GV 52 20 F. Wettrock, Kaufmann, Rabaul; K. Tielske, Kaufmann, Rabaul; Heinrich Stegmann, Kaufmann, Rabaul; H. H. W. Zerssen, Kaufmann, Rabaul; J. Krakowski, Kaufmann, Rabaul; P. Hagen, Kaufmann, Nabaul; A. Becker, Pflanzer, Rabaul; G. Bernhardt, Kapitän, Rabaul; Otto Wortmann, Pflanzungsleiter, Kabakaul; August Lembach, Schriftsteller, Rabaul; Gustav Thurm, Pflanzungsleiter, Buka; Klink, Kaiserlicher Stationsleiter, Rabaul. Die Amtsblätter der australischen Regierung liegen hier vor für die Zeit vom 15. Juni bis 15. September 1915. Sie enthalten Veröffent- lichungen über den Außenhandel mit dem Schutz- gebiet und die Einnahmen der Verwaltung. Da- nach wurden eingeführt an Gütern: Mai 1915 für 299 712,40. Juni 1915 4477 181,16 ) Juli 1915 - 217 872,48 - August 1915 = 287 100,74 = Ausgeführt wurden: Mai 1915: Kopra 495 540.— Trokasmuscheln. 1 815.— *— Juni 1915: Kopra. 189 415,— AM Sonstiges. 1 500—. 190 915,— 4 Juli 1915: Kopra. 333 818,— A Kakao 2 000,— = 335 818,— 4+ August 1915: Kopra. 138 815.— 4 Kakao 105 800,— = Muscheln. 8 445,60 = Kautschuk. 2 000.—= Elfenbeinnüsse 617,40= Trepang 054.— Kupferplatten nach Japan (offenbar aus eingeführten Beständen). 1 194,10. 257 926,10 # An Zöllen gingen ein: Mai 1915: a) Einfuhrzölle b) Ausfuhrzölle. 17 350,05 9 864,39. 27214,44 Dazu an Werft= und basenr- gebühren 1 671,75 a) Einfuhrzölle 44 569,33 b) Ausfuhrzölle 465,37 4 45 034,70 M Dazu an Hafen= und Werft- Juni 1915: gebühren .·. 2394,38." für Wasserabgabe 570,— -- Juli 1915: a) Einfuhrzölle 17 189,73 /7 b) Ausfuhrzölle 2 561,25 19 750,98. Dazu an Werft= und Vafen. gebühren. 787.— August 1915: a) Einfuhrzole .147724,18 M b) Ausfuhrzölle. 3 646,90 = 51 371,08 " Dazu an Derst= und Hafen. gebühren 1 995,87. Verordnungen sind in der genannten Zeit erlassen worden: 1. Gegen den Gebrauch von Dynamit beim Fischen in der Blanche-Bucht 2. betreffend die Neuregelung der zu zahlenden Handels= und Gewerbesteuern; betreffend den Gebrauch von Feuerwaffen; betreffend Hafengebühren; .betreffend die Anwerbung und Verwendung von eingeborenen Arbeitern; 6. betreffend die Registrierung von Küstenschiffen und sonstigen kleinen Fahrzeugen im Schutz- gebiete; 7. betreffend das Verbot des Erlegens von Hirschen; betreffend Neuregelung der Gerichtsbehörden; .betreffend die Anordnung von Vorsichtsmaß- regeln, die aus Anlaß des Krieges geboten sind; 10. betreffend die Regelung des Verkaufs von alkoholhaltigen Getränken. Eine Zeitlang, nämlich vom 23. Juli bis 10. September v. Is., war durch eine besondere Verordnung das Kriegsrecht für das Schutzgebiet proklamiert. Die Verordnung, betreffend die Anwerbung und Beschäftigung von eingeborenen Arbeitern, sowie betreffend die Gewerbesteuern, enthalten zum Teil sehr einschneidende Anderungen, so daß die Ansiedler bei der australischen Verwaltung wegen entsprechender Abänderung vorstellig ge- worden sind. Ob und wieweit diese Vorstellungen einen Erfolg gehabt haben, ist zur Zeit noch nicht bekannt. Mitte Januar erschien eine Nachricht in eng- lischen Zeitungen, wonach im Weichbilde Rabauls ein schweres Erdbeben stattgefunden haben solle. en ## □