W 651 20 I. Tarif für katastermäßige Vermessung einschließlich häuslicher Bearbeitung und Lieferung des Nartenmaterials. Fläche in hn pro ha mehr Betrag Fläche in ha pro hn mehr Betrag . bis 1 — 80 4 50 — 500 . über 1 3 15 A mehr — über 50 bis 150 6 #mehr — 3 — 110 = 150 — 1100 - 3 -210 10 . mehr — 150 250 4 At mehr — 10 — 180 - 250 — 1500 = 10 50 8 . mehr — 250 2 cK mehr — Aumerkung 1: Für die Preisbemessung werden Bruchteile von Hektaren voll berechnct. 1 Aumerkung 2: Der Tarif gilt jür zugängliches Gelände. Bei unwegsamem Gelände ist ein Zu- ktag bis 50 v. H. zulässig. Die Feststellung des Grades der Unwegsamkeit geschieht durch den aufnehmenden Landmesser. - 9 Anmerkung 8: Bei Fortschreibungsvermessungen kommt nur die Fläche des den Gegenstand der Abzweigung bildenden Trennstücks in Ansatz. II. Tarif für Grenzfeststellungen und dergleichen: a) Für jeden Landmesser-Arbeitstag bei Zuziehung eines Meßgehilfen: 75 —/. b) Desgleichen ohne MeWgehilfen: 65 ./. III. Tarif für besondere Arbeiten: aü) Für jeden gelieferten Grenzstein sind 5 ¼ zu zahlen außer der Taxe 1 und II. b) Für Durchholzen von Grenzen und Sichten sind für je 100 m Durchschlag 8 r“ zu zahlen, sofern der Interessent hierzu nicht die Arbeiter stellt. IV. Tarif für häusliche Arbeiten: a) Für Anfertigunn von Kopien aus vorhandenen Karten einschließlich Papier: Für die Arbeitsstunde 1 44. Für trigonometrische, polygonometrische und sonstige technische Berechnungen: .. A E Furdicslrbcttsmmdc6.-l Apia, den 30. März 1914. Der Kaiserliche Gouverneur. Schultz. Dersonalien. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den bisherigen Referenten beim Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt, Generalarzt Professor Dr. Emil Steudel, zum Geheimen Ober-Medizinalrat und vortragenden Rat im Reichs-Kolonialamt sowie den Hilfsarbeiter im Reichs-Kolonialamt, früheren Bergassessor Curt Pasel, zum ständigen Hilfsarbeiter im Reichs- Kolonialamt unter Verleihung des Charakters als Kaiserlicher Regierungs= und Bergrat zu ernennen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Kalkulatur- vorstand Gimbel und dem Kassenvorstand Kräuter, beide beim Kaiserlichen Gonvernement von Kamerun, den Charakter als Kaiserlicher Rechnungsrat zu verleihen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Polizei- 4 Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen Ersten Werkmeister der Bauverwaltung des Gouvernements von Ostafrika Georg Koch das Königlich Preußische Verdienstkreuz in Silber zu verleihen.