416 afrika und mit Rücksicht auf den Winter in Frankreich mit warmer Kleidung zu versorgen. Inzwischen ist auch die in der letzten Veröffent- lichung erwähnte Sendung von Tropenkleidungs- stücken, sonstigen Bedarfsartikeln und Chinin nicht, wie ursprünglich geplant, in Dahomey, sondern Mitte September d. Is. in Casablanca ange- kommen und von da weiter nach Algier abge- gangen. Die Sachen werden inzwischen an die Gefangenen dort ausgeteilt worden sein. Ferner hat sich die Regierung angelegen sein lassen, geeignete neutrale Persönlichkeiten zu gewinnen, die geneigt sind, die Unterbringung, Verpflegung und Behandlung der „Dahomey= Gefangenen“ in den Lagern in Nordafrika zu prüfen. Die Verhandlungen hierwegen sind so- weit gediehen, daß die Personen, die sich bereit- erklärt haben, in allernächster Zeit sich nach Nordafrika auf den Weg machen werden. Schließlich sind die erforderlichen Schritte getan, die Lage der aus Gesundheitsrücksichten nach Frankreich selbst verbrachten „Dahomey-Gefan- genen“ durch einen Beauftragten der amerika- nischen Botschaft in Paris prüfen und feststellen zu lassen. /O IV. Südwestafrika. Seit dem Abschluß der Kapitulation am 9. Juli d. Is. sind aus dem Schutzgebiet nur wenige Nachrichten über die Verhältnisse dortselbst hierher gelangt. Auf Grund der Kapitulationsbedingungen wurden die bei der Mobilmachung zur Schutz- truppe eingezogenen Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes entlassen, um zu ihren bürgerlichen Berufen zurückzukehren, während von der aktiven Truppe, wie jetzt bekannt geworden ist, der größte Teil der Offiziere in Okanjande in der Nähe der Otavibahn westlich des Waterberges und 3 Offiziere und die gesamte Mannschaft in Aus an der Bahn Lüderitzbucht—Keetmanshoop untergebracht worden sind. Die im Verlauf des Krieges in Gefangenschaft geratenen und nach Südafrika überführten Offiziere und Mannschaften sind nach Südwestafrika zurück- gebracht und dort, sofern sie dem aktiven Stand angehörten, nach Okanjande bzw. Aus gelschickt, sofern sie zum Beurlaubtenstand gehörten, inner- halb des Schutzgebietes entlassen worden. Die seiner Zeit aus Lüderitzbucht und die im Laufe des Krieges von anderen Orten des Schutzgebietes aus irgendwelchen Gründen nach Südafrika in Konzentrationslager verbrachte Zivilbevölkerung ist ebenfalls an ihre früheren Wohnsitze im Schutz- gebiet zurückgesandt worden. UÜVber die wirtschaftlichen Verhältnisse im Lande liegen noch wenige sichere Mitteilungen vor. Der Nachrichtenübermittlung scheinen noch große Schwierigkeiten bereitet zu werden. Man hat durchaus den Eindruck, daß die feindliche Ver- waltung alle Nachrichten, die die Wahrheit über die derzeitigen Zustände im Lande ans Licht bringen könnten, unterdrückt. Sicher ist, daß das Land, soweit es unmittelbar vom Kriege berührt worden ist, gelitten hat. Nach allem, was bisher bekannt geworden ist, müssen Engländer und Buren in einer geradezu unfinnigen Art und Weise gehaust haben. Wie der Korre- spondent eines holländischen Blattes aus Kapstadt mitteilt, wurde systematisch geraubt und geplün- dert, wo sich überhaupt eine Gelegenheit dazu bot. Von der Plünderung wurden in erster Linie die zum Teil von der Bevölkerung geräumten klei- neren Orte und allein stehende Farmen betroffen, während z. B. Windhuk davon verschont geblieben sein soll. Ganze Züge und Wagenkolonnen mit Hausgerät aller Art sollen zum Abtransport nach der Kapkolonie gelangt und große Herden ge- raubten Viehes dorhin abgetrieben worden sein. So ist vieles, was nach dem unglücklichen Auf- stand der Jahre 1904/07 unter Aufwand von großer Mühe, Arbeit und Geld neu erstanden war, wiederum der Vernichtung anheimgefallen. Daß auch unter den Eingeborenen einige unruhige Elemente sich die Gelegenheit zu rauben und zu plündern nicht entgehen ließen, war nach Lage der Dinge anzunehmen. Auf welche Ursachen der Aufstand der Rehobother Bastards zurückzuführen ist, steht noch nicht fest. Aus dem, was bis jetzt darüber in Erfahrung gebracht werden konnte, geht hervor, daß die führenden Kreise unter ihnen schon seit Kriegsbeginn mit dem Feinde in Ver- bindung standen und daß der Aufstand daher von außen genährt worden ist. Zur Zeit soll im Lande Ruhe herrschen. Die Südafrikanische Union scheint bemüht zu sein, die wirtschaftlichen Verhältnisse möglichst schnell wieder zu beleben. Diese Bemühungen scheinen sich allerdings nur einseitig auf die Förderung der Interessen der südafrikanischen Kaufleute zu er- strecken, die in Windhuk und anderen Haupt- plätzen des Landes Niederlagen zu errichten die Erlaubnis erhalten haben. Die Nationalbank von Südafrika hat in Lüderitzbucht eine Zweigstelle errichtet und soll dasselbe für Swakopmund und Windhuk planen. Einfuhr von Waren darf nur über See und über die Häfen von Lüderitzbucht und Walsisch- bucht erfolgen. Waren südafrikanischen Ursprungs genießen Zollfreiheit, während solche anderer Herkunft einem Eingangszoll nach den für die Union geltenden Zollgesetzen unterliegen.