  sich  die  Pflanzenwelt,  wie  unten  gezeigt
werden  wird,  den  abnormen  Verhältnissen  mit
besonderen  Einrichtungen  des  Wurzelsystems  anpaßt,
  ist  sie  in  der  Lage,  auch  diesen  Feuchtigkeitsvorrat
  für  die  Nahrungsaufnahme  auszunutzen.

Dazu  kommt  endlich,  daß  die  Dünen  der
fraglichen  Gegend,  soweit  bisher  festgestellt  wurde,
auf  einer  Unterlage  von  Lößboden  ruhen.
Sofern  nicht  im  einzelnen  Falle  die  Höhe  der
Sandmasse  dem  entgegensteht,  werden  also  die
Befestigungspflanzen  zu  allem  anderen  noch  die
Möglichkeit  haben,  mit  ihren  Wurzeln  in  das

 

*)  Radde  S.  16.  Reicher  an  Phosphorsäure  ist
der  Dünensand  aus  Ferghana,  wo  offenbar  stärkere
Lößüberwehungen  stattfinden  als  in  Transkaspien.
S.  Middendorf  S.  44  und  C.  Schmidt  (Anhang  zu
Middendorfs  Werk  S.  2,  Analysen  2  und  3).

*)  Vgl.  hiergu  v.  Middendorf  S.  48f.

 

feste  fruchtbare  Erdreich  der  Unterlage  einzudringen.


Im  Gegensatz  zu  den  Dünenbefestigungsarbeiten
  an  der  deutschen  Ostseeküste,  insbesondere
auf  der  Kurischen  Nehrung,')  wo  es  sich  um
eine  ausgesprochen  intensive  und  daher  verhältnismäßig
  kostspielige  Befestigungsarbeit  handelt,
und  auch  im  Gegensatz  zu  den  schon  oben  erwähnten
  Dünen  Nord-Turkestans  und  Ferghanas
wird  an  der  transkaspischen  Strecke  der  Mittelasiatischen
  Bahn  ein  extensives  System  verfolgt,
das,  für  die  dortigen  Verhältnisse  vollkommen
ausreichend,  den  Vorzug  größerer  Billigkeit  bietet.
Außerdem  ist  es  dem  hier  herrschenden  Arbeitermangel
  angepaßt,  und  endlich  zwingt  das  System
nach  einmal  erfolgtem  Beginn  der  Arbeiten  zu
schneller  Erledigung.  Denn  es  gilt  dabei  als  Prinzip,
zunächst  überall  in  der  Befestigungszone  ein  weitmaschiges
  Netz  von  Anpflanzungen  zu  schaffen,
das  dann  allmählich  im  Laufe  von  4  bis  5  Jahren
ausgefüllt  wird.  Diese  Zone  erstreckt  sich  nördlich
von  der  Bahn,  d.  h.  in  der  Hauptwindrichtung,
im  Minimum  auf  150  Ssashén  (1  Ssashéen  —
2,134  m),  also  330  m,  südlich  von  der  Bahn
auf  50  Ssashen.  Man  hat  die  Erfahrung  gemacht,
  daß  diese  Schutzstreifen  sich  durch  natürliche
  Bestockung  mit  Befestigungspflanzen  selbsttätig
  noch  wesentlich  verbreitern.  Zum  Verständnis
  dieser  Angaben  sei  erwähnt,  daß  die  Hauptwindrichtung
  in  N  liegt,  und  zwar  8  Monate
des  Jahres  —  April  bis  November  —  hindurch
die  Winde  aus  N  und  NW  wehen,  während  im
Winter  (4  Monate)  die  Winde  aus  den  entgegengesetzten
  Richtungen  (8  und  80)  kommen.
Der  Schutzstreifen  wird  also  in  Luv  dreimal  so
breit  angelegt  als  in  Lee,  bezogen  auf  die
Hauptwindrichtung.  Innerhalb  der  beiden  genannten
  Windperioden  sollen  nur  geringsügige
Schwankungen  in  der  Windrichtung  zu  beobachten
  sein.

Man  hat  hier  zeitweilig  mit  ungeheuren
Gewalten  zu  rechnen.  Ich  selbst  habe  während
meines  Aufenthaltes  in  jener  Gegend  Sandstürme
  erlebt,  die  eine  mehrstündige  Verspälung
der  Eisenbahnzüge  zur  Folge  hatten.  Mit  einer
Dräsine  gegen  den  Wind  zu  fahren,  war  dabei
kaum  möglich,  die  Sonne  wurde  verfinstert,  und
das  Licht  erschien  am  Sommernachmittag  so  fahl
wie  etwa  hier  bei  einer  Sonnenfinsternis  oder  im
Winter  bei  Schneeluft.  Bemerkenswert  war,  daß
eine  Sandverwehung  des  Gleises  nicht  stattfand.

Betreffs  der  klimatischen  Verhältnisse
des  Gebiets  ist  im  übrigen  noch  folgendes  nachzutragen:
  Wie  bekannt,  wird  jenes  Land  von
einem  ausgesprochenen  Kontinentalklima  beherrscht.

*)  Vgl.  Gerhardt,  Handbuch.
        <pb n="926" />
        G  872  20

Die  sehr  mäßigen  Niederschläge  verteilen  sich
—  in  Gestalt  von  Regen  und  Schnee  —  auf
die  Monate  November  bis  Mai.  Nach  den  mir
im  Astronomischen  Observatorium  in  Taschkent
gegebenen  Daten  betrugen  die  jährlichen  Niederschlagsmengen
  in  Tschardschui  in  den  Jahren  —
1903:  77,8,  1904:  65,1,  1905:  44,5  und
1906:  92,1  mm.  In  Tschardschui  wurde  mir
später  von  zuständiger  Seite  gesagt,  daß  die
Werte  bisweilen  bis  auf  25  mm  heruntergingen!
Dabei  ist  zu  beachten,  daß  der  Beobachtungsort
Tschardschui  selbst  in  unmittelbarer  Nähe  des
mächtigen  Amu-Darja-Stromes  liegt,  die  Dünenzone
  aber,  von  denen  hier  die  Rede  ist,  erst  in
beträchtlicher  Entfernung  von  der  Flußniederung
beginnt.  Die  Niederschlagsmengen  dürften  in
diesen  Revieren  der  Bepflanzungsarbeiten  also
noch  geringer  sein  als  in  der  genannten  Oase.
Ich  halte  es  für  erforderlich,  auf  diese  Verhältnisse
  hinzuweisen,  da  sie  für  die  Frage  der
Dünenbefestigung  in  Südwestafrika  von  Belang
sind.  Die  Temperaturen  bewegen  sich,  dem
Charakter  des  Klimas  entsprechend,  zwischen
weiten  Grenzen.
die  Monate  April  bis  September.  Von  Juni
bis  September  beträgt  die  maximale  Schattentemperatur
  durchschnittlich  40°C;  auch  im  Mai
wird  diese  Höhe  bisweilen  erreicht.  Die  niedrigsten
Temperaturen  fallen  in  den  Januar  mit  —  15  bis
—  20°%  (Tschardschui).  Im  Bereich  des  Dünengeländes
  selbst  entwickeln  sich  im  Hochsommer  ungeheure
  Gluten,  wobei  die  vorgenannten  Maxzi-=malwerte
  weit  überschritten  werden.  Ich  habe
auf  den  Dünen  am  25.  VII./7.  VIII.  nachmittags
2  Uhr  in  Brusthöhe  65°%  C  Sonnentemperatur
(mit  ungeschwärzter  Kugel)  gemessen;  wie  mir
von  zuverlässiger  Seite  gesagt  wurde,  sind  bis
über  756  konstatiert  worden.  Ich  nehme  an,
daß  diese  Messungen  nahe  über  der  Sandoberfläche
  gemacht  worden  sind.  Letztere  mit  den
Händen  zu  berühren,  verbot  sich  zur  Zeit  meiner
obigen  Beobachtung  von  selbst;  ja  es  war  nicht
einmal  mit  stark  besohlten  Marschstiefeln  möglich,
längere  Zeit  auf  einer  und  derselben  Stelle
stehen  zu  bleiben.  Eier  im  Sande  zu  kochen
ist  einfach.  Daß  unter  solchen  Bedingungen
die  Dünengewächse,  namentlich  ihre  Wurzelspsteme,
  besondere  Einrichtungen  besitzen  müssen,
die  sie  befähigen,  den  Extremen  des  Klimas,  besonders
  aber  der  Hitze,  zu  widerstehen,  bedarf
keiner  weiteren  Erläuterung.  Hier  sei  noch  bemerkt,
  daß  auch  im  Dünensande  Südwestafrikas
die  Maximaltemperatur  auf  75°  C  ermittelt  wurde.

Über  die  Luftfeuchtigkeit  stehen  mir  Daten
nicht  zur  Verfügung.  Wohl  aber  konnte  ich  mich
zur  Zeit  meines  Aufenthaltes  an  verschiedenen
untrügerischen  Kennzeichen  davon  überzeugen,

Frostfrei  sind  im  allgemeinen

 

daß  der  Feuchtigkeitsgehalt  der  Lufst  im  Sommer
auf  ein  Minimalmaß  herabsinkt.  Für  die  Periode
der  eisigen  Winterwinde  dürfte  das  Gleiche  gelten.

Das  Paletzkysche  System  der  Dünenbefestigung
  zeichnet  sich  durch  große  Einfachheit
  aus.  Dabei  kommen  der  Arbeit  vor
allem  drei  Faktoren  zugute:  die  geringe  relative
Höhe  der  Dünen,  ferner  die  mehr  oder  weniger
starke  Vermischung  des  Dünensandes  mit  Lößstaub
  und  damit  eine  gewisse  Ansammlung  von
Pflanzennährstoffen,  und  nicht  zum  geringsten  das
Vorhandensein  vorzüglich  geeigneter  Befestigungspflanzen
  in  der  Vegetation  der  Nachbargebiete.

Gewisse  technische  Hilfsmittel,  wie  z.  B.  die
an  der  Kurischen  Nehrung  so  gebräuchlichen
Bestecke,  fehlen,  bis  auf  Kiesanschüttungen  um
die  eingesetzten  Pflänzlinge  (siehe  unten);  die
Schaffung  von  Vordünen  u.  a.  m.  kommen  in
Wegfall.  Hier  hat  sich,  wie  an  der
Nehrung,  gezeigt,  daß  nur  lebende  Bindung
  des  Sandes  von  dauerndem  Bestande
  ist.

Eine  stehende  Bedeckung  in  Form  von  windundurchlässigen
  Sturmzäunen  ist  allerdings  auch
hier  unentbehrlich.  Die  aus  Reisig  geflochtenen
Sturmzäune  werden  vor  Beginn  der  Bepflanzung
sowohl  auf  den  Kämmen  der  Sicheldünen  zwecks
Abgleichung  der  Kämme  angesetzt  wie  auch  zu
beiden  Seiten  des  Gleises,  und  zwar  hier  senkrecht
  zur  Windrichtung.  In  der  festzulegenden
Strecke  werden  Sturmzäune  längs  des  Schienenstranges
  in  allen  Fällen  angebracht,  bisweilen
in  2  bis  3  Reihen.  Innerhalb  der  Bepflanzungszone
  kommen  sie  dort  in  Wegfall,  wo  bereits
eine,  wenn  auch  nur  vorübergehende  natürliche
Abgleichung  erfolgt  ist.  Im  allgemeinen  kann
man  sagen,  daß  die  Anlage  von  Sturmzäunen
vor  der  Bepflanzung  unerläßlich  ist.  Hat  sich
an  den  Sturmzäunen  eine  neue  kleine  Anschüttung
  gebildet,  so  wird  auf  dieser  (in  Luv)
in  etwa  2  m  Abstand  ein  neuer  Sturmzaun  angesetzt,
  und  danach  später  in  gleicher  Weise
eventuell  ein  dritter  (s.  Abb.  1).  Das  Ansetzen

Abb.  1.  Ansetzen  von  Sturmzäunen  auf  Dünenkämmen

  in  der  Nöhe  der  Eisenbahn.  (a  ülterer

Smeamzaun,  b  neuerer,  auf  der  neu  gebildeten  Anschi#ttung:
der  Pfeil  deutet  die  vorherrschende  Windrichtung  an.)

der  Sturmzäune  richtet  sich  im  übrigen  derart
nach  der  Windrichtung,  daß  unter  Umständen
sowohl  gegen  den  Nordwind  wie  gegen  den
        <pb n="927" />
        W  873  20

Südwind  besondere  Zäune  aufgestellt  werden
müssen,  je  nachdem  es  der  Schutz  des  Gleises
oder  die  Anpflanzungsarbeiten  erfordern  (s.  Abb.  2).
Letztere  werden  allerdings  durch  die  einander
direkt  entgegengesetzten  Windrichtungen  stellenweise
  etwas  kompliziert.

 

Abb.  2.  Ansetzen  von  Sturmzäunen  gegen
zwei  Windrichtungen.

An  dieser  Stelle  seien  einige  Beobachtungen
über  Festlegung  von  kleineren  Flugsanddünen
eingeschaltet,  die  ich  in  Nord-Turkestan,  vornehmlich
  in  der  Nähe  des  Aralsees,  auf  der
Reise  von  Orenburg  nach  Taschkent  machen
konnte.  Da  mir  bereits  damals  bekannt  war,
daß  sich  die  hier  angewandten  Methoden  im
transkaspischen  Dünengebiet  mit  seinen  anderen
natürlichen  Gestaltungsverhältnissen,  unverhältnismäßig
  größeren  Massen  und  ungleich  mächtigeren
Verwehungen  rentabel  nicht  anwenden  lassen,
und  sie  noch  weniger  für  Südwestafrika  in  Frage
kommen  würden,  habe  ich  von  näherem  Studium
der  nordturkestanischen  Arbeiten  abgesehen.

Am  Rande  der  Wüste  Barsaki,  in  der
Nähe  des  Sees  Tschelkar,  waren  die  relativ
niedrigen  Dünen  unmittelbar  vom  Bahndamm
aus  bis  etwa  10  m  weit  in  das  Dünengelände
hinein  mit  totem  liegenden  Palisadenbesteck  belegt;
  dahinter  niedrige,  durchlässige,  aus  Schilf
geflochtene  Fangzäune.  Stellenweise  war  auch
rhombenförmiges  Reisigbesteck  (2  X  2  m)  verwendet.
  Die  Dünen  zeigten  zwischen  der  Bedeckung
  eine  unregelmäßige  Bewachsung  mit
Tamarix  und  Weiden  und  sogar  mit  einer  Schilfart,
  woraus  auf  einen  hohen  Grundwasserstand
zu  schließen  war.  Offenbar  waren  hier  die
vorher  bewachsenen  Dünen  beim  Bahnbau  aufgerissen,
  und  der  Sand  war  wieder  beweglich
geworden.

Bei  der  Station  Kara-Tschokam  treten  inmitten
  der  Steppe  langgestreckte  Dünenzüge  auf,
die  sich  scharf  aus  der  ebenen  Steppe  abheben.
Die  Dünen  tragen  hier  vorwiegend  den  Charakter
von  „Kupsten“  und  sind  meist  bewachsen;  doch
fehlt  es  nicht  an  typischen  vegetationslosen  Einzeldünen
  von  6  bis  12  m  relativer  Höhe.  Die
Dünenzüge  werden  von  der  Eisenbahn  quer  durchschnitten.
  In  wechselndem  Abstand  von  10  bis
20  m  waren,  nach  der  Windrichtung  orientiert,
undurchlässige  Sturmzäune  aus  Rohr=  oder  Strohgeflecht
  angebracht.  Außerdem  sah  man  hie  und

 

da  liegende  rhombische  Bestecke,  in  denen  eine
niedrige  Kraut=  und  Strauchvegetation  (u.  a.
Artemisien  und  Alhagi  camelorum)  aufgeschossen
war.  Ferner  deuteten  an  einigen  Stellen  regelmäßige
  Reihen  kleiner  Hügelchen,  aus  denen
bisweilen  eine  grüne  Triebspitze  hervorsah,  auf
kürzlich  vorgenommene  künstliche  Bepflanzung  hin,
die  —  nach  dem  ganzen  Charakter  des  Dünengeländes
  zu  urteilen  —  hier  kaum  nennenswerten
Schwierigkeiten  begegnen  dürfte.  Ein  trocknes
Regenbachbett  in  der  Nähe  und  die  unmittelbare
Nachbarschaft  von  Überschwemmungsgebieten  ließen
mir  die  Vermutung  aufkommen,  daß  es  sich  bei
diesen  Dünenzügen  um  Uferböschungen  eines  ehemaligen
  Sees  oder  Flußbettes  handelte.

Imüberschwemmungsgebiet  des  Syr-Darja  unweit
  Perowsk  wird  die  Lößlandschaft  mehrfach
durch  kurze  Dünenstrecken  unterbrochen,  zwischen
denen  Teiche,  Tümpel  und  Lachen  sichtbar  waren.
Die  Dünen  bestehen  dort  nur  aus  Kupsten  von
wenigen  Metern  Höhe  und  sind  überall,  bis  auf
die  Nachbarschaft  des  Bahnkörpers,  bewachsen.
Der  Bahn  entlang  waren  je  zwei  Reihen  durchlässiger
  Reisigfangzäune  aufgestellt,  zwischen  denen
sich  die  Bewachsung  gut  zu  vollziehen  schien.  Dort
wo  die  Gleise  im  Einschnitt  zwischen  Dünenböschungen
  liegen,  waren  letztere  mit  rhombischem
oder  quadratischem  Besteck  (etwa  1  X  1  m)
belegt.

Diese  akkurate  Kleinarbeit  in  den  nordturkestanischen
  Dünenstrecken  läßt  sich  nach  den  mir  gewordenen
  Informationen  auf  die  transkaspischen
Verhältnisse  nicht  übertragen,  wo  es  gilt,  mit
weniger  geübten  Arbeitskräften  und  geringeren
Mitteln  in  verhältnismäßig  kurzer  Zeit  große
Strecken  von  Flugsand  zu  binden,  und  wo  ganz
andere  natürliche  Kräfte  wirksam  sind  als  dort.

Dünenbepflanzung  in  Buchara  und
Transkaspien.  Bei  der  Mittelasiatischen  Bahn
handelt  es  sich  im  wesentlichen  um  zwei  Dünenzonen,
  deren  Festlegung  für  die  Bahnverwaltung
in  erster  Linie  erforderlich  ist.  Die  eine,  östliche,
liegt  auf  bucharischem  Gebiet  jenseits  des  Amu-Darja
(Oxus).  Sie  beginnt  unweit  der  Station  Karakul
und  reicht  bis  nahe  an  die  Flußniederung  des  Amu-Darja.
  Das  Aktionszentrum  für  die  Festlegungsarbeiten
  auf  dieser  Strecke  bildet  die  Station
Farab  in  der  Sundukli-Wüste.  Die  zweite,  westliche,
  Strecke  beginnt  an  der  Westgrenze  der  Oase
von  Tschardschui  (etwa  12  Werst  von  der  neuen
Stadt  dieses  Namens  entfernt)  an  der  politischen
Grenze  zwischen  Buchara  und  dem  Gouvernement
Transkaspien  und  reicht  im  Westen  bis  hinter  die
Station  Repetek.  Sie  führt  durch  die  zwischen
den  Oasen  Tschardschui  und  Merw  gelegene
Wüstenzone,  an  die  sich  im  Nordwesten  die  Wüste
        <pb n="928" />
        □  874  20

Karakum  anschließt,  und  welche  südöstlich  bis  nahe
an  die  afghanische  Grenze  reicht.

Die  Grenzstadt  Tschardschui  ist  unweit  des
Amu-Darja  in  einer  Lößoase  gelegen,  die  10  bis
12  km  südwestlich  von  der  Station  Tschardschui
ihr  Ende  findet.  Gewissermaßen  der  klassische  Ort
der  Dünenbefestigungsarbeiten  Paletzkys  ist  die
erwähnte  Station  Farab,  8  Werst  von  der
Station  Tschardschui  entfernt.  An  die  Schilfniederung
  östlich  des  Amu-Darja  schließt  sich  zunächst
  eine,  dicht  mit  Glyeyrrhiza  glabra  bestandene
Süßholzsteppe  an,  die  indessen  noch  einzelne
Weideflächen  für  Rindvieh  freiläßt.  Der  Bahndamm
  ist  stellenweise  dicht  mit  Kapern  bewachsen,
in  der  Nähe  von  Farab  auch  mit  Tamarzx.

Bei  Farab,  wo  wiederum  der  Lößboden
hervortritt,  befindet  sich  eine  Pflanzschule  für  die
Dünenbefestigungspflanzen,  d.  h.  diejenigen  Arten,
die  nur  in  Form  von  Setzlingen  bei  der  künstlichen
  Bepflanzung  verwendet  werden.

Die  Dünenbefestigungspflanzen  sind  ausnahmslos
  Gewächse  von  streng  xerophilem  Charakter.
  Man  hat  zu  unterscheiden  zwischen
Gewächsen,  die  zur  künstlichen  Anpflanzung
  benutzt  werden,  und  natürlichen  Ansiedlern.


Zu  der  ersteren  Gruppe  gehören:  Salsola
arbuscula  („Tscherkeß"),  einige  Calligonum--Arten
  („Kandym“)  und  endlich  Haloxylon
Ammodendron  („Saxaul“).  Es  handelt  sich
hierbei  um  Sträucher,  Baumsträucher  und  Bäume,
also  durchweg  um  Holzgewächse.  Salsola
und  Calligonum  sind  dadurch  ausgezeichnet,

  daß  sie  gut  im  wehenden  Sande

gedeihen,  dagegen  im  festgelegten-Bestande
  neu  ausgepflanzt  schlecht  anwachsen.
Haloxylon  Ammodendron  dagegen  gedeiht
  im  wehenden  Sande  nicht,  verhält  sich
also  gerade  umgekehrt  wie  die  beiden  erstgenannten,
  die  man  als  die  eigentlichen  Pioniere
der  Dünenbefestigung  betrachten  muß.  Diese  betätigen
  sich  dabei  auch  noch  wesentlich  durch  natürliche
  Ansamung,  wobei  sie  im  Anfangsstadium
der  Befestigung  noch  günstige  Bedingungen
sinden,  während  Halorylon  Ammodendron  erst
dann  in  Wirksamkeit  treten  kann,  wenn  die  Festlegung
  einigermaßen  vorgeschritten  ist.  Und  zwar
soll  bezüglich  der  natürlichen  Ansamung  Salsolaan
  erster  Stelle  stehen,  ihr  folgt  Calligonum  und
dieser  erst  Haloxylon.

1.  Salsola  arbuscula  Pall  (S.  Richteri
Karel)  („Tscherkeß“")  aus  der  Familie  der
Chenopodiaceen.

Ein  reichverzweigter,  dichtbelaubter  Strauch“)
mit  saftgrünen  walzenförmigen  Blättern.  Die

*)  Abbildung  bei  Bessen  a.  a.  O.  Tafel  8  bis  10.

 

oberirdischen  Triebe  sind  vielfach  silberweiß  berindet.
  Diese  Art  ist  durch  ein  besonders  schnelles
Wachstum  und  —  wie  die  übrigen  „grundlegenden“
  Dünenbefestigungspflanzen  —  durch  eine
reiche  und  weitausstrahlende  Wurzelbildung  ausgezeichnet.
  Sie  soll  ein  sehr  hohes  Alter  erreichen.
Einjährige  Pflänzlinge  werden  durchschnittlich
30  cm  hoch;  Ausnahmen  zeigten  bis  1,85  m
hohe  oberirdische  Achsen  und  bis  4  m  lange

Wurzeln.  Die  Früchte  werden  3  bis  6  em  tief
ausgelegt.  Die  Keimungsdauer  der  Samen
beträgt  durchschnittlich  sieben  Tage.  Aus

Samen  gezogene  Pflanzen  sollen  schon  im  dritten
Jahr  Früchte  liefern.  Die  sehr  reiche  Samenproduktion
  macht  diese  Pflanze  zu  einem  besonders
  wertvollen  Objekt.  Die  etwa  3  mm  im
Durchmesser  großen  leichten  Früchte  besitzen  einen
scheibenförmig  angeordneten  Flügelbesatz,  der  ihre
Verbreitung  durch  den  Wind  erleichtert.

Beim  Ausheben  aus  der  Pflanzschule  werden
die  Wurzeln  auf  40  bis  50  em  gekappt,  die
oberirdischen  Triebe  auf  10  cm.  In  den  Dünen
findet  sich,  stellenweise  häufig,  auch  Salsola  subaphylla
  C.  A.  Mey.,  ein  bis  2  m  hoher,  ausladender
  Strauch  mit  hellgrüngelben  fleischigen
Trieben.  Der  Wert  dieser  Salsola-Art  als  Befestigungspflanze
  wird  nur  gering  eingeschätzt.
S.  subaphylla  wird  daher  zur  künstlichen  Bepflanzung
  nicht  verwendet,  sondern  ist  nur  als
spontaner  Ansiedler  vertreten.

2.  Calligonum  arborescens  Litw.  (bakkandym“
  =  weißer  K.)  aus  der  Familie  der
Polygonaceen.“')  Bis  4  m  hoher  Strauch  oder
Baumstrauch  von  sparrigem,  weitausladendem
Wuchs.  Wird  bis  20  Jahre  alt  und  trägt  vom
vierten  Jahr  an  Früchte.  Die  Früchte,  5  bis
8  mm  im  Durchmesser,  hartschalig,  mit  10  bis
15  mm  langen  verästelten,  dünnen  Borsten  besetzt,
werden  vom  Wind  zusammengeweht  und  liegen
zur  Sommerzeit  massenhaft  in  den  Dünentälern
und  Vertiefungen  umher.

Saatreife  Mai  bis  Juni.  Keimungsdauer  der
Samen:  15  bis  16  Tage  (wie  auch  bei  den
anderen  Calligonum-Arten  der  Gegend).

Bei  der  Aussaat  werden  die  Samen  4,5  bis
höchstens  9  em  tief  eingelegt  und  dann  leichi  angedrückt.
  In  der  Pflanzschule  bei  Krasnow  hatten
7  bis  8  Monate  alte  Pflänzchen  15  bis  30  cm
hohe,  meist  verzweigte  oberirdische  Triebe  gebildet;
die  unverzweigten  Pfahlwurzeln  waren  etwa
anderlhalbmal  so  lang  wie  die  oberirdischen  Achsen.

Wie  C.  Caput  Medusac  (siehe  nachstehend),  so
bildet  auch  diese  Art  in  den  Dünen  weitstrebende
dünne  „Oberflächenwurzeln“.

 

 

*)  Abbildung  bei  Bessey  a.  a.  O.  Tafel  11.
        <pb n="929" />
        W  875

Von  den  Übrigen  Calligonum-Arten  der
Wanderdünen")  kommt  namentlich  C.  Caput
Medusae  Schrenk  („kysyl-kandym“  =  roter
K.)  für  die  Befestigung  in  Betracht.  Auch  diese
Art  gedeiht  am  besten  in  beweglichem  Sand  und
zeichnet  sich  wie  andere  dortige  Dünenpflanzen
durch  ihr  stark  entwickeltes  Wurzelleben  aus.  Sie
bildet  in  den  Dünen  bis  20  m  lange,  nach  allen
Richtungen  auslaufende,  vielfach  verzweigte
Wurzeln  von  der  Stärke  eines  dicken  Bindfadens.
Viele  dieser  stolonenartigen  Wurzeln  laufen  flach
unter  der  Oberfläche  des  Dünensandes  dahin  und
werden  bisweilen  stellenweise  vom  Winde  freigelegt,
ohne  dabei  unter  den  glühenden  Strahlen  der
Sonne  zu  leiden.  Ich  habe  derartig  freigelegte
Wurzeln  von  12  bis  15  m  Länge  gemessen.  Die
senkrecht  in  die  Tiefe  gehenden  Wurzeln  sollen
eine  Länge  von  mehr  als  2  m  erreichen.

Die  Früchte  dieser  Art  haben  einschließlich  des
dichten,  kugelförmigen  Besatzes  von  korallenartig
verzweigten  Borsten  einen  Durchmesser  von  10  bis
15  mm.

Auf  Calligonumwurzeln  findet  sich  häufiger
eine  große,  braune  Orobanche  schmarotzend,  die
jedoch  einen  nennenswerten  Schaden  nicht  anrichten
  soll.

C.  eriopodum  Bge.  („kara-kandym“  —
schwarzer  K.)  bildet  einen  unten  kahlen  Stamm
mit  starken,  aufwärts  strebenden  Asten;  ihr
fehlt  der  breitausladende  Wuchs  der  vorgenannten
Arten.  Sie  ist  daher  als  Dünenbefestigungspflanze
nicht  beliebt  und  wird  nur  ab  und  zu  als  Windbrecher
  verwendet.

3.  Haloxylon  Ammodendron  C.  A.  Mey.
Saxaul“  oder  „Sasak“").  Dieser,  zur  Familie  der
Chenopodiaceen  gehörige  Baum  ist  ebenfalls  ein
wichtiger  Faktor  bei  der  Festlegung  des  Flugsandes.
  Von  den  beiden  vorgenannten  unterscheidet
  er  sich  jedoch,  wie  schon  erwähnt,  dadurch,
daß  er  sich  in  den  wehenden  Sand  nicht
auspflanzen  läßt,  sondern  erst  zur  Befestigung
verwendet  werden  kann,  nachdem  durch  künstliche
Anpflanzung  der  vorgenannten  ein  gewisser  Schutz
geschaffen  ist.  Diesen  Schutz  kann  u.  a.  auch
natürliche  Bestockung  der  Dünen  mit  Aristida
pungens  (s.  u.)  gewähren.

Der  Saxaul  ist  ein  Baum  von  ausgesprochenem
Trauerwuchs.““)  Durchschnittlich  erreicht  er  eine
Höhe  von  6  bis  8  m.  Die  Verzweigung  beginnt
meist  schon  am  unteren  Teile  des  Stammes,  der
in  den  von  mir  besuchten  Dünengebieten  durchschnittlich
  20  bis  30  cm  im  Durchmesser  erreicht

 

)Außer  obengenannten:  C.  comosum  I.Hér.,
C.  eriopodum  Bge.,  C.  murex  Bge.,  C.  acanthopterum
Borcz.  und  C.  Pallasin  L'Heér.

*)  Abbildung  bei  Bessey  a.  a.  O.  Tafel  10.

 

*

hatte.  Doch  sah  ich  auch  ältere  Stämme  von
einer  Stärke  bis  zu  70  cm  Durchmesser,  die  allerdings
  innen  hohl  waren.  Die  Krone  ist  reich
verzweigt,  die  jungen  Laubsprosse  sind  walzenförmig,
  schachtelhalmartig  gegliedert,  fleischig  und
haben  einen  Durchmesser  von  2  bis  3  mm.  Die
Blätter  sind  so  minimal  entwickelt,  daß  die  Sprosse
fast  blattlos  erscheinen.  Die  mehrfach  geflügelten
Früchte  sind  ohne  die  Flügel  etwa  2  mm  im  Durchmesser
  groß.  Die  Wurzeln  sollen  eine  Länge  von
10  m  erreichen.

Saxaul  gelangt  erst  im  fünften  Jahr  zur  Fruchtbildung.
  Die  Samen  keimen  durchschnittlich  nach
7  Tagen;  die  Pflänzlinge  bilden  zunächst  eine
verhältnismäßig  lange  Pfahlwurzel.  Im  Pflanzgarten
  werden  die  Samen  dieses  Baumes  nur
2  bis  3  cm  tief  ausgelegt.  Gegen  stagnierende
Feuchtigkeit  ist  die  Pflanze  außerordentlich  empfindlich,
  in  früher  Jugend  auch  gegen  Fröste.  Die
Fähigkeit  des  Wurzelsystems,  den  Sand  zu  binden,
soll  bei  Saxaul  besonders  hoch  entwickelt  sein.
Dazu  kommt,  daß  diese  Pflanze  ein  bedeutend
höheres  Alter  erreicht  als  Calligonum  und  Salsola.

Da,  wie  gesagt,  Saxaul  erst  im  einigermaßen
festgelegten  Sande  gedeiht,  hat  man  versucht,  die
Samen  direkt  in  das  Dünenterrain  auszusäen.  Die
Versuche  waren  zur  Zeit  meiner  Anwesenheit  noch
nicht  abgeschlossen,  sollten  vielmehr  noch  5  Jahre
hindurch  fortgesetzt  werden.  Gelingen  sie,  so
würde  mit  diesem  Verfahren  wiederum  eine  erhebliche
  Kostenersparnis  erzielt  werden.  Immerhin
ist  zu  beachten,  daß  die  Anzucht  von  Saxaul  auch
im  Pflanzgarten  nicht  leicht  ist;  selten  sollen  mehr
als  10  v.  H.  der  Aussaat  angehen.

In  früherer  Zeit  ist  der  Baum  vielfach  zur
Befestigung  des  Dammes  und  der  Böschungen
verwendet  worden.  Als  die  Bahn  noch  unter
militärischer  Verwaltung  stand,  hatte  General
Kuropatkin  Prämien  auf  die  Anpflanzung  von
Saxaul  ausgesetzt,  um  die  Bahnmeister  hierzu
anzuregen.  Aus  dieser  Zeit  findet  man  noch
stellenweise  zahlreiche  alte  Stämme  längs  der
Schienenstränge.

Abseits  von  der  Bahnlinie  und  außerhalb  der
Dünenzonen  sind  dichte,  alte  Bestände  von  Saxaul
vorhanden.  Von  dort  aus  werden  mit  Kamelkarawanen
  Aste  und  Zweige  des  Baumes  herangeschafft,
  um  dieses  Material  für  die  Herstellung
von  Fangzäunen  zu  verwenden.

v.  Schwarz')  nennt  Haloxylon  Ammodendron
die  merkwürdigste  und  charakteristischste  von  allen
turkestanischen  Baumarten.  Nach  seinen  Angaben
kommt  der  Baum  ausschließlich  in  den  salzhaltigen
  Steppen  und  Wüsten  vor  und  tritt  am  rechten

 

*)  F.  v.  Schwarz,  Turkestan.  (Freiburg  i.  B.
1900)  S.  369.
        <pb n="930" />
        W  876  25

Ufer  des  Syr-Darja  zwischen  der  Stadt  Turkestan
und  Kasalinsk  sowie  am  Amu-Darja  und  Tschu
in  ausgedehnten  Wäldern  auf.  Der  Heizwert  des
Holzes  ist  außerordentlich  hoch.

In  der  Pflanzschule  Farab  werden  die  Samen
aller  hier  genannten  Befestigungspflanzen  im
November  oder  auch  Anfang  Dezember  ausgesät,
aber  niemals  begossen;  denn  alle  in  Betracht
kommenden  Arten  sind  sehr  empfindlich  gegen
Feuchtigkeit.  Man  legt  sie  auch  nicht  in  den
nährstoffreichen  Lößboden,  sondern  nur  in  Dünensand,
  der  2  bis  3  Tage  vorher  durchfeuchtet  wird,
aus.  Dieser  ist  hier  allerdings  stark  lößhaltig.
Auf  äußerste  Vorsicht  bei  der  Bewässerung  während
der  Anzucht  kann  nicht  dringend  genug  hingewiesen
werden.  In  Südwestafrika  scheinen  in  dieser  Hinsicht,
  wenn  auch  bei  anderen  Versuchspflanzen,  einige
Fehler  gemacht  worden  zu  sein.  Wie  aus  den
vorliegenden  Berichten  ersichtlich,  hat  man  —
unter  Mißachtung  der  naturgemäß  sehr  geringfügigen
  Ansprüche  von  Wüstenpflanzen  an  die
Feuchtigkeitszufuhr  —  bei  Anzuchtversuchen  stets
reichlich  bewässert!  Noch  dazu  hat  man  zur  Bewässerung
  bisweilen  destilliertes  Wasser  benutzt,  das
bekanntlich  auf  pflanzliche  Organismen  direkt  giftig
wirken  kann.  .

Umeinllbekwehenzuvekhindern,wirdalsbald
  nach  der  Aussaat  ein  Besteck  in  Form  dünner
Strohmatten  von  60  bis  100  em  Breite  über  die
Saatbeete  gelegt.  Diese  Matten  werden  beiderseits
  durch  befestigte  Schilfbänder  auf  dem  Boden
festgehalten.

Eine  Düngung  findet  niemals  statt.
Die  Keimung  der  Samen  und  die  Entwicklung  der
Pflänzchen  geschieht  allein  unter  dem  Einfluß  der
minimalen  Regenfälle  des  Spätherbstes  und  der
ebenfalls  sehr  geringfügigen  Schneefälle  des
Winters.  Nach  Bewurzelung  der  Pflänzchen  wird
das  Besteck  entfernt.  Das  Auspflanzen  in  die
Dünen  geschieht  vorwiegend  im  Frühjahr  (Januar
oder  Februar),  in  gewissen  Fällen  jedoch  erst  im
Oktober  oder  November  des  nächsten  Jahres.
Schnelligkeit  der  Entwicklung  und  Frostempfindlichkeit
  der  einzelnen  Gewächse  sprechen  u.  a.  hierbei
  mit.

Eine  weitere  Pflanzschule  befindet  sich  westlich
  von  Tschardschui  bei  der  Station  Krasnow.
Besonders  günstig  für  die  Entwicklung  der  Pflanzen
ist  hier  der  hohe  Grundwasserstand;  schon  bei
etwa  30  cm  Tiefe  zeigt  der  Sand  in  den  Saatbeeten
  Feuchtigkeit.  Die  Beete  waren  hier  1,2
bis  1,5  m  breit.  Die  Strohbedeckung  war  zur
Zeit  meiner  Anwesenheit,  also  noch  im  Hochsommer,
vorhanden,  die  sie  befestigenden  Schilfbänder  waren
aber  früher  entfernt  worden.  Die  Aussaat  geschieht
  in  Furchen.  Die  Entwicklung  der  jungen

 

Pflänzchen  ist  übrigens  insofern  vom  Grundwasserstande
  der  Saatbeete  abhängig,  als  Pflanzen  häufig
eingehen,  wenn  ihre  Wurzeln  die  Grundfeuchtigkeit
  noch  nicht  erreicht  haben,  sobald  die  Feuchtigkeit
  der  oberflächlichen  Sandschicht  durch  frühzeitig
eintretende  Trockenheit  verdunstet  ist.

Der  Taufall  soll  an  beiden  Orten  nur  geringfügig
  sein.  In  beiden  Pflanzschulen  werden
jetzt  alljährlich  zusammen  1½  Millionen  Pflanzen
angezogen.

Zum  Auspflanzen  werden  die  oberirdischen
Triebe  auf  10  cm  gekappt,  die  Wurzeln  auf  50
bis  55  cm;  dann  werden  die  Wurzeln  in  Lehm
oder  Dünger,  der  mit  Wasser  angerührt  ist,  schnell
eingetaucht  und  in  Reihen  gelegt,  mit  Sand  beschüttet,
  um  jede  Sonnenbestrahlung  zu  verhindern,
  und  nach  wenigen  Stunden  ausgepflanzt.
  Beim  Transport  auf  das  Dünengelände
werden  die  Pflänzlinge  mit  Säcken  geschützt.

Für  das  Auspflanzen  in  die  Dünen  werden
mit  einem  eisernen  Stecher  die  Pflanzlöcher  so  tief
hergestellt,  daß  die  ganze  Pflanze  auch  mit  dem
oberirdischen  Teil  im  Sande  steht;  denn  man  hat
damit  zu  rechnen,  daß  die  in  den  Dünen  häufigen
Hasen  die  oberirdischen  Teile  beschädigen,  und
daß  außerdem  der  Wind  den  Sand  noch  etwa
10  em  tief  abträgt.  Die  Wurzeln  müssen  unter
allen  Umständen  vor  Freilegung  bewahrt  bleiben.
Ob  die  Setzlinge,  wie  es  oft  geschieht,  durch
Anhägerung  mit  Sand  überschüttet  werden,  soll
gleichgültig  sein;  ihr  Wachstum  wird  dadurch
nicht  beeinträchtigt,  sie  kämpfen  sich  im  allgemeinen
  durch.  Bisweilen  kommt  es  allerdings
vor,  daß  Neuanpflanzungen  vom  Winde  vollkommen
  überweht  werden;  alsdann  ist  die  ganze
Mühe  umsonst  gewesen,  und  die  Arbeit  hat  im
nächsten  Jahre  wieder  zu  beginnen.

Wo  dagegen  starke  Abwehung  der  Neuanpflanzung
  zu  befürchten  ist,  wird  alsbald,  nachdem
die  Pflanzen  angewachsen  sind,  Kies  rings  um  die
Pflanze  gestreut;  man  rechnet  für  jede  Pflanze
5  bis  6  Pfund  Kies.

Abb.  2.  Abglelchung  der  Dünenkämme  infolge
der  Bepflanzung.  (Der  Pfell  deutet  die  vorherrschende
Windrichtung  an.)

Bei  Neubefestigungen  wird  nur  in  den
Dünentälern  angepflanzt,  nicht  auf  den  Kämmen
der  Dünen.  Und  zwar  beginnt  man  damit  an
der  Basis  der  Luvseite,  um  allmählig  nach
        <pb n="931" />
        GW  877  20

oben  hin  fortzuschreiten.  Die  Pflanzenreihen
werden  in  etwa  1m  Abstand  angelegt,  und  zwar
verlaufen  die  Reihen  in  90  bis  135°  zur  Windrichtung.
  Vorstehende  Abb.  3  zeigt  in  schematischer
  Darstellung  (im  Querschnitt)  die  abgleichende
  Wirkung  der  Bepflanzung  auf  die
Dünengestalt  nach  Verlauf  einiger  Jahre;  die
gestrichelte  Linie  gibt  die  ehemalige  Gestalt  des
Dünenkamms  bei  Beginn  der  Bepflanzung  an.
Neuanpflanzungen  müssen  mehrere  Jahre  hindurch
alljährlich  revidiert  und  durch  Nachpflanzung  ergänzt
  werden,  wenn  man  nicht  Gefahr  laufen
will,  daß  sie  allmählich  zerstört  werden;  denn
sporadische  Reste  einer  Bepflanzung  haben  für
die  Festlegung  keinen  Wert,  zumal  auch  deswegen,
  weil  dann  die  natürliche  Ansamung
sonstiger  Dünenbewohner  nur  unvollkommen  erfolgt.


Wie  auf  der  Nehrung,  so  hat  man  auch  in
Transkaspien  —  abgesehen  von  den  noch  im
Gange  befindlichen  Versuchen  mit  Saxaul  —  die
Erfahrung  gemacht,  daß  die  künstliche  Befestigung
  der  Dünen  stets  mit  Anpflanzung
zu  beginnen  hat,  direkte  Aussaat  in  den
Dünensand  dagegen  zu  verwerfen  ist.  Soweit
  letztere  überhaupt  zu  Erfolgen  führt,  sind
diese  unsicher  und  lückenhaft;  eine  exakte  Befestigungsarbeit
  muß  daher  von  solchem  Verfahren
  absehen.

Anderseits  spielt  —  wie  überall  bei  der
Festlegung  von  Wanderdünen  —  auch  hier  die
natürliche  Bindung  des  Sandes  durch
Ansamung  von  Ansiedlern  im  Gefolge  der
künstlichen  Bepflanzung  eine  große  Rolle.
Die  Befestigungsarbeit  wird  dadurch  von  der
Natur  wirkungsvoll  unterstützt.

Zunächst  tragen  die  vorerwähnten  Gewächse
neben  ihrer  Funktion  als  künstlich  eingebrachte
Bollwerke  der  Sandbindung  auch  durch  natürliche
Aussaat  und  Bestockung  zur  Bindung  des  Dünensandes
  bei.  So  werden  zur  Zeit  der  Samenreife
enorme  Mengen  der  leichten  Früchte  von  Calligonum
  und  Salsola  vom  Winde  verschleppt,  und
viele  von  ihnen  fassen  im  Sande  festen  Fuß.
Z.  B.  haben  sich  diese  beiden  Gewächse  in  Lee  der
Befestigungszone  von  Farab  auf  2  bis  3  km
weit  bis  zu  dichten  Gestrüppen  angesiedelt.
Außerdem  ist  aber  hier  noch  eine  Gattung  von
Holzgewächsen  zu  nennen,  die  sich  stellenweise,
z.  B.  bei  Farab,  in  den  Kehlen  festgelegter
Dünen  oder  an  Bahndämmen  findet,  nämlich
Tamarix.  Namentlich  T.  laxa  Willd.  ist  hier
häufiger  vertreten.)

Zur  Bindung  von  Flugsand  ist  Tamarix
jedoch  nicht  zu  verwerten.

*)  Abb.  bei  Bessey  a.  a.  O.  Taf.  9.

 

Eine  weit  wichtigere  Rolle  unter  den  Ansiedlern
  spielen  gewisse  Gräser,  insbesondere
Aristida  pennata  Trin.  (A.  pungens  Desf.
var.  pennata  Trautv.).  Diese  in  den  Dünen
ungemein  häufig  vorkommende  Pflanze  darf  als
„primärer“  Ansiedler  bezeichnet  werden;  d.  h.
sie  bestockt  schon  den  beweglichen  Sand,  dient
also  mit  zu  dessen  „Beruhigung“.  Sie  wurde
ebenso  wie  Elymus  giganteus  Vahl  in
früheren  Jahren  auch  zu  Anpflanzungen  herangezogen;
  aber  beide  Gräser  haben  sich  für  diesen
Zweck  nicht  bewährt.  Die  Gründe  dafür  sind
noch  nicht  klargestellt.  Jedenfalls  beweisen  diese
negativen  Resultate,  daß  es  nicht  unter  allen
Umständen  Erfolg  verspricht,  die  perennierenden
  Komponenten  der  natürlichen
Vegetation  eines  Wanderdünenterrains
auch  zur  künstlichen  Festlegung  zu  verwenden.


Aristida  bildet  wie  Calligonum,  Salsola  und
andere  Wüstenpflanzen  zweierlei  Wurzeln:  solche,
die  bis  2  m  tief  und  noch  tiefer  senkrecht  in  den
Boden  gehen,  und  andere,  bis  10  m  lange,  die
fast  horizontal  nahe  unter  der  Oberfläche  verlaufen.“)


In  der  Pflanzschule  von  Farab  sah  ich  junge
Aristida-Pflanzen  mit  je  einem  dichten  Bündel
von  bis  2  m  langen,  senkrecht  verlaufenden
Wurzeln.  An  diesen  Exemplaren  waren  die
Oberflächenwurzeln  noch  nicht  gebildet  worden.
Die  Wurzeln  besitzen  einen  dünnen,  nur  1  bis  2  mm
im  Durchmesser  starken  zentralen  Holzkörper  und
eine  dicke  fleischige  Rinde.  Diese  Rinde  fühlt
sich  in  frischem  Zustande  stets  feucht  an  und  ist
von  einem  Mantel  von  Haaren  und  diesen  anklebender
  Sandkörnchen  umgeben.  Wenn  man
bedenkt,  daß  zur  Sommerzeit  die  oberflächlichen
Schichten  des  Dünensandes  eine  Temperatur  von
70  bis  75°  C  erreichen,  so  leuchtet  ohne  weiteres
der  Nutzen  des  Saftreichtums  der  Rinde  als
Schutzmittel  gegen  Austrocknung  ein.

Saat  von  Aristida  zu  bekommen,  soll  außerordentlich
  schwierig  sein;  vermutlich  wird  der

*)  Paletzky  hat  (nach  Bessey  a.  a.  O.)  die  Ansicht
  ausgesprochen,  daß  die  senkrecht  in  den  Boden
gehenden  Wurzeln  als  „Nahrungswurzeln“  der  Nährstoffaufnahme,
  die  oberflächlich  auslaufenden  als
zUukerwurzeln  der  Befestigung  der  Pflanze  zu  dienen

diese  Deutung  zutrifft,  erscheint  mir
haen.  Denn  die  senkrecht  verlaufenden  Wurzeln
bewirken  an  und  für  sich  schon  eine  so  feste  Verankerung
  im  Boden,  daß  es  einer  weiteren  Befestigun
kaum  bedarf.  azu  kommt,  daß  die  „Ankerwurzeln“
kaum  imstande  sein  dürften,  im  lockeren  Dünensande
eine  Verankerung,  zu  ermöglichen.  Viel  eher  ist  anzunehmen,
  daß  diese  Organe  bei  Niederschlägen  und
Taubildung  ensass  Feuchtigkeit  und  Nährstoffe  aufzunehmen
  bestimmt  sind,  also  in  dieser  Richtung  für
das  Dasein  der  Pflanze  eine  Rückversicherung  gewähren.
        <pb n="932" />
        W  878  20

Samen  alsbald  nach  der  Reife  ausgestreut.  Der
Samen  verliert  auch  seine  Keimkraft  sehr  schnell.
Bei  früheren  Anpflanzungsversuchen  hat  man  im
Höchstfall  einen  Keimprozent  von  5  erhalten.  Dort,
wo  Aristida  in  größeren  Mengen  aufgekommen
ist  und  zu  einer  gewissen  Befestigung  geführt  hat,
wird  gern  Salsola  nachgepflanzt,  die  dann  von
dem  Grase  im  Anfang  einen  gewissen  Schutz
empfängt.  So  hat  z.  B.  bei  dem  Aufkommen
dichter  Bestände  von  Salsola  unweit  Farab
Aristida  als  Vorläufer  eine  große  Rolle  gespielt.
Man  will  anderseits  beobachtet  haben,  daß  bei
der  Ausbreitung  von  Salsola  die  Aristida  später
wieder  verschwinde.  Ebenso  soll  Salsola  in  Konkurrenz
  mit  Calligonum  der  mächtigere  Konkurrent
  sein.  #

Von  den  zahlreichen  „sekundären“  Ansiedlern,
  d.  h.  denjenigen  Gewächsen,  die  erst
in  einer  gewissen  Phase  der  Bindung  des
Dünensandes  festen  Fuß  fassen,  ist  vor  allen
Dingen  eine  Carex-Art  zu  nennen,  die  mir  als
C.  fissoides  bezeichnet  wurde.“)  Dieses  ist  die
einzige  Pflanze,  die  wirkliche  Rasen  zwischen
den  Anpflanzungen  bildet  und,  sobald  sie  einmal
  den  Boden  besetzt  hat,  jede  weitere  Befestigung
  überflüssig  macht.  Solche  Rasen  sieht  man
z.  B.  stellenweise  zwischen  den  Stationen  Karaul—
Kuju  und  Wodakatschka  und  ferner  bei  Repetek.
Diese  Rasen  sind  immer  dünn,  aber  völlig  ausreichend;
  Aristica  dagegen  tritt  stets  nur  in
büschelförmigen  Horsten  auf.

Zahlreich  sind  die  einjährigen  Ansiedler,  die
stellenweise,  z.  B.  bei  Repetek,  im  Frühjahr  die
Dünen  mit  einem  üppigen  Flor  überziehen,
aber  nur  ein  kurzes  Dasein  führen,  da  sie  der
Dürre  des  Sommers  nicht  Widerstand  leisten
können.  Eine  Aufzählung  ihrer  Namen  würde
hier  zu  weit  führen,  da  sie  nur  botanisches
Interesse  beanspruchen  könnte.  Für  die  Bindung
des  Dünensandes  kommen  diese  Gewächse  nicht
in  Betracht.

Die  endlichen  Erfolge  der  Festlegung
des  Sandes  durch  künstliche  Bepflanzung  im
Verein  mit  natürlicher  Bewachsung  zeigen  —
noch  besser  als  es  schon  die  beiden  hier  beigefügten
  Tafeln  Besseys  dartun  —  die  Dünengelände
  in  der  Umgebung  von  Repetek.
Zwischen  den  Anpflanzungen  von  Calligonum,
Saxaul  u.  a.  m.  hat  sich  dort  eine  immer  dichter
werdende  Narbe  von  Carex=  und  Aristida-Büscheln
gebildet,  die  anderweitige  Vertreter  der  Dünenflora
  umschließt.  Im  vorgeschrittenen  Stadium
ist  die  Mitwirkung  des  Menschen  kaum  noch  zu

)  Wird  in  Boissier,  Flora  Orientalis  nicht  erwähnt.
  Vielleicht  identisch  mit  C.  fissirostris  Ball,
die  auch  in  Afghanistan  vorkommt.

 

erkennen.  Vollkommene  Bewachsung  führt,  wie
man  an  Abstichen  sieht,  zum  Beginn  der  Humusbildung
  zwischen  dem  dichten  Geflecht  der  Carex-Wurzeln:
  an  die  Stelle  der  Sandwüste  tritt
die  Steppe.  Vollendete  Bewachsung  einzelner
Strecken  führt  aber  auch  zur  Dispersion  der  benachbarten,
  noch  beweglichen  Dünenzüge  in  zahlreiche
  kleinere  Einzeldünen  von  hügelartigem
Charakter;  die  gesamte  Wellenstruktur  des  Geländes
  wird  gestört,  Abgleichung  der  Kämme
erzeugt  Verflachung  der  Wellen  (s.  Abb.  3).  In
wenigen  Jahrzehnten  wird  sich  das  einst  so  erschreckend
  tote  Landschaftsbild  dank  der  Lebensarbeit
  Paletzkys  vollkommen  verändert  haben.
Wie  heute  schon  in  den  Grenzländereien  der  Dünenzone
  zu  sehen  ist,  werden  dann  vielleicht  auf  dem
einstigen  Wüstensande  Rinderheerden  weiden.
Außer  dem  endgültigen  Schutz  der  Verkehrswege
wird  Land  gewonnen  für  wirtschaftliche  Nutzung.

Kosten.  Wie  schon  eingangs  erwähnt,  muß
bei  der  Dünenbefestigung  an  der  Mittelasiatischen
Bahn  auf  die  Kostenfrage  große  Rückjicht  genommen
  werden.  Bis  zum  Jahre  1908  waren
im  Verlauf  von  10  Jahren  350  000  Rubel  für
die  Anpflanzungsarbeiten  verausgabt  worden.
Heute  rechnet  man  bei  einer  jährlichen  Befestigungsleistung
  von  5  bis  9  Werst  (1  Werst
1,067  km)  und  einem  Pflanzenverbrauch  bei
Neubefestigungen  von  150000  bis  200  000  Pflänz--lingen
  pro  Werst  im  ersten  Jahr  mit  Gesamtkosten
  von  8000  Rubel,  ausgenommen  die  Gehälter
  der  Beamten.  Hiervon  ist  noch  ein
Bruchteil  im  Betrage  von  7000  bis  8000  Rubel
hinzuzurechnen.  Die  betreffenden  Beamten  haben
nämlich  außer  den  Dünenbestigungsarbeiten  noch
andere  Funktionen  wahrzunehmen,  so  z.  B.  die
Unterhaltung  der  Gärten  und  Parkanlagen  an
den  Bahnstationen.  Auf  die  Desjätine  Dünenland
  (eine  Desjätine  =  1,09  ha)  entfallen  durchschnittlich
  35  bis  40  Rubel  Arbeitskosten,  einschließlich
  der  Vorarbeiten  im  Pflanzgarten.  Die
Arbeiterlöhne  beziffern  sich  auf  50  bis  60  Kopeken
pro  Tag.

Wenn  man  bedenkt,  daß  früher  die  Freihaltung
  der  Strecke  vom  Flugsand  zwischen
Farab  und  der  nächsten,  nur  wenige  Kilometer
entfernten  Station  allein  35  000  Rubel  pro  Jahr
erforderte,  so  kann  man  ermessen,  mit  welchen
Ersparnissen  heute  die  Bahnverwaltung  nach  dem
Paletzkyschen  System  rechnen  darf.")  Daß
solche  Erfolge  erzielt  werden  konnten,  ist  wesentlich
auch  der  geschickten  Benutzung  der  Mithilfe  der
Natur  zu  verdanken,  die  —  wie  oben  wiederholt

Demgegenüber  sei  erwähnt,  daß  das  Revier

MRossitten  aufe  der  Kurischen  Nehrung  jährlich  allein
0  000  bis  160  000  Mark  erfordert.
        <pb n="933" />
        EGE  879  20

erläutert  wurde  —  den  Menschen  bei  seiner
schweren  Arbeit  in  diesen  Wüsten  wirksam  unterstützt.


Nach  Schluß  der  Berichterstattung  erheben
sich  als  nächstliegende  Fragen  die:  ist  es  möglich,
die  Technik  der  mittelasiatischen  Dünenbefestigung
  in  Südwestafrika  zu  verwerten?
und  weiter:  ist  es  ratsam  und  erfolgversprechend,
  die  dort  bewährten  Befestigungspflanzen
  zu  Versuchen  nach  Afrika
einzuführen?  ·

Auf  die  erste  Frage  muß  ich  die  Antwort
schuldig  bleiben,  da  ich  Südwestafrika  nicht  aus
eigener  Anschauung  kenne  und  nicht  in  den  Fehler
verfallen  möchte,  eine  so  überaus  schwierige  Materie
  ohne  eigene  Kenntnis  der  örtlichen  Verhältnisse
  rein  theoretisch  zu  behandeln.  Jede  Erörterung
  darüber  müßte  unter  solchen  Umständen
von  Fehlschlüssen  begleitet  sein.

Aber  bevor  auch  diese  Frage  noch  gestellt
werden  kann,  ist  es  erforderlich,  eine  andere  zu
lösen,  die  seit  Jahren  wiederholt  aufgeworfen
wurde,  nämlich,  ob  es  überhaupt  angebracht  sei,
in  Südwestafrika  mit  Bepflanzung  der  Dünen
vorzugehen.  Ob  man  nicht,  schon  der  hohen
Kosten  wegen,  hierauf  ganz  verzichten  und  sich  auf
diejenigen  mechanischen  Hilfsmittel  beschränken
solle,  die  heute  schon  mit  gewissem  Erfolg  zur  Freihaltung
  des  Bahnkörpers  von  Überwehungen  und
zur  Entfernung  des  angewehten  Flugsandes  von
den  Gleisen  benutzt  werden.  Diese  Frage  läßt
sich  noch  weniger  aus  der  Ferne  entscheiden  als
die  erste.

Schon  vor  Jahren  sind  mannigfache  Anpflanzungsversuche
  mit  dort  einheimischen  oder
eingeführten  Dünenpflanzen  oder  wenigstens  sandliebenden
  Gewächsen  begonnen,  meist  aber,  da
erfolglos,  wieder  aufgegeben  worden.  Alle  diese
Versuche  wurden  durch  verschiedene,  hier  nicht
näher  zu  erörternde  Momente  ungünstig  beeinflußt;
  ihnen  fehlte  vor  allem  die  Nachhaltigkeit,
  ohne  die  ein  so  schwieriges  Werk  unmöglich
zu  einwandfreien  Ergebnissen  gebracht  werden
kann.  Und  als  einwandfrei  kann  man  die  bisherigen
  negativen  Resultate  insofern  nicht  ansehen,
als  die  vorliegenden  Berichte  den  Beweis  dafür  noch
vermissen  lassen,  daß  eine  Festlegung  der  Wanderdünen
  durch  Bepflanzung  in  der  einen  oder  der
anderen  Form  nicht  doch  durchführbar  wäre.

Zu  den  fraglichen  Versuchen  wurden  u.  a.
auch  die  drei  oben  genannten  Holzgewächse  herangezogen,
  deren  man  sich  in  Transkaspien  zur
Bepflanzung  bedient.  Im  Winter  1908/09
wurden  größere  Mengen  von  Saat  aus  Farab
beschafft.  Aber  man  war  nicht  genügend  über
die  Einzelheiten  der  immerhin  diffzilen  Technik
der  Anzucht  orientiert,  hatte  auch  keine  Erfahrung

 

über  die  richtigen  Termine  für  Aussaat  und
Auspflanzung,  und  endlich  kamen  empfindliche
Störungen  durch  höhere  Gewalt  dazwischen.  So
mußte  —  trotz  eifriger  Bemühungen  —  einstweilen
  der  Erfolg  ausbleiben.

Ergibt  eine  neue  eingehende  Prüfung  der
Sachlage,  daß  in  Südwestafrika  die  Festlegung
der  Dünen  erwünscht  ist,  so  würde  es  sich  zunächst
  darum  handeln,  zu  entscheiden,  ob  diese
Arbeit  im  Bereich  der  Eisenbahnstrecke  zu  beginnen
  oder  ob  nicht  vielmehr  an  den  Orten  der
Entstehung,  d.  h.  unmittelbar  an  der  Küste,  mit
Hilfe  von  Vordünen  und  weiterer  Bepflanzung
leewärts  von  diesen  dem  Nachschub  größerer  Sandmassen
  entgegenzuwirken  wäre.  Von  der  Lösung
dieses,  schon  vor  Jahren  von  kritischen  Beurteilern
an  Ort  und  Stelle  aufgeworfenen  Problems  wird
es  abhängen,  welche  Art  der  Festlegung  zu  wählen
sein  wird,  und  welche  Gruppen  und  Arten  von  Gewächsen
  hierfür  herangezogen  werden  müssen.  Denn
im  unmittelbaren  Bereich  der  Seewinde  herrschen
selbstverständlich  andere  Existenzbedingungen  für
den  Pflanzenwuchs  als  unter  dem  Wüstenklima
des  Innern  mit  seiner  außerordentlichen  Lufttrockenheit
  —  von  anderen  Faktoren  ganz  zu
schweigen.

Man  hat  in  Südwestafrika  bei  Erörterung  der
Befestigungsfrage  unter  anderem  immer  von  neuem
darauf  hingewiesen,  daß  schon  allein  die  Lufttrockenheit
  und  der  Mangel  an  Niederschlägen
  im  Dünengebiet  jegliche  Bepflanzung
illusorisch  machen  würden.  Diese  Beweisführung
trifft  nach  den  in  Transkaspien  gemachten  Erfahrungen
  kaum  zu.  Denn  der  Feuchtigkeitsgehalt
  der  Luft  ist  auch  dort  während  des  größten
Teils  des  Jahres  minimal  —  sowohl  im  Sommer
wie  auch  während  der  strengen  Kälte  der  Wintermonate
  Dezember  bis  Februar.  Ferner  sind  auch
die  jährlichen  Niederschlagsmengen  daselbst  so  geringfügig,
  daß  ihnen,  wie  oben  erwähnt,  ein
nennenswerter  Einfluß  auf  das  Leben  der  Dünenbefestigungspflanzen
  nicht  beigemessen  werden  kann.
Auch  dort  reduziert  sich  ihre  Höhe  bisweilen  bis
auf  25  mm  —  also  auf  die  maximale  Jahresmenge
  im  Dünengebiet  Südwestafrikas.

Dagegen  steht  hier  der  Bepflanzung  der  Wanderdünen
  meines  Erachtens  ein  Faktor  hindernd
im  Wege,  der  auch  bei  der  weiteren  Behandlung
der  Frage  wird  beachtet  werden  müssen:  der
minimale  Gehalt  des  Dünensandes  an
löslichen  Pflanzennährstoffen.  Hierüber
haben  neuerdings  ausgeführte  Analysen  von
eigens  dafür  beschafften  Sandproben  aus  dem
Gebiete  der  Dünenstrecke  an  der  Lüderitzbuchter
Bahn  schon  einigen  Aufschluß  gegeben.  In
Transkaspien  dagegen  fällt  dieses  Moment  fort.

In  früheren  Eröterungen  über  die  Frage  der
        <pb n="934" />
        W  880  eo

Dünenbepflanzung  in  Südwestafrika  ist  wiederholt
die  Forderung  aufgestellt  worden,  man  solle  sich
bei  Auswahl  der  hierfür  zu  benutzenden  Gewächse
nur  an  die  Flora  des  Landes  halten  und  von
fremdländischen  Einführungen  absehen.  Das  klingt
zwar  durchaus  einleuchtend,  ist  aber  nur  bedingt
richtig.  Freilich  versprechen  die  Vertreter  der
südwestafrikanischen  Sandwüstenflora  a  priori
bessere  Erfolge  denn  Fremdlinge,  weil  sie  dem
dortigen  Klima  und  Boden  bereits  angepaßt  sind.
Damit  ist  aber  noch  nicht  gesagt,  daß  sie  sich
ihrer  Mehrzahl  nach  zur  künstlichen  Dünenbefestigung
  eignen.  Auch  in  Turan  hat  sich  gezeigt,
  daß  der  Kreis  der  hierfür  brauchbaren  einheimischen
  Gewächse  recht  eng  ist.  Ehe  man  aber
zu  dieser  Erfahrung  gelangte,  hat  man  jahrelang
in  exakter  Versuchsarbeit  alle  im  Dünengebiet
vorkommenden  Gewächse,  soweit  sie  von  vornherein
  überhaupt  für  die  Bindung  des  Flugsandes
in  Betracht  kommen  konnten,  einzeln  auf  ihre
individuellen  Bedürfnisse  und  Eigenschaften  geprüft.
  Dieses,  ein  großes  Maß  von  Beharrlichkeit
und  Fleiß  voraussetzende  Verfahren  würde  auch
für  Südwestafrika  unerläßlich  sein,  wenn  man  sich
dort  für  systematische  Bepflanzungsarbeiten  entscheidet.
  Gewisse  Erfahrungen  in  positivem  Sinne
—  so  z.  B.  für  Eragrostis  spinosa  —  dürften
auch  dort  schon  vorliegen.  Daß  die  negativ  ausgefallenen
  Versuche  teilweise  noch  einmal  wiederholt
  werden  müßten,  erscheint  mir  unzweifelhaft.
Denn  nach  den  vorliegenden  Berichten  scheint  die
Versuchsanstellung  nicht  immer  fehlerfrei  gewesen
zu  sein.  Ein  Beispiel  dafür  wurde  schon  oben
erwähnt.

Man  würde  sich  nun  von  vornherein  die
Arbeit  wesentlich  erleichtern  und  würde  die  Chancen
auf  Erfolg  vergrößern  können,  wenn  man  für
diese  Versuchsarbeit  solche  ausländische,  als  Befestigungspflanzen
  bewährte  Gewächse  heranzöge,
die  auch  unter  den  in  Südwestafrika  obwaltenden
Verhältnissen  wenigstens  einige  Aussicht  auf  Gedeihen
  eröffnen.  Die  Auswahl  würde  sich,  wie
gesagt,  danach  zu  richten  haben,  ob  man  die
Dünen  an  der  Bahnstrecke  oder  an  der  Küste
festlegen  will.  Im  ersteren  Falle  möchte  ich
raten,  an  den  transkaspischen  Dünenpflanzen  nicht
achtlos  vorüber  zu  gehen.  Denn  namentlich  an
für  die  Bindung  des  Sandes  geeigneten  Holzgewächsen
  scheint  in  Südwestafrika  Mangel  zu
herrschen.  (Nur  eine  Salsola-Art  wird  in  dortigen
Berichten  erwähnt.)  Allerdings  ist  der  Erfolg,
das  kann  nicht  verschwiegen  werden,  zweifelhaft.
Denn  einmal  ist  die  „große  Periode“  dieser
asiatischen  Pflanzen  auf  den  Winter,  und  zwar  einen
strengen  wenn  auch  kurzen  Winter  abgestimmt,  und
zum  zweiten  erreichen  ihre  Wurzeln,  wenigstens  auf
den  niedrigen  Dünen,  in  gewissem  Alter  einmal

 

den  nährstoffreichen  Lößboden  des  Untergrundes.
Im  südwestafrikanischen  Dünengebiet,  wo  es  sich
um  ungleich  mächtigere  Sandwälle  handelt,  ist
hierzu  kaum  Aussicht  vorhanden.  Zudem  sollen
hier,  wenigstens  streckenweise,  die  Dünen  auf
nackten  Felsen  ruhen.  Trotz  alledem  sollte  gegebenenfalls
  ein  Versuch  gemacht  werden.  Man
würde  ihn  aber  wohl  zunächst  auf  Salsola  arbuscula
  und  Calligonum-Arten  zu  beschränken
haben,  Haloxylon  Ammodendron  dagegen  erst
später  eventuell  heranziehen.')  Für  eine  Vordüne
  käme  —  nach  den  Mustern  der  Kurischen
Nehrung  —  nur  Sandgraspflanzung  in  Betracht.
Man  hat  in  früheren  Jahren  auch  an  leewärts
anzulegende  Kiefern-Aufforstungen  gedacht;  daß
solche  unter  den  bestehenden  klimatischen  Verhältnissen
  unmöglich  sind,  bedarf  kaum  näherer  Begründung.


Aber  wie  auch  die  Entscheidung  fallen  möge,
für  künstliche  Bindung  des  Dünensandes  an  der
Bahn  oder  an  der  Küste:  in  jedem  Falle  bedarf
  es  gründlicher  Studien  über  die
Eigenart  und  die  Bedürfnisse  der  einzelnen
  Gewächse,  ferner  zweckmäßig  angelegter
  und  ebenso  betriebener  Anzuchtgärten,
  vor  allem  aber  eines,  in  der
Dünenbefestigung  spezialistisch  ausgebildeten
  und  erfahrenen  Personals.  Für  eine
dilettantenhafte  Behandlung  sind  diese  Aufgaben
viel  zu  schwierig.  Solche  kann  nur  dazu  führen,
die  Kernpunkte  der  zu  bearbeitenden  Fragen  zu
verwischen  und  die  Erfolge  zu  vereiteln  oder
mindestens  erheblich  zu  verzögern.

Körderung  des  bHbandels  der  siolonten  mit  dem
Mutterlande  in  England.

Der  koloniale  Nachrichtendienst  in  England.
  Der  kolonialen  Nachrichtenvermittlung  für
Handel,  Industrie  und  Landwirtschaft  dient  in
England  das  Commereial  Intelligence  Branch
des  Board  of  Trade  in  London.  Im  Auskunftszimmer
  dieser  Nachrichtenabteilung  werden
mündliche  Anfragen  über  die  verschiedenen
von  der  Abteilung  behandelten  Gegenstände  beantwortet;
  im  Musterzimmer  werden  Muster
ausländischer  Fabrikate,  die  in  britischen  Kolonien
mit  britischen  Erzeugnissen  konkurrieren,  sowie
Proben  kolonialer  Rohprodukte  ausgestellt;  im
Lesezimmer  liegen  die  neuesten  amtlichen  Veröffentlichungen
  der  Kolonien  sowie  die  neuesten
Kolonial-Handelsadreßbücher  aus.

*)  Vielleicht  würde  der  Saraul  aber  zu  Anpflanzungen
  in  südwestafrikanischen  Salzsteppen  verwendet
  werden  können,  um  später  als  Brennholglieferant
ebenso  wertvolle  Dienste  zu  leisten  wie  in  seiner  Heimat.
        <pb n="935" />
        W  881  20

Zu  einer  vielseitigen  genauen  Auskunftserteilung
  ist  die  Nachrichtenabteilung  dadurch  befähigt,
  daß  sie  das  auf  die  Kolonien  bezügliche
statistische  Material  sowie  die  auf  koloniale  Zolltarife
  und  Zollvorschriften  bezüglichen  Bestimmungen
  sammelt  und  dauernd  auf  dem  laufenden
erhält,  ferner  Verzeichnisse  der  in  den  Kolonien
ansässigen  voraussichtlichen  Käufer  britischer
Waren  besitzt  und  über  koloniale  Ausschreibungen
dauernd  unterrichtet  ist.

Unterstützt  und  vor  allem  mit  Material  versorgt
  wird  die  Nachrichtenabteilung  durch  die
kolonialen  Handelskommissare  und  Handelskorrespondenten.


Für  jede  der  vier  Selbstverwaltungskolonien
  besitzt  nämlich  der  Board  of  Trade
einen  „Trade  Commissioner“.  Diese  Beamten
  haben  mit  Ausnahme  desjenigen  für  Südafrika,
  der  seit  1911  in  London  sitzt,“)  ihren
Amtssitz  in  ihren  Kolonien.  Sie  sind  fest  angestellt
  und  beziehen  ein  festes  Gehalt.  Die
Höhe  des  Gehalts  dürfte  ungefähr  dieselbe  sein,
wie  bei  den  an  den  betreffenden  Amtsitzen  befindlichen
  Konsularvertretern  der  Großmächte.
In  dem  englischen  Etatvoranschlag  ist  als  Vergütung
  für  die  vier  Handelskommissare  und  28
Handelskorrespondenten  in  den  Selbstverwaltungskolonien
  die  Summe  von  10  000  K  eingesetzt.
Die  Handelskorrespondenten  in  den  Selbstverwaltungskolonien
  unterstehen  dem  Handelskommissar
  ihrer  Kolonie.  Sie  werden  vom  Board
of  Trade  in  den  wichtigeren  Plätzen  der  Kolonien
angestellt  und  bekleiden  ihre  Stellung  nur  selten
im  Nebenamte.  Ihre  Anstellung  ist  gleichwohl
keine  feste,  sondern  ist  beiderseitig  kündbar;  die
Höhe  ihrer  Vergütung  richtet  sich  nach  der  Bedeutung
  ihres  Wohnsitzes  für  den  Handel  und
nach  dem  voraussichtlichen  Umfang  ihrer
Tätigkeit.

In  den  Kronkolonien  und  Protektoraten
  ist  die  Zahl  solcher  nur  als  Handelskorrespondenten
  beschäftigten  Leute  sehr  gering  (2);
weitaus  überwiegt  die  nebenamtliche  Beschäftigung
  von  Gouvernements=  und  Zollbeamten  als
Handelskorrespondenten  (39).  Die  Ernennung
sämtlicher  Handelskorrespondenten  erfolgt  hier  nicht
durch  den  Board  of  Trade,  sondern  durch  das
betreffende  Gouvernement.

Die  Tätigkeit  der  Handelskommissare
und  Handelskorrespondenten  besteht  vor
allem  darin,  den  Board  of  Trade  (wenn
nötig  telegraphisch)  von  jeder  günstigen  Gelegenheit
  zu  benachrichtigen,  die  sich  für
britische  Fabrikanten  und  Kaufleute

*)  Die  übrigen  Selbstverwaltungskolonien  unterhalten
  in  London  Auskunftsstellen.

 

bietet,  um  ihren  Handel  in  der  betreffenden
  englischen  Kolonie  auszubreiten  und
zu  befestigen.  Mitzuteilen  sind  unter  anderem:
Anderungen  in  Zollsätzen  und  Zollvorschriften,
Ausschreibungen,  Kaufgewohnheiten  einzelner  Behörden,
  fremder  Wettbewerb  in  verschiedenen
Güterarten,  Angaben,  was  in  einzelnen  Warenklassen
  der  Markt  der  Kolonie  braucht,  wann  er
es  braucht,  wie  er  es  braucht,  was  er  zu  zahlen
bereit  ist,  und  was  der  Transport  bis  zum
Markte  kosten  wird;  auch  über  neu  aufkommende
Produkte  und  Bezugsaquellen  ist  zu  berichten.
Eine  besondere  Tätigkeit  der  Handelskommissare
  und  Handelskorrespondenten  besteht  in
ihrer  Mitwirkung  bei  der  Erteilung  vertraulicher
Mitteilungen  durch  die  Nachrichtenabteilung  an
solche  britischen  Firmen,  die  in  die  hierfür  besonders
  geführte  Liste  ausgenommen  sind.
Waren,  die  in  den  Kolonien  mit  britischen
Gütern  konkurrieren,  sowie  koloniale  Erzeugnisse,
die  voraussichtlich  von  britischen  Fabrikanten  gebraucht
  werden  können,  sollen  für  das  Musterzimmer
  der  Nachrichtenabteilung  eingesandt  werden.
Mitzuwirken  haben  die  Handelskorrespondenten
ferner  bei  der  Aufstellung  der  Käufer=  und  Agentenlisten.
  Diese  Listen  werden  zwar  nicht  veröffentlicht,
  die  Nachrichtenabteilung  benutzt  sie
aber  bei  Beantwortung  entsprechender  Anfragen
interessierter  britischer  Kaufleute  und  Fabrikanten.
Die  Handelskommissare  und  Handelskorrespondenten
  geben  auch  auf  direkte  Anfragen  der
britischen  Kaufmannswelt  Auskunft.  Doch  wird
empfohlen,  die  Anfragen  lieber  an  die  Nachrichtenabteilung
  zu  richten,  da  diese  oft  in  der
Lage  sein  wird,  sie  kurzer  Hand  selbst  zu  beantworten.
  Kreditauskünfte  zu  erteilen,  sind  die
Korrespondenten  nicht  verpflichtet;  doch  dürfen  sie
nach  ihrem  eigenen  Ermessen  Angaben  in  allgemeinen
  Ausdrücken  bezüglich  einer  angefragten
Firma  machen.  Zu  ständigen  Berichterstattern
von  Zeitungen  und  Handelsauskunfteien  dürfen
die  Handelskommissare  und  Handelskorrespondenten
  nicht  werden;  einzelne  Bitten  solcher
Stellen  um  Auskunft  finden  jedoch  Beachtung.
Durch  Empfehlung  seitens  der  Handelskommissare
  oder  Handelskorrespondenten  kann  auch
über  einzelne  koloniale  Abnehmer  britischer  Erzeugnisse
  eine  Mitteilung  im  --Board  of  Trade
Journal-  vermittelt  werden.  Im  übrigen  dient
dem  Näherbringen  kolonialer  und  heimischer
Kreise  die  von  den  Kommissaren  und  Korrespondenten
  verschiedentlich  vorgenommene  Sammlung
  und  Verteilung  von  Katalogen  und  sonstigen
Schriften.
Der  Erweiterung  der  eigenen  Kenntnis  und
der  näheren  Berührung  mit  den  beiderseitigen
Interessentenkreisen  dienen  ausgedehnte  Reisen
        <pb n="936" />
        882

der  Kommissare  in  ihren  Bezirken  und  in  England.
  Auch  werden  Sprech=  und  Lesezimmer
eingerichtet,  um  die  Bevölkerung  zu  veranlassen,
recht  häufig  ihren  Kommissar  um  Rat  zu  fragen
und  ihm  wichtige  Einzelheiten  mitzuteilen.  Von
Zeit  zu  Zeit  gelingt  es  den  Kommissaren,  die
Gesetzgebung  ihrer  Kolonie  dahin  zu  beeinflussen,
daß  für  den  britischen  Handel  wertvolle  Sonderbestimmungen
  getroffen  werden.  Auch  bewirken
sie  gelegentlich  eine  Vergebung  von  Lieferungen
an  britische  Firmen.  Schließlich  äußert  sich  ihre
den  Korrespondenten  übergeordnete  Stellung  noch
darin,  daß  sie  über  diese  die  Aussicht  führen  und
jährlich  Handelsberichte  für  die  gesamte  Kolonie,
für  die  sie  bestellt  sind,  verfassen.

Die  Veröffentlichung  wichtiger,  den  kolonialen
  Handel  betreffender  Mitteilungen  erfolgt
im  „Board  of  Trade  Journal-.  Außerdem
werden  Circular  letters  an  die  in  ein  Register
beim  Commereial  Intelligence  Branch  of  the
Board  of  Trade  eingetragenen  Firmen  gesandt;
auch  werden  gelegentlich  besondere  Ereignisse
der  Presse  mitgeteilt,  desgleichen  den  Handelskammern
  zwecks  Benachrichtigung  ihrer  Mitglieder.
  Als  besondere  Druckschriften  erscheinen
die  statistischen  Übersichten  sowie  Zusammenstellungen
  über  Zollsätze.  Anderungen  der  Zollsätze
  bringt  das  .  Board  of  Trade  Journals.
Die  geltenden  Bestimmungen  über  Ursprungsbescheinigungen
  sind  ebenfalls  in  besonderen  Druckwerken
  erschienen.

Eine  übersicht  endlich  über  die  Organisation
und  Benutzbarkeit  des  amtlichen  Nachrichtendienstes
  gewährt  ein  von  der  Nachrichtenabteilung
herausgegebenes  Handbuch.

Winke  für  Gläubiger  bel  Konhursen  in  Dortugiesisch-Ostafrika
  (Kolonie  Mozombique).

Das  in  Portugiesisch-Ostafrika  geltende  Konkursrecht

  at  das  gleiche  wie  im  Mutterlande.
r  Konkurseröffnungs-Beschluß  wird  aurch
Ansch  e-  an  der  Tür  von  Gericht,  Wohn=  und  Geschsftshorngern
  des  Gemeinschuldners,  insbesondere  auch
im  Amtsblatt  auszugweise  veröffentlicht.  Da  es  in
Portugiesisch-Ostafrika  drei  gesonderte  Verwaltungsgebiete
  gibt,  so  erscheinen  in  Portugiesisch-  Hltafrika
auch  drei  verschiedene  Amtsblätter.  Es  sind  dies  das
in  Lourenco  Margques  erscheinende  „  Boletim  Offfcial
da  Prorincia  de  Moçgambique=  für  die  unter  unmittelbarer
  staatlicher  Verwaltung  stehenden  Gebiete  von
Portugiesisch-Ostafrika,  ferner  das  in  Beira  erscheinende
  -Boletim  do  Gorverno  do  Territorio  da  Com-Panhia
  de  Moçambique-  7  das  Wonzessionsgebeet
der  Companhia  de  Mogambique,  endlich  das  in  Port
Amelia  erscheinende  -Bolctim  daà  Companhia  do  Nyassa“
für  das  Konzessionsgebiet  der  Companhia  do  Nhassa.

Der  Konkurseröffnungs-Beschluß  bezeichnet  die
vom  Gerichte  bestimmte  Frist  zur  Anmeldung  von
Forderungen.  die  nicht  unter  30  und  nicht  über  90  Tage
etragen  darf.

Die  Forderungen  sind  anzumelden  mittels  eines
sogenannten  „  Requcrimento-,  welches  nicht  an

 

den  Verwalter,  jondern.  an  den  Richter  (#uiz  dodureito
  civil  c  commercial)  des  betreffenden  Gerichtsbezirks
  (Comarca),  also  für  Lourenco  Marques  an  den
„Juiz  do  direito  civil  e  commercial  da  Comarca  de
Lourengo  Marques=  richten  ist.  Das  Requerimentor
  ist  eine  in  portugiesischer  Sprache

Kleichzeitig  der  Gläubiger
Umstände  der  Forderungen
von  Belegen,  Zeugenliste
noch  vorzubringender  Bedie
  Nachbringung  einer
unter  Umständen  eine  an-  


   
 
   
     
 
  
   
  
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
  
   
  
  
  
    
 
 

unter

für  die  Aumeldung
V

ersichtlichen  Gläuunterbliebene

zur  Anmeldung
festgesetzten  Frist,
Ablauf  der  Frist
werden  brauchen.
oder  nachher  in
ein  Vergleich
Gesetze  vorgevom



oder
oder
unter

in

neu
das

ander-For-


  Jahre  sich
in  Lourengo
lieber

      
     
 
    

eine
deutschen
die

auf
kurzen  Fristen,
angemeldeter  Forderungen,
licher  Anzeigen  usw.  lassen
schlossen  erscheinen,  daß  der
land  aus  seine  Interessen
Erfolg  schützt.

  

 
  

ausgevon
  Deutsch-Aussicht
  auf

Eronnung  der  Eisenbahnstreche  George  —Oudtshoorn
(Südafrika).

Am  6.  August  1918  ist  die  Eisenbahn  zwischen

den  Orten  George  und  Oudtshoorn  eröffnet  worden.

Oudtshoorn  ist  ein  sehr  bedeutender  Mittelpunkt  für
        <pb n="937" />
        GV  883  20

die  Straußenzucht  und  der  reichste  landwirtschaftliche
Bezirk  in  der  Kapprovinz.  Es  war  daher  seit  langem
geplant,  diesen  Ort  in  direlte  Eisenbahnverbindung
mit  dem  Hafen  von  Mosselbay  zu  bringen.  Zwischen
Oudtshoorn  und  dem  nere  erhebt  sich  indes  ein
hoher  Bergrücken,  der  mehr  als  1500  m  (erreicht  und
dessen  Patt  selöt.  in  z  as  Höhe  liegen.  Man
konnte  Sbaher  mit  der  Eisenbahn  von  Kapsiidt  bisher
nach  Oudtshoorn  Aur  auf  dem  großen  Umwege  über
De  -  gelangen,  während  man  jetzt  von  Worrcester
aus  über  die  New  Cape  Central  Line,  die  einer
Privatgesellschaft  gehört,  bis  Mosselbay  und  von  da
auf  der  Staatsbahn  über  George  nach  Oudtshoorn
fährt,  das  nach  Osten  zu  mit  Port  Elizabeth  bereits
seit  einiger  Zeit  durch  eine  Eisenbahn  verbunden  war.

Während  man  bis  jezt  zur  Fahrt  von  Kapstadt  nach
Oudtshoorn  auf  einer  Strecke  von  10  engl.  Meilen

 

Entfernung  nach  Port  Elizabeth,  dem  bisher  nächsten
zuit  der  Eisenbahn  erreichbaren  Seehafen,  beträgt
7  Meilen,  diejenige  nach  Wofselvan  nur  78  Meilen.
ei  re  nach  der  im  Kad  Parloment  erfolgten
Bewilligung  der  Strecke,  d  1.  Dezember  1908,
ist  ihr  Bau  begonnen  wörden  bieser  hat  also  mit
Unterbrechungen  4½  Jahre  gedauert.  Die  zu  überwindenden
  technischen  Schwierigkeiten  sind  erheblicher
Natur  gewesen.  Es  mußten  sieben  Tunnel  auf  der
Strecke  gebohrt  werden  mit  einer  Gesamtlänge  von
mehr  als  ½  engl.  Meile.  Die  auf  350  000  L  geschätzten
  Losten,  gisen  sich  schließlich  auf  465  000
gestellt:  über  10  00.  für  die  Meile.  Der  Ingenieur
Watermeyer,  der  Weceli  des  größten  Teils  der  eit
die  Leituug  des  Bahnbaus  in  seiner  Hand  gehabt  ha
ist  ein  geborener  Südafrikaner.  Besondere  abteba
um  den  Bau  dieser  Strecke  hat  auch  der  kürzlich  vert.


 

60  Stunden  brauchte,  wird  man  Zukunft  auf  storbene  Minister  Sauer  geha
420  Meilen  in  24  Stunden  ngekngen  können.  Die  (Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kapstadt.)
Liter  atur-Bericht.

 

as  „Taschenbuch  für  Deutsch-Südwestafrika“
1914  o  sich,  wie  man  uns  mitteilt,  nicht  unwesentlich
  von  seinen  Vorgingern  unterscheicden,  da
die  Herausgeber  die  seit  längerer  Zeit  aus  allen
Kreisen  des  Schutzgebietes  ge#ußerten  Wünsche  nach
einer  Umgestaltung  und  Verbesserung  des  Buches  bei
dieser  Ausgabe  erfüllt  haben.
Die  hauptsüchlichsten  hier  in  Frage  kommenden
Punkte  sind  folgende:

Zunächst  wird  der  Notizkalender  von  1914  ab  nur
zwei  Tage  auf  jeder  Seite  enthalten.  Hierdurch  wird
sein  Umfang  von  52  Seiten  bei  der  Ausgabe  1913  jetzt.
auf  184  Seiten  gebrncht.  Ferner  wird  der  gebundene
rote  Teil  des  Taschenbuches  mit  einer  einsteckbaren
K#  Pe  verschen  werden,  die  den  Bleistift  und  seine

schützt  und  das  Buch  fest  zusammenbält,  so
1t  auch  lose  Notizblätter  Dingeles  wercken  können.
Endlich  ist,  gleichfalls  vielfachen  W’ünschen  zufolge
und  um  den  Teil  I  als  Notizkalender  nicht  zu  stark
werden  zu  lassen,  eine  Dreiteilung  vorgenommen
worden,  welche  die  Gesetze  und  Verordnungen  als
selbständig  broschiertes  Heft  gibt  und  sie  von  den
Verkehrsnachrichten,  Statistischen  Tabellen  usw.  trennt,
die  in  einem  **  gleichfalls  broschierten  —.
engelaln  sin
Der  von  einigen  seiten  übermittelten  Anregu.
die  Gesetze  und  Verordnungen  nicht  mehr  “m“i*s
neu  zu  drucken,  sondern  nur  ergänzende  Blätter  auszugeben
  oder  nur  die  allerwichtigsten  Gesetze  beizugeben
  und  die  weniger  wichtigen  fortzulassen,  haben
die  Herausgeber  nicht  entsprechen  zu  sollen  gegluubt,
da  dieser  Anregung  von  anderen  Kreisen  des  Schutz-Fgebietes
  scharf  wihers  rochen  wurde.  Es  liegt  auch
auf  der  Hand.  wie  wichtig  es  für  alle  Südwestatrikaner
sein  mutß,  alljührlich  ein  auf  dem  laufenden  erhaltencs,
-h.  alle  neu  erlassenen  Gesctze  und  Verordnungen  umfassendes
  zuverlässiges  Gesetzbuch  zu  einem  billigen
Preise  zu  erhalten  Südwestafrika  ist  die  einzige
Kolonie,  bei  der  dies  im  Rahmen  des  Taschenbuches
möglich  ist.  Den  großen  Vorteil  dieser  Einrichtung
nimmt  derjenige  wahr,  der  sich  in  underen  Kolonien
geschäftlich  betätigt  und  eine  der  überaus  teuren
Sroßen  Gesetssammlungen,  die  10..  und  mehr  kosten,
kaufen  muß  —  eine  Sammlung,  die  dazu  noch  in
kürzester  Zeit  veraltet.

 

Der  Umfang  der  Gesetze  und  Verordnungen  ist
gegenüber  dem  Vorjahre  leider  wiederum  gestiegen
und  es  hat  sich  daher  und  in  Anbetracht  der  vorstehend
  geschilzkerten  Vergrößerungen  im  Notizkalender
und  sonstigen  Verbesserungen  nicht  vermeiden  lassen.
eine  Preiserhöhung  von  5  4F  auf  6  4  vorzunehmen.
Die  Herausgeber  und  der  Verlag  haben  sich  erst  nach
eingehender  Prüfung  der  Notwendigkeit  zu  dieser  Maßnahme
  entschlossen  und  hoffen,  dab  sie  im  Schutzgebiet
  freundlich  aufgenommen  wird.  Sie  bitten  gleich-S
  nochmals  um  allseitige  Unterstützung  seitens
der  südwestafrikanischen  Firmen  durch  Inserate  im
Taschenbuch,  da  ohne  eine  solche  allseitige  Unierstötzung
  das  Buch  bei  dem  überaus  teuren  Kleinen
Druck  und  der  Fülle  des  Materials  nicht  zu  halten
ist.  Den  zahlreichen  Anerkennungsschreiben  und  den
Rezensionen  in  den  südwestafrikanischen  Zeitungen  ist
aber  zu  entnehmen,  duß  das  Nichtmebrerscheinen  des
Buches  im  öffentlichen  Leben  des  Schutzgebiets  eine
fühlbare  Lücke  bedeuten  würde.

 

Karte  des  Sperrgebiets  in  Deutsch-Südwestafrika
in  zehn  Blättern;  im  Auftrage  der  Deutschen
Diamanten  -  Gesellschaft  m.  b.
F,—  Spossde  und  Dr.  H.  Lotz.

100  000.  Geo  phische  Verlagshandlung  von
biei#o  Reimer  (Ernst  Vobsen).  Preis:  Gesamtkarte,
  zehn  Blätter  im  Umschlag  %  80,—,  aufgezogen
  in  Taschenfomat  im  Etui  oder  mit  Stäben
je  #¼4  100,—;  jedes  Blatt  einzeln  &amp;amp;  8.—.  aufgezogen
in  Taschenformat  /4  10,—.

Unter  Sperrgebiet  ist  der  Teil  von  Deutsch-  Süd-Westafrika
  zu  verstchen,  der  begrenzt  wirdl  im  Jorden
vom  26.  Grad  s.  Br.,  im  Südch  vom  Oranjeflutz,  im
Westen  von  der  Küstc,  im  Osten  von  einer  parallel
zur  Küste  100  km  landeinwürts  gezogenen  Linie,  und
der  aus  Anlaß  der  Entdeckung  der  Diamanten  im
Jahre  1908  durch  Verfügung  des  Reichs-Kolonialumts
für  die  allgemeine  Schürftätigkeit  gesperrt  wurcde.
Dieses  Gebiet,  beinahe  völlig  Wüste,  war  —  bis  auf
die  von  Lüderitzbucht  nach  dem  Innern  führenden
Wege  —  20  ziemlich  der  unbekannteste  Teil  des  Schutzgebiets
  und  galt  für  fast  unbetretbar.  Die  mit  bedenl#enden
  Kosten  und  unter  großen  Entbebrungen  von
den  Beamten  der  Deutschen  Diamanten-Gesellschaft
        <pb n="938" />
        G  884  20

scit  1908  ausgeführten  cingehenden  Aufnahmen  sowie
die  genauen  Vermessungen  der  verschiedenen  anderen
Edelmineralbergbaufelder  durch  die  Landmesser  der
Gesellschaften  haben  es  nun  ermöglicht,  nach  so
usnzer  Zeit  von  diesem  Gebiet  ein  Kartenbild  zu
schaffen,  wie  es  in  solcher  ins  einzelne  gehenden
Genauigikcit  wenige  Teile  unserer  Schutzgebiete  aufzuweisen
  haben.  Uber  den  kartographischen  Aufbau

geben  Erläuterungen  auf  Blatt  10  ausführlich  Auskunft.
  Neben  der  Darstellung  der  allgemeinen,  gerade
hier  so  interessanten  geograpbischen  Verhältnisse  dient.
die  Karte  vor  allem  auch  praktischen  Zwecken  du

die  Wiedergabe  und  farbige  Unterscheidung  des  Felderbesitzes
  eller  Diamantengesellschaften,  der  Farmen
und  der  Regierungsblöcke  längs  der  Lüdertzbaln.

 

Koloniale  Literatur.)
XI.

Zusammengestellt  in  der  Bibliothek  des  Reichs-Kolonlelemts.
Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehält.  werden  unter  kelnen  Umständen  zurückgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.

Der  landwirtschaftliche  Betriebskredit  in  Tunis.
Internationale  Agrar-Okonomische  Rundschau  7  (1913)
111—  fi

Föllmer,
deutsche  Kolonialpolitik.
558.

Wilhelm:  Die  Gummikrisis  und  die
Kol.  Z.  36  (1913)  557—
l2

Golf,  A.:  Die  kolonialwirtschaftliche  Ausstellung
in  Sthhon-.  Koloniale  Monntsblütter  9  (1913)  389
397  ls

M##user,  Otio:  Wirtschaftliche  und  finanzielle
Kundschau  August  1913.  Kol.  Rdsch.  9  (1913)  559
Vachstiiche  Verhlltnisse  in  Angola.

Berichte
über  Handel  u.  Industrie  3  (1913)  (6

II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.

Colin,  H.  Die  holländischen  Kolonien  und  die
W.  gelln  Nord  und  Süd.  Septemb.  Lest  (19  10

*  Helfferich,  Emil:  Kolonialpolitik.  Kol.  Rdsch.  -
(1913)  513—321.  Lr

*Hennig,  Richard:  Das  Problem  der  portugiesi-Schen,
  Kolonien.  Das  neue  Deutschland  50  (1913)
622  ls

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archäclogie.

Die  —n  2  Gebiete  Deutsch-Ostafrikas.
Aus  dem  Reischberic  es  Gouverneurs  Dr.  Schnec.
Deutsches  seleericiu.  1  (1913)  746—755.  ("

Grnetz,  Paul:  Im  otorboot  duer  durch  Afrikn.
T.  2.  2.  Durch  den  Kongo  u.  Neu-Kamerun.  Berlin:
Braunbeck  &amp;amp;  Gutenberg  1913.  XVI,  218  S.  6,50
80.

·  Richelmann:  Jairobi,  die  Hauptstadt  des  briul.
schen  —1  in  Ostafrika.  (Hierzu  5  Abb.)
D.  Kol.  2.  37  (191  I11

Ruxzton,  4%%  idve:  (Cin  années  en  Nigérie.  La
G⅜ographte.  2  (1913)  95ff  Ü2

%  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
stematisch  geordnet  mitgeteilt.  Mlt  eigem"  iod  die  Titel
der  Werke  hersiehnhe,  welche  bei  der  Redakt  8,  EM’.
blattes  eing  m  #een  en.  vie  von  der
Bi  bliotbek  E  oh  kann  eh  rd  —
bereit,  diejenigeo
wen  Va  45  m  —8  SSeT  en  oder
dieses  Verzeichnis  rbrengent
Wwerden,  anzunehmen  un-  eäe  das  Reichs-Kolonlalamt
  weiter  zu  beförde

 

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.
Vacat.

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
Lüders,  Ewald:  Zur  jüngsten  Entwicklung  des
deutsch-kolonialen  Jagdrechts.  Zeitschr.  f.  Kolonialrecht
  9  (1913)  257—264.  L
VI.  Staatsrecht.
Vacat.

VII.  Verwaltung.
Creytz,  Freiberr  Arthur  von:
Dienste  des  Farm  der  Schutz-  und  Polizeitru  pe
in  Deutsch-  Süllwe-taiika.  M.  7  Abb.  im  Text.  Berlin
Schoctz  1913.  80  S.  do.  L4

Der  Hund  im

VIII.  Justizwesen.

Organisation  judiciaire  du  Congo  belge.  (Decret
Royal  du  11  Ac#t  1913.)  Bulletin  Officiel  du  Congo
Belge  9  (1913)  736—766.  (#

Rapport  du  Conseil  colonial  sur  le  projet  de  décret
réglant  organisation  judiciaire  du  Congo  belge  (tribunaux
  et  comptence).  Bulletin  Officiel  du  Congo

Belge  9  (1913)  716—735.  lie
IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.
tin,  L:  Die  Bevölkerung  Javras.  Kol.  Räsrn.
9  ceirr  528—539.  –
ECErünfeld,  Lmer:  Die  japanische  Auewendewun.
Kol.  Rosch.  9  (1913)  521—528.  sis
Guidi.  Ignazio:  Le  populazioni  delle  Colonie
iKajinne.  Discorso.  Rapporti  e  Monografic  coloniali  10
(1913)  lis
An  Ordlinanee  to  regulate  the  employment  of  1
bourers  for  service  outside  the  Colonic.  (20th  Jun
1913.)  (Gold  Coast  Colonie.)  Governwent  Gezetle
Gold  Coast  63  (1913).  i
*  Richelmann:  Noairobi,  die  Huuptsindt  des  britischen
  Bsiedlungsgebietes  i  in  Ostafrika.  (Hierzu  5  Abb.)
D.  Kol.  2.  37  (1913).  (21

XlI.  Statistik.  Jahresberichte.
Report  for  the  year  1912  on  the  Trade  of  the
Province  of  Angola.  Presented  to  both  Houses  of
Parliament  by  command  of  His  Majesty.  July  1913.
        <pb n="939" />
        W  885  20

(Diplom.  and  Consular  Reports.  No.  5113  Annual

Series.)  (Portugal)  194  560  —10l  London:  13
Harrison  &amp;amp;  Sons.  10  S.
Mincs  *  Acun  Report.  (Union  3

South  Africa.)  For  the  Calendar  year  end.  31sst  December
  1912.  P.  1.  2.  (Union  of  South  Africa.  U.  G.
40—°13.)  Pretoria:  105  3,  Gov.  Print.  Off.  Getr.
Pag.  40.  *

FTrade  Statistical  Abstract  No.  1  for  the  Fear
ended  31  st  December,  1912.  Compiled  in  the  Statistical
Branch  of  the  Customs  Departm.  (Nigeria).  Lagos:
1913  Gov.  Print.  Off.  XII.  189,  IV  S.  40.  [11

XII.  Finanzwesen.
Vacat.

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.
*  Bodenstab,  Hermann:  Die  wichtigsten  Gerbstoff-Pllangen

  der  Deutsch-  Afrikanischen  Schutzgebiete.
er  Tropenpflanzer  9  (1913)  463ff.  25

Die  Sisalkultur  in

Bruek,  Werner  Frieriche
Deutsch-Ostafrika.  (M.  Abb.)  (Arbeiten  d.  Deutschen
Landw.  Gesellschaft.  244.)  Berlin:  Deutsche  LandwWirtschafts-Gesellschaft.

  1913.  70  S.  Se0.  6t
Gilli,  Gino  Bartolommei:  Das  Stadium  der  kol
nialen  Landwirtschaft  in  Italien.  Internat.  Agur.
leehische  Rundschau  8  (1913)  1001  ff.  [
llH  Fus-  und  d  Npttle  Pllanzung
1

 

Jacob:  Künstliche  fne  %  Paumwolle  .t
Mropenbtlaner  (1913)  510—  20
Benas:  Die  Baumw  et#  und  die  leutschen
Kolonian  Aus:  Koloniale  Rundschau  1913,  H.

Berlin:  D.  Keimer  1913.  80.  *
Annual  Report  on  the  Department  of  Agrieulture
for  the  Fear  ending  31  st  March  1913.  (Nyasaland
Protectorate.)  Nyasaland  Governm.  Gazette,  1913,

Vol.  20.  No.  6.  Suppl.  (#1
Steln,  F.:  Die  Bekümpfung  des  Nashornkäfers.
Der  Tropenpflanzer  9  (1913)  481—488.  s2

XIV.  Wasserwesen.
Vacat.

XV.  Bergbau.

eyxse:  Die  Marmorwerke  bei  Karibib.  Evangel.
Geweindeblatt  f.  Deutsch-Südwestafriktn  8  (1913)
7öft.  l

XVI.  Handel.

Report  for  the  year  1912  on  the  Trade  of  the
Province  of  Angola.  Presented  to  both  Houses  of

Parliament  br  command  of  His  *  July  1913.

(wip#om.  and  Consular  Reports.  No.  5143  Annual

ries.)  (Portugal)  8  6665—101.  rndon:  19n3
go.

Harricon  &amp;amp;  Sons.

Aunnal  Report  on  the  External  Trade  of  che
Nyasaland  Protectorate  for  the  vear  ending  31  st  March
1913.  The  NFasalund  Governm.  Gazette  6  (1913)
Suphl.  l

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

*  Brnun,  K.:  Die  Flechtereien  der  Eingeborenen  in
Deutsch-Ostafrika.  (Hierzu  1  Taf.)  Der  Pflanzer  8
(1913)  3v1—411.  (8#6

XVIII.  Verkehr.

*  Baltzer:  Die  neue  Kolonialeisenbahn-Verkehrsordnung.
  Deutsch.  Kolonialbl.  17  (1913)  771—773.  (37

 

Fßelkzer  Fr.:  Die  neue  Kolonialeisenbahn-Verkehrsordnung
  für  unsere  afrikanischen  Schmzgebiete.
Koloniale  Menatsblätker  9  (1913)  385—389.  ¶38

XIX.  Medizin.

Fabrleins,  Eugen:  Neue  Tatsachen  zur  Prage  der
körperlichen  Anssungemöriichkeit  in  den  Kolonien.
Kol.  Z.  36  (1913)  559—560.  30

Mense,  Carl:  Handbuch  der  Tropenkranrheiten
Bd.  1.  M.  200  Abb.  im  Text.  10  schwarzen  u.  2  farl
Taf.  2.  Aufl.  Teipeige  Barth  1913.  XIII,  295  S.
16,20  J¼,  geb.  18  K.  8So.  10

Scherschmidt,  (onanr:  Erfahrungen  mit  Joha  ber
Aus:  Archiv  k.  Schifts-  u.  Trop.  *  r

4t

Trautmunn,  O.:  Anaplasmosis  der  Schafe  in
Deutsch-Ostafrika.  Aus:  Berliner  Tierürztliche  Wochenschrilt
  1913,  Nr.  33.  Berlin:  1913.  Bitgenstein.
80.  42

XX.  Sprachen  und  Literatur.

Funke,  E:  Die  Sprache  von  Busa  am  Niger.
Aus:  Mitteil.  d.  Seminars  f.  Oriental.  Sprachen.  Jg.6,
1913,  Abt.  3.  Berlin:  1913.  Reichsdruckerei.  33  S.
80.  1

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

789.  Jahresbericht  der  Berliner  Missionsgesellschaft
für  das  Jahr  1912.  Berlin:  1913.  224  S.  89.  1

Ihe  Transvanl  Education  Bepartment.  Report
for  the  year  ended  31  st  December  1912.  Pretoria:
1913.  Govern.  Print.  Off.  428  S.  86.  145

XXII.  Vorblldung  und  Propaganda  kür  die
olonien.
Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.

*  Giffenig:  Versuche  mit  Gebirgsgeschützen  in
Niederlündisch-Indien.  Uberall,  12  (1912/13),837  ff.  (#6

XXIV.  Technologie.  Kunst.

Vacat.

XXV.  Bauwesen.

Vacat.

r□*“  *#
*

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Bartsch,  Walther:  Beitrag  zur  Kenntnis  der  Giftvirkung
  des'  Methylalkohols  auf  den  ticrischen  Organismus.
  Berlin,  Med.  Vet.  Diss.  Liegnitz:  1912.
Sexffarth.  76  S.  805

Boenisch,  Friedrich:  Beitung  zur  Altersbestimmun
des  Hundes  nach  den  Schneidezühnen.  Berlin,  M
Vet.  Diss.  Berlin:  1913  Schumacher.  39  S.  80

*  Blume,  Carl:  100  Lieder  zur  Laute  oder  Gitarrc.
(Tongers  Taschen-Album  60.)  Cöln  a.  Rh.:  Tonger
(1913).  212  S.  1  X.  86.

Bonger,  Carl:  Uber  die  Morphologie  und  das
Verhalten  der  von  P.  Behn  in  deutschen  Rindern  nachgewiesenen
  Trrpanosomen  bei  künstlicher  Infcktion.
Beriin,  Aled.  Vet.  Diss.  Leipzig:  Veit  &amp;amp;  Co.  1913.
21  S.  9.
        <pb n="940" />
        W  886  20

Engelhardt,  Friedrich:  Experimentelle  und  klinische
  Untersuchungen  über  Veronal,  Neuronal  und
Adalin.  Berlin,  D  44.  Vet.  Diss.  1912.  Berlin:  1913.
Ebering.  87  S.

*  Chinesisch--  —’  Gesetzsammlung.  Hrs.  von
d.  Abt.  f.  bts-  u.  Staatswissenschaft  in  Verb.  m.
d.  ———  d.  Deutsch-Chinesischen  Hochschule.

11,  4,  2.  No.  11  d.  Samml.  Abt.  4  (Strafrecht)  No.  2.
Das  hr  Strafgesetzbuch.  Tsingtau:  Schmidt
1913.  IV,  108  S.  6,75  4/4.

TGleben,  Waleer:  Experimentelle  und  klinische
Untersuchungen  über  Aether  chloratus  (C,  H,  CI)  in
seiner  Anwendung  als  Inhalationsanästhetikum  beim
Hupnde  Berli,  in,  Med.  Vet.  Diss.  Berlin:  1912  Siebert.
47  S.  80.

CGöbel,  Erich:  Die  Verwertbarkeit  von  per  os  zueführter
  d-Glutaminsäure  und  von  Ammonsalzen  im
aganismus  des  Hundes  unter  verschiellenen  Bedingungen.
  Berlin,  Med.  Vet.  Diss.  Biglau:  1913
Genossenschafts-Buchdruckerei.  23

MHallich,,  Karl:  Beiträge  zur  —’e  von  der
Zellteilung  im  Karzinom  des  Pferdes.  Berlin,  Med.
Vet.  Diss.  Berlin:  1913.  Schumacher.  S.  .

*Hassenstein,  Georg:  Untersuchungen  über  Ceolat
Gerster)  ein  neues  Cerpräparat.  Berlin,  Med.  Vet.
Diss.  Berlin:  1913  Schumacher.  32  S.  go

*Hiller,  Erhard:  Die  —  der  hinteen
Kronfesselbeinbänder  des  Pferdes.  :  Med.
Diss.  Hannover:  Schaper  1913.

*'UImmel,  *  Uber  Ausstempeln  von  Zähnen
beim  Plerde.  Med.  Vet.  Diss.  Breslau:  1913.
——  ——3  32  80.

„Honigmund,  Julius:  Ober  die  Veründerunge  en  der
Milch  maul.  unck  klauenseuchekranker  Kübe.  rlin.
Med.  Vet.  Diss.  Berlin:  1912.  35  S-:  80

66  der  schönsten  Jagdlleder  für  mittlere  Singstimme
  mit  Klavierbegleitung.  (Tangers  xchenalban
58.)  Cöln  a.  Rh.:  Tonger  1  13.  IV.  2  1  .K.  8e0.

*lese  wetter,  Karl:  Weitere  n  über  die
Verwendung  des  Hlastins  zum  Nachweis  Proteolytischer
Fermente.  rlin,  Vet.  Diss.  Berlin:  1912.
Siebert.  .  680.

Kömpf,  Ernst:  Weiterer  Beit  übher  die  eiweil
resp.  peptomabbauende  Wirkung  im  Plasma  resp.  Serum
nach  parenteraler  Zufuhr  von  Eiweil.  Berlin,  Med.
Vet.  Diss.  Berlin:  1913.  g80.

Kolewe,  Hans:  Anatomische  und  histologische
Untersuchungen  der  Gebärmutter  und  des  wiblieben
Begattungsorganes  der  Ziege.  Berlin,  Med.  Vet.  D
Berlin:  1  Walter.  25  S.  80.

Hessische  Landes-Hypothekenbank.  Aktiengesellschaft
  in  Darmstadt.  Bericht  über  das  9.  Geschäftsjahr
  (1911).  Darmstadt:  1912.  Wittich.  28  S.  40.

„HManß,  C.  Ober  die  Desinfektion  der  Häute  von
Rauschbrandkadarern.  Berlin,  Med.  Vet.  Diss.  Berlin:
Springer  o.  J.  33  S.  80.

*  Nörr,  Johannes:  Das  Elektrokardiagramm  des

Pferdes.  Seine  Aufnahme  und  Form.  Berlin,  Med.
Vet.  Diss.  München:  1913  Oldenbourg.  38  S.  bo.

obladen,  Christian:  Uber  die  Bedeutung  der  Untersuchung
  normaler,  gewässerter  und  pathologischer  Milch

 

mit  Hilfe  des  Eintauchrefraktometers.  Berlin,  Meck.
Vet.  Dies.  HEherf  ueld:  1913.  Wupperthaler  Attien-Druckerei.
  39  S.  80.

Pöhlmann,  “  Beierige  zur  nbetholegishen.
Anatomie  der  Pferdeleber,  k-  Berücksichtigung
d.  trüben  Schwellung.  riarh„  u.  fettigen  Degeneration.
  Berlin,  Vet.  Diss.  Erlangen:  1913.
Jacob.  69  S.  80.

VPreuße-Sperber,  O.:  Süd-  und  Mittelamerika.
Seine  Beieutung.  Wirtschaft  und  Handel.  M.  38  Abb.
Berlin:  Salle  1913.,.  VI,  218  S.  4  Ac.  bo.

"*  Beh,  L.:  Die  tierischen  Feinde.  NM.  306  Textabb.
(Sorauer,  Panl:  Handbuch  d.  Pllanzenkrankheiten.  3.)
Berlin:  Parer  1913.  XX,  774  S.  80.

*  Reichsstempelgesetz,  Börengesetz  und  Nebengesetze.
  Textausg.  m.  Sach  2.  umgenrb.  Aufl.
Nanobeim  u.  Leipzig:  Bensbeimer  1913.  213  S.
1  4.

Rudau,  Georg:  Zur  Kenntnis  der  Brust-  (eken.
und  Lendenwulsibrüche  des  Pferdes,  Abb.
Berlin,  Med.  Vet.  Diss.  Stuttgart:  1913.
Deutsche  Salagsninekale.  67  S

Wchllling,  Benomar:  Serologische  Untersuchungen.
mit  Hilfe  der  optischen  Methode.  Berlin.  Med.  V
Dies.  1912.  Berlin:  1912  Siebert.  25  8.  .
«schmltlt,Hubet-tDtevemendbarkettvonTns
ketohydrindenhydrat  (Ruhemann)  bei  biologisehen  Versuchen
  zum  Nachweis  von  Verbindungen,  die  in  Alpha-Stellung
  zur  Carborylgruppe  eine  Aminogruppe  tragen.

rlin,  t.  Diss.  Berlin:  Blanke  1913.  16  S.  80.

ine  —  thekenbank  auf  Aktien.  Aus:
Der  Ratgeber  auf  dem  Kapitalmarkt.  1907.  No.  21.

Stier,  Reinbold:  Ein  Beitrag  zur  Kenntnis  des
Sclerostomum  bidentatum.  Berlin,  ed.  Vet.  Diss.
Berlin:  1913.  Schumacher.  18  S.  80.

*  Das  chinesische  Strafgesetzbuch.  Uet  von
Erich  Michelsen.  (Chinesisch-Deutsche  Gese
2  4.  2.)  Tsingtau:  Schmidt  1913.  IV  1088
6  80.

Union

—  über  die  Entwickclung  der  Hessischen
Landes-Hypothekenbank,  Aktiengesellschaft  in  Darmstadt
  in  ##n  10  ersten  Jahren  ihres  Bestehens  (1903
—1912).  Darmstadt:  (1913)  10,  10  S.  40.

Ausführliches  Verzeichnis  der  den  Militüranwürtern
usw.  in  der  sächsischen  Militärverwaltung  und  im
sichsischen  Staatsdienste  vorbehaltenen  Stellen.  Hrsg.
vom  Königl.  Sächs.  Kricswinisteriun.  Dresden:  1909.

riegsministerium.  VIII,  51

*'  Weber,  Emil:  Phobrol
wendung  in  der  Veterinür-Medizin.
Diss.  Berlin:  Haußmann  1913.  3

Wegener,  Wilhelm:  Uber  den  Wert  der  Mleiostagminreaktion
  beim  Rotz  und  der  Brustseuche  der  Pferde.
Beriin,  Zed.  Vet.  Diss.  Pasewalk:  1913.  Scheidling.

„Roche“  und  seine  Ver-Berlin.
  Med.  Vet.
0  S.  8e6.

Wegner,  Hubert:  Uber  die  giltigen  Eigenschaften
des  Naphtalins.  Berlin,  Med.  Vet.  Diss.  1913.  Berlin:
Trenkel  1913.  77  S.  He.

Wenzel,  Max:  Beitrag  zur  Kenntnis  der  Anti-Phagine.
  Berlin,  Med.  Vet.  Diss.  Hannover:  Schaper
1913.  25  S.  8.
        <pb n="941" />
        W  887  20

Bekanntmachung  der  Hanseatischen  Oinen-Gesellschaft  (Deutsche  Rolonlalgesellschaft).
Vom  18.  September  1913.
In  der  am  16.  September  1913  in  Berlin  stattgefundenen  Hauptversammlung  der  Hanseatischen

  Minen-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  wurden  die  ausgeschiedenen  Aufsichtsratsmitglieder

Herr  Direktor  Eduard  Zintgraff,  Berlin-Lichterfelde,

Herr  Wirklicher  Geheimer  Rat  M.  von  Brandt,  Exzellenz,  Weimar,
ferner  wurden

Herr  Dr.  G.  Ratjen,  Berlin,  und  Herr  Dr.  H.  Lotz,  Berlin,
neu  in  den  Aussichtsrat  gewählt.

Berlin,  den  18.  September  1913.
Zintgraff,  Vorsitzender  des  Aufssichtsrats.

wiedergewählt;

 

Verkehrs-Nachrichten.
»  Deutsch-Neuguinea.  Auf  der  zur  Gruppe  der  Salomon-Inseln  gehörigen  Insel  Buka
ist  am  26.  Juli  eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und
Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  dentschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Oktober  1913.

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  auer  Berlin  spätestens
am:  der  Üüberfahrt  abgesandt  werden  am:

schiffungshafen

 

Friedrich-Wilhelms-1.

  deutsch-RNeuguinea,

Neapel  z
OeucscheSchmeH  3«.31«.Okt.

 

 

hafen  41,  40  Tage

 

Kaiser-Wilhelmsland  Nabaul  43  Tage
«  Brindisi  Friedr.  Wilhelmsh.  46  T.
und  #ismarch-Archipel.Schiste),  12.  Okt.  9.  Nov.  Nabaul  42  Tage  14  10.  20.  O.
a)  na  Frlenrh.  elms—  3.  Ott.  Rabaul  64  Tage  ".  Nov.  1059
bafen  und  Raba  Neapel  sedrich-Wilbelms
—  .  Friedrich-Wilhelms-(beutsche
  Schiste)  31.  Okt.  6  hafen  44  Tage
Mabaul  49  Tage
bl  nach  Eitabe  (aekeneh  31.  Okt.  9.  Nov.  Eitape  42,  54  Tage  29.  Okt.  7.  Nov.  1080

##

1139  am  6/10.  und  3/11.  und  von  Berlin  C2  am  7/10.  und  4/11.  7.52  ab  Schles
·  naa  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  deh  D#-nrachen,  Geschäftspapiere  und

Warenp

Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  ibirien  —Schangpai-—Hongtang  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo#“

—  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibielen-  3  geleitet.

 

2.  Marshall=  uuseln.  Brindisi  23.  Nov.  Jaluit  50  Tage  1
#a)  nach  Jalu  ...  (eng-l.  Schiffe)  1“.  21.  Okt.  1050
Neapel  #  3“.  Okt.  Jaluit  55  Tage  9
(beutsche  Schiffe)
aranto  16.  Nov.  Jaluit  60  Tage  14.  Nov.  1050
(engl.  Schiffe)
Neapel  8.  Okt.  ö.  Noo.  Adelaide  Jie
b)  nach  Naumu  (deursche  Schtffe),  iam  eren
Brindiii  12.  20.Ok.  9.  Nov.  h  Melboo  rderC.  10.  17.  24.
(engl.  Schiffe)  Dampser  der  Pactfic  Vhos  ·  31.Okt.  3.  7.  Nov  1050

Taranto
(engl.  Schtffe)  1

5.  19.  Okt.  2.  Nov.

Dampt
tt  nach  Nauru

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere

und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  E  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo

  1132  em  6/10.  und  von  Berlin  C2  am  7,10.  7.52  ab  Schles.
        <pb n="942" />
        W  888  20

 

 

 

 

Die  Abkahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Deuisch-  Ostafrika.  Te  18.  29,.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16,  17  Tg.|11.  27.  jed.  Mts.  1050
(deuesche  Schliffe)
2)  *  —.  Wünda)
mbasa  en  Marseille  16.  Okt.  Mombasa  O  16  Tage44.  Okt.  1013
6EE.
zu  Sch  en  Besti=  Marseille  9.  Okt.  Mombasa  O  19  Tagekt.  1050
Fngsgoltn  (engl.  Schiffe)
Marseille  11.  27.  jed.  Mts.  Tanga  19—20  Tage  9.  25.  jed.  Mts.  2.15
b  Tanga  (einschl.  Amani,
1F  N  7  65  *  Oeutsche  Schiffe)
We#e  negeng,  Neapel  1.  29.  jed.  Mts.  Tanga  17—18  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  1050
1
wwrund  iteimkahe  Marseile  16.On.  Mombasa  17  Tage  14.  Ott.  1018
4  Pec  anssal  m  soris  nach,srarseille  u11.  27.jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  .  25.  jed.  Mts.  2.15
Dodoma-  W  (beutsche  Schlffe)
Kilossa.  “  u  Kon-—“*.
  ba  ewe  13.  29.jed.  Mt#s.  Daressalam  19  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  1080
Horrck  Morogoro,  Mpapua,  (eursche  Schtffe)
aia,  Neu-  Lan  enburg.
Sadanl,  Salale,  SingiddasaaseileJJ16.  Okt.  Zanzi  ar  18  Tag  14.  Olt.  10  8
-  Tabor-  abor  #bar,  15  Tage  wetter  mut
“#  ra  ildi  W  ½  ster  Gelegenheit
4.  Deutsch-Südwestafriha.  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Swakopmund  24  T).9.  24.  jed.  Mts.  5.80
a)  nach  Swotobmund  sowie  Antwerpen  28  jed.  Mts.  Swakopmund  21  Tg.  26.  jed.  Mts.  1045
nach  Aris,  Aub.  Brackwater,  eursche  Schiffe)
Chatros,  Etnja,  Erfingu  »
bucht,  Epn  Gobabts,  Southampton29,  jed.  Mts.  Swakopmund  20  Tg.  28.  jed.  Mts.  12.48
Gochaganas,  Froon  ontein.  (deutsche  Schiffe)
anen  Greb.  zid,
«  12.  jed.  Mts.  Swakopmund  19  Tg.  11.  jed.  Mts.  1.0
alswaier
—
Southampton  4.  13.  Ott.  1.  Noo.Swakopmund  22,  25,22.8.  17.  31.  Ott.  12.48
Neudamm,  Auheuss,  Oka  -  .  .
Baaqu  Otasiie  Oaatmejo  fpamburg19.1ed.Mts.  Swakopmuadetwa26T.19.1ed.Mtö.9.10
quasi  Oanaölolthawi  Dt  Southampton  11.  25.  Okt.  Swakopmund  unbestimmt]  10.  24.  Okt.  12.48
"  o  nn  Hamburg  17.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage.  jed.  Mts.  9.10
Dli  EW*  ldau.  *m  #Antwerpen  25.  jed.  Mts.  Swakopmund  37Tage  #24.  jed.  Mts.  1.0
keb  iie  hald  Windhuk)(deutsche  Schlffe)
Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  24,  25  Tages  9.  241.  jed.  Mts.  5.30
Antwerpen  28.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  22  Tage  26.  jed.  Mts.  1045
(beutsche  Schiffe),
Southampton  29,  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  21  Tage  28.  jed.  Mts.  12.48
(deutsche  Schlffe),
Boulogne  12  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  20  Tage  11.  jed.  Mts.  1.0
b  Luderitzbucht  sowi
n  eter,  be  hd
Srewosfer  lbron  GesctSouthampton,  4.  11.  18.Oft.  1.  Noo.,  Lderitbucht  21,  20,  2443.  17.,  3l.  Ott.  12.48
d#  r  rt—  4  io  n  20  Tage
liahöhe,  enbucht.1  j  .  i  jed.  .  9.
Ee—  rsen  acht  Hamburg  "  1  ied.  ts  Lũderitzbucht  82  Tage  10.  jed.  Mts.  9.10
as  und  Warmbad  Hamburg  17.  jed.  Mts.  Lũderitzbucht  66  Tage  17.  jed.  Mts.  8.10
tAntwerpen  25.  jed.  Mts.  Lũderitzbucht  61  Tage  24.  jed.  Mts.  1.0
(beutsche  Schiffe)
1Southampton  11.  25.  Okt.  Lüderitzbucht  unbestimmt  10.  24.  Okt.  12.48
#Southampton  12.  Okt.  Lüderitzbucht  21  Tage  10.  Okt.  1012

 

(deutsche  Schiffe)
        <pb n="943" />
        889  20

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24,  jedes  Monats  Viktoria  20  Tage
5.  Kamernn.  Duala  21  Tage
Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
2)  I  ——  e  Plantation  22  Tage
linga  Gamnko  Ganjo,  Bl-  «  Longji  22  Tage
Er—  ——  Boulognep  11.  26.  jedes  Monats  Viktoria  18  ge
«  -  jur  Mer  Duala  19  Tage
rh  d-  Oeussche  Schiff)  Kibi  20  Tage  10.  25.jed.  Mts.  1.0
bann-  Albrechtsböhe,  S  Plantation  20  Tage
5  #  Val-  Longji  20  Tage
rienberg.  Mundeck,  Ngann.issabon  18.  jedes  MonatsWiktoria  19  Tage  15.  jedes  Monats  1.0
dere,  Nyanga.  Osstbmage,weFutsche  Schiffe)
Plantation,  Sangmelima.  4  ·«  ·
Viktoria  ##Hamburg  22.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
Duala  28—30  Tage
Liverpool  16.  Okt.  Viktoria  38  Tage
Duala  39  Tage  14.  Ott.  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
b)  nach  Rio  del  Recy  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  22.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  31—58  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
Liverpool  16.  Okt.  Nio  del  Rey  37  Tage6#14.  Okt.  1012
c)  nach  Gorua,  Lereriverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  Über  .
·  «  .  Lokodja—-pola
7  nach  Kuffert  Liverpool  jeden  Mittwoch  Lagos  16  Tage  S.  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Zaria—
Naragmao.  Molugurt—
Antwerpen  18.  Ott.  s.  Ne.  Matn  15  ur  Olt.  7.  Nov.  8.48
nach  Carnot,  Mbalei.  Mo-  atadi  18—  O  1045
e)  nach  GCgngt,  ba,  #a  Mechele  4  20.  Okt.  10.  Nov.  *  7—  5  le-  18.  Ott.  8.  Nov.  1045
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dann  mit  Flußdampfern  28.  jed.  Mts.  1045
6.  den  Narolinen,  Palan=  Neapel  8“.  817.  Okt.  Jap  37,  36  Tage  1“.  29“.  Okt.  1050
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
Japm.  nächst.  Gelegenh.
noch  Jap  und  Angaur  indisi  12.  Okt.  9.  Neo.  Jap  49  Tage  10.  Ott.  7.  Nov.  102
(engl.  Schiffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Palau  36  Tage
Nel  3“.  Okt.  Saipan  43  Tage
d)  nach  den  übrigen  Statlonen  (beutsche  Schife)  Pwo  50  Ta  1“.  Okt.  21.  Nov.  1050
Brindisi  28.  Nov.  Saipan  64  Tage
(engl.  Schtffe)  Palau  71  Tage

Für  Briefe  und
drowo  1139  am
Au

 

 

 

 

Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexan-6/10.
  u.  3/11.

f  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und

Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien—Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Briefsendun
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs-  bis  siebenmal  jährlich.

7.  Kiantschon.

Neapel  I
(deutsche  Schtffe)

Brindisi
(engl.  Schiffe)

 

Marseille
(engl.  Schiffe)

Liverpool

Marseille
(franz.  Schiffe)

 

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöbhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Gese
proben  —  über  Rußland;  Montags,  Do  Zonngh  ab  elin  722  u.  1122  sowie  Dienstags  7.52
und  Freilags  8.30.

gen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von

ftspaplere.  Warenb)

  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
3.  17.  31.  Okt.

jeden  Sonntag

10.

24.  Olt.

8.  22.  Ott.

5.  19.  Okt.  2.  Nov.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Bru
aufgeführten  Beförde

so
rungsgelegenheiten.

Tsingtau  34  Tage
Tsingtau  82—35  Tage
Tsingtau  34  Tage

Tsingtau  34  Tage
Tsingtau  85  Tage

1.  15.  29.  Okt.  1060
jeden  Freitag  1050
8.  22.  Okt.  1015

21.  Okt.  8.48
3.  31.  Okt.  1015

7.
7.

etz  und  Postkarten  nach  Klaunschon  auch  mit  den  unter  b)
riefsendungen  jeder  Ar  auch  über  New  Vort  befördert.
        <pb n="944" />
        ##  890  2

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  TAusschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  %  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Samoa.  Queenstowm  D.  Okt.  6.  Nov.  Apia  25  Tage  7.  Okt.  4.  Nov.  3.15
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  9.  24,  jed.  Mts.  9.10
Boulogne  3  11.  26.jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche
——  22.  jedes  MonatsLome  22  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
1  Marseille  10.  jedes  Monats  Kotono  Tage  8.  jed.  Mts.  10  13
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats.Kotonou  14  Sage  28.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
9.  Togo.  tLiverpool  jeden  Mittwoch  Allea  15  Tagey  Montag.  1012
dort  wetter  dem
banonpre  in  agen
1Hamburg  16.  jedes  Monats,  Lome  28  Tage  16.  jed.  Mts.  9.10
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  28  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
(eutsche  Schiffe)
1#Hamburg  930.  jedes  Monats  Lome  30  Tage  30.  jed.  Mts.  9.10
Kotterdam  4,  jedes  MonatsLome  26  Tage  83.  jed.  Mts.  1012
(deutsche  Schtffe)

#.  Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

l  .  ...  ·
Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  afen  in  Berlin  am
Neapel  .  .  .  ..  12*.  5.  16*.  Ott.  115.  21.  Nov.
beutsch-Nengninea  a  IEI.  Noo.  n  Neael.  15.  21.  Noo
,.....  4*.  18*.  Ott.  8*.  Nov.
deutsch-Ostafrika  Bechelne  214.  Ott.  11.  Nov.  Neapel  ..  2.16.  298.  Okt.
Southampton  ..  2“.  Okt.  1“.  Nov.  Brindisi  12.  24.  Okt.  7.  Nov.
Deutsch-Südwest-  S  -
outhampton.10.22.Okt.12.Noo.  -»·9-22«·-»
afrika  Hamburg  .  .  .  .  4*.  80*.  jed.  Mts.  eie,  *
Kamerun:  Southampton,  über  San  Franeigeo  ooer
r.  Southampton  157.30,Okt.  14,Nov,  Kiantschon  Le  Havre  oder  eattle  unbestimm
a)  Duala  ..  *)  Liverpooll  18.  Okt.  16.  Nov.  Queenstowmn  (5—6  mal  monatlich
Plymouth  jeden  Dienstag  Sibir.  Eisen  7iS  ·
D)iH.-s-i  HEXE-ITPZHTHIHIZIEITZTF
c)0atuammertPlymouth...jedenDienstag  «  l  unbestimmt
ch  Larnez  Wheil  Vordeaur  .  Okt.  11.  Nov.  Lierpool  (bber  Vancouver)
Soufflay  Antwerpen  .  .  .  Z.  29.  Okt.  19.  Nod
[1  Plymouth  ..
von  JaplN  eupel  5.  5.  16-.Ot.  1.  o.  Queenstopnüber  San  Francisco  am
den  Narollnen.  den  1  Bindist,  21.  Nov.  samog  pder  Haore  22-.  Okt.
g  1  Brindisi  21.  Nov.  od.  Plymouth
Ins  Brindisi  ..  .!  19.  Ott.  15.  Nov.
den  Marianen  Frinoin.  21.  Nov.  .
ogo..  15*.  80*.  Ott.  14*.  .
deupqlasszuietuVkinvisi.....  21.  Nov.  9  Southampton  30.  Ott.  14*.  Nov

 

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="945" />
        W  891  20

 

 

 

 

   
 

Schiffsbewegungen  der  Woermenn-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
r
Posidampfe  von  nach  bis  12.  September  1913.

„Adolph  Woermann“.  Ostafrika  Hamburg.  Durban.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kotonou  ab  Las  Palmas.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Burutu  ab  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Kotonou  Dover  passiert.
„Arnold  Amsinck“  Swakopmund  Hamburg  in  Cap  Lopez
„Carl  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  in  Hamburg.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  Dover  passiert
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  ab  Victoria.
„Elisabeth  Brockc  Hamburg  Calabar  .  OQuessant  passiert.
„Erna  Woermann!"“.  Lüderitzbucht  ambur  ab  Swakopmund.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  9.  in  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  29.  ab  Southampton.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  11.  in  Hamburg.
„Henny  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  11  ab  Lome.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  11  Dover  passiert.
„Irma  Woermann!"“.  Hamburg  Kotonou  am  11  in  Kotonou.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  12  ab  Hamburg.
„Kurt  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  ab  Sierra  Leone.
„Lili  Woermann“  Kotonou  Hamburg.  am  11  ab  Lome.
„Lothar  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  9  ab  Monrovia.

Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  11  ab  Boulogne.
„Lulu  Bohlen“  Burutu  Hamburg  am  10  ab  Accra.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  29.  ab  Monrovia.

„Max  Brock“  Westafrika  New  Vork  am  10  n  Axim.

Paul  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  5  K  Las  Palmas.
„Professor  Woermann"  amerun  Hamburg  am  8  ab  Madeira.
„Renata  Amsinck“  Hamburg  Kamerun  am  10  in  Duala.
„Thekla  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  10.  ab  Las  Palmas.

„Steiermark“

„  Swakopmund“.
7.
0

we

 

„Answald“
„Arnfried“
„Gundomar“
„Gundrun“
„Ingo“

„Irmfried“

74.

 

 

 

 

„Winfried“

 

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

Calabar  1
Kotonou

Hamburg
Hamburg

mburg
Ostafrika

Hamburg
Hamburg

Lüdeerigbucht
Ostafrika
Kamerun
Hamburg

Lüderitzbucht

otonou
Hamburg

am  10.
am  16.
am  18.
am  5.
am  24.
am  12.
am  10.
am  12.
am  7.
am  10.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg  1  S#eritbuct
Hamburg  Bur#
Hamburg  I  Matadc
Hamburg  !  Matadi
Hamburg  Matadi
Matadi  Hamburg
Kotonou  Hamburg
Hamburg  Accra
Hamburg  Calabar
Hamburg  Ostafrika

 

 

September  ab  Las  Palmas.
September  ab  Hamburg.
August  in  Hamburg.
September  in  Lüderitzbucht.
August  ab  Las  Palmas.
September  in  Lome.
September  ab  Monrovia.
September  Sao  Thomé.
September  in  Bissoo.
September  ab  Lissabon.

am  28.  August  ab  Las  Palmas.

am  27.
am  30.
am  20.
am  8.
am  6.
am  3.

am  29.
am  4.
am  10.

August  ab  Las  Palmas.

August
August
August

ab  Monrovia.
n  Natadi,
n  Ant

September  ab  Las  Bat-nag.
September  ab  Las  Palmas.
August  ab  Accra.
September  in  Bonn
September  in  Lüderihbucht.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Blesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Könlglichen  Hosbuchhandlung  und  Hofbuchdruckeret  von  G.  S.  Mittler  à  Sohn,  Berlin  SW  68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="946" />
        Anzeigen.

 

Inserate  find  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deutschen  Kolontalblaues“,  Berlin  8W  e,  Kochstraße  69—71,  einzusenden  O  O

Berlin  W.

8,

Behrenstraße  47.
Telephon:  Amt  Zentrum  862)9,  8630.

Reichsbant-Giro-Komo.
Postscheck-Konto  Berlin  Nr.  15  556.

Rolonialbank

Autiengesellschaft

Telegramm  -Adresse:  Kolonltalbank
für  Ubersee:  Kolonibank.

Telephon:

Filiale  Hamburg,
Große  Bäckerstraße  Nr.  2.
Gruppe  IV  Nr.  3831,  3977.

Bank-Konto:  Norddeutsche  Bank.

Postscheck-Konto  Berlin  Nr.  15  556.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  Code  öth.  Edition  A.  B.C.  Datum:  26.  September  1913.
i  Stück-]  Ge=  Worletie  Lette  5  15
Kapital  gröhes-häfts-rlettec  Len  Wir  sind  freibleibend  Käufer  Verkäufer
AMA  A.  jahr  Dividende  5½%  5%
2500  000|1000  1.  10.  6  8  frikanische  Kompanie  M.-G.  43  47
750  000  00  0.  7J  —  Agupflanzungsgesellschaft  (D.  K.  *  —  90
1600  ooo  1000  1.  1.1  12  10  HBödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a  Akt  109  114
1250  0001000  1.  4.  15  Bremer  Kol.-Handelsg.  Oloff  U.vG  85  95
9  650  000%  1.  1.  —  British  Central  Africa  6/9  7/3
1  200  O00  100  U  11  —  LCentralafrikan.  “  jelichaft  (D.  6.  G.)  —  60
600  0001000  1.  1.  8  8  Centralafrikanische  Geeengesell  schaft  m.  b.  H.  135  —
220  00200  1.  8  10  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  110  —
2250  000  1000  LÜ.  1110  10  Deutsch-  Eestafrilas.  GEndeisgesellfch  (9  D.  K.  G.  n  105  110
964  600  i300,  2601  1.  1.  12  20  Deutsche  Agaven-Gesellsch.  Vorz.  nt  D.  K.  G.)  210  225
191  800  slooo,  100  1.  1.  0  8  do.  .-  185  —
2000000  5001.  1.  10  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m  5%  104  108
2500  O000|1000.  1.  5  6  „Dewutsche  Lauischmg  Arklengefeuict  ....  116  122
0  1000  11.  4.35  40  Deutsche  Kolonial=  für  Südwestafrikaa  580  600
·00  1000  1.  1.  0  6  Deutsche  eldserphospchakmlltiengesellschoft  183  187
1  800  O00  05.  7  7°  Oeutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  105  110
500  000|0000  1.  0  10  Diamant.  Akt.  G.  v.  Beiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.l.G)  85  95
4360  00100  TU.  11  —  Gesellschaft  Nordwest-Kamerun  (D.K.G.)  Lit.  444  G0  A  70
3000000  300  1.  1.  8  8  JGesellschaft  -  ze  *  K.  *l  ....«—  108
1800  0001000  1.  1.  11  11  Hernsheim  &amp;amp;  .  158  168
1200  0001000  1.  1.  25  1389  atnt-Geelsba  A.  8  .  209  213
St.  6000  —1.  1.250  130  -  Genußscheine  .  J51675J51750
800000010001.1.  4%  40  Kautschul  61  65
10  000  Oo  2?001U.  11  —  SHaoko  Land-  und  Minengesellschaft  D.  K.  G.)  24½  25½
900  O000ds  O0O00  1.  8  4  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  (A.  G.).  88  88
1  250  O000  500  HI.  1.  8  —  Kironda  Goldninen  Gelenswait  r  b.  v  116  120
8  125  0000  1l.  114  10  Kolmanskop  Diamond  Min  A  80  A  82
500  o000  1500  1.  1.1  0  5  Lindi-Kilindi-Ges.  m.  b.  H.  .  120  —
2  000  00200  H1.  1.  5  6  liwe-Pflanzungs-Gese  schaft  K.  G.).  97  100
7500  50010.  44—  —  Neu-Guinea  Compagnie  Vor  ugẽ  Anteile  .  128  125
1  400  O000d  500  1.  1.  6  15  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K  6  180  185
1  1350001000  10.  71—  —  Ostafrikan.  Bergwerks=  u.  ##l##ngen-#.  G.  65  75
1  600  O000  1000  1.  1.  4.  4  Ostafrikanische  Pflanzungs-Aktien  mesellsch.  78  88
4  000  000  201.  466  B  Otavi  Minen-  und  Eisen  ahn-Ges.  **  S.  G.)  110½  ½
St.  200  O00l.  44%½  Genußscheine  84½  85½
9L  375  000K  1.  1.4  25  Pacifie  Phosphate  Co.  5  shares  2  414  9  5
375  O000|  0K  11.  110  25  do.  e  10  sh  !n  9L  2½  2  3
160  000  100  1.  5.  5  6*  Pflanzungs-Gesellsch.  e  Ant.(D.K.G.)  100  105
3  000  000  100  1.  11—  408.  Pomona  Diamant-Ges.  #  D.  K.  G.)  700  710
500  00|100  1U.  111  8“  S  u  b.  H.  —  100
1250  00500|1.  1116  25  Sisal-Agaven-Geselschast  #  K.  *  8385  400
&amp;amp;  600  0001.i.  FSouth  African  tories  Limi  ....  öjg  6/6
L  350  0000,  10  1.  11  —  t  East.  (1910)  H  —6  -/9
2  2  000  O00  1.  1.  7½  5  South  West  Africa  Co.  Limited  22/-  23/—
1  000  00  00  H.  10.—  —  Suüdwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  0  K.  G.)  109½
250  000  500  .  1115  8  Swakopmunder  Buchhandlung  G.  mm.  —  110
142  200  Soo,  200  1.  4—  —  cheie  —  80
400  1000  10.  11—  —  Gerein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  St.  Akt.]  80  85
2  100  O00000  1.  1.  0  7  Westafrik.  Pflanzungsges.  „Bibundi“  (A.  G.)  108  113
000  1000  1M.  15  18Westafrik.  Pflanzungsges.  „Victoria“  (A.  G.)  335  345
1  800  00000  1.  6  8  Westdeutsche  Handels=  u.  Klant.  Ges.  (O.  .  G.)  —  148
300  000600  I.  1.  8  10  Windhuker  Farmges.  m.  b.  H.  .  100  —

Fvorgeschlagen.

—  I.  Semester.  "?  —  Bauzinsen.

&amp;amp;für  4  Monate.

Bearbeitung  und  Finanzierung  kolonialer  Projekte.
Auskunftserteilung  über  alle  kolonialen  Werte.
Interessenten  steht  unser  wöchentlich  erscheinender  Kurszettel  kostenlos  zur  Verfügung.
        <pb n="947" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Oktober  1913.  Uummer  20.

Diese  Zeitschrift  Eecheint,  iin  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Hebee  —-  die  mindelen  einma
olerlelsätrlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutz  edletenen  Herausg  u  n  u  .  Dir
vierteljährliche  Wnde  für  das  Kolo  Arnos  an  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  ue.  dui  de  2  und  die  Buch
bandlungen  M  4,  direlt  unter  Greihan  durch  k  Werlagsbucheandlunge  a)  4  5.—  educh  und  zi  der  ge  uch-Schutzgebiete
  g#n  Ssterr  eich=  Ungarnus,  b)  .K  6.—  für  Länder  Weltposi  wereins.  —  du  s  und  Anfragen  sind  an  die
Köntgliche  Eleirhlonlten  von  2•#  st  U—  dittiet  und  Sohn,  Berlin  SW68,  Kochstraße  668—71,  8  —ti- 



Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Bekanmmachung  des  Gouverneurs  von  Deutich-Ostafrika,  betr.  Jagdverbot  auf
Elefanten  in  Umbulu.  Vom  29.  August  1913  S.  898.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  namerun,  betr.  Ergänzung
  der  Zolltarifverordnung  für  das  Schutzgebiet  Kamerun,  vom  1.  August  1911.  Vom  20.  März  1913  S.  894.
—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  über  die  Verkündung  der  gem  aͤß  88  5  und  6  der  Verfügn  us
Neichslanfler  vom  27.  September  1903  für  das  Schutebiet  Kamerun  erlassenen  Verordnungen.  Vom  27.  Mai  1

894.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa  *  Ausführung  der  Verordnung,  betr.  die  Land-  *
—“  der  Samoaner,  vom  15.  Juli  1913.  Vom  6.  August  1913  S.  895.  —  Personalien  S.  896.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Oftafrika:  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  S.  898.  —  Nachweisung  der
Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-  Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Juni  1913  S

Kamerun:  übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  IV.  Ss80  d  Kalenderjahres
  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  899.  —  Vorläufige  Ubersicht  über
die  Bewegung  des  Handels  des  Schuzzebiets  Kamerun  im  Kalenderjahr  1912  im  Vergleich  mit  1911  S.  902.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Noheinnahmen  der  Landesbahnen  Südwestafrikas  S.  902.  —  Übersicht  über  die
Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1913  im  Vergleich
mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  902.

Samoa:  llerüicht  über  den  Außenhandel  des  Schupgebiets  Samoa  im  III.  und  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres
1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  leichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  905.  —  Vorläusige  übersicht  über  die
Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Samoga  im  Kalenderjahr  1912  im  Vergleich  mit  1911  S.  907.

Kolonialwirtschaftliche  Witteilungen:  Kilimanjaro  Wanzung  Gesellschaft  m.  b.  H.  zu  Berlin  S.  907.  —
Bremer  Kolonial-Dandelsgesellschaft  vorm.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.  A.  G.  S.  909.  —  Deutsche  Togogesellschaft  S.  009.  —
Togo-  Pflanzungs-Aktiengesellschaft  S.  910.  —  Agu-  Pftanzungsgesellschaft  S.  910.  —  Pflanzungsgesellschaft  Kpeme
in  Togo  S.  911.

