W 352 2 Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. (Abdruck der Nachrichlen vollständig oder tellwelse nur mit Quellenangabe gestattet.) Der Forstdienst und das forstliche Versuchswesen in den deutschen Schutzgebieten. (Nach dem Stande vom 31. März 1914.) I. Deutsch-Ostafrika. Die Bearbeitung aller forstlichen Angelegen- heiten des Schutzgebiets bei dem Kaiserlichen Gou- vernement in Daressalam geschieht durch den Referenten für Forstwirtschaft. Die lokalen forstlichen Verwaltungsgeschäfte der Forstpolizei, des Forstschutzes, der Wald- reservierung, der Aufforstung, der Holzverwertung usw. werden entweder von besonders hierfür er- richteten fachtechnischen Behörden, den Forstämtern, oder, wo solche noch nicht bestehen, von den zu- ständigen Bezirksbehörden kommissarisch wahr- genommen, denen dauernd oder zeitweise fach- mäßig vorgebildetes Hilfspersonal beigegeben ist (auf die Dauer bis jetzt nur im Bezirk Bukoba: Forststation Kifumbiro). Seit der Organisationsänderung von 1911 bestehen im Schutzgebiet drei Forstämter, deren Bereich sich je über mehrere Verwaltungsbezirke erstreckt. 1. Forstamt Wilhelmstal umfaßt die Bezirke Wilhelmstal, Moschi, Aruscha, Tanga und Pangani. Von be- sonderer Wichtigkeit ist für dieses Forstamt die Beaussichtigung der Ausnutzung des Schume- waldes sowie der Mangroven durch deutsche Holz- und Rindenexportfirmen; ferner die Aufforstungen in den Hochlagen Usambaras, insbesondere im Schumewald sowie am Kilimandscharo. Dem Forstamt unterstehen drei Forststationen, von denen sich je eine in Moschi (Rauwald), Aruscha und im Schumewald befindet. Per- sonal: ein Forstamtsleiter (Oberförster), ein Förster als Bureaubeamter, dem auch kleinere Arbeiten des Außendienstes obliegen; jeder der drei Forst- stationen steht ein Förster als Stationsleiter vor. Zur Durchführung des Bewachungsdienstes in den Waldreservaten verfügt das Forstamt über eine größere Anzahl farbiger Waldwärter. 2. Forstamt Morogoro umfaßt die Bezirke Morogoro, Daressalam, Bagamojo und Dodoma. Eine der wichtigsten Aufgaben dieser Lokalforstbehörde bilden die Auf- forstungen in Westuluguru. Unter dem Forstamt stehen zwei Stationen: Bunduki (Ulugurn im Bezirk Morogoro) und Manjangu (Aguru im Bezirk Bagamoio). Personal: ein Forstamtsleiter (höherer Forst- beamter), ein Förster beim Forstamt wie sub 1, bei jeder der beiden Forststationen ein Förster als Stationsleiter. Waldwärter wie bei 1. 3. Forstamt Rufiyi in Mohoro umfaßt die Bezirke Mohoro, Kilwa und Lindi. Die erste Aufgabe dieser Lotalforstbehörde ist die Be- wirtschaftung der Mangrovenwaldungen des Rufiyi- Deltas, deren Ausnutzung im Revier Salale im eigenen Betriebe, in den übrigen Revieren pacht- weise durch die Deutsch-Koloniale Gerb= und Farb- stoff-Gesellschaft erfolgt. Dem Forstamt untersteht eine Forststation in Salale. Personal: ein Forstamtsleiter (höherer Forst- beamter), ein Förster wie bei 1; ein zweiter als Stationsleiter in Salale. Waldwärter wie bei 1. II. Kamerun. Zur Bearbeitung der forstlichen Angelegen- heiten ist bei der Zentralverwaltung ein höherer Forstbeamter tätig. Die Umwandlung der im Etat ausgeworfenen Stelle eines forstlichen Beirats in eine forstliche Referentenstelle ist im Etat für das Jahr 1914 vorgesehen. Der forstliche Dienst in den Verwaltungs- bezirken wird durch die folgenden Dienststellen versehen: 1. Forststation Kamerun-West in Mujuka an der Nordbahn. Ihr Arbeitsbereich um- faßt die Verwaltungsbezirke Duala, Edea, Jabassi, Victoria, Johann-Albrechts- höhe und Bare. Die Station wird von einem höheren Forstbeamten geleitet. Aufgaben der Forststation: Die Ausscheidung von Staatswaldungen sowie Wald= und Naturschutzreservaten, die Erkundung von Holzbeständen, Vorbereitung von Holzkonzessionsverträgen, Uberwachung