W 213 20 4 Mitglieder, die in der Hauptversammlung zusammen mindestens den zehnten Teil des Gesamtbetrages der Stimmen zu führen berechtigt sind, können in einer von ihnen unterzeichneten ingabe verlangen, daß Gegenstände, die zur Zuständigkeit der Hauptversammlung gehören, zur Beschlußfassung angekündigt werden. Diese Gegenstände sind auf die Tagesordnung der nächsten auptversammlung zu setzen. . Wird das Verlangen nach erfolgter Einberufung der Hauptversammlung gestellt, so müssen solche Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung mindestens eine Woche vor dem Versammlungstage ei dem Vorstande eingereicht sein. Sie sind alsdann nachträglich auf die Tagesordnung der an— eraumten Hauptversammlung zu setzen, und es ist dies mindestens vier Tage vor dem Versamm- ungstage bekanntzumachen. 8 41. In jedem Jahre findet eine ordentliche Hauptversammlung vor Ablauf des Monats Oktober statt. Eine außerordentliche Hauptversammlung wird berufen, so oft es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint, und außerdem: 1. wenn von einer Hauptversammlung ein dahingehender Beschluß gefaßt ist (§ 40, Abs. 2); 2. wenn Mitglieder, die zusammen wenigstens ein Zwanzigstel des Gesamtbetrages der jeweilig ausgegebenen Anteile besitzen, die Einberufung fordern und dem Vorstande zur Vorlage an die Hauptversammlung einen schriftlichen Antrag einreichen, dessen Gegenstand innerhalb der Zuständigkeit der Hauptversammlung liegt; . 3. wenn über die Auflösung der Gesellschaft oder deren Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft oder die Umwandlung ihrer rechtlichen Form zu beschließen ist. § 42. In der ordentlichen Hauptversammlung (§ 41) werden der Geschäftsbericht des Vorstandes und die Bemerkungen des Verwaltungsrats über den Abschluß des abgelaufenen Rech- nungsjahres zur Erörterung gebracht und wird über die Genehmigung des Hauptabschlusses und über de hieran sich knüpfenden Vorschläge (§ 19 und 20) Beschluß gefaßt. Sodann werden die fälligen Wahlen (§ 28, Abs. 2) vollzogen. Die Bilanz nebst Gewinn= und Verlustrechnung mit dem Geschäftsberichte des Vorstandes und den Bemerkungen des Verwaltungsrates müssen während zwei Wochen vor der Versammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht eines jeden Anteilseigners ausgelegt sein, der die Erteilung einer Abschrift verlangen kann. Die Hauptversammlung ist berechtigt, wenn die Bilanz nicht sogleich genehmigt wird, einen Ausschuß zur Nachprüfung zu ernennen. 43. Die Hauptversammlung beschließt ferner über Abänderungen und Ergänzungen der Satungen einschließlich der Erhöhung und Herabsetzung des Grundkapitals. "“ « Außerdem steht der ordentlichen Hauptversammlung der Beschluß über jede Vorlage zu, die nicht nach § 41, Ziffer 3, der außerordentlichen Hauptversammlung überwiesen ist. , §44.Befchlüsseübereinenderim§41,Ziffer3,bezeichnetenGegenständejowieübek eine Herabsetzung des Grundkapitals sind nur gültig, wenn wenigstens drei Viertel der jeweilig aus- gegebenen Anteile in der Versammlung vertreten sind. Ist dies nicht der Fall, so kann zu gleichem wecke innerhalb der nächsten sechs Wochen abermals eine außerordentliche Hauptversammlung erufen werden, in der gültig Beschluß gefaßt werden kann, auch wenn weniger als drei Viertel der ausgegebenen Anteile vertreten sind. .. Zur Gültigkeit der Beschlüsse über einen der im § 41, Ziffer 3, bezeichneten Gegenstände ist erforderlich, daß sie mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der in der Versammlung dertretenen Stimmen angenommen werden. Dasselbe gilt von Beschlüssen über Abänderungen und rgänzungen der Satzung einschließlich der Erhöhung und Herabsetzung des Grundkapitals. sch#en Vorbehaltlich dieser Bestimmungen und der Bestimmung des § 9 Abs. 3 werden die Be- cchlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Gleichheit der Stimmen gilt der Antrag als abgelehnt. spr Die Wahlen finden, falls gegen einen anderen vorgeschlagenen Abstimmungsmodus Wider- deech erhoben wird, durch Abgabe von Stimmzetteln nach absoluter Stimmenmehrheit statt. Ist nr F in der ersten Abstimmung nicht erreicht, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Mit- Fliedern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. hierbe Ver durch Beschlußfassung entlastet oder von einer Verpflichtung befreit werden soll, hat Besche kein Stimmrecht und darf ein solches auch nicht für andere ausüben; dasselbe gilt von einer * hlußfassung, welche die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit einem Mitgliede oder die Einleitung er Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und der Gesellschaft betrifft. l