J 683 c Wert für Für Kautschuk aus dem Senegal: s0% . du den Gebieten des Casamange u und C Cayor 250 us anderen Gebieten .. 800 Für Kautschuk aus: Franzöfisch= Guinea - 300 Für Kautschuk von der Shenbeintisie: Uus dem Gebiete des Assini . .. .100 Aus anderen Gebieten 1350 Für Kautschuk aus: Dahomey 200 (Nach einem 7 de- 7r*“ Konsulats n Monrovia.) Papua. Quarantäneordnung. An einem noch durch Proklamation zu bestimmenden tritt unter Aufhebung des Gesetzes, betreffend *“r Wsh eine neue Snarantäneordnung — „Duarantinc Ordinance, 1913: — (Nr. 6/1913) in Kraft, ie der Einschleppung oder Verbreitung von mensch- lichen Krankheiten vorbeugen soll. (The Board of Trade Journal.) Dortugal. Geplaute Zollermäßigung für gewisse koloniale Erzeugnisse. Dem portugiesischen Abgeordnetenhaus ist unter dem 25. „Juni 1914 ein Gesetzentwurf zugegangen, wonach für Weizen, Bohnen, Kanariensamen, Hirse und alle anderen nicht besonders genannten mehl- haltigen Erzeugnisse der portugiesischen Kolonien, die über die#. Zollämter des Mutterlandes eingeführt werden, is zu einer bestimmten Menge eine Jollermäßigung vorgesehen ist. Der Zoll soll betragen: für Beigend 3 1 Milavo für 1 kg bei einer Menge 00 t. für Peb 1 Milavo für 1 kg bei einer Menge 4000 t; für gꝛ Ucnriensamen, Hirse und alle anderen nicht be- sonders genannten mehlhaltigen Erzeugnisse 1 Milavo für 1 kg bei einer Menge von 700 k. Die Zollermäßigung ist vom. 1. Jannar 1915 ab auf mindestens fünf Jahre geplant. Die Einfuhr soll zu jeder Jahreszeit gestattet sein. (Diario do Governo.) Sanzibar. Vorschriften für das Landen von Waren. Durch Bekanntmachung des leitenden Zollbeamten von Zanzibar vom 20. November 1913 sind in Ande- rung der Ziffer 4 der Ausführungsbestimmungen zur Jollverordnung für Zangibar vom Jahre 1911 (vom Oktober 1911) sienen Vorichriften für das Landen * Waren erlassen wor Alle Güter und Dren sollen in Zanzibar nur an der Werft des Zollamts und in einem anderen Hafen des Inselgebiets nur an den Plätzen gelandet werden, welche der die Aufsicht über den betreffenden Platz führende Beamte dafür bestimmt. Benzin, Kerosen, Petroleum und alle anderen leicht entzündlichen Ole dürfen nur an solchen Stellen gelandet werden, die von Zeit zu Zeit von dem leitenden Zollbeamten dafür bestimmt werden. Die Landung von Asali, Balken (borirics), Baustoffen. Kokosnüssen, getrockneten und frischen Fischen, frischem Gemüse, Brennholz, Schiburter (ghee) in Blechdosen oder Kisten, Häuten, Makanda, Melasse, Zwiebeln, Kartoffeln, Fellen, Salz und Muscheln darf nur in Zanzibar And Malindi erfolgen. Kohlen dürfen nur an den RKohlenniederlagen gelandet werden. Der leitende Zollbeamte lann auch andere Stellen für das Landen der oben genannten Waren bestimmen. (The Boaurd of Trade Journal.) Liter atur-Bericht. beutschlund als Koloninlmuacht, 30 Jahre deutscher Colonialgeschichte. Herauskzegeben vrom Kniser- Wilhelm Dank, Vereinder Soldatenfreunde, Kamcrad- schaft. Wohlfahrtsgesellschaft Mm. b. HI., Berlin 1911, mit 580 Abbildungen und 11 Karten, 3908 S. Pr. 8 ¼. Den Kern des vorliegenden Buches bilden Dar- Stellungen unserer Kolonien aus der Feder bekannter bachkundiger Verfasser. Es werden geschildert die urlieben Verhültnisse der beueflenden Kolonic, der rwerb, die wi Regierungsrat Zuche, der als Bezirksumtmann lange Zeit hindurch in Ostalrika erfolgreich gewirkt. ½ behandolt in seiner lebendigen und anschaulichen t den Erwerb dieser Kolonie, die Verdicnste be- rondeere Dr. Peters’ und Wissmanns, die Entwicklung unter den Gouverneuren Frciherr v. Soden, F reihernr. #. Schelc,') v. Wissmann, Lichert, Graf Goectzen, Freiherr v. Rechenber g und dem Gouverneur Dr. Schnce, en jetzigen Zustand und die Aussichten der Kolonic. Seine Urteile und Auffassungen lussen fast überall Nicht Seheclc. wie irrtümlich überall angegeben. den erfahrenen Schutzgebictsbeamten erkennen, der allerdings die Schm eritzkkeiten, mit denen die heimische Verwaltung namentlich in früheren Zeiten zu kümpfen hatte, nicht immer zu er ürcligen vermag. so beispiels- weisc, wenn er chronische l#. tatsüberschrcitungen dem (ionvernement zum besonderen Verdienst anrechnet. Es folgt Südwestafrika, dargestellt vom Major Schwabe, einem der besten Kenner und Sechilderer dicser Koionie; seine Wünsche bezüglich der Er- des Ambolnndes dürften nach nunmechr erfolgter Bewilligung der Eisenbahn dorthin ihrer Er- füllung entgegengehen. Kamerun behnndelt Major Langheld, der dort als Vertreter des Schutztruphenkommandeurs, als Bezirksamtmann von Eden un ident von Ada- mana und Bornu Jahre hindurch wirkte und Ge- legenheit fand, seine reichen ostafrikanischen Er- fahrungen in Kamerun zu verwerten. ogo behandelt Hauptmann Smend, der d Kolonic aus längerer dienstlicher Wr s kennt. nsere Südseekolonien schildert Richard