W 282 20 wohner Dualas, Männer, Frauen und Kinder, in ihren Wohnungen oder von der Straße weg, wie sie gingen und standen, festgenommen. Einzeln und in Trupps wurden sie sodann, teilweise unter Bedrohung und Stoßen mit der Waffe, in den Garten des Regierungskrankenhauses gebracht. Dabei wurde ihnen vorgetäuscht, sie sollten nur ihre Namen im Regierungskrankenhaus zur Re- gistrierung angeben, sie würden alsbald in ihre Behausungen zurückkehren können. In den Fällen, in denen die Betroffenen sich trotzdem mit dem Notwendigsten versehen wollten, wurde ihnen von den schwarzen englischen Soldaten nicht die Zeit gelassen, ja sogar verboten, Geld oder sonstige Habe mitzunehmen. Ebeuso erging es der Schiffs- besatzung auf den Dampfern der „Woermann- linie“, die im Hafen von Duala lagen. 1. Der Leiter der Baseler Mission in Duala wurde am 28. September 1914 auf der Straße gefangengenommen und nur im Besitze einer Barschaft von 50 Pf. und in der Kleidung, die er auf dem Leibe trug, in den Krankenhausgarten abgeführt. Bei der Gefangennahme bedrohte ihn der schwarze Soldat mit dem Bajonett. 2. Ein schwarzer englischer Soldat ließ am 28. September 1914, als er ein Ehepaar in seiner Wohnung festnahm, diesem nicht Zeit, sich vollständig anzukleiden. Er verließ den Schlaf- raum selbst dann nicht, als die Frau sich erhob und ankleidete, sondern blieb mit aufgepflanztem Bajonett im Zimmer. Auf die Beschwerde über diese Behandlung erwiderte der auf der Straße vor dem Hause weilende englische Offizier, es habe nichts auf sich, das Ehepaar solle nur mit- gehen, es würde bald wieder nach Hause heim- kehren können, was bewußt unwahr war. 3. Die Fran eines Unterbeamten konnte bei dem üÜberaus schroffen Vorgehen der Engländer nur mit Mühe erreichen, daß sie aus dem Garten des Krankenhauses, wohin sie zu ihrem dort fest- gehaltenen Manne geeilt war, in ihre nur wenige Minuten entfernt liegende Wohnung gehen und ihr dort zurückgelassenes drei Wochen altes Kind abholen durfte. Genügende Kleidungsstücke mit- zunehmen, wurde ihr nicht gestattet. II. Entgegen der ihnen erteilten Zusage, alsbald in die Wohnungen zurückkehren zu dürfen, wurden die weißen Bewohner Dualas, darunter Frauen mit Säuglingen und in schwangerem Zu- stand, am 28. September 1914 im Garten des Regierungskrankenhauses bis in den Nachmittag hinein unter den Augen der Eingeborenen von Duala von schwarzen Soldaten mit aufgepflanztem Seitengewehr bewacht und als Kriegsgefangene festgehalten. Sie standen unter freiem Himmel in der tropischen Mitttagssonne, ohne daß ihnen Essen oder Trinken ge- reicht worden wäre. Verschiedentlich wurden sie unter den Augen von Offizieren von seiten der schwarzen Soldaten mit Gewehrkolben ge- stoßen. 1. So wurde Leutnant Dix von einem eng- lischen schwarzen Soldaten mit dem Gewehrkolben in den Rücken gestoßen. Seine Beschwerde be- antworteten die anwesenden englischen Offiziere mit einem Achselzucken. Einer Frau, die ein zweijähriges Kind in einem Wagen mit sich führte, wurde im Garten des Krankenhauses der Wagen durch schwarze Soldaten weggenommen, so daß sie gezwungen war, das ungenügend belleidete Kind auf den Arm zu nehmen und so ohne Bett nach dem Schiff zu tragen. 3. Als Missionar Stahl bat, mit seiner Fran aus dem Krankenhausgarten wieder nach Hause gehen qu dürfen, wurde er von einem französi- schen Oberst an der Schulter gepackt, zu dem zum Abmarsch nach dem Schiff bereitstehenden Ge- fangenenhaufen geschoben und gleich darauf ab- geführt. Die Frau blieb zurück, konnte aber trotz wiederholter an einen englischen Offizier gerichteter Bitten nicht erreichen, zu den anderen Frauen gehen zu dürfen, die in dem nur wenige Minuten entfernten Gebäude der Missions-Handlungs- Gesellschaft sich befanden. Erst längere Zeit nachher wurde sie unter Bewachung eines schwarzen Soldaten zusammen mit einer anderen deutschen Frau dorthin geführt. III. Den Gefangenen im Krankenhausgarten wurde nicht gestattet, vor dem Abtransport nach dem Schiff, das sie nach Lagos bringen sollte, nochmals in die Wohnungen zu gehen, um das Notwendigste an Kleidungsstücken zu holen und um ihr ungeordnet zurückgelassenes Eigentum zu ordnen und zu sichern. 1. Leutnant Dix, der als Parlamentär an Bord der „Ivy“ tätig gewesen war, wurde nicht einmal gegen Abgabe seines Ehrenwortes gestattet, sich in seine nur wenige Minuten vom Kranken- haus entsernte Wohnung zu begeben, um dort seine kranke Frau von seinem Abtransport zu benachrichtigen. 2. Frau Dix eilte, von Angst getrieben, nur mit dem, was sie auf dem Leibe trug, zu ihrem Mann ins Krankenhaus. Als der Abtransport der Gefangenen bekannt wurde, konnte sie nicht die Erlaubnis erhalten, wenigstens einen Koffer mit den notwendigsten Gegenständen aus ihrem Wohnhaus zu holen. Bankdirektor Lohff erging es ähnlich. Er wurde sogar von schwarzen Soldaten zurück-