W 262 20 besondere Holzposten einzurichten, in denen sie durch Kontraktarbeiter unter Aufsicht eines Kapitas das Holz für ihre Dampfer schlagen und herstellen ließ. Das Gonvernement hatte im Jahre 1913 auf der Strecke Léopoldville—Stanleyville 34, auf der Strecke Léopold- ville —Lusambo 32, außerdem noch auf kleineren Flüssen etwa 40 derartige Holzposten eingerichtet. Diese Posten geben Holz an die Privatdampfer, die ja in Nonkurrenz mit den Regierungsdampfern fahren, nicht ab. Es ist dies eine schwere Benachteiligung des privaten Schiffahrtsbetriebes. Infolge der hohen Ab- gaben, die bisber auf belgischem Gebiet für die Be- rechtigung zum Holzschlagen zu zahlen waren, und des geringen Interesses, das die belgische Regierung be- greiflicherweise der Beschaffung des Feuerungsmaterials für die privaten Konkurrenten entgegenbrachte, ist es biosher im belgischen Kongo, sehr im Gegensatz zu Frangösisch-Aquatorialafrika, nicht gelungen, enropäische Unternehmer oder intelligente Eingeborene zu veran- lassen, die Beschaffung und den Verkauf des Holzes für die Dampfer gewerbsmäßig zu betreiben. Infolge- dessen kaufen noch heute auch die nicht französischen Dampfer, soweit es möglich ist, das benötigte Holz auf fraugösischem Gebiet, auf welchem der Holzverkauf für eine ganze Anzahl von Unternehmern eine lohnende Erwerbsquelle bildet. Auf den übrigen Flußläufen sind die Privatdampfer noch heute auf den meist recht unsicheren Ankauf des Holzes von den Anwohnern oder auf eigenes Schlagen angewiesen. Gerade die hierbei enstehenden Schwierigkeiten wiesen immer wieder darauf hin, die Holzfeuerung durch eine andere zweck- mäßigere Feuerungoart zu ersetzen. Der Gesamtbedarf sämtlicher Gouvernements- dampfer an Holz beträgt nach den Angaben des Ihrecicur de la Alarinc zur Zeit etwa 120 000 Sters (ein Ster gleich 1 chm|. Der Gesamtbedarf der Privat- dampfer dürfte auf etwa ebensoviel anzunehmen sein. Dem Gouvernement kommt ein Sier auf den Holz= doften selbst, d. h. ohne die für die Holgbeschaffung erforderliche Schiffsbesaznung, auf 1 bis 1,25 Fr. zu steben. Die Privatdampfer zahlen an die Unternehmer oder die Eingeborenen 2 Fr. pro Ster. Hierbei ist der den Privatdampfern verkaufte Ster noch wesentlich kleiner als der von den Regierungsdampfern auf den amtlichen Holzposten und unter amtlicher Kontrolle übernommene Ster. Die Alessageries fluviales“ setzen in ihren Berechnungen die Gesamtkosten für einen Ster einichließlich aller Unkoften und Arbeitslöhne mit 3.25 Fr. ein. Der Gesambetrag, der den An- wohnern der Ufer aus der Verwendung des Holzes ihrer Walder als Feucrungematerial auf den Schiffen direkt oder indirekt jährlich zufließt, kann sonach auf mindesteus 600 000 Fr. angenommen werden. Auch für die Unternehmer auf frangösischem Gebiet ist der Holzverkauf zum Teil eine recht lohnende Sache, zumal wenn er ihnen gelingt, sich unter den Dampferkapitänen sene Nunden heranzuzieben. Einzelne Posten haben alsdann einen beträchtlichen Umsatz. Zum Beispiel wurden in Mossaka am Zusammenfluß des Likuala und NRongo monatlich 2000 Sters verkauft. Ein Posten eines Farbigen im Kanal setzte monatlich etwa 500, sa manchmal bis 900 Sters ab. Der Unternehmer zahlt im allgemeinen seinen