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        <title>Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916.</title>
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            <idno>kbl_1916</idno>
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        Deutsches

Kolonialblatt

 

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee.

Herausgegeben

Reichs-Kolonialamt.

 

XXVII.  Jahrgang  1916.

 

 

Berlin  1916.

Verlag  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn
Königliche  Hofbuchhandlung
Kochstraße  68—71.
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        Einteilung.

Gesetze,  Verordnungen,  Erlasse  der  Reichsbehörden  und
Behörden  der  deutschen  Schutzgebiete.  Nachrichten  aus
den  deutschen  Schutzgebieten  und  andere  darauf  bezügliche
  Mitteilungen:  Seite

 

Allgemeines  .  ll
Deutsch-  Ostafrika  III
Lamerun  III
Tog  ·....  lll
Oeutsch-Ondtvcstanka  .........lll
Deutsch-Neuguinea,  einschl.  der  Karolinen-,
Marianen-,  Marshall-  und  Valau—  Inseln  n
Aus  fremden  Kolonien  III
Literatur-Bericht  und  Neue  Literatur  III

Inhalts-Verzeichnis.

Die  mit  einem  versehenen  Artikel  sind  amtliche  Bekanntmachungen  ufw.
(Die  am  Schluß  stehenden  Ziffern  bezeichnen  die  Seitenzahlen.)

Gesetze,  Verordnungen,  Erlasse  der  Reichsbehörden  und  Behörden  der  deutschen  Schutzgebiete.
Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebleten  und  andere  darauf  begügliche  Mittellungen.

Allgemeines.
Vankweson.  4  Kolonialbank  A.  G.  A.  d.  Geschäftst
  19

C.  Bödiker  u.  2E  ,  Konunandttgei  a.  Altien.
A.  d.  Geschäftsbericht  f.  1918..  ..  .  ...

Deutsche  Kolonial-  ah  se  a..  —  u.  Betriebs-Ges.
  z.  Berlin.  A.  d.  Bericht  üb.  d.
11.  Geschäftsjahr  1915

Eisenbahnen.  Betriebsergebnisse  d.  deutsch.  Kolonialbahnen
  1913  ...  183

—.—  desgl.  d.  französ.  Kolonialbahnen  1915  199
—.  —  d.  Buchara-Eisenbohn  270
—.—  D.  Benguella-Eisenbahn  i.  J.  1915  L

*  Erinnerungstag,  Ein  —  f.  Deutsch-Ostafrika  %  "  1
Gefangennahmt.  Die  völkerrechtswidrige  —

und  Wegführung  der  E***  weißen  Bevölkerung
  in  Kamerun  und  275

bwesrkbeiieen  D.  kuee’ine
................  241
Gokübingen.  d.  Welt  1915„  161

Kolonialgesellschaften.  (Näh.  betr.  Ges.)

—.—  Deutsche  Kolonial-Eisenbahn--Bau-  u.  Betricbs-Ges.
  zu  Berllnnn  128
191

—.—  C.  Bödiker  u.  Co.,  Kommanditges.  a.  Aktien

Kolonialministerium,  Belgisches.  A.  d.  Archioen
  —  VQV2  59
bis  1
—  3.  öfjentlichung.  D.  Lado=  u.  Bahr  el
605ul,  Pachtgebiet  d.  Kongostaates.  (4  Karten)  135
.—  4.  Veröffentlichung.  D.  Kiwusce-Grenzflreit

  im.  d.  Kongostaat.  G  #Q  Kartennn  ..  72
—.—  5.  Veröffentlichung.  D.  Genbcr  v.

Terrainerwert  seitens  Mißliebiger  i.  Kongostaat

  1iiip.  247
Lolenial.  Virtschaftl.  Komitee.  A.  d.  Arbeitsbereich

  ddwwk.  128
Lolealwirtschaftl.  Mitteilungen  128,  191

 

Scite
IF

Illustrationen  und  #arten  X
Besondere  Beila  IV
Verzeichnis  der  m  den  Nachrichten  aus  den
deutschen  Schutzgebieten  vorkommenden  Länder-,
Orts=  und  Volksnamen:
Denutsch-  Ostafrita2  IV
Kamerun.  I.
Deutsch-  Slidwestafrika  .  V
Deutsch-Neuguinea,  einschl.  ber  Karolinen-,
Marianen-,  Narshall  und  Palau=  Inseln  VI
Samoa  VI
Kiautschon  VI
Namen=  Vorzrchni  s.  VI
Longresse.  D.  10.  internat.  Trockenfarm-Kongreß  2
.  19
Krieg=  *  d.  deutschen  Schutzgebieten.  37—  84
—.  —  Verlustlisten  a.  Deutsch-Ostafriko:  vierte
S.  15;  fünfte  230
a.  Kamerun:  dritte  S.  15;  vierte  203
a.  Togo:  erttiii..  17
a.  rnnngefr  zweite  234
a.  Deutsch-Neuguinca:  erste.  .  .  .  ..  20
a.  Samoa:  erste..  20
Institute.  D.  Tätigkeit  d.  Instituts  f.  Schiffs=  u.
Tropenkrankheiten  1915.  163
—.  —  Hamburg.  Kelsmchingut  Sommer  1916  164
—.—  asl.  i.  Winter  1916/13727  ..  214
—.  —  Museum  und  nshunt  zur  Kunde  des  Auslanddeutschtums
  2  zur  Förderung  deutcher
Interessen  im  Auslande  310
Nachrufe.  4,  14,  36,  57,  #,  iss  !t  v98,  2o.
27,  245,  274
*Personalien.  2,  13,  36.  57,  103,  3  160,  5
201,  219,  245  257,  273
Postalisches.  V,  Telegraphie  u.  deerhen  .
Belg.  Konoaoaa  298.
.Schuhirupye,  Kaiserl.  Anderungen  .!  b.  &amp;amp;
matsuniformen  d.  Offiziere  usw.  d.
24.  Jan  191444  25
.-  kä  ta  d.  i.  Rechnungsjahre  1910  begebene
  40%  beuisße  Schußgeöictsnleihe  i.
Nominalbetrage  v.  33  300  000  M.  m.  /8  %  unt.
Hinzurechnung  d.  ersparten.  Zinsen.  V.  7.  Aprit
.  .  101
vertahlinen.  A.  Deutsch-Ostafrika:  vierte
S.  15;  fürfttt  230
a.  Kamerun:  dritte  S.  15;  vierte.  203
a.  Togo:  ersteee  17
a.  Deutsch-Südwestafrika:  zweite  234
a.  Deutsch-Neuguinca:  erst  20
a.  Samoa:  ersttteee  20
        <pb n="3" />
        Deutsch-Ost  afrika.
Eisenbahnen.  D.  Usambara-Bahn  1913
—  deutsch.  Schutzgebieten.  I.  Ostrsesenge,
  Iicrie
—  Fünfe...  ...

Namerun.

Gefangennahme.  Die  völkerrechtswibrige  —
und  Wegführung  der  friedlichen  weißen  Vevöllke
rung  in  Kamerun  und  Togo.  .

Kamerun  u.  seine  Zutunft

Krieg,  Der,  in  Kamen  5,

—.—  Liste  der  in  Spanien  internierten  Angehörigen
d.  Schubtruppe  Kamerun  ..  .  ......

—.—  Liste  der  in  Spamien  zerienen  Beamten

Zivilpersonen  a.  Kamer
us  Dritte

—.—  Viert

Verzeichnis  d.  auf  spanisches  Gebiet  übergetretenen
Beamten  d.  Gouvernements

Vogo.

Gefangennahmec.  Die  völkerrechtswidrige  —
und  Wegführung  der  friedlichen  weißen  Bevölkerung
  in  Kamernn  und  Togo

*l  “%  i.  d.  deutsch.  Schutgebieten.

Deutsch-Südwestafrika.

Eisenbahnen.  D.  Sübbahn  1913
Otavi-Bahn  1903
beidesen  bsohn  130  .  d.  deutsch.  Papier-#dds


Diamanten-Handel  siehr  Verordnungen.

Krkignisse-  —  Aug.  1914  bis  Juli  1915.
D.,  eutsch.  Schutzgebieten.
7rn  Deulich-Sütwestesrla  .........
—.——ZiociteVerlst...........

Regieriinqslaiidereieii,Eigentuman.
Taiifchungsverfuchediiiastit  Regierung  ub.
d.  Ursachen  d.  Einfalles  i.  Deutsch--Südwestafrika
Verlustliste,  zweieHrirr
Lererdnnng  .  Reichskanzlers,  betr.  Ausführung
d.  Kaiserl.  Verordnung,  betr.  d.  Handel.  un  1
westafrik.  Diamanten,  v.  16.  Jan
2.  Febr.  i81i8.  .  ...
Zolleinnahmen

Deutsch-Neuguinea.

Erdbeben  i.  Rabcaullllll  .  ....
Krieg,  D.,  i.  d.  deutsch.
V.  Deutsch-Neuguinea

Verlustliste,  Erste

Samoa.
Krieg,  oder  d.  deutsch.  Schutzgebieten.

186
37
230

b.

188

18
234

35
126

91

51
20

 

Krieg.  D.  Deutschen  Samoas  auf  Motuihi.

—.—  Neuestes  Verzeichnis  d.  internierten  Samoa-Deutsen


Verlustliste,  Erste

Kus  fremden  KNolonien.

Belgisch-Kongo.  Ausfuhrbeschränkung  f.  ölhaltige

Erzeugnisse

—.—  acl.  Telegraphie  u.  u.  Telephon  in
)  .

—.—  (S
Beuguella-Eisenbahn,  D  „i.  3.  191

Vrasilien.  alcummiausfuhr  a.  i  Matto
Grosso  11  4040
—.—  eiienenr  aus  —,  insbesondere  a.  d.
taate  Bahia.n.  ..  ...
brilischSudafrne.  Handel  u.  Schiffahrt  1914
Buchara-Eisenbah  dsdsedd.

Dominikanische  Repub
Kakaoausfuhr  i.  khubs  t.n  Sept.  1915
Ernador-  D.  Kalgomerktie  “-'  Viertelj.  1915  S.  97;
Viertelj.  1916  S.  212;  i.  2.  Viertelj.  1916
Fränene  Zollfreie  u.  zollbegünstigte  Einfuhr  v.
Erzeugnissen  d.  Neu-Hebriden  nach  —  usw.

—  #-Zallbegünstigte  Einfuhr  v.  Kakao  in  Bohnen

Schalen  aus  Dahomey

—.—  Desgl.  v.  Erzeugnissen  d.  Zahnküstet
—.  Desgl.  v.  Erzeugnissen  d.  franz.  Kongogebiets
Großbritannien.  Beschränkung  d.  Geschäftsverkehrs
  m.  Liberaaa
Liberia.  Schiffsverkehr  i.  Hafen  v.  Monrovia  1915
Madagaskar.  Ausdehnung  der  Wirksamkeit  d.  Zolltarifs

  f.  —  gur  Mayotte,  Anjouan,  Mohéli  u.  d.
Comoro-Insel  ..--Niederlande.
  D.  Kautschukmarkt  1914  S.  11;  i.
J.  1913  .  .  ..

—.—  D.  Kapokmarkt  1914

—.—  D.  Kakao=  u.  Kakaobuttermarkt  1915

—.—  Wiederaufnahme  d.  Damosschiffahrt  durch
d.  Suczkanal

 

Para.  Z.  wirtschaftl.  Lage  d.  Siet
Peru.  Weitere  Herabsehung  d  Flcken  P  r#gils  lr
Kaufschill-................
RusslandVattnuoollcrnte1915........
—.-—Baunnvollernteu.-handcl1915S.1617
desgl.1916................
——D.jefchäfti.Karaknls.........
——Ans-.ichtcnf.d.Banmwollcrnte.....
—.—  D.  Anbaufläche  unt.  Baumwolle  i.  d.  mittelasiat.
  brsitzungen
—.—  D.  Lage  d.  russ.  Baumwollindustrie
Sierra  Lconc.  Ausfuhr  von  Palmkernen  und

r  "“  rMieieht  r.  niederländ.
Donwfschiffahrt  durch  d.
Turkistan.  T.  Vaumwollernte  u.  ihr  #bsatz  1215

Citeratur-Bericht.
22,  99,  193,  200,  241,

NUeue  TLiteratur.
22,  100,  130,  166,  193,  217,  242,  255,

125
239
20

254

V
S
6

162

162
216

97
92

312
269

254
20

268
109

240
309

98
oͤs

213

312
129
        <pb n="4" />
        Kbbildungen  und  Narten.

Karte  üb.  d.  Dreieckznetz  d.  Deutschugl.  Grenzexpedition
  i.  Deutsch--Südwestafrika

I  S.  1
üÜbersichtsskizze  z.  d.  Kämpfen  auf  d.  bsu—  u.  u-Kriegsschauplatze
  i.  Kamerun.  Zw.  S.  4

Karte  z.  Abkommen  v.  24.  Mai  1890  zw.  d.  Kongostaat
  u.  d.  Imp.  Brit.  East  Africa  Co.

.Karte  zu:
gebiet  d.  Kongostaates.

Zw.
D.  Lado=  u.  Bahr  el  hazel-nabh

Skizze  d.  zwei  Pachtgebiete  i.  Bahr  4c  Gbebal  und
.  S.

Lado-Gebiet

Aufnahmen  d.  Expedition  Lemaire  l  d.  Wasserscheide
  d.  Kongo  u.  Nil  i.  d.  Jahren  1902—1906.

beutsch-Ostafriha.
Aruscha,  Ort  128.

Vismarckurg,  Ort,  195,

i  Ort  187

Bukoba,  Ort  O5  40,
232,  234

Bura,  Ort  196.

Deressalam,  Stodt  37,  38,
41,  359,  185,  231,  233.

231,

Engare,  Ort  231.
Ituri,  Fluß,  104,

Jassini,  Ort  15,  233.
Jerichow,  Farm  41,
230,  232,  233,  234.
Jerichs,  Farm  15.
Kadiaro-Berg  72.

Kadjaga,  Ort
Kagera,  Fluß  4  230,  231,
232.

110.

1956,

Kageroti,  Ort  2
Kahe,  Ort
233.

Kanionsa,  Ort  40.

*690,  231,

Katamba,  Posten  40.

Kiensambi,  Ort  40.

——l  Berg

31,  23

Kilwa,  56n  231,  234.

Kiffenii-  Ort  13,  106,  230,
231I,  232,  233,  234.

Kissi,  Ori  230.

Kito-Berg,  D.  228.

70,

 

IV

 

8  Karten  zu;  D.  Kiwusec-Grenzstreit  m.  d.  Kongostaat.
  Zw.  S.  174  u.  175;  176  u.  W%  .  g.  181
Karte  (als  Anlage  1)  zu  dem  Artikel:  Post
19  graphie  und  Telephon  in  Belgisch-Kongo  e.  .  u.  307
2  u.  43
Besondere  Beilagen.
S.  142  u.  143  „Mltteilungen  a.  d.  Deutschen  Schutzgebiceten“,
6  u.  147  .  d.  XXIX.  Bandes.  Besond.  Beilage  z.  8.  6/7.
——  2.  H.  d.  XXIX.  Bds.  Besond.  Beilage  z.  H.  1341  3.
148  u.  14%  —  3.  H.  d.  XXIX.  Bds.  Besond.  Beilage  z.  H.  2  2½/
—.—  4.  H.  d.  XXIX.  Bds.  Besond.  Beilage  z.  H.  24
Zw.  S.  158  u.  1539
#
Verzeichnis

der  in  den
Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten  vorkommenden  Länder-,  Orts=  und  Dolksnamen.

Kiwu-Sce,  d.  40,  59,
174,  177,  178,  17),
182,  183,  185.

Korogwe,  Ort  231.

Kwa  Mupini,  Ort  104,

Lindi-Gebiet  104.

Lindi,  Fluß  104.

Lindi,  Stadt  231

Longido  Bergg,  38,  39,
232,  233,  234.

Lubembe,  Halbinsel  40.
Luvungi,  Ort  40,  230,
233.

 

 

 

 

 

 

 

Neu-Moschi,  Ort  128.
Niawang=  Ort  15,  234.
Reada-Berg,  d.  ens,

228,  230,  231,
Nufil#-Delta  2.r  25
Russisi-Fluß  40,  3

177,  180,  230,  23

Schirati,  Stadt  15.

Sigi-Eisenbahn  128.

Simba-Uranga-Mündun
15

Songosongo,  Jnsel  234.

172,
180,

110.

230

—

232,

 

202,  ·

233.
1%½

ig

Akok,  Ort  203.
konanji,  Ort  46.
konolinga,  Ort  5,  47.
lum,  Ort  46.

lad,  Ort  5,  46.

kange,  Stadt  15,  37,  38,

172,  173,  174,  175,  176,

9

9

ile,ser,  d.  40,  41,
"6

I727,  178,  180,  182,  228,

 

 

 

33.  lade-Makei,  Ort  42,  46.
Tanganjika-Eisenbahn  185,,Alop,  Ort  46.  47.
.Alum,  Ort  44.
Taveta,  Ort  230,  232.  Ambam,  Stadt  5.
Tembwe,  Ort  233.  Angufu,  Ort  47.
Tsavo,  Fluß  15.  agus  r  Dorf  48.
Tsavo,  Ort  234.

 

eschansorthe-Berg,  d.  230,
31,  232

  
  
  
  
  
  

Ort  6,  48.
Ort  44.

 
     
 

Mafia,  Insel  234.  nüji,  Ort  186.  44.

Na  henge,  Ort  231.  Usambara-Eisenbahn  128,  5,  44.
L  ka-B  DBeil#  234.  185,  186  87.  43.
ajoreni,  Ort  230
kakatau,  Ort  230,  232,  233.  Biktoria-See,  d.  37,  39,  230.  6,  43,  204.
alantau,  Ort  5  Mrunga-(Msumiro-)Vul-Möuguni,

  ca  230,  231,  232.  kane  177,  179,  183.  67.
eru-Berg  231,  232.

donibo,  Ort  231  ,  Volksstamm  Ort  44.

orogoro,  Ort  15,  234  Bezirk  2660.

Moschi,  Lt  1  231  W#  das  175.  Ort  43,  45.

Nsalla,

E—  231.  Zombe,  Ort  41.  Ort  47

Kaomernn.

Abong,  Ort  6.
Ubong-Mbang,  Ort  42,  47.
Abulu,  Ort  4
Adjela,  Ort  .
Ain  (Ajene),  ##  .
Ajong,  Fluß  42,
Ajoshöhe,  Ort  6.

oa,  Ort  47.
Akoafim,  Ort  5,  42,  45,  46.

134.

 
   
 

Or
Ort  45,  46.
45.

47.
Ort  47.

    

Ort  44.
Stadt  16,

 

103.
        <pb n="5" />
        Dehane,  Ort  16,  203.
Ort  6,  48.

Dscha,  Fluß  42,  46,  47,  203.
Dschang,  Bezirksamt  44.
Dschang,  Bez.  266.

Dala  Stadt  16,  203,  204,

Dume,  Staico  ,  16,  42,  47.
Dume-Flu

Eba,  Dorf  47.

Ebolowa,  Ort  5,  45,  46.

Ebom,  Ort  203.

Edea,  Stadt  5,  15,  16,  42,
44,  203,  228.

Edegele,  Ort  46.

Ekabomwode,  Ort  45.

Ekob,  .

Eseka,  Ort  5,  45.

Etima,  Posten  44.

Fongdonera,  Ort  17.
Fongondeng,  Ort  44.
Fulla,  Volksst.  267.

Gandua,  Ort  43.
Gandna-Paß  43

aschaka,  Ort  5,  43.
Gele-Menduka,  Ort  6,  47.
Gendern-Paß  43.

ergei,  Ort  44.

Groß  Batanga,  Ort  41
Guele-Kambo,  Ort  4
Gujum,  Ort  48.
Gurin,  Ort  16.

 

Haussa,  Denlestaum  267.
Hägba,  0O

Jabassi,  Bezirk  266.
Jabibete,  Ort  46.

Jakuba,  Ort  5  43.
Jaundet,  Ort  5,  15,  16,  42,

Jchlib  ezirr
Joko,  Ort  6,  43,  3.  48,  203.

Kadei,  Fluß  42.
Kamerun  Geburge  103.
Kampo,  Ort  5,  45,  46,  47.
Kampo,  Fluß  45,  B
Kele,  Fluß  5.

Kentu,  Posten  44.
Kilussu,  Ort  16.

Kie,  Fluß  42,  46.
Koiranga-Leute  49.
Kom,  Fluß  16,  46.
Kone,  Ort  16.

 

Kuram,  Ort  203.
Kusseri,  Ort,  Posten  48.

Lobetal,  Ort  203.
Lokadja,  Ort  49.
Lolodorf,  Ort  45.
Lomie,  Station  42,  47.
Long,  Fluß  48.
Lungahe,  Ort  15.

abang,  Ort  46.
abele,  Ja  ½.
adiu,

ajom,  Zi  .#
Majong,  Ort  46.
alei,  Ort  5.
akondo,  Ort  5.
alen,  Ort  15,  46,  47.
alimba,  Ort  17.
andara-Gebirge  48.
Mangama,  Ort  46.
angelle,  Ort  128.
ao  Banio,  Berg  43.
arua,  Ort  49.

 

F#n  "er.r

bang.  8

 

Ort  47.
bila,  Ort  16.
biru,  Ort  203.
bho,  Ort  44.

S#

 

-m
S
i

Mbula,  Ort  44.
"  .

 

Melong-Farm  44.
Mimwul,  Ort  46
Minlebe,  Ort  5,  42,  40.
Mire-Fluß  46.

 

 

wine,  9  7
luß  46,  47.
Mwöng,  Ort  47.

 

 

Nanga,  Ort  4

4  oen  48.
Ndau,  Dorf  43.

dumbi,  Ort  44.
'ndupe-Fluß  44.

gat,  Dorf  45.

N  harudere,  Stadt  42,  44,

EEE

49.
Agaundere  Hochland  4.
Ngila,
N  t#t  d  5

RNgumu,  Ort  128.
#nschie=  Sünwfe,  3  47.
Ngwambang,  Ort

Ngwe,  Fluß  38  42.
Njanda,  Ort  4

Niok,  Ort  6

Njong,  Fluß  5,  6,  47.

 

 

Niu,  Ort  46.

 

Nsanakang,  Ort  203.
Nsingi,  Ort  15.
NMingi  Fluß  42.

sog,  Ort  47.
Me-D-  d.  48.
Nsom,  Ort  203

Ntem,  Fluß  5,  42,  46.
Ntola,  Ort  45.

Oiem,  Ort  45.
Okang,  Ort  47.
Ossidinge-Bez.  5,  44
Ossidinge,  Ort  44.

Pabela,  Ort  48.
Puge,  Nebenfl.  d.  Sanaga
5  5

5,  45.
Putus,  Ort  203.
Ribao,  Ort  43.

Sambita,  Ort  48.
Sambolabo,  Ort  43.
Samekong,  Ort  48.
Sanaga,  Fluß  6,  45,  48.
Sandschu,  Ort  44.

Sanga,  Fluß  171,  203.
Sangmelima,  Ort  5,  16,  42,

b  47.
sembe,  Station  36.
Senanga,  r-  47.
.  Sessi-Fluß  4
zingam,  *  ilWl  44.
öoketu,  Ort.
öole,  Ort
8Song  ba  Chia—  Ort  45.
Sugemafam,  Ort  46.
Sunsame-Fluß  47.

 

Tibati,  Ort  43,  44.
Tina,  Ort  48.

Tingere,  Ort  16,  42,
Tschetschari,  Ort  16.

nloko,  Ort  16,  203.
Untersanga,  Bez.  267.

44.

Viktoria,  Stadt  16,  103.
Wengele,  Ort  48.

Widekum,  Ort  44.
Wongo,  Ort  48.

Uogo.
Agbeluve,  Ort  17.
Atakpamc,  Ort  128.

Bassari,  Ort  128.

 

Chra,  Fluß  17.
Kamina,  Funkenstation  6,  7.
Lome,  Stadt  186.

Deutsch-Südwestafriha.

Mrdareiggs,9  O#  *
Aria,  Ort  2

Aub,  Ort  P5,  558.
Aus,  Ort  8,

Berseba,  Ort  235,  24,  52  7
Besondermeit,  Ort  2

Dakaib,  Ort  238.
Dickbosch,  Ort  234,  237,  238.
Dörstam,  Ort  235,  237,

Dume,  Stadt  14.
Eriksondrift,  Ort  237.
Felseneck,  Ort  236,  239.

Garmis,  Ort  239

Garub,  Ort,  Daffertian
8,  iso,  235,

Gaub,  Ort  9,  6  4#  238.

Geidip,  Ort  2

Gibron,  Hr  ihe  *  235,  236,

37,  238.

Goanikontes,  Ort  8.

Gosorobis,  Ort  235.

Grasplatz,  Ort  236,  238.

Grootfontein,  Ort  5.  36.

Hereros,  Volksstamm  61.
Hottentotten,  Volksstamm

51.
Huns,  Ort  236.

Ialalswater,  Ort  8,  235,
236,  237,  238,  239.

Kabus,  Ort  9,  236,  237,  238.
Lalamas,  Ort  235,  236,  237,

Kenscntein,  Ort  190,  235.
Kallfontein.,  Ort  7,  236,

Achkolt  Ort  186,  235,  238.
Keetmanshoov,  Stadt,  Zollamt

  7,  8,  9,  126,  127,  186,

188,  190,  235,  239.
Kirris-West,  Ort  234,  236.
Kobus,  Ort  236,  237.
Konop,  Ort  234,  238.
Korab,  Ort  9,  I1,  50.
Kubas,  Ort  8.

endersgoncht,  Etadt,  zg
amt  2  18
237,  213

Wtnx.  186.
Mariental,  Ort  236,  239.
        <pb n="6" />
        Nabas,  Ort  235

Nakab-Süd,  5  13,  19,  20.

Nakab-Nord,  Ort

Namutoni,  Ort?

Naulila,  Ort  2  235,  236,
237,  238,

Nawugas,  ken  So.

Neuras,  Ort  237,  238.

Nonidas,  Ort  8.

Nous,  Ort  238.

Okanjande,  Ort  51.
Okombahe,  -  2#.
Omane,  Ort  2

Omaturassu,  e  238.
Osambimbambe,  Ort  236.
Osombusomasse,  Ort  235.
Otavi,  Ort  9,  235.
Otavi-Bahn,  9,  186,  190.
Otapifontein,  Ort  235,  236,

 

B.
Sndsanbinnbe,  Ort  9,  236,
237.
Otjimbingwe,  Bezirk  51.
Otiiwarongo,  Ort  235.
Otue,  Ort  236.
Outio,  Ort  9.

A.
Abanda  III,  Soldat  3.
Abanda,  Unteroff.  224.
Abanda  III,  Gefreiter  224.
ldat  2

Abanda  II,  So  24.

Abdalla,  Lmbascha  225.

Abdalla,  Askari  225,  226.

Abdalla  Jarhalla,  Betschausch
  2

Abdalla  #  Betschansch
  2

Abdalla  —  Ombascha

Aberlnh,  Askari  225.
Abdallah  Achmed,  Ombascha

    
    
   

Amin,  Sol  225.
Diga,  Schausch

226.
225.

226
Ombascha

 

 

Pelladrift.
½—•#rpv  br  ½8,  236,  237,

239.

Pn  Ort  234.

Ramansdrift,  Ort  7,  235,
36,

Rehoboter  Bastards,  Volksamm
  9,  51.

niet,  Ort  8,  236,  236,  237,
8  .

Nietfontein,  Ort  236.

Salem,  Ort
Ort  7,  236,
237,

San  Ort  18,  19.
eeheim,  N  100,  235,  238.
Seeis,  Ort  2

Smallisch,  S  235.
Stolzenfels,  Ort  235,  239.
zwakop,  Fluß  234,  239.
Swakopmund,  Stadt,  Zollant
  7,  83,  9,  120,  127,  236,
39.

 

Tews  Farm  237
Treckkopje,  Drtath  5“  —D**5
237,  238,

VI

 

TVamlobes,  Ort  234,  235,
236,  237,  238.
Tsumeb,  Ort  9,  235.

nlamas,  Ort  8.
Unkualuizi,  Ort  235,  239.
Usakos,  Ort  235,  239.

Pnt
Violsbrift,  Ort  14.

Walfischbai,  d.  8.

Warmbackis,  Ort  235.

Waterberg,  -.  2.

Windhut  Stadt,  Zollamt  6,

,  9,  126,  12),  186,  138,

24  235,  236.

Witbois,  Volksstamm  61.

Wynber,,  Militärhospital
35.

Zwartfontein,  Ort  235.

Deutsch:  Neuguinea  einschl.
d.  Karolinen-,  Marianen-,
Marshall=  u.  Falan  Imsen.
Nlanche-Lucht,  d.

Buka,  Ort

Mamen-Verzeichnis.

Adam,  Askari  226.

Adam  Mohamed,  Sol  225.
Adamet,  Hptm

Adami,  Sot  2.  222.
Weerhold,  Unteroff.  d.

A#ebt:  Soldat  2

Adler,  Gefr.  d.  5  220.

Adler,  Hptm.  a.  D.  221.

Adlung,  Dr.,  Korpsstabsavotheker
  14.

Afrika,  Aekari  226.
Ahanda,  Soldat  224.

Ahlgrimm,  Gefr.  d.  L.  221.

Nissi,  Gefreiter  3.

Ajebbe,  Soldat  3.

Ajone,  Soldat  224.

Akili  kwa  mbana,  M  226.

Akoa  II,  Solda  1

Akonolinga,  Soldat  st

aba,  Soldat  2

Albat,  Polizeimstr.  t.  197.

Tlbrechtien,  Serg.  d.  L.  220.

 

far
an  1,
llfani,  Astari  2  26.
Alfrini  Gabin,,  Askari  226.
Ali,  Gefreiter

Ali,  Feldw.  e
Ali,  Olubascha  225.

Ali,  Askari  226.

Ali  IV,  Askari  226.

Ali  Achmed,  Ombascha  225.

—
r
—.
*—  r

 

 

 

Ali  bin  Msa,  Lmbascha  225
Alikunguni,  Askari  2
tZ  „Manjema,  klcin

25.
uIt  Mkami,  Askari  225.
Ali  Mrufiji,  Askari  226.
Ali  Msla,  Ombascha  225.
Ali  miangu  II,  Askari  226.
Ali  Msaramo,  Askari  225.
Ali  Omar,  Botschausch  225.
Allegata,  Gefreiter  224.
Allerbeck,  Unteroff.  d.  L.

A:  Hussein,
7.  Ombascha

ann  II,  Ombascha  225.
Amadu,  Soldat  24.
Amani,  Ouibascha  225.
Amba,  Soldat  2
Ambali,  Askari  .
Amdalla,  Schausch  225.
Amdalla  1,  Ombascha  225.
Amiri  bin  Mussa,  Plart  226.
Amri,  Ombascha
Amri,  Askari  —  22.
Amri  yamungu,  skari  225.
v.  Amsberg,  Vizewachtmstr.
d.  R.  222.

Schausch

Amugu,  Soldat  224.
Amugu  III,  Soldat  224.
Anker,  Vizefeldw.  d.  R.  222.

 

 

Herbertshöhe,  Ort  92.

Kabakaul,  Ort  52.
Kaewieng,  Ort  51.

Marianen--Inseln  54.
Matupi,  Insel  92.

Reu-Hannover,  Insel  51.
Rabaul,  Stadt  51,  52  2l.
Noto,  Insel  33.

Saipan,  Insel  53.

Toma,  Ort  92.

Samoa.
Apia,  Stadt  54.

Klautschon.
Ts  ingtau,  Stadt  191.

Appel,  Dr.,  Gefr.  d.  R.  220.
Araia,  Betschausch  225.
Achimowit,  unteroff=  d.  R.

2  .  Askari  28.
v.  Arnim,  Uthnrichd.  L.  222.
Asimiselle,  Soldat  2
Asman  bin  Abdalla,  Mtonn.

226.
Asmani,  Schausth  22.
Asmani,  Ombascha  225.
Asmani  1,  Askari  226.
Asmani,  Astari  220.
v.  Asmuth,  Wt.  d  R.
Asolo,  Soldat  224.
Assollo,  Unteroff.  224.
Asumbo,  Unteroff.  224.
Atangana,  Lberhänptling  3.
Attang,  Feldw.
Attangana,  r*ms½  224.
Attangena  1I1I,  Soldat  224.
Andu  I,  Soldat  224.
Augar,  Hptm.  d.  L.  221.
Augeburger,  Unteroff.  d.  L.

“*½ds)e  Hptm.  221.
Auracher,  Oblt.  d.  R.  221.
Awonde,  Soldat  224.

B.
Babba,  Sergeant  3

Babili  Fadl  Uola.  Askari
        <pb n="7" />
        Bachit,  Schausch  225.
Backes,  Vizefeldw.  220.
v.  d--  Offiz.  Stellv.

vnn  erte,  Techniker  37.
Bagamoio,  Betschausche  25.
Bagamoio,  Schausch

a  anissa,  Askar  i  226
akari,  Schauscht  225.
akari,  Askari  2

iri,  Askari  *
zaldamus,  Lt.  d.  R.  222.
Ateusch,  Geh.  Kanzleiselr.

amera,  Soldat  224.
zanamdogo,  Askari  226.
anda,  Gefreiter  224.
angu,  Ombascha  225.
arasani,  Askari  226.
Zaridi,  Askari  226.
Farnani,  Ombascha  225.
aruku,  Schausch  225.
jaruti,  Ombascha  225.
Barnti,  Askari  226.
Zatanga,  Soldat  224.
Zatua,  Soldat  224.
Satzner,  Oblt.  d.  R.  221.
Zauer,  Hptm.  221.
Bauer,  Unteraff.  5  L.  223.
Baum,  Lt.  d.  R  222.

 

 

W—  ——  —
2
S

—..—————

 

Baumgardt,  San.,  -Serg.
223.
Baumstark,  Major  221.

Bäuerle,  Unteroff.  d.  L.  223.
Beck,  Rechnungsrat  14.
Becker,  Dr.  bberstabsarzt  3.

*
2
S□S
*

unsu-  2
IDr.,  Oberstabsarzt
D.  245.

vehah  Aslari  226.
Behani,  Askari  226.
Belaba,  Sergeant  224.
Belau,  San.-Serg.  223.
Bello  IV,  Soldat  224.
Bender,  Oblt.  221.
Bennent,  Landsturmm.  223.
Bercker,  Unteroff.  d.  L.  220
Berg,  Dr.,  Generaloberarzt

Bergemann,  Gefr.  d.  R.  221.
Bergmann,  Oberkt.  3.

Verhmann,  Hptm.  221.
"

 

Jesala,  Unteroff.  224.

sch,  Lt.  z.  S.  d.  R.  222.

.  -  Assistent
Kl.

v.  1h  euwen.
Reichskanzler

Bier,  Oberlt.  z

Viernat,  San.-Vizefeldw.
223.

Bierschenk,  Techniker  220.
Bilahi,  Ombascha  225.
Bimgi  Murgan,  Askari  226.
Biringi,  Askari  226

Birro,  Askari  226.

bBinka,  Askari  226
Blackmann,  Gelew,  224.
Bleeck,  Lt.  .  222

Rlock,  8

 

VII

Blum,  Oberfeuerw.  222.
Boari,  Feldw.  3.

Bobo,  Unteroff.  224.
Bock,  Oberzahlmstr.  220.
v.  Bock,

 

Lau0,  Et

Veiin,  "6al  d.  R.
Hptm.  d.  R.

Leal-  Oberlt.  221.
v.  Boemcken,  Major  221.

Boettger,  Landsturmm.  223.

Bohlen,  Lt.  d.

Bohn,  San.  Azefeldi-  4.
Boima,  Feldw.
Boima  I,  Gefreiter  224.

*—

Vomho,  Artl.-Maat  d.  R.

re  Gefreiter  224.
Borazima,  Aslari  226.

Bon  San.--Vizefeldw.  d.  R.
221.

Bosch  b

vah  eterof.  d.  R.  223.
220.

Böttcher,  Gefr.  d.  R.
Böttlin,  Maior  2,  170.
Vrahimun,  Lmbnscha,  *
rahm,  Sau.=  Serg.  :
Brammer,  mneisltmn
ugat  d.
E
.  Vrandis,
Brame  Lt.  d.
Braun,  Serg.  d.  2.  221.
Braun,  Vizefeldw.  222.
Braunert,
*iie  22.

dif
Hptm.  i.
R.

vdo  itenbach,

e.  mnamn,  Gefr.  d.  R.
220.

d.  L.

Brennecke,  Unteroff.
223.

Brenumann,  Feldw.  3.
renert  Dr.,
Briesen,  ptm.  1.4
Geill  Dr.,  Neg.  Jat  227.
Brixner,  Lin.  d.  R.  222.
Brock,  Unteroff.  223.
*  N.,

7*  Unteroff.  d.  R.

Lo,  Lt.  d.  R.  222.
Brusalatis,  Gefreiter  223.

8

8

Bunibafu,  Askari  226.
Bunda,  Unteroff.  224.
Bunda,  Askari  226.
"
8

zunjuma,  Schausch  225.

 

Zzurchard,
222.

Frhr.,  Oberstlt.  a.  D.
Vock  v.  Wülfingen,  Oberll.
o4  r.  „  Wfingen,  Hptm.

Fenerwerker  d.

Veterinär  d.  R.
Serg.  d.  R.

Staboarzt  222.

unteroff.  d.

Irück,  Maschinist  d.  R.  222.
Zuchsink,  Serg.  d.  L.  220.

zuneß,  Unteroff.  d.  R.  223.

Vizefeldw.  a.  D.

 

Busch  Bootsmannsmaat
23.

Busse,  d  „Bootsmannsmat
Busse,  Dr.,  Ob.-Reg.-Rat
csil  Unteroff.  d.  L.
Bu#ttereit,  Unteroff.  d.  R.

Buttkue,  Vizefeldw.  2222
Büchsel,  Oberlt.  z.  S.  a.
1.

Bühl,  Kriegsfreiw.  223.
Büttner,  Geh.  exp.  Sekretär
13.

C.
Castens,  Oberlt.  d.  R.  221.
Chabruma,  Askari  226.
Chapaulinge,  Askari  223.
v.  Chappuis,  Hptm.  221.
Chaukindu,  Ombascha  225.
Chem-Chem,  Askari  220.
Chrisopb,  Unteroff.

innatt,  Askari  226.
Clasen,  Ers.-Reserv.  223.
Claus,  Gefreiter  223.

Conrad,  Vizefeldw.  d.  R.
221.
Cornils,  Gerichtsaktnar  37.

Creplin,  Gefreiter  3.
Crull,  San.  Fech-Dabelstein,

  Gefreiter  223.
Dachi,  Askari  226.
Damis,  Vizefceldw.  220.
2

2  1

5

damm,  Ll.  d.  L.  14
danneil,  Oberlt.  z.  S.  d.  R.
220.

 

Debertsbäujer,  Bootsmannemaat
  d.  R.  223.
v.  Drbschik,  Oberlt.  d.  L.

rfie  Garteninspektor

valt  Gefr.  d.  R.  2
Demuth,  Hptm.  d.  L.  a.
221.

Denecke,  Gefr.  d.  L.  223.
van  Derk,  Serg.  d.  R.  222.

rP*  Nugussi,  Betschausch'

Deorsent,  Oberjäg.  d.  L.

2  .  Gefreiter  224.

Dibbert,  Wizefeldw.  220.

Dick,  Soldat

Dies,  Ers.  mesen  2.

Dietrich,  Lt.

Dingler,  Lt.  5  33

Distler,  Ob

v.  iturt  Vizewachtmstr.
d.  L

Dittmar,  *  d.  R.  222.
Dittmer,  Bootsmannsmaat
d.  R.  223.  1

 

Doering,  Hptm.  221.
onecker,  Rechnungsrat  14.

v.  Donop,  Unteroff.  223

Dormeyer,  San.-Feldw.  d.

2  eet,  Oberlt.  d.  R.
221.

Drändorf,  Gefr.  d.  R.  220.
Tridone,  Landsturmm.

Drewek,  San.-Unteroff.  4.
Dreyer,  Unteroff.  d.  R.  223.
Drongira,  Ombascha  225.
Drühl,  Vizefeldw.  d.  L.  222.
Dussa,  Sergeant  224.

E.

Ebana,  Unteroff.  224.
Eberwein,  Kaufm.  1  D#-Ebner,
  Gefr.  d.  223.
Eboko,  Gefreiter  224.
Ebokko,  Gefriter  224.
Eckert,  Dr.,  Stabsarzt  2.
Edel,  Vizestenerm.  222.
ẽage  Vizefeldw.  d.  R.

*“  Gefreiter  d.  R.  223.
Eggert,  Vizefeldw.  3.
Ehrhardt,  Waffenmstr.  a.  D
Ecchenbofer  Wafsfeumstr.
Eien-Eisel
  U,
GEicmnen

Landsturmm.  223.
Reservist  223.
Abt.-Ingenicur

GEiiihe,  Unteroffz  d  R.  220.

Ejenne,  Solda

Elabi,  Soldat  *

Ele,  Soldat  224.

Elongo,  Gefreiter  224.

Elste,  Rechnungsrat  14.

Elten,  Unteroff.  d.  R.  223.

Engeland,  Dr.,  Stabsarzt
222.

Engoto,  Soldat  224.
Erdmann,  Oberlt.  d.  L.  1  4.
Ernst,  Dr.,  Geh.  Oberreg.=Rat


Essmiat  —.  224.
Essinga,  Sergeant  224.
Esso,  Gefreiter  224.
Esumba,  Unteroff.  221.
Etundi,  Unteroff.  2
v.  Eucken-  .  Lt.

-  S.
Exner,  Feldw.-Lt.
Eymae,  Hptm.  2

2*

F.
Fabian,  Kanzleigeh.  ##  190.
Fabian,  San.-Unteroff.  d.  L.

gecn,  Gefr.  d.  L.  223
Fadlals  Tah,  Beischausch

gchear  Fatahes,  Alart  226.
Faida,  Askari  226.
Faila,  Askari  25
Falb,  Dr.,  Oberazt  170,  245.
        <pb n="8" />
        v.  d,  Fltenhausen,  Oberlt.

gant  Ombascha.  225.
Fantangena,  Unteroff.  224.
Faradji,  Sol  225.

Farag  Mohamed,  Sol  225.
Farag  Saleh,  Schausch  225.
Jarag  a  So

Fargalla,  ui  0
Fataki,  Schausch  2

Fatali,  Askari  226
Fatome,  Unteroff.  224.
Fähmel.  „San-  Sergeant  d.

Fen,  bn.  220.

Feilke,  Hptm.  d.  L.  221.
Felix,  Askari  226.

Feller,  Tergeant=  —  R.  220.
Ferazi,  Askari

Fetscher,  seas  ö  R.  223.
Fenerstein,  Unteroff.  d.  R.

323.  Lokomotivführer  134.
Fiebig,  Bergassessor  f  133.
Findeiien,  Vizefeldw.  d.  R.

Jn2.  Dr.,  Stabsarzt  2.
Fischer,  Geh.  Baurat  103.
Fischer,  Landwirt  J  196.
Fischer,  Reg.-Rat  202.
Fischer,  Sergeant  222.
Fischer,  Major  1  229.
Fleischmann,  Rech.-Rat  14.
Flicker,  Gefreiter  223.
Fobo,  Soldat  224

Forzani,  Askari  226.
Förstenberg,  Serg.  d.  L.  220.
Frank,  Oberlt.  d.  R.  2.
Frank,  *  §  1  245.
Franken,  Oberlt.  d  R.  221.
Frankenberg  Lt.  z.  S.  d.  R.

*  Untcroff.  d.  L.  223.
Freemann,  Feldw.  224.
Freemann,  Sergeant  224.
Freemann,  Gefreiter  224.
rers,  H.  71.
reuzel,  Vizefeldw.  222

rick,  Ers.-Reserv.  223.
netbe,  Feldw.  222.
riedrich,  Lt.  d.  R.  222,
rister,  Unteroff.  223.
rom,  Reservist  223.
rommc,  Lt.  a.  D.  222.
uje,  Soldat  224.
Fungafunga,  Ombascha  225.
Fungamawe,  Askari  226.
Fungsmeza,  Ombascha  225.
Futakamba,  Askari  226.
utakiki,  Askari  226.

 

G.
tJaber  Achmed,  Ombascha

9
Gaber  Ali,  Schausch  225.
Gaber  bin  Mohamed,  Ombaf
  225.

Gabide,  Gefreiter  224.
Gabiri,  Ombascha  225.
Gachtaens,  Oberlt.  a.  D

 

—  Villl

Galle,
Galle,
Gana,  Soldat  *
Garlepp,  Landsturmm.  223.
Gärtner,  R.  222.
Gbesse,  Gefreiter  224.
Gebhardt,  San.  Felbw.  3.
Geboa,  Soldat
Gehrmann,  7  —
d.  L.  II.  4.

Sergeant  d.  r*  222.
Unteroff.  d.  R.  223.

t  Gefreiter  d.  R.  223.
Geilen,  Dr.  „Gerichtsassessorf

A  a,  Stabsarzt  222.
Gießler,  San.-Feldw.  223.
erke,  Gefreiter  d.  R.  223.
erke,  Gefr.  d.  R.  223.
jerken,  Ers.  Mesero,  223.
erman,  Askari  226.
serth,  Vizefeldw.  d.  L.  222.
ziese,  Feldw.  a.  D.  222.
Gildemeister,  Sekret.  f  274.
Gilmeister,  Unteroff.  d.  R.

sder  Bolizeinistr.  1  195.
Plei
r-o—

2  Oberlt.  221.

Goldate,  Vizefeldw.

Goleß,  Unteroff.  223.

Ob.  -Maichin-  Anwärter
  d.  R.

Goppel,  due  d.  R.

 

Stationsleiter

220.

nCS  Sergeant  222.
Gosselck,  Vizefeldw.  222.
v.  Goßler,  Oberlt.  2.
Gothein,  Dr.,  Oberarzt  d.  R.

Gottwald,  Eisenb.  Betriebsinspe


Gäsuet  eb  L.  220.

Göhring,  San.-Feldw.  d.  L.
II.  4.

Göring,  Major  z.  D.  2,  3.

Göring,  Hptm.  221.

Grabenhorst,  Landsturmm.
227

Grabow,  Ariegefrein.  223.
Graf,  Gefr.  d  .  R  223.
Gragert,  Hofrat
Gregorius,  wannm

Stabsarzt  2,  3.
Vizesctai.  a.  D.

Greiner,
Grimm,
222.

Günn,  Unteroff.  9  R  US
Groepke,  Lt.  .
Grosche,  e  d  N  223.
Grote,  Frhr.,  Oberlt.  J  229.
Grothe,  Polizeimstr.  258.
Grundmann,  Oberlt.
221.
Grunwald,  Sekretä
  z  15
Guiber  San.  eunteroff.  d.  L.

Geh.  exp.

Oae  hwaner,  2.
schinistenmaat  d.
Gunia,  Ombascha  225.

Torp.-Ma-N.
  223

 

Gutknecht,  Oberlt.  221.
Gunther,  Reg.-Baumstr.

198.
Onsochenl  Lt.  d.  R.  220.
GIz.  Rekowski,  Lt.  a.  D.

H.

Haberkorn,  Lt.  d.  R.  222.
Haedicke,  Major  2.
Hafadalla,  Betschausch  225.
v.  Gagen,  Hptm.  220.
Hahn,  v.  Dorsche,  Ers.-Res.

W*  Vizefeldw.  221.
Haimerl,  Serg.  d  ..-.
Halfami,  Aslari  2

Halfan  Mohamed,  92  224.
Hamann,  Serg.

Hamed  Nenteie  Astari  38
Hamis  Ali,  Sol  225.

Hamis  Ibrahim,  Schausch

Se  atumla,  Askari  225.
Hamiß,  Sol  225.

Hamiß,  Betschausch  225
Hamiß,  Schausch  225.
Hamiß,  Askari  226.

Hamiß  1,  Askari  226.
Hamiß  lI,  Askari  226.
Hamiß  III,  Askari  226.
Hamiß  bin  Karunde,  Askari

 

 

Kcehn,  Ackari  226.

Hamiß  Mkami,  Askari  226.
Hamiß  Mzecr,  Ombascha  225.
Hamm,  Ob.-Matrose  d.  R.

Hnn.  Askari  220.
Hanebuth,  landw.  Asiistent
37.

Hanfstaengl,  Lt.  d.  L.  222.
Hangaya,  Ombascha  225.
dannem  Dr.,  Stabshonsenn

  Askari  220.
Hanstein,  Hptm.  220.
Jaanden  Weseld  d.  R.  222.

Harttmann,  Hptm.  2.
Hartwieg,  Reg.“  „Asseisor  1

E  Gonuv.-Sekretär  134.
Haß,  Feldw.  22.

Hassali,  Sol  225

Hassan  -  Abtari  226.
Hassani,  Sol  22

Hassani,  5½  225,  226.
Lassan  Kituru,  Ombascha

Ocku-  Selim,  Sol  225.
Haßlacher,  Lt.  d.  R.  222.
Hatky,  Gefreiter  223.—
Hasky,  Gefreiter  223.

Hau,  Askari  226.

Hauer,  Dr.,  Assistenzarzt  36.
auer,  Dr.  Oberarzt  222.
Hann,  Hilfsarb.  f  un  229.
aupt,  Dr.,  Stabsarzt  3.
Lauzmann,  Vizefeldw.  220.
Häusler,  Geh.  exp.  Sekr.  u.

Kalkulator  103.

 

Havemann,  Lt.  d.
v.  Harthausen,  Zihr  in.

Wr  Astari  226

ester,  Unteroff.  d.  *  223.
v.  Heigelin,  Hptm.  220.

nrich,  Unteroff.  d.  R.  223.

Heisig,  Mütent,  #  103.
elfferich,  L  222.

-“  lweier,  d  B  d.  R.

dain  Unteroff.  d.  R.  223.
Hemedi,  Ombascha  226.
Hemeri,  Ombascha  226.
Hemeri,  Askari  226.
Leugstenberg,  Oberlt.  d.  R.

t

r.S

 

hemn  Kaufm.  1  5
Heuße,  San.-Feldw.
Henzler,  Unteroff.  d.  g
Heranja,  Askari  226.
Herrmann,  Techniker  134.
Herrmann,  Vizefeldw.  d.  L.

 

erz,  Sergeant  d.  L.  220.
Heuer,  Vizefeldw.  220.

von  der  Heyor,  Lt.  z.  S.
d.  R.  222.

v.  Heyden-Linden,  Oberlt.3.
Heyden-Linden,  Hptm.

221.
Heyn,  Dr.,  Marinestabsarzt

Heyne,  *  „Mank  d.  R.  222.
iali,  '  fari  26.

Hieber,  (  Vefr.  d  Ldst.  220.
Hiese,,  San.-Vizefeldw.  d.  L.

Eitre  Stabsarzt  220.

Hille,  Geh.  Kanzleidiener  2.

Hirschseld,  Unteroff.  d.  R
23

Hiuler,  Unteroff.  d.  R.  223.

Hoffmann,  Lt.  d.  R.  220.

boffmamm  Aizewachtmstr.
L.  2

Hcen,  u  Bausekr.
Hoffmeister-  baneln  en

2  Unteroff.  d.  L.

Ockle.  ner,riegsfreiw.  223.
Hoheisel,  Wehrm.  223.
Holtst,  Vizefeldw.  d.  R.  222.
Hommel,  Sergeant  222.
Horn,  Gefr.  d.  L.  lI.  4.
Horn,  Unteroff.  d.  R.  223.
Högner,  Feldw.  3.
Höntsch,  Gouv.  Scelretär  37.
Höppe,  Neservist  2
Höring,  ld#r.,  Sta  222.
Hötte,  Ob.-Artl.  aarn  220.
Huber,  r.,  Obervcterinär
R.  222.

Hucter,  Aizefeldw.  d.  R.  222.

Huhn,  Geh.  exp.  Selreter  3

Huly,  Oberiä  äg.  d.  R.

Hunzinger,  Sanu.-Serg.  d
223.

Hussen,  Ombascha  225.
Husseni,  Betschausch  225.
        <pb n="9" />
        Hübner,  Vi  eield,  d.  ʒ8.  221.

Hüttig,  Reservist  2
Hyali,  Askari  226.

J.
Ibrahim  II,  Askari  226.

Iorahim  Biringi,  Aslari  226.

Jbrahim  Mkami,  Betschausch
  225.

Idissa,  Unteroff  3.

Ilas,

Maeemant  Batgausch

*  Unteroff.  d.

223.
Wing  d.  222.

iael,  Sch
Be,
Jsmael,  Selrn  225.
Ismael,  Aslari  225.
Ismael  bin  Gosi,  Sol  225.
Isomba,  Feldw.  224.
Issa,  Schausch  225.
Issuwi,  Askari  226.
Isumba,  Sergeant  224.
Isumba  III,  Gefreiter  224.
Itingombe,  Askari.2  225.

ch  225.
Sol  2

J.
Jacibu,  Feldw.  224
Jackows,  zu  d.  R.

Jn  Lt.  z.  S.  d.  R.  19
Jahn,  Polizeimstr.  227.
Jahn,  Polizeimstr.  k  274.
Jahnke,  Kabelbramter?  1.
Jakobi,  Unteroff.  d
Jakobs,  Torp.  airn.  3
wirter  d.  R.
Jakombi,  Askari  B.
Jakono,  Soldat  224.
F#alala,  Askari  226.
Jamamann,  Soldat  221.
Janabu,  Askari  2.
Janke,  Max  #1
anssen,  Unieloff.  ¾7  R.  2
#antzen,  Kap.-Lt.  d.  R
Japinga,  Askari  “
Jaster,  Feldw.  2  22
Jedanzik,  San.  223.
Jedmin,  Feldw.  220.
Jednat,  Vizefeldw.  222
Jehnes,  Vieefeldr-  d.  L.  222.
Jems,  Askari  226.
eem  Vizefeldw.

d.  R.

222.

 

Jo  mo4  Vizefeldw.
2—  mbe,  Askari  226.
John-Kocki,  Gelrriter  224.
soko,  Soldat  2
kombaiomba,  7  226.
onat,  Serg.  d.  3
onny  VIII,  Gesceierr  224.
onny,  Soldat  .
onson,  Soldat  *.
soppe,  Landsturmm.  223.
fkordan,  Rechn.-Rat  13,  114.
-osef,  Askari  226.

nUakali,  Schausch  225.
zuakali,  Ombascha  225.

 

–  S  —

 

„Juctersome,  Feldw.  220.
Juma,  Betsch  ausch  225.
Juma  I,  Askari  225.
Juma  ü,  Askari  226.
Juma,  Astari  226.

Juma  Abdalla,  Sol  225.
Ju  bin  Diunsa,  Askari

B#umalen  Askari
Manjema,  Wie
5

-  Mkombo,  Ombascha

Ju  Mohamed,  Sol  225.
Juma  Mursal,  Sol  225
Juma  Nyassa,  Akkari  Noc.
Jumbe,  Schausch  225.
Jungclaus,  Feldw.  220.
Junge,  Offiz.-Stellv.  220.
Junge,  Lt.  z.  S.  d.  R.1  229.
Jungkunz,  Vizefeldw.  d.  L.

Jussuf,  Askari  220,
Jussuf  II,  Askar
duuf  bin  %  —me

Jüngst,  Vizefeldw.  d.  R.  222.

K.
Kabati,  Ombascha  225.
boga,  Askari  226.
Kabusa,  Askari  226.
Kafupi,  Askari  226.
kahamöSa,  Azkari  226.
Kahawa,  Ombascha  225.
Kahema,  Azkari  226.
Kahl,  Feldw.  d.  L.  220.
"

.

 

rahle,  Stabsarzt  a.  D.  3.
akotto.  Omosscha  225.
102

alkmann

 

Kallmeyer,  Obertt.  169,  220.
Kaltenbach,  Feldw.  d.  2.  3.
v.  Kaltenborn-Stachau,

Hptm.  169.
Kahmdr,  o  tschausch  225.
Kalweit,  Stabzarzt  220.
Kamata'  III,  Askarie  236.
Kambi,  Askari  226.
Kamilla,  Betschausch  225.
Kaminski,  Feldw.-Lt.  220.
Kampmann,  Lt.  d.  R.  f  58
Kamsoro,  Ombascha  225.
Kandler,  San.-Unteroff.  4.
Kandler,  Bureaugch.  1#  198.
kandt,  Drr.,  Stabsarzt  d.  R.  2.
andt,  Dr.,  Resident  37.
kang  ambili,  Askari  226.
kanijimba,  Askari  226.
kaniki,  Askari  .

apca,  Ombascha  225.
apolala,  Askari  226.
epsai,
kapusongera,  Mslae2  226.
dartasi,  Askar

arunde,  rr  —
daschewski,  San.Serg.  223.
Kasonsa,  Askari  226.
Kassea,  Unteroff.  224.
Kassongo,  Askari  226.
Kassumu,  Unteroff.  224.

 

 

—.“s

 

 

Kastiko,  Askari  226.

lastiku,  Sol  224.

katembo,  Schausch  225.
Kaubanda,  Unteroff.  3.
liauffmann,  Fähnrich  z.  S.

 

.  D.  .
Kaufmann,  San.-Vizefeldw.
2

Landsturmm.

Kaufmann,  ·
223.

225.
225.

 
  
  
 
  
 

225.

225.
d.  L.

Kehrer,  Sergeant  d.  2.  3
Keller,  Unstcroff.  d.
Kempner,  Lt.  d.  “*ö
Kendrick,  Kap.-Lt.  a.  7  Zi.
Kersten,  Vizefeldw.  d.  L.  222.
Kersten,  Dr.,  Reg.-Arzt  227.
Khamsa,  MAstari  226.
Kibana,  Betschausch  225.
Kibara,  Askari  226.
Kibenda,  Ombascha  225.
Kicl,  Gefr.  d.  223.
Kigao,  Askari  225.
Finndlar  —  226.
Kilossa,  Askari  220.
Kimaga,  Askari  226.
Kimberanga,  Askan3  226.
Kipanda,  Askari  226.
Kipande,  Aslari  8
Kipenda,  Ombascha  225.
Kipenu,  Ombascha  225.
Kipiga,  Askari  226.
Kipp,  Lt  d.  R.  220.
Kirchheim,  Dr.,  Srarz  d.
222.
an

Geh.
kretär  1
Kirchner,  vrerof.  d.  *  .223.
5

exp.  Se-5.


Kiswamba,  Askari  226.
Kitamba,  Askari  22.
Kitanda,  Askari
Kittlaß,  Unteroff.  *  0.  220.
Kizele,  Reservist  228.  .
Klahr,  San.-Serg.
Klawitter,  San.  Kircsabn.

*  Serg.  d.  R.
Kleckler,  Gonv.-Sekr.  "“  .
Klein  Vizefeldw.  d.  L.  221,

Asn-  Sergeant  d.  L.  222
Klein,  A.,  Unteroff.  d.  g.
223.

Kleine,  Vizefeldw.  222.
Kleine,  Sergeant  d.  L.  222.
v.  Kleist,  Oberlt.  221,  245.
Klemm,  Dr.,  Oberarzt  2.
Klemmert,  Gefr.  d.  L.

 

klietmann,  Lokomotiof.  224.
limowi  P  Lt.  d.  R.

Klin  14½  „Hptm.  a.  *  221.
Klinkert,  Zahlmstr.  a.  D.  220.
A#alhere,  Gefreiter  223.
Klosinski,  San.-Serg.  223.
Klöpsfel,  Unteroff.  d.  L.  223.
Kluge,  Dr.,  Oberarzt  220.
eluge,  Lt.  R.  222.
enaak,  San.  Vizefeldw.  223.

 

 

.  Fnebel.  Dreberit,  Lt.

8  Pr.,  Sasars  222.
koch,  Lt.  d.  Seew.  1  229.
Kohlhofer,  Landsturnm.228.
Kolongo,  Askari  2

ombo  alihuma,  22  226.
Kommando,  Askari  226.
Kompagnia,  Askari  226.
onde,  Gefreiter  224.
kondo,  Ombascha  225.
opp,  Kriegsfreiw.  223.

.  Kornavki,  Hptm.  221.
orongo,  Ombascha  225.
it  Vizefeldwr  222.
köhl,  Hptm.  221.

Köhler,  Jollnspeitor  37.
öhler,  Hptm.  d.  R.  221.
Köhler,  Gatreiter  d.  K2  223.

S

 

Köhn,  Offiz.-Stellv.
Könih,  Unteroff.  d.  ½
ler,  Lt.  d.

LSeller,  2  Obertt.83  27
Körner,  Geh.  Kanzleidiener
14

Köser,  Unteroff.  d.  R.  223.

v.  Krane,  Gefreiter  223.

Krauß,  Dr.,  Geh.  Reg.-Rat
1

Kraut,  Major  221.

Krämer,  Gefreiter  d.  L.  223.

Krewpel,  Vizefeldw.  d.  R.
222

Krestin,  Reservist  223.

Kretschmann,  Gefreiter  223.

Krieger,  Gefreiter  d.  N.  223.

Kroeber,  Eisenb.-Kommiss.
227,  229.

uez  Geh.  exp.  Sekretär

gün-  Unteroff.  d  R.

Krüger,  W.,

Krüger,  .,
223.

erg.  d.  L.  *
Uünteroff.  d.  L.
        <pb n="10" />
        Kühlwein,  Eisenb.-Betriebsdirektor
  224.
Kümmel,  Unteroff.  d.  R.  221.
Künzlen,  Hptm.  2.
Kürschner,  Unteroff.  223.

*

Lackner,  Unteroff.  223.
Lami,  Gefreiter  224.
Lamina,  Gefreiter  224.
Lang,  Lt  d.  R.  222.
Lange,  Oberlt.  d.  R.  220.
Lange,  Vizefeldw.  222.
Lange,  San.-Feldw.  d.  L.

Langen,  Oberlt.  160.

Langen,  Hptm.

v.  genenr  ezmen.
Majo

Lang#,  sneia  d.  R.  223.

Lassek,  Ob.-Matrose  d.  R.
223.

Latuske,  Sergeant  d.  L.  222.

Lau,  Vizefeldw.  d.  R.  222.

Lauber,  San.  Vizefeldwo.

223.
Lebuhn,  Vizefeldw.  d.  R.
222.

Lech,  Unteroff.  d.  223.
Lechner,  Gefreiter  3.
Lehmann,  Oberlt.  d.  R.  14.
Lehmann,  Lt.  z.  S.  d.  R.
220.

Lehmamn,  Unteroff.  d.  L.
*  Reg.-Tierarzt  37.
Leipold,  Unteroff.  d.  L.  223.
Leitgebel,  Lt.  a.  D.  222.
Leitner,  Oberlt.  J  198.

eitner,  Unteroff.  d.  R.  223.

Lekow,  Lt.  a.  D.  222.
bemdi,  Unteroff.  d.  R.  223.
Lemr,  Major  4,  27,  36,
b  198,  229.
Soldat  224.
Lenhardt,  Unteroff.  3  L.  223
Leuz,  Unteroff.  2
Lerch,  San.  ss  223.
Lessel,  Dr.,  Kriegsfreiw.  223.
v.  se  Oberst
1I,  219,
v.  hevuike.  Oberlt.

W  Askari  226.
Lichtenfeldt,

andst.  3
Liebe,  Hptm.  220.

v.  Liebermann,  Hptm.  221.

Liebert,  Feldw.-Lt
Lihinda,  Askari  226.
Lindemam,  Kriegsfreiw.

vinkan,  San.-Unteroff.  d.
N.  221.

Lippold,  Unteraff.  2  *  223.
Litter,  bt.

Lobotoka,  asr

Losch,  Lt.  d.  R.  1c
Lothes,  Major  f#  170.
Lotter,  Waffenmstr.  f  171.

a.  D.

Unterarzt  d.

 

Luambo,  Askari  226.
Lucius,  Oberlehrer  13.
Ludewig,  Sergcant  222.
Lumblatt,  Bez.-Landwirt36.
Lumenga,  Ombascha  225.
und  Ob.-Matrose  d.  R.

Lurz,  Dr.,  Stabsarzt  222.
Lus,  Soldat  224.
Lusambo,  Askari  226.
Lücke,  Unteroff.  d.  R.  221
Lüttle,  Rechnungsrat  246.
v.  Ider,  Frhr.,  Oberlt.

 

v.  Lyncker,  Frhr.,  Hptm.
221.

NM.
Maaßen,  Sergeant  d.  L.
220.

    
 

Sol  225.

bin  Asman,

  
   

226

Sergeant  222.
andika,  Ombascha

Masjipotera,  Ombascha  224.
skari  226.

Mastl.  Schausch  225.
Makame,  Schausch  225.
ami,  Ombascha  225.
Makangira,  Askari  225.
Makaraswaga,  Askari  226.
Makilima,  Schausch  225.
Makombe  vafissi,  Schausch

5.
225.
225.

—
2

 

  
 
 
  

225.
225.

 

Malingumu,  Askari  220.
njota,  Schausch  225.

panga,  Askari  226.

saba,  Askari  226.
ha  bana,  Askari  226.
Maliyabwanne,  Askari  226.
yangombe,  Askari226.
ha  tumbu,  Askari  226.
et,  Unteroff.  d.  R.  221.
in,  Gefr.  d.
223.  »

 

Seewehr

 

Martienssen,  Kricgsfreiw.
223.

Askari  225.
Askari  226.
226.

225.

 
  
  
   
 

226.

 

226.
Maske,  Gefreiter  d.  L.  223.
Matsan,  Askari  226.
Masumbnko,  Askari  226.

Natandiko,  Askari  226.

datonibe,  Reservist  224.

Matschemba,  Askari  226.

Matschembe,  Askari  226.

Maurer,  Vizewachimstr.  d
.  222.

 

 

Snea##êz=—


 

Mauridi,  Askari  225.
Maus,  Ers.-Reservist  223.
Mauschake,  Wehrm.  223.
Max,  Askari  226.

Mayai,  Askari  226.

Nayer,  Dr.,  Stabsarzt  d.  R.

Mazuret,  Feldw.  222.

Mähnz,  Oberarzt

v.  zewtann,  5#  ce
57

i

Mäeil  Soldat  224.
Mbay,  Gefreiter  224.

mbili,  Ombascha

 

Mbekenga,  rW-  226.
Mbela,  Soldat  224.
Mbelle  1,  7**  224.
Mbenge,  Soldat  224.
Mbessinge,  Unteroff.  224.
Mburuku  I,  Askari  225.
Meckin,  Unteroff.  d.  R.  223.
Mehlich,  untersahlmitr.  220.
Meier,  Feldw.  2
Meinhard,  Ob.=  S#er!.  R.
e  Fan.  Maat  d.  Seewehr

——  Soldat

Mnchin,  Off.-Stellv.
Mellenthin,  Vizefeldw.  d.  9“

3.
Mende,  Lt.  d.  R.  4
Merdas,  Dr.,  Stabsarzt  170,

 

rehenl,  Schauich  225.
Merensky,  Oberlt.  d.  L.  221
Mesa,  Askari  226.
Methner,  Oberlt.  d.  L.  221.
Mettle,  Geh.  exp.  Sekrctär
u.  Kalkulator  103.
Moner,  Rechnungsrat
Moyer,  Oberlt.  221.
Meyer,  M.,  Ers.=  Res.
Meza,  Ombascha  225.
Meza,  Askari  226.
Mianme,  Ombascha,

4.
223.

m-  Askari  226.

Mi,  Gefreiter  224.
Momo  II,  Geireiter  224.
Msomo,  Soldat  2

M#uto  II,  Soldat  0
Mgata,  Askari  226.
Mgeni,  Askari  226.
Mgirika,  Askari  226.
Mibeti,  Betschausch  225.
Michaelis,  Zahlmstr.  202.
Michaelsen,  Gefr.  d.  L.  221.
Michel,  W.,  Unteroff.  d.  L.

Mickel,  Oberlt.  d.  R.  221.
Micknat,  Oberlt.  d.  R.  '  4.
Mieth,  Unteroff.  223.
Mikenge,  Askari  226.
r*êér  *½  Ob.-Matrose  d.  R.
3

v.  Miltau,  Frhr.,  Lt.  d.  R.
Miirev,  Gefr.  d.  L.
Misana,  Askari  226.
Misch,  Sergeant  d.  L.  222.
Mischec,  Schausch  225.
Mitambo,  Sol  225.
Mitimingi,  Ombascha  225.
Miampira,  Ombascha  225.
Mijinga,  Ombascha  225.
Mkalafu,  Ombascha  226.
Mkaridunda,  Askari  226.
Mkatakulima,  Ombascha  225.
Mkiamu,  Ombascha  225.
Mkoma,  Askari  226.
Mlangira,  Askari  226.
Mlekwa,  Ombascha  225.

223.
        <pb n="11" />
        Moali,  Unteroff.  224.
Mock,  Sergeant  d.  L.  222.
Mohamadi,  Schausch  225.
Mohamadi,  Ombascha  225.
Mohamadi  I,  Askari  226.
Mohamadi  Ali,  Askari  226.
Mohamadie  bin  Bwana,  Betschausch
  2

Mohamadi  3  Jussuf,  As- 



 

 

Mg  gmabi  Mbunga,  Askari

6

Mohamadi  Mgoni,  Askari

uiibonß  wanga,  Askari
226.

Mohamed  Adam,
Mohamed  Adam,

Mohammed  bin
Schausch  225.
ae  Duali,  Ombascha

Maheret  L,  Ombascha  225.
Mehamed  Ndira,  Schausch

n  n.  Dr.,  Stabsarzt  222.
Moley,  Soldat

Molnitz,  Kaufm.  *  171.
Molter,  Lt.  a.  D.  222
Monni,  Gefreiter  3.
Morißz,  Eisenb.-Techniker

Sol  225.
Schausch

Said,

196.
Morrison,  Soldat  2
Moschi  bin  Sefu,  b  226.
Moser,  Veterinär  2.
Moses  Nurr,  Ombascha  225.
Most,  Sergeant
Moto,  Askari  226.
Möhn,  Wehrm.  223.
Mörling,  San.-Vizefeldw.

Ombascha
Kafimbi,  Askari

Mponja  rissasi,
225

bin

  
      
 

225.

 
   
   
  
  

226.
225.

226.
225.
225.

mbaya,  Askari  226.
Askari  226.
24.

Sol  225.
Saleh,  Betschausch

 

Mursal  Sudani,  Sol  225.
Mussa,  Unteroff.  224.
Mussa,  Betschausch  224.
Mussa  III,  Gefreiter  224.
Mussa,  Soldat  2

Mussa,  Askari

Mussa  Sbea  !*s*  226.
Mühslin,  Vizefeldw.

Mul  Karl,  b  'd.

Müller,  Oberlt.
Müller,  San.  6  %  220.
Müller,  Hptm.  221.
Müller,  Oberlt.  d.  L.  221.
Müller,  Unteroff.  d.  L.  221.
Müller,  Oberjäg.  d.  L.  221.
Müller,  Dr.,  Stabsarzt  222.
Müller,  Sergeant  d.  L.  222.
Müller,  Oto  Georg,  Unteroffizier

  d.  L.
Müller,  S.  W-  d.  R.
rilee  H.,  Unteroff.  d.  R.

M77,  Feldw.  a.  222.
Mwalim,  Schausch  25
Mwanget  bin  Abdalla,  Asar

Mwscharun,  Ombascha
Mnnl.  Askari  226.
Mwenda-jusi,  Askari  226.
Mwinschumu,  Askari  226.
Mwurru,  Unteroff.  3.
Mzee,  Schausch  225.
Mzinza,  Askari  226.
Mzoma,  Askari  226.

N.
Nachtigal  Geh.  Oberreg.=Rat
  14.

Nacken,  San.-Feldw
Naegele,  Unteroff.  d.  223.
Nanga-Eboko,  Oberhäuptling

  3.
Najal,  Ombascha,  225.
Nasoro,  Askari  226.
Narr  Abdallah,  Schausch
5.

Naumann,  Oberlt.  170.
Naumann,  Hptm.  221.
Nägele,  Dr.,  Stabsarzt  2.
Ndagara,  Betschausch  225.
Ndebbe,  eireitere  224.
Adenge,  Soldat!?
Ndi,  Soldat  2
Abongo,  Gefreiter  224.
Nehls,  Ers.-Reserv.  223.
Neherne  Unteroff.  d.  R.  223
Ncke,  A  22

i
-  unteroff.  d.  L.

Nrre0,  Gefreiter  273.
v.  Neuenstein,  Frhr.,  Vizefeldwebel
  222.

Neumann,  Bizefeldw.  d.L..
Neupert,  Unteraff.  d.  L.  223.
Neuse,  Lt.  d.  220.
Ngarula,  -  226.
Ngerema,  Askari  225.

XI

 

Ngeti,  Soldat  224.

Ngojameli,  Askari  226.

Ngolesoni  Mussa  Mohamed,
Askari  226.

Ngozi,  Ombascha  225.

Ngulukwenda,  Askari  226.

Ngumba,  Gefreiter  224.

Aguna,  Betschausch  225.

Nguru  veian  Askari  225.
Agute,  Sold  at  224.

Agwe,  Soldat  224.

Nibbe,  Maat  zi  (Eerecy#  223.

Nickel,  Feldw.  221.

Niecke,  Landsturmm.  223.

Niddermeier,  San.-Feldw.

0.

Niemeyer,  Feldw.  220.
Niemeyer,  Kap.-Lt.  a.  D

221.
Nieuvenhuizen,  Kriegsfreiw.

v.  Ai#bvot,  Fähnrich  d.  L.

vi  Gefreite  r  224
Njamamann  !C  Soldat  224.
Njamanga,  Askar  i  226.
Njamba,  Eergeam  224.
Njambi,  Soldat  224.
Njan,  Askari  226.
Njanga,  Soldat  224.
Njebbe,  Soldat  224.
Nioka,  Askari  226.
Nkamena,  Soldat  224.
Noah,  Sergeant  3.
Noah,  Feldw.  224.
Nocon,  Landsturmm.  221.
Nordt,  D.  Peterinär  220.
Nossol,  Vizefeldw.  2
Nottbohm,  Unteroff.  d  R.
223.

Nöll,  Dr.,  Unterarzt  d.  R.  3.

Ntong,  Hornist  2

Ntukum,  Soldat

Nubi,  Ombascha  225.

Nurr,  Ombascha  225.

Nurr,  Askari  226.

Nünke,  San.-Unteroff.  d.  R.
221.

C.
Obermaier,  Lt.  d.  R.  220.
Ochse,  Unteroff.  d.  N.  223.
v.  Oer,  Frhr.,  Lt.  a.  D.  222.
Ohnesorge,  Vizefeldw.  222.
Oionno,  Soldat  224.
Oldeselase,  Smbacha  225.
Olinga,  Soldat
Ollerich,  Setnn  2  L.  3.
Omari,  Schausch  2
Omari,  Ombascha  225.
Omari,  Askari  226.
Omari  I,  Askari  226.
Omari  Ali,  Botschausch  225.
OSmar#  bin  Ngombo,  Askari

 

Se  Soldat  224.
Omonsly,  Rechn.-Rat  14.
Onana,  Soldat  224.
Onana  II,  Soldat  224.
Onana  III,  Soldat  224.

 

Ondoba,  Soldat  3.
Ondua,  Soldat  224.
Ongene  II,  Soldat  224.
Oona--Gafala,  Unteroff.  224.
Opferkuch,  Unteroff.  d.  R.  3.
v.  Oppen,  Oberlt.  219,  221.
Ooliersti,  Vizefeldw.  d.  L.

Osman,  Oberlt.  d.  R.  221
Osman,  eshenn  225.
Osongire,  Askari  226.
Lsterhage,  Lt.  d.  0

tt,  R.  221.

Ken  .  Kanzleiselretär
Lüs.  Hptm.  221.
Otzmann,  Gefr.  d.  R.  221.

Overhoff,  Unteroff.  d.  Seewehr
  223

P.

  
  
  
  

d.  L.  223.
Sntoasche  225.
1.1

K.  3.

225.

 
  
 
 

224.

226.
226.

mawe,  Ombascha

Pangani,  Ombascha  225.
Paer,  Oberlt.  z.  S.  d.  R.

Lenlert  Unteroff.  223.
Paranga,  Aslari  226.

Paschmionk,  San.-Vizefeldw


ii  Aecterinärgeh.  #r.

Säcyb,  Sekretär  36.

 

Peleza,  Askari  226.

Penda  kazi,  Ombascha  225.
Pendakulla,  Askari  226.
Penda  vita,  Askari  226.
Penscht  c,  Dr.,  Stabsarzt

P670.  Unteroff.  223.
Per  bandt,  Major  z.  D
57.
Perfon,  Feldw.  3.
Pestrup,  Feldw.  222.
Peterhänsel,  San.-Vizefeldw.
  223
Pctersen,  Serg.  d.  R.
Petro,  Ombascha  225.
Petzholtz,  Landsturmm.  223.
Petzoldt,  Drr.,  Stabsarzt222.
Pfeifer,  Ers.-Reserv.  223.
Pfeiffer,  Unteroff.  d.  R.  223.
Pfister,  Gefreiter  d.  L.  223.
Pfizenmaier,  Lt.  d.  R.  220.
Pflug,  Geh.  exp.  Sekr.  u.
103

220.

Landsturmm.  3.
Pilz,  Sergeant  d.  R.  220.
Pinzke,  Zahlmstr.  f  4.
Piorr,  Polizeiwachtmstr.  7
        <pb n="12" />
        Pistor,  San.-Unteroff.  3.
Podzun,  Oberarzt  220.

Po

Porini,  Ombascha  225.
Porini,  Askari  226.

Preeß,  Sergeant  d.  L.  222.
Preußer,  Unteroff.  d.  R.

v.  a-,  Oberlt.
Proempeler,  Lt.  *
v.  Pstrokonski,  San.-S.  Serg.

d.
Pumilla  Sol  2
Pursche,  S-b7“  *.  L.  222.
Puta,  Soldat  224.
Putrafky,  Feldw.  222.

„San.  „unteroff.

R.
Rabe,  Unteroff.  d.  R.  223.
.  Raben,  Hptm.  220.
amazan,  Sol  225
amazan,  Schausch  225.
amazan,  Betschausch  225.
Omba  5.
Namtan  Mamkbe,  sstan3

Nnrpedn,  Major  220.

Raschidi,  Ombascha  225

Raschidi  bin  Lalfon,  Wlari
225.

Rassak,  Ob.-Matrose  d.  R.
220.

 

 

 

D-r

amazan,

 

 

 

Rautenberg,  Drr.,  Oberarzt
d.  R.  220.

Rätta,  Askari  226.

Recke,  Oberlt.  1  4.

Recke,  Gefreiter  d.  R.  223.
Reepen,  Sergeant  222.
Reichmann,  Untcroff.  d.  L.

1
Reindl,  Lt.  d.  R.  222
Reinhardt,  Feldw.  -a.  D.  222.
Reis#ann,  Landsturmm.
23

Reiß,  Kapitän  f  171.
Renner,  Sergeant  d.  R.  222.
Reuple,  Vizefeldw.  d.  L.  II.

Richert,  Gefreiter  223.
Richter,  Sergeant  d.  R.  222.
Richter,  Unteroff.  d.  R.  223.
Richters,  Oberveterinär  222.
Riedel,  Sekretär  f  246.
Riefenstahl,  Ior.,  Stabsarzt

d.
Niddier  Vizefeldw.  d.  R.

An.  Askari  226.
Recderer,  Fähnrich  a.  D.
Rooyn,  Kriegsfreiw.

*7  Feldw.  d.  L.  220.
Röhl,  Vizefelbw.  d.  L.  222.

van
223

 

Röhrig,  Feldw.  222.

Josenen  Dr.,  Sabe  Sarzt  2
Röser,  Feldw  L.  222.

r.  neshei,  7*7•  d.  R.

Nanl.  Dr.,  Reg.-Arzt  103.

S.
Saamlbili,  Askari  226.
Sabuni,  Betschausch  225.
Sabuni,  Askari  226.
Sachsenrer,  Vzefeldo  d.

Sadalla,  Askari  225.
Sadalla  Mfipa,  Askari  226.
Sadiki,  Askari  226.

Saedu,  Gefreiter  224.
Safari,  Betschausch  225.
Saffia,  Feldw.  3.
Sefi-.  Hassanö,  Ombascha
*  San.  Sergeant  4.
Sahani,  Schausch  225.
Said,  Askari  226.

Said  Hassan,  Afendi  225.
Sala,  Soldat

Sakuka,  aldnt  —
Salam,  Askari  226.
Salecker,  Iorr.,  Reg.-Arzt  227
Saleh,  Ombascha  225
Saleh,  Askari  225.

Saleh  bin  Baruti,  Askari

-  bin  Kipuanli,  Askari

t  Issa  bin  Kama  Bamuli,
  Askari  ?

Salehe,  Askari  226.

Saliboko,  Aelari,  226.

Salifu,  Soldat  2

Salim,  Schausch  225.

Salim  1,  Schausch  225.

Salim,  Askari  2262

Salim  II,  Askar

Salim  bin  Mlart  2  atori

Sals  Ihaya,  Askari  226.
Sali  Osman,  Schausch  225.
Samba,  Soldat  224.
Samba  l,  Soldat  224.
Sambo,  Soldat  224.
Seni,  Gefreiter  224.
Samilani,  Ombascha  225.
Samioko,  Unteroff.  224.
Samon,  Soldat  224
Sandfisch,  Sergeant  3.
Sandigo,  Ombascha  225.
Sarafi,  Askari  226.
Faesserath,  Dr.,  Stabsarzt

Sana  saua,  Sol  224.

Sauke,  Unteroff.  223.
Sawatele,  Vetschausch  225.
Schaade,  Oberlt.

Schabah,  Lberlt.  22  25.
Schabani,  Askari  226.
schache,  Unteroff.  d.  L.  223.
Shaht.  Geh.  exp.  Sekretär

 

eehi  Ior.,  Stabsarzt
  2

XII

 

Schaefer,  Lt.  d.  R.  222.
Schaongwe,  Askari  226.
Schapitz,  Wehrm.  223.
Scharping,  Unteroff.  d.  R.

o  Vizefeldw.  d.  L.

*-  Ombascha  225.
Schauri  mbele,  Ombascha
225.
Schäfer,  Lt.  d.  R.  222.
Schäfer,  Feldw.  222.
Scheibe,  Sgoantt  d
Scheneka,  Askari  2
Schen,  Unteroff.  d.  -  22
k.  „Scherbening,  Lt.  d.

Schild,  Unteroff.  d.  L.  2
Schimmellchmiot,  *—

Schindano,  Askarie  220.

Schipper,  Hptm.  a.

Schivper  Wrna  S.  2  2
58

220.

wvdltne  Kriegsfreiv.  223.

Schlicht,  Feldw

Schlimme,  Lte%  222.

Schloßer,  Hptm.  a.  D.  220.

Schlatmamn,  Unteroff.  d.  R.
23.

Saniae  Geh.  c33:  Sekr.
u.  Kalkulator

Schmaißer,  Gerfalo  1  R.  3
Schmatz,  Reservist  223.
Schmid,  Unteroff.  d.  L.  223.
Schmidt,  Oberst  2.
Schmidt,  Dr.,  Stabsarzt  3.
*e  Geh.  Oberreg.-Rat

Schnidt,  unterzahnnsr.  220.
Schmidt,  Feldw.  220.
Schmidt,  Lt.  d.  R.
Schmidt,  Vizefeldw.  à3  2.

schmio,  W.,  Unteroff.  d.  R.
223

Schmidt,  Ober
Fit,  Artl.  iin,  d.  R.

Snn  Lt.  d.  N.  221.
Schnec,  Dr.,  Gouverneur  v.
Deutsch-Estafrika  1.
Schneider,  Feldw.-Lt.  2.
Schneider,  Oberlt.  f  198.
Schneider,  Dberlt.  220.
Schneider,  San.-Serg.  d.  L.

—  bin  Plantan,  As-Schou,

  Unieroff.  d  .  R.  223.

Scholvien,  Ob  erarzt,  2,  3.

Schenbohm,  Bizefeldw.  d.
N.

Sc#  nen  Askari  225.
Schentktedt,  San.-Vizefeldw.

 

eeeh  Res.  Landmess.
12

*m  23  Stabsarzt  3.
Schreiner,  Obertt.  221.

 

Schroeder,  Lt.
v.  Schrötter,  *&amp;amp;JW  ,  Oberlt

v.  Schter,  Fehr.  Marine-Ers.-R


-  2%  ninterofl  d.  L.

S-  Vizefelbw.  d.  L.
W'  Vizewachtmstr.  d.
Suit  Rechnungsrat  14,  57.
Schulz,  Offiz.-Stello  220.
Schulz,  Hptm.  221.

Schulz,  Oberlt.  d.  R.  221.
Lermr.  Serg.  3.

L.  222.

—  d.  R.

Unteroff.  d.  L.

Schulze,
222.
Sure,  F.,

ml  San.-Vizefeldwe



Schumba  ugeni,  Ombascha
225.

Schumm,  Sergeant  3.
Schülein,  Obertt.  d.  221.
Schütze,  Lt.  d.  R.  222.
Schüte,  Reseruist  223.
Schwab,  Unteroff.  223.
Schwarz,  Vizefeldw.  d.  R.

Schwarz,  Unteroff.  d.  R.
Schwarze,  Zolldirektor  a.D.f

Schweckendick,  Vizefeldw
*

Schwenninger,  Gouv.-Sekretär
  37.
Sedt,  Kefreiter  d.  N.  3
Scelmann,  Serg.  d.  L.  3
Sefu,  Betschausch  225.
Sefu,  Schausch  225.
Sefu,  Askari  226.
Segedunda,  Askari  226.
zeibert,  Dr.,  Reg.-Arzt  103.
Sckessa,  Ombascha  225.
Seleman,  Schausch  225.
eleman,  basche  225.
##  cmani,  Askari  226.
Seliman,  Sol  225.
Seliman,  Vetschausch,  r*l
Seliman,  Schausch  2
Seliman  II,  ,  225.
Sel  man,  Ombascha  225.
man,  Askari  226.
el  mani,  Sol  225.
Selimani,  Ombascha  225.
Selimani,  Askari  226.
Seliman  Mgoni,  Askari  226.
Seliman  Msagara,  Ombascha
  225.
Selke,  Lt.  d.  R.  222.
Schenreich,  Feuerwerker

v0  kweli,  Ombascha  225.
Semakweli,  Askari  226.
Senftlebe,  Reiter  273.
Sensa  II,  Schausch  225.

 

4n
Gr
r.
        <pb n="13" />
        Seyffert,  Dr.  Stahsargt  222.
Siape,  Askar
Siebel,  po“  geg.  Tierarzt,

Sicbgen,  Ob.-Matrose  d.  R.
Seebran  Offiz.-Stellv.

Siemonsen,  Vizefelde  3.
Sikumbi  ili,  Bet  chauich  225.
eikumbili,  Nlad  226.
eikutatu,  Askari  226.
zimamkuti,  Askari  226.
imba,  Betschausch  225.
mba,  Schausch  225.
mba  II,  Ombascha  225.
mba,  Askari  226.

mba  mliali,  Askari  226.
mba  mkulia,  Askari  226.
mbuni,  Ombaascha  225.
Simion,  Askari
imon,  é
d.  L.

 

 

i#

GIG.GNC.GL.  C7

 

 

uerof.

Simon,  Hinnaf.  d.  R.  223.
Singbi,  Soldat  224.

Singer,  Polizeimstr.  1#.  14.
Simning,  Vizefeldw.  d.  L.

eh  Askari  226.
Sissi,  Gefreiter  3.
Sjögreen,  Gefreiter  223.
Smyrek,  San.-Sergeant  4.
Solf,  Ipr.,  Staatssekretär  d.
Reichs-K  olanialamtes,.
sellen.  10  14,  36,  58,
103,  1  Br  8  171,
5  3  197,  198,  201,
227,  228,  229,  246,
258.
.Somimerfeld  u.
hayn,  Hptm.  220.
Songischo,  Askari  226.
Songoro,  Betschausch  225.
Songoro,  Askari  226.
Fongoro  öin  Mangata,  As-□.



Falken-Sopo,

  NMan  226.
Spangenberg,  Oberlt.  221.
Spieß,  Vizefeldw.  d.  K.  222.
Spitzer,  San.-Gefr.  d.  K.  3.
Stachula,  San.  „ergeant
v.  Staff,  Dr..  Prof.  1  36.
Stanze,  Unteroff.  d.  R.  223.
Staub,  Unteroff.  d.  L.  223.
Stechele,  Dr.,  Stabsarzt  2.
Flefienhagen,  San.-Feldw.
23.
-  Feldw.  220.
Steffens,  Oberlt.  d.  N.  221.
Stein,  Dr.,  Reg.-Arzt  3.
Sieinbach,  Matrose  d.  R.

Sieinhausen,  Geh.  Reg.
Rat

Sihaier,  Oberlt.  d.  R.
221

sSic  iaer,  Toni,  Schwester

Siciniehuer,  Wehrni.  223.

 

Stemmermann,  Hptm.  221.
Steus,  Sergeant  d.  R.  222.
Steruheim,  Oberlt.  d.  R.

221.
Stibin,  Soldat  2
Stier,  Dr.,  d  un  1

Stoll,  Lt.  d.  L.  220.
Stolowel,  Dr.,  Stabsarzt

v.  Stn  Frhr.,  Vizefeldw.
d.  R.  222.
v.  e  Frhr.,  Oberlt.  1.

Strauch,  Konsul  f  171.
Strecker,  Unteroff.  d.  R.  223.
Streitwieser,  San.-Unteroffizier
  d.  L.  220.
Strube,  Lt.  d.  L.  J  198.
Strube,  Feldw.  222.
Strümpell,  Major  219,  245.
v.  Stnemer,  Major  a.  D.

rit  Maschinistenmaat  d.

Siber  2  4.  d.  R.  2.
Styr,  Hytm.  169.
Puchier,  Dr.,  Unterarzt
Sudi,  Olischosch  225.
Sucdi,  Askari  226.
Sufian,  Ombascha  225.
Sultani,  Schausch  225.
Sultani  Ibrahim,  Ombascha
  225.
Summa,  Dr.,  Stabsarzt  2,  3.
Sumuni,  Ombascha  225.
Suria,  Askari  226.
Sururwadi,  Schausch  225.
Susanna,  Sergeant  224.
Sünder,  TDrr.,  Oberarzt  3.

T.
Tabora,  Askari  226.
Tafel,  Hpim.  221.
Tahilamajan,  Schausch  225.
Lamadiora,  Schausch  225.
Laratibu,  Askari  226.
Laute,  Dr.,  Stabsarzt  222.
Layari,  Askari  226.
Tegana,  Schausch  225.
Tengencza,  Betschausch  225.
Teugeneza,  Schausch  225.
Terezu,  Askari  225.
Teye,  Askari  226.
Thiehle,  lnternii.  d.  R.  223.
Thiel,  Hpt

rttlmtnßprn#r
.

22
25
7

tui  bor  L.  221.
Thiel,  Vizefeldw.  222.

Thiel,  Untcroff.  d.  L.  223.
Thiem,  Feldw.  222.
Thimasi,  Ombascha  225.
Chom,  San.-Rizefeldw.  4.
Thomas,  Askari  226.
Thomas  bin  Plantan,  Ombascha
  225.
Thöt,  Sergeant  d.  L.  222.
Thuct,  Unteroff.  5  v.  223.
Tiede,  Lt.  d.  R.
Tietgen,  Lt.  d.  222.

)  AO  ANO  N.

 

 

XIlI  —.

226.

   
 

Hptm  d.  R.  14.
Reg.-Tierarzt

Tu#mam,  Unteroff.  d.  L.
2
Trommsborrff,  Dr.,  Stabsruant.

  Vefreiter  223.
Tschamuyongwe,  Askari?226.
schirch,  San.-Feldw.  223.
si,  Soldat  224

uggere,  Feldw.  224.
ufoagem,  Soldat  224.
ungu,  Askari  225.

 

IXIXLT
J  N..

U.
Ude,  Kriegsfreiw.  223.
Ukasch  bin  Harun,  Askari
226.

Ulaya,  Askari  226.

Uledi,  Askari  226.

Unfried,  Vizefeldw.  d.  R.
221.

Ungerer,  Ll.  z.  S.  d.  R.  222.

Ungnad,  Unteroff.  d.  R.  223.

Unterrichter  v.  Rechtental,
Frhr.,  Oberlt.  d.  R.  221.

Unterwelz,  Kriegsfreiw.  223.

Urner,  San.-Vizefeldw.  d.
L.  II.  4.

V.
Vibrans,  Lt.  d.  R.  222.
Victoria,  Unteroff.  224.
Victoria,  Soldat  224.
Vierzigmann,  Etationsassistent
  11
A####eh  Wapr  d.  R.

Vosler,  Geh.  exp.  Sekretär

5
Voigts,  Ober
Vollmamn,  ec.  hieil

Laherg,  Hptm.  221.
Vorwerk,  Dr.,  Stabsarzt
222

Voß,  Unteroff.  223.
Voß  Bruno,  Ers.-Reserv.

Lon  en,  Ers.-Reserv.  223.
Voth,  Drr.,  Oberarzt  220.
Völker,  Unterof.  d.  R.  223.

W.
Wa,  Soldat  224.
Wacker,  Sergeant  d.  R.  222.
Wagner,  Polizeiwachtmstr.  1
202.

Wahl,  Gouv.-Sekretär  37.
Wahle,  Generalmajor  221.
Wahle,  Lt.  d.  R.  222.
Wandemere,  Askari  226.

 

Wangazi,  Schausch  225.
Wauschkuhn,  Vizefeldw.  222.
Waziri,  Ombascha  225.
Waziri  bin  Asmani,  Askari

6.
Weber,  Feldw.  222.
Ve  ,  Dr.,  Siabsarzn  222.
Wegnern,  Ltl.  1  2
e  hrle,  Dr.,  Zivilarz  ⅛  02.
Pwele,  Geh.  exp.  Sekretär

Weigele,  Techn.  1.  Kl.  1#228.
Weinert,  Gefreiter  d.  R.  223.
Weiß,  Polizeimsrr  220.
Weiß,  Lt.  d.  R.  222.

Weiß,  Vizefeldw.  d.  N.  222

222.

 

Weiß,  Unteroff.  d.  L.  223.
Weißenberger,  San.-Feldwebel

  220.
Wellmann,  Waffenmstr.  220.
Wendlandt,  Vizefeldw.  d.  L.
22  *r

Wenkebach,  Gefr.  d.  N.  221.

Wenzel,  Unteroff.  d.  R.  223.

Wenzel,  Georg,  Unteroff.
223.

eher  Distriktskommiss.
201.

Werner,  Ob.-Matrose  d.
Scewehr  223.

Werner,  Oberlt.  d.  Scew.  .
229.

Westermeier,  Fähnrich  d.  R.
222.

*

Westphal,  Feldw.  d.  L.  222.

Wicht,  Gefreiter  d.  R.  223.

Widiam,  Askari  226.

Wledenhoeft,  Unteroff.  d.  R.
220.

Dr.,  Oberarzt

Wiemers,  Gefreiter  223.
Wiesner,  Unteroff.  d.  L.
*

Wilde,  Irr.,  Stabsarzt  36.
iein,  Ob.,-Maschinist
a.  D.

Wirich.  Siheaßurnun.  23.
Wimmer,  Ers.-Reserv.  3.
Winkelmann,  Lt.  d.  N.  2

Winller,  Vizefeldw.  d.  i

6  Dr.  Wezirksrichter  3.
Wintgens,  Hpt  m.

Minzer,  Geh.  exp.  T1.  c4ar.

u.  Kalkulator  103.

Winzer,  Feldw.  a.  D.  222.
Winzer,  Unteroff.  d.  R.  223.
Wipfler,  Bez.-Amtm.  1228.
Wittig,  Unteroff.  d.  R.  223.
Wobst,  Unteroff.  d.  L.  223.
Woditke,  Unteroff.  d.  R.  223.
Woblfartb,  San.-Vizefeldw.

 

2  Stabsarzt  2,  3.
Wolf,  landw.  Gehilfe  1  134.
Wolf  Geh.  Sekret.-Assistent

169.

Wolff,  Lt.  d.  R.  2.
Wolff,  Dr.,  Sr  222.
        <pb n="14" />
        —  XIV  —

Bolff,  Dr.,  Oberarzt  d.  N.)  83.  -  ZielbaucyV  Vizefeldw.  220.,  Zimmermmann,  24  d.  L.  36.
dzky,  Unt  d.  ierold,  Vizefelbw.  d  ingel  222.
We  v4  Gudenberg,  Frhr.,  ?.  Zava  by,  Unteroff.  d.  8.  schu  ic,  Dr.,  Marine-Afist.  -
L29  Zeller,  Feuchwerter  222.  *  Unteroff.  223.

Wn*“  Lt.  d.  N.  222.  Zeltmann,  Lt.  b.  222.  a  Ob.  Büchsen-  Zylka,  Feldw.  220.
223  s-  macher  a
Wulff,  Vizefeldw.  d.  N.  222.  Nibomn,  7n-  t

 

—
        <pb n="15" />
        Deutsches  Nolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-NKolonialamt.  (

 

27.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Januar  1916.  Nummer  1.

 

ese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und.  15.  sedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
eler  dährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  ar  ents  cbern  Schutzgebieten“.  lerausgegeben  7  von  Dr.  Marquardsen.  Der
bur  rielährliche  hee  bain  *  für  9(  *mWm  mit  den  Flteiten  beiregt  beim  zuge  durch  die  Post  und  die  Buch
5¾4%  4.—  c  Srelfb  an  d  durch  unt  Verlagsbuchhand  n)  4  5—  für  Deutsthtand  einschl.  der  deutschen
S  und  ÖOsterr  l  *lr  ternn  b)  X  6.—  für  die  Länder  des  —n  zvereins.  —  Einsei  endunsen  und  Mntragen  qqn  an  *
Königliche  Hofbuchhaudlung  von  Ernst#  Slegtrieo  Mittler  und  Sohn.  Berlin  8W8,  Kochstraße  668—  u#o

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Ein  Erinnerungstag  für  Deutsch-Ostafrika  S.  1.  —  Personalien  S.  2.
Nichtamtlicher  Teil:  Kamerun:  Der  Krieg  in  Kamerun  S.  5.
Deutsch-Südwestafrila:  Die  Ereignisse  in  Deutsch-  Südwestafrika  August  1914  bis  Zuli  1915  S.  6.
Aus  fremden  RKolonien  und  Produftionagebieten:  Der  niederländische  Kautschukmarkt  im  Jahre  1914
S.  11.  —.  Der  niederländische  Kapolmarkt  1914  S

GSSSSG  t  llnl%’slie’eeeessss
Ein  Erinnerungskag  für  7  Deutsch  -Ostafrika.

m  I.  Januar  1916  sind  fünfundzwanzig  Jahre  verstrichen,  seit  das  Neich
in  dem  zur  Zeit  heißumstrittenen  Deutsch-Ostafrika  auf  Grund  der  mit
der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  und  dem  Sultan  von  Zanzibar
abgeschlossenen  Verträge  die  Berwaltung  übernommen  hat.  Aus  Anlaß  dieses
Gedenktags  hat  der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamtes  Dr.  Solf  an  den
Gouverneur  von  Deutsch-Ostafrika  Dr.  Schnee  nachstehende  Kundgebung  gerichtet:

„Anläßlich  des  fünfundzwanzigjährigen  Gedenktages  der  Abernahme  der
Verwaltung  Deutsch-Ostafrikas  durch  das  Deutsche  Reich  gereicht  es  mir  zur  besonderen
  Freude  und  Genugtuung  festzustellen,  daß  es  sowohl  durch  das  tapfere
Verhalten  der  Schutztruppe  und  der  zu  ihrer  Verstärkung  eingezogenen  europäischen
Wehrpflichtigen  unter  der  hervorragenden  Führung  ihres  Kommandeurs,  des  Obersten
von  Lettow-Vorbeck,  als  auch  durch  die  von  Euerer  Exzellenz  getroffenen  organisatorischen
  Maßnahmen  gelungen  ist,  das  Schutzgebiet  nicht  nur  gegen  die  zahlreichen
Angriffe  weit  überlegener  feindlicher  Kräfte  erfolgreich  zu  verteidigen,  sondern  auch
durch  entschlossenes  Vorgehen  den  Gegner  an  vielen  Stellen  in  seinen  eigenen
Gebieten  anzugreifen  und  ihm  empfindliche  Verluste  zuzufügen.

Euerer  Exzellenz  und  dem  Kommandeur  sowie  den  Angehörigen  der  Schutztruppe,
  den  Beamten  einschließlich  denen  der  Postverwaltung  und  allen,  die  ihre
Dienste  in  die  Verteidigung  des  Schutgebieks  gestellt  haben,  meine  höchste  Anerkennung
  auszusprechen,  ist  mir  am  heutigen  Tage  ein  tief  empfundenes  Bedürfnis.

Den  in  treuer  Oflichterfüllung  auf  dem  Felde  der  Ehre  gebliebenen  Helden
und  den  ihren  Wunden  erlegenen  kapferen  Streitern  ein  getreues  Gedenken  zu  bewahren,
  wird  stets  eine  Ehrenpflicht  der  Kolonialverwaltung  sein,  wie  sie  auch
diejenigen  nicht  vergessen  wird,  die  in  Erfüllung  ihres  hohen  Berufes  Schädigungen
an  ihrer  Gesundheit  erlitten  haben.

Ich  gebe  mich  der  Hoffnung  hin,  daß  es  der  msicht  Euerer  Exzellenz  und
der  Tapferkeit  der  Streiter  des  Schutzgebiets  gelingen  wird,  bis  zum  siegreichen
Ende  des  Krieges  durchzuhalten,  dem  wir  hier  mit  unerschütterlicher
Zuversicht  entgegensehen.“

v.-.——  ÄÔνÂν  νννν  ν  νννα

r½—

2

 

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————————..

—  ——

*
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        En  esh'iHmilicher  Teiscn

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  bisherigen
Geheimen  Kanzleidiener  im  Reichs-Kolonialamt  Otto  Hille  das  Königlich  Preußische  Verdienstkreuz
in  Silber  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  24.  November  1915.
Major  z.  D.  Göring,  zuletzt  Hauptmann  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  jetzt  kommandiert
zur  Dienstleistung  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  erhält  ein
Patent  seines  Dienstgrades.

A.  K.  O.  vom  25.  November  1915.
Major  Böttlin  im  Füsilier-Regiment  Nr.  90,  jetzt  beim  Ersatz-Bataillon  des  Regiments,  scheidet  aus
dem  Heere  aus  und  wird  im  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  angestellt.

A.  K.  O.  vom  27.  November  1915.
Das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse  erhalten:
Oberst  Schmidt,  Brigadier  der  3.  Gendarmerie-Brigade,  kommandiert  zum  Reichs-Kolonialamt,
Major  z.  D.  v.  Perbandt,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im
Reichs-Kolonialamt,  und
der  Königlich  Bayerische  Stabsarzt  d.  Res.  Dr.  Kandt,  kommandiert  zum  Reichs-Kolonialamt.

A.  K.  O.  vom  2.  Dezember  1915.

Für  die  Dauer  des  mobilen  Verhältnisses  werden  dem  Chef  des  Feld-Sanitätswesens
zur  Verwendung  im  Heere  überwiesen:

Generaloberarzt  Dr.  Berg,  die  Stabsärzte  Dr.  Trommsdorff,  Dr.  Sasserath,  Wolf  und
Greiner,  der  Oberarzt  Scholvien,  sämtlich  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.


Der  Stabsarzt  Dr.  Summa  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  wird  für  die  Dauer  des
mobilen  Verhältnisses  dem  Königlich  Bayerischen  Kriegsministerium  zur  Verfügung  gestellt.

Dr.  Kuhnle,  Oberarzt  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika,  mit  Patent  vom  4.  August
1915  zum  Stabsarzt  befördert.

A.  K.  O.  vom  4.  Dezember  1915.
Das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse  erhalten:

Major  Haedicke,  die  Hauptleute  Eymael,  Harttmann,  Künzlen,  Hauptmann  a.  D.  Schipper,
die  Oberleutnants  Schmitt,  Block,  Distler,  v.  Goßler,  Oberleutnant  d.  Res.  des  1.  Kurhessischen
  Feldartillerie-Regiments  Nr.  11  Frank,  Leutnant  d.  Res.  des  Danziger  Infanterie-Regiments
  Nr.  128  Klimowiß,  Leutnant  d.  Res.  des  Infanterie-Regiments  von  der
Marwitz  (8.  Pommerschen)  Nr.  61  Havemann,  Leutnant  d.  Res.  des  Infanterie-Regiments
Großherzog  Friedrich  Franz  II.  von  Mecklenburg-Schwerin  (4.  Brandenburgischen)  Nr.  24
Schroeder,  Leutnant  d.  Res.  des  5.  Lothringischen  Infanterie-Regiments  Nr.  144  Wolff,
Leutnant  d.  Res.  des  2.  Oberrheinischen  Infanterie-Regiments  Nr.  99  Stüber,  Leutnant
d.  Res.  des  Grenadier-Regiments  König  Friedrich  der  Große  (3.  Ostpreußischen)  Nr.  4
Tiede,  die  Stabsärzte  Dr.  Nägele,  Dr.  Schachtmeyer,  Dr.  Eckert,  Dr.  Fischer  von
der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  Dr.  Rösener,  Dr.  Stechele,  Marine-Assistenzarzt
d.  Res.  Dr.  Zschuke,  die  Feldwebelleutnants  Schneider,  Liebert,  Exner,  Offizierstell=
        <pb n="17" />
        W  3  20

vertreter  Mellemthin,  die  Feldwebel  Schlicht,  Perßon,  Högner,  Brentzmann,  Feldwebel
  d.  Landw.  Kaltenbach,  die  Vizefeldwebel  Eggert,  Siemonsen,  die  Bizefeldwebel
d.  Landw.  Mellenthin,  Neumann,  Ollerich,  Müller  (Karl),  Schweckendick,  die
Sergeanten  Schumm,  Schulze  (Hermann),  die  Sergeanten  d.  Landw.  Seelmann,
Jonat,  Unteroffizier  d.  Res.  Opferkuch,  die  Sanitätsfeldwebel  Gebhardt,  Kulbe,  Sanitätsfeldwebel
  d.  Landw.  Polke,  Sanitätsvizefeldwebel  Trabold,  die  Sanitätssergeanten
d.  Landw.  Abraham,  Klahr,  Sanitätsunteroffizier  Pistor,  Sanitätsmaat  d.  Seewehr
Meister,  die  Gefreiten  d.  Res.  Schmaißer,  Sedt,  Ikas,  Gefreiter  d.  Landw.
Klemmert,  Sanitätsgefreiter  d.  Res.  Spitzer,  Landsturmmann  Pilz  (Eugen),  Oberbüchsenmacher
  a.  D.  Zimmermann,  —  sämtlich  zur  Zeit  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun;
ferner:  Regierungsarzt  Dr.  Stein  und  Bezirksrichter  Dr.  Winter.

Die  Krieger-Verdienst-Medaille  1.  Klasse  in  Silber  haben  erhalten:

Die  Feldwebel  Boima  und  Boari,  die  Soldaten  Elabi  und  Ondoba,  —  sämtlich  Farbige  in
der  Schutztruppe  für  Kamerun;

Sergeant  Babba,  die  Unteroffiziere  Kaubanda  und  Idissa,  Oberhäuptling  Atangana,  —  sämtlich
  Farbige  in  der  Polizeitruppe  für  Kamerun.

Die  Krieger-Verdienst-Medaille  2.  Klasse  in  Gold  haben  erhalten:

Die  Sergeanten  Sandfisch  und  Noah,  die  Unteroffiziere  Mwurru  und  Lobotoka,  die  Gefreiten
Silsi,  Tobi,  Monni  und  Aissi,  Soldat  Ajebbe,  —  sämtlich  Farbige  in  der  Schutzpe

  für  Kamerun;
Feldwebe:  Saffia  und  Soldat  Abanda  III,  —  sämtlich  Farbige  in  der  Polizeitruppe  für  Kamerun.

Die  Kronen-Orden-Medeoille  hat  erhalten:
Oberhäuptling  Nanga-Eboko.

A.  K.  O.  vom  16.  Dezember  1915.

Die  Stabsärzte  Dr.  Schrecker,  Dr.  Hannemann,  Dr.  Haupt,  Dr.  Schmidt  und  der  Oberarzt
Dr.  Sünder  werden  für  die  Dauer  des  mobilen  Verhältnisses  dem  Chef  des  Feld-Sanitätswesens
  zur  Verwendung  im  Heere  überwiesen.

A.  K.  O.  vom  17.  Dezember  1915.
Das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse  haben  erhalten:
Major  z.  D.  Göring  und  Oberstabsarzt  a.  D.  Dr.  Becker;

das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse  am  weiß-schwarzen  Bande  haben  erhalten:

Geheimer  Oberregierungsrat  Dr.  Ernst,  Regierungsrat  Kuhn,  Hofrat  Gragert  und  Geheimer
exped.  Sekretär  Huhn,  —  sämtlich  im  Reichs-Kolonialamt,  Kommando  der  Schutztruppen.

A.  K.  O.  vom  18.  Dezember  1915.
Zu  Hauptleuten  befördert:  die  Oberleutnants  v.  Heyden-Linden,  Bergmann  und  v.  Brandis,
—  sämtlich  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika;
Oberleutnant  Bock  v.  Wülfingen  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun.

A.  K.  O.  vom  21.  Dezember  1915.
Das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse  haben  erhalten:

Generaloberarzt  Dr.  Berg,  die  Stabsärzte  Dr.  Summa,  Dr.  Trommsdorff,  Dr.  Sasserath,
Dr.  Hannemann,  Wolf,  Dr.  Schmidt,  Greiner  und  Dr.  Kuhnle,  Stabsarzt  a.  D.
Kahle,  Stabsarzt  d.  Res.  (V  Berlin)  Dr.  Riefenstahl,  Marinestabsarzt  d.  Res.  (V  Berlin)
Dr.  Heyn,  die  Oberärzte  Scholvien  und  Dr.  Sünder,  Königlich  Bayerischer  Oberarzt
d.  Res.  (II  München)  Mähnz,  Unterarzt  d.  Res.  Dr.  Nöll,  Unterarzt  d.  Landw.  1
Dr.  Suchier,  Unterarzt  d.  Landst.  Lichtenfeldt,  Sanitätsfeldwebel  Nacken,  Sanitäts-2
        <pb n="18" />
        W  4  20

feldwebel  d.  Landw.  II  Göhring,  die  Sanitätsvizefeldwebel  Paschmionka,  Bohn  und
Thom,  Sanitätsvizefeldwebel  d.  Landw.  II  Urner,  die  Sanitätssergeanten  Sagewka  und
Smyrek,  Sanitätssergeant  d.  Res.  Stachula,  Sanitätssergeant  d.  Landw.  I  Fähmel,
Sanitätssergeant  d.  Landw.  II  Gehrmann,  die  Sanitätsunteroffiziere  Drewek  und
Kandler,  Gefreiter  d.  Landw.  I  Horn.

Uachrufe.
Sahblmeister  Hinzke  f.
Am  8.  Oktober  d.  Is.  verschied  auf  Farm  Blocksaue  an  Herzschlag  der  Zahlmeister  in  der
Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika,  abkommandiert  zur  Landespolizei,
Herr  Paul  Pinzke,
Ritter  des  Kronen-Ordens  4.  Klasse  mit  Schwertern.
Der  Verstorbene  hat  über  elf  Jahre  ununterbrochen  im  Kolonialdienst  gestanden,  davon
sieben  Jahre  im  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika,  den  Rest  im  Kommando  der  Schutztruppen  im
Reichs-Kolonialamt.  Er  war  ein  in  Krieg  und  Frieden  gleich  bewährter  Militärbeamter,  der  sich
durch  seine  Pflichttreue  und  die  Lauterkeit  seines  Charakters  ein  bleibendes  Andenken  gesichert  hat.
Berlin,  den  13.  Dezember  1915.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

In  den  heldenmütigen  Kämpfen  um  Deutschlands  Kolonialbesitz  fielen  auf  dem  Felde  der  Ehre:
der  Hauptmann  v.  Briesen  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun,
*  Oberleutnant  Recke  in  der-  Schutztruppe  für  Deutsch-  Ostafrika,
-  der  Landw.  Inf.  Erdmann,  eingezogen  zur  Schutztruppe  für  Kamerun,
-  der  Res.  des  Inf.  Regts.  Nr.  70  Micknat,  eingezogen  zur  Schutztruppe
Leutnant  der  Landwehr-Infanterie  Proempeler,  füuür  Deutsch-Ostafrika,
zusammen  mit  braven  Unteroffizieren  und  Mannschaften  sowie  farbigen  Soldaten  der  Schutz=  und
Polizeitruppen.

an  h

Ferner  verstarben
der  Hauptmann  Thiel  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun,
Leutnant  der  Res.  des  Feldartillerie-Regiments  Nr.  36  Mende,  eingezogen  zur  Schutztruppe
  für  Deutsch-Ostafrika.
In  treuer  Pflichterfüllung  und  mit  opferfreudiger  Hingabe  haben  die  Genannten  fern  von
der  Heimat  für  ihres  geliebten  Vaterlandes  Ehre  als  Helden  gekämpft  und  gelitten.
Ein  dauerndes  treues  Andenken  bleibt  ihnen  gesichert.
Berlin,  den  13.  Dezember  1915.
Reichs-Kolonialamt.  Kommando  der  Schutztruppen.
Mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte  beauftragt:
Lempp,  Major.

—5
        <pb n="19" />
        □

 

locc  ncht  licher  Teis

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  over  teilweise  nur  mitl  Ouellenangabe  gestattel.)

Kamerun.

Der  krrieg  in  Kamerun.

Mehrere  vor  kurzem  durch  englische  und  französische
  Telegraphenagenturen  verbreitete  Nachrichten
  über  angebliche  bedeutende  Fortschritte
der  englischen  und  französischen  Truppen  in  Kamerun
  geben  Veranlassung  zu  nachstehender  Darstellung
  der  Lage.

Im  Norden  zog  Hauptmann  a.  D.  Schipper,
nachdem  ein  Angriff  englischer  Truppen  auf  seine
vorgeschobene  Stellung  bei  Gaschaka  —Jakuba
Anfang  August  abgewiesen  war,  Mitte  des  Monats
  seine  Truppen  vor  umfassendem  Angriff  weit
überlegener  feindlicher  Streitkräfte  in  eine  vorbereitete
  befestigte  Stellung  bei  Banjo  zurück.
Hier  hat  er  mehrere  Monate  den  feindlichen  Angriffen
  getrotzt.  Erst  am  6.  November  soll  es
dem  General  Cunliffe  gelungen  sein,  unter
schwersten  Verlusten  die  Bergstellung  zu  erstürmen,
wobei  indessen  der  größte  Teil  der  tapferen  Verteidiger
  durch  die  feindlichen  Linien  hindurchbrechen
  konnte.

Deutsche  Meldungen  liegen  über  diese  Kämpfe
bislang  ebensowenig  vor,  wie  über  die  Gefechte,
die  wohl  der  Besetzung  von  Bamenda  durch
englische  Truppen  vorausgegangen  sein  werden.

Aus  dem  Ossidinge-Bezirk  und  dem  Bereich
der  Nordbahn  sind  Ereignisse  von  besonderer
Bedeutung  nicht  zu  berichten.

An  der  Straße  Edea  —Jaunde  und  an  der
Mittellandbahn  sollen  englische  und  franzäösische
Truppen  die  Linie  des  Puge,  eines  rechten
Nebenflusses  des  Kele,  und  den  Ort  Makondo,
etwa  6  km  südöstlich  Eseka,  erreicht  haben.  Die
Agence  Havas,  welche  diesen  Erfolg  englischer
und  französischer  Waffen  preist,  verschweigt  ihren
Lesern,  daß  die  verbündeten  Truppen  bereits  im
MaiJuni  diese  Linie  erreicht  hatten,  daß  sie  aber
bald  darauf  durch  den  deutschen  Gegenangriff  bis

 

an  den  Ngwe,  etwa  45  km  nach  Westen  zurückgeworfen
  wurden,  also  bis  halbwegs  Edea.

Erbitterte  Kämpfe  spielten  sich  in  dem  Gebiet
östlich  Kampo  ab,  das  von  den  auf  Ebolowa
und  Ambam  führenden  Straßen  durchzogen
wird.  Obgleich  die  hier  kämpfenden  feindlichen
Truppen  erheblich  verstärkt  waren  —  auch  ein
indisches  Regiment,  das  in  Singapore  gemeutert
hatte,  soll  nach  Kampo  üÜberführt  sein  —  vermochten
  sie  nicht,  weit  landeinwärts  vorzudringen.
Bereits  am  7.  August  bei  Ekob  zurückgeschlagen,
erlitten  die  englischen  und  französischen  Truppen
späterhin  eine  so  schwere  Niederlage,  daß  sie  gezwungen
  waren,  einen  Teil  ihrer  Truppen  in
Kampo  eiligst  einzuschiffen.  Nur  unter  dem  Feuer
ihrer  schweren  Schiffsgeschütze  vermochten  sic  ihre
Befestigungen  in  Kampo  zu  halten.

Im  Süden  scheiterten  weiterhin  die  Versuche
starker  französischer  Kräfte,  den  Ntem  auf  Ambam
  zu  überschreiten.  Eine  von  Minkebe  auf
Akoafim  im  Vormarsch  begriffene  feindliche  Abteilung
  wurde  bei  Mbog  am  Grengpfeiler  17
zurückgeschlagen.  Akoafim  blieb  zunächst  von
den  deutschen  Truppen  besetzt.  Erst  als  am
20.  August  stärkere  französische  Truppen  südlich
Alade  —  Makei  den  Ubergang  über  den  Dja  erzwungen
  hatten  und  die  rückwärtigen  Verbindungen
  Akoafims  ernstlich  bedroht  waren,  zogen
sich  unsere  Truppen  langsam  auf  Sangmelima
zurück.  In  etwaiger  Stärke  von  400  Mann
solgten  ihnen  die  Franzosen.  Von  unseren  Truppen
angegriffen,  erlitten  sie  indes  eine  empfindliche
Niederlage  und  wurden  über  den  Dja  zurück-ü
geworfen.  Eine  in  Akoafim  verbliebene  französische
  Kompagnie  wurde  eingeschlossen.

Auch  die  im  Südosten  den  Njong  abwärts
  auf  Akonolinga  vorrückenden  französischen

255
        <pb n="20" />
        W  6  20

Truppen  wurden  bei  Ajoshöhe  am  Nijong  überraschend
  angegriffen  und  geschlagen.  Abong
Mbang  und  Dume  wurden  darauf  von  den
deutschen  Truppen  wieder  besetzt.  Zu  diesem
schönen  Erfolge  trugen  anscheinend  Truppen  einer
deutschen  Ostabteilung  bei,  die  am  23.  August
die  auf  Gele-Menduka  anmarschierenden  Franzosen
  stellten  und  sie  völlig  zersprengten.  Während
unsere  Verluste  nur  zwei  schwer  verwundete  farbige
  Soldaten  betrugen,  verloren  die  französischen
Truppen  an  Toten  einen  weißen  Sergeanten  und
vierzehn  Senegalesen  und  an  Verwundeten  einen
Leutnant  und  zahlreiche  farbige  Soldaten.  Ein
weißer  französischer  Feldwebel  und  drei  Senegalesen
  fielen  in  deutsche  Gefangenschaft.  Erbeutet
wurden  ein  Maschinengewehr  mit  Zubehör  und
3608  Patronen,  vier  französische  Gewehre  mit
885  Patronen,  das  Gepäck  und  die  Lagerausrüstung
  des  Feindes  und  ein  gesatteltes  Pferd.

Die  französischen  Truppen,  die  von  Bertua
nach  Westen  vorgedrungen  waren  und  bei  Bajege
(etwa  75  km  von  Bertua)  ein  befestigtes  Lager
bezogen  hatten,  sollen  inzwischen  zurückgeworfen,
Bertua  von  den  deutschen  Truppen  erstürmt  sein.

 

Versuche  einer  französischen  Abteilung,  den
Sanaga  an  der  Straße  Dendeng-Joko  zu
überschreiten,  wurden  vereitelt.

Die  von  den  deutschen  Truppen  während  der
Monate  August  und  September  durchgeführten
Gegenangriffe  waren  im  Süden,  Südosten
und  Osten  also  von  guten  Erfolgen  begleitet.
  Mögen  auch  jetzt  die  feindlichen  Truppen
in  andere  Teile  des  Schutzgebiets  dank  ihrer
außerordentlichen  Übermacht  vorgerückt  sein:  wir
können  die  feste  Zuversicht  zu  der  nie  erlahmenden
Spannkraft  und  dem  unbeugsamen  Willen  des
Kommandeurs  der  Schutztruppe,  Oberstleutnant
Zimmermann,  und  seiner  Offiziere,  zu  dem
unerschütterlichen  Heldenmut  der  deutschen  Unteroffiziere
  und  farbigen  Soldaten  hegen,  daß  auch
hier  zur  gegebenen  Zeit  der  erfolgreiche  Gegenangriff
  einsetzt.  Die  Siegesgewißheit,  die  unsere
Kameruner  Helden  insgesamt  beseelt,  bezeugen
die  stolzen  Worte,  mit  denen  der  Gouverneur
Ebermaier  einen  Bericht  kürzlich  schloß:

„Unser  Mut  ist  ungebrochen;
wir  halten  durch.“

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Erelgnisse  in  Deutsch-Südwestafrika  Kugust  1914  bls  Juli  1915.
Kurze  erstmalige  Zusammenstellung  des  Kommandos  der  Schutztruppen  auf  Grund

von  Berichten

Am  2.  August  1914  traf  im  Schutzgebiet
Deutsch-Südwestafrika  von  der  Großstation  Nauen
über  Kamina  (Togo)  der  Funkspruch  ein:  Heer
und  Flotte  mobil.  Die  Schutztruppe,  neun  Kompagnien
  und  drei  Gebirgsbatterien  stark,  hatte
gerade  ihr  Manöver,  das  etwa  150  km  südöstlich
Windhuk  stattgefunden  hatte,  beendet  und  befand
sich  auf  dem  Rückmarsch  nach  den  Standorten.
Diese  hatten  nunmehr  die  Truppen  in  Eilmärschen
zu  erreichen,  um  auch  ihrerseits  die  Mobilmachung
vorzubereiten.

Wenige  Tage  später  wurden  Angriffsabsichten
der  Südafrikanischen  Union  bekannt,  worauf  die
Mobilmachung  befohlen  wurde.  Erster  Mobilmachungstag
  war  der  8.  August.  An  Neuformationen
  wurden  in  der  Hauptsache  aufgestellt:
acht  Kompagnien,  zwei  Batterien  Feldkanonen  96,

 

und  Briefen.

eine  leichte  Feldhaubitzbatterie,  eine  Revolver-Kanonenbatterie
  und  vier  Feldlazarette.  Durch
besondere  Verfügung  des  Gouverneurs  wurde
dann  noch  Mitte  August  ein  „Südafrikanisches
Freikorps“  aus  einigen  100  Schutzgebietsburen
und  sonstigen  Freiwilligen  unter  Führung  des
schon  längere  Zeit  in  Deutsch-Südwestafrika
lebenden  Buren  Andries  Dewet  gebildet,  so  daß
die  Gesamtstärke  der  südwestafrikanischen  Streitkräfte
  zu  Beginn  des  Feldzuges  einschließlich  der
in  den  größeren  Wohnorten  und  auf  Stationen
verbleibenden  Besatzungen  etwa  5000  Mann  betragen
  haben  dürfte.  Zwei  Flugzeuge,  die  sich
seit  Mai  1914  im  Schutzgebiet  zu  Versuchszwecken
bejanden,  leisteten  unter  Oberleutnant  v.  Scheele
im  Verlauf  des  Krieges  vorzügliche  Dienste.
Das  „Südafrikanische  Freikorps“  trat  zunächst
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an  der  Südostecke  des  Schutzgebietes  gegen  Vortruppen
  der  Union  in  Tätigkeit.  Das  Freikorps
war  durchweg  beritten  und  verstärkt  durch  eine
Batterie  Feldkanonen  96  alter  Art,  unter  Führung
des  Hauptmanns  in  der  Schutztruppe  Haußding.
Solange  noch  Hoffnung  auf  eine  Vereinigung  mit
den  aufständigen  Kapburen  bestand,  hat  es  sich
gut  geschlagen.  Nach  Zusammenbruch  der  Burenbewegung
  jedoch  mußte  das  Freikorps  aufgelöst
werden;  die  dienstfähigen  und  militärpflichtigen
Leute  wurden  in  die  Truppe  übernommen,  die
übrigen  entlassen.

Die  Mobilmachung  ging  trotz  der  mangelhaften
  Verkehrsverhältnisse  und  großen  Entfernungen
  nach  entlegenen  Farmen  ordnungsmäßig
vonstatten,  so  daß  die  letzten  Gestellungspflichtigen
sämtlich  bis  Ende  August  bei  ihren  Truppenteilen
eingetroffen  waren.  Die  Stimmung  war  vorzüglich,
  obwohl  seit  Zerstörung  der  Funkenstation  in
Kamina  in  der  Nacht  vom  24./25.  August  eine
Nachrichtenübermittelung  aus  Deutschland  durch  die
Großstation  Nauen  nur  selten,  nach  Deutschland
überhaupt  nicht  mehr  möglich  war.

Das  von  der  britisch-südafrikanischen  Regierung
gegen  unser  Schutzgebiet  geplante  Vorgehen  war
durch  die  Aufstandsbewegung  der  Buren  vorläufig
ins  Stocken  geraten.  Mitte  September  beschloß
daher  der  Kommandeur  der  Schutztruppe,  Oberstleutnant
  v.  Heydebreck,  den  Unionstruppen,  die
sich  in  erheblicher  Stärke  bei  Steinkopf  südlich
des  Oranje  gesammelt  und  die  schwach  besetzte
Station  Ramansdrift  überfallen  hatten,  schon
in  den  deutschen  Oranjebergen  mit  seiner  Hauptmacht
  entgegenzutreten,  während  die  beiden  von
Lüderitzbucht  und  Swakopmund  ins  Landesinnere
führenden  Bahnlinien  nach  teilweiser  Zerstörung
nur  von  schwachen  Kräften  unter  den  Hauptleuten
von  Münstermann  und  Seultetus  besetzt
wurden.

Es  wurden  nunmehr  drei  gemischte  Detachements
  aufgestellt,  die  man  zur  Vortäuschung
größerer  deutscher  Truppenmassen  „Regimenter“
nannte,  und  eine  Artillerie-Abteilung  gebildet.
Die  Detachements  waren  je  drei  bis  vier  Kompagnien
  und  eine  Batterie,  die  Artillerie-Abteilung
drei  Batterien  stark  und  standen  unter  der
Führung  der  in  früheren  Kolonialkämpfen  bewährten
  Majore  Franke,  Ritter,  v.  Rappard
und  Bauszus.

Ende  September  kam  es  zwischen  Teilen  dieser
Hauptmacht  der  Schutztruppe  unter  Oberstleutnant
  v.  Heydebreck  (Generalstabsoffizier  Hauptmann
  Weck)  und  einer  größeren  Abteilung  der
Unionstruppen  in  den  Oranjebergen  zum  Gefecht
bei  Sandfontein,  wo  es  der  Truppe  gelang,  drei
feindliche  Schwadronen  mit  Artillerie  und  Maschinen- 



gewehren  zu  umzingeln  und  nach  heftigem  Kampfe,
der  von  7  Uhr  früh  bis  5  Uhr  abends  dauerte,
zur  Übergabe  zu  zwingen.  Zwei  Entsatzversuche
der  Engländer  von  Ramansdrift  aus  wurden
durch  die  auf  den  Zugangsstraßen  verdeckt  aufgestellte
  1.  Kompagnie  unter  Hauptmann  v.  Kühne
blutig  zurückgewiesen.  Unterführer  im  Gefecht
waren  die  Majore  Ritter,  v.  Rappard  und
Bauszus,  während  Major  Franke  mit
seiner  Abteilung  gegen  Pelladrift  beobachtete.
Die  Siegesbeute  betrug  300  Gefangene  (darunter
der  verwundete  Oberst  Grant),  viele  Gewehre,
zwei  Feldgeschütze,  vier  Maschinengewehre,  Pferde,
Wagen,  Zelte  und  reichlich  Proviant.  Die  Schutztruppe
  hatte  etwa  50  Tote  und  Verwundete  zu
beklagen.  Major  v.  Rappard  und  Oberleutnant
d.  Res.  Schmidt  fielen,  Oberleutnant  Frhe.
v.  Schade  wurde  schwer  verwundet.

Anfang  Oktober  hatten  die  Engländer  in
Lüderitzbucht,  wo  schon  am  19.  September  englische
  Schiffe  erschienen  waren,  mit  der  Landung
einer  größeren  Truppenmacht  begonnen,  die
schließlich  insgesamt  auf  8000  Mann  stieg.  Die
Hauptmacht  der  Schutztruppe  ohne  das  Detachement
  Franke  wurde  daher  unter  Major  Ritter
nach  Aus  an  der  Bahn  Lüderitzbucht  —  Keetmanshoop
  gezogen.  Den  Grenzschutz  nach
Süden,  woselbst  die  Unionstruppen  nach  der
Niederlage  von  Sandfontein  zunächst  keinen
Einmarsch  mehr  versuchten,  übernahm  Hauptmann
Medding  mit  einem  besonders  zusammengestellten
„Regiment“,  das  später  noch  durch  eine  Abteilung
  unter  Hauptmann  Schoepffer  verstärkt
wurde.

Am  9.  November  ereignete  sich  in  Kalksontein
  (Süd)  ein  schwerer  Unglücksfall  von
weittragender  Bedeutung:  beim  Probeschießen  mit
Gewehrgranaten  wurde  der  allverehrte  Kommandeur
  der  Schutztruppe,  Oberstleutnant  v.  Heydebreck,
  infolge  eines  Frühzerspringers  tödlich  verletzt.
  Auch  der  einzige  Generalstabsoffizier  der
Truppe,  Hauptmann  Weck,  verstarb  infolge  Sturzes
mit  dem  Pferde  Anfang  März  1915.  Der  nächstälteste
  Stabsoffizier  der  Schutztruppe,  Major
Franke,  war  Ende  Oktober  mit  einer  stärkeren
Abteilung  gegen  das  portugiesische  Fort  Naulila
entsandt  worden,  von  dessen  Besatzung  eine  friedliche
  Erkundungsabteilung  unter  Bezirksamtmann
Dr.  Schulze  überfallen  und  ermordet  worden
war;  von  Offizieren  waren  noch  Leutnant  Lösch
und  Leutnant  v.  der  Rödern  die  Opfer  dieses
heimtückischen  Uberfalls.  In  Naulila  kam  es
Mitte  Dezember  zu  einem  scharfen  Gefecht,  das
mit  der  Zersprengung  der  nach  offiziöser  Mitteilung
  der  portugiesischen  Regierung  620  Mann,
vier  Maschinengewehre  und  drei  Geschütze  starken
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feindlichen  Besatzung  endete.  Unsere  Verluste  betrugen
  11  Tote  und  22  Verwundete.  Unter  den
Verwundeten  befand  sich  der  Führer  Maojor
Franke,  ferner  Hauptmann  Vorberg,  Oberleutnant
  Gutjahr,  die  Leutnants  d.  Res.  Schrader
und  Scherer  und  Leutnant  a.  D.  Frhr.  v.  Stein.
Nach  Rückkehr  aus  dem  Norden  übernahm  der
von  seiner  Verwundung  wieder  genesene  und  inzwischen
  beförderte  Oberstleutnant  Franke  Anfang
  des  Jahres  1915  den  Befehl  über  die
Gesamtstreitkräfte.

Die  aufständigen  Buren  der  Kapkolonie  unter
Maritz  und  Kemp  hatten  sich  Ende  des  Jahres
1914  näher  an  die  Südostecke  des  Schutzgebiets
herangezogen  und  dort  mit  wechselndem  Erfolg
gegen  die  Uniontruppen  gekämpft.  Die  Ereignisse
um  die  Jahreswende  sind  jedoch  dunkel  und  die
Nachrichten  darüber  widersprechend.  Jedenfalls
hat  sich  Kemp  mit  seinem  und  einem  Teil  des
Kommandos  Maritz  bald  ergeben.  Major  Ritter
wurde  daher  mit  einer  stärkeren  Abteilung  nach
der  Südostecke  des  Schutzgebietes,  anscheinend
zur  Vornahme  einer  gewaltsamen  Erkundung,
entsandt,  während  der  Major  Bauszus  das
Kommando  über  die  etwa  noch  800  Mann  starke
Truppe  in  Aus  übernahm,  das  allmählich  zu
einer  so  starken  Feldbefestigung  ausgebaut  worden
war,  daß  die  in  Garub  westlich  Aus  stehenden
feindlichen  Truppen  trotz  ihrer  fast  zehnfachen
lberlegenheit  einen  Angriff  nicht  wagten.

Die  gewaltsame  Erkundung  Ritterslzwei  Kompagnien,
  eine  Batterie,  verstärkt  durch  eine  bisher
selbständige  Abteilung  des  Oberleutnants  Frhr.
v.  Hadeln)  war  zunächst  von  Erfolg  begleitet.  Anfang
  Februar  griff  er  die  am  Nordufer  des  Oranje  in
der  Kapkolonie  bei  Kakamas  verschanzten  Engländer
  überraschend  an,  warf  sie  über  den  Fluß
und  zerstörte  sämtliche  Fähren.  Da  der  Feind
aber  fortgesetzt  Verstärkungen  erhielt  und  eine
Umgehung  zu  befürchten  war,  wurde  die  Abtalung
  nach  scharfem  Gefecht,  in  dem  Oberleutnant
  d.  Res.  Voigts,  die  Leutnants  Moebus
und  v.  Wegnern  und  etwa  30  Mann  fieelen,
wieder  auf  Ukamas  zurückgenommen.  Als  jedoch
kurze  Zeit  darauf  von  Swakopmund  aus  ein
großer,  von  Botha  persönlich  geführter  Angriff
drohte,  wurde  die  Abteilung  Ritter  an  die
Bahnlinie  Swakopmund  —Windhuk  gezogen.
In  der  Gegend  bei  Ukamas  blieb  nur  die
schwache  Abteilung  des  Oberleutnants  Frhrn.
v.  Hadeln  zurück,  der  seine  Aufgabe  trefflich
erfüllte  und  die  Uniontruppen  wochenlang  in
Schach  hielt.

Ende  Oktober  1914  war  das  gänzlich  unverteidigte
  und  unbefestigte  Swakopmund  bereits
von  einem  englischen  Hilfskreuzer  beschossen,  aber

 

nicht  besetzt  worden.  Weihnachten  1914  landeten
die  Engländer  dann  eine  starke  Abteilung  südafrikanischer
  Truppen  in  Walfischbai  und  begannen
  alsbald  von  hier  aus  eine  Bahnlinie
nach  dem  Norden  zum  Anschluß  an  die  Bahn
Swakopmund  —  Windhuk  zu  legen;  Mitte
Januar  zogen  sie,  ohne  daß  ihnen  Widerstand
geleistet  worden  wäre,  in  Swakopmund  ein.
Ein  größerer  Vorstoß  nach  Osten  erfolgte  englischerseits
  zunächst  nicht;  es  kam  in  den  folgenden
Wochen  nur  zu  kleinen  Zusammenstößen  mit  unseren
Vortruppen  bei  Nonidas  und  Goanikontes.

Inzwischen  war  eine  neue  größere  Abteilung,
die  hauptsächlich  aus  den  von  Norden  zurückgekehrten
  Frankeschen  Truppen  bestand,  unter
Major  a.  D.  Wehle  gebildet  worden.  Diese
Abteilung  griffen  die  Uniontruppen  Ende  März
1915  bei  Jakalswater  und  Riet  (100  km
östlich  Swakopmund)  mit  überlegenen  Kräften
überraschend  an  und  warfen  sie  unter  großen
Verlusten  für  uns  auf  Kubas  zurück.  Die  Engländer
  sollen  bei  Riet  10  000  und  bei  Jakalswater
  6000  Mann  stark  gewesen  sein  gegen
etwa  450  bzw.  230  Mann  auf  unserer  Seite.
Die  bei  Jakalswater  stehende  Abteilung,  eine
Kompagnie  und  eine  Halbbatterie  mußte  sich  nach
völliger  Umzingelung  und  schwerstem  Kampfe,
und  nachdem  die  Munition  verschossen  war,  der
fünfundzwanzigfachen  feindlichen  libermacht  ergeben.
  Die  Gewehre  waren  kurz  vor  der  Übergabe
  zerschlagen  und  die  beiden  Geschütze  unbrauchbar
  gemacht  worden.  Die  Verlustzahlen
dieses  unglücklichen  Gefechts  stehen  noch  nicht  fest;
sie  müssen  jedoch  an  Toten  und  Verwundeten
erheblich  gewesen  sein.  Bekannt  ist  nur,  daß
Oberleutnant  d.  Res.  Weiher  und  Leutnant
d.  Landw.  Ewald  fielen,  Oberleutnaut  Frhr.
v.  Schade  (dieser  zum  zweiten  Male)  und  Leutnant
  d.  Landw.  Mansfeld  verwundet  wurden.

Die  Reste  der  Abteilung  Wehle  wurden  nun
mit  der  schleunigst  nach  Kubas  vorgezogenen
Abteilung  Ritter,  unter  Führung  des  letzteren,
vereinigt  und  auch  die  Abteilung  des  Majors
Bauszus  von  Aus  Anfang  April  herangezogen.
Mitbestimmend  für  die  Aufgabe  von  Aus  war
der  Umstand,  daß  starke  feindliche  Abteilungen
mit  „hunderten  von  Kraftwagen“  —  die  Schutztruppe
  verfügte  im  ganzen  über  vier  Antos!  —
im  südöstlichen  Teil  des  Schutzgebiets  und  auch
von  Süden  her  vorgingen,  so  daß  die  Grenzschutzabteilungen
  der  Hauptleute  Medding  und
Schoepffer  und  die  des  Oberlentnants  Frhrn.
v.  Hadeln  dem  Drucke  weichen  mußten,  wodurch
die  Truppen  in  Aus  Gefahr  liefen,  ahgeschnitten
zu  werden.  Auch  Keetmanshoop  wurde  geräumt.
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        GW  920

Den  Befehl  über  die  Nachhut  der  nach  Norden
abziehenden  Südtruppen  übernahm  Hauptmann
a.  D.  v.  Kleist.  Bei  Kabus,  nördlich  Keetmanshoop
  und  bei  Gibeon  hatte  diese  Nachhut
in  der  zweiten  Aprilhälfte  dann  noch  gegen  weit
überlegene  Kräfte  Gefechte  zu  bestehen,  von  denen
das  bei  Gibeon  für  uns  besonders  verlustreich
war.  Indes  ging  kein  Geschütz  oder  Maschinengewehr
  verloren.

Von  ungünstigem  Einfluß  auf  den  Verlauf
dieses  Rückzugs  war,  daß  im  April  auch  die
etwa  in  der  Mitte  des  Schutzgebiets  wohnenden
400  bis  500  Gewehre  starken  Rehobother
Bastards,  wohl  von  Agenten  aufgewiegelt,  sich
erhoben.  Es  gelang  jedoch,  die  Aufständischen
durch  die  gegen  sie  entsandten  Abteilungen  unter
Major  Graf  v.  Saurma-Jeltsch  und  Hauptmann
  Hensel  in  Schach  zu  halten,  so  daß
größeres  Unheil  vermieden  wurde.

Die  Offensivkraft  der  Schutztruppe  war  indes
noch  nicht  gebrochen.  Dies  beweist  der  Ende  April
erfolgte  Überfall,  den  die  Abteilung  des  Majors
Ritter  (5  Kompagnien  und  2  Batlerien  stark)  auf
Trekkoppje  (80  km  nordöstlich  Swakopmund
an  der  Otawibahn)  zunächst  mit  Erfolg  ausführte.
Im  Verlaufe  dieses  Gefechts  erhielt  jedoch  der
Feind  von  allen  Seiten  und  mit  derartig  überlegenen
  sowie  mit  zahlreichen  Geschützen,  Maschinengewehren
  und  Panzerkraftwagen  ausgestatteten
  Kräften  Verstärkung,  daß  es  nur  einem
überaus  geschickt  geleiteten  Rückzugsmanöver  zu
verdanken  ist,  daß  außer  einigen  Verwundeten
niemand  in  Feindeshand  fiel;  auch  kein  Geschütz
und  Maschinengewehr  ging  verloren.  Wie  später
festgestellt,  war  der  Feind  bei  diesem  Gefecht
schließlich  über  3000  Mann  stark.  Wir  hatten
etwa  50  Tote  und  Verwundete,  darunter  von
Offizieren  Hauptmann  Frhr.  v.  Watter  und
Leutnant  d.  Res.  Müller  tot  und  Hauptmann
Berlin,  Oberleutnant  Schumann,  Leutnant
d.  Res.  Frhr.  v.  Könitz  und  Oberarzt  d.  Res.
Dr.  Mähnz  verwundet.

Nachdem  durch  den  mißglückten  Vorstoß  auf
Trekkoppje  und  nach  Überrumpelung  einer  Kompagnie
  in  Otjimbingwe  ein  großer  Teil  der
Bahn  Swakopmund  —Windhuk  in  feindlichem
Besitz  war  und  der  Feind  auch  von  Süden  her
übermächtig  nachdrängte,  wurde  Windhnk  geräumt
  und  am  12.  Mai  vom  Feinde  besetzt.
Die  Hauptmacht  der  Truppe  ging  längs  der
Otawibahn  in  das  Kalkfeld  beim  Waterberg  zurück,
woselbst  Mitte  Mai  auch  die  Nachhut  des  Hauptmanns
  a.  D.  v.  Kleist  und  die  Abteilungen
Graf  v.  Saurma-Jeltsch  und  Hensel  sich  einfanden.


Als  der  an  Zahl  jetzt  mindestens  zehnfach
überlegene  Gegner  im  IJuni  nicht  nur  immer

 

weiter  nach  Norden  nachdrängte,  sondern  auch
über  Outjo  ausbiegend  die  Truppe  bereits  überflügelt
  hatte,  ging  die  Truppe  in  die  Gegend
von  Otawi  und  später  nach  Korab  zurück.
Die  Depots  und  Lazarette  waren  bereits  im  Laufe
des  April  nach  Norden  verlegt  und  in  Tsumeb-Namutoni
  und  Grootfontein  stationiertworden.
Anfang  Juli  war  es  noch  einmal  zu  einem
heftigen  Gefecht  bei  Otawi  gekommen,  wo  Teile
der  Truppe  unter  Major  Ritter  eine  Art  Vorstellung
  eingenommen  hatten,  dem  übermächtigen
Feinde  aber  nach  scharfem  Gefecht  weichen  mußten.
Die  Lage  war  nun  folgende:  in  Korab  lag
in  wenig  günstiger  Stellung,  teilweise  verschanzt,
die  Schutztruppe.  Der  Gegner  schloß  mit  mehreren
  Abteilungen,  von  denen  jede  stärker  war
als  die  gesamte  Schutztruppe,  mit  zahllosen  Geschützen,
  Maschinengewehren,  Panzerkraftwagen
Korab  in  weitem  Umkreise  ein.  Otawi,  Gaub,
Tsumeb  und  Namutoni  waren  vom  Feinde
besetzt.  Letztere  beiden  Orte  waren  mit  den
ganzen  Vorräten  in  Feindeshand  gefallen.  Die
Pferde  und  Maultiere  der  Truppe,  die  schon
lange  kein  Kraftfutter  mehr  erhalten  hatten,
waren  nicht  mehr  verwendungsfähig,  ein  Durchbruch
  also  unmöglich.  Munition  war  noch  vorhanden,
  aber  die  Verpflegung  ging  zu  Ende.
Da  entschloß  sich  der  bei  der  Truppe  befindliche
  Gouverneur,  zur  Vermeidung  von  weiterem
  aussichtslosen  Blutvergießen,  namentlich
mit  Rücksicht  auf  die  hohe  Zahl  von  in  die
Truppe  eingestellten  Ansiedlern  des  dünn  bevölkerten
  Landes  und  zur  Erzielung  möglichst
günstiger  übergabe-Bedingungen,  zu  unterhandeln.
Diese  Unterhandlungen  führten  am  9.  Juli  1915
zur  Übergabe  der  gesamten  Truppe  und  des
Schutzgebiets.  Die  Übergabebedingungen
liegen  bis  jetzt  nur  in  englischer  Sprache  hier
vor;  ihre  Übermittlung  an  das  Auswärtige  Amt
erfolgte  von  seiten  der  englischen  Regierung  durch
die  Amerikanische  Botschaft.  Die  lbersetzung  lautet:

Übergabebedingungen  der  Streitkräfte  des
deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebietes,
wie  sie  von  der  Regierung  der  Südafrikanischen  Union
gebilligt  und  von  Seiner  Erzellenz  dem  Kaiserlichen
Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika  und  dem  Kommandeur
  der  genannten  Streitkräfte  bei  Kilometer  500
der  Bahnlinie  zwischen  Otawi  und  Korab  am  p.  Juli

1915  angenommen  worden  sind:

1.  Die  Streitkräfte  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika
  (nachstehend  Schutgebiet  genannt),  welche
im  Felde  unter  Waffen  stehen  und  zur  Verfügung  des
Kommandeurs  der  genannten  Schutzgebietsstreitkräfte
sind,  werden  hiermit  dem  sehr  ehrenwerten  (the  right
honourahle.  Prädikat  Bothas  in  seiner  Eigenschaft  als
        <pb n="24" />
        —

Minister,  etwa  entsprechend  unserem  „Exgellenz“)  General
  Louis  Botha,  dem  Oberbefehlshaber  der  Streitkräfte
  der  Südafrikanischen  Union  im  Felde,  übergeben.
gadeg  H.  T.  Lukin,  C.  M.  G.,  D.  S.  O.
(Abkürzungen  für  englische  Ordensauszeichnungen),  als
Vertreter  General  Bothas  handelnd,  soll  der  mit  der
Vereinbarung  der  Einzelheiten  der  Übergabe  und  ihrer
Durchführung  betraute  Offizier  sein.

2.  Die  aktiven  Truppen  der  genannten  Schutzgebietsstreitkräfte,
  welche  unter  den  Bedingungen  des
*  1  übergeben  sind,  sollen,  soweit  Offiziere  in  Frage
kommen,  ihre  Waffen  behalten,  und  sie  können  ihr
Ehrenwort  abgeben,  indem  es  nach  Abgabe  des  Ehrenwortes
  jedem  erlaubt  ist,  an  einem  von  ihm  gewählten
Platz  zu  leben.  Wenn  aus  irgendeinem  Grunde  die
Regierung  der  Südafrikanischen  Union  (nachstehend
Unionregierung  genannt)  nicht  in  der  Lage  ist,  dem
Wunsche  eines  Offiziers  hinsichtlich  der  Wahl  seines
Aufenthaltsortes  zu  entsprechen,  so  wird  der  betreffende
Offizier  einen  Platz  wählen,  hinsichtlich  dessen  Bedenken
nicht  bestehen.

3.  Soweit  die  anderen  Grade  der  genannten  aktiven
Schußgebietstruppen  in  Frage  kommen,  sollen  sie  interniert
  werden,  unter  besonderer  Bewachung,  an  einem
von  der  Unionsregierung  besonders  zu  bestimmenden
Platz  im  Schutzgebiet.  Jeder  Unteroffizier  und  die
Mannschaften  der  übrigen  erwähnten  Grade  sollen  die
Erlaubnis  haben,  ihre  Gewehre,  aber  keine  Munition
zu  behalten.  Einem  Offizier  soll  es  gestattet  sein,  mit
den  Mannschaften  der  Artillerie  interniert  zu  werden,
einem  anderen  mit  dem  Rest  der  Mannschaften  der
aktiven  Truppe  und  einem  mit  den  Mannschaften  der
Polizeitruppe.

4.  Sämtliche  Reservisten  (Landwehr  und  Landsturm)
  aller  Grade  der  genannten  Schutzgebietsstreitkräfte,
  welche  zur  Zeit  unter  Waffen  im  Felde  stehen,
sollen  mit  der  im  §#6  weiter  unten  vorgesehenen  Ausnahme
  ihre  Waffen  abgeben,  nachdem  die  UÜbergabe  in
am  besten  geeignet  erscheinenden  Formationen  stattgefunden
  hat,  und  sie  sollen  nach  Unterzeichnung  der
unten  angehefteten  Paroleformel  die  Erlaubnis  erhalten,
u  ihren  Heimstätten  zurückzukehren  und  ihre  bürgerlichen
  Beschäftigungen  wieder  aufzunehmen.

5.  Sämtliche  Reservisten  (Landwehr  und  Landsturm)
  aller  Grade  der  genannten  Schutzgebietsstreitkräfte,
  welche  zur  Zeit  von  der  Unionregierung  kriegsgefangen
  gehalten  werden,  sollen  nach  Unterzeichnung
der  oben  in  §  4  erwähnten  Paroleformel  die  Erlaubnis
erhalten,  ihre  bürgerlichen  Beschäftigungen  im  Schutzgebiet
  wieder  aufzunehmen.

6.  Die  Offiziere  der  Neserve,  der  Landwehr  und
des  Landsturms  der  genannten  Schutzgebietsstreitkräfte,
welche  sich  auf  Grund  der  Bedingungen  des  §  1  oben
ergeben,  sollen  die  Erlaubnis  haben,  ihre  Waffen  zurückzubehalten,
  vorausgesetzt,  daß  sie  die  oben  in  §  4  erwähnte
  Parole  unterzeichnen.

Kml.:  *8
Del

 

10  2

7.  Alle  Offiziere  der  genannten  Schutzgebietsstreitkräfte,
  welche  die  oben  in  §  4  erwähnte  Paroleformel
  unterzeichnen,  sollen  die  Erlaubnis  haben,  die
Pferde  zu  behalten,  welche  ihnen  bestimmungsgemäß
zu  ihrer  militärischen  Ausrüstung  zuerteilt  sind.

8.  Die  Schutzgebietspolizei  soll,  soweit  sie  mobilisiert
ist,  behandelt  werden  wie  die  aktiven  Truppen.  Diejenigen
  Mitglieder  der  Polizei,  welche  im  Dienst  auf
entlegenen  Stationen  sind,  sollen  auf  ihren  Posten
bleiben,  bis  sie  durch  Uniontruppen  abgelöst  werden,
damit  Leben  und  Eigentum  der  Nichtkämpfer  geschützt
werden  kann.

9.  Zivilbeamte  im  Dienst  der  Kaiserlich  deutschen
Regierung  oder  der  Schutzgebietsverwaltung  sollen  die
Erlaubnis  haben,  in  ihren  Wohnungen  zu  verbleiben,
vorausgesetzt,  daß  sie  die  oben  in  §  4  erwähnte  Parole
unterschreiben.  Diese  Bestimmung  soll  indessen  nicht
so  ausgelegt  werden  können,  als  ob  irgendeiner  dieser
Beamten  dadurch  berechtigt  sei,  die  Funktionen  seiner
Stellung  bei  einer  der  beiden  vorgenannten  Behörden
auszuüben  oder  von  der  Uniouregierung  sein  Gehalt
zu  verlangen.

10.  Mit  Ausnahme  der  im  Besitz  der  Offiziere  der
Schutzgebietsstreitkträfte  und  der  Mannschaften  der
aktiven  Truppe  nach  Maßgabe  des  §5  2  oben  verbleibenden
  Waffen  soll  alles  Kriegsmaterial  (einschließlich
  aller  Feld--  und  Gebirgsgeschütze,  Handwaffen,
Gewehr=  und  Handwaffenmunition)  und  das  gesamte
Gouvernementseigentum  zur  Verfügung  der  Unionregierung
  gestellt  werden.

11.  Seine  Exzellenz  der  Kaiserliche  Gouverneur
foll  einen  Zivilbeamten  der  Schutzgebietsverwaltung
ernennen,  welcher  eine  Aufstellung  über  alles  Gouvernementseigentum
  der  Zivilverwaltungszweige  übergeben
  und  führen  soll,  einschließlich  eines  Verzeichnisses,
welches  der  Unionregierung  auf  Grund  des  §8  10  oben
überantwortet  ist,  und  der  Kommandeur  der  Schutztruppe
  soll  einen  Militärbeamten  ernennen,  welcher
eine  gleiche  Aufstellung  alles  Gouvernementseigentums
  der  Militärverwaltungszweige  übergeben  und
führen  soll.

Gegeben  mit
9.  Juli  1915.

unseren  Unterschristen  heute  am

geg.  Seitz,  Kaiserlicher  Gonverneur  von  Deutsch-Südwestafrika.


Botha,  General,  Oberbefehlshaber  der  Streitkräfte
der  Südafrikanischen  Union  im  Felde.
Franke,  Oberstleutnant,  Kommandeur  der  Schutztruppe
  für  Deutsch-Südwestafrika.