Aus  fremden  Rolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  voraussichtliche  Baumwollernte  in  Rußland

—

S.  911.  —  Hebung  der  Nakaokultur  auf  den  Philippinen  S.  911.  —  Gummiausfuhr  au  dem  brasilianischen  Staate
Matto  Grosso  S.  911.  —  Der  Außenhandel  Britisch-  Südafrikas  im  ersten  Halbjahr  1913  S.  912.  —  Die  Biehbestände
in  Britisch-Südafrika  S.  913.—  Hopfenbau  in  Südafrika  S.  914.  Die  Bergwerksindustrie  in  der  Südafrikanischen
Union,  insbesondere  im  Kransvaal  im  Jahre  1912  S.  911.  —  Angola#  S.  915.

Vermischtes:  *  Jagd=  und  2  Wildschutz  in  den  deuischen  Kolonien  S.  915.  —  Geologische  Zentralstelle  für  die
deutschen  Schutzgebiete  S.  916.  —  Beitunge  hezug  in  den  Rolonien  S.  916.  —  Belgisch=  Nongo  S.  916.  —  Zentral-Auskunftstelle
  für  Auswanderer  S.  917.  —  Zanzibar  als  Handelsplatz  S.  917.  —  Der  Kautschukhandel  in

Bordeaur  1912  S.  918.
Literatur-Bericht  S.  918.  —  Koloniale  Literatur  (XX.)  S.  919.  —  Verkehrs,  Nachrichten  S.  921.—
Schiffsbewegungen  S.  925.  —  Marltbericht  S.  920.

EEgs  sticher  Teil  EEGECEGGGGGGO

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Jagdverbot  auf
Elefanten  in  Umbulu.
Vom  29.  August  1913.
(Amtl.  Anz.  für  D0  A.  1913,  Nr.  47,  S.  121.)
5.  November  1908

30.  Dezember  1911
Jagd  auf  Elefanten  in  Umbulu  in  dem  wie  nachfolgend  begrenzten  Gebiet  bis  auf  weiteres  ver-Gemäß

  §  13  Absatz  III  der  Jagdverordnung  vom  wird  hiermit  die
        <pb n="948" />
        W  894  e#

boten.  Die  Grenze  wird  gebildet  (zu  vgl.  die  Jägersche  Karte:  Das  Hochland  der  Riesenkrater  und
Blatt  2  des  Großen  deutschen  Kolonialatlasses):

Im  Norden  von  den  Flüssen  Ssoidobussi  (Olascheri)  und  dem  Endawasch  und  zwar  von
dem  Schnittpunkt  des  erstgenannten  Flusses  mit  der  Straße  Umbulu—Ngorongoro  (Punkt  127  der
Jägerschen  Karte)  flußabwärts  bis  zu  seiner  Einmündung  in  den  Endawasch  und  diesem  folgend  bis
zum  oberen  Grabenrand.

Im  Osten  von  dem  oberen  Rand  der  Bruchstufe.

Im  Süden  durch  die  neue  Straße  Kondoa—Irangi—Umbulu,  vom  oberen  Rand  der
Bruchstufe  bis  zum  Schnittpunkt  mit  dem  Dongeschlug.

Im  Westen  durch  die  Straße  Dongobösch—Umbul  n  goro  bis  zum  Ssoidobussi.

Daressalam,  den  29.  August  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

 

Verordnung  des  Couverneurs  von  Ramerun,  betr.  Ergänzung  der  Solltarifverordnung
für  das  Schutzgebiet  Kamerun  vom  1.  Kugust  1911.
Vom  20.  März  1913.
(Amtsblatt  1913,  Nr.  12,  S.  145  f.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
§*  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,
was  folgt:

§*  1.  Abteilung  C  —  Liste  der  vom  Einfuhrzoll  befreiten  Gegenstände  —  des  der  Zolltarifverordnung
  für  das  Schutzgebiet  Kamerun  vom  1.  August  1911  (Amtsbl.  S.  345,  Kol.  Bl.  1912,
S.  367  ff.)  anliegenden  Tarifs  erhält  folgende  Zusätze:

In  Ziffer  2;  „Ferner  alle  zum  Bau,  zum  Betrieb  und  zur  Unterhaltung  von  Funkentelegraphen=
  und  Kabelstationen  bestimmten  Geräte  und  sonstigen  Gegenstände."

n  Ziffer  4  hinter  dem  Worte  —  „Werkzeuge“:  —  Treibriemen,  Hebewinden  und  Hebezeuge,
  Rammen,  fertige  Maschinenteile,  mit  Ausnahme  von  Schrauben,  Schraubenmuttern,  Nägeln
und  Splinten.

In  Ziffer  6  vor  dem  Worte:  —  „Wände“  —  das  Wort  „Brücken“.

ie  Ziffer  7:  „Schreib=  und  Rechenmaschinen,  Zubehör  und  fertige  Ersatzteile  zu  den  unter

dieser  Ziffer  genannten  Gegenständen."“
In  Ziffer  17  hinter  dem  Worte  „Benzin“:  Benzol  und  andere  Heizöle,  Mineralschmieröle,
Mineralschmierfette,  Calcium-Carbid.
§  2.  Diese  Verordnung  tritt  am  12.  April  d.  Is.  in  Kraft.
Buea,  den  20.  März  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Dr.  Meyer.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Kamerun  über  die  Verkündung  der  gemäß  §8  5
und  6  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  für  das  Schutzgebiet

  Kamerun  erlassenen  Verordnungen.
Vom  27.  Mai  1913.
(Amtsbl.  1913,  Nr.  19,  S.  293.)

§5  1.  Die  gemäß  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und
konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und

der  Südsee  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  erlassenen  Verordnungen  des  Gouverneurs
find  im  Amtsblatt  für  das  Schutzgebiet  Kamerun  zu  verkünden.
        <pb n="949" />
        G  895  20

5  2.  Die  gemäß  §  6  der  genannten  Verfügung  des  Reichskanzlers  für  bestimmte,  räumlich
begrenzte  Bezirke  auf  Grund  einer  besonderen  Übertragung  des  Gouverneurs  erlassenen  Verordnungen
sind  in  ortsüblicher  Weise,  jedenfalls  aber  durch  Aushang  an  der  Amtstafel  der  die  Verordnung
erlassenden  Behörde  zu  verkünden.  Der  erste  Tag  des  Aushangs  gilt  als  Tag  der  Verkündung.

Die  Verordnungen  sollen  nachträglich  mit  dem  amtlichen  Vermerk,  daß  und  an  welchem
Tage  sie  verkündet  worden  sind,  im  Amtsblatt  abgedruckt  werden.

§  3.  Die  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  vom  1.  März  1908,  betreffend  die  Veröffentlichung
  von  Verordnungen  (Kol.  Bl.  S.  782,  Amtsbl.  S.  2),  wird  aufgehoben.

Buea,  den  27.  Mai  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Dr.  Meyer.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Somoa  zur  Kusführung  der  Verordnung,
betr.  die  Cand-  und  Uamensstreitigkeiten  der  Samoaner,  vom  15.  Juli  1913.)
Vom  6.  August  1913.

(Samonn.  Gouv.  Bl.  1913,  Bd.  IV,  Nr.  47,  S.  221  fl.)

Auf  Grund  der  88§  1  und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der
Verwaltung  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten,  vom
3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  mit  Ermächtigung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)
  zur  Ausführung  der  Verordnung,  betreffend  die  Land=  und  Namensstreitigkeiten  der  Samoaner,
vom  15.  Juli  1913  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Das  Verfahren  soll  sich  in  einfachen,  dem  Verständnis  der  Eingeborenen  angepaßten
Formen  bewegen.

5  2.  Zur  Feststellung  des  Sachverhaltes  kann  innerhalb  der  Grenzen  der  allgemeinen
Gesetze  jedes  Mittel  herangezogen  werden.

5  3.  Ungebühr  und  Ungehorsam,  insbesondere  Nichtbefolgung  einer  Ladung  sowie  Zuwiderhandlungen
  gegen  eine  Entscheidung  oder  sonstige  Anordnung  können  vorbehaltlich  strafrechtlicher
Verfolgung  je  nach  der  Schwere  der  Verfehlung  mit  Geldstrafe  bis  zu  500  K  oder  Freiheitsstrafe
bis  zu  einem  Jahre  geahndet  werden.

Im  Falle  des  Ausbleibens  im  Termine  ist  auch  Vorführung  des  Säumigen  zulässig.

§  4.  Der  Kläger,  der  trotz  gehöriger  Ladung  ohne  genügende  Entschuldigung  ausbleibt,
kann  mit  dem  erhobenen  Anspruch  abgewiesen,  auch  kann  nach  Maßgabe  des  §  3  gegen  ihn  verfahren
  werden.

*  5.  Rechtsverhältnisse,  namentlich  in  bezug  auf  Grundstücke,  Namen  und  Testamente,
können  nach  Bekanntmachung  im  Savali  oder  durch  öffentlichen  Anschlag  als  festgestellt  erachtet
werden,  wenn  die  dabei  bestimmte  Frist  verstrichen  ist,  ohne  daß  Einsprüche  erfolgen,  oder  wenn  die
Einsprüche  durch  Zurücknahme,  Vergleich  oder  Entscheidung  beseitigt  find.

Das  gleiche  gilt,  wenn  ein  Beteiligter  der  Anordnung  zur  Geltendmachung  seines  Rechtes
innerhalb  der  ihm  gesetzten  Frist  nicht  nachkommt.

§*  6.  Der  Antrag  auf  Abänderung  einer  Entscheidung  des  Bezirksamtmanns  oder  des
Stationsleiters  kann  nur  binnen  drei  Monaten  nach  Verkündung  oder,  falls  diese  in  Abwesenheit
des  Antragstellers  erfolgt  ist,  nach  Zustellung  der  Entscheidung  gestellt  werden.

Eine  Versäumung  dieser  Frist  kann  bei  nachträglicher  genügender  Entschuldigung  nachgesehen
  werden.

Die  Vorschriften  des  §  4  finden  entsprechende  Anwendung.

§  7.  Wird  die  Entscheidung  über  den  Antrag  (  6)  der  Kommission  übertragen,  so  hat
der  Antragsteller  vor  Einleitung  des  weiteren  Verfahrens  eine  Gebühr  von  200  /  zu  erlegen.  Bei
nicht  rechtzeitiger  Zahlung  kann  die  Abweisung  des  Antrages  erfolgen.

Echeb  Für  die  Benutzung  der  vorgeschriebenen  Formulare  gelangen  Gebühren  von  je  2  M  zur
rhebung.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  18,  S.  790  f.
        <pb n="950" />
        G  896  20

§  8.  In  dem  Verfahren  vor  der  Kommission  steht  dem  Vorsitzenden  die  Prozeßleitung
sowie  die  Vorbereitung  und  Leitung  der  Verhandlung  zu.  Auch  liegt  es  ihm  ob,  zur  Regelung  des
einstweiligen  Besitzstandes  und  in  Fällen  von  Ungebühr  oder  Ungehorsam  die  erforderlichen  Verfügungen
  zu  treffen.

Die  Beisitzer  nehmen  an  der  Verhandlung  und  Urteilsfindung  mit  der  Maßgabe  teil,  daß
den  eingeborenen  Beisitzern  nur  beratende  Stimme  zukommt  und  im  übrigen  die  Entscheidung  nach
Stimmenmehrheit  gefällt  wird.

§5  9.  Die  unterliegende  Partei  hat  der  obsiegenden  die  Gebühr  ganz  oder  teilweise  zu
erstatten.  Auch  können  Vermessungs=  und  andere  Kosten  einer  Partei  auferlegt  oder  angemessen
verteilt  werden.  »

Die  durch  Versäumung  eines  Termins  erwachsenden  Kosten  fallen  der  säumigen  Partei
zur  Last.

8  10.  Sämtliche  Gebühren,  Auslagen  und  Strafen  werden  bei  der  Kasse  des  Kaiserlichen
Bezirksamts  Apia  beziehungsweise  des  Stationsleiters  in  Savaii  eingezahlt.

§  11.  Die  Festsetzung  der  Entschädigung  für  die  nichtbeamteten  Beisitzer  sowie  der  Reisegebühren
  erfolgt  durch  den  Gouverneur.

Apia,  den  6.  August  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Schultz.

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  mit  Wirkung  vom  16.  September
  d.  Is.  zum  Kammergerichtsrat  ernannten  Landgerichtsdirektor  Reichhelm  vom  Landgericht  III
in  Berlin  für  die  Dauer  seines  neuen  Amts  zum  Mitgliede  (Beisitzer)  des  Disziplinarhofs  für  die
Schutzgebiete  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  Königlich
Preußischen  Landgerichtsdirektor  Geheimen  Justizrat  Konrad  Straehler  zum  Geheimen  Regierungsrat
und  vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Regierungsarzt
in  Deutsch-Ostafrika  Regierungsrat  Professor  Dr.  Max  Beck  den  Charakter  als  Kaiserlicher  Geheimer
Medizinalrat  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  kommissarischen
Bezirksamtmann  Gudowius  in  Deutsch-Ostafrika  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern,
dem  Polizeiwachtmeister  Pursche  in  Deutsch-Ostafrika  das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse  und  dem
bisherigen  Hausinspektor  im  Reichs-Kolonialamt  Scheffler  das  Königlich  Preußische  Verdienstkreuz
in  Silber  zu  verleihen.  –

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  früheren
Werkstättenvorsteher  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Togo  Reinhard  Poetzsch  in  Cöln  a.  Rh.
das  Königlich  Preußische  Verdienstkreuz  in  Gold  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  24.  September  1913.
Aus  dem  Heere  scheiden  am  9.  Oktober  aus  und  werden  mit  dem  10.  Oktober  1913
in  der  Schutztruppe  angestellt:
Kroeger,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Graf  Bülow  von  Dennewitz  (6.  Westfälischen)  Nr.  55,
Bender,  Leutnant  im  Infanterie-Leibregiment  Großherzogin  (3.  Großherzoglich  Hessischen)  Nr.  117,  und
        <pb n="951" />
        W  897  20

Kieckhoefer,  Leutnaut  im  4.  Westpreußischen  Infanterie-Regiment  Nr.  140.

Körbling,  Leutnant  im  Grenadier-Regiment  König  Karl  (5.  Württembergischen)  Nr.  123,  wird  nach
erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  XIII.  (Königlich  Württembergischen)  Armeekorps  mit  dem
10.  Oktober  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Dr.  Barthels,  Stabsarzt,  Bataillonsarzt  im  Magdeburgischen  Jäger-Bataillon  Nr.  4,  scheidet  am
7.  Oktober  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  8.  Oktober  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  24.  September  1913.
Sünder,  Assistenzarzt  im  2.  Rheinischen  Train-Bataillon  Nr.  21,  vom  1.  Oktober  d.  Is.  ab  beim
Lothringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  174,  scheidet  am  3.  Oktober  aus  dem  Heere  aus
und  wird  mit  dem  4.  Oktober  1913  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  26.  September  1913.
Geh,  überzähliger  Zahlmeister,  scheidet  mit  Ablauf  des  30.  September  1913  behufs  Wiederanstellung
im  Bereiche  der  Königlich  Bayerischen  Heeresverwaltung  (beim  1.  Feldartillerie-Regiment)
aus  der  Schutztruppe  aus.  4

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  1.  Oktober  1913.
Günther,  Militärgerichtsassistent,  mit  dem  1.  Oktober  1913  zum  Militärgerichtsschreiber  mit  der
Amtsbezeichnung  Kriegsgerichtssekretär  ernannt.
Wild,  Unterzahlmeister,  zum  überzähligen  Zahlmeister  ernannt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
Eckhard,  Stabsarzt,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  zwei  Jahre  genehmigt.
Podzun,  Assistenzarzt  im  2.  Litauischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  37,  scheidet  mit  dem  3.  Oktober

aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  4.  Oktober  1913  in  der  Schutztruppe  angestellt.

 

Deutsch-Ostakfrika.

Die  Wiederausreise  nach  Daressalam  haben
angetreten:  am  13.  August:  Hauptmann  Rogalla
v.  Bieberstein;  am  28.  August:  Regierungsbaumeister
  König,  Sekretär  Heß,  Techniker  1.  Kl.
Keller,  Landwirtschaftlicher  Assistent  1.  Kl.  Knöller,
Techniker  2.  Kl.  Spachmann,  Zollhilfsbeamter
Perrot  und  Kanzleigehilfe  Hartmann;  am
13.  September:  Bureauvorstand  Rechnungsrat
Brandenburg,  Hauptzollamtsvorsteher  Volkwein,
  die  Sekretäre  Seidenschwanz  und  Huber,
  Techniker  1.  Kl.  Fick,  Steuermann  Giese,
Vermessungstechniker  1.  Kl.  Wilms,  die  Polizeiwachtmeister
  Thormann  und  Wendlandt.

Neu  ausgereist  sind:  am  29.  August:  Regierungsbaumeister
  Ackermann  und  Waffenmeister
Lehmann;  am  13.  September:  Landwirtschaftlicher
  Sachverständiger  Vibrans,  Landwirtschaftlicher
  Assistent  1.  Kl.  Noll  und  Schlachthofverwalter
  Nösel.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  nach  Daressalam
  haben  ferner  am  29.  August  angetreten:  Landmesser
  Schoeneweg;  Sekretär  Rottenkolber,
kommiss.  Sekretär  Wentzel,  Techniker  2.  Kl.  Lechner,
  Laboratoriumsassistent  Heinrich,  die  Polizeiwachtmeister
  Ebert,  Burwig  und  Hofmann,
Technischer  Gehilfe  Berger  und  Gärtner  Ladeurg.



 

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  30.  Juni  bzw.  1.  Juli:  Regierungsund
  Forstrat  Referent  Dr.  Holtz,  Bezirksamtmann
Dr.  Knaak,  Forstassessor  Haberkorn,  Rechnungsrat
  Kalkulaturvorstand  Schmeiser,  Landwirtschaftlicher
  Assistent  1.  Kl.  Mittag,  Lehrer  Kaufmane,
Techniker  Tönjies,  Förster  Peterhänsel,  Polizeiwachtmeister
  Mann  sowie  die  Kanzleigehilfen
Braun  und  Schaffert;  am  3.  Juli:  die  Kanzleigehilfen
  Alfred  und  Wilhelm  Marcus;  am
13.  Juli:  Bezirksamtmann  Dr.  Reuß,  Lehrer
Ilkensmeier,  kommiss.  Assistent  2.  Kl.  Röser
und  Polizeiwachtmeister  Gerhardt;  am  30.  bzw.
31.  Juli:  Regierungsrat  Referent  Schmid,  Tierarzt
  Münchgesang,  die  Sekretäre  Stein  häuser,
Krebs,  Scheffler  und  Merle,  die  Assistenten
2.  Kl.  Oberhoffer  und  Westphal,  Polizeiwachtmeister
  Weckauf  und  Kanzleigehilfe  Koch;  am

13.  bzw.  14.  August:  Regierungsbaumeister
Batzner,  Rechnungsrat  Lergen,  Sekretär  Leopold,
  Techniker  2.  Kl.  Kauert,  Maschinist

Götz  und  Kanzleigehilfe  Henze;  am  30.  bzw.
31.  August:  Bezirksamtmann  Prömpeler,  Botaniker
  Dr.  Kränzlin,  Landwirtschaftlicher
Sachverständiger  Gresser,  Regierungstierarzt
Schaele,  Sekretär  Schön,  Lehrerin  Kunzel  und
Techniker  2.  Kl.  Lilling.
        <pb n="952" />
        W  898  20

Kamerun.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Regierungsassessor  Dettinger,  Regierungsarzt
  Dr.  Stein,  Expeditionsleiter  Teßmann,
  die  Sekretäre  Weil,  Knetsch,  Schecker,
Landwirtschaftlicher  Assistent  1.  Kl.  Streetz  sowie
die  Polizeimeister  Kaminski,  Oskurski  und  Ruh.

In  Deutschland  sind  mit  Heimaturlaub  eingetroffen:
  Sekretär  Friedemann,  Materialienverwalter
  Siegert,  Polizeimeister  Schulz,  Technischer
Gehilfe  Ziegenbalg.

Nach  Kamerun  sind  ausgereist:  am  24.  August:
Wegebauer  Ehmke  und  Techniker  Kleine;  am
9.  September:  Lehrer  Arndt,  Techniker  Wenzel.
Assessor  Dr.  Böttcher  und  Vermessungstechniker
Otterbein;  am  22.  September:  Landwirtschaftlicher
  Sachverständiger  Dr.  Rohde;  am  24.  September:
  die  Sanitätsgehilfen  Spitzer,  Kürsten
und  Troxler,  Gärtner  Ehmke,  Tierarzt  Berwig,
Landmesser  Seekamp  und  Lazarettverwalter
Polke.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  24.  September  angetreten:  Rechnungsrat
Peters,  die  Sekretäre  Neßler  und  Meiß,  Landwirtschaftlicher
  Assistent  Weber,  Wegebauer  Müller.

Togo.

Dem  Regierungsarzt  beim  Kaiserlichen  Gouvernement
  von  Togo,  Oberstabsarzt  Dr.  Maximilian
Zupitza,  ist  das  Prädikat  „Professor“  verliehen
worden.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  am  27.  Juni:  Stationsleiter  Perl;
am  27.  Juli:  Gärtner  Maske  und  Polizeimeister
Grothe;  am  10.  August:  Regierungsarzt  Dr.  Lenz,
Gerichtsassessor  Schmidt,  Sekretär  v.  Podewils

 

und  Sanitätsgehilfe  Friedrich;  am  26.  August:
Regierungsarzt  Dr.  Brill  und  Sanitätsgehilfe
Eritt.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Gerichtsassessor  Fraeulin,  Regierungsarzt
Dr.  Simon,  Assistent  2.  Kl.  Wiesch,  Stationsassistent
  Schulze,  Landmesser  Engert,  Materialienverwalter
  Dehn,  Polizeimeister  Voß  und
Zollamtsassistent  1.  Kl.  Lang.

 

Deutsch-Südwestafrika.

Bei  dem  Bezirksgericht  Swakopmund  ist  der
Rechtsanwalt  Dr.  Ohlenschlager  zur  Ausübung
der  Rechtsanwaltschaft  zugelassen  worden.

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am
10.Oktober:  Assistent  2.Kl.  Tetzlaff,  Vermessungsgehilfe
  Fiebig,  Schreiber  Schluttig,  Polizeisergeant
  Wolf,  Bahnhofsverwalter  Beyer,
Streckenaufseher  Neiß,  Maschinist  Hiller,  Güterbodenmeister
  Knier;  am  13.  Oktober:  Lehrerin
Horn.

Das  Schutzgebiet  haben  am  11.  bzw.  12.  September
  mit  Heimaturlaub  verlassen:  kommiss.
Distriktschef  Ahlhorn,  Tierarzt  Neugebauer,
Bureauvorstand  de  Roos,  kommiss.  Sekretär
Richter,  Bohrinspektor  Kirchhoff,  Techniker  1.  Kl.
Ködderitzsch,  Katasterzeichner  Henrich,  Materialienverwalter
  Schmidt,  Bureaugehilfe  Brugger,
  Zollausseher  Heinrich,  Kanzlist  Petzoldt,
Polizeiwachtmeister  v.  Rothkirch  u.  Panthen,
die  Polizeisergeanten  Neldner  und  Junge.

 

Samoa.
Gouvernementssekretär  Mars  und  Zollsekretär
Berking  haben  am  28.  August  die  Heimreise

nach  Deutschland  angetreten.

 

KMichtamtlicher  Teisgnenna  r!

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deutsch-Ostafrika.

Vom  Bau  der  O  ittellandbahn."“)
Nach  einer  telegraphischen  Meldung  an  die

Kilometer  343,8  hinter  Tabora  erreicht.  Im
September  find  somit  28,8  km  Gleis  vorgestreckt

Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft  hat  die  Gleis-  worden;  bis  zum  Endpunkt  Kigoma  sind  noch
spitze  der  Tanganjikabahn  am  1.  Oktober  rund  60  km  zu  bewältigen.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  806.
        <pb n="953" />
        G  899  20

Uachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Sollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Oonat  Juni  1913.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  17,  S.  756.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  
   
  
 

 

 

 

ö  fü  Salz-  Sdiel-  "  Gegen  Vorjahr
Zollitelle  Ei  Solle  ü  verbrauchs.erer.  neben0  Insgesamt  Im
Einfuhr  Ausfuhr  gabe  steuer  Einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.]  H.  Rup.]  H.Rup..  Pf.]  46fPf.  AM.  Vf.
l  i  «  l  «"
schi  2  098  25  826  75  —  77  —  51  06  2  ½  88  330244  6–
irati  2733  73  1  667  28  88  —+—  —  886  4487  87  598816)  883410  1  98906—  —
ansa  17  152  46  8268|61  788  19  —  108  75,  6  26  818  O1,5  85  o0906929  726  18  6864  b1  —  —
oba.  14  766  872  200  28506|88  7—  115117  492  04|86  656  0531  303.10115  358042  —
mbura  —  —  ———  78171  —  —  78  17
u  —  ——  —1—  5a2135s5s  26  5925  776646  —  —  ss  oe
marckburg.  8  80  —  —  —  ——  —  13.62,5  16.92.5  2257  7.93  14644  —
enji.  .  ..  64°50  —  —  —  —  —  —  2.  —  106/50  142—"  —  —  142——  —
-Langenburg—  —  127,  cz2L.  2.m  3.47  —  5788—  —  57|83
aja.  .  ..  49045  —  —  1648  —  —  118,  48  625  41  888.88  811|11  622771  —  —
wangi.  159—  —  —  188  —  —  3  62  164  45  219  27121868  —  —  999  41
agea  —  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
umme  in  Rup.7  46806622  462  1397  16  7—410  6667  74579823277268  24757|15  28445681204|4
*  49957  4229950  661862|86  933547  5582  ê
n  Vorjahr  M  42  189  9422  341  86  1284  68  —  2481  25  68247  67
in.  ,  Abn.  —7  767  48  147  608  71  K  578|38  988  1883|70  E14  080|  15  +4080  155
nahme  April
is  T  118811866y  7018  82060  19  59671  —  —  156505|849  O9113  —  —
sammen  Apri
wis  Juni.  168  769|2810053771  14  79  46  8753|59  27792448  —  —1224752|/9153  1711532  —  —
Kamerun.
Ubersicht  über  die  Bewegung  des  BSandels  des  Schutzgeblets  Kamerun  im  IV.  Veertel  des  Ralendersahres
  1912  m  Verglelch  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  12,  S.  523  ff.)
Im  Im
IV.  Vierte.IV.  Viertel  Zunahme  Abnahme
Beuen  d  W
nung  der  arengruppen  1#  1911
Wert  M  Wert  M.  Bert  A  Wert  M
A.  Eintuhr.
I.  und  der  Forstwirtschaft
..  757566  438557  319  009  —
und  106  145  75  269  30  876  —
c)  380  933  824  940  55  993  —
d)  ......  840  979  352  994  —  12  015
8)  und  Futtermittel.  10  825  7  150  3  675  —
¾  .  270  18  257  —
8)  Forstwirtschaft  98287  49  075  49212  —
Zusammen  I.  1  695  0007  998  447  007  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tieer  28242  4856  23  386  —
4)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  1  016  792  837  087  179  705  —
Zusammen  II  1  045  034  841  943  203  091
        <pb n="954" />
        900  ꝛ

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  IV.  Vierte  IV.  Viertel  Zunahme'  Abnahme
1912  1911
WertoWertoWert..oWert
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  516  368  263  074  253  289
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  80  657  58  604  22  058  —
V.  Chemische  und  Pbarmagentische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmi  288  919  204  541  84  378
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  iell  e  enstände.  vĩw.
(außer  Lederwaren)  2691  820  2501  182  190  638  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Zachstuch,  Kricnerwaren  164  108  110  707  58  401  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  16  000  9048  6957  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwar  91  409  65  462  25  947  —
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  2.  Kunsigegenstände  86  856  58  406  28  450  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  104  934  94241  10  698  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  kaußer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbesske  Metalle  und  2  Halbzeug  124934  845  603  —  720  669
b)  Fabrikate  1  135  491  691  188  444  853  —
gusanunen  n  1  260  4251536741  —  276  316
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  329  405  105  365  224  040
XIV.  Waffen  und  Munition.  109  716  20  751  88  965  —
XV.  Geld  .  1  327864  74  000  12538  864  —
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1912/11.  9  808  ö61571920582616  457  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  —  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —  145  066  —  —  —
B.  Ausfuhr.
IJ.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der,  Forstwirtschaft
sowie  der  dazu  gehörigen  Nebengew
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  1978  13  1  965  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse,  Früchte.  6934  65  6869  —
)  Koloniale  Vrrzehrungsgegenftände?  u.  Gemchmitel  2324  26801  036  728  232  —
d)  Olfrüchte.  Pflanzenöle,  Wachs  1  148  101  921  152  226  949  —
e)  Faserstoffe  224  830  —  106
1)  Sämereien  und  lebende  Pflanzen.  5  50  —  45
2)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  3  498  013  2885  182  607  831  —
Zusammen  I.  6  974  523540S28  15  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  5  101  1  4920  —
b)  Tierische  Rehstoffe  ......  155  871  122  898  32973  —
Zusammen  II  160  972  123  079  37898  —
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe  ·  150  389  —  239
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  ...  4588  16  081  —  1193543
V.  Gel  .  .  1122  —  1122  —
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1912°11.  7  141  305  6547  37711593  928  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  6  775  854  —  —.  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  1  365  451  —  —  —
C  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  Il#11/1  16  949  820|12  739  4354210  385  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Viertellahr  15  179  303  —  —  —

 

 

Zunahme-hAbnahine—..  1  770  517
        <pb n="955" />
        W  901  20

Wichtigste  Warenpositionen.

 

 

  
    
 
   
  
     
    
   
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  IV.  Viertel!  Im  IV.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1911  »
MengeYWettMenge  Wert  Menge  BertMenge  Wert
#⅝⅜#  #4  41□□
A.  Einkuhr.
Reis  1841  495  563  5761359  671834  589  484  824  229  087  —  —
8,  Durrab  und  d  nhige  Körnerfrüchte
  58  652  11.428  19  38.  491239270  6511  —  —
ehl  79  558  43  47  47  55  26  409  2  209  17  067  —  —
....  198  262108516  67  878  86  5971  180  884  71918  —  —
Backwaren  .  504  25  337  19  397  24  309  —  1028  2893  —
.....  64  474I48010495  '34182  149688878  —  —
116  019,  179  32103  706  161  917  12  3138  17  404  —  —
...  ...  9  116  95  848  6315  80  365  2801  15  483  —  —
....  Liter  54  181  58  874  89  808  64  161  14  828  4713  —  —
aller  Art.  .-  208694142777888734192953  —  —  180  040  560  176
...  -  140  9691  96  968  1138811  71802  27  1461  25  166  —  —
·  067876082878045444906526288249222  —  —
29  100  64774456  612  81  936  —  —  27612  17  162
115  896,  207000  52086  84  96863  810|  122  032  —  —
..  3549841  885  685  630  041  413  000  —  —  80  200  27  865
.  .  1289727  211  0499202  393|  153  660087  384  57  869  —  —
sonstige  I
..  9116718187065845925682592289802  —  —
...-.....1467355955819561255709851123088488  —  —
........AMR69186811349325959541641641122677  —  —
Braunkohlen,  Briketts.416  792|108  0321471  500  577880945  2920  6528  —  —
251358]  49  5584  15E  —  —
150  237  62  094  93  608  36  611  56  6299  25  483  —  —
427  644449  615  591  960  45  786  —  38291  164316  —
413  755|1615769  45  726  1  869  150  —  31971|258  381
u  .t146  186  782  8541  73  862  888  88õ  71  3244  849  469  —  —
aller
...  669525848  557717305  1118  8  548  —  —
Kleider
aus  und
........  126813  327  178873848  —  —  5156016
Garne,  Gewebe  und  Waren

aus  s  .  8399113828347161857493683047534

üte,

Schirme,  28  580  129  848  18  198  104  581  5-332  25262  —
Schuhe  und  ......  12  401  85  962  8305äQ  58  375  4096  27587  —  —
Glas  und  Glaswaren  außer  Fenster-  Z  ·

a...........86608676828864860647  —  6885  2  035
Noheiien,  hiserne  Echienen,  Stangen,
löcke  usw.  305  9246  740]  18  168074292  7599  33  572  —  —
wa  190  806  68161  98  355  8198  92  543  4255  —  —
Eisenwaren,  nicht  besonders  genannt  1632  1844895  7066802889/536  527/829  295359  179  —  —
Waren  aus  anderen  unedlen  Retallen  91  0611159  100  39  455116  819  51  606  42341  —  —
Feuerwaffen  .  Stü  598826368  178  12584  4200  13784  —  —
Goldmünzen  —  —  2  2000  —  —  22000
Silbermünzen.  4712  927  104  418,  72000  4299|  855  104  —  —
B.  Rusfuhr.
Bananen,  frisch  und  getrochnet  38  3228  6934  200  50  38128.  —  —
EEIIEIE  2386  987  2210442  1606  186  1572124  780  801  688  818  —  —
Kolanüsse  181  49  412  809  15  801  5850165  693  106  959  —  —
Palmkerne  .  3395  121  984  880  2788  821  778  668  261G  453  206  212  —  —
almöl.  .  325244148140306265189633  1897918507  —  —
Njabinüsse  75933  10  34148513  440724420  990—  —
Schinüsse,  Stziöuteer  2000|  3240  5000  060  12000|  2  0  —  —
Bau=  und  Nutzholz  7068  611  896  141  8595  92568  4398472  6861227  702  —  —
utschuk  747  854  3092  4  675  475271637444  876  979  —  —
Elfenbein  10627  147  226  9618121  381  914485  —  —

 

ds
        <pb n="956" />
        G  902  20

Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  Schutzgeblets  Kamerun  im  Ralenderjahre  1912
im  Vergleich  mit  1911.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  13,  S.  603.)

 

1912  1911  Zunahme
AM  AM  M
Einfuhr  34241  583  28  527  514  5  714  069
Ausfuhr  23336212  21  250  883  2  085  329
Gesamthandel  57  577  795  49  778  397  7799398.
Deutsch-Südwestafrika.
Die  Roheinnahmen  der  Candesbahnen  Sudwest-  1912:  1913:
alrns)  April.  650  684.  758  o00  M
im  Rechnungsjahre  1913  haben  sich  bisher  in  Mmn-.  618  619  "  803  500
den  Monaten  April  bis  Juli  nach  Angaben  Juni  767  066  672  000
des  Gouvernements,  wie  folgt,  gestellt:  Juli.  804  809  767  500

 

*7)r  Voln,  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  592.

Uversicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafrina  im  I.  Vlertel
des  Ralenderjahres  1913  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seitraum  des  Vorjahres.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  17,  S.  758  ff.)

 

m  Im
Benennung  der  Warengruppen  J.  *8  1.  Virrtel  Zunahme!  Abnahme

Wert  Al  Wert.“-Wert  #  Wert  M

 

A.  Einfuhr.

 

 

 

 

I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  210  201  801  2211117980  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Frü  4226  271  826  2  400  —
c)  Koloniale  ehn  he  Fmänitel  *  885  705  965  48  920  —
ch  Getränke  (außer  Mineralwas  471  957  582  374  —.  110  417
e)  Sämereien,  lebende  Pyangen  un  Gutlermitiel  84  880  94  038  —  9158
1)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  815  298.  228  943  86  355  —
Zusammen  I...  2820447  2684367186080  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzengnifse:
a)  Lebende  Tie  122  184  567  503  —  145  319
b)  Fleisch  und  feerische  Erzeugnisse  aller  Art.  ..  504  878  406  969  97909  —
Zusammen  1  627  062  974  472  —  347  410
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  603  625  653  134  —  49509
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  117141  81  150  35  991  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln).  202  047  153  993  48  054  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  uisw.
(außer  Lederwaren).  .  942  932  1141741  —  198  809
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnervoren.  .  274  338  270  228  4110  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  17477  14278  3  199  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  149  218  173  600  —  24  382
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  K  tnsthegenstände
  120  268  101  602  18  666  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  68  622  74  873  —  6251
XII.  Metalle  u.  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unkbrotbeitet  Metalle  und  Halbzeug  ....  180  758  62  785117973  —
b)  Fabrikate  ...  1201  842  1  280  956  —  79114

 

 

 

Zusammen  xñ  ...  1  382  600  1  343  741  38  859  —
        <pb n="957" />
        903

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  I.  Vertel  I.  Vertel  Zunahme  Abnahme
Wert  4  Wert  #Wert  M  Wert  M
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  970  723  530  266  40  467
XIV.  Waffen  und  Muni  .  98  428  119  9P80  —  21  552
XV.  Aus  den  heimischen  c#zzheständen.  stammende  Bedarfs-Fenstände“
  der  Schutztruppe,  wie  Bekleidung.  Waffen,
nition,  Artilleriematerialien,  Feldgeräte  usw  mit
#usnehne  von  Bafer  und  Proviant  94810  882  490  928  —
XVI.  Geld  .  —  —  —  —
Summe  der  Einfuhr  im  J.  Viertel  1918  8  489  78888362  29727441  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  7985  492  —  —  –
Zunahme  +.  Abnahme  —  +  504246  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  912  15  965  —  15058
II.  Tiere  und  hierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  T  .  11  994  8919  3  075  —
b)  Tierische  a  .  205  238  162  661  1  42’  607  —
Rrenan  217.282  171  556ö00  5  682  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe:  18  272  226  7454  6505817576  —
i.  Leeröliche  Er  Erzen  ugni  isse  182  182  262  442  —  80  260
u  Geld  .  .....  —  —  —  —
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1913  13  672  552  7904  607  5  767  945  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  14  872  831  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  —  700  279  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  J.  Viertel  1918.  .  22162290162669045895386  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  22  358  323  —  —  —
Zunahme-h  Abiiahine  —  .  —  196  038  1|  —  I  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
*!“  5  Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel  ——
es  des  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalenderjahres  1913  Kalenderjahres  1912
r  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
—  eg  —.  kg  -*  —
A  einkuhr.
Mais.  ·...  30  791  6589  56  312,  11  695  —  —  25  621  5  106
eis.  J796915  220  45590954  466  191  683  —  28776|157  551  —
Weizen,  Roggen  und  sonstige  1.
Körnerfrücht  597  625  155  612  463  9551.  113.094133  670.  42  518  —  —
Mehl  und  Backwaren  1  521  667,  455  200|1  580  134,  439608—  15  5458  467  —
Kartoffeln  .  .  220  687  45  136  269  829  54  588  —  —  49  142  9452
Gemüse  und  Obstkonserven,  eingemachtes
  157234  155  048  157767  110  034  15  014  583  —
Zucker,  Sirup,  Zuckerwaren  .  61215325430949104623528812110"»1902l  —  —
Tabakblätter  (unbearbeitet)  —  —  124  360  —  —  124  360
Tabakblätter  (bearbeitet)  —  —  —  —  —  —  —  —
Rauchtabak  in  Rollen.  geic-  isw.  2768  12546  3  908  20  644  —  —  11408098
Plattentabak  15  632  10  772  26  452,  75  400  —  —  10  820  34  628
Sigarren.  6742  64  721  8236  81  465  —  —  1  494  16744
Jigaretten  6  B  101  050  2  186.  96  701  545  48581  —  —
Sonstige  Tabalfabrikate  332  1  282  —  —  157  869
Stille  Weine  aller  Att.  47  15  62  337  50  387  56  6881  5656  3007.  —
Branntweine  aller  Art.  (Liter)  19  140  854  188  21  388  55  928  —  2243.  1745
        <pb n="958" />
        W  904  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalenderjahres  1913|  Kalenderjahres  1912  -
MengeWertMenge  WertMenge  Wert  Menge  Wert
kg  Al  kg  A.  kg  A.  kg  AM
564  18405  249768  295.  406  719  —  —  204  1611101  470
Fier  Klee  u.  sonstige  Futtermittel  382  886  75  594455  852  83  960  n—  —1  1729668366
Bau=  und  tzhholz  1  521  789804  8011  131  885,  217  666390  404  87  135  —
de  Stück)  29  26400  170,  118  900  —  —  141.  92500
Rindvieh  -  45)  22700  1  600  44,  22  100  —  —
Kleinvieh  -  1  08825060  347  6522  691  18  538  —
Sch  weine  -  194  17340  611  56  070  —  —  417  388  780
Ge  flügel  950  4255  1  804  8891  —  —  854  4686
Fleisch  und  ***  z  2
onserven  ..  27  486  64016  24  282  46  47  8204  7540  —  —
Rleischkonserven.  77  046,  146  265  64  33  118  078  12  920|1  33  187  —
Butter  9275  410  10  701  26  518  —  —  1426  2108
Margarine,  Schmalz  und  sonfige  %  .
zum  Genuß  bestimmte  tier-  Fette  83  026  96  5138  50  4354  46  51882591  50  000  —  —
„Eier,  Käse  und  sonstige
tierische  Rohstoffe  144  364134052118  075  118  37526289  15  677  —  —
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige
„rden  und  Steine  1  923  170  157  32001  373164  103.045550  006  64  275  —  —
.  .....  20416522020  118  655  12  780  90  5100  9745  —
inkohlen,  B  kohl  Briketts  7  196  262  326  50811741  112  446  508  —  —  14544  850  120  000
Geeinkane  .  11565029517199844568—  —  8373011  L
Seifen  aller  Art  ..  461  64878  63  7811  46  015  24  680  18356  —
Drogen  und  Apothekerwaren.  59  57772984  42  5544  46784  17023  26  200—  —
Farben,  Farbwaren,  Sirnissen  und  F

Lacke,  Tinte.  59  5844  38758  35  585,  26  186240491  —  —
Gewebe  aller  Art  58  913.  216  024  70  303  289  619  —  —  11  3900  73595
Leibwäsche,  Kleider,  Posamentierwaren,

  Schirme,  Filzwaren  usw.  82  177  632  9505121  833  774820  —  —  39  656/  141  865
Schuhe  und  Stiefel.  28  351,  189  819  28  375  196  425  —  —  24  6606
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  13789,  496630  15  430,  51  41110  —  1741  1791
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  09713,  106  80  117  209“  136  410  —  —  7  496  29  602
Papier  und  Pappe  sowie  hr  »  "

daraus  (außer  Drcsa  chen  73  4188  70  065  71  ors  58  148  2390  111917  —  —
Bücher  und  sonstige  Tn  13  458  44542  10  04)  34445  3  40910  097
Tonwaren  und  Porzellen  9505  11277  11  488  15  902  —  —  19338  4625
Glas  und  Glaswaren  50  365,  46749  50  44  48  06668—  —  82  1316
Roheisen,  eiserne  Schienen,  D

Stangen,  Blöcke  usw.  647  959|  172  4444  565793  —  —

ellble  829  965  108  3555%  61  186  14  759  —  —
All  nicht  besonders  cenannten
Eisenwaren  1  5688  197894  2162533  616|1  048  560  —  —  51000  4191  344
Waren  aus  anderen  unedlen  -
etallen  76  505129  661153  819  125726226863  955  —  —
Kraft=  und  grbeitmaschinen  und  Ü
Teile  von  solchen,  landwirt-  "
schaftliche,  für  Menschen-,  Tie--und

  Kraftbetrieb  128  054  128  050  89  756,  108  05ö08  208  20  000  –
Desgl.  für  industreelle  Zwecke  609  082  86  477  187  519  232  38721  563/54  090  —  —
Transportmaschinen,  Fahrräder

und  sonstige  Fahrzeuge  aller  .

Art,  auch  ild  von  solchen  808  608  156  804  1867733  6671111  885|88  593  —  —
Feuerwaffen  (Stü  247  23346  218  35  285  29  —.  —  11  880
Schrot,  Vaironen  und  Vatronen·

hülsen  10  8450  324  42244  14012  6  6211  16  812  —
Goldmünzen  —  —  ——  —  —  —
Silbermünzen.  —  —  —  —  —  —  —  —

B.  Rusfuhr.
Männliches  Rindvieh  (Stück)  11,  4000  24  7064%  18164
Weibliches  Rindvieh  -  —  —  —  —  —  —
Kleinvieh  -  224  4344  77  1555  14712789  —  —
Sleisch  und  Fleischwaren  .  84«486I  26  181  2621  2646)  6818161  28  6888l  —  —
        <pb n="959" />
        WM  905  20

 

Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  Kalenderjahres  des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1913  1912  «
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert

kg.  --  kg  AM  kg  M  —iiiiss

3167BH554  1  870  4385  1297  4246—  —

 

   
  
      
   

von  Ochsen,  Ziegen  und
........  6777487454  61  954  74  866  5  820  2  58  —  —

...  1014  7521  513  5  057  501!  2464  —  —
(Stück)  15  760  53  8  188  —  —  88  2378
...  9124151  102  16  963  —  7  188  11  —
2792434604  71292  51248  —  —  43  368  16644
.......  236962062  305  50  23  391127011—  —
und  Erden  26791  8206  482  865  2247  2841  —  —
Ausnahme  der
1Jlieeiid  988,6177/5  992  000  885939,22  5389109

 

394213)  20000|200  9599  101  114494  986  —
88  560)  32  663  31  324  6784  57  256  25  87—
—  180  2400  65  140

 

8339  389159288868  820147/1289  197  —  808  6891  480  808  —

en  oder  gewalzt4  —  130  2140  14

aus  Häuten  und

 

 

 

 

 

 

 

.  ..  1723108  287  3876  —  —  115  773
Photographien  usw..  160  1  470  78  1  303  82  167  —  —
Kuriositäten  und  Verschiedenes  1  824  164238  72  10193581  —  702799  —  77  108
Gebrauchte  Umschließungen,  Ver-  «
packungsmittel,  Materialien  u.  E
Gegenstände  aller  Art  des  freien
Verkehrs,  welche  z.  Verwertung  "
oder  Wiederbenutzung  in  das
Ausland  zurückgesandt  werden130  406  161  186229  3951693  732  —  —  979892546
Holz  und  andere  Erzeugnisse  der
orstwirtschaft“  .  —  —  74110  14  154  —  —  74  110  14  154
Mohair  .  .....  42  7091  —  —  4271.  70911  —  —
Samoa.

Ubersicht  über  den  Kußenhandel  des  Schutzgeblets  Somoa  im  III.  Viertel  des  Ralenderjfahres  1912
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seltraum  des  Vorjahres.
#  D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  2,  S.  46)

 

 

     
     
  

 

 

 

 

 

 

 

 

·  oD22  *  Im  Im  5½
#e  Venennung  der  Waren  J  III.  Biertel  Zunahme  Abnahme
Wert:  46“  Wert:  4%  Wert:  %  Wert:  4
A.  Einfuhr.
1  .......  83  395  20  777  12  618  —
2  13  765  13  158  —
8  10  170  8519  1  651  —
4  4208  2224  1  984
5  ...  12730  4145  8  585  —
6  usw.  8  640  10  120  —  1  480
7  .  310  425  —  115
8  1028  1983  —  955
9  523  764  462  107  61  657  —
10  und  250  847  255  412  —  4565
11  .  42067  40  305  1762  —
12  Banmaterial...  ..  .  .  ....  1õ8  822  134  149  24  673  —-13
  und  Fahrzeuge  ·.........  71410  36  781  34  629  —
14  .  .  .....  316  414  217  444  98  970
Einfuhr  im  III.  Viertel  19112  1447570207549  240  021  —
Dagegen  im  II.  Viertel  1912..  ..  .11340  6583  —  —  —
Zustahnte-i—,AbIIahncc—.....k106917  —  —  —
15  Gold-  und  Silbermänzgen.  j1833  150  53  092  100  058  —
        <pb n="960" />
        906  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Im  Im
⅞  Eit  ;
fbe.  Benennung  der  Waren  I  1iertel  IVMertel  Zunahme  Abnahme
Wert:  Wert:  4#“ä  Wert:  A.  Wert:  .
B8.  RHus’fuhr.
1  Kopra  13821501455775  —  7365
2  Kalao  285  846  110  056  175  790  —
8  Kaffee  —  188  —  138
4  bak  110  616  —  506
5  Kawawurzeln  11  665  12  157  —  102
6  Kokosnüsse.  2212  1  2211  —-7
  Kautschuk  62  217  —  62217  —
Ausfuhr  im  III.  Viertel  1912.  1  744  200  1578743  165  457  —
Dagegen  im  II.  Biertel  1912.  1  372  936  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  .  1371264  —  —  —
C.  cesamthandel.
Im  Im
III.  Viertel.  eu  Zunahme  Abnahme
1912
Wert:  4  w  4  Wert:  M  Wert:  .  M
Einfuhr  1447  570  1207549  240  021  —
Ausfuhr  1744200  15798  743  165  457
Insgesamt.  .  3191770  3786292  405  478  —
Dagegen  im  II.  Viertel  1912.  2  713  589  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —  +  478  181  —  —

übersicht  über  den  Außenhbandel  des  Schubaebiein  Samoa  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1912
m  vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seitraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
*  7  In  "  8  ·  8  5
g#see.  Benennung  der  Waren  I  e  IV  Firtel  Zunahme  Abnahme
Wert:  4UWert#  Wert:  4  Wert:
A.  Einfuhr.
1  .......  31  423  22  362  9061  —
2  10  893  12  058  —  1  160
3  7u059  7285  —  176
4  2  880  2240  640  —
5  5  618  4976  637
6  10  860  10  240  620  —
7  360  500  —  140
8  850  282  568  —
9  120  444  375.592  44  852  —
10  296  701  256  390  311  —
11  87114  39  382  47  732
12  71922  90  699  —  15777
13  25  684  37179  11  495
14  ..........  285  980  174  499  111  481  +
Einfuhr  im  IV.  Viertel  1912.  1  260  788  227154  —
Dagegen  im  III.  Viertel  1912  1447570  —  —
Zunahme  ,  Abnahme  —  1686  787  —  —
15  Gold=  und  Silbermünzen  .......  200  000  291  880  —  91890
B.  RKus  fuhr.  «
l  Kopra  .......  947  517  910  602  36915
2  Kakao  163  042  293839  —  130  797
3  Kaffee  —  16  16
4  Tabak  430  8  422  —
5  Kawawurzeln.  5  037  7731  —  2694
6  Kokosnüsse.  —  —  —
7  Kautschuk  25  020  12  920  12  100  —
Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1912.  1  141  06625  116  —  84  070
Dagegen  im  III.  Viertel  1912  1744200  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  603  154  —  —  —
        <pb n="961" />
        G#  907  20

C.  SGesamthandel.

 

 

 

 

 

 

 

 

6  —  Im  Im
IV.  Viertel  IV.  Viertel  Zunahme  Abnahme
1912  1911
Wert:  4  Wert:  M  Wert:  M  Wert:  .
Einfuhr  1260  783  1  033  629  227154  —
Ausfuhr  1141  046  1225  225  116  —  84  070
Insgesamt.  .  2401829  2258  745  143  084  —
Dagegen  im  III.  Viertel  1912.  3191  770  —  (-Zunahme
  +.  Abnahme  —  789  941  —  .  —  —

Vorläufige  Ubersicht  über  dle  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebieis  Jamoa  im  Ralendersahr  1912
im  Vergleich  mit  1911.

 

(Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  12,  S.  547.)
1912  1911  Zunahme
M  7  M
Einfuhr.  4994  401  4  066  238  928  163
Ausfuhr.  5  044  485  4389  983  654  502
Gesamthandel.  10  038  886  8  456  221  1  582  665

 

Kolonialwirtschaftliche  (Mitteilungen.

Rilimanjoro  pitanzunge  Gefeliihan  m.  b.  5.
n.)

Auch  in  dem  ab  Geschäftsjahre  ließen
die  #ch  ein  em  abgeusen  sse  noch  sehr  zu  wünschen
  übrig;  es  gelang  uns  zwar  in  der  zweiten  Hälfte
es  Jahres  1912  mehr  Arbeiter  aus  dem  Innern  heranzu
  ahrn  aber  nur  unter  großen  Geldopfern.  Die
Kauisaho  Produktion  des  ersten  Halbjahres  litt  leider
noch  unter  dem  Arbeitermangel.

Am  nangenchmsten  machte  sich  die  Arbeiternot
in  den  krsten  No  naten  des  Jahres  rx-—i  er
wotlyf  anz  zung  bemerkbar.  Vögesehen  davon,
daß  die  mnbaufläche  mit  Upland  in  der  Regenzeit  1912
nur  50  ha  erreichte,  konnten  klost  diese  evicht  einmal
soch  Olzeitig  bepflanzt  werden.  war  Mmöglich,

aravonica-Kultur  diejenige  Pflege  zu  he  deren
E.  um  überhaupt  nur  einigermaßen  Erträge  zu  geben,
edar

 

Inzwischen  ist  eine  neue  Arbeiter-Verordnung  und
Anwerbe-Verordnung  vom  5.  Februar  1913  erlassen.
Ob  diese  neuen  Verordnungen  die  Kosten  der  Arbeiterbeschaffung
  vermindern,  kann  erst  die  Erfahrung
lehren.  Da  die  Verordnungen  erst  am  1.  Oktober  1913
in  Kraft  treten,  so  kann  eine  Wirkung  kaum  noch  im
laufenden  Jahre  erkennbar  werden.

Neue  flanzungsunternehmungen
entstanden  im  Gebiete  des  Kilimanjaro  nur  im  ganz
beschrängten  Umfange,  da  Kulturland  infolge  der

tens  des  Gouvernements  verfügten  Sperre  vom  Besiene
  nicht  mehr  abgegeben  wurde.  Für  das
außerhalb  der  Kulturzone  der  Eingeborenen  liegende
Land  besteht  keine  Nachfrage  mehr,  da  die  besten  Teile
biervon  bereits  ausgesucht  sind  und  außerdem  die  in

*)  Aus  dem  Bericht  für  das  7.  Geschäftsjahr  (1912).

 

den  niederen  Lagen  des  Berges  bzw.  in  der  Steppe
meistens  betriebene  Baumwollkultur  sich  als
völlig  unzuverlässig  und  unrentabel  herausstellte.

Es  besteht  hinge  en  er  eine  sehr  —  Nachfrage
  nach  gutem  feelande,  ein  Teil
alter  Pflanzungen  und“  1  noch  unbepflangee  Land
wurden  zu  sehr  hohen  Preisen  verlauft.

ie  geplanten  große  mwol  lk  unternehmungen
  in  der  Steppe  cheinen  n  Anböracht  der
Mißerfolge,  welche  hier  allerorts  mit  saumwolle  erzielt
  urden  resinit  ausgegeben

Im  Moschib  "icn  die  eus  dem  englischen
  p  uungodchnebre  ach  ind  dieha  aus.  Sie

ing  dann  weiter  durch  das  Massai-Reservat,  die  Land-7
  ten  Umbugwe,  Umbulu,  Iraku  bis  in  den  Bezirk
nanza,  si  he  dauernd  weiter  nach  Süden  ausbreitend,
wo  —8*  die  Mittellandbahn  bereits  erreicht  hat.
wurde  ihr  Auftreten  aus  Ugogo,  Turu  und  Kondoa-Irangi
  gemeldet.  Die  durch  die  Rinderpest  hervorgerufenen
  Verluste  waren  im  allgemeinen  nicht  so
wer,  wie  man  hätte  annehmen  müssen.  Im  Bezirk
oschi  hatte  nur  ein  Farmer  wirklich  schwere  Verlahe.
In  der  Hauptsache  ist  dies  wohl  darauf  zurückzuführen,
daß  die  Seuche  endemisch  bereits  seit  vielen  Jahren  im
Schutzgebiete  existierte.  Sie  wurde  von  den  Tierärzten
für  bösartiges  Kotarrhalfteber  gehalten,  bis  auf  bakteriologischem
  Wege  der  Nachweis  erbracht  wurde,  daß
es  —  um  Rinderpest  handle.  Es  steht  nun  auch  außer
aller  Fr  age,  da  die  1  is  1910  in  unserem  Rindviehbestan
  berrschende  Seuche  Rinderpest  gewesen  ist.
In  einer  damals  gleichzeitig  mit  der  unsrigen  erkrankten
  Nachbarherde  haben  sich  diejenigen  Tiere,  die  damals
  das  bösartige  Katarrhalfieber  überstanden,  als
vollständig  immun  gegen  Rinderpest  gezeigt,  sogar  auf
Impfungen  mit  Kherum  und  virulentem  Blut
reagierten  diese  Tiere  in  keiner  Weise.
        <pb n="962" />
        908

Alle  Viehzüchter  und  somit  auch  wir  hatten
stark  darunter  zu  leiden,  daß  infolge  der  Verseuchung
jeglicher  Zutrieb  von  Zuchtvieh  aus  den  viehreichen
Bezirken  des  Innern  aufhörte.  Besonders  die  jüngeren
Betriebe  waren  vielfach  nicht  in  der  Lage,  sich
nörigen  Stamm  an  Muttervieh  zu  beschaffen.  Ebense

agen  die  Verhältnisse  in  bezug  auf  den  Import  von
dlen  Bullen,  der  durch  die  Grenzsperre  gegen  Britisch-Ilafrika
  verhindert  wurde.  In  dichel  Beziehung
bildete  sich  direkt  ein  Notstand  aus.
eer  Anbau  von  Lebensmitteln  zum  Export
gußerhald  des  Bezirks  wird  durch  die  Frachtsätze  der
bahn  so  gut  wie  aussichtslos  hemocht,  trotzdem  an
der-  Wah  vielfach  Nachfrage  nach  ais  und  Eingeborenenbohnen
  existierte.  Das  Kilimanjarogebiet  könnte
bedeutende  SBamtchten  von  Mais  zum  Export  bringen,
  wenn  die  Bohn.  und  die  Schiffsraten  so  gestaltet
würden,  daß  ab  Moschi  dem  Farmer  nicht  mehr  wie
&amp;amp;  per  Tonne  Frachten  bis  zum  europäischen  Hafen
Beichen  wiürden.  Zur  Zeit  beträgt  die  Schiffsfracht
2  die  Bahnfracht  Moschi—Tanga  21  Rp.  —
28  M  p  rn  ke  für  die  Strecke  von  352  km  Länge.
De  bi  wuenne  Voi  befördert  hingegen  auf  der
ber  850  angen  Strecke  von  Port  Florence  gi
nt  vrn  Tonne  Mais  zum  Satze  von  nur  8,50  R
A.  Diese  hohen  Frachten  im  asomme.
zend  10½  dem  Manger  an  einigermaßen  sahrbaren  -
fahrtstraßen  zur  Bahn  sind  es,  die  auch  jetzt  n  röffnung
  der  Bahn  die  Verkehrsverhältnisse  all  wenig
befriedige  end  erscheinen  lassen.
er  hat  die  Deutsche  Ost-Afrika-Linie  jetzt,  wo
die  aarnene  einen  bisher  unbekannten  Tiefstand
ereicht  (hhaben,  2  ie  Frachtrate  noch  von  75  4  auf
90.  10  v.  H.  per  Tonne  erhöht.

ut  #  1912  sielen  in  Kibohöhe  in  Summa
1012  mm  Regen,  also  118  mm  weniger  als  im
Die  ie  Mhegenverteilung  war  besonders  ungünstig,
  denn  900  mm  davon  fielen  in  den  ersten  fünf
Monaten  des  Johres,  während  in  den  dleden  sieben
Monaten  nur  mmr  fieelen,  so  daß  d  utschukproduktion
  bes  zwen  Halbjahres  sahelhe  erhholsh
beeinflußt  wu

 

n  Baumwolle  wurde  bis  auf
die  besten  Teile  —  ororonica-Mlanzung  wegen  seiner
Unrentabilität  aufgegeben  und  dafür  auf  dem  besten
Teile  des  Kikafulandes  mit  der  Anlage  einer  Kaffeepflanzung
  begonnen.  Geeignetes  Kaffeeland  steht
dort  in  Umfange  von  etwa  50  bis  60  ha  zur  Verügun

seomn  der  unsere  Pflanzungen  haben  wir  folgendes
  zu  berichten:

Kautschuk  (Manihot  glaciov#).
Von  den  vorhandenen  200  000  Bäumen  sind
29  000  Stück  ganz,  74.000  Stück  zu  80  v.  H.,  weitere
71.000  Stück  zu  50  v.  H.  zapfbar.  Der  Rest  ist  noch
nicht  FJrühig.
nfolge  der  außerordentlichen  Trockenheit  des
gwedn  —  konnte  die  Kautschulproduktion
nicht  auf  die  beabsichtigte  Höhe  gebracht  werden.
wohl  im  zweiten  Halbjahr  genügend  Leute  vorhanden
waren,  ließ  sich  das  erwartete  Quantum  nicht  erreichen.
Die  von  Mai  an  günstigen  Tebesterverhältnisse  machten
  es  möglich,  einen  großen  Teil  des  schlechteren  Kantschukwaldes
  von  dem  entstandenen  Queckenteppich  zu
befreien.  Auch  konnten  die  Fehlstellen  in  diesen  Beständen
  beseitigt  werden.  Geerntet  wurden  5990  kg.
Zum  Verkauf  gelangten  3323  kg,  für  welche  anfänglich
9  4  später  infolge  des  Preisrückganges  weniger,  bis
herab  zu  6,40  4  für  das  Kilogramm,  erlöst  wurden.
Dieser  Preis.  konnte  nur  durch  die  anerkannte  besondere
  Güte  des  Gummis  erzielt  werden.

 

Kaffee.

Bepflanzt  waren  Ende  Wi  105  ha  mit  26  000
Bäumen,  von  denen  19  000  t

Die  Kaffeebestände  *  "5  infolge  stetiger
guter  Bearbeitung  und  Dün  .l  in  sehr  zuter,  Verfassung.
  Wa  die  älteren  Bäume  im  Jahr  vorher
iemlich  rihlih  getragen  hatten,  ruhte  ein  Teite  derselben,
  so  daß  die  Ernte  nur  100  Ztr.  betrug,  wovan
ein  Teil  an  Ort  und  Stelle  zu  0,60  Rp.  (=  0,90  M)
per  ½  kg.  abgegeben  wurde.  Für  Kaffee  wurden  Neuanlagen
  auf  rüheren  Caravonicabestande  gemacht,
  um  in  der  Regenzeit  1913  den  Besand  in  Kibohöhe
  auf  mindestens  50  000  Bäume  zu

Weiteres  Land  für  Kaffer  steht  in  Kibohohe
noch  in  einer  Höhenlage  von  1000  bis  1050  m  zur
Verfügung  und  außerdem,  wie  oben  i  auch  am

u

In  Hamburg  verkauften  wir  Gon  der  1911er  Ernte
71  Sack  im  Nettogewicht  von  95  "6  Pfund.  Der  Durchschnittspreis
  betrug  1,  per  Kilogramm  netto
Kasse  loco  Hamburg.  Inzwischen  ist  auch  der  Rest  der
1912er  Ernte  in  Hamburg  im  Gewichte
verkauft;  der  Verkaufspreis  betrug  1,20  via  155  *  per
Kilogramm.

Baumwolle  am  Kikafu.

Caravonica.  Es  wurden  173538  kg  gepflückt;
  davon  lagerten  am  Jahresschluß  noch  55%  kg.
in  der  Entkörnungsanstalt.  Etwa  15  ha  beiden  in
Kultur.

Abassi.  Gepflückt  und  verkauft  wurden  11  540  kg.
bAus  oben  angegebenen  Gründen  ist  diese  Kultur  aufgegebe


Upland.  Die  Hoffnung,  daß  mit  Einführung
der  klimahärteren  amerikanischen  Upland-Baumwolle
diese  Kultur  sich  wieder  als  rentabel  erweisen  würde,
ist  fehlgeschlagen.  Die  Erträge  dieser  Art  waren  quansitati
  wohl  etwas  höher,  dafür  steht  Liese  Baumwolle

im  Preise  entsprechend  tiefer,  so  daß  das  Ge-#enobpesuliat
  sich  nicht  besser  stellt  wie  dasienige  der
ägyptischen  Sorten.  Es  ist  dies  auf  die  am  fKilimanjaro
  ziemlich  *  5  higen  Bürerungsverhällnisse
  zurückzuführen,  die  erheblich  von  dem  Klima  in
den  meisten  Baumwolle  anbauenden  Staaten  abweichen.
  Gepflückt  wurden  10  574  kg,  von  denen  noch

in  Kikafu  am  Jabresschluß  lagerten.  Auch
diese  Klan  wurde  eingestell
wennwelsertenl.

Wir  verkauften  in  Bremen  außer  244,5  kg  aufgekaufter
  Baumwolle  von  der  lller  Ernte  den  Rest
mit  32  Ballen  im  Nellogewichte  von  7987  kg  zum
Preise  von  1,55  X  und  1,255  per  Kilogramm;  von
der  1912er  Ernte  24  Ballen  im  Nettogewichte  von
5881,75  kg  zum  Preise  von  1,36  ¼/  per  Kilogramm.

Die  in  der  l*  Sanstalt  angesammelt
Baumwollsaat  (437  Sack  ewichte  von  556  Cwt.)
haben  wir  in  Sack  5  dem  guten  Podßze  von
7.13.9  #8  per  Tonne  verkauft.  Die  hohe  Fracht  ließ
lber  nur  einen  verhältnismäßig  geringen  Nutzen  aufommen.


Zwischen=  und  Nebenkulturen.

Auch  im  Berichtsjahre  haben  wir  mit  Erfolg
Mais  gebaut  und  mit  entsprechendem  Nutzen  Neit
an  die  eigenen  Arbeiter  verkauft.  Auch  Bohnen
gedeihen  recht  gut.

 

Dem  Beschluf  e  des  Ausichtsrates  vom  22.  Mai
esellschafter-Versammlung  vom
11.  Juni  1912  ensfprechend  haben  wir  eine  Anleihe
        <pb n="963" />
        909  25

in  Höhe  von  vorläufig  100  000  J1  bei  unseren  Mitgliedern
  ausgenommen.  Eine  weitere  Erhöhung  bis
auf  die  beschlossene  Summe  von  200  000  JX  ist  zum
weiteren  Ausbau  des  Unternehmens  notwendig.  ir
haben  der  Allgemeinen  Revisions=  und  Verwaltungs.
Ttiengesellschaft  in,  Herki  in  als  Treuhänderin  auf
unsee  Grundstücke  Kibohöhe  und  Kikafu  (letzteres
  ist  snchen  uie  unser  Eigentum  heworden)
in  Größe  von  zusammen  1580  zum  jeweiligen
Betrage  der  Anleihe  Scherungszpoch  bestellt.

mne  hatten  wir  beim  Kautschuk,  K  Kasses,
Mais,  Viehaufchuf-  dem  Transportunternehmen  und
dem  Laden  #  u  verzeichnen;  dagegen  brachten  uns  Verluste
  die  Viehzucht  und  insbesondere  der  Baumwollbau.
  Diese  sowie  die  erfolgten  ausreichenden  Abschreibungen
  wurden  durch  die  genannten  Gewinne
unter  vorsichtiger  Hinzurechnung  des  Wertzuwachses
der  Kautschuk-  und  K  gassee-Anlagen  reichlich  gedeckt.
En  Gewinn=  und  Verlust-Konto  wird  im
Geschäftsbericht  nicht  mit  deeiIl  In  der  Bil  z.  für
1912  figuriert  unter  den  Aktiven  ein  Konto  Ae  mit
610  999  M,  wãhrend  ein  Konto  gleichen  Namens  mit
20  448  A  unter  den  Passiven  sich  befindet.  Gegenũber
einem  Bankguthaben  von  18  790  &amp;amp;  und  11  145  X  Debitoren
  haben  Kreditoren  33  795  .X  zu  fordern.

 

 

Bremer  HKoloniol-Handelsgesellschaft
vorm.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  RK.  6.)

Der  Verlauf  des  Berichtsjahres  hat  den  Erwartungen
  der  ersten  Monate  leider  nicht  entsprochen.

Die  Maisernte  erwies  sich  als  so  klein,  daß  sie
kaum  dem  Eigenbedarf  E  Eingeborenen  genuge,
Außerdem  ging  auch  noch  die  Ausfuhr  der  Olpalmen
  produkte  mog:  4uzsrordentlicher  Trockenheit
  ganz  beträchtlich  zurück.  In  Togo  blieben  die
Regenmengen  beispielsweise  im  Jahre  1912  weit  hinter
dem  Durchschnitt  der  letzten  10  Jahre  zurück,  und  in
Dahomey  liegen  die  Verhältnisse  ganz  ähnlich.  Die
Folgen  dieses  außerordentlichen  Regenmangels  werden
sich  auch  noch  auf  einige  Jahre  hinaus  fühlbar  machen,
selbst  wenn  in  den  Jahren  1913/14  normale  Regenwengen
  fallen  sollten.

Der  Ernteausfall  verursachte  naturgemäß  eine
stark  verminderte  Kaufkraft  der  Eingeborenen,  die  zur
Folge  hatte,  daß  sast  alle  Verkaufsartikel  mit  nur  geringem

  Nutzen  angeboten  wurden,  um  die  angeschwollenen
  Läger  zu  verkleinern,  da  ja  angesichts  der  politischen
  Unsi  cherheit  und  der  ungünstigen  Leldverhältnisse
in  Europa  ein  längeres  Halten  der  groben  Warenbestände
  nur  unter  Verlusten  mögli  wesen  wäre.

Die  immer  mehr  vor  sich  gehende  Elschliehung  der
von  uns  bearbeiteten  Gebiete  ließ  auch  die  Eröffnung
einer  neuen  Hauptfaktorei  und  einiger  Zweigfaktoreien
geboten  erscheinen,  die  naturgemäß  eine  nicht  unoetiche.
  Erhöhung  der  re  eiwegen  im  Gesolge


Die  Preise  unserer  afrikanischen  Produlte  in
Europa  waren,  mit  Ausnahme  von  Kautschuk,
recht  gut,  jedoch  standen  denselben  so  hohe  Einkaufspreise
  in  Afrika,  besonders  in  der  zweiten  Hälfte  des
-*'  gegenüber,  daß  ein  besonderer  Vorteil
aus  der  günstigen  Marktlage  nicht  gezogen  werden

T  rotz  des  in  solchen  Zeiten  als  unwirtschaftlich  zu
begeichnenden  allzu  scharfen  Wettbewerbes  haben  aber
unsere  alten  Geschäfte  in  Togo,  Dahomey  und

*)  Aus  dem  Bericht  für  1912.13.

 

an  der  Goldküste  doch  auch  im  Berichtsjahre  noch
ganz  ersprießlich  gearbeitet.

eer  bedeutend  geringere  Gewinn  des  verflossenen
Gest  öftsjahres,  ist  l  zum  größten  Teil  dem
Sü  Uzuschreiben,  in  dem
sich  alein  aubsrnne  zun%  hreibungen  im  Betrage
von  als  notwendig  erwiesen.  Die  ungünstigen
  Voreta  dieses  Geschäftes  sind  in  der  Hauptsache
  auf  die  Schwierigkeiten  der  Trägeranwerbung
und  auf  den  starken  Rückgang  der  Aaufchulprrsle  zurückzuführen.
  la.  Südkamerun-Gummi  wurde  im  Ansang
  des  Berichtsjahres  in  Hamburg  mit  4  X  per
½  kg  bezahlt,  während  gegen  Ende  desselben  nur
2,50  “  erzielt  werden  konnten.  Das  bedeutet  für  den
W37  Südkameruns  von  etwa  2000  onnen

1000  kg  einen  Mindererlös  von  etwa

Obgleich  nun  augenblicklich  die  Aussichten  für  F5
Südkankerun-Geschaft  wenig  erfreulich  sind,  da  an  eine
wesentliche  Steigerung  der  Gummi-Marktpreise  kaum
zu  denken  ist,  so  glauben  wir  doch  annehmen  zu  dürfen,
daß  die  gegenwärtigen  Schwierigkeiten  bald  überwunden
  werden  können.  Vorläufig  ist  Südkamerun  fast
nur  auf  das  eine  Produkt  „Gummi“  angewiesen,  und
deshalb  werden  sich  früher  oder  später  alle  beteiligten
Firmen  darüber  einigen  müssen,  das  Geschäft  auch  bei
niedrigen  Gummi-Marktpreisen  ewinnbringend  zu  gestalten.
  Dahin  zielende  Bemühungen  und  alugg
nahme  der  interessierten  Firmen  untereinander  sind
bereits  seit  längerer  Zeit  im  Gange,  und  es  ist  zu  erhoffen,
  daß  prakt  tische  E  rfolge  bald  erzielt  werden.

Das  Liberia-Geschäft,  welches  sich  ganz  zufriedenstellend
  entwickelt  hatte,  ist  leider  durch  den  Aufstand
der  Kru-Leute  sehr  nachteilig  beeinflußt  worden.  Ganz

Abgelsehen  von  den  direkten  Schäden,  die  wohl  schließvon

  der  liberianischen  Regierung  bezahlt  werden
schzen  hat  das  Hauptgeschäft  für  den  Zeitraum  von
sechs  Monaten  fast  gänzlich  geruht.

 

 

Die  Afrikanischen  Immobilien-Grundstücke-Conti
  haben  elegen  das  Vorjahr
eine  Steigerung  von  51  5  erfahren,  die  auf  die
Errichtung  einiger  neuer  Hrttes  und  den  Ausbau
mehrerer  vorhandener  Faktoreien  rüchhuführen  ist.
Auch  die  Erhöhung  ikanischen
Wohnhäuser=  und  hess  asanshe
Conti  von  11.  000  X  auf  16  000  ist  durch  diese
Ursache  bedingt  worden.

und

Die  Gasa#te  bschreibungen  betragen
85  922  X  (i.  V.  73  330  1).  Dem  Reservefonds  !
und  dem  Reservesind

  20  000  -  00  hugeführt.
fonds  II  5200  1.  eingewinn  beträgt
insgesamt  1  93  ¼.Die  Verwaltung  beantragt,
von  einer  Dividendenausschüttung  abzusehen
  und  disien  ganzen  Betrag  auf  neue  Rechnung
vorzutragen.  Aus  obigen  Ausführungen  gehe  hervor,
daß  die  Aussichten  für  das  lausende  Geschäftsjahr
  keineswegs  günstig  genannt  werden  können,  und
die  Verwaltung  erachtet  es  deshalb  für  geboten,  den
Gewinn  auf  neue  Rechnung  vorzutragen.  In  der
Bilanz  vom  31.  März  d.  J.  sind  u.  a.  die  Hritari.
schen  Immobilien  und  Grundstücke  mit  206  000

wertet.  ie  Waren-Conti  in  Afrika  vrhone  mit
1111387

Deutsche  Togogesellschast.

In  ihrem  11.  Geschäftsjahre  (Mai  1912  bis
April  1918)  hat  die  Deutsche  Togogesellschaft  ihren
Handelsbetrieb  auch  auf  Kamerun  ausgedehnt  und
zu  dem  Zwecke  eine  Kapitalserhöhung  um  200  000  /%
        <pb n="964" />
        W  910  20

durchgeführt,  welche  en  der  Dividende  dieses  Jahres
zur  Hälfte  teilnehme

In  dem  aberön  über  die
Togo  wird  die  auch  in  der
Trockenheit  hervorgehoben.

 
 
 
 
   

haben,  auch  wenn  in
der  Aus=  und  Einfuhr
Vorjahre  zeigten.

Es  wird  sodann  der  Wiedereröffnung  der  Landungsbrücke
  in  Lome,  des  Planes  einer  sogenannten  Olbahn,
der  Zunahme  des  Kraftwagenverkehrs,  der  Fertigstellung
des  deutschen  Kabels,  des  Baus  der  großen  Telefunkenstation
  in  Kamina  und  der  Aufhebung  der  Sperre  über
**'  gedacht.

i  Kamerun  wird  auf  die  Schwierigkeit  und
LostsheniKan  der  Übernahme  von  Neukamerun,  der
Durchführung  einer  großzügigen  Verkehrspolitik  und
der  Bekämpfung  verheerender  Seuchen  hingewiesen  und
zugleich  festgestellt,  daß  die  durch  den  Rückgang  der
Kautschukpreise  bedingte  Birtschaftskrifteli  in  Südkamerun
auf  Mittel=  und  Nordkamerun  sich  nicht  so  stark  ausdehnt,
  weil  dort  auch  andere  Produkte  gewonnen  werden,
auch  der  europäische  Plantagenbau  der  ganzen  Entwicklung
  eine  feste  Grundlage  gibt.

Der  Handelsbetrieb  der  Gesellschaft  hat
sich  in  Togo  im  ganzen  befriedigend  entwickelt,  insbesondere
  waren  auch  die  Entkernereien  zufriedenstellend
beschäftigt.  In  Kamerun  hat  die  Zeit  der  ersten
Organisation  nur  geringe  Verluste  mit  sich  gebracht.

Die  Eintragung  des  Landbesitzes  der  Gesellschaft
ist  “  seine  Vermessung  im  Gange.

Ülber  die  Pflanzungsgesellschaften,  an  denen
r*  lünesebn  beteiligt  ist,  wird  unten  besonders

erichte

rek  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  stehen
Ausgaben  für  Berliner  Verwaltung  mit  19  942.34  und
Abschreibungen  in  Höhe  von  36  ,  ein  Gewinnvortrag
  von  29443.,  ein  Bruttogewinn  von  145  311.4
Zinseneinnahmen  von  3033.  und  ein  Gewinn  aus
verfallener  Dividende  von  129  .34  gegenüber.  Es  verbleibt
  ein  Reingewinn  von  121  398./44  (im  Vorjahre

121  904.4%4),  wovon  im  Berichtsjahre  selbst  91  950  4
(im  Vorjahre  89  622  Ac)  verdient  sind.

Die  Bilanz  weist  folgende  Alfivg  au  Landbesitz
103  647  KAK,  Faktoreigrundstücke  217  Faktoreigebäude
  150  892.,  Ginanlagen  46  8  *  Faltoreiinventar
  13  474  A,  Berliner  Inventar  1  M,  Wagen
und  Boote  5  848  4,  Fastagen  und  Säcke  14  195  M.,
Waren  692  208.,  Debitoren  in  Afrika  144  884  .4¾,
Debitoren  in  Europa  10  648  M.  Produkte  und  Rimessen
176  784.4¾.  Kasse  in  Afrika  70  079  ,  Kasse  in  Berlin
811  .#,  Bankguthaben  99  440.4,  Effekten  876  und
Beteiligungen  220  000.“

Die  Passiven  sind:  Kapital  1  300  000  .  Reservesonds
  1  35  147  ./4,  Reservefonds  II  125  000  .4,  Reserve
für  Talonsteuer  11  000  —,  rückständige  Dividenden
242.K.  Kreditoren  in  Afrika  68  359  .,  Kreditoren  in
turopa  112  458  /.

i  dem  Reingewinn  sollen  9125  A  dem  Reservesonds
  1  überwiesen  werden,  7  v.  H.  Dividende  (wie
im  Vorjahre)  auf  das  alte  und  3½  v.  H.  auf  das  neue
Kapital  erfordern  84  000  /7,  die  Tantieme  des  Aufsichtsrats
  beträgt  5213  .  und  22  984.4  sollen  auf
neue  Rechnung  vorgetragen  werden.

eine

 

 

#n  an  SGalcebet.

Togo-  3

In  seinem  dritten  ceeschäftsjahre  (Juli  1912.
bis  Juni  1918)  hat  das  Unternehmen  den  Ausbau
seiner  Sisalpflenzung  fortgesest  und  370  ha  neu  in
Kultur  gebracht,  so  543  ha  mit  Sisalagaven
bepflanzt  sind,  die  ##h  Eiter  gut  entwickelten.  Die
außerdem  vorhandenen  6  ha  Manihotlautschut  und  5  hn
Kapol-  treten  demgegenüber  ganz  zur

Pflanzung  chhchiians  und  verlegte
  e  2  km  Feldb

Nebenbei  wird  Woah  Schaf-  und  Schweinezucht
betrieben.

In  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  wurden
aus  12  087.4X  Zinsen  und  Provisionen  die  Kosten  der
heimischen  Verwaltung  mit  9954  J/  gedeckt  und  der
Verlustvortrag  von  998  ./4  getilgt.  Der  verbleibende
Gewinn  von  1135  .4¾  soll  dem  Reservefonds  überwiesen
werden.

In  der  Bilanz  erhöht  sich  das  Pflanzungsanlagekonto
  durch  die  für  den  Ausbau  der  Pflanzung  gemachten
  Barausgaben  und  verbuchten  Abschreibungen
abzüglich  eines  kleinen  Gewinnes  aus  Vieh  um  76447./
auf  144  834  .  Die  übrigen  Aktiven  sind:  Grundbesitz
  240  000  1¾,  Gebäude  8570  M.  Inventar  6029  4,
Anschlußgleise  und  Feldbahn  9223.34,  Materialien  2501.4,
Vieh  760.1,  Kasse  6718.¾4.,  Bankguthaben  70  668./.
noch  nicht  geleistete  Einzahlungen  186750  4,  Debitoren

94  A.

Dagegen  hatten  Kreditoren  12  185  M  zu  fordern.
Die  Steuerreserve  ist  auf  11876  M  ogtitgegangen.
das  Kapital  betrãgt  Lü  ul  LN-  850  000

Kgu-Dflanzungsgesellschaft.

In  ihrem  7.  Geschäftsbericht  (1.  Juli  1912  bis
30.  Juni  1913)  beklagt  sich  die  Gesellschaft  ähnlich  wie
andere  Unternehmungen  über  die  große  Trockenheit  in
Togo.  Trotzdem  haben  sich  die  Kakao  kulturen  aber
recht  befriedigend  entwickelt:  die  Ernte  stieg  von  304
auf  365  (2,  dabei  gaben  die  jetzt  volltragenden  Jahrgünge
  1900  bis  1906  durchschnittlich  558  kg  trockenen

akao  pro  Hektar.

Die  Kautschukernte  stieg  von  280  auf  888  kg.

Dagegen  gingen  die  Erträge  der  lpalmen  infolge
  der  ungünstigen  Witterung  von  197  auf  134t
ausgelesene  Früchte  zurück.  Das  nunmehr  fertig  ausgebaute
  Walmölwerk  gewann  daraus  22  t  Palmöl  und

13  t  Palmkern
bah  Erwähnensvert  ist  die  Anlegung  von  7  km  Feldahn.


Im  Pflanzungsbetriebskonto,  sind  als  Ausgaben
  aufgeführt:  Gehälter  25  715  ,  Löhne  39286  ./
verschiedene  Ausgaben  in  Afrika  6567  ¾,  Düngemittel
4756  .,  Vorstandsgehalt  4000  .,  heimische  Unkosten
5484  Abschreibungen  16741.&amp;amp;.  Dagegen  brachten
Produlte  50  594.#14,  Zinsen  und  Provisionen  734.4.
Der  Saldo  von  51  172.,K  wird  in  üblicher  Weise  auf
Flanzungsanla  ekonto  übertragen,  das  sich  damit  auf

544  424  xF  erhöht.

Die  übrigen  Aktiva  sind:  Grundstücke  70  000  .#%¾
Gebäude  33  964  ,  Palmölwerk  57  427  .4,  Inventar
11  833  A,  Feldbahn  27  280  #,  Materialien  5898..&amp;amp;.
Düngemittel  5588.4¾4.  Kasse  825  .K4,  Produkte  3576./4.
Bankguthaben  5594  "/4,  Debitoren  3745.,  schwebende
Verrechnungen  2228  /.  Die  Passivseite  setzt  E  aus
dem  Kapital  von  750  000  /“  und  aus  21  871.4  K
ditoren  zusammen.
        <pb n="965" />
        W  911

Pflianzungsgesellschaft  Kpeme  in  Togo.

Die  Pflanzungsgesellschaft  Kpeme  in  Togo  hatte
im  vorigen  Jahre  zum  erstenmal  eine  Dividende  verteilen
  können,  und  zwar  5  v.  H.  auf  die  Vorzugsanteile.
In  diesem  Jahre  können  nicht  nur  die  letzteren  die
ihnen  vorweg  zukommenden  6  v.  H.  erhalten,  sondern
es  erhalten  nunmehr  auch  die  Stammbeteiligten  zum
erstenmal  eine  Dividende,  wenn  auch  nur  in  dem  bescheidenen
  Ausmaße  von  1½  v.  H.

Der  Bericht  über  das  9.  Geschäftsjahr  (Mai
1912  bis  April  1913)  klagt  allerdings  über  wiederum
unzureichenden  Regenfall,  wodurch  die  Ernte  an  Kokosnüssen
  von  924  400  auf  709  000  zurleägegangen  ist.
Düir  stieg  aber  die  Produktion  an  Sisalhanf  von

18,7  auf  24,9  t,  und  auch  die  Preise  zogen  an.

D##  Entkernerei  war  wieder  gut  beschäftigt.

e  Gewinn--  und  Verlustrechuung  zeigt  folgende
  Kusgaben:  Gehälter  in  Afrika  8251.,  Löhne
in  Afrika  20  101  ¼¾4,  Unkosten  in  Afrika  2202  AM.,  Dinme
mittel  7057  .4,  Feuerversicherung  689  ./#7,  heimische  Ver- 



nr#r.

waltung  5932  4,  Abschreibungen  16  264  ./.
7000  #&amp;amp;Z  auf  Pflanzungsanlage.

Die  Gegenseite  führt  abgesehen  von  674  #  Gewinnvortrag
  auf:  Produk  benerlös,  62  597  %  Ginbetrieb
  6458  ./4,  Viehverkauf  435.#47,  Zinsen  und  Probesstonen.
  1116  ,  Übertrag  auf  stor  Binfen  und  ebren
8000  M.

wovon

Die  Bilanz  enthält  folgende  Aktiva:  Grundstücke
3500.#1,  Pflanzungsanlage  541  185.,  Gebäude  21  954.#4,
Inventar  2722  .  Ginanlage  7566  FSisalfabrik
22  620  ¼,  Anschlußgleise  und  Feldbahn  8913  /.  Materialien
  4521  /,  Düngemittel  6000  .NFx.  Vieh  8100  r/
Produkte  5710./14,  Kasse  1206.#4,  Bankguthaben  43625.1,
Debitoren  86  .4.  Auf  der  Passivseite  sind  aufgeführt:
Stammkapital  480  000  .,  Vorzugskapital  160  000  ¼4,
Rücklage  2½  Crüdlständige  Dividende  430  /,  Kreditoren
  12  485

Aus  dem  uegewim  von  18  779  4/  sollen  1810  /

9600  an  die  Vorzugsdie
  Stammbeteiligten  ausgeschüttet
  und  169.  hauf  neue  Rechnung  vorgetragen
werden.

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Die  voraussichtliche  Baumwollernte  in  Rußland.

Die  zu  erwartende  Baumwollernte  in  Rußland
siellt  sich  annähernd  solgendermaßen  dar:  Im  Ferghanagebiet
  erwartet  man  eine  bessere  Ernte  als  im  Vorjahr,
  in  den  Kreisen  Andishan,  Kokand  und  Skobelew
eine  gleichmäßige  Ernte.  In  Andishan  sind  gegen
80  000  Dessätinen  mit  Baumwolle  besät,  in  Kokand
gegen  45  000  Dessätinen,  in  Skobelew  gegen  90  000
Dessätinen.  Im  Omster  Kreise  wird  die  Ernte  etwas
geringer  sein;  dort  sind  10  000  Dessätinen  Baumwollfelder
  vorhanden,  im  Namanganer  Kreise  gegen  43.000
Dessätinen,  die  unter  Wassermangel  delltten  haben.
Im  Samarkander  Kreise  sind  es  gegen  16  500  Dessätinen,
  und  man  erwartet  auch  hier  eine  bessere  Ernte,
als  die  vorjährige  war,  und  zwar  um  10  v.  H.  höher.
Eine  gleiche  Ernte  wie  im  Vorjahr  wird  im  Syr-Dariagebiet
  erwartet,  wo  es  62  500  Dessätinen  Baumwollpkantagen
  gibt,  und  in  Transkaukasien  mit  39  000

s  44  000  Dessätinen  Plantagen.  Im  Syr-Darjagebiet
waren  die  Ernteaussichten  zuerst  vortrefflich,  verschlechterten
  sich  aber  infolge  Wassermangels.

In  Buchara  war  das  Sommerwetter  den  Plantagen
nicht  günstig,  und  man  erwartet  dort  nur  eine  mäßige
Ernte.  Im  Kaukasus  trat  mit  dem  Juli  qgutes  Wetter
ein  und  verbesserte  die  Ernteaussichten,  so  daß  man
auf  eine  befriedigende  Ernte  rechnet,  die  im  ganzen
nicht  schiechter  sein  wird,  als  die  Ernte  des  vergandenen
  Jahres

Was  die  Dualität  und  die  Sorten  anbetriftt.
so  sät  man  seit  dem  vergangenen  Jahre  in  Curlestan
vorwiegend  amerikanische  Saat;  in  einigen  Gebieten
hat  man  die  Plantagen  sogar  ausschließlich  mit  amerikanischer
  Saat  bestellt.  Im  Ferghanagebiet  hat  man
noch  viele  Plautagen  mit  einheimischer  Saat  bestellt,
und  die  geerntete  Baumwolle  dient  meist  dem  einheimischen
  Bedarf.  In  Buchara  und  den  Gebieten  #amB
Syr-Darja  wird  auch  die  einheimische  Saat  viel
braucht,  und  die  Hälfte  aller  Plantagen  an  die  en
Orten  ist  mit  einheimischer  Saat  bestellt  worden.

(St.  Petersburger  Herold.)

 

Hebung  der  Kakackultur  auf  den  Dhilippinen.

Infolge  vermehrter  Nachfrage  aus  den  Vereinigten
Staaten  und  auf  den  Inseln  selbst  wurde  unter  der
Leitung  der-Manila  Merchants-Asscciation  die  Hebung
der  Kakaokultur  auf  den  Philippinen  energisch  in  die
Wege  geleit  et.

#s  gibt  kaum  einen  Bezirk  auf  den  Inseln,  der
nicht  klimatisch  und  nach  der  Bodenbeschaffenheit  mehr
oder  weniger  für  die  Kultur  des  Kakaos  geeignet  wäre
oder  für  diese  schon  in  Benutzung  genommen  wurde.
Trotz  der  nicht  unerheblichen  einheimischen  Erzeugung
mußte  im  letzten  Fiskaljahr  noch  für  308  191  *  und  im
Vorjahr  für  218  270  8  Kakao  eingeführt  werden  neben
einer  nicht  unerheblichen  Menge  fertiger  Schololad  e.
Die  Kakaobohnen  werden  meistens  in  einfacher  Weise
zerquetscht,  mit  Erdnüssen  vermengt  und  zu  kleinen
Kuchen  geformt.  Diese  Verarbeitung  besorgen  gewöhnlich
  Chinesen.

Der  eingeführte  Kakao  kommt  in  der  Hauptsache
aus  Niederländisch=  und  Britisch-Ostindien,  und  zwar
in  annähernd  gleichen  Mengen.

Einheimischen  Kakao  liefern  fast  alle  Teile  des
Archipels,  hauptsächlich  aber  Ilocos  Norte,  die  Albau-Halbinsel
  und  einige  Bezirke  von  Nord-Mindanao.  Es
gibt  verschiedene  gutgelegene  Pflanzungen  auf  den
Inseln;  diese  gedenkt  man  zunächst  modern  auszugestalten,
  um  ihre  Produktion  möglichst  bald  zu  erhöhen.
Die  Schädlinge  der  Pflanzen  hofft  man  leicht  zu  beseitigen.
  Nach  Deckung  des  einheimischen  Bedarfes
erwartet  man  nach  einigen  Jahren  auch  Kakao  zur
Ausfuhr  bringen  zu  können.  Die  gegenwärtige  Erzeugung
  wird  auf  20  000  Pfund  im  Jahre  geschätzt.

(Nach  Dailyx  Consulur  und  Tiade  Reports.)

Gummlausfuhr  aus  dem  brasillionischen  Staate
Matto  Grosso.

Im  Jahre  1912  wurden  aus  Matto  Grosso  insgesamt
  3  304  316  kg  Gummi  ausgeführt.  und  zwar
aus  den  Norddistrikten  2  705  611  kg  und  den  Süddistrikten
  598  705  kg.
        <pb n="966" />
        W#  912  20

Die  Ausfuhr  aus  den  Norddistrikten  über
Mangos  nach  Europa  bzw.  nach  den  Vereinigten  Staaten

von  Amerika  verteilt  sich  auf  die  verschiedenen  Zollagenturen
  etwa  folgendermaßen:

 

Fina  Sernamby  Sern  de  Caucho  Caucho  i

ks  kb  ka#  ka
Jamary  Agentur  441  672  35  582  560  133  341  1  os  728
Rio  Machcho  Agentur  487  82  902  47  958  32  086  1  030  802
S.  Manoel  &amp;amp;  Tapa  3  79  046  28  178  19  360  41  572  168  156
Santo  Antonio  Rio  Madeira  114  747  23  344  221  550  2780  862  428
Villa  Murtinho  Rio  Madeira  22158  2860  62  022  —  7  135
Presidente  Marques  Rio  Madeira  7  538.  1  218  10  371  240  19  367
zusammen  2  705  611

Aus  den  Norddistriten  wurden  ausgeführt  im
Jahre  1908:  1  560  521  kg,  1909:  1229  582,  1910:
1  545  521,  1911:  1593  167  kg;  es  ergibt  sich  somit  für
dn  Fatr  1912  gegen  das  Jahr  1911  ein  Mehr  von

146  *  Süddistrikten  sind  1912;:  598  705  kg
Gummi  ausgeführt  und  über  Corumba  und  Montevideo

nach  Europa  verladen  worden.  Die  Ausfuhr  verteilte
  sich:

Qualität  M##ge  Vert
Seringa  fina.  323  122  1  38  250.:765
Seringa  geräuchert  .  39  100  2:460

ernambh.  .  177  159  1  821:889
Mangabeiran  9  315  150  911.158
zusammen  598  705  2  037  476.222

Im  Jahre  1911  erreichte  die  Ausfuhr  noch  eine
Höhe  von  648  153  kg,  woraus  sich  für  das  Jahr  1912
eine  Abnahme  von  49  448  kg  ergibt.

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Vizekonsulats

in  Cuyaba.)

Der  Rußenbandel  Britisch-Südafrikas  im  ersten
Balbjahr  1913.

Nach  der  amtlichen  Statistik  stellte  sich  der  Wert
der  Einfuhr  Britisch-Südafrikas  im  ersten  Halbjahr
1913  (1912),  wie  folgt:

Handelswaren  19  397  751  (17  899  089)  8,  Rohes
Gold  in  Durchfuhr  9927  (6434),  Regierungsgüter
1  384  507  (1  479  269),  Bargeld  457  140  (457  o81);  zusammen
  21  249  325  (19  842  728)  .

Die  Zunahme  beträgt  daher  1  406  602  L.  Für
die  Südafrikanische  Union  Mlein  stellen  sich  die
Gesamtzahlen  auf  20  390  936  (19  081  391)  L,  so  daß
die  Zunahme  1  309  545  K  ausmacht.

Die  Ausfuhr  weist  für  die  gleichen  Zeiträume
folgende  Zahlen  auf:  Britisch-Südafrika  35  686  345
(31  259  694)  E.  Unionsgebiet  34  683  872  (30  455  220)  L.

Es  ergibt  sich  also  für  Britisch-Südafrika  ein
Mehr  von  4  126  651  L  und  für  das  Unionsgebiet  ein
solches  von  4228  61  54%

Einfuhr  und  Ausfuhr  zeigen  demnach  trotz  der
monatelangen  Dürre  des  vorigen  Jahres  beträchtliche
Zunahmen.  Bei  näherer  Prüfung  zeigt  sich  indes,  daß
der  Charakter  der  Einfuhr  gegen  1912  erheblich  zuungunsten

  Südafrikas  abweicht.  So  betrug  für  das
Amionsgebiet  der  Wert  der  Einfuhr  von  Lebensmitteln
  und  Getränken  3851  864  LC  gegen
2779596  LC  im  gleichen  Zeitraum  des  vergangenen
Jahres.  Darunter  befinden  sich:  Getreide  1  102  317
(399  802)  S,  Butter  u.  dal.  150  000  (98  000)  E,  Käse

 

*)  Für  ganz  Britisch-Südafrika  sind  entsprechende
Zahlen  nicht  veröffentlicht.

 

8  (71  768),  Speck  40  692  (19  054),  Zucker  143  818
1

In  diesen  Zahlen  läßt  sich  der  Einfluß  der  außergewöhnlichen
  Trockenheit  des  letzten  Jahres  leicht  erkennen.
  Für  die  St  taatsfinanzen  bedeuten  diese  erhöhten
  Einfuhren  von  Waren,  die  besonders  hohe  Zölle
zahlen,  natürlich  einen  Gewinn,  für  deb  Land  aber
einen  Verlust,  da  es  so  viel  Geld  mehr  für  Nahrungsmittel
  hat  ausgeben  müssen,  die  im  Innern  hätten  erzeugt
  werden  können.

Andere  beachtenswerte  Einfuhrartikel  stellten  sich,
wie  folgt:  Automobile  462  696  (225  093)  L,  Motorzweiräder
  111  487  (44  808r,  Kur  zwaren  615  592
(689  207),  Wollwaren  496  659  (664  3  Die  Einfuhr
von  Motorfahrzeugen  ist  danach  noch  immer  in  schneller
Zunahme  begriffen,  was  bei  den  großen  Entfernungen
im  Lande  erklärlich  ist.  Im  übrigen  hat  sich  in  den
meisten  anderen  Warenkategorien  die  Einfuhr  nur
gerade  auf  der  Höhe  des  Vorjahres  gehalten  oder  sie
zeigt  sogar  einen  Rückgang.

Von  dem  hberschu  der  Ausfuhr  über  das
Vorjahr  von  4  646  entfallen  allein  rund
3  119  000  K  auf  Erzeugnisse  des  Bergbaues.  Diamanten
  weisen  26  Karat  im  Werte  von
6  188  687  8  gegen  2  084  341  Karat  im  Werte  von
4135  581  8  im  Vorjahr  auf.  Die  Goldausfuhr  ist
von  5  060  518  Unzen  im  Werte  von  18  837  470  K  auf

5549  013  Unzen  im  Werte  von  19  568  554  2  Lestiegen,
#und  Kupfer  zeigt  eine  Zunahme  von  150  v
Tonnen  im  Werte  von  207  231  &amp;amp;  gegen  *  anes
im  Werte  von  104  192  L).  Die  Zinnausfuhr  hat  sich
aat  verdoppelt  und  hatte  einen  Wert  von  rund

5  000  L.  Es  wird  eine  weitere  Zunahme  erwartet.
Der  Wert  der  Kohlenausfuhr  stieg  um  42  v.  H.,  obwohl
der  Durchschnittspreis  für  die  Tounne  von  14  sh  9  d
auf  12  sh  gefallen  war.“

Der  Wert  der  Ausfuhr  der  übrigen  südafrikanischen
Produkte  aus  dem  Bunde  ist  von  6656  000  &amp;amp;  im
Jahre  1912  auf  7  765  000  K  im  A—  Jahre  gestiegen,
  die  Zunahme  macht  18  v.  H.  aus.  Besonders
wi  btig  T  folgende  Artikel:

0  103  (24436  802)  EF.,  Ziratbieden
1502  220  (1  *  091),  Mohair  464  076  (41  22  drue
und  Häute  997693  (694  835),  Getreide  52758  (186  872),
Fische,  getrockuet  und  präpariert  46  316  (31
Früchte,  frische  36  773  (47  385).

Der  Rückgang  der  Fruchtausfuhr  ist  auf  die  schlechte
letzte  Ernte  zurückzuführen.  Sonst  erscheint  die  Statistik
als  günstig  für  die  Union.  Besonders  beachtenswert
ist  die  große  Zunahme  der  Wollausfuhr,  zumal
wenn  man  bedenkt.  daß  die  Schafzucht  im  vorigen
Jahre  schwer  unter  der  Dürre  gelitten  hat.

Der  Verkehr  ganz  Britisch-Südafrikas  mit  den
einzelnen  Bezugs=  und  Bestimmungsländern
stellte  sich,  wie  folgt:

 

 

"%  *)  In  letzter  Zeit  sind  infolge  des  Johannesburger
Streiks  die  Kohlenpreise  sehr  gestiegen.
        <pb n="967" />
        W  913  20

1912  1913  Unterschied  zwischen  der  -  und  der  amerika-Einfuhr
  aus  Wert:  8  v.  H.  Wert:  L  v.  H.  nischen  Einfuhr  sehr  gerin

dem  Britischen  Reich  12  133  873  67,8  18  188  899  67.7  Von  der  Ausfuhr  Britisch-  Südafrikas  gehen
darunter  90,6  v.  H.  nach  dem  Vereinigten  Königreich.  Es  ist
dem  Ber.  önigreich  10  583  494  59,1  10  790  681  55.6  aber  zu  beachten,  daß  dieses  vielfach  nur  das  Durch-Australien.
  489  377  2,7  960  074  4,9  ugsland  ist.  Deutschland  nahm  direkt  Waren  im
ndien  5382248  3,0  632  734  3,3  erte  von  etwas  über  1  Million  L  oder  2.8  v.  H.
anadd  233  116  1,4  422  151  2,2  gegen  2,5  v.  H.  im  Vorjahr.  Der  verhältnismäßig
den  Ver.  Staaten  roße  Anteil  Belgiens  an  der  südafrikanischen  Ausfuhr
von  Amerika  1  553  364  9,2  1  703  148  8.8|63  273  6  oder  1,3  v.  H.)  dürfte  indes  zum  Teil  auf
Deutschland  15666  075  9.8  1  682957  8.7  die  deutsche  Einsuhr  über  Antwerpen  zurückzuführen
den  Niederlanden.  369  407  2,2  428  023  2,2sein.  Die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  nahmen
Belgien  .  343  771  2.1  356  166  1,8  ur  Waren  im  Werte  von  377  693  K  oder  1,1  v.  H.
Brasilien  301  680  1,7  343  295  1,8  Nach  der  allgemeinen  Lage  der  wirtschaftlichen
Schweden.  270  933  1.5  301  430  1,6  Verhältnisse  wäre  für  die  zweite  Hälfte  des  Jahres
Frankreich  2394  804  1,6  283121  1.5  eine  Zunahme  des  Außenhandels  Südafrikas  zu  er-0Larten

  gewesen;  die  Unruhen  des  letzten  Monats  in
siches  Mren  hu  erpzentl  aewhpenteoe  Johannesburg  haben  aber  das  Geschäftsleben  stark
wie  im  Vorjahr,  ist  der  des  Mutterlandes  nicht  un-  beeinflußt,  und  es  ist  anzunehmen,  daß  besonders  die
erheblich  gefallen.  Den  zweiten  Platz  haben  die  Ver-  Inworteure  sehr  zurückhaltend  mit  Bestellungen  sein
einigten  Staaten  Deutschland  fortgenommen,  was
wohl  an  der  ten  Dentschland,  *  Maschinen  usw.  Gericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kapstadt
für  Johannesburg  liegen  dürfte.  Tatsächlich  ist  der  vom  18.  August  1918.)

 

 

 

die  Viehbestände  in  Britisch-Südafrika.

In  der  Sildakrikanischen  Union  findet  eine  jährliche  Viehzählung  nicht  statt.  Sie  würde  in  dem
außerordentlich  großen,  dünn  bevölkerten  Lande  zu  ghroße  Kosten  verursachen;  außerdem  ist  eine  solche  Zählung
immer  eine  Quelle  der  Beunruhigung  für  die  Eingeborenen,  da  sie  befürchten,  daß  ihr  Viehbestand  als  Basis
neuer  Steuern  dienen  soll;  sie  neten  daher  einer  Aufnahme  ihrer  Viehbestände  stets  einen,  wenn  auch  meist
nur  passiven,  Widerstand  hntgegen

Allgemeine  amtliche  giehzählungen  haben  in  den  Jahren  1904  und  1911  stattgefunden.  Die  vier
Kolonien,  die  nunmehr  die  Südafrikanische  Union  bilden,  wiesen  im  Jahre  1904  folgende  Bestände  auf:

Kapkolonte  Natal  O#ngestut-  Transvaal  Zusammen
Rinder  1953126  666  903  363  190  553  388  3  536  607
Pferde.  Maulesel  und  Esel  419  018  73472  104  800  128  572  725  862
Wollschafe  84149  823  504  795  2  486  780  413  638  11  799  036
Fleischschaoe.  3352967  163  583  561  646  422  111  4  500  307
Angoraziegen  2775  908  87  438  102  192  85  670  3351  203.
andere  Ziegen  43384  413  912  499  331  977  864  005  6492894
Schweieen  83385  318  75887  61  409  160  186  682  800

In  der  Zählung  von  1911  sind  die  folgenden  Bestände  festgestellt  worden:

Kapprovinz  -  Essig  Ora  rt  ß  ußz-  Wanspaa.  Zusammen
Stierer  66  094  15  674  24  651  39  139  145  558
Kühe  9oçp07323  141  391  380  956  470  560  1  900  230
Ochsen  773355  78  879  368  930  399  712  1  620  376
Honstige  Ninder  038558  220  648  511  697  429  887  2  130  735
Pferd  ....  833  962  75  567  220  725  89  160  719  414
9  Nentesel.  47  059.  15  602  5995  25275  93  931
Esee.  1091  086  28  018  11  558  106  048  336  710
Wollschae  11  651  836  1  105  028  7  365  052  2330  304  21  442  215
Fleischschafe  6082677  414235  1232586  1  084  946  8  814  444
Angoraziegen  3340  132  127  452  545  577  262  174  4275  335
Andere  Ziegen  4413232  861  822  502  994  1  509  646  7487  644
Schweien  505730  162  656  110  332  302  882  1  081  600

 

Vergleichung  der  Gesamtzahlen  für  das  Gebiet  der  Südafrikanischen  Union:

 

 

1911  1804  1911
.  68586  607  5796  940  Angoraziegen  3851  203  4275  335
t  35  Naulesel  und  ẽsel  .  725  862  1  150  055  A#dere.  Wiegen  64492  894  7  487644
ollschafe  11  799  0866  21  842215  #  Schwe  .....  682  800  1  081  600
Bolschgfevo  56456500  8307  86814444  zusammen  —  S44  2

Eine  Statistik  über  die  Schlachtungen  gibt  es  in  Südafrika  nicht.  Da  aber  die  Gerberei-Industrie
im  Lande  bisher  noch  von  ziemlich  untergeordneter  Bedeutung  ist,  so  gibt  die  #ussuyrstalistik=  der  Union  von
Häuten  und  Fellen  einen  Anhaltspunkt  auch  über  die  Schlachtungen.  Nachstehend  ist  die  Ausfuhr  von  Häuten
und  Fellen  in  den  beiden  letzten  Jahren  (die  Gewichte  in  englischen  Pfund  =  rund  453  g)  angegeben:
        <pb n="968" />
        914  2

 

 

 

1911
Gewicht  Wert  Gewicht  Wert
Ibs  9  Ibs
Tindsbäte  und  Kalbfelle  .  13  211  784  870  548  20  428  461  670  887
Schaffell  .  .  23  996  966  574  457  29  029  147  724  196
Jiogenfelle  7469  158  262  636  8126  860  D291  695
zus.  einsc.  anderer  Häute  u.  Felle  44  677  858  1  208  167  57  583  968  1  686  778

,  Csel=  und  Schweinehäute  werden  nur  in  so  geringfügigem  Umfang  ausgeführt,  daß  sie  in

Pferd
der  Statistik  icht  besonders  dargestellt  sind

(Bericht  des  Handelssachverständigen  beim  Kaiserl.  Konsulat  in  Johannesburg.)

Hopfenbau  in  Südafrika.

Der  Hopfenbedarf  Südafrikas  wird  bisher  ausschließlich
  durch  überseeische  Einfuhr  gedeckt.  Die
Gesamteinfuhr  der  Südafrikanischen  Union  bewertete
sich  1912  (1911)  auf  40  785  “(  L.  Unter  den
Einfuhrhäfen  steht  Durban  mit  22  588  (12644)  L  obenan.

Unter  den  Herkunftsländern  nimmt  England
mit  21  254  (15  248)  L  den  ersten  Platz  ein.  Es  folgen

Deutschland  mit  8961  (5988),  Osterreich-Ungarn  mit
6172  (3388)  und  die  Vereinigten  Staaten  mit  4176
(1906)  &amp;amp;S.

Das  amtliche  südafrikanische  Landwirtschaftsorgan
hatte  bereits  in  einem  Artikel  vom  November  1912
(Agricultur  Journal  fort  aene  Union  of  South  Africa
Vol.  IV  No.  5  S.  673)  d  der

den

der

 

von  nur
bevon


auf

arößte  der  südafrikanischen
South  African  Breweries

Pretoria,

und

es  zur
zu
eines

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Durban.)

Ddie  Bergwerksindustrie  in  der  Südafrikanischen
Unlon,  insbesondere  im  Transvaal,  im  Jahre  1912.7)
Nach  dem  kürzlich  veröffentlichten  Berichte  des
Bergwerkdepartements  der  Union  für  das  Jahr  1912
war  der  Wert  der  im  Jahre  1912  (1911)  geförrten
  Mineralien  und  Edelsteine  52  711  761
"n  “  679  294)  LK.

*)  Vgl.  auch  „D.  Kol.  Bl.“  1913.  S.  411  .

 

Die  von  der  Bergwerksindustrie  gesahlten  diresten
Staatsstenern.  helhn  sich  im  Jahre  1912  (1911)
6  (2333  052)  g.  Davon  lunden  aus  der

blelp  3305  1  648  664  (1  602  275)  L.

Der  sonach  eingetretene  Ausfall  in  den  Einnahmen
an  Bergwerkssteuern  in  der  Union  ist  im  wesentlichen
auf  die  Mindereinnahmen  in  der  Kapprovinz,  wo  nur
438  847  (696  928)  S  eingegangen  sind,  sowie  im
Hranze  Freistaat  zurückzuführen,  der  nur  19  805
(27742)  &amp;amp;  zur  Gesamteinnahme  beigetragen  hat.

ie  Abnahme  in  den  Steuereinkünften  der  Kapprovinz
  ist  allerdings  nur  eine  rechnerische,  da  in  dieser
Provinz  in  den  ergreerkesteuereinnahmen.  im  Jahre  1911
auch  die  Beträge  vom  Jahre  1910  eingeschlossen  weren.

Zu  dem  Gesamtwert  der  Förderung  von  527117
(47  679294)  8§  hat  der  Transvaal  4383284,  56
68  892  509)  L  beigetragen,  der  Wert  der  Förderung

der  Kapkolonie  war  6847  586  (6  152  554)  S,  des

Freistaats  1  702  687  (1  829  159)  S,  der  NKatalprovinz
  876  815  (865  072)  8

i  esamtausbeute  an  Mineralien  usw.  in
der  Union  und  in  der  Transvaalprovinz  setzt  sich,  wie

folgt,  zusammen:  Transvaal
1911  1912  1912
Unionprodukte  2  2  —
Gold.  35  049  041  38  691  688  38  686  250

Silber  (in  Rohgold
sowie  unedlen  Metallen
  enthalten)

 

 

98  507  124  374  124  355
Diamanten.  8  746  724  10  061  489  2  386  979
ohlen  1  935  153  1  999  378  1  044  986
Lols7  7  644  11  880  8  469
Teer  1  411  806  806
Kupfer  552  145  556  978  49  142
Zinn  411  871  33  699  367  699
Sfbeit  .  20  839  8  882  —
Braphhtt.  1  308  l  155  1  155
Magnesit  856  1  673  1  673
Zink  291  —  —
Ranganer,  179  —  —
Blei  344  8  654  8  654
zlimmer  .  250  368  363
Kornnd  —  659  659
Kaollin  26  —  —
Salz  61  160  63  096  2694
Kallö  185  193  129  470  113  155
Kieselsteine.  16  052  9895  9395
Kieselguhr.  298  219  219
Verdit  .  130  —  —
Tigeraugenstein  40  148.  —
Steatit  „Seifenstein“  150  280  280
Verschiedene  Produkte
(Ziegelsteine,  Zement,
  Tonwaren,
Röhren  usw.)  626  ½4  663  875  82  740
Chemikaliien  130  —
zusammen  47  679  r  52  711  761  48  673
        <pb n="969" />
        W  915  20

Die  Bergwerksindustrie  beschäftigte  i  im  Jahre  1912

(1911):  36  951  (88  561)  Weiße,
291  724  (274  482)  Eingeborene,
(37  940).

Davon  kommen  auf  die  Goldbergwerke  232  176
oder  69,6  v.  H.,  Diamantbergwerke  61243  oder
18,3  v.  H.,  Nohlenbergalner.  24  600  ober  7,4  v.  H.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Johannesburg.)

4944  (4897)  Asiaten,
zusammen  338  619

fingola.
Zollbehandlung  von  Mais  bei  der  Ausfuhr.

Die  Portugiesische  Regierung  hat  unter  Bezugnahme
  auf  die  Verordnung  des  Generalgouverneurs
der  Provinz  Angola  vom  12.  März  1913,  wonach  d
Mais  von  jedweder  Ausfuhrabgabe  befreit  sein  eol.
verordnet,  daß  nur  während  des  Zeitraums  eines
Jahres,  vom  Tage  der  genannten  Verfügung  ab,  der
in  der  Provinz  gewonnene  Mais  vom  Ausfuhrzolle
befreit  ist,  nach  Ablauf  dieses  13eitraums  aber  der  bei
der  Ausfuhr  zu  zahlende  Zoll  1  v.  T.  des  Wertes
betragen  soll,  je  nachdem  die  1  auf  einem  nationalen
  oder  einem  fremden  Schiffe  erfolgt.

(Diario  do  Governo.)

 

Regelung  der  Einfuhr  des  vergällten  und  des
zu  pharmazentischen  Zwecken  bestimmten
Weingeistes.

Gemäß  Verordaung  des  Generalgouverneurs  vom
18.  Juni  1913  sind  die  Bestimmungen  der  Verordnung
vom  26.  März  1913“)  über  die  Regelung  der  Einfuhr
von  vergälltem  und  gewöhnlichem  Weingeist  auf-Phoben
  und  durch  neue  Bestimmungen  ersetzt  worden.
anach  ist  die  Einfuhr  von  gewöhnlichem  oder  verälltem
  Weingeist  nur  auf  Grund  besonderer,  von  dem
enera  (gouverneur  oder  den  Bezirksgouverneuren  erteilter
  Erlaubnis  gestattet.

 

Die  Einfuhr  von  gewöhnlichem  Weingeist  ist  nur
ur  rr  Ferstellung  pharmazeutischer  Präparate  gestattet.
infuhrerlaubnis  für  Weingeist  zu  vharmageutischen
  Präparaten  wird  nur  denen  gewährt,  die  na
weislich  einen  pharmazeutischen  Betrieb  besitzen.

Die  Erlaubnisscheine  gelten  für  die  Person,  sind
nicht  übertragbar  und  bestimmen  ausdrücklich,  daß  der
ri-  von  dem  Einbringer  ausschließlich  zu  dem
in  dem  Gesuch  angegebenen  Zwecke  Verwendung  finden

 

14  Erlaubnisscheine  sind  nur  bis  zum  Schlusse
des  Jahres  gültig,  in  dem  sie  ausgelertigu  st  t  sind.
ach  der  Vorschrift  für  die  Vergällung,  welcher
der  zur  Einfuhr  bestimmte  vergällee
liegt,  sind  zu  verwenden  für  1
mehr  als  83  Zentesimalgrad,  elet  einer  Temperatur
von  genau  15  Zentigrad:

gewöhnliches  WMethlen  (Merilene

eingeist  unter-00
  Liter  Weingeist  von

regulamentar)  2  Liter
Schmerbengn  (benzina  pesaaa  da
hulha)

Berggrün  (verde  malaquite)  2  Dezigramm,
mit  einer  Fehlergren  .  von  10  v.  H.  mehr  oder  weniger
  von  jedem  der  Vergällungsmittel.

Wenn  der  eingeführte  vergällte  Weingeist  zum  Auflösen
  (deluicso),  gur  Fertigstellung  (esbemenno)  oder
Herstellung  von  Lacken  bestimmt  ist,  so  kann  die  Vergällung
  nach  folgender  Vorschrift  erfolgen:

gewöhnliches  Metholen  2  Liter
bn  EG.  Gumniharz  (resina  3  gom
minbestens  4  v.  H.
In  ree  bhäe  z#  mt  Zustimmung  der
Regierung  nach  anderen  Vorschriften  vergällter  Vein
geist  Gbitels  besonderer  Abfertigung  eingesührt  werden.
usdrücklich  verboten,  dem  vergällten  Weingeist
  Sihausen  Stoffe  beizumischen,  *  eeignet  sind,
den  schlechten  Geschmack,  den  Geruch  oder  d2n  Farbe  zu
mildern,  die  ihm  eigen  sind.
(Boletim  OÖficial  da  Provincia  de  Angola.)

S

 

 

Verm

*  Jagd-  und  Wlldschutz  in  den  deutschen  Rolonlen.

Eine  Denkschrift  über  „Jagd=  und  Wildschutz
  in  den  deutschen  Kolonien“  wird  in
Kürze  als  Nr.  5  der  „Veröffentlichungen  des
Reichs-Kolonialamts“  (Verlag  von  Gustav
Fischer  in  Jena)  erscheinen.  Die  Bearbeitung
dieser  Denkschrift,  der  eine  in  den  Jahren  1911
und  1912  veranstaltete  Umfrage  bei  sämtlichen
örtlichen  Verwaltungsbehörden  der  Schutzgebiete
vorausgegangen  ist,  hat  auf  Grund  des  eingegangenen
  amtlichen  Materials  der  Oberförster  beim
Kaiserlichen  Gouvernement  von  Togo  Dr.  Metzger
besorgt.  Erfreulicherweise  hat  sich  in  neuerer  Zeit
auch  das  Interesse  weiterer  privater  Kreise  in  den
Kolonien  und  in  der  Heimat  der  Tierwelt  unserer
überseeischen  Besitzungen  hugewendet:;  es  ist  daher
anzunehmen,  daß  das  Erscheinen  einer  auf  amt-BV9l.

  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  601.

 

mischtes.

lichem  Material  beruhenden  Denkschrift  über  den
erwähnten  Gegenstand  in  den  beteiligten  Kreisen
mit  besonderer  Genugtuung  begrüßt  werden  wird.
Die  Denkschrift  gliedert  den  Stoff  nach  den  einzelnen
  Schutzgebieten  und  behandelt  —  für  jedes
Schutzgebiet  getrennt—  zunächst  den  Wildbestand
und  die  Ausübung  der  Jagd,  wobei  u.  a.  eine
Liste  aller  zur  Zeit  bekannten  jagdbaren  Tiere
und  eine  Beschreibung  der  jagdlichen  Verhältnisse
in  den  einzelnen  Verwaltungsbezirken  des  Schutzgebietes
  gebracht  wird.

Einen  besonders  breiten  Raum  der  Arbeit
nimmt  die  dann  folgende  Erörterung  der  Frage
des  Wildschutzes  ein;  aus  der  Denkschrift  ergibt
sich,  daß  die  Verwaltung  sich  den  Wildschutz,  abgesehen
  von  ethischen  und  wissenschaftlichen  Gründen,
  namentlich  deshalb  in  besonderem  Maße  angelegen
  sein  läßt,  weil,  wie  des  näheren  ausgeführt
und  statistisch  belegt  wird,  in  dem  Wildbestande
        <pb n="970" />
        G  916  20

einiger  unserer  Kolonien  bedeutende  wirtschaftliche

Werte  ruhen,  die  zu  erhalten  und  zu  schützen  die
Verwaltung  bestrebt  sein  muß.  Nach  Kennzeichnung
der  allgemeinen  Gesichtspunkte  für  diesen  Schutz
folgt  dann  ein  wörtlicher  Abdruck  der  zur  Zeit
in  Kraft  befindlichen  Jagdgesetzgebung  der
Schutzgebiete  und  schließlich  die  nähere  Beschreibung
  der  im  Verwaltungswege  geschaffenen  Wildschongebiete,
  wobei  zugleich  die  Wirkungen  der  in
dieser  Beziehung  getroffenen  Maßnahmen,  soweit
sie  schon  erkennbar  sind,  besprochen  werden.  Dem
Buche  sind  sechs  Karten  beigegeben,  aus  denen
die  Lage  der  Wildreservate  ersichtlich  ist.

Nicht  berücksichtigt  sind  in  der  Denkschrift  die
mit  dem  deutsch-französischen  Abkommen  vom
Jahre  1911  neu  erworbenen  Gebietsteile
von  Kamerun,  da  eingehenderes  Material  über
die  einschlägigen  Verhältnisse  in  diesem  Gebiet
noch  nicht  vorliegt,  und  auch  nicht  das  Schutzgebiet
Kiautschou,  das  der  Verwaltung  des  Reichs-Marine-Amts
  untersteht.

*  Geologische  Sentralstelle  für  die  deutschen
Schutzgeblete.

Seit  dem  1.  April  1912  besteht  bei  der  Königlich
  Preußischen  Geologischen  Landesanstalt  in
Berlin  N.  4,  Invalidenstr.  44,  als  besondere  Abteilung
  eine  geologische  Zentralstelle  für  die
deutschen  Schutzgebiete.  Die  Aufgaben  der
Zentralstelle,  der  die  Geologische  Landesanstalt  die
Dienste  ihres  wissenschaftlichen  und  Verwaltungspersonals
  gewährt,  bestehen:

1.  in  der  Sichtung,  Bearbeitung  und  Aufbewahrung
  des  ihr  von  der  Kolonialverwaltung
  oder  auf  deren  Veranlassung  übergebenen
und  des  anderweitig  aus  den  Schutzgebieten
bei  ihr  eingehenden  mineralogischen  und
geologischen  Materials,

2.  in  der  Erstattung  mineralogischer  und  geologischer
  Begutachtungen,

3.  in  der  Veröffentlichung  wissenschaftlicher  Aufsätze
  über  Mineralvorkommen  und  geologische
Verhältnisse  in  den  Schutzgebieten  im  Einvernehmen
  mit  der  Kolonialverwaltung,

4.  in  der  Herstellung  oder  Prüfung  geologischer
lbersichtskarten  und  Sonderdarstellungen  aus
den  Schutzgebieten  sowie  Mitwirkung  bei  der
Veröffentlichung  solcher  Karten,

5.  in  der  Unterhaltung  und  Vervollständigung
einer  öffentlichen  geologischen  Schausammlung,

6.  in  der  Beratung  und  Belehrung  von  Beamten,
Gelehrten  und  andern  genügend  vorgebildeten
.  Personen,  die  der  geologischen  Zentralstelle
von  der  Kolonialverwaltung  überwiesen  oder
empfohlen  werden,

 

7.  in  der  Fürsorge  für  wissenschaftliche  Vorlesungen
  über  die  Geologie  der  Schutzgebiete
und,  soweit  erforderlich,  für  anschließende
lbungen.

Der  Schriftwechsel  der  geologischen  Zentralstelle
  erfolgt  unter  ihrer  Firma.

Seltungsbe  zug  in  den  HKolonien.

Zeitungsexemplare,  die  nach  den  deutschen
Kolonien  abgesetzt  werden  sollen,  können  nach
einer  neueren  Verfügung  des  Reichs-Postamts
bei  den  Postanstalten  gleich  für  das  ganze  Kalenderjahr
  bestellt  werden,  auch  dann,  wenn
für  diese  Zeitungen  sonst  im  Postzeitungsvertrieb
vierteljährliche  oder  halbjährliche  Bestellungen
vorgeschrieben  sind;  in  ein  neues  Kalenderjahr
darf  die  Bestellung  nicht  hinübergreifen.  Mehrkosten
  entstehen  den  Beziehern  dadurch  nicht.

Infolge  dieser  wertvollen  Neuerung  wird  den
Personen,  die  sich  nach  den  Schutzgebieten  begeben,
  der  unnnterbrochene  Fortbezug  ihrer  Zeitungen
  in  den  Kolonien  bedeutend  erleichtert.

Belgisch-Kongo.
Bestimmungen  über  die  Ausfuhr  von
Eingeborenen.

Zum  Schutze  der  Eingeborenen  hat  der  Generalgouverneur
  Bestimmungen  erlassen,  die  ihre
Ausfuhr  an  gewisse  Bedingungen  knüpfen.  Danach
  ist  es  ohne  besondere  Erlaubnis  des  Generalgouverneurs
  oder  seines  Vertreters  verboten,
Eingeborene  aus  der  Kolonie  auszuführen.  Die
Erteilung  der  Erlaubnis  ist  an  gewisse  vom  Generalgouverneur
  oder  dessen  Stellvertreter  für  den
einzelnen  Fall  festzusetzende  Bedingungen  geknüpft.
Der  Gesuchsteller  muß  sich  verpflichten,  die  Kosten
der  Hin=  und  Rückreise  und  des  Unterhalts  während
  der  ganzen  Zeit  der  Abwesenheit  der
Schwarzen  von  der  Kolonie  zu  tragen.  Zur
Sicherung  dieser  Verpflichtung  ist  eine  vom  Generalgouverneur
  oder  seinem  Vertreter  festzusetzende
Summe  zu  hinterlegen,  die  —  außer  im  Falle
höherer  Gewalt  und  nach  Abzug  der  durch  die
Kolonie  vorgestreckten  Auslagen  —  erst  nach
Rückkehr  der  Eingeborenen  in  die  Kolonie  erstattet
wird.  Femer  wird  den  Schiffskapitänen,  welche
die  Breite  von  Kap  Lopez  oder  Kap  Frio  kreuzen.
verboten,  Eingeborene,  die  eine  von  dem  Generalgouverneur
  oder  seinem  Vertreter  ausgestellte  Erlaubnis
  zum  Verlassen  der  Kolonie  nicht  besitzen,
aus  der  Kongo-Kolonie  zu  befördern.

(Nach  einem  Berichte  der  Kaiserl.  Gesandtschaft
in  Brüssel.)
        <pb n="971" />
        G  917  20

renne  vas  für  zuswanderer.)

bember)  in  6567  Fällen  kostenlose  Auskunft  an  Auswanderungslustige
  erteilt,  und  #war  in  5369  Fällen
schriftliche  und  in  1198  Fällen  mündliche.

Beantwortet  wurden  insge  samt  9321  Anfragen

über  die  verschiedenen  Auswan  Cungs=  -Gebiete.  Davon

4  SSee  auft  *  deut  d#ch  en  Kolonien,
uf

war  Süd  chen  ol  1133,
Deutsch-Ostafrika  593,  Kamerun  111,
Togo  36,  Samoa  76,  Kiautschou  46.—

Deutsch-  (eugnineo  88,  auf  die  afrikanischen
  Kolonien  im  allgemeinen  193  usw.
Unter  den  fremden  Auswanderungs-Gebieten  steht
Süd-Brasilien  mit  820  Anfragen  an  der  Spitze;  dann
folgen  Argentinien  mit  780,  Kanada  mit  635,  die  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  mit  569,  Mittel-Brasilien
  mit  505,  Brasilien  im  allgemeinen  mit  172,  Neu-Südwales
  mit  164,  Viktoria  mit  163,  Chile  mit  133,
die  Türkei  mit  86,  Niederlandisch  Indien  mit  71,
China  mit  69,  der  Südafrikanische  Bund  mit
60,  Rußland  mit  57,  Britisch-  Freen  mit.  46,  Paraguay
mit  44,  Agypten  mit  42,  En  afland  41,  Rumänien
mit  39,  Mexiko  und  Neu-Seekand  it  6%  z7,  Griechenland
  mit  36,  Queensland  mit  32,  Volivien  und  Bulgarien
  mit  ie.  30,  Serbien  mit  v20,  Japan  und  Frankreich
  mit  je  27,  Nord-  Brasilien  und  Pern  mit  je  25,
Marokko  mit  23,  Uruguay  und  Spanien  mit  je
Ecuador  mit  D20,  Guatemala,  Süd-Australien  und
Perreich  Ungarn  mit  je  19,  Lolumbien  und  Belgien
mit  je  18,  Sibirien  und  die  Schweiz  mit  je  16  und
Italien  mit  15.  Der  Rest  verteilt  9  auf  Costarica,
duinn  Honduras,  Kuba,  Nicaragna,  Panama,  San  Sal-Genzuelae=
  #ete  Indien,  Zentral-Brasilien,
—i  elgisch-Kongo,  Französisch=  und
owncuse  Osta  fr  rika,  Britisch-Ost-=afrika,
  Britisch-,  Französisch-,  Portugi
  es  lsh.  und  Sypapisoch  Weofrike  die
Lanarif  een  Inseln,  Liberia,  Libyen,  Madeira,
Tunis,  Persien,  die  Philippinen  Siam,  Papna
Tasmanien,  West-Australien,  die  Fidschi=  und  Sandwichs-Inseln,
  Dänemark,  die  Niederlande,  Norwegen,
Portugal,  Schweden  usw.  usw.

Von  den  4077  Anfragenden,  die  ihr  Alter  angaben,
  waren  582  weniger  als  20  Jahre,  2476  zwischen
20  und  30,  801  zwischen  30  und  40,  185  zwischen  40
und  50  und  33  über  50  Jahre  alt,  und  von  den  5882
Fragestellern,  die  Angaben  über  ihren  Personenstand
ma  ze.  waren  4499  ledig,  1343  verheiratet  und  40
rerwin

na-d  em  Beruf  waren  unter  den  Anfragenden
am  lürtsten  die  Kaufleute,  Handwerker  und  Landwirte

on  den  Aufrahenden  bezeichneten  sich  236  als
mittellos,  während  über  1300  zum  Teil  über  recht  erbebliche
  Summen  verfügten;  z.  "6.  69  über
26  über  15  000  43  über  20  000  M,  *§*mr  über
25  18  über  30  000  4,  14  über  50  000  M,
3  über  100  000  .  4  über  150  000  ..  usw.

Von  den  Anfragen  kamen  aus  Preußen  3902,  und
zwar  aus  Brandenburg  mit  Berlin  14  aus  der

Theinprovinz  572,  aus  Hannover  382,  aus  Schlesien

277,  aus  Sachsen  262  aus  Westfalen  261,  aus  Hessen-Nassau
  194,  aus  Schleswig-Holstein  129,  aus  Ost-—


*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  643.

 

preußen  107,  aus  Fommern  102,  aus  Westpreußen  78
und  aus  Posen

An  der  Gie  der  übrigen  Bundesstaaten  steht  das
Königreich  Sachsen  mit  612,  es  folgen  Bayern  mit  464,
Württemberg  mit  261,  Hamburg  mit  203,  Baden  mit
200,  Hessen  mit  84,  Elsaß=  obhringen  mit  82,  das
gen  gtum  Braunschweig  mit  51,  Bremen  mit  zi,  das

deen  Sachsen  mit  42,  Mechenburg  Shhwermn

enburg  mit  26,  Anhalt  mit  23,  Reuß  j.  L
mit  18  und  rd  *Gotha  mit  18.

Aus  den  deuts  olouien  kamen  26  Anfragen,
  aus  dem  Aus  debe  406,  davon  184  aus  Osterreich-Ungarn,
  46  aus  der  Schweiz,  30  aus  England,  23
aus  Rußland,  23  aus  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika,  20  aus  Frankreich  usw.

Sanzibar  als  bHandelsplatg.“)

Bei  der  geringen  enropäischen  Bevölkerung  ist  der
Eigenhandel  in  Europäer-Bedarfsartikeln  in
Zanzibar  e  verschwindend.

eine  historische  Bedeutung  als  Unschlagsplat
für  Prutsches,  britisches  und  portugiesisches  Festland  —
Iazibor.  im  Import  an  Daressalam.  Mombassa,
ogambique  verloren.  Es  hat  heute  nicht  mehr  Wichtigkeit
  als  ein  größerer  für  die  umliegenden  lleineren
Plätze  normalerweise  meist  hat.  Dieser  Rückgang  dürfte
nunmehr  dem  Abschluß  nahe  sein.  Erhalten  hat  sich
namentlich  ein  gewisser  zum  Teil  von  Eingeborenen-Dhaus
  vermittelter  Umschlagsverkehr  nach  kleineren
deutschen  Plätzen:  Pangany,  Sadani,  Bagamoyo,  Mafia
mit  Tschole,  Kilwa,  Lindi,  Mikindani  —  die  drei  letzten
Plätze  verkehren  gleichfalls  zunehmend  direkt  mit  Daressalam.
  Erhalten  hat  sich  ferner  ein  gewisser  Verkehr
nach  Ibo  und  Mogambique  (portugiesisch),  Lamu,  Kismayn
  (britisch),  Barawa,  Merka,  Magadischu  (ttalienisch).
  Für  den  Export  von  Kopra  von  der  deutschen
Küste  und  namentlich  der  deutschen  Insel  Mafia  ist
Fanzibar  noch  immer  sehr  wichtig.  Durchfuhr  anderer
xportartikel,  Elfenbein,  Kopal,  Häute,  Gummi,  Schildpatt,
  Flußpferdzähne,  Wachs,  ist  in  erheblichem  Rückgang
  begriffen  und  nicht  mehr  sehr  wichtig.
andel  mit  Indien.  Von  Indien  ist  Zanzibar
wirtschaftlich  sehr  stark  abhängig.  Dies  ist  erkennbar  nicht
nur  in  der  Handelsbilanz  —  die  Einfuhr  von  Reis
(Rangoon)  und  Baumwollwaren  (Bombay  u.  a.)
ist  sehr  bedeutend,  daneben  Javazucker  u.  a.,  die  Gesamteinfuhr
  aus  Indien  bewertete  sich  1912  auf
260  000  ./%  die  Ausfuhr  von  Nelken  nach  Indien
beträgt  mitunter  über  50  v.  H.  der  Gesamtnelkenausfuhr,
  die  Gesamtausfuhr  nach  Indien  bewertete  sich  1912
au  5283440  X  —  sondern  auch  im  regen  Geld=  und
check-,  Schiffs=  und  Passagierverkehr.  Die  beiden
wichtigsten  hiesigen  Banken  sind  englisch-indische  Banken.
Kapitalkräftige  indische  Firmen  sind,  außer  in  der
Nelkenspekulation,  nicht  mehr  vorwiegend  am  Warenhandel
  beteiligt,  da  bei  abnehmendem  Umfang  des
Handels  und  gleichbleibender  Firmenzahl  die  Gewinnmöglichkeiten
  viel  geringer  geworden  sind.  Große
indische  Firmen  betätigen  sich  mehr  in  Landspekulation,
dem  Geldverleih=  und  Wuchergeschäft.  Für  indischen
Verkehr  hat  Zanzibar  auch  seine  Bedeutung  als  Umschlagsplatz
  in  erheblich  stärkerem  Maße  bewahrt,
ganz  besonders  für  Einfuhr  von  Baumwollmanufakturund
  Kurzwaren  sowie  Reis  nach  dem  afrikanischen
*)  Siehe  im  übrigen  Handöuch  für  den  deutschen
mr.  Berlin  1913,  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,
        <pb n="972" />
        W  918  2

Festland.  Von  Exportartikeln  des  Festlandes  gehen
etwas  Elfenbein,  Rhinozeroshörner,  Haifischflossen  (für
China),  in  geringeren  Mengen  Schildpatt,  Flußpferdzähne
  über  Zanzibar  nach  Indien.

Einkänfer  der  Regierung:  Europäischer  Agent
der  Zanzibar-Regierung  ist  W.  J.  W.  Nicol  1%  Mesfrs.
Gray  Dawe  &amp;amp;  Co.,  Great  Winchester  Str.,  London;
für  das  Elektrizitäts-  und  Eisenbahn-Departement:
Messrs.  F.  Hayward  &amp;amp;  Co.,  Leadenhall  Str.,  London;
für  das  Medizinaldepartememt:  *N  General  Apothecaries
  Co.  Ltd.,  49  Berners  Str.,  Oxford  Sr-  London,
für  Arzneien,  und  Messrs.  Arnold  .  So  Gurgieal
Instrument  Makers,  26,  30/81  Vesst  —  London,
Instrumente  und  anderes.  Wenn  die  Agenten  auch
wohl  die  Tendenz  haben,  englische  Waren  zu  kaufen,
so  sind  sie  doch  angewiesen,  qbest  goods  in  cheapest
market  zu  erwerben  und  sie  bescheanten  sich  daher
nicht  auf  Waren  englischer  Herkuuft.  Offerten  an  sie
sind  in  englischer  Sprache  und  mit  englischen
Preisen  und  Maßen  versehen  zu  richten.

chiffsverbindungen:  Für  den

 

—
S#u
r*5

 

deutschen
Handel  kommt  hauptsächlich  die  Deutsche  Ostafrikalinie
in  Betracht;  doppelter  halbmonatlicher  Dienst  auf  sogen.
Hauptlinie  und  doppelter  monatlicher  Frachtdampferdienst,
  beide  rund  um  Afrika  in  beiden  Richtungen,
halbmonatlicher  Dienst  Bombay—Ostafrika  (Durban)
und  zurück.  Frachtentarife  sind  bei  dem  Haupthaus
der  Linie  in  Hamburg,  Afrikahaus,  und  bei  den  Agenturen
  in  den  größeren  deutschen  Plätzen  erhältlich.
(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in
Zanzibar.)

 

 

ber  Hutschunhandel  in  Bordeaux  1912.

Dr  Kaiserliche  Konsul  in  Bordeaux  berichtet:
Fesamte  giesigt  Einfuhr  von  Kautschuk  belief
sich  im  2  o  re  3485  Tonnen  im  Werte  von
—  *  4.t  Tonnen  im  Werte  von

 

52230  000  Fr.  im  Jahre  1911,  so  daß  also  der  Mengeabnahme
  von  472  Tonnen  ein  Wertausfall  von
12  366  000  Fr.  gegenübersteht.  Rechnet  man  die  lediglich
  zur  Durchfuhr  bestimmten  Mengen  ab,  so  verbleiben
  als  reine  Einfuhrziffer  für  den  hiesigen  Markt
1365  Tonnen  im  Jahre  1912  gegen  1883  Tonnen  im
Vonjahr.  Diese  Zufuhren  setzten  sich  nach  Sorten  —  in
0  kg  —  wie  folgt  zusammen:

Sudansorten  561  (1911:  651),  Niggers  Conakry
und  Rio  Nunez  364  (503),  Gambia  oder  Casamance
94  (92),  Bahon  Niggers  93  (162),  Bahn  Cakes  89  (85),
Dasiam,  Lungs  0,8  (21),  Bassam  Niggers  1  (5),  Bassam
dar  es  0,6  (05),  Kongosortenn  (04  6),  Madaga

65  (72),  Mittelamerika  2  *  Nenkaledoahen  0,5  (6),
Tongling  1  (9).  Rufisaue  0,9  (0,  6),  Manicoba  77  (208),
ata  8  (),  Para  —  (2).
Es  haben  als  hauptsächlich  die  Zufuhren  aus  dem
Sudan,  Guinea  und  Manicoba  nachgelassen,  was
darauf  zurückzuführen  sein  dürfte,  daß  gewisse  Abladungen
  vom  Produktionsorte  ohne  Vermittler  direkt
an  die  Verbraucher  geliefert  worden  sind  oder  au
ihren  Weg  nach  anderen  Märkten  genommen  haben.

Preisschwankungen  von  Bedeutung  sind  im  Berichtsjahr
  nicht  zu  verzeichnen  gewesen.  Die  Sorte
Para,  welche  für  die  Marktkurse  den  Ausschlag  zu  geben
pflegt,  kostete  Anfang  des  Jahres  12  Fr.,  schwankte
dann  zwischen.  12,50  und  18  Fr.,  stieg  im  März  auf
14,35  e  Il  hierauf  in  den  nächsten  Monaten  bis
auf  12,75  gie  begann  aber  wieder  zu  steigen  und  erreichte
  im  August  den  Stand  von  13,85  bis  14,35  Fr.,

von  dem  sie  erneut  auf  12,50  Fr.  zurückging.  was  dann
auch  der  Durchschnittspreis  wählend  der  letzten  vier
Monate  geblieben  ist.

Ausgeführt  wurden  1912:  1526  Tonnen  Kautschuk
im  Werte  von  17  457  000  Fr.  gegen  1962  Tonnen  im
Werte  von  25  904  000  Fr.  im  Jahre  1911,  was  also
einen  Minderversand  von  436  Tonnen  und  8447  000
Franken  ergibt.

 

Liter  atur-Bericht.

 

Kamerun  mit  Togo  1:  2  000  000.  Bearbeitet  von  Max
Moisel.  62  XTx82  cm  5/.  Handkarte  auf  Leinwand
  aufgezogen  in  Taschenformat  7v#2Z.  Auf  Leinwand
  mit  Stüben  8  .

Nachdem  die  Firma  D.  Reimer  schon  seit  Jahren
eine  Handkarte  von  Deutsch-Südwestafrika  im
Maßstab  1:2  000  000  herausbringt,  hat  sie  nunmehr  im
Auftrag  des  Reichs-Kolonialamts  die  Schutzgebiete
Togo  und  Kamerun  in  gleicher  Weise  auf  einem
Blatt  benrbeitet.  Auf  die  hervorragend  schöne  Ausführung
  dieser  Kurte  sei  hierdurch  besonders  hingewiesen.

  Durch  sauberen  Stich,  feine  Abtönung  des
Flächenkolorits,  Eintragung  der  Gewässer  in-Blau  ist
eine  Darstellung  erzielt  worden,  die  trotz  der  zabllosen
  Eintragungen  eine  vorzügliche  Lesbarkeit  gestattet.
  Die  Karte  stellt  außerdem  den  neuesten  Stand
der  Forschung  dar,  indem  bei  ihr  Ergebnisse  berücksichtigt
  werden  konnten,  die  bei  Bearbeitung  der  entsprechenden
  Blütter  der  Karten  1:300000  und  1:200000
noch  nicht  vorlagen.  Eine  gleiche  Karte  von  Deutsch-Ostafrika
  ist  in  Bearbeitung.
        <pb n="973" />
        W  919  20

Koloniale  Literatur.)

XX.
Zusammengestellt  in  der  Blbliothek  des  Reichs-Kolonialamts.
Die  eingerelchten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehült.  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und

Kolonialwirtsch
Magnus,  Franz:  Acgypten.  Seine  volkswirtschaftl.
Grundlen  *  u,  5  Wirtschaftsleben.  Tübingen:  Mohr
1913.  XVI,  2  go  [

lath,  wunen  Die  Engländer  in  Deutsch-Ostafrika.
  Zcitschr.  f.  Kolonialwirtschaft  8/9  (1913),  153
—156.  l

«sllsekott’sIllustktektekholonmlKalender1914
MklcunstdrBeLULaldckkopkletstcn.vn
Theodor  Lramp-  u.  viel.  II.  Berlin:  Süsserott  Klo13.r
212,  87  S.  1  4.  vso.  [

II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.

Stuart,  J.  A  History  of  the  Zulu  Rebellion  1906,
and  of  Dinizulu's  Arrest,  Trial  und  Expatriation.
London:  1913.  598  S.  15  sk.  8.  (4

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
chäüclogie.
Vacat.

