b scheinlich in Kumassi, befinden sich 27 Deutsche aus Togo, darunter von Beamten und Offizieren: Afsessor Stange, Zolldirektor Lippe, Finanz- direktor Gaertner, Assistent Groß, Assistenten Emil und Ernst Fleischer, Sekretär Vetter, sämtlich mit ihren Frauen, ferner Oberleutnant Schlettwein, Zollassistent Wiesch, Geologe Dr. Mann, Lehrer Noetzel, Polizeimeister Jochum, Postassistent Labuda, Werkmeister Berke. Nach dem 14. Oktober befanden sich in Lome noch 21 deutsche Kaufleute, größten- teils mit ihren Frauen, ferner in Lome von Beamten: Rebstein und Landwirtschaftlicher Sachverständiger Dr. Sengmüller im Kranken- haus, beide nahezu wieder hergestellt, v. Rot- kirch mit Frau und Kind, weiter vier Kranken- schwestern und zahlreiche Mitglieder der evan- gelischen und katholischen Mission; in Palime und am Agu: 9 Kaufleute und eben- falls mehrere Missionare beider Konfessionen; auf dem Kluto: Regierungsarzt Dr. von der Hellen und der ehemalige Katasterzeichner Burbulla, lepterer schwer krank. Alle vorstehend nicht genannten, bei Ausbruch des Krieges in Togo ansässig gewesenen Deutschen, insgesamt 161 Männer und 13 Frauen, be- finden sich in Dahomey in Kriegsgefangen- schaft. Der Privatbericht, dem Vorstehendes entnommen wurde, besagt weiter: „Nach meiner Ankunft in Douglashof am Agu hatte ich mich alsbald an den Kommandeur der eng- lischen Truppe mit der Bitte gewandt, nach Lome zurückkehren und dort die Interessen unserer von allen Guopäern entblößten Gesellschaft wahrnehmen zu durfen. Statt einer Antwort traf am 25. August Leutnant Beckley vom Volta-Grenzdistrikt mit etwa 30 schwarzen Soldaten am Agu ein, der mich und Pflanzungedirektor Wöckel zunächst festnahm. Wir wurden, von schwarzen Soldaten mit aufge- pflanztem Seitengewehr eskortiert, den Berg hinabgeführt. Später, nachdem wir die sogenannte Parole unterschrieben hatten, wurden wir wieder ent- lassen, und mir wurde auf meine Bitte nach einigen Tagen sogar die Erlaubnis erteilt, nach Lome mar- schieren zu dürfen und hierbei Kaufmann Gebser mit- zunehmen.“ Wie schon in der ersten Veröffentlichung mit- geteilt, haben sich die Engländer und Franzosen einstweilen in unsere Kolonie Togo geteilt. Der Osten mit Porto Seguro, Nuatschä, Atakpame und das ganze Hinterland ist von den Fran- zosen besetzt. Den Deutschen, die in Lome zu- rückbleiben durften, ist verboten worden, dieses Gebiet zu betreten. Die deutschen Geschäfte in diesem Gebiet sind geschlossen. Die Franzosen haben angeordnet, daß französisches Geld mit deutschem und englischem gleichwertig anzunehmen ist (1/#.— 1 9 1 29 20 Die englische Regierung, die den Süd- westen von Togo mit Bagida, Lome, Tsevie, Palime, Kpandu und Ho inne hat, ist nachsichtiger. Der englische Truppenführer, Leutnant Colonel Bryant, hat für jede Firma und Pflan zung und für andere Betriebe je einen Mann, allerdings unter gewissen Freiheitsbeschränkungen, für Lome und den englischen Teil Togos freigelassen. Auf diese Weise ist es den deutschen Firmen möglich, in dem von den Engländern besetzten Teil ihre Geschäfte weiterzuführen. Auch der Betrieb der Landungsbrücke, der Zoll, die Palime= und die Küstenbahn gehen zu früheren Tarifen ihren ge- ordneten Gang. Der Betrieb auf der Atakpame- bahn ist, weil die Brücken zerstört worden find, nur in beschränktem Maße, vorläufig nur für Personenverkehr, eröffnet. An den Brückenstellen müssen die Passagiere umsteigen. Z„ Für die Stadt Lome hat der Befehlshaber der englischen Feldtruppen in Togo eine Ver- ordnung erlassen, die in deutscher Übersetzung folgendermaßen lautet: „Verordnung, ausgegeben auf Befehl des Oberst- leutnants, des Befehlshabers der Britischen Feldtruppen im Togoland. Hierdurch wird für die Einwohner Lomes folgendes öffentlich bekannt gemacht: 1. Kein Eingeborener darf nach 7 Uhr abends oder vor 5½ Uhr morgens auf den Straßen der Stadt sein, wenn er nicht einen Erlaubnisschein hat oder ein gekennzeichneter Wächter ist. 2. Alle Lichter der Eingeborenen müssen um 8 Uhr abends erlöschen. 3. Alle Lichter der Europäer sind um 10 Uhr abends auszulöschen, ausgenommen die der britischen Beamten, des Herrn Clausnitzer') und der be- stimmten Wächter. 4. Kein Europäer, ausgenommen die britischen Beamten und Herr Clausnitzer, darf nach 9 Uhr abends ohne Erlaubnisschein auf der Straße sein. 5. Das Hotel Volk allein ist berechtigt, um 9½ Uhr abends zu schließen und um 6 Uhr morgens zu öffnen. Keinem anderen Hotel, welcher Art auch immer, steht dieses Recht zu. 6. Kein Eingeborener darf berauschende Getränke kaufen oder verkaufen. 7. Handelswaren derjenigen Firmen, deren enro- päische Leiter in Lome sind, müssen auf Ansuchen der Britischen Regierung abgegeben werden. Gezahlt wird dafür aus der Schatzkammer nach Beendigung der Feindseligkeiten, und zwar zum Landungskosten- preis in Lome. (Die Firmen mögen die Rechnungen ausstellen.) 8. Alle Handelswaren derjenigen Firmen. die keinen Europäer als Agenten in Lome haben, sind von der Britischen Regierung be- schlagnahmt. 9. Alle berauschenden Getränke in den Läden zu Lome werden von der Britischen Regierung übernommen, aber für die in Nr. 7 *) Bis dahin Kaiserl. Bezirksamtmann von Lome- Stadt. (R. K. A.)