W 342 20 befindlichen Gebiet von West-Samoa neu einge- führten Währung, und auch aus anderen Gründen, eigene Verordnungen mit Bezug auf den Zolltarif und die Steuerveranlagung, welche bis jetzt in diesem Gebiet in Kraft ist, zu erlassen, verordne ich, Robert Logan, Colonel des N. Z. S. C. und Administrator von dem unter britischer Okkupation befindlichen Teile von West-Samoa, auf Grund der mir übertragenen Gewalt, Gesetze und Ver- ordnungen zu erlassen, folgendes: I. Die Tabelle der Einfuhrgüter, welche unter dem Abschnitt A der Verfügung vom 4. Juni 1914 (Samoanisches Gouvernementsblatt, Bd. V, Nr. 18) aufgeführt ist, fällt weg; an ihre Stelle tritt fol- gende Tabelle: A. Einfuhrzölle. 1. Ale, Porter und sonstige Biere 2½ d pro Liter 2. Alle Arten Liköre und Spiri- tuosen 3 3. Most, Trauben-, Frucht= und Beerenweieen 6 = 4. Alle Arten moussierender Weine 50 v. H. v. Wert 5. Tabakblätter, Rauch-, Kau- und Schnupftabak. . . ... 3/— pro Kilo 6. Zigareten 9 „ 7. Zigarren 76 8. Feuerwassen 16/— Stück 9. Schießpulver, Sprengstoffe für andere als landwirtschaftliche Zweke ... 4— 10. Alle anderen Gegenstände, so- fern sie nicht zollfrei sind 12½ v. H. v. Wert II. Von dem Tage der Verkündigung ab müssen alle Steuern, Hafengebühren, Zölle, Ab- gaben und Gebühren, welche an das Zollamt oder irgendeinen Beamten desselben zahlbar sind, sofern nichts anderweitiges bestimmt wird, in der Umrechnung von einem Schilling für eine Mark in britischer Währung eingezahlt werden. III. Die oben angeführte Verordnung vom 4. Juni 1914 bleibt weiterhin in Kraft, vorbe- haltlich anderweitiger Verordnungen oder Bekannt- Kilo machungen, welche bei und nach Inkrafttreten dieser erlassen werden. Gegeben Apia, den 10. Mai 1915. Robert Logan, Colonel, Administrator von Samoa. God save the King. * * Aus gelegentlichen Mitteilungen in der Heimat eingetroffener Frauen ist über die Unterbringung und Behandlung der deutschen Schutzgebiets- beamten aus Samoa, welche auf der früher als Quarantänestation benutzten Insel Motuihi bei Auckland (Neu-Seeland) als Kriegsgefangene fest- gehalten werden, folgendes bekannt geworden: Als Wohnungen dienen den Beamten zwei Holz= häuser, von denen das eine für die höheren, das andere für die mittleren und unteren Beamten und ihre Familien bestimmt ist. Die höheren Beamten verfügen jeder über ein, der Gouverneur über zwei Zimmer. Die Zimmer sind tapeziert und mit dem nötigsten Hausrat versehen, indes sehr klein. Die Zimmerreinigung und die Be- dienung liegt den auf der Fahrt von Pagopago nach Samoa festgenommenen Matrosen ob, welche dafür von den Beamten gelohnt werden. Der Gouverneur verfügt außerdem über einen ein- geborenen Diener aus Samoa. Die Verpflegung, welche amtlich gestellt wird, ist die landesübliche, bei der Hammelfleisch die Hauptrolle spielt. An der Tafel der oberen Beamten präsidiert der Lagerkommandant, ein neuseeländischer Oberst. An Zeitungen sind nur englische zugelassen, doch dürfen Bücher auch in deutscher Sprache be- schafft und gelesen werden. Die Sperrung der von den Beamten bezogenen Gehaltsvorschüsse scheint ausgehoben worden zu sein. Indessen sind auch von hier aus den Beamten noch Geldbeträge überwiesen worden, so daß sie in der Lage sind, sich die kleinen Annehmlichkeiten des Lebens zu verschaffen. Sie genießen auf der Insel freie Bewegung. Indes klagen mehrere über das rauhe Klima, namentlich zur Winterszeit. Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. (Addruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) Togo. Uberführung gefangener Deutscher von Dahomey nach Frankreich. Im Laufe der Monate April und Mai d. Js. ist eine Anzahl der in Dahomey gefangen ge- haltenen Deutschen aus Gesundheitsrücksichten nach (Frankreich verbracht worden; unter diesen befinden sich nach privaten Mitteilungen u. a. folgende Personen: Dr. Berger, Regierungsarzt, Fort St. Nico= las, Marseille. Beusen, Kaufmann, Uzes. Boldt, Landungsbrückenbeamter, Uzes. Doetsch, Ingenieur bei der Telefunkengesellschaft Kamina, Uzes.