W 310 20 Liter atur-Berleht. Wörterbueh des deutschen Staats- und Verwaltungs- rechts, begründet von Professor Dr. Karl Freiherr von Stengel. Zweite Auflage, herausgegeben von Prof. Dr. Max Fleischmann in Könifsberg i. Pr. 32/33. und 34/36. Licferung. Verlag von J. C. B. Jlohr (Paul Sicheck), Tübingen 1914. Subskript.- Preis 4 baw. 6 .. Die vorliegenden Lieferungen umfassen die Stich- worte „Unterrichtswesen“ bis -Z2weckverbünde“. Von rein kolonialem Interesse sind die in den Artikeln Verwaltungstgerichtsbarkeit (II. Reichsverwaltungsge- richtsbarkeit, § 5. Konsulargerichtsbezirke und Schutz- gebiete) und Waffenpolizei (III) den besonderen Ver- hültnissen in den Schutzgebieten gewidmeten Abschnitte. Mit dicsen Lieferungen hat der dritte und letzte Band des großangelegten Werkes seinen Abschluß gefunden. Das öffentliche Recht in den Schutzgebieten ist nicht, wie das Priratrecht, einfach aus dem Mutterlande übernommen worden, sondern es hat sich als ein be- sonderer Zweig an dem Stamme des deutschen Staats- und Verwaltungsrechts entwickelt. Aber nur als ein Zweig. nicht als ein neuer selbstündiger Baum. Denn nuch in die fernen Lande nimmt der Deutsche seine heimischen (irundanschauungen mit. Und wenn er unch ein Wen schafft. dus nur auf die neuen Ver- hältnisse zugeschnitten scheint, so haften die Wurzeln des Werkes doch im heimischen Grunde. Für die Erkenmnis und die Fortbildung des öffentlichen Ko- lonialrechts wird daher das reine deutsche Staats- und Verwaltungsrecht stets eine unentbehrliche CQuelle bleiben. Das Fleischmannsche Wörterbuch umfaht Gdus gesamte (lebiet des Staats- und Verwaltungsrechts. Die gestellte Aufgabe int mit Hilfe bewährter Mit- arbeiter glünzend gelöst. Wer sich über stantsrecht- liche Kolomalfragen gründlich unterrichten will. wirel das Wörterbuch mit zu Rute ziehen müssen. Scine weiteste Verbreitung in kolonialen Kreisen ist schon deshalb höchst erwünscht, weil zu einem gedeihlichen Wirken in den Schutzgehieten auch für Nichtbeamte einige Kenmuis des öffentlichen Rechts unerlählich ist. Itrnehler. Huberich, Charles Henry#: Das englische Prisen- recht in seiner neuesten Gestalt. Berlin 1915. ((larl Hermanns Verlagk. XIV. 135 Seiten. Preis 4 //. geb. 5 r4. Das im Auftrage der Altesten der Kaufmann- schaft von Berlin hernusgegebene Werk enthält eine gedrängte, aber erschöpfende systematische Darstellung des englischen Prisenrechts, wie es sich bisher ent- wickelt hat und jetzt im Kriege gehandhabt wird. JNach einleitenden Bemerkungen über die Indultfrist der Order in Council vom 4. August 1914 werden die Quellen des englischen Prisenrechts ((iemeines Recht. Gesetz, Orders in Council. Staatsverträge. Proklu- mationen) bezeichnet. Unter den hierauf folgenden allgemeinen Bestimmungen werden das Geltungsgebiet (Rechtslage feindlicher Schiffe im Suczkunal, das Suczkanal-Abkommen, Prize and Droit of Admiraltr usw.), das Geleit, die Beschrünkungen des Beuterechte ((nichteinzichbare Schiffe und Ladungen. Briefpost- sondungen, Paketpostsendungen). Schadensersatz für ungererhtfertigte Aufbringung, falsche Schiffspapiere. kEesctzwidrige Requirierungen, das Prize (llaims (ommittee bechandelt. Der vierte Abschnitt beschäftigt sich mit den feindlichen Schiffen und ihrer Ladung. Er erörtert u. ua. die feindliche Eigenschaft von Schiff und Ladung. den Flaggenwechsel, die Rechtslage der feindlichen Schiffe in britischen Hüsen bei Kriegs- ansbruch, die Rechtslage der aufgebrachten, der ge- charterten Schiffe, der Schiffsglänbiger, bei feindlichen Ladungen das Nationalitäts- und Domizulfprinzip, das Schicksal der Ladungen im Hafen und auf hoher Ser auf feindlichen, neutralen, britischen bzw. Schiffen der Alliierten, die Eigentumsübertragung. die Rechte der Glänbiger usw. In weiteren Abschnitten werden die Order in Council vom I1. März 1915, die Konter- bande. neutralitütswidrige Unterstützung, die Blockade, Anhaltung. Durchsuchung und Aufbringung, die Be- handlung aufgebrachter Schiffe und beschlagnahmter Güter und schlielllich das formelle Prisenrecht (Prisen- gerichte. Prisengerichtsbarkeit. Verfahren, Berufung. (Onadengesuche) besprochen. In einem Anhang sind die Parlamentsakte, Naval Prize Act 1864. Prize Courts Act 1864, Prize Count Act 1914, ferner die Order in Council bezüglich der Annnhme der Londoner Dekla- ration, das Londoner Abkommen vom 9. November 194 bezüglich Prisengerichtsbarkeit, die Blockade- verhängung über Deutsch-COstafrika, die Liste der Konterbandegegenstünde, die Liste von britischen Ubew#prisengerichten und drei Erlasse der Agyrp- tischen Regierung aus der Kricgszeit 1914 abgedruckt. Wie diese Inhaltsübersicht erkennen läht, gibt das Buch auf alle Fragen Auskunft, die der Seekricg, wie er von englischer Scite geführt wird, in den Vorder- grund des öffentlichen Imeresses gerückt hat. Straehler. Neue Ltferatur.’) VII. Zusammengestellt in der Bibliothek des Reichs -Kolonialamts. Tie eingereichten Bücher, deren Besprechung sich die Redaktion durchaus vorbehllt, werden unter keinen Umständen zurlckgesandt. I. Geschichte und Politik. * Mussow, Wilhelm: Wie stcht es mit Polen? Stuttgart u. Berlin: Deutsche Verl.-Anst. 1915. 32 S. H#., (Der Deutsche Krieg. 49.) 1 ") Mit einem '" sind die Titel der Werke bezelchnet, welche bei der Redaktion des Koloninlbluttes eingingen; mit einem # diejenigen, welche von der Bibliothek des Reichs-Kolonlialamts Käuflich er worben wurden. Meyer, Eduard: Nordamerika und Deutschlandl. Nebst drei amerikan. u. engl. Abhandl. über den Kricg u. über d. Stellung Irlands, übers. von Antonic Meyer. Berlin: Curtius 1915. 116 S. 80. 2 Pnucher, Gustav: Die Dreiverbandspresse. Ihr Antcil an der Kriegsentfachung und ein Weg zu ihrer Bekümpfung. Leipzig: Hirzel 1915. 79 S. Do. Zwischen Krieg und Frieden. 25.) 13