W 254 20 Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. Belgisch-Rongo. Ausfuhrbeschränkung für ölhaltige önörzeugnisse. Laut Verordnung des Generalgouverneurs vom Februar 1916 dürfen ölhaltige Erzeugnisse aus #ae#bh Kongo nur nach britischen oder französischen Häfen ausgeführt werden. Alle Sendungen dieser Art müssen beim Ausgang aus dem genannten Gebiete mit Begleitpapieren versehen sein, aus denen hervor- ge daß sie unmittelbar nach einem britischen oder französischen Hafen bestimmt sind. Ausnahmen können unter gewissen Voraussetzungen vom Generalgouver= neur bewilligt werden. OMadagashkar. Ausdehnung der Wirksamkeit des Zolltarifs für Madagaskar auf Mayotte, Anjonan, Mohéli und die Comoro-Insel. Eine Verordnung der Französischen Regierung vom 23. August 1916 bestimmt folgendes: Artikel 1. Die Ausnahmen von dem (französischen) allgemeinen Zolltarif hinsichtlich der nach den franzö- sischen Besitzungen von Mayotte, Anjouan, Mohéli und der Comoro-Insel (Grande-Comorc) sowie nach den zu diesen Besitzungen gehörigen Gebieten einge- führten ausländischen Erzengnisse werden festgesetzt nach der Tabelle zu der Verordnung vom 28. Juli 1897, gbaeundert durch die Verordnungen vom 31. Mai 1898, August 1900, 5. Juni 1908, 7. Februar 1906, 1. Juni 1911 und 8. Juni 1914, wodurch die Aus- nahmen von dem allgemeinen Zolltarif hinsichtlich der nach Madagaskar eingeführten ausländischen Er- zeugnisse festgesetzt sind. » Artikel 2. Die in der letztgenannten Tabelle an- gegebenen Sätze werden an Stelle der Zölle des Mutterlandtarifs erhoben. Artikel 3. Die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Jannar 1892 und die Tabellen C und D zu diesem Gesetze festgestellten surtaxes d’ientrepôt werden in den frangösischen Besitzungen von Mayotte, Anjouan, li und der Comoro-Insel (Grande-Comore) sowie in den zu diesen Besitzungen gehörigen Gebieten nicht erhoben. Artikel 4. Alle in früheren Verordnungen ent- haltenen Bestimmungen, die denen der gegenwärtigen Verordnung zuwiderlaufen, werden aufgehoben. (Journal officic de la Républiquc Française.) Deru. Weitere Herabsetzung des Ausfuhrzolls für Kautschuk.“) Eine vom Präsidenten der Republik erlassene Verordnung vom 12. Juli 1916, die mit der Förderung der Kautschukindustrie begründet wird, bestimmt: Artikel 1. Der rrt der feine und schwache Gummi — el jebe fino, el jebe débil — und im all- gemeinen alle Gummisorten, die über die Flußzoll- ämter des Mobre de Dios und seiner Zuflüsse sowie über den Hafen von Mollendo ausgeführt werden, unterliegen den solgenden Zöllen: a) 2 v. H. diejenige Ware, deren Marktpreis in London zwischen 25 und 36 Pence für 1 eng lisches Plun schwankt, b) 4 v. H. diejenige, die zwischen 37 und 48 Pence schwankt, und JP) 6 v. H. diejenige, die auf dem gleichen, Markte mit 49 Pence und darüber notiert wi Der Zoll wird erhoben von 70 v. H. * ? Wertes berechnet auf der Grundlage des Gewichts und des Marktpreises in London. Artikel 2. Von den von Yavari, Purüs und urüa stammenden Gummisorten wird in der näm- lichen Weise Zoll erhoben wie von denjenigen vom Madre de Dios. Artikel 8. Gewöhnliche Gummisorten sind den gleichen Zollabstufungen unterworfen mit einem 30 pro- zentigen Nachlaß von den für die feinen Sorten zu erlegenden 70 v. H. rtikel 4. Die Direktion des Schatzamts hat diese Marlrtike im Einklang mit dem Regierungsbeschlusse vom 10. Mai 1911 in bestimmten Zeitabschnitten be- konntzugeben. (Nach einem Berichte der Kaiserl. Gesandtschaft in Lima.) " *) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1911, S. 532. Literatur-Bericht. Die Arbeiterschuft im neuen Deutschland. Heraus- gegeben von Friedrich Thimme und Carl Legien. 17. bis 20. Tuusend. — Verlag von 8S. Hirzel in Leipzig. Gch. 2 %, geb. 3 K. Das von dem Berliner Historiker Thimme und dem Abgeordneten Legien, dem Führer der deut-- schen Gewerkschalten, herausgegebene Buch dient dem Ideal, einer wirklichen geistigen Volksgemein-- schaft näher zu kommen. Zu den bürgerlichen Mit- arbeitern zühlen eine Reihe unserer bekanntesten Universitätslchrer, die sozialdemokratischen haben sich als Abgeordnete, Gewerkschaftstührer und Schrift- steller cinen Namen erworben. Es ist das erste Mal, daß sich so viclc bürgerliche und sozialistische Schrift- steller zu einer geistigen Arbeitsgemeinschaft zu- sammenfinden. Und das Ergebnis zeigt, daß cine solche Arbeitsgemeinschaft, die vor dem Kriege fast undenkbar gewesen würc, sich in hohem Mae frucht- Dar gestalten kann. Denn dicse zwanzig Abhandlungen, über die Sozialdemokratie und den Kricg, über Macht- bolitik, Internationale, künftige Stnatsrekormen, Neu- orienticrung der inneren Politik, Gemeindeverassung, Gewerkschaften, Arbeiterrecht, Kirchen- und Religions- politik, Arbeitsilosenfürsorge, Schule usw., sind bei aller Verschiedenheit der Auffassungen beredte Zeug- nisse gegenseitigen Verständnisses.