eingeborenen Arbeitern im Akkord 1 Fr. pro Ster. Der Uberschuß des Ver- kanispreises, d. h. etwa 1 Fr. pro Ster, ist sein Ver- dienst, von dem er allerdings noch die Abgabe an die Regierung, zur zeit 600 Fr. pro Jahr, zu bestreiten hat. Die Schwierigkeiten in der Holzbeschaffung auf den übrigen Strecken haben zu der Gründung der Secite anonrme des Pétroles au (onge mit dem Sitze in Ango-Augo bei Matadi geführt. Die Gesellschaft pumpt mit Hilfe einer großen Röhrenleitung Petroleum für die Dampferheizzwecke von Ango-Ango zum Stanley- Pool. Die Länge der Leitung beträgt 398 km; sie besteht aus Stahlröhren von 102 mm Weite. Auf der ganzen Strecke sind acht Zwischenstationen eingebaut. Innerhalb des oberen Flußspstems des Kongo sollen schwimmende Tanks an verschiedenen Plätzen verankert werden. Vorgesehen, aber noch nicht endgültig bestimmt, sind folgende Plätze: 1. Wombali an der Mündung des Kwango. 2. Basongo am Zusammenfluß des Kasai und Sankuru, 3. Gombe bei Jrebu, unterhalb der Mündung des Ubangi in den Kongo, 4. Lisala oder Mobeka, 5. Basokv oder Bumba, die letzteren vier Orte sämtlich am Kongo oberhalb der Mündung des Ubangi. Endgultig sind diese Orte, wie gesagt. noch nicht bestimmt. Die neuesten Dampfer der Citas sind bereits für Petroleumfenerung eingerichtet. Leider explodierte der erste Dampfer der Citas, der Petroleumfeuerung hatte, auf seiner zweiten Fahrt im „Kanal“ im Mai 19141 und ging total verloren. Da cußerdem sich die Petrolcumfeuerung wesentlich teurer gestaltete, als man zuerst annahm, so war im Sommer 1914 unter den Schiffahrtskreisen am Stanley-Pool nur noch wenig Neigung vorhanden, zur Petroleumfeuerung über- zugehen. Für die ablehnende Haltung des belgischen Gouvernements waren wohl zudem noch folgende Ge- sichtspunkte maßgebend: Die Einführung der Petro- leumfenerung an Stelle der Holgfeuerung würde den oben berechneten, den Eingeborenen zur Zeit aus dem Holgverkauf zufließenden Betrag diesen und damit auch dem Handel entziehen. Sie würde außerdem auch eine wesentliche Stärkung der Konkurrenz durch die Privat- unternehmen bedeuten. 5. Die Tarife und die bisher aus dem Schiffahrts- betrieb erzielten Gewinnc. Die belgischen Privatdampfer fuhren bisher nach dem gleichen Tarif wie die belgischen Regierungs- dampfer. Der Tarif ist im „Bulletin officiel du Congo- veröffentlicht. Doch pflegte die „Citas" ihren ständigen Verfrachtern je nach der Frachtmenge eine Rück- vergütung auf die gezgzahlte Fracht zu gewähren. Die „Messageries fluvinles“ hatten folgenden Tarif für ihre Fahrten von Brazzaville aus: Am Kongo. Am Ubangi. Ngantschn Dioundo Boab ...... 80 Fr. Ballois . . ... 145 irr. Lefi l Mpoufa..... 95-T-e-:sbordes·:sville— Jmpfondo....160- N'Counda 100 = Dongon—Motaba 115. Mossaaa Sbeng 175.—5 Lonkoltlnn 120 = Bétoo . .. 190 = Lirang . 140 - Mongoumba . . .? —-— Sceta :„ Bimon 200 = Bangui . . . ... ? (für 1chm oder 1000 kg nach Schiffswahl). Die übrigen von Brazzaville aus fahrenden Dampfer fahren nach den gleichen Sätzen. Die „Huileries Au Congo- soll angeblich ihren ständigen Verfrachtern für die Bergfahrt die Talfrachten unentgeltlich befördern. Das Gouvernement hat der Grands-Lacs-Gesell- schaft für den Transport des Eisenbahnmaterials einen