GV 69 20 werden, we aufwendet gew lche Summen England für Bewässerungen Die für Wasserbauten in Agypten auf- da bibenche, betragen schon jetzt über 100 Millionen : hiervon 5 Miu. llione n. nn insten enisallen auf den Assuan-Damm Trotz der Baumwollkulturen, die auf lichen Regenfall angewiesen sind, entwickelt man sollematisch umfangreiche Bewässerungsanlagen. Es an für den Ausban der bewässerungsfähigen Flächen Mark osten in der nächsten Zeit weitere 160 Millionen eine aufgewendet werden. Für die Gesireh-Ebene, ist be er boffnungsvollsten Baumwollgebiete der Erde, t ereits ein Entwurf zur Bewässerung von 200000 ha einem Aufwand von llionen Mark aufgestellt. 0 Muglische Regierung beabsichtigt eine Anleihe von mr llionen Mark für die Regierung des Sudans Leli Grderung des Baumwollbaues. Weitere größere e erungsanlagen sind in Britisch-Ostafrika geplant. ch esopotamien soll aus seinem mehrere tausend daß langen Schlaf wieder erweckt werden dadurch, uel die alten Bewässerungsanlagen wieder neu er- nen Es werden 220 000 ha mit einem Kostenaufwand sion *•5½m Millionen Mark bewässert. In diesen Summen Voden- allerdings schon Kosten für das Abroden des Kuliens mit einbegriffen. Man erwartet von diesen Ma Uren einen jährlichen Reingewinn von 26 Millionen Wer H.ornenioe- sei nochmals festgestellt, daß die die n ibäre- Sieppe nach dem Bachverständigen-Gutachten Vew besten Baumwoll-Länder der Erde rtrifft; die gaos vässerung. läßt sich tenimisch izwechmabig. und wirt- estlich vorteilhaft durchführen. Die Verbindung mit er Mittellandbahn ist leicht herzustellen. zur Kautschuhhrise. M aßnahmen gegen die Verfälschung von Roh-= kautschuk in Französisch-Westafrika. ge ende it längerer Zeit wurde der von den Eingeborenen 8 * Rohkantschuk in Französisch-Westafrika durch das . von Wasser, Sand, sogar Kieseln gefälscht, lum 7. des Kautschuks aund damit den Erlös neurs äu erhöhen. Ein Dekret des General= sise dahe in Dakar vom 15. * 1912 gestattete suscen Verkauf, Verkehr und die Ausfuhr von in ##l nur in Platten von weniger als 1 cm Dicke. eine lanen Streifen oder in Kreppform, um dadurch leiseec eichte Feststellung von Verunreinigungen gewähr- ode und daun das verunreinigte Vrodult zurückweisen abrr. eschlagnahmen zu können. Dieses Dekret wurde boren venig oder gar nicht angewandt. Die Einge- de er setzten den Kautschuk entweder weiter in Bällen Dicke Wenigstens in Platten von mehreren gentimetern ga. Anregung der Union Coloniale hat nun der bonvanl- Gouverneur am 11. Juli v. Is. die Leutnant- neure telegraphisch angewiesen, alle vorbereiten- bember aßnahmen dahin zu treffen, daß mit dem 1. No- schgef r 1913 das genannte Dekret mit aller Strenge zu de estürt. werde. In der Ubergangszeit, also bis n der n festgesehten Termin, solle Kautschuk zwar noch d n gheer gis der durch das Dekret vorgeschriebenen de angerr tr Ausfuhr zugelassen werden. Ergebe aber se gerin ordnete genaue Prüfung des Erzeugnisses schuk beugste Verfälschung, so solle auch dieser Kaut- chlosse en si unnachsichtlich von der Ausfuhr ausge- von Lhegen dieses Vorgehen haben die Handelskammern ako und Saint-Lonis Einspruch erhoben. in diesem Zeitabschnitt sogar noch um 800 000 Von Bamako wird besonders darauf hingewiesen, daß für die