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung

der  Kolonien.

Tornau,  F.:  Zur  Geologie  des  mittleren  und  -
lichen  Teiles  von  Deutsch-Ostafrika.  M.  9  Fi
Text,  6  Taf.  (heiträge  zur  geolog.  Erforsch  ung
d.  Deutschen  Schntrehies.  Berlin:  1913.  Kgl.
Gecol.  Landesanstalt.  (#".

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Gesetzbuch  der  Rehobother  Bastards.  Beschlossen
von  d.  Kapitän  u.  seinen  Ratsleuten  in  d.  Jahren  1872
u.  1874.  Wörtl.  Dbersetz.  von  Kurt-Walter  *
Rehopbo2h.  (Deutsch.  WHülweefrüta)  d.  31.  Mäürz  191

VI.  Staatsrecht.
Vacat.

VII.  Verwaltung.
Vacat.

VIII.  Justizwesen.
Vacat.

IX.  Völkerrecht.
Vacat.

*)  In  dieser  Rubrik  Veräee  die  neuesten  Erscheinungen

einem  =  diejenigen,  welche  von  der
ichs-Kolonialamts  käuflich  erworben  wurde  on
Dor  Vorlag  nklarn  sich  gern  berelt.  dlejenlgeo
Werke,  welche  rkerzasiguseecbe  fre  oder
zur  Au  Iinahme  8  mi  —*  Verzeichuls  zugeschickt
werden,  anzunehmen  und  an  das  walsn  Kolonlalamt
  welter  zu  befördern

en
Blbliothek  des

 

X.  Bevölkerungswesen.

*  Boonen,  J.:  Die  Ent'eerung  des  Kongo-Gebietes.
Kol.  6#  *  (1913),  604—60  [
Maurice  8.:  Ansiedlung  von  Europien

  Iam  Tarl  Ubers.  von  G.  von  Poellnitz.  (3  in:
Die  Ansicdelung  von  Europäern  in  den  Tropen.)
München  &amp;amp;  Leipzig:  Duncker  &amp;amp;  Humblot.  16  1.  lr-Gad,

  Johannes:  Zur  Siedlungsfrage  in

Süchr  estafrika.  Deutsche  Landwirtsch.  Presse  #2  ty
l

Hauch  H.:

Die  Ansiedlung  von  Europãern  in]
Rhodesien.

(3  in:  Die  Ansiedelung  von  Europäüern  in
den  Topen)  Alänchen  &amp;amp;  Leipzig:  Duncker  &amp;amp;  Hum--blon.
  1913  io
kuas  Die  Bevölkerung  Britisch-Ostafrikes
und  Ugandas.  (3  in:  Die  Ansiedelung  von  Europäern
in  den  Tropen.)  Aünehen  &amp;amp;  Leipzig:  Duncker  &amp;amp;
Humblot.  1913.  [11
vnr  pene  Leonore:  Die  deutsche  Frau  im
Auslande  und  in  den  Fchusgebieten.  Berlin:  Fleischel
&amp;amp;  Co.  1913.  XV,  302  S  lia
*Singelmann:  Aan  von  Europüern  auf  den
Hochländern  von  Angola.  D.  Kol.  Z.  38  (1913),  624  ff.  [13

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Vacat.

XII.  Finanzwesen.
Vacat.

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

*Ketelhodt,  Frhr.  von:  Die  Sisalhanfkultur  in
Deutsch-  ei  Kol.  Z.  39  (1913)  601—604.  11
*  Neu  Die  1
Windbake  Dasch-  M.  Bi  Zen
dwirtsch.  Presse  78  (1913),  931—933.  (15
*  Traub,  Eugen:  Einiges  über  Eselzucht  Farbiger
im  Bezirk  Bagamoyo.  Der  Pflanzer  8  (1913),  411
—420  lie
Ulrich,  F.  W.:  Ihe  sugar  cane  frogkopper  (Tomaspis
  varia  Fabr.)  and  biological  notes  on  some
cercopids  on  Trinidad.  (M.  Abb.)  (Board  of  Agriculture,
  Trinidad  and  Tobago.  Circular  No.  9.)  Port
of  Spain:  1913.  Gov.  Print.  Off.  45  S.  80.  sin

XIV.  Wasserwesen.

Vacat.

XV.  Bergban.
Vacat.

XVI.  Handel.

Handel  und  wirtschuftliche  Verhültnisse  Britisch-Indiens.
  (Bericht  d.  Kaiserl.  Konsulats  in  Bombay.)
Berichte  üb.  Handel  u.  Industrie  Bd.  20,  1913,  H.  6.  I18.
        <pb n="974" />
        W  920  20

*  Schlitzel,  Walter:  Die  handelspolitische  Selbständigkeit
  der  v  anglisehen  Selbstverwaltungskolonien.
Weltverkehr.  6  (1913/14),  208—212.  lio

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacat.

XVIII.  Verkehr.

Cenulemuns,  Louis:  Amélioration  de  la  narigation
et  assainissement  du  Congo.  Brugelles:  1913  Dewarichet.
  15  S.  0,30  FS.  P0.

e  chemin  5  er  du  Katanga.  Mouvement
Géographique  39  (19  E

*Companhin  do  Knne  de  Ferro  de  Benguella.
Relatorio  e  Contas  correspondentes  ao  9.0  exereicio.
Snne  K  anno  civil  de  1912.)  (M.  Karten  u.

isbon:  1913  Tipogr.  Mendonçga.  16  S.  40.  22

Goulren,  J.:  Le  Cap  au  Caire.  Les  travaux  en
1913.  Renseignements  Coloniaux  9  (1913).  Suppl.
à  UAfrique  Française  No.  9,  1913).  (23.

XIX.  Medizin.

Fischer,  W.:  Dber  das  Vorkommen  von  Kernverlagerungen
  bei  Trypanosoma  brucei.  (M.  16  Fig.
u.  1  Kurvec.)  Archiv  f.  Schiffs-  u.  Trop.  Hyg.  8  (1913),
621  ff.  24

*  Kersten,  H.  E.:  Einiges  über  Neosalvam#an  bei
verschiedenen  tropischen  Krankheiten.  Archiv  f.  Schiffsu.
  Trop.  Hg.  8  (1913),  627ff.  i

*  Kulz,  L.:  Uber  die  Umzüchtung  von  Variola  in
Vakzine.  Archir  f.  Schiffs-  u.  Trop.  Hyg.  8  (1913),
641  ff.  (26.

Lurz,  R.:;  Ein  Mittel  von  L.  Brieger  und  M.  Krause
zur  Bebendlurg  der  Trrpanosomen  im  menschlichen
Orzunismus.  Archiv  f.  Schiffs-  u.  Trop.  Hyg.  8  (1913).

636ff.  21

XX.  Sprachen  und  Literatur.
Vacat.
XXI.  Religions-,  Missions-  und  Schulwesen.
*Fritz,  Georg:  Die  Kapuziner  in  Pona  Leipzi
Dieterich  1913.  30  S.  r  re  p

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.

*  Considérations  sur  la  défense  de  nos  colon
Qucstions  Diplomatiques  et  Coloniales  398  ff.  s

*  Stappers,  Louis:  La  flottille  indigèene  des  lucs
Noéro  r1  Tanganika.  Revue  Congolalse  1  (1913),
30—39.  *i1

XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.
XXV.  Bauwesen.
Vacat.
1  *#

*

 

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

*  Buckland,  James:  The  Plumage  Bill  in  relation
4%„  British  Empire.  United  Empire  9  (1913),  714
—7

„Busse,  W.;  Dber  die  n  von  1
dünen  in  Bucharn  u  Tra  (  Taf.

3  Textfig.)  uer  Iah  15  1913),  2—  b.

*  Documents  de  la  Conférence  Radiotélégraphique
Internationale  de  Londres  bubls  Par  le  Bureau  International
  de  PUnion  Telégraphi  iokne.  Berne:  Bureau
Internat.  1913.  VII,  650  S.  40.

Erhard,  Paul:  Die  rechtliche  Stellung  der  deutschen
  Militärbcamten  unter  Berücksichtigung  des  bayer.
Sonderrechtes.  (Sammlung  wilitärrechtl.  Abhandl.  u.
Studien.  Begr.  u.  hrsg.  v.  Heinrich  Dietz.  Bd.  2.  H.  2.)

tatt:  Greiser  1913.  47  S.  8e0.

Eugster,  J.  Die  persönliche  und  sachliche  Zutindigka
  derschweizerischen  Militärgerichte.  Gammlung
  Wilitärrcchtl.  Abhandl.  u.  Studien.

v.  Heinrich  Dietz.  Bd.  2.  H.  1.)
1913.  106  S.  2,20  /.  80.

Handbuch  der  Nord-  und  Westküsten  Spaniens
und  Portugals.  T.  1.  2.  2.  Aufl.  (Reichs-Mari
Amt.)  1.  Die  Nordküste  Spaniens.  2.  Portugal  u.
Südestküste  Spaniens.  Berlin:  1913.  Mittler  &amp;amp;  Schn.

e.  80

Isg
ustait:  *#½ë%

Handbuch  der  Südküste  Irlands  und  des  Bristol-Kanals.
  M.  142  Küstenansichten  3.  Aufl.  (Reichs-Arie
  Berlin:  1913.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.  XVI,

3

Hnyduck,  i  .:  Die  deutschen  Gürungsgewerbe
und  ihr  Verkehr  mit  den  deutschen  Schutzgebieten.
Deutsche  Landwirtsch.  Presse  78  (1913),  933—934.

LKerner  von  Marilaun,  Anton:  Pflanzenleben.  Bd.  1.
3.  Aufl.  neu  bearb.  von  Adolf  Hansen.  1.  Der  Bau
uU.  die  lebendigen  Eigenschaften  der  Pflanzen.  1913.
Leipzig  &amp;amp;  Wien:  Bibliogr.  Inetitut.  80.

Merkel,  Friedrich:  Wintersaaten.  Winterronigen,
Dickkopf-  und  sonstige  Winterweizen.  T.  2.  (Arbeiten
d.  Deutschen  Landwirtsch.  Gese  .247.)  (Berichte
über  Sortenversuche  1912.)  Berlin:  Deutsche  Landwirtsch.
  Gesellschaft.  1913.  XI,  263  S.  8e.

Posnansky,  Arthur:  Bolivia  und  seine  wirtschaftliche
  Bedeutung.  Vortrag  ..  Aus:  Süd-  u.  Mittel-Amerika.
  Berlin:  1913.  Berliner  Buch-  u.  Kunstdruck.
  19  S.  D0#.

Sanjinés,  Guillermo:  Das  heutige  Bolivien  und
seine  Zukunft.  Hamburg:  1913  Babst.  105  S.  280.

Weldler,  L.  und  A.  Stutzer:  Untersuchungen  über
die  durch  Hafer  in  den  einzelnen  Vegetationsperioden
bewirkte  Aufnahme  und  Abgabe  von  Nüährstoffen.
M.  1  Taf.  Aus:  Journal  f.  Landwirtschaft.  Berlin:
Parey  1908.

„Seidler,  Leopold:  Untersuchungen  über  die  durch
Hafer  in  den  einzelnen  Vegetationsperioden  bewirkte
Aufnahme  und  Abgabe  von  Nährstolfen.  (M.  graph.
Damtellungen.)  Königsberg  i.  Pr..  PThil.  Diss.  Leipzig-Reudnitz:
  1908.  Hoffmann.  80.

"Seidler,  Leopold:  Untesuchungen  über  den  Umsatz
  der  Phosphorsüure  im  Pflanzenorganismus  in  verschiedenen
  Vegetationsstadien  und  bei  verschiedenen

hosphorsäuredüngungen.  Aus:  Die  landwirtsch.  Versuchs-Stationen.
  Berlin:  Parey  1913.  80.
        <pb n="975" />
        921  20
Stutzer,  A.,  Merres,  E.  u.  I.  Seidler:  Die  Unter.legraphenvereins.  1909.  2.  Ausg.  1911.  3.  Aufl.
suchung  des  Korcs  auf  den  Gehalt  an  Stickstoff,  ders5.  Bern:  1909  Internat.  Bureau.  XVI,  85  S.  1.

in  Form  von  Stoffwechselprodukten  darin  enthalten

 

*  Verzeichnis  der  Kontoinhaber  bei  den  Postscheck- 



ist.  Aus:  Biochemische  Zeitschrift  Bd.  9.  H.  3  u.  1.mtern  im  Reichs-ostgebiet.  Bearb.  im  Verordnungs-Berlin:
  ringer  1908.  80.  bureau  d.  ichs  -  Pöstamts  nach  d.  Stande  rom
*lr  "  1.  Januar  1913.  Nachten  1  abgcschl.  1.  Mai  1913.
ti  Nachtrag  2  abgeschl.  1.  —  1913.  Berlin:  1913
stationen.  zaun  vom  Internat.  Burcau  des  Le  Keichsdruckerei.  1223  S.  Se.
Verkehrs-Nachrichten.

In  Ebolowa  (Kamerun)  ist  am  20.  September  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für

den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Wortgebühr  für  Telegramme  nach  Ebolowa  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  Duala.

Sie  beträgt  gegenwärtig  3  7  65  Pff.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Oktober  1913.

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

 

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen,  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  Friedrich-Wilhelms-1.
  deutsch-Neuguineg,  eemet  Schlte)  3.  317.  Okt.  hafen  41,  40  Tage
Raiser-wilhelmeland  Brindisi  zsautn  Taee  45  T.
und  Bismarch-Krchipel..  Schiste),  12.  Okt.  9.  Nov.  Nabaul  42  Tage  4  10.  20.  Ou.
#a)  nach  d  Wi  lms-  3.  O  7.  Nov.  1050
bachgre  uelm  Weapel  3.  Olt.  #ais
0eutsche  Schfe),.  Ott.  |  drrch  Ae
Nabaal  49  Tage
b)  nach  Citavo  (e  31.  Ott.  v.  No.  Eitape  12,  54  Tage29.  Ott.  7.  Nov.  10853

Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  on  Bp.  18  Verlin—  Alexandrowo

1139  am  6/10.  und  3/11.  und  von  Berlin  C2  am  7/10.  und  4/11.

7.52  ab  Schle

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  *  hsachen  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien  —Schanghai  geleitet.

 

2.  Marshal-Inseln.  |E  (  Wiine  23.  Noo.
engl.  e
a)  nach  Jaluit.  .  ..  Neapel  3*  Ott.
(Oeufsche  Schisfe,
16.  Nov.

Taranto
(engl.  Schiffe)

Neapel  8.  Okt.  5.  Nov.
b)  nach  Nauw  (eursche  Schtffe)
Brindisi  12.  26.Okt.  9.  Nov.
(engl.  Schiffe)

Taranto  5.  19.
(engl.  Schiffe)

Okt.  2.  Nov.

Jaluit  50  Tage

Jaluit  55  Tage

Jaluit  60  Tage

Wdelaide  81  Lage.
dann

3

bahn  a  Batonbte  *5P,

Sydney.  Von  dort  m
Bpr,  der  Pacift.
phate#  —  cber.  mit

Sts  nach  antanrd

 

I4.  21.  Okt.  1059
14.  Nov.  100

6.  10.
50  Okt.  zi—  7.  Nov  1050

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere

und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Säbiterecheba—angrung  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  1133  am  6/10.  und  von  Berlin  C2  am  7/10.  7.52  ab  Schles.  B.
        <pb n="976" />
        W  922  20

 

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

3.

a)

Mombasa  O  16,  17  Tg.

Mombasa  O  16  Tage
Mombasa  O  19  Tage
Tanga  19—20  Tage
Tanga  17—18  Tage
Mombasa“  17  Tage
Daressalam  21  Tage

Daressalam  19  Tage

Zanzibar  18  Tage
nach  salam  wetter  mu#
nächster  Gelege  nhen

11.  27.  jed.  Mts.  1050

14.  Okt.  1018

.  Okt.  1050

8.  25.  jed.  Mts.  2.15
11.  27.  jed.  Mts.  1050

14.  Okt.  1018
9.  25.  jed.  Mts.  2.15

11.  27.  jed.  Mts.  1050

14.  Okt.  10  13

 

4.

a)

b)

Die  Abfahrt  erfolgt
Nach  vom  Ein-  #
schifungsbafen  am:

Deuisch-Ostafrika.  Neapel  13.  29.  jed.  Mts.

1  otasri  drune  Schiffe)  T

iEse—  Btob  (mit  Wanda),
und  Schtra
n  Momba  i  B  er-  Marseille  16.  Okt.
be  rde  n  Ugandabahn
  und  von  er  Eit  tation  E
zu  iff  na  I—  9.  Okt.
mungsorten.  (engl.  Fille,
arseille  11.  27.  jed.  Mts.
b
ti“  Neapel  13.  29.  jed.  Mts.-„Wombo,
  Moscht  ·
MERMITHEN-PFAF-WHAT-W
""""""««"Macieiae16.Okt.
BJWCIEEWWPHIEMUHM11.27.jed.Mtg.
Davoqunqa  Mllmattnde  (deutsche  Schlfe)
¾o  Fu3  Neapel  8.  20.  jed.  M
Müalam  *  eape  18.  .jed.  ts.
55  Morogoro,  *5  dnsche  Schtsfe)
40  Neu-Langenburg,
Sedem.  Salale,  Singidd,  Marseille  16.  Okt.
t#  eg  wue,
#  Leie,  •5
Deutsch-Südwestafriha.]  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.
nach  Swakopmund  sowie  Antwerpen  28.  jed.  Mts.
nach  Aris,  Aub,  Brackwater.,  (beursche  Schiffe)
Chatros,  guuza  Enpofemams  "
—  cen  n  r.  Southampton;29.  jed.  Mts.
2  5  —  8  iied  (deutsche  Schiffe)
#u  oachanas,,,  Boulogne  12,  jed.  Mts.
kalswater,
tu——  ———

2  5  An  Southampton.  18.  Okt.  1.  Nov.
——2  Hamburg  19,  jed.  Mts.
S  h  n  eouthampton,  11.  25.Okt.

69  Hamburg  17.  jed.  Mts.

o.  Reboboth,  Se  -uO  -.

«  dau  Antwerpen  25.  jed.  Mts.
kis,sa#  EmW**  7

Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.
Antwerpen  28  jed.  Mts.
(beursche  Schiffe)
Southampton9.  jed.  Mts.
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  12.  jed.  Mts.

2  tlobucht  sowie
nach  .  Gesn  e  qrusche  G#h
150  Southampton  4.  11.  18.Okt.  1.  Nov.
Seen  mG5  ’i  19.  jed.  Mis
aer  Sehten  un.burg  led.

as  und  bad  Hamburg  17,  jed.  Mts.
t  Antwerpen  25,  jed.  Mts.
(deutsche  Schiffe)
1Southampton,  11.  25.  Okt.
Southampton  12.  Olt.
(beursche  Schiffe)  *

 

 

 

Swakopmund  24  Tg.
Swakopmund  21  Tg.

Swakopmund  20  Tg.
Swakopmund  19  g.

Swakopmund  22,25,222.
Swakopmund  etwa  26  T.
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  45  Tage
Swakopmund  87  Tage

Lüderitzbucht  24,  25  Tage
Lüderitzbucht  22  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  20  Tage

Lüderitzbucht  21,  20,  24,
age
Lüderitzbucht  32  Tage
Lüderitzbucht  69  Tage
Lüderitzbucht  61  Tage

Lüderitzbucht  unbestimmt
Lüderihbucht  21  Tage

 

9.  24.  jed.  Mts.  5.30
26.  jed.  Mts.  1045

28.  jed.  Mts.  12.48
11.  jed.  Mts.  1.0

3.  17.  31.  Okt.  12.48
19.  jed.  Mts.  9.10
10.  24.  Okt.  12.48
17.  jed.  Mts.  9.10
24.  jed.  Mts.  1.0

0.  24.  jed.  Mts.  5.30
26,  jed.  Mts.  104
28.  jed.  Mts.  12.48
11.  jed.  Mts.  1.0

3.  17.  31.  Okt.  12.48

19.  jed.  Mts.  9.10
17.  jed.  Mts.  9.10
24.  jed.  Mts.  1.0

10.  24.  Okt.  12.48
0.  Okt.  1012
        <pb n="977" />
        W  923  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abkahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schifungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Viktoria  20  Tage
5.  Namerun.  Duala  21  Tage
Kribi  22  Tage  9.  24,  jed.  Mts.  9.10
a)  nach  bnal  sowie  nach  #ibong  Plantation  22  Tage  ·
tnqa  non-n  van  "  vi.  Longji  22  Tage
bundi.  4“##3#  Bonabert,oulogne  11.  26.  jedes  Monats,  Viktoria  18  Tage
mWW  E—  st  fur  Mer  Duala  19  Tage
d  ancelopdoc,,  berutsche  Schiffe  Kribi  20  Tage  10.  25.jed.  Mts.  1.0
“m*P*r  lbrechts  wwebe#  Noto.  Plantation  20  Tage
Wt  sn  Lon  gbs  Longji  20  Tage
gli,  Ma-  ..  .
rienMuavechRmssq  18.1edesMonatsViktoktaWTagc  15.  jedes  Monats  1.0
d  e,.  Meuische  —o
Plantation,  Fangmieltuck.  .  .  .  -
Mtlc  fhamburg  22.  jedes  Monats  Viltoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
Duala  28—80  Tage
1Liverpool  16.  Okt.  Viktoria  38  Tage
Duala  39  Tage  14  Ott.  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
b)  nach  Rio  del  Rey  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
W  Hamburg  22.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  31—53  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
Liverpool  16.  Ott.  Nio  del  Rey  37  Tage14.  Okt.  1012
e)  nach  Garua,  Lere.Li#erpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
**“  ia  ber
4)  nach  Kufserr  Liverpool  jeden  Mittwoch  Lagos  1  S.  jeden  Montag  1045
von  dort  10  Ta  ber  Zaria—
Naragut  ma  uguri
Antwerpen  18.  Ott.  8.  Nov.  men  —  17.  Okt.  7.  Nov.  8.48
e)  nach  Carnot,  Mbali.  Mo-  ....  —  ...  ·4'
lundu,  et.  Soufflay  a  siechell.,  *  bal  bon  da  wer  en  5  Ot.  5.  Nov.  108
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dann  mit  Flußdampfern  23.  jed.  Mts.  1045
6.  den  Narolinen,  palan-  Neapel  8*.  81*.  Ott.  Jap  37,  36  Tage  1“.  29°.  Okt.  1050
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
Japm.  nächst.  Gelegenh.
nach  Jap  und  Angaur  .  .  grindisi  12.  Okt.  9.No.,v.  Jap  49  Tae  10.  Ott.  7.  Nov.  1080
(engl.  Schiffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Japm.  nächst.  Gelegenh.
Palau  36  Tage
a  M  ise  g*.  Olt.  Saipan  43  Tage
b.  dendd  e  e  Ponape  50  Tage  "  5
)  nach  den  Ubrigen  Stationen  |A  Ponape  56  Zze  1°.  Okt.  21.  Nov.  1055
Brindisi  23.  Nov.  Saipan  64  Tage
(engi-  Vaine)  Palau  71  Tage

Für  Briefe  und  Mosttarten  Nachversand  über  Sihirien—Schanghai—-Dongtong  von  Bp.  18  Berlin—Alexan-*


drowo  1139  am  6/10.  u

Auf  Lerlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs,  bis  siebenmal  jährlich.

a)  Briefe,  Postkarten.

Sibirien  —Schanghai  geleitet.

7.  Niantschon.

 

Wt  1  und  eingeschrishene  Bet  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Gese

ftspabiere.  Ware

Hländ;  Montags  Etttttss  ab  Berlin  722  u.  112  sowie  Dienstags  79

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

proben  —  über  Rut

Neapel  8.  17.  81.  Olt.
sdeutsche  Schlffe)

Brinot.  jeden  Sonntag
(engl.  Sch

Sn  10.  24.  Okt.
(engl.  Schiffe)

Liverpool  8.  22.  Okt.

A  est  5.  19.  Okt.  2.  Nov.
(kranz.  Sch

Auf  Su  des  Absenders  werden  Brtefe
aufgeführien  Beförderungsgelegenheiten,

Tsingtau  34  Tage
Tsingtau  32—85  Tage
Tsingtau  34  Tage

Tsingtau  34  Tage
**  85  Tage

1.  15.  29.  Okt.  1050
jeden  Freitag  1080
8.  22.  Okt.  1015

.  21.  Ott.  8.43
.  13.  31.  Ott.  1016

Kilaurschou  auch  urtt  den  unter  b)

it  auch  über  New  ork  befördert.
        <pb n="978" />
        W  924  20

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Samoa.  Queenstown  9.  Okt.  6.  Nov.  Apia  25  Tage  7.  Okt.  4.  Nov.  3.15
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sodney.
Hamburg  1  9.  24.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9P.10
Boulogn  nr  11.  26.  jedes  Monats!  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(beutsche  S  ufe),
#amburg  22.  jedes  Monats  Lome  22  Fae  22.  jed.  Mts.  9.10
1Marseille  #  10.  jedes  Monats  Kotono  ou  18  Tage  8.  jed.  Mts.  1015
1  n  da  ab  1  eun
#  ordeaux  25  jedes  Monats  #eipnonn  14  Tage  28.  jed.  Mts.  1046
·  von  da  ab  Eundde  bürdun
9.  Logo.  Liverpool  jeden  Mittwoch  etra  1  Montag  1012
D  n  vort  5.  r*  dem
«  Landw  ia4—51aq
fHamburgJCjedesMonthLoInSZSTage  16.  jed.  Mts.  9.10
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  28  Tage  21.  jed.  Mts.  1015
(deutsche  *m
Hamburg  830.  jedes  Monats  Lome  30  Tage  30.  jed.  Mts.  9.10
Notterdom  4,  jedes  MonatsLome  26  Tage  8.  jed.  Mts.  1012
(deutsche  Schtffe)

1  Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  a  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
.  Neupekssss-I«IV«D"·MatelNeec..-15.21.Nov.
ventichUengniueCYfkspdijisz·,j  zo  r  ap
Neapel  4.  .  Ott.  *  Nov.  —  –
——————————  Neapel.  2-.  10-  29-.  Ot
„  Southampton  2“.  Okt.  1°.  Nov.  Brindisi  12.  24.  Okt.  7.  Nov.
Wlbrzin  Southampton  15.  22.Sft.  12.  Nov.  —e
Hamburg  44.  30".  jed.  Mts.  Plymouth
u——.  ·  —  über  San  Francisco  oder
namerun:  —u—ull  #ber  ..
Hochmut»«lS»oathampton.DRZOALILHHNouRiqutichouLeHavreodek  (5»:aö«lsmllml:2:xpä)
Liverpool.  .  .  .  18.  Oft.  16.  Nov.  ueenstown
Plymouth  .  .  .  jeden  Diensta  Sibi  i
b)  Rio  del  Rey  .“  Blymouth  j  g  Sibir.  Eisen.in  der  Regel  Dienstag,
1  Hamburg14.  jed.  Mts.  bahn.  ..  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
5  Garua,  nuisseri  Plymouth  .  .  .  jeden  Dienstag  1  unbestimmt
1  w  garnot  Albrul  Vordeaur  12.  Olt.  11.  Nov.  Liverpool  1  (über  Vancouver)
Soufilav  1  Antwerpen...  8.  29.  Okl.  19.  Nov.
—  4  Neapel  5.  16.  E  1.  ꝛ  —  lete
von  do  cape  5.  ov.  Queenstown  San  Franeisco  am
den  Karolinen  von  Brindisi  21.  No  Samoa  .  dboder  Havre  H  227.  Okt
saen  rindiste  i  21.  Nov.  od.  Plymouth
Insein,)  1  "  Brindisi  210.  Ot.  15.  Nov.
den  Marianen  ..  sBrindisi.  .  .  .  21.  Nov.  ——  —  —
I  0  ..  t  t  15“.  30  Osft.  14“.  Nov.
den  palau-Inseln  ]  Brindisi.  21.  Nov.  %  Southam  on

 

 

*Fälligleitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="979" />
        W  925  20

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
stdampfer
Vosidampf  von  l  nach  bis  11.  Oktober  1913.
I
„Adolph  Woermann“  Ostafrika  "  Hamburg  am  10.  Oktober  in  Lissabon.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  26.  September  in  Kotonou.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  29.  September  ab  Las  Palmas.
„Anna  Woermann“  amburg  Kotonon  am  10.  Oktober  in  Kotonou.
„Arnold  Amsinck“  Swakopmund  Hamburg  am  5.  Oktober  in  Hamburg.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  5.  Oktober  ab  Monrovia.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  9.  Oktober  ab  Durban.
„Eleonore  Woermann“  Hamurg  Kamerun  am  10.  Oktober  Cuxhaven  passiert.
„Elisabeth  Brock“  Hamburg  Calabar  am  26.  September  in  Forcados.
„Erna  Woermann“  #edeerigb"  Hamburg  am  8.  Oktober  ab  Moroia.
„Frieda  Woermann“.  Kapstadt  Swakopmund  am  8.  Oktober  ab  Kapstad
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  4.  Oktober  ab  zeurenn  Margues.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  9.  Oktober  ab  Monro
„Henny  Woermann“  Kamerun  mburg  am  9.  Oktober  ab  M##n
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  3.  Oktober  ab  Monrovia.
„Irma  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  7.  Oktober  ab  Bissao.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  7.  Oktober  ab  Dakar.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  10.  Oktober  ab  Rotterdam.
„Lili  Woermann“  Kotonon  Hamburg  am  5.  Oktober  in  Hamburg.
„Lothar  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  10.  Oktober  Dover  passiert.
„Lucie  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  10.  Oktober  ab  Victoria.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  Burutu  am  14.  Oktober  ab  Hamburg.
„Martha  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  0.  Oktober  ab  Sierra  Leone.
„Max  Brock“.  .  Westafrika  New  Vork  am  3.  Oktober  in  New  Yort.
„Paul  Woermann“.  Accra  Hamburg  am  6.  Oktober  ab  Sekondi.
„Professor  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  8.  Oktober  ab  Monrovia.
„Renata  Amsinc“  Kamerun  Hamburg  am  7.  Oktober  ab  Madeira.
„Thekla  Vohlen“  Hamburg  Koton  am  5.  Oktober  Dungeneß  passiert.
Usambara“  Hamburg  Lũderitzbucht  am  9.  Oktober  ab  Monrovia.

 

Sualepmund“.

 

9

e
„Steiermark“"

2

hut

„Answald“

 

 

 

 

„Ingbert"“

 

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Lüderitzbucht
Ostafrika
Hamburg
Lüderitzbucht
Hamburg
Kotonou
Hamburg

Calabar
Kotonou
Accra
Hamburg
Hamburg
Kamerun
Hamburg
Lüderitzbucht

Hamburg.
Ostafrika

am  10.
u-Oktober  ab  Las  Palmas.
Oktober  ab  Las  Palmas.
u  Oktober  ab  Swakopmund.
u  Oktober  ab  Durban.

.  September  in  Duala.

7.  September  in  Hamburg.

2
2
m
—

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg
Hamburg
Matadie
Matadie
Hamburg

Ostafrika
Congo

KDKihderitzbucht
Burutu

1  Hamburg
Hamburg
Matadi

Matadie
Kotonon
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg

am  28.
am  6.
1.  Oktober  ab  Sgr

am

am  8.
am  7.
am  7.
am  12.
am  8.
am  10.
am  8.
am  8.

Oktober  ab  Las  Palmas.

Oktober  in  Lüderitzbucht.

Oktober  ab  Lagos.

Oktober  ab  Las  Palmas.

September  in  Lüderitzbucht.
Oktober  in  Lagos.

Oktober  ab  Las  Palmas.
Oktober  ab  Grand  Bassam.
Oktober  ab  Hamburg.
Oktober  ab  Hamburg.
Oktober  Dungeneß  passiert.
Oktober  ab  Las  Palmas.
Oktober  in  Zanzibar.
Oktober  in  Hamburg.
        <pb n="980" />
        W  926  e
Marktbericht.)  (Nachdruck  nur  mit  Quellenangabe  gestanitet.)

Baumwolle.  Die  Steigerung  des  Marktes  hat  im
verflossenen  Monat  weitere  bedeutende  Fortschritte
gemacht,  da  die  Ernteberichte  von  Amerika  andauernd
ungünstig  blieben  und  der  Konsum,  der  von  Waren

änzlich  entblößt  war,  sich  nicht  länger  zurückhalten
onnte,  sondern  alle  angebotene  Ware  rasch  aufnahm.
eit  Mitte  August  beträgt  die  Steigerung  d
„  auf  dem  Terminmarkt  bis  28  v.  H.

mag  etwas  übertrieben  sein,  aber  es  scheint,  daß
man  ein  hohes  Preisniveau  diese  Saison  behalten
wird.  Auch  von  Agypten  lauten  die  Ernteberichte
etwas  ungünstiger,  und  Preise  schlossen  sich,  wenn
auch  nicht  vollkommen,  der  teigerung  in  den  amerikanischen
  Sorten  an.  Am  Schluß  ist  die  Tendenz
etwas  ruhiger,  und  etwas  Reaktion  wäre  nicht  verwunderlich.
  dling  Wneriean  etwa  0,74./  (gegen

Upland  von  Nnrunga  0.73—0,76  “  (gegen
*  67  Niicet  Abassi  0—1  (gegen  0,72—
0.95  /4),  Mitafifi  0,84—0,88  ./¾  (gegen  0,80—0,85.#4),
Caravonica  0,80—0,85  .K  x  (gegen  ——tt  ),
Togo,  gute  Durchschnittsware,  0.70.4¾  (gegen  0,57.0),
geringere  Sorten  0,57—0,58.&amp;amp;¾  (gegen  0,54—0,55.4)
für  ½  kg  im  Vormonat.

Bennisaat  bleibt  in  guter  Frage  und  ist  zu  18.¾
vielleicht  18.25  #“  für  50  kg  begehrt  gegen  17,25—
18  4  im  Vormonat.

Bienen  wachs  bleibt  immer  noch  in  fester  Tendenz,
doch  wollen  die  Preise  kaum  mehr  steigen.  Es
notieren:  Deutsch-Ostafrika  308—312  gegen  305

—308  TNK.  Madagaskar  305—306  “  gegen  298—
308  K,  Benguella  302,50—307,60  //  gegen  300—
305  ,  Chile  325—326  gegen  315—317,504
für  100  kg  im  Vormonat.

Blei  ist  unverändert.  Engl.  in  Mulden  24.4¾,  Deutsches
in  Mulden  24,50  /¾  für  50  kg  wie  im  Vormonat.
El  enbein  stetig.  Rotierung  heute  wie  im  Vormonat

1,75  4  für  ½  k  abun,  Kamerunzähne  mit
einem  Durchschnittsgewicht  von15—16Pfdengl

Erdnüsse  ind  behauptet.  Wozambique,  und  Ostafri-17

  /¾  für

kanische  Sorten  werten  17,5—  50  kg  wie
im  Vormonat.  Ungeschälte  isiao  Polamalorten
werten  nach  wie  vor  24,50.%  für

Hanf.  Dautich.  Hltofrika  Hanf.  —  1913:
Januar-Aug.  1  Tons,  Sept.  489  Tons,  zusammen
11  3227  Tons;  u  Januar-Aug.  9346  Tons.  Sept.
1555  Tons,  zusammen  10  901  Tons.  Der  Markt  ist
etwas  zurückgegangen  und  war  die  Tendenz  der  abgelaufenen
  Periode  recht  ruhig,  jedoch  sind  die  anhebrachten
  Partien  schließlich  alle  zu  nicht  viel  reduzierten
  Preisen  untergebracht.  Reguläre  Ware  etwa
32—381,75  gegen  33  /4,  Sekunda  bis  Mittelware
etwa  3170,  75  4  gegen  32•Z,  Abfallhanf  etwa
21.50—21  4¾  gegen  22,25  /,  Togosisalhanf  32./#%
gegen  88  M.  Mozambigne  Bororhanf  etwa  31.##
gegen  82  M  für  50  kg  im  Vormonat.

Kakao  notiert  heute  etwas  höher  bei  festerer  Tendenz.
Lamernn  68—64  (gegen  62—63  1/),  Victoria

60  ¾  (gegen  54  .  #  K1).  desgl.  rauchig  43—48.4
(gegen  4  4  u),  Lagos  58—60  .(Z  (gegen  47.4).
Accra  fermentiert  61—62,50  .K¾  (gegen  01  ./##,  desgl.
kurant  59—60  ¾  (gegen  59./2),  Old  Calabar  58—
5  (gegen  57  /4),  Feiner  Sao  Thomé  68.#¾  (gegen

 

63  —/),  Kurant  Sao  Thomé  59—60  /K  (gegen  57.4)
für  50  kgx  im  Vormonat.

Kapok  ist  etwas  ruhiger.  Graue  Sorten  0.70—0,90.4
(gSegen  0.70—0,95  4),  weiße  Sorten  1,10—1.204
(gegen  1,10—1,  20  M)  für  1  kg  im  Vormonat

Kautschuk  ist  nach  wie  vor  recht  flau  und  5  noch
keine  Anzeichen  einer  Besserung  zu  eren

:  (gegen  2  40%—%%  80  —
50

g

kamerun  3,15—3,20  M  (gegen  3,80  ),  Ia  Goldküsten-Lumps

  1  80—2  ¾  (gegen  2,  20—2  80  .A),  Lome

Adeli  rote  Bälle  4,70—4,80  &amp;amp;  (gegen  5,60—5,80.4),

Togo-Lumps  2,10—2,80  .  (gegen  2.50—2,60  4)

für  ½  kg  im  Vormonat.  Deutsch-Ostafrikanischer

Plantäges-Oummn  wertet:  a)  Bälle  2—2,20.4  (gegen

2,20—2,70  “  Felle  *  r  00.  (gegen  3,20—

8,90  )  surl  1  S  im  Vorm

Kolanüsse  sind  unverände.  tviertelnisfe  werten
0,60  .  für  1  kg  wie  in  Vormonat.  Halbe  Nüsse
werten  0,55  /  für  1  k

Kopal  bleibt  nberändenn,  Kamerun  0.,70—0,80  "4,
Zanzibar  glatt  0,80—2,70  .&amp;amp;,  Zanzibar  Gänsehaut

5—10  ,  Madagaskar  0.40—2,70  ,  Bissao-Boulama
  kurant  2—2,50  J¼,  desgl.  Prima  2,65—2,80  /,
desgl.  gemischt  1—1,50  —,  desgl.  Kiesel  1,.50—
1,55  ¾  für  1  kg  wie  im  Vormonat.

Kopra  ist  flauer  und  sind  Preise  gewichen.  Ostafrikanische
  Ware  notiert  30  „X  (gegen  31.50—32,504),
Westafrikanische  22  9  (gegen  29—32  /)  für
50  kg  im  Vormona

Kupfer  fer.  ntt  in  Ingots  80  A  gegen  78  M  für

ormon

8198  r  wertet  ungefähr  etwa  110  .#

000  kg.  Westafrikanischer  war  im  Anfang  der
r  100  noch  etwa  181  ¾,  ist  aber  allmählich  auf
etwa  120  A  für  1000  kg  heruntergegangen.

Mangrove  ist  in  besserer  Frage  für  nahe  Sichten
und  ist  bedeutend  im  Preise  gestiegen.  Jetzige  Notierung:
  12,.50—12,75  .4&amp;amp;  gegen  11,75.34  für  100  kg
im  Vormonat.

Palmkerne  scheinen  nicht  weiter  zu  wollen  und  sind
eher  noch  etwas  im  Preise  zurückgegangen.  Es
notieren  momentan  Lagossorten  einschl.  Sack  gegen
prompte  Ware  238,35—28,40  “  (gegen  23,80  in
Vormonat).  Togosorten  #  —d½0  5*“
ggegen  23,10  .x),  Elfenbeinsorten  werten  28,05—

„10  (gegen  23  /4)  für  50  kg  im  Vormonat.
urin  kann  sich  nicht  erholen  und  notiert  Lagos-Porto
  Novo  33.  (gegen  3  rc),  Kamerun
30  /¾(gegen  31  50.  —  *  (gegen  27.75
—27,50  4  ),  Accra-Togosorten  29.4  (gegen  30,.50—
30  15  für  50  kur  im  Vormonat.

Phosphate  ruhig,  aber  fest.

Reis  bleibt  wie  vorher:  Nangoon  24—28  A.  Japan
25  24  M,  Java  36—48  A  für  100  kg.

Sesamsaat  ist  ruhig  Helle  Zanzibar  und  Mozambique
  18,25  M  für  60  kg  unverändert  wie  im
Vormonat

Silber  in  (Harren.  Die  Notierung  ist  heute  böher,
nämlich:  Verkäufer  84.5  50r  v¾  gegen  81,75.,  Käufer
84  ##&amp;amp;gegen  81,25.4  im  November.

Superphosphat  ist  unverände  wie  im  Vormonat.

 

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  10.  Oktober  1918.

 

Berantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Berlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  A  Sohn,  Berlin  8W  es,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="981" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  fũr  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  November  1913.  Nummer  21.

Diese  Zeltschrift  erscheint  n  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben.  werden  .s-  Behene  belgefngt  d6  undestens  9.  einmal
vierteljährlich  erscheinenden:  „NMitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebie  ausge  fTrqu  Der
viertel  brht  8  Monnementspreis.  für  das  h  den  Gegedieten  “  belnt  he  rsndh  *  9.  d  #e-  Buch
bandlun  dir  Stre  fban  —  rch  die  l  Ab  chhandlun  à)  4  5.—  für  Deutschland  einschl.  der  beshuch.
Echu##  g  An-  Sstterr  c  Aun  sern  Dens,  b)  X  6,.—  für  die  L  deöWel  tue-eins  Elufeadun  enundAnfraqen  sind  an  dle
Konlgliche  Eeikuchhondiuen  von  L  Siegfried  Werrde  und  Sohme  Beru#  8  Wes,  Kochstraße  68—71,  zu  richter

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Kaiserliche  Verordnung,  betr.  die  Frievens-  und  Aufstandsleistungen  für  die
bewaffnete  Macht  in  Deutsch-Südwestafrika.  Vom  3.  September  1913  S.  927.  —  Verordnung  des  Gonverneurs  von
Deutsch-Ostafrika  zur  Ergänzung  der  Verordnung,  betr.  die  Erhebung  von  Abgaben  für  den  Gewerbebetrieb,  vom
7.  Dezember  1907.  Vom  23.  August  1913  S.  931.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  Ostafrika,
betr.  Verbot  der  Jagd  auf  Flußpferde  und  des  Fischens  im  Malagarassifluß.  Vom  13.  September  1913  S.  932.  —
Desgleichen  betr.  Schaffung  eines  Wildreservats  im  Bezirk  Dodoma.  Vom  20.  September  1913  S.  932.  —  Vekanntmachung
  des  Gouverneurs  von  Kamerun  über  die  Ausführung  privater  Aufträge  durch  dVermeffngsbermte.,  Vom
3.  Juli  1913  S.  932.  —  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  über  Amtsboten.  Vom  11.  August  1913  S.  933.
—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  wegen  Wönderung  der  Zolltarifverordnung  für  das  Schutzgebiet
Kamerun  vom  1.  August  1911.  Vom  10.  September  1913  S.  934.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun
über  Abänderung  der  Ausführungsbestimmungen  zur  Zollverordnung  und  zur  Zolltarifverordnung  vom  1.  August  1911.
Vom  10.  September  1913  S.  935.  —  Erklärung  der  Gesellschaft  The  South  Afriean  Territories  Limited  in  London,
beir.  Einsüheung  der  Kafserlichen  Vergverordnung  vom  8.  August  1905  in  ihr  Bergsonderrechtsgebiet.  Vom  30.  September
  1913  S  —  Bekanntmachung  der  Gesellschaft  The  South  African  Territories  Limited  in  London  über
die  künftig  in  -  Bergsonderrechtsgebiete  von  der  oben  abgedruckten  Erkläkung  der  Gesellschaft  vom  30.  September
  1913  gemäß  §  2  ausgenommenen  Flächen  (nebst  Skizze).  Vom  21.  Oktober  1913  S.  938.  —  Personalien  S.  938.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch=  Ostafrika:  Machweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Zollsiellen
  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Juli  1918  S
Kamerun:  llbernahme  des  von  Frankreich  an  Siim  abgetretenen  Gebietes  zwischen  dem  östlichen  Logone
und  dem  Uam  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  942.  —  Zum  Tode  des  Oberleutnants  v.  Raven  S.  947.
Togo:  ÜUbersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutgebiets  T  90  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1913
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.
Samoa:  Nachweisung  der  bei  dem  Zollamt  Apia  im  I.  Viertel  5  NRechnungsjahres  1913  fällig  gewordenen
Zollbeträge  S.  951.
Perenessbefnit  Mitteilungen:  Zur  Kautschul-Krisis  S.  951.  —  Usambara-Kaffeebau  Gesellschaft
zu  erlin
us  fremden  g  lonien  und  Produktionsgebieten:  Stand  der  Baumwollpflanzungen  in  Agupten  im
#  1913  S.  954.  —  Baumwollernte  in  Agypten  1912/13  S.  955.  —  Baumwollbau  in  Transkaukasien  S.  955.
—  Ernteaussichten  Baumwolle  im  Südwesten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  956.  —  Der  S#stornen
Kakaomarkt  im  September  1913  S.  956.  —  Handel  auf  den  Inseln  S.  Thomé  und  Principe  im  Jahre  1912  S.  p
Branntweingewinnung  aus  dem  safsavastrauche  von  Madagaskar  S.  956.  —  Ausbeutung  der  Sodabestände  des  ue#o
Sees  (Britisch-Ostafrika)  S.  956.  Ceylon  S.  956.  —  Bolivien  S.  957.  —  Südafrikanische  Union  S.  957.
Literatur-Bericht  S  957.  —  Koloniale  Literatur  (KXI)  S.  958.  —  Verkehrs--Nachrichten  S.  960.—
r—  S.  es.

J  JJJJ——4—4  hntlicher  Teil#bl.

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.
Kalserliche  Verordnung,  betr.  die  Friedens-  und  Aufstandsleistungen  für  die  bewaffnete
Macht  in  Deutsch-Südwestafrika.

Vom  3.  September  1913.

(Reichs-Gesetzbl.  1913,  Nr.  56,  S.  711  ff.)

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  usw.,
verordnen  auf  Grund  des  §  1  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  für  das
Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika  im  Namen  des  Reichs,  was  folgt:
        <pb n="982" />
        W  928  20

"  §  1.  Die  bewaffnete  Macht  ist  berechtigt,  im  Frieden  und  bei  Aufständen  Leistungen  nach
folgenden  norcchrilten  zu  fordern  (Friedens=  und  Aufstandsleistungen).
Leistungen  sollen  nur  insoweit  gefordert  werden,  als  der  Bedarf  nicht  anderweit,  insbesondere
  dorch  Ankauf  oder  Entnahme  aus  Magazinen  gedeckt  werden  kann.
§  2.  Verpflichtet  zu  Friedens=  und  Aufstandsleistungen  ist,  soweit  es  sich  um  die  Leistung
persönlicher  Dienste  handelt,  jeder,  der  sich  zur  Zeit  der  Anordnung  der  Leistung  im  Schutzgebiet
aufhält,  in  allen  anderen  Fällen  der  Besitzer  des  Gegenstandes,  auf  welchen  sich  der  Leistungsanspruch
  richtet.
I.  Friedensleistungen.

Als  Friedensleistungen  können  für  die  bewafsnete  Macht  in  Anspruch  genommen  werden:

.die  Gewährung  von  Unterkunft,

l  die  Gewährung  von  Verpflegung,

.  die  Stellung  von  Vorspann  (Fuhrwerken,  Gespannen,  Treibern,  Tauleitern),

.  die  Gewährung  von  Futter  und  Wasser  und  die  Überlassung  von  Weide  und  Wasseranlagen,


5.  die  Überlassung  von  Grundstücken  zu  vorübergehender  Benutzung.

Die  Verpflichtung  zur  Leistung  tritt  insoweit  nicht  ein,  als  die  beanspruchten  Gegenstände
für  den  Wohnungs-,  Wirtschafts-,  Gewerbe=  oder  Handelsbetrieb  ihres  Besitzers  unentbehrlich  sind.

§  4.  Die  im  §  3  Abs.  1  unter  Nr.  2,  3  und  4  bezeichneten  Leistungen  können  nur  für
Truppenteile  gefordert  werden,  die  sich

a)  auf  Märschen  befinden  oder

b)  zu  UÜbungszwecken  oder  zu  anderen  Zwecken  außerhalb  ihres  Standorts  vorübergehend

auhalten.

§  5.  Die  Gewährung  von  Unterkunft  kann  nur  bei  außerordentlichem  Bedürfnis  beansprucht
  werden.

§  6.  Die  Gewährung  von  Verpflegung  besteht  in  der  Hergabe  von  Schlachtvieh  sowie
von  Lebens=  und  Feuerungsmitteln.  Die  Hergabe  von  Zuchtvieh  darf  nicht  gefordert  werden.

§  7.  Die  Verpflichtung  zur  Stellung  von  Vorspann  erstreckt  sich  nicht  auf  Zuchttiere.

8  8.  Von  der  Verpflichtung  zur  Stellung  von  Vorspann  sind  befreit:

a)  Staats=  und  Privatgestüte  sowie  die  Militärverwaltung  hinsichtlich  ihrer  Remonten,
öffentliche  Beamte,  Offiziere,  Arzte,  Tierärzte,  Geistliche  und  Missionare  hinsichtlich
der  zur  Ausübung  ihres  Dienstes  oder  Berufs  notwendigen  Tiere  und  Fahrzeuge
nebst  Zubehör,
die  Posthalter  hinsichtlich  der  zur  Beförderung  der  Posten  erforderlichen  Tiere  und
Fahrzeuge  nebst  Zubehör.

§  9.  Die  Benutzung  von  Grundstücken  kann  nur  für  Truppenübungen  und  zu  Biwaksplätzen
  beansprucht  werden.

Ausgeschlossen  von  dieser  Benutzung  bleiben  Gebäude,  Wirtschafts=  und  Hofräume,  Kräle,
Gärten,  bestellte  Acker,  Holzschonungen,  Pflanzungen  von  Wein,  Tabak  und  anderen  Kulturgewächsen,
Versuchsfelder  sowie  land=  und  forstwirtschaftliche  Versuchsanlagen.

§s  10.  Die  Leistungen  werden  für  Orte,  an  denen  sich  ein  Bezirks-(Distrikts-)  Amt  befindet
oder  an  denen  die  Wohnplätze  zu  Gemeindeverbänden  vereinigt  sind,  auf  Ersuchen  des  zuständigen
Truppenbefehlshabers  vom  Bezirks-(Distrikts-)  Amt,  in  allen  übrigen  Fällen  vom  zuständigen  Truppenbefehlshaber
  selbst  unter  Berücksichtigung  der  Leistungsfähigkeit  der  Verpflichteten  augeordnet.

Für  Orte,  an  denen  die  Wohnplätze  zu  Gemeindeverbänden  vereinigt  sind,  ergeht  die  Anordnung
  an  den  Gemeindevorsteher  für  den  Gemeindeverband  im  ganzen.

Werden  Gemeindeverbände  und  außerhalb  von  Gemeindeverbänden  gelegene  Wohnplätze
für  Leistungen  gemeinsam  in  Anspruch  genommen,  so  erfolgt  die  örtliche  Verteilung  der  Leistungen
auf  die  Gemeindeverbände  und  die  Wohnplätze  durch  das  Bezirks-(Distrikts-)  Amt  unter  Berücksichtigung
  ihrer  Leistungsfähigkeit.

In  dringenden  Fällen  kann  der  zuständige  Truppenbefehlshaber  die  im  Abs.  3  vorgesehene
Verteilung  vornehmen  sowie  auch  wegen  Bewirkung  der  Leistungen  in  Gemeindeverbänden  unmittelbar
mit  dem  Gemeindevorsteher  in  Verbindung  treten.  Das  Bezirks-(Distrikts-)  Amt  sowie  der  Gemeindevorsteher
  sind  hiervon  möglichst  umgehend  zu  benachrichtigen.

—.——

S

2
—
        <pb n="983" />
        3929  ꝛ

8  11.  Die  Unterverteilung  in  den  Gemeinden  geschieht  nach  ortsgesetzlicher  Festsetzung
oder  auf  Grund  eines  Beschlusses  des  Gemeinderats  durch  die  Gemeindevorsteher,  die  für  die  gehörige
und  rechtzeitige  Erfüllung  der  Leistungen  Sorge  zu  tragen  haben.

Die  Gemeinden  sind  berechtigt,  die  Leistungen  ohne  Unterverteilung  für  eigene  Rechnung
zu  übernehmen  und  die  Kosten  auf  die  von  unmittelbarer  Leistung  befreiten  Verpflichteten  nach  Verhältnis
  ihrer  Leistungspflicht  umzulegen.

Die  Kosten  können  in  dem  Falle  des  Abs.  2  auf  dem  für  die  Einziehung  der  Gemeindeabgaben
  vorgeschriebenen  Wege  beigetrieben  werden.

§5  12.  Unterläßt  der  Gemeindevorsteher  die  rechtzeitige  Beschaffung  einer  Leistung,  so  ist
das  Bezirks-(Distrikts-)  Amt  berechtigt,  die  Leistung  ohne  Zuziehung  des  Gemeindevorstehers  anderweit
  zu  beschaffen.

Bei  Gefahr  im  Verzuge  steht  diese  Befugnis  auch  dem  zuständigen  Truppenbefehlshaber  zu.

5  13.  Die  Leistungen  sollen  in  der  Regel  schriftlich  angeordnet  und  in  der  Anordnung
genau  bezeichnet  werden.

lber  die  bewirkte  Leistung  ist  eine  Bescheinigung  auszustellen.  Sie  soll,  wenn  eine  schriftliche
  Anordnung  erlassen  war,  auf  diese  Bezug  nehmen,  andernfalls  die  Leistung  genau  bezeichnen.

5  14.  Ob  dem  Leistungsanspruch  einer  der  im  §  3  Abs.  2,  §  6  Satz  2,  in  den  §§  7  und  8
und  im  §  9  Abs.  2  genannten  Gründe  entgegensteht,  entscheidet  bei  Meinungsverschiedenheit,  soweit
die  Wohnplätze  zu  Gemeindeverbänden  vereinigt  sind,  der  Gemeindevorsteher,  im  übrigen  das  Bezirks-(Distrikts-)
  Amt.  Ist  der  Gemeindevorsteher  oder  das  Bezirks-(Distrikts-)  Amt  nicht  in  erreichbarer
Nähe,  so  hat  bei  Gefahr  im  Verzuge  der  Truppenbefehlshaber  zu  entscheiden.

II.  Aufstandsleistungen.

§*  15.  Der  Gouverneur  bestimmt  unbeschadet  der  Vorschriften  des  9032  Nr.  1  und  2  den
Zeitpunkt,  in  dem  die  Verpflichtung  zu  Aufstandsleistungen  beginnt  und  aufhört.

Er  kann  anordnen,  daß  die  Verpflichtung  nur  in  einem  bestimmten  Gebiete  Platz  greift.

Die  Anordnungen  des  Gouverneurs  sind  öffentlich  bekannt  zu  machen.

§  16.  Der  bewaffneten  Macht  sind  auf  Verlangen  zu  überlassen:

1.  die  für  die  Unterdrückung  des  Aufstandes  erforderlichen  Grundstücke,  Baulichkeiten,
Wasserstellen  und  Wasseranlagen,

2.  Reit-,  Zug=  und  Lasttiere  sowie  Fahrzeuge  nebst  Zubehör,

3.  Handwerkszeug  einschließlich  der  Stand=  und  Feldschmieden,

4.  Schlachtvieh  sowie  Lebens-,  Futter=  und  Feuerungsmittel.

Ob  die  im  Abs.  1  Nr.  2  und  3  angegebenen  Gegenstände  zu  Eigentum  oder  nur  zur  Benutzung
  zu  überlassen  sind,  ist  dem  Besitzer  unverzüglich  mitzuteilen.

§*  17.  Die  im  §5  16  Abs.  1  Nr.  1  und  3  angegebenen  Gegenstände,  soweit  sie  für  den
Wohnungs-,  Wirtschafts-,  Gewerbe=  oder  Handelsbetrieb  ihres  Besitzers  unentbehrlich,  und  die  im
§*  16  Abs.  1  Nr.  2  aufgeführten  Tiere,  soweit  sie  Zuchttiere  oder  trächtig  sind,  können  nicht
sis  #he  werden.

§*  18.  Von  der  Verpflichtung  zur  Überlassung  von  Reit-,  Zug=  und  Lasttieren  sowie  von
Fahrzeugen  nebst  Zubehör  sind  die  im  §  8  unter  b  und  c  bezeichneten  Personen  unter  den  dort
angegebenen  Einschränkungen  befreit.

*  19.  Ausnahmsweise  kann  die  Überlassung  von  Anlagen  und  Gegenständen  anderer  als
der  im  §  16  bezeichneten  Art,  insbesondere  von  Bewaffnungs=  und  Ausrüstungsgegenständen,  Arzneiund
  Verbandmitteln,  verlangt  werden,  wenn  dies  im  militärischen  Interesse  dringend  erforderlich  ist.

§5  20.  Wer  sich  während  eines  Aufstandes  im  Schutzgebiet  aufhält,  kann  zur  Leistung
aller  nicht  mit  unmittelbarer  Lebensgefahr  verbundenen  Dienste,  deren  Gewährung  das  militärische
Interesse  erfordert,  herangezogen  werden.

Beamte  und  Angestellte  einer  Behörde  unterliegen  dieser  Verpflichtung  nur  mit  Zustimmung
der  vorgesetzten  Dienstbehörde.  Das  bei  einer  Behörde  beschäftigte  Dienstpersonal  darf  nur  in  Anspruch
  genommen  werden,  wenn  diese  es  für  abkömmlich  erklärt.

§  21.  Seeschiffe  und  sonstige  Seefahrzeuge  deutscher  Flagge,  die  sich  in  den  Häfen  und
Küstengewässern  des  Schutzgebiets  aufhalten,  sind  dem  zuständigen  Truppenbefehlshaber  auf  Erfordern
zur  Verfügung  zu  stellen.  Das  Schiffspersonal  ist  verpflichtet,  auf  den  Schiffen  oder  Fahrzeugen
Dienst  zu  tun.
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        930  2

§  22.  Jede  Eisenbahnverwaltung  ist  verpflichtet:

1.  jederzeit  die  für  die  Beförderung  von  Mannschaften,  Reit-,  Zug=  und  Tragetieren
sowie  von  Kriegsfahrzeugen  erforderlichen  Ausrüstungsgegenstände  ihrer  Eisenbahnwagen
  und  einen  halbjährigen  Vorrat  an  Betriebsstoffen  nach  näherer  Anordnung
des  Gouverneurs  bereit  zu  halten,

.  jederzeit  darüber,  ob  der  in  Nr.  1  bezeichneten  Verpflichtung  genügt  worden  ist,  sowie
über  die  Menge  und  den  Zustand  der  Fahrzeuge  und  Betriebsstoffe  und  über  die
Einrichtung  des  Betriebs  dem  Gouverneur,  in  dringenden  Fällen  dem  Truppenbefehlshaber
  Auskunft  zu  erteilen,

3.  die  bewaffnete  Macht  und  die  für  die  Unterdrückung  eines  Aufstandes  nötigen  Gegenstände
  vor  anderen  Personen  und  Gütern  zu  befördern,
4.  ihr  zur  Herstellung  und  zum  Betriebe  von  Eisenbahnen  dienliches  Material  zur  Unterdrückung
  eines  Aufstandes  zur  Verfügung  zu  stellen.
Die  Vorschrift  des  §  21  Satz  2  findet  auf  das  Personal  der  Eisenbahnen  entsprechende
Anwendung.
§  23.  Jede  im  Privatbetriebe  befindliche  Eisenbahnverwaltung  ist  verpflichtet,  den  Anordnungen
  des  Gouverneurs  über  Einrichtung,  Fortführung,  Einstellung  und  Wiederaufnahme  des

Fahrbetriebs  Folge  zu  leisten.  Bei  Zuwiderhandlung  ist  der  Gouverneur  berechtigt,  die  Anordnungen

auf  Kosten  der  zuwiderhandelnden  Eisenbahnverwaltung  zur  Ausführung  zu  bringen.

§  24.  In  welchen  Fällen  und  in  welchem  Umfang  die  Ausstandsleistungen  zu  bewirken
sind,  bestimmt  der  zuständige  Truppenbefehlshaber  möglichst  im  Einvernehmen  mit  dem  Bezirks-(Distrikts-)

  Amt  unter  Berücksichtigung  der  Leistungsfähigkeit  der  Verpflichteten.  In  den  Fällen  des

521  und  des  §  22  Abs.  1  Nr.  3,  4,  Abs.  2  erläßt  der  Gouverneur  die  Anordnung.

Im  übrigen  finden  die  Vorschriften  des  §  10  Abs.  2,  3  und  4  und  der  98  11  bis  13
entsprechende  Anwendung.

—

III.  Entschädigung.

§  25.  Für  die  Leistungen  wird  eine  Entschädigung  aus  den  zur  Unterhaltung  der
bewaffneten  Macht  bestimmten  Mitteln  gewährt.

Die  Auszahlung  der  Entschädigung  kann  gültig  an  den  Inhaber  der  gemäß  §  13  Abs.  2
ausgestellten  Bescheinigung  erfolgen.

Über  den  Anspruch  auf  Entschädigung  ist  der  Rechtsweg  ausgeschlossen.

§5  26.  Für  Friedensleistungen  ist  der  zur  Zeit  der  Leistungsanordnung,  für  Aufstandsleistungen
  der  vor  Beginn  des  Aufstandes  ortsübliche  Preis,  Zins  oder  Lohn  zugrunde  zu  legen.

§  27.  Die  Stellung  von  Vorspann  wird  tageweise  entschädigt.  Der  eigentlichen  Vorspannleistung
  wird  die  Zeit  der  Fahrt  vom  Wohnort  zum  Stellungsort  und  vom  Entlassungsorte  zum
Wohnort  einschließlich  der  üblichen  Ruhepausen  hinzugerechnet.

Dem  Berechtigten  ist  voller  Ersatz  des  durch  Verlust,  Beschädigung  und  außergewöhnuliche
Abnutbung  an  Tieren,  Fahrzeugen  und  Zubehör  verursachten  Schadens  zu  gewähren,  der  infolge
oder  gelegentlich  der  Vorspannleistung  ohne  sein  Verschulden  oder  das  seiner  nichteingeborenen
Angestellten  entstanden  ist.

5  28.  Für  die  Benutzung  von  Weide  und  von  Tränken,  Wasserstellen,  Staudämmest  und
sonstigen  Wasseranlagen  ist  eine  Entschädigung  nur  insoweit  zu  gewähren,  als  durch  die  Benutzung
eine  Beschädigung  oder  außerordentliche  Abnutzung  entstanden  ist.

Wird  der  Besitzer  durch  die  Benutzung  genötigt,  sich  anderweit  Wasser  oder  Futter  für
seinen  Bedarf  zu  beschaffen,  und  entstehen  ihm  dadurch  besondere  Kosten,  so  sind  ihm  auch  diese  in
angemessener  Höhe  zu  ersetzen.

§*  29.  In  den  Fällen  des  §  22  Abs.  1  Nr.  1  wird  keine  Entschädigung  geleistet.

In  den  Fällen  des  §  22  Abs.  1  Nr.  3  und  Nr.  4  erhält  die  Eisenbahnverwaltung  eine
Entschädigung  nach  einem  allgemeinen,  vom  Gouverneur  zu  erlassenden  Tarife.

5  30.  Ist  der  Anspruch  auf  Entschädigung  nicht  streitig,  so  soll  sie  der  zuständige  Truppenbefehlshaber
  unverzüglich  zahlen  oder  anweisen.

§5  31.  Ist  der  Anspruch  auf  Entschädigung  streitig  oder  ist  die  sofortige  Bezahlung  oder
Anweisung  nicht  möglich,  so  hat  der  Berechtigte  seinen  Anspruch  bei  dem  Bezirks-(Distrikts-)  Amt
oder  dem  Gemeindevorsteher  schriftlich  oder  zu  Protokoll  anzumelden.  Sofern  ihm  über  die  erfolgte
Leistung  gemäß  §  13  Abs.  2  eine  Bescheinigung  ausgestellt  worden  ist,  hat  er  sie  mit  vorzulegen.
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        G  931  20

Das  Bezirks-(Distrikts-)  Amt  oder  der  Gemeindevorsteher  ist  verpflichtet,  die  Anmeldung
nebst  der  etwaigen  Bescheinigung  mit  einer  gutachtlichen  Außerung  unverzüglich  an  die  zuständige
Verwaltungsbehörde  der  bewaffneten  Macht  weiterzusenden.

Mangels  einer  Einigung  wird  die  Entschädigung  durch  eine  Kommission  festgesetzt,  die  aus
dem  Vertreter  des  Bezirks-(Distrikts-)  Amts,  einem  Angehörigen  der  bewaffneten  Macht  und  zwei
vom  Berechtigten  aus  der  Zahl  der  Bezirks=  oder  Gemeindeeingesessenen  zu  ernennenden  Mitgliedern
gebildet  wird.  In  den  Fällen  des  §  21  besteht  die  Kommission  aus  einem  Beamten  des  Gouvernements,
  einem  Angehörigen  der  bewaffneten  Macht  und  je  einem  vom  Gouverneur  und  vom  Berechtigten
  zu  benennenden  Sachverständigen.  Den  Angehörigen  der  bewaffneten  Macht  bestimmt  der
Gouverneur.

Die  Kommission  trifft  ihre  Entscheidung  nach  Stimmenmehrheit.  Bei  Stimmengleichheit
entscheidet  die  Stimme  des  Vertreters  des  Bezirks-(Distrikts-)  Amts  oder  Gouvernements.  Im
übrigen  wird  das  Verfahren  von  dem  Gouverneur  geregelt.  Die  notwendigen  Kosten  des  Verfahrens
  trägt  der  Fiskus.

§  32.  Ansprüche  auf  Friedensleistungen  verjähren  in  einem  Jahre  vom  Zeitpunkt  ihrer
Entstehung,  Ansprüche  aus  Aufstandsleistungen  in  zwei  Jahren  vom  Schlusse  des  Jahres  ab,  in  dem
der  Aufstand  beendet  worden  ist,  es  sei  denn,  daß  sie  vor  Ablauf  der  Verjährungsfrist  angemeldet
worden  sind  (§  31  Abs.  1).

§*  33.  Auf  den  Lauf  der  Verjährungsfristen  finden  im  übrigen  die  Vorschriften  des  Bürgerlichen
  Gesetzbuchs  Anwendung.

IV.  Schlußbestimmungen.

§  34.  Die  zur  Ausführung  dieser  Verordnung  erforderlichen  Bestimmungen  erläßt  der
Gouverneur.

Er  kann  anordnen,  daß  diese  Verordnung  und  die  zu  ihr  ergangenen  Ausführungsbestimmungen
  ganz  oder  teilweise  auf  Leistungen  an  die  Polizeitruppe  Anwendung  finden.

§  35.  Diese  Verordnung  tritt  mit  ihrer  Verkündigung  in  Kraft.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin  im  Schloß,  den  3.  September  1913.

(L.  S.)  Wilhelm.
von  Bethmann  Hollweg.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika  Zzur  Ergänzung  der  Verordnung,
betr.  die  Erhebung  von  Kbgaben  für  den  Gewerbebetrieb,  vom  7.  Dezember  1907.
Vom  23.  August  1913.

(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913,  Nr.  46.  S.  119.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des  §  5

der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  verordnet,
  was  folgt:

Einziger  Paragraph.
Die  Verordnung,  betreffend  die  Erhebung  von  Abgaben  für  den  Gewerbebetrieb,  vom
7.  Dezember  1907  (Kol.  Bl.  1908,  S.  373)  erhält  in  §  11  als  Absatz  2  folgenden  Zusatz:
„Die  Lösung  eines  Gewerbescheines  kann  von  den  örtlichen  Verwaltungsbehörden  verlangt

werden  von  allen  Personen,  die  sich  gewerbsmäßig  mit  dem  Einkauf  von  Baumwolle  von  den  Eingeborenen
  beschäftigen."“

Daressalam,  den  23.  August  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.
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        G  932  20

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Verbot  der  Jagd
auf  Flußpferde  und  des  Fischens  im  Malagarassiluß.
Vom  13.  September  1913.
(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913.  Jr.  51,  S.  138.)
“  5.  November  1908  „
Gemäß  §  13  Absatz  III  der  Jagdverordnung  vom  36.Dezember  19115  wird  hiermit  die
Jagd  auf  Flußpferde  im  Malagarassifluß  auf  der  Strecke  längs  der  Bahn  von  Baukilometer  286
bis  Kilometer  294  einschließlich  einer  je  ein  Kilometer  breiten  Landzone  links  und  rechts  des  Flusses
bis  auf  weiteres  verboten.
Gemäß  §  6  der  Seuchenbekämpfungs-Verordnung  vom  gu  ass  wird  ferner  das
Fischen  im  Malagarassifluß  auf  der  vorbezeichneten  Strecke  bis  auf  weiteres  wegen  Schlafkrankheitsgefahr
  verboten.
Dieses  Verbot  tritt  sofort  in  Kraft.
Daressalam,  den  13.  September  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

 

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Schaffung  eines
Wildreservats  im  Bezirk  Dodoma.
Vom  20.  September  1913.
(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913,  Nr.  53,  S.  146.)

Gemäß  §  13,  Absatz  1  der  Jagdverordnung  vom  P1  (Amtl.  Anz.  Nr.  3,
1912).““)  wird  das  nachstehende,  im  Bezirk  Dodoma,  Landschaft  Ukimbu,  gelegene  Gebiet  hiermit
zum  Wildreservat  erklärt.  Dasselbe  wird  begrenzt:

im  Norden  und  Nordosten  von  dem  Wege,  beginnend  am  Ende  der  offenen  Feldmark  der
Landschaft  Kwa  Nguruwalla  (auf  der  Karte  kwa  Kiromo)  und  über  Issawa  (Saba),
Tenda,  Ipampa,  Kitete  an  den  Mjiombefluß  führend;

im  Süden  und  Südosten  von  dem  Miombeflusse,  der  Verbindungslinie  nach  dem  Rungwabache,
welche  die  Südgrenze  des  Bezirks  Dodoma  bildet,  und  dem  Rungwabache  bis  zur  Einmündung
  des  Mussabaches;

im  Westen  von  dem  Mussabache  und  dem  Wege  von  Mussa  über  Wigogo  kwa  Mrekwa  Jumaund
  Kwa  Mwarabu  nach  der  offenen  Feldmark  von  Kwa  Nguruwalla  (Kwa  Kiromo),
diese  außerhalb  des  Reservats  lassend.

Dieses  Wildreservat  erhält  unter  Art.  X  der  Ausführungsbestimmungen  zur  Jagdverordnung
vom  *  V“-2  (Amtl.  Anz.  Nr.  3,  1912)  die  Ziffer  16,  Bezirk  Dodoma  II.  –

Daressalam,  den  20.  September  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Ramerun  über  die  Kusführung  privater
Kufträge  durch  Vermessungsbeamte.
Vom  3.  Juli  1913.
(Amtsbl.  für  Kamerun  1913,  Nr.  24,  S.  819  f.)
Unter  Hinweis  auf  §  1,  Abs.  2  der  Verordnung,  betreffend  das  Vermessungswesen,  vom
24.  November  1908  und  Artikel  3  der  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  zur  Verordnung,  betreffend
.)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1912,  Nr.  6.  S.  295  ff.

“)  Val.  „D.  Kol.  Bl.-  1912,  Nr.  12,  S.  525.
#  Bal-  .„D.  Kol.  Bl.-  1912,  Nr.  6,  S.  23  f.
        <pb n="987" />
        G  933  20

das  Vermessungswesen,  von  demselben  Tage  (Amtsbl.  1908,  S.  126  ff.)“)  sowie  auf  die  Anweisung
für  die  Ausführung  von  Vermessungsarbeiten  durch  Privatlandmesser  vom  21.  Dezember  1912
(Amtsbl.  1913,  S.  2  ff.)““)  wird  folgendes  bestimmt:

Nachdem  sich  im  Schutzgebiete  staatlich  geprüfte  Privatlandmesser  niedergelassen  haben,  sollen
bis  auf  weiteres  Vermessungsbeamte  des  Gouvernements  zur  Vermessung  privater  Grundstücke  grundsätzlich
  nicht  mehr  zur  Verfügung  gestellt  werden.  Ausnahmen  find  nur  zulässig,  wenn  —  wie  z.  B.
bei  großer  Entfernung  von  der  Küste  —  die  Heranziehung  der  Privatlandmesser  mit  unverhältnismäßig
  großen  Kosten  für  die  Grundbesitzer  verbunden  ist  und  die  Vermessung  nicht  verschoben  werden
kann,  bis  ein  Privatlandmesser  Sammelaufträge  in  der  betreffenden  Gegend  zu  erledigen  hat.  In
solchen  Fällen  ist  aber  vorher  die  Genehmigung  des  Gouvernements  einzuholen.

Buea,  den  3.  Juli  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

 

Verfügung  des  Couverneurs  von  Ramerun  über  Kmtsboten.
Vom  11.  August  1913.
(Amtsbl.  für  Kamerun  1913,  Nr.  27,  S.  375  ff.)
J.

Die  bei  den  Dienststellen  beschäftigten,  bisher  Polizisten,  Polizeiboten,  Zustellungsboten,
Stationsboten  u.  a.  genannten,  zur  Vollstreckung  von  Verfügungen  der  Behörden  des  Schutzgebiets
verwendeten  Farbigen  werden  fortan  Amtsboten  benannt.

Es  ist  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  sich  diese  Benennung  in  der  Offentlichkeit  einbürgert.

Diese  Amtsboten  find  zu  Botengängen,  Ladungen,  Karawanenführung,  Begleitung  von
Reisenden  und  ähnlichen  Aufgaben  zu  verwenden.  Mannschaften  der  Polizeitruppe  dürfen  zu  solchen
Aufgaben  nur  dann  herangezogen  werden,  wenn  ein  besonders  dringender  Anlaß  hierzu  vorliegt.

II.

Für  die  Amtsboten  wird  folgende  Bekleidung  festgesetzt:

1.  als  Kopfbedeckung  roter,  gerollter  Fez  ohne  Adler  und  Kokarde;

2.  ein  Hemd,  das  ohne  Rock  oder  Überkleid  zu  tragen  ist,  aus  starkem  Stoff  nach  Schnitt
des  Soldatenhemdes  und  mit  Bruststreifen  wie  am  Soldatenhemd.  Grundfarbe  Kaki
oder  blau;  Farbe  der  Streifen  freigestellt,  jedoch  innerhalb  eines  Bezirks  gleichmäßig.

Auf  dem  Bruststück  des  Hemdes  ist  der  Anfangsbuchstabe  des  Namens  der  Dienststelle  und
eine  mit  der  laufenden  Nummer  des  namentlichen  Verzeichnisses  der  Amtsboten  übereinstimmende
Zahl  in  Stoffstreifen  von  der  Breite  der  Bruststreifen  anzubringen.

Soweit  der  Anfangsbuchstabe  allein  Zweifel  über  die  Bezirkszugehörigkeit  des  Amtsboten
zuläßt,  ist  ein  weiterer  Buchstabe  des  Bezirksnamens  zuzusetzen

Die  Beigabe  von  Bein=  und  Fußbekleidung  sowie  von  Schlafdecken  bleibt  den  Bezirksleitungen
  überlassen.

III.

Bereits  vorhandene,  von  den  Festsetzungen  zu  II  abweichende  Bekleidungsstücke  dürfen

innerhalb  von  zwei  Jahren  aufgetragen  werden.
IV.

Eine  militärische  Ausbildung  der  Amtsboten  zur  Erlangung  einiger  Fertigkeit  im  Exerzieren
und  Schießen  ist  anzustreben.  Im  übrigen  versehen  die  Amtsboten  ihren  Dienst  im  allgemeinen
unbewaffnet.

V.

Die  Kosten  für  die  Unterhaltung  einschließlich  Bekleidung  der  Amtsboten  fallen  dem  Selbstbewirtschaftungsfonds
  zur  Last.  Es  wird  ausdrücklich  darauf  hingewiesen,  daß  außer  den  durch  den
Wirtschaftsplan  bereits  überwiesenen  Mitteln  weitere  Gelder  für  1913  nicht  mehr  zur  Verfügung
gestellt  werden  können.

7)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  3,  S.  80  fH.
*l)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  15,  S.  657  f.
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        G  934  2

Die  Verwendung  von  abgetragenen  Fezen,  Hosen,  Beinwickeln  und  Schlafdecken  der
Polizeitruppe  ist  nach  Maßgabe  der  vorhandenen  Kammerbestände  und  der  festgesetzten  Tragezeiten
gestattet.

VI.

Die  Vorschriften  der  Ziffern  1I  bis  V  finden  auch  Anwendung  auf  Farbige,  die  zu  besonderen
Zwecken  angestellt  und  für  die  ihrer  Verwendung  entsprechende  Amtsbezeichnungen,  wie  Gefangenenaufseher,
  Wegewärter,  Waldwärter,  Läufer  u.  ä.,  einzuführen  oder  beizubehalten  sind.

VII.

Die  Festsetzung  der  Bekleidung  der  Boten  der  Eingeborenen-Schiedsgerichte,  der  Häuptlings-,
Sultanats=  und  Lamidatsgerichte  bleibt  den  Bezirksleitungen  überlassen.

Hierbei  ist  jedoch  auf  jeden  Fall  die  Vorschrift  zu  Ziffer  II,  zweiter  Absatz  zu  beachten.

VIII.

Wo  nach  Stammessitte  die  Einrichtung  besteht,  daß  die  eingeborenen  Machthaber  Sendboten
und  Organe  zur  Vollstreckung  ihrer,  innerhalb  der  ihnen  zugewiesenen  Machtbefugnisse  erlassenen
Anordnungen  selbst  bestellen  und  unterhalten,  kann  es  dabei  verbleiben.

IX.

Die  in  einigen  Bezirken  bestehende  Einrichtung  von  Dorfpolizisten,  die  den  Häuptlingen  von

Amts  wegen  als  Unterstützung  beigegeben  sind,  wird  aufgehoben.

X.
Auf  die  Verordnung,  betreffend  die  Abgabe  und  das  Tragen  von  Fezen,  vom  12.  Juni  1911“)
wird  besonders  hingewiesen.
XI.
Der  Erlaß  vom  4.  Januar  1911  G.  B.  I.  Nr.  1496/10  wird  aufgehoben.
Der  Runderlaß  vom  23.  September  1910  wird,  wie  folgt,  geändert:
In  Ziffer  15  Abs.  1
ist  statt  „müssen  auf  alle  “  zu  setzen  „sollen"“.
In  Abs.  2  «
ist  „Boten“  zu  streichen,  ebenso  der  letzte  Satz  dieses  Absatzes;  am  Schluß  des  Abs.  2  ist  hinzuzusetzen:
  Betreffend  Amtsboten  s.  Verfügung  vom  11.  August  1913.
Buea,  den  11.  August  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Kamerun  wegen  Kbänderung  der  Jolltarifverordnung
  für  das  Schutzgebiet  Kamerun  vom  1.  Kuguft  1911.
Vom  10.  September  1913.
(Amtsbl.  f.  Kamerun  1913,  Nr.  29,  S.  40  1Ift.)

Auf  Grund  des  §  15  Abs.  2  und  3  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)
sowie  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen
Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,
vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,  was  folgt:

8  1.  Die  Abteilung  „A.  Einfuhrzölle“  des  der  Zolltarifverordnung  vom  1.  August  1911
(Kol.  Bl.  1912  S.  367,  Amtsbl.  1911  S.  345)  als  Anlage  beigegebenen  Zolltarifs  erhält  unter
Aupfhebung  aller  bisherigen  Abänderungen  dieses  Tarifs  folgende  Fassung:

1.  Spirituosen  mit  einem  Alkoholgehalt  bis  einschließlich  50  vom  Hundert  Tralles,  mit
Ausnahme  won  Wein  mit  einem  Veingeisgehalt  von  n  nicht  mehr  als  25  vom  Hundert,  von  Schaumwein
  und  B  .  ..dasLtter300!-Für
  jedes  dindertei  Alkoholgehalt  mehr  doas  ieer  0,10

*  -  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  17,  S.  617.
        <pb n="989" />
        935  20

2.  Alkohol=  oder  ätherhaltige  Parfümerien  und  kosmetische  Mittel,  soweit  sie  nicht  nach
Zusammensetzung,  Preislage  und  äußerer  Aufmachung  ausschließlich  oder  vorwiegend  für  den  Gebrauch
von  Nichteingeborenen  bestimmt  oder  durch  besondere  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  ausgenommen
  sind,  sowie  alkohol=  oder  ätherhaltige  Atsneien,  soweit  sie  e  nicht  nach  Ziffer  8  der  Liste  der
von  Einfuhrzoll  befreiten  Gegenstände  zollfrei  sind  .das  Liter  3,00  J.

3.  Weine.

Weine  und  ähnliche  zu  Genußzwecken  verwendbare  weinhaltige  Getränke:

a)  mit  einem  Weingeistgehalt  von  nicht  mehr  als  15  vom  Hundert:  10  vom  Hundert

des  Wertes  (§  33  der  Zollverordnung);
b)  mit  einem  Weingeistgehalt  von  mehr  als  15,  aber  nicht  mehr  als  25  vom  Hundert
das  Liter  0,60  4;
c)  mit  einem  Weingeistgehalt  von  mehr  als  25  vom  Hundert:  Satz  der  Ziffer  A.  1.

des  Zolltarifs.
4.  Schaumweine

a)  in  Flaschen  mit  einem  Inhalt  bis  einschließlich  0,50  Liter  .  die  Flasche  0,50  M;
b)  in  Flaschen  mit  einem  Inhalt  von  mehr  als  0,50  Liter  bis  einschließlich  1  Liter
die  Flasche  1,007
e)  in  Behältern  mit  einem  Inhalt  von  mehr  als  1  Liter  deas  Liter  1,30  -

5.  Bier
a)  in  Flaschen  mit  einem  Inhalt  bis  einschließlich  0,50  Liter.  die  Flasche  0,05  4;
b)  in  Flaschen  mit  einem  Inhalt  von  mehr  als  0,50  Liter  bis  einschraih  1  Liter
die  Flasche  0,10  4;
e)  in  Behältern  mit  einem  Inhalt  von  mehr  als  1  Liter  das  Liter  0,13

vu

6.  Handfeuerwaffen  jeder  Gatttyg  .deas  Stück  10,00  --7.
  Pulver  und  Patronen  keder  datiuna  .....  das  iiogramm  brutto  1,00  --8.
  Rei  .  .....  .ooog2ooo-9.
  *-  Fische  .  1000  kg  50,00  =
10.  Salz  .........  ...1000k36000-11.
  rn  unverarbeiteter  ...  ..  das  Kilogramm  netto  1,50  =

12.  Textilwaren  jeder  Art:  15  vom  Hundert  des  Wertes  (§  33  der  Zollverordnung).

13.  Eisenwaren  jeder  Art:  20  vom  Hundert  des  Wertes  (§  33  der  Zollverordnung).

Alle  übrigen  Gegenstände,  soweit  sie  nicht  ausdrücklich  für  zollfrei  erklärt  sind:  10  vom
Hundert  des  Wertes.

Die  Zollsätze  der  Ziffern  10  bis  13  finden  in  den  zum  konventionellen  Kongo-Becken
gehörigen  Teilen  des  Schutzgebietes  keine  Anwendung.  An  ihrer  Stelle  sind  10  vom  Hundert  des
Wertes  der  Waren  zu  erheben.  ·

§2.Denin§1aufgeführten8ollfätzenunterliegenalleWaken,dieimZollauslande
nach  dem  24.  August  1913  zur  Verschiffung  gelangt  sind  oder  nach  diesem  Tage  über  die  Binnengrenzen
  des  Schutzgebiets  eingesührt  worden  sind.

Duala,  den  10.  September  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

Bekanntmachung  des  CGouverneurs  von  Kamerun  über  Kbänderung  der  RKusführungsbestimmungen
  zur  Sollverordnung  und  zur  Jolltarifverordnung  vom  1.  RKuguft  1911.
Vom  10.  September  1913.

(Amtsblatt  für  Kamerun  1913.  Nr.  29,  S.  403.)

Der  §  22  der  Ausführungsbestimmungen  zur  Zollverordnung  und  zur  Zolltarifverordnung
vom  1.  August  1911  (Kol.  Bl.  1912  S.  370,  Amtsbl.  1911  S.  348)  erhält  folgende  Fassung:
„Als  Eingangshafen  der  an  der  Binnengrenze  liegenden  Zollstellen  gelten:
bei  Beförderung  der  Waren  auf  dem  Croß-Flusse:  Rssanakang,
bei  Beförderung  über  den  Niger-Benue:  Garua,
bei  Beförderung  über  den  Kongo:  Bonga.
        <pb n="990" />
        W  936  2O

Bei  Berechnung  des  Wertes  wird  jedoch  die  für  Beförderung  der  Waren  von  der  Küste
bis  zur  Binnenlandesgrenze  entstehende  Wertsteigerung  nur  insoweit  berücksichtigt,  als  der  errechnete
Wertzoll  die  für  die  gleichen  Waren  bei  der  Einfuhr  in  Duala  zu  erhebenden  Zollsätze  nicht  übersteigt.“

Duala,  den  10.  September  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

Erklärung  der  Gesellschaft  lhe  South  African  Territories  Limited  in  London,
betr.  Einführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  Zugust  1905  in  ihr
Bergsonderrechtsgebiet.

Vom  30.  September  1913.

Mit  Bezug  auf  den  §  93  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom
8.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  727)  erklärt  die  Gesellschaft  The  South  African  Territories
Limited  in  London  —  nachstehend  die  Gesellschaft  genannt  —,  was  folgt:

§  1.  In  dem  Bergsonderrechtsgebiet  der  Gesellschaft  finden  die  Vorschriften  der  Kaiserlichen
  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom  8.  August  1905  nebst  den  zu  ihrer  Abänderung,
Ergänzung  oder  Ausführung  erlassenen  oder  ergehenden  Bestimmungen  in  vollem  Umfange  Anwendung.

§  2.  Die  Erklärung  des  §  1  bezieht  sich  nicht  auf  folgende  Flächen  ihres  Bergsonderrechtsgebiets:


a)  ein  kreisförmiges  Gebiet  mit  einem  Halbmesser  von  15  km  um  die  Südecke  der
Farm  Keimas,
b)  eine  viereckige  Fläche,  deren  Ecken  gebildet  werden  durch  folgende  auf  der  Besitzstandskarte
  für  Deutsch-Südwestafrika  vom  1.  Oktober  1911  verzeichneten  Punkte:
im  Norden  durch  den  trigonometrischen  Punkt  auf  den  kleinen  Karrasbergen  nordwestlich
  von  Hums,
im  Osten  durch  den  trigonometrischen  Punkt  nordöstlich  von  Kalkfontein,
im  Süden  durch  die  Wasserstelle  Uhabis,
im  Westen  durch  den  trigonometrischen  Punkt  westlich  der  Wasserstelle  Chob  im
Konkip.  ,

Die  Gesellschaft  wird  bis  zum  1.  November  1913  diese  Flächen  im  einzelnen  unter  Angabe
der  Größe  vorbehaltlich  der  endgültigen  Feststellung  im  Gelände  im  Deutschen  Kolonialblatt  veröffentlichen
  und  die  ungefähren  Grenzen  auf  einer  dieser  Veröffentlichung  beizufügenden  Karte  kenntlich
machen.  Sie  wird  diese  Flächen  bis  zum  1.  Januar  1915  vermessen  und  die  Grenzen  so  vermarken
lassen,  daß  sie  im  Gelände  deutlich  erkennbar  sind.  Solange  die  Vermarkung  nicht  erfolgt  ist,  wird
die  Gesellschaft  bei  Streitigkeiten  darüber,  ob  ein  Schürffeld  in  gesperrtes  oder  bergfreies  Gebiet
fällt,  die  an  der  Hand  des  veröffentlichten  Kartenmaterials  ergehende  Entscheidung  der  Kaiserlichen
Bergbehörde  in  Windhuk  als  bindend  anerkennen.

§  3.  Die  Gesellschaft  behält  sich  innerhalb  des  Gebietes  des  §  1  das  Recht  vor,  daß
Gebühren,  Steuern  und  Abgaben  in  Gemäßheit  der  Bergverordnung  von  der  Bergbehörde  für  sie
erhoben  werden.

Bei  einer  künftigen  Abänderung  der  Bergverordnung  soll  eine  Erhöhung  der  Abgaben  ohne
weiteres  auch  im  Gebiete  der  Gesellschaft  in  Kraft  treten,  eine  Ermäßigung  dagegen  für  das  Gesellschaftsgebiet
  der  Zustimmung  der  Gesellschaft  bedürfen.

Die  Gesellschaft  ist  berechtigt,  an  Stelle  der  Förderungsabgabe  eine  Abgabe  von  10  vom
Hundert  des  Reingewinns  zu  erheben,  der  aus  dem  Bergwerksbetriebe  nebst  seinen  Hilfsanlagen
erzielt  wird.  Die  Ermittelung  des  Reingewinns  erfolgt  auf  Grund  einer  jährlich  aufzustellenden
Bilanz.  Die  Bilanz  muß  kaufmännischen  Grundsätzen  entsprechen.  Abschreibungen  und  Rückstellungen
dürfen  nur  insoweit  gemacht  werden,  als  dies  nach  kaufmännischen  Grundsätzen  gerechtfertigt  ist.
Im  Fall  von  Streitigkeiten  über  die  Bilanz  oder  die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  entscheidet  ein
Schiedsgericht,  das  sich  aus  dem  Leiter  der  Bergbehörde  in  Windhuk  und  je  einem  von  der  Gesellschaft
  und  von  den  Bergbautreibenden  zu  benennenden  Sachverständigen  zusammensetzt.  Den  Vorssitz
führt  der  Leiter  der  Bergbehörde.  Die  Gesellschaft  hat  sich  binnen  drei  Monaten  nach  dem  Zeitpunkt,
  an  dem  die  Bergbehörde  entschieden  hat,  daß  ein  regelmäßiger  Bergbaubetrieb  eingeführt  sei,
        <pb n="991" />
        zur  Bekanntmachunz  der  Gesellschaft

The  South  African  Territories  Limited
vom  21.0ktober  1913.

58  1  2  #  —  4  s

4  r
        <pb n="992" />
        W  938  20

darüber  zu  erklären,  ob  sie  für  die  Zukunft  an  Stelle  der  Förderungsabgabe  die  Gewinnbeteiligung
wählen  will.  Die  Entscheidung  der  Bergbehörde  ist  dem  Vertreter  der  Gesellschaft  im  Schutzgebiet
zuzustellen.  Die  Frist  läuft  von  dem  Tage  der  Zustellung  an.  —  Bis  zur  Ausübung  ihres  Wahlrechts
  steht  der  Gesellschaft  die  Förderungsabgabe  zu.

§  4.  Die  Gesellschaft  verpflichtet  sich,  der  Regierung  für  die  Ausübung  der  Bergverwaltung
im  Bergsonderrechtsgebiet  der  Gesellschaft  einen  den  entstehenden  Unkosten  entsprechenden  Betrag  zu
bezahlen,  den  der  Kaiserliche  Gouverneur  jährlich  festsetzt.

§  5.  Für  alle  auf  Grund  des  Bergregulativs  vom  15.  November  1901  im  Gesellschaftsgebiet
  vor  dem  1.  Oktober  1913  erworbenen  Rechte  bleiben  die  Bestimmungen  des  Bergregulativs
auch  fernerhin  in  Kraft.  Dies  gilt  insbesondere  auch  hinsichtlich  der  an  die  Gesellschaft  zu  entrichtenden
  Gebühren.

§  6.  Diese  Erklärung  tritt  am  1.  Oktober  1913  in  Kraft.

Berlin,  den  30.  September  1913.
The  South  African  Territories  Limited.
D.  N.  Shaw,  Ed.  Martin,  Direktoren.

Bekanntmachung  der  Gesellschaft  The  South  African  Territories  Limited  in  London
über  die  künftig  in  ihrem  Bergsonderrechtsgebiete  von  der  oben  abgedruckten  Erklärung
der  Gesellschaft  vom  30.  September  1913  gemäß  §  2  ausgenommenen  Flächen
(nebst  Skhizze).

Vom  21.  Oktober  1913.

Von  der  Erklärung  der  unterzeichneten  Gesellschaft  vom  30.  September  1913,  betreffend
Einführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  August  1905  in  das  Bergsonderrechtsgebiet  der
Gesellschaft,  bleiben  gemäß  8  2  der  Erklärung  bis  auf  weiteres,  vorbehaltlich  der  endgültigen  Feststellung
  im  Gelände,  folgende  auf  vorstehender  Kartenskizze  bezeichneten  Gebiete  ausgeschlossen:

a)  Ein  Gebiet,  welches  begrenzt  wird  durch  den  mit  einem  Halbmesser  von  15  km  um  die

Südecke  der  Farm  Keimas  geschlagenen  Kreis  mit  einem  Inhalt  von  70  686  ha,
b)  eine  viereckige  Fläche  mit  einem  Inhalt  von  ungefähr  1  202  000  ha  westnordwestlich
von  Kalkfontein-Süd.
London,  den  21.  Oktober  1913.
The  South  African  Territories  Limited.
D.  N.  Shaw,  Ed.  Martin,  Direktoren.

 

Dersonalien.

Raiserliche  Schutztruppen.
Reichs-Kolonialamt.  Kommando  der  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1913.
v.  Bentivegni,  Hauptmann,  zum  Major  befördert.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1913.
Falkenstein,  Lincke,  Oberleutnants,
Müller,  Leutnant,
Dr.  Meixner,  Generaloberarzt,  und
Dr.  Vorwerk,  Stabsarzt,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre
genehmigt.
Doering,  Hauptmann,  wird  vom  1.  bis  30.  November  1913  zur  Dienstleistung  beim  1.  Ober-Elsässischen
  Infanterie-Regiment  Nr.  167  kommandiert.
        <pb n="993" />
        G  939  20

Otto,  Oberleutnant,  zum  Hauptmann  befördert.

v.  Linde-Suden,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.

Paschen,  Hauptmann,  scheidet  am  16.  November  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
17.  November  1913  als  Kompagniechef  im  Infanterie-Regiment  Herzog  von  Holstein
(Holsteinischen)  Nr.  85  angestellt.

Recke,  Leutnant  im  Grenadier-Regiment  Graf  Gneisenau  (2.  Pommerschen)  Nr.  9,  scheidet  am
24.  Oktober  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  25.  Oktober  1913  in  der  Schutztruppe
angestellt.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Nachbenannten
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  zu  erteilen,  und  zwar  für:
Ritterkreuz  1.  Klasse  des  Königlich  Sächsischen  Albrecht-Ordens:

dem  Major  beim  Stabe  Kepler,

Ritterkreuz  1.  Klasse  des  Königlich  Württembergischen  Friedrichs-Ordens:
dem  Stabsarzt  Dr.  Taute.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  10.  Oktober  1913.
Kolbitz,  Intendantursekretär,  zum  Oberintendantursekretär  ernannt.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-  Kolonialamts  vom  11.  Oktober  1913.

Ehmig,  Unterzahlmeister  und  geprüfter  Intendantursek  tsanwärter  mit  Wirkung  vom  1.  Oktober
1913  zum  Intendanturdiätar  ernannt.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  14.  Oktober  1913.
Meyer,  Intendanturdiätar,  mit  Wirkung  vom  1.  Oktober  1913  zum  Intendantursekretär  ernannt.

 

Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1913.
Aus  der  Schutztruppe  scheiden  aus  und  werden  im  Heere  angestellt:
Grautoff,  Major,  als  Bataillonskommandeur  im  Kaiser  Franz  Garde-Grenadier-Regiment  Nr.  2,
Borchers,  Hauptmann,  als  Kompagniechef  im  5.  Lothringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  144.
Machatius,  Oberleutnant,  scheidet  am  14.  November  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
15.  November  1913  im  Infanterie-Regiment  Bremen  (1.  Hanseatischen)  Nr.  75  angestellt.
Ritter,  Major  im  Oldenburgischen  Infanterie=  Regiment  Nr.  91,  kommandiert  zur  Dienstleistung
beim  Reichs-Kolonialamt,  und
v.  Dewitz  (Jobst-Roderich),  Leutnant  im  Grenadier-Regiment  König  Friedrich  Wilhelm  IV.
(1.  Pommerschen)  Nr.  2,  —  scheiden  am  7.  November  aus  dem  Heere  aus  und  werden  mit
dem  8.  November  1913  in  der  Schutztruppe  angestellt.
Pabst,  Hauptmann,
Deininger,  Bernhard,  Mayer  und  Tschoertner,  Oberleutnants,
Fonck,  Leutnant,  und
Dr.  Hannemann,  Stabsarzt,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½  Jahre
genehmigt.  Z
Mayer,  Oberleutnant,  vom  1.  November  1913  bis  31.  Januar  1914  zur  Dienstleistung  beim
Militär-Reit-Institut  kommandiert.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1913.

Peter,  Hauptmann,  scheidet  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  als  Kompagniechef  im  38.  Rheinischen
Infanterie-Regiment  Nr.  70  angestellt.

v.  Lettow-Vorbeck,  Oberstleutnant  und  Kommandeur  des  II.  Seebataillons,  wird  zum  Kommandeur
der  Schubttuppe  ernannt.

Schaefer,  Leutnant  im  I.  Seebataillon,

Knoerzer,  Leutnant  im  Grenadier-Regiment  König  Karl  (5.  Württembergischen)  Nr.  123,  nach  erfolgtem
  Ausscheiden  aus  dem  XIII.  (Königlich  Württembergischen)  Armeekorps,  —  werden
mit  dem  22.  Oktober  1913  in  der  Schutztruppe  angestellt.

3
        <pb n="994" />
        W  940  2

Rammstedt,  Hauptmann,  und

Dr.  Jaeger,  Stabsarzt,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  zwei  Jahre

genehmigt.

Uachruf.
Am  11.  Oktober  d.  Is.  verschied  zu  Marquardstein,  Bezirksamt  Traunstein,  der  Hauptmann

  a.  D.

Herudwig  Freiherr  v.  Reitzenstein,

Ritter  des  Königlichen  Kronen-Ordens  und  des  Roten  Adler-Ordens  4.  Klasse  mit  Schwertern,
Inhaber  des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Königlich  Bayerischen  Militär-Verdienst-Ordens  mit
Schwertern  sowie  anderer  Orden.

Der  Verstorbene  gehörte  über  zehn  Jahre  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  an  und
hat  während  dieser  Zeit  an  vielen  entbehrungsreichen  Kämpfen  mit  Auszeichnung  teilgenommen.
Sein  Andenken  wird  stets  in  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  17.  Oktober  1913.

v.  Glasenapp,
Generalmajor  und  Kommandeur  der  Schutztruppen.

 

Deutsch-Ostafriha.

Ausgereist  ist  am  29.  September:  Landmesser
Schoeneweg.

Die  Wiederausreise  nach  Daressalam  haben
am  13.  Oktober  angetreten:  Geheimer  Regierungsrat
  erster  Referent  Methner,  Regierungsrat  Bezirksamtmann
  Graß,  Gerichtsassessor  Dr.  Niemir,
Vorstand  des  Katasterbureaus  Selke,  Sekretär
Peters,  Landwirtschaftlicher  Assistent  1.  Kl.  Balkenhol,
  kommiss.  Assistent  2.  Kl.  Pfister,  Katasterzeichner
  Frost,  Maschinist  Weigoldt  sowie  die
Kanzleigehilfen  Zacher  und  Hirschfeld.

 

Das  Schutzgebiet  haben  am  13.  bzw.  15.  September
  mit  Heimaturlaub  verlassen:  Bezirksrichter
Fehler,  Sekretär  Müller,  Handwerkerlehrer
Kammerer,  kommiss.  Assistent  2.  Kl.  Spethmann,
die  Polizeiwachtmeister  Spieß  und  Lassak  sowie
die  Kanzleigehilfen  Dißmann,  Helbig  und
Tonne.

Kamerun.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  von  Kamerun
Ebermaier  hat  nach  einem  hier  eingegangenen
Telegramm  das  Schutzgebiet  am  9.  Oktober  mit
Urlaub  verlassen.  —

Nachruf.

Der  Expeditionsarzt  der  Logone—Pama-Grenzexdedition,

  Herr
Dr.  Reinhord  Hbouy,

ist  am  21.  Juni  1913  bei  Kaitia  im  Schlafe
durch  seinen  Diener  ermordet  worden.

 

Das  Schutzgebiet  verliert  in  dem  Dahingeschiedenen
  einen  Beamten,  der  sich  durch  Pflichttreue
und  Berufsfreudigkeit  die  Anerkennung  seiner  Vorgesetzten,
  durch  zuvorkommendes,  stets  zur  Hilfeleistung
  bereites  Wesen  das  Vertrauen  und  die
Achtung  seiner  Kameraden  erworben  hat.

Seinem  wissenschaftlichen  Eifer  sind  wertvolle
Aufschlüsse  über  das  von  der  Expedition  bereiste
Gebiet  zu  verdanken.

Das  Andenken  des  Verstorbenen  wird  in
dauernder,  ehrenvoller  Erinnerung  gehalten  werden.

Buea,  den  22.  September  1913.

Der  Gouverneur.
Im  Auftrage:
Full.

 

Gerichtsassessor  Dr.  Etscheit  ist  bei  dem  Kaiserlichen
  Bezirksgericht  in  Duala  und  bei  dem  Kaiserlichen
  Obergericht  für  Kamerun  und  Togo  in
Buea  zur  Auslbung  der  Rechtsanwaltschaft  zugelassen
  worden.

 

Ausgereist  sind:  am  9.  Oktober:  die  Gerichtsassessoren
  Neuse,  Zweck  und  Hegemann,  die
Sanitätsgehilfen  Weidenhaupt,  Keppke,  Hoffmann
  und  Schoel,  Wegebauer  Florian  sowie
Vermessungstechniker  Hirsch;  am  24.  Oktober:
Expeditionsleiter  Dr.  Mildbraed,  Katasterzeichner
Johannsen,  die  Sanitätsgehilfen  Abraham,
Laeske  und  Stork,  Steuermann  Kalkschmidt,
Tierarzt  Püttmann,  Forstwirtschaftlicher  Gehilfe
Meinhardt,  Bausekretär  Pauls  und  Vermessungstechniker
  Lautenbach.
        <pb n="995" />
        W  941  2O

Am  9.  Oktober  haben  die  Wiederausreise  angetreten:
  Gerichtsassessor  Wienecke,  Leiter  der
Versuchsanstalt  Dr.  Fickendey,  Landwirtschaftlicher
  Sachverständiger  Dr.  Wolff,  Landwirtschaftlicher
  Gehilfe  Mattner,  Katasterzeichner  Buß
und  Sanitätsgehilfe  Kleck.

 

Im  Schutzgebiet  sind  ein=  bzw.  wiedereingetroffen:
  Geologe  Dr.  Elbert,  die  Sekretäre  Thum
und  Stangel,  die  Lehrer  Schwarzer  und
Jesper,  Landwirtschaftlicher  Gehilfe  Schmeißer,
Wegebautechniker  Rabeler,  Magazinaufseher
Zickler,  die  Polizeimeister  Jelawik,  Schauf
und  König,  Polizeimeister  und  Veterinärgehilfe
Scheuermann,  Präparator  Rabius.

 

Am  9.  September  haben  das  Schutzgebiet  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Sekretär  Losch,  Geologengehilfe
  Neu,  Lazarettinspektor  Nierling,  Techniker
  Kloke,  Bureaugehilfe  Loew  und  Wegebauer
  Schorß.  “

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Wiederausreise  haben  am  25.  Oktober
angetreten:  Bezirksamtmann  von  der  Groeben,
Bureaugehilfe  Schütt,  Gärtner  Burk,  die  Streckenaufseher
  Franke,  Hecker,  Schubert  und  Vender,
  Polizeiwachtmeister  Rößler  sowie  die  Polizeisergeanten
  Benz,  Büttner,  Ebermann  und
Stöck.

 

Iecccez  nichtamtlicher  Teiln

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollskändig  oder  keilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  20,  S.  899.)

Uachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Sollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  (Donat  Juli  1913.

 

 

—
S.

E#sanburar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kölle  für  Salz=  Splel-  Gegen  Vorjahr
dollstelle  Bölle  iũr  Perberrsoht.  Ssgek  Neben-  Insgesamt  Im
Jotij  Einfuhr  Ausfuhrbgabe  stenerEinnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
—  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.]H.Rup.]H.  Rup.H.  Nup.H  (Pf.]  (Pf.]  4  Pf]  f.
1  12582  1194]  —  —  5193  129—101950
235615  82  1477  40  3053331|874442|  492233L1.12(2OSS
20  24971,  5  G%OO2|3,  540  40  2  40  54008  S165.Ö  —
26  607701  1814  75  —  —  2235  45  108560  136471  504/238  3  /  —  —
——  ——  —  5|62,5  5|62,5  7|50  1406—  —  7  16
-————————  3025  8025  4033  8267——  42  34
arckburg.  —  —————1  16|87,5  21/|83  8|66  181171  —  —
sienji.  .  ..  1851801)  —  —  425  22805  30410  —M  304060  —  —
u-Langenburg.  15—  28  70——  1/75  4545  6060.  6060  —
#wala  4771  12|72  39%  –  109  10127  135j00,148113—  —  13ä10
awangi.  25187  —  99  —  140  254/26  33910|16|  –  7718
umme  in  Rup.  50  908|57,527013  92  258966  4  81|110,  5/80  81726  107750/84  978|89|87  942/031  1159  58
.67878  10618  564528  5N  401|4  107  754
i  Vorjahr1  0501025106  2222444%  70978  89
un.  #,  Abn.  —26827|O  (K110  838  20  12%  33  2118|  42  K  3  782  /5  1307821451  —  —
unahme  April  .
IJItni..-l-1687692810053771478489794687585927792443———«-I-«"5817152——
.-I·ajmnanpril
b«Juli..-l-2816473813655627823727847991550638568077——295726808995397——
        <pb n="996" />
        G  942  20

Koamerun.

Übernahme  des  von  Frankreich  an  Deutschland
abgetretenen  Gebletes  swischen  dem  östlichen
éS#gone  und  dem  Uam.

(Mit  einer  Kartenskizze.)

Nach  dem  Berner  Abkommen  vom  28.  September
  1912  sollten  am  1.  Juni  d.  Js.  die  beiden
letzten  Stücke  des  von  Frankreich  an  Deutschland
  abgetretenen  Gebietes  in  deutsche  Verwaltung
übergehen,  nämlich  1.  das  Gebiet  auf  dem  linken
Ufer  des  Sanga  nördlich  und  südlich  von  Bajanga,
  2.  das  Gebiet  zwischen  dem  östlichen
Logone  und  dem  Unm.

An  demselben  Tage  sollte  der  zweite  Teil  des
von  Deutschland  an  Frankreich  abgetreienen
Gebietes  zwischen  Liumia  und  Logone  von
Frankreich  übernommen  werden.  Die  Übernahme
des  letzterwähnten  Gebietes  hat  in  förmlicher  Weise
am  1.  Juni  in  Bongor  stattgefunden;  an  dem
gleichen  Tage  ist  in  Bajanga  das  zugehörige
Gebiet  deutscherseits  in  förmlicher  Verhandlung
übernommen  worden.)

Das  Gebiet  zwischen  dem  östlichen  Logone
und  dem  Uam,  in  dem  kein  französischer  Posten
lag,  sollte  nach  einer  Vereinbarung  zwischen  den
zuständigen  Gouverneuren  formlos  übergehen.
Oberleutnant  v.  Hagen,  der  Leiter  des  Bezirks
Ober-Sanga-Uam,  dem  der  größere  Teil  des  zuletzt
  übergehenden  Gebietes  unterstellt  wurde,  hat
nun  dies  Gebiet  in  der  Zeit  vom  9.  bis  zum
19.  Juni  bereist.  Er  berichtet  darüber  folgendermaßen:


Am  9.  Juni  marschierte  ich  mit  Leutnant
Naumann,  36  Soldaten,  wenigen  Trägern  und
Soldatenjungen  vom  Posten  Bosum  nach  Norden
ab,  um  das  Deutschland  am  1.  Juni  1913  abgetretene
  Gebiet  zu  übernehmen.  Den  Eingeborenen
  bei  Bosum  war  es  kaum  bekannt.
Sie  kannten  lediglich  die  mitten  durch  das  Gebiet
führende  Viehstraße,  auf  der  Bagirmi  und  Schua-Araber
  von  Lai  aus  Großvieh  einführen.  Sollte
schon  diese  trotz  vieler  Kämpfe  der  Franzosen,
Errichtung  von  Posten  in  Gore,  Lia  und  Bosum
nicht  ganz  sicher  sein,  so  sollte  jeden,  der  die
Straße  verließ,  das  Schicksal  erreichen,  getötet
und  aufgefressen  zu  werden.  Bestätigt  wurden
diese  Angaben  allerdings  dadurch,  daß  am  6.  Juni
die  Kolonne  des  Dr.  Houy  der  Logone—Pama-=Grenzexpedition
  beim  Requirieren  von  Lebensmitteln
  von  Leuten  aus  Ssenge  angefallen
wurde,  wobei  drei  Träger  fielen.  Den  Weitermarsch
  der  Kolonne  legten  sich  die  Ssenge-Leute
als  Sieg  aus  und  wollten  nun,  kühn  gemacht,

)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1913,  Nr.  18,  S.  806.

 

die  Leute  von  Tari  überfallen.  Deren  Häuptling
  Maede  wandte  sich  um  Hilfe  an  mich.  Da
die  Ssenge-Leute  im  Mai  —  allerdings  noch
unter  französischer  Herrschaft  —  auch  Viehkarawanen
  überfallen  hatten,  wofür  sie  noch  nicht
bestraft  worden  waren,  schien  es  höchste  Zeit,  fie
zu  bestrafen.  Bot  sich  doch  hierdurch  die  Gelegenheit,
  sogleich  bei  der  Ubernahme  des  Landes
den  Eingeborenen  zu  zeigen,  daß  in  deutschem
Gebiet  Raub  und  Mord  nicht  geduldet  würden.

Nach  anderthalbstündigem  Marsche  erreichten
wir  den  Uam,  der  sich  in  vielen  Windungen
durch  felsiges  Bett  seinen  Lauf  gegraben  hat.  Er
war  trotz  der  in  diesem  Jahre  ausnehmend  großen
Trockenheit  noch  etwa  2  m  tief.  Wir  setzten  auf
einem  Fährboot  der  Compagnie  commerciale  de
colonisation  du  Congo  Français  über,  das  diese
zerlegt  über  Land  hatte  herschaffen  lassen.  Vor
uns  lag  eine  weite  Ebene,  eine  grünende  Baumsteppe,
  deren  Abschluß  im  Westen  und  Norden  in
etwa  20  km  Entfernung  eine  steil  aus  der  Ebene
emporsteigende  Gebirgsmasse  von  300  bis  400  m
rel.  Höhe  bildete.

Ülber  mehrere  Bachläufe,  von  denen  nur  zwei
stagnierendes  Wasser  führten,  näherten  wir  uns
dem  Gebirge,  wobei  wir  zahlreiche  Herden  von
Sumpfböcken  aufscheuchten.  Der  alluviale  Boden
war  sandig,  mit  nur  geringer  Humusdecke.  Lateritische
  Bildungen,  wie  südlich  des  Uam  die
Regel,  waren  nicht  vorhanden,  doch  treten  einzelne
Bänke  von  Feldspat  zutage.  Der  Boden  war
fruchtbar  genug,  um  selbst  Durrakorn  zu  reifen;
von  Farmen  oder  Siedlungen  war  jedoch  nichts
zu  sehen.  Der  Kampf  ums  Dasein  bannte  die
Bewohner  in  die  Berge.  Hatten  doch  hierher
noch  zu  einer  Zeit,  als  das  Gebiet  nominell  schon
französisch  war,  Fulbe  aus  Ngaundere  und  Rei
Buba,  Mbum  aus  Kunde  ihre  Sklavenzüge
gemacht.

Als  wir  uns  dem  Gebirge  näherten,  konnten
wir  dessen  eigentümliche  Beschaffenheit  erkennen.
Es  ist  keine  zusammenhängende  Gebirgskette,  sondern
  ein  unregelmäßiges  Gebilde  steil  aufragender
Einzelberge,  zwischen  denen  sich  tief  eingeschnittene
Schluchten  hindurchziehen.  Steil  mit  teilweise
senkrechten,  sogar  überhängenden  Wänden  steigt
der  einzelne  Berg  200  bis  300  m  hinan.  Bedeckt
  ihn  in  seinem  unteren  Teile  noch  Erde,  so
bildet  den  Gipfel  eine  regellos  aufeinandergetürmte
Masse  von  Granitblöcken,  deren  einzelne  oft  100  m
Mächtigkeit  besitzen.  Es  scheint,  als  ob  im  Laufe
der  Zeiten  die  Niederschläge  von  den  Gipfeln
die  deckende  Erde  weggewaschen  und  sich  dann
die  zurückbleibenden  schweren  Gesteinsmassen  gesetzt
  haben,  wo  sie  nun,  in  den  merkwürdigsten
        <pb n="997" />
        3943  ꝛ

Stellungen  aufeinandergetürmt,  gen  Himmel  ragen.
In  diesem  Gesteinsgewirr  haben  sich  natürlich  zahllose
  Höhlen  gebildet,  die  den  Bewohnern  Zuflucht
und  Vorratsraum  sind.  Die  Hütten  selbst  liegen
auf  der  Berghöhe  dort,  wo  die  erste  Erdkrume
den  Granitkern  zu  bedecken  beginnt,  zwischen
Geröll.  Der  Zugang  zu  ihnen  ist  schwierig,  oft
nur  mit  Stricken  und  Stangen  möglich.

Die  Bevölkerung  des  Gebiets  zwischen  Uam
und  Nana  besteht  aus  Kare,  lediglich  an  der

    

Skizze  zu  dem  Bericht  des  Oberleumants  v.  Hagen.
—

Gebiet  mit  Ausnahme  der  einen  Viehstraße  weder
betreten  noch  unterworfen  worden  ist.

Vom  ersten  Berge  Para  Poro  kamen  uns
die  Einwohner,  die  wir  zwei  Tage  zuvor  von
unserem  Kommen  verständigt  hatten,  mit  Trommeln
  entgegen.  Die  Männer,  groß  und  kräftig,
trugen  nur  einen  schmalen  Rindenstreifen  vom
Kira-Baum  über  Scham  und  Gesäß,  die  Weiber
Blattbüschel.  Männer  und  Weiber  hatten  nicht
nur  die  Oberlippe,  sondern  auch  beide  Nasen- 



 

 

 

 

 

 

 

Ostgrenze  selbst  wohnen  Jangere,  die  im  übrigen
auch  zwischen  Nana  und  Pende  sitzen.  Näördlich
dieses  Flusses  bis  nach  Jade  im  Westen  wohnen
gleichfalls  Kare.  Alle  Stammesnamen,  wie  überhaupt
  alle  Orts-,  Berg-,  Flußnamen  der  Karte
sind  falsch,  und  die  Gebiete,  die  auf  französischen
Karten  die  Bezeichnung  région  désertique  tragen,
sind  alle  bevölkert;  ein  Beweis,  daß  das

und  Ohrlöcher
erreichen  noch  nicht  den  Durchmesser  eines  Zentimeters,
  während  sie  —  besonders  bei  den  Männern
  —  einzelne  Nasenpflöcke  aus  Kupfer,  Holz,
Knochen  oder  Elfenbein  an  Größe  übertrafen.
In  den  Ohren  werden  kleine  Kupferringe  gedurchbohrt.

  Die  Lippenpflöcke

tragen.  Die  Bewaffnung  besteht  aus  Speeren,
Pfeilen  in  Bambusschäften,  meist  mit  Widerhaken
        <pb n="998" />
        W  944  20

und  vergiftet,  Wurfmessern,  Gras=  und  Fellschilden.
Als  Kriegsschmuck  werden  ein  Bündel  Hahnenfedern
  im  Haar  getragen.  Männer  und  Weiber
üben  Beschneidung.

Über  Granitplatten  stiegen  wir  nach  Para
Poro  hinan  und  erreichten  zwischen  Geröll  und
Felsen  das  —  entsprechend  dem  Raummangel  —
in  einzelnen  Gehöften  zerstreut  liegende  Dorf.
Bei  den  Hütten,  den  üblichen  Rundhütten,  hatten
die  Leute  ihre  wertvollsten  Feldfrüchte:  Mais,
Erdnuß,  Flachs,  Kürbis,  Baumwolle,  einige
Blattgemüse,  während  ihre  Farmen,  Kassada  und
Durra  dem  Fremden  unsichtbar,  in  den  Schluchten
lagen.  Die  Erde  wird  durch  Steinwälle  vor
dem  Abspülen  geschützt  und  war  oft  erst  vom
Tale  heraufgebracht.  Der  Zugang  zu  den  Hütten
war,  soweit  überhaupt  noch  erforderlich,  durch
Steinwälle  geschützt.  Alles  in  allem  hatte  man
den  Eindruck,  daß  die  Bevölkerung  stets  sowohl
zur  Verteidigung  wie  zur  Flucht  in  ihre  Höhlen
bereit  sei.  Darum  befand  sich  auch  nichts  Wertvolles
  in  den  Hütten.

Im  Laufe  des  Tages  meldete  sich  noch  eine
Reihe  von  Kare-Häuptlingen  westlich  der  Straße.
Lediglich  der  von  Janga  verzichtete  trotz  Aufforderung.
  Der  Grund  scheint  mir  nicht  ganz
unklar.  Nach  den  zahlreichen,  bei  ihm  erhandelten
Schmuckgegenständen  muß  er  über  eine  Menge
Kupfer  verfügen,  dessen  Verlust  er  fürchtet.  Aber
auch  aus  Osten  kamen  einzelne  Häuptlinge,  allerdings
  nur  solche,  die  unmittelbar  nördlich  des
Uam  wohnen.  Mit  Flaggen,  Münztafeln,  Ausweisen
  zogen  sie  von  dannen.  Ob  sie  nun  wirklich
  als  regierungsfreundlich  zu  betrachten  sind,
wird  sich  in  Zukunft  zeigen,  wenn  irgendwelche
Anforderungen  an  sie  gestellt  werden.  Immerhin
war  interessant,  daß  sich  auch  einzelne  darunter
befanden,  die  sich  den  Franzosen  noch  nicht  gestellt
  hatten.

Am  nächsten  Tage  zogen  wir  durch  einen
schmalen  Gebirgspaß  nach  Tari  zu  dem  Häuptling
  Maede,  der  unsere  Hilfe  erbeten  hatte.
Gegen  10  Uhr  vormittags  kamen  wir  an.  Die
Bevölkerung,  über  200  Männer  und  Weiber,
empfing  uns  auf  ihrem  mit  ausnehmend  großen
Granitplatten  gekrönten  Berge  und  zeigte  die
Freude  über  unser  Kommen  durch  Gesang  und
Tanz.

Wir  begaben  uns  sogleich  auf  den  höchsten
Punkt.  Der  Berg  Tari  bildet  den  Abschluß  des
Gebirges  nach  Norden,  das  sich  in  nordwestlicher
Richtung  weiter  erstreckt.  Bis  zum  Nana  breitet
sich  eine  Ebene  aus,  aus  welcher  einzelne  Berge
wie  Lia,  Bukun,  Ssenge  als  Inselberge  steil
herausragen.  Letzterer  lag  nur  3  km  in  östlicher
  Richtung  entfernt  und  hat  ungefähr  400  m
rel.  Höhe.  In  der  Ebene  zwischen  Ssenge  und

 

Tari  liegen  die  beiderseitigen  Farmen,  in  denen
der  Überfall  stattgefunden  hatte.  Ssenge  besteht
aus  zwei  Kuppen,  die  durch  einen  Sattel  verbunden
  sind.  Kaum  waren  wir  auf  der  Höhe,
als  drüben  an  50  Mann  auf  den  Steinen  erschienen,
  die  uns  unter  Schwenken  ihrer  Speere
freundlichst  zuriefen,  wir  sollten  nur  kommen.
Einen  Boten,  den  ich  zu  ihnen  sandte,  um  ihnen
Vernunft  zu  predigen,  verjagten  sie  mit  Pfeilen.
Dieser  hatte  gesehen,  daß  sie  Weiber  und  Kinder
nach  Osten  abschoben  und  Wasser  und  Lebensmittel
  in  die  Höhlen  brachten.  Es  mußte  daher
zur  Züchtigung  der  Leute  geschritten  werden.

Um  1  Uhr  nachmittags  marschierte  der  farbige
Feldwebel  Boima  mit  10  Mann  ab,  um  ästlich
des  Berges  Aufstellung  zu  nehmen,  um  2  Uhr
Leutnant  Naumann  mit  10  Mann  nach  dem
Südhange,  ich  mit  10  Mann  nach  dem  Nordhange
  des  Berges;  5  Mann  blieben  bei  dem
Gepäck.  Um  3  Uhr  wurde  allgemein  der  Berg
erklommen.  Besonders  am  steilen  Nordhange
war  dies  recht  schwierig,  da  durch  Kamine  und
Höhlen  geklettert  werden  mußte,  die  so  eng  waren,
daß  die  Mannschaft  ihre  Patronentaschen  ablegen
mußte.  Einige  Pfeile  kamen,  ohne  Schaden  anzurichten,
  herab,  jedoch  vom  Gegner  war  nichts
zu  sehen.

Gegen  5  Uhr  war  alles  auf  dem  Berge,
jedoch  der  Gegner  war  spurlos  verschwunden,
bis  endlich  beim  näheren  Absuchen  aus  einer
Höhle  auf  einen  Soldaten  geschossen  wurde.
Leutnant  Naumann,  der  in  der  Nähe  war,
ließ  sie  umstellen,  wobei  er  einen  Pfeilschuß
in  den  rechten  Zeigesinger  und  einen  Streifschuß
  in  den  rechten  Unterarm  erhielt,  beides
Wunden,  die  nach  3  Tagen  geheilt  waren.  Die
Höhlen,  die  sich  unter  einem  Granitkegel  von
100  am  befanden  und  vier  Ausgänge  zeigten,
wurden  nun  umstellt.  Wir  hatten  einen  guten
Fang  getan,  denn  aus  dem  Innern  tönte  die
Stimme  des  Häuptlings,  der  uns  zurief,  wir
sollten  nur  gehen,  denn  die  Franzosen--hätten
ihn  hier  schon  dreimal  vergeblich  belagert;  dem
uns  begleitenden  Häuptling  Maede  rief  er  zu,
er  würde  ihn,  weil  er  uns  geführt  habe,  totschlagen.


Da  es  mittlerweile  Nacht  geworden  war,
zogen  wir  das  Gepäck  nach.  Am  nächsten  Tage
erhielten  die  Soldaten  Fellschilde,  und  es  wurde
nun  von  allen  Seiten,  nachdem  der  Gegner,  der
dauernd  aus  dem  Dunkel  mit  Pfeilen  schoß,  durch
Brand  vertrieben  war,  langsam  in  das  Labyrinth
von  Höhlen  und  Spalten  eingedrungen.  Der
Gegner  ergab  sich  trotz  vieler  Aufforderungen
nicht.  Jede  derselben  beantwortete  er  unter
Hohnlachen  mit  einem  Pfeil=  und  Steinregen-Es
  gelang  uns  wenigstens,  zwei  Kinder  unversehrt
        <pb n="999" />
        W  945  20

herauszuholen,  während  sich  die  übrigen,  neun
Männer,  bis  zum  letzten  Atemzug  verteidigten.
An  ein  Ergreifen  war  nicht  zu  denken,  da  sie  im
Dunkel  der  Höhlen  nicht  zu  sehen  waren  und
dauernd  ihre  Pfeile  abschossen.

Gegen  5  Uhr  waren  wir  im  Besitz  der  Höhlen,
wobei  nur  zwei  Soldaten  leicht  verwundet  worden
waren,  nachdem  wir  uns  ohne  Ruhe  über  24  Stunden
  darum  bemüht  hatten.

Den  nächsten  Morgen  gingen  wir  nach  Tari
zurück.  Durch  eines  der  gefangenen  Kinder  ließ
ich  den  Bruder  des  gefallenen  Häuptlings  rufen.
Dieser  erschien  bald  und  wurde  nun  zum  Häuptling
  eingesetzt.  Es  wurde  ihm  die  Gestellung  von
10  Arbeitern  auferlegt,  die  er  auch  im  Laufe  des
Tages  brachte.

Am  nächsten  Tage  verließen  wir  die  Viehstraße,
  um  nach  Nordosten  auf  den  aus  der  Ebene
ragenden  Berg  Bukun  zu  marschieren.  Viel
mehr  als  den  Namen  wußten  die  Leute  von  Tari
und  Ssenge  auch  nicht,  denn  aus  Furcht  vor  den
Nachbardörfern  wagt  sich  hier  niemand  von  seinem
Berge  hinunter.

Gegen  11  Uhr  vormittags  erreichten  wir  den
Berg  Bukun.  Da  der  vorausgesandte  Häuptling
  Maede  meldete,  es  sei  alles  auf  dem  Gipfel
des  Berges  geflohen,  ließ  ich  an  seinem  Fuße
halten  und  erstieg  ihn  selbst  unbewaffnet  mit  nur
einem  Dolmetscher.  Als  ich  auf  halber  Höhe
war,  erschienen  hinter  den  Steinen  an  30  Leute,
von  denen  zunächst  zwei  auf  mich  schossen,  sich
dann  aber  alle  bequemten,  mich,  der  ich  50  Schritt
von  ihnen  haltmachte,  zu  hören.  Ungefähr  zwei
Stunden  redete  ich  nun  auf  die  Leute  ein,  vernünftig
  zu  sein  und  herabzukommen,  während  ich
an  dem  Schreien  von  Kindern  und  Meckern  bon
Ziegen  wahrnahm,  daß  sie  Weib  und  Kind,  Hab
und  Gut  in  den  Höhlen  in  Sicherheit  brachten.
Als  sich  dann  endlich  ein  Mann  entschloß,  zu
mir  zu  kommen,  lief  mir  der  Dolmetscher  aus
Angst  fort.  Ich  schüttelte  dem  Ankommenden  die
Hand  und  konnte  dann  auch  den  Dolmetscher  zur
Rückkehr  bewegen.  Dem  Manne  ließ  ich  sagen,
mit  ihm  könne  ich  nicht  verhandeln,  er  müsse  den
Häuptling  rufen.  Nach  einer  weiteren  Stunde
erschien  dieser  auch.  Er  sagte  mir,  ich  solle  mit
meiner  Abteilung  auf  halbem  Hange  um  den
Berg  herum  in  sein  Gehöft  gehen,  auf  die  Höhe
könne  er  mich  noch  nicht  lassen,  da  seine  Weiber
sonst  aus  Angst  fortlaufen  würden,  weil  sie  noch
keinen  Weißen  gesehen  hätten.  Der  eigentliche
Grund  war  natürlich  der,  daß  man  oben  mit
dem  Verstecken  noch  nicht  fertig  war.

Ich  rückte  mit  der  Kolonne  nun  zunächst  in
sein  Gehöft,  zehn  Hütten,  die  am  steilen  Hange
in  vier  Reihen  übereinander  liegen;  Platz  zum

 

Zeltaufschlagen  war  nicht.  Da  der  Heuptling
nach  zwei  Stunden  nur  Verpflegung  für  zehn  Mann
brachte,  ließ  ich  mir  zwei  Mann  von  ihm  geben,
die  meine  Leute  zum  Verpflegungholen  in  die
Farmen  führten.  Der  Häuptling  erhielt  dann
sehr  reichliche  Bezahlung:  Geld,  Zeuge,  Salz  und
Tabak.  Auch  erhielt  er  Häuptlingsbuch,  Flagge
und  Münztafeln.

Gegen  5  Uhr  nachmittags  sagte  ich  ihm,  er
solle  mich  nun  auf  die  Höhe  führen  und  mir  das
Gelände  erklären.  Er  meinte  jedoch,  er  wolle
erst  selbst  vorausgehen,  um  es  seinen  Leuten  zu
sagen,  damit  sie  nicht  fortliefen,  ich  solle  bald
nachkommen,  und  ging  fort.  Der  Häuptling
Maede  sagte  mir:  „Gehe  nicht  auf  die  Höhe,
die  wollen  dich  hinlocken  und  totschlagen."“

Um  5½  Uhr  nachmittags  begann  ich  mit
zwei  Führern,  einem  Boten  und  dem  Dolmetscher
den  Aufstieg.  Bereits  50  Schritt  vom  Lager  sah
ich  an  20  Bewaffnete  stehen.  Ich  lief  schnell  auf
sie  zu,  worauf  sie  schleunigst  ihre  Waffen  versteckten
  und  taten,  als  ob  nichts  gewesen  wäre.
Da  mir  die  Sache  unsicher  erschien,  rief  ich  Leutnant
  Naumann  zu,  er  solle  mit  zwei  Soldaten
zu  mir  kommen.

Wir  stiegen  nun  gemeinsam  den  Berg  hinan,
bis  wir  in  der  Höhe  waren,  wo  sich  aus  dem
mit  Erde  bedeckten  Teil  des  Berges,  meist  senkrecht,
  ein  etwa  100  m  hoher  Granitkegel  erhob,
zu  dessen  Gipfel  nur  in  wenigen  Spalten  ein  Aufstieg
  möglich  war.  Als  wir  in  einer  solchen,
etwa  10  m  breiten  Spalte  den  Aufstieg  begannen,
tauchten  plötzlich  50  m  über  uns  an  100  Köpfe
mit  Pfeil  und  Bogen  auf  und  sagten  uns,  wir
dürften  nicht  weiter.  Die  Führer  verschwanden
plötzlich,  und  im  selben  Augenblick  gingen  ein
paar  Pfeile  hernieder.  Ich  ließ  unter  eine  überhängende
  Stelle  der  Granitwand  treten  und
sandte  den  Boten  zurück,  um  die  Soldaten  —
außer  der  Wache  —  zu  rufen.  Da  er  jedoch  mit
dem  Bemerken  zurückkehrte,  der  Rückweg  sei  abgeschlossen,
  gab  ich  Pfeifensignal,  worauf  gerade
bei  Eintritt  der  Dämmerung  die  Abteilung  anlangte.
  Ich  ließ  ausschwärmen  und  vorgehen.

Kaum  wurden  die  Feze  der  Soldaten  sichtbar,
als  sich  ein  Konzert  erhob,  als  sei  die  Hölle  losgelassen.
  Ein  Hagel  von  Pfeilen  und  Speeren
ging  hernieder,  ein  Regen  von  kopfgroßen  Steinen,
die  unter  Funkensprühen  zersprangen,  prasselte
herab,  dazu  tönten  wildes  Geheul  und  das  Zerschlagen
  neuer  Steine.  Da  es  mittlerweile  dunkel
geworden,  war  es  nicht  möglich,  die  Wand  zu
erklimmen,  zumal  einige  Soldaten  bei  dem  Versuch
  bereits  abgerutscht  waren.  Ich  befahl  daher:
„Alles  zurück  ins  Lager,  eine  Patrouille  von
fünf  Mann  bewacht  den  Aufstieg.“  Während-
        <pb n="1000" />
        G  946  e

dessen  hatten  einige  Gegner  einen  seitlich  hervorragenden
  Felsblock  erklommen,  von  wo  aus  ich
einen  Pfeilschuß  unter  die  linke  Schulter  erhielt.

Gegen  7  Uhr  abends  war  die  Abteilung  im
Lager  zurück.  Während  mir  der  Pfeil,  der  12½  em
tief  saß,  herausgezogen  wurde,  ging  ein  Pfeilund
  Steinhagel  auf  das  Lager  hernieder.  Ich
ließ  dieses  daher  in  die  Ebene  verlegen  und  den
Berg  mit  Patrouillen  umstellen.

Am  nächsten  Tage  wurden  Leitern  gefertigt,
Brände  vorbereitet  und  den  Soldaten  Fellschilde
besorgt.  Am  darauffolgenden  Morgen  wurde  der
Gipfel  erstürmt,  wobei,  abgesehen  von  den  Steinwürfen,
  von  denen  jeder  mehr  oder  minder  abbekam,
  vier  Mann  durch  Pfeile  verwundet  wurden.
Der  Gegner  war  in  eine  Höhle  getrieben,  in  der
wir  ihn  durch  Brand  allmählich  zu  einem  Ausgange
  drängten,  der  in  steiler  Granitwand  etwa
20  m  über  der  ersten  Erdschicht  lag.  Dort  waren
Leitern  angestellt.  Im  Laufe  von  zwei  Tagen
kamen  nun  38  Männer,  53  Weiber,  29  Kinder
heraus.  Die  übrigen  Männer  —  an  der  Spitze
der  Häuptling  —  fielen  kämpfend  in  der  Höhle.
Im  ganzen  wurden  beim  Gegner  32  Tote  gezählt.
  Ein  neuer  Häuptling  wurde  eingesetzt  und
25  kräftige  Männer  wurden  mitgenommen,  um
sich  während  drei  Monaten  in  Buala  an  uns
zu  gewöhnen.

Einen  Erfolg  hatten  wir  offensichtlich  erreicht,
denn  es  meldeten  sich  jetzt  verschiedene  Häuptlinge
aus  Westen,  die  noch  keinen  Weißen  gesehen
hatten.  Abgesehen  davon  konnte  es  dem  deutschen
Ansehen  nur  von  Vorteil  sein,  daß  wir  den
größten  Räuber  der  Landschaft  beseitigt  und  den
schwierigsten  Berg  des  Gebirges  genommen  hatten,
an  dem  die  Angriffe  der  Fulbe  und  Franzosen
stets  gescheitert  waren.  Nach  Osten  entsandte
Leute  berichteten  dagegen,  daß  sich  dort  die  Leute,
als  sie  unser  Schießen  gehört,  in  die  Höhlen  geflüchtet
  hätten  und  nicht  glauben  wollten,  daß
wir  Bukun  genommen.  Ich  beschloß  daher,  zunächst
  nicht  nach  Osten  vorzugehen,  sondern  den
Leuten  erst  Zeit  zu  lassen,  das  Schicksal  Bukuns
zu  erfahren,  und  in  etwa  14  Tagen  Leutnant
Naumann  für  zwei  Monate  dorthin  zu  senden,
damit  er  —  unter  Vermeidung  jeglicher  Zwangsmaßnahmen
  —  erst  einmal  feststelle,  was  in  dem
noch  unbekannten  Gebiet  überhaupt  sitzt.  Von
seinen  Ermittelungen  werden  die  weiteren  Maßnahmen
  der  Bezirksverwaltung  abhängig  sein.

Am  18.  Juni  marschierten  wir  nach  Lia,  wo
wir  auch  den  19.  blieben,  um  weitere  Teile
der  Bevölkerung  heranzuziehen.  Da  vom  Berge
aus  im  Norden  nur  der  Gebirgsstock  des  Ssimbal
zu  sehen  war,  beschloß  ich,  dorthin  zu  marschieren.


 

Da  nördlich  des  Nana  bis  zum  Pende
Jangere  sitzen,  fand  sich  weder  ein  Mann,  der
den  Nana  jemals  überschritten  hatte,  noch  die
Sprache  kannte.  Da  unter  diesen  Umständen  ein
Durchkommen  mit  der  ganzen,  durch  die  Strafarbeiter
  angewachsenen  Kolonne  zweifelhaft  erschien,
  erteilte  ich  Leutnant  Naumann  den  Befehl,
über  Kan-Gugumi  mit  20  Soldaten  und  den
Strafarbeitern  nach  Buala  zu  marschieren,  während
  ich  selbst  mit  16  Soldaten  über  Ssimbal=Jade
  nach  Buala  marschieren  wollte.

Am  übernächsten  Tage  stieß  ich  in  Kumpele
(auf  der  Karte  Daigene)  auf  eine  größere  Jangere-Siedlung,
  deren  Häuptling  Baja  sprach.  Jade
und  einen  Weg  dorthin  kannte  er  überhaupt  nicht,
dagegen  einen  solchen  nach  Ssimbal,  allerdings
auch  nur  bis  zum  Pende,  da  jenseits  wieder
Kare  wohnten,  die  er  als  sehr  kriegerisch  schilderte.
  Am  Pende,  den  ich  gegen  Mittag  überschritt,
  verschwand  er  dann  auch.  Da  ich  nun
nicht  weiter  wußte,  sandte  ich  schließlich  Soldaten
nach  allen  Seiten  aus,  die  einen  Mann  einbrachten,
  der  uns  nach  Ssimbal  führte.  Dieses,
zum  Gebiet  des  Bezirkes  Ober-Logone  gehörend,
erreichte  ich  nachmittags  und  konnte  es  nach
langen  Verhandlungen  mit  dem  Häuptling  betreten,
  der  dann  schließlich  auch  ausreichende  Verpflegung
  lieferte.

Am  nächsten  Morgen  marschierte  ich  auf
Jade  zu.  Beim  Marsche  durch  das  ziemlich
schwer  zu  passierende  Ssimbal-Gebirge  in  strömendem
  Regen  wurden  wir  mehrfach  von  den
nach  Hunderten  zählenden  Männern,  die  unter
Gejohle  die  Kolonne  auf  den  zu  beiden  Seiten
des  Weges  überragenden  Felsen  begleiteten,  mit
Pfeilen  beschossen.  Ich  ließ  nicht  wieder  schießen,
da  ich  mit  meiner  kleinen  Abteilung  das  Ssimbal=Gebirge
  mit  über  1000  waffenfähigen  Männern,
das  noch  dazu  zu  einem  andern  Bezirke  gehört,
doch  nicht  hätte  unterwerfen  können.  Es  ist
auch  ein  sich  schwer  rächender  Fehler,  Gefechte
anzufangen,  die  man  nicht  erfolgreich  durchführen
  kann.  «

In  zwei  Tagen  erreichte  ich  bei  Bugaranga
wieder  den  Bezirk  Obersanga-Uam  und  damit
auch  die  ersten  Baja.  Die  Bevölkerung  dort
verhielt  sich  ablehnend.  Es  gelang  mir,  in  der
Nacht  den  Sohn  des  Häuptlings  festzunehmen.
Diesen  habe  ich  jetzt  bis  zur  Gestellung  von
20  Arbeitern  als  Geisel.  Ein  Polizist,  der  sich
trotz  Verbots  in  der  Nacht  einige  Stunden  weit
über  den  Lima  zu  den  Kare  des  Bezirks  Ober-Logone
  entfernte,  ist  dort  spurlos  verschwunden,
wohl  aufgefressen.

In  Jade  holte  mich  am  nächsten  Tage  der
Häuptling  mit  Männern  und  Weibern  ein.  Von
        <pb n="1001" />
        W  947  20

dort  marschierte  ich  in  zwei  Tagen  (früher  vier)
auf  der  von  uns  gebauten  Straße  nach  Buala,
wo  ich  am  26.  Juni  gleichzeitig  mit  Leutnant
Naumann  eintraf.

Über  den  Wert  des  am  1.  Juni  1913
übernommenen  Gebietes  läßt  sich  ein  abschließendes
  Urteil  noch  nicht  fällen.  Die  Bevölkerung
  ist  weitaus  kräftiger  als  die  des  übrigen
Bezirkes,  wohl,  weil  sie  nicht  wie  diese  an  Unterernährung
  zu  leiden  hatte.  Sie  scheint  verhältnismäßig
  zahlreich  zu  sein  und  wird,  wenn  sie  befriedet
  ist,  einen  wertvollen  wirtschaftlichen  Faktor
für  die  Kolonie  bedeuten.  Daß  sie  sich  —  besonders
  in  ihrem  östlichen  Teile  —  ohne  Zwang
sügen  wird,  glaube  ich  nicht.

Der  Erzreichtum  der  Berge  scheint  bedeutend
zu  sein.  Eisenglanz  und  Roteisenstein  fand  ich
am  Dun,  bei  Ssenge  und  Bukun,  Kupfer  muß
bei  Janga  sein,  Zinnbrocken  fand  ich  am  Lia;
jedoch  scheint  —  nach  den  Schmuckgegenständen
zu  schließen  —  mehr  im  Ssimbal  zu  sein.

Jum  Tode  des  Oberleutnants  v.  Boven.