Beglaubigt  als  getreue  Abschrift  der  Originalbedingungen.

(Unleserliche  Unterschrift),  Oberst,
früher  erster  Stabsoffizier  bei  dem  Kommandierenden
General  der  Streitkräfte  der  Südafrikanischen  Union
im  Felde.
        <pb n="25" />
        G  11  20

Paroleformel:

Ich,  der  Unterzeichnete,  verpflichte  mich  hiermit  auf
Ehre,  mich  in  dem  gegenwärtigen  Kriege  nicht  wieder
an  den  Feindseligkeiten  zwischen  Großbritannien  und
Deutschland  zu  beteiligen.

*i  *
1*#

Die  Engländer  hatten  keinen  Grund,  diesen
tragischen  Abschluß  der  kriegerischen  Ereignisse  als
außerordentliche  Waffentat  zu  preisen.  Denn  nur
eine  200  Offiziere  und  wenig  über  3000  Mann
starke  Truppe  hatte  nach  fast  einjährigem  ehrenvollen
  Kampfe  rund  400  Mann,  darunter
51  Offiziere  und  Sanitätsoffiziere,  waren  gefallen

oder  verwundet  —  die  Waffen  gestreckt,  nachdem
jede  Aussicht  auf  Sieg  zur  Unmöglichkeit  geworden
  war.  65  000  Mann,  ausgerüstet  mit
reichlichem  und  modernstem  Kriegsgerät,  hatte  die
Südafrikanische  Union  nach  ihrer  eigenen  offiziellen
Angabe  mit  einem  Kostenaufwand  von  300  Millionen
  Mark  gegen  unsere  schwache,  nur  zur
Aufrechterhaltung  der  öffentlichen  Ordnung  und
Sicherheit  gegen  Eingeborene  bestimmte  Schutztruppe
  ins  Feld  führen  müssen,  um  den  „Erfolg“
von  Korab  zu  erreichen.  Die  kleine  Schutztruppe
  ist  von  der  feindlichen  Übermacht
einfach  erdrückt  worden.

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduttionsgebieten.

Der  niederlãndische  KRautschummarkt  im  Jahre  1914.

In  der  ersten  Hälfte  des  Jahres  1914  konnte  sich
der  niederländische  Markt  für  LKautschul  bei
nicht  ungünstigen  Preisen  in  normaler  Weise  entwickeln.
Der  Absatz  ging  flott  vonstatten,  und  die  Zahl  der
Käufer  vermehrte  sich  fsortwährend,  so  daß  der  festgesetzte
  Plan  in  den  ersten  sieben  Monaten  des  Jahres
eingehalten  werden  konnte.  Wenn  die  jedesmal  angebotenen
  Mengen  nicht  so  schnell  zunahmen  wic  in
den  entsprechenden  Monaten  des  Vorjahrs,  so  hatte
das  seinen  Grund  in  der  etwas  enttäuschenden  Erzeugung,
  was  auf  alle  Kautschukmärkte  einwirkte.

Die  Anfuhr  in  den  ersten  sieben  Monaten  beitrug
nach  den  Angaben  der  Kommission  für  die  Kautschukstatistik
  enwa  832  570  kg  Pflanzungs=  und  1595  k#
wilden  Kantschuk.  Die  letztgenannte  Sorte  ist,  wie
man  sieht,  völlig  unbedentend  geworden.

Verlauft  wurden  in  dieser  Zeit  etwa  944  558  kg,
worunter  sich  etwa  18925  ku  wilder  Kautschuk  befanden.

Der  Preisverlauf  der  verschiedenen  Foakten
während  dieser  sieben  Monate,  in  denen  acht  Einschreibungen
  abgehalten  wurden,  war  folgender:

Einschreibung

Einschreibung

30.  April  27.  Ma  26.  an  29.  37
fl

1.76½  1,  ng  15

Höchster  Preis  1

Ungefährer  Preis  Hevea  1.76  1,50¼  1.  50“  1.471
Drima  smokecd  sheets
Ungefährer  Preis  Hevea  1,75¼  1,52  1,45  1.10
7  Nroepe
Ungefährer  Preis  prima  1.19  1.381  1.38  1,#3.
Fieus  Crepe
Durch  den  Ausbruch  des  Krieges  wurde  der  ganze

i  völlig  brachgelegt,  da  durch  die  Maßregeln  der
kriegführenden  Mähte  jede  Zufuhr  so  gut  wie  unmöglich
  war.  Das  wenige,  was  seit  Mitte  Juli  noch
Ungesseden  wurde,  fand  reißenden  Absatz  ohne  die  sonst
übliche  Beurreilung,  Sortierung.  Einschreibung  und
Abschätzung.  Der  höchstbe  zahlte  Preis  betrug  7  Gulden
für  1,  kg.

Bald  hörten  jedoch  die  Anfuhren  gänzlich  auf,  da
die  Schiffe  durch  die  kriegführenden  Mächte  im  Ausland,
  besonders  in  Großbritannien,  angehalten  wurden,
und  so  konnten  nur  noch  ganz  kleine  Posten  den

 

 

J.  Jan.  5.  Febr.  §.  März  1.  Apvrlll  Amsterdamer  Markt  erreichen,  dic  jedoch  auch  nur  für
il  ¾  iĩ  il  die  inländische  Industrie  bestimmt  sein  durften:  nur
M  57½  1.71%  —  in  einigen  Fällen  wurde,  wenn  es  sich  um  private
ahen  Rreim.  beren  1.  3à4n  *7?  "71½  4  640  «  Ware  handelte,  die  Wiederausfuhr,  jedoch  ausschließlich
Miin  smoked8  «  «4'·  nachnennnlcnvtmnqcstattu
Ungcmlncr  Preis  7  1.52  1,68  1,57  1,75½  liber  den  Markt  in  NRautschul  während  des
l  anzen  Jahres  gibt  nachstehende  Tabelle  eine
uner  Pialn  prima  1.40  1,56  1.47  1,58  Ubersicht:
Ticus  C’repe
Wilder  z  .
Hevea  VPl.  Flcus  Castilloa  Ceara  Süe  m—NN**  -  Zusammen
kß  ku  ku  ku  ku  k#  ku
Vorrat  1.  Jannar  1911  88  418  8  090  7.1  1090  6165  16  665  121202
Anfuhr  im  Jahre  1911.  1184181  109014  23  223  6258  1395  10  050  1  334  121
Zusammen.  1272629  117  104  23  967  7318  7560  26  715  1  455  323
Berkauft  im  Jahre  1914  1210  672  65  888  22  687  7348  7560  26  715  1  370  870
Vorrat  31.  Deg.  1911  957  51216  1280  —  —  84  453
9
(alles  Regierungs-  Kncnschun  *)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1914,  S.  507.
        <pb n="26" />
        W  12  20

Die  Anfuhr  im  Jahre  1913  betrug:

Hevea  889500,  Pl.  Ficus  121000,  Castilloa  23000,
Ceara  5000,  Wilder  Ficus  30  000,  verschiedene  Arten
wilden  Kautschuk  21  000,  zusammen  1  039  500  kg.

Trotz  der  Unmöglichkeit  der  Anfuhr  während
mehrerer  Monate  konnte  die  Gesamtanfuhr  im  Jahre
1914  die  des  Vorjahrs  noch  um  etwa  300  000  kg  oder
um  29  v.  H.  übertreffen.

Nach  Beendigung  des  Krieges  wird  auf  jeden  Fall
eine  sehr  große  Nachfrage  herrschen

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonfnlats  in  Amsterdam.)

Der  niederländische  Kopohmarkt  1914.)

Im  Jahre  1914  wurden  in  Amsterdam  84  782  Pack
(u  etwa  40  kg)  gereinigter  und  3968  Pack  ungereinigter

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1914,  S.  186.

 

sowie  in  Rotterdam  10  422  Pack  gereinigter  Kapok  eingeführt.
  mithin  zusanmen  99172  Pack  gegen  95  138.

orjahr.  Mit  dem  Vorrat  aus  dem  Jahre  1913
von  7837  Pack  standen  daher  107  009  Pack  zur  Verfügung.
  Hiervon  wurden  in  Amsterdam  84  936  Pack
gereinigter  und  Pack  ungereinigter  sowie  in
Rotterdam  10  688  Pack  gereinigter  Kapok,  insgesamt
99592  Pon  (gegen  90  894  im  Jahre  1913)  verkauft.
Als  Vorrat  verblieben  am  31.  Dezember  1914  im
ganzen  7417  Pack  (gegen  7837  im  Vorjahr),  und  zwar
in  Amsterdam  6579  und  in  Rotterdam  838  Pack  gereinigte
  Sorte.  Die  Preise  für  ½  kg  Ustindischen
Kapok  betrugen  für  besonders  gereinigten  38,  gut
reinigten  37  bis  38,  gereinigten  34  bis  37  und  nde.
reinigten  12½  Cent.

(Bericht  des  Kaiserl.  Bamekalkonfusat
in  Amsterdam

WA

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:

Oskar  Biesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  S8W68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="27" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

27.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Februar  1916.  Nummer  23.

Diese  Zeltschrift  erschelnt  in  der  Regel  am  1.  und  15.  ledes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  rmindestens  eingel

biertelfäbrilch  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzu  ebieten-  He  brausgegeben  von  #  Ma  u  kdso  .

dienend-lich  Abonnemenwprkl  für  das  Kolonlalblatt  mit  den  Belbesten  ledne  beim  zuge  duich  dle  5  dile

handlu  ¾x  4.—.  direkt  unter  Flresbane  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  5.—.  für  Bedunchom  einscht  ur  Heutschen

Ssh  und’  Österrelch-  .  Ungarns.  b)  4  für  die  Länder  des  Weltvost  ercht“  —  Einsendungen  und  An  Afragen.  .  an  die
Könlgliche  Hofbuchhandlung  von  Ern  "5  Siegfried  Mittler  und  Sohn.  Berlin  8W68,  Kochstraße  68—71,  zu

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  VPersonalien  S.  13.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch  Ostafrika:  Vierte  Verlustliste  aus  dem  Schutzgebiet  Deutsch-Ostafrika  S.  15.
Namerun:  Dritte  Verlustlifte  aus  dem  Schupgebiet  Kamerun  S.  15.
Togo:  Erste  Verlustliste  aus  dem  Schungebiet  Togo  S.  17.
Deutsch-Südwestafrika:  Räufchungsverfuche  der  südafrikanischen  Negierung  über  die  Ursachen  des  Einfalles
Deutsch-Südwestairika  (mit  einer  Karte)
Deutsch-Neuguincai:  Erste  Verlustliste  aus  dem  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea  S.  20.
Samoa:  Erste  Verlustliste  aus  dem  Schutgebiet  Samoa  S.  20.
Aus  fremden  Rolonien  und  Produktionsgebieten:  Rußlands  Baumwollernte  im  Jahre  1915  S.  20.  —
Brasilien  S.  21.

Literatur-Bericht  S.  22.  —  Neue  Literatur  (I.)  S.  22.

 

—

GrencececAtlicher  Teilessse

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  die  vortragenden  Räte  im
Reichs-Kolonialamt,  bisherigen  Geheimen  Regierungsräte  Dr.  Krauß  und  Steinhausen  zu
Geheimen  Ober-Regierungsräten  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Rechnungsrat  im  Reichs-Kolonialamt
  Hugo  Jordan,  zur  Zeit  Zentralbureau-Vorsteher  bei  der  Zivilverwaltung  für  Polen,
den  Charakter  als  Geheimer  Rechunngsrat  und  dem  Geheimen  expedierenden  Sekretär  und  Kalkulator
im  Reichs-Kolonialamt  Fritz  Büttner  den  Charakter  als  Rechnungsrat  zu  verleihen.

Dem  Oberlehrer  an  der  Kaiserlichen  Realschule  in  Windhuk  Robert  Lucius  ist  vom
Herrn  Minister  der  geistlichen  und  Unterrichts-Angelegenheiten  der  Charakter  als  Professor
verliehen  worden.

Raiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  1.  Jannar  1916.

Für  die  Dauer  des  mobilen  Verhältnisses  wird  der  Stabsarzt  in  der  Schutztruppe  für
Deutsch-  Gndwestafrita  Dr.  Kuhnle  dem  Königlich  Württembergischen  Kriegsministerium  zur  Verfügung
  gestellt.
        <pb n="28" />
        W  14  20

Uachrufe.
Regierungslandmesser  volkhmann  f.
Im  Febrnar  1915  hat  der  Leutnant  der  Reserve,  Regierungslandmesser
Herr  Hermann  Volkmann

in  Ausübung  treuer  Pflichterfüllung  im  Oranjefluß  bei  Violsdrift  (Deutsch-Südwestafrika)  den  Tod
für  das  Vaterland  gefunden

Der  Verstorbene  trat  aus  dem  Königlich  Preußischen  Vermessungsdienste  anfangs  1912  in
den  Kolonialdienst  über.

Die  Kolonialverwaltung  verliert  in  ihm  einen  strebsamen,  zu  den  besten  Hoffnungen  berechtigenden
  Beamten  und  wird  sein  Andenken  stets  in  Ehren  halten.

Berlin,  den  8.  Januar  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Dolizeimeister  Singer  f.
Nach  einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von  Kamerun  hat  der  Polizeimeister
Herr  Otto  Singer
am  13.  September  1915  in  der  Nähe  von  Dume  den  Heldentod  gefunden.
Der  Verstorbene  war  seit  März  1913  im  Schutzgebiet  und  bei  Beginn  des  Krieges  zur
Verstärkung  der  Schutztruppe  eingezogen.
Ein  ehrendes  Andenken  wird  ihm  bewahrt  werden.
Berlin,  den  22.  Januar  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

 

Soweit  bekannt  geworden,  sind  weiterhin  —  vgl.  zuletzt  „Deutsches  Kolonialblatt“  1915,
Nr.  22/23,  S.  380  —  die  nachstehenden  Beamten  des  Reichs-Kolonialamts  durch  Verleihung  des
Eisernen  Kreuzes  ausgezeichnet  worden,  und  zwar:
des  Eisernen  Kreuzes  2.  Klasse:
Feld-Zahlmeister  Rechnungsrat  Donecker,
Dffzierstellvertreter  Geheimer  Kangleisekretär  Otter,
-  Kanzleidiener  Körner.

Soweit  bekannt  geworden,  sind  weiterhin  —  vgl.  zuletzt  „Deutsches  Kolonialblatt“  1915,
Nr.  22/23,  S.  380  —  die  nachstehenden  Beamten  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der
Schutztruppen)  durch  Verleihung  des  Eisernen  Kreuzes  ausgezeichnet  worden,  und  zwar:
des  Eisernen  Kreuzes  2.  Klasse:
Korpsstabsapotheker  Dr.  Adlung,
Hauptmann  der  Reserve,  Geheimer  Oberregierungsrat  Schmidt,
-  -  Geheimer  expedierender  Sekretär  Trautmann,

Oberleutnant  der  Reserve,  Rechnungsrat  Lehmann,
Leutnant  der  Landwehr,  Rechnungsrat  Damm,
Bureaudirektor  der  Zivilverwaltung  beim  Generalgouvernement  Warschau,  Rechnungsrat  Jordan,
Abteilungsvorstand  bei  der  Armeeintendantur  beim  Generalgouvernement  Warschau,  Geheimer  expedierender

  Sekretär  Kirchner;

des  Eisernen  Kreuzes  2.  Klasse  am  weiß-schwarzen  Bande:

Vortragender  Rat  im  Preußischen  Kriegsministerium,  Geheimer  Oberregierungsrat  Nachtigall,
Abteilungsvorstände  bei  stellvertretenden  Intendanturen,  Rechnungsräte  Meyer  (Franz),  Elste,

Beck,  Schulz  (Franz),  Kutzner,  Fleischmann,
Geheimer  erpedierender  Sekretär  im  Preußischen  Kriegsministerium,  Rechnungsrat  Omonsky.
        <pb n="29" />
        V  15  20

 

GGnnchtamtlicher  Teil  1

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattel.)

Deutsch-Ostafrika.

Dierte  Verlustliste  aus  dem  Schutzgebiet
Deutsch-Ostafriha.“)

1.  Gefallen:

Oberlentnant  Recke,

Leutnant  d.  Landw.  Proempeler,

Sergeant  Rueckkert  (wahrscheinlich  Georg  Rückert)
am  7.  Mai  1915  am  Tsavo,

die  Sergeanten  d.  Beurlaubtenst.  Glaider
Schütze  am  28.  Juni  1915  bei  Farm  Ferichs,

Unteroffizier  d.  Beurlaubtenst.  Wieda  am  24.  Juni
1915  bei  Bukoba,

Gefreiter  d.  Beurlaubtenst.  Peters  am  9.  April  1915,

Landwehrmann  Rauscher  am  2d9.  September  1915
bei  Kissenji,
Landsturmmann  (Gouwernementssetretär)  Warneke
am  24.  Juni  1915  bei  Buko

und

2.  Gestorben:

Leutnant  d.  Res.  Mende  am  21.  März  19

Vizefeldwebel  d.  Res.  Süßmilch  am  *  0%1  1915,

Unteroffizier  d.  Landw.  Meyer  am  14./15.  Juni  1015,

Landsturmmann  Kaschel  am  8.  April  1915  in
'orgor

Einiihhr#lgreiwvillgger  Granz  am  12./13.  März  1915
in  Niawangi.

3.  Berwundet:

Hauptmann  v.  Bodecker  am  11.  November  1914  bei
Simba-Uranga-Mündung,  leicht,
Hauptmann  Poppe  am  3./1.  November  1914  bei
Tanga,  leicht,
Oberleutnant  v.  Brandis,  wic  vor,
Leutnant  d.  Res.  Dietrich,  schwer,
-Holtz  am  3./4.  (November  1914  bei
Tanga-.  leicht,
Vizefeldwebel  2.  Leurtanbtenft.  Morchen  am  21.  Juni
1915  bei  Kissenji,  schwe
Vizefeldwebel  d.  Bchucanbtenj.  Krempel  am  3./X.  November
  1914  bei  Tanga,  leicht.
Maschinistenmaat  Busch,  wie  vor,
Unteroffizier  d.  Beurlaubtenst.  dachh  Maiter.  wie  vor,
Gefreiter  d.  Res.  Clemens,  wie  vo
(rtillerist  d.  Res.  Köhler,  wie  vor“
Ersatzreservist  Rausch,  wie  vor.
Reservist  Schlotmann  am  8.  Mai  1915  am  Tsavo,
Wehrmann  Brammer  am  11.  November  1914  bei
Simba-Uranga-  ib,  leicht,
Wehrmann  Bennet,  wie  vor
arlipp,  wie
ii3  Georg  Kuner  am  3./4.  November
4  bei  Tanga,  leicht,
Falobinbr  Max  Meier,  wie  vot.

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1915.  Nr.  16/17.  S.  320f.

 

4.  In  Gefangenschaft:

Kapitänleutnant  d.  Seew.  I  Kayser,  in  Bombay,
Oberleutnant  d.  Landw.  Trappe,  verwundet  in  Gefangenschaft,

Beutwemt  1  S.  d.  Res.  Bayer,  in  Bombay,
d.  Landw.  Heckel.  in  Indien,
die  Schützen  Apel  und  Becker,  Prisoners  of  war
camps,  East  Abrica.

5.  Berichtigungen.
Zu  Liste  3.

Oberleutnant  d.  Res.  Drausfeld  —  nicht  Transfeld
  —,  Maximilian,  am  18./19.  Januar  1915  bei
Peliin  schwer  verwundet.

Gefreiter  d.  Beurlaubtenst.  Otto  Boos  —  bisher  vermißt
  gemeldet  —  am  9.  März  1915  gestorben:
wahrscheinlich  an  diesem  Tage  im  Gefecht  bei  Schirati
  gefallen.

Kamerun.

Dritte  Herlustliste  aus  dem  Schutzgeblet
Kamerun.“)

1.  Gefallen:

Hauptmann  v.  Bricsen  am  21.  Juli  1915  bei  Nsingi,
Oberleutnant  d.  Landw.  Erdmann  am  27.  Oktober
4  bei  Lungahe,

Stbüche  Dr.  Trepper  am  5.  Jan.  1915  bei  Edea,

Vizefeldwebel  d.  Landw.  (Kaufm.)  Khuen  am  1.  Juni
1915  am  Monso,

izefeldwebel  d.  Landw.  (Polizeimeister)  Ambrassat

am  15.  Juni  1915  bei  Besam

Vizefeldwebel  d.  Res.  Ghigieneneioonee  Beykirch
am  2.  Juni  1915  bei  Ma

Unteroffizier  d.  Res.  Giiengköm  isteny  Schwill  am
10.  Juli  1915  bei  Hägba,

Gefreiter  d.  Res.  (Pflanger)  Haushalter  am  20.  Juni
1915  an  Edea  —  Jaundestraße,

Grenadier  d.  Res.  (Gomettsch.  Gehilfe)  Freund  am
12.  Juli  1915  bei  Malen

2.  Gestorben:

Hauptmann  Thiel  am  3.  April  1915  in  Garna,

Unterzahlmeister  Geiersbach  am  1.  April  1915,

Sergeant  Prove  am  19.  Imi  1915  infolge!  Verwundung
  im  Gefecht  am  Ngwe  am  gleichen  Tage,

Unteroffizier  d.  Landw.  (Pflanzer)  Marquardt  am

8.  April  1915  an  Tuphus,

W  d.  Landw.  (Pflanzer)  Schmitt  am  27.  Juni

1915  infolge  Verwundung  (25.  Juni  1915)  bei  Nkim.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1915,  Nr.  20/21,  S.  371f.

2
        <pb n="30" />
        #

3.  Verwundet:

Hauptnann  Fehn  am  24.  Juli  1915  bei  Ndup,  leicht,
Tamm  am9.  Juli  1915  b.  Sangmelima,
Oberleutnant  v.  Goßler  am  3.  Mai  1915  am  Mbila
(durch  Unglücksfall),
Leutnant  d.  Res.  Brendel  in  Gefechten  vom  25.  bis
29.  Mai  1915  an  Edea  Jaundestraße,  leicht,
Leutnant  d.  Res.  Tiede  am  1.  Juni  1915  am  Monso,
schwer,

Waffenmeister  Wohdack  am  29.  April  1915  bei  Gurin,

Sanitätsfeldwebel  Bücherl  am  12.  Juni  1915  bei
Kilussn,  schwer,

Sergeant  Jeschke  am  23.  März  1915  bei  Kundong,
leicht,  am  1.  Juni  1915  am  Monso  in  Gefangenschaft,

Sergeant  Schulge  am  19.  Juli  1915  bei  Tschetschari,
schwer,

Sergeant  d.
12.  Juni  1915  am  Moanja,  schwer,

Oberjäger  dP  d.  Landw.  (Kaufm.)  No  am  29.  April
1915

Unterofükzier  d  0andw  (Kaufm.)  Müller  (Paul)  am

uni  1915  an  Edea  —Jaundestraße,
eerkte  d.  Landw,  (Kaufm.)  Wnens  am  15.  Juni
15

5  bei  Besar
rr  de  Res.  Caufn)  Sedt  am  12.  Juni  1915
bei
Drähndorff  am  23.  Juli

Landw.  Gochmsiter)  Hubert  am

cseleo  2.  Nes.  (Kaufm.)
5  bei  Tingere,  schwer,
aenen  (Kaufm.)  Bieger  am  17.  Juni  1915
oin  Edea  —  Jaundestraße,  schwe
Landstur#mann  (Schachtmeister)  Kanb#er  am  19.  Juni
1915  am  Agwe,  schwer.

4.  In  Gefangenschaft:

Hauptmann  Frhr.  v.  Crailsheim  in  engl.  Gefangenschaft
  bei  Ubergabe  von  Garua  am  11.  Juni  1915,

Oberieutnant  v.  Seht  am  10.  Juni  1915  usw.
-  Sitzler  in  franz.  Ges  2  -
Schaefer  -  -
Oberarzt  Dr.  Falb  -
Bezirksrichter  Oberir.  d.  Res.  Nogals
fangenschaft  in  Méda,
Leutnaut  d.  Res.  Luckhardt  in  engl.  Gefangenschaft,
Hegemann  am  26.  Juli  1915  bei
Dume  in  franz.  Gefangenschaft  geraten.
Leutnant  d.  Landw.  Eifler  in  engl.  Gefangenschaft,
Unterveterinär  d.  Res.  Püttmann  seit  10.  Juni  1915
bei  Garna  in  Gefangenschaft,
Unterzahlmeister  Sandmann,  wie  vor,
Waffenmeister  Leuschner,  wie  vor,
Sizesel-webel  Uhlig,  wie  vor,

Hauptmann  Dübring  in  franz-  Gef.  usw.,  wie  vor,
-  an  2  *  -  2
Weyse  -  enal  -  -  ---
  Wilke  -  «  -  -  -

S  kdn  -  -  -  -  -

Ofabsakzt  Dr.  Bergeat=  franz.  =  O  --Mrdaö-cnql-·-

  -

a

engl.  -  -  --kijiitfraiiz.Ge-


  *

Sergeant  Hartann,  seit  30.  Ang.  1014  in  franz.  Gef.,

collassistent  (Vizewachtmeister)  Wendt,  seit  27.  September
  1914  bei  Duala

Vigefeldwebel  d.  Landw.  (Woalseelmeister  Scheuermann,
  seit  10.  Juni  1915  ua,

Vizefeldw.  d.  Res.  (Reg.  Tiernr#)  Dr.  Helm,  wie  vor,

Serneant  d.  Landw.  (Polizeimeister)  Shthumann,  am
2.  Juni  1915  bei  Garua  schwer  verw.  und  am
10.  Juni  ebenda  in  Kriegsgesangenschaft  geraten,

Unteroffizier  d.  Landw  andiv  Gehilfe)  Seidel,  am
10.  Juni  1915  bei

Unteroff.  d.  Landw.  (andw.  Gehilse)  Fischer,  wie  vor,

 

 

16  20

Unteroff.  d.  Res.  (Kaufm.)  Büttner,  am  1.  Juni  1915
am  Mon

so,
Unteroff.  d  Res.  (Kaufm.)  Stioblan  rie  vor,

alk,

Gefreiter  2.  Res.  (Bantechnilk“,  F#chho  wahrscheinlich
  Casablanca

Ers.  Res.  Gefreiter  ndw.  Gehilfe)  Wolf,  am  10.  Juni
1915  bei  Garna

Landsturmmann  (Kaufm.)  Zippelius,  am  23,  Juli  1915
erneut  bei  Tingere  schwer  verw.,

Wehrm.  (Kaufm.)  Kallen,  am  1.  Juni  1915  am  Monso,

Pionier  (Techniker)  Müller,

Ers.  Resrorft  (Kaufm.)  Vilz.  am  1.  Juni  1915  am

Kriegsserwin.  (Kaufm.)  Lokkinger,  wie  vor,

Bäcker  Fandrey,

Obermatrose  Alexandre,

Ers.  Reservist  Horwedel,

(Zimmermann)  Neumann,

Prov.  Aufseher  Schnürpel,

Soldat  d  Beurlbst.  Schiffsoffz  Wangemann,
Nesgen,

*  *

Ing.  Asp.  Berndes,
Obermatrose  2.  Res  #pok,
onisturmmann.  (Bootsmann)  Papsdorf,
Heizer  Heurich
Soldat  d.  Veuriüst.  (nechniler)  Allstädt,
Dstumine  ausn)  v.  Götsche,
oldat  d.  Beurlbst.  (Mat.  Hochit  Otto,
Nusletier  d.  Dandw  (Mat.  Verw.)  Hoffmann,
Soldat  d.  Beurlbst.  (Kaufm.)  Leithäuser,
Ers.  Reservist  (Trimmer)  Pfleid  ner.
Unteroff.  d.  Res.  (Kaufm.)  Frits
Gefreiter  d.  Beurlbst.  (Kaufm.)  Shemannn
Kriegsfreiwilliger  (Kaufm.)  Herdt
Matrose  d.  Res.  (Friseur)  Höhnel.
Reservist  (Masch.)  Hintz  am  21.  Sept.  1914  bei  Ukoko,
Gefreiter  d.  Res.  (Kaufm.)  Bauer  (ohne  nähere  Ang.).
Reservist  (Kaufm.)  Steinfort,  am  23.  Oktober  1914

bei  Dehane,

am  27.  1914  in  Duala  in  Gesangenschaft
  geraten

 

 

Vizefeldwebel  d.  Res.  (Postassistent)  Liebske.
Unteroffizier  d.  Res.  (Sekretär)  Lutz,  S
-  -2  Gautechniler)  Meher,  5253
2  (Germ.  Techniker)  Buß,  z5
Gesreiter  d.  Res.  (landw.  Gehilfe)  Rehbehn,
Obermatrose  (Bootsmann)  Schwarz,  —
Musketier  d.  Res.  (Pilanzer)  Bossert,  de
Füsilier  d.  Res.  Kaufm)  Desselberger,  2#
Pionier  d.  Res.  (Bautechniker)  Grimm.  W.
Kanonier  d.  Res.  (Pflanzer)  Rein,  285
Kriegsfreiwoisliger  (Verm.  Techniler)  Flöter,  “

(Pflanzer)  Schmid.
unteroffzier  d.  Landw.  (Pflanzer)  Kaltenbach  (ohne
nähere  Angabe  in  engl.  Gefangenschaft),
Kriegsfreiwilliger  (Pflanzer)  Ludwig,  am  10.  Dezember

  1914  in  Nkongsamba  in  Gefangensch.  geraten.

In  engl.  Gefangenschaft  in  Southampton:

Schmidt,
Feldengut,

      
  

Gregor,

Schöne,
phil.  Wolff,

 
 

d.

 
  
  

Freiwilliger  llandw.
-  (geol.
        <pb n="31" />
        W  17

Im  Gefangenenlager  Casablanca
bzw.  Mediouna:

Kaufmann  Jaeckel,
Regierungstandmesser  Rick,
Hafenmeister  Landsturmm.  II  Klein,
Steuermann  Bootsmannsmaat  d.  Res.  Janßen,
Sekretär  Gefreiter  d.  Res.  Friedemann,
-  Visefeldwebel  d.  Res.  Keidel,
-  -Gehrts,
Gün  ther
Gefreiter  d  Res.  Srös- 



     
  
  
 

erbein,

!  aken
hef.

Jac
und  Gehilse,  rW  ier  d.  Res.

Im  Gefangenenlager  Mbdéa:
Forschungsreisender  Vigefeldw.  d.  Res.  Dr.  Mildbread.

Bisher  in  Cotonon,  wahrscheinlich  jetzt
in  Casablancai
Regierungsbaumeister  Vizefeldwebel  d.  Res.  Pick,
Rechnungsrat  Unteroffizier  d.  Landw.  Fickel,
Sekretär  Unteroffizier  d.  Res.  Falkenstein.

-  Landsturmmann  Hört

O"  Unteroffizier?  d.  Reh.  Kompf,

-  Walz,

-  -  -  -  Boil

-  -.  Weinbrenner.
Regierungslebrer  Kandsturmnamn,  r  chmitt,

Assistent  Ünteroffizier  d.  Res.  B
Katasterassistent  Unteroffizier  d.  “  Nieg,
-  Landsturmm.  1  Johannsen,
Tufanterist.  Lautenbach,
Techniker  Grenadier  Beck
Maschinist  Maschinistengtaat  d  Res.  Herzog,
Polizeimeister  Sergeant  Abe
Vizefeldwebel  E#n  mer,
Wegebaner  Obermatrose  d.  Res.  Florian,
Magazinauffeher  Insanterist  Hoffmann,
Unteroffizier  d.  Res.  Sommer.
-  Ers.  Reservist  Walther,
Zimmermann  Landsturmm.  m.  W.  Gerds,
Ehauffeur  Unteroffizier  d.  Res.  Scheuk,
Maschinist  Maschinistenmaat  Reiß.

Im  Gefangenenlager  Insel  Martiniaque:

Regierungsarzt  Oberarzt  d.  Res.  Dr.  Makrocki,

Landmesser  Vigefeldwebel  d.  Res.  Kowalski,

Sekretär  Leutnant  d.  Res.  d.  Inf.  Regts.  47  Huhn,
-  Unteroffizier  d.  Res.  Köhler.

Im  Gefangenenlager  Fort  Barraux  bei
Isre  in  Frankreich:
Assessor  Leutnant  d.  Res.  Bomke.

5.  Vermißt:
Ers.  Reservist  Fiantod.  (vom  Dame  „Kamerun")
seit  23.  November  1914  bei  Malim
HOnsar  d.  Landw.  (Pflanzer)  Godttuecht-  seit  29.  Dea#ember
  1914  bei  Fongdonera.

 

20

Togo.
Erste  Verlustliste  aus  dem  Schutzgebiet  Togo.

1.  Gefallen:

Hauptmann  Pfähler  am  15.  Aug.  1914  bei  Agbeluve,

Bahnassistent  Klemp  am  Chr

Bezirkgleiter  von  Parpart,  Port,  in  Gefangenschaft
aien  Médéa  verstorben.

2.  VBerwundet:

Leutnant  d.  saess  Sengmiller  am  15.  August  1914
bei  Agbelu

Leutnant  d.  .  Kohlsdorf,  wie  vor,

Ebert  (Personalien  nicht  bekannt),  wie  vor.

3.  In  Gefangenschaft:

Major  a.  D.  v.  Doering,  Gefangenenlager  Médéa,

hupe#o  Nans.  8  Entrevanux,  Basses  Alpes,
schfel

Rittmeister  6%  eeen  ,  Fort  Barraux,

Leutnant  Schlettwein  am  19.  August  1914,

Oberlentnant  d.  Res.  Roscher,  Méda,

Leutnamtd.  Res.  Stange,  in  englischer  Gefangenschaft,

Laverrenz,  Belle  Ile  in  Frankreich,

Bezirksrichter  Fraeulin,  Le  Puy  in

Frankreich,
Leutnant  d.  Res.  Schmidt,  Médéa  in  Algerien,
Wilisch,  wie  vor
Kloppenburg,  in  französischer  Gefangenschaft,



Leutnant  d.  Res.  Schuppius,  Médéa  in  Acerien,

Assessor  Körmigk,  wie  v

Landwirtsch.  Sachverst.
dorf,  Mediouna,

Leutnant  d.  Landw.  a.  D.  Regierungsrat  Dr.  Gruner,
Le  Puy  in  Irankräic,

Oberstabsarzt  a.  D.  Prof.  Dr.  Zupitza,

lgerien,

Oberarzt  d.  Res.  Dr.  Simon,  wie  vor,

Unterarzt  d.  Res.  Regierungsarzt  Dr.  Berger,

t.  Nicolaus  bei  Marseille,

Unterarzt  d.  Res.  Regierungsarzt  Dr.  v.  Raven,  am
24.  rm  1914  am  Chra  schwer  verwundet,  Méd&amp;amp;a
in  Algerie

Assistenzarzt  r.  Res.  Dr.  Schmidt,  Médéa  in  Algerien,

Negierungsarzt  Dr.  Brill,

Dr.  Hermann,  sa  in  Algerien,

alfllerzarzt  d.  Res.  5  r.  ullrich,  Uzes  in  Frankreich,

Veterinär  Res.  DD.  Sommerfeld,  Médéa  in
Acemte

Negisemegoanmeister.  Landsturmmann  Schulemann.
Casablanca  bzw.  Mediouna  in  Marokko,

Landwirtsch.  Beirat  Landsturmmann  Sanerwein.
wie  vor,

Landwirtsch.  Sachverst.  Landsturmmann  Dr.  Ziegler,
UzEs  in  Frankreich,

Unteroffigier  d.  Res.  Landwirtsch.  Assistent  Deking.
Casablanca  bzw.  Mediouna  in  Marokko,

Bauingenieur  Unteroffizier  d.  Res.  Friedrich,  wie  vor,

Landwirtsch.  Assistent  Unterowfizierd=  Res.  Wick,  wie  vor,

Landrentmeister  Gefreiter  d.  Res.  Wüst,  Uzbs  in
Frankreich,

Gonw.  Sekretär  Gefreiter  d.  Landw.  Mohr,
blanca  bzw.  Medionna  in  Muarokko,

Gouv.  Sekretär  Gefreiter  d.  Landw.  Dustert  wic  vor,

Maywald,  wie  vor,

-  -  luterefnzier  Fgulig  wie  vor,

-  -  Res.  Krämer,  wie  vor,
Goerlitz,  wie  vor,

2*

br.  Kohls-Médéa

  in

Fort

Casa-
        <pb n="32" />
        B

Gouv.  Sekretär  Feldlazarett-Insp.  Bickel,  wie  vor,
Vizefeldwebel  d.  Res.  Halisch.  Blaye

in  Frankreih,

Gouv.  Sekretär  Oberjäger  Steffen,  urz-  in  Frankreich,

Reg.  Lehrer  Vizefeldwebel  d.  Res.  Noetzel,  Casablanca
  bzw.  Mediouna  in  Marokko

Reg.  Lehrer  Unteroffizier  d.  Res.  Pfennigwerth,
wie  vor,

Reg.  Lehrer  Unteroffaier  d.  Res.  Küpper,  wie  vor,
-  -Landsturmmann  Schönhärl,  Uzds  in
Frankreich,

Irliisssien.  Vizefeldwebel  Haack,  Casablanca
bzw.  Mediouna  in  Marokko,

Zollamtsassistent  Wehrmann  Sochmann,  wie  vor,

Stationsaffistent  Unteroffizier  d.  Landw.  Geisler,

e  v

Statsonsafüsstent  Sanitätsgefreiter  Klingenberg,

Stationsassistent  Gefreiter  d.  Landw.  Lange,  wie  vor,

Jollamtsassistent  Gefreiter  d.  Landw.  Schneider,

88  oenrieistent  Vizefeldwebel  Gramatte,  wie  vor,
tationsassistent  Sergeant  Schulze-  wie  vor,
nzel,  wie  vor,
Bureauassistent  Sergeant  Scha  u  Blaye  in  Frankreich,
Katasterzeichner  Kanonier  Schürmeyer,  Casablanca
bzw  ediouna  in  Marokko,
Katasterzeichner  Vermessungsmaat  Eicke,  wie  vor,
Techniker  Pionier  Tönjes,  wie  vor,
Stationsleiter  Gefreiter  d.  Landw.  Voß,  wie  vor,
Signalmaat  Perl,  Uzes  in  Frankreich
Förster  Fanitätsgeireiter.  Gropp,  Casablanca  bzw.
Mediouna  in  Mar
Poligeimeister  linssrosimia,  Wache,  wie  vor,
-  Sergeant  Gardain,  wie  vor,
-  Brauer,  wie  vor,
-  -  Grothe,  wie  vor,
O  O  Döring,  wie  vor,
-  Jednat,  Blaye  in  Frankreich,
-  -  Baehr,  Uzds  in  Frankreich,
Zollaufseher  Unteroffizier  Nehag,  Casablanca  bzw.
Mediouna  in  Marokko,
Werkmeister  Landsturmmann  Berke,  wie  vor,
Materialienverwalter  Sergeant  Dehn,  wie  vor,
Gärtner  Unteroffizier  Maske,  wie  vor,
-  Reservist  Maak,  Uzes  in  Frankreich,
Chauffeur  Feldwebel  Menk,  Casablanca  bzw.  Meiouna
  in  Marokko,
Geheimer  Nechnungsreoisor  Schwarzer,  wie  vor,
Ingenieur  (der  Gesellschaft  für  drahtlose  Telegrapbie)
oetsch,  in  Marseille  angelommen,
Sanitätsgehilfe  Full  oder  Fulls,
Gefangenschaft.
Heilgehilfe  Sanitätsunteroffizier  Friedrich,  Uzds,
Departement  Gard,
Sanitätsgehilfe
Frankreich.

in  französischer

Sanitätssergeant  Eritt.  Uzds  in

Ferner  behinden  sich  in  englischer
Gefangenschaft:

Direktor  der  Zeleiunkenstation  Baron  von  Codelli,
Geologe  Dr.

Landmesser  e  ungert.

Techniker  Brettschneider,
Polizeimeister  Jochum,
Zollassistent  Vilsch,
Postbeamter  Labud
die  Pflanzungsnssistenten  Reinhardt  und  Seeger,
die  Lokomotivführer  Neumann  und  Bühler,
Assistent  Berke;

ohne  nähere  Angaben:  Roder  und  Ranke.

 

18  20

Deutsch-Südwestafrika.

TLäuschungsversuche  der  süd#afrikonischen  Reglerung
Über  die  Ursachen  des  Sinfalles  in  Deutsch-Südwestafrika.


(Mit  einer  Karte.)

In  der  Sitzung  des  Reichstages  am  21.  Dezember
  1915  stellte  der  Abgeordnete  Bassermann
  folgende  Anfrage:

Ist  der  Herr  Reichskanzler  bereit  und  in  der
Lage,  über  folgende,  englischerseits  verbreitete  Behauptungen
  Auskunft  zu  erteilen:

1.  Deutschland  habe  seit  langem  Vorbereitungen
  getroffen  für  einen  Angriff  auf  Britisch-Südafrika,
  insbesondere  durch  Anhäufung
von  Munition  und  Aufstellung  einer  außerordentlich
  starken  Truppenmacht  in  Deutsch-Südwestafrika.


2.  Der  Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika
habe  vor  Beginn  des  Krieges  mit  dem
burischen  Kommandanten  Maritz  ein  Abkommen
  zwecks  Angriffes  auf  Südafrika
getroffen.

3.  Nach  Ausbruch  des  Krieges  in  Europa  habe
die  bewaffnete  Macht  Deutsch-Südwestafrikas
an  zwei  Stellen,  nämlich  bei  Scuitdrift
und  Nakab-Süd,  einen  Angriff  auf  englisches
  Gebiet  gemacht.

Die  Anfrage  wurde  von  Staatssekretär  Dr.  Solf

in  folgender  Weise  beantwortet:

Zu  1.  Wie  der  Herr  Reichskanzler  am  9.
bereits  mitgeteilt  hat,  hat  Deutschland  niemals
die  Absicht  gehabt,  Britisch-Südafrika  anzugreifen.
Im  Gegenteil  hat  Deutschland  stets  die  Auffassung
  vertreten,  daß  im  Interesse  des  Ansehens
der  weißen  Rasse  ein  europäischer  Krieg  nicht  nach
Afrika  übertragen  werden  dürfe.

Daß  die  deutsche  Regierung  keine  Angriffsabsichten
  auf  Südafrika  hatte  und  haben  konnte,
ergibt  sich  schon  daraus,  daß  die  Schutztruppe
in  Südwestafrika,  die  während  des  Eingeborenenaufstandes
  in  den  Jahren  1904/05  auf  über
10  000  Mann  gestiegen  war,  auf  weniger  als
2000  Mann  vermindert  worden  ist.

Hierüber  war  man  in  Britisch-Südafrika  genan
unterrichtet.  In  dem  weit  verbreiteten  englischen
Nachschlagewerk  -The  Statesman's  Vearbocke
wird  in  der  Ausgabe  für  1914  auf  Seite  925
die  richtige  Stärke  der  in  Südwest  vorhandenen
Soldaten  und  Polizisten  angegeben.

Bei  meiner  Begegnung  mit  dem  Premierminister
der  Südafrikanischen  Union,  Botha,  im  Jahre
1912  fand  ich  ihn  über  die  Stärke  unserer  Schutztruppe
  genau  unterrichtet.  Die  betreffende  Stelle
aus  unserer  Unterhaltung  lautet  in  meinem  Tagebuch,
  wie  folgt:
        <pb n="33" />
        bill,  Reporl.

 

 

 

 

 

 

 

 

*
23°
–  —
—m  .5  ckalcalæickn
—  —ö□N
*  —  —“  l
L  Kämen-c  iicu  —  #
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—
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1
I
TIU.wGUI«-xTIONPI«-w  »
ANGLO-GERMANBOUNDARYDELlMlTATlON
Based  upon  the  survey  carried  out  b—
Lieut.  Colonel  LAFFAN,  R.  E.,  leutn.  VETTSTEIN  and

Oberieutn.D  O  ERINC.  □
Lonsitudes  and  Latitudes  computed  by  the  Roval  Observatorv.

—  Cape  of  Cood  llope.

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

DAS  DREIECNSNETZ
der  —
DEUTSCH-  ENGLISCHEN  GCRENZENPEDTTION

DEUTSCH-  SDVESTAFRIXA  v

auf  Crundlase  der  Vermessungen  von
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Lieut-Colonel  L  AfAN  R.  E.,  leufn.  WET  TSTEIN  und  0
OberleutnD  OERING
und  der  im  Royal  Observalorv  in  Kapstadt  berechmeten  Koordinaten.  .
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        kopie  ll.
Vergrößerter  Ausschnitt  aus  der
„Karte  von  Deutsch-Südwestafrika  1:2000000

 

 
   

 

 

 

 

Berlin  1972.
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        Kopie  lll.
Ausschnitt  aus  der  dem  Parlament  der  Südafrikanischen
Union  vorgelegten  Karte  mit  nachträglich
eänderter  Latge  der  örtlichkeit,Nakab-Süd.

 

  

 

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Botha  kam  dann  auf  die  Eingeborenen  in
Südwest  zu  sprechen  und  über  eine  mögliche
Wiederholung  des  Aufstandes.  Als  ich  in
diesem  Zusammenhange  auf  die  von  einem  Teil
unserer  Volksvertretung  gewünschte  Verminderung
  der  Schutztruppe  kam,  riet  er  dringend
ab,  im  Interesse  der  Aufrechterhaltung  der  Ordnung
  unter  die  Zahl  von  2000  als  Stärke  der
Schutztruppe  herunterzugehen.  Auch  er  sei  der
Meinung,  daß  man  Eingeborenen  niemals
trauen  könne  und  immer  auf  der  Hut  sein
müsse.

Deutsch-Südwestafrika  hatte  nach  demselben
Statesman's  Vearbocok  im  Jahre  1913  eine  europäische
  Bevölkerung  von  insgesamt  14  816  Köpfen.
Demgegenüber  hatte  die  Südafrikanische  Union
im  gleichen  Jahre  eine  europäische  Bevölkerung
von  1278713  Köpfen,  also  beinahe  das  Hundertsache.
  Deutsch-Südwestafrika  besaß  keine  schwere
und  eine  wenig  zahlreiche  sonstige  Artillerie.

Zu  2.  Die  Behauptung,  der  Gouverneur
von  Südwestafrika  habe  mit  Maritz  vor  Beginn
des  Krieges  Verabredungen  irgendwelcher  Art  getroffen,
  ist  durchaus  unrichtig.  Unsere  Gegner
haben  einen  Beweis  hierfür  nicht  einmal  versucht.

Zu  3.  Es  ist  unrichtig,  daß  die  deutschen
Truppen  alsbald  nach  Ausbruch  des  Krieges  bei
Scuitdrift  und  bei  Nakab-Süd  englisches  Gebiet
angegriffen  haben.  Richtig  ist  vielmehr,  daß  englischerseits
  von  einer  bei  Scuitdrift  im  Oranjefluß
liegenden  Insel  auf  deutsches  Gebiet  hinübergeschossen
  wurde.  Deutscherseits  ist  lediglich  dieses
Feuer  erwidert  worden.  Der  Angriff  erfolgte
von  englischer,  nicht  von  deutscher  Seite.  Der
zweite  Ort,  Nakab-Süd,  liegt  überhaupt  nicht  auf
englischem,  sondern  auf  deutschem  Gebiet!

·  Zum  Beweise  dafür,  daß  Nakab-Süd  im  englischen
  Gebiet  liege  und  seine  Besetzung  eine  Verletzung
  englischen  Gebiets  sei,  hat  die  Regierung
der  Südafrikanischen  Union  am  9.  September  1914
im  Parlament  in  Kapstadt  den  Abgeordneten  eine
englische  Karte  vorgelegt,  auf  welcher  der  Platz
Nakab-Süd  auf  englischem  Gebiet  eingetragen
war.  Eine  Betrachtung  dieser  Karte,  von  der
ein  Originalstück  in  meinem  Besitz  ist,  zeigt  aber
deutlich,  daß  Nakab-Süd  ursprünglich  auf  deutschem
Gebiet  eingetragen  war,  daß  diese  Einzeichnung
durch  Rasur  entfernt  und  die  Rasurstelle  nachträglich
  mit  brauner  Farbe  überdruckt  und  der
Ort  Nakab-Süd  auf  englisches  Gebiet  verlegt  ist.
Diese  Fälschung,  die  sofort  im  Unions-Parlament
kestgestellt  wurde,  liefert  vollen  Beweis  dafür,  daß
von  einer  Verletzung  englischen  Gebiets  durch  Besetzung
  von  Nakab-Süd  keine  Rede  sein  kann.

4  Um  die  Abneigung  der  burischen  Kreise  Südafrikas
  gegen  den  geplanten  Angriff  auf  Deutsch- 



Südwestafrika  zu  überwinden,  hat  die  Regierung
Bothas  die  Bevölkerung  Südafrikas  durch  die
wahrheitswidrige  Behauptung  deutscher  Angriffsabsichten
  zur  Aufnahme  der  Waffen  zu  bestimmen
gesucht.  Der  wahre  Sachverhalt  ist  aber  inzwischen
  in  weiten  Kreisen  Südafrikas  bekannt
geworden.

#  1#
*

Zu  Punkt  3  der  Antwort  des  Staatssekretärs
  ist  noch  folgendes  zu  bemerken:

Der  Lauf  des  Oranjeflusses  ist  vollständig
englisch,  da  die  Grenze  vertragsmäßig  am  rechten
Ufer  (nicht  im  Talweg)  entlang  läuft.  Es  besteht
  also  kein  Zweifel,  daß  alle  im  Fluß  liegenden
  Inseln  englisch  sind,  und  daß,  wenn  von
einer  bei  Scuitdrift  liegenden  Oranje-Insel  auf
das  deutsche  Ufer  geschossen  wurde,  ein  Angriff
vom  englischen  Gebiet  her  erfolgte.

Die  dem  20.  Meridian  östl.  Greenw.  folgende
deutsch-englische  Grenze  ist  bereits  seit  1906  genau
vermessen  und  vermarkt.  Es  handelt  sich  also
keineswegs  um  eine  ideelle  Linie,  über  deren
örtlichen  Verlauf  Meinungsverschiedenheiten  herrschen
  könnten.  Die  von  den  beiderseitigen  Grenzexpeditionen
  seinerzeit  gemeinsam  entworfene  und
von  beiden  Regierungen  anerkannte  Grenzkarte
(siehe  Kopie  I)  zeigt  die  dichte  Vermarkung  der
Linie  mit  eisernen  Grenztafeln  und  die  Lage  der
Ortlichkeit  „Nakab“  auf  deutschem  Gebiet.

Die  Bezeichnung  „Nakab-Süd“  ist  einige
Jahre  später  zum  Unterschied  von  einem  nordwestlicher
  liegenden  Nakab-Nord  von  der  deutschen
  Regierung  eingeführt  worden  (siehe  Kopie  II,
Ausschnitt  aus  einer  1912  erschienenen  deutschen
Karte  mit  den  Orten  Nakab-Nord  und  Nakab-Süd).


Die  Person,  die  Nakab-Süd  in  die  für  das
Parlament  bestimmte  englische  Karte  einsetzte,  hat
die  Eintragung  zunächst  genau  nach  der  deutschen
Karte  vorgenommen,  also  auch  den  deutschen
Namen  „Nakab-Süd“  eingeschrieben.  Nachträglich
wurde  die  Ortssignatur  ausradiert  und  auf  die
englische  Seite  der  Grenze  verlegt.  Die  deutsche
Bezeichnung  „Nakab-Süd“  blieb  aber  unverändert
  stehen,  während  sie  folgerichtig  als
„Nakab-  South“  ebenfalls  auf  die  englische
Seite  hätte  gesetzt  werden  müssen;  die  durch  die
Rasur  entstandene  Lücke  wurde  mit  einem  braunen
Pfeil  überdeckt  (siehe  Kopie  III,  Ausschnitt  aus  der
dem  Unionsparlament  vorgelegten  Karte).

Daß  eine  so  plumpe  Fälschung  im  Unionsparlament
  nicht  unbemerkt  bleiben  konnte,  liegt  auf
der  Hand.  Die  Ausführungen  der  dortigen  Presse
beweisen,  daß  man  in  der  Union  über  den  wahren
Sachverhalt  völlig  im  klaren  ist.  So  schreibt  die
Zeitung  „De  Tranvaler“  am  16.  Juli  1915:
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        De  Duitsers  hadden
dan  —  20  luidde  de
grieve  van  Generaal
Smuts  —  te  Nakob“)
zich  over  de  grens  begeven.
  Een  landkaart
werd  gemaakt  om  aan
te  tonen,  dat  Nakob
in  Brits  gebiet  lag.
Een  andere  kaart  (de
rechtel)  bewees  dat
Nakob  lag  —  in  Duits
gebied!

Die  Deutschen  hätten  —
so  lautete  die  Anklage
von  General  Smuts  —
bei  Nakab  die  Grenze
überschritten.  Eine  Karte
wurde  gemacht,  um  anzuzeigen,
  daß  Nakab  im
britischen  Gebiet  läge.
Eine  andere  Karte  (die
richtigel!)  beweist  die
Lage  von  Nakab  im  —
deutschen  Gebietl

Die  Zeitschrift  =  Hollandsch-Zuid-Afrikar  vom
15.  August  1915  berichtet  über  die  Vernehmung
des  Generals  Smuts  im  Dewet-Prozeß:

De  beide  rechtsgeleerden,
  waren  wat
gevatheid  betreft,  volkomen
  aaun  elkaar  vertroumd,
  maar  toch
moest  de  minister  enkele
  erkenningen  doen,
diehem  niet  aangenaam
kunnen  geweest  zꝛijn.
20  moest  hij  beamen,
dat  de  Regering  reeds
ruim  een  week  tot  de
aanval  op  D.  Z.  W.  A.
besloten  had,  toen  de
beweerde  inval  der
Duitsers  bij  Nabob
plaats  had.  De  lezer
zal  zich  herinneren,
dat  juist  die  inval
toentertisc  werd  aangevoerd
  als  een  voorname
  reden  voor  de
uitzending
ekspeditie.

van  de

Obwohl  die  beiden
Rechtsgelehrten  an  Gewandtheit
  einander  vollkommen
  ebenbürtig  waren,
  so  mußte  doch  der
Minister  Bekenntnisse
machen,  welche  ihm  nicht
angenehm  gewesen  sein
können.  So  mußte
er  zugeben,  daß  die
Regierung  schon  eine
gute  Woche  vorher
den  Angriff  auf
Deutsch-Südwestafrika
  beschlossen
hatte,  ehe  der  behauptete
  Einfall  der
Deutschen  bei  Nakab
stattfand.  Die  Leser
werden  sich  erinnern,
daß  gerade  dieser  Einfall
damals  als  der  Hauptgrund
  für  die  Entsendung
det  Expedition  gegen
Deutsch  =  Südwestafrika
angeführt  wurde.

*)  Mit  Jakob,  Nabob  u.  a.  der  burischen  Tagespresse

  ist  selbstverständlich  das

Parlamentskarte  gemeint.

„Jakab-#(Süd)  der

 

Deutsch-MNeuguinea.

Erste  Verlustliste  aus  dem  Schutzgebiet
Deutsch-Neuguinea.

1.  Gestorben:

Oberleutuant  d.  Res.  Ratzer,  am  13.  Märg  1915  verstorben.


2.  In  Gefangenschaft:

Rittmeister  v.  Klewit,  in  Berrima  bei  Spdnen
(Anstralien),

Rittmeister  Mayer,  wie  vor,

Leutnant  d.  Landw.  v.  Blumenthal,
bei  Sydney,

a  d.  4  Regierungslehrer  Leist,  in  Kurume

in  Liverpool

Wietfeld,  in  Hongkong,
hard,  interniert  als

Japar
nn  d.  Res.  Landmesser  V
Assessor  Dr.  Geb
Marineoffizier  in  Guam,
Gartentechniker  Unteroffizier  d.
Hon
Katasterzeichner  Unteroffizier  Flügge,  wie  vor
Obergärtner  Reservist  Rudolph,  in  Motuihr  (Neu-Seeland),

Polizeimeister
Sydnen,
Polizeimeister  Sergeant  Konradt,  wie  vor,
Stationsleiter  Reservist  Klink,  wie  vor.

Res.  Bosch,  in

Sergeant  Bauck,  in  Liverpool  bei

 

Samoa.

Erste  Verlustliste  aus  dem  Schutzgebiet
Samoa.

Kaiserlicher  Gouverneur  Lpr.  Erich  Schultz,  in  Gefangenschaft
  in  Motuihi,  Neu-Seeland,

Hauptmann  d.  Gandw,  Geheimer  Negierungsrat  Tecklenburg,
  wie  v
Oberleutnant  d.  geel
Sessous,  wic  vor,
Leutnamk  d.  Res.  Denesemtmam  Schubert,  wie  vor.

-  --  Regierungslandmesser  Pfeiffer,  wie  vor,
Regierungslehrer  Pfeil,  wie  vor,
Oberarzt  d.  Res.  Regierungsarzt  Dr.  Glang,  wie  vor,
Feldwebel  Polizeimeister  Pusch,  wie  vor,
Landsturmmann  Bezirksrichter  Sperling,  wic  vor,
Reservist  Kassen=  u.  Kalkulaturvorständ  Mars,  wie  vor.
Landsturmmann  Gonvernementssekret.  Meyer,  wie  vor.
Ersatzreservist  Bureauassistent  1.  Klasse  Henniger,

Landwirisch.  Sachverständiger

O

e
Gerichtsvollzieher  Lösche,  wie  vor.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Rußlands  Baumwollernte  1915.-Nach

  Mitteilungen  unserer  Korrespondenten  haben

in  diesem  Jahre  das  warme  und  stille  Wetter

sowie

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1915,  S.  95.

der  früh  eingetretene  gleichmäßige  Herbst  außerordentlich
  günstige  Verhältnisse  für  das  Reifen  und  Ernten
der  Baumwolle  in  den  russischen  mittelasiatischen  Besitzungen
  geschaffen.  Mit  der  Ernte  wurde  verhältniemäßig
  früh  begonnen,  in  eingelnen  Fällen  sogar  schon
in  der  ersten  Hälfte  des  Augustmonats,  sie  konnte  san
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        G  21  20

überall  bei  gutem,  trockenem  und  im  ganzen  ausreichend
warmem  Wetter  erfolgen.  Kälte  und  stte  Nachtfröste
kamen  nicht  vor,  und  erst  um  den  6.  1.  Oktober
gab  es  Regen  in  verschiedenen  Erzengungsgebieten,
der  übrigend  keinen  wesentlichen  Schaden  zufügen
konnte;  auch  sind  keinerlei  schädliche  Grscheichungen,
weder  im  Sommer  noch  im  Herbst,  in  den  Baumwollbflanzungen
  beobachtet  worden.  Unter  solchen  Umständen
  und  bei  einer  Vergrößerung  der  Baumwoll-=pflanzungen
  in  Turkestan  um  ungefähr  10  v.  H.  ist
die  diesjährige  Baumwollernte  in  der  Menge  um  etwa
15  v.  H.  höher  als  im  vorigen  Jahre  ausgefallen,  das
selbst  schon  eine  sehr  befriedigende  Ernte  erzielt  hatte.

Im  dFergh  nagebiet  erwartet  man  eine  um  15
bis  20  v.  H.  höhere  Baumwollernte  als  im  Vorjahre.
Der  Durchschnittsertrag  von  der  Dessätine  wird  dort
überall  als  gut  und  über  mittel  bezeichnet.  Die
größten  Erträge  erwartet  man  im  Kreise  Namangan,
und  zwar  120  bis  130  Pud  ungereinigte  Baumwolle
und  12  bis  13  Pfund  reine  Faser  von  1  Pud  Rohbaumwolle.
  Sodann  folgt  in  der  durchschnittlichen
Ertragsmenge  der  Kreis  Skobelew  oder  Nowo-Margelan
(90  bis  120  Pud)  und  nach  ihm  der  Kreis  Andischan
(1090  bis  100  Pud),  wo  die  Erträge  reine  Faser  ebenfalls
  auf  12  bis  13  Pfund  von  1  Pud  Rohbaumwolle
berechnet  werden.  Der  Kreis  Kokand  wird  ungefähr
90  Pud  rohe  Baumwolle  von  der  Dessätine  und  11  bis

12  Pfund  reine  Faser  von  1  Pud  erzgielen;  im  Kreise
S0  erntete  man  etwa  75  Pud  rohe  Baumwolle  und
erzielte  hier  13  bis  14  Pfund  reine  Faser  von  1  Pud
Rohbanmwolle.

Das  Gebiet  Samarkand  hat  ebenfalls  eine  gute
Baumwollernte,  um  20  bis  25  v.  H.  höher  als  im
vorigen  Jahre,  aufzuweisen,  wodei  der  Ertrag  von  der
Dessätine  und  derjenige  von  reiner  Faser  überall  den
gewohnten  Durchschnitt  und  an  einzelnen  Stellen  sogar
einen  guten  Normalertrag  übersteigt.  An  der  Spitze
sieht  der  Kreis  Chodschent  mit  einem  Durchschnittsertrage
  von  etwa  130  Pud  roher  Baumwolle  von  der
Dessätine  und  14  bis  15  Pfund  reiner  Faser  aus
1  Pud  Rohbaumwolle.  Es  folgt  sodann  der  Rreis
Katta-Kurgan  mit  ebenfalls  130  Pud  roher  Baumwolle
  und  12  bis  12½  Pfund  reiner  Faser,  der  Kreis
Dshiksak  mit  100  Pud  Rohbaumwolle  und  14  Pfund
Giiner  Faser  und  endlich  der  Kreis  Samarkand  mit

0  bis  100  Pud  Rohbaumwolle  und  12  bis  13  Pfund
zabie  Faser.  In  einigen  Gegenden  des  zuletzt  genannen
  Kreises  waren  die  Anbauflächen  unter  dem
Einfluß  der  hohen  Baumwollpreise  in  der  letzten  Saison
und  infolge  des  guten  Verkaufs  der  Ernte  bedeutend
vergrößert  worden,  der  Regen  im  April  hatte  jedoch
den  Saaten  geschadet,  und  man  war  gezwungen  gewesen,
  die  für  die  Baumwollaussaat  bestimmten  Acker
mit  anderen  Feldfrüchten  Zu  bestellen.  Außerdem  war
auch  einer  Vergrößerung  der  Aubauflächen  unter  Baumwolle
  in  einigen  Fällen  der  Mangel  an  Wasser  hinderlich
  gewesen,  der  infolge  einer  Beschädigung  des
Hauptbewässerungskanals  eingetreten  war.

In  Buchara  haben  die  Baumwollsaaten  im  Frühling
  durch  die  ungünstigen  Witterungsverhältnisse  zu
leiden  gehabt.  Ursprünglich  war  die  Anbaufläche  im
Chanat  um  8  bis  10  v.  H.  vergrößert  worden;  anhaltende
  Regenfälle  im  Frühling  schwemmten  aber  an
vielen  Stellen  die  Saaten  fort,  und  angesichts  der
späten  Jahreszeit  mußten  die  Acker  mit  anderen  Feldfrüchten
  bestellt  werden,  so  daß  die  Bergröterung,  der
Anbauflächen  tatsächlich  nicht  mehr  als  3  bis  v.  H.
betrug.  Als  Durchschnittsertrag  roher  Weno  von
1  Dessätine  nimmt  man  in  diesem  Jahre  in  Buchara
85  Pud  und  12  Pfund  reine  Faser  von  1  Pud  Rohbaumwolle
  an.

 

 

Für  den  Bezirk  Taschkent  des  Syr-Darjagebiets
sind  die  entsprechenden  Ziffern  80  Pud  und  12  bis
13  Pfund.  Nach  den  aus  Transkaspien  eingelaufenen
Nachrichten  ist  es  nicht  möglich,  einc  allgemeine  Zusammenstellung
  über  die  dortigen  sehr  verschiedenen
Ernteerträge  von  der  Dessätine  roher  Baumwolle  in
diesem  Jahre  zu  machen;  die  Erträge  der  reinen  Faser
werden  auf  12  Pfund  von  1  Pud  Rohbaumwolle  berechnet.


Die  QOualität  der  neuen  Baumwollernte  in
Mittelasien“  ist  als  voll  befriedigend  zu  bezeichnen.
Die  Faser  ist  überall  besser  als  im  vorigen  Jahre.
Sie  ist  lang,  weich  und  seidenartig,  von  guter  weißer
Färbung  und  auch  größtenteils  fester  als  im  vorigen
Jahre.  Diese  Vorzüge  sowie  auch  die  größere  Reinheit
  verdankt  die  Faser  hauptsächlich  der  günstigen
windfreien  Witterung,  welche  im  Sommer  und  Herbste
in  Turkestan  vorgeherrscht  hat.  Als  sicheres  Zeichen
der  vorzüglichen  Oualität  kann  der  Umstand  dienen,
daß  ein  fehr  obedeutender.  Teil,  60  bis  70  v.  H.  und
sogar  bis  90  v.  H.,  in  diesem  Jahre  zur  ersten  Ernte
gehörte,  9  fast  ausschließlich  Faser  bester  Qualität
  lie  iefert.
edoch  hat  man  auch  über  häufigen  Mangel  an
Arbole  zu  klagen  gehabt,  der  sich  zur  Zeit  des
Beginns  der  ersten  Baumwollernte  z.  B.  im  Syr-Darjagebiet
  und  in  Transkaspien  besonders  fühlbar  machte:
die  Arbeitspreise  gingen  stark  in  die  Höhe,  und  nicht
überall  wollte  es  gelingen,  die  erforderliche  Zahl  Erntearbeiter
  sogar  gegen  hohe  Zahlung  zusammenzubringen.
Indes  war  dieser  Mißstand  nicht  weit  verbreitet  und
daher  von  keiner  allgemeinen  Bedentung  in  der  diesjährigen
  Saison.

Ferner  wird  wieder  die  Frage  wegen  einer  richtigeren
  Kreditgewährung  für  die  Baumwollindustrie
aufgeworfen.  Das  bisher  geltende  System  der  Handgeld=
  und  Vorschußbewilligungen  seitens  der  privaten
Firmen  und  Kommissionäre  halten  die  Baumwoll-=pflanzer
  für  so  unvorteilhaft,  daß  sie  nicht  selten  sich
genötigt  sehen,  den  Umfang  ihrer  Anbauflächen  einzuschränken
  oder  sogar  den  Baumwollbau  ganz  aufzugeben,
  nur  um  nicht  in  die  Hände  von  Personen  zu
geraten,  die  fast  immer  ihre  Schuldner  in  räuberischer

Veise  ausnutgen.  Freilich  hat  in  diesem  Jahre  diese
Frage  etwas  von  ihrer  Schärfe  eingebüßt.  dank  dem
Umstand,  daß  der  Kreditbedarf  der  Bevölkerung  abgenommen
  hatte,  da  die  gute  Baumwollernte  des
vorigen  Jahres  und  die  günstig  verlaufenen  Verkäufe
einen  verstärkten  Geldstrom  nach  den  baumwollbauenden
Gebieten  Turkestaus  geleitet  hatten.  Infolgedessen  ist
die  Bewilligung  von  Vorschüssen  auf  Baumwolle  in
diesem  Jahre  recht  flau  gewesen  und  hat  im  Vergleich
zum  vorigen  Jahre  mehr  als  um  20  v.  H  abgenommen.
Dieser  Erscheinung  sollten  jedoch  die  an  der  Entwicklung
  und  Blüte  des  Baumwollbaues
Kreise  ihre  Beachtung  schenken.

(Nach  d.  Tor.  Prom.  Gaz.  vom  15./28.Nov.  1915.)

interessierten

Brasilien.
Gummiausfuhr  aus  dem  Staate  Matto
L

Im  Jahre  1914  wurden  aus  dem  Staate  Matto
Grosso  über  Manons  3  139  187  kg  Gummi  ausgeführt,
und  zwar  aus  dem  Distrikt  Rio  Jamary  1  304  860,
Rio  Machado  829  289,  Santo  Antonio  446  943,  Villa
WMurtinhe  e  Presidente  Maraues  391  912,  Sao  Manoel

6  188  kag.  Gegen  das  Vorjahr  hat  sich  die  Ausfuhr
156  den  Norddistrikten  um  504  183  kg  cihöht.
        <pb n="39" />
        S#
In  den  letzten  sieben  Jahren  wurden  ausgeführt:
1908:  1  560  941,  1909:  1  229  582,  1910:  1  545  521,
1911:  1593  167,  1912:

und  1914:  3  139  187  kg.

2  705  611,  1918:  2035  004

22  20

Die  Einnahmen  des  Staates  aus  den  Gummi-=Musftühr
  zöllen  der  Norddistrikte  belaufen  sich  auf
1  628  256:

Gericht  den  Kaiserl.  Vizekonfulats  in  Cuyaba.)

 

Literatur-Bericht.

Berger,  Alwin:  Die  Agaven.  Beiträge  zu  einer
Monographie.  Jena,  Gustav  Fischer,  1915.  gr.
288  Seiten,  mit  79  Abbildungen  im  Lext  und  zwei
Karten.  Freis  geh.  9,—  4

Alwin  Berger  faßt  in  dem  vorliegenden  Werke
die  Ergebnisse  seiner  fast  zwanzigjührigen  Studien
über  die  Agnven  zusammen,  die  er  in  dem  bis  zum

Kriege  sciner  Leitung  untesstelkten  Garten  in  La

Mortola  bei  Ventimiglia  gemacht  hat.  In  der

dankenswerten  Monographic,  oder,  wie  der  Verfasser

sein  Buch  cheiden  nennt.  in  den  „Beiträgen  zu
einer  Monographie“,  sind  mit  kritischer  Benutzung
der  zerstreunten  und  zum  Teil  schwer  zugünglichen

Literatur  und  Originalerundlagen  74  Fersehiesene

Arten  der  Gattung  Agavc  beschricben,  die  der  Verfasser

  für  scbstänchge  Spezies  hält.  Wieveit  das  bei

 

allen  der  Fall  ist,  mulß  allerdings  der  Beurcilung  der
im  Vorwort  genannten  „wenigen  in  der  Kenntnis  der
Gattung  Agave  kompetenten  Personen“  überlassen

bleiben  oder  durch  weitere  Forschungen  gekläürt
werden.  Berger  glaubt,  daß  wir  mit  den  bisher  beschriebenen

  Arten  erst  5%  bis  23/1  aller  Agnven
kennen.  Die  außerordentlich  fleigige  Arbeit  ist  mit
79  Abbildungen  auskestattet.  meist  nach  Originalphotographien
  und  Zeichnungen.  und  mit  zwei  Kurten
über  die  Verbreitung  der  Subgencra  Manfreda.  Iittacn
und  Enaguve  in  Mittelamerika;  in  einem  besonderen
Kapitel  wird  die  Kultur  der  Agaven  besprochen.  Das
Buch  wird  jedem,  der  sich  für  die  auch  als  Nutzpflanzen
  in  ihrer  Heimat  und  in  den  Kolonien  bedeutungsvollen
  Agaven  interessiert,  von  Wert  sein.

 

Neue  Literatur.’)

Zusammengestellt  in  der  Blbllothek  des  Relchs-  Kolonlalemts.
Die  eingerelchten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktlon  durchaus  vorbehdlt.  werden  unter  kelnen  Umständen  zurlickgesandt.

I.  Geschichte  und  Politik.

Below,  Georg  von:  Deutschland  und  die  Hohenzollern.
  Leipzig:  Hirzel  1915.  46  S.

(Zwischen  Krieg  und  Frieden.  5)  5  I

*  Georglen  und  der  Weltkrieg.  Zürich:  Orient-Verlag
  /19151.  71  S.  8.  "2

Goltz,  Frhr.  von  der:  Der  jungen  Türkei  Niederlage
  und  die  Möglichkeit  ihrer  Wiedererhebung.
Berlin:  Paetel  1913.  70  S.  80.  [

«Pnstok,Ln(lwivon-ConradvonHutzendokk.
Ein  Lebensbild.  ien  u.  Freiburg  i.  B.  Herder
1916.  XI,  103  S.  80.  4

*  Peters,  Carl:  Afrikanische  Köpfe.  Charakterskizzen

  aus  der  neueren  Geschiehte  Afrikas.  Berlin,
Wien:  Ustein.  267  S.
(Männer  und  Völker  1  (6

*  Ruthgen,  Karl:  Belgiens  auswärtige  Politik  und
der  Kongo.  Ein  Beitrag  zur  Vorgeschichte  des  Krieges,
nach  belgischen  Quellen.

Aus:  Preubische  Jahrbücher,  Bd  162,  H.  3.  1915.  (e

*Wilhelm,  Richard:  Aus  Tsingtaus  schweren  Tagen
im  Weltkrieg  1911.  ngebuch.  Berlin:  Hutten-  Vorins
(19151.  93  S.  80

*Zimmermann,  Emil:  Meine  Kriegsfahrt  von  kumerun
  zur  Heimat.  Mit  3  Karten.  Berlin-Wien:
Ullstein  1915.  231  S.  80.  8

 

t  einem  sind  dle  Titel  der  Werke  bezelchnet,  welche

del  66  r  uene  des  Kolonlalblattes  elngingen  einem  e
diejenigen,  welche  v0rn.  guvw  Hibliothek  des.  alens.  olomalamt3
käufbich  erworben  w

 

II.  Geographie,  Reisebeschreibungen,
Ethnographie,  Archüologie.

Hambruch,  Paul:  Nauru.  Halbbd  2.  Mit  338  Abb.
i.  T.  u.  8  Lichtdruektaf.  Hamburg:  Friederichsen
1915.  VII,  314  S.  40.

(Ergebnisse  der  Südsce-Expedition  1908—1910.
H#r##g.  von  G.  Thilenius.  II.  Ethnographie.  B.  Mikronesien.
  Bd.  1,  2.  (o

Lesse-Wartegg,  Ernst  von:  Zwischen  Anden  und
Amanzonas.  Reisen  in  Brasilien,  Argentinien,  Parnnay,
  Uruguay.  Mit  139  Abb.  i.  T.  u.  8  Einschaltildern.
  Stuttgart,  Berlin,  Leipzig:  Union  o.  J.
93  8.  60.  10
*Kruslus,  Paul:  Die  Muguann.  Mit  2  Abb.  i.  7.,
8  Abb.  auuf  Taf.  15  u.  16.  80.
Aus:  Archiv  k.  mi-  N.  F.  Bd  11.  In

Luschun.  Felix  von:  Rassen  und  Völker.  Rede.
am  2.  Nov.  1915  geh.  Berlin:  Hermann  1915.  35  S.  80.
(Deutsche  Reden  in  schwerer  Zeit.  33.)  (12

Wunuldeyer,  Wilhelm:  Die  im  Weltkriege  stchenden
Völker  in  anthropologischer  Betrachtung.  Rede,  am
5.  Okt.  1915  gchalt.  Berlin:  Herxmann  1915.  36  S.  80

(Deutsche  Reden  in  schwerer  Zeit.  32.)  13

*  Zobeltltz,  Fedor  von:  Cap  Trafalgar.  Eincs
deutschen  Hilfskreuzers.  lr  und  Ende.  Stuttgart:
Engelhorn  1915.  298  K.  L
        <pb n="40" />
        W  23  20

III.  Naturwissenschaften.

Berger,  Alwin:  Die  Aayen-  Beitrüge  zu  einer
Monographie.  Mit  79  Abb.  i.  T.  u.  2  Karten.  Jena:
Fischer  1915.  VI,  285  S.  8#.  [i6

*Besser,  Hans:  Raubwild  und  Dickhäuter  in
Deutsch-Ostafrika.  Mit  Abb.  u.  cinem  Kürichen.
Stuttgart:  Franckh  1915.  92  S.  80.  16

*Kurner,  Woldemar:  Jagd-Tierschutz  im  In-  und
Auslande.  Leipzig:  Spamer  1911.  VI,  238  S.  80.  si-IV.

  Medizin.

Kruslus,  Franz  F.:  Beitrüge  zur  schulhy.  riinischen
Bedentung  der  frühzeitigen  Erkennung  von  Refraktionsanomalien
  nebst  Beschreibung  eines  duzu  gewigneten
  Kompiementär.Optometers.  Leipzig:  Engelmann
  1915.

Aus:  v.  Graecle  KA#chie,  f.  Ophthalmologie  Bd  90.  [is

V.  Rechtswissenschaft  und  Verwaltung.

Adum,  M.:  Das  Militärkersorgungererht  im  Heere,
in  der  Marine  und  in  den  Schutztruppen.  Lin  Nnchl
der  Kricgs-  und  Friedensversorgung.  erb.  u
verm.  Aufl.  Berlin:  Kameradschaft,  idis  Win,
180  S.  80.  si

*  Fechner:  Die  Hinterblicbenen-  und  Kricgsbeschüädigten-Fürsorge
  in  Flies  und  FPriedenszeiten.  Berlin:
Fechner  1915.  121

(Fechner's  GWL.  Bibliothek.  3.)  20

*  Die  Handelsverträge  des  Deutschen  Reichs.  E.
Zusammenstell.  d.  gelt.  Handels-,  Zoll-,  Schiffahrtsu.
  Konsularvertrüge  des  Rceichs  u.  einzelner  Bundesstaaten
  mit  dem  Ausland.  Hrsg.  im  Reichsamt  d.
Innern.  Ergänzungsband  u.  Sachverz.  f.  d.  Gesumtwerk.
  Berlin:  Mittler  1915.  XXII.  582  S.  8.  l#1

Winterer.  Hermann:  Agypten.  Seine  staats-  u.
völkerrechtl.  Stellung.  Berlin:  Puttkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht
  1915.  157  S.  80.  E

Wunsch,  Franz:  Erbschaftssteuergesetz  vom
3.  Juni  1906
3.  Juli  1913
2.  meart.  u.  verm.  Aufl.
XX,  5  80.

r  en  Taschen-Gesetzsammlung.  27.)  *

nebst  Ausführungsbestimmungen.  Erl.

Berlin:  Hermann  1915.

VI.  Volkswirtschaft,  Gesellschaftswissenschaft
  und  Statistik.

'  Grimpen,  Albert:  Judentum  und  Sozialdemokratic.
2.  verm.  u.  verb.  Aufl.  Hamburg:  Grimpen  1914.
63  S.  80.  [24
Junge,  Reinhard:  Das  Problem  der  Europüisicrung
  orientalischer  Wirtschaft.  Dargcstellt  an  den
Verhältnisscn  der  Sozialwirtschaft  von  Russisch-Turkestan.
  Bd  1.  Weimar:  Kiepenheuer  1915.  Ho.
(Archiv  f.  Wirtschafteforschung  im  Nüäheren  Orient.
H#sg.  von  R.  Junge.  Auferord.  Veröff.  Nr.  1.)  125
*Köhler,  A.:  Die  staatliche  Kriegsinvaliden-Fürsorge.
  Leipzig:  Thieme  1916.  148  S.  Se0.  26
Szterényl,  Josef:  Wirtschaftliche  Verbindung  mit
Deutschland.  Vortrag,  gehalten  im  Industriellen  Klub
in  Wien  am  18.  November  1915.  Wien:  Industr.
Klub  (1915).  38  S.  8o.  127
'Szterenyl,  Josef:  Wirtschaftliche  Verbinslung  mit
Deutschland.  Warndorf  i.  B.:  Strache
(Flugschriften  für  COsterreich-  Unganns  E.achen.
Hmsg.  Robert  Strache.  H.  6.  7.)  2s

 

*  Wulff-Parchlm,  L.:  Mitteilungen  zur  Kricgs-I
nührung,-Ersparnis  und-Linderung.  Parchim:  Wehdemaunn
  1915.  28  S.  806.  20

VII.  Handels-  und  Finanzwissenschaft.

Helflerlch,  Karl:  Kriegsfinanzen.  T.  2.  Reichstagsreden
  am  20.  August  u.  14.  Dez.  1915.  tutte-  irt
u.  Berlin:  Deutsche  Verl.  Anst.  1915.  49  S.

(Der  Deutsche  Krieg.  H#sg.  von  Ernst  Jückh.  t  30

*Il'rocès  verhul  de  laj  Compasnie  du  tantn.
Prochs  Verbal  de  carrenec.  Fasc.  ruxelles:
1911—15.  80.  I1

pronns  rerbal  de  lal  Sociéte  nnonme  belge  pour
le  Commerce  du  Haut-Congo.  Pr  verbal  de  carrence.
  Fasc.  1I3.  Bruxelles:  1915.  80.  (32.

VIII.  Land-,  Forst-  und  Hauswirtschaft.

Arbeiten  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gescllschaft.
  H.  275.  Buchführungs-  Ergebnisse.  Berlin:
Deutsche  Landwirtschafts-Ges.  1915.  61  S.  8e.  (3

*  Busse,  Walier:  Bewässerungswirtschaft  in  Luran
und  ihre  Anwendung  in  der  Landeskultur.  Mit  1  Karte.
21  Abb.  i.  T.  u.  23  Taf.  Jena:  Fischer  1915.  VIII.
326  S.  80.

(Veröffentlichungen  des  Recichs-Kolonialamts.  8.)  134

Lierke,  E.;  Ausführung  und  Erfolg  zweckmütiter
Düngung  im  r-  und  Gemüschau.  Berlin:  Wolff
1915.  55

Aus:  Nrsch-  über  den  13.  Obstbau-Vortrugs-Kursus
  d.  Lundwirtschaftskammer  f.  d.  Prov.  Brundenburg.
  (3.

*  Remy.  Th.,  u.  Vasters,  J.:  Weitere  Beobuchtungen
über  die  Unkrautbekümpfung  durch  Kainit  und  cinige
andere  chemische  Mittel.  CAus  dem  Institut  f.  Bodenu.
  Pflanzenbnulehre  in  Bonn-  Foppelsdoork.  CNM.  4  Taf.)
Berlin:  Parey  1915.  (22  S.)

Aus:  Lundwirtschaftl.  7——e  1916.  as

*Stahel,  Gerold:  Marnsmius  perniciosus  nov.  spec.
de  veroorzaker  der  krullotenziekte  van  de  cacao  in
Suriname.

In:  Bulletin.
Suriname  1915.

Wugner,  Paul:  Die  Wirkung  von  Stallmist  und
Handelsdüngern  nach  den  Ergebnissen  von  4—14jähr.
Versuchen.  Eine  Arbeit  der  landwirtschaftl.  Versuchsstation
  Darmstadt.  Berlin:  1915.  544  S.  80.

(Arbeiten  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesell-38



Department  van  den  Landbouw  in
.  33.

schaft.  279.)

IX.  Bau-  und  Ingenieurwissenschaft.

Verkehr.
*  Berichte  des  Ausschusses  für  Vesuche  im  Eisenbahnbau.
  Ausg.  A.  H.  1.  Ausg.  B.  H.  1.  Berlin

Springer  1915.
(Verein  deutscher  Brücken-  und  Eisenbau-Fabriken

CTDeutscher  Eisenbauverband.))  30
*  Bund  Deutscher  Verkehrs-Vereine,  F.  V.  ahresberlcht
  über  das  Geschältsjahr  191  3/141  .  L

„Schumacher,  Josef:  Bundesarbeit  und  Verkehrswerbung
  im  Kriegsjahr,  ihre  Ausgestaltung  nach  dem
i  o

c.  Vortrag.  Leipzig:  1915.  15  S.  8
(Veröffentlichungen  des  Bundes  Deutscher  Verkoehrs-Vercinc.
  5.)  41

lnternntionales  Verzelehnis  der  Funkentelegraphenstationen.
  Hrsg.  vom  internat.  Bureau  des  W  —G„
graphenvereins.  4.  Aufl.  Ausg.  1915.  2  1915.
375  S.  10.  42
        <pb n="41" />
        24  20

X.  Berg-  und  Hüttenwesen.
Vacat.

XI.  Gewerbe  und  Industrie.

*  Delden,  W.  van:  Studien  über  die  indische  Juteindustrie.
  München  u.  Leipzig:  Duncker  &amp;amp;  Humblot.
  1915.

(Abhandlungen  u.  (d.  volkswirtschaftl.  Seminar  d.
Techn.  Hochschule  zu  Dresden.  Hrsg.  von  R.  Wuttke.
H.  9.)  (1#

Gottlob.  Kurt:  Technologie  der  Kautschukwaren.
#nter  Mitarb.  von  Edgur  Herbst-Wien  (u  a.]  hrsg.
zn  92  Abb.  Braunschweig:  Vieweg  1915.  XII,
256  S.  !

(Neucs  Handbuch
hisg.  von  C.  Engler.

“  Industrin  azucarera  F.  sus  derivadas.  Zafra  #le.
1914  a  1911.  Habana:  Cutierrez  1915.  96  S.  10.

(Republicn  de  Cuba.  Seerciurin  de  Hacienda.
eccion  de  Estatistica.)  15

Killler,  Paul:  Wilde  Seiden  Afrikas.  lhre  Be-«deutung
  für  die  Textil-Industrie  und  für  dic  wirtscehaftl.
  Entwieklung  des  sehwarzen  Erdteils.

(LTondon:  African  Silk  Corporation  1913.)  46

XII.  Unterricht  und  Sprachwissenschaft.

EUbelncker,  M.:  Brielsteller  und  ltatgeber  für
Schreiben  an  Bchörden  nebst  Titulaturen.  15.  Aufl.
Berlin:  Euler  1914.  160  S.  8o.  47

"  Algemeen  Verslus  van  het  Europeesch  Middelbuar
  en  Lager  Ouderwijs  in  Nederlandsch-Indiö  over
1913.  (M.  e.  Karte.)  Batavin:  „Papyrus“  1915.  VII.
265  S.  80.  (1½

der  chemischen  Technologic.
4

XIII.  Religion  und  Mission.

*  Nirbt,  Carl:  Christentum  und  Eingeborenenrecht.
in  den  deutschen  Sebutzgebieten.  Leipzig:  Hinrichs
1916.  80.

7  Geschichtl.  Studien,  Albert  Hauck  zum  70.
Geburtstage  dargebrac

AMirbt,  Carl:  Hundert  Tahre  Busler  Missionsarbeit.


Aus:  Evung.  Missions-Mugazin  1915.  Jr.  11.  12.  5#

Mltteillung  über  die  Auslandsarbeit  des  Evangelischen
  Ober-Kirchenrats  in  der  Kriegszeit.  40.

(7.  ordentl.  Generalsynode  1915.  Jr.  3.)  (01

 

Steiner,  P.:  Hundert  Juhre  Missionsarbeit.  Zur
Erinnerung  an  das  hundertjührige  Bestehen  der  Basler
Mission.  1815—1915.  Basel:  Verl.  d.  Busler  Missionsbuchhdlg.
  1915.  119  S.  S#.  s2

XIV.  Schöne  Literatur  und  Kunst.
Vacat.

XV.  Heer  und  Marine.

*  Graerenitz,  George  von:  Dic  wilitärische  Vorbercitung
  der  Jugend  in  Gegenwart  und  Zukunft.
Stuttgart  u.  Berlin:  Deutsche  Verl.-Anst.  1915.
54  S.  680.
(Der  Deutsche  Krieg,  hrsg.  von  E.  Jückh.  67.)  53

Taschen-Atlas  aller  Kricgsschauplätze  im  Wesien.
Osten,  Balkan.  Italicn,  enthaltend  23  Ubmersichts  und
Sonderkarten.  Berlin:  Schwarz  11915.  E

XVI.  Verschiedenes.

*  Un  An  de  Journalisme  en  pays  occupé.  Recucil
V’articIhes  parvus  dans  la  „Gazette  des  Arldennes“
ler  Nor.  1911.—31  Cct.  1915.  Charlesile  Guzette  des
Ardennes  1915.  94  S.  S.  (55

UCnst,  P:  Deutschland  und  Südamecrika.  Stuttgart-Berlin:
  Deutsche  Verl.-Anst.  1915.  42  S.  8e.

(Der  Deutsche  Krieg,  hrsg.  von  E.  Jäckh.  68.)  löc

Gruber,  Max  von:  Kricg,  Fricden  und  Biologie.

Rede,  am  28.  Mai  1915  gchalt.  Berlin:  Heymann
1915.  28  S.  80.
(Deutsche  Reden  in  schwerer  Zeit.  30.)  (07

*  Mill.  Winifred  C.:  A  selcct  Bibliographr  of  publications
  on  foreinn  colonisation  —  German.  French.

lItalian,  Dutch.  Tortuciucse;  Spanish  and  Belgian  —
contnincd  in  the  librarr  of  the  Poya  *  Institute.
  Aberdeen:  1915  Univ.  Press

(Royal  Colonial  Institute  ——-  Xr.  1.  lan

Süsserotts  illustrierter  Kolonlunl-Kalender.  Kriesausgabe
  1915—1910.  Berlin:  Süsserott.  80.  L

*  Lunge,  Willy:  Deutsche  Heldenhaine.  Hrsg.  im
Auftr.  d.  Arbeitsgemeinschaft  f.  D  Deutschlepd  Hesdenhaine.
  Leipzig:  Weber  5.  112  S  leo

*Schmidt,  Ferd.  Jak.:  Das  beisge  Woermachele
unserer  gefallenen  Helden.  Berlin:  Heymann  1915.
16  s

(beutsche  Reden  in  schwerer  Zeit.  31.)  (61

(G#—

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Tell:

Oskar  Biesenthal,  Berlin

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  66—71.
        <pb n="42" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Rfrikka  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

27.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Oär-z  1916.  Nummer  4/5.
Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  ees  Monats.  Derlelben  werden  Eals  Dahet  rweis  die  mindehens  einmal
biertelsöhrlich  erscheinenden:  „Mltteilungen  aus  den  tsehen  33  Herausge  q  das-D
vieleltäbkltchslbonnem  nispreis  für  das  „Po  o  Lenn  oehe  Heibeen.  beirägt  Elx  und  die  Buch-Ehurs
  en  .X  4.—,  direkt  unter  Strelfba  durch  die  mi  )  iu  dan  ane  S#  der  deutschen
one  lete  und  Csterreich-  Ungarns  6  für  die  Länder  des  Weioß  lvereins.  —  5-ule  en  ung  Anfrag  en  sud  an  die
Köntgliche  Hofbuchhandlung  von  Lals  Siegiried  Mitiler  und  Sohn.  Berlin  8W5,  Kochstraße  68—71.  zu  richten

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Änderungen  an  den  Heimatsuniformen  der  Offiziere  usw.  der  Kaiserlichen  Schutztruppen.
  Vom  24.  Januar  1916  S.  25.  —  Verordnung  des  Neichskanzlere,  betr.  Ausführung  der  Kaiserlichen
—  betr.  den  Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten,  vom  16.  Jannar  1909.  Vom  22.  Februar  1916

.  35.  —  Personalien  S.  36.

Nichtamtlicher  Teil:  Der  Krieg  in  den  deutschen  Schutgebieten  (siebente  Mitteilung)  lmit  einer  Kartel

S.  37.
Aus  rrun  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Handel  und  Schiffahrt  Britisch-Südafrikas  im
Jahre  19  54.  —  Kalaoausfuhr  der  Dominikanischen  Nepublik  im  Juli,  August  und  September  1915  S.  55.  —

#ahrht  tnn  S  aus  Brasilien,  insbesondere  aus  dem  Staate  Vahia  S.  56.

 

eGrerre  Amtlicher  Teil  H

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

finderungen  an  den  Heimatsuniformen  der  Offiziere  usw.
der  Kaiserlichen  Schutztruppen.
Vom  24.  Jannar  1916.

Auf  den  Mir  gehaltenen  Vortrag  genehmige  Ich  die  aus  der  Anlage  ersichtlichen  Abänderungen
  für  die  Heimatsunisormen  der  Offiziere  Meiner  Schutztruppen  nach  den  Mir  vorgelegten
Mustern.  Die  Bestimmungen  finden  sinngemäß  auf  die  Sanitätsoffiziere,  Veterinäroffiziere  und
Beamten  Anwendung.

Das  Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppen)  hat  hiernach  das  Weitere
zu  veranlassen.

Großes  Hauptaquartier,  den  24.  Jannar  1916.
gez.  Wilhelm  I.  B.
An  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt).

Anlage.
Waffenrock:  Tuch  und  Schnitt  der  einzelnen  Bekleidungsstücke  wie  für  die  preußische  Infanterie
Kleiner  Rock:  vorgeschrieben;  Abzeichen  und  Unterscheidungszeichen  der  bisherigen  Heimatsnniform
Bluse:  olntsprechend.  Zur  Bluse  Litzen  auf  Spiegeln  in  der  Farbe  des  Waffenrockkragens.
Überrock:  fällt  fort.
Lange  Hose:  aus  Tuch,  wie  für  die  preußische  Infanterie  vorgeschrieben,  Vorstoß  in  den  Seitennähten
  wie  seither.
        <pb n="43" />
        W  26  20

Stiefelhose:  wie  für  die  preußische  Infanterie  vorgeschrieben,  Vorstoß  in  den  Seitennähten  nur
dann,  wenn  Besatzstreifen  zu  ihnen  gehören.

Mantel:  wie  für  das  preußische  Heer  vorgeschrieben.  Vergoldete  bzw.  versilberte  Knöpfe
mit  Kaiserkrone.

Umhang:  wie  für  das  preußische  Heer  vorgeschrieben.

Achselstücke:  Form  wie  für  das  preußische  Heer  vorgeschrieben,  jedoch  mit  rotem  Seidenfaden
durchzogen.  Tuchunterlage  den  bisherigen  Farben  entsprechend.  Zum  Feldanzug
auf  Bluse  und  Mantel  entsprechende  Feldachselstücke.

Die  Achselstücke  für  Offiziere  z.  D.  und  a.  D.  entsprechen  den  neuen  für  die
Armee  vorgeschriebenen  Formen,  jedoch  die  Silberschnüre  mit  rotem  Seidenfaden
durchwirkt.

Schärpe:  für  Offiziere,  wie  für  das  preußische  Heer  vorgeschrieben,  jedoch  das  Band  in  der
Mitte  mit  rotem  Seidenfaden  durchzogen  und  in  den  Quasten  außer  den  schwarzsilbernen
  Füllfransen  noch  eine  Reihe  roter.

Sanitätsoffiziere  tragen  für  Gelegenheiten,  zu  denen  Offiziere  die  Schärpe
anlegen,  eine  Feldbinde  nach  preußischem  Muster,  mit  rotem  Seidenfaden  durchzogen.
  Schloß  mit  Kaiserkrone.

Feldkoppel:  wie  für  das  preußische  Heer  vorgeschrieben.

Helm:  a)  für  Offiziere:  Helm  preußischer  Probe  mit  eckigem  Vorderschirm.  Beschläge  vergoldet
bzw.  versilbert,  je  nach  der  Knopffarbe  des  Waffenrocks.  Für  Generale,  Zentralverwaltung
  und  Generalstab  Kreuzbeschlag  und  sechskantig  ausgekehlte  Aufsatzspitze,
im  Übrigen  Scheibe  und  glatte  Spitze.  Fliegender  Reichsadler.  Weißer  Haarbusch,
  für  Generale  Federbusch  wie  bisher;

b)  für  Sanitätsoffiziere,  Veterinäroffiziere  und  Beamte:  Helm  wie  für  die  entsprechenden
Klassen  des  preußischen  Heeres  vorgeschrieben,  jedoch  an  Stelle  des  preußischen
Adlers  der  entsprechende  Reichsadler.  Beschläge  vergoldet  bzw.  versilbert,  je  nach
der  Knopffarbe  des  Waffenrockes.

Orden:  Ordensschnallen  nach  preußischem  Muster.
Stücke  alter  Art  dürfen  nicht  mehr  beschafft  werden.

Reichs-Kolonialamt.  Berlin  Ws,  den  25.  Februar  1916.
Kommando  der  Echnstruppen.  Mauerstraße  45/46.
Nr.  M  47.  16.  H  B

Ausführungsbestimmungen.

1.  Die  bisher  für  die  Heimatsuniform  vorgeschriebenen  Bekleidungs=  und  Ausrüstungsstücke  dürfen
außer  der  seitherigen  Feldbinde  und  dem  seitherigen  Hut  bis  auf  weiteres  unverändert  aufgetragen
  werden;  auch  ist  das  Tragen  bisheriger  Stücke  in  Verbindung  mit  neuen  zulässig.
Achselstücke  a/A.  sind  baldmöglichst  durch  solche  n/A.  zu  ersetzen.

2.  Paletots,  Mäntel  und  Umhänge  bisheriger  Probe  können  mit  Kragen  vom  Grundtuch  versehen
  werden.  Die  bisherigen  Interimswaffenröcke  und  Feldröcke  sind  mit  Kragenpatten  nach
der  Vorschrift  für  die  Bluse,  feldgrauen  Knöpfen  und  Feldachselstücken  zu  versehen  und  können
an  Stelle  der  Bluse  aufgetragen  werden.

3.  An  Stelle  des  Uberrockes  tritt  der  kleine  Rock;  ersterer  kann  jedoch  bis  auf  weiteres  aufgetragen
  werden.

.  Zum  Paradeanzug  wird  in  Zukunft  die  Schärpe,  zum  Dienstanzug  das  Feldkoppel  getragen.
        <pb n="44" />
        S':

–

□#

—

2

—

#

W  27  20

Die  Epauletthalter  nebst  Epauletthaltertressenbesatz  an  der  Uniform  für  inaktive  Offiziere

fallen  weg.

.  In  der  Uniform  der  Militär-Bausekretäre  wird  das  dunkelblaue  Tuch  des  Mützenbesatzes  und

Waffenrockbesatzes  durch  kornblumenblaues  Tuch  ersetzt.  (Vgl.  Erlaß  des  Reichskanzlers  vom
29.  Dezember  1913  —  Kol.  Bl.  1914  S.  42  —  und  A.  K.  O.  vom  8.  Januar  1915  —
A.  V.  Bl.  S.  17.)

An  die  Stelle  der  Abschnitte  A,  A##,  Ab,  B  bis  E  der  Bekleidungsvorschrift  für  die  Kaiserlichen

  Schutztruppen  in  Afrika  (Anlage  10,  Seiten  81  bis  93  Schtr.  O.)  und  der  Anzugs-Bestimmung
  unter  1II  C,  Ziff.  4,  Absatz  1  (S.  128  Schtr.  O.)  treten  die  in  der  Anlage  zusammengestellten
  Vorschriften.

.Unteroffiziere  und  Mannschaften  tragen  bis  auf  weiteres  die  Uniform  nach  den  bisherigen

Bestimmungen.

Die  Tropenuniformen  sämtlicher  Schutztruppenangehörigen  bleiben  einstweilen  unverändert.

.  Die  Ergänzungen  zur  Bekleidungsvorschrift  auf  S.  128  a  bis  c  Schtr.  O.  bleiben  nur  insoweit

in  Kraft,  als  sie  Unteroffiziere  und  Mannschaften  betreffen.
Allerhöchst  mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte  beauftragt:
Lempp.

Anlage.
Bekleidungsvorschrift  für  die  Kaiserlichen  Schutztruppen.

I.  Heimatsuniform.

Vorbemerkungen.

.  Für  die  Beschreibung  und  den  Sitz  der  einzelnen  Bekleidungs=  und  Ausrüstungsstücke  finden

die  Bestimmungen  der  Bekleidungsvorschrift  #r  Offiziere,  Sanitätsoffiziere  und  Veterinäroffiziere
  des  Königlich  Preußischen  Heeres  (O.  Bkl.  V.  —  D.  V.  E.  317)  und  der  Zusammenstellung
  der  Uniformen  und  Abzeichen  der  amieen  des  Königlich  Preußischen  Heeres
(D.  V.  E.  317  a)  sinngemäße  Anwendung.

.  Die  Unterscheidungs=  und  Gradabzeichen  stimmen  mit  den  Abzeichen  des  preußischen

Heeres  überein.

.  Für  die  Anzugsbestimmungen  in  der  Heimat  gelten  sinngemäß  die  *“’)  Bestimmungen
kl.  V

für  das  preußische  Heer.  (O.  Bkl.  V.  I.  Teil  und  Garn.  D.  V.)  Die  Offizziere  des  Kommandos
  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  rechnen  zu  den  „höheren  Stäben“.

.  Kopfschützer  oder  Ohrenklappen,  Helmüberzug  (ohne  Abzeichen),  Kartentasche,  Fernglas  und

Signalpfeife  gleichen  den  für  die  Offiziere  des  preußischen  Heeres  vorgeschriebenen  entsprechenden
Stücken.  Der  Offizierkoffer  besteht  aus  Blech.

.  Naturfarbene  Schnürschuhe  und  Gamaschen  nach  preußischer  Probe  können  von  den  Offizieren

  usw.  bei  jeder  Gelegenheit  statt  der  hohen  Stiefel  getragen  werden;  schwarze  Schnürschuhe
  mit  Gamaschen  dürfen  aufgetragen  werden,  ausgenommen  zum  Paradeanzug.

.  Die  Heimatsuniformen  der  Generale,  Generalstabsoffiziere,  Feuerwerksoffiziere,  Sanitätsoffiziere,

  Veterinäroffiziere  und  Beamten  sind  innerhalb  der  gesamten  Schutztruppenorganisation
gleich,  haben  also  keine  Unterscheidungszeichen  für  die  einzelnen  Behörden  und  Truppenteile.
        <pb n="45" />
        28  20

I.  Heimatsuniform.
A.  Offiziere.

 

Bezeichnung

Nähere

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S*  des
SStũckes  a.  Generale  W  *2  c.  Generalstabsoffiziere
1IeIm  Lederhelm  preußischer  Probe  mit  eckigem  Vorder=  und  abgerundetem  Hinterschirm.
Zierat,  Beschläge,  Schuppenketten,  Haarbuschtrichter
vergoldet  vergoldet  versilbert
Fliegender  Reichsadler.  Sechskantig  ausgekehlte  Aufsatzspitze,  Kreuzbeschlag  wie
für  Dragoner.  Gewölbte  Schuppenketten  mit  ovalen  Rosetten.  Rechts  die  deutsche
Reichskokarde.  Sechskantig  ausgekehlter  Haarbuschtrichter.
Busch  aus  weißen  (außen),  Busch  aus  weißem  Büffelhaar;
schwarzen  (in  der  Mitte)  schneidet  mit  dem  unteren  Rande  des  Helmschirmes  ab.
und  roten  (innen)  Hahnenfedern;
  schneidet  mit  dem
oberen  Rande  des  Helmschirmes
  ab.
2  Mütze  Wie  für  Offiziere  des  preußischen  Heeres,  jedoch  Schirm  von  schwarzlackiertem
ponceaurotem  Tuch.  karmesinrotem  Tuch.
3  Feldmütze  Wie  für  Offiziere  des  preußischen  Heeres;  Kokarde,  Besatzstreifen  und  Deckelvorstoß
4  Waffenrock  Wie  für  preußische  Generale,  Wie  für  Offiziere  der  preußischen  Infanterie,
jedoch  vergoldete  Knöpfe  karmesinrotem  Tuch.  1
mit  Kaiserkrone.  Am  ragen  und
goldene  Kolbenstickerei;  silberne  Kolbenstickerei;
vergoldete  versilberte
Knöpfe  mit  Kaiserkrone.
Auf  der  linken  Schulter  ein  feldgrau  besponnener
5  Kleiner  Rock  Wie  für  preußische  Generale,]  Wie  für  Offiziere  der  preußischen  Infanterie,  jedoch
vergoldete  Knöpfe  mit  karmesinrotem  Tuch;
Kaiserkrone.  karmesinrote  Kragenpatten;
vergoldete  versilberte
Knöpfe  mit  Kaiserkrone.
6Bluse  Wie  für  preußische  Generale,  Wie  für  Offiziere  der  prenußischen
jedoch  vergoldete  Schulter-  Karmesinrote  Kragenpatten  mit  verkleinerter
und  Taschenknöpfe  mit  goldener  silberner
Kaiserkrone.  Kolbenstickerei.
Vergoldete  Versilberte
Schulter-  und  Taschen-7
  Lange  Wie  für  preußische  Generale.  Wie  für  Offiziere  der  preußischen  Infanterie,

 

Tuchhose

 

 

karmesinrotem  Tuch.
Zu  beiden  Seiten  der  Vorstöße  4  em  breite
karmesinrote  Tuchstreisen.
        <pb n="46" />
        W  29  2.

I.  Heimatsuniform.
A.  Offiziere.

 

Beschreibung

 

d.  Schutztruppe  für  e.  Schutztruppe  für  .
Deutsch-Ostafrika  Deutsch-Südwestafrika  k.  Schutztruppe  für  Kamerun

 

Wie  für  Offiziere  des  Kommandos  der  Schutztruppen,  jedoch  Zierat,  Beschläge,  Schuppenketten,
Haarbuschtrichter  versilbert;  ferner  glatte  Aufsatzspitze  auf  einer  Scheibe,  glatter  Haarbuschtrichter.

 

 

Leder,  ohne  Landeskokarde,  Reichskokarde  auf  dem  Besatzstreifen.  Besatzstreifen  und  Deckelvorstoß  von
weißem  Tuch.  kornblumenblauem  Tuch.  ponceaurotem  Tuch.

 

wie  für  die  Mütze  (lide.  Nr.  2)  vorgeschrieben.

 

eckiger  Kragen  und  schwedische  Aufschläge.  Kragen,  Aufschläge  und  Vorstöße  von
1  weißem  Tuch.  1  kornblumenblauem  Tuch.  1  ponceaurotem  Tuch.
ann  den  Aufschlägen:
zwei  gestickte  silberne  Litzen;
versilberte  Knöpfe  mit  Kaiserkrone.

Knopf  zum  Befestigen  des  Achselbandes.

 

Vorstöße  vorn  herunter,  um  den  Kragen  und  die  Armelaufschläge  von
ponceaurotem  Tuch,
weiße  Kragenpatten;  kornblumenblaue  Kragenpatten;]  ponceaurote  Kragenpatten;
versilberte  Knöpfe  mit  Kaiserkrone.

 

Infanterie  mit  folgenden  Abweichungen:
Weiße  Kragenpatten  Kornblumenblaue  Kragenpatten]  Ponceaurote  Kragenpatten
mit  verkleinerter  matter  silberner  Litzenstickerei.

Versilberte
nöpfe  mit  Kaiserkrone.

 

 

edoch  Vorstöße  in  den  Seitennähten  von
weißem  Tuch.  I  kornblumenblauem  Tuch.  I  ponceaurotem  Tuch.
        <pb n="47" />
        G  30  20

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

27  Nähere.
7  des  b.  Kommando  der  Schutz
Sütückes  a.  Generale  truppen  im  Reichs-Kol.-Amte.  Generalstabsoffiziere
8.Stiefelhose  Wie  zu  7  .  Wie  zu  7
9Weißleinene  Wie  für  Offiziere
Hose
10Galahose  Keine  besondere  Galahose.
11¼  Mantel  Wie  für  preußische  Generale;  Wie  für  Offiziere
vergoldete  Knöpfe  mit  vergoldete  versilberte
Kaiserkrone.  Knöpfe  mit  Kaiserkrone.
12  Umhang  Wie  für  Offiziere
13|Achselstücke  Wie  für  preußische  Generale,  Wie  für  Offiziere  des  preußischen  Heeres,  jedoch
der  innere  silberne  Schnur-  karmesinrot.  1
strang  mit  schwarzer  und
roter  Seide  durchwirkt.
Zur  Felduniform  auf  Bluse  und  Mantel
14  Achselband  Wie  für  preußische  Generale.  Aus  zwei  silbernen,  109  cm  langen  Achselschnüren
mit  Knoten  und  mit  versilberter  Spitze  ausläuft.
15  Fangschnüre  Wie  für  preußische  Generale.  .  .
16  Halsbinde  Wie  für  Offiziere
17Schärpe  Wie  für  Offiziere  des  preußischen  Heeres,  jedoch  das  Band  in  der  Mitte  mit  rotem
18/Adjutanten-=  .
schärpe
191  Feldkoppel  Wie  für  Offiziere  des  preußischen  Heeres,
20  Handschuhe  Wie  für  Offiziere
218|8  Fußbeklei-  Hohe  Stiefel  von  naturfarbenem  Leder;  Schäfte  gerade,  fest  und  faltenlos,
dung  wie  für  Offiziere  des  preußischen  Heeres,
22%  Sporen  Wie  für  Offiziere  des  preußischen  Heeres,
23  Degen  Infanterie-Offizierdegen  des  preußischen  Heeres,  jedoch  im  Korbe  der  Reichs-24|Degenkoppel!
  Der  Leibriemen  von  Gurtband  oder  Leder  zum  Unterschnallen.  Der  Trageriemen
einer  festen  Ose  mit  dem  Leibriemen  verbunden.  Vor  dem  Trageriemen
25/  Portepee  Wie  für  Offiziere  der  preußischen  Infanterie,  jedoch  die  Mitte  des
26|Ordens-  Wie  für  Offiziere

 

 

 

schnallen
        <pb n="48" />
        G  31  20

Beschreibung

 

d.  Schutztruppe  für  e.  Schutztruppe  für

Deutsch-Ostafrika  Deutsch-Südwestafrika  k.  Schutztruppe  für  Kamerun.

Wie  zu  7;  ohne  Vorstöße  in  den  Seitennähten.

 

des  preußischen  Heeres.

 

Lange  Tuchhose  (Nr.  7);  zu  beiden  Seiten  der  Vorstöße  —  mit  0,5  cm  Abstand  —  je  ein
Streifen  aus  Tuch  von  gleicher  Farber  wie  der  Vorstoß,  Breite  des  Streisens
4  em  I

 

des  preußischen  Heeres,  jedoch
versilberte  Knöpfe  mit  Kaiserkrone.

 

des  preußischen  Heeres.

Schnüre  mit  schwarzer  und  roter  Seide  durchwirkt.  Tuchunterlage:
weiß.  1  kornblumenblau.  1  ponceaurot.

entsprechende  Feldachselstücke.

 

und  einem  25  cm  langen  und  3  em  breiten  Achselgeflecht,  welches  in  eine  25  em  lange  Achselschnur
An  den  Achselschnüren  eine  Vorrichtung  zum  Befestigen  auf  der  Schulter  des  Waffenrocks.

Seidenfaden  durchzogen  und  in  den  Quasten  außer  den  schwarzsilbernen  Füllfransen  noch  eine  Reihe  roter.

 

de  s  preußischen  Heeres.

 

Wie  für  Offiziere  des  preußischen  Heeres,  jedoch  das  Band  in  der  Mitte  mit  rotem  Seidenfaden
durchzogen  und  in  den  Qnasten  außer  den  schwarzsilbernen  Füllfransen  noch  eine  Reihe  roter.

jedoch  mattes  Schloß  mit  Kaiserkrone.

 

des  preuzischen  Heeres.

 

bis  zum  Knie  reichend,  im  übrigen  wie  für  Offiziere  der  preußischen  Infanterie.  Kurze  Stiefel
zum  Galaanzug  aus  schwarzem  Glanzleder.

 

jedoch  Sporenleder  der  Anschnallsporen  gebräunt.

 

adler,  an  der  äußeren  Seite  des  Handgriffs  der  Kaiserliche  Namenszug  mit  Krone.

 

ist  rund,  von  naturfarbenem  Leder  mit  vergoldetem  Karabinerhaken;  er  ist  durch  einen  Ring  an
ist  in  den  Messingring  befestigt:  die  Hilfstragekette  mit  Haken.

 

Lederriemens  mit  einem  roten  Seidenfaden  durchsteppt.

 

de  s  preuzßischen  Heeres.
        <pb n="49" />
        32

—

 

Bezeichnung

Nähere  Beschreibung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

kDes  .  C.  D.
5  Stückes  Seuerwerksoffiziere  Sanitätsoffiziere  Deterinäroffiziere
1|Helm  Wie  für  die  gleichen  Klassen  des  preußischen  Heeres;  deutscher  Wappenadler
(Reichsadler).  Ohne  Landeskokarde.
2|  Mütze  Wie  zu  I  Ab  Nr.  2  mit  folgenden  Abweichungen:
Besatzstreifen  von  schwarzem]  Besatzstreifen  von  dunkel=  Besatzstreifen  von  schwarzem
Samtmitponceauroten  Tuch=  blauem  Tuch  mit  ponceau-  Tuch  mitkarmesinroten  Tuchvorstößen
  um  den  oberenroten  Tuchvorstößen  um  den  vorstößen  um  den  oberen
und  unteren  Rand  des  Be-oberen  und  unteren  Rand  und  unteren  Rand  des  Besatzes
  und  um  den  Rand  des  Besatzes  und  um  densatzes  und  um  den  Rand
des  Deckels.  Rand  des  Deckels.  des  Deckels.
3  Feldmütze  Wie  zu  IAb  Nr.  3  mit  den  vorstehend  zu  2  vorgeschriebenen  Abweichungen.
4]  Waffenrock  Wie  zu  IAb  Nr.  4;  jedoch  Kragen  und  Aufschläge  von
schwarzem  Samt  (ohne  dunkelblauem  Tuch  schwarzem  Tuch
Stickerei)  mit  Vorstößen  mit  zwei  gestickten  goldenen  Litzen  und  Vorstößen
von  ponceaurotem  Tuch.  von  ponceaurotem  Tuch.]von  karmesinrotem  Tuch.
Ubrige  Vorstöße  in  Farbe  und  Stoff  wie  die  Vorstöße  um  Kragen  und  Aufschläge.
Der  feldgrau  besponnene  Knopf  auf  der  linken  Schulter  fällt  fort.
5  Kleiner  Rock  Wie  zu  I  Ab  Nr.  5;  jedoch  sämtliche  Vorstöße  von
ponceaurotem  Tuch.  karmesinrotem  Tuch.
Kragenpatten  von
schwarzem  Samt.  dunkelblauem  Tuch  mit  schwarzem  Tuch  mit  karponceaurotem
  Vorstoß.  mesinrotem  Vorstoß.
6  Bluse  Wie  zu  IAb  Nr.  6;  jedoch
ohne  Kragenpatten  und  Kragenpatten  von
ohne  Stickerei.  dunkelblauem  Tuch  mit  schwarzem  Tuch  mit  karponceaurotem
  Vorstoß  und  mesinrotem  Vorstoß  und
verkleinerter  matter  goldener  Litzenstickerei.
7Lange  Tuch-  Wie  zu  I  Ad  Nr.  7;  jedoch  Vorstöße  in  den  Seitennähten  von
hose  ponceaurotem  Tuch.  ponceaurotem  Tuch.  karmesinrotem  Tuch.
8.8  Stiefelhose  Wie  zu  IA  d  Nr.  8.
9  Weißleinene  Wie  zu  lIAd  Nr.  9.
Hose
10Galahose  —  Lange  Tuchhose,  zu  beiden  Seiten  des  Vorstoßes
—  mit  0,5  cm  Abstand  —
je  ein  3  cm  breiter  Streifenjie  ein  4  cm  breiter  Streifen
von  ponceaurotem  Tuch.von  schwarzem  Tuch  mit  karmesinrotem
  Tuchvorstoß  an
den  beiden  äußeren  Seiten.
111  Mantel  Wie  zu  I  Ab  Nr.  11.
12  Umhang  Wie  zu  I  A  Nr.  12.
        <pb n="50" />
        33

 

Nähere  Beschreibung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung
DbDbDes  B.  C.  D.
5  Stückes  ,Leuerwerksofsiziere  Sanitätsoffiziere  Veterinäroffizlere
13chselstücke  Wie  zu  IAb  Nr.  13.  Auf  den  Achselstücken
ein  F  aus  geschlagenem  der  Askulapstab  aus  geschla-eine  Schlange  aus  geschlavergoldeten
  Mctall;  genem  vergoldeten  Metall;genem  vergoldeten  Metall;
Unterlage  aus
schwarzem  Samt.  dunkelblauem  Samt.  karmesinrotem  Tuch.
14|ällt  aus.  —  —  —
151  fällt  aus.  —  —  —
16Halsbinde  Wie  zu  l  A  Nr.  16.
17Schärpe  Wie  zu  Il  A  Nr.  17.  —  —
18Feldbinde  —  Wie  für  Sanitätsoffiziere  des  —
preußischen  Heeres;  jedoch
in  der  Mitte  mit  rotem
Seidenfaden  durchzogen;
Schloß  mit  Kaiserkrone.
19  Feldkoppel  Wie  zu  I  A  Nr.  19.  —  —
20Handschuhe  Wie  zu  I  A  Nr.  20.
21|Fußbekleidung  Wie  zu  I  A  Nr.  21.
22  Sporen  Wie  zu  I1  A  Nr.  22.
23  Degen  Wie  zu  I  A  Nr.  23.
24  Degenkoppel  Wie  zu  l  A  Nr.  24.
25|  Portepce  Wie  zu  l  A  Nr.  25.
26N  Ordens-  Wic  zu  I  A  Nr.  26.
schnallen
27  Lazarettrock  —  Wie  für  Sanitätsoffiziere  des  —
preußischen  Heeres.
Anmerkung.  Alle  nur  für
den  Feldgebrauch  bestimmten
Stücke  sind  nicht  erforderlich,
wenn  der  Feuerwerksoffizier
nicht  bei  der  Truppe  Verwendung
  findet.
E.  Offlziere  des  Beurlaubtenstandes.
1.  Offiziere  des  Beurlaubtenstandes  der  Schutztruppen  tragen  Bekleidung  und  Ausrüstung  wie  die

2

aktiven  Offiziere  und  als  Abzeichen  das  Landwehrkreuz  mit  der  Inschrift  „Mit  Gott  für

Kaiser  und  Reich“  am  Helmzierat  und  auf  der  Kokarde  der  Mütze.
Das  Landwehrkreuz  am  Helmzierat  ist  vergoldet  und  anzubringen:
a)  bei  den  Reserveoffizieren  dicht  unter  dem  im  Wappenschild  befindlichen  preußischen

dler;
b)  bei  den  Landwehroffizieren  auf  dem  preußischen  Adler  im  Wappenschild.
Das  Landwehrkreuz  auf  der  Kokarde  der  Mütze  ist  versilbert.
Der  kleine  Rock  ist  für  Offiziere  des  Beurlaubtenstandes  ein  gestattetes  Stück.
        <pb n="51" />
        2

#

Form  des  Kaiserlichen  Namenszuges:  ##

W  34  20Ö

F.  Inaktive  (3.  D.  und  a.  D.)  Offiziere  (Sanitäts--  und  Deterindroffiziere).

.  Die  für  inaktive  Offiziere  usw.  z.  D.  und  a.  D.  gegebenen  Heeresbestimmungen  (O.  Bkl.  V.)

finden  auf  die  Schutztruppen  finngemäße  Anwendung.

Die  Achselstücke  entsprechen  den  für  das  preußische  Heer  vorgeschriebenen  Formen,  jedoch

Silberschnüre  mit  rotem  Seidenfaden  durchzogen.
Zur  Generalsunisorm  sind  etwaige  Rangsterne  auf  den  Achselstücken  vergoldet.

.  Der  kleine  Rock  ist  ein  gestattetes  Stück.

G.  Seldwebelleutnants.

Die  Feldwebelleutnants  tragen  die  Bekleidung  und  Abzeichen  der  Vizefeldwebel,  jedoch
mit  den  für  Leutnants  vorgeschriebenen  Achselstücken  sowohl  zum  Waffenrock  wie  zum  Mantel.
Kopfbedeckung,  Seitengewehr  nebst  Koppel  nach  den  Vorschriften  für  die  Offiziere.

H.  Reitausrüstung.

Für  das  Reitzeug  der  Generale  gelten  für  die  Heimat  die  Vorschriften  für  die  preußischen

Generale.  Die  Generale  der  Schutztruppen  führen  jedoch  auf  den  vergoldeten  Buckeln  der
Kandare  sowie  in  den  hinteren  Ecken  der  Paradeüberdecke  und  oberhalb  des  Tressenbesatzes
der  Paradeschabrunken  den  Kaiserlichen  Namenszug.

.  Das  Reitzeug  aller  übrigen  Offiziere  gleicht  in  der  Heimat  dem  für  die  Offiziere  der  preußischen

Dragoner  vorgeschriebenen.  Die  Paradeüberdecke  ist  jedoch  aus  feldgrauem  Tuch  mit  Besatz
von  demselben  Tuch  wie  der  Waffenrockbesatz;  in  den  hinteren  Ecken  der  Paradeüberdecke  in
Gold  oder  Silber  (je  nach  der  Knopffarbe)  der  Kaiserliche  Namenszug  mit  Kaiserkrone  von
geschlagenem  Metall  oder  gestickt.

W

J.  Beamte.

.  Die  Heimatsuniformen  der  oberen  und  unteren  Beamten,  für  die  im  preußischen  Heere  eine

Uniform  vorgesehen  ist,  stimmen,  abgesehen  von  den  nachstehend  aufgeführten  Abweichungen,
in  Beschaffenheit,  Sitz  und  Abmessungen  sowie  Unterscheidungs=  und  Gradabzeichen  mit  den
Uniformen  der  gleichen  Klassen  und  Dienstgrade  des  preußischen  Heeres  überein.

.  Abweichungen:

Helm:  Wappenadler  (Reichsadler),  auf  dessen  unterem  Teil  als  Beamtenabzeichen  bei
oberen  Beamten  ein  kleiner  Reichsadler,  bei  Unterbeamten  das  Reichswappenschild
  aufgeheftet  ist.  Die  Landeskokarde  bleibt  weg.

Mütze:  Schirm  von  schwarzlackiertem  Leder.  Auf  dem  Besatzstreifen  die  Reichskokarde,
darüber  bei  oberen  Beamten  ein  kleiner  Reichsadler,  bei  Unterbeamten  das
Reichswappenschild.

Feldmütze:  Auf  dem  Besatzstreifen  die  Reichskokarde,  darüber  bei  oberen  Beamten  ein
kleiner  Reichsadler,  bei  Unterbeamten  das  Reichswappenschild.

Waffenrock

Kleiner  Rock

Bluse

Mantel

Achselstücke:  Reichswappenschild.

Fußbekleidung:  Für  obere  Beamte  wie  für  Offiziere  der  Schutztruppen,  vgl.  I  A  Nr.  21.  Für
Unterbeamte  wie  für  Mannschaften  der  Schutztruppen.

Knöpfe  mit  Kaiserkrone.

Sporen:  Für  obere  Beamte  wie  für  Offiziere  der  Schutztruppen,  vgl.  I  A  Nr.  22.
Degen:  Für  alle  zum  Tragen  des  Offizierseitengewehrs  berechtigten  Beamten  Infanterie-Offizierdegen

  wie  für  Offiziere  der  Schutztruppen,  vgl.  I  A  Nr.  23.
Degenkoppel:  Wie  für  Offiziere  der  Schutztruppen,  vgl.  1  A  Nr.  24.

Militärgeistliche  tragen  die  gewöhnliche  Amtstracht.
        <pb n="52" />
        -.

S

CG  35  20

.  Die  Uniformen  der  Waffenrevisoren  und  der  Sattler  gleichen  derjenigen  der  Waffenmeister  mit

folgenden  Unterscheidungszeichen:

 

 

Bezeichnung  der
*  lnisormnstücke  Waffenrevisor  Sattler
-  scheidungszeichen
11  Helm  Wie  für  Waffenmeister  des  preußischen

  Heeres  mit  den  oben  unter  2

angegebenen  Abweichungen.
Mützenbesatz  —  schwarzes  Tuch  mit  Vorstößen
von  weißem  Tuch.

3  Waffenrockbesatz  —  wie  vor.
4Knöpfe  vergoldet  mit  Kaiserkrone.  vergoldet  mit  Kaiserkrone.
5ANchselstücke  vier  dicht  nebeneinander  liegende  —

Plattschnüre  von  Silber,  mit  blauer

Seide  durchwirkt,  Unterlage  von

schwarzem  Tuch.  Auf  den  Achselstücken

  ein  vergoldetes  Reichswappenschild,

  darüber  zwei  gekrenzte  Gewehre

  aus  vergoldetem  Metall.
6ächulterklappen  —  von  weißem  Tuch  mit  goldener,
zweimal  mit  einem  blauen  Seidenfaden
  durchzogener  Tresse  und  vergoldetem
  Reichswappenschild.

7  Portepe##  goldenes  Beamtenportepee.  —
8  Seitengewehr  Offizierdegen,  vgl.  oben  zu  2.  Mannschafts-Seitengewehr.

 

 

 

.  Den  Magazinaufsehern  und  Sattlern  kann  bei  tadelloser  Führung,  treuer  Pflichterfüllung  und

einer  Dienstzeit  von  neun  Jahren  (ohne  Kriegsjahre)  als  Beamter  durch  das  Kommando  der
Schutztruppen  die  Berechtigung  zum  Tragen  des  Offizierseitengewehrs  mit  goldenem  Portepee
verliehen  werden.  ’

Magazinaufsehern  und  Sattlern,  die  früher  Portepeeunteroffiziere  waren,  steht  dieses
Recht  ohne  weiteres  zu.

.  Das  Offizierportepee  tragen  nur  Beamte,  die  Offiziere  des  Beurlaubtenstandes  sind  oder  als

Offiziere  bei  ihrem  Ausscheiden  aus  dem  Heere  die  Erlaubnis  zum  Tragen  der  Offizieruniform
erhalten  haben.
II.  Tropenuniform.
Siehe  Anlage  10  der  Schutztruppen-Ordnung  (Seite  106).

Verordnung  des  Beichskanzlers,  betr.  Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung,
betreffend  den  Handel  mit  füdwestafrikanischen  Diamanten,  vom  16.  Januar  1909.

Vom  22.  Februar  1916.
Auf  Grund  der  §§  1  und  4  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  den  Handel  mit

südwestafrikanischen  Diamanten,  vom  16.  Januar  1909  (Reichs-Gesetzbl.  S.  270)°)  wird  unter  Abänderung
  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  23.  Februar  1915  (Deutsches  Kolonialblatt  1915,
S.  67)  verordnet:

Die  in  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  23.  Februar  1915  der  Diamantenregie  des

südwestafrikanischen  Schutzgebiets  erteilte  Ermächtigung  wird  bis  auf  weiteres  verlängert.

Berlin,  den  22.  Februar  1916.
Der  Reichskanzler.
v.  Bethmann  Hollweg.
Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  3.  S.  85f.

)
        <pb n="53" />
        G  36  20

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  bisherigen
Sekretär  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  Alfred  Pätzold  den  Königlichen  Kronen-Orden
  vierter  Klasse  zu  verleihen.

RKaiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  1.  Januar  1916.

Für  die  Dauer  des  mobilen  Verhältnisses  wird  der  Stabsarzt  in  der  Schutztruppe  für
Deutsch-Südwestafrika  Dr.  Wilde  dem  Chef  des  Feldsanitätswesens  zur  Verwendung  im  Heere
überwiesen.

#  A.  K.  O.  vom  14.  Januar  1916.

Der  Major  Lempp  im  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  wird  bis
auf  weiteres  mit  der  Wahrnehmung  der  Geschäfte  des  Kommandeurs  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt
  beauftragt.

A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1916.

Der  Oberleutnant  v.  Proeck  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  wird  zum  Hauptmann
befördert.

Der  Assistenzarzt  Dr.  Hauer  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  wird  zum  Oberarzt
befördert.

A.  K.  O.  vom  10.  Februar  1916.
Befördert  zum  Leutnant  der  Landwehr-Infanterie  2.  Aufgebots  der  Offizierstellvertreter
Zimmermann  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun,  bisher  Stationsleiter  von  Sembe.
Uachrufe.
Drofessor  Dr.  v.  Staff  .
Am  8.  Juni  1915  verstarb  in  Grootfontein  (Deutsch-Südwestafrika)  der  Geologe
Herr  Professor  Dr.  Hans  v.  Staff
an  den  Folgen  einer  Typhuserkrankung,  welche  er  sich  in  Ausübung  treuer  Pflichterfüllung  während
der  Kriegsereignisse  zugezogen  hatte.

Der  Verstorbene  war  als  Privatdozent  der  Geologie  an  der  Universität  Berlin  im  Januar
1914  in  den  Schutzgebietsdienst  übergetreten.

Die  Kolonialverwaltung  verliert  in  ihm  einen  zu  den  reichsten  Hoffnungen  berechtigenden
Beamten  von  allseitig  anerkannter  hervorragender  Begabung,  dessen  Andenken  stets  in  hohen  Ehren
gehalten  werden  wird.

Berlin,  den  7.  Februar  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Bezirkslandwirt  Lumblatt  1.

Am  5.  Februar  1915  fand  der  Bezirkslandwirt  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von

Togo  und  Leutnant  der  Reserve
Herr  Rudi  Lumblatt

auf  dem  westlichen  Kriegsschauplatz  im  Luftkampfe  den  Heldentod.

Der  Gefallene  hat  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Togo  seit  dem  Jahre  1911  angehört
und  sich  als  ein  ausgezeichneter,  pflichttreuer  Beamter  bewährt.

Sein  Andenken  wird  stets  in  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  21.  Februar  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
Gleim.
        <pb n="54" />
        W  37  20

Soweit  bekannt  geworden,  sind  weiterhin  —  vgl.  zuletzt  „Deutsches  Kolonialblatt“  1916,
Nr.  2/3,  S.  14  —  die  nachstehenden  Beamten  und  Angestellten  des  Reichs-Kolonialamts  und  der
Schutzgebiete  durch  Verleihung  des  Eisernen  Kreuzes  ausgezeichnet  worden,  und  zwar:
des  Eisernen  Kreuzes  1.  Klasse:
Leutnant  der  Reserve,  Gouvernementssekretär  Schwenninger;
des  Eisernen  Kreuzes  1.  und  2.  Klasse:
Leutnant  der  Reserve,  Gerichtsaktnar  Cornils;
des  Eisernen  Kreuzes  2.  Klasse:
Hauptmann  der  Landwehr,  Zollinspektor  Hugo  Köhler,
Oberleutnant  der  Landwehr,  Techniker  van  Baerle,
die  Leutnants  der  Landwehr,  Gouvernementssekretäre  Höntsch  und  Wahl,
Leutnant  der  Reserve,  landwirtschaftlicher  Assistent  Hanebuth,
Stabsarzt  der  Reserve,  Resident  Dr.  Kandt,
Oberveterinär,  Regierungs-Tierarzt  Trautmann,
Veterinär,  Regierungs-Tierarzt  Lehnert.

 

LEEEgneelhtamtlicher  Teilssi#bcnn

Der  Krieg  in  den  deutschen  Schutzgebieten.
Siebente  Oitteilung.

(Hierzu  eine  Karte.)

I.  Ostafrika.

In  der  letzten  Veröffentlichung  konnte  auf
Grund  der  bis  dahin  bekannt  gewordenen  amtlichen
  Nachrichten  über  die  Ereignisse  in  Deutsch-Ostafrika
  bis  gegen  Ende  Juli  v.  Is.  berichtet
werden.  Darüber  hinaus  lagen  nur  einige  Meldungen
  aus  feindlichen  Quellen  vor,  die  zum  Teil
ihre  Bestätigung  oder  Ergänzung  und  auch  Berichtigung
  durch  später  eingetroffene  amtliche
deutsche  Mitteilungen  fanden;  sie  werden  in  nachstehendem
  erwähnt  werden.

Über  die  Ereignisse  an  den  Grenzen  von
Deutsch-Ostafrika  in  den  letzten  Monaten  liegen
nur  spärliche  Nachrichten  vor.  Diese  stammen
außerdem  alle  aus  feindlichen  Quellen.

Wenn  auch  in  diesen  Meldungen  meist  mehr

verschwiegen  wie  verkündet  wird,  so  geht  soviel
doch  aus  ihnen  hervor,  daß,  wo  auch  immer  es
zu  Kämpfen  gekommen  ist,  diese  sich  alle  wieder
auf  außerdeutschem  Gebiet  und  meist  auch  zu
unseren  Gunsten  verlaufend  abgespielt  haben.
An  einer  Stelle  allerdings  wollen  die  Engländer
in  deutsches  Gebiet  eingedrungen  sein;  sie  behaupten,
  den  Longidoberg  ohne  ernsten  Widerstand
Lii  und  trotz  schweren  Regens  besetzt  zu
aben.
Im  einzelnen  können  wir  wie  bisher  die  Er—
eignisse  in  der  örtlichen  Reihenfolge:  Küstengebiet,
  Nordostgrenzgebiet,  Victoriasee
und  Umgebung,  West=  und  Südwestgrenzgebiet
  betrachten.

*

 

Küstengebiet.

In  der  sechsten  Mitteilung  hatten  wir  die
Meldung  des  englischen  Oberkommandierenden
des  Kapgeschwaders  gebracht,  wonach  am
17.  August  v.  Is.  ein  in  Daressalam  liegendes
deutsches  Schiff  durch  das  Feuer  der  englischen
Kreuzer  vollständig  zerstört  wurde  und  am  18.
ein  Teil  des  Geschwaders  Tanga  besucht  und
u.  a.  sich  durch  besonders  gute  Schießleistungen
hervorgetan  habe.

Unsere  Zweifel  an  der  Richtigkeit  dieser  englischen
  Meldungen  haben  sich  als  berechtigt  erwiesen.
  Etwas  anders  hat  sich  die  Sache  doch
abgespielt.  Die  amtliche  deutsche  Meldung  besagt
darüber  folgendes:

„Am  17.  August  1915  vormittags  erschienen
  der  englische  Krenzer  „Hyazinth“
und  drei  armierte  Walfischänger  vor  Daressalam,
  feuerten  ohne  ersichtlichen  Zweck
62  Schuß  auf  die  Hafeneinfahrt  und  fuhren
1  Uhr  wieder  ab.  Am  19.  August  griffen
„Hyazinth",  zwei  Monitore  und  sechs  Walfischfänger
  Tanga  an.  Ein  Monitor  und  ein  Walfischjänger
  drangen  7½  Uhr  vormittags  schießend
in  den  inneren  Hafen,  erhielten  jedoch  von
unseren  Geschützen  mehrere  Treffer  und  zogen
sich  darauf  8  Uhr  10  Min.  zurück.  Ein
Monitor  wurde  schwer  beschädigt.  Der  Dampfer
„Markgraf"  und  das  Zollgebäude  wurden  in
Brand  geschossen.  Sonst  wenig  Schaden  und
bei  uns  keine  Verluste.  Die  englischen  Schiffe
fuhren  81½  Uhr  nach  Süden  ab.“
        <pb n="55" />
        GV  38  20

Von  der  Zerstörung  eines  deutschen  Schiffes
in  Daressalam  durch  das  Feuer  englischer  Kreuzer
kann  also  keine  Rede  sein.  Zwar  ist  ein  deutsches
Schiff  bei  Daressalam  versenkt  worden;  das  geschah
  aber  ohne  Wissen  und  Zutun  der  englischen
Kreuzer.  Die  Schilderung  des  Angriffs  auf  Tanga,
namentlich  die  überlegene  Schießkunst  hat  sich
als  eitle  Prahlerei  erwiesen.

Von  sonstigen  Unternehmungen  an  der  Küste
verlautet  nichts.  Nach  den  oben  geschilderten
Heldentaten  scheinen  sich  die  englischen  Schiffe
wieder  lediglich  dem  Blockadedienst  zu  widmen.

Nordostgrenzgebiet.

Mit  Ausnahme  von  zwei  Einzelfällen  am
Longidoberg  spielen  sich  alle  kriegerischen  Ereignisse
  in  dieser  Gegend  auf  englischem  Boden  ab.
Nach  wie  vor  sehen  wir  Abteilungen  der  Schutztruppe
  in  der  Richtung  auf  die  Ugandabahn  und
deren  Nebenstrecken  erfolgreiche  Vorstöße  ausführen.
  Nach  den  allerneuesten  Nachrichten,  allerdings
  feindlichen,  hat  es  sogar  den  Anschein,  als
ob  eine  stärkere  deutsche  Truppe  bis  zur  Ugandabahn
  bei  Voi  vorgedrungen  wäre  und  sich  dort
festgesetzt  gehabt  habe.  Eine  Reutermeldung  vom
15.  Februar  sagt  nämlich:

„Am  7.  Jannar  griffen  englische  Flugzenge  zwei
feindliche  Lager  bei  Voi  an  der  Ugandabahn

  an.“

gewartet  werden.  Jedenfalls  haben  wir  eine
ganze  Reihe  erfolgreicher  Unternehmungen  gegen
die  Ugandabahn  aufzuweisen.

Sie  finden  ihre  Fortsetzung  am  22.  Juli  v.  J.
in  der  Nähe  der  Station  Maungu,  wo  die  Abteilung
  des  Leutnants  d.  Res.  Klein  einen  Truppentransportzug
  in  die  Luft  sprengte,  und  bei  Samburu,
  wo  die  Abteilung  Bosch  die  Bahn  und  die
Telegraphenlinie  zerstörte.  Auf  der  von  Voi  in
Richtung  Taveta  führenden  Bahn  sprengte  die
Abteilung  des  Oberleutnants  z.  S.  d.  Res.  Koch
am  15.  August  östlich  Makatau  einen  Panzerzug
in  die  Luft  und  zerstörte  am  22.  südlich  dieses
Punktes  die  Bahn  selbst.  Einen  Tag  später  gelang
  es  dem  Leutnant  d.  Res.  Braul,  die  Ugandabahn
  südlich  Yamanyani  zu  sprengen,  wodurch
eine  Lokomotive  und  drei  mit  Nubiern  besetzte
Wagen  entgleisten.

Auch  die  Engländer  selbst  melden  noch  eine

Reihe  von  Zerstörungen  ihrer  Bahn,  so  am
5.  September  bei  Meile  237  zwischen  den
Stationen  Simba  und  Sultan  Hamud,  am  9.
bei  Meile  161  bei  der  Station  Mtoto  Handei
und  am  7.  Oktober  bei  Meile  249.  Hier  stürzte
die  Lokomotive  um,  und  der  größte  Teil  des
Zuges  entgleiste.  Ferner  sollen  zwischen  dem

meldet.

 

 

16.  und  19.  Oktober  an  fünf  verschiedenen
Stellen  der  Ugandabahn  Sprengungen  vorgekommen
  sein.

Aus  jüngster  Zeit  berichtet  Reuter  über  angeblich
  vereitelte  Versuche  deutscher  Patrouillen,
die  Bahn  am  5.  und  10.  Januar  d.  J.  zu
sprengen.

Natürlich  kam  es  bei  den  Vorstößen  dieser
Streifabteilungen  wiederholt  zu  Gefechten  mit  ähnlichen
  Abteilungen  des  Gegners.  So  stieß  am
30.  Juli  v.  J.  Leutnant  d.  Res.  Braul  nördlich
Makatau  auf  eine  feindliche  Europäerkompagnie.  In
dem  sich  entwickelnden  Gefecht  verlor  der  Gegner
fünf  Mann,  während  Leutnant  Braul  selbst  leicht
verwundet  wurde  und  drei  Askari  als  vermißt
Am  gleichen  Tage  wurde  die  Abteilung
Rucke  bei  Engaruka  von  einer  aus  Europäern
und  Massai  bestehenden  Abteilung  angegriffen,
die  sie  abwies.  Sie  selbst  hatte  keine  Verluste,
erbeutete  jedoch  vier  Reittiere.

Ein  unglückliches  Gefecht  hatte  am  2.  August
in  der  Nähe  des  Longidoberges  die  Abteilung
des  Oberleutnants  der  Landwehr  a.  D.  Trappe,  die
dort  auf  eine  starke  Abteilung  berittener  Engländer
und  Inder  stieß.  Trappe  selbst  und  vier  andere
Deutsche,  deren  Namen  nach  nicht  bekannt  sind,
gerieten  hierbei  in  Gefangeuschaft.

Glücklicher  war  am  12.  August  die  Abteilung
des  Oberleutnants  Grote.  Dieser  griff  den  auf

dem  Kadiaroberg  südlich  der  Station  Maungu
Was  an  dieser  Meldung  richtig  ist,  muß  abder

  Ugandabahn  in  verschanzter  Stellung  stehenden,
80  Inder  starken  Gegner  überraschend  an,  stürmte
das  Lager  nach  2½  stündigem  Gefecht,  nahm
2  englische  Offiziere  und  38  Inder  gefangen  und
erbeutete  Vorräte,  Waffen  und  Munition.  Auf
deutscher  Seite  wurden  Sanitätssergeant  Schuhmacher
  und  1  Askari  schwer,  1  Europäer  und
2  Askari  leicht  verwundet.  Beim  Gegner  waren
7  Inder  tot.

Nördlich  des  Erok  am  Lemaibarascha  stieß
am  20.  August  die  Abteilung  des  Feldwebels
Nickel  auf  eine  feindliche  Kompagnie,  die  sich
unter  Verlust  von  einem  Europäer  und  drei
Indern  zurückzog.  Auf  deutscher  Seite  wird  der
Landwehrmann  Kizle  als  vermißt  gemeldet.

Ein  bereits  in  der  sechsten  Mitteilung  erwähntes
  Gefecht  bei  Mrima  hatte  am  26.  August
die  Abteilung  Kempner,  die  von  50  Indern  angegriffen
  wurde,  nach  kurzem  Feuergefecht  jedoch
zum  Sturm  vorging  und  den  Gegner  mit  einem
Verlust  von  15  Toten  in  die  Flucht  schlug.  Die
Engländer  selbst  geben  ihren  Verlust  an  Toten,
Verwundeten  und  Vermißten  auf  24  Mann  an
und  beziffern  die  deutschen  Verluste  auf  einen
Europäer  und  mehrere  Askari  an  Toten.  Letztere
Angabe  ist  irrig,  die  deutschen  Verluste  betragen:
2  Askari  und  1  Träger  leicht  verwundet.
        <pb n="56" />
        68  39

Abgesehen  von  einigen  Patrouillengefechten
scheint  dann  in  der  folgenden  Zeit  Ruhe  geherrscht
zu  haben,  und  erst  vor  kurzem  erfahren  wir  durch
Außerungen  von  englischer  Seite,  daß  es  in  allerjüngster
  Zeit  wieder  zu  einigen  Zusammenstößen
gekommen  ist,  die,  wie  wir  zu  unserer  Freude
feststellen  können,  für  uns  günstig  verliefen.

So  erklärte  der  englische  Unterstaatssekretär
für  die  Kolonien,  daß  am  6.  Dezember  eine
deutsche  Abteilung  einen  englischen  Posten  bei
Kassigao,  75  Meilen  westlich  von  Mombasa,  angegriffen
  und  vertrieben  habe.

Diese  Angabe  ist  insofern  interessant,  als  dieser
Posten  am  12.  August  v.  Is.  bereits  einmal  genommen
  worden  war.  Der  weiter  oben  in  dem
Gefecht  der  Abteilung  Grote  genannte  Kadiaroberg
  ist  nämlich  mit  Kassigao  identisch.

Der  betreffende  Unterstaatssekretär  erwähnt
dann  weiter,  daß  am  8.  Januar  d.  IJs.  bei
Mwelendago  südwestlich  der  Shimbaberge  bzw.
Mombasa  eine  Begegnung  zwischen  deutschen  und
englischen  Patrouillen  stattgefunden  habe,  wobei
auf  englischer  Seite  1  Major  und  1  Leutnant
sielen  und  1  Major  verwündet  wurde.  Daß  es
sich  hier  nicht  um  ein  einfaches  Patrouillengefecht
gehandelt  haben  kann,  merkt  jeder  Laie.  Selbst
bei  den  Engländern  dürfte  es  nicht  gebräuchlich
sein,  vor  allem  nicht  im  afrikanischen  Busch,
Patrouillen  durch  Stabsoffiziere  führen  zu  lassen.
Sicher  ist  es  hier  zu  einem  Gefecht  stärkerer  Abteilungen
  gekommen,  bei  denen  die  Engländer
anscheinend  den  Kürzeren  gezogen  haben.

Wie  bereits  früher  erwähnt,  haben  die  Engländer
  eine  von  Voi  an  der  Ugandabahn  abzweigende
  Bahn  in  Richtung  Makatau—Taveta
in  Bau  genommen.  Diese  Bahn  ist  natürlich
wiederholt  von  Abteilungen  der  deutschen  Schutztruppe
  angegriffen  worden.  Anscheinend  um  sich
nach  vorwärts  Luft  zu  machen,  hatten  die  Engländer
  bereits  im  Juli  v.  Is.  mit  stärkeren  Kräften
einen  Vorstoß  in  Richtung  Taveta  unternommen,
der  jedoch  bei  Mbuyuni  am  14.  Juli  mit  einer
empfindlichen  Niederlage  für  sie  endete.  (Siehe
6.  Mitteilung.)

In  letzter  Zeit  war  es  ihnen  nun  gelungen,
sich  etwas  weiter  vorzuschieben,  Mbuyuni  zu  besetzen
  und  den  Westrand  der  Serengetisteppe  zu
erreichen,  woselbst  sie  angeblich  eine  dort  stehende
kleine  deutsche  Abteilung  vertrieben.  Gleichzeitig
melden  sie,  daß  die  Zweigbahn  die  Serengeti
erreicht  habe  und  daß  es  trotz  des  herrschenden
starken  Regens  gelungen  sei,  den  Longidoberg
(nordwestlich  des  Kilimandscharo),  ohne  starken
Widerstand  zu  finden,  zu  besetzen.  Stolz  wird
hinzugefügt,  daß  nach  diesen  Ereignissen  die  Tätigkeit
  des  Feindes  merklich  nachgelassen  habe.  Man
hatte  also  frischen  Mut  geschöpft  und  hielt  an- 



scheinend  die  Lage  für  günstig,  um  einen  neuen
Vorstoß  gegen  das  seit  Kriegsbeginn  in  deutschen
Händen  befindliche  Taveta  zu  unternehmen.
Aber  ebenso  wie  der  Angriff  am  14.  Juli  v.  Is.
bei  Mbuyuni  scheint  auch  dieser  erneute  Vorstoß,
etwa  einen  Tagemarsch  östlich  Taveta,  vollkommen
und  unter  schweren  Verlusten  gescheitert  zu  sein.
Interessant  ist  dabei,  daß  bei  diesem  Unternehmen
  Truppen  der  neugebildeten  2.  südafrikanischen
  Brigade  (sogenannte  Buren!)  teilgenommen
haben  und  daß  auf  sie  die  Hauptverluste  entfallen.
  Ganz  wie  nach  dem  verunglückten  Angriff
von  Mbuyuni  wird  auch  dieses  jetzt  stattgehabte
Gefecht  lediglich  als  Erkundungsgefecht  bezeichnet,
bei  dem  es  einzig  und  allein  darauf  angekommen
sei,  die  feindliche  Stellung  aufzuklären.
Die  diesbezügliche  englische  Meldung  lautet:
„Das  Kriegsamt  erhielt  ein  Telegramm  aus  Ostafrika,
  daß  eine  Erkundungsabteilung,  die  am
12.  Februar  zur  Aufklärung  der  feindlichen  Stellung
gegen  den  Salitahügel  ausgeschict  worden  war,
den  Hügel  vom  Feinde  stark  besetzt  fand.  Starke
deutsche  Reserven  waren  in  der  Nachbarschaft.  —
Die  englischen  Verluste  belaufen  sich  auf
172  Mann,  von  denen  139  der  2.  südafrikanischen
  Brigade  angehören.“
2  1#
*

Gebiete  um  den  Victoria-See.

Aus  dem  August  v.  Is.  stammende  deutsche
Nachrichten  besagten,  daß  damals  englische  Schiffe
wiederholt  Küstenplätze  am  Victoria-See,  ohne
wesentlichen  Schaden  anzurichten,  beschossen  hätten.
Dann  scheint  bis  Anfang  Dezember  alles  ruhig
gewesen  zu  sein.

Nun  erhalten  wir,  gerade  während  der  Niederschrift
  dieser  Schilderung,  die  aus  London  kommende,
  angeblich  amtliche  Meldung  über  ein  in
der  Nähe  des  Westufers  des  Victoria-Sees  stattgehabtes
  Gefecht,  dessen  Darstellung  jedoch  so  unglaubwürdig
  ist,  daß  wir  die  Richtigkeit  vorerst
ganz  entschieden  bestreiten  müssen.

Die  Meldung  lautet:

„London,  21.  Februar.  Amtlich.  Über  die  Operationen
  in  Deutsch=  Ojtafrila  meldet  General  Smuts:

Am  18.  Februar  griff  eine  seindliche  Streitmacht,
bestehend  aus  4  Europäern  und  200  eingeborenen
  Soldaten,  den  Posten  von  Cachumba  an
der  Grenze  von  Uganda  an.  Unser  Detachement
bestand  aus  2  Europäern  und  35  eingeborenen

Soldaten.  Der  Feind  wurde  gezwungen,  sich  mit

Verlust  von  4  Europäern,  53  Eingeborenen,

acht  Maschinengewehren  sowie  einer  Menge

Munition  zurückguziehen.  Wir  hatten  keine  Verluste."

Als  vor  kurzem  der  damals  neu  ernannte
englische  Oberbefehlshaber  für  die  gegen  Deutsch-Ostafrika
  bestimmten  Truppen,  General  Smith=Dorrien,
  in  Kapstadt  gelandet  war,  las  man
bereits  von  ihm  gezeichnete  Telegramme  über
        <pb n="57" />
        G  40  20

angebliche  englische  Erfolge  in  Ostafrika.  Es
waren  noch  bescheiden  zu  nennende  Meldungen,
auch  schienen  sie  durchaus  glaubwürdig.

Der  Nachfolger  des  „aus  Gesundheitsrücksichten
zurückgetretenen“  Generals  Smith-Dorrien,  der
Bur  Smuts,  der  wahrscheinlich  auch  noch  gar
nicht  den  Boden  Ostafrikas  betreten  hat,  empfindet
scheinbar  ebenfalls  das  Bedürfnis,  von  sich  hören
zu  lassen.  Was  er  aber  hier  meldet,  ist  doch
höchst  unwahrscheinlich,  wenn  nicht  direkt  erfunden.

Es  ist  nämlich  nicht  anzunehmen,  daß  eine
Abteilung  von  vier  Europäern  und  200  eingeborenen
  Soldaten  —  also  eine  Kompagnie  —
acht  Maschinengewehre  mit  sich  geführt  haben
könnte.  Ebensowenig  glauben  wir  Herrn  Smuts,
daß  die  deutsche  Abteilung,  neben  den  angegebenen
  sonstigen  Verlusten,  wirklich  acht  Maschinengewehre
  gegenüber  einem  Gegner,  der  nur  zwei
Europäer  und  35  eingeborene  Soldaten  stark
war,  verloren  hat.  Dagegen  spricht  der  Verlauf
aller  bisher  in  Ostafrika  zwischen  deutschen  und
englischen  Truppen  stattgehabten  Kämpfe.

Man  hat  unwillkürlich  das  Gefühl,  daß
Smuts  mit  dieser  Meldung  seinen  Landsleuten
in  Südafrika  über  den  ungünstigen  Eindruck
hinweghelfen  möchte,  den  das  einige  Tage  vorher
stattgehabte  unglückliche  Gefecht  an  dem  Salitahügel
  bei  ihnen  hervorgerufen  haben  dürfte,  wo
gerade  die  südafrikanischen  Truppen  anscheinend
starke  Verluste  gehabt  haben.

Was  den  erwähnten  Posten  Cachumba  anbelangt,
  so  ist  damit  wohl  der  auf  der  Karte  als
Fort  Kasumbia  bezeichnete,  einige  Kilometer
nördlich  des  östlichen  Schnittpunktes  der  deutschenglischen
  Grenze  mit  dem  Kagerafluß  gelegene
englische  Grenzposten  gemeint.

Aus  einer  südafrikanischen  Zeitung  erfahren
wir  ferner,  daß  am  6.  Dezember  v.  Js.  eine
englische  Abteilung  den  Kagera,  anscheinend  in
der  Gegend,  wo  der  Fluß  die  Grenze  zweimal
schneidet,  überschritten,  die  Besatzung  des  dort
befindlichen  deutschen  Postens  Katamba  vollkommen
  überrascht  und  den  Posten  selbst  niedergebrannt
  hätte.  Auch  soll  sie  sämtliche  Eingeborenenboote
  zwischen  Kiensambi  und  Kanjonsa
  zerstört  haben.  Durch  die  gleiche  Zeitung
hören  wir  von  einem  englischen  Angriff  gegen
die  südlich  Bukoba  gelegene  Halbinsel  Lubembe
bzw.  von  einer  anscheinend  in  der  dortigen  Bucht
beabsichtigten,  aber  mißglückten  Landung  englischer
Streitkräfte.  Die  betreffende  Zeitung  spricht
davon,  daß  am  7.  Dezember  ein  Erkundungsgefecht
  in  Bulembe-Bay  (d.  i.  Lubembe)  südlich
Bukoba  stattgefunden  habe,  über  das  noch  keine
Einzelheiten  bekannt  seien.  Anscheinend  habe  es
bei  dieser  Gelegenheit  einigermaßen  schwere  Ver- 



luste  gegeben.  Gefallen  seien  1  Offizier  und
3  Mann  vom  98.  Infanterie-Regiment  sowie
1  Nachrichten-Agent  (Intelligence  agent),  verwundet
  2  Offiziere,  1  Freiwilliger  und  23  Mann
vom  98.  Infanterie-Regiment,  1  Mann  von  den
101.  Grenadieren,  4  farbige  Matrosen,  1  Uganda-Polizist
  und  6  Hilfsmannschaften.

