G 234 — 4. A considerable amount of baggage was taken away by the prisoners and deported persons at the time of their departure. Though by AUnternational usage the allied forces are in no way reponsible for baggage, which pri- soners of war are unable to take away with them, steps have since been taken to despatch further consignments of baggage wherever it was possible to identify ownership. In addition, depots have been formed at Duala, Buea and Victoria and all property of prisoners of war that could be found and collected has been stored therein and safe- guarded. 5. On the odecupation of Duala by the Allied troops it was found that the European portion of the town was being overrun by natives. British and French officers were met in the streets by frightened German subjeects, who, while imploring protection, stated that not only was their property being looted but even their lives were threatened. The situation was at once taken in hand and I did not hear f a single case in which a German subject was molested by any native. 6. I may add that the officers in charge #of the prisoners of war Bureau have received numerous letters from prisoners of war and deported persons expressing their thanks fkor the way in which they have been treated and the kindness and consideration shewn them. 7. I now turn to another subject and take this opportunity to bring to Tour Ex- celleney's attention the barbarous manner in which German troops are carrying on warkfare especially in the Edea districts. With regard to this I enclose a report of the cases treated by the French medical authorities, which re- moves any doubt as to the facts of the case. This report can only contain a small pro- bortion of the unspeakable atrocities actually committed b Four troops. It requires no referenee to the llague Convention to point oOut that the brutalities which have been com- mitted against unarmed non-Combattants, and innocent women and children are contrary to every principle of civilised warfare and against Overy dietate of humanity. I am unalble to believe that such acts could be perpetrated without the sanction of Four military authorities and in Some casces I have 4. Eine bedeutende Menge von Gepäck wurde zur Zeit ihrer Abreise von den Kriegsgefangenen und abgeführten Personen mitgenommen. Obwohl nach internationalem Brauch die verbündeten Truppen in keiner Weise für Gepäck verantwort- lich sind, das Kriegsgefangene nicht imstande sind mit sich zu nehmen, so wurden dennoch später Schritte unternommen, weitere Sendungen von Gepäck abzulassen, wo es immer möglich war, die Eigentümer festzustellen. Weiter sind Lagerstellen in Duala, Buea und Viktoria errichtet worden, und alles Eigentum von Kriegsgefangenen, das aufgefunden und ge- sammelt werden konnte, ist aufbewahrt und sicher- gestellt worden. 5. Bei der Besetzung Dualas seitens der ver- bündeten Truppen stellte es sich heraus, daß der europäische Teil der Stadt von Eingeborenen über- laufen wurde. Cnglische und französische Offi= ziere wurden von eingeschüchterten deutschen Staats- angehörigen in den Straßen um Schutz angerufen, welche behaupteten, daß nicht nur ihr Eigentum geplündert, sondern auch ihr Leben bedroht würde. Sofort wurden deswegen Schritte eingeleitet, und ich habe nicht von einem einzigen Falle gehört, in welchem ein deutscher Staatsangehöriger von irgendwelchen Eingeborenen belästigt wurde. 6. Ich möchte hinzufügen, daß die das Kriegsgefangenen-Bureau beausfsichtigenden Offi= ziere zahlreiche Briefe von Kriegsgefangenen und abgeführten Personen empfangen haben, in welchen diese ihren Dank aussprachen für die Art ihrer Behandlung und für die Freundlichkeit und Rück- sichtnahme, welche ihnen gezeigt worden waren. 7. Ich wende mich nun zu einem anderen Gegenstande und nehme diese Gelegenheit wahr, Euerer Exzellenz Aufmerksamkeit auf die barbarische Weise zu lenken, in welcher die deutschen Truppen die Kriegführung besonders im Edea-Distrikt be- treiben. Mit Bezug hierauf lege ich einen Be- richt über diejenigen Fälle bei, welche seitens der französischen ärztlichen Autoritäten behandelt worden sind, wodurch jedweder Zweifel an den Tatsachen des Falles beseitigt wird. Dieser Be- richt kann nur einen geringen Teil der unaus- sprechlichen Greueltaten enthalten, welche tatsäch- lich von Ihren Truppen verübt worden sind. Es benötigt keines Hinweises auf das Haager lUbereinkommen, um auseinanderzusetzen, daß die Brutalitäten, welche an unbewaffneten Nicht- kämpfern und an unschuldigen Frauen und Kin- dern verübt worden sind, im Widerspruch mit jedem Grundsatz einer zivilisierten Kriegführung und mit jedem Gebote der Menschlichkeit stehen. Ich kann unmöglich glauben, daß derartige Taten ohne die Zustimmung Ihrer militärischen Antoritäten verübt werden könnten, und in ge-