E 75 20 mangelnde Pflege unter den Kindern in den ersten Lebensjahren forderten, waren allerdings auch sehr groß. Beachtung verdient hier ein von den Missionarinnen der amerikanischen Mission in Luebo eingerichteter Unterricht für Wöchnerinnen in der Kinderpflege. Die Missionarinnen ließen sich die in der Nähe ihrer Mission geborenen Kinder zweimal wöchentlich vorführen und erteilten den Müttern Unterweisung in der Pflege und Haltung der Kinder. Diejenigen Mütter, deren Kinder nach Ablauf eines Monats am besten gehalten waren, erhielten kleine Preise: ein Verfahren und eine Beschäftigung für weiße Frauen in den Tropen, die wohl auch in unseren Kolonien Nachahmung verdiente. Die Verwaltungs= und Gerichtsorganisation des Bezirks. Solange die Konzession der Compagnie du Kasai bestand (vgl. hierüber weiter unten), kümmerte sich der Staat kaum um diese Gebiete. Er unterhielt in dem heutigen Kasaibezirk nur die Station Luluaburg, außerdem in den früher noch zum Kasaibezirk gehörenden angrenzenden Gebieten die Stationen Kanda-Kanda und Dilolo. Luebo war in den letzten Jahren vor Ablösung der Konzession der Compagnie du Kasai ebenfalls aufgegeben. Man ließ die Compagnie du Kasai nach ihrem Belieben schalten und walten, und es ist daher nicht verwunderlich, wenn sich in der Vorstellung der Eingeborenen die Begriffe Staat und Compagnie du Kasai zu einem einzigen ver- schmolzen. Hatte doch auch die Compagnie eine eigene Polizeitruppe. Heute beginnen die Ein- geborenen den Unterschied zu verstehen, und die seit dem 1. Januar 1914 durchgeführte Ver- waltungsorganisation wird dazu beitragen, dies Verständnis zu verallgemeinern. Verwaltungstechnisch hängt der Bezirk vor- läufig noch unmittelbar von dem Generalgouverne-= ment in Boma ab. Die Durchführung der Provinz-= einteilung des Kongo dürfte ihn wahrscheinlich dem Bizegeneralgouvernement in Kinshafa zu- weisen. Sitz des Bezirksamtmannes ist vorläufig noch Luebo, an der Einmündung des gleichnamigen Flusses in den Lulua und am Endpunkt der Schiffbarkeit dieses Flusses gelegen. Doch war geplant, den Sitz des Bezirksamts nach Dioko- Punda an den Endpunkt der Schiffbarkeit des Kasai zu verlegen. Die ersten Rodungsarbeiten waren in Djoko-Punda schon eingeleitet. Für die Verlegung des Bezirksamts sprechen folgende Erwägungen: 1. der Kasai bleibt das ganze Jahr hindurch für die kleineren Dampfer schiffbar, während der Lulua in der Trockenzeit selbst für die kleinen „Délivrances“ außerordentliche Schwierigkeiten bietet; 2. die Eisenbahn Bascongo—Katanga wird zwar Djoko-Punda, nicht aber Luebo berühren; 3. die Verbindung der Diamantminen am Tshikapa mit Europa erfolgt über Djoko-Punda; 4. das Innere des Bezirks ist leichter von Djioko-Punda als von dem durch sehr steile Täler abgeschnittenen Luebo zugänglich. Gegen die Verlegung spricht, daß um Luebo eine auf etwa 20 000 Seelen geschätzte Bevölke- rung ansässig ist, die zwar nicht die Urbevölkerung der Gegend, sondern erst dem Europäer dorthin gefolgt ist, die aber trotzdem schon dort Boden- werte geschaffen hat. In Djoko-Punda fehlt es bisher ganz an einer Bevölkerung. Der dichte Urwald daselbst erschwert die Niederlassung er- heblich. In Dijioko-Punda ist die Glossina palpalis nach den Angaben des Regierungsarztes verhältnismäßig zahlreich, in Luebo dagegen sehr selten. Die Aussichten des Bahnbaus sind, wie noch weiter unten zu zeigen sein wird, vorläufig recht gering. Für die Diamantminen der For- minidre wird Djoko-Punda stets nur ein Durch- gangsposten bleiben, der Hauptsitz dieser Gesellschaft wird stets im eigentlichen Diamantengebiet, d. h. in Tshikapa selbst bleiben. Nicht zu vergessen bleibt schließlich, daß gerade jetzt der Zeitpunkt für die Vornahme der Verlegungsarbeiten im Hinblick auf die ungünstigen Finanzverhältnisse der Kolonie denkbar schlecht gewählt ist. Denn wenn auch die Anlagen in Luebo zur Zeit noch recht primitiv sind und eine Erweiterung erforder- lich machen sollten, so dürften sie doch keineswegs so hohe Kosten verursachen wie die Neuschaffung eines Postens in dem bisher von Urwald bedeckten Dioko-Punda. Wird die Bahn Bascongo —Katanga nicht gebaut, dann fällt ein wesentlicher Grund für die Verlegung fort. Wird sie aber gebaut, so bleibt abzuwarten, ob alsdann nicht der Be- zirksamtssitz in den eigentlichen Bevölkerungszentren im Innern des Bezirks, die ja auch alsdann eine gute Verbindung mit dem Meere hätten, wesent- lich zweckmäßiger wäre. Hiernach erscheint die Frage der Verlegung des Bezirksamtssitzes zur Zeit noch nicht spruchreif, und es dürfte, um den so häufig im Kongo gemachten Fehler der Ver- legung von Posten nach Augenblicksbedürfnissen zu vermeiden, sich empfehlen, bis auf weiteres den Amtssitz in Luebo zu belassen. Der Bezirk ist durch Verfügung des General- gouverneurs vom 28. November 1913 in folgende 10 Territoires geteilt: Basongo, Kamtscha-Lubue, Haute-Loange, Mushenge, Luebo, Luluaburg, Ka- lamba, Sadi, Dibaia und Luisa. Die ungefähren 3