Über  den  Tod  des  Oberleutnants  v.  Raven,
der  vor  einigen  Tagen  von  Kamerun  aus  gemeldet
  wurde,  ist  ein  vorläufiger  telegraphischer
Bericht  des  Bezirksrichters  Seger,  der  seinen
dienstlichen  Wohnsitz  in  Nola  hat,  eingegangen.
Der  Bericht  ist  am  13.  Oktober  aus  der  Gegend
zwischen  Nguku  und  Nola  abgesandt  und  offenbar
  mit  einem  Boten  nach  Njassi,  dem  Endpunkt
  der  Telegraphenlinie  (etwas  über  200  km
in  der  Luftlinie  gemessen),  geschickt  worden.  Von
dort  ist  er  drahtlich  an  das  Gouvernement  in
Buea  gegangen  und  von  diesem  mit  Kabel  hierhergeschick
  worden.  Er  lautet  folgendermaßen:

„Auf  gegenseitige  Anzeige  französischer  und
deutscher  Faktoristen  wegen  Bedrohung  der
Eingeborenen  Ngukus  marschierte  ich  dorthin,
wo  ich  am  10.  eintraf.  Ich  traf  dort  den
Postenführer  von  Nola,  Oberleutnant  v.  Raven,
der  mit  dem  für  Sosso  bestimmten  Sergeanten
Zota  und  18  Mann  herbeigeeilt  war,  weil
ein  französischer  Faktorist,  der  dort  für  die
Compagnie  Forestière  ansässig,  brieflich  mitgeteilt
  hatte,  sein  Leben  sei  gefährdet.  Die
Dörfer  Ngukus  bis  auf  das  Hauptdorf  waren
trotz  der  Versicherung,  daß  ein  kriegerisches
Vorgehen  ihrerseits  nicht  beabsichtigt  sei,  leer.
Die  Eingeborenen,  mit  denen  ich  nur  aus  der
Entfernung  verhandeln  konnte,  weil  sie  sonst
wegliefen,  bestätigten  die  Anzeige  wegen  Bedrohung,
  drohten  aber  mit  Feindseligkeiten,
wenn  der  Postenführer  und  der  Richter  mehrere

 

Tage  bleiben  würden.  Am  12.  vormittags
wollte  der  Faktorist  den  ihm  angeblich  gewogenen
  jungen  Häuptling  von  Nguku  als
Zeugen  holen,  um  die  Haltlosigkeit  der  Anzeigen
  gegen  ihn  zu  beweisen.  Auf  dem  Wege
zum  Hauptdorf  schossen  die  Eingeborenen  auf
ihn,  mittags  auf  die  Soldaten,  die  ihn  zu  der
im  Dorf  gelegenen  Faktorei  bringen  sollten,
und  verletzten  Leute  von  ihm.  v.  Raven  beschloß
  nun,  das  Hauptdorf  räumen  zu  lassen.
Auf  dem  Wege  dorthin  ließen  die  Eingeborenen
einige  Soldaten  passieren  und  schossen  dann
auf  uns  aus  dem  Busch.  v.  Raven  erhielt
Lungenschuß  rechts  und  war  in  wenigen  Minuten
  tot,  ich  Pfeilschuß  rechten  Oberschenkel.
Räumung  des  Dorfes  konnte  unter  diesen
Umständen  nicht  durchgeführt  werden.  Eingeborene
  zündeten  darauf  französische  Hauptfaktorei
  an  und  schossen  nachts  ins  Lager.
Oberleutnant  v.  Raven  starb  etwa  2½  Uhr
nachmittags.  Um  seine  Leiche  nicht  dort  zu
lassen,  sondern  nach  Nola  zu  bringen,  marschierten
  Zota,  der  „Faktorit  und  ich  heute,  den
13.,  nach  Nola  ab  Seger.“
Über  das  frühere  Verhalten  des  Häupklings
  von  Nguku  gibt  ein  Bericht  des  ersten
Postenführers  von  Nola,  Leutnants  Tamm,  der
kurze  Zeit  nach  Übernahme  des  Postens  Nolaeine
  Dienstreise  in  seinem  Postenbereich  gemacht
hatte  und  hierbei  auch  in  das  Dorf  Nguku  gekommen
  war,  folgende  Auskunft:

Während  meine  bisherige  Dienstreise  über  Mokelo
  —  Bania  —Beina  Weyo—  Doago  ohne
Zwischenfälle  verlaufen  ist,  bin  ich  hier  in  Nguku
wider  alles  Erwarten  auf  Schwierigkeiten  gestoßen.
Die  Abteilung  wurde  bei  ihrer  Ankunft  kurz  vor
dem  Dorfe  von  dem  Sohne  Ndoe  des  Häuptlings
  Gabola  empfangen.  Meine  Frage  nach
seinem  Vater  wurde  dahin  beantwortet,  daß  dieser
mich  nicht  sehen  wolle  und  deshalb  in  den  Busch
gegangen  sei.  Ich  ließ  dem  Häuptling  sagen,
er  solle  zu  mir  kommen.  Ich  sei  nicht  gekommen,
um  mit  ihm  zu  fechten;  er  brauche  also  keine
Angst  zu  haben.  Am  Nachmittag  kam  plötzlich
Gabola  unter  Begleitung  einer  großen  Menschenmenge
  mit  einem  Speer  bewaffnet  in  mein  Palaverhaus.
  Ich  stellte  ihm  vor,  daß  alle  Palaver,  die
er  mit  den  Franzosen  gehabt  hatte,  beendet  seien,
daß  er  seine  Scheu  vor  dem  Europäer  verlieren
solle.  Alle  Häuptlinge  des  Bezirks  hätten  sich
in  Nola  gemeldet,  nur  er  habe  auf  sich  warten
lassen.  Mit  diesen  Worten  ging  ich,  ohne  mir
auch  nur  das  geringste  zu  denken,  aus  dem
Palaverhaus  ins  Freie.  In  der  Ferne  standen
        <pb n="1002" />
        G  948  2

ohne  jegliche  Bewaffnung  die  Soldaten.  Ich  rief
einem  Soldaten  zu,  er  solle  meinen  Tisch  ins
Freie  stellen,  wurde  aber  dabei  unterbrochen,
weil  plötzlich  Häuptling  Gabola,  der  mir  auf
dem  Fuße  ins  Freie  gefolgt  war,  mitsamt  seiner
Begleitung  und  unter  großem  Geschrei  davonlief.
  Ich  habe,  um  jede  Feindseligkeit  zu  vermeiden,
  von  gewaltsamem  Aufhalten  des  Häuptlings
  Abstand  genommen,  zumal  die  Abteilung
dadurch  zu  längerem  Aufenthalt  im  Dorfe  gezwungen
  worden  wäre.  Ich  kann  mir  die  plötzliche
  Flucht  des  Gabola  nur  so  erklären,  daß
er  in  seinem  großen  Mißtrauen  jenen  rein  zufälligen
  Vorgang  und  meine  dem  Soldaten  in
Negerenglisch  zugerufenen  Worte  falsch  gedeutet
hat  und  deshalb  ausgerissen  ist.  Die  Bevölkerung
  hat  mit  ihrem  Häuptling  das  Dorf  verlassen.
  Abends  ließ  mir  Gabola  sagen,  er  käme
nie  und  nimmer  nach  Nola;  im  übrigen  wäre
er  bereit,  wenn  ich  mit  ihm  Krieg  führen  wolle.
Ich  ließ  ihm  zurücksagen,  ich  dächte  keineswegs
daran,  seine  Leute  zu  töten;  diese  sollten  ruhig
in  ihr  Dorf  zurückkehren;  ich  hätte  auch  gar  nicht
daran  gedacht,  ihn  mit  nach  Nola  zu  nehmen,
sondern  ihm  den  Vorschlag  gemacht,  sich  auch
gelegentlich  einmal,  wie  die  anderen  Häuptlinge,
auf  dem  Posten  zu  zeigen.  Darauf  hat  Gabola
eine  Menge  Hühner,  eine  Ente  und  einen  mittelgroßen
  Elfenbeinzahn  geschickt,  ist  aber  mit  seinen
Leuten  bis  jetzt  noch  nicht  zurückgekehrt.  Ich
habe  in  Nguku  einen  Ruhetag  gemacht,  um  zu
verhüten,  daß  Häuptling  Gabola  einen  sofortigen
Abmarsch  der  Abteilung  als  Schwäche  auslegt.
Ich  gedenke  jedoch  morgen  über  Durgo—Ba-=gudu—Bandja
  meinen  Marsch  fortzusetzen.

Aus  Gabolas  Worten,  er  käme  nie  und
nimmer  nach  Nola,  schloß  ich,  daß  meine  Aufforderung
  gleich  zu  Anfang,  nach  Nola  zu  kommen,
sein  Mißtrauen  wesentlich  verstärkt  hat.  Bestätigt
wurde  diese  Vermutung  durch  die  Angaben  des
in  Nguku  ansässigen  Europäers,  Kaufmanns  Jourdain,
  der  mir  mitteilte,  daß  die  Franzosen
Gabola  angedroht  hätten,  ihn,  sowie  sie  seiner
habhaft  wären,  an  die  Kette  zu  legen.

In  meiner  Unterredung  mit  Kaufmann
Jourdain  sagte  dieser  mir  folgendes:  Er
sei  keineswegs  über  das  gestrige  Verhalten

Gabolas  erstaunt  gewesen;  er  habe  seit  seiner

 

vierjährigen  Anwesenheit  in  Nguku  noch  nie
gesehen,  daß  Häuptling  Gabola,  wenn  er  sich
überhaupt  einmal  habe  sehen  lassen,  nicht  entlaufen
  sei.  Im  letzten  Jahr  der  französischen
Verwaltung  sei  er  überhaupt  nicht  mehr  gekommen.
  Die  französischen  Beamten  hätten  sich
auch  gar  keine  Mühe  mehr  gegeben.  Infolgedessen
  sei  nicht  nur  das  Selbstbewußtsein  des
Häuptlings  Gabola  gewachsen,  sondern  auch  die
Achtung  vor  den  Europäern  allmählich  verringert
worden.  Seitdem  Gabola  in  Nguku  Häuptling
sei,  wäre  es  noch  keinen  Augenblick  völlig  ruhig
gewesen  und  könne  es  auch  niemals  unter  seiner
Leitung  werden;  dazu  gebe  Gabola  viel  zu  sehr
zu  erkennen,  daß  er  mit  Europäern  nichts  zu  tun
haben  wolle.  —

Ich  habe  ferner  folgendes  festgestellt:

Der  Häuptling  Gabola  ist  der  weitaus  bedeutendste
  Häuptling  des  gesamten  Nola-Bezirks.
Unter  seinem  direkten  Einfluß  stehen  die  Dörfer
Bondo,  Bagudu,  Djabo,  Durgo,  Dario,
Nakumbo,  Bimbi,  Tapuru.  Ob  sein  Einfluß
noch  weiter  nach  Norden  reicht,  steht  noch  dahin.
Er  ist  von  einer  fast  abergläubischen  Furcht  befangen,
  daß  der  Europäer  ihn  töten  will.  Solange
die  französische  Verwaltung  im  Lande  war,  ist  er
vor  Jahren  ein  einziges  Mal  zu  bewegen  gewesen,
nach  Nola  zu  kommen.  Seit  dieser  Zeit  hat  er
sich  nicht  mehr  sehen  lassen.  Nie  betritt  er  auch
den  Boden  der  Faktorei  Nguku.  Er  bleibt  stets
etwa  50  m  davor  stehen  und  sagt  durch  Zuruf,
was  er  haben  will.  Dabei  ist  er  dauernd  von
etwa  150  mit  geladenen  Gewehren  bewaffneten
Gefolgsleuten  umgeben.  Häuptling  Gabola  gibt
ganz  offen  zu  erkennen,  daß  er  nichts  mit  der
Verwaltung  zu  tun  haben  will.  So,  wie  früher
unter  den  Franzosen,  ist  es  auch  jetzt  nicht  möglich,
  einen  Postboten  oder  eine  Patrouille  durch
sein  Dorf  zu  schicken,  ohne  daß  sie  angegriffen
wird.  Vor  jedem  Europäer,  der  mit  Soldaten
sich  nähert,  reißt  er  aus.

Das  Gouvernement  in  Buea  hat  die  nötigen
Anordnungen  getroffen,  um  den  Häuptling  und
die  übrigen  Schuldigen  zu  bestrafen  und  sie  zur
Anerkennung  der  deutschen  Herrschaft  zu  zwingen.
        <pb n="1003" />
        W#  949  0

Togo.

übersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  Schutzgeblets  Togo  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1913
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  eitraum  des  Vorjahres.

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  19,  S.  863  ff.)
Im  Im  zu-  Ab-Benennung
  der  Warengruppen  II.  Veertel  II.  Viertel  nahme  nahme
Wert  A.  Wert  Wert  AWert  M
A.  Einfuhr.
I.  etucise  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
wie  der  zugehörigen  er  erbe:
Körner=  und  Hülsen  62  213  155  674  —  93  461
5  Knollengewächse,  Gliiche  W  Fri  uchte  17994  80  944  12  950
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Gemitel  166  799  153  945  12  854  —
)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs.  33  329  48  605  10  276
e)  Getränke  (außer  Mineralwassetrr)  223  685  240  027  —  16  842
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  u.  Futtermittel  deegtere
  wawen  nicht  unter  Ia  und  b  bereits  genannt)  82  138  245  —
95  Faserpflan  3  755  —  3681
Erzeugnisse  der  gorstwirtschaft  .  58  9½n  33  9P08  24  970  —
Zusammen  I.  5689  355  661  996  98  641
II.  Tiere  und  tirrische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tie  1  527  4595  —  3  068
b)  Fleisch  und  teerische  Erzeugnisse  aller  Art.  136  999  216  881  —  79882
Zusammen  II.  138  526  221  476  —  82  050
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Nineralöle  178  359  220  362  —  42.003
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  15  032  23  984  —  8952
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzengnise  lunder
Schießbedarf  und  Sprengmitteln).  94893  90  947  —  2  051
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  *
(außer  Lederwaren  688  842  711  260  —  22  418
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Vachstuch,  Hirschnerwanen  11  811  15  094  8  268
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  9211  9137  74  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  .  35257  82019  46  762
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  22248  26  998  —  4750
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  49  569  69  317  —  19  748
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeus  .  15  570  54  556  —  38  986
b)  Fabrikate  148  676  239  661  —  90  985
Zusammen  -  164  246  294  217  —  129  971
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  .  82123  78  282  8841  —
XIV.  Waffen  und  Munition.  77  474  72  847  4627  —
XV.  Geld.  241  673  220  039  21  6384  —
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel.  2372619  2  798  975  —  426  356
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2673  216  —  —-  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  —  300  597  —  —  —
B.  Rusfuhr.
J.  “  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
wie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Pflanzliche  Nahrungs=  und  Genußmittel  .  140  080  140  860  —  280
b)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  1  147  815  1  384  154  —  286  339
Jc)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  15.231  22  972  —  7741
d)  Faserpflanzen  297  738  374  415  —  76  677
e)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  71  710  217  002  —  145  292
Zusammen  I.  1  672  574  2138  903  —  466  329
II.  Tiere  und  tierische  Eraeugnisse
a)  Lebende  Ti  169  848  138  707  81  141  —
b)  Tierische  Ergeugnissek  ....  15  582  18280  —  2698
Zusammen  II.  185  480  156  987  28  443  —
        <pb n="1004" />
        G  950

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

       
 

 

 

 

 

 

u.  rn  .  aer  8u-  ab—
Benennung  der  Warengruppen  1915077  n*  nahmenahme
Wert  M  Wert  Wert  M  Wert  M
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  —  —  —  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  ...  52  145  29  032  23  118  —
Geld.  1  090  004  411  310  678  694.  —
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Vierte  .  8000153  2786282268921  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vertel,  .  2428971  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —  +  576  182  —  —  —
C.  beientbanve.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  «  5372772  5585207  —  162  485
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  ö  097  187  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  +  275  585  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  II.  Viertel  Im  II.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1913  1912
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
ke  MAMb  kg  AM  kg  A  kg  A
A.  Einfuhr.
Mehl  und  Backwaren  70  981  29  252113  1  59  358  —  —  4298680106
Gemüse=  und  östkonferven,  ein
gemachtes  Obst  8  643,  10  124  496.  11120  —  —  1848  998
o  W  ..  1156050582159614771  —  —  100369718
Tab  .  641288450961922696551219415854  —-  —
Ta  allabritate  ...  823,  10290  1  505,  13652  —  —  682,  3362
Stille  Weine  (Liter)  10  4  123571  28  825  18  846  —  —  7  7885  6489
9  gnntweine  aller  Ari  (Liter)57171  288  536  162  576|  27  181  10  165  —
Bie  (Liter)  25  426  18  0346  743  29  683  —  —  21  317,  11  652
Beu-  und  Nutzholz.  .  33134t57886192344l8818018900324706  —  —-Fleisch
  und  Zuberei  tungen  von  l
Fleisch,  einschl.  Fleischkonserven  10  923  18596  7890  18  476  9  033  120  —  —
ische,  Seetiere  und  Suzwasser  ·  i
tiere  aller  Ar  209  484,  95  392  338  374  175  275  —  —  128  8900  79  883
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  %
und  sonstige  tierische  wü  "„
mittel  12  393:  15  0744  993  18  072  —  —  2600  2998
Zement,  Kalk.  Kreide,  "1  onstige
Erden  und  Steinen  14181  103.  87914454  515  28  613726  588  59  301  —  —
....336987241101433934114863  —;—109624790758
Braunkohlen,  Vrikettsö456  25  633751  572  33  820  —  —  205  8929  8182
[(Liter)9  24421  40  239  —  —  70  43510  338
Art  22  945  2  280211481  16283  1  797.  —  —  4  008
.  215199737017  Bssl  42  494  41239.  —  —  15  124
171  510587  370  164  058  550  966  7  458  36  404  —
waren  8  192  35347  16  64561  923  —  —  8  453  26  576
Schuhe  und  Stiefel  833  4392  1  622  7523  —  789  3181
Glas  und  Glaswaren  18  672938ö5244974  —  —  082614124
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Suongen:
  5  usw..  16  9244  102922  301561  —  —  85  988  27212
Wellble  22  866  7449  27262  9660  —  —  4396  2211
inp  nicht  besonders  genannt  147  0244  9191898397  930  180  742  —  —  250  906  88  829
Varen  bsaus  anderen  unedlen  Me-  1
.  1709189405  2746647825  —  —  10  0  875  8  420
gelalleikhcfillze  Maschinen  6  464  4  374  6  170  7860  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  9  161  19  7890  80577  32  159  —  —  21416  12870
aller  Art.  auch  Fahrräder  8  302  35  827128428,  32  207  —  36200  —
Feuerwa  3  32  83  902  3548,  76  .  —  —  222  862
Schiehpulver  und  Zündhütchen  43  848  42  667  32  616  31  973  11232  10694  —  —
        <pb n="1005" />
        W  951  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  II.  Viertel  Im  II.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1913  1912
Menge  Wert  Menge  Wert  sMenge  Wert  s  Menge  Wert
kg  A  kg  A.  kg  A  kg  A.
Goldmünzen  —  134  —  2200500—  18  1800  —
Hilbermünzen  —  224  867  —  15  129  —  9  738  —  —
126  2644  12  6690129  215  30742  —  —  2  951  18  053
ga.  und  sonstige  Obrüchte  89  108  16  705f.19  725  25  476  —  —  80  617  8  771
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  83  84326  4171  227  162  75  510  —  —  148  3191  40  098
B.  Ausfuhr.
Mais  und  Nehl  daraus.  841  612  46  620  147568  4822719  40  4993  —  —
Kakao  .  .  174419107  1661918294  1125  5  818
9  binternen  ’1—[2  SGC  BO  466½  115  —  —  665  879  27129
Palm  ..  5748282526181076019454600  —  —  501  196,  201  982
9  kohbaunwone  249  244284  40  46  976873  755  —  —  167  732  89262
autschuk  5  6894  3738116  402  —  —  19  336  147  458
Elfenbein.  ..  64010444  818,  1357  —  —  1  73.—  3132
Silbermünzen  ...  —1090004—  411810—  678  694  —
Rindvieh  ..  (Stück)  1955  136269  1  448  107  818  507  28456  —  —
Samoa.

Nachwelsung  der  bei  dem  Sollamt  Kpia  im  I.  Vertel  des  Rechnungssahres  1913  fälllg  gewordenen
Sollbeträge.

 

 

 

 

 

 

(Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  18,  S.  817.)
s  älli  ö  Gegen  den  gleichen
Name  Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  Beuuronnm  des
der  1918  1912  Vorjahres
Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  AusfuhrZusammen  mehr  weniger
.  MIPLJLlPLJLP  JslPLJØIPL  IVLJØlPLJØZ
.  i
Apia  198  481251  —  1  198  481  25  202  11629  202  116  4%  —  —u
Summe  198  481/25  —  —  198  481  25|202  11629  —  202  116  291  —  —  8635  04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Koloniatwirtschaftliche  Mitteilungen.

Jur  Kautschuk  .  Krisis.
(Sitzung  der  Kautschnk-Kommission  des
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees.)

Die  Lage  des  Kautschuk-Weltmarktes.

Bei  der  kürzlich  stattgehabten  Situng,  der  Kautschuk-Kommission
  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
Romitees  berichtete  Breubenberg  Bremen  über
delsseh  Lage  des  Kautschuk-Weltmarktes  u.  a.  das
ol

n  vor  2½  Jahren  der  Kautschukmarkt  durch
äußere  Einflüsse  wie  Börsengetriebe  und  Gründungsfieber
  beherrscht  war,  und  das  Gesetz  von  Angebot  und
Nachfrage  und  seine  Wirkungen  aufgehoben  schienen,
erfolgt  heute  die  Preisbildung  wieder  hauptsächlich  durch

ie  Notwendigkeit  des  Kaufens  und  Verkaufens,  je  nach
den  Bedürfnissen  des  Handels  und  der  Verarbeitung
er  Ware.  Die  Preise  sind  seit  März  1911  gefallen  für

Fine  hard  Para  ben  52  7/2  auf  sh  3/8  für  das  Pfund,
um  49  v.  H.
Pflanzungslautschu  von  Sh  7/3½  auf  sh  2•2  für  das
Pfund,  also  um  70  v.

Der  Unterschied  in  den  Verten  des  Fine  hard
Para  und  des  Pflanzungskautschuks  ergibt  sich  daraus,
daß  der  Verkauf  des  Wildkautschuks  in  den  Verbrauchsländern
  in  einer  beschränkten  Zahl  von  Händen  liegt
und  seine  Beherrschung  dadurch  leichter  ist,  während
der  Pflanzungskautschuk,  zum  bestmöglichen  Verkauf,
meist  in  Versteigerungen,  nach  Europa  gesandt,  auf
diese  Weise  der  Lust  und  Unlust  der  Käufer  mehr  ausgeliefert
  ist  als  der  Wildkautschuk.  Außerdem  spricht
für  den  höheren  Preis  des  letzteren,  daß  seine  Güte
jahrelang  erprobt  und  allgemein  als  gleichmäßig  und
zuverlässig  bekannt  ist.  Bei  Pflanzungskautschuk  zeigt
sich  immer  noch  eine  große  Verschiedenheit  in  den
einzelnen  Sorten,  die  von  der  verschiedenartigen
Aufbereitung  auf  den  einzelnen  Pflanzungen  herrührt.
        <pb n="1006" />
        G  952  20

Die  Verhältnisse  treiben  gebieterisch  zu  weiteren  Verbesserungen
  und  zu  einer  Verbilligung  in  der  Herstellung
  des  Pininnenlentci

Die  Ausde  ehmung  der  angebauten  Flöche  betrug
Ende  1910  etwa  400  000  ha,  Ende  1912  etwa  485.000  ha.
Die  Zufuhren  von  "—3  be  trugen  nach
den  Berechnungen  der  Herren  Hecht,  Levis  &amp;amp;  Kahn,
London,  im  Jahre  1908/09:  70  000  ,  1909/10:  76  500  4
1910/11:  79  300  t,  1911/12:  93  700  t,  und  für  das
Jahr  19198  schätzt  men  Ftanzungetautcchtr  auf  50  000  t,
Wildkautschuk  auf  65  000  t,  die  Gesamtproduktion  also
auf  115  000  t.  Für  das  Jahr  o4bch16  wird  mit  einer
Gesamtzufuhr  von  etwa  165  000  b  7  0  t  gerechnet,
  in  der  Voraussetzung,  daß  27  die  Zufuhren  an
Wildkautschuk  nicht,  verringern,  und  4:P  das  Jahr  1920
von  über  300

Die  300.00  es  Verbrauches  in  den  letzten
Jahren  an  allen  Sorten  Kautschuk  sind

1905/06  62  574  Tonnen,
1906/07  68  178  :  also  Zunahme  5599  Tonnen.
*  Abnahme  5  797
*Zunahme  8  7138
1909  7  -  4937
1910/11  74  082  -  -Abnahme  1944
1911/12  99  564  -  -Zunahme  25  482
Der  Fall  der  Preise  rechtfertigt  wohl  die
Annahme,  daß  einstweilen  die  Zufuhren  viel
rascher  wachsen  als  die  Ausdehnung  des  Verrauches,
  die  bis  in  die  letzten  Jahre  durchschnittlich
  5  v.  H.  betragen  hat.

Daß  die  Anhäufung  so  großer  Mengen  Kautschuk
in  London,  wie  sie  zur  Zeit  rrfolgt,  Lu  diesen  Markt
drückt,  ist  außer  Zweifel.  Für  d  äufer  in  Europa
bedeutet  es  einen  großen  Vorteil,  F  die  P#lnz  zungen
ginen  ebenso  großen  Nachteil.  Eine  bessere  Verteilung

fz  Ernten  auf  geradem  Wege  durch  einen  Verkauf  im
Uesprunosland  wäre  der  gegebene  Ausweg.  Englands
Einfuhr  an  Kautschuk  aller  Art  betrug  im  Jahre  1912:
55  023  Tonnen,  von  welchen  dem  Gewichte  nach  66  v.H.
=  36  298  Tonnen,  dem  Werte  nach  76  v.  H.  wieder

ausgeführt  wurden.  Man  sieht  hieraus,  welche  Mengen
Kauischuk  ohne  Notwendigkeit  nach  diesem  Lande  geführt
  werden.  und  wie  kostspielig  so  die  Verteilung
der  Ware  wird.  Ein  weiteres  Fallen  der  Preise  wird
dazu  führen,  die  bereits  1910  begonnenen  Versteigerungen
  in  den  Ursprungsländern  (Ceylon  usw.)  zu
erweitern.

 

—
—
S
—
—
*-*-□

—1

a  "  K

Kautschuk  in  Deutsch-Ostafrika.

Über  die  Manihot-Frage  in  Deutsch-Ostafrika
  referierte  Direktor  Warnholtz,  Vorsitzender
des  Verbandes  Deutsch-Ostafrikanischer  Pflanzungen,
u.  a.  wie  folgt:

Die  Manihot-Frage  in  Deutsch-  Ostafrika  ist
letzthin  in  allen  Kolonialkreisen  mit  Ernst  und  Sorgen
studiert  worden.  Der  enorme  Preisfall!  von  Kautschuk,
der  durch  die  großen  Zufuhren  von  Levea-  -Kautschuk
aus  dem  Osten  verursacht  ist,  hat  die  Manihot-Kultur
in  Ostafrika  in  eine  sehr  schwierige  und  ernste  Lage
gebracht.  Ostafrika  hat  sich  mit  besonderer  Intensität
auf  den  Anbau  von  Manihot-Kautschuk  in  den  letzten
Jahren  geworfen,  und  die  Pflanzungen  haben  eine
solche  Ausdehnung  genommen,  daß  heute  wohl
19  Millionen  Bäume  in  Ostafrika  vorhanden  sind.
Von  diesen  Bäumen  ist  ight  4zwa-  die  o  öät  e  zapfreif.
Die  usfuhr  im  Jahre  1

Aufbereitung  4  Satrug  101  4  ett  noch

ib  Weise,  und  die  Ansichten  der  einzelnen
Pllanzer  gehen  sehr  auseinander,  welche  Art  die  rentabelste
  ist.  Am  besten  bezahlt  wird  der  Crepe- 



 

Kautschuk,  dann  kommen  die  Felle,  Scrapes,  gewalzte
Platten  und  schließlich  die  gewöhnlichen  geschnittenen

—  Preise  für,  die  einzelnen  Sorten,  gint  heute
etwa  2,30  ,  1,95  .4  und  1
schwer,  die  reinen  GhewilerG  8  Khe  cinil
festzusetzen:  einmal  sind  die  Quantitäten  frischen  Kautschuks,
  die  von  einem  Zapfer  angebracht  werden,  so
verschieden,  daß  eine  allgemeine  Norm  nicht  genannt
werden  kann;  dann  variiert  das  Resultat  sehr  nach
den  Jahreszeiten,  und  auch  die  Zapfmethode  ist  auf
den  einzelnen  Pflanzungen  noch  verschieden.  Ferner
variieren  die  reinen  Arbeitslöhne  usw.  Im  allgemeinen
kann  man  die  reinen  Gewinnungskosten  auf  1,20  bis
1,35  %  für  ½  kg  trockenen  Kautschuk  annehmen.  Rechnet
man  hierzu  noch  den  Gewichtsverlust  bis  zu  Haus,  Verpackung,
  Fracht,  Verladespesen  und  die  Verkaufs-Usancen,
was  etwa  20  v.  H.  ausmachen  wird,  so  bedeutet  das
1.45  bis  1.70  /#“  für  ½  kg.  Hinzu  kommen  noch  die
Waschkosten,  die  sehe  verschieden  nach  der  Art  der  Aufbereitung
  sind.  Nicht  berücksichtigt  sind  ferner  die
Kosten  der  Europäer  und  der  Unterhalt  der  Pflanzung,
ferner  die  notwendigen  Abschreibungen,  Nachpflanzungen
und  Verzinsung  des  angelegten  Kapitals.  Von  dem
Wirtschaftlichen  Verband  der  Nordbezirke  werden  die
Produktionskosten  auf  1,60  bis  2,50  ¾“  für  ½  kg
angegeben.

Nur  in  der  Verringerung  der  Produktionskosten
wäre  eine  Hilfe  für  die  Kautschukkultur  zu  erblicken,
doch  sind  die  Veriche  bisher  ohne  besondere  Erfolge
geblieben.  Ob  die  Verringerung  der  Produktionskosten
genügen  würde,  die  Kultur  aufrech  zu  erhalten,  läßt

sich  schwer  sagen  und  hängt  von  der  weiteren  Preishelit
  tung  des  Kautschukmarktes  ab.  Von  Pflanzern  in
Ostafrika  wird  eine  Rettung  nur  darin  gesehen,  daß  die
Titreae  auf  lange  Zeit  geschlossen  werden,
wodurch  sich  die  ungeheuren  Anwerbekosten  verringern
sowie  die  Arbeitsleistung  des  einzelnen  Zapfers  bedeutend
  erhöhen  würde.  Fielen  z.  B.  die  Anwerbekosten
  mit  20  Hellern  für  ½  kg  ert  und  erhöhte  sich
gleichzeitig  das,  gewonnene  Quantum  um  das  Doppelte,
was  wieder  20  Heller  aumachen  würde,  so  könnten
dbadurch  t  40  Heller  =  50  Pf.  für  ½  kg  erspart  werden.
er  sind  Wünsche  con  genenen  die  Frachten

 

auf  *  nnteh  und  den  D  mpfern  zu  ermäßigen.
Die  Fracht  auf  der  R  buan  bei  einer  Entfernung
von  100  km  etw  /2  Pf.  für  1  *8  eine  Ermäßigung

um  50  v.  H.  wübe  2|  1  Heller  für  ½  kg  ausmachen.
Die  Dampferfracht  ist  dieser  Tage  bereits  von  90.#
auf  65  :“  ermäßigt,  was  eine  Ersparnis  von  1  ¼  Pf.
für  ½  kg  bedeutet.  Diese  Frachtersparnisse  von  2  bis
5  Pf.,  je  nach  der  Entfermung  von  der  Küste,  erscheinen
mir  kein  Rettungsmittel  für  die  gefährdete  Kautschukkultur,
  wenn  man  daran  denkt,  daß  die  Kautschuksorten
um  über  2•  für  ½  kg  seit  Anfung  1912  gefallen
sind.  Immerhin  muß  man  anerkennen,  daß  auch  hier
versucht  worden  ist,  den  Pianzern  in  der  schweren
Krisis  Erleichterungen  zu  verschaff
An  eine  wirkliche  Besserung  67  Kautschukpreise  zu
glauben,  ist  mir  unmöglich.  Die  Verhältnisse  im  Osten
liegen  so,  daß  die  Zufuhren  von  dort  weiter  zunehmen
werden,  und  da  die  Gewinnung  billiger  ist,  und  der
Hevea-Kautschuk  höher  bewertet  wird,  so  ist  es  kaum
Mmöglich,  Vorschläge  zu  machen,  die  Aussicht  bieten,  die
Manihot=  „Kausschukkultur  in  Deutsch-Ostafrika  wieder
kutraun  zu  gestalte
ezüglich  des  von  der  Kautschuk-Kommission  geweien
  Veschlufsen  wegen  Einführung  von  Notstandstarifen
  für  Eisenbahn=  und  Seefracht  auf
Kautschuk  und  die  zur  Gewinnung  und  Aufbereitung
erforderlichen  Materialien  hat  das  Reichs-Kolonialamt
        <pb n="1007" />
        G  953  20

dem  Komitee  am  14.  Oktober  geantwortet,  daß  es  betreffs
  Deutsch-Ostafrikas  mit  der  vorläufigen  Versetzung
von  Kautschuk  aus  der  zweiten  in  die  billigere  dritte
Tarifklasse  sein  Eideren  erklärt  habe.  Ferner
sei  u.  a.  eine  Tarifermäßigung  auch  für  Chlorkalzium
in  Aussicht  genommen  worden.  Wegen  Herabsetzung
der  Seefrachten  behalte  sich  das  Reichs-Kolonialamt
weitere  Mitteilungen  vor.

Kautschuk  in  Kamerun.
Plantagenkautschuk.
über  den  Stand  der  Kautschukkultur  in
Kamerurn  berichtete  Direktor  Picht  von  der  Deutsch  hen
Kautschuk-Aktiengesellschaft  u.  a.  das  Folgen
Die  seit  etwa  1900  in  Kamerun  Sozzzunge
einheimische  Kickxzia  elastica  hat  die  auf  sie  gesetzten
Hoffnungen  bisher  nicht  erfüllt.  Wenn  auch  die
Qualität  eine  vorzügliche  ist,  so  entspricht  der  Ertrag
den  seinerzeitigen  Feststellungen
Dr.  Schlechters.  Es  ist  zu  hoffen,  daß  Zapfmethoden
efunden  werden,  die  eine  höhere  Ausbeute  zur  Folge
aben.  Durch  die  später  einfetzende  Kakao-Mischkultur
ist  freilich  bei  den  meisten  Gesellschaften  ein  Ausgleich
geschaffen,  so  daß  infolge  der  dadurch  eintretenden
Verteilung  der  Reinigungskosten  sich  die  Fickriarestände,
wenn  auch  spärlich,  noch  verzinsen  und  damit  si
dem  heutigen  Stande,  der  Fläche  nach,  erhalten  dieften
In  den  letzten  Jahren  haben  die  Pflanzungen
Kameruns  sich  fast  alle  der  aussichtsreicheren  Hevea-Kultur
  zugewandt.  Die  Heveen  haben  sich  allgemein
sehr  gut  in  Kamerun  entwickelt,  und  die  Erträge  der
zapffähigen  Bäume  stehen  denen  gleichaltriger  Ostasiens
in  nichts  nach.  Von  großer  Bedeutung  sind  die  in
Kamerun  ausgeführten  Arbeiten  von  Dr.  Fickendey,
Leiter  der  Versuchsanstalt  für  Landeskultur  in  Victoria,
wonach  durch  Abschaben  der  Korkrinde  vor  dem  Anzapfen
  eine  wesentliche  Ausbenteerhöhung  erzielt  wird.
as  die  Rentabilität  der  Hevea  in  Kamerun  anbelangt,
  so  dürften  die  Gestehungskosten  denen  in
Ostasien  etwa  gleichkommen  unter  der  Voraussetzung,
daß  die  Regierung  es  ermöglicht,  mit  den  als  Zapfern
tätigen  Arbeitern  mindestens  zweijährige  Verträge  zu
machen  und  die  Löhne  keine  Erhöhung  erfahren.
Anfang  1912  waren  in  Kamerun  3800  ha  mit
Kautschuk  in  Reinkultur  und  3950  ha  mit  Kakao  und
Kautschuk  bestanden.  Die  Erträge  an  Plantagenkaut--schuk
  stiegen  in  den  Jahren  1909/1911  von  690  auf
3160  bzw.  7080  kg  und  es  ist  anzunehmen,  daß  mit
eintretender  „Zapfreife  der  Heveen  der  Export  rasch
zunimmt.  Sind  einmal  die  Bestände  im  Vollertrag,
so  dürften  etwa  600  t  Kautschuk  von  den  Pflanzungen
zu  erwarten  sein.

 

 

Wildkautschuk.

sber  die  Notlage  des  Kautschukhandels  in
Süd=  und  Neukamerun  referierte  Geschäftsführer
Pelizaens  von  der  Bremer  Westafrika-Gesellschaft
u.  a.  wie  folgt:

Der  Handel  in  Süd=  und  Neukamerun  ist  bekanntlich
bei  dem  Mangel  an  modernen  Verkehrsmitteln  gänzlich
vom  Wertstande  des  Kautschuks  abhängig.  Andere
Transportmittel  als  Trägerbeförderung  in  Lasten
à  30  kg  brutto  sind  zur  Zeit  nicht  vorhanden  wegen
Fehlens  genügend  schiffbarer  Flüsse,  Eisenbahnen  und
Lastauto-Verkehrswege.  Der  beschlossene  Ausbau  der
Straßen  zu  Lastautowegzen  nimmt  natürlich  lange  Zeit
in  Anspruch  und  außerdem  wird  das  Lastauto  immer
ein  sehr  teures  Beförderungsmittel  bleiben.

Solange  Kautschuk  noch  hoch  im  Berte  stand,
lonnte  der  Handel  sich  immer  weiter  ausdehnen  und

 

Kautschuk=  Kommission

 

hat  seine  Fühler  bis  an  die  äußersten  Grenzen  erstreckt.
Die  Kautschuk-Ausfuhr  aus  Kamerun  betrug:
1910:  1960  t  laut  Statistik  des  Reichs-Kolonialamts
1,07  ilionen  Mark  (höchster  Preisstand  bis
11.2  für  1  k

70  t  laut  Statiftik  des  Reichs-Kolonialamts
1  „03  Millionen  Mark  (Durchschnittspreis  etwa

1911:

—  44),
was  den  Kerl  der  gesamten  sonstigen  Ausfuhr  Kameruns
  an  Palmkernen,  Ol  und  Kakao,  die  1911  zu-—
  mnur  9  Millionen  Mark  betrug,  sübersteigt.

ch

Preissturz  von  Fnsa  leus  die  ganze  Kolonie,  eter
und  Handel,  betroffen  hat.

iuemo  der  im  Dezember  1912  noch  7.“
pro  Kilogramm  wertete.  ist  allmählich  auf  den  heutigen
Stand  von  etwa  3,40  /  pro  Kilogramm  herabgesunken,
und  man  muß  voraussichtlich  mit  einem  schließlichen
Wert  von  etwa  3  &amp;amp;¾  pro  Kilogramm  für  die  Folge
rechnen,  während  der  Einstand  sich  auf  etwa  6,40  6
pro  Kilogramm  bis  zur  Ablieferung  in  Hamburg
beläuft.  Damit  ist  für  den  Handel  von  Südkamerun,
in  welchem  Millionen  Berte  investiert  sind,  eine  außerordentlich
  schwere  und  gefahrvolle  Notlage  herein-Die

  möglichen  Mittel  zur  Schaffung  einer  Abhilfe

sind  die  folgenden:
1.  Herabsetzung  des  Einkaufspreises  nebst  Vereinfachung
  und  Verbilligung  der  bisherigen  Einkaufsgepflogenheiten
  durch  Anbrhnen  eines  direkten
Verkehrs  mit  den  Produzenten,  was  Abschaffung
vieler  kostspieliger  schwarzer  Händler  und  so  enannter
  Monatsarbeiter  zur  Folge  haben  wü
4.  Fernere  Verbilligung  der  AUnkosten  durch  zumisee
Herabsetung  der  Trägerlö
Vor  allem  Verbesserung  der  Onalität  durch  Einführung
  besserer  Aufbereitungsmethoden,  wofür
sich  solche  empfehlen,  welche  die,  französische  Compagnie
  „Forestidre“,  vermöge  der  ihr  früher  zur
Verfügung  stehenden  Machtmittel,  erfolgreich  durchgeführt
  hat,  nebst  Verhinderung  von  direkten  Verfälschungen
  und  Vernnreinigungen,  wie  sie  sich
besonders  in  letzter  Zeit  unangenehm  bemerkbar
machten.
4.  Vorläufige  Aufhebung  des  Ausfuhrzolles.  (Nach

Beispiel  des  belgischen  Kongos.)

Die  Verbilligung  des  Einkaufes  wird  angestrebt
durch  Herbeiführung  einer  Zentralisation  im  Wege  der
Errichtung  bestimmter  Verkaufsstellen  für  Kautschuk,
und  die  Qualitätsverbesserung  durch  amtliche  Kontrolle
beim  Sroduzenten

Eine  fernere  wesentliche  Hilfe  würde  die  Bereitwilligkeit
  der  verarbeitenden  deutschen  Industrie  sein,
dieses  Kolonialprodukt  Kameruns  künftig  im  Interesse
seiner  wirtschaftlichen  Behanwtung  zu  begünstigen  und
vorzugsweise  mitzuverarbeiten.

Beschlüsse  des  Standord,  Ansschuffes  der  Kautschuk-Kommission


 

r*

Dem  neu  eingesetzten  Stanae.  „Ausschuß  der
Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees  la  en  die  wichtigsten  heute
im  Handel  heedüthen.  s—-  ausschuhporlen  aus

Ostafrika  zur  Ansicht  v

Es  wurde  beschlossen:

.  Zur  Vorbereitung  der  Schaffung  von  einheitlichen
  Marken  wird  Zuächst  eine  planmäßige
wissenschaftliche  und  fabrikatorische  Prüung

  vorgenommen,  welche  Eigenschaften  und

 

—
        <pb n="1008" />
        954  25

besitzen.
an  das
Institut
Aufbereisowie

in  der

  
  
     
   

Deutschdes


**  *  EFAA.  V

t  Zu  Berlin.)

Infolge  äußerst  Fisigiuen  Finernungsverbatmige
im  Usambara-Gebiet  ist  die  Kaffee-Ernte  daselbst  im
Jahre  1912  ganz  Ebelend  geschädigt  worden,  daher
sind  auch  die  Erträgnisse  unserer  Pflanzung  Bulwa
für  das  mit  dem  31.  März  d.  Is.  abgelaufene  Geschäftsjahr
  gegen  die  des  Vorjahres  so  erheblich  zurückgegangen,
  daß  sie  die  Unkosten  dieser  Pflanzung  nicht
zu  decken  imstande  waren.  Es  kamen  im  ganzen
624  Zentner  Hornschalkaffee  zum  Versand  nach  Hamburg,
  wo  sie  zu  guten  Preisen  Absatz  fanden  und  einen
Gesamterlös  von  45  061.4  brachten.  Außerdem  wurde
ein  größeres  Quantum  Orokaffee  von  etwa  164
gewonnen,  von  dem  zur  Zeit  jedoch  noch  75  Sack  in
Hamburg  lagern,  da  ein  angemessener  Preis  bisher
nicht  1  Tzielen  war

Mbeie#verbältnisse  haben  sich  auch  im

Interesse  enigegenbringt.  Die  Anwerbung  der  Arbeiter
ist  nach  wie  vor  mit  den  größten  Schwierigkeiten  und
Unkosten  verknüpft,  und  die  Folge  davon  ist,  daß  die
Löhne  und  damit  die  Wirtschaftskosten  beständig  wachsen
und  die  Rentabilität  der  Pflanzung  auch  aus  diesem
Grunde  stark  beeinträchtigt  wird.  Wir  beschäftigten
im  Kaffeebau  durchschnittlich  150  Eingeborene,  die
einen  Durchschnittslohn  von  52,25  Hellern  pro  Tag

bezogen
Die  Pflanzung  zeigt  infolge  der  sorgfältigen
intensiven  Bewirtschaftung  ein  gutes  Aussehen,  und  es

 

ist  nach  dem  derzeitigen  Blütenstande  auf  eine  reichliche
  Ernte  im  laufenden  Jahre  zu  rechnen

Die  Kautschuk-Pflanzung  Grunewald,  hat
verflossenen  Jahre  eine  weitere  erhebliche  u
erfahren,  so  daß  wir  in  der  Lage  waren,  einen
größeren  Teil  des  Pachtlandes  zu  den  vertragsmäßig
festgelegten  Bedingungen  von  der  Regierung  käuflich
zu  erwerben.  Im  laufenden  Jahre  beabsichtigen  wir
die  Anpflanzung  soweit  zu  fördern,  daß  wir  die  Erwerbung
  des  ganzen  Areals  auf  Grund  der  bestehenden
Kauf-Pachtverträge  in  die  Wege  leiten  können.

Von  den  zur  Zeit  in  Kultur  befindlichen  300  ha
sind  211  ha  mit  Manihot,  teilweise  in  Mischkultur  mit
Hevea  und  Kickria,  sowie  89  ha  mit  Kapok  bepflanzt,
bostere,  auch  zum  Teil  mit  Hevea  und  Mohogo  durchnz



Die  Ausbeute  während  des  Berichtsjahres  erstreckte
  sich  auf  eine  Fläche  von  etwa  125  ind
betrug  258  Zentner  Kautschuk,  der  bei  befriedigenden
Preisen  (4  4  bis  4,50  pro  Pfund)  einen  Nettoerlös
  von  93  246  .  brachte.

Auch  auf  dieser  Planzung  herrschte  dieselbe  Kalamität
  bezüglich  der  Arbeiterbeschaffung,  und  es  war
nur  mit  den  größten  Geldopfern  und  unter  Errichtung
von  kostspieligen  Arbeiterhäusern  möglich,  die  erforderiche
  Anzahl  von  Arbeitern  beranzuziehen.  Wir  beschäftigten
  im  Durchschnitt  226  Ei  nge  orene,  die  einen
Tageslohn  von  55,65  Hellern  durchschnittlich  bezogen.

Von  unserem  Grundstücke  in  Tanga  haben  wir
im  vergangenen  Jahre  an  die  Deutsche  Kolonial-Eisenbahn-Bau=

  und  Betriebsgesellschaft  eine  an  der  Bahn
gelegene  Parzelle  von  1398  qm  zum  Preise  von  2  Rup.
pro  Quadratmeter  verkauft.

Das  rechnerische  Gesamtergebnis  des  Berichtsjahres
  stellt  sich  folgendermaßen  dar:  Die  gesamten
Betriebs=  und  Verwaltungskosten  in  Afrika  und  Berlin
nebst  Obligationszinsen  belaufen  sich  auf  155  6684,
während  die  in  der  Hauptsache  aus  Kaffee=  und  Kautschukverkäufen
  herrührenden  Einnahmen  146  771  .“¾  bekragen.
  Der  sich  hiernach  ergebende  Betriebszuschuß

92./“  sowie  die  notwendigen  Abschreibungen  in
dhe  von  16  081  A  ergeben  einen  Fehlbetrag  von
24  923  A,  um  welchen  sich  der  aus  dem  Vorjahre
stammende  Gewinnvortrag  von  36  871  .K  auf  11948./
ermäßigt.

 

r  r
1

In  der  Bilanz  per  31.  März  d.  Is.  stehen  die
Pilanzungen  und  Grundstücke  mit  1  075  930  J/#  zu  Buch,
Kaffee=  sowie  Kautschukbestände  mit  13  531  ,  ferner
Effelten  und  Kasse  mit  8917  A.  Gegenüber  60  406  A
Debitoren  haben  Kreditoren  21  209  /4  zu  fordern.

Kus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Stand  der  Baumwolipfianzungen  Iin  gvpten  im
September  1913.“")

Unterägypten.
des  Monats  September  für  die  Baumwollpflanzungen
Fünstig  gewesen.

Über  das  Auftreten  des  Kapselwurms  ist  überall
geklagt  worden  sowie  auch  über  Nebel  und  Tau.  Diese
verschiedenen  Ursachen  haben  einigen  Schaden  ange-*)

  Aus  dem  Geschäftsbericht  1912/13.

**)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  S.  865.

Die  Temperatur  ist  während“

richtet,  dessen  Umfang  indessen  erst  später  geschätzt
werden  kann.
Die  erste  Pflücke  hat  age  stattgefunden,  und

zwar  ungefähr  10  Tage  früher  als  im  vorigen  ahre.
ie  Ergebnisse  sind  beer  als  im  Vorjahre  infolge
des  Umstandes,  *  sie  auch  einige  Hülsen  der
zweiten  Pflücke  reifen,  deren  Reife  durch  die
große  Wärme  beschleraet  worden  ist.  Die  Ergebnisse
  der  zweiten  Pflücke  werden  daher  wahrscheinlich
geringer  sein  als  im  vergangenen  Jahre.  Die  dritte
Pflücke  wird  anscheinend  nur  von  geringer  Bedeutung
        <pb n="1009" />
        W  955  20

Die  Samenernte  ist  bis  jetzt  besser  als  im  letzten
Jahre
berägypten  und  Fayoum.  Die  Temperatur
war  günstig.  Der  Kapselwurm  hat  einigen  Schaden
von  geringerer  Bedeutung  angerichtet.  Die  erste  Pflücke
war  früher  als  im  vorigen  Jahre  und  hat  einen  besseren
Ertrag  geliefert.  Die  zweite  Pflücke  wird  wahrscheinlich
veringer  ausfallen.  Die  Samenernte  ist  besser  als  im
vorigen  Jahre.
(Alexandria  General  Produce  Asscociation.)

 

Baumwolliernte  in  Agvpten  1912/13.

Die  Baumwollernte  in  Agypten  hat  im
Geschäftsjahr.  1912/13  (vom  1.  September  1912  bis
August  1918)  7532290  Kantar  (1  Kantar  =  44,928  kg)
*  3384  390  dz  gegen  7  424  208  Kantar  im  Vorjahr
ergeben.  Hierzu  kam  ein  am  1.  September  1912  vorhandener
  Vorrat  von  350  000  Kantar,  so  daß  7  882  920
Kantar  oder  3  541  638  dz  zur  Verfügung  standen.  Hiervon
  sind  7  367  642  Kantar  oder  3  310  134  dz  ausgeführt,
  17  778  Kantar  von  der  Spinnerei  in  Alexandrien
verbraucht  *l  0500  Kantar  durch  Feuer  zerstört  worden.
Am  31.  August  d.  Is.  war  infolge  des  schlechten  Gehäftscanc
  *  Spinnereien  und  zu  hoher  Preise
ein  verhältnuismäßig  großer  Vorrat  von  491  000  Kantar
oder  220  596  dz  vorhanden.

Die  Ausfuhr  in  Ballen  von  durchschnittlich
7½  Kantar  Gewicht  verteilte  sich  auf  die  Bestimmungsländer,
  wie  folgt:  Großbritannien  426  979  Ballen,
Vereinigte  Staaten  von  Amerika  124  054,  Frankreich
87  468,  Deutschland  77  177,  Rußland  75  710.  Osterreichlingarn.
  53  573,  Italien  36  528,  Schweiz  30  509,
Japan  21  356,  Spanien  19  293,  zusammen,  einschließlich
anderer  Länder,  968  883  Ballen

Die  deutschen  und  unter  deutschem  Schutz  stehenden
Firmen,  neun  von  31  Exporthäusern,  waren  hieran  mit
283  512  Ballen  beteiligt.

Der  Durchschnittsp  reis  für  den  Kantar  “W#s
wolle  betrug  18  /232  Talleri  (1  Talleri  =
daß  aus  dem  Verkauf  der  Ernte  27  524  *  Hiue
ägyptisch  (zu  20,75  Ac)  erlöst  worden  sind.

Im  laufenden  Jahr  hat  sich  die  Anbaufläche
für  Baumwolle  gegen  das  Vorjahr  nur  wenig  vergrößert.
  Sie  betrug  1  723  094  Feddan  (1  Feddan  —
rund  4200  qw)  gegen  1  721  815  n*  im  Jahre  1912.
In  Unterägypten  sind  1  339  609  Feddan,  in  Oberägypten
  383  485  Feddan  angepflanzt  worden.  Auf  die
einzelnen  Sorten  verteilt  sich  die  Anhaufläche,  im  Jahre
1918  (1912)  nach  Feddan,  wie  folgt:  Mit-Afifi  628737
(601  910),  Assil-Afifi  65  958  (39  886),  Aschmuni  356  485
344  265),  Sakellarides  247292  (197456),  Nubari  201  137
(158  567),  Joannowitch  173  439  239  33.  bassi  87  888
(36  854),  Voltos  und  andere  17  663  (14  185).

er  Anbau  von  Nubari  und  Assil  !  zuungunsten
der  Duchschalteslarte  Mit-Afifi,  die  immer  weniger
angepflanzt  wird,  zugenommen.  Von  den  langstapeligen
  Sorten  breitet  sich  Sakellarides  auf  Kosten  von
Joannowitch  aus,  während  die  weißen  Sorten  Abassi
und  Voltos  ihre  Anbaufläche  wenig  verändern.

Die  Pflauzungen  hatten  zur  Zeit  der  Aussaat  unter
zanlienangel.  und  später  unter  kühler  Witterung  zu
leiden,  so  daß  sie  während  des  ganzen  Sommers  im
Wachstum  gegen  frühere  Jahre  wesentlich  zurück  waren.
Diese  Verspätung  ist  nicht  eingeholt  worden  und  die
Pflanzen  sind  durchweg  kleiner  als  früher.  Der  während
des  ganzen  Sommers  herrschend  e  Wassermangel  hat
anderseits  die  Kapseln  vorzeitig  zum  Reifen  gebracht

 

und  daher  hat  die  Ernte  früher  begonnen,  als  erwartet
wurde.  Die  Ankünfte  von  Baumwolle  in  Alexandrien
sind  im  September  größer  gewesen  als  sonst.  Man
hatte  infolge  des  durch  die  außergewöhnlich  niedrige
Nilschwelle  verursachten  Wassermangels  Befürchtungen
wegen  des  Stapels  gehegt.  Diese  haben  sich  aber,
wenigstens  was  Unterägypten  anlangt,  als  grundlos
erwiesen.  Nur  in  Oberägypten  ist  viel  Baumwolle  mit
mangelhaftem  Stapel  geerntet  worden.  Auch  fürchtet
man,  daß  der  Wassermangel  die  Ernte  des  nächsten
Jahres  beeinträchtigen  werde.

Die  gewöhnliche,  das  Blatt  der  Baumwollstaude
angreifende  Raupe  ist  nur  ganz  vereinzelt  ausgetreten,
dagegen  machten  sich  zwei  Sorten  von  Kapselraupen
viel  stärker  als  sonst  bemerkbar  und  man  fürchtet,  daß
sie  die  zweite  Pflücke  sehr  schädigen  werden.  Auf  eine
neunenswerte  dritte  Pflücke  hofft  man  überhaupt  nicht,
da  die  eine  dritte  Pflücke  ergebenden  Kapseln  kaum  zur
Entwicklung  gekommen  sind.  Da  aber  die  erste  Pflücke
ein  sehr  gutes  Ergebnis  zu  bnben  scheint,  so  würden
die  Ausfälle  dadurch  ausgeglichen  werden.  Man  nimmt
allgemein  an,  daß  die  Ernte  ungefähr  ebenso  groß  sein
wird,  Frae  im  vorigen  Jahre.

ie  Preise  sind  gegenwärtig  ziemlich  hoch,  wenn
man  6  günstigen  Ernteaussichten  und  den  Druck  in
Betracht  zieht,  den  die  in  ungewöhnlich  großen  Mengen
ankommende  neue  Baumwolle  auf  den  Markt  an  sübt.
Immerhin  sind  sie  im  Verhältnis  zu  den  Preisen  in
Amerika  noch  niedrig  zu  nennen.  Die  Haussetendenz
der  amerikanischen  Märkte  wird  jedoch  hier  sehr  stark
empfunden,  und  solange  die  dortigen  Preise  nicht  heruntergehen,
  werden  auch  hier  die  Preise  hoch  bleiben.

 

Baumwollbau  in  Transkaukasien.

Zur  Hebung  des  Baumwollbaus  in  Transkaukasien")
  sind  für  das  Jahr  1914  wieder  erhöhte
staatliche  Aufwendungen  in  Aussicht  genommen;  es
sollen  280  000  Rubel  ausgegeben  werden,  hauptsächlich
zur  Erhaltung  und  Erweiterung  der  bestehenden  Versuchsfelder,
  dann  zur  Anlage  zweier  neuer  Versuchsfelder
  (in  den  Gonvernements  Eriwan  und  Jelisawetpol),
ferner  zur  Anlage  einiger  Saatzuchtpflanzungen.
Der  Personalbesten  der  Baumwollbauspezialisten
soll  von  21  auf  28  erhöht  werden.  Ferner  erwartet
man  von  der  Gründung  örtlicher  Baumwollkomitees
  für  kleinere  Bezirke  eine  große  Belebung
des  Baumwollbaus  und  Sandels.

Eine  Kommission  von  Beamten  der  Landwirtschaftsverwoltung
  bereiste  kürzlich  das  Gouvernement

riwan,  um  einen  geeigneten  Platz  für  eine  Bam-Sst
  ausfindig  zu  machen.  In  den
Bezirken  Etschmiadsin,  Surmalin,  Eriwan,  Arasdajan,
Araxes  konnte  trotz  eingehender  Besichtigungen  kein
geeignetes  Gelände  festgestellt  werden.  Demnächst  fährt
die  Kommission  zum  gleichen  Zwecke  in  die  Gouverne-=ments
  Jelisawetpol  und  Baknu.

Der  Baumwollbau  im  Kreise  Karjagino  (Gouv-Jelisawetpol)
  nimmt  immer  zu.  Die  Heuschrecke  hat
da  und  dort  Schaden  angerichtet,  auch  herrscht  Mangel
an  Arbeitskräften,  im  ganzen  aber  sind  die  Ernteaussichten
  sehr  befriedigend.

Im  Kreise  Schuscha  hat  die  Heuschrecke  an  den
Baumwollpflanzungen  großen  Schaden  angerichtet.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Tiflis.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  S.  239  f.
        <pb n="1010" />
        G  956  2O

Ernteaussichten  für  Baumwolle  im  Südwesten
der  Vereinigten  Staaten  von  Kmerika.

Der  Crop  Reporting  Board  des  Ackerbauministeriums
  in  Washington  hat  am  2.  Oktober  1918  gemeldet,
daß  der  Stand  der  Baumwollsaat  in  den  Vereinigten
  Staaten  am  25.  September  in  Prcenten
des  Normalstandes  64,1  war  gegen  68,2  am  25.  August
1913,  69,2  am  25.  September  1912,  71,1  am  25.  September
  1911,  65,9  am  25.  September  910  und  —
im  Durchschnitt  der  letzten  10  Jahre  am  25.  September.

Laut  einem  Artikel  des  Commereial  Editor  in  der
„St.  Louis  Republic“  vom  28.  September  wird  auf
Grund  der  jüngsten  Berichte  der  Regierung  angenommen,

aß  die  Baumwollernte  von  Texas  dies  Jahr
4  880  000  gegen  4  268  000  Ballen  im  Vorjahr  bringen
wird.  Arkansas  wird  805.000  gegen  ,  000  im
Vorjahr  und  Oklahoma  1  065  000,  d.  i.  5000  Ballen
mehr  als  im  letzten  Jahre,  erzeugen.  5r  Ernte  von
Missouri  wird  mit  72  000  gegen  125  000  Ballen  im
Vorjahr  veranschlagt.  Nach  Schätzung  eines  leitenden
Gewährsmanns  wird  die  diessührige  Baumwollernte
in  den  genannten  Staaten  den  Bauern  bedeutend  mehr
einbringen  als  die  letztjährige  Ernte.  Er  taxiert  den
Vert,  eer3  vodiesjährigen  Ernte  auf  547  540  000  8  gegen

0  8  im  Vorjahr.
Wt  des  Kaiserl.  Konsulats  in  St.  Louis,  Mo.,
vom  4.  Oktober  1913.)

 

Der  Cissaboner  Rakaomarkt  im  September  1913.9)

Das  Kaiserliche  Konsulat  in  Lissabon  berichtet
unter  dem  2.  Oktober  7:

Der  Lissaboner  —n  ist  auch  im  September
sehr  ruhig  gewesen.  Der  Preis  hält  sich  unverändert
auf  4600  Reis.

Im  September  betrug:

1912  1913
die  Zufuhr  40  265  72  738
die  Ausfuhr.  61  532  46  106
der  Vorrat  am  30.  91  525  83  564

 

Bandel  auf  den  Inseln  S.  Thomé  und  Drincipe
im  Jahre  1912.

Der  Wert  der  Einfuhr  betrug  für  die  beiden  Inseln
  S.  Thomé  und  Principe  im  Jahre  1912  etwa
13½  Millionen  Mark,  die  Ausfuhr  etwa  33½  Millionen
Mark.  Die  Ein=  und  Ausfuhr  in  den  letzten  drei  Jahren
  stellte  sich,  wie  folgt:

Einfuhr  1910  etwa  13  (Millionen  Mark,  1911
etwa  13  Mirkonen  und  1912  etwa  18½  Mill.  Mark.

Ausfuhr  1910  etwa  8  Millionen  Mark,  1911
etwa  29  Millionen  und  1912  etwa  33½  Mill.  Mark.

Die  Zahlen  für  1910  und  1911  sind  nur  schätzungsweise
  angenommen,  da  keine  näheren  Angaben  vorliegen.
  Außerdem  ist  auf  den  zur  Zeit  niedrigen  Kurs
des  portugiesischen  Geldes  Rücksicht  genommen  worden.

Von  der  Wareneinfuhr  sind  fremden  Ursprungs
etwa  6  Millionen  Mark.  Deutschland  hat  wiederum
die  Führung  unter  den  frenden!  Ländern,  dann  folgen
Belgien,  England,  Frankreich.  Die  deutschen  Schiffe
brachten  1912:  6428  Tonnen  Waren,  die  englischen
527  Tonnen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Vizekonsulats  in  S.  Thomé.)

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  865.

 

branmtweingewiemung  aus  dem  Kassavastrauche
in  Oadagashar.

Einem  S#nessuten  in  Marseille  zufolge  lenkt  der
Kaissavastrauch  von  Madagaskar  wegen  seines
ohen,  97,5  v.  H.  betragenden  Zuckergehalts  seit  einiger
zeit  die  besondere  Aufmerksamkeit  der  französischen
Branntweinbrenner  auf  sich.  Versuche  sollen  ergeben
aben,  daß  aus  100  kg  verarbeitetem  Rohmaterial
durchschnittlich  45  Liter  sehr  weicher  90  gradiger  Alkoholgewonnen
  werden  können.  Infolge  seiner  Billigkeit
machen  bereits  verschiedene  größere  Branntweinbrennereien
  den  Kassavastrauch  nutzbar.  Unter  diesen
befindet  sich  insbesondere  eine  bedeutende  nordfranzösische
  Firma,  die  seit  Monaten  große  Mengen  Rohmaterialien
  aufkauft  und  sich  nun  anschickt,  ihren
Betrieb  zur  ausschließlichen  Verarbeitung  des  Kassavastrauches
  umzubanen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Marseille.)

b
.
c
l

 

Ausbeutung  der  Sodabestände  des  Magadi-Sees
(Britisch-Ostafrika).

Die  Gleisspitze  der  Magadibahn  hat  Ende  Mai
1913  ihren  Endpunkt  an  dem  gleichnamigen  See  erreicht.
  Bis  Mitte  1914  sollen  auch  der  Pierbau  und
die  Reinigungsanlagen  für  das  Produkt  des  Sees  vollendet
  und  dann  sogleich  mit  dem  Export  der  Soda
begonnen  werden.  Die  Gesellschaft  hofft  jährlich  mindestens
  160  000  tons  Soda  auf  den  Markt  zu  bringen.

Auf  etwa  200  Millionen  tons  wird  der  Inhalt  des
Magadi-Sees  an  Kristall  geschätzt,  der  etwa  zu  gleichen
Teilen  aus  Natrinmkarbena  und  Natriumbikarbonat
besteht  Dazu  kommt,  daß  sich  der  Vorrat  (wahrscheinlich
  durch  unterirdischen  Zufluß,  dessen  Wasser  an
der  Oberfläche  des  Sees  verdunstet)  stets  wieder  erneuern
  soll,  so  daß  der  Reichtum  an  Soda  unerschöpflich
erscheint.  Die  Eingeborenen  sollen  Jahre  lang  ihren
Bedarf  an  derselben  Uferstelle  entnommen  haben,  ohne
daß  eine  Abnahme  dabei  bemerkbar  gewesen  wäre.  Die
Schöpfstellen  Leilen  sich  stets  durch  neue  Kristallbildung
ausgefüllt  habe

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Mombasa.)

Cevion.
Geplante  Anderung  von  Ausfuhrzöllen.

Laut  Mitteilung  in  der  „CGovernment  Gazette“
vom  15.  August  1913  sollen  dem  in  nächster  Jeit  zusammentretenden
  Gesetzgebenden  Rate  zur  Beschlußfassung
  folgende  Anderungen  der  #neuhr  ölle  unterbreitet
  werden,  die  am  1.  Januar  1914  in  Kraft  treten
sollen:

Ausfuhr3zoll

ent
Warenbezelchnung  für  1  gentmer  für  100  Pkund
bisher  i

Ka"  ....10  frei
Chinarinde  5  frei
Kakao  10

Tee  10  18
Kautschuk  frei  75
Kardamomen.  frei  75

 

(The  Board  of  Trade  Journal.)
        <pb n="1011" />
        W  957  2

Bolwien.
Ausfuhrzoll  für  Kautschuk.
Das  Finanzministerium  hat  angeordnet,  daß  bei
der  Ausfuhr  von  Kautschuk  der  Zollberechnung  nicht
mehr  die  Notierung  auf  dem  Londoner  Markte,  die
zur  Zrit  7  sh  6  d  für  1  kg  „fein  Pars“  beträgt,  zurunde
  gelegt  wird,  sondern  daß  für  die  Verzollung
is  auf  weiteres  als  Preis  des  Kilogramms  2,50  Bolivianos
  (etwa  4  sh.)  angenommen  werden.  Der  Ausfuhrzoll
  für  Kautschuk  ist  damit  auf  fast  die  Hälfte
seiner  bisherigen  Höhe  herabgesetzt  worden.
(Nach  einem  Berichte  der  Kaiserl.  Ministerresidentur
  in  La  Paz.)

Südafrikanische  Union.

Jollerstattung  bei  der  Warendurchfuhr  nach
Belgisch-Kongo  und  Deutsch-Südwestafrika.
Durch  eine  Bekannimachung  des  Generalgouverneurs
  vom  19.  August  1918  (Nr.  196/1913)  sind  die
Vorcchriften  für  die  gollfreie  an,  Durchfnhr  von  Waren
durch  das  Bundesgebiet  nach  Belgisch-  Lougo“  und
Deutsch-Südwestafrika  neu  geregelt  worden.
Auf  die  Durchfuhr  nach  Deutsch-  Süpwestafrita
und  Belgisch-Kongo  bezog  sich  zuletzt  die  Verordnung

 

 

des  Generalgouverneurs  vom  5.  Oktober  1910  (Nr.  684
1910).  Danach  wurde  der  ganze  Zollbetrag  für  Waren,
die  zur  Beförderung  auf  dem  Landweg  nach  Deutsch-Südwestafrika
  und  Belgisch-Kongo  angemelet  waren,
gleich  bei  der  Einfuhr  oder  bei  der  Entnahme  aus
einem  Zollager  erlassen.  Ausnahmen  hinsichtlich  bestimmter
  Warengattungen  waren  nicht  gemacht.  Für
Belgisch-Kongo  wurde  dieser  Zustand  durch  eine  Bekanntmachung
  des  Generalgouverneurs  vom  20.  Januar
1918  (Nr.  8/1918)“)  dahin  geändert,  daß  die  Erstattung
des  ganzen  ursprünglich  entrichteten  Zolles  für  alle
Barrena  mit  Ausnahme  von  Bier,  Wein,  Spirituosen,

abak,  Zigarren  und  Zigaretten,  erfolgt,  di
irgendeinem  Orte  des  Bundesgebiets,  wo  Zollbeamte
ihren  Standort  haben,  nach  irgendeinem  Platze  in
Belgisch-Kongo  wiederausgeführt  werden.

Diese  Vorschriften  werden  durch  die  neue  Verordnung
  mit  Wirkung  vom  1.  September  1913  ab  auch
auf  Deutsch-Südwestafrika  ausgedehnt,  unter
gleichzeitiger  Aufhebung  der  vorerwähnten  nur  für
Belgisch-Kongo  erlassenen  Bekanntmachung  vom
20.  Jannar  19138.

(Nach  einem  Berichte  des  Lüserl.  Generalkonfulats
  in  Kapstadt.)

 

 

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  332.

 

Literatur-Bericht.

 

Kerner  von  Marllaun,  Anton:  Pflanzenleben.
3.  Auflage,  neubearbeitct  von  Dr.  Adolf  Hansen,
Professor  der  Botanik  an  der  Universitüt  Gichen.
Enter  Band:  Der  Bau  und  die  lebendigen

Eigenschaften  der  Pflanzen  (Zellenlehre  und

SOlogie  der  Ernührung).  Mit  159  Abbildungen  im
Lo#  21  farbiger,  4  schvanzen  und  3  dop  kaseihee
Tafeln  nach  Photographien  von
Ernst  Haeckel,  Adolf  Hansen,  krer  gen.
Adele,  Anton  und  Fritz  von  Kerner,  H.  vo
Königsbrunn,  E.  von  Ransonnet,  J  Scelos
J.  Selleny  und  Olof  Winkler.  —  Leipzig  und
Wien,  Bibliographisches  Institut,  1913.  3  Bünde  in
Halbleder  *  je  14  A.

Als  Kerners  Pflanzenleben  1887  erschien,  bedeutete
  es  für  viele  eine  Art  Offenbarung.  Sie  erfuhren
  zum  ersten  Male,  daß6  die  Botanik  auch  eine
amüsante  Wissenschaft  sein  kann,  während  sie  ihnen
3ae  ihrer  Schulzeit  her  immer  als  überaus  langweilig

olten  hatte.  Das  Buch  enthielt  nichts  von  den  geten,
  aus  Aneinanderreihung  von  Merkmalen  bestchenden
  Beschreibungen,  sondern  schilderte  in  feuillelonistischer
  Weise  an  der  Hand  zahlreicher  Abbildungen

as  Leben  der  Pflanze,  zeigte,  wie  sic  keimt,  wächst,
sich  kortpblanet,  feindlicher  Einflüsse  erwehrt  und  über
ie  Erde  verbreitet.  Dus,  was  wir  jetzt  Biologie  der

Gewächse  nennen,  fand  seine  erste  allgemein  verstündliche
  Darstellung.  Der  Erfolg  entsprach  der  Vortrefflichkeit
  des  Gebotenen.  Wie  Brchms  Tierleben  drang
Kerners  Pflanzenlcben  in  die  weitcsten  Schichten
und  bewirkte  es,  daß  in  den  Schulen  der  rein  systematisch-botanische
  Unterricht  durch  einen  lebensvolleren
  enetzt  wurde.  Im  Jahre  1896  erschien  die
zweite  Auflage;  jetzt  liegt,  nach  dem  Tode  des  Verssers,
  die  dritic  vor.  Während  das  Werk  früher
aus  zwei  Bünden  bestand,  sind  jetzt  drei  geplant.

Soweit  es  sich  nach  diesem  ersten  Bunde  beurteilen

lätt,  bat  sich  der  Neubearbeiter  bemüht,  an  dem

 

Charakter  des  Buches  möglichst  wenig  zu  ändern.
Er  nimmt  Umstcllungen  vor,  verteilt  den  Stoff  etwas
anders,  schicbt  da,  wo  es  der  Fortschritt  der  Wissenschaft
  erforllert,  neue  Kapitel  und  Abschunte  ein,
kürzt  Salesendlich.  läct  aber  im  allgemeinen  dem
ersten  Herausgeber  das  Wort.  Die  Form  ist  erbalten
Feblicben.  nur  der  Inhalt  ist  bercichert  worden.  Daurch
  war  es  möglich,  fast  sämtliche  Bilder  aus  der
alten  Auflage  in  die  neue  hinüberzunchmen,  wenige
sind  hinzugekommen.  Ich  bin  überzeugt.  das

Werk  sich  auch  in  dem  neuen  Gewande  einen  weiten
Leserkreis  crobern  wird.  Es  verchtent  diesen  Erfolg
im  vollsten  Maße.  Volkens.

Kurtze,  Dr.  Bruno:  Die  Deutsch-Ostafrikanfsche
Gesellschuft.  Ein  Beitrag  zum  Problem  der  Schutzbrieftzesellschaften
  und  zur  Geschichte  Deutsch-Ostafrikas.
  Mit  einer  Karte  im  Anhang.  e  Verlag
von  Gustay  Fischer,  1913.  Preis  geh.  6

Die  Abhandlung  ist  zugleich  das  ½  Heft
des  12.  Bandes  der-Abhandlungen  des  stantswissenschaftlichen
  Seminars  zu  Jena-,  herausegeben

  von  Prof.  Dr.  Pierstorff,  und  verdankt  ihre

Anregung  clem  kolonialwirtschaftlichen  Seminar  des

Professors  Anton.  Sie  soll  Cnterlagen  schaffen  für

die  Frage,  ob  eine  Erwerbsgesellschaft  in  der  Lage

ist,  ohne  Vernachlissigung  ihres  cigentlichen  Zweckes,
der  Erwirtschaftung  einer  Rentc,  in  kolonialem  Neuland
  die  Verwaltung  zu  übernehmen.  S0  führt  une
der  Verfasscr  an  der  Hand  der  Archive  der  Gesellschaft

  in  deren  Geschichte  ein.  Er  schildert  uns  im

ersten  Abschnitt  die  Vorbereitungen  der  (icsellschaft.

für  Deutsche  Kolonisation  zur  Erwerbung  des  Schutzbriefgebietes,
  die  politischen  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse

  Ostafrikas  vor  Erteilung  des  Schntzbriefs
und  dessen  Inhalt.

Der  zweite  Abschnitt  beginnt  mit  der  Entwicklung
der  inneren  Verfassung  der  Deutsch-Ostafrikanischen
        <pb n="1012" />
        W  958  20

Gesellschaft  von  der  voffenen  Gesellschaft-  mit  Haftung
sümtlicher  Mitgliecer  und  Kommandit-Gesellschaft.
unter  dem  Namen  „Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft
  Karl  Peters  und  Genossen  zur  landrechtlichen
und  reichsrechtlichen  Korporation.  E§  wird  dann  dic
Erweiterung  des  Territorialbesitzes  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft  durch  Expeditionen  und
dessen  Sicherung  durch  die  Reichsregierung  (Ab-HLe##une
  des  Sultanasts,  Zollpacht  in  Datessalam  und

schliehende  vorherrschend  privatwirtschaftliche  Tätigkeit
  unter  der  Ara  Peters  (1887/88)  und  Vohsen
(1888/91).

Die  Ubernahme  der  Verwaltung  des  Küstengebietes
durch  die  Gesellschaft  führte  zum  Araberaufstand  und
zur  Auseinanderssetzung  mit  #r.  Regierung,  welche  im
dritten  Abschnitt  geschildert,

Das  Buch  bildet  einen  bebtsollen  Beitrag  auch
zur  Geschichte  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgamoyo)

  behundelt  sowie  die  sich  daran  an-  ]  gebiets.  g.

 

Koloniale  Literatur.)
XII.

Zusammengestellt  in  der  Blbliothek  des  Reichs-Kolonlalamts.
Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehllt.  werden  unter  keinen  Umstünden  zurückgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.

oallech.  von:  Madagaskars  neuere  Entwicklung.
Koloniale  Sronausblälker  5%  (1913)  438—445.

II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.

Maselne  Fritz:  Histoire  de  ’Etat  Indépendant  du
Lonh-  T.  1.  2.  Namur:  versch.  J.  Picard-Balon.
e  [
Rohrbach,  Paul:  Kritisches  zur  Heutschen  Kolonialpolitik.
  Die  Hülfe  40  (1913)  628  3
Seefried,  Freiherr  von:  „eitrige  i*  Geschichte
des  Manguvolkes  in  T%  (M.  Abb.)  Aus:  Zeitschrift
f.  Ethno  o  1913.  H.  4

III.  Geographie.  3
Archöclogi

logie.
*  Bagg,  Ethel  Mather:  2  dans  l'Afrique  4
Sud.  Tour  du  Monde  35ff.  (191
*'Exposé  de  la  Situation  ’  de  FAlgerie.
Isents  hor  Ch.  Lutaud.  1912.  Alger:  1913.  Heinte.

.Sanssein,  L.:  Aux  lies  Philippines.  Bulletin  4
la  „Seiets  Belge  d'’Erudes.  Coloniales  9  (1913)

n  Wilh.:  Koren  und  die  Koreaner.  Nach
engl.  Quellen  dargestellt.  M.  8  Taf.  u.  1  farb.  Karte.
Stuttgart:  Steinkopf  1913.  296  S.  4,50  /4,  geb.  in
Leinw.  õ,50  A.  80.  ls
Harfeld:  En  RBrousse.  Bulletin  de  la  Société
Rorale  Belige  de  Géographie  3  ff.  (1913.)  (oP
*  Keysser,  Christian:  Die  erste  Ersteigung  der  östlehen
  Erer  des  Finisterregebirges  (Kaiser-Wilhelmsand).
  M.  1  Karle  u.  8  .
October-liest  (191.z)  1«ss  s
:  La  reghgeription  du  Batha.  La  Géolii



Petermanns  Mitteilungen

Lagr
graphie-  3  5½  157—171

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

*  Baker.  G.:  Eine  neue,  für  das  Vich  geführliche
  Lea  aus  Deutsch-Ostafrika  (Cr.  Zim-“.)

  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erschelnungen
———  Geordnet.  niteteil.  *  einem  “  Sind  die  Titel
gr  Werke  bez  eichnet  eleben  bel  der  Redaktion  des  Kolonialdares
  elo  S  6dlejenigen,  welche  von  der
Blblletbele  nes  sirie  Kofonsiamt=  “—it“  h  erworben  wurden.
De  #mt  sich  gern  bereit,  diejenigen

i  enp  ar  zi

werden,  anzunehmen  und  an  das  Keionss  Lleent

amt  weiter  zu  delhe#en

 

mermannü).  Jotizblatt  4½  Knigl.  botanischen  Gurens.
  zu  Dahlem  2  (1913)  66—69.
faiske.  William  F.  :  #ine  Bionomies  of  Glosinnz
a  review  with  hypothetical  conclusions.  Bulletin  of
E  bntemolosienl  Neberen.  Vol.  4,  Part  2.  (1913)  95
—111.

lis
Pliger,  R.:  Die  Grasvegetation  der  Farm  Okaimpuru
  in  Deutseh-  Zuave  cstafrika.  Jetiebiatt  des  Königl.
—  Gartens  .  .  ..  zu  Dahlem  .  .  52  (1913

1
—Ubrie,  E.:  Die  Kapokbäume  von  Toge.  Notiz
blatt  4  Königl.  botanischen  Gartens.  Dahlem
2  (1913)  39—65.  01

V.  .  Rechtsgneleen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

*Sehmidt,  Hermann  F.:  Die  koloniale  Gesetzgebung
  in  den  englischen  Kolonien  in  den  Jahren
111.  Zeitschrift  f.  Kolonialrecht  10  (1913)  0%

308.

Treuherz,  Walter:  Die  zollpolitische  Nes
gesetzgebung  Frunkreichs  und  ihre  Wirkung  auf  die
Kolonien,  nachgewiesen  am  Beispiel  Indochinas  und
Nadheten.  bhend,.  d.  stantswiss.  Seminars  zu

ena.  brsg.  vo  Pierstorff,  Bd.  12,  H.  4.)  Jena:
ktch  1913.  u  128  S.  3,50  M.  8..  ku

VI.  Staatsrecht.
Vacat.
Verwaltung.
Vacat.
Justizwesen.
Vacat.
IX.  Völkerrecht.

Vacat.

VII.

VIII.

X.  Bevölkerungswesen.

Almnda,  José  de:  Essai  sur  la  main-d’ocurre  aux
Ües  S.  Tomé  et  Prineipe.  Lisbonne:  1913.  lupe,
Nationale.  7  go  IS

WDie  Ausledeiung  von  Europücrn  in  den  Tropen.
T.  3.  Erans,  S.,  Hardy,  Karstedt:  Natal,  Rhodesien.
Britisch-Ostafrika.  (Sehrikten  d.  Vereins  f.  SoOziallitik.

  Bd.  I47.)  München  u.  Leipzig:  Duncker  &amp;amp;
Humblot  1913.  162  S.  80°.  l

Uhu-syc-Deutschostafnlkanndsemcvethls
und  schwarzen  Bewohner.  Kol.  Z.  41  (1913)  sf.  1

Crimm,  Hans:  Zur  „schwarzen  Gefahr“.  Afriku-Post
  19  (1913).  l
        <pb n="1013" />
        959  25

Grentruy,  Thecd.:  ischehen  in  den
spanischen  Kolonien.  26  o  0  (1913)  603
—6156.  22

*  Kurstedt,  F.  O.:  Zur  Sklavenftage  in  Deutsch-Ostafrika.
  Kol.  Rüsch,  10  (1913)  616—621.  [23

„Müllendorfl  Prosper:  Die  indische  Einvanderung
in  Britisch-Südafrira.  Koloniale  Monatsblätter  10
(1913)  uen-Pie  7“

Keport  on  the  work  of  the  Commission  sent  out
by  the  Jewish  Territorial  Organization  under  the
auspices  of  the  Portuguese  Government  to  examine
the  territory  proposedl  for  the  harpo  of  a  Jewish

Settlement  in  Angola.  (With  IIl.)  mdon:  Ito  Off.
1913.  XIII,  50  S.  5  AM.  40.  "
XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Vacat.

XII.  Finanzwesen.

Statistiqne  Financière  de  PAlgérie.  Algérie  du
Nord  et  Territoires  du  Sud.  Année  1910  fl.  (Ré
kudligne  Française.)  (Gouvernement  Général  de
Algérie.)  A#er:  1012  ft.  Impr.  Agricole  et  Commerciale.
  195  S.  26

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.
*  Baker,  E.  G.:  Einc  neue,  für  n  Vich  gefährliche

Crotalaria-Art  aus  Deutsch-Ostafrika  (#  immermamni
  Notieblatt  d.  FKönig  botanischen  Gartens
.zu  Dahlem  52  (1913)  66—69.

l
«cln-I·aliek,  Aug  Les  Bambous.  Journal  4Agrieulture
  Tropicale  147  (1913;  262—267.
ße  Cotton  Industry  of  Vrane.  Bulletin  of  the
„  8  3  (1913)  3  31—  20
s,  K.:  Uber  den  4  zigen  Stand
der  IeerleheG  des  Kakackrebses  (Rinden  füule)  in
Samoa.  Trobenbllenzer  1  10  (1913)  571—578.

*  Frlederichs,  K.  :  r  den  gegenwũrtigen  Sta
der  Bekämpfung  des  eb  (Oryetes  rhinoceros
  L.))  in  Samoa.  M.  2  Karten,  2  Taf.  u.  6  Abb.
Tropenpflanzer  10  (1913)  538  fk.  *

Gehrmaunn,  Karl:  Krankheiten  und  Schädlinge

der  Kulturpflanzen  auf  Samoa.  Mit  11  Textabb.  Aus:

beiten  aus  d.  Kaiserl.  Biolog.  Anstalt  f.  Land--  ad

Forstwirtschaft  Bd.  9,  1913,  H.  u-:

  Trrigation  in  Australia  souni

Pres.  United  Enpire  Vol.  %  Jodist5)  803—908.  E

Hu  Zum  Kapi  nfarmen“.  Ke
loniale  Henstsbisttert  10  (1913)  155—458.

Helfferlch,  Emil:  Die  Kautschukbaisse  und  un
Rückwirkung  auf  die  Kautschukkultur.  Tropenpflanzer
10  193)  329—538.  [

Hermunn,  F.  Die  Karakulschafzucht.  Kol.  z.  41
(1913)  639—610.  30

"„Pliger,  R.:  Die  Grasvegetation  der  Farm  Okaimuru
  in  Deutsch-  Shdwestalrika,  Notieblatt  d.  Königl.

—2  Gartens  .  .  .  u  Dahlem  .  .  .  .  52  (1

37
hn  rich,  E.:  Die  Kapokbäume  von  Togo.  Notizblait
  d.  Königl.  botanischen  Gartens  ..  zu  Dahlem
.  52  (191  —65.  [
haltet-,  Friedrich  Die  afrikanisehen  Baumwollschädlinge,
  unter  bes.  Berücksicht,  der  von  Busse  und
Kersting  in  Togo  gesammelten  Arten.  M.  83  Textabb.
Aus:  Arbeiten  aus  der  Kaiserl.  Biylos.  Anstalt  f.  Landu.
  Porstwirtschaft  Bd.  9,  1913,  las
Wacher,  Friedrich:  Die  e  der  Kokos-Palmen
  auf  den  Südseeinseln.  extabb.  Aus:

Forstwirtschaft  Bd.  9,  1913,  H.  1

Arbeiten  aus  d.  Kaiserl.  Nicies.  Anstalt  f.  Land-  u
10

 

XIV.  Wasserwesen.
Vacat.

XV.  Bergbau.

0  Buttgenbach,  H.:  Les  Minéraux  du  Congo  belge.
Bulletin  de  la  Socicte  Belge  d’Etudes  Colobiales
(1913)  667—680.  41

XVI.  Handel.

*  elfferich,  Emil:  Die  Kautschukbaisse  und  ihre
Rückw  krrung  auf  die  Kautschukkultur.  Tropenpflanzer
10  (1913),  529—538.  42

*  Hupfeld,  Fr.:  Die  Erwerbsgesellschaften  in  den
deutschen  Kolonicn.  Kol.  Rdsch.  10  1913),  577—603.  43

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

Braun,  K.:  Die  Flechtereien  der  Eingeborenen
in  Deutsch-  Ostafrika.  Aus:  Der  Pflanzer,  Jg.  9,  1913,
No.

he  Cotton  Industry  of  Uganda.
Imperinl  Institute  3  (1913),  381—401.

XVIII.  Verkehr.

Compaxule  du  Chemin  de  fer  du  Congo.  (Société
anonyme.)  27aodt.
Fasc.  65.  Bruxelles:  Compagnie  du  Chemin
de  fer  1913.  8  S.  80.

*  Habrun,  Louis:  Le  chemin  de  fer  de  Lobile.
(Avec  III.)  Bolreih  de  la  Société  Belge  d’Etudes

Coloniales  9  (713  147
Ting,  V  lugschiffahrt  i  in  Kamerun.  Koloauale

  winh  10  (1913),  429—435.  (18.
*  kule  -  Der  Annika  Se  und  seine  Schiffahrt.

D.  Kol.  Z.  41  (1913),  674—  4
EPu  *  D.  von:  Maot  6  üür  unsere  Kolonien.
Arbeitsmarkt  f.  d.  Deutsch-afrikan.  Kolonien  1(1913).-I50

XIX.  Medizin.
b„  K.:  Alkoholische  Getränke  der  Jee  in

44
Bulletin  of  the
15

PBra
Deutseb  O  Aiss.  Aus:  Der  Pflanzer,  IJg.  8,

5%  Hane.  des  maladies  tropicales  Gruciécs  dans  n
Section  Britannique.  (Exposition  de  Gand,  1913.)
London:  1913  Darling  &amp;amp;  Son.  162  8  (52

*  Mouchet,  R.:  Notes  anatomiques  et  médicales
sur  la  Pathologie  du  Moyxen  Congo.  Archiv  f.  Schilfsu.
  Tropenhyg.  19  (1913),  657  ff.  [

«Zuckolph,  :  Beitrag  zur  Nastinbehandlung  der

(M.  1  Taf.)  Archiv  f.  Schiffe-  u.  Tropen-Hyg.
*  "  (1913),  669  (54
Wölfel:  Die  der  Rinderpest.  Der
raanln  9  (1913),  435—441  (55

XX.  Sprachen  und  Literatur.

lrle,  J.:  HeereSprichwörter,  Zeitschrift  f.  Kolomialsprachen
  1  (1913)  56
Ruy,  Sidneyr  1  The  zu  h  of  the  Papuan
Galt  bistiet.  Papua.  Zeitschrift  f.  Kolonialsprachen

1  (101  i
Nkestekruuuih  Diedrieh:  Die  Mossi-Sprachengruppe
im  westlichen  Sudan.  Aus:  Anthropos  Bd.  8,  1913.  (Ös

XXI.  Religions-,  Missions-  und  Schulwesen.

Heinzelmann,  Gerhard:  Animismus  und  Reli  ion.

E.  Studie  zur  ——  9#4-Primiriven  Vö

Gütersloh:  Bertelsmann  1918.  7

Nitsche,  Georg:  Die  1“  die  finnische  und.

6  rtugiesische  Mission  in  OwWimboland.  (M.  1  Karte.)
l.  .  41  (1913).  676.  leo
        <pb n="1014" />
        G  960  20

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacet.

XXIII.  Heer  und  Marine.
Splttler.  enG-  Ansiedler-Erlebnissc  aus  den  Anfüngen

  des  Hereroaufstandes.  A.  Geleitw.  von  Kuhn.
Titelzeichnung  von  C.  Möbius.  Berlin:  Volkstüml.
Bücherei  1913.  61  S.  0,50  K.  80.  lel

Verordnung,  betreffend  die  Friedens-  und  Aufstandsleistungen
  für  die  bewaffnete  Macht  in  Deutsch-Südw

  tafrika.  Vom  3.  September  1913.  Reichs-Gesetzblatt
  56  (1913).  62
XXIV.  Technologie.  Kunst.

Vacat.

XXV.  Bauwesen.

Goldberg,  Gottfried:  Oeffentliche  Arbeiten  und
Bauten  in  unseren  Schutzgebicten  während  des  letzten
Berichtsjahres.  Koloniale  Monatsblütter  10  (1913),  448
—454.  (6#3

*

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Eppler,  Alfred:  Schmuck-  und  Edelsteine.  Aus:
Braunche  G-N-C-Monatsschrift  1913,  No.  10.
½estgabel  zum  4.  Oktober  1913,  dem  60.  Geburts-=tage

  Geines  Exrcellenz  des  Generalstabsarztes  der  Armee
und  Chefs  des  Sanitätskorps  Prof.  Dr.  Otto  von  Schjerning.
  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1913.  IV,  226  S.  80.

 

*  Grassmann,  Josef  von:  Die  Staatsverwaltung.

Seydel,  Max  von:  BegerischesStanterecht  2.  Tübingen:
Mohr  1913.  XV,  663  S.

Jahrbuch  für  die  Allienlem  ürter  —  Kapitulenten
914.  Begr.  von  H.  ienaber  4#  u.  R.  Gersbach
¾-  bearb.  von  K.  Oehme  u.  M.  Adam.  IJg.  7  —ie

Der  Kapitulant.  2.  Der  Milirsrunh##an.  Feünkaen
  kapun  (1913).  2  Boe.

Kutalog  der  Bibliothek  des  Königlichen  Kammergerichts
  in  Berlin.  Neue  Bearbeitung  nach  dem  Stande
gTI.  Februar  1913.  Bd.  1.  2.  Berlin:  1913.  2  Bde.  80.

Nathusius,  Simon  von:  Der  Haustiergarten  und
die  dazu  gehörigen  Sammlungen  im  Landwirtschaftlichen
  Inustitut  der  Universität  Halle.  M.  52  Abb.
*  Schaper  1912.  77  S.  8S0.

Plloty,  Robert:  Die  Staatsverfassung  nebst  gesrhichlleol.
  Einleitung.  (Seydel,  Max  von:  Baperi-Sches
  Stalsreeht  .)  2—5  diohr  1913.  XXii,
935  S.  80.

Die  neuen  Reichsgesetze  betreffend  den  Wehrbeitrag
  und  die  Besitzsteuer  (Vermögenszuwachs)  vom
3.  Juli  1913.  Berlin:  Schwarz  &amp;amp;  Co.  1913.  63  S.  80.

*Seydel,  Max  von:  Bayerisches  Staatsrecht.  Auf
Grund  der  2.  Aukl.  neu  bearb.  von  Josef  von  Grassmann
  und  Robert  Pilot.  Bd.  1.  2.  1.  Piloty,  Robert:
Die  Staatsverfassung.  2.  Grassmann,  Josef  von:  Die
IStnatsberkakung.  (Das  öffentliche  Hecht  der  Gegenwart.
  2  Tubingen:  Mohr  1913.  2  Bde.  80.

*V  chei  der  im  Bezirke  der  Handelskammer
Plauen  in  die  Handelsregister  eingetragenen  Firmen
und  Genossenschaften  nebst  Angabe  des  Sitzes,  der
Inhaber,  der  Vertreter  und  der  Geschäftszweige.  H#sg.
von  d.  Hlandelskammer  Plauen.  Plauen:  1913  Wieprecht.
  281  S.  S0

 

Verkehrs-Nachrichten.

 

iäe  Utete  (Deutsch-Ostafrika),  am  Unterlaufe  des  Rufiji,  und  in  Musoma  (Deutsch-J


Ostafrika),  am  Ostufer  des  Viktoria-Sees  südlich  Schirati  gelegen,  sind  am  1.  und  2.  September
Postagenturen  eingerichtet  worden.  Ihre  Tätigkeit  erstreckt  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe
von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briessendungen,  auf  die  Wahrnehmung  des  Postanweisungsdienstes
  innerhalb  des  Schutzgebiets  und  mit  Deutschland  sowie  auf  die  Wahrnehmung  des  Paketdienstes
  innerhalb  des  Schutzgebiets.  Die  Postagentur  in  Musoma  ist  außerdem  zum  internationalen
Postpaketverkehr  und  zum  Postfrachtverkehr  mit  Deutschland  zugelassen.

 

 

In  Ebolowa  (Kamerun)  ist  am  7.  Oktober  ein  Ortsfernsprechnetz  mit  zunächst  acht
Teilnehmeranschlüssen  in  Betrieb  genommen  worden.

In  Barby  (Deutsch-Südwestafrika),  etwa  85  km  nordnordwestlich  von  Bethanien,  ist
am  19.  August  eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und
Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.

Personen-,  Lösch-  und  Ladeverhehr  Iin  Rabaul  (EDeutsch-Ueugulnea)  während  der  Oonate  Jonuar  bls  Juni  1913.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  12,  S.  553f.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  1590  Personen,  103  Stück  Großvieh  und  20  255  chm
bzw.  Tonnen  Güter.  414  Personen  kamen  von  außerhalb,  1176  Personen  von  innerhalb  des
Schutzgebiets  gelegenen  Häfsen;  von  den  Gütern  waren  508  Tonnen  Regierungs=  und  19747  Tonnen
Privatgüter.
        <pb n="1015" />
        GE  961

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  753  Personen  und  7930  chm  bzw.  Tonnen  Güter.
220  Personen  gingen  nach  außerhalb,  533  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets  belegenen  Häfen.
Der  Gesamtverkehr  in  Rabaul  war  mithin  folgender:  2343  Personen,  103  Stück  Großvieh
  und  28  185  chm  bzw.  Tonnen  Güter.

·.

Dersonen-,  Lösch-  und  Ladeverkehr  in  Friedrich-Wilbelmshafen  (Deutsch-UMeugulnea)  während  der  Oonate
Januar  bis  Juni  1913.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  12,  S.  554.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  242  Personen  und  2114  chm  bzw.  Tonnen  Güter.
19  Europäer  und  32  Farbige  kamen  von  außerhalb,  34  Europäer  und  157  Farbige  von  innerhalb
des  Schutzgebiets  gelegenen  Häsen;  von  den  Gütern  waren  100  Tonnen  Regierungs=  und  2014  Tonnen
Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  464  Personen  und  438  chm  bzw.  Tonnen  Güber.
28  Europäer  und  34  Farbige  gingen  nach  außerhalb,  21  Europäer  und  381  Farbige  nach  innerhalb
des  Schutzgebiets  gelegenen  Häfen.

Im  Küstenverkehr  wurden  befördert:
Stückgüter.

Der  Gesamtverkehr  in  Friedrich-Wilhelmshafen  war  mithin  folgender:
und  2924  chm  bzw.  Tonnen  Güter.

59  Europäer,  940  Farbige  und  372  Tonnen

1705  Personen,

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  November  1913.

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Ueuguinea  3  Neapel  [Friedrich-  Wilhelms-Uciser
  withelnniand  ssoernict  Same)  28.  Nov.  labein  4
Rabaul  48  Tage  7  26*.
und  bizmarch-Krchipel.  «  «  21  Nov.
9.  Nov.  7.  De  Gaüee  Wiltel5.452.  5.  Dez.  1050
verergelms.  Zrigdis  ot.  Rabaul  42  Tage
basen  und  Nabon  öngl.  Schise)  1  28.  Nov.  Rabaul  48  Tage
—  9.  Nov.  Eitape  54  Tage  q
b)  nach  Eitaohben  —  7.  Nov.  7.  Jan.  1050
47  Wistn  9.  Jan.  Eitape  42  Tage  A

 

 

1188  am  3/11.  und  1/12.  und  von  Berlin  C2  am  4/11.  und  2/12.  7.52  ab  Schles

 

Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  birienSchanghai-—-Hangtong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
Bhf.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Vostkarten  —  nicht  a

Drucksachen,  Geschäftspapiere  und

 

 

erenproben  aubera,  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
irien  —  Schanghai  .
2-IICMICI-Julelu.  BrindR  23.Noo.  Jaluit  50  Tage
a)  nach  Zaluit..  ...  (enal-  ine)  .-O
  ngpeåchm  28*.  Jan.  Jaluit  55  Tage  14.  21.  Nov.  21“.  Jan.
eutsche  e  1050
Taranto  16.  Nov.  Jaluit  60  Tage
(engl.  Schiffe)
*m  en  5.  Nov.  8.  Dez.  Welaide  u%  S1l  Tage
d)  nach  Nar  (deutsche  e)
Brindisi  9.  28.  Nov.  7.  Dez.  t2  Kv.  .  14.  21.  28.  Noo.
(engl.  Schiffe)  Dampfer  der  Pacikle  Phos-  1.  5.  Dez.  1050
Taranto  16.  30.  Nov.  Va  Eur  —  —
(engl.  Schiffe)  uder

 

D  nach  ——

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  aanch  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  1138  am  26/1.  und  von  Berlin  C2  am  27/1.  7.52  ab  Schles.  Bhf.
        <pb n="1016" />
        W  962  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
3.  Denisch-Ostafriha.  Teel  18.  29.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16,  17  Tg.11.  27.  jed.  Mts.  1050
#a)  mih  *w  (mit  Nda,  (eutsche  Schtffe)
“m  r  Musoma  «
Von  m  Welter.  Marseille  13.  Nov.  Mombasa  O  16  Tages1.  Nov.  1015
2  berns  8  a  K
Ghn  und  von  der  Endstation  --  2
Marseille  6.  Nov.  Mombasa  O  19  Tage4.  Nov.  1050
4  e  ach  d  en  Bestun  Cengl.  Schiffe)  6
11.  27.  Nov.  27.Dez.  Tanga  19—20  Tage  9.  25.Nov.  25.Dez.  2.15

bach  *  kanga  (einschl.  Amani,
tko,  Handeni,  Ko-·
  Miumbara=Marseille


(deutsche  Schiffe)

18.

29.  jed.  Mts.

Tanga  17—18  Tage

11.  27.  jed.  Mts.  1050

 

 

Neapel
3  o.  Mo  schi,  Oeurche  Schiffe)
rm——  ae  BWi  h  Marseille  18.  Nov.  Mombasa  17  Tage  11.  Nov.  1015
D  von  dort  *  mil  nächster
Gelegenheit
)  e,  aressal  m  sorote  nah  Marseine  11.  27.Nov.  27.Dez]  Daressalam  21  Tage  .  25.Nov.  25.Dc3.  2.5

-*  2—  Killmatinde,,  Geursche  Schiffe)
Kilo  e  Kissenli.  Kon-Big
  4.  1—  eel  13.  29.jed.  MWts.  Daressalam  19  Tage  111.  27.  jed.  Mts.  1050
orro.  Vie  (eutsche  Schiffe).

asa  ern  Mheu
*W  S  utnd.  1Marseille  13.  Nov.  Zanzibar,  18  Tage  11.  Nov.  1015

ole,  laen  2  m’ie  nächster  Hielem  r  L

Bchakan  Utete  genh
4.  Deutsch-Südwestafribamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Swakopmund  24  Tc..  24  jed.  Mts.  9.10
a)  nac  Swasopmund  sowie  Antwerpen8.  Nov.  Swakopmund  21  Tg.  26.  Nov.  105
b,  Brackwater,deutsche  Schiffe)
#  guu  s
u  tirg  *  bie-  Southampton29.  Nov.  Swakopmund  20  Tg.  28.  Nov.  12.48
n  nt  Su  ibrursche  Schiffe)

—  Gas,  Benlogn  12.  jed.  Mts.  Swakopmund  19  Tg.11  jed.  Mts.  1.0
*  3#  *  a  (beutsche  Schiffe)

s.  Viariental,  t  Southampton)  15.  22.  Nov.  6.  DezSwakopmund  27,20,20  T.]14.  21.  Nov.  5.Dez.  13.48
S  O  sua  #Hamburg  19  jed.  Mts.  Swakopmund  etwa  26  T.44  jed.  Mts.  9.10
#an  #bes  r*—  Erb  Southampton]  .  29.  Nov.  Swakopmund  unbestimmt  7.  28.  Nov.  12.48
r  #Hamburg  17.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage  17.  jed.  Mts.  9.10
2  m—  ieczaln  rer:Antwerpen  25  jed.  Mts.  Swakopmund  37Tage  24.  jed.  Mts.  1.0
derg,  Wilhelmstal  u.  Windhur(deutsche  Schiffe)

Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  24,  25  Tages  9.  24.  jed.  Mts.#.  10
Antwerpen  28.  Nov.  Lüderitzbucht  22  Tage  26.  Nov.  1045
(deutsche  Schiffe)
Southampton!  29.  Nov.  Lüderitzbucht  21  Tage28.  Nod.  12.48
(deutsche  Schiffe)
br  nach  #de  nd  d  Bautogne  12.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  20  Tage  11  jed.  Mts.  1.0
Beihanien  Brackwasser.  Gl.  erische  Schiffe)
Ss  ein  Southampton,  15.  22.  Nov.  6.  Dez.  Lüderitzbucht  26,  19,  4.  21.  Nov.  5.Dez.  12.48
Kanus,  Keetmanshoop,  Ku  19  Tage
bis.  Maliaböhe  enbuch
Benane  See  144  sHamburg  19  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  32  Tage  19.  jed.  Mts.  9.10
1Hamburg  17.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  690  Tage  17.  jed.  Mts.  9.10
Antwerpen  25.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tage  24.  jed.  Mts.  1.0
(eutsche  Schtffe)
1Southampton]  .  29.  Nov.  Lüderitzbucht  unbestimmt  7.  28.  Nov.  12.48
        <pb n="1017" />
        G  963  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschifungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Verlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24,  jedes  Monats  Viktoria  20  Tage
5.  Kamerun.  Duala  21  Tage
Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
Duala  sowl  Abong--  i  .
2)  ua  a  rse  Plantation  Tage

lh  ande  und—  rz  eansor  .  .  Longji  22  Tage
bundl.  s  Bonaberl.  Boulogne  11.  26.  jedes  Monats  iktoria  18  Tage

Haenae  sur  Mer  Duala  19  **

hare  I  W·  OMIOISOIW  Kribi  20  Tag  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
t  u  n  Plantation  Zage

—  Longji  20  Tag

rienber  Lissabon  18.  jedes  Monats  Viktoria  19  unze  15.  jedes  Monats  1.0
Plantation,  Oanhche  2  Oeussch=  Schift
Bitioria

1#Hamburg  22.  jedes  Monats  Vi#ktoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
Duala  28—80  Tage
1#Liverpool  13.  Nov.  Dittoria-  z8  Tage  5
Duala  309  Tage  11.  Nov.  1015
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Ta  8  jeden  Montag  1045
von  dort  wetter  über  Ikang
d)  nach  Rlo  del  Retyy  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
OHamburg  22.  jedes  Monais  Rio  del  Key  31—53  Tages  22.  jed.  Mts.  9.10
['Liverpool  13.  Nov.  Rio  del  Rey  37  Tage11.  Nov.  1012
c)  nach  Garua,  Lere  ioverpool  ieden  Mittwoch  Forcados  17  Ta  brr  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter
"  "  k„  u
d)  nach  Kusserlrl  ..  Liverpool  jeden  Mittwoch  Lago  *  e  jeden  Montag  108

 

von  90.  1  Pe#bre  garia
Nar  o"  iahu  gurti—

Antwerpen8..  29.Nov.  20.  Dez.  7.  28.  Nov.  19.Dez.  8.43

 

Matadi  18—20  Tage  -
OMOMMUleWUbLaRochelle10.Nov.1.22.Dcz.  8.  29.Nov.  20.  Dez.  1045
Nola,  Soufftöy  Gelgische  Schtst  *  -wternl  dss  Esen  #
Bordeaux  25.  jedes  Monats  mit  Flußdampfern  28.  jed.  Mts.  1045
6.  den  Narolinen,  Palan=  Neapel  28“.  Nov.  Jap  37  Tage  26“.  Nov.  1050
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
Jap  m..  nächst.  Gelegenh.
Brindit  9.  Nov.  7.  Dez.  Jap  49  Tage  7.  Nov.  5.  Dez.  1050
nach  Jap  und  Angaur.  (engl.  tffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.

Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Brindisi  23.  Nov.  Jap  69  Tage  21.  Nov.  1050
(engl.  Schiffe)  Angaur  von  Jap  mit

nächster  Gelegenheit
Palau  36  Tage

 

 

 

 

erevel  28“.  Jan.  Saipan  43  Tage
b)  nach  den  brigen  Stallonen  itsche  Schiffe  75  50r  Te  21.  Nov.  215.  Jan.  1050
Brindisi  23.  Nov.  Saipan  64  Tage
(engl.  Schiffe)  Palau  71  Tage

*  Für  Briefe  n  PWostlarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  u  am  8/11.,  6/10
Auf  al  11  5s  #ebsenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien  —Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Seuelschiffen  echs.  bis  siebenmal  jährlich.
a)  Briefe,  Postkarten.

2  und  eingeschriebene  Briefe  und  Losstarten  mncht  auch  Drucksachen,  Geschäftspaplere,  Ware

oben  —  über  Rußland;  Montags,  Donn  E—  nob  ab  Berlin  7&amp;amp;  u.  U1#  sowle  —

b)  Drucksachen,  u#nlchbtsganer,  Warenproben.

a  M  ise  14.  28.  Nov.  Tsingtau  84  Tage  12.  26.  Nov.  1050
eu  ".
7.  Niantschon.  (  -  jeden  Sonntag  Tsingtau  382—35  Tageseden  Freitag  1050
engl.  2
Marseille  7.  21.  Nov.  5.  Dez.  Tsingtau  34  Tage  5.  19.  Nov.  Z.  Dez.  1015
(engl  Schiffe)
iverpool  5.  Nov.  Tsingtau  34  Tage  4.  Nov.  8.48
Marseille  16.  30.  Nov.  Tsingtau  35  Tage  14.  28.  Nov.  1015

 

u  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  wßen  nach  Kiaurschou  auch  mit  den  unter  b
gesah  Beförderungsgelegenheuen,  brahe  koolar  1—  us  ae  befbrdert.  1—
        <pb n="1018" />
        W  964  20
Die  Abkahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  %  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Samoa.  Queenstoon  6.  Nov.  4.  Dez.  Apia  25  Tage  4.  Nov.  2.  Dez.  3.15
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
Lausegne  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  22.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
1  Marseille  10.  jedes  Monats  Kotonou  18  Tage  8.  jed.  Mts.  1015
von  da  ab  Landverbindung
s#  Bordeaux  25.  jedes  Monats  Kotonou  14  Tage  28.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
9.  Logo.  ##Liverpool  jeden  Mittwoch  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  en
Hamburg  16.  jedes  Monats  JLome  28  Tage  16.  jed.  Mts.  9.10
atuotterdam,  n  22.  jedes  Monats  Lome  23  Tage  21.  jed.  Mts.  10  12
1Hamburg  90.  jedes  Monats  Lome  30  Tage  30.  jed.  Mts.  9.10
Rotterdam  4,  jedes  Monats  Lome  26  Tage  8.  jed.  Mts.  1012
(deutsche  Schtffe)

 

 

 

Den  durch  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  sestiooden#  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
Neapel  1.  11.“  29.  Nov.  5
deutsch-Uengulnea  Bewff  d.  Neapel  15.  21.  Nov.
Neapel  3*.  17*.  Nov.  4*.  Dez.
Deutsch-  Ostafrika  Marseille.  .  ..  11.  Nov.  O.  Dez.  Neapel.  ...12*.  26*.  Nov.
Southampton  1“.  14“.  Nov.  2.  Dez.  Brindisi  .  .  .7.  21.  Nov.  6.  Dez.
beutsch-Sübwe  "
6  4§8Southampton  12.  20.  Tov.  10.Deg.  Marseille.  5.  19.  Nov.  3.  Dez.
Hamburg  6“.  jed.  Mts.  Plymouth
Kamerun:  Southu  ton  über  San  Francisco  oder
“  30.  5.  K.#  mon,C44eattle  unbestimmt
)  Duala  Southampton  14°.30“.Nov.  15°.DezKlantschonLe  Havre  oder  5—6  mal  monatlich
*i#  "  Liverpool  16.  Nov.  ueenstown  natli
b)  Nio  del  Ner  Plymouth  .  jeden  Dienstag  Sibir.  Eisen-)  in  der  Regel  Dienstag.
4  En.  .  1i  #  Lomburg--  11  jed.  Mts.  bahn.  ..  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
5  —i“x□e  Plymouth  .  .  .  jeden  Dienstag  “  .  1  unbestimmt
Molunds,Nola,  Bordeaux  11.  Nov.  12.  Dez.  rp  1  (über  Vancouver)
Soufflay  Antwerpen  .  .  .  19.  Nov.  10.  Dez.
·  Plymouth  ..
von  Jap  Neapel  11°  29.  Nov.9.  Dez.  Queenstonn  über  San  Francisco  am
den  Narolinen.on  ven  Brindisi  21.  Nov.  samoa  ober  Harre  19·.  Nov.
übrigen  ai  21.  Nov.  ov.  Plymouth
Inseln  Brindisi  .  15.  Nov.  13.  Dez.
den  Marianen.  Brindisi.  21.  Nov.  —
1*  r'  —
den  palanu-InselnBrindisi.  21.  Nov.  #HSouthampton,  147.  30.—  Nov.  15.  Dez- 



 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="1019" />
        965  2

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
Posidampfer  von  1  nach  bis  24.  Oliober  1018.

„Adolph  Woermann".  Hamburg  Ostafrika  am  24.  Oktober  ab  Hamburg.
„Alexandra  Woermann“  Kotonou  Hamburg  a#m  24.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Aline  Woermannt  Hamburg  Burutu  am  16.  Oktober  in  Forcados.
„Anna  Woermann"  Kotonou  Hambur  a#m  21.  Oktober  ab  Lome.
„Arnold  Amsindé“  Hamburg  Lũderitzbucht  am  19.  Oktober  in  Antwerpen.
„Carl  Woermann"  Hamburg  Lüderitzbucht  am  16.  Oktober  in  Swakopmund.
„Eduard  Woermann  Ostafrika  Hamburg  am  21.  Oktober  ab  Port  Elizabeth.
„Eleonore  Woermann“#  Hamburg  Kamerun  am  23.  Oktober  ab  Monrovia.
„Elisabeth  Brocckk  Calabar  Hamburg  am  18.  Oktober  in  Calabar.
„Erna  Woermann"t  Lüderitzbucht  Hamburg  am  238.  Oktober  in  Hamburg.
Fieva  Woermann“"  Swakopmund  Kapstadt  am  22.  Oktober  in  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“  Ostafrika  Hamburg  am  22.  Oktober  ab  Aden.
„Hans  Woermann".  Hamburg  Kamerun  am  18.  Oktober  in  Manoka.
„Henny  Woermann"t  Hamburg  Kamerun  am  24.  Oktober  ab  Hamburg.
„Henriette  Woermann"  ..  Hamburg  Assinie  am  18.  Oltober  in  Gr.  Vassam.

m“  Kotonou  Hamburg  am  22.  Oktober  in  Hamburg.
„Jeannette  r  ..  Hamburg  sotonou  am  22.  Oktober  ab  Monrovia.
„Kurt  Woermann“  ..  Hamburg  Assinie  am  20.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Lili  Woermann  ..  Hamburg  Kotonou  am  23.  Oktober  Dover  passiert.
„Lothar  Bohlen  ..  Kotonou  Hamburg  am  22.  Oktober  in  Notterdam.
„Lucie  Woermann".  Kamerun  Hamburg  am  23.  Oktober  ab  Tenerife.
„Lulu  Bohlen“  ..  Hamburg  Burutu  am  23.  Oktober  Ouessant  passiert.
„Martha  er  Assinie  Hamburg  am  17.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Max  Brock“  ...  New  Vork  Westafrika  am  15.  Oktober  ab  New  vork.
„Paul  Woermann“  Accra  Hamburg  am  23.  Oktober  ab  Sierra  Leone.
„Professor  Woermann"“  Hamburg  Kamerun  am  19.  Oktober  in  Duala.
„Nenata  Amsindk  ..  Hamburg  Kamerun  am  24.  Ostober  Curhaven  passiert.
„Thekla  Bohlen"““#  Hamburg  Kotonou  am  20.  Oktober  in  Sierra  Leone.
„Usambara“  ..  .  ..  Hamburg  Lũderitzbucht  am  14.  Oltober  ab  Las  Palmas

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

 

„Dualac  Hamburg  1  Calabar  am  23.  Oktober  in  Lagos.
„Edea““.  ..  Hamburg  Kotonou  am  18.  Oktober  in  Lome.
„Lome  ambur  l  Accra  am  15.  Oltober  ab  Sierra  Leone.
„Otavi··  ..  ...  Lũderitzbucht  I  Hamburg  am  15.  Oktober  ab  Libreville.
„Rhenania“  ..  .  ..  Ostafrika  Hamburg  am  21.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Slavoniaccs  Kamerun  1  Hamburg  am  22.  Oktober  ab  Lome.
„Steiermar““  Hamburg  %  Lüderitzbucht  am  21.  Oktober  ab  Hamburg.
.„Swakopmund“.  ....  Hamburg  s  Lüderisbucht  am  10.  Oktober  in  Lüderitzbucht.
„Togo“  ......  Kotonou  Hamburg  am  21.  Oltober  ab  Las  Palmas.
„Windut“  ......  Hamburg  Ostafrika  am  22.  Oktober  in  Kapstadt.

Hamburg-Bremer  Afrika=  Linie  A.  G.

 

 

 

„Answal  ...  Lüderitzbucht  Hamburg  am  16.  Oktober  in  Cap  Lopez.
„Arnfried“  Burutu  Hamburg  am  19.  Oktober  ab  Sierra  Leone.
——  Matadie  Hamburg  am  4.  Oktober  ab  Landana.
„Gundrum  Matadi  Hamburg  am  19.  Oktober  in  Hamburg.
„Ing  Hamburg  Matadi  a#m  18.  Oktober  in  Matadi.
„Ingrabanuéé  .  ..  Hamburg  Matadie  am  20.  Oktober  Dovec  passiert.
„Irmfrided  Hamburg  |  Kotonou  am  21.  Oktober  Dover  passiert.
„Walburg“  ..  Accra  1  Hamburg  am  10.  Oktober  in  Hamburg.
„Wigberttt  Calabar  »  Hamburg  am  18.  Oktober  in  Hamburg.
„Winfried  ..  Ostafrika  I  Hamburg  am  16.  Oltober  in  Mombassa.
„Ingbert  ·  ..  Congo  Hamburg  am  8.  Oktober  in  Hamburg.

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichiamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW  s,  Kochstr.  668—71.

1  3  Dieser  Nummer  liegt  das  3.  Heft  des  XXVI.  Banudes  der  „Mitteilungen  aus  den
deutschen  Schutzgebieten“  bei.
        <pb n="1020" />
        Anzeigen.

O  Inserate  sind  an  die  Geschaͤftsstelle  des  „Deutschen  Kolonlalblattes-,  Verlin  8W  68,  Kochstraße  68—71,  einzusenden.  O

Berlin  W.  8,  ilial  burg,
g  kolonialbank,  ,
(630.

Telephon:  Amt  Zentrum  8629,  Telephon:  Gruppe  IV.  Nr.  3831,  3877.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reichsbank-Giro-Konto.  Abttengesellschaft  Bank-Konto:  Norddeutsche  Bank.
Postscheck-Konto  Berlin  Nr.  15886.  Telegramm-Adresse:  Kolontalbank  Polscheck-Konlo  Berlin  Nr.  15  886.
—e  für  Übersee:  Kolonibank.  —  ——

Se  Code  öth.  Edition  A.  B.C  Daium:  25.  Oktober  1913.

Stück-=  VorletztLetzte  ã  -
Kapmlgköizcschsfissqzvss  Wir  sind  freibleibend  Käufer  Verläufer

A  sahr  Dividende  %  5%
00  000|  1000  .  10.  6  8  SAfrikanische  Kompanie  A.-G.  40  45
750  000  1.  7.  0  —  Agupflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G.)  .  —  90
1  600  O00  0000.  1  10  Hödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a.  Att.  .  113  116
1250  000  1000  1u.  44  Bremer  Kol.  .Handelsg.  F.  Oloff  A.-S.  —  100
650  000  111.  1  —  Baritish  Central  Africa  Ltd.  6/9  7/8
OOolillo  I.  11—  —  entralafrikan.  Derwerksgesegscha.  (D.  n  G.)  —  60
600  O00  1000  1.  1.  8  8  Centralafrikanische  Geeengesell  schaft  m.  k  ö.  .  135  —
220  O000  200  H.  1.  3  10  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G.).  110  —
2250000  10011.  1.1  10  10  Deutsch-  Eestafrikag  bedeoeaa  (9  K.  G  )  103  108
964  600  1300,  2o00  1.  111  20  ODeutsche  Agaven-Gesellsch.  Vorz.  Ant.  (D.  K.G.)  2  0  225
191  800  Hooo,  10  1.  1.  0  8  do.  Stamm-  -  200  210
2000  000  500.  1110  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H.  .  105  110
2600  000  1000  1.  1.  5  6  Deutsche  Kautschur-Aktten  geseln  chaft  —  114
COOoodo#lO0O00  .  4.  40  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika  560  500
4500  000|1000  .  1.  0  6  Deutsche  Süose“phosphal-  (Aleiengeselschaf  .  178  188
10  000100  .  5.  7  7  „Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.)  102  106
00  O000|1000  .  1.  ·  10  Diamant.  Akt.  G.  v.  Weiß  beaene.  (A.  G.)  85  95
4860  0000001U.  1..—  —  Gesellchaft  Nordwest-Kamerun  (.  K.G.)  Lit.  44“  A  70
O000  3001.  1.  8  8.  zesellschaft  Südkamerun  (D.  *  )  —  100
1  800  0000  1U1.  1111  11  Hernsheim  &amp;amp;  Co.  (A.  G.)  .....  163  167
1200  0001000  1.  1.  25  188  ralnit-Gesellschaft  G)  .....  209  214
St.  6000|00M  l.  1.250  1380  A  Hemabscheine  ...  ..--1725.-Ø1775
00010001.1.  O  40  Kamerun-Kautschuk-C.  ompagnie  (A.  G.)  65  60
10  000  O0o.  200  1.  11—  —  6Kgoko  Land=  und  rts  (D.  *  G.)  22  24
900  O000l  1000  .  1.  8  4  RKautschuk-Pflanzung  Meanja  (A.  G.  ..  88  86
1250  O0.500  1  1.  8  —  Kironda  aedn  nn  eden  -  b.  #.  117  121
L  125  000  00  11.  110  10  Kolmanskop  Diamond  Min  .  A  209  A  81
500  O000  11500  1.  1  1  5  LLindi-Kilindi-Ges.  m.  b.  H.  ·  120  —
000  1.  1.  5  6  Moliwe-Pflanzungs-  Gesellschaft  (D.  K.  G.).  .  97  100
7500  000  500  1.  4  —  eu-  Guinea  Compagnie  airinen  123  125
1  400  000  500  1U  1104  15  Ostafrita-Kompagnie  (D.  K  .  175  180
1  185  0001001.  7—  —  Ostafrikan.  Bergwerks=  u.  Silngen...  -—.  60  70
1  600  O00o000  1.  1.  4  4  tafrikanische  Pflanzungs-Aktiengesellsch.  86  90

4  000  000  200.  4.6%  tavi  Minen-  und  Eisenbahn-Ges.  (D.  K.  G.)  %  ½%
St.  200  O00  HHl.  45.  AM  Genußscheine  “  85  86
9L  375  O00  1.  10  25  Pacifie  Phosphate  Co.  alte  shures  8L  4½  *x)
L  375  00  11.  110  25  do.  junge  10  sh  eingezahlt.  —  2  8  3
160  000  5.5  6*  HPflanzungs-  Gesellsch.  Kpeme  Vorz  Ant.(D.K.  #.  7105
8  000  000  100.  1.  —  406  Pomona  Diamant-Ges.  Ant.  (D.  K.  G.)  10%  715
500  000  100|  1.  1  12  #igi-Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  .  ..  —  100
1250  000  500  1.  1.  16  26  Sisal  agaven  Eesellschaft  -  an  #  ....  390  410
&amp;amp;  500  00A  1.  7.  —  South  African  tories  ....  5/  6
8  350  000  „10  1.  11  —  South  East  un  (1910)  Haih  +6  +9
82  000  Ooo  1  11½%  South  West  Africa  Co.  Limited  22/“  23“

1  000  00100  1.  10..—  —  Südwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  7  -K.  G.)  —  109½
250  000  500  TU.  115  8  Spvwakopmunder  Buchhandlung  G.  m  —  110
142  200  #,  200  1.  4—  —  nZsambara  Kaffeebaugesellschaft  en  —  80
2  100  000|1000q  1.  1,—  6  PVerein.  Diamantminen  Lüderitz4bucht  S  *  t..  80  85
300  000  1000  1.  11.—  0  do.  t.  —  —
2100  O000|1000  .  1.  0  7  Westafrik.  Pflanzungsges.  „Bibundi“  G  6  .  105  110
8  000  0001000  1.  1.  15  18  Westafrik.  Pflanzungsges.  „Victoria“  (N.  2  335  845
1  800  000500  .  1.  6  8  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.  Ges.  (D.  K.  G.  165  170
800  000  600  *  1.  8  10  Windhuker  Farmges.  m.  b.  H.  100  —

—  vorgeschlagen.  —  I.  Semester.  o  —  Bauzinfen.  8  sur  4  Monate.
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        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Subsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  November  1913.  Uummer  22.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  leds  Monats.  Dersen  werden.  -  Deheste  cbegefügt  die  die  roerstes  emwan
viertel  Habrch,  erscheinenden:  „Miltteilungen  aus  den  deutschen  Schu  eten“.  Sgegeben  fdsen.
viertel  W[’  misprels  für  das  obat  -  den  E  beträgte  t  zuge  diuch  de  de  und  die  S#r
bandlungen  4.—  K23  ekt  unter  Sneifband  durch  die  Verlagsbuchha  kunge  a)  .X  5.—  für  Deutschlan  à  ilhl..  der  beusschen
Schutzgebiete  und  Österreich=  Ungarns,  b)  &amp;amp;  6.—.  für  die  Länder  des  lun  twereins.  —  Einsendungen  us  ufrag  d  an  die
Königliche  Sterscch-Ungan  von  Ernst  Steyric#  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W8.  Kochstraße  68—71,  z#  elschn

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Hafenordnung  für  den  Hafen  von  Daressalam.  Vom  9.  September  1913  S.  967.
—  Lotsenordnung  für  den  Hafen  von  Daressalam.  Vom  9.  September  1913  S.  972.  —  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-  Ditafruta  betr.  die  Führung  von  Hinterlegungsbüchern  über  Linterlegungen,  Eingeborener.  Vom  29.  September
  1913  S.  973.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika  zur  der  Bekanntmachung
vom  14.  Juli  50½.  betr.  Abänderung  der  Jagdverordnung.  Vom  3.  Oktober  1913  S.  974.  —  Verordnung  des
Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Ergänzung  der  Verordnung  betr.  Anderung  der  Verordum)  vom  15.  März  1909  betr.
die  Besteuerung  der  Eingeborenen  in  Lome  und  Anecho  vom  27.  Mai  1910.  Vom  25.  Juli  1913  S.  974.  —  Verordnung
  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  Südwestafrika,  betr.  Abänderung  der  Viehbrandverordnung  vom  12.  Juni  1912.
Vom  12.  August  1913  S.  974.  —  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Anderung  der  am
10.  November  1909  erlassenen  Eeusführungsbestimmungen  zu  Teil  IB  und  II  (Bezirksrat  und  Landesrat)  der  Verordnung
  des  Neichskanfters  betr.  die  Se  lbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika,  vom  28.  Januar  1909.  Vom
11.  September  1913  S.  975.  —  Ergänzung  der  Tarife  für  die  Häsen  von  Lüderitzbucht  und  Swakopmund  S.  975.—
Übersicht  über  die  gau  der  Koaiserlichen  Gerichte  in  den  Schutzgebicten  Afrikas  und  der  Südsee  während  des
Kalenderjahres  1912  S.  976.  —  Personalien  S.
Ni  tamtli  er  Keil  Deutsch-  rtennae  Nubarmachung  der  Panganifälle  für  Kraftzwecke  S.  996.  —
Verlegung  der  Zoülstation  Niawangi  nach  Musoma  S.  996.
Kamerun:  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  S.  996.  —  Die  Verwendung  der  drahtlosen  Telegraphie  bei  den
Neukameruner  Grenzexpeditionen  S.  997.  —  Die  Lanuoschaft  Age  im  Bezirk  Bamenda  S.  998.
Deutsch-  Südwestafrika:  Nachweisung  der  Roh=  Eimahmen  bei  den  Zollstellen  des  Schuygebiets  Deutsch-Südwestafrika
  in  den  Monaten  März  und  April  1913  S
Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Zur  #s  Sichtschsfoerforgung  aus  den  Kolonien  S.  1002.
us  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Voraussichtliche  Baumwollernte  in  Rußland  im
Jahre  1913  S.  1002.  —  Rakarmartt=  in  *im-  S.  1003.  —  Die  Ausfuhr  der  Südafrikanischen  Union  S.  1003.
Goldgewinnung  der  Goldküste  1912  —  Ammoniakgewinnung  in  Natal  S.  1004.  nautschukkultur  und
handel  auf  der  Malayischen  Halbinsel  2  orn  Straits  Settlements  im  Jahre  1912  S.  1004.  —  Dekret  über  Minenforschung
  in  den  portugiesischen  Rolonien  S.  1005.  —  Britisch-Ostafrika  S.  10055.  —  Goldküste  S.  1006.  —  Sierra
Leone  S.  1006.  —  Südafrikanische  Union  S.  1006.
Kemmischtes  Nyassaland  S.  1006.  —  Literatur-Bericht  S.  1007.  —  Koloniale  Literatur  (XXII.)
S.  1009.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  1011.  —  Schiffsbewegungen  S.  1016.  —  Marktbericht  S.  1017.

 

is.

eEerecennel  Amtlicher  TeilSccc

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Hafen-Ordnung  für  den  Hafen  von  Daressalam.
Vom  9.  September  1913.
(Amtl.  Anz.  lür  I0.  O.  A.  1913.  Jr.  50,  S.  130  fl.)
Unter  Aufhebung  der  Hafen-Ordnung  für  den  Hafen  von  Daressalam  vom  28.  Juli  1903
I.  S.  511)  wird  auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)
indung  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
net,  was  folgt:
Hafengebiet.
8  1.  Das  Gebiet,  für  welches  nachstehende  Hafen-Ordnung  gültig  ist,  umfaßt  den  Hafen
von  Daressalam  und  die  Hafeneinfahrt  bis  zu  einer  Linie,  gedacht  von  Boje  A  über  Boje  1  nach
Ras  Rangoni.  Als  Strandgrenze  gilt  die  Hochwassergrenze.
        <pb n="1022" />
        G  968  20

Lotsenwesen.

5  2.  Ein=  und  auslaufende  Schiffe  nicht  einhelmischer  Bauart  müssen  einen  Lotsen  (§  3
der  Lotsenordnung  vom  23.  Oktober  1901)  an  Bord  haben,  sofern.  sie  hiervon  nicht  nach  §  1  Absatz  2
der  Lotsenordnung  entbunden  sind.

5  3.  Schiffe,  welche  den  Hafen  von  Daressalam  einzulaufen  beabsichtigen,  haben,  um
Zeitversäumnis  auszuschließen,  ihre  voraussichtliche  Ankunftszeit  telegraphisch  dem  Hafenamt  anzuzeigen.

Auslaufende  Schiffe  haben  die  Stunde  ihrer  Abfahrt  dem  Hafenamt  so  rechtzeitig  mitzuteilen,
  daß  dieses  einen  Lotsen  stellen  kann.

§  4.  Ein=  und  auslaufende  Schiffe  müssen  beide  Buganker  klar  zum  Fallen  haben.

§5  5.  Schiffe,  welche  beim  Ein=  und  Auslaufen  festkommen,  haben  sofort  das  Signal
O.  I.  E.  des  internationalen  Signalbuches  zu  heißen  und  bis  zum  Abkommen  wehen  zu  lassen.
Wird  unter  diesem  Signal  der  Signalbuchwimpel  geheißt,  so  bedeutet  das:  „Hilfe  des  Hafenamts
  erbeten.“

§  6.  Einlaufende  Segelschiffe,  welche  in  den  Hafen  geschleppt  zu  werden  wünschen,  haben
auf  der  Außenreede  zu  ankern  und  das  betreffende  Signal  des  internationalen  Signalbuches  für
einen  Schlepper  zu  heißen.

7.  Einlaufende  Schiffe,  welche  in  Übereinstimmung  mit  §  1  der  Lotsenordnung  keinen
Lotsen  an  Bord  haben,  dürfen  nach  eigenem  Ermessen  ankern,  wenn  ihnen  nicht  vom  Hafenamt  ein
Ankerplatz  angewiesen  wird.  Die  Anweisung  erfolgt  von  einem  Boote  aus  durch  Winken  mit  einer
grünen  Flagge.

§  8.  Einlaufende  Schiffe  können  mit  Erlaubnis  des  Hafenamts  die  im  Hafen  verankerten
freien  Festmachebojen  benutzen,  wofür  für  jedes  Festmachen  eine  einmalige  Gebühr  von  15  Rp.
erhoben  wird.  Die  Boje,  an  welcher  festgemacht  werden  soll,  wird  durch  eine  grüne  Flagge  kenntlich
gemacht.  Soll  das  Hafenamt  zum  Fest=  und  Losmachen  des  Schiffes  an  und  von  der  Boje  ein
bemanntes  Boot  stellen,  so  wird  eine  Extragebühr  von  5  Rp.  erhoben.

§5  9.  Die  Festmachebojen  sind  durch  verschiedenfarbige  Anstriche  für  ihre  Zwecke  gekennzeichnet.


Die  im  nördlichen  Teil  des  Hafens  gelegene  schwarzgestrichene  Boje  ist  in  erster  Linie  für
Kriegsschiffe,  die  westlich  von  Ras  Makabe  gelegene  rotgestrichene  Boje  ebenso  für  die  Reichspostdampfer
  vorgesehen.  Die  graugestrichenen  Bojen  sind  Dockbojen  und  zum  Festmachen  und  Verholen
ein=  und  ausdockender  Schiffe  bestimmt.

§  10.  Im  Hafen  ankernde  Schiffe  müssen  stets  klar  von  den  Festmachebojen,  Verholbojen
und  dem  Schwimmdock  ankern.

§  11.  Ankern  in  der  Hafeneinfahrt  von  Boje  A  bis  zu  der  Linie,  die  von  Boje  3  nach
der  evangelischen  Mission  auf  West-Fähr-Huk  gedacht  ist,  darf  nur  im  Notfalle  erfolgen.

Quarantäne.

§*  12.  Einlaufende  Schiffe  unterliegen  den  Vorschriften  über  die  gesundheitliche  Behandlung
der  Seeschiffe  in  den  Häfen  des  Deutsch-Ostafrikanischen  Schutzgebietes  vom  30.  Dezember  1910
(Amtl.  Anz.  1911,  Nr.  1).

Sobald  bei  einem  einlaufenden  Schiffe  die  gelbe  Flagge  gesichtet  wird,  feuert  die-Salutbatterie
  einen  Schuß  zur  Benachrichtigung  des  Hafenarztes,  der  sich  darauf  sofort  an  Bord  des
Schiffes  begibt  und  über  die  weitere  Behandlung  des  Schiffes  entscheidet.

§  13.  Schiffe,  die  des  Nachts  einlaufen  und  gemäß  §  2  der  genannten  Vorschriften  einer
ärztlichen  Untersuchung  unterliegen,  heißen  an  Stelle  der  Flagge  Q  des  internationalen  Signalbuches
zwei  weiße  in  einem  Abstand  von  2  m  übereinander  befindliche  Lichter  am  Top  des  Fockmastes-Im
  übrigen  gelten  dieselben  Vorschriften  wie  bei  Tage.

§5  14.  Tritt  an  Bord  eines  Schiffes  innerhalb  des  Hafengebietes  von  Daressalam  ein
Todesfall  ein,  so  ist  dem  Hafenamt  hiervon  sofort  schriftlich  Kenntnis  zu  geben,  welches  seinerseits
das  Bezirksamt  benachrichtigt.  Die  erforderlichen  Maßnahmen,  Beerdigung  usw.  betreffend,  werden
alsdann  vom  Bezirksamt  getroffen  und  bekannt  gegeben.

Signalwesen.
15.  Das  Herannahen  von  Schiffen  wird  zunächst  von  dem  Leuchtturm  auf  der  Insel
Außer-Makatumbe  durch  Heißen  der  Reichsdienstflagge  gemeldet.
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        G  969  20

Die  Signalstation  auf  Ost-Fähr-Huk  in  der  Hafeneinfahrt  signalisiert  darauf  mit  verschiedenen
Signalen  die  bevorstehende  Ankunft  des  Schiffes  nach  dem  inneren  Hafen.

Die  Signalstation  heißt  an  dem  Flaggenmast:

1.  eine  große  deutsche  Handelsflagge  bei  Ankunft  von  Handelsdampfern;

2.  eine  kleine  deutsche  Handelsflagge  bei  Ankunft  von  Dampfern  der  Flottille  des  Kaiserlichen
  Gouvernements  von  Deutsch-Ostafrika;

3.  eine  Reichskriegsflagge  bei  Ankunft  von  deutschen  Kriegsschiffen;

4.  einen  weißen  Stander  mit  rotem  Ball  bei  Ankunft  von  fremden  Kriegsschiffen;

5.  einen  blauen  Wimpel  bei  Ankunft  von  Segelschiffen.

Wenn  ein  einkommendes  Schiff  bei  der  an  der  8O0-Kante  des  Nord-Riffs  liegenden  roten
Spierentonne  B  angelangt  ist,  wird  die  zum  Zeichen  des  Herannahens  desselben  an  dem  Mast  der
Signalstation  Ost-Fähr-Huk  geheißte  Flagge  bis  zur  Höhe  der  Signalraa  niedergeholt.

An  der  von  Norden  nach  Süden  gerichteten  Raa  des  Signalmastes  wird  gleichzeitig  geheißt:

a)  ein  schwarzes  Viereck  an  der  nördlichen  Nock,  wenn  das  signalisierte  Schiff  von  Norden,
b)  ein  schwarzes  Dreieck  an  der  südlichen  Nock,  wenn  das  signalisierte  Schiff  von  Süden
sich  dem  Hafen  nähert.

Gleichzeitig  mit  der  Signalstation  wird  auf  dem  Hafenamt  eine  entsprechende  Signalflagge
geheißt,  die  beim  Niedergehen  der  Flagge  in  der  Hafeneinfahrt  gleichfalls  halb  niedergeholt  wird.

§.  16.  Das  Auslaufen  von  Schiffen  aus  dem  Hafen  ist  verboten,  solange  an  dem  Mast
der  Signalstation  auf  Ost-Fähr-Huk  die  große  Handelsflagge,  die  Reichskriegsflagge,  der  weiße
Stander  mit  rotem  Ball  oder  der  blaue  Wimpel  weht.

Diese  Bestimmung  erstreckt  sich  nicht  auf  die  Flottillendampfer  mit  Ausnahme  des  „Kaiser
Wilhelm  II."“.

An  der  närdlichen  Raa-Nock  wird  ein  weißer  Ball  geheißt,  sobald  ein  Dampfer  oder
Segelschiff  aus  dem  Hafen  geht  und  West-Fähr-Huk  passiert.  Nachdem  das  Schiff  die  Boje  B  passiert
hat,  wird  der  Ball  wieder  heruntergeholt.

Solange  der  weiße  Ball  geheißt  ist,  ist  es  das  Zeichen,  daß  das  enge  Fahrwasser  zwischen
der  West-Fähr-Huk  und  Boje  B  nicht  frei  ist.

Schwimmdock  und  Reparatur-Werkstätten.

§5  17.  Das  in  der  Südwest-Ecke  des  inneren  Hafens  verankerte  Schwimmdock  führt
während  der  Nacht  entsprechend  den  unter  §  31  näher  bezeichneten  Schiffen  usw.  ein  weißes  Ankerlicht.

Das  Anlegen  an  das  Schwimmdock  und  Betreten  desselben  sowie  das  Festmachen  von
Booten,  Fahrzeugen  usw.  an  demselben  oder  seinen  Ankerketten  oder  an  den  in  seiner  Nähe  verankerten
  Bojen  ist  verboten.  »

§  18.  Schiffe,  welche  Havarie  oder  irgendwelche  Beschädigungen  am  Schiffskörper  oder
an  der  Maschinen-  und  Kesselanlage  erlitten  haben,  können  in  den  Werkstätten  und  dem  Schwimmdock
ausbessern.  Die  Werkstätten  führen  Ausbesserungen  jeder  Art  aus.

Zollwesen.

§  19.  Unmittelbar  nach  dem  Ankern  begibt  sich  nach  Ermessen  der  Zollbehörde  ein  Zollbeamter
  an  Bord  zur  Ausübung  der  allgemeinen  Zollkontrolle  und  Einsichtnahme  in  die  Schiffspapiere.

Auf  Kriegsschiffe  findet  diese  Bestimmung  keine  Anwendung.

§  20.  Alle  im  Hafen  befindlichen  Schiffe  und  Fahrzeuge  usw.  unterliegen  der  Zollkonrolle
nach  Maßgabe  der  Zollverordnung  für  das  Deutsch-Ostafrikanische  Schutzgebiet  vom  13.  Juni  1903
(Kol.  Bl.,  Anlage  zu  Nr.  22)  und  den  dazu  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  vom  4.  Dezember
1903  (Kol.  Bl.  1904,  S.  37).

Zum  Löschen  und  Laden  der  seewärts  ein=  und  ausgehenden  Gegenstände  ist  die  vorherige
Erlaubnis  der  Zollbehörde  einzuholen.

Das  Löschen  und  Laden  von  Gegenständen  darf  in  der  Regel  nur  an  den  von  der  Zollbehörde
  im  Einvernehmen  mit  dem  Hafenamt  bestimmten  und  öffentlich  bekannt  gemachten  Stellen
und  nur  innerhalb  der  im  §  40  der  Zollverordnung  festgesetzten  Dienststunden  stattfinden.  Ausnahmen
  hiervon  kann  die  Zollbehörde  gestatten.
        <pb n="1024" />
        G  970  20

Landungsbrücken.
§*  21.  Die  am  Nordstrande  gelegene  Landungsbrücke  1  ist  nur  Angehörigen  des  Kaiserlichen
  Gouvernements,  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  und  der  Kaiserlichen  Marine  zur  Benutzung
freigegeben.  In  der  Dunkelheit  wird  diese  Anlegestelle  durch  zwei  rote  Laternen  am  Brückenkopf
kenntlich  gemacht.
Landungsbrücke  II  liegt  am  Zollpier  und  dient  dem  allgemeinen  öffentlichen  Verkehr.  Die
Anlegestelle  wird  in  der  Dunke  heit  durch  eine  grüne  Laterne  kenntlich  gemacht.
Es  ist  verboten,  bemannte  oder  unbemannte  Boote  an  den  Brücken  liegen  zu  lassen  oder
fest  zu  machen.
Das  Löschen  und  Laden  schwerer  Gepäckstücke  und  sonstiger  Güter  auf  Brücke  I  ist  verboten.
Die  am  Kurasini-Ufer,  gegenüber  dem  Artilleriedepot  gelegene  Brücke  dient  nur  der  Führung
der  Wasserleitungsrohre.
Das  Betreten  dieser  Brücke  sowie  das  Anlegen  an  derselben  ist  verboten.

Boote,  Dhaus,  Prähme  usw.
§  22.  Für  den  Verkehr  im  Hafen  liegen  am  Zollpier  Mietsboote  bereit.
Die  Taxe  für  die  Benutzung  derselben  beträgt:

a)  für  die  einfache  Fahrt  an  oder  von  Bord  für  jede  Person  .  25  H.

b)  für  Gepäckstücke  unter  25  kg  für  jedes  Stück  5.=Handgepäck
  ist  frei.

Jc)  für  Gepäckstücke  über  25  kg  1  Stück  10=Zeitfahrten:

  für  jede  angefangene  Viertelstunde  für  eine  Person  25-g

  23.  Dhaus,  Fahrzeuge,  Boote  usw.  müssen  den  ein-  und  auslaufenden  Schiffen
ausweichen.

Ist  am  Signalmast  auf  Ost-Fährhuk  ein  Signal  für  einlaufende  Schiffe  geheißt  oder  verläßt
ein  Schiff  im  Hafen  seinen  Ankerplatz  zum  Auslaufen,  so  haben  sich  alle  in  Fahrt  befindlichen  Dhaus,
kleinere  Fahrzeuge,  Boote  usw.  schnellstens  an  die  Seiten  des  Hafens  und  der  Einfahrt  zu  begeben,
bis  die  einlaufenden  Schiffe  im  Hafen  und  die  auslaufenden  aus  dem  Hafen  und  der  Einfahrt  find.

§  24.  Wenn  im  Hafen  ein  Fahrzeug  oder  Wrack  hilflos  treibt  oder  gestrandet  oder
gesunken  ist,  oder  wenn  Anker  und  sonstige  Gegenstände  verloren  und  auf  den  Grund  geraten
sind,  so  daß  sie  ein  Hindernis  für  die  Schiffahrt  bilden,  so  hat  der  Eigentümer  die  umgehende
Beseitigung  dieser  Hindernisse  zu  veranlassen.  Andernfalls  ist  das  Hafenamt  befugt,  alle  erforderlichen
Maßnahmen  zur  Beseitigung  der  Hindernisse  auf  Kosten  des  Eigentümers  zu  treffen.

Sobald  das  Hafenamt  eingeschritten  ist,  darf  ohne  dessen  Genehmigung  das  Hindernis  von
andern  nicht  mehr  beseitigt  werden.

Ist  der  Eigentümer  des  fortzuschaffenden  Hindernisses  nicht  imstande,  die  Kosten  für  die
Beseitigung  aufzubringen,  so  regelt  sich  die  Deckung  derselben  nach  §  25,  Abs.  3  der  Strandungsai

  1874
zo  Dezember  1901  (Reichs-Gesetzbl.  1874  S.  73  und  1902,  S.  1).

§  25.  Dhaus  und  sonstige  einheimische  Fahrzeuge  dürfen  nur  zwischen  dem  Sewa-Hadji-Hospital
  und  dem  Zollhaus  ankern.

§  26.  Dhaus,  Fahrzeuge,  Prähme,  Leichter,  Boote  ufw.  dürfen  nicht  so  verankert  und
festgemacht  werden,  daß  sie  die  in  den  Hasen  mündenden  Abflußröhren,  Wasserableitungen  usw.  und
ihre  Schutzvorrichtungen  gefährden.

Für  die  Fahrzeuge,  Prähme,  L  ichter,  Boote  usw.  der  Privatpersonen  ist,  wenn  das
Hafenamt  nicht  besondere  Anweisungen  im  Einzelfalle  gibt,  die  Strecke  zwischen  dem  Zollhaus  und
dem  Kurasini-Damm  zum  Ankern  oder  zum  Aufholen  auf  den  Strand  angewiesen.

Die  für  die  fiskalischen  Fahrzeuge,  Prähme,  Leichter,  Boote  usw.  im  Hafen  verankerten
Bojen  dürfen  nicht  von  Privatpersonen  benutzt  werden.

