G 110 20 des Me. Desaegher und erklärte unter dem Bei- fallsjubel der Zuhörer, den der Präsident rügte: „Messieurs, éclairé par les débats et obéissant à ma conscience, je reconnais due T’action est non fondée. En conséquence, je requiers D’acquittement du commuandant Lothaire.“ Der Gerichtshof, bestehend aus dem Juge d’appel und 4 Zivilbeisitzenden zieht sich zurück und verkündet nach einer Beratungszeit von einer Le Gouvernement Impérial ne saurait tolérer blus longtemp cette situation qui est contraire aux traités. diese scharfe Note antwortete der Kongostaat am uir. Dezember 1895 kurz folgendes NM. le Comte (Abeneleben) „Comme suite à la communication de Votre Ex-- ecllence du 9 de ce mois ’ai PFhonneur, sans entrer dans I’examen de la rqucstion du# droit, de Lui deelarer formellement du’il n’existe pas de primes commerciales accordées aux ugents de I’Etat Indép. du Congo. et duc le Gouvernement M’'a pas Dintention d'en établir. Pas plus sur le caoutchonc duc sur Tivoirc ou tout autre produit.“ Es geht aus dem Eutwurf dieser mehr als unver- frorenen Antwort, der sich in dem Dossier der Stokes- Affaire befindet, hervor, daß sie dem König vorgelegen und daß dieser, wie die Handschrift ergibt, sie selbst umredigiert hat. Er betrachtete also die von Deutschland geforderte Abschaffung des Prämiensystems als eine mit der Souveränität des „Unabhängigen“ Kongostaates unvereinbaren Anspruch und als eine unberechtigte Ein- mischung in die inneren Verwaltungsverhältnisse des- selben. doch war das Vorhandensein eines solchen Prämiensystems, das sich nicht nur auf Elfenbein und Kautschuk, sondern auch auf die Anzahl der zusammen- gebrachten Arbeiter und Soldaten erstreckte, offenkundig. Das System war 1888 auf Anregung des Capt. Coquilhat eingeführt worden. In der Sitzung der belgischen Deputiertenkammer vom 16. März 1905 brachte der Abgeordnete Vandevelde einen Geheimerlaß des Staats- selretärs van Eetbelde vom 20. Juni 1892 zur Ver- lesung, in dem Gratifikationen „proportinces aux krais d’exploitation“ zugesagt wurden. Der Prämientarif war um so höher, je niedriger sich die Einstandspreise des Kautschuks und Elfenbeins für den Staat stellten. Infolge der Stokes- Affaire wurden, um die Sache mehr zu verschleiern, oints de mérite“ eingeführt, was nur ein anderer Name für dieselbe Sache war. Seit dem 31. Dezember 1896 wurde das System durch „allocations de retraite uux agents dJui se seraient le plus distingués- ersebt. Diese Sonderentlohnungen stiegen bis auf 10 000 Fr. pro Jahr. Sie wurden gerichtsnotorisch in einem Beleidigungs- prozeß, den einige kongolesische Offiziere gegen den ungliischen Capt. Gun Burrows im März 1904 vor dem High Gourt of Justice, King's Bench Division in London zum Austrag brachten. Nach den stenographisch auf- genommenen Gerichtsverhandlungen, die gedruckt vor- liegen (The Burrows Action in London. Short-Hand Report. Brussels J. Lebèguc and Co. 1904), kam ein Brief des Capt. Burrows an den Generalsekretär des Konqostgat-. Veebrecht zur Verlesung, in dem es heißt: -Sir, I have the honour to ask Fou to have the good- noss to rwert the (orernment to permit mc to convert into capital (i. c. sell) my allotment of the public debt halben Stunde die Freisprechung Lothaires. Die Kosten werden der Staatskasse auferlegt. Die dem Kongostaat aus der Affaire Stokes erwachsenen Kosten dürften keine geringen gewesen sein. Zu- nächst hatte er auf die Forderung Englands 150 000 Franken an die Hinterbliebenen von Stokes zu zahlen und die von Leutnant Heury in dem Hauptlager von Stokes in Kwa Mpini am Ituri am 1. Februar 1896 widerrechtlich beschlagnahmten Waren und Elfenbeinvorräte 4% Congo Frec Stute, granted br Four letter No. 61.01 dated the 19tn April 1901.= Der Rechtsanwalt fügte zur Erläuterung bei: „The explanation is thut when an officer has served in the Congo for a certain time and retires from the service there is allotted to him a certain inrome from the Public Debt, and be is allowed to inke that us a lump sum, instend ob recei- ving the interest from Fear to Fear upon the proportion which is allotted to him.“ (S. 27.) Auf S. 146 ergibt sich, daß er bonus“, den Capt. Burrows „for his good rr ices“ erhalten hatte. sich auf etwa 20 000 Fr. belie s geht also aus dichn beiden Stellen unzweifel- haft hervor, daß noch 1901 trotz aller Ablengnungen des Kongostaates solche Prämien= oder Bonusver- gütungen für das Wolerhalten, d. h. für die sleißige Kautschuk= und Elfenbein-Sammeltätigkeit den Agenten gezahlt wurden. Außerdem erhellt aus diesen Gerichtsverhandlungen auch noch eine weitere interessante Tatsache. Bei dem Prozeß der drei Töchter des Königs gegen den Bel- gischen Staat ist 1910 durch zeugeneidliche Aussagen der nächsten Vertranten des verstorbenen Königs fest- gestellt worden, daß nur ein verhältmismäßig kleiner Teil — etwa 15 Millionen — der 4% igen Anleihe des Kongostaates von 1901 im Betrag von 50 Millionen Fr. hat abgesetzt werden können. Der König hat sich von dem Hauptkassenverwalter Pochez einen esheblichen Teil der fertiggestellten Stücke der Anleihe nach und nach aushändigen lassen, ohne den Gegenwert an die Staats- kasse abzuführen und sie nach Gutdünken verwandt. Diese dem Kongostaat entfremdeten Stücke scheinen zum Teil also auch bei den Prämienzahlungen an die Agenten Verwendung gefunden zu haben. Von den belgischen Autoren, die sich mit dieser Mißwirtschaft der geheimen Prämien beschäftigt haben, ist seiner Zeit hervorgehoben worden, daß nur cin belgischer Offizier, der Capt. Roget, es mit seiner Ehre als lnvercinbar erachtet habe, sich derartige Gelder von der Kongoverwaltung zustecken zu lassen. Unter den vielen Zeugnissen, die für das Bestehen des Prämiensystems in der Kongoliteratur angeführt sind, wird immer der folgende Brief") besonders charak- teristisch bleiben, den ein kongoltesischer Leutnant Tilkens 898 an seine Mutter schrie „Lo commandant V. rstructen a visité ma station et m’r hautement félicitc, II m’'a dit que la teneur de son rapport deépendra de In duantité de caoutchoue que j’aurni livrée. En septembre, j’en avais 300 kilo: en octobre, jen ni cu 1500, et des janvier, il x en aura 4000 par mois, cedui me vandra une augmen- tation de solde de 500 franes. J’ai de la chance. #o’est-ce pas? car si je fais encore pendant deux ans dans le caoutschonc. i’aurai une plus-value de 12 000 francs.“ *7 R. Clapardde ct Dr. H. Christ-Socin, 7 Gaolution d'un Etat phĩilantropique. iendre 1909.