G 276 2e□ aus Duala, aus dem Gebiet des Kamernnberges, der Nord= und Mittellandbahn und der Südküste entfernt. Davon blieben auch Frauen mit Säug- lingen und in schwangerem Zustande nicht verschont. II. Das Abführen in die Gefangenschaft erfolgte in einer Art und Weise, die den Grundsätzen der Menschlichkeit ebenso wie den Anschauungen über die Stellung der Weißen zur farbigen Rasse wider- sprach. Die Gefangenen wurden gerade an den Plätzen und Orten erniedrigt, die vorher das Feld ihrer beruflichen Tätigkeit gewesen waren. Eng- lische sowie französische Offiziere und Beamte und ihre weißen Organe haben dabei Beschimpfungen und Mißhandlungen der Gefangenen durch schwarze Soldaten nicht nur geduldet, sondern sich an ihnen beteiligt. Eine solche Behandlung haben die Ge- fangenen von Kamina und Atakpame in Togo und von Duala in Kamerun über sich ergehen lassen müssen, obwohl der englische Oberbefehls- haber bei den Ubergabeverhandlungen an diesen Orten Schutz der Person und angemessene Be- handlung zugesichert und in Atakpame die Ge- fangenen noch durch einen Neutralitätseid ver- pflichtet hatte. Die Abgabe des Nenutralitätseides wurde sogar unter Zwang gefordert. Eine besonders erniedrigende Behandlung wurde dem stellvertretenden Gouverneur von Togo sowie dem Bezirksamtmann Wieneke von Stadt und Bezirk Duala zuteil. Hervorzuheben ist auch das gewalttätige Auf- treten der Engländer gegen die Basler Missions- station in Buea und deren Präses, die ehren- kränkende Behandlung deutscher Frauen durch englische Offiziere, endlich die schwere Gefährdung des Lebens von Frauen und Kindern durch einen anderen englischen Offizier. Mit welcher Rücksicht dagegen die in Duala tätigen Engländer nach Kriegsausbruch von der deutschen Behörde behandelt worden sind, geht daraus hervor, daß sie in der ersten Zeit ihren Geschäften nachgehen konnten und später auf einem größeren Passagierdampfer der Worermann-Linie, der im Hafen von Duala lag, angemessen unter- gebracht und verpflegt wurden. III. Euglische Soldaten haben im Zusammenwirken mit Eingeborenen an der Grenze von Südkamerun und dem spanischen Munigebiet die beiden deut- schen Kaufleute Lehning und Arms mouchlerisch ermordet. ' IV. In der Zeit, welche die Deutschen in Ge— faugenschaft auf dem Boden Togos und Kameruns zubringen mußten, wurden sie so mangelhaft untergebracht und verpflegt, daß ihre Gesundheit ernstlich in Gefahr geriet. So waren Deutsche und Neutrale, darunter Frauen und Kinder, wochenlang Entbehrungen und Demütigungen im Sammellager in Duala ausgesetzt. V. Bei der zwangsweisen Beförderung nach Eng- land wurden selbst die bescheidensten Anforde= rungen an angemessene Unterbringung, Verpfle- gung, Hygiene und Behandlung nicht erfüllt. Zudem war den Gefangenen vor Antritt der See— reise nicht gestattet worden, sich mit genügend warmer Kleidung zu versehen. Sie litten deshalb empfindlich unter der winterlichen Kälte, als sie in die nordischen Gewässer kamen. Der englische Befehlshaber in Duala schente sich nicht, Anfang Januar 1915 Deutsche und Neutrale, darunter Frauen und Kinder, als Ge- fangene auf den Hilfskrenzer „Laurentic“ zu überführen, trotzdem dadurch ihr Leben aufs Spiel gesetzt wurde. VI. Die gleichen Leiden wie in den deutschen Schutzgebieten und auf den Trausportschiffen hatten die Gefangenen in den Sammellagern der afri- kanischen Kolonien Englands, wo sie während der liberführung nach Eungland längeren Aufenthalt nehmen mußten, zu erdulden. Besonders traurige Erfahrungen machte in dieser Hinsicht der Missionar Märtens während der Krankheit und beim Tode seiner Ehefrau im Sammellager in Accera. VII. Auf englischem Boden in Europa wurden die Gefangenen während ihrer Uberführung in die Gefangenenlager vor libergriffen und Gewalttätig= keiten nicht geschützt. In den Lagern waren für die Aufnahme der durch den Tropenaufenthalt und die Art der Über- führung geschwächten Gefangenen keine genügenden Vorkehrungen getroffen. Die Folge war, daß alsbald Erkrankungen der verschiedensten Art auf- traten. VIII. Sowohl in Togo wie in Kamernn haben sich die englisch-französischen Truppen schwerer über- griffe gegen das Privateigentum schuldig gemacht. Bezeichnend für die Anschauung der verantwort- lichen englischen Stellen in Duala sind die Worte, die der politische Offizier l'ow! dem Direktor der Deutsch-Westafrikanischen Bank in Duala auf dessen Protest gegen die gewaltsame Wegnahme der Bank- schlüssel und des Barbestandes der Bank gebrauchte: *Damn the whole International lar! We neither rospeet nor protect private pro- pertr, we do as we like; in case Fou would not give us the kers, we should simplz break it open.''