§  27.  Die  Fahrzeuge,  Prähme,  Leichter,  Boote  usw.  des  Kaiserlichen  Gouvernements,
welche  bestimmten  Dienststellen  überwiesen  sind,  haben  ihre  Ankerplätze  vor  den  Dienstgebäuden  der
betreffenden  Behörden.  Die  Fahrzeuge,  Boote  usw.  sind  stets  so  zu  verankern,  daß  ein  Trockenfallen
oder  Aufstoßen  auf  Grund  selbst  bei  niedrigstem  Wasserstand  ausgeschlossen  ist.

§  28.  Das  Aufholen  von  Schiffen,  Dhaus,  Prähmen  und  sonstigen  größeren  Fahrzeugen

 

ordnung  vom  —
        <pb n="1025" />
        W  971  20

ist  nur  nach  vorangegangener  Erlaubnis  der  Zollbehörde  mit  Genehmigung  des  Hafenamts  und  nur
an  der  von  diesem  angewiesenen  Stelle  gestattet.

§5  29.  Dhaus  usw.  erhalten  durch  die  Zollbehörde  Kenntnis  von  der  Hafenordnung.

Lichterführung.

§  30.  Im  Hafengebiet  liegende  Schiffe,  Fahrzeuge,  Leichter,  Dhaus  usw.  haben  von  Eintritt
der  Dunkelheit  bis  Tagesanbruch  ein  weißes  Ankerlicht  zu  führen.

Dhaus,  Fahrzeuge  usw.,  welche  innerhalb  des  Brückenkopfes  des  Zollpiers  ankern  oder  am
Strande  liegen,  sind  hiervon  ausgenommen.

§  31.  Im  Hafengebiet  in  Fahrt  befindliche  Fahrzeuge,  Prähme,  Leichter,  Boote  usw.
haben  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  sie  gesegelt  oder  gerudert  werden,  mit  Eintritt  der  Dunkelheit  eine
Laterne  mit  brennendem  weißen  Licht  bereit  zu  halten.

Dieselbe  ist  bei  Annäherung  von  anderen  Fahrzeugen,  Booten  usw.  zu  zeigen,  um  Zusammenstöße
  zu  vermeiden.

Dampfpfeifensignale.
32.  Der  Gebrauch  der  Dampfpfeifen  und  Sirenen  im  Hafen  ist  nur  für  die  Schiffahrt

gestattet,  sonstige  Signalgebungen  damit  sind  verboten.

Frischwasser.
5  33.  Schiffe,  welche  Frischwasser  einnehmen  wollen,  heißen  die  Flagge  „W“  des  internationalen
  Signalbuches.
Es  kann  Frischwasser  in  jeder  gewünschten  Menge  angeliefert  werden.

Ballast.

§*  34.  Schiffe,  welche  Sandballast  einnehmen  wollen,  haben  die  Erlaubnis  des  Hafenamts
einzuholen  und  die  Zollbehörde  zu  benachrichtigen.

Der  Ballast  darf  nur  von  den  angewiesenen  Stellen  entnommen  werden.

Für  je  10  Tonnen  Sandballast  ist  eine  Gebühr  von  1  Rp.  zu  entrichten.

Dhaus,  Fahrzeuge  usw.  mit  einem  Rauminhalt  bis  25  chm  haben  für  Sandballast  eine
Gebühr  von  50  Heller  zu  entrichten.  Größere  Fahrzeuge,  Dhaus  usw.  zahlen  1  Rp.

Aschprahm.
§  35.  Das  Überbordwerfen  von  Ballast,  Asche  oder  sonstigen  größeren  Mengen  von
Abfällen  usw.  innerhalb  des  Hafengebietes  ist  verboten.
Will  ein  Schiff  Ballast,  Asche  usw.  von  Bord  geben,  so  hat  es  Flagge  „A“  des  internationalen
  Signalbuches  zu  heißen.
Für  einmalige  Stellung  eines  Aschprahms  wird  eine  Gebühr  von  6  Rp.  erhoben.

Sprengstoffe  und  feuerge  fährliche  Materialien.

§  36.  Schiffe,  welche  Sprengstoffe,  Pulver,  Munition,  Petroleum  oder  sonstige  feuergefährliche
  Materialien  geladen  haben,  dürfen  nur  nach  eingeholter  Erlaubnis  des  Hafenamts  und
unter  Heißen  der  Flagge  „B“  des  internationalen  Signalbuches  in  den  Hafen  einlaufen.  Sie
erhalten  einen  Ankerplatz  vom  Hafenamt  angewiesen.

Mittagsschuß.
§  37.  Jeden  Mittag  12  Uhr  Einheitszeit  (E2)  —  12  Uhr  7  Minuten  10  Sekunden
mittlere  Ortszeit  wird  von  der  Salutbatterie  der  Mittagsschuß  gefeuert.“)
Schießen.
§  38.  Es  ist  verboten,  innerhalb  des  Hafengebietes  zu  schießen.

*)  Die  gesperrt  gedruckten  Worte  sind  auf  Grund  einer  späteren  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
  (vom  10.  Obbbeer  1918,  Amtl.  Anz.  f.  DOl.  1913,  Nr.  58,  S.  158)  hier  eingefügt.

2*
        <pb n="1026" />
        W  972  20

Hafenamt.
§  39.  Hafenbehörde  ist  das  Hafenamt.  Von  ihm  und  seinen  Organen,  dem  Vorstand  des
Lasenamt,  Hafenmeistergehilsen  usw.,  wird  auch  die  Hafenpolizei  ausgeũbt.
Die  Beamten  des  Hafenamts  sind  im  Besitze  einer  Legitimationskarte,  welche  sie  auf  Verlangen
  vorzuzeigen  haben.

§  40.  Den  Anordnungen  des  Hafenamts  ist  unbedingt  Folge  zu  leisten.

41.  Jedes  den  Hafen  von  Daressalam  anlaufende  Schiff  erhält  vom  Hafenamt  ein
Exemplar  dieser  Verordnung  nebst  Lotsenordnung  zugestellt.

Strafbestimmungen.

§  42.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  vorstehenden  Bestimmungen  werden  mit  Geldstrafe
bis  zu  100  Rup.  oder  mit  Haft  bis  zu  vier  Wochen  bestraft,  sofern  nicht  nach  den  Bestimmungen
der  Zoll=  und  Lotsen  -Ordnungen  oder  nach  den  allgemeinen  Strafgesetzen  eine  höhere  Strafe
verwirkt  ist.

#§#  43.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1913  in  Kraft.
Daressalam,  den  9.  September  1913.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Schnee.

Lotsenordnung  für  den  Hafen  von  Daressalam.
Vom  9.  September  1913.
(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913,  Nr.  50,  S.  134.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit
verordnet,  was  folgt:

1.  Alle  den  Hafen  von  Daressalam  ansteuernden  oder  verlassenden  Schiffe  mit  einem
Tonnengehalt  von  über  100  Br.  Reg.  Tons  sind  verpflichtet,  einen  Lotsen  an  Bord  zu  nehmen.

Ausgenommen  von  dieser  Verpflichtung  sind  nur  die  Schiffe  der  Kaiserlich  deutschen  Marine
sowie  diejenigen  Schiffe,  welche  einen  vom  Gouvernement  ausgestellten  Erlaubnisschein  besitzen.

§*  2.  Ist  die  Ankunftszeit  des  Schiffes  vorher  dem  Hafenamt  gemeldet,  so  erwartet  der
Lotse  das  Schiff  in  der  Nähe  der  Leuchtturminsel  Außer-Makatumbe.  Anderenfalls  hat  das  sich  dem
Außenhafen  nähernde  Schiff  die  Lotsenflagge  zu  heißen  und  in  der  Höhe  der  Leuchtturminsel
den  Lotsen  zu  erwarten.  Das  Lotsenboot  führt  im  Bug  die  Flagge  „P“  des  internationalen
Signalbuches.

Auslaufende  Schiffe  haben  dem  Hafenamt  die  Abfahrtszeit  rechtzeitig  mitzuteilen,  damit  ihre
Abfahrt  keine  Verzögerung  erleidet.

§  3.  Anderen  Personen  als  solchen,  deren  Befähigung  vom  Kaiserlichen  Gouverneur
anerkannt  ist,  ist  das  Lotsen  von  Schiffen  verboten.

§  4.  Die  Lotsengebühren  werden  nach  dem  Brutto-Register-Tonnengehalt  (Groß-Tonnage)
der  Schiffe  berechnet.  Schiffe  bis  zu  1000  Brutto-Register-Tons  zahlen  ein=  und  ausgehend  je
30  Rup.,  für  jede  weiteren  100  Brutto-Reg.  Tons  1  Rup.  mehr.

Von  den  Lotsengebühren  befreit  sind:  deutsche  und  fremde  Kriegsschiffe  sowie  die  Dampfer
des  Kaiserlichen  Gonvernements  von  Deutsch-Ostafrika.  Die  Erteilung  des  in  §  1  vorgesehenen
Erlaubnisscheines  entbindet  nicht  von  der  Entrichtung  dieser  Gebühren.

.Das  Einlaufen  in  den  Hafen  von  Daressalam  nach  Eintritt  der  Dunkelheit  sowie  das
Verlassen  desselben  ist  nur  nach  vorheriger  Mitteilung  an  das  Hafenamt  gestattet,  welches  daraufhin
für  die  Beleuchtung  der  das  Fahrwasser  kennzeichnenden  Bojen  Sorge  trägt.  Hierfür  wird  eine
Gebühr  von  50  Rup.  erhoben.
        <pb n="1027" />
        W  973  20

§*  6.  Zumwiderhandlungen  gegen  vorstehende  Vorschriften  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu
300  Rup.  oder  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  oder  Haft  bestraft.

§*  7.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1913  in  Kraft.
Daressalam,  den  9.  September  1913.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  Führung  von  Hinterlegungsbüchern
  über  Hinterlegungen  Eingeborener.
Vom  29.  September  1913.
(Amtl.  Anz.  für  DO  A.  1913,  Nr.  55,  S.  150ff.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813),  der  §§8  1
und  3  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung  und  die  Eingeborenenrechtspflege
  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten,  vom  3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)
und  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird
hiermit  verordnet,  was  folgt:

5  1.  Wer  gewerbsmäßig  Hinterlegungen  von  Geld  oder  geldwerten  Gegenständen  von
Eingeborenen  oder  denselben  rechtlich  gleichstehenden  Farbigen  annimmt,  ist  zur  Führung  eines  fortlaufenden
  Dinterlegungsbuches  nach  beigefügtem  Muster  in  einer  europäischen  oder  der  Suahelisprache
verpflichtet

Diese  Vorschrift  findet  auf  Banken  sowie  Handel=  und  Gewerbetreibende,  die  den  Vorschriften
des  deutschen  Handelsgesetzbuches  entsprechende  Bücher  führen,  keine  Anwendung.

§*  2.  Die  Bücher  sind  mindestens  einmal  jährlich  den  örtlichen  Verwaltungsbehörden  zur
Kontrolle  vorzulegen  und  von  dem  betreffenden  Kontrollbeamten  mit  einem  Kontrollvermerk  zu  versehen.
  Die  Vorsteher  der  örtlichen  Verwaltungsbehörden  sind  befugt,  die  Vorlage  der  Bücher  in
kürzeren  Zeitabschnitten  anzuordnen.

§  3.  Nach  Abschluß  der  Bücher  infolge  Aufgabe  des  Gewerbes  und  nach  Rückgabe  sämtlicher
  Hinterlegungen  sind  die  Bücher  den  örtlichen  Verwaltungsbehörden  abzuliefern  und  von  ihnen
gemäß  §  5  der  Bestimmungen  des  Reichskanzlers  wegen  Vernichtung  der  Rechnungen  und  Kassenbücher
  usw.  vom  25.  Mai  1903  aufzubewahren.

§  4.  UÜbertretungen  dieser  Verordnung  werden  mit  Geldstrase  bis  zu  100  Mark,  im  Falle
der  Nichtbeitreibbarkeit  mit  Haftstrafe  bis  zu  20  Tagen  bestraft.

Gegen  Eingeborene  und  ihnen  rechtlich  gleichstehende  Farbige  finden  die  nach  der  Verfügung
des  Reichskelnhlers  vom  26.  April  1896  zulässigen  Strafen  Anwendung.

Daressalam,  den  29.  September  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

 

Schnee.
'  *  "  4  Datum  „
Lide.  Name  des  Hinterlegers  der  Betrag  hen  6.  Betrag  Venerkungen
Nr.  mtu  aliyeweka  feza  Hinter-  hebungs-  g

legung.  Rp.  .  datum  Rp.  H.
        <pb n="1028" />
        974  20

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika  zur  #nderung  der  Bekanntmachung
  vom  14.  Juli  1913,  betr.  Rbänderung  der  Jagdverordnung.
Vom  3.  Oktober  1913.
(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913.  Nr.  56,  S.  154.)
5.  November  1908

Auf  Grund  der  §§  3  Absatz  II  und  5de  Absatz  II  der  Jagdverordnung  vom  30.Dezember  1911

wird  die  Bekanntmachung  vom  14.  Juli  1913  (Amtl.  Anz.  S.  100)““)  dahin  abgeändert,  daß  der
Abschuß  von  Flußpferden  auf  einen  Jagdschein  außer  in  den  Verwaltungsbezirken  Tanga,  Pangani,
Rufiji  und  Lindi  auch  im  Bezirk  Morogoro  innerhalb  der  Flußgebiete  des  Mgeta  und  Ruvu  ohne
Einschränkung  gestattet  wird.
Daressalam,  den  3.  Oktober  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
chnee.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Togo,  betr.  Ergänzung  der  Verordnung
betr.  fnderung  der  Verordnung  vom  18.  Mär=  1909  betr.  die  Besteuerung
der  Eingeborenen  in  Lome  und  Knecho  vom  27.  Mai  1910.

Vom  25.  Juli  1913.

(Amtsbl.  für  Togo  1913,  Nr.  42,  S.  211.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird
folgendes  verordnet:  —

§3dekVerotdaungdesGouverneuks,betreffendÄnderungderBerordnungvom15.Mär·z
1909,betreffenddieBefteuerungderEingeboreneninLomeundAnecho,vom27.Mai1910"«)
erhält  den  Zusatz:

Der  Gouverneur  kann  einzelnen  Personen  oder  Gruppen  von  Personen  aus  besonderen
Gründen  Steuerfreiheit  oder  Steuernachlaß  bewilligen.  «

Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.

Lome,  den  25.  Juli  1913.
Der  Gouverneur.
Herzog  zu  Mecklenburg.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Abãnderung  der
Viehbrandverordnung  vom  12.  Juni  1912.
Vom  12.  August  1913.
(Amtsbl.  f.  D.  SWA.  1913,  Nr.  18.  S.  288.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom
27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  den  §§  1  und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom
3.  Juni  1908,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397),  wird  nach

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  6.  S.  285  ff.
**)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  17,  S.  740  f.
*"“)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  18,  S.  756  ff.
        <pb n="1029" />
        G  975  20

erfolgter  Zustimmung  des  Landesrats  die  Viehbrandverordnung  (Amtsbl.  1912,  S.  216)")  geändert,
wie  folgt:
5*  1.  In  §  2  sind  die  Worte  „Strauße  (Hähne  und  Hennen)“  und  in  §  10  die  Worte
a)  bei  Straußen:  „Linker  Oberschenkel,  linke  Brustseite,  rechter  Oberschenkel,  rechte  Brustseite“  zu  streichen.
§5  2.  Als  §  10  a  wird  folgende  Bestimmung  neu  eingefügt:
Es  ist  gestattet,  neben  den  in  §§  3  und  10  vorgeschriebenen  Bränden  bei  Rindvieh
an  den  Hörnern  der  Tiere  Herdbuchzeichen  oder  Nummern  einzubrennen.
§  3.  In  8  23  Absatz  2  Satz  2  ist  hinter  dem  Worte  „Schutztruppe“  einzuschalten:  „sowie
der  Landespolizei“.
§  4.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.
Windhuk,  den  12.  August  1913.
Der  Kaiserliche  Gouvperneur.
Seitz.

Verkügung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  fnderung  der  am
10.  November  1909“%  erlassenen  Kusführungsbestimmungen  zu  Teil  IB  und  I  (Bezirksrat
und  Candesrat)  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Selbstverwaltung  in

Deutsch-  Jüdwestafrika,  vom  28.  Januar  1909.““)
Vom  11.  September  1913.
(Amtsbl.  1913,  Nr.  20,  S.  324.)
Auf  Grund  des  §  93  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  28.  Januar  1909  wird
hiermit  verfügt,  was  folgt:

5  1.  Für  den  Bezirksverband  Lüderitzbucht  sind  acht  Bezirksratsmitglieder  zu  wählen,
und  zwar:
vier  von  dem  Gemeindeverband  Lüderitzbucht,

vier  von  den  außerhalb  des  Gemeindeverbandes  Lüderitzbucht
stehenden  Bezirksangehörigen.
5  2.  Diese  Verfügung  tritt  sofort  in.  Kraft.
.  Windhuk,  den  11.  September  1913.
"  Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

In  den  Tarifen  für  die  Häfen  von  Lüderitzbucht  und  Swakopmund  —  pgl.
„Deutsches  Kolonialblatt“  1912,  Nr.  18,  S.  838  ff.  und  854  ff.  —  ist  durch  Verordnung  des  Gouver-=neurs
  vom  19.  August  d.  Is.f)  die  Ziffer  2  des  Abschnitts  III  (Zusätzliche  Bestimmungen)  dahin
ergänzt  worden,  daß  weiter  von  Hafenabgaben  befreit  sind:  Alle  im  Schutzgebiet  gewonnenen
Erzeugnisse  der  Landwirtschaft,  mit  Ausnahme  von  alkoholhaltigen  Getränken,  bei  Verschiffung  von
einem  südwestafrikanischen  Küstenplatz  nach  einem  andern  (Zwischenauslandsverkehr)  oder  als  Schiffsproviant.


Die  Verordnung  ist  am  1.  September  d.  Is.  in  Kraft  getreten.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  17,  S.  787  ff.
**)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  45.
**““)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  141  ff.
)  Vgl.  „Amtsbl.  f.  D.  SW  A.“  1918,  Nr.  19,  S.  308.
        <pb n="1030" />
        G  976  20

Ubersicht  über  die  Geschäfte  der  Kaiserlichen  Gerichte  in  den  Schutzgebieten  Rfrikas
und  der  Südsee  während  des  RKalenderjahres  1912.7)

1.  Estafriha.
I.  Obergericht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
—  2  —e..  S
Es  waren  anhängig:
——.—  S  —
%05
A.  Bürgerliche  Nechtsstreiigkeiten:  D
1.  Berufungen  8  3341125  1
2.  Beschwerden  .  1  145  1
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  .  —i——-—5——
C.  Strafsachen  (einschl.  wmiwciggesochey  !
1.  Berufungen  6  475384  19
2.  Beschwerden  .  ———--——
D.  Beschwerden  in  Angelegenheiten  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit.  —  1  1  1  —
Gerichtstage  sind  nicht  abgehalten  worden.
II.  Bezirksgericht  Daressalam.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen85  680865719  146
2.  Sonstige  Rechtssachen:  s
Arreste  und  einstweilige  Berfugungen  —  68  681  66  2
Rechtshilfesachen  29  551580  512  68
Zwangsvollstreckunggen  —  542542536  6
Zwangsversteigerungen  von  Grundsticen  2  —  22  —
Zwangsverwaltungen  .  —  —  —
Mahnsachen  —  1123  123122  1
Sühnesachen  .........  1I22232172
Antrage  außerhalb  eines  bei  dem  Gericht  anhängigen
Rechtsstreits  .  ......—z202020——
Aufgebote  —  ——
Von  den  Sachen  aeborien  zur  Buständigtei:
a)  des  Richters  .  164186970831858175
b)  des  Gerichts  ö3  1371190  140  60
B.  Konkurssachen  ..  757146s8
C.  Strafsachen:  ·  —
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  2  1517|15  2
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  82  91173|124  49
davon  Privatklagesachen  21  23443
3.  Einzelne  richterliche  Anordnungen,  Ermittlungssachen  59  202261211  50
4.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  11  89  9  —
In  den  Sachen  zu  2  anden  Hauptverhandlungen  siatt:  s
a)ohneBetsItzer-.  .  I
b)  mit  Beisitzen  ..  ....16  s
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarieit.
1.  Vormundschaften  und  Pllegschaften  (auber  Nachlabpslegschaften)  3  5  8  1  7
2.  Erbteilungen  —  ———  —  —
3.  Testamente  —  21212  —
4.  Nachlaßregulierungen  52  37  89144  45

5)  val.  Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  24,  S.  1168  ff.
        <pb n="1031" />
        W  977  20

 

 

 

 

 

 

Auss  Dabvon
———  —  —–3“
Es  waren  anhängig:  S—  2r  53
——  23
=  s  2
5.  Erbscheine  .  —  4  4  4  —
6.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  333333  —
7.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  .  —1861861862—
8.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Berggrundbuch  —  262626  —
9.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  —  444444  —
10.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  204
11.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  .  —.4  4  4—
12.  Verteilungsverfahren  ·...  —  5  5  3  2
Gerichtstage  wurden  abgehalten=  in  *-2  1,  in  Morogoro  und  Dodoma  je  3.
III.  Bezirksgericht  Tanga.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen103  472575|383  192
2.  Sonstige  Rechtssachen:  «
Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  13  52  651  4
Rechtshilfesachen  .  19j95397293834
Zwangsvollftreckungssachen  .  —!405405394I11
Mahnsachen  —  4291429  401  28
Sühnesachen  .—  I  26262422
Anträge  außerhalb  eines  bei  dem  Gerch-  cnhängigen
Rechtsstreits  2121111  —
Aufgebote  —  ———  —  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehorten  za  *  -  s
a)  des  Richters  .  119·222323422138;204
b)  des  Gerichts  16  13515184  67
B.  Konkurssachen  3  3  6  1
C.  Strafsachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  .  11  32  43  38  5
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  zu  eröffnen  war.  49  114163495  68
darunter  Privatklagesachen  .  4-323620;16
3.  Einzelne  richterliche  Anordnungen,  Ermittlungssachen  44  315  359233126
4.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  —  ———  —
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptwerhandlungen  sata)
  ohne  Beisitzezer  .  115
b)  mit  Beisitzen  .  122  .  »
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarteit.  «
1.  Vormundschaften  und  Pllegschaften  einscht  Familienrechsssachen  9  7  16  9  7
2.  Erbteilungen  .  ————j—
3.  Testamente  und  Erbverträge  —  555
4.  Nachlaßregulierungen  19  11“0  18  12
5.  Erbscheine  —  3331
6.  Eintragungen  in  das  Handelsregistr  —  2020  20  —
7.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  —  909%%%0  —
8.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Berggrundbuch  —  ——  —  —
9.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  —  113113113  —
10.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  5751575575  —

 

Gerichtstage  wurden  abgehalten:  in  Moschi  1,  in  Wilhelmstal  3.
        <pb n="1032" />
        Aus  Davon
——.
Es  waren  anhängig:  —
—#  S  S
w  ½2
IV.  Bezirksgericht  Tabora.“)
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  I
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen.—  656525  40
2.  Sonstige  Rechtssachen:  T
Arreste  und  einstweilige  Berfugungen  ........——  1  1  1  —
Rechtshilfesachen  .  .  166166|147  19
Zwangsvollstreckungen  —  34  34425
Zwangsversteigerungen  von  enunftn  .......————-S—
Zwangsvekwaltungen  .·...  .......————i—
Mahnsachen  .  .  .  —  861  86)  86  —
Sühnesachen  —  1  1  1  —
Anträge  außerhalb  eines  bei  dem  Gericht  auhansigen  **-  —  ——  ½  —
Aufgebote  —  ——  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  ceehere  nu-  Bustandigtei:
a)  des  Richters  —  342  342  283  59
b)  des  Gerichhtts—  11111  2  9
B.  Konkurssahen  ....  .,——-———I—
C.  Strassachen.
.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  arrr3  8  84  4
"4  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  zu  eröffnen  warr  1313  13
darunter  Privatklagesachen  ...—  33—I3
3.  einzelne  richterliche  Anordnungen,  Ermittlungssachen.  —  49  19  29  20
4.  Beschwerden  gegen  Enntscheihungen  des  Richters  —  ——  ——
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Lauptwerhandlungen  won
a)  ohne  Beisitzer  .  .13
b)  mit  Beisitzen  4d
D.  Sachen  der  freiwilligen  Verichtsbarkeit:
1.  Vormundschaften  und  Mlegschaften  daußer  Nachlatpftegschaften  —  ————
2.  Erbteilungen  —  ———  —  —
3.  Testamente  .·...........————:—
4.  Nachlaßregulierungen  .............—  3  31  3—
5.  Erbscheine  .  ......————«—
6.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  .  .....—  7  77.—
7.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  ....———-———
8.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Berggrundeuch  —  —  09——
9.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregistterr  22  21—
10.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkit.  —  18  18181—
Gerichtstage  wurden  abgehalten  in  Mlagarassi,  in  Udjidji  und  in  Bismarckburg.
V.  Bezirksgericht  Muansa.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  1
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  6  168  18460  24
2.  Sonstige  Rechtssachen:  ê%  ·-Arreste
  und  einstweilige  Versugungen  .  1—  121121  12  —
Rechtshilfesachen  lIl7  559566  561  5

*)  Das  Bezirksgericht  Tabora  ist  am  1.  Oktober  1912  in  Tätigkeit  getreten.
        <pb n="1033" />
        G  979  20

 

 

 

Aus  .  Davon
——.
Es  waren  anhängig:  22  s
-zE2E2
z2  t
Zwangsvollstreckungen  5  1  97  102  102  —
Verteilungsverfahrten  1.—  —
Zwangsvollptreckungen  von  Grundstucken  —'————
Mahnsachen  —  141  141141  —
Sühnesachen  .  3;151818;—
Antrageaußerhalbcmesuecoevasiiiss  hängigen  R  dt  streits  1  —  1  1.  —
Aufgebote  —  1  1  1  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  oehorien  zur  dusandigten:  r
a)  des  Richters  28  964/992977
b)  des  Gerichts  5  29  344  14
B.  Konkurssachen  —  3|3  1.  2
C.  Strafsachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  107113  113  —
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  13  658  2
davon  Privatklagesachen.  .  .  1  167
3.  Einzelne  richterliche  Anordnungen,  Ermittlungen  17  115  168  156  12
4.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richterr  —  ——  —  —
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Haupwerhandlungen  statt  1  T
a)ohneBetf1tzer..  .72—  —  i—
b)  mit  Beisitzen  .  .....0————.i—
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit
1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften  laußer  Nachlaßpflegschaften)  1  1  21—  2
2.  Erbteilungen  ———-«
3.  Testamente  —  ——  —
4.  Nachlaßregulierungen  4  1721  5  6
5.  Erbscheine  ..·.  1  1  1.  —
6.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  .  —181818—
7.EmtkagangcnundLosdjungenimGrundbuch.  —  ———
8.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Berggrundbuch  —  4  4  4  —
9.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  .  —  4  4  4  —
10.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  12112121  —

□

D.

 

 

Gerichtstage  wurden  abgehalten:  in  Malongwe  2,  in  Mlagarassi  1,

2.  Sũdwestafrika.
I.  Obergericht.

.  Bürgerliche  Nechtsstreitigketen:

1.  Berufungen
2.  Beschwerden

.  Beschwerden  in  ponkurssachen

Strassachen:
1.  Berufungen
davon  in  Privatklagesachen.
2.  Beschwerden
Beschwerden  in  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit

Gerichtstage  haben  stattgefunden:  in  Swakopmund,  cderizöch,

Omaruru  je  2.

 

115  138
2  54
—  2
51.  71
10  16
—  5
—  15

 

 

in  Udjidli  1.

253  135  118
563!

3
21  1
122102  20
26½2  1
999  —
1515  —

Keetmanshoop  und
        <pb n="1034" />
        G  980  2e

 

 

 

 

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
—S
Es  waren  anhängig:  2  s2
—  S  #
#eNZ
II.  Bezirksgericht  Windhuk.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden=  und  Vechselhrozess,  Ehe.  und  Ent-  l  »
mündigungssachen  428  1387|1815|1257  /  558
Hiervon  gehörten  zur  giständigleit  l
a)  des  Bezirksrichters  .  .  304i102013029753418
b)  des  Bezirksgerichts  124  298214
Es  wurden  erledigt:  ·
a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Anträge  !/  J
b)durchanderellrtetle..  808
*  durch  Vergleic  35  J
2.  Sühnesachen  in  Zivilsachen.  .........  2  4  6  6—
3.  Mahnsachen  14  891905905  —
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  —  90  90  89  1
5.  2  2  43.  1
6.  eines  bei  Gericht  anhängigen  diechisstreis  —  281  281  28  —
7.  in  das  bewegliche  Vermögen  20  1090|1210/|1049  161
8.  in  das  unbewegliche  Vermoͤgen  *  13  24  37  26,  11
9.  .....  1  1  2  2  —
10.  —  3  3—
11.  Ande  Isstreckungshandl  Offenbarungseide  und
und  ..n  .  44  1082|1126/1096,  30
12.  Beschwerden  .  —  6  6  6.—
B.  Konkurssachen  13  31  161  6  10
C.  Strafsachen:
1.  Ermittlungssachen,  einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Anord-  D
nungen  in  Strafsachen..  99  420|s  579s  4181  101
2.  Strafbefehle  .  17  43  60  40  20
3.  Offentliche  Klagen:  .
a)  wegen  übertretungen  1  39  40  39)  5
b)  wegen  Vergehen  76  131|207  135,  72
c)  wegen  Verbrechen  11  22  33  28,  5
Hiervon  gehörten  zur  Zntundigtie  .
a)  des  Bezirksrichters  .  74146220148172
b)  des  Bezirtsgerichts  14  46  6000  10
4.  Sühnesachen  4  6165|65.  —
5.  Privatklagen  299  911120080A  4
6.  Beschwerden  —  5  541
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willenserklärungen
  —  342  342  42
2.  Beglaubigungen  von  tunterschriften  und  endieihen  —  340  340  340  —
3.  Freiwillige  Versteigerung  von  Grundstücken  ——————
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen  .  ——-————
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen  —  3  3  3  —
6.  Grundbuchsachen:
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebots,  Anlegung  des  Grundbuchs  —  250250250  —
b)  Eigentumsänderungen.  .  —  227227227  —
Tc)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  5  Grundschubde  —  302302302  —
d)  Sonstige  Eintragungen.  —  502  502  502  —
        <pb n="1035" />
        G  981  2

 

Aus

 

 

**  Davon  6

..

Es  waren  anhängig:  S  E
—ES

i

7.  Landregistersachen:  "„

a)  Anlegung  des  Landregisters  —  4  4  4  —

b)  Eigentumsänderungen.  .  —  8  8  8  —

e)  Eintragungen  von  Hhpothelen  und  Grundschuden  .  —161616—

d)  Sonstige  Eintragungen.  .  ·  .  —E727272—

8.  Eintragungen  in  das  Handelsregistr  .  —303030·—
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  —  5  5  5  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  —  2  2  2  —
11.  Nachlaßpflegschaften  und  verwaltungen  25  13  38ä  15|23
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgericht  .  —————j——
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  öeuanisen  5  7128  4
14.  Auseinandersetzungen  .  .  11  2—  2
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  .  —j———;—
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften  26  7  33  6  27
17.  Sonstige  fenitenrechtch  Angelegenheiten  —  2  2  1  1
18.  Protestsachen  .  —1  1  1  —
19.  Beschwerden.  .  —"»——  —
20.  Hinterlegung  von  Geld  und  Vertsachen  .  48  81129  :  57
E.  Rechtshilfesachen  .  53  1162|1215|1162  53

 

 

 

 

Gerichtstage  fanden  satt:  in  mbahandsa  4t.C  in  1  Gobabis,  Rehoboth,  Kub,  Seeis  und  Groß-Witvley

  je  2,  in  Steinhausen  und  Otjihangwe  je  1

III.  Bezirksgericht  Swakopmund.

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschließlich  Urkunden=  und  Vechselprozesse,  bhe-  und
Entmündigungssachen  .·.
Hiervon  gehörten  zur  Kuständigkeit:
a)  des  Bezirksrichters  .
b)  des  Bezirksgerichts
Es  wurden  erledigt:
a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Anträge  73
b)  durch  andere  Urteile  380
Zc)  durch  Verglech  3  48
.  Sühnesahen::::::
Mahnsachen
Arreste  und  einstweilige  Verfügungen
Aufgebotsverfahrten
Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  Kehissriis
lZwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermögen.  .
.  Zwangsversteigerungen  von  unbeweglichen  Gegenstanden
.Zwangsverwaltungen  .  .
10.  Verteilungsverfahren  ..
11.  Andere  Zwang  streckungshandl
12.  Beschwerden
B.  Konkurssachen
C.  Strassachen:
1.  Ermittlungssachen,  einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Anordnungen
  in  Strafsachen  m
2.  Strafbefehle  .·...

OOHPFPPM

 

 

172

!§

64

968
—  5

640

481
159

168

 

12

812

589
223

19

207

1
504  308
l

391T198
113g110

978  5
54  —

25  —
633  44
5

611.  29

9  10

.
184  23

 

13

11  2
        <pb n="1036" />
        P

 

 

Au  Davon
*  ·  Z-j  BE  *  S
Es  waren  anhängig:  3553—  5  27  22
.  —
3.  Offentliche  Klagen:  »
a)  wegen  Übertretungen  —  11111  —
b)  wegen  Vergehen  9  844  56  37
c)  wegen  Verbrechen  3  2  5  1
Hiervon  gehörten  zur  Biständigteit:
a)  des  Bezirksrichters  4  446%%
b)  des  Bezirksgerichts  8  4119  31  18
4.  Sühnesachen  3°“)  3437  37  —
5.  Privatklagesachen  12  27  3921  18
6.  Beschwerden.  .  —  ——  —  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willenserklärungen
  .  ...  —111111—
2.  Beglaubigungen  von  unterschriften  usw.  ..  —  13613636  —
3.  Freiwillige  Versteigerungen  von  rundstäcken  —  ——
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen.  —  12  12  12  —
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen.  —  2  2  2  —
6.  Grundbuchsachen:
a)  Anträge  auf  Erlaß  eines  Ausgebots  5  32  3729  8
b)  Anlegung  des  Grundbuchs  —  29  29  29  —
e)  Eigentumsänderungen.  ·  —767676.-—
d)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  Grundschilden  —  1721721172  —
e)  Sonstige  Eintragungen  .  —575757—
7.  Landregistersachen:
a)  Anlegung  des  Landregisters  —  2  22  —
b)  Eigentumsänderungen.  —  ———  —
e)  Eintragungen  von  Hypotheken  —  122  —
d)  Sonstige  Eintragungen.  .  —  4  44—
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  .  —333333—
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  —  7  75½  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  —  222—
11.  Nachlaßpflegschaften  und  -verwaltungen  13  91221814
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgericht  ..  —  1  1  1  —
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  Zeuanijen  —  5  5  5  —.
14.  Auseinandersetzungen  .  I  1  2  2
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  .  -——-—.—
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften  13  1225|  8-—17
17.  Sonstige  familienrechtliche  Angelegenheiten  —  ——
18.  Protestsachen:
a)  Seeproteste  —  ——  —
b)  Wechselproteste  .  —1717.17—
19.  Hinterlegung  von  Geld  und  Bertachen  .  364884«4737
20.  Verklarungen  —  ———  —
E.  Rechtshilfesachen  20  12361256|242  14
F.  Seemannsamt:
1.  An=  und  Abmusterungen  —  1341134434  —
4  610  %  —

2.  Strafverfahren  nach  §  122  der  Seemannsordnung
33.  Untersuchungen  von  Seeunfällen.  ....
4.  Andere  Handlungen  des  Seemannsamts

 

 

 

Gerichtstage  fanden  statt:  in  Usakos,  Karibib,  Otjimbingwe  und  Ameibj  je  in  Kanikontes  3,  in  Okasise  2.

*)  Die  Angabe  in  der  vorjährigen  Ubersicht,  wonach  eine  Sühnesache  unerledigt  blieb,  beruht  auf

einem  IJrrtum.
        <pb n="1037" />
        G  983  20

 

 

   
 
 
  

 

 

 

Aus  Davon
--=  232121.232
Es  waren  anhängig:  2
Sç  8
S  2  33
IV.  Bezirksgericht  Keetmanshoop.
A.  Bürgerlche  Rechtsstreirigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden=  und  Wechselprozese,  Ehen  und
Entmündigungssachen  308  767|1075|813  262
eervan  gehürten  zur  Zuuumiigteie
a)  des  Bezirksrichters  .  197  560
b)  des  Bezirksgerichts.  111  2078818212  106
Es  wurden  erledigt:
a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Antraͤge  .  54  l
b)  durch  andere  Urteile  .  503  f
c)durch  Vergleiche  ...........34  ,
2·Suhnesachen  .............  —  —  —  —
3.  Mahnsachen.  .  —213913213"—
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  .  —  313131  —
5.  .......—  1  111  1
6.  eines  bei  Gericht  anhängigen  Rechtsstreits  —  33  3  —
7.  in  das  bewegliche  Vermögen  —  860860860  —
8.  von  unbeweglichen  Sachen.  5  71  12  4  8
9.  ..........  —  4  4  4
10.  —  4  4  2  2
11.  Andere  —  545  545545  —
12.  —  ——  UU—
B.  Konkurssachen  6  612  5  7
C.  Strassachen:
1.  Ermittlungen,  einschl.  der  einzelnen  rchterlichen  Anordnungen
in  Strafsachen  83  29813811314  67
2.  Strafbefehle  3  2112  20  4
3.  Offentliche  Klagen:
a)  wegen  Übertretungen  "„  87  1
b)  wegen  Vergehen.  44  11155|127  28
c)  wegen  Verbrechen  633  3
Hiervon  gehörten  zur  Zustandiateit:
a)  des  Bezirksrichters  .  26831098425
b)  des  Bezirksgerichts  21  39  6053  7
4.  Sühnesachen  .  —  6  6  6  —
5.  Privatklagesachen  6  152114  7
6.  Beschwerden  —  11111  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  .
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willenserklärungeen
  222  22
2.  Beglaubigungen  von  unterschriften  und  haomreihen  —  177|17177  —
3.  Freiwillige  Versteigerungen  von  Grundstücken  —  ——  —
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen  —  17  1717  —
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen.  —  33  3  —
6.  Grundbuchsachen:
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebots  und  d  Anlegung  d  der  Grundbücher.
  .  —171171171
b)  Eigentumsänderungen  .  .«—112112112-e)
  Eintragungen  von  Hypotheken  und  Grungschue  .  —,128128128—
chSonftiquintragungen  .  —.142142142
        <pb n="1038" />
        W  984  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—m—m—  ssDovon
——
Es  waren  anhängig:  —5  vss
-ss
2  5525  55%u37
7.  Landregistersachen:  |
a)  Anlegung  des  Landregisters  —  3  3  31—
b)  Eigentumsänderungen  .  —  4  4  4
e)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  rundschuiden  —  13  13  3—
d)  Sonstige  Eintragungen  .  —  272727—
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  1111
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  —  222—
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  –  —  —
Il.Nachlaßpflegschastenund-vekroaltungen.  29j10391227
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgerichte  .  .  —’  —  —
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  Beugnisen  —  5  5  5  —
14.  Auseinandersetzungen  .  .  —  —  —
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  —  —
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften.  31  132  —  32
17.  Sonstige  fönitenrehllie  Angelegenheiten·  5  1  6—  6
18.  Protestsachen  .  —  1  1  1  —
3  Beschwerden  ——  ——  —1
0.  Hinterlegungen  von  Geld  und  Wensachen  50  78  1281  92  36
E.  “Ny3  .  68  636704683321
Gerichtstage  fanden  satt:  in  Warmbad,  Maltahöhe  und  Cibeon  je  1.
V.  Bezirksgericht  Lüderitzbucht.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden=  und  Vochselprazess,  Ehe=  und  -
Entmündigungssachen  .291  77511066  842  221
Hiervon  gehörten  zur  Zustandigteit:  J
a)desBeztkksrtchters  .  2012644815663  152
b)  des  Bezirksgerichts  90  161251  *0  72
Es  wurden  erledigt:
a)  durch  Urteil  auf  Grund  wideriprechender  Antrage  .103
b)  durch  andere  Urteile  550
e)  durch  Vergleich...  227
2.  Sühnesachen  ...............—  3  3  3  —
3.  Mahnsachen  .  1248249248  l
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  —  244444  —
5.  Aufgebotsverfahrtren  —  3  32-  1
6:  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  *  —  11111—
7.  Zwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermögen.  6  329  335  330  5
8.  Zwangsversteigerungen  von  unbeweglichen  Gegenständen  6  6  12  9#  3
9.  Zwangsverwaltungen  —  22  1  1
10.  Verteilungsverfahren  ..  —  1  11—  1
11.  Andere  Zwangsvollstreckungshandlung  —  69569569  —
12.  Beschwerden  —————-B.
  Konkurssachen  6  28  3  5
C.  Strafsachen:
1.  Ermittlungssachen,  einschl.  der  t  einzelnen  richterlichen  Anordnungen
  in  Strassachen  30  1475156  19
2.  Strafbefehle  4  160  14  6
z.  Offentliche  Klagen:  P
a)  wegen  Übertretungen  —  66  4  2
b)  wegen  Vergehen  52  5608g83  25
c)  wegen  Verbrechen  3  3  6  5  1
        <pb n="1039" />
        W  985  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
m  ’ô
ängig:  SZEEENE
Es  waren  anhängig:  7975  s  *2s38  28
2  ——
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigeeit::
a)  des  Bezirksrichters  28  33  615110
b)  des  Bezirksgerichts  27  3  59  40  19
4.  Sühnesachen  .  —282828—
5.  Privatklagesachen  11  152615
6.  Beschwerden  —  1212  111
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willenserklärungen
  —  30300330—
2.  Beglaubigungen  von  vmterschriften  und  Lemeicen  —  181181  18  —
3.  Freiwillige  Versteigerungen  von  Grundstücken  —
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen  —  1  1  111—
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen  —  —
6.  Grundbuchsachen:
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Ausgebots  und  !  Mlegung  b  des  Grund-  «
b  .  -—-474747—
b)  Eigentumsanderungen  —  33  33  33—
e)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  d  Grundschuiden  —  64444
d)  Sonstige  Eintragungen  —  49  4949
7.  Landregistersachen:
a)  Anlegung  des  Landregisters  —  ——
b)  Eigentumsänderungen  —  2282  —
e)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  Grundschulden  —  5  5  5—
4)  Sonstige  Eintragungen  .  —«I111«—
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  7077070  —
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  555.é.  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  —  ——  —
11.  Nachlaßpflegschaften  und  verwaltungen.  .·.  13  41T
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgericht  1iiini  —
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  heugnisen  ..  —  1  1  1  —
14.  Auseinandersetzungen  .  .  .  —————
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  —
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften  7  6  13  58
17.  Sonstige  fenienrecce  Angelegenheiten  —i  11111—
18.  Protestsachen  —  1  1  1—
19.  Beschwerden  .  —»————
20.  Hinterlegungen  von  Geld  und  wensohhe  .  27l39663630
21.  Verklarungen  .  —j————
E.  Rechtshilfesachen  6  7907967861
F.  Seemannsamtssachen:  .
1.  An=  und  Abmusterungen  .  ——167167167—
2.  Strafverfahren  nach  §  122  der  Seemannsordnung  .  —  44  4—
3.  Untersuchung  von  Seennfällen  .  .  —————
4.  Andere  Handlungen  des  Seemannsamtes  .  —  4  4  4  —
Gerichtstage  fanden  statt:  in  Aus  2.
VI.  Bezirksgericht  Omaruru.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  !  1
1.  Prozesse,  einschließlich  Urkunden=  und  Wehselprozesse  Chenn  und  i
Entmündigungssachen  115  „3  312463

 

 

 

4
        <pb n="1040" />
        W  986  eo

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
Es  waren  anhängig  **  25  #
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeita)
  des  Bezirksrichters  82  1190  272  198  74
b)  des  Bezirksgerichts  71  122193  137  56
Es  wurden  erledigt:
a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Antrage  .46
b)  durch  andere  Urteile  176
e)  durch  Vergleih..  37
2.  Sühnesahennnn  —1—  —
3.  Mahnsachen  117  37113881362  26
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  7  25  32  26  6
5.  Aufgebotsverfahrten  —  ——  —
6.  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  **  1  13144  —
7.  Zwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermöggen  24  268292270  22
8.  Zwangsversteigerungen  in  das  unbewegliche  vermögen  .21  173831  7
9.  Zwangsverwaltungen  ...—  1  111  —
10.  Verteilungsverfahren  .  —  —1—  —
11.  Andere  Zwangsvollstreckungshandlungen  441691452  17
12.  Beschwerden.  .  —  +—
B.  Konkurssachen  5  1  6  4  2

C.  Strafsachen:  "
1.  Ermittlungssachen,  einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Anordnungen
  in  Strafsahen  86  168  20464  40
2.  Strafbefehle..  5  14419H15  4
3.  Offentliche  Klagen:  l
a)wegenllbertretungen

 

 

 

 

b)  wegen  Vergehen.  28  53812  29
c)  wegen  Verbrechen  3  3  65  1
Hiervon  gehörten  zur  Iubändigtet
a)  des  Bezirksrichters  25  305  23
b)  des  Bezirksgerichts  .  62632257
4.  Sühnesachen  .  1101111—
5Pttvatklagen.  8425038H12
6.  Beschwerden  .  —  1  1  1
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  «  «
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willenserklärungen
  52  52  52  —
2.  Beglaubigungen  von  unterschriften  und  Langeeihen.  —  161161161.  —
3.  Freiwillige  Versteigerungen  von  Grundstücken  ...—-——-———
4.AnderegenchtltcheVeurkundungen..".......—·——4;—7
5.VerfügungenvonTodeswegcn....·.....—444I——
6.  Grundbuchsachen:  ·
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebots  und  Aulegung  des  z
Grundbuchs  —  140104040  —
b)  Eigentumsänderungen.  .  ...—102102«102;——
e)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  Grundichilden  —  158  158158  —
d)  Sonstige  Eintragungen  11821182182  —
7.  Landregistersachen:  "
a)  Anlegung  des  Landregistrsss  —  7  77.  —
b)  Eigentumsänderungen  1212%
c)  Eintragungen  von  *.  und  Grundichulden  —  2727  27
d)  Sonstige  Eintragungen  38|  38138—
        <pb n="1041" />
        W  987  28

 

Davon

 

 

 

 

 

Aus  .
-.
Es  waren  anhängig:  *  ss
—  25
—
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  171  171  17  —
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  4  4  4  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  ———-—
11.  Nachlaßpflegschaften  und  -verwaltungen.  15  82311  12
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgericht  .  .  1  1—.1
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  Beugnisen  .  —  3  3  3  —
14.  Auseinandersetzungen  .  .  1°)  —  11.—  1
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  —  ——  —  —
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften.  6  5111  8
17.  Sonstige  amilienrechtliche  Angelegenheiten  —  1  1  1  —
18.  Protestsachen  —  ———  —  —
19.  Beschwerden  —  —
20.  Hinterlegung  von  Geld  und  2  8  29  37  25  12
E.  Rechtshilfesachen  32  394426  390  36

Gerichtstage  fanden  statt:  in  Tsumeb,  Outjo  und  Otjiwarongo  je  4,  in  Grootfontein,  Waterberg
  und  Kalkfeld  je  3,  in  Okombahe  und  Otavi  je  2,  in  Franzfontein,  Okaukwejo  und  Nein-eis  je  1

3.  Kamerun.
I.  Obergericht.

 

 

 

 

A.  Bürgerliche  Rechssttreitgkeiten:  l

1.  Berufungen  11  121310  3
2.  Beschwerden  ..  ............—  1  1  1  —
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  ..........—  1  1  1  —

C.  Strafsachen  einschl.  **  3  «
IBekufungen..  ..........1;1011  8  3
2.  Beschwerden  1  1  1
D.  Beschwerden  in  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  .  —  —1.1  —  —
zusammen  2527120  7

Von  den  27  Sachen  entfallen:  „  1

a)  auf  die  Bezirksgerichte  in  Kameenn  24  «  "

b)  auf  das  Bezirksgericht  in  Tooon  3  1  1

E.  Gerichtstage  fanden  statt:  in  Duala  5.  1  1

II.  Begirksgericht  Duala.

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  "
1.  Prozesse,  einschl.  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesse  18  1511169118  #  51

2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangs-  1
vollstreckungen,  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usp.  26  301627  302  25

Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  emänigti,  1
a)  des  Richters  36  410  446  3
b)  des  Gerichtssts.  8  42  502921
B.  Konkurssachen  2  44%  1

C.  Strafsachen:  1
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  wcr  1  3  4  4  —
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  wmwar.  20|28  21)  7

*)  Die  als  unerledigt  aus  früheren  Jahren  eingestellte  Auseinandersetzung  ist  in  der  Geschäftsübersicht
für  1911  irrtümlich  nicht  berücksichtigt  worden.

4
        <pb n="1042" />
        G  988  20

 

 

 

Gerichtstage  wurden  abgehalten  in  Jeunde  und  Ebolowa.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
ängig.  m  #ßzezs
Es  waren  anhängig:  *s  27  97  3  22
e  53
3.  Ermittlungssachen  .  181041229527
4.  Privatklagesachen,  einschl.  Sühnesachen  .  —101010-In
  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  statt,  darunter
Einspruch  gegen  Strasbefehl:
a)  ohne  Beisitzer  17
b)  mit  Beisitzern  ...  8
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .  1  3  43  1
.Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  i
1.  Nachlaßregulierungen,  Erbscheine  usw.  20  2000261
2.  Vormundschafts=  und  Pflegschaftssachen  —  1  1  11—
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  48  1742221644
4.  Rechtshilfesachen  4  158  1621602
5.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  VBeglaubigungen,
  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usn2202203200  3
.  Seemannsamtliche  Handlungen.  .  .  .  —-  6  6  6  —
Gerichtstage  wurden  abgehalten:  in  Edea  3,  in  Vietoria  1.
III.  Bezirksgericht  Kribi.
Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschließlich  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesse
  6  5  11  8  3
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangs-  #
vollstreckungen,  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.  1  5253449
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Zustandigkeit
a)  des  Richters  .  456604911
b)  des  Gerichts  3  1  4  3  1
.  Konkurssachen  —  WWM  —
Strafsachen:
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war.  —  6  6  6.—
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war.  3  2  5  4  1
3.  Ermittlungssachen  9  33  42  32  0
4.  Privatklagesachen  einschl.  Söhnesachen  .  —,222.-In
  Sachen  zu  1  und  2  fanden  Sdauptverbondlnge  2
a)  ohne  Beisitzer  ·
b)  mit  Beisitzen  ...-5.
  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .  ——————
Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Nachlaßregulierungen,  Erbscheine  usw.  6  511  6  5
2.  Vormundschafts=  und  Pflegschaftssachen  .  —  1  1  11—
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbduch  —  32132132  —
3a.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  —  —  —  —  —
4.  Rechtshilfesachen  3  188191183  8
5.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  Veglaubigungen,
  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usw.  —63363  631—
Seemannsamtliche  Handlungen.  —  —  —
        <pb n="1043" />
        989  20

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
—  rP  —  –  —  6Wä|
Es  waren  anhängig:  1  .
E½2
S  3  G2
IV.  Bezirksgericht  Lomie.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  —
1.  Prozesse,  einschl.  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesse  164
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangs-  1
vollstreckungen,  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  us.13  233628  8.
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Zuständigkeit:
a)  des  Richtrs  25%  64494  40
bh  des  Gerbt  4  1822  7  15
B.  Konkurssachen  .............—  2  2—  1  2
C.  Strafsachen:  T/
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war.  .  .  .13  3  6  3
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war12  4456830  26
3.  Ermittlungssachen  44  12216689  77
4.  Privatklagesachen  einschl.  Söhnesachen  .  6  81147
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  statt,  darunter
Einspruch  gegen  Strafbefehl:
a)  ohne  Beisitzer  ..  42
b)  mit  Beisitzen  15  #
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .....—  1  11  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Nachlaßregulierungen,  Erbscheine  usw.6°'  71131  310
2.  Vormundschafts=  und  Pflegschaftssahen—)  ———  —  W—
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundduch  1  111—
4.  Rechtshilfesachen  4  6367  62  5
5.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  bBeglaubi-  i
gungen,  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usw.—  9999  —
6.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  5.  121  17  17.  —

 

Gerichtstage  wurden  abgehalten:  in  Abongmöang  5,  Dume  14,  Dengdeng  1,  Bertua  3.

4.  Togo.
Bezirksgericht  Lome.

 

 

 

 

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Zivilprozesse  .  8  3543  8
2.  Zahlungsbefehle  ........—  7  77.  —
3.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  .  1  181  18  18  —
4.  Sicherung  des  Beweises  ........1—  11·—
5  Zwangsvollstreckuiigeii  Aufgebote  usw.  .  35  35  35  1  —
B.  Konkurssachen  —————  —
C.  Zwangsversteigerungen  in  das  unbewegliche  Vermögen  —  ——–
D.  Strafsachen:  '
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  ..  2  331  35133  2
2.  Sachen,  in  denen  ein  Lauptversahren  einzuleiten  war  123  2442½  3
3.  Ermittlungssachen  .  ...4414544  1
4.  Privatklagesachen  .....—E————
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richiers  .  .—  ———  —
6.  Sühnesachen  .  —  —  ——  —
E.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  «
1.  Vormundschafts=  und  Pflegschaftssahen3  —  32  1
2.  Testamente  und  Erbverträüse  .  —  1  11  1  —

 

*)  Die  in  der  vorjährigen  Übersicht  bezüglich  der  unerledigt  gebliebenen  Sachen  enthaltenen  abweichenden
  Angaben  sind  unzutreffend.
        <pb n="1044" />
        G  990  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
Es  waren  anhängig:  —  "  2  *2
2  4455½
l
3.Nachlaßregulierungen..«........«·  4  4  8  5  3
4.  Erbbescheinigungen  ........  —  3  3  3  —
5.  Handelsregistersachen  —  1  1  —
6.  Grundbuchsachen:
a)  Anträge  auf  Anlegung  eines  Grundbuchblattes  us  511646  1
Ferner  wurden  in  das  Grundbuch  eingetragen:
b)  Eigentumsveränderungen  .  —747474—
c)Übertragungenaufandere  Blatter.  ——«373737—
d)  Eintragungen  in  den  Abteilungen  II  und  In  —  3939  39  —
e)  Löschungen.  —  30|30  30  —
#  Berichtigungen  nach  dem  Inhalt  der  Flurhücher.  —  —  —  —  —
7.  Landregistersachen  .  —;———  —
8.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit.
a)  Verträge  und  einseitige  Villensertlärungen  —  190  190  190  —
darunter  Grundbuchsachen  -  —  171  1711171  —
b)  Beglaubigungen  von  Unterschristen  iiw.  —  3434434  —
F.  Rechtshilfesachen  .  .  —  292929,—
G.  Seemannsamt:  "
a)  Verklarungen,  An=  und  Abmusterungen  usw.  —  3  3  —
b)  Seemannsamtliche  Strafverfahren  .  —  2  2  2  —
Gerichtstage  sind  nicht  abgehalten  worben-S.
  Neuguinea.
I.  Obergericht.
A.  Bürgerliche  Nechtsstreiigleiten  "  ;
1.  Berufungen  2  1  32  1
2.  Beschwerden  —  ——
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  .  ——  ——«—
C.  Strassachen  (einschl.  wiwatlagesachey  I
1.  Berufungen  3  69  6  3
2.  Beschwerden  —  222.—
D.  Beschwerden  in  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  3  3  3  —
II.  Bezirksgericht  Rabaul.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  7  26  3323  10
2.  Sonstige  Rechtssachen:  i
Arreste  und  einstweilige  Versugungen  —  131131  13
Sicherung  des  Beweises  .  —  1  1  1  —
Rechtshilfesachen  —  848444
Zwangsvollstreckungen  2  30382230  2
Mahnsachen  .  —1161616——
Zwangsversteigerungen  .  —«——.-  —
Aufgebotsverfahren  .  1  1  2  2  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  ichörten  vur  Zusandigteit  L
a)  des  Richters  .  .—-  163  163163  —
b)  des  Gericchtt  —  1818818  —
B.  Konkurssachen  ......  —  1  1  1
        <pb n="1045" />
        991

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
——  .—  2
Es  waren  anhängig:  ns
—e22  25
Seez#S
C.  Strafsachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war.  —  5  5  5.—
2.  Sachen,  in  denen  das  Hauptverfahren.  zu  eröffnen  war  6  2228  25
davon  Privatklagesachen  .  —  1  1  1—
3.  Sachen,  in  denen  ein  Zauptverfahren  nicht  zu  erdfnen  war
(Einstellungen,  Zurückweisungen,  Zurücknahmen)  —  30  30030  —
4.  Ermittlungssachen  13621
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  ..  —  ——
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Haupwerhandlungen  han  D.
a)  ohne  Beisitzer  .  13  i
b)m1tBe1srtzern-.-..-.......  8
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschaften  und  Pflegschafen  12  1325|10  15
2.  Testamente  ........——  4  4  4  —
3.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  ...·....—  9  9  9  —
4.  Eintragungen  in  das  Schiffsregisteri—  5  5  5.——
5.  Eintragungen  in  das  Grundbuch  126|126126  —
6.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit.  nj717|117|117  —
E.  Seemannsamtliche  Geschäfte:  I.
An-nndAbmuitetungen......«.....—575757E—
III.  Bezirksgericht  Friedrich-Wilhelmshafen.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschließlich  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesse
  —  55—  5
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  us5.  2  1214414—
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Zuständigkeit:
a)  des  Richters  2  16  18H14  4
5)  des  Gerichttt  .  —  1  1—  1
B.  Konkurssachenn  ————
C.  Strafsachen:
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  wer3  21  51  5  —
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war.  .—  241  24  8  16
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Laupwerhandlungen  ktt:
a)  ohne  Beisitzer  .
b)  mit  Beisitzern.  ·.—
3.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Nichters  ....—————
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  —-1.
  Vormundschaften  und  Pllegschasten  .........4  3  71  —  7
2.  Erbteilungen  .....—-———.—
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  .  —  7  7  7  —
4.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  (Beglaubi-  .
gungen,Testamentsernchtungen,voklüusigeVerwahrungenusw)92130  10

 

 

 

 

 

20
        <pb n="1046" />
        W  992  20

 

Es  waren  anhängig:

—
E#r

1

Davon

 

 

früheren

Jahren

dem  Berichtsjahre


 

zusammen

 

wurden

erledigt
blieben

 

umerledigt)

 

IV.  Bezirksgericht  Ponape.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschließlich  Urkunden-,  Wechsel-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen

2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen  Aufgebote  usw.
Von  den  zu  1  aufgeführten  Sachen  ehörten  zur  *
a)  des  Richters  .
b)  des  Gerichts
.  Konkurssachen
Strafsachen:
1.  Strafbefehle
2.  Sachen,  in  denen  das  Verfahren  eingestellt  wurde
3.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war
4.  Ermittlungssachen
In  den  Sachen  zu  3  *  Vauptwerhandiungen  *
a)  mit  Beisitzen
b)  ohne  Beisitzer  ..  .  .1
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Rher  .  .
6.  Sühnesachen  in  Privatklagesachen  .  .
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
.  Vormundschaften  und  Mlegschaften
.  Nachlaßsachen
.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch.
.  Anträge  auf  Anlegung  eines  Landregisters
Sonstige  Verfügungen  in  Landregistersachen
4  Eintragungen  in  das  Handelsregister
.  Wechselproteste
.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  (Beglaubigungen,
  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usw.)

•ê

%  SJW

V.  Bezirksgericht  Jap.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesse
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  um.
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Zuständigkeit:
a)  des  Richters  ..ß
b)  des  Gerichts
B.  Konkurssachen
C.  Strafsachen:
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war.
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war.
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Lauptwerhandlungen  kütt:
a)  ohne  Beisitzer  .
)itBeisitzer.  ...-—
3.  Beschwerden  gegen  Ensscheidungen  des  Richters  .

 

l
Poet-w
        <pb n="1047" />
        W  993  2##

 

 

 

Auss  Davon
=  5
Es  waren  anhängig:  eS  55
-*2  2
—
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschaften  und  Pllegschasten  —  1  11—
2.  Erbteilungen  —  ————  —  —
3.  Testamente.  —  111
4.  Nachlahregulierungen.  .  —;———«-—
5.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  44  4  —
6.  Eintragungen  in  das  Landregister  —  202020  —
7.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  1  118181  —
6.  Samoa.
I.  Obergericht.
A.  Bürgerliche  Rechtsttreitgkeiten:
1.  Berufungen  —  668  3
2.  Beschwerden  .  —  2  2  1  1
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  .  .  ——-————
C.  Strafsachen  (einschl.  Frivatllagesachen);
1.  Berufungen  1  7  8  6  2
2.  Beschwerden  —  223  2
D.  Beschwerden  in  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeil  —  —
II.  Bezirksgericht  Apia.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozeßsachen:
a)  Zuständigkeit  des  Richters  14  3751135  16
b)  Zuständigkeit  des  Gerichts-  9  162569
2.  Entmündigungssachen  .  ——————
3.  Mahnsachen  —  14214242
4.  Sühnesachen  —  —  —  —
5.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  —  —
6.  Zwangsvollstreckungssachen  27  118145124
7.  Zwangsversteigerungen  von  eundküce  —  2  2  111
8.  Rechtshilfesachen  —  17117%%
9.  Sicherung  des  Beweises  —  4  4  444
10.  Sonstige  Zivilsachen  —  —  —  —
B.  Konkurssachen  2  —  2  1  1
C.  Strafsachen:
1.  Ermittlungssachen  .  2173475571144
2.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  erlassen  wurde  511
3.  Sachen,  in  denen  das  Hauptversahren  Fsi#n  wurde  7  6875  5817
davon  Privatklagesachen  1  8  9  3  6
4.  Rechtshilfesachen  —  1  1  1
In  den  Sachen  zu  3  *  Veuptderhandlungen  son
a)  ohne  Beisitzer  —  55555
b)  mit  Beisitzern  —  3  3  3—0
5.  Sühnesachen  in  Privatklagesachen  —  14444
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschaftssachen,  Pllegschaften,  Seisandschaften  35  11  465  14  32
2.  Nachlaßsachen  11—  1  11—
        <pb n="1048" />
        G  994  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  *  Davon
-z:  E
Es  waren  anhängig:  “"  E
S——  S.  —1
E  #
l
2a.  Sonstige  familienrechtliche  Angelegenheiten  ...—  1—
3.  Errichtung  letztwilliger  Verfügunnggen  1  1  1
4.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  7  7  71.—
5.  Eintragungen  und  Löschungen:
a)  im  Landregister.  42  4242
b)  im  Grundbuch  —  113113  113  —
6.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerchibortel.  ce-  „
glaubigungen,  Beurkundungen  usw.)  —  174747  —
7.  Rechtshilfesachen  .  ....—El  1  1  —

Gerichtstage  fanden  statt:  in  Matautu  (Savaih=  2.

 

Dersonalien.

Raiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1913.
Den  Nachbenannten  sind  folgende  Auszeichnungen  verliehen  worden:
der  Rote  Adler-Orden  4.  Klasse:
dem  Stabsarzt  Dr.  Manteufel;
der  Königliche  Kronen-Orden  4.  Klasse:
dem  Assitenzarzt  Dr.  Klemm;

das  Allgemeine  Ehrenzeichen  in  Bronze:
dem  Sanitätssergeanten  Biernat.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  9.  Oktober  1913.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  zu  bestimmen  geruht,  daß
die  von  Teilen  der  Schutztruppe  vom  17.  Juni  bis  21.  Juli  1912  und  vom  17.  Juli  bis  23.  August
1912  ausgeführten  Unternehmungen  gegen  die  Kangu=  Heiden  und  die  Baminge  im  Sinne  der-  88  17
des  Offizier-Pensionsgesetzes  und  7  des  setzes  als  Kriege  anzusehen  sind,
für  die  den  beteiligten  Deutschen  das  Jahr  1912  als  Kriegsjahr  anzurechnen  ist.

Als  Kriegsteilnehmer  haben  diejenigen  Angehörigen  der  Schutztruppe  zu  gelten,  die  in
ihrem  Gefechtskalender  als  solche  namentlich  aufgeführt  sind.  Gleichzeitig  wird  denselben  die  Kolonialdenkmünze
  mit  der  Berechtigung  zum  Tragen  der  Spange  „Kamerun  1912“  verliehen.

A.  K.  O.  vom  4.  November  1913.
Den  Nachbenannten  sind  folgende  Auszeichnungen  verliehen  worden:
das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:

dem  Sanitätsvizefeldwebel  Thierbach  sowie
den  ehemaligen  Bizefeldwebeln  Sussieck  und  Wagner.
        <pb n="1049" />
        G  995  20

,  Nachruf.
Nach  einem  Telegramm  der  Schutztruppe  für  Kamerun  vom  24.  Oktober  1913  fand  der

Oberleutnant

lierr  Erich  v.  Raven

auf  einer  Dienstreise  im  Nola-Bezirk  (Kamerun)  durch  Lungenschuß  bei  Nguku  den  Heldentod.
Der  Gefallene  hat  der  Schutztruppe  für  Kamerun  seit  dem  8.  November  1910  angehört

und  sich  stets  als  ein  tapferer  Offizier  bewährt.

Das  Andenken  an  den  heimgegangenen  Kameraden  wird  von  uns  stets  in  hohen  Ehren

gehalten  werden.
Berlin,  den  25.  Oktober  1913.

v.  Glasenapp,
Eeneralmafor  und  Kommandeur  der  Schutztruppen.

 

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts,
Wirklicher  Geheimer  Rat  Dr.  Solf  ist  von  seiner
Dienstreise  nach  Afrika  zurückgekehrt  und  hat  die
Geschäfte  am  10.  November  wieder  übernommen.

beutsch-  Ostaofrika.

Die  Wiederausreise  nach  Daressalam  haben
am  29.  Oktober  angetreten:  Regierungsarzt  Professor
  Dr.  Beck,  Landwirtschaftlicher  Sachverständiger
  Wunder,  Zollvorstand  Sieß,  Gouvernementssekretär
  Maeffert,  Regierungslehrer  Urban,
Assistent  2.  Kl.  Schneider,  Katasterzeichner  Lenhardt,
  Förster  Rupprecht,  Polizeiwachtmeister
Müller,  Bohrmeister  Brennecke  und  Zollhilfsbeamter
  Lampe.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  am  18.  bzw.
20.  Juli:  Polizeiwachtmeister  Holland,  Landwirtschaftlicher
  Gehilfe  Münz;  Landmesser  Sprandel,
Sekretär  Peschke  und  Zollamtsassistent  2.  Klasse
Unger;  am  31.  Juli  bzw.  1.  August:  Regierungsarzt
  Dr.  Greiner,  Landmesser  Becker,  Techniker
2.  K.  Lehmann;  Sekretär  Paul,  Assistent  2.  Kl.
Grasböck,  Förster  Huly,  Maschinist  Buß  und
Kanzleigehilfe  Arnold;  am  15.  bzw.  17.  August:
Direktor  des  biologisch-landwirtschaftlichen  Instituts
Amani  Prof.  Dr.  Zimmermann,  Katasterzeichner
Schultjahn;  Leiter  des  Veterinärwesens  Dr.
Lichtenheld,  Regierungsarzt  Dr.  Gothein,  Zollsekretär
  Brixner,  die  Polizeiwachtmeister  Helwig,
Hoffmann,  Klein,  Lelm,  Zidorn  und  Pelz,
Kanzleigehilfe  Eicke;  am  29.  August  bzw.  1.  September:
  Sekretär  Häuser,  Gärtner  Heinmann;
Hauptmann  Rogalla  v.  Bieberstein,  Gerichtsassessor

  Dr.  Dietrich,  Regierungsarzt  Dr.  Orenstein,

  Sekretär  Mathis,  erster  Werkmeister  Bergs
und  Lehrerin  Viereck.

Das  Schutzgebiel  haben  mit  Heimaturlaub

verlassen:  am  25.  September:  Hauptzollamtsvor- 



steher  Grentzenberg  und  Kanzlist  Ribeiro;
am  30.  September  bzw.  1.  Oktober:  Gerichtsassessor
Graf  Stolberg-Stolberg,  Landmesser  Elten,
Hauptzollamtsvorsteher  Maier,  Gouvernementssekretär
  Vollmering,  die  kommiss.  Sekretäre
Traub  und  Graeber,  Regierungslehrer  Braune,
die  Katasterzeichner  Jüunemann,  Hörmann  und
Andres,  Techniker  2.  Klasse  Lilling,  kommiss.
Assistent  2.  Kl.  Gresch,  Polizeiwachtmeister  Galle
und  Klempner  Pesenecker.

Kamerun.

Die  Portugiesische  Regierung  hat  dem  zum
Generalkonsul  für  die  portugiefischen  Besitzungen
Säo  Thomé  und  Principe  ernannten  Gouverneur
  von  Kamerun  Ebermaier  das  Exequatur
erteilt.

Am  9.  Oktober  sind  ausgereist:  die  Gerichtsassessoren
  Neuse,  Hegemann  und  Zweck,  die
Sanitätsgehilfen  Weidenhaupt,  Keppke,  Hoffmann
  und  Schoel,  Wegebauer  Florian  sowie
Vermessungstechniker  Hirsch.

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am

9.  Oktober:  Gerichtsassessor  Wienecke,  Leiter  der

Versuchsanstalt  Dr.  Ficken  dey,  Landwirtschaftlicher
  Sachverständiger  Dr.  Wolff,  Landwirtschaftlicher
  Gehilfe  Mattner,  Katasterzeichner  Buß
und  Sanitätsgehilfe  Kleck;  am  24.  Oktober:  Oberrichter
  Autenrieth,  Bezirksamtmann  v.  Krosigk,
Arbeiterkommissar  Adams,  die  Sekretäre  Lutz,
Wilske,  Kurtzahn  und  Scheer,  Bureauassistent
Engerer,  die  Magazinaufseher  Schilling  und
Colleck  sowie  Wegebauer  Förstenberg.

Im  Schutzgebiet  sind  ein=  bzw.  wiedereingegetroffen:
  Geologe  Dr.  Elbert,  Assessor  Have-
        <pb n="1050" />
        W  996  20

mann,  die  Landmesser  Rick  und  Stockhardt,
die  Sekretäre  Thum  und  Stangel,  Bureaugehilfe
Römisch,  die  Lehrer  Schwarzer  und  Jesper,
Landwirtschaftlicher  Gehilfe  Schmeißer,  Assistent
Erdmann,  Zollausseher  Körfgen,  die  Techniker
Müller  und  Bierschenk,  Wegebautechniker  Rabeler,
  Magazinaufseher  Zickler,  die  Polizeimeister
Jelawik,  König,  Kühler,  Sachse  und  Schauf,
Polizeimeister  und  Veterinärgehilfe  Scheuermann
sowie  Präparator  Rabius.

 

Am  9.  September  haben  das  Schuptzgebiet  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Sekretär  Losch,  Geologengehilfe
  Neu,  Lazarettinspektor  Nierling,  Techniker
  Kloke,  Bureaugehilfe  Loew  und  Wegebauer
  Schorß.

 

Deutsch-Südwestafrika.

Nachruf.

Während  des  Heimaturlaubs  verstarb  unerwartet

  Herr  Materialienverwalter
Korl  Sochalowskl.

Das  Schutzgebiet  betrauert  in  dem  Dahingeschiedenen
  den  Verlust  eines  seiner  ältesten
Beamten.  In  treuester  Pflichterfüllung  und  unermüdlicher
  Hingabe  hat  Zachalowski  während
einer  Dienstzeit  von  6½  Jahren  in  der  Schutztruppe
  und  von  nahezu  14  Jahren  in  der  Zivilverwaltung
  seine  ganze  Kraft  dem  Dienste  des
Schutzgebiets  gewidmet.  Ein  treues  Andenken
wird  ihm  bewahrt  werden!

Windhuk,  den  30.  September  1913.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
eitz.

 

ICC.  AELIIIEII

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruc  der  Nachrichten  vollstäͤndlg  oder  tellweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deutsch-Ostafrika.

Nutzbarmachung  der  Danganikfälle  für  Kraftzwecke.

Die  Nutzbarmachung  der  großen  Panganifälle
  im  Norden  von  Deutsch-Ostafrika  für
Kraftzwecke  ist  schon  mehrfach  in  der  Offentlichkeit
  erörtert  worden.  Zuletzt  ist  darüber  eine
Abhandlung  des  Regierungsbaumeisters  a.  D.
Domnik  in  Glasers  Annalen  für  Gewerbe  und
Bauwesen  erschienen.

Der  Gouverneur  von  Deutsch-Ostafrika  hat
nunmehr  die  Konzession  zur  Ausnutzung  der

Wasserkraft  der  Panganifälle  für  ein  Elektrizitätswerk
  dem  Regierungsbaumeister  a.  D.  Kurt
Hoffmann  in  Berlin  erteilt.

Verlegung  der  Jollstation  Mawangi  nach  Ousoma.

Die  bisherige  Zollstation  Niawangi  (Bezirk
Muansa)  ist  am  5.  August  1913  nach  Musoma
im  gleichen  Bezirk  verlegt  worden.  Die  genannte
Zollstelle  führt  jetzt  die  Bezeichnung:  „Zollstation
  Musoma“.

Kamerun.

Vom  Bau  der  Mittellandbahn.“)

Der  Stand  des  Baues  war  Anfang
August  1913  folgender:

Die  Vorarbeiten  find  abgeschlossen.

Die  Rodungs=  und  Abräumungsarbeiten
sind  beendet.

Die  Erdarbeiten  sind  bis  zum  Lep  Makos
(Kilometer  128,5)  fertig  und  bis  Kilometer  151,1
in  Angriff  genommen.

Die  Rohrdurchlässe  sind  auf  der  ganzen
Strecke  fertiggestellt.

*)  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  8,  S.  359.

 

Die  Brücken  und  Durchlässe  sind  auf  der
Strecke  von  Nkelle  (Kilometer  121)  bis  Kilometer
  125,5  vollendet,  auf  der  Reststrecke  in
Ausführung.

Die  Stationen  und  Bahnhäfe  sind  einschließlich
  der  Erweiterungsbauten  der  Station
Duala  bis  Edea  fertig.

Die  Fernspruch-  und  Fernschreibanlagen
sind  bis  Kilometer  126  in  Betrieb.

Der  Oberbau  ist  bis  Kilometer  121  vorgestreckt.


Der  vorläufige  Betrieb
meter  117,5  eröffnet.

ist  bis  Kilo-
        <pb n="1051" />
        G  997  20

Die  Verwendung  der  drahtlosen  Telegraphie  de
den  Neukameruner  Grenzexpebitionen.

Vorläufiger  Bericht  des  Astronomen  H.  Rauschelbach
in  Duala.

Im  folgenden  gebe  ich  eine  UÜbersicht  über  die
Erfolge  mit  der  drahtlosen  Telegraphie,  soweit
mir  das  Material  darüber  bis  jetzt  vorliegt.

1.  Die  Erfolge  mit  der  Mondahbschua---Grenzexpedition.


Herr  Hauptmann  Abel  hat  mir  über  die  in
den  Monaten  Januar  und  Februar  aufgenommenen
Zeitsignale  kurz  berichtet.  Das  Material  genügt
jedoch  nicht  zu  einer  kritischen  Verwertung.  Der
Vollständigkeit  halber  sind  in  der  untenstehenden
Tabelle  einige  Zahlen  aus  diesen  Monaten  mit
aufgeführt.

Dem  Kaiserlichen  Postamte  in  Duala  hat  Herr
Hauptmann  Abel  über  die  Monate  März,  April,
Mai  eine  ausführlichere  Aufstellung  über  die
Signale  zukommen  lassen,  die  von  der  Station
des  Technikers  Müller  in  diesen  Monaten  aufgenommen
  worden  sind.

Das  Ergebnis  muß  als  überaus  gut  bezeichnet
werden.

Von  besonderem  Interesse  dürfte
Tabelle  sein:

folgende

Jan.  Febr.  März  2  Mai

32  32

Im  Monat

 

habe  ich  Signale  gegçdeben
  .- 



 

 

22  44  57
Davonsind  nicht  abgehört--—  26  18  9
a)  da  Station  nicht  aufgebau
  —  —  18  16  3
b)  hce  Nahgewitter.  —  —  8  2  6

 

Es  sind  abgehört  worden  —  —  31  11  23
ugd  zwarist  ausgenommen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a)  sehr  gut  oder  gut  4  6  21  10  9
b)  genügend  .  1—  8  1  1
5  hangeihon-  —  1  6  3  10
nichts  —  —  1  0  3
oder  in  Prozenten  l
a)  sehr  gut  oder  gut  —  —  68  72  339
b)  genügend  —  —  10  7  4
)  mangelhaft.  —]  —  19  21  44
Onichts  .  ——  3  18

2.  Die  Erfolge  mit  der  Logone  —  Pama-Expedition.


Herr  Hauptmann  Bartsch  hat  mir  telegraphisch
über  Mongoumba,  Herr  Hauptmann  a.  D.
v.  Ramsay  brieflich  von  Singa  mitgeteilt,  daß
die  Expedition  die  Zeitsignale  an  der  Pamaquelle
  vom  6.  bis  18.  Mai  gut  hat  aufnehmen
können.

 

3.  Die  Erfolge  mit  der  Funkenstation
in  Brazzaville

Herr  Leutnant  Malgat,  der  Leiter  der  französischen
  Station  in  Brazzaville,  hat  zwecks
Bestimmung  des  Längenunterschiedes  Duala—
Brazzaville  vom  18.  Juni  bis  5.  Juli  acht  Duala-Zeitsignale
  ausgenommen.  Im  Mittel  ergab  sich
als  Zeitunterschied:

Brazzaville—Duala  =  22  v  158,0  —  08,2

-—  533’  45“  —3“.

Unter  der  Voraussetzung,  daß  der  für  die  Länge
von  Brazzaville  gegebene  Wert  15°  16“  15“  östl.
Greenwich  richtig  ist,  würde  sich  für  die  Länge  der
Beobachtungsstation  Duala  ergeben:  9°  42°30“
östl.  Greenwich,  während  meine  Annahme  auf
Grund  vorläufiger  Berechnungen  9°  41°30“  ist.“)

Brazzaville  hat  meine  Abend=  und  Morgensignale
  gehört.  Da  es  jedoch  vor  Mitte  Juni
um  dieselbe  Zeit  selbst  Signale  gab,  so  war  es
nicht  in  der  Lage,  meine  Zeichen  aufzunehmen.

Herr  Leutnant  Malgat  hat  mir  noch  eine
neue  Reihe  in  Aussicht  gestellt.

4.  Die  Erfolge  mit  der  Funkenstation
in  Pointe-Noire.

Die  Versuche  mit  Pointe-Noire  hatten  den
Zweck,  ebenfalls  den  Längenunterschied  Duala—
Brazzaville  zu  bestimmen,  indem  die  von  Pointe-Noire
  gegebenen  Zeichen  in  Brazzaville  und  Duala
gleichzeitig  aufgenommen  werden  sollten.  Vom
30.  Juli  bis  zum  6.  August  ist  es  endlich  gelungen,
  mit  der  600  m-Welle  an  sechs  Abenden
die  Vergleichssignale  aufzunehmen.  Ich  habe  mein
Beobachtungsmaterial  nach  Brazzaville  gesandt,
wie  es  verabredet  war.  Sobald  das  Beobachtungsmaterial
  von  Brazzaville  selbst  hier  eintrifft,  kann
ich  das  Resultat  ableiten.

Bemerkungen  zu  dem  Berichte  des  Herrn
Hauptmann  Bartsch

von  der  Aufnahme  der  Signale  an  der  Pamaquelle,

  veröstenrüicht  im  Stscher-  Kolonialblatt“
„Nr.  16,  S.  711f.

*)  Es  dü  ürfte  ½#v  richtiger  sein,  die  bisherige  Bestimmung
  von  Dua  ls  die  schärfere  anzusehen  und
hiernach  die  Länge  4½%  Brazzaville  zu  verbessern.
sei  jedoch  erwähnt,  daß  eine  neue  scharfe  Längenbestimmung
  von  Duala  durch  das  Kabel  Emden—Duala
im  Werke  ist.  Hierdurch  werden  die  drahtlosen  Längenbestimmungen
  der  Grenzexpeditionen  erst  ihren  vollen
Wert  erhalten;  außerdem  wird  voraussichtlich  für  die
Kartographie  eines  großen  Teiles  von  Westafrika  eine
sehr  wichtige  Neuorientierung  im  Gradnetz  geliefert
werden.  Durch  die  von  dem  Astronomen  Rauschelbach
und  dem  Leutnant  Frhrn.  v.  Prankh  (bisher  bei  der
Monda—schua-Grenzexpedition)  ausgeführte  Kabelübertragung
  werden  sich  folgende  relative  Längen  ableiten
  lassen:  Emden,  Tenerife,  Monrovia,  Lome,  Duala,
Pointe-Noire,  Brazzaville  und  sämtliche  von  den  Grenzexpeditionen
  mit  drahtlosen  Stationen  besetzten  Punkte.
        <pb n="1052" />
        W  998  20

Am  Schluß  heißt  es  dort:

„Als  beste  Abhörzeiten  hier  sind  7  Uhr  abends
und  besonders  Mitternacht  anzusehen.  Das  Morgensignal
  5  Uhr  M.  D.  Zt.  halte  ich  für  unnütz.“

Ich  halte  dieses  Urteil  für  etwas  verfrüht.
In  der  Zeit  vom  6.  bis  14.  Mai,  von  der  in
dem  Bericht  die  Rede  ist,  sind  im  ganzen  nur
12  Signale  gegeben  worden,  und  zwar  7  Abendsignale
  (75p),  3  Nachtsignale  (12b5p),  2  Morgensignale
  (5ha).  Ich  halte  es  für  unrichtig,  aus
diesen  wenigen  Zahlen  schon  einen  allgemeinen
Schluß  zu  ziehen,  zumal  in  der  fraglichen  Zeit

 

elektrische  Entladungen  sehr  häufig  waren.  Jedem
Eingeweihten  ist  es  bekannt,  daß  in  den  Tropen
gerade  in  den  Morgenstunden  vor  Tagesanbruch
die  Aufnahmemöglichkeit  von  radiotelegraphischen
Zeichen  die  größte  ist.

Dies  läßt  sich  auch  schon  an  dem  mir  vorliegenden
  Material  von  drei  Monaten  von  der
Monda—Dschua-Grenzexpedition  beweisen.  Zu
dem  Zwecke  habe  ich  einmal  die  Intensität  der
Störungen  tabuliert,  wie  sie  an  den  Signalzeiten
beobachtet  worden  sind,  anderseits  die  Aufnahme
der  Signale  selbst.

Tabelle  A.
Intensität  der  Störungen  zu  den  Signalzeiten.

Es  bedeutet:
(2)  =  geringe  Störungen,

(3)  =  mittlere  Störungen,
(4)  =  starke  Störungen,

(5)  =  sehr  starke  Störungen,
(&amp;amp;)  —  Gewitter.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7  Uhr  p  12  Uhr  p.  5  nhr  a
Monat  —  .  ·  —  —  —
EEIEIEIEIIIIEIEIIEIIIIIE  I  (4)(0)I(Gs
«  «  :
März  2  4  4  5o  1  0  3  c  4  3  1  0
April  oo  4  2:  2  3  1  5  2  1  0
Mai  4  3J7  3TT1  2  0  3B2  6  "  3  2  2
Summe  6|  11  11  9  1  41  2  5  0c  2  1  S  2
in  Prozente?  21  D  21  18  28  31  o  41  128  33  11  8  4
Tabelle  B.  n
Aufnahme  der  Signale.
Es  bedeutei:  (3)  =  genügend,  (n)  =  nichts.
(2)  =  gut,  (4)  =  mangelhaft,  (6)  —  Gewitier.
7  Uhr  p  12  Uhr  p  —  5  Uhr  a
Monat  —  .  »  —  l  —
(2  (6)  (4)  (n)G)G(4  )G  2  6  6  12)  ()
1  «  5  X  —
März  2  22  oH  2  0o  ofsb  2  O
April  5  1  1.  0  23  „0  0  o  0  2  0  0
Mai  8  0  7  2  40  1  10  2  1  0  2  1  0
Summe.  19  3  10  4  102  1  3  c0  2  "  6  1  ¾lv
in  Prozenten  6  22  0  2225  12  338  0  25%3  0  32  5  0
l  –

Aus  Tabelle  A  ergibt  sich,  daß  die  Störungen
um  5baam  geringsten  sind.  Je  geringer  diese
aber  sind,  desto  größer  ist  die  Wahrscheinlichkeit,
daß  das  Signal  gut  ausgenommen  werden  kann.
Tabelle  B  bestätigt  dieses  (gut  ausgenommene
Signale  um  5ba:  63  p.  c.).

Demnach  ist  die  günstigste  Zeit  von  den  drei
Signalzeiten  5  Uhr  morgens.

Wenn  das  Material  vollständig  vorliegt,  werde
ich  es  noch  einer  schärferen  Diskussion  unterziehen,
um  für  spätere  ähnliche  Arbeiten  gute  Richtlinien
zu  gewinnen.

 

Die  Landschaft  Age  im  Bezirk  Bomendba.

Im  Juli  d.  Is.  hatte  das  Gouvernement
von  Kamerun  auf  Antrag  der  Station  Bamenda

lßdie  Genehmigung  dazu  erteilt,  daß  die  im  Bereich
  des  Postens  Wum  gelegene  Landschaft  Age,

deren  Bewohner  sich  bisher  gegenüber  der  Verwaltung
  ablehnend  verhalten  hatten,  zur  Aufgabe
ihres  Widerstandes  veranlaßt  und  erforderlichenfalls
  durch  Eingreifen  militärischer  Macht  hierzu
gezwungen  würde.

Der  Leiter  des  Bamenda-Bezirkes,  Hauptmann
v.  Unruh,  berichtet  über  die  Durchführung  dieser
Aufgabe  folgendermaßen:
        <pb n="1053" />
        G  999  20

Es  ist  gelungen,  die  Bewohner  der  Age-Landschaft
  auf  friedlichem  Wege  dahin  zu  bringen,
den  Anordnungen  des  Postens  Wum  Folge  zu
leisten.  Daß  dies  ohne  Blutvergießen  geschehen
konnte,  ist  in  allererster  Linie  wohl  dem  Umstand
zu  verdanken,  daß  durch  die  getroffenen  Maßnahmen
  den  Age  gleich  eine  verhältsnismäßig
stärkere  Macht  vor  Augen  geführt  wurde,  dann
aber  auch  dem  unausgesetzten  Bemühen  des  Postenführers
  Oberleutnants  Quelle,  die  Leute  auf
friedlichem  Wege  zur  Anerkennung  der  Verwaltung
zu  bringen,  schließlich  der  Ruhe  und  Besonnenheit
  jedes  einzelnen  Teilnehmers  der  Unternehmung,
  insonderheit  auch  unserer  farbigen  Soldaten.


Da  bis  zu  meinem  Eintreffen  in  Wum  die
Lage  über  das  Verhalten  der  Age  noch  nicht
geklärt  war,  wurde  der  Einmarsch  in  die  Age-Landschaft
  von  drei  Seiten  befohlen.

Eine  Abteilung  unter  Führung  des  Oberleutnants
  Quelle  marschierte  in  sehr  anstrengenden
  Eilmärschen  westlich  des  Mukarra')  bis
nach  der  Bakenso-Landschaft  und  rückte  von
Nordwesten  kommend  in  das  Age-Gebiet  ein.

Eine  zweite  Abteilung  unter  Führung  des
Unteroffiziers  Schumm  marschierte  über  Befang—
Nkore  —Manjang  in  näördlicher  Richtung  auf
Age  und  erreichte  zunächst  das  Age-Dorf  Wabang.

Eine  dritte  Abteilung  unter  meiner  Führung
marschierte  östlich  des  Mija  bis  Betam,  ging
dort  über  den  Mija  und  erreichte  zunächst  das
Hauptdorf  der  Age,  das  auf  der  Karte  mit  Wanga
bezeichnet  ist.  Meine  Abteilung  begleitete  Stabsarzt
  Dr.  Pistner.

Beim  Einmarsch  der  Abteilungen  waren  sich
in  einigen  Ortschaften  die  Bewohner  über  ihr
Verhalten  der  Truppe  gegenüber  noch  nicht  im
klaren,  aber  schließlich  siegte  doch  der  Einfluß
der  zur  Ruhe  mahnenden  Elemente.

Im  weiteren  Verlauf  fand  die  Vereinigung
der  Abteilungen  in  Naada  statt  (Ossidinge-Karte:
Ada),  und  hier  wurden  in  einer  Besprechung
den  versammelten  Age-Häuptlingen  die  Pflichten
dem  Posten  und  ihren  benachbarten  Landschaften
gegenüber  eingeschärft.

Der  Häuptling  Etschiakung,  das  Oberhaupt
aller  Age-Ortschaften,  ist  auch  bereits  mit  einigen
seiner  Leute  auf  dem  Posten  gewesen.

Um  nun  aber  auch  die  Landschaft  allmählich
ihren  Pflichten  zuzuführen,  habe  ich  vorläufig  den
Unteroffizier  Schumm,  der  seinerzeit  auch  schon
in  Baminge  sich  bewährt  hatte,  in  der  Age-Landschaft
  belassen.

 

 

*)  Vgl.  Blatt  Ossidinge  der  Karte  Kamerun
1:300  000.

 

Seine  Aufgabe  ist,  die  Bewohner  der  Ortschaften
  zu  veranlassen,  den  durch  die  Age-Landschaft
  führenden  Weg  nach  Bakenso  zu  reinigen
und,  soweit  es  Zeit  und  Kräfte  erlauben,  auszubauen.
  Ferner  sollen  alle  Ortschaften  besucht
werden,  und  in  den  Dörfern  soll  eine  Zählung,
getrennt  nach  Männern,  Weibern  und  Kindern,
stattfinden.  Dabei  sollen  auch  weitere  Nachforschungen
  nach  noch  etwa  vorhandenen  Gewehren
  angestellt  und  diese  dem  Posten  überwiesen
  werden.  Bisher  sind  ungefähr  80  Gewehre
(Vorderlader)  abgeliefert  und  6  Vorderlader  eingezogen
  worden.  Durch  Belehrungen  und  Besprechungen
  sollen  die  Eingeborenen  auf  die  Vorteile
  der  Verwaltung  und  eines  gesicherten-Handelsverkehrs
  hingewiesen  werden.  Für  die  erste
Zeit  seines  Aufenthalts  sind  die  Ortschaften  zur
unentgeltlichen  Lieferung  der  Verpflegung  verpflichtet
  worden,  im  weiteren  Verlauf  sollen  durch
Einrichtung  eines  Marktes  im  Lager  die  Ortsbewohner
  an  den  Geldverkehr  gewöhnt  werden.
Nebenbei  sollen  die  Dorfbewohner  auch  mit  der
Beförderung  von  Flaggenpost  vertraut  gemacht
werden.  Schließlich  sollen  Nachforschungen  nach
den  Leuten  angestellt  werden,  die  seinerzeit  dem
Durchmarsch  des  Oberleutnants  Quelle  bewaffneten
  Widerstand  geleistet  haben.

Ferner  ist  Stabsarzt  Dr.  Pistner  in  dem
Mija-Tal  belassen  worden,  um  Untersuchungen
anzustellen  über  das  Vorhandensein  von  Schlafkrankheit
  und  Malaria,  das  vielleicht  zur  Erklärung
  der  auffallend  geringen  Bevölkerung  des
Mija-Tales  führen  könnte.  Gleichzeitig  sollen  in
allen  Ortschaften  Impfungen  vorgenommen  werden.

Was  die  politischen  Verhältnisse  der  Age-Landschaft
  anbetrifft,  so  unterstehen  alle  Ortschaften
  dem  Oberhäuptling  Etschiakung,  jede
Ortschaft  hat  wieder  für  sich  einen  Häuptling.
Das  Ansehen  und  die  Autorität  der  Dorfhäuptlinge
  und  auch  die  des  Oberhäuptlings  sind  aber
sehr  gering.  Das  kommt  rein  äußerlich  schon
dadurch  zum  Ausdruck,  daß  jede  Familie  in  einem
gesonderten  Gehöft  lebt.  Diese  meist  auf  den
Hängen  sehr  versteckt  liegenden  Gehöste  schließen
sich  zu  einer  Ortsgemeinschaft  zusammen.  Durch
diese  Ausdehnung  erscheint  das  Dorf  sehr  groß:
darauf  ist  es  wohl  zurückzuführen,  daß  die  Einwohnerzahl
  der  Age-Landschaft  sehr  überschätzt
worden  ist.  Die  bisher  von  mir  vorgenommenen
Zählungen  haben  eine  auffallend  niedrige  Einwohnerzahl
  ergeben,  wobei  man  allerdings  berücksichtigen
  muß,  daß  unzweifelhaft  nur  zwei  Drittel
der  Bewohner  sich  zur  Zählung  gestellt  haben.

Die  Age-Leute  sind  kräftig  gebaute  Menschen,
ihre  Frauen  sind  verhältnismäßig  klein.  Die
Geburtenzahl  scheint  nicht  ungünstig  zu  sein,  denn
        <pb n="1054" />
        1000  205

es  wurden  in  den  Ortschaften,  in  denen  Zählungen
  vorgenommen  wurden,  Frauen  mit  6  bis
10  Kindern  festgestellt.  Die  Kindersterblichkeit
scheint  nach  flüchtiger  Feststellung  auch  nicht  so
hoch  zu  sein,  wie  sonst  im  Grasland.  Die  Arbeit
  scheint  einzig  und  allein  von  den  Weibern
verrichtet  zu  werden,  die  Männer  beteiligen  sich
nur  an  der  Olbereitung,  indem  sie  die  Kernbündel
von  den  Bäumen  holen.

Die  Ortschaften  drängen  sich  fast  alle  auf  den
nach  dem  Misja  zu  abfallenden  Hängen  zusammen,
der  Westen  und  der  Süden  Ages  scheint  sehr
wenig  bewohnt  zu  sein,  jedoch  müssen  hier  noch
weitere  Feststellungen  gemacht  werden.  Dabei
möchte  ich  gleich  erwähnen,  daß  der  Djuka,  auf
der  Karte  Ossidinge  als  Nebenfluß  des  Mukarra
  eingezeichnet,  unzweifelhaft  ein  Nebenfluß
des  Moan  ist;  auch  der  Lauf  des  Moan  (Kakula)
  ist  ein  anderer,  als  auf  der  Karte  verzeichnet.
  Genauere  Feststellungen  sollen  hierüber  bei
einer  Reise  an  die  Bezirksgrenze  erfolgen.

Die  Age-Landschaft  ist  ein  sehr  bergiges  Gelände,
  das  schon  ganz  den  Charakter  der  Randgebirge
  hat.  Es  überwiegt  hier  der  Buschwald,
  mit  Grasflächen  sind  nur  die  häheren
Kuppen  bedeckt.  Die  Täler  sind  sehr  tief  eingeschnitten.


Wie  das  Mija-Tal,  so  ist  die  Age-Landschaft
überaus  reich  an  Olpalmen.  Die  Palmenbestände
verdichten  sich  stellenweise  zu  großen  Palmenhainen.
  Die  Stämme  sind  fast  alle  gesund  und
tragen  auffallend  viel  Fruchtbündel.  Die  Olbereitung,
  die  zum  Teil  durch  Kochen,  zum  Teil
durch  Klärung  in  großen  Cisternen  erfolgt,  ist
natürlich  noch  ganz  unwirtschaftlich.  Überall  sieht
man  noch  Haufen  von  Palmkernen  herumliegen,
die  noch  nicht  verwertet  werden.  Der  einzige
Handel,  den  die  Age  kennen,  ist  der  Olhandel;
Geld  ist  ihnen  noch  vollständig  unbekannt.

In  früheren  Zeiten  scheint  der  Handel  sich  in
der  Hauptsache  in  Richtung  Bakenso-Nigerien
hin  bewegt  zu  haben,  hauptsächlich  durch  die  von
dort  kommenden  Haussa.  In  letzter  Zeit  sollen
sich  selten  Haussa  in  der  Gegend  gezeigt  haben.
Das  ist  wohl  dem  Umstand  zuzuschreiben,  daß
das  früher  von  den  Haussa  aufgekaufte  Elfenbein
  jetzt  ganz  aus  den  Gegenden  verschwunden
ist.  In  diesen  Gebieten  scheint  der  Elefant  gänzlich
  ausgerottet  zu  sein.  Von  Wildfährten  sieht

 

man  einzig  und  allein  die  Fährte  des  Pinselohrschweines.


In  den  Waldungen  ist  ziemlich  viel  Kautschuk
vorhanden,  sowohl  Lianen  als  auch  Kautschukbäume.
  Die  Age  verstehen  aber  das  Kautschukschneiden
  nicht.  Aus  jeder  Ortschaft  werden  einige
Leute  von  dem  Posten  Wum  unter  sachgemäßer
Anleitung  im  Kautschukschneiden  ausgebildet  werden.

Die  Farmbestellung  ist  überall  sehr  oberflächlich
  und  flüchtig.  In  der  Hauptsache  werden
Mais,  Erdnüsse  und  Koko  angebaut.  Der  Boden
an  den  Hängen  hat  zwar  nur  eine  verhältnismäßig
  dünne  Humusschicht,  aber  im  allgemeinen
scheint  es  recht  guter  Boden  zu  sein.  Planten
sind  fast  nur  im  Dorf  und  in  unmittelbarer  Nähe
der  Dörfer  angebaut.

Die  Häuser  der  Age  find  aus  niedrigen,  aber
steinharten  Lehmwänden  aufgeführt,  auf  denen,
weit  übergreifend,  ein  kegelförmiges  Dach  liegt.
Der  eigentliche  Wohnraum  ist  verhältnismäßig
sehr  klein  und  niedrig.  Vor  dem  Wohnraum  befindet
  sich  eine  durch  eine  etwa  meterhohe  Mauer
abgeschlossene  Veranda,  die  gleichzeitig  als  Küche
dient.  Die  Feuerstelle  ist  kaminartig  gebaut,
über  der  Feuerstelle  befinden  sich  Roste  aus  Holzstäben,
  auf  denen  Fleisch  und  dergleichen  gedörrt
wird.  Die  Häuser  und  Ortschaften  sind  äußerst
schmutzig;  darauf  zurückzuführen  sind  wohl  die
vielen  bei  den  Kindern  beobachteten  Hauterkrankungen.


Kleinvieh  ist  sehr  wenig  vorhanden,  Schafe
und  Ziegen  gar  nicht,  Schweine  in  geringer  Anzahl;
  selbst  der  Hühnerbestand  ist  sehr  klein.

Zusammenfassend  wiederhole  ich,  daß  die
Age-Landschaft  eine  reiche  Landschaft  ist,  deren
Reichtum,  in  der  Hauptsache  Ol,  bei  rationeller
Ausnutzung  nie  versiegen  wird.  Die  Einwohnerzahl
  halte  ich  aber  für  nicht  so  zahlreich,  wie
bisher  allgemein  angenommen  wurde.  Auch  glaube
ich  nicht,  daß  die  Age  noch  über  viel  Gewehre
verfügen;  modernere  Waffen  sind  wohl  überhaupt
nicht  vorhanden.

Aufgabe  des  Postens  Wum  wird  es  nun  sein,
die  Age  und  ihre  Nachbarn  allmählich  mehr
und  mehr  heranzuziehen.  Wenn  dies  in  einer
überlegten  und  planmäßigen  Weise  geschieht,
dann  steht  wohl  zu  erwarten,  daß  das  Gebiet
bald  vollständig  der  Verwaltung  angeschlossen  sein
wird.
        <pb n="1055" />
        G  1001  20
Deutsch-Südwestafrika.

Nachwelsung  der  Roh-Einnahmen  bei  den  Jollstellen  des  Schutzgebietes  Deutsch-Südwestafrika
m  ODonat  Oärz  des  Rechnungssahres  1912  (Därz  1913).
Gegenübergestellt  den  Ergebnissen  des  Vorjahres.
(Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  13,  S.  593.)

  
  
    
  

     
    

     
  

Gegen  das  Vorjahr
mehrweniger

Gegen  das  Vorjahr
mehrweniger

 

März
1913

März
1912

    
    

    
   

         

       

Zollstellen

Al  jaben

        
 
  
  
 
 

  
    
 
  
     
  

 

62353  15  291
67  068
16  565
10  137
4118

77644
71
21247
10  934
752

1820447
#n

 
  
   
 

I

I.  Bier-  



  
 
 

 

Zus.  II

  
   
 

Brannt-   


 

grj.  III  3651  37

 
    
    
 

898  -380

    

IV  67

         
 

  
 

 
  
 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtsumme
  236  922  8  —  216  25
*)  Die  Ausfuhrzölle  auf  Diamanten  sind  unberiücsichtigt  geblieben.
Kpril  1913.
April  April  Gegen  das  Vorjahr
Abgaben  Zollstellen  1913  1912  mehr  weniger
A  *  4%  1  *  A
·
J.  Zölle-*)  Hauptzollamt  Swakommund  ....  840824093274s70  -—  —  592  30
u.  Neben-  deritzbuchtt  63  881  1|  20  —  —  7325  10
einnahmen  -  e  .....  23896602452770  —  631  10
-  Kertmanshoo  ....  11165!—16126l60  —  —  4961  60
Ubrige  Zollstellen  ....  4878  80  2980  70  1948  10  —-«Zui.1»
  .  .....188453"9020001590———»In-502-—
II.  Bier-  Hauptzollamt  Wirnohur  .....  429170  3730I70  561  —  —
steuer  Übrige  Zollstellen  1929  60  23250  1  697  10  —  —
EII  6  221  830]  8963  20  2258  10  —
lljs  dauptzollamit  Zwatopmund  ....  1533z—  1406  10  126  90  —  —
Brannt-  -  Windhuik  .  682  70  2077  —  —  —  1394  30
weinsteuer  Übrige  Zollstelllen  3  —  —  —  *2  —
Zus.  II.  .  2218  70  3  483  10  —  —I  1264  40
IV.  Hafen-  Hauptzollamt  Swalovmund  ....  55  351  19  2310  45  13  040  74  —  —
abgaben  Lüderitzbucht  .  .  ..  5026  —  13823  60  —  —  8  797  60
Zus.  IV  ...  ....  -  60  377  19  56134  05  1213  11  —  —
Gesamtsumme
  .  ..  ..  957371097()Z)9t)-25  —  6325  16

 

 

 

 

*)  Die  Ausfuhrzölle  auf  Diamanten  sind  unberücksichtigt  geblieben.
        <pb n="1056" />
        W  1002  20
Kolonialwirtschaftliche  OMitteilungen.

zur  ölrohstoffversorgung  aus  den  HRolonien.

Zum  ersten  Male  ist  am  3.  November  die  Olrohstoff-Kommission
  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees  zusammengetreten.  Der  Zweck
dieser  neuen  Organisation  ist,  eine  vermehrte  Olrohtoffversorgung
  Deutschlands  aus  den  e  igenen  Kolonien
Verbeizuführen.  Der  Einfuhr  von  Olrohstoffen  in
Deutschland  im  Werte  von  über  380  Millionen  Mark
im  Jahre  1911  steht  eine  Ausfuhr  aus  den  deutschen
Kolzien  im  Werte  von  nur  22  Millionen  Mark  gegenüber.


An  der  ersten  Sitzung  der  Olrohstoff-Kommission
nahmen  teil  Vertreter  des  Reichs-Kolonialamts,  des
Hamburgischen  Kolonialinstituts  und  des  Kgl.  Materialprüfungsamts.
  Auf  Vorschlag  des  Vorsitzenden  Supf
wurden  als  Programm  für  die  Arbeiten  der  Kommission
  zunächst  die  folgenden  Leitsätze  aufgestellt:

Propaganda  für  den  Eisenbahnbau  unter  besonderer
  Berücksichtigung  der  Erschließung  vorhandener
  und  aussichtsreicher  Olrohstoffgebiete.

Beschaffung  und  Verteilung  von  Saat  an  die
hneitschaftichen  Versuchsstationen  der  Regierur


.  Umfang  von  Pflanzprämien
prämien.

.  Förderung  der  Olpalmen=  und  Kokosplantagen
der  Europäer  mit  maschineller  Erntebereitung
durch  technische  Begutachtung  und  Beratung,
F.  B.  in  Deutsch-Ostafrika  durch  die  technischen
Stellen  des  Komitees  in  Daressalam,  Lindi

 

 

10

und  Cualitäts-4—

  —

 

und  Tanga.

5.  Förderung  von  Maßnahmen  zur  Verhinderung
des  Verderbens  von  Olsamen  und  früchten
beim  Transport.

6.  Studium  der  Fortschritte  der  Technik  auf  dem
Gebiete  des  Härtens  der  Fette  und  Ole.

7.  Begutachtung  der  Qualitäten  in  Deutschland

und  „Einrichtung  einer  Olrohstoff-  Protiulten.

sammlung.

Gerichlerstattung  über  den  jeweiligen  Stand  des
Weltmarktes  der  wichtigeren  kolonialen  Olrohsioffe
  und  Produkte  und  über  den  jeweiligen
Stand  und  die  Rentabilität  der!  bbetreffenden
Kulturen  in  den  deutschen  Kolonie

.  Herausgabe  von  üeichtfaliiuchen  Kulkuranleitungen
über  wichtige  ölliefernde  Pflanzen.

Die  Verhandlungen  beschäftigten  sich  ferner  insbesondere
  mit  dem  heutigen  Stand  der  maschinellen
Verarbeitung  der  Olpalmenfrüchte,  mit  der  Frage  der
Verwendung  von  Palmöl  in  der  Speisefett-Industrie,
der  Bedeutung  der  Kokospalmen  für  die  Kolonien
und  für  Deutschland  und  der  Frage  des  Aubaues  von
Olrohstoffen  als  Ersatz  für  Kautschuk,  und  führten  zu

*

 

folgenden  Beschlüssen:

—

.  Das  Komitee  stellt  dem  Gouvernement  von
Deutsch-Ostafrika  Olpalmensaat  aus  Tog
zur  kostenfreien  Verteilung  in  Deutsch-Ostafrika
zur  Verfügung.  Eine  diesbezügliche  Bekanntmachung
  enthält  die  Nr.  34  des  „Amtlichen  Anzeigers
  für  Deutsch-Ostafrika“.
Das  Komitee  stellt  dem  Gouvernement  von
Neuguinea  auf  dessen  Antrag  einen  Rizinus-Schälapparat
  für  Handbetrieb  #  Versuchszwecken
in  der  Kolonie  zur  Verfügur
Es  ist  die  Produktion  eler  3  Fezialsorte  von
Palmöl  in  den  Lolonien.  Enzustreben,  welches
garantiert  nicht  mehr  #a  säure,
nicht  wehr  als  ½  v.  H.  Wiser  und  ucht  mehr
als  ½  v.  H.  Schmug  enthält.
Das  Komitee  begrüßt  die  zunehmende  Bedeutung
der  Kokosbalmenkultur  in  den  Kolonien  als  ein
geeignetes  Mittel,  um  Deutschland  von  dem  Imvort
  fremdländischer  Kopra  allmählich  unabhängig
  zu  machen.  Es  bittet  die  Regierung,
der  Kokoskultur  der  Eingeborenen  weitgehende
Unterstützung  zuteil  werden  zu  lassen
Als  Ersatz  für  die  sich  derrsneri#e  Kautschuk
produktion  in  Südkamerun  schlägt  das  Komitee
dem  Gouvernement  von  Kamernn  vor,  die  Eingeborenen
  daselbst  zur  Kultur  von  Ol=  und
Kokospalme,  Sesam  und  Erdnuß  zu  veranlassen.
.  Dem  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrikaschlägt
  das  Komitee  vor,  die  Kultur  von  Lein-,
Rüb=  und  Senssaat  in  der  K  olRie,  nach  Möglichkeit
  zu  erproben  und  einzubür
.  Das  Komitee  beschließt,  leichfahüche  Kulturanleitungen
  über  die  Olpalme,  Kokospalme,
Lein-,  Rüb=  und  Seufsaat  herauszugeben.
Einen  Appell  an  die  Olrohstoffe  verarbeitende
Industrie  zu  richten:  Mittel  aufzubringen  für
Vorarbeiten  zur  „Olrohstoffversorgung  Deutschlands
  aus  den  eigenen  Kolonien.  Als  Anhalt
für  die  Höhe  des  Beitrages  ist  darauf  binzuweisen,
  daß  z.  B.  die  Terthindustrie  Beiträge  in
Höhe  von  10  v.  H.  Beiträge  zur  Berufsgenossenschaft
  an  die  e  beträge  r  Bere
des  Komitees  leistet.  Die  Beiträge  der  Olrohstoffe
  verarbeitenden  Industrie  sind  analog  der
Beitragsleistung  der  Metall-,  Eisen-  und  Maschinenindustrie
  auf  die  Dauer  von  fünf  Jahren
zu  erbitten.  Die  Propaganda  soll  in  Verbindung
  mit  den  drei  bestehenden  Verbänden:  Verband
  der  Deutschen  Olmühlen,  Berlin=  Vereinigung
  Deutscher  Stearin=  und  Kerzenfabriken,
Hamburg.  Verband  der  Seifenfabrikanten,
Aschersleben,  durchgeführt  werden.

*

*

*i

S

—

“*

 

Einc  eingehendere  Berichterstattung  über  die  Verhandlungen
  behält  sich  das  Komitee  vor.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten.

Voraussichtliche  Baumwollernte  in  Rußland
im  Jahre  1913.7)

Nach  den  in  der  Sektion  für  Landwirtschaft  und
kandwirtshastliche  Statistik  zu.  Mitte  September  1913

v*  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  823  f.  und  S.  911.  u.

geiammesten  Nachrichten  erfolgten  in  den  mittelasiatischen

  Besitzungen  Rußlands,  in  Trauskaspien,

Wachstum  und  Entwicklung  der  Baumwollstauden  anfangs
  infolge  der  kalten  Witterung  recht  langsam,  nach
der  ersten  Behäufelung  der  Pflanzen  jedoch  erholten
sie  sich  schnell.  In  der  letzten  Zeit  haben  jedoch  die
Baumwollplantagen  an  einzelnen  Stellen  stark  unter
        <pb n="1057" />
        1003  20

den  heißen  Winden  zu  leiden  gehabt.  Auch  waren  die
Bewässerungsverhältnisse  infolge  Wassermangels  nicht
ganz  günstig.  Bei  dem  Mangel  an  Feuchtigkeit  trat
das  Aufplatzen  der  Samenkapseln  schon  vom  10.  bis
15.  August  a.  St.  ein,  eine  Probeernte  wurde  jedoch
an  einzelnen  Stellen  schon  am  22.  August  gemacht.
Die  Baumwollernte  im  Kreise  Tedschent  wird  auf
unter  mittel  geschätzt,  wobei  von  der  amerikanischen
Baumwolle  40  bis  50  Pud  von  1  Dessätine  geerntet
wurden.  Im  Kreise  Merw  ist  die  Baumwolle  gut
Praten  man  erntete  dort  I.  Sorte  gegen  50  Pud,

I.  Sorte  gegen  30  Pud  und  III.  Sorte  gegen  20  Pud
von  der  Dessätine.  Vorschüsse  auf  die  künftige  Baumwolle
  sind  in  diesem  Jahre  nicht  gegeben  worden.
Mangel  an  Arbeitskräften  hat  sich  nicht  heraus-Gestellt.


Im  Gebiete  Samarkand  vollzog  sich  die  Entwicklung
  der  Baumwollpflanzen  unter  normalen  Verhältnissen.
  Infolge  des  heißen  Sommers  erfolgte  das
Abtauen  des  Schnees  in  den  Bergen  sehr  intensiv;  es
war  daher  kein  Mangel  an  Wasser  zur.  Bewässerung
der  Baumwollplantagen  vorhanden.  Das  Aufplatzen
der  Samenkapseln  begann  in  den  ersten  Tagen  des
uauft,  Auf  den  Märkten  erschienen  Proben  der  neuen

Ernte  schon  am  6.  August.

Im  Syr-Darjagebiet  begann  das  Aufplatzen
der  Samenkapseln  am  10.  August,  wobei  Proben  der
Ernte  in  den  Basaren  des  Amn-Darjabezirks  um  Mitte
August,  im  Kreise  Taschkent  dagegen  zwischen  dem
20.  August  und  5.  September  erschienen.  Was  die  in
Aussicht  stehende  Ernte  selbst  anbelangt,  so  versprach
in  dem  Amu-Dar  abezirk  die  amerikanische  Baumwolle
90  Pud  und  die  einheimische  50  Pud,  im  Kreise  Taschkent
  jedoch  erwartet  man  eine  Ernte  von  60  bis
150  Pud  Baumwolle  von  1  Dessätine.

Im  Ferghanagebiet  ist  der  Stand  der  Baumwollplantagen
  trotz  der  Verspätung  der  Aussaat  fast
überall  gut.

Infolge  des  heißen  Sommers  ging  das  Abtauen
des  Schnees  in  den  Bergen  sehr  intensiv  vor  sich:
daher  machte  sich  Mangel  an  Wasser  für  die  Bewässerung
  der  Baumwollplantagen  fast  nirgends  bemerkbar.
Die  in  Aussicht  stehende  Ernte  von  Rohbaumwolle
wurde  fast  überall  als  gut  oder  über  mittel  geschätzt.
So  schwankt  z.  B.  die  Ernte  im  Kreise  Andischan  in
der  Baumwolle  1  binge  zwischen  80  bis  120  Pud.

riumph“  von  100  bis  120  *1  und  in  der  einheihischen
  Baumwolle  von  80  bis  100  Pud  pro  Dessätine.
Im  Kreise  Margelan  wird  die  durchschnittliche  Baumwollernte
  auf  90  Pud  geschätzt.

In  Transkaukasien,  im  Gouvernement  Kutais
begann  das  Aufplatzen  der  Samenkapseln  in  der  zweiten
Hälfte  oder  Ende  August.  Die  Ernte  wurde  an  einzelnen
  Stellen  als  mittel,  an  anderen  als  schlecht
bezeichnet.

Im  Gouvernement  Baku  erwartete  man  an  einzelnen
  Stellen  eine  mittlere,  an  anderen  eine
schlechte  Ernte  von  Rohbaumwolle.  Von  1  Dessätine
hofft  man  10  bis  70  Pud  Rohbaumwolle  zu  erwarten.


Im  Gonvernement  Eriwan  begann  das  Aufolatzen
der  Samenkapseln  um  den  15.  August.  Für  die  „Karajas--
  und  „Jerghana-King“  Saumwole  erwartete  man
im  Kreise  Eriwan  eine  gute

Im  Gouvernement  Pelsemetk#  erwartete  man
eine  mittlere  oder  gute  Rohbaumwollernte.

Im  Gebiete  Dagestan  war  der  Stand  der  Baumwollplantagen
  mittel.  Die  Bedingungen  für  die  Ent- 



wicklung  der  Stauden,  die  Blüte  und  die  Bildung  der
Samenkapseln  waren  Aut-  viele  Standen  sind  jedoch
vertrocknet.  (Nach  der  Torg.  Prom.  Gazeta.)

Rakaomarkt  in  Bahia.

Die  Zufuhren  der  Kalaoernte  1918/14  (Vorernte)
zeigen  eine  ziemlich  befriedigende  Qualität.  Über  die
Größe  der  Ernte  läßt  sich  noch  nichts  sagen,  man
nimmt  aber  an,  daß  sie  mindestens  regulär  sein
wird.

Zugeführt  wurden  aus  dem  Innemn:  im  Mai  4387,
im  Inni  26  168,  im  Juli  38  577.  im  August  51  462,
zusammen  120  594  Sack.

Ein  Vergleich  der  Zufuhren  der  letzten  vier  Jahre
(Mai  bis  einschl.  August)  ergibt:

Ernte  1910/11  191½/12  1912  13  Inm#eln
Sack  Sa  Sack  Sack
77020  123  344  105  421  120  599

Es  wurden  bisher  verschifft-  im  Mai  5125,  im
Juni  18  796,  im  Juli  29  225,  im  August  43  823,  zusammen
  96  969  Sack.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Bahia
vom  3.  Oktober  1913.)

Die  ARusfuhr  der  Südatrikanischen  Union.

Bekanntlich  unterhält  die  Regierung  der  Südafrikanischen
  Union  in  London  einen  Beamten  unter
dem  Titel  andelskommissar“  ommissioner),
  der  dem  „Hih  Commissioner  for  the  Union
of  South  Africa“  zugeteilt  und  dessen  Aufgabe  es  u.  a.
ist,  den  Absatz  südafrikanischer  Erzeugnisse  in  Europa
zu  fördern.“

#  Beamte  hat  vor  kurzem  seinen  zweiten
Jahresbericht  erstattet,  der  das  am  31.  Dezember
1912  beenbete  Jahr  betrifft  und  in  der  Form  eines
Blaubuchs  im  Druck  erschienen  ist.“)  Er  unterzieht
in  dem  Bericht  die  meisten  südafrikanischen  Erzeugnisse
einer  Besprechung  und  weist  darauf  hin,  wo  eine  Verbesserung
  der  Qualität,  des  Verpackens  usw.  angebracht
  erscheint.

Aus  einer  Ubersicht  über  die  Zunahme  der  füd
olrikanischen,  uefuhr  ergibt  sich,  daß  deren  Wert  sich
von  4  i  Jahre  1907  auf  63  272  743  L  im
40  *  äc  hat.  Daß  diese  Zunahme  zum
großen  Teil  auf  die  Ausbente  von  Gold  und  Diamanten
  zurückzuführen  ist,  ist  bekannt;  es  ist  aber
beachtenswert,  daß  sich  auch  die  Ausfuhr  von  land-=wirtschaftl

  ichen  Prodnkten,  wie  folgt,  geoben
  hat:
1907.  7  363  322  LK  1910  9  184  687  L
1908.  6  630  455  -]  1911.  9246  184  =
1909.  8  958  0900.  1912  11  163  506  „
*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913.  S.  881.

)Annual  Report  of  the  Tmdes  Commissioner
for  the  year  ending  3Ith  December  1912.  London:
Wightman  &amp;amp;  Co.,  Ltd.,  Printers,  Regenex  Streei,
Westminster.  1913.
        <pb n="1058" />
        &amp;amp;  1004

Goldgewinnung  der  Goldkũste  1912.

Der  Wert  des  in  der  Goldküsten-Kolonie  während
  des  Jahres  1912  gewonnenen  Goldes  belief  sich
auf  1  499  469  L,  d.  i.  420  445  L  mehr  als  1911.  Während
  sich  im  übrigen  eine  Zunahme  um  483  185  L  ergab,
  war  im  Aschantibezirk  eine  Abnahme  um  12  690
zu  verzeichnen-8

  Gesamtgewicht  des  gewonnenen  Feingoldes

7  3552  957  Unzen;  hiervon  wurden  340  479  Unzen
Bergbau  und  12  478  Unzen  durch  Baggern  aus

den  Flüssen  Ancobra,  Fura  und  Offin  gewonnen.  Aus
den  Minen  im  Tarquah-Distrikt  wurden  218  362  Tonnen
(zu  je  1016,06  kg)  Erz  gebrochen  und  Terarbeitet  welche
108  365  Unzen  Feingold  ergaben  und  aus  den  arzminen
  der  Kolonie  wurden  458  186  Tonnen  verarbeitet,
die  237  115  Unzen  Gold  ergaben.  Die  verschiedenen
Baggergesellschaften  gewannen  im  Jahre  1912  aus
2204501  Kubik-Yards  Alluvium  12  478  Unzen  Feingold.

(Gold  Coast  Government  Gazette.)

Kmmoniakgewinnung  in  Natal.

In  London  ist  die  Gründung  einer  größeren  Aktiengesellschaft
  geplant,  die  sich  mit  der  Ammoniakgewinnung
  in  Natal  befassen  soll.  Der  Gründungsplan
  ist  soeben  hier  bekannt  geworden.

Der  Name  der  Gesellschaft  lautet:  =  Natal  Ammonium
  Limited  .  Das  Kapital  soll  325  000  8  in
Aktien  von  1  L  berra  agen;  es  werden  100  000  Stammaktien
  ausgegeben,  sowie  225  000  Vorzugsaktien,  denen
eine  kumulative  Dividende  von  7  v.  H.  gewährleistet
wird  und  die  außerdem  an  dem  weiteren  Gewinn  mit
der  Hälfte  beteiligt  sind.  212  000  Vorzugsaktien  werden
zu  pari  zur  öffentlichen  Zeichnung  aufgelegt.

Unter  den  Gründern  und  Direktoren  der  geplanten
  Gesellschaft  sind  zu  erwähnen:  Lord  Selborne,
früher  Generalgouverneur  und  „High  Commissioner"
von  Britisch-Südafrika,  und  die  Herren  Emil  S.  Mon
und  Robert  Mond,  Direktoren  der  englischen  Firma
bunin  Mond  and  Co.  Limited,  die  chemische  Fabriken

et
Die  Gesellschaft  erwirbt  drei  Güter  im  Vryheid-Oistritt
  der  Natalprovinz,  im  ganzen  ein  Ein  Kohlenareal
von  18  Acres  (ein  Acre  entspricht  40  .  Es  sind
-*“„t  e  von  einer  Mächtigleit  von  4  Fuß
vochahben,  und  die  Menge  der  Kohle  wirs  auf  2  Millionen
  Tonnen  berechnet.

Die  Flöze  sollen  so  in  einem  Höhenzug  gelagert
sein,  daß  es  möglich  sein  wird,  ohne  Anlage  von  Schächten
auszukommen  und  lediglich  Stollen  vorzutreiben.  Das
vorhandene  Gefälle  soll  hinreichend  groß  sein,  um  die
Grubenhunde  nach  dem  für  die  Fabrik  in  Aussicht  genommenen
  Platz  gravitieren  zu  lassen.  Diese  vorteilhaften
  Vorbedingungen  werden  natürlich  ein  sehr  billiges
Arbeiten  ermöglichen  und  die  bergmänmnischen  Berater
der  Gesellschaft  schätzen  die  Gestehungskosten  der  Kohle
auf  nicht  mehr  als  1  sh  8  d  bis  1  sh  9d  für  die  Tonne.

90  Tonnen  der  Kohle  sind  zur  Probe  nach  England
verschifft  und  dort  verarbeitet  worden;  die  Ausbeute
an  schwefelsaurem  Ammoniak  soll  befriedigend  gewesen
  sein.

Die  geplante  Anlage  wird  eine  Leistungsfähigkeit
  von  etwas  über  9000  Tonnen  jährlich  erhalten.
Natürlich  wird  Südafrika  selbst  einen  Teil  dieses  beliebten
  Düngemittels  aufnehmen,  doch  rechnet  der
Prospekt  damit  noch  nicht,  sondern  siehi  vorerst  nur

 

 

die  Ausfuhr  nach  Ubersee  vor,  namentlich  nach  Mauritius,
das  für  seine  intensive  Rohrzuckerkultur  viele  Düngemittel
  verbraucht,  und  nach  dem  fernen  Osten.  Javaund
  Japan  sollen  letztes  Jahr  120  000  Tonnen  Ammoniak
  von  Großbritannien  bezogen  haben.  Die  Marktpreise
  während  der  letzten  drei  Jahre  werden,  wie  folgt,
angegeben  (für  die  Tonne,  frei  an  Bord  in  Hull):
1910  1911  1912

—  18.  15.  8  14.  7.  v.

Der  Prospekt  gibt  den  jährlichen  Weltkonsum  von
schwefelsaurem  Ammoniak  mit  1¼  Millionen  Tonnen  an.

Für  die  außerordentlich  große  Menge  von  Gas,
die  bei  der  Ammoniakerzeugung  mit  entwickelt  wird
(der  Prospekt  sagt,  daß  sie  hinreichen  würde  17  500  PS
pro  Stunde  zu  generieren),  ist  vorerst  keine  Verwendung
vorhanden;  es  befindet  sich  keine  größere  Ortschaft  in
der  Nähe  des  Grubenfeldes,  die  das  Gas  zu  Beleuchtungszwecken
  usw.  verwenden  könnte.  Der  Frage  der
Verwertung  des  Gases  wird  später  näher  getreten
werden,

Natürlich  ist  auch  die  Gewinnung  sonstiger
Nebenprodukte  wie  Teer,  Ol  usw.  in  Ausficht  genommen


(Bericht  des  Handelssachverständigen  beim  Kaiserl.
Konsulat  in  Johannesburg.)

Kautschukhultur  und  Handel  auf  der  Malayischen
bHalbinsel  und  den  Straits  Settlements
im  Jahre  1912.“)

Die  Kautschukgewinnung  auf  der  Malayischen
  Halbinsel  und  in  der  Kronkolonie
Straits  Settlements  hat  im  Jahre  1912  bedeutende
  Fortschritte  gemacht,  obwohl  die  Preise
für  Kautschuk  sich  nicht  auf  der  Höhe  früherer  Jahre
gehalten  haben

Es  wurden  exportiert  von

 

1912  1911

Perak  .  10  484  689  lbs  5  553  277  1b8
Selangor  17  900  188  10  487  916  =
Negri  Senbilan  6280  828  =  3  615  174.
Pahan  116  7065  "  38  963=8
  riape

staa  34  732  415  Ilbs  19  695  330  lbs8

505  tons  =  8  926  tons

5t
Straits  Settlements.  *—  600  Ibs  55  307  7331bS
28771  tons  =  24  691  tons

Die  amtlichen  Exportzahlen  für  die  den  Vereinigten
  Malayenstaaten  nicht  angehörigen  Eingeborenenstaaten
  liegen  bis  jetzt  noch  nicht  vor,  doch  ist
bei  ihnen  eine  entsprechende  Zunahme  des  Exports  auzunehmen.


Von  den  Exportzahlen  für  die  Kolonie  Straite
Settlements  sind  in  Abzug  zu  bringen  die  hier  eingeführten
  Mengen  Kautschuk,  die  zum  größten  Teil
schon  in  den  Zahlen  für  die  Vereinigten  Malayensiaaten
  einbegriffen  sind,  da  ein  beträchtlicher  Teil  des
malsvischen  Kautschuks  über  Singapore  und  insbesondere
  Penang  zur  Verschiffung  gelangt.  Bei  Veröffentlichung
  des  endgültigen  Resultats  werden  sich
boraussichtlich  noch  einige  geringe  Differenzen  durch

sschaltung  der  Verschiffungen  innerhalb  der  ein--
  Häfen  der  Kolonie  ergeben.  Gegenüber  dem

)  Vgl.  auch  „D.  Kol.  Bl.=  1918,  S.  660f.
        <pb n="1059" />
        G  1005  20

 

1912  1911
Export.  64447  600  lbs  55  307  733  Ibs
beträgt  der  Import  51  5  7883  -  49  421  600
der  reine  Export  von  der
Kolonie  beträgt  demnach  12  457  867  lbs  6  886  188  lbsS

#uch  die  Statistiken  über  die  Bestimmungsländer
  sind  noch  nicht  zur  Hand.  Es  steht  jedoch
schon  jetzt  fest,  daß  die  Ausfuhrzahlen  sich  zugunsten
der  Vereinigten  Staaten  von  Anerika  in  nicht  unbedeutender
  Weise  verschoben  habe

Das  mit  Kautschukbämnen  bepflangie  Areal  hat
sich  nicht  sehr  vergrößert.  Neupflanzungen  auf  bisher
nicht  der  Kautschukkultur  gewidmetem  Land  sind  nur
unbedeutend  gewesen.

Die  Preise  stellten  sich  für  die  Jahre  1910  bis
1912,  wie  folgt

1910  1911  1912

Preise  4.  2  2½;

Höchster  Preis.  2  4½  7  1  5  2

Niedrigster  Preis.  9  6%  3  10½  4  3
Letzter  Preis  5  6½  4  4  4  6½

Auf  den  Auktionen  in  Londen  wurden  für  Plantagengummi
  im  allgemeinen  folgende  Preise  erzielt:

1906  1907  1908  1909  1910  1911  1912
Verkauft  (in  t):
848  814  1925  2684  5198  9699  17657
„g  und  niedrigster  Durchschnitt  für  das  Jahr:
3  1¾  2  10½  4  11½  5  4  2¼  4—

#r  bis  bis  bis  bis  bis  bis

6  0½  5  6⅞  5  6  8  5  11  11½  7  2  5  6¼
Preisschwankungen:
1  3½  2  5"  2  7½  3  5½  6  11½  2  11¾¼  1  6

Auf  den  in  Singapore  abgehaltenen  Auktionen
  waren  die  Preise  im  Hroten“  Halbsahr  1912
die  folgenden  —  für  fine  (smoked)  sh

Juli  Ang.  Sept.  Okt.  Nov.  Dez.  im  Jahr
s.  d4  sh  d0  sh  d.  sh  d  sh  d  sh  d  sh  d
hbchster  Preis:

4  10¼  4  9½  4  9½  4  7¼  4  6¼  5  8¼  5  7½
Niedrigster  Preis:

4  8  48½  3  10¼  45  43  46  3  10¼
Letzter  Preis:

4  9  4  9½  4  7½  45  46  4  8¼  4  8¼

Die  Werte  der  exportierten  Mengen  betragen
  nach  einem  Bericht  des  Departements  für
Handel  und  Zölle  begiehungsweise  der  Registerbehörde
für  Statistik  für

1012

82)
die  Vereinigt.  Malayenstaaten  68  11  342  39  914  672
die  Straits  Settlements  63  831  056  35  340  258

Der  Jahresdurchschnftt  u  im  l“  1912  beträgt
für  „fine  Pa  ür  erstklassigen  Plan-PgeiGnnn
  cegeme  4#  34  4.  im  Vergleich  zu

bezw.  5  sh  6  d  im  Jahre  19
1  3  tatsächliche  Wert  8*  —  hat  um
5  v.  H.,  die  Menge  um  76,35  v.  H.  zugenommen.

1911

*)  *„  Dollar  Straits  Settlements-Währung
à  2,40  5%

 

Bezüglich  neuer  Kapitalsanlagen  ist  das  Jahr
1912  ebenfalls  ruhiger  als  seine  Vorgänger  gewesen.
Die  erforderlichen  Kapitalien  wurden  größtenteils  burch
Ausgabe  von  Schuldveerschreihungen  zu  6  bis  7  .

erlangt.  Das  Verhältnis  im  Vergleich  zu  schern
S  stellt.  fi0.  für  die  Plantagen  des  mittleren
Ostens,  wie  folgt:

1908:  2  010  500  S,  1909:  12  008  000  S,  1910:
38  841  500  KS,  1911:  6  619  000  S,  1912:  2242  500  K.

Die  genannten  Beträge  schließen  auch  die  Kapitalien
  ein,  die  zur  Gründung  bzw.  dem  Ausbau  von
Kautschuk-Finanzgesellschaften  erforderlich  waren.

Dementsprechend  sind  auch  die  Preisschwankungen
in  den  ausgegebenen  Aktien  geringer  gewesen  und
haben  im  allgemeinen  eine  mäßige  Tendenz  nach  oben
gehabt.

Trotz  dieses  allgemeinen  Fortschritts  am  Schlusse
des  Jahres  1912  wurde  dem  kommenden  Jahre
mit  ein  iger  Besorgnis  entgegengesehen,  die  nur  allzu
erechtfertigt  war.  Das  Fallen  des  Preises  für  Kautchul
  hielt  an,  s  sich  die  Produktion  für  eine
Reihe  Plantagen  kanm  mehr  verlohnt,  während  einige
ogar  schon  mit  Verlusten  arbeiten.  Besonders  schwer
wurden  die  Plantagen  davon  betroffen,  die  während

„boom's“  in  übereilter  und  wenig  sachkundiger
Weise  ins  Leben  gerufen  worden  sind.  Zudem  ist  Brasilien
  durchaus  nicht  geneigt,  seine  bisher  unangefochtene
  Vorherrschaft  in  der  Produktion  von  Kautschuk
ohne  einen  Kampf  bis  aufs  Messer  aufzugeben,  und
trifft  bereits  auf  zahlreichen  Gebieten  Anstalten  zur
Rückeroberung  des  verloren  gegangenen  Anteils  an  der
Gesamtproduktion.  Die  hiesigen  Plantagen  sind  daher
auch  ihrerseits  bestrebt,  Arbeitsmethoden  und  Produkt
nach  Möglichkeit  zu  verbessern,  damit  der  Plantagengummi
  nicht  nur  seine  bisherige  Stellung  behält,  sondern
  noch  weitere  Fortschritte  gegenüber  dem  brasilianischen
  Gummi  macht.

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
  in  Singapore.)

 

 

 

 

 

 

Dehret  Über  Oinenforschung  in  den  portuglesischen
Kolonien.

Im  Diario  do  Governo  ist  ein  Dekret  vom
21.  August  1913  veröffentlicht,  durch  welches  Ausführungsbestimmungen
  zu  dem  Gesetze')  vom  20.  September
  1906  über  Minenforschung  und  Minenarbeit  in
den  portugiesischen  Kolonien  erlassen  werden.

 

Britisch  -  Ostafrika.

Vorschriften  für  den  Verkauf  von  Giften  für
land  wirischafbltche  und  gartenbauliche  Zwecke.

Der  Gouverneur  hat  am  11.  September  1918  auf
Grund  der  Verordnung  Nr.  20/1910  Vorschriften  für
den  Verkauf  von  Giften  für  landwirtschaftliche  und
gartenbauliche  Zwecke  erlassen.  Danach  dürfen  Gifte
nur  in  geschlossenen  Gefäßen  oder  in  Behältern  verkauft
  werden,  wie  sie  von  dem  Hersteller  eingehen.
Die  Gefäße  oder  Behälter  missen.  mit  einer  deutlichen
Aufschrift  versehen  sein,  welche  die  Bezeichnung  des
Inhalts,  das  Wort  „Gift“,  den  Namen  und  die  Adresse
des  Verkäufers  und  einen  Vermerk  über  den  besonderen
Zweck  für  de  den  das  Erzengnis  hergestellt  ist,  enthält.

"  Voln

„D.  Kol.  Bl.“  1907,  S.  484  f.
        <pb n="1060" />
        W  1006  20

Flüssige  Zubereitungen  dürfen  nur  in  Flaschen,
Blechkannen,  Trommeln  oder  Gefäßen  von  genügender
Stärke  verkauft  werden,  welche  die  gewöhnlichen  Gefahren
  eines  Transports  ohne  Leckage  aushalten.
Jeder  Flasche,  Alcchlanme,  Trommel  oder  jedem  Gefäße
muß  das  Wort  „giftig“  S

 

in  leicht  leserlichen  Schriftzeichen
  und  an  einer  in  die  Augen  fallenden  Stelle
abseits  von  der  Etikette  unverlöschlich  aufgedruckt,  eingezeichnet
  oder  eingebrannt  sein,  und  die  Etikette  muß
das  Wort  „Gift“  tragen.  Beim  Verkauf  in  Flaschen
müssen  die  Flaschen  von  einer  besonderen  Form  sein,
so  daß  sie  beim  anfaffen  leicht  von  gewöhnlichen
Flaschen  znrerscheidborf,  .

Der  Ausdruck  „Mi  uumfaßt  im  Sinne  der  vorstehenden
  ase  giftige  Stoffe,  die  ausschließlich
in  der  Landwirtschaft  oder  beim  Gartenbau  zur  Vernichtung
  von  Insekten,  Schwamm  oder  von  Bakterien
gebraucht  werden,  oder  bei  der  Schafwäsche  oder  dem
Ausrotten  von  Unkraut,  und  die  giftig  sind,  weil  sie
Arsenik,  Tabak  oder  Tabaklaugen  enthalten.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Goldhüste.
Vorschriften  für  die  Einfuhr  von  Kakao=  und
Kautschukpflanzen  und  Samen.

Nach  einer  auf  Grund  der  „Destructive  Pests
Ordinance,  1912“  (Nr.  2/1912).)  durch  den  Gouverneur
im  Rate  erlassenen  Ratsverordnung  vom  21.  Juli  1918
dürfen  Kakao=  oder  Kautschukpflanzen  und  Samen  nur
über  die  Häfen  Accra  und  Sekondi  in  die  Kolonie
eingeführt  werden.

Alle  Kakao=  oder  Kautschukpflanzen  und  Samen
müssen  vor  der  Verladung  in  einer  durch  den  Landwirtschaftsdirektor
  genehmigten  Weise  desiufiorert  werden
  und  von  einem  Zeugnis  des  Inhalts  begleitet
sein,  daß  die  Desinfizierung  gehörig  und  richtig  ausgeführt
  ist:  andernfalls  werden  sie  vernichtet  oder  an
einem  Platze  gelandet,  welchen  der  Landwirtschaftsdirektor
  für  die  unter  seiner  Aufsicht  auf  Kosten  des
Einführers  vorzunehmende  Desinfizierung  bestimmt.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

 

Sierra  Leone.

Geplante  Regelung  der  Einfuhr  und  des
Verkaufs  von  Spirituosen  in  den  dafür
verschlossenen  Gebieten.

Nach  einem  Gesetzentwurfe  sollen  Spirituosen  in
die  dafür  verschlossenen  Gebiete  nur  von  Nichteingeborenen,
  die  sie  selbst  befördern  und  für  ihren
persönlichen  Gebrauch  verwenden  wollen,  eingeführt
werden,  oder  von  Eingeborenen,  denen  dies  für
hren  persönlichen  Gebrauch  von  dem  Gouverneur  beonders
  erlaubt  ist.
re  Gouverneur  kann  auch  an  Nichteingeborene
eine  Vertansserlaubais  für  Spirituosen  unter  den  ihm
geeignet  erscheinenden  Bedingungen  erteilen.

Die  Erlaubnisscheine  zur  Einfuhr  von  Spirituosen
in  die  dafür  verschlossenen  Gebiete  sind  bei  den  Bezirkskommissaren
  erhältlich  und  müssen  auf  Verlangen

vorgezeigt  werden.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

 

 

Südafrikanische  Union.
Vorschriften  für  die  Einfuhr  von  Pflangen.
Eine  auf  Grund  der  Agricultural  Pests  Act,  1911
vom  Generalgouverneur  am  28.  August  1918  erlassene
Bekanntmachung  (Nr.  229/1913)  bestimmt,  daß  Weinreben
  aus  der  Liste  der  Pflanzen,  deren  Einfuhr  aus
überseeischen  Ländern  auf  Grund  des  Abschniti  9  Abs.  1
der  Agricultural  Pests  Act,  1911  nicht  gestattet  ist,  zu
streichen  und  folgende  Pflanzen  in  die  Liste  neu  aufzunehmen
  sind:

1.  Steinfrüchte  in  frischem  Zustand,  einschließlich
der  Aprikosen,  Pflaumen,  Pfirsiche,  Nektarinen
und  Kirschen,

2.  Bewurzelte  Pflanzen  zum  Augeln  und  Pfropfen

mit  Ausnahme  von  bewurzelten  Mandel-,  Birn-,

Pflaumen=  und  Kirschbäumen.

Die  Bekanntmachung  ist  am  1.  Oktober  1913  in
Kraft  getreten  und  hebt  gleichzeitig  die  Verordnung
vom  22.  Februar  1912  (Nr.  37/1912)°)  auf

(The  Union  of  South  Africa  Govermment  Gazette.)

 

Vermischtes.

Dvassaland.

Zoll=  und  abgabenfreie  Einfuhr  von
Eisenbahnmaterial.

Gemäß  der  Eisenbahnbauverordnung  für  Zentralafrika
  vom  Jahre  1  Central  Alrica  Railway
(Construction)  k  s  10.  1913  —  (Nr  9/1913)  sollen
keine  Ein=  oder  Ausfuhrgölle,  Wege=  oder  Flußabgaben,
Werftabgaben  oder  Eintragungsgebühren  von  den  nachstehenden
  Gegenständen  oder  Materialien  bei  der  Einoder
  Ausfuhr  in  das  Schutzgebiet  erhoben  werden:

1.  Einrichtungsgegenstände,  Geräüschaften  oder  rollendes
  Material,  die  tatsächlich  und  ausschließlich  zum
Bau  der  oben  erwähnten  Eisenbahn  bestimmt  sind,
das  persönliche  Gepäck  eines  jeden,  der  mit  einem
Passe  versehen  und  im  Zusammenhange  mit  dem
Bahnbau  beschäftigt  ist.

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,

15

 

Gerätschaften,  Gepäck,  Einrichtungsgegenstände  oder
rollendes  Material,  welche  aus  Grund  dieser  Berordnung
von  der  Zoll=  und  Abgabenentrichtung  befreit  sind,
dürfen  nur  über  eine  gehörig  bekanntgegebene  Zollstelle
und  in  Gegenwart  oder  mit  Genehmigung  eines  Zollbeamten
  ein=  oder  ausgeführt  werden.

Im  vorstehenden  handelt  es  sich  um  die  Eisenbahn,
  welche  vom  Sambesifluß  nach  Port  Herald
auf  Grund  des  zwischen  der  British  Central  Afrien
Compnny,  Limited,  und  der  Regierung  von  Nyassaland
abgeschlossenen  Vertrags  vom  12.  März  1913  gebant
wird,  einschließlich  aller  Wersten,  Warenniederlagen.
anderen  Anlagen,  Apparate  und  Vorrichtungen,  die  in
Verbindung  damit  zu  erbauen  oder  zu  liefern  sind.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  461.
        <pb n="1061" />
        W  1007  20

Literatur-Bericht.

 

Thurnwald,  Dr.  Richard:  Forschungen  auf  den
Salomo-Inseln  und  dem  Bismarck-Archlpel.  Mit
Unterstützung  der  Baeßlersstiftung.  Herausgegeben
im  Auftrage  der  Generalvervaltung  der  Königlichen
Museen  zu  Berlin.  Band  #:
Buin  nebst  einem  Anbang:  die
lomo-Inseln  von  E.  M.  v.  Hornbostel.  Mit
14  Tafeln,  3  Karten  und  2  Nocabeis  ielen.  538  8.

zeb.  32  M.  —  Band  III:  Volk,  Staat  und
Wirtschaft.  Mit  einer  1  Nr  und  70  Summtafeln.
  92  S.  Preis  geh.  18  AF.  —  Berlin  1912.
Verlag  von  Dietrich  Keimer  (Ernst  Vobsen).

Vorerst  sind  nur  zwei  Teile  der  Studienergebnisse
Dr.  Thurnwalds  erschienen,  da  er  inzwischen  zu  einer
neuen  Forschungsreise  an  den  Unterlauf  des  Kaiserin-Augusta-Flusses
  in  Deutsch-Neuguinen  aufgebrochen
ist.  Die  spüner  erscheinenden  beiden  Bände  ollen  den
Wortschatz  der  Bevölkerung  von  Buin  und  das  Material
  zu  einer  Grammatik  ihrer  Sprache  sowie  die
Technologie  der  Buin-Kultur  enthalten.

