G 114 20 Do die Ausfuhr nahezu 2000 t im Monat beträgt und man mit Sicherheit annehmen kann, daß Ausfuhr und Produktion bis vielleicht auf einen nicht nennens- werten Bruchteil sich decken, so würde die Kautschuk- gewinnung und zausfuhr der Staaten für das ganze laufende Jahr etwa 23000 t im Werte von 57666281 8 betragen und die Zunahme im Jahre sich auf etwa 9000 bis 10 000 t stellen. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Singapore vom 8. Dezember 1913.) Hebung der kiokosnußkultur in den Vereinigten Malalenstaaten. In dem Bundesstaat Pahang der Vereinigten Malaienstaaten sollen zur weiteren Hebung des Landes in den durch ihre Lage und Beschaffenheit bevorgugten Distrikten Pekan und Kuantan an dem Küstengebiet des Staates Ländereien zur Kokosnußkultur zu besonders vorteilhaften Preisen und steuerrechtlichen Bedingungen abgegeben werden. Daß Pahang und be- sonders die beiden genaunten Bezirke sich zu Kokosnuß= pflanzungen bejonders eignen, ist eine bekannte Tatsache. Die bezügliche Venmennschon der Regierung ist in der F. reu0a Mlalay States Gorernment Gazette vom 21. November 1913 unter Nr. 3367 erschienen. (Bericht des Kaiserl. Deutschen General- konsulats in Singapore.) Britisch -Ostafrika. Verbot der Einfuhr von selbsttätigen Ge- wehren und von Gewehren mit Schall- dämpfern. Durch Verordnung des Gonverneurs von Britisch= Ostafrika vom 11. Dezember 1913 (Nr. 26,1913) ist die Einfuhr von selbsttätigen Gewehren und von Ge- wehren mit Schalldämpfern (silenced“ rifles) in das Schutzgebiet mit Wirkung vom gleichen Tage ab ver- boten worden. (The Officinl (iazettc of the Enst Afrien Protcetornte.) MDozgambique. Geplante Zolltarifänderungen. Nach einem in dem „Lourenço Alurqucs Gunrclian“ vom 6. November 1913 veröffentlichten Gesetzentwurf, welcher dem Gouvernementsrate z. Zt. zur Begut- achtung vorliegt, beabsichtigt die portugiesische Re- gierung, für die Proving Mozambique, soweit sie un- mittelbar unter staatlicher Verwaltung steht, einen neuen Zolltarif einzuführen. Danach sollen für die nach dem Werte zollpflichtigen Waren die bisherigen Bestimmungen mit der Maßgabe in Kraft bleiben, daß die Zollgefälle für die aus fremden Ländern in die Provinz eingeführten Waren bei den alimern in Lourengo Marques und Inhambane in Gold ent- richten sind, wenn sie sich auf mindestens 2255/ Reis belaufen. Die bislang erhobene Munizipalsteuer, die für die meisten Waren 25 v. H. der zur Erhebung kommenden Zölle beträgt, und die Handelssteuer — meist 2 oder 3 v. H. des Wertes — sowie die Hälfte dieser Steuer als Munizipalitätsabgabe sollen auch künftig bestehen bleiben. 1) Ein Zuschlag von 50 v. H. dieses Bollsates wird als Munizipalsteuer erhoben. Die nachstehende Liste gibt eine Reihe von Waren vieder, für die künftig eine Anderung der Zollsätz needen soll: — Zur Zeit um litäts= geltende erlaue Fehr Hollsätze aucg bonn wer Reis Reis v. Werte Fremde Weine aller Art, in Flaschen unmittelbar aus dem lrsprungsland oder über Poringal eingeführt: " voyn Schaumwein Liter 6 * Ool. „ S. an 2 r...- 5000)) 500 22½ u. W. Mineralwafser. kg 50 20:2) 4%½ Kaffee 20 10 3 - Tee - 800 100 3 - Stiefel und Schnbe feine Paar 383 20 v. H. 4½ gewöhnliche 00) J v. Wertes)2 Wollenwaren v. Werte 10 v. v. „) kg 6003) 4½ Wollene Decken 10 ) - 300 45 Seidenwaren 10 „:) 2500% 4½ Mützen u. Turbane = 5. 3) 10 v. H. 4½ Hüte . .- 5 ?) 20 :) 4½ = Rosenkränze . .lq.k 1()()3) 50) 4u½ paten und vacen für Kaffern. . Stück 1009 302) 4½ Spiegel, auch n mit ab- men 2005) 10 v. 0. 4½ v. Wertes) Uniformen u. Aarnnnn stücke (getragene), für den Handel mit Ein- geborenen Anzug 222 20 1000) 4½ Weizenmehl. !n 20 3 - Arzneimittel o werle zi . frei 4½ Pulver . frei - Schießpulorr k 1000“ —-... Gewehre tück 4500%) 20 v. S. 1½ v. Werte Pistolen u. Revolver 1000)) 20 v. 0. 4½ „ v. Werte Vetgen .ekg 70) 20) 3 - eife: öynliche ..- 1003) 1003p2 für d. Toilettegebrauch und parfümierte v. Werte 10 v. H.,) 30 v. H.) 11½2 Autter —i. Vlechdon ku 100 50 - Butterersatzmittel 200 100 3 - Fische in zngelöteten Blechdose - 100 60 3 in Fässern Liter 90) · , in Flaschen 1109) 100) 3 Automobile Stück 120 0005 ) 5 v.H.t2) 4½ Musikinstrumente v. Werte v. Werte 3 v. H.,) 20 v. H.) 41, Schreibmaschinen = frei 10 = „,) 11 Banholz: „ rohh - 3v. H.) 5 4 1½ „ bearbeitet - 3 "„) 10 „) 4½ „ Möbel - 3 -510 -H Fensterglas und Ge- brauchsgegenstände a. " gewöhnl. Glas v. Werte 8 „) ku 205) 4½ 6 wich 2) Nach dem Rohge zollpflichtig. 5) E Ein Zuschlag von 25 v. H. dieses Zollsatzes wird als Munigzipalsteuer erhoben.