In  einer  späteren  Mitteilung  wird  dann  noch
erwähnt,  daß  das  Unternehmen  infolge  heftiger
Regenfälle  und  des  Umstandes,  daß  sich  die  Eingeborenenboote
  als  seeuntüchtig  erwiesen,  zu  keinem
entscheidenden  Resultat  geführt  hat.  Der  Feind
sei  jedoch  stark  beunruhigt  worden,  doch  wisse
man  nichts  über  seine  Verluste,  da  das  stürmische
Wetter  eine  genaue  Beobachtung  erschwert  habe.

1
1

Westgrenzgebiet.

Kiwu-See,  Russisi  —  Tanganjika-See.

Im  Grenzgebiet  des  Kiwu  und  am  Russisi
scheinen  sich  außer  dem  bereits  in  der  sechsten  Mitteilung
  auf  Grund  einer  belgischen  Meldung  erwähnten,
  angeblich  für  uns  ungünstigen  Gefecht
bei  Luvungi  am  29.  September  v.  Js.  Ereignisse
von  Bedentung  nicht  abgespielt  zu  haben.  Amtliche
  deutsche  Meldungen  besagen,  daß  Ende
Juli  v.  Is.  bei  Kadjaga,  am  unteren  Russisi,  eine
–  belgische  Patrouille  mit  einem  Verlust  von

Toten  und  mehreren  Verwundeten  zurückgewoohen
  wurde,  am  3.  August  die  Belgier  die
Station  Kissenje  mit  Geschützen  und  Maschinengewehren
  erfolglos  beschossen,  und  daß  am  12.
und  17.  August  die  Abteilung  des  Hauptmanns
a.  D.  Hering  Zusammenstöße  mit  den  Belgiern
hatte,  bei  denen  letztere  jedesmal  7  Tote  verloren,
  während  deutscherseits  keine  Verluste  zu
verzeichnen  waren.

Ernstere  Aufmerksamkeit  verdienen  die  Ereignisse,
  die  sich  in  jüngster  Zeit  auf  dem  Tanganjika-See
  abgespielt  und  höchstwahrscheinlich  zu  dem
Verlust  unseres  kurz  nach  Kriegsbeginn  dorthin
gebrachten  kleinen  Dampfers  „Kingani“  geführt

haben.  Englischerseits  wird  darüber  in  einer
amtlichen  Meldung  vom  5.  Jannar  d.  Is.  folgendes
berichtet:

„Eine  nach  dem  Tanganjika-See  entsandte  Marine=Expedition
  hat  am  26.  Degember  das  bewaffnete
Dampfschiff  „Kingani“  angegriffen  und  es  gezwungen,

  sich  nach  einem  10  Minnten  dauernden
Gefechte  zu  ergeben.  Alle  deutschen  Offiziere  sind
gefallen.  Das  Schiff  wurde,  obwohl  es  sich  in

sinkendem  Zustand  befand,  an  Land  gebracht."“

Hierzu  teilt  Reuter  noch  mit,  daß  die  Engländer
  besonders  konstruierte  und  bewaffnete
Schiffe  aus  England  nach  dem  Tanganjika  befördert
  hätten,  die  jetzt  dort  eingetroffen  seien
        <pb n="58" />
        G  41  20

und  die  Operationen  der
unterstützen  sollen.

Eine  die  vorstehende  amtliche  Meldung  vom
5.  Januar  ergänzende  Mitteilung  bringt  Reuter
aus  Kapstadt.  Sie  lautet:

„Das  deutsche  Kanonenboot  wurde  am  26.  Dezember,
  morgens  8  Uhr,  von  zwei  englischen  Motorbooten
  gesichtet,  die  sofort  in  voller  Fahrt  auf  das
deutsche  Boot  zusteuerten  und  auf  2200  m  das  Fener
röffneten.  Unter  15  Schüssen  erzielten  sie  12  Treffer.
Der  2.  Schuß  zerstörte  die  Einrichtung  für  drahtlose
Telegraphie  und  der  3.  traf  das  Schiff  in  der  Wasserlinie.
  Danach  flüchtete  das  Kanonenboot,  wurde
aber  von  den  viel  schnelleren  Motorbooten  überholt.
Das  Gefecht  dauerte  20  Minuten,  nach  denen  sich

englischen  Truppen

das  Kanonenbvot  ergab.  Maschinen  und  Kessel  sind
unversehrt,  die  sonstigen  Beschädigungen  können  in
einer  Woche  wieder  hergestellt  sein.“

Soweit  die  englischen  Nachrichten  über  diesen
Vorfall.  Aus  ihnen  geht  klar  hervor,  daß  es
sich  nur  um  ein  am  26.  Dezember  v.  Is.  anscheinend
  in  der  Nähe  der  belgischen  Tanganjikaküste
  und  des  Endpunktes  der  Lukugabahn  stattgehabtes
  Gefecht  zwischen  dem  kleinen  deutschen
Dampfer  „Kingani“  und  zwei  englischen  Motorbooten
  handeln  kann.  Hierbei  ist  „Kingani“
außer  Gefecht  gesetzt  worden  und  in  Feindes
Hand  gefallen.

Es  steht  ferner  fest,  daß  andere  deutsche
Schiffe  bei  diesem  Ereignis  nicht  zugegen  oder
in  der  Nähe  gewesen  sind.  Ebenso  liegen  bis
heute  noch  keinerlei  amtliche  oder  nichtamtliche
englische  Meldungen  darüber  vor,  daß  an  derselben
  oder  an  einer  anderen  Stelle  des  Tanganjika
  Gefechte  zwischen  den  anderen  deutschen
Schiffen  und  den  neuen  englischen  Motorkreuzern
stattgefunden  haben.

Alle  anderen,  z.  B.  von  der  englischen  Zeitung
  „Daily  Telegraph“  und  dem  italienischen
„Corriere  della  sera“,  gebrachten,  angeblich  aus
dem  belgischen  Kolonialministerium  stammenden
Nachrichten,  wie  die  über  die  Beschädigung  der
deutschen  Dampfer  „Graf  Götzen“  und  „Hedwig
von  Wissmann“  sowie  über  die  angebliche
Versenkung  des  letzteren  bei  Albertville,
dem  Endpunkt  der  Lukugabahn,  müssen  als
falsch  bezeichnet  werden.

„Kingani“,  die  sich  im  Laufe  der  englischen
Berichterstattung  allmählich  zu  einem  Kanonenboot
  ausgewachsen  hat,  ist  ein  kleines  Schiff  von
16  m  Länge  und  3,5  m  Breite.  Ein  Maschinist
sowie  einige  farbige  Bedienungsmannschaften  bilden
zu  Friedenszeiten  die  Besatzung.  Daß  es  ein
ziemlich  unbedeutendes  Fahrzeug  ist,  ergibt  sich
daraus,  daß  es  in  unzerlegtem  Zustande  von
Daressalam  mit  der  Bahn  nach  dem  Tanganjika
gebracht  werden  konnte.  An  der  ostafrikanischen

 

Küste  diente  es  früher  zusammen  mit  seinem
Schwesternschiff  „Wami“  als  Zollwachtschiff.  Als
solches  führte  es  als  einzige  Waffe  eine  4,7-em-Schnelladekanone.
  Es  stärker  zu  bestücken,  wäre
schon  mit  Rücksicht  auf  seine  Bauart  ausgeschlossen
gewesen.  Die  Geschwindigkeit  dieses  nebenbei
schon  ziemlich  betagten  Schiffchens  war  nicht  groß,
sie  dürfte  nicht  mehr  wie  8  bis  9  Seemeilen
in  der  Stunde  betragen  haben.

Wahrscheinlich  befand  sich  „Kingani“  auf  einer
Patronillenfahrt  und  wurde  von  den  schnell-„fahrenden

  und  moderner  bewaffneten  Motorbooten

überrascht.

An  der  Südwestgrenze  haben  im  Laufe  der
letzten  Zeit  anscheinend  nurgeringfügige  Patrouillen-=gefechte
  stattgefunden.  Wenigstens  hat  sich  der
englische  Unterstaatssekretär  für  die  Kolonien  Ende
Jannar  d.  Is.  in  diesem  Sinne  geäußert.

Von  amtlicher  deutscher  Seite  erfahren  wir
noch  nachträglich,  daß  die  Abteilung  des  Leutnants
d.  Res.  Wahle  Ende  Juni  v.  Is.  bei  der  Farm
Jericho  mehrere  erfolgreiche  Gefechte  hatte,  in
denen  der  Gegner  5  Europäer  und  über  40
Askari  an  Toten  verlor,  während  auf  deutscher
Seite  Unteroffizier  Monich  und  ein  Askari  fiel,
drei  Europäer  leicht  verwundet  wurden.

Nach  einer  am  4.  Februar  d.  Is.  angeblich
in  London  eingetroffenen  Meldung  soll  im  Dezember
  v.  Is.  bei  Zombe  (?)  an  der  deutschrhodesischen
  Grenze  ein  Gefecht  stattgefunden  haben.
Eine  deutsche  Abteilung,  in  der  Stärke  von  200
Mann  und  mit  Maschinengewehren  ausgerüstet,  soll
einen  von  7  Europäern  und  20  Mann  rhodesischer
Polizei  sowie  mit  einem  Maschinengewehr  besetzten
Posten  angegriffen,  sich  jedoch  nach  1½  stündigem
Gefecht  zurückgezogen  haben.

Wir  hatten  schon  in  der  6.  Mitteilung  darauf
hingewiesen,  daß  England  sich  die  Mithilfe  der
Südafrikanischen  Union  in  größerem  Maße
gesichert  habe.

Die  hohen  Truppenzahlen  jedoch,  die  anfangs
genannt  wurden,  sind  ganz  erheblich  zurückgegangen;
  die  Anwerbungen  scheinen  nicht  in  dem
gewünschten  Maße  gelungen  zu  sein.  Immerhin
ist  jetzt  die  2.  berittene  Brigade  oder  wenigstens
ein  Teil  derselben  in  Britisch-Ostafrika  eingetroffen
(die  1.  Brigade  befindet  sich  in  Agypten),
und  wir  haben  gehört,  daß  sie  in  dem  Gefecht
am  Salitahügel  zum  ersten  Male  gegen  unsere
Schutztruppe  gekämpft  hat,  geschlagen  wurde  und
139  Mann  verlor.

Eine  3.  Brigade  soll  z.  Zt.  ausgestellt  werden
und  bereits  früher  sind  einzelne  Abteilungen  süd-
        <pb n="59" />
        W  42

afrikanischer  Truppen  teils  nach  Britisch-Ostafrika,
teils  nach  Nordostrhodesien  geschickt  worden.
UÜber  alle  diese  Streitkräfte  hat  nun  neuerdings
wieder  Herr  Smuts,  der  Minister  für  das  Verteidigungswesen
  der  Südafrikanischen  Union,  das
Kommando  übernommen,  nachdem  der  an  seiner
Stelle  von  England  mit  dem  Oberbefehl  betraute
General  Smith-Dorrien  nach  seiner  Ankunft  in
Kapstadt  plötzlich  krank  wurde  und  daher  zurücktreten
  mußte.
Bereits  vor

der  Ernennung  von  Smith=Dorrien

  war  Smuts  als  Oberbefehlshaber  für

Ostafrika  in  Aussicht  genommen,  und  ist  es  nun
interessant  zu  beobachten,  wie  die  Erkrankung  des
Generals  Smith-Dorrien  und  sein  Rücktritt  vom
Oberbefehl  alsbald  nach  der  großen  Rede  erfolgte,
die  Smuts  am  5.  Dezember  in  Kapstadt  gehalten
hatte.  Hier  rächte  er  sich  für  die  ihm  widerfahrene
  Zurücksetzung,  indem  er  Englands  Lage
in  nicht  allzu  rosigen  Tönen  schilderte.  Das
half!  Smith-Dorrien  wurde  plötzlich  krank,  und
der  Bur  Smuts  erhielt  den  ehrgeizig  erstrebten
Posten  des  Oberbefehlshabers  der  Truppen  gegen
Deutsch-Ostafrika.  Als  solcher  hat  er  ja  schon
von  sich  hören  lassen.  Der  Anfang  ist  sehr  vielversprechend!

75

II.  Kamerun.
(Mit  einer  Karte.)

In  der  Mitte  des  vergangenen  Jahres  war
es  den  deutschen  Truppen  gelungen,  den  von
Edea  auf  Jaunde  angesetzten  Vormarsch  starker
englischer  und  französischer  Streitkräfte  zum  Stehen
zu  bringen.  Dank  dem  für  den  Gegner  überraschenden
  Eingreifen  in  Eilmärschen  herangezogener
  Teile  der  bisherigen  Westabteilung  unter
dem  Hauptmann  Adametz  gegen  den  linken  feindlichen
  Flügel  bei  Ngok  wurden  sodann  die  feindlichen
  Truppen  bis  an  den  Ngwe  zurückgeworfen.
Ihn  auch  zur  Räumung  der  an  den  Fluß  gelehnten
  starken  Stellung  zu  zwingen,  gelang  zwar
nicht,  doch  verhielt  sich  der  stark  geschwächte
Gegner  für  längere  Zeit  untätig.  Dieser  Erfolg
ermöglichte  es  der  deutschen  Leitung,  einige  Kompagnien
  von  diesem  Kriegsschauplatz  fortzuziehen
und  sie  der  gegen  übermächtigen  Andrang  am
Kje,  Ntem  und  Kom  hart  ringenden  Südabteilung
unter  Hauptmann  v.  Hagen  zur  Unterstützung  zu
senden.

Im  Südosten  hatten  die  deutschen  Truppen
nach  dem  Fall  der  Monso-Stellung  am  31.  Mai
1915  nicht  mehr  vermocht,  Lomie  zu  halten.
Nach  Zerstörung  der  Station  hatten  sie  sich  an
den  oberen  Dscha  zurückgezogen,  dessen  Linie  sie

 

20

gegen  nachdrängende  Teile  der  Sanga-Kolonne
hielten.  Der  Führer  dieser  Kolonne,  Oberstleutnant
Hutin,  hatte  auch  auf  der  von  Lomie  über  Alade-Makei
  an  den  Dscha  und  weiter  nach  Sangmelima
führenden  Straße  eine  Abteilung  in  anscheinender
Stärke  von  vier  Kompagnien  entsandt.  Doch  auch
hier  vermochten  die  deutschen  Sicherungen,  Teile
der  Abteilung  des  Hauptmann  Liebe,  die  Flußlinie
  zu  halten,  wie  diese  Abteilung  auch  den
Ansturm  französischer  Truppen  von  Minkebe  auf
Akoafim  bislang  zurückgewiesen  hatte.

Im  Osten  hatte  Ende  Juni  die  französische
Lobaje-Kolonne  unter  dem  Oberst  Morisson  mit
starken  Kräften  den  Kadei  überschritten  und  die
fünfte  Kompagnie  hinter  den  Nsingi-Fluß  gedrängt.
Nachdem  am  21.  Juli  nach  zweitägigen  Kämpfen
auch  diese  Stellung  vom  Gegner  genommen  war,
zogen  sich  die  deutschen  Truppen  nach  Räumung
und  Zerstörung  von  Dume  und  Abong-Mbang  auf
die  Ajong-Linie  zurück.  Um  so  dringender  war
dieser  Rückzug  geboten,  als  durch  das  Vordringen
der  Truppen  des  Oberstleutnant  Hutin  an  den
oberen  Dscha  die  rückwärtigen  Verbindungen  der
Ostabteilung  bereits  gefährdet  waren.

Auf  dem  nördlichen  Kriegsschauplatze  waren
wenige  Tage  nach  der  Übergabe  von  Garna  eine
vom  Oberstleutnant  Webb  Bowen  geführte,  aus
je  zwei  englischen  und  französischen  Kompagnien
bestehenden  Kolonne  nach  Ngaundere  maarschiert
und  hatte  den  militärisch  wichtigen  Platz  besetzt.
Dieser  fliegenden  Kolonne  waren  weitere  Truppen
unter  Oberstleutnant  Brisset  am  23.  Juni  gefolgt.
Ihnen  waren  fünf  Geschütze  beigegeben,  darunter
das  95-mm-Geschütz,  das  Garuas'  Fall  vor  allem
herbeigeführt  hatte.  In  Garua  waren  als  Besatzung
  zwei  englische  Kompagnien  unter  einem
französischen  Hauptmann  als  Kommandanten  zurückgeblieben.


Der  Besetzung  von  Ngaundere  war  bald  diejenige
  von  Tingere  gefolgt.  Der  Feind  hatte  mit
starken  Kräften  auf  dem  Nordrand  des  Kameruner
Hochlandes  Fuß  gefaßt;  vor  ihm  mußten  sich
die  schwachen,  an  Zahl  weit  unterlegenen  deutschen
Truppen  auf  Tibati  zurückziehen.  Der  rasche  Vormarsch
  des  Gegners  in  dieses  Gebiet  wird  erklärlich,
  wenn  man  erfährt,  daß  ein  chiffrierter
Befehl  des  Oberstleutnants  Zimmermann  in
feindliche  Hände  gefallen  ist,  der  die  Anweisungen
für  eine  etwaige  Zusammenziehung  der  deutschen
Truppen  auf  dem  Ngaundere-Hochlande  enthielt.
Diesen  Plan,  dem  die  Absicht  zugrunde  lag,  die
zahlenmäßige  Üüberlegenheit  des  Feindes  durch
Ausnutzung  der  inneren  Linie  ausgzugleichen,  hatte
der  Feind  durch  die  Besetzung  von  Ngaundere
durchkreuzt;  er  war  aber  schon  seit  der  Übergabe
von  Garna  hinfällig  geworden,  zumal  da  die  hier
verlorenen  Geschütze,  und  die  Bestände  an  Munition
        <pb n="60" />
        Zu:  Deutsches  Kolonialblatt,  Nr.  4

 

 

 

 

 

5,  1916.
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Ubersichtsskizze  zu  den  Kömpfen  auf  dem  östlichen  u.  südlichen  Kriegsschauplatze
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        G  43  20

und  Ausrüstung  nicht  zu  ersetzen  waren  —  ganz  abgesehen
  von  dem  Verlust,  den  die  Gefangennahme
der  verhältnismäßig  starken  Besatzung  von  Garua
bedeutete.  Gegen  den  vorerwähnten  Plan  sprach
zudem  die  große  artilleristische  Uberlegenheit  des
Feindes,  die  vor  Garua  so  augenfällig  geworden
war  und  auch  den  Fall  der  Monso-Stellung
herbeigeführt  hatte.  Sie  hätte  sich  natürlich  in
den  übersichtlichen  Steppengebieten  des  Hochlandes
  weit  mehr  bemerkbar  gemacht,  als  in  den
Urwäldern  des  Jaunde-Landes.  Oberstleutnant
Zimmermann  entschloß  sich  daher  zur  Aufgabe
seines  ursprünglichen  Planes  und  verlegte  die
Basis  der  Verteidigung  in  den  Jaunde-Bezirk.
Mitbestimmend  für  diesen  Entschluß  war  wohl
der  Wunsch,  die  wichtige  Verbindung  mit  Bata
im  Muni-Gebiet  zu  sichern.  Große  Truppenverschiebungen,
  die  an  die  Kräfte  von  Soldaten
und  Trägern  infolge  der  Ungunst  der  Regenzeit
besondere  Anforderungen  stellten,  waren  die  natürliche
  Folge  des  abgeänderten  Planes.  Im  Westen
wurde  nur  ein  dünner  Schleier  und  im  Norden
wurden  nur  die  zur  Sicherung  der  von  Gaschaka
und  Kontscha  auf  Banjo  führenden  Paßstraßen
unbedingt  nötigen  Truppen  belassen.  Als  Rückhalt
  für  diese  wurde  bei  Banjo  eine  Bergstellung
ausgebaut  und  für  längere  Einschließung  ausgerüstet.
  Die  bei  den  West=  und  Nordabteilungen
verfügbaren  Truppen  wurden  bei  Joko  zusammengezogen,
  um  später  die  Ostabteilung  gegen  die
Kolonne  Morisson  zu  unterstützen.

Auf  zwei  Straßen  hatten  die  gegen  Banjo
angesetzten,  unter  dem  Befehl  des  Generals
Cunliffe  stehenden  englischen  Truppen  im  Juli
den  Vormarsch  angetreten.  Während  der
General  selbst  auf  der  von  Garua  über  K  Kontscha—
Dodo  führenden,  den  Genderu-P
Straße  vorrückte,  marschierte  eine  dem  Major
Mann  unterstellte  Abteilung  auf  der  Straße
Gaschaka—Jakuba,  die  bei  Gandua  auf  das
Hochland  führt.  Vor  den  überlegenen  feindlichen
Streitkräften  hatten  sich  die  bei  Kontscha  befindlichen
  deutschen  Sicherungen  nach  Dodo  und  nach
einem  am  6.  Angust  hier  stattgehabten  Gefecht
den  Paß  aufwärts  zurückgezogen.  Am  10.  August
war  der  Feind  umfassend  gegen  die  Paßhöhe  vorgegangen
  und  hatte  die  deutschen  schwachen
Kräfte  gegen  den  Banjo-Fluß  zurückgedrängt;  am
16.  August  hatte  er  den  bereits  auf  dem  Hochland
  liegenden  Ort  Sambolabo  erreicht.  Von
hier  trat  er  den  Rückmarsch  auf  Dodo  an.  Es
kann  sich  also  nur  um  eine  Erkundung  oder
ein  Täuschungsmanöver  seitens  des  Feindes  gehandelt
  haben,  da  es  sonst  nicht  erklärlich  wäre,
weshalb  er  das  Hochland  wieder  aufgegeben  hätte.

 

Um  die  Stärke  des  bei  Dodo  stehenden  Gegners
festzustellen,  stieß  am  8.  September  eine  acht
Gewehre  starke,  von  einem  Europäer  geführte
Patrouille  auf  Dodo  vor.  Gegen  die  kleine
Schar  entwickelte  der  Feind  etwa  150  Gewehre
und  zwei  Maschinengewehre.  Doch  gelang  es
der  Patrouille,  mit  Verlust  nur  eines  Mannes
zurückzukehren.

An  der  Gaschaka-Straße  hatten  die  Engländer
Anfang  August  die  deutsche  Stellung  bei  Gaschaka-Jakuba,
  deren  Lage  der  Lamido  von  Gaschaka
unseren  Feinden  verraten  hatte,  vergeblich  angegriffen.
  Am  16.  August  war  der  Ort  dann
von  den  Engländern  besetzt,  nachdem  kurz  zuvor
auch  das  etwa  80  km  nordöstlich  Gaschaka  an
der  Straße  nach  Kontscha  gelegene  Dorf  Ndau
mit  einer  Sicherung  belegt  war.  Am  27.  September
  haben  die  Engländer  Gandua  überraschend
angegriffen  und  erobert.  In  dem  Gefecht  fiel
der  Gefreite  Salomon.  Der  Verlust  des  Gandunua-Passes
  hatte  auch  die  Aufgabe  des  Genderu-Passes
durch  die  deutsche  Sicherung  zur  Folge;  seine
Besatzung  mußte  sich,  um  nicht  abgeschnitten  zu
werden,  auf  den  Mao  Banjo  zurückziehen.  Vor  dieser
Stellung  scheint  der  englische  Vormarsch  wiederum
zum  Stehen  gebracht  zu  sein,  da  die  Station
Banjo  erst  am  24.  Oktober  von  den  Engländern
besetzt  wurde.  Die  deutsche  Besatzung  hatte  sich
planmäßig  in  die  inzwischen  ausgebaute  Bergstellung
  zurückgezogen,  die  eingeschlossen  wurde.
Am  4.  November  begann  nach  vorbereitetem
Artilleriefeuer  der  Angriff  der  englischen  Infanterie
an  vier  Stellen.  Trotz  zähester  Gegenwehr  der
deutschen  Besatzung  gelang  es  im  Laufe  des  4.
und  5.  November  den  Engländern,  sich  bis  an
die  erste  Verteidigungslinie  heranzuarbeiten.  Da
jede  Aussicht  auf  Behauptung  der  Stellung  geschwunden
  war,  brach  in  der  Nacht  vom  5./6.  November
  der  größte  Teil  der  23  Europäer  und
etwa  200  Farbige  zählenden  Besatzung  während
eines  heftigen  Gewittersturmes  durch  die  feindlichen
Linien  hindurch.  Bis  Ribao  (etwa  50  km  südwestlich
  Banjo  an  der  Bamenda-Straße)  wollen
die  Engländer  die  angeblich  in  voller  Auflösung
Flüchtigen  verfolgt  haben.  Der  tapfere  Verteidiger
  Hanjos,  Hauptmann  Schipper,  ist  bereits

am  4.  November  gefallen.  Außer  ihm  fiel  ein
Europäer;  2  Europäer  wurden  verwundet  und
9  gerieten  in  englische  Gefangenschaft.  Die  Namen
der  Europäer  sind  leider  noch  nicht  bekannt.  Der
deutsche  Gesamtverlust  an  Farbigen  soll  nach
englischer  Angabe  70  Köpfe  betragen  haben.  Auch
die  englischen  Verluste  waren  recht  schwer.  Sie

verloren  an  Toten  2  Offiziere  und  1  Unteroffizier,
an  Verwundeten  2  Offizziere  und  an  Farbigen
insgesamt  55  Köpfe.  Uber  den  Weitermarsch  der
Truppen  des  Generals  Cunliffe  auf  Tibati,  wo
        <pb n="63" />
        W  44  20

sie  sich  mit  den  von  Ngaundere  und  Tingere  gekommenen
  englischen  und  französischen  Abteilungen
vereinigt  haben,  fehlen  noch  Angaben.

Oberstleutnant  Brisset  hatte  von  Ngaundere
aus  Verbindung  mit  einer  zur  Sicherung  des
rechten  Flügels  der  Lobaje-Kolonne  nach  Buar
entsandten  Abteilung  unter  Hauptmann  Staup
hergestellt.  Eine  französische  Kompagnie  war
darauf  nach  Mbula  am  Djerem  an  der  Straße
nach  Kunde  gesandt;  Kunde  selbst  wurde  von
Hauptmann  Staup  besetzt.  Zu  einem  Gefecht
zwischen  deutschen  und  französischen  Truppen  kam
es  in  der  Nacht  vom  16./17.  September,  als  die
nach  Ndumbi  bis  an  der  Straße  Joko—Kunde
vorgeschobene  Abteilung  des  Leutnants  d.  Res.
Havemann  überraschend  angegriffen  wurde.  Die
französischen  Truppen  wurden  zersprengt,  größere
Vorräte  an  Dauerwaren  erbeutet.

Auf  den  von  Ngaundere  und  Tingere  nach
Tibati  führenden  Straßen  hatten  in  den  Monaten
August  und  September  kleinere  Patrouillengefechte
stattgefunden.  Bei  Alum  (etwa  100  km  südwestlich
  Ngaundere)  fanden  am  21.  und  22.Oktober
für  uns  günstige  Scharmützel  statt.  Aufgabe
unserer  nördlich  Tibati  stehenden  schwachen
Sicherungen  konnte  es  natürlich  nur  sein,  den
Gegner  zu  beunruhigen  und  seinen  Vormarsch  zu
verzögern.  Anfang  November  wurden  sie  auf
Joko  zurückgedrängt.  In  Tibati  rückten  am  3.  und
4.  November  englische  und  französische  Truppen  ein.

Im  nordwestlichen  Grenzgebiet  hatte  sich
im  August  und  September  die  Gefechtstätigkeit
auf  Scharmützel  der  beiderseitigen  Patrouillen  beschränkt.
  So  hatten  Anfang  September  feindliche
Patrouillen  die  Kentu-Grenze  (Bamenda-Bezirk)
überschritten,  sich  aber  nach  einem  Gefecht  bei
Kontscha  (in  der  Luftlinie  etwa  15  km  nördlich
Kentu  am  Donga-Fluß)  wieder  auf  das  englische
Gebiet  zurückgezogen.  Am  29.  September  hatten
sich  bei  Gergei  (nordwestlich  Kentu,  hart  an  der
Grenze)  die  Patrouillen  beschossen.  Erst  Mitte
Oktober  überschritten  stärkere  feindliche  Kräfte  die
Grenze  und  griffen  am  16.  und  17.  des  Monats
den  Posten  Kentu  an.  Unter  schweren  Verlusten
(1  Europäer  und  18  Farbige  tot)  wurden  sie
zurückgeworfen.

Im  Ossidinge-Bezirk  haben  die  Engländer
am  24.  September  zweimal  unsere  Stellung  bei
Bakumboa  vergeblich  angegriffen.  Uber  Bakumba—
Widekum  führt  eine  Straße  von  Ossidinge  zum
Bali-Hochlande.  Auf  ihr  sind  wohl  die  englischen
Truppen,  nachdem  es  ihnen  schließlich  geglückt
war,  unsere  Sicherungen  bei  Bakumba  zurückzudrängen,
  vorgerückt,  die  am  22.  Oktober  Bamenda
  besetzten.  Diese  Station  ernsthaft  zu  ver- 



teidigen,  hatte  nicht  in  der  Absicht  der  deutschen
Führung  gelegen.  Sie  war  ebenso  geräumt
worden  wie  das  Bezirksamt  Dschang,  als  dieses
Ende  November  durch  die  feindlichen  Truppen,
unter  denen  sich  auch  ein  indisches  Bataillon  befand,
  besetzt  wurde.  Auch  in  diesem  Gebiet
war  es  nur  noch  Aufgabe  der  deutschen  Truppen
gewesen,  den  feindlichen  Vormarsch  nach  Kräften
zu  verzögern.

Am  21.  September  hatte  eine  englische  Patrouille
  den  kleinen  Posten  Singam  (etwa  7  km  südwestlich
  Mbo)  überfallen  und  seine  Besatzung,  zwei
junge  Soldaten  sowie  ein  Weib,  niedergemacht.
Bei  Melong-Farm  griff  wenige  Tage  darauf  eine
gegen  Bare  vorgetriebene  deutsche  Patrouille  eine
englische  Feldwache  an  und  verjagte  sie  nach
kurzem  Gefecht.  Am  15.  Oktober  erzwangen
stärkere  feindliche  Kräfte  den  Nkam-libergang  der
Straße  Bare  —  Mbo  und  besetzten  drei  Tage
später  Sandschu.  Ihr  weiterer  Vormarsch  erfolgte
  über  Mbo  auf  Fongondeng.  Hier  stießen
sie  am  24.  Oktober  auf  so  heftigen  Widerstand
der  deutschen  Truppen,  daß  sie  sich  verschanzten.

Die  Plätze  an  der  Batanga-Küste  wurden
auch  weiterhin  zeitweilig  von  den  feindlichen
Kriegsschiffen  beschossen.  Die  Blockade  war  verschärft.
  Ein  vor  Groß  Batanga  liegender  großer
Dampfer  suchte  nachts  durch  Scheinwerfer  die
Küste  ab.

Am  30.  Oktober  wurde  der  Posten  Etima
durch  eine  Barkasse  erfolglos  beschossen.

Auf  dem  Kriegsschauplatz  zwischen  Edea
und  Jaunde  hatte  nach  Zurückdrängung  der
feindlichen  Truppen  auf  die  Ngwe-Linie  fast  völlige
Ruhe  geherrscht.  Unsere  durch  Abgabe  von  nahezu
drei  Kompagnien  an  die  Südabteilung  erheblich
geschwächten  Truppen  hatten  sich  darauf  beschränkt,
durch  Patrouillen  und  kleine  Unternehmungen
gegen  die  rückwärtigen  Verbindungen  den  Gegner
zu  beunruhigen.  So  sprengte  am  18.  September
der  Leutnant  d.  Res.  Lehmann  die  vom  Feinde
gerade  wieder  hergestellte  Brücke  der  Mittellandbahn
  bei  Kilometer  109  abermals.

Der  Gegner  hatte  sich  untätig  verhalten.  Erst
Anfang  Oktober  nach  Eintreffen  weiterer  Verstärkungen
  begannen  wieder  seine  Angriffsbewegungen.
  Am  7.  des  Monats  drängten  die
Engländer  die  deutschen  Vorposten  an  der  Straße
Edea—Jannmde  über  den  RNdupe-Fluß  und  griffen
am  nächsten  Tage  die  Mbila-Stellung  an.  Nach
zweitägigen  schweren  Kämpfen  wurde  diese  von
unseren  durch  eine  Flankenbewegung  bedrohten
Truppen  geräumt.  Auf  der  deutschen  Seite
wurden  der  Offizier-Stellvertreter  Kalten  bach  und
der  Vizefeldwebel  Härlen  verwundet,  wie  auch
        <pb n="64" />
        G  45  20

fünf  farbige  Soldaten  und  ein  Maschinengewehrträger.
  Der  feindliche  Verlust  betrug  an  Toten
mehrere  Europäer  und  mindestens  60  Farbige.

Den  weiteren  englischen  Vormarsch  erwarteten
unsere  Truppen  in  einer  Stellung  bei  Kilometer  96.
Die  Engländer  waren  Ende  Oktober  bis  Kilometer
  90  nachgefolgt,  sodann  aber  wieder  zurückgegangen.
  Nach  feindlichen  Berichten  haben  sie
Ende  November  den  Puge,  einen  linken  Nebenfluß
des  Sanaga,  erreicht.

Auch  der  Vormarsch  der  französischen  Truppen
von  So  Dibanga  aus  entlang  der  Mittellandbahn
  und  auf  der  alten  Jaunde-Straße  begann
Anfang  Oktober.  Nach  heftigen  Patrouillen-=gefechten
  vom  6.  bis  12.  des  Monats  an  der
Bahn  und  an  der  Straße  schritten  die  feindlichen
Truppen  am  13.  Oktober  zum  Angriff  auf  unsere
Hauptstellung.  Der  Angriff  wurde  abgeschlagen.
Mit  gleichem  Mißerfolge  kämpften  die  Franzosen
in  den  nächsten  Tagen.  Nachdem  sodann  in  Gefechten
  vom  18.  bis  22.  Oktober  die  deutschen
Vorposten  trotz  zähester  Gegenwehr  auf  die  Hauptstellung
  zurückgedrängt  waren,  wurde  diese  am
23.  Oktober  von  den  feindlichen  Truppen  durchbrochen.
  Bidjoka  (Sende)  mußte  nunmehr  dem
Gegner  überlassen  werden.  Am  25.  Oktober
wurde  der  Ort  von  den  Franzosen  besetzt.  An
dem  gleichen  Tage  hatten  zwei  englische,  von  der
Edea—Jaunde-Straße  zur  Verstärkung  herangezogene
  Kompagnien  das  an  der  alten  Jaunde-Straße
  gelegene  Dorf  Kukum  besetzt.  Von  hier
waren  sie  auf  Song  ba  Song  (5  km  südlich  Kukum)
  vorgestoßen  und  hatten  diesen  Ort  nach
dreitägigen  Kämpfen  erobert.  Die  von  den  deutschen
  Truppen  nach  der  Räumung  von  Bidjoka
eingenommene  Stellung  bei  Eseka  war  nunmehr
auch  unhaltbar  geworden  und  mußte  geräumt
werden.  Am  30.  Oktober  rückten  französische
Truppen  in  Eseka  ein.  Den  Westrand  des
Hochlandes  haben  sie,  französischen  Nachrichten
zufolge,  Ende  November  bei  Makondo  erreicht.
Die  von  Kukum  über  Bog-Nso  auf  das  Hochland
  führende  Straße  scheint  von  englischen
Truppen  zum  Vormarsch  benutzt  zu  sein.  Jedenfalls
  hatten  englische  Truppen  Ende  Oktober  die
deutschen  Vorposten  aus  Bog-Nso  zurückgedrängt.

UÜber  die  weiteren  Kämpfe,  die  der  Räumung
von  Jaunde  durch  die  deutschen  Truppen  vorausgegangen
  sein  werden,  liegen  Meldungen  noch
nicht  vor.  Nachdem  es  den  Franzosen  und  Engländern
  gelungen  war,  mit  starken,  den  deutschen
Truppen  mehrfach  überlegenen  Kräften,  das  Hochland
  westlich  Jaunde  zu  erreichen,  vermochte  die
Schutztruxpe  ihren  weiteren  Vormarsch  nur  noch
zu  verzögern,  um  so  die  Räumung  Jaundes  und
die  Heranziehung  der  auf  entfernteren  Schauplätzen

 

noch  fechtenden  Teile  zu  ermöglichen.  Eine  Verteidigung
  des  Ortes  oder  der  in  der  Nähe  etwa
vorbereiteten  Bergstellung  war  gegenüber  der  gewaltigen
  artilleristischen  und  zahlenmäßigen  Überlegenheit
  des  Feindes  völlig  aussichtslos.  Gänzliche
  Vernichtung  oder  die  Kriegsgefangenschaft
wäre  das  sichere  Los  der  deutschen  Truppen  gewesen.
  Nur  der  Rückzug  nach  dem  spanischen
Muni-Gebiet  kam  noch  in  Frage.  Er  erfolgte
auf  der  von  Jaunde  über  Ebolowa  auf  Bata
führenden  Straße,  die  in  monatelangem  heißen
Ringen  von  der  Südabteilung  unter  dem  Hauptmann
  v.  Hagen  gegen  die  Angriffe  der  von
Kampo  und  Ojem  in  starker  Übermacht  andrängenden
  Feinde  behauptet  worden  war.

In  einem  Gefecht  am  23.  August  hat  die
9.  Kompagnie  Papiere  erbentet,  die  wertvolle
Aufschlüsse  über  einen  geplanten  gemeinsamen
Vormarsch  englischer  und  französischer  Truppen
von  Westen,  Süden  und  Südosten  auf  Ebolowa
und  Lolodorf  gegeben  hatten.  Danach  sollte  die
Sanga-Kol  ter  Oberstleutnant  Hutin  sich  nach
Vereinigung  mit  den  anscheinend  von  MVahdi
in  Richtung  auf  Akoafim  vorgerückten  Truppen
des  Oberst  Lemoilleur  und  in  Gemeinschaft  mit
der  Abteilung  Miquelard  zwischen  Bitam  und
Lolodorf  schieben,  während  gleichzeitig  englische
Truppen  von  der  Südküste  her  auf  Lolodorf  den
Vormarsch  antraten.  So  sollten  die  deutschen
Truppen  von  dem  Muni-Gebiet  abgeschnitten
werden.  Der  Plan  mißlang  dank  der  hervorragenden
  Leitung  und  Führung  der  deutschen
Truppen  und  ihrer  glänzenden  Tapferkeit.

 

Anfang  August  waren  die  englischen  bei
Kampo  befindlichen  Truppen  durch  ein  Bataillon
des  Nord-Nigeria-Regiments  verstärkt  worden.  Am
8.  August  erfolgte  darauf  der  Angriff  auf  die  deutsche
Stellung  bei  Ekob;  doch  grlang  es,  die  Engländer
nach  elftägigen  Kämpfen  zurückzuwerfen.  Inzwischen
  hatte  eine  zur  Unterstützung  eingesetzte
französische  Abteilung  ouf  dem  Vormarsche  nach
Ntola  die  Dörfer  Mwine  und  Nko  erreicht;  auch
Ngat  am  Ekob-Wege  war  vom  Feinde  wieder
besetzt.  Am  12.  September  kam  es  zu  einem
Gefecht,  in  dem  die  feindlichen  Truppen  zunächst
bis  westlich  Mwine  und  sodann  bis  Ekabomwode
(etwa  8  km  östlich  Kampo)  getrieben  wurden.
Gleichzeitig  wurde  eine  englische  Abteilung,  die
den  Kampo-Fluß  hart  nördlich  der  spanischen
Grenze  überschritten  hatte  und  bis  N  gwambang
vorgerückt  war,  über  den  Fluß  zurückgeworfen.
Auch  die  Mitte  September  erfolgte  Verstärkung
der  Engländer  durch  ein  bei  Dipikar  gelandetes
indisches  Bataillon  vermochte  nicht,  die  Lage
zugunsten  unserer  Gegner  zu  beeinflussen.  Der
        <pb n="65" />
        46  20

Feind  mußte  sich  darauf  beschränken,  das  stark
verschanzte  Lager  bei  Dipikar  zu  halten;  sein
Vormarsch  in  das  Innere  war  wiederum  völlig
gescheitert.  Im  November  sollen  dann  weitere
Verstärkungen  in  Kampo  gelandet  sein.

Von  dem  gleichen  Mißerfolg  sind  die  von
französischen  Truppen  aus  der  Linie  Bitam  —
Mimwul  gegen  die  deutschen  Stellungen  am
Kje,  Ntem  und  Kom  mit  großer  Übermacht
unternommenen  Vorstöße  begleitet  gewesen.  Nachdem
  am  14.  September  die  Ntem-Ubergänge
zwischen  der  Einmündung  von  Kje  und  Mabele
(rechter  Nebenfluß  des  Ntem),  und  die  Übergänge
  über  den  Kje  bei  Akonanji  und  Mgoassi
unter  lebhaftes  Feuer  genommen  waren,  hatte
der  Gegner  an  mehreren  Stellen  versucht,  die
Flüsse  zu  überschreiten.  Erfolg  hatte  er  an
diesem  Tage  ebensowenig  gehabt,  wie  drei  Tage
darauf  seine  Patrouillen,  die  bei  Meko  und  etwa
20  km  oberhalb  bei  Mangama  über  den  Ntem
setzen  wollten.  Ihre  Faltboote  sanken  in  unserem
Feuer.  Am  27.  September  erfolgten  abermalige
und  wiederum  vergebliche  Übergangsversuche  auf
der  ganzen  Ntem-Linie  und  bei  Ngoassi.  Erst
am  25.  Oktober  überschritten  stärkere  französische
Abteilungen  den  Kie  bei  Majom  und  Mabang
und  den  Ntem  an  der  Einmündung  des  Kom
bei  Bikuk.  Nach  viertägigen  Kämpfen  war  der
Feind  aber  wieder  über  die  Flüsse  zurückgeworfen.
Nach  Privatnachrichten  sollen  darauf  deutsche
Abteilungen  den  Ntem  überschritten  und  Bitam
erobert  haben.  Eine  amtliche  Bestätigung  liegt
indes  über  diesen  Kampf  noch  nicht  vor.

Am  oberen  Ntem  waren  in  den  ersten  Tagen
des  September  die  deutschen,  noch  auf  dem  linken
Kom-Ufer  befindlichen  Sicherungen  bei  Nkweibe
und  Mimwul  auf  das  rechte  Ufer  zurückgedrängt.
Bei  Abulu  war  es  darauf  einer  feindlichen  Abteilung
  sogar  geglückt,  den  Kom  zu  überschreiten;
doch  vermochte  sich  der  Gegner  nur  wenige  Tage
auf  dem  rechten  Ufer  zu  halten,  worauf  er  bis
Majong  zurückgeworfen  wurde.

Der  von  Minkebe  gegen  Akoafim  angesetzte
Vormarsch  französischer  starker  Kräfte  war  zunächst
von  Erfolg  begleitet  gewesen.  Am  1.  September
hatte  der  Feind,  der  über  zwei  Geschütze  verfügte,  den
Ain  (Ajene)  überschritten.  Vor  der  starken  feindlichen
  Ubermacht  hatte  die  nur  70  Gewehre  zählende
  Besatzung  von  Akoafim  die  Station  geräumt

und  den  Abmarsch  auf  der  nach  Ebolowa
führenden  Straße  angetreten.  Der  Feind

drängte  nach.  Bei  NRju  wurde  er  dann  am
13.  September  von  den  inzwischen  durch  die
Südabteilung  verstärkten  deutschen  Truppen
unter  Hauptmann  Liebe  angegriffen,  geschlagen

 

und  über  den  Mire-Fluß  zurückgeworfen.  Eine
zweite  Schlappe  erlitt  er  bei  Bindolo  und
mußte  sich  jetzt  nach  Akoafim  zurückziehen.
Weitere  Gefechte  in  den  nächsten  Tagen  drängten
auch  seine  auf  der  Straße  Akoafim—Minkebe
vorgeschobenen  Sicherungen  in  die  Station  hinein,
die  darauf  von  unseren  Truppen  eingeschlossen
wurde.  Am  2.  Oktober  überschritt  eine  französische
  Abteilung,  gegen  die  bereits  Mitte  September
  Patrouillengefechte  am  Ain  (Ajene)  stattgefunden
  hatten,  den  Fluß,  um  Akoafim  zu
entsetzen.  Bei  Bindolo  angegriffen,  trat  sie  in
der  Nacht  vom  3./4.  des  Monats  den  Rückmarsch
an.  Auch  bei  Alad  am  Ain  hatten  in  den
ersten  Tagen  des  Oktober  Gefechte  stattgefunden.
Auch  hier  waren  die  von  französischen  Truppen
unternommenen  Versuche,  Akoafim  zu  entsetzen,
vereitelt  worden.  Mehrfache  Ausfälle  der  eingeschlossenen
  Truppen  wurden  zurückgeschlagen.  Am
25.  November  1915  wurde  Akoafim  von  Truppen
der  Abteilung  v.  Hagen  im  Sturm  genommen.
Die  Franzosen  mußten  bis  Minkebe  zurückweichen.

Der  Vormarsch  der  Sanga-Kolonne  unter
Oberstleutnant  Hutin  auf  Sangmelima  hatte
Ende  August  begonnen.  Am  20.  August  war
eine  französische  Abteilung  mit  Hilfe  verräterischer
Eingeborener  bei  Mbalam  (etwa  22  km  östl.
Alade-Makeiy)  über  den  Dscha  gesetzt  und  hatte
die  den  Flußübergang  bei  Alade-Makei  sichernde
deutsche  Feldwache  überrumpelt.  Stärkere  französische
  Truppen  hatten  darauf  den  Fluß  überschritten
  und  den  Marsch  auf  den  nach  Sangmelimoa
  führenden  Straßen  über  Nkoamesseng  —
Edegele  —  Mba-Mwoe  —Djuse  und  Sugemafam
  —  Soketu  angetreten,  die  sich  bei  Malen
(etwa  55  km  östl.  Sangmelima)  vereinigen.  Vor
ihnen  wich  die  nur  108  Gewehre  starke  Abteilung
des  Leutnants  d.  Res.  Neuse  auf  Malen  zurück.
Ihre  Sicherungen  waren  noch  am  3.  September
an  der  Straße  Malen  —Alop—MNkoamesseng
bis  Njum  vorgeschoben.  In  erbitterten  Kämpfen
vom  7.  bis  10.  des  Monats  wurden  sie  zurückgeworfen.
  Inzwischen  hatte  die  in  Eilmärschen
herangezogene  11.  Kompagnie  unter  dem  Oberleutnant
  Bock  v.  Wülfingen  Malen  erreicht;  die
deutschen  Truppen  bezogen  darauf  am  Mwoa-Fluß
  bei  Nko  eine  befestigte  Stellung.  Aus
dieser  wurden  sie  am  12.  September  von  den
Franzosen  bis  Akum  zurückgedrängt.  Leutnant  d.  R.
Neuse  wurde  in  dem  Kampfe  verwundet.  Unser
Verlust  an  Farbigen  war  gering.  Der  Gegner
verlor  an  Toten  einen  Europäer  und  15  Farbige.
Am  16.  September  überfiel  Oberleutnant  Bock
v.  Wülfingen  die  feindlichen  Sicherungen  bei
Jabibete  und  warf  sie  auf  die  Stellung  am
Mwoa-Fluß  zurück.  Ein  Zug  seiner  Abteilung
        <pb n="66" />
        unter  Sergeant  Gruber  griff  darauf  nach  einer
weit  ausgeholten  Umgehung  über  Djuse  die
feindlichen  Reserven  bei  Mwöng  überraschend
an;  ein  gleichzeitiger  Angriff  auf  die  Hauptstellung
  am  Mwoa  erzwang  die  Räumung  derselben
  nach  kurzem  Gefecht.  Der  unermüdlich
verfolgte  Feind  wurde,  nachdem  ihm  am  21.
und  24.  bei  Alop  und  Malen  weitere  Schlappen
beigebracht  waren,  über  den  Dscha  geworfen.

Am  oberen  Dscha  wurde  am  4.  August  ein
von  zwei  französischen  Kompagnien  auf  die
deutsche  Stellung  bei  Akoa  erfolgter  Angriff
abgewiesen.  Doch  zog  sich  ihre  Besatzung  am
Nachmittage  auf  Madju  zurück,  da  sie  durch  die
von  Lomie  über  Adjela  herangezogenen  feindlichen
  Verstärkungen  im  Rücken  bedroht  wurde.
Im  Verlauf  weiterer  Gefechte  am  5.  und  6.
machte  sich  bei  den  deutschen  Truppen  Munitionsmangel
  bemerkbar,  so  daß  der  Rückzug  fortgesetzt
werden  mußte.  Am  30.  August  standen  die
Deutschen  bei  Nkolinjenge  an  der  südlich  des
Nijong  von  Akoa  nach  Sangmelima  führenden
Straße.  Hier  wurden  sie  am  nächsten  Tage  von
den  Franzosen  angegriffen,  warfen  jedoch  den
Gegner  zurück.  Am  nächsten  Tage  stieß  ein  zur
Erkundung  vorgesandter  Halbzug  bei  Buantum-Etschni
  auf  starke  feindliche  Kräfte,  die  Tags
zuvor  dort  eingetroffen  waren  und  sich  verschanzten.
  Sie  wurden  von  den  inzwischen
herbeigeeilten  deutschen  Hauptkräften  sofort  angegriffen
  und  auf  eine  rückwärtige  Stellung
zurückgeworfen.  Auch  diese  wurde  darauf  angegriffen.
  Zwar  gelang  es  dem  Gegner,  den
Angriff  unserer  Truppen  abzuweisen,  doch
räumte  er  die  Stellung  unter  Zurücklassung  zahlreicher
  Ausrüstungsstücke,  Bekleidung  und  Munition.
  Reiche  Beute  wurde  auch  auf  der  sofort
eingeleiteten  Verfolgung  gemacht.  Bis  Madju
wurden  die  Franzosen  zurückgedrängt.

Von  Kampo  bis  zum  oberen  Dscha  war  somit
der  mit  so  starken  Kräften  angesetzte  Angriff  englischer
  und  französischer  Kräfte  völlig  gescheitert.
Auf  der  ganzen  über  400  km  langen  Süd=  und
Südostfront  hatten  die  an  Zahl  weit  schwächeren
deutschen  Truppen  ihre  Stellungen  siegreich  behauptet!


1  **
*

Im  Osten  war  es  Ende  August  der  Abteilung
  des  Leutnant  d.  Res.  Litter  gelungen,  den
auf  der  südlich  des  Niong  von  Abong-Mbang
nach  Akonolinge  führenden  Straße  vordringenden
Gegner  wieder  bis  Mbidalong  (etwa  18km  westlich
Abong-Mbang)  zurückzuwerfen.  Nach  weiteren
Gefechten  wurde  der  Feind  zunächst  bis  Nsog
und  Anfang  Oktober  bis  hinter  die  Nguoschie-Sümpfe
  hart  westlich  Abong-Mbang  zurückgedrängt.

 

47  20

Auch  auf  dem  nördlich  des  Njong  nach  Akonolinga
  führenden  Wege,  der  Telefonstraße,
waren  die  Franzosen  Ende  September  bis  nahe
an  Abong-Mbang  wieder  zurückgetrieben.  Nach
Patrouillengefechten  zwischen  Angusu  und  Senanga
  am  12.  August  hatten  die  deutschen  auf
das  östliche  Ajong-Ufer  vorgeschobeuen  Sicherungen
bis  Bombela  am  AMjong  zurückgezogen  werden
müssen.  Französische  Truppen  standen  bei  Guele-Kambo.
  Am  30.  August  wurden  diese  jedoch
durch  die  Abteilung  des  Leutnants  d.  Res.  Bretthauer
  zur  Räumung  des  Ortes  gezwungen.  In
weiteren  Gefechten  am  3.  September  am  Sunsame-Flußöstlich
  Guele-Kambo,  wo  ein  deutscher  Zug  eine
erhebliche  feindliche  Ubermacht  schlug,  und  am
18.  bei  Sole  und  Nanga  wurde  der  Feind  bis
hinter  NRdia  9  km  nordwestlich  Abong-Mbang  zurückgeworfen.
  Nach  Abweisung  feindlicher  Vorstöße
  wurden  hier  am  21.  September  zwei  feindliche
  Stellungen  gestürmt  und  der  Gegner  noch
näher  an  Abong-Mbang  zurückgedrängt.  Die
durch  Privatnachricht  gemeldete  Wiederbesetzung
von  Abong-Mbang  hatte  in  dem  letzten  amtlichen
Bericht  eine  Bestätigung  noch  nicht  gefunden.

Auf  der  Straße  Dume  —Gele-Menduka
war  die  6.  Kompagnie  Ende  Juli  bis  zum  Ajong
zurückgedrängt,  der  Feind  bis  Okang  gefolgt.
Seine  am  15.  August  unternommenen  Angriffe
auf  Gele-Menduka  wurden  abgewiesen.  Am
21.  August  hatten  feindliche  Patronillen  die  Ajong-Übergänge
  erkundet;  zwei  Tage  später  versuchten
die  Franzosen  vergeblich,  den  Fluß  zu  überschreiten.
  Kurz  darauf,  am  23.  August,  griffen
die  deutschen  Truppen  die  Franzosen  umfassend
an  und  schlugen  sie  völlig.  Die  Verluste  des
Feindes  in  diesem  Kampfe  waren  erheblich;  er
verlor  an  Toten  einen  weißen  Sergeanten  und  14
Farbige,  an  Gefangenen  einen  weißen  Feldwebel
und  drei  Farbige.  Auch  die  Zahl  der  Verwundeten
soll  groß  gewesen  sein.  Außer  einem  bei  Nolagenommenen
  Maschinengewehr  mit  Zubehör  und
über  6000  Patronen  fielen  Gewehre  nebst  Munition,
  das  Gepäck  und  die  Lagerausrüstung,  sowie
ein  gesatteltes  Pferd  den  deutschen  Truppen  als
Beute  zu,  ein  Zeichen  für  die  völlige  Auflösung
und  überstürzte  Flucht  der  Franzosen.  Die  deutschen
  Verluste  betrugen  nur  zwei  schwerverwundete
  Soldaten.

Über  Bege-Mentangan,  wo  die  feindliche
Nachhut  noch  einmal  gestellt  und  geschlagen  wurde,
erfolgte  der  feindliche  Rückzug  nach  Eba.  Ein
am  1.  September  auf  die  feindliche  Stellung  bei
diesem  Dorse  unternommener  Angriff  mußte  abgebrochen
  werden,  da.  sich  Munitionsmangel  einstellte.
  Drei  Tage  darauf  räumten  die  Franzosen
ihre  Stellung  im  Rückzuge  auf  Dume.  Die
        <pb n="67" />
        W  48  20

6.  Kompagnie  folgte  bis  Ngila  und  bezog  am
22.  September  eine  günstigere  Stellung  hinter
dem  Dume-Fluß  bei  Samekong.  Unsere  Verluste
  in  den  Kämpfen  vom  1.  bis  3.  September
hatten  2  Tote  und  8  verwundete  Soldaten  betragen.
  Außerdem  war  Stabsarzt  Eckert  durch
Handschuß  verwundet.  Die  blutigen  Verluste  der
Franzosen  sind  nicht  bekannt;  ein  französischer
Korporal  wurde  gefangengenommen.

Der  rechte  Flügel  der  französischen  Lobaje-Kolonne
  stand  Anfang  August  mit  starken  Kräften
verschanzt  bei  Wongo  an  der  Einmündung  des
Long  in  den  Sanaga.  Auf  der  von  Bertua
über  Sambita  auf  Nanga-Eboko  führenden
Straße  hatten  die  französischen  Vortruppen  Bajege
erreicht;  französische  Sicherungen  befanden  sich  bei
Njanda,  etwa  20  km  nordöstlich  von  diesem  Orte.
Ihnen  standen  die  deutschen  Vorposten  etwa  in  der
Linie  hart  westlich  Bajege  —Bina  (am  Sanaga)
gegenüber.  Die  bei  Joko  gesammelten  Verstärkungen
  hatten  die  Linie  Pabela—Wengele  erreicht.
Der  am  13.  August  unternommene  feindliche  Vorstoß
  über  Bajege  war  unter  erheblichen  Verlusten
zurückgewiesen  worden.  Zeitweilig  räumte  der
Gegner  darauf,  durch  die  deutschen  Patronillen
ständig  beunruhigt,  den  Ort,  besetzte  ihn  jedoch
wieder  und  befestigte  ihn.  Bei  Njanda  wurden
die  feindlichen  Feldwachen  zurückgedrängt.

Die  bei  Wongo  am  Sanaga  stehenden  französischen
  Truppen  hatten  am  9.  August  vergeblich
versucht,  den  Long-Fluß  bei  Bina  zu  überschreiten.
Was  dem  Gegner  nicht  gelungen,  führte  in  der
Nacht  vom  4./5.  September  Hauptmann  v.  Duisburg
  aus,  der  südöstlich  Bina  den  Long  überschritt,
  nachdem  ein  in  der  vorausgegangenen
Nacht  östlich  des  Ortes  von  ihm  ausgeführter
Ubergangsversuch  mißglückt  war.  Er  schritt  sofort
  zum  Angriff  auf  die  Franzosen,  vertrieb  sie
zunächst  aus  den  Verschanzungen  bei  Wongo  und
erstürmte  sodann  das  Dorf.  In  dem  Gesecht
fielen  auf  deutscher  Seite  der  Ersatzreservist
Brudereck  und  zwei  farbige  Soldaten;  sechs  Soldaten
  wurden  verwundet.  In  wilder  Flucht  auf
der  Straße  nach  Dendeng  suchten  die  Franzosen
sich  hinter  dem  etwa  12  km  nordöstlich  Wongo
in  den  Sanaga  mündenden  Sessi-Fluß  in  Sicherheit
  zu  bringen.  Bei  dem  Übergang  über  diesen
Fluß  ertranken  zehn  farbige  französische  Soldaten.

Gleichzeitig  mit  der  Abteilung  des  Hauptmann
v.  Duisburg  waren  die  bei  Bajege  versammelten
deutschen  Truppen  zum  Angriff  vorgegangen  und
hatten  die  Franzosen  auf  Bertua  zurückgedrängt.
Am  9.  September  gelang  es  ihnen,  den  Gegner
aus  seiner  Stellung  am  Long  bei  Tina  zu  werfen
und  das  auf  dem  rechten  Flußufer  liegende
Dorf  Awomepuk  zu  besetzen.  In  den  stark  be- 



festigten  Nsom-Dörfern  (etwa  12km  westlich  Bertua)
leisteten  die  Franzosen  erneuten  Widerstand.  Am
13.  September  wurden  auch  diese  Dörfer  nach
heftigem  Kampfe,  in  den  auch  Hauptmann
v.  Duisburg  eingreifen  konnte,  von  den  deutschen
Truppen  erobert.  Der  Feind  wich  hinter  den
Mbeli  =  Fluß,  etwa  3  km  östlich,  zurück.
Die  bei  dem  Sturm  auf  Nsom  erlittenen  Verluste
waren  schwer;  von  Europäern  hatten  Sergeant
Singer,  Unteroffizier  Schmidt  und  Soldat
Mandel  den  Heldentod  gefunden,  Unteroffizier
Zippelius  war  schwer  verwundet.

Am  15.  September  wurde  die  vom  Feinde
geräumte  Stellung  am  Mbeli-Fluß  von  den
deutschen  Truppen  besetzt,  konnte  jedoch  gegen
überlegene  feindliche  Truppen  nicht  gehalten
werden.  Auch  Nsom  mußte  zeitweilig  dem  Feinde
wieder  ülerlassen  werden,  wurde  jedoch  am
23.  September  abermals  von  einer  deutschen  Abteilung
  besetzt.  Die  Franzosen  standen  verschanzt
6  km  östlich  des  Dorfes.  Seit  dem  Gefechte  am
Mbeli-Fluß  am  18.  September  wird  der  Gefreite
Wunsch  vermißt;  4  Soldaten  waren  in  dem
Kampfe  gefallen,  5  verwundet.

Am  26.  September  hatte  eine  gegen  Betuge
(etwa  25  km  nordwestlich  Bertua)  vorgeschobene
deutsche  Sicherung  ein  heftiges  Gefecht  gegen  eine
französische  Abteilung  zu  bestehen.  Der  Feind
verlor  4  Tote  und  mehrere  Verwundete,  die
deutsche  Abteilung  2  Vermißte.

Auf  dem  Wege  Wongo  (Sanaga)  —Dendeng
fanden  Patrouillengefechte  statt.  Dendeng  war
von  zwei  französischen  Kompagnien  besetzt,  die
Sicherungen  an  den  Sanaga-ÜUbergang  der  Straße
Dendeng—  Joko  nach  Gujum  vorgeschoben  hatten.
Das  rechte  Flußufer  wurde  von  deutschen  Posten
gesichert.  Zwischen  den  beiderseitigen  Patrouillen
fanden  Gefechte  statt.

*  *

Einen  gesonderten  Kriegsschauplatz  hatte  seit
Beginn  des  Krieges  Mora  im  äußersten  Norden
des  Schutzgebietes  gebildet.  Am  27.  August  1914
war  die  hier  stehende  3.  Kompagnie  unter
dem  Hauptmann  v.  Raben,  von  der  ein  vom
Oberleutnant  v.  Duisburg  geführter  Zug  zur  Besetzung
  des  Postens  Kusseri  abgegeben  war,  von
englischen  Truppen  angegriffen,  hatte  jedoch  die
Angreifer  zurückgeschlagen.  Da  die  Residentur
Mora  nicht  zur  Verteidigung  gegen  europäisch
geschulte  und  bewaffnete  Truppen  eingerichtet
war,  hatte  Hauptmann  v.  Raben  eine  Bergstellung
  auf  einem  der  nördlichen  Ausläufer  des
Mandara-Gebirges  in  nächster  Nähe  von  Morabezogen.
  Ende  September  war  zu  ihm  die  Besatzung
  von  Kusseri  gestoßen,  nachdem  sie  sich
        <pb n="68" />
        W  49  20

durch  die  den  Posten  einschließenden  französischen
Truppen  durchgeschlagen  hatte.  Auch  die  Bergstellung
  Mora  wurde  dann  von  drei  englischen
Kompagnien,  zu  denen  im  Oktober  vier  französische
Kompagnien  nebst  Geschützen  und  Maschinengewehren
  gestoßen  waren,  eingeschlossen.  Darauf
unternommene  Sturmversuche  hatten  die  Belagerten
blutig  zurückgeschlagen.  Anfang  Dezember  1914
hatte  Hauptmann  Dühring  von  Garua  aus  mit
der  12.  Kompagnie  vergeblich  versucht,  Mora  zu
entsetzen.  Im  März  1915  überbrachte  Hauptmann
  Weise,  dem  mit  neun  farbigen  Soldaten
der  Durchbruch  durch  die  Einschließungslinie  geglückt
  war,  die  erste  Nachricht,  aus  Mora  nach
Garna.  Die  ersten  schriftlichen  Meldungen  des
Hauptmann  v.  Raben  waren  Oktober  1915  nach
Jaunde  gelangt.  Sie  lauten:

Mora,  vom  3.  Juli  1915.

Letzte  Nachrichten  aus  Garna  über  Ereignisse
  bis  1.  März  1915  am  22.  März  hier
eingetroffen.  Überbringer  waren  Pferdepfleger
Harris  und  Madagalimann.  Beide  sind  am
15.  Mai  hier  wieder  abmarschiert  mit  Nachrichten
  für  Garua.  Die  Koiranga-Leute  sind
nicht  eingetroffen.  Heiden  melden,  daß  etwa
am  13.  April  2  Fulbe-Boten  mit  Nachrichten
für  uns  aus  Garua  von  den  Engländern  abgefangen
  seien.  Weyse  hat  am  17.  März  Lager
mit  9  Soldaten  verlassen,  um  eventuell  bis
Garua  zu  gehen  und  Verbindung  aufzunehmen.
Seither  keine  Nachrichten  mehr  von  ihm.
Wiederholte  Schießereien  um  die  Wasserlöcher
endigten  damit,  daß  uns  Gegner  diese  überlassen
  mußte.  Außerdem  hat  Regenzeit  eingesetzt,
  so  daß  Gefahr  des  Wassermangels  beseitigt
  ist.  Kornvorräte  reichen  bis  Ende
August—Mitte  September.  Patronenvorräte
48  000.  Viele  Kranke.  Skorbut  infolge  einseitiger
  Ernährung  und  Salzmangel.  Seit
März  9  Mann  gestorben,  2  gefallen.  In  der
Zeit  von  Mai  bis  9.  Juni  wurden  mehrere
kleine  Unternehmungen  ausgeführt,  wobei  der
Gegner  folgende  Verluste  hatte:  Etwa  10  Soldaten
  tot,  4  verwundet,  außerdem  tot  eine
Anzahl  Träger.  Erbeutet  wurden  27  Stück
Vieh,  1  Pferd,  einige  Patronen,  3  Mäntel,
einige  Decken.  Eigene  Verluste  keine.  Sultan
Maibukar  soll  von  den  Engländern  gefangen
gesetzt  und  nach  Maidugari  gebracht  worden
sein.  An  seiner  Stelle  soll  Mai-omar  zum
Sultan  eingesetzt  worden  sein.  Am  2.  Juni
erhielt  der  gefangene  Sergeant  Taylor  Briefe
und  Zeitungen  bis  16.  April.  Danach  hat
sich  im  Westen  nichts  wesentlich  verändert,  im
Osten  sollen  Russen  die  Festung  Przemisl  ge- 



nommen  und  die  Besatzung,  120  000  Mann,
gefangengenommen  haben.  Auf  einem  Brief
stand  die  Notiz,  daß  nach  letzten  Reuter-Bureau-Telegrammen
  Italien  auf  die  Seite
unserer  Gegner  getreten  sei.  Chinin  ausgeht
bis  Mitte  August.  Schickt  Chinin  und  Jodkali.
  Überbringer  dieses  sind  Kanuri  Mamadu
aus  Marua  und  Batamann  Jaja  aus  Diongum.
v.  Raben.  Bote  Jaja  20.  Juni  zurückgekehrt,
behauptet  in  Garua  gewesen  zu  sein  und
Station  verlassen  vorgefunden  zu  haben.  Es
wird  bezweifelt,  daß  Jaja  in  Garua  war.
Der  Gesundheitszustand  unserer  Leute  hat  sich
gebessert,  da  Kost  durch  Gemüse  abwechselreich.
Verpflegungsvorräte  durch  Patrouillen  ergänzt.
Im  Juni  1  Soldat  schwer  verwundet,  1  Soldat
an  Krankheit  gestorben.  ÜUberbringer  dieses
Schreibens  sind  Soldat  Mamadu  und  Pferdepfleger
  Sangala.  In  einigen  Tagen  folgen
zwei  weitere  Boten  mit  gleichem  Schreiben.
v.  Raben.  (Candschriftlich)  Europäer  alle
wohl,  Gruß  v.  Raben.

Soldat  Mamadu  und  die  Boten  Adamn
und  Madi  sind  am  8.  August  1915  zurückgekehrt.
  Alle  drei  waren  in  Garna  und  berichten
  übereinstimmend,  daß  Garna  gefallen
sei.  Die  Europäer  und  ein  Teil  der  Soldaten
seien  gefangen  nach  Lokadja  gebracht,  ein  Teil
der  Soldaten  unter  dem  Feldwebel  Mballa
sei  Richtung  Ngaundere  abgerückt.  Außer
diesen  Angaben,  die  sich  mit  den  Aussagen
des  Boten  Jaja  decken,  berichten  sie  noch
allerlei  mehr  oder  weniger  phantastisches  Zeug,
das  ihnen  Eingeborene  erzählt  haben.  Im
Juli  wurden  hier  verschiedene  Patrouillen  unternommen,
  wobei  der  Gegner  3  gezählte  Tote
und  mehrere  Verwundete  hatte.  Erbeutet
wurden  2  Gewehre,  Patronen,  3  Europäer=Lasten.
  Ein  Koffer  enthielt  einen  Brief  über
Kämpfe  in  Togo,  den  ich  beilege.  Aus  einem
anderen  Schreiben  war  zu  ersehen,  daß  eine
Verstärkung  von  3  Europäern  und  136  farbigen
  Soldaten  Mitte  Juli  vor  Mora  eingetroffen
  ist.  Es  sind  Franzosen  aus  Binder.
Hier  stehen  jetzt  etwa  4  bis  5  Kompagnien  und
3  bis  4  Maschinengewehre.  Von  uns  ist  im
letzten  Monat  1  Soldat  gestorben,  4  wurden
leicht  verwundet,  Verpflegung  war  einförmig,
aber  ausreichend.  Munitionsbestand  rund
45  000.  Am  meisten  entbehren  wir  Nachrichten
  über  Lage  hier  und  zu  Haus.  Schickt
Nachrichten  und  Chinin,  das  Ende  September
zu  Ende  geht.  Den  Boten  bitte  ich  für  Rückweg
  reichlich  Geld  mitzugeben,  am  besten  englische
  oder  deutsche  Einmarkstücke,  damit  sie  auf
dem  Rückmarsch  Salz  und  einige  Esel  für  uns
kaufen  können.  Boten  sind:  Soldat  Mamadu
        <pb n="69" />
        50  20

in  Eingeborenen-Kleidung,  Jungen  Adamu  und
Mahdi.  Ab  Mora,  den  11.  August  1915.
v.  Raben.

Die  Erzählung  der  Boten  des  Hauptmann
v.  Raben  über  die  Vorgänge  anläßlich  der  Bekanntgabe
  des  Falles  von  Garua  an  die  Besatzung
von  Mora  durch  ihren  Führer  ist  bereits  in  der
Tagespresse  veröffentlicht.  Den  Mitteilungen
darüber  hat  der  Gouverneur  noch  hinzugefügt:

„Die  Boten  haben  den  Rückmarsch  nach  Mora
wieder  angetreten.  Arzneimittel,  Kriegsnachrichten
und  Geld  zum  Salzankauf  sind  den  Boten  behändigt
  worden.

Ich  freue  mich,  ein  so  glänzendes  Beispiel  von
Heldenmut  aus  dem  Schutzgebiet  melden  zu  können.“

Vor  einigen  Tagen  haben  die  Zeitungen
  die  amtliche  englische  Nachricht  gebracht,
  daß  die  Besatzung  von  Mora  sich  ergeben
habe;  Munitionsmangel  habe  sie  zu  diesem
Schritte  gezwungen.  So  ist  eingetreten,  was  nach
den  Meldungen  des  Hauptmann  v.  Raben  erwartet
  werden  mußte.  Auch  der  größte  Heldenmut,
  der  zäheste  Wille,  durchzuhalten,  muß  erlahmen,
  wenn  die  Mittel  zur  Fortsetzung  des
Kampfes  ausgegangen  sind.  Die  Leistungen  der
tapferen  Verteidiger  der  Bergstellung  werden  durch
die  schließliche  Ubergabe  nicht  geschmälert;  sie  sind
und  bleiben  eine  Glanzleistung  der  Schutztruppe.

Mit  Mora  ist  der  letzte  Platz  Kameruns  gefallen,
  auf  dem  die  deutsche  Flagge  noch  wehte.
Das  Schutzgebiet  ist  jetzt  seinen  Feinden  ausgeliefert.
  Seine  Verteidiger  sind  auf  das  gastliche
Gebiet  von  Spanisch-Muni  übergetreten,  soweit
sie  nicht  in  der  von  ihnen  so  heldenmütig  verteidigten
  Erde  zur  letzten  Ruhe  gebettet  oder  in
Kriegsgefangenschaft  geraten  sind.  Mögen  sie  sich
nun  von  den  großen  Anstrengungen  und  Entbehrungen
  des  Krieges  erholen,  um  dereinst
freudig  mitarbeiten  zu  können  an  dem  Wiederaufbau
  des  Schutzgebiets.

*—

III.  Togo.

Was  die  Frage  der  deutschen  Handels=  und
Pflanzungsunternehmungen  in  dem  von  den
Engländern  besetzten  Teile  Togos  anlangt,  so
liegen  Nachrichten  vor,  nach  welchen  die  englische
Verwaltung  anscheinend  den  Geschäftsbetrieb  deutscher
  Firmen  durch  Schließung  von  Faktoreien
erschwert.  In  dem  von  den  Franzosen  besetzten
Teile  Togos  wird  nach  wie  vor  der  Handelsbetrieb
  der  deutschen  Firmen  verhindert.  Die
Tätigkeit  der  Missionen  ist,  soweit  hier  bekannt
geworden,  in  ganz  Togo  bislang  Anderungen

 

nicht  unterworfen  worden.  Allerdings  hat  der
Kommandant  der  englischen  Truppen  bei  einer
Missionsgesellschaft  angefragt,  wieviel  Stunden
wöchentlich  auf  den  englischen  Sprachunterricht
verwandt  würden.  Diese  Anfrage  steht  im  Widerspruch
  zu  der  Versicherung,  die  die  englische
Regierung  bei  der  Besetzung  Togos  den  Missionen
gegeben  hat,  das  Missionswerk  nicht  zu  stören.

Das  Schicksal  der  früher  in  Dahomey  gefangen
  gehaltenen  Deutschen  hat  sich  seit  der  letzten
Veröffentlichung  insofern  gebessert,  als  der  ihnen
bislang  von  der  französischen  Regierung  verwehrte
Postverkehr  nunmehr  freigegeben  worden  ist.  Es
sind  jetzt  Einzelsendungen  von  Briefen,  Geld
und  Paketen  an  die  sogenannten  Dahomey-Gefangenen
  zulässig.

Die  Mitglieder  der  schweizerischen  Abordnung,
die  für  den  Besuch  der  Gefangenenlager  in  Nordafrika
  ausersehen  wurden,  haben  ihre  Reise  im
Dezember  1915  angetreten.

MO

IV.  Südwestafrika.

Seit  der  sechsten  Mitteilung  ist  im  „Deutschen
Kolonialblatt“  Nr.  1  vom  1.  Januar  1916  eine
Veröffentlichung  erfolgt,  die  auf  Grund  von  Berichten
  und  Briefen  einen  kurzen  Gesamtüberblick
über  alle  kriegerischen  Ereignisse  im  Schutzgebiet
bis  zur  Kapitulation  der  Truppe  bei  Korab  am
9.  Juli  v.  Is.  gibt.  Inzwischen  sind  weitere
Nachrichten  an  das  Reichs-Kolonialamt  gelangt,
welche  folgendes  Bild  der  Lage  in  Südwestafrika
am  Ende  des  Jahres  1915  ergeben.

Die  deutschen  Kaufgeschäfte,  die  ihre  aufgebrauchten
  Bestände  aus  der  Kapkolonie  ergänzten,
  werden  mit  wenigen  Ausnahmen  weitergeführt.
  Sehr  erschwert  wird  der  Handel  durch
das  Fehlen  von  deutschem  Hartgeld,  das  die
Union  durch  allerlei  Machenschaften  fast  ganz  aus
dem  Lande  zu  ziehen  wußte;  das  seit  Kriegsbeginn
  von  dem  Gouvernement  herausgegebene
Papiergeld,  die  sogenannten  Seitzscheine,  wird  von
Engländern  und  Buren  bislang  überhaupt  nicht,
seit  Ende  November  jedoch  wie  die  deutschen
Reichsbanknoten  mit  einem  Abzuge  von  25  v.  H.
in  Zahlung  genommen.  Hingegen  wird  dieses
Papiergeld  bei  Kaufgeschäften  zwischen  Deutschen
voll  bewertet.

Die  auf  ihre  zum  Teil  ausgeraubten  und
häufig  auch  zerstörten  Farmen  zurückgekehrten
Ansiedler  schlagen  sich,  auf  bessere  Zeiten  hoffend,
durch,  so  gut  es  geht.  Bauholz  und  Wellblech
sind  sehr  knapp  und  fast  unerschwinglich  teuer
geworden.  Die  Hälfte  des  Viehbestandes  scheinen
        <pb n="70" />
        G  51  2C

die  Farmer  durchschnittlich  eingebüßt  zu  haben;
manche  haben  indes  ihr  ganzes  Hab  und  Gut
verloren  und  sind  auf  die  Gastfreundschaft  von
Nachbarn  angewiesen.  Sehr  erschwert  ist  die
Wiederaufnahme  der  Betriebe  durch  das  Verhalten
der  Eingeborenen,  deren  Frechheiten  gegenüber
die  Unionsregierung  höchst  unangebrachte  Nachsicht
  übt.  Arbeiten  wollen  die  Eingeborenen
nicht  mehr;  sie  ziehen  es  vor,  sich  durch  Viehdiebstähle
  ihren  Lebensunterhalt  zu  verschaffen.
Auch  liegen  Anzeichen  vor,  daß  sie  sich  wieder
zu  selbständigen  Völkerschaften  zusammenzuschließen
trachten.

Die  Rehobother  Bastards  sind  nach  wie  vor
bewaffnet;  die  Angaben  über  die  Zahl  der  in
ihren  Händen  befindlichen  Gewehre  schwanken
zwischen  400  und  800,  jedoch  dürfte  letztgenannte
Zahl  zu  hoch  sein,  da  die  Gesamtkopfzahl  dieser
Bastards  vor  dem  Kriege  nur  wenig  über  2000
betragen  hat.  Indes  sind  auch  noch  die  vereinzelt
  im  Lande  wohnenden  Bastardfamilien,
besonders  die  des  Bezirks  Otjimbingwe,  in  Rechnung
  zu  ziehen,  die  gegebenenfalls  mit  den  Rehobothern
  gemeinsame  Sache  machen  können.  Die
Witboois  tragen  seit  der  feindlichen  Besetzung
Gibeons  wieder  ihr  altes  Stammesabzeichen,  den
großen  weißen  Hut,  und  die  Hereros  sollen  sogar
von  dem  Wiedererstehen  ihres  alten  Reiches
träumen.  Die  Engländer  unterstützen  diese  Sonderbündeleien
  auf  jede  Weise.  So  haben  sie  die
Fellschuhträger-Hottentotten  wieder  in  ihrem  alten
Stammesgebiet  angesiedelt  und  auch  den  Eingeborenen
  die  Rückkehr  nach  Südwest  gestattet,
die  sich  aus  Furcht  vor  Strafe  wegen  ihrer  Verbrechen
  seit  Niederwerfung  des  Aufstandes  außerhalb
  des  Schutzgebietes  aushielten.

Die  weiße  Bevölkerung,  namentlich  der  unbewaffnete
  Farmer,  fürchtet  daher  —  dies  geht
aus  fast  allen  Briefen  und  Berichten  hervor  —,
daß  es  bald  zu  Gewalttätigkeiten  der  Eingeborenen,
wenn  nicht  gar  zu  Aufständen  größeren  Umsanges
  gegen  die  Weißen  kommen  wird.  Ob  die
gegenwärtige  Regierung  des  Schutzgebietes  die
Macht  hat,  ernstere  Unternehmungen  von  Eingeborenen
  zu  verhindern,  erscheint  zweifelhaft,  da
die  dort  befindlichen  Unionstruppen  zur  Zeit  nur
noch  etwa  2000  Mann  stark  sein  sollen.  Bezeichnend
  für  die  gegenwärtigen  Verhältnisse  im
Schutzgebiete  ist  der  Ausspruch,  den  ein  englischer
Offizier  getan  haben  soll:  „Wenn  wir  das  Land
nicht  behalten  können,  dann  wollen  wir  den
Deutschen  wenigstens  einen  großen  Eingeborenenaufstand
  zurücklassen!“

Die  Postverbindung  zwischen  der  Heimat  und
den  internierten  Kriegsgefangenen,  also  mit  dem
Offizierlager  in  Okanjande  und  den  in  Aus  besindlichen
  übrigen  Angehörigen  der  aktiven  Schutz- 



truppe,  ist  seit  einiger  Zeit  auch  auf  Paketsendungen
  ausgedehnt  worden,  die  das  Niederländische
  Rote  Kreuz  dankenswerterweise  vermittelt.
  Hingegen  steht  die  englische  Regierung,
wie  aus  einer  Mitteilung  des  Prisoners  of
War  Information  Bureau  in  London  hervorgeht,
  auf  dem  eigenartigen  Standpunkt,  eine  unmittelbare
  Postverbindung  aus  Deutschland  mit
den  freigelassenen  Schutztruppenangehörigen  und
mit  der  Zivilbevölkerung  des  besetzten  Gebietes
nicht  dulden  zu  können.  Für  alle  Nichtinternierten
  ist  daher  der  Briefverkehr  zur  Zeit  nur
durch  Vermittlung  des  neutralen  Auslandes,  also
z.  B.  durch  das  Internationale  Friedensbureau
in  Bern  möglich.  Geld=  und  Paketsendungen  an
die  deutsche  Bevölkerung  in  Südwestafrika  werden
trotz  aller  amtlichen  Bemühungen  bis  jetzt  auch
über  das  neutrale  Ausland  nicht  zugelassen.

75

V.  Besitzungen  in  der  Südsee.
1.  Deutsch-Neuguinea.
A.  Altes  Schutzgebiet.

Eine  regelmäßige  Verbindung  mit  dem  Schutzgebiet
  hat  auch  bis  jetzt  noch  nicht  wieder  hergestellt
  werden  können,  doch  steht  nach  den  neuerlichen
  Erklärungen  der  englischen  Regierung  zu
erwarten,  daß  kurze  Mitteilungen,  die  sich  auf
rein  private  und  geschäftliche  Angelegenheiten  beziehen
  und  der  Zensur  unterliegen,  über  neutrale
Länder  mit  dem  Schutzgebiet  ausgetauscht  werden
können.

Nach  den  wenigen  hierher  gelangten  Nachrichten
  kann  angenommen  werden,  daß  die  öffentliche
  Ruhe  im  Schutzgebiet  auch  weiterhin  nicht
gestört  worden  ist.  Dagegen  hat  die  australische
Besatzungsbehörde  leider  wieder  eine  Anzahl  Bewohner
  des  Schutzgebiets  unter  der  zweifellos
jeder  tatsächlichen  Grundlage  entbehrenden  Beschuldigung,
  daß  sie  versucht  hätten,  die  Eingeborenen
  gegen  die  Engländer  aufzuwiegeln,  nach
Australien  transportieren  lassen.

Es  sind  dies:

Bruno  Grigat,  Pflanzungsbesitzer,  Neu-Hannover;

E.  Paur,  Apothekenbesitzer,  Rabaul;

Hugo  Pacetsch,  Leutnant  d.  Res.,
Rabaul;

Bruno  Walter,  Leutnant  z.  S.  d.  Res.,  I.  Offizier
  K.  G.  S.  „Komet“",  Rabaul;

H.  Dalibor,  Maschinist,  Kaewieng;

H.  Haeberlein,  Pflanzungsleiter,  Kaewieng;

H.  Balkan,  Pflanzungsleiter,  Kaewieng;

H.  Goetsch,  Kaufmann,  Rabaul;

Kaufmann,
        <pb n="71" />
        GV  52  20

F.  Wettrock,  Kaufmann,  Rabaul;

K.  Tielske,  Kaufmann,  Rabaul;

Heinrich  Stegmann,  Kaufmann,  Rabaul;
H.  H.  W.  Zerssen,  Kaufmann,  Rabaul;
J.  Krakowski,  Kaufmann,  Rabaul;

P.  Hagen,  Kaufmann,  Nabaul;

A.  Becker,  Pflanzer,  Rabaul;

G.  Bernhardt,  Kapitän,  Rabaul;

Otto  Wortmann,  Pflanzungsleiter,  Kabakaul;
August  Lembach,  Schriftsteller,  Rabaul;
Gustav  Thurm,  Pflanzungsleiter,  Buka;
Klink,  Kaiserlicher  Stationsleiter,  Rabaul.

Die  Amtsblätter  der  australischen  Regierung
liegen  hier  vor  für  die  Zeit  vom  15.  Juni  bis
15.  September  1915.  Sie  enthalten  Veröffentlichungen
  über  den  Außenhandel  mit  dem  Schutzgebiet
  und  die  Einnahmen  der  Verwaltung.  Danach
  wurden  eingeführt  an  Gütern:

Mai  1915  für  299  712,40.

Juni  1915  4477  181,16  )
Juli  1915  -  217  872,48  -
August  1915  =  287  100,74  =

Ausgeführt  wurden:

Mai  1915:  Kopra  495  540.—
Trokasmuscheln.  1  815.—

*—

Juni  1915:  Kopra.  189  415,—  AM
Sonstiges.  1  500—.

190  915,—  4

Juli  1915:  Kopra.  333  818,—  A
Kakao  2  000,—  =

335  818,—  4+

August  1915:  Kopra.  138  815.—  4
Kakao  105  800,—  =

Muscheln.  8  445,60  =

Kautschuk.  2  000.—=Elfenbeinnüsse
  617,40=Trepang

  054.—

Kupferplatten  nach
Japan  (offenbar
aus  eingeführten

Beständen).  1  194,10.

257  926,10  #
An  Zöllen  gingen  ein:

Mai  1915:  a)  Einfuhrzölle
b)  Ausfuhrzölle.

17  350,05

9  864,39.
27214,44
Dazu  an  Werft=  und  basenrgebühren

  1  671,75

 

a)  Einfuhrzölle  44  569,33
b)  Ausfuhrzölle  465,37

4  45  034,70  M
Dazu  an  Hafen=  und  Werft-Juni

  1915:

gebühren  .·.  2394,38."
für  Wasserabgabe  570,—  --Juli
  1915:  a)  Einfuhrzölle  17  189,73  /7

b)  Ausfuhrzölle  2  561,25
19  750,98.
Dazu  an  Werft=  und  Vafen.

gebühren.  787.—
August  1915:  a)  Einfuhrzole  .147724,18  M
b)  Ausfuhrzölle.  3  646,90  =

51  371,08  "
Dazu  an  Derst=  und  Hafen.
gebühren  1  995,87.
Verordnungen  sind  in  der  genannten  Zeit
erlassen  worden:

1.  Gegen  den  Gebrauch  von  Dynamit  beim
Fischen  in  der  Blanche-Bucht

2.  betreffend  die  Neuregelung  der  zu  zahlenden

Handels=  und  Gewerbesteuern;

betreffend  den  Gebrauch  von  Feuerwaffen;

betreffend  Hafengebühren;

.betreffend  die  Anwerbung  und  Verwendung

von  eingeborenen  Arbeitern;

6.  betreffend  die  Registrierung  von  Küstenschiffen
und  sonstigen  kleinen  Fahrzeugen  im  Schutzgebiete;


7.  betreffend  das  Verbot  des  Erlegens  von

Hirschen;
betreffend  Neuregelung  der  Gerichtsbehörden;
.betreffend  die  Anordnung  von  Vorsichtsmaßregeln,
  die  aus  Anlaß  des  Krieges  geboten
sind;

10.  betreffend  die  Regelung  des  Verkaufs  von

alkoholhaltigen  Getränken.

Eine  Zeitlang,  nämlich  vom  23.  Juli  bis
10.  September  v.  Is.,  war  durch  eine  besondere
Verordnung  das  Kriegsrecht  für  das  Schutzgebiet
proklamiert.

Die  Verordnung,  betreffend  die  Anwerbung
und  Beschäftigung  von  eingeborenen  Arbeitern,
sowie  betreffend  die  Gewerbesteuern,  enthalten
zum  Teil  sehr  einschneidende  Anderungen,  so  daß
die  Ansiedler  bei  der  australischen  Verwaltung
wegen  entsprechender  Abänderung  vorstellig  geworden
  sind.  Ob  und  wieweit  diese  Vorstellungen
einen  Erfolg  gehabt  haben,  ist  zur  Zeit  noch
nicht  bekannt.

Mitte  Januar  erschien  eine  Nachricht  in  englischen
  Zeitungen,  wonach  im  Weichbilde  Rabauls
ein  schweres  Erdbeben  stattgefunden  haben  solle.

en  ##

□
        <pb n="72" />
        53  20

Die  hierwegen  von  hier  aus  sofort  eingeleiteten
telegraphischen  Ermittelungen  haben  bis  jetzt  zu
dem  Ergebnis  geführt,  daß  allerdings  ein  heftiges
Erdbeben  Sachschaden  verursacht  haben  muß,
jedoch  Verluste  an  Menschenleben  infolge  dieses
Naturereignisses  nicht  zu  beklagen  sind.

B.  Inselgebiet.

Auch  aus  diesem  Teil  des  Schutzgebiets  sind
nur  indirekt  Nachrichten  hier  eingegangen.  Von
Deutschen  sind  mit  wenigen  Ausnahmen  zur  Zeit
nur  noch  Missionare  dort  ansässig.  Ihrem  Wirken
haben  die  japanischen  Besatzungsbehörden  offenbar
ernste  Hindernisse  nicht  in  den  Weg  gelegt.  Dagegen
  find  die  Klagen,  daß  die  Japaner  die
einzelnen  Inseln  vom  Verkehr  mit  der  Außenwelt
und  unter  sich  so  gut  wie  abgeschlossen  haben,
so  daß  zum  Teil  erhebliche  Knappheit  an  Nahrungsmitteln
  eingetreten  ist,  noch  nicht  verstummt.
Es  sind  von  hier  aus  Schritte  eingeleitet  worden,
um  Abhilfe  zu  schaffen.

ber  Rota  und  Saipaon  sind,  wie  schon  in
der  letzten  Mitteilung  kurz  erwähnt,  mehrere
Taifune  hinweggegangen.  Sie  haben  namentlich
auf  der  Insel  Rota  den  größten  Teil  der  fruchttragenden
  Bäume  vernichtet.  Die  Not  war  besonders
  auf  Rota  offenbar  sehr  groß.  Es  scheint
auch,  wie  aus  amerikanischen  Zeitungsnachrichten
zu  entnehmen  ist,  vom  amerikanischen  Roten  Kreuz
aus  eine  Hilfsaktion  für  diese  Insel  eingeleitet
worden  zu  sein.  Nachdem  inzwischen  wieder  die
Regenzeit  eingetreten  war,  steht  zu  hoffen,  daß
die  Eingeborenen  wenigstens  wieder  die  nötigsten
Nahrungsmittel  haben  pflanzen  können.

2.  Samoa.

Die  völlig  hermetische  Abschließung  des  Schutzgebiets
  von  der  Außenwelt  dauert  immer  noch
fort,  so  daß  man  über  die  Vorgänge  dort  so  gut
wie  ganz  auf  Zeitungsnachrichten  angewiesen  ist.
Die  Bemühungen,  einen  Postverkehr,  wenigstens
im  gleichen  Umfange,  wie  er  mit  Neuguinea  in
Aussicht  steht,  zustande  zu  bringen,  werden  aber
fortgesetzt.  Seit  die  Besatzungstruppe  in  Samoa
aus  durchweg  älteren  Leuten  besteht,  sind  von
dort  Klagen  über  Ausschreitungen  der  Soldaten
nicht  mehr  bekannt  geworden.  Wie  in  Neuguinea
  so  zeigt  aber  auch  hier  die  Verwaltung
offenbar  das  Bestreben,  die  deutsche  Bevölkerung
nach  Möglichkeit  aus  dem  Lande  zu  schaffen.
Die  unverheirateten  Beamten  sind  nach  den  hier
vorliegenden  Nachrichten  inzwischen  wohl  nahezu
alle  als  Kriegsgefangene  weggebracht  worden.
Aber  auch  bei  anderen  Ansiedlern  hat  die  Besatzungsbehörde
  offenbar  den  geringsten  Vorwand

 

benutzt,  sie  des  Landes  zu  verweisen.  Abgesehen
von  den  früher  gemeldeten  Deutschen  sind  inzwischen
  folgende  Personen  als  Kriegsgefangene
nach  Neuseeland  gebracht  worden:

u.  Regierungslandmesser  Moldenhauer,
Stationsleiter  Osbahr,

Sekretär  Dorn,

Regierungslehrer  Michael,
4Gerichtsassistent  von  Egidy,
Polizeimeister  Motzkus,

4  Postvorsteher  Traub,

.  Direltor  Hanssen,

.  Pflanzer  Eberhardt,

10.  Architekt  Stünzner,

11.  Pflanzer  Rindt,

12.  -  Brenner,

13.  -  Winterstein,

14.  Selterwasserfabrikant  Höflich,

15.  Zahnarzt  Dr.  Meineking,

16.  Pastor  Heider,

17.  Gouvernementsbeamter  Brenner,
18.  Pflanzer  Hensell.

—————————

Von  den  verheirateten  Beamten  befinden  sich
nach  Mitteilung  eines  hier  vor  kurzem  aus  Samoa
eingetroffenen  Missionslehrers  noch  die  nachstehend
aufgeführten  im  Schutzgebiet:

—

.  Gouvernementssekretär  Peters,

Klinkmüller,
-  -  Kurtz,

.Zollsekretär  Berking,

.  Assistent  Reye,
Cchristoph,

Tiedemann,

Bartel,

Schoen,

10.  Bautechniker  Schoeneich,

11.  Lazarettverwalter  Krutschinski,

12.  Bureaugehilfe  Kallweit,

13.  Polizeimeister  Heine,

14.  Landwirtschaftl.  Gehilfe  Meyer.

Über  die  Einnahmen  und  Ausgaben  liegt  eine
Veröffentlichung  vom  25.  Oktober  1915  vor.
Danach  betrugen  die  Einkünfte  für  die  Zeit  vom
April  1915  bis  September  1915:  524  166  -,
wogegen  sich  die  Ausgaben  für  den

gleichen  Zeitraum  auf  ..  .  ...
beliefen.

Verordnungen  sind  ergangen:  betreffend  den
Verkehr  mit  Kraftwagen,  betreffend  die  Festsetzung
von  Strafen  und  betreffend  die  Verabfolgung
von  alkoholhaltigen  Getränken.  Ferner  ist  durch
Proklamation  vom  Oktober  v.  Is.  die  Berordnung
wieder  in  Kraft  gesetzt  worden,  wonach  den  Untertanen
  feindlicher  Staaten  der  Aufenthalt  auf  den

——

nun

499121-
        <pb n="73" />
        G  54  4(40

Straßen  und  öffentlichen  Plätzen  in  der  Zeit  von
10  Uhr  abends  bis  6  Uhr  morgens  streng  verboten
  ist.

Zu  erwähnen  ist  noch,  daß  die  neuseeländische
Besatzungsbehörde  aus  durchsichtigen  Gründen  beschlossen
  hat,  die  seinerzeit  nach  den  Marianen
verbannten  Samoaner  wieder  in  ihre  Heimat
zurückzuführen.  Sie  sind  nach  den  vorliegenden
Nachrichten  auch  bereits  in  Apia  angekommen.
Nur  der  Häuptling  Lauati  mußte  wegen  eingetretener
  Erkrankung  zunächst  in  Sydney  ins
Hospital  übergeführt  werden.

 

Wie  eine  Notiz  aus  der  „Samoanischen  Zeitung“
vom  6.  November  ergibt,  hat  im  vorigen  Jahre
in  Samoa  eine  außerordentlich  lange  Trockenperiode
  geherrscht,  die  den  Ernteertrag  offenbar
zum  Teil  beeinträchtigt  hat.

Die  „Samoanische  Zeitung“  vom  27.November
enthält  die  Nachricht,  daß  ein  neuer  Kulitransport
aus  China  in  Aussicht  genommen  ist.  Es  ist
dies  ein  erfreuliches  Zeichen  dafür,  daß  wenigstens
der  Pflanzungsbetrieb  auch  während  des  Krieges
nach  Möglichkeit  aufrecht  erhalten  und  fortgeführt
  wird.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Hoandel  und  Schiffahrt  Britisch-Südafrikas
im  Jahre  1914.

Nach  dem  Annunl  Statement  of  the  Union  of  South
Akrica,  veröffentlicht  vom  Zolldepartement  in  Kapstadt,
ist  der  Handel  Britisch-Südafrikas  im  Jahre
1914  durch  den  Kriegszustand  stark  benachteiligt
worden.  Nicht  nur  der  Wert  der  Einfuhr  ist  gesunken,
es  ist  sogar  ein  noch  viel  größerer  Rückgang  in  den
Wertziffern  der  Ausfuhr  eingetreten.  Der  Wert  d
Gesamthandels  ist  agr  e  wenm  Snhren
1913  auf  70  Millionen  Lim  Jahre  1914  gefallen,
ein  Rückgang  von  beinahe  35  v.  H.,  der  sich  auf  die
Werte  der  Einfuhr  und  Ausfuhr,  wie  folgt,  verteilt:

1913  1914
1.  2
Einfuhr  38  526  381  31  322  590
Ausfuhr  65  114  634  38  459  076.

In  den?  Monaten,  die  dem  Kriegsausbruche  voraufgingen,
  war  zwar  die  Haudelsbewegung  Britisch-Südafrikas
  bereits  weniger  umfangreich,  als  in  dem
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahrs,  aber  dieser  Rückgang
hatte  noch  keineswegs  den  beuuruhigenden  Charakter,
durch  den  sich  die  Ausfuhrwerte  während  der  Kriegsmonate
  des  Jahres  1914  bei  Vergleichung  mit  den
letzten  5  Monaten  des  Jahres  1913  kennzeichnen.  Ein
Vergleich  der  auf  diese  Zeitabschnitte  bezüglichen  Einund
  Ausfuhrwerte  mag  folgendes  veranschaulichen:

Einfuhrwerte.
·  1914
2
Januarf/Juli  21  887  138  20  364  246
August/Dezember  16639  243  10  958  34.
Ausfuhrwerte.
·  1914
1  8
Jannar/Juli-  39  769  021  31  350  783
AugustDezember  25  345  613  4144  293.

Hervorzuheben  ist,  daß  diese  Wertziffern  sich  allein
auf  die  Einfuhr  von  Handelswaren  und  auf  die  Ausfuhr
  südafrikanischer  Erzeugnisse  beziehen.  Die  Ein- 



und  Ausfuhr  von  Regierungsgütern  im  besonderen  ist
dabei  außer  Betracht  gelassen.

Was  die  Verteilung  der  Einfuhrwerte  auf  die
verschiedenen  Herkunftsländer  1913  und  1914  betrifft,
so  ergibt  sich  folgendes  Bild:

.  1913  1914
Herkunftsland
Herlunf  Wert  in  8

Großbritannien.  20  969  960  17  740  163
Britisch-Indien.  1  088  293  999  157
Ceylon  .  206  353  211  731
Australien.  2  006  105  1  563  830
ongkong  11.342  7373
1  brige  britische  Lesip.  1  283  961  1  073  796
Osterreich-Ungarn  150  220  119  724
Belgien  .  577  878  351144
Frankreich  598  737  432  758
Deutschland  3  403  441  2194  529
Niederlande  816  300  568  664
Niederländisch-  Indien  124  674  147  425
Italien.  316  860  264  797
Rußland  .  82  222  90  766
Cbina  .  64  408  45  880
Japan  .  109  812  110259
Siam  ..  39  077  32  005
Ver.  St.  von  Amerika  3  668  104  8  009  497
Philippine  1  806  2617
Brasilien  ..  627543  484  455
iba  22  176  19  361

Von  allen  Ländern,  mit  denen  Britisch-Südafrika
Handel  getrieben  hat,  ist  nur  der  Wert  der  Einfuhr
aus  Ceylon,  Niederländisch-Indien,  Rußland,  Japan
und  den  Philippinen  gestiegen.  Der  Wert  der  Einfuhr
von  den  Philippinen  blieb  jedoch  1914  hinter  demjenigen
  von  1912  (3626  L)  zurück,  so  daß  eigentlich
von  einer  Vergrößerung  des  Handels  mit  den  Philippinen
  nicht  gesprochen  werden  kann.

Am  meisten  nahm  der  Wert  der  Einfuhr  aus
Niederländisch-Indien  zu.

Rücksichtlich  des  Wertes  der  Ausfuhr  von  südafrikanischen
  Erzengnissen  nach  dem  Ausland  können,
ebenso  wic  dies  oben  mit  der  Einfuhr  geschehen  ist.
die  Bestimmungsländer,  wie  folgt,  einem  Vergleich
unterzogen  werden:
        <pb n="74" />
        V  55  20

 

Vesti  1913  1914
estimmungsland  Wert  in  #
Großbritannien  58  829  574  83  781  005
Britisch-Jndien  135  595  75  824
Ceyhlon  42  153  54  722
Australien  ..  103  513  83  072
Straits-Settlements  300  622  349  723
Ubrige  britische  Besitz.  81  172  89  844
Osterreich-luungarn.  8263  1790
Belgien  .  698  122  431  234
Frankreich  197  292  81  492
Deutschland  2141  990  1  432  902
Niederlande  .  8  035  7918
Hicdertändisch-Idien  .  94  12  795
Italien  .  42  653  7469
RKußland  4661  2448
Ver.  St.  von  Amerika  5360  217  277  116.

 

Auch  die  Ausfuhrwertziffern  weisen  auf  eine  Vermehrung
  des  Handels  von  Britisch-Südafrika  mit  Ostasien
  hin,  wie  dies  bereits  der  Wert  der  Einfuhr
ergab.

Die  Zahl  der  Ein=  und  Ausklarierungen  in
und  aus  den  neun  südafrikanischen  Häfen  Kapstadt,
Port  Elisabeth,  East  London,  Durban,  Port
Nolloth,  Simonstown,  Mossel  Bey,  Krysna
und  Port  St.  Johns  betrug  in  den  Jahren  1913
und  1914:

Ausklariert
Zahl  Reg.=  Tons
960  4  070  505

Einklariert
Zahl  Reg.-Tons
Britische  Dampfschiffe  1078  4  173  179

 

 

 

 

Ausländ.  Dampfschifse  254  782  102  256  766  631
Britische  Segelschiffe  9  12  423  —  11  564
Ausländ.  Segelschiffe  53  79218  5  665  961
Zus.  britische  Schiffe  1  087  4  185  602  900  4  082  060
Zus.  ausländ.  Schisffe  307  8361  320  261  832  592

Zahl  der  Süisse  überhaupt
  1914  1397  5  046  922  1  221  4914  661

Zabl  dePr.  5  Wir
t  1913  1502  5  353  794  1  342  5277324

4  ½  Zahlen  beziehen  sich  allein  auf  den  Verlehr
mit  dem  Ausland.
Die  hauptsächlichsten  fremden  Staaten,  deren
Schiffe  mit  Ladung  nach  Südafrika  kamen  oder  dort
Ladung  einnahmen,  waren  1914:

Einklariert.

Fl  Zahl  der  Schiffe  Reg.-Tons

Slagge  1913  1914  1913  1914
Großbritannien  1  107  1087  4087  663  3  964236
Amerika  (V.  St.)  3  7  4174  10  408
Osterreich=  Ungarn  1  —  2442  —
Dänemark.  5  1  12  134  10  413
Jiederlarde  ..—  2  —  8  445
Tankreich  .  21  13  45  176  32641
Deutschlan  d  224  133  721  509  446594
Italien  —  1  —  1  670
Japan  4  2  13  903  7114
Norwegen  80  76  147528  139246
Portuglll  25  25  83  736  79367
Außland  5  11  8501  18445
DSiam  ...  3  —  6  687  —
—  2  —  1976
Schweden  21  31  56  048  72299

 

Zus.  1  502  1  394  5  189  501  4795  851

 

 

 

Ausklariert.
Zahl  der  Schiffe  Reg.-Tons

Flagge  1913  1914  10913  1914
Großbritannien.  1003  960  3  813  26  3  594  048
Amerika  (V.  St.)  1  1  1  187  3  419
Osterreich-Ungarn  1  —  2  —
Dänemark  4  4  9  42  10  413
Niederlande  —  2  —  8445
Frankreich  .  21  11  45  176  28  622
Dentfcblan  214  128  701  317  421  812
Ita  —  —  —
Jalien:  4  3  130038  10  805
Norwegen  37  51  81  739  96  424
Portugal  26  24  86  696  77655
Rußland  2  5  3913  9  476
Siam  .  .  ..  3  —  6687  —
Spanien—  2  1976
Schweden  26  30  58.  775  69227

Zus.  1  342  1221  4825  457  4334  822

(Nach  den  Korte  Berichten  voor  Landbou,

Jyverheid  en  Handel.)

fKkücausfuhr  der  Dominlkanischen  Bepublik
im  Jull,  Kugust  und  September  1915.)

Juli.
Häfen  kg
La  Romana  17  560
Maco  .131265
Moe  Fbrifil  2754
Puerto  Plata  447  753
Samann  #  1338  363
Sünches.  2467  585
Santo  Domingo  100  552
Zusammen.  3485  841
Davon  gingen  nach:

den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  3435  726
Frankreich  50  115

August.
La  Romana  98  743
Macoris  .  81  361
Puerto  Plata.  1616  882
Samand  .  55  800
Sänchez.  2915  462
Santo  Domingo.  12847
Zusammen  .  4781  095
Davon  gingen  nach:

den  Vegriniigten  Staaten
von  Amerika  4630  604
Frankreich  150  491

September.

Macoris  .  12  163
Monte  Christi  08
Puerto  Plata-  213  876
Samann  2150
Sünchez.  42  872
Santo  Domingo.  56208

La  Romana  125.392

Wert:  6
35  635
51  056
544
106  307
27  672
493  515
21  767

736  496

7209  647
6849

27505
21  448
418  464
13.392
594  026
1  709

1070  544

1049  912
26  632

8  080
120
54  263

 

Zusammen  853  275

*)  Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1915,  S.

198  732

374.
        <pb n="75" />
        G  56  20

Davon  gingen  nach:  kg.  Wert:  8
den  Vereinigten  Staaten

von  L  795  107  194  079

Frankreich  58  168  14653

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats!  in  San  Domingo.)

Kautschuhousfuhr  aus  Brasilien,  insbesondere
aus  dem  Staate  Bahla.

Der  Staat  Bahia  ist  durch  die  Kautschukkrisis,
die  einzelne  Staaten  Brasiliens,  insbesondere  Pará#
und  Amazonas,  schwer  in  Mitleidenschaft  zog,  nur
wenig  berührt  worden.

Zwar  sank  seine  Ausfuhr  an  Kautschuk  von  1511
im  Jahre  1910  bis  aus  420t  im  Jahre  1914,  auch
fiel  der  Preis  in  diesen  Jahren  von  9  #8  768  Réis  für
1  kg  bis  auf  3  5  886  Réis  und  auf  3  3  650  Reis  im
Juni  1914,  und  ebenso  verringerten  sich  die  Staatseinnahmen
  an  Ausfuhrzöllen  auf  etwa  ein  Zehntel,
trotzdem  aber  haben  sich  die  Gesamteinnahmen  des
Staates  Bahia  auf  berselben  Höhe  halten  können,  weil
andere  Erzeugnisse  Ersatz  boten.  Die  nachstehende
Tabelle  zeigt  die  Einnahmen  des  Staates  Bahia  an
Ausfuhrzöllen  für  Kautschuk  und  die  gesamten  Einnahmen
  an  Ausfuhrzöllen:

 

 

Aussuhrzölle  Gesamtausfuhrdahr
  far  Kautjchut  toue
Roͤls  Rols
1910  753  10040  9  048  9078904
1911  512  4118199  9  886  783#349
1912  585  847  8259  10  416  8528962
1913  116  692#  178  10  081  7488603
1914  73541  #598  9  691  7279785

Interessant  ist  die  Verschiebung,  die  der  Krieg

in  der  Kautschukausfuhr  aus  Brasilien  nach

en  europäischen  Ländern  gezeitigt  hat.  Die

folgende  Tabelle  zeigt,  zu  welchen  Beträgen  (in  Contos

Gold)  die  einzelnen  Einfuhrländer  brasilianischen  Kaut-Hü

  im  ersten  Halbjahr  des  verflossenen  Jahres
en:

1.  Halblahr  1.  Halblahr
191.  9.

15

Deutschla  36071  202

Zuertei  Ien  7  775  —
Dänem  .  516  1728
bemr;  12  924  20  595
.  337  2878
1821  16  839
4000  10  000
21  875  24  064
39259  32  795
2  679  1720

 

GBericht  des  Paiserl.  Konsulats  in  Bahia.)

im–

BVeran##wortlicher  Redakteur  für  den  nlchtamtlichen  Teil:

Oskar  Biesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW/68,  Kochstr.  68—1
        <pb n="76" />
        Deutsches  Nolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

27.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  April  1916.  Uummer  0.

ettschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  sedes  Monats.  Derlselben  werden  als  Beihefte  belgefügt  die  mindestens  einmal
Liee  ährlich  erscheinenden:  „Mltteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebleten“.  nensegee  von  Dr.  Marqguardsen.  Der
Derteljährliche  „eeeno  reis  für  das  s  "  mit  den  Betheften  beträgt  beim
—.,  direkt  unter  Stetspand  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  X  8.—  für  Deutschla  ae#
dn,  und  Snrr  eich-  Ungarns,  b)  &amp;amp;+  6.—  für  die  Länder  des  Weltwostvereins.  Figlendugßen  und  ãn  stagen  an  die
Koͤnigliche  ofkeckhendiutn  nen  Li  Siegfried  Mittler  und  Sohn.  Serlm  8W69,  Kochstraße  68—71,  zu  richten

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Personalien  S.  57.

Nichtamtlicher  Teil:  Aus  den  Archiven  des  belgischen  Kolonialministeriums  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  59.
Deutsch-Südwestafrika:  Außerkurssetzung  des  deutschen  Papiergeldes.  Eigentum  an  Regierungsländereien  S.  91.
Deutsch-Neuguinea:  Erdbeben  in  Rabaul  S.  91.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Der  niederländische  Kakao=  und  Kakaobutter-Markt

—

im  Zahre  1915  S.  92.  —  Der  niederländische  Kautschukmartt  im  Jahre  1915  S.  97.—  Der  Kakaomarkt  in  Ecuador
im  1.  Vierteljahr  1915  S.  97.  —  Frankreich  S.  98.  —  Sierra  Leone  S.  98.

Literatur-Bericht  S.  99.  —  Neue  Literatur  (II.)  S.  100.

 

J—————...[M—UutM—W—————GG(GQ[  ———

Dersonalien.

Raiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  11.  März  1916.

Major  z.  D.  v.  Perbandt,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Kommando  der  Schutzwuppen
  im  Reichs-Kolonialamt,  wird  von  diesem  Kommando  enthoben  und  unter  Belassung  seiner
bisherigen  Uniform  der  Gendarmerie--Inspektion  des  Oberbefehlshabers  Ost  überwiesen.

Ergänzung  zur  Veröffentlichung  „Deutsches  Kolonialblatt“  1916,  Nr.  2/3,  S.  14
Das  Königlich  Württembergische  Wilhelmskreuz  mit  Schwertern  ist  verliehen  worden:

dem  Abteilungsvorstand  bei  der  stellvertretenden  Intendantur  des  VI.  Armeekorps,  Rechnungsrat
Schulz  (Franz).

nachrufe.
Bezirksamtmann  Schipper  f.

Am  4.  November  1915  ist  der  Bezirksamtmann  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von

Kamerun,  Hauptmann  a.  D.  6
Herr  Adolf  Schipper

bei  der  Verteidigung  der  vom  Feinde  belagerten  Bergfeste  Banjo  gefallen.

Herr  Schipper  ist  im  Jahre  1912  als  Bezirksamtmann  in  den  Zivildienst  von  Kamerun
eingetreten,  nachdem  er  bereits  seit  dem  Jahre  1902  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  als  Offiier
angehört  hatte.
        <pb n="77" />
        G  58  20

Die  Kolonialverwaltung  bedauert  den  Verlust  dieses  pflichttreuen  und  befähigten  Beam
auf  das  schmerzlichste.
Ehre  seinem  Andenken!
Berlin,  den  15.  März  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.

Solf.

Geheimer  expedierender  Sehretär  Grunwald  fF.

Am  18.  März  d.  Is.  erlitt  vor  Verdun  den  Heldentod  für  das  Vaterland  der  Gehei

expedierende  Sekretär  im  Reichs-Kolonialamt
Herr  Ernst  Grunwald,
Leutnant  der  Landwehr  in  einem  Infanterie-Regiment.

Der  Verstorbene  ist  im  Jahre  1898  in  den  Preußischen  Justizdienst  eingetreten  und  gehi
seit  dem  Jahre  1904  der  Kolonial-Zentralverwaltung  an.

Das  Reichs-Kolonialamt  verliert  in  dem  Dahingeschiedenen  einen  treuen,  besonders  #
währten  Beamten,  der  sein  Amt  stets  mit  großer  Pflichttreue  versehen  hat  und  der  sich  allgemein
Beliebtheit  erfreute.

Sein  Andenken  wird  dauernd  in  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  25.  März  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Bei  den  heldenmütigen  Kämpfen  um  Deutschlands  Kolonialbesitz  fielen  auf  dem  Felde  der  Ehre

der  Hauptmann  a.  D.  Adolf  Schipper,  eingezogen  zur  Schutztruppe  für  Kamerun,  un
der  Leutnant  der  Res.  des  1.  Königlich  Sächsischen  Ulanen  -Regiments  Nr.  17  Hans
Freiherr  v.  Milkau,  eingezogen  zur  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
Ferner  verstarb  infolge  der  Einwirkungen  des  Tropenklimas:

der  zur  Verstärkung  der  Schutztruppe  für  Kamerun  eingezogene  Leutnant  der  Res.
des  Feldartillerie-Regiments  Nr.  58  Herbert  Kampmann.

Fern  von  der  Heimat,  haben  die  Genannten  gegen  eine  vielfache  feindliche  Übermacht
treuer  Pflichterfüllung  mit  opferfreudiger  Hingabe  als  Helden  gekämpft  und  gelitten.  Die  Sch
truppen  werden  ihnen  ein  dauerndes  treues  Andenken  bewahren.

Berlin,  den  29.  Februar  1916.
Reichs-Kolonialamt.  Kommando  der  Schutztruppen.

Allerhöchst  mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte  beauftragt:
Lempp,  Major.
        <pb n="78" />
        W  59  20

 

GeLichtamtlicher  Teilacccc#n)

Kus  den  Krchiven  des  belgischen  Kolonialministeriums.

Dorwort.

Die  im  nachstehenden  zum  Abdruck  gelangende  Denkschrift  entstammt  den  politischen  Akten
des  belgischen  Kolonialministeriums,  wo  sie  unter  France-Divers  62,  2—1,  registriert  ist.  Sie  beleuchtet
mit  aller  wünschenswerten  Deutlichkeit  das  oft  mehr  als  gespannte  Verhältnis,  das  zwischen  Frankreich
und  dem  Kongostaat  von  den  ersten  Stunden  seiner  Entstehung  bis  zum  Jahre  1892  herrschte.  Sie
führt  in  allen  Einzelheiten  die  Vergewaltigungen,  die  Vertragsbrüche  und  die  Verleugnungen  früher
eingegangener  feierlicher  Verpflichtungen  auf,  mit  denen  die  Regierung  der  französischen  Republik  gegen
den  Kongostaat  in  diesen  acht  Jahren  vorgegangen  ist.  Die  in  ihr  enthaltene  lange  Liste  berechtigter
Klagen  hätte  noch  vervollständigt  werden  können,  wenn  diese  Aufzeichnung  bis  zum  Jahre  1894
gediehen  wäre.  Damals  war  es  wiederum  Frankreich,  das  unter  dem  Vorgeben,  es  müsse  die  zum
Schutz  der  Integrität  Agyptens  und  der  Türkei  geschlossenen  Verträge  hüten,  den  am  12.  Mai  1894
zwischen  England  und  dem  Kongostaat  vereinbarten  Pachtvertrag  über  die  Bahr  el  Ghazal-Provinzen
am  Nil  im  August  1894  zu  Falle  brachte,  nachdem  England  den  König  im  Stich  gelassen  hatte.
Wenige  Jahre  später,  1898,  existierten  für  die  französische  Diplomatie  diese  internationalen  Verträge
freilich  nicht  mehr,  als  sie  den  allerdings  ergebnislos  gebliebenen  Versuch  machte,  durch  die  bekannte
Marchand-Expedition  nach  Faschoda  die  Nilprovinzen  für  Frankreich  zu  erwerben!

Diese  Denkschrift  liefert  somit  auf  der  einen  Seite  einen  bemerkenswerten  Beleg  dafür,  wie
das  von  der  französischen  und  von  der  von  Paris  abhängigen  belgischen  Presse  vor  und  nach  dem
Ausbruch  des  Weltkrieges  so  viel  gefeierte  freundschaftliche  Verhältnis  zwischen  den  beiden  benachbarten,
angeblich  so  eng  verwandten  Nationen  in  Wahrheit  gestaltet  war.  Anderseits  bietet  sie  ein  vorzügliches
  Gegenstück  zu  der  seit  dem  Kriegsbeginn  so  oft  aufgestellten  und  verbreiteten  gegnerischen
Behauptung,  daß  Deutschland  eine  beständige  Bedrohung  für  die  Kolonien  der  kleinen  Staaten
gebildet  habe.

Zwischen  Deutschland  und  dem  Kongostaat  sind  von  1885  bis  1914  politische  Differenzen
sast  ausschließlich  nur  aus  dem  Grunde  entstanden,  daß  der  Kongostaat  in  fortgesetzter  Verletzung
der  Bestimmungen  der  Berliner  Kongoakte  alles  tat,  um  seine  Ostgrenze  in  bezug  auf  die  Ausfuhr
von  Elfenbein  und  Kautschuk  hermetisch  zu  sperren,  die  Händler  aus  Deutsch-Ostafrika  auch  bei  der
legitimsten  Ausübung  ihres  Gewerbes  hinderte,  sie  berauben,  mißhandeln  und  sogar  töten  ließ.
Die  Akten  des  belgischen  Kolonialministeriums  haben  jetzt  sogar  ergeben,  daß  Fälle  von  schwersten,
mit  dem  Tode  der  Betreffenden  endenden  Mißhandlungen  oder  der  gewaltsamen  Zurückhaltung
farbiger  deutscher  Untertanen  aus  Ostafrika  im  Kongostaat  vorgekommen  sind,  von  denen  das
deutsche  Gouvernement  in  Daressalam  überhaupt  gar  nichts  erfahren  hat.

Wie  wenig  es  dem  Kongostaat  trotz  aller  oft  wiederholten  Versprechungen,  diesen  berechtigten
deutschen  Beschwerden  abzuhelfen,  darum  zu  tun  war,  wirklich  eine  Remedur  zu  schaffen,  ergibt  sich
aus  einem  Brüsseler  Dossier  (5—21)  über  die  Beschwerden  des  deutschen  Kaufmanns  Hoffmann:

No.  63/236.  M’Towa,  le  13  avril  1897.
Monsieur  le  Commissaire  de  district

..........  JeckoisdevojrajouterqueMr.Hokkmannactuellementau
Kivu,  se  propose  de  faire  un  voyage  à  M'Pueto  et  d'exploiter  ensuite  le  eaoutehoue  dans
la  zône.  Ce  Mr.  est  très  remuant,  mais  je  verrai  à  le  géner  dans  ses  entreprises,
sans  qu'il  trouve  le  droit  de  se  plaindre.

Le  Commandant  de  la  zöne
(s.)  Debergh.

Der  einzige  Grenzstreit,  den  Deutschland  mit  dem  Kongostaat  gehabt  hat,  betraf  das  Gebiet
in  der  Nachbarschaft  des  Kiwn-Sees.  Über  die  letzten  Ursachen  dieser  Differenz,  die  im  vollen
Einvernehmen  mit  England  geregelt  wurde,  wird  eine  demnächst  zu  gebende  aktenmäßige  Darstellung
das  noch  erforderliche  Licht  verbreiten.

Die  nachstehenden  wie  die  später  folgenden  Veröffentlichungen  aus  den  belgischen  Archiven
werden  dartun,  daß  man  im  gegnerischen  Lager  allen  Grund  und  allen  Anlaß  hätte,  mit  Anwürfen
gegen  Deutschland  wegen  seiner  angeblichen  Raubpläne  in  Afrika  etwas  vorsichtiger  zu  sein.

2
        <pb n="79" />
        W  60  20

L’Etat  lndépendant  du  Congo  et  la
France.  1885—1892.

Les  territoires  de  PEtat  Indépendant  du
Congo  et  les  possessions  coloniales  de  la
France  se  touchent  sur  une  immense  étendue.

Les  premiers  efforts  qu'’accomplit  I’Association
  Internationale  Africaine  fondée  en  1876
par  Sa  Majesté  le  Roi  des  Belges,  afin  d’ouvrir
à  la  eivilisation  les  régions  centrales  du  continent
  noir,  furent  suivis  bientot  de  tentations
analogues  d’explorateurs  français.

Ainsi,  dans  lorigine,  le  contact  des  intérets
et  la  communauté  du  but  poursuivi,  plus  tard,
le  contact  des  souverainetés  établirent  entre
la  France  et  I'Asscciation  Internationale  Grigeée,
aprèds  la  Conférence  de  Berlin  en  Etat  Indébendant,
  des  rélations  nécessaires  et  fréquentes.

A  diverses  reprises,  cependant,  des  difficultés
  se  présenterent.

L’Etat  Indépendant  au  cours  des  discussions
  dufelles  susciterent,  s'’appliqua  constamment
  à  ne  blesser  en  rien  les  susceptibilitécs
  de  sa  puissante  voisine,  et  il  apporta
dans  les  négociations  auxquelles  on  se  livra
un  esprit  de  concorde,  de  modération  et  de
bonne  amitié  dui  ne  fut  malheureusement
pas  apprécié  en  France  comme  il  le  méritait
et  dont  il  n’'a  pas  recueilli  le  prix.

L’histoire  de  ces  conflits  depuis  leurs  débuts
  jusqu'au  moment  actuel  suffit  à  démontrer,
  sans  du’'’il  soit  besoin  de  commentaires,
que  I’Etat  Indépendant  n’'a  à  se  reprocher  ni
Prétentions  offensantes  ni  manque  de  courtoisie,
  et  due,  bien  au  contraire,  ses  dispositions
  conciliantes,  souvent  méconnues,  I’ont
entrainé  à  des  sacrifices  qdui  sont  restés  pour
lui  sans  compensation.

Lors  de  la  création  de  I’Association  Internationale,
  un  savant  français,  Mr.  de  Quatrefages
  fut  appelc  à  siéger  au  comité  exécutif
composé  de  trois  membres  seulement.  Quand
I'Association  Internationale  commenca  ses
pérations  sur  la  cote  orientale,  c'’est  à  une
maison  francaise,  la  maison  Roux  de  Fraissinet
et  Cie.  du’elle  confia  la  gestion  de  ses  intérets
à  Zanzibar.  Ses  agents  preteèrent  aux  voyageurs
  et  aux  missionnaires  français  un  ekfficace
concours,  matériel  et  moral,  dui  les  sauva
parfois  des  plus  graves  périls.  Gräce  à  eux
les  missionnaires  français  réussirent  à  se  fixer
dans  I’'Ounyaniémbé  en  dépit  de  hostilité  des
Chefs  arabes  et  indigènes;  enfin  c'est  aus

Ülbersetzung.
Der  Unabhängige  Kongostaat  und  Frankreich
  1885  bis  1892.
Die  Gebiete  des  Unabhängigen  Kongostaates

und  der  französischen  Kolonialbesitzungen  berühren

sich  auf  einer  bedeutenden  Ausdehnung.

Auf  die  ersten  Anstrengungen,  welche  die  1876

von  Seiner  Majestät  dem  König  der  Belgier  gegründete
  Internationale  Afrikanische  Gesellschaft
machte,  um  die  Gegenden  im  Mittelpunkt  des
schwarzen  Erdteils  der  Zivilisation  zu  öffnen,
waren  bald  ähnliche  Versuche  französischer  Forscher
gefolgt.
So  bildeten  sich  zwischen  Frankreich  und  der
Internationalen  Gesellschaft,  welche  nach  der
Berliner  Konferenz  zum  Unabhängigen  Staat  erhoben
  wurde,  ursprünglich  durch  die  sich  berührenden
  Interessen  und  den  gemeinsam  verfolgten
  Zweck,  später  durch  die  Berührung  der
Hoheitsgebiete  notwendige  und  häufige  Beziehungen.


Es  stellten  sich  indessen  zu  wiederholten  Malen
Schwierigkeiten  ein.

Im  Laufe  der  Erörterungen,  welche  diese  hervorriefen,
  bemühte  sich  der  Unabhängige  Staat
fortwährend,  in  keiner  Weise  die  Empfindlichkeit
seiner  mächtigen  Nachbarin  zu  verletzen,  und  er
zeigte  bei  den  geführten  Verhandlungen  einen
Geist  der  Eintracht,  der  Mäßigung  und  der  guten
Freundschaft,  welcher  unglücklicherweise  in  Frankreich
  nicht  so  geschätzt  wurde,  wie  er  es  verdiente
und  für  den  er  nicht  belohnt  wurde.

Die  Geschichte  dieser  Zwiste  seit  dem  Beginn
derselben  bis  zum  gegenwärtigen  Augenblicke  genügt,
  ohne  weiterer  Erläuterungen  zu  bedürfen,
zum  Beweis,  daß  der  Unabhängige  Staat  sich
weder  beleidigende  Anmaßungen  noch  Mangel  an
Höflichkeit  vorzuwerfen  hat,  sondern  daß  ihn  seine
oft  verkannten,  versöhnlichen  Maßnahmen  ganz
im  Gegenteil  zu  Opfern  veranlaßt  haben,  welche
ohne  Ersatz  für  ihn  geblieben  sind.

Bei  der  Gründung  der  Internationalen  Gesellschaft
  wurde  ein  französischer  Gelehrter,  de  Quatrefages,
  in  das  Comité  exéentif  berufen,  welches
nur  aus  drei  Mitgliedern  bestand.  Als  die  Gesellschaft
  ihr  Werk  an  der  Ostküste  begann,  vertraute
sie  einer  französischen  Firma,  nämlich  der  Firma
Roux  de  Fraissinet  &amp;amp;  Compagnie,  die  Wahrnehmung
  ihrer  Interessen  in  Zanzibar  an.  Ihre
Agenten  boten  den  französischen  Reisenden  und
Missionaren  eine  wirkungsvolle  materielle  und
moralische  Unterstützung,  welche  sie  manchmal  aus
den  schlimmsten  Gefahren  errettete.  Ihnen  ist  es
zu  danken,  daß  es  den  französischen  Missionaren
gelang,  trotz  der  Feindseligkeit  der  arabischen
und  der  eingeborenen  Häuptlinge  in  Unianiembe
        <pb n="80" />
        W  61  20

Peres  Algériens  due  I’Asscciation  fit  remise
de  ses  établissements  et  notamment  des  importantes
  stations  de  Mpala  et  Karéma,
lorsqufen  1885  elle  abandonna  les  rives  de
Oeéan  Indien  pour  transporter  sur  le  versant
de  I'Atlantique  le  siège  définitif  de  son  activité
et  de  ses  travaux.

Elle  n'avait  pas  cessé  d’'ailleurs  depuis
blusieurs  années,  de  s'intéresser  aux  entre-Prises
  tentées  pour  Pénétrer  de  la  cöte  occidentale
  dans  le  centre  de  Il'Afrique  par  les
larges  voies  fluviales  qui  en  ouvrent  I'accès
et  les  avait  encouragées  à  diverses  reprises
par  T’allocation  de  subsides  considérables.

J.

II  importe,  afin  de  faire  exactement  saisir
la  nature  et  la  portée  des  contestations  qui
s'élevèrent  entre  la  France  et  I’Asscciation
Internationale  dans  la  période  qui  s'i##end
jusqu'au  traité  de  deélimitation  conclu  entre
elles  le  5  février  1885,  de  suivre  ordre
chronologique  des  éCvénements  et  d’en  reprendre
  I’histoire  à  compter  de  la  fondation  par
Nr.  Stanley  des  premieères  stations  européennes
sur  les  bords  du  Congo.

Le  comité  d'études  du  Haut-Congo  institus
par  le  Roi  des  Belges  en  1878  donna  une
Puissante  impulsion  aux  explorations  africaines.

Stanley  revenait  en  Europe  après  un
voyage  de  trois  années;  il  avait  traversé
I’Afrique,  reconnu  le  cours  du  Congo  dans
toute  sa  longueur,  et  il  révélait  qu’au  dessus
du  rapide  due  D’on  rencontre  jusqu'à  un  point
on  le  lit  du  fleuve  s'élargit  brusquement,  i1l
fkorme  un  vaste  lac  baptisé  en  souvenir  du
Vaillant  explorateur  du  nom  de  Stanley-Pool,
  la  navigation  devenait  facile;  que  de
blus  le  Congo  recevait,  dans  cette  partie  de
son  cours,  de  larges  et  nombreux  affluents  qui
Pbermettraient  d’atteindre  au  coeur  meme  du
continent.

Le  comité  d’études  chargea  Mr.  Stanley
d’éablir  une  communication  le  long  du  fleuve
entre  Vivi  et  Stanley-Pool.

En  mars  1879  Mr.  Stanley  partit  et  se
mit  aussitöt  à  D’oeuvre.

Pendant  un  préeédent  voyage,  Mr.  Savorgnan
de  Brazza,  de  son  cöté,  avait  exploré  le  cours
de  I'Ogéous  jusqu'à  la  rivière  Alima.  Les
déeouvertes  de  Stanley  du’il  apprit  en  rentrant
en  France,  lui  ouvrirent,  dit-il  lui  meme“),
de  nouveaux  horizons.

*7y)  Discourss  de  Mr.  de  Brazza  à  la  Sorbonne  le
23  juin  1882.

festen  Fuß  zu  fassen,  auch  waren  es  die  Algerischen
  Bäter,  denen  die  Association  einige  ihrer
Niederlassungen,  besonders  die  wichtigen  Stationen
Mpala  und  Karema,  überließ,  als  sie  im  Jahre
1885  die  Gestade  des  Indischen  Ozeans  verließ,
um  den  endgültigen  Sitz  ihrer  Tätigkeit  und  ihrer
Arbeiten  nach  der  atlantischen  Seite  des  Erdteils
zu  übertragen.

Hatte  sie  doch  seit  mehreren  Jahren  nicht
unterlassen,  sich  für  die  Unternehmungen  zu  interessieren,
  die  darauf  abzielten,  von  der  Westküste
mit  Hilfe  der  großen  Flußwege,  die  dorthin  den
Zugang  eröffnen,  in  das  Innere  Afrikas  einzudringen.
  Auch  hatte  sie  diese  Pläne  wiederholt
durch  Gewährung  von  namhaften  Unterstützungen
gefördert.

4

Um  die  Natur  und  Bedeutung  der  Streitigkeiten,
  welche  zwischen  Frankreich  und  der  Association
in  dem  Zeitraum,  der  sich  bis  zu  dem  am  5.  Februar
  1885  zwischen  ihnen  abgeschlossenen  Grenzvertrag
  erstreckt,  entstanden,  richtig  zu  beurteilen,
erscheint  es  geboten,  die  geschichtliche  Reihenfolge
der  Ereignisse  seit  der  Gründung  der  ersten  europäischen
  Stationen  an  den  Ufern  des  Kongo  durch
Stanley  zu  verfolgen.

Das  vom  König  der  Belgier  im  Jahre  1878
errichtete  Comité  d'’études  du  Haut-Congo  gab
der  Afrikaforschung  einen  gewaltigen  Antrieb.

Nach  einer  dreijährigen  Reise  war  Stanley
nach  Europa  zurückgekehrt;  er  hatte  Afrika  durchquert,
  den  Lauf  des  Kongo  in  dessen  ganzer  Ausdehnung
  erforscht.  Er  brachte  die  Kunde  heim,
daß  die  Befahrbarkeit  des  Stromes  oberhalb  der
Schnellen,  die  sich  bis  zu  einem  Punkt  erstrecken,
wo  das  Flußbett  sich  plötzlich  erweitert,  um  einen
ausgedehnten  See  zu  bilden,  der  zu  Ehren  des
mutigen  Erforschers  Stanley  Pool  getauft  worden
ist,  leicht  wird,  und  daß  der  Kongo  von  dieser
Stelle  seines  Laufes  an  zahlreiche  und  große  Zuflüsse
  erhält,  die  den  Zutritt  zum  Herzen  des
Erdteils  gestatten  dürften.

Das  Komitee  beauftragte  Stanley  mit  der
Herstellung  einer  Verbindung  zwischen  Vivi  und
dem  Stanley  Pool  längs  des  Stromes.

Stanley  brach  im  März  1879  auf  und  machte
sich  alsbald  ans  Werk.

Im  Verlauf  einer  früheren  Reise  hatte  Savorgnan
  de  Brazza  seinerseits  den  Lauf  des
Ogowe  bis  zum  Alima-Fluß  erforscht.  Die  Entdeckungen
  Stanleys,  von  denen  er  bei  seiner  Rückkehr
  nach  Frankreich  Kunde  erhielt,  eröffneten
ihm,  wie  er  selbst  zugestand"),  ganz  neue  Horizonte.

ede  von  de  Bazö  in  der  Sorbonne,  gehalten
  am  23.  Juni  1

2*
        <pb n="81" />
        G  62

II1  se  proposa  de  rechercher  une  route
entre  I’'Océan  et  Stanley-Pool  en  suivant  la
vallée  de  ’Ogôous.  Le  Gouvernement  francais
P’invita  à  réaliser  son  proset,  ettandis  du’il
lui  traçait  pour  mission  d’'ouvrir  une  voie  de
communication  entre  la  colonie  du  Gabon  et
le  Congo,  le  Comité  français  de  I’Association
Internationale  le  chargeait  en  outre  d’établir
des  stations  hospitalières  dont  I’entretien  et
la  réglementation  appartiendraient  exclusivement
  au  Comité.

La  mission  officielle  de  Mr.  de  Brazza
était  tout  à  fait  indépendante  de  la  seconde
ainsi  due  le  déclara  expressément  Mr.  Jules
Ferry,  alors  Président  du  Conseil  et  Ministre
de  l’Instruction  publique  à  Mr.  de  Lesseps,
président  du  Comité  français.  Les  dépenses
de  Dexpédition  furent  couvertes  en  partie  par
le  Gouvernement,  en  partie  par  le  Comité  de
IAsscociation  Internationale.  Le  Roi  des  Belges
ycrcontribua  personnellement  pour  une  somme
de  20,000  franes.  Mr.  de  Brazza  s'occupa  de
la  täche  dui  lui  avait  é4é6  confiée  et  fonda  une
station  sur  I'Ogôoué,  une  autre  sur  la  rive
droite  du  Stanley-Pool.  Cette  dernière  recqut
plus  tard  le  nom  de  Brazzaville.  II  F  laissa
duelqdues  hommes,  et,  ayant  atteint  son  but,
redescendit  Ie  Congo  sur  les  bords  duquel  il
rencontra  Stanley.  Celui-ei  atteignit  à  son
tour  le  Stanley-Pool  quelqdues  mois  plus  tard
et,  s'établissant  sur  la  rive  gauche  du  fleuve,
yJ  céa  Léopoldville  sur  laquelle  il  arbora  le
drapeau  de  DAssociation  Internationale.  En
face  Brazzaville,  bien  due  fondée  é6galement  au
nom  de  I’Asseciation  devint  station  française
sans  protestation  de  la  part  de  Stanley.
Ainsi  la  situation  était  parfaitement  claire,  ne
Pouvait  préter  à  aucune  équivoque,  à  aucun
dissentiment.  Sur  une  des  rives  du  Stanley-Pool
  flottaient  les  couleurs  françaises,  sur
D’autre  le  pavillon  bleu  étoilé  d'or  de  I’Association
  Internationale.

Cette  situation  de  fait,  si  claire  en  ellememe
  trouva  une  confirmation  expresse  dans
des  documents  politiques  et  diplomatiques  qui
ne  permirent  plus  de  la  mettre  en  doute.
Malgré  tout  cependant,  des  contestations  surgirent
  au  moment  meme  ou  il  semblait  due
I’'éGventualité  en  füt  definitivement  GCcartée.

Reprenons  le  cours  des  éCvénements.

Pendant  son  séjour  sur  les  bords  du
Stanley-Pool  Mr.  de  Brazza  avait  conclu  un
traité  avec  un  chef  de  tribu  nommé  Makoko,
à  qui  T’on  a  fait  depuis  en  France  une  renommée
IéGgendaire  aujourd'’hui  évanouie.

Par  ce  traite  Makoko  cédait  d'abord  à  la
France  un  territoire  destine  à  I’établissement

—

Er  plante  nunmehr,  längs  des  Tales  des
Ogowe  einen  Weg  zwischen  dem  Stanley  Pool
und  dem  Meer  zu  finden.  Die  französische  Regierung
  ermutigte  ihn,  diesen  Plan  auszuführen.
Während  sie  ihm  als  Aufgabe  die  Eröffnung  einer
Verbindung  zwischen  der  Kolonie  Gabun  und  dem
Kongo  stellte,  beauftragte  ihn  das  französische
Komitee  der  Assceciation  Internationale  außerdem
mit  der  Errichtung  von  Schutzstationen,  deren
Unterhaltung  und  Dienst  ausschließlich  dem  Komitee
vorbehalten  bleiben  sollte.

Wie  Jules  Ferry,  damals  Unterrichtsminister
und  Président  du  Conseil,  Herrn  v.  Lesseps,  dem
Vorsitzenden  des  französischen  Komitees,  ausdrücklich
  erklärte,  sollte  die  amtliche  Sendung  de  Brazzas
vollständig  unabhängig  von  der  zweiten  ihm  gestellten
  Aufgabe  sein.  Die  Kosten  der  Expedition
wurden  zum  Teil  durch  die  französische  Regierung,
zum  Teil  durch  das  Komitee  der  Association
Internationale  übernommen.  Der  König  der
Belgier  trug  persönlich  20  000  Franken  bei.  De
Brazza  übernahm  den  ihm  gewordenen  Auftrag;
er  gründete  eine  Station  am  Ogowe,  eine  andere
am  rechten  Ufer  des  Stanley  Pool.  Letztere  erhielt
  später  den  Namen  Brazzaville.  Nachdem  er
sein  Ziel  erreicht  hatte,  ließ  er  dort  einige  seiner
Leute  zurück,  ging  längs  des  Kongo  zur  Küste
zurück  und  begegnete  unterwegs  dabei  Stanley.
Dieser  erreichte  seinerseits  den  Pool  einige
Monate  später,  setzte  sich  auf  dem  linken  Ufer  fest
und  gründete  dort  Léopoldville,  wo  er  die  Flagge
der  Association  heißte.  Das  gegenüber  gelegene
Brazzaville  wurde  ohne  Widerspruch  seitens
Stanleys  eine  französische  Station,  obwohl  sie
ebenfalls  im  Namen  der  Association  gegründet
worden  war.  So  war  die  Sachlage  völlig  klar,
sie  konnte  zu  keiner  Zweideutigkeit,  zu  keiner  Meinungsverschiedenheit
  Anlaß  geben.  Auf  dem  einen
Ufer  des  Stanley  Pool  wehten  die  französischen
Farben,  auf  dem  anderen  die  blaue  Flagge  mit
dem  goldfarbigen  Stern  der  Association.

Diese  an  sich  so  klare  Tatsachenlage  fand  ihre
ausdrückliche  Bestätigung  in  politischen  und  diplomatischen
  Urkunden,  die  jeden  Zweifel  ausschlossen.
Trotzdem  entstand  ein  Streit  in  demselben  Augenblick,
  in  dem  jede  Wahrscheinlichkeit  für  einen
solchen  endgültig  beseitigt  zu  sein  schien.

Kehren  wir  nun  zum  Gang  der  Ereignisse  zurück.

De  Brazza  hatte  während  seines  Aufenthaltes
am  Stanley  Pool  mit  einem  Stammeshäuptling
namens  Makoko,  dem  man  in  Frankreich  damals
eine  märchenhafte,  heute  allerdings  verblaßte  Bedentung
  beilegte,  einen  Vertrag  abgeschlossen.

Mit  diesem  Vertrag  trat  Makoko  an  Frankreich
  zunächst  ein  zur  Errichtung  einer  Station
        <pb n="82" />
        GV  63  20

d’une  station  et  situé  entre  les  rivières  Djoué
et  Tupila,  affluents  de  la  rive  droite  du  Congo;
il  lui  cédait  en  outre  des  droits  de  suprématie
sur  les  territoires  dont  ll  avait  -„a  souveraineté:
  et  qdui  s'étendaient,  aux  termes  du
traité,  depuis  les  sources  et  embouchure  du
Léfini,  affluent  de  la  rive  droite  du  Congo,
jusqu'a  Neouna  nom  indigèene  du  Stanley-Pool.
La  souveraineté  de  Makoko  avait  donc  pour
limite  naturelle  la  mer  intérieure  à  laquelle
Stanley  a  donné  son  nom.  Lors  meéme  du’elle
eiht  été  plus  vaste,  Makoko  n'en  eédait  à  la
France  qu’une  portion,  il  n’abandonnait  ses
droits  due  sur  les  territoires  compris  entre  la
rivière  Léfini  et  le  Pool,  erest-à-dire  sur  la
rive  droite  seulement  du  Congo.

La  pensée  due  le  traité  pouvait  avoir  pour
effet  de  valoir  à  la  France  la  souveraineté
d'une  parcelle  quelconqdue  de  la  rive  gauche
ne  vint  pas  à  Mr.  de  Brazza  qui,  le  25  acüt
adressait  à  un  chef  de  DPexpédition  détachée
  par  Stanley  à  Neouna  la  notification
suivante:  =  Toutes  les  entreprises  francçaises
ayant  pour  base  I’'Ogéoué  et  pour  objectif  la
rive  nord  du  Congo  intérieur,  Mr.  de  Brazza,
envoyc  en  1879  en  mission  pour  echboisir
Vemplacement  de  la  station  de  Neouna  et  F
apporter  des  hommes,  PFinforme  due  le  7  octobre
  1880,  il  a  pris  possession  de  la  rive
droite  de  Neouna,  que  ce  territoire  a  été  cédé
Par  le  roi  Makoko,  due  les  chefs  et  les  vassaux
qdui  y  sont  établis  ont,  en  signe  de  cette  prise
de  possession,  arboré  le  pavillon  francçais  de
la  station  à  la  garde  duquel  il  a  laissé  le
sergent  Malamine  et  des  matelots.  Dans  le
cas  on  le  chef  de  la  mission  envoyée  par
Mr.  Stanley  compterait  fonder  un  établissement
seur  la  rive  nord  de  Neouna,  pour  sauvegarder
les  droits  due  la  cession  faite  par  le  roi
Makoko  et  une  priorité  d’occupation  donnent
à  la  France,  Mr.  Denseigne  de  vaisseau  de
Brazza  accomplit  un  devoir  en  protestant  iei
contre  Veventualite  d’une  occupation  du  territoire
  cédé.=Les

  droits  de  la  France  étant  ainsi  nettement
  affirmés  et  délimités  par  celui-la  méme
dui  les  exercait  en  son  nom,  Mr.  Stanley  avait
toute  liberté  d’agir  à  sa  guise  sur  la  rive
gauche  du  fleuve.  II  y  fonda  des  stations
et  assura  à  I’Asscciation  Internationale,  par
des  multiples  traités,  la  possession  souveraine
des  territoires.

Lorsque  le  Gouvernement  français  demanda
au  Parlement  H’approbation  du  traité  conclu
Par  Mr.  de  Brazza  avec  Makoko  des  déclarations
  formelles  en  précisèrent  encore  la  portée

bestimmtes  Gebiet  zwischen  den  beiden  rechten
Nebenflüssen  des  Kongo,  dem  Djouké  und  dem
Tupila,  ab,  weiterhin  die  Hoheitsrechte  über  die
Länderstrecken,  über  die  er  selbst  die  Souveränität
besaß  und  die  sich  nach  dem  Wortlaut  des  Vertrages
  von  den  Quellen  und  der  Mündung  des
Lefini,  eines  rechten  Nebenflusses  des  Kongo,  bis
nach  Neouna,  der  Eingeborenen-Name  für  den
Stanley  Pool,  ausdehnten.  Die  Oberherrschaft
Makokos  hatte  also  als  ihre  natürliche  Grenze
den  Binnensee,  dem  Stanley  seinen  Namen  gegeben
  hat.  Selbst  für  den  Fall,  daß  sie  an  sich
ausgedehnter  gewesen  wäre,  hatte  Makoko  Frankreich
  nur  einen  Teil  abgetreten,  indem  er  seine
Rechte  nur  auf  die  Gebiete  zwischen  dem  Lefini
und  dem  Pool,  das  heißt  nur  auf  das  rechte
Kongoufer,  aufgab.

Der  Gedanke,  daß  dieser  Vertrag  die  Wirkung
haben  könne,  daß  er  Frankreich  die  Oberherrschaft
auf  irgend  ein  Stück  des  linken  Ufers  verleihe,
kam  damals  de  Brazza  noch  nicht,  denn  er  schickte
am  25.  August  1881  einem  von  Stanley  nach
Neouna  gesandten  Expeditionsführer  folgende  Ankündigung:
  „Alle  französischen  vom  Ogowe  ausgehenden
  Unternehmungen  haben  das  Nordufer
des  innern  Kongo  als  Ziel.  Der  1879  zur  Auswahl
  und  Besetzung  der  Station  Neouna  entsandte
Herr  de  Brazza  tut  hiermit  zu  wissen,  daß  er
am  7.  Oktober  1880  von  dem  rechten  Ufer  von
Neouna  Besitz  ergriffen  hat,  daß  dieses  Gebiet
ihm  von  dem  König  Makoko  abgetreten  ist,  daß
die  dort  wohnenden  Häuptlinge  und  Untertanen
als  Zeichen  dieser  Besitzergreifung  die  französische
Flagge  der  Station  geheißt  haben,  zu  deren  Schutz
er  den  Sergent  Malamine  und  einige  Matrosen
zurückgelassen  hat.  Für  den  Fall,  daß  der  von
Stanley  entsandte  Expeditionschef  damit  umgehe,
  eine  Station  auf  dem  Nordufer  von  Neouna
zu  gründen,  erfüllt  der  Schiffsfähnrich  de  Brazza
eine  Pflicht,  wenn  er  in  Wahrung  der  Rechte,
welche  die  durch  den  König  Makoko  gewährten
Gebietsqbtretungen  und  das  ältere  Datum  der
Besitzergreifung  Frankreich  verleihen,  hierdurch
gegen  eine  etwa  beabsichtigte  Besetzung  des  abgetretenen
  Gebietes  Einspruch  erhebt.“

Da  die  Rechte  Frankreichs  durch  denjenigen,
der  sie  in  seinem  Namen  ausübte,  hiermit  bestimmt
  bezeichnet  und  umschrieben  erschienen,  hatte
Stanley  volle  Freiheit,  auf  dem  linken  Ufer  nach
seiner  Weise  zu  handeln.  Er  gründete  dort
Stationen  und  sicherte  der  Association  Internationale
  durch  vielfache  Verträge  den  souveränen
Besitz  dieser  Gebiete.

Als  die  französische  Regierung  die  Genehmigung
  der  Kammern  zu  dem  von  de  Brazza  mit
Makoko  geschlossenen  Vertrag  nachsuchte,  wurde
dessen  Tragweite  noch  durch  förmliche  Erklärungen

3
        <pb n="83" />
        G  64  20

déjà  manifeste.  Le  rapport  de  Mr.  Rouvier
à  la  Chambre’'des  Députés  s'exprimait  en  ces
termes:  „Le  Roi  Makoko,  souverain  du  pays
des  Batekes,  dont  le  pouvoir  s'étend  sur  la
Hrrive  droite  du  Stanley-Pool  et  de  la  rivière
  Lefini  à  la  rivière  Dioué  demandait  à  la
date  du  10  Septembre  1880  la  protection  du  pavillon
  français.  II  signait  un  traité  aux  termes
duquel  il  plaçait  ses  états  sous  la  protection
de  la  France.“

Au  Sênat,  le  rapporteur  de  la  Commission,
Mr.  X.  Blanc  disait:  =  Vous  connaissez  D’historique
  de  ce  traite  dont  le  premier  résultat
fut  d’assurer  à  la  France  la  priorité  de  nos
découvertes  et  de  nos  droits  sur  une  partie
importante  de  la  srive  septentrionale  du
Congor.  —  Et  parlant  des  rapports  de  la
France  avec  I’Association  Internationale,  x  laaduelle,
  au  surplus,  est  établie  sur  la
rive  opposée  du  Congo,  il  ajoutait:  =  Quel
dissentiment  sérieux  pourrait  s'élever  entre
nous  et  cette  grande  société,  concue,  organisée
et  subventionnée  généreusement  par  le  chef
d’une  nation  amie,  sociéte  dont  la  mission
toute  scientifigue  et  humanitaire  ne  saurait
trouver  chez  les  Français  due  le  plus  sym-Pathique
  concours.

C'est  dans  cet  esprit,  entouré  de  ces  interprétations
  conformes  à  la  vérité  des  choses
duec  le  traité  fut  sanctionné  par  les  Chambres
francaises.

Des  actes  diplomatiques  confirmerent  bientöt
les  declarations  parlementaires.

Des  le  mois  d’octobre  1882  le  Roi  Léopold
s#tait  préoccupé  de  la  prise  de  possession
rGCaliséke  par  la  France  au  nord  du  Stanley-Pool
  au  point  de  vue  de  la  libre  communication
  entre  les  diverses  stations  établies  ou
à  établir  par  I’'Association  Internationale.  Le
Ministre  des  Affaires  Etrangères  d'alors,  Ar.
Duclere  rassura  immédiatement  le  Roi,  lui
assurant  due  les  communications  ne  subiraient
aucune  entrave  et  priant  Sa  Majesté  de  voir
dans  l’empressement  du  Gouvernement  francais
une  preuve  nouvelle  de  ses  sentiments  pour
Sa  Personne  et  du  prix  qu'il  attachait  à  faciliter
  sa  généreuse  entreprise“"

L'année  suivante,  le  premier  mai  1883,
à  la  suite  de  l’adoption  par  le  Parlement  du
traite  conclu  avec  le  Roi  Makoko,  le  gouver--nement
  adressait  à  tous  ses  agents  diplomatiques
  une  cireulaire“),  on  il  rappelait  les
discussions  des  Chambres  et  insistait  sur  ce

*!)  Livre  jaunc,  page  13.  —““)  Lyre  jaunc.  page  I.1.

festgestellt.  Der  Bericht  Rouviers  in  der  Kammer
der  Deputierten  drückte  sich  wie  folgt  aus:  „Der
König  Makoko,  Herrscher  des  Landes  der  Bateke,
dessen  Gewalt  auf  dem  rechten  Ufer  des  Stanley
Pool  und  vom  Lefini  zum  Djious  sich  ausdehnt,
hat  am  10.  September  1880  den  Schutz  der
französischen  Flagge  erbeten.  Er  unterzeichnete
einen  Vertrag,  dem  zufolge  er  sein  Gebiet  unter
den  Schutz  Frankreichs  stellte."

Im  Senat  sagte  der  Berichterstatter  der
Kommission,  T.  Blanc:  „Sie  kennen  die  Geschichte
dieses  Vertrages,  dessen  erstes  Ergebnis  es  war,
Frankreich  das  Vorzugsrecht  unserer  Entdeckungen
und  unserer  Rechte  auf  einen  wichtigen  Teil  des
nördlichen  Ufers  des  Kongo  zu  sichern“  und,
indem  er  von  den  Beziehungen  Frankreichs  zur
Association  Internationale  sprach,  „die  sich
übrigens  auf  dem  gegenüberliegenden
Ufer  des  Kongo  niedergelassen  hat“,  fügte
er  hinzu:  „Welche  ernstlichen  Meinungsverschiedenheiten
  könnten  sich  zwischen  uns  und  dieser  großen,
von  dem  Oberhaupt  einer  befreundeten  Nation
ins  Leben  gerufenen,  eingerichteten  und  großmütig
unterstützten  Gesellschaft  erheben,  einer  Gesellschaft,
deren  ausschließlich  wissenschaftlichen  und  humanitären
  Ziele  bei  den  Franzosen  nur  die  sympathischste
  Unterstützung  finden  dürften.“

Aus  diesem  Geist  heraus  und  in  einer  der
wahren  Sachlage  entsprechenden  Weise  wurde  der
Vertrag  durch  die  französischen  Kammern  genehmigt.

Diplomatische  Aktenstücke  bestätigten  bald  darauf
  die  parlamentarischen  Erklärungen.

König  Leopold  hatte  sich  seit  Oktober  1882
mit  der  Besitzergreifung  seitens  Frankreichs  im
Norden  des  Stanley  Pool  im  Hinblick  auf  die
freie  Verbindung  zwischen  den  bereits  bestehenden
oder  den  noch  zu  gründenden  Stationen  der
Asscciation  Internationale  beschäftigt.  Der  damalige
  Minister  der  Auswärtigen  Angelegenheiten,
Duclerc,  beruhigte  den  König  sofort,  indem  er
ihm  versicherte,  daß  die  Verbindungen  keine  Hinderung
  erfahren  würden  und  indem  er  Seine
Majestät  bat,  in  dem  Entgegenkommen  der  französischen
  Regierung  eine  erneute  Probe  ihrer  Gesinnung
  für  Seine  Person  und  für  den  Wert,  den
sie  auf  die  Erleichterung  seines  hochherzigen  Unternehmens
  lege,  zu  erblicken").