Thurnwald  will,  wie  er  in  der  Einleitung  her  vor
hebt,  exakte  Ethnologie  treiben;  ungetrübt  durch  dos
umgestaltende  Filter  des  Berichterstatters  soll  sich  ein
Biüld  von  den  Eingeborenen  vor  dem  Hörer  aufrollen.
Zu  dem  Zweck  schlägt  Thurnwald  die  repräsentative

Methode  ein  und  führt  die  Bevölkcrung  seines  Forschungsgebictes
  selbst  redend  vor.  Er  verrritt  den
einzig  richtigen  Standpunkt,  den  wir  leider  nur  zu  oft
auch  Etbnographen  von  Fach  nicht  innchalten  sehen:
einen  Stamm  gründlich  erforschen  statt  viele
flüchtig  zu  beobachten  und  dann  unwillkürlich  eine
unrichtige  Darstellung  zu  geben,  weil  das  Nicht-Hehene

  zuungunsten  des  Geschauten  zurücktritt.
ach  einer  Orientierungsreise  im  melanesischen  Gebiei,

konzentriene  Thurnwald  seine  Forschungsarbeit  auf

Buin,  cinen  Distrikt  mit  etwa  10  000  Eingeborenen

südlich  vom  Kronprinzengebirge  auf  der  Insel  Bougainville.

  Die  dortige  Bevölkcrung  entstand  aus  einer

Mischung  von  Melunesiern,  die  erobernd  auftraten  und

ihre  Technik  und  Kunst  einführten,  mit  der  unterdrückten

  papunnischen  Vollksschicht,  deren  Spruche
aber  von  den  Sicgern  angenommen  wurde.  Die  täglichen
  Reden  dieser  Buin-Leute,  zumal  derer,  die

Birchin-Enslich  sprachen,  hat'  Thurnwald  studiert.

denn  hier  Piegelte“  sich  r—  ihre  Empfin--dungs-
  und  Denkart;  vor  allem  aber  amele  er  ihre

Lieder,  weil  diese  in  alle  Verhültnisse  ihres  Lebens

hineinleuchten  und  sich  in  ihnen  der  Eingeborene

über  seine  Erlebnisse  selbst  äußert.  Den  Anfang
seiner  Sammlung  machte  Thurnwald  auf  einem  Kutter,
der  Buin-Leute  nach  den  englischen  Pflanzungen
brachte;  im  Klühenden  Sonnenbrand  ließ  er  sich  ihre

Gesänge  diktieren,  übersetzen  und  erklären,  einc  für

den  Sammler  ebenso  anstrengende  wie  für  die  Einborenen
  ermüdende  Arbeit,  der  wir  aber  einen  stattichen

  Band  .-Buin-Literatur-  verdanken,  ein  Stück

Poesie  des  steinzeitlichen  Menschen.  iese  Lieder

führen  ganz  in  das  Alltagsleben  der  Buin-Leute,  in

das  Wogen  ihrer  Leidenschaften,  ihren  Kampfesmut
und  ihre  Furchtsamkeit,  ihre  Eifersucht  und  ihren
intimen  Verkehr  mit  dem  anderen  Geschlechte  ein.

Oft  sucht  der  Dichter,  so  namentlich  in  den  Mäünnerliedern,

  seine  Welkkenntnis  und  sein  mythologisches

Wissen  sowie  totemistische  Gedankenkomplexe,  bebonders

  in  den  Vergleichen,  anzubringen.  Mit  „Müännerstolz“

  wird  in  Licbesliedern  betont,  dat  nieht  der

Lieder  und  Sagen  aus
Musik  auf  den  Sa- 



 

Mann  um  die  Gunst  der  Frau  wirbt.  sondern  er  der
Unwiderstehliche  ist,  nach  dessen  Zuneigung  sie  scufet.
Meist  zeigt  sich  in  den  Gesüngen  ein  wunderbares
Gemisch  von  Verschleierung  und  sFmbolischer  Sprache
sowie  von  einer  Derbheit  und  Unverhülltheit,  die
selbst  einem  wenig  prüden  Europöer  doch  anstögig
sein  mulz.  Von  den  Frauenliedern  zeichnen  sich  nur
wenige  durch  Plastizitüt  der  Sprache,  Reichtum  ge-Jankilcher,
  Bücter  und  Symbole  und  durch  Steigerung
im  Aufban

W.  ii#rrns,  de  Lieder  der  Buin-Leute  in  verfeinerter
Literatursprache  den  Triebrn.  „Wünechen  un  offnungen
  der  Dichter  und  ihrer  Auftraggeber  —  Bezahlung
  in  Muschelgeld  —  u  geben,  offenbaren
  die  Sagen  und  Aythen  im  Erzählungston  der
Alltagssprache  die  Einwirkeung  der  Umwelt  auf  den
geistigen  Menschen;  sic  schildern  die  Schrecken  des
Todes  und  der  Krankheit,  erklüren  kosmische  Erscheinungen,
  deuten  terrestrische  DPhünomene,  stellen  die
Bezichungen  zur  Pflanzen-  und  Tierwelt  dar  und  enthalten
  Gedanken  über  den  Ursprung  des  eigenen
Wesens  und  der  heimischen  Kultur.

Im  Anhang  zu  Band  I  entwirft  Dr.  v.  Hornbostel
  auf  Grund  der  Thurnwaldschen  Phonogramme
ein  Bild  von  der  Tonkunst  auf  den  Salomo-Inseln;
ür  ist  die  hohe  Ausbildung  der  Panpfeife,  das

ahestrale  Zusammenspiel  und  die  Verbindung  von
Phaler  und  instrumentuler  Musik  —*  darum
wirkt  sie  auf  den  Europäcr  angene

Die  Tafeln  des  1.  Bandes  bieten  LTeichnon  en  der
Buin-Leute,  die  sie  zur  Erläüuterung  von  Ausdrücken
in  ihren  Liedern  anfertigten.

Der  3.  Band  will  ebenfalls  in  möglichst.  dokumentarischer
  Form  die  Gestaltung  des  geselligen  Lebens
schildern.  Der  Verfasser  bebandelt  zunüchst  die
bensabschnitte  (Pubertüt,  Heirat,  Tod),  dann  „,Virtschaft
  und  Staat“,  weiter  unter  den  „  nkeiten“
namentlich  die  Kriege,  die  meistens  entweder  der  Rivalitüt
  auf  scxucllem  Gebicte  oder  politischer  Ubermacht
  entspringen.

Mehr  als  die  Hälfte  des  Bandes  nehmen  Stammtafeln
  ein;  sic  sind  so  angelegt,  dalt  zuerst  eine
Ahnentafel  auftestellt  wurde  und  dann,  von  den
Aszendenten  ausgehend,  die  Seitenlinien  und  Verschwägerungen
  aufgezählt  werden.  Bei  dicser  enorme
Geduld  erfonlernden  Arbeit  verfolgte  Thurnwald  den
Zweck,  eine  Ubemicht  über  die  gesamten  biologischen
Verhältnissc  des  Volkes  zu  geben.  Auf  Grund  seiner
statistischen  Durcharbeitung  des  Mutcrials  kommt  er,
um  hier  nur  zwei  besonders  wichtige  Resultate  hervorzuheben,
  zu  den  Ergcbnissen:  die  Sterblichkeit  der
männlichen  Bevölkcrung  zwischen  20  und  40  Jahren
ist  gröhßer  als  die  der  weiblichen  des  gleichen  Alters
—  cine  Folge  der  Kümpfe  und  Mordtaten;  ferner  der
vom  #iussenbiologischen  und  kolonialwirtschaftlichen
Standpunkte  aus  wertvolle  zahlenmühige  Nachweis:
der  Prozentsatz  der  auf  ein  Ehepaar  entfullenden
Kinderzahl  nimmt  in  Buin  und  Lambutjo  (wie  auch
sonst  in  der  Südsec)  stündig  ub,  daher  die  konstame
Verminderung  der  Volkszahl,  eine  Folge  der  eingeschleppten
  Geschlechtskrankheiten.

Thurnwalds  Werk  spricht  für  sich  sclbst;  seine
cKakte  Forschungsmethode,  seine  scharfsinnige  Beobachtungsgabe
  und  sein  auhergewöhnliches  Geschiek,
in  die  Psyche  der  Eingeborenen  einzudringen,  gstellen
        <pb n="1062" />
        1008  20

seine  Arbeiten,  die  sich  durch  tunlichst  objektive  Darstellung
  auszeichnen,  an  die  Spitze  der  ethnographischen
  und  kolonialen  Literatur.

Berlin.  Dr.  A.  Eichhorn.

Dle  deutsche  Kolonialliteratur  1912.  (Im  Nachtrag:
Kolonialliteratur  fremder  Völker.)  Zusammengestellt
von  Hubert  Henoch,  Schriftleiter  der  Deutschen
Kolonialzeitung  und  der  Kolonialen  Monatsblätter.
Berlin  1913.  Verlag  der  Deutschen  Kolonialgcsellschaft.


Die  Jahresübersichten  Henochs  über  die  deutsche
und  fremdländische  Kolonialliteralur  bedürsen  keiner
Empfehlung  mehr.  Auch  diesmal  ist  die  Zusammenstellung
  des  umfangreichen  Materials  sehr  geschickt.
durchgeführt.  Wer  auf  kolonialem  Gebiet  arbeitet,
kann  das  Nachschlagebuch  kaum  noch  entbehren.

Woörterbuch  des  Deutschen  Staats-  und  Verwaltungsreehts.
  Begründet  von  Professor  Dr.  Karl  Freiherrn
  v.  Stengel,  zweite  Auflage,  herausgegeben
von  Professor  Dr.  Max  Fleischmann  in  Königsberg
  i.  Pr.  24./25.  Lieferung.  Verlag  von  J.  C.  B.
Mohr  (Paul  Siebeck),  Tübingen.  Preis  4  .44.

Die  Lieferung,  mit  welcher  der  dritte  Band  des
an  dicser  Stelle  wiederholt  besprochenen  Werkes  beginnt,
  umfatgt  die  Stichworte  „Öffentliche  Anstalt“
bis  „Post  und  Telegraphie“.  Auf  die  Schutzgebiete
sich  beziehende  bschnitte  finden  eich  unter  en
Artikeln  über  „Orden  und  Ehrenzeichen“  (8.  34),
über  „Papiergeld:  (S.  40),  über  Egyynenstand  (8.69)
und  über  „Polizei“  (8.  121  und  1  27).

Sud-Afrfka.  Zeitung  zur  Pile
Deutschtums.  Erscheint  ji
jührlich:  innerhalb  der

14  5sb

Seit  Mitte  diescs  Jahres  erscheint  in  Johannesburg
  die  Wochenzeitschrift  „Süd-Afrika,  Zeitung  zur
.  e  und  Förderung,  des  Deurschtums“.  Sie  is,  ein

tes  Zeügnis  für  das  Interesse,  das  dei  Deutsche
m  dudafnlta  seiner  alten  Heimat  und  all  den  Ereignisscn
  und  Fragen  entgegenbringt,  die  sie  bevesen
Besonders  erfreulich  ist  der  breite  Raum,  der  dem
„größeren  Deutschland"  eingerüumt  wird.  Den  deutschen
  Schutzgebieten  sind  nicht  nur  mehrere  Spalten
in  jeder  Nummer  gewidmet;  auf  sie  bezieht  sich  auch
ein  Teil  der  telegmphischen  Nachrichten.  Auf  diesem
Gebicte  scheint  die  neue  Zeitschrift  berufen  zu  sein,
eine  wichtige  und  dankbare  Aufgabe  zu  übernehmen.
In  Newlingern  mit  mscher  Emwicklung,  wie  den
Schutzgebicten,  Prallen  die  Meinungen  hart  aufeinander;
  der  Niederschlag  findet  sich  in  der  Schutzgebietspresse.
  Für  den  Außenstechenden  ist  es  außerordentlich
  schwer,  die  Berechtigung  der  einen  oder
anderen  Ansicht  richtig  zu  beurteilen.  Dies  spiegelt
sich  vielfach  in  der  Art  der  Wiedergabe  der  Schutzgebietsnachrichten
  durch  die  heimische  Presse  wider.
Hier  wird  die  neuc  Zeitschrift  als  sachvelständiger
und  obicktiver  Berichterstatter  ein  reiches  Feld  der

e  und  Förderung  des
en  Sonnabend.  Preis
Union  1  L,  auterhalb

 

Betätigung  finden.  Das  Gebiet  der  südafrikanisc

Union  ist  insbesondere  mit  Deutsch-  tn3
durch  ähnlich  liegende  Verhältnisse  und  durch  wirtschaftliche
  Bezichungen  —  es  sei  nur  an  ereerben
und  Vichzucht,  an  Eingeborenen-  und  Verkehrae

erinnert  —  derart  eng  verbunden,  daß  der  südafri  ¾
nische  Beobachter  des  Schutegebiets,  sofern  er  ihm,  wie
es  die  Zeitschrift  tut,  wirkliches  Interesse  entgegenbringt,
  eine  richtige  W.  ürdigung  gewührleistet.  Darüber
hinaus  wird  aber  „Süd-Afrika“  wesentlich  mit  dazu
beitragen,  das  gegenseitige  Verstündnis  der  rüumlich
aneinander  grenzenden,  wirtschaftlich  so  nahe  verwandten
  Gebiete  zu  fördern.  Es  ist  daher  dringend
zu  wünschen,  daß  die  neue  Zeitschrift  nicht  nur
innerhalb  des  Deutschtums  in  Südafrike,  für  das  sic
zunächst  gegründet  ist,  sondern  auch  in  den  deutschen
Schutzgebieten  Afrikas  und  in  der  Heimat  weite  Verbreitung
  und  reiche  Unterstützung  finden  möge.

Dr.  Brill.

Nießen-Deiters,  Leonore:  Die  deutsche  Frau  im
Auslande  und  in  den  Schutzgebieten.  Nach  Originalberichten
  aus  fünf  Erdteilen.  Berlin  1913.  Egon
Fleischel  &amp;amp;  Co.  302  S.  Preis  3,50  4.

Im  Winter  1912  fand  in  Berlin  die  rühmlichst
bekannte  Ausstellung  -DSie  Frau  in  Haus  und  Beruf.
stuit,  welche  zum  erstenmal  eine  Ubemicht  über  die
gesamte  deutsche  Fruenarbeit  gab  und  sich  auch  auf
die  Tätigkeit  der  deutschen  Frau  im  Ausland  erstreckte.
Die  Vorsitzende  dicser  Gruppe,  Frau  Said-Ruetc,  eine
gute  Kennerin  des  Auslands,  faßte  schon  #  ührend  der
von  ihr  organisierten  Nuerialsammlung  für  die  Ausstellung
  den  Plan,  dieses  Material  in  Form  einer  Denkschrift
  zusammenzufassen  und  dauernd  nutzbar  zu
machen.  Sie  setzte  sich  mit  der  Verfasserin  in  Verbindung,
  die  sich  in  früheren  Jahren  bereits  mit  der

e  und  den  Aussichten  der  deutschen  Mädchen  im
Auslande  beschäftigt  hatte.  So  entstand  das  vorliegende
  Nachschlagebuch,  das  über  die  Lage  der
deutschen  Frauen  und  Mädchen  aller  Berufsarten  im
Auslande  und  in  den  deutschen  Kolonien  sowie  über
die  von  ihnen  und  für  sie  ins  Leben  gerufenen  Or
sationen  eingchenden  Aufschluß  gibt.  Es  zerfü  in
folgende  Abschnitte

Europisches  Deutschland,  behandelt  unter  Angabe
  aller  Informationsquellen  die  Mahnung:  =  Wenn
du  auswandern  oder  ausreisen  willst,  so  tuc  es  mit
Umsicht  und  Verstandl!c  Ferner:  Außeereuropäisches
Deutschland  (die  deutschen  Kolonien):  Europüisches
Ausland;  Außereuropäisches  Ausland,  und  zwur:  Nord--ameriku,
  Mittel-  und  Sückamerika,  Asien,  Afrika,
Australien.

Jedem  Abschnitt  folgt  eine  Zusammenstellung  der
bestchenden  Prauenvereinc,  verbände,  stiftungen  usw.
in  dem  betreffenden  .

Beliuideniinclveiseiiie,besondeisabeiszehlreicbs
deutsche  Frauen  im  Auslande  haben  zur  Entstehung
dieses  nützlichen  Buches  mitgewirkt.  Es  soll  von  Zeit
zu  Zeit  neu  erscheinen  und  einer  jeden  Deutschen  ein
treuer  Rutgeber  sein,  die  ihr  Glück  im  Auslande  versuchen
  will.  b  ·
        <pb n="1063" />
        G  1009  20

Koloniale  Literatur.)
XIXII.

Zusammengestellt  in  der  Bibliothek  des  Relchs-Kolonialamts.
Die  elngereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehält.  werden  unter  kelnen  Umständen  zurückgeseand!.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.

Lusk,  Hug  H.:  Social  Welfare  in  New  Zealand.
The  result  ol  20  Fears  of  progressire  soci  16Sislation
and  its  —  for  the  United  States  and  other
countries.  London:  Heinemann  1913.  VI,  287  S.
8o.  l1

II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.

Trierenberg,  Georg:  Togo.  Die  Aufrichtung
der  deutschen  Schutzherrschaft  und  die  Erschlichung
des  Landes.  M.  6  Bildn.  u.  10  Abb.,  2  Gefechtsskizz.
im  Text  sowie  2  Kart.  als  Beilagen.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;

Sohn  1914.  VIII,  216  S.  5,50  /¾,  geb.  6,50  J%r.  60.  (.

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archäüologie.

Frobenius,  Leo:  1)  Afrika  sprach.  Bd.
M.  56  IIII.  u.  2  Kart.  3.  Unter  d.  auneh
W“3  Berlin-  m——  Vita  1913.  XXIV,

8  S.  80%  (#

Keysser,  Cbristian:  Die  erste  Erstcigung  der  östlichen
  Gipfel  des  Finisterregebirges  Kaiser-Wilhelms-N.
  1  Karte  u.  8  Abb.  Aus:  Petermanns  Mitteilungen
  Jg.  59,  1913,  Oktober-Heft.  8o0.  (4
Murlin,  Maurice:  Au  Ceeur  de  I’Afrique  Cquatoriale.
  CJournal  de  route  d'un  officier.)  Olission
auier  Avec  26  pl.  Paris:  Chapelot  1913.  VIII,
(o

vnz  Bernhard:  Deutsch-Südwestafrika.  Land
und  Leute.  Hsg.  i.  A.  des  Kaiserl.  Gouvernements
von  Deutsch-Süchkwestafrika.  Stuttgart:  Strecker  &amp;amp;
Schröder  1913.  XII.  111  S.  8.  lo

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Mleteorologische  Waarnemingen,  geduaan  op  de
Meteorologische  Stations  in  de  Kolonièn  Suriname  en
Curagac  in  het  Jaar  1912.  (Department  van  den  Landbouy
  in  Suriname.)  Amsterdam:  (1913)  Lorlofzen-Hübner
  &amp;amp;  Van  Santen.  (19  S.)  0,60  2  80.  W

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
Vacat.

VI.  Staatsrecht.
Vacat.

*)  In  dieser  Rubrik  werden  dle  neuesten  Erscheinun
eystematisch  geordnet  mitgeteilt.  t  einem  "  sind  die  ien
der  Werke  bezeichnet  welche  bel  der  Redaktion  des  Kolonialbeertes
  eln  agiacen:  mit  einem  -.diejenigen,  welche  von  der
Blbliothek  des  Reichs-  Koloblslamts  käuflich  erworben  wurden.
Der  Verlag  ökins  sich  Kern  berakt:  diejenteen
Werke,  welche  ihbm  als  Rezensionsexremplar
zur  Aufnahme  1—  ekdeen  krrsn  uab
werden,  anzunehm  eün  das  Relcbs-Kolonlalamt
  weiter  zu  beförde

 

VII.  Verwaltung.
Vacat.

VIII.  Justizwesen.
Vaczt.

IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.
Vacat.

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Report  on  the  Administration  of  Assam,  1911—
1#1  FStllong:  1913  Assam  Seecret.  Print.  dit.  VII,
l

kMpontbeAdcnrntstrectonokBengel19ll—
1912.  Calcutta:  1913  kengal  Secretariat  Bock  Depot.
XXVI,  XI,  284  S.  (o

*  Report  on  the  sn—N—N—-t  of  Burma  for  the
Verr  1911—1912.  Rangoon:  1913,  Gov.  Print.  IX,
VI,  114  S.  40°.  nio
*Report  on  the  Administration  of  the  United  Provinees
  of  Agra  and  Oudh  1911—1912.  Alluhabad:
1912  Gov.  Press.  II,  IX,  95  S.  40.  lii

XII.  Finanzwesen.
Vacat.

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

Birk,  Max:  Kopra-Produktion  und  Kopra-Handel.
(Probleme  der  Westwirtschaft.  Hug.  von  Bernhard
Harms.  15.)  Jena:  Fischer  1913.  X,  186  S.  8So.  112

*  Bruck,  Werner  Friedrich:  Praktische  Anleitung
zur  Raltur  der  Sisalagave  in  Deutsch-Ostafrika.  M.
9  4  Berlin:  Kolonial-Wirtschaftliches  Komitee
"  4.P  inh  20  S.  S0.  lis

Frlederichs,  K.:  Über  den  gegenwärtigen  Stand
der  Bekümpfung  des  Kakackrebses  (Rindenfäule)  in
Samoa.  Aus:  Der  Tropenpflanzer  Jg.  17,1913,  Nr.  10.  14

Tobler,  Fr.:  Das  Biologisch-landwirtschafstliche
Institut  Amani  Teutsch-Ostafrika)  und  seine  Arbeit.
Aus:  Die  Naturwissenschaften  H.  30,  1913.  ##0

VVerslung  over  het  jaar  1912.  (Departement  vun
den  Landbouw.  Furiname))  Paramaribo:  (1913)  Oliviern.
  106  S.  L

XIV.  Wasserwesen.

Vacat.

XV.  Bergbau.
Vacat.
        <pb n="1064" />
        W  1010  20

XVI.  Handel.
Vacat.

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacat.

XVIII.  Verkehr.
Vacat.

XIX.  Medizin.

rZ,  R.:  Ein  Mittel  von  L.  Brieger  u.  M.  Krause
zur  odtt  der  I#bnsoen.  im  menschlichen
Organismus.  iv  f.  Schiffs-  u.  Trop.-Hyg.
Bd.  17,  1913.  #

Kersten,  H.  E.:  Einiges  über  Neosalvarsan  bei
verschielenen  tropischen  Krankheiten.  Aus:  Archiv
f.  Schiffs-  u.  Trop.-Hyg.  Bd.  I7,  1913.  18

*Peiper,  Otto:  Uber  den  Infektionsmodus  der
Ankylostomiasis  in  Deutsch-Ostafrika.  Auf  Grund
amtl.  Materials  bearb.  Aus:  Archiv  f.  Schiffs-  u.
Trop.-Hyg.  M.  16,  1912.  Beih.  6.  Leipäg:  Barth
1912.  3478.  1

*Plttalugn,  si  Informe  de  la  Comisiôn  del
Instituto  Nacional  de  Higiene  de  Alfonso  XIII,  enviada
  4ä  las  Possessiones  Espabolas  del  C0½%  de  Guinea
Para  el  Estudio  de  la  Enfermedad  del  Suefio  y  de  las
Condiciones  sanitarias  de  la  Colonin.  Prologo  de
Santiago  Ramn  y  Cajal.  (Ministerio  de  Estado.  —
eeion  Colonial.)  Madrid:  1910  Blass  y  Cia.  142  8.

20

Rapport  sur  les  Travaux  de  la  Mission  Scientifique
du  Katanga  COctobre  1910  à  Septembre  1912)  #
J.  Rodbain  Iu.  A.).  Annexe:  Carte  du  Katangn.
Pertition  des  Glossines.  (Royaume  der  Belgique.  Ministere
  des  Colonies.)  Bruxelles:  1913  Hayez.  268
80.

T  M.:  Untersuchungen  über  die  Bedeutung
des  Gamsend.  und  der  Haustiere  für  die  Verbreitung

der  Schlafkrankheit.  M.  1  Taf.  Aus:  Arbeiten  a.  d.
Kaiserl.  Gesundbeitsamt  Bd.  45.  H.  1.  1913.  Berlin:
Springer  1913.  8o0.  p

*“

XX.  Sprachen  und  Literatur.

Niger.  (Collection  de  contes  et  de  chansons  populaires.
  40.)  Paris:  Leroux  1913.  IV,  249  S.  85.  ses
XXI.  Religions-,  Missions-  und  Schulwesen.
Vacat.
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
olonien.
Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.
Vacat.

XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.

Zeltner,  Lalan  de:  Contes  du  Sénégal  et  du

 

XXV.  Bauwesen.
Vacat.
r—  1
1

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Auerochs,  Georg:  Praktische  Anleitung  für  das
Projektieren  und  den  Bau  von  Waldwegen.  Mit  35  Textabb.,
  5  Uberiichten  u.  3  Taf.  Berlin:  Parey  1913.

66  S.

4.  Siebenjährige  Runkelrübenanbauversuche
  41904—1910).  I.  A.  d.  Saatzucht-Abteilung
der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft.  (Arbeiten
der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft.
Berlin:  Deutsche  Landwirtsch.  Gesellschaft  1913.

Boschen,  Günther:  Kriegserinnerungen  1870
M.  24  Abb.  u.  6  Kartenskizz.  OCldenburg:  8
1913.  V,  190  S.  80.

Deckert,  Emil:  Doee  Mie.  88  Abb.

13  Kartenbeilag.,  27  Doppeltaf.  Tas.
k  3.  neubearb.  2  (Ligem-  11  i
Hrsg.  von  Wilhelm  Ser)  ipzig  u.  Wien:  Bibl.
80.

 

Inst.  1913.  XII,  612  S

Jeuere  Erfahrungen  auf  dem  Gebiete  der  Terzucht
  und  des  Ackerbaues.  Neunzehn  Vorträge
Nebst  e.  Anhang:  Ergebnisse  des  Preisausschreibens
betr.  Darstellung  des  Gesetzes  vom  Minimum.  (Arbeiten
  d.  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft.  245.)

rlin:  Deutsche  Landwirtschafes-Gesellschaft  1913.
X,  470,  117  S.  8e.

Gleltsmann:  Ueber  die  Beziehungen  cer  Zorrgien
Spirochüten)  zu  den  Wirtszellen.  M.  us:
Centralblatt  f.  Bakteriologie.  Abt.  l  Originale
Bd.  68,  1913,  H.  5/6.

Handbuch  wirtschaftlicher  Vereine  und  Verbünde
des  Deutschen  Reichs.  Hsg.  vom  Hansa-Bund  f.
Gewerbe,  Handel  u.  Industrie.  Berlin-Leipzig:  Hillger
1913.  VII  I,  733  S.  80.

*  Der  Deutsche  keang  1861—1911.  Hsg.  vom
Deutschen  Handelsta  Bd.  2.  Berlin:  Heymann
1913.  XVI,  746  S.

*  Hoffmann,  M.:  Da  Gesetz  vom  Minimum.  Bericht
  über  ein  Preisausschreiben  der  D.  L-G.  An:
Neuere  Erfahrungen  auf  dem  Gebiete  der  Tierzucht.
u.  d.  Ackerbaues.  Berlin:  Deutsche  Landwirtschafts=Gesellschaft
  1913.

Hugershoff,  R.:  Die  geodätischen  und  astronomischen
  Instrumente  des  Forschungsreisenden.  Hrsg.
von  Gustav  Heyde.  Stuttgart:  Wittwer  i.  Komm.
1913.  VIII,  60  S.  80.

WMabresbericht  des  Generalanwalts  des  Reichsverbandes
  der  deutschen  landwirtschaftlichen  Genossenschaften
  für  1912—1913,  erstatt.  an  den  29.  deutschen
landwirtschaftlichen  Genossenschafts  tag  zu  Wiesbaden
am  17.  u.  18.  Juli  1013  Darrastadt:  1913  Hesaische
Landeszeitung.  82  S

-rienenschmiadt,  Die  landwirtschaftlichen
Produktionsverhältnisse  Argentiniens.  (Die  Export-"biete
  der  extensiven  Landwirtschaft.  1.)  (Schriftten

Vereins  f.  Sozialpolitik.  141.)  München  u.  Leipzig:
Duncker  &amp;amp;  Humbiot  1913.  V,  89  S.  80.

WSatzung  des  Reichsverbands  der  deutschen  landwirtschaftlichen
  Genossenschaften,  eingetragenen  Ver-A#e

  Darmstadt.  1913.  Hessische  Landeszeitung.
14  S.  80.
        <pb n="1065" />
        GW  1011  2

Stoetzer,  Hermann:  Waldwegebaukunde  nebst  Deutscher  Wehrkalender  1914.  Kalender  des
Darstellung  der  wichtigsten  sonstigen  Holztransport-!eutschen  Wehrvereins  E.  V.  Unter  Mitwirk.  von
anlagen.  M.  112  Fig..  und  3  lith.  Taf.  5.  Aufl.  Achleitner  lu  A.]  i.  (  s  Vereins  hrsg.  von  Müllerbearb.
  von  Hans  Hausrath.  Frankfurt  a.  M.:  Sauer-Brandenbu  N.  15  b.  ..  .  u.  zahlr.  III.  Oldenlünder
  1913.  VIII,  251  S.  8e0.  burg  i.  Gr.-  jerlin:  —  (1913).  160  S.  1A.  80.

»Strecker:  Das  Deutsehtum  im  Auslund  und  die
Schule.  Gießen:  Roth  1913.  29  8.  80.

 

Verkehrs-Nachrichten.

In  Otjundaura  (Deutsch-Südwestafrika),  84  km  nördlich  von  Okahandja,  ist  am
1.  Oktober  eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe
von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.

Dersonen-,  LCösch-  und  Ladeverkehr  in  Lüderitzbucht  während  der  Oonate  Kpril  bis  Juni  1913.
(Vol.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  15,  S.  699.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  643  Personen  (gegen  549  im  Vorjahre),  40  (—)  Stück
Großvieh,  210  (211)  Stück  Kleinvieh  und  18  693  (9826)  chm  bzw.  Tonnen  Güter.  456  (413)
Personen  kamen  von  außerhalb,  187  (136)  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebiets  gelegenen  Häfen;
von  den  Gütern  waren  2551  (1382)  ebm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und  16  142  (8444)  ebm  bzw.
Tonnen  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  1508  (1015)  Personen,  25  (—)  Stück  Großvieh,
106  (5)  Stück  Kleinvieh  und  1900  (821)  chm  bzw.  Tonnen  Güter.  746  (779)  Personen  gingen  nach
außerhalb  des  Schutzgebiets,  762  (236)  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets  gelegenen  Plätzen;
von  den  Gütern  waren  14  (—)  ehm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und  1886  (821)  ebm  bzw.
Tonnen  Privatgüter.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  2151  (1564)  Personen,
65  (—)  Stück  Großvieh,  316  (216)  Stück  Kleinvieh  und  20  593  (10  647)  chm  bzw.  Tonnen  Güter.

Dersonen-,  Eich-  und  Ladeverhehr  in  Swabopmund  während  der  (Donate  Kpril  bis  Juni  1913.
(Vol.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  15,  S.  698.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  1118  Personen  (gegen  562  im  Vorjahre),  190  (12)
Stück  Großvieh,  19  (200)  Stück  Kleinvieh  und  21  865  (17  890)  chm  bzw.  Tonnen  Güter.  429
(472)  Personen  kamen  von  außerhalb,  689  (90)  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebiets  belegenen
Häfen;  von  den  Gütern  waren  2860  (3500)  chm  bzw.  Tonnen  Regierungsgü#ter,  315  (385)  ehm  bzw.
Tonnen  für  den  Brückenbau  bestimmt  und  18  690  (14  005)  chm  bzw.  Tonnen  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  773  (1203)  Personen,  8  (10)  Stück  Großvieh,
4  (17)  Stück  Kleinvieh  und  10  025  (8525)  ehm  bzw.  Tonnen  Güter.  662  (1113)  Personen  gingen
nach  außerhalb  des  Schutzgebiets,  111  (90)  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets  belegenen
Plätzen;  von  den  Gütern  waren  130  (15)  chm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und  9895  (8510)  chm
bäw.  Tonnen  Privatgüter.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  1891  (1765)  Personen,
198  (22)  Stück  Großvieh,  23  (148)  Stück  Kleinvieh  und  31  890  (26  415)  chbm  bzw.  Tonnen  Güter.

An  19  (30,5)  Tagen  ruhte  der  Lösch=  und  Ladeverkehr  vollständig,  und  zwar  an  9  (12)
Sonn=  und  Festtagen,  an  4  (15)  Werktagen  wegen  Mangel  an  Ladung  und  an  6  (3½)  Tagen
wegen  schwerer  See;  an  18½  (8½)  Tagen  konnte  infolge  ungünstiger  See  nur  in  beschränktem
Umfange  gelöscht  werden.
        <pb n="1066" />
        &amp;amp;  1012  20

Die  Zahl  der  Löschtage  betrug  demnach  72  (60½),  die  durchschnittliche  tägliche  Leistung
beim  Löschen  304  (296)  chm  bzw.  Tonnen,  beim  Laden  139  (141)  ehm  bzw.  Tonnen  und  die
tägliche  Güterbewegung  rund  443  (437)  ehm  bzw.  Tonnen.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  November  1913.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  deutsch-Reuguinea,  Nea.  Friedrich-Wilhelms.  .
Valser-wülhelmslaudvokekane,  28-,  Nov.  bafen  41  Tage
und  Bismarch-archipel  1  Nabaul  48  Tage  v.  21.  26-.  Nov.
sercipel.  o.  Nov.  7.  De  Gerut  Wilbelne  45  T.  5.  Dez.  1080
a)  —  Bearindisi  1  ·  «  z«  Rabaul  42  Tage
eẽn  und  Rab  lengl.  Schise)  28.  Nov.  Rabaul  48  Tage
ackadl.  9.  Nov.  Eitape  54  Tage
b)  nach  Eitaobe  Prindif  7.  Nov.  7.  Jan.  1050
(engkienchtne  «  9.  Jan.  Eitape  42  Tage  I

 

 

 

*  Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
1132  am  3/11.  und  1/12.  und  von  Berlin  C2  am  4/11.  und  2/12.  7.52  ab  Schles.  Bf.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien  —Schanghai  geleitet.

 

l
2.MckthI-Jufelu.  Brindisi  28.  Nov.  Jaluit  50  Tage
(engl.  Schiffe)  3
Neapel  23“.  Jan.  Jaluit  55  Tage  14.  21.  Nov.  21“.  Jan.
a)  nach  Jaluit.  .  .  ..  0  egr  Tchife)  9  *  J
aranto  16.  Nov.  Jaluit  60  Tage
(engl.  Schiffe)
5.  3.  «  Adelaide  27—31  Tage,
r
b)  nach  Nauuunn  ndisi  9.  23.  Nov.  7.  Dez.Sydney.  dorl  mit3.  7.  14.  21.  28.  Nov.
en  rr  .  oeern  1.  5.  Dez.  1050
16.  30.  Nov.  bhate  mt  *“

Tar
enit  Lhine  Sto  Wo  der
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben.  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Stbirzen=  Schanghol—Hongtong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  1139  am  26/1.  und  von  Berlin  C2  am  *½  7.52  ab  Schles.  Bhf.

 

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnllche  und  eingeschriebene  Brlefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Gese

ftspoplere,  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Don  Föih  ab  Berlin  722  u.  1122

owie  Dienstags  7.52

b)  Drucksachen,  Grschttssapiere,  Warenproben.

Neapel  14.  28.  Nov.  Tsingtau  84  Tage  12.  26.  Nov.  1050
8.  Klantschon.  chien  .  jeden  Sonntag  Tsingtau  322—85  Tage  jeden  Freitag  1050
(nr  al  7.  21.  Nov.  5.  Dez.  Tsingtau  34  Tage  5.  19.  Nov.  3.  Dez.  1015
hw  5.  Nov.  Tsngtau  84  Tage  4.  Nov.  8.48
n  rseie7  A44  30.  Nov.  Tsingtau  85  Tage  14.  28.  Nov.  1015

n  und  Vostkar  «  ich-amech)
Missetat-nackteka  I  RGO-WORK  Fleisch-l- 



Absenders  werden
ttt  2  er  err  r
        <pb n="1067" />
        1013

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein.]  ·  Dauer  Berlin  spätestens
——  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
4.  Deutsch-Ostafriha.  1r3.  29.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16,  17  Tg.1.  27.  jed.  Mts.  1050
eel
#a)  nach  Butobu  (mit  Ruanda),,beutf  e  Schine)
3
mbasa  Welter-  1  Marseille  193.  Nov.  Mombasa  O  16  Tage  11.  Nov.  1015
*  *  ilt  wt  ugen  enda:
ahn  und  von  ver  en  Marseille  6.  Nov.  Mombasa  O  19  Tage  4.  Nov.  1050
u  ist  ae  ach  den  Be  r*nFt  Cngl.  Schife)  Q
Marseille  11.  27.ov.  27.Dez.  Tanga  19—20  Tage  9.  25.Nov.  25.Dez.  2.15.
d)  333  ###  a  Maschl  esimqtct  OemscheSchmo
Handen  -  -.
Neapel  13.  29.  jed.  Mts.  Tanga  17—18  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  1050
Etut2  *  *
Mbei  ui  eeilenda  AMarseille  13.  Nov.  Mombasa  17  Tage  11.  Nov.  1015
»  von  dort  wettet  Inltnächltek
·  Gel
c)W-SMIMWMINDEMNI-Miso-seine·11.27.Npo.27.:-:cz.Deus-spanianquge9.25.Noo.25.-«-cez.2.15
VZSZZDEMBZHIFWUU(veotscheSch-He)·
twa,  Kissensi,  Kon-  6
nian  d  Lndtt  Miaheneet#eapel  1.  29.jed.  Ms.  Daressalam  19  Tage  21.  27.  jed.  Mts.  100
horro,  Morogorp,  Mpapua,)eutsche  Schtife)  «
MaloeusLanenbukD
SubstlLSclalhlItolddOfMatleille  18.  Nov.  Za  ibar  18  Tage  11.  Nov.  1015
Enga,  Slinzen,  äior  nachsarssela  Werer
Elaiolt,  laen“  «  nächster  Gelegenheit
I
5.  "Deutsch-Südwestafriha.  bamhur  10.  25.  jed.  Mts.  Swakopmund  24  Tg.  9.  24,  jed.  Mts.  9.10
#a)  nach  ZSwakopmund  sowie  n  28.  Nov.  Swakopmund  21  Tg.26.  Nov.  1045
na  Brackwater,  w#ollwee
G#res.  Cnja,  GWn.  v
b  Mast-U  Gras  m  Southampt  ton  29.  Nov.  Swakopmund  20  Tg.  28.  Nov.  12.48
7  -#a#rmen  Groß-Wittoley.  (deussche  Schiff)
Juscheb,  ars-,  W  Boulogne  .12.  jed.  Mts.  Swakopmund  19  Tag.11.  jed.  Mts.  1.0
sbenn  ercded  t  (eutsche  anv
98  *  id  7  Southampton  15.  22.  Nov.  6.  Dez.  Swakopmund  27,  20,20T.14.  21.Nov.  5.Dez.  12.48
Neudamm,  Neuheufis,  Oka-  .  .
Faun  Otasife,Oannveto,  fhambar919.1ed.Mts.  SwatopmunbetwaLST19.1ed.Mts.9.10
guts-T  HEXENMEng  Southampton  8.  29.  Nov.  Swakopmund  unbestimmt.  28.  Nov.  12.48
m  siaen  sepn  tt-  Hamburg  17.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage  17.  jed.  Mts.  9.10
20  ddo  o  Antwerpen  25,  jed.  Mts.  Swakopmund  87Tage.  jed.  Mts.  1.0
berg.  1,  Walan  Wn  (deutsche  Schiffe)
—
Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  24,  25  Tages  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
Antwerpen  28.  Nov.  Lüderitzbucht  22  Tage  26.  Nov.  1045
—
Southampton  29.  Nov.  Lüderitzbucht  21  Tage  28.  Nod.  12.48
Oeutsche  Schiffe)
d)  nach  Laderlt  duch  sorwte  Boulogne  12  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  20  Tage  .11  jed.  Mts.  1.0
'u6,  Lrd,  Herfeh,ee  *—  6
H-  F  Southampton  15.  22.  Nov.  6.Dez.|Lüderitzbucht  26,  19,4.  21.  Nov.  5.Dez.  12.48
19  Tage
dhe.  enbucht.
sdrift.  e  ,  Ua-  9.  jed.  Mts.  üderi  ,jed.  .-YIIMO
  Eee  ##Hamburg  19.  jed.  Mts  Lüderitzbucht  82  Tage  19.  jed.  Mts.  9.10
Hamburg  17.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  60  Tage  jed.  Mts.  9.10
f  Antwerpen  25,  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tage  24.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schisfe),
(Southampton  8.  29.  Nov.  Lüderitzbucht  unbestimmt7.  28.  Nov.  12.48
        <pb n="1068" />
        W  1014  0

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spätestens
schifungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
l
Hamburg  9.  24,  jedes  Monats  Viktoria  20  Tage
6.  Kamerun.  T  Duala  21  Tage
Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
a)  —  nach  #bong-  4  Plantation  22  Tage
linga,  Aaunench  m  t  vi.  Longji  22  Tage
bundi.  Biy  m—  Bonabert,  Boulogne  11.  26,  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
Honai  Pe  3  as  fur  Mer  Duala  19  Tage
lowa,  Edea  us  (eutsche  Schlife))  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
Eso  öbe,  .  Plantation  20  Tage
——  .  «  «  Longji  20  Tage
Mimbec,  Ngann-  Lissabon  18.  jedes  Monats  sViltoria  19  Tage  15.  jedes  Monats  1.0
Kvanga.  Offfidinge,  (eutsche  Schiffe)
2·2  ation,  Sangmeltma,  .  ..  .
Bitioria  Hamburg  22.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
1  Duala  28—390  Tage
1Liverpool  193.  Nov.  Viktoria  38  Tage
uala  8  11.  Nov.  1045
Liverpool  I  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
n  dort  weluer  über  Ikang
o)  nach  Rio  del  Rey  don  er  Dn
1Hamburg  22.  jedes  Monals  Rio  del  Rey  81—58  Tages  22.  jed.  Mts.  9.10
U□Liverpool  13.  Nov.  Rio  del  Rey  37  Tage1.  Nov.  1012
e  nach  Garua,  Lereer  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  17-Tage,  jeden  Montag  1045
.  von  dort  er
;..  set-Md)nachkusseri......
  Liverpool  jeden  Mittwoch  Logos,  16  16.  e  jeden  Montag  1045
von  dort  er  Zaria  —
gn  in  ine
Antwerpen  8.  29.  Nov.  20.  Dez.  3—20  T.  7.  28.  Nov.  19.  Dez.  8.43
5%  w  M  mon,e  Bochene  10.Nov.  1.  22.3  NMatadi,  18——20  rage  .  29.Nov.  20.Dez.  10
oufflay  (elgtsche  Sch  bahn  bis  Emchassa  und
——  2ß5.  jedes  Monats  dann  mit  Flußdampfern28.  jed.  Mts.  1046
l
7desltatolises,palqs-  Neapel  26*.  Nov.  Jap  87  Tage  26“.  Nov.  1060
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Brindisi  9.  Nov.  7.  Dez.  Jap  49  Tage  7.  Nov.  5.  Dez.  1060
nach  Jap  und  Angaur  (enol  Schite)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
1  Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Brindisi  23.  Nov.  Jap  69  Tage  21.  Nov.  1050
(engl.  Schiffe)  Angaur  von  Jap  mit
"  nächster  Gelegenheit
3  Palau  36  Tage
a  Ael¾  5  3  23“.  Jan.  Saipan  43  Tage
eu  e)  Ponape  50  Tage  50
d  nach  den  übrigen  Stat#onen  Ponape  56  Tage  21.  Nov.  21“.  Jan.  1050
Brindisi  23.  Nov.  Saipan  64  Tage
eingl.  Schiffe)  Palau  71  Tage

 

 

 

ür  Briefe  und  Bosen  Nachdesand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexan“

drowo  us  am  8/11.,  1/12

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und

Warenpr  *  —

Sibirien—Schanghai  geleitet.

außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den

übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Morianen  tuu  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Stgelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

 

 

8.  Samoa.

Queenstown.

6.  Nov.  4.  Dez.

Apia  25  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  boer  Sydney.

4.  Nov.  2.  Dez.  3.15
        <pb n="1069" />
        1015

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  9.  24,  jed.  Mts.  9.10
Boulogne  s.  M]  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schtffe)
#Hamburg  22.  jedes  MonatsLome  22  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
Marseille  10.  jedes  Monats  Kotonou  18  Tage  8.  jed.  Mts.  1015
von  da  ab  Landverbindung
1  BBordeaux  25.  jedes  Monats  Kotonou  14  Tage  28.  jed.  Mts.  104
von  da  ab  Sndde  bindung
9.  Logo.  1Lioverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
#Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  28  Tage  16.  jed.  Mts.  9.10
Rotterdam  22.  jedes  Monatts  Lome  28  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
(beutsche  Schiffe)
#Hamburg  30.  jedes  Monats  Lome  30  Tage  30.  jed.  Mts.  9.10
at#otteram,)  4.  jedes  Monats,  Lome  26  Tage  8.  jed.  Mts.  1012

 

Den  durch  1  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  ans  den  denutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
Neapel  1.  11.“  29.  Nov.  5.  2
veutsch-Neuguinen,  Beabein  )  mêé  .  Neapel  ..  15.  21.  Noo.
·  Neapel  37.  17*.  Nov.  4°.  Dez.  ——  –—
beutsch-Ostafriha  Marseille  -...  11.  Nov.  9.  Dez.  Neapel  16  Nov.
6„  Southampton  .  1“.  14“.Nov.  2.Dez.  Brindisi  .  .  .  7.  21.  Noo.  5.  Dez.
dennch  oͤdpen·  Southampton  12.  26.  Nov.  10.Dez.  Marseille  5.  19.  Nov.  3  D
3.  *  ·..  ..z.
hambutg....1«.6.1ed.Mts.  Plymouth
komerun:  Southampt  on,  über  San  Francisco  oder
a)  Duala  .  ...  Southampton  .  14.  80*.  Nov.  15*.  Dez.ss  Kiautschon  Le  Havre  oder  t  unbeftimmt
Liverpool  .  16.  Nov.  Queenstown  6  mal  monatlich)
b)  Nio  del  Ney  ##pmunth.  jeden,  Dienstag  Sibir.  Eisen-  in  der  Regel  Dienstag.
Hambur  v  bahn.  .  .  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
3  Larua,  Arhe  Plymouih  .  ..  lr  dichtee  unbestimmt
arno  aiki  Liverpool
Bordeaux  11.  Nov.  12.  Dez.  rp  ũber  Vancouve
Antwerpen  19.  Nov.  10.  5  5)
Plymouth
Aevel“  11-.29.  Noo.9.  Des.  Queenstonnüber  San,  wneiso  am
den  Karolinen  r  doh  *  21.  Nov.  Samoa.  dbder  davre  et
tnt  ölo  Brindisi  21.  Nov.  öod.  Plymouth
Brindisi  15.  Nov.  13.  Dez.
ben  Marianen  Srrenl.  .  21.  Nov.  —  –
2  1#  *##
ben  palan-nseln]  Beindit.  21.  Noo.  Togo  ..  Southampton  14*.  80*.  Nov.  15“.  Dez.

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="1070" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann--Linie  zwischen  Hamburg

1

016

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

Postdampfer  Reise  Letzte  Nachrichten
von  nach  bis  10.  November  1913.

„Adolph  Woermann“  Hamburg  Ostafrika  am  4.  November  ab  Las  Palmas.
„Alexandra  Woermann““  Hamburg  Kotonou  am  12.  November  ab  Hamburg.
„Aline  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  9.  November  ab  Lagos.
„Anna  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  5.  November  ab  Sierra  Leone.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  4.  November  ab  Las  Palmas.
„Carl  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  27.  Oktober  in  Lüderitzbucht.
„Eduard  Woermann“  Ostaofrika  Hamburg  a#m  28.  Oktober  ab  Swakopmund.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  8.  November  ab  Victoria.
„Elisabeth  Brock“  Calabar  Hamburg  am  7.  November  ab  Sierra  Leone.
„Erna  Woermann“  ambur  -  am  17.  November  ab  Hamburg.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  8.  November  ab  Swakopmund.
„Gertrud  Woermann“.  Ostafrika  Hamburg  am  0.  November  ab  Lissabon.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  24.  Oktober  in  Duala.
„Henny  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  8.  November  ab  Monrovia.
„Henriette  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  6.  November  ab  Sierra  Leone.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  6.  November  ab  Notterdam.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  29.  Oktober  in  Kotonou.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  3.  November  ab  Monrovia.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  3.  November  ab  Las  Palmas
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Accra  am  5.  November  ab  Las  Palmas.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  10.  November  ab  Hamburg.
9-  Bohlen“.  .  Hamburg  Burutu  am  29.  Oktober  ab  Las  Palmas.

Wartha  ermn  Hamburg  Assinie  am  10.  November  Dover  passiert.
„Max  B  New  Vork  Westafrika  am  28.  Oktober  ab  New  vork.
„Paul  W  ann-  Accra  Hamburg  am  10.  November  in  Hamburg.
„Professor  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  8.  November  ab  Madeira.
„Renata  Amsinck“  Hamburg  Kamerun  am  10.  November  ab  Monrovia.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonon  am  8.  November  in  Kotonou.
„Usambara".  Hamburg  Lüderitzbucht  am  29.  Oktober  in  Swakopmund.

„Nhenania“
„Slavonia“
„Steiermark“
„Swakopmund“  .

„Windhuk“

„Answald“
„Arnfried“

„Gundomar
„Gundrun“

 

„Ingbert"“

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Lüderitzbucht
Hamburg
Kamerun

Hamburg
Lüderitzbucht
Ostafrika

I

Calabar

Hamburg
Lüderitzbucht
Hamburg

Hamburg.

am  7.  November  in  Bonny.
am  30.  Oktober  in  Kotonou.
am  8.  November  in  Accra.
am  10.  November  in  Rotterdam.
am  4.  November  ab  Southampton.
am  8.  November  ab  Madeira.
am  5.  November  ab  Monrovia.
am  6.  November  an  Cap  Lopez.
z.  Zt.  in  Hambur
in  3.  Nodembrr  455  Lourengo  Marques.

Hamburg-  Bremer  Afrika-Linie  A.  G.  –

Lüderitzbucht
Hamburg
Matadi
Hamburg.
Matadi

Ostafrika

f
i
i
i

Hamburg
Burutu
Hambur
Lüderitzbucht
Hamburg
Matadie
Kotonon
Matadi
Calabar
Hamburg

am  5.  November  ab  Lagos.

am  15.  November  ab  Hamburg.
am  7.  November  ab  Las  Palmas.
am  19.  November  ab  Hamburg.
am  3.  November  ab  Matadi.

am  3.  November  ab  Las  Palmas.
am  3.  November  ab  Las  Palmas.
am  8.  November  ab  Bremen.

am  7.  November  Dungeneß,  passiert.
am  41.  Oktober  ab  Port  Said

z.  Zt.  in  Hamburg.
        <pb n="1071" />
        G.  1017  2
Marktbericht.  (Nachdruck  nur  mit  Ouellenangabe  gestattet.)

Baumwolle.  Nach  Schluß  des  letzten  Berichts  setzte
eine  rüllänsige,  Bewegung  ein  und  Middling  America
ging  bis  auf  68¾  Pfg.  zurück.  Seitdem  hat  aber
wieder  steigende  Len#ns“  Pla  gegriffen,  da  die
Ernteberichte  von  Amerika  fortgesetzt  zunglnstig  lauten,
und  man  fürchtet,  daß  die  Produktion  dem  Konsumbedürfnis
  nicht  genügen  wird.  Die  Ernte  ist  auch
qualitativ  sehr  gering  und  die  Spinnfähigkeit  natürlich
stark  vermindert.  Jedenfalls  ist  man  nicht  sicher,  o#
der  Konsum  angesichts  der  hohen  Preise  und  der
noch  vor  handenen  großen  Vorräte  von  Manufakturen
in  Ostindien  die  Höhe  der  letzten  Periode  erttihen

wird.  Es  notieren:  Middling  American  0,71½  4
lepen  -0.74./%¼),  Upland  von  A#rung  0.80  4  1%

6,73—0,  76  .),  Abassi  0.75—1,00.“  (gegen  0.75—

00  /%,  Mitafifi  0,33—0,87.K¼  (gegen  0,84—0,88./2),

Caravonica  0,80—0,85  (gegen  0.80o,  95  4),

Caravonica  II  0.58  3¾  verkauft,  Togo,  aute  Durchschnittsware,

  0,68—0,69./F  (gegen  0,70.%.  geringere

öorten  0,57—0,58.4¾  (gegen  0,57—0,58.4¼%)  für  ½  kg
im  Vormonat.

Bienen  wachs  bleibt  nach  wie  vor  in  fester  Tendenz-Deutsch-Ostafrika
  310—318  KF  gegen  308—812  4.,
Madagaskar  305—306  “Z  gegen  305—306  .4,  Ben

uella  802-807,  50  gegen  302,50—307,50  .
Hile  327.50  .&amp;amp;  gegen  325—326  .4KF  für  100  kg  im

 

ß(8

 

Vormonat.

Blei  etwas  niedriger  als  zuletzt.  Engl.  in  Mulden  23./#
gegen  24.¼,  Deutsches  in  Mulden  28,50.4  gegen
24,50  /¾  für  50  kg  wie  im  Vormonat.

Elfenbein  ist  stetig.  Es  notieren  12—12,20  ¼  für
½  kg  für  amerun  Gabun-Slefantenzähne  mit  einem
Jrnchschmitsgewich  von  6  Pfd.  engl.  gegen

4  im  Vormonat.

ernin  sind  behauptet,  es  ist  jedoch  keine  Preisänderung
  festzustellen.  Mozambique  und  Ostafrikanische
  Sorten  17—17,25.4  gegen  17,25—17  .“  für
50  kg  im  Vormonat.  Ungeschälte  Bissao-Boulamasorten
  erfreuen  sich  #uter  Beachtung  zu  Preisen  von
25—25,50  ¾  für

Hauf.  Deutsch-  Hstafrilt-=  Hanf.  Die  in  den  ersten
Tagen  an  den  Markt  gebrachten  Zufuhren  der  Dampfer
„General“  und  „Muansa“  wurden  bei  ruhigem  Markt
zu  niedrigeren  Preisen  ex  Kai  verkauft.  Sodann
flaute  der  Markt  stark  ab.  Infolgedessen  mußten
die  Forderungen  für  die  „Adolph  Woermann“  und
„Khalif“  Zufuhren  erheblich  zurickgesetzt  werden.
Zu  den  ermäßigten  Preien  wurden  die  Zufuhren
er  Kai  geräumt.  Das  Geschäft  auf  Abladung  ruhte
fast  gänzlich.  Zufuhr  1912:  Januar-Sept.  10901  Tons,

Oktober  1357  Tons,  zusammen  12  258  Tons;  1913:.

Januar-Sept.  11  327  Tons,  Oktober  3464  Tens,  #,
sammen  14  791  Tons.  Reguläre  Ware  29—30  M
gegen  32—31,75  .  Sekunda  bis  —  m
28,50  .K¾  gegen  31,30—30,75  A.,  Abfallhanf  16  17.
gegen  21,50—21  4,  Togosisalhauf  28—29  “¾  gegen
32  /¾  Mogambique  Bororhanf  28—28,50  ¼“  gegen
81  &amp;amp;  für  50  kg  im  Vormonat.
Kakao  ist  nicht  mehr  so  fest  wie  im  Vormonat  und
Preise  bröckelten  etwas  ab.  Kamerun  62  gegen
—64  4,  Victoria  54.¾  gegen  58—60  /Z.  desgl.
rauchig  43—48  gegen  43—48  ¾,  Lagos  57.7

gegen  58—60  ,  Accra  fermentiert  60,50  4  gegen!

61—62,50  .  ¾,  desgl.  kurant  59,50.4  gegen  59—60  .
Old  Calabar  57.4  gegen  58—59  .,  Feiner  Sao
Thomé  62.50  gegen  68  /4,  Kurant  Sao  Thomé
59  gegen  59—60  .4¾  für  50  kgx  im  Vormonat.

 

 

Kapok  ist  wenig  verändert.  Wir  verkaufen:  schöne
weiße  Ware  1,15  .  (gegen  1,10—  4%),  schöne
——  Bare-  a-  05  A  (gegen  o,  oh  für  1  kg
im

Kantschur  tn  der  verflossenen  Berichtsperiode  noch
flau  geblieben,  jedoch  sind  in  effektiver  Ware  mancherlei
  Umsätze  zustande  gekommen.  Batanga:  2.30—
2,40  #&amp;amp;  (gegen  2,25—2,40·./#),  Südkamerun  in  Fässern
3,25—,  30  A.  Bat  i*  2,20—2,20  /%,  Majumbaaüne,

  franz.  Kongo  2.40—2,60  ,  Lome-Adeli  rote

460—4  80  .KK  (gegen  4,70—4.80  4).  Togoals

  4  —  %  (gegen  2,20—2,30  r)  für  1  kg  im

gormonat.  Dle  S#teftitanscher  Planiegen=Bummi

  wertet:  Bälle  2—2,30.##(gegen  2—2.20  %,

Felle  2,80—8,80  /¾¼  (gegen  3—38,90  /)  für  1  kg  im

Bormonat.

Kolanüsse  sind  zuletzt  mit  0,50  K  gegen  0,60—0,55.7#
für  1  kg  im  Vormonat  bezahlt.

Kopal  ist  eigentlich  etwas  fester,  wenngleich  die  Nozierungen.
  voch  ungefähr  wie  zuletzt  sind,  Kamerun

.70—0,80  .,  Zanzibar  glatt  0,80—2,70  ,  „Zanzibar
  Scheste  5—10  ,  Madagaskar  rr  l40—2,70  .
Bissao-Boulama  kurant  2—2,50  .,  desgl.  Prima
und  Sierra  Leone  2,65—3,20  44,  desgl.  gemischt
1—1,50  .,  desgl.  Kiesel  1.50—1,70  .X  für  1  kg.

Kopra  ist  zu  den  gewichenen  Preisen  uhel  besser
gefragt:  Ostafrikanische  Ware  30,50—31,50  /“  (gegen
30  #.  Westafrikanische  Ware  26—31.34  (gegen  28—
29  KK)  für  50  kg  im  Vormonat.

Kupfer,  engl.  raff.  in  Ingots  80  ./#“  gegen  80  .x#  für
50  kg  im  Vormonat.

Der  Markt  war  schwach  und  ruhig.  Togo
shwimmend  108—110  4  November-Dezember-Abladung
  110.#4,  Dahomey  108.4,  Lagos  100—105.4#
Natal  160  ./K,  spätere  Schichten  140  .#,  Ostafrika
100—102  für  1000  kg,  fast  genau  so  wie  im
Vormonat.

Mangrove  hat  eine  Kleinigkeit  im  Preise  nachlassen
müssen  und  wertet  etwa  12—12,25  ¾  gegen  12,50—
12,75  /¾  für  100  kg  im  Vormonat.

Palmkerne  sind  nach  vorübergehender  Ruhe  wieder
fester  geworden,  um  so  mehr  als  auch  die  Frage  für
Palmkernöl  wieder  erwacht  ist.  Es  notieren  momentan
  Lagossorten  einschl.  Sack  für  prompte  November=Ware
  23,90  /“  (gegen  23.35—23,40  /%  im  Vormonat)
für  50  kg.  Togosorten  werten  23,70  /¾¼  (gegen  28,15
—23,20  4,  Elfenbeinküstensorten  23,60  .  (gegen
23,05—23,10  /%  für  50  kg  im  Vormonat.

Palmöl  ist  auch  etwas  besser  und  konnten  sich  namentlich

  die  roten  Sorten  erholen  und  im  Preise

befestigen.  Die  Notierung  beträgt  für  Lagos-Porto-Novo

  34—34,25  K  (gegen  53  40  Kamerun  et  A.

gegen  30  /),  Liberia  27.4&amp;amp;  (gegen  29  .4),  Accra-Togosorten

  29—29,50  .X  (gegen  Ad)  fũr  50  kix

m  Vormonat.

Phosphate  ruhig,  aber  fest.

Reis  bleibt  in  guter  Haftung  zu  unveränderten  Preisen:
Rangoon  24—28  K.  Japan  25—24  X.  Java  36—
18  .7  für  100  kg.

Sesamsaat  ist  wesentlich  gestiegen  und  schließt  ein
wenig  higer.  eel,  Zanzibar,  bunte  Mozambiques
19,25  %  ge  8,25  NK.  Bennisaat  (Westafrika)
19,  00  lo  12  *  Al  gegen  18,00—18,25  für  50  kg
im  Vormona

Silber  in  Vitren.  Brief  82,25  M  gegen  84,  50  M.
Geld  81,75  A  gegen  84  A.  für  1  kg  im  Vormonat.

Superphosphat  ist  unverändert  wie  im  Vormonat.

GOSSDEE#
S

 

 

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  11.  November  1913.

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="1072" />
        Anzeigen.

 

Inserate  find  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deutschen  Kolontalblaues-,  Berlin  8W  6,  Kochstraße  69—71,  einzursenden.

Berlin  W.  8,
Behrenstraße  47.
Telephon:  Amt  Zentrum  8629,  6680

Rolonialbank

Filiale  Hamburg,
Große  Bäckerstraße  Nr.  2.
Telephon:  Gruppe  IV  Nr.  3831,  3877.

 

 

 

 

Reichsbank-Gtro-  Komto.  Alttengesellschaft  Bank.Konto:  Norddeutsche  Banl.
Postschec-Konto  Berlin  Nr.  15  556.  Telegramm-Adresse:  Kolonlalbank  Vostscheck-Konto  Berlin  Nr.  15555,
###  für  Ubersee:  Kolonibank.  ——————
Code  öth.  Edition  A.  B.  C.  Datum:  11.  November  1913.  1913.
i  Stück00=  Vorletzte)  Letzte  z  —-Kapmlgkößeschsjft--s-v
  Wir  sind  freibleibend  Käufer  Verkäufer
M  Al  jahr  Dividende  5%  "9%
2  500  O00  1000  .  10.  6  8  JAfrikanische  Kompanie  A.“G  37  42
750  000|100  1.  7.  ·  —  #flanzungsgesellschaft  D.  K.  G)  —  90
1  600  O00  1000|  1.  11  10  „  Tari  „Komm.  Ges.  a.  Ait..  115  120
1  250  00|1000  1.  415  0  Sbbier  Kol.  2  7  Daoi  A.-G.  —  115
9  650  000  8  111.  11—  —  SBSritish  Central  Africa  6/8.  7(-1
  200  O00100  1.  11—  —  Centralafrikan.  Si  1  (D.  K.  G.)  —  60
600  O00|1000  1.  1.  8  8  Centralafrikanische  rreene  schaft  m.  b.  H.  1356  —
220  000  200  1.  1.  3  10  Debundscha-Pflanzu  105  110
2250  000||100  H.  1.70  10  Deutsch,  Westofkla.  ziirekln,  (D.  K.G.)  13  168
964  600  1300,  26001  1.  1.  12  20  Deutsche  Agaven-Gesellsch.  Vorz.  Ant.  (D.K.G.)  210
191  800  Hlooo,  101.  1.  0  8  do.  Stamm-A.  —  205
2  000  000  500  1.  1140  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H  105  110
2  500  O001000  1.  1.  5  6  „Deutsche  s  karicann  eserns  Hei  —  117
2  000  00100|  1.  44  40  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.,  für  Südwestafrika  540  560
4  500  0001000  1  1.  0  6  Denutsche  Sidserohespat=  Akienges  sellschaft  175  180
1  800  O000100  5.  7  7  !Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.)  102  106
500  1000  .  1.  0  10  Diamant.  Ak  v.  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  3.  G#n  85  95
4360  O00  100U.  11—  —  Gesellschaft  1  Kamerun  (D.K.G.)  I.  50  70
3  000  0-0  300  1.  1.  8  8  zesellschaft  Südlam  run  (D.  K.  G.)  —  95
1  800  O00  1000  f  1111  11  Hernsheim  &amp;amp;  Co.  (A.  G.)  164  170
1  200  O00000  .  1  1319  jalnit-  Geselschaft  I.  G.)  .  210  215
St.  600  —  .  1250  1.  Genußscheine  .  .-«72:)..-i«775
800000010001.1.  o  40.  Kautschul  54  60
10  000  00  200  1.  11—  —  Kaolo  Land=  und  Miengeselschat  (D.  K.  G)  22  24
900  O001000  1  1.  8  4  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  (A.  G.)  —  87
1  250  O000s500  1  1.  8  —  Kironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  .  117  122
4  125  000  11.  110  10  Kolmacskop  Diamond  Mines  Ltd.  —.
500  O000  1500  .  1.  ·0  5  Lindi-Kilindi-Ges.  m.  b.  H.  1  z  —
20000002001.1.  5  6  Moliwe-Pflanzungs-Vesellschaft.  (D.  K.  G.).  —  1  100
7500  000  5001.  4  —  —  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  .  123  125
1  400  000  500  1.  6  15  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  G.)  175  180
1  135  000|100.  7V—  0stafrikan.  Bergwerks=  u.  Plantagen-A#=  G.“  60  7
00  1000  1.  1.  4  4  Ostafrikanische  Pflanzungs-Aktiengesellsch.  80  87
4000  000  20  11.  4.  16  A.  8  ALIO  tavi  Minen-  und  Eisenbahn-Ges.  (D.  K.  G.)  06  1
St.  200  00  4.54  7  Genußscheine  81  1  83
#  375  000K  11.  1130  25  Paeifie  Pöosphate  Co.  alie  shares  2  401  28  5“%
L  375  0000  1.  110  25  do.  junge  10  Sb  eingezahlt  K  27  28  3/
160  000  100  H.  5.  5  6°  Pflanzungs-Gesellsch.  Kpeme  Voch.  Ant.  (  K  G  )  100  105
3  000000  100U.  U1  aos  Pomona  Diamant-Ges.  Ant.  (D.  K.  G.).  705  720
500  000  1000  1.  1.  12  —  Sigi-Pflanzungs-  —  u  b.  H.  —  1  120
1250  000  5001L.  1116  25  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  —  380
8  500  O000  1.L.  71=  —  NSouth  African  Territories  Limited-  4/9  5/3
&amp;amp;  350  000|,10  1.  11—  —  South  East  Africa  (1910)  Limited  —  l
9L2  000  000  1,-.  1.  7½  5  South  West  Africa  Co.  Limitec  21  2-3
  Joo  Oooiooo,  500  Apri—  5%  Südwestafrikanische  —  Gesell-  —  109½
Hl.  D.  schaft  Pfandbriefe  (D.  K.  G.)
250  00|500.  1115  8  Swakopmunder  Buchhandlung  G.  m.  b.  HS.  —  100
142  200  Soo,  200  1.  4,  —  lsambara  Kaffeebaugesellschaft  Vorzugs-Anteile  —  80
2400  0001000  .  11—  6  PVerein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  St.  Akt.  73  I  80
2100  000|1000  1.  1.  0  7  Westafrik.  Pflanzungsges.  „Bibundi“  (A.  G.)  109  114
3  000  O00lOooU.  1115  18  GBestafrik.  Pflanzungsges.  „Victoria“  (A.  G.)  330  340
1  800  O0bo  500  1.  6  8  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.  -Ges.  (D.  K.  G.  16056.  170
300  000  600  I1  1.  1.  8  10  Windhuker  Farmges.  m.  b.  .  100l  —

 

 

 

 

 

vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  I.  Semester.  "  =  Banzinsen.  —Kr  4  Monar.

Bearbeitung  und  Finanzierung  eeonfales  Projekte.
Auskunftserteilung  über  alle  kolonialen  Werte.
Insereisenten  steht  unser  wöchentlich  erscheinender  Kurszettel  kostenlos  zur  Verfügung.
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        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Dezember  1913.  Uummer  23.

Diese  Zeitschrift  erscheint  im  der  Regel  am  1.  und  15.  fedes  Monats.  Derselben  werden  *  Belhefte  vni  die  rmidestens“  einmal
*  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  *—:  ebiet:  .  Herausgegeben  Der
bier#elläbr  e  Abonnen  seels  für  das  *  *3  nialblatt  mit  den  Beiheften  b  uir  ——*  zuge  ch  die  "t  unds  e  ch
handluͤn  —direlt  1  -*—*  d  durch  die  BVe  a)  K  5.—  für  Dedius  d  Gmscl.  der  deutschen
Schutzae  e  us-  Ost  e  elch  llnqan  )  “  6.—  für  die  Länder  des  Weltposivereins.  —  Einsendungen  und  #  nfragen  ur  an  die
Kbnigliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Slegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  S8W68,  Fendue  6—71,  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Ulchschte,  Kabinettsorder,  betr.  Aufbewahrung  der  Kriegsdenkmünzen  usw.  bei
den  Kirchspielen.  Vom  30.  Mai  1913  S.  1019.  —  Ausführungsbestimmungen  der  Generalordenskommission  zu  dem
Schlußsatze  der  Allerhöchsten  peblklihel  “  30.  Mai  1913,  betr.  Belassung  von  Kriegsauszeichnungen  als  Andenken.
  Vom  5.  November  1913  S.  1020.  —  Droronung  des  Reichskanzlers  zur  Ergänzung  ver  Zollverordnung  für
das  deutsch=  ostafrikanische  Schutgebiet  vom  18.  Juni  1903.  Vom  14.  November  1913  S.  102  Verordnung  des
Neichsanziers  zur  Abänderung  der  Verordnung  vom  28.  Januar  b00,  betr.  die  Sabs  r  wern,  in  Deutsch-Südwestrika.

  Vom  27.  November  1913  S.  1021.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Heraushabe
  eines  Nachtrages  II  zum  Tarife  für  die  ostafrikanischen  Eisenbahnen  vom  1.  Juni  1912.  Vom  20.  August  1913
S.  1021.  —  Deswgleichen  betr.  Herausgabe  des  Nachtrages  III  zum  Tarife  für  die  ostafrikanischen  Eisenbahnen  vom
1.  Juni  1912.  Vom  22.  August  1913  S.  1022.  —  Hafenordnung  für  den  Hafen  von  Lindi.  Vom  1.  Oktober  1913
S.  1022.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Aufhebung  des  Wildreservats  im  Bezirk
Langenburg.  Vom  18.  Oktober  1913  S.  1024.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  über  den  Handel  mit
und  die  Ausfuhr  von  Kautschuk.  Vom  1.  Oktober  1913  S.  1024.  —  Personalien  S.  1026.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch.  Ostafrika:  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  S.  1028.  —  Die  Bekämpfung
der  Wurmkrankheit  in  den  Südbezirken  von  Deutsch-Ostafrika  S.  1028.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei
den  Küsten-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  August  1918  S.  1031.

Kamerun:  Kakao=  Inspektion  S.  1031.
Samnza:  Die  Eingeborenenbevölkerung  im  2.  Viertel  1913  S.  1032.
Deutsch-  Südwestafrika:  Nachweisung  der  Noh-Einnahmen  bei  den  Jocltellen,  des  Schutzgebicts  Deutsch-—
  in  den  Monaten  Mai,  Juni  und  Juli  des  Rechnungsjahres  1913  S.
Deutsch-  Neuguinea:  Nachweisung  der  bei  den  Zollstellen  des  Schutzgebietes  108  ,  Neuguinea  im  4.  Viertel
des  Aechnung  iahre  1912  und  im  1.  Viertel  des  Nechhungsahres  1913  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  1034
Kolonialrechtliche  Entscheidungen  (Nr.  23)  S.  103
Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  6  7#  1  Arbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees
S.  1037.  —  Forsayth  Gesellschaft  m.  b.  H.  S.
¾E  fremden  Kolonien  und  dhrrerk  Stand  der  Baumwolle  in  Agppten  im  Oktober  1913
1010.  —  namwollanbauflächer  in  Turkestan  und  Transkaspien  S  S.  1010.  —  Baumwollanbau  in  Britisch-  Indien  für
de  GErnte  1913/14  1040.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Oktober  1913  S.  1041.  —  Kakaomarkt  auf  Geulon

041.—  Kafaomaurtt  in  Ecuador  im  3.  Vierteljahr  1913  S.  1041.—  Angola  S  S.  1042.  —  Britisch-Ostafrika  S.  1042

4  Die  Flußschiffahrt  auf  dem  Kongostrom  S.  1042.  —  The  Rirer  Congo  Narigation  Compan
Limited  in  Belgisch-Kongo  S.  —  Projettierte  Stauanlage  im  Transvaal  S.  1043.  —  Poriugiesisch-  Guinea
S.  1043.  —  Literatur-Bericht  1043.  Koloniale  Literatur  (XXIII.)  S.  1044.  —  Verkehrs-Nachrichten
  S.  1046.  —  Schiffsbewegungen  S.  iosi

III  Amtlicher  TeilIII

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Beichsbehörden;  Verträge.

Kllerhöchste  Kabinettsorder,  betr.  Aufbewahrung  der  Kriegsdenkmünzen  ufw.
bei  den  Kirchspielen.
Bom  30.  Mai  1913.
(Armee-Verordnungsblatt  1913,  S.  253.)
Auf  den  Bericht  des  Staatsministeriums  vom  6.  Mai  1913  genehmige  Ich,  daß  diejenigen
Kriegsdenkmünzen,  die  satzungsgemäß  den  Hinterbliebenen  belassen  werden  sollen,  sowie  das  Eiserne
Kreuz  und  sämtliche  vor  dem  Feind  erworbenen  Orden  und  Ehrenzeichen  auf  Wunsch  der  Beteiligten
        <pb n="1074" />
        V  1020  20

in  derselben  Weise  bei  den  Kirchspielen  aufbewahrt  werden  wie  das  Düppeler  Sturmkreuz,  das
Alsenkreuz,  die  Kriegsdenkmünze  für  1813/15  und  das  Erinnerungskreuz  für  1866.

Ferner  erteile  Ich  bezüglich  der  vor  dem  Feind  erworbenen  Orden  und  Ehrenzeichen  der
General-Ordenskommission  die  gleiche  Erlaubnis,  wie  sie  für  das  Eiserne  Kreuz  wegen  der  Zurückbehaltung
  durch  die  Hinterbliebenen  bereits  in  Übung  ist.

Neues  Palais,  den  30.  Mai  1913.
gez.  Wilhelm.
ggez.  v.  Trott  zu  Solz.  v.  Heeringen.
An  den  Kriegsminister,  den  Minister  der  geistlichen  und  Unterrichts-Angelegenheiten
  und  die  General-Ordenskommission.

Ausführungsbestimmungen  der  Generalordenskommission  zu  dem  Schlußsatze  der
Kllerhöchsten  Kabinettsorder  vom  30.  Mai  1913,  betr.  Belassung  von  kriegsauszeichnungen
  als  Andenken.

Vom  5.  November  1913.

1.  Als  vor  dem  Feinde  erworbene  Orden  und  Ehrenzeichen  kommen  in  Betracht:

Orden  pour  le  mérite,

Eisernes  Kreuz  1.  und  2.  Klasse,

alle  Orden  mit  Schwertern  (nicht  die  mit  Schwertern  am  Ringe),

alle  Orden  (ohne  Schwerter)  am  weißen  Bande  mit  schwarzer  Einfassung,

Militärverdienstkreuz,

Militärehrenzeichen  1.  und  2.  Klasse,

Allgemeines  Ehrenzeichen  am  Bande  mit  einem  schmalen  schwarzen  Streifen  in  der  Mitte
des  weißen  Streifens,

die  an  wirkliche  Kombattanten  verliehene  Hohenzollernsche  Denkmünze  mit  der  Umschrift
„Seinen  bis  in  den  Tod  getreuen  Kriegern“.

.Bei  Rücklieferung  dieser  Auszeichnungen  sind  die  Hinterbliebenen  zu  befragen,  ob  sie  dieselben
zur  Aufbewahrung  als  Andenken  zu  behalten  wünschen.  Zutreffendenfalls  sind  ihnen  —  wenn
nicht  besondere  Gründe  dagegen  sprechen  —  die  Auszeichnungen  zu  belassen,  der  Generalordenskommission
  aber  hierüber  Nachweisungen  zusammen  mit  den  alljährlich  zum  1.  November
einzureichenden  „Veränderungsnachweisungen  zur  Ordensliste“  vorzulegen.

.Sollten  Bedenken  vorliegen,  den  Hinterbliebenen  die  Auszeichnungen  zu  belassen,  so  sind  der
Generalordenskommission  diese  Bedenken  mitzuteilen  und  eventuelle  Vorschläge  zur  anderweitigen
dauernden  Aufbewahrung  der  Dekorationen  (in  Kirchen,  Gedenkhallen,  bei  Truppenteilen  usw.)
zu  machen.

25

#

Berlin,  den  5.  November  1913.
Generalordenskommission.
v.  Jacobi.
Veröffentlicht.
Berlin,  den  25.  November  1913.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
Conze.

Verordnung  des  Reichskanzlers  zur  Ergänzung  der  Jollverordnung  für  das
deutsch-ostafrikanische  Schutzgebliet  vom  13.  Juni  1903.
Vom  14.  November  1913.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  wird  hierdurch
  verordnet,  was  folgt:
        <pb n="1075" />
        G  1021  20

Artikel  1.
Der  §  13  der  Zollverordnung  für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet  vom  13.  Juni  1903
(Kol.  Bl.,  Beilage  zu  Nr.  22)  erhält  unter  a)  Nummer  2  folgenden  Zusatz:

„Ferner  alle  von  fremden  konsularischen  Vertretern  zu  dienstlichen  Zwecken  eingeführten
Gegenstände,  falls  die  betreffenden  Regierungen  deutschen  konsularischen  Beamten  die  gleichen
Vorteile  gewähren.“

Artikel  2.
Die  Verordnung  tritt  mit  Wirkung  vom  18.  Jannar  1913  in  Kraft.
Berlin,  den  14.  November  1913.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

Verordnung  des  Reichskanzlers  zur  Kbänderung  der  Verordnung  vom
28.  Januar  1909,  betr.  die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika.
Vom  27.  November  1913.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  der
Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Vereinigung  von  Wohnplätzen  in  den  Schutzgebieten  zu  kommunalen
  Verbänden,  vom  3.  Juli  1899  (Reichs-Gesetzbl.  S.  366),  wird  die  Verordnung,  betreffend
die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika,  vom  28.  Januar  1909  (Kol.  Bl.  S.  141),  wie
folgt,  geändert:

Artikel  I.
Der  §  76  erhält  unter  Nummer  2  folgende  Fassung:
2.  auf  diejenigen  natürlichen  Personen  und  diejenigen  juristischen  Personen  des  bürgerlichen  und
öffentlichen  Rechts,  die  innerhalb  des  Gemeindebezirks
a)  Grundeigentum,  Bergwerkseigentum  oder  ein  Bergsonderrecht  haben,
b)  abgesehen  von  den  Fällen  zu  a)  Handel,  Gewerbe  oder  Bergbau  betreiben  oder
c)  ein  Bergwerkseigentum  oder  Bergsonderrecht  gegen  regelmäßig  wiederkehrende  Einkünfte
  verwertet  haben,
hinsichtlich  der  Abgaben,  die  vom  Grundeigentum  oder  vom  Handels=  oder  Gewerbebetriebe
sowie  vom  Einkommen  aus  den  Erwerbsquellen  zu  a)  und  b)  und  von  den  Einkünften  zu  c)
erhoben  werden.
Artikel  II.
Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.
Berlin,  den  27.  November  1913.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Perausgabe  eines
Nachtrages  II  Jum  Tarikfe  für  die  ostafrikanischen  Eisenbahnen  vom  1.  Juni  1912.)
Vom  20.  August  1913.

(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913,  Nr.  45,  S.  118.)

Die  Ausführungsbestimmungen  zur  Kolonial-Eisenbahn-Verkehrsord  —  (KVO)  —  find
als  Nachtrag  II  zum  Tarif  vom  1.  Juni  1912  für  die  Deuac  Ostafrikanischen  Eisenbahnen  herausgegeben
  worden  und  treten  am  1.  September  1913  in  Kraft

 

*)  Vgl.  die  Bekanntmachung  #  vom  18.  #weilt  1913  r-  Kol.  Bl.“  10,  Nr.  17,  S.  740)  sowie  die  Ver.
ordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  m  26.  Februar  1913  („D.  Kol.  Bl.“
1913,  Nr.  5,  S.  179).

1•
        <pb n="1076" />
        G  1022  20

Der  Nachtrag  II  ist  bei  den  Betriebsleitungen  in  Daressalam  und  Tanga  käuflich
zu  haben.
Daressalam,  den  20.  August  1913.
·  Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Im  Auftrage:
Humann.

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  Ostafrika,  betr.  Herausgabe  des
Nachtrages  III  Jum  Tarike  fũr  die  ostafrikanischen  Sisenbahnen  vom  1.  Juni  1912.
Vom  22.  August  1913.

(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913,  Nr.  45,  S.  118.)

Am  1.  Oktober  1913  tritt  ein  Nachtrag  III  zum  Tarif  für  die  Deutsch-Ostafrikanischen
Eisenbahnen  vom  1.  Juni  1912  in  Kraft.

Außer  einigen  kleineren  Anderungen  enthält  der  Nachtrag  die  neu  bearbeiteten  Ausnahmetarise
  für  Landesprodukte,  als  Hirse,  Knollengewächse,  Mais,  Reis,  Getreide,  deren  Höchstsätze  gegen
früher  bedeutend  herabgesetzt  sind,  ferner  den  Ausnahmetarif  für  Steine  und  Steinschotter.

Der  Ausnahmetarif  für  Sisal  hat  eine  geringe  Erhöhung  erfahren.

Felle  und  Häute  sind  von  Klasse  II  bzw.  III  in  Klasse  III  bzw.  IV  versetzt  worden.

Soweit  der  Tarif  Erhöhungen  enthält,  treten  diese  erst  am  1.  November  1913  in  Kraft.

Der  Nachtrag  ist  bei  den  Betriebsleitungen  der  Eisenbahnen  in  Daressalam  und  Tanga
vom  25.  September  dieses  Jahres  ab  käuflich  zu  haben.

Daressalam,  den  22.  August  1913.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

 

Hafenordnung  für  den  Hafen  von  Cindi.
Vom  1.  Oktober  1913.
(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913,  Nr.  56,  S.  152  ff.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,
was  folgt:

§  1.  Das  Gebiet,  für  das  die  nachstehende  Hafenordnung  gültig  ist,  umfaßt  den  Lindi-Innenhafen
  auf  beiden  Ufern  von  der  Innenboje  C  bis  in  Höhe  des  Pulvermagazins.

§  2.  In  der  Fahrtrichtung  der  Passagierboote  vom  Personensteg  nach  den  Dampfern
dürfen  Fahrzeuge  nicht  verankert  werden.

§  3.  Ein  vor  Anker  liegendes  Fahrzeug  muß,  wenn  es  weniger  als  fünfundvierzig  Meter
lang  ist,  bei  jedem  Wetter  von  Sonnenuntergang  bis  Sonnenaufgang  vorne  ein  weißes  Licht  an  der
Stelle,  wo  dasselbe  am  besten  gesehen  werden  kann,  jedoch  nicht  höher  als  6  Meter  über  dem
Rumpf,  führen,  und  zwar  in  einer  Laterne,  die  ein  helles,  auf  eine  Entfernung  von  mindestens
einer  Seemeile  sichtbares,  ununterbrochenes  Licht  über  den  ganzen  Horizont  wirft.

Ein  ankerndes  Fahrzeug  muß,  wenn  es  fünfundvierzig  Meter  lang  oder  länger  ist,  zwei
solche  Lichter  führen;  das  eine  Licht  im  vorderen  Teile  des  Fahrzeugs  nicht  niedriger  als  6  Meter
über  dem  Rumpf  und  das  andere  Licht  am  Heck.

Fahrzeuge,  die  im  Fahrwasser  oder  in  dessen  Nähe  am  Grunde  festsitzen  oder  sonst  nicht
manövrierfähig  sind,  unterliegen  derselben  Verpflichtung.

§  4.  Voneinander  entfernt  liegende  Fahrzeuge  dürfen  nachts  nicht  durch  Taue  miteinander
verbunden  werden;  ist  jedoch  eine  solche  Verbindung  im  Notfalle  erforderlich,  so  sind  die  Taue  durch
daran  zu  befestigende  weiße  gutbrennende  Laternen  kenntlich  zu  machen.

Die  aus  dem  Wasser  ragenden  Ankertaue  dürfen  das  Fahrzeug  höchstens  um  10  Meter
verlängern;  je  nach  Größe  des  Schiffs  ist  die  Verankerung  zu  verkürzen.
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        1023  0

§5  5.  Am  Personensteg  dürfen  nur  Ruderboote  sowie  Pinassen,  die  Post  oder  Passagiere
führen,  landen.  Fahrzeuge  irgendwelcher  Art  dürfen  am  Personensteg  nicht  festgemacht  werden.
Hat  ein  Fahrzeug  Passagiere  ausgeschifft,  so  hat  es  den  Platz  vor  dem  Steg  frei  zu  machen.  Frachtstücke
  sowie  schwere  Gepäckstücke  dürfen  nicht  über  den  Steg  gebracht  werden.

§  6.  Reparaturbedürftige  Leichter,  Pontons  usw.  dürfen  nur  auf  den  von  den  Zollanlagen
aus  flußaufwärts  liegenden  Strand  gebracht  werden.

§  7.  Flaschen,  leere  Blechdosen,  Kadaver  und  andere  Abfälle  dürfen  nicht  auf  den  Strand
oder  in  den  Teil  des  Hafens  vor  den  Zollanlagen  geworfen  werden.

§  8.  Die  vor  den  Zollanlagen  vorbeiführende  Straße  darf  nicht  durch  Gegenstände  irgendwelcher
  Art  versperrt  werden.

§  9.  Passagierboote  werden  nur  nach  Anmeldung  und  Prüfung  bei  der  Hafenbehörde  zum
Verkehr  mit  den  Dampfern  zugelassen.  Jedes  Boot  muß  den  amtlich  festgesetzten  Tarif  mit  sich
führen  und  auf  Verlangen  vorzeigen.  Ausgenommen  sind  die  im  Lindihafen  und  -kreek  verkehrenden
Europäerfahrzeuge,  die  gelegentlich  und  unentgeltlich  Passagiere  oder  Lasten  befördern.

Die  Taxe  beträgt:

a)  für  einfache  Fahrt  pro  Person.  6.  25H.
b)  für  Gepäckstücke  unter  25  kg  pro  Stück  205.6
e)  für  Gepäckstücke  über  25  kg  pro  SticicT  405H.

Kleines  Handgepäck  ist  frei.

die  einfache  Hafenüberfahrt  kostet  25  Heller  pro  Person  für  Europäer;  Hin=  und
Rückfahrt  kostet  40  Heller.  Wartezeit  am  gegenüberliegenden  Ufer  wird  mit  50  Heller
pro  Boot  und  Stunde  berechnet;  Farbige  zahlen  3  Heller  für  einfache  überfahrt,
6  Heller  für  Hin=  und  Rückfahrt.

Für  Nachtfahrten  zwischen  7  Uhr  nachmittags  und  5  Uhr  vormittags  ist  die  doppelte  Taxe
zu  zahlen.  Die  Boote  sind  nach  Anordnung  der  Hafenbehörde  zu  numerieren.  Diese  Nummern
haben  auch  die  Bootsleute  auf  ihren  Anzügen  zu  tragen.

Ülber  das  Fassungsvermögen  der  Boote  bestimmt  die  Hafenbehörde  das  Erforderliche.

§5  10.  Sich  begegnende  Ruderboote  haben  nach  rechts  auszuweichen.  Bei  Nacht  ist  das
Überholen  bei  Fahrten  von  und  zu  den  Dampfern  verboten.

§  11.  Von  Beginn  der  Dunkelheit  an  haben  in  Fahrt  befindliche  Fahrzeuge  eine  Laterne
mit  gut  brennendem  weißen  Licht  bereit  zu  halten  und  dieses  bei  Annäherung  an  andere  Fahrzeuge
rechtzeitig  zu  zeigen,  damit  Zusammenstöße  vermieden  werden.

Ein  Fahrzeug  ist  in  Fahrt,  wenn  es  weder  vor  Anker  liegt,  noch  am  Strande  befestigt  ist,
noch  am  Grunde  festsitzt.

5  12.  Alle  im  Hafen  liegenden  Schiffe  und  sonstige  Fahrzeuge  unterliegen  der  Zollkontrolle
nach  Maßgabe  der  Zollverordnung  für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet  vom  13.  Juni  1903
nebst  den  dazu  erlassenen  Vorschriften  des  Gouvernements.

Für  alle  der  Zollkontrolle  unterliegenden  Güter,  Reisegepäck  usw.  befindet  sich  die  amtliche
Lösch=  und  Ladestelle  vor  den  Zollgebäuden,  für  Steine,  Holz  zum  Kalkbrennen  und  getrocknete
Fische  am  Kalkbrandplatz.

Zuwiderhandlungen  gegen  Bestimmungen  der  Zollvorschriften  werden  nach  den  Zollstrafbestimmungen
  geahndet.

5  13.  Dhaus  und  sonstige  Fahrzeuge  müssen  den  ein=  und  auslaufenden  Dampfern  rechtzeitig
  ausweichen.

§*  14.  Schiffe,  die  Sandballast  einnehmen  wollen,  haben  die  Erlaubnis  dazu  einzuholen
und  den  Sand  von  der  angewiesenen  Stelle  zu  entnehmen.

Für  je  10  Tonnen  Sandballast  ist  1  Rup.  an  die  Zollbehörde  zu  entrichten.  Fahrzeuge
mit  einem  Raumgehalt  bis  25  ebm  haben  für  Sandballast  50  Heller,  größere  Fahrzeuge  1  Rup.
zu  entrichten.

15.  Das  Überbordwerfen  von  Ballast,  Asche  oder  sonstigen  größeren  Mengen  von  Abfällen
  usw.  innerhalb  des  Hafengebiets  ist  verboten.

§  16.  Hafenbehörde  ist  das  Hauptzollamt,  dem  die  Handhabung  der  Hafenpolizei  nach
Maßgabe  der  Bestimmung  des  §  3  der  Ausführungsbestimmungen  vom  15.  Juni  1906  zur  Kaiserlichen
  Verordnung  vom  14.  Juli  1905  (Landesgesetzgebung  Nr.  84)  obliegt.
        <pb n="1078" />
        W  1024  2

§5  17.  Die  Haftbarkeit  für  Schäden,  die  sich  aus  Zuwiderhandlungen  gegen  die  vorliegende
Verordnung  ergeben,  richtet  sich  nach  den  Bestimmungen  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  und  des
Handelsgesetzbuchs.

Strafbestimmungen.

5  18.  Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  100  Rup.
oder  mit  Haft  bis  zu  vier  Wochen  bestraft.  Gegen  Eingeborene  und  ihnen  rechtlich  gleichgestellte
Farbige  finden  die  nach  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  zulässigen  Strafen
Anwendung,  soweit  nicht  die  Strafvorschriften  der  Zollverordnung  anzuwenden  sind.

Daressalam,  den  1.  Oktober  1913.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Rufhebung  des
Wildreservats  im  Bezirk  Cangenburg.
Vom  18.  Oktober  1913.
(Amtl.  Anz.  für  DOA.  1913,  Nr.  61,  S.  163.)
Das  im  Bezirk  Langenburg  gelegene  Wildreservat  —  Bekanntmachung  vom  8.  Januar  1912,
A.  Anz.  Nr.  3")  —  wird  hiermit  aufgehoben  und  für  die  Ausübung  der  Jagd  freigegeben.
Daressalam,  den  18.  Oktober  1913.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Kamerun  über  den  Handel  mit  und  die  Kusfuhr
von  Kautschuk.
Vom  1.  Oktober  1913.
(Amtsbl.  für  Kamerun  1913,  Nr.  35,  S.  433  ff.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  §8§  1,  2
der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  mit  Zustimmung  des
Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Aller  im  Schutzgebiet  aus  wilden  Beständen,  nicht  auf  Pflanzungen,  gewonnene
Kautschuk  (Wildkautschuk)  muß,  bevor  er  aus  dem  Gewinnungsbezirk  gebracht  wird,  einer  Handelskontrollstelle
  des  Gewinnungsbezirkes  vorgelegt  und  dort  auf  seine  Beschaffenheit  geprüft  werden.

Die  Einlieferung  bei  der  Kontrollstelle  hat  durch  den  Produzenten  selbst  oder  durch  eine
von  der  örtlichen  Verwaltungsstelle  bestimmte  Vertrauensperson  (Häuptling,  Dorfältester  usw.)
zu  erfolgen.

§  2.  Kautschuk,  welcher  verdorben  ist  und  nicht  mehr  verbessert  werden  kann,  wird  von
den  Handelskontrollstellen  eingezogen  und  vernichtet.

Kautschuk,  welcher  zwar  nicht  handelsfähig  ist,  aber  durch  geeignete  Aufbereitung  handelsfähig
  gemacht  werden  kann,  wird  von  der  Handelskontrollstelle  dem  Einlleferer  zurückgegeben  und
kann  nach  erfolgter  Verbesserung  erneut  zur  Prüfung  vorgelegt  werden.

Kautschuk,  welcher  sich  als  handelsfähig  erweist,  wird  von  der  Handelskontrollstelle  zum
Verkehr  innerhalb  des  ganzen  Schutzgebiets  freigegeben,  nachdem  er  als  handelsfähig  gekennzeichnet
worden  ist.

§  3.  Aller  im  Schutzgebiet  gewonnene  Wildkautschuk  muß,  bevor  er  aus  dem  Schutzgebiet
ausgeführt  wird,  einer  Ausfuhrkontrollstelle  vorgelegt  und  dort  auf  seine  Beschaffenheit  geprüft  werden.

5)  Valn,  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  242.
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        W  1025  20

§  4.  Kautschuk,  welcher  verdorben  ist  und  nicht  mehr  verbessert  werden  kann,  wird  von
den  Ausfuhrkontrollstellen  eingezogen.

Kautschuk,  welcher  zwar  nicht  ausfuhrfähig  ist,  aber  durch  geeignete  Aufbereitung  ausfuhrfähig
  gemacht  werden  kann,  wird  von  der  Ausfuhrkontrollstelle  dem  Einlieferer  zurückgegeben  und
kann  nach  erfolgter  Verbesserung  erneut  zur  Prüfung  vorgelegt  werden.  #

Kautschuk,  welcher  sich  als  ausfuhrfähig  erweist,  wird  von  der  Ausfuhrkontrollstelle  zur  Ausfuhr
  aus  dem  Schutzgebiet  freigegeben,  nachdem  er  als  ausfuhrfähig  gekennzeichnet  worden  ist.

§  5.  Die  Einrichtung  und  Unterhaltung  der  Handelskontrollstellen  kann  am  Handel  beteiligten
  Körperschaften  (Handelskammern,  Ein=  und  Verkaufsgenossenschaften  usw.)  übertragen  werden.

Zur  Deckung  der  durch  die  Einrichtung  und  Unterhaltung  der  Handelskontrollstellen  entstehenden
  Kosten  wird  bei  der  Ausfuhr  eine  Gebühr  bis  zum  Betrage  von  10  Pfennigen  für  das
Kilogramm  zur  Ausfuhrkontrolle  vorgelegten  Kautschuks  erhoben.

Ausfuhrkontrollstellen  sind  die  Zollstellen.

§  6.  Der  Gouverneur  bestimmt  nach  Anhörung  der  Handelskammern  durch  öffentliche
Bekanntmachung:

die  Gewinnungsbezirke,  die  Handelskontrollstellen  und  die  Ausfuhrkontrollstellen;

die  Voraussetzungen,  unter  denen  Kautschuk  als  handelsfähig,  und  diejenigen,  unter
denen  er  als  ausfuhrfähig  gilt;

die  Art  der  Kennzeichnung  des  handelsfähigen  und  des  ausfuhrfähigen  Kautschuks;

die  Höhe  der  Kontrollgebühr  und  die  Verteilung  der  eingenommenen  Gebühren  unter
die  bei  der  Einrichtung  der  Handelskontrollstellen  beteiligten  Körperschaften.

§  7.  Es  ist  verboten,  den  vorstehenden  Bestimmungen  zuwider  nicht  für  handelsfähig
erklärten  Kautschuk  zu  kaufen,  zu  verkaufen,  zu  beleihen,  aus  dem  Gewinnungsbezirk  zu  verbringen
oder  nicht  für  ausfuhrfähig  erklärten  Kautschuk  aus  dem  Schutzgebiet  auszuführen.

§5  8.  Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  werden  bestraft:

a)  an  Nichteingeborenen  mit  Geldstrafe  bis  zu  10  000  N  oder  mit  Gefängnis  bis  zu
3  Monaten,  allein  oder  nebeneinander;

b)  an  Eingeborenen  nach  Maßgabe  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  wegen  Ausübung
der  Strafgerichtsbarkeit  und  der  Disziplinargewalt  gegenüber  den  Eingeborenen  in  den
deutschen  Schutzgebieten  von  Ostafrika,  Kamerun  und  Togo  vom  22.  April  1896
(Kol.  Bl.  S.  241).

Kautschuk,  welcher  dem  Verbot  des  §  7  zuwider  gekauft,  verkauft,  beliehen,  aus  dem
Gewinnungsbezirk  verbracht  oder  aus  dem  Schutzgebiet  ausgeführt  wird,  unterliegt  der  Einziehung
zugunsten  des  Fiskus.  Ist  die  Einrichtung  und  Unterhaltung  der  Handelskontrollstellen  Körperschaften
  im  Sinne  des  §  5  dieser  Verordnung  übertragen,  so  erfolgt  die  Einziehung  zugunsten  dieser
Körperschaften,  soweit  nicht  auf  Grund  anderweitiger  Vorschriften  eine  Einziehung  zugunsten  des
Fiskus  Platz  greift.

Die  Einziehung  erfolgt,  gleichgültig,  ob  die  verbotswidrige  Handlung  zu  einem  Strafverfahren
  Anlaß  gegeben  hat  oder  nicht,  und  gleichgültig,  ob  der  Kautschuk  beim  Eigentümer,  Verkäufer,
  Käufer  oder  sonstigen  Besitzer  vorgefunden  worden  ist.

§  9.  Die  88  2,  3  der  Verordnung  des  Gouverneurs  zum  Schutze  gegen  die  Verfälschung
der  zur  Ausfuhr  bestimmten  Landeserzeugnisse  vom  3.  Mai  1894  (Kol.  Bl.  S.  336)  finden  auf
den  Verkehr  mit  Kautschuk  nur  Anwendung,  soweit  nicht  durch  die  gegenwärtige  Verordnung  etwas
anderes  bestimmt  ist.

§  10.  Der  Gouverneur  bestimmt  durch  öffentliche  Bekanntmachung  den  Zeitpunkt  des
Inkrafttretens  der  einzelnen  Bestimmungen  dieser  Verordnung  und  den  Geltungsbereich  der  Verordnung
  innerhalb  des  Schutzgebiets.

Buea,  den  1.  Oktober  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.
        <pb n="1080" />
        W  1026  e#

Dersonalien.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  13.  November  1913.
Dem  Nachbenannten  ist  folgende  Auszeichnung  verliehen  worden:

das  Allgemeine  Ehrenzeichen  in  Silber:
dem  Unterzahlmeister  a.  D.  Röpnack.

A.  K.  O.  vom  20.  November  1913.

Diesener,  Oberleutnant,  scheidet  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  im  8.  Thüringischen  Infanterie-Regiment
  Nr.  153  angestellt.

Boell,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Vogel  von  Falckenstein  (7.  Westfälischen)  Nr.  56,  scheidet
am  25.  November  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  26.  November  1913  in  der
Schutztruppe  angestellt.

Frhr.  v.  Haxthausen,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.

Frhrn.  v.  Nordeck  zur  Rabenau,  Hauptmann,  wird  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und
der  Erlaubnis  zum  Tragen  der  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Tafel,  Hauptmann,  und

Jungels,  Stabsarzt,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre
genehmigt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  20.  November  1913.

Randt,  Hauptmann,  scheidet  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  als  Kompagniechef  im  Telegraphen-Bataillon
  Nr.  1  angestellt.

Kreusler,  Oberleutnant,  scheidet  am  21.  November  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
22.  November  1913  im  Füsilier-Regiment  von  Gersdorff  (Kurhessischen)  Nr.  80  angestellt.

Ziehm,  Leutnant  im  8.  Westpreußischen  Infanterie-Regiment  Nr.  175,  und

Hühner,  Leutnant  im  Neumärkischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  54,  —  scheiden  am  21.  November
aus  dem  Heere  aus  und  werden  mit  dem  22.  November  1913  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Rochell,  Leutnant  im  4.  Thüringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  72,  scheidet  unter  Enthebung  von
dem  Kommando  zur  Landesaufnahme  am  7.  Dezember  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit
dem  8.  Dezember  1913  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Erhardt,  Oberleutnant,  zum  Hauptmann  befäördert.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  13.  November  1913.
Kröywicki,  Intendantursekretär,  scheidet  mit  Ablauf  des  30.  November  1913  behufs  Wiederanstellung

im  Bereiche  der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  des  Gardekorps)
  aus  der  Schutztruppe  aus.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  20.  November  1913.
von  Seht,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  von  Manstein  (Schleswigschen)  Nr.  84,  scheidet  am
21.  November  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  22.  November  1913  in  der  Schutztruppe
  angestellt.
Dr.  Nägele,  Schachtmeyer,  Stabsärzte,  und
Dr.  Schömig,  Oberarzt,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.
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        W  1027  20

Nachruf.
Am  14.  November  d.  Is.  abends  entschlief  in  Lindi  (Deutsch-Ostafrika)  an  Herzschwäche

der  Hauptmann

Herr  Gustav  v.  Blumenthal,
Ritter  des  Königlichen  Kronen-Ordens  4.  Klasse  mit  Schwertern.
Das  Offizierkorps  der  Schutztruppen  verliert  in  dem  Entschlafenen  einen  pflichttreuen,  allgemein
  beliebten  Kameraden,  dessen  Andenken  allzeit  treu  in  Ehren  gehalten  werden  wird.

Berlin,  den  17.  November  1913.

v.  Glasenapp,
Generalmajor  und  Kommandeur  der  Schutztruppen.

 

Deutsch-Ostafrihka.

Berichtigung  zu  Nr.  22,  S.  995:  Regierungsarzt
  Geheimer  Medizinalrat  Professor  Dr.  Beck
hat  die  Wiederausreise  erst  am  29.  November
angetreten.  #

Die  Wiederausreise  nach  Daressalam  haben
am  13.  November  angetreten:  Gouvernementssekretär
  Klenze,  kommissarischer  Sekretär  Schellberg,
  Landwirtschaftlicher  Assistent  1.  Kl.  Mittag,
kommissarischer  Assistent  2.  Kl.  Thurmann,  Magazinausseher
  Wolf  sowie  die  Kanzleigehilfen
Braun,  Schaffert  und  Haug.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  4.  Oktober:  Hauptzollamtsvorsteher
Zahn;  am  13.  bzw.  15.  Oktober:  Regierungslehrer
  Zentsch,  Assistent  1.  Kt.  Kuhne,  Landwirtschaftlicher
  Assistent  1.  Kl.  Witte,  Steuermann
Terfloth,  Assistent  2.  Kl.  Otto  und  Polizeimeister
  Baltes.

Im  Schutzgebiet  sind  neu  bzw.  wiedereingetroffen:
  am  16.  September:  Regierungsbaumeister
Koenig,  Gerichtsreferendar  Sabath,  kommiss.
Zollassistent  2.  Kl.  Perrot;  am  18.  September:
Regierungsbaumeister  Ackermann,  Landwirtschaftlicher
  Sachverständiger  Knöller,  Gouvernementssekretär
  Heß,  die  Techniker  1.  Kl.  Spachmann
und  Keller,  Waffenmeister  Lehmann,  Kanzleigehilfe
  Hartmann;  am  2.  Oktober:  Vorstand  des
Zentralbureaus,  Rechnungsrat  Brandenburg,
Hauptzollamtsvorsteher  Volkwein,  Landwirtschaftlicher
  Sachverständiger  Vibrans,  die  kommiss.
Sekretäre  Huber  und  Seidenschwarz,  Steuermann
  Giese,  Techniker  1.  Kl.  Fick,  die  Polizeiwachtmeister
  Windland  und  Thormann,  Vermessungsassistent
  1.  Kl.  Wils,  Landwirtschaftlicher
Assistent  1.  Kl.  Noll  und  Schlachthofverwalter
Nösel.

 

 

ogo.
Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  am  11.  September:  Regierungsrat
Dr.  Saame,  Landwirtschaftlicher  Beirat  Sauer- 



wein  und  Zollvorstand  Lippe;  am  26.  September:
  Bezirkslandwirt  Deking,  Landwirtschaftlicher
Assistent  Roder  und  Stationsassistent  Fleischer;
am  11.  Oktober:  Bezirksamtmann  Claußnitzer,
Assistent  2.  Kl.  Gramatte,  Polizeimeister  Fleischer
  und  Zollaufseher  Rehag.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Bezirksamtmann  Professor  Mischlich,
Assessor  Körnigk,  Regierungsarzt  Dr.  Schmidt
und  Werkmeister  Hintze.

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Wiederausreise  haben  am  10.  November
angetreten:  Techniker  2.  Klasse  Karsunke,  Zollaufseher
  Wulf,  die  Schreiber  Lunkenbein  und
Kühnel,  Zugführer  Kottke,  Leuchtturmwärter
Kohlhoff,  die  Polizeisergeanten  Meister,  Oberländer,
  Richter,  Ringel  und  Thein,  die  Polizisten
  Jannasch  und  Windisch.

Die  Wiederausreise  haben  am  25.  November
angetreten:  Zollinspektor  Schmolck,  kommiss.
Hauptzollamtsvorsteher  Voß,  Lehrer  Thormann,
die  kommiss.  Bureaugehilfen  Hagen,  Lindinger
und  Wetzel,  Schreiber  Rall,  die  Polizeisergeanten
Müller,  Palm  und  Schlotte,  Polizist  Krauß.

Die  Ausreise  haben  angetreten:  am  28.  Oktober:
  Landrichter  Dr.  Baun;  am  12.  November:
Katasterzeichner  Wommelsdorf;  am  28.  November:
  Gestütwärter  Pietzsch.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  18.  September:  Distriktschef  von
Frankenberg:  am  11.  bzw.  12.  Oktober:  Bergassessor
  Proempeler,  Landmesser  Wenderdel,
Sekretär  Dohrs,  kommiss.  Sekretär  Bonn,  Geometer
  Keppel,  kommiss.  Bureaugehilfe  Bethcke,
Schreiber  Stellmacher,  die  Polizeisergeanten
Grafenstein  und  Rokahr.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  25.  (bzw.  26.)  Oktober:  Schlosser
Haase,  die  Polizeisergeanten  Burg  und  Kobert;
am  1.  November:  kommiss.  Bezirksamtmann  Todt.

2
        <pb n="1082" />
        W  1028  20

Deutsch-MNeugulnea.
Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Bezirksamtmann  Stolls,  Sekretär
Gentner  und  Polizeimeister  Kraus.

 

Die  Wiederausreise  nach  dem  Schutzgebiet
haben  angetreten:  am  2.  Oktober:  Regierungsarzt
Dr.  Kopp,  Stationsleiter  Merz,  Lehrer  Höfer;
am  7.  Oktober:  Sekretär  Grundler  und  Stationsleiter
  Klink;  am  30.  Oktober:  Polizeimeister
Kraft  und  Sanitätsgehilfe  Schumann;  am
4.  November:  Sanitätsgehilfe  Woitschek;  am
27.  November:  Polizeimeister  Bölz.

 

Die  Ausreise  haben  angetreten:  am  2.  Oktober:
Forstassessor  Kempf  und  Bausekretär  Hoffmann;
am  30.  Oktober:  Sekretär  Lange  sowie  die  technischen
  Gehilfen  Jahn  und  Zunke;  am  27.  November:
  Wegebauer  Mucke.

Samoa.

Gouvernementssekretir  Maß,  Zollsekretär
Becking  und  Amtmann  Williams  sind  mit
Heimaturlaub  in  Deutschland  eingetroffen.

 

Gouvernementssekretär  Dorn  ist  am  9.  September
  im  Schutzgebiet  eingetroffen.

 

EE——  ——t⅛iel#  "

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Vom  Bau  der  CTittellandbahn.")

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  an  die
Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft  hat  die  Gleisspitze
  der  Tanganjikabahn  am  1.  November
Kilometer  371  hinter  Tabora  erreicht.  Im
Oktober  sind  demnach  27,2  km  Gleis  vorgestreckt
worden.  Bis  zum  Tanganjikasee  sind  noch  32  km
zu  leisten.  Die  Vorstreckarbeiten  sind  zur  Zeit
eingestellt,  weil  die  Erd=  und  Felsarbeiten  auf
der  Reststrecke,  die  größere  Schwierigkeiten  bietet
als  die  vorhergehende  Strecke,  noch  nicht  genügend
weit  vorgeschritten  waren.  Der  Aufenthalt  wird
einige  Wochen  betragen.

Die  Bekämpfung  der  Wurmkrannhelt  in  den  Südbezirhen
  von  Deutsch-Ostafrika.

Vom  Geheimen  Medizinalrat  Professor  Dr.  Max  Beck.

Die  Bekämpfung  der  Wurmkrankheit  (Ankylostomiasis)
  bildet  bei  der  weiten  Verbreitung
der  Seuche  und  dem  damit  in  Zusammenhang
stehenden  Mangel  an  Arbeitern  für  die  Pflanzungen
  in  Deutsch-Ostafrika  eine  der  wichtigsten
Aufgaben  der  Arzte.  Außer  in  den  Nordbezirken,
wo  die  Seuche  schon  seit  langer  Zeit  herrscht,  ist
in  den  letzten  Jahren  auch  für  die  Pflanzungen
der  Südbezirke,  die  sich  von  Jahr  zu  Jahr  vermehren
  und  zahlreiche  Arbeiter  beschäftigen,  die

*)  Vagl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  898.

 

sich  zum  größten  Teil  aus  dem  Lindi=  und  aus
dem  Ssongeabezirk  rekrutieren,  diese  Frage  brennend
geworden.

Im  Jahre  1910  und  1911  fand  ich  an  der
Küste  auf  einigen  Pflanzungen  in  der  Nähe  von
Lindi  60  v.  H.  der  Arbeiter  und  darüber  mit
Wurmeiern  behaftet.  Im  Hinterlande  von  Lindi
waren,  abgesehen  von  dem  Makondeplatean  mit
seinen  äußerst  ungünstigen  Wasserverhältnissen  —
die  Wasserstellen  sind  meist  stundenweit  von  den
Dörfern  entfernt  —,  nur  an  den  Hauptkarawanenwegen
  eine  größere  Menge  der  Eingeborenen
infiziert.  So  konnte  z.  B.  in  der  Bezirksnebenstelle
  Tunduru  im  Jahre  1912  bei  50,6  v.  H.
der  Bevölkerung  Wurmkrankheit  festgestellt  werden,
während  die  von  der  Verkehrsstraße  entfernter
liegenden  Dörfer,  z.  B.  am  Mbemkuru,  nur  eine
verhältnismäßig  kleine  Krankenziffer  aufzuweisen
hatten.  Auch  in  dem  benachbarten  Ssongeabezirk
war  die  Wurmkrankheit  im  wesentlichen  auf  die
Umgebung  der  Stadt  Ssongea  und  dann  auf  die
Dörfer  an  den  Karawanenwegen  nach  Lindi  und
Kilwa  beschränkt.

Wir  wissen,  daß  der  Infektionsstoff  in
feuchtem  Boden,  namentlich  da,  wo  er  vor
dem  Austrocknen  und  vor  der  Einwirkung  der
Sonnenstrahlen  geschützt  ist,  sich  wochen=  und
monatelang  lebensfähig  erhalten  kann.  Und  wenn
wir  bedenken,  daß  durch  einen  Kranken  im  Tage
Millionen  Eier  entleert  werden,  aus  denen  sich
Larven  entwickeln,  die  dann  in  wenigen  Tagen
infektionsfähig  geworden  sind,  so  läßt  sich  auch
die  Gefahr  ermessen,  die  ein  derartig  verseuchter
        <pb n="1083" />
        W  1029  2

Boden  mit  sich  bringt.  Wie  jetzt  wohl  allgemein
angenommen  werden  darf,  erfolgt  die  Infektion
von  der  Haut  aus;  die  reifen  Larven  gelangen
nach  dem  Eindringen  durch  die  Haut,  namentlich
der  nackten  und  rissigen  Fußsohlen  der  Neger  in
die  Lymphkapillaren  oder  Hautvenen  und  von  da
aus  durch  das  Herz  in  die  Lungen  und  weiter
durch  die  Bronchien,  den  Kehlkopf,  Osophagus  in
den  Magen  und  Darm.

Die  Infektion  durch  das  Trinkwasser  spielt
nicht  die  Rolle  wie  die  Bodeninfektion.  Zwar
halten  sich  die  Larven  im  Wasser  mehrere  Monate
insektionsfähig,  sie  sinken  aber  infolge  ihrer  Schwere
zu  Boden,  so  daß  fie  erst  beim  Aufrühren  des
Wassers  an  die  Oberfläche  gelangen.  Außerdem
können  aber  auch  durch  unsaubere  Lebensmittel
oder  durch  unreine  Hände  die  Larven  in  die
Mundhöhle  gebracht  werden.  Die  ersteren  kommen
weiter  insofern  in  Betracht,  als  die  Larven  infolge
ihrer  Beweglichkeit  an  den  Gräsern  und  am
niedrigen  Gesträuch  in  die  Höhe  kriechen  und  bei
dieser  Gelegenheit  auch  beim  Vorübergehen  abgestreift
  werden  und  so  in  die  Haut  gelangen.

Sicher  kommt  aber  auch  den  beschmutzten
Kleidern  der  Eingeborenen  eine  nicht  zu  unterschätzende
  Bedeutung  bei  der  Übertragung  der
Krankheit  zu.  Ferner  sind  namentlich  auch  die
Waschstellen,  wo  ebenfalls  der  Boden  lange  Zeit
feucht  bleibt,  eine  Infektionsstätte  für  die  Wurmkrankheit.


Von  diesen  Grundsätzen  ausgehend,  bewegen
sich  die  Bekämpfungsmaßregeln  in  erster  Linie
auf  hygienischem  Wege.  Medikamentöse  Mittel,
namentlich  auch  das  Thymol,  haben  nur  vor-Übergehende
  Bedeutung  und  lassen  in  schweren
Fällen  fast  ausnahmslos  im  Stich.  Auf  den
Pflanzungen  und  größeren  industriellen  Betrieben
ist  es  durchaus  notwendig,  daß  die  Leiter  der
Pflanzungen  oder  sonstiger  Unternehmungen  mit
den  Arzten  zusammenarbeiten  und  einheitlich  gegen
die  Seuche  vorgehen.  Auf  einigen  Pflanzungen
des  Lindibezirks  ist  es  durch  die  Umsicht  der  Leiter
gelungen,  mit  streng  durchgeführten  hygienischen
Maßnahmen  die  Zahl  der  Kranken  und  Wurmträger
  in  wenigen  Jahren  um  die  Hälfte  zu  verkleinern.
  In  erster  Linie  trugen  dazu  bei  die
Herstellung  von  geräumigen  Wohnhütten  für  die
Arbeiter  und  deren  Familien,  die  gegen  das  Eindringen
  von  Regen  und  auch  sonst  gegen  Feuchtigkeit
  hinreichend  geschützt  worden  waren.  Weiter
kam  dazu  als  wesentlicher  Faktor  für  die  Bekämpfungsmaßnahmen
  die  Anlage  zweckmäßiger
Aborte  sowohl  in  der  Nähe  der  Wohnhäuser  der
Eingeborenen  als  auch  in  der  Nähe  der  Betriebe.
Bei  der  Anlage  der  Abortanlagen  bei  den  F
briken  wird  in  der  Regel  den  Sitten  der  Eingeborenen
  zu  wenig  Rechnung  getragen.  Auch

 

 

hier  empfehlen  sich  kleinere  Aborte  für  zwei  oder
höchstens  drei  Personen,  die  am  besten  auszementiert
  sind.  Aborte  für  eine  größere  Anzahl
  von  Leuten  werden,  auch  wenn  sie  mit
Trennungswänden  versehen  sind,  nur  ungern  und
selten  benützt.  Für  jedes  Wohnhaus  wird  zweckmäßig
  ein  besonderer  Abort  im  geschlossenen  Hof
errichtet,  der  durch  Strohbedachung  und  durch
Seitenwände  gegen  Witterungseinflüsse  geschützt
ist.  In  dieser  Beziehung  können  die  Anlagen
der  Wohnhütten  auf  einer  Pflanzung  in  der  Nähe
von  Lindi  geradezu  als  mustergültig  bezeichnet
werden.  Hier  sind  je  vier  Häuser  für  Eingeborene
in  den  Ecken  eines  mit  Stacheldraht  umgebenen
Gevierts  mit  festen  Lehmwänden  und  dichtem
Strohdach  errichtet.  Eine  jede  Hütte  ist  für  den
Aufenthalt  einer  Familie  berechnet.  Jedes
Quadrat  ist  durch  Wände  in  vier  gleiche  Teile
geteilt,  so  daß  also  jede  Familie  ein  Viertel  derselben
  als  geschlossenen  Hof  benutzen  kann.  Am
hinteren  Ende  des  Hofes  sind  die  Aborte  in  der
Weise  angelegt,  daß  sie  nur  von  den  zu  dem  betreffenden
  Haus  gehörigen  Eingeborenen  benutzt
werden  können.  Die  Aborte  sind  aus  Lehmwänden
  aufgeführt,  tragen  ein  dichtes  Strohdach,
die  Grube  ist  1½  bis  2  m  tief,  und  außerdem
sind  sie  durchweg  geräumig  und  hell.  Von  Zeit
zu  Zeit  werden  die  Aborte  durch  besondere  Aufseher
  auf  die  Reinlichkeit  untersucht  und  bei  Beschmutzung
  die  Bewohner  der  betreffenden  Häuser
zu  einer  Geldstrafe  verurteilt.

Eine  zeitweise  Desinfektion  der  Aborte  ist  angezeigt
  bei  gemeinschaftlichen  Latrinen  in  der
Nähe  von  Arbeitsstellen  der  Fabriken  (Zimmereien,
Sisalentfaserung  u.  dgl.).  In  diesem  Falle  eignet
sich  zum  Desinfizieren  am  besten  Kalkmilch,  die
ja  an  der  Küste  auch  leicht  zu  beschaffen  ist,  auch
empfiehlt  es  sich  hier  sowohl  die  Abortgrube  als
das  Falloch  mit  Zement  auszumauern.  Jedenfalls
aber  müssen  die  Gruben  tief  genug,  mindestens
aber  2  m  tief,  ausgeschachtet  sein.  Die  Desinfektion
  mit  Kalkmilch  hat  am  besten  jede  Woche
einmal  zu  erfolgen.

Eine  strenge  Scheidung  der  größeren  gemeinschaftlichen
  Aborte  für  Männer  und  für  Frauen
ist  selbstverständlich.

Bei  Arbeiten  auf  den  Pflanzungen,  wo  Aborte
nicht  angelegt  werden  können,  ist  es  notwendig,
daß  jeder  einzelne  Mann  beim  Austreten  seine
Fäkalien  mindestens  30  cm  tief  vergräbt,  indem
er  mit  einer  Hacke  ein  Loch  von  etwa  30  bis
40  em  Tiefe  gräbt  und  dieses  nach  der  Defäkation
wieder  reichlich  mit  Erde  bedeckt.

Da  auch  die  Lagerplätze  an  den  Karawanenstraßen
  durch  Träger  und  Arbeiter,  die  entweder
zur  Küste  wandern  oder  von  da  nach  Hause
zurückkehren,  mit  Ankylostomen  verseucht  werden,

2#
        <pb n="1084" />
        1030  20

so  halte  ich  es  für  zweckmäßig,  daß  wenigstens
an  den  größeren  Lagerplätzen  und  deren  Umgebung
  —  meist  handelt  es  sich  an  den  Karawanenstraßen
  um  dieselben  Plätze  —  ebenfalls
für  größte  Reinlichkeit  gesorgt  wird  und  wo
möglich  zweckmäßige  Aborte  daselbst  errichtet
werden.  Denn  an  den  meisten  dieser  Plätze  läßt
die  Sauberkeit  sehr  viel  zu  wünschen  übrig.  Das
Gebüsch  und  das  Gras  in  der  Umgebung  wird
allgemein  von  den  Eingeborenen  zur  Kotablage
benutzt,  so  daß  hier  der  Infektion  durch  Ankylostomenlarven
  hinreichend  Gelegenheit  geboten  ist.

Jedenfalls  müßte  den  Eingeborenen  stets  Gelegenheit
  geboten  werden,  auch  Aborte  benutzen
zu  können.  In  dieser  Beziehung  habe  ich  im
Lindibezirk  im  allgemeinen  die  Erfahrung  gemacht,
daß  die  Eingeborenen  da,  wo  ihnen  diese  Gelegenheit
  geboten  wird,  die  Aborte  auch  tatsächlich
  aufsuchen.

Die  eingeborenen  Ortsvorsteher  (Jumben)  der
den  Lagerplätzen  benachbarten  Gemeinden  müßten
für  die  Sauberkeit  der  Plätze  und  der  Abortanlagen
  verantwortlich  gemacht  werden,  was  sich
auch  durch  eine  Kontrolle  von  seiten  der  durchwandernden
  Europäer  sicherlich  ohne  Mühe  durchführen
  ließe,  wenn  letztere  Mißstände  bei  dem
nächstgelegenen  Bezirksamt  oder  dessen  Nebenstelle
zur  Anzeige  bringen.

Auf  den  Waschplätzen  der  Eingeborenen  müßte
gleichfalls  für  größte  Sauberkeit  gesorgt  werden,
indem  auch  hier  die  eingeborenen  Ortsvorsteher
für  die  Reinlichkeit  verantwortlich  gemacht  werden.

Wenn  auch  die  Gefahr  einer  Infektion  durch
das  Trinkwasser  eine  verhältnismäßig  untergeordnete
  Rolle  spielt,  so  wird  auch  schon  aus  anderen
Gründen  (Übertragung  von  Typhus  und  von
Ruhr)  stets  darauf  geachtet  werden  müssen,  daß
für  einwandfreies  Trinkwasser  sowohl  auf  den
Pflanzungen  und  ähnlichen  Betrieben  als  auch
in  den  Dörfern  Sorge  getragen  wird.  Wo  es
irgend  angängig,  sind  von  mir  an  laufenden  Gewässern
  Schöpfstellen  errichtet  worden,  die  durch
Umzäunung  u.  dgl.  gegen  Verunreinigung  geschützt
find.  Wo  fließendes  Wasser  fehlt,  ist  durch  Graben
tiefer  Wasserlöcher,  die  durch  Steine  und  durch
Pfähle  umfriedigt  sind,  dafür  gesorgt  worden,  daß
die  Eingeborenen  mit  brauchbarem  Trinkwasser
versehen  werden.  Auch  die  Wasserstellen  an  den
Karawanenstraßen  sind  verbessert  worden  und
gegen  Verunreinigung  von  außen  durch  eine  Umfriedigung
  mit  Steinen  oder  mit  einem  faschinenartigen
  Verhau  geschützt  worden.  Nach  der  Regenzeit
  müssen  solche  Verhaue  regelmäßig  nachgesehen
und  ausgebessert  werden.

Neben  diesen  Maßregeln  ist  durch  öftere  Belehrung,
  namentlich  durch  Vorträge  über  die
Gefahr  der  Verbreitung  der  Wurmkrankheit  und

 

über  die  Art  und  Weise  der  Infektion  auch  das
Interesse  der  Eingeborenen  an  den  Bekämpfungsmaßregeln
  zu  erwecken.  Nach  meinen  bisherigen
Erfahrungen  folgen  die  Eingeborenen  den  Ausführungen
  des  Europäers  in  der  Mehrzahl  auch
mit  Aufmerksamkeit  und  bringen  infolgedessen  auch
den  Maßnahmen  der  Europäer  mehr  Interesse
entgegen.  Namentlich  sind  die  am  Rovuma  aufwärts
  wohnenden  Wayao  solchen  Belehrungen  im
allgemeinen  sehr  zugängig.

Bei  den  Wurmträgern  wurde,  nachdem  durch
die  mikroskopische  Untersuchung  die  Diagnose  festgestellt
  worden  war,  wenn  es  irgendwie  angängig
war,  eine  Thymolkur  eingeleitet.  Während  meines
Aufenthalts  in  Ssongea  hatte  ich  für  die  nach  der
Küste  wandernden  Träger  und  Arbeiter  eine
Kontrollstation  errichtet,  wo  die  Eingeborenen
untersucht  und  deren  Stuhlgang  auf  Wurmeier
nachgesehen  wurde.  Die  Wurmträger  wurden
mit  Thymol  behandelt  und  erst  dann  aus  der
Behandlung  entlassen,  wenn  bei  wiederholten
Untersuchungen  keine  Wurmeier  im  Stuhlgang
gefunden  worden  waren.  Auf  diese  Weise  wurde
wenigstens  ein  großer  Teil,  wenn  auch  nicht  alle,
dieser  Leute  bei  ihrer  Wanderung  nach  der  Küste
vorübergehend  von  Ankylostomen  befreit  und  dadurch
  auch  für  die  Zeit  der  Reise  nach  der  Küste
die  Gefahr  der  Verschleppung  der  Keime  doch
ganz  wesentlich  verringert.  #

In  gleicher  Weise  müßten  aber  auch  auf  den
Pflanzungen  die  Arbeiter  von  Zeit  zu  Zeit  untersucht
  und  die  Wurmträger  sofort  einer  Thymolkur
  unterworfen  werden.

Ebenso  würde  eine  zeitweise  (etwa  alle  2  bis
3  Monate)  vorgenommene  Untersuchung  der  farbigen
  Schutztruppen,  der  Polizeitruppen  und  Polizeisoldaten
  mit  ihren  Weibern  und  Kindern,  ferner
der  Kettengefangenen,  der  Schüler  und  der
Missionszöglinge  mit  nachfolgender  Thymolbehandlung
  sicher  dazu  beitragen,  die  Verbreitung  der
Wurmkrankheit  hintanzuhalten.

Wurmkranke  sollten  womöglich  isoliert  oder
im  Spital  untergebracht  und  hier  in  geeigneter
Weise  behandelt  werden.  Auch  sollten  diesen  besondere
  Aborte,  gesondert  von  denen  für  die
Gesunden,  angewiesen  werden.  Jedenfalls  müssen
diese  Kranken  eine  Thymolkur  durchmachen,  und
es  ist  zweckmäßig,  daß  sie  nach  Beendigung  der
Kur  sich  tüchtig  den  Körper  abwaschen  und  daß
außerdem  ihre  Kleider  gewaschen  und  gesonnt
werden.

Daß  diese  Maßnahmen,  wenn  sie  auch  nicht
immer  streng  durchgeführt  werden  konnten,  in
verhältnismäßig  kurzer  Zeit  dazu  beitrugen,  die
Wurmkrankheit  einzuschränken,  konnte  ich  im  Tunduruteil
  des  Lindibezirks  beobachten,  wo  durch
        <pb n="1085" />
        W  1031  2##

Anlage  von  Aborten  in  den  Dörfern,  durch  Sanierung
  der  Karawanenwege  und  durch  Anlage
guter  Wasserstellen  und  Besorgung  eines  einwandfreien
  Trinkwassers,  ferner  durch  Thymolbehandlung
  sowie  durch  Beaufsichtigung  der  Wasch=  und
Badestellen  der  Eingeborenen  in  anderthalb  Jahren
die  Anzahl  der  Wurmkranken  sich  um  über  die
Hälfte  verringert  hatte.

Streng  und  konsequent  durchgeführte  Maßnahmen
  sind  nötig,  um  die  Wurmkrankheit  mit
Erfolg  bekämpfen  zu  können.  Namentlich  bedarf
es  auch  der  Unterstützung  der  Europäer,  in  erster
Linie  der  Pflanzungsleiter  und  der  Missionare,
um  gemeinschaftlich  mit  den  Verwaltungsbehörden
und  den  Arzten  den  Kampf  gegen  die  Seuche
erfolgreich  auf  der  ganzen  Linie  durchzuführen.

achwelsung  der  Brutto-Sinnahmen  bel  den  Küsten-Sollstellen  von  Deutsch-Ostafrihka
im  Oonat  AKugust  1913.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Voriahres.

(Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  19,  S.  855  f.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Sals=  epiellarten.Schiffahrts-Holzschlag-Zolrstelle
  -  Verbrauchs·gki  «-Einfuhr
  s  Ausfuhr  abgabe  empelsteuerj  abgabe  gebühren
Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  I  H.  [  Rup.  I  H.  NRup.  IH.  Rup.  H.
|  j
Tangg  77200  19  4665  51  548  34  238  —  65  50  —  —
Pangani  737214  27  14  205  87  7  20  5  —  2  70
Bagamojo  513183  461  835  8315  05  —  18  —  —  —
Daressalam  124  114|84  15  829  87  691  86  448  40  49  50  —  —
Kilwa  9924  98  2  402  78  124  99  —  20  16  —  —  —
Lindi.  22  584  90  1  042  88  3741.44  ——  20—  —  —
Summe  in  Aupien  .  24702888  24  429  58  5621  55  755.—  174—  2  i  70
ark  32937117  32572’  71  7495  401  67  232—  3  60
m  wVorjahr  .  .33  28  296  75  8  955  69  259  78  282  —  —
unahmer,  Abnahme-  4.  375845  14275966  —1  460  29746  94  50—  --  60
Smnapm  April  bis  Julic  400  —  1212360  166  40
Zusamm
Muk  bis  August.  A  1  587780|17  153  808  72  44  15126/2315  47  38  170|  —
Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  I/H.  Rup.  Rup.  H.  I#f.  %  Pf.]  44  Pf.]  Pff.
l
Tangg  1  727  92,5  85  140  46.5113  520  1  62  113229  1  91  290  71  —  —
Pangani  157  7777.24  10  369.  65  8  860  55  1  508  72  —  #  —
Bagamojo  5  25  602268  l-  9260  —.  —  1230  29
Daressalam  7518  71,5|148  652  18,.  51(  120  915  6  1  1287  01  —  —
Kilwa  92  22,5  12  561|17,  5  16  74823  59995  148  28  —  —
Lindi  300  48  27689  /70  86  919  60  16  972  29  5947  31  —  1
Summe  in  Rupien.  9882  28,5287  843  44,5/83  79126|  875  889  529182103  1230  29
-  13  100  7188379126  »
Im  Vor  jahr  EEEMIIIEILAE
Imahm  t,  Abnahme  ·  EIEIIIIIIIIIIIIE  *7951  74
Einnahme  April  bis  Juli.lp.  11514061  54  1391  396  92123  564
Zusamme  4  1
Wrik  bis  August.  108  887  85  1189P8752,  80  1767  2361  44131  516  86
Kamerun.
kakao  ·  inspektion.  Die  Tätigkeit  der  Kakao-Inspektion  erstreckt

Über  die  zur  Ausbreitung  der  Kakookultur
  unter  den  Eingeborenen  Kameruns
getroffenen  Maßnahmen  berichtet  der  Kaiserliche
Gouverneur:

sich  auf  die  Bezirke  Duala,  Jabassi  und  Rio
del  Rey.  In  jedem  dieser  Bezirke  ist  ein  landwirtschaftlicher
  Gehilfe  tätig,  dem  je  zwei  farbige
Gehilfen,  frühere  Schüler  der  landwirtschaftlichen
        <pb n="1086" />
        1032  -

Schule  Victoria,  beigegeben  sind.  Die  Beamten
haben  die  Aufgabe,  die  vorhandenen  Kakoobestände
  der  Eingeborenen  festzustellen,  Sorge  für
deren  weitere  Ausdehnung  zu  tragen  und  die
Eingeborenen  in  der  Kultur  des  Kakao  zu  belehren.
  Zur  Erreichung  dieser  Ziele  werden  die
folgenden  Wege  eingeschlagen.

Zunächst  werden  an  einem  geeigneten  Platze
des  Bezirkes,  in  der  Nähe  des  Bezirksamts  oder
der  Station  kleine  Musterfarmen  angelegt.  Der
Zweck  dieser  Farmen  ist,  belehrend  auf  die  Eingeborenen
  zu  wirken.  Die  Größe  der  Farmen
beträgt  1  bis  2  ha.  Hier  werden  auch  geeignete
Farbige  in  allen  Zweigen  des  Kakaobaues  unterwiesen
  und  zu  Wanderlehrern  herangebildet.

Außerdem  werden  an  jedem  Häuptlingsdorfe
Musterfarmen  von  ½  bis  1  ha  Größe  angelegt,
die  wieder  den  Leuten  der  betreffenden  Landschaft
als  Muster  dienen  sollen.  Für  die  Anlegung
dieser  Farmen  sorgt  der  Häuptling,  welchem  durch
den  Beamten  die  entsprechende  Belehrung  in  der
Klärung  des  Landes,  der  Herrichtung  von  Saatbeeten,
  richtiger  Pflanzweite  usw.  zuteil  wird.
Diese  Farmen  gehen  in  das  Eigentum  der  Dorfgemeinde
  über.  Auf  seinen  Dienstreisen  sorgt  der
Beamte  dafür,  daß  die  Farmen  ordnungsgemäß
instandgehalten  werden  und  daß  auch  die  Farmen
der  Dorfleute  die  nötige  Pflege  und  Vergrößerung
erfahren.

Auch  für  die  Verbesserung  der  Aufbereitung
des  Kakaos  zur  Erzielung  einer  preiswerteren
Ware  und  für  die  Bekämpfung  von  Krankheiten
und  Schädlingen  sind  die  Beamten  dauernd  tätig.

Da  die  Organisation  noch  nicht  lange  besteht,
konnten  bisher  nur  geringfügige  Erfolge  erzielt
werden.

Die  meisten  Schwierigkeiten  scheinen  im  Bezirk
Rio  del  Rey  vorzuliegen.  Ein  großer  Teil  des
Bezirks  kommt  infolge  seines  gebirgigen  Charakters
und  seiner  Höhenlage  für  die  Kakaokultur  nicht
in  Frage.  Die  Bevölkerung,  die  nicht  unintelligent
und  durch  die  Tätigkeit  auf  Pflanzungen  an  Kulturarbeiten
  gewöhnt  ist,  ist  noch  zu  sehr  mit  der
Gewinnung  und  Aubbereitung  der  dort  vorhandenen
  Produkte  der  Olpalme,  Kola  usw.  beschäftigt,
  um  sich  dem  Farmbau  intensiv  widmen
zu  können.  Dazu  kommen  als  hinderndes  Moment
die  noch  recht  ungünstigen  Verkehrsverhältnisse
jener  Gegend.  Immerhin  ist  zu  hoffen,  daß  die
bisherigen  Anfänge  gute  Erfolge  zeitigen  werden.

Im  Bezirk  Duala  wird  von  den  Eingeborenen
  bereits  ein  reger  Kakaobau  betrieben;
besonders  am  Mungo  und  am  Wuri  ist  er  in
stetem  Steigen  begriffen.  Jedoch  werden  dabei
naturgemäß  noch  viele  Fehler  begangen,  deren
Beseitigung  sich  der  Beamte  angelegen  sein  läßt.
So  werden  die  neuen  Pflanzungen  von  den  Ein- 



geborenen  meist  durch  Auslegen  von  Kakaobohnen
in  die  Feldfruchtfarmen  angelegt,  und  zwar  in  so
engem  Abstande,  daß  die  größeren  Bäume  in
ihrem  dichten  Schatten  die  Früchte  nicht  zur  Neife
kommen  lassen.

Am  Dibombe  widmen  sich  die  Eingeborenen
mit  größtem  Interesse  dem  Kakaobau.  Allerdings
ist  es  nicht  leicht,  sie  erfolgreich  durch  Belehrung
von  ihren  Fehlern  abzubringen.  Hierin  dürfte
die  Kakao-Inspektion  in  diesem  Bezirk  ihre  Hauptaufgabe
  zu  suchen  haben.  Sobald  die  Mittel
vorhanden  sind,  wird  an  der  Abomündung  eine
Musterfarm  angelegt  werden,  wohin  jeder  Häuptling
  einen  erwachsenen  Jungen  zum  Erlernen
des  Kakaobaues  schicken  soll.  Die  Lage  dieser
Farm  ist  deshalb  besonders  günstig,  weil  die  am
Mungo,  Abo,  Wuri  und  Dibombe  wohnenden
Farmbesitzer  in  kurzer  Zeit  dahin  gelangen  können.

Ganz  besonders  günstige  Aussichten  hat  der
Kakaobau  im  Bezirk  Jabassi.  Wenn  dort  in
der  bisher  begonnenen  energischen  Weise  weitergearbeitet
  wird,  ist  zu  erwarten,  daß  in  einigen
Jahren  die  Ausfuhr  allein  aus  diesem  Bezirk  die
der  Europäer-Pflanzungen  an  Menge  erreichen
wird.  Durch  die  Rührigkeit  des  dort  stationierten
Beamten  ist  es  bereits  gelungen,  die  Qualität
des  Kakaos  so  zu  verbessern,  daß  er  unter  dem
Namen  „Jabassi-Kakao“  eine  besondere  gut  bezahlte
  Handelsmarke  darstellt.

Im  nächsten  Jahre  beabsichtige  ich,  die  Tätigkeit
  der  Kakao-Inspektion  auch  auf  den  Bezirk
Kribi  auszudehnen.

Nach  den  bisherigen  Erfahrungen  glaube  ich
annehmen  zu  dürfen,  daß  von  der  Tätigkeit  der
Kakao-Inspektion  für  die  in  Frage  kommenden
Bezirke  des  Schutzgebiets  das  Beste  zu  erwarten  ist.

75

Samoa.

Oile  Eingeborenenbevölkerung  im  2.  Veertel  1913.)

Im  zweiten  Viertel  des  Kalenderjahres  1913
find  in  Upolu  einschließlich  Manono  und  Apolima
262  Geburten  (151  männlich,  111  weiblich)  und
132  Sterbefälle  (86  männlich,  46  weiblich);  in
Savaii  170  Geburten  (87  männlich,  83  weiblich)
und  94  Sterbefälle  (51  männlich,  43  weiblich)
verzeichnet  worden,  so  daß  der  Überschuß  der
Geburten  über  die  Sterbefälle  für  das  zweite
Viertel  1913  206  (101  männliche  und  105  weibliche)
  beträgt.

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  13,  S.  593.
        <pb n="1087" />
        G.  1033  25

Deutsch-Südwestafrika.

Uachweisung  der  Roh-Einnahmen  bei  den  Jollstellen  des  Schutzgebietes  Deutsch-Südwestafrika
in  den  Oonaten  Mai,  Juni  und  Jull  des  Rechnungsjahres  1913.
Gegenübergestellt  den  Ergebnissen  des  Vorjahres.

(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  22,  S.  1001.)

Mai  1913.

  
 
   
 

       
   

       
 

das  Vorjahr
mehr  weniger

Gegen  das  Vorjahr
mehr  weniger

   

Mai
1913

Mai
1912

   
 

   

Vbgaben  Zollstellen

        
  
 
   
 
  

    
 
  
   

  
 
 

;  66  148  417.55

-  64  700  122  12  89170

«  22454  45.  1  593°80
24  4

    

13  327
1

    

    

  

351  261
7591
493
11  675
1533
1903

369  800

7

1
II.  Bier-    


  

     
     
     

II

      
 

IV

Gesamtsumme


      
   

 
 
 

 
  
 

 
 

28  470  00201  302

Juni  1913.

  
 
  
 

      

  
 

Gegen  das  Vorjahr
mehr

Gegen  das  Vorjahr
mehr  weniger

l

Juni
1913

  
   
 

Juni
1912

  
 

        

        
 

        

Abgaben  Zollstellen  weniger

    
  
  
 

 
 

  

   

 

         

 
 

35  66  5½  20  442  15
Wt.,  74920  58  13870
·  28  so  8233·2o
15  445705

     

  
 

I
II.  Bier- 


   
 
 

zu  ur
III.
Brannt-  


 
   
 

3us.  III
I#

 
 
  

  

IV.

Gesamtlumme


       

753904
        <pb n="1088" />
        1034  0

Juli  1913.

  
 
 
  

   

   

     
 

Gegen  das  Vorjahr
mehr  weniger

Gegen  das  Vorib#
mehr

Juli
1912

Juli
1913

 
 

Abgaben  Zollstellen

     
 
  
 
    
   
    

     

      

wenier

   

J.  18  71  1

u.
einnahmen

Brannt-III



IV

Gesamtsumme


 
 
 

Deutsch-MNeuguinea.
Nachweisung  der  bel  den  Sollstellen  des  Schutzgeblets  Deutsch-Meugulnena  im  4.  Veertel
des  Rechnungsjahres  1912  fällig  gewordenen  Jollbeträge.
(Bal.  Deutsches  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  16,  S.  16.

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (deklarierten)  Zölle  im  Geg
n  obigen  Viertel  des  Rechnungsjahres  den  gleichehe  Zeitraum
ame  1912  1011  des  Vorjahres

 

der  Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger

4  Pf.]  Pf.]  Pf.]  c&amp;amp;  Pf.  4%  Pf.]  [Pf.]  4  Pf.]  44  Ef.
D  1
Rabal  14350112688  787151182288|141  146497,  23280057/67  174554  90  7  33  514—  E
Friedrich-Wilhelmshafen


 

 

18  050  760  310  42  T  36242  .  —125  o95
Käwiegng1425%46%52  6594  11.  70  66
Kieeen2397|17  3  15400  32  890’66  12  990  62  70  T
Namatana  278  325=  —  278  51  4  11798  160  599—  —
Eitape  (III.  Viertel  41405  3501  os  HHLEMIE  620  920,  23  1005  15

(!V.  Verrtel  468  1506%—  655  21  10%0  —  1  62211191109944
Morob  70611140  2688  8i  81  24  244  571  —  —
Ponadppe348  496  2  56%  %  241
Truckk½33  26t1|  58  4053  51  0U  l.
Naunnnn  4216  4%%  21  490  76  —10040.  76  —58247
Jaluit  219411  77/14  5540  172  60  10  320  41|84  42201  20701681

ap.  080  8  4  21  471  251  —  5063  94
Angarr6901/6—  G6G901,  68  S08.  12  663  505
Pallonnn2147  1012420|]  239  2o0  493-3  50.810¼¼  63  1351  671  —  —
Saipnn3910°’0224%620  403  95  2  20  357  10  411—  —

 

Zusammen17987  7773888  71|291  876  48  238308  06560  517  68  294820  71s—  —7294  26
Hiergu  die  Ein-  «

nahmen  des  1.  bis  i

3.  Vierteljahres  580  206.  24117197996|752186  20  535609.  —142732  06  678341  0673  845  14—  —

 

 

 

 

 

 

Summe  98  194  01  245868|67  1044062  68  773912  06188248  74  o78161  80  70  900  881  —  —
Die  be  Ausfuhrzölle  enthalten  Koprazölle  für  das
4.  Vierteljahr  —  —  —  58  935.  8  —  —  —49  686  5110240  344  —
1.  bis  3.  2  —  —  110  831  31U  —  —  —  1103549  87/13281  44%.  —

 

Zusammen—  1—135  76#  186  48  33230  38122  5680  r71..—
        <pb n="1089" />
        W  1035  20

Nachwelsung  der  bei  den  Jollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Meugulnen  im  1.  Veertel
des  Rechnungsjahres  1913  fällig  gewordenen  JSollbeträge.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fätli  gewordenen  (deklarierten)  Sölle  im
Name  obigen  Viertel  des  Rechnungsjahres  den  gleichen  Zeitraum
1913  1912  des  Vorjahres
der  Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen!  Einfuhr  *i  SZusammen  mehr  weniger
A.  Pf.  A  Pf.]  J  (Pf.]  #  ff.  Pf.  Pf.]  Vfl.]  %  FPff.

