S': – □# — 2 — # W 27 20 Die Epauletthalter nebst Epauletthaltertressenbesatz an der Uniform für inaktive Offiziere fallen weg. . In der Uniform der Militär-Bausekretäre wird das dunkelblaue Tuch des Mützenbesatzes und Waffenrockbesatzes durch kornblumenblaues Tuch ersetzt. (Vgl. Erlaß des Reichskanzlers vom 29. Dezember 1913 — Kol. Bl. 1914 S. 42 — und A. K. O. vom 8. Januar 1915 — A. V. Bl. S. 17.) An die Stelle der Abschnitte A, A##, Ab, B bis E der Bekleidungsvorschrift für die Kaiser- lichen Schutztruppen in Afrika (Anlage 10, Seiten 81 bis 93 Schtr. O.) und der Anzugs- Bestimmung unter 1II C, Ziff. 4, Absatz 1 (S. 128 Schtr. O.) treten die in der Anlage zu- sammengestellten Vorschriften. .Unteroffiziere und Mannschaften tragen bis auf weiteres die Uniform nach den bisherigen Bestimmungen. Die Tropenuniformen sämtlicher Schutztruppenangehörigen bleiben einstweilen unverändert. . Die Ergänzungen zur Bekleidungsvorschrift auf S. 128 a bis c Schtr. O. bleiben nur insoweit in Kraft, als sie Unteroffiziere und Mannschaften betreffen. Allerhöchst mit Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt: Lempp. Anlage. Bekleidungsvorschrift für die Kaiserlichen Schutztruppen. I. Heimatsuniform. Vorbemerkungen. . Für die Beschreibung und den Sitz der einzelnen Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke finden die Bestimmungen der Bekleidungsvorschrift #r Offiziere, Sanitätsoffiziere und Veterinär- offiziere des Königlich Preußischen Heeres (O. Bkl. V. — D. V. E. 317) und der Zusammen- stellung der Uniformen und Abzeichen der amieen des Königlich Preußischen Heeres (D. V. E. 317 a) sinngemäße Anwendung. . Die Unterscheidungs= und Gradabzeichen stimmen mit den Abzeichen des preußischen Heeres überein. . Für die Anzugsbestimmungen in der Heimat gelten sinngemäß die *“’) Bestimmungen kl. V für das preußische Heer. (O. Bkl. V. I. Teil und Garn. D. V.) Die Offizziere des Kom- mandos der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt rechnen zu den „höheren Stäben“. . Kopfschützer oder Ohrenklappen, Helmüberzug (ohne Abzeichen), Kartentasche, Fernglas und Signalpfeife gleichen den für die Offiziere des preußischen Heeres vorgeschriebenen entsprechenden Stücken. Der Offizierkoffer besteht aus Blech. . Naturfarbene Schnürschuhe und Gamaschen nach preußischer Probe können von den Offi= zieren usw. bei jeder Gelegenheit statt der hohen Stiefel getragen werden; schwarze Schnür- schuhe mit Gamaschen dürfen aufgetragen werden, ausgenommen zum Paradeanzug. . Die Heimatsuniformen der Generale, Generalstabsoffiziere, Feuerwerksoffiziere, Sanitäts- offiziere, Veterinäroffiziere und Beamten sind innerhalb der gesamten Schutztruppenorganisation gleich, haben also keine Unterscheidungszeichen für die einzelnen Behörden und Truppenteile.