. 504 ꝛ Marua nach Mora und gabelt sich hier in einen westlichen Zweig nach Dikoa zur englischen Grenze und in einen östlichen Zweig nach Kusseri und dem an der französischen Grenze auf dem anderen Ufer des schiffbaren Logone gelegenen Fort Lamy. Auch die Verlängerung der Hauptbahn bis zum Gestade des Tschadsees wäre einer späteren Zu— kunft zu überlassen. Diese wichtige Stammbahn würde ferner noch folgende Flügelbahnen entsenden: drei in west- licher Richtung, nämlich eine auf Dengdeng und Tibati, eine zweite weiter nördlich auf Ngaundere und eine dritte von Bibene nach Garuna zur Erreichung des schiffbaren Benue- flusses; sodann eine Zweigbahn in östlicher Rich- tung, etwa mit Benutzung des Winatales nach Gore, wo die Ostgrenze mit dem schiffbaren Logone erreicht wird; diese Linie würde auf fran- zösischem Gebiet voraussichtlich in östlicher Rich- tung eine Fortsetzung nach dem Fort Archam- bault am schiffbaren Schari erhalten können. Neben dieser Hauptbahn kommt ferner in Be- tracht die Weiterführung der Manengubabahn, die als die Stammbahn für den Nordwesten des Schutzgebiets zu betrachten ist. Ihre früher in Aussicht genommene Durchführung bis zum dußersten Norden des Schutzgebiets, an den Tschadsee, wird sich kaum verwirklichen lassen, weil auf diesem Wege hohe, mit der Eisenbahn schwer zu überschreitende Gebirgszüge vorgelagert sind. Dagegen dürfte einer Weiterführung über Bare und Dschang in der Landschaft Bamum bis Fumban früher oder später näher zu treten sein. Nach diesem, vorstehend in allgemeinen Zügen skizzierten Eisenbahnprogramm, das im ein- zelnen naturgemäß noch mancherlei Anderungen und Ergänzungen wird erfahren können, ergibt sich, daß in den nächsten zehn Jahren in Kamerun etwa 2800 bis 3000 km Eisenbahn werden her- gestellt werden müssen. Bei der diesjährigen Be- ratung in der Budgetkommission des Reichstages ist bereits die Bemerkung gefallen, daß man in Erwägung ziehen müsse, dem Schutzgebiet Kamerun die rasche Herstellung des noch fehlenden Bahn- netzes dadurch zu erleichtern, daß ihm die Mittel für diese Bahnbauten als Darlehen des Reiches, anstatt als Anleihe, zur Verfügung gestellt werden; dadurch würde ihm auch für eine Reihe von Jahren eine wesentliche Erleichterung im Zinsen- dienst gewährt oder dieser ganz erlassen werden. Diese Absicht kann die Kolonialverwaltung nur mit Genugtuung begrüßen; denn dem Schutz-= gebiet würde dadurch ermöglicht, sein Bahn- programm mit großer Beschleunigung durchzu- führen und den Rückstand nachzuholen, der sich in dieser Beziehung bisher ungünstig genug geltend gemacht hat. Das Schutzgebiet würde dem Mutter- lande diese hochherzige Zuwendung sicherlich durch eine um so raschere und glänzendere wirtschaft- liche Entwicklung danken und die gebrachten finan- ziellen Opfer in kurzer Zeit wieder einbringen. Die Gefahren des Reisens in Schlafkrangkbheits- gebieten. Aus einem Bericht des Regierungsarztes Dr. Siebert, Kamernn. Für den Weißen kommt als Infektionsart wohl ausschließlich die Ubertragung der Schlaf- krankheit durch den Stich der Glossinen in Frage. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem eine Ansteckung auf anderem Wege nachgewiesen wor- den ist. Immerhin besteht die Möglichkeit einer Übertragung durch den Geschlechtsverkehr. In den meisten Niederlassungen, auf Posten und Stationen sind die Fliegen, sofern überhaupt welche vorkommen, so vereinzelt, daß die Gefahr, gestochen zu werden, sehr gering ist; zur Vermei- dung jeder Gefahr sollte man am Tage nur unter dem Moskitonetz schlafen. Größere Vorsicht ist auf Reisen geboten. Nach den Erfahrungen, die ich auf zahlreichen Fahrten in Stromgebieten des Sanga und Ubangi gemacht habe, ist die Ge- fahr, von Glossinen gestochen und infiziert zu werden, besonders groß für den im Kann Reisen- den. Auf den Dampfern, deren Fahrstraße meist in beträchtlicher Entfernung von den Ufern liegt, halten sich verhältnismäßig wenig Fliegen auf, deren man sich leicht erwehren kann. In dem dicht am Ufer entlang fahrenden Kanu dagegen ist man tagsüber häufig von Dutzenden von Fliegen umschwärmt, die Bewegungsfreiheit ist beschränkt und reicht eben aus, um die Angriffe der Fliegen auf Gesicht und Hände abzuwehren. Da ist es zunächst eine Hauptbedingung, daß die Kleidung einen sicheren Schutz gegen die Stiche gewährt. Durch guten Khaki und die Unterkleidung sticht keine Glossine, wohl aber durch Leinenstoff. Es wird von verschiedenen Seiten empfohlen, weiß- leinene Anzüge zu tragen, weil die Tsetse eine Abneigung gegen die weiße Farbe haben soll. Nach meinen Erfahrungen ist das keineswegs der Fall. Zum Schutz der Füße und Unterschenkel müssen Lederstiefel und Gamaschen getragen werden. Wer so bekleidet reist und es an der nötigen Aufmerksamkeit nicht fehlen läßt, kann auch durch die schlimmsten Fliegengegenden kommen, ohne gestochen zu werden. Diese eigentlich selbstver- ständlichen Vorschriften werden von vielen nicht beachtet. Ich habe Europäer gesehen, die im Kanu schliefen, nur mit Hemd und Hose bekleidet- Die Neuankommenden bringen gewöhnlich über-