Rabaull.118129  70|4  582|  50152  71|20/7712412514  338  4691  462  7161  24  49  —

Friedrich-Wilhelms-  n
hafeern645|·6“  24  397  87|S  G  65  —

Käwieng  1  429  91  536  55  770  21—  770,  271  1p5  871  —  —

Kieta  1  776  31  82  6001858  91  372  2—  —  372.  25148666  —

Namatanai  1178  —  117.805%—  205  95—  —  88  13

Eitape  479  80  15898  1891  2068  409  208  00  30|  260,  —  —

Morobe  38693  160  —  496093  427/07  80  50  507  5  10  64

Herbertshöhe  72  29  500—  772  29  286  0  —  —  286  02  4%  27  —  i—

Manus  1580—  —  580  —  ——  -—  —  —  —  58  —  —

Ponape  11  810  51  867  60126y5  275794330.  1008347  211—  —

-  2443  79835197579570  986  04  5097614450  801  —

·  kauku  .  498505——  498505558971——  5589  7—  —  604  66
aluit  17066  446452444  1
ap.  8672  36  436295  9  10866  52  62  805310/99  9797  66—  —
ngaur  6  422  60  30  645260  4881

Palau  1  157  45  169755  1327202128|55  842  3|  y70  S

Saipan  2:451|  69  1  733.  Bl1  4185  —)659  26  11  6329  3—  —2144  37

1  ——-Summe
  I.  Viertel  195  218  24179  909|  39275.  122/63  116965/97/33  783|30  150749  27|124878|/  3607  —  —

 

 

 

*0Die  angegebenen  Zollbeträge  für  Herbertshöhe  sind  bei  den  bisheri
Eitape  für  das  I.  Viertel  1912  in  der  für  das  1

Zahlen  für  Rabaul  und  die  für
lichten  Nachweisung  mit  enuthalten.

 

 

 

 

en  Nachweisungen  in  den
I.  Viertel  1912  veröffent--



 

Kolonialrechtliche  Entscheidungen.

Ur.

23.

Ruszug  aus  dem  Urtell  des  Reichsgerichts  (2.  lullsenat)  vom  27.  September  1912.

(Entschd.  des  R.G.  in  Z.S.,

1.  Im  Handel  mit  Geschäftsanteilen  von
deutsch-südwestafrikanischen  Diamanten-Gesellschaften
  m.  b.  H.  spielt  sich  nach  Auskunft  der
Diskontogesellschaft  folgender  übliche  Vorgang  ab:
Eine  Bank,  die  mit  den  Geschäftsanteilen  handeln  will,
beauftragt  die  Deutsche  Afrikabank  in  Lüderitzbucht,  sie
für  sie  zu  erwerben.  Die  Afrikabank  kauft  sie  für
Rechnung  der  Auftraggeberin  an  der  Börse  in  Lüderitzbucht,
  läßt  sic  sich  notariell  übertragen  und  benachrichtigt
  hiervon  ihre  heimische  Vertreterin,  die  Norddeutsche
  Bank  in  Hamburg,  die  das  Verfügungsrecht
  der  Auftraggeberin  über  die  Anteile  in
eine  Liste  trägt.  Das  Verfügungsrecht  bildet  den
Gegenstand  des  Handels  und  geht  formlos
durch  beliebig  viele  Hände.

2.  Der  Auftrag,  das  Verfügungsrecht  über
die  Geschäftsanteile,  d.  h.  den  rechtsgültig  zu  erwerbenden
  Anspruch  auf  ihre  Lieferung  zu  übertragen,
  unterliegt  nicht  der  gerichtlichen  oder
notariellen  Form.

Bd.  80  Nr.  24.)

3.  Mit  Zustimmung  des  Auftraggebers
kann  der  Einkaufskommissionär  auch  beim  Auftrag
  auf  Übertragung  des  Verfügungsrechts  über  die
Geschästsanteile  den  Selbsteintritt  erklären.

Schlußschein  und  Bestätigungsschreiben  vom

1.  gui  h  verkaufte  die  Aktiengesellschaft  Kolonialkontor
  in  B.,  Rechtsvorgängerin  der  Beklagten,  dem
Kläger  20  000  “  Geschäftsanteile  der  Vereinigten
Dia#entminen.  Lüderitzbucht,  Gesellschaft  m.  b.  H.,  für
e  126.4,  zusammen  25  200  /“.  Diesen  Kaufpreis  be-Lahlie
  der  Kläger  durch  die  Dresdener  Bank  dem
Kolonialkontor  am  15.  Juli  1910.  Das  Kolonialkontor
hat  dem  Kläger  die  erwähnten  Geschäftsteile  nicht  verschafft.
  Das  Kolonialkontor  hat  vielmehr  statt  dessen
der  Bank  des  Klägers  durch  Schreiben  vom  15.  Juli
1910  das  Verfügungsrecht  über  dem  Nennwerte  nach
10  000  4  auf  den  Namen  der  Deutschen  Afrikabank.
Aktiengesellschaft  in  Deutsch=  Südwestafrika,  eingetragene
Geschäftsanteile  der  Windhul-Diamant-Gesellschaft
m.  b.  H.  eingeräumt.  Dieser  Vorgang  soll  nach  Behauptung
  der  Beklagten  vom  Kläger  genehmigt  sein.
Der  Kläger  verklagte  die  Beklagte  auf  Rückerstattung
der  25  200  “  nebst  Zinsen.  Dieser  Antrag  wurde
damit  begründet,  daß  der  Vertrag  vom  1.  Juli  1910
        <pb n="1090" />
        1036

mangels  Beobachtm  der  Grrichtlcchen.  oder  notariellen
Form  nach  Gmbs.  tig  sei  Der  Kläger
bestritt  die  rtn  Gbehmigung)

Aus  den  Entscheidungsgründen:

Der  Kläger  trat  im  Sommer  1910  wegen  des
Erwerbes  von  Anteilen  der  Vereinigten  Diamantminen
Lüderitzbucht,  Gesellschaft  b.  H.,  mit  dem  Kolonialontort
  dem  heshorginoe-  der  Beklagten,  i  in  Verkehr.
in  1.  Juli  1910  bestätigte  das  Kolonialkontor  dem

er  Heesen  Verkehr  Ftg  dem  Zusatz,  daß  es  als
*  stlontrahent  dem  Kläger  20  000  *e  Vereinigte
diamantminen  Lüderitzbucht-Anteile  überlasse,  die  es
mit  25200  ¼  berechne.  Der  Kläger  hat  diese  Bestätigung
  unstreitig  anerkannt  und  genehmigt.

Unter  den  Parteien  besteht  Mee  schiedenheit
  darüber,  ob  damit  ein  Vertrag  zustande  gekommen
ist  und  welchen  Inhalt  der  Vertrag  hat,  wenn  er  zustande
  gekommen  sein  sollte.  r  Kläger  vertritt  die
Meinung,  daß  er  die  Anteile  Flost  habe  erwerben
wollen;  es  ergebe  sich  dies  auch  ohne  weiteres  aus
dem  Wortlaute  des  Sestätigungsschreibens  des  Kolonialkontors.
  Als  Kaufvertrag  über  Anteile  einer  Gesellschaft
  m.  b.  H.  sei  der  Vertrag  mangels  der  in  §  15
Gmbec.  vorgeschriebenen.  gerichtlichen  oder  notariellen
Form  nichtig;  habe  ihm  das  Kolonialkontor  aber,  wie
die  Beklagte  behauptet,  nicht  die  Anteile  verkaufen
wollen,  sondern  etwas  anderes,  so  sei  ein  Vertrag
mangels  Willensübereinstimmung  nicht  zustande  gekommen.
  In  beiden  Fällen  erachtet  sich  der  Kläger
zur  Rückforderung  seiner  Kauspreiszahlung  von  25200.
wegen  ungerechtfertigter  Bereicherung  für  berechtigt.

Die  Beklagte  macht  dagegen  geltend,  nicht  die
Anteile  selbst  hätten  den  Gegenstand  des  Vertrages
gebildet,  sondern  die  Übertragung  des  Verfügungsrechts
über  Anteile  der  gedachten  Gesellschaft.  Vertragsinhalt
sei  somit  die  Zurverfügungstellung  der  Anteile  gewesen.
Ein  volcher  Vertrag  unterliege  nicht  der  Formvorschrift
des  81  5  EmöG.  Die  Bellagte  stützt  ihre  Auffassung
auf  der  Vorgang,  wie  er  nach  einem  überreicht  en
Schreiben  der  Diskontogesellschaft  vom  19.  April  1911
sich  im  Handel  mit  siüowestafrikanischen  Anteilen  von
Gesellschaften  m.  b.  H.  abspielt.  Danach  sei  es  üblich,
daß  die  deutsche  Bank,  welche  in  Geschäftsanteilen
einer  dem  Konzern  der  Vereinigten  Diamantminen
Lüderitzbucht  angehörigen  südwestafrikanischen  Diamantgesellschaft
  m.  b.  H.  handeln  wolle,  der  Deutschen  Afrikabank
  Auftra  gebe,  einen  oder  mehrere  Geschäftsanteile
der  Gesellschaft  m.  b.  H.  in  bestimmter  Höhe  für  sie
zu  erwerben.  Die  Afrikabank  führe  diesen  Auftrag  aus,
indem  sie  für  Rechnung  ihrer  Auftraggeber  an  der
Börse  in  Lüderitzbucht  die  Geschäftsanteile  kaufe  und
sich  notariell  übertragen  lasse.  Die  Afrikabank  gebe
ihrer  deutschen  Vertreterin,  der  Norddeutschen  Bank  in
Hamburg,  Nachricht,.  Die  Norddeutsche  Bank  in  Hamburg
  trage  alsdann  das  Verfügungsrecht  der  Auftraggeberin
  über  die  Anteile  in  eine  Liste  ein.  Dieses
Verfügungsrecht  bilde  nun  den  Gegenstand  des  Handels
und  gehe  durch  beliebig  viele  Hände.

Dementsprechend  will  das  Kolonialkontor  auch  in
diesem  Falle  ausweislich  des  vorgelegten  Schriftwechsels
verfahren  sein  und  den  Kläger  unter  Hinweis  auf  die
dargestellte  übung  darauf  aufmerksam  gemacht  haben,
daß  es  keine  Stücke  liefere,  sondern  nur  eine  Zurverfügungstellung
  bei  der  Norddeutschen  Bank  in  Hamurg



28383

 

Der  Berufungsrichter  läßt  die  Frage  ausdrücklich
Anentschiederr  ob  der  Kläger  wußte,  er  nur  das
Verfügungsrecht  erhalten  sollte,  und  *  in  diesem  Sinne

ein  Vertrag  zustande  gekommen  ist,  oder  ob  vielmehr
Mangel  der  Willensübereinstimmung  auf  Grund  der

 

Beweiserhebung  vorliegt.  Er  entscheidet  aber  die  Vorfrage,
  ob  der  Vertrag  formfrei  sei,  wenn  er  mit  dem
von  der  Beklagten  angegebenen  Inhalte  zustande  Ege.
kommen  sein  sollte.  in  bejahendem  Sinne.  Dieser  En
scheidung  ist  beizutreten.

Die  Vorinstanzen  dbehen  mit  den  Parteien  mit
Recht  davon  aus,  daß  der  Kläger  dem  Kolonialkommor
als  seinem  Einkaufskommissionär  Auftrag  erteilt
Sollte  sich  als  Inhalt  dieses  Auftrags  feststellen  ½
daß  er  auf  die  Anschaffung  des  Verfügungsrechts  ging,
wie  die  Beklagte  geltend  gemacht  hat,  so  würde  der
Auftrag  dem  Formzwange  des  §  15  GmbPG.  nicht
unterliegen.  Denn  der  Auftrag  hatte  dann  die  Verpflichtung
  zur  Lieferung  von  Geschäftsanteilen  zum
Gegenstand,  die  der  Kommissionär  in  eigenem  Namen,
aber  für  Rechnung  des  Kommittenten  erwerben  sollte.
Eine  Verpflichtung  zur  btretung  bildete  nicht  den
unmittelbaren  Inhalt  des  Vertrags.  Nur  eine  solche
Vereinbarung,  welche  die  Verpfli  hiung  zur  Abtretung
eines  Geschäftsauteils  begründet,  wird  vom  Absatz  4
des  §  15  GmbSG.  getroffen.  Daß  der  Kommissionär
in  Ausführung  des  Auftrags  den  Anteil  dem  Kommittenten
  abtreten  und  dieser  den  Anteil  abnehmen
muß,  Endert  daran  nichts  (Entsch.  des  R.Gs.  in  Zivilf.
Bd.  5  45).  Derselbe  Grundsatz  ist  auch  in  dem
dig  liegenden  Falle  anerlannt,  wenn  ein  Auftrag
zum  Erwerbe  von  Grunkeigentum  *1  ist  (Entsch.

des  R.Gs.  in  Zivils.  Bd.  54  S.  75).  Nun  hat  hier  das

Kolonialkontor  in  seinem  S#tbd)  un  hat  di  vom
1.  Juli  1910  den  Selbsteintritt  erklärt.  Der  Selbsteintritt
  kann  nach  §  400  H#GB.  nur  bei  der  Kommission
zum  Einkauf  von  Waren  erklärt  werden,  die  einen
Börsen=  oder  Marktpreis  haben  und  bei  der  Kommission
zum  Einkauf  von  Wertpapieren,  bei  denen  der  Börsenoder
  Marktpreis  amtlich  festgestellt  wird.  Anteile  einer
Gesellschaft  m.  b.  H.  sind  weder  Waren  noch  Wertpapiere,
  noch  haben  sie  einen  Börsen=  oder  Marktpreis
im  Sinne  der  erwähnten  Gesetzesvorschrift.  Trotzdem
unterliegt  der  Selbsteintritt  des  Kolonialkontors  keinem
Bedenken;  denn  die  Vorshrift  bes  5  400  HG#B.  enthält
  kein  zwingendes  Recht.  Die  Parteien  können
anders  bestimmen.  Hier  haben  sie  anders  bestimmt;
denn  der  Kläger  hat  der  Erklärung  des  Selbsteintritts
des  Kolonialkontors  zugestimmt.  Die  Wirkungen  des
gültigen  Selbsteintritts  des  Einkaufskommissionärs  bestehen
  darin,  daß  der  Kommissionär  das  Geschäft  selbst
bosfüer.  ieu  Kaufgegenstand  selbst  zu  liefern
hat  und  damit  ““  die  Stellung  eines  Verkäufers  ein-GCetreten
  ist.

Aus  dieser  durch  den  Selbsteintritt  des  Kolonialkontors
  geänderten  Rechtslage  ist  jedoch  nicht  zu  folgern.
daß  durch  den  Selbsteintritt  eine  Bereinbarung  geschaffen
  sei,  welche  die  Verpflichtung  zur  Abtretung
von  Geschäftsanteilen  einer  Gesellschaft  m.  b.  H.  begründe,
  wie  sie  §  15  Abs.  4  GmbHG.  im  Ange  hat.
Demn  der  Selbsteintritt  besagt  hier  nichts  anderes,  als
daß  das  Kolonialkontor  seinen  in  rechtsgültiger  Form
zu  erwerbenden  Anspruch  auf  Lieferung  von  Geschäftsanteilen
  auf  den  Kläger  zu  übertragen  hat.  Auch  jetzt
noch  sind  nicht  Geschäftsanteile  Gegenstand  des  Verhandelt
  sich  auch  jetzt  noch  um  die
Abtretung  eines  Anspruchs  auf  Lieferung  von  Geschäftsanteilen.


Der  Käger  hat  gegen  die  Zulassung  der  formlosen
  Übertragung  des  Anspruchs  auf  Lieferung  von
Geschäftsamteilen  einer  Gesellschaft  m.  b.  H.  den  Einwurf
  gemacht,  daß  man  damit  enigegen  dem  Willen
des  Gesetzgebers  den  Handel  mit  Geschäftsanteilen  durch
Weiterübertragung  des  Rechtes  auf  Zurverfügungstellung
  freigebe.  Dieser  Einwurf  hat  keine  in  Erfolg.
Der  Gesetzgeber  will  den  Handel  mit  Geschüftsanteilen
        <pb n="1091" />
        W  1037  20

nicht  verbieten;  er  will  ihn  nur  beschränken,  und  zwar
nur  durch  Aufstellung  der  Formvorschriften  für  die
übertragung  von  Geschäftsanteilen  im  §  15  GmbG.
und  durch  die  Möglichkeit,  die  Veräußerung  und  die
Teilung  von  Geschäftsanteilen  infolge  Erbgangs  an
die  Genehmigung  der  Gesellschaft  zu  binden  (6.  17

möH).  Formvorschriften  sind  aber  keiner  ausdehnenden
  Auslegung  fähig;  sie  sind  auf  die  vom  Gegete

  bezeichneten,  Säle  zu  beschränken.  Gerade  daraus.
fzaC  Gesetzgeber  bestimmte  Formvorschriften  aufdett
  derwt  sich,  dabn  er  nicht  entgegentreten  will,  wenn
sich  dieselben  Endziele  auf  anderem  Wege  formlos  erreichen
  lassen.  Dies  trifft  hier  zu.
Aus  diesen  Erwägungen  ist  das  Vorbringen  der
Beklagten,  daß  die  Übertragung  des  Versügungsrechts
den  Gegenstand  des  Vertrags  gebildet  habe,  beachtlich.

 

Rolonialwirtschaftliche  Oittellungen.

Kus  dem  Arbeitsbereich  des  Kolonkal-Wirtschaftlichen
Komitees.

VBaumwollbau-Bericht  Herbst  1918.

Die  Erfahrungen.  der  letzten  Jahre,  chaben  (ezeigt.
aß  der  Baumwollbau  in

Afrikas  nicht  *  möglich  ist,  bielen  HEin  dern
aussichtsreichsten  Kulturen  darstellt.  Dies  trifft
in  besonderem  Maße  für  weite  Gebiete  Deutsch-Ostafrikas
  zu.  Baumwolle  ist  heute  Deutschlands  wichtigstes
  Kolonialprodukt.

Trotz  gelegentlicher  Rückschläge  ch  Überschwemmungen
  und  Baumwollkrankheiten,  kiotz  Mangels  an
Zugvieh  infolge  der  Tsetsekrankheit,  trotzdem  eiine  künft.
liche  Bewässerung  zur  Sicherstellung  der  Ern

äufig  noch  nicht  in  Anspruch  genommen  wit  *
des  Mangels  an  ausreichendem  baumwollkundigen  Regierungspersonal,
  trotz  des  Fehlens  von  Standardmarken
  zwecks  einheitlicher  Lieferung  zur  Erzielung
höherer  Preise,  trotz  des  Mangels  an  Verkehrsmitteln,
insbesondere  an  Eisenbahnen,  Schiffahrts=  und  Automobilstraßen,
  und  trotz  der  Liauidation  von  Baumwollbaugesellschaften
  hat  sich  der  Baumwollbau  von
Jahr  zu  Jahr  kräftig  entwickelt  nd  erzielte  bei  einer
fortgesetzten  Steigerung  in  Deutsch-Ostafrika  und
Togo  im  Jahre  1912  eine  Produktion  von  zusammen
9
6= 



3730  Ballen  250  kg“  i  den  in
Deusschland  erzielten  Du  Pachschnittspreisen.  von  70  Pf.
o  ½  kg  für  ostafrikanische  Baumwolle,  von  59  Pf.
bre  ½  kg  für  Togobaumwolle  sich  auf  3,3  Millionen
Mark  beziffert.
Die  Schätzung  für  das  Baumwolljahr  1913/14  beträgt
  nach  den  neuesten  Ermittlungen  für

Deutsch-Ostafrika  bis  zu  12.000  Ballen  à  250  kg
Togo  rund  2000  =  à  250

.  E
—
=

 

 

zusammen.  .rund  14  000  Ballen  à  250  kg

gegenüber  9730  Ballen  1912,  was  ein  Mehr  von  rund
4250  Ballen  oder  43  v.  H.  bedeuten  würde.

Bei  gleichen  Durchschnittzpreien  wie  in  1912
würde  demnach  die  Ernte  1913/14  einen  Wert  von
4¾  Millionen  Mark  in  Deutschland  darstellen.

In  Deutsch-Ostafrika  waren  1912/13  rund
22  000  ha  Baumwolle  angebaut,  davon  etwa  6400  ha.
in  rscumt  15  600  ha  in  Eingeborenenkultur.
Zum  Vergleich  stellen  wir  die  Wpbauflächen  der  Sisalagavenplantagenkultur
  mit  21335  ha  und  der  Kautschukplantagenkultur
  mit  32  682  ha  pro  1912  gegenüber.

Besonders  die  Bezirke  Lindi  im  Süden  und
Muansa  am  Viltoriasee  haben  sich  um  den  Baumwollbau
  in  der  Kolonie  verdient  gemacht.  Im  Lindibezirk
  rechnet  man  pro  1913/14  mit  einer  Saatver-*)

  Die  amtlichen  Zahlen  beziehen  sich  auf  das
Kalenderjahr.

 

 

teilung  von  5000  Zentnern,  in  Muansa  mit  einer
solchen  von  2200  Zentnern.  Von  dem  Ausbau  der
Lindi-Baumwollbahn  und  eines  Bamnwoll-Automobil--Verkehrs
  in  Muansa  erwartet  man  eine  weitere  erhebliche
  Förderung.  Seitens  des  Gouvernements  werden
zu  beden  Bezirken  besondere  Baumwollstationen  errichtet.


Infolge  der  Kautschukkrisis  mehren  sich  die  Anfragen
  von  Kantschukpflanzungen  bezüglich  eines  Ersatzes
  durch  Anlage  von  Baumwollpflanzungen.  Das
Komitee  empfiehlt  den  Hflanzungen  dringend,  sich  über
klimatische,  Boden=  und  Ar  Veiterverhältnisse  an  Ort
und  Stelle  genau  zu  informieren  und  auch  den  Rat
des  Gonvernements,  dem  das  landwirtschaftliche  Baumwollversuchswesen
  untersteht,  einzuholen.

i  Togo  ist  der  Baumwollbau  einstweilen  auf
Mittel-  und  Südtogo  begrenzt.  Die  Produktion  dürfte
die  gleiche  bleiben  wie  in  den  Vorjahren.  Für  das

t  das  Komitee  die  Preisgarantie  in
e  1  e  für  *  Jahr  1912  aufrechterhalten,
und  zwar  von  30  Pf.  pro  ½  kg  entkörnte  Baumwolle
loko  Dienoahnstatiomer  an  welchen  Ginanlagen  im
Betriebe  sind.

Es  bestehen  jetzt  in  Deutsch-Ostafrika  37  Erntebereitingennkegel
  in  To  r  12  mit  einem  Kraftbetrieb.
von  insgesamt  etwa  1000  PS.

In  Kamerun  wird  nach  dem  neuesten  Bericht
des  Gouvernements  vom  28.  August  d.  Is.  die  Versuchsstation
  Pittoa  bei  Garua  in  absehbarer  Zeit  die
Vorversuchsarbeiten  so  weit  erledigt  haben,  daß  der
Baumwollbau  in  Adamaua  im  großen  aufgenommen
werden  kann.  Schwierigkeiten  bestehen  noch  in  der
Frage  des  Absatzes  und  des  Abtransportes.  Die
Weiterführung  ber  Nordbahn  ist  zwar  ins  Auge  gefaßt,
  aber  es  dürfte  noch  geraume  Zeit  vergehen,
der  Transport  auf  diesem  Wege
bleibt  also  zunächst  nur  der  N  über  den  züs
Benne.  Um  die  deutsche  Adamaua-Baumwolle  von
vormherein  der  deutschen  Industrie  zuzuführen  und

erfolgen  kann.

bieser  zunächst  fabrikatorische  Versuche  mit  der  Adamana-Qualität

  zu  ermöglichen,  stellt  das  Komitee  zunächst
bis  zu  10  000  #  bereit  zum  Zweck,  die  in  Adamaua
gewonnene  und  entkörnte  Baumwolle  zu  den  dort
üblichen  Preisen  aufzukaufen.
Das  Arbeitsfeld  des  Komitees  in  der  Berichtsperiode
  umfaßte:
In  Ostafrika:

Ankauf,  Bearbeitung  und  Verteilung  von  Baumwollsaat
  an  die  Regierungsstellen  und  Gewährung
von  Geldprämien  für  besondere  Leistungen  im
Baumwollbau.

Anlage  und  Betrieb  eines  eigenen  Ginwerkes
in  Lindi.  Ausbau  seines  Gin=  und  Saatwerkes
in  Daressalam.  Lieferung  von  Ginanlagen  nach
        <pb n="1092" />
        1038  0

Kissaki,  dem  Wami-Gebiet  und  an  die  Regierungsstationen
  Myombo  und  Mpanganya.
Finanzielle  Förderung  der  Lindi-Baumwollbahn.
Leistung  der  Preisgarantie.
In  Togo:
Gewährung  von  Geldprämien
Leistungen  im  Baumwollbau.
Leistung  der  Preisgarantie.
In  Kamerun:
Vorbereitung  eines  Baumwollaufkaufs  im  Bezirk
Adamaua.
Wirtschaftsform.  In  der  viel  umstrittenen  5
der  für  den  Baumwollbau  geeignetsten
form  hält  das  Komitee  an  seinem  Grundsatz  r  ks#4
läufig  jede  bestehende  oder  sich  örtlich  herausbildende

für  besondere

Wirtschaftsform  in  den  Kolonien:  Plantagen=  und

 

ingeborenenkultur,  sowohl  als  Reinkultur  wie
Misch=  und  Zwischenkultur  usw.,  mit  und  ohne  Bewässerung,
  heranzuziehen  und  zu  unterstützen.

Organisation  und  F  in  Deutsch-Ostafrika

Die  Flantagen!  4  Singeborenentultur
wird  vom  Komitee  allgemein  auf  breiterer  Grundlage
gefördert  durch:

1.  Finanzielle  Förderung  von  Baumwollbahnen  analog
dem  Vorgeng  im  Lindibezirk.

Zum  beschleunigten  Bau  der  etwa  40  km  langen
Baumwollfeldbahn  hat  das  Komitee  dem  Gounvernement
  die  Summe  von  50  000  A  überwiesen.
In  Aussicht  genommern  ist  neuerdings  die  finanzielle
Förderung  einer  Bahn  nach  dem  für  den  Baumwollbau
  aussichtsreichen  Kissakibezirk.  Eine  Fortsetzung
  dieser  Bahn  nach  der  fruchtbaren  Ulangaebene
  und  nach  dem  Nyassasee  würde  weitere
große  Baumwollgebiete  erschließen  und  auch  die
Arbeiterbeschaffung  aus  den  Nyassaländern  erleichtern.


AmBestrebungen  auf  Verbilligung  der  Eisenbahn=  und
Schiffahrtstarife.

.  Förderung  des  Ausbaues  von  Wasserstraßen,  insbesondere
  des  Rufiji  im  Interesse  der  bereits
kultivierten  und  noch  zu  erschließenden  Baumwollgebiete;
  eine  wasserwirtschaftliche  Expedition  zur
Schaffung  bestimmter  Unterlagen  für  die  Verbesserung
  der  dortigen  Schiffahrtsverhältnisse  ist  geplant.
  Als  Leiter  ist  Herr  Michell,  der  bewährte
Führer  der  Schiffahrtsexpedition  nach  Alt.  und
Neukamerun,  in  Aussicht  genommen.

Vorarbeiten  für  Be=  und  Entwässerungsanlagen
im  Interesse  zu  gründender  Baumwoll-Genossenschaften
  oder  Großplantagen  zur  Mmöglichsten  Sicherstellung
  der  Ern

Unter  Mlibuitng  des  generellen  Projektes
des  Komitees  1910  wird  jetzt  die  Entwässerung
des  Kilossafsumpfes  husführt  Außer  sanitären
und  verkehrstechnischen  Vorteilen  werden  dadurch
weitere  Baumwollgebiete  für  die  Kultur  frei.  Die
Be=  und  Entwässerungsprojekte  der  Mkattasteppe
und  im  Süden  und  Südosten  des  Viktoriasees
harren  noch  der  Nutzbarmachung  durch  Regierung
oder  Interessenten.

5.  Aulage  eigener  Ginnereien  des  Komitees,  wie  die
vom  Komitee  vor  kurzem  eingerichtete  Ginnerei
in  Lindi  im  Werte  von  über  100  000  .;  weitere
Ginanlagen  sind  vom  Komitee  im  Kissaligebiet
und  im  Bezirk  Bismarckburg  geplant.  Auch  die
r  die  Baumwollstationen  Mpanganya  und

ombo  gelieferten  Ginanlagen  tragen  zur  För-N
  der  Kultur  im  allgemeinen  bei.

——  dÊ

—

 

6.  Vereinbarung  mit  den  Ginnereien:  jedes  Quantum
Baumwolle  zu  einem  bestimmten  Preise  für  jedermann
  zu  ginnen,  zu  pressen  und  seemäßig  zu  verpacken,
  un  zwar  in  der  Reihenfolge,  in  der  die
Anlieferung  erfolg
Beratung  und  n““.  der  GaumvollErntebereitungsfabriken
  durch  die  der  Kolonial-Technischen
  Kommission  des  Soonene  in  diesem
Jahre  noch  einzurichtenden  technischen  Stellen  in
Daressalam,  Tanga  und  Lindi  gegen  Ertattung
  der  Kosten,  Heranbildung  von  farbigen
Maschinisten  in  der  in  Daressalam  zu  errichtenden
Vaschinistenschule  zum  Zweck  einer  zuverlässigen
Behandlung  der  Baumwollmaschinen.
Maßnahmen  zur  Schaffung  von  Baumwoll-Standardmarken
  für  bestimmte  Gebiete,  zu  deren  Vorbereitung
  ein  besonderer  Standard-Ausschuß,  bestehend
  aus  Baunwoll--Gachverständigen,  eingesetzt
werden  wird.  Im  Einvernehmen  mit  den  Regierungsstationen
  in  der  Kolonie  soll  dieser  die
für  die  Preisbildung  wichtige  Angelegenheit  dauernd
verfolgen.

.  Bestrebungen  IZur  Schaffung  eines  landwirtchaftlichen
  Kreditinstitutes,  ähnlich  wie  in
Südwestafrika.  Ein  Antrag  auf  Errichtung  eines

städtischen  Kreditinstitutes  hat  bereits  beim  Gouvernement
  eine  günstige  Aufnahme  gefunden.  Die
Schwierigten  die  sich  einem  karasunge
Kreditinstitut  entgegenstellt,  ist  das  große  Risiko,
wesches  das  Institut  läuft,  wenn  5  durch  die  Verhältmisse
  gezwungen  ist,  nicht  lebensfähige  Pflanzungen
  selbst  zu  übernehmen.

Des  weiteren  Bestrebungen  zur  Verwertung
der  Baumwollnebenprodukte.  Bereisung  von  Baumwollgebieten,
  Kontrolle  und  Begutachtung  der
Baumwollqualitäten  in  Deutschland  sowie  Verantaltung
  von  Baumwoll-Ausstellungen.

Die  Förderung  des  Plantagenbetriebes  in

Deutsch-Ostafrika  im  besonderen  erfolgt  seitens  bes

Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  durch:

1.  Lieferung  von  Ginmaschinen  und  Pressen  zum
rss  gegen  Abzahlung  in  drei  Jahresraten

.  Lieferung  von  ausländischem  Saatgut  in  kleineren
Mengen  zu  Versuchszwecken.

Die  Förderung  der  Eingeborenenkultur
in  Deutsch-Ostafrika  im  besonderen  erfolgt  seitens
des  Komitees  durch:

1.  Aufkauf  und  kostenfreie  Lieferung  von  Saatgut  en
die  Bezirksämter  zur  Verteilung  die
geborenen.  Die  Saatforderung  8  —t
eine  Ausgabe  von  151  000  .  erfor

2.  Aufrechterhaltung  des  Garemprifen  an  amtlicher
  Bekanntmachung  vom  12.  Juni  1913:

Das  Kolonial-Wirtschaftliche  Aluns  hat
sich  bereit  erklärt,  für  das  Jahr  1918  der  eingeborenen
  Bevölkerung  in  den  Bezirken  Lindi,
Kilwa,  Rufiji,  Daressalam,  Bagamojo,
Pangani,  Morogoro,  Dodoma,  Kondoa=Irangi,
  Tabora,  Tanga,  Wilhelmstal
und  Moschi  frei  Bahnstation  bzw.  frei  Seehafen,
  in  den  Bezirken  Muansa  und  Bukoba
frei  Viktoriaseehafen  für  unentkörnte  Baumwolle
ägyptischen  Charakters  den  Preis  von  8  bis
10  Heller  je  nach  Güte,  für  unentkörnte  Baumwolle
  amerikanischen  (Upland)  Charakters  den
Preis  von  5  bis  6  Heller  je  nach  Güte  pro
½  kg  zu  garantieren,  sobald  Aufkäufer  nicht
vorhanden  sind  oder  die  aufkaufenden  Händler
diese  Preise  unterbieten.“

 

“*P

—u
        <pb n="1093" />
        G  1039  25

Neuerdings  hat  das  Komitee  auch  für  den  Bezirk
  Bismarckburg,  wo  der  Baumwollbau  festen
Fuß  zu  fassen  beginnt,  eine  Preisgarantie,  und
zwar  von  4  bis  5  Heller  pro  ½  kg.  unentkörnte

#Wassaunland  Bamulwolle,  übernommen.

Gewährung  von  Geldprämien  für  besondere  Leistungen
  im  Baumwollbau  auf  Antrag  des  Gouroeen
  in  Höhe  von  7000  .

e  Saatfrage.  Aus  Pflansertreifen  wurde  die
Ver  lätn  von  Baumwollsaat  ingeborenen
  durch  das  Komitee  einer“  Kritik  unterzogen,
  worauf  das  Komitee  wie  folgt  erwidert:
das  staatliche
Komitee  das

5

     
   

an

Wegen  Mangel  an  Mitteln  im  Etat  des  Schutzgebiets
  mußte  das  Komitee  in  die  Saatorganisation
ginspringen:  Das  Komitee  bringt  die  für  den  Aufkauf

der  Saat  erforderlichen  Mittel  auf  und  betreibt  den

Auftaufk.  die  erforderliche  Reinigung  und  die  Ablieferung
der  Saat  an  die  Regierungsstellen.  Diese  Mitwirkung
soll  so  znn.  bestehen  bleiben,  bis  dem  Gouvernement
die  erforderlichen  Reichsmittel  ohne  Rückerstattungspflicht
  zu  diesem  Zweck  sichergestellt  sind.  So  wird  sich
die  Saatorganisation  z.  B.  im  Baumwolljahr  1913/14
wie  folgt  vollziehen:

Die  Bezirksämter  und  Baumwollstationen  der
beuptföchlichsten  in  Betracht  kommenden  Baumwollgebiete
  haben  bereits  Saatbestellungen  beim  Komitee
eingereicht  im  Gesamtumfange  von  rund  11000  Zentner.

Die  in  bezug  auf  ihre  Zuverlässigkeit  stets  sehr
schwierige  Beschaffung  von  ausländischer  Saat  erfolgt
von  den  anerkannt  besten  Bezugsquellen  in  den  besten
vorhandenen  Qualitäten,  der  Ankauf  an  einheimischer
Saat  aus  den  von  den  Regierungsorganen  nach  vorhergegangener
  Kontrolle  als  zuverlässig  erklärten  Pflanzungen.


Die  Reinigung  und  Sortierung  der  einheimischen
Saat  erfolgt  im  Saatwerk  des  Komitees  in  Daressalam,
  soweit  sie  nicht  bereits  in  den  Ginnereien
vorgenommen  und  von  den  Regierungssochverständigen
als  ausreichend  begutachtet  ist.  Außerd
Komitee  zur  exakten  Aufbereitung  der  n  a
Baumwollsorten  und  zur  Saatreinigung  an  die  Baumwollstationen
  Mpanganya  und  Myombe  Ginanlagen
mit  Lokomobil=  und  Motorbetrieb  geliefert.  Weitere
Ginanlagen  sind  für  die  Stationen  Maqbama
Kibongoto  in  Aussicht  genommen.

Nach  sorgfältiger  Verpackung  und  Markierung
liefert  das  Komitee  die  Saat  an  die  Bezirksämter  ab.
Die  Bezirksämter  bewirken  dann  die  kostenlose  Verteilung
  der  Saat  an  die  Eingeborenen.  Der  Verwendungsnachweis
  erfolgt  durch  die  Bezirksämter  an
das  Komitee.

Zur  Organisation  in  Deutschland.  Wie  die  Baumwollbau-Organisation
  draußen  in  den  Kolonien  mit
Unterstützung  aller  in  Betracht  kommenden  Faktoren
durchzuführen  gesucht  wird,  ist  die  heimische  Organisation
forkgesetzt  bemüht,  die  erforderlichen  Mittel  für  die
Unternehmungen  aufzubringen.  Die  beim  Deutschen

und

 

 

Reichstag  im  Frühjahr  d.  Is.  auf  fünf  Jahre  beantragten
  je  200  000  ¾  sind  bis  heute  nicht  bewilligt.
Dagegen  sind  dem  Komitee  aus  dem  Etat  des  Reichs-Kolonialamts
  für  Saat  pro  1913  90  000  und  aus
den  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  zur  Verfügung
stehenden  Mitteln  50  000  .¾  bereitgestellt  worden.  Die
Werbung  bei  der  deutschen  Textilindustrie  und  verwandten
  Industriezweigen  ist  noch  im  Gange.  Erfreulicherweise
  sind  unter  den  Zeichnungen  pro  1913/15  auch
40  000  .#¾  enthalten  von  neuen  Firmen,  die  bisher  der
Baumwollbaubewegung  ferngestanden  haben,  ein  neues
Zeichen  dafür,  daß  die  deutsche  Industrie  die  Entwicklung
  unserer  Kolonien  zu  Rohstoff=  und  Absatzgebieten
immer  mehr  als  eine  ihrer  großen  nationalen  Aufgaben
  erkennt.  Anderseits  sind  leider  auch  Rückstände
an  Beiträgen  aus  der  Textilindustrie  zu  verzeichnen:
eine  finanzielle  Beteiligung  des  Baumwollhandels  ist
bisher  nur  in  sehr  geringem  Maße  erfolgt.

Das  Komitee  appelliert  daher  dringend
an  die  bewährte  Opferwilligkeit  von  Industrie
  und  Handel,  nicht  nur  die  bisherige,  sondern
eine  dem  Fortschritte  des  Unternehmens  entsprechende
größere  finanzielle  Unterstützung  zu  leisten.
Die  kommende  Generation  wird  uns  Dank  wissen  für
die  rechtzeitige  Erkenntnis  und  zeitgemäße  Inangriffnahme
  des  aussichtsreichen  Kulturwerkes.

Forfayth  Gesellschaft  m.  b.  5.)

Die  Bilanz  der  Rabaul-Niederlassung  schließt
nach  einer  Dotierung  des  Delkrederekontos  mit  3000./
und  nach  Abschreibung  von  78  200  #  mit  einem  Reinhewinn
  von  404  230  .rK.  Hierbei  ist  zu  bemerken,  daß

ei  Ermittlung  des  Reingewinns  die  durch  das  Wachstum
  der  Bäume  herbeigeführte  Wertsteigerung  der
Palmenpflanzungen  nicht  in  Ansatz  gebracht  ist.  Die
Hamburger  Handlungsunkosten,  Zinsen  und  Steuern
erforderten  38  581  ,  so  daß  zuzüglich  des  Vortrages
aus  1911  von  14675.4  ein  Reingewinn  von  380  374./
zu  folgender  Verwendmg  verbleibt:  Dividende  von
13  v.  H.  =  260  000  .,  Rücklage  38  087.,  Tantidme
an  den  Aufsichtsrat  20  766  K,  Tantidme  an  die  Geschäftsführer
  27  688  A.  und  Vortrag  83  883  A.  Die
Kopra=  Verlchiffunge  n  d  Geschäftsjahres  —#
sich  von  2  065  475  kg  auf  7  kg,  die  infolge  des
günstigen  Kopra-Marktes  *8  —.  Preisen  verkauft
wurden;  dagegen  litt  auch  in  diesem  Jahre  das  Warengeschäft
  unter  starkem  Wettbewerb.  Die  Bank-Abteilung
  entwickelte  sich  Fünstig  weiter;  die  Depositen
stiegen  von  94  000  ./#  auf  287  000  .  Die  ungünstigen
Arbeiterverhältnisse  beeinträchtigen  die  Ausdehnung
  unseres  Pflanzungsbetriebes,  um  so  mehr,  als.
die  Anwerbung  eingeborener  Arbeiter  durch  Verordnungen
  des  Gouvernements  sehr  erschwert  wird.  Auch
für  das  laufende  Geschäftsjahr  können  wir  ein
günstiges  Ergebnis  in  Lussicht  stellen.

1##  r

 

2
In  der  Bilanz  der  Forsahth  G.m.  b.  H.  steht
die  Rabauler  Niederlassung  mit  3  899  115  .  per
31.  Dezember  1912  zu  Buch.  Die  Bilanz  der  letzteren

*)  Aus  dem  Jahresbericht  für  1912.
        <pb n="1094" />
        W  1040  20

führt  u.  a.  auf:  Pflanzungen  und  Landbesitz  2640  387.K,
Waren  419  801  J,  schwimmende  Waren  und  Produkte
669  810  und  Debitoren  556  404.#.  Demgegenüber

 

stehen  als  Verbindlichkeiten  u.  a.:  Wechsel  und  Kreditoren
  355  798.#4,  Depositen  287  214  .&amp;amp;¾  und  laufende
Rechnungen  27  858  M.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Stand  der  Baumwolle  in  ##gv#pien  im  Oktober  lv⅞

Unterägypten.  Die  Temperatur  war  im  Oktober
  warm  und  hat  die  schnelle  Entwicklung  der  in  Hnbegünstigt;
  anderseits  sind  durch  starke  Nebel,  übermäßige
  Feuchtigkeit  und  besonders  durch  Kapselwürmer
erhebliche  Schäden  angerichtet  worden.

Die  Ergebnisse  der  beiden  ersten  Pflücken  sind  in
einigen  Bezirken  besser  gewesen  als  im  vergangenen

ahre,  in  den  meisten  Bezirken  jedoch  geringer.  Was

Würmer  zerstört  ist.  Tgebnis  der  Entkörnung
ist  um  ungefähr  3  v.  H.  besser  als  im  vergangenen
e.

Oberägypten  und  Fayoum.  Die  Temperatur
ist  im  allgemeinen  für  die  Baumwollpflanzungen  nicht
günstige  Leweien.

Ergebnis  der  beiden  ersten  Pflücken  ist  geringer
  ewige  als  im  vergangenen  Jahre,  da  der
Kapselwurm  seit  dem  Aufang  des  Oktober  bebentenden
Fahuden  angericheet  e  dritte  Pflücke  ist  gleich

Das  Ergebnis  ar  guar  ist  um  ungefähr
3  v  H  besser  als  im  letzten

Auf  Grund  der  eEingegangenen  Berichte  wird  die
Ernte  des  Jahres  1913  auf  ungefähr  7  Millionen
Kantar  geschätzt.

(Alexandria  Gencral  Produce  Asscociation.)

 

Baumwollanbaufläche  in  Turkestan  und
Transkaospien.“"

Nach  den  vom  Baumwollkomitee  des  Ackerbaudepartements
  gesammelten  Daten  weist  die  Baumwollanbaufläche
  im  Ferghanagebiete  in  diesem  Jahre
mit  270  902  Dessätinen  gegenüber  dem  Vorjahre
(255  566  Dess.)  eine  Steigerun  um  6  v.  H.  auf.  Schon
jetzt  steht  es  fest,  daß  dern.  i
deutend  größeres  Anbauareal  hat  als  der  Kreis  Andischan,
  wo  in  diesem  Jahre  79  836  Dess.  gegen
77  602  Dess.  im  Jahre  1912  angepflanzt  sind.

in  Gebiete  Samarkand  (ausschl.  Kreis  Samarkand,

  bessen  Angaben  fehlen)  betrug  die  Fläche

27  304  Dess.  gegen  27  574  Dess.  in  1912  (in  letztgenannter

  Fläche  ist  jedoch  der  Kreis  Samarkand  mit
2370  Dess.  mitenthalten).

In  Transkaspien  ist  die  Veunshenssice  (ohne

bezifferte  sich  die  gesamte  Fläche  dieses  Gebiets  auf
42  879  de,  gegen  42  819  Dess
Syr-  Tarja.Gebiel  zeigte  sich  eine  bedeutende
  Steigerung  der  Anbaufläche;  es  sind  dort
insgesamt  76  726  Dess.  angepflanzt.
In  Chiwa  und  Buchara  ist  das  Areal  um  5  bis
10  v.  T  arößer  geworden.

Bol.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  954f.
*K)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  1002f.

 

In  Transkaukasien  ist  das  Areal  eher  zurückegangen
  als  gestiegen.  Im  Gouvernement  Eriwan
at  sich  die  Fläche  im  allgemeinen  nicht  verändert;  im
vorigen  Jahre  wurde  sie  auf  40  000  Dess.  geschätzt.
Im  Gouvernement  Delissawetpol  belief  sich  die  Fläche
auf  53  000  Dess.,  Baku  28  600  Dess.,  Tiflis  3890  Dess.
und  Kutais  1900  Dess.  Die  gesamte  Baumwollernte
Transkaukasiens  wird  übrigens  vom  Baumwollkomitee
nach  Angaben,  die  sich  auf  Juli  beziehen.  niedriger
Feichäft.  als  im  vorigen  Jahre,  an  etwa  1½  Milonen

  Pud.  (Lorg.  Prom.  Gazeta  vom  20.  Oktober/2.
  November  19193.)

 

Baumwollanbau  in  Britisch  -Indien  für  die
eErnte  1913/14.

Das  zweite  Memorandum  über  die  gesamte  indische
  Baumwollernte  für  das  Jahr  1918/14  behandelt
die  Frühernte  und  von  der  Späternte  soviel,  als  bis
Ende  September  d.  Is.  zur  Aussaat  gekommen  ist.

Die  Gesamtanbaufläche  wies  im  Jahre  1918/14
ein  Areal  von  20  594  000  Acres  auf  gegen  18  528  000
Acres  im  Jahre  1912/13  und  17  362  000  Acres  im
Jahre  1911/12.  Die  diesjährige  Anbaufläche  zeigt
somit  gegenüber  der  vorjährigen  eine  Zunahme  um
etwa  11  v.  H.

Die  gegenwärtigen  Aussichten  der  Ernte  werden
im  allgemeinen  als  ziemlich  gut  bis  gut  bezeichnet,
mit  Ausnahme  von  Teilen  Bombays,  Deccans  und
Nordindiens,  wo  die  lange  Trockenheit  im  August  und
September  die  unbewässerte  Saat  sehr  geschädigt  hat.

Die  einzelnen  Provinzen  und  Staaten  waren
an  der  Anbaufläche,  wie  folgt,  beteiligt  —  Anbau
flächen  in  1000  Acres:

t  E—“u*
nach  dem  Stande  Von

Provinzen  und  Staaten  ober.
uelp  1913/14  1912/13  1911/12

 

Bombay"“)  und  Baroda  31,1  v.  P.  6004  5880  4265
Zentralprovinzen  und
200,60  =  4654  446  44k
Madras  9,1  596  856  931")
Punjabz)  6,9  1980  1362  1322
Vereinigte  rodinzen  6,1  =  1341  1032  853
Sind"  2  1,2  6  291  270  273
Burm  .  0,9  -  251  207  196
Bihare  und  rissa  .  0,Z-  84  86  86
Nordwestliche  Grenzprovinz.
  —  59  49  45
Bengalen  .  0,2  „  37  50  63
Assam  .  0,2  =  35  35  86
A#mer-Merwara.  0,.2  43  37  2
hderabad  15.2  =  3439  2919  3033
Zentral-Indien  5•4  1368  1352  1280
Najputana.  .  1,9  414  362  275
Mysore  .  0,4  48  110  59#.

*)  Einschließlich  Eingeborenenstaaten.
        <pb n="1095" />
        W  1041  2

Der  Lissaboner  Rohomarkbt  im  ÖOktober  1913.)

Die  Bewegung  von  S.  Thomé-Kakao  im  Lissaboner
Entrepot  stellte  sch  im  Oktober,  wie  folgt:

1912  1913
Sack
Zufuhr  70724  12  866
Ausfuhr  59  028  58  302
Vorkat  am  st.  Ollbr.  108  221  87  628

Die  geringe  Einfuhrzahl  und  die  dadurch  bedingte
ebenfalls  sehr  geringe  Vorratsmenge  am  letzten  des
Monats  dürfte  durch  eine  größere  Einfuhr  im  November
ausgeglichen  werden.

Das  Geschäft  ist  zuhig  und  der  Preis  hält  sich
unverändert  auf  4600  Reis

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  5.  November.)

 

Kakhaomarkt  auf  CevlIon.“")

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Colombo  berichtet  über
die  Kakaoausfuhr  aus  Ceylon  während.  der  Monate
Januar  bis  September  1913  folgendes

Vom  1.  Januar  bis  30.  September  1918  betrug
bie  Ausfuhr  von  Ceylon-Kakao  53  327  cwts.  gegen

686  cwts.  im  Vorjahre.

Die  Ausfuhr  nach  den  einzelnen  Ländern  stellt  sich
in  den  gedachten  Zeiträumen  1913  (und  1912),  wie
folgt:  Großbritannien  36  758  ewts.  (31  797),  Deutschland
  3669  cwts.  (4699  z#  Amerika  8471  ewts.  (8678),
Straits  und  China  3  ewts.  8832  Frankreich
1460  ewts.  (390),  z  Fakten.  253  ewts.  (916).

Trotzdem  die  Trockenheit  in  den  Monaten  April=Juni
  größeren  Schaden  anrichtete  als  man  erwartet
hatte,  zeigt  die  Gesamtausfuhr  im  Vergleich  mit  dem
Vorjahr  nur  einen  geringen  Ausfall.

Beachtenswert  ist  der  Bezugsrückgang  des  Ostens,
der  indessen  durch  die  größere  Ausfuhr  nach  Großbritannien
  wieder  ausgeglichen  wurde.  Die  Nachfrage
war  im  allgemeinen  gut,  und  die  Preise  bewegten
sich  vom  Beginn  des  Jahres  bis  gegen  Ende  Juli  in
aufsteigender  Linie,  blieben  aber  von  da  ab  fest.  Die
Schlußuotierungen  lauten:  66  Rs.  für  Plantagenkakao

und  42  Rs.  für  Abfall  (Triags).
(Bericht  des  Kaiserl.  denrinlteniulats  in  Caleutta
vom  20.  Oktober  1918.)

 

Kakaomarkt  in  Scuador  im  3.  Viertelsahr  1913.1)

Die  erste  Hälfte  des  Juli  brachte  wieder  um
etwa  30  v.  H.  größere  Zufuhren  als  die  zweite  Hälfte
des  Juni,  und  gegenüber  dem  Vorjahr  waren  sie  ungefähr
  doppelt  so  groß.  Wie  schon  erwartet,  konnten
die  Preise  sich  hier,  sobald  die  ersten  Partien  des  sogenannten
  Kakao  Arriba  de  la  Cpoca,  der  dem  Superior
Arriba  in  der  Oualität  nachsteht,  an  den  Markt  kamen,
nicht  mehr  auf  ihrem  früheren  Stand  halten,  und  da
auch  von  Europa  wenig  Kauflust  gemeldet  wurde,

ingen  sie  nach  und  nach  auf  22  Sucres  #)  für  1  span.
inen-  Gu  46  ka)  Arriba,  21,50  Sucres  für  Balao
und  21  Sucres  für  Machala  herunter.  Die  Ankünfte
küsrsgen  (verglichen  mit  der  ersten  Hälfte  des  Juli
16912:  Arriba  2  405  412  (1  004  839),  Balao  und  Na-*)
  Vaol.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  S.  956.
")  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  827.
#)  Vol.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  487f.
1  Suere  —  2,04  At.

 

ranjal  949  057  (672220),  Machala  496  776  (431  609),
zusammen  3  851  245  (2  108  66#3  Psun-In
  der  zweiten  Hälfte  des  Juli  waren  die
Ankünfte  wieder  zufriedenstellend,  ves  I  fiel  der  Preis
für  Arriba  noch  weiter  infolge  der  anhaltend  sehr  unünstigen
  Berichte  über  den  europäischen  Markt.  Ende
Hull  wurden  bezahlt:  21  Sucres  für  Arriba  und  19,50
bis  20,50  Sucres  ür  geringere  Horten-  Die  Zufuhren
betrugen:  Arriba  2  (979  685),  Balao  und  Naranjal
  1  622  738  W%  440  (669  803;,,
im  ganzen  4259  081  (2  556)  Pfund
a  von  Arriba  etwas  geringere  Zufuhren  zu  verzeichnen
  waren,  blieb  Gesamtergebnis  in  der
ersten  Hälfte  des  August  etwas  gegen  die  letzte
Hälfte  des  Juli  zurück.  Die  Preise  hielten  sich  aber
mehr  oder  weniger  auf  ihrer  früheren  Höhe;  es  wurde
bezahlt  für:  Arriba  20,50  bis  21,30,  Balao  19,20,
Machala  18  bis  19  Sucres  je  nach  Qualität.  Die
Erträge  beliefen  sich  auf:  Arriba  1602218  (1222637),
Balao  und  Naranjal  1  56  157  G66  530)  Machala  696  239
(478  910),  zusammen  3  864  614  (2  563  077)  Pfun
ie  allgemeine  Erwartung,  38  der  August  wieder
ute  Zufuhren  aus  dem  Arriba-Distrikte  bringen  würde,
ghat  sich  nicht  bestätigt,  da  diese  auch  in  der  zweiten
älfte  des  August  nicht  bedeutend  waren.  Hingegen
  waren  die  Erträge  in  der  Balao-Gegend  andauernd
  recht  ergiebig,  so  daß  mit  einer  guten  Ernte
dieser  Provenienz  gerechnet  werden  kann.  Die  Berichte
von  drüben  lauteten  unverändert  flau,  weshalb  auch
die  Preise  hier  keine  Tendenz  zur  Besserung  zeigten.
Die  Notierungen  waren:  Arriba-  bis  21,20,  Balao
19  bis  19,30,  Machala  18,50  bis  z8  80  Sueres.  Die
Ankünfte  betrugen:  Arriba  14451  486  (1  208  055),
Bal  ao  und  atgni  al  1687  900  r%4  105),  Machala
3  882  (494  886),  zusammen  4  033  268  (2  659  046)
und.

Die  Ankünfte  von  den  beiden  flußabwärts  gelegenen
  Kakaodistrikten  waren  anhaltend  recht  belangreich
  und  ergaben  in  der  ersten  Hälfte  des  September
  das  Doppelte  vom  Vorjahr,  dagegen  kam  von
Arriba  immer  noch  wenig  an.  Infolge  der  bedeutenden
zufnhren,  und“  da  von  drüben  weiig  Aufträge  voragen,
  blieb  der  Markt  flau,  so  daß  gute  Partien
Arribalatao  nier  mehr  als  20,  Balao  19  und  Machala
18,50  Sucres  erzielen  konnten.  Die  Zufuhren  betrugen:
  Arriba  1  539  092  (1  169  884),  Balao  und  Naranjal
  1463  143  (733647),  Machala  1119  108  (511961),
zusammen  4  121  313  (2  415  492)  Pfund.

Auch  die  zweite  Hälfte  des  September
brachte  wieder  reguläre  Zufuhren,  jedoch  blieben  die
Preise,  trotzdem  verschiedene  Aufträge  aus  den  Vereinigten
  Staaten  usgeführt  wurden  und  nur  twenige
Existenzen  am  Platze  blieben,  zubeeinflußt.  Die  Notierungen
  waren  Ende  September:  für  Arriba  20,10
bis  20,30,  für  Balao  und  Machala  19,10  bis  19,30
Sucres.  Die  Ankünfte  betrugen:  Arriba  1  944  905
(673  799),  Balao  und  Naranjal  1  540  472  (670  600)
Machala  922  139  (400  798),  zusammen  4407  516
(1  745  197)  Pfund.

as  Gesamtergebnuis  der  diesjährigen
Ern  te  stellt  sich  Demmach  Ende  September  auf  57126471
*554  5197  Pfund  in  der  gleichen  zeit  im

Fchre  1

Kelblr  ein  der  Minderertrag  der  diesjährigen  Ernte
gegenüber  der  des  Vorjahres  Ende  Juni  noch  über

betrug,  ist  er  im  Laufe  des  letzten  Viertel-2
  wesentlich  zurückgegangen  infolge  der  in  diesem
Jahre  größeren  Zufuhren  und  beläuft  sich  heute  nur
noch  auf  etwa  9  v.  H.  Es  erscheint  daher  gar  nicht
ausgeschlossen.  daß.  wenn  die  erwarteten  großen  Zufuhren
  aus  dem  Arribagebiete  sich  bestätigen  sollten,
        <pb n="1096" />
        W  1042  20

die  kleine  Differenz  noch  ganz  ausgeglichen  und  das
Gesamtresultat  der  gestjährigẽn  Ernte  sogar
noch  übertroffen  w
(Bericht  des  4  Lonkulats,!  1r  Guayaquil
ob

 

Angola.
Zeitweilige  Anderung  des  Ausfuhrzolls
für  Kautschuk.

Der  Generalgouverneur  hat  am  29.  August  1913
mit-Rücksicht  auf  den  plötzlichen  Rückgang  des  autschukpreises
  und  um  der  bestehenden  Krisis  der  Kautschukindustrie
  zu  begegnen,  verordnet,  daß  der  bis  zum
31.  Dezember  1918  nach  Portugal  über  birgendwelche
Häfen  der  Provinz  ausgeführte  Kautschuk  den  folgenden
Abgaben  von  zusammen  4,5  v.  H.  des  Wertes  unterliegen
  soll,  nämli

a)  dem  Ausfuhrzolle  (Direito  de  *9

Werte  1,5  v.  H.
b)  dem  Zuschlag.  zum  Ausfahrzoll-  (Adicional
  sobre  ).  v.  Werte  1,.5  =

e)  der  *  3  Sobreta#a.  v.  Werte  1,5  =

Im  Kongodistrikt  und  in  Ambriz  wird  während
des  gleichen  Feitraums  ebenfalls  ein  einheitlicher  Zoll
(direito  unico)  von  4,5  v.  H.  des  Wertes  weiter  erhoben


Nach  Ablauf  des  vorhergehend  festgesetzten  Zeitraums
  werden  für  den  ausgeführten  Kautschuk  wieder
die  bisher  geltenden  Zuschlagszölle  und  Zuschlagsabgaben
  erhoben.

Gleichzeitig  wird  der  Frachttarif  auf  der  Eisenbohn.
  von  Malanie  bis  zum  31.  Dezember  1913  um

O  v.  “  ermäßigt.

Wenn  die  ausgeführte  Menge  des  Kautschuks  vor
dem  31.  Dezember  1918  den  Durchschnitt  des  nach  den
amtlichen  Feststellungen  während  des  Jahres  1912
ausgeführten  Kautschuks  erreicht,  so  sollen  die  Vosns
geführten  Vergünstigungen  aufhören.

(Boletin  Oficial  da  Frovincis  de  Angola.)

 

gestell

Britisch  ·  Ostafrika.
Vorschriften  für  dit  Finfuhr  von  Explosiv=Durch

  etemnmmachne  vom  12.  Juli  1913.
Er-  161/1918)  sind  von  dem  Gouverneur  auf  Grund
des  Indischen  Erdlostostolfgeseses  vom  Jahre  1884  —
Indian  Explos  1884  —  entsprechende  Vorschriften
  für  das  -  Feole  erlassen  worden.  Danach
dürfen  Explosiostoffe  10  das  Schutgzebiet  nur  über  die
Häfen  Mombassa,  Kilindini,  Malindi,  Lamu  und  Kismaiu,
  oder  diejenigen  anderen  Häfen  eingeführt  werden,
die  der  Gouverneur  durch  Bekanntmachung  in  der
-Gaztte-  dafür  vorschreibt.

Der  Führer  eines  Schiffes,  das  in  einem  Hafen
des  Schutzgebiets  mit  Sprengstoffen  (mit  Ausnahme
von  Sicherheitspatronen,  Sicherheitszündern  zum
Sprengen,  Eisenbahn-Nebelsignalen  und  Zündhütchen)
im  Gewichte  von  mehr  als  100  Pfund  ankommt,  muß
unmittelbar  nach  seiner  Ankunft  dem  Hafenbeamten
davon  Anzeige  machen.  Alle  in  See  gehenden  Schiffe,
die  Sprengstoffe  im  Gewichte  von  mehr  als  100  Pfund
an  Bord  haben,  müssen  dort  ankern,  wo  es  der  Hafenbeamte
  bestimmt,  und  sie  müssen  ferner  gewisse  besonders
  vorgeschriebene  klar  erkennbare  Flaggen  und
Lichter  führen.

Die  Menge  an  Explosivstoffen,  die  von  einem
Schiffe  auf  einmal  befördert  werden  darfa.  vol-  560  Pfund
nicht  überschreiten,  es  sei  denn,  daß  das  Schiff  für
diesen  Zweck  durch  den  Fafenderimten  zusraften  ist.
Explosivstoffe  (mit  Ausnahme  der  oben  angeführten).
dürfen  nur  an  den  für  diesen  Zweck  von  dem  Hafenbeamten
  bestimmten  Pläze  iä  ans  Land  gebracht  oder
verschifft  werden,  ferner  dürfen  die  Explosivstoffe  nur
zu  der  von  dem  Hafenbeamten  bestimmten  Zeit  gelandet
  werden,  und  dann  nur  nach  vorcchriftsmähiger
zollamtlicher  Abfertigung  (celearance  through
Customs
Die  bertretung  der  Vorschriften  ist  unter  Strafe
(rhe  Board  of  Trade  Journal.)

 

 

 

Vermischtes.

Die  Flußschifkahrt  auf  dem  Kongostrom.

Der  Personen=  und  Güterverkehr  auf  dem  Kongo
wird  in  erster  Linie  von  Schiffen,  die  der  Belgischen
Kongokolonie  gehören,  unternommen.  Der  Staat
beüigt  *  Geit  an  Schissen:  5  Dampfer  von  je  500  t,

Dampfe  iuäe  200  t  und  3  Dampfer  von  je  150  t.
25%  kommen  Schlepper  von  je  350  t  und  eine  An-*3
  Hleiner  Schiffe  und  Schlepper  in  der  Größe  von

s  13  t.  Die  beiden  Hauptstrecken  sind  Leopold-Wlkis-
  b  ie  hange  und  Leopoldville  —Pania
—  Mutombo  auf  dem  Kasai-Sankuru.  Auf  beiden
Linien  findet  ein  regelmäßiger  Schiffahrtsdienst  statt;
auf  der  ersten  Strecke  dreimal  im  Monat,  auf  der
zweiten  alle  21  Tage  im  Anschluß  an  die  Antwerpener
Dampfer.  Auf  dem  Ubangi  zwischen  Irebu,  Libenge
  und  Zongo  verkehrt  ebenfalls  ein  Dampfer
im  Anschluß  an  die  europäische  Post.

Der  Personen=  und  Warenverkehr  auf  den  Staatsdampfern
  ab  und  an  Stanleypool  hat  sich  im  Jahre
1912  im  Gegensatz  zu  1911  in  beiden  Richtungen  gehoben.
  Der  Warentransport  Larssu#  für  Rechnung
  der  Grands  Lacs-Gesellschaft  is  5277t  u
der  der  übrigen  Handeltreibenden  um  an  t  gestiegen.

 

 

Der  Warentransport  für  die  Kolonie  ist  jedoch  um
2376t  gefallen.  Stromabwärts  ist  der  Warentransport
  um  fast  3000  t  gestiegen,  wenngleich  einige  Posten
eine  Abnahme  zu  vrrheichrnen  haben.  So  haben  die
Kautschuk=  und  Elfenbeintransporte  der  Kolonie  und
der  Grands  Lacs-Gesellschaft  abgenommen  die  Transporte
  anderer  Handeltreibenden  sind  jedoch  erheblich
gestiegen.  Der  Gesamttransport  auf  dem  Kongo  und
Sein  Nebenflüssen  ist  um  80004  gestiegen  und  hat
somit  eine  Zunahme  von  30  v.  H.  zu  verzeichnen.

Die  Transporte  für  Rechnung  der  Grands  Lacs=Gesellschaft
  und  anderer  Handeltreibenden  haben  seit
dem  Jahre  1908  eine  starke  Zunahme  zu  verzeichnen:
die  Transporte  für  Rechnung  der  Kolonie  haben  im
Jahre  1911  mit  5600  t  ihren  Höhepunkt  grreicht  das
Jahr  10912  bringt  eine  Abnahme  auf  3  Der
Gesamttransport  ist  seit  dem  Jahre  1907  20  97771.
auf  28  477  t  im  Jahre  1912  gestiegen.

Der  private  Schiffahrtsverkehr  auf  dem
Kongo  wird  fast  r  helst  von  der  Gesellschaft

„Citas“  ausgeführt,  die  in  Dinshasso  Goroße  Werftmiagen
  und  eine  große  Anzahl  Schiffe  von  2224#bis
herab  zu  den  kleinsten  Schabppen  besitzt.  Die  Gesell-
        <pb n="1097" />
        W  1043  20

schaft  führt  die  Transporte  für  das  Generalgouvernement

  Französisch-Zentralafrikas,  belgische  und

5  französische  Gesellschaften,  sowie  für  2  Kameruner
Gesellschaften  aus.

Schließlich  besitzt  die  Socicté  belge  des  huileries
du  Congo  noch  2  Dampser  auf  dem  Kongo  von  je
200  t,  die  Waren  annehmen,  sobald  ihre  eigenen  Transporte
  es  gesiatten.  .

(Nach  den  Renseignements  de  IOffice  Colonial.)

 

The  Blver  Congo  Mavigation  Company  Limited
in  Belgisch-Rongo.

Der  Annex  des  Bulletin  Officiel  du  Congo  Belge
vom  12.  September  1918  enthält  ein  Memorandum
über  die  Société  „The  River  Congo  Navigation  Company
  Limited“.  Diese  Gesellschaft  tritt  in  einen
zwischen  den  Herren  Mortimer  und  Bacon,  London,
und  Johnson  und  Bishop,  Kongolo,  abgeschlossenen
Schiffahrtsvertrag  ein.  Die  Gesellschaft  veröffentlicht
ein  sehr  umfassendes  Programm.  In  erster  Linie  will
sie  Flußschiffahrt  auf  dem  Kongo  7  seinen  Nebenflüssen
  treiben;  gleichzeitig  will  sie  Baugeschäfte  besorgen
  und  Kohlen-,  Holz=  und  Pekrolcnag  handel  betreiben,
  alle  Arten  von  Handelsgeschäften  machen  und
Bankgeschäfte  ausführen.  Das  Gesellschaftskapital
beträgt  10  000  L  und  ist  in  4050  privilegierte  und
5950  gewöhnliche  Aktien  à  1  2  eingeteilt.  Der  Sitz
der  Gesellschaft  ist  in  England.

Drolehtierte  Stauanlage  im  Transvaal.

Die  vom  „Rand  Water  Board“,  der  Zentralwasserbehörde
  für  den  Witwatersrandbezirk)  installierten
großen  Pumpanlagen  liefern  heute  kaum  mehr  ein
Drittel  von  dem  Quantum  wie  im  Anfang.  Die  Wasserbehörde,
  die  täglich  9  Millionen  Gallonen  (40½  Millioeen
  Liter)  Wasser  verteilen  sollte,  sieht  sich  bei  äußerster
Inanspruchnahme  aller  ihr  zur  Verfügung  stehenden
Basserwerke  nur  in  der  Lage,  rund  7½  Millionen
ZBallonen  zu  liefern.  Der  Ausfall  von  1½  Millionen
ZHallonen  muß  von  den  Gruben  getragen  werden,  da
die  Stadtverwaltungen  mit  weniger  als  dem  ihnen
ustehenden  Wasser  nicht  auskommen  können.  Die

15  st,  daß  manche  on  den  Goldgruben  ihren  Betrieb
  einschränken  musse
e  Behörde  Wesic.  nunmehr  entschlossen,  der
immer  dringender  wirbenen.  Notlage  durch  ein  sehr  groß
angelegtes  Projelt  abzuhelfen;  es  handelt  sich  um  eine
Stauanlage  im  Vaalfluß,  der  stets  reichliche
Mengen  von  Wasser  führt.  35  km  unterhalb  der
Ortschaft  Vereeniging  soll  der  Fluß  durch  ein  starkes

SVensern

 

 

23

 

 

Schützenwehr  abgesperrt  werden.  Für  die  Konstruktion
der  Pfeiler  ist  Eisenbeton  in  Aussicht  genommen,  die
Schützen  sollen  aus  Eisen  sein.  Der  Fluß  wird  auf
eine  Länge  von  etwa  65  km  angestaut  werden  und
die  Menge  des  Wassers  wird  auf  10  000  Millionen
Gallonen  berechnet.  Es  sollen  dem  Flusse  im  Anfang
10  Millionen  Gallonen  täglich  entnommen  werden,
eine  spätere  Steigerung  bis  zu  20  Millionen  Gallonen
ist  vorgesehen.

Die  Pumpanlagen  am  Flusse  werden  in  der
Nähe  der  Ortschaft  Vereeniging  errichtet  werden.  Verheniging
  liegt  in  der  Luftlinie  etwa  48  km  von  Johannesburg.
  Der  Höhenunterschied  zwischen  Vereeniging
und  Johannesburg  (mittlere  Höhe)  ist  etwa  940  engl.
Fuß  (etwa  286½  m).  Es  wird  beabsichtigt,  die  Steigung
  mittels  zweier  Pumpanlagen  zu  überwinden,
wovon  die  eine,  wie  gesagt,  bei  Vereeniging,  die  andere
etwa  halbwegs  zwischen  dort  und  Johannesburg  angelegt
  werden  soll.  Das  Wasser  wird  in  ein  großes
Staubecken  etwas  udteg  von  Johannesburg  gepumpt
und  von  dort  aus  nach  den  verschiedenen  Verbrauchszentren
  geleitet  werden.  Für  die  Versorgung  der  hochgelegenen
  Stadtteile  von  Johannesburg  muß  es  nochmals
  etwa  300  Fuß  (91½  m)  höher,  in  besondere
Staubecken  oder  Wassertürme  gepumpt  werden.

Die  Gesamtkosten  des  Projekts  werden  auf
1175  000  8  (23½  Millionen  Mark)  berechnet.  Eine
Aufstellung,  wie  sich  dieser  Betrag  auf  das  Wehr,  die
Pumpen=  und  Klärungsanlagen,  Rohre  usw.  verteilt,
ist  noch  nicht  veröffentlicht  worden.  Die  Zeit  für  die
Ausführung  der  sämtlichen  Arbeiten  wird  auf  3½  Jahre
deschätt.

 

rojekt  bedarf  noch  der  Genehmigung  des
unioses.  Dieses  tritt  im  Januar  1914  wieder
zusammen,  und  es  soll  ihm  dann  ein  Gesetzentwurf
(sogen.  „Private  Bill"“)  zugehen,  durch  dessen  Annahme
das  Unternehmen  sanktiöniert  wird.

Wenn  der  Gesetzentwurf  vom  Parlament  in  den
ersten  Monaten  des  nächsten  Jahres  angenommen
wird,  so  hofft  man,  etwa  Mitte  des  Jahres  mit  den
Arbeiten  an  diesem  Werk,  weitaus  dem  größten  seiner
Art  in  Südafrika,  beginnen  zu  könne

(Aus  einem  Berichte  des  Oandelssochoerhtt  en

bei  dem  Kaiserl.  Konsulat  in  Johannesburg.

Dortugiesisch-Guinea.
Sfinung  des  Hafens  von  Farim  für
en  Handel
r  Hafen  von  Farim  ist  dem  Handel  geöffnet
und  2  einemn  Zollhafen  zweiter  Klasse  bestimmt  worden.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

 

Literatur-Bericht.

 

arte  von  Lamerun  1:  300  000,  Blatt  El  (Gajama).
Dietrich  Reimer.  Berlin  1913.  Preis  1,50  M.

Mit  diesem  nachträglich  erscheinenden  Ansatzstück

  ist  die  Karte  von  Kamerun  1:300  O000  erstmalig
abgeschlossen  (vgl.  „D.  Kol.  BI.“  1913,  S.  831).

 

Jung  entschlense  Flotten-  und  Kolonialkalender

1914.  Schriftleitung:  Korvettenkapitän  a.  D.  Graf

Bernstorff.  79  S.  Würzburg.  Verlag  der  Königl.
Universitätsdruckerei  H.  Stürtz.  Preis  10  Pf.

Der  zum  siebenten  Mal  erscheinende  Kalender  ist

auf  den  Umschlagseiten  mit  zwei  bunten  Bildern

Willy  Stöwers  geschmückt.  Sein  Inhalt  ist  gegen  die
        <pb n="1098" />
        1044  2

früheren  Jahrgänge  wiederum  gewachsen.  Das  Kalendarium,
  in  dem  t“  wichtigsten  Besebenheiten  aus  der
Entwieklung  unserer  Flotte  und  Kolonien  aufgezeichnet
  sind,  bildet  eine  willkommene  Ergänzung.
Den  unterhaltenden  Teil,  der  mit  einem  kbli
auf  unsere  vierzigjährige  Tolonialpolitik  zelet  von
der  Besitzergreifun  ahre  1884  an  bis  auf  den
heutigen  Iag,  bad,  im  flottgeschriebene  Erzählungen
aus  dem  Leben  binen  Lor  Matrosen  und  Ansiedler,
ferner  die  Beschreibung  eines  Manövers  der  deutschen
Hochseeflotte  bei  Helgoland  und  der  Aufsatz  „Deutschland
  in  der  Luft  voran“,  worin  besonders  die  Verdienste
  des  Grafen  Zeppelin  hervorgehoben  werden.
Die  letzten  Seiten  bringen  eine  nach  amtlichen  Quellen
aufgestellte  Statistik  der  Größe  und  Bevölkerung  der
Kolonien,  ihrer  Häfen  und  des  Schiffsverkebrs  sowie
des  Handels  mit  der  Heimat.

Bei  seinem  vielseitigen  Inbalt  und  seiner  großen
Anzahl  von  Abbäldungen  bietet  der  Kalender  einen
guten  Dberblick  über  den  gegenwärtigen  Stand  der
deutschen  Flotte  und  der  Kolonien,  eine  wertvolle
Hilfe,  um  das  Interesse  für  unsere  junge  Seemacht

 

und  unser  überseeisches  Neuland  im  Volke  zu  vertiefen.
  Der  niedrige  Preis  von  10  Pf.  wird  der  Verbreitung
  des  Kalenders  sehr  förderlich  sein.

Ne#  #I  Hermann:  Die  s  Spruche  der  Jaunde  in
*  Deutsehe  Kolonialsprachen,  Band  V.
111  ckBerin  1913.  Verlag  von  Dietrich  Reimer
(Ernst  Vohsen).  Preis  4.4.
Nachdem  im  Jahre  1911  im  gleichen  Verlag  ein
röheres  Lehrbuch  der  Jaundesprache  von  dem  Ver-„sseT
  erschien,  hat  er  jetzt  diese  kurzgefalßte  Grammatik
herausgegeben.  Den  Inhalt  bilden  aubßer  einer  zusammengedrängten,
  aber  Follständigen  Grammetit,
Ubungen,  Texte  und  ein  Wörterbuch.  Die  Ubun
sätze  sind  dem  täüglichen  Leben  entnommen.  ie
Lesestücke  zeigen  den  Jaunde,  wie  er  crzählt  und  beschreibt,
  sowie  die  Anfünge  eines  sich  allmählich  entwickelnden
  Briefstis.  Den  Stoff  der  Gesprüche  bilden
Karawane,  Reise,  „zu  Hause“,  Post,  Faktorei,  Küche,
Krankheit,  Begrübnis.  Der  deutsch-Jaunde-Teil  des
Wörterverzeichnisses  die  gebrünchlichsten
Wörter  und  die  dem  Negerenglischen  entnommenen.

 

Koloniale  Literatur.)
XXIII.

Zusammengestellt  in  der  Bibliothek  des  Relchs-Kolontalemts.
Die  elngereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehält,  werden  unter  kelden  Umstünden  zurückgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.
Vacat.

II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.

*  Dalla-Volta,  R.:  Une  nouvelle  colonie  italienne.
La  Tripolitine.  Revne  Economique  internationale,
1  (1913),  7—27.

Delafosse,  Maurice:  Traditions  bistoriques  et  ½
gendaires  du  Soudan  Occidental  truduites  d'un  manuscrit
  arabe  inédit.  Renseignements  Coloniaux  8  (1913)  ff.
(Auere!  de  1  Françgaisc  1913,  No.  Sff.)  le

Falet,  (zevh#  Histoire  du  Katanga.  2e  Cit.
Brondrx  #ertlre“  de  TIndustrie  Universelle.  1913.
90  S.  2.70.  80.  ls

Helfferich,  Karl:  Deutsche  Wirtschafte-  und  Kolontelpolitik.
  Tord  und  Süd,  Nov.-Heft  (1913),  162

167.

l

Olcskstedtz  F.  O.:  Gegenwärtiges  und  Zukünftiges

vom  Tangunwikuser.  Aus:  Koloniale  Monatsblütter
Ig.  15,  1913  H.

„Mackay,  z½  von:  Wesen  und  Ziele  deutsche
Kolonial-  und  Wirtschafts-Politik.  (Schriften  d.  Kritischen
  Tribüne  üb.  Politik  u  OitkmgHisgvon
Siegfried  —  Reihe  l,  H.  7.)  Leipzig:  Wehner

1913.

——  Die  Entwickelung  des  deutschen
Kolonialbesitzes.  Die  Flotte,  11  (1913)  187—190.  I7

"*)  In  dieser  F#ubrik  werden  dle  neuesten  Erschelnungen
Letema  eatisch  geordnet  mitgetellt.  it  eldem  ’  sind  die  Titel

Trlee  p  den.  velebe  bei  der  Redalktion
ürrt  logingen=  einem  6  v  Geulg:  en.  wele  e  rvo
Mteser  ltePin  7  küuflich  erworben  erretv

Der  Verlag  rkn  slch  Ker#a  bereit:  12  2#lie
werer  welche  a  Rezensionsexzrempla  ode
rur.  Aufnahme  iohn

erder,  anzunehmen  u  an  das  Relchs-Kolonlal-#ns
  weiter  zu  beför

des  Tolootel

 

*Vietor,  J.  K.:  Geschichtliche  uund  kulturelle  Entnirhlung
  unserer  Schutzgebie:e.  Berlin:  D.  Reimer
1913.  144  S.  80.  ls

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archäologie.  6
*  Bllguer,  A.  von:  Materialien  zu  den  Reisen  von
Gerhard  Rohlfs  und  Gustav  Nachtigal.  Mitteilungen
4  Kaie  Königl  Geogr.  Gesellsch.  in  Wien  9/10  (1913)
568—5
Parkinson,  John:  The  Geological  Structure  of
West  Afriea.  Journal  ot  the  African  Society  49  (1913)

14—2
Fritz:  Neu-Caledonien.  Zeitschrikt  d.
585—600  1

.  i

*Sawiekl,  Ludomir  R.  von:  Der  Einfluß  des
geographischen  Alilieus  auf  die  W  und  kulturelle
Entwicklung  Abessiniens.  Mitteilungen  d.  Kais.  Königl.
Geor.  Gesellschaft  in  Wien.  —  92/0.  (1913)  488
12

a#ner,  Franz:  Ergebnisse  einer  Bereisung  der
Omaheke  in  den  Jahren  1910—1912,.  Mitteilungen
aus  d.  Deutschen  Schutzgebieten  3  (1913)  225—316.  (13
Speiser,  Felir:  Südsee,  Urwald,  Kannibalen.
Reise-Eindröcke  aus  d.  Neuen  Hebriden.  Mit  192  Abb.

u.  2  Kt.  Ispeige  Voigtländer  1913.  V,  308  S.  80°.  [14
an  reke,  Wési  et  les  environs.  Revue
Congolaise  (1913)  66—84.  I1

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.
Vacat.

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
Déeret  du  28  aodt  1913  sur  le  Régime  Forestier

de  Madagascar.  L'Agriculture  Pratique  des  Fo

Chauds  126  (1913)  169—195.  lis
        <pb n="1099" />
        1045

Doerr,  Friedrich:  Deutsches  ’–“=recht.
  Leipzig:  Hirschfeld  1913.  VII,  185  S.  .
go.

FEschstruth,  M.  von:  Grundlagen  eines  sldywell
afrikanischen  Wasserrechts.  Berlin:  Puttkammer  r
Mühlbrecht  1913.,.  268  S.  So.

Karstedt,  F.  O.:  Der  deutsche  Rechtsstandpunn  -P
und  die  BRechisansprüche  der  Ismaili  in  Deutsch-Ostafrika.
  Aus:  Zeitschrist  f.  Kolonialrecht  Jg.  15,  1913

lis

VI.  Staatsrecht.
Vacat.

VII.  Verwaltung.
Wienstanwelsung  betreffend  die  Gewährung  freier
Wohnung  an  Beamte,  als  solche  verwendete  Militärpersonen
  und  sonstige  Angestellte  in  Togo.  Veg
intsordouns.  )Berlin:  (1913)  Mittler  &amp;amp;  Sohn.  11  S.

20
#leutwein.  Paul:  Staatssekretärreisen  nach  den
Kolonien.  Afrika-Post  21  (1913)  1—5.  *i

VIII.  Justizwesen.
Vacat.

IX.  Völlerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.

Gonnurd,  René:  L’Emigration  britannique.  Revue
Economiquc  internationalc,  Vol.  4,  1  (1913),28—54.  122

*  Hochstetter,  Franz:  Englands  ampf  gegen  den
Sklavenhandel  —  ein  Schachzug  gegen  die  fremden
Mächte,.  Oberall,  2  (1913)  105  ff.  s2s

Moszkowski,  Max:  L’Economie  des  Peuples  Primitifs.
  Aus:  Revue  Economique  Internat.  Déeembre
*  Bureliss:  Revue  Economique  Internat.  1912.
20

I#  FBreillcatlon  de  la  Cote  d’lvoire  et  la  1
pPression  de  I’Esclavagisme.  Renseignements  Coloniaux
10  (113).  (Annexe  de  LAfriqdue  Française  *“
No.

dn  Otto  E.:  Die  japanische  Kolonisation  5
rea  und  ihre  weltwirtschaftlichen  Wirkungen.  Weltvorbehr
  7  (1913/14)  254  k.  (26

XI.  Statistik.  Jahresberichte.
Statistical  Lummary  of  Taiwan.  it  .)  #be
Government  General  of  Taiwan.)  Tokio:  1912.  Jap-Times
  Press.  XV,  457  o

XII.  Finanzwesen.
*  Budget  voté  des  dépenses  de  Texercice  1913.
(Ministere  des  Ghionies)  Paris:  1913  Imprim.  Nationale.
  375  S.  les

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

*  Berthold,  Haos:  Ein  Vorschlag  zur  Hebung
unserer  Relonpiglen  Lundwirtschaft.  D.  Kol.  2Z.  42

691  1½  I
S.:  Irrigation  in  South  Africa.  The

An  a  Journal  of  the  Union  of  South  Africa.
Vol.  6,  4  (1913)  638—644.  1%
BDeret  du  28  nodt  1913  sur  le  Régime  Forestier
de  Madagascar.  L'Agriculture  Pratique  des  Pays
Chauds.  126  (1913)  169—195.  N31
*  Du  Tolt,  P.  J.:  ’rogress  in  Agriculture  since
Union.  The'  Agricultural  ——  of  the  Union  of
South  Africa.  Vol.  6.  4  (1913)  595—601.  I#s2

 

Jagd  und  Wildschutz  in  den  deutschen  Kolonien.
Hg.  vom  Rcichs-Kolonialumt.  M.  6.  Karten.  (Veröfkentlichungen
  d.  beiche.  Kolonialamts.  5.)  Jena:
Fischer  1913.  IX,  168  S.  v80.  33

UHeueguux,  A:  LElerage  de  LAutruche.
colte  et  Commerce  des  Plumes.  Préf.  d’Edmond
Perrier.  Biblicthepne  Arieultur=  Coloninle.)  Paris:
Challamel  1913.  156  80.  (34
*  Milchrichzucht.  3  Mücleemorgug  in  Teingtan.
Ostasiatischer  Lloyd  40  (1913)  30°.—308.

Scass#  eatl-  Storrolol,  Giuseppe:  L’Impresa  Zootecnica
  nella  Somalia  Italiana  Meridionale.  Con  prefazione
  del  Conte  ugsnko  Faina.  CCon  62  II.  e
Carta.)  (Governo  della  Somalia  Italiana.)  Roma:
1913  Colombo.  XXIII,  245  S.  80.  (#.
Stella,  L.  M.:  Turkish  Tobaceo  in  the  Cape  Province.

  The  Agricultural  Journal  of  the  Union  of
South  Afrien.  Vol.  6,  4  (1913)  617—637.  lar
XIV.  Wasserwesen.
Vacat.
XV.  Bergbau.

Kunndas  Bergbau  1912.  CBericht  d.  Kaiserl.  Konsulats
  in  Montreal.)  Berichte  über  Handel  u.  Industrie
  8  (1913).  [

*  Kolbe,  Franz:  Die  gegenwärtige  Lage  des  Eifdl
westafrikanischen  Diamantenbergbaues.  D.  Kol
42  (1913)  687—689.

XVI.  Handel.
fft,  Hermann:  Grundsätzliches  über  koloniule

Aus:  Die  Benk  H’sg.  von  Alfred

sburgh.  Ig.  1913,  40

Messageries  Fluviales  du  Congo.  Société  pauc.
nyme.  ..  Arrèté  et  Cahier  des  Charges

1913  Chaix.  72  8.  80.  k

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
Vactt.  .

XVIII.  Verkehr.

*  Das  oransche  Bahnnetz  in  Algier.
führung  als  Transafrikanische  Bahn.
Bauverwaltung  89  (1913).

0  Bualtzer,  Franz:  Die  Eisenbahnen  in  den  port
giesischen  Kolonien.  W.  eltverkehr.  7  (1913/14)  fl.  %

eil,  Joa  chim  Graf  von  hie  Hüfen  Marokkos.
Weltyerkehr·  7  (1913/14)  rt  4

hyinbe:  N  deutsche  Wettbewerb  mit  der
vr  Weltverkchr.  7  (1913/14)  215  ff.  (15

XIX.  Medizin.

"  (Ordonnanee  du  Vice-Gouverneur  gnéral  du  Katanga
  du  30  janvier  1913.)  Aaladie  du  someil.  —
Mesures  de  pro  chrlaie.  Bulletin  officiel  du  Congo
belge.  11  (1913)  900  ff.  16
»  Schilliug,  Claus:  Beobachtungen  über  die  Schlafkrankheit
  in  Ugandn.  beutebe  Medizinische  Wochenschrift
  43  (1913)  2094—209  147

Vorke,  Warrington:  .  Relation  of  Big  Game
to  Slecping  Sickncss.  Journal  of  the  African  Scciety
lis

Seine  Lon.
Zeptralblatt  d.

40,  1913.  23—32.

XX.  Sprachen  und  Literatur.

*  Borchardt,  Paul:  Bibliographie  de  I'Angola  Cibliothecn
  Angolensis)  1500—1910  Monographics
ziouphigues  2.)  Bruxelles  et  Leipzig:  (1912)
IVy,  61  ((4
        <pb n="1100" />
        W  1046  20

„  Johannes:  Ein  alter  Afrikaner.  Wismar:
80.

*PDose
Hinstorif'  1913.  450  S.

Vekes.  P.  Hermann:  Die  Sprache  der  Jaunde  in
Kamerun.  (beutsche  Kolonialsprachen.  5.)  Berlin:
D.  Reimer  1913.  111  S.  80.  I51

Vul.  die  bvorstehende  Besprechung.)

Stelnmetz,  S.  R.:  Essni  dune  bibliographie  systématique
  de  PEthnologie  jusqufa  Fannée  1911.  (Mono--graphies
  bibliographiques  I.)  Brugxelles  et  Leipzig:
Misch  &amp;amp;  Thron  (1911)  IV,  169  S.  80.  (55

Algemcen  Verslag  van  bet  Inlandsch  Onderüs
in  Nederlandsch-Indièé  Loopende  over  bet  jaar
Betavia:  1913  Landsdrukbkerij  VII,  125,  127  S.  4e.  6

XXI.  Religions-,  Missions-  und  Schulwesen.

Kupler:  Die  deutschen  Schutzgebiete  als  Arbeits.
feld  f.  d.  Gustav  Adolf-Verein.  Vortrg.  Hsg.  v
d.  Zentralvofstand  d.  evangel.  Vereins  d.  Gustav  Taoezl-Stiftg.
  M.  1  Kartenskizze  d.  evangel.  kirchl.  Organisation
  in  Deutsch-Südwestafrika.  Leipzig:  Hinrichs
1913.  31  S.  0,30  #xF.  H..  (#„

Küches,  Hubert:  Mission  und  Heimat.  Gründung
d.  deutsch  -ostafrikanischen.  „Ulsssion  u.  d.  Missionshauses
  Knerhstecen.“  (M.  Abb.)  Knechtsteden:  Missionshaus
  1913.  86  S.  80.  (65

Warneek,  Cunun  Abriß  einer  Geschichte  der
Protestantischen  Missionen  von  der  Reformation  bis
auf  die  Gegenwart.  NM.  e.  Anh.  über  die  katholischen
Missionen.  10.  neubearb.  u.  verm.  Aufl.  Unter  Mitarb.
von  J.  Richter  #(u.  a.).  Hrsg.  von  Joh.  Warneck.
Berlin:  Warneck  1913.  X.  624  S.  80.  s56

Xx.  Vorbildung  und  Tropaganda  kür  die
olonien.
Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.
Vacat.
XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.
XXV.  Bauwesen.

WVacat.

*

 

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

ABlsmarck,  Heinrich  Achaz  vonl:  Die  merkwürdigen
  Begebenheiten  und  Abenteuer  aus  dem  sebr  bewegten
  Leben  des  Herrn  Heinrich  Achaz  von  Bismarck.
—  ihm  selber  verfaßt  und  treu  gezeichnet.  Berlin:
Curtius  o.  J.  VII,  259  S.

Büehber-Verzeichnis  des  Vereins  für  die  bergbaulichen
  Interessen  im  Obe  tsbezirk  Dortmund

zu  Essen.  Ausk-  abgeschloss.  31.  Dezember  1904.
Nachtrag  1908,  *  30.  Juni.  Berlin:  1905
Hermann.  V,  817  S.  He.

*Hanse,  Lene:  Die  märkischen  Lienows.  Roman.
Berlin:  erchet  &amp;amp;  Co.  1913.  312  S.  8e.

Menins,  Richard:  Probleme  des  Weltverkchrs.
M.  4  Abb.  u.  5  Kart.  (Veröffentlichungen  d.  allgem.
Vereins  f.  deutsche  Literntur,  Abt.  38  5%  Berlin:
Pactel  1913.  X,  220  S.

*KiBling,  Johannes  deschichte  des  Kultur--kampfes
  im  Deutschen  Reiche.  Bd.  2.  Die  Kultur--kum
  fgesetz"gebung  1871—1874.  Freihurg  i.  Br.:

er  1913.  VIII,  494  S.  7,50  /.  80.

#Tebuna,  Paul:  Das  Sualwoil  des  Deutschen
Reiches.  Bd.  3.  5.  neubearb.  Aufl.  Tübingen:  Mohr
1913.  11I,  2.  15  A.  bo.

Militurstrafgerichtsoränung  vom  I.  Dezember
1898  und  Militürstrafgesetzrbuch  vom  20.  Juni  1872
nebst  d.  Einführungsgesetzen  u.  d.  Ges.  betr.  d.  Dienstvergehen
  d.  richterl.  Militärjustizbeamten  u.  d.  unfreiwillige
  Versctzung.  dewelben  in  eine  andere  Stelle  oder
in  den  Ruhestand,  vom  1.  Dezember  M.  Berücksicht.
  d.  Novellc  zum  t  vom  8.  August  1913.

Textausg.  m.  Sachreg.  (Sammlung  Deutscher  Gesetze
32.)  Manggein  u  Leipzig:  Bensheimer  1913.  VII,
257  S.  1,50.4

e  des  serv  iees  de  statistique  agricole
dans  les  divers  pays.  T.  (Institut  Internat.
4  A  ricmurc)  rne  Vunb.  J.  2  Bde.  80.

Sarnson,  D.:  Das  Jahr  1913.  E.  Gesamtbild  d.
Fulturentricklune.  Leipzig-  Berlin:  Teubner  1913.
VII.  549  S.  15..  8e0.

Verzeichnis  der  Zeitschriften  (einsehlieblien  d.
geb.  EZritungen  u.  wichtigeren  Fortsetzungswerke)  d.

Bibliothek  Bergbau-  Vereins  zu  Essen  C(Ruhr).
Stand  vom  r  Dezember  1911.  Essen  -Ruhr):  1911
Haarseld.  80.

*Wiese,  J.:  Des  Stromgebiet  der  Erde.  M.  28  Abb.
nach  Photogr.  u.  8  Karten.  Berlin:  Schall  o.  J.
408  S.  4—.  8f.

Verkehrs-Nachrichten.

In  Utete  (Deutsch-ÖOstafrika)  ist  am  1.  November  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für

den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Wortgebühr  für  Kelegramme  nach  Utete  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  Daressalam.
5  Pf.

Sie  beträgt  gegenwärtig  2  4  7

Die  Postagentur  in  Ebolowa  (Kamerun)  ist  zur  Teilnahme  am  telegraphischen  Postanweisungsdienst
  im  inneren  Verkehr  des  Schutzgebiets  ermächtigt  worden.
        <pb n="1101" />
        W  1047  20

Ein-  und  AKusfuhr  in  den  bäfen  von  Daressalam  und  Tanga  während  der  ODonate  Juli  bis  September  1913.

(Vol.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  17,  S.  779.)
Einfuhr  Ausfuhr  Gesamtverkehr
t  t  t
Daressalam  .  .  .  141194  2  089  16  283
im  Vorjahre  19  262  1  009  20  271
Tanga  6045  5  185  11  230
im  Vorjahre.  8156  3  972  12  128

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Dezember  1913.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Ueuguinea  Neapel  Friedrich-Wilhelms-Kaiser-wilhelmsland
  Obeursc  Schtsfe)  20“.  Dez.  9.  Jan.  hafen  40  u.  44  Tage
Nabaul  48  u.  49  Tage  ies
und  Vismarch-Krchipel.  5.  24  .  Dez.  2.  7.  Jan.
ledrich-Wilhelms  Brindisi  Dez.  4  Jan  E————  5.  1050
*  wader  Wst  elms  cenal.  Schiffe)  E  z.  .  Jan.  Rabaul  42  Tage
b)  nach  Eltane  oceabel.  ane  9.  Jan.  Eitape  42  Tage  7.  Jan.  1050
i

 

 

 

FutBkceIeuPostkaktenNachvekfandaberStbmen—-0changhm—HongkongwanlsBercm-Alexandtotoo
1139  am  1/12.  und  29/12.  und  von  Berlin  C2  am  2/12.  und  30/12.  7.52  ab  Schles.  Bhf.

rl  *irnbn  f  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und

Warenp
Sieoen  geleitet.

—  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

 

2.  Marshall-Juseln.
#a)  nach  Jalult

d)  nach  Nauru

1  29“.  Jan.

 

Neapel  Jaluit  55  Tage
(deutsche  Schiffe)  #  17.  21“.  Jan.
C  Brindisi  18.  Jan  Jaluit  59  Tage  1050
(engl.  Schiffe)
3.  31.  Dez.  Adbelaide  27—81  Tage,
nbevwfonvnmDD5D5⅝°82  äirr
Brindiss  7.  21.  Dez.  4.  Jan.  Auen  Vowokkpitt  orr1.5.  1  s  35  29.Dez.
(engl.  Schtffe)  5*  der  Pacific  Phos-  2.  Jan
Taranto  14.  28.  Dez.  Han  n
d  e  nach  Nauru

(engl.  Schiffe)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—S  changhai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  1132  am  26/1.  und  von  Berlin  C2  am  27/1.  7.52  ab  Schles.  Bhf.

 

3.  Niantschon.

 

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donn  rm  *s  ab  Berlin  722  u.  1122  sowie  Dienstags  7.52

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

Neap  0  12.  26.  Dez.  Tsingtau  84  Tage  10.  24.  Dez.  1050
deni  Tano  "

Brindisi  "  #%  Sonntag  Tsingtau  382—85  Tageeden  Freitag  1080
(engl.  Laße  )

Marseille  .  19.  Dez.  2.  Jan.  JTsingtau  84  Tage  8.  17.  31.  Dez.  1016
(engl.  Schiffe)

iverpool  6.  Dez.  Tsingtau  84  Tage  5.  Dez.  8.43

Marseille  14.  28.  Dez.  Tsingtau  35  Tage  12.  26.  Dez.  1015

Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe

Auf  und  Postkarten  nach  Kiamschou  auch  mit  den  unter  b)
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten,

unesfendanern  jeder  Art  auch  über  New  Vort  befördert.
        <pb n="1102" />
        W  1048  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  %  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
4.  Deutfsch-Ostafriha.  Tweel  18.  29.  jed.  Mts.Mombasa  O0  16,  17  Tg.11.  27.  jed.  Mts.  1050
#a)  nach  Butobu  (mt  Ruanda),erutsche  Schiffe)
Sit  Musoma  und  «  4
me  Ner-  arseille  11.  Dez.  8.  Jan.  Mombasa  O  16  Tage  p.  Dez.  6.  Jan.  1015
be  n  mit  d
kae  *&amp;amp;8  t,  Marse  4.  Dez.  1.  Jan.  Mombasa  0  19  Tage  2.  30.  Dez.  1050
n  nach  den  Bestm.enl.  eilh,  *  6  d-Marseille
  27.  Dez.  11.  Jan.  Tanga  19-20  Tage  25.  Dez.  9.  Jan.  2.15
(eutsche  Schtffe)

d  T  einschl.  Amani,
)  ucchl.  S#mn.

 

13.  29.  jed.  Mts.-Tanga

  17—18  Tage

 

emdent  o.Deel  11.  27.  jed.  Mts.  1050
Wu¾  *  vWd  e.  e  (Seussche  Schiffe)
Um  und  orWlaah  Marseille  11.  Dez.  8.  Jan.  Mombasa  17  Tage  9.  Dez.  C.  Jan.  1015
von  dort  welter  mit  nächster
Gelegenheit
5  %  Dorssal  forols,  nahMarseile  27.  Dez.  11.  Jan.  Daressalam  21  Tage  25.  Dez.  9.  Jan.  2.15
Do  “  t77t  (deutsche  Schiffe)
Kilofsa.  E—*i[DJ
#n  h3  ehel  18.  29.  jed.  Mt#.aressalam  19  Tage  1.  27.  jed.  Mts.  1050
orro,  Mörogoro,  M.  (eutsche  Schiffe)
—  ————  ebn.
*  Szte  *—  Marseille  11.  Dez.  8.  Jan.  ibar  18  Tag  9.  Dez.  6.  Jau.  1015
Sa  Tidft,  Urundt,  .  Mialam  ur  sier  *
Usumbura,  Wien  nächster  Gelegenhett
5.  m—  e  α
F  Ssic  enn  HLamburg  1o.  Dez.  9.  Jan.#wakopmund  24  Tg.9.  Dez.  8.  Jan.  9.10
Eluja,  Empfängnis
buf  Epukiro,  Gobabts  Boulogne  12.  Dez.  11.  Jan.Swakopmund  19  Tgq.11.  Dez.  10.  Jan.  1.0
s  n  eunshe  Schisfe,
7  —  Southampton]  6.  13.  20.  27.  D  Swak  d  20,  22,  23,  5.  12.  19.  26.  D
V  outhampton]  6.  18.  20.  27.  Dez.  wakopmun  ,  22,  23,5.  12.  19.  26.  Dez.
Funbang  Ais  döe,o  8.  Jan.  29,  22  Tage  2.  Jan.  12.48
H  en  "!  «  Skd2  g
eummeu  j
S  Hamburg  19  jed.  Mts.  wakopmund  etwa  20  k.1jed.  Mts.  9.10
Le  Ssie  Jre  Wamburg  17.jed.  Ms.  Swakopmund  45  Tageß17.  jed.  Mts.  9.10
wera,  mam
rongo-Othtwerg=  Otsofonsatt,  Antwerpen  25  jed.  Mts.  Swakopmund  37Tage  #24.  jed.  Mts.  1.0
*  ie,  *=  beunsche  Schn,
belmstal  u.  rde
Hamburg  10.  Dez.  9.  Jan.  Lüderitzbucht  24,  25  Tage  9.  Dez.  8.  Jan.  9.10
Boulogne  12.  Dez.  11.  Jan.üdex3tzbucht  20  Tage  11.  Dez.  10.  Jan.  1.0
(deutsche  Schiffe)
b)  nech  882  kWde  nd  Leie
d  dno  Gi.  Southampton  6.  13.  20.  27.  Dez.Dderzbucht  21,  23,  24,5.  12.  19.  26.  Dez.
beon,  Gochas,  Gumdorn,  3.  Jan.  80,  28  Tage  2.  Jan.  12.48
Hasunr,  Salkkeinen.  (Sad),
.  3  Lamburg  19,  jed.  Mts.  L#erizbucht  32  Tage99.  jed.  Mts.  9.10
———  Sm,  Ula-Hamburg
  17.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  60  Tage  17.  jed.  Mts.  9.10
25.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tage  24.  jed.  Mts.  1.0

 

 

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)
        <pb n="1103" />
        G  1049  20

 

 

Die  Abfahrt.erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24,  jedes  Monats  iktoria  20  Tage
6.  Kamerun.  Duala  2  1  ge
Kribi  22  Tag  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
a)  nach  dualasot  nach  #bog  Plantation  .  Tage
lingo,  #  men.  da,  an  so.  Vi-  «  Longii  22  Tage
bundi.  Bipiudibof,  Bonabert,Boulogne  11.  26.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
Honambafl.  Bat  383  ,  ur  Mer  Duala  19  Tage
Laro  ngrue.  oan  —  Kibi  20  Tage  10.  25.jed.  Mts.  1.0
bassi,  Jaunde,  Plantation  20  Tage
EEW  W  S  Longji  20  Tage
ae,  !“##  7  nberg.  Lissabon  18.  jedes  Monats  J  Viktoria  19  Tage  15.  jedes  Monats  1.0
Meussche  Schiste)
e#,  lanr  A#kliack.  ·  .  .
Sangmeltma,  Uioko,  ViktoriisHamburg  22,  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
Duala  28—80  Tage
2Liverpool  11.  Dez.  Viltoria  88  Tage  «
Duala  39  Tage  2.  Dez.  10
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
von  dom  wetter  über  Ikang
b)  nach  Rio  del  Rey  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagem
1Homburg  22.  jedes  Monals  Rio  del  Rey  31—58  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
U□Liverpool  11.  Dez.  Rio  del  Rey  37  Tage9.  Dez.  1012
c)  nach  Garua,  ere.·Lidverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  Über
·  »  «  todlvola
d)nach.skussett......  Liverpool  jeden  Mittwoch  Lagos  16  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weuer  über  Zarla—
Naraguta—Malduguri—
Diloa

Antwerpen  20.  Dez.  10.  Jan.  Matadi  18.—20  Tage  19.  Dez.  9.  Jan.  8.48
e.)  nach  Ikelemba,  Mbaiki.  Mo-La  Rochelle  22.  Dez.  12.  Jan.  —  .20.  Dez.  10.  Jan.  10
lundu,  Nola,  Soufflay  beigsche  Schiffe)  9e  wer  gatae  len-  !

Bordeaux  25.  jedes  Monats  dann  mit  Flußdampfern  23.  jed.  Mts.  1045

 

7.  den  Narolinen,  palan-  Neapel  26“.  Dez.  Jap  36  Tage  24“.  Dez.  1050
Inseln,  Marianen.  tdeursche  Schtffe)  Angaur  386  Tage  bzw.  v.
Japm.  nächst.  Gelegenh.

nach  Jab  und  Angaur

Beindi  7.  Dez.  4.  Jan.  Jap  49  Tage  5.  Dez.  2.  Jaon.  1050
Cengl.  Schtffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Japm.  nächst.  Gelegenh.
b)  nach  den  übrigen  Stationen  Neapel  23°.  Jan.  Palau  36  Tage
(deutsche  Schiffe)  Saipan  43  Tage  2  Jan.  1050
Ponape  50  Tage

 

 

 

 

Flür  Briefe  und  Posttarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  1129  am  1/12.  u.  29/12

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien—Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs-  bis  siebenmal  jährlich.

 

8.  Samoa.  Cherbourg  8.  Dez.  Apia  26  Tage  2.  Dez.  1.0
Queenstown  1.  Jan.  Apia  25  Tage  29.  Dez.  3.15
Auf  tu'ureft  des  Absenders  auch  5  Snydney.
        <pb n="1104" />
        W  1050  2S

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  %  dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  9.  24  jed.  Mts.  9.10
Houoge  s.  M]  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  22.  jedes  MonatsLome  22  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
1Marseille  10.  jedes  Monats  Kotonou  18  Tage  8.  jed.  Mts.  1015
von  da  ab  Landverbindung
1Bordeaux5.  jedes  Monats  Kotonou  14  Tage  28.  jed.  Mts.  1045
9.  Togo.  von  da  ab  Landverbindung
1#Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  28  Tage  16.  jed.  Mis.  9.10
Rotterdam  22.  jedes  Monatsome  23  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
Oeutsche  Schiffe)
Hamburg  30.  jedes  Monats  Lome  30  Tage  80.  jed.  Mts.  9.10
#Rotterdam  4.  jedes  Monats  Lome  26  Tage  8.  jed.  Mts.  1012
(deutsche  Schtffe)

 

 

1  Den  durch  1  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am.  hafen  in  Berlin  am
Neapel
veutsch-#enguines  eaprnn  5  27.Dez.  G..  Jan.  Mashen  Neapel  16.  Jan.
Neapell  4“.18“.,  Dez.  8“.  Jan.
beutsch-Ostafrika  Marseille  .  p.  Dez.  6.  Jan.  Neapel...  100.  24“.  Dez.  7  .  Jan.
"n  Southampton  2.  15“.Dez.  1.  Jan.  Brindisi  .  5.  19.  Dez.  2.  Jan.
esn  euthanton  10.25.23  14.  Ha.  Marseile..  3.  17.  31.  Tez.
Hamburg.  .  .  .  1“.  6“.  jed.  Mts.  Plymouth  “
Kamerun:  Southampion,  über  Ean  blronise  oder
Southampton  185.  80*.  Dez.  14*.  Jan.  Kiautschon  Le  Savre  oder  Jeaie  un  estimm,
a)  Duala  .  .  ..  ide  .  14.  Dez.  11.  Jan.  eenstown  (56  mal  monatlich)
•bClymouth  jeden  Dienstag  Sibir.  Eisen=  #in  der  Negel  Di
b)  Nio  del  Rey.  112  ·  ttktfentekcgetenstag,
)wc  Lomburg  14·.  jed.  Mts  bahn.  .  .  Doonnerstag  u.  Sonnabend
)  Garua,  Kusseri  Plymouth  Ör  jeden  Dienstag  unbestimmt
4  Innet.  Waitn.  Bordeaur  12.  Dez.  11.  Jm.  Liverpool  S  (über  Vancouver)
Seusflau  s  Antwerpen  .  ..  10.  31.  Dez
—  ——  5  27.  Plymouth.
sbon  J  Neapel  27.  Dez.  6.  Jan.  Queenstonnüber  San  Francisco  am
den  Karolinen  unl  Brindisi  d  samoo  Vvoder  Haore  19.  Dez.
5  16.  Jan.  od.  Plymouth
Insel  Brindisi  .  .  .  18.  Dez.  10.  Jan.
den  Marianen  .  .  Brindisi.  ..  16.  Jan.  S
og9o  outhampto  5“.  .  Dez.  Jan.
den  Palau:Inseln  Brindisi.  .  .  ..  l  16.  Jan.  9  Southompton  15  "

 

 

 

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="1105" />
        G  1051  20

 

 

 

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
r
Possdampfe  von  nach  bis  24.  November  1918.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Ostafrika  a#m  22.  November  in  Kapstadt.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  21.  November  Dover  passiert.
„Aline  Woermann“  Burutu  Hamburg  im  19.  November  ab  Sierra  Leone.
„Anna  Woermann“  Kotonou  Hambur  am  24.  November  Beachy  San  Fossiert.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  17.  November  in  Sao
„Carl  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  17.  November  in  Cen  m•
„Eduard  Woermann“.  stafrika  Hamburg  am  19.  November  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  238.  November  ab  Tenerife.
„Elisabeth  Brock“  Calabar  Hamburg  am  22.  November  in  Hamburg.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  19.  November  in  Antwerpen.
Frieda  Woermann“  Kapstadt  Snwakopmund  am  19.  November  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  stafrika  am  25.  November  ab  Hamburg.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  21.  November  ab  Lome.
„Henny  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  19.  November  in  Duala.
„Henriette  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  23.  November  Dover  passiert.
„Irma  Woermann!“  Hamburg  Kotonou  am  16.  November  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  20.  November  in  Sierra  Leone.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  17.  November  in  Grand  Bassam.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  18.  November  ab  Lome.
„Lothar  Bohlen“  mburg  Aecra  am  14.  November  ab  Sierra  Leone.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  a#m  18.  November  ab  Las  Palmas.
a  Bohlen“  .  Hamburg  Burutu  am  20.  November  in  Warri.
Nartha  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  20.  November  ab  Las  Palmas.
„  rock“.  New  Vork  Westafrika  am  21.  November  in  Monrovia.
„Paul  n  Hamburg  Accra  am  22.  November  in  Notterdam.
„Professor  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  24.  November  ab  Hamburg.
„Renata  Amsinck“  Hamburg  Kamerun  am  10.  November  ab  Monrovia.
„Thekla  Bohlen“  Rotonon  Han  am  20.  November  ab  Lome.
„Usambara"é  Hamburg  Lüdderitzbucht  am  17.  November  in  Lüderitzbucht.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika--Dienst.
„Duala“  Calabar  Hamburg  am  19.  November  ab  Lagos.
„Edea“  Kotonon  "  Hamburg  am  20.  November  ab  Dakar.
„Lome“  Accra  Hamburg  am  17.  November  in  Sierra  Leone.
„Otavi“  Lüderitzbucht  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Rhenania  Hamburg  Ostafrika  am  24.  November  aa  Suez.
„Slavonia  hunhurn  1  Kamerun  am  24.  November  ab  Hamburg.
„Steiermark“  urg.  «  Lũderitzbucht  am  16.  November  in  Swakopmund.
Swatund“  9n)  Hamburg  am  16.  November  ab  Los  Palmas
Hamburg  Kotonou  am  30.  November  ab  Loamburg.
biour  Ostafrika  Hamburg  am  22.  November  ab  Ade
„Valesia“  Hamburg  Kotonou  am  23.  November  Dover  chassiert.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Answald“  E#iderigbucht  Hamburg  am  19.  November  ab  Madeira.
„Arnfried“  Hamburg  Burutu  am  21.  November  ab  Rotterdam.
„Gundomar“  Matadi  amburg  am  15.  November  in  Hamburg.
„Gundrun“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  21.  November  Cuxhaven  passiert.
„Ingo“  Matadi  Hamburg  am  8.  November  ab  Landana.
„Ingraban“  Hamburg  Matadie  am  21.  November  in  Banana.
„Irmfried“  Hamburg  Kotonou  am  19.  November  ab  Monrovia.
„Walburg“  Hamburg  Matadi  am  20.  November  ab  Lissabon.
„Wigbert“  Hamburg  Calabar  am  21.  November  ab  Monrovia.
„Winfried“  Ostafrika  Hamburg  am  15.  November  in  Hamburg.

 

 

Verantwortlicher  Redakleur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW#8,  Kochstr.  668—71.
        <pb n="1106" />
        Anzeigen.

-dNnserate  find  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deurschen  Kolontalblanes“,  Berlin  S8W#,  Kochstraße  69—71,  einzusenden.  8

Berlin  W.  8,
Behrenstraße  47.
Telephon:  Amt  Zentrum  6629,  8680.
Reichsbank-Giro-Konto.
Postscheck-Konto  Berlin  Nr.  15  556.

 

Rolonialbank

Telegramm-Adresse:  Kolonialbank
für  Übersee:  Kolonibank.

Kutlengesellschaft
Postscheck

Filiale  Hamburg,
Große  Bäckerstraße  Nr.  2.
Telephon:  Gruppe  IV  Nr.  3931,  3877.
Bank-Konto:  Norddeutsche  Bank.

Konto  Berlin  Nr.  15  556.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

r  Code  öth.  Eaition  A.  B.T.  Datum:  26.  November  1913.
i  Stück-]  Ge-  Gore  te  Ler  te  z  5
Kapital  gröhe  schäfts-  —  Wir  sind  freibleibend  Käufer  Verkäufer
A  9  jahr  D#ded  ½%  5%
2  500  O00s  1000  HI.  10.  6  1  8  Efrikanische  Kompanie  A.-G.  45  50
7öo  o000  1001.  7.  0  —  #gupslenzungsgesellschaft  (D.  K.  G.)  —  90
1  600  00000  f.  1.)|]  1  2  10  ödiker,  Carl,  -Komm.  Ges.  a.  Att.  117  122
1250  000  1000  1.  4.  16  Bremer  Kol.=  Fiel  d  Oloff  A.-G.  —  1415
2  650  00  H  ül.  U—  Brtiish  Cent  5/9  6/6
1  200  0010|  U  1  —0  aeh  ntr  Se  d  ielichast  D.  6.  G.)  —  60
600  00|000  1.  8  8  Cenutralafrikanische  Seeengesellichaft  m.  b.  H.  135  145
220  000200  .  1.  8  10  Debundscha-Pflanzung  (D.  K  110  120
2250  000100U.  10  10  Deutsch-Westafrikan.  ae  .  (9  *  G.  —  104  110
1800,260  U.  1.  12  20  Deutsche  Agaven-Gesellsch.  Vorz.  Ant.  (D.K.G.)  —  205
191  800  Hlcoo,  100  1.  1.  0  8  do.  Stamm-A.  -  —  195
2000000  500  1U.  1110  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  b.  S  103  109
2  500  O000|  1000  1.  1.  5  6  Deutsche  .  rantsczur-Antenbeselscha  112  117
2  000  O00O000|  1U.  45  40  Deutsche  F  al-Ges  llsch.  für  Siawestafrit  515  540
4  500  001000  1.  0  6  Deutsche  Südseeph  ·  175  180
1800  000  100l1.  6.  7  7  Deutsche  ogogesellschaft  (D  K.  G.)  102  106
500  000  1.  1.  0  10  Diamant.  Akt.  G.  v.  Weiß  de  Meilen  (#.  G.)  92.  97
4360  00100  1.  11  —  Gesellschaft  Nordwest  (D.K  G.  Lit.  A  50  70
3  000  300  1.  1.  8  8  Gesellschaft  Südkamerun  -  K.  65  .  —  95
1  800  00lO0do.  11  11LHernsheim  &amp;amp;  Co.  (.  164  170
1200  O00  1000  I.  15  18  att-Gesellchaft  (A.  )  ...  210  215
St.  6  0O000—  10  Genußscheine  17254  1775
3  000  0001000  1.  I.  4%  4%  Lamerun=  Kautschuk-Compagnie  (A.  G.)  55  60
10  000  Ouoll00  I.  11—  —  Kaoko  Land=  und  Minengesellschaft  (D.  K.  6)  21  23
900  O0  1000  1.  8  4  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  (A.  G.  .  —  85
1  250  00|500  .  1.  8  —  Kironda  Goldminen-Gesellschaft  ¾l  b  #.  115  120
4  125  000  11.  u180  10  Kolmanskop  Dia  mond  Mines  A  26  A  27
500  000|  1500  1.  0  5  Kindi-Kilindi-Ge  *  b.  H.  140  160
2  000  O0o200  H.  1.  5  D  6  Moliwe-Pllanzungge-  Gesellschaft  (D.  K.  G.).  —  100
7500  O00  500  1u.  4.-  —  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-uteile  .  124  127
1  400  00|500  Hl  1.  6  15  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  G.)  175  180
1  135  0010000.  7—  —  Ostafrikan.  Bergwerks=  u.  Plantagen-.  .  60  70
1  600  00  0000  1.  1.  4  4  Ostafrikanische  Pllangungs  alttiengelellsh  73  78
4  000  000  201.  4444  A  Otavi  Minen-  und  Eisen  ahn-Ges.  (D  K.  G.)  1½  106½
St.  200  00H  4-54  Genußscheine  #“  81  82
8  375  O00020  11.  U1180  25  Parifie  Bhorrbeie  Co.  alte  shares  C  —
8  375  000  1.  1100  25  junge  10  Sh  eingezahlt  —  8  2½
160  O00H1000  5.  5  6“  Pinzunge"  Geseasch.  Kpeme  Vorz.Ant.  (1i  K.  E.  100  105
8  00000  1.  —  408Pomona  Diamant-Ges.  Ant.  (D.  K.  G  680690
0001000  1.  1.1  12  ——  Sigi-Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  —  120
1  250  000  001.  11  25  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  345
·00  1.3  1.  7—  —  Sout.  Can  Territories  Limi  3/9  4/8
9  350  000,  10  .  11—  —  South  East  Africa  (1910)  limite=  —  –
22000  L  1,.-.  1.  7½  5  South  West  Africa  Co.  Lim  21/  22—
1  000  00  400  10.1  —  —  Sübwestafrit=  nedenorboit  Gealhot.  t  105  109½
liooo,  boos  April-  5%  Südwestafrikanische  Bodenkredit-Gesell-3
  ooo  00  uoos  lt.  *-'  schaft  Pfandbriefe  99¾  100
250  000  bO00|  TÜ.  115  8  Sottodmunder  Buchhandlung  G.  M.  b.  5.  100
142  200  Soo,  200|1  —  —  11  —  —  80
2  400  O00H000  U.  1—  6  erein.  Diamantminen  Lüderitbucht  St.  A  73  77
2  100  OC00s  0000  1  0  7  Westafrik.  Pflanzungsges.  „Bibundi“  (I.  ght.  108  112
8000  000  1000  1.  1  15  18  Westafrik.  Pflanzungsges.  „Victoria“  (A.  G.)  335  345
1800  000  500  11.  1.  6  8  JWestdeutsche  Handels-  u.  Plant.-Ges.  (D.  K.  6.  165  169
300  000  1  600  1.  1.  8  10  Windhuker  Farmges.  m.  b.  100  —

—  vorgeschlagen.  1  —I.

Semester.  —  Bauziusen.  §  —  für  4  Monate.

Bearbeitung  und  Finanzierung  kolonialer  Projekte.
Auskunftserteilung  über  alle  kolonialen  Werte.
Interessenten  steht  unser  wöchentlich  erscheinender  Kurszettel  kostenlos  zur  Verfügung.

s
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O  ex  Bezugsschein.
        <pb n="1107" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

24.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Dezember  1913.  Nummer  24.
Diese  itbeitt  Fot  gEischeint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats;  Derseiben  werden  als  Debeste  beige  ügt  dle  mindeestensb!  einmal
viertel  enden:  „Mitteilungen  aus  den  demschen  eten“.  Herausge  Der

aͤl  r.  Mar  —
viertel  d  sdnenn  ern  für  #  Lolomtalblant  mit  rsen  rhen  beirast  beim  o  durch  4  Post  4  dle  ch
bandlur  ußen  &amp;amp;  4.—,  direkt  unter  Etreisband  durch  di  Berlagsbuchhandlu  Deutschla.  prnn  —  zastes
Schutzgebiete  und  Sllerwch.0  .  Ungarus,  b)  AM  6.—  für  die  Länder  des  unge  vereins.  —  Fiuschmuen  n  ug  Anfrag  nelnd  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  3  2  t  Silur  den  Mittler  und  Sohn.  Berlin  8Wes,  Kochstraße  68—71,  K  gelhn

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Neichstenzlers  über  die  Beschränkung  der  Verwertung  der  deutschsüdwestafrikanischen
  Diamanten.  Vom  13.  Dezem  mber  1913  S.  1  —  Desgleichen  zur  Knderung  der  Verordnung,
betr.  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamantenregie  des  lln  inbk¼  Schutzgebiets,  vom  25.  Mai  1900.  Vom  13.  Dezember
  1913  S.  354.  —  Desgleichen  über  das  Inkrafttreten  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  9.  Juni  1913,  betr.  die
Landwirtschaftsbank  für  Deutsch-Südwestafrika.  Vom  12.  Dezember  1913  S.  1054.  —  Verfügung  des  Staatssekretärs
des  Reichs-Kolonialamts  wegen  Anderung  der  Verfügung  vom  18.  Februar  1911,  betr.  die  Abgrenzung  der  Gerichtsbezirte
  in  Deutsch-Südwestafrika.  Vom  11.  Dezember  1913  S.  1055.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrita,

  betr.  die  Negelung  des  Schiffahrtsverkehrs  auf  dem  Viktoria-,  Kivu-,  Tanganjika=  und  Nyassa-See.  Vom
18.  Oktober  1913  S.  1  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  die  Namen-Gebung  und  Führung.
seitens  Eingeborener.  9.  18.  Oktober  1913  S.  1056.  —  Personalien  S.  1056

Nichtamtlicher  Teil:  Der  Eisenbahnbau-  in  den  afrikanischen  Schuzgebieten  im  Kalenderjahr  1913  S.  1057.

Deutsch.  Ostafrika:  Vollendung  der  Tanganjikabahn  S.  1059.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den
Küsten-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  September  1918  S

Kamerun:  Die  Versuchsstation  für  Volkskulturen  in  Nomajos  !5  einer  Skizze)  S.  1060.  —  Das  Gestüt
Golombe  S.  1062.

Deutsch-Südwestafrika:  Übersicht  über  die  Vewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Deutsch-  Südwestafrika
im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1913  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  1063.

Samoa:  Übersicht  über  den  Außenhandel  des  Schutzgebiets  Samoa  im  I.  Lierttl  des  Kalenderjahres  1913  im
Vergleich  mit  dem  I.  Viertel  des  Vorjahres  und  dem  vorhergegangenen  Viertel  S.  1067.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  Baumwollernte  Nußlands  im  Jahre  1913
S.  1068.  —  Kakao-  usfuhr  aus  der  Dominikanischen  Nepublik  im  August  und  September  1913  S.  1068.  —  Gummimarkt
  auf  Ceylon  S.  1068.  —  Kautschukkultur  in  den  Vereinigten  Malayenstaaten  im  Jalre  1912  S.  1069.  —
Ermäßigung  der  Transportpreise  für  Kautschuk  im  Aongogebiet  S.,p  1069.  —  Schafzucht  und  seancnbn  des  australicchen
  Staates  Viktoria  1912/13  S.  1070.  —  Straußen-Jagd-  und  Ausfuhrverbot  fũr  die  französischen  Kolonien  in

Westafrika  S.  1070.  —  Handel  des  Uganda-  Wie  1912·13  S  1070.  —  Belgisch  h-  Kongo  S.  1071.  —  Britisch=Ostafrika
  S.  1071.  —  Goldküste  S.  1071.  —  Nordrhodesia  S.  1071.  —  Südrhodesia  S.  1072.

Vermischtes:  Die  Eisenbahnen  der  Sidafsitanischen  Union  S.  1072.  —  Literatur-Bericht  S.  1072.  —
Koloniale  Siteratur  rI  .)  S.  1073.  —  Verkehrs-Nachrichten  s.  1075.  —  Schiffsbewegungen  S.  100.
—  Marktbericht  S.  108

nnmn#nnnticher  Teilccccccccennnn

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Reichskanzlers  über  die  Beschränkung  der  Verwertung  der
deutsch  südwestafrikanischen  Oiamanten.
Vom  13.  Dezember  1913.

Auf  Grund  des  §  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  den  Handel  mit  südwestafrikanischen
  Diamanten,  vom  16.  Januar  1909  (Reichs-Gesetzbl.  S.  270)")  wird  hiermit  verordnet,
was  folgt:

§  1.  Für  jedes  Kalenderjahr  wird  ein  Höchstmaß  der  zur  Verwertung  gelangenden
Diamanten  für  jeden  Förderer  unter  Berücksichtigung  der  Marktlage  und  der  Betriebsverhältnisse  in
einer  Verteilungsliste  festgesetzt.

Die  Verteilungsliste  wird  dem  Förderer  alljährlich  für  das  folgende  Kalenderjahr  mitgeteilt.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  3,  S.  85f.
        <pb n="1108" />
        1054  2

2.  Das  Höchstmaß  betrifft  sämtliche  vom  Förderer  innerhalb  des  Kalenderjahres  bei  den
Geschältsstellen  der  Diamantenregie  im  Schutzgebiet  eingelieferten  Diamanten.
5  3.  Für  einen  Förderer,  der  in  der  Verteilungsliste  nicht  anfgeführt  ist,  bleibt  die  Festsetzung
  im  Laufe  des  Kalenderjahres  vorbehalten.
.Auf  Antrag  eines  Förderers  kann  das  für  ihn  festgesetzte  Höchstmaß  ganz  oder  zum
Teil  auf  einen  anderen  in  der  Verteilungsliste  aufgeführten  Förderer  umgeschrieben  werden.
5  5.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Januar  1914  in  Kraft.
Berlin,  den  13.  Dezember  1913.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

Verordnung  des  Reichskanzlers  zur  #nderung  der  Verordnung,  betr.  den  Geschäftsbetrieb
  der  Diamantenregie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets,  vom  25.  Oai  1909.
Vom  13.  Dezember  1913.

Auf  Grund  des  §  4  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  16.  Januar  1909,  betreffend  den
Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten  (Reichs-Gesetzbl.  S.  270)"),  und  gemäß  der  zu  ihrer
Ausführung  erlassenen  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  25.  Februar  1910  (Kol.  Bl.  S.  162)
wird  für  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamantenregie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets  verordnet,
was  folgt:

Artikel  I.

Dem  §  3  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamantenregie
  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets,  vom  25.  Mai  1909  (Kol.  Bl.  1910  S.  2)  wird  als
Abs.  4““)  angefügt:

„In  einem  Kalendermonat  wird  für  die  Einlieferungen  des  Förderers  der  zinsfreie  Vorschuß
  nur  auf  ein  Gewicht  gezahlt,  das  innerhalb  des  zwölften  Teils  des  für  den  Förderer  festgesetzten
  jährlichen  Höchstmaßes  liegt.  Bleiben  die  monatlichen  Einlieferungen  hinter  diesem  Gewicht
zurück  oder  übersteigen  sie  es,  so  findet  innerhalb  desselben  Kalenderjahres  ein  Ausgleich  statt.“

Artikel  II.
Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Januar  1914  in  Kraft.
Berlin,  den  13.  Dezember  1913.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

Verordnung  des  Reichskanzlers  über  das  Inkrafttreten  der  Kaiserlichen  Verordnung
vom  9.  Juni  1913,  betr.  die  Landwirtschaftsbank  für  Deutsch-Südwestafrika.“)
Vom  12.  Dezember  1913.

Auf  Grund  des  §  12  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Landwirtschaftsbank  für
Deutsch-Südwestafrika,  vom  9.  Juni  1913  (Reichs-Gesetzbl.  S.  353)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:
Einziger  Paragraph.

Die  vorbezeichnete  Verordnung  wird  mit  Ausnahme  des  §  10  mit  Rückwirkung  auf  den
30.  Juni  1913  in  Kraft  gesetzt.  §  10  tritt  mit  der  Verkündung  der  jetzigen  Verordnung  in  Kraft.
Berlin,  den  12.  Dezember  1913.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solk.

n  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  S.  85f.
*.)  B  l  auch  „D.  Kol.  Bl.“  1913.  liun  2,  S.  31.
*““%  Vol.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  13.  S.  562  f.
        <pb n="1109" />
        W  1055  2

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  wegen  finderung  der
Verfügung  vom  18.  Februar  1911,  betr.  die  Rbbgrenzung  der  Gerichtsbezirke
in  Deutsch-Südwestafrika.
Vom  11.  Dezember  1913.  »

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
5  1  Nr.  7  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  den
Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  25.  Dezember  1900  (Kol.  Bl.  1901,  S.  1)  wird  unter
Abänderung  der  Verfügung  vom  18.  Februar  1911  (Kol.  Bl.  S.  154)  bestimmt:

I.  Die  Grenzen  der  Gerichtsbezirke  Lüderitzbucht,  Keetmanshoop  und  Swakopmund  sind
vom  Tage  des  Inkrafttretens  dieser  Verfügung  an  folgende:
a)  des  Gerichtsbezirks  Lüderitzbucht:
im  Westen  das  Meer,
im  Norden  und  Osten  die  Grenzen  des  Verwaltungsbezirks  Lüderitzbucht,
im  Süden  die  politische  Grenze  des  Schutzgebiets  (Orangeflußz).
Der  Gerichtsbezirk  umfaßt  auch  die  dem  bezeichneten  Gebiet  vorgelagerten  deutschen  Inseln.
b)  des  Gerichtsbezirks  Keetmanshoop:
im  Westen  die  Ostgrenze  des  Gerichtsbezirks  Lüderitzbucht,  wie  sie  durch  diese  Verfügung
  bestimmt  ist,
im  Norden  die  Nordgrenze  der  Verwaltungsbezirke  Gibeon  und  Maltahöhe,
im  Osten  die  politische  Grenze  des  Schutzgebiets  (Britisch-Betschuanaland),
im  Süden  die  politische  Grenze  des  Schutzgebiets  (Orangefluß).
Tc)  des  Gerichtsbezirks  Swakopmund:
im  Westen  das  Meer  und  das  britische  Gebiet  der  Walfischbai,
im  Norden  der  Breitengrad  der  Kap  Croß-Bai  bis  zu  seinem  Schnittpunkt  mit  der
Nordgrenze  des  Verwaltungsbezirks  Swakopmund,  so  daß  Kap  Croß  noch  zu
Swakopmund  gehört,  dann  die  Nordgrenze  der  Verwaltungsbezirke  Swakopmund
und  Karibib,
im  Osten  die  Ostgrenze  der  Verwaltungsbezirke  Karibib  und  Swakopmund,
im  Süden  die  Nordgrenze  des  Gerichtsbezirks  Lüderitzbucht,  wie  sie  durch  diese  Verfügung
  bestimmt  ist.
II.  Diese  Verfügung  tritt  am  1.  Januar  1914  in  Kraft.
Berlin,  den  11.  Dezember  1913.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafriko,  betr.  die  Regelung  des
Schiffahrtsverkehrs  auf  dem  Viktorio-,  Kivu-,  Tanganjsika-  und  Mvassa-See.
Vom  18.  Oktober  1913.

(Amil.  Anz.  für  I00  A.  1913,  NTr.  61,  S.  163f.)

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  für
den  unter  deutscher  Herrschaft  stehenden  Teil  des  Viktoriasees,  des  Kivusees,  des  Tanganjikasees  und
des  Nyassasees  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Auf  den  Schiffahrtsverkehr  aller  von  Nichteingeborenen  oder  ihnen  rechtlich  gleichstehenden
  Farbigen  geführten  oder  durch  Maschinenkraft  bewegten  Fahrzeuge  finden  die  Bestimmungen
der  Seestraßenordnung  vom  5.  Februar  1906  (Reichs-Gesetzbl.  S.  120)  Anwendung.

5*  2.  Sämtliche  von  Eingeborenen  oder  ihnen  rechtlich  gleichstehenden  Farbigen  geführten
Segelfahrzeuge  müssen  von  Sonnenuntergang  bis  Sonnenaufgang  an  gut  sichtbarer  Stelle  ein  weißes

2

*
        <pb n="1110" />
        G5  1056

Licht  führen.  Bei  Nebel,  unsichtigem  Wetter  oder  heftigen  Regengüssen  sind  mindestens  alle  zwei
Minuten  Schallsignale  von  vier  bis  sechs  Sekunden  Dauer  zu  geben.

§*  3.  Die  Vorschriften  des  §  2  finden  auch  auf  die  sich  mehr  als  eine  Seemeile  vom  Ufer
entfernenden,  von  Eingeborenen  oder  ihnen  rechtlich  gleichstehenden  Farbigen  geführten  Ruderfahrzeuge
  Anwendung,  falls  diese  entweder  mehr  als  10  m  lang  sind  oder  regelmäßig  der  Personenbeförderung
  dienen.

§5  4.  Das  Instrument,  mit  dem  die  in  §  2  bezeichneten  Schallsignale  zu  geben  sind  (z.  B.
Horn,  Trommel),  bestimmt  für  den  Viktoriasee  das  Bezirksamt  Muansa,  für  den  Kivusee  die  Residentur
Ruanda,  für  den  Tanganjikasee  das  Bezirksamt  Udjidji  und  für  den  Nyassasee  das  Bezirksamt
Langenburg.

5  5.  Die  Eigentümer  und  die  Führer  der  Fahrzeuge  haften  dafür,  daß  die  zur  Ausführung
der  vorstehenden  Vorschriften  erforderlichen  Signalapparate  vollständig  und  in  brauchbarem  Zustande
auf  dem  Fahrzeug  vorhanden  sind.  Im  üÜbrigen  liegt  die  Befolgung  der  Vorschriften  dem  Führer
des  Fahrzeuges  ob.

6.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe
  bis  zu  450  Rup.  oder  mit  Haft  oder  mit  beiden  Strafen  zugleich  bestraft.  Auf  Eingeborene
und  ihnen  rechtlich  gleichstehende  Farbige  finden  die  Vorschriften  der  Verfügung  des  Reichskanzlers
vom  22.  April  1896  (Landesgesetzgebung  I,  S.  199)  Anwendung.

§*  7.  Die  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  April  1914  in  Kraft.

Daressalam,  den  18.  Oktober  1913.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Togo,  betr.  die  Namen-Gebung  und  Führung
seitens  Eingeborener.
Vom  18.  Oktober  1913.
(Amtsbl.  für  Togo  1913,  Nr.  59,  S.  313f.)
Auf  Grund  des  §  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung
und  die  Eingeborenen-Rechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten,  vom  3.  Juni  1908
(Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  verordnet,  was  folgt:
1.  Eingeborene  dürfen  ohne  Genehmigung  des  Gouverneurs  einen  deutschen  Namen  als
Familiennamen  sich  oder  ihren  Angehörigen  nicht  beilegen  oder  führen.
§  2.  Zuwiderhandlungen  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  Mark  bestraft,  an  deren
Stelle,  falls  sie  nicht  beigetrieben  werden  kann,  Gefängnisstrafe  mit  Zwangsarbeit  bis  zum  Höchstbetrage
  von  sechs  Wochen  tritt.  «
Lome,  den  18.  Oktober  1913.
Der  Gouverneur.
Herzog  zu  Mecklenburg.

 

Dersonalien.

Deutsch-Ostafrika.  Die  Wiederausreise  nach  Daressalam  haben

Ausgereist  sind:  am  13.  Oktober:  Gerichtss  am  28.  November  angetreten:  Regierungs=  und
assessor  Sternheim,  Landwirtschaftlicher  Sach=  Forstrat,  Referemt  Dr.  Holtz,  Geheimer  Medizinalvernändiger
  Marcus  und  Förster  Josuweitj;  rat  Professor  Dr.  Beck,  Distriktskommissar  Werner,
am  29.  Oktober:  Cntomologe  Dr.  Dampf  und  kommiss.  Sekretär  Hergott,  Regierungslehrer
Bauaufseher  Meyer;  am  13.  November:  Förster  Ilskensmeier,  Techniker  1.  Kl.  Gärtner,  Land-Klein
  und  Techniker  Käsemodel.  wirtschaftlicher  Assistent  1.  Kl.  Wegelein  sowie
—  die  Kanzleigehilfen  Alfred  und  Wilhelm  Marcus.
        <pb n="1111" />
        W  1057  20

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  23.  Oktober:  die  Kanzleigehilfen
Schwentafsky  und  Hohlfeld;  am  30.  bzw.
31.  Oktober:  Regierungsrat  und  Referent  Dr.  Humann,
  Assessor  Dr.  Lueg,  Regierungsbaumeister
Heckel,  die  Gouvernementssekretäre  Freitag  und
Kobus,  Techniker  1.  Krl.  Baldamus,  kommiss.
Zollassistent  2.  Kl.  Kiesel,  die  Polizeiwachtmeister
Hiese,  Pursche  und  Beer,  Gärtner  Grote  und
Kanzleibeamter  Poppe.

kKamerun.

Die  Zulassung  des  Geheimen  Regierungsrats
Full  als  stellvertretender  Generalkonsul  für  die
spanischen  Besitzungen  Fernando  Po  und  Muni,
das  französische  Gabungebiet  und  die  portugiesischen
  Besitzungen  Süo  Thomsé  und  Principe
ist  erfolgt.

Ausgereist  sind:  am  9.  November:  Sanitätsmaat
  Weinand;  am  24.  November:  Regierungsrat
  Dr.  Rosenberg,  Bausekretär  Wesemeyer,
Landmesser  Beykirch  und  Wegebauer  Gottschall.

Die  Wiederausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten:
  am  9.  November:  Sekretär  Schäfer,
Stationsleiter  zimmermann,  Afssistent  Conrad,
Zollassistent  Westphal,  die  Maschinisten  Engelke

 

und  Jacobs  sowie  Polizeimeister  Jacobs;  am
24.  November:  Landwirtschaftlicher  Gehilfe  Wiedenhöft
  und  Magazinaufseher  Fuchs.

Im  Schutzgebiet  sind  wieder  eingetroffen:
Rechnungsrat  Peters,  die  Sekretäre  Eckelt,
Meiß  und  Neßler,  Lehrer  Schmitt,  Landwirtschaftlicher
  Assistent  1.  Kl.  Weber,  Assistent  2.  Kl.
Müller,  Wegebautechniker  Bertram,  die  Wegebauer
  Gustmann  und  Müller.

Am  24.  Oktober  haben  das  Schutzgebiet  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Regierungsrat  Adae,
Regierungsbaumeister  Eitel,  Tierarzt  Dr.  Helm,
Hafenmeister  Klein,  Sekretär  Schnäbele,  die
Techniker  Engel  und  Wrede  sowie  Polizeimeister
  Kahl.

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Wiederausreise  haben  am  10.  Dezember
angetreten:  Sekretär  Caßens,  Assistent  2.  Kl.
Mauruschat,  Kanzlist  Petzoldt,  Polizeiwachtmeister
  Eggersglüß  und  Polizeisergeant  Franke.

Das  Schutzgebiet  haben  am  12.  November
mit  Heimaturlaub  verlassen:  Tierarzt  Dr.  Schmid,
kommiss.  Sekretär  Keyser,  Hafenmeister  Hellwig
und  Lokomotivführer  Borsch.

 

“dsdse  Nichtamtlicher  Teisd

Der  Eisenbahnbau  in  den  afrikanischen  Schutzgebieten  im  Kalenderjahr  1013.)

In  Ostafrika  haben  die  Arbeiten  zur  Fortführung
  der  Mittellandbahn  über  Tabora
hinaus  zum  Tanganjikasee  auch  im  Kalenderjahr
1913  einen  befriedigenden  Fortgang  genommen.
Die  Gleisspitze  erreichte  den  Malagarassifluß  bei
Station  Ugaga,  234  km  hinter  Tabora,  am
29.  Januar  d.  Is.  und  mußte  nunmehr  wegen  des
Brückenbaues  daselbst  einen  etwas  längeren  Halt
—  bis  zum  16.  Juni  —  machen.  Inzwischen  war
es  gelungen,  die  Bahn  jenseits  des  Malagarassi  in
einer  etwas  südlicheren,  wesentlich  günstigeren
Linie  zu  führen,  als  ursprünglich  angenommen
war,  und  dabei  insbesondere  die  vorgesehenen
drei  Tunnelbauten  entbehrlich  zu  machen.  Die
Gesamtlänge  der  Strecke  hat  sich  hierbei  von
412  km  auf  etwa  403  km  einschränken  lassen.
Die  Gleisvorstreckarbeiten  wurden  am  16.  Juni
wieder  aufgenommen,  und  die  Gleisspitze  gelangte
am  31.  Oktober  bis  Kilometer  371,  d.  h.  etwa

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  1135  ff.

 

34  km  vor  Kigoma.  Wegen  der  etwas  umfangreicheren
  Erd=  und  Felsarbeiten  ist  auch  hier  eine
vorübergehende  Unterbrechung  im  Gleisfortschritt
unvermeidlich.  Es  ist  anzunehmen,  daß  die
Gleisspitze  im  Januar  1914  den  Tanganjikasee
erreichen  wird.

Die  Teilstrecke  Tabora—Malagarassi  —
236  km  —  wurde  am  30.  Juli  d.  Is.  abgenommen
  und  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben.

Die  im  vorigen  Jahre  begonnenen  Arbeiten
zum  Umbau  und  zur  Verbesserung  der  Stammstrecken
  der  Usambarabahn  und  der  Tanganjikabahn
  wurden  fortgeführt.

