G 495 2O Landwirtschaftliche Versuchsanlagen: 1. Landeskulturanstalt Nuatjä (Bezirk Atakpame). Begründet 1902 von der Station Atakpame; 1903 dem Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee als „Baumwollschule“ für Eingeborene überlassen. 1907 vom Kaiserlichen Gouvernement übernommen und zu einer allgemeinen Ackerbauschule (für Ein- geborene) erweitert. 1912 unter Beibehaltung des Schulbetriebes zur Landeskulturanstalt erhoben. Junge Leute aus den verschiedensten Gegenden des Schutzgebiets erhalten praktischen und theore- tischen Unterricht im rationellen Ackerbau und in der Viehhaltung, Anbauversuche mit Getreide, Hülsenfrüchten und Hackfrüchten, Düngungsversuche, Rindvieh--, Schweine= und Ziegenzucht. Weißes Personal: ein Leiter, ein Landwirt- schaftlicher Assistent, Unterpersonal. 2. Baumwollstation Nuatjä. Im Jahre 1911 der damaligen Ackerbauschule angegliedert. Vergleichende Anbauversuche mit verschiedenen Baumwollarten und -sorten, ferner Saatzucht und Saatvermehrung (vgl. Programm der Baumwollstationen Deutsch-Ostafrikas). Eigene aumwoll-Entkörnungsanstalt. Weißes Personal: Die Arbeiten der Baumwoll- station werden von dem Personal der Landes- kulturanstalt geleitet und durchgeführt. 3. Baumwollstation Ttschatschamanade am Kamaa (Bezirk Sokode). Begründet 1911. Dieselben Aufgaben wie bei ?. Weißes Personal: ein Landwirtschaftlicher Assistent (Oberleitung siehe oben). 3. Baumwollstation Tove (bei Palime, Bezirk Misahöhe). Begründet 1912. Nebst Saatvermehrungsstelle pand. Arbeitsprogramm und Personal wie ei 2. V. Deutsch-Neuguinea. Nachdem das Landeskulturwesen in diesem ahre neu organisiert sein wird, wird der land- wirtschaftliche Dienst von fünf Landwirtschaft- ichen Sachverständigen und fünf Bezirks- Landwirten (landwirtschaftliche Assistenten) wahr- genommen werden. Einem Sachverständigen liegt ie Erledigung sämtlicher die Landeskultur betreffen- en Fragen beim Gouvernement ob, während sich ein Landwirtschaftlicher Sachverständiger mit der Carbeitung des Düngungswesens befaßt; den brigen Sachverständigen wird die Leitung der Versuchsstationen übectragen werden. Den Bezirkslandwirten soll die Förderung # Eingeborenen-Kulturen durch Belehrung und nleitung der Eingeborenen zu wirtschaftsgemäßer nlage, Reinhaltung und Nutzung der Kokos- der pflanzungen in den Bezirken Rabaul, Namatanai, Friedrich-Wilhelmshafen, am Sepik und im Insel- gebiet zufallen. Landwirtschaftliche Versuchsanlagen: 1. Botanischer Garten in Rabaul. Begründet 1906. Anzuchtstelle für tropische Nutzpflanzen. Weißes Personal: ein Leiter. 2. Tierzuchtstation Käwieng in Gründung begriffen. Zentrale für Landestierzucht. Züchtung der Haustierrassen. Verbesserung der vorhandenen Rassen durch Zuchtwahl. Beobachtung der ein- zelnen Tierrassen über ihre Eignung für das Schutzgebiet. Weißes Personal: ein Leiter (Tierzuchtinspektor). 3. Versuchsstation für Kokoskultur in Gründung begriffen. Bearbeitung der Sortenfrage, Züchtung, Kopra- aufbereitung und Schädlingsbekämpfung. Weißes Personal: ein Leiter (Landwirtschaft- licher Sachverständiger). 4. Landwirtschaftliches Laboratorium in Rabaul in Gründung begriffen. Untersuchung der im Schutzgebiet vorkommen- den Rohstoffe, Bodenanalysen sowie Bearbeitung wichtiger Düngungsfragen. Erforschung der Schäd- linge und Krankheiten der Kulturpflanzen. Weißes Personal: ein Leiter (Landwirtschaft- licher Sachverständiger). 5. Versuchsstation im Kaiser-Wilhelmsland für tropische Kulturen in Gründung be- griffen. VI. Samoa. In dieser Kolonie ist seit Anfang 1912 ein Landwirtschaftlicher Sachverständiger tätig. Das Versuchswesen befindet sich noch in Vor- bereitung. Anmerkung. In den tropischen Kolonien Afrikas und der Südsee werden auf Kosten und unter Aussicht der Verwaltung seit 1911 auf staatlichen Anlagen und in Privatpflanzungen ausgedehnte systematische Düngungsversuche zur Feststellung des Nähr- stoffbedürfnisses der wichtigsten Kulturpflanzen aus- geführt. Diese auf mehrere Jahre berechnete Ver- suchsarbeit erfordert einen eigenen mehr oder weniger umfangreichen Stab von Landwirtschaft- lichen Sachverständigen und Assistenten, der außer- halb des ständigen Personals eingestellt werden mußte. In den vorstehenden Aufzeichnungen ist dieses Personal, soweit nur vorübergehend in den Schutzgebieten tätig, nicht berücksichtigt worden. 0