W 297 20 verbleiben. Auch der französische Verwaltungs- offizier Leutnant Saint Pere stellte mir nachher auf Antrag eine gleichlautende Aufenthaltsbewilli- gung für den franzöfischen Distrikt aus. Die Notwendigkeit voraussehend, unsere beiden Geschäftshäuser in Akwa und Bellstadt mit ihren umfangreichen Warenbeständen im Werte von rund 400 000 . scharf zu bewachen, um fie vor einer Plünderung der aus Rand und Band geratenen Negerbevölkerung zu schützen, ordnete ich sogleich in unserem Akwa-Geschäft eine all- gemeine Tag= und Nachtbewachung durch unsere mit Buschmessern bewaffneten Kru-Jungen an. Es war allerhöchste Zeit, denn unsere deutschen Nachbarfirmen, das Missionshaus Bonaku, das Doktorhaus der Basler Mission und die Missionars- wohnung in Bonanjo, waren zum größten Teil von den in Scharen herbeigeströmten Eingeborenen ausgeplündert. Als ich zum Zwecke der üÜber- wachungsanordnung mich in unser Bellstadt-Haus begab, mußte ich die mich bestürzende Wahr- nehmung machen, daß nach Aufbrechen der fest verriegelten Türen bereits englisches Militär Einzug in unsere durch Schweizerflagge und Auf- schrift deutlich erkennbare Missionshandlung Bell- stadt gehalten hatte. Die Kru-Jungen, die noch der inzwischen gefangen genommene Missionskauf- mann Link zur Hausbewachung instruiert hatte, wurden von den Engländern weggejagt. Von den Militärwachen wurde ich verhindert, die Ge- schäftsräumlichkeiten zu betreten, wahrscheinlich aus dem Grunde, um es mir unmöglich zu machen, festzustellen, was die englische Militärverwaltung schon an Waren aus unseren Lagerräumen weg- geschleppt hatte. Ich machte geltend, daß ich als Vorsteher des Duala-Geschäftes der Basler Mis- sionshandlung jedenfalls das Recht beanspruchen könne, unsere Häuser zu betreten und unser Eigentum zu besichtigen. Es wurde mir entgegen- gehalten, daß ja ausschließlich Deutsche im Bell- stadt-Haus gewohnt hätten und daß das Haus, weil unbewohnt, besetzt worden sei. Ich erwiderte, daß wohl Angestellte deutscher Nationalität hier gewohnt hätten, aber das ändere nichts an der Tatsache, daß die Basler Missionshandlung ein schweizerisches Unternehmen sei und als solches im Handelsregister eingetragen sei. Die Wohnung durfte ich dann kurz betreten, aber die Geschäfts- räumlichkeiten blieben mir verschlossen. Alle meine Bemühungen in dieser Richtung waren vergeblich. Ein zweiter Versuch, wenigstens in den Woh- nungen unseres Bellstadt-Oauses nach dem Rechten zu sehen, brachte mir eine Begegnung mit dort internierten deutschen Gefangenen. Ein Kaufmann versuchte mich zu sprechen, da er von Missionar St. bezüglich Verwahrung seines Eigentums mir eine Bitte vorlegen wollte. Kaum hatte der Be- treffende seine Absicht kundgegeben, wurde ich von dem wachhabenden englischen Unteroffizier zu einem Leutnant geführt. Nach ihrer geheimen Unter- redung forderte mich der Leutnant auf, in seiner Gegenwart meine sämtlichen Hosen= und Rock- taschen zu kehren, und versuchte peinlich genau festzustellen, was ich von schriftlichen Aufzeichnungen bei mir trug. Natürlich hatte ich in keiner Weise anfechtbare Aufzeichnungen bei mir, aber doch hielt es der junge Offizier für seine Pflicht, mir Ermahnungen in dieser Richtung zu erteilen, unter Androhung schwerer Strafen bei Nichtbefolgung. Vom englischen General, bei dem ich mich über die mir als Schweizer gewordene Behandlung und Nichtachtung der Rechte der Basler Missions- handlung als Schweizerfirma beschweren wollte, wurde ich zum Political Okficer Paul gewiesen, in dessen Ressort die Angelegenheit gehöre. Dieser unfreundliche Offizier erwiderte mir auf meine Vorstellungen wegen Verweigerung des Betretens des Bellstadt-Geschäftes und der Leibesvisitation: „Es ist Kriegszeit! Sie haben sich den getroffenen Anordnungen zu fügen! Wa,s, die Basler Mission neutral! Gehen Sie mir damit! Auch Sie Deutschschweizer sind ja Dreiviertels-Reichsdeutsche! Es kann Ihnen nicht erlaubt werden, das Bell- stadt-Geschäft zu betreten. Im übrigen mache ich Sie darauf aufmerksam, daß Sie in große Schwierigkeiten geraten werden, wenn wir Ursache haben, Ihres Verhaltens wegen gegen Sie vor- zugehen.“ Ich muß hierzu bemerken, daß ich den Eng- ländern in keiner Weise Veranlassung zu derartigen wiederholten Vermahnungen gab. Je länger je mehr fühlte ich aber das Bestreben heraus, uns Neutralen das Verbleiben in Kamerun unerträg- lich zu gestalten, um in uns den Entschluß der Abreise zur Reise zu bringen. Speziell wir Deutschschweizer waren den Engländern und wohl auch den Franzosen ein Dorn im Auge, da sie an unsere Neutralität nicht recht glauben wollten und uns als deutschfreundlich vermuteten. Bei einer Besprechung über die Bewachung unserer Geschäftshäuser entfuhr dem Kapt. Paul die Be- merkung, es wäre am besten, ich würde mit meiner Frau heimreisen. Unverhofft erschien in der dritten Woche des Oktober an einem Nachmittag zu unserem großen Erstaunen ein englischer Leutnant mit einer An- zahl schwarzer Soldaten in unserer Wohnung und befahl uns, mit ihm zu Herrn Paul zu gehen. Auch unsere sämtlichen Kru-Jungen, die uns in Akwa als Haus= und Geschäftswachen dienten, mußten folgen, und ebenso unser ganzes Haus- personal, wie Koch, Waschmann und Hausdiener. Wie Verbrecher neben schwarzen Soldaten mit aufgepflanzten Bajonetten marschierend, waren wir 2•