Togo.  Die  4,6  km  lange  Reststrecke  Agbonu  —
Atakpame  der  Hinterlandbahn  Lome  —  Atakpame
  wurde  in  der  Zeit  vom  November  1912
bis  Ende  April  1913  vollendet  und  mit  der  Endstation
  Atakpame  am  2.  Mai  1913  dem  Betriebe
übergeben.  Die  Gesamtlänge  der  Hinterlandbahn
stellt  sich  auf  167,13  km;  da  sie  bei  Kilometer  2,7
der  Strecke  Lome  —  Palime  von  dieser  abzweigt,
        <pb n="1112" />
        G  1058

so  beträgt  die  Baulänge  der  selbständigen  Strecke
Lome—Ataklpame  164,3  km.

Kamerun.  Die  Bauarbeiten  auf  der  Neubaustrecke
  Duala—Bidjoka  wurden  —  nicht  ohne
andauernde  Schwierigkeiten  in  der  Gewinnung
und  Erhaltung  der  erforderlichen  Arbeitskräfte  —
fortgeführt.  Zunächst  konnte  im  Januar  1913
der  vorläufige  Betrieb  für  den  öffentlichen  Verkehr
  bis  Edea,  Kilometer  84,  aufgenommen
werden.  Am  15.  Oktober  wurde  die  Strecke  bis
Kilometer  130,  und  Ansang  Dezember  d.  Is.
wurde  die  gesamte  Neubaustrecke  bis  Bidjoka  —
Kilometer  150  —  für  betriebsfähig  erklärt  und  am
2.  Dezember  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben.
Die  Arbeiten  hinter  Bidjoka  sind  bis  Njok  —
Kilometer  179  —  in  Angriff  genommen.

Deutsch-Südwestafrika.  In  der  Zeit  von
Januar  bis  Ende  März  1913  wurden  die  rückständigen
  Arbeiten  für  die  Vollendung  der  Umbaustrecke
  Karibib—Windhuk  und  der  Neubaustrecke
  Windhuk—  Keetmanshoop  ausgeführt,
so  daß  gegen  Ende  März  mit  der  Abnahme  dieser
Strecken  begonnen  werden  konnte.  Am  1.  April

 

d.  Is.  ist  der  Staatsbetrieb  auf  den  genannten
beiden  Strecken  aufgenommen  worden.

Die  Länge  der  in  Kapspur  umgebauten  Strecke
Karibib—Windhuk  beträgt  nunmehr  191  km  (früher
188  km).

Im  Kalenderjahr  1913  wurden  demnach  in
Betrieb  genommen:

in  Ostafrika
=  Kamerun  -
-Togo  .  ...  46  Hinterlandbahn,

zusammen  309,6  oder  rund  310  (i.  V.
410)  km;  d.  i.  auf  3867  km  Betriebslänge  am
Ende  des  Jahres  1912  ein  Zuwachs  von  8  v.  H.
(i.  V.  11,8  v.  H.).  Nach  Vollendung  der  in  der
Ausführung  begriffenen  Bahnbauten  wird  sich  die
gesamte  Betriebslänge  der  Bahnen  auf  4476  km
belaufen.

Die  nachstehende  Zusammenstellung  veranschaulicht
  den  Stand  der  Eisenbahnbauten  am
Anfang  und  Ende  des  Kalenderjahres  1912.

236  km  der  Mittellandbahn,
69= 



 

 

 

 

 

 

BÖ  6  ———————
Eisenbahnen  im  Schutzgebiet  länge  Im  Betrieb  Im  Baus  Im  Betrieb  Im  Bau

km  km  km  km  U  km

Ostafrika:
1.  lssambarabahn  352  352  —  352  s-2.
  Tanganjika-  (Mittelland-)  Bahn.  1250  847  103  1083  167
zusammen.  1602  1199  408  1485  167

Kamerun:
1.  Nordbahn  .  160  160  —  160  —
2.  Mittellandbahn  ·  ...  283  81  202  150  133
zusammen  143  211  202  310  133

Togo:

1.  Küstenbahn  Lome-#echo  44  41  —  11  —
2.  Inlandbahbn  Lome—Pal  119  119  —  119  —
3.  Hinterlandbahn  Lome  —  #reame  .  164  160  1  164  6  —
zusammen  327  828  4  327  —  —

Südwest:
1.  Swakopmund—Windhuk  ·.  ..  382  382  —  382  —
2.  Otavibahn.  ..  671  71  —  671  —
3.  Nordbahn.  .  506  506  —  506  —
4.  Südbahn  ...·.  545  545  —  515  —
zusammen.  2104  2104  —  2104  —
Im  ganzen  476  3867  609  4176  300
        <pb n="1113" />
        Nach  dem  gegenwärtigen  Stande  der  Bau-W

  1059  e##

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deutsch-Ostafrika.
Vollendung  der  Tanganjtkabahn.

arbeiten  an  der  Neubaustrecke  Tabora  —Kigoma
wird  das  Gleis  voraussichtlich  im  Januar  1914

den  Tanganjikasee  erreichen.

Es  wird

damit  gerechnet,

  daß  der  vorläufige  öffentliche  Durchgangsverkehr

  von  Daressalam  nach  Kigoma  zu

werden  kann.

Anfang  März  nächsten  Jahres  ausgenommen

Der  Verkehr  auf  dem  Tanganjikasee

  und  besonders  von  Kigoma  zum
Kongo  wird  bis  zur  Vollendung  der  neuen
größeren  Dampfer  von  der  „Hedwig  von  Wißmann“
  aufrecht  erhalten.

Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küsten  -Sollstellen  von  Deutsch-Ostafriha
im  Oonat  September  1913.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  23,  S.  1031.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  ver  Solz-  s,Soleltarten  ·  Schiffahrts=  Holeschlag-Zollstelle
  Einfuhr  Ausfuhr  abgabe  Sierwelsteuernubgabe  gebühren
Rup.  ÖH.  Rup.  H.  Rup.  H.]  Rup..Rup.Rup.  H.
"  1  I
Tanga  63  271  52,5  5  025  02  355  39  65  —  113  —  —
Pangani  5932  88,5  197  06  261  66  21  60  6  —  5  40
Bagamojo  1062  1  530  11  263  45  8  40  17  —  —  —
Daressalam  108  638  19,.59  11606  69  2062  51  391  80  142  —  —  —
Kil  6  854  01  19141  70  370  35  —  —  43  50  —
v  indi.  14  481  77  792  76  3877  85  —  34  50  —
Summe  in  Rupier03243  48,50066  6  2½Ett  5  10
-  -M  ...  270  991  31  26  755  52  9  588  28  649  07  341  33  7e  20
m  Vorjahr.  —280692  04  28  337  89  12790  19  322  13  304  66  —  —
Zunahme  *,  Abnahme  700  73—1582  37  3201  91  326  94  36  67  20
Einnahme  April  bis  AngS  780  17  153  808  7J|157  262315  47  1639  33  170  —
Zusammen  "
April  bis  Septbr.  1  85  1  48  180  564  21  53  730  51  2964  51  1980  66  177  120
4  Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
R#up.  H.  àRupb.  H..#L.  DPi.
D.
Tanga  1  142  46,5%  69  972  10  93  296  53  89  566  1083730  13  —  —
Pangani  175  38,51  6599  99  8  799  99  8  689  90  160  09  —  —
Bagamojo  32  79  1914  15  6552  20  9888  57  —  ",  —  3336  37
Daressalam  3  195  94,51  125  937  14  2ö!Ul77  10
Kilwa  962  10.510  144  66,5  13526  22  11  616.  71  1909  51  —  —
Lindi  403  59  19  593  47  26  124  62  21  8682  81141261  78  —
Summe  in  Rupien  5912  29237  161  81,5  316  215  75329257  710  O6C1  53  103  47
"  -  7883  ,04  1316215  75
Im  Vorjahr  6810  80329  257  71  „
J  ,  Abnahme  —.4  1  24  96  13041  96
Einnahme  Aprik  bis  Aug..108  887  851898752  80  1  767  236  11131  516  36
Zusammen  „  %  "  6  I
AprilbisSeptbk.-.«116770l89221496855  2096  494  151118  474  40
        <pb n="1114" />
        W  1060  20

Kamerun.

Die  Versuchsstation  für  Volhkskulturen  in  Nomasjos.
(Mit  einer  Skizze.)

Für  die  Gründung  der  in  Nomajos  bei
Jaunde  belegenen  Versuchsstation  waren  folgende
  leitenden  Gedanken  maßgebend:  einmal,
den  Eingeborenen,  die  heute  noch  als  Träger
lohnenden  Verdienst  haben,  aber  nach  Fertigstellung
  der  Mittellandbahn  brotlos  werden,  eine
rentable  Beschäftigung  zu  verschaffen,  sodann,  der
Eisenbahn  größere  Mengen  von  Transportgütern
zuzuführen.  Akute  Bedeutung  gewinnt  die  Station
dadurch,  daß  bereits  jetzt,  infolge  der  schlechten
Lage  des  Kautschukhandels,  die  Leute  mehr  auf
den  Betrieb  der  Landwirtschaft  gedrängt  werden.

Der  Anbau  von  Früchten  der  Eingeborenen
rollt,  sobald  er  im  großen  betrieben  wird,  eine
ganze  Reihe  schwieriger  Fragen  der  Landeskultur
auf,  die  eine  exakte  Bearbeitung  finden  müssen.
Diese  kann  aber  nur  von  einer  Versuchsstation
erledigt  werden.

Über  Lage,  Bodenverhältnisse  und  bisherige
  Tätigkeit  der  im  Laufe  dieses  Jahres
begründeten  Versuchsstation  berichtet  der  Leiter,
Landwirtschaftlicher  Sachverständiger  Schubert,
folgendes:

Lage:  Das  Gelände  der  Versuchsstation  liegt
in  dem  von  der  Kribistraße  und  der  alten  Edeastraße
  gebildeten  Winkel,  etwa  23  km  südöstlich
von  Jaunde.  Ein  neu  angelegter  Fußweg,  der
bei  Kilometer  264,8  von  der  Kribistraße  nach
Westen  abzweigt,  verbindet  die  Versuchsstation
einerseits  mit  dieser,  anderseits  mit  der  alten
Edeastraße.  Die  Entfernung  bis  zu  ersterer  beträgt
  rund  2  km,  während  die  Edeastraße  nur
etwa  ½  km  entfernt  ist.  Von  dem  Schnittpunkt
der  projektierten  Mittellandbahn  mit  der  Kribistraße
  bleibt  die  Versuchsstation  etwa  33  km
entfernt.

Boden=  und  Wasserverhältnisse:  Die
Größe  des  bisher  für  die  Versuchsstation  in  Aussicht
  genommenen  Geländes  beträgt  rund  100  ha;
die  Möglichkeit  einer  weiteren  Ausdehnung  ist
indessen  gegeben.  Während  die  Gestaltung  der
Bodenoberfläche  im  großen  und  ganzen  eben  oder
leicht  nach  Norden  und  Osten  abgedacht  ist,  weist
sie  im  Mittelpunkt  eine  mehr  hügelige  Beschaffenheit
  auf.  Diese  Stelle  ist  für  die  Anlage  der
Wohngebäude  ausgewählt  worden,  da  sie  einen
guten  Uberblick  über  den  größten  Teil  des  Geländes
  gestattet.  Der  Boden  besteht  aus  einem
schwach  humosen,  nicht  allzu  schweren  roten  Lehm,
wie  er  für  den  größten  Teil  des  Jaundelandes
typisch  ist.  Stellen  von  mehr  sandiger  Beschaffenheit
  finden  sich  da,  wo  Quellen  zutage  treten.

 

Der  größte  Teil  der  Fläche  ist  mit  primärem  und
sekundärem  Wald  ziemlich  dicht  bestanden,  während
  sich  in  NNW  eine  größere,  mit  Gras  bewachsene
  Fläche  ausdehnt.  Wasserläufe  von
nennenswerter  Bedeutung  finden  sich  auf  dem
Versuchsgelände  nicht,  dagegen  ist  eine  Reihe
kleinerer  Quellen  vorhanden.

Anlage  und  bisherige  Tätigkeit:  Die
Arbeiten  begannen  Anfang  Januar  d.  Is.,  und
zwar  wurde  zunächst  zur  Errichtung  der  nötigen
Gebäulichkeiten  geschritten.  Zur  Zeit  sind  davon
in  Benutzung:  ein  Wohnhaus  für  den  Leiter  mit
den  dazu  gehörigen  Nebengebäuden;  ein  Wohnhaus
  für  den  Landwirtschaftlichen  Gehilfen  mit
Nebengebäuden;  fünf  große  und  ein  kleines  Arbeiterhaus
  zur  Unterbringung  von  80  Mann;  ein  Haus
für  den  Zimmermann  mit  daran  anschließendem
Arbeits=  sowie  Geräteschuppen  und  Stallung;  ein
Schuppen  zur  Unterbringung  von  Materialien  und
Ernteprodukten.

Sämtliche  Baulichkeiten  sind  als  sogenannte
Buschhäuser  aus  Holz,  Baumrinde  und  Palmblättermatten
  errichtet.  Eine  große  Scheune  für
Tabaktrocknung  sowie  ein  weiterer  Schuppen  zur
Aufbewahrung  von  Ernteprodukten  sollen  in  allernächster
  Zeit  in  Angriff  genommen  werden.

Neben  dieser  Tätigkeit  des  Hausbaus  gingen
die  Arbeiten  zur  Urbarmachung  des  Bodens  einher.
Da  die  Frist  bis  zum  Einsetzen  der  kleinen  Regenzeit
  sehr  kurz  bemessen  war  und  anderseits  die
Rodungs=  und  Aufräumungsarbeiten  viel  Zeit
erforderten,  konnten  in  dieser  ersten  Periode  nur
etwa  1,8  ha  bepflanzt  werden.  Diese  Fläche  verteilt
  sich,  wie  aus  der  Skizze  ersichtlich  ist,  auf
Erdnüsse,  Sojabohnen,  Ingwer,  Mais  und  Bananen.
  Außerdem  wurden  ein  kleiner  Obstgarten
sowie  gegen  Ende  der  Trockenzeit  Saatbeete  für  die
in  Angriff  zu  nehmenden  Tabakanbauversuche#
angelegt.  Diese  werden  sich  auf  sechs  Sorten
erstrecken,  nämlich:  Sumatra,  Java,  Kentucky,
Madole,  Improved  Dellomw  Mammouth  und
Jaunde.

Erdnüsse  wurden  auf  zweierlei  Art  gepflanzt:
einmal  nach  Art  der  hiesigen  Eingeborenen  auf
ebenem  Boden  und  ziemlich  eng  auf  nur  oberflächlich
  gelockertem  Boden,  sodann  in  Häufel-Dammkultur
  mit  einem  Reihenabstand  von  50  cm,
während  die  Entfernung  in  der  Reihe  30  cm
betrug.  Der  Boden  war  vorher  sorgfältig,  wenn
auch  nicht  allzu  tief  gehackt  worden.  Über  das
Ergebnis  läßt  sich  zur  Zeit  noch  nichts  sagen,  da
der  zweiterwähnte  Versuch  soeben  erst  erntereif
geworden  ist,  während  die  nach  Eingeborenenart
gepflanzten  Nüsse  erst  in  8  bis  14  Tagen  geerntet
  werden  können.  Der  zweite  Versuch  zeigt
        <pb n="1115" />
        W  1061  20

im  Vergleich  mit  dem  ersten  bedeutend  kräftiger
entwickelte  Pflanzen,  und,  soweit  bis  jetzt  ersichtlich,
scheint  auch  der  Fruchtansatz  bedeutend  stärker  zu
sein,  wies  doch  eine  große  Anzahl  der  vom  zweiten
Versuch  geernteten  Pflanzen  50  bis  70,  ja  sogar
noch  mehr  Nüsse  auf.  Dagegen  hatten  diejenigen
Stellen  des  Feldes,  wo  sich  bei  den  Aufräumungsarbeiten
  Feuerplätze  befunden  hatten,  trotz  nachherigen
  Verteilens  der  Asche  über  das  ganze  Feld,
fast  ganz  versagt.

    
  
  

lehmigen  Boden  in  flachen  Furchen  100:  30  em,
die  allmählich  nach  dem  Zutagetreten  der  jungen
Peflanzen  durch  wiederholtes  Anerden  in  flache
Kämme  übergeführt  wurden.  Der  kleinere  Teil
der  vorhandenen  Wurzelstöcke  fand  seinen  Standort
auf  feuchtem,  sandigem  Boden,  der  vorher  in  genügendem
  Maße  durch  Gräben  drainiert  worden
war.  Um  aber  noch  auf  andere  Weise  einer
möglichen  Schädigung  durch  Nässe  vorzubeugen,
wurde  der  Ingwer  in  gleichem  Abstand  wie  beim

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Bebauungsplan  der  landwirtschaftlichen  Versuchsstation  für  einjährige  Volkskulturen
Nomajos  bei  Jaunde  1913.
Ges.  von  Edm.  Schubert,  landwirtschaftl.  Sachverständiger.
Der  Ertrag  an  Sojabohnen  war  nur  mittel=  vorigen  Versuch  sofort  auf  Dämme  gepflanzt.

mäßig,  da  das  Feld  sehr  viele  Fehlstellen  aufwies.
  Dies  muß  auf  schlechte  Keimfähigkeit  des
Saatgutes  zurückgeführt  werden.

Ingwer  wurde  Mitte  April  ausgepflanzt,
und  zwar  der  größere  Teil  auf  nicht  zu  schwerem

Beide  Versuche  sind  gut  angegangen,  doch  kann
über  ihr  Ergebnis  noch  nicht  berichtet  werden,
da  die  Pflanzen  noch  in  vollem  Wachstum  begriffen
  find.  Eine  Bildung  von  Blütensprossen
hat  bisher  noch  nicht  stattgefunden.

3*
        <pb n="1116" />
        W  1062  20

Von  Mais  standen  zwei  Sorten  zur  Verfügung:
  eine  aus  Java  und  eine  vom  Bezirksamt
Jaunde  erhaltene  Sorte,  die  aber  leider  nicht
einheitlich  war,  sondern  ein  Gemisch  von  Pferdezahn
  mit  Togomais  darstellte.  Aus  diesem  Grunde
wurde  die  zweite  Sorte  nur  zu  Futterzwecken  angepflanzt.
  Der  Javamais  ging  ziemlich  schlecht
auf  und  lieferte  unter  den  vorhandenen  Pflanzen
recht  viel  Kümmerlinge.  Es  soll  aber  versucht
werden,  durch  Saatgutauslese  in  der  nächsten
Pflanzzeit  kräftigere  Pflanzen  zu  erhalten.

Obst=  und  Mehlbananen  (Planten)  wurden
erst  in  geringem  Umfange  angebaut,  da  es  zunächst
  erforderlich  war,  über  die  hier  vorkommenden
  Sorten  Nachfragen  anzustellen  und  Pflanzmaterial
  zusammenzubringen.  Zwei  Arten  Obstbananen
  (Teneriffa-Zwerg=  und  Costarica-Bananen)
wurden  der  Versuchsstation  auf  Ansuchen  in  geringer
  Anzahl  von  der  Versuchsanstalt  in  Victoria
übersandt.  Bis  auf  wenige  Ausnahmen  sind  sie
gut  angekommen  und  angegangen.  Mit  der  Anlage
  vergleichender  Anbauversuche  in  größerem
Maßstabe  soll  jetzt  begonnen  werden.

Die  auf  dem  bisher  freigeschlagenen  Gelände
vorhandenen  Olpalmen  (etwa  150  Stück  in
tragfähigem  Alter)  wurden  nach  Möglichkeit  geschont
  und  sachgemäß  gereinigt.  Von  der  Abart
„Lisombe“,  die  sich  in  der  Gegend  nicht  besonders
häufig  zu  finden  scheint,  wurde  eine  größere
Anzahl  Samen  auf  Saatbeeten  ausgelegt,  um
für  spätere  Zucht=  und  Kreuzungsversuche  Material
zu  liefern.

Für  die  vor  der  Tür  stehende  große  Regenzeit
  sind  außer  Unterhaltung  bzw.  Fortführung
der  vorgenannten  bereits  eingeleiteten  Versuche
noch  solche  mit  Sesam,  Maniok,  Makabo  (Colocasia
  antiquorum),  Bataten  und  Yams  vorgesehen.
  Das  hierzu  nötige  Gelände  liegt  zu
einem  großen  Teil  pflanzfertig  da,  so  daß  beim
Abschluß  des  ersten  Betriebsjahres  rund  50  Morgen
unter  Kultur  gebracht  sein  werden.

 

Das  Gestüt  Golombe.

Über  die  örtlichen  Verhältnisse  und  die  Anlagen
  des  vor  kurzem  in  Adamaua  (unweit
Garua)  begründeten  Landesgestüts  Golombe
berichtet  Oberleutnant  von  Engelbrechten,  wie
folgt:

Der  nordwestlich  des  Ortes  Golombe  gelegene
  Gestütsplatz  ist  etwa  4000  ha  groß  und
wird  in  seiner  dreieckigen  Form  im  Osten  durch
den  Fluß  Mao  Bulo,  im  Nordwesten  durch  die
Straße  Bafeluru—Lombel  und  im  Südwesten
durch  die  Straße  Golombe  —  Bafeluru  bis  zu
ihrer  Vereinigung  mit  der  großen  Straße  Bafe- 



lurn  —Lombel  (Garua  —  Bongor)y  begrenzt.
Die  Gründe,  die  den  Gestütsleiter  zur  Auswahl
Golombes  im  weiteren  und  des  Gestütsplatzes  im
engeren  Sinne  bestimmt  haben,  sind  die  zentrale
Lage  Golombes  zu  den  pferdezuchttreibenden
Ländern  Adamauas  (die  Nähe  des  Pferdezuchtzentrums
  Bibeme),  die  in  Adamana  seltene
Erscheinung,  daß  auch  während  der  ganzen  Trockenzeit
  die  Wasser=  und  Weideverhältnisse  auf  dem
Gestütsplatz  selbst  äußerst  günstig  sind,  und  die
auf  den  Erfahrungen  der  bei  Golombe  das  ganze
Jahr  über  Rinder  weidenden  Fulbe  begründete
Überzeugung,  daß  Golombe  und  Umgegend  tsetsefrei
  sind.  Auch  die  günstigen  Arbeiterverhältnisse
um  Golombe  sprachen  bei  der  Wahl  mit.  Von
Vorteil  ist  ferner,  daß  während  des  Hochwasserstandes
  auf  dem  Benue  und  Mao  Kebbi  beladene
Stahlboote  bis  zur  Mündung  des  Moo  Bulo  in
den  Mao  Kebbi  gelangen  können.  Die  Entfernung
von  der  Landungsstelle  bis  nach  Golombe  beträgt
4  km.  Im  Oktober  bis  November  1912  wurden
auf  diesem  Wege  alle  Gestütslasten  von  Garua
nach  Golombe  befördert.

Der  Ausbau  des  Gestüts  lehnt  sich,  was  den
Haupthof  betrifft,  an  die  Baulichkeiten  des  ehemaligen
  Residenturpostens  an.  Es  werden  errichtet:
  ein  Haupthof,  vier  Europäerwohnungen,
zwölf  Rundhütten,  die  Schmiede,  die  Schreinerwerkstatt,
  die  Apotheke,  drei  Hengsthäuser,  ein
Stall  für  zehn  Reitpferde  und  ein  Materialienschuppen.


Jeder  Hengst  hat  im  Stall  einen  Raum  von
4,75  m  im  Onadrat  zur  Verfügung.  Der  Hengststall
  ist  von  einer  80  m  langen,  50  m  breiten
Koppel  umzäunt,  in  der  sich  ein  6  qm  großes,
1  m  tief  ausgehobenes  Sandbad  befindet.  Eine
etwa  1  km  breite,  nördlich  des  Haupthofes  sich
hinziehende  Senke  soll  in  ihrem  feuchteren  Teil
zur  Anzucht  von  Futtermitteln  verwendet  werden,
während  der  trockenere  Teil  als  Mutterstutenkoppel
  geplant  ist,  wozu  er  sich  seiner  zahlreichen
großen  Schattenbäume  halber  besonders  gut  eignet.
Zunächst  sind  Versuchsbeete  mit  Futterpflanzen
angelegt.  Mit  Beginn  der  Regenzeit  soll  eine
umfangreichere  Aussaat  erfolgen.  Vorher  wird
der  Boden  noch  mit  Pferdemist  und  Kalk  gedüngt.
Der  Landwirtschaftliche  Sachverständige  Dr.  Wolff
in  Pittoa  ist  ersucht  worden,  noch  vor  Antritt
seines  Heimaturlaubs  Golombe  zu  besichtigen,
vornehmlich,  um  auch  von  ihm  das  schon  abgesteckte
  Gelände  für  den  Futtermittelanbau  beurteilen
  zu  lassen.  Glückt  der  Anbau  von  Futtermitteln
  —  namentlich  Luzerne  —,  so  wäre  dieses
Resultat  für  die  Gestüts=  wie  für  die  Landespferdezucht
  (Anbau  durch  die  Fulbe)  von  erheblicher
  Bedeutung.  Die  Mutterstutenkoppel  ist  ungefähr
  1  qxm  groß.  Nahe  ihrem  nördlichen
        <pb n="1117" />
        W  1063  20

Rande,  etwa  2  km  vom  Haupthof  entfernt,  liegt
der  Mutterstutenstall,  nahe  einem  offenen  Wasser
von  etwa  5  qm  Oberfläche.  Dieses  Wasser  wird
anscheinend  von  einer  Quelle  gespeist,  da  trotz
starker  Entnahme  der  Wasserspiegel  noch  nicht
gesunken  ist.  Der  Mutterstutenstall  wird,  52  m
lang  und  11  m  breit,  als  offener  Laufstall  gebaut.
  Er  kann  50  bis  60  Stuten  aufnehmen.
Für  Fohlen  werden  im  Stall  außerdem  Abbuchtungen
  angebracht.  Die  Mutterstutenkoppel
wird  vorerst  in  drei  Schläge  eingeteilt,  zur  Umzäunung
  werden  Holzpfähle  und  Draht  verwendet.
Dicht  beim  Mutterstutenstall  liegen  noch  zwei
weitere  offene  Wasser.  An  einem  dieser  Gewässer
ist  ein  Laufstall  für  Maultiermütter  geplant;  an
dem  anderen  soll  der  Rinderstall  gebaut  werden.
Diese  Stallungen  werden  von  Koppeln  verschiedener
  Größe  umgeben  werden.

2  km  vom  Mutterstutenstall  entsernt  —  hart
an  der  Straße  Golombe—Bafeluru  —  kommen,
gleichfalls  an  einem  offenen  Wasser,  die  Stallungen
für  die  jungen  Tiere  zu  liegen.  Vorläufig  waren
hier  nur  zwei  Ställe  geplant.  Der  zutage  liegende
  Wasserarm  ist  etwa  900  m  lang.  An  ihm
können  daher  noch  weitere  Ställe  angelegt  werden.
Die  in  der  Nähe  gelegenen  Ortschaften  Tara-Padjora
  und  Lugi-Baila,  kleine  Weiler  von
je  5  bis  10  Gehöften,  können  später  bei  Vergrößerung
  des  Gestüts  gegen  angemessene  Entschädigung
  zu  den  Gestütsanlagen  zugezogen
werden.  Das  Gelände  östlich  Tara  weist  etwa
600  m  breite,  langgezogene  und  vielfach  steinige
Ebenen  auf,  die  voneinander  durch  scharf  abgesetzte,
  felsige,  etwa  20  bis  30  m  relativ  hohe

 

Brücken  getrennt  sind.  Während  die  westlich  der
Jahrgangsgestüte  liegenden  ebenen  Koppeln,  die
ohne  besonderen  Kostenaufwand  durch  Verlegung
der  Hauptstraße  bedeutend  vergrößert  werden
können,  für  die  Absetzer  und  Jährlinge  vorgesehen
sind,  sollen  in  dem  weiter  östlich  gelegenen  bergigen
Gelände  die  älteren  Jahrgänge  aufgezogen  werden.
Die  Aufzucht  in  diesem  Gelände  stellt  schon  eine
erste  Leistungsprüfung  dar.  Auch  an  den  im
letzterwähnten  Gelände  gelegenen  Ortschaften  befinden
  sich  überall  große  offene  Wasserstellen.
Ostlich  Baila  hart  am  jenseitigen  Ufer  des  Mao
Bulo  liegt  in  größeren  Mengen  Muschelkalk  zutage.
  Der  am  Mao  Bulo  sich  hinziehende  Teil
des  Gestütsgeländes  ist  für  Koppeln  zur  Aufnahme
  der  einzelnen  Hengstjahrgänge  vorgesehen.

Etwa  12  km  östlich  Golombe  bei  Bipare
liegen  in  der  Mao  Kebbi-Niederung  die  in  der
Regenzeit  überschwemmten  Sommerweiden  der
Fulbe  und  Bororo.  Dort  weiden  jährlich  in  der
Trockenzeit  nach  Schätzung  60  000  Rinder.  Die
Niederung  besitzt  zwei  Grasarten  (-burgur  und
"tagele),  welche  die  Eingeborenen  als  Futter  für
Pferde  und  Rinder  ungemein  schätzen.  Von  der
Gestütsleitung  wird  der  Versuch  gemacht,  in  der
Niederung  Sommerweiden  einzurichten.  Die  Pferde
hätten  auf  diese  Weise  zur  Regen=  wie  zur  Trockenzeit
  Weidegang,  womit  ein  Idealzustand  erreicht
sein  würde.

Mit  der  Einrichtung  und  Leitung  des  Gestüts
ist  der  Hauptmann  in  der  Kaiserlichen  Schutztruppe
  Freiherr  von  Crailsheim-Rügland
betraut  worden.

Deutsch-Südwestafrika.

ũbersicht  Üüber  die  Bewegung  des  bandels  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafrika  im  II.  Viertel
des  Kalendersahres  1913  im  Vergleich  mit  dem  HSandel  im  gleichen  Seitraum  des  Vorfahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  20,  S.  vorn)
—  *  Im  gm
Benennung  der  Warengruppen  II.  digrtel  II.  7n  Zunahme  Abnahme
Wert  .  M  L#.  .M  Wert  Wert  M
A.  Einfuhr.
I.  Ergeugnijse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:

a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  1  183  768  1  303  586  —  119  818

b)  Knollengewächse,  Gemitie  und  Früch  315  096  210  921  74  175  —

e)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Eruntel  858  316  782  611  75  705  —
d)  Getränke  (außer  Mineralwasser  449258  589  707  —  140  49

e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel  89  697  63  681  20  016  —

10  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .  599  958  130  930)  469  028  —

Zufammen  1.  3  496  093  3  111  466  884  657  —
        <pb n="1118" />
        W  1064  20

 

Im
II.  Viertel
1913

Im
II.  Viertel
1912

 

Benennung  der  Warengruppen  Zunahme  Abnahme
Wert  AM  Wert  M.  Wert  A.  Wert  M
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tie  277669  180  447  97222  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  627  640  604  185  23  505  —
Zusammen  I1  905  309  784  582  120  727  —
III.  Nineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Lineralle  754  954  451  695303  259  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Ole  116  081  91926  24  155  —
V.  Chemische  8  phatnagentische  Erzeugnisss  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln).  209  227  166  067  43  160
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren).  1  020  124  1  029  621  —  3497
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Krichrerwaren  299  715  242  730  56  985  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  14  712  17748  —  3031
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzw  190  588  176  516  14  072  —
X.  Pawier-  und  Pappwaren,  ürsn,  und  zmiee
stände  .  131  601  109  929  21  672  —
XI.  Etein.  Ton=  und  Glaswaren  ..  97  141  81  422  15  719  —
XII.  Metalle  u.  Detauwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen)
a)  Unbrarbeitete  Netalle:  und  Halbzeug  98  768  132521  —  38  753
b)  Fabrikate  1  189  492  654  305]  535  187
Zusammen  xñ  1  288  260  786  826  501434  —
XIII.  Instrumente,  Waschinen  und  Fahrzeuge  1  520  891  502  6321018  259  —
XIV.  Waffen  und  53  144  91748  88  604
XV.  Aus  den  zun  at  Heeresbeständen  stammende  Bedürfnisgegenstände
  der  Schutztruppe,  wie  Bekleidung,  Waffen,
Munition,  Artilleriematerialien,  Feldgeräte  usw.  mit
Ausnahme  r  von  Hafer  und  Proviant.  51  472  33  895  17577  —
XVI.  Geld  5  420  —  5420  —
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1918.  10  160  732  7678  768481  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  8  489  738  —  —  —
Ziniahme4-,Abiiahiiie—  -I-1670994  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschait
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  2  750  2  4783  277  —
II.  Tiere  und  tirrische  erzeugnisser
a)  Lebende  .  100  638  5917  94  721  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  .  ...  214  050  1199444  16  —
Zusammen  II  314  688  125  861188  827  —
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe.  14  966  034  7333  543  7632  4911  —
I#.  Lewerbliche  Er  Erzeugnisse  .  212  280  164  377908  —
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1913.  15  495  752  7  626  2547869  498  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  13  672  552  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  +  1823  200  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1913.  25  656  48415  305022  10351462  —
Dagegen  im  v  rhergehenden  Vierteljahr  22  162  290  —  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —  38494  194  —  —  —
        <pb n="1119" />
        W  1065  2

Wichtigste  Warenpositionen.

 

 

 

     
   
   
  
 
  
  
     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  II.  Viertel  Im  II.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalenderjahres  1913  Kalenderjahres  1912
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
ka  M  kgeg  At  kg  AM  kg  AM.
A  Einkuhr.
Mais.  934  974/182  895121  22444  147|918  750108748  —  —
Reis  854  435)  215  000|M  763  31112272091  114  —  12203
Weizen,  gRo  gen  und  *  I

Körnerfri  2  668  696  174  6281699  486438  833  —  1030  790  264  205
Mehl  und  Backwaren  2119  038  594  78062  107056,  579  235  Ki  82  15  551  —  —
Kartoffeln  .  2663586710618446129194  181  897  37912  —  —
Gemüse  und  ein-.

  202  126  173  879  15591138  402  46  21444977  —  —
61862025175644887821964717474232109  —  —-—
  —  49  155  —  49  155
—  —  751  8  000  —  —  751  3000
2  618,  12  093  3387|165  3889  —  —  719  3296
20  263,  532388  24  945  64  412  —  —  4682  11174
798876044  9239  89560  —  —  126113516
7188111521  6178  91  739  960  19  782  —  —
158.  937  182  979  —  —  24  42
·..  4978161658  8065693868  —  —  8092582210
(Liter)  21  8201  59  568  26378.  4  002  —  —  4558  14  489
.  ..  .  .  627  469  265  7811  667  566  867  538  —  —  140  07791  807
Klee  u.  sonstige  Futtermittel]  82  900  310281  56  42161  907  26  488  —  —
und  Kuthol--#603070  586  606574  355  125  415|19228  715161  2380  —
....  (Stiick)  116125400  185  78  400  —  7  000  70  —
-  8719  700  —  87)  19  700  —  —
-  62817575  1181  16  080  —  1545  558  —
-  375  4  705  888  34  205  500  8  —
"b  876819  941  3942  877  ——  —
und  Fleischwaren,  außer
.......  2146145524  8347968104  —  —  12018  580
114  174410  566  181  621242  782  —  —  17  442216
nd  so  5729  13  489  7880)  21278  —  —  2151899
un
116  522  99680  77552  74  595  38  2L27025  085  —  —
.166252/  167  9399  137  37  142  47v52887524é  —  —
Zement,  sonstige

Erden  .8817  365|  230  254918  396  157  814898  969  72440  —  —
Salz  22243119  2999162  00  15957|  604  3342  —  —
S  hlen,  B  ·  ",«  NHIMA658593837367304817413k1781251718020158605  —  —-Petroleum
  817  316  95  0955181  991  345311635  325  60  564  —  —
Seifen  aller  Art  101  48570  988  70  336  52  316  31  14918  672  —  —
Drogen  und  #pothekerwaren.  57  758879  955  35  334  59  56822  4247  —  —
Farben,  Farbwaren,  Firnisse  und

Lacke,  Tinte  63  52149250  44  31  82  482  18  190  16818  —  —
Gewebe  aller  Art.  80  836260  019  252  622  —  7398  26  423  —
Leibwäsche.  Kleider,  Posamentierwaren,Schirme

  Filzwaren  usw.  94  160  91  111  119  700  —  —  16  95999  13967
Schuhe  und  Stiefel  26  421  199  716  26  157  141  2235,  42  ö75'ô  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  12  178  64  687  13  951  65  11—  —  1778  47
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren105  915,  104210120  891  135  836  —  —  14  976  81587
Papier  und  Pappe  sowie  Waren

daraus  (außer  Drucksachen)  74  652  81  432  ————————  21  428  —  —
Bücher  und  sonstige  Drucksachen  15  473  ä44  586  10  136  34143  503710  443
Tonwaren  und  Porzellan  11852  13229  14  866  21834  —  —  30148605
Glas  und  Glaswaren  .  .  8557369798  428024782042771.11973  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,

Stangen,  Blöcke  usw.  427  20394264  837  989,  128  631  —  —  410  786  34  367
Wellblech  461  079|  155  726  85  509  26  384475  570  129  342  —-Alle
  nicht  besonders  benomnten  "1r

Eisenwar  1  552  540,  834  321  963  799  494  310588  741  339  981  —
Waren  us“  anderen  unedlen  1  «

Metallen  .....  19  934.  183  559  41  431,  102  438  8  503  81  121  —  —
        <pb n="1120" />
        W  1066  20

 

 

 

 

 

 

    
  
    
  
 
      

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  II.  Viertel  Im  II.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalenderjahres  1913|  Kalenderjahres  1912
Menge  Bert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  Al.  kg  4  kg  4  kg  M
Kraft-  und  Arbeitsmaschinen  und
Teile  von  solchen,  landwirtschaftliche,
  für  Menschen-,  Tier-  6
und  Kraftbetrib  199  1531193648  92  042  82  188  107  111|111  460  —  —
Desgl.  für  industrielle  Zwecke  .3889  140  1100  6661  229  008  165871  658  —  —
Transportmaschinen,  Fahrräder  -
und  sonstige  Fabrzeuge,  aller  -
AkauckTetlevonfoljcn.124858122824158240392869  —  s2995583882—
Feuer-sonnen  (Stück)  22620  174  435  30668  —  —  209  10  494
Schrot,  Vaironen  und  d  Vvaitonen  -  -"
hülsen  2315779  6  2  S111  —  6742,  20  088
Goldnrünzen  —  —  —  —  —  —  —.  —
Silbermünzen.  —  —  —  —  —  —  —  4  —
1  l
B.  Rusfuhr.
Rindvieh  (Stück)  132300  12  2450  1—  —  150
Rindvieh  "  —  —  —  —  —  —  —
.«...-  909324538  1-3.2987  1920  215511  —  —
und  Fleischwaren  53  064  47669  3  1877  2991149877/44676  —  —
4  478  12  062  2  066  6891  2  412  5171  —  —
von  Ochsen,  Ziegen  und
78  702  107  864  50  483  62  706  2821915  158  —
602  5  029  545  5205  57  —  176
istuch  29  2570  69  1  431  —  1189  40  —
77  16618  80  21  408  —  —  12  4  790
.....·  720512840  13  887  15  922  —  —  6682;3582
......  74568152  147  402  11810  —  50  066  3658
und  Erden  3008  2615  1  365  270  1  613  2345  —
Ausnahme  der  D  «
(G)81  570,797  13289859|  41  920,  563  6  289  078889  650.2346950781  —  —
6  998  söen  38213635  94  88  000/1612  614  394  1800  —.  —
40  51  543,  26348  —  —  51  516  20  308
.....  1  882  9254  6  165  —  —  5%  5283
oder  gewalzt  —  —  39  574411872  —  —  39  574  11  872
Häuten  und
.....  320  1917  820  4506  —  —  —  2589
2448  8  2  38919—  —  K  447
2##t  16  826  11  115  24535  —  —  8711  7  709
«  !
l
...  r-—
16563719109411942818244646209I58648—  —
1229  33800  3708  —  2479,  609
1156  1  694  1742  3330  —  —  586.  1  636
101  391|882  350  —  —  101  391  332  350  ——
        <pb n="1121" />
        W  1067

S

Samoa.

Ubersicht  über  den  Kußenhandel  des  Schutzgeblets  Samoa  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1913
im  Vergleich  mit  dem  I.  Viertel  des  Vorjahres  und  dem  vorhergegangenen  Viertel.
(Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  Nr.  20,  S.  905  ff.)

 

 

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lede  Im  I.  Viertel  1913/  Im  I.  Viertel  1912Zunahme  Abnahme
Nr.  Benennung  der  WarenMenge  Wert  Menge  VWVert  Menge  Wert  Menge  Wert
kr  ¼  kr  3%¼  1——e.  kg  A
A.  Einfuhr.

1  .  Liter  s  35  422  318801  31  828  28  645594  32851  —  —

2  .-  5  817  141  54464  11  117  170  4261  —  —

3  -  8  266  12  399  6303  9454  1963;  28451  —  —

4  -  409  3272  34  272  375  30000  —

5  1  571  46271  1934  5  885  —  —  860  1258

6  ...  607  12  140  369  7380  238  4760—

7  Stück  5  100  7  200  .  —  2.  1

8  ...  57  143  310  850  —  —  283  707

9  —  418  910  —  410  531  —  8  100—

10  und
—  178  355  —  141  950  —  36  400—  —
11  Metallwaren  (außer  Winichinen)  —  69257  25  587  43  670  —
12  Holz  und  Baumaterial  —  83  136  —  106  796—  —  —  28  660
18  Maschinen  und  dahrzeuge  —  26  667  —  21941  1726
14Sonstiges  273423  171  787  —  101  636  —  —
Einfuhr  im  I.  Viertel  1913.  —  1  128  882  —  945  395  —  183  487  —
dagegen  im  IV.  Viertel  1912  —  12260  783  —  —  —  —.  —
Zunahme  +,  Abnahme  —.  —  1131  901  —  —  —  —  —  —
15  Gold-  und  Silbermünzen.  —  —  —  61261  —  —  —  6126
Lide  Im  l.  Viertel  1913  Im  I.  Viertel  1912  Zunahme  Abnahme
Nr.  Beuennung  der  Waren  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  -  kg  AM  8  .  kg  4
B.  Ausfuhr.

1|Kopra  2313294  971  583735330  607  366  1577  9643642171  —  —

2  Kakao  204  533  245  44038  065  165  67866  468  79  72  —

3  Kaffee  —  —  100  11751  —  100  110

4  .  —  —  63  501  63  504

5  Kawawurzeln  12  017  168214  2995.  2000  32  14  "1734  —  —

6  Kokosnüsse  .Stück  —  —  —  —

7  Kautschuk.  ..·  2593  15  5553.  1  111  105  555  1  432  5  dos  —  —
Ausfuhr  im  I.  Viertel  1918.  —  1249  405  —  786  303  —  463  1007  —  —
Dagegen  im  IV.  Viertel  1912  m—  1  141  1046  —  —  —  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  —  „108  309  —  I  —  —  —  —«—

C.  Gesamthandel.
Im  Im  h  Ab
ERIIIIIIIIIIEIIIE
Wert:  /  Wert:  /  3  Wert  :%  wWert:  4%
Einfuhr  1  128  882  945  395  183  487  —
Ausfuhr  1249  405  786  303  163  102  —
Insgesamt  2  378  287  1  731  688  646  560  —
Dagegen  im  IV.  Viertel  1912  2  401  829  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  23542  —  —  —
        <pb n="1122" />
        1068

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Die  Baumwollernte  Rußlands  im  Jahre  1913.“)

Nach  den  Nachrichten  der  Korrespondenten  der-  Torg.
Prom.  Gazelun“  übersteigt  die  diesjährige  Baumwollernte
  in  den  aassüchen  mittelasiatischen  Provinzen  die
des  Vorjahres.  Die  diesjährige  Ernte  an  roher  Baumwolle
  ist  nicht  nur  eine  gute  Mittelernte  dem  Ertrage
nach  pro  Dessätine,  sondern  auch  die  Faser  der  Baumwolle
  ist  eine  sehr  befriedigende.  Das  Ergebnis  in
den  einzelnen  Gebieten  ist  etwa  folgendes:

Im  Ferghana-Gebiet,  im  Andishaner  Kreise
ist  die  Ernte  an  den  verschiedenen  Orten  ungleich  ausgefallen,
  aber  das  Gesamtergebnis  ist  um  10  v.  H.
höher  als  in,  vergangenen  Jahre.  In  Kokand  ist  es
um  10  bis  15  v.  H.  höher,  im  Skobelewsker  Kreise  bis
20  v.  H.  *7•n  In  den  Kreisen  Namangan  und  Osch
ist  die  Ernte  infolge  Wassermangels  nicht  ganz  befriedigend;:
  im  Margelansker  Rayon  erreichte  die  bisherige
Ernte  nicht  ganz  die  des  Vorjahres.

Im  Taschkenter  Rayon  übersteigt  die  diesjährige
Ernte  die  vorjährige  um  20  bis  25  bis  30  v.  H.  Im
Tschimkenter  Kreise  und  im  Syr-Darja-Gebiet
haben  die  Baumwollplantagen  gelitten,  sowoh
Dürre  im  Frühjahr  als  auch  durch  frühe  Fröste  im
Oktober  und  durch  Schädlinge.

Gut  ist  die  Ernte  an  Baumwolle  in  Samarkand:
in  einigen  Gebieten,  so  im  Kreise  Katta-Kurgan,  folse
dem  heißen  Sommerwetter  ein  vortrefflicher  Herbst
bei  dem  die  Baumwolle  sehr  gut  gedieh  und  einen
Ertrag  von  20  bis  25  v.H.  mehr  ergab  als  im  Jahre

In  den  Kreisen  Chodshent,  Samarkand  und
at  ist  das  Ergebnis  gleich  dem  des  Jahres  1912.

Befriedigend  über  den  Ernteertrag  lauten  auch  die
Nachrichten  aus  Buchara  und  Chiwa.  In  Buchara
wird  die  diesjährige  Ernte  die  des  Vorjahres  etwas
übersteigen,  und  in  Chiwa  wird  sie  gleich  der  vorjährigen
  sein.

Schlechter  ist  das  Ergebnis  in  Transkankasien,
wo  die  Plantagen  im  Sommer  und  im  frühen  Herbste
unter  Wassermangel  empfindlich  gelitten  haben.  Im
Marghaber  Kreise,  wo  man  eine  vorbildliche  Baumwellhohht
  betrekbe-  wird  infolge  der  Dürre  der  Ertrag
hinter  dem  vorjährigen  zurückbleiben.  Auch  im  Kreise
Merw  wird  eine  um  10  v.  H.  geringere  Ernte  erwartet,
in  Aschabad  eine  um  15  bis  20  v.  H.  und  in  Tedshent
eine  um  12  bis  15  v.  H.  geringere  Ernte.  Im  Trans-Kaukasus
  und  in  seinen  Nachbargebieten  wird  die  Ernte
befriedigen?  sein;  in  Jelissawetpol  und  Eriwan  sowie

euäin  Kars  gibt  es  eine  gute  Mittelernte,  in  allen  anderen
Gebteten  wird  sie  im  Durchschnitt  eher  kleiner  sein  als
im  Vorjahr,  wenn  auch  an  einigen  Orten  eine  gute
Ernte  zu  konstatieren  ist.

An  reiner  Baumwollfaser  ist  das  Ergebnis  nicht
ganz  zufriedenstellend;  das  Ergebnis  scheint  gegen  die
letzten  Jahre  etwas  kleiner  zu  sein.  Außerdem  waren
an  manchen  Orten  im  Herbste  Regengüsse  und  Kälte
eingetreten,  und  die  Qualität  der  Baumwolle  hat
darunter  gelitten,  so  daß  wenig  erstklassige  Qualität
vorhanden  sein  dürfte.  an  erwartet  jedoch,  daß.  man
im  Durchschnitt  1  Pud  Baumwolle  aus  3  Pud  12  bis
20  Pfund  Rohmaterial  erhalten  wird.  Im  allgemeinen
gut  ist  die  Qualität  der  Baumwolle  in  diesem  Jahre
in  Turkestan  und  in  Transkaukasien;  die  Baumwolle
  ist  dort  weisß,  fest,  elastisch  und  dabei  doch  weich
und  schmiegsam.)  In  einigen  Gebieten  klagt  man  über
kurze  Faser  der  Baumwolle,  im  Namanganstker
Kreile,  und  sauch  im  Transkaspigebiet  hört  man  davon,

2.  Vgl.,  D.  Kol.  Bl.“  1913.  S.  1002f.

 

 

 

 

und  zwar  infolge  Mangels  an  Feuchtigkeit  während
des  Wachstums  der  Pflanzen.  An  einigen  Orten

die  Faser  vergilbt,  teils  vom  Regen,  teils  durch  dul
und  Staub  im  Sommer.

(Nach  dem  St.  Petersburger  Herold.)

kK#kuao-Rusfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik
im  Kugust  und  September  1913.,)

 

 

VBestimmung  August  FJanuar  bis  Augun
Ver.  St.  von

Amerika  1052  433  231  385  1  098  108  2390  932
Deutschland  339  658  67  935  198  298  655  699
Frankreich  25069  796  55  167  92  985  545  611  188
Großbritannien  —  —  8  424  2  482
Andere  Länder  2678  615  2673  615
Im  ganzen.  1664  555  355  102  17  293  043  3  660  816
Im  Vorjahr  1543  020  318  027  18  363  201  3  731  457

.  September  Jannar  bis  September

Bestimmung  k#  3
Ver.  St.  von

Amerika  229  258  51  382  11  327  366  2442  314,
Deutschland  68  034  13  672  3266  327  669  371
Frankreich  137782  28  885  3123  327  635  028
Großbritannien  —  —  8  424  2  482
Andere  Länder  —  —  2678  615
Im  gangen.  435  074  88  939  17  728  117  4749  755
Im  Vorjahr  474  180  109  262  18  837  381  3  840  719

(Nach  Berichten  des  Kaiserl.  Konsulats  in
San  Domingo.)

Gummimarkt  auf  Ceylon.“)

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Colombo  berichtet
über  die  Gummiausfuhr  aus  Ceylon  während  der
Monate  Jannar  bis  September  1918  folgendes:

ie  Gesamtausfuhr  vom  1.  Januar  bis  30.  September
  61  betrug  17  655  916  *lPl  degen  9  039  919  Ibs
in  der  gleichen  Zeit  des  Vorj

Die  Ausfuhr  nach  den  beSribefeflaer  sseelt
sich  in  diesen  Zeuarümnen  1913  (und  1912),  wie  folgt:
Großbritannien  9  569  664  lbs

6  0n  030  Vereinigte
Staaten  von  Amerika  4  590  106  lbs  (2  833  208),  Belien
  2  618  026  lbs  (772  464),  “m  —  789  lbs
giena  727).  Deutschland  181  106  lbs  (182  757)=  Japan
175  349  lbs  (27  591),  Italien  38  828  lbs  (5900),  Osterreich
  29  335  lbs  (51  442
Seit  dem  eetien  4  haben  die  Preise  eine
stetige  Bewegung  nach  unten  gezeigt.  Für  das  Ordergeschäft
  lagen  die  Verhältnisse  insofern  ungünsriger,
als  umfangreiche  Verkäufe  auf  Lieferung  stattfanden,
die  im  fallenden  Markt  wieder  eingedeckt  werden
mußten.  Die  Differenz  war  aber  genügend,  um  den
Verkäufern  noch  einen  Nutzen  zu  lassen,  obwohl  der
lokale  Markt  durch  diese  Deckungsgeschäfte  sehr  oft
über  den  in  den  Konsumländern  quotierten  Werten  gehalten
  wurde.  Die  Nachfrage  richtete  sich  in  erster
inie  auf  die  besten  Sorten  geräucherter  „Biscuits  und
Sheets“  (Felle),  die  kumeen  böber  bewertet  sind  als
die  besten  Sorten  „Pale  Cre

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  865.
*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“=  1913,  S.  827
        <pb n="1123" />
        1069

Die  Schätzung  der  Gesamtproduktion  Ceylons
für  1914  von  10  000  Tonnen  wird  sich  voraussichtlich
zum  mindesten  richtig  grweisen.  wenn  diese  Ouantität
nicht  diogar  noch  überschritten  wird.

Während  man  für  „Hue-  Mi  Anfang  Julie
2/10  begutte,  wurden  hierfür  Ende  September  nur
noch  2/9  erzielt.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Calcutta
vom  22.  Oktober  1913.)

RKautschukhultur  In  den  Vereinigten  Malavenstaaten
im  Jahre  1912.)

Nach  dem  vom  Direktor  der  Landwirtschaft  in  den
Vereinigten  Malayenstaaten  vor  kurzem  erstatteten
Bericht  für  das  Jahr  1912  ist  das  für  Kautschuk  in
Britisch-Malaya  erworbene  Pflanzungsareal
auch  im  Jahre  1912  gestiegen,  und  zwar  um  140  584
Acres.  Es  umfaßte  am  31.  Dezember  1912:  1498  282
Acres  gegen  1  357  698  Acres  am  Ende  des  vorhergelenden
  Jahres.  Von  diesem  Areal  waren  621  621

42  877)  Acres  bepflanzt  und  165  566  (125  207)  Acres
—  durchschnittlich  mit  250  lbs  das  Acre  jährlich  —
ertragsfähig.  Da  1908  etwa  240  000  Acres  mit  Hevea
bepflanzt  waren,  die  im  Laufe  des  Jahres  1918  alle
produktiv  werden,  so  würde  die  Ernte  sich  in  diesem
Jahre  auf  270000  t  steellen,  und  das  bis  jetzt  in  Kultur
genommene  Treal  in  6  bis  7  Jahren  etwa  88.000  t
abwerfen.  Die  Zahl  der  Lautschutplantagen  in  ganz
Nalaya  hat  sich  von  964  auf  1055  vermehrt.

Die  Gesamtproduktion  ist  von  #  118  t  auf
18  656.  t  ogltiegen

Was  den  Anteil  der  Vereinigten  Malayenstaaten
  un  dieser  Entwicklung  anbetrifft,  so  wurden
nur  54  105  Acres  gegen  107200  im  Jahre  1911  und
40  821  im  Jahre  1910  daselbst  für  Kautschuk  urbar
gemacht.  Von  den  Neupflanzungen  fielen  auf  Selangor
24  534  (32  108),  auf  Perar  16  334  (40  791),  auf  Negri
Sembilan  12  000  (30  488)  und  Pahang  1310  (3818)
Acres.  In  Prozenten  Faasnbs.  beträgt  die  Vermehrung
  für  Selangor  17,  gür  Perak  12,  für  Negri
Sembilan  16  und  Pahang  1

Von  den  794  545  (766  168  cres,  die  bis  1912
für  Gummipflanzungen  erworben  worden  sind,  waren
bis  Ende  des  leichen  Jahres  399  197  (352  974)  Acres
bepflanzt  und  hiervon  136  124  (105  633)  Acres  ertragsähig.

  Die  Ernte  in  dem  Jahre  wird  auf  14  193  t
(9737  4)  oder  50  v.  H.  mehr  geschätzt.  Diese  Jahresziffer
  aber  —W  allein  die  hätr  der  Veltproduktion
an  Plantagengummi.  Die  Vermehrung  in  der
zeugung  zeigt  für  Selangor  v.  H.,  Perak  50  v.  H.
Negri  Sembilan  83  v.  H.  und  für  Pahans  400  v.  H.

Da  bei  Feststellung  obiger  Zahl  nur  das  Erträgnis
der  über  100  Acres  umfassenden  Anpflanzungen  in
Rechnung  gezogen  worden  ist,  so  stellt  sich  die  Gesamtproduktion
  einigermaßen  höher.  Hierdurch  erklärt  sich,
daß  die  amtlicherseits  veröffentlichte  Ausfuhrzahl  für
Aautschut  die  obige  Produktionsziffer  um  etwa  1300  t
übersteig

nis  Bitterungsverhãältnisse  gestalteten  sich  günstiger
und  normaler  in  Selangor  und  Negri  Sembilan  als
im  vorigen  Jahr  durch  regelmäßige,  sonniges  Wetter
ablösende  Niederschläge.  Nur  in  Perak  machte  sich
während  der  ersten  Horeshärfte=  Dürre  gelkend.  die
das  Erträgnis  der  Plantagen  unvorteilhaft  beeinflußte.

Die  nachstehende  Aufstellung  gewährt  eine  zahlenmäßige
  Übersicht  für  die  letzten  zwei  Jahre  über  son- 



 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  689  f.  und  1004  .

 

stige  Einzelheiten  des  in  Malaya  mit  Kautschuk
  bepflanzten  Nrealn

nlate  Stralts

—  Seillements  Johore
1911  1912  1911  1912  1911  1912
Zahl  der  Plantagen  700  7038  134  181  67
Tausend  Aecres

Gesamtareal  in  Besitz  766  794  165  207  271  288
Bepflanztes  Areal  am

1.  Dezember  352  399  80  94  74  91

Kautschut  allein  339  388  71  85  71  87
-  it  Zw  sschenpflanzungen

  18  15  8  8  8  4

Ertragfähiges  Areal.  105  136  14  16  5  11

Neupflanzungen  107  54  20  6  31  17

anan  Tringganu  Zusammen

911  1912  1911  1912  1911  1912

Zahl  der  Plantagen.  642  95  1  8  —  1055

Tausend  Aeres

Gesamtareal  in  Besitz  1416  1900  7  22  1357  1498
Bepflanztes  Areal  am

31.  Dezember  38  34  1  1  542  621

Kautschuk  allen.  26  30  1  —  510  687
.,.  mitzwischenpflanzungen

  6  4  —  1  82  38

Ertragfähiges  Areal  —  1  —  —  1½#5  165

Neupflanzungen  20  7  1  —  1½  85

Die  rasch  fortschreitende  Junahme  des  nteerträgnisses

  in  den  ren  1

aus  nachfo  gender  Ubersicht  ersehen:
Jahrgang  Selangor  Perakl  —  Pahang  Malakka

Tausend  lbs

906  bis  1912  En  sich

1906  620  —  —  12
1907  1131  272  586  —  28
1808.  1846  888  968  —  52
1909.  3676  1060  1846  —  36
1910  7052  2962  2599  2  s99
1911  .  11488  6041  4297  81  856
1912  .  16760  9221  5642  167  3902
—————
Tausend  lbs
1906  18  47  —  —  935
1907  82  182  —  —  2278
1908  92  201  —  —  3539
1909  298  827  —  —  6741
1910  445  664  41  —  149368
1911  1280  905  51  —  24904
1912  4421  2168  177  —  442462

Gach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
  in  Singapore.)

Ermäßigung  der  kransportpreise  für  Kautschun
im  KRongogebiet.

Nachdem  die  „Compagnie  du  chemin  de  fer  du
Congo“  sowie  die  Flußschiffahrtsgeseuschaft;  Citas  die
Transportpreise  für  Kautschuk  wesentlich  herabgesetzt
haben,  hat  sich  die  Grands  Lacs-Gesellschaft  entschlossen,
diesem  Beispiel  zu  folgen.  Wie  Brüsseler  Zeitungsblätter
  melden,  werden  vom  1.  Dezember  d.  Js.
die  Tarife  für  den  Transport  von  Kautschuk  stromabwärts
  auf  den  Schiffen  der  Grands  Lacs-Gesellschaft,
die  auf  dem  Lualaba  und  zwischen  Kinshassa  und
Stanleyville  verkehren,  um  50  v.  H.  herabgesetzt.
        <pb n="1124" />
        W  1070  2

Gleichzeitig  beabsichtigt  auch  die  Regierung,  die  Trausportpreise

  für  Kautschuk  auf  ihren  eigenen  Schiffen  beie

der  Fahrt  stromabwärts  vom  1.  Dezember  ab  um
·0  v.  H.  zu  ermäßigen.

Schafzucht  und  Wollausfuhr  des  australlschen
Staates  Viktoria  1912/13.

Die  Wollausfuhr  aus  dem  Staate  Viktoria  betrug
  während  der  Saison  1912/13:  435  795  Ballen
oder  139  977  354  lbs  im  Werte  von  5  926  812  L,  in
der  Saison  1911/12:  562287  Ballen  oder  18459  750  lbs
im  Werte  von  7028  587  L.  (Davon  bezog  Deutschland
  zuls#n  55  267  Ballen  im  Werte  von  751631  8

 

Viktoria  eine  Verminderung  von  rund  2000000  Schafen
(von  18  ie  Folge  war  eine
Verminderung  in  der  Ausfuhr  pon-  126  492  Ballen
Wolle  Hoach  Deu  tschland  eine  Verminderung  von
13  095  Ballen).

In  ner  Beschaffenheit  war  die  Schur  des  Staates
Viktoria  auf  der  Höhe  des  Vorjahres.  Wegen  der
Dürre  waren  die  Wollen  sziner  aber  sie  enthielten
mehr  Schweiß  als  im  Vorja

Für  die  kommende  #1n  ist,  da  im
Winter  günstige  Re  egenfälle  zu  verzeichnen  gewesen
sind,  eine,  wenn  auch  kleine,  ernihtic  des  Schafbestandes
  und  der  Wollausfuhr  zu  erwarten.

Von  der  Wollausfuhr  der  einzgelnen  austra- 



 

 

 

 

 

 

und  #tten  545  302  Ballen  im  Werte  von  854  525  K.)  lischen  Bundesstaaten  und  der  Bestimmung  der
Weg  im  Jahre  1912  in  Voalzen  herr=  Verschiffungen  während  der  Saison  1912.18  gibt  die
schenden  aider  erlitt  der  Schafbestand  des  Staates!  folgende  Aufsstellung  ein  Bild:
Verein.  Deutsche,  ita-  Frau-  6  dea  #
t-S
  Staaten  lienische  und  Ant-  6  lam
Staatenu  und  England  österreichische  bsische  werpen  Japan  ausfuhr
Kanada  Häfen  Häfen  .  Ballen
·  l  :
Neusüdwales  7  581  204  1416  185  582  253  281  1  95286  1  27  953  773829
iktorin  10  710  231  101.  51  378  124364  32  182  1173  150  950
Queensländ  892  112  763  66  191  56  904  39815  3  968  280  538
Südaustralien.  215  8  0983  20  021  44  989  10  272  —  164  430
Westaustrallen  —  28  895  —  —  776  828  80  499
Tasmanien  —  «160205.  1  378  8202  1  155  —  21  755
19  437  681  911  324  550  482  690  179  486  33922  1721  996
1  v.  H.  40  v.  H.  19  v.  H.  28  v.  H.  10  v.  H.  2v.  H.  ]  100  v.  H.
(Bericht  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Melbourne.)

straußen-Jagd-  und  Ausfuhrverbot  für  die
französischen  Kolonien  in  Westafrika.

Durch  eine  Verordnung  des  Generalgouverneurs
zu  Dakar  vom  16.  Juli  d.  Is.  ist  die  Jagd,  der  Fang
und  die  Ausfuhr  von  Straußen  sowie  das  Sammeln
und  der  Verkauf  von  Stranßeneiern  für  das  ganze
Gebiet  der  französischen  Kolonien  in  BWestafrika  untersagt
  worden,  soweit  nicht  für  besondere  Fälle  vom
Generalgouverneur  spezielle  Erlaubnis  erteilt  wird.

Ferner  wird  das  Halten  von  zahmen  Straußen
sowie  der  Verkauf  von  Straußenbälgen  oder  Federn
unter  behördliche  Kontrolle  gestellt.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Monrovia.)

Handel  des  Uganda-Drotektorats  1912,/13.

Der  Gesamthandel  des  Protektorats  hatte  im
Berichtsjahr  einen  Wert  von  1236956  K  (24739  120.42),
was  einen  Überschuß  über  das  d  von  219828  2
(4290  560  /4)  oder  21,61  v.  H.  bedeutet.  Der  Wert
der  Einfuhr  betrug  779  946  W  (15  598  920  4  der
der  Ausfuhr  457  010  L  (9  110  200  /4).  Die  Einfuhr
im  Privonthandel  seiat.  einen  Zuwachs  von  107  692  2K
(215  A)  oder  25,14  v  desgleichen  28
von  ogt  023  (4  an  )  oder  24  92  v.  H.,  gegenüber
einem  Rückgang  von  21,89  v.  H.  im  Vorjahre:  die
Ausfuhr  einheimischer  Erzeugnisse  ist  um  69  994  gK
(1  399  00%  #%)  oder  19,07  v.  H.  gewachsen.

letzten  drei  Jahre  haben  einen  ständigen  Fortscritd
  ros  Landes  gebracht,  obgleich  es  noch  längere

 

 

Zeit  dauern  wird,  bis  der  Handelsüberschuß  auf  der
richtigen  Seite  sein  und  die  Ausfuhr  die  Einfuhr  überwiegen
  wird.  Die  gegenwärtige  stärkere  Zunahme  der
Einfuhr  gegenüber  der  Ausfuhr  kann  in  Anbetracht
der  schnellen  Entwicklung  des  Landes  nur  als  eine
günstige  Vorbedeutung  für  die  zukünftige  Ausdehnung
des  Ausfuhrhandels  angesehen  werden.

Die  Einfuhr  von  Nahrungs=  und  Genußmitteln
ist  gegen  das  Vorjahr  um  10  395  L  (207  900  .)  auf
91  810  2L  (1  826  200  .#%)  gestiegen.  Rohstoffe  sind  um
1229  9  (24  580  ./())  auf  46  644  L  (932  984  /)  zurückgegangen.
  Fabrikate  und  Halbzeuge  stiegen
97  647  2  (1952  940  ./#)  auf  514  714  L  (10  294  280
Die  Art  und  Menge  der  einzelnen  Einfuhrgüter  läßt
auf  ein  Anwachsen  des  Handels  mit  den  Eingeborenen
und  auf  gute  Entwicklung  der  Landwirtschaft  schließen.
Ferner  sind  zu  bemerken  Baumaterialien  für  die
Busoga-Eisenbahn  und  Fahrzeuge  für  den  Kioga-See.
An  Bargeld  wurde  120  397  K  (2  407  940.#),  darunter
an  Scheidemünze  9480  K  (189  600  ./##),  eingeführt,  was
eine  Zunahme  gegen  das  Vorjahr  um  21028  S.
(480  460  ./40  bedeutet.

Die  Ausfuhr  einheimischer  Erzeugnisse  betrug
436  002  L  (8  738  040  /),  und  zwar  an  Nahrungs=  und
Genußmitteln  (in  der  Hauptsache  Simsimsamen,  spanischer

  Pfeffer.  Gruhene  Butter,  Kaffee  und  Echnäfe)
55  xuu  L  (1115  ),  mehr  als  im  Vorjahr  19136  S.
(382720  ).  iiltB  (in  der  Hauptsache  Baumwolle,
Rinder=  und  Büffelhäute,  Ziegen-  und  Jandere  Sele
Elsenbein)  stiegen  um  51  861  S  (110837  220  1)  an

377  070  L  7  ö41  400  Ac).  Baumwolle  *  jetzt,  d
erst  zehnjährigem  Anbau,  schon  26294  Ballen  im  Werte
        <pb n="1125" />
        1071

von  254  379  L  (5.087  580  Ach,  wovon  der  größte  Teil
bereits  im  Lande  selbst  entkörnt  wird.  Baumwoll-=samenöl
  ist  stark  zurückgegangen  und  liefert  keinen
nennenswerten  Ertrag.  Dagegen  hat  sich  die  Ausfuhr
  von  Baumwollsamen  im  Betrage  von  11  335  L
(226  700  )  gegen  das  Vorjahr  nahezu  verdoppelt.

Der  Turchfuhrhandel  (Cauptvosten  Ghenbein
ause  den  Kongostga  zeigt  mit  insgesamt  69  234  2
(1384  )  eine  nseite  um  21028  8  bebone  Al).
Die  rausfuhr  ist  dafür  um  4908  S  (98  160.1)
auf  20  108  8  (402  160  /4)  gefallen.

Die  Herkunft  der  Einfuhrgitzer  verteilt  sich,  wie
folgt:  England  285  588  8  660  J/),  britische  Beüitzungen
  109  426  L  188  9  Al),  andere  Länder
264  331  L  (5  286  680  ).  Unter  den  letzteren  steht
an  der  Spitze  Amerika  (hauptsächlich  mit  gewebten
Waren)  mit  94294  2  (1885880  ./4)j;  es  folgen  Belgien
mit  dem  Longostaat  (viel  Durchgangsgüter)  mit  70  962  2.

419.2  5  Deutschland  mit  Deutsch-Ostafrika
init  57  *  148  900  ./),  wovon  jedoch  nur  etwa
7  v.  H.  auf  20..  St  %%  entfallen.  Über  die  Besiningbert
  der  Ausfuhr  konnte  nichts  näheres  ermittelt
  werden.

Belgisch-Kongo.

Herabsetzung,  der  Einfuhrzölle  für  Kohle,
Koks  und  Mineralöle.

Der  Cntwurk  einer  Verordnung,  welche  von  dem
Kolonialrat  genehmigt  ist,  deren  Inkrafttreten  indes
noch  der  Bestätigung  durch  eine,  Königliche  Verordnung
bedarf,  sieht  vom  1.  Jannar  1914  ab  eine  zeitweilige
Hrseung  der  Einfthrzöle  bei  den  nachbenannten

Waren
Geplanter  H#l

7  ng  tcn
rgrank
Kohle:
in  ihrem  natürlichen  Zustand  oder  gepreßt
(Briketts  u.  giförmige  Prebkohlen  Goulets)
karbonisiert  (Kols).
Mineralöle:

Petrolcum,  Schieferöle  und  andere,  roh
Anm.  Alle  Ole,  welche  zu  Beleuchtungszwecken
  nur  nach  voraufgegangener  Reinigung
  so  verwendbar  sind,  daß  sie  in
den  gemeinhin  in  Gebrauch  befindlichen
Lempen  gebrannt  werden  können,  werden
als  rohe  Ole  angesehen  6
Rückstände  von  der  Reinigung  (Masn)  0.20
Motorwagenöl  (leichte  Ole)  .  0,60

Anm.  Hierunter  fallen  Venzin,  GCasolin,

  Motocarline  und  andere  gleichartige

Destillate.

Lampenöle  (gereinigtes  Petroleum)  2,00
(The  Board  of  Tinde  Journal.)

Britisch  -Ostafrika.

Vorschriften  gegen  den  Mißbrauch  von  Opium
d  anderen  Betäubungsmitteln.

enne  am  1.  Jannar  1914  in  Kraft  tretende  Verordnung
  (Nr.  14/1913)  schreibt  u.  a.  vor,  daß  niemand
(mit  Ausnahme  von  Drogisten  oder  praktischen  Arzten)
Betäubungsmittel  in  das  Schutzgebiet  einführen  darf.
Drogisten  und  praktische  Arzte  dürfen  Betäubungsmittel

 

nur  dann  einführen,  wenn  sie  dazu  auf  Grund  eines
Erlaubnisscheins  ermächtigt  sind,  der  die  einzuführende
Menge  zurü.  und  von  dem  ersten  Gesundheitsbeamten
unterzeichnet  i

Die  zeert  können  derartige  in  das  Schutzgebiet
  eingeführte  Stoffe  so  lange  zurütkhalten.  bis  der
darüber  lautende  Erlaubnisschein  vorgelegt  is

Für  die  Einfuhr  von  zubereitetem  ouen  wird
kein  Erlaubnisschein  erteilt.  ie  Gewinnung,  Verarbeitung
  und  Ausfuhr  von  Betäubungsmitteln  ist  nur
mit  amtlicher  Genehmigung  zulässig-Durch

  die  vorerwähnte  Verordnung  wird  die
Opiumverordnung  vom  Jahre  1902  aufgehoben,  ebenso
gewisse  Bestimmungen  ver  o  Verordaung  über  Drogen
und  Gifte  vom  Jahre  —  Poisons
Ordinancc  of  1910  —,  101  auf  die  Einfuhr  von
Opium  auf  Grund  der  Verordnung  vom  Jahre  1902
Bezug  haben.

Im  Sinne  der  Verordnung  umfaßt  der  Begriff
„Betäubungsmittel“  Opium,  Bhang,  Morphium,  Kokain,
  Heroin  und  andere  Stoffe  oder  Zubereitungen,
welche  der  Gouverneur  von  Zeit  zu  Zeit  durch  Bekanntgabe
  in  der  „Gazette“  als  unter  jenen  Begriff  fallend
erklären  tann.  (The  Board  of  Trade  Journal.)

 

Goldküste.

Ausfuhrverbot  für  Bälge  und  Gefieder
gewisser  Vögel.

Für  die  Goldlüstenkolonie  ist  in  Abänderung  der
„  Wild  Animals  Preservation  Ordinance“  Nr.  2  vom
Jahre  1901  die  Einführung  eines  Gesetzes  geplant,
welches  den  Gouverneur  ermächtigt,  die  Ausfuhr  der
Bälge  und  des  Gefieders  der  nachbenannten  Vögel  zu
verbieten:  Geier,  Schreibervögel,  Eulen,  Nashornvögel
oder  Fleischfresser,  Strauße,  Marabus,  weiße  Reiher
(egrets)  und  alle  nicht  eßbaren  Vögel.

(The  Bourd  of  Trade  Journal.)

Nordrhodesia.
Vorschriften  für  die  Einfuhr  von  Pflangen.

Eine  Verordnung  vom  3.  September  1913  (Nr.  9,
1913)  ermächtigt  den  Administrator,  die  Einfuhr  von
Pflanzen  nach  Nordrhodesia  zu  verbieten,  die  mit  irgendwelchen

  Krankheiten.  Schmarotzern  oder  Insekten  behaftet
  sind,  deren  Einfuhr  gefahrbringend  sein  würde
oder  die  von  Plätzen  kommen,  hinsichtlich  derer  der
Bedacht  besteht,  daß  dort  eine  derartige  Krankheit  usw.

Pflanzen  dürfen  nach  Nordrhodesia  nur  über  die
dafür  bestimmten  Zollstellen  eingeführt  werden;  Pflanzen,
die  entgegen  den  Vorschriften  der  Verordnung  eingeführt
  werden,  werden  beschlagnahmt,  zurückbehalten
und,  wenn  erforderlich,  gemäß  der  Anordnung  des
ersten  Zollbeamten  der  Eingangszgollstelle  oder  des
Polizei=  oder  Eingeborenenkommissars  des  Bezirks,  wo
die  Pflanzen  gefunden  werden,  vernichtet.

Der  Begriff  „Pflanzen“  soll  Teile  davon  wie
Knollen.  Zwiebeln,  Wurzeln,  abgeschnittene  Teile,  Pfropfreiser,
  Früchte  und  Sämereien  einschließen.

(The  Board  of  Trade  Journal.)
        <pb n="1126" />
        1072

Südrhodeslta.
Ausfuhr  von  Angoraziegen,  Straußen  und
Straußeneiern
Die  früher  ngeteilke  Verordnung).  betreffend
das  Verbot  der  Ausfuhr  von  Angoraziegen,  Straußen
und  und  Straußeneiern  —  Angora  Gont  and  Ostrich  Export.

)  Vgl.,  Vgal.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  451f.

Probibition  Ordinance,  1913  —,  ist  von  dem  Gesetzgebenden
  Rate  Südrhodesias  nicht  verabschiedet  worden.
Der  Entwurf  einer  der  vorerwähnten  gleichlautenden
  oder  ähnlichen  Verordnung  wird  voraussichtlich
durch  die  Regierung  der  Kolonie  dem  Gesetzgebenden
Rate  in  der  nächsten  Tagung  wieder  vorgelegt  werden.
(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Kapstadt.)

 

Vermischtes.

Die  eisenbahnen  der  Südafrikanischen  Union.

Nach  dem  Berichte  des  Generaldirektors  der  Eisenbahnen
  und  Häfen  der  Südafrikanischen  Union  für  1912
ist  trotz  der  großen  Trockenheit  des  letzten  Jahres,  die
die  wirtschaftliche  Produktivität  eines  großen  Teiles
des  Innenlandes  schwer  geschädigt  hat,  im  Eisenbahnverkehr
  eine  Zunahme  im  Passagierverkehr  (1912:
41  450  000  Passagiere  gegen  88  37  165  697),  sowie
im  Güterverkehr  (1912:  13  858  918  Tonnen  gegenüber
  1911:  12  818  311  Tonnen)  zu  verzeichnen,  mit
denen  die  Einnahmen  allerdings  infolge  der  starken
Herabsetzung  des  Personen=  und  Gütertarifs  nicht
Schritt  herhalten  haben.

nahmen  aus  dem  Passagierverkehr
beliesene  sich  112  auf  3  308  347  K.  1911  auf  3  078  300  L.,
1910  auf  2812  577  KL.  Gegenüber  1909  hat  sich  der
Passagierverkehr  um  32  v.  H.  und  die  Zahl  der  Passagier-Zugmeilen
  um  35  v.  H.  gesteigert.
agegen  zeigen  die  Einnahmen  aus  dem
Güterverkehr  (1912:  7  872719  L  gegenüber  1911:
7950  502  9)  eine  Abnahme  von  77  783

Die  —  Nettoeinnahmen  Lerechnen  sich
auf  1  866  094  g.

Das  in  Betrieb-  befindliche  Eisenbahnnes  der
Unions-Eisenbahnen  bestand  Ende  1912  aus  7848  Meilen,
wovon  7382½  Meilen  die  Spurweite  von  3  Fuß  6  Joll
—  1,067  m  (sogenannte  Kapspur)  und  465½  Meilen
eine  Spurweite  von  2  Fuß  =  0,610  m  haben.  Im
Jahre  1912  hat  ein  Ausbau  der  Kapspurlinien  um
301½  Meilen  und  der  Echmatspurlinien  um  21¾  Meilen
stattgesunden.  Das  Eisenbahnnetz  verteilt  sich  auf  die
vier  Provinzen,  wie  folgt:  Kapprovin.  3  da.  Freistaat
1106,  Transvaal  2197,  Maaal  1052

 

ain  neuen  Linien  sind  630  Weilen.  im  Bau.
Ihre  Vollendung  wird  noch  im  Jahre  1913  erwartet.

 

Die  k  esen  für  das  gesamte  Eisenbahnsystem
  der  Union  eaufen  dich.  berechet  auf  den
31.  Dezember  1912,  an  272325  K,  die  Kosten  eincchließich
  des  rollendel,  Mers  berechnen  sich  auf

10  113  K  für  die  Meile.

Das  rollende  Material  des  ganzen  Bahnsystems
  bestand  Ende  1912  aus  1454  Lokomotiven  im
Durchschnittsgewicht  von  52,22  Tonnen,  aus  2388  Personen-,
  Küchen=  usw.  Wagen,  sowie  aus  23  968  Güterwagen.


Die  Bahnen  beschäftigten  80  101  Weiße,  21732
ur  und  Mischlinge,  3675  Inder,  zusammen
50

i  Materialien  wurden  im  Jahre  1912  durch
neemin  des  ssioner  in  London  für
2266  486  L,  durch  die  Verwalan  in  Südafrika  für
2  765  225  20  gekauft.  Die  Käufe  durch  den  High  Commissioner
  verteilten  sich  auf  die  verschiedenen  Herduktionsländer,
  wie  folgt:  Großbritannien  1  888  04
Amerika  57  592,  Kanada  79,  Deutschland  111  172.
Belgien  141  744,  Holland  75,  Frankreich  5122,  Dinee
mark  358,  Norwegen  3968.  Schweden  20  588,  Csterreich
  5  L.  Der  Rest  von  42  691  L  entfällt  auf  Landogsspesen
  usw.  Deutschland  lieferte  namentlich
Oberbaumaterial,  Zement,  Zink,  Blech,  Zucker,  Maschinen,
  elektrisches  Material,  Glas,  Chemikalien,  Papier
und  Koks.  Von  den  durch  die  Verwaltung  in  Südafrika
  gekauften  Materialien  stammen  für  586  818  8.
aus  anderen  englischen.  Kolenien  oder  fremden  Ländern,
nämlich:  Amerika  34,  Australien  364  614,  Indien
und  Burma  63  018,  Sn  7100,  Deutschland  2840,
Java  17  984,  Schweden  55  -  Chile  6871,  Frankreich
830,  Rußland  108,  Japan  1

(Nach  einem  n  n  Kaiserl.  Konsulats

in  Johannesburg.)

—  —

 

Literatur-Berieht.

 

Taschenbuck  für  Südwestafrikn  1914.  Jahrgang.
Unter  Mitwirkung  von  Kommerzienrat.  Carl  Bödiker.,
  Hamburg:;  Gerstmeyer,  Cch.  Oberregierunksrat
  im  Reichs-Kolonialamt;  Hogrefc.  Sekretür
der  Zentralauskunftstelle  für  Auswanderer  in  Berlin;
Prof.  O.  Knopf.  Jena;  Lutter,  Hauptmann  im
Kommando  der  Schutztroppen  im  Reichs-Kolonialamt;
  Justizrat  Dr.  Rhode,  Berlin;  Job.  Schmidt,
Postinspektor  ia  in  Berlin;  herausgegeben  von  Kurd
Schwabe,  Mujor  a.  D.  Dr.  Philalethes  Kuhn.

berstabsarzt  bei  der  Schutztruppe  für  Kamerun
und  Medizinalreferent  beim  Gouvernement,  und

Dr.  Georg  Fock,  prakt.  Arzt  in  Okahandja.

3  Teile.  Verlag  von  Dietrich  Keimer  (#  (Ernst  Vohsen),

Klse  Preis  6./

Während  das  Taschenbuch  bisher  in  zvei  Teilen
erschien,  ist  der  erweitenc  Inbalt  dicses  neuen  Jahrgangs
  in  drei  Teile  gegliedert.  In  dem  gebundenen
Hauptteil  befinden  sich  u.  u.  der  Notizkalender  für
dus  neuc  Jahr,  Zu-  und  Abgangslisten  für  Vich,
Trage-  und  Brutzeiten,  Tabellen  für  Zahnalter,  Schlacht
gewicht.  Maße  und  ünzen,  Hinweise  auf  Hauptmöngel
  und  Gewährfristen  im  Lierhandel  und  Fingerzeige
  für  Leistung  der  ersten  Hilfe.  Der  2.  Teil  be-
        <pb n="1127" />
        GW  1073  20

schreibt  den  Handel  und  Verkehr,  die  Ansielung
und  die  Militärverhäültnissc  und  bringt  cinc  statistische
sicht  über  die  Entwicklung  des  utzgebicts.
In  dem  3.  Teile  sind  die  bis  zur  Gegenwart  erg#naten
Verordnungen  und  Gesctze  vereinigt.  —  Das  Tuschenbuch
  ist  den  Angehörigen  des  Schutzgebiets  wie  überhaupt
  jedem  warm  zu  empfehlen,  der  sich  über  den
Stand  und  die  Entwicklung  unserer  Kolonien  unterrichten
  will.

Hofmann,  Dr.  Amerigo:  Aus  den  Waldungen  des
fernen  Ostens.  Forstliche  Reisen  und  Studien  in
Japan,  Formosa.  Koren  und  den  angrenzenden  Gebieten
  Ostasiens.  Mit  9  Textfiguren,  94  zum  Teil
farbigen  Abbildungen  auf  51  Kunstdrucktafeln,  zumeist
  nach  Originalaufnahmen  des  Verfassers,  4  farbigen
  Abbildungen  formosanischer  Holzarten  in
Faksimiledruck  und  *  frophisehen  Karten.  225  S.
Wien  1913,  Verlag  Wilhelm  Frick.  Preis  geb.  12.44.

Der  Verfasser,  ein  K.  K.  Oberforstkommissär,  hat
mehr  denn  fünf  Jahre  als  Professor  des  forstlichen

Bauwesens  an  der  Kaiserl.  Univewität  in  Lokio  gewirkt

  und  gibt  nun  in  dem  vorliegenden  Bündchen

ie  Ergebnisse  von  Studienreisen  zum  besten,  die  ihn
durch  die  feure  japanische  Inselwelt,  ebenso  nach

Korea  und  der  Mandschurei  geführt.  haben.  Dus  Buch

ist  kein  Reisewerk  im  üblichen  Sinne,  es  ist  auch

kein  rein  fachwissenschaftliches  Werk,  das  nur  dem

Praktischen  Forstmanne  Belchrung  böte;  es  bemüht

sich  vielmehr,  dem  Gebildeten  überhaupt  in  fesscuden

Sehilderungen  und  in  allgemein  verstündlicher  Form

Aufschluss  nicht  nur  über  die  Waldverhültnisse  Japans

 

zu  geben,  sondern  nuch  über  rielerlei  Kuliur-  und
Wirtschaftsfragen,  die  mit  deren  Eigenart  und  wit
er  Eigenart  des  ganzen  Landes  zusammenhängen.
Nach  kurzer  Erlitnerung  der  orographischen  Cestaltung
  und  der  (ieologie  Aljapans  wird  uns  dic
Verschledenheit  des  Waldes  in  der  Umgebung  Tokios.
an  der  Küste  des  mittieren  Japan,  in  den  Gebirgen
der  Haup#insel  und  der  Nordlandinscl  Hokkaido,  auf
orwosa  und  in  Korea  vorgeführt  und  dabei  betonr.
daß  es  zwei  Umstände  sind.  die  der  Torstwirtschaft
des  Kuiscrreichs  einen  von  der  unsrigen  schr  a
weichenden  Stempel  aufdrücken.  Japnn  umsaßt  einmal
in  seiner  Gesamtheit,  von  Formosa  bis  Sachnlin,  fasi
alle  Klimate  der  Erde,  und  es  hat  zweitens  keine
Eiszeit  durchgemacht.  Das  erste  bewirkt,  daß  wir
tropischen  und  Sobtropisehen  Wäldern  der  ##  gemätigten
Zone  und  des  kalten  Nordens  begegnen,  das  andere

t  im  Gefolge,  daß  die  Wälder,  *  Altjapan  in
Betracht  kommt,  denen  entsprechen  ,  die  bei  uns  in
der  Teitiükzeit  bestanden  haben.  Sie  bergen  Hunderte
von  verschiedenen  Holzarten,  während  es  bei  uns
doch  nur  immer  einige  wenige  sind,  dic  einen  Bestand
zusammensetzen.  Die  letzten  Kapttel  sind  den  Besitzund
  Betriebsrerhältnissen,  der  Holzverwertung,  dem
forstlichen  Transport-  und  Unterrichtswesen  und  vor
allem  den  Beziehungen  zwischen  Wald  und  Wasser
gewidmer.

Das  Buch  ist  warm  zu  empfehlen:  besonder
scllten  unsere  jungen,  in  die  Kolonien  gehenden  Forst--leute
  es  nicht  versäumen,  die  reichen  Erfahrungen  de
hier  zu  Worte  kommenden  Jucheencnsen  für  sich
nutzbar  zu  machen.  G.  Volkens.

 

Koloniale  Liter  atur.)
XXIV.

Zusammengestellt  in  der  Bibllothek  des  Reichs-Kolonlalamts.
Dle  elngereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehllt.  werden  unter  kelnen  Umständen  zurickgesand!.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.

Southern  Nigeria  Handbook  1912.  London:  1911.
Waterlow  and  Sons.  S.  80.  Ir

II.  Kolonialgeschichte  und  Kolonialpolitik.
Vacat.  ·

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archäologie.

obritien  Enst  Afrien.  Aus:  The  African  Worla
October  31,  1913.

e  East  Afrvica.  Deutsch-Ost-Afrika.  A%2
The  African  World.  November  15,  1913.  (#

Friedlunder,  Immanuel:  beitrüge  zur  Kenntnis
der  Kaprerdischen  Inseln.  Die  Ergebnisse  c.  Studicnreise
  im  Sommer  1912.  Ait#  c.  Ubewicht  über  d.  Gesteine
  d.  Kapverdischen  Inseln  von  Prof.  Dr.  Wsalter]

In  Geeser.  Kubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen

matisch  geo  .Ait  eloem  siod  die  Titel

der.  Verne  *  welebeg  del.  4%  HRaakte  n  des  Kolonlalblattes

  mit  6  nigen.  o  von  doer

rltiinit  Soiebt  bekio#  nes  e  ervorben  wurden.

ßz  Verlag  erklärt  sich  gern  berelt.  diejenigen

wer#sr  welche  ibm  als  Rezensionsere  mpla  ßtre  oder

zur  Ktasne  in  dieses  Verzeicht  zugerchlekt

werden,  anzunehmen  *  das  Reichs-Kolonlalamt
  Ftnn  zu  beförde

 

Bergt  in  Lipeigt.  Nebst  e.  geol.  Ubessichtskt.,  10  Spezialkt.
  u.  ichtdruekbild.  auf  19  Taf.  Berlin:
D.  Reimer  1913.  XlII,  100  S.  8So.  14

*Scully,  William  Churles:  Further  Reminiscences
of  a  South  Afrienn  Pioneer.  With  16  III.  London:
Unwin  1913.  384  S.  11,50..  8.  (5

Thorbecke,  Marie  Pauline:  o  der  Savanne  Tagebuch
  e.  Kamerunreise.  M.  16
sichtsskizze  d.  Reisegebietes.  Berline
1914.  XII,  231  S.  80.

Die  rFalleinseln
(1913)  509

IV.  Naturuyerensenatilche  Erforschung

der  Kolonien.

Frlzzl,  E.nst:  Ostcometrischer  Befund  un  Schüdeln
und  Skelettcilen  der  sogenannten  Telei  in  Süd-Bou-Eninville.
  M.  10  Abb.  i.  Text  u.  20  auf  Taf.  Aus:
Archiv  k.  Amthrevolerie  Jeue  eige.  r*ir  12  H.  1.
Braunschweig:  1913  Vieweg  &amp;amp;  Sohn.

*  Morstait,  H.:  Liste  der  —ß  Fli
und  Zecken.  M.  10  Abb.  (Deutsch-Ostafrika.)  Der
Pflanzer  10  (1913)  507—510.  (

*  The  Rains  of  the  Nile  Basin  und  the  Nile  Floocbudl
o  1910,  br  J.  I.  Craig.  (Ministry  of  Finance.  Fgypt.  )
(Surrer  beparunegt.  Cairo:  4½  XNutional  Prun.
Departm.  110,  IX  S.  3.50/4  lio

.  1  Vber-—
  &amp;amp;  Sohn

Koloniale  Monatsblätter  1
l
        <pb n="1128" />
        1074

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Baptista,  Joseph:  The  commercial  Law  of  the
Empire  of  India.  Das  Handelsrecht  des  Kaiscrreichs
Indien.  Ins  Deutsche  übers.  von  c.  Anzuhl  deutscher
Juristen.  (Brit.  Besitzungen  u.  Schutzgebiete.  T.  2.)
(Die  Handelsgesetze  Erdballs.  Ausg.  D.  B  I.  1II,
Abt.  2.  T.  2.)  Berlin:  v.  Decker  I19121.  270  S.  40.  I111

WMDeelnration  additional  to  the  Agreement  of
March  27,  1874,  between  the  United  Kinglom  and
Germany  respecting  the  Recognition  of  Joint  Stock
Companies,  etc.  Signed  at  Berlin.  Narch  25.  1913.
Presented  to  both  HHouses  of  Parlinment  by  command
of  His  Majesty.  April  1913.  (Treaty  Series.  1913.
No.  5.  Cd.  6681.)  London:  Ha#rison  and  Sons.
1913.  80.

Huberleh,  Charles  llenr#:

of  Australin  and  Ne  Zealand.
von  Australien  und  Neu-Sceland.
von  c.  Anzahl  deutscher  Juristen.  (Brit.  Besitzungen
u.  Schutzgebiete.  T.  5.)  (Die  Handelsgesetze  d.  Erdballs.
  Ausg.  D,  Bd.  11,  Abt.  2,  T.  3.)  Berlin:  v.  Decker

i2
The  commereinl  Law
as  Handelsrecht,

(1910—1I.  (
VI.  Staatsrecht.
Vacat.
VII.  Verwaltung.
Vacat.
VIII.  Justizwesen.
Vacat.
IX.  Völkerrecht.
Vucat.

X.  Bevölkerungswesen.

Almadn,  José  de:  Comparative  essay  on  indeurck
labour  at  St.  Thomé  and  Trrincipe.  Lisbon:  1913
tional  Print.  Office.  81  S.  P0.  6

Agxenfeld,  K.:  Geistige  Kümpfe  in  der  Eingeborencnbevölkerung
  an  der  Küste  Ostafrikas.  Kol.
Rdsch.  11  (1913)  617—6273.  (1

Die  Fronarbelt  in  St.  Thomas  und  Principe.
Aus:  Friellensbewegung,  Zeitschr.  d.  Internat.  Friedens--bureaus.
  1913.  Llie

Xl.  Statistik.  Jahresberichte.
Vacat.
XlI.  Finanzwesen.

Compte  deéfinitif  des  Recettes  du  Budget  de
I’Algérie  pour  IExercicc  190  #  ff.  Alger:  1908  ff.  Im-Primerie
  Agricolc  et  Commercialc.  J0.

Wrrojet  de  Déeret  portant  Règlement  Définitif
Budget  de  ’Algéric  pour  I’Exercice  1907  ff.  (Gouvernement
  Général  de  I’Algérie.)  Agha-Alger:  1908  ff.  Im-Primerie
  Agricolc  ct  Commerciale.  l0.  L

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

LA  46#nleulture  4  u  Conte  Belge.  Rapport  sur  les
années  1911  e  0  Bulletin  Agricole  du  Cone
Belge  1  (9•.

Kolonial  -  landwirtschaftliche  Buchführung  ###
Pflanzungesbetriebe.  Bd.  1—8.  Berlin:  Deutsche
Landwirtschasts-Gesellschaft  (1913).  8  Bde.  20

*  Fauchère,  A.:  Culture  du  Cocotier  et  Commerce
des  Noix  de  Coco  à  la  Trinié.  L'Agriculture  Pratiduc
  des  Pays  Chauds  126  (1913)  130—141.  [21

übner:  Die  Sahara,  die  Schwierigkeiten  einer
Traussaharabahn  und  der  Plan  einer  franzisischen
Transafrikabahn.  Koloniale  Monatsblütter  11  (1913)
498—509.  l2

Ins  Deutsche  übers.

Egypte.
du

 

*Kriinzlin:  Die  Wollausplage  in  Daressalam.  M.
0  Abb.  Der  Pflanzer  10  (1913)  493—507.  [
X,  Zur  Kenntnis  der  Fefrikapischen
GCuai.  Arten.  Der  Pflanzer  10  (1913)
ea  Culture  in  India.  Publ.  by  t  Kaerienltand
o.  J.

oiti  of  thePotqshsyndtcatecalcttt
4I880.  les
XIV.  Wasserwesen.
Vacat.
XV.  Bergbau.
Vacat.

XVI.  Handel.

Berghaus:  Die  Handelsbewegung  der  Kolonie
Eritbrün  im  Jahrfünft  1907—12.  CNach  Veröffentl.
d.  ital  ien.  Koloninlministers.)  Kol.  Rdsch.  11  (1913)

1—687.

Situation  commerciale  de  bEgpte  et  —–-e
de  la  place  du  Cairc.  s  françaises  en
Supplém.  au  Moniteur  olficiel  dn  Commerce

13.  Novembre  1913.  127

EZnadov,  F:  Die  Förderung  des  Handels  zwischen
Sionie  und  Mutterland.  Die  Grenzboten  47  6#½/2

s  28

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacat.

XVIII.  Verkehr.

Agreement  between  ihe  United  Kingdom  and
Liberin  respecting  the  Nuvigation  Pr  the  Manch  River.
Signed  at  Aonroria,  April  10.  1913.  Presented  1o
both  Houses  of  Parliuament  by  command  ok  His  Majestr.
  May  1913.  (Treaty  Series.  1913.  No.G.  Cd.  6803.)
London:  1913.  Berrison  &amp;amp;  Sons.  do.  29

*Nigeriun  Railwaxy.  Administratire  Report  for
the  Fenr  1912.  o.  ().  122  S.  10.  a0

XIX.  Medizin.

Die  Kiie  in  den  Kolonien.
11  (1913)  64

4%%4  W  vran:  Ongezond  Batavia,  vrocger
#en  nu.  Aus:  (ienceskundig  Tüdschrift  voor  Nederl.
Indiẽ,  Decl  53,  Afl.  2.  Batavia:  1913.  Javasche
Bockhandel  &amp;amp;  Drukkerij.  174  8.  2,  25  A.  80.  132

Highet,  H.  Campbell:  Studies  on  Beri-  Beri  and
its  prevention  in  Siam.  (Government  of  Siam.)  (Ministry.
  Gorernmem.)  Bangkok:  (1913).
46  S.  40.

*kleine,  F.  K.  u.  W.  Fischer:  Schlafkrankheit
und  Teetselliegen.  Muteil  (1)  2.  Aus:  Zeitschrift  f.
Hygiene  u.  lutektionekrankheiten  Bd.  73.  75.-Leipzig:
Veit  &amp;amp;  Co  134

Lehr,  1  wigs:Z  Der  Deutsche  Frauenverein  vom
Roten  Kreuz  für  die  Kolonien.  Kol.  Rasch.  11  (1972)

7.  6%½.

*  Morstatt,  I  l  e  der  blutsaugenden  Pliesen
und  Zeccken.  7  Conbb.  olbeuwseb-  Ostafrika.)  ber.
Pflanzer  10  1  —

The  Medieal  D#ee#dn  e##  the  Federated.  Mal
States,  1912.  Aus:  Supplement  to  the  „F.  M.  S.  Government
  Gazette-,  August  29,  1913.  14,  13  S.  Jo.  [37

'Werner,  H.:  Das  Krankenhaus  in  den  Tropen.
M.  49  Abb.  i.  Text.  Aus:  Ergebnisse  u.  PFortschritte
d.  Krankenhauswesens.  Hrsg.  von  E.  Dietrich  u.
J.  Grober.  Bd.  2,  1913.  Jena:  Fischer  1913.  So.  ##

XX.  Sprachen  und  Literatur.

Steln  S.  R.:  Essai  d'unc  bibliographic  systématique
  6  7  —1  jusqu'a  Lannée  1911.  (Mono-Kol.

  Radsch.
-
        <pb n="1129" />
        W  1075  20

graphies  Hiltoerohhigct  .  1.)  Bruselles  &amp;amp;  Leipeig:
Misch  &amp;amp;  Thron  (1911)  IV.  196  S.

WVelten  emale  D.:  ieimansche.  —
dien.  1913.  (Mitteil.  d.  Seninn.  Oriental.  Sprachen.
Ig.  16.  Abt.  Berlin:  G.  Reimer  i.  Komm.  1913.
IX,  221  S.  Se0.  a0

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

Aenfeld,  K.:  Geistige  Kümpfe  der  Eingeborenenbeböherung
  an  der  Küste  Ostafrikas.  Kol.  Rdsch.  11
(1913)  647—6273.  s
«Jaltkesbeklcht  für  die  Frauen-Hilfsvereine  der
Evangelisch-lutherischen  Mission  zu  Leipzig.  (I8ter
Jahresbericht.)  Leipzig:  Evangel.-lutherische  Mu#ission
1913.  80.  42

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.
Vacat

XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.

XXV.  Bauwesen.

*  Bökemann:  Die  Stadtanlage  von  Tsingtau.  Koloniale
  Monatsblätter  11  (1913)  465—487.  40
1

1*

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.
*Die  Ausblldungs-  und  Prüfungsstellen  für  den
deutschen  Kraftwagenverkehr.  Jach  amtlichen  Untern.)
  2.  Aufl.  Berlin:  itteleuropiiiseh.  Motorwagen-Verein.
  1913.  VIII,  209  S.  80.
Bampton,  J.  H.:  Uber  Tielaceue  und  Membranaccus
  amethystinus.  M.  1  Taf.  u.  3  Textfig.  Aus:
Centralblatt  f.  Baktericlergie  .  Hrsg  von  J
worm  u.  AM.  Braun.  Bd.  ivis.
*Berleht  ũber  die  Veelilinn.  des  29.  Deutschen
landwirtschaftlichen  Genossenschaftstages  zu  Wissbaden
am  I7.  u.  18.  Juli  1913.  o.  O.:  1913.  70  S.
*Bernstorfl,  Graf:  Ran  an  din  PFeind.  Vom  -t
und  a  auf  Sec.  Leipzig:  Amelang  1913.  IV,  175  S.  Se.
Die  Erölfnung  des  Historisch.Mcdizinischen  NMuseums
  durch  den  Vorsitzenden  der  Kongrehsektion
„Geschichte  der  Aledizin“  Norman  Moore.  (17.  Internationaler
  Medizinischer  Kon  London  1913.)
London,  24.  Juni  1913.  28  9
ECrentrup,  Theod.:  Zur  rS  ver  Rassenmischehe
in  den  Vereinigten  Staaten  von  Nord-Amerika.  Kol.
Rasch.  11  (1913  )  u87  -  s9.
Hanomag-uchrichten.  H#g.  von  der  Hannoveren

P#enor#  Hannover-Linden.  Jg.  1  ff.  1913  fl.  6.
Uloswan:  IHermann:  Fült  Bismarck  1890—1898.
Md.  1.  2.  Stuttgart,  Berlin,  Leipzig:  Union  1913.
2  Bde.  16  At.  vo.
Jnhrbuch  der  Preutßischen  Gerichtsverfassung,
bearb.  im  Justizministerium.  Ig.  30.  Berlin:
v.  Decker  1912.  bo.
WJnhresbericht  über  die  Leistungen  auf  dem  (icbicete
  der  Veterinür-Medizin.  Unter  Mitwirkung  von
W.  Burow  Iu.  a.).  Hrsg.  von  W.  Ellenberger  u.  W.

 

Schütz.  Redig.  von  Wilhelm  Ellenberger  u.  Otto
Zictzschmann.  32.  Jg.  1912.  Berlin:  Hirschwald
1913.  V,  41  S.  8°.
Jze,  Gaston:  Das  Verwaltungsrecht  der  Französischen
  Republik.  (Das  öffentliche  Recht  der  Gegenwart.

  Hr#sg.  von  Mas  Huber  (u.  8  33  k)  Tübingen:
  Mohr  1913.  XVI,  528  S.  2
*Jung  Deutschlands  Flotten-  und  Kolonial-Kalender

  1914.  Würzburg:  Stürtz  (1913).  80  S.  So.
Adolf  Kunhle’s  Vollständiger  Stempelsteucr-  Tarif
31.  Juli  1895

nach  d.  Preuß.  Stempelsteuerges.  26.  Juni  1909

vom

i.  d.  Fass.  d.  Bekanntmach.  vom  30.  Juni  1909.  M.

den  dazu  erlass.  Ausführungsbest.  TNeu  bearb.  von

K.  Jehnrich.  Liefg.  1  ff.  4.  günzl.  umgearb.  u.  verm.

Aufl.  Berlin-Leipzig:  Wattenbach  1911.  2..  10.
*  Programmatische  Kundgebungen  der  Nationalliberalen

  Vartei  1866  —  1913.  Berlin:  Reichsverlag
1913.  137,  IV.  80.
eumke.  Frmnz:  Die  me  teorologische  Ausbildung  des

Fliegers.  N.  30  Textabb.,  3  Wolkenbild.,  5  farb.  Wetterkarten
  u.  3  Tab.  München  u.  Berlin:  Oldenbourg
1913.  70  S.  1,75  Z..  80.

Marck,  von,  Kloß,  Schwedersky:  Die  Staatsanwaltschaft
  bei  den  Land-  und  Amtsgerichten  in  Preußen.

3.  Aufl.  Berlin:  H#epxmann  1913.  XII,  806  S.  22./.  Se.
Jorden,  Arthur  -#apitalunlager.  Berlin:  G.  Reimer
  1912.  V.  58  S.  6

Al.
'  Pirzer,  Michacl:  detreern  itnisee  im  Baxerischen
  Walde.  (Betricbsverhäültnisse  d.  deutsch.  Land--wirtschaft.
  25.)  (Arbeiten  d.  Deutschen  Landwirtschaftsgescllsch.

  246.)  berlin:  Deutsche  Landwirtschafts-=gesellsch.
  1913.  108  S.  80.

*  Regel,  Fritz:  Handelsgeographie.  6.  völlig  umgearb.
  Aufl.  (V  Tiolees  Globus-  Bũcherei.)  Stuttgart:
Violet  o.  J.  4

Saniiiis-NVerlent  über  die  Königlich  Preutzsche
Armee,  das  XII.  und  XIX.  u.  2.  Königlich  Süchsische)
  und  das  XIII.  le  Württembergische)
Armeekorps  für  den  Berichtszeitraum  vom  1.  Cktober
1910  bis  30.  September  1911.  Bearb.  von  der  Medi-Inal-Abteilang
  des  Königl.  Preuß.  Kriegsministeriums.

37  Kart.  u.  10  gHrapb  Darstell  Berlin:  Mittler  &amp;amp;K
Schn  1913.  VI,  256,  198  S.

Stebler,  F.  G.:  5.  batlknee  Futterbanu.  M.
157  Textabb.  (Thaer--  Wiblicthel.)  Berlin:  Parey  1912.
VIII,  215  S.  2,50  4.  8#..

Stebler,  F.  C(i.,  u.  ’  A.:  Die  besten  Futterpflanzen.
  Abbild.  u.  Beschreibungen  nebst  Angaben
üb.  Kultur,  landwirtschaftl.  Wert..  Im  Auftr.
T#hweizeriseb.  Landwirtschaftsdepartem.  hrsg.  u.

.  4.  gänel.  umgearb.  Aufl.  Bern:  WG  1913.  8

5  artiele  de  Mr.  Edmond  Thery  au  sujet  de
Finances  *“  Lisbonne:  1913  Imprim.  Jationalc.
  23  S.  0P0.

Versuchsarbeiten  im  Obst-  und  Gemüsebnu  der
Obstban-Anstalt  Oberwehren  in  den  Jahren  1911—
1912.  (Aus:  Bericht  d.  Obstbau-Anstalt..  Oberzwehren
  .  .  .  Erstatt.  von  Karl  Huber.)  Cassei:  1913
Weber  &amp;amp;  Weidemeyer.  55  S.  80.

Züblin,  Robert:  Die  Handelsbeziehungen  Italiens.
vornehmlich  zu  den  Alitelmeerlündern.  M.  1  Kartc.
(Probleme  d.  Weltwirtschaft.  Hmk.  von  Bernbard
Harms.  16.)  Jena:  Fischer  1913.  XII.  415  S.  S6.

Verkehrs-Nachrichten.

Die  Dienststunden  der  Funkentelegraphenstation  Monrovia  (Liberia),  die  sich  im
Besitze  der  Deutsch-Südamerikanischen  Telegraphengesellschaft  befindet,  sind  vom  15.  Dezember  1913
ab  auf  7  bis  12  vormittags  und  11  nachmittags  bis  1  vormittags  Greenwichzeit  ausgedehnt  worden.
        <pb n="1130" />
        1076

In  Ukoko  (Kamerun),  einem  Küstenort  im  deutschen  Munigebiet,  ist  am  1.  Oktober  eine
Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen
  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  und  auf  die  Wahrnehmung  des  Paketdienstes  erstreckt.

Ein-  und  RKusfuhr  auf  der  Reede  von  Lome  in  der  Zeit  von  Januar  bis  Juni  1913.

Zeit  Einfuhr:  Ausfuhr:  Gesamtverkehr:
t  t  t
Januar  bis  März.  .  .  .  .  4328  3105  7433
April  bis  JInnnn  5069  3880  8949

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Dezember  1913.

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein.  %  auer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Üüberfahrt  abgesandt  werden  am:

 

D.
Neapel  n
Naiser-Wilhelmsland  *'  20°.  Dez.  9.  Jan.
I

1.  Deutsch-Neugninea  Friedrich-Wilhelmsa
  40  u.  3  Tage
aul  48  u.  4
und  Bismarch-Krchipel.  abaul  a8  u.  as  TZage  24*.  Dez.  2.  7.  Jan.
o  hacgriedro  winpeims.  Brin  7.  Dez.  4.  Jan  CaüeoWilhelme#.452.  kn2
hafen  und  Raba  lenal.  0  ll“#  Rabaul  42  Tage
-  Neapel  O.  Jan.  Eitape  42  Tage  7.  Jan.  1050
b)  nach  Eitabe  .  .  .  .  ..  Oenls  Schife)  p  g  J

 

 

 

*  Für  Briese  u.  Postkarten  Nachversand  über  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
113  am  1/12.  und  29/12.  und  von  Berlin  C  2  am  2/12.  und  30/12.  7.52  ab  Schles.  Bhf.
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  ST  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Schirien  Schanghai  geleitet.

 

2.  Marshal-Inseln.  Nea  23“.  Jan.  Jaluit  55  Tage
use  as  17.  217.  Jan.
a)  nach  Jalciiiit  Brir  18.  Jan.  Jaluit  59  Tage  —
le  an.,  E
Neap  3.  31.  Dez.  Adelaide  27—31  Tage,
ce  baise  no  w  na  kn0  ul  der  Stn  "
b)  nach  Naunr  Brindisi  7.  21.  Dez.  4.  Jan.  Spdney.  BVon  dort  mit(1.  5.  12.  19.  26.  29.Dez.
(engl.  Schiffe)  Dampser  der  Pactfic  Lhos-  2.  Jan.  1050
Karanto  14.  28.  Dez.  Lhauch  gomban  der.  1
(engl.  Schtffe)  Jaluttlinie  nach  Nauru

1
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
*  Für  Briefe  und  Postlarten  Nachversand  über  Sibirien  Schanghai  —Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  1133  am  26/1.  und  von  Berlin  C2  am  27/1.  7.52  ab  Schles.  Bhf.

 

 

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briese  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspaplere.  Warenproben
  —  über  Rußland:  Montags,  Donmestags.  Hoeb“  ab  Berlin  722  u.  1122  sowie  Deensiags  752
b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
Neapel  12.  26.  Dez.  Tsingtau  34  Tage  10.  24.  Dez.  1050
(beutsche  Schiffe)  ·  «
Zulalmchdw  Brinäfifså  jiedenSonatag  TI!ngtau32-ZöTagejedenFteuaglOL
(engl.  Schiffe)  .
akseilleiö.19.Tez-2.an.TfmgtauMTage  3.  17.  31.  Dez.  1015
(engl.  Schtffe)  -
Liverpool  6.  Dez.  Tsingtau  34  Tage  5.  Dez.  8.48
Marseille  14.  28.  5  ee  Tsingtau  35  Tage  12.  26.  Dez.  1015
l  des  Absenders  nach  Kiautscho  Och  mu  den  unter  b.
au  cudehen  35%%  lende  ro  werr  —#  ungen  #  ursg  0  New  yort  Vethrben.
        <pb n="1131" />
        1077  20

 

Nach

vom  Einschiffungshafen


Die  Abfahrt  erfolgt

am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

4.  Deutsch-Ostafriha.
#a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),
ans.  Musoma  un

Schira
Mombasa  Wetterbe
  rdee  mit  der  Ugandabebnh
  und  von  der  Endstation
nach  den  Bestimk


b)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,

Neaopel
Oeutsche  Schiffe)
1Marseille

Marseille
(engl.  Schtffe)

Marseille
Oeutsche  Schiffe)

 

v!  13.  29.  jed.  Mts.

11.  Dez.  8.  Jan.
4.  Dez.  1.  Jan.

27.Dez.  11.  Jan.

Mombasa  O  16,  17  Tg.

Mombasa  O  16  Tage

Mombasa  O  19  Tage

Tanga  19—20  Tage

11.  27.  jed.  Mts.  1050

9.  Dez.  6.  Jan.  1015

2.  30.  Dez.  1080

25.  Dez.  9.  Jan.  2.15

 

 

———““  “.—  eapel  13.  29.jed.  Mt.Tanga  17-18  Tage  11.  27.jed.  Mts.  100
WW33353  i.  eutsche  Schlffe)
“lt  und  Bitchanhan.  Marseille  11.  Dez.  8.  Jan.  Mombasa  17  Tage  kF  Dez.  6.  Jan.  1015
von  dort  wetter  mil  nächster
Gelegenheit
%  *—  doe  nech  Marseille  27.Dez.  11.  Jan.  Daressalam  21  Tage25.  Dez.  9.  Jan.  2.15
oma  Jringa.  Stmrun  (beutsche  Schlffe)
Kllofsa  rWsn  ensi.  Konte
  d  S  Moaheet  e  18.  29.jed.  MWts.Daressalam  19  Tage11.  27.  jed.  Mts.  1050
Ner.  —  *  w¾r  (deutt  —
aja,
Schenl.  Seisn  ee,  Marseille  11.  Dez.  8.  Jan.  Zanzibar  18  Tage  9.  Dez.  6.  Jau.  1015
Teo  eneg.  —  na  argesalam  e  weiter  mi
UÜlumbür,  Utele  «  naͤchsier  Gelegenheit
I
5.  destichessdwestafkllsm
»FÄZUFWUHPPHambukgiaDez.g.Jc-n.qukopmuud24Tg.9.Dez.8.Ja-k.9.10
L#  t  Boul#  12.  Dez.  11.  J  Swak  d  19  T  11.  Dez.  10.  J  1.0
uktro.  oulogne  2.  Dez.  11.  Jan.  wakopmun  Tg.  Dez.  10.  Jan.  1.
—  «
GpoeMstqShk6189097D«kv000293·1919260
ontampon......·...e-.Otvaapmua......,-o......«uz.
RIGHT-FREESng  Kalb  8.  Jan.  20,  22  Tage  2.  Jan.  12.48
s.  Mariental,  auuin  b.
——  -  Hamburg  19  jed.  Mts.  Swakopmund  etwa  26  T.  jed.  Mts.  9.10
ba
—;  *  0*J  l7  sHamburg  17.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage17.  jed.  Mts.  9.10
era.  mam  wa-Vonge
  Oiliwerg.  Oesenlen.  Antwerpen  25  jed.  Mts.  Swakopmund  37Tage4.  jed.  Mts.  1.0
—————————&amp;amp;é35  *  s
t  Waterbera.  Will--belmstal
  u.  Wirdtelr
Hamburg  10.  Dez.  9.  Jan.  Lüderitzbucht  24,  25  Tages  9.  Dez.  S.  Jan.  9.10

b)  nach  de  #scht  elowwit
nach  Aus.

ahöhe  en
Ferinee  7  ,  Uta-M


Boulogne
(deutsche  Schiffe)
Southampton
T.
iHamburg
tHamburg

Antwerpen
(beutsche  Schiffe)  ·

 

17.  jed.  Mts.

12.  Dez.  11.  Jan.

6.  13.  20.  27.  Dez.
an.

1
3.9
18.  jed.  Mts.

25  jed.  Mts.

 

Lüderitzbucht  20  Tage

Lüderitzbucht  21,  23,  24,
30,  23  Tage

Lüderitzbucht  32  Tage

Lüderitzbucht  69  Tage
Lüderitzbucht  61  Tage

 

11.  Dez.  10.  Jaon.  1.0

5.  12.  19.  26.  Dez.
2.  Jan.  12.48

19.  jed.  Mts.  9.10

17.  jed.  Mts.  9.10

24.  jed.  Mts.  1.0
        <pb n="1132" />
        GW  1078  20

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  mũssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24  jedes  Monats  Viktoria  20  Tage
6.  Kamerun.  nala  21  Tage
Kribi  22  Te  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
4)  ianen  F  Plantation  22  Tage
n  ⁊
inga,  anbltaaft  Banjo,  B  .  Longji  22  Tage
lngs  Bipindibof,  l  Boulogne  11.  26.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
n  ar  ueg  sur  Mer  Duala  19  Tage
o  Eb  boe  e  Se.  *3  (beutsch=  Schtffe)  Kribi  20  Kge  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
a  unde,  Joh  l  Plantation  20  Tage
es  6a  kehs,  .  Longji  20  Tage
Lomie,  9  Mors#ab.  Li  18.  iktori  T  5.  j  .
A  m—  en  as  Wien  jedes  Monats  Viktoria  19  Tage  15.  jedes  Monats  1.0
anga,.  Osstdinge.  Vlamation,  ·  .  .  .
Sqnqmeltma,utoko,thoktqfHambutg  22.  jedes  Monats  Viltoria  27  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
Duala  28—30  Tage
1Liverpool  11.  Dez.  Viktoria  38  Tage
uala  39  Tage  .  Dez.  100
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
r)  nach  Rio  del  Niegn  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
amburg  22.  jedes  Monals  Nio  del  Rey  831—58  Tages  22.  jed.  Mts.  9.10
Liverpool  11.  Dez.  Rio  del  Rey  37  Tage9.  Dez.  1012
ei  nach  Garua,  Lereriverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  welter  Über
·  .  Entom-Vom
d)llllchMsscH-.....  Liverpool  jeden  Mittwoch  Lagos  16  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  welter  über  Zaria—
Naraguta—Maldugurt—
Dikoa
Antwerpen  20.  Dez.  10.  Jan.  Matadi  18.  20  Tage  19.  Dez.  9.  Jan.  8.43
en  nach  Ileleriba,  Mbalti.  Mo-  La  Nochelle  22.  Dez.  12.  Jan.  nse  20.Dez.  10.  Jan.  1013
lundu,  Nola,  Soufflay  lelgische  Schiffe)  von  da  kser  sr  Essen,
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dann  mit  Flußdampfern  23.  jed.  Mts.  1045
II  .
·.dcqukdliueu,pchu-  Neapel  26“.  Dez.  Jap  36  Tage  24“.  Dez.  1050
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  Angaur  36  Ke6  bzw.  5
Jap  m..  nächst.  Gelegenh.
nach  Zab  und  AngourBrindisii  7.  Dez.  4.  Jan.  Jay  49  Tage  5.  Dez.  2.  Jan.  1059
(engl.  Schifte)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
b)  nach  den  übrigen  Stan#onen  Neapel  23“.  Jan.  Palau  36  Tage
(deutsche  Schiffe)  Saipan  43  Tage  21“.  Jan.  1050.—
a  Ponape  50  Tage
I

 

 

 

ür  Briefe  und,  Peükarten.  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  1139  am  1/12.  u.  29/12

Auf  Verlangen  des  aAbsenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien—Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

 

Cherbourg  3.  Dez.  Apia  26  Tage
Queenstown.  1  Jon.  Apia  25  Tage
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sodney.

2.  Dez.  1.0
29.  Dez.  3.15

8.  Samoa.
        <pb n="1133" />
        1079  205
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  %  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  9.  24,  jed.  Mts.  9.10
Boulogne  s.  M  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(eutsche  Schiffe)
##Hamburg  22.  jedes  Monats,  Lome  22  Tage  22.  jed.  Mts.  9.10
1  Marseille  10.  jedes  Monats  Kotonou  16  Tage  8.  jed.  Mts.  1015
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Kotonon  14  Tage  28.  jed.  Mts.  1045
9.  Logo.  in  da  ab  Landverböindung  .
Hamburg  16.  jedes  Monats  vonn  28  Tage  16.  jed.  Mts.  9.10
[Rotterdam  22.  jedes  Monatsome  283  Tage  21.  jed.  Mts.  10  12
(eutsche  Schifte)
1#Hamburg  30.  jedes  Monats  Lome  30  Tage  30.  jed.  Mts.  9.10
#Rotterdoam  4.  jedes  MonatsLome  26  Tage  8.  jed.  Mts.  1012
(deutsche  Schtffe)

 

 

 

 

.  Den  durch  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Brieffendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  n  Berlin  am
Neapel.  1927  Jan.  Narshal·  Neapel  ...  16.  Jan.
Deutsch·  Neugninea  *#  „e%#27.Db.  6-  Jan.  te  eape  Jan
«.....  4«  18“.  en  5  Jan.
Deutsch·  Ostafrika  9.  Dez.  6  Neapel  10.  24*  Dez.  7*.  Jan.
Southampton  .  2.  —  Brindisi  .  .  .  6.  109.  Dez.  2.  Jan.
Deutsch.  Sudwest-  Southampton.  10.  24.Dez.  14.  Jan.  Marseill  3.17  *  «
afrika  *  r#-  arseille.  .  .  8.  17.  81.  Dez.
Hamburg.  .  ..  1.  6*.  jed.  Mts.  Plomouth)
r  —
Southampton  157.30“.Dez.  14°.  Jan.]  Kiatsschone  Havre  oder
a)  Duala  .  ...  **  .  14.  Dez.  11.  Jan.  Queenstowmn  5—6  mal  monatlich)
b)  Nio  del  Rey  vmout  nn  ientg  Sibir.  Eisen-  der  Regel  Dienstag.
amburg.  d.  Mts.
c)  Garua,  gusseris  Plymoukh  *n  Dienstag  ban  Donneroia  u.  Sonnabend
ch  Carnot,  Nbaili,  gord  12.  Dez.  11  Liverpool  S  nuunbestimmt
Molundu,  Nola.  ordraury.  Dez.  11.  Jan.  (über  Vancouver)
Soufflay  ]  Antwerpen  10.  31.  Dez.  —.
Plymouth  ..
sNeapel  9*.  27.  Dez.  0.  Jan.  über  S  .
deunakoliueu.."»""  JaplBtindisilTJam  Samu..D»J:s-I«ossUhekOMFtsncIöcoam
o
übrtaen)Bki-ivisi  16.  Jan.  öod.  Plymouth
Inseln  Brindisi  .  .  .  13.  Dez.  10.  Jan.
den  Marianen  .  .  JBrindisi.  .  ..  16.  Jan.  4  9
ogo  ..  .  .  .  .  .
den  Palan-Inseln]  Brindisi.  16.  Jan.  o  Southampton  i6.  802.  Dez.  14*.  Jan

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintressfenden  Posten.
        <pb n="1134" />
        W  1080  e

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West=  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

Postdampfer  Neise  Letzte  Nachrichten
von  D4  nach  bis  12.  Dezember  1918.
„Adolph  Woermann“  Ostafrika  1  Hamburg  am  8.  Dezember  ab  m  Marques.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  z  Kotonou  am  10.  Dezember  a  jj
„Aline  Woermann“  Hamburg  "%  Burutu  am  14.  Dezember  ab  Hanabug.
„Anna  Woermann“  —  i  —  z.  Zt.  in  Hambur
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  T  Lderitzbucht  am  4.  D#bember  in  Swakopmund.
„Carl  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  10.  Dezember  ab  Monrovia.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  1  Lũderitzbucht  am  13.  Dezember  ab  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  11.  Dezember  ab  Boulogne.
*  klisabeth  Brock“  Hamburg  labar  am  5.  Dezember  Dover  passiert.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  0D.  Dezember  ab  Monrovia.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  10.  Dezember  ab  Kapstadt.
zertrud  Woermann“.  Hamburg  stafrita  am  5.  Dezember  in  Las  Palmas.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  12.  Dezember  in  Hamburg.
„Henny  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  9.  Dezember  ab  Madeira.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  11.  Dezember  Dover  passiert.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  12.  Dezember  in  Kotonou.
„Jeannette  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  4.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Kurt  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  10.  Dezember  ab  Sierra  Lcone.
„Lili  Woermann“  Kotonon  Hamburg  am  0.  Dezember  ab  Lome.
„Lothar  Bohlen“"“  Hamburg  Accra  am  9.  Dezember  in  Accra.
„Lucie  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  11.  Dezember  ab  Victoria.
„Lulu  Bohlen"  Hamburg  Burutu  a#m  20.  November  in  Warri.
„Martha  Wbermann“  Hamburg  Assinie  am  2.  Dezember  ab  Monrovia.
„Max  Bro  New  Vork  Westafrika  am  8.  Dezember  in  Forcados.
„Paul  —  Hamburg  Accra.  am  6.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Professor  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  11.  Dezember  ab  Lome.
„Renata  Amsinck“  Hamburg  Kamerun  am  5.  Dezember  in  Libreville.
„Thekla  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  11.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Usambara"..  Lüderitzbucht  Hamburg  am  10.  Dezember  ab  Cap  Lopez.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
Calabar  Hamburg  am  10.  Dezember  ab  Las  Palmas
Hamburg  1  Kotonou  am  16.  Dezember  ab  Hamburg.
Accra  Hamburg  am  9.  Dezember  in  Hamburg.
—  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
Hamburg  Ostafrika  am  5.  Dezember  in  Kilindini.
Hamburg  Kamerun  am  10.  Dezember  ab  Monrovia.
Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  Dezember  ab  Swakopmund.
Hamburg  Lüderitzbucht:  am  14.  Dezember  ab  Hambur
Hamburg.  D.  otonou  am  6.  Dezember  Dover  vassiert.
Ostafrika  E  Hamburg  am  10.  Dezember  ab  Lissabon.
Hamburg  |  Kotonou  am  3.  Dezember  ab  Las  Palmas.
Hamburg-  Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Answald“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  109.  Dezember  ab  Hamburg.
„Arnfried“  Hamburg  Burutu  am  28.  November  ab  Las  Palmas-„Gundomar“
  Hamburg  Matadi  am  10.  Dezember  ab  Bremen.
„Gundrun  Hamburg  Lüderitzbucht  am  6.  Dezember  ab  Monrovia.
„Ingo“  Matadi  Hamburg  am  6.  Dezember  ab  Landana.
„Ingraban“  Hamburg  atadi  am  25.  November  in  Matadi.
„Irmfried“  Kotonon  Hamburg  am  7.  Dezember  ab  Lagos.
„Walburg“  Hamburg  Matadi  am  10.  Dezember  ab  Victoria.
„Wigbert“  Hamburg  Calabar  am  4.  Dezember  in  Calabar.
„Winfried“  Hamburg  Victoria-  am  7.  Dezember  in  Emden.

 

 

Baumwolle.  Im  Laufe  des  vorigen  Monats  bröckelten
Preise  für  amerikanische  sowohl  als  auch  ägyptische
und  indische  Sorten  langsam  ab,  infolge  erhöhter

Marktbericht.  k7  (Nachdruck  nur  mit  Onellenangabe  gestattet.)

 

Ernteschätungen  sowie  infolge  des  unbefriedigenden
Geschäftsganges  auf  dem  Kontinent  ist  heute  die
Sümenn  merklich  sester  geworden,  ohne  daß  ein

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  10.  Dezember  1913.
        <pb n="1135" />
        W  1081  2

direkt  erkennbarer  Grund  dafür  vorliegt.  Notierung
für:  Middling  American  0,67.44  (gegen  0,71½  .4),
Upland  von  Narunga  0.60—0,76.&amp;amp;  (gegen  2  “  A),
Togek  gute  Durchschnitksware,  0,64  -0,  65  A  (ge  gen
0,60  Ac),  Togo,  geringere  Vare,  0,.52—0,  58.4
*  en  67T0,  58.1),  Mitafifi  0,87—0,87¼  4.  5%
0,88—0,  67  Al),  Abassi  0,75—1,00  /¼  (gegen  0,75—
1,00  At),  Caravonica  0,76—0,80  K  (gegen  0,80—
0,85  .4),  Caravonica  II.  0,58  4¾¼  (gegen  0,58  /%4)  für
½  kg  im  Vormonat.

Bienenwachs  bleibt  in  fester  und  steigender  Tendenz.
*  notieren:  Deutschen  stafrika  320  gegen  810—
318.4,  Madagaskar  Eei  805—806  M,  Benguella
  307,50—310  gegen  Foror,  50  A.,  Chile
380  A.  gegen  827,60  A  für  100  ##  im  Vormonat.

Blei  notiert:  Engl.  in  Mulden  22,50  ¾  gegen  28.17,
Deutsches  in  Mulden  22,25  JF  gegen  28,50  .“  für
50  kg  im  Vormonat.

Elfenbein  abgeschwächt;  für  Kamerun-Gabun-Elefantenzähne
  mit  einem  Durchschnittsgewicht  von  15
—16  Pfd.  engl.  notiert  15  ¼  für  ½  kg  gegen  12
—12,20  7&amp;amp;  im  Vormona

Erdnüsse  sind  behauptet  tohne  Preisänderung.  Mozambique
  und  Olstafrifauische  Sorten  17.1212./#  gegen
17—17,25  ¼für  50  kg  im  Vormonat.  Ungeschälte
Hissgo-Borslamaforten  werten  etwa  25—251½#1#.#¾  gegen
25—25,50  “  für  100  kg  im  Vormonat.

Hänte.  Markt  ist  ruhiger  geworden,  und  haben  Preise
nachgelassen.  Für  Prima  trocken  gesalzene  Südwestafrika-Häute
  kann  man  etwa  1—1,50.¾  für  ½  kga.
notieren)  für  trocken  nicht  gesalzen  1,30—135.#  für
15  kg.  zr  Kleinviehfelle  desgl.:  Ziegenfelle  eiwa
110%  5  das  Stück;  Schaffelle:  n)  grobwollig

das  Stück,  b)  feinwollig  150—34

58  Lammfelle  0,50—1  .  das  Stück.  —
Leone,  Conakry,  Nio  Aumez-Rindhäute  fair  nveruge
dualitv  etwa  1,42  ./#4  für  ½  kg.  Wildfelle  (Kudu,
Zebra,  Gun,  Hirsch,  Svrikabst.  Wasserschweine)
etwa  0,60—0,70  #  für  ½  kg.  Hirschfelle  allein  0,65
—0,7  75.  i  für  ½  kg.  Bissch-BoulamaRindhänte  !.  15

7.,  Lagos-Rindhäute  1,13—1,13½  für
½  .  für  gesunde  Ware  bei  üblicher  Sortimentsvergütung.
  Zanzibar-Rindhäute,  trockene,  etwa  1.10—
1.15  (K,  trocken  gesalzene  0,85—0,87  ,  Mombasa,
Daressalam,  Tanga,  Bagamoyo-Rindhäute  Prima
1,30—1,35  ,  desgl.  geringere  0,95—1,20.¼,  Togo=Rindhäute,
  trockene,  1—1,15  .,  trocken  gesalzenc
0,85-0,90,  Kamerun-Rindhäute,  trocken,  sorgfältig
und  gut  entfleischt  1,15.¾,  irreguläre  Ware  0,80—
0,90  gesalzene  0,  55—0.68  %  für  ½  kg.

Hauf  war  in  schwächerer  Haltung.  Wenn  auch  der
Markt  inzwischen  fester  war,  so  krat  gegen  St  der
Berichtsperiode  wieder  eine  ernente  Abschwächung
ein.  Zufuhr  1912:  Januar-Oktbr.  12  258  Tons,  November
  2030  Tous,  zusammen  14  288  Tous;  1913:
Januar-Oktbr.  11  821  Tons,  November  2153  Tons,
zufammen  16  974  Tons.  Notierung  für  reguläre

9,50—29  gegen  29—30  K.,  Sekunda  bis

N  28—27.4  gegen  27—28,50  x,  Abfallhauf

16—17  unverändert,  Togosisalhanf  27—28  /4
gegen  28—29  ./4,  Mozambique-Bororhauf  27—28.
gegen  28—28,50  /  für  50  kg  im  Vormonat.
Kakao.  Preise  mußten  unter  dem  Druck  starker  Zufuhren
  weiter  nachgeben.  Es  notieren:  Kamerun
Plantagenkakao  59  X  gegen  62  -44,  Victoria  52./
gegen  54..  desgl.  rauchig  43.14  gegen  49  ¼,  Lagos
53,50  /¾  gegen  57  .,  Accra  fermentiert  55  A  gegen
60,50  /,  desgl.  kurant  54  4¾  gegen  59,50  ,
Calabar  53  gegen  57.4,  Feiner  Sao  Thoms

 

61  .¾  gegen  62,50  ¼  Kurant  Sao  Thomé  57./#%
gegen  59.“  für  50  kg  im  Vormonat.

Kapok  ist  nicht  verändert.  Preise  sind  jetzt:  Schäe
weiße  Ware  1,  5  ¾,  graue  Ware  1,05  7x  für  1  kg

wie  im  Vormon

Kautschuk  ist  enverändert  flau  geblieben.  In  effektiver
  Ware  sind  jedoch  allerlei  mltze  —  gekommen.
  Wie  im  Vormonat.  Batanga  2,30—2,40..
Sübkamerm  in  Fässern  3,25—3,30  4.  Bata-Eloby

2,20—2,20  /%4  Maj
2,60  1,  Lome-Ade

umba-Bälle,  franz.  Kongo  2,40—
i  rote  Bälle  4,60—4,80.K,  Togo-Lumps

  2.—.4.  Deutsch-Oftafrikanischer  Plantagen-Gummi
  wertet:  Bälle  2  0  ,  Felle  2,80—3,80  /
für  1  kg  wie  im  5

 

Kolanüsse  sind  in

folge  großer  Zufuhren  stark  abflauend.

  Es  werden  weitere  45  Tons  angeboten.
Wert  für  halbe  und  viertel  Nüsse  0,45  .x  gegen

0.50  A.  für  1  kg

im  Vormonat.  Kalahar-Bohnen

sind  zu  0,75.4¾  für  1  ku  gehandelt  worden.

Kopal  ist  etwas  fester,  wenngleich  die  Notierungen
noch  unverändert  sind.  Kamernn  0,70—0,80  ,  Zan-#ibar
  hlatt  0.80—2,70  At,  Zanzibar  Gänsehant  5—

0  ,  Madagaskar  0,10—2,70.,  Bissao-Boulama

46  0.10—2,70  4

4,  desgl.  Prima  2—2,50  M  und

Sierra  Leone  2,65—3,20  KA,  desgl.  gemischt  1—
1,50  ,  desgl.  Kiesel  1.50—1,70./  für  kg  wie

im  Vormonat.

 

Kopra  ist  still.  Ostafrikanische  Ware  32—30  (gegen

30.50—81,50  ),

Westafrikanische  Ware  31.50—

29,50  ¼  (gegen  28—31  /%)  für  50  kg  wie  im  Vormonat.



K  up  eer4  engl.  raff.  in  Ingots  65  1/#  gegen  80  ¼  für
0  kg  im  Vormonat.

Mais  Der  Marfkt

ist  fest  und  dürfte  eine  weitere

Befestigung  im  neuen  Fahre  bevorstehen.  Notierung:

Togo  schwimmend

118—119  gegen  108—110  %,

Dezember-Jannar--  Abladung  119—120  “,  Dahomey

118—119  7“  gegen

108  ¼¼,  Lagos  110—115  .KX  gegen

100—105  ¼¾,  Natal  150—155  .K  gegen  160  .,  Ostafrika
  108—110  /  gegen  100—102  ¾  für  1000  k#

im  Vormonat.

Mangroverinde  ist  in  letzter  Zeit  jester  gewesen  und
wertet  etwa  12,25  —12,50..1x“  gegen  12—12,25.4¾  für
im  Vormonat.
Palmkerne  haben  die  böchsten  Preise  nicht  behaupten
können  und  schließen  ruhig.  Sie  notieren  momentan:

Lagossorten  einschl.

Sack  für  prompte  Dezember-Kerne

23.60—293,55  ,  4  (gegen  23,90  ./2).  Togosorten  werten
23,10—23,35  “  (gegen  28.70  /4),  Elfenbeinküstensorten
  23,60—23,25.“  (gegen  28,60  Ac)  für  50  kg

im  Vormonat.

Palnöl  st.  bebenfalls  still.  Lagos-Porto-Novo  34,25
m  34—34,25  /),  Kamerun  81./  (gegen

32  "4  heen  26,

75  4  (gegen  27  /4),  Accra-Togosorten

  80,50.0  (gegen  30  %)  für  50  ku  i  in  Vormonat.
Phosphate  still.  Florida  Rock  77—80%  2,75—2,  80  Pf.
desgl.  Pebble  741—75%  2,05—2,70  Pf.,  desgl.  668—
73%  2,15—2,  25  Pf.,  Algier  und  Tunis  63—70%
215  *d.25  Pf.,  desgl.  57—68%  2,05—2,10  Pf.  per

phosphorsaurer

Va-  und  50  kg.

neis  bleibt  in  guter  Haftung.  Rangoon  24—28  .
apan  32

—35,

a  36—48  #  für  100  kg.

Sesamsaat  ist  im  poe  kräftig  Hesallen,  Helle  Zanzibar
  und  bunte  Mozambiques  18  ,62½  „  gegen
19,25  /K,  Beunisaat  (Westafrika)  181½  gegen  19
—19,  12½  %  für  50  kg  im  Vormonat.

Silber  in  Barren.

Brief  80,25  ./4  gegen  82,25.4,

Geld  79.75  4  gegen  81,75  ¼¾  für  1  ke  im  Vormonat.
Superphosphat  ist  unverändert  wie  im  Vormonat.

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  HGofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  68—71

eer  Nummer  liegt  das  4.  Heft  des  XXVI.  Bandes  der  „Mittellungen  aus  den
Schutzgebieten“  und  das  Inhaltsverzeichnis  des  Kolonialblatts  für  1913  bei.
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        Anzeigen.

a5EZnserate  find  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deutschen  Kolonialblattes“,  Berlin  8W  68,  Kochstraße  66—71,  einzusenden.  S  O  O

Verlin  W.  8  ilial  b
Eekwentrade  .  enidi  K  0  lo  n  i  a  Ib  a  n  k  —  darln  2.

Telephon:  Amt  genirum  68629,  Telephon:  Gruppe  IV  Nr.  3881,  3677

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
       
 
        

 

 

 

 

 

Reichsbank-Giro-Konto.  Atiengesellschaft  “  Bank-Komo:  Norddentsche  Bank.
Postscheck-Konto  Verlin  Nr.  15  556.  Telegramm,-Adresse:  Kolonialbank  Ponlschec-Komto  Berin  Nr.  155355.
—  für  UÜbersee:  Kolonibank.  –
Code  öth.  Edition  A.  B.  C.  Datun:  11.  Dezember  1913.
i  Stück-,  Ge=  Vorletzte  Letzte  eer  5
Kapital  gröbe  schäfts-orleuie  Let  Wir  sind  freibleibend  Käufer  Verkäufer
AM  M.  jahr  Dividende  %  1  %
2600000]  1000  1.  10.  6  8  Afrikanische  Kompanie  A.-G.  45  50
750  O000  100  1.  7.  0  —  Agupilanzungögeiellschaft  (D.  K.  G.)  .  —  82
1600  0001000  1.  1.1  12  10  HBödiker,  Carl,  Komm.  Ges.  a.  Ait..  .  117  122
1250  000/1000/1.  416  0  5Bremer  Kol.  heen.  F.  Oloff  A.--.  —  110
28  650  0000  111.  11  —  Beruitish  Central  Africa  Ltd.  5/9  6/6
1  200  00l00.  11  —  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  r*  —  50
600  O000s  1000  Hl.  1.  8  8  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  H.  135  145
220  0002200  1.  1.  3  10  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G.).  110  120
2250  000|]00  1U.  11L  10  10  Deutsch-Westafrikan.  bednoea,  (D.  g.  G.  1  105  110
600  1300,260  1.  1122  20  Deutsche  Agaven-Gesell  sch.  Vorz.  Ant.  (D.K.G.)  200  210
191  800  Hidcoo,  100  1.  1.  0  686  Stamm-.  -  –  195
2u000  000)  500  1.  1|]10  10  Deutsche  Kandeln-  -Ges.  m.  b.  ...  103  109
2  500  000|1000  1.  1.  5  6  Deutsche  Kautschuk-Aktien  esellschaft  .  .  115  120
2000000  1000  1.  4.  35  10  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika  510  530
4500  000  1000  1.  1.  0  6  „ODeutsche  Südseephosphat-  Aktiengesellschaft  .  178  183
13800  000  100  1.  6.  7  7  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.).  102  106
500  000  1000  .  1.  0  10  Diamant.  Akt.  G.  v.  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  ½  K  92  97
4860  000  400  1.  1.—  —  Besellschaft  Nordwest-Kamerun  (D.K.  G.  )  -  A  —  Al  70
3  000  00!800.  1.  8  8  hesellschaft  Südkamerun  (D.  K.  G).  —  95
1800  000  1000  1.  1.  11  11  Herushein  &amp;amp;  Co.  (A.  G).  .  .  ..  160  166
1  200  000000  .  1u25  13  daluit-  Gesellichaft  (A.  G.)  210  215
St.  6000  —  1.  1.2504  1304  „Genußscheine  ...  ..-«725.--1775
8  000  1000  1.  1.  o0  4%  Kautsch  58  63
10  O00  00200  UL.  11  —  aoko  Land-=  und  W—  (D.  K.  6)  24  26
900  0000000  .  1.  4  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  (A.  G.)  .  83  87
1250  000  500  1U.  114  —  arm-da  GoldnunewGesellschaft  m.  b.  v  ..  117  120
5  125000  2111.  1.1  80  10  Kolmanskop  biemond,  Mines  Lt#.  .x  23  r—
500  O000  1500  1.  ·0  5  hideilin  Gel.  m  b.  H.  .  ..  185  155
2000000]  200  11.  1.  5  6&amp;amp;  Molin  sellschaft  (D.  K.  G.).  .  95  100
7500  00500  1.  44  —  eu-  Guinea  Compa  *  Vorzugs-Anteile  135  137
1  400  000  500  1U.  14  15  Ostafri  2W*  8  .  175  180
1  185  000q|100  H.  7—  —  sOstafrikan  o  Snn  .  .  60  70
1  600  000000  1.  1.  4  4  Sstafrikanische  r  .  78  83.
4  000  000  200.  46  8.O  *  Minen-  und  Eisen  ahn-Ges  1  G.)  .  A  100  Al  108
St.  200  O00.HH.  44%  A  Gemußscheine  82  83
8  375  000  111.  110  25  Pacifie  Phosphate  Co.  alte  shares  A—
4  375  000|K  11.  1.0  25  o.  junge  10  sh  rungenchl  K  2  8  2½
160  00|00  5.  5  6“Vflanzungs-Gesellsch.  Kp#eme  Vorz.Ant.(D  (  )  100  105
3  000  000  1001.  11—  408.Pomona  Diamant-Ges.  Ant.  (D.  K.  G)  685  695
COdod  000  TU.  11  —§  Sigi-Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  P.  ...  —  TM
12500005001.1.16  25  Sisah  Agaven-Gesellschaf  aft  (D.  K.  G.)  .  .  ..  329  335
8  500  O0O0H  1,  71  —  18  Territories  Limitel  1/6  5/3
rE———G—E——–xi.  —  —  South  East  Africa  (1910)  Limitec  —  /8
22000000  2  1,11.  1.  7½  5  South  West  Africa  Co.  Limitel  21/  22/-1
  000000  100  1.  10.—  —  (D.  105  109½
250  000  500  1.  111  8  mi.  b.  —  110
142  200  Soo,  200  1.  4  —  —  80
2  400  OObo  1.  1.—  6  668  73
2  100  00|0000  ,  1.  ·  7  .  107  112
8  000  000  1000  1.  1.  16  18  .  315  350
1  800  O0oh  00.  11  8  G.))  10
300  000%00  .  118  10  m.  100  —
vorgeschlagen.  I.  Semester.  ?  —  Bauzinsen.  &amp;amp;  =  für  4  Monate.

Bearbeitung  und  Finanzierung  kolonialer  Projekte.
Auskunftserteilung  über  alle  kolonialen  Werte.
J  le  steht  unser  wöchentlich  erscheinender  e.  Kostenlos  zur  Verfügung.

Berechnung  des  Wehrbeltrages  werden  wir  am  31.  Deze  Leme  r  befiudlichen  lolonialen
Werte  F  nnd  und  gen-bekennen  Beiisetn  solcher  Papiere  die  355  zedie  de  der  3  7½%  eru  wir  ein  Verzelchnls
der  betreffenden  Kolonialwerre  erhalten.
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      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