Kaufleute ein großer Schaden entstehen würde. wenn die in Erwartung der Marktbesserung bereits aufgestapelten Vorräte an Kautschuk von der Ausfuhr ausgeschlossen würden. Die Handelskammer von Saint- Louis hält es nicht für billig, daß die unter dem Schutz und mit Ermächtigung der Verwaltung selbst durchgeführte Ernte 1912/1918 nunmehr plötzlich von der Ausfuhr zurückgewiesen würde, zumal dieser Kautschuk mehr durch die Form seiner Aubbereitung als durch Vernnreinigung dem besagten Dekret ent- gegenstehc. Die Dépêche Coloninlo behandelt den obigen Tat- bestand in Kei Leitartikeln. Sie begrüßt das energische Vorgehen des General-Gonverneurs und fordert Festig- keit in der Durchführung seiner trefflichen Maßnahmen. Hätten die Kaufleute früher die ersten Verfälschungen unnachsichtig zurückgewiesen, so hätte der afrikanische Kautschuk noch heute den guten Ruf von ehemals. Durch das Umsichgreifen der Verfälschungen sei es jetzt aber so weit gekommen, daß der westafrikanische Kant- schuk, selbst wenn er rein wäre, nahezu unverkäuflich . Den kleinen Privatinteressen könnten jetzt die größeren Interessen der Allgemeinheit, der Kolonien, nicht geopfert werden. Um die gegenwärtige Krise besser zu überwinden, sei überdies eine erhebliche Herabsetzung der Ausfuhrzölle und Eisenbahnfrachtsätze angeordnet oder in Aussicht genommen und vielleicht in noch weiterem Umfang zu erwarten. Die Kautschukkrise in Westafrika. Unter diesem Kennwort veröffentlichte die Dépeche Colonialc im Dezember v. Is. eine weitere Abhandlung über diese im Brenupunkt des allgemeinen Interesses stehende Frage. Nach den Angaben des General-Gonverneurs von Französisch- West afrika, Ponty, führte dieses Gebiet an Kautschuk im Jahre 1911 für 29,26 Millionen l“ aus. 1912 verringerte sich die Ausfuhr auf 25,32 Mil- lionen Fr. und im Jahre 1913 belief sich die Ausfuhr im ersten Halbjahr nur auf 12,9 Millionen Fr. gegen- über 15.71 Millionen Fr. des entsprechenden Halb- jaors 1912. Trotzdem und trotz der lähmenden Folgen r Verzögerung, der Anleiheberatungen hat sich im ket Halbjahr 1913 gegenüber 1912 die Einfuhr noch im 9 Millionen Fr., die Ausfuhr um 6 Millionen Fr. gehoben. In der bisher fast allein Kautschuk produ- zierenden Kolonie Guinea hat sich der Gesamthandel Fr. er- öht. Wenn auch voraussichtlich die Nachteile der Kautschukpreise sich im Verlluf noch fühlbarer machen werden, so kann immerhin schon jetzt die Nützlichkeit festgestellt werden einerseits der etwaige Krisen besser ausgleichenden Eingruppierung mehrerer Kolonien unter ein General = Gonvernement, anderseits der mehr und mehr zumehmenden Vielseitigkeit der tropischen Kulturen. Was nun die Kautschukkrise im besonderen betrifft, so hat sich Ponty dahin geäußert, daß eine Herab- setzung der Frachten und Ausfuhrzölle nur einen ge- ringen Einfluß auf die Lage des Kautschnkhandels ausüben könne. Die Verbesserung der Qualität, wie sie durch die auf das Dekret vom 15. September 1912 gegründeten Maßnahmen gegen die Verfälschung des Kautschuls erstrebt werde, könne allein Abhilfe schaffen. Hiergegen wird von Coloniale angeführt, daß neben der durchums rre n Reinheit des Kautschuls auch seine Gestehungskosten herabgesetzt werden müßten, um bei der jetzigen Preislage über-