Deutsches Kolonialblatt Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrikka und in der Südsee Herausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 26. Jahrgang. Berlin, den 1. Oktober 1915. Uummer 18/19. Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Bethefte beigefügt die mindestens einmal viertelfährlich erscheinenden: „Mitteilungen aus den deutschen Schutzgebieten“. kersusgegeben von Dr. Marquardsen. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblau mit den Beiheften beträgt beim * duich die Post und die Buch- handlungen # 4.—, direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchbandlung: a) M 5,— für Deutschland einschl. der deutschen Schutzebiete und Osterreich-= Ungarns, d) K 6.— für die Länder des Weltvostvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche Hofduchhandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W68, Kochstraße 68—71, zu richten. Inhalt: Amtlicher Teil: Personalien S. 351. Nichtamtlicher Teil: Kamerun: Berichte dreier Pallotiner Patres über die Ereignisse auf den Missions- stationen Ikasa, Kribi und Groß-Batanga S. 355. Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Sigi-Pflan zungs-Gesellschaft m. b. H. S. 360. Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Der Baumwollbau und khandel im Ferghanagebiet 1914 S. 361. — Außenhandel der Philippinen-Inseln im Jahre 1914 S. 362. — Der Rakaomarkt in Ecuador im 2. Vierteljahr 1915 S. 362. — Der Lissaboner Kakaomarkt im Juli 1915 S. 363. — Kakaoausfuhr der Dominika- nischen Republik im April 1915 S. 363. — Der Einfluß des Krieges auf die wirtschaftlichen Verhältnisse in Lourengo Marques und in der Südafrikanischen Union S. 363. — Frankreich S. 364. — Madagaskar S. 364. — Mozam- bique S. 364. Vermischtes: Das Hamburgische Kolonialinstitut im Winter 1915/16 S. 364. — Die japanische Südsee-Dampf= schiffahrts -Gesellschaft (Nanyo Kisen Gumi) S. 366. %%%stKiRmtlicher Teis##sS Dersonalien. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen Betriebsingenieur beim Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika Heinrich Borchers den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse zu verleihen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen Maschinisten 1. Klasse beim Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika Arno Stiehler den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse zu verleihen. Raiserliche Öchutztruppen. A. K. O. vom 12. August 1915. Reichs-Kolonialamt — Kommando der Schutztruppen. Der Major Lempp wird unter Belassung in dieser Stellung zum außeretatsmäßigen militärischen Mitglied des Reichsmilitärgerichts ernannt. A. K. O. vom 18. August 1915. Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: Zum Oberst befördert: Oberstleutnant v. Lettow-Vorbeck. Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: Zum Major befördert: Hauptmann v. Boemncken.