W 244 20 Nachtrag. Nach erfolgter Drucklegung des vorstehenden Textes ist ein aus Kamerun stammender Privat- brief vom 6. April d. Is. hier eingetroffen, der die amtlich zwar noch nicht bestätigte, jedoch auch von anderer privater Seite übermittelte Nachricht von der Ermordung von zwei Deutschen durch Eingeborene im Hinterlande von Kampo bringt. Danach sollen an der Kampo- Mündung ansässige Eingeborene durch unsere Gegner mit Hinterladern bewaffnet, in deren Handhabung und im Schießen angeleitet und sodann mit dem Auftrage entsandt worden sein, die beiden Deutschen, die man im Besitz amtlicher deutscher Post glaubte, zu ermorden und ihre Briefschaften dem Kommandanten von Kampo zu überbringen. Ihrem Auftrag entsprechend, hätten sodann die Eingeborenen ihre Opfer erschossen, als diese morgens aus der Hütte heraustraten, in der sie Übernachtet hatien. Die Namen der Ermordeten sind noch nicht festgestellt worden. llber die Kriegslage in Kamerun bringt der Brief noch folgende interessante Angaben: „ Die Engländer sind sehr verstimmt über die lange Dauer der Kampagne in Kamerun. Sie äußerten sich, nachdem sie Dschang wieder hatten räumen mücssen, daß sie keine wei- teren Versuche, ins Innere vorzudringen, mehr machen würden; sie wollten jetzt Kamerun aus- hungern. Franzosen und Engländer werfen sich gegenseitig Schuld an den Miß- erfolgen vor. In Duala ist das Verhältnis der Verbündeten zueinander sehr wenig herzlich. Zu den Operationen an der Nordbahn mußten Fran- zoson zugezogen werden, die zu diesem Zweck Ende Februar Kribi geräumt haben. Batanga- leute vom englischen Kriegsschiff „Dwarf“ er- zählten, daß kürzlich ein Versuch der Engländer, ihrerseits Kribi wieder zu erobern, mit schweren VDerlusten für die Angreifer abgeschlagen worden sei; in Kribi wehe wieder die deutsche Fahne. Die zu Anfang Febrnar und Anfang April bei Nkongsamba stattgehabten Gefechte sollen gleich- falls sehr verlustreich für die Gegner gewesen sein; über das schließliche Ergebnis ist Sicheres jedoch noch nicht bekannt. Anderseits verlantet, daß Ojem gefallen ist.“ Daß Anfang April bei Nkongsamba für unsere Gegner sehr verlustreiche Gefechte stattgefunden haben, wird auch von anderer Seite mitgeteilt. Eine amtliche deutsche Nachricht liegt noch nicht vor. In englischen Verlustlisten werden hingegen Kämpfe in Kamerun vom 7. April erwähnt. (17. Mai 1915.)0 III Togo. Nach privaten Nachrichten von Ende März d. Is. hat sich die allgemeine Lage Togos gegen- Über derjenigen zur Zeit der letzten amtlichen Veröffentlichung nicht verändert. Im einzelnen ist jedoch nach diesen Nachrichten folgendes be- merkenswert: An die Spitze der Verwaltung in dem von den Engländern besetzten Teil Togos ist statt des Obersten Bryant, der bis Dezember 1914 tätig gewesen ist, Kapitän Rattan getreten; auch dieser bemüht sich, die Verhältnisse in geordneten Bahnen zu erhalten. Im Postverkehr kommen die Briefmarken der englischen Goldküste sowohl in dem englischen als auch in dem französischen Teil Togos zur Anwendung.“) Der Handelsbetrieb der deutschen Firmen be- schränkt sich in der Hauptsache immer noch auf den Ausverkauf der Warenbestände; nur ganz be- stimmte Waren, wie Tabak und Streichhölzer, sind auch den deutschen Firmen zur Einfuhr frei- gegeben, falls diese Waren mit der Bescheinigung eines englischen Konsuls dahin versehen sind, daß sie nicht aus dem feindlichen Anslande stammen. Den Ankauf von Produkten haben die englischen Firmen auch weiterhin fast ganz an sich gerissen; namentlich ist dies im Palmkernhandel der Fall, der unter der früher von der deutschen Regierung eingeführten und geübten Kernkontrolle vor sich geht. Am Baumwollhandel, der in Lome und im Anechobezirk in den vergangenen Monaten lebhaft gewesen ist, haben sich auch deutsche Firmen beteiligen können; die Entkernung erfolgt durch eine englische Firma, der die Ginanlage der Deutschen Togo-Baumwoll-Gesellschaft durch die englische Verwaltung überwiesen worden ist. Befremdlich bleibt die bisherige Weigerung der englischen Verwaltung in Lome, die nach Be- setzung Lomes aus deutschen Warenbeständen ohne Bescheinigung entnommenen Waren zu bezahlen. Die Missionsarbeit in dem von England be- setzten Teil Togos hat sich auch weiterhin ohne Störung abgewickelt; wenn sie auch nur in be- schränktem Umfang ausgeübt werden kann, so scheinen anderseits die christlichen Eingeborenen aus der Zeit vor der Besetzung Togos treu zur deutschen Sache zu stehen. *) Agl. hierzu auch den Schluß von Absatz V, 1.