337 20 Frankreich wegbringen lassen. Auf unsere beiden Noten vom März und April d. Is. aber hat die französische Regierung bis Anfang Juni d. Js. überhaupt in keiner Weise reagiert. Hierauf sind im Laufe des Monats Juni die schon früher durch die Presse bekannt gewordenen Vergeltungs- maßregeln gegen französische Kriegsgefangene ergriffen worden. Inzwischen waren Nachrichten eingegangen, daß unsere Leute nach Marokko und Algier gebracht werden; nach neuerdings ein- gelaufenen Nachrichten befindet sich jetzt kein Deutscher mehr in Dahomey; die Zivilgefan- genen sollen nach Bedeau in der Provinz Oran (Algier), die Kriegsgefangenen nach Casablanca und die Kranken nach Südfrankreich gebracht worden sein. Eine offizielle amtliche Bestäti- gung dieser Anderung in der Lage der „Dahomey- Gefangenen“ liegt zur Zeit noch nicht vor. Ist die obige Nachricht, an der zu zweifeln kein Anlaß ist, richtig, so hat vorläufig das Schicksal unserer Leute eine bessere Wendung genommen. Doch ist unverzüglich das Erforderliche zur Feststellung des Ortes der Unterbringung und der sonstigen Verhältnisse der „Dahomey---Gefangenen“ in Nordafrika veranlaßt worden. Von dem Ergebnis dieser Feststellungen wird es abhängen, ob und welche weiteren Schritte in der Frage der Unter- bringung und Behandlung der bisherigen „Da- homey-Gefangenen“ zu unternehmen notwendig sein werden. Schließlich sei bemerkt, daß die Kolonialver- waltung eine große Sendung von Kleidungsstücken und sonstigen Bedarfsartikeln sowie ein größeres Quantum Chinin für die „Dahomey-Gefangenen“ hat abgehen lassen und mit dankenswerter Unter- stützung des hiesigen amerikanischen Botschafters das dafür Mögliche getan hat, diese Sachen in ihre Hände zu bringen. Es ist zu hoffen, daß die französische Regierung der Beförderung und Aushändigung dieser Gegenstände in Nordafrika Schwierigkeiten nicht entgegensetzen wird. +4K IV. Deutsch-Südwestafrika. Amtlichen englischen Berichten zufolge hat sich die bewaffnete Macht in Deutsch-Südwestafrika am 9. Juli in der angeblichen Stärke von 204 Offizieren, 3166 Mann, 37 Geschützen und 22 Maschinengewehren in der Gegend von Groot- fontein im Norden der Kolonie den unter Füh- rung des Generals Botha stehenden Streitkräften der südafrikanischen Union ergeben. Damit sind die kriegerischen Ereignisse in diesem Schutzgebiet zum tragischen Abschluß ge- langt. Über die Kapitulation im einzelnen selbst sind wir ebenfalls nur durch englische Meldungen unterrichtet. Inzwischen ist an Seine Majestät den Kaiser von dem Gouverneur Dr. Seitz und dem Kom- mandeur der Schutztruppe Oberstleutnant Franke durch Vermittelung der Botschaft der Vereinigten Staaten von Nordamerika ein Telegramm gelangt, das die vollzogene Ubergabe bestätigt, die Gründe dafür darlegt und die UÜbergabebedingungen kurz angibt. Das Telegramm, das bereits der Offent- lichkeit übergeben wurde, lautet: „Euerer Majestät melden wir alleruntertänigst, daß wir gezwungen waren, den Rest der bei Korab zwischen Otavi und Tsumeb vom Feinde mit vielfach überlegenen Kräften eingeschlossenen Schutztruppe, in Stärke von rund dreitausend- vierhundert Mann, an General Botha zu über- geben. Jede Aussicht auf erfolgreichen Wider- stand war ausgeschlossen, da, nachdem die Orte Otavi, Gaub, Grootfontein, Tsumeb, Namutoni vom Feinde genommen, wir von unserer Ver- pflegungsbasis abgeschnitten waren, und jeder Versuch eines Durchbruchs bei dem herunter- gekommenen Zustand der Pferde, für die seit Monaten kein Hafer mehr vorhanden, unmöglich war. Alle Personen des Beurlaubtenstandes und des Landsturms, auch die in Südafrika Kriegs- gefangenen, werden auf ihre Farmen und zu ihren Berufstätigkeiten entlassen. Offiziere be- halten Waffen und Pferde und können auf ihr Wort frei im Schutzgebiet bleiben. Die aktive Schutztruppe, noch rund dreizehnhundert Mann stark, behält die Gewehre und wird an einem noch zu bestimmenden Platze im Schutzgebiet kon- zentriert.“ Danach sind für die deutschen Truppen durch- aus ehrenvolle Bedingungen erlangt worden. Unsere Vermutung, daß — abgesehen von der bedeutenden zahlenmäßigen Uberlegenheit des Gegners und seiner überlegenen Ausrüstung an technischen Hilfsmitteln — in erster Linie Ver- pflegungsschwierigkeiten den deutschen Führer zur Annahme der Kapitulation veranlaßt haben, hat sich nunmehr als richtig erwiesen. Die öffentliche Meinung in England hat sich zwar eifrig bemüht, den durch die Kapitulation der deutschen Streitkräfte errungenen Erfolg der englisch-südafrikanischen Truppen als eine ganz außerordentliche Waffentat zu preisen. Die eng- lische Presse kann aber nicht umhin, gleichzeitig ihrer Enttäuschung über die geringe Anzahl der zur Ubergabe gelangten deutschen Streitkräfte Ausdruck zu geben. Die Feststellung dieser Tat- sache ist den Engländern natürlich äußerst pein- lich, nachdem sie früher geradezu märchenhafte