W 297 20 Menge von 1 kx Kautschuk dem Industriellen zur Verfügmnge zu pellen- Nach meinen langen Erfahrungen ann der Eingeborene aber in einem Bestande von mehr als 4 cm im Durchmesser dicken Lianen täglich leicht 50 kx Rinde = 4 kg Kautschuk einheimsen. Die Kautschukerzeugung kann also mit demselben arbeitermaterfal vervierfacht, der Ankanfspreis des er Rinde enthaltenen Kantschuks auf ein Viertel des bisherigen Preises ermäßigt werden. Die mecha- hische Behandlung kostet für 1000 kg nicht mehr als Fr. Zur weiteren Erhöhung des schon biernach günfiger Fabrikationsgewinnes tritt der oben mit 50 Fr. angenommene Mehrwert des so bearbeiteten Kautschuts hinzu, während als Fabrikationsbelastung die Abschreibung auf das Gerätematerial mit einem emgegenüber geringen Satze neu zu veranschlagen ist. Die beiden Haupteinwendungen, welche man gegen die ehansche Aufbereitung der Liane macht, sind: Die Ummöglichkeit, bei den Schwarzen die industrii Aufbereitung einzurichten. Indessen findet man leicht Eingeborene für die Maschinen eines. Dampfbootes. Und ebenso leicht, wie man bisher vom Eingeborenen fertigen Kautschuk kaufte, wird man von ihm K Kauuschurrinde einhandeln können. 2. Der Umstand, daß die Kautschukrinde nur 8 b. H. Kautschul enthält. Auch dieser gewichitige Einwand ist zu entkräften. Ebenso wie bei Holgschneide= anlagen muß eben nicht die Liane zur Aufbereitungs= fabrik wandern, sondern die letztere zur Liane. Die gegen- wärtigen Maschinen eignen sich bereits dazu, jeweilig abmontiert und in Bestände geschafft zu werden, welche einen einjährigen Betrieb gewährleisten. Nach Erschöpfung des Bestandes und bis zu seinem ernenten Nachwuchs wird die Aufbereitungsanstalt dann in einen neuen Bestand Ges schafft. Dem Fingeborenen macht es nichts aus, Lasten von 25—30 kg 10 weit zum Markt heranzuschaffen. Es hcung. also, die Maschinen aufgustellen, wo sich geeignete Lianenbestände im Umkreis von 10 km befinden. Solche Gebiete zu finden, ist praktisch möglich. Es ist bekannt, daß vor einigen Jahren in Brazgaville eine bedentende Ausbereitungsanstalt zur mechanischen Behandlung der Kantschukrinde auf- gestellt war, indessen zu einem vollen Mißerfolge führte. Sie orsh Mahlsteine, die einzeln 300 kx wogen. Hätte man die Aufbereitungsanstalt, nachdem die Lianen in der Umgebung von Braggaville erschöpft waren, weiter in die Wälder transportieren können, so würde sie heute gut gedeihen. (William Chaplin in les Annales Coloniales 1914, Nr. 11.) Aus fremden kolonien und Produktionsgebieten. Das Wirtschaftsgebiet der Kano-Eisenbahn in Uord-igerien. Bericht des landwirtschaftlichen Sachverständigen Dr. Wolff. (Mit 11 Abbildungen und 1 Kartenskizze.) Schluß. Behandlung der Land-, Steuer= und Arbeiter- frage in Nordnigerien. Die Behandlung der Landfrage in Nordnigerien seitens der englischen Regierung hat mancherlei Vor- güge, welche nachahmenswert erscheinen. Die betreffen- den Proklamationen sind er worden unter An- lehnung an die politischen Wehälbhhhe welche das Land vor der englischen Erwerbung aufwies. Der erste Gonverneur des Protektorates Nordnigerien. Sir Frederic Lugard, in dessen Hand jetzt beide Nigerien vereinigt sind. besaß danl seiner langen Anwesenheit im dem Lande eine ausgezeichnete Kenntnis der Ver- waltung der Eingeborenen und konnte diese für die Organisation der englischen Herrschaft verwerten, so daß die Einführung der letzteren ohne besondere Schwie- rigkeiten möglich war, da sie dem Verständnis und Enfinden der Bevölkerung angepaßt war. Um die hegelung der Landfrage besser beurteilen zu können, ist es nötig, mit ein paar Worten auf die Verwaltung einzugehen. Nordnigerien ist keine Kolonie, sondern englisches Protektorat. Dementsprechend liegt bei dem Vorgehen des Gouvernements das Bestreben zugrunde, ie Eingeborenenverwaltung so weit wie möglich be- stehen zu lassen. Dieses Prinzip ging im Anfang aus dem Gedanken hervor, daß es eines sehr großen Stabes von Beamten bedurft hätte, um eine geregelte Ver- waltung einzurichten und Steuern einzusammeln, daß es vor allen Dingen in dem unbefriedeten, unbekannten Gebiete gar nicht möglich gewesen wäre, die Ordnung aufrecht zu erhalten. Man hat aber im Laufe der Zeit gesehen, daß dieses System sehr gut funktionierte und bante es daher immer mehr in dem Sinne aus, daß die Eingeborenenherrscher das Steuer der Negierung in der Hand behalten, dessen Einstellung aber bei wich- tigen Sachen der Oberaussicht des Residenten, des Lotsen des Verwaltungsschiffes, überlassen ist. Im allgemeinen beschränkt sich daher, abgesehen von den wirtschaftlichen Maßnahmen, die reine Verwaltungs- tätigkeit der Beamten auf die Uberwachung der Ein- geborenen dahin, daß die modernen Anschaunungen von Gerechtigkeit und Menschlichkeit gewahrt bleiben. Doch haben sich darin natürlich Unterschiede heraus- gebildet, je nach der Indwvionalitat des Residenten oder auch des Emirs. Ist der letztere eine Persönlich- keit, wie z. B. die Emire von Kano und Zaria, so hat er einc gewisse Selbständigkeit behalten. Ist er dagegen unfähig, so ist er nichts als das Werkzeng des betreffenden Residenten. Der Emir hat nun als ausübende Organe unter sich die Distriktsvorsteher, denen wiederum die Dorfvorsteher unterstellt sind. Zur Durchjührung seiner Anordnungen, Aufrechterhaltung von Orduung und Sicherheit, Bewachung von fangenen usw. unterhält der Emir eine Eingeborenen- polizei, welche unter einem besonderen Poligeihaupt- mann organisiert ist und sehr gut sunktioniert. Wir haben hier also ein ganzges geschlossenes und durch- gebildetes Regiment der eingeborenen Herrschaft vor- liegen, wie es auch vor Anwesenheit des Europäers bestanden hat. Das Volk selbst ist also aus seinen althergebrachten Gewohnheiten nicht herausgerissen, es hat nach wie vor seinen Emir als den Herrscher zu betrachten. Geändert hat sich nur die Stellung des Fintes und schließlich auch seiner Großen, insofern als er nicht mehr der unumschränkte Fürst ist und sich die Vormundschaft der Engländer gefallen lassen muß. War früher sein Einkommen abhängig davon, wie er die Stenerschraube anzuziehen verstand, so ist er jetzt auf ein