Im  folgenden  Jahr,  am  1.  Mai  1883,  richtete
  die  Regierung  bei  Anlaß  der  Annahme  des
mit  dem  König  Makoko  abgeschlossenen  Vertrages
durch  das  Parlament  an  alle  ihre  diplomatischen
Vertreter  einen  Runderlaß""),  in  dem  sie  an
die  Erörterungen  in  den  Kammern  erinnerte  und

“))  Lirre  jaunc.  p.  13.—

%.  Livre  jaunc.  p.  14.
        <pb n="84" />
        G  65  20

point  qdue  la  France,  avant  de  s'approprier
les  résultats  obtenus  par  Mr.  de  Brazza  avait
acquis  la  certitude  de  ne  porter  atteinte  à
aucun  droit  antérieur  et  qdue  notamment  elle
Etait  à  P’abri  de  toute  revendication  de  la  part
de  I'Asscciation  Internationale  Africaine.

Des  assurances  spéciales  avaient  été  déin
antérieurement  données  au  Gouvernement  Portugais
  qui  s'était  préoccupé  aussi  du  traité
conclu  avec  Makoko.  Le  24  novembre  1882,
Mr.  Alzevado,  Chargé  d’Affaires  de  Portugal
à  Paris,  rendait  compte  4  Lisbonne  d’'un
entretien  qufil  avait  eu,  à  cet  égard,  avec
Nr.  Duclerc“):

„Mr.  Duclere  m'a  dite,  Gerivait-il,  „  que  la
France  nous  reconnaissait  les  possessions  de
la  rive  gauche  et  „qufelle  ne  préten  drait
jamais  du’aukx  territoires  qui  lui  avaient
été  cé  dés  sur  la  rive  droite

L'Asscciation  Internationale  n’'avait  donc
rien  à  redouter.

La  France,  établie  sur  la  rive  droite  du
Congo  respectait  les  établissements  et  les
stations  dufelle  avait  fondés  sur  la  rive  gauche
au  prik  d'’énormes  dépenses  et  d’efforts  incessants.


L'Association  avait  la  possession  publique,
continue,  non  équivoque  et  paisible,  réunissant
ainsi  tous  les  titres  à  la  constitution  de  l'oceu-Pation
  acquisitive.  Cette  possession  était  reconnue
  par  le  Gouvernement  français  qui
promettait  de  rien  faire  qui  püt  l’interrompre
ou  la  troubler.

Telle  Etait  la  situation  lorsqu’intervint  un
bremier  accord  diplomatique  entre  I'Asscciation
et  le  Gouvernement  franeais.

Le  23  avril  1884,  Mr.  Strauch
Mr.  Jules  Ferry:

L'Association  Internationale  du  Congo,
au  nom  des  stations  ct  territoires  libres  qufrelle
a  fondés  au  Congo,  et  dans  la  vallée  Niadi
Quillou,  déclare  formellement  qu’felle  ne  les
eédera  à  aucune  Puissance,  sous  réserve  des
Conventions  particulières  qui  pourraient  inter-Vvenir
  entre  la  France  et  I’Asscciation  pour
kixer  les  limites  ct  les  conditions  de  leur  action
respective.

Toutefois,  I’Association  désirant  donner
une  nouvelle  preuve  de  ses  sentiments  amicaux
bour  la  France,  s'engage  à  lui  donner  le  droit
de  préférence  si,  par  des  eirconstances  impré-Vues,
  I’Assoeiation  était  amenée  un  jour  à  réaliser
  ses  possessions.

GCcrrivit  à

)  Lire  jaunc,  p.  37.

besonders  hervorhob,  daß  Frankreich,  ehe  es  sich
die  von  de  Brazza  erzielten  Resultate  angeeignet
habe,  sich  darüber  vergewissert  habe,  daß  es  damit
  keine  älteren  Rechte  verletze  und  daß  es  besonders
  vor  jeder  Rückforderung  seitens  der  Association
  Internationale  Africaine  sicher  sei.

Der  portugiesischen  Regierung,  die  der  mit
Makoko  abgeschlossene  Vertrag  ebenfalls  beschästigt
hatte,  waren  schon  vorher  besondere  beruhigende
Versicherungen  gegeben  worden.  Der  portugiesische
Geschäftsträger  in  Paris,  Alzevado,  berichtete  am
24.  November  1882  nach  Lissabon  über  eine
Unterredung,  die  er  nach  dieser  Richtung  mit
Duclerc  gehabt  habe“):

„Herr  Duclerc  sagte  mir,“  schreibt  er,  „daß
Frankreich  unsere  Besitzungen  auf  dem  linken  Ufer
anerkennt  und  daß  es  nur  die  Gebiete,  die
ihm  auf  dem  rechten  Ufer  abgetreten
worden  seien,  beanspruche.“

Die  Association  Internationale  hatte  also
nichts  zu  befürchten.

Ihre  auf  dem  linken  Flußufer  mit  so  großen
Kosten  und  unausgesetzten  Bemühungen  gegründeten
  Stationen  wurden  von  dem  auf  dem  rechten
Kongoufer  sitzenden  Frankreich  respektiert.

Die  Association  hatte  den  öffentlichen,  fortgesetzten,
  nicht  angezweifelten  und  friedlichen  Besitz,
sie  vereinigte  somit  alle  Rechtstitel,  die  ein  rechtmäßiger
  Erwerb  erfordert.  Dieser  Besitz  war  von
der  französischen  Regierung  anerkannt,  die  versprochen
  hatte,  nichts  zu  tun,  was  ihn  stören
oder  unterbrechen  könne.

So  war  die  Lage  beim  Abschluß  des  ersten
diplomatischen  Abkommens  zwischen  der  Association
und  der  französischen  Regierung.

Am  23.  April  1884  schrieb  Oberst  Strauch
an  Jules  Ferry:

„Im  Namen  der  Stationen  und  Freistaaten,
die  sie  am  Kongo  und  im  Tal  des  Niadi  Kuiln
gegründet  hat,  erklärt  die  Association  Internationale
  ausdrücklich,  daß  sie  diese  keiner  anderen
Macht  abtreten  wird,  unter  Vorbehalt  besonderer,
zwischen  der  Association  und  Frankreich  etwa  getroffener
  Abmachungen,  die  die  Grenzen  und  Bedingungen
  ihrer  gegenseitigen  Handlungen  zu
regeln  bestimmt  sind.

Von  dem  Wunsche  beseelt,  einen  neuen  Beweis
  ihrer  freundschaftlichen  Gefühle  zu  liefern,
verpflichtet  sich  die  Association  gleichwohl,  Frankreich
  das  Vorzugsrecht  einzuräumen,  sofern  sie
durch  unvorherzusehende  Umstände  eines  Tages  sich
veranlaßt  sehen  sollte,  ihre  Besitzungen  zu  verkaufen.“


 

)  Livre  zannc.  P.  37.
        <pb n="85" />
        GV  66  20

Le  24  avril,  Mr.  Jules  Ferry  répondit  à
Mr.  Strauch:

·J  ai  Phonneur  de  vous  annoncer  la  réception
  de  la  lettre  en  date  du  23  courant
Par  laquelle,  en  votre  qdualité  de  Président  de
I’Asscciation  Internationale  du  Congo,  vous
me  transmettez  des  assurances  et  des  garanties
destinées  à  consolider  nos  rapports  de  cordialité
  et  de  bon  voisinage  dans  la  région  du
Congo.

Je  prends  acte  avec  grande  satisfaction  de
ces  déclarations,  et,  en  retour,  j’ai  Phonneur
de  vous  faire  savoir  due  le  Gouvernement
français  prend  I’engagement  de  respecter  les
stations  et  territoires  libres  de  I'’Association
et  de  ne  pas  mettre  obstacle  à  ’exercice  de
ses  droits.=Ces

  deux  lettres  établissaient  entre  la
France  et  I'Association  une  convention  synallagmatique.
  D’'une  part,  I'Association  accordait
un  droit  d'’option  à  la  France  dans  le  cas  ol
elle  viendrait  à  réaliser  ses  possessions  et
d’autre  part  la  France  reconnaissait  les  droits
de  souveraineté  de  I’Association  sur  les  stations
et  territoires  libres  occupés  par  elle  et  s'engageait
  à  les  respecter.

II.

A  peine  cependant  l'engagement  du  23  et
24  avril  était-il  conelu  que  déjà,  des  le  début
des  négociations  entamées  pour  la  délimitation
des  possessions  respectives  des  parties  contractantes
  des  prétentions  furent  élevées  par  le
Gouvernement  francçais  sur  les  territoires  de
la  rive  gauche  du  fleuve  oiu  I’Asscciation  avait
créé  les  importants  établissements  de  LCopoldville,
  Kinchassa,  Kimpoko,  Msuata  et  Kwamouth.

On  demandait  à  I’Association,  en  effet,  la
cession  du  Niadi-Kwillu  et  l'’on  proposait  de
lui  rendre,  en  échange,  la  rive  gauche  du
fleuve  qdue  l’on  prétendait,  pour  la  première
fois,  soustraire  à  sa  possession,  afin  de  pouvoir
  la  lui  offrir  en  présent  et  obtenir,  à  titre
d’échange,  de  riches  régions  on  s'élevaient  de
nombreuses  stations  créées  par  elle  et  sur
lesquelles  la  Convention  d’Avril  reconnaissait
pbleinement  ses  droits.

L'intérêt  qu'avait  la  France  à  joindre  à
son  domaine  africain  le  bassin  du  Niadi-Kwillu
se  comprend  aisément.  Au  cours  du  voyage
due  Mr.  de  Brazza  entreprit  en  1879  pour
gagner  le  Stanley-Poo!  par  la  vallée  de
I’'’Ogôoué,  il  fonda  la  station  de  Franceville
sur  les  bords  de  cette  rivière  et  celle  de  Brazzaville
  sur  le  Stanley-Pool.

Am  24.  April  antwortete  Jules  Ferry  dem
Oberst  Strauch:

„Ich  habe  die  Ehre,  Ihnen  den  Empfang
Ihres  Briefes  vom  23.  zu  bestätigen,  durch  den
Sie  mir  in  Ihrer  Eigenschaft  als  Präsident  der
Asscciation  Internationale  du  Congo  Zusicherungen
  und  Bürgschaften  unserer  herzlichen  und
freundnachbarlichen  Beziehungen  am  Kongo  übermitteln.


Mit  großer  Genugtuung  nehme  ich  von  diesen
Erklärungen  Akt  und  habe  die  Ehre,  Sie  davon
zu  benachrichtigen,  daß  die  französische  Regierung
als  Gegenleistung  die  Verpflichtung  übernimmt,
die  Stationen  und  Freistaaten  der  Association  zu
achten  und  der  Ausübung  ihrer  Rechte  kein
Hindernis  in  den  Weg  zu  legen.“

Diese  beiden  Briefe  stellten  zwischen  Frankreich
  und  der  Association  einen  wechselseitig
bindenden  Vertrag  her.  Die  Association  gewährte
Frankreich  auf  der  einen  Seite  ein  Wahlrecht,
für  den  Fall,  daß  sie  ihre  Besitzungen  zu  veräußern
  wünsche,  und  anderseits  erkannte  Frankreich
  die  Souveränitätsrechte  der  Association  über
die  von  ihr  besetzten  Stationen  und  Freistaaten
an  und  verpflichtete  sich,  diese  zu  achten.

II.

Kaum  war  jedoch  das  Abkommen  vom  23.
und  24.  April  geschlossen,  als  schon  beim  Beginn
der  Verhandlungen  über  die  Abgrenzung  der
beiderseitigen  Gebiete  der  vertragschließenden
Parteien  von  seiten  der  französischen  Regierung
Ansprüche  auf  das  linke  Flußufer  erhoben  wurden,
auf  dem  die  Association  die  wichtigen  Stationen
Leopoldville,  Kinchassa,  Kimpoko,  Msuata  und
Kwamouth  gegründet  hatte.

Man  verlangte  von  der  Association  in  der
Tat  die  Abtretung  des  Niadi  Kuiln,  und  man
schlug  ihr  zum  Austausch  das  linke  Flußufer  vor,
welches  man  ihr  zunächst  nehmen  wollte,  um  es
ihr  sodann  als  Geschenk  wieder  anzubieten  und
um  so  unter  dem  Titel  eines  Tauschgeschäfts
reiche  Gebiete  zu  erlangen,  in  denen  sie  zahlreiche
Stationen  gegründet  und  hinsichtlich  derer  das
Abkommen  vom  April  1884  ihre  Rechte  vollständig
  anerkannt  hatte.

Das  Interesse,  das  Frankreich  daran  hatte,
seinen  afrikanischen  Besitzungen  das  Flußgebiet
des  Niadi  Kuilu  einzuverleiben,  ist  leicht  verständlich.
  Im  Laufe  einer  im  Jahre  1879  unternommenen
  Reise,  um  den  Stanley  Pool  durch
das  Ogowe-Tal  zu  erreichen,  hatte  de  Brazza
die  Station  Franceville  an  den  Ufern  dieses
Flusses  und  die  Station  Brazzaville  am  Stanley
Pool  gegründet.
        <pb n="86" />
        67  20

L'’explorateur  français  avait  espéré  trouver
par  I'Ogôoué  une  route  meilleure  que  celle  du
Congo.  II  s’'était  trompé.  Le  chemin  qu’il
avait  suivi  Etait  aussi  difficile  et  d'lune  longueur
duadruple.  II  concut  alors  un  projet  nouveau.
Entre  le  Congo  et  IOgéoué  il  existe  une
rivière  moins  importante,  le  Kwillu,  dont  les
sources  se  rapprochent  du  Stanley-Pool.  II
sagissait  d'établir  une  route  de  la  station  de
Brazzaville  vers  la  mer  par  la  vallée  du
Kwillu.

La  possession  de  celle-ei  devenait  une
impérieuse  nécessité  pour  le  meintien  de
T’établissement  français  comme  centre  commercial
  indépendant.  Mais  tout  le  territoire
du  Kwillu  à  I’exception  de  Loango,  acquis
antérieurement  par  la  France,  appartenait  à
V’Association  en  vertu  de  traités  conclus  avec
les  chefs  indigenes.  Elle  y  avait  quinze  stations
dirigées  par  des  agents  à  sa  solde.  Les  droits
sur  les  territoires  de  Niadi-Kwillu  ne  pouvaient
Etre  mis  en  doute  puisque  la  lettre  du  23  avril
1884  les  mentionnait  expressément  parmi
ceux  sur  lesquels  I’Association  accordait  à
Ia  France,  en  cas  de  réalisation  un  droit  de
Dréférence.  Müe  par  ce  puissant  intéret,  la
France  insistait  pour  obtenir  de  I’Asscciation
la  cession  de  la  région  de  Niadi-Kwillu  et
subordonnait  à  cette  cession  la  renonciation
ses  prétentions  sur  la  rive  gauche  du  Congo.

L'Association  Internationale  résista  énergiqduement.
  Elle  envoyas  les  tezxtes  si  préeis,
si  nets,  des  actes  de  prise  de  possession  de
MNr.  de  Brazza  en  1880,  le  traité  conclu  avec
Makoko,  les  declarations  donc  avaient  retenti
les  chambres,  les  promesses  verbales  et  Gerites
du  Gouvernement.

La  presse  françaisc  soutenait  vivement
celui-ei  et  menait  contre  I’Association  une
active  et  chaude  campagne  due  Mr.  de  Brazza
stimulait  ouvertement.  On  se  complaisait  à
représenter  le  Roi  Makoko  comme  une  victime
spolice  par  V’Association  qui  lui  aurait  arraché
la  moitié  de  ses  Etats  ducique  ce  souverain
indigène  n’eüt  jamais  fait  adresser  la  moindre
réclamation  à  ses  représentants.  La  Satisfaction
  des  ambitions  de  la  France  en  ce  qdue
concerne  le  bassin  du  Niadi-Kwillu  ne  pouvait
d'ailleurs  rapporter  à  Makoko  le  moindre
avantage  et  n'’ent  réparé  en  rien  les  injustices
dont  il  aurait  été  prétendüment  victime  et  sur
lesquelles  on  cherchait  à  apitoyer  l’opinion.

Dans  cette  pénible  et  difficile  situation,
aucune  des  parties  ne  paraissant  disposce  à  céder,
lDidée  d'un  arbitrage  fut  mise  en  avant  par
FAssociation.  Elle  demandait  un  arbitrage  mais.

Der  französische  Forschungsreisende  hatte
gehofft,  im  Ogowe  einen  besseren  Weg  als
den  über  den  Kongo  zu  finden.  Er  hatte
sich  getäuscht.  Der  Weg,  dem  er  gefolgt  war,
war  ebenso  schwierig  und  viermal  so  lang.
Er  faßte  darauf  einen  neuen  Plan.  Zwischen
dem  Kongo  und  dem  Ogowe  findet  sich  ein
kleiner  Fluß,  der  Kuilu,  dessen  Quellen  sich  dem
Stanley  Pool  nähern.  Es  handelte  sich  nun  darum,
  einen  Weg  von  Brazzoville  durch  das  Kuilu-Tal
  nach  dem  Meere  einzurichten.

Der  Besitz  desselben  wurde  zur  gebieterischen
Notwendigkeit,  um  die  französische  Niederlassung
als  selbständiges  Handelszentrum  aufrechtzuerhalten.
  Aber  das  ganze  Kuilu-Gebiet  mit  Ausnahme
des  schon  früher  von  Frankreich  erworbenen
Loango  gehörte  kraft  der  mit  den  eingeborenen
Häuptlingen  abgeschlossenen  Verträge  der  Assoeiation.
  Sie  hatte  dort  15  von  in  ihrem  Sold
stehenden  Agenten  geleitete  Stationen.  Ihre
Rechte  auf  das  Niadi-Kuilu-Gebiet  konnten  nicht
in  Zweifel  gezogen  werden,  denn  der  Brief  vom
23.  April  zählte  sie  ausdrücklich  unter  denjenigen
auf,  auf  die  die  Association  Frankreich  im  Falle
einer  Veräußerung  das  Vorzugsrecht  gewährte.
Von  diesem  gewichtigen  Interesse  getrieben,  bestand
  Frankreich  darauf,  von  der  Association  die
Abtretung  des  Niadi-Kuiln-Gebietes  zu  erlangen
und  knüpfte  an  diese  Abtretung  den  Verzicht  auf
seine  Ansprüche  auf  das  linke  Kongoufer.

ie  Asscciation  Internationale  leistete  lebhaften
  Widerstand.  Sie  berief  sich  auf  die  so
genauen  und  bestimmten  Besitzergreifungsakten  de
Brazzas  im  Jahre  1880,  auf  den  mit  Makoko
geschlossenen  Vertrag,  auf  die  in  den  Kammern
abgegebenen  Erklärungen,  auf  die  mündlichen  und
schriftlichen  Zusicherungen  der  Regierung.

Die  französische  Presse  unterstützte  ihre  Regierung
  eifrig  und  führte  gegen  die  Association
einen  lebhaften  und  hitzigen  Feldzug,  den  de
Brazza  offen  anspornte.  Man  gefiel  sich  darin,
den  König  Makoko  als  ein  von  der  Afssociation
beraubtes  Opfer  hinzustellen,  dem  sie  die  Hälfte
seines  Gebietes  geraubt  hatte,  obwohl  dieser  Eingeborenen-Häuptling
  nie  die  geringste  Forderung
an  ihre  Vertreter  gestellt  hatte.  Die  Befriedigung
der  französischen  auf  das  Gebiet  des  Niadi  Kuiln
gerichteten  Bestrebungen  konnte  übrigens  Makoko
nie  den  geringsten  Vorteil  bringen  und  würde  in
keiner  Weise  das  Unrecht,  dessen  Opfer  er  angeblich
  war  und  hinsichtlich  dessen  man  die  öffentliche
  Meinung  zum  Mitleid  zu  bewegen  sich
bestrebte,  wieder  gut  gemacht  haben.

In  dieser  peinlichen  und  schwierigen  Lage
schien  keine  der  Parteien  geneigt,  nachzugeben,  und
deshalb  schlug  die  Association  ein  Schiedsgericht
vor.  Sie  forderte  ein  solches  und  verlangte,  daß
        <pb n="87" />
        V  68  20

elle  voulait  due  le  tribunal  arbitral  füt  saisi
de  I’ensemble  du  litige,  tandisque  la  France
repoussait  la  proposition  d’un  arbitrage  complet
  et  demandait  due  l’on  procédat  à  une
enquste  immédiate  sur  I’étendue  des  droits  de
Makoko  et  qduvon  fit  dépendre  de  ses  résultats
la  décision  du  conflit.

Pourquoi,  opposait  I’'Association,  déchirer
tous  les  documents  émanés  des  représentants
de  la  France  en  Afrique  et  en  Europe  ou  nos
droits  apparaissent  avec  la  plus  Gclatante  évidence?
  Pourquoi,  du  jour  au  lendemain,  tenir
pour  non  avenus,  lettres  et  discours  de  Mr.
de  Brazza,  traités  et  actes  d'’occupation,  déclarations
  du  Parlement,  documents  diplomatiques,
arrangement  contractuel?  Et  elle  demandait
due  le  tribunal  arbitral  füt  saisi  de  tous  ces
faits,  de  toutes  ces  pièces,  de  tous  les  éléments
constituants  les  droits  des  parties.  Elle  ne
refusait  pas  à  la  France  la  cession  des  régions
qui  lui  étaient  nécessaires  pour  relier  ses  établissements
  du  Stanley-Pool  à  la  cöte;  elle  se
contentait  de  demander  une  juste  indemnite,
une  compensation  à  ce  sacrifice  et  n’admettait
pas  qufon  lui  rendit,  à  titre  d’échange,  ce
dont  indubitablement  elle  stait  deja  légitime
bossesseur.

C'’était  à  elle,  à  Stanley,  appuyé  sur  les
ressources  é6normes  mises  par  elle  à  la  disposition
  de  Pexplorateur,  due  Pon  devait  la  reconnaissance
  du  cours  du  Congo,  sur  plus  de
trois  cents  lieues  de  longueur,  la  découverte
du  Stanley-Pool,  I’exploration  du  Niadi-Kwillu,
la  création  dans  ces  territoires,  jusque  A
inconnues  de  quarante-  cing  stations  toutes
Oecupées.

La  France,  en  présence  de  ce  labeur,  de
es  Sacrifices  immenses  était  restée  presque
inactive.  Son  oeuvre  africaine  se  bornait  à
T’tablissement  de  deux  postes-  sur  la  cote  à
Loango  et  des  stations  de  Franceville  et  de
Brazzaville  sur  I’'Ogöoué  et  le  Stanley-Pool.

Nstait-il  pas  juste  des  lors,  que  I’Asscociation
Internationale,  pour  prix  de  la  cession  amicale
d'un  territoire  stendu  et  riche  dufelle  avait
sillonné  de  chemins  et  parsemé  de  stations
recüt  la  récompense  de  son  initiative,  de  ses
travaux,  de  ses  dépenses?

Résclue  à  continuer  son  oeuvre,  obligée
à  de  lourdes  charges  dont  le  poids  ne  pouvait
  qu'’augmenter,  il  lui  fallait  des  ressources
du'elle  consacrait  à  l’actionnement  de  son
entreprisec.

dieses  sich  mit  der  Gesamtheit  der  Streitfragen
befasse,  während  Frankreich  den  Vorschlag  eines
den  ganzen  Streitfall  behandelnden  Schiedsgerichtes
  zurückwies  und  forderte,  daß  man  zu  einer
alsbaldigen  Prüfung  der  Ausdehnung  der  Rechte
Makokos  schreite  und  daß  man  von  dem  Ausfall
derselben  die  Entscheidung  des  Streites  abhängig
sein  lasse.

Die  Association  erwiderte  mit  der  Frage,  weshalb
  man  alle  von  den  Vertretern  Frankreichs  in
Afrika  und  Europa  ausgegangenen  Dokumente
zerreißen  wolle,  aus  denen  ihre  Rechte  mit  der
größten  Augenscheinlichkeit  hervorgingen.  Weshalb
  von  heute  auf  morgen  Briefe  und  Reden
de  Brazzas,  Verträge  und  Besitzergreifungsdokumente,
  Erklärungen  des  Parlamentes,  diplomatische
  Aktenstücke  und  Verträge  als  nicht  vorhanden
  betrachten?  Sie  forderte,  daß  sich  das  Schiedsgericht
  mit  allen  diesen  Tatsachen,  mit  allen  diesen
Dokumenten,  mit  allen  Einzelheiten,  aus  denen
sich  die  Rechte  der  Parteien  ableiten,  befasse.  Sie
verweigerte  Frankreich  keineswegs  die  Abtretung
derjenigen  Gebiete,  die  ihm  nötig  sein  würden,
um  die  Anlagen  am  Stanley  Pool  mit  dem  Meer
zu  verbinden;  sie  begnügte  sich  damit,  eine  gerechte
  Entschädigung  zu  verlangen,  eine  Vergütung
für  die  aufgewendeten  Opfer,  und  wollte  nur  nicht
zulassen,  daß  man  ihr  unter  dem  Titel  eines
Tausches  etwas  wiedergebe,  dessen  rechtmäßige
Besitzerin  sie  unzweifelhaft  sei.

Die  Erforschung  des  Kongolauses  auf  einer
Strecke  von  über  300  Meilen  verdanke  man  ihr
und  Stanley,  dank  der  überreichen  Mittel,  die
sie  dem  Forscher  zur  Verfügung  gestellt  habe,
ferner  die  Entdeckung  des  Stanley  Pool,  die
Erforschung  des  Niadi  Kuilu,  die  Errichtung
von  45  Stationen  in  jenen  bis  dahin  noch  unbekannten
  Gebieten.

Frankreich  sei  gegenüber  diesen  Bemühungen
und  ungeheuren  Opfern  fast  untätig  geblieben.
Seine  afrikanische  Tätigkeit  beschränkte  sich  auf
die  Errichtung  zweier  Posten  an  der  Loangoküste
und  der  Stationen  Franceville  am  Ogowe  und
Brazzaville  am  Stanley  Pool.

Sei  es  daher  nicht  gerecht,  wenn  die  Association
  als  Preis  für  die  freundschaftliche  Abtretung
  eines  ausgedehnten  und  reichen  Gebietes,
das  sie  mit  Wegen  durchkreuzt  und  mit  Stationen
bedeckt  habe,  den  Lohn  für  ihre  Tatkraft,  ihre
Arbeiten  und  Ausgaben  erhalte?

Entschlossen  ihr  Werk  fortzusetzen,  zur  Tragung
schwerer  Lasten,  deren  Gewicht  nur  noch  zunehmen
  werde,  genötigt,  brauche  sie  Hilfsquellen,
die  sie  zur  Belebung  ihrer  Unternehmung  verwenden
  werde.
        <pb n="88" />
        69

L'indemnité  pécuniaire  qui  aurait  remplacé
le  profit  que  l'Association  pouvait  espérer  de
retirer  de  l'exploitation  du  bassin  du  Niadi-Kwillu
  et  quy'elle  aurait  appliquée  à  d’autres  régions
  dont  la  mise  en  rapport  Ctait  plus  éloignée,
fut  refusée  par  le  Gouvernement  francais.
II  ne  voulait  pas  traiter  de  cette  cession  à
titre  d'achat  et  persista  dens  son  offre  primitive,
  laquelle  consistait,  ainsi  qdu'’on  Fa  vu,  à
renoncer  à  toutes  prétentions  sur  la  rive
méridionale  du  Stanley-Pool  et  à  s’interposer
pour  régler  la  détermination  des  limites  entre
le  Portugal  et  I'Asscciation.

Les  négociations  furent  rompues  mais  dans
les  pourparlers  qui  avaient  eu  lieu  entre  le
Ministre  des  Affaires  Etrangères  de  France  et
le  delécguc  de  I’Asscciation,  l’idée  qu’'une
loterie  pouvait  fournir  à  celle-ci  les  resscurces
qu'elle  réclamait  pour  prix  de  la  cession  avait
été  Cmise  sans  due  d'abord  on  s’y  füt  arrété.
Cette  idée  fut  reprise  et  les  négociations  se
renouèrent  pour  examiner  si  elle  ne  permettait
pas  d’arriver  à  une  solution  coneiliatrice
éGgalement  satisfaisante  pour  les  deus  parties.

II  fut  bientöt  reconnu  qu'il  y  avait  là  un
moyen  d’éteindre  le  différend.  L'Asscciation
ne  poursuivait  pas  un  but  de  lucre.  La
somme  qufelle  recevait  devait  etre  absorbée
par  de  nouveaux  efforts  inspirés  par  la  méme
bensée  de  eivilisation  et  d'’humanité  qui  D’avait
toujours  guidée.  Rien  ne  s'opposait  à  ce  due
les  ressourees  qui  devaient  y  etre  affectées
fussent  demandées  à  une  loterie.  Des  hommes
expérimentés  en  la  matière  furent  consultés
sur  Uoperation  proposée  par  Mr.  le  Président
du  Conseil.  On  se  trouva  bientöt  d'accord.
Ce  point  important  acquis,  les  négociations
porteèrent  sur  les  relations  avec  le  Portugal
et  aboutirent  aussi  heureusement.  De  meme,
les  duestions  accesscires  furent  aisément
tranchées.

Le  5  février  1885,  les  instruments  contenant
  les  arrangements  conclus  furent  signés
et  Cchangés.  C'étaient:

1.  Une  convention  étendant  à  la  France  les
avantages  accordés  à  d’autres  puissances  par
hAssociation  et  fixant  les  frontières  entre  le
nouvel  Etat  et  la  France.  Celle-ei  reconnaissait
  le  drapeau  de  I’Asscciation  comme  celui
d’un  Gouvernement  ami.

2.  Une  lettre  par  laquelle  I’Association
maintenait  les  arrangements  contenus  dans
les  lettres  du  23  et  24  avril  1884  quant  au

Eine  Geldentschädigung  zu  zahlen,  die  dem
Nutzen  entsprochen  hätte,  den  die  Association
hoffen  durfte  aus  der  Ausbentung  des  Niadi-Kuilu-Gebiets
  ziehen  zu  können,  und  welchen  Gewinn
  sie  zugunsten  anderer  weniger  schnell  entwicklungsfähiger
  Stellen  wieder  verwenden  wollte,
lehnte  die  französische  Regierung  ab.  Sie  wollte
diese  Abtretung  nicht  als  Kaufgeschäft  aufgefaßt
wissen  und  bestand  auf  ihrem  ursprünglichen  Angebot,
  das,  wie  man  gesehen  hat,  darauf  hinauslief,
  daß  sie  auf  alle  Ansprüche  hinsichtlich  des
Südufers  des  Stanley  Pool  verzichten  und  daß
sie  bei  Festsetzung  der  Grenzen  zwischen  Portugal
und  der  Association  die  Vermittlerrolle  übernehmen
wolle.

Die  Unterhandlungen  wurden  abgebrochen.
Aber  in  den  Vorbesprechungen,  die  zwischen  dem
französischen  Minister  des  Außeren  und  dem  Vertreter
  der  Association  stattgefunden  hatten,  war
die  Idee,  daß  vielleicht  eine  Lotterie  der  Association
  die  Mittel  liefern  könne,  die  sie  als  Preis
des  Verzichtes  fordern  müsse,  aufgetaucht,  ohne
daß  man  zunächst  bei  ihr  verweilt  wäre.  Diese
Idee  wurde  wieder  ausgenommen  und  die  Verhandlungen
  wieder  angeknüpft,  um  zu  prüfen,  ob
sie  nicht  zu  einer  beide  Parteien  gleichmäßig  befriedigenden
  Lösung  führen  könne.

Bald  wurde  erkannt,  daß  man  da  ein  Mittel
habe,  um  den  Streit  zu  schlichten.  Die  Association
  verfolgte  keine  auf  Geldgewinn  ausgehenden
Ziele.  Die  ihr  auf  diesem  Wege  zufließenden  Mittel
würden  für  neue,  von  demselben  Geist  der  Zivilisation
  und  Menschlichkeit,  der  sie  immer  geleitet
hatte,  beeinflußte  Anstrengungen  verbraucht  werden.
Nichts  widersprach  dem,  daß  man  die  Mittel  für
einen  solchen  Zweck  aus  einer  Lotterie  schöpfen
könne.  Hinsichtlich  des  von  dem  Président  du  Conseil
vorgeschlagenen  Planes  wurden  Sachkenner  um
ihre  Meinung  befragt.  Man  gelangte  bald  zu
einer  Verständigung.  Nachdem  dieser  wichtige
Punkt  erledigt  war,  wurden  die  Beziehungen  zu
Portugal  verhandelt  und  glücklich  zum  Abschluß
gebracht.  Nebensächliche  Fragen  wurden  ebenfalls
leicht  erledigt.

Am  5.  Februar  1885  wurden  die  Verträge
über  die  getroffenen  Abmachungen  gezeichnet  und
ausgetauscht.  Es  waren:

Ein  Abkommen,  in  dem  die  Association
Frankreich  dieselben  Vorteile,  die  sie  anderen
Mächten  gewährt  hatte,  einräumte  und  das  außerdem
  die  Grenzen  zwischen  dem  neuen  Staat  und
Frankreich  festlegte.  Letzteres  erkannte  die  Flagge
der  Association  als  die  einer  befreundeten  Regierung
  an.

2.  Ein  Schreiben,  durch  das  die  Association
die  Abmachungen  in  den  Briefen  vom  23.  und
24.  April  1884  hinsichtlich  des  Frankreich  ge-
        <pb n="89" />
        G  70  20

droit  de  préférence  accordé  à  la  France,  en
cas  de  réalisation  de  ses  possessions,  et  une
lettre  par  laquelle  la  France  acceptait  ces  declarations.


3.  Une  lettre  du  Gouvernement  français
concernant  I’attitude  qu'’il  s'engageait  à  tenir
vis-à-vis  du  Portugal.

4.  Une  lettre  par  laquelle  il  s'engageait  à
autoriser  I’émission  d'une  loterie  de  20  millions
de  francs.

5.  Enfin  une  convention  additionnelle  relative
  à  la  cession  de  propriétés  privées  de
I'Association  dans  le  Niadi-Kwillu.

III.

On  pouvait  espérer  que  l'accord  était  définitif
  et  complet,  qu'après  d'aussi  laborieuses
et  délicates  négotiations  heureusement  terminées
  par  une  entente  cordiale,  re  des
difficultés  était  close.

II  n'’en  était  rien  et  il  ne  s'écoula  pas
trois  mois  que  de  nouvelles  contestations  venaient
  troubler  la  bonne  harmonie,  à  peine
établie,  des  relations  entre  la  France  et
I’Asscociation  Internationale.

La  convention  du  5  février  1885,  par  laduelle
  la  France  reconnaissait  celle-ci  à  titre
de  Gouvernement  ami  contenait  une  disposition
relative  à  la  fixation  des  frontières  entre  leurs
possessions  respectives.  Cette  disposition  qui
Constituait  Particle  III  de  la  convention  portait
  due  la  frontière  dans  le  Haut  Congo  serait
formée  comme  suit:

»  La  ligne  médiane  du  Stanley-Pool:

Le  Congo  jusqufà  un  point  à  déterminer
en  amont  de  la  rivière  Likona-Nkundja;

„Une  ligne  à  déterminer  depuis  ce  point
jusqu'au  175me  degré  de  longitude  Est  de
Greenwich,  en  suivant  autant  duepossible  laligne
de  partage  d’eaux  du  bassin  de  la  Likona-Nkundja,
  qui  fait  partie  des  possessions  fran-Caises;


„Le  17½5n½e  degré  de  longitude  de  Greenwich.

Une  commission  composée  de  représentants
des  deux  parties  devait  exeécuter  sur  le  terrain
le  tracé  de  la  frontière  en  conformité  de  ces
stipulations.

D'’exécution  de  T’article  III  de  la  Conven--tion
  ne  sembla  pas  devoir  d'abord  occasionner
de  difficultés.

Le  Ller  avril  1885,  Mr.  Francis  de  Winton,
administrateur  général  au  Congo,  6crivit  à
Mr.  de  Brazza,  commissaire  du  gouvernement
français  dans  l'ouest  africain  au  sujet  des
mesures  à  prendre  pour  délimiter  le  bassin

währten  Vorkaufsrechtes  im  Falle  der  Abstohung
ihrer  Besitzungen  aufrechterhielt,  und  ein  Schreiben,
in  dem  Frankreich  diese  Bedingung  annahm.

3.  Ein  Schreiben  der  französischen  Regierung
betreffs  der  Haltung,  die  sie  sich  gegenüber  Portugal
einzunehmen  verpflichtete.

4.  Ein  Schreiben,  in  dem  sie  sich  verpflichtete,
die  Ausgabe  einer  Lotterie  im  Betrage  von
20  Millionen  Franken  zu  gestatten.

5.  Endlich  ein  Zusatzabkommen  in  Bezug  auf
die  Übertragung  von  Privateigentum  der  Association
  im  Niadi  Kuilu-Gebiet.

III.

Man  konnte  hoffen,  daß  die  Verständigung
eine  endgültige  und  vollständige  war,  daß,  nachdem
  die  so  arbeitsreichen  und  heiklen  Verhandlungen
  durch  ein  herzliches  Einverständnis  glücklich
abgeschlossen  waren,  die  Zeit  der  Schwierigkeiten
zum  Abschluß  gebracht  sei.

Dem  war  nicht  so,  und  es  waren  noch  nicht
drei  Monate  verflossen,  als  neue  Streitigkeiten  die
gute,  kaum  hergestellte  Ubereinstimmung  der  Beziehungen
  zwischen  Frankreich  und  der  Association
Internationale  trübten.

Das  ÜUbereinkommen  vom  5.  Februar  1885,
durch  das  Frankreich  das  Gebiet  der  Association
als  das  einer  befreundeten  Macht  anerkannte,
enthielt  auch  eine  Bestimmung  hinsichtlich  der
Festlegung  der  Grenzen  zwischen  ihren  beiderseitigen
  Gebieten.  Diese  Bestimmung,  welche  den
Artikel  III  des  Vertrages  bildete,  besagte,  daß
die  Grenze  am  oberen  Kongo,  wie  folgt,  gebildet
  werde:

Die  Mittellinie  des  Stanley  Pool.

Der  Kongo  bis  zu  einem  noch  zu  bestimmenden
Punkt  oberhalb  des  Likona  Nkundja.

Eine  noch  zu  bestimmende  Linie  von  diesem
Punkt  bis  zum  17.  Grad  ö.  Gr.,  die  so  viel  als
möglich  der  Wasserscheide  des  Flußgebietes  des
Likona  Nkundja,  das  zum  französischen  Gebiet  gehört,
  zu  folgen  hat.

Der  17.  Grad  5.  Gr.

Eine  von  Vertretern  der  beiden  Parteien  gebildete
  Kommission  sollte  an  Ort  und  Stelle  den
Verlauf  der  Grenze  diesen  Bestimmungen  gemäß
festsetzen.

Die  Ausführung  des  Artikel  III  des  Ubereinkommens
  schien  zunächst  keine  Schwierigkeiten  zu
machen.

Am  1.  April  schrieb  der  Administrateur
général  des  Kongo,  Sir  Francis  de  Winton,  an
den  Kommissar  der  französischen  Regierung  für
Westafrika,  de  Brazza,  hinsichtlich  der  zur  Abgrenzung
  des  Gebietes  des  Likona  zu  ergreifenden
        <pb n="90" />
        G  V1

de  la  Likona,  sans  provoquer  aucune  observation.


Des  divergences  de  vue  ne  tardeèrent  pas
cependant  à  se  produire  duant  à  HP’identité  de
cette  rivière  que  l’on  chercha  à  cConfondre
avec  une  rivière  nouvellement  explorée  par  le
voyageur  Grenfell,  en  1884,  I'Oubangui.

Les  découvertes  de  Mr.  Grenfell  furent
connues  en  juillet  1885  seulement  en  Europe;
au  Stanley-Pool,  elles  I’étaient  déjà  des  le  mois
de  mars  précédent.

Mr.  de  Brazza  dui  s’y  tronvait  quand  la
nouvelle  en  parvint  se  transporta  aussitöt  sur
1'Oubangui  et  y  fonda,  en  ayril,  un  poste
francais  à  un  point  qu'on  appela  Nkundja.

Quoique  ni  ’endroit  ol  il  tait  situé  ni
les  eaux  qui  y  coulaient  fussent  connus  sous
ce  nom  des  indigeènes.

L’autorité  locale  ne  put  protester  due  plusjeurs
  mois  après  contre  la  fondation  de  ce
poste,  le  fait  ayant  6#é  tardivement  porté  à  sa
connaissance.

Le  4  Sseptembre,  le  Colonel  Sir  Franeis
de  Winton  adressa  à  Mr.  de  Brazza  une  lettre
lui  déniant  le  droit  de  s'établir  sur  la  rivière
Oubangui  et  I’invitant  à  se  retirer.  Mr.  de
Brazza  n'en  tint  aucun  compte  et  allégua  due
la  Likona-Nkundja  mentionnée  dans  la  convention
  du  5  février  et  l’'Oubangui  n'étaient
qu'’une  seule  et  meme  rivière;  la  preuve,  disait-il,
  en  résultait  de  ce  due  la  carte  officielle
anneée  à  cet  acte  placait  '’embouchure  de  la
Likona-Nkundja  à  0°  20/  sud  de  I’Equateur
et,  qu'a  cet  endroit,  il  n’'y  avait,  sur  le  terrain,
qdu’unce  seule  embouchure,  celle  de  I'Oubangui.
II  ajoutait  due  I'Oubangui,  dans  son  cours
inférieur,  prenait  le  nom  de  Nkundja.

II  y  a  lieu  de  remarquer,  des  à  présent,
due  les  explorations  subséquentes  ont  renversé
les  affirmations  de  Mr.  de  Brazza.  Le  cours
de  I'Oubangui  a  6té  reconnu  et  il  a  66é  démontré,
  qu’il  ne  se  rattachait  point  au  systeme
de  la  Likona  qui  en  est  complètement  distincte.

L'Etat  Indépendant  du  Congo  ne  s'associa.
bas  immédiatement  à  la  protestation  de  Sir
Francis  de  Winton.

La  commission  de  délimitation  instituse
aux  termes  de  F’article  IV  de  la  convention
du  5  février  ne  devait  pas  tarder  à  se  réunir
Dbour  exécuter  le  trackc  de  la  frontière  des  régions
  en  litige  et  le  Gouvernement  du  Congo
Gait  d’autant  plus  fondé  à  espérer  qdue  ces
travaux  s’'accompliraient  suivant  la  lettre  et
’esprit  du  traité  et  mettraient  fin  à  la  contestation
  pendante  qdu'’il  avait  enjoint  à  ses
commissaires  de  faire,  au  préalable,  une  re-2



Maßnahmen,  ohne  damit  eine  Gegenbemerkung
bervorzurufen.

Meinungsverschiedenheiten  stellten  sich  aber
über  die  Identität  dieses  Flusses  ein,  von  dem
man  behauptete,  daß  er  gleichbedeutend  mit  einem
von  dem  Reisenden  Grenfell  im  Jahre  1884  entdeckten
  Fluß,  dem  Ubangi,  sei.

Die  Enrdeckungen  Grenfells  wurden  erst  im
Juli  1885  in  Europa  bekannt,  am  Stanley  Pool
waren  sie  es  bereits  im  vorausgegangenen  März.

De  Brazza,  der  sich  dort  befand,  als  die
Nachricht  anlangte,  begab  sich  sofort  nach  dem
Ubangi  und  gründete  dort  im  April  einen  französischen
  Posten,  der  Nkundja  genannt  wurde.

Gleichwohl  war  weder  der  Ort,  wo  er  lag,
noch  die  Gewässer  unter  diesem  Eingeborennamen
bekannt.

Die  örtlichen  kongolesischen  Behörden  konnten
erst  mehrere  Monate  später  gegen  die  Gründung
dieses  Postens  Einspruch  erheben,  da  der  Tatbestand
  erst  verspätet  zu  ihrer  Kenntnis  gelangte.

Der  Oberst  Sir  Francis  de  Winton  richtete
am  41.  September  an  de  Brazza  einen  Brief,  in
dem  er  ihm  das  Recht  bestritt,  am  Ubangi  sich
festzusetzen,  und  in  dem  er  ihn  aufforderte,  sich
zurückzuziehen.  De  Brazza  kehrte  sich  nicht  daran
  und  behauptete,  daß  der  in  dem  Vertrag
vom  5.  Februar  erwähnte  Likona  Nkundja  und
der  Ubangi  ein  und  derselbe  Fluß  seien;  zum
Beweis  führte  er  an,  daß  die  offizielle,  dem  Vertrag
  beigesfügte  Karte  die  Mündung  des  Likona
RNkundja  auf  etwa  0  20“  südlich  des  Aquators
angäbe,  und  daß  an  dieser  Stelle  in  Wirklichkeit
nur  eine  Flußmündung,  die  des  Ubangi,  sich  befinde.
  Er  fügte  hinzu,  daß  der  Ubangi  in  seinem
Unterlauf  den  Namen  ANkundia  führe.

Es  muß  schon  hier  bemerkt  werden,  daß  die
weiteren  Erforschungen  die  Behauptungen
de  Brazzas  zunichte  gemacht  haben.  Der  Lauf
des  Ubangi  ist  erforscht  worden,  und  es  hat  sich
ergeben,  daß  er  mit  dem  Flußsystem  des  Likona,
das  vollständig  unabhängig  von  ihm  ist,  nichts
zu  tun  hat.

Der  Unabhängige  Kongostaat  schloß  sich  dem
Protest  Sir  Francis  de  Wintons  nicht  unmittelbar
  an.

Die  gemäß  Artikel  IV  des  Vertrages  vom
5.  Februar  eingesetzte  Kommission  zögerte  nicht
mit  ihrem  Zusammentritt,  um  die  Grenzfeststellung
in  dem  streitigen  Gebiet  vorzunehmen.  Die  Regierung
  des  Kongostaates  hatte  um  so  begründetere
Hoffnung,  daß  diese  Arbeiten  sich  gemäß  dem
Buchstaben  und  dem  Sinne  des  Vertrages  vollziehen
  und  dem  schwebenden  Streit  ein  Ende
setzen  würden,  als  sie  ihre  Kommissare  angewiesen
hatte,  zunächst  eine  Erforschung  des  Likona  und

4
        <pb n="91" />
        W  V72  20

connaissance  de  la  Likona  et  du  cours  d’eau,
encore  inconnu  alors,  qui  reliait  celle-ci  au
Congo.  La  Likona,  en  effet,  n’avait  été  qu’incompletement
  explorébe.  Mr.  de  Brazza  en
avait  découvert,  en  1878,  la  section  supérieure.
Et  la  carte  officielle  jointe  à  la  convention  du
5  février  rattachait  hypothétiquement  celle-ei
au  Congo  au  moyen  d'unc  ligne  pointillée.
Sur  ces  entrefaites,
  Mr.  de

des  damals  noch  unbekannten  Wasserlaufs,  der
diesen  mit  dem  Kongo  verbindet,  vorzunehmen.
Der  Likona  war  in  der  Tat  nur  unvollkommen
erforscht.  De  Brazza  hatte  im  Jahre  1878
seinen  Oberlauf  entdeckt.  Die  dem  Vertrag  vom
5.  Februar  beigelegte  offizielle  Karte  verband

diesen  hypothetisch  mit  dem  Kongo  durch  eine
punktierte  Linie.

Inzwischen  kehrte
de  Brazza  nach

 

Brazza  revint  en
Europe,  et  bientot
ü1lentama  une  cam-Pagne
  tendante  à
faire  passer  I’Oubangui
  sous  le
nom  de  Likona-Europa

  zurück  und
begann  bald  einen
lebhaften  Feldzug,
um  den  Ubangi
unter  den  Namen
Likona  Nkundja  und
Ubangi  Nkundja  für

 

Nkundja  et  Oubangui-Nkundja,

pour  la  Likona-Nkundjsa
  de  la

den  Likona  Nkundja
des  Vertrages  vom
5.  Februar  gelten
zu  lassen,  ein  Feld- 



 

 

 

 

 

 

convention  du  5  zug,  der  darauf
février  et  qui  de-  abzielte,  für  Frankvait
  aboutir  à  la  reich  das  Gebiet
revendication,  par  des  Ubangi  zu  forla
  France,  du  dern.  De  Brazza
bassin  de  I’Ou-  entfaltete  einen
bangui.  Mr.  de  großen  Eifer,  um
Braza  doéploya  diese  These  aufrechtune
  grandeardeur  zuerhalten.  Er  verà
  soutenir  cette  teidigte  sie  mit  der
these.  II  la  dé-  Feder,  in  der  Presse,
fendit  par  la  mit  dem  gesproche- 



plume,  dans  la
bresse,  par  la  parole
  au  sein  de  la  scciétée  de  géographie  de  Paris,
Par  un  long  mémoire  auprès  du  Gouvernement
francais.  Le  Gouvernement  du  Congo  'induiéta
  de  ce  mouvement  et  ne  voulant  pas
due  son  silence  passät  pour  un  acquiescement,
il  se  décida  à  saisir  officiellement  de  la  question
le  Cabinet  de  Paris.  II  espérait  qu'un  examen
attentif  et  impartial  des  termes  du  traité  et
la  carte  F  annezxée  suffirait  pour  dissiper  le
malentendu  et  empecher  le  Gouvernement
francais  d'adopter  les  prétentions  de  son
agent  et  de  s'engager  dans  une  voie  ou  les
deux  pays  devaient  et  allaient  effectivement
se  heurter.  Une  note  rédigée  dans  ce  but  kut
adressée,  le  11  février  1886,  par  Mr.  van  Eetvelde,
  administrateur  général  du  Département
des  Affaires  Etrangères  de  I'Etat  Indépendant
au  Comte  de  Montebello,  Ministre  de  France
à  Bruxkelles.

Le  Gouvernement  français  n’accéda  pas
aux  conclusions  de  la  note  de  I’Etat  du  Congo

Kartenskizze  zum  Vertrag  vom  5.  Februar  1885.

nen  Wort  vor  der
Pariser  Geographischen
  Gesellschaft,  durch  eine  lange  Denkschrift
bei  der  französischen  Regierung.  Die  Kongoregierung
  wurde  durch  diese  Bewegung  beunruhigt,
  und  da  sie  nicht  wollte,  daß  ihr  Stillschweigen
  als  Zustimmung  aufgefaßt  werde,  entschloß
  sie  sich,  das  Kabinett  in  Paris  amtlich
mit  dieser  Frage  zu  befassen.  Sie  hoffte,  daß
eine  sorgfältige  und  unparteiische  Prüfung  des
Wortlautes  des  Vertrages  und  der  ihm  beigefügten
  Karte  genügen  werde,  um  das  Mißverständnis
  aufzuklären  und  um  die  französische
Regierung  daran  zu  verhindern,  die  Ansprüche
ihres  Vertreters  zu  den  ihren  zu  machen  und  so
einen  Weg  einzuschlagen,  auf  dem  beide  Länder
ernstlich  aneinandergeraten  mußten.  Zu  diesem
Zwecke  richtete  der  Administrateur  général  der
Auswärtigen  Angelegenheiten  des  Kongostaates,
van  Eetvelde,  am  11.  Februar  1886  an  den
Grafen  v.  Montebello,  den  französischen  Gesandten
in  Brüssel,  eine  Note.

Die  französische  Regierung  trat  den  in  der
Note  des  Kongostaates  ausgeführten  Schlüssen
        <pb n="92" />
        W  73  20

et  y  répondit  en  faisant  définitivement  adopter
le  Systemc  imaginé  et  soutenu  par  Mr.  de  Brazza
et  qdui  consistait  à  identifier  I'Oubangui  avee
la  Likona-Nkundja  du  traité;  pour  la  justifier
on  invoquait  la  concordance  de  latitude  (0°  207
latitude  sud),  qui  existait  entre  le  confluent
réel  de  I’'Oubangui  et  celui  que  la  carte  officielle
  assignait  à  la  rivière  dénommée  par  elle
Likona-Nkundja.  On  signalait  aussi  H’indication,
  sur  cette  carte,  à  Pembouchure  de  la
Nkundja,  d’'une  localité  désignée  sous  le  nom
d'’Oubangui.

Liargumentation  du  Gouvernement  du  Congo
6Etait  minutieuse  et  détaillée;  elle  s'appuyait
sur  les  découvertes  géographiques  les  plus
récentes,  consignées  dans  les  cartes  anneées.
II  est  intéressant  d'’en  retracer  ici  un  bref
résum.

La  Likona-Nkundja,  pour  lc  Gouvernement
du  Congo,  n'était  et  ne  pouvaif  etre  due  la
Likona  reconnue  dans  son  cours  supcrieur
bar  Mr.  de  Brazza  en  1878.  Son  eristence,
à  I’époque  oil  fut  négociéce  la  convention  du
5  février,  n’était  pas  conjechturale.  C'’était  méme,
à  ce  moment,  la  seule  donnée  géographique
certaine  sur  laquelle  püt  etre  basée  une  dlimitation
  puisqu'aucune  autre  rivière  n’'avait
4  jusqu’'alors  explorde  ni  remontée  à  l’est
de  I’Alima.  La  Likona  marquait  la  limite  extreme
  des  explorations  françaises').  II  était
donc  naturel  d’assigner  à  la  France  le  bassin
d’'une  rivière  découverte  et  explorée  par  ses
agents,  tandis  qu’aucune  raison  n'ent  légitimé
T’attribution  à  ce  pays  d’'un  afflucnt  du  Congo
sur  la  direction  duquel  on  n’'avait  alors  aucun
renseignement  précis  et  qui,  d'ailleurs,  portait
le  nom  de  Oubangui  et  n’'était  connu  sous  nul
autre.

En  désignant  la  rivière  découverte  par  Mr.
de  Brazza,  en  1878,  par  la  dénomination  double
de  Likona-Nkundja,  il  était  Cvident  qdue  les
rédacteurs  du  traité  n’'avaient  eu  en  vue  qu'une
seule  et  méme  rivière;  le  nom  hypothétique
Nkundja  s'appliquait  au  cours  inférieur,  encore
mystérieur  et  ignoré,  de  la  Likona,  dont
Texistencee  méme  n'était  plus  contestée.  La
Carte  officielle,  1l  est  vrai,  placait  le  confluent
à  la  latitude  ou  sur  le  terrain,  vient  se  déverser
FOubangui,  mais  il  n’y  avait  K  qu’unc  erreur
géographique;  au  surplus,  elle  raccordait  ce

*)  L'’Asscciation  Tnternationule  uvait,  nu  contruirc.
Stendu  dein  son  influence  le  long  dn  Congoj  jusqu'aux
Stanley-Falls.

nicht  bei,  sondern  beantwortete  sie  damit,  daß
sie  das  von  de  Brazza  ausgedachte  und  aufrechterhaltene
  System  zu  dem  ihren  machte,  das  darin
bestand,  daß  der  Ubangi  mit  dem  Likona-Nkundja
des  Vertrages  identifiziert  wurde.  Um  dies  zu
rechtfertigen,  berief  man  sich  auf  das  Zusammenfallen
  der  geographischen  Breite  (etwa
0°  20“  südl.  Br.),  welches  zwischen  der  wirklichen
Mündung  des  Ubangi  und  der  des  auf  der
amtlichen  Karte  mit  Likona-Nkundja  bezeichneten
Flusses  bestehe.  Man  hob  auch  hervor,  daß  auf
dieser  Karte  an  der  Mündung  des  Nkundja  eine
mit  dem  Namen  Ubangi  bezeichnete  Ortlichkeit
aufgeführt  sei.

Der  Gegenbeweis  der  Kongoregierung  war
sehr  ausführlich  und  ins  einzelne  gehend;  er
stützte  sich  auf  die  nenesten  geographischen  Entdeckungen,
  die  auf  beigefügten  Karten  eingetragen
waren.  Es  ist  von  Interesse,  hier  einen  kurzen
lberblick  zu  geben.

Für  die  Kongoregierung  war  und  konnte  der
Likona-Nkundja  nichts  anderes  sein  als  der
Likona,  dessen  Oberlauf  im  Jahre  1878  von
de  Brazza  erforscht  worden  war.  Zur  Zeit,  als
der  Vertrag  vom  5.  Februar  abgeschlossen  wurde,
war  seine  Existenz  nicht  mutmaßlich.  Er  war
vielmehr  in  jenem  Augenblick  die  einzige  sichere
geographische  Unterlage,  auf  die  man  eine  Abgrenzung
  fußen  lassen  konnte,  da  kein  anderer
Fluß  östlich  der  Alima  bis  dahin  erforscht  oder
befahren  worden  war.  Der  Likona  bezeichnete
die  äußerste  Grenze  der  französischen  Forschertätigkeit.'“)
  Es  war  daher  natürlich,  Frankreich
das  Gebiet  eines  von  seinen  Agenten  entdeckten
und  erforschten  Flusses  zuzuweisen,  während  kein
Grund  die  Zuweisung  eines  Zuflusses  des  Kongo

an  dieses  Land  gerechtfertigt  haben  würde,  über
dessen  Richtung  man  damals  keinerlei  genaue

Kunde  besaß,  der  übrigens  den  Namen  Ubangi
führte  und  unter  keiner  anderen  Bezeichnung
bekannt  war.

Wenn  die  Verfasser  des  Vertrages  den  von
de  Brazza  1878  entdeckten  Fluß  mit  dem  Doppelnamen
  Likona-  kundja  bezeichneten,  so  ist  es
klar,  daß  sie  nur  ein  und  denselben  Fluß  meinten;
der  hypothetische  Name  Nkundja  bezog  sich  auf
den  noch  mysteriösen  und  unbekannten  Unterlauf
des  Likona,  dessen  Existenz  selbst  nicht  mehr  bestritten
  war.  Die  amtliche  Karte  setzt  allerdings
den  Zusammenfluß  an  die  Stelle,  wo  in  Wirklichkeit
  der  Ubangi  mündet,  aber  das  war  nur  ein
geographischer  Irrtum;  im  übrigen  verband  sie
diese  Mündung  mit  dem  Likona  durch  eine

*)  Die  Assccintion  Internationale  hatte  im  Gegenteil
ihren  Einfluß  bereits  längs  des  Kongo  bis  zu  den
Stanleyfällen  ausgedehnt.

4
        <pb n="93" />
        W  74  20

confluent  à  la  Likona  par  une  ligne  pointillee,
d’on  il  apparaissait  clairement  due  s'’est  de  la
Likona  seule  due  l’oon  avait  entendu  s'occuper;
bien  plus,  il  fut  constaté  plus  tard  par  l’exploration
  de  Mr.  Massari  due  la  Likona-Nkundja
de  la  carte  concordait,  dans  sa  direction  générale,
  aver  la  Likona  ou  Likouala.  Point
„apital,  d’ailleurs,  P’interprétation  de  I’Etat  du
Congo  permettait  lI’exécution  littérale  et  compléte
  du  traité;  on  pouvait,  en  effet,  d'un  point
en  amont  de  la  Likona  (Likouala)  rejoindre
le  1757½e  degré  en  suivant  le  bassin  de  cette
ririèr#e.  II  était  impossible,  au  contraire,  si
le  point  d'intersection  se  trouvait  au  deld  de
I’'Oubangui,  de  rejoindre  ce  méridien  sans
couper  la  rivière  et  s'éloigner  de  sa  ligne  de
faite.  Une  délimitation  faite  dans  ces  conditions
  devait  nécessairement  violer  la  Convention
  du  5  février.

Une  eirconstance  nouvelle  compliqua  d’'’une
manièere  inattendue  la  situation  déja  si  difficile
où  l'on  se  trouvait.

La  commission  de  delimitation  s'’tait  réunie
et  les  représentants  de  I’Etat  du  Congo  avaient
signés  avec  leurs  collegues  français,  le  26  janvier
  1886,  un  proeès-verbal  qdui  fixait  le  point
d’'’intersection  de  la  frontière  commune  en  amont
du  confluent  de  I'Oubangui.  IIs  8'taient
laissés  guider  par  les  indications  de  la  carte
et  la  concordance  de  latitude  dont  la  France
faisait  si  grand  état.  Et  contrairement  aux
instructions  qui  leur  avaient  &amp;amp;4é  données,  ils
avaient  négliges  de  procéder  préalablement  à
la  rédaction  du  procès-verbal,  à  des  investi-Zations
  sur  le  cours  inférieur  de  la  Likona  au
sujet  duduel  on  était  réduit  jusqu'alors  à  des
conjectures  et  à  des  hypothèeses.  II8  n’avaient
pas  remonté  la  rivière  et  avaient  omis  de
rechercher  s'il  y  avait  ou  non  une  conneité
en  un  endroit  duelconque,  entre  elle  et  I’'Oubangui;
  les  commissaires  reconnaissaient  d’'ailleurs
dans  leur  procès-verbal  due  le  point  initial  de
la  frontieère  Etait  placé  en  amont  de  l'Oubangui;
i.  devenait  impossible  de  compléter  la  délimitation
  en  se  renfermant  dans  les  termes  de  la
convention  du  5  février.  Leur  mission  n’'était
qdufincomplèetement  accomplie  car  ils  s’'étaient
hornés  à  deéterminer  le  seul  point  d’aboutissement
  de  la  frontière  sur  la  rive  droite  du
Congo,  sans  procéder  à  une  délimitation  complète
  dui  aurait,  au  moins,  eclu  toute  difficulté
  dans  ’avenir.

Ces  considérations  determindrent  le  Gouvernement
  de  I’Etat  du  Congo  à  faire  les  plus
formelles  réser  ves  au  sujet  d’un  acte  qui,  loin
de  résoudre  le  litige  pendant,  éEtait  de  nature

punktierte  Linie,  woraus  sich  klar  ergibt,  daß
man  sich  nur  mit  dem  Likona  beschäftigen  wollte;
im  übrigen  wurde  durch  die  Erforschungen
Massaris  später  erwiesen,  daß  der  Likona-Nkundja
der  Karte  in  seiner  allgemeinen  Richtung  mit
dem  Likona  oder  Likuala  zusammenfiel.  Ein
wesentlicher  Punkt  war,  daß  die  Auslegung  des
Kongostaates  die  wörtliche  und  vollständige  Ausführung
  des  Vertrages  gestattete;  man  konnte  in
der  Tat  von  einem  Punkt  oberhalb  des  Likona
(Likuala)  den  17.  Grad  erreichen,  indem  man
dem  Gebiet  dieses  Flusses  folgte.  Im  Gegensatz
hierzu  war  es  unmöglich,  wenn  der  Schnittpunkt
sich  jenseits  des  Ubangi  befand,  diesen  Meridian
zu  erreichen;  ohne  den  Fluß  zu  kreuzen  und  sich
von  seiner  Wasserscheide  zu  entfernen.  Eine
unter  solchen  Umständen  ausgeführte  Abgrenzung
mußte  notwendigerweise  das  Abkommen  vom
5.  Februar  verletzen.

Ein  neuer  Umstand  verwickelte  in  einer  unerwarteten
  Weise  die  an  sich  schon  schwierige
Lage,  in  der  man  sich  befand.

Die  Abgrenzungskommission  war  zusammengetreten
  und  die  Bevollmächtigten  des  Kongostaates
  hatten  am  26.  Jannar  1886  mit  ihren
französischen  Gefährten  ein  Protokoll  unterzeichnet,
das  den  Schnittpunkt  der  gemeinsamen  Grenze
oberhalb  der  Mündung  des  Ubangi  festlegte.  Sie
hatten  sich  hierbei  von  den  Angaben  der  Karte
und  von  der  übereinstimmung  der  Breite,  die
von  französischer  Seite  so  betont  wurde,  leiten
lassen.  Im  Gegensatz  zu  der  erhaltenen  Anweisung
  hatten  sie  es  unterlassen,  vor  Feststellung
des  Protokolls  die  Erforschung  des  Unterlaufs
des  Likona  vorzunehmen,  über  den  man  bis
dahin  nur  auf  Mutmaßungen  und  Hypothesen
angewiesen  war.  Sie  waren  den  Fluß  nicht
hinaufgefahren  und  hatten  unterlassen  zu  untersuchen,
  ob  sich  zwischen  ihm  und  dem  Ubangi
an  irgendeiner  Stelle  eine  Verbindung  befand
oder  nicht.  Die  Kommission  erkannte  in  dem
Protokoll  übrigens  an,  daß  der  Anfangspunkt
der  Grenze  sich  stromaufwärts  des  Ubangi  befand;
damit  wurde  die  Beendigung  der  Grenzabsteckung
unmöglich,  wenn  man  sich  an  den  Wortlaut  des
Abkommens  vom  5.  Februar  halten  wollte.  Ihre
Aufgabe  war  nur  unvollständig  erfüllt,  denn  sie
hatte  sich  darauf  beschränkt,  den  einzigen  Endpunkt
  der  Grenze  an  dem  rechten  Kongonfer
festzustellen,  ohne  zu  einer  vollständigen  Grenzfeststellung
  zu  schreiten,  die  wenigstens  für  die
Zukunft  jede  Schwierigkeit  beseitigt  haben  würde.

Diese  Erwägungen  veranlaßten  die  Regierung
des  Kongostaates,  die  förmlichsten  Vorbehalte  hinsichtlich
  einer  Verhandlung  zu  machen,  die,  weit
entfernt,  den  schwebenden  Streit  zu  lösen,  nur
        <pb n="94" />
        à  en  saire  surgir  fatalement  de  nouveaux.  Ces
réserves  furent  portées  le  23  mars  à  la  connaissance
  du  Gouvernement  français  au  moyen
d’une  note  remise  par  Mr.  I’Administrateur
Général  van  Eetvelde  à  Mr.  le  Comte  de  Montebello.
  Dans  cette  note,  I’Etat  Indépendant
déclarait  en  outre  approuver  la  protestation
formulée  en  son  nom  par  Sir  Franeis  de  Winton,
le  4  septembre  1885,  contre  TD’établissement
d’une  station  francaise  sur  la  rive  gauche  de
I’Oubangui.  II  refusait  de  souserire,  quant
au  bassin  de  cette  rivière  à  une  interprétation
contraire  au  texte  et  au  tracé  de  la  cdarte,
déclinait  toute  execution  partielle  de  Darticle  III
de  la  convention  et  en  réclamait  D’exéeution
compleéte.

Désireux  cependant  d'’éviter  tout  reproche
Gü'intransigeance  et  d’'arriver  à  une  solution
amiable  de  cette  regrettable  contestation,  il
transmet  au  Gouvernement  français  par  une
note  datée  du  2  avril  des  propositions  transactionnelles.
  II  se  montrait  disposé  à  céder
une  partie  du  bassin  de  I’Oubangui  à  la  France
à  la  condition  due  celle-ci  autorisät  I'émission
et  la  cote  d'un  emprunt  à  primes  dont  toutes
les  obligations  seraient  remboursables  avec  les
intérets  capitalisés  et  dont  le  produit  lui  fournirait
  les  ressources  nécessaires  à  la  poursuite
de  sa  täche  ecirillisatrice.

Le  Cabinet  francais  parut  faire,  au  premier
abord,  un  accueil  favorable  aux  ouvertures  de
I’  Etat  Indépendant.  Néanmoins,  il  se  réservait,
’'agissait  point,  temporisait,  et  le  langage  officiel
  qu’il  faisait  entendre  ne  cadrait  point  avec
ses  intentions  réelles.  IIs  ne  se  trompaient
boint.  Par  une  note  du  7  mai,  le  Gouvernement
français  qui  venait  de  recevoir  communication
du  prochs-verbal  de  délimitation  du  26  janvier,
en  demanda  la  ratification  à  P’Etat  du  Congo,
faisant  dépendre  de  celle-ci  Vexamen  des  pro-Positions
  financières  qui  lui  avaient  é4é  soumises
à  titre  transactionnel.  L'Etat  Indépendant,
dans  sa  réponse  du  12  mai,  confirma  ses  déeclarations
  antérieures  et  persista  dans  son  refus
dG'accepter  le  proecés-verbal  de  dlimitation.

De  son  cöté,  le  Gouvernement  français  ne
desarma  point  et  maintint,  en  termes  formels,
dans  une  note  nouvelle  du  22  mai  la  revendication
  déià  préeédemment  formulce  du  bassin
entier  de  I'Oubangul.  Le  désaccord  tait
complet.  Si  le  Gouvernement  français  aftfirmait
  éCnergiquement  ses  prétentions,  le  Gouvernement
  de  I’Etat  du  Congo  n’'était  pas  moins
GCnergiquement  déeidé  à  les  combattre.  II  était,
cette  fois,  d’autant  moins  enclin  à  reculer,  due

zu  geeignet  war,  in  unheilvoller  Weise  neue
Meinungsverschiedenheiten  erwachsen  zu  lassen.
Diese  Vorbehalte  wurden  am  23.  März  in  einer
Note  des  Administrateur  Général  van  Eetvelde
an  den  Grafen  von  Montebello  zur  Kenntnis
der  französischen  Regierung  gebracht.  In  dieser
Note  erklärte  der  Unabhängige  Staat  außerdem,
daß  er  den  Protest  billige,  den  Sir  Francis
de  Winton  in  seinem  Namen  gegen  die  Errichtung
  einer  französischen  Station  auf  dem
linken  Ubangiufer  am  4.  September  1885  erhoben
  hatte.  Er  weigerte  sich  hinsichtlich  dieses
Flußbeckens,  eine  Auslegung  zu  unterschreiben,
die  sich  im  Widerspruch  zum  Text  und  zur  Darstellung
  der  Karte  befand,  lehnte  jede  stückweise
Ausführung  des  Artikels  III  des  Vertrages  ab  und
forderte  die  vollständige  Ausführung  desselben.
Von  dem  Wunsch  geleitet,  jeden  Vorwurf  der
Starrsinnigkeit  zu  vermeiden  und  um  zu  einer
freundschaftlichen  Lösung  dieses  bedauerlichen
Haders  zu  gelangen,  übersandte  er  der  französischen
  Regierung  in  einer  Note  vom  2.  April
Vermittlungsvorschläge.  Er  zeigte  sich  geneigt,
Frankreich  einen  Teil  des  Ubangibeckens  abzutreten
  unter  der  Bedingung,  daß  Frankreich  die
Ausgabe  und  Notierung  einer  Prämienanleihe
zulasse,  deren  Stücke  mit  den  kapitalisierten  Zinsen
rückzahlbar  sein  sollten  und  deren  Erträgnis  ihm
die  nötigen  Mittel  zur  Fortführung  seiner  zivilisatorischen
  Aufgabe  zu  liefern  bestimmt  war.
Das  französische  Kabinett  schien  den  Eröffnungen
  des  Unabhängigen  Staates  zunächst  eine
günstige  Aufnahme  gewähren  zu  wollen.  Aber
es  verhielt  sich  zurückhaltend,  tat  nichts,  zanderte
und  die  amtlichen  Außerungen  stimmten  nicht  mit
wirklichen  Absichten  überein.  Man  täuschte  sich
nicht.  In  einer  Note  vom  7.  Mai  forderte  die
französische  Regierung,  die  inzwischen  Mitteilung
von  dem  Grenzprotokoll  vom  26.  Jannar  erhalten
hatte,  die  Bestätigung  dieses  Protokolls  seitens
des  Kongostaates,  indem  sie  hiervon  zugleich  die
Prüfung  der  finanziellen  Vorschläge  abhängig
machte,  die  ihr  zum  Zweck  eines  Ausgleiches
übermittelt  waren.  Der  Unabhängige  Staat  bestätigte
  in  seiner  Antwort  vom  12.  Mai  seine
früheren  Erklärungen  und  verharrte  auf  seiner
Weigerung,  das  Grenzprotokoll  anzunehmen.
Die  französische  Regierung  gab  ihrerseits  nicht
nach  und  hielt  in  einer  Note  vom  22.  Mai  ihre
schon  früher  aufgestellte  Forderung  auf  das  ganze
Ubangibecken  in  bestimmter  Weise  aufrecht.  Das
Zerwürfnis  war  vollständig.  Wenn  die  französische
Regierung  ihre  Ansprüche  energisch  betonte,  so
war  die  Regierung  des  Kongostaates  nicht  weniger
bestimmt  entschlossen,  diese  zu  bekämpfen.  Sie  war
diesmal  um  so  weniger  geneigt  nachzugeben,  als
die  förmliche  Zusage  der  jranzösischen  Regierung
        <pb n="95" />
        W  V76

la  promesse  formulée  par  le  Gouvernement
francais  au  cours  des  négotiations  relatives  au
bassin  du  Niadi-Kwillu,  d’autoriser  I’'émission
d'une  loterie  de  20  millions  de  franes  dans  le
but  de  fournir  indirectement  à  I'Association
Internationale  Pindemnité  à  laquelle  lui  donnait
droit  la  cession  d’'aussi  considérables  et  riches
territoires,  n’avait  jamais  64é  réalisée.

Cette  promesse,  cependant,  avait  revétu  une
forme  officielle.  Elle  faisait  partie  intégrante
des  arrangements  contractuels  avenus  le  5  fé#-vrier
  1885.  A  cette  date,  Mr.  Jules  Ferry,
Ministre  des  Affaires  Etrangeères,  avait  adressé
au  plénipotentiaire  de  I’Association  la  lettre
suivante:

„Durant  les  pourparlers  auxquels  la  délimitation
  des  possessions  respectives  a  donné
lieu,  vous  avez  exprimé  H’intention  d’organiser,
en  France,  une  loterie  dont  le  produjit  comple--terait
  les  ressources  nécessaires  à  I’Association
Internationale  du  Congo  pour  l’oeuvre  de  eivilisation
  et  d'humanité  du’elle  poursuit  en
Afrique.

Désireux  de  seconder  les  efforts  généreux
de  I’Association  et  de  reconnaitre  ses  dispositions
  reconciliantes,  e  Gouvernement  de  la
République  Francaise  s'emploiera  volontiers
pour  favoriser  la  réalisation  d’'’un  tel  projet.
Vous  pouvez  compter  qdu’un  accueil  favorable
scra  fait  à  la  demande  présentée  par  un
Comité  francais  constituc  sous  les  auspices
de  I’Association,  pour  étre  autorisé  à  Cmettre,
en  France,  une  loterie  de  vingt  millions  de
francs.  La  transmission  Gventuelle  de  H’autorisation
  concédée  ne  sera  pas  interdite.  Aucune
autre  loterie  similaire  ne  sera  permise  pendant
les  duatres  années  suivantes  et  le  comité  obtiendra
  de  I’Administration  tout  le  concours
et  toutes  les  facilités  dont  elle  peut  disposer
au  profit  d’une  entreprise  de  cette  nature.“

II  ressort  des  termes  de  cette  lettre,  aussi
bien  due  des  Péripéties  diverses  des  négociations
  relatées  plus  haut  due  T’autorisation
de  I’émission  de  la  loterie  avait  pour  cause
la  cession  du  Niadi-Kwillu,  pour  justification
le  caractere  humanitaire  de  I’muvre  africaine.
II  ne  se  S'agissait  pas,  dans  la  pensee  du
Gouvernement  francais,  d’un  acte  gracieux,
d'un  service  rendu  à  titre  gratuit.  La  fixation
  du  montant  de  la  loterie,  les  stipulations
diverses  dont  on  entourait  l’autorisation  octroyée,
  démontrent  que  celle-ci  n’était,  en  réalité,
du’unc  contreprestation,  répondant  à  la  cession,
par  I'’Association  Internationale,  de  ses  possessions
  de  Niadi-Kwillu.

Lpromesse  du  Gouvernement  francais

*W

während  der  Verhandlungen  über  das  Niadi
Kuilu-Becken,  die  Ausgabe  einer  20-Millionen-Lotterie
  zu  genehmigen,  um  der  Asscciation  Internationale
  auf  indirektem  Wege  damit  eine  gerechtfertigte
  Entschädigung  für  die  Aufgabe  eines
so  beträchtlichen  und  reichen  Gebietes  zu  gewähren,
  nie  verwirklicht  worden  war.

Diese  Zusicherung  war  indessen  in  offizieller
Weise  gegeben  worden.  Sie  machte  einen  wesentlichen
  Teil  der  am  5.  Februar  1885  getroffenen
Abmachungen  aus.  An  diesem  Tag  hatte  Jules
Ferry,  Minister  des  Außern,  an  den  Bevollmächtigten
  der  Associaotion  folgenden  Brief  gerichtet:


„Während  der  Vorbesprechungen,  zu  denen
die  Abgrenzung  der  beiderseitigen  Besitzungen
Anlaß  gegeben  hat,  haben  Sie  die  Absicht  ausgesprochen,
  in  Frankreich  eine  Lotterie  einzurichten,
deren  Erträgnis  die  Mittel  vervollständigen  soll,
welcher  die  Association  Internationale  du  Congo
für  das  Werk  der  Zivilisation  und  Humanität,
das  sie  in  Afrika  verfolgt,  bedarf.

Von  dem  Wunsche  geleitet,  die  großherzigen
Bemühungen  der  Association  zu  unterstützen  und
in  Anerkennung  ihrer  versöhnlichen  Neigungen
wird  die  Regierung  der  französischen  Republik
gern  bestrebt  sein  die  Verwirklichung  eines  solchen
Planes  zu  begünstigen.  Sie  können  damit  rechnen,
daß  die  von  einem  französischen,  unter  Leitung
der  Association  gegründeten  Komitee  eingereichte
Bitte  um  Genehmigung  der  Ausgabe  einer  Lotterie
von  20  Millionen  Franken  in  Frankreich  eine
günstige  Aufnahme  finden  wird.  Die  eventuelle
Weitergabe  der  erteilten  Genehmigung  wird  nicht
verboten  werden.  Eine  ähnliche  anderweitige
Lotterie  wird  in  den  folgenden  vier  Jahren  nicht
genehmigt  werden,  und  das  Komitee  wird  von
seiten  der  Verwaltung  alle  Hilfe  und  alle  Erleichterungen
  erhalten,  über  die  sie  zugunsten
einer  derartigen  Unternehmung  verfügt.“

Aus  dem  Wortlaut  des  Briefes  sowie  aus  den
verschiedenen  Wechselfällen  der  oben  erwähnten
Verhandlungen  geht  hervor,  daß  die  Genehmigung
der  Ausgabe  der  Lotterie  die  Abtretung  des  Niadi
Kuilu  zur  Ursache,  den  humanitären  Charakter
des  afrikanischen  Werkes  aber  als  Rechtfertigung
hatte.  Es  handelte  sich  nach  Auffassung  der
französischen  Regierung  nicht  um  einen  Gnadenakt,
  nicht  um  einen  unentgeltlichen  Dienst.  Die
Festsetzung  des  Betrages  der  Lotterie,  die  verschiedenen
  Bedingungen,  an  die  man  die  Bewilligung
ihrer  Ausgabe  knüpfte,  zeigen,  daß  sie  in  Wirklichkeit
  nur  eine  Gegenleistung  war,  die  der  Abtretung
  des  Niadi  Kuilu-Besitzes  durch  die  Association
  Internationale  entsprach.

Das  Versprechen  der  französischen  Regierung
        <pb n="96" />
        W  JI20

ne  constituait  point  un  engagement  unilateral.
Elle  n’'était  que  l’'un  des  termes  d'une  convention
  Ssynallagmatique.

Cette  convention  ne  fut  pas  cxécutée  par
la  France.  ·

Le  Gouvernement  de  l'Etat  du  Congo,
malgré  ses  réclamations  réitérées,  n'était  pas
encore  parvenu,  à  la  fin  de  Pannée  1885.  à
obtenir  la  remise  des  pièces  qui  lui  étaient
indispensables  pour  l’émission  de  la  loterie
promise.

Sans  doute  fallait-il  attribuer  la  cause  des
retards  en  lesquels  le  Gouvernement  français
semblait  se  complaire  aux  attaques  véhémentes
qdu'à  Paris  certaine  presse  dirigeait  systématiquement
  contre  I’Etat.  On  Singéniait  à
représenter  celui-ei  comme  étant  à  bout  de
resscurces  et  à  la  veille  de  devoir  réaliser  ses
possessions.  La  France  aurait  6té,  de  la  sorte,
appelée  à  réaliser  le  droit  de  préférence  due
lui  avaient  concédé  les  arrangements  d’apyril
1884  et  de  février  1885.  Doens  ces  conditions
n!  F  avait-il  pas  intérét  pour  elle  à  refuser  à
I’Etat  les  moyens  de  prolonger  son  existence?

Toutefois,  au  mois  de  janvier  de  T’année
186,  Monsieur  le  Comte  de  Montebello  annonca
  d’une  manidre  okficielle  et  positive  à
NMr.  PAdministrateur  général  du  Département
des  Affaires  Etrangères  de  I’Etat  l’exécution
imminente  des  engagements  pris  par  son  Gouvernement.


Mais  les  négociations  relotives  à  l’'Oubangui
dui  s'ouvrirent  peu  après  la  retardèrent  encore
et,  au  début  de  I’6t6,  la  remise  des  pieèces  si
longtemps  différéce  était  devenue  de  plus  en
plus  problématique.  Le  Gouvernement  fran-Cais
  se  renfermait  dans  lattitude  qdu’il  avait
adoptéec,  maintenant  ses  prétentions  ctparaissant
résolu  à  n'en  abandonner  aucune.

Les  pourparlers  furent  abandonnés;  ciest
alors  due  surgit  l’idée,  à  défaut  d'une  entente
directe  et  amiable,  de  recourir  à  un  arbitrage.

Mr.  Pirmez  fut  envoyé  à  Paris  avec  mission
de  proposer  cette  solution  extremc,  et,  en  cas
de  refus,  d’offrir  une  transaction  nouvelle.
NMr.  de  Freyeinet,  Ministre  des  Affaires  Etrangeres,
  se  déclara  prét,  des  les  premibres  ouvertures,
  à  deéférer  le  reglement  du  litige  à  un
tribunal  arbitral.  Ce  n'était  qufa  regret,  cebendant,
  que  le  Gouvernement  français  s'y
résignait.  Son  sentiment,  à  cet  6gard,  transpirait

  dans  une  note  du  Comte  de  Montebello“

à  Mr.  van  Eetvelde  du  9  juillet  1886:  La

stellte  keineswegs  eine  einseitige  Zusicherung  dar.
Sie  war  nur  eine  der  Bedingungen  in  einem
gegenseitigen  Vertrag.

Dieser  Vertrag  wurde  von  Frankreich  nicht

gehalten.

Die  Regierung  des  Kongostaates  war  trotz
ihrer  wiederholten  Mahnungen  Ende  des
Jahres  1885  noch  nicht  dazu  gelangt,  diejenigen
Dokumente  ausgehändigt  zu  erhalten,  die  ihr  zur
Ausgabe  der  versprochenen  Lotterie  unentbehrlich
waren.

Ohne  Zweifel  war  der  Grund  der  Verzögerung,
in  der  sich  die  französische  Regierung  zu  gefallen
schien,  den  heftigen  Angriffen  zuzuschreiben,  die
in  Paris  eine  gewisse  Presse  systematisch  gegen
den  Staat  richtete.  Man  bemühte  sich  denselben
so  hinzustellen,  als  sei  er  am  Ende  seiner  Hilfsquellen
  angelangt  und  vor  die  Notwendigkeit
gestellt,  seinen  Besitz  zu  verkaufen.  Frankreich
wärc  hiernach  dazu  berufen  gewesen,  sein  Vorzugsrecht
  geltend  zu  machen,  das  ihm  dank  der
Vereinbarungen  vom  April  1884  und  Februar
1885  eingeräumt  war.  Hatte  es  unter  solchen
Umständen  nicht  ein  Interesse  daran,  dem  Staat
die  Mittel  zur  Verlängerung  seines  Bestandes
vorzuenthalten?

Im  Jannar  1886  kündete  der  Graf  von
Montebello  dem  Administrateur  général  des
Departements  der  Auswärtigen  Angelegenheiten
dennoch  die  unmittelbar  bevorstehende  Ausführung
der  von  seiner  Regierung  übernommenen  Verbindlichkeiten
  an.

Aber  die  auf  den  Ubangi  bezüglichen  Verhandlungen,
  die  bald  darauf  einsetzten,  verzögerten
sie  abermals,  und  im  Beginn  des  Sommers  war
die  so  lange  verschleppte  Übergabe  der  Dokumente
mehr  und  mehr  problematisch  geworden.  Die
französische  Regierung  versteifte  sich  in  der  Haltung,
die  sie  eingenommen  hatte,  hielt  ihre  Forderungen
aufrecht  und  schien  entschlossen,  keine  einzige  aufzugeben.


Die  Besprechungen  wurden  aufgegeben;  da
tauchte  die  Idee  auf,  statt  einer  direkten  und
freundlichen  Verständigung  Zuflucht  in  einem
Schiedsspruch  zu  suchen.

Herr  Pirmez  wurde  nach  Paris  mit  dem
Auftrag  gesandt,  diese  äußerste  Lösung  vorzu-„schlagen

  und  im  Falle  der  Ablehnung  eine  neue

Verhandlung  anzubieten.  Der  Minister  des
Außern  de  Freycinet  erklärte  sich  bei  Beginn
der  Verhandlungen  bereit,  die  Regelung  des
Streites  einem  Schiedsgericht  zu  übertragen.  Aber
nur  mit  Bedauern  gab  die  französische  Regierung
nach.  Ihre  diesbezügliche  Ansicht  erhellte  aus
einer  vom  9.  Juli  1886  datierten  Note  des
Grafen  von  Montebello  an  van  Eetvelde:  Frank-
        <pb n="97" />
        W  V78  20

France  acceptait  ’arbitrage;
publique,  y  était-i!  dit,
affectée  de  cette  solution.

C’'tait  la  seule,  cependant,  qui  parüt  possible.

mais  I’opinion
serait  péniblement

Sur  ces  entrefaites,  la  direction  de  la  Lée-.

gation  française  à  Bruxelles  passa  des  mains
de  Mr.  le  Comte  de  Montebello  à  Mr.  Bourée.

Le  nouveau  Ministre  de  France  interposa
ses  bons  offices,  et  les  négociations  reprirent
après  une  interruption  de  duelques  mois.  Elles
aboutirent  assez  rapidement  à  un  accord.  Les
documents  qui  le  consacraient  officiellement
furent  signés  le  29  avril  1887.  Lentente
portait  sur  trois  points  différents.  Tout
d’abord  nouvelle  concession  territoriale  imposée
  à  I’Etat  Indépendant;  la  frontière  était
reculée  de  la  Likona  au  thalweg  de  I’Ou--bangui.
  La  France  d’'autre  part,  s'engageait
à  autoriser  I’admission  à  la  cote  de  la  Bourse
de  Paris  d’un  emprunt  à  primes  jusquf#  concurrence
  de  80  millions,  engagement  qui  entrainait
  de  la  part  de  I’Etat  la  renonciation
à  la  loterie  promise  en  1885;  enfin  la  France
reconnaissait,  en  ce  qui  concerne  le  droit  de
Préference  due  lui  avait  accordé  larrangement
de  1884,  due  Pexercice  ne  lui  en  était  pas
permis  à  I’égard  de  la  Belgique.

IV.

L'espérance  si  longtemps  caressée  par
I’Etat  Indépendant  d’entretenir  avec  la  France
des  relations  cordiales,  basées  sur  identité
de  caractère  de  ceuyre  dufils  poursuivaient
tous  deux  au  cceur  de  I’Afrique,  rendues  nécessaires
  par  les  dangers  à  vainere  les  difficultés
  de  la  täche  commune  à  accomplir,
allaient-ils  enfin  se  réaliser?

II  est  douloureux  de  constater  due  les
efforts  constants  de  I’Etat  pour  Syattirer  et  se
garder  l’appui  et  le  concours  de  la  France
sont  restés  Stériles.

Le  protocole  de  delimitation  de  1887  avait
procuré  au  domaine  francais  un  nouvel  et
important  agrandissement.  Cet  accroissement
de  territoire  et  d’influence  ne  suffisait  pas
cependant  à  satisfaire  des  revendications  qui.
renaissent  sans  cesse.  II  faut  à  le  France
blus  encore;  insoucieuse  du  traité  du  5  février
qui  reste  T’acte  principal  de  délimitation
et  à  la  lumière  duquel  se  doit  interprèter  le
protocole  de  1887.  Les  journaux  frangçais
cherchent  aujourd’hui  à  revendiquer,  au  deld
de  I'Oubangui  les  régions  qui  s'étendent  jusqu'à
  I’Ouellé,  l’'un  des  cours  d’eau  dont  la

reich  nimmt  das  Schiedsgericht  an;  aber  die
öffentliche  Meinung,  so  wurde  in  ihr  gesagt,
würde  durch  diese  Lösung  peinlich  berührt  werden.

Es  war  aber  die  einzige,  die  möglich  erschien.

In  der  Zwischenzeit  ging  die  Leitung  der
französischen  Gesandtschaft  in  Brüssel  von  dem
Grafen  von  Montebello  in  die  Hände  des  Herrn
Bourée  über.

Der  neue  Gesandte  bot  seine  guten  Dienste
an,  und  die  Verhandlungen  wurden  nach
einer  Unterbrechung  von  mehreren  Monaten
wieder  ausgenommen.  Sie  gelangten  schnell  zu
einem  Abschluß.  Die  Schriftstücke,  welche  ihn
bestätigten,  wurden  am  29.  April  1887  unterzeichnet.
  Die  Verständigung  bezog  sich  auf  drei
verschiedene  Punkte.  Zunächst  eine  neue,  dem
Unabhängigen  Staat  auferlegte  Gebietsabtretung;
die  Grenze  wurde  vom  Likona  nach  dem  Talweg
des  Ubangi  verschoben.  Frankreich  verpflichtete
sich  anderseits,  die  Zulassung  einer  Prämienanleihe
  bis  zur  Höhe  von  80  Millionen  Franken
zur  Notierung  an  der  Pariser  Börse  zu  genehmigen,
eine  Verpflichtung,  die  auf  seiten  des  Kongostaates
  den  Berzicht  auf  die  im  Jahre  1885  versprochene
  Lotterie  bedingte;  endlich  erkannte
Frankreich  hinsichtlich  des  ihm  durch  das  Abkommen
  vom  Jahre  1884  gewährten  Vorzugsrechtes
  an,  daß  ihm  die  Ausübung  desselben
gegenüber  Belgien  nicht  gestattet  sei.

IV.

Sollten  sich  nunmehr  die  so  lange  vom  Unabhängigen
  Staat  gehegten  Hoffnungen,  mit  Frankreich
  herzliche,  auf  die  Gleichheit  des  Charakters
der  von  beiden  Staaten  im  Herzen  Afrikas  verfolgten
  Ziele  beruhenden  Beziehungen,  die  durch
die  zu  überwindenden  Gefahren  und  die  Schwierigkeiten
  der  zu  vollendenden  gemeinsamen  Aufgabe
geboten  erschien,  pflegen  zu  können,  endlich  verwirklichen?


Es  ist  schmerzlich,  festzustellen,  daß  die  beständigen
  Bemühungen  des  Staates,  sich  die
Stütze  und  Mitwirkung  Frankreichs  zu  bewahren,
unfruchtbar  geblieben  sind.

Das  Grenzprotokoll  von  1887  hatte  dem
französischen  Staatsgebiet  eine  neue  und  bedeutende
  Vergrößerung  verschafft.  Diese  Vermehrung
  an  Land  und  Einfluß  genügte  indessen
nicht,  um  die  ohne  Aufhören  sich  erneuernden
Forderungen  zu  befriedigen.  Frankreich  braucht
mehr,  ungeachtet  des  Vertrages  vom  5.  Februar
1885,  welcher  der  Hauptgrenzvertrag  bleibt  und
in  dessen  Licht  das  Protokoll  von  1887  auszulegen
  ist.  Die  französischen  Zeitungen  suchen
heute  jenseits  des  Ubangi  die  Gebiete,  die  sich

bis  zum  Uelle  ausdehnen,  zu  beanspruchen,  eines

der  Wasserläufe,  deren  Vereinigung  die  Grenze
        <pb n="98" />
        G  79  2O

jonction  forme  cette  rivière  devenue  frontière
des  deux  souverainetés.  Ni  la  convention  de
1885,  ni  le  protocole  ne  mentionne  I’Ouell&amp;amp;.
Bien  au  contraire,  la  première  stipule  due
I’exträme  limite  des  possessions  françaises
sera  le  17me  méridien.  C'est  à  des  agents
de  I’Etat  subsidiés  par  lui  due  l’on  doit  la
reconnaissance  et  I’exploration  de  la  plupart
des  affluents  de  I’Oubangui  et  des  importantes
rivières  d’amont.  Ils  y  ont  conclu  des  traités
avec  les  chefs  indigenes.  II8s  y  ont  fondé
des  stations,  frayé  les  voies  à  la  civilisation
européenne.  Qu’importe!  D’aucuns  en  France
n'en  tiennent  nul  compte,  et,  spéculant  sur
les  concessions  du'’on  a  su  obtenir  en  1885
et  en  1887,  ont  médité  d’'en  arracher  de  nouvelles
  au  mépris  de  tous  les  droits.

Dans  l'’exécution  des  arrangements  financiers,
  la  France  ne  montra  pas  plus  de  bienveillance
  due  dans  celle  des  arrangements
territoriaux.  On  se  rappele  comment,  des
1885,  après  avoir  promis  à  I’Etat  ’autorisation
d'’organiser  une  loterie  dont  le  produit  servirait
  de  compensation  au  sacrifice  qu’il  S’'était
infligse  en  lui  cédant  T’opulente  vallée  du
Niadi-Kwillu,  elle  parvint  à  échapper  à  ses
engagements.  En  1867  elle  s'engage,  moyennant
  renonciation  à  la  loterie,  à  autoriser
Fadmission  à  la  cote  de  la  Bourse  de  Paris
des  titres  de  Iemprunt  à  prime  Emis  par
1Etat  jusquf’a  concurrence  de  80  millions  de
francs  et  à  en  permettre  la  libre  négociation
en  France.  Mais  ce  n'est  qu'en  acht  1889
due  TPon  obtient  ’inscription  des  titres  à  la
cote  de  la  Bourse  parisienne,  les  faecilités
légales  nécessaires  à  leur  négociation  et  sans
lesquelles  leur  inscription  à  la  cote  n'est
dufun  avantage  illusoire  et  de  pure  forme
sont  refusées.  La  conséquence  en  est  due
les  valeurs  de  Demprunt  n'ont  trouré  en
France  qu'’un  placement  difficile  et  restreint.

Enfin,  dans  les  négociations  relatives  au
Groit  de  préférence,  P’interprétation  donnée
Dar  I’Etat  à  l’accord  de  1884  n'obtint  qu’une
adhésion  tacite  de  la  part  du  Gouvernement
français,  bien  du’elle  füt  Cvidemment  conforme
aux  intentions  dui  y  avaient  présidé.

Cet  accord  avait  été  constatc  par  un
cehange  de  lettres  datées  du  23  et  24  avril
1884  entre  Mr.  Strauch,  Président  de  IAssoeiation
  Internationale  Africaine  et  Mr.  Jules
Ferry,  Président  du  Conseil  et  Ministre  des
Affaires  Etrangères.  L’Asscciation  yF  reconnaissait
  à  la  France  un  droit  de  préférence,

der  beiden  Staaten  geworden  ist.  Weder  der
Vertrag  von  1885  noch  das  Protokoll  von  1887
erwähnten  den  Uelle.  Ganz  im  Gegenteil  setzt  der
erstere  als  äußerste  Grenze  der  französischen  Besitzungen
  den  17.  Meridian  fest.  Den  vom
Staat  unterstützten  Beamten  ist  die  Erkundung
und  Erforschung  der  meisten  Nebenflüsse  des
Ubangi  und  der  wichtigen  Flüsse  oberhalb  desselben
  zu  verdanken.  Sie  haben  Verträge  mit
den  Eingeborenen-Häuptlingen  abgeschlossen.  Sie
haben  Stationen  gegründet  und  der  europäischen
Zivilisation  die  Wege  geebnet.  Was  tut  das?
Niemand  trägt  in  Frankreich  dem  Rechnung,  und
indem  man  mit  den  in  den  Jahren  1885  und
1887  erlangten  Zugeständnissen  rechnet,  sucht
man  weitere  mit  Hintansetzung  jeden  Rechtes  zu
ergattern.

Bei  der  Ausführung  der  finanziellen  Vereinbarungen
  zeigte  Frankreich  kein  größeres  Wohlwollen
  als  bei  den  Landfragen.  Man  erinnert
sich,  wie  es  sich  seit  1885,  nachdem  es  dem  Staat
die  Genehmigung  zu  einer  Lotteric,  deren  Ergebnis
als  Entschädigung  für  die  Opfer,  die  dem  Staat
für  die  Abtretung  des  reichen  Tales  des  Niadi
Kuilu  auferlegt  worden  waren,  dienen,  versprochen
hatte,  dieser  Verpflichtung  zu  entziehen  wußte.  Im
Jahre  1887  verpflichtete  es  sich,  nachdem  der
Staat  auf  die  Lotterie  hatte  Verzicht  leisten
müssen,  die  Zulassung  der  vom  Staat  ausgegebenen
  Prämienanleihe  bis  zur  Höhe  von
80  Millionen  Franken  zur  Notierung  an  der
Pariser  Börse  zu  gewähren  und  den  freien
Handel  derselben  in  Frankreich  zu  gestatten.
Aber  erst  im  August  1889  erreichte  man  die
Notierung  der  Anleihe  im  Kurszettel  der  Pariser
Börse;  die  für  den  Börsenhandel  erforderlichen
gesetzlichen  Erleichterungen  aber,  wie  z.  B.  die
Ankündigung  des  Erscheinens  der  Stücke  im
Handel,  die  für  die  Anleihe  erforderliche  Zeitungsreklame
  usw.,  ohne  die  ihre  Zulassung  an  der
Börse  nur  ein  illusorischer  Vorteil  und  eine  leere
Formsache  ist,  blieben  versagt.  Die  Folge  ist,
daß  die  Loose  in  Frankreich  nur  eine  schwierige
und  beschränkte  Unterbringung  gefunden  haben.

Bei  den  Verhandlungen  über  das  Vorzugsrecht
endlich  erhielt  die  Auslegung,  die  der  Staat  dem
Übereinkommen  von  1884  gab,  von  seiten  Frankreichs
  nur  eine  stillschweigende  Zustimmung,  obwohl
  diese  Auslegung  offenbar  den  seinerzeit
leitend  gewesenen  Absichten  entsprach.

Dieses  Abkommen  war  durch  einen  Briefwechsel
  zwischen  Colonel  Strauch,  dem  Präsidenten
der  Assceciation  Internationale  Africaine  und
Jules  Ferry,  dem  Président  du  Conseil  und  auswärtigen
  Minister  vom  23.  und  24.  April  geschlossen
  worden.  Die  Association  erkannte  darin
Frankreich  ein  Vorzugsrecht  zu,  falls  infolge  unvor-
        <pb n="99" />
        G  80

si  par  des  circonstances  imprévues  elle  était
amenée  un  jour  à  réaliser  ses  possessions.
II  apparait  de  toute  éCvidence  qdue  I’Association
  Internationale,  lorsqufelle  accorda  à  la
Fränce  cet  avantage  capital,  n’avait  d’'autre
but  due  de  dissiper  les  appréhensions  due
pouvait  faire  naitre  I’éventualité  d'’une  cession
de  ces  immenses  territoires  à  une  puissance
coloniale  4dtrangere.  La  France  voulait  étre
rassurée  sur  le  sort  de  I’Empire  du  Congo.
Elle  n’entendait  pas  du’'’il  tombät  au  mains  de
duelque  riche  rival,  dont  le  voisinage  lui  eüt
porté  ombrage.  La  déclaration  de  I'Association
Geartait  cette  perspective  redoutée.  Elle  affirmait
  le  caractère  essentiellement  belge  de
I’entreprise  africaine.  Telle  en  était  l'unique
portẽe.
L'Etat  du  Congo  cependant  prévoyant  la
possibilité  d'une  cession  de  ses  domaines
d’Afrique  à  la  Belgique  à  laquelle  l’unissaient
des  liens  personnels  et  naturels  si  intimes,
crut  nécessaire,  au  cours  des  négociations  qui
aboutirent  aux  arrangements  du  29  avril  1887,
de  préciser  la  véritable  signification  de
T’accord  d'’avril  1884.  II  en  fit  Tobjet  d'’une
lettre  qdue  Mr.  van  Eetvelde  adressa  à  Mr.
Bourée  à  la  date  du  22  avril  1887.  La  voici:
„L'Association  Internationale  Africaine,
lorsqu'elle  a  fait  avec  le  Gouvernement  de  la
République  l’arrangement  de  1884  confirmé
par  lettre  du  5  février  1885  n'a  pas  entendu
et  n’'a  pu  entendre  du’en  cas  de  réalisation
de  ses  possessions  le  droit  de  préférence
accordé  à  la  France  envers  toutes  les  autres
puissances  püt  etre  opposé  à  la  Belgique  dont
le  Roi  Léopold  était  le  Souverain.

Mais  il  va  de  soi  que  I’Etat  du  Congo  ne
pourrait  céder  ces  mémes  possessions  à  la
Belgique  sans  lui  imposer  Tobligation  de  reconnaitre
  le  droit  de  préférence  de  la  France
pour  le  cas  on  elle  viendrait  elle-meme  à  les
réaliser.

Ces  explications  n'enlèvent  et  n'ajoutent
rien  aux  actes  rappelés  ci-dessus;  loin  de  leur
Stre  contraire,  elles  ne  font  du’'en  constater
le  sens.

de  suis  auforisé  à  ajouter  due  c'est  celui
du'y  a  attaché  l’auguste  fondateur  de  I’Association
  Internationale  Africaine  en  les  autorisant.


Le  Gouvernement  francais  ne  pouvait
contester  due  telle  füt  en  effet  la  signification
du’il  fallait  attribuer  aux  engagements  de
184.  II  ne  lui  plut  pas  cependant  de  la  reconnaftre
  ouvertement  et  franchement  par  une

—

herzusehender  Umstände  sie  eines  Tages  dazu  veranlaßt
  werden  sollte,  ihre  Besitzungen  zu  veräußern.

Es  ist  augenscheinlich,  daß  die  Asscciation
Internationale,  als  sie  Frankreich  diesen  wesentlichen
  Vorzug  gewährte,  kein  anderes  Ziel  hatte,
als  die  Befürchtungen  zu  zerstreuen,  welche  die
Möglichkeit  der  Abtretung  dieser  ungeheuren
Ländergebiete  an  eine  fremde  Kolonialmacht  erwecken
  konnte.  Frankreich  wollte  hinsichtlich  des
Schicksals  des  Kongostaates  Gewißheit  haben.  Es
wollte  nicht,  daß  derselbe  in  die  Hände  irgendeines
  reichen  Nebenbuhlers  fiele,  dessen  Nachbarschaft
  ihm  Unruhe  erregen  mußte.  Die  Erklärung
der  Association  beseitigte  diese  gefürchtete  Aussicht.
Sie  bestätigte  den  hervorragend  belgischen  Charakter
  des  afrikanischen  Unternehmens.  Das  war
seine  einzige  Bedentung.

Im  Laufe  der  Verhandlungen,  die  zu  dem
Abkommen  vom  29.  April  1887  führten,  hielt  es  der
Kongostaat,  die  Möglichkeit  einer  Abtretung  seines
afrikanischen  Gebietes  an  Belgien,  mit  dem  ihn
so  enge  und  persönliche  Bande  verknüpften,  voraussehend,
  für  nötig,  die  wahre  Bedeutung  des
Abkommens  vom  April  1884  festzulegen.  Er
machte  die  Frage  zum  Gegenstand  eines  Briefes,
den  van  Eetvelde  an  Bource  unter  dem  22.  April
1887  richtete.  Er  lautet:

„Als  die  Association  Internationale  Africaine
mit  der  Regierung  der  Republik  das  durch  das
Schreiben  vom  5.  Februar  1885  bestätigte  Abkommen
  von  1884  traf,  hat  sie  im  Falle  der
Abstoßung  ihrer  Besitzungen  nicht  im  Sinne  gehabt
  und  auch  nicht  im  Sinne  haben  können,
daß  das  Frankreich  gegenüber  allen  anderen
Staaten  gewährte  Vorzugsrecht  auch  gegen  Belgien
geltend  gemacht  werden  könne,  dessen  Sonverain
König  Leopold  ist.  «

Aber  es  ist  selbstverständlich,  daß  der  Kongo—
staat  diese  Besitzungen  nicht  an  Belgien  abtreten
kann,  ohne  ihm  die  Verpflichtung  aufzuerlegen,
das  Vorzugsrecht  Frankreichs  für  den  Fall  anzuerkennen,
  daß  es  dieselben  seinerseits  einmal
wieder  abstoßen  will.

Diese  Darlegungen  sollen  die  vorstehend  erwähnten
  Erklärungen  weder  abschwächen  noch
ihnen  etwas  hinzufügen;  weit  davon  entfernt
ihnen  entgegen  zu  sein,  sollen  sie  nur  dazu  dienen,
ihren  Sinn  festzustellen.

«  bin  ermächtigt  hinzuzufügen,  daß  dies
auch  der  Sinn  ist,  den  der  erhabene  Gründer  der
Association  Internationale  Africaine  ihnen  zuschreibt,
  indem  er  sie  zugleich  genehmigt.“

Die  französische  Regierung  konnte  nicht  be—
streiten,  daß  dies  in  der  Tat  die  Bedeutung  sei,
die  man  den  Vereinbarungen  von  1884  zuschreiben
müsse.  Es  kam  ihr  aber  nicht  bei,  dies  offen
und  frei  in  einer  bestimmten  Erklärung,  die,
        <pb n="100" />
        W  81

déclaration  catégorique  dont  le  prix  cüt  grandi  à
etre  donnée  de  bonne  gräce.  II  donna  son
ssentiment  mais  Ienveloppa  d'une  forme  réservée
  et  froide  dui  n'’enleve  rien,  il  est  vrai,
à  sa  portée  mais  qui  ne  révele  du'’une  médioere
  sympathie  et  ne  semble  pas  attester  un
désir  bien  vif  de  complaire  au  Gouvernement
de  I’Etat.

La  réponse  de  Mr.  Bourée  à  Ar.  van  Eetvelde
  était  ainsi  coneu;  elle  était  datée  du
29  avril:

"’  Vous  m’'avez  fait  P’honneur  de  m’'’éCcrire  à
la  date  du  22  avril  une  lettre  qdui  a  pour
objet  d'’établir  que  I’Association  Internationale
Afrficaine,  lorsqu’'elle  a  contracté  avec  le  Gouvernement
  de  la  République  l’arrangement  de
1884,  confirmé  par  la  lettre  du  5  février  1885
n'avait  entendu,  qu'fen  cas  de  réalisation  de
ses  possessions,  le  droit  de  préférence  reconnu
à  la  France  envers  toutes  les  autres  Puissances
put  etre  opposé  à  la  Belgique  dont  le  Roi
Léopold  était  Souverain.

Vous  ajoutez  du’'il  allait  de  soi,  toutefois,
aue  I’Etat  du  Congo  ne  pourrait  céder  ces
memes  possessions  à  la  Belgique  sans  lui
imposer  Pobligation  de  reconnafttre  le  droit  de
bréférence  de  la  France  pour  le  cas  on  elle
voudralt  elle-méme  les  réaliser.

Vous  faites  remarquer,  d’'autre  part,  qdue
ces  explications  n'enlèvent  ni  ajoutent  rien
aux  actes  rappelés  ci-dessus;  qdue  loin  de  leur
ötre  contraires,  elles  ne  font  qufen  constater
le  sens  el  due  tel  est  bien  celui  du'’y)  a
attribuk  lI’auguste  fondateur  de  I’Association
Internationale  Africaine  en  les  autorisant.

En  vous  accusant  réception  de  votre  lettre,
je  suis  autorisc  de  vous  dire  qdue  je  prends
acte  au  nom  du  Gouvernement  de  la  Républiqdue
  de  ’interpreétation  du’elle  renferme  et
qui  vous  présentez  comme  ayant  toujours  6t6
celle  uue  vous  avez  attachée  à  la  convention
de  1884,  en  tant  que  cette  interprétation  n’'est
bas  contraire  auxs  actes  internationaux  préexistants“.


Ces  deux  lettres  lurent  livrées  à  la  publicité
  en  1890.  On  les  produisit  à  la  Chambre
des  Représentants  lorsqu’felle  fut  saisie  de  la
convention  de  pret  conclue  le  3  juillet  1890
entre  le  Gouvernement  de  I’Etat  Indépendant
et  le  Gouvernement  belge  on  se  trouvaient  en
outre  réglées  les  conditions  d'une  cession
Gventuelle  des  territoires  et  des  droits  de
souveraineté  de  lI’Etat  du  Congo  à  la  Belgique.

L'arrangement  de  1887  Satisfit  tout  le
monde,  seule  une  voix  discordante  s'éleva.

r*

wenn  gern  gegeben,  ihren  Wert  erhöht  haben
würde,  zu  tun.  Sie  gab  ihre  Zustimmung,  aber
hüllte  sie  in  eine  zurückhaltende  und  kalte  Form
ein,  die  ihr  zwar  nichts  von  ihrer  Bedeutung
nahm,  aber  doch  eine  sehr  mäßige  Zuneigung
enthüllte  und  keine  sehr  lebhafte  Geneigtheit  erkennen
  ließ,  der  Regierung  des  Staates  zu  willfahren.


Die  vom  29.  April  datierte  Antwort  Bourées
an  van  Eetvelde  lautete,  wie  folgt:

„Sie  haben  mich  unter  dem  22.  April  mit
einem  Brief  beehrt,  der  bezweckte,  festzustellen,
daß  die  Association  Internationale  Africaine,  als
sie  mit  der  Regierung  der  Republik  das  durch
das  Schreiben  vom  5.  Februar  1885  bestätigte
Abkommen  von  1884  abschloß,  nicht  der  Ansicht
war,  daß  im  Falle  eines  Verkaufs  ihrer  Besitzungen
  das  Frankreich  vor  allen  anderen  Mächten
eingeräumte  Vorzugsrecht  gegen  Belgien,  dessen
Herrscher  der  König  Leopold  ist,  geltend  gemacht
werden  könne.

Sie  fügen  hinzu,  daß  es  indessen  selbstverständlich
  sei,  daß  der  Kongostaat  diese  Besitzungen
nicht  an  Belgien  abtreten  könne,  ohne  ihm  die
Verpflichtung  aufzuerlegen,  das  Vorzugsrecht
Frankreichs  für  den  Fall  anzuerkennen,  daß  es
dieselben  selbst  wieder  abstoßen  will.  Sie  bemerken
  anderseits,  daß  diese  Darlegungen  die
vorstehend  erwähnten  Erklärungen  weder  abschwächen
  noch  ihnen  etwas  hinzufügen  sollen;
daß  sie  vielmehr,  weit  davon  entfernt,  ihnen  entgegen
  zu  sein,  nur  dazu  dienen  sollen,  ihren
Sinn  festzustellen  und  daß  dies  auch  der  Sinn
ist,  den  der  erhabene  Gründer  der  Association
Internationale  Africaine  ihnen  zuschreibt,  indem
er  sie  zugleich  genehmigt.

Indem  ich  den  Empfang  Ihres  Briefes  bestätige,
  bin  ich  ermächtigt  Ihnen  zu  erklären,  daß
ich  im  Namen  der  Regierung  der  Republik  von
der  in  ihm  enthaltenen  Auslegung,  insoweit  diese
Auslegung  nicht  früheren  internationalen  Vereinbarungen
  widerspricht,  Kenntnis  nehme,  von  der
Sie  angeben,  daß  sie  immer  diejenige  gewesen
sei,  die  Sie  dem  Abkommen  von  1884  beimessen."


Diese  beiden  Briefe  wurden  1890  veröffentlicht.
  Man  legte  sie  der  Repräsentantenkammer
vor,  als  diese  mit  dem  Darlehnsvertrag  besaßt
wurde,  der  am  3.  Juli  1890  zwischen  der  Regierung
  des  Unabhängigen  Staates  und  der  belgischen
  Regierung  abgeschlossen  war,  in  dem  unter
andern  auch  die  Bedingungen  einer  eventuellen
Abtretung  der  Gebiete  und  Souverainitätsrechte
des  Kongostaats  an  Belgien  geregelt  waren.

Das  Abkommen  von  1887  befriedigte  alle
Welt,  nur  eine  abweichende  Stimme  orhob  sich.
        <pb n="101" />
        G  82  0

Elle  venait  de  la  presse  française;  e'etait
celle  de  l’un  de  ses  plus  importants  et  sérieux
organes,  le  Journal  des  Débats.

Tout  en  reconnaissant  la  valeur  morale:
ou,  si  l'on  veut,  a  convenance“  d'une  interprétation
  qui  exceptait  du  droit  de  préemption
reconnu  à  la  France  en  1884  la  Belgique
dont  le  RKoi  Lé0opold  est  le  Souverain,  le
Journal  des  Débats,  dans  son  numéro  du
8  juillet  1890,  estimait  du'elle  aurait  gagné
à  Sse  produire  plus  to0l,  et,  qu'fau  surplus,
Vengagement  de  1884  Ctait  formel  sans  atténuations
  ni  restrictions,  et  qufil  ne  mettait
een  présence  due  I’Etat  libre  et  la  France.
Telle  n’'avait  pas  é6té  toujours  l’appréciation
du  Journal  des  Débats.

Et  trois  ans  auparavant,  en  mai  1887,
s  ’occupant  des  conventions  d’ayril  qui  venaient
simultanément  de  régler  la  question  de  la
délimitation  des  territoires,  celle  de  l’emprunt
et  celle  du  droit  de  préférence,  il  résumait
dans  ces  termes  les  arrangements  intervenus
sur  ce  dernier  point:

„  e  Rol  Léopold  s'’étant  préoccupé  des
divergences  d'appréciations  qdui  s'étaient  manifestéees
  dans  les  commentaires  des  differents
journaux.  au  sujet  du  droit  de  préemption
garanti  par  lui  à  la  France,  a  déclard  au
Gouvernement  français  qu'il  n’avait  jamais
pensé  due  cette  clause  püt  eétre  opposce  à  la
Belgidue  au  cas  on  celle-ci  voudrait  se  substituer,
  un  jour,  à  I’Etat  Indépendant.  Le
lien  personnel  entre  les  deux  Etats  est  considéré
  par  lui  comme  ercluant  une  interprétation
  aussi  rigoureuse  d'une  stipulation  qui
a  eu  pour  objet  de  garantir  la  France  contre
I’éventualité  de  la  cession  des  territoires  de
1’Etat  Indépendant  à  une  grande  puissance
dont  le  voisinage  pourrait  porter  ombrage  à
’influence  française  dans  ces  régions.  I%
Gouvernement  francais  a  donné  acte  de  cette
déeclaration  au  Roi  des  Belges.  Mais  il  a  6t
entendu,  qu'en  tout  cas,  celle-ci  laissait  subsister
  dans  toute  sa  koree  la  clause  de  préemption
  en  faveur  de  la  France,  au  cas  ou
la  Belgique,  s'ctant  substituce  à  IEtat  indépendant,
  voudrait  ultérieurement  rDéaliser  les
territoires  ainsi  acquis  par  elle."

A  trois  annéd6es  d’inter  valle,  le  Journal  des
Débats,  dont  on  M’ignore  pas  les  attaches
avec  le  département  des  Affaires  Etrangeères,
avait  changé  donc  radicalement  de  ton  et
d’appréciation.  II  cherchait,  en  1890,  à  jeter
de  obscurité  et  du  qdoute  sur  des  conventions
dont  il  avait  lui-meme,  au  moment  de  leur
conclusion,  indiquc  avee  Gxactitude  et  clarté
la  portée  et  le  sens.

Sie  kam  von  seiten  der  französischen  Presse,
und  zwar  war  es  eine  ihrer  angesehensten  und
ernstesten  Vertreterinnen,  das  Journal  des  Débats.

Bei  aller  Anerkennung  des  „moralischen  Wertes“
oder,  wenn  man  will,  der  „Angemessenheit“  einer
Auslegung,  welche  Belgien,  dessen  Souverän
König  Leopold  ist,  von  dem  Frankreich  1884  zuerkannten
  Vorzugsrecht  ausnahm,  erklärte  das
„Journal  des  Débats“  in  seiner  Nummer  vom
18.  Juli  1890,  daß  sie  an  Wert  gewonnen  hätte,
wenn  sie  früher  vorgebracht  worden  wäre,  daß
die  Zusage  von  1884  im  übrigen  eine  förmliche
ohne  Abweichungen  und  Vorbehalte  gewesen  sei
und  daß  sie  nur  den  Freistaat  und  Frankreich
angehe.  Das  war  nicht  immer  der  Standpunkt
des  „Journal  des  Débats“  gewesen.

Denn  drei  Jahre  vorher,  im  Mai  1887,  als
es  sich  um  die  April-Abmachungen,  die  gleichzeitig
die  Frage  der  Gebietsabgrenzungen,  der  Auleihe
und  die  des  Vorzugsrechtes  geregelt  hatten,  handelte,
  jaßte  das  Blatt  die  in  letzterer  Beziehung
getroffenen  Abmachungen  in  folgenden  Worten
zusammen:

„Nachdem  er  sich  mit  den  auseinandergehenden
Wertabschätzungen,  die  in  den  Erläuterungen  verschiedener
  Zeitungen  hinsichtlich  des  von  ihm  an
Frankreich  gewährleisteten  Vorzugsrechts  hervorgetreten
  waren,  beschäftigt  hatte,  hat  der  König
Leopold  der  französischen  Regierung  erklärt,  daß
er  nie  daran  gedacht  habe,  daß  dieser  Vorbehalt
Belgien  entgegengestellt  werden  könne,  falls  es
eines  Tages  geneigt  sein  würde,  an  Stelle  des
Unabhängigen  Staates  zu  treten.  Das  persönliche
  Band  zwischen  diesen  beiden  Staaten  werde
von  ihm  so  betrachtet,  daß  es  eine  so  strenge
Auslegung  einer  Festsetzung  ausschließe,  die  den
Zweck  habe,  Frankreich  gegen  die  Möglichkeit
einer  Abtretung  des  Gebietes  des  Unabhängigen
Staates  an  eine  Großmacht  zu  schützen,  deren
Nachbarschaft  den  französischen  Einfluß  in  diesen
Gegenden  schädigen  könne.  Die  französische
Regierung  hat  dem  König  der  Belgier  diese  Erklärung
  bezeugt.  Aber  sie  hat  zu  verstehen  gegeben,
  daß  diese  Erklärung  auf  alle  Fälle  den
Vorkaufsrecht-Vorbehalt  zugunsten  Frankreichs  in
Kraft  lasse,  falls  Belgien,  nachdem  es  an  die
Stelle  des  Unabhängigen  Staates  getreten  sei,
später  die  so  erworbenen  Gebiete  verkaufen  wolle.“

Innerhalb  eines  Zeitraums  von  drei  Jahren
hatte  also  das  „Journal  des  Débats“,  dessen
Beziehungen  zum  Ministerium  des  Auswärtigen
bekannt  sind,  vollständig  den  Ton  und  die  Wertabschätzung
  geändert.  1890  suchte  das  Blatt
Dunkelheit  und  Zweifel  über  die  Abmachungen
äu  verbreiten,  deren  Sinn  und  Tragweite  es  im
Angenblick  ihres  Abschlusses  zutreffend  und  klar
angegeben  hatte.
        <pb n="102" />
        W  83

II  est  difficile  de  ne  pas  attribuer  ce  revirement
  d’attitude  à  une  pensée  yFhostilité,
non  avouée,  certes,  mais  à  peine  dissimulée  à
I’égard  de  l’foeuvre  belge  en  Afrique.

V.

De  I’historique  due  nous  venons  de  tracer
des  relations  de  UEtat  du  Congo  avec  la  France,
depuis  leur  origine,  on  garde  I’impression  tres
nette  que  I’Etat  Indépendant  a  déployé  des  le
début,  les  plus  louables  efforts,  qu'il  n’a  rien
négligé  pour  établir  avec  le  Gouvernement
francais  des  relations  d’harmonie  cordiale,
d'entente  intime,  d'’appui  mutuel,  sans  jamais
rencontrer  auprès  de  lui  U’accueil  bienveillant
auquel  ses  bons  procédés  donnaient  le  droit
de  prétendre.

II  ne  s'est  pas  découragé,  cependant,  et
son  attitude  ne  s'est  pas  ressentie  des  difficultés,
  qu'à  tout  moment,  il  a  rencontrées  sur
son  chemin  et  qdu’'il!  n'a  pu  traverser  quf’à
force  de  modération,  de  patience,  d’énergie
ferme  mais  conciliante.

II  a  continué  de  multiplier  les  preuves  du
désir  sincère  dont  il  stait  animé  de  vivre  en
bonne,  sincère  et  réciproque  amitié  avec  un
voisin  dont  les  intéréts  touchent  de  si  près
aux  siens.  II  M'a  point  é616  plus  heureux  que
par  le  passé.

En  octobre,  1888,  il  demanda  le  concours
du  Gouvernement  français  pour  la  réalisation
d'une  mesure  humanitaire  qui  devait,  jusqu'à
un  certain  point  contribuer  à  délivrer  les
régions  centrales  africaines  des  horreurs  de
Ia  traite.  II  sagissait  d'’enrayer  le  commerce
des  armes  à  feu.

Le  11  oetobre,  le  Gouvernement  de  I'Etat
prit  un  décret  tendant,  d'un  cöté,  à  interdire
d’une  facon  absolue,  le  trafie  et  le  transport
des  armes  au  deld  des  points  on  le  Congo
cesse  d’'etre  mitoyen;  de  l’autre  à  ne  tolérer
dans  les  régions  situcces  en  aval  de  ces  points
due  la  vente  des  seuls  fusils  dits  de  la  traite,
ck’est-à-dire  les  fusils  à  silerx  non  rayés,  ainsi
due  de  la  poudre.  La  vente  de  ces  derniers
articles,  sans  offrir  autant  d’inconvénient  due
eelle  des  fusils  perfectionnés  et  de  leurs  munitions
  n’est  pas  cependant  exempte  de  danger.

Le  Gouvernement  du  Congo  aurait  voulu
provisoirement  la  prohiber  dans  toute  I’étendue
du  territoire.  II  fut  arrtéc  néanmoins  par
cette  considération  qu'’une  telle  mesure  ne
Sernit  réellement  efficace  due  si  elle  était  prise

Es  ist  schwer,  dieser  Wendung  in  der  Haltung
nicht  einem,  allerdings  nicht  offen  ausgesprochenen,
aber  doch  nur  schlecht  verhüllten  feindseligen  Gefühl
  gegenüber  dem  belgischen  Werk  in  Afrika
zuzuschreiben.

V.

Man  behält  von  dem  geschichtlichen  Überblick,
den  wir  über  die  Beziehungen  des  Kongostaats
zu  Frankreich  von  ihrem  Ursprung  an  gegeben
haben,  den  sehr  klaren  Eindruck  zurück,  daß  der
Unabhängige  Staat  von  Anfang  an  die  löblichsten
Anstrengungen  gemacht  hat,  daß  er  nichts  vernachlässigt
  hat,  um  mit  der  französischen  Regierung
  Beziehungen  herzlichster  Übereinstimmung,
engsten  Einverständnisses,  gegenseitiger  Unterstützung
  zu  pflegen,  ohne  bei  ihr  je  die  wohlwollende
  Aufnahme  zu  finden,  die  zu  beanspruchen
  sein  gutes  Betragen  ihm  ein  Recht  gab.

Er  hat  sich  indessen  nicht  entmutigen  lassen,
und  seine  Haltung  ist  durch  die  Schwierigkeiten,
denen  er  jeden  Augenblick  auf  seinem  Weg  begegnete,
  den  er  nur  mit  Hilfe  von  Mäßigung,
Geduld  und  fester,  aber  versöhnlicher  Entschlossenheit
  verfolgen  konnte,  nicht  beeinflußt  worden.

Er  fuhr  fort,  die  Beweise  des  ihn  beseelenden
aufrichtigen  Wunsches  mit  einem  Nachbar,  dessen
Interessen  die  seinen  so  eng  berühren,  in  guter,
aufrichtiger  und  wechselseitiger  Freundschaft  zu
leben,  zu  vermehren.  Er  ist  hierbei  aber  nicht
mehr  von  Erfolg  begleitet  gewesen  wie  früher.

Im  Oktober  1888  erbat  er  die  Unterstützung
der  französischen  Regierung  für  die  Verwirklichung
einer  humanitären  Maßregel,  die  dazu  dienen
sollte,  bis  zu  einem  gewissen  Grade  Zentralafrika
von  den  Greueln  des  Sklavenhandels  zu  befreien.
Es  handelte  sich  darum,  den  Handel  mit  Feuerwaffen
  einzuschränken.

Am  11.  Oktober  erließ  die  Regierung  des
Staates  einen  Beschluß,  der  einerseits  darauf
abzielte,  den  Handel  und  den  Transport  von
Waffen  über  den  Punkt  hinaus,  wo  der  Kongo
aufhört  die  gemeinschaftliche  Grenze  zu  bilden,
unbedingt  zu  verbieten,  anderseits  in  den  Gebieten
  unterhalb  dieses  Punktes  nur  den  Verkauf
von  Handelsgewehren,  d.  h.  nicht  gezogenen
Steinschloßgewehren  und  von  Pulver  zuzulassen.
Der  Verkauf  dieser  letztgenannten  Gegenstände,
obwohl  nicht  so  nachteilig  wie  der  von  vervollkommneten
  Gewehren  und  der  dazu  gehörigen
Munition,  ist  indessen  nicht  ganz  ohne  Gefahr.

Die  Kongoregierung  hätte  vorläufig  gern  den
Verkauf  im  ganzen  Bereich  ihres  Gebietes  verboten.
  Sie  wurde  jedoch  von  dieser  Absicht  durch
die  Erwägung  abgehalten,  daß  eine  solche  Maßnahme
  nicht  durchgreifend  wirksam  sein  würde,
        <pb n="103" />
        W  84

de  concert  par  les  deux  puissances  riveraines
du  Congo.  II  sollicita  le  concours  du  Gouvernement
  français.  Ses  propositions  meéritaient
  certainement  un  accueil  sympathique.
Malgré  ses  instances,  elles  furent  laissées
sans  Suite.

La  meme  année,  I'Etat  du  Congo  fait  à  la

France  des  ouvertures  pour  la  conclusion
d’'une  convention  d’extradition  destinée  à  améliorer
  les  rapports  entre  les  autorités  locales;
On  s'abstient  de  lui  répondre.
*  Emn  1889,  iül  demande  l’autorisation  d'’effeetuer
  des  recrutements  sur  les  territoires  francais
  en  vue  de  constituer  les  forces  nécessaires.
à  combattre  la  traite.  On  la  lui  promet.  Et
la  promesse  renouvelce  à  plusieurs  reprises,
n'a  jamais  été  tenue.

Des  octobre  1888,  l'Etat  Indépendant  propose
  au  Gouvernement  de  la  République  les
bases  d’'’une  entente  destinée  à  établir  un  tarif
uniforme  des  droits  de  sortie,  et,  dans  la
limite  du  possible,  un  mode  uniforme  de  perception.
  Les  avantages  d'’un  accord  de  cette
nature  devaient  etre  sérieux.  On  eüt  GCvité
une  guerre  de  tarifs  puérile  et  nuisible  et
cgalisé  les  charges  grevant  le  commeree  sur
les  deux  rives.  Les  rapports  de  bon  voisinage
s'’en  seraient  trouvés  consolidés.

La  réponse  du  Gouvernement  français  se
fit  attendre  jusqu'au  mois  de  mai  1889.  II
refusait  et  ajoutait  ironiquement  qdu’il  préser
  verait  volontiers  à  ses  agents  de  percevoir
les  droits  sur  les  marchandises  originaires  de
I'Etat  du  Congo.

Lyattitude  qdue  la  France  a  prise  dans  les
discussions  dui  eurent  lieu  en  1890—1891,
au  sujet  de  D’tablissement  des  droits  d’'entrée
dans  le  bassin  conventionnel  du  Congo,  eüt
Du,  vis-à-vis  de  P’Etat  du  Congo  étre  plus
chaleureuse  du’'elle  ne  I’a  é6té6.  On  se  rappelle
les  faits:  La  Conférence  de  Brugelles  était
saisie,  Ie  10  mai  1890,  par  ’organe  de  son
Drésident,  d’'une  proposition  tendant  à  autoriser,
  par  modisication  à  Lacte  de  Berlin,  les
Etats  compris  dans  le  bassin  conventionnel
du  Congo,  à  percevoir  des  droits  d’'entrée
sur  les  marchandises  importées  dans  les  dits
Etats,  sans  qu’ils  pussent  dépasser  10%  ad
valorem.  Cette  proposition  se  justifiait  par
la  nécessité  de  faciliter  à  ces  Etats  les  moyens
de  faire  face  aux  dépenses  due  devait  leur
imposer  I’acte  de  Bruxelles  en  vue  de  la  ré-Pression
  de  la  traite  et  elle  avait  surtout  son
utilité  pour  I’Etat  du  Congo  dont  les  difkicultés
  budgétaires  n'staient  pas  ignorées  et

Bemühungen  blieben  sie  ohne

*

wenn  sie  nicht  in  ÜUbereinstimmung  mit  den
Nachbarstaaten  am  Kongo  durchgeführt  werden
könne.  Sie  erbat  die  Mitwirkung  der  französischen
  Regierung.  Ihre  Vorschläge  verdienten
jedenfalls  eine  sympathische  Aufnahme.  Tros  ihrer
Folge.

In  dem  nämlichen  Jahre  machte  der  Kongostaat
Frankreich  Eröffnungen  wegen  des  Abschlusses  eines
Auslieferungsvertrages,  um  die  Beziehungen  der
örtlichen  Behörden  zu  verbessern;  er  erhielt  keine
Antwort.  Im  Jahre  1889  erbat  er  die  Genehmigung,
  auf  französischem  Gebiet  Rekrutenanwerbungen
  vornehmen  zu  dürfen,  um  die  nötigen
Truppen  zur  Bekämpfung  des  Sklavenhandels
anwerben  zu  können.  Man  versprach  sie  ihm.
Und  die  wiederholt  gegebenen  Bersprechungen
wurden  nie  gehalten.

Seit  Oktober  1888  schlägt  der  Unabhängige
Staat  der  Regierung  der  Republik  die  Grundzüge
einer  Verständigung  zur  Erzielung  eines  gemeinsamen
  Ausfuhrzolltarifes  und  soweit  als  möglich
einer  gemeinsamen  Form  der  Stenerhebung  vor.
Die  Vorteile  eines  derartigen  Ubereinkommens
lagen  auf  der  Hand.  Man  hätte  damit  einen
kindischen  und  schädlichen  Tarifkrieg  vermieden
und  die  den  Handel  auf  beiden  Flußufern  belastenden
  Abgaben  gleichgemacht.  Die  guten
nachbarlichen  Beziehungen  würden  dadurch  verstärkt
  worden  sein.

Die  Antwort  der  französischen  Regierung  ließ
bis  zum  Monat  Mai  1889  auf  sich  warten.
Sie  lautete  ablehnend  und  fügte  ironisch  hinzu,
daß  die  französische  Regierung  gern  ihren  Beamten
die  Mühe  ersparen  möchte,  die  Zollabgaben  für
die  aus  dem  Kongostaat  stammenden  Waren  zu
erheben.

Die  Haltung,  die  Frankreich  gegenüber  dem
Kongostaat  in  den  Verhandlungen,  die  von
1890/91  über  die  Einführung  von  Einfuhrzöllen
in  dem  vertragsmäßigen  Kongobecken  geführt
wurden,  einnahm,  hätte  auch  wärmer  sein  können,
als  sie  es  war.  Man  erinnert  sich  der  Tatsachen:
Die  Konferenz  in  Brüssel  war  am  10.  Mai  1890
durch  ihren  Vorsitzenden  mit  einem  Vorschlag  befaßt
  worden,  der  die  am  Kongobecken  beteiligten
Staaten  in  Abänderung  der  Berliner  Akte  ermächtigte,
  Einfuhrzölle  in  den  genannten  Staaten
zu  erheben,  die  indessen  nicht  10  v.  H.  des  Wertes
der  eingeführten  Waren  übersteigen  sollten.
Dieser  Vorschlag  rechtfertigte  sich  mit  der  Notwendigkeit,
  diesen  Staaten  die  Gewinnung  der
Mittel  zu  erleichtern,  die  zur  Deckung  der  Ausgaben,
  welche  ihnen  die  Brüsseler  Akte  hinsichtlich
der  Unterdrückung  des  Sklavenhandels  auferlegte,
erforderlich  waren,  und  er  war  besonders  für
den  Kongostaat  von  Nuten,  dessen  budgetäre
Schwierigkeiten  nicht  unbekannt  waren  und  auf
        <pb n="104" />
        G.  85  20

sur  lequel  devait  tomber  le  fardeau  de  la
lutte  contre  la  traite.

Le  Gouvernement  français  reconnut  luimeme
  qdue  la  demande  faite  dans  l’intérét
special  de  I’Etat  du  Congo  était  juste  et  éCquitable,
  et  son  représentant  à  la  conférence
disait  qdue  le  Gouvernement  de  la  République
lui  avait  donné  DPordre  d’adhérer  à  ce  projet
de  la  manière  la  plus  formelle  et  la  plus
sympathique  .  .  .  .  »Il  apprecie  les  difficultés
considérables  que  rencontre  l'Etat  du  Congo
dans  l'établissement  d'un  ordre  de  choses
régulier  au  Centre  de  l'Afrique.  II  se  rend
compte  qdue,  pour  réaliser  le  but  poursuivi
par  la  conférence,  on  doit  en  toute  justice,
en  toute  raison,  lui  ménager  les  ressources
nécessaires  et  l’aider  ainsi  à  mener  à  bien
Toeuvre  admirable  entreprise  par  le  Roi  Souverain
  J.  (Acte  de  la  Conférence  de  Bruxelles,
page  434.)

II  ne  faut  pas  oublier,  toutefois,  due  la
France  elle-méme  Ctait  appelée  à  prokiter  de
TI’avantage  pour  la  partie  de  ses  Possessions
africaines  comprises  dans  la  zone  du  commerce
libre.  Au  reste,  l’exposé  qui  va  suivre  des
longues  et  pénibles  négociations  qui  eurent
lieu  à  cette  occasion  semble  établir  due  ce  ne
fut  pas  uniquement  une  sincere  sympathie
dui  dirigea  les  vues  du  Gouvernement  francais
dans  ses  pourparlers  avec  I'Etat  du  Congo.

La  proposition  relative  aux  droits  d'entrée
devint  la  Déclaration  du  2  juillet  1890,  aus
termes  de  laquelle  sles  Puissances  qui  ont  des
possessions  dans  le  Bassin  Conventionel  du
Congo  pourront  yF  &amp;amp;tablir,  sur  les  marchandises
importées,  des  droits  dont  le  tarif  ne  pourra
dépasser  un  tauf  Cquivalent  à  10%  de  la
valeur  au  port  d’importation.  Apreès  la  signature
  de  I’Acte  Général,  une  nésgociation  sera
ruverte  entre  les  Puissances,  à  l’effet  d’arréter,
dans  la  limite  maxima  de  10  %  de  la  valeur,
les  conditions  du  régime  douanier  à  instituer
dans  le  Bassin  Conventionnel  du  Congo.=La

  négociation  prévue  s'ouvrit  le  15  novembre
  1890,  date  de  la  réunion  de  la  Commission
  des  tarifs,  et,  des  le  jour  le  Ministre
des  Affaires  Etrangères  de  France  ne  déguisait
blus  ses  plans.  „Vous  savez  d'ailleursé,  Gerivait-il
  à  Mr.  Bourée,  »que,  d'une  manière
générale,  nous  entendons  ne  prendre  aucun  engagement
  en  ce  qui  concerne  la  qduestion  des
droits  d’entrée  tant  due  nous  ’'aurons  pas
regu  des  représentants  de  I’Etat  du  Congo
des  assurances  satisfaisantes  relativement  à  la
suppression  ou  à  la  modification  des  droits  de
sortie  qdu'il  a  cru  devoir  établir.«  (Livre
jaune  francais,  1891.  p.  73,  Ne  76.)

den  besonders  die  Last  des  Kampfes  gegen  den
Sklavenhandel  fallen  mußte.

Die  französische  Regierung  erkannte  selbst  an,
daß  die  in  dem  besonderen  Interesse  des  Kongostaates
  erfolgte  Forderung  gerecht  und  billig  sei,
und  ihr  Vertreter  auf  der  Konferenz  sagte,  daß
die  Regierung  der  Republik  ihm  die  Anweisung
gegeben  habe,  diesem  Vorschlage  auf  die  förmlichste
  und  sympathischste  Weise  zuzustimmen
„Sie  würdigt  die  erheblichen  Schwierigkeiten,  denen
der  Kongostaat  bei  Herstellung  einer  gehörigen
Ordnung  im  Innern  Afrikas  begegnet.  Sie  legt
sich  Rechenschaft  darüber  ab,  daß  man  ihm,  um
das  von  der  Konferenz  verfolgte  Ziel  zu  erreichen,
  mit  aller  Berechtigung  und  vollem  Grund
die  nötigen  Hilfsquellen  verschaffen  und  ihm
helfen  muß,  damit  er  auf  diese  Weise  das  bewunderungswürdige
  Werk  des  König-Souveräns
zum  gedeihlichen  Ende  führen  kann.“  ihantlungen
  der  Konferenz  in  Brüssel  S.  434.)

Man  darf  übrigens  nicht  herpeiin,  daß  es
auch  Frankreich  selbst  hinsichtlich  seiner  in  der
Freihandelszone  gelegenen  Besitzungen  vergönnt
war,  diese  Vorteile  zu  genießen.  Übrigens  scheint
der  nachstehende  Bericht  bezüglich  der  langen
und  peinlichen  Verhandlungen,  die  aus  diesem
Anlaß  stattfanden,  zu  beweisen,  daß  es  nicht
nur  eine  aufrichtige  Sympathie  war,  die  die  Ansichten
  der  französischen  Regierung  bei  ihren  Vorbesprechungen
  mit  dem  Kongostaat  leitete.

Der  auf  die  Einfuhrzölle  bezügliche  Vorschlag
wurde  zur  Erklärung  vom  2.  Juli  1890,  nach
der  „die  Mächte,  die  Besitzungen  im  vertragsmäßigen
  Köngobecken  haben,  dort  Zölle  auf  die
Einfuhr  von  Waren  erheben  können,  deren  Tarif
eine  Höhe  von  10  v.  H.  des  Wertes  derselben  im
Einfuhrhafen  nicht  übersteigen  darf.  Nach  Unterzeichnung
  der  Generalakte  werden  Verhandlungen
zwischen  den  Mächten  eröffnet  werden,  um  innerhalb
  der  Maximalgrenze  von  10  v.  H.  des  Wertes
die  Bedingungen  des  in  dem  vertragsmäßigen
Kongobecken  einzurichtenden  Zollsystems  zu  regeln.“

Die  vorgesehenen  Verhandlungen  begannen
am  15.  November  1890,  dem  Datum  des  Zusammentrittes
  der  Tarifkommission,  und  schon  seit
diesem  Tage  verhüllte  der  französische  Minister
des  Außern  seine  Pläne  nicht  mehr.  „Sie  wissen
übrigens“,  schrieb  er  an  Bourée,  „daß  wir  im
allgemeinen  nicht  beabsichtigen,  irgendeine  Verpflichtung
  hinsichtlich  der  Frage  der  Einfuhrzölle
zu  übernehmen,  solange  wir  von  den  Bevollmächtigten
  des  Kongostaates  keine  befriedigenden
Zusicherungen  hinsichtlich  der  Unterdrückung  oder
Abänderung  der  Ausfuhrzölle,  die  er  geglaubt
hat  einführen  zu  müssen,  erhalten  haben.“  (Livre
jaune  français,  1891,  S.  73,  Nr.  76.)
        <pb n="105" />
        G  86  20

On  voeit  que  les  sympathies  françaises  dont
Oon  avait  fait  état  à  la  Conférence  se  doublaient
  d’'un  autre  sentiment;  ce  qu'on  voulait
  aussi,  c'était  de  forcer  I’Etat  du  Congo
à  faire,  en  éCchange  des  droits  d’entrée  qu'’on
lui  accordait,  des  réductions  sur  les  droits  de
sortie.  Ce  n'était  plus,  semble-t-il,  du  désintéressement.


Aussi,  la  tactique  adoptée  par  le  Gouvernement
  français  à  la  Commission  des  tarifs
fut  de  se  réserver  des  moyens  de  pression
sur  ’Etat  du  Congo  en  vue  de  ’amener  à
souscrire  à  ses  exigences.

C'est  ainsi  qu'il  revendiqua  d'’abord  pour
chadue  pays  une  entièbve  liberté  de  tarifer
à  son  gré  à  D’importation  et  s'opposa  énergiduement
  à  L’idée  d'un  tarif  commun.

C'’était  menacer  I’Etat  du  Congo  d’'une
guerre  de  tarifs  et  lui  rendre  impossible,  sans
le  bon  vouloir  de  ses  voisins  et  notamment
de  la  France,  la  perception  en  fait  des  droits
d’entrée  qu'fon  lui  accordait  en  principe.

Lorsque,  devant  opposition  unanime  de
la  Commission,  le  Gouvernement  francais  céda
sur  ce  point  en  admettant  qu'’un  tarif  commun
existät  I  la  cöte  oceidentale,  i  souleva  une
nouvelle  difficulté;  il  entendit  soustraire  à  la
Commission  elle-meme  I'’élaboration  du  tarif
et  prétendit  en  faire  D’objet  de  négociations
de  Cabinet  à  Cabinet.  Cette  procédure  était
toujours  inspirée  par  la  meéme  considération:
Quant  à  la  question  de  I’tablissement  d’'un
tarif  commun  sur  la  Céte  oceidentale,  nous
Pensons,  Eecrivait  Mr.  Ribot  à  Mr.  Bourée,
duelle  devrait  étre  objet  d’'une  entente  entre
les  Puissances  directement  interessées,  e'est-àdGire,
  Ie  Congo,  le  Portugal  et  la  France.  La
négociation  qdui  souvrirait  entre  ces
trois  Puissances  nous  permettrait  dyaborder
  la  question  des  droits  de  sortie.“

Sur  ce  point,  la  France  eut  gain  de  cause
et  la  Commission  dans  la  erainte  de  faire
6Gchouer  ces  traveaux  et  par  suite  I’Acte  de
Bruxelles,  n'alla  pas  plus  loin  dans  I'’élaboration
  des  tarifs.  Alors  s'ouvrirent  à  Paris  ces
négociations  directes  dans  lesquelles  la  France,
comme  prix  de  son  adhésion  aux  droits  d'entrée,
  multiplia  ses  récelamations  contre  le  régime
fiscal  du  Congo  et  obtint  de  I’Etat  les  concessions
  dont  nous  allons  voir  l’importance.

On  sait  due  les  maisons  de  commerce  francaises
  établies  au  Congo,  inspirées  par  leur
seul  intéret  commerecial,  avgient  critiqué  les
droits  de  sortie  et  les  impots  intérieurs  établis
au  Congo  et  en  demandaient  le  dégrevement.

Man  sieht,  daß  die  französischen  Sympathien,
von  denen  man  auf  der  Konferenz  viel  Wesens
gemacht  hatte,  sich  mit  einem  anderen  Gefühl
verschmolzen;  das,  was  man  nebenbei  wollte,
war,  den  Kongostaat  zu  zwingen,  im  Austausch
mit  den  Einfuhrzöllen,  die  man  ihm  bewilligte,
die  Ausfuhrzölle  zu  ermäßigen.  Das  war,  scheint
es,  schon  keine  Uneigennützigkeit  mehr.

Die  von  der  französischen  Regierung  in  der
Tarifkommission  angewandte  Taktik  lief  denn  auch
darauf  hinaus,  sich  Druckmittel  auf  den  Kongostaat
  vorzubehalten,  um  sie  dazu  zu  bringen,  ihre
Forderungen  zu  bewilligen.

So  forderte  sie  zunächst  für  jedes  Land  die
Freiheit  seine  Exportzölle  nach  eigenem  Gefallen
festzusetzen,  und  wehrte  sich  energisch  gegen  die
Idee  eines  gemeinsamen  Tarifs.

Das  hieß,  den  Kongostaat  mit  einem  Tarifkrieg
  bedrohen  und  ihm  ohne  den  guten  Willen
seiner  Nachbarn  und  besonders  Frankreichs  die
Erhebung  von  Einfuhrzöllen,  die  man  ihm  im
Prinzip  zugestand,  in  Wirklichkeit  unmöglich
machen.

Als  die  französische  Regierung  vor  dem  einstimmigen
  Widerspruch  der  Kommission  in  diesem
Punkte  nachgab,  indem  sie  zugab,  daß  ein  gemeinsamer
  Tarif  an  der  Westküste  bestand,  erhob
sie  eine  neue  Schwierigkeit;  sie  wollte  der  Kommission
  selbst  die  Ausarbeitung  des  Tarifs  entziehen
  und  wollte  sie  zum  Gegenstand  von  Verhandlungen
  von  Kabinett  zu  Kabinett  machen.
Dieses  Vorgehen  wurde  immer  von  derselben
Erwägung  geleitet:  „Was  die  Frage  der  Einführung
  eines  gemeinsamen  Tarifs  an  der  Westküste
  betrifft“,  schrieb  Ribot  an  Bourée,  „so  sollte
sie  Gegenstand  der  Verständigung  der  direkt  beteiligten
  Mächte  sein,  d.  h.  des  Kongo,  Portugals
und  Frankreichs.  Die  Verhandlungen,  die
zwischen  diesen  drei  Mächten  eröffnet
würden,  würden  uns  gestatten,  die  Frage
der  Ausfuhrzölle  anzuschneiden.“

Nach  dieser  Richtung  hatte  Frankreich  gewonnenes
  Spiel,  und  die  Kommission,  in  der
Furcht,  ihre  Arbeiten  scheitern  zu  sehen  und
damit  auch  die  Akte  von  Brüssel,  führte  die
Ausarbeitung  des  Tarifs  nicht  weiter.  Darauf
begannen  in  Paris  die  direkten  Verhandlungen,
bei  denen  Frankreich  als  Preis  für  eine  Einwilligung
  in  die  Einfuhrzölle,  seine  Einwendungen
gegen  das  Zollsystem  des  Kongo  vervielfältigte
und  vom  Staat  die  Zugeständnisse  erhielt,  deren
Bedeutung  wir  ersehen  werden.

Man  weiß,  daß  die  französischen,  nur  von
ihren  Handelsinteressen  geleiteten  Firmen  im
Kongostaat  die  Ausfuhrzölle  und  die  inneren
Abgaben  kritisiert  und  deren  Herabsetzung  gefordert
  hatten.
        <pb n="106" />
        G  87  20

Sans  tenir  compte  des  considérations  su-Périeures
  qdui  rendaient  nécessaires  pour  I’Etat
du  Congo  l’tablissement  de  ces  droits  et
impôöts,  le  Gouvernement  français  prit  da  défense
  de  ses  commercants  et  fit  sien  tous
leurs  griefs  dont  Dexagération,  en  tout  cas,
était  manifeste.  La  suite  des  négociations  ne
fut  qdufun  pénible  marchandage;  la  France
augmentant  sans  cesse  ses  prétentions  et  I’Etat
du  Congo  se  trouvant  obligé  de  céder  devant
une  intransigeance  due  rien  n'apaisait.

La  France  demanda  la  diminution  des
droits  de  sortie.  Le  Congo  réduisit  ceux
sur  Pivoire  et  le  caoutchouc  à  10  %  ad  valorem.


La  France  exigea  la  diminution  des  impositions
  directes  et  personnelles:  I’Etat  les
réduisit  au  tiers  avec  engagement  de  les  #réduire
  à  la  moitié  au  bout  de  einq  ans.  La
France  voulut  la  réduction  des  droits  de  licence
  sur  les  spiritueux.  L'’Etat  s'engagen  à
les  réduire  à  un  tiers  pendant  cind  ans,  puis
à  la  moitié.

Telles  sont  les  concessions  que  consacra
le  décret  du  Roi-Souverain  du  19  février  1891.
(Livre  jaune,  p.  158,  Ne  134  ter.)  Cstait
acheter  chèrement  les  droits  d'entrée  dont  le
protocole  du  9  février  1891  établit  enfin  le
tarif.  (Livre  jaune,  p.  145,  Ne  150.)  Encore,
bour  ces  droits  d'entrée  eux-memes,  I’Etat  du
Congo  avait-il  dü  renoncer  à  certaines  tarikications
  qu’il  avait  d’abord  proposées  et  se
raillier  aux  taux  indiqués  par  le  Gouvernement
  frangçais.

Les  atténuations  due  le  Gouvernement  de
la  République  avait  ainsi  obtenues  éEtaient  considérables;
  il  le  reconnaissait  lui-meme.  (Livre
jaune,  p.  124,  Ne  101.)  C'est  apreès  avoir
recu  personnellement  D’assurance  due  les  disbositions
  projetées  donnaient  satisfaction  dans
unc  large  mesure  aux  négociants  francçais  intéressés,
  due  je  vous  ai  fait  part  de  mon  adhésion.
  (Livre  jaune  Ne  121,  p.  140;  lettre
de  Mr.  Etienne  S.  secre  d’Etat  des  Colonies  à
Mr.  Ribot  Ministre  des  Affaires  Etrangbes.)
Et  l’exposé  des  motifs  du  projet  de  loi  présenté
  à  la  Chambre  des  Députés  disait:  „Au
cours  de  ces  négociations,  sur  la  demande
de  la  France,  le  Gouvernement  de  T’Etat
libre  a  consenti  à  de  notables  réductions  sur
les  taxes  d'exportation  et  les  impots  directs
et  personnels  établis  dans  ses  possessions.
Ces  réductions  qui  ne  pourront  qu’etre  accueillies
  avec  satisfaction  par  le  commerce  ont
été  consacrées  par  un  décret  du  Roi-Souverain
en  date  du  19  février  dernier.“

Ohne  den  höheren  Erwägungen  Rechnung
zu  tragen,  die  für  den  Kongostaat  die  Errichtung
dieser  Zölle  und  Abgaben  nötig  machten,  nahm
die  französische  Regierung  die  Verteidigung  ihrer
Kaufleute  auf  und  machte  alle  ihre  Beschwerden,
deren  Übertreibung  auf  alle  Fälle  klar  zutage
lag,  zu  den  ihren.  Die  Folge  der  Verhandlungen
  war  nur  ein  peinliches  Feilschen;  Frankreich
  erhöhte  unaufhörlich  seine  Ansprüche,  und
der  Kongostaat  war  genötigt,  vor  einer  Unnachgiebigkeit,
  die  nichts  beschwichtigte,  zurückzuweichen.

Frankreich  verlangte  die  Herabsetzung  der  Ausfuhrzölle.
  Der  Kongo  setzte  die  Abgaben  auf
Elfenbein  und  Kautschuk  auf  10  v.  H.  des  Wertes
herab.

Frankreich  forderte  die  Verminderung  der
persönlichen  und  direkten  Abgaben;  der  Staat
setzte  sie  um  ein  Drittel  herab  mit  der  Verpflichtung,
  sie  nach  Ablauf  von  fünf  Jahren  um
die  Hälfte  zu  vermindern.  Frankreich  wünschte
eine  Herabsetzung  der  Lizenzabgaben  auf  Spirituosen.
  Der  Staat  verpflichtete  sich,  sie  während
der  nächsten  fünf  Jahre  um  ein  Drittel,  später
um  die  Hälfte  herabzusetzen.

Das  waren  die  Zugeständnisse,  welche  das
Dekret  des  König-Souveräns  vom  19.  Februar
1891  bewilligte  (Livre  jaune  p.  158,  No.  134  er).
Damit  waren  die  Einfuhrzölle,  deren  Tarif  das
Protokoll  vom  9.  Februar  1891  endlich  festsetzte,
teuer  erkauft  (Livre  jaune  p.  145,  No.  150).  Aber
selbst  für  diese  Einfuhrzölle  hatte  der  Kongostaat
noch  auf  gewisse  zunächst  von  ihm  vorgeschlagene
Tariffestsetzungen  verzichten  und  sich  den  von
Frankreich  vorgeschlagenen  Sätzen  fügen  müssen.

