W 292 20 lich große Beruhigung bei dem jetzt fühlbaren Mangel an Baumwolle hervorrufen wird. Am 1. September 1914 waren im Lande nicht weniger als 6 Mill. Pud Baumwolle vorrätig; über die mittelasiatische Grenze wurden 2 Mill. Pud eingeführt, und Rußland selbst hatte 15½ Mill. Pud Baumwolle von der letzten Ernte. Demnach verfügt Rußland bis zum 1. September d. Js. über eine Menge von 23½ Mill. Pud Faser. Da nun für den Bedarf der russischen Fabriken (ohne den Rayon von Lodz) nicht mehr als 20 bis 21 Mill. Pud Faser erforderlich sind (der Rayon von Lodg verbraucht etwa 4 Mill. Pud Baumwolle), so wird, selbst wenn aus dem Ausland bis zum 1. September keine Bamm- wolle eingeführt werden sollte, die Arbeit in den russischen Fabriken nicht aufgehalten werden. (Nach der Torg. Prom. (#azeta vom 28. April- 11. Mai 1915.) Französische Kolonien. Zollbegünstigte Einfuhr von Erzeugnissen der Zahnküste. Eine Verordnung der Französischen Regierung vom 11. Mai 1915 setzt für Kaffee von der Zahnküste die Menge, die unter den in den Verordnungen vom 30. Juni 1892 und 25. August 1900 angegebenen Be- dingungen während des Jahres 1915 in Frankreich zugelassen werden kann, auf 60 000 kg fest. Eine weitere Verordnung der Französischen Re- gierung vom gleichen Tage bestimmt, daß 100 000 kg Kakav in Bohnen und Schalen von der Zahnküste unter den in der Verordnung vom 16. November 1911 angegebenen Bedingungen während des Jahres 1915 in Frankreich zugelassen werden können. (Journal officicl de la République Françaisc.) Zollbegünstigte Einfuhr von Kakago in Bohnen und Schalen aus Dahomey. Laut Verordnung der Französischen Regierung vom 11. Mai 1915 dürfen 12 000 kg Kakao in Bohnen und Schalen dahomeyischen Ursprunges während des Jahres 1915 unter den in der Verordnung vom 17. August 1907 angegebenen Bedingungen nach Frankreich eingeführt werden. (Journal officiel de lu République Françaisc.) Moʒambique. Verbrauchssteuer für Tabak. Nach einem Berichte des Kaiserlichen Konsulats in Laurenco Marques ist in den der unmittelbaren staatlichen Verwaltung unterstehenden Gebieten der Kolonie Mozambique die Erhebung einer Verbrauchs- steuer von 70 Centavos (-— 700 Reis) für 1 kg Tabak angeordnet worden. Die Verbrauchssteuer soll lant Kundmachung im Amtsblatt der Kolonie Mozambique zum teilweisen Ausgleich des seit Beginn des europäischen Krieges sich fühlbar machenden Ausfalls an Einnahmen er- hoben werden. Miederländisch- Indien. Kopraausfuhr aus Samarang (Java) 1911. Der größte Abnehmer für Kopra ist Deutsch- land und daneben Frankreich. Da die Verschiffung nach Deutschland nicht möglich war, blieb der Arrikel nach Rriegsausbruch so gut wie unberücksichtigt. Die Preise gingen dadurch bedeutend zurück und erreichten einen Tiefstand von 9 gegen 20 Gulden für 1 Pikul bei Jahresanfang. Danach traten plötzlich die Nieder- lande als Käufer auf den Markt, wodurch sich der Preis wieder auf 18 Gulden erholen konnte. Zur Zeit (Ende April 1915) ist eine Verschiffungsmöglichkeit überhaupt ausgeschlossen, da Großbritannien den Ar- tikel als Konterbande erklärt hat. Da der Anbau hauptsächlich von Eingeborenen betrieben wird, so leiden diese in erster Linie unter dem britischen Vor- gehen. Ubrigens geht, wie aus den folgenden Zahlen ersichtlich, die Ausfuhr von Jahr zu Jahr immer mehr zurück, welche Erscheinung dem Umstand zugeschrieben wird, daß die Clfabrikation im Lande mehr und mehr zunimmt, während anderseits der Anbau seitens der Eingeborenen nicht mit der nötigen Fachkenntnis be- trieben wird. Nach den Statistiken kommen für Sama- rang die folgenden Auofuhrzahlen (Menge in Tonnen) in Betracht: 1910: 7468, 1911: 5417, 1912: 4736, 1913: 3410, 1914: 2205. (Aus einem Berichte des Kaiserl. Konsulats in Samarang.) —. Verantwortlicher Redakteur für den nichtamtlichen Teil: Oskar Biesenthal, Berlin. Verlag und Druck der Königlichen Hofbuchhandlung und Hofbuchdruckerei von E. S. Mittler A Sohn, Berlin 8W 68, Kochstr. 668—71. . Dieser Nummer liegt das 2. Heft des XXVIII. Bandes der „Mitteilungen aus ven deutschen Schutggebieten“ bei.