W 375 20 Angaben nicht machen. Der Vorrat war indes zu Anfang des Jahres geringer als zu'sEnde desselben. Nach allem, was man hierüber in unterrichteten Kreisen vernimmt, soll der Vorrat an geschliffener Ware am Ende des Jahres mit 100 Millionen Franken Wert nicht uh boch Demesien sein. eutsch= Südwestafrika versorgt in jünge Feit et das belgische Kongogebiet den hiesigen Markt mit Rohstoff. Die Nachricht von Dia- mantfunden im Belgischen Kongo erregte bei den Antwerpener Diamantfirmen im Jahre 1913 nicht unberechtigtes Aufsehen. Die erste Sendung Rohdia- manten wurde — bieses „ Pores von der Internationale Forestidre idre du m Brüssel öffentlich hesgenchreden. Im ganzen wurden 6795 Karat in drei Serien ausgeboten, und zwar 1723 Karat erster OQualität, 1820 arat mittlerer Qualität, 3252 Karat geringerer Qualität Von den 30 Submittenten wurde einer hiesigen de utschen Firma der Zuschlag für das Gebot von 203 985,90 Franken erteilt; es macht dies auf das Karat einen DWoonere von 30,02 Franken aus. Man sieht das Ergebnis des ersten Verkaufs als zufriedenstellend und ermutigend an. egen Mitte dieses Jahres soll ein zweiter Verkauf stattfinden. Die Aussichten des Diamantgeschäfts für das laufende Jahr scheinen nach den bereits vorliegenden Ankäufen nicht ungünstig zu sein und versprechen zu- EE * zu werden, falls nicht finanzielle und litische Störungen den Markt in entgegengeseoter Rchmne beeinflussen. Infolge des schlechten Geschäfts- ganges im letzten Vierteljahr des Jahres 1913 ist der Vorrat in Molées stark angewachsen, und es liegt die Befürchtung nahe, daß die Preise für diese Ware sinken werden. ur dann, wenn die Regie die Produktion noch mehr einschränken würde als c isler geschehen, glaubt man eine Sanierung des Marktes herbeiführen zu können. Diese Forderung ist indes gewissen Kreisen nicht weitgehend genug; sie erblicken das Heil einzig und allein in der Verschmelzung des Londoner und Antwerpener Syndikats. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Antwerpen.) Literatu r-Bericht. Wörterbuch des deutschen Stants- und Verwaltungs- rechts. begründet von Prof. Dr. Ka iherrn von Stenkel. 2. Auflage. Hernusgegeben von Prof. Dr. Max Fleischmann in Ks eren i. *# 28./(29. Lieferung. Tübingen bei J. C. B. Subskriptionspreis 4 4. Die vorliegende Doppellieferung des an dicser Stelle wiederbolt besprochenen Werkes umfaßt die Stichworte „Richter“ bis „Stantsfinanzen. Von kolo- nialem ltercsse sind die Artikel „Schlachtrich und Fleischbeschau“, „Sclbstverwaltung“, -ittenpolizei (Re- gelunte des Opiumhandels)“, „Sparkassen“, „Stant und Staatswissenschaften“, „Stantsanwaltschaft“. „Staats- dienstbarkcit“" und „Sklaverei“, die die Verhältnisse in den Schutzgebieten mit berücksichtigen. Ferner bringt das Heit unter dem Stichwort Schnutz- truppe', von Geh. Ober-Regierungesrat PDr. Ernst, versaßt, eine umfassende Dbersicht der Rechtsverhält- nisse der Schutztruppe.“ Der Artikel zerfüllt in die Umerabschnitte: „Bestand und Aufgaben der Schutz- truppe“, .„Organisalion-, „Wehrpflicht, Ersatz- und Kontroliwesen“, „Stra Kewalt. ss plin- und „Ver- sorgungsunsprücho“. Besonders hervorzuheben ist end- lich der Artikel unter dem Stichwort „Schutz- gebietec“, der in gedrüngter Weise den gesamten -Rechtszustand in den Schutzgebicten, abgeschen von den in den übrigen Artikeln des Wörterbuchs be- rücksichtigten speziellen Materien, darstellt. In dem Abschnitt des Artikels „Schutsgebicte“ behandelt brir atdozent Sassen dic „Grundlagen der Verwaltung“ (Erwerb der Kolonien, die iffe „Schutzgewalt“ und „Schutzgebict-, die Frage der Staatsangehörigkeit und sdic der Rechtssctzung in den Kolonien). EPs folgxen die weiteren Abschnitte „Recht und Gericht“, Verwaltung“ und , virtschaftliche Gesetzgebung“, ver- faßt von Geh. Ober-Regierun Trat Gerstmeyer. Der Abschnitt „Recht und Gericht“ behandelt unter be- sonderer Perücksichtigung des sogen. „gemischten Rechts- und der „gemischten Gerichtsbarkeit“ die Gerichtsverfassung as gerichtliche Verfahren, das bürgerliche und das Strafrecht. Der Abschnitt Ner- waltung“ gibt eine Darstellung der Verwaltun organisation, des matceriellen Verwaltungsrechts, der Zwangs- und Strafbefugnisse der Verwaltungsbchörden, es Verfahrens in Verwaltungsangelegenheiten, der Eingeborenenverwaltung, der Land- und Siedelungs- e, des Liexenschaffsrechts (Regelung für weiße Bevölkerung, Vorschriften für Eingeborenc. herren- loscs Land, Verwertung des in Besitz genommenen herrenlosen Landes und sonstigen Regierungslandes), der kirchlichen Verhültnissc und des Unterrichtswesens. Der Abschnitt „wirtschaftliche Gesctsgebung“ gliedert sich in die Unterabschnitte: „Verkchrswesen“, „Han- „landwirtschaftliche Produktion- (Plantagenbau. Viehzucht), „landwirtschaftliches Kreditwescn“, „Forst- wesen“ und „Arbeiterfrage“. Dem (icsamtartikel ist endlich noch cin Schlußabschnitt des Herausgebers des Wörterbuchs hinzugefügt, welcher die Bezichungen der Schutzgebicte zu den fremden Staaten crörtert. Da die Artikc „Schutztruppe“ und „Schutzgcbicte- einc übersichtliche Darstellung des gesumten Kolonial- rechts nach dem neuesten Stande der Gesetzgebung und Literatur enthalten, wirl das vorlicgende Hekt für alle, die sich mit Kolonialrecht beschäftigen, von besonderem Intercsse sein. Rudolf Kmunke: Quer durch Ugunda. Einc For- schungsreise in Zentralafrika. Mit 4 farbigen und. 65 Schwarztafeln sowie mit 21 Textbildern und 3 Karten. Verlag von Dietrich Reimer (Ernst Vohsen) in Berlin SW. 48. Preis geb. 16.44. Wenn der Verfasser im Vorwort sagt: Der Zweck diescs Buches ist, den Leser in dic gewaltige Natur Afrikns und das reizvolle Steppen- und Karawunen- leben zu versctzen-, so sind dic lebenswahren, klaren Schilderungen seiner Reiscerlcbnisse und die fesselnde Beschreibung der eigenartigen, imposanten Naturschön- heiten des von ihm durchzogenen Gebictes hierzu vor- trefflich geeignet.