Die  von  der  Regierung  auf  diese  Weise  erzielten
  Milderungen  waren  erhebliche;  sie  erkannte
das  selbst  an  (Livre  jaune  p.  124.  No.  101).
„Nachdem  ich  persönlich  die  Gewißheit  erlangt
habe,  daß  die  vorgeschlagenen  Entwürfe  den
interessierten  französischen  Kaufleuten  in  weitem
Maße  genügten,  habe  ich  Ihnen  Mitteilung  von
meiner  Zustimmung  gemacht"  (Livre  jaune
No.  121,  p.  140;  Brief  des  Staatssekretärs  der
Kolonien  Etienne  an  den  Minister  der  Auswärtigen
  Angelegenheiten  Ribot).  Und  die  Erläuterungen
  zu  dem  der  Kammer  der  Deputierten
vorgelegten  Gesetzentwurf  besagen:  „Die  Regierung
des  Freistaates  hat  im  Verlauf  dieser  Verhandlungen
  auf  die  Forderung  von  seiten
Frankreichs  erheblichen  Herabsetzungen  sowohl
der  Exportzölle  als  der  direkten  Steuern  und
persönlichen  Abgaben  in  seinen  Besitzungen  zugestimmt.
  Diese  Herabsetzungen,  die  nur  mit
Befriedigung  von  seiten  des  Handels  aufgenommen
  werden  dürften,  sind  durch  ein  Dekret
vom  19.  Febrnar  d.  Is.  genehmigt  worden.“
        <pb n="107" />
        W  88  2

Ce  ne  suffisait  pas  encore:

Au  moment  on  l’acte  de  Brugelles  allait
être  discuté  à  la  Chambre  des  Députés  de
France,  une  dernière  pression  était  exercée
sur  le  Gtde  I’Etat  Indépendant  pour  obtenir
une  nouvelle  concession  en  matière  de  droits
de  sortie.  Le  décret  du  19  février  1891
créait  deux  zönes  pour  la  fixation  du  droit
de  sortie  sur  ’ivoire:  l’une  s'stendant  à  50  kilometres
  de  profondeur  le  long  du  fleuve  et  de
ses  affluents  navigables,  ou  Pivoire  récolté
tait  frappé  de  10%  ad  valorem;  l’autre  comprenant
  le  reste  du  territoire,  ou  T’ivoire  tait
taxé  à  25%  ad  valorem.  Le  Gouvernement
frangçais  obtint  encore  I’assurance  que,  sur  ce
point,  le  décret  du  19  février  serait  mocdifié
et  due  dans  toute  I’étendue  du  pays  il  serait
perçu  un  droit  unique  de  10%.  (Rapport  à

la  Chambre  des  Députés  de  Mr.  Franeis
Charmes.)
Ces  concessions  autorisaient,  sans  doute

I’Etat  du  Congo  à  espérer  due  le  Gouvernement
  francais  défendrait  avec  plus  d'ardeur
peut-ètre  qdu’il  ne  l'a  fait  les  actes  du  2  juillet
1890  et  9  février  1891,  au  bas  desquels  la
France  avait  apposé  sa  signature.  Néanmoins,
UActe  Général  de  Bruxelles  sombra,  et,  une
fois  de  plus,  I’Etat  du  Congo  vit,  par  le  fait
de  la  France,  ses  espérances  décues,  duelles
dhfauraient  été  ses  concessions  et  ses  mesures
généreuses  pour  apaiser  tous  les  griefs.

Ces  griefs  étaient-ils  méme  fondés,  et  pour
ne  parler  due  de  l’un  entre  eux,  était-il  juste
de  reprocher  à  I’Etat  du  Congo,  avec  Tobstination
  qu'y  ont  mise  les  organes  de  la  presse
française,  de  faire  le  commerce?

Le  reproche  tant  de  fois  redit  du'il  s'est
enceré  dans  les  meilleurs  esprits,  ne  se  comprend
  cependant  pas  ainsi  libellé  et  appliqus
au  Congo.  Le  commerce  entraine  D’idée  de
lucre  et  de  bénéfice.  Or  F’bistoire  budgetaire
du  Congo  proteste  d’'elle-meme  contre  la  possibilité
  que  de  telles  considérations  inspirent
I’Etat  du  Congo.

I.  Etat  ne  fait  pas  le  commerce;  ce  qu'il
fait,  en  réalité,  C’est  tirer  d'une  partie  circonscrite
  de  ses  domaines  les  ressources  dui  lui
sont  indispensables  pour  faire  face  à  ses  dé-Penses
  nécessaires.  La  égitimité  du  principe
est  incontestable:  en  tout  pays,  I’Etat  a  un
domaine.  La  France  en  donne  l’exemple  dans
ses  colonies  ou  elle  a,  selon  le  cas,  tantöt  réservé
  àA  I’Etat  francais  lui-meme  les  terres,
sans  propriétaires,  fantöt  les  a  abandonnées

Aber  das  genügte  noch  nicht:

Im  gleichen  Augenblick,  wo  über  die  Brüsseler
Akte  vor  der  französischen  Deputiertenkammer  verhandelt
  werden  sollte,  wurde  ein  letzter  Druck  auf
die  Regierung  des  Unabhängigen  Staates  ausgeübt,
  um  eine  neue  Bewilligung  in  Sachen  der
Ausfuhrzölle  zu  erlangen.  Das  Dekret  vom  19.  Februar
  1891  schuf  zwei  Zonen  für  die  Festsetzung
der  Ausfuhrzölle  auf  Elfenbein.  Die  eine  dehnte
sich  auf  eine  Tiefe  von  50  km  längs  des  Stromes
und  seiner  schiffbaren  Nebenflüsse  aus,  in  der  das
gesammelte  Elfenbein  mit  einem  zehnprozentigen
Wertzoll  belegt  war;  die  andere  umfaßte  den
Rest  des  Gebietes,  in  dem  das  Elfenbein  mit
25  v.  H.  vom  Werte  verzollt  wurde.  Die  französische
  Regierung  erhielt  die  Zusicherung,  daß
das  Dekret  vom  19.  Februar  abgeändert  werden
würde,  und  daß  im  ganzen  Landesgebiet  ein  Einheitszoll
  von  10  v.  H.  erhoben  werden  würde
(Bericht  des  Herrn  Francis  Charmes  an  die  Deputiertenkammer).


Diese  Zugeständnisse  berechtigten  den  Kongostaat
  zweifellos  zur  Hoffnung,  daß  die  französische
Regierung  vielleicht  mit  mehr  Wärme,  als  sie  es
tat,  die  Akte  vom  2.  Juli  1890  und  vom  9.  Februar
  1891  verteidigen  würde,  unter  die  Frankreich
  seine  Unterschrift  gesetzt  hatte.  Nichtsdestoweniger
  scheiterte  die  Brüsseler  Generalakte,  und
noch  einmal  sah  der  Kongostaat  durch  die  Schuld
Frankreichs  seine  Hoffnungen  getäuscht,  welche
Zugeständnisse  er  auch  gemacht  und  wie  immer
auch  seine  großmütigen  Maßnahmen  beschaffen
waren,  um  alle  Beschwerden  zu  beschwichtigen.

Waren  aber  diese  Beschwerden  begründet,  und
um  nur  von  einer  von  ihnen  zu  sprechen,  war
es  gerecht,  dem  Kongostaat  mit  der  Hartnäckigkeit,
  mit  der  die  Organe  der  französischen  Presse
darauf  bestanden,  vorzuwerfen,  daß  er  „Handel
treibe“?

Der  so  oft  wiederholte  und  deshalb  in  den
besten  Geistern  verankerte  Vorwurf  trifft  indessen,
so  abgefaßt  und  auf  den  Kongostaat  angewandt,
nicht  zu.  Der  Handel  umschließt  den  Begriff  des
Gewinnes  und  Nutzens.  Nun  aber  verwahrt  die
Staatshaushalts-Geschichte  des  Kongo  ihn  von
selbst  gegen  die  Möglichkeit,  daß  derartige  Erwägungen
  den  Kongostaat  leiten.

Der  Staat  treibt  keinen  Handel;  das,  was  er
tut,  beschränkt  sich  in  Wirklichkeit  darauf,  aus
einem  bestimmten  Teil  seiner  Domänen  die  Hilfsmittel
  zu  ziehen,  die  ihm  zur  Deckung  seiner
Ausgaben  unerläßlich  sind.  Die  Berechtigung
dieses  Grundsatzes  ist  unbestritten.  In  allen
Ländern  hat  der  Staat  Domänen.  Frankreich
liefert  in  seinen  Kolonien  ein  Beispiel,  wie  es  je
nach  Lage  des  Falles  bald  dem  französischen
Staat  die  herrenlosen  Gebiete  vorbehalten,  bald
        <pb n="108" />
        G  89  2Ö

au  domaine  publique  de  la  Colonie.  Au  Gabon,
notamment,  un  arréèté  du  20  novembre  1864  a
attribusk  à  I’Etat  „la  possession  de  tous  les
terrains  vagues  et  abandonnés"  et  autorise
T’administration  locale  à  en  faire  des  concessions.
  Partout  aussi,  I’Etat  tire  profit  de
son  domaine  dans  ’intéret  de  la  chose  publique.
  Songerait-on  à  blämer  ’xploitation
due  ⅝font  la  plupart  des  Etats  de  leurs  foréts
et  bois  domaniauk  Tel  exploite  les  terres
arables  du  domaine,  tel  autre  les  mines  de
charbon,  de  métaux  précieux  ou  d’'autres  produits
  naturels.  La  science  éeonomique  kait
une  place  à  part  aux  revenus  du  domaine:

„  Dans  beaucoup  de  pays,  dit  P.  Leroy-Beaulieu,
  les  domaines  de  I’Etat  ont  conservé
une  importance  considérable  et  contribuent,
pour  une  forte  part  à  I’ensemble  des  resscurces
budgétaires.  (Traité  de  la  science  des  finances,
t.  I,  p.  18  et  19.)  Beaucoup  d’Etats  tirent
une  partie  assez  notable  de  leurs  recettes
budgétaires  soit  de  leurs  biens  territoriaux,
soit  d'industries  du’ils  exercent.  (Mr.  P.  Leroy--Beaulieu
  à  la  page  326  de  son  ouvrage  intitulé
  „  La  Colonisation  chez  les  modernes,
occupant  du  reproche  adressé  à  I’Etat  de
faire  Ile  commerce  constate  que  la  clause  de
la  liberte  commerciale  imposée  par  la  Conférence
  de  Berlin  devait  inévitablement  amener
le  Congo  à  demander  des  resscourees  à  d’autres
moyens  qdufà  l’impét.)

On  ne  voit  pas  pourquoi  PEtat  du  Congo
devrait  s'abstenir  de  ce  qui  se  fait  couramment
sailleurs  sans  protestation.  Le  reproche  qui
lui  est  adressé  se  justifierait  peut-etre,  si  pas
en  droit,  du  moins  en  fait,  au  cas  on  l’exploitation
  du  domaine  porterait  atteinte  à  la  concurrence
  privée.  II  n'’en  est  pas  au  Congo
Pour  la  seule  raison  due  les  parties  de  son
territoire  qu'exploite  I’Etat  sont  encore,  à  I’heure
Présente,  en  dehors  de  l’activité  des  commercants:
  II  ne  le  fait,  a-t-i  été  dit  à  la  Chambre
des  Députés  de  France,  due  dans  les  territoires
  encore  inexplorés  on  le  commerce  privé
Mn's  pas  pénstré.  II  ne  le  fait  plus,  par  exemple,
dans  la  zöne  commereiale,  parce  due  depuis
assez  longtemps  déjdà,  le  commerce  privé  y  a
établi  des  comptoirs  et  due  la  sécurité  y
eexiste  pour  lui.“  (Rapport  de  Mr.  F.  Charmes.)

Mais,  par  contre,  les  raisons  abondent  qui
léegitimeraient,  au  bescin,  l’exploitation  que  fait
I’Etat  dans  les  limites  restreintes:  grandeur
de  la  täche  assumée  par  lui,  nécessité  de  ne
pas  surcharger  le  commerce  d'’impöts,  obligations
  inéluctables  de  faire  face  aux  dépenses

dem  öffentlichen  Eigentum  der  betreffenden  Länder
überlassen  hat.  In  Gabun  besonders  hat  ein
Erlaß  vom  20.  November  1864  dem  Staat  den
„Besitz  aller  leeren  und  verlassenen  Ländereien“
überwiesen  und  die  örtliche  Verwaltung  ermächtigt,
sie  zu  verleihen.  Überall  zieht  der  Staat  im
Interesse  der  Offentlichkeit  Vorteil  aus  seinen  Domänen.
  Würde  man  daran  denken,  den  Gewinn,
den  die  meisten  Staaten  aus  ihren  Wäldern  und
Staatsgehölzen  ziehen,  zu  tadeln?  Die  einen
beuten  die  Ackerländereien  der  Domänen  aus,  die
anderen  die  Kohlengruben,  die  Minen  der  Edelmetalle
  oder  anderer  Naturprodukte.  Die  Volkswirtschaftslehre
  räumt  den  Erträgnissen  der  Domänen
  eine  besondere  Stellung  ein:

„In  vielen  Ländern“,  sagt  P.  Leroy-Beaulien,
„haben  die  Staatsdomänen  sich  eine  große  Bedeutung
  bewahrt  und  tragen  zu  einem  erheblichen
Teil  zu  den  Staatshaushaltsquellen  bei.  (Traité
de  la  science  de  finances,  t.  1,  p.  18  et  19.)
Viele  Staaten  ziehen  einen  beträchtlichen  Teil
ihrer  Einnahmen,  sei  es  aus  ihrem  Landbesitz,  sei
es  aus  den  Industriebetrieben,  die  sie  ausüben.“
(P.  Leroy-Beaulien  stellt  auf  Seite  326  seines
Werkes:  „La  colonisation  chez  les  modernese:,
auf  der  er  sich  mit  dem  gegen  den  Staat  gerichteten
  Vorwurf,  Handel  zu  treiben,  beschäftigt,
fest,  daß  die  von  der  Berliner  Konferenz  auferlegte
  Klausel  des  Freihandels  den  Kongo  unvermeidlich
  zur  Auffindung  anderer  Hilfsquellen
als  der  Zölle  führen  mußte.)

Es  ist  nicht  einzusehen,  weshalb  sich  der  Kongo
dessen  enthalten  sollte,  was  anderswo  ohne  Proteste
  geschieht.  Die  gegen  ihn  gerichteten  Vorwürfe
  wären  vielleicht,  wenn  auch  nicht  dem
Rechte,  so  doch  der  Tatsache  nach  gerechtfertigt,
wenn  die  Ausdehnung  des  Domänenbesitzes  den
privaten  Mitbewerb  schädigen  würde.  Das  ist
aus  dem  einfachen  Grunde  am  Kongo  nicht  der
Fall,  weil  die  Teile  seiner  Domäne,  welche  der
Staat  ausbeutet,  zur  Zeit  noch  außerhalb  des
Tätigkeitsbereiches  der  Kaufleute  liegen.  „Er  tut
es  nur“,  ist  in  der  französischen  Deputiertenkammer
  gesagt  worden,  „in  den  noch  unerforschten
Gebieten,  in  die  der  private  Handel  noch  nicht
vorgedrungen  ist.  Er  tut  es  z.  B.  nicht  mehr
in  der  Handelszone,  weil  dort  seit  geraumer  Zeit
der  Privathandel  Faktoreien  eröffnet  hat,  und  weil
dort  Sicherheit  für  ihn  besteht.“  (Bericht  von
F.  Charmes.)

Im  Gegenteil  sind  ausgiebige  Gründe  vorhanden,
  die  nötigenfalls  die  vom  Staat  innerhalb
beschränkter  Grenzen  betriebene  Ausbeutung  rechtfertigen
  würden:  die  Größe  der  von  ihm  übernommenen
  Aufgaben,  die  Notwendigkeit,  den
Handel  nicht  mit  Stenern  zu  überlasten,  die  un-
        <pb n="109" />
        G  90  20

dufimpose  ’interébt  de  la  ecivilisation  et  du
Ccommerce,  lutte  contre  l’esclavage  et  la  traite,
nécessité  d’une  force  publique  considérable.
Le  produit  du  domaine  permet  de  demander
d’autant  moins  à  l’impôt,  et  à  coup  sür,  un
Etat  colonial  qdui,  pour  décharger  ses  contribuables,
  est  obligé,  pour  vivre,  d'étre  subventionné
  par  son  souverain  et  par  la  mere
patrie  ne  peut  étre  taxé  d'’apreté  au  gain  ni
de  vues  commereiales.

Ainsi,  systématiquement,  toutes  les  ouvertures
  amicales  qui  lui  étaient  faites  étaient
repoussées,  Sans  ménagements,  sans  éCgard  pour
les  sentiments  qui  les  avaient  dictées  et  qui
ne  trouverent,  à  aucun  moment,  en  aucune  circonstance,
  la  récompense  qui  leur  était  légitimement
  due.

Et  malgré  tout,  au  Congo  comme  en  Europe,
les  agents  de  I’Etat  ne  cessaient  de  multiplier
les  bons  procédés  à  I’égard  des  autorités  locales
francaises.

Dans  des  occasions  nombreuses  la  station
de  Léopoldville  est  venue  en  aide  à  ses  voisins
de  Brazzaville.  En  1890,  trente  ouvriers
employés  aux  chantiers  de  I’Etat  coopérèrent
aux  travaux  de  flouement  du  steamer  français
I’Alima.  Le  matériel  de  la  marine  de  Léopold-Ville
  fut  à  maintes  reprises,  obligeamment  offert
et  mis  à  contribution.  Le  résident  de  Brazzaville
  s'adressa  fréquemment  aux  agents  de
I’Etat  pour  la  réparations  d’avaries  survenues
à  ses  navires.  C'est  dans  les  chantiers  de
Léopoldville  qdue  les  réparations  s'exéeutent.

Aucun  de  ces  services  journaliers,  aucun
de  ces  bons  offices,  ni  les  dispositions  loyales,
amicales  et  conciliantes  de  I’Etat  Indépendant,
ni  les  tentatives  répé#tées  du'’il  a  faites  pour
établir  avec  la  France  un  accord  necessaire
à  I’bdeuvre  commune  de  civilisation  et  de  progrèes
  du'ils  poursuivent  sur  les  rives  du  Congo,
#n'ont  triomphé  de  l’attitude  contrainte,  réservée
et  malveillante  du  Gouvernement  français,  de
I’hostilité  persistante  de  la  presse  parisienne.

Celle-Cci  accable  1'Etat  Indépendant  d’assauts
véehéments  et  répétés.  Elle  s'attache  à  représenter
  ses  moindres  actes  sous  les  couleurs
les  plus  défavorables  et  les  plus  fausses,  et
s’ingénie,  à  défaut  de  griefs  sérieux,  à  en
forger  d'’imaginaires,  afin  d’impressionner  le
publique  francçais  et  exciter  contre  l’oeuvre
belge  en  Afrique  des  défiances  et  des  haines.
II  y  a  qduelques  mois  à  peine,  n'accusait-elle
pas,  à  grand  tapage,  un  des  agents  de  I’Etat,

vermeidliche  Notwendigkeit,  den  Ausgaben,  welche
das  Interesse  der  Zivilisation  und  des  Handels
erfordern,  die  Stirn  zu  bieten,  der  Kampf  gegen
die  Sklaverei  und  den  Sklavenhandel,  die  Notwendigkeit
  einer  erheblichen  bewaffneten  Macht.
Die  Erträgnisse  der  Domäne  gestatten,  die  Steuern
entsprechend  herabzusetzen,  und  sicher  kann  ein
Kolonialstaat,  der,  um  die  Steuerzahler  zu  entlasten,
  darauf  angewiesen  ist,  um  bestehen  zu
können,  von  seinem  Herrscher  und  dem  Mutterland
  Zuschüsse  zu  beziehen,  nicht  der  Gier  nach
Gewinn  noch  der  Handelsabsichten  geziehen
werden.

So  wurden  alle  freundschaftlichen  Eröffnungen,
die  Frankreich  gemacht  wurden,  soystematisch
schonungslos,  ohne  Rücksicht  auf  die  Gefühle,  von
denen  sie  eingegeben  waren,  und  die  unter  keinen
Umständen  und  in  keinem  Augenblick  gebührend
gewürdigt  wurden,  zurückgestoßen.

Trotzdem  wurden  sowohl  am  Kongo  wie  in
Europa  die  Vertreter  des  Staates  nicht  müde,
den  örtlichen  französischen  Behörden  freundlich
zu  begegnen.

Die  Station  Leopoldville  ist  häufig  ihren
Nachbaren  in  Brazzaville  mit  Hilfe  beigesprungen.
Dreißig  Arbeiter  der  Staatswerft  halfen  1890  bei
der  Flottmachung  des  französischen  Dampfers
„Alima“.  Das  Material  der  Marine  in  Leopoldville
  wurde  zu  wiederholten  Malen  dienstwilligst
angeboten  und  dienstbar  gemacht.  Der  Leiter
von  Brazzaville  wandte  sich  häufig  an  die  Agenten
des  Staates  um  Hilfe  bei  Schäden,  die  seine
Schiffe  betroffen  hatten.  Auf  den  Werften  von
Leopoldville  wurden  dann  diese  Reparaturen
vorgenommen.

Keine  dieser  täglichen  Dienste,  keine  dieser
Gefälligkeiten,  weder  die  willigen,  freundschaftlichen
und  versöhnlichen  Vorkehrungen  des  Kongostaates,
noch  die  wiederholten  Versuche,  die  er  machte,
um  mit  Frankreich  den  nötigen  Einklang  in  dem
gemeinsamen  Werk  der  Zivilisation  und  des  Fortschritts,
  das  sie  an  den  Ufern  des  Kongo  verfolgten,
zu  erzielen,  haben  die  unnatürliche,  zurückhaltende
und  übelwollende  Haltung  der  französischen  Regierung
  und  die  hartnäckige  Feindseligkeit  der
Pariser  Presse  besiegt.

Letztere  überhäuft  den  Unabhängigen  Staat
mit  heftigen  und  wiederholten  Angriffen.  Sie
bemüht  sich,  seine  geringsten  Handlungen  im  ungünstigsten
  und  falschesten  Lichte  darzustellen  und
bestrebt  sich  in  Ermangelung  ernstlicher  Beschwerden
künstliche  zu  schmieden,  um  auf  das  französische
Publikum  Eindruck  zu  machen  und  um  gegen  das
belgische  Unternehmen  in  Afrika  Mißtrauen  und
Haß  zu  erregen.  Noch  vor  einigen  Monaten  hat
sie  unter  großem  Lärm  einen  der  Agenten  des
        <pb n="110" />
        Mr.  Van  Kerckhoven,  des  pires  atrocités;  à  l’en
croire,  ce  fonctionnaire  barbare,  traversant  la
vallée  de  I’Ouellée  P’avait  semée  de  ruines  et
de  cadavres  alors  due  Mr.  Van  Kerckhoven,  en
réalité,  achevait  une  tournéde  d’inspection  sur
Ie  Haut-Congo.

Cette  attitude  de  malveillance  systémutique
  est  indigne  d'une  grande  nation  comme
la  France.  Nous  voulons  espérer  qu'à  Pavenir
  elle  comprendra  la  grandeur  des  Sacrifices
accomplis  par  les  Belges  en  Afrique  dans  la
pbensée  haute  et  généreuse  d'ouvrir  le  continent
  noir  à  la  civilisation,  d’'y  vaincre  le  fléau
désolant  de  Desclavage,  d’en  repousser  les
hordes  de  chasseurs  d’hommes,  de  mettre  au
jour,  au  profit  du  commerce  international,  les
ressources  qufoffrent  les  terres  africaines.
Nous  voulons  espérer  du'felle  n’oubliera  pas
due  gräce  aux  longs  et  dispendieux  efforts

de  I’Etat  du  Congo,  placé  directement  en  face

de  la  traite,  les  possessions  françaises  ont  pu
Etre  mises  à  T’abri  des  incursions  des  chasseurs
d’hommes  noirs.  Nous  sommes  sürs  quwelle
comprendra  qdufune  aussi  vaste  entreprise  exige
le  concours,  ’alliance  dtroite,  cordiale  et  confiante
  de  tous  et  due  ceux  qui  ’ont  conçue,
dui  y  ont  les  premiers  mis  la  main,  ont  droit
à  duelque  reconnaissance  et  à  quelque  appul

91  20

Staates,  van  Kerckhoven,  der  schlimmsten  Grausamkeiten
  beschuldigt;  nach  ihr  sollte  dieser  barbarische
  Beamte  beim  Passieren  des  Tales  des
Uelle  dasselbe  mit  Ruinen  und  Leichen  besät
haben,  während  van  Kerckhoven  sich  in  Wirklichkeit
  auf  einer  Besichtigungsreise  am  oberen  Kongo
befand.

Diese  Haltung  voll  von  systematischem
übelwollen  ist  einer  großen  Nation  wie
Frankreich  unwürdig.  Wir  wollen  hoffen,  daß
sie  in  Zukunft  die  Größe  der  von  den  Belgiern
in  Afrika  für  den  hohen  und  edlen  Gedanken
der  Erschließung  des  dunklen  Erdteils,  für  die
Zivilisation,  für  die  Besiegung  der  unerträglichen
Geisel  der  Sklaverei,  für  die  Verjagung  der  Horden
von  Menschenjägern,  für  die  zum  Besten  des  internationalen
  Handels  geschehene  Erschließung  der
Hilfsquellen  der  afrikanischen  Länder  gebrachten
Opfer  verstehen  lernen  wird.  Wir  wollen  hoffen,
daß  sie  nicht  vergessen  wird,  daß  dank  der  langen
und  kostspieligen  Bemühungen  des  dem  Sklavenunwesen
  gegenübergestellten  Kongostaates  die
französischen  Besitzungen  vor  dem  Einbruch  der
schwarzen  Menschenjäger  geschützt  worden  sind.
Wir  sind  sicher,  daß  sie  begreifen  wird,  daß  ein
so  umfassendes  Unternehmen  die  Unterstützung,
den  engen,  herzlichen  und  vertrauensvollen  Bund
mit  allen  bedarf  und  daß  diejenigen,  die  die
Pläne  gefaßt,  die  als  Erste  die  Hand  angelegt
haben,  wohl  Anspruch  auf  einigen  Dank  und  auf
einige  Unterstützung  habenn  .

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  lellweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Südwestafrika.

Außerkurssetzung  des  deutschen  Dopiergeldes.
Eigentum  an  Regierungsländereien.

General  Botha  hat  zwei  Verordnungen  erlassen
  und  bekanntgegeben,  wonach  in  den  von
den  Unionstruppen  eroberten  und  besetzten  Gebieten
  deutsches  Papiergeld  nicht  mehr  als
gesetzliches  Zahlungsmittel  gelten  soll  und  wonach
die  Unions-Regierung  jede  Verpflichtung  zu  dessen
Einlösung  ablehnt.  Die  zweite  Verordnung  bestimmt,
  daß  für  Regierungseigentum,  welches
von  den  Bewohnern  der  eroberten  Teile  von
Deutsch-Südwestafrika  erworben  worden  ist,  keine
Eigentumsrechte  anerkannt  werden  sollen,  sofern
nicht  von  den  Eigentümern  der  Nachweis  erbracht
wird,  daß  sie  den  vollen  Wert  dafür  gezahlt
haben.  Unionsbeamte  sind  beauftragt  worden,
alle  erforderlichen  Schritte  zu  unternehmen,  um

 

das  Eigentumsrecht  an  solchem  Besitze  festzustellen
und  alle  Personen  zur  Bestrafung  zu  ziehen,  die
sich  dieser  Anordnung  widersetzen.

(Cape  Times  vom  12.  Juni  1915.)

752

Deutsch-Meuguinea.
erdbeben  in  Rabaul.

Über  ein  bereits  früher  telegraphisch  gemeldetes
  Erdbeben,  das  am  2.  Januar  d.  Is.
Rabaul  heimsuchte,  bringt  der  „Sydney  Herald“
folgenden  „amtlichen  Bericht“:

„Von  dem  Administrator  ist  aus  Rabaul
ein  Bericht  eingetroffen,  der  eine  ausführliche
Darstellung  über  das  Erdbeben  bringt,  das  dort
in  der  Nacht  vom  1.  auf  2.  Januar  d.  Js.  stattgefunden
  hat.  Oberst  Pethebridge  berichtet,
        <pb n="111" />
        G  92  20

daß  seit  seiner  Ankunft  in  Rabaul  dort  häufig
kleine  Erderschütterungen  verspürt  worden  sind,
daß  aber  dann  in  der  Nacht  vom  1.  auf  2.  Januar
  gegen  halb  zwölf  Uhr  ein  sehr  schweres  Beben
stattgefunden  hat,  das  während  einer  ganzen
Minute  andauerte.  Ton=  und  Glasgeschirre  sind
zerbrochen  und  Haushaltungsgegenstände  in  den
Wohnungen  umgeworfen  worden.  Zahlreiche

Eingeborene  hatten  sich  sehr  beunruhigt  gezeigt

und  sind  nach  verschiedenen  Richtungen  in  den
Busch  geflohen.  Geringere  Erschütterungen  wurden
dann  noch  die  ganze  Nacht  hindurch  in  Zwischenräumen
  von  einigen  Stunden  verspürt.

An  vielen  Orten  traten  Erdrutsche  an  den
Straßen  ein  und  Bäume  wurden  umgeworfen.
Eine  die  Insel  Matupi  mit  dem  Festlande  verbindende
  Straße  ist  verschwunden  und  das  Wasser
steht  jetzt  fünf  Fuß  hoch,  wo  vorher  der  Weg
war.  Das  Wasser  ging  zurück  und  erhob  sich
dann  wieder  zu  einer  Höhe  von  über  zehn  Fuß.
Die  Schiffe  „Marsina“",  „Sumatra“  und  „Madang“,
  die  längsseit  der  Landungsbrücke  lagen,

 

hatten  für  die  Dauer  von  ungefähr  einer  Viertelstunde
  eine  ziemlich  aufregende  Zeit,  da  die  ganze
Landungsbrücke  und  der  Schuppen  sich  hoben
und  senkten.  Glücklicherweise  entstand  dort  kein
Schaden,  abgesehen  im  Landungsschuppen,  wo
verschiedene  aufgespeicherte  Güter  umgeworfen
und  Kisten  und  Säcke  aufgebrochen  wurden.

Oberst  Pethebridge  hatte  zu  der  Zeit,  als
er  den  Bericht  abstattete,  noch  keine  Nachricht  über
etwaige  Wirkungen  des  Erdbebens  außerhalb  der
Nachbarschaft  von  Rabaul.  Aber  in  Matupi
hatte  die  Erschütterung  eine  solche  Wirkung  auf
die  Leute,  daß  viele  förmlich  seekrank  geworden
waren.  Einige  Häuser  außerhalb  am  Wege  nach
Tomo  (einige  Kilometer  landeinwärts  von  Herbertshöhe)
  sind  umgeworfen  worden.  Die  Erholungsstation
  der  Regierung  dort  war  so  hinund
  hergerüttelt  worden  und  aus  den  Fugen,
daß  sofort  Schritte  ergriffen  werden  mußten,  das
Gebäude  zu  retten.  Im  übrigen  ist  sofort  alles
geschehen,  um  den  angerichteten  Schaden  wieder
gut  zu  machen.“

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Der  niederländische  fiakao-  und  Rakaobutter-Markt
im  Jahre  1915.7)

Der  Kakaohandel  hatte  im  Jahre  1915  unter  den
verschiedenartigsten  Schwierigkeiten  recht  zu  leiden.
Das  erste  Hemmnis  für  eine  regelmäßige  Anfuhr  trat
ein,  als  Frankreich,  eines  der  Länder,  das  an  die
Niederlande  die  Rohstoffe  liefert,  ein  Ausfuhrverbot
erließ,  das  bis  jetzt  durchgeführt  wird.  Hierauf  solgte
Großbritannien,  das  der  Erledigung  früher  mit  britischen
Verkäufern  abgeschlossener  Verträge  unnötige  Hindernisse
  in  den  Weg  legte.  Obwohl  dieses  Verbot  hin
und  wieder  zeitweise  aufsgehoben  wurde,  hatten  die
Interessenten  auch  dann  noch  unter  den  Folgen  der
Ausfuhrverbotsmaßregeln  zu  leiden.  Die  Hilfe  in  der
Not  war  die  Einrichtung  der  Nederlandsche  Overgee
Trustmaatschappy  (J.  I1.l,  und  nur  ihr  haben  es
die  Niederlande  Zu  verdanken,  daß  die  Einfuhr  von
Rohstoffsen  für  die  Industrie-  und  Handelsunternehmungen
  des  Landes  einen  einigermaßen  #eregelten
Fortgang  nehmen  konnte,  wenn  auch  die  X.  T.-Bedingungen
  im  Verhältnis  zu  dem  normalen  glatten
Wege  des  freien  Handels  noch  genügend  Hindernisse
und  Beschwerlichkeiten  mit  ch  brachten.  Jedoch  war,
infolge  der  Einrichtung  der  N.  O.  T.,  die  niederländische
Industrie  wenigstens  nicht  *33  ihren  Betrieb
hänglich  eingustellen  und  die  Fabriken  gu  schließen,  zumal
  der  Verkehr  mit  den  nentralen  Ländern  auf  jeden
Fall  möglich  blieb.

War  der  Kakaohandel  im  November  1914  durch
das  seitens  der  Niederländischen  Regierung  erlassene
Ausfuhrverbot  für  Kakao  schon  recht  behindert,  so  traf
das  Ausfuhrverbot  für  Kakaobutter  im  Oktober  1915
Handel  und  Industrice  so  nachhaltig,  daß  alle  Geschäfte
so  gut  wie  tot  waren.

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1915,  S.  343  ff.

 

Die  stets  höher  werdenden  Frachtpreise  der  Schifffahrtsgesellschaften,
  die  beschränkten  Schiffsgelegenheiten
(zumal  die  Niederlande  sich  hauptsächlich  neutraler
Schiffe  bedienen  mußten),  das  begreiflicherweise  schlechte
Arbeiten  des  internationalen  Post=  und  Telegraphenverkehrs,
  die  hohen  Versicherungsprämien  und  die  dem
Niederländer  gänzlich  unbekannte  und  von  ihm  daher
wenig  geschätzte  Arbeit,  um  Ausfuhrbewilligungen  und
Erlaubnisscheine  für  Einfuhr  einzukommen,  —  das
alles  war  nicht  dazu  angetan,  das  Geschäftsleben  in
geregelte,  ruhige  Bahnen  zu  leiten.

Die  gute  und  allgemein  in  der  Praxis  angewandte
ausländische  Sitte,  stets  grosze  Kakaovorräte  auf  Lager
zu  nehmen,  bewahrte  die  niederländischen  Kakaointeressenten
  vor  einer  großen  Enttäuschung  und  setzte  sie
instand,  die  Wünsche  der  Verbraucher  zu  befriedigen.

Der  Preislauf  der  verschiedenen  Kakaosorten  war
erst  sehr  unregelmäßig  und  bewegte  sich  immer  den
jeweiligen  Umständen  entsprechend,  die  den  Wert  der
Rohstoffe  bestimmten.  Vom  Anfang  bis  zum  Ende  des
Jahres  1915  war  eine  Neigung  zur  Preissteigerung
vorherrschend,  die  zwar  hin  und  wieder  durch  erhebliche
  Rückschläige  unterbrochen  wurde,  worauf  jedoch
stets  noch  höhere  Preise  als  vorher  erzielt  wurden.

Diese  Preissteigerung,  die  Mitte  Dezember  ihren
Höhepunkt  erreicht  hatte,  war  um  so  merkwürdiger,
als  in  den  verschiedensten  Erzeugungsländern  wie  San
Thome,  Accra,  Westindien  große  Ernten  zu  erwarten
standen

Im  folgenden  soll  von  den

Geschäften  in  den  hauptsächlichsten  Kakaosorten
  während  des  Jahres  1915
die  Rede  sein.
Acera.
Die  feste  Stimmung,  in  der  das  Jahr  1914  für
Accra-Kakao  schloß,  blieb  auch  im  Januar  1915  vor-
        <pb n="112" />
        G  93  20

berrschend:  ja  die  Preise  stiegen  sogar  noch  erheblich.
Für  sermentierte  Ware  fand  man  leicht  Abnehmer  zu
61/  für  Dezember-Abladung,  58/-  für  Januar=  und
57/6  für  Februar-Abladung,  während  für  kurante  Ware
56/  54/  und  537  bezahlt  wurden.

Das  Ausfuhrverbot,  das  von  Frankreich  im  Jahre
1914  für  Waren,  die  nach  den  Niederlanden,  der
Schweiz  und  Italien  bestimmt  waren,  erlassen  worden
war,  trug  dazu  bei,  die  Stimmung  für  diese  Kalaosorte
  noch  zu  erhöhen.  Die  neuen  Herbstzufuhren
waren  jedoch  sehr  groß  und  bestimmten  die  Verkäufer,
im  Preise  etwas  nachzulassen.  Die  in  Liverpool  sich
anhäufenden  Posten  wurden  dann  auch  gern  zu  52/6
bis  53/6  abgegeben.

Mitte  Januar  wurde  von  Großbritannien  ein
Ausfuhrverbot  für  Kakao  erlassen,  was  einen  harten
Schlag  für  den  niederländischen  Kakaohandel  bedeutete.
Begreiflicherweise  wurden  nunmehr  die  inzwischen  noch
angekommenen  Ladungen  zu  rasch  anziehenden  Preisen
(1#  bis  45  Cent)  aufgekauft,  infolge  des  Ausbleibens
neuer  Zufuhren  stieg  der  Kurs  beständig.

In  Liverpool  bingegen  stapelten  sich  die  Vorräte
in  so  ungeheuren  Massen  auf,  daß  die  Lagerräume  zu
klein  wurden  und  die  Schiffe  ungelöscht  im  Hafen  von
Liverpool  liegen  mußten.  Eine  Folge  hiervon  war,
daß  die  Preise  mehr  und  mehr  fielen  und  das  Ausfuhrverbot
  sich  also  somit  gegen  die  Interessen  Großbritanniens
  selbst  und  des  britischen  Händlers  richtete.
Dieser  Zustand  hätte  die  schlimmsten  Folgen  haben
können,  wenn  nicht  die  Britische  Regierung  das  Ausfuhrverbot
  aufgehoben  hätte.  Diesen  Umstand  machte
sich  am  meisten  Amerika  zunutze,  das  sich  Hanz  im
Gegensatze  zu  normalen  Zeiten  besonders  als  Lieferant
von  Kakaoerzengnissen  enzpuppte.  indem  es  eine  große
Menge  der  Liverpool-Anfuhren  aufkaufte,  während  für
die  Niederlande  gewisse  erschwerende  Bestimmungen
und  Klauseln  für  die  Einfuhr  von  Kakao  seitens  Großbritanniens
  bestehen  blieben.  Hatten  die  Preise  infolge
der  Aufhebung  des  Ausfuhrverbots  in  Großbritannien
zunächst  etwas  nachgelassen,  so  zogen  sie  kurz  darauf
rasch  wieder  an  und  stiegen  für  fair  fermentierte  Ware
auf  etwa  70/—  (loco)  und  67/  (Abladung)],  für  kurante
Ware  auf  68/-  bezw.  66,,  bis  sie  Anfang  März  eine
Höhe  von  72  für  fair  fermentierte  Ware  und  70.
für  kurante  erreichten.

Der  Mangel  an  Schiffögelegenheit,  eine  natürliche
Folge  des  Krieges,  durch  den  die  Zufuhren  aus  allen
Erzengungsländern  und  Stapelplätzen  nur  ungenügend
waren,  bewirkte  ein  weiteres  rasches  Steigen  des
Preises  für  Accra-Kakgo  bis  auf  etwa  78-  und  80.—
obwohl  gerade  zu  dieser  Zeit,  etwa  Mitte  März,  in
Liverpool  mehr  als  50  Schiffe  lagen,  die  ihre  Ladung
nicht  löschen  konnten.  Die  Aufhäufung  aller  möglichen
Waren  an  den  Kais  und  in  den  Packhäusern  zusammen
mit  der  auf  dem  Schiffahrtsgebiete  herrschenden  Verwirrung
  bewirkte,  daß  zunächst  an  ein  Verfrachten  von
Gütern  aus  dem  genannten  Hafen  nicht  zu  denken
war.  Anfang  April  kam  endlich  die  erste  große  Ladung
aus  Liverpool  an,  die  etwa  18.000  Ballen  enthielt,
und  verschiedene  kleinere  Ladungen  folgten.  Die  Preise
hielten  sich  auf  einer  Höhe  von  78/  bis  80/,  während
für  fermentierte  Ware  loco  Amsterdam,  jedoch  ohne
irgendwelche  beschränkende  Bedingungen,  sogar  56  Cent
gefordert  wurden.

Mehr  als  in  normalen  Jahren  war  die  Nachfrage
nach  Kakaofabrikaten  von  Einfluß  auf  die  Preise  der
Rohstoffe.  Daher  stand  denn  auch  der  Monat  April
wegen  Mangels  an  Nachfrage  nach  Kakaverzeugnissen
im  Zeichen  des  Preissturzes:  sermentierte  Ware  stand
mit  etwa  70/J,  kurante  mit  68/  notiert,  während  die
hier  eingebrachten  großen  Vorräte  zu  50  bis  52  Cent

 

keine  Käufer  finden  konnten.  Inzwischen  war  die
„Nederlandsche  Overzee  Trustmaatschappy“  eingerichtet
worden,  und  Industrie  und  Handel  mußten  sich  diesem
neuen  Stande  der  Dinge  anpassen.

Die  allgemeine  Aufmerksamkeit  richtete  sich  nunmehr
  auf  die  Ladungen,  die  bereits  unterwegs  waren,
und  von  denen  man  hoffte,  daß  sie  noch  nicht  den  Bestimmungen
  der  N.  O.  T.  unterworfen  sein  würden.

Diese  Hoffnung  erfüllte  sich  jedoch,  nicht,  und  von
diesem  Augenblick  an  trat  die  N.  O.  T.  in  Tätigkeit
4um  Wohle  des  Handels  der  Niederlande  und  ihrer
Industrie,  obwohl  hiervon  nach  dem  Bekanntwerden
der  Bestimmungen,  an  die  sich  Einfuhr=  und  Ausfuhrhändler
  zu  halten  hatten,  zunächst  niemand  überzeugt
war.  Es  folgten  denn  auch  eine  Reihe  von  Versammlungen
  und  Besprechungen,  die  alle  den  Zweck  hatten,
die  Verwirrung,  welche  durch  die  neuen  Umstände  und
die  veränderten  Bedingungen  entstanden  war,  abzuwenden.
  Diese  Bemühungen  hatten  Erfolg;  bevor  jedoch
  die  Niederlande  wieder  mit  der  Einfuhr  von
Kakao  aus  dem  Ausland  beginnen  konnten,  fanden  die
in  Amsterdam  liegenden  unverkauften  Vorräte  gebührende
  Beachtung.  Für  18  bis  51  Cent  gingen
große  Posten  in  die  Fabriken,  und  in  der  ersten  Hälfte
des  Juni  stiegen  die  Preise  sogar  auf  55  bis  56  Cent.

Für  Abladung  von  Liverpool  zahlte  man  zu  dieser
Zeit  etwa  70/#  zu  N.  O.  T.-Bedingungen;  der  Preis
stieg  jedoch  rasch  auf  80..  Von  diesem  zeitpunkt  an
(Ende  Juli)  blieb  der  Markt,  sest  mit  anziehenden
Preisen  und  ließ  sich  auch  nicht  durch  das  Ausfuhrverbot
  beeinflussen,  das  Großbritannien  wieder  für
alle  Länder,  mit  Ausnahme  von  Rußland,  Frankreich,
Italien,  Spanien  und  Portugal,  erlassen  hatte.  Natürlich
  gab  es  noch  besondere  Schwierigkeiten  für  die  in
London  und  Liverpool  Veeschlossenen  Verträge,  doch
gelang  es  mit  Hilfe  der  N.  O.  #  .,  diese  zu  überwinden.
Trotzdem  fiel  der  Preis  für  NX.  O.  T.-Posten  auf  50
bis  51  Cent.  während  der  Kurs.  für  „freien“  Accra-Kakao
  langsam  auf  69  bis  70  Cent  für  fermentierte
Ware  und  67  bis  68  Cent  für  kurante  stieg.  Dieser
bereits  sehr  hohe  Preis,  der  sogar  die  Notierungen
des  Kakaojahrs  1907  nicht  übertraf,  sollte  in  den  folgenden
  Monaten  noch  weitere  Steigerungen  erfahren.
Die  Abladungspreise  blieben  im  großen  ganzen  unverändert.
  Der  Oktober  brachte  für  X.  O.  T.-Accra
eine  Erhöhung  von  4  Cent,  wodurch  der  Preis  sich
auf  etwa  54  Cent  stellte,  während  „freier“  Accra  den
noch  niemals  dagewesenen  Kursstand  von  90  Cent  und
höher  erreichte.  In  diesem  Augenblicke  traf  unerwartet
das  niederländische  Ausfuhrverbor  für  Kakaobutter  alle
Interessenten  und  legte  für  geraume  Zeit  das  gange
Geschäft  brach.  D  Dieser  neue  Umstand  würde  unzweifelhaft
  einen  erheblichen  Preissturs  zur  Folge  gehabt
haben,  wenn  nicht  gleichzeitig  eine  Regelung  getroffen
worden  wäre,  wonach  die  Einfuhr  von  Kakao  aus  den
Erzeugungsländern  und  den  Stapelplätzen  in  der  Folgezeit
  mit  noch  größeren  Schwierigkeiten  verbunden  sein
sollic.

Diese  Schwierigkeiten  bestanden  darin,
einführende  Fabrikant  oder  Händler  nur  mit  Einwilligung
  der  N.  .  einführen  konnte  und  daß  die
Schiffahrtsgesellschaften  nur  die  Waren  zur  Verladung
annehmen  durften,  für  die  Bewilligungen  gewährt
waren.

Infolge  dieses  eigenartigen  Zustandes  stiegen  die
Preise  schnell  auf  etwa  60  Cent,  wofür  verschiedene
Loco-  Hosten  verkauft  wurden.  Gegen  Ende  November
fiel  der  Preis  infolge  einer  allgemeinen  matten  Stimmung
  für  alle  Sorten  auf  etwa  58  Cent.  Die  neue
UAccra-Ernte  wurde  mit  etwa  45  Cent  angeboten.
während  die  flauere  Stimmung  und  die  damit  verdaß

  der
        <pb n="113" />
        W  94  20

bundenen  geringeren  Preisnotierungen  von  Bahia  und
Thomé  auch  ihren  Einfluß  auf  die  Preise  von  verfügbaren
  Vorräten  geltend  machten.

Thomc.

Obwohl  die  November-,  Dezember=  und  Januar=Ernten
  groß  waren,  blieben  die  Preise  etwa  45  Cent
für  Abladung  und  50  Cent  für  verfügbare  Ware.  (November
  1914  lieferte  etwa  140  000  Ballen  gegen  etwa
81  000  Ballen  im  Vorjahr;  Dezember  1914  lieferte
etwa  82000  Ballen  gegen  etwa  130  000  Ballen  im  Vorjahr;
  Januar  1915  lieferte  etwa  1000000  Ballen  gegen
etwa  43.000  Ballen  im  Vorjahr.)

Eine  Zeitlang  schien  es,  als  ob  das  Eintreffen
sehr  bedeutender  Mengen  von  der  Goldküste  in  Livervool
  einen  Einfluß  auf  den  Preisstand  haben  könnte,
und  die  Verkäufer  waren  schon  geneigt,  2  bis  3  Cent
weniger  zu  fordern,  als  Großbritannien  das  Ausfuhrverbot
  erließ  und  hiermit  den  alten  Zustand  wiederberstellte.


Die  Preise  für  Ebladung  wie  für  loco  stiegen  nunmehr
  auf  55  bis  56  Cent.  Das  Fehlen  von  Angeboten

der  Ablader  und  die  Schwierigkeiten  mit  der  Verladung
erweckten  große  Kauflust  für  verfügbare  Vorräte,  die

von  den  Besitzern  zu  langsam  anziehenden  Preisen
verkauft  wurden.  Im  März  zahlte  man  für  „fein
Thomé“  bis  62  Cent.  Die  folgenden  Monate

zeichneten  sich  durch  große  Geschäftsstille  infolge  der
geringen  Verbrauchsnachfrage  aus;  die  Preise  fielen
ebenso  rasch,  als  sie  gestiegen  waren.  Nir  50  Cent
Anfang  Mai  war  der  niedrigste  Kursstand  erreicht.
Da  die  Käufer  unter  den  herrschenden  unbekannten
Umständen  den  „freien“  Kakao  vor  dem  N.  O.  T.=Kakao
  den  Vorzug  gaben,  fand  das  Angebot  einen
reitzenden  Absatz  zu  schnell  steigenden  Preisen.  Im
Juni  und  Juli  konnte  man  dieselben  Erscheinungen
wahrnehmen  wie  im  Jahre  1914.  Der  Preis  von
Kakao  in  den  Erzeugungsländern  war  niedrig  (etwa
40  bis  42  Cent),  die  Preise  in  den  neutralen  Ländern
waren  fortdauernd  im  Steigen  begriffen  (bis  etwa
70  Cent).  rl

Auch  für  N.  O.  T.-Thomé  begann  die  Nachfrage
lebendiger  zu  werden;  im  August  und  September
fanden  alle  Posten  zu  48  bis  53  Cent  reißenden  Absatz.
„Freier“  Kakao  blieb  weiter  sehr  begehrt;  die  Preise
gingen  in  dem  Maße,  wie  sich  die  Vorräte  verringerten,
in  die  Höhe:  im  September  und  Oktober  stieg  der
Kurs  von  75  auf  090  Cent,  während  im  November  und
Dezember  kleinere  Posten  sogar  zu  93  bis  100  Cent
und  darüber  verkauft  wurden.

Für  Loco  und  Abladung  blieb  die  Stimmung  gut;
verfügbare  Vorräte  konnten  zu  anziehenden  Preisen
letwa  60  Cent)  umgesetzt  werden,  während  Abladungsvosten
  zu  54  bis  55  Cent  Käufer  fanden.  Die  größeren
Erntezufuhren  in  Lissabon  während  der  letzten  zwei

onate  des  Jahres  1915  verursachten  ein  Abflauen
des  Marktes,  und  die  Notierungen  gingen  auf  52
bis  53  Cent  zurück.
Bahia.

Ebenso  wie  für  Accra  und  Thom  hatten  die  niederländischen
  Käufer  ein  sehr  großes  Interesse  für  Bahia.
Da  sie  auf  die  neutrale  Schiffahrt  angewiesen  waren,
so  machten  sie  besonders  von  den  niederländischen
Schiffen  Gebrauch  und  führten  trotz  der  besonders
hohen  Preise  recht  ansehnliche  Ladungen  an.

Die  Preise  setzten  am  Anfang  des  Jahres  mit
69/  bis  70/für  Superior,  ein  Preis,  der  nahezu
dem  von  Arriba  gleich  kam,  und  65/J  für  Sound  ein:
Mitte  März  waren  die  Notierungen  bereits  92/—  bis
93/—  für  Superior  und  89/+  bis  90/-  Sound.  Fair

 

war  von  62/-  auf  etwa  85/  gestiegen.  Das  Ausfuhrverbot
  Großbritanniens  und  die  übermäßig  hohen
Frachten  spielten  hierbei  natürlich  eine  große  Rolle.
Mitte  April  war  der  höchste  Kursstand  mit  etwa  98“
für  Superior,  94/-—  für  Sound  und  90/l  für  Fair  erreicht.


Ebensowenig  wie  alle  anderen  Sorten  konnte
Bahia  diese  hohen  Preise  beibehalten,  und  so  fiel  der
Kurs  noch  in  demselben  Monat  um  10/  bis  12/—.
Interessenten  enthielten  sich  aber  noch  der  Ankäufe  in
der  Hoffnung  auf  ein  weiteres  Fallen  des  Preises.

Locovorräte  schwankten  im  April  zwischen  60  und
65  Cent  ganz  nach  Beschaffenheit  der  Ware

Die  Gründung  der  §  0.  T.  trug  dazu  bei,  die
Kauflust  für  verfügbare  Vorräte  anzufeuern,  für  Abladung
  dagegen  abzuflauen.  Da  jedoch  die  Erzeugnisse
der  durch  Vermittlung  der  N.  O.  T.  eingeführten
Ladungen  nach  den  neutralen  Ländern  ausgeführt
werden  durften,  so  unterwarfen  sich  die  Fabrikanten,
die  diesen  wenn  auch  geringen  Spielraum  sehr  nötig
hatten,  um  nicht  mindestens  die  Hälfte  ihres  Betriebs
lahmzulegen,  gern  den  Bestimmungen,  und  dies  bewirkte
  eine  festere  Stimmung  für  den  Markt.

Superior  erreichte  Aufong  September  wieder  einen
Lurs  von  78/,  Sound  75/J,  Fair  etwa  70/  (unter

0  cL#edingungen)

r  6  der  großen  Ernten  von  Bahia  stiegen  die
Preise  sehr  schnell  weiter;  Ende  September  zahlte  man
für  Superior,  Sound  und  Fair  85/,  80|—  und  77.
im  Oktober  90/.  86/“-  und  84/T1  bei  unverändertem
Interesse  im  November  wurde  mit  100/T,  96/-  und
92/  ein  Höchststand  erreicht.  Ohne  besondere  Gründe
lietsen  die  Preise  hierauf  nach,  und  das  Jahr  schloß
mit  etwa  94/  bis  95/  für  Superior.  88/-  für  Sound
und  86)—  für  Fair.

Wie  bereits  gesagt,  waren  die  Ernten  von  Bahia
besonders  reich.  Prct  die  in  den  angeführten  Erntemonaten
  eingebrachten  Ladungen  im  Vergleich  mit  den

 

vorangegangenen  Jahren  gibt  nachstehende  Tabelle
eine  übersicht:
1913  1914  1915
Ballen  Ballen  Ballen
Mai.  4387  24  125  22430
Juni  24  533  23  929  60  614
Juli.  10  930  28  893  80  827
Angust  51  462  26  762  108  580
September  40  000  25  078  83  121
161  312  128  787  355  572.
Guayaquil.

Im  Gegensotze  zu  allen  anderen  Sorten  eröffnete
der  Markt  für  Guayaquil  mit  flauer  ——
Epoca  Arriba  notierte  mit  etwa  64/lT,  hala  mit
61/—.  Der  Preis  für  verfügbare  Veuemm-  +  jedoch
bald  an;  Anfang  März  zahlte  man  bereits  78/  und
76/—  für  sofortige  Verladung,  95/—  für  Vorräte  in
London,  während  die  in  den  Niederlanden  liegenden
Posten  für  60  bis  64  Cent  Käufer  fanden.  Die  Versendungsmöglichkeiten
  von  Gnayaquil  waren  und  blieben
gut,  so  daß  von  jeder  sich  bietenden  Kaufgelegenheit
Gebrauch  gemacht  werden  konnte.  Arriba-Ladungen
über  Liverpool  nach  Amsterdam  wurden  zu  etwa  85/
abgeschlossen,  und  dieser  Preis  hielt  sich  bis  Ende  Mai.
Der  Preislauf  für  verfügbare  Vorräte  schwankte  in
dieser  Zeit  zwischen  65  und  55  Cent;  die  großen  Anfuhren
  einerseits,  die  strengen  Bestimmungen  der  N.O.  T.
anderseits  sowie  die  zuweilen  größere,  zuweilen  geringere
  Nachfrage  nach  Erzeugnissen  waren  für  den
jeweiligen  Kurs  ausschlaggebend.
        <pb n="114" />
        G  95

Der  Iunni  brachte  einen  Preisrückgang:  Arriba
fiel  auf  79#—  bis  78,—,  Machala  auf  76/“  bis  75/  zu
J.  O.  T.-Bedingungen.  Loko-Posten  wurden  zu  46  Cent
„Sommer-Aurlahh  und  45  Cent  (Machala)  verkauft.
„Freie"  Posten,  zum  größten  Teil  aus  Epoca  Arriba
und  in  kleineren  Mengen  aus  Machala  und  Caraquez
bestehend,  stiegen  sehr  im  Preise  und  notierten  bald
02  bis  64  Cent.  Anfang  Juli  traf  eine  Ladung  von
33  000  Ballen  Arriba  von  der  Sommerernte  ein.  Die
Qualität  dieser  Sommerernte  war,  wie  überhaupt  aller
im  Jahre  1915  empfangenen  Posten,  sehr  gut.

Der  Markt  in  den  letzten  vier  Monaten  war  fest;
während  man  im  Angust  für  Mriba  etwa  52  Cent,
für  Machala  50  Cent  zu  N.  O.  T.-Bedingungen  und
etwa  70  Cent  für  „freie"  Guayaquil-Sorten  bezahlte,
war  im  September  und  Oktober  der  Preis  bereits  auf
58  Cem  für  Arriba  und  Machala  zu  J.
dingungen  und  auf  etwa  78  Cent  für  freie-  Vosten
gesheegen,  während  der  Kurs  für  Abladung  sehr  bald
78“  notie

Trinidad.

Im  allgemeinen  blieb  die  Nachfrage  nach  Trinidad
wie  nach  Grenada  und  Dominica  erheblich  hinter  der
unter  normalen  Umständen  zurück;  die  größte  Aufmerksamkeit
  zogen  die  guten  Mittelsorten  auf  sich.

Trinidad  setzte  im  Jahre  1915  mit  dem  hohen
Preise  von  etwa  68/TeEin,  ohne  besondere  Beachtung
zu  finden,  da  diese  Forderung  beispielsweise  gegenüber
Arriba-Kakao,  der  um  reichlich  6/  billiger  nötierte,  zu
ungünstig  war.  Trotz  dieser  Zurückhaltung  seitens  der
Käufer  stieg  der  Preis  für  Abladung  (l(alle  Versciffungen,
  mußten  über  London  geschehen)  auf  80/—

82/  für  feine  Plantagesorten.  In  den  Nieder=—i
  verfügbare  Posten  stiegen  von  47  Cent  im
Januar  auf  58  bis  60  Cent  im  März  und  bald  darauf
bis  auf  64  und  65  Cent,  da  London  ganz  unerwartet
den  Preis  auf  100/.—  erhöhte  und  die  Verschiffung
obendrein  von  dort  so  gut  wie  unmöglich  war.  ie
durch  .  T.  veränderten  Einfuhrbedingungen
und  die  Anhäufung  von  Zufuhren  in  London  verursachte
ein  Fallen  eises  in  Großbritannien  und  ein
Eteigen  in  den  nt

In  London  fiel  der  Preis,  schnell  auf  82  —.  Juni-Abladung
  von  Trinidad  auf  etwa  784.,  während  die
Amsterdamer  Loko-Vorräte  mit  6“  „  Cent  verkauft  wurden
und  binnen  kurzem  bis  zu  75  Cent  aufliefen.  Die
Preise  für  Abladung  und  Lerschisung  von  London
schwankten  bis  Oktober  zwischen  78“  und  80/—.

In  den  letzten  Monaten  des  Jahres  stiegen  die
Preise  wieder  erheblich  und  erreichten  Mitte  Dezember
eine  Oöhe  von  93/.

Venezuela.

Die  Einfuhr  von  Veneguela-Kakao  stach  günstig
gegen  die  vorangegangenen  Jahre  ab.  Im  übrigen
verliefsen  die  Geschäfte  in  Venezuela-Kakao  wie  die
aller  anderen  Kakaosorten.  Die  Aufuhren  erzielten
sehr  befriedigende  Preise:  gute  kurante  Ware  wurde
zu  Anfang  des  Jahres  zu  40  bis  13  Cent  umgesetzt,
bald  darauf  zu  45—46,  guter  Caracas  stieg  von  48
und  50  bald  auf  55  und  60  Cent,  Pto.  Cabello  von
55  auf  65  Cent.

Nachdem  im  Mai  infolge  des  großen  Angebots
von  Guayaquil-Sorten,  Thomé  und  Accra  der  Kurs
erheblich  zurückgegangen  war,  stiegen  die  Preise  in
Hirer!  Zeit  wieder  je  nach  der  Sorte  bis  58  und
1

Da  inzwischen  die  Anfuhren  nur  unter  N.  O.  T.O
Bedingungen  eingebracht  werden  durften,  so  beschräulte
sich  die  Kauflust  zunächst  auf  „freie"  Posten,  von  denen
reichliche  Vorräte  vorhanden  waren.  Nachdem  jedoch

 

*

einmal  die  N.  O.  T.-Bestimmungen  allgemein  bekannt
geworden  luns  die  nötigen  Maßregeln  getroffen  waren,
um  den  gestellten  Ferderun  en  zu  genügen,  belebte  sich
die  Nachfrage  nach  N.  O.  I.-Posten,  und  es  wurden
gute  Geschäfte  in  allen  Sorten  abgeschlossen.  Die
Preise  schwankten  bis  September  zwischen  50  und
55  Cent  und  stiegen  im  Oktober  aufs  52  bis  55  Cent
für  „gut  naturel“,  60  bis  62  für  „schönen  Caracas“
und  70  bis  75  Cent  für  Ia  Pto.  Cabello,  wovon  es
keine  großen  Vorräte  mehr  gab.  „Freie“  Posten  gab
es  am  Ende  des  Jahres  nicht  mehr  zu  kaufen.

Samana  und  Haiti.

Anstatt  Samana,  wovon  infolge  des  französischen
Ausfuhrverbots  nur  geringe  Posten  eintrafen,  wurde
Haiti  in  größerem  Maße  herangeführt.  Obwohl  die
Sorte  dieser  Vorräte  nicht  zu  rühmen  war,  erzielten
sie  doch  zufrirdenitellande  Preise.  Samana  wurde  bei
Beginn  des  Jahres  zu  etwa  42  Cent  umgesetzt,  Haiti
zu  41  bis  43  und  stieg,  solang  e  er  X.  O.  T.frei  war,
bis  auf  55  Cent.  Als  X.  O.  T.-Kakao  schwankte  Haiti
zwischen  45  und  52  Cent.

Surinam.

Auch  1915  waren  die  Anfuhren  dieser  Kolonie
wiederum  größer  als  in  den  vorangegangenen.  Die
Zufuhren  kamen  regelmäßig  an,  die  Sorte  von  Plantage=
  wic  von  kuranten  Posten  war  mit  kleinen  Ausnahmen
  sehr  gut.

Das  Jahr  1915  setzte  mit  einer  Notierung  von  etwa
45  Cent  ein,  hatte  jedoch  bereits  nach  drei  Monaten
einen  Kursstand  von  etwa  60  Cent  erreicht.  Im  April
hielt  sich  dieser  Preis,  doch  bewirkten  die  sehr  großen
Anfuhren  und  das  hiermit  verbundene  Nachlassen  der
Kauflust,  daß  der  Preis  im  Mai  auf  etwa  33  bis
55  Cent  zurückging.  Unter  der  N.  O.  T.-Krisis  hatte
diese  Sorte  mehr  zu  leiden,  als  es  sonst  durchschritt.
lich  bei  den  anderen  Sorten  der  Fall  war.  Die
für  N.  O.  T.-Posten  fielen  bis  auf  40  Cent,  donmin
sich  jedoch  langsam  erholen  und  erreichten  im  August
wieder  einen  Kursstand  von  48  bis  50  Cent.  „Freie
Posten,  von  denen  es  keine  Feüleren  Mengen  mehr
gab,  waren  inzwischen  von  55  bis  auf  65  Cent  gestiegen.
  Auch  im  weiteren  Verlauf  des  Jahres  wurde
den  „freien“  Posten  besondere  Beachtung'  geschenkt.

Die  monatlichen  Ausfuhren  von  Surinam  während
der  letzten  fünf  Jahre  betrugen  (in  1000  kg):

 

1915  1914  1913  1912  1011
Jannar  57  46  22  38  35
Februar  17  57  62  48.  21
März  140  124  30  85  113
April  193  249  26  118  2065
Mai  —  2412  177  117  313
Juni  429  300  365  181  117
Juli  370  3686  214  92  210
August  91  130  95  24  31
September  34  55  60  2  16
ktober  5  66  150  19  22
November  —  26  112  90  68
Dezember  —  6  207  142  78
1893  1525  962  1594

Java.
Ernte  und  zufuhren  waren  1915  wohl  etwas

günstiger  als  im  Jahre  1914,  doch  blieb  die  Menge
der  eingebrachten  g  noch  erheblich  gegen  frühere
Jahre  zurück.  Der  Kriegozustand  wirkte  außerdem
recht  ungünstig  auf  die  sonst  so  regelmäßigen  Sendungen,
  und  daher  nahm  man  auch  von  der  Gewohnheit,
  Versteigerungstage  festzusetzen.  Abstand.  Sofern
        <pb n="115" />
        G  96  20

die  Ausfuhren  befriedigend  und  die  Marktumstände
günstig  waren,  wurden  die  eingebrachten  Posten  wie
gewöhnlich  behandelt  und  an  den  Markt  gebracht.

Auf  diese  Weise  wurden  etwa  11.000  Ballen  Java-Kakao
  versteigert.  Für  prima  „freie“  Java-Posten
stiegen  die  Preise  in  den  Versteigerungen  von  etwa
50  Cent  im  Januar  auf  70  Cent  im  September,  für
J.  O.  T.-Ware  von  50  Cent  im  März  auf  etwa
63.  Cent  im  November.  ,

Über  die  Mengen,  die  Java  in  den  einzelnen
Monaten  während  der  letzten  fünf  Jahre  ausführte.
gibt  folgende  Tabelle  eine  Ubersicht  (in  1000  kg):

 

 

1915  1914  1913  1912  1911
Januur  128  100  243  260  293
Februrr.  131  162  180  254  261
März  69  81  199  114  160
Apri.  33  54  52  90  98.
Mau:  28  87  82  89  146
Juni  .  100  152  385  186  276
Juli  2668  208  401  268  2909

August.  196  85  341  378  144
September  158  141  151  58  66
Oktober  —  140  96  60  79
November  —  101  68  104  152
Dezember  —  270  87  157  379
1581  2259  2028  2360

*  2

*

An  Kakao  wurden  im  Laufe  der  letzten  fünf
Jahre  eingeführt:
1915  19141  1913  1912  1911
in  Großbritannien
vom  1.Jan.  bis  Tonnen
ov.)  79  664  38  480  32  010  80  193  29  837
in  FramtreicD  (vom
.  Jan  bis  30.
pt.t)  31  901  59  295  46
in  d.  deainen
(vom  1  ss
30.  Nov.)  7#8  401  43  459  39  263  33  599  34  278
Die  refuor  betrug:

1914  1913

 

7  41  435  45  621

1912  1911
Tonnen
Zuayaquil  12  350  39  358  33  013  36  915  28  566

ome  31  379  35  311  35  512  31  763  27  845
29  517  21  825  18  878  21  177  23  267
ahin  36  612  27  340  24  674  33  810  28  899
San  Domingo  24  694  22  484  23  876  19  828  16  261
enezuela  13  100  15  138  10  985  17  381  16  848

1910

von

a

rin·idad...

quAsauuAg
st-(
2

 

-  oldküste  54  144  51  279  39  549  40  642  20  446
-Grenada.  .  .  6005  5258  5529  5947  6357
-9  —  3  7038  2214  3028  2669  4831
Surinam  1  893  1  516  962  1  595  1897
-Ceylon.  .  .  .  2498  3284  3500  3064  28386
-Jaba  .  .  ...  1581  2255  2021  2360  2369

Der  Verbrauch  betrug:

.—  28  140  27774  26  891  27  340  25  008

roßbritannien  20  06  27  585  28  044  25  396  24  082
*  Deutschland  49  707  51  053  55  085  50  855  43  941
.  Amerika  14379  67  605  66  553  58  966  50  134

1  1  7
Kakaobutter.

Wie  das  Vorjahr,  so  hat  auch  das  Jahr  1915  für
diesen  Artikel  viele  und  zwar  recht  unangenehme  Uberraschungen
  gebracht.  Die  monatlichen  Amsterdamer
Versteigerungen,  die  seit  August  1914  nicht  mehr  a  abgehalten
  wurden,  haben  auch  im  Jahre  1915  nicht

 

wieder  stattgefunden.  Anfang  Januar  war  der  Marktwert
  für  Kakaobutter  van  Houten  etwa  94  Cent,
für  van  Houten  !B  und  andere  erstklassige  Marken
90  Cent.  Die  in  den  ersten  Monaten  herrschende  rege
Nachfrage  für  Kakaopulver  und  die  dementsprechend
große  Herstellung  von  Kakaobutter  bewirkte,  daß  die

Preise  langsam,  aber  stetig  bis  auf  etwa  75  Cent  für
Prima-Nebenmarken  zurückgingen.  Zu  diesem  Preise
wurden  größere  Posten  umgesetzt.  Die  Schwierigkeiten,
  welche  die  Einführer  und  Fabrikanten  bei  der
Einfuhr  von  Kakaobohnen  hatten,  und  die  eine  regelmäßige
  Anfuhr  des  Rohmaterials  für  die  Industrie
verhinderten,  hatten  zur  Folge,  daß  die  Fabrikanten
ihre  Preise  für  Kakaobutter  Mitte  März  stark  erhöhten.
Diese  Forderungen  wurden  schlank  bewilligt;  van
Houten  A  wurde  im  Mai  mit  93,  Prima-Nebenmarken
mit  85  Cent  bezahlt.  Nachdem  auch  Kakaobohnen  an
die  N.O.  T.  konsigniert  werden  mußten,  wodurch  Verbrauch
  und  Spekulation  stark  angeregt  wurden,  stieg
der  Preis  für  Nebenmarken  im  Mai  bis  auf  95,  im
Juli  bis  auf  102  Cent.  Naturgemäß  richtete  sich  nach
dem  Inkrafttreten  der  N.  O.  T.  Bestimmungen  das  größte
Interesse  auf  „freie“"  maselrel  die  zu  stets  steigenden
Preisen  aufgekauft  wurde.  Der  Höchstpreis  vom  Jahre
1907  (121  Cent)  wurde  im  August  überschritten,  und
Anfang  September  zahlte  man  131  Cent  für  Prima=Tebenmarken,


Die  N.O.T.-Kakaobutter  fand  anfangs  nur  wenig
Beachtung  als  aber  die  Preise  für  „freie“  Butter  so
stark  stiegen,  deckten  die  neutralen  Länder  ihren  Bedarf,
  indem  sie  N.O.  T  Kakaobutter  einführten.  Die
Notierung  stieg  allmählich  von  85  auf  95  Cent.  Die
immer  kleiner  werdenden  Vorräte  freier  Kakaobohnen
und  das  dementsprechend  kleinere  Angebot  freier  Kakaobutter
  trieb  den  Preis  dieses  Artikels  über  150  Cent
binaus,

Da  wurden  am  22.  Oktober  Handel  und  Industrie
plötzlich  durch  das  Ausfuhrverbot  für  Kakaobutter  in
den  Niederlanden  überrascht.  Anfangs  war  man  allgemein
  der  Meinung,  daß  man  für  bereits  abgeschlossene
Verträge  Ausfuhrerlaubnis  bekommen  würde,  wie  das
bei  anderen  Artikeln  auch  immer  der  Fall  gewesen  war.
Man  war  aber  sehr  enttäuscht,  als  die  Regierung  das
Gesuch  der  Ausfuhrhändler  einfach  ablehnte.  Versarimlungen
  wurden  abgehalten,  Besprechungen  erbeten
und  Eingaben  an  die  Regierung  gerichtet,  kurz  alle
Hebel  in  Bewegung  gesetzt,  aber  bis  jetzt  ohne  Erfolg.
Der  Verlust  für  die  Kommissionäre  ist  sehr  erheblich
und  wird  auf  etwa  500  000  Gulden  eingeschätzt.

Über  die  Menge  Kakaobutter,  welche  die  Niederlande
  in  den  letzten  fünf  Jahren  ausgeführt
haben,  gibt  folgende  Aufstellung  eine  Ubersicht:

 

1911  1912  1913  1914  1915
Tonnen
Januar  .  .  ...  358  572  631  640  638
Februar  .  .  .  ..  409  479  639  638  688
März  426  398  607  6383  1313
##  ......  328  478  680  578  952
Mai  .  .  .  .  ...  373  405  557  5  692
Juin  328  450  548  550  633
uli  ..  .  .  ...  202  370  483  511  939
August  205  310  638  222  923
September  361  504  569  195  732
ktober  407  510  668  327  681
November  477  545  617  945  51
Dezember  608  456  572  606  —
Zusammen  4657  5472  7159  45

63  8192
(in  11  Monaten).
        <pb n="116" />
        G  97

Die  einzige  Vergünstigung,  die  zu  verzeichnen  war,
ging  dahin,  daß  nach  neutralen  Staaten  Kalgobutter
ausgeführt  werden  durfte,  wenn  eine  Banksicherheit
Einige  Geschäfte  wurden  zu  dieser  Bedingung  abgeschlossen;
  die  Stimmung  blieb  aber  flau,  und  daß  die
Preise  nicht  weiter  nachließen,  war  nur  dem  Umstand
zuzuschreiben,  daß  in  den  letzten  Monaten  die  Ausfuhr
von  Rohmaterial  sehr  mangelhaft  gewesen  war  und
sogar  an  die  N.  O.  T.  konsignierte  Sendungen  Kakaobohnen
  von  Großbritannien  beschlagnahmt  und  vor  das
Prisengericht  gebracht  wurden.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Amsterdam
vom  8.  Februar  1916.)

Der  niederländische  Kautschuhmorkt  im  Jahre  1915.7)

Dieselben  Schwierigkeiten,  die  bereits  im  Jahre
1914°)  seit  Ausbruch  des  Krieges  den  Kautschukhandel
äußerst  erschwert  haben,  blieben  auch  für  1915  bestehen.
Nur  hin  und  wieder  war  eine  Möglichkeit  zur  Einfuhr
geboten.  Natürlich  waren  hierfür  allerlei  Formalitäten
vorgeschrieben,  die  einen  großen  Zeitverlust  und  bedentende
  Kosten  verursachten.  Eine  auch  nur  einigermaßen
  genaue  Statistik  über  die  Ausfuhren  und  die
abgeschlossenen  Verkäusfe  aufzustellen,  ist  unmöglich,  da
alle  Geschäfte  unter  der  Hand  abgeschlossen  werden
und  keine  regelmäßigen,  sondern  nur  einige  belanglose,
nicht  amtliche  Einschreibungen  vorgenommen  wurden;
im  allgemeinen  beobachtete  man  die  in  diesem  Geschäftszweig
  von  altersher  beliebte  Sitte  der  Geheimhaltung
  in  bezug  auf  Angebot,  Verkauf  und  Ertrag.
Dieses  vorsätliche  und  doch  unnötige  System  der  Geheimhaltung
  vermehrte  noch  die  Schwierigkeiten  der
Eintragung  von  Abschlüssen,  die  bereits  durch  die  einschränkenden
  Vorschriften  hinsichtlich  der  Enbbeimemng
der  Ware  sowie  dadurch  sehr  erschwert  war,  daß  überhaupt
  nur  gewisse  Klassen  von  Käufern  berücksichtigt
wurden.  Der  Höchstpreis  von  Prima-Hevea  in  den
Niederlanden  dürfte  schätzungsweise  2,60  Gulden  gewesen
  sein;  im  übrigen  wurden  durchschnittlich  zwischen
1,60  und  1,90  bezahlt.  Die  Ausfuhr  von  Kautschuk
wurde  durch  die  Bestimmungrn  der  Nederlandschen
Overzee  Trustmaatschappy  so  gut  wie  unmöglich  gemacht.
  Für  kleine  Posten,  die  nach  N.  O.  T.-frei
waren,  wurden  Liebhaberpreise  bezahlt.  Am  Ende
des  Jahres  waren  solche  Vorräte  ausverkauft  und  seit
Jannar  1916  ist  die  Kautschnkausfuhr  verboten.
(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Amsterdam.)

Der  Rakaomarkt  in  Scuador  im  4.  Viertellahr
  1915.““)

In  der  ersten  Hälfte  des  Oktober  1915  waren
die  Ankünfte  um  etwa  4000  spanische  Zentner  kleiner
als  in  der  letzten  Hälfte  des  September.  Infolge
guter  Nachfrage  aus  den  Vereinigten  Staaten  gogen
die  Preise  nach  und  nach  etwas  an,  und  man  bezahlte
für  Superior  Arriba  bis  zu  28.20  Sucres  und  für
guten  Balao  auch  sogar  27,80  Sucres.  Es  wurden
gelandet  (verglichen  mit  der  ersten  Hälfte  des  Oktober
1914):  Arriba  8116,44  (3504,63),  Balao  und  Naranjal
6791,00  (5839,34),  Machala  5401,45  (3272,31),  zusammen
20  308.  89  (12  116,28)  spanische  Pfund.

Die  zweite  Hälfte  des  Oktober  brachte  ungefähr
  wieder  das  gleiche  Ergebnis  wie  die  vorherhehende.

  Die  Preise  gingen  zunächst  noch  weiter  in
)  Vgl  „D.  Kol.  Bl.“  1916,  S.  11f.
*#)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1915,  S.  422.

 

2

die  Höhe,  indem  für  Arriba  28,50  Sucres  bezahlt
wurde,  fielen  aber  sofort  um  mehr  als  einen  Sucre,
sobald  die  Nachrichten  über  die  großen  Erdrutsche  am
Panamakanal  und  die  dadurch  hervorgerufenen
Schwierigkeiten  im  Schiffsverkehr  kamen.  Jedoch  hielt
dieser  Zustand  nicht  lange  an,  denn  die  durch  die  lebhafte
  Nachfrage  in  den  Vereinigten  Staaten  hervorgerufene
  Preissteigerung  für  Kakao  hatte  zur  Folge,
daß  auch  hier  sich  die  Preise  bedeutend  erholten,  so
daß  sie  mit  32,00  Sucres  für  Arriba,  31,50  für  Balao
und  30,50  Sucres  für  Machala  eine  seit  langem  nicht
mehr  gesehene  Höhe  erreichten.  Die  Ankünfte  betrugen:
Arriba  9681,71  (1914:  4160,06),  Balao  und  Naranjal
7114,.29  (2367,  98),  Machala  5177.80  (4188,67),  zusammen
21  973,80  (10  716.71)  spanische  Pfund.

Infolge  geringer  Zufuhren  aus  Machala  ergab
die  erste  Hälfte  des  November  nur  etwa  19  000
spanische  Zonner“  währen  zur  gleichen  Zeit  im  Vorjahr
  allerdings  nur  11.000  spanische  Zentner  eingetroffen
  waren.  Die  •„„n  Marktlage  hielt  vorerst
noch  an,  da  für  Arriba  bis  zu  30,00  Sucres  bezahlt
wurde;  dann  flaute  aber  der  Markt  derart  ab,  daß
die  Preise  vorübergehend  bis  auf  30  Sucres  für  Arriba
zurückgingen.  Am  Schluß  der  Monatshälfte  betrugen
sic  31,50  Sucres  für  Arriba,  30,50  Sucres  für  Balao#
und  29,50  Sucres  für  Machala.  Die  Auskünfte  waren:
Arriba  10  191,52  (1914:  4783,12),  Balao  und  Naranjal
6213,30  (3912,80,,  Machala  2533,18  (2500,43),  zusammen
18  938,00  (11  196.65)  spanische  Pfund.

Die  zweite  Hälfte  des  November  brachte
wieder  eine  Zunahme  in  den  Ankünften  von  Arriba=Kakao,
  aber  auf  Kosten  der  übrigen  Sorten,  da  das
Gesamtergebnis  nicht  wesentlich  größer  war  als  in
der  ersten  Monatshälfte.  Der  Preis  für  Arriba  wurde
am  Schlusse  des  Monats  von  der  Ascciaciön  de  —:
torcs  auf  31  Sucres  gehalten,  nachdem  er  für  kurze
Zeit  noch  einmal  bis  auf  33  Sucres  gestiegen  war.
Die  Zufuhren  beliefen  sich  auf:  Arriba  13460,97  (1914:
7391,68),  Balao  und  Naranjal  4140,853740.  90  Machala
2464.95  (3701,71),  zusammen  20  075.77  (11834,35)  spanische
  Pfund.

Die  Ankünfte  der  ersten  Hälfte  des  Dezember
entsprachen  nicht  den  Erwartungen,  da  man  auf  eine
größere  Zunahme  gehofft  hatte.  Der  Markt  zeigte
sich  anhaltend  recht  flau,  so  daß  die  Pflanzer-Vereinigung,
  um  einen  allgemeinen  Preissturz  zu  verhindern,
  einen  großen  Teil  der  Ankünfte  zu  30  bis
31  Sucres  für  Arriba  je  nach  Qualität  und  entsprechend
weniger  für  die  übrigen  Sorten  unehmen  mußte.
Die  Zufuhren  waren:  Arriba  15  807,900  (191  12  19383,52),
Lolgo  und  Naranjal  4683,43  (4507,  23),  gnnens  1307.81

4440,23),  zusammen  21  799,14  (28  330,98)  spanische
e
Während  die  letzte  Hälfte  des  Dezember  im
Vorjahr  etwa  51  600  spanische  Zentner  ergeben  hatte,
war  der  Ertrag  der  diesjährigen  nur  37  700  spanische
Zentner,  also  um  etwa  14.000  spanische  Zentner  kleiner.
Der  Markt  blieb  flau  bis  zum  Schlusse  des  Jahres,
indem  die  Pflanzer-Vereinigung  den  größten  Teil  der
Ankünfte  aufnehmen  mußte.  Die  Notierungen  waren
am  31.  Dezember  für  Arriba  31,  Balao  30  und  Machala
28  Sucres  für  46  kg.  Die  Ankünfte  betrugen:  Arriba
32  331,85  (1914:  42  260,73),  Balao  und  Naranjal
4333,24  (4887,06)  Machala  1077.87  (4470,87),  zusammen
37  7  96  (51  618,66)  spanische  Plund

Das  Gesamtergebnis  der  Kalaozufuhren
in  Guayaquil  im  Jahre  1915  stellt  sich  mithin  auf:
Arriba  513  040,54  (1914:  703  697.82),  allao  und
Naranjal  136  585,08  (145  846,37),  Machala  64.151,46
(72  594,25),  zusammen  718  783,08  (822  138.  1  1
Pfund,  das  heißt,  sie  waren  um  etwa  208  000  spanische
Zentner  oder  um  22  v.  H.  kleiner  als  im  Vorjahr.
        <pb n="117" />
        G  98  20  1

Im  Januar  erwartet  man  noch  gute  Ankünfte,
und  auch  alle  Anzeichen  lassen  auf  eine  gute  Haupternte
  schließen,  wenn  nicht  die  Witterung  sie  noch
ungünstig  beeinflußt.

(Bericht  des  K  Kaierl.  Konsulats  in  Huavaauil  vom
31.  Dezember  1915

Srankreich.

Zollfreie  und  zollbegünstigte  Einfuhr  von
Erzengnissen  der  Neu-Hebriden  nach  Frankreich,
  Neu-Kaledonien  sowienachdenübrigen

französischen  Kolonien.

Durch  Verordnung  der  Französischen  Regierung
vom  27.  Jannar  1916  sind  die  Mengen  der  Erzeugnisse,
  die  von  den  französischen  Wirtschaftsbetrieben
auf  den  Neu-Hebriden  stammen  und  vom  1.  Juli  1915
bis  zum  30.  Juni  1916  auf  Grund  der  Verordnungen
vom  12.  November  1901  und  vom  16.  April  1904  nach
Frankreich,  Neu-Kaledonien  und  den  übrigen  französischen
  Kolonien  eingeführt  werden  dürfen,  folgendermaßen
  festgesetzt  worden:

1.  Nach  Frankreich  und  nach  Neu-Kaledonien:

Kaffec.  372  950  kg

Kakao  .  .  150000kg

Vamkle...  .  15  kg
2.  Nach  Neu-  Kaledonien:

Mais  2.015  000  kg

3.  Nach  den  französischen  Kolonien,  außer
Neu-Kaledonien:

Kaffee.  50  000  kg

Kakao  5000  kg

(Journal  osliciel.  ae  la  Rẽpubliqu  Francnisc.)

Sierro  Lecne.

Ausfuhr  von  Palmternen  und  Palmöl
m  Jahre  1

Palmkerne  waren  nach  wie  vor  das  hauptsächlichste
  Erzeugnis  des  Landes,  und  dies  trotz  der  verminderten
  Ausfuhr  und  des  niedrigeren  Marktpreises
im  Jahre  1914.  Es  wurden  ausgeführt  35  9151  im
Werte  von  559  313  L  gegen  49  201  t  im  Werte  von
920  943  L  im  Jahre  1913.  Es  ist  demnach  eine  Verre
  der  Ausfuhr  in  der  Menge  um  13  286  1
und  im  Werte  von  nicht  weniger  als  361  630  L  eingetre
  eicn.  Wenn  auch  ein  Teil  des  Rückganges  der
schlechten  Marktlage  i  in.  Furopa  euzuschreiben  sein  dürfte
—  bis  zum  31.  Juli  1914  war  eine  Verminderung  in
der  Ausfuhr  von  2612  t  im  Werte  von  46  319  K  festgestellt
  worden  —,  so  ist  doch  zweifellos  der  Ausbruch
des  Krieges  im  großen  ganzen  allein  für  den  großen
Ausfall  in  der  Ausfuhr  dieses  Erzeugnisses  verantwortlich
  zu  machen.  Dies  ist  um  so  verständlicher,  als
gerade  Palmkerne  aus  Sierra  Leonc  zu  einem  überwiegenden
  Teile  (bis  zu  B87  v.  H.)  nach  Hamburg
verschifft  wurden.  Mit  dem  Ausbruch  des  Krieges
war  aber  der  deutsche  Markt  geschlossen  worden,  so
daß  Sierra  Leone  seinen  wichtigsten  Abnehmer  verloren
  hatte.  Unter  diesen  Umständen  fand  die  im
Jahre  1914  in  Frcetown  neugeschaffene  Abteilung  des
„Imperial  Institute“,  das  Technische  Juformationsbureau
—  loeehnical  Information  Bureau  —  ein  reiches  Feld
der  Tätigkeit,  die  u.  a.  darin  bestand,  im  Vereinigten
Königreich  den  Boden  für  die  Aufnahme  und  Verarbeitung
  der  Landesergengnisse  vorzubereiten  und  zu
erweitern.  Vor  Ausbruch  des  Krieges  hatte,  soviel
bekannt,  in  Großbritannien  nur  eine  Palmkernmühle
in  Liverpool  bestanden  mit  einer  monatlichen  Leistungs- 



fähigkeit  von  3000  t.  Der  hiernach  verbleibende,  nicht
unbeträchtliche  Teil  der  westafrikanischen  Ernte  an
Palmkernen  ging  so  gut  wie  ausschließlich  nach

Deutschland,  um  dort  (in  Harburg  a.  E.)  zu  Palm.

kernöl  verarbeitet  zu  werden.  Gegen  Ende  des  Jahres
scheint  es  nun  der  britischen  Industrie  gelungen  zu
sein,  neue  Mühlen  aufzustellen,  welche  imstande  sein
sollen,  die  ganze  Anfuhr  von  Kernen  bewältigen  zu
können.  Besonders  soll  Hull  bei  Errichtung  der  Anlagen
  bevorzugt  worden  sein,  so  daß  aus  Westafrika
heimkehrende  Schiffe  der  Elder  Dempster  Linie  schon
verschiedentlich  an  Stelle  von  Liverpool  den  Hafen  Hull
angelaufen  haben.

Den  Prodnzenten  von  Palmkernen  und  besonders
den  Firmen  in  Westafrika  dürfte  diese  Entwickelung
nicht  unwillkommen  sein,  da  sie  ihnen.  „nach  Wiederkehr
normaler  Zeiten  eine  Gewähr  für  höhere  Preise  und
infolgedessen  für  die  Möglichkeit  größerer  Verschiffungen
bietet.  Es  bleibt  abzuwarten,  ob  die  deutschen  Mühlen
durch  rationelles  Arbeiten  und  durch  jeweilige  Vervollständigung
  ihrer  Einrichtungen  imstande  sein  werden,
sich  des  neuen  Wettbewerbs  mit  Erfolg  zu  erwehren.

Palmöl.  Im  Jahre  1914  wurden  ausgeflhrt
486  114  Gallonen  (4,533  1)  im  Werte  von  38  537
Dies  bedeutet  gegen  617  089  Gallonen  im  Werte  2
50  659  8  im  Jahre  1913  einen  Rückgang  von  180  945
Gallonen  und  von  18  122  K.  Von  der  Ausfuhr  nahmen
ihren  Weg  nach  Großbritannien  349  957  Gallonen,
nach  GHeutschland  54  161  Gallonen  gegen  509  688
und  69  786  Gallonen  im  Jahre  1913.  Der  Ausfall  in
den  ersten  sieben  Monaten  —  d.  h.  vor  dem  Kriege  —
betrug  trotz  hoher  Preise  am  Markte  95  077  Gallonen,
von  August  bis  Dezember  85  868  Gallonen.  Die  Ausfuhr
  nach  Deutschland  hatte  sich  demnach  bis  August
sehr  befriedigend  entwickelt  und  hätte  bei  normaler  Entwicklung
  die  de

(Aus  einem  Verichte  des  Kaiserlichen  Konsulats  in
onrovia.)

Handel  im  Jahre  1911.

Die  Gesamteinfuhr  der  Kolonie  Sierra  Lcoue
hatte  im  Jahre  1914  einen  Wert  von  1  405  049  E
gegen  1  750  303  8  im  Jahre  1913,  sie  ist  somit  um
345  254  L  gesunken.  Der  Ausfall  im  Einfuhrhandel
tritt  noch  stärker  hervor,  wenn  man  bedenkt,  daß  die
Einfuhr  von  Negierungsgütern  die  unverhältnismäßige
Höhe  von  196  770  L  erreicht  hat,  somit  14,01  v.  H.
der  Gesamteinfuhr.  Im  Jahre  1913  waren  die  entsprechenden
  Ziffern  146  053  L  bzw.  8,34  v.  H.  Diese
Steigerung  dürfte  wohl  nur  zum  Teil  auf  die  Mehreinfuhr
  von  Material  verschiedener  Art  für  öffentliche
Arbeiten  zurückzuführen  sein,  es  liegt  vielmehr  nahe,
an  die  vermehrte  Einfuhr  von  Kriegsmaterial  zu
denken,  da  von  Freetown  aus  berschiedentlich
Truppenteile  nach  Kamerun  abgegangern  sind.

Zu  dem  ungünstigen  Ergebnis  der  Einfuhr  hat
wohl  mit  am  meisten  die  Verminderung  der  Einfuhr
von  Branntwein  beigetragen,  die  30925  allonen
weniger  betrug  als  im  Jahre  1913,  was  diles  Ausfall
im  Werte  von  rund  40  000  2  bedeutet.  Die  Zolleinnahmen
  dürften  dadurch  allein  eine  Einbuße  von
ungefähr  85  000  2L  erlitten  haben.  Der  Anteil  Großbritanniens
  am  Einfuhrhandel  ist  von  65,06  v.  H.  im
Jahre  1913  auf  69,73  v.  H.  im  Jahre  1914  gestiegen,
worin  auch  die  Regierungsgüter  einbegriffen  sind.
Deutschlands  Anteil  ist  von  9,95  v.  H.  im  Jahre  1913
auf  7,01  v.  H.  im  Jahre  1914  gesunken,  was  in  dem
Ausfall  der  deutschen  Einfuhr  während  der  Monate
August/Dezember  begründet  ist.  Bei  normaler  Entwicklung
  des  Handels  wäre  wohl  eine  Steigerung  des
deutschen  Anteils  zu  erwarten  gewesen.
        <pb n="118" />
        G  99  20

iffern  der  Einfuhr  während  der  Jahre
910

e  Zi
191  **  mwaren  wie  folgt:  :  1  162  470,  1911:
1267  231,  1912:  1  424  864,  1918:  1  750  803  und  1914:
1  405  04  040  2.

Der  Wert  der  Ausfuhr  betrug  1250  478  &amp;amp;  geger
1  731  252  im  Jahre  1913;  er  ist  somit  um  480  774  L

oder  um  fast  28  v.  H.  gefallen.  Die  Ziffern  für  die
Ausfuhr  stellen  sich  in  den  Jahren  1910/14  folgendermaßen:
  1910:  1249  367,  1911:  1  300  238,  1912:
1  540  754,  1913:  1731  252  und  1914:  1250  478  L.
(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Monrovia.)

 

Literatu  cr.  Bericht.

Bewlssserungswirtschaft  in  Turnn  und  ihre  Anwendung
  in  der  Landeskultur.  Von  Dr.  Walter  Busse,
Geh.  Ober-Reg.  Rat.  Nr.  8  der  Veröffentlichungen
des  Rcichs-Koloninlamtes.  Jena  1915.  Verlag  von
Gustav  Fischer.  Preis  10  „K.

Das  vorliegende  Buch  gibt  eine  eingehende  Bearbeitung
  des  Materials,  welchces  der  Verfasser  auf
einer  im  Auftrage  des  Reichs-Kolonialumtces  nach  den
russischen  Besitzungen  in  Turkestan  unternommenen
Studienreisc  gesammelt  hat.  Die  Oasengebiete  Turans
sind  günstig  lfür  alle  einjährigen  Pflanzen  der  Subtropen,
  einschlichlich  Baumwolle,  Sorghum  und  Reis,
aber  bei  der  großen  Trockenheit  können  diese  meist
nur  mit  künstlicher  Bewüsscrung  gebaut  werden.  Da
Turan  der  letzteren  seinen  Reichtum  und  die  Bedeu--tung
  seiner  Produktion  verdankt,  mußte  sich  gerade
hier  dem  Studium  von  Bew  d#serungstrugen  ein  reiches
Feld  bieten.  Ist  es  dech  Rußland  im  Laufe  weniger
Jahrzehnte  gelungen,  die  Baumwollproduktion  Turans
durch  Bewässcrung  derart  zu  steigern.  dabßz  cs  scine
Textilindustric  in  weitgchendstem  Maße  vom  Ausland
unabhun  gig  machen  konne

brsfieh  he  Bestrobungen  Deutschlands  und  besonders
  in  Notwendigkeit,  in  abschbarer  Zeit  in  unseren

Schutzgebiecten  in  Ost-  und  Südwestafrika  Bewässerungswirtschalt

  in  größerem  #laße  nufnchmen

zu  missen.  legten  den  Gedanken  nahec,  die  Erfahrungen
  underer  Länder  zu  studieren.

ner  dic  Einzelheiten  des  Ackerbaucs  in  Turkestan,
besonders  über  die  turnnische  Bem  isserungswirtschaft

im  Cetreide-,  Wein-  und  Gemischau,.  gibt  dic  bisher

vorliegende  deutschsprachliche  Litcratur  nur  wenig

Aufschluß,  so  daß  das  vorliegende  Buch  den  interessierten

  Kreisen  eine  willkommene  Ergünzung  bieten

dürfte.  Die  Reise  des  Verlassers  erstreckte  sich  auf
die  Provinzen  Syr-Darjar.  Fergana,  Samarkand  und

Transkaspien  sowic  auf  dus  Emirat  Buchara.

Nach  einem  einleitenden  Teil.  in  welchem  Bewüsscrung
  und  Wuasserwirtschalt,  Baumwollban  und
russische  Siedlungspolilik  in  Turan  im  allgemeinen
besprochen  werden,  geht  der  Verfasser  zur  Beschreibung
  der  einzelnen  Gebicte  über.

Er  machte  Fergann  zum  Ausgungspunkt  sciner
Studien,  da  hier  dic  Intensitüt  des  Anbaucs  und  die
Stufe  der  Bodenkultur  infolge  der  großen  Bevölkcrungsclichte
  am  höchsten  ist.  Die  Bewisscrungstechnik
der  Eingeborenen  beruht  auf  primitiven  Methoden.
bietet  uber  dennoch  die  Grundlage  weitreichender  Erfahrungen.
  welche  für  die  Verhältnissc  in  unseren
Ichutzgebieten  nutzbar  gemacht  werden  können.
Fergana  steht  unter  den  Baumwollproduktionsgebieten
Turans  un  enter  Stelle.  Neben  dem  Anbau  von
Baumwolic  ist  aber  auch  derienige  von  Getreide,  Reis.
Luzernc  u.  u.  von  Wichtigkeit.  die  alle  mit  Bewässcrung
  betrieben  woerden.

In  Samarkand  stcht  die  Bewisserunestrelmnige  nicht
auf  der  gleichen  Höhe,  wic  in  Fergann.  Bei  der  Beschreibung
  dieses  Landes  befaßt  sich  un  eingehendes

 

Kapitel  mit  den  Verhältnissen  der  Hungerstoppe.  die
von  der  Regierung  zum  Gegenstand  großer  Bewässerungs-
  und  Kolonigationsprozet  gemacht  worden  ist.
Der  Anbau  von  Obst  und  Gemüse  in  der  Umgebung
der  Stadt  Samarkand  gibt  cbenso,  wie  der  Obstbau
bei  Chodschent  viele  Fingerzeige  für  die  Verhältnisse
in  Südwestafrika.

Im  Emirat  Bucharn  ist  die  Landwirtschuft  nicht
auf  der  Höhe  und  besonders  in  ihrer  Wasserversorgung
  beschrünkt.

Jon  Transkaspien  bespricht  der  Verfasser  die
Verhältnisse  der  von  ihm  besuchten  Atck-  und  Achal-Teke-Oasen,
  vo  Ackerbau  nur  mit  künstlicher  Bewässcrung
  betricben  werden  kann,  sowie  die  Murgab-Domüne,
  Für  Süd  westafrik  bieten  in  Keschi  besonders
  die  „Käürise“  interessantes  Studienmatcrial.
Das  sind  stolienartige  Günge,  in  denen  sich  Sickerwüsser
  sammeln  und  die  so  eine  künstliche  Bewässerung
  bewirken.

Das  vorlicgende  Werk  wird  durch  23  Bildertafeln
und  eine  Karte  anschaulich  erlüntert.  Dr.  Zeller.

Weber,  Norbert:  Im  Lande  der  Norgenstille.  Reisecrinnerungen
  an  Koren.  Karl  Seidcl.  München
1915.  X,  158  S.,  mit  300  Textabbildungen  und
48  Tafeln.  40.  Preis  ——  I18,  geb.  8

Der  Verfasser  Norbert  Weber  O.  S.  B..  Erzabt
von  St.  Ottilien,  unternahm  im  Jahre  1911  heine  Reise
nuch  Korca  zur  Inspizierung  der  Mission.  Er  benutzs
seine  Tagebuchblütter  und  Photographien,  um  uns  ein
ausführliches,  kulturgeschichtliches  Bild  von  Korca,
dem  Lande  der  Norgenstille.  zu  geben.  Ein  solches

Buch  ist  annz  besonders  zeitgemüß;  denn  unter  dem

Einfluß  der  rstlosen  Japaner  droht  die  alte  korcanische

  Kultur  rasch  zu  verschwinden.  Dadurch.  datß

in  der  Erzählung  die  Tagebuchform  beibehalten  ist,
führ  der  Verfasser  den  Leser  in  der  denkbur  ange-#nchmsten

  Form  in  das  Leben  und  Treiben  des  korennischen

  Völkchens  ein.  das  in  Deutschland.  da  cs

Politisch  stark  zurücktrat,  noch  wenig  Benchtung  gefunden

  hnt.  Einc  große  Anzahl  vortrefflicher  Bilder.

die  mit  dem  Text  eng  zusammenhüngen,  lördern  das

Verstündnis.  Immer  wieder  rühmt  der  Verfasser  die

Farbenpracht  der  korcanischen  Gewünder  —  und  die

wundervollen  farbigen  Tuaseln  des  Buches  neben  hiervon

  lebendiges  Zcugnis.  Das  ubgeklürte  V'rteil  über
das  Erlcbte  und  C(icschaute  gibt  den  Schilderungen
besonderen  Wert.  Wenn  auch  der  Vorfasser  seine

Schützlinge  als  Menschen  viellcicht  höher  einschätzt

als  die  Jupancr.  so  erkennt  er  doch  vorurteilslos  stcts

auch  die  guten  Seiten  der  japanischen  Herrschaft

(z.  B.  ihre  Schritte  gecten  die  schreckliche  Wald-  und

Bodenverwüstung)  und  ihre  Maßregeln  für  die  kulturelle

  Hebung  des  Landes  voll  an  und  wünscht  ihnen

Erfolg.  Das  Schlußkapitel  gibt  einc  sehr  benchtenswerle

  Ubewsicht  über  die  national-politische  Bedeutung

der  Mission  im  allgemeinen.  M.
        <pb n="119" />
        W  100  20

Neue  Literatur.)

-  II.
Zusammengestellt  Iin  der  Blbllothek  des  Reichs-Kolonialamts.
Die  eingerelchten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion
dorchans  vorbehi#lt,  werden  onter  keinen  Um  den  zurückgesandt.
I.  Geschichte  und  Politik.

*  Bodmer,  M.  J.:  Ein  neuer  Stantenbund  und  das
Ostjuden  roblem.  Stuttgart.  Berlin:  Deutsche  Verl.-Anst.
  1916.  36  S.  Se0.

(Der  Deutsche  *-  Hrsg.  von  E.  Jückh.  73.)  si

Calvert,  Albert  Sonth  West  Afrien  during
rlhe  German  occupation  1881—1914.  With  228  Plates.  5
London:  Laurie  1915.  XXXII,  105  8

Dieren,  E.  van:  Gedanken  cines  Sonbnger  —
den  Weltkrieg.  Aus  dem  Holländischen  übers.  von
Dr.  F.  Leviticus.  Berlin:  Concordia  1916.  199  S.  80#.  (à

Egkelhaaf:  Historisch-politische  Jahresübersicht.

für  1915.  Stuttgart:  Krabbe  1916.  175  S.
*  Förster,  Richard:  Um  den  Suezkannl.
Hirzel  1916.  94  S.

(Zwischen  Krieg  und  Frieden.  34.)  (6

Juillet,  Paul:  Essai  historijiue  ct  critique  sur  la
colonisation  militaire.  Paris:  Giard  &amp;amp;  Bridre  1903.
X,  372  S.  80

*  Lorenz,  Ludwig:  Heinrich
unserer  Zeit.  Leipzig:  Hirzel.  5

(Zwischen  Kricg  und  Frieden.  335

I  pt.  in  transition.

290  8.  80

14
Leipzig:

ls
von  Treitschke  in
go.

17

VW,  Sydner:  London:

Imith.  %  XXIV.  .

kay:  Der  V  ierbund  und  das  neuc  orientslische

Welcbüc.  Stutligart  Berlin:  Deutsche  Verl.-Anst.
1916.  42  8S.

(Der  5S  Krieg.  Hsg.  von  E.  Jückh.  75.)  18

*  Morris,  Keith:  Louis  Botha,  or  throngh  the  greant
thirst  land.  London:  Stevens  Huti  n  150  S.  80.  (#.

*  Pphillppson,  Alfred:  Das  türkische  Reich.  Eine  geo-Fraph.
  Ubersicht.  Weimar:  Kiepenheuer  1915.  100  S.  8.

(Deutsche  Orientbücherei.  Hrsg.  von  E.  Jückh.  12.)  (10

II.  Geographie,  Reisebeschreibungen,
Ethnographie,  Archäclogie.

*  Bnaedecker,  Karl:  Konstantinopel,  Balkanstaaten,
Kleinasien,  Archipel,  Cypern.  Mit  18  Karten,  50  Plänen
u.  15  Grunchsiren.  2.  Aufl.  Leipzig:  Baedeeker  1914.
I.XXIV,  184  S.

Tn  zu  Pappenheim,  Graf:  Madagauscar.  siu
clien,  Sehilderungen  u.  Erlebnisse.  Mit  102  photogr.
III.  u.  6  Karten.  Berlin:  D.  Reimer  1906.  355  8.  80.  si2

*  br  Geographical  Reriew  published  br  the  Americun
  GCeographical  Socictr  of  New  Tork.  Vol.  I  ff.
New  Vork:  1916  ff.  40.  113

*  Wlese,  JJ.;  Belgisch-  Kongo.  Geschichtliche.  geographische’
  und  volkswirtschaftliche  Studie.  Mit  1  Ubersichtskarte.
  Berlin:  Mittler  1916.  108  S.  80.  114

III.  Naturwissenschaften.
Vucat.
IV.  Medizin.
Vacut

V.  Rechtswissenschaft  und  Verwaltung.

Clnpp,  Edwin  J.:  Britisches  Seekricgsrecht  und
die  Teutraien  im  Kriege  1914/16.  Dbers.  von  Erich
Zimmermann.  Berlin:  Mittler  n-  VIII,  224  8.  80.  [16

Fechner:  Die  Hinterblichenen-  und  Kricgsbeschüdigten-Fürsorge
  sowie  das  Besoldungs-  und  Pensions-=wesen.

  Berlin-Wilmersdorf:  Fechner  1916.  IV,
83  S.
(.  echners  Gesetzgebungs-Bibliothek  4.)  L

)Ult  elnem  sind  die  Titel  der  Werke  bezeichnet,  welche
del  der  Redaktion  des  Kolonlalblattes  elngingen;  mit  einem
dlelenigen,  welche  von  der  Bibliothek  des  Relchs-Kolonlalamts
kluflich  erworben  nden

 

Willeke:  Aus  der  Tagung  richterlicher  Militürjustizbeamter
  in  Brüssel  am  17./18.  Juli  1915.  Zsgest.
auf  Anordn.  S.  Exz.  des  General-Gouverncurs  in
Belgien.  Herrn  Generalobersten  Freiherrn  von  Bissing.
Brüsscl:  1915  Staatsdruckerei.  15  S.  40.  #r

VI.  Volkswirtschaft,  Gesellschaftswissenschaft
  und.  Statistik.

Kumpmann,  Kar  rialismus  und  Pazifismus
  in  llazschektlicher-  Beleuchtung.  Stuttgart,
Berlin:  Deutsche  Verl.-Anst.  1916.  47  S.

(Der  Deutsche  Krieg.  Hrg.  von  E.  Jäckh.  2.)  [is

Paull,  II.:  Die  neue  Familic.  Ein  Beitrag  zum
Bevölkerungsproblem.  Stuttgurt-  Berlin:  Deutsche
Verl.-Anst.  1916.

(Der  Deutsche  Krieg.  Hrsg.  von  E.  Jückh.  70.)  19

Schur,  Johann  Fricdrich:  Der  soziale  Handel.
Zur  Feier  des  Geburtstages  S.  M.  des  Knisers  um
27.  Jan.  1916  in  der  Auln  der  Handels-Hochschule
vorgetragen.  Berlin:  G.  Rcimer  1916.  23  S.  So.  20

*  Weber,  Hans  Siegfricd:  Ansiedlung  von  Kriegsinvaliden.
  Stuttgart,  Berlin:  Deutsche  Verl.-Anst.  368S.

(Der  Deutsche  Krieg.  Hreg.  von  E.  Täckh.  71.)  l#t.

VII.  Handels-  und  Finanzwissenschaft.

Herz,  Ludwig:  Kriegskosten  und  Deeln  Stuttgart-Berlin:
  Deutsche  Vort.  -Anst.  s—--(Der

  Deutsche  Krieg.  Hrsg.  von  #  eun  ꝛ

Tabellen  über  die  Preisbewegung  folgender  Waren:
Baumwolle,  Blei,  Kupfer,  Jlais,  Petroleum,  Roheisen,
Schmalz:  Sülber.  Weizen,  Zinn  in  den  Jahren  1913—
1915.  Ubersicht  einiger  Frachtsätze  für  Seedampfer
in  den  Jahren  1912—1915.  2s82gest.  von  der  Deutschen
Bank.  (Berlin:)  1916.  (lietr.  Pag.  20.  2

VIII.  Land-,  Forst-  und  Hauswirtschaft.

Jaflé,  F.:  Denkschrift.  Graphische  Darstellungen
des  landwinschastlichen  Betrie  cs  Heercs  aus  dem
Etappengebiet.  Im  Auftr.  d.  stellvertr.  Generalkommandos
  des  Gardekorps.  Alt  12  Bl.  Abb.  in
Muppe.  Berlin:  1916.  43  S.  124

ad,  Johannes:  Shnnen  Fortschritte  und
Besitzstund  der  Farmwirtschaft  in  Deutsch-  Süwestjafrika.

  Berlin:  Mittler  1911.  13  S.,  2  T.
Aus:  lineeilungen  a.  d.  Deutschen  nui  cebieten
27.  H  25

IX.  Ben.  und  Ingenieurwissenschaft.
Verkehr.
Anterlalr  osekriten  der  Deutschen  Krics-Murinc.

Ausg.  1915.  .  B.  Genchmigt.  Berlin,
den  23.  Gept.  1915.  erill.  Mittler  1915.  2  H.  .
Ig.  Teil.
6.  8  n  u.  Eisen.  ½6
X.  Berg-  und  Hüttenwesen.
acat.
XI.  Gewerbe  und  Industrie.
acat.
XII.  Unterricht  und  Sprachwissenschaft.
Dorsch,  H.:  Vokabuluarium  der  Nkosi-Sprache.

LKamerun.  7*“  Deutsch  —  Nkoosi.

in  Komm.  1915.  18  S.  80.
Aus:  Jahrbuch  d.  Hamburg.  wiss.  Anstalten.  32.

1911.  Beih.  5.  27

XIII.  Religion  und  Mission.
1816—1916.  Die  Genossenschuft  der  Missionare
Oblaten  der  Unbefl.  Jungfrau  Ilarin  im  ersten  Juhr--hundert
  ihres  Bestechens.  Dargest.  von  mehreren
Patres  der  deutschen  Ordensprormz.  Hünfeld:  Verl.
d.  Zeitschr.  Maria  Immaculata  1916.  112  8.  80.  s2s
"Stadt  Gottes.  Jg  38.  Steyl:  (1915)  Missions-Gruckerei.
  40.  20

Hamburg:  Meissner

 

Verantwortlicher  Redakleur  für  den  nichtamtlichen  Tell:  Oskar  VBiesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  i—  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W#  68,  Kochstr.  66—71.
eser  Mummer  liegt  das  1.  Heft  des  XXIX.  Bandes  der  „Mitteilungen  aus  den

—  Schutzgebieten“  bei.
        <pb n="120" />
        Deutsches  Nolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Zfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-MKolonialamt.

 

 

3  /

e  2  ·  ·
27.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  Oai  1916  Nummer  8/9
Dlese  Zeitschrift  Erlsketng,  in  der  Regel  am  1.  und.  15.  sedes  Monats.  Derselben  werden  als  Deibete  elt  die  mindasten  elnmal
dlerlelsährlich  erscheinenden:  „Milteilungen  aus  den  deu  ischen  deehneen  Herausge  rau  Der
bierteljährliche  u  für  ds  Koneb  8  mitt  Belheften  betröan  belm  s  r  osi  ns  R  nuch

lungen  4  4  nter  Sirelbad  durg  dle  sei  mndlu  Fuge  aicho  nd  einschl.  der  EWs

chutzgebiete  und  Sie  I  elch  Unq  b)—fnkdleLündck  eltvo  vereins.  —  LCulleeg  en  ung  Anfragen  sind  an  die

Könlaliche  Sofbuchbandlung  ½  „  Ern  5  Sleafried  Misster  nn  Sohn.  Berlin  S8Wö8,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Tilgungsplan  für  die  im  Rechnungsjahre  1910  begebene  vierprozentige  Deutsche
Schucgebietsanleihe  im  Nominalbetrage  von  33  300  000  Mark  mit  ?  unter  Hinzurechnung  der  ersparten  Zinsen.
Vom  7.  April  1916  S.  101.  —  Personalien  S.  103.

Nichtamtlicher  Teil:  9  den  Archiven  des  belgischen  Nolonialministeriums  (zweite  Veröifentlichung)  Der
Fall  Stoles  1895-  1896  -S

Ramerun:  Verzeichmi  9  auj  ĩpaniiches  Gebiet  übergetretenen  Beamten  des  Gouvernements  nNamerun  S.  122.

Samoa:  Die  Deutschen  Samoas  aus  Motuihi  S

Deutsch-Südwestafrika:  Nachweisung  der  Noh:  iatrn  bei  den  Zollstellen  des  Schuygebiets  Deutsch-Südwestafrika
  in  den  Monaten  April,  Mai,  Juni  und  Juli  1914  S.  126.

RNolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Aus  dem  Arbeit  rel  des  Nolonial-Wirtschaftlichen  RNomitecs  S.  128.

Deutsche  Kolonial-Eisenbabn-Bau=  und  etriebs-Gesellschaft  zu  Berlin  S.  128.  —  Kolonialbank  A.  G.  S.  128.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  Baumwollernte  und  ihr  Absatz  in  Turkestan  1915
S-.  129.  Frankreich  S.  129.

Neue  Literatur  (III.)  S.  130.

EE——————GkWuu#T#WMJAEJJJJJ

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Tilgungspian’)  für  die  im  Bechnungsjahre  1910  begebene  vierprozentige  Deutsche
Schutzgebietsanleihe  im  Uominalbetrage  von  33  300  Ooo  Oark  mit  %  %  unter
Hinzurechnung  der  ersparten  zinsen.

Vom  7.  April  1916.

 

 

a)  für  Ostafrika  19303  900  77
b)  -  Kamerun  .  .  3  188  700  =
Begeben  sind:  F00)  *  Togo  .  .  .  3282  700
d)  Stdwestafriko  7  524700
zusammen  33  300  000  .
I.  Schutzgebiet  Deutsch-Ostafrika.
auiende  Niechnungjabr  Ansstehender  Betrag  4%  Zinsen  Tilgung  Jahresleisuung
Nummer  ½%  ½  ½  At
1  1916  19303  900  772156  115900  888  056
2  1917  19  188.000  767520  120500  888  020
3  1918  19  067500  762  700  125  300  888  000
1  1919  18912200  757  688  130  300  887  988
5  1920  18  811  900  752  476  135  600  888  076
6  1921  18  676300  717  .052  141000  888  052
7  1922  18  535  300  741  412  146  600  838  012
8  1923  18  388  700  735548  152  500  888  048
9  1924  18.236  200  729  448  158  600  988  048
10  1925  18  077  600  723  101  164  900  888  004

 

 

 

 

 

*)  Der  Tilgungeplan  ist  vorerst  für  die  nächsten  zehn  Jahre,  also  für  die  Rechnungosahre  1916  bis
1925  aufgestellt  worden,  da  vom  Rechnungsjahre  1926  ab  eine  verstärkte  Tilgung  zulässig  ist.  Anßerordentliche
Tilgungsbeträge  find  in  dem  Plan  nicht  berücksichtigt.
        <pb n="121" />
        II.  Schutzgebiet  Kamerun.

B

102

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende  Rechnungsjahr  Ausstehender  Betrag  4°%,  Zinsen  Tilgung  Jahresleisiung
.  Nummer  .  %  At  M
1  1916  3188700  127  548  19200  146748
2  1917  3  169  500  126  780  19  900  146  680
3  1918  1  149  600  125  984  20  700  146  684
4  1919  3128  900  125  156  21  600  146  756
5  1920  3  107  300  124  292  22  400  146  692
6  1921  3  084  900  123  396  23  300  146  696
7  1922  3  061  600  122  464  24  300  146  764
8  1923  3  037  300  121  492  25  200  146  692
9  1924  3  012  100  120  484  26200  146  684
10  1925  2985  900  119  436  27300  146  736
III.  Schutggebiet  Togo.
1  1916  3  282  700  131  308  19700  151  008
2  1917  3  263  000  130  520  20  500  151  020
3  1918  3242  500  129  700  21.400  151  100
4  1919  3221100  128  844  22200  151  044
5  1920  3  198  900  127956  23  100  151  056
6  1921  3  175  800  127  032  24  000  151  032
7  1922  3  151  800  126.040  25  000  151  040
8  1923  3  126  800  125  040  26  000  151  040
9  1924  3  100  800  124  000  27  000  151  000
10  1925  3  073300  122920  28  100  151  020
IV.  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika.  .
1  1916  7524700  300  988  45  200  346  188
2  1917  7479500  299  180  47  000  346  180
3  1918  7432  500  297  300  48900  346  200
4  1919  7383  600  295.344  50  800  346  144
5  1920  7332  800  293  312  52900  346  212
6  1921  7279900  291  196  55  000  346  196
7  1922  7224  900  288  996  57200  346  196
8  1923  7167  700  286708  59500  316  208
9  1924  7108  200  284  328  61  900  346  228
10  1925  7  46300  281  852  64  300  346  152

 

 

Berlin,  den  7.  April  1916.

Der  Reichskanzler.

 

 

Im  Auftrage:

Kalkmann.
        <pb n="122" />
        103  20

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Vortragenden  Rat  im
Reichs-Kolonialamt,  bisherigen  Geheimen  Baurat  Fischer  zum  Geheimen  Oberbaurat  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Regierungsarzt  bei  dem
Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  Dr.  Joseph  Seibert  sowie  dem  Regierungsarzt
  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Neugninea  Dr.  Hermann  Runge  den  Charakter
als  Kaiserlicher  Medizinalrat  und  den  Geheimen  expedierenden  Sekretären  und  Kalkulatoren  im
Reichs-Kolonialamt  Alfred  Mettke,  Alfred  Häusler,  Edmund  Pflug,  Hans  Schlötcke  und  Georg
Winzer  den  Charakter  als  Kaiserlicher  Rechnungsrat  zu  verleihen.

nachrufe.
Garteninspehtor  Deistel  .

Am  20.  März  d.  Is.  starb  im  Gefangenenlager  Wakefield  in  England  infolge  eines

Herzschlages  der  Garteninspektor  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  Kamerun
Herr  Johannes  Deistel.

Der  Verstorbene  stand  seit  sechzehn  Jahren  im  Dienste  des  Schutzgebiets  Kamerun.  Er  war
anfangs  als  Gärtner  am  botanischen  Garten  in  Victoria  tätig,  später  übernahm  er  die  Leitung  der
Versuchspflanzungen  in  Buen  am  Kamerungebirge,  seit  1911  füllte  er  das  Amt  eines  Garteninspektors
an  der  Versuchsanstalt  in  Victoria  aus.  Um  die  Erforschung  der  Pflanzenwelt  des  Kamerungebirges
hat  er  sich  besondere  Verdienste  erworben.  Durch  seinen  rastlosen  Fleiß,  seine  hingebende  Pflichttreue
  und  seine  nie  versagende  Zuverlässigkeit  gewann  er  sich  den  Dank  und  die  Hochachtung  seiner
Vorgesetzten.

Die  Kolonialverwaltung  beklagt  auf  das  Tiefste  den  Verlust  dieses  braven  Beamten.  Sein
liebenswürdiges  Wesen  und  sein  offener  Charakter  erwarben  ihm  viele  Freunde.

Der  Verschiedene  wird  in  seinen  Werken  und  im  Gedächtnis  seiner  Vorgesetzten  und  Freunde
weiterleben.

Berlin,  den  22.  April  1916.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Gssistent  Heisig  .

Am  31.  März  1916  verstarb  der  Assistent  2.  Klasse  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von

Deutsch-Neuguinea
Herr  Ednard  Heisig.

Heisig  befand  sich  seit  dem  Jahre  1905  im  Dienste  des  genannten  Gonvernements.  Vom
1.  Dezember  1915  ab  war  er  in  den  einstweiligen  Ruhestand  versetzt  worden.

Der  Verstorbene  war  ein  sehr  eifriger  und  gewissenhafter  Beamter.  Sein  Andenken  bleibt
in  Ehren.

Berlin,  den  11.  April  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamsts.
Solf.
        <pb n="123" />
        104  20

 

EG“  Kichtamtlicher  Teis#rrrn

Kus  den  Krchiven  des  belgischen  Kolonialministeriums.
Zweite  Veröffentlichung.")

Der  FSall  Stokes  1895—1896.

Im  Sommer  1895  erregte  die  Kunde,  daß  der
in  ganz  Ostafrika  bekannte  englische,  aber  in
Deutsch-Ostafrika  ansässige  Händler  Heury  Stokes
von  kongolesischen  Offizieren  in  Manjema  ermordet
worden  sei,  allgemeines  Aufsehen,  besonders  in
England  und  Deutschland.  Stokes  war  ein  protestantischer
  Irländer,  der  s.  Z.  für  die  praktischen
  Zwecke  der  Church  Mission,  nicht  als
eigentlicher  Missionar,  nach  Ujui  in  Ostafrika  gekommen
  war.  Hier  hatte  er  sich  bald  in  Güte
von  der  Mission  getreunt  und  war  durch  seine
Landes=  und  Sprachkenntnisse,  namentlich  nachdem
  er  eine  Tochter  eines  eingeborenen  Häuptlings
  geheiratet  hatte,  einer  der  bekanntesten  und
einflußreichsten  weißen  Händler  geworden,  der
auch  infolge  seiner  Zuverlässigkeit  gute  Beziehungen
  zum  deutschen  Gouvernement  unterhielt,
  dem  er  durch  die  Organisation  des  Trägerwesens
  wesentliche  Dienste  leistete.  Dr.  Stuhlmann,
  Langheld  und  andere  alte  Ostafrikaner
stellten  ihm  das  beste  Zeugnis  aus.  Er  war  nach
deren  Ansicht  ein  erfahrener,  mehr  vorsichtiger
als  tollkühner  Händler,  der  lieber  Tribut  an
feindliche  Stämme  zahlte,  als  daß  er  sich  mit
Waffengewalt  den  Weg  durch  Afrika  bahnte.  Im
Jahre  1894  war  er  an  der  Spitze  einer  großen
Handelskarawanc,  der  zu  ihrem  Schutze  von  dem
Gouvernement  eine  Anzahl  von  Mausergewehren
nebst  Patronen  leihweise  mitgegeben  war,  nach
dem  Ituri-Lindigebiet  marschiert,  um  dort  alte
aus  dem  Jahre  1892  stammende  Schulden  bei
den  arabischen  Händlern  einzuziehen.  Am  Ituri
hörte  er  von  der  Angwesenheit  kongolesischer
Truppen  am  Lindi.  Er  ließ  seine  Karawanc  in
Kwa  Mpini  am  Ituri  zurück  und  machte  sich,  nur
von  einer  kleinen  Anzahl  von  bewaffneten  Trägern
  begleitet,  auf  den  Weg,  um  eine  Zusammenkunft
  mit  dem  belgischen  Offizier  herbeizuführen,
und  um  durch  dessen  Vermittelung  die  Bezahlung
der  ihm  von  den  arabischen  Händlern  geschuldeten
Beträge  zu  erlangen.  Unterwegs  wurde  er  von
dem  ihm  entgegengesandten  Leutnant  Henry  überrascht
  und  als  Gefangener  in  das  Lager  des
Kommandant  Lothaire  am  Lindi  gebracht.  Hier
wurde  er  vor  ein  ganz  unvorschriftsmäßig  zu-*)

  Agl.

 

„D.  Kol.  Bl.“  1916,  Nr.  6/7,  S.  59  ff.

sammengesetztes,  nur  aus  zwei  Weißen,  dem  Kommandanten
  Lothaire  und  dem  bloß  als  Dolmetscher
  fungierenden  Arzt  Dr.  Michaux,  bestehendes
  Kriegsgericht  gestellt  und  nach  ganz
kurzen  Verhandlungen,  über  die  nicht  einmal
ein  Protokoll  aufgenommen  wurde,  am  14.  Januar
  1895  von  Lothaire  zum  Tode  durch
Erhängen  verurteilt.  Er  war  angeklagt,  den
arabischen  Banden  des  Kilonga-Longa,  Satben
  Abedi  und  Kibonghe,  die  sich  mit  dem
Kongostaat  im  Kriegszustand  befanden,  von
sich  aus  oder  durch  seine  Leute  zu  wiederholten
  Malen  Waffen  und  Munition  verkauft  und
dadurch  den  Widerstand  der  Araber  gegen  den
Kongostaat  verstärkt  zu  haben.  Ferner  wurde
ihm  vorgeworfen,  die  Absicht  gehabt  zu  haben,
dem  Kibonghe  zur  Flucht  nach  Zanzibar  zu  verhelfen.
  Gegen  die  ausdrücklichen  Bestimmungen
des  kongolesischen  Gesetzes,  die  jedem  verurteilten
weißen  Nichtmilitär  die  Einlegung  der  Berufung
bei  dem  Appellgericht  in  Boma  gestatten,  ließ
Lothaire  Stokes  am  frühen  Morgen  des  andern
Tages  in  aller  Stille  hängen  und  dann  alsbald
begraben.  Die  große  Stokessche  Karawane  wurde
in  alle  Winde  zerstreut,  die  Waren  und  Elfenbeinvorräte
  beschlagnahmt,  ein  Teil  der  Leute,  soweit
er  nicht  entfliehen  konnte,  gefangen  und  zu  fünimonatlicher
  Zwangsarbeit  verurteilt.  Während
dieser  Zeit  starben  von  etwa  100  auf  diese  Weise
gefangenen  70  Mann  aus  Nahrungsmangel  oder
infolge  von  Mißhandlungen.  Das  war  in  großen
Zügen  der  Tatbestand.

Die  sehr  energischen  Schritte,  die  der  deutsche
Gesandte  in  Brüssel  im  Verein  mit  dem  englischen
von  Anfang  August  1895  an  im  Auftrag  ihrer
Regierungen  unternahm,  um  eine  genaue  Untersuchung
  des  Falles  und  eine  scharfe  Verurteilung
des  Kommandanten  Lothaire  wegen  der  von  ihm
begangenen  schweren  Gesetzesverletzungen  herbeizuführen,
  machten  bei  der  Kongoregierung,  die
die  Geschehnisse  seit  geraumer  Zeit  gekannt  hatte,
aber  sich  wohl  gehütet  hatte,  etwas  darüber  verlauten
  zu  lassen,  wie  die  umfangreichen  dortigen
        <pb n="124" />
        CG  105  2

Akten  erkennen  lassen,  einen  großen  Eindruck.
Man  sah  dort  sofort  ein,  in  welch  böse  Nesseln
Lothaire  den  Kongostaat  gebracht  hatte,  war  aber
von  vornherein  bemüht,  den  Offizier  zu  exkulpieren
  und  weiß  zu  waschen.  Zu  der  ersten  Note
des  englischen  Gesandten,  welche  Auskunft  darüber
verlangt,  was  an  den  nach  England  gelangten
Gerüchten  von  der  Hinrichtung  des  Mr.  Stokes
wahr  ist,  bemerkt  van  Eetvelde,  obwohl  er  offenbar
  schon  im  Besitze  des  ganzen  Aktenmaterials
war,  in  der  bei  ihm  üblichen  unaufrichtigen  Weise:

„Sang  rien  dirc  au  ministre  d’autre  que
Iche  du’il  savait,  j’ai  répondu  que  je  ferais  saire
des  recherches  sur  D’affaire.  He  suis  d’avis
du'’il  faut  se  montrer  plein  de  franchise  et

donner  une  analyse  du  jugement  (mais
réserver  nos  meilleurs  armes-journal  de
Stokces  pour  une  réclamation  ECventuelle).

Prévenir  le  Roi  comme  je  l’ai  prévenu  de  la
démarche  d’Arco  Valley  (des  deutschen  Geschäftsträgers).
  II  sera  utile  de  faire  paraitre
de  suite  un  Bulletin  officiel  avec  toutes  les
dispositions  rélatives  aux  Conseils  de  guerre
x  compris  l’acte  de  début  modifsic  par  un
Trerent  décret.“

Zunächst  war  man  bestrebt,  in  der  Literatur
ähnliche  Vorgänge  ausfindig  zu  machen.  In  der
Zeitung  „La  Meuse“  erschienen  in  den  Nummern
vom  27.  Februar,  1.  März  und  5.  März  1896  drei
lange  Artikel  unter  dem  Titel:  „Un  Précédent  de
I’affaire  Stokes“,  in  denen  die  Angelegenheit  des
englischen  Kaufmanns  G.  W.  Gordon  in  Kingston,
Jamaika,  im  Jahre  1865  ausführlich  behandelt
wurde.  Dieser  hatte  bei  einem  Negeraufstand  die
Schwarzen  angeblich  unterstützt.  Die  englischen
Behörden  hatten  dieserhalb  einen  Haftbefehl  gegen
ihn  erlassen  und  er  war  auf  Befehl  des  Gouverneurs
  Eyre  von  Kingston,  wo  kein  Kriegsrecht
proklamiert  war,  nach  Morant  Bay  geschafft
worden,  wo  er  vor  ein  Kriegsgericht  gestellt  und
wegen  Hochverrats  und  Unterstützung  der  Insurgenten
  zum  Tode  verurteilt  und  am  23.  Oktober
  1865  gehängt  wurde.  Das  englische  Parlament
  nahm  sich  der  Sache  an.  Die  an  dem
Kriegsgericht  beteiligten  Col.  Nelson  und  der
Leut.  der  Marine  Brand  wurden  vor  die  Grand
Jury  in  London  gestellt,  aber  am  10.  April  1867
von  dieser  unter  Lord  Cockburn,  der  darauf  hinwies,
  daß  es  in  Jamaika  von  1678—1832  28  Aufstände
  gegeben  habe,  freigesprochen.  Gouverneur
Ehyre  wurde  beschuldigt,  den  Angeklagten  Gordon
von  Kingston  in  ein  Gebiet,  in  dem  der  Belagerungszustand
  erklärt  war,  absichtlich  überführt
  zu  haben,  um  ihn  dadurch  seinem  ordentlichen
  Gerichtsstand  zu  entziehen.  Eyre  wurde
aber  gleichfalls  von  der  Jury  freigesprochen.

 

Ferner  wurde  der  Fall  des  französischen  Generals
  Cromer  ausgegraben,  der  im  Jahre  1871
ohne  jede  gerichtliche  Untersuchung  und  auf  vage
Angaben  hin  einen  französischen  Untertan  wegen
Spionage  füsilieren  ließ  und  dafür  von  dem
Kriegsgericht  in  Lyon  wegen  „homicide  involontairc“
  nur  mit  einem  Monat  Gefängnis  bestraft
  wurde.

Unter  erheblicher  Bemühung  der  belgischen
Konsularbeamten  in  Italien  wurde  ferner  das
Material  über  den  Fall  des  Italieners  Livraghi
von  dort  aus  beschafft,  mit  dessen  Angelegenheit
sich  die  italienische  Kammer  in  langen  Verhandlungen
  am  27.  November  und  am  11.  und  12.  Dezember
  1891  beschäftigt  hatte.  Der  Genannte
hatte  in  Abessinien  einen  Mord  begangen,  war
nach  der  Schweiz  entflohen,  von  dieser  am  24.  Juni
1891  nach  Italien  ausgeliefert  und  nach  Massaua
gebracht  worden,  wo  er  im  Oktober  von  den
dortigen  Gerichten  freigesprochen  wurde.

Auch  die  Frage  der  Zurechnungsfähigkeit,
deren  Stellung  den  Kommandanten  Lothaire  vielleicht
  von  vornherein  der  gerichtlichen  Verfolgung
hätte  entziehen  können,  scheint,  wie  zahlreiche  in
den  Akten  gesammelte  Verweise  auf  juristische
Kommentare  zum  Belgischen  Strafgesetz  beweisen,
bei  der  Vorbereitung  zu  dem  gegen  den  Offier
einzuleitenden  Verfahren  eifrig  studiert  worden
zu  sein.  Selbstverständlich  hat  man  auch  die  gesamte
  englische  und  deutsche  Literatur  über  Stokes
durchforscht  und  alles  zusammengetragen,  was
gegen  den  Mann  sprechen  konnte.  Ebenso  ist  das
„Deutsche  Kolonialblatt“  hinsichtlich  der  Gouvernements=
  und  Regierungsverordnungen  in
bezug  auf  den  Waffen=  und  Munitionshandel  in
Deutsch-Ostafrika  genau  ausgezogen  worden,  um
zu  prüfen,  inwieweit  die  deutsche  Regierung  Mitschuld
  an  dem  von  Stokes  betriebenen  Waffenhandel
  habe.  Die  so  gewonnenen  Unterlagen  sind
dann  später  auch  in  den  Reden  der  die  Verteidigung
  Lothaires  führenden  Advokaten  in  Boma
und  Brüssel  reichlich  gegen  Deutschland  und  zu
zugunsten  des  Angeklagten  ausgenutzt  worden.
(Bgl.  Anlage  V.)

Auch  Herr  Eugen  Wolf,  der  damals,  von
Madagaskar  zurückkommend,  sich  kurze  Zeit  in
Zanzibar  und  an  der  deutsch-ostafrikanischen  Küste
aufgehalten  hatte  und  dort  Leute  von  Stokes  sowie
  Araber  und  Wasukuma  vernommen  haben
wollte,  bot  dem  König  durch  einen  Mittelsmann,
wie  aus  den  Dossiers  hervorgeht,  im  Dezember
1895  zweimal  sein  Material  gegen  Stokes  an.
Der  König  aber  bemerkte  zu  den  Briefen  trocken:
’ai  indiqué  de  ne  pas  répondre.“

Eine  genaue  Durchsicht  der  sehr  umfangreichen
Brüsseler  Dossiers  über  den  Fall  Stokes  hat  keinen
        <pb n="125" />
        W  106  20

direkten  Anhalt")  darüber  ergeben,  welche  Meinung
  man  an  den  maßgebenden  Stellen  der
Kongoregierung  über  denselben  in  Wahrheit  gehabt
  hat.  Es  läßt  sich  jedenfalls  nicht  erkennen,
ob  man  im  stillen  von  der  Schuld  Lothaires
überzeugt  war  und  nur,  um  das  Gesicht  zu
wahren,  seine  Partei  ergriffen  und  ihn  verteidigt
  hat.  Gewiß  hatte  der  Kongostaat  allen
Anlaß,  im  geheimen  einem  Offizier  sehr  dankbar
zu  sein,  durch  dessen  Vorgehen  ein  sehr  lästiger
Konkurrent  um  die  Elfenbeinschätze  Zentralafrikas
bescitigt  war.  In  Belgien  selbst,  besonders  in  den
Kreisen  der  Armec  und  der  Kongoenthusiasten,  betrachtete
  man  den  Prozeß  vielfach  als  einen  politischen,
  der  dem  Kongostaat  hauptsächlich  durch
England  aufgedrängt  sei.

Bei  der  in  Boma  stattgehabten  Voruntersuchung
  wurden  über  Lothaires  Vernehmung  folgende
  Protokolle  ausgenommen.

Pro  Justicia.  Proeès-verbal  30.  III.  1896.

Lothaire,  Hubert  Joseph,  de  Rochefort,
Commissaire  Général  de  la  zöne  arabe.

Le  procès  qui  m'est  intentée  est  une  poursuite
  politique  exigée  par  I’Angleterre.  Je
veux  rester  sidéle,  comme  par  le  passé  au
Gouvernement  du  Congo,  à  qui  il  est  lait
violenece  et  ne  veux  pas  prendre  position  dans
Ie  débat  avant  son  Parquet.  Parmis  les
hommes  dui  sont  descendus  avee  moi  des
Stanley  Falls,  figurent  des  hommes  de  toutes
les  catégories.  II  Vy  a  peut-étre  des  hommes
parmis  eusx  qui  pourraient  étre  entendus.

Après  lecture  faite,  le  comparant  a  déclaré
bersister  dans  sa  déclaration  en  foi  de  quoi
il  a  signé  avec  nous,  le  présent  procès-verbal
aux  jour,  mois  en  an  qdue  dessus.

Le  Procureur  d’Etat.  .
.)  Ghisl  ain.  (.)  Lothaire.

Bei  einer  nochmaligen  Vernehmung  verharrte
der  Angeklagte  am  1.  April  1896  auf  seiner

*)  Wie  gut  man  auch  in  Brüssel  die  nachteiligen
Folgen  des  willkürlichen  Vorgehens  von  Lothaire
gegen  Stokes  und  die  große  Mangelhaftigkeit  der
kongolesischen  Justiz  erkannt  hatte,  geht  daraus  hervor,
daß  man  sich  alsbald  auf  die  Suche  nach  einer
geeigneten  juristischen  Kraft  machte,  die  an  Ort  und
Stelle  den  zutage  getretenen  Übelständen  abhelfen
sollte.  Es  wurde  schließlich  der  Arocat  Général  am
Appellhof  in  Brüssel  Me.  de  Rongé  gefunden,  der  mit
sochender  königlichen  Vollmacht  nach  dem  Kongo  ausreiste:
  .
.,Me.(leliong6,Ame-ItGönfcmLestclmtgfspur
Nondestudierlitt-OrganisationtlcluJusticcuuCongo
ctknctionduPnkquetenmust-rekös)kcssiv0,«(lcgui(lek
leJliyistkskekuhlicJnnslaponrsuitodesafkaikcs
räprqtzstvesslxsoialcmchtl·nffajrcl«()t.h-Iikc.llpourka.
en  Xotre  Nom,  donner  au  Parquet  telles  instruetions
du’il  jugera  utiles  à  l'aecomplissement  de  sa  mission.“

 

Weigerung,  in  der  Voruntersuchung  etwas  auszusagen,
  erklärte  vielmehr,  seine  Aussagen  auf  die
Hauptverhandlung  versparen  zu  wollen.

Question:  Entendez-vous  garder  maintenant
  l’attitude  qdue  vous  avez  prise  le  30  mars
et  dui  est  acté  au  procès-verbal  de  ce  jour?

Réponse:  Oui,  vous  avez  mes  rapports,  tous
les  originaux  des  pièces  saisies  sur  M.  Stokes
ainsi  qdue  les  dépositions  des  témoins;  tout  ce
due  je  pouvais  déclarer  ferait  double  emploi
et  ne  ferait  du’allonger,  sans  aucune  utilité
P’instruction  du  procés.

KQuestion:  Alors  due  d’après  vos  rapports,
T’instruction  faite  à  Brugelles  devant  le  secrétaire
  du  Conseil  Supéricur,  Commissaire  du
Gouvernement,  P’instruction  faite  jusqu'fa  ce
jour  à  Boma,  je  préciserais  la  prévention
misc  à  votre  charge.  Vous  conviendrait-il  de
répondre  aux  questions  duc  j'ai  à  vous  poser
et  me  donner  les  explications  due  je  jugerais
utile  de  vous  demander?

Réponse:  Jon.

De  tout  duci  nous  avons  dressé  le  présent
procès-verbal  et  nous  avons  signé  aveec  le
comparant,  après  lecturc  aux  jours,  mois  et
an  que  dessus.

Le  Comparant.  Le  Procureur  de  PPtat.
(8.)  Lothaire.  (s.)  Ghislain.

Ob  diese  Haltung  des  Angeklagten,  in  der  Voruntersuchung
  jede  Aussage  abzulehnen,  darauf  berechnet
  war,  jeden  Widerspruch  zwischen  den  Ergebnissen
  der  Voruntersuchung  und  der  Hauptverhandlung
  zu  verhüten,  oder  ob  sie  auf  einem
hinter  den  Kulissen  abgekarteten  Spiel  zwischen
Staatsanwalt  und  Angeklagten  beruhte,  läßt  sich
natürlich  nicht  sagen.

Während  der  Hauptverhandlung  wurde  der
Angeklagte  von  dem  Vorsitzenden  des  Gerichtshofes,
  Fuchs,  mit  besonderer  Rücksicht  behandelt.
Der  Gerichtspräsident  erklärte  sogar  gleich  eingangs,
  daß  er  nicht  beabsichtige,  den  Angeklagten
einem  Verhör,  das  einem  Examen  gleichkäme,
unterziehen  zu  lassen.

Feuille  d’audiance.  Tribunal  d’appel  de
Boma.  24.  IV.  1906.  IIxst  fait
rapport  sur  l’affaire  par  le  Juge-président.
Deprésident  déclare,  avant  de  procéder  à
T’interrogatoire  des  témoins  du’il  n'’entend  pas
faire  subire  à  D’ineulpé  un  interrogatoire  qui
constituerait  un  edamen.  La  défense  répond
due  Lothaire  est  à  la  disposition  du  Tribunal
ct  du’il  répondra  à  toutes  les  questions  qui
lui  seront  posées.  II  est  entendu  due  Lothaire
sersa  interrogé  dans  ces  conditions,  c'est  à  dire
sans  due  cet  interrogatoire  ait  le  caractère
(’une  procédure  obligatoire.“
        <pb n="126" />
        G  107  2.

Wie  man  sieht,  ist  eine  bestimmte  Methode,
deren  vorherige  Verabredung  kaum  zu  verkennen
ist,  bei  der  Verhandlung  maßgebend.  In  der
Voruntersuchung  lehnte  der  Angeklagte  beim  Verhör
  jede  Außerung  ab,  und  bei  der  Hauptverhandlung
  ist  das  Gericht  mit  der  Verteidigung  dahin
einig,  daß  jedes  eindringlichere  Verhör,  jedes
schärfere  Examen  vermieden  wird,  und  daß  der
Angeklagte  eben  nur  das  auszusagen  veranlaßt
werde,  was  ihm  gutdünkt.  Daß  damit  die  ganze
Verhandlung  den  Charakter  einer  Farce  annimmt,
  ist  leicht  erkenntlich.  Das  ergibt  sich  auch
weiter  aus  der  Form  des  Verhörs  bei  der  Hauptverhandlung.
  Hierfür  folgendes  Beispielr

i#
—
*e

Demande:  A  quelle  heure  Stokes  a-l-il  6
exẽcutẽ?

Réponse:  De  très  bonne  heure.

Demande:  Michaux  en  sa  gualité  de
mõclecin,  y  assistait-il?

Réponse:  Non.

Demande:  Avez-vous  (réssé  un  acte  de
déeès?

Réponse:  Non.

Demande:  Pourquoi  Michaux  n'a-t-il  pas

assistẽ  à  l'exécution?
Réponse:  Sa  présence  n'y
nécessaire.

ẽtait  pas

Nirgends  sieht  man  den  Staatsanwalt  oder
den  Gerichtspräsidenten  einen  ernstlichen  Versuch
machen,  durch  schärfere  und  eingehendere  Frage—
stellungen  dem  Angeklagten  auf  den  Leib  zu
rũcken,  sie  begnügen  sich  mit  seinen  nichtssagenden
Erklärungen.  Nur  einmal  gewinnt  es  den  An—
schein,  als  wolle  der  Staatsanwalt  sich  zu  einem
näheren  Eindringen  in  die  Materie  aufraffen,  er
wird  aber  rasch  durch  den  Verteidiger  und  den
Präsidenten  wieder  davon  abgebracht.

Es  handelt  sich  um  die  wichtige  Frage,  ob
Stokes  tatsächlich,  wie  die  Verteidigung  und  der
Gerichtspräsident  in  ihren  Schilderungen  der  Vor—
gänge  nach  den  Berichten  des  Angeklagten  und
des  Leutnant  Henry  behauptet  hatten,  an  der
Spitze  eines  bewaffneten  Haufens  von  300  bis
400  Mann  sich  auf  den  Weg  gemacht  habe,  um
den  kongolesischen  Truppen,  deren  Herannahen
ihm  bekannt  war,  manu  militari  entgegenzu—
treten,  oder  ob  er,  wie  er  selbst  angegeben  hatte,
nur  von  26  Bewaffneten  begleitet,  sich  aufgemacht
habe,  um  durch  friedliche  Verhandlungen  und  um
bei  den  Kongolesen  sein  Recht  gegenüber  den
Arabern,  die  ihm  noch  Elfenbein  schuldeten,  zu
suchen,  mit  Henry  und  Lothaire  zusammengetroffen
  sei.

Es  handelte  sich  hierbei  also  um  die  Klärung
der  wichtigen  Frage,  ob  Stokes  einen  Angriff  auf

 

die  Kongotruppen  beabsichtigt  und  ob  sich  Lothaire
in  legitimer  Verteidigung  befunden  habe,  als  er
Stokes  überraschend  festnehmen  und  durch  ein
eiliges  kriegsgerichtliches  Urteil  beseitigen  ließ.
Über  diesen  Punkt  entspann  sich  vor  Gericht  folgende
  Diskussion  (bergl.  Le  Prochès  Lothaire  devant
  le  Tribunal  d'’Appel  de  Boma.  LCompte
rendu  sténographique)  Bruxelles,  1896
p.  37  fl.:

M.  le  Procureur  d’Etat:  Je  döésirerais
savoir  quand  et  comment  Lothaire  a  su  qu’il
JFavait  300  ou  400  hommes  aux  cötés  de
Stokes,  lorsque  celui-Ci  a  été6  arrété?

M.  Lothaire:  Quand  M.  Henry  m'a  envoy6
Stokes,  celui-dei  était  seul  sous  la  garde  de
15  hommes.  Henry  a  campé  un  jour  de
Pambuli  pour  permettre  à  l’escorte  de  Stokes
de  gagner  du  terrain  et  le  surlendemain  au
matin  il  à  envoyt  tous  les  hommes  de  Siokes
Hgdésarmés  à  la  Lindi.  J’ai  vu  ces  gens  et
ckest  en  grande  partie  sur  leurs  dépositions
duc  Stokes  a  66  arrété.

C'’est  le  9  due  Stokes  a#ét0é  arrété;  le  10  il
m’'est  envoyé  sous  la  garde  de  15  hommes  et
I%uiest  le  11  due  les  hommes  sont  partis  pour
venir  me  rejoindre  à  la  Lindi.

Ces  renseignements  se  trouvent  dans  la
leitre  d'’IIenry  par  laquelle  il  m’'annonce
Tenvoi  de  Stokes.

M.  le  Procurcur  d'’Etat:  Je  voudrais  savoir
dans  duecllc  lettre  se  trouve  ce  renseignement:
„J'ai  arrété  auxf  cötés  de  Stokes  une  bande
armer  composé  de  300  à  400  hommes“.  Oh  et
duand  ce  renseignement  a-t-i  été  donné  par
Henry  pour  Lothaire?

M.  Lothaire:  Ce  sont  les  hommes  euxmemes
  qui  me  ont  appris  par  leur  arrivée.

M.  le  Procureur  d’Etat:  Je  demande
duand  Heury  a  donné  ee  renseignement!

T.othaire:  Je  n'en  sais  rien,  mais  j'ai  vu
cos  hommes.

M.  le  Procureur  HIEtat:
mẽme  chosec.

M.  le  Président:  Ne  discutons  pas.  ·

M.IoProcukeuts(l’F-tnt:Iodösiresavoir
SiLotlmimnrequ(1’H0m-yl’avisq11’i1Umstarrẽtẽ,
  en  même  temps,  que  Stokes,  une  bande
armée  composée  de  300  à  400  hommes.

M.  Lothaire:  Je  n'en  sais  rien;  mais  je
répôte  due  j’ai  vu  ces  hommes,  due  j'en  ai
interrogé.

M.  le  Président:  Je  ne  erois  pas  du’'Henry
dit  qufil  a  constaté  la  présence  de  300
à  400  hommes  au  moment  oc#  il  a  arrété
Stokes.  II  dit  simplement  du'il  enverra  les
hommes  qu'i!  a  arrötés.  II  envoie  Stokes  le

Ce  n'est  pas  la
        <pb n="127" />
        W  108  20

10,  au  matin,  sous  la  gurde  de  15  hommes,  et
le  lendemain,  il  envoic  les  hommes  qu'’il  à
arrestcs.  Ces  hommes  sont  done  arrivés  le
lendemain  de  l’arrivée  de  Stokes.  Celui-ei
est  arrivé  le  13  après  midi  et  le  lendemain
sont  arrivés  les  hommes  du'lHenry  avait
arrötés  au  campement  de  Stokes.

M.  le  Procureur  d’Etat:  Je  répete  ma
duestion:  Lothaire  a-t-i11  recu  avis  de
arrestation  de  ces  hommes  par  Henry?

Me.  Desaegher  (Verteidiger):  II  a  dit  qdu'il
n’'en  savait  rien.

Bei  der  später  folgenden  Vernehmung  des
Leutnant  Henry  kam  der  Staatsanwalt  auf  diesen
Punkt  zurück.  Er  handelte  hierbei  offenbar  nicht
aus  eigenem  Antrieb,  um  die  Wahrheit  klarzulegen,
  sondern  unter  dem  Druck  der  Anwesenheit
des  englischen  Vizekonsuls  Arthur.  Lord  Salisbury
  hatte  nämlich  ausbedungen,  daß  ein  Vertreter
  der  englischen  Regierung  bei  den  Gerichtsverhandlungen
  in  Boma  anwesend  sein  könne.
Man  hatte  englischerseits  zunächst  sogar  gefordert,
daß  dieser  Vertreter  berechtigt  sein  solle,  Fragen
an  den  Angeklagten  zu  richten.  Dieses  Verlangen
war  aber  vom  Kongostaat  als  ein  unberechtigter
Eingriff  in  die  Autorität  des  Gerichtes  entschieden
abgelehnt  worden.  Man  hatte  sich  schließlich
darauf  geeinigt,  daß  der  englische  Konsul  berechtigt
  sein  sollte,  aus  einer  vorher  zwischen  dem
Kongostaat  und  England  vereinbarten  Liste  von
64  Fragen  solche  durch  Vermittelung  des  Staatsanwaltes
  bzw.  des  Gerichtspräsidenten  nach  Gutdünken
  dem  Angeklagten  vorlegen  zu  lassen.  Unter
diesen  vereinbarten  Fragen  befand  sich  unter
Nr.  10  die  folgende  verfängliche:  „Any  evidence
to  the  effect  that  Mr.  Stokes  was  coming  with
large  force  to  attack  the  Belgians  and
relievre  Kibonge,  must  be  looked  upon  as
false,  and  probably  given  by  the  witnesses
t0  please  the  Europeans  and  save  themselves.
—  It  is  known  that  Mr.  Stokes  left  all  his
guns  except  10  at  Kwa  Mpeni.“

Bei  der  Vernehmung  von  Leutnant  Heury
nahm  also  der  Staatsanwalt  notgedrungen  diesen
Punkt,  an  dem  die  vom  Kongostaat  so  gut  inszenierte
  Vorbereitung  der  Gerichtsverhandlung
eine  Lücke  zeigte,  die  dem  Blick  des  englischen
Konsuls  nicht  entgangen  war,  wieder  auf.

M.  le  Procureur  d’Etat:  Je  désire  savoir
si  le  licut.  Henry  a  donné  à  son  chef  avis
de  Harrestation  de  ces  300  ou  400  hommes
armés.

M.  Henry:  T’ai  donné  avis,  au  commandant

  Lothaire,  de  l’arrestation  des  gens  de
Kilonga-longa.

 

Je  dois  avoir  déclaréc,  dans  une  lettre,
du’il  y  avait  300  ou  400  de  ces  gens  armés  de
fusils  de  diverses  espöces;  j’ai  envoyé  ces
fusils  deux  jours  après  l’arrestation  de  Stokes
et  le  rommandant  Lothaire  les  a  reckus.

M.  le  Procureur  (’Etat:  Je  voudrais  qdue  le
lieut.  Henry  me  montre  la  lettre  écrite  à  son
chef  et  dans  laquelle  il  dit  qu'il  a  arrẽtẽ  300  ou
400  hommes.

M.  Henry:  de  u’'ai  pas  indiqué  le  chiffre
dans  ma  lettre.  J’ai  dit  que  j'’ai  arrété  les
chefs  aver  les  gens  qui  les  accompagnaient.
(Das  ist  ein  direkter  Widerspruch  zu  seiner  eben
vorausgegangenen  Aussagel)

Me.  Desaegher  (Verteidiger):  Le
n’est  pas  indiqué.

M.  le  Président:  Je  crois,  si  mes  souvenirs
sont  exacts,  que  le  chiffre  n’'’a  pas  été  indiqué
par  le  lieut.  Henr)y.

M.  le  Procureur  d'’Etat:  Je  désire  savoir
si  le  lieut.  Henry  a  dit  qu’il  avait  arrété.
avec  Stokes,  une  bande  armée  sous  le  commandement
  de  deux  chefs.

M.  le  Président:  Voici  ce  qu’il  importe  de
savoir:  Lothaire  a-t-i!  su  due,  au  moment
Oou  Stokes  a  été  arrdté  à  la  Lindi,  ce  dernier
avait  avec  lui  non  sculement  les  26  soldats,
mais  deux  nyamparas  marchant  à  la  suite  de
Stokes  avec  300  ou  400  Arabes?  Lothaire
rẽpondu  qu’'il  ne  se  souvient  pas  avoir  appris
ce  renseignement  de  Henry.

M.  le  Procureur  d’Etat:  La  question
n'’est  pas  la  meme  pour  moi.  Henry  est
officier  sous  les  ordres  de  Lothaire  et  il  ne
juge  pas  devoir  dire  à  son  chef  due  Stokes
est  accompagné  de  400  hommes!  Voild  la
pbortée  de  la  question.

M.  Henry:  Je  ne  pouvais  pas  avoir  de
Chiffre  exact,  parce  due  je  M'avais  pas  le
loisir  de  compter  les  fusils.  Si  Jj’avais  eu  ce
loisir,  Jaurais  d’abord  interrogé  tous  les  gens
duc  Jarrstais.

Or,  pour  compter  des  fusils  et  des  gens.
je  n’'avais  pas  à  faire  mourir  de  faim  mes
hommes  dans  la  fkoräét.

M.  le  Président:  II  résulte  de  la  déelaration
  de  Michaux,  dont  je  donnerais  lecture
au  tribunal.  qu'il  y  avait,  lors  du  jugement
de  Stokes  à  la  Lindi,  environ  400  ou  500
individus.

