278 richten, wenn sie in ihrer Note vom 1. November 1915 (S. 47 der genannten Correspondence) erklärt, daß die in der deutschen Note vom 31. Mai 1915 Nr. III. C 13208 behaupteten Tatsachen „vollständig unwahr“ seien. Die wei- tere Erklärung, es könne sich bei der Verletzung des Privateigentums nur um Plünderungen von seiten der Eingeborenen und an solchen Plätzen handeln, die von den Deutschen verlassen, aber von den englisch-französischen Streitkräften noch nicht im Besitz genommen seien, steht angesichts des eidlichen Zeugenmaterials mit dem wirklichen Gang der Dinge in vollem Widerspruch. Bei dem Vorgehen der Feinde handelt es sich nicht um vereinzelte Fälle von Ausschreitungen. Vielmehr haben sie unter englischem Oberbefehl an allen Stellen, wo sie von Togo und Kamerun Besitz er- griffen, durchweg die gleichen Gewalt- tätigkeiten gegen alles Deutsche verübt. Ihre Absicht ging dahin, die von Deutschen an der Westküste Afrikas geleistete Arbeit und Kultur planmäßig zu vernichten. Anhang. Angaben von deutschen Männern und Frauen zu den „Auszügen auf S. 44, 45, 46 der Cor- respondence relative to the alleged JII-Treat- ment of German Subjects captured in the Cameroons vom November 1915“. J. Gießen, den 21. Mai 1916. Die angeführten Worte rühren nicht von mir her. Ich kann heute nicht mehr feststellen, ob sie dem Zu- sammenhang nach richtig wiedergegeben sind. Es hat uns Schwestern völlig fern gelegen, aus eigenem An- trieb oder Wunsch dem Mr. Powl eine Quittung in Gestalt eines schriftlichen Dankes für angemessenes Verhalten uns gegenüber in die Hand zu drücken; wir wurden vielmehr am Schlusse unserer Internierung kurz vor unserer Uberführung nach Fernando Po von einem Engländer, der täglich zu uns kam und sich als Arzt ausgab, ausgefordert, dies zu tun. Es ist mir noch in guter Erinnerung, daß wir uns dagegen sträubten, daß uns darauf von deutscher Seite der Nat gegeben wurde, es doch zu inn, da wir im Falle einer Weigerung vielleicht nicht fortgelassen würden, und am Ende gar in französische Gefangenschaft kämen: so wurde uns vorher von den Engländern gesagt, als wir energisch die Zumutung zurückwiesen, einen Schwur zu leisten, nach dem wir im Falle einer Rückkehr nach Deutschland für die Dauer des Krieges nicht im Dienste des Roten Kreuzes tätig sein durften. Kolonialschwester Emmy Güngerich. Il. Troppau, den 22. Mai 1916. Schwester Aune von For, die die Zeilen schrieb, wird genauer wissen, wie sie lauteten. Schwester Anne hat aber bestimmt deutsch geschrieben, nicht englisch. Mr. Powl ein Dankschreiben zu geben, wurde uns von einem englischen Arzt, Dr. Briscoc, sehr nahe- gelegt. Ich glaube nicht, daß uns von selbst auch nur der Gedanke gekommen wäre; wir fanden ihn eigen- artig. Schwester Marie Reinecke. III. St. Quentin, den 21. Mai 1916. Das erwähnte Schreiben mußten wir unter- zeichnen; es wurde von uns verlangt: es war kein Akt der Dankbarkeit. Schwester Anne von Forx. IV. St. Luentin, den 27. Mai 1916. Zu diesem Dank wurden wir gezwungen. Schwester Luise Alm. V. St. Ouentin, den 21. Mai 1916. Ich wurde gezwungen, meine Unterschrift zu einigen anerkemenden Worten über meine gute Be- handlung zu geben. An den Wortlaut des Schreibend erinnere ich mich nicht genau; doch scheint mir das „Dear A-’r. Powl“ unwahrscheinlich, da es meiner em- pörten Stimmung über die Zumutung nicht entsprach. Dieses Dankschreiben ist ein Gegenstück zu dem For- mular, in dem wir unterzeichnen mußten, daß wir — freiwillig — nach Fernando Po gehen wollten, ge- trieben durch die Drohung, daß man uns sonst nach Cotonou bringen würde. Heuny Techel, Schwester vom Roten Kreuz für die Kolonien. VI. Ingalin, den 28. Mai 1916. Wir waren meiner Erinnerung nach vom 12. bis 15. Oktober 1914 in Duala interniert. Am Tage der Freilassung verlangte der Political Ofsicer von Duala- Mr. Powl, durch seinen Untergebenen, ich glaube, er hieß, Briscoc, die Unterschrift der von den Engländern in der erwähnten Correspondenece veröffentlichten Be- scheinigung. Wir haben die Unterschrift gegeben, weil die Unterzeichnung uns als unbedingt erforderlich für die bevorstehende Freilassung hingestellt wurde. Die Bescheinigung begog sich nur auf diese letzten Tage meiner Internierung. Prof. Dr. Werner, Oberstabsarzt, Korpshygieniker, Beslidenkorps.