M.  le  Procureur  d’Etat:  La  question  M'est
Das  la  méme  pour  meoi.

M.  le  Président:  J'’en  saisis  l’importance.
Vous  vous  éstonnez  de  ce  due  Henry  n’w'ait  pas
Cerit  à  Lothaire  du’il  avait  arröté  également
400  Ou  500  hommes.  Lie  tribunal  appréciera.

chiffre
        <pb n="128" />
        W  109  20

Hier  war  also,  der  Schleier  über  die  Frage,
ob  die  Behauptung  des  Angeklagten,  daß  Stokes
noch  eine  weit  größere  Macht  hinter  sich  hatte,  als
seine  26  Mann,  mit  denen  er  sich  zu  den  Belgiern
behufs  einer  Besprechung  begeben  wollte,  und  ob
seine  weitere  Behauptung,  er  habe  Stokes  aus
reiner  Selbsterhaltung  so  schnell  hinrichten  lassen
müssen,  weil  er  sich  durch  jenen  Heerhaufen  des
Stokes  bedroht  fühlte,  richtig  oder  eben  nur  einer
der  von  dem  Angeklagten  nachträglich  ausgeklügelten
  Entschuldigungsgründe  für  seine  Handlung
  war,  etwas  gelüftet.  Das  Gericht  scheint
aber  diesem  Punkt  keine  weitere  Folge  gegeben  zu
haben.  Eine  Aufklärung  desselben  wäre  aber  von
der  größten  Bedeutung  für  die  Frage  der  Schuld
von  Stokes  gewesen,  weil  diese  100  Mann  offenbar
  zu  den  Leuten  von  Kilonga-Longa  gehörten,
mit  denen  Stofkes  nichts  zu  tun  hatte.

Bei  den  Akten  befinden  sich  auch  Briefe  von
Leutnant  Henry  an  Lothaire  über  die  Gefangennahme
  von  Stokes,  die  bei  den  Gerichtsverhandlungen
  wohlweislich  nicht  verlesen  worden  sind.
So  schreibt  Henry  in  dem  Brief  Nr.  4:

„Cet  homme  est  une  espece  de  vieux  juisf
sucieux  avant  tout  de  se  procurer  DPivoire  du
pays  par  n’importe  quel  moyen.“

In  dem  Brief  Nr.  5  schreibt  er  unter  dem
10.  Januar  1895:

„Comme  vous  le  verrez  sans  doute,  maftre
Stokes  doit  ötre  une  espece  de  vieux  juif  plus
bete  due  méchant.  Je  crois  qu'i!  n’a  de
demeure  fixe  nulle  part.  II  est  seul  de  son
espöce  pour  faire  le  commerce  d'ivoire  et
parcourt  les  pays  par  monts  et  par  vaux,
profitant  de  toutes  les  oceasions  favorables
pour  faire  chanter  à  son  profit  qduiconque
possède  qduclques  défenses  d’éléphant."“

Aus  diesen  Zeilen  geht  einerseits  die  völlige
Unkenntnis  hervor,  in  der  sich  der  Briefschreiber
über  die  Person  und  Bedentung  des  Mr.  Stokes
befand,  andererseits  aber  auch  der  Neid  und  der
Arger  des  kongolesischen  Beamten,  dem  durch  die
Tätigkeit  von  Stokes  die  kongostaatliche  Prämie
von  10  )  des  zusammengebrachten  Elfenbeins
geschmälert  wurde.

*)  Was  die  vom  Kongostaat  seinen  Agenten  gewährten
  Prämienzahlungen  betrifft,  so  leugnete  derselbe
das  Bestehen  einer  solchen  Einrichtung  bei  Gelegenheit
des  mit  der  Reichsregierung  in  der  Stokes-Affaire  erfolgten
  Notenwechsels  hartnäckig  ab.  In  einer  deutschen
Note  vom  19.  November  1895  wurde  gesagt:  „II  ne  peut
Dus  eEtre  douteux  duc  les  nombreux  uctes  de  violencc  ct
de  spoliation  dui  se  sont  produits  dans  ccs  derniers  temps.
sont  ln  conséduence  de  cc  s#stme.  Les  rapports  des
autorités  du  territoire  allemand  confirment  ceite  manidre
  de  voir  pour  le  cas  de  Stokes  et  font  ressortir
le  grave  préjudice  due  Texécution  de  Stokes  a  porté
au  commerce  du  protectorat  de  I’Empirc.

 

In  dem  Originalbericht  des  Comm.  Lothaire
an  den  General-Gouverneur  in  Boma  vom
15.  Januar  1896,  in  dem  er  diesem  über  die  Hinrichtung
  von  Stokes  Meldung  erstattet  und  der  in
dem  bereits  erwähnten  Prozeßbericht  abgedruckt
ist,  findet  sich  ein  Passus,  der  aus  politischen
Gründen  dort  nicht  mit  veröffentlicht  ist,  weil  er
gegen  Deutschland  gerichtet  ist.  Er  lautet:

„II  est  urgent  d'occuper  sérieusement  cette
Partie  de  notre  territoire.  II  serait  bon  de  se
méfier  des  agissements  du  gouvernement
allemand.  Un  permis  émanant  d’un  de  ses
agents  a  66é  envoysé  ici  accordant  à  Kibonghé
ct  Saild  ben  Abedi  due  la  rumeur  publique
accusait  pourtant  à  cette  époque  du  meurtre
d'Emin  Pascha,  un  libre  passage  à  ses  gens
et  à  son  ivoire  jusque  Zanzibar.  Ce  permis  à
malheureusement  60é6  perdu  lors  de  la  capture
de  Kibonghé  par  nos  gens.“

In  dem  erwähnten  gedruckten  Prozeßbericht
sind  leider  die  Anklagerede  des  Staatsanwalts
und  die  Verteidigungsreden  nicht  mit  enthalten.
Nach  einem  bei  den  Akten  befindlichen  generellen
Entwurf  der  Anklagerede  des  Staatsanwaltes
wollte  dieser  zunächst  sein  Bedauern  darüber  aussprechen,
  daß  seine  Funktionen  als  Staatsanwalt  ihn
dazu  beriefen,  „à  ötre  I’accusateur  de  Lothaire.
Rendre  hommage  à  sa  valeur,  à  son  passé,  à
sa  loyaufé  de  soldat.  Mais  il  a  commis  de
graves  irrégularités,  dui  ont  entrainé  la  mort
d'un  homme.  Nous  sommes  iei  pour  lui  en
demander  compte.  Conclure  en  constatant:
  1.  due  L.  a  commis  un  meurtre,
2.  du’fil  n'existe  pas  d'’excuse  ou  de  justification
  et  requérir  du’'il  plaise  au  tribunal  de  le
condamner,  conformément  à  l’articke  2  du
code  pénal  à  la  servitude  pénale  à  perpétuité.“

Ob  der  Staatsanwalt  die  so  geplante  Anklagerede
  in  der  Tat  gehalten  und  anfänglich  den
Antrag  auf  lebenslängliche  Zwangsarbeit  wirklich
gestellt  hat,  geht  aus  den  Akten  leider  nicht  hervor.
  Nach  dem  gedruckten  Verhandlungsbericht
erhob  er  sich  am  Schluß  der  Verteidigungsrede

Le  (ionvernement  Impérinl  se  eroit  donc  en  droit
de  demander  duc  le  Gouvernement  de  l'Etat  Indép.
sengage  envers  lui  à  supprimer  pour  T’avenir#le  systeme
de  ln  participation  aux  bénéfices.  La  liberté  du  commerce
  consncrée  par  I’Acte  Général  de  Berlin  et  par
G’antres  arrangements  internationanx,  se  trouve  forcément
  atteinte.  si  un  Gouvernement,  comme  dans
Pespoce.  PEtat  Inddpendant,  se  lirre  au  commercc  et
porte  préjudice  par  sa  situntion  prépondérante  à  l
concurrence.  Cet  dtat  de  choses  devient  intolérahle
et  ruine  complètement  la  liberté  di  commercc,  si  les
agents  du  Gouvernement  deviennent  cux-memes  commerennts
  et  participent  sur  unc  grande  Gchellc  nus
bénéfices  du’ils  font  kagner  à  leur  (onrernement.

2
        <pb n="129" />
        G  110  20

des  Me.  Desaegher  und  erklärte  unter  dem  Beifallsjubel
  der  Zuhörer,  den  der  Präsident  rügte:

„Messieurs,  éclairé  par  les  débats  et
obéissant  à  ma  conscience,  je  reconnais  due
T’action  est  non  fondée.  En  conséquence,
je  requiers  D’acquittement  du  commuandant
Lothaire.“

Der  Gerichtshof,  bestehend  aus  dem  Juge
d’appel  und  4  Zivilbeisitzenden  zieht  sich  zurück
und  verkündet  nach  einer  Beratungszeit  von  einer

Le  Gouvernement  Impérial  ne  saurait  tolérer  blus

longtemp  cette  situation  qui  est  contraire  aux  traités.

diese  scharfe  Note  antwortete  der  Kongostaat
am  uir.  Dezember  1895  kurz  folgendes

NM.  le  Comte  (Abeneleben)

„Comme  suite  à  la  communication  de  Votre  Ex--ecllence

  du  9  de  ce  mois  ’ai  PFhonneur,  sans  entrer
dans  I’examen  de  la  rqucstion  du#  droit,  de  Lui  deelarer
formellement  du’il  n’existe  pas  de  primes  commerciales
accordées  aux  ugents  de  I’Etat  Indép.  du  Congo.  et
duc  le  Gouvernement  M’'a  pas  Dintention  d'en  établir.
Pas  plus  sur  le  caoutchonc  duc  sur  Tivoirc  ou  tout
autre  produit.“

Es  geht  aus  dem  Eutwurf  dieser  mehr  als  unverfrorenen
  Antwort,  der  sich  in  dem  Dossier  der  Stokes-Affaire
  befindet,  hervor,  daß  sie  dem  König  vorgelegen
und  daß  dieser,  wie  die  Handschrift  ergibt,  sie  selbst
umredigiert  hat.  Er  betrachtete  also  die  von  Deutschland
geforderte  Abschaffung  des  Prämiensystems  als  eine
mit  der  Souveränität  des  „Unabhängigen“  Kongostaates
unvereinbaren  Anspruch  und  als  eine  unberechtigte  Einmischung
  in  die  inneren  Verwaltungsverhältnisse  desselben.


doch  war  das  Vorhandensein  eines  solchen
Prämiensystems,  das  sich  nicht  nur  auf  Elfenbein  und
Kautschuk,  sondern  auch  auf  die  Anzahl  der  zusammengebrachten
  Arbeiter  und  Soldaten  erstreckte,  offenkundig.
Das  System  war  1888  auf  Anregung  des  Capt.  Coquilhat
eingeführt  worden.  In  der  Sitzung  der  belgischen
Deputiertenkammer  vom  16.  März  1905  brachte  der
Abgeordnete  Vandevelde  einen  Geheimerlaß  des  Staatsselretärs
  van  Eetbelde  vom  20.  Juni  1892  zur  Verlesung,
  in  dem  Gratifikationen  „proportinces  aux  krais
d’exploitation“  zugesagt  wurden.  Der  Prämientarif
war  um  so  höher,  je  niedriger  sich  die  Einstandspreise
des  Kautschuks  und  Elfenbeins  für  den  Staat  stellten.
Infolge  der  Stokes-  Affaire  wurden,  um  die  Sache  mehr
zu  verschleiern,  oints  de  mérite“  eingeführt,  was  nur
ein  anderer  Name  für  dieselbe  Sache  war.  Seit  dem
31.  Dezember  1896  wurde  das  System  durch  „allocations
de  retraite  uux  agents  dJui  se  seraient  le  plus  distinguésersebt.
  Diese  Sonderentlohnungen  stiegen  bis  auf
10  000  Fr.  pro  Jahr.

Sie  wurden  gerichtsnotorisch  in  einem  Beleidigungsprozeß,
  den  einige  kongolesische  Offiziere  gegen  den
ungliischen  Capt.  Gun  Burrows  im  März  1904  vor  dem

High  Gourt  of  Justice,  King's  Bench  Division  in  London
zum  Austrag  brachten.  Nach  den  stenographisch  aufgenommenen
  Gerichtsverhandlungen,  die  gedruckt  vorliegen
  (The  Burrows  Action  in  London.  Short-Hand
Report.  Brussels  J.  Lebèguc  and  Co.  1904),  kam  ein
Brief  des  Capt.  Burrows  an  den  Generalsekretär  des
Konqostgat-.  Veebrecht  zur  Verlesung,  in  dem  es  heißt:

-Sir,  I  have  the  honour  to  ask  Fou  to  have  the  goodnoss
  to  rwert  the  (orernment  to  permit  mc  to  convert
into  capital  (i.  c.  sell)  my  allotment  of  the  public  debt

 

halben  Stunde  die  Freisprechung  Lothaires.  Die
Kosten  werden  der  Staatskasse  auferlegt.  Die  dem
Kongostaat  aus  der  Affaire  Stokes  erwachsenen
Kosten  dürften  keine  geringen  gewesen  sein.  Zunächst
  hatte  er  auf  die  Forderung  Englands
150  000  Franken  an  die  Hinterbliebenen  von
Stokes  zu  zahlen  und  die  von  Leutnant  Heury
in  dem  Hauptlager  von  Stokes  in  Kwa  Mpini
am  Ituri  am  1.  Februar  1896  widerrechtlich
beschlagnahmten  Waren  und  Elfenbeinvorräte

4%  Congo  Frec  Stute,  granted  br  Four  letter  No.  61.01
dated  the  19tn  April  1901.=  Der  Rechtsanwalt  fügte
zur  Erläuterung  bei:  „The  explanation  is  thut  when
an  officer  has  served  in  the  Congo  for  a  certain  time
and  retires  from  the  service  there  is  allotted  to  him
a  certain  inrome  from  the  Public  Debt,  and  be  is
allowed  to  inke  that  us  a  lump  sum,  instend  ob  receiving
  the  interest  from  Fear  to  Fear  upon  the  proportion
which  is  allotted  to  him.“  (S.  27.)

Auf  S.  146  ergibt  sich,  daß  er  bonus“,  den  Capt.
Burrows  „for  his  good  rr  ices“  erhalten  hatte.  sich
auf  etwa  20  000  Fr.  belie

s  geht  also  aus  dichn  beiden  Stellen  unzweifelhaft
  hervor,  daß  noch  1901  trotz  aller  Ablengnungen
des  Kongostaates  solche  Prämien=  oder  Bonusvergütungen
  für  das  Wolerhalten,  d.  h.  für  die  sleißige
Kautschuk=  und  Elfenbein-Sammeltätigkeit  den  Agenten
gezahlt  wurden.

Außerdem  erhellt  aus  diesen  Gerichtsverhandlungen
auch  noch  eine  weitere  interessante  Tatsache.  Bei  dem
Prozeß  der  drei  Töchter  des  Königs  gegen  den  Belgischen
  Staat  ist  1910  durch  zeugeneidliche  Aussagen
der  nächsten  Vertranten  des  verstorbenen  Königs  festgestellt
  worden,  daß  nur  ein  verhältmismäßig  kleiner
Teil  —  etwa  15  Millionen  —  der  4%  igen  Anleihe  des
Kongostaates  von  1901  im  Betrag  von  50  Millionen  Fr.
hat  abgesetzt  werden  können.  Der  König  hat  sich  von
dem  Hauptkassenverwalter  Pochez  einen  esheblichen  Teil
der  fertiggestellten  Stücke  der  Anleihe  nach  und  nach
aushändigen  lassen,  ohne  den  Gegenwert  an  die  Staatskasse
  abzuführen  und  sie  nach  Gutdünken  verwandt.
Diese  dem  Kongostaat  entfremdeten  Stücke  scheinen  zum
Teil  also  auch  bei  den  Prämienzahlungen  an  die  Agenten
Verwendung  gefunden  zu  haben.

Von  den  belgischen  Autoren,  die  sich  mit  dieser
Mißwirtschaft  der  geheimen  Prämien  beschäftigt  haben,
ist  seiner  Zeit  hervorgehoben  worden,  daß  nur  cin
belgischer  Offizier,  der  Capt.  Roget,  es  mit  seiner  Ehre
als  lnvercinbar  erachtet  habe,  sich  derartige  Gelder
von  der  Kongoverwaltung  zustecken  zu  lassen.

Unter  den  vielen  Zeugnissen,  die  für  das  Bestehen
des  Prämiensystems  in  der  Kongoliteratur  angeführt
sind,  wird  immer  der  folgende  Brief")  besonders  charakteristisch
  bleiben,  den  ein  kongoltesischer  Leutnant  Tilkens

898  an  seine  Mutter  schrie

„Lo  commandant  V.  rstructen  a  visité  ma  station
et  m’r  hautement  félicitc,  II  m’'a  dit  que  la  teneur
de  son  rapport  deépendra  de  In  duantité  de  caoutchoue
que  j’aurni  livrée.  En  septembre,  j’en  avais  300  kilo:
en  octobre,  jen  ni  cu  1500,  et  des  janvier,  il  x  en
aura  4000  par  mois,  cedui  me  vandra  une  augmentation
  de  solde  de  500  franes.  J’ai  de  la  chance.
#o’est-ce  pas?  car  si  je  fais  encore  pendant  deux
ans  dans  le  caoutschonc.  i’aurai  une  plus-value  de

12  000  francs.“

*7  R.  Clapardde  ct  Dr.  H.  Christ-Socin,  7  Gaolution
d'un  Etat  phĩilantropique.  iendre  1909.
        <pb n="130" />
        111  P

von  6500  kg  guten  Zähnen  und  5750  kg  minderwertigen
  herauszugeben.  Ferner  hatte  er  dem
Deutschen  Reich  für  die  Verluste,  die  farbige  Angehörige
  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebietes
in  der  Angelegenheit  erlitten  hatten,  100  000  Fres.
sowie  ferner  noch,  wie  wir  weiter  unten  sehen
werden,  24  000  M.  an  die  Angehörigen  derjenigen
Träger  aus  Deutsch-Ostafrika,  die  nachweislich
ihr  Leben  bei  der  Affaire  eingebüßt  hatten,  bzw.
nicht  wieder  in  ihre  Heimat  zurückgekehrt  waren,
zu  vergüten.

Ferner  hat  der  Verteidiger  Lothaires,  der
Advokat  Desaegher,  von  diesem,  wie  eine  bei  den
Akten  befindliche  Quittung  beweist,  12  000  Fres.
Honorar  erhalten,  die  der  Kongostaat,  wie  eben
das  Vorhandensein  der  Quittung  in  den  Akten
beweist,  auch  getragen  haben  wird.

Der  Kongostaat  hatte  seinerseits  für  Lothaire
einen  andern  Brüsseler  Advokaten,  Lelong,  angenommen
  und  nach  Boma  gesandt,  der  aber  bei
den  Gerichtsverhandlungen  gar  nicht  in  Tätigkeit
  getreten  ist.  Wie  aus  den  Berliner  Akten
nach  einem  Bericht  der  „Köln.  Zeitung“  Nr.  569
von  1896  hervorgeht,  hatte  Lothaire  den  ihm  zugesandten
  Offizialverteidiger  Lelong  zurückgewiesen
  und  den  ihm  geistesverwandten  Desaegher
genommen,  weil  er  befürchtete,  der  Kongostaat
habe  ihn  fallen  gelassen  und  Lelong  könne  unter
der  Hand  angewiesen  sein,  seinen  Klienten  so  zu
verteidigen,  daß  eine  Verurteilung  herauskäme.
Der  Gesandte  von  Alvensleben  berichtete  am
30.  Mai  1896  von  einer  Außerung  des  Col.  Thys
über  Desaegher:  „II  est  certainement  intelligent,
mais  une  sale  böltc  et  un  surnois.  C'’est  un
méchant  homme,  dont  il  faut  se  mösier.“

Das  besondere,  bei  den  Akten  befindliche
Dossier  Lelong  enthüllt  merkwürdige  Verhältnisse
und  läßt  unzweidentig  erkennen,  daß  der  Kongostaat
  von  vornherein  die  Sache  Lothaires  ganz
zu  der  seinen  gemacht  hatte  und  daß  es  eines  besonderen
  Gerichtsspruches  gar  nicht  bedurft  hätte,
um  den  Kongostaat  zu  veranlassen,  alle  Kosten  des
Prozesses  zu  übernehmen.  Das  genannte  Dossier
enthält  folgende  Dokumente:

I.  Le  Soussigné,  Seeretaire  #Etat,  ’engage
à  prendre  à  la  charge  de  I’Etat  tous  les  frais
auxquels  donnera  lieu  la  défense  de  M.
Lothaire,  notamment  les  honornires  de  M.  M.
Graux  et  Lelong.

II.  Bruxgxelles,  le  28  janvier  1896.

Messieurs  Graux  et  Lelong  (Minute).

Comme  mandataire  de  M.  le  lieut.  Lothaire
je  vous  prie  de  vouloir  bien  vous  charger  de
sa  défense  dans  le  procès  auquel  donnera  lieu
T’affaire  Stokes.

C.)  Le  Cocq  dl'Armandvilleè.

 

III.  Etat  I.  du  Congo.
Secrétariat  d'’Etat.
Monsieur  le  Chevalier.
Cabinet.
Je  m’'empresse  de  vous  envoyer  la  lettre  de
Mr.  Le  Coed  à  M.  M.  Graux  et  Lelong.
Votre  dévoué

28.  I.  1896.  (s.)  Arnold.

IV.  Notiz  auf  Foliobogen.

2  fôövrier  1896.

II  a  é6té  convenu  entre  M.  van  Eetvelde  et
Me.  Lelong  due  celui-ei  devra  receveir
5000  frs.  honoraires  pour  la  défense  de
Lothaire,  tous  frais  de  voyage  payés.

I.e  19  féörrier  1896  M.  Lelong  a  touché
avant  son  départ  la  somme  de  2500  frs.

Unc  lettre  du  15  avril  1896  du  Gouverneur
Général  nous  informe  due  Me.  Lelong  a  recu
unc  avance  de  1000  frs.  selon  mandat  No.  684
Cmis  à  charge  de  l’artiele  60.

Als  Anlage:

Etat  In.  du  Congo.
CGouvernement  Local  Dircction.

No.  de  I’Indic.  178  L  1779,
Jo.  Sp.  6892.
Boma,  le  15  avril  1896.
Monsicur  le  Secrétaire  d’'Etat.

J'ai  Phonneur  de  vous  informer  due  Ne.
Lelong,  Auguste,  avocat,  a  recu  une  avance
de  1000  franes  selon  mandat  No.  684  émis  à
charge  de  Tarticle  60.

Le  Gouverneur  Général
(s.)  Wahis.

Bemerkenswert  ist,  daß  beiden  Advokaten  die
Reise  nach  Boma  nicht  gut  bekommen  ist.  Lelong
starb  auf  der  Rückreise  an  Bord  der  „Eduard
Bohlen“  laut  Depesche  des  Kapt.  Toggenbrock  aus
Las  Palmas  vom  7.  Mai  1896  —  das  ihm  zustehende
  Resthonorar  wurde  seinem  Testamentsvollstrecker
  von  Chev.  de  Cuvelier  am  3.  Juli  1897
ausgezahlt  —  Desaegher  bald  nach  seiner  Rückkehr
nach  Brüssel.

Die  englische  Regierung  war  von  dem  Ausgang
  des  Prozesses  in  Boma  nicht  befriedigt.
Dem  früher  zwischen  ihr  und  dem  Kongostaat  getroffenen
  Abkommen  gemäß  zwang  sie  diesen,
durch  den  General-Gouverneur  des  Kongo  gegen
das  ergangene  Urteil  Berufung  vor  dem  Conseil
supérieur  in  Brüssel  einlegen  zu  lassen.  Zunächst
  weigerte  sich  die  belgische  Regierung,  dem
Conseil  supérieur  in  Brüssel  die  Befugnis  zu
erteilen,  in  einer  kongolesischen  Kriminalsache  auf
belgischem  Gebiet  die  Funktion  als  Appellationsinstanz
  ausznüben,  gab  aber  unter  dem  englischen
Druck  dem  Wunsch  des  Kongostaates  doch  nach.
Die  meisten  Mitglieder  des  Conseil  lehnten  die
Beteiligung  ab,  und  kostete  es  große  Mühe,  den

24½

(Copie.)
        <pb n="131" />
        W  112  20

Gerichtshof  zu  bilden.  Die  Verhandlungen  desselben
  fanden  am  4.  August  1896  statt  und  liefen
auf  eine  große  Komödie,  wie  auch  der  deutsche
Gesandte  in  seinem  Bericht  vom  25.  Juni  1896
bereits  vorausgesagt  hatte,  hinaus.  Der  Conseil
hätte  Lothaire  und  die  Zeugen  gar  nicht  ernstlich
zwingen  können,  vor  ihm  zu  erscheinen,  und  der
Kongostaat  hätte  kein  Zwangsmittel  gehabt,  um
in  dem  von  vornherein  höchst  unwahrscheinlichen
Fall  einer  Verurteilung  das  Urteil  zu  vollstrecken,
zumal  der  Angeklagte  belgischer  Staatsbürger
war,  über  den  ein  kongolesisches  Gericht  in  Belgien
  nach  der  damaligen  Rechtslage  kein  Urteil
sprechen  konnte.

Die  Verhandlungen  vor  dem  Conseil  drehten
sich  nach  den  Akten  fast  nur  um  die  von  dem
Präsidenten,  dem  ehemaligen  Minister  de  Volder,
an  den  Angeklagten  gestellte  Frage:  „La  pendaison
  est  le  mode  d'’exécution  des  non-militaires.
  Dautre  part  vous  avez  privé  Stokes
de  son  droit  d'appel?“

Es  bestand  nämlich  folgendes  Dekret:
18.  2.  1802.
Dep.  de  la  Justice  C.  VII.
Boma,  le  19  février  1892.

Conformément  à  larticle  89  du  décret  du
27  avril  1889  j'ai  déridé  due  les  exécutions
capitales  se  feraient  dorénavant  par  la  corde
pour  les  eivils;  quant  aux  militaires  condamnés
  à  mort  ils  seront  fusillés.

Jattire  votre  attention  sur  le  fait  que
jamais  une  exécution  peut  avoir  lieu  tant  que
les  délais  accordés  par  la  loi,  au  condamné,
pour  se  pourvoir  en  appel,  ne  sont  pas  expirés.

Le  Viee  Gouverneur  Général
(s.)  Wahis.

Auf  alle  Fälle  hat  Lothaire  gegen  diese  Bestimmung
  verstoßen.  War  die  Expedition  Stokes
einc  militärische  und  Lothaire  hatte  sie  nachträglich
  auf  Grund  besonderer  Überlegungen  und  zu
seiner  besseren  Verteidigung  zu  einer  solchen
frisiert  und  das  Gericht  in  Boma  war  ihm  gefolgt,
  weil  die  Leibgarde  von  26  Mann  des  Stokes
eine  Art  Marineuniform  trug,  wie  sie  auch  die
bewaffneten  Begleiter  des  Grafen  von  Götzen  getragen
  hatten,  so  konnte  zwar  an  Stokes  als  Militär
  sofort  das  Todesurteil  vollzogen  werden,  er
mußte  aber  erschossen  und  durfte  nicht  gehängt
werden.  War  er  aber  Zivilist,  so  mußte  ihm  die
Berufung  an  das  Appellgericht  in  Boma  gewahrt
bleiben.

Lothaire  erklärte  auf  obige  Frage:

„J'ai  considéré  Stokes  comme  militaire.
J  ’étais  renseigné  par  les  hommes  qui  avaient
6  à  Kwampeni:  la  troupe  de  Stokes  était
organisée  avec  uniformes.  gradés  etc.  Stokes

 

a  6té  pris  avec  25  réguliers  armés  de
„Mauser“  allemands,  et  300  A  400  hommes
armés  de  fusils  à  piston.  Si  dans  ces  conditions
  je  I’ai  condamné  à  éêtre  pendu,  eest
parce  due  Kibonghé  avait  6t6  fusillé  et  due
son  cadavre  avait  6té  horriblement  mutilé
par  les  balles.  Je  n’'ai  pas  voulu  mutiler
Stokes.  J’ai  rendu  à  sa  dépouille  les  honneurs
militaires.“

Mit  dieser  fadenscheinigen  Erklärung  gab  sich
der  Gerichtshof  ohne  jede  Bemerkung  zufrieden.
Der  Staatsanwalt,  als  welcher  der  Advokat  und
liberale  Abgeordnete  und  jetzige  Londoner  Gesandte
  der  belgischen  Regierung  in  Harre,
P.  Hymans,  sungierte,  hielt  statt  einer  Anklage
eine  feurige,  öfters  vom  Beifall  der  Zuhörer
unterbrochene  und  mit  scharfen  Ausfällen  gegen
England  —  nicht  gegen  Deutschland  —  gewürzte
Verteidigungsrede,  die  mit  den  Worten  schloß:

„Gest  pour  moi  un  indicible  bonheur,
Pour  la  premieère  fois  qdue  je  remplis  les  fonctions
  de  ministre  public,  ’arriver  à  la  fin  de
la  lourde  täche  due  j’ai  assumée  en  reconnaissant
  due  je  suis  en  présence  non  point
d'un  eriminel,  non  point  d'un  läche  meurtrier,
mais  d'’un  soldat  loyal,  d'un  brave  GEensation
Prolongéce)  et  de  pouvoir  en  iame  et
conscience  réclamer  de  la  cour  un  arrét
d’acquittement.“

Die  Berufung  wurde  vom  Gericht  verworfen
und  Lothaire  abermals  freigesprochen.

Eine  merkwürdige  Rolle  hat  in  der  ganzen
Angelegenheit  der  Arzt  Dr.  Michaux  gespielt,  wie
auch  aus  den  noch  zu  erwähnenden  Briefen
Stanleys  hervorgeht.  Er  hat  sich  ganz  offenbar
wegen  der  Urteilsfindung  Lothaires,  der  Richter
und  Henker  in  einer  Person  war  —  Michaux
wirkte  bloß  als  Dolmetscher  des  Englischen  mit  —,
schwer  mit  ihm  überworfen,  er  verließ  die  Expedition
  und  kehrte  zorngeladen  nach  Belgien
zurück.  Die  Zeitung  „Le  Soir“  brachte  am
29.  August  1895  auch  eine  entsprechende  Meldung,
daß  Dr.  Michaux  gegen  die  Erhängung  von  Stokes
protestiert  und  deswegen  die  Expedition  verlassen
habe.  Offenbar  ist  aber  auf  Dr.  Michaux  alsbald
auf  das  stärkste  eingewirkt  und  er  veranlaßt
worden,  diese  Nachricht  zu  dementieren.

Der  englische  Gesandte  in  Brüssel  Sir  Francis
Plunkett  setzte  es  beim  Kongostaat  durch,  daß  er
Dr.  Michaux  in  Gegenwart  des  Staatssekretärs
van  Eetvelde  vernehmen  konnte.  Dr.  Michaux

gab  bei  dieser  Gelegenheit  nur  zu,  daß  er  versucht

habe,  Lothaire  von  der  Ausführung  des  Urteils
abzuhalten,  daß  sein  verschlossener  und  unzugänglicher
  Chef  ihn  aber  abgewiesen  habe.  In
dem  Dossier  befindet  sich  eine  französische  Über-
        <pb n="132" />
        G  113  2c0

Sir  F.  Plunketts  an
Oktober  1895,

setzung  des  betr.  Berichtes
den  Marquis  of  Salisbury  vom  15.
in  dem  es  heißt:

„Ni  M.  Stokes  ni  le  Dr.  Michaux  demanda  du
temps  pour  faire  un  appel  à  Boma,  parce  que
ni  ’un  ni  D’autre  ne  savait  due  la  loi  accordait
un  droit  d'appel.  Le  Dr.  Michaux  dit  qu'il
fut  tout  porté  à  croire  due  le  Capt.  Lothaire,
lui  aussi,  ne  savait  rien  d'une  telle  disposition
en  faveur  des  non-militaires.  Cette  question
n’avait  donc  pas  surgi  en  aucune  facon  à  Lindi
et  lui-méme  n'en  savait  rien  avant  son  retour
aux  Stanley-Falls.  En  effet  il  avait  entendu
dire  au  Capt.  Lothaire  du’il  n’avait  pas  un
exemplaire  du  Code  avec  lui  qu’il  avait  pu
Consulter.

Cette  déposition  me  parut  tellement  extra-#ordinaire
  qdue  je  dis  du'il  me  semblait  impossible
  qu'on  fit  mettre  un  officeier  tel  due  le
Capt.  Lothaire  à  la  töte  d'’une  expédition
lointaine  sans  le  fournir  d'une  instruction
duant  ausx  lois  qu’'il  avait  à  administrer.  Si
tel  fut  le  cas,  il  était  trs  grave.

M.  van  Eetvelde  me  fit  remardquer  que
telles  observations  furent  un  peu  déplacées
en  présence  du  Dr.  Michaux  et  m’'a  dit  qu’il
espérait  que  pour  le  moment  je  me  bornerais
à  poser  les  questions  due  je  désirais  faire.
T’admis  la  justice  de  cette  observation.“

Merkwürdigerweise  ist  in  dem  ganzen  Verfahren
  gegen  Lothaire  später  von  keiner  Seite
darauf  bestanden  worden,  daß  Dr.  Michaux  über
die  Vorgänge  in  Lindi  vor  dem  Gericht  zeugeneidlich
  vernommen  werde,  und  so  ist  denn  der  ein- 



zige  weiße  Zeuge  bei  der  Verurteilung  Stokes  ganz

aus  dem  Spiel  gelassen  worden.

Das  Verhalten  der  englischen  Behörden  in
der  Stokes-Angelegenheit  war  überhaupt  etwas
sonderbar.
geben  sie  sich  mit  Rücksicht  auf  die  Erregung,  die
der  Fall  in  der  öffentlichen  Meinung  und  in  der
Presse  Englands  ergeugt  hatte,  scheinbar  alle
Mühe,  ihn  aufzuklären  und  Abhilfe  zu  schaffen.
Im  Herzen  aber  scheinen  sie  nicht  ganz  bei  der
Sache  gewesen  zu  sein,  wie  auch  aus  einem  noch
zu  erwähnenden  Bericht  des  belgischen  Gesandten
in  London  hervorgeht.  Denn  in  der  Stokes-Affaire
  waren  schließlich  mehr  deutsche  als  englische
  Interessen  geschädigt  worden,  und  dann  darf
man  nicht  vergessen,
Victoria  lebte,  diese  stets  ihre  schützende  Hand
über  ihren  Lieblingsverwandten  Leopold  hielt,

so  daß  schon  aus  diesem  Grunde  die  englischen

daß,  solange  die  Königin

Offiziell  und  vor  der  Offentlichkeit

bliebenen  von  Stokes  vom  Kongostaat  mit  leichter
Mühe  herausgeschlagen  hatte,  war  im  stillen
das  Interesse  der  englischen  Regierung  an  der
Angelegenheit  ziemlich  erloschen,  wenn  sie  auch
nach  außen  die  Form  wahren  mußte.

So  hatte  sich  der  Kongostaat  verpflichten
müssen,  dem  Londoner  Kabinett  die  Anweisung
im  Entwurf  vorzulegen,  die  man  dem  General-Gouverneur
  in  Boma  in  Sachen  des  bevorstehenden
  dortigen  Prozesses  zu  senden  beabsichtigte.
Sir  F.  Plunkett  schrieb  bei  Rückgabe  dieses  Entwurfes
  an  van  Eetvelde  unter  dem  2.  Jannar
1896  zu  demselben:

„  His  Lordship  (Salisbury)  however
observes  inat  after  stating  that  the  Government
  of  the  Ind.  State  propose  to  leave  to  the
„Parquet“  the  full  exereise  of  its  independence
  of  action  and  that  the  angiety  for  im-Partial
  justice  forbids  the  administrative
authority  mixing  itself  up  in  the  matter,
Vour  Elcelleney  goes  on  to  enumerate  the
various  grounds  on  which  Capt.  Lothaire
could  be  indictet,  and  adds  a  commentary  in
each  case  suggesting  that  an  indictment
cannot  be  framed  upon  such  a  count.  The
Marquis  of  Salisbury  finds  it  difficult  to
reconcile  these  remarks  with  the  immediately
following  statement,  that  the  Government  of
the  Ind.  State  has  no  opinion  to  express  on
the  various  points  mentioned  and  it  appears
to  His  Lordship  that  the  passage  as  now
worded  cannot  fail  to  convey  to  the  Governor
General  and  to  the  officials  to  whom  he  may
communicate  it,  an  impression,  that  the  Government
  of  the  Ind.  State  are  opposed  to
the  prosceution  and  inclined  to  support  any
technical  objection  which  may  be  raised
against  it.

I  have  therefore  been  mstructed  by  the
Marquis  of  Salisbury  to  point  this  out  to  Vour
Excellenecy  and  to  express  the  confident  hope
of  H.  Britanie  Majesty's  Government  that  the
commentaries  in  question  will  be  omitted.“

Van  Eetvelde  erklärte  sich  am  6.  Jannar  1896
dazu  bereit,  daß  die  betreffende  Stelle  in  dem  Erlaß
  (welche  darauf  hinwies,  daß  in  dem  Lothaire-Falle
  weder  von  homieide,  noch  von  arrestation

arhitraire,  déni  de  justice  oder  abus  de  pouvoir

Minister  ein  allzu  scharfes  Vorgehen  gegen  den

Kongo-Souverän  vermeiden  mußten.  Nachdem
sie  die  pekuniäre  Entschädigung  für  die  Hinterdie

  Rede  sein  könne)  unterdrückt  werden  würde,
„Ies  passages  signalés  comme  pouvant  faire
naitre  l’impression  duc  le  Gouvernement  de
I’Etat  prendrait  position  dès  le  début.“

So  wurde  in  diesem  Fall  von  der  englischen
Regierung  ein  gar  zu  grober  und  offenbarer  Beeinflussungsversuch
  des  Kongostaates  seinen  Be-
        <pb n="133" />
        G  114  20

amten  gegenüber  vor  der  Sffentlichkeit  wenigstens
unterdrückt.

Die  eigentliche  Gesinnung  der  englischen  Regierung
  scheint  sehr  zutreffend  in  einem  Bericht
des  belgischen  Gesandten  in  London,  Baron
Whettnall,  über  eine  Unterredung  mit  dem  französischen
  Botschafter  M.  de  Courcel  an  M.  de  Favereau,
  den  belgischen  Minister  des  ußeren,  geschildert,
  der  sich  in  dem  Dossier:  Correspondence
et  documents.  —  Afrique.  —  Incident  Stokes-Lothaire
  1895—96.  Ministère  des  Aff.  Etrangères
  unter  No.  817/32  Original  à  42,/39
Extrait  pour  Cabinet  1  rote  No.  83  gefunden
hat  und  der  nach  verschiedenen  Richtungen  Interesse
  hat.

London,  le  12  aoüt  1896.
M.  le  MNinistre.

Quant  au  procès  du  Major  Lothaire,  M.
IAmbassadeur  a  remarqué,  comme  moi,  qdue
dans  les  sphéres  gouvernementales,  on  DP’a
envisags  avec  beaucoup  (V’équonimité;  ce
nm’est  due  sur  la  pression  de  Topinion
bublique  duc  le  Cabinet  a  dü  s'en  oceuper.
Toutefois  mon  collègue  de  France  m’'a  dit  due
certaines  réflexions  du  procureur  général
auraient  pu  avantageusement  étre  omises
duand  Taffaire  s'’est  plaidée  à  Bruxelles
surtout,  car  elles  staient  de  nature  à  provoquer
  des  commentaires  défavorables  (bezieht
  sich  auf  die  Angriffe  Hymans,  s.  oben).
Cette  cause  ne  tardera  pas  du  reste  maintenant
à  etre  oubliée.

M.  de  Coureel  a  terminé  notre  entretient
en  exprimant  sa  grande  sympathie  pour  notre
pays.

La  France  et  la  Belgique  doivent  toujours
Etre  amis  et  il  est  de  ’intérst  des  deux  nations
due  notre  dynastie  ainsi  due  notre  indépendance
  soient  maintenues  intactes.  C'iest  une
nécessité  de  Pordre  due  tous  les  hommes
Dolitiques  français  de  qdueldue  valeur  reconnaissent
  parfaitement  aujourd’hui.

Veuille  ...

(s.)  Whettnall.

Gerade  zwei  Jahre,  nachdem  die  französischen
Politiker  die  Pläne  des  Königs  auf  die  ägyptischen
Nilprovinzen  in  so  grausamer  Weise  zunichte  gemacht
  hatten,  umgaben  sie  ihn  schon  wieder  mit
Schmeicheleien  und  Freundschaftsversicherungen,
diesmal  aber  noch  in  der  Richtung  gegen  Engand.


Bereits  in  einem  früheren  Bericht  vom
19.  Juni  1896  hatte  der  genannte  belgische  Gesandte
  aus  London  berichtet,  daß  ihm  ein  hoher
englischer  Beamter  im  Foreign  Office  gesagt  habe:

 

„Lothaire  has  done  the  right  thing  in  the
Wrong  way.“

Wohl  die  interessantesten  Dokumente,
die  sich  in  den  Dossiers  der  Stokes-Affaire  gefunden
  haben,  sind  die  Briefe  Stanleys,
die  dieser  in  der  Angelegenheit  nach  Brüssel  richtete.
  Sie  sind  um  so  wertvoller,  als  sie  von  einem
genauen  Kenner  zentralafrikanischer  Verhältnisse
und  der  Person  des  Stokes  sowie  von  einem
Manne  stammen,  dessen  Sympathien  in  der  Sache
von  vornherein  auf  der  Seite  des  Kongostaates
stehen  mußten  und  der  trotzdem,  nachdem  er  sich
Einblick  in  die  wahre  Sachlage  verschafft  hat,
zu  einer  unumwundenen  und  scharfen  Verurteilung
  des  Kommandanten  Lothaire  gelangte.

Aus  Anlage  I  ist  zu  ersehen,  daß  Stanley,  der
eben  erst  ins  Unterhaus  gewählt  war,  dort  durch
eine  Gegenfrage  einer  Anfrage  des  Parlamentsmitgliedes
  Sir  Ashmed  Barttlett  entgegenzuwirken
  sucht,  daß  er  aber  als  parlamentarischer
Novize  damit  nicht  recht  zustande  kommt  und  daß
er  nebenher  die  Parlamentsmitglieder  zugunsten
des  Kongostaates  und  gegen  Stokes  zu  beeinflussen
  sucht.

In  einem  an  den  König  gerichteten  Schreiben
vom  29.  August  (Anlage  II)  drückt  Stanley  seine
ernsten  Befürchtungen  aus,  daß,  trotzdem  die  englische
  Regierung  geneigt  sei,  den  Fall  nicht  zu
ernst  zu  betrachten,  die  Sache  doch  eine  unangenehme
  Wendung  für  den  Kongostaat  nehmen
dürfte.  Besonders  charakteristisch  ist  das,  was  er
über  den  Dr.  Michaux  schreibt,  und  wie  er  die
Hoffnung  ausspricht,  daß  dieser  wichtige  Zeuge
sein  patriotisches  Gefühl  über  seine  persönlichen
Empfindungen  stellen  wird.

Der  Staatssekretär  de  Cuvelier  stellt  nun  eine
Note  für  Stanley  auf,  der  eine  Abschrift  des
Urteils  gegen  Stokes,  der  Zeugenaussagen  und
der  Verteidigungsschrift  von  Stokes  beigefügt  ist,
und  ersucht  seinen  Kollegen  Liebrechts,  diese
Papiere  an  Stanley  zu  dessen  vertraulicher  Information
  zu  übersenden.

31  aoüt  1895.
Mon  cher  Liebrechts.

Voici  la  note  avec  les  anneses  dont  il  a
été  duestion  tantöt.  N'omettez  pas  de  dire
due  cette  communication  est  faite  à  titre  tout
confidentiel.
—  Votre  dévoué
(s.)  A.  de  Cuvelier.

Diese  Note  (Anlage  III)  übersendet  Liebrechts
an  Stanley  in  London  und  erhält  von  diesem
daraufhin  eine  Antwort  vom  2.  September  1895
(Anlage  IV),  die  geradezu  vernichtend  für
Lothaire  ist.  Dabei  geht  Stanley  noch  von  der
irrigen  Auffassung  aus,  daß  Leutnant  Henry  an
        <pb n="134" />
        W  115  2e.0

dem  Kriegsgericht  beteiligt  gewesen  sei,  während
doch  Lothaire  Richter  und  Strafvollstrecker  in
einer  Person  war.  Charakteristisch  ist  es,  daß
Stanley  auch  in  diesem  Brief  wieder  hervorhebt,
daß  das  Foreign  Office  von  der  Sache  nicht  viel
Aufhebens  machen  würde,  wenn  es  nicht  von  der
Presse  getrieben  würde.

In  dieser  Richtung  hatte  der  Daily  Telegraph
nicht  Unrecht,  als  er  sich  am  Schlusse  des  ganzen
im  Sande  verlaufenen  Verfahrens  gegen  Lothaire
am  7.  August  1896  dahin  äußerte:  „For  a  far
less  important  matter  where  Englishmen
suffered  harm,  we  marched  through  Abessinia
and  expended  7  millions  of  moncy."

Auch  bei  andern  Gelegenheiten,  wie  z.  B.  bei
der  Austreibung  und  schweren  Schädigung  angesehener
  Liverpooler  Handelsfirmen,  John  Holt
usw.,  aus  den  Gebieten  der  Konzessionsgesellschaften
  in  Französisch-Kongo  hat  man  ja  gesehen,
daß  die  englische  Regierung  durchaus  nicht  in
allen  Fällen  bereit  ist,  die  Interessen  ihrer  Landsleute
  zu  schützen,  wenn  dies  ihre  politischen  Zirkel
—  in  diesem  Falle  die  entente  cordiale  mit
Frankreich  —  stört.  Das  „eivis  romanus  sum“
hat  also  auch  für  den  Engländer  nur  eine  bedingte
  Bedeutung!

Deutschland  gegenüber  hatte  sich  der  Kongostaat,
  wie  wir  oben  sahen,  verpflichtet,  außer  den
100  000  Franken  auch  noch  je  1000  Mark  für  die
Angehörigen  derjenigen  Träger  aus  Deutsch-Ostafrika
  als  Entschädigung  zu  zahlen,  die  bei  der
Stokes-Affäre  ihr  Leben  verloren  hatten.  Die
Ermittelungen  und  Feststellungen,  die  das
Deutsch-Ostafrikanische  Gouvernement  nach  dieser
Richtung  veranstalten  mußte,  erforderten  natürlich
  sehr  viel  Zeit,  und  daher  kam  es,  daß  die
deutsche  Regierung  durch  die  Gesandtschaft  in
Brüssel  den  Kongostaat  erst  in  einer  Note  vom
I4.  Dezember  1898  die  betreffenden  Nachweise
und  Forderungen  übermitteln  konnte.  Es  war  in
Ostafrika  durch  das  Gouvernement  festgestellt
worden,  daß  24  der  Stokes'schen  Träger  ihr
Leben  verloren  und  nicht  in  ihre  Heimat  zurückgekehrt
  waren.  Der  Kongostaat  wurde  daher  in
der  Note  aufgefordert,  noch  24000  Mark  Entschädigung
  zu  zahlen.  Nach  Eingang  dieser  Forderung
  richtete  de  Cuvelier  an  den  König  unter
dem  16.  Dezember  1898  folgende  Note:

Le  Gouvernement  allemand,  revenant  sur
’affaire  Stokes,  produit  une  réclamation  à
coup  sür  inattendue  trois  ans  après  le  réglement
  de  cette  affaire.  Par  la  lettre  dont
j'ai  PThonneur  de  joindre  iei  la  traduction,  le
Comte  d’Alvensleben  réclame  une  indemnité
de  1000  M  pour  chacun  des  24  hommes  de  la

caravane  Stokes  qui  ne  seraient  pas  revenus

 

dans  le  Protectorat  allemand.  II  base  cette
réclamation  sur  les  assurances  données  par
I’Etat  dans  la  correspondance  éCchangée  en
1895;  ci-joints  les  extraits  de  cette  correspondance.
  ·

II  suffit  de  lire  ces  extraits  pour  constater
due  cette  indemnité  de  mille  M.  par  homme
manquant  ne  devait  etre  payée  due  si  ces
hommes  étaient  retenus  illégalement.  Or,
non  seulement  cette  détention  n'’est  pas
stablie  et  ne  l’'a  pas  é6té  par  Tinstruction  du
procès  Lothaire,  mais  la  lettre  allemande  ne
fournit  meme  aucun  élément  de  preuve  que
la  mort  ou  la  disparition  prétendue  de  ces
24  hommes  soit  en  rapport  duelconque  avec
I’exécution  de  Stokes.  Au  surplus  on  ne  peut
as  accepter  aveuglement  les  résultats  des
enqustes  faites  dans  le  Protectorat  allemand;
dans  une  autre  affaire,  celle  de  Magid  ben
Said  on  U’on  accusait  également  nos  agents
d’avoir  procédé  à  une  détention  arbitraire  et
à  une  lacération  de  documents  officiels  allemands
  le  Gouvernement  a  dü  reconnaitre  que
sa  plainte  n’'stait  pas  fondée.

II  y7  a  donc  moyen  de  résister  à  la  demande
  du  Comte  d’Alvensleben  à  meins  de
motifs  spéciaux  d’ordre  politique  de  donner
encore  satisfaction  au  Gouvernement  allemand.
  (8.)  A.  de  Cuvelier.

Der  König  schrieb  darauf  an  Cluvelier  folgende
  Notiz:

„Veuillez  aller  trouver  A.  de  Favereau
(den  belgischen  Minister  des  ÄAußeren)  et  lui  demander
  conseil  de  ma  part  pour  lui  dire
due  je  ne  cherche  pas  à  M'abriter  derrière  le
Ministre  mais  due  tres  confiant  dans  la  droiture
  de  son  jugement  je  lui  demande  son
sentiment  personnel,  mais  je  trouve  qu’il
Pourrait  répondre  due  I’Etat  Congo  prenant
acte  de  la  déclaration  de  IEtat  allemand,
du’il  s'est  livré  à  une  enquste  minutieuse  et
en  se  référant  à  sa  promesse  antérieure  faite
en  vue  d’étre  agréable  à  I’Etat  allemand,  tient.
à  la  disposition  de  I’Etat  allemand  les
24  000  M  visés  par  la  lettre  du  Cte.  d’'Alvensleben
  du...  les  préparer  on  et  comment  il
lui  sera  indiqué.  Veuillez  me  rendre  compte
aussitöt  due  possible  de  cette  analyse  dont  le
résultat  sera  intéressant.

Daraufhin  berichtete  de  Cuvelier  am  20.  Dezember
  1898:

Jote  pour  le  Roi.

Jai  Phonneur  de  faire  savoir  au  Roi  due
M.  de  Favereau  consulté  au  sujet  de  la  dernière
  réclamation  allemande,  a  Emit  l'avis,
        <pb n="135" />
        116  2.

du’il  Sstait  préferable  de  payer  la  somme  réclamse


1.  parceque  la  correspondance  du  C.  de
Alvensleben  en  1895  a  considéré  comme  un
engagement  ferme  de  la  part  de  I'Etat  du
Congo,  sans  condition,  obligation  de  payer
1000  M  pour  homme  mangquant.

2.  parcequ’il  serait  inopportun  de  soulever
une  discussion  avec  les  Allemands.

3.  parceque  Pimportance  de  la  somme  réclamée
  est  minime.  Le  ministre  ajoute  que,
si  on  donnait  satisfaction  à  I'/Allemagne,  le
mieux  était  de  le  faire  de  bonne  gräce  et  sans
méme  faire  de  réserves  duant  à  Dimpartialité
de  Penquste  faite  dans  le  Protectorat  allemand.


D’après  ces  vues,  le  projet  d’'une  courte
réponse  au  C.  d'Alvensleben  est  ici  placé  sous
les  yeux  de  Sa  Majesté.

(s.)  A.  de  Cuvelier.

So  wurde  durch  das  kluge  natürliche  Empfinden
  des  Königs  und  durch  den  guten  Rat  des
Ministers  Favereau  entgegen  dem  ursprünglichen
kleinlichen  Vorschlag  de  Cuveliers  das  Entstehen
eines  neuen  Streites  mit  Deutschland  vermieden,
dessen  Möglichkeit  man  in  Berlin  bei  Absendung
der  Note  angesichts  der  klaren  Sachlage  wohl
nicht  geahnt  hatte.

Es  bleibt  nur  übrig,  einen  kurzen  Blick  auf
die  weiteren  persönlichen  Geschicke  Lothaires  nach
dem  Prozeß  zu  werfen.

Unmittelbar  nach  Schluß  des  Prozesses  in
Boma  geriet  er  in  einen  heftigen  Konflikt  mit
dem  Generalgouverneur  Wahis.  Da  seine  Personalakten
  aus  den  Dossiers  des  Prozesses  bezeichnenderweise
  verschwunden  sind,  ist  die  Ursache
  dieser  Differenz  nicht  zu  erkennen.  Nach

einer  Zeitungsnotiz  soll  sie  dadurch  entstanden

sein,  daß  Wahis  von  ihm  verlangte,  er  solle  sich
bei  dem  englischen  Vizekonsul  Arthur  für  die
vielen  Bemühungen,  die  er  ihm  und  der  englischen
  Regierung  in  der  Sache  Stokes  verursacht
habe,  in  entsprechender  Weise  entschuldigen,  was
Lothaire  strikt  abgelehnt  habe.  Nach  einer  andern
Lesart  im  „Patriote“  vom  15.  Juni  1896,  über
die  auch  Alvensleben  am  15.  Juni  1896  nach
Berlin  berichtete,  soll  Lothaire  dem  Generalgouverneur
  oder  dem  englischen  Konful  Arthur
Auskunft  über  den  Verbleib  des  Nachlasses,  besonders
  des  Elfenbeins  des  Stokes  in  brüsker
Weise  verweigert  haben.  Der  Gouverneur  verbot
  ihm  darauphin  die  beabsichtigte  Abfahrt  nach
Europa,  Lothaire  bestand  aber  auf  seiner  Absicht,
  worauf  ihm  Wahis  seine  Dienstentlassung
zugehen  ließ  und  Lothaire  mit  dem  portugiesischen
  Postdampfer  am  1.  Mai  1896  nach  Lissabon

 

 

abfuhr.  Der  König,  der  befürchtete,  daß  Lothaire
in  seinem  Arger  sich  zu  sehr  unliebsamen  Indiskretionen
  herbeilassen  dürfte,  zu  denen  ihm  die
ihm  gewordenen  Instruktionen  für  seine  militärische
  Expeditionen  gegen  die  Araber  wichtige
Unterlagen  liefern  konnten,  und  von  dem  in  den
Offizierkreisen  sich  bemerkbar  machenden  Chauvinismus
  gegen  den  Kongostaat  sehr  unangenehm
  berührt,  sandte  den  Rittmeister  Fivé  Lothaire
  nach  Lissabon  entgegen,  um  ihn  zu  beschwichtigen
  und  um  ihm  sagen  zu  lassen,  daß
die  Dienstentlassung  rückgängig  gemacht  sei.  Nach
Belgien  zurückgekehrt,  wurde  er  dienstlich  angewiesen,
  sich  möglichst  zurückzuhalten  und  jeden
Anlaß  zu  Demonstrationen  zu  vermeiden.  Trotzdem
  beteiligte  er  sich  an  einem  Festbankett,  das
seine  Vaterstadt  ihm  zu  Ehren  veranstaltete.  Im
August  1897  schied  er  aus  der  belgischen  Armee
aus  und  wurde  zum  Direktor  der  dem  König
besonders  nahe  stehenden  Konzessionsgesellschaft
„Société  anversoise  du  commerce  du  Congo“
ornannt,  deren  Geschäftsführung  die  der  bekannten
„Abir“  noch  an  Berüchtigtheit  übertraf.

Als  Leiter  dieser  Gesellschaft  weilte  er  drei
Jahre  am  Kongo.  Er  muß  die  Bedrückung  der
Eingeborenen  besonders  in  den  Kämpfen  mit  den
Budja  am  Dua,  dem  Oberlauf  des  Mongala,  aber
selbst  für  kongostaatliche  Verhältnisse  zu  arg  getrieben
  haben,  denn  nach  seiner  Rückkehr  nach
Belgien  im  Mai  1900  löste  sich  sein  Verhältnis
zu  dieser  Gesellschaft.  Als  er  dann  als  Leiter
eines  andern  Unternehmens,  der  Société  Agricole
  de  Majumbe,  1901  wieder  am  Kongo  erschien,
  wurde  ihm  amtlich  in  Boma  bedeutet,  er
möge  sich  schleunigst  wieder  davonmachen,  sonst
werde  er  wegen  der  Vorgänge  bei  der  Soeiété
anversoise  in  Anklagezustand  versetzt  und  verhaftet
  werden.

Bezeichnend  ist  wohl  auch,  daß  in  dem  mit
Porträts  reichlich  geschmückten  biographischen
Werk  von  C.  Janssens  und  A.  Cateaux,  Les
Belges  au  Congo,  notices  biographiques.  3  Bde.
Antwerpen  1908.—12,  in  dem  betreffenden  Artikel
über  Lothaire  die  Stokes-Affäre  nur  ganz  kurz
abgemacht  ist  und  daß  hier  das  Porträt  des
einstigen  Nationalhelden  fehlt.  Das  Buch  schweigt
sich  über  die  weiteren  Lebensschicksale  desselben
nach  1901  völlig  aus.  Man  scheint  sich  sonach
auch  in  Belgien  davon  überzeugt  zu  haben,  wes
Geistes  Kind  dieser  Mann  war.  Anständig
denkende  belgische  Kreise,  wie  A.  J.  Wauters  vom
„Nouvement  géographique“,  haben  sich  von
ihm  stets  fern  gehalten  und  sein  Verfahren  gegen
Stokes  verurteilt.
        <pb n="136" />
        G  117  20

Anlage  I.
.  Siehren  TeeceAugust  23rd  1895.
My  dear  Count.

Sir  Ashmed  Barttlett  I  was  told  was  going
to  ask  a  qduestion  in  the  House  of  Commons
about  the  execution  of  Stokes  —  and  fearing
Popular  excitement  outside  in  the  press  rising
abut  of  the  bald  question  I  drew  up  one
which  1  intended  to  ask  to  countdèract  the
eflect.

It  was  too  long  however,  and  the  speaker
would  not  let  me  finish  it.  But  I  have  spoken
to  at  least  60  members,  and  they  quite  understand
  how  the  rash  and  misguided  fellom  met
his  fate.  The  general  opinion  is  that  he
deserved  it,  though  people  would  have
Preferred  to  hear  that  some  other  punishment
had  been  given  him.

ours  faithfully
(s.)  Henry  M.  Stanley.
To
Mons.  le  Comte  Borchgrave  etc.  etc.

Question.

May  I1  ask  the  Rti  Honourable  Gentleman
before  he  replies  to  the  question  whether  he
is  aware  that  this  Stokes  said  to  have  been
executed  by  Major  Lothaire  is  the  well  known
Charlie  Stokes  who  since  1879  has  been  a
trader  in  East  Central  Africa,  that  he  was  a
Protestant  Irishman  from  the  North  of
Ireland,  that  he  first  went  out  to  Africa  as  a
missionary  in  the  service  of  the  Church
Missionary  Soeiety,  that  he  afkfterwards
distinguished  himself  by  his  trading  enter-Pbrise
  and  vast  influence  he  exereised  among
the  natives,  that  he  was  the  man  established
Uwanga  on  the  thronc  of  Uganda,  and  that
despite  friendly  advice  and  warning  he
slipped  between  the  British  and  German
Protectorates  into  the  Congo  State,  and  there
contrary  to  the  acts  and  regulations  of  the
Brussels  Conference  proceeded  to  dispose  of
arms  and  ammunition  to  the  notorious  slave
raider  Kibonge  and  while  vending  these  arms

he  was  arrested  with  Kibonge,  and  after  trialby

  court  martial  was  cxeeutell.

Anlage  II.
2.  Richmond  Terracc,
Whitechall,  S.  W.
Sire,
I  write  this  letter  to  Fou
cover  to  Comt  Van  der  Steen7).

August  29th  1895.

direct  under

*)  Privatsekretär  des  Königs.

 

I  havc  seen  Sir  Clement  Hill  of  the
Foreign  Office  and  I  gathered  from  him  about
as  friendly  a  view  of  the  Stokes  affair  as  you
could  wish.  But  outside  of  the  officials  and
Parliament  there  is  great  dissatisfaction,  and
the  trouble  appears  to  be  growing.  One
newspaper  after  another  is  joining  in  the  line
and  ery,  Radicals  as  well  as  Unionists,  and
unless  Lothaire  has  a  strong  case,  1  fear
things  will  become  decidedl)  unpleasant.  If

the  courtmartial  found  Stokes  guilty  of
violence  besides  trading  in  arms  and
munitions  with  Kibonge,  and  others  à

majority  of  the  people  here  will  rest  satisfied
that  Stokes  received  only  his  deserts,  but
unless  it  can  be  proved  that  he  did  something
more  than  merely  trade,  1  fear  that  the  Congo
State  will  have  to  pay  handsomely)  to  the
family  of  Stokes,  besides  suffer  humiliation.
Dr.  Michaux's  evidence  of  the  last  scenes  is
to  be  specially  dreaded.  He  has  in  his  power
to  blow  the  now  scumming  indignation  into
a  flame.  I  hope  he  will  not  be  so  unpatriotic
as  to  drawm  more  evils  on  Belgium  and  the
Congo  State  bPF  intensifying  this  affair  which
he  can  ensily  do.  There  is  no  doubt  that  the
Dr.  Michaux  has  some  other  animus  against
Lothaire  than  horror  at  the  poor  man's  fate,
but  this  is  not  the  time  to  revenge  himself.  I
feel  myself  that  the  Major  has  committed  a
great  error  of  jdudgment  but  it  would  be  unjust
to  visit  upon  him  an  excess  of  anger  for  what
after  all  was  only  an  excess  of  zeal.  Having
seen  what  he  must  have  seen  on  the  way  to
the  Albert  Edward  region  there  is  a  great
deal  to  be  said  for  his  passionate  hate  and
hasty  action,  but  l  sincerely  hope  that  the
finding  of  the  courtmartial  will  be  such  as  to
cg#eulpate  Major  Lothaire  from  the  charge  of
murder  which  the  Radical  journalists  over
here  are  endeavoring  to  fix  upon  him.  On
the  side  of  Stokes  also  there  is  much  to  be
said.  He  was  a  rash,  barebrained  fellow,  but
Was  not  without  his  good  qualities.  When  a
man  dies,  his  bad  qualities  are  forgotten,  and
only  the  gocd  that  he  did  is  remembered.
The  tendeney  is  therefore  to  make  Stokes  a
kind  of  martyr  to  trade,  and  if  this  feeling
increases  in  this  country  neither  the  State  nor
Lothaire  ean  escape  serious  consequences.

Thenee  I  hope  that  Lothaire  and  his
officers  have  some  substantial  charges  to
justify  them  in  visiting  upon  a  British  subject
  the  extreme  penalty.

Meantime  if  Sire  —  Fou  are  not  certain
that  Lothaire  can  be  esonerated  from  the
more  serious  charge  —  I  think  —  that  if  vou
        <pb n="137" />
        W  118  20

were  to  write  a  letter  throngh  Four  minister
saying  that  you  have  only  heard  lately  of  this
regrettable  incident  and  that  the  official
report  has  not  reached  Fou,  but  that  you
were  resolved  to  make  a  searching  investigation
  into  the  affair,  it  would  have  the  effect
öf  causing  the  more  sober  public  to  suspend
juchgment  upon  it.

I  beg  Jou  will  pardon  the  liberty  I  have
taken  in  addressing  Vour  Majesty,  but  my
anxious  regard  for  the  good  name  of  the  Congo
State  and  sympathy  for  the  Commandant  and
his  victim  are  my  excuses.

Vours  obedient  and  humble
servant
(s.)  Henry  M.  Stanley.
His  Majesty
King  Leopold  II.
ete.  etc.  etc.  etc.
P.  S.  I  leave  for  Neu  Vork  on  the  Ath  Sept.
and  Parliament  will  be  proroqued  on  the  7th.
H.  M.  S

Anlage  III.
31.  8.  1895.
Note.

La  condamnation  de  Mr.  Stokes  a  été
Prononcée  au  poste  de  la  Lindi  par  le  Conseil
de  guerre  de  la  zöne  arabe,  légalement  institué
  en  vertu  des  dispositions  sur  la  matière
et  od  siégeait  comme  juge  M.  le  Commandant
Lothaire.

Le  jugement,  rendu  à  la  suite  de  procédure
  ordinaire,  précise  les  crimes  dont  était
accusé  Stokes  et  constate  du’'ils  sont  établis.
Le  Conseil  de  guerre  a  précisé  les  preuves  de
la  culpapilité  de  Stokes  dans  les  dépositions
  faites  par  les  fémoins  et  dans  les
papiers  émanant  du  prévenu  et  Saisis.
L'accusé  a  présenté  ses  moyens  de  deéfense
dans  une  déclaration  éecrite.

Daccusatiom  reprochait  entr'autres  à
Stokes  d’approvisionner  les  arabes  révoltés
d’armes  et  de  munitions  et  d'’exciter  par  Ià  à
la  guerre  eivile,  en  territoire  Soumis  au
régime  militaire,  erime  due  la  loi  punit  de
mort.  Elle  lui  imputait,  comme  faits  précis
et  établis,  ceux  d’avoir  en  décembre  1892,
vendu  au  chef  arabe  Kilonga-longa  un  dépot
d’armes  et  de  munitions  instalé,  sur  le  territoire
  de  I’Etat,  et,  en  second  lieu,  d’avoir  en
Nov.  et  Dec.  1894,  vendu  lui-méme  ou  fait
vendre  par  des  gens  à  sa  solde  des  armes  et
munitions  aux  bandes  arabes  révoltées.

La  premieère  accusation  n’'a  pas  é6té  niée
par  le  prévenu;  qduant  à  la  seconde,  elle  a

 

6té  Stablie  non  seulement  par  les  dépositions
des  témoins  mais  aussi  par  les  papiers  Gerits
de  la  main  du  prévenu.  II.  a  6té  trouré
entrrautres  la  liste  des  marchandises  des
barils  de  poudre  et  des  capsules  confiées  par
Stokes  à  chacun  de  ses  nyamparas  pour
aller  acheter  de  Pivoire.  Son  journal  de
route  fait  également  mention  des  discussions
avec  les  gens  d'’Abédi  au  sujet  de  la  vente  des
charges  de  sa  caravane,  et  une  annexe  à  ce
journal  mentionne  qdue  cette  caravane  comportait
  des  munitions  prohibés.

Les  rapports  du  Capitaine  Lugard  donnent
dlde  nombreux  renseignements  sur  Stokes  et
ses  importations  d’armes  dans  T’Ugandea.
(voir  Africa  No.  4.  1892.  p.  100.  108.  111.—
Africa  No.  2  I18931.  p.  15.  —  Captain  F.  D.
Iugard:  The  Rise  of  our  East  African
Empire.  Vol.  II.  pp.  10  et  63.)  —

Anlage  IV.

3“  ½5#  dept.  2nd  1895.
My  dear  Mons.  Liebrichts.

1  acknowledge  with  many  thanks  the
receipt  of  the  documents  re  Stokes.

I  have  read  them  very  carefully  but  l  am
afraid  they  do  not  exonerate  Mons.  Lothaire
from  a  grave  offence.  The  Foreign  Office  if
left  alone  by  the  British  Press  would  I  am
sure  be  disposed  to  deal  mildly)  with  the
State  but  if  these  documents  become  public
as  no  doubt  they  will  the  rage  of  the  Press
will  be  awful.  Frankly  1  must  say  I  had
hoped  Lothaire  had  a  better  excuse  for  proceeding
  to  such  Extremes  against  a  man  like
Stokes.  There  is  not  the  slightest  doubt  that
Stokes  has  been  foolish,  rash,  even  wicked,
but  these  papers  do  not  show  any  crime
deserving  of  summary  execution.  The  evidence
  of  a  lot  of  half-casts  and  negroes
Oought  not  in  a  matter  of  life  and  death  to
outweigl  Stokes’'  solemn  statement.  He
admits  that  he  sold  percussion  muskets,
powder  and  a  few  Sniders,  but  the  number

is  so  few  that  the  confiscation  of  his  property

and  imprisonment  would  have  been  ample
punishment.  I  expected  to  read  of  two  or
three  hundred  breechloaders,  with  a  few
thousand  cartridges  but  Lothaire  cannot
prove  this.

„The  process  verbal  does  not  contain  any
name  but  Lothaire  and  Henry.  De  Fou
suppose  that  two  white  men  will  be  permitted
to  swear  another  man's  life  away  in  Mid--Africa
  even  though  they  are  officials?  I
        <pb n="138" />
        G  119  20

expected  to  read  in  the  preamble  to  the  process
  verbal  that  a  court  martial  was  constituted
  consisting  of  between  10  or  12  officers
whose  manes  were  given  —  but  according  to
these  documents  Lothaire  and  Henry  were
the  Court-judges  and  executioners!  Really
Stokes's  offences  are  made  to  appear  mere
light  errors-compared  to  Lothaire’'s  action.

Stokes  offences  so  far  as  proved  by
Lothaire's  witnesses  amount  tor

1d.  Sclling  powder,  percussion  caps  about
100  muskets.  1  Double  barreled  gun  and
60  cartridges,  and  about  a  dozen  or  so  of
Sniders.

2.  Buying  ivory,  say  ten  tons,  and  smuggling
  it  out  of  the  Congo  State.
3.  Holding  communication  with  Kibonge  —

a  fugitive  from  justice,  and  olfering  to
assist  his  flight  out  of  the  country.

These  are  illegal  and  penal  offences,  it  is
true,  but  upon  the  surrender  and  submission
of  Stokes,  they  appear  trivial  in  comparison
to  the  awful  punishment  inflicted  on  him.

observe  Lothaire  qduotes  article  1  of  the
decree  of  March  1892,  and  articele  28  of  the
Military  Code  but  there  is  a  higher  law  than
either  of  these  —  I  mean  the  Treaty  between
the  British  Government  and  the  Congo  State.
I  beg  to  refer  you  the  articles  5  and  6  of  the
Treaty,  and  to  artiele  19  of  the  General  Act
of  the  Berlin  Conference,  and  as  the  Brussels
Act  repealed  „all  previous  Conventions“,  1
refer  you  to  its  artiche  V  which  says  that
„organizers  and  abettors  of  slave  hunting
shall  be  kept  without  other  formality  at  the
disposal  of  the  tribunals  competent  to  try
them“.

There  is  only  one  tribunal  competent  to
try  a  white  man,  and  that  is  at  Boma  —  Where
the  Consuls  reside.

If  British  journalists  have  any  idea  of
these  facts  —  of  course  that  is  the  view  they  will
take  —  and  the  consequences  of  this  preeipitate
  act  of  Lothaire's  will  be  serious  and  humiliating.
  All  well-wishers  of  the  State  have
been  in  hopes  that  Lothaire’s  action  would  be
justilied  by  the  documents  we  understood  were
on  their  way  to  Europe.  But  il  these  are  all
the  documents  yvou  have  I  am  bound  to  say
that  Lothaire's  Conduct  is  utterly  indefensible.
Had  Stokes  been  contumacious,  attempted  to
defend  his  camp,  and  defied  arrest  there
would  have  been  justilication  in  shooting  him,
but  he  not  only  quietly  obeyed  the  order  of
arrest,  but  by  this  statement  signed  by  him
he  also  offered  to  place  all  his  propertx  at  the

 

disposal  ol  ihe  State.  Then  for  Lothaire  to
hang  him  after  his  submission  seems  to  me
worse  even  then  if  he  had  erept  into  his  tent
and  cut  his  throat.

I  am  going  to  America  in  accordance  with
#a  deceision  taken  soon  after  the  eleetion.  I  sail
to-lmorrow,  and  so  Ishall  not  becalled
upon  to  try  and  defend  an  aect
whieh  I  heartily  condemn').  Had
Lothaire  put  him  in  chains,  few  would  have
had  much  sympathy  with  the  prisoner,  but
as  Stokes  appears  to  be  a  victim  of  a  rash
and  unjustifiable  act  ol  tyranny,  he  is  more.
likely  to  be  held  up  as  a  martyr.  Stokes'  statement
  is  sure  to  excite  pitT  when  published.

I  am  surprised  also  that  the  authorities
at  Brussels  have  not  tried  to  tone  down  the
arbitrary  conduct  of  Lothaire.  Extracts  from
Stokes’  diary  showing  by  his  own  statements
the  number  of  rifles,  and  amount  of  ammunition
  sold,  and  the  extent  of  his  dealings  with
Kibonge  might  have  lessened  the  horror  that.
is  now  sure  to  be  left.

I  write  these  lines  to  you  privatly  and  confidentially,
  and  I1  can  only  hope  that  the  journalists
  over  here  may  not  take  the  view  I  am
constrained  to  take  in  the  privaty  of  correspondence
  with  a  friend.

With  best  regards  I  am
VLours  very  faithfull
S.)  HBenry  M.  Stanley.

A  Mons.  Liebrichts,  Secretary  of  the  Interior,
cte.  etc.

Anlage  V.

Im  Hinblick  auf  die  bei  Gelegenheit  des  Prozesses
  Lothaire  von  der  Staatsanwaltschaft  und
von  der  Verteidigung  gegen  die  Verwaltung
von  Deutsch-Ostafrika  erhobenen  Anschuldigungen,
hegen  die  Bestimmungen  der  Brüsseler  Akte  in
bezug  auf  den  Waffen=  und  Munitionsverkauf  an
die  Eingeborenen  verstoßen  zu  haben,  ist  es  von
Interesse,  aus  den  Akten  der  Brüsseler  Kolonialverwaltung
  ersehen  zu  können,  wie  dieselbe  sich
bis  in  die  neueste  Zeit  über  die  Brüsseler  Akte
hinweggesetzt  hat  und  wie  begründet  die  von  der
Congo  Reform  Association  gegen  die  belgische
Verwaltung  in  dieser  Beziehung  erhobenen  Vorwürfe
  waren.

Dossier  23—789.  Auszug  aus  einem
Schreiben  des  Ministers  des  Auswärtigen  Da-*)

  Man  sieht  hieraus,  daß  Stanley  die  Reise  nach
Amerika  offenbar  absichtlich  unternahm,  um  der  ihm
sehr  unbequemen  Vernehmung  und  Aussage  vor  Gericht
aus  dem  Wege  zu  gehen.
        <pb n="139" />
        G  120  20

vignon  an  den  Kolonialminister  Renkin  vom
28.  Dezember  1911.  Es  betrifft  ein  Memorandum
  der  Congo  Reform  Association  an  Sir
Edward  Grey,  in  dem  auf  Seite  16  die  belgische
Regierung  angeklagt  wird,  „de  violer  systématiquement
  les  engagements  internationaux
qu’il  a  souserite  en  ce  dui  concerne  le  régime
des  armes  en  Afrique“.  „Ne  vous  serais  fort
obligé,  M.  le  Ministre,  de  vouloir  bien  me
fournir,  sur  les  différents  points  soulevés  par
le  memorandum  de  la  C.  R.  Asscciation,  une
note  qui  me  permette  de  répondre,  le  cas
Ghéant,  aux  duestions  que  me  poserait  le  Ministre
  de  la  Grande  Bretagne  sur  l’exécution
de  nos  obligations  internationales,  particulièrement
  en  matière  d’armes..  “
23—7888.  Auszug  aus  der  Antworts  Renkins
an  Davignon:  „  II  est  établi  d'’après  les
renseignements  due  notre  Département  a  pu
réunir  due  l’administration  congolaise  n
distribué  naguère  aux  indigènes  de  I’Uele  de
nombreux  kusils  à  piston.

#ne  plus  remettre  de  fusils  à  piston  et  de
poudre  qdu’aux  seuls  chefs  „jouissants  de  la
confiance  du  Gouvernement“,  mais  cette  recommandation
  interprötéce  trés  largement
n'empẽeha  pas  Pentrée  dans  le  district  préeEité
  de  duantités  importantes  d'’armes  à  feu.

Lorsqu’fen  1908  je  pris  la  direction  des

affaires  coloniales,  je  rescolu  de  réagir  contre
Cet  abus.  A  diverses  Cecasions,  j'ai  rappele
aux  autorités  locales  due  les  armes  dites  perfeetionnées
  ne  pourraient  étre  délivrées  à
titre  de  rémuneration  aux  prestataignes,  ni
Comme  articles  d’échange  aux  indigènes  qui
apportaient  aux  postes  de  I’Etat  de  T’ivoire
et  du  cautchouce.  En  méme  temps  f’ordonnai
de  restraindre  graduellement  le  nombre  des

fusils  à  piston  du’il  SCtait  d’usage  de  remettre
En  ce

comme  cadeaux  aux  chefs  indigènes.
qui  concerne  le  distriet  de  l'Uele  le  nombre
de  ces  armes  envoyées  à  cette  fin  qui  était
encore  de  730  en  1909,  fut  ramené  à  185  en
1910.  Aucun  envoi  n’'en  a  plus  été  fait  depuis
cette  é6poque.“  .

Vergleicht  man  aber  diese  amtliche  Außerung
des  Ministers  mit  dem  im  nachstehenden  abgedruckten
  Bericht  der  ihm  unterstellten  Behörden,
so  sieht  man,  daß  diese  Zündhütchen-Gewehre  auch

noch  1911  in  Manjema  und  am  Uele  sowie  am

Aruwimi  als  Tauschartikel  munter  weiter  verwendet
  wurden,  und  daß  sie  am  Aruwimi,  wie  der
Inspektor  De  Meulemcester  sich  ausdrückt,  „und
Véritable  monnaie“  darstellten.

Da  nun  diese  Gewehre  auch  am  Kongo  nicht
an  den  Bäumen  zu  wachsen  bflegen,  sondern

 

En  1901  une  eirculaire
  du  Gouverneur  Général  préserivit  de

 

durch  die  staatliche  Verwaltung  in  Europa  für
den  Export  nach  dem  Kongo  bestellt  werden  und
im  übrigen  doch  auch  die  Zollkontrolle  am  unteren
Kongo  passieren  mußten,  so  sieht  man,  daß  die
Ausführungen  des  Ministers  Renkin  auf  eitel
Flunkerei  hinausliesen,  und  daß  man  im  Ernst
gar  nicht  daran  dachte,  sich  an  die  Bestimmungen
der  Brüsseler  Akte  zu  halten.  Genau  so,  wie  man
zur  Zeit  der  van  Kerckhovenschen  Expedition  sich
nicht  geniert  hatte,  den  Azande-Häuptlingen  am
Uele  Tausende  von  Hinterladern  für  die  von
jenen  gestellten  Hilfstruppen  zu  liefern.

Diese  Art  der  Behandlung  der  Waffenfrage
liefert  ein  Beispiel  für  die  Unaufrichtigkeit,  mit
der  die  Kongoverwaltung  auch  noch  in  neuester
Zeit  und  auch  nach  der  Annexion  vorzugehen
und  die  Reklamationen  fremdländischer  Regierungen
  zu  behandeln  beliebte.

23—7984.

Ministere  des  Colonies
1.  Direction  générale
Justice  et  Instruction  publique
1.  Direction
1.  Division
No.  26.
Bruxgelles,  le  12  Janvier  1912.

Note  pour  les  2e  et  3e  Directions
générales.

I.a  1e  Dircction  Générale  a  I’honneur  de
communiquer  aux  2e  et  3e  Directions  Générales,
  à  chacune  pour  ce  qui  la  concernc,  lu
lettre  de  Mr.  le  Ministre  des  Affaires  étrangeres
  du  28.  Dec.  dernier  (Oon  P’n°  C  I  ½2)
ainsi  que  la  correspondance  antérieure  échangẽe
  entre  les  deux  Départements  concernant
la  portéc  de  l’article  du  Déeret  du  22  mars
1910.

Les  2e  et  3e  Directions  Générales  verront,
d’'autre  part,  due  Mr.  le  Ministre  des  Affaires
Etrangères  exprime  le  désir  de  recevoir  une
note  qdui  lui  permette  de  répondre,  le  cas
éGhéant,  aux  questions  due  lui  poserait  le  Ministre
  de  la  Grande  Bretagne  sur  l’exécution
de  nos  obligations  internationales,  particulièrement
  en  matière  TW’armes.

La  1e  Direction  Générale  prie  les  2e  ct  3e
Directions  Générales  de  vouloir  bien  examiner
la  possibilité  de  Satisfaire  à  cette  dernière
demande.

Les  renseignements  dont  dispose  la  le
Direction  générale  tendraient  plutöt  à  confüirmer
  1e  bien  kondék  des  affirmations
  dl’après  lesquelles  les  engagements
internationaux  en  ce  qui  concerne  le  régime
des  armes  ne  seraient  pas  esacte-
        <pb n="140" />
        G  121  2O

ment  observés  au  Congo.  Cist  ainsi,
Pour  ne  eiter  que  les  informations  les  plus
recentes,  qdue  plusieurs  rapports  de  M.  le
Procureur  d’Etat  Rossi  ont  appelé  ’attention
sur  les  distributions  d’armes  à  feu  aux  indigenes
  par  Tadministration  dans  I'Uele.
NM.  le  Procureur  d’Etat  Detry  constate  dans
un  rapport  en  date  du  11  acoüt  1911  qdu’'au
Maniema  les  autorités  délivrent  des  fusils
à  Piston  avec  la  plus  grande  facilité.  Enfin
la  meme  pratique  existerait  dans  IAruwimi
on,  d'ahprès  M.  I’Inspecteur  d’Etat  De  Meulemeester
  (lettre  du  Gouv.  Gen.  19  octobre  1911)
les  fusils  à  piston  ont  toujours  6t6é  employés
comme  marchandise  d'’échange  pour  l’ivoire  et
le  cacutchouc.  Des  fusils  à  piston  ayant  6té
saisis  entre  les  mains  des  indigenes,  M.  De
Meulemeester  a  eru  devoir,  en  ECquité  les  leur
faire  rendre.
Le  Directeur  Général.

Wie  gewissenlos  manche  Vertreter  des  Kongostaates
  in  bezug  auf  die  Verteilung  von  Zündhütchengewehren
  unter  die  Eingeborenen  vorgingen,
  besonders  in  den  berüchtigten  nördlichen
Grenzgebieten  am  Uele,  erhellt  auch  aus  einem
Bericht  des  Capt.  Lemaire,  der  sich  durch  eine  besonders
  verständige  und  gerechte  Behandlung  der
Eingeborenen  auszeichnete.  Derselbe  konnte  feststellen,
  daß  ein  früherer  Commissaire  Général
solche  verbesserten  Gewehre  in  großer  Zahl  an
verschiedene  Häuptlinge  der  an  der  Kongo-Nil-Wasserscheide
  sitzenden  Asande-Stämme  zur  Verteilung
  gebracht  hatte,  damit  sie  sich  gegenseitig
bekriegten,  um  so  ihre  schließliche  Unterwerfung
unter  den  Kongostaat  leichter  zu  bewirken.

Der  folgende  Auszug  aus  dem  betr.  Bericht
spricht  für  sich  selbst  und  bedarf  keines  weiteren
Kommentars.

Dossier  Bahr  el  Ghazal  44—13.
Mission  Lemaire  No.  761.  Poste  de  la
Ma-iwa.  Lundi  16  Janvier  1905.  (Bericht  an
den  General-Gonverneur  in  Boma.)  „Lundi
9  Janvier  1905.  J’apprends  aujourd'’hui  qduc  le
Chef  Bafouka  a  eu  en  mains  un  Gerit  l’'autorisant
  à  aller  faire  la  guerre  à  Bobwandara
duand  bon  lui  semblerait.  Mr.  Terneus,  étant
chef  de  poste  à  Bafouka,  cut  à  contresigner
cette  autorisation  qui  avait  été  remise  par
feu  le  Commissaire  Général  La  Haye,  de  faire
la  guerre  aux  dépendants  de  M'Bio  tant  qu’ils
h’’auraient  pas  fait  leur  soumission.

Cet  éerit  fut  exhibé  à  M.  le  Commandant
Royaux  lors  du  passage  de  sa  mission  à  Bafouka.
  Bafouka  recut  en  prt  une  trentaine
  de  fusils  aApiston  pour  pouvoir

 

mieus  jouer  le  röle  de  haute  politique  dui  lui
Stait  ainsi  dévolu.

J’apprends  ainsi  bribe  par  bribe,  F’histoire
des  efforts  des  représentants  de  I’Etat  sur  la
ligne  de  faite  pour  nous  concilier  les  gens  de

L’état  d’esprit  des  Azandés  de  M’Bio  se
dessine,  il  va  falloir  de  la  patience  pour  remonter
  le  malheureuxk  courant  d’hostilité
crẽẽ  par  la  profonde  politique  suivie  jusdu’aujourd’hui
  à  la  ligne  de  faite.“

Wie  die  dortigen  Eingeborenen  überhaupt
behandelt  wurden,  ergibt  eine  andere  Stelle  des
genannten  Berichtes:

Dimanche  25  Décembre  1904.

„M.  Colin  me  remet  deux  feuilles  de  route
de  femmes,  envoyées  deforce,  au  camp  de
la  colonne,  pour  y  étre  engagées  comme  travailleuses.
  II  s'’agit  de  femmes  faites  prisonnières
  en  1902  au  cours  Tactions  dites  »de
police«.  Les  deux  feuilles  de  route  portent  à
P’enere  rouge,  la  note  suivante:

„Dirigées  sur  la  colonne  de  renfort  pour
J  ötre  engagées  comme  travailleuses,  conformément
  à  Pavis  de  M.  le  Capitaine  Comman---dant
  chef  de  zöne.

Ces  femmes  ne  pourront  séjourner  à  Doungou,
  et  seront  passées  sur  la  rive  droite  de
la  Doungou  le  jour  de  leur  arrivée.  Les  chefs
de  poste  les  feront  escorter  de  manière  à
empöcher  leur  Cvasion.

Niangara,  le  2  Acnt  1902.

Le  Commissaire  de  district  ad  interim,
(s)  Wacquez.

L'une  des  feuilles  de  route  portait  les  noms
de  32  femmes  arrivées  à  la  colonne  en  Acut-Septembre
  1902,  il  en  reste  encore  10,  les
22  autres  sont  mortes  ou  ont  déserté,  qdueldues
  unes  chez  Bobandara.

Ldeuxièeme  feuille  de  route  portait
41  femmes,  13  sont  mortes,  1  a  6  rapatriée
PDour  maladie,  une  a  déserte,  une  a  ét!6  emmenée
ar  un  blance  au  Nil.  Les  autres  femmes  demandent
  à  retourner  chez  elles,  sauf  3  ou
4  qui  Epouseront  légitimement  des  soldats.

A  mon  passage  à  la  Na-Tinga,  M.  le  lieut.
Couture  me  remit  un  acie  des  dépositions
du’il  avait  recues  de  sis  femmes  de  son  poste,
femmes  provenant  des  deux  contingents  renseignées
  aux  2  feuilles  de  route  ci-dessus  signal6es.


Ces  dépositions  sont  abominables.

M.  Couture,  en  me  remettant  sa  note,  m'exprima
  sa  douleur  et  ses  scrupules  Tofficier
italien;  il  regrettait  d'avoir  pris  du
        <pb n="141" />
        G  122  2=Service

  à  l’Etat,  on  ll  avait  sous  ses
ordres  des  gens  qdu’'il  lui  était  bien  difficile  de
considérer  comme  autrement  qdue  des  esclaves
  demandant  leur  libération.

Je  félicitai  M.  Couture  de  ses  Sentiments
de  justice,  et  I’assurai  qdue  toute  Ssuite  serait
donnée  à  la  demande  des  femmes,  cette  affaire
derant  étre  portée  par  moi  à  la  connaissance
du  Gouvernement.“..

Man  ersieht  aus  diesem  Bericht,  welche  guten
Gründe  das  italienische  Parlament  hatte,  als  es
im  Jahre  1905  die  Regierung  veranlaßte,  den

 

italienischen  Offizieren  den  Eintritt  in  die  Dienste
des  Kongostaates  fortab  zu  verbieten.  Unter  dem
Einfluß  der  Leopoldinischen  Domanialwirtschaft
war  die  alte  Geißel  Afrikas,  das  Sklavereiunwesen,
  vollständig  wieder  aufgelebt.  Nur  die
Methode  hatte  sich  geändert.  Jetzt  wurden  die
Eingeborenen  mit  Hilfe  der  Präzisionswaffen
ihrer  Peiniger  zum  Sklavendienst  für  die  Ausbeutung
  der  Landesprodukte  in  ihrer  eigenen
Heimat  gepreßt.  Vordem  waren  sie  von  Arabern
und  weißen  Sklavenhändlern  zu  diesem  Zweck
außer  Landes  verschleppt  worden.  Das  war  der
ganze  Unterschied!

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

-  Kamerun.
Verzeichnis  der  auf  spanisches  Geblet  übergetretenen  Beamten  des  Gouvernements  HKamerun.

Gouverneur  Ebermaier.

Geh.  Regierungsrat,  1.  Referent  Full.

Hptm.  a.  D.,  zuletzt  in  der  Schutztr.  f.  Kam.,  Regierungsrat
  Franz  Schlosser  aus  Schwaan.

Hptm.  d.  L.  Juf.  I.  Aufg.  im  L.  Bez.  I  Dresden,  Regierungsgeologe
  Ernst  Fuchs  aus  Dresden.

DOberlt.  d.  Res.  des  Feldart.  Regts.  Nr.  11.  Bezirksleiter
  Lothar  Frank  aus  Charlottenburg.

Oberlt.  d.  Res.  des  Feldart.  Regts.  Nr.  19,  Assessor
Dr.  Paul  Lange  aus  Erfurt.

Oberlt.  d.  Res.  des  2.  Bayer.  Jäg.  Bils.,  Bezirksamtmann
  Alfred  Priester  aus  Gunzenhausen.

Oberlt.  d.  Res.  des  Bayer.  Inf.  Leib-Regts.,  Oberförster
Hans  Reder  aus  Schöllkrippen.

Lt.  d.  Res.  des  Inf.  Regts.  Nr.  173,  Sekretär  Karl
Bretthauer  aus  Osnabrück.

Lt.  d.  Res.  des  Gren.  Regts.  Nr.  123,  Assessor  Paul
Dettinger  aus  Hohenstaufen.

Lt.  d.  Res.  des  Gren.  Regts.  Nr.
Paul  Eltester  aus  Düsseldorf.

Lt.  d.  Res.  des  Feldart.  Regts.  Nr.  50,  Abteilungsingenieur
  Roderich  Fick  aus  Würzburg.

Lt.  d.  Res.  des  Inf.  Regts.  Nr.  152,  Regierungslandmesser
  Hermann  Gröpke  aus  Neustadt.

Lt.  d.  Res.  des  Feldart.  Regts.  Nr.  40,  Regierungsbaumeister
  Kurt  Günther  aus  Posen.

Lt.  d.  Res.  des  Inf.  Regts.  Nr.  61,  Assessor  Dr.  Friedrich
  Havemann  aus  Ritterhude.

Lt.  d.  Res.  des  Husf.  Regts.  Nr.  5,  Sekretär  Mar
Hoffmann  aus  Berlin.

Lt.  d.  Res.  des  Inf.  Regts.  Nr.  128,  Assistent  1.  Kl.
Paul  Klimowitz  aus  Graudenz.

Lt.  d.  Res.  des  K.  Sächs.  4.  Inf.  Regts.  Nr.  103,  Assessor
Dr.  Fris  Litter  aus  Bauten.

9,  Bezirksamtmann

 

Lt.  d.  Res.  des  Gren.  Regts.  Nr.  123,  Sekretär  Otto
Losch  aus  Meresheim.

Lt.  d.  Res.  des  Inf.  Regts.  Nr.  74,  Assessor  Eberhard
Neuse  aus  Hannover.

Lt.  d.  Res.  des  3.  Garde-Feldart.  Regts.,
hard  Niedermeyer  aus  Berlin.

Lt.  d.  Res.  des  Bayer.  Inf.  Leib-Regts.,  Forstassessor
Oskar  Obermaier  aus  Inzell.

Lt.  d.  Res.  des  Inf.  Regts.  Nr.  180,  Forstassessor  Wilhelm
  Pfizenmayer  aus  Neuenstadt  a.  H.

Lt.  d.  Res.  des  Inf.  Regts.  Nr.  24,  Assessor  Arnold
Schroeder  aus  Königsberg  i.  Pr.

Lt.  d.  Res.  des  Inf.  Regts.  Nr.  144,  Zollsekretär  Erich
Wolff  aus  Aachen.

Lt.  d.  Landw.  I.  Aufg.  im  L.  Bez.  I  Berlin,  Arbeiterkommissar
  Karl  Mühling  aus  Bromberg.

Lt.  d.  Landw.  Kav.  I.  Aufg.  im  L.  Bez.  Bartenstein,
Landwirtschaftl.  Sachverständiger  Dr.  Erich  Rohde
aus  Gr.  Schellenberg.  ’

Lt.  d.  Landw.  Feldart.  II.  Aufg.  im  L.  Bez.  VI  Berlin.
Bezirksamtmann  Arthur  Stollé  aus  Mülheim  a.  Rh.

Lt.  d.  Landw.  Inf.  II.  Aufg.,  Stationsleiter  2.  Kl.
Oskar  Zimmermann  aus  Dresden.

Feldw.  Lt.,  Forstw.  Gehilfe  Otto  Buchow  aus  Berlin.

Feldw.  Lt.,  Zollaufseher  Fritz  Erner  aus  Wilhelmshaven.


Feldw.  Lt.,  Polizeimeister  Ernst  Kamiuski  aus  Nakel.

Feldw.  Lt.,  Stationsleiter  2.  Kl.  Otto  Liebert  aus
Idung.

Feldw.  Lt.,  Stationsleiter  2.  Kl.  Roland  Schneider
aus  Bernburg.

Stabsarzt  a.  D.,
aus  Calden.

Assessor  Eber-Regierungsarzt

  Wilhelm  Eckhard
        <pb n="142" />
        W  123  20

Oberarzt  d.  Res.,  Regierungsarzt  Dr.  Hans  Rautenberg
  aus  Königsberg.

Oberarzt  d.  Res.,  Regierungsarzt  Dr.  Karl  Stein  aus
Carolinensiel.  .

Mariae-Ob-Affift.Arztd.Res»RegierungsarztDnJos
hannes  Zschucke  aus  Dresden.

Assist.  Arzt  d.  Res.,  Regierungsarzt  Dr.  Wilhelm  Grau
aus  Königsberg  i.  Pr.

Assist.  Arzt  d.  Res.,  Regierungsarzt
Kirschstein  aus  Altstadt.

Unterargt  d.  Landw.,  Regierungsarzt  Dr.  Friedrich
Schmiedeck  aus  Berlin.

Feldarzt,  Regierungsarzt  Dr.  Fritz  Appel  aus  St.  Ingbert.


Dr.  Johannes

Oberveterinär  Oskar  Nordt  aus  Königsberg  i.  Pr.

Unterzahlmstr.,  Assistent  1.  Kl.  Karl  Kehm  aus  Casscl.

Feuerwerker,  Zollassistent  2.  Kl.  Robert  Geschwendt
aus  Kaukweth-Kludizen,  Ostpr.

Feuerwerker,  Kassenvorstand  Karl  Kräuter
Meersburg.

Feldw.,  Assistent  1.  Kl.  Max  Hartig  aus  Wurzen.

Feldw.,  Assistent  2.  Kl.  Ernst  Mellenthin  aus  Prenzlau.

Feldw.,  Lazarettverwalter  2.  Kl.  Ernst  Polke  aus
Laasnig.

Feldw.,  Polizeimeister  Friedrich  Rispeter  aus  Mönchsbfiffel.


aus

Feldw.,  Assistent  2.  Kl.  Oskar  Römisch  aus  Koberwitz.

Feldw.,  Assistent  2.  Kr.  Rossa  aus  Ratibor.

Feldw.,  Zollassistent  Otto  Siebrandt  aus  Braunschweig.


Feldw.,  Polizeimeister  Emil  Schulz  aus  Remlingrade.

Wachtmstr.,  Polizeimeister  Gustav  Helmchen
Steinberg.

San.  Feldw.,  Lazarettverwalter  2.  Kl.  Ignaz  Niedermaier
  aus  Bellenberg.

Vizefeldw.,  Polizeimeister  Wilhelm  Albat  aus  Kauschen.

Vigefeldw.,  Sekretär  Adolf  Bentz  aus  Kirchardt.

Vizefeldw.,  Sekretär  Reinhold  Conrad  aus  Liebsdorf.

Bizefeldw.,  Zollassistent  Bruno  Dittrich  aus  Schneeberg.

Vizefeldw.,  Sekretär  Wilhelm  Gehrts  aus  Münster.

Vizefeldw.,  Sekretär  Paul  Giese  aus  Bromberg.

Mizefeldw.,  Entomologe  Dr.  Haus  Gläser  aus  Zwickau.

Vizefeldw.,  Sekretär  Paul  Gronde  aus  Steinau  O.Schl.

Bizefeldw.,  Polizeimeister  Bruno  Häschel  aus  Groß-Nöhrsdorf.


Vizefeldw.,  Polizeimeister  Martin  Jelowik  aus  Ruhden.

Vizefeldw.,  Regierungslehrer  Walter  Jesper  aus
Nickelsnischken.

Vizefeldw.,  Polizeimeister  Johannes  Junge  aus  Stelle.

Bizefeldw.,  Sekretär  Wilhelm  Kienle  aus  Dagersheim.


Vizefeldw.,  Sekretär  Paul  Krüger  aus  Cöthen.

aus

Vizefeldw.,  Polizeimeister  Max  Neumann  aus
Herwigsdorf.
Vizefeldw.,  Polizeimeister  Paul  Paechnatze  aus

Kawitsch.

 

Vizefeldw.,  Friedrich  Paetzel  aus
Grambin.  4
Vizewachtm.,  Polizeimeister  August  Rohr  aus  Urmatt.
Vizefeldw.,  Polizeimeister  Mathias  Sinunwell  aus
Hüttersdorf.
Vizefeldw.,  Polizeimeister  Karl  Schauf  aus  Haan.
Vizefeldw.,  Polizeimeister  Eberhard  Schönemann  aus
Wernigerode.
Wizefeldw.  d.  Res.,  Assistent  2.  Kl.  Hellmuth  von  Versen
aus  Weißenburg.
Vizefeldw.,  Sekretär  Paul  Zeilmann  aus  Bamberg.
Sergt.,  Polizeimeister  Heinrich  Achenbach  aus  Metz.
Sergt.,  Wegebauer  Bernhard  Brüning  aus  Rheine  i.  W.
Sergt.,  Polizeimeister  August  Dittrich  aus  Allenstein.
Sergt.,  Polizeimeister  Heinrich  Forger  aus  Cassel.
Sergt.,  Polizeimeister  Ernst  Gruber  aus  Coburg.
Sergt.,  Polizeimeister  Heinrich  Heuer  aus  Bockwinkel.
Sergt.,  Polizeimeister  Friedrich  Hubert  aus  Liliendorf.
Sergt.,  Polizeimeister  Ernst  Jonat  aus  Jänischken.
Sergt.,  Polizeimeister  Mar  Kahl  aus  Leipzig.
Sergt.,  Polizeimeister  Karl  Kamphausen  aus  Rheydt.
Sergt.,  Sanitätsgehilfe  Wilhelm  Kaufmann  aus
Basberg.
Sergt.,  Polizeimeister  Adolf  König  aus  Itzehoe.
Sergt.,  Zollaufseher  Wilhelm  Koerfgen  aus  Emmerrich.
Sergt.,  Bureaugehilse  Albert  Kopitz  aus  Querfurt.
Sergt.,  Polizeimeister  August  Kühler  aus  Elberfeld.
Sergt.,  Polizeimeister  Richard  Lehmann  aus  Luckenwalde.

Sergt.,  Polizeimeister  Friedrich  Lehmann  aus  Panaugen.

Sergt.,  Polizeimeister
Soßnow.
Sergt.,  Zollassistent  1.  Kl.  Hugo  Meinert  aus  Neukirchen.


Polizeimeister

Wilhelm  Marquardt  aus

Sergt.,  Zollaufseher  Wilhelm  Mellenthin  aus
Prengzlau.

Sergt.,  Stationsassistent  2.  Kt.  Max  Müller  aus
Schneeberg.

Sergt.,  Polizeimeister  Karl  Müller  aus  Cölln  bei
Bautzen.

Sergt.,  Polizeimeister
Langenstein.

Sergt.,  Polizeimeister  Wilhelm  Oskierski  aus  Gelsenkirchen.


Sergt.,  Polizeimeister  Karl  Pape  aus  Hoym.

Sergt.,  Polizeimeister  Georg  Rappl  aus  Pointen.

Sergt.,  Polizeimeister  Marx  Reh  aus  Meißen.

Wilhelm  Ohlemann  aus

Sergt.,  Polizeimeister  Wilhelm  Reinstadler  aus
Eschringen.
Sergt.,  Polizeimeister  Franz  Ruwoldt  aus  Satow-Niederhagen.


Sergt.,  Polizeimeister  Ernst  Sachse  aus  Thierschneck.
Sergt.,  Förster  Willy  Schultze  aus  Forsthaus  Reiherhorn,
  Kreis  Birnbaum.
Sergt.,  Polizeimeister  Emil  Städing  aus  Schweinit.
Sergt.,  Polizeimeister  Johann  Weiker  aus  Lock.
        <pb n="143" />
        W  124  20

Sergt.,  Polizeimeister  Johann  Zehetmayr  aus  Unterhaching.


Ober-Bootsmannsmaat,  Zollassistent  2.  Kl.
Ohnesorge  aus  Görmer.

Unteroff.,  Forstgehilfe  Johannes  Albrecht  aus  Großenain
  i.  S.

Unteroff.,  Finanzdirektor  Wilhelm  Barche  aus  Soest.

Überzähliger  Unteroff.,  Regierungslandmesser  Ernst
Bünger  aus  Burg.

Unteroff.,  Sanitätsgehilfe
Hohenfelde.

Unteroff.,  Assistent  1.  Kl.  Erich  Conrad  aus  Hamburg.

Unteroff.,  Sanitätsgehilfe  Willy  Fabian  aus  Berlin.

Unteroff.,  Wegebauer  Stephan  Foerstenberg  aus
Kreuzeber.

Unteroff.,  Sekretär  Albert  Glück  aus  Friedberg  i.  H.

Unteroff.,  Regierungslehrer  Hermann  Götze  aus
Zuchau.  "6

Unteroff.,  Sekretär  Adolf  Grunbacher  aus  Ebingen.

Unteroff.,  Polizeimeister  Karl  Haak  aus  Sulzern.

Unteroff.,  Sekretär  Albert  Kleckler  aus  Gauselfingen.

Oberjäger,  Forstgehilfe  Otto  Meinhardt  aus
Bayreuth.

Unteroff.,  Sanitätsgehilfe  Otto  Meister  aus  Berge-Borbeck.


Unteroff.,  Förster  Reinhold  Meyer  aus  Frickenfelden.

Unteroff.,  Polizeimeister  Max  Müller  aus  Libischin.

Unteroff.,  Förster  Ernst  Münder  aus  Holzminden.

Unteroff.,  Sekretär  Heinrich  Siegel  aus  Holzhausen.

Unteroff.,  Sekretär  Erich  Siekierski  aus  Briesen.

Unteroff.,  Sekretär  Adam  Schäfer  aus  Elmshausen.

Unteroff.,  Sekretär  Paul  Schecker  aus  Falkenberg.

Unteroff.,  Sekretär  Karl  Stangl  aus  Treuchtlingen.

Unteroff.,  Zollassistent  2.  Kl.  Engelbert  Steiner  aus
Ratshausen.  .

Unteroff.,  Sanitätsgehilfe  Heinrich  Stork  aus  Telgte.

Unteroff.,  Sanitätsgehilfe  Simon  Streitwieser  aus
Letten.

Unteroff.,  Sekretär  Karl  Weinhardt  aus  Clausthal.

Unteroff.,  Sekretär  Walter  Wilske  aus  Bromberg.

Unteroff.,  Regierungslandmesser  Max  Winkelmann
aus  Feldberg.  .

Unteroff.,  Techniker  Hermann  W  rede-aus  Schönewörde.

Bootsmannsmaat,  Polizgeimeister  Fritz  Heinemann
aus  Petershagen.

Art.  Maat,  Zollassistent  1.  Kl.

August

Hermann  Bunde  aus

Karl  Krause  aus

Röderau.

Steuermann,  Ingenieur  Friedrich  Michell  aus
München.

Bootsmannsmaat,  Schlosser  Karl  Warpakowski  aus
Allenstein.

Masch.  Maat,  Maschinist  Friedrich  Witte  aus  Bremen.

San.  Sergt.,  Sanitätsgehilfe  Alfred  Hofert  aus
Dürrenenzen  i.  E.

San.  Unteroff.,  Sanitätsgehilfe  Gustav  Adolf  Abraham
aus  Königsdorf.

San.  Unteroff.,  Sanitätsgehilfe  Paul  Eicke  aus  Berlin.

 

San.  Unteroff.,  Sanitätsgehilfe  Karl  Kammel  aus
Eichstätt.

San.  Unteroff.,  Sanitätsgehilfe  Wilhelm  Troxler  aus
Berlin.

San.  Maat,  Sanitätsgehilfe  Paul  Born  aus  Erfurt.

San.  Maat,  Sanitätsgehilfe  Hermann  Grübel  aus
Rorschach  (Bodensee).

San.  Maat,  Sanitätsgehilfe  Rudolf  Oertel  aus  Pegau.

Gefr.,  Sanitätsgehilfe  Ludwig  Balk  aus  Berlin.

überz.  Gefr.,  Regierungstierarzt  Dr.  Ernst  Berwig
aus  Soldin.

Ober-Gefr.,  Landw.  Gehilfe  Otto  Brombach  aus
Riedmatt.

Gefr.,  Sanitätsgehilfe  Max  Denschel  aus  Altgolßen.

Gefr.,  Sekretär  Anton  Eckert  aus  Brombach.

Gefr.,  Maurer  Nikolaus  Frank  aus  Mauerkirchen.

Gefr.,  Forstgehilsfe  Julius  Fraude  aus  Forsthaus
Bimberg  bei  Menden.

Gefr.,  Assistent  1.  Kl.  Hermann  Großmann  aus
Horst/Emscher.

Gefr.,  Wegebauer  August  Gustmann  aus  Schöningen.

Gefr.,  Regierungslehrer  Wilhelm  Klein-Schonnefeld
  aus  Stoppenberg.

Gefr.,  Techniker  Fritz  Kleine  aus  Oelsdorf-Pyrmont.

Gefr.,  Förster  Fritz  Kümmel  aus  Lasfelde.

Gefr.,  Techniker  2.  Kl.  Johannes  Landwehr  aus
Schinkel.

Gefr.,  Katasterassistent  Emil  Rossocha  aus  Prostken.

Gefr.,  Techniker  Karl.  Schulte  aus  Attendorn.

Gefr.,  Landw.  Gehilfe  Wilhelm  Stock  aus  Grabow.

Gefr.,  Sekretär  Karl  Wagner  aus  Geilshausen.

Gefr.,  Assistent  1.  Kl.  Otto  Weber  aus  Hannovber.

Gefr.,  Sanitätsgehilfe  Johann  Weidenhaupt  aus
Höngen.

Gefr.,  Techniker  Heinrich  Winkler  aus  Biebrich.

Ob.  Masch.  Anw.,  Bausekretär  Ernst  Beyer  aus
Beyersmühle.

Ob.  Masch.  Anw.,  Bureaugehilfe  Alwin  Wernicke  aus
Milow.

Ob.  Matr.  Art.,  Maurer  Ewald  Müller  aus  Dittersbach.

San.  Gefr.,  Sanitätsgehilfe  Ernst  Hoffmann  aus
Königswusterhausen.

San.  Gefr.,  Sanitätsgehilfe  Kurt  Keppke  aus  Berlin.

San.  Gefr.,  Sanitätsgehilse  Willy  Lindner  aus  Grüna.

San.  Gefr.,  Sanitätsgehilfe  Otto  Spitzner  aus
Chemnitz.

San.  Gefr.,  Sanitätsgehilfe  Friedrich  Schoel  aus
Willendorf.

Einj.  Freiw.,  Vermessungstechniler  Bernhard  Cordes
aus  Urbach.

Einj.  Freiw.,  Assistent  1.  Kl.
Unterkessach.

Einj.,  Regierungslandmesser  Amandus  Seekamp  aus
Geestemünde.

Einj.,  Sekretär  Johannes  Wesemeyer  aus  Seehausen.

Einj.  Freiw.,  Sekretär  Heinrich  Freidinger  aus
Malters  (Schweigz).

Robert  Mockler  aus
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        G  125  20

Musk.,  Techniler  Rarl  Bertram  aus  Bilderlahe.
Jäger,  Landw.  Gehilfe  Josef  Eberhard  aus  Stadtweiher

  b.  Kempten.

Musk.,  Wegebauer  Johann  Gottschall
marjeld  (Bayern).

Musk.,  Maurer  Joseph  Hierl  aus  Leonberg.

Eisenbahner,  Techniker  2.  Kl.  Friedrich  Holstein  aus
Haren  (Ems).

Ers.  Res.,  Sekretär  Josef  Knapp  aus  Obrigheim.

Musk.,  Sanitätsgehilfe  Georg  Kürften  aus  Altona  a.  E.

Jäger.  Landw.  Gehilfe  Anton  Kuri  aus  Babstadt.

Musk.,  Katasterassistent  Gottlob  Lanutenbach  aus
Gemrigheim.

Husar,  Sanitätsgehilfe  Willy  Nünke  aus  Hohenfelde.

Pionier,  Techniker  Otto  Rabeler  aus  Algarn.

Ers.  Res.,  Mikrozoologe  I-r.  Eduard  Reichenow  aus
Berlin.

Musk.,  Landw.  Gehilfe  Johannes  Skirl  aus  Friedeburg-Freiberg.


Kan.,  Sanitätsgehilse  Mar  Spitzer  aus  Meleschwit.

Musk.,  Landw.  Gehilfe  August  Schmeißer  aus  Kloster
Haeseler.

aus  Ober-Husar,

  Landw.  Gehilse  Leopold  Schott  aus  Koschentin.
Kan.,  Landw.  Gehilse  Gottlieb  Walter  aus  Herrentierbach.


Musk.,  Sanitätsgehilfe  Erich  Zerull  aus  Fürstenwalde.

Musk.,  Wegebauer  Josef  Zollner  aus  Straßenheim.

Landsturmm.,  Amtsrichter  Dr.  Leo  von  Vorberger
aus  Schenklengsfeld.
Oberingenieur  Max  Dengleraus  Breslau.
Regierungslehrer  Georg  Schwarzer  aus
Bunzlau

Regierungsbaumeister  Martin  Andrae
aus  Göppingen.

Forstgehilfe  Anton.

Prospektor  Arndt.

Sekretär  Oskar  Baechle  aus  Hitzingen.
Diplomingenieur  Wilhelm  Bartling
aus  Hannover.

Katasterassistent  Rud.  Beck  aus  Friedberg.
Negierungsbaumeister  Karl  Bundschuh
aus  Gundelfingen.
Landwirtsch.  Gehilfe
aus  Schleswig.

Friedrich  Ehmke

 

Materialienverwalter
aus  Berlin.
-  Assistent  1.  Klasse  Friedrich
Berkum  bei  Peine.
Maschinenschreiber  Karl  Ganweiler  aus
Oberhänuser.

Landw.  Gehilfe  Kurt  Hapke  aus  Ostrowo.
Vorarbeiter  Heinricht.
Landw.  Gehilfe  Heinrich.
Bureaugehilfe  Christian  Hofmann  aus
Marktredwitz.
Sekretär  Karl  Jung  aus  Lang-Göns.

Landsurmm.,  Bruno  Falkuer

Frien  aus

Regierungsbaumeister  Ernst  Kalweit
aus  Okollo.
Vermessungsvorstand  Antoni  van  der

Laan  aus  Loppersum.
Landw.  Gehilfe  Herm.  Lederle  aus  Hoj.
Techniker  2.  Klasse  Georg  Lehr  aus
Oberlustadt.
Bureaugehilfe  Paul  Lücke  aus  Baruthi.Sa.
Näher.  Gartentechniter  Hermann  Mattner  aus  Zirke.
Sekretär  Ludwig  Meiß  aus  Egelsbach.
Sanitätsgehilfe  Ernst  Müllenschläder  aus
Bielefeld.
Sekretär  Theodor  Obermeier  ans  Regensburg.
Bureaugehilfe  Bruno  Raabe  aus  Berlin.
Bureauassistent  2.  Klasse  Mar  Scorra  aus
Langenbielau.
Katasterassistent  Karl  Seitz  aus  Homburg.
Assistent  1.  Klasse  Ernst  Schäfer.
Bureaugehilfe  Schnorr.
.  Bewzirksrichter  Dr.  Adolf
Pforzheim.
Sekretär  Alois  Thum.

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5

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Schumacher  aus

Arbeiterkommissar  Benno  Tinzmann  aus
Breslau.

Katasterassistent  Rudolf  Wilshaus  aus  Lütgendortmund.


Bezirksamtmann  Irr.  Frit  Winter  aus
Schwetzingen.

Sekretär  Johannes  Wittek  aus  Groß-Kosel.
Magazinaufseher  Kurt  Zickler  aus  Dresden.

Samoa.

Die  Deutschen  SZamoas  auf  (Motuihl.

Nach  einem  vor  kurzem  hier  eingetroffenen
Briefe  eines  Kriegsgefangenen  vom  8.  Februar
d.  Is.  aus  Motuihi  (Neuseeland)  gibt  der  Gesundheitszustand
  der  dort  internierten  Deutschen
  aus  Samoga  zur  Zeit  keinen  Anlaß  zu

Klagen.  Niedergeschlagenheit  kenne  man  auf  der
Jusel  nicht  und  niemals  sei  die  Stimmung
besser  gewesen  als  gerade  jetzt.  Die  Gefangenen
  sind  augenblicklich  reichlich  mit  Lektüre
versehen,  da  sie  neuerdings  auch  amerikanische
Zeitschriften  kanfen  dürfen.
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        G  126  20

Deutsch-Südwestafrika.

Nachweisung  der  Roh-Einnahmen  bel  den  Jollstellen  des  Schutzgebietes  Deutsch-Südwestafrika
in  den  Oonaten  Kpril,  Oal,  Junl  und  Juli  1914.
Gegenübergestellt  den  Ergebnissen  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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(Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1914,  Nr.  20.  S.  813  ff.)
April  1914.
April  April  Gegen  das  Vorjahr
Abgaben  Zollstellen  1914  1913  mehr  weniger
M  M  4%  4%  ½
lI.  gölle  Hauptzollamt  Swakopmund  70  062  2|  682  40  —  14620  20
u.  Neben-  Lüderitzbucht.  65  515  99963  831  10  1  684  80  —  —
einnahmen  Windhnk.  21377  30  23  890  60  —  2519  30
h  Zollamt  Keetmanshoop.  11  036  20  11  165  —  —  —  129  —
brige  Zollstellen  5331  26  4878  80  152  46
Zuf.  I  113322  861  188  453  900  —  "15  131  01
II.  Bier-  Hauptzollamr  Susebn  .  1242  10  1  741  70  2  500  70  —-steuer
  Wi  .  1206  30  1291  70  —  —  85  10
hbrige  gollstellen“  270  50  187  90  82  60  —
Zus.  I1I  ..........-.  8719  20  6221  30  2  497  90  —  —
III.  Hauptzollamt  Swakopmund  3  158  —  1  533  —  1  625  —  —
Brannt-  -  Lir  1241  80  682  70  559  10  —
weinsteuer  Übrige  Zollstellen  —  —  3  —  —  —  3
Zus.  III  ..  .  1399  80  2218  70  2181  10  —
IV.  Hafen=  Hauptzollamt  Swakopmund  54.156  66  4  1  —  —  1194  53
abgaben  -  Lüderitzbucht  10562  01  5026  —  5536  01  —
Zuf.  IV  61718  70  50  377  19  1341  51  —  —
Gesamtsumme
  251  160  562  09  —  —  6  110  53
Mai  1914.
Mai  Mai#Gegen  das  Vorjahr'voumme  alter  #lbgaben,Gegen  das  Vorr  r
Abgaben  Zollstellen  1914  1913  mehr  weniger  kinsschl.  bs  iulch  ehr  we  er
9P  —%.  EHF  NJ  .  M  ½  .  11
I.  Zöue  Hauptzollamt  Swalopmund  73  844  10063  348  85|10  495  55  143  906  60  148031  25
u  Neoben=  Lüderitzbucht1  384  9059  033  80/22  S51  10|1|0  —147  400  8122  864  90
immahmen  Windhul.  27  336  10|21  1491  505  S11  60——  —  48713  100  5  388  10
gollam  Aecelmanshoop  11578  100  13  72890  0  80  22614  30)  24  893  P0
brige  Zollstellen  361  155  20445  —  —  184330  õ  692  41]  10  083  25
EEEEIIIEVEELEIEIIEEEEIIEIIIEIIEEL  351  26140  17  o66  111  —
II.  Vier—  Hauptgollamt  Swakopmund  3  416  500  2061  9001354  600  —  —  7  658  90  3  803  600  855  30
stener  -  Wi  1  82t:  3299  801  521  20  —  —  9  02730  7591  5001  35  80
librige  Zollstellen  177  —  92  10  84900  —  —  44750  280.—  167  5600
Zuf.  II  8414  500  5153  80  29060  70  —  17133  70  11675  10  5  458  60
III.  Haucptzollani  Spaiod  nnend  1  74r400  —  —  174  40  —  —  4  905  40  1  533  —  3372  40
Brannt-  hul  1  573  7|1220  0  352  80  .  2  815  50  1  903  60  911  90
weinsteuer  Ubrige:  W  —  —  1  33720  11337.20  —  1310  20  J312
Zus.  III  3  321  10  2558  10  763—  —  —  7720.00  1  776.80  2944.10
1V.  Haieu—  Hauptaollamt  ELIIIXICVCC  10  938931  —  105  002  3  100  10  59  14
abgaben  Lüderitzbuch  14108  531  12  456  921  165161  —  —  24670  571  17  482  v2  7  187  65
Zus.  IV  61951  2113214  321  739  9  —  129  072941  123  591  516081  3
Gesamtsumme
  271  694  49231033  72|37  660  71A1  —522855  05  C  SL  550  24
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        GW  128  2□

Kolonialwirtschaftliche  Oittellungen.

Aus  dem  Krbeitsbereich  des  Kolonial-Wlrtschaftlichen
  Komitees.

Unter  dem  Vorsitz  von  Dr.  von  Oechelhaeuser=Dessau
  haben  kürzlich  im  Beisein  von  Vertretern  der
Reichs-  .  Regierung,  wissenschaftlicher  Institute  und
industrieller  Körperschaften  Verhandlungen  des  Vortandes
  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees
stattgefunden,  in  denen  u.  a.  über  die  wirtschaftliche
Lage  in  unseren  Kolonien  Bericht  erstattet  wurde.
Ferner  hielt  Direktor  Ladewig-Berlin  ein  eingehendes
  Referat  über  den  Stand  der  Frage  der  Entschädigung
  der  in  den  Kolonien  durch  den
Rrieg  verursachten  Schäden.  Die  Ansfchoungen
des  Redners  gipfelten  darin,  daß  die  in  den  Kolonien
Geschädigten  zur  Regierung  und  zum  Reichstag  das
Vertrauen  haben  müssen,  daß  sie  für  die  erlittenen
Kriegsschäden  volle  Entschädigung  erhalten,  damit  es
möglich  sein  wird,  dasjenige,  was  in  jahrelanger,
mühevoller,  unter  Entbehrungen  aller  Art  in  den
Kolonien  geschaffen  und  jetzt  zum  Teil  verloren  gegangen
  ist.  nach  dem  Kriege  wieder  aufzubauen.

 

Die  Familie  Supf  hat  zum  Andenken  an  den  im
Jahre  1915  verstorbenen  Begründer  und  Ersten  Vorsitzenden
  des  Kolonial-  Wirtschaftlichen  Komitees,  Karl
Supf,  eine  „Supf-Plakette“  gestiftet.  die  Männern
verliehen  werden  soll,  die  sich  im  Sinne  des  Verewigten
um  die  deutsche  Kolonialwirtschaft  besondere  Verdienste
erworben  haben.

Deutsche  Hiolonial.  Eisenbahn-Bau-  und  Betriebs-Cesellschaft
  zu  Berlin“).

Da  jeder  Verkehr  mit  den  Schutzgebieten  eingestellt
ist,  vermögen  wir  über  den  Fortgang  unserer  Arbeiten
während  des  Jahres  1915  und  den  jetzigen  Stand  der
einzelnen  Unternehmungen  nur  wenige  Mitteilungen
zu  machen.

In  Togo  lagen  bei  Ausbruch  des  Krieges  Bauarbeiten
  nicht  vor.  Wir  waren  mit  der  Ausarbeitung
des  uns  im  Jahre  1914  übertragenen  Projektes  zur
Weiterführung  der  Hinterlandbahn  von  Atakpame
nach  Bassari  beschäftigt  und  führten  ferner  bis  zum
Einmarsch  des  „Feindes  den  Betrieb  der  Togobahnen.

in  Deutsch-Südwestafrika  hatten  wir
bei  Kriegskeginn  keine  Bauarbeiten  auszuführen.  Wir
betrieben  dort  bis  zur  Besetzung  des  Landes  die  Südbhahn
  für  Rechnung  des  Fiskus  gegen  eine  feststehende
jährliche  Vergütung.

In  Kamerun  ist  das  Gebiet  der  Kamerun-Nordbahn,
  auf  der  wir  durch  Vertrag  mit  der  Kamerun=Eisenbahn-Gesellschaft
  den  Betrieb  übernommen  haben,
seit  Dezember  1914  vom  Feinde  besetzt.  Der  größte
Teil  der  Angestellten  hat  sich  rechtzeitig  in  das  Innere
des  Schutzgebiets  zurückziehen  können.  Die  Zurückgebliebenen
  sind  gefangen  gesetzt  und  von  Kamerun
wegtransportiert  worden,  so  daß  uns  über  die  gegenwärtige
  Lage  des  Eisenbahnunternehmens  und  die
längs  der  Bahn  angelegten  Pilanzungen  keinerlei  Nachrichten
  zugegangen  sind.  ie  Kamerun-Eisenbahn-Gesellschaft
  ist  von  zuständiger  Stelle  ermächtigt  worden,
von  der  Vorlage  einer  Bilanz  und  einer  Gewinnund
  Verlustrechnung  für  das  Jahr  1915  abzusehen.

Bei  der  Kameruner  Mittellandbahn  sind  die
Bauarbeiten  auch  nach  Ausbruch  des  Krieges  noch

"*)  Aus
(Io  5öl.

dem  Bericht  über  des  11.  Geschäftsjahr

 

weitergeführt  worden.  Die  Hauptbahn  wurde  im
Oberbau  bis  Rjok,  die  Transportbahn  im  Unterban
bis  Agumu,  im  Oberbau  bis  hinter  Mangelle  fertiggestellt.
  Infolge  sich  allmählich  einstellenden
Schwierigkeiten  aller  Art  mußten  die  Bauarbeiten  im
Laufe  des  Jahres  1915  mehr  und  mehr  eingeschränkt
werden,  so  daß  im  August  nur  noch  etwa  1000  Mann  im
Dienste  der  Bahn  verblieben.  Sie  wurden  im  Interesse
der  Landesverteidigung  hauptsächlich  zum  Betriebe  der
Feldbahn,  zur  Einbringung  der  Maisernte  und  Unterhaltung
  der  Plantenbestände  verwendet.  Seit  August
1915  ist  uns  kein  Bericht  der  Bauleitung  zugegangen.
Wir  nehmen  an,  daß  sich  unsere  Beamten  im  Zusammenhang
  mit  den  militärischen  Operationen  nach  dem
spanischen  MuniGebiet  zurückgegogen  haben.
utsch-Ostafrika  war  uns,  wie  wir  bereits
im  *8  Geschätsbbricht  mitgeteilt  haben,  der  Weiterbau
  der  lsambarabahn  von  Neu-Moschi  nach
Aruscha  in  einer  Länge  von  86,4  km  und  die  Ausführung
  der  Umbauten  und  Ergänzungsarbeiten  auf
der  Stammstrecke  übertragen  worden.  Nach  den  bis
Ende  1914  reichenden  Berichten  waren  zu  diesem  Zeitvunkt
  die  Pläne  für  die  Neubaustrecke  nahezu  fertiggestellt,
  die  eigentlichen  Bauarbeiten  aber  noch  nicht
begonnen.  Die  Umbauten  und  Ergänzungsarbeiten
auf  der  Stammstrecke  sind  weitergeführt  worden.  Auch
der  Betrieb  der  Usambarabahn  hat  unter  notwendig
gewordenen  Einschränkungen  des  Zugverkehrs  seinen
Fortgang  genommen.  Dagegen  scheint  der  Betrieb
auf  der  Sigibahn,  den  wir  für  die  Deutsche  Hols-Vesellschaft
  für  Ostafrika  führten,  auf  Antrag  der  Bahneigentümerin
  vorläufig  eingestellt  worden  zu  sein.

Zur  Bilanz  bemerlkt  die  Verwaltung,  daß  gegen
den  Besitz  der  Gesellschaft  an  Deutscher  3½progentiger
Reichsanleihe  (3,8  Millionen  Mark)  der  außerordentliche
  Reservefonds  (362  621  /4)  einem  eventuell  erforderlich
  werdenden  Kursausgleich  iu  dienen  haben
wird.  Die  Zinserträgnisse  dess  Jahres  1915  betrugen
247  743  z.  Diesen  stehen  als  Ausgaben  gegenüber
die  Unkosten  mit  21  650  4,  rit  Rückstellung  für  Talonsteuer
  mit  6000  .A.  Es  wird  vorgeschlagen,  den  Reingewinn
  von  220  093  ¼  wie  folgt  zu  verwenden:  an
den  ordentlichen  Reservesonds  11  005  .&amp;amp;,  die  Anteilseigner
  5  v.  H.  Gewinnanteil  200  000  und  weitere
Dotierung  des  ordentlichen  Reservefonds  9038  Kx.  In
der  Bilanz  stehen  dem  Guthaben  der  Gesellschaft  mit

„7  Millionen  Mark  nur  547  668  At  an  Schulden
ecile  Die  gesamten  Reserven  enthalten  1.7
Millionen  Mark.

Kolonialbank  fl.  6.“)

Abgesehen  von  einigen  wenigen  Werten,  für  welche
größere  Käufer  auftraten  und  in  welchen  wir  selbst
uns  beteiligten,  war  das  Geschäft  in  kolonialen  Papieren
  im  letzten  Jahre  außerordentlich  ruhig;  verblieben
  ist  dem  Markte  das  charakteristische  Merkmal
dieser  ganzen  Zeit:  das  Fehlen  von  Angeboten  und
daher  die  linmöglichkeit,  vorliegende  niedrige  Kaufausträge.
  zur  Ausführuag  zu  bringen.

rund  hierfür  erblicken  wir  in  der  festen  Zuversicht
  -anf  die  Miedererlangung  und  Abrundung
unseres  Kolonialbesitzes,  welche  auch  durch  die
letzte  Rede  des  Reichskanzlers  kräftigen  Ausdruck  und
Bestätigung  gefunden  hat.

)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1915.
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        W  129  20

Die  Erfahrungen  des  Arieges  haben  in  breiteren
Massen  unseros  Volkes  das  Interesse  für  unsere  kolonialen
  Unternehmungen  noch  vertieft  und  die  Erkenntnis
gereift,  daß  die  deutsche  Volkswirkschaft  dieser  Unternehmungen
  auf  das  dringendste  bedarf,  um  die  und
nötigen  kolonialen  Erzeugnisse  aus  eigenen  Gebieten
beziehen  zu  können.

Voraussetzung  für  jede  neuc  koloniale  Betitigung
ist  jedoch  die  Schadl  oshalrun  «
Kaufleute  über  See  für  die  entstandenen  leirtlchen.
Verluste.

Der  tapferen  Männer,  die  die  Schutzgebiete  so  lange
gegen  einen  übermächtigen  Feind  geschirmt  haben,  gedenken
  wir  mit  Dank  und  Bewunderung.

1*  1
*

Der  Aoschluß  çergict  für  1915  eincu  Betriebsgewinn
  von  66  925  i.  V.  139  057  1/4)  und  an  Zinseneinnahmen
  32  *  739  /%).  Nach  Abzug  aller

Lasten  verringert  sich  der  Gewinnvortrag  aus  1911
von  10  639  F  auf  10  191  J.  Dividende  (1913:
10  v.  O)  kann  natürlich  wieder  nicht  abgeschluter  werden.

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Die  Baumwollernte  und  ihr  Rbsatz  in
Turkeftan  1915.

Nach  den  letzten  Feststellungen,  die  von  dem  landwirtschaftlichen
  statistischen  Auskunftsbureau  der  Turlestanischen
  Verwaltung  für  Ackerban  und  Reichsdomänen
  veröffentlicht  worden  sind,  gestalteten  sich  die
Ergebnisse  der  Baumwollernte  der  Jahre  1914  und
1915  in  nachfolgender  Weise:

Gebiete.  1#  1t
Ferghana  8  102  085  9518001
Syr-Darja.  1  268  675  1352587
Samarkand  1198  871  1345.990
Transkaspien  1  042  752  1  318  313

Zusammen  in  den
russ.  Besitzungen  |1  612  2386  14  034  891
Chiao  5  671  1372232
Buchara.  1  1  438  2963  453
zusammen  3  741  109  1335  685
Persien.  150  260  450  260
Asghanistan  251  582  251  582
Naschgaar  35  443  35  43
insgesamt  16  090  780  109  107  861

Wie  man  aus  der  Tabelle  ersieht,  ist  die  Baumwollernte
  in  den  russischen  Besitzungen  im  Jahre  1915
gegen  das  Vorjahr  um  20.9  v.  H.  gestiegen,  in  Buchara
und  Chiva  ist  sie  um  15.9  v.  H.  größer  gewesen,  und
insgesamt  hat  die  Baunewollelnh  gegen  1914  einen
lberschuß  von  19,7  v.  H.  ergeben

Sofern  der  Kaukasus  die  angenommenen  1.5  Mill.
Pud  ergibt  und  die  Baumwollvorräte  in  den  Fabriken,
bei  den  Baumwollhändlern,  Banken  und  sonstigen  Vermittlern
  nicht  weniger  als  9  Mill.  Pud  betragen,  kann
die  russische  Baumwollindustrie  nach  Ansicht  des  stalistischen
  Auskunftsbureaus  wenigsteus  bis  zum  Früh-=ling
  dieses  Jahres  als  gesichert  gelten.

Was  die  Absatzverhältnisse  für  Baumwollfaser  in
der  laufenden  Saison  anbetrifft,  so  wirkt  der  Einfluß,
den  vor  anderthalb  Jahren  die  Konjunktur  der  russischen
  Baumwollmarkts  geschaffen  hat,  in  vollem  Maße
auch  noch  bis  zum  gegenwärtigen  Augenblick  fort.
Ebenso  bleiben  auf  dem  Markte  auch  die  Höchstpreise
für  Faser  russischer  Herkunft,  wie  sie  vom  Ministerium
für  Handel  und  Industrie  am  26.  August  1915  festgesetzt
  worden  waren,  auch  weiterhin  bestehen.  Zu
diesen  Preisen  werden  alle  Verläufe  von  russischer
Faser  sowohl  am  Produktions.  ort  als  auch  in  den
Fabrikgebieten  abgeschlossen.  Die  Preise  für  Rohbaumwolle
  schwankten  für  Baumwolle

II.  Erme.  wischen  ubt  30  Kov.  und  5  Rbl.  60  Lov.

5
5

ill:  -  -  *  -  -  4  -  -

 

Ungeachtet  der  vollständigen  Übereinstimmung  der
zu  Anfang  der  Saison  1915.16  bestehenden  Preisc  für
Rohbaumwolle  mit  den  normierten  Preisen  für  die
Faser  sind  sie  doch  bedentend  gestiegen  und  haben  eine
noch  nicht  dagewesene  Höhe  erreicht.  Bei  einer  solchen
Lage  der  Dinge  wurde  der  Ankauf  von  Rohbaumwolle
für  die  Baumwollhändler  unvorteilhaft.  Die  Abschlüsse
für  Baumwolle  schwächten  sich  merklich  ab,  und  den  Baumwollreinigungs-Fabriken
  drohte  Betriebseinstellung.

Das  Erscheinen  von  amerikanischer  Baumwolle
auf  dem  Moskauer  Markte  und  die  Nachfrage  danach
infolge  der  verminderten  Ernteaussichten  in  Mirtelasien
  wirkten  aufd  die  Konjunktur  des  Baumwollmarktes
ungünstig  ein.  Da  nämlich  die  amerikanische  Baumwolle
  der  Preisnormierung  nicht  unterliegt,  so  wurde
sie  bedeutend  höher  (um  3  bis  4  Rubel)  bezahlt  als
die  Baumwolle  russischer  Herkunft.  Die  Produzenten
an  Ort  und  Stelle  diskontierten  daher  zu  ihrem  Nutzen
und  begannen,  da  sie  auf  eine  Abänderung  der  Normierung
  rechneten,  die  Baumwolle  zurückzuhalten  und
nur  die  Menge  abzusetzen,  die  unbedingt  für  den
nächsten  Bedarf  nötig  war.  Die  Folge  war  einc  Vertenerung
  der  Baumwolle  am  Produktionsorte.

Die  flaue  Stimmung  des  Oktobermarktes  glich
sich  später  etwas  aus,  und  im  November  10915  wurde
die  Stimmung  lebhafter.  In  dieser  Zeit  verminderte
sich  auch  bedentend  die  Nachfrage  nach  amerikanischer
Baumwolle  sowohl  wegen  ihres  hohen  Preises  als
auch  aus  dem  Grunde,  weil  die  Nachrichten  über  eine
ungewöhnlich  hohe  Baumwollernte  in  Mittelasien  den
Fabrikanten  die  Hoffnung  gewährten,  den  Bedarf  an
Rohstoffen  aus  der  russischen  Ernte  decken  zu  können.

Die  Vergrößerung  der  Anbaufläche,  eine  Rekordernte
  und  die  ungewöhnlich  günstigen  Verhältnisse  für
ihren  Absatz  im  Jahre  1915·16  steigerten  den  Nutzen
des  Baumwollbaues  außerordentlich.  Ein  bedentender
Teil  der  alten  Baumwollschulden  konnte  von  der  Bevölkerung
  gedeckt  werden.  So  wurden  in  Transkaspien,
  im  Syr-Darja-  und  Samarkandgebiete  sowobl
die  alten  als  auch  die  neuen  Schulden  vollständig  gedeckt.
  Aus  dem  Ferghanagebiete  wird  berichtet,  daß
die  diesjährigen  Schulden  voll  bezahlt  und  von  den
alten  nur  noch  5  bis  25  v.  H.  ungedeckt  geblieben  sind.

Die  hohen  Baumwollpreise  Ulgten  aber  nicht  nur
die  alten  Schulden.  sondern  ließen  auch  noch  in  den
Händen  der  Bevölkerung  einen  freien  Uberschuß  zrilt,

(Nach  d.  Torz.  Prom.  (inz.  vom  23.  Febr.  7.  März  191

 

Frankreich.
Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Kakno  in
Bohnen  und  Schalen  aus  Dahomey.
Eine  Verordnung  der  Französischen  Regierung
vom  29.  Februar  1916  bestimmt  folgendes:  Für  Kakao
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        WV  130  2O

in  Bohnen  und  Schalen  dahomeyischen  Ursprungs  wird
die  Menge,  die  während  des  Jahres  1916  unter  den
in  der  Verordnung  vom  17.  August  1907  angegebenen
Bedingungen  nach  Frankreich  eingeführt  werden  darf,
auf  12  000  kg  festgesetzt.

Vollbegünstigie,  Einfuhr  von  Erzeugnissen
r  Zahnküste.
Durch  veronder  der  Französischen  Regierung
vom  29.  Februar  1916  ist  für  Kaffee  von  der  Zahnküste
  die  Menge,  die  unter  den  in  den  Verordnungen

vom  30.  Juni  1892  und  25.  August  1900  angegebenen
Bedingungen  während  des  Jahres  1910  in  Frankreich
zugelassen  werden  kann,  aus  60  000  k  festgesetzt  worden.

Durch  eine  weitere  Berordnung  der  Französischen
Regierung  vom  gleichen  Tage  ist  für  Kakao  in  Bohnen
und  Schalen  von  der  Zahnküste  die  Menge,  die  unter
den  in  der  Verordnung  vom  16.  November  1911  angegebenen
  Bedingungen  während  des  Jahres  1916  in
Frankreich  zugelassen  werden  kann,  auf  100  000  kg
festgesetzt  worden.

(Journal  officich  de  In  Républiquc  Frunçaisc.)

 

Neue  LCiteratur.)
III.

Zusammengestellt  in  der  Blbllothek  des  Relchs-Kolonialamts.
Die  elngereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehült.  werden  unter  keinen  Umstünden  zurückgesandt.

I.  Geschichte  und  Politik.
Calrert,  Albert  F:  Ihc  German  Afriran  empirc.
London:  Lauric  1916.  XXIX,  335  S.  86.  I
Calvert,  Albert  F.:  South-West  Aftica  during
the  German  occupation  1  10  4  ol#Eith  228  plates.)]
London:  Lauric  1915.  XXX  II,  S.  80.  12
*  Giordanl,  Pnolo:  I.-  kinpers
Come  nacquc  c  come  linisce.  Milano:  Treves  1915.
VII.  195  S.  l
Hecklinger:  Tagebuchblätter  über  Kricg  und
Kriegsgesangenschaft  in  Kamerun  und  England.  Mu
Vorw.  von  Oberhofpred.  Prülnt  0.  LChristophl  v.  Koll.
Als  Ms.  gedr.  Nungare:  Missionsagentur  (1911  58
32  S.  8So.  TUmschlagt.)
*  Morris,  Keith:  10|  Botha,  or  through  the  Krent
thirst  Iland.  London:  Sterens  (19151.  150  S.  86.  5
Quessel,  Ludwig:  Umfung  des  Kolonialbcsitzes.
18%  Sozialistische  Monatshefte  Jg  22,  1916,  II.  7

0  tedesco

S.  4
—  Hans:  In  Südwest.
Herrschaft.  Potslam:  Stiftungsverlag  1916.
Wiese,  J.:  Belgisch-Kongo.  (icschichtliche,  geographische
  und  volkswirtschastliche  Studie.  Mir  1  Ubersichtskarte.
  Berlin:  Mittler  1916.  108  S.  Po.  (8

II.  Geographie,  Reisebeschreibungen,
Ethnographie,  Archüclogie.

Enock,  C.  Rleginaldl:  The  Tropics,  their  rescourccs,
people  and  future.  A  description  of  the  tropical  lands
of  Africn,  Asin  With  61  ill.  uand  maps.  L’ondion:
  Grant  Richards  1915.  XXIIII,  451  S.,  65  Taf.  8°.  (0

„Geurmann,  Karl:  Tugebuch  über  die  (Iiogol-Ramu-Expeditio


In:  Fsun  —
Bd  29,  H.  1.  30.

—e  llelene:  Jach  Deutsch-Ostafrika.
Reiscerlebnissc.  (71  S.  mit  Abb.)  .  Friedewald-Dresden
  (Kurhausstr.)  1916.  Verlag  Aurora.  (11

*  Haupt  zu  Pappenhelm.  (#raf:  Madluguscar.  S#udien,
  Schilderungen  u.  Erlcbnisse.  Mit  102  photiogrr.
III.  u.  6  Karten.  Berlin:  .  Reimer  1906.  355  S.  80.  112

*'Weber,  Norbert  O.  S.  B.  Erzabt  von  St.  Oltilien:
Im  Lande  der  Alorgenstille.  Reise-  Erinwerungen“  an

6
unter  englischer
32  8.  do.  [7

deutsch.  Schutzgebieten
li

Koren.  Ilit  21  Farbentaf.,  25  Vollbildern  u.  270
i.  T.  sowie  mit  1  Kartc.  München:  Seidel  0
X  456  S.  40.  13

")  AUAlt  einem  sind  die  Titel  der  Werke  bezelchnet,  Kelche
bei  der  Redaktlon  des  Kolofalplattes  infün  n;  mit  ein
dlejeulgen,  welche  von  der  Kipllothek  n  gad  nlo  nlin
käullich  erworben  wurden

 

III.  Naturwissenschaften.

Ried,  H.  A.:  Zur  Anthropologie  des  abflußlosen
Rumpfschollenlandes  im  nordöstlichen  Deutsch-Ostafrika.
  Auf  Grund  der  Sammlung  der  Ost-Afrika-Expedition
  TDr.  E.  Obst)  enn  Geograph.  Gesellsch.  in
Hamburg.  Alit  14  Abb.  i.  T.  u.  11  Lichtdrucktaf.
Hamburg:  Friederichsen  nni  IX.  295  S.  10.

(Abhandlungen  des  m—m*  Polonialineti.

tuts  Bd  31.  Reihe  B.  Völkerkunde  Bad  1r.)  #
IV.  Nelizin.

Kuhn,  Philnlethes:  Dic  (ieschichte  der  Schlafihre

  Lehren.  Leipzig:

krankheit  in  Kamerun  und
Veit  1916.  73  S.  8o.
Straßburg.  Med.  Hab.-Schrift  von  19111.  *

V.  Rechtswissenschuft  und  Verwaltung.

e  Proeès  Lothnire  derant  le  tribunal  appel
de  Boma.  Bruxelles:  Haxez  1896.  110  S.  40.  sio

VI.  Volkswirtschaft,  Gesellschaftswissenschaft
  und  Statistik.

*  Bürklin,  Wilhelm:  Handbuch  des  belgischen
Wirtschaftslebens  mit  Einschlult  von  Belgisch-Kouo
u.  *  c.  Ubers.  d.  wichtigsten  Handelsges.  des  Landes.

1.  an  Ank.  Götlingen-Berlin:  Hapke  1916.
XIV.  S.  0.  (½

Raltpinsbann,  II.:  1.  W  industriel!  de  Tln
independum  du  Conko.  IL.idge:  31  S.

Aus:  Reyne  universchie  des  mincs,  de  la  tr
kic  1906.  18

ad.  Johannes:  Besicllungs-  Fortschritte  und  Be-Sitzstand
  der  Farmwirtschutt  in  Desc  b-Fückwestakrik:.

Berlin:  Mililer  19111.  13  S.  2  T.
4½  #itteilunen  u.  d.  nehen  Schutzgebicten
Bd  27,  is

ui  Acal;  Die  Arbeiterrersicherung  in  Austinlien
  und  Neu-Sceinnd.  Pertin“  (Tollie  hterfelde:  Arbeiter-Vemorgung
  1908.  8SI.

(Die  Arbeiter-v.  4aehr  im  i-  II.  18.)  20

VII.  Handels-  und  Finanzwissenschaft.

Vacnt.
VIII.  Land-,  Forst-  und  Hauswirtschaft.
Bilchel,  Hermann:  Uber  einikge  sich  entwiekelnde
Kulturen  in  den  tkurkestunischen  und  kaukasischen
(lebicten  Rutzlands.  ·
liil)ci-"l’i-0p(-iipsl-iiiz(-i·.Ig19.191·3.Ni·..'l,8.158
—160  s21
        <pb n="150" />
        G  131  20

*  Hummerstein,  H.  L.:  Beiträüge  zur  Kenntnis  der

Üandirtschaft  der  Eingeborenen  Oslafrikas
TD#er  Tropenpflanzer  Jg  19,  1916.  3.  S.  143

.  l

·l«ntlemg,(-Anfbckettnngson  Plantngenknuthchnlk

In:  Der  Tropenpflanzer  Jg  19,  1916,  Nr.  3,  S.  163
—171.  E

Official  Proceediugs  of  the  .  international  lrrrigation
  Congres  held  at  Calgary,  K#berto,  Canada  Oct.
1914.  Ottawn:  1915  Gor.  Pr.  Off.  8#.

(Department  of  the  Imcrior  lrrigation  Branch.)  24

Wohltmunn,  F.  Die  koloniulen  Futterstoffe,  ihre
Beschaffung  und  ihr  Ersatz  in  der  IHeimat  während
und  nach  b#  Kriege.  Vortrag,  gehalt.  im  Ausschutß
der  Kolonialabt.  der  Deutschen  Landw.  Gesellsch.  in
Berlin  um  22.  Febr.  1916.

Aus:  IDer  Tropenpflanzer  JIg  19,  1916,  JNr.  3.  25

IX.  Bau-  und  Ingenieurwissenschaft.
Verkehr.

Vacat.

X.  Berg-  und  Hüttenwesen.
Vacat.

XI.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacat.

XII.  Unterricht  und  Sprachwissenschaft.

"Dempwolff,  OCito:  Die  Sandawe:  Linguistisches
m  —  AMaterial  aus  Deutseh-Ostafrika.

abt.  T.  lamburg:  Friederichsen  1916.

2  48
S  ]R  des  Hamb.  Kolonialinstituts  Bd  31,
Reihe  B.  Bd  19.)  re

*Dorsch,  *v  Vokubularium  der  Jkosi-Sprache.
(Kamerun.)  Teutsch-Nkosi.  Hamburg:  Meißner  in
o

Komm.  1915.  48  8.

Aus:  Jahrbuch  d.  liamburg.  wiss.  Anstalten.  32.
1911.  Beih.  5.  127
XIII.  Religion  und  Mission.
Berker,  Carl  H.:  Islam  und  Wirtschaft.

Aus

S:  Arehir  für  Wirtschaftsforschung  im  Orient
II.  1.  28

1816  1916.  Die  Genossenschuft  der  Alissionare
Oblaten  iler  Unbefl.  Jungsruu  Maria  im  ersten  Jahr--hundert
  ihres  Bestchens.  Durgest.  von  mehreren  Patres
der  dentschen  Ordensprorinz.  Hünseld:  Verl.  d.  Zeitschr.
  Aurin  lmmaculata  1916.  112  S.  8ef.  2

Griludung,  Aufbau  u.  Zukunft  d.  Basler  Mission.
TDrei  Vortrüke.  geh.  am  25.  Okt.  1915  im  Basler  )  is-Sionshaus.
  (Von  H.  Dipper,  I.  J.  Frohnmeyer  u.
Würz.)  (18  S.  m.  Abb.)  8°0.  Basel  1916:  Basler
Alissionsbuchh.  0.20  ¾.  30

Linekens,  P’.  Ulubert:  Aur  den  Marschull-Inseln

([Deusche  Südsce.  Lan#  1i6  kath.  Alissions-=tätinkei.
  Ilillrup  b.  Uhn#ten  1.  W.:  Herz  Jesn  Missionshans
  (191  1).  111  S.  80.  [31

Richter.,  Julius:  Die  deutsche  Cvangelische  Alission
im  Weltkrictg.

In:  Kol.  Rundschun  Jg1916.  11.2,3.

Studt  (iptter.  Ix  38.  Sterl:
druckerci.  40.

TViolet,  Bruno:  Religion  und  Kultur  des  lslams.
Ein  Vortrag.  gien  u  9.  Jov.  1915.  HBerlin:
Hutten-Vorl.  101  23  S.  86.  (3/

S.  10—123.  1#2
(1915)  Aissions-(33


 

Wolff,  David:  Unter  den  Sulu.  Mlancherlei  Mitteilungen
  aus  d.  prakt.  Missipnscicnse.  Hermannsburg:
  ie#onsbinoch.  1911.  VII,  142  S.  86.  (35

XIV.  Schöne  Literatur  und  Kunst.
Vacat.

XV.  Heer  und  Marine.

Vacat.

XVI.  Verschiedenes.

lnternationale  Zeitschrift  für  Wasser-Versorgung.
Hs#g.  von  G.  Thiem  Jg  3.  Leipzig:  1916.  89.  l96
Abendroth,  Alfred:  Die  Ausgleichspraxis  in  der
Landesvermessung.  Eine  Zusammenstell.  d.  wichtigsten
Ausgleichungsanfguaben  bei  Landestriungulierungen
unter  bes.  Berücksicht.  d.  Schreiberschen  Verfahren.
M.  20  Textabb.  Berlin:  Parey  1916.  VIII,  295  S.  So.  I37
*  Bnedeeker,  Karl:  Konstantinopel,  Balkanstanten,
Kleinasien,  Archipel,  Cypern.  AIlit  18  Karten,  50  Plänen
  u.  15  (irundrissen.  2.  Aufl.  Leipzig:  Bncdecker
1914.  IXXITY,  481  S.  80.  138
zZweiter  Berlcht  über  die  Verwaltung  der  Deutschen
  Bücherei  des  Börsenvereins  der  Deutschen  Buchhündler
  zu  Leipzig  im  Inhre  1914.  Leipzig:  Böfenverein
  ½%
*  Die  dentsch  -  lcltischen  Bezichungen  in  den  bultschen

  Provinzen.  Von  einem  Balien.  Leipzig:
Hirzel  1916.  68  S.  80o.
(Zwischen  Krieg  und  FPrieden  32.)  40

*  Blumc.  (i.,  u.  Hortig,  V.:  Die  Kalkulation  von
Tiel-  und  Ingenituurbennet.  Ein  andb.  f.  d.  Baupraxis.
  Leipzik  u.  Berlin:  Teubner  1915.  »
l48880.  In
«Bo(11n(-1·,JsllLinnoncrstanlcnbnndnnddus
Osljndcnlnobletn  Stuttgart.  Berlin:  Deutsche  Verl.-Anst.
  1916.  36  S.
(Der  Deutsche  Krieg.  Hg.  von  E.  Jäckh.  73.)  142
*  Bosse,  Ewald:  Norwegens  Volkswirtschaft  vom
Ausgang  der  Hansaperiodc  bis  zur  Gegenwart  mit  besonderer
  Berücksicht.  der  internationalen  Handelsbeziehungen.
  7  Tenn:  Fischer  1916.  2  Bde.  40.
(Probleme  der  Westwirtschaft.  H##g.  von  B.  Harms.
22,  1.  2.)  13
*  Chinn-Archir.  Hrsg.  vom  Deutsch-Chinesischen
Verbande  E.  V.  durch  W.  Schrameier.  Ig  1.  Berlin:
Curtius  1916.  Se.  *(4
*  (Clupp,  Edwin  J.:  Britisches  Seekricgsrecht  und
die  Neutrulen  im  Kriege  1914/16.  Obers.  von  Erich
Zimmermann.  Berlin:  Mittler  1916.  VIII,  224  S.  S0.  .
relle,  A.  L.:  Rechentalcln,  welche  alles  Muliiblizieren
  und  Dividieren  mit  Zahlen  unter  tausend.
Eanz  ersparen.  bei  größeren  Zahlen  aber  die  Rechnung
erleichtern  und  sicherer  wachen.)  JNeue  Ausg.  Berlin:
G.  Reimer  1914.  Gectr.  Pag.  16
Deutschlund  und  China  nach  ven  Kriege.  Deutschland
  und  das  chinesische  Geistesleben  von  Paul  Rohrbach.
  Die  wimnschaftlichen  Aulfgaben  Deutschlandsr.
in  China  von  Wolf  von  Dewall.  Berlin:  Curtius  1916.
105  S.  80.
Shuiten  des  Deutsch-Chincsischen  Verbandes
E.  1
*v  !#  Lisziplinarstrafrecht,  Beschwerderecht,
Ebrengerichtsbarkeit  für  Heer,  Marine  und  Schutztruppen.
  Rastatt:  1916  Greiser.  116  S.  86.  14
Egkelhanf:  Uistorisch  politische  Jahresübecssicht
für  1915.  Stutigart:  Krabbe  1916.  175  S.  8So.  40
        <pb n="151" />
        W  132  20

5Fechner:  Die  Hinterbliebenen-  und  Kricgsbeschädigten-Fürsorge
  sowie  das  Besoldungs-  und  Pensions--wesen.
  Berlin  -  Wilmersdorf:  Fechner  1916.  IV,
8.3  8.  80.
(Fechners  Ciesetzgebungs-Bibliothek.  1.)  (50

Fischbacher:  Die  Kriegsgebührnisse  des  Heeres
nach  den  seit  Beginn  der  Achilmardung.  ergangenen
Bestimmungen.  Mit  (ienehmig.  des  Kgl.  preuß.

ministeriums  zsgest.  Berlin:  Mittler  19|6.
183  S.  80.  (51

B.  Kricgs-VI,


Frrster,  Richard:  LUim  den  Suezkunal.  Leipzig:
IIirzel  1916.  91  S.  8o0.
(Zwischen  Krieg  und  Frieden.  31.)  (55n

*Frunk,  Reinhard:  Das  Seekrietsrecht  in  gemeinverstündl.
  Vortrigen.  Tübingen:  Jlohr  1916.
100  S.  boö.  (53
*Fuldn,  Ludwig:  Deutsche  Kultur  und  Ausländerei.
Leipzig:  Hirzel  1916.  32  S.  80.
(Zwischen  Krieg  und  Fricden.

Gebhardt,  R.,  u.  Eberhard.  Carl:  Eigenhäuser.
Kleine  Weolmhauzor“  usw.  für  (iartenstüdte.  Villenkolonien,
  Vororte  und  das  Land.  3.  Aufl.  Wieshaden:
Heimkuitur-Verlag  (19161.  8  S.  5.  155

Hagen,  Maximilian  von:  (icschichte  und  Bedeu--tung
  4  Keigeiandvertrages.  München:  Bruckmann
1916.

Celbrlene  u.  Weltpolitik.  Deutsche  Follge.  G.)  Iöe

*  Heilberg.  A.,  u.  Schüffer,  H.:  Reichsgesctz  über

31.)  64

die  Kriegsleistungen  vom  13.  Juni  1873  mit  Einl.
Kommentar  u.  Anl.  Berlin:  Guttentag  1915.  2088.  50.

(Guttentag  sche  Sammlung  Deutscher  Reichsgesctze.
  119.)  #

*  Herz.  Ludwig:  Kriegskosten  und  Deckung.  Stuttgart-Berlin:
  Deutsche  Verl.-Anst.  1916.  50  8.  do.
Wer  Deutsehe  Krieg.  Hrsg.  von  E.  Jückh.  74.)  (58

Aassẽ,  F.:  Denksebrift.  Graphische  Darstellungen
des  landwirtschaftlichen  Betriebes  des  Heeres  aus  dem
appengebiet.  Im  Auftr.  d.  stellvertr.  (ieneralkommandos
  des.  Garllekerp=  Alit  12  B.  O.  Abb.  in  Mappe.
Berlin:  1916.  4

Jöhlinger,  !5  hrteen  pachen
des  Krieges.  Berlin:  Reimer

Aus:  Koloninle  Rundschau  "  2  co

*  Knerger:  Erste  chirurgisehe  Versorgung  der
Kopfschüsse  im  Feldlinzarett.  Sofortige  primärc
UDeckung  von  Hirn-  und  Duradelckten  durch  Fett-  u.
Fnszientranspluntution.  Berlin:  Mittler  1916.  36  S.  80.

(Veröffentlichungen  aus  dem  Gebietc  des  Marine-Sanititswesens.
  12.)  (G1

Kumpmnnn,  Karl:  Imperialismus  und  LDazislismus
in  volkswirtschaftlicher  Beleuchlung.  Nuutzart.  Berlin:
Deutsche  Verl.-Anst.  1916.  17  S.

(Der  Deutsche  Krieg.  Hrs.  von  K.  )  Jäckh.  72.)  162

TLererenz,  Curt:  Vergleichende  Sortenrewuche  mit
Dickkopf-Winterweizen  in  den  Jahren  1908—1910.
lierlin:  Deutsche  Landw.  (ies.  1915.  XV,  2.0  S.  d0.

(Arbeiten  der  Deutschen  Landw.  Gesellsch.  278.)  lez

Ally,,  Frhr.  von:  FKralenateen.  Petrieb  mit  Inlands-=Brennstoffen.

  Mit  1  Bil  d.  u.  40  Wicsbaden:
Kreidcl  1916.  VII,  80.  164
*  Lorenz,  Ludwig:  Heinrich  v  on  Treitschke  in
unserer  Zeit.  Leipzig:  Hirzel.  56  S.  80.
(Zawischen  Krieg  und  Frieden.  33.)  leb

 

lihulrs,  J.:  Die  Stellung  des  Papsttums  im  Weltkriege.
  Stuttgurt-Berlin:  Dentsche  Verl.-Anst.  191.
18  S.  8.

(ber  Deutsche  Krieg.  IISg.  von  E.  Jäckh.  76.)  160

Anekay:  Der  Vierbund  und  das  neuc  orientulische
Weltbild.  Stuttgurt-  Berlin:  Deutse  he  Verl.-Anst.  1916.
12  S.  d0.

(Der  Deutsche  Kricg.  Hrsk.  von  E.  Jäckh.  5.)  on

*  Mummen,  Franz  von:  Die  Bedentung  des  Waldes.
insbesondere  in  Kriege.  Dresdcn  u.  Leipzig:  (ilobu-1916.
  1,50

Ciiblchee  für  Volks-  u.  Weltwirtschuft.  11.  )  Iss

*  Unteriulvorschriften  der  Deutschen  Kriegs-Alariné.

Ausg.  1915.  H.  A.  1.  H.  B.  (senchmigt  Rerlin,  den
23.  Sept.  1915.  ni—  Alitiler  1915.  2  H.  S%.

Al.  Allg.  Teil.

B.  Stault  u.  Esen-  *%

*  Molln,  Adrian:  Schweden  und  der  w  eltkrieg.

Stuttgart-Berlin:  Deutsche  Verl.  -Anst.  1916.  32  S.  2.

(Der  Deutsche  Krieg.  IIF.  von  E.  Jäckh.  77.)  1#20

Daull,  H.:  Die  neuc  Familic.  Ein  Beitrag  zum
berbIlesanerprodien.  Stuntgart-  Terlin:  Deutsche  Vorl.-Anst.
  1916.

(Der  Deutsche  Krieg.  Hrg.  von  E.  Jickh.  70.)

*  Phllippson,  Alfred:  Das  türkische  Reich.
Seographische  Übersieht.
00  S.

Eine
Weimar:  Kiepenheuer  1915.

80.

(Deutsche  COrientbücherei.  Hng.  von  E.  Jückh.  12.)  112

*  Deutsche  Politik.  Wochenschrift  für  Welt-  um!
Kultur-Politik.  Hrsg.  Ernst  Jückh.  Paul  Rohrbach.
Philipp  Stein.  Jg  lI.  Weimar:  Kiepenheuer
19161f.  80.  (#3

*  lhe  Ccographicul  Rerley  publishel  br  the
American  Goosilashien  Socicty  ol  Jew  Tork.  Vol.  11.
JNew  Tork:  1916f.  (½

*  Schür,  Jofarn  edrieh:  **  Koriale  Handel.
Zur  Feier  des  Cieburistages  S.  Jl.  des  Knisers  am
27F.  Jan.  1916  in  der  Aula  der  K  Hochschnle
vorgetragen.  Berlin:  G.  Reimer  1916.  23  S.  80.  175

Stutzer,  Guslav:  Und  die  Deutschen  in  Ubeweec.
Gedunken  und  Erlebnisse  eincs  Ausianddentseien.
Gütersloh:  berteismann  1916.  67  S.

Aus:  Der  Geisteskampf  der  Gren,  J
1915.  1

*Stensson,  Sigurd:  Vichlosc  landwirtschakt.
Drcsden  u.  l.eipzig:  Globus  1916.  57  S.  8

(Bibliothek  für  Volks-  u.  Weltwirtschuft.  1.)  11

»Weber,  Hans  Siegfried:  Ansiedlung  von  Klriegsinvalidlen.
  Stuttgartl.  Berlin:  Deutsche  Verl.-  Anst.
36  S.

(Der  beutsche  Kricg.  Ursg.  von  E.  Jickh.  vI.)  8

*  Wiedenfeld.  Kurt:  Die  deutsch-türkischen  Wirtschuftsbegzichungen
  uml  ihre  Entwicklungsmöglichreilen.
  Aünchen  n  leeipzig:  Duncker  &amp;amp;  Humblot
1915.  80  S.  So.

Aus:  8  wriften.  des  Vereins  f.  Sozinlpolitik.
1  u.  2.  2.#1

v„ve  Aus  der  lugung  richterlicher  Ess
justikbeamter  in  Brüssel  am  17./18.  Juli  1915.  Zsgest.
auf  Anordu.  S.  Exz.  des  (ienernl-ouvermeurs  in  Belnien,
  Herrn  Generalobersten  Freiherrn  von  Bissinz.
Brüissch:  1915  Staatsdruckerci.  45  S.  lo.  s0

*Wuermeling:  Versorgung  von  unehelichen  Kindern
  gesallener  Kriegsteilnehmer.
Aus:  Zeitschrift  der  kentralstelle  tür  Volkswohl--*



Bd  1,

fahrt  „Concordin“  Nr.  2.  15.  Jan.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen

Tell:  Obkar  Blesenthal,  VBerlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  G.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  8,  Kochstr.  66—71.
        <pb n="152" />
        Deutsches  Kolonialblatt

KAmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Rfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

27.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Juni  1916.  Uummer  10  .11.

Diese  Seitschrift  grlcheim  in  der  Regel  am  1.  und  15.  sedes  Monats.  Tertelben  werden  G#4  K  E#  *n  rmidessens.  elnmal

vierteljährlich  erscheinenden:  „NMitteilungen  aus  den  deutschen  Hekeicten  Her.  Der

plerielsaͤhrllche  Abonnementsprels  für  das  böomelolah  Faen  den  Beibelten  beiroot  beinke  Sou  7r7  1#t  .  vand  vie  Suchbandlungen

  4  4.—,  direkm  unter  Streifband  durch  die  Ver  riagsbuchhen  —  -  d

Schutgel  Kete  und  ÖOsterre  eich-  Ungarns.  )  ./4.6.—  für  dle  Länder  des  aen  berchis  ——  Elnicndunch  nnd  Anfragen  Hiad  an  die
önigliche  Hofbuchbandlung  von  Erust  Slerico  Mittler  und  Sobn.  Berlin  8Wés,  Kochstraße  68—71,  zu  richten

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Personalien  S.  133.
Nichtamtlicher  Teil:  Aus  den  Archiven  des  belgischen  Kolonialministeriums  (dritte  Veroffentlichung).  Das
Lado=  und  Bahr  el  Ghazal-Pachigebiet  des  Kongostaales  S.  135.

Aus  fremden  Rolonien  und  Produltiongebieten:  Goldaewinnung  der  Welt  1915  S.  161.  —  Ruß—
lands  Baumwollernie  und  handel  1915  S.  161.  Frankreich  S.  162.  Großbritannien  S.  1062.
v.  Dar  Hamburgische

Vermischtes:  Die  Tätigkeit  des  ituts  für  Schiffs=  und  Tropentrankheiten  1915  S.  16:
Volentalinktitun  im  Sommer  1916  S.  161.
Neue  Literatur  (IV.)  S.  166.

 

E———-—  Kmtlicher  Teils###nlllncmlcnldln
Dersonalien.

Uachrufe.
Bergassessor  Siebig  .
Am  21.  April  1916  ist  der  Bergassessor  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Neugninea


Herr  Ernst  Fiebig,

Leutnant  der  Reserve  und  Kompagnieführer  im  5.  Westfälischen  Infanterie-Regiment  Nr.  33,
Inhaber  des  Eisernen  Kreuzes  und  des  Schaumburg-Lippischen  Verdienstkreuzes,  für  das  Vaterland
gefallen.

Die  Kolonialverwaltung  bedanert  tief  den  Verlust  dieses  zu  den  besten  Hoffnungen  berechtigenden
  Beamten  und  wird  sein  Andenken  stets  in  Ehren  halten.

Berlin,  den  15.  Mai  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Landwirtschaftlicher  Assistent  1.  Rlasse  Besser  f.
Am  15.  Mai  1916  hat  der  landwirtschaftliche  Assistent  1.  Klasse
Herr  Haus  Besser
als  Kriegsfreiwilliger  im  Jäger-Bataillon  Nr.  13  auf  dem  Schlachtfelde  den  Heldentod  gefunden.
        <pb n="153" />
        134  u

Der  Gefallene  hat  seit  1903  im  Kommunaldienste  und  seit  1911  im  Gouvernementsdienste
des  deutsch  ostafrikanischen  Schutzgebiets  gestanden  und  sich  als  ein  tüchtiger  und  pflichttreuer
Beamter  bewährt.

Sein  Andenken  wird  von  der  Kolonialverwaltung  stets  in  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  30.  Mai  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Landwirtschaftlicher  Gehilfe  Wolf  .
Nach  einer  erst  jetzt  eingetroffenen  Mitteilung  der  französischen  Regierung  ist  der  landwirtschaftliche
  Gehilfe  beim  Gonvernement  Kamerun,  Gefreite  der  Reserve
.  Herr  Sebastian  Wolf
nach  seiner  am  10.  Juni  1915  bei  Garua  erfolgten  Gefangennahme  am  4.  Juli  1915  beim  Baden
im  (Mao)  Binder-Fluß  ertrunken.
Ehre  seinem  Andenken!
Berlin,  den  22.  Mai  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.

 

Solf.
Soweit  bekannt  geworden,  sind  weiterhin  —  vgl.  zuletzt  „Deutsches  Kolonialblatt“  1916,
Nr.  4/5,  S.  37  die  nachstehenden  Beamten  und  Angestellten  des  Reichs-Kolonialamts  und  der

Schutzgebiete  durch  Verleihung  des  Eisernen  Kreuzes  ansgezeichnet  worden,  und  zwar:

des  Eisernen  Kreuzes  1.  Klasse:
Oberlentnant  und  Kompagnieführer,  Gerichtsassessor  Hoffmeister,
Oberleutnant  der  Reserve,  Gouvernementssekretär  Härter,
Vizefeldwebel  der  Landwehr,  Lokomotivführer  Ficker;

des  Eisernen  Kreuzes  2.  Rlasse:

Hauptmann  der  Landwehr,  Abteilungsingenieur  Eisenmayer,
Unteroffizier,  Techniker  Herrmann,
Unteroffizier  der  Landwehr,  Stationsleiter  Godtknecht.

—
        <pb n="154" />
        EEseen'  Kichtamtlicher  Teisc#-rrr

Aus  den  Krchiven  des  belgischen  Kolonialministeriums.
Oritte  Veröffentlichung.“)

Das  Lado-  und  Bohr  el  GChazal-Dachtgebiet  des  Kongostaates.

Mit  vier  Karten.

Wer  sich  etwas  näher  mit  der  politischen  Geschichte
  und  Geographie  von  Zentralafrika  und
besonders  mit  der  des  Kongostaates  beschäftigt
hat,  dem  mußte  die  Frage  aufstoßen,  wie  und
von  welcher  rechtlichen  Basis  aus  es  König  Leopold
  II.  wagen  durfte,  an  die  Verfolgung  seiner
phantastischen  Pläue,  die  sich  zunächst  auf  den
Erwerb  der  ägyptischen  Aquatorialprovinzen  und
des  ägyptischen  Sudan,  letzten  Endes  aber  auf
eine  Schutzherrschaft  über  ganz  Agypten  und  den
Suezkanal  bezogen,  heranzutreten.  Waren  doch
die  Grenzen  des  Kongostaates  durch  die  vom
König  selbst  veranlaßte  und  veröffentlichte  Neutralitätserklärung
  des  Kongostaates  vom  1.  August
1885  geographisch  genau  umschrieben  und  in  der
Folge  von  den  meisten  Signatarmächten  der
Kongoakte  mit  Ausnahme  von  Großbritannien
auch  ausdrücklich  anerkannt.  Die  englische  Regierung
  hatte  dem  Kongostaat  den  Empfang  der
Neutralitätserklärung  durch  eine  Note  vom  1.  September
  1885  ohne  jede  weitere  Bemerkung  nur
bestätigt.  Es  konnte  daher  zweifelhast  sein,  ob
in  dieser  Empfangsbestätigung  eine  Anerkennung
der  angegebenen  Grenzen  enthalten  sei,  oder  ob
sich  die  englische  Politik  in  gewohnter  Weise  die
Erhebung  von  Einsprüchen  gegen  dieselben  für
einen  geeigneten  Augenblick  vorbehalte.

Wie  konnte  der  König  unter  solchen  Umständen
es  unternehmen,  bereits  zwei  Jahre  nach  dieser
seierlichen  Staatsaktion  an  die  Ausführung  von
Plänen  zu  gehen,  die  die  Grenzen  des  neutralen
Kongostaates  nach  Nordosten  und  Osten  wesentlich
u  verändern  und  hinauszuschieben  bestimmt
waren?  Es  ist  vom  historisch-geographischen
Standpunkt  ungemein  interessant,  aus  den  politischen
  Akten  des  Kongostaates  zu  verfolgen,  wie
klug  es  der  König  anfing,  diese  von  ihm  selbst
ausgegangene  diplomatische  Bindung  zu  übersteigen
  und  zu  beseitigen.  Erheblich  erleichtert
wurden  ihm  seine  hierauf  abzielenden  Schritte  im
wesentlichen  durch  zwei  Umstände.  Erstens  durch
die  Verwirrung,  die  die  Mahdi-Unruhen  über  das
hanze  obere  Nilgebiet  gebracht  hatten,  und  damit

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1916,  Nr.  8.0,  S.  104  ff.

 

zusammenhängend  durch  die  mißliche  Lage,  in  der
sich  die  englische  Politik  damals  durch  den  bestehenden
  Gegensatz  gegen  Rußland  und  Frankreich
  überhaupt  befand.  Zweitens  aber  auch  durch
den  Umstand,  daß  die  deutsche  Kolonialpolitik  infolge
  der  erklärlichen  Unsicherheit  ihrer  ersten  Anfänge
  gerade  damals  fast  auf  einen  toten  Strang
gekommen  war  und  sie  nur  mühsam  und  unter
Benutzung  der  Antisklavereibewegung,  die  mehr
als  in  anderen  Ländern  gerade  in  Deutschland
einen  günstigen  Boden  gefunden  hatte,  mit  wesentlicher
  Unterstützung  des  Zentrums  gegen  eine
starke  Opposition  im  Reichstag  fortgeführt  werden
konnte.

Diese  Sachlage  verstand  Leopold  II.  für  seine
geheimen  Ziele  vortrefflich  auszunutzen,  wie  aus
der  nachfolgenden  aktenmäßigen  Darstellung  hervorgehen
  dürfte.

Daß  er  sie  trotz  ungeheurer  Geldaufwendungen
  schließlich  nur  zu  einem  verhältnismäßig
kleinen  Teil  erreichte,  hing  mit  der  politischen
Entwicklung  der  Dinge  in  Europa  und  im  Nilgebiet
  zusammen,  die  er  weder  vorauszusehen  noch
zu  lenken  vermochte.  Von  seiten  der  deutschen
Regierung  wurden  ihm  jedenfalls,  wie  wir  sehen
werden,  keine  Hindernisse  in  den  Weg  gelegt,
wohl  hauptsächlich  von  dem  Standpunkt  aus,  daß
wir  ein  Interesse  daran  hatten,  dem  Kongostaat
eine  möglichst  große  Einflußsphäre  zu  sichern,  aber
durchaus  kein  Interesse  daran,  die  Kolonialgebiete
Englands  und  Frankreichs  ohne  weiteres  erweitern
zu  helfen.  Deutschland  hatte  dem  Unternehmen
des  Königs  von  Anfang  an  das  allergrößte  Wohlwollen
  entgegengebracht,  wobei  auch  die  verwandtschaftlichen
  und  freundschaftlichen  Beziehung
des  Königs  zu  dem  deutschen  Kronprinzenpaar
mitgewirkt  haben  dürften.  An  und  für  sich  war
der  Reichskanzler  keineswegs  von  einer  blinden
Vorliebe  für  Lcopold  II.  befangen.  Er  unterstützte
  ihn  und  seine  Pläne,  weil  er  in  letzteren
die  beste  Lösung  des  Kongoproblems,  das  zu  einer
Gefahr  für  den  europäischen  Frieden  sich  auszuwachsen
  drohte,  erblickte.  Aber  „das  Maß  der
        <pb n="155" />
        GV  136  20

Ansprüche"“,  die  der  werdende  Kongostaat  an  die
Vermittlungstätigkeit  der  deutschen  Diplomatie  bei
Frankreich,  England  und  Portugal  stellte,  erregte
mehrfach  den  Unwillen  Bismarcks.  Er  bezeichnete
die  Art  und  Weise,  wie  der  König  auf  die  ihm
von  dem  deutschen  Gesandten  in  Brüssel  zugestellten
Noten  reagierte,  als  „eine  Art  von  Finasserie,  die
wenig  Vertrauen  erwecke“.  Auch  während  der
Vorverhandlungen  im  Sommer  1884,  die  schließlich
  am  8.  November  1884  zur  Anerkennung  des
Kongostaates  durch  Deutschland  führten,  hatte
Bismarck  die  Wahrnehmung  machen  müssen,  daß
der  König  „mit  einem  so  naiven  und  ausgesprochenen
  Egoismus“  vorgehe,  daß  „die  weitgehenden
  Jalons"),  die  er  bis  Zanzibar  ausstrecke,
  die  Unbestimmtheit  der  Zusicherungen,
welche  er  gebe  der  ganzen  Transaktion  für
uns  den  Charakter  eines  gewagten  und  phantastischen
  Geschäftes  verleihen“.  Zu  den  von  der
Association  am  Kongo  mit  den  Eingeborenen  abgeschlossenen
  Verträgen  bemerkt  er:  „die  droits
accordés  aux  habitants  können  sehr  gering  sein,
nach  einigen  der  bekannt  gewordenen  Verträge,
fast  Helotismus."

Es  kam  dem  Reichskanzler  bei  den  Verhandlungen
  mit  dem  König  vor  allem  darauf  an,
die  unbedingte  Handelsfreiheit  auch  für  den  Fall
gewahrt  zu  sehen,  daß  die  Association  ihre  Gebiete
  später  wieder  an  einen  anderen  Staat  abtreten
  sollte.  Denn  er  hegte  lange  Zeit  den
Verdacht,  daß  der  König  das  Kongounternehmen
nur  eingeleitet  habe,  um  durch  einen  späteren
Verkauf  desselben  ein  gutes  Geschäft  zu  machen.
Als  der  deutsche  Gesandte  in  Brüssel,  Graf  Brandenburg,
  am  28.  Juni  1884  meldete,  daß  der
König  Bedenken  trage,  nach  dieser  Richtung  die
nötigen  Garantien  in  dem  abzuschließenden  Vertrag
  aufzunehmen,  trat  der  Reichskanzler  dem
Gedanken  wieder  näher,  unter  solchen  Umständen
die  Anerkennung  der  Association  abzulehnen  und
wieder  Verhandlungen  mit  Portugal  und  England
über  die  Regelung  der  Kongofrage  aufzunehmen.

Nachdem  aber  einmal  der  Kongostaat  unter
wesentlicher  Mithilfe  seitens  Deutschlands  in  den
Sattel  gehoben  war,  blieb  ihm  die  Gunst  des

*)  Der  König  hatte  in  seinem  ersten  nach  Berlin
übersandten  Entwurf  zu  dem  deutsch-kongolesischen  Vertrag
  vom  8.  November  1884  das  Gebiet  des  Kongo-=staates
  aquer  durch  ganz  Afrika  bis  zum  Indischen
Ogean  und  bis  zu  den  Besitzungen  des  Sultans  von
Zanzibar  ausgedehnt  wissen  wollen,  eine  Forderung,
die  Bismarck  Zu  der  Nandbemerkung  „Nicht  blöde“
Anlaß  gab.  In  dem  Entwurf  der  Anerkennungs=Erklärung,
  die  Deutschland  nach  den  Ideen  des  Königs
abgeben  sollte,  war  sogar  gesagt:  „#u'elle  (nämlich
Deutschland)  en  (d.  h.  des  Gebietes  der  Association)
reconnnitra  les  limites  ei  la  configuration  lorsur’elles
lui  auront  616  notifices.“  Dazu  bemerkte  der  Reichskanzler:
  „(#e  hblanche'  das  könnte  weit  führen.“

 

Reiches  noch  geraume  Zeit  gewahrt,  bis  sich  später
das  Verhältnis  durch  die  eigene  Schuld  des
Königs  infolge  der  von  ihm  beliebten  Domanialpolitik
  und  der  dadurch  bewirkten  schweren  Schädigung
  der  Interessen  Deutsch-Ostafrikas  änderte.

Im  Jahre  1888  aber  konnte  bei  der  Stellung,
die  die  Majorität  des  Reichstages  zu  der  Kolonialpolitik
  einnahm,  jede  Maßnahme  der  Regierung,
die  auf  eine  Vernichtung  des  Sklavereinnwesens
hinauszulaufen  schien,  auf  volle  Billigung  der
öffentlichen  Meinung  und  des  Reichstages  rechnen,
und  mußten  die  leitenden  Kreise  mit  dieser
Stimmung  rechnen.  Eine  zur  Bekämpfung  dieser
Geißel  Afrikas  von  einem  befreundeten  Staat
erbetene  und  ihm  im  guten  Glauben  an  die  Aufrichtigkeit
  seiner  Zusicherungen  erteilte  Vollmacht
entsprach  daher  ganz  und  gar  den  damaligen
kolonialpolitischen  Tendenzen  Deutschlands.

Wenn  auch  manche  Akten,  die  über  die  Pläne
und  Unternehmungen  des  Königs  im  oberen  Nilgebiet
  weitere  Aufschlüsse  hätten  gewähren  können,
nicht  aufzufinden  sind,  ein  noch  größerer  Teil  aber
anscheinend  bereits  seit  längerer  Zeit  auf  Veranlassung
  Leopolds  selbst  absichtlich  der  Vernichtung
anheimgefallen  ist,  so  gewähren  die  vorhandenen
Dokumente  doch  immerhin  einen  wertvollen  und
interessanten  Einblick  in  politische  Vorgänge,  die
in  ihrem  Zusammenhang  bisher  noch  ziemlich
dunkel  waren  und  so  die  Geschichtschreiber  des
Kongostaates  vor  manche  Rätsel  stellten.

Es  ist  bekannt,  daß  Leopold  II.,  nachdem  die
ägyptisch-englische  Regierung  Anfang  des  Jahres
1886  angesichts  des  Falles  von  Chartum  den
Sudan  zeitweilig  aufsgegeben  und  Emin  Pascha
vor  der  Übermacht  des  Mahdi  sich  nach  Wadelai
zurückgezogen  hatte,  sich  mit  dem  Gedanken  trug,
seinerseits  den  ägyptischen  Sudan  zu  besetzen.
War  doch  der  Leiter  der  von  englischer  Seite
Ende  1886  organisierten  Emin  Pascha-Relief-Expedition,
  H.  M.  Stanley,  der  selbst  noch  im  Brot
des  Königs  stand,  der  llberbringer  eines  Briefes
des  Kongo-Souveräns  an  Emin,  in  dem  dem  Er-Gouverneur
  der  ägyptischen  Agquatorialprovinzen
vorgeschlagen  wurde,  gegen  ein  festes  Jahresgehalt
  von  1500  LK  in  die  Dienste  des  Königs
zu  treten  und  diese  Gebiete  weiter  für  ihn  zu
verwalten,  ein  Anerbieten,  das  Emin  a  limine
ablehnte.

Aus  den  Brüsseler  Akten  ergibt  sich  nun,
welche  Wege  der  König  einschlug,  um  zunächst
jeden  ev.  möglichen  Widerspruch  des  Deutschen
Reiches  gegen  die  von  ihm  geplante  Ausdehnung
des  Kongostaates  nach  dem  oberen  Nil  hin  zu
beseitigen.  Als  Mittel  zum  Zweck  benntzte  er  die
von  dem  Kardinal  Lavigerie  organisierte,  sehr
temperamentvolle  Agitation  gegen  die  Grenel  der
Sklavenjagden  in  Zentralafrika,  der  er  selbst  wohl
        <pb n="156" />
        GV  137  2

nicht  fern  stand.  Denn  sie  bot  ihm  ein  willkommenes
  Mittel,  um  die  ihm  sehr  lästige  Konkurrenz
  der  Araber  beim  Erwerb  der  Elfenbeinschätze
  des  Kongogebietes  zu  vernichten.

In  dem  Dossier  5—26  Allemagne  Divers.
Traite.  Commerce  des  armes  findet  sich:

a)  ein  Bericht  des  Gesandten  Baron  Greindl
in  Berlin  ohne  Datum,  der  jedenfalls  aber  vom
1.  oder  2.  November  1888  stammt,  in  welchem
der  Gesandte  über  eine  Unterredung  mit  dem
Grafen  H.  Bismarck  berichtet.  Dieser  an  den
König  direkt  gerichtete  Bericht  nimmt  in  seinem
Eingang  Bezug  auf  eine  Unterredung,  die  Graf
Bismarck  im  Sommer  oder  Herbst  1888  mit  dem
König  in  Ostende  über  afrikanische  Angelegenheiten
  gehabt  hatte.  Greindl  konnte  nunmehr  die
dem  König  jedenfalls  im  Hinblick  auf  seine  eigenen
Pläne  sehr  willkommene  Nachricht  vermelden,  daß
die  deutsche  Regierung  auf  die  Idee  einer  Emin
Pascha-Hilfsexpedition  vorläufig  verzichtet  habe.
Denn  sie  beseitigte  jede  Gefahr,  die  der  Verwirklichung
  der  königlichen  geheimen  Absichten  von
seiten  einer  deutschen  Konkurrenzunternehmung
etwa  drohen  konnte.  Diese  Nachricht  stimmte  auch
mit  den  Tatsachen  überein.  Nur  konnte  Greindl
damals  noch  nicht  übersehen,  daß  das  deutsche
Emin  Pascha-Komitee  trotz  der  ablehnenden  Haltung
  der  Reichsregierung  und  trotz  aller  amtlichen
Warnungen  fest  entschlossen  war,  die  Hilfsexpedition
unter  der  Leitung  des  Dr.  K.  Peters  dennoch  zur
Ausführung  zu  bringen.

Au  Roi
Sire

M.  le  Comte  de  Bismarck  m'a  fait  prier
aujourd’hui  de  passer  chez  lui  et  m'a  parlé
sommairement  des  entretiens  relatifs  à  I’Afrique
du'’il  a  eus  avec  Votre  Majesté,  à  Ostende.
Il  ne  peut  plus  étre  question,  m'a-t-iI  dit,
dans  la  situation  ou  se  trouve  la  cöte  orientale
d’Afrique,  d’aller  au  secours  d’Emin  Pacha.
Le  projet  de  l’expédition  allemande  est  ajourné,
car  il  n’'y  aurait  aucun  mopyen  de  passer.  II
eüui  à  donc  pas  lieu  de  discuter  pour  le  moment
  l’affaire  qui  a  fait  lobjet  des  conversations
  de  Votre  Majesté.

Le  Comte  de  Bismarck  m'a  dit  ensuite
due  les  négociations  avec  I’Angleterre  pour  la
répression  des  troubles  à  la  côte  d'Afrique,
sont  sur  le  point  d'aboutir.  Il  ne  reste  plus
duc  quelques  petites  difficultés  sur  des  points
dle  détail  et  l’accord  sera  tres  probablement
conclu  dans  les  vingt-quatre  heures.  L'Allemagne
  et  I’'Angleterre  vont  faire  proclamer
Dar  le  Sultan  de  Zanzibar  le  blocus  de  toute
la  cöte.  C'est  le  scul  moyen,  dit  M.  le  secré- 



taire  d'Etat  des  Affaires  Etrangeères,  d'en  finir
avec  la  traite,  en  empeöchant  la  sortie  des  esclaves
  et  Ientrée  des  fusils,  de  la  poudre  et
autres  engins  de  guerre.

L’Allemagne  et  I’Angleterre  vont  s'adresser
collectivement  au  Portugal  et  à  I’Etat  du  Congo
pour  leur  demander  leur  concours  afin  d'aider
à  la  suppression  de  la  chasse  aux  esclaves.
Cette  démarche  aura  lieu  dans  duelques  jours
et  M.  le  Comte  de  Bismarck  m’'a  prié  d’'en
éCcrire  à  Votre  Majesté  pour  qu’Elle  soit  avertie
de  la  demande  qdui  va  Lui  étre  adressée.

J'ai  dit  à  M.  le  Comte  de  Bismarck  qu’i!
savait  sans  doute  du'il  n’y  a  pas  d'’exportation
d’esclaves  par  I’endroit  oh  les  Etats  de  Votre
Majesté  touchent  à  la  mer  et  que  je  lui  serais
obligé  de  me  dire,  si  c'était  déja  possible,  en
duoi  consiste  le  concours  qdu'il  compte  réclamer
d’Elle.

M.  le  Comte  de  Bismarck  m'a  répondu  que
la  portée  des  demandes  qui  seront  adressées
à  Votre  Majesté,  n'est  pas  encore  déterminée,
mais  due  des  à  présent  il  peut  me  dire  due
I’Etat  du  Congo  pourrait  se  rendre  utile  en
interdisant  Vimportation  des  armes,  fusils,
poudre  ct  autres  engins  de  guerre.

J’'ai  répliqué  en  disant  due  P’introduction
des  armes  perlectionnées  est  deja  interdite  à
la  cöte  occidentale  d'’Afrique  en  vertu  d'un
accord  intervenu  entre  I’Etat  du  Congo  et  le
Portugal;  due  les  deux  Etats  M’'avaient  pas
cru  devoir  interdire  P’introduction  des  armes
communes,  dites  fusils  de  traite,  qui  sont
indispensables  aux  neèegres  pour  la  chasse.
J’'aurais  pu  ajouter  que  c'est  aussi  le  seul
moyen  de  déiense  éCventuel  des  indigèncs  contre
les  traitants  arabes.

M.  le  Comte  de  Bismarck  m’'a  dit  qu’il
croyait  néanmoins  due  le  commerce  des  armes
était  encore  fait  au  Congo  par  une  maison
hollandaise.  II  ne  pouvait  pas  préeciser  si#
cette  maison  est  établie  sur  la  rive  indépendante
  ou  sur  la  rive  portugaise.

M.  le  Comte  de  Bismarck  m’'a  ensuite  interrogé
  sur  Tippo-Tip  auquel  Votre  Majesté
sait  qduc  la  presse  allemande  est  treès  hostile.
J'ai  répondu  due  je  n'avais  sur  Tippo-Tip
due  les  renseignements  vagues  et  contradictoires
publiés  par  les  journausx.

M.  le  Comte  de  Bismarck  m'a  aussi  dit
due  ei'est  le  Gouvernement  francais  qui  lui  a
indiquc  la  voie  à  suivre  à  la  cöte  d'Afrique
et  qdui  consiste  à  imiter  ce  qui  a  6t6  fait  en
Oumam  il  F  a  quelques  annéCes,  lorsque  ce
pays  a  6t6  mis  en  état  de  blocus  par  le  Roi
d'Oumam  à  la  réquisition  de  la  France.

-
        <pb n="157" />
        G  138  2S

de  suis  avec  le  plus  profond  respect,  Sire,
de  Votre  Majesté  le  très  humble,  très  obeissant
et  trèes  fidele  serviteur  et  sujet
(s.)  Greindl.

b)  Extrait  d'une  lettre  du  Roi  à  M.
I’Administrateur  Général  en  date  du
3  novembre  1888.

„Ci-joint  lettre  de  Greindl  à  me  restituer
après  lecture.  Quand  vous  recevrez  Pofficier
allemand  (d.  i.  Graf  Alvensleben),  vous  répondrez
due  vous  vous  empresserez  de  le  porter  à  ma
connaissance  et  de  prendre  mes  ordree
Mon  opinion  est  due  pour  empécher  la  traite
dans  F’intérieur,  PEEtat  du  Congo  doit  occuper
des  points  sur  le  Tanganika  et  dans  le  Bahr
el  Gazal  et  que  nous  devons  le  faire.  Je
compte  mettre  cela  dans  ma  réponse  aufx  Allemands
  due  j'étudierai  avec  vous.

)Rapport  de  M.  I'Administrateur
Général  au  Roi  en  date  du  3  novembre
1888

„J’ai  P’honneur  de  restituer  à  Votre  Majesté
la  lettre  du  Baron  Greindl.  J’aurai  soin  de
me  conformer  aux  instructions  qu'Elle  daigne
me  donner  à  ce  sujet.

Je  ne  pense  pas,  Sire,  que  le  Roi  puisse
songer  à  fonder  un  poste  dans  le  Bahr  el
Gazal.  D’apres  notre  protocole  de  délimination
avec  la  France,  I’Etat  du  Congo  s’'engage  à
n’exercer  aucune  action  politique  sur  la  rire
droite  de  I'Oubangi  au  nord  du  4  parallele.
Le  Roi  ne  pourrait  dans  cette  region  étendre
s  on  territoire  que  vers  I'Est.  II  serait  difficile,
pbour  le  moment,  d'’édicter  des  mesures  plus
rigoureuses  contre  Pintroduction  des  armes.
Dans  le  Haut-Congo  tout  trafic  en  armes  et
poudre  sera  enrayé,  dans  le  Bas-Fleuve  la
vente  des  armes  à  silex  et  de  la  poudre  de
traite  sera  encore  tolérée,  et  ce  commerce  ne
Dourrait  pas  étre  supprimé  sans  nuire  aux
intéeréts  du  négoce  et  sans  une  entente  préalable
  avec  nos  voisins.

Je  suis  avec  le  plus  profond  respecrt..  .

(s.)  van  Eetvelde.

d)  Réponse  du  Roi  en  date  du  4  novembre
  1888.

„L'Ubanghi  et  la  Cellé  sont  deux  rivières
absolument  distincts;  la  seconde  se  jette  dans
la  première.  L'Ubanghi  monte  vers  le  Nord.
Les  Français  le  savent.

Je  me  considere  comme  absolument  lié  à
ne  passer  au  dessus  du  4°%  et  comme  absolument
  libre  de  passer  I'Uellé.  Je  vous
confie  qdue  je  considere  comme  un  devoir  de
ne  négliger  aucun  effort  pour  employer  cette

 

liberté  au  profit  de  la  civilisation  et  donc  pour
cr#er  certains  postes  dans  le  Bahr  el  Gazal
conformément  aux  conseils  de  Gordon.“

e)  Bericht  von  Greindl  vom  6.  November
  1888  aus  Berlin.

Au  Roi
Sire

Les  négociations  entre  I’Allemagne  et  I’Angleterre
  au  sujet  des  affaires  de  Zanzibar  ont
Habouti.  M.  le  Comte  de  Bismarck  m''e  dit  ce
matin  qdue  demain  la  note  du  Foreign  Office
constatant  l’accord  doit  e2tre  remise  à  ambassade
  d’Allemagne  à  Londres.  Les  notes  Schangées
  seront  probablement  publiées  par  les
journaux  et  le  blocus  sera  notifié  aux  puissances
  intéressées  suivant  la  forme  ordinaire

Le  Comte  de  Bismarck  m'a  prié  d’éerire
ce  qui  précède  à  Votre  Majesté.  Il  m'a  dit
en  méeme  temps  qu’il  est  assez  embarassé  de
la  démarche  qu’'il  compte  faire  aupreès  de
I’Etat  du  Congo.  II  ne  voit  pas  bien  qu’elle
est  la  nature  des  services  que  I’Etat  pourrait
  rendre  à  la  cause  commune.  II  me
charge  de  demander  à  Votre  Majesté  si
Elle  a  qduelque  idée  à  ce  sujet,  de  les  lui
communiquer  par  mon  intermédiaire.  Le  but
est,  comme  j'ai  déeid  eu  P’honneur  de  l'éerire
à  Votre  Majesté  de  forcer  les  Arabes  à  la  soumission
  en  empechant  l’entrée  des  armes  et
de  la  poudre  et  de  prohiber  la  sortie  des
sclaves.

Je  si  (s.)  Greindl.

)  Eigenhändiger  Entwurf  eines  Schreibens
  des  Königs  an  Greindl  vom  8.  November
  1888.

Veuillexz  remercier  de  ma  part  le  Comte  de
Bismarck  du  message  dont  il  vous  a  chargé
pour  moi.

Vous  m’'informez  due  le  double  désir  de
V’Allemagne  est  d’une  part  d'empecher  en
Afrique  Ientrée  des  armes,  des  munitions  et
de  la  poudre  et  de  I’autre  de  prohiber  la  sortie
des  esclaves.  Nous  venons,  quant  au  premier
Point,  d’'aller  au  devant  des  vues  de  I’Allemagne.
L'Etat  du  Congo  a  pris  récemment  un  déeret,
aujourd'’hui  promulgé,  qui  défend  Pintroduction
des  armes  et  munitions.  En  ce  qui  regarde
le  second  objectif  de  I’Allemagne,  I’Etat  du
Congo  comprend  ses  désirs  et  entend  les  pratiduer.
  Rome  n’'a  pas  été  bätie  en  un  jour
et  il  faut  un  peu  de  temps  pour  bien  développer
  nos  diverses  mesures.  L'Etat  du  Congo,
surtout  méditerranéen,  n'’a  gueère  de  Ctes.
Aueun  esclave  ne  passant  par  Boma  ou  Banana,
        <pb n="158" />
        W  139  20

il  est  tout  naturel  du'’on  lui  demande  d'’opérer
contre  la  traite  à  DPintérieur  et  je  prévois  qu’il
pourra  le  faire  efficacement.  L’Allemagne
pourrait  donc  inviter  I’Etat  du  Congo  à  ne
rien  négliger  pour  restreindre  du  mieux  de
ses  moyens  soit  la  sortie  des  esclaves  allant
au  Soudan  par  le  Bahr  el  Gazal  soit  T’arrivée
d’'’emissaires  venantde  ces  contrées  pour  pröcher
dans  IAfrique  centrale  ce  dufils  appellent  la
guerre  sainte.  L'Allemagne  peut  en  plus  inviter
  I’Etat  du  Congo  à  agir  de  méme  sur
les  grands  lacs.

Veuillez,  Cher  Ministre,  faire  connaitre  ce
due  je  vous  Geris  au  Comte  de  Bismarck,
T’assurez  de  mes  meilleurs  souvenirs  et  me
croyez  Votre  très  affectionne

(s.)  Léopold.

8)  Ein  kleiner  Zettel  von  des  Königs
Hand:

9  novembre  1888.
Ci-joint  papiers  tres  confidentiel  à  classer.

h)  Bericht  des  Barons  Greindl  aus

Berlin  vom  13.  November  1888.
Au  Roi
,  Sire

J'ai  lu  ce  matin  à  M,  le  Comte  de  Bismarck
la  lettre  due  Votre  Majesté  a  daigné  m’adresser
le  8  de  ce  mois.

Son  Excellence  m'a  chargé  de  transmettre
à  Votre  Majeste  I’expression  de  sa  gratitude
respectucusc  pour  la  communication  due  je
lui  ai  faite.

Elle  m'a  dit  du'fElle  connaissait  déja  la
Prohibition  des  armes  et  des  munitions  et  avait
prié  M.  d’Alvensleben  d’exprimer  ses  remereiments.
  M.  le  Comte  de  Bismarck  s'est  fait
relire  deux  fois  le  passage  de  la  lettre  de  Votre
Majestée  relatif  à  la  répression  de  la  traite  à
P’intérieur  et  a  fini  par  me  prier  de  lui  en
remettre  à  titre  officicux  une  copie  non  signée
du'il  ne  déposerait  pas  aux  archives.  Je  w'ai

pas  vu  Pinconvénience  à  obtempérer  à  cette

demande.
(s.)  Greindl.

In  der  folgenden,  ohne  Unterschrift  und  Datum
von  der  deutschen  Gesandtschaft  dem  Kongostaat
überreichten  Note  erklärte  sich  Deutschland  u.  a.
damit  einverstanden,  daß  der  König  seine  Schutzmaßregeln
  gegen  den  Sklavenhandel  auf  das
Bahr  el  Ghazalgebiet  ausdehne.

i)  Note  destinée  à  tenir  lieu  d'une
communication  de  vive  voix.

(Von  der  deutschen  Gesandtschaft  überreicht.)

Le  but  de  la  déclaration  de  mise  en  état

 

de  blocus  du  littoral  continental  du  Sultanat
de  Zanzibar  est  d’'’empecher  d’'une  manieère
efficace  P’importation  d'armes  et  de  munitions
dans  HP’intérieur  de  I’Afrique  ct  de  priver  par
Ià  les  chasseurs  d’esclaves  et  leurs  alliés  des
moyens  pour  continuer  leur  métier.
Cependant  on  ne  peut  se  dissimuler  qu’on
n’arrivera  à  la  suppression  totale  de  ce  mouvement
  hostile  à  la  eivilisation  soutenu  par  les
Arabes  que  si  ces  derniers  sont  en  méme  temps
empöchés  de  se  procurer  des  esclaves  et  du
matériel  de  guerre  de  l’intérieur.  Sous  ce
rapport  le  Gouvernement  du  Congo  Serait  à
méme  de  préter  une  assistance  efficace  aux
efforts  unis  de  I’Allemagne  et  de  I’Angleterre.

1.  En  ce  qui  concerne,  d'abord  ’approvisionnement
  de  matériel  de  guerre,  le  commerce
d’armes  de  I’Etat  du  Congo  vers  la  cote  de
I  Afrique  orientale  est  prétendu  à  avoir  gagné
un  développement  très  considérable.  II  yaurait
nommément  des  factories  hollandaises,  Etablies
dans  I’Etat  du  Congo  dui  l’exerceraient.

Par  le  récent  décret  le  Gouvernement  du
Congo  a  fait  un  pas  auquel  on  ne  saurait
du’applaudir,  bien  qu’il  soit  à  craindre,  due
la  distinction  faite  pour  la  prohibition  entre
le  Haut-  et  le  Bas-Congo  ne  donne  lieu  en
pratique  à  des  difkicultés.

Outre  le  controle  des  factories  hollandaises,
il  serait  donc  très  désirable  due  le  commerce
d’armes  et  de  munitions  füt  entièrement  défendu
  en  attendant  et  jusqu’'au  rétablissement
du  calme  sur  la  cöte  orientale.

2.  Quant  à  la  traite  des  eschaves  I'Etat  du
Congo  rendrait  un  grand  service  S'il  voulait
prendre  des  mesures  Cnergiques  pour  la  supprimer
  et  s'il  voulait  particulièrement  s'appliquer
à  empächer  par  tout  les  moyens  dont  u#l  dispose
Texportation  d’esclaves  par  les  régions  des
Grands  Lacs  vers  la  cote  orientale  et  par  le
Bahr  el  Gazal  au  Soudan.

3.  II  serait  aussi  utile  si  le  Gouvernement
du  Congo  voulait  sévir  dans  son  Etat  contre
les  Cmissaires  Arabes  dui  préchent  la  guerre
Sainte.

Diese  deutsche  Note,  die  von  der  in  Wirklichkeit
  wohl  nicht  in  dem  befürchteten  Umfang  zutreffenden
  Ansicht  ausging,  daß  die  von  den
Faktoreien  der  Nieuwe  Afrikaansche  Handels  Vennootschap
  in  Banana  betriebene  Waffen=  und  Munitionseinfuhr
  den  Bewaffnungszustand  der  in
Deutsch-Ostafrika  sitzenden  arabischen  Sklavenhändler
  nennenswert  beeinflussen  könne,  genügte
aber  dem  vorsichtigen  König  noch  nicht.
        <pb n="159" />
        G  140  2

Am  26.  November  1888  erteilte  er
an  van  Eetvelde  folgende  eigenhändige
Weisung:

k)  „Je  désire  due  vous  répondiez  par  Eerit
au  Ministre  d'Allemagne  afin  due  des  pièces
officielles  constatent  bien  la  situation.  (Celd
ne  doit  pas  trop  percer  mais  voiler  le  but  que
je  poursuis.)  Ci-  joint  le  projet  de  réponse  à
faire  au  Ministre  d’Allemagne.  Veuillez  l'examiner
  avec  le  Baron  Lambermont  et  M.  Banning
et  me  faire  part  des  observations  Cventuelles
de  ces  Messieurs  et  des  vötres.  Je  suppese
du’'il  n'y  en  aura  pas  beaucoup.  II  y  aura
des  négociations  à  commencer  de  suite  aveec
les  Français  et  les  Portugais.  Je  pense  due
le  mieux  sera  due  vous  en  chargerez  les
Ministres  Belges  à  Paris  et  Lisbonne  et  qdue
vous  en  avertissiez  M.  Bourée  et  M.  E
(Name  unleserlich.)“

Das  Endergebnis  dieser  königlichen  Anweisung
war  die  kongostaatliche  Note  an  den  deutschen
  Gesandten  von  Alvensleben  vom
30.  November  1888,  die  unter  Nr.  42  auf
S.  66  bis  68  des  deutschen  Weißbuches,  das  dem
Reichstag  in  der  Session  1888/89  als  4.  Teil
vorgelegt  wurde,  zum  Abdruck  gebracht  ist.

1!)  Diese  Note  führte  zunächst  in  vorsichtiger
Weise  nochmals  den  Inhalt  der  oben  unter  i#)  erwähnten,
  ohne  Datum  und  Unterschrift  überreichten
  deutschen  Note  ausführlich  an.  Der  Punkt,
auf  den  es  dem  König  aber  besonders  ankam,
die  Zustimmung  Deutschlands  zu  der  von  ihm
geplanten  Besetzung  des  Bahr  el  Ghazal-Gebietes
schwarz  auf  weiß  nochmals  bestätigt  zu  erhalten,
wurde  vorsichtig  in  etwas  unklare  Worte  gekleidet,
  wohl  um  in  Paris  und  London  keinen
Verdacht  zu  erregen.  Der  betreffende  Passus
lautet  in  dem  Weißbuch  (S.  67)  wie  folgt:

„Der  zweite  Punkt  (nämlich  die  vom  Kongostaat
  auf  den  deutschen  Wunsch  hin  zu  ergreifenden
  energischen  Maßregeln  zur  Unterdrückung  der
Ausführung  von  Sklaven  durch  das  Gebiet  der
großen  Seen  nach  der  Ostküste  und  durch  das
Bahr  el  Ghazal-Gebiet  nach  dem  Sudan)  wird
ebensowenig  von  der  Regierung  des  Kongostaates
aus  den  Augen  gelassen  werden.  Es  sind  Maßregeln
  in  der  Ausführung  begriffen,  um  die  Okkupation
  der  Punkte  zu  sichern,  deren  Besitz  zur
Erreichung  des  von  der  Kaiserlichen  Regierung
bezeichneten  Zweckes  unerläßlich  erscheint.“

In  geschickter  Weise  wurde  diese  Note  auch
noch  dazu  benutzt,  das  Wohlwollen  der  deutschen
Regierung  bei  den  Truppenanwerbungen,  die  der
Kongostaat  zur  Durchführung  seiner  zivilisatorischen
Ausgaben  außerhalb  seines  eigenen  Gebietes  vor- 



läufig  noch  nötig  habe,  zu  erbitten  und  zu  fordern,
daß  diese  Anwerbungen,  soweit  Deutsch-Ostafrika
in  Deraacht  komme,  nicht  gestört  noch  behindert
würden.

Wenn  etwas  geeignet  wäre,  die  wahren  Absichten
  und  Ziele  des  Königs  bei  diesem  Notenaustausch
  in  ein  helles  Licht  zu  rücken,  so  ist  es
der  nachfolgende  =  Rapport  de  M.I’Administrateur
Général  au  Roi  en  date  du  5  décembre  1888“.
Der  deutsche  Gesandte  von  Alvensleben  war  von
seiner  Regierung  beauftragt-worden,  mit  der
Kongoregierung  über  die  Erlaubnis  zum  Abdruck
der  van  Eetveldeschen  Note  vom  30.  November
1888  (s.  unter  I)  in  dem  dem  Reichstag  vorzulegenden
  Weißbuch  zu  verhandeln.  Der  König
hatte  diese  Erlaubnis  zunächst  nur  unter  der  Bedingung
  einiger  Auslassungen  und  Abänderungen
des  Textes  gewähren  wollen.  Bei  der  Eile,  die
die  deutsche  Regierung  schließlich  in  dieser  Angelegenheit
  hinsichtlich  der  endgültigen  Entschließung
  der  Kongoregierung  forderte,  sah  sich
van  Eetvelde  genötigt,  in  der  Sache  auf  seine
eigene  Verantwortung  zu  handeln,  da  die  Zustimmung
  des  Königs  in  später  Nachtstunde  für
ihn  nicht  mehr  zu  erlangen  war.

m)  Rapport.

Le  Ministre  d'’Allemagne  est  venu  me  trouver
hier  soir  à  10  heures.  II  avait  rendu  compte
par  le  télegraphe  à  son  Gouvernement  de  notre
entretien  de  l’après-  midi,  il  venait  en  réponse,
de  recevoir  de  Berlin  un  télégramme  lui  enjoignant
  de  demander  l’autorisation  de  publier
ma  lettre  de  suite  dans  le  texte  original.  Les
documents  doivent  étre  imprimés  aujourd’hui
et  soumis  immédiatement  au  Reichstag.

Le  Ministre  Gtait  fort  embarrassé,  moi-meme
I’Stais  placèé  devant  l’alternative  de  faire  Cchouer
la  publication  et  de  mécontenter  le  Gouv.
allemand  ou  d'assumer  la  responsabilité
GSw’unc  réponse  due  je  n'avais  pas  le  temps  de
demander  à  Votre  Majesté.  La  publicite  à
donner  au  mandat  due  l’Allemagne  vient  de
confier  au  Roi  dans  le  Bahr  el  Gazal  constituant
  le  principaleavantage  diplomatiquc
de  cette  affaire,  jiai  cru  pouvoir  prendre  sur
moi  d'autoriser  la  publication  immédiate  et
intéegrale  de  ma  letitre.  Les  changements  duc
le  Roi  avait  désiré  y  introduire,  tendaient
Gvidemment  à  faciliter  le  suceos  de  nos  négociations
  à  Paris,  comme  cependant,  nous  entamons
  ces  négociations  beaucoup  plus  pour
plaire  à  I'Allemagne  duc  pour  yF’  trouver  un
succès,  il  ne  semble  pas  due  nous  avons,  à
les  faire  réussir,  un  intéret  aussi  considérable,
du'à  montrer  le  röle  humanitaire  de  I’Etat  du
Congo  aux  yeux  de  I’Europe.  Telles  sont  les
        <pb n="160" />
        G  141  eO#

raisons  dui  m'ont  guidé  dans  cette  circonstance
delicate  et  j'’espere  que  Votre  Majesté  daignera
les  approurer
(s.)  van  Eervelde.
Der  König  antwortete:  „Je  pense,  vu  la  eirconstance,
  que  vous  avcz  bien  fait.

Mit  diesem  Notenwechsel  hatte  der  König
seinen  Zweck  erreicht.  Er  hatte  sich  vor  einem
späteren  eventuellen  Einspruch  Deutschlands  gegen
das  an  und  für  sich  mit  dem  deutsch-kongolesischen
Vertrag  vom  8.  November  1884  nicht  streng  vereinbaren,
  von  ihm  geplante  Vorgehen  in  der  Richtung
  nach  dem  Bahr  el  Ghazal  und  die  damit  zu
bewirkende  Ausdehnung  der  Grenzen  des  Kongostaates
  nach  Norden  hin  —  über  die  Waseerscheide
des  Kongobeckens  hinaus  —  für  den  Fall  eines
etwaigen  Stimmungswechsels  gegen  ihn  in  Berlin
sichergestellt.

Wie  der  König  sich  England  gegenüber  in
bezug  auf  seine  geheimen  Pläne  auf  den  ägyptischen
  Sudan  verhielt,  beleuchtet  ein  dünnes
Dossier,  das  mit

17  (13—3B)  Expédition  de  Stanley  au
secours  d’Emin  Pacha
bezeichnet  ist.

Eine  englische  Note  vom  10.  Mai  1888  machte
dem  Kongostaat  Mitteilung  von  einem  Bericht  des
Committee  for  the  relief  of  Emin  Pascha,  dem
zufolge  das  Komitee  am  3.  Mai  1888  eine  Depesche
  von  Major  Barttelot  bekommen  habe.
Danach  stehe  im  YBambuga-Lager  am  Aruwimi
alles  gut,  man  erwarte  weitere  Träger  durch
Tippo  Tip.  Ward  sei  nach  Banana  gegangen,
von  Stanley  sei  nichts  zu  hören.

Der  Administrateur  Général  van  Eetvelde
  richtete  unter  dem  12.  Mai  1888
daraufhin  folgende  Note  an  den  König:

on)  La  Légation  Britannique  me  transmet
la  lettre  ci-jointe  relative  à  l’expédition  de
Stanley.  Ce  sont  des  nouvelles  due  le  Roi
connaissait  déja.  La  lettre  du  Comité  est,
toutefois,  intéeressante  en  ce  quelle  semble
brouver  qdu'il  est  ignorant  de  ce  qui  se  passe
au  dela  de  I'’Aruwimi  et  qu'il  ne  nourrit  pas
des  projets  téenébreux  à  notre  égard,  du  moins
de  connivence  avec  le  Foreign  Office.

LT'occasion  me  parait  bonne  pour  faire
connaftre  au  Gouv.  Britannique  due  Stanley
est  encorc  au  service  du  Roi  et  qu'il  parcourt
les  territoires  de  I’Etat.  C'est  dans  ce  sens
due  j’ai  préporé  le  projet  de  réponse  soumis
ei-  joint  à  l’approbation  de  Votre  Majesté.  Je
sais  du'i!  y  a  des  inconvenients  à  ce  que
Stanley  passe  pour  I’Agent  du  Roi,  mais  en
vue  des  événements  qui  peuvent  se  produire,

 

je  bense  due  les  avantages  sont  plus  considérables.
  II  y  a  un  intéret  majeur  à  ce  que
le  Roi  puisse,  le  cas  échéant,  sattribuer  le
profit  de  Daction  politique  de  Stanley.

J'ai  I’honneur  de  joindre  ici  3  exemplaires
d’une  carte  de  I’Afrique  qui  marque  bien  les
limites  de  I’Etat  et  reduit  à  leur  juste  proportion
  les  possessions  de  la  British  East  Africa
Co.  J’ai  fait  teinter  la  région  située  entre
I’Oubangi  et  le  4me  parallèle  nord.  Jestime,
Sire,  due  deux  exemplaires  seulement  devraient
Stre  remis  à  M.  Mackinnon,  l'un  pour  lui,
l'autre  pour  I’East  Africu  COo.  Le  charger
de  faire  connaitre  nos  limites  au  Foreign
Office,  alors  qdufelles  n’ont  été  notifices  à  celuii,
  c'est  peut-étre  s'exposer  à  dépasser  le  but.

#r)  Réponse  de  Roi  en  date  du  12/5  1888.

Je  ne  saurais  assez  louer  la  bonne  et  politique
  pensée,  qdui  vous  a  dicté  cette  dépéeche
ci-  jointe  en  projet.  J’approuve  votre  projet
sauf  deux  mots  au  crayon  pour  bien  préeiser
une  seconde  fois  ce  que  je  m'engage  à  appuyer.
Vous  ferez  bien  d'’éerire  de  suite  cette  dépéche
à  Lordivian  (den  britischen  Gesandten  in  Brücssel).
Je  ne  remettrai  qdue  deux  cartes  à  Mackinnon.

Die  Note  an  Lord  Vivian  lautete:

p  Bruxelles,  12  mai  1888.

J'ai  eu  Ihonneur  de  placer  sous  les  yeux
du  Roi-Souverain  la  lettre  par  laquelle  Votre
Excellence  a  bien  voulu  me  donner,  le  10  de
ce  mois,  des  nouvelles  récentes  concernant
Dexpédition  destinée  à  porter  secours  à  Emin
Pacha.

Sa  Majesté  m’'a  confié  l’agréable  täche  de
remereier  le  Gouv.  Brit.  de  cette  intéressante
communication.  Elle  m'a  chargé  en  meme
temps  de  D’informer  qu’elle  a  fait  télégraphier
au  Gouverneur  Général  au  Congo  de  mettre
à  la  disposition  de  Mr.  Ward  les  moyens  de
transport  dui  lui  sont  nécessaires  pour  retourner
  avec  promptitude  à  1°Aruwimi.

J’'ajouterai,  My  Lord,  due  le  Roi  sera,  en
toute  occasion  heureux  de  seconder  I’expédition
pour  secourir“)  Emin  Pacha,  entreprise  qui
A  tant  de  titres  à  ses  Sympathies,  non  seulement

  à  cause  du  but  philanthropique  qu’elle

à  en  vue,  mais  parce  qdu’elle  est  dirigée  par
Peminent  explorateur  due  Sa  Majesté  est  fière
d’avoir  à  son  service  et  qui  contribuera  encore
une  fois  à  faire  connaitre  une  partie  encore
peu  explorée  de  ses  territoires.

Sehen  wir  nunmehr  zu,  wie  der  König  in
England  vorging.  Hier  verhandelte  er  zunächst

*)  Diese  zwei  Worte  sind  vom  König  eingefügt.
        <pb n="161" />
        G  142  2O

persönlich  und  dann  durch  Stanley  mit  dem  ihm
nahestehenden  Vorsitzenden  der  Imperial  British
East  Africa  Company,  Sir  William  Mackinnon.
Man  einigte  sich  in  dem  Wunsche,  zto  come  to
an  understanding  regarding  the  delimitation
of  certain  parts  of  their  respective  spheres  of
action  in  Africa  auf  folgende  Abmachungen
(vgl.  Karte  Nr.  1):

„The  Independent  Congo  State  and  the  Imp.
British  East  Africa  Co.  agree  not  to  take  any
Political  action,  the  former  to  the  Eastward,
the  latter  to  the  Westward  of  a  line  drawn
3  miles  from  the  shore  along  the  whole  western
shore  of  lake  Albert  up  to  the  mouth  of  the
Semliki  River,  thence  following  the  course  of
this  River  to  its  exit  out  of  the  lake  Albert
Edward,  thence  the  whole  of  the  western  and
southern  shore  line  of  that  lake  to  the  centre
of  the  scuthern  shore  of  the  said  lake,  the
islands  and  the  waters  between  the  said  shore
line  and  the  meridian  of  the  centre  of  the  lake
to  be  included  within  the  limits  of  the  Indep.
Congo  State,  and  thence  from  the  centre  of
the  southern  shore  of  lake  Albert  Edward  a
straight  line  to  the  north  corner  of  lake  Tanganyika
  and  the  present  frontier  of  the  Indep.
Congo  State.

It  is  also  hereby  understood  by  the  undersigned,
  that  in  consideration  of  tlhe  Imperial
British  East  Africu  Company  agreeing  not  to
take  any  political  action  on  the  left  bank  of
the  Nile  between  Kavalli's  territory  on  the  left
bank  of  the  mouth  of  the  Semliki  River  at
the  south  west  end  of  the  Albert  Nyanza,  as
far  as  Lado,  and  the  recognition  by  the  aforesaid
  Imperial  British  East  Africa  Company  of
the  sovereign  rights  of  the  Indep.  Congo  State
Over  those  territories,  the  Indep.  Congo  State
recognizes  on  its  part  the  sovereign  rights  of
the  Imper.  British  East  Africa  Company,  from
a  line  drawn  from  the  centre  of  the  southern
shore  of  lake  Albert  Edward  straight  to  the
north  corner  of  lake  Tanganyika  —  or,  if  convenient
  to  the  Indep.  Congo  State,  a  few  miles
westerly  and  about  parallel  with  the  frontier
line  of  the  State,  and  in  that  case  so  arranged

as  not  to  impede  the  absolute  control  of  the

State  over  this  portion  of  its  territory,  which
may  lie  East  of  this  line  —  over  a  territor)
which  shall  be  on  an  average  live  miles  in
breadth  and  inclusive  of  the  district  of  Uzige
of  ten  square  miles  at  the  northern  end  of
lake  Tanganyika.

The  present  agreement  being  entered  upon
by  Sir  William  Mackinnon  on  behalf  of  the
Imperial  British  East  Africa  Company,  after

 

it  had  been  ascertained  that  the  British
Government  have  no  objection  to  it,  and
NMr.  Henry  Morton  Stanley  on  behalf  of  the
Independent  Congo  State,  and  accordingly
signed  by  them,  after  exchange  of  their  respeective
  full  powers,  and  subject  the  ratification
of  the  Independent  Congo  State  and  of  the
Board  of  Directors  of  the  said  Company  within
a  delay  of  ten  days.
In  witness  whereof  the  parties  have  hereinto
set  their  hands  this  24th  day  of  may  1890.
H.  M.  Stanley.
W.  Mackinnon.

Vor  der  Unterzeichnung  dieses  Abkommens
hatte  der  König  den  Entwurf  desselben  dem
Marquis  of  Salisbury,  Premier-Minister  und
Minister  der  Auswärtigen  Angelegenheiten,  zur
Prüfung  und  Einverständniserklärung  vorgelegt.
Daraupfhin  hatte  er  folgende  Antwort  erhalten:
May  21,  1890.

Sire  "

I  have  the  honour  to  return  the  papers
with  which  Vour  Majesty  was  pleased  to  intrust
  me.

Ihave  satisficel  myself  that  no  objections
will  be  raised  on  the  part  of  the  Foreign
Office  to  the  engagements  which  have  been
entered  into  br  Vour  Majesty  as  Head  of  the
Congo  State,  and  Sir  William  Mackinnon’s
Company.

I  have  the  honour  to  be

Vour  NMajesty's  obedient  servant
Salisbury.
H.  M.  the  King  of  the  Belgians.

Auf  diese  Außerung  hin  hatte  der  Court  ok
Directors  der  Kompagnie  das  Abkommen  am
24.  Mai  ebenfalls  genehmigt.

Am  9.  Juni  sah  sich  Salisbury  jedoch  veranlaßt,
  dem  König  mitzuteilen,  daß  nach  näherer
Prüfung  der  Einzelheiten  des  Abkommens  und
besonders  mit  Rücksicht  auf  die  von  seiten  der
Kongoregierung  mit  Frankreich  im  Jahre  1884
stattgehabten  Verhandlungen  (betreffend  das  Vorkaufsrecht)
  I  remain  fully  of  the  opinion  which  I
have  already  expressed,  that  there  is  nothing
to  which  the  British  Foreign  Office  is  entitled
to  objectc.  Aber  er  müsse  vom  Standpunkt  einer
Regierung,  die  ein  freundliches  Interesse  am
Kongostaat  habe,  doch  sagen,  daß,  wenn  aus  dem
Vertrag  nicht  mit  aller  Deutlichkeit  hervorgehe,
daß  die  Abtretung  von  Souveränitätsrechten  an
die  Kompagnie  über  gewisse  Gebiete  nicht  eine
Abtretung  von  Landgebiet  überhaupt  bedeuten
solle,  die  Abmachung  Frankreich  zu  unerwünschten
Einspcüchen  auf  Grund  des  Abkommens  von  1884
        <pb n="162" />
        Zu:  Das  Lado-u.  Bahr  el  Gazal-Pachtgebiet  des  Konsostaates.  Karte  1.  Deutsches  Kolonialblan.

Karte
zum  Abkommen  vom  20.Mai  1890

zWischen  dem

KONGOSTAAT

Cerreten  durch  Hl.  M.  STAN  LET)

und  der

INP.  BRIT.EAST  AFRICA  CO:

(vertreten  durch  Sir  W.  MackiNNON.)

  
 
 
 
  
  
   
  
 
  

--=  6-z#essmwe  zwischen  &amp;amp;en.  4Ze  SZ-#
L###z-t  2#“  22#sczar  #  Jo
Verãnitcts  recfe  zsnlaze.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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0%  0°
0
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S
55½
350
Scale  Codcvo,  7  7%  76  %
roo  J+%  0  79%  200  voo  MLES

 

Verlat  von  E.S.Mättler  u.  Sohn,  Kõnigliche  Hof  buchhandliuig,  Berlin.
        <pb n="163" />
        <pb n="164" />
        GV  143  20

Anlaß  bieten  könne.  Der  König  werde  mit  ihm
dahin  übereinstimmen,  daß  unter  allen  Umständen
ein  solcher  Einspruch  vermieden  werden  müsse.
Das  sei  durch  eine  geringe  Anderung  des  Textes
oder  durch  ein  Zusatzabkommen  zu  erreichen,  das
ausdrücklich  feststelle,  daß  die  in  dem  Abkommen
übertragenen  Souveränitätsrechte  nur  solche  seien,
die  der  Kongostaat  ohne  Verstoß  gegen  den  mit
Frankreich  1884  abgeschlossenen  Vorrechtsverkaufsvertrag
  und  an  eine  öffentliche  Gesellschaft  überhaupt
  gewähren  könne)

Zugleich  wies  Salisbury  in  diesem  vertraulichen
  Schreiben  darauf  hin,  daß  er  diese  einschränkende
  Maßnahme  auch  schon  deshalb  ernstlich
  empfehlen  müsse,  weil,  abgesehen  von  den
seitens  Frankreichs  zu  erwartenden  Schwierigkeiten,
die  Verhandlungen,  die  mit  der  deutschen  Regierung
  kürzlich  gepflogen  worden  seien,  ihm  den
Eindruck  hinterlassen  hätten,  daß  diese  would

view  with  considerable  objection  the  concession

*)  Diese  Warnung  ist  um  so  interessanter,  als
Lord  Kimberley  kaum  vier  Jahre  später  trot#  derselben
sich  nicht  abhalten  ließ,  in  dem  longolzsischenglischen
Vertrag  vom  24.  Mai  1894  im  Artikel  III  sich  jenen
bekannten  25  km  breiten  Pachtstreifen  Ian  Nordende
des  Tanganjika=  bis  zum  Edward-See  vom  Kongostaat
abtreten  zu  lassen,  welcher  Artikel  dann  auf  den  lebhaften
  Protest  Deutschlands  hin  am  22.  Juni  1894  von
den  beiden  Komparenten  zurückgezogen  werden  mußte!

In  dieser  Beziehung  sei  noch  folgendes  erwähnt:
Bei  den  Vorverhandlungen  zui  dem  deutsch-englischen
Abkommen  vom  I1.  Juli  1  dem  Zanzibar—Helgoland-Vertrag)
  war  England  daln  bemüht  gewesen,  sich
längs  der  ganzen  Westgrenze  von  Deutsch-Ostafrika
zwischen  diesem  Schutzgebiet  und  der  Ostgrenze  des
Kongostaates  einzuschieben.  Es  war  aber  dabei  auf
den  energischen  Widerstand  der  demsschen  Regierung
gestoßen.

Am  25.  Mai  1890  berichtet  der  deutsche  Botschafter
Graf  Hatzfeldt  über  eine  Besprechung,  die  er  mit  Lord
Salisbury  nach  dieser  Richtung  gehabt  hatte.  Nachdem
er  zunächst  erwähnt,  daß  dieser  mit  Rücksicht  auf  die
Interessen  der  englischen  Missionen  nicht  geneigt  sei,
in  dem  Gebiet  zwischen  Nyassa  und  Tanganjika  weitere
Konzessionen,  als  schon  geschehen,  zu  machen,  fährt
er  fort:

Da  sich  hier  vorläufig  nichts  weiter  erreichen
ließ,  wurde  nunmehr  die  streitige  Linie  westlich  vom
Victoria  Nyansa  nochmals  zwischen  uns  erörtert.
Ew.  Exzellenz  wollen  hochgeneigtest  bemerken,  daß  als
Ausgangspunkt  dieser  Grenglinie  nach  Osten  und  Westen
der  Alexandra-See  angenommen  ist.  Von  hier  aus
geht  die  Linie,  in  nordöstlicher  Richtung  dem  Kagerasluß
  folgend,  bis  zu  dem  Victoria-See,  nach  Westen
in  gerader  Linie  bis  zu  der  Kongogrenze.  Es  ergibt
sich  daraus,  daß  wir  nach  diesem  Vorschlag  von  dem
Punkt  aus,  wo  jene  Linie  die  Kongogrenze  berührt,
bis  zum  nördlichsten  Punkt  des  Tanganjika  ohne  Unterbrechung
  den  Kongostaat  berühren  würden.

Nachdem  ich  Lord  Salisbury  bis  dahin  gebracht
hatte,  machte  ich  ihn  selbst  darauf  anzmerisem  daß
durch  diese  von  ihm  als  annehmbar  bezeichnete  Linie
znsere  direkte  Verbindung  mit  dem  Kongostaat,  auf  die
wir  nicht  verzichten  könnten,  an  diesem  Punkt  her- 



#f  territory  at  the  back  of  their  own  sphere
without  their  knowledge  and  consent“.

Am  Schluß  seines  Schreibens  brachte  er  den
Entwurf  einer  Zusatzerklärung  in  Vorschlag,  die
dazu  dienen  sollte,  die  vorauszusehenden  Schwierig-=keiten
  zu  beheben,  und  in  der  ausdrücklich  auf
die  vom  Herrscher  des  Kongostaates  im  Jahre
1884  Frankreich  gegenüber  übernommenen  internationalen
  Verpflichtungen  Bezug  genommen
wurde.

Der  König  dankte  unter  dem  22.  Juni  1890
Lord  Salisbury  für  das  freundschaftliche  Interesse,
das  sein  Brief  für  den  Kongostaat  erkennen  lasse,
und  dem  er  einen  hohen  Wert  beimesse.

Er  erkannte  an,  daß,  wenn  eine  der  vertragschließenden
  Parteien  von  der  anderen  eine  genauere
  Definition  der  Konzession,  die  sie  erhalten
habe,  verlange,  die  andere  hierin  einwilligen
müsse,  vorausgesetzt,  daß  mit  einer  solchen  Defimition
  die  Konzession  der  Partei,  die  sie  gegeben

gestellt  sei,  die  Verbindung  der  englischen  Interessensphäre
  im  Süden  und  Norden  durch  die  Seern  aber,
wenn  wir  nicht  die  Freiheit  des  englischen  Handels
dort  selbst  gewährten,  bsotut.  aufgehoben  sein  würde.
Ich  knüpfte  daran  die  e,  wie  er  mir  denn,  nachdem
  er  vorhin  die  Noinen  hotet  der  freien  Verbindung
durch  die  Seen  seinerseits  betont,  den  Widerspruch  erklären
  könne,  daß  er  im  Norden  des  Tanganjika  dem
englischen  Handel  selbst  die  Tür  verschließe,  während
er  im  Süden  dieses  Sees  hartnäckig  ein  anderes
Prinzip  aufstelle  und  uns  so  große  und  unerwünschte
Schwierigkeiten  mache.  Zu  meinem  Erstaunen  erwiderte
mir  Lord  Salisburhy  gang  offen,  daß  er  selbst  diesen
Widerspruch  nicht  erklären  könne.  Im  Süden  sei  eben
der  empfindliche  Punkt  für  die  hiesige  öffentliche
Meinung,  wie  er  mir  oft  gesagt,  und  er  müsse  dort
ganz  außerordentlich  vorsichtig  sein,  wenn  er  der  Regierung
  nicht  ernste  Verlegenheiten  bereiten  wolle.

Ich  knüpfte  daran  im  Scherz  die  Frage,  ob  er  vielleicht
  einen  kleinen  Hintergedanken  habe,  indem  er  uns
nördlich  vom  Tanganjika  ein  Stück  gemeinschaftlicher
Grenze  mit  dem  Kongostaat  zugestehe,  einen  Hintergedanken,
  durch  welchen  der  mögliche  Nachteil  für  England
  ausgeglichen  werden  solle.  Dies  wurde  von  Lord
Salisbury  in  Abrede  gestellt.  Mir  schwebt  dabei,  wie
ich  gehorsamst  bemerken  darf,  der  Gedanke  vor,  ob
England  nicht  eventuell  Mittel  finden  würde,  vom  König
der  Belgier  —  Höchstwelcher  sich  jetzt  einige  Zeit  hier
aufgehalten  hat  —  in  seiner  Eigenschaft  als  Sonverän
des  K  Kongostaates  und  gegen  entsprechende  andere
Vorteile  die  Zusicherung  zu  erwirken,  daß  dem  englischen
  Handel  im  Westen  unserer  eventuellen  gemeinsamen
  Grenzen  in  irgendeiner  Form  freier  Transit
durch  den  Kongostaat  bewilligt  werden  solle.  Ob  und
inwieweit  ein  solcher  Gedanke  ausführbar  wärc,  ent-Flhn
  ich,  meiner  Beurteilung.“

sieht,  wie  der  kluge  und  scharfblickende
bentchin  #bsschafter  zwischen  der  Nachgiebigkeit  des
Lord  Salisbury  und  dem  Besuch  König  Leopolds  in
London  einen  Zusammenhang  der  Dinge  ahnte,  der
durch  das  Abkommen  zwischen  dem  König  und  der
British  East  Africa  Company  einen  Tag  vorher  in
aller  Stille  unter  dem  Segensspruch  Lord  Salisburys
bereits  zur  Tatsache  geworden  war.

3
        <pb n="165" />
        W  144  20

hat,  nicht  lästiger  falle,  als  dies  vorher  der  Fall
war.  .  Mais  dans  la  projet  de  déeclaration  due
m'a  envoyé  Votre  Seigneurie,  se  trouve  une
phrase  visant  des  engagements  qdue  j’'aurais
pris  en  188  1.  Cette  phrase  donnerait  aux  dits
engagements  une  portée  qdue  je  ne  puis  leur
reconnajftre,  et  je  suis  d'avis,  en  conséquence,
du’il  n’'y  a  pas  lieu  de  la  maintenir.

Der  König  bringt  Salisbury  eine  etwas  abgeänderte
  Erklärung  in  Vorschlag,  ohne  indessen
auf  dieser  Fassung  bestehen  zu  wollen.  Sie  lautet:

Déclaration.

La  reconnaissance  des  droits  souverains  de
la  Comp.  Imp.  Brit.  de  ’Afrique  Orientale
stipulée  en  sa  faveur  par  la  convention  du
24  mai,  sur  certain  territoire  qui  yF  est  déterminé,
  ne  sera  pas  comprise  comme  une  cession
par  I’Etat  I.  du  Congo  de  sa  scuveraineté  sur
ce  territoire,  de  duclque  manière  qdue  ce  scit
ni  au  présent,  ni  au  futur,  mais  Seulement
comme  une  concession  à  elle  faite  en  propre
et  non  transmissible  à  des  tiers,  de  tels  droits
dui  pourront  étre  régulièrement  transférés  par
le  Souverain  de  PEtat  I.  du  Congo  à  Uüne
Compagnie  publique.

Zum  Schluß  bemerkt  der  König:

'  Lf’assentement  de  la  Compagnie  I.  E.  A.
est  indispensable,  et  je  pense  due  Votre  Seigneurie
  sera  d'accord  avec  moi  pour  trouver  due
je  n’ai  pas  à  m’'en  occuper,  le  point  me  paraissant
  déjà  réglé  ou  devrait  l’etre  plus  naturelle--ment
  entre  le  Foreign  Office  et  elle  qufentre
elle  et  moi.“

(s.)  Lé60pold.

Am  9.  Juli  antwortete  Lord  Salisbury  vertraulich
  dem  König,  daß  er  mit  der  vorgeschlagenen
  Fassung  der  Erklärung,  da  sie  dem  beabsichtigten
  Zweck,  Mißverständnisse  über  den  Charakter
des  Abkommens  zu  zerstreuen,  entspreche,  einverstanden
  sei.  „It  shall  be  at  once  communicated
  to  the  COompany  with  an  intimation  that
their  acceptance  of  it  meets  with  the  approval
of  His  Majesty's  Government.=  «

Damit  war  der  Zwischenfall  erledigi.  Der
sonst  auf  diplomatischem  Gebiet  so  vorsichtige
König  scheint  es  merkwürdigerweise  unterlassen  zu
haben,  sich  davon  zu  überzeugen,  ob  Lord  Salisbury
  die  letzterwähnte  Zusage  gehalten  habe.

Auf  sein  kurzes  Antwortschreiben  an  Lord
Salisbury  vom  12.  Juli  1890  =  Lorsque  vous
me  le  ferez  dire,  je  serai  prét  f  faire  signer
la  déclaration  dont  vous  et  moi  acceptons  les
termes:  erfolgte  nichts  weiter,  und  die  Erklärung
blieb  unerledigl.

 

Am  1.  März  1892  richtete  der  englische  Gesandte
  in  Brüssel,  Lord  Vivian,  im  Auftrag  seiner
Regierung  an  die  Kongoregierung  eine  Note,  in
der  darauf  hingewiesen  wurde,  daß  die  englische
Regierung  aus  guter  Quelle  erfahren  habe,  daß
eine  belgische  Expedition  ausgerüstet  sei,  die  in
diesem  Jahr  nach  Lado  oder  einem  anderen  Ort
am  Nil  vorrücken  wolle,  um  die  einst  unter  die
Regierung  von  Emin  Pascha  gestellt  gewesenen
Länder  in  Besitz  zu  nehmen.  Daher  fordere  die
englische  Regierung  vom  Kongostaat  die  Zusicherung,
  daß  er  die  ihm  durch  die  Neutralitätserklärung
  vom  1.  August  1885  zugewiesene  nördliche
  Grenze  respektieren  und  keinen  Versuch
machen  werde,  seine  Herrschaft  über  die  westliche
Wasserscheide  des  Nils  auf  Gebiete  auszudehnen,
die  durch  das  deutsch-englische  Abkommen  vom
1.  Juli  1890  England  vorbehalten  seien.

Diese  Note  mußte  den  König  auf  Grund

seiner  im  Jahre  1890  mit  Lord  Salisbury  geführten,

  anscheinend  so  erfolgreichen  Verhandlungen
  natürlich  auf  das  höchste  überraschen.  Sie
eröffnete  einen  langen,  bis  zum  23.  August  1893
vorliegenden,  lebhaften,  von  seiten  des  Königs
immer  mit  großer  Vorsicht  und  Höflichkeit  geführten
  Meinungsaustausch  mit  der  englischen  Regierung.
  Es  würde  zu  weit  führen,  auf  den  Inhalt
  dieses  Notenwechsels  im  einzelnen  einzugehen.
Zur  Charakteristik  der  hinterhältigen  englischen
Politik  sei  hier  nur  folgendes  kurz  aus  demselben
angeführt:

Die  Regierung  des  Kongostaates  ging  den
wiederholten  Anfragen  der  englischen  Regierung
über  Zweck  und  Ziele  der  von  ihr  ausgesandten
van  Kerckhovenschen  Expedition  aus  dem  Weg,  sie
vermied  es  solange  sie  konnte,  über  diese  eine
präzise  und  klare  Auskunft  zu  geben.  Es  wurde
von  ihr  darauf  verwiesen,  daß  ihre  Neutralitätserklärung
  vom  1.  August  1885  keinen  Widerspruch
von  englischer  Seite  erfahren  habe  und  daß  das
so  als  neutral  erklärte  Gebiet  im  Jahre  1890
durch  das  Abkommen  mit  der  I.  B.  E.  A.  Co.  einer
Grenzberichtigung  unterzogen  worden  sei,  die
durch  das  Schreiben  des  Lord  Salisbury  vom
21.  Mai  1890  die  Billigung  des  Foreign  Okfice
erhalten  habe.  Daraufhin  sei  das  Abkommen  am
Geburtstag  der  Königin  Victoria,  welches  Datum
ganz  besonders  von  beiden  Parteien  dazu  gewählt
worden  sei,  unterzeichnet  worden  und  seine  Ausführung
  durch  die  Agenten  des  Kongostaates  unter
sehr  erheblichen  pekuniären  Aufwendungen  des
Staates  in  die  Wege  geleitet.  Anderseits  verlaute,
daß  Capt.  Luggard  für  die  britische  Company  den
Ruvenzori,  den  der  Staat  der  englischen  Gesellschaft
  durch  das  Abkommen  in  seinen  östlichen
Abhängen  überlassen  habe,  besetzt  habe  und  daß
somit  auch  von  britischer  Seite  die  Ausführung
        <pb n="166" />
        W  145  2d#

des  Abkommens  in  die  Wege  geleitet  sei.  Auch
die  nachträglichen  Bedenken,  die  Lord  Salisbury
in  bezug  auf  die  UÜberlassung  des  Gebietsstreifens
vom  Eduard-See  zum  Tanganjika  an  die  Company
  unter  voller  Souveränität  derselben  erhoben
habe,  seien  berücksichtigt  und  eine  dementsprechende
Zusatzerklärung  dem  Lord  Salisbury  zur  weiteren
ressortmäßigen  Behandlung  überwiesen  worden.
Man  habe  freilich  dann  von  dieser  Sache  nichts
weiter  gehört.  Nichts  aber  habe  den  Kongostaat
zu  der  Annahme  veranlassen  können,  daß  mit
diesem  Zwischenfall  die  Abmachung  ihren  definitiven
  Charakter  verloren  habe.  Dies  um  so
weniger,  als  die  von  Lord  Salisbury  vorgeschlagene
Erklärung  sich  nur  auf  Verpflichtungen  des  Staates
gegenüber  der  Company,  nicht  aber  auf  die  der
Company  gegen  den  Staat  bezogen  hätten,  die
dem  Premierminister  weder  Anlaß  zu  einer  Bemerkung
  noch  zu  einer  Kritik  geboten  hätten,  selbst
zu  einem  Zeitpunkt,  an  dem  das  deutsch-englische
Abkommen  schon  bestand,  das  aber  im  Augenblick
des  Abschlusses  des  Abkommens  des  Kongostaates
mit  der  I.  B.  E.  A.  Co.  noch  nicht  in  Kraft  getreten
  war.

Weas  den  strikten  Rechtstitel  betreffe,  so  hätten
die  englischen  Staatsmänner  im  Laufe  des  Streites
mit  Portugal  um  das  Matabele-Land  1887  bis
1889  wiederholt  erklärt,  daß  nach  der  Berliner
Kongoakte  ein  Anspruch  auf  Sonveränitätsrechte
in  Afrika  nur  auf  Grund  wirklicher  Besitzergreifung
der  betreffenden  Gebiete  mit  genügenden  Kräften,
um  Fremde  zu  schützen  und  die.  Ordnung  unter
den  Eingeborenen  aufrechtzuerhalten,  anerkannt
werden  könne.  Von  dieser  Auffassung  habe  sich
der  Kongostaat  auch  bei  seinem  Grenzstreit  mit
Frankreich  leiten  lassen,  und  sie  werde  ihr  auch
im  vorliegenden  Falle  als  Richtschnur  dienen.
Das  Abkommen  vom  1.  Juli  1890  betreffe  nur
England  und  Deutschland,  sei  auch  dem  Kongostaat
  nie  amtlich  mitgeteilt  worden  und  könne
dritten  Mächten  gegenüber  durch  die  bloße  Tatsache
  seines  Bestehens  nicht  geltend  gemacht
werden.  Im  übrigen  habe  England  bisher  nicht
die  geringsten  Schritte  zur  Besitzergreifung  der
fraglichen  Gebiete  unternommen,  und  die  Streitfrage
  könne  nach  §  12  der  Kongoakte  nicht  mit
Gewalt,  sondern  nur  durch  Vermittlung,  Schiedsgericht
  oder  durch  eine  direkte  Verständigung  gelöst
  werdem.  Nichts  in  dem  deutsch-englischen
Vertrag,  soweit  er  wenigstens  veröffentlicht  sei,
lasse  erkennen,  daß  er  mit  dem  Ubereinkommen
des  Kongostaates  mit  der  Britischen  Company
unvereinbar  sei.  Der  Kongostaat  stehe  an  der
Spitze  der  Antisklavereibewegung  in  Zentralafrika
und  verliere  keinen  Augenblick  und  keine  Gelegenheit,
  um  der  Sache  der  Zivilisation  zum  Siege
zu  verhelfen.  In  jenem  strittigen  Gebiete  herrsche

 

bisher  nur  die  Barbarei  mit  allen  sie  begleitenden
schrecklichen  Verbrechen,  und  der  Staat  sei  bisher
dort  der  einzige  Vorkämpfer  der  Zioilisation
gewesen.  ,  .  .

Der  Einwand  der  englischen  Regierung,  daß
die  B.  E.  A.  Co.  nur  über  ihr  -commercial  property,
  nicht  aber  über  „  Imperial  rightss  hätte
verfügen  dürfen,  wurde  vom  Kongostaat  an  der
Hand  der  Charter  der  Gesellschaft  zurückgewiesen.
Die  Charter  bevollmächtige  die  Kompagnie,  derartige
  Verträge,  wie  sie  ihn  mit  dem  Kongostaat
abgeschlossen  habe,  zu  betätigen.  Sie  sei  nach
der  Charter  incorporated  into  one  body  politicr
und  das  Recht,  politische  Vorträge  abzuschließen,
sei  ihr  unter  dem  einzigen  Vorbehalt,  daß  der
Staatssekretär  befragt  werde,  ausdrücklich  zugestanden.
  Sie  sei  keine  reine  Handelsgesellschaft,
sondern  ein  mit  Regierungsgewalt  ausgestattetes
Unternehmen,  dessen  Gebiet  sich  nicht  nur  auf  das
im  deutsch-englischen  Vertrag  als  unter  britischem
Einfluß  stehende  Territorium  beschränkt  habe.  Die
Charter  habe  die  Gesellschaft  vielmehr  ausdrücklich
ermächtigt,  auch  vother  territorities,  lands  or
property  in  Africa:  in  Besitz  zu  nehmen.  In
dem  Abkommen  vom  24.  Mai  1890  sei  auch  nicht
davon  die  Rede,  daß  die  Gesellschaft  dem  Kongostaat
  die  Gebiete  am  linken  Nilufer  abtrete,  sondern
  daß  sie  sich  verpflichte,  dort  keine  politischen
Handlungen  vorzunehmen  und  daß  sie  die  Souveränitätsrechte
  des  Kongostaates  auf  diese  Gebiete
  anerkenne.  Die  Rechtswirkung  dieser  Anerkennung,
  die  vorschriftsmäßig  ohne  jeden  Vorbehalt
  und  ohne  jede  Einschränkung  abgefaßt  war,
war  von  allen  späteren  Geschehnissen  unabhängig,
insbesondere  könne  die  Aufgabe  von  Uganda  seitens
der  Britischen  Gesellschaft,  von  der  die  Englische
Regierung  dem  Kongostaat  bei  Gelegenheit  dieses
Notenaustausches  offiziell  Mitteilung  gemacht
hatte,  keinen  Einfluß  auf  die  Existenz  und  den
Bestand  der  dem  Kongostaat  einmal  übertragenen
Rechte  haben.  In  der  Charter  der  Gesellschaft
sei  die  Bestimmung  enthalten,  daß  diese  zurückgezogen
  werden  könne,  wenn  die  Gesellschaft  die
Bedingungen  überschreite.  Nichts  aber  habe  darüber
  verlautet,  daß  die  Britische  Regierung  daran
gedacht  hätte,  die  Charter  aufzuheben,  als  die
Gesellschaft  am  24.  Mai  1890  den  Vertrag  mit
dem  Kongostaat  unter  Billigung  Lord  Salisburys
abgeschlossen  hatte.  Der  Kongostaat  sei  in  der
ganzen  Angelegenheit  so  korrekt  wie  möglich  gegenüber
  England  vorgegangen.  Es  sei  wohl  ohne
jeden  Vorgang  in  der  Geschichte,  daß  ein  Staatsoberhaupt,
  nachdem  es  seine  Pläne  dargelegt  und
die  Zusicherung  erhalten  habe,  daß  man  nichts
gegen  dieselben  einzuwenden  habe,  zwei  Jahre
später,  als  es  sie  zur  Ausführung  bringt,  aufgefordert
  wird,  sich  zurückzuziehen,  als  obes  ohne

37
        <pb n="167" />
        W  146  2C

Recht  und  gegen  das  Recht  gehandelt  habe.
Jetzt  werde  das  als  eine  feindselige  Handlung
gegen  England  bezeichnet,  wofür  eine  ausdrückliche
  schriftliche  Billigung  des  britischen  Premierministers
  vorliege.  Wenn  England  jetzt  behaupte,
daß  der  Kongostaat  besser  daran  tue,  seine  Mittel
und  Kräfte  gegen  die  aufrührerische  Bewegung
im  Tanganjikagebiet  als  im  Norden  zu  verwenden,
so  sei  darauf  hinzuweisen,  daß  der  Kongostaat
seine  Bemühungen  gegen  alle  diejenigen  Punkte
richte,  wo  die  Barbarei  drohe.  Um  aber  die
Gefahr  in  Manjema  zu  bekämpfen,  sei  es  erforderlich
  gewesen,  die  dortigen  Sklavenjäger  um
jeden  Preis  von  einer  Verbindung  mit  den  Mahdisten
  abzuschneiden,  eine  Möglichkeit,  auf  die  bereits
  im  Jahre  1888  die  deutsche  Regierung
hingewiesen  habe.  Diese  Gefahr  einer  Vereinigung
  der  arabischen  Sklavenjäger  im  Süden  mit
den  mahdistischen  Horden  im  Norden  beseitigt  zu
haben,  sei  ein  Schritt,  zu  dem  alle  Freunde  der
Zivilisation  sich  beglückwünschen  müßten.  Unrichtig
sei  auch  die  englische  Behauptung,  daß  der  Kongostaat
  die  Wohltaten  der  Bestimmungen  des  §  12
der  Kongoakte  verwirkt  habe,  weil  er  durch  die
Entsendung  der  van  K  ·
„appel  aux  armes:  unternommen  habe.
Expedition  habe  keineswegs  das  Ziel,  den  bebestehenden
  Konflikt  mit  Gewalt  zu  lösen.  Sie
sei  vor  Entstehung  des  Streitfalles,  zur  Zeit,  als
man  versicherte,  daß  keine  Einwendungen  von
seiten  Englands  zu  erheben  seien,  entsandt  und
es  könnten  ihr  keinerlei  feindliche  Schritte  gegen
englische  Untertanen  nachgewiesen  werden.  Die
Bestimmungen  des  §  12  der  Kongoakte  seien  vom
Kongostaat  nicht  verletzt  und  er  sei  nach  wie  vor
zu  Verhandlungen  bereit.

Denn  schon  gleich  bei  Beginn  des  Streitfalles
hatte  sich  der  Kongostaat  am  23.  April  1892
bereit  erklärt,  über  eine  anderweitige  Regelung
der  Grenze  zu  verhandeln.  Er  hatte  vorgeschlagen,
die  Grenze  vom  Schnittpunkt  der  deutsch-englischen
Grenze  mit  dem  30.  Meridian  diesem  Meridian
bis  zum  Zusammentreffen  mit  dem  Semliki  folgen
Au  lassen.  Dann  solle  die  Grenze  längs  dieses
Flusses  bis  zu  seiner  Mündung  in  den  Albert-See
  verlaufen,  von  da  längs  des  Süd=  und
Westufers  des  Sees  bis  nach  Nsabe  führen,  dann
dem  Parallel  dieses  Punktes  bis  zu  dessen  Zusammentreffen
  mit  der  Wasserscheide  des  Kongo-Nil
  folgen  und  solle  diese  Wasserscheide  weiterhin
nach  Westen  die  Grenze  zwischen  der  Interessensphäre
  des  Kongostaates  und  England  bilden.
England  hatte  aber  alle  Verhandlungen  über  eine
Grenzregulierung  abgelehnt  und  die  bedingungslose
  Zurückziehung  der  van  Kerckhovenschen  Expedition
  gefordert.  Eine  Teilung  des  Besitzstandes
am  Albert-See  sei  nach  den  in  Uganda  gemachten

Diese

 

Erfahrungen  mit  schweren  Unzuträglichkeiten  und
nicht  geringen  Gefahren  verbunden.  Die  Seebevölkerung
  müßte  in  einheitlicher  fester  Hand
gehalten  werden,  und  dürfe  ihr  nicht  Gelegenheit
geboten  werden,  sich  durch  Flucht  auf  neutrales
Gebiet  der  Verfolgung  zu  entziehen,  falls  Unordnungen
  ausbrächen.

Bei  der  Kontroverse  mit  dem  Kongostaat
bildete  auf  seiten  Englands  die  immer  wiederholte
  Behauptung  den  Hauptstützpunkt,  daß  Lord
Salisbury  in  seinem  Schreiben  an  den
König  vom  21.  Mai  1890  nur  seine  Privatansicht
  ausgesprochen  habe  und  daß  zur  Betätigung
  eines  solchen,  die  großbritannischen  Interessen
  stark  berührenden  Vertrages  eine  Konvention
zwischen  H.  M.'s  Government  und  dem  Kongostaat
  erforderlich  gewesen  sein  würde,  ein  solcher
bestehe  aber  nicht.  Die  B.  E.  A.  Co.  als  eine
Handelsgesellschaft  sei  nicht  berechtigt  gewesen
politische  Rechte  auf  den  Kongostaat  zu  übertragen,
dazu  würde  eine  direkte  Handlung  der  Britischen
Regierung  erforderlich  gewesen  sein.  Der  Vertrag
  mit  Sir  W.  Mackinnon  sei  über  sein  Anfangsstadium
  nicht  hinausgekommen  und  unvollständig
geblieben,  die  Britische  Gesellschaft  habe  weder
einen  Hafen  am  Tanganjika,  noch  einen  Weg  von
diesem  zum  Edward-See,  noch  ein  Gebiet  außerhalb
  der  britischen  Interessensphäre  erlangt.  Durch
das  deutsch-englische  Abkommen  vom  1.  Juli  1890
sei  die  westliche  Wasserscheide  des  Nil  in  britische
Interessensphäre  übergegangen  und  kein  fremder
Staat  könne  dort  ohne  Zustimmung  der  englischen
Regierung  Besitzergreifungen  vornehmen.  Im
übrigen  ergeben  sich  die  Einwendungen  der  englischen
  Regierung  leicht  aus  den  oben  angeführten
Gegenausführungen  des  Kongostaates.

Es  mochte  ja  stimmen,  daß  die  Sache  nach
englischen  Regierungsgrundsätzen  nicht  geschäftsordnungsmäßig
  behandelt  war  und  daß  kein
schriftliches  Votum  des  Unterstaatssekretärs  des
Foreign  Office  sowie  des  betreffenden  Abteilungsleiters
  vorlag,  so  daß  Lord  Salisbury  staatsrechtlich
  nicht  bevollmächtigt  war,  seine  Briefe  vom
21.  Mai  und  vom  9.  Juni  1890  an  den  König
zu  schreiben.  Aber  wen  traf  dann  die  Schuld
und  wer  hatte  den  Nutzen  aus  dieser  Unterlassung?
Jedenfalls  ist  der  Vorgang  für  die  Beurteilung
der  Aufrichtigkeit  der  englischen  Politik  sehr
lehrreich.  Erbaulich  ist  es  zu  sehen,  wie  die
Regierung  Lord  Salisburys  seine  frühere  Meinungsäußerung
  nun  selbst  desavouierte  und  als
ein  privates,  gänzlich  unverbindliches  Gutachten
des  Premierministers  und  Leiters  des  Foreign
Okkioe  hinstellte.  Augenscheinlich  war  nach  dem
Grundsatz  verfahren  worden,  daß  auf  einen
Schelm  anderthalb  gehören.

Offenbar  hat  aber  die  britische  Regierung,
        <pb n="168" />
        Deutsches  Kolonialblaft.

Zu:  Das  Lado-u.Bahr  elhazal-Fachlsebiet  des  Kangostaales.  Karte  2.
30“

    
     
  

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INDEP’EMDENT  CONGCGO  STAITE

SIGNED  MAN  la,  1894.

 

 

 

 

  
 
  

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H.  M.  ing  Leopolo  I  under  acrcticse  M..
*  AFRICA  rerritories  or  uhich  Great  britain  frants  a  lease,  to
LANCANIILA  MM.  Kinę  Leonold  I  and  his  SUCCESSOIS,  under  articse  T.  .
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Verlas  von  E.S.  Mätier  u.  Sohn,  Königiche  Hlofbuchhandlung  Berlin.
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        &amp;amp;  147  U

als  es  trotz  aller  ihrer  Einschüchterungsversuche
gegenüber  dem  Kongostaat  endlich  doch  zu  Grenzverhandlungen
  und  zu  dem  englisch-kongolesischen
Vertrag  vom  12.  Mai  1894  kam,  diesen  ihren
zunächst  gänzlich  ablehnenden  Standpunkt  nicht
aufrecht  erhalten  können."')  Denn  wenn  in  diesem
Vertrag  vom  Kongostaat  zunächst  nichts  mehr  erreicht
  wurde,  als  daß  England  anerkannte,  daß
die  Interessensphäre  des  Kongostaates  im  Norden

*)  In  dem  Blaubuch  Africa  Nr.  4  (1891)  Papers
relating  to  the  Agreement  between  Grent  Brituin  and
Ilis  Majesty  the  King  of  the  Belgians,  Sovereign  of
ihe  Ind.  State  of  the  Congo,  signed  ut  Brussels,  May  12,
189.1,  wird  über  die  Vorgeschichte  dieses  Abkommens
ziemlich  flüchtig  und  schämig  hinweggegangen.  In  dem
eriten  dort  zum  Abdruck  gelangten  Dokument,  einem
Erlaß  des  l-  aal  of  Kimberlex  an  den  englischen  Konsul
in  Zanzibar,  Mr.  Hardinge,  vom  23.  Mai  1891
heißt  es:

When  Her  Alajest##’'s  Government  decided  upon
ussuming  the  Protectorate  of  Uganda,  it  heceame  incumleent
  on  them  to  Consider  e  bposition  of  Grent.
Britain  as  regards  thut  part  of  the  British  sphere
describell  in  ihe  Anglo-German  Agrecement  aus  the
western  watershed  of  the  Nilc.  It  was  understood
that  in  1890  arrangements  werc  made  betucen  the
Administrutor  of  the  Congo  Free  State  and  the  late
Sir  W.  Aluckinnon,  under  which  the  Enst  Africa
Companx  ugrecc  to  waive  in  favour  of  the  Frcc  Stute
anx  powers  wich  #u  might  acquire  in  the  territorr
so  deseribed  as  a  Charterec#l  Company,  administering
in  the  British  spherc  with  ihe  sanction  of  the  Crown.
The  documents  recording  whatever  arrangements  mar
hure  been  concluded  were  not  officiullv  communientel
to,  hor  sanctioned  br.  Her  Mujesty  s  Government,  and
obriousl  could  noi  have  validit  without  that  sanclion.
  The  Free  State  Adwinistration,  howewer,
appears  to  have  considered  that,  in  virtuc  of  these
arrungements,  it  was  justilied  in  sending  ckbloring
parties  into  the  territor  affected  br  them  e  cxbeditions
  are  believed  to  harc  trarclled  over  n  con-Sidcrable
  portion  of  ihe  terriory,  and  it  appears  that
their  leaders  made  Trealies  and  established  posts.

Her  Alajest’s  Ainister  at  Brussels  wus,  from
time  to  time,  dircctel  to  point  out  that.  thongh  Her
Majest'’s  Gorernment  had  no  accurate  information
as  to  the  destination  and  Proceedings  of  thesc  expeditions.
  ihe  territorr  thus  explored  was  well  known
to  be  included  in  the  British  sphere  of  influence.

Her  AMujest#'s  (iovernment,  in  examining  this
situntion  in  conncction  with  the  Drotectorate  of
UV'igandu.  desired,  in  order  to  put  an  end  to  all  controversy
  as  to  these  preceedings,  to  urrive  at  an  arrangement
  which  would  be  satisfactorr  to  both  partics.
They  could  not  fail  to  recognize  the  saerifices
which  had  been  made  in  endenvouring  to  open  up  the
countrxs  by  His  Alajesty  the  King  of  the  helgians,
whose  efforts  to  promote  the  eivilization  h  Africa
have  commanded  their  warm  sympathy.  )-His
  Majesty  they  found  him  WW#-osed

  to  enter  into  an  arrangement  uhich,
n  cnabling  him  to  continue  the  work  he  had
commenced,  would  record  his  recognition  of  the
Position  of  reat  Britain  in  her  spherc,  and  of  such
claims  as  Egypt.  und  throngh  her  Turker,  mar  have
40  the  Edunlorial  Provinecs  whose  administration  was
abandoned  owing  to  the  cyncuntion  of  the  Sondan.“

 

der  deutsch-englischen  Grenze  im  Gegensatz  zu  den
Bestimmungen  der  Neutralitätsakte  vom  1.  August
1885  durch  den  30.  Meridian  bis  zu  dessen
Schnittpunkt  mit  der  Wasserscheide  des  Nil  und
dann  weiter  nach  Nordwesten  durch  diese  selbst
gebildet  werde,  so  erlangte  er  doch,  abgesehen
von  dieser  nicht  unbedeutenden  Gebietserweiterung
im  Westen  des  Albert  Sees,  jene  bekannten  beiden
Pachtgebiete  im  Nilgebiet,  die  sich  aus  dem  Vordringen
  van  Kerckhovens  und  seiner  Nachfolger
in  jene  Gebiete  ergaben.  Über  den  Gang  der
mündlichen  Verhandlungen,  welche  zu  diesem  oben
genannten  ersten  Grenzabkommen  des  Kongostaates
mit  England  führten,  war  in  den  Dossiers  kein
Protokoll  zu  finden.  Die  beiden  Pachtgebiete,
das  östlichere  auf  die  Lebenszeit  des  Königs,  das
andere  auf  die  Dauer  der  Herrschaft  der  coburgischen
  Dynastie  in  Belgien  beschränkt,  wurden
im  Westen  durch  den  25.°  ö.  Gr.,  im  Norden
durch  den  10.  Parallel,  im  Osten  durch  den  Nil
und  im  Süden  durch  die  Kongo-Nil  Wasserscheide
begrenzt,  durch  den  30.5  ö.  Gr.  aber  voneinander
geschieden.  Das  zweite  Pachtgebiet  umfaßte
außerdem  einen  kleinen  25  km  breiten  Streifen
bei  Mahagi  am  Albert-See  (s.  Karte  Nr.  2).

Es  ist  schwer  zu  deuten,  welches  die  geheimen
Triebfedern  und  Beweggründe  waren,  die  die
englische  Regierung  zunächst  zu  der  Billigung  des
Vertrages  Leopolds  mit  der  I.  B.  E.  A.  Co.  veranlaßten.
  Ohne  nähere  Kenntnis  des  Standes
der  deutsch  -englischen  Verhandlungen  über  eine
allgemeine  Festsetzung  der  gegenseitigen  Interessensphären
  in  Afrika,  die  am  1.  Juli  zustande  kamen,
während  und  zu  Beginn  der  letzten  Junidekade
des  Jahres  1890  ist  eine  Lösung  dieser  Frage
unmöglich.  Wollte  Lord  Salisbury  mit  der
Billigung  des  Stanley-Macki  nur
einen  unbequemen  Gratulanten  zum  Geburtstage
der  Königin  (24.  Mai)  mit  einem  jederzeit  zerreißbaren
  Scheinvertrag  befriedigen?  Oder  war
es  schon  damals  die  Absicht  der  englischen  Staatsleitung,
  mit  Zuhilfenahme  der  leopoldinischen  Pläne
an  den  westlichen  Nilufern  ein  zeitweiliges  Puffersystem
  gegen  das  Vordringen  Frankreichs  nach
dem  Niltal  zu  errichten,  das  einem  weitblickenden
Staatsmann  in  seinen  ersten  Anfängen  bereits
erkennbar  sein  konnte?

Wie  man  sieht,  waren  die  Verhandlungen
zwischen  London  und  Brüssel  in  Wahrheit  doch
etwas  anders  verlaufen,  als  die  englische  Regierung
  in  diesem  Dokument  dem  Parlament  vorzuspiegeln
  für  gut  fand.

Das  Bekanntwerden  des  Abkommens  vom
12.  Mai  1894  erzeugte  in  der  Tat  in  den  kolonialen
  Kreisen  Frankreichs  eine  große  Erregung.
Der  Deputierte  Deloncle  veranlaßte  einen  Beschluß
  der  Kammer,  der  die  französische  Regierung
        <pb n="171" />
        W  148  20

aufforderte,  ihr  umgehend  einen  gedruckten  Bericht
über  den  Stand  der  Verhandlungen  mit  dem
Kongostaat  und  über  die  wegen  des  Niltals  vorhandenen
  Staatsverträge  vorzulegen.

Dossier  Bahr  el  Ghazal  44—2.  Der  französische
  Gesandte  richtete  unter  dem  27.  Mai  1894
au  den  Kongostaat  im  Auftrag  seiner.  Regierung
folgende  Note:

Le  scussigné  .  .  ,  a  reçu  l'ordre  de  son
Gouvernement  de  faire  savoir  à  S.  E.  M.  le
comte  de  Grelle-Rogier,  Sec.  d'’Etat  pour  les
Aff.  Etr.  de  Etat  1.  du  Congo,  duc  le  Gouv.
Français,  après  avoir  pris  connaissance  de
TF’arrangement  intervenu  le  12  de  ce  mois  entre
le  Gouv.  de  la  Grande-Bretagne  et  le  Gouv.  de
I’Etat  I.  dans  la  region  des  Grunds  Lacs  et
du  Haut-Nil,  se  trouve  dans  lobligation  de

 

formuler  les  reserves  les  plus  expresses  à

Tégard  d’'un  acte  dont  les  stipulations
Paraissent  en  contradiction  tant  avcc  les

accords  dui  existent  entre  la  France  et  1'Etat  I.
du’avec  la  situation  internationale  de  certaines
contrées  du  basin  du  Haut-Nil.
(S.)  Bourée.

Mit  den  etwas  dunkeln  Schlußworten  dieser
kategorischen  Note  waren  die  Rechte  Agyptens
und  indirekt  der  Türkei  als  der  Schutzherrin
Agyptens  über  den  ägyptischen  Sudan  sowie  die
Aufrechterhaltung  der  Integrität  des  ottomanischen
Reiches,  an  welcher  Fiktion  die  französische  Politik
damals  noch  festzuhalten  für  gut  fand,  gemeint.

Die  Dossiers  enthalten  keine  Angaben  über
den  Gang  der  Verhandlungen  des  Kongostaates
mit  Frankreich,  die  die  zitierte  französische  Note
alsbald  unvermeidbar  machte.“)  Ob  sich  der  König

*)  Aus  anderen  Akten  ist  aber  zu  ersehen,  wie  der

issn  rer  gegenüber  die  Uberschreitung  des

n.  Br.  r  gte

Der  ch  8  des  Vertrages  vom  5.  Februar  1885
legte  die  Grenze  zwischen  den  beiden  Stgatsgebieten
fest,  sowejt  sie  damals  aneinander  grenzten,  d.  h.
zum  17.9  ö.  Gr.  Weiter  östlich  grenzte  der  Liodabt
im  Norden  nicht  an  französisches  Gebiet,  weil  es  ein
solches  damals  noch  nicht  gab.

Die  Tragweite  des  §  5  bezog  sich  nicht  darauf,
die  beiderseitigen  Gebiete  n#bzugrenzen,  sondern  es  sollte
dieser  Paragraph  nur  darlegen,  inwieweit  Frankreich
auf  Grund  der  dem  Vertrag  beigefügten  Karte  die
Neutralität  des  Besitzes  der  Association  Internationale
anzuerkennen  bereit  war.  Diese  in  §  5  angegebenen
Grenzen  waren  aber  nicht  für  alle  geiten  unwiderruflich
  festgelegt.  Sie  stellten  nur  den  Besitz  der
Association  zu  joner  Zeit  dar,  der  sich  durch  spätere
Verträge  oder  durch  Neubesetzungen  von  Gebieten  jederzeit
  ändern  konnte.  Die  wirklichen  politischen  Grenzen
des  Kongostaates  wurden  durch  förmliche  territoriale
Abmachungen  mit  den  Nachbarstaaten  bestimmt.  So
fielen  die  Grenzen  des  Gebietes,  das  der  Kongostaat
am  1.  August  0%  Frankreich  als  neutrales  Gebiet
notifizierte,  nicht  völlng  mit  denjenigen  zusammen,  auf
die  sich  der  §  5  des  französisch-kongolesischen  Vertrages

 

in  dieser  Angelegenheit  mit  der  Bitte  um  Hilfe
und  Unterstützung  nach  London  gewendet  hat,  ist
nicht  zu  erkennen.  Jedenfalls  ward  die  englische
Regierung  über  den  Gang  der  Verhandlungen
zwischen  dem  König  und  der  französischen  Regierung
  durch  ihren  Pariser  Botschafter  täglich  auf
dem  laufenden  gehalten,  tat  aber  nichts,  um  dem
König  zu  helfen.

Das  geht  aus  einer  Note  Salisburys  an  den
Kongostaat  vom  11.  Dezember  1896  (Dossier
Bahr  el  Ghazal  44—2  Documents  diplomatidues
  III)  hervor,  in  der  es  heißt:

„Le  Gouv.  de  Sa  Majesté  eut  connaissance
des  grandes  lignes  de  l’arrangement  avec  la
France  uvant  qu’il  fut  complet,  et  ne  s'opposa
pas  au  désir  de  Sa  Majesté  le  Roi  des  Belges
de  le  signer,  mais  le  Gouv.  Britannique  ne  prit
bart  à  cet  arrangement  en  aucune  maniere,  et
in  annonça  au  Parlement  le  16  acüt  1894,  due
le  territoire  situk  au  Nord  de  Lado  et  dans  le
vorsant  oecidental  du  Bassin  du  Nil  restait
compris  dans  la  sphère  T'influence  Britan--niqduc,
  sous  la  réserve  des  droits  de  la  Turquie
et  de  I’Egypte,  comme  avant  la  signature  de
’arrangement.“")

bezog.  Indem  die  französische  Regierung  von  dieser
Notisikation  ohne  jede  Bemerlung  Kenntnis  nahm,  erkannte
  sie  selbst  an,  daß  die  Grenzen,  innerhalb  deren
sie  die  Associarion  anerkannt  hatte,  nicht  für  alle  Zeiten
unveränderlich  seien.  Das  Protokoll  von  1887  ist  an
sich  schon  der  beste  Beweis  dafür,  daß  die  französische
Regierung  den  4.  Parallel  nicht  als  unbedungte  Grenze
des  Besitzes  des  Kongostaates  Frankreich  gegenüber
ansah.  Wenn  sie  geglaubt  hätte,  unbedingte  Rechte
auf  die  Gebiete  nördlich  des  4.  Parallel  zu  haben,  so
würde  sie  doch  höchst  wahrscheinlich  nicht  dem  Kongostaat,
  ohne  eine  Entschädigung  zu  fordern,  die  Gebiete,
die  sich  möglicherweise  im  Osten  des  Ubangi  befinden
konnten,  überlassen  haben.  Anderseits  würde,  wenn
es  zutreffend  gewesen  wäre,  daß  der  Kongostaat  vom
4.  Parallel  durch  den  Bertrag  vom  5.  Februar  1885
unbedingt  begrenzt  wird,  es  vollständig  überflüssig  gewesen
  sein,  daß  Frankreich  in  dem  Protokoll  von  1887
anführte.  daß  der  Kongostaat  keinerlei  politische
Rechte  im  Norden  dieses  Parallels  auf  dem  rechten
Ufer  des  llbangi  auszuüben  habe.

*)  Der  König  hatte  alsbald  nach  Abschluß  des  Vertrages
  mit  England  vom  12.  Mai  1894  die  wirtschaftliche
  Ausbentung  der  ihm  soeben  überlassenen  Pachtgebiete
  der  von  ihm  gegründeten  Sociécté  Générale
Alricaine  übertragen.  Der  Vertrag  vom  25.  Juli  1894
bestimmte,  daß  die  Gesellschaft  berechtigt  sein  solle.
Kautschuk,  Gummi,  Ropal,  Elfeubein,  Straußenfedern
und  andere  Produkte  zu  sammeln,  Bergbau  zu  betreiben
  und  Pflangungen  von  Kaffee,  Tabak  usw.  anzulegen.
  Hierbei  sollten  aber  die  Hechue-  und  Interessen
der  Eingeborenen  geschont  und  ihnen  die  Gelegenheit,
Holz  zu  sammeln  und  *  Kulinren  auszudehnen,  nicht
beschnitten  werden.  Die  Gesellschaft  hatte  alle  gesetzlichen
  Stenern  und  Abgaben  zu  nuagen  sowie  für  jedes
Kilogramm  Kautschuk  0,30  Cents  Domanialgebühr  zu

ichten.

entri  ár  4
umittelbar  darauf,  am  1.  August  1894,  schloß  der
Bankier  Alex.  Brown  de  Tiège  namens  der  Société
        <pb n="172" />
        Zu:  Das  Lado-u.Bahr  el  Chazal-Fachtgebiet  des  Konostaates.  Karte  3.

2.

26%

22  289

22  2%

 

   
       
   

 

 
 

L1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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6  -  *  7  6
"  7“5  2  7*  7  7  7.  2

BAHR  EL  GHAZAL-  uND  LADOGESBIET.

Verlazz  von  E.S.  Milller  u.Schm,Höni##iche  Hoftuchhandlung,  Berlin.

Skizze  der  zwei  Fachtgebiete
        <pb n="173" />
        <pb n="174" />
        GV  149  20

Dossier  Bahr  el  Ghazal  44,  9—12.  In
einem  Schreiben  des  Barons  C.  Goffinet,  der
als  Vertrauter  des  Königs  und  als  Intendant
de  la  Liste  Civile  du  Rol  die  Sachlage  sicher
sehr  gut  kannte,  an  den  Mr.  John  Williamson
Johnston,  in  Firma  Little  &amp;amp;  Johnston,  Brokers,
London  E.  C.  46  Leadenhall  Str.,  den  Geschäftsführer
  der  beiden  unten  genannten  Konzessions-Gesellschaften
  in  dem  Bahr  el  Ghazal-Pachtgebiet,
heißt  es  unter  dem  8.  August  1900:

„En  réponse  à  la  note  due  vous  m'avcz
adresseé  (4.  8.  1900),  jfui  Phonnceur  de  vous  faire
connaitre  qu’avant  de  signer  le  traitée  du
14  noüt  1894  avec  la  France,  nous  en
avons  avisé  le  Gouv.  Anglais  et
duc  e'’est  abandon  oaü  nous  a  alors
IlnissEs  I  Angleterre  agui  nous  a  obligé
à  signer.  Un  tel  abandon  M’'êtait  pas  légal  de
la  part  de  l’Angleterre:  celui  qui  donne  à  bail
doit  maintenir  le  bail  à  celui  auqduel  il  l'à
acrordé.  Loin  de  pouvoir  nous  adresser  des
reproches  ou  tirer  argument  du  traité  du
14  aoũt  contre  nous  l’abandon  on  I'Angleterre
nous  a  laissé,  nous  donne  le  droit  à  des
revendications  contre  elliel  *7•

(„nérale  Africaine  mit  dem  Londoner  Schiffseigner
und  Broker  John  Williamson  Johnston  namens  einer
englischen  Kapitalistengruppe  einen  Vertrag,  nach  dem
erstere  ihre  Rechte  auf  zwei  von  Johnston  in  England
zu  gründende  Gesellschaften,  die  Brilish  Tropical  Africa
Co.  Lim.  und  die  Anglo-Belgian  Africn  C0.  Lim,  übertrug.
  Das  Gebiet  der  ersten  Gesellschaft  sollte  vom
10.56  bis  7.6  nördl.  Br.,  das  der  zweiten  vom  7.0  bis
etwa  zum  5.022  sich  erstrecken,  der  Rest  des  Gebietes
war  der  Société  Genéralc  Africaine  vorbehalten.  (Siehe
Karte  Nr.  3.)  Das  Anfangskapital  jeder  Gesellschaft
betrug  100  000  L,  wovon  die  Hälfte  in  bar  zu  erlegen
war,  die  andere  in  „#.actions  entièrement  liberées“-  bestand.
  Das  Erträgnis  war  an  beide  Aktienarten  gleichmäßig
  zu  verteilen.  Johnston  erhielt  12  v.  H.  der  befreiten
  Aktien  als  Entgelt  für  seine  Bemühungen  zugesichert.
  Weiter  wurde  ausbedungen,  daß  von  etwa
gegründeten  besonderen  Minengesellschaften  der  König
ie  Hälfte  der  ausgegebenen  befreiten  Aktien  überwiesen
  erhalten  solle.  Von  sonstigen  etwa  zu  gründenden
  Tochtergesellschaften  solle  der  König  10  v.  H.,  die
Muttergesellschaft  ebenfalls  10  v.  H.  gratis  erhalten.

Wegen  der  Mahdi-Wirrnisse  konnten  beide  Gesellschaften
  ihre  Tätigkeit  vorläufig  nicht  aufnehmen.  Gleichsam
  als  Entschädigung  bierfür  überwies  der  König  am
15.  Juli  1896  an  Johnston  12  000  ha  und  an  Brown.
6000  ha  am  oberen  Akka  südlich  der  Wasserscheide  im
liele-Bezirk.

Als  nach  Wiederherstellung  der  Ordnungi  im  Sudan
Johnston  am  29.  Juni  1900  dem  Foreign  Office  Mitteilung
  von  dem  Bestehen  der  Gesellschaften  machte  und
um  Zulassung  zu  dem  Gesellschaftsgebiet  via  Nil  bat,
erkannte  dasselbe  die  Berechtigung  der  Gesellschaften
nicht  an,  da  ihr  das  französisch-kongolesische  Abkommen
vom  14.  August  1891  entgegenstehe  und  der  König  in
dem  größten  Teil  des  ehemaligen  Pachtgeienes  keine
Rechte  mehr  h

In  einem  babe  ofschreiben  des  Chairman  der  beiden

gierung  in  der  Folge  viele  Unannehmlichkeiten.

 

Infolge  des  starken  Druckes,  den  der  französische
  Minister  des  Auswärtigen  Hanotaux  auf
den  König  ausübte,  kam  am  14.  August  1894
in  Paris  das  neue  Abkommen  mit  Frankreich
zustande,  dessen  erster  Artikel  besagte:  -

La  frontière  entre  l'Etat  I.  du  Congo  et  la
colonie  du  Congo  frangçais,  après  avoir  suivi  le
talweg  de  l'Ubangi  jusqu'au  confluent  du
Bomu  et  du  Uelle,  sera  constituẽe  ainsi  qu'il
suit:

1°  Le  talweg  du  Bomu  jusqufaà  sa  scurce.

2°  Une  ligne  droite  rejoignant  la  eréte  de
partage  des  caux  entre  les  bassins  du  Congo
et  du  Nil.

partir  de  ce  point,  la  frontière  de  I’Etat  I.
est  constituée  par  la  dite  erste  de  partage  jusqu'a
  son  intersection  avec  le  30e  degré  E.  G.

Der  Artikel  4  bestimmte:

I.Etat  I.  s'engage  à  renoncer  à  toute  occupation
  et  à  n’'exercer,  à  F’avenir,  aucune  action
politique  d'aucune  sorte  à  I’'Ouest  et  au  Nord
FT’'unc  ligne  ainsi  déterminée:  Le  30e  degré  Gr.
à  partir  de  son  intersection  avec  la  ereéte  de
partage  des  eaux  des  bassins  du  Congo  et  du
Nil,  jusqu'au  point  on  ce  méridien  rencontre
le  parallete  5  30/°,  puis  ce  parallöle  jusqu'
  au  Nil.

Gesellschaften  an  das  Foreign  Office  vom  5.  September
  1900  wies  Sir  Lepel  Griffin,  ein  alter  englischer
Ex-Diplomat,  darauf  hin,  daß,  wenn  England  den
Kongostaat  zntersiatt  hätte,  letzterer  das  Albommen
vom  14.  Au  1894  nie  abzuschließen  genötigt  gewesen
  sein  Wulde.  Allein  gelassen,  konnte  der  Kongostaat
  Frankreich  nicht  wideritehen  .  .  Das  Foreign
Office  antwortete  ihm  unter  dem  31.  Ind  1960
trocken,  daß  das  französisch-kon  olesische  Abkommen  in
London  zwar  bekannt  geworden,  der  englischen  Regierung
  aber  nie  ordnungsmäßig  mitgeteilt  worden  sei,
und  wies  seine  Ausprüche  ab.

Für  Johnston  erwuchsen  aus  der  Nichtanerkennung
der  Rechte  der  Gesellschaften  durch  die  englische  Re-Trotz-

  der  König  ausbedungen  hatte,  daß  ohne  seine  Erlaubnis
  kein  Gesuch  um  Zulassung  Zur  Börsennotierung
von  seiten  der  Gesellschaften  für  ihre  Shares  gestellt
und  daß  jedes  Spiel  mit  denselben  vermieden  werden
müsse,  scheint  eine  Anzahl  Shares  mit  500  v.  H.
winn  in  Enaland  abgesetzt  worden  zu  sein.  Die  *
schädigten  Aktionäre  drohten  wegen  Täuschung  mit
gerichtlicher  Klage  und  leiteten  eine  solche  auch  im
April  1901  ein.  Sie  forderten,  daß  der  König  ihnen
die  Aktien  wieder  abnehme  und  sie  schadlos  halte.
Dieser  aber  erklärte:  „J’ai  donné  des  concessions  ci.
ciest  tout  due  je  pouvais  faire.“  Am  25.  Jannar  1903
teilte  Johnston  nach  Brüssel  mit,  daß  das  Bankguthaben
  der  Kompanien  nur  noch  50  K  betrage  und  daß
er  schon  650  L  aus  eigenen  Mitteln  habe  vorschießen
müssen,  um  das  Ansehen  der  Gesellschaften  zu  wahren.
In  Brüssel  fing  man  an,  sich  in  Schweigen  zu  hüllen.
Am  20.  November  1906  legte  Sir  Lepel  Griffin  den
Vorsitz  nieder  „for  absence  of  courtesy:  in  not  receiving
  eren  53  neknon  ledgment  of  my  letter  to  von  of
the  13.  v.
        <pb n="175" />
        W  150  2

Damit  war  das  große  kongolesische  Pachtgebiet
  im  Nilbecken  auf  das  zusammengeschrumpft,
was  später  unter  dem  Namen  „Enclave  von  Lado“
verstanden  wurde.  Ohne  es  zu  wollen,  hatte,
wie  die  Folge  zeigte,  Frankreich  mit  diesem  Vertrag
  nur  die  Pläne  Englands  gefördert.  Fünf
Monate  nach  Abschluß  desselben  gelangte  ganz
unerwartet  der  dem  König  Leopold  befreundete
Felix  Faure  auf  den  Präsidentenstuhl  der  französischen
  Republik  (17.  Januar  1895).  Dieser
Umstand  scheint  bei  dem  König  neue  Hoffnungen
auf  die  Erfüllung  seiner  geheimen  ägyptischen
Pläne  erweckt  zu  haben.  Er  näherte  sich  jetzt
Frankreich  wieder,  offenbar  um  in  dem  bevorstehenden
  Konflikt  zwischen  Frankreich  und  England
über  den  Besitz  des  ägyptischen  Sudan  als  tertius
gaudens  den  Gewinn  einstreichen  zu  können.  Im
September  1895  weilte  er  selbst  in  Paris,  um
im  persönlichen  Verkehr  mit  den  leitenden
Männern  Frankreichs  seine  eigenen  Ziele  zu
fördern.  Leider  enthalten  die  vorhandenen  Dossiers
auch  nicht  die  geringste  Andeutung  über  das,  was
damals  zwischen  dem  König  und  dem  Ministerium
Ribot  verhandelt  worden  ist.  Jedenfalls  aber
scheint  dieses  Kabinett  damals  bereits  zu  dem
Entschluß  gelangt  zu  sein,  die  unfruchtbare  Rolle
eines  Verteidigers  der  internationalen  auf  Agypten
Bezug  habenden  Verträge  mit  der  Türkei  fallen  zu
lassen  und  England  den  Erwerb  der  mittleren
Nilgebiete  zu  wehren.  Die  Folgen  dieser  Wendung
  der  französischen  Politik  zeigten  sich  in  dem
Beschluß,  eine  große  französische  Expedition  unter
Comm.  Marchand  nach  dem  mittleren  Nil  zu
entsenden,  während  der  König  den  Baron  Dhanis
mit  der  Organisation  und  Führung  eines  ähnlichen
  großen  Unternehmens  beauftragte,  das
von  Süden  her  dem  gleichen  Ziel  zustreben
sollte.  In  der  Tat  hat  dann  auch  der

Kongostaat  die  Expedition  Marchand  ganz  offen

unterstützt.

Dossier  France  Divers  62,  2—38.  Nach
einem  Bericht  des  Gouverneurs  Wahis  in  Boma
an  den  Staatssekretär  in  Brüssel  vom  26.  Januar
1897  Nr.  764/202  a  lieh  die  Kongoregierung  dem
wegen  der  Beförderung  seiner  Truppen  und  des
Expeditionsmaterials  infolge  der  ungenügenden
Vorbereitungen,  die  die  örtliche  französische  Kolonialverwaltung
  getroffen  hatte,  in  Verlegenheit  geratenen
  Comm.  Marchand  den  Dampfer  „Ville
de  Bruges“  und  war  bereit,  erforderlichenfalles
auch  den  Dampfer  „Ville  de  Paris“  herzugeben,
um  die  Expedition  von  Brazzaville  nach  Zongo
am  Ubangi  zu  überführen.

Der  Kongostaat  berechnete  Marchand  für  den
Transport  von

 

30  t  Lasten  à  350  Frs.  =  10  500  Frs.
8  Weißen  à  200  —  1  600
160  Farbigen  à  50  =  -—  8  000
20  100  Frs.

Für  die  Nahrung  der  Weißen  mußten  außerdem
  noch  8  Frs.  pro  Tag  und  Kopf  bezahlt
werden.

In  demselben  Dossier  findet  sich  auch  noch
eine  Denkschrift  des  Cheval,  de  Cuvelier  über
die  Expedition  Marchand  vom  8.  Jannar  1898
an  den  König.  Da  der  Verfasser  die  Unaufrichtigkeit
  und  das  Heuchlerische  der  französischen
Politik  in  dieser  vertraulichen  Niederschrift  sehr
zutreffend  charakterisiert,  so  möge  ihr  wesentlicher
Inhalt,  als  auch  heute  noch  sehr  zeitgemäß,  im
Nachstehenden  wiedergegeben  werden:

„L'ion  peut  affirmer  qdue  la  présence  des
%expéditions  françaises  et  leurs  actes  d’occu-Pation
  dans  le  Bahr  el  Ghazal  sont  en  opposition

  avec  Tattitude  du  Gouv.  Français  au

lendemain  de  l’arrangement  Anglo-Congolais
du  12  mai  1894,  avec  les  déclarations  qu’il  fit
à  cette  époquc,  et  méme  avec  Tl’esprit  de
Ticcorl  Franco-Congolais  du  14  acüt  1894.

Lors  de  l’arrangement  avcc  I’Angleterre,  la
théorie  déefendue  et  affirmée  en  France  kut
qu'en  donnant  à  bail  des  territoires  dans  le
bassin  du  Nil,  cette  convention  disposait  de
territoires  qui  appartenaient  à  la  Turquie,  et
violait  par  conséquent  les  droits  de  la  Turquie
ct  de  IEgyFpte  et  meéeconnaissait  le  principe  de
T’intégrite  de  P’Empire  Ottoman,  solonnellement
  affirmé  à  diverses  reprises  par  les  Puissances.
  Les  protestations  dui  se  souleveèrent
sc  basaient  non  pas  sur  les  droits  due  la
France  aurait  possédés  dans  le  bassin  du  Nil,
mais  sur  l’absence  de  droits  sur  ces  régions
dans  le  chef  de  I’Angleterre.  La  France  se
Dosa  en  döéfenscur  du  respect  des  traités  internationaux
  assurant  le  maintien  de  l'’intégrité
de  Il'’Empire  Ottoman.

l’occasion  de  la  publication  Anglo-Congolaise
  M.  Francois  Deloncle,  Député,  fit  distrubuer
  à  la  Chambre  une  série  de  documents,
notamment  les  firmans  du  Sultan  conferrant
  à  l’Egypte  l’administration  des  territoires
  du  Haut-Nil.  „Aux  termes  de  ces
firmans,  les  territoires  du  Haut-Nil  et  du  Bahr
el  Gazal  que  I’Angleterre  a  la  prétention  de
donner  à  bail  à  I’Etat  du  Congo  appartiennent
a  IEgypte,  et,  par  PEgypte,  à  PEmpire  Ottoman
  dont  les  Grandes  Puissances  ont  garanti
Pintégrite.  C'est  pour  cela,  due  la  France.
amie  de  I’Egypte  et  de  la  Turquie,  a  toujours
refusé  de  souscrire  ou  participer  à  un  partage.c
        <pb n="176" />
        G  151  20

Ces  memes  vues  fürent  exposées  par
M.  Hanotaux  dans  le  discours  qu’il  prononça
le  7  juin  1894  à  la  Chambre  des  Députés.

Après  avoir  rappelé  le  texte  des  firmans
impériaux,  le  Ministre  ajouta:  „II  résulte  à
#n’en  pas  douter,  des  textes  qui  viennent  d’stre
reproduits  quc  les  anciennes  provinces  équatoriales
  de  P’Egypte  ont  toujours  6fé  consi-Cérées,
  à  Constantinople,  comme  étant  une
Partie  intégrante  de  I’Empire  Ottoman.,  Les
Puissances  Européennes  ont  recues  ofliciellement
  les  divers  firmans,  rélatifs  à  I’Egypte.
Llles  se  sont  d'autre  part  engagées  à  plusieurs
reprises  à  respeccter  DPintégritée  de  I’Empire
Ottoman.“

M.  Hanotaux  rapelle  alors  à  la  traité  de
DParis  1856,  de  Londres  de  1876  et  de  Berlin  de
1878  et  il  continue:  „Ainsi  vous  le  voyez,  pendant
  un  demi  siècle  ’intégrite  de  I’Empire
Ottoman  a  été  considérée  par  I’Europe  tout
entière  Comme  la  base  la  plus  süre  de  la  tranduillité
  de  la  paix  et  du  respect  réeiproque  due
les  Puissances  se  doivent  les  unes  aux
aulres“  v„Oon  a  déeja  dit,  ldans  la  presse,  due
la  France  aurait  pu,  si  elle  l’eüt  voulu,  signer
avec  I’Etat  I.  du  Congo  une  convention  analoguc
  à  celle  signée  par  lui  avec  I’Angleterre.
Je  ne  le  cache  pas,  mais  la  haute  raison  pour
laquellc  le  Gouv.  de  la  République  a  refusé  de
donner
c'est  qu'il  a  pensé  qdue  la  France  qui,  à
maintes  reprises,  avait  pris  I’engagement  de
respecter  H’intégrité  de  l'Empire  Ottoman,  qui
a  toujours  réclamé  et  qdui  réclame  encore  le
maintien  des  droits  du  Sultan  et  du  Khédive
dans  le  basin  du  Nil,  ne  pouvait  prendre
T’initiative  de  violer  elle-meme  cette  haute
souveraineté  ct  Iensemble  des  textes  que  je
rappelais  tout  à  l’heure.“

II  semble  bien  résulter  de  cet  ensemble  de
Hérlarations  duc  la  France  s'interdisait  toute
action  dans  le  bassin  du  Nil.  C’était  au  meme
Principe  de  P’integrite  de  IEmpire  Ottoman
due  faisait  allusion  M.  Bourée  en  Ecrivant
dans  sa  protestation  officielle  contre  Tarrangement
  du  12  mai  1894,  „que  le  Gouvernement
Français  .  .  ..“  (Siehe  S.  148.)

C'est  au  lencemain  de  ces  asfirmations
qu'intervient  la  eonvention  Franco-Congolaise
d'aoũt  1894.  Elle  n'a  pu  ẽtre  conelue  que
sous  l'empire  de  cette  mẽme  préoceupation  du
Gouv.  Français  de  ne  porter  aueune  atteinte
à  l’intégrité  de  I’Empire  Ottoman.  Ainsi  reconnait-elle
  des  droits  territoriaux  à  la  France
dans  le  bassin  du  Congo,  mais  pas  dans  le
bassin  du  Nil.  La  rédaction  de  l’article  1  est
significative.  Elle  dit..  (Siehe  S.  149.)

son  assentiment  à  cette  combinaison,

 

Voilä  pour  les  territoires  du  Congo,  la
frontière  est  une  frontière  limitant  les  possessions
  respectives.  Mais  lorsqu’il  s'agit  du
bassin  du  Nil,  comme  au  dernier  §  de
l'article  1  ou  à  Partiele  4,  la  frontière  fizxée  ùà
I'Etat  du  Congo  west  plus  une  frontière
söparunt  ses  possessions  de  celles  de  la  France.
c'est  une  limite  imposée  par  la  France  à
Textension  territoriale  de  I’Etat  pour  maintenir
  „Uintégritée  de  l’Empire  Ottoman“.  Lorsadue
  donc  la  France  elle-meme  cherche  à
cxercer  une  action  politique  dans  des  territoires
  du'’elle  a  affirmés  faire  partie  de  l’Empire
  Ottoman,  elle  viole  la  convention  du
14  noüt  1894  dont  l’un  des  objets,  voulu  par
elle,  était  précisément  de  sauvegarder  l’intégrité
  de  cet  Empirc.“

Wie  man  weifß,  scheiterten  die  in  Paris  von
Frankreich  und  Leopold  hinsichtlich  des  mittleren
Niltales  geschmiedeten  Pläne  an  dem  Sieg  Lord
Kitcheners  in  Omdurman  am  2.  September  1898
und  an  der  zähen  englischen  Politik.

Die  Niederschlagung  des  Mahdi-Aufstandes
führte  zu  der  englisch-französischen  Verständigung
vom  21.  März  1899,  in  der  Frankreich  endgültig
auf  das  Nilgebiet  verzichtete.  Dieser  in  so  vielen
Beziehungen  bedeutsame  Vertrag  mußte  auch  auf
das  englisch  -kongolesische  Abkommen  vom  12.  Mai
1894  seine  Rückwirkung  ausüben.  Der  Mohr
Kongostaat  hatte  für  England  seine  Schuldigkeit
getan,  jetzt  konnte  er  gehen.

Am  15.  Mai  1899  empfing  Herr  von  Cuvelier
den  Besuch  des  englischen  Gesandten  Sir  Francis
Plunkett.  Er  berichtete  hierüber  an  den  König,
wie  folgt:

„Le  Ministre  m'a  signalé  oles  dernières
nouvelles  de  Penclave  de  Ladod,  parues  dans
le  Peii  Bleu  de  cet  matin  (der  Artikel
kündete  eine  Expedition  nach  Norden  an,  die
in  Lado  vorbereitet  werde),  et,  comme  je  ne
confirmais  ni  démentais  ces  nouvelles,  il  a
ajouté  texluellement  qu'à  ce  propos  il  devait
me  dire  qdu’'il  avait  pour  instruction,  si  Toccasion
  s'en  présentait,  de  rappeler  au  Gouvernement
  de  P’Etat  du  Congo  due  la  réserve  des
Gdroits  de  P’Egypte  faite  lors  de  la  signature  de
lIa  Convention  du  12  mai  1894,  était  considérée
Par  I’Angleterre  comme  erxistante  et  comme
yant  repris  force  en  suite  des  évènements
dui  se  sont  passés  depuis  la  bataille  d'Omdurman.


Sir  F.  Plunkett  n’a  pas  autrement  développé
  sa  déclaration;  il  #a  dit  due  e'était  là
tout  ce  du’il  avait  mission  de  dire  offficiellement.“
        <pb n="177" />
        W  152  20

Da  der  Kongostaat  das  Pachtgebiet  nicht  besetzt
  und  im  Abkommen  vom  14.  August  1894
darauf  verzichtet  habe  et  que  c''étaient  les
Anglais,  eux-meémes,  dui  avaient  dispufté  cette
région  aux  derviches  et  aux  Français  „II  ne
faudrait  pas  nous  mettre  en  présence  d'’un
fait  acquis“  —  a  dit  le  Ministre  —  „cela  n’a
bas  réussi  aux  Français.“

Am  20.  Mai  1899  sah  sich  Herr  von  Cuvelier
veranlaßt,  dem  englischen  Gesandten  mündlich  von
dem  Bestehen  der  Konzessionen  Kenntnis  zu  geben.
Die  englische  Regierung  drückte  alsbald  ihr  Erstaunen
  über  die  Erteilung  derselben  aus,  vermied
aber  eine  sofortige  scharfe  Stellungnahme,  so  daß
man  in  Brüssel  den  Eindruck  gewann,  daß  London
keine  Schwierigkeiten  machen  werde,  solange  die
Erteilung  der  Konzessionen  nicht  an  die  Offentlichkeit
  dringen  werde.

Englische  Truppen  unter  Colonel  Sparkes  besetzten
  bald  die  alten  ägyptischen  Stationen  im
Ghazal-Gebiet  aufs  neue.

Der  König  war  jedenfalls  nicht  gewillt,  nachzugeben
  und  sich  ohne  weiteres  beiseite  schieben
zu  lassen.  Nach  seiner  Gewohnheit  veranlaßte  er
die  Einholung  von  Gutachten  einer  Reihe  namhafter
  Völkerrechtskundiger  über  die  Frage  der
Gültigkeit  der  von  ihm  den  beiden  englischen  Gesellschaften
  im  Bahr  el  Ghazal-Gebiet  erteilten
Konzessionen.  Zunächst  erstattete  der  belgische
Minister  A.  Beernaert  am  15.  Januar  1901  ein
eingehend  motiviertes  Gutachten  zugunsten  des
Fortbestandes  der  Gültigkeit  der  Konzessionen.
Ihm  schlossen  sich  die  Gutachten  des  Prof.  Lyon-Caen
  in  Paris  (8.  Februar  1901),  des  Prof.
von  Martens  in  St.  Petersburg  (22.  Febr.  1901),
des  Prof.  C.  F.  Gabba  in  Pisa  (26.  März  1901),
des  Prof.  von  Martiz  in  Berlin  (20.  April  1901)
usw.  an.  Nur  der  englische  Völkerrechtslehrer
J.  Westlake  gab  ein  entgegengesetztes  Urteil  ab,
hauptsächlich  aus  dem  Grund,  weil  Frankreich
seiner  Ansicht  nach  den  Kongostaat  verhindert
habe,  die  sog.  Pachtung  auszunutzen.

Es  entstand  bald  ein  lebhafter  Meinungsaustausch
  zwischen  Brüssel  und  London.  In  einer
ausführlichen  Denkschrift  vertrat  der  König  zunächst
  seinen  Standpunkt.  Es  wurden  die  dem
General  Gordon  vom  Foreign  Office  sowie  vom
Khedive  im  Januar  1884  erteilten  Instruktionen
angeführt,  die  die  völlige  Räumung  des  Sudan
anordneten,  die  Proklamationen  des  Khedive  und
Gordons,  die  von  der  zukünftigen  völligen  Unabhängigkeit
  des  Sudan  sprachen  und  den  alten
dortigen  Herrscherfamilien  das  Recht  zugestanden,
ihre  Angelegenheiten  zukünftig  nach  eigenem  Ermessen
  zu  ordnen.  Damit  sei  der  Sudan  ein
unbesetztes  Gebiet,  eine  res  nukltus  geworden,

 

die  dem  Zugriff  des  Zuerstkommenden  unterlag,
und  das  sei  der  Kongostaat  durch  die  van  Kerckhovensche
  Expedition  gewesen.  Die  aus  diesem
Vorgehen  und  aus  der  vom  Kongostaat  mit  der
Br.  East  Africa  Co.  getroffenen  Vereinbarung  entstandene
  Differenz  mit  England  sei  durch  das
englisch-kongolesische  Abkommen  vom  12.  Mai  18941
beseitigt  worden.  Der  Kongostaat  habe  mit  demselben
  die  britische  Einflußsphäre  in  diesen  Gebieten,
  anerkannt  und  habe  auf  die  ihm  als  Zuerstgekommenem
  zustehenden  politischen  Souveränitälsrechte
  verzichtet.  Das  sei  ein  Zugeständnis,
dessen  Bedeutung  Sir  E.  Grey  im  Unterhaus  am
28.  März  1895  mit  den  Worten:  „Under  that
Agreement,  the  Congo  State  have  recognized
british  interests.  I  do  not  say  that  recognition
is  necessary  to  our  claims,  but  at  any  rate  it
is  right  and  it  is  useful  that  we  should  have
it,  and  that  undoubtedly  has  been  one  outcome
of  the  Agreement  with  the  Congo  State“  anerkannt
  habe.  In  verschiedenen  amtlichen  Kundgebungen
  in  den  Jahren  1897  und  1898  habe
die  britische  Regierung  das  Bestehen  des  Pachtverhältnisses
  dem  Kongostaat  gegenüber  zugegeben
und  habe  auch  keine  Einwendungen  dagegen  erhoben,
  als  im  November  1897  vom  Kongostaat
die  Einführung  der  Justiz=  und  Zivilstandsgesetze,
die  in  seinem  Bereich  gelten,  auch  für  das  Pachtgebiet
  öffentlich  bekanntgegeben  wurde.

Das  1894  mit  Frankreich  getroffene  Abkommen
könne  auf  die  wechselseitigen  Verpflichtungen  aus
dem  Pachtvertrag  von  1894  zwischen  England
und  dem  Kongostaat  keine  Einwirkung  haben.
Es  sei  res  zmltenr  alios  acta  fuür  England,  da  es
an  dem  Vertrag  nicht  beteiligt  sei.

Noch  am  6.  Oktober  1898,  also  nach  der
Schlacht  von  Omdurman,  habe  der  Marquis
Salisbury  an  den  britischen  Botschafter  in  Paris,
Sir  E.  Monson  in  einer  Note  geschrieben:  „The
Agreement  with  the  King  of  the  Belgians  has
never  been  cancelled  and  never  been  repudiated
  by  this  country  and  is  in  existence
and  full  force  still.  It  is  true  that  the
King  of  the  Belgians  was  persuaded  without
any  assent  on  the  part  of  Great  Britain,  to
promise  the  French  Government  that  he  would
not  take  advantage  of  it  beyond  a  certain
limit;  but  that  concession  on  his  part  did  not
diminish  the  significance  of  the  act  as  an
assertion  of  her  rights  by  England.“

Wenn  es  möglich  wäre,  daß  das  August-Abkommen
  mit  Frankreich  auf  ein  früheres  Abkommen
  mit  England  einwirken  könne,  so  könne
man  mit  demselben  Recht  behaupten,  daß  der
französisch-englische  Vertrag  von  1899,  durch  den
Frankreich  auf  jedes  politische  Interesse  am  Nilgebiet
  verzichtete,  auch  der  durch  das  August-
        <pb n="178" />
        G  153  20

Abkommen  geschaffenen  Lage  ein  Ende  gemacht
habe  und  daß  es  dem  Souverän  des  Kongostaates
  nicht  mehr  entgegengehalten  werden
könne.  -

Was  die  Rechte  Agyptens  betreffe,  so  könne
man  schwerlich  davon  sprechen,  daß  der  Sieg  von
Omdurman  die  Türkei  und  Agypten  in  die  Lage
versetzt  hätte,  ihre  Rechte  im  oberen  Nilgebiet
auszuüben.  Englische  Truppen  seien  es,  die  nach
diesem  Sieg  diese  Gebiete  besetzt  hätten,  und  nicht
der  Vertreter  des  Sultans,  sondern  der  englische
Gesandte  verhandelte  in  Brüssel  über  den  Bahr
el  Ghazal.  Der  englische  Einfluß  sei  es,  der
durch  diese  Wendung  der  Dinge  im  Nilgebiet
gestiegen  sei,  und  um  so  mehr  sei  die  britische  Regierung
  als  Vermieterin  des  Pachtgebietes  jetzt  in
der  Lage,  die  in  dem  Pachtvertrag  dem  Mieter
gegenüber  übernommenen  Verpflichtungen  zu  erfüllen.
  Die  Rechte  Agyptens  würden  doch  nur
dann  als  ein  Anlaß  zur  Auflösung  des  Pachtverhältnisses
  angesehen  werden  können,  wenn
durch  sie  dem  englischen  Einfluß  im  Sudan  der
Boden  entzogen  wäre.  Die  britische  Regierung
habe  aber  keinen  Augenblick  auf  die  Rechte,  die
ihr  die  mit  Deutschland,  Italien  und  dem  Kongostaat
  getroffenen  Vereinbarungen  am  oberen  Nil
verliehen  haben,  verzichtet.  Im  Gegenteil  habe
sie  erklärt,  daß  der  Sieg  über  die  Mahdisten  ihr
neue  Rechte  als  die  eines  Eroberers  auf  diese
Gebiete  verliehen  haben,  und  durch  eine  Konvention
  mit  der  ägyptischen  Regierung  vom
19.  Jannar  1899  habe  sie  selbst  in  die  Organisation
  der  Verwaltung  des  Sudan  eingegriffen.

Wenn  dem  König  jetzt  zum  Vorwurf  gemacht
werde,  daß  er  als  Mieter  die  Besitzergreifung  des
ganzen  Pachtgebietes  nicht  schneller  betrieben  habe,
so  sei  zu  erwidern,  daß  er  daran  durch  höhere
Gewalt  —  durch  die  anfänglichen  Erfolge  der
Mahdisten,  an  deren  Bekämpfung  er  nach  Kräften
mitgewirkt  habe  —  verhindert  worden  sei.  Außerdem
  habe  der  Pachtvertrag  keinen  Zeitpunkt  festgelegt,
  bis  zu  dem  die  Inbesitznahme  des  Pachtgebietes
  zu  erfolgen  habe.  Man  könne  nicht
allein  den  Pachtvertrag  aufheben,  damit  würde
das  ganze  Abkommen  vor  1894  hinfällig  und  es
trete  wieder  der  Rechtszustand  ein,  wie  er  1890
zur  Zeit  des  Abkommens  mit  Mackinnon  bestanden
  habe.

In  einem  am  8.  Februar  1901  in  Brüssel
überreichten  Memorandum  vertrat  die  englische
Regierung  die  Ansicht,  daß  die  Pacht  einen  unvollständigen
  und  unvollendeten  Vertrag  darstelle.
Der  König  habe,  ohne  die  britische  Regierung  zu
befragen  oder  sie  zu  benachrichtigen,  den  größten
Teil  des  Pachtgebietes,  etwa  140  000  Quadrat-Miles,
  und  soweit  es  der  Vertrag  von  1894  zuließ,
  sogar  auf  50  Jahre  und  eventuell  länger,

 

an  zwei  Privatgesellschaften  weiter  unterverpachtet.
Das  laufe  praktisch  auf  eine  Veräußerung  hinans.
Es  habe  nicht  in  der  Absicht  Englands  liegen
können,  die  dem  König  übertragenen  Rechte  an
Handelsgesellschaften  überlassen  zu  sehen,  denen
vertraglich  nicht  die  geringsten  Verpflichtungen
hinsichtlich  einer  menschlichen  Behandlung  der
Eingeborenen,  die  man  zur  Einsammlung  der
Landesprodukte  und  damit  zur  Erzielung  einer
Dividende  benötige,  auferlegt  seien.  Und  doch
wisse  man  aus  den  neuesten  Enthüllungen  über  die
Mißbräuche,  deren  die  Agenten  oder  Offiziere  des
Kongostaates  offen  angeklagt  würden,  wie  geboten
eine  solche  Vorsicht  sei.  Die  britische  Regierung
könne  keinen  Vertrag  gutheißen,  in  dem  auch  nicht
mit  einem  Wort  Vorkehrung  gegen  das  Vorkommen
  solcher  Mißbräuche  getroffen  sei.  Eine
derartige  Nachlässigkeit  würde  im  Widerspruch  mit
der  von  ihr  in  allen  Weltteilen  sorgfältig  befolgten
  Politik  stehen.

Aus  dem  Prospekt  der  beiden  Gesellschaften
gehe  hervor,  daß  der  König  sich  das  Recht  vorbehalte,
  Steuern  und  Abgaben  zu  erheben  oder
nicht.  Von  diesem  Recht  stehe  im  Pachtvertrag
aber  nichts.  Dieses  Recht  stehe  allein  Agypten
zu,  dessen  Hauptinteresse  darin  liege,  die  Schifffahrt
  auf  dem  Nil  und  seinen  Zuflüssen  offen  zu
halten  und  für  eine  gute  Verteilung  der  dem
Handel,  der  seinen  Ufern  folgt,  aufzuerlegenden
fiskalischen  Lasten  zu  sorgen.

Das  Abkommen  von  1894  sei  ein  einseitiges
geblieben.  England  habe  dem  Kongostaat  in
demselben  ausgedehnte  Pachtgebiete  im  Bahr
el  Ghazal  und  Zutritt  zum  Albert  See  gewährt,
während  es  den  vom  Kongostaat  in  Aussicht  gestellten
  Pachtstreifen  vom  Edward  See  zum  Tanganika
  infolge  des  Widerspruches  Deutschlands,  dem
der  König  Folge  gab,  nicht  erhalten  habe.  Eine
Gegenleistung  des  Kongostaates  sei  also  unterblieben.
  Die  Denkschrift  kommt  dann  auf  den
französisch-kongolesischen  Vertrag  vom  14.  August
1894  zurück,  und  möge  diese  Stelle  derselben  hier
wörtlich  —  nach  der  französischen  Ubersetzung  —
folgen,  weil  sie  die  einzige  authentische  Anskunft
darüber  gibt,  was  über  diese  Angelegenheit  zwischen
London  und  Brüssel  verhandelt  worden  ist.

.  .  .  ..  La  France,  de  son  eöté,  fit  une  opposition
  analogue  (wie  Deutschland)  au  bail  que
l'Angleterre  voulait  eonsentir  à  I’Etat  du
Congo.  Elle  ne  s'adressa  pas  à  la  Grande-Bretagne,
  mais  elle  pesa  de  tout  son  poids  sur
I’Etat  du  Congo.  Cédant  à  cette  pression,  le
Roi  Léopold,  au  mois  d'acüt,  s'engagen  par
traité,  à  ne  jamais  faire  usage  des  privilèges
à  lui  concédés  par  I'’Angleterre  dans  la  partie
de  loin  la  plus  considérable,  du  territoire  en
        <pb n="179" />
        W  154  2c0

Question.  Le  Gouvernement  britannique  fut
inlormé  due  le  Roi  Léopold  se  sentait  forcs
V  acquiescer,  à  moins  due  le  dit  Gouvernement
britannique  füt  prét  à  assumer  la  responsabilite
  de  son  refus.  Le  Ministre  de  Sa  Majesté
a  Brugelles  communiqua,  le  13  acüt,  la  déeision
  de  son  Gouvernement  à  M.  van  Eetvelde
dans  les  termes  suivants:

„Le  Gouvernement  de  Sa  Majesté  ne  se
Croit  pas  appelé  à  s'opposer  uu  désir  du  Roi
de  signer  I’arrangement  avec  le  Gouvernement
français,  car  il  n’a  pas  pris  part  aux  négociations
  dui  ont  été6  conduites  entre  la  France  et
I1  Etat  Indépendant,  et  il  ne  peut  forcer  le  Gouvernement
  congolais  à  occuper  les  territoires
loués  à  celui-ei  par  Farrangement  du  12  mai.“

Sir  F.  Plunkett,
I’entretien,  ajoute:

dans  son  rapport  sur

„#Je  priai  Son  Excellence  de  noter  que  cela
’impliquait  en  rien  une  approbation  ou  une
(ésapprobation  de  l’arrangement  franco-congolais
  de  la  part  du  Gouvernement  de  Sa  Majesté,
  et  due  cela  ne  préjugenait  aucunement  la
ligne  de  conduite  due  Ssuivrait  à  Tavenir
I’Angleterre  vis-à-vis  soit  de  la  France,  socit
du  Congo.

Son  Excellence  demanda:  Cela  veut  simple---ment
  dire  due  nous  pouvons  signer  cet
arrangement  averc  la  France  sans  risquer  de
nous  brouiller  avec  I’Angleterre?

Je  rôpondis:  Oui.“

Aucune  autre  communication  ne  fut  kaite
à  ce  sujet  et  aucune  notification  officielle  ne
fut  donnée  au  Gouvernement  britannique  de
I’acceptation,  par  le  Roi  Léopold,  des  conditions
  demandées  par  la  France.

Die  Denkschrift  kommt  dann  nochmals  darauf
zurück,  daß  der  verstümmelte  und  ruhende  Pachtvertrag
  —  ruhend  deshalb,  weil  der  König  wegen
der  Besetzung  des  Pachtgebietes  durch  die  Derwische
  von  1894  bis  1899  von  dem  Vertrag  gar
keinen  Gebrauch  habe  machen  können  —  dem
König  kein  Recht  verliehen  habe,  das  Gebiet  an
Gesellschaften,  deren  Befugnisse  ganz  ungenügend
festgelegt  seien,  weiter  zu  verpachten  und  seine
Bewohner  der  Gnade  dieser  Gesellschaften  auszuliefern.
  Frankreich  habe  1894  den  wesentlichsten
  Teil  des  Abkommens  vernichtet,  das  Vorgehen
  Deutschlands  habe  England  des  einzigen
Vorteiles,  den  der  Kongostaat  in  dem  Vertrag
ihm  geboten  habe,  beraubt.  Wenn  der  König
sich  auf  den  Standpunkt  stelle,  daß  im  Falle  des
Hinfälligwerdens  des  Pachtvertrages  der  Zustand
wieder  Platz  greife,  wie  er  vor  dem  Abkommen
von  1894  bestanden  habe,  so  übersehe  er,  daß

 

dann  auch  Großbritannien  von  jeder  Verpflichtung
  befreit  werde,  die  Grenzen  des  Kongostaates
  in  dem  Umfange,  wie  das  Abkommen  sie
bezeichne,  anzuerkennen  und  daß  damit  alle  auf
sie  bezüglichen  Streitfragen  wieder  aufleben
würden.“

Auf  dieses  Memorandum  ankwortete  der
Kongostaat  am  21.  Februar  1901  in  einer
Gegenschrift.  Sie  bestritt,  daß  das  Arrangement
vom  12.  Mai  1894  einen  „inchoate  and  imperfect
  contraect“  darstelle.  Es  gleiche  durchaus
den  von  England  mit  China  abgeschlossenen  Pachtverträgen.
  Um  zu  beweisen,  daß  der  König  sehr
wohl  berechtigt  gewesen  sei,  Unterverpachtungen
vorzunehmen,  wurde  auf  die  zwischen  dem  Sultan
von  Zanzibar  mit  der  B.  East  Afriea  Co.  und
der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  abgeschlossenen
  Verträge  verwiesen,  ferner  auf  die  von
der  britischen  Regierung  der  B.  E.  A.  Co.  und
der  B.  South  Africa  Co.  erteilten  Charter,  die
diesen  Gesellschaften  das  Recht  erteilte  „to  make
concessions  of  mining  forestal  and  other  rights“.
Nach  weiteren  Ausführungen  knüpfte  die  Gegenschrift
  zum  Schluß  an  eine  Bemerkung  des  britischen
  Memorandums  an,  die  ganz  beiläufig  besagte,
  daß  diese  Pacht  ein  Vertrag  sei  „susceptible
of  being  developed  by  mutual  agreement  into
a  workable  arrangement".

Diese  von  England  unter  der  Hand  gebotene
Notbrücke  betrat  der  Kongostaat.  Von  Januar
1902  bis  Ende  1903  wurden  zwischen  beiden
Parteien  Verhandlungen  gepflogen,  um  das  Abkommen
  von  1894  den  veränderten  Verhältnissen
entsprechend  umzugestalten“).

Der  leitende  Gesichtspunkt  für  England
wenigstens  war  hierbei  der,  denjenigen  Teil  des
Pachtgebietes,  der  nur  für  die  Lebensdaner  des
Königs  gewährt  war,  also  die  Lado-Enklave,
ganz  verschwinden  zu  lassen  und  denjenigen  Teil,
der  für  die  Dauer  des  Kongostaates  bzw.  der
belgischen  Kongokolonie  und  des  Bestehens  der
coburgischen  Dynastie  in  Belgien  verpachtet  war,

*/r  Natürlich  wurden  die  verschiedenen  Standpunkte
von  den  Parteien  auch  in  der  Tagespresse  eifrig  verfochten.
  So  war  in  der  Morning  Post  vom  10.  April
1903  ein  heftiger  Artikel  gegen  den  König  in  der  Ladofrage
  erschienen,  dem  schleunigst  entgegenzutreten  Leovold
  für  geboten  hielt.  Nun  hatte  man  einen  englischen
Schriststeller  Demetrius  C.  Boulger  zur  Han,  der  außer
einer  „Ilistorr  of  China“,  „The  Ieife  Gordon“"  etc.
1808  auch  ein  wertloses  Vuch  „The  —  State  or
the  Growth  of  Civilisastion  in  Central  Africa“  wohl
mit  Unterstützung  von  Brüssel  hatte  erscheinen  lassen.

r.  Boulger  wurde  veranlaßt,  unter  seinem  Namen
eine  vom  König  geprüfte  und  korrigierte  Antwort  in
derselben  Zeitung  am  9.  Mai  erscheinen  zu  lassen.
Dazu  schreibt  Leopold  an  Cuvelier:  „Veuillen  en  fnirc
compte  ct  expé#dier  de  suite  ln  ré  Fplique  à  M.  Bouler
en  lui  puyant  ses  frais“.
        <pb n="180" />
        V  155  20

unter  gleichzeitiger  Verlängerung  seiner  Form
bis  zum  Parallel  6  ½  nördl.  Br.  so  umzugestalten,
daß  er  auf  einen  Abstand  von  40  Miles  vom
westlichen  Nilufer  abgedrängt  wurde,  so  daß
England  in  den  ungestörten  Besitz  beider  Nilufer
gelangte.  England  schlug  als  östliche  Grenze  des
neuen  Pachtgebietes  den  Lauf  des  Mei,  eines
linken  Nebenflusses  des  Nil,  vor,  im  Norden  sollte
im  allgemeinen  der  Parallel  6°  30“  bis  zur  Kongo-Nil-Wasserscheide
  die  Grenze  bilden,  doch  sollten
dabei  die  topographischen  Verhältnisse  und  die
Stammesgrenzen  Berücksichtigung  finden.  Innerhalb
  einer  gewissen  Zeit,  etwa  ein  Jahr  nach  dem
Zustandekommen  dieses  neuen  Vertrages,  sollte
der  Kongostaat  verpflichtet  sein,  alle  Stationen
östlich  der  neuen  Grenze  zu  räumen.  Das  gleiche
sollte  für  die  englischen  Stationen  gelten,  soweit
sie  westlich  dieser  Grenze  lagen.  Bis  diese  kongolesischen
  Posten  mit  Ausnahme  von  Lado,  für
dessen  Räumung  eine  dreijährige  Frist  vorgesehen
war,  geräumt  seien,  solle  der  Kongostaat  verpflichtet
  sein,  keine  Schritte  zu  unternehmen,  das
ihm  westlich  der  Yei-Grenze  zugewiesene  Gebiet
zu  besetzen.  Das  war  ein  Punkt,  auf  den  England
  besonderen  Wert  legte,  dem  aber  die  kongolesischen
  Gegenvorschläge  stillschweigend  aber  beharrlich
  aus  dem  Weg  gingen.  Andere  Punkte
des  Vertragsentwurfes  betrafen  den  Warentransport
  für  den  Kongostaat  auf  dem  Nil  durch  den
ägyptischen  Sudan,  welcher  unter  gleichen  Bedingungen
  wie  der  der  ägyptischen  oder  englischen
Waren  erfolgen  sollte,  ferner  die  Anlage  von  gewissen
Handelsdepots  durch  den  Kongostaat  am  Nil,
denen  aber  keine  extraterritorialen  Rechte  zustehen
sollten,  ebensowenig  wie  den  auf  dem  oberen
Nil  fahrenden  kongolesischen  Handelsschiffen.  Die
englische  Regierung  versprach  ferner,  den  Bau  einer
Eisenbahn  durch  eine  belgisch-englische  Gesellschaft
vom  Nil  nach  dem  Kongostaat  zuzulassen.  Ein
letzter  Paragraph  bestimmte  schließlich,  daß  die
vom  König  im  Nilgebiet  gewährten  Konzessionen
nur  für  das  neu  zu  vereinbarende  Pachtgebiet
Gültigkeit  haben  sollten.

Dieser  erste  englische  Entwurf  wurde  am
25.  Januar  1902  überreicht,  ihm  antwortete  ein
kongolesischer  vom  6.  Februar  1902,  der  aber
die  eigentlichen  Absichten  des  Königs  nicht  enthüllte.
  Ihm  war  das  angebotene  Gebiet  in
seinem  unersättlichen  Landhunger  an  sich  zu  klein,
er  wünschte  das  ganze  Dei-Tal  mit  seiner  Bevölkerung
  zu  besitzen  und  dann  vor  allem  eine
Ausdehnung  des  Pachtgebietes  nach  Nordwest  zu
gegen  die  französische  Grenze  hin.  Um  die  Katze
nicht  im  Sack  zu  kaufen  und  um  über  die  zu
erwerbenden  Gebiete  Klarheit  zu  gewinnen,  entschloß
  er  sich  1902,  während  die  Verhandlungen
noch  schwebten,  den  durch  seine  astronomischen

 

 

Ortsbestimmungen  und  topographischen  Aufnahmen
  im  Katangagebiet  sich  ausgezeichnet  habenden
  Capt.  Charles  Lemaire  an  der  Spitze  einer
starken  zweiten  „wissenschaftlichen"“  Expedirion?)
nach  dem  Pachtgebiet  zu  entsenden.  Die  geheimen
  Ziele  und  Absichten  des  Königs  gehen  am
deutlichsten  aus  einem  Erlaß  an  den  Generalgouverneur
  in  Boma  hervor,  der  deshalb  hier
folgen  möge:
Bruxelles,  le  30  Juillet  1902.
No.  Sp.  1399.
Obict:  Mission  Lemairc.
Monsicur  le  Gouverneur  Général,
Quelques  pourparlers  ont  eu  lieu  relativement
  au  bail  à  longue  durée,  dont  les  limites
sont  fixées  par  la  convention  de  1894  qui
Dorte:
Folgen  die  bekannten  Bestimmugen  des  Vertrages.
I'idẽe  anglaise  serait  de  remplacer  le  bail
par  une  cession  en  toute  souveraineté  à  I'Etat,
d'une  sorte  de  quadrilatèere  formé  par  la
rivière  Vei,  jusqu’au  paralleie  6°  307  de  latitude
  Nord,  ce  parallele,  et  à  I'Ouest,  la  eréte
de  partage  des  caux  du  Nil  et  du  Congo.  I
serait  ltenu  compte,  dans  la  délimitation  definitive
  à  adopter,  des  limites  des  territoires  occu-Dés
  par  les  iribus.  II  en  résultera  des  pertes
et  des  gains  de  territoires,  entre  lesquels  il
faudra  due  nous  cherchions  à  faire  une

*)  In  seinem  fast  krankhaft  zu  nennenden  Bestreben,
koste  was  es  wolle,  im  Bahr  el  Ghazalgebiet,  dessen
angebliche  Kupferminen  seine  Phantasie  besonders
reizen  mochten,  festen  Fuß  zu  fassen,  hatte  der  König
fast  gleichzeitig  eine  weitere  „wissenschaftliche“  Expedition
  unter  den  Capt.  Royaur  und  Van  Landeghem
ausgesandt,  die  von  dem  Sitz  des  Asande-Häuptlings
Doromna  aus  längs  der  Kongo-Nil-Wasserscheide  erneut
  nach  Hofrah  en  Nahas  und  den  dortigen  Kupferminen
  vordringen  sollte.  Hier  hatte  Leopold  schon  am
15.  Mai  1894  durch  den  Capt.  Comm.  Nilis  mit  dem
Sultan  Hassein  einen  Vertrag  wegen  des  Erwerbes
der  Kupfererglager  abschließen  lassen,  der  aber  infolge

er  Mahdiunruhen  ohne  praktische  Folgen  geblieben
war.  Royaux  langte  im  Februar  1903  in  Dorouma  an,
wo  er  den  dortigen  Sultan  und  den  von  Tamburn
durch  reichliche  Spenden  von  Zündhütchengewehren  zur
Unterstützung  seiner  Expedition  zu  bewegen  wußte.
Landeghem  wollte  über  Tamburu,  Dem  Bekir  und
Dem  Ziber,  wo  er  am  19.  April  1903  anlangte,  nach
Darfur  weiter  vordringen,  die  englischen  Behörden
verlegten  ihm  aber  von  Wau  aus  den  Weg.  Bereits
am  27.  März  1903  hat  die  britische  Gesandtschaft  in
Brüfsel  energisch  Einspruch  gegen  den  Vorstoß  der  Erpedition
  erhoben.  Ende  Juni  wurde  Royaur  telegraphisch
  angewiesen,  vorläufig  in  Tamburun  zu  bleiben,
und  am  5.  Oktober  erfolgte  von  Brüssel  angesichts  der
drohenden  Stellung  Englands  die  Drahtanweisung  an
Royaux,  die  Erpedition  aufzulösen.  Tamburu  wurde
im  Dezember  1903  von  den  sudanesischen  Gouvernementstruppen
  besetzt.  Die  erheblichen  Kosten  dieser
Expedition  waren  ganz  umsonst  ausgegeben.
        <pb n="181" />
        156

balance  aussi  avantageuse  due  possible,
sans  due  notre  ligne  frontière  ne  puisse
nulle  part  se  rapprocher  à  moins  de  40  milles
du  Nil.

I.a  reconnaissance  de  M.  Lemaire  devra
nous  ẽclairer  sur  nos  intérẽts:  l'Etat  Indép.  du
Congo  n'entend  pas  prẽtendre  à  tout  son  droit,
tel  que  l'indique  la  convention  signẽe  par
I’Angleterre  en  1894.

Il  estime  toutefois  qu'une  convention  ne
peut  étre  modiliée  due  bilatéralement,  et  considère
  comme  trop  petit  le  territoire  dont  on
voudrait  du’il  se  contente.  En  tout  cas,  il  veut
en  connaitre,  et  la  configuration,  et  la  nature
exacte  actuelle.

Dans  ce  but,  le  Gouvernement  a  décidé  de
confier  à  M.  le  Capitaine  Lemaire,  la  mission
WT’établir  rapidement  le  levé  de  la  région  comprisec
  dans  les  limites  indiquées  par  les  Anglais,
  et  dans  les  territoires  limitrophes.  Notre
Chef  de  mission  aurait  à  rechercher  aussi,  §'il
n’existe  pas  aux  environs  et  au-dessus  du
parallele  6%  30°  J.,  plus  spécialement  le  long
de  la  frontière  française,  des  terrains  riches
due  IEtat  pourrait  réclamer.

II  se  peut  qdufau  lieu  du  quadrilatère  indiqus
  par  les  Anglais,  nous  ayons  intéreét  à  le
transformer,  de  facon  à  lui  donner  une  forme
Plus  allongée,  et  inclinée  vers  I’Ouest.  Cette
importante  qducstion  devra  etre  studiée  sur  les
lieux  par  M.  Lemaire.  II  aura  à  nous  donner
à  cet  égard  son  avis  motivé,  dés  qdu’'’il  le
pourra.  II  est  bien  éGvident  due,  pour  due  nous
nous  décidions  à  des  changements,  il  faut  que
nous  y  ayons  des  intérsts  très  sérieux.  Le
Capitaine  Lemaire  aura  également,  en  vue  de
faciliter  sa  mission,  à  fonder  deux  postes  de
reconnaissanee  et  (’observations  astronomiques,
  qui  seront  maintenus  jusqu'’d  ce  due
I’Etat  décide  que  la  tüche  du  chef  de  la  mission
est  accomplie.  Ces  postes  seront  placés  vers  le
Darallele  6°  30°  N.,  mais  un  peu  au  Sud  de
cette  ligne  et  serviront  à  rassembler  tous  les
renseignements  due  nous  avVons  intérét  à  connaitre:
  fertilité  du  sol;j  densité  de  la  population;
  industries  des  populations;  limites  des
tribus;  richesses  minérales;  etc.  II  est  formellement
  prescrit  à  M.  Lemaire  de  ne  s'immiscer
en  rien  dans  l’administration  du  pays,  ni  de
Poser  aucun  acte  politique.

M.  Lemaire  n'aura  à  négocier  avec  personne.
  8Si  des  observations  lui  staient  faites
par  des  personnages  officiels,  il  aurait  à  transmettre
  ces  observations  à  Bruxzelles.  II  ne
Peut  peser  sur  lui  aucune  responsabilité.  II
#'est  responsable  due  de  la  compléte  exéeecution
des  présentes  instructions.

 

Les  travaux  de  la  mission  devront  eétre
conduits  en  s'’inspirant  de  nos  ordres,  et  de
manière  à  amener  le  plus  rapidement  possible
des  résultats  tangibles  et  de  nature  à  nous
GEclairer  sur  nos  intéröts.  Tout  d'abord,  un
point  vers  les  Sources  de  la  rivière  Fei  devra
#"atre  fixé  par  ses  coordonnées  gé0graphiques,
ßce  premier  résultat  acquis,  cette  rivière  sera
descendue  jusque  vers  le  6°  30°  N

Lu  mission  s’éloignera  ensuite  vers  le  Nord
Ouest,  au-dessus  du  6°  30°,  en  étudiant  aussi
profondément  due  possible  les  pays  traversés,
t  sc  renseignant  sur  les  parties  fertiles  qui
pourraient  se  trouver  au  N.  du  6°  30°,  plus
spécialement  le  long  de  la  frontière  française,
du’il  lui  est  déefenduc  de  traverser,  tout  comme
il  lui  est  formellement  interdit  de  se  rapprocher
à  moins  de  40  milles  du  Nil.

Vor  einer  kurzen  Darlegung  der  Ergebnisse
der  Lemaireschen  Expedition  sei  noch  erwähnt,
daß  die  Verhandlungen  zwischen  Brüssel  und
London  über  die  Ausdehnung  des  neuen  Pachtgebietes
  inzwischen  ihren  Fortgang  nahmen.  Sie
zeitigten  aber  kein  befriedigendes  Ergebnis.  Am
19.  September  1903  erklärte  der  Kongostaat  in  Beantwortung
  einer  englischen  Note  vom  20.  Juni,
daß  das  von  England  angebotene  neue  Ersatzgebiet,
  das  kaum  den  achten  Teil  des  ursprünglichen
  Pachtgebietes  umfasse,  nur  gleichsam  als
Reugeld  (arrhes)  angenommen  werden  könne,
vorausgesetzt,  daß  England  einwillige,  als  Ostgrenze
  des  Kongostaates  vom  1.°  südl.  Br.  an
den  30.  Meridian  bis  zu  seinem  Schnittpunkt  mit
der  Nil-Kongo-Wasserscheide  anzunehmen  (statt  der
von  England  vorgeschlagenen  Linie:  30.  Meridian
bis  Edward  Sce,  Westufer  des  Semliki,  Westufer
des  Albert  Sees  bis  3  Miles  nördlich  Mahagi,
dann  gerade  Linie  bis  zum  nächsten  Punkt  der
Kongo-Nil-Wasserscheide  und  dieser  entlang  bis
zur  Quelle  des  Yei),  daß  ferner  die  Grenze  im
Yei-Gebiet  nicht  im  Talweg  desselben,  sondern
östlich  von  diesem  Fluß  verlaufe,  und  daß  das
Ausführungskomitee  der  geplanten  Nileisenbahn
eine  andere  Zusammensetzung  erfahre.

Vor  allen  Dingen  forderte  man  aber  in
Brüssel,  daß  über  die  übrigen  Punkte  des  Abkommens
  ein  Schiedsrichter  angerufen  werden
solle,  der  zu  entscheiden  habe,  ob  die  von  England
gebotenen  Bedingungen  ein  hinreichendes  Aquivalent
  für  die  vom  Kongostaat  aufgegebenen
Rechte,  namentlich  hinsichtlich  der  Konzessionen
der  beiden  Kompanien  bilde.  Falls  der  Schiedsspruch
  verneinend  ausfalle,  hätten  die  Parteien
zu  versuchen,  wenn  nötig,  außerhalb  des  Sudan
eine  Kompensation  für  die  vom  Kongostaat  aufgegebenen
  Rechte  zu  finden.  Die  Räumung  von
        <pb n="182" />
        W  157  20

Lado  und  der  Enklave  würde  erst  stattzufinden
haben,  wenn  der  Schiedsspruch  zugunsten  Englands
  ausgefallen  sei.  Falls  er  für  den  Kongostaat
  sich  ausspreche,  werde  die  Räumung  erst
dann  stattzufinden  haben,  falls  eine  Verständigung
über  die  erwähnte  anderweitige  Kompensation  erreicht
  sei.

Diese  Forderung  oiner  schiedsgerichtlichen  Entscheidung
  erklärte  eine  englische  Note  vom  22.  Oktober
  für  absolut  unannehmbar  und  seien  die  Verhandlungen,
  wenn  der  Kongostaat  auf  ihr  verharre,
als  gescheitert  anzusehen.  Van  Eetvelde  erklärte
am  3.  Dezember  1903,  daß  der  Kongostaat  nicht
den  Wunsch  gehabt  habe,  das  Abkommen  von
1894  geändert  zu  sehen.  Nur  aus  Entgegenkommen
  gegenüber  England  habe  er  in  die  Verhandlungen
  eingewilligt.  Bei  der  ablehnenden
Haltung  der  englischen  Regierung  gegen  ein
Schiedsgericht  würde  er  nunmehr  seine  Lage  und
sein  Recht  als  durch  das  Abkommen  von  1894
definiert  betrachten.  Schon  hätten  die  Behörden
im  Sudan  damit  begonnen,  im  Ghazalgebiet  willkürlich
  die  Handlungen  der  kongolesischen  Vertreter
  zu  hemmen.  Der  Kongostaat  sehe  sich  daher

genötigt,  da  ein  Teil  des  Pachtgebietes  in  das

konventionelle  Kongobecken  falle  (bis  5°%  nördl.  Br.),
für  das  die  Berliner  Akte  Geltung  habe,  im  Falle
eines  ernsten  Zwistes  die  Vermittlung  einer  oder
mehrerer  befreundeter  Mächte  anzurufen.
Lemaire,  im  Frühjahr  1903  an  der  Kongo-Nil-Wasserscheide
  angekommen,  errichtete  nahe  der
Quelle  des  Dei  zunächst  die  Depotstation  Yei  und
begann  dann  sofort  mit  der  Erforschung  des  Yeiflusses
  und  seiner  Nachbargebiete  im  Osten.  Er
berichtete,  daß  nach  seiner  Meinung  nicht  der
Fluß,  sondern  dessen  östliche  Wasserscheide  gegen
die  kleinen  Nebenflüsse  des  Nil  die  Grenze  bilden
müsse.  Bilde  der  Yei  selbst  die  Grenze,  würde
die  Bevölkerung  seines  linken  Ufers  auf  das  rechte
Ufer  auswandern.  Die  Engländer  würden  dann
dasselbe  Prinzip  verfolgen,  wie  am  Nil,  wo  sie
von  der  Bevölkerung  nichts  verlangen,  um  sie
auf  ihr  Gebiet  zu  ziehen.  Das  gut  bevölkerte
Yei-Tal  bilde  die  Kornkammer  des  Nil  für
Redjaf,  Lado,  Kero  usw.  Habe  man  das  Yei-Tal
  nicht  ganz  im  Besitz,  so  werde  dessen  Bevölkerung,
  zum  mindesten  die  auf  dem  linken  Ufer,
ein  Opfer  der  Einfälle  der  Asande-Stämme  am
Meridi  werden.  Zwischen  beiden  parallel  nach
Norden  fließenden  Gewässern  liege,  wie  das
öfters  in  Afrika  zu  beobachten  sei,  wenn  sich
ethnographisch  verschiedene  Volksgruppen  voneinander
  trennen  wollen,  eine  etwa  100  km  breite,
von  Süd  nach  Nord  verlaufende  menschenleere
Wildnis.  -
Lemaire  gründete  am  Yei  mehrere  Stationen
und  drang  im  Dezember  1903  nach  Norden  bis

Rumbek.

 

zum  Jalo  vor,  wo  er  an  den  Moolofällen  unter
6°  3°  n.  Br.  die  Station  Rapides  Strauch  gründete.
Hier  erschien  am  3.  Dezember  an  der  Spitze  von
400  Mann  der  englische  Offizier  Poole  aus
Dieser  drückte  Lemaire  sein  Erstaunen
aus,  daß  der  Mudir  des  Ghazalgebietes  nicht
offiziell  von  der  Aussendung  der  Expedition  benachrichtigt
  sei,  und  warnte  ihn,  weiter  nach  Norden
vorzudringen.  Lemaire  betonte  den  wissenschaftlichen
  Charakter  seiner  Mission,  die  Verträge  gestatteten
  der  Expedition,  sich  frei  in  dem  Pachtgebiet
äu  bewegen,  und  außerdem  erfordere  der  Schutz
der  Eingeborenen  vor  den  Einfällen  der  Makrakrastämme
  am  Meridi  die  Anlage  der  Stationen.
Die  sofort  von  den  Vorgängen  benachrichtigte
englische  Regierung  erhob  am  25.  Februar  1904
in  Brüssel  Protest  gegen  die  Anwesenheit  einer
bewaffneten  sogenannten  wissenschaftlichen  Expedition
  im  Bahr  el  Ghazalgebiet  und  forderte  die
sofortige  Zurückziehung  der  Expedition  aus  dem
Gebiet  des  Sudan.  ·

Nach  einem  eigenhändigen  Entwurf  des  Königs
wurde  die  englische  Note  am  11.  März  1904  von
Cuvelier,  wie  folgt,  beantwortet:

Monsieur  le  Ministre

En  réponse  à  la  communication  de  V.  E.
du  25  février  relative  à  la  mission  du  Com.
Lemaire  j'ai  Vhonneur  d’appeler  Son  attention
sur  Harticle  II  de  l’arrangement  du  12  mai  1894
par  lequel  la  Grande  Bretagne  donne  à  bail  à
S.  M.  le  Roi-Souverain  les  territoires  qu'y  sont
déterminés,  notamment  ceux  on  se  trouverait
cette  mission.  Les  négociations  qui  se  sont
PDoursuivies  depuis  deux  ans  dans  le  but  de
modifier  cet  acte  ayant  é61é  rompues  sur  les

bases  étudices  jusqufici  Iarrangement  de
1894  conserve  toute  sa  valeur  légale
jusqu's  ce  qu’il  ait  été  régulièrement

remplacc  par  un  nouvel  accord  entre  les
Parties,  accord  en  vue  duqucl,  le  Gouvernement
  anglais  ne  P’ignore  pas,  nous  restons  preét
en  ce  qui  nous  concerne,  à  rechercher  avec  lui
d’équitables  éGléments.

Anfang  Jannar  1904  mußte  Lemaire  berichten,
daß  sein  Versuch,  von  der  Jalo-Station  weiter
nach  Nordwesten  vorzudringen,  fehlgeschlagen  sei,
weil  er  von  den  unter  englischem  Druck  stehenden
Eingeborenen  keine  Lebensmittel  habe  erwerben
können  und  die  eingeschüchterten  Träger  desertiert
wären.  Außerdem  drohe  die  neue  Regenzeit.

Unter  dem  Zwang  dieser  Verhältnisse  sah  man
sich  in  Brüssel  veranlaßt,  Lemaire  am  14.  März
1904  neue  Instruktionen  zu  senden.  Er  wurde
angewiesen,  alle  Posten  nördlich  vom  5.  Grad
nördl.  Br.  zu  räumen  und  sich  auf  das  Gebiet
südlich  von  diesem  Parallel  zurückzuziehen.
        <pb n="183" />
        G  158  20

In  diesem  solle  er  sich  westlich  vom  30.  Meridian
  möglichst  nahe  am  5.  Parallel  festsetzen.
„La  prescription  formelle  vous  est  faite  de
vous  y  maintenir,  duelle  que  soit  Topposition
du'éventuellement  vous  pourriez  rencontrer.
En  cas  de  difficulté,  vous  invoquerez  les
instructions  précises  qui  vous  sont  données,  et
Hléclarez  qdue  vous  en  référcz  au  Gouvernement
de  I’Etat.  La  fermeté  de  votre  attitude  ne  se
Hdépartira  naturellement  pas  d'une  grande
courtoisie  dans  la  forme."

Die  auf  12  Weiße  und  450  Soldaten  verstärkte
  Expedition  ging  nun  daran,  diese  empfangenen
  Befehle  mit  aller  Beschleunigung  auszuführen.
  Wie  dies  geschah,  würde  zu  weit  führen,
hier  näher  auszuführen.  Die  beifolgende  Karte  Nr.  4
erläutert  ohne  weiteres,  wie  die  Mission  Lemaire
das  bis  dahin  völlig  unbekannte  Gebiet  erforschte
und  immer  neue  Stationen  anlegte.  Die  Hauptsorge
  war,  den  Engländern  in  der  Okkupation
des  westlich  vom  30.  Meridian  gelegenen  Gebietes
zuvorzukommen  und  -se  créer  les  droits  de  premier
occupante.  Der  Generalgouverneur  berechtete
am  12.  August  1904  aus  Boma,  daß  Lemaire
„ta  très  bien  saisi  due  le  but  de  sa  mission  est
de  provoquer  un  arbitrage.  Je  erois  toutefois
fort  douteux  due  les  autoritées  Anglo-Egyp.
tiennes  adoptent,  Surplace,  cette  manière
de  voir  et  je  pense  due  M.  Lemaire  devra  faire
face,  sous  peu,  à  une  situation  trös  grave.  Je
désirerais  done  savoir,  le  plus  töt  possible,  si
au  cas  on  M.  Lemaire  se  verrait  attaqucs  et
ou  il  ferait  appel  à  nos  forces  de  I’Enclave  et
de  la  Colonie  de  renfort,  Lles  Commandants  de
ces  unités  pourraient  envoyer  à  son  secours
une  korte  partie  de  leur  troupes.  II  est  indispPensable
  due  je  puisse  les  renseigner  nettement
  à  ce  sujet.“

Auch  Lemaire  sah  sich  angesichts  der  wachsenden
Schwierigkeiten  seiner  Lage  und  weil  überall  dort,
wo  er  Posten  einrichtete,  sudanesische  Truppen  in
der  Nähe  ebenfalls  Stationen  aufmachten  und  die
Eingeborenen  zu  beeinflussen  suchten,  ihm  keine
Nahrungsmittel  mehr  zu  liefern,  genötigt,  telegraphisch
  über  Boma  anzufragen,  ob  er,  falls  er
angegriffen  werden  würde,  kräftigen  Widerstand
leisten  solle.  Am  13.  Januar  1905  bemerkte  der
König  dazu:  -Je  pense  du’il  faut  répondre  affirmativement
  aux  questions.s

Die  englischen  Offiziere  benahmen  sich  aber  so
vorsichtig,  daß  es  einstweilen  nicht  zum  offenen
Bruch  kam.  Vielmehr  erzielte  Lemaire  mit  dem
Major  Boulnois  am  8.  März  1905  eine  Verständigung,
  nach  der  die  augenblickliche  Situation
unverändert  bleiben,  daß  die  anglo--ägyptische
Regierung  die  Verwaltung  des  streitigen  Gebietes

 

behalten,  daß  die  wissenschaftliche  Expedition  Lemaire
  ihre  bereits  errichteten  Posten  Iré,  Meridi
(Bel  Air),  Mangé,  Ma-iwa  und  Wô  aufrechterhalten
  könne,  um  ihre  Beobachtungen  fortzusetzen,
  daß  die  englische  Verwaltung  den  freien
Verkehr  der  Mission  Lemaire  mit  den  in  der
Umgebung  der  genannten  Stationen  lebenden
Eingeborenen  und  den  Verkehr  der  Stationen
untereinander  nicht  hindern  werde,  daß  aber  das
Abkommen  für  beide  Regierungen  nicht  bindend  sei.

Dieses  Arrangement  erkannte  der  König  aber
nicht  an.  Er  ließ  den  Nachfolger  Lemaires,
dessen  Dienstzeit  inzwischen  abgelaufen  war,  Leut.
Paulis,  wissen,  daß  snous  voulons  administrer
selon  nos  lois  et  reglements  tout  ce  qui  est
au  Sud  du  5e  parallèle.  Denn  inzwischen  hatte
der  König  sich  zu  einem  Gewaltstreiche  entschlossen,
der  dem  Faß  den  Boden  ausschlagen  sollte.  Am
31.  Mai  1905  hatte  das  Bulletin  officiel  des
Kongostaates,  Nr.  5,  1895,  folgendes  Königliche
Dekret  veröffentlicht:

Distriet  de  PUele.  —  Territoires  y  rattachés.
Léopold  II,  Roi  des  Belges.
Souverain  de  I’Etat  Indépendant  du  Congo,

A  tous  présents  et  à  venir,  Salut:

Vu  les  droits  acquis  par  I’Etat  Indépendant
du  Congo  sur  certains  points  dans  le  bassin
du  Nil  à  la  suite  notamment  de  ses  occupations
et  de  ses  traités  avec  les  chefs  du  pays;

Considérant  qu'il  y  a  lieu  de  déterminer
spécialement  les  conditions  de  l’administration
de  ceux  de  ces  territoires  compris  dans  le
bassin  conventionnel  du  Congo  jusqu'à  ce  due
la  complöte  application  de  I'Arrangement  du
12  mai  1894  ait  été  réglée;

Sur  la  proposition  de  Notre  Secrétaire
dGd'’Etat,  nous  avons  déecrété  et  décrétons:

Article  1.

Les  territoires  occupés  par  I’Etat  dans  le
bassin  du  Nil,  au  Sud  du  be  parallle  Nord,
sont  rattachés  au  district  de  Tele.

Article  2.

Les  décrets,  ordonnances  et  règlements  de

IEtat  leur  sont  applicables.
Artiele  3.

Notre  Secrétaire  d’Etat  est  chargé  de  T’exécution
  du  présent  décret.

Donné  à  Ems,  le  31  mai  1905.

Léopold.

Par  le  Roi-Souverain:

Au  nom  du  Seerétaire  d'’Etat:

Les  Secrétaires  Généraux,  Chevalier  de
Cuvelier.  H.  Droogmans.  Liebrechts.

Paulis  wurde  angewiesen,  mit  den  englischen
örtlichen  Behörden  aus  eigener  Initiative  über
        <pb n="184" />
        Deutsches  Kolonialblati.

 

 

 

 

 

 

 

Zu-Das  Lado-  und  Bahr  el  Chazal-Pachtgebiet  des  Konostaates.  Karte  4.
*  K.  *  30  31
6
s
..  «
Aufnahmen  der  Expedition  s
sc  -
10  1
LEMAIRE
+
Lomorei
s
an  der  Wasserscheide  des  Kongo  und  Nil  E—
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Verlaß  von  E.S.  Mittler  u.  Sohn,  Könisliche  Hofbuchhandlung  „Berlin.
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        G  159  20

diese  Neuordnung  der  Verwaltung  des  ihm  unterstellten
  Gebietes  nicht  zu  verhandeln.

Im  Juli  1905  übergab  der  englische  Gesandte
der  Kongoregierung  ein  Memorandum,  das  es
ablehnte,  über  das  Recht  Lemaires,  in  dem  fraglichen
  Gebiet  Posten  zu  errichten,  weiter  zu  verhandeln.
  Falls  diese  Posten  und  das  Dekret
vom  31.  Mai  nicht  zurückgezogen  würden,  werde
die  Britische  Regierung  gezwungen  sein,  die  Regierung

  des  Kongostaates  für  alle  Folgen  eines

solchen  Einbruches  in  die  Rechte  Agyptens  verantwortlich
  zu  machen.  Jedenfalls  um  einen
Konflikt  zu  vermeiden  und  dem  Kongostaat  die
Gelegenheit  zu  nehmen,  eine  Vermittlung  oder
Schiedsgericht  auf  Grund  der  Kongoakte  anzurufen,
  zog  die  Sudanverwaltung  alle  Posten  südlich
des  5.  Parallels  mit  Ausnahme  desjenigen  von
Meridi  zurück.

Das  folgende  Schreiben  der  Zentralverwaltung
in  Brüssel  an  den  Generalgouverneur  in  Boma
vom  17.  Oktober  1905  (3021)  war  dazu  bestimmt,
diesem  über  den  Sinn  des  Mai-Dekretes  Aufschluß
  zu  gewähren:

Nous  avons  voulu  établir  d’'une  manière
Précise  les  droits  due  nous  possédons  dans  le
bassin  du  Nil:  ou  bien,  c'est  le  bail  de  1894  qui
fait  la  loi  entre  les  parties,  odu  bien  si  ce  bail
est  contesté,  les  droits  duc  nous  possedions
dans  ces  régions,  avant  la  conclusion  de
PFarrangement  qui  aboutit  au  bail,  renaissent.

Cicst  éCvidemment  de  cette  facon  due  se
Présente  notre  différend  avec  l’Angleterre,
mais  cette  Puissance  ne  partage  nullement  nos
vues,  et  en  attendant  due  ce  conflit  socit
tranché,  il  importe  due  nous  appuyions  nos
revendications  d'unc  occupation  elfective.“

Hinsichtlich  der  Wirksamkeit  dieses  Gewaltstreiches
  hatte  sich  der  König  sehr  verrechnet.
Leutnant  Paulis  meldete  am  7.  Dezember  1905
das  Erscheinen  zahlreicher  Sudan-Truppen  mit
fünf  Offizieren  und  Kanonen  am  5.  Parallel,
nachdem  er  kurz  vorher  noch  einen  neuen  Posten
Youbo  oder  Gindou  unter  4°  55“  n.  Br.  und
28°  10  5.  Gr.  gegründet  hatte  und  am  19.  November
  noch  große  Festlichkeiten  für  die  Eingeborenen
  zur  Feier  der  Okkupation  stattgefunden
hatten.

Am  18.  Dezember  kündete  die  Sudanregierung
  dem  Befehlshaber  der  Station  Lado  die
Schließung  der  Schiffahrt  auf  dem  Nil  für  den
Kongostaat  an,  weder  Passagiere,  noch  Post  und
Telegramme  noch  Waren  würden  mehr  befördert
werden.  Am  12.  Dezember  hatte  Reuter  diese
Nachricht  bereits  gemeldet.

Angesichts  dieser  Maßnahme  griff  der  König
zunächst  wieder  auf  sein  beliebtes  und  etwas  kost- 



spieliges  Mittel")  zurück,  durch  Rechtsgutachten
das  Völkerrechtswidrige  dieses  Vorgehens  der
ägyptisch-englischen  Sudanverwaltung  nachweisen
zu  lassen.  Prof.  Nyß-Brüssel,  Minister  T.  M.  Asser-Amsterdam,
  Prof.  Pasquala  Fiore-Neapel  und
Prof.  Stoerk-Greifswald  begutachteten  im  Frühjahr
  1906  übereinstimmend,  daß  die  Sperrung
des  Verkehrs  auf  dem  Nil  für  den  Kongostaat
gegen  das  Völkerrecht  verstoße.  Doch  solche
papiernen  Proteste  vermochten  natürlich  England
gegenüber  gar  nichts  auszurichten.  Der  König
sah  sich  rasch  zum  Nachgeben  gezwungen,  trotzdem
die  Besatzung  des  streitigen  Gebietes  von  1150
Mann  auf  etwa  2000  gebracht  und  Geschütze
sowie  Munition  herangeschafft  worden  waren.
Van  Eetvelde  mußte  nach  London  reisen,  und
dort  kam  es  am  9.  Mai  1906  zu  einer  endgültigen
  Verständigung  über  das  Pachtgebiet.

In  diesem  neuen  Vertrag  sah  sich  der  König
gezwungen,  auf  das  ihm  durch  den  Artikel  2  des
Vertrages  vom  12.  Mai  1894  zugestandene  Pachtgebiet
  zu  verzichten.  Es  blieb  ihm  nur  der  Genuß
der  im  französisch-kongolesischen  Vertrag  vom
14.  August  1894  erwähnten  Enklave  von  Lado
auf  seine  Lebenszeit,  sowie  das  kleine  25  ha  breite
Pachtgebiet  an  dem  Westufer  des  Albert  Sees  mit
dem  Hafen  Mahagi  auf  die  Dauer  der  Herrschaft
der  coburgischen  Dynastie  in  Belgien.  Die  Grenze
des  eigentlichen  Kongostaates  wurde  durch  diesen
neuen  Vertrag  von  dem  Punkt  an,  wo  der
30.  Meridian  von  Süden  aus  die  Wasserscheide
des  Kongo-Nil-Systems  zum  erstenmal  trifft,  nach
Norden  zu  auf  diese  Wasserscheide  beschränkt.

Die  in  Artikel  6  des  neuen  Vertrages  vorgesehene
  Erbauung  einer  Eisenbahn  von  der
Grenze  des  Kongostaates  durch  die  Enklave  von
Lado  bis  zum  Nil  mit  Hilfe  einer  belgisch-englischen
  Gesellschaft,  der  die  englisch-ägyptische  Regierung
  eine  Zinsgarantie  von  3  v.  H.  auf  das
die  Summe  von  800  000  K  nicht  überschreitende
Anlagekapital  zusicherte,  ist  nicht  zur  Ausführung
gelangt,  da  sie  wohl  mehr  im  englischen  als  im
kongolesisch-belgischen  Interesse  lag.

Wie  der  König  in  Wahrheit  über  einen  solchen
Bahnbau  dachte  geht  in  interessanter  Weise  aus
einem  Schreiben  hervor,  das  der  Verwalter  der
Königl.  Zivilliste  und  Intimus  in  seinem  Auftrag
an  den  oben  bereits  erwähnten  Mr.  John
Williamson  Johnston  richten  mußte.  (Siehe  Bahr
el  Ghazal  44  Cart.  9—  12.)  Baron  C.  Goffinet
schreibt  dort  am  8.  August  1900:

„Quant  à  l’emploi  de  la  voie  du  Nil.
nous  y  aurions  grand  intérét  si  le  chemin  de

*)  Umfangreichere  Gutachten  pflegten  mit  1000
bis  2000  Frs.  honoriert  zu  werden.
        <pb n="187" />
        G  160  20

Ier  Matadi—Léopoldville  n’'était  pas  en  mains
Belges,  mais  ce  chemin  de  fer  stant  en  mains
Belges,  ce  que  nous  lui  payons,  prolite  aux
Belges  et  nous  faisons  profite  aux  Belges  et
nous  faisons  nos  affaires  en  payant  par  cette
voic  des  prix  supéricurs  à  ceux  du  Nil.  Nous
emploierions  toutefois  le  Nil  si  les  concessions
due  nous  vous  avons  accordées  et  le  traité  du
12  mai  1894  étaient  respectés,  mais  pas  autrement.“


In  diesen  Zeilen  tritt  bereits  das  leitende
Prinzip  der  Eisenbahn=  und  Verkehrspolitik  des
Kongostaates  und  der  belgischen  Kolonie,  welche
darauf  ausging,  den  ganzen  Verkehr  des  ungeheuren
  Gebietes  nach  Möglichkeit  auf  die  einzige
Zufuhr=  und  Ausgangsstraße,  die  Eisenbahn  am
unteren  Kongo,  hin=  und  abzulenken,  mit  aller
Deutlichkeit  hervor.  "

Ein  Erlaß  vom  10.  April  1907  befahl  dem
Generalgouverneur  in  Boma,  mit  der  Evakuie—
rung  der  Meridi-Zone  schleunigst  zu  beginnen
und  das  dortige  Personal  und  die  Warenbestände
dem  Kommissar  des  Uelebezirks  zu  überweisen.
In  der  Lado-Enklave  sollten  nur  Elitetruppen
in  der  Stärke  von  400  Mann  bleiben  und  für
Ordnung  und  strenge  Disziplin  unter  denselben
gesorgt  werden.  Am  16.  Juni  1907  wurde  der
letzte  Posten  Ewé  geräumt,  und  durch  einen  Erlaß
  des  Generalgouverneurs  vom  29.  August  1907
die  bureaux  d’Etat  eivil  von  Ganzio  und  Belles
Sources  aufgehoben.  Damit  hatte  diese  merkwürdige
  Episode  des  Kongostaates  ihren  Abschluß
gefunden.

Wenn  es  Belgien  nach  langen  Grenzstreitigkeiten
  und  Verhandlungen  durch  das  Protokoll
vom  11.  Mai  1910  und  die  sich  an  dasselbe
anschließenden  und  auf  ihm  fußenden,  zur  Zeit
noch  nicht  ganz  beendeten  Grenzvermessungsexpeditionen,
  schließlich  gelungen  ist,  Britisch=Uganda
  gegenüber  statt  des  30.  Meridians  eine
sehr  brauchbare  natürliche  Grenze  durchzusetzen  —
eine  Grenze,  die  ihm  das  wirtschaftlich  wichtige
Goldfundgebiet  von  Kilo,  die  Hälfte  des  Edwardsees,
  einen  Anteil  am  Ruwenzorigebirge  und  das
ganze  Westufer  des  Albertsees  sicherte  —  so  verdankt
  es  diesen  günstigen  Umstand  in  letzter  Linie
doch  den  im  übrigen  unverwirklicht  gebliebenen
Plänen  König  Leopolds  auf  das  Bahr  el  Ghazal-Gebiet.
  Sie  hatten  Belgien  Ansprüche  verliehen,
über  die  sich  auch  die  rücksichtsloseste  englische
Politik  nicht  ganz  hinwegzusetzen  vermochte.

Der  sonst  so  klar  sehende  und  kaufmännisch
rechnende  König  Leopold  hatte  zum  großen
Schaden  der  wahren  Interessen  und  der  Finanzen
des  Kongostaates  am  Nil  einem  Phantom  nachgejagt,
  in  dem  ungeheure  Geldmittel,  zahlreiche

 

der  besten  Kräfte  des  Staates  und  ungezählte
Menschenleben  umsonst  vertan  wurden.  Werden
doch  von  Kennern  der  Verhältnisse  die  Mittel,
die  der  Kongostaat  in  diesem  15  jährigen  Ringen
jährlich  im  Durchschnitt  ausgab,  auf  2  Millionen,
also  im  ganzen  auf  30  Millionen  Francs  geschätzt.")


Unwillkürlich  steigt  wohl  jedem,  der  die  Geschichte
  dieser  hartnäckigen  Versuche  des  Königs,
wenigstens  noch  einen  Teil  des  Bahr  el  Ghazalgebiets
  dem  Kongostaat  einzuverleiben,  verfolgt
hat,  die  Frage  auf,  ist  denn  dieses  Gebiet  ein
solches  Eldorado,  daß  es  solche  Opfer  an  Geld
und  Menschenleben  überhaupt  gelohnt  haben
würde?  Auf  diese  Frage  gibt  ein  Bericht  von
Lemaire  vom  28.  Februar  1904  eine  bezeichnende
Antwort.  Er  möge  hier  zum  Schluß  noch  folgen,
er  sagt  in  seiner  Kürze  genng.

Mission  Lemaire
No.  319.
Rapides  Strauch,  28/II.  1904.
6  5°  n.  Br.  4=  30'  6.  Er.

Pour  ceux  qui  voient  la  situation  ici,  sur
place,  il  est  hors  de  doute  due  I’Etat  aurait
avantage  à  en  finir  avec  la  question  du  Bahr
el  Ghazab,  méme  en  acceptant  comme  limite
Nord  le  6½“,  avec  comme  limite  orientale,  la
ligne  qdue  j’ai  indiquce  dans  mes  rapports  envoyẽs
  à  la  suite  de  nos  reconnaissances,  partielles
  et  successives,  de  la  vallée  du  Ve-yi
depuis  les  scurces  de  cette  rivière  jusqu'’au
6½“%  Le  Bahr  el  Ghazal  semble  une  fort
pDa###  proyince  deci  meffre  longfemps  d  payer
les  efforks  qJi'on  7  Fera.

Mais  cette  province  surtout  deux  tarcs
considérables:

1)  à  la  saison  des  pluies  Il  devient  des  plus
Giflicile  dy  circuler  et  il  F  a  fait  malscin  pour
tout  le  monde,  hommes  et  bétes.

2)  à  la  saison  söche  les  lempérafteres  e.-krmes
  quf’on  a  à  y  supporter  en  rendent  le
séjour  pénibke  pour  I’Européen.  Depuis
bientöt  deux  mois,  mon  personnel  et  moi-méme
sommes  très  accablés.  Linappétence  est  générale,
  bien  plus,  on  éprouve  comme  un  dégout
de  tous  les  aliments.  J'enverrai  sous  peu  les
relevés  d'’observations  météorologiqucs  pour

les  trois  premiers  mois  de  notre  séjour  aux

Rapides  Strauch.  On  yF  verra  le  thermometre
à  ombre,  montant  jusqdufà  39.2°  en  janvier
(aison  söche)  et  descendant  pendant  la  nuit  à

*)  Fritz  Masoin,  Hisloirc  (ic  IIEtat  Ind.  du  Congo.
I.  II,  S.  288.
        <pb n="188" />
        W  161  20

13%  Trop  Scuvent  le  maximum  journalier  à
I’ombre  atteint  38°“  et  39°  alors  due  la  nuit
suivante  le  minimum  tombe  à  15°,  14“  ct  13°.
De  sorte  due  nos  organes  ont  à  supporter  des
températures  extérieures  de  fièv#re  suivies  de
variations  atteignant  25°  et  26%  A  pareil
régime,  soutenu,  les  estomacs  les  plus  solides,

les  intestins  les  plus  complaisants,  les  foies
les  plus  flegmatiques,  les  rates  les  moins  dilatables,
  finissent  par  s'émouvoir,  puis  Sinduiécter,
  en  fin  se  detraquer.  Jai  dit  déjla,  dans
Tautres  lettres  au  Gouvernement,  qdue  les  Anglais
  ont  limité  à  huit  mois  le  séjour  de  leurs
agents  dans  le  Bahr  el  Ghazal.

 

4
Aus  fremden  Kolonien  und  Drodubtionsgebieten.

Goldgewinnung  der  Welt  1915.

Nach  den  Mitteilungen  des  norwegischen  statistischen
Amts  stellte  sich  die  Goldgewinnung  der  Welt  in  den
Jahren  1913,  1914  und  1915  (vorläufig),  wie  folgt:

1913  1914  1915
1000  K.
Trausvaal  36  378  34  635  37  976
Rhodesiana  27787  3519  3770
Westafrika  1  569  1  731  1  711
Madagascar  109  396  373
Verein.  St.  v.  Amerita  17774  18906  18778
Mexilo.  1100  3637  3  395
Kanada  3243  3  185  3  175
Zenlralameriia  606  700  750
Cnropa  teinschl.  Sibirien)  6  852  6  1121  5  os0
lhierin  Rußland  unverändertt:
  5350/  5  350
Britisch=  Indien  38383  3  408  3305
Japan  und  China.  .  2211  2220  2305
Süd---Ameriia  2611  2  705  2750
Australien  10  606  9  132  8  873

Rußlands  Baumwollernte  und  handel  1915“).

Bei  der  Sektion  für  Landwirtschaft  und  landwirtschaftliche
  Statistik  des  Landwirtschaftsministeriums
sind  eingehende  Berichte  über  die  Baumwollernte,  über
die  Baumwollpreise,  über  den  Absatz  der  Rohbaumwolle
  und  einige  andere  den  Baumwollbau  berührende
Fragen  eingelaufen,  denen  folgende  Einzelheiten  entnommen
  werden.

Transkaspien.  Die  Bammwollernte  ist  hier  im
ganzen  über  mittel,  im  Kreise  Merw  jedoch  gut
und  im  Kreise  Tedshen  mittel  ausgesallen.  In  dem
erstgenannten  Kreise  sind  gegen  72  Pud  von  einer
Dessätine  geerntet  worden,  wovon  ein  Drittel  I.  Sorte,
ein  Viertel  II.  Sorte  war  und  der  Rest  sich  auf  die
III.  Sorte  und  das  Gemisch  verteilte.  Im  Kreise
Tedshen  lieferten  die  Sorten  „King=  Upland“,  „Kok-Tschigir“
  und  „Kara-Tschigit“  42  bis  70  Pud  von
einer  Dessätine.  Die  Baumwollpreise  waren  hoch.
Nach  den  Nachrichten  aus  dem  Kreise  Tedshen  wurde
die  Baumwolle  auf  den  Versteigerungen  zum  Preise
von  5  bis  5  Rubel  40  Kop.  für  das  Pud  verkauft.
Die  Nachfrage  war  auf  dem  örtlichen  Markte  sehr
stark,  während  das  Angebot  sich  durch  Flauheit  aus-*)

  Ugl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1916,  S.  20  .

 

zeichnete.  Abschlüsse  auf  Fasern  an  den  Ergeugungsorten
  kamen,  wie  immer,  nicht  vor.  Im  Kreise  Merw
wurden  die  Handelsgeschäfte  in  Baumwolle  ungefähr
um  die  Zeit  vom  10.  bis  15.  September  ausgenommen,
und  zwar  aufs  dem  Markle  in  Merw  zweimal  wöchentlich.
  Die  Preise  für  amerikanische  Rohbaumwolle
schwankten  hier  zwischen  5  Rubel  50  Kop.  und  6  Rubel
30  Kop.,  für  reine  Baumwolle  zwischen  18  Rubel  und
18  Rubel  20  Kop.  für  1  Pud.

Nach  der  Ansicht  der  Korrespondenten  sind  die
Handelsbedingungen  durchaus  einer  Verbesserung  bedürftig.
  So  verhindere  die  schlechte  Sortierung  der
Baumwolle,  wie  man  aus  dem  Preise  Merw  meldet,
stark  einen  regelrechten  Baumwollhandel.  Man  müßte
die  Bevölkerung  verpflichten,  die  Baumwolle  unsortiert
zu  liefern.  Nach  der  Meldung  des  Korrespondenten
aus  Tedshen  halten  wegen  der  allgemeinen  Normierung
der  Faser  die  Produzenten  die  Ware  stark  zurück.  Die
Normierung  müßte  nach  Bezirken  erfolgen,  da  die
Qualität  der  Warc  lange  nicht  überall  gleichmäßig  sei,
und  zwar  nicht  einmal  in  ein=  und  demselben  Kreise.

Die  Baumwollernte  hat  jedoch,  trotzdem  sie  nicht
ganz  befriedigend  ausgefallen  ist,  keinen  besonderen
Einfluß  auf  den  Wohlstand  der  Bevölkerung  ausgeübt,
da  infolge  der  hohen  Arbeitslöhne  und  der  allgemeinen
Normierung  der  Preise  für  die  Faser  in  einigen  Gebieten
  die  Rohbaumwolle  zu  niedrigeren  Preisen  als
zu  Onualitätspreisen  verkauft  wurde.  Im  Kreise  Merw
hat  die  gute  Baumwollernte  einen  mehr  bemerkbaren
Einfluß  auf  den  Wohlstand  der  Bevölkerung  ausgeübt.

Als  ungünstige  Bedingungen  für  den  Baumwollbau
werden  das  Fehlen  eines  Wassergesetzes  im  Lande,
die  unrichtige  Verteilung  des  Wassers  auf  die  Kanäle
und  die  persischerseits  geübte  Nichteinhaltung  des
internationalen  Vertrags  vom  Jahre  1894  über  die
Verteilung  des  Wassers  aus  dem  Flusse  Tedshen  —
der  Quelle  für  die  Bewässerung  der  Tedshen-Oase  —
genannt.  Auch  sei  es  nach  Ansicht  der  Korrespondenten
dringend  notwendig.  in  Tedshen  ein  Lager  von  landwirtschaftlichen
  Geräten  und  Sämereien  zur  Versorgung
der  örtlichen  Bevölkerung  mit  guten  Sämereien  von
reinen  Baumwollsorten  zu  eröffnen.

Das  Gebiet  Semiretschensk.  In  Gegenden,
wo  die  Baumwolle  nicht  vom  Hagelschlag  gelitten
hatte,  erzielte  man  eine  gute  Baumwollernte,  und
zwar  bis  zu  148  Pud  von  1  Dessätine.  Nach  dem
Berichte  eines  Korrespondenten  betrug  bei  der  gegenwärtigen
  Ernte  die  Bruttoeinnahme  von  1  Dessäline
bis  zu  1920  Rubel.

Das  Gebiet  Samarkand.  Die  Baumwollerute
sowohl  aus  amerikanischen  als  auch  aus  dem  örtlichen
Samen  wird  als  gut  begeichnet.  Von  der  Sorte
        <pb n="189" />
        W  162  20

„King“  erntete  man  105  bisd  115  Pud,  von  „Triumpf“
95  bis  100  Pud,  von  „Kok-Tschigit“  130  Pud  und  von
der  brlichen  Baumwolle  95  Pud  von  1  Dessätine.
Nach  der  Mitteilung  eines  Korrespondenten  aus
Katta  Kurgan  bestand  die  geerntete  Baumwolle,  dank
der  trockenen  Witterung  im  Herüst,  fast  nur  in  I.  Sorte;
von  der  Gesamternte  von  112  Pud  von  1  Dessätine
erzielte  man  72  v.  I.  E  11  v.  H.  geringere
(Minus),  7  v.  H.  Zwischensorte  und  7  v.  H.  II.  Sorte.
Die  Baumwollpreise  waren  wie  folgt:  für  rohe  Baumwolle
  aus  einheimischem  Samen  5  Rubel  25  Kop.  das
Pud  und  36  Rubel  für  1  Betman  von  8  Pud,  für  rohe
amerikanische  Sorte  5  Rubel  60  bis  75  Kop.  für  das
Pud  und  45  bis  46  Rubel  für  1  Betman  von  8  Pud.
Reine  Baumwolle  aus  einheimischem  Samen  erzielte
den  Preis  von  25  Rubel  das  Pud.  Die  Baumwolle
der  neuen  Ernte  erschien  auf  den  Märkten  vom  10.
bis  15.  August,  ein  lebhafter  Handel  begann  jedoch
erst  um  Mitte  September  und  hielt  bis  zum  Dezember
an;  in  dieser  Zeit  wurde  die  Baumwolle  von  Vertretern
  großer  Firmen,  den  örtlichen  Fabriken  und  den
Handelsbanken  ausgekauft.  Von  Degember  ab  jedoch
nahm  die  Nachfrage  nach  Baumwolle  ab,  und  seit  der
Zeit  erfolgte  der  Ankauf  vorzugsweise  durch  kleine
Vermittler.
Die  Bedingungen  für  den  Baumwollhandel  sind
nach  der  Meinung  der  Korrespondenten  vielfach  verbeserwehsbebitufns.
  Nach  der  itteilung  eines
Korrespondenten  aus  Katta  Kurgan  befindet  sich  der
Baumwollmarkt  in  den  Händen  der  örtlichen  Fabrikanten,
welche  eigenartige  Vereinbarungen  zum  Zwecke
Herabdrückung  der  Marktpreise  untereinander  treffen.
Ein  anderer  Korrespondent  aus  dem  Kreise  Samarkand
macht  darauf  aufmerksam,  wie  wenig  Kenntnis  die
Produzenten  von  den  Börsenpreisen  für  Baumwolle
und  von  der  nicht  zeitgemäßen  Auszahlung  der  Vorschüsse
  auf  die  Baumwolle  durch  die  Anstalten  des
Kleinkredits  (im  Jannar  und  Februar)  hätten,  infolgedessen
  sie  in  der  Zeit,  in  der  die  Baumwollstanden
behäufelt  werden  müssen,  keine  Arbeiter  mieten  könnten,
so  daß  die  Arbeiten  sich  verspäteten.

Indes  hat  das  Jahr  1915  dank  der  guten  Ernte
und  den  hohen  Preisen  sehr  günstig  auf  den  Wohlstand
der  Bevölkerung  eingewirkt.  Nach  der  Mitteilung  des
Korrespondenten  aus  Samarkand  hat  die  Bevölkerung
die  Schulden  früherer  Jahre  bezahlen  können.

Die  Gründe,  welche  ungünstig  auf  den  Baumwollbau
  einwirkten,  bestanden  in  dem  Arbeitermangel  zur
Zeit  der  Hackarbeiten  sowie  in  dem  Mangel  an  Wasser
zur  Bewässerung  der  Pflangen,  wie  aus  den  Kreisen
Samarkand  und  Katta  Kurgan  berichtet  wird.  Außerdem
pflegt,  gerade  wenn  der  Handel  mit  Rohbaumwolle
den  Höhepunkt  erreicht,  der  Fluß  Sarawschan  stark
über  seine  lifer  zu  treten  und  fast  jede  Verbindung
mit  der  Stadt  Samarkand  zu  unterbrechen.  Diesen
lmstand  benutzen  die  örtlichen  Fabrikanten  zum  starken

Drücken  der  Baumwollpreise.

Das  Ferghanagebiet.  Die  Ernte  der  amerikanischen
  und  örtlichen  Baumwolle  wird  hier  als  vollkommen
  befriedigend  bezeichnet.  Von  der  ersteren
Sorte  erntete  man  bis  130  Pud,  von  der  zweiten  bis
40  Pud  von  der  Dessätine,  und  zwar  von  der  Sorte
„Triumpf“  bei  dreimaligem  Behäufeln  110  Pud,  bei
zweimaligem  78  Pud  und  bei  einmaligem  48  Pud.
Die  örtlichen  Preise  für  rohe  Baumwolle  aus  amerikanischem

  Samen  schwankten  zwischen  5  Rubel  76  Kop.
und  6  Rubel  80  Kop.  für  ein  Pud.  Reine  Baumwolle
dinheimischen  Sorte  wurde  mit  18  Rubel  5  Kop.  für
das  Pud  bezahlt.  Die  neue  Baumwolle  begann  auf
den  Märkten  in  kleinen  Mengen  Ende  August  zu  er- 



scheinen  und  wurde  zum  Preise  von  6  Rubel  das  Pud
gekauft

Die  Handelsverhältnisse  können  nach  den  Meldungen
  der  Korrespondenten  nicht  als  befriedigend  bezeichnet
  werden.  Der  Korrespondent  aus  dem  Kreise
Skobelew  weist  auf  die  willkürlichen  Abmachungen  der
Fabrikanten  bei  der  Normierung  der  Baumwollpreise
bin-  gegen  die  man  nur  bei  einer  besseren  Entwicklung
des  Kleinkredits  ankämpfen  könne.  Anßerdem  hätten
die  kleinen  Wirtschaften  eine  rechtzeitige  Auszahlung
der  Vorschüsse  nötig,  und  zwar  unmittelbar  an  die
Dekhane  und  nicht  an  die  Aufkäufer

Solche  ungünstigen  Verhälbigse  wirken  sehr  schädlich
  auf  die  Entwicklung  des  Baumwollbaus  ein,  zumal
die  einheimischen  Wirtschaften  mit  geringem  Landbesitz
bei  ihrem  fortwährenden  Geldmangel  keinerlei  Möglichkeit
  haben,  die  erforderliche  Anzahl  Arbeiter  anzumieten,
  und  gezwungen  sind,  Vieh  und  Geräte  zur
Bearbeitung  ihrer  A#cker  auf  BVorg  einzukaufen  und  alsdann
  nach  dem  Verkaufe  der  Ernte  das  Doppelte  und
Dreifache  des  wirklichen  Einkaufswerts  zu  zahlen.

Einen  besonders  ungünstigen  Einfluß  hat  indes
das  Jahr  1915  auf  den  Wohlstand  der  Bevölkerung
nicht  ausgeübt.

(Nach  der  lorg.  Prom.  Gaz.  vom
19.  April/2.  Mai  1916.)

 

Frankrelch.

Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Ersengnissen
des  französischen  Kongoge

Eine  auf  Grund  der  Gesetze  vom  11.  Ianna.  1892,.
Artikel  3,  vom  24.  Februar  1900,  Artikel  1  und  2,
vom  17.  Juli  1900,  Artikel  1,  und  vom  29.  März  1910
unterm  13.  April  1916  von  der  Französischen  Regierung
  erlassene  Verordnung  bestimmt  folgendes:

Für  Kaffee  und  Kakao  in  Bohnen  aus  dem  frangösischen
  Teile  des  konventionellen  Kongobeckens  werden
die  Mengen,  die  während  des  Jahres  1916  unter  den
in  der  Verordnung  vom  22.  April  1899  angegebenen
Bedingungen  in  Frankreich  eingeführt  werden  können,
wie  folgt,  festgesetzt:

 

....  oooookg
Kakao  .100000-(Journal
  officiel  de  #u  République  Frnnçnisc.)

Großsbritannien.

Veschränkung,  des  Geschäftsverkehr
it  Liberia

Eine.  Königliche  Vevorguung  vom  26.
estim

n  .  Ausfuhr  aller  Waren  nach  Liberia  ist
verboten,  sofern  die  Waren  nicht  an  Personen  gerichtet
  sind,  die  von  dem  Staatssekretär  für  auswärtige
Angelegenheiten  oder  dem  Handelsamt  zum  Empfang
ermächtigt  sind.

Der  Staatssekretär  für  auswärtige  Angelegenheiten
  oder  das  Handelsamt  soll  durch  eine  in  der
London-,  Edinburgh=  und  Dublin-Gazette  zu  veröffentlichende
  Verordnung  eine  Liste  derjenigen  Personen
bekanutgeben,  die  zur  Empfangnahme  von  nach  Liberia
ausgeführten  Waren  ermächtigt  sind;  diese  Liste  kann
jederzeit  abgeändert  und  ergänzt  werden.

(Es  folgt  die  Liste  der  empfangsberechtigten
Personen  und  Geschäftshäuser.)
(The  London  Gazette  vom  28.  April  1916.)

April  1916
        <pb n="190" />
        GV  163  20

Vermischtes.

Die  Tätigheit  des  Instituts  für  Schiffs-  und  Tropenkrankheiten  1915.9)

Da  die  Dogenten  des  Instituts  bis  auf  einen  in
das  Heer  berufen  sind,  haben  die  üblichen  Kurse  zur
Einführung  in  das  Studium  der  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten
  und  die  zur  Ausbildung  des  niederen
Sanitätspersonals  nicht  stattfinden  können.  Von  den
einberufenen  Herren  ist  einer,  Prof.  Dr.  v.  Prowazek,
bei  der  Erforschung  des  Fleckfiebers  in  einem  Gefangenenlager
  an  der  Seuche  erkrankt  und  gestorben.

Seit  dem  11.  Oktober  1915  wurde  nur  ein  Arbeitsplatz
  (von  einem  Privatdozenten  der  Chemie,  Dr.  phil.)

eg
Auch  während  dieses  Berichtsjahres  wurden  das
Krankenhaus  und  der  größte  Teil  des  Hauptgebäudes!

*

des  Instituts  noch  als  Reservelazarett  benutzt
(140  Betten)
Die  Zahl  der  im  Berichtsjahre  behandelten

Zivilkrauken  betrug  155  mit  3375  Verpflegungstagen.
  Der  durchschnittliche  tägliche  Krankenbestand
belief  sich  auf  9,2  Kranke.  Der  höchste  Stand  wurde
am  14.  Juni  mit  17  Kranken  erreicht.  Die  durchschnittliche
  Behandlungsdauer  betrug  21,77  Tage.
Von  cen  behandelten  Kranken  sind  acht  öestorben.
Eine  Zusammenstellung  über  die  im  Verlaufe
d  Jahres  von  den  Mitgliedern  des  Instituts  verffen
  abchten  wissenschaftlichen  Arbeiten  ist  in  der
Mage  beigefügt.

*#

Anlage.

Verzeichnis  der  wissenschaftlichen  Arbeiten,  welche  im  Verlauf  des  Jahres  1915
von  Mitgliedern  des  Instituts  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten  zu  Hamburg

 

Verfasser

veröffentlicht  worden  sind.

Titel  der  Arbeit

 

Veröffentlicht  im
Nocht,  B  Die  Belämpfung  der  Kriegsseuchen  im  Felde  Münchener  mediz.  Wochenschrift  Nr.  41

Mayer,  Martin

Prowazek,  S.  v

Nocht,  B.,  u.  Halberkann,
  J.
Prowazek,  S.  v.
Silora,  H.
Halberkaun,  J.

Martini,  Erich

Sikora,  H..

 

Die  Möglichkeit  des  Auftretens  exotischer  (besonders
  tropischer)  Krankheiten  während  des
Krieges.

Bemerkungen  über  die  Biologie  und  Bekämpfung
der  Kleiderlaus.

Notizen  1  aus  der  Tropenpraxis  und  Briefkasten
des  Instituts  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten
  zu  Hamburg.

Beiträge  zur  Läusefrage

Atiologische  Untersuchungen  über  den  Flecktyphus
in  Serbien  1913  und  Hamburg  1914.  Pro-=fessor
  v.  Prowazek  #

Beiträge  zur  Biologie  von  Pediculus  vestimenti
Über  Schutzmittel  gegen  Stechmücken

über  drei  weniger  bekannte  deutsche  Kuliziden:
  Aédes  ornatus  leigen;  Jlansonia
richiardi  Fic.  und  Anophelcs  (Coclodinzesis)
nigripes  Stäger.

Bemerkungen  zu  der  Arbeit:  „Zur  Bekämpfung
der  Kleiderläuse“  von  Lor.  A.  Zucker  in  Heft  4,
Bd.  76  dieser  Zeitschrift.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1915,  Nr.  8°9,  S.  213  ff.

 

u.  42,  1914  (Rest  von  1914).
Desgl.  Nr.2,  S.  64,  1915.

Desgl.  Nr.  2,  S.  67,  1915.

Archiv  für  Schiffs=  u.  Tropenhygiene,
Bd.  19,  S.  147,  1915.

Münchener  mediz.  Wochenschrift  Nr.  18,
S.  626,  1915.

Beiträge  zur  Klinik  der  Infektionskrankheiten,
  Bd.  IV,  Heft  1,  1914/15.

Centralbl.  für  Vakteriologie,  1.  Abt.,
Orig.  Bd.  76,  S.  523,  1915

Münchener  medig.  Vochenschrift  Nr.  41,
S.  1407,  1915

Archiv  für  Shis-  u.  Tropenhygiene,
Bd.  19  1915

,S.  ö85

.Abt.,
1915.

Centralbl.  für  Bakteriologie,  1
Orig.  Bd.  77,  H.  2,  S.  163,
        <pb n="191" />
        W  164  2

Das  Hhamburgische  Kolonialinstlitut
im  Sommer  1916.“")

Senatskommissar:  Bürgermeister  Dr.  von  Melle.
Kommissar  des  Reichs-Kolonialamts:  Geheimer

Oberregierungsrat  Dr.  Heinke,  Berlin.
Kommissar  des  Reichs-Marine-Amts:  Geheimer

Admiralitätsrat  Professor  Dr.  Köbner,  Berlin.
Kaufmännischer  Beirat:  Marx  M.  Warburg,  Vorsitzender,

  F.  H.  Witthoefft,  J.  Hinrich  Garrels.

Regierungsrat:  Dr.  Förster.
Verwaltungs-Assessor:  Dr.  v.  Wrochem,  3.  Zt.
im  de.

Professorenrat:  Professor  Dr.  Winkler,  Vorsitzender;
  Professor  Dr.  Franke,  stellvertretender  Vorsitzender;
  Professor  Dr.  Kentgen,  Schriftführer;
Professor  Dr.  Borchling,  Professor  Dr.  Dibelius,
z.  Zt.  beschäftigt  im  Kriegspresseamt  Berlin,  Professor
  Dr.  Florenz,  Professor  Dr.  Gürich,  Professor

r.  Konow,.  Professor  I).  Dr.  Lenz.  Professor
Dr.  Lohmann,  Professor  I).  Meinhof,  Professor
Dr.  Nocht,  13n  im  Militär-Sanitätsdienst,  Professor
Ir.  Passarge,  *r  t.  im  Felde,  Professor  Dr.  Perels,
  Poosesfor  Or.  Rabe,  Professor  Dr.  Rathgen,
  Professor  Dr.  Salomon,  Professor  Dr.  Schädel.
  Professor  Dr.  Schorr,  Professor  Dr.  Stern,
Professor  Dr.  Thilenius,  Professor  Dr.  Kichnd,
Professor  Dr.  Boigt,  Professor  Dr.  Volle

Zeutralstelle  des  Kolonialinstituts:  Genernnsselretär:
  Kaiserl.  Geheimer  Regierungsrat  Dr.  pbil.
Stuhlmann:  Referent:  Kaiserl.  Regierungsrat
Zache,  Bezirksamtmann  a.  D.,  z.  Zt.  im  Militärdienst:
  Wifenschaftlich=  Assistenteu:  Dr.  Wals,
Dr.  Heile,  3.  Zt.  im  Militärdienst.

istenschastcee  HLilfsarbeiter:  Dr.  Guckenmuss.
  z.  Zt.  im  Felde,  Dr.  Hering,  z.  Zt.  im

Felde.  Privatdogent  I.  Juelle,  Schweer,
r.  Stichel.

Verzeichnis  der  Vorlesungen  und  Übungen
vom  15.  April  bis  15.  August  1916.
I.  Vorlesungen.
1.  Geschichte.  Rechts-und  Staatswissenschaften.

Prof.  Dr.  Keutgen:  Allgemeine  Kolonialgeschichte
  der  Neugeit.5  I.  Bom  geitalter  der  Entdeckungen
  bis  zum  Zeitalter  Napoleons

Prof.  Dr.  Tschudi:  Geschichte  der  islamischen
Reiche.  I.  Teil.  Muhammed  und  die  ersten  Chalifen.
Prof.  Dr.  Jaeger:  Politische  und  wirtschaftliche

  Lage  des  heutigen  Persien.
Prof.  Dr.  Salomon:  Veschichte  der  Balkanhalbinsel
  im  UÜberblick
Prof.  Dr.  Ziebarth:  Das  Griechentum  in  Kleinasien
  in  alter  und  neuer  Zeit.
Lic.  thcol.  Schlunk,  Missionsinspektor:  Die  deutsche
  Kolonialmission  und  der  lde
2.  Missionswissenschaftliche  Ubungen.
3.  Die  Mission  in  ihren  Beziehungen  Zu
den  nichtchristlichen  Religionen.
Ior.  v.  Rauchhaupt:  Grundgüge  des  modernen
türkischen  Berfassungsrechts.
Prof.  Dr.  Perels:  Kolonialrecht.  lI.  Teil.
Prof.  Dr.  Rathgen:  Kolonialpolitik.  I.  Teil.
)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1915,

Nr.  18·19,  S.  364ff.

 

Prof.  Dr.  Rathgen  und  Prof.  Ior.  Voigt:  Besichtigung
  von  Warenlagern,  Aufbereitungs-=anstalten
  und  industriellen  Anlagen.

Dr.  Kranss:  Türkische  Volkswirtschaft.

Prof.  Dr.  Ballod  (Berlin):  Nußlands  Industrieund
  Agrarprodukte  und  die  deuntsch-russischen
  Handelsbegiehungen.

Osbahr:  Bilangbewertung  und  Bilanzanalnyse
mit  Praktikum.

2.  Kolonialwirtschaft  und  Naturwissenschaften.

Dr.  Schmidt:  Landwirtschaftliche  Buchführung.
Prof.  Dr.  Voigt:  Die  Kulturpflanzen  des
Balkans  und  thre  Erzengnis
Prof.  Dr.  Boigt:  1.  Koloniale  Nubpflanzen,  ihre
Kultur  1rd  ir,  Prod  ukte.
2.  Spezielle  Pflanzenbaulehre
vilanzen,  Puohüzer,  Kantschulpflanzen).
Praktische  Ubungen  im  Erkennen  und
pflanzlicher  Erzeugnisse  des

(Fasernss


andels.

4.  Ubungen  im  landwirtschaftlichen  Laboratorium.


Prof.  Dr.  Voigt  und  Prof.  Dr.  Rathgen:  Besichtigung
  von  Warenlagern,  Aufbereitungsanstalten
  und  industriellen  Anlagen.

I)r.  Neumann:  1.  Rindviehzucht  mit  Berücksichtigung
  der  Verhältnisse  der  Kolonien.

Die  staatlichen  und  privaten
nahmen  zur  Förderung  der  Viehzucht.

3.  Landwirtschaftliche  Erkursionen.

Prof.  Dr.  Peter:  1.  Die  hauptsächlichsien  Tierseuchen
  in  den  Kolonien,  die  Maßnahmen  zu
inhel  Verhütung  und  Tilgung  (Neichsviehsenchen=Cesetz).


2.  Verschiedene  Krankheiten  der  Haustiere
  (mit  Demonstrationen),  ausgewählt  nach  ihrer
wirtschaftlichen  oder  forensischen  Bedeutung.

3.  Besichtigung  von  Pferde=  und  Ninderbeständen,
  Stalleinrichtungen,  Milchwirtschaften
in  Verbindung  mit  den  landwirtschaftlichen  Exkursionen
  von  Ior.  Neumann.

Prof.  Glage:  Milchhygiene  lgesunde  und  krante
Milch).

Maß-Dipl.-Ing.

  Baritsch:  1.  Übersicht  über  das  Maschinenwesen
  unter  Betonung  der  für  die  Kolonien
wichtigen  Einrichtungen.

2.  Erxkursionen  zur  Besichtigung  indnstrieller
  und  gewerblicher  Anlagen
Prof.  I)#r.  Winkler:  Allgemeine  Vente,  I.  Teil.

Prof.  Dr.  Klebahn:  1.  Die  Grundlagen  der
landwirtschaftlichen  Pflanzenzüchtung.
2.  Allgemeine  Phytopathologie.

Prof.  Dr.  Brick:  Krankheiten  kolonialer  Nus“
pflanzen.  Die  nichtparasitären  S  hädte
gungen.

Prof.  Dr.  Reh:  Tierische  Schädlinge  der  Kultur

pflauzen  unserer  Kolonien  und  ihre  Bekämpfung.


Prof.  Dr.  Lohmann:  Grundgüge  der  Zoologie.
I.  Teil.  Allgemeine  Grundlagen.

Dr.  Sokolowsky:  Führungen  durch  den  Zoologischen
  Garten  und  Hagenbecks  Tierparl,
verbunden  mit  Demonstrationen  von  Nutz=  und  Haustieren
  der  deutschen  Kolonien.
        <pb n="192" />
        V  165  20

Dr.  Voller:

Prof.  Praktische  Physik.  lI.  Teil:
Lehre  von  der  Wärme  und  vom  Licht.
Prof.  Dr.  Rabe:  1.  Organische  Chemie.
2.  Chemische  Ubungen  für  Landwirte.
Prof.  Dr.  Rabe  und  Prof.  Dr.  Voigtländer:  Besichtigung

  chemischer  Betriebe.

Prof.  Dr.  Gürich:  Die  wichtigsten  nutzbaren
Minerale  und  Gesteine  der  deutschen  Schutzgebiete,
  erläutert  in  praktischen  Übungen.

Prof.  Dr.  Gürich  und  I#r.  Wysogorski:  1.  Ubungen
  im  geologischen  und  agronomischen
Kartieren.

2.  Geologische  Erkursionen.
UDr.  Wysogorski:  Einführung  in  die  Geologic.

3.  Landes=  und  Bölkerkunde.
Prof.  Dr.  Passarge:  Geographie  des  Türkischen
Reiches.
Prof.  Dr.  Thilenius:  Völkerkunde  der  deutschen
Kolonien  (Afrika).
lr.  Hambruch:  Völlerkunde
Kolonien  in  der  Südsee

der  deutschen

.  Sprachen.
Fdeurtnt

I  r.  Panconcelli=  Cal#tar  Einführung  in  das
lingnistische  Gebiet  v%7  Phonetik  nebst  Hörund
  Artitulationsicbungen.

2.  Phonetisches  Praktilum  für  Anfänger.
Pyonetisches  Kolloquium  für  Anfänger.
7  Selbständige  phonetische  Arbeiten.

b.  Afrikanische  Sprachen.
Prof.  D.  Meinhof:  1.  Duala,  Anfängerkursus.
Ubungen  im  Duala  mit  dem  eingeborenen

brachgehisen  Peter  Makembe.

.Ewe,  Anfängerkursus.

Suaheli,  Anfängerkursus.

Ubungen  im  Suaheli  mit  dem  eingeborenen
Sprachgehilfen  Abdallah  bin  Wazir.

6.

.

*.—.  —

c.  Südsec-Sprachen.

Pr.  HambSbruch:  Melanesische  Sprachen:  Die
VBerkehrssprache  auf  der  Gazelle-Halbinsel.

—

d.  Orientalische  Sprachen.
1.  Islamischer  Orient.
Türlisch  für  Anfänger:
a)  Prof.  Dr.  Tschudi:  Türkische  Grammatik.
b)  Refik  Bey:  Sprech=  und  Schreibübungen.
Türkisch  für  Vorgerückte:
a)  Prof.  Dr.  Tschudi:  Erklärung  leichter  Texte,
mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Volkskunde.
b)  Resik  Bey:  Sprech=  und  Schreibübungen.
N.  R.  Zaid  Efendi:  Ubungen  im  Neuarabischen,
gesprochene  Sprache,  Dialekt  von  Agypten.
u)  Für  Anfänger.
)  Für  Vorgerückte.

Prof.  Dr.  Jaeger  in  Gemeinschaft  mit  Bakyroglu:
übungen  im  Neupersischen.  gesprochene
Sprache

1)  Für  Anfänger.
b)  Für  Vorgerückte.

 

.  Indien  und  Mittelasien.

Prof.  Dr.  Konon:  1.  Leichtere  Sauskritterte.
2.  Das  Nalalied.

3.  Die  Chandogyn.  Upanishad  mit  dem
Kommentar  des  Sankara.
3.  Ostasien.
Prof.  I.  Franke:  1.  Chinesisch  für  Forigeschrittene.


2.  Lektüre  philosophischer  oder  geschichtlicher
  Texte  nach  Auswahl.
Schang  en-lin:  Chinesische  Sprech-Schreibübungen.

Prof.  Dr.  Florenz:  1.  Interpretation  der
japanischen  Shintö-Ritnalc.
2.  Lektüre  leichter  japanischer  Texte.
3.  Auf  Wunsch:  Japanisch  für  Anfänger.

und

altc.

  Romanische  Sprachen.
IDr.  Llorens:  1.  Spanisch  l.  Aussprache;
und  phonetische  Schreibung.  Grammatik;
setzungsübungen.

2.  Spanisch  II.  Diltat  und  phonetische  Schreibung.
  Grammatik,  insbesondere  verbale  Morphologie
und  Syntax,  mit  Übersetzungsübungen.  Lektüre  und
lbersetzung  eines  spanischen  modernen  Theaterstückes.
Realien  mit  Lichtbildern.

3.  Spanisch  III.  Spanische  Aussätze.
tionsübungen.  Realien  mit  Lichtbildern.

Fräulein  Ey:  1.  Portugiesisch  für  Kauflenute.
Anfängerkursus.

2.  Portugiesisch  für  Kaufsente.

Fortgeschrittene.

Diktat
Uber-Konversa=



  für

6  Englisch.
Fräulein  Tamsen:  1.  Englisch  Il.
Winterkurfus  für  aening  Geü
2.  Englisch  lII.  Weran,  für  Fortgeschrittene.
#.  Niederländisch.
Fräulein  Ziilstra:  Niederländische  Ubungen.

Fortsetzung  des

h.  Neugriechisch.
Prof.  Dr.  Ziebarth:  Neugriechisch  für  Anfänger.
i.  Slavische  Sprachen.
1.  Russisch.
Russisch  für  Anfänger.
2.  Polnisch.
Polnisch  für  Anfänger.

v.  Kleinenberg:

N.  N.:

II.  Unterricht  in  technischen  Hilfsfächern.

Prof.  Dr.  Voigt:  Demonstrationen  und  Übungen
  im  Versuchsgarten  (Pflanzenvermehrung,
Baumpflege,  Baumschnitt,  Veredlung).

Dipl.-Ing.  Teichgräber:  Haus-,  Wege=  und
Brückenbau  in  den  Kolonien.

Winter:  Kai=  und  Hafenbetrieb.

I).  Förster:  Anleitung  zum  Segeln  auf  Fluß
und  See

Prof.  ID)r.  Voigt:  Demonstration  von  Ausrüstungen
  für  botanisches  Sammeln  auf
Reisen.

Prof.  Ur.  Reh:  Anleitung  zum  Sammeln,  Beobachten

  und  Konservieren  von  Tieren.
        <pb n="193" />
        166  ꝛ

Präparator  des  Zoologischen  Museums:  Anleitung
  zum  Abbalgen.  Skelettieren,.  Konser
  vieren  und  Ausstopfen  der  höheren  Wirbeltiere.


Anleitung  zum  ethnographischen  Zeichnen.

Nursus  der  Photographie.

III.  Anterriche  in  körperlichen  Übungen.

Reiten,  Fechten,  Turnen,  Schwimmen.
r  *#
*

Zur  Ergänzung  der  Vorlesungen  des  Kolonialinstituts
  werden  die  Hörer  und  Hospitanten
auf  die  folgenden  Vorlesungen  und  Ubungen  des
Allgemeinen  Vorlesungswesecus  hingewiesen:
Prof.  Dr.  Perels:  echtaterhärtalle  der  Seeschiffe

  im  internationalen  Ver

Prof.  Dr.  Rathgen:  anden  det
schaftslehre.

kbre  i

 

Dr.  Rauers:  Hauseatische  Handelsgeschichte
im  19.  Jahrhundert.

Dr.  Heber:  Ubungen  zur  Einführung  in  das
Studium  der  Volkswirtschaftslehre.

Dr.  Lloreus:  Don  Qujjote  de  la  Manchu.

Cand.  mag.  Selmer:  1.  Schwedische  Ubungen.
2.  Norwegische  Ubungen.

Fräulein  Tamsen:  Ubersetzungen  aus  dem
Deutschen  ins  Englische  mit  besonderer  Berücksichtigung
  egisscher  Idiome,  Synonyme  usw.  ,

Dr.  Byhan:  Einführung  in  die  neubulgarische
  #a  .  2.  Einführung  in  die  serbokroatische
  Sprache.

Prof.  Dr.  Tschudi:  1.  Klassisch  Arabisch.  II.  Kurs.
2.  Türkisches  Praktikum.  #

Prof.  Dr.  Voigtländer:  Untersuchung  von  Nahrungs=
  und  Gennzmitteln.

Dr.  Hanne:  Die  Anfänge  der  deutschen  Landwirtschaft.


 

Neue  Literatur.  )
IU.

Zusammengestellt  in  der  Bibliothek  des  Reichs-Kolonlalamts.
Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sieb  die  Redaktion  durchaus  vorbehnlt.  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.

I.  Geschichte  und  Politik.

Abbot,  James  Franeis:  Japancse  Exxpansion  and.
American  policies.  Nery  Tork:  The  Macmillan  Co.
1916.  VIII,  267  S.  8e6.  L

Engelhurdt,  Emil:  Japans  Weltpolitik  um  den
Hüllen  Ozenn.  Dresden  u.  Leipzig:  Globus  1916.

*  Puhomher  für  Volks-  u.  Weltwirtschaft.  Hrsg.  von
F.  v.  Mammen.  H.  12.)  (2

Fnbarius,  E.  A.;
nialpolitik  nuch  d.
31  S.  Pv  0,50  /.

Neuc  Wege  d.  deutschen  Kolo-Kriege.
  Berlin:  Curtius  *7

*  Grnpow,  von:  Die  deutsche  Flagge  im  süllen
Ozean.  din  e.  Karte  d.  Südsce.  Berlin:  D.  Reimer
1916.  60  S.  8S0.  l1

.amssens,  Edouard.  et  Catenux,  Albert:  Les
Belges  au  Congo.  Notices  Biographidues.  T.  1—3.
Anvers:  Versch.  J.  Van  Hille-de  Backer.  3  Bde.
So.  25  Al.

(5
L#eutweln,  Paul:  Koloniale  Lehren  des  Weltkrieges.
  Berlin:  Kamcradschaft  [19161.  40  S.
(Kriegsschriften  d.  Kaiser-Wilhelm-Dank.  H.  52.)  (t
*  Muckay),  B.  L.  Frhr.  von:  Zum  indischen  Problem.
In:  Deutsche  Rundschau  Jg  12,  H.  8.  S.  168
—1987.  1
ucssel,  Ludwig:  Ggeale  deutscher  Kolonialyolitt.
In:  D.  Kol.  .  Jg  33,  (8
*Sundberg,  C.  G.  S.:  5n  nederlandsche  koloniale
Politiek.
In:  Dietsche  Stemmen  Ig  1,
357—393.
LKoloniale  Zeitfragen.  Hrsg.  vom  Aktionsausschuß
  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft.  1.  Berlin:
D.  Reimer  1916.  21  S.  S0.  0,20  r/.  10

1915/16,  Xr.  5,  6,
¶s

 

*Eimmermann,  Alfred:  Die  Kolonialreiche  der
Großzmüchte  1871—1916.  Mit  5  Ubersichtskart.  Berlin:
  Ullstein  &amp;amp;  Co.  1916.  251  S.  80.  1  4.  (11

*  Bassermann.  Ernd;  Berlin:  Reiehsverlag
  (19161.  22  S.  [

*  Dehn,  Paul:  7  und  die  Pressc.  H.  kamburg
Deutschnutionale  Buchhundlung  G.  m.  b.  H.  1915.
5e  nna  und  die  Völker.  Hrsg.  von  Paul  Debn
u.  Albert  Zimmermann.  Ergänzungsbd.)  13

"  Fritzsche,  Curt:  Die  Englandpolitik  Friedrich
Wilhelm  IV.  Dresden  u.  Leipzig:  Globus  1916.
131  S.

VGibother  für  Volbe  u.  Weltwirtschaft.  Hsg.  von
F.  v.  Mammen.  H.  13.)  I“

Hedin,  S'en  Nach  Osten!
1916.  511  dzo.

Tirpitz.

Leipzig:  Brockhaus
li

nrnen,  Paul:  Weltpolitisches  Wanderbuch.
1897—1915.  Königstein  i.  1.:  In  ngewiesehe  (19161.
305  S.  80.  Kart.  1,60,  geb.  3  16
Weltgeschiehte.  von  Hans  Flerdinand]
Helmolt.  Unter  Aitw.  von  Sg.  von  Armin
ille.  2.,  neubearb.  u.  verm.  Aufl.  (Bd  1.)
u.  1#„  Bibliogr.  Inst.  (1913),  4°  (80)

Leipzig
##
II.  Geographie,  Reisebeschreibungen,
Ethnographie,  Archäcologie.
Vacat.
)AMit  elnem  sind  die  Titel  der  Werke  bezeichnet,  Kaehe,
bel  der  Redaktlon  1½%  Kolonialblattes  eingingen;  mit  einem

diejenlgen,  wolche  al  der,  Blbliothek  des  ebs  lonnctam2
künfiich  rrend  ut  en.
        <pb n="194" />
        V  167  20

III.  Naturwissenschaften.

-  Dinter,  K.:  Eine  botanische  Reisc  im  zentralen
Deutsch  -Sünlwestafriku.  13  S.  80.
Aus:  Bericht  z1h,  d.  hatikein  der

F#leis—  Bnautzen  i.  d.  JJ.  19:  .
Kerner  von  zi#n“  #  Ptlanzenleben,
.  tZW)li!«1ext.9knrbTaf...-..
.noubcakb.mnA(l()lkllonsen.l«oipzi;.-n.
BibliogtxlnstitutUms.Xll.55.-·)S.8".stg

Ninus-EGG-80
  L

wi  ien:

IV.  Medizin.

Kersten,  II.  E.:  Eine  masernähnliche  Erkrankung
in  Deutsch--  Teuguinen.

Aus:  llamburgische  moeclizinische  Vibemsechelte  Jg  1.
1916.  Nr.  17  12  von  I.  Brauer.  2

V.  Rechtswissenschaft  und  Verwaltung.

Brinn,  Willium  Lennings:  la#  (lominazione  britannica
  delle  ludie  British  Rule  in  India.  ital.]  0.  O.
(19161.  16  S.  *

L  paalnunen  anglaise  aux  ludes.  Sa  condamnation
  par  les  Anglais.  Iausunne:  l'arti  nat  d.  Indes
916.  5  S.  8#ô.  (22

bvueselz  über  die  Vewrgung  der  Lemonen  der
Interklassen  des  Reichsheeres,  der  Kaiserlichen  Anrine
und  der  Kuiserlichen  Schmztruppen  JIlunnschafterersorgungsgesctz)
  vom  31.  Aai  19006  Càl.  V.  (i.  06)  nebst
Auslührungsbest.  d.  Bundesrals  rom  19.  Juni  1906,
(ieelz  vom  3.  Juli  1913  —  Artikel  III.  Fürsorkegesctz
I.  milit.  Lustlahrer  vom  29.  Juni  1912.  Allerhöchste
Kabineltsorder  vom  v.  Sepi.  1915  üher  die  Anrechnung
von  Kriegsjuhren  für  1914  u.  1915.  H#x.  vom  Preuß.
Kriegsministerinm  im  Dicz.  1915.  Berlin:  Ali##tler  1916.
61  S.  0.  123
*Oflizierpensionsgesetz  CO.  lE  G.X  vOon  31.  Jlui  1900

nchst  Ausführungsbest.  IIg.  vom  Preut.  Kricswinisterium
  im  Dez.  1915.  Berlin:  Alittier  1915.

76  S.  80.  124,

British  und  colonial  Prize  Cnxes.  Reports  Ol  Prize
cnscx  decided  during  the  present  war  in  the  couris  of
Crent  Britain  and  the  oversens  dominions.  U#nder  #he
en.  clitorship  of  E.  C.  M.  Trehern.  P.  I.  landon:
Sterens  Insw.]  1915.  80.

VI.  Volkswirtschaft.  Gesellschaftswissenschaft
  und  Statistik.

Die  Eln——  in  unseren  Kolonien.

In:  Verhandlungen  des  Portan  cdles  Koloninl-MNinechaftlichen
  Komites  E.  V.  1916.  Nr.  I.  S.  10
26

½.  wirtschaftliche  Lage  in  unseren  Kolonien.
In:  Verhundlungen  des  Volmlandes  des  Kolonial-Wirtschuftlichen

  Komitces  E.  V.  1916.  Jr.  1.  S.  26
18.

12

*  Leutwein,  Inul:  Kolonialwirltschaft  und  Weoltwirtschaft.
  "

ln:WollwirlsvlnftltslsWiss-ITle·’·l-—8PS

Marty,  lnul:  La  Politique  indigène  9  Gouverneur
  (icnéral  „  en  Afrigue  ocxidentale  —*
In  memorinm.  l'nris:  Leroux  1915.  28

(Tollertion  de  1a  Ner  ue  du  monde  wuseuman)  20

*  Rohrbuch,  Paul:  Unsere  koloniale  Zukunftsarheil.

  Stuttgart:  Die  Læse  s1915)].  69  S.  Do.  0,80./.  s30

 

*  Schippel,  Max:  Das  Ende  eines  kolonialen  Arbeiteer.
  stems.
Spialistische  NMonntsheite  J/4.22.

1916.  I.  9.
In

.  4

*  Der  rnrrn  des  nie-  aAlandwi  irtschaltlichen  (ienossenschuftswesens
  in  Indi

In:  Inlernat.  Auenr  Maonomische  Rundschnu  Jk  VI.
1915,  II.  11.  S.  16—29.  132

Verhundlungen  les  Vorstandes  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitces  E.  V.  1916.  Nr.  1.  Berlin:
1916.  Mittler  &amp;amp;  Schn.  57  S.  L0.  (3

*  Wirtschuftliches  und  Politisches  uus  Nordkumerun
zwischen  Logonc  und  Bennc.

In:  Verhandlungen  des  Vorstandes  des  Kolonial-Wirtschaftlichen

  Komitees  E.  V.  1916.  Nr.  1.  S.  11
25.  (31
*  Moesch:  Die  weirtsehastlichen.  Fragen  der  Feit.

Berlin:  Hobbing  1916.  18
Mummen,  Franz:  Die  ——-ie!n  Jaur.

Arbeit  und  Fawital.  Dresden  u.  Leipzig:  Globus

L

(Bibliothe  *s“  Volks-  u.  Weltwirtschaft.  1.)  136

VII.  Handels-  und  Finanzwissenschaft.

*  Geschuftsbericht  der  Osnabrücker  Bank  in  Osna-Drück

  über  das  G  *  1911.  Osnabrück:
1915.  Kisling.  15  80.  E
VIII.  Land-,  Forst-  und  Hauswirtschaft.

Geschuftsbericht  der  Plantagengesellschuft  Clememina.
  Hamburg  1915.  [DSichenzchmes  (leschäftejuhr.)
  (7  S.)  w.  E

"  Dus  illustrienc  Jahrbuch  mit  Kalcnder  für  die
gesamie  Baumwoll-Industric  1916.  Jl.  rund  250  Abb.
i.  Text.  Begr..  von  A.N  Lehmann,  für  1916  durchges.

  u.  ergänzti  von  Panl  Schulze.  Leipag:  Degener
(19161.  (lctr.  Lue  So.  In  Leinenbe  3.  in  Briestuschenlerlerbel
  5..  (35

IX.  Bau-  und  Ingenieurwissenschaft.

erkehr.
*  Rülgeswerke-Alktiengesellschaft  Berlim  1915.
(Ceschäftsbericht.]  (15  S.)  86.  (10

*  Vorschriften  für  die  Errichtung  und  den  lictrich
elektrischer  Starkstromanlagen  nebst  Ausflührungsregeln.
  Anleitung  zur  ersten  Hilfeleistung  bei  Unfüllen
  im  elcktrischen  Betrichc.  Lmpfchlenswene
Alalnahmen  bei  Brinden.  Hsg.  vom  Verband  Deutscher
  Elektrettrhniker.  E.  V.  Berlin:  Springer  1915.

«  ln

*  Internationute  Zeilschrift  für  Wasser-Veorgung.

Hræg.  von  (i.  Thiem.  I#g  3.  Leipzig:  1916.  d0.  42

X.  Berg-  und  Hüttenwesen.
Vaent.

XI.  Gewerbe  und  Industrie.

*  Fritze,  (i.  A.:  Ins  Schicksal  der  Serkubel  im
Kriege  und  elie  Leistungen  der  denmtschen  Seckabel-Industric
  in  Vergungenhen  und  Zukunft.  ssen:
Baclecker  1916.  64  S.

(Kriekgsheite  aus  dem  Industriebezirk.  16.)  145

l;  l'aul:  Die  Ukraine  zund  die  ubginise  he
Bewegung.  lssen:  Baccker  1911  .

(Kriegshefte  aus  dem  Incduslricheeirk.  157.  L
        <pb n="195" />
        V  168  20

XII.  Unterricht  und  Sprachwissenschaft.

Schwörer,  E.:  Koloninl-Deutsch.  Vorschläge  c.
künsftig.  deutschen  Kokonialsprache.  Diessen  vor
Aünchen:  Huber  1916.  62  S.  S#.  1.20  .  (15

*7  Die  Weltsprache.  Ein  Ruf  an  die  Gesamtheit.
Dresden  u.  Leipzig:  Pierson  1916.  23  S.  80.  0.80.  K.  L#

XIII.  Religion  und  Mission.

lliell,  J.:

In:  E  plische  Stnats-  u.
Jx  1916,  5.  S.  251—256

-ung  N5  Die  Eeiniee  Aision  in  Deutsch-Südwestafrika
  wührend  des

In:  Die  Evyangel.  Mässtonch  5  xn.  1916.  H.  4.
S.  73—80.  las

*  Die  Busler  Mission  in  Kumerun;
deutscher  Kolonialmission.

In:  &amp;amp;  cvangelischen  Alissionen.

#97—10

*  W  Ankn.  Joh.:  Alenschenohnmacht  und  (iotteskraft.
  Kriegserfahrungen  der  deutschen  Mission.
Berlin:  Warneck  1916.  32  S.  60.  (50

Die  Türkei  als  Vormacht  des  Islam.
Wirtschafts-Zeitung
l

drei  Juhrzchnte

1916.  H.  5,
49

 

Verhandlungen  der  siebenten  ordentlichen  (iencral-###node
  der  eroangclischen  Lundeskirche  Preußens.  eröffnet

  am  10.  November  1915.  .  ..  Hrsg.  von  d.  Vorstande
  d.  Gieneralsxnode.  Berlin:  Wiegandt  &amp;amp;  Grieben
  1916.  V.  101,  130  S.  b0.  51

XIV.  Schöne  Literatur  und  Kunst.
*  Die  deutsche  Kolonlalliterntur  im  Jahre  1911.

lIIim  Jachtrag:  Kolonialliteratur  fremder  Völker.)
Zusammengest.  von  d.  Bücherci  der  Deutschen  Koloninlgesellschult.

  Berlin:  Deutsche  Kolonialgesellschaft
  1916.  89  S.  So.  1,50  .  152

*  Deutsche  Kriegsklinge  1911,16.  Ausgewählt  von
Johann  Albrecht,  Herzog  zu  Aecklenburg.  Feldpor--ausgabe.
  H.  5.  Leipzig:  Kochler  1916.  61  S.  S#.  #l53

XV.  Heer  und  Marine.

.„Marine-Taschenbuch.  J.  Genehmigung  des

Reichs-Alarine-Amts  hrsgx.  Jg  14.  Berlin:  Alittler  &amp;amp;
Sohn  1916.  XXXII,  702  S.  5o.  34
XVI.  Verschiedenes.

Vneat.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichkamtlichen  TeilI:  OSkar  Blesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hos  cchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW#s,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="196" />
        eutsches  Kolonialblatt

Amisblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-NMolonialamt.

 

 

27.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Juli  1916.  Uummer  12/13.
Diese  Zeitschrift  rlchelat  en  der  Pegel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Belhefte  belgefügt  dle  mindestens  einmal
dlertelsöhrlich  erscheine  „Mltteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebleten“.  Herausgegeben  ron  25  Marquardsen.  Der
vlertelfähr  che  enenea  für  das  Kolonialblan  mit  den  Stbelten,  beiröct  *  zuge  d  die  Posi  und  1  Buchndlungen
  X  4.—,  direkt  unter  Steetso  and.  durch  die  Verlagsbuchhand  a)  .“  für  Bedimch  and  einschl.  der  d  eusschen
chu  utag  l  und  Österreich-  Ungarns.  b)  für  die  Länder  des  tn  iderelns.  —  l  und  Anfragen  7  an
Konlaliche  Hofbuchhandlung  S  25  Stegfrted  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W66,  Kochstraße  68—71,  zu  richten

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Personalien  S.  169.
Nichtamtlicher  Teil:  Aus  den  Archiven  des  bulgischen  Stolonialminireriums  (vierte  Veröfsentlichung).  Der
niwusee=  Grenzstreit  mit  dem  Kongostaat  (mit  acht  Karten)  S.
Betriebvergebnisse  der  deutschen  MWa  im  Jahre  1913  S.  185.
Deutsch-Ontafrika:  Die  Usambara-Eisenbahn  im  Nechnungsjahre  1913  S.  186.
Deutsch-Südwestafrika:  Die  Leutsch-  südwestafrikanische  Südbahn  im  Nechnungsjahre  1913  S.  188.  —  Die
Otavibahn  im  Rechnungsjahre  1913  —
Kolonialwirkschaftliche  Muteiiungen.  Carl  Bödiker  &amp;amp;  Co.,  Rommanditgesellschaft  auf  Aktien  S.  191.
Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  das  russische  Geschäft  in  Karakuls  S.  192.
Der  10.  Internationale  Trockenfarm-Kongreß  in  Denver  S.  192.
Literatur-Vericht  S.  193.  —  Neue  Literatur  (V.)  S.  193.

 

1  —..  —2WKNN  NNNNN

Dersonalien.

Im  Reichs-Kolonialamt  ist  der  Geheime  Sekretariats-Assistent  Wolf  zum  Geheimen
oxpedierenden  Sekretär  ernannt  worden.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Auszug  aus  den  Personalveränderungen  in  der  Armee  vom  22.  März  1916.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
Hauptmann  v.  Kaltenborn-Stachan  erhält  ein  Patent  seines  Dienstgrades.
Zu  Hauptleuten  werden  befördert:  die  Oberleutnants  Müller  und  Frhr.  v.  Lyncker.
Schutztruppe  für  Kamernn.
Zum  Hauptmann  befördert:  Oberleutnant  Kallmeyer.

Auszug  aus  den  Personalveränderungen  in  der  Armer  vom  18.  April  1916.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
Zum  Major  befördert:  Hauptmann  Styrx.
Zum  Hauptmann  befördert:  Oberleutnant  Langen.
        <pb n="197" />
        W  170  20

A.  K.  O.  vom  20.  April  1916.
Kommando  der  Schutztruppen.

Der  Hauptmann  Bock  v.  Wülfingen,  bisher  im  Reserve-Infanterie-Regiment  Nr.  34,
vorher  im  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  jetzt  beim  Ersatz-Bataillon  des
genannten  Regiments,  wird  mit  der  gesetzlichen  Pension  zur  Disposition  gestellt  und  zum  Bezirksoffizier
  beim  Landwehrbezirk  Meiningen  ernannt.  —  Diese  Veränderung  gilt  auch  für  das
Friedensverhältnis.

A.  K.  O.  vom  12.  Mai  1916.

Kommando  der  Schutztruppen.

Der  Major  Böttlin  im  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  scheidet  aus
diesem  aus  und  wird  im  Grenadier-Regiment  Nr.  110  angestellt.

A.  K.  O.  vom  27.  Mai  1916.
Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.

Zum  Hauptmann  wird  befördert  der  Oberleutnant  Voigts  der  Landwehr  1.  Aufgebots
der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  (III  Berlin),  jetzt  im  2.  Landsturm-Infanterie-Bataillon
Coblenz  (VIII  10).

Auszug  aus  den  Personalveränderungen  in  der  Armee  vom  6.  Juni  1916.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
Zum  Hauptmann  befördert:  Oberleutnant  Naumann.

A.  K.  O.  vom  16.  Juni  1916.

Schutztruppe  für  Kamernn.
Das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse  haben  erhalten:  Stabsarzt  Dr.  Merdas,  Oberarzt  Dr.  Falb.

Uachrufe.
Major  und  Bataillonskommandeur  Lothes  .

Am  18.  Juni  1916  erlag  seiner  vor  kurzem  erlittenen  schweren  Verwundung  der  Major
und  Kommandeur  eines  Minenwerfer-Bataillons

Herr  Karl  Lothes,
Inhaber  des  Eisernen  Kreuzes  1.  und  2.  Klasse.

Der  im  Kampfe  für  das  Vaterland  Verstorbene  war  vor  lbernahme  seiner  letzten  Kriegsstelle
  mehrere  Monate  zur  Dienstleistung  beim  Reichs-Kolonialamt  kommandiert  und  hat  in  dieser
Zeit  für  die  Kriegführung  in  den  Kolonien  in  unermüdlicher,  fruchtbringender  Arbeit  der  Kolonial-=verwaltung
  hervorragende  Dienste  geleistet.

Sein  Andenken  wird  in  hohen  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  26.  Juni  1916.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.
        <pb n="198" />
        G  171  20

Waffenmeister  Cotter  F.
Nach  einer  erst  jetzt  hier  eingegangenen  Verlustliste  der  Schutztruppe  für  Kamerun  hat  der
Waffenmeister  bei  der  Polizeitruppe  des  Kaiserlichen  Gonvernements  Kamerun
Herr  Adam  Lotter

am  B.  Oktober  1914  in  einem  Gefecht  bei  Diembe  am  Sanga  den  Heldentod  gefunden.
Ehre  seinem  Andenken!
Berlin,  den  15.  Juni  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

 

Nach  Mitteilung  der  französischen  Regierung  sind  in  Afrika  in  französischer  Gefangenschaft
  gestorben:  .

Heinrich  Frees  aus  Münden  (Hannover)  in  Abomey  (Dahomey)  am  18.  Januar  1915,
Konsul  Adolf  Strauch  in  Cotonou  (Dahomey)  am  4.  März  1915,

Kaufmann  Wilhelm  Molnitz  aus  Altona  in  Podor  (Senegal)  am  22.  März  1915,
Kabelbeamter  Hans  Jahnke  in  Kandi  (Dahomey)  am  12.  März  1915,

Hugo  Pahren  aus  Flensburg  in  Abomey  am  2.  April  1915,

Kapitän  Alexander  Reitz  in  Abomey  am  9.  Februar  1915,

Max  Janke  in  Abomey  am  12.  Mai  1915,

Kaufmann  Friedr.  Wilh.  Eberwein  in  Kandi  am  26.  November  1911,

Kaufmann  Wilhelm  Henning  in  Abomey  am  25.  Oktober  1914,

Stationsassistent  Georg  Vierzigmann  in  Kandi  am  28.  Oktober  1914.
        <pb n="199" />
        W  172  20

 

E—  J  lichtamtlicher  Teil  jl

AusdenAkchivendesbelgiichenKolonialministekiums.
Vierte  Veröffentlichung.“)

Der  Kiwusee-  Grenʒstreit  mit  dem  Kongostaat.
Mit  acht  Karten.

Unter  den  zahlreichen  Grenzstreitigkeiten,  die
die  deutsche  Diplomatie  und  Kolonialverwaltung
im  Interesse  der  deutschen  Schutzgebiete  mit  den
angrenzenden  fremden  Staaten  seit  1885  hat
austragen  müssen,  hat  keine  bis  zu  ihrer  Beendung
  so  viel  Zeit,  Mühe  und  Geldopfer  gefordert
  wie  die  über  den  Grenzverlauf  von  Deutsch-Ostafrika
  gegenüber  dem  Kongostaat  im  Norden
des  Tanganjikasees  bis  zu  den  Virunga-Vulkanen.
Über  keine  dieser  kolonialen  Grenzdifferenzen  sind
seinerzeit  in  Zeitungen  und  Zeitschriften  so  viele
und  so  abwegige  Ansichten  und  Urteile  zutage  getreten
  wie  über  diese  Kiwusee-Grenzfrage.  Das
ist  auch  nicht  verwunderlich,  weil  in  kolonialen
Kreisen  die  tatsächlichen  Verhältnisse  nicht  bekannt
waren,  Verhältnisse,  die  auch  in  den  doch  in
erster  Linie  in  Betracht  kommenden  amtlichen
Kreisen  erst  nach  langen  Bemühungen  und  Nachforschungen
  völlig  klargelegt  werden  konnten.

Um  die  Kiwu-Grenzfrage  und  ihren  Ursprung
zu  verstehen,  ist  es  nötig,  auf  die  Zeit  der
Gründung  des  Kongostaates  zurückzugehen.

Im  Juni  1884  hatte  König  Leopold  dem
Reichskanzler  durch  den  deutschen  Gesandten  in
Brüssel,  den  Grafen  Brandenburg,  einen  Entwurf
zu  einem  Vertrag  zwischen  der  Assoeiation  Internationale
  du  Congo  und  dem  Deutschen  Reich
überreichen  lassen.  In  diesem  Entwurf  hieß  es
in  bezug  auf  die  territoriale  Ausdehnung  des
Gebietes  der  Association  bzw.  -de  I’Etat  qui  sera
appelé  à  lui  succéder:  ganz  allgemein:  Par
des  traités  conclus  avec  les  Souverains  Iégitimes
  dans  les  bassins  du  Bas-Congo  jusdque
près  de  son  embouchure,  du  Haut-Congo  et
des  tributaires  de  ce  fleuve  dans  les  territoires
adjacents,  dans  le  bassin  du  Niadi-Kwillu  et
les  territoires  voisins,  I'Association  Internation--ale
  du  Congo  s'est  assurée  des  concessions  en
vue  principalement  de  préparer  dans  I'Afrique
Equatoriale  la  création  d’'un  Etat  indépendant
qui  s'étendrait  de  I’Atlantique  vers  les  possessions
  du  Sultan  de  Zanzibar.#  Wie  bereits
an  einer  anderen  Stelle  dieser  Artikelreihe  (s.  Das

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  Nr.  10  11,  S.  135  ff.

 

Lado=  und  Bahr  el  Ghazal-Pachtgebiet  des  Kongostaates,
  Deutsches  Kolonialblatt  1916,  S.  136)
kurz  erwähnt  wurde,  hatte  Bismarck  eine  derartige
territoriale  Ausdehnung  des  neuzugründenden
Staates  quer  durch  ganz  Aquatorialafrika  als  viel
zu  weitgehend  glatt  abgelehnt.

Am  8.  August  1884  Übersandte  der  König
seinem  Berliner  Vertrauensmann,  dem  Bankier
Gerson  von  Bleichröder,  einen  von  einer  Karte
begleiteten  anderweitigen  Vorschlag  über  die  Grenzgestaltung
  des  zukünftigen  Staates  und  über  die
von  ihm  zu  üÜbernehmenden  internationalen  Verpflichtungen
  mit  der  Bitte,  dieses  Projekt  dem
Reichskanzler  zu  unterbreiten.  Der  König  bemerkte
  dazu:

Cher  Baron

..JJous  avons  6prouyé  de  grandes  difficultés
  à  rédiger  le  projet  conformement  aux
désirs  du  chancelier,  et  il  nous  a  fallu  attendre
le  retour  de  Stanley  pour  indiquer  la  deélimitation
  des  territoires  Quc  nous  nous  engageons
en  perptuité  à  maintenir  libres  et  exempts  de
toute  douane,  déès  due  IAllemagne  nous  F  aura
reconnus,  et  qu'il  nous  a  paru  essentiel  de  dé.
finir  pour  donner  toute  sa  valeur  à  notre  engagement.G
  In  Wiederholung  eines  schon  in
einem  Schreiben  vom  3.  August  ausgeführten  Gedankens:
  „Nous  demandons  due  l’Allemagne
#sengage  à  permettre  dans  I’Empire  la  libre
Cmission  des  valeurs  et  lots  mis  en  cireulation
soit  par  I'Association  scit  directement  par  I'Etat
Indép.=  (zu  dem  Bismarck  marginal  bemerkt
hatte:  „Nicht  ohne  Gesetz  möglich  und  überhaupt
nicht  tunlich,  soweit  nicht  jedes  fremde  Papier
dasselbe  hat“)  fuhr  er  dann  fort:  En  promettant,
  comme  nous  le  faisons,  l’exemption
de  toutes  douanes  dans  les  territoires  indiqués
nous  aurons  besoin  non  seulement  de  la  dotation
  due  je  veux  assigner  sur  ma  fortune
privée  au  gouvernement  du  nouvel  état  mais
encore  de  toutes  facilitécs  pour  les  diverses
Cmissions  de  titres  et  de  lots  que  nous  devons
        <pb n="200" />
        G  173  20

faire,  tant  pour  créer  des  voies  de  communications
  et  facililés  indispensables  au  commerce,
due  dans  le  but  charitable  et  vraiment  humanitaire
  de  faire  disparaitre  PF’esclhavage.  Le
Général  Gordon  estimait  due,  si  on  pouvait
rCunir  un  fonds  de  quelques  millions,  on  supprimerait
  net  la  traite  des  eschaves  dont  aujourd'’hui
encore  les  victimes  se  comptent  annuellement
par  plusieurs  centaines  de  mille...

Auf  der  erwähnten  Karte  —  es  war  die  im
Verlag  von  A.  Hartleben,  Wien-Leipzig,  erschienene
Karte  von  Zentralafrika  in  1:1  500  000,  herausgegeben
  von  Dr.  Josef  Chavanne  in  Wien  —
waren  die  Grenzen  des  neuen  Staates,  so  wie
sie  sich  der  König  nach  Zurückweisung  seiner  „weitgehenden
  Jalons“,  die  sich  bis  zum  Indischen
Ozean  erstreckten,  durch  Bismarck,  dachte,  in  roter
Farbe  ziemlich  roh  eingetragen.  (Siehe  die  Kartenanlage
  Nr.  1.)  Aus  ihr  ist  zu  ersehen,  daß  die
damaligen  Ziele  des  Königs  gar  nicht  auf  die  Erlangung
  des  ganzen  Kongobeckens,  sondern,  wohl
unter  dem  Einfluß  und  auf  den  Rat  von  Stanley,
hauptsächlich  auf  den  zu  jener  Zeit  noch  nicht
völlig  erforschten,  sondern  von  Stanley  nur  flüchtig
berührten  Muta  Nsige,  den  heutigen  Edward-See,
ausgingen.  Der  Tanganjikasee  sollte  durch  die
Grenzen  des  Kongostaates  kaum  berührt,  der
Russisifluß  und  der  auf  der  Karte  bereits  genannte
„Kiwo“-See  ganz  aus  dem  Spiel  bleiben.  Vergleicht
  man  dieses  Grenzprojekt  mit  der  Friederichsen'schen
  Kartenbeilage  zur  Kongoakte,  so  sieht
man,  daß  es  fast  vollständig  mit  derjenigen  Grenze
übereinstimmt,  die  der  Vertrag  zwischen  dem
Deutschen  Reich  und  der  Association  laut  der  im
8  6  erwähnten,  dem  Abkommen  beigefügten  Karte
dem  zukünftigen  Kongostaat  beimißt.  So  erklärt
sich  auch  die  Entstehung  des  merkwürdigen  unbestimmten
  Bogens,  den  die  deutsch-kongolesische
Grenze  auf  dieser  Vertragskarte  vom  8.  November
1884  im  Südosten  des  Muta  Nsige  beschreibt.
(Vergleiche  Kartenanlage  Nr.  2.)

Das  richtige,  fast  instinktive  volitische  Empfinden,
  das  Bismarck  in  so  hohem  Maß  auszeichnete,
  erhellt  auch  bei  dieser  Gelegenheit.  In
seinem  Brief  an  den  König  vom  4.  September
1884,  in  dem  er  ihm  den  Empfang  der  Sendung
vom  8.  August  bestätigte,  schreibt  er:..  Dans
Tavant-projet  due  Votre  NMajesté  a  daigné  me
communiquer  sont  indiquces  los  limites  territoriales
  de  I’Association.  La  Déeclaration  des
Etats  Unis  n'en  fait  pas  mention.  La  désignation
  de  ces  limites  n’'offrirait,  autant  due
je  puis  en  juger,  la  moindre  difficultée,  sans
due  cependant  nous  puissions  nous  en  porter
Earants  vis-à-vis  des  prétentions  due  d'autres
puissances  pourraient  y  opposer.  Je  n'en  pré- 



vois  pas  pour  le  moment,  mais  la  délimitation
eNacte  d’'un  Etat  futur  dans  des  contrées
inoccupées  et  en  grande  partie  inconnues  est
une  täche  dont  les  difficultés  et  les  cons
  Gquences  éCchappent  à  toute  prévision.
Les  entretiens  due  j'’ai  eus  avec  le  Baron  de
Courcel  (dem  französischen  Botschafter)  m'autorisent
  cependant  à  croire  qdue  ce  ne  sera  pas
la  France  qdui  s'opposerait  à  ’étendue  indiquse
sur  la  carte  due  Votre  Majesté  a  daigné  m'envoyer.
  Toujours,  d’après  ma  trrès  humble
.inion,  serait-il  pratique  due  notre  déclaration
ne  parlât  que  d'une  facon  générale  des  territoires
  due  I’Asscciation  a  acquis  jusqu'fs  ce
jour  et  dont  à  I’avenir  elle  fera  l’acquisition.
Une  redaction  de  cette  nature  offrirait  moins
de  surface  à  la  critigue  des  autres.  Wie
man  sieht,  sah  Bismarck  die  Gefahren  einer  Festlegung
  der  Grenzen  der  Gebiete  der  Association
deutlich  voraus.  Der  König  setzte  aber  schließlich
doch  seinen  Willen  beim  Kanzler  durch

Am  5.  Februar  1885  kam  unter  vielen
Schwierigkeiten  der  französisch-kongolesische  Vertrag
zustande.  Dem  Vertrag  war  ebenfalls  eine  Karte
beigefügt.  Seit  dem  23.  April  1884  besaß  Frankreich
  das  vertragliche  Vorkaufsrecht")  auf  die  Be-*)

  Dieses  Abkommen  ist,  wie  in  Richtigstellung
mehrfacher  in  der  Kongoliteratur  vorhaudenen  abwegigen
  Angaben  hier  kurg  bemerkt  sei,  dem  Reichskanzler
  nicht  etwa  verspätet  und  zufällig  auf  Umwegen
bekannt  geworden.  Der  deutsche  Gesandte  in  Brüssel
berichtete  über  dasselbe  bereits  am  27.  April  1884  nach
Verlin,  und  zwar  auf  Grund  einer  vertraulichen  Unterredung,
  die  er  tags  vorher  mit  Herru  Jules  Devaux,
dem  damaligen  Kabinettschef  des  Königs,  gehabt  hatte.
Devaur  hatte  dem  Gesandten  gegenüber  hervorgehoben,
daß  der  König  dieses  Abkommen  nur  getroffen  habe,
um  den  Argwohn  Frankreichs  zu  beseitigen,  daß  er
den  Kongobesitz  an  England  verkaufen  wolle.  Bismarck,
der  den  geschäftlich-kaufmännischen  Sinn  des  Königs
Leopold  sehr  wohl  kannte,  hielt  allerdings  an  der
Meinung,  daß  das  ganze  Unternehmen  der  Association
über  kurz  oder  lang  gegen  einen  guten  Preis  an
Frankreich  übergehen  werde  und  daß  der  König  nicht
die  Absicht  habe.  Belgien  zu  einem  Kolonialreich  zu
verhelfen,  noch  geraume  Zeit  fest.  Er  mochte  in  dieser
Ansicht  durch  das  Verhalten  des  Königs  in  der  Niadi-Kuilu-Angelegenheit
  bestärkt  worden  sein,  in  der  der
König  am  15.  Juni  1884  an  Bleichröder  geschrieben
hatte:

 

La  France  désire  unce  rectification  de  4rantidre
en  Alridue  chire  ses  bossessions  ct  cellcs  Association.
  La  France  ne  nous  la  propose  pas,  e  peur
d'avoir  à  paxer  une  somme  trop  élcvce,  si  ellc  prendrait
  P’initialire.  Nous  dans  la  crainte  opposeéc,  dans
celle  de  déprécier  la  valeur  considérable  des  possessions
duc  nous  pDourrions  vendre  à  la  France  sans  dommage
Pour  nos  Dlans,  vente  qui  constitucrnit  la  reconnaissance
  par  In  France  du  nouvel  Gint  centul  africain;
nous  ne  pouvons  gubre  direciement  en  parler  à  Paris.
Jous  pourrions  non  sculement  sans  inconvénient,  mais
avuntageusement  céder  à  in  France  des  territcoires  pres
du  Gabon  ct  prds  du  Quillon-Niadi  que  nous  avons

2
        <pb n="201" />
        G  174  c

sitzungen  der  Association,  im  Falle  sich  letztere  veranlaßt
  sehen  sollte,  sie  zu  veräußern.  Schon  aus
diesem  Grunde  lag  es  im  Interesse  der  französischen
  Republik,  dem  Kongostaat  so  umfangreiche
Gebiete  wie  möglich  zuzuerkennen,  namentlich  nach
der  Richtung,  in  der  ein  direkter  Gebietserwerb
durch  Frankreich  in  Konkurrenz  mit  dem  Kongostaat
  nicht  in  Frage  kommen  konnte,  d.  h.  also
besonders  nach  dem  Südosten  und  Süden  zu.  So
gestand  denn  auch  die  französische  Vertragskarte
der  Association  den  Besitz  des  ganzen  Beckens  der
beiden  Hauptquellflüsse  des  Kongo,  des  Lualaba
und  des  Luapula,  zu.  Eine  solche  Großmut
kostete  der  französischen  Republik  ja  nichts,  sie
konnte  ihr  aber  unter  Umständen  selbst  von  großem
Nutzen  sein.

Nördlich  vom  Tanganjika  sah  die  französischkongolesische
  Vertragskarte  —  wenigstens  nach
der  vom  Präsidenten  der  Association,  dem  Oberst
Strauch,  beglaubigten  und  der  Reichsregierung
übermittelten  Kopie  der  Originalkarte  zu  urteilen
(siehe  Kartenanlage  Nr.  3)  —  im  Gegensatz  zu
der  deutsch-kongolesischen  bogenförmig  nach  Nordwesten
  ausbiegenden  Grenze  eine  Grenzlinie  vor,
die  dem  hypothetischen  Lauf  des  Russisi,  der  noch
nicht  erforscht  war,  bis  zum  2.°  südl.  Br.  folgte,
den  Kiwusee  vom  Kongostaat  auf  alle  Fälle  ausschloß
  und  dann  in  schwachem  Bogen  zum  Schnittpunkt
  des  1.°  südl.  Br.  mit  dem  30.  Meridian
führte,  welchem  sie  dann  bis  zum  4.5  nördl.  Br.
folgte.

Nachdem  die  Association  gemäß  §  37  der
Kongoakte  letzterer  in  der  Schlußsitzung  der  Konferenz
  am  26.  Februar  1885  durch  eine  zur  Verlesung
  gebrachte  Erklärung  beigetreten  war,  handelte
  es  sich  für  den  König  noch  darum,  durch
eine  den  Signatarmächten  der  Kongoakte  in  Gemäßheit
  des  Kapitels  III  dieser  Akte  zu  notifizierende
  Neutralitätserklärung,  wie  sie  in  Artikel  10
der  Akte  vorgesehen  war,  diejenigen  Gebiete  anzugeben,
  auf  die  sich  diese  Erklärung  beziehen
sollte,  um  n  auf  diese  Weise  für  den  neuen  Staat
acquis  un  peu  dans  ce  but.  Nous  Avons  une
entente  uvec  la  Francc,  nous  lui  avons  accordé  un
droit  de  préférence,  si  nous  alicnions  nos  posscssions,
mais  nous  voudrions  faire  un  pas  de  plus,  regler  d'un
coup  toute  ln  qucstion,  amener  la  France  à  solliciter
la  rectilication  immédiate  de  la  front#rc  vers  le  Gabon
et  le  QZuillou-Nindi,  morennant  une  bonne  somme
duc  la  France  deyrait.  Payxer  au  nour  l  Etat.  Voild
la  situntion  due  j’aimecrais  Eirc  bien  connuc  en  lien
compétant..

Bismarck  ließen  diese  Brüsseler  Chimären  sehr
kühl.  Jules  Ferry  sowie  de  Bragza  waren  noch  etwas.
früher  aufgestanden  als  der  König  Leopold.  Sie  bereiteten
  seinen  Plänen  durch  die  Vorschiebung  des
Königs  Makoko,  wie  aus  dem  ersten  Artikel  dieser
Serie  (Deutsches  Kolonialblatt  1916,  S.  62)  zu  ersehen
war,  ein  jähes  Ende.

 

einheitlich  anerkannte  Grenzen  zu  erwirken.  Den
Entwurf  dieser  Neutralitätserklärung  ließ  er  zunächst
  am  5.  Juni  1885  dem  Fürsten  Bismarck
durch  den  deutschen  Gesandten  in  Brüssel  behufs
Einverständniserklärung  zugehen.  Der  Fürst,  der
sich  in  leidendem  Zustand  damals  in  Kissingen
zur  Kur  befand,  ließ  das  Aktenstück  an  das  Auswärtige
  Amt  in  Berlin  mit  dem  Auftrag  überweisen,
  zu  prüfen,  ob  die  Schriftstücke  sich  in  Ubereinstimmung
  mit  den  Festsetzungen  der  Konferenz-Akte
  befänden,  namentlich  bez.  der  Grenzen  des
Kongostaates.  Wenn  dies  der  Fall,  so  solle  geantwortet
  werden,  daß  der  Reichskanzler  einverstanden
  sei.  Er  selbst  wünsche  sich  mit  der  Sache
nicht  weiter  zu  befassen.

Der  Entwurf  der  Neutralitätserklärung  lautete:

„Le  régime  de  la  neutralité  s'appliduera
  au  territoire  de  I’Etat  Indép.  du  Congo
renfermé  dans  les  limites  qui  résultent  des
traités  successivement  conclus  par  I'Association
Intern.  avec  I’Allemagne,  la  France  et  le  Portugal,
  traités  notifiés  à  la  Conférence  de  Berlin
ct  annexés  à  ses  protocoles,  et  qui  sont  ainsi
dGéterminées,  sa  voir:  «  .  .  ...

Es  folgt  nun  eine  Beschreibung  der  Grenzlinie
  des  Kongostaates,  die  sich  weder  mit  den
in  dem  französischen  noch  in  dem  deutschen  Vertrag
  vorgesehenen  Grenzen  deckt.  Durch  die  Verträge
  war,  wie  wir  bereits  sahen,  keineswegs  ein
einheitlich  umgrenztes  Gebiet  festgelegt.  Der
portugiesische  Vertrag  beschäftigte  sich  überhaupt
nut  mit  den  Gebieten  in  der  Nähe  der  Kongomündung.
  Der  französische  und  der  deutsche
Vertrag  zeigten  namentlich  in  bezug  auf  die
Führung  der  Süd=  und  Ostgrenze  des  Kongostaates
  ganz  enorme  Unterschiede.  Allein  dadurch,
daß  der  französische  Vertrag  dem  Kongostaat  auch
das  ganze  Quellgebiet  des  Kongo  zuwies,  erlangte
letzterer  nach  Südost  in  der  Richtung  auf  den
Tanganjika=  und  den  Bangweolo-See  gegenüber
den  durch  den  deutschen  Vertrag  festgesetzten  Grenzen
einen  Zuwachs  von  rund  490  000  gkm.  Und
zwar  durch  Gebiete,  die  sich  später  als  die  wirtschaftlich
  wertvollsten  des  ganzen  Staates  erweisen
sollten,  nämlich  die  an  Kupfererzen  und  anderen
Mineralien  reichen  Gebiete  von  Katanga  und
Urua,  Territorien,  die  bis  dahin  noch  nie  von
dem  Fuß  eines  Vertreters  des  Kongostaates  betreten
  worden  waren  und  auf  die  er  an  sich  durch
die  von  ihm  eingeleiteten  Maßnahmen  auch  nicht
den  allerleisesten  Anspruch  machen  konnte.

Im  Osten  sollte  die  Grenze  folgenden  Verlauf
haben:

„„e  30%°  est  de  Greenwich  jusqu'fà  la  hauteur
  de  1°  20’  lat.  sud.  Une  ligne  droite  mende
de  l’intersection  du  30°  de  long.  est  avec  le  pa-
        <pb n="202" />
        Zu:  Der  Riwusee  -  Grenzstreit  mit  dem  Konsostaat.  Karte  1.
Deutsches  Kolonialllatt.

 

 

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Verlaß  von  E.S.ötfler  u.  Schmn.  Königliche  Hofbuchhandlung  Berlin.
        <pb n="203" />
        <pb n="204" />
        Zu:  Der  Kwusee-  Grenzstreit  mit  dem  Konéostaat.  Karte  2.  Deutsches  Kolonialblak.

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Verllag  von  E.S.  Mäuller.  u.  Sohm.  Königliche  Hofbuchhandlumg  Berbin.

2—.
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        <pb n="206" />
        Deutsehes  Kolunialllau.

taal.  Karte  3.

 

 

 

 

 

Au:  Der  Kiwusee  Grenzstreit  mit  dem  Kongos
26«  27  28  29  20  3i  32  33

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Verlag  von  E.S.  Miuller  u.  Somn,  Königliche  Hofbuchhandkums,  Berbin.
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        <pb n="208" />
        175

rallele  de  1°  20°  sud  jusqu'aà  l'extrémité  septentrionale
  du  lac  Tanganyka.  La  ligne  médiane
du  lace  Tangankka.“

Hier  waren  also  nördlich  des  Tanganjika  die
dort  voneinander  so  abweichenden  Grenzen  nach
dem  französischen  und  nach  dem  deutschen  Vertrag
schlankweg  durch  eine  gerade  Linie  vom  Nordende
des  Sees  bis  zum  Schnittpunkt  des  30.  Meridians
mit  dem  Parallel  1°  20“  südl.  Br.  ersetzt.

Die  vom  Kanzler  angeordnete  Prüfung  des
Entwurfes  der  Neutralitätserklärung  geschah  in
Berlin  in  einer  für  den  Kongostaat  sehr  günstigen
und  wohlwollenden  Weise.  Denn  obwohl  bereits
am  27.  Februar  1885  die  Gesellschaft  für  deutsche
Kolonisation  unter  Dr.  K.  Peters  den  erbetenen
Schutzbrief  für  ihre  Erwerbungen  in  Ostafrika
erhalten  und  Witu  am  27.  Mai  1885  unter
deutschen  Schutz  gestellt  war,  dachte  damals  in
den  maßgebenden  Kreisen  noch  niemand  an  die
Möglichkeit  einer  dereinstigen  Ausdehnung  dieses
deutschen  Kolonialbesitzes  in  das  Herz  des  afrikanischen
  Kontinentes  hinein,  und  daß  der  Kongostaat
  und  Deutschland  dort  einst  Grenznachbarn
werden  könnten.  Man  stand  wohl  noch  unter
dem  Eindruck  eines  Gutachtens,  das  die  bedeutendsten
  am  Handel  und  Schiffahrtsverkehr  in
Westafrika  interessierten  Hamburger  Firmen  im
September  1884  in  der  Frage  der  Regelung  der
Beziehungen  des  Reiches  zu  der  Association  abgegeben
  hatten  und  das  in  der  Ansicht  gipfelte,
daß  je  ausgedehnter  das  Gebiet  sei,  auf  welches
die  Machtsphäre  des  neuen  Staates  sich  erstrecken
werde,  um  so  größer  auch  die  Vorteile  für  den
deutschen  Handel  sein  dürften.  Man  wollte  wohl
auch  dem  Kongostaat  keine  weiteren  Schwierigkeiten
  machen  und  deshalb  lautete  das  Votum:
„Eine  Prüfung  der  in  dem  beiliegenden  Entwurf
zu  einer  Nolifikation  des  Regierungsantritts  des
Königs  der  Belgier  als  „Souverain  de  I'Etat
Indépendant  du  Congos  hat  ergeben,  daß  die
zu  notifizierenden  Grenzen  des  neuen  Kongostaates
in  der  Hauptsache  mit  denjenigen  Grenzen  übereinstimmen,
  welche  ihm  nach  den  dem  vorletzten
Konferenz-Protokoll  angehängten  Verträgen  der
Association  Internationale  du  Congo  mit  Deutschland,
  Frankreich  und  Portugal  zugestanden  worden
  sind.

Es  würde  der  bisherigen  Verhaltungslinie
unserer  Politik  in  dieser  Frage  nicht  entsprechen,
wenn  wir  gegen  die  weitergehenden  Zugeständnisse
  Einspruch  erhöben,  welche  der  französische
  Vertrag  im  Vergleich  mit  denen
im  deutschen  Vertrag  der  Association  gemacht
hat.  Noch  weniger  haben  wir  Anlaß  zu  beanstanden,
  daß  der  Notifikationsentwurf  die  Grenze
mitten  durch  den  Tanganjika-See  bzw.  den  Moero- 



See  zieht,  während  der  französische  Vertrag  diese
Grenze  auf  die  westlichen  Ufer  der  beiden  Seen
verlegen  würdl

Nachdem  das  Gutachten  noch  auf  einen  kleinen
Irrtum  in  der  Grenzbeschreibung  im  Bereich  der
atlantischen  Küstenzone  des  Kongostaates  hingewiesen
  hatte,  kam  es  zum  Schluß,  daß  die  Voraussetzungen,
  unter  welchen  nach  den  Direktiven
aus  Kissingen  das  diesseitige  Einverständnis  mit
den  belgischen  Vorschlägen  ausgesprochen  werden
solle,  zutreffen.

Der  deutsche  Geschäftsträger  in  Brüssel,  Graf
Beust,  erhielt  daher  von  dem  Staatssekretär  im
Auswärtigen  Amt,  Grafen  v.  Hatzfeldt,  den  Auftrag,
  dem  belgischen  Minister  des  Außern,  Prinz
von  Caraman-Chimay,  die  Zustimmung  zu  dem
Entwurf  zu  notifizieren.  Es  geschah  dies  am
21.  Juli  1885  in  folgender  Form:

Brüssel,  den  21.  Juli  1885.
Prinz,

Auf  Wunsch  Seiner  Majestät  des  Königs  der
Belgier  sind  der  Entwurf  der  Notifikation  des
Regierungsantritts  Seiner  Majestät  als-Souverain
de  I’Etat  indépendant  du  Congoe  und  der  Entwurf
  einer  zu  erlassenden  Neutralitätserklärung
des  neuen  Staates  Seiner  Durchlaucht  dem  Fürsten
von  Bismarck  durch  Vermittelung  des  Kaiserlichen
Gesandten,  Herrn  Grafen  von  Brandenburg,  mitgeteilt
  worden.

Eine  Prüfung  der  den  Vertragsmächten  zu
notifizierenden  Grenzen  des  Kongostaates  hat  ergeben,
  daß  dieselben  in  der  Hauptsache  mit  denjenigen
  übereinstimmen,  welche  in  den  bisherigen
Verträgen  der  „Association  Internationale  du
Congo“  mit  Deutschland,  Frankreich  und  Portugal
zugestanden  sind.

Gegen  die  weitergehenden  Zugeständnisse,  welche
der  französische  Vertrag  im  Vergleich  mit  dem
deutschen  der  Association  gemacht  hat,  erheben
Seine  Durchlaucht  keinen  Einspruch.  Ebensowenig
beanstanden  Hochdieselben,  daß  der  Notifikationsentwurf
  die  Ostgrenze  des  neuen  Staates  mitten
durch  den  Tanganjika=  und  den  Moero-See  zieht,
während  nach  dem  französischen  Vertrage  die
westlichen  Ufer  der  beiden  Seen  die  Grenze
bilden  würden.

Bei  Bezeichnung  der  nordwestlichen  Staatsgrenze
  liegt  die  Möglichkeit  eines  Irrtums  vor.
Im  Notifikationsentwurf  heißt  es  auf  Seite  2,
Absatz  3:  La  rivière  Chiloango  depuis  I'Oeéan
jusqufà  sa  source  la  plus  septentrionale.
Dagegen  soll  nach  dem  vorangehenden  Absatz,
übereinstimmend  mit  den  Verträgen  mit  Frankreich
  und  Portugal,  der  Chiloango  die  Nordwestgrenze
  des  Kongostaates  erst  von  dem  Punkte  an
bilden,  wo  der  Luculla  in  ihn  mündet.

2
        <pb n="209" />
        W  176  20

Seine  Durchlaucht  glauben  aus  diesen  anscheinenden
  Widerspruch  aufmerksam  machen  zu
sollen,  da  derselbe  möglicherweise  den  beiden
interessierten  Mächten  Anlaß  zu  Zweifeln  und
Reklamationen  geben  könnte.

Im  übrigen  hat  sich  der  Herr  Reichskanzler
mit  der  Fassung  der  übersandten  Entwürfe  einverstanden
  erklärt.

Indem  ich  erhaltenem  Auftrage  gemäß  die
Ehre  habe,  der  Königlichen  Regierung  von  Vorstehendem
  ergebenst  Mitteilung  zu  machen,  benutze
  ich  usw.

ez.:  Beust.
Seiner  Exzellenz  dem  Prinzen  von  Caraman
usw.,  Brüssel.

Wie  man  sieht,  betonte  diese  Note  ausdrücklich,
daß  Deutschland  keinen  Einspruch  gegen  die  weitergehenden
  Zugeständnisse  erheben  wolle,  die
der  französische  Vertrag  im  Vergleich  zu  dem
deutschen  der  Association  gewähre.  Von  einer
lberschreitung  dieser  Zugeständnisse  war  nur  insofern
  die  Rede,  als  die  deutsche  Regierung  nichts
dagegen  einzuwenden  hatte,  wenn  die  Grenze
mitten  durch  den  Tanganjika=  und  Moero-See
gelegt  werde.  Das  war  ein  Zugeständnis  ohne
wesentliche  praktische  Bedeutung.  Weiter  als  der
französische  Vertrag  ging,  wollte,  wie  die  Berufung
auf  die  Verträge  zeigt,  die  deutsche  Note  auf
keinen  Fall  gehen.

Zu  der  willkürlichen  Anderung,  die  in  dem
Notifikationsentwurf  an  der  Grenzführung  nördlich
vom  Tanganjika  vorgenommen  war,  äußerte  sich
das  Gutachten  nicht.  Es  hat  später,  als  der
Grenzstreit  mit  dem  Kongostaat  begann,  nicht  mehr
ermittelt  werden  können,  von  welchen  Gesichtspunkten
  die  beiden  mit  der  Prüfung  der  Angelegenheit
  betraut  gewesenen  Beamten  sich  haben
leiten  lassen,  als  lie  die  gerade  Linie  als  Ersatz
sahen,  und  sie  diese  Abänderung  unbeanstandet
ließen.  Denn  sie  waren  damals  beide  bereits  aus
dem  Leben  geschieden.  Verschiedene  Gründe  können
es  gewesen  sein,  die  sie  seinerzeit  zu  dieser  Nichtstellungnahme
  veranlaßten.  Zunächst  ist  wohl  zu
beachten,  daß  das  Gebiet  nördlich  vom  Tanganjika
damals  im  Gegensatz  zu  der  beanstandeten  kleinen
Grenzstelle  am  Chiloango,  wo  portugiesischer  und
französischer  Besitz  vom  Kongostaat  zu  berücksichtigen
waren,  herrenloses  Gebiet  darstellte,  bei  dem  eine
anscheinend  kleine  und  geringfügige  Abweichung
von  der  durch  den  französischen  Vertrag  gegebenen
Norm  nicht  in  Betracht  zu  kommen  und  eine
präzisere  Form  der  Grenzbeschreibung  als  der
Hinweis  auf  einen  hypothetischen  Flußlauf  im
Interesse  der  Deutlichkeit  und  Kürze  des  Textes
der  Notifikation  vielleicht  statthaft  schien.  In  der

 

Tat  fiel  ja  nach  dem  damaligen  Standpunkt  der
Kartographie  dieses  Gebietes,  besonders  auf  der
Friederichsen’schen  Karte,  die  bei  der  Nachprüfung
allein  als  Unterlage  gedient  hatte,  durch  ein
Spiel  des  Zufalls  die  gerade  Linie  mit  dem  auf
der  Karte  zum  französischen  Vertrag  vom  5.  Februar
  1885  eingetragenen  Grenzverlauf  nahezu
zusammen.  (Vgl.  Karte  Nr.  4.)  Andererseits
können  auch  Rücksichten  auf  den  Reichskanzler,
dessen  Gesundheit  durch  die  starke  Mehrbelastung
mit  Arbeit,  die  die  Kongokonferenz  ihm  gebracht
hatte,  stark  gelitten  hatte,  maßgebend  gewesen  sein.
Es  handelte  sich,  auf  der  Friederichsen'schen  Karte
betrachtet,  anscheinend  um  eine  Kleinigkeit.  Gegenüber
  dem  ungeheuren  Gebietszuwachs,  den  der
französische  Vertrag  dem  Kongostaat  im  Quellgebiet
des  Kongo  brachte  und  den  Deutschland  anzuerkennen
  bereit  war,  konnte  sie  als  fast  verschwindend
betrachtet  werden.  Ging  man  von  einem  solchen
Gesichtspunkt  aus,  so  mochte  diese  anscheinend
kleine  Unregelmäßigkeit  keinen  Anlaß  bieten,  ihrethalben
  die  Erledigung  der  Sache  aufzuhalten  und
den  Kanzler  zu  veranlassen,  sich  erneut  mit  ihr
zu  befassen.

Die  am  1.  August  1885  den  Mächten  notifizierte
  Neutralitätserklärung  des  Kongostaates
wurde  am  25.  August  durch  eine  deutsche  Note
ratifiziert,  in  der  es  hieß:  =  M.  van  Eetvelde  a
bien  voulu  ajouter  à  cette  communication  due
le  régime  de  la  neutralité  s'appliquera  au  territoire
  de  I’Etat  Indép.  du  Congo,  renfermé  dans
les  limites  qui  résultent  des  traités  successivement
  conclus  par  I’Association  Internationale
avee  I’Allemagne,  la  France  et  le  Portugal,
traités  notilics  à  la  Conférence  de  Berlin  et
annesés  à  leurs  protocoles,  ces  limites  étant
déterminées  au  nord,  à  l’est,  au  sud  et  à
T’ouest  de  la  manière,  indiquée  amplement  dans
la  note  du  Il.  courant

Hiermit  erschien  die  Angelegenheit  erledigt.
Eine  Reihe  von  Jahren  verging,  ehe  Europäer
überhaupt  in  das  Grenzgebiet  nördlich  vom  Tanganjika
  zum  erstenmal  vordrangen.

Die  Kolonialverwaltung,  die  zu  der  Zeit,  in
der  die  vorerwähnten  diplomatischen  Verhandlungen
  sich  abspielten,  noch  nicht  ins  Leben  getreten
  war,  mußte  natürlich  die  Neutralitätserklärung
  als  eine  bestehende  Tatsache  hinnehmen.
Daher  kam  es,  daß  im  Laufe  der  folgenden  Jahre
von  ihr  aus  Mitteilungen  und  Noten  nach  Brüssel
ergingen,  in  denen  die  geradlinige  Grenze  im
Norden  des  Tanganjika  als  zu  Recht  bestehend
anerkannt  wurde.  Dies  war  besonders  bei  Gelegenheit
  einer  neuen  Neutralitätserklärung  der
Fall,  die  der  Kongostaat  am  18.  Dezember  1894
ergehen  ließ.  Denn  in  der  Zwischenzeit  hatte
sein  Gebiet  durch  weitere,  mit  Frankreich,  Portugal
        <pb n="210" />
        Z#uDer  Kiwusee-  Crenzstreil  mit  dem  Deulsches  Kolemiahintt.

 

BAMOMA

Verlas  von  E  S-Mmler  u.  Somm,  Kömfuch  ahmge,v  Nerln
li'-
        <pb n="211" />
        <pb n="212" />
        GW  177  D.O

und  England  abgeschlossene  Verträge  wesentliche
Anderungen,  und  zwar  zumeist  Erweiterungen
gegen  den  Stand  von  1885,  erfahren.

Die  deutsche  Regierung  benutzte  diese  am
11.  Jannar  1895  erfolgte  Notifikation,  um  ihrerseits
  in  einer  Note  vom  2.  Februar  dem  Kongostaat
  gegenüber  zum  erstenmal  den  Wunsch  auszudrücken,
  die  geradlinige  Grenze  im  Norden  des
Tanganjika  durch  eine  zweckmäßigere,  natürliche
ersetzt  zu  sehen,  wobei  betont  wurde,  daß  ihr
eine  Gebietserweiterung  zum  Schaden  des  Kongostaates
  mit  dieser  Anregung  fernläge.  Denn
mittlerweile  war  die  praktische  Inverwaltungnahme
des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebietes  bis  in
die  Seengebiete  vorgeschritten.  Die  Kenntnis  des
nordwestlichen  Teiles  des  Schutzgebietes  hatte  sich
namentlich  durch  die  Expedition  des  Grafen
von  Götzen,  der  1894  zum  erstenmal  Ruanda
durchzogen,  einen  der  Gipfel  der  Virunga  (Mfumbiro)-Vulkane
  als  erster  Weißer  bestiegen  und  den
bis  dahin  sagenhaften  Kiwusee  zum  erstenmal  befahren
  hatte,  beträchtlich  erweitert.  Es  war  von
Graf  von  Götzen  sofort  erkannt  worden,  daß  die
geradlinige  Grenze  zu  schweren  Unzuträglichkeiten
in  baldiger  Zukunft  führen  müsse.  Denn  diese
Linie  zerschnitt  das  große  und  mächtige  Sultanat
Ruanda,  dessen  Integrität  geradezu  eine  Lebensfrage
  für  die  deutsche  Kolonie  war,  in  zwei  Teile,
führte  zum  guten  Teil  durch  wild  zerklüftete  Gebiete,
  in  denen  die  Absteckung  einer  den  praktischen
Bedürfnissen  dienenden  klaren  Grenze  unmöglich
war,  während  der  Russisi  und  der  Kiwusee  eine
natürliche,  in  topographischer  und  ethnographischer
Richtung  ideale  Abgrenzung  gestatteten.

Nach  mehrfachem  Notenwechsel,  in  dem  deutscherseits
  wiederholt  die  Hoffnung  ausgesprochen
wurde,  daß  bei  der  so  wesentlichen  und  uneigennützigen
  Förderung,  die  Deutschland  dem  Kongostaat
  von  seiner  Geburtsstunde  an  nach  jeder
Richtung,  oft  unter  den  schwierigsten  Verhältnissen
in  so  reichem  Maße  habe  zuteil  werden  lassen,  es
nun  auch  seinerseits  auf  ein  billiges  Entgegenkommen
  seitens  des  Kongostaates  werde  rechnen
dürfen,  gab  die  Regierung  des  Kongostaates  am
23.  März  1895  scheinbar  ihre  Zustimmung.  Sie
erklärte  sich  bereit,  im  Fall  der  parlamentarischen
Genehmigung  der  die  Annexion  des  Kongostaates
durch  Belgien  betreffenden  Gesetzesvorlage,  mit
der  man  in  Brüssel  damals  beschäftigt  war,  in
die  von  deutscher  Seite  gewünschten  Grenzverhandlungen
  einzutreten.  Diese  Zusicherung  war
aber,  wie  die  kongolesischen  Akten  jetzt  ergeben
haben,  nur  eine  auf  Täuschung  und  Hinhaltung
der  deutschen  Regierung  berechnete  Kundgebung.
Sie  sollte  dazu  dienen,  die  Sache  hinauszuziehen,
bis  die  örtlichen  Behörden  im  Kongostaat  1896

 

gebiet  mit  Truppen  zu  besetzen  und  so  den
deutschen  Wünschen  diametral  entgegenhandeln
zu  können.

Denn  in  dem  Dossier  Kiwun  V  1  feldet  sich
der  Auszug  eines  Schreibens  des  belgischen  Ministers
  des  Außeren  de  Burlet  vom  15.  Februar
1895  an  den  Comte  de  Borchgrave,  in  dem
es  heißt:

„En  ce  qui  concerne  le  désir  qu'aurait  exprimé
  le  Comte  d’Alvensleben  (2.  Februar  1895)
de  voir  substituer  au  Nord  du  Tanganika  une
frontière  naturelle  à  la  frontière  astronomiqdue
actuelle,  il  a  été  convenu  hier  au  socir,  chez
Sa  Majesté,  due  le  Ministre  d’Allemagne  aurait
à  préciser  sa  demande,  mais  il  Mn’'a  pas  6té
duestion  de  donner  satiskaction  à  Son  Excellenee
  et  je  persiste  à  considérer  comme
actuellement  inopportun  tout  ce  due  pourrait
ätre  interprété  par  Elle  en  ce  sens.“

Eine  Notiz  des  Administrateur  Génécral  von
Eetvelde  bemerkt  hierzu  unter  „Points  à  tenir
en  vue  en  cas  de  négociations:

1.  Keine  Flußgrenze,  sondern  Bergketten  wegen

Schwierigkeiten  der  Flußpolizei;

2.  Besitzbewahrung  der  hochgelegenen  Gebiete
im  Norden  des  Sees  wegen  der  Möglichkeit
  einer  europäischen  Kolonisation;

3.  Aufrechterhaltung  der  Verbindung  zwischen
unseren  Seen  im  Hinblick  auf  die  eventuelle
Erbauung  von  Eisenbahn=  und  Telegraphenlinien.


Die  Okkupation  des  Kiwnugebietes  durch  die
kongolesischen  Truppen  war  nur  von  kurzer  Dauer.
Infolge  der  großen  Meuterei  der  Batetela-Truppen
sah  sich  der  Kongostaat  veranlaßt,  seine  militärischen
  Kräfte  zu  konzentrieren  und  die  Posten
aus  der  Kiwu—Russisi-Zone  1897  zurückzuziehen.
Um  der  Unsicherheit  der  Verhältnisse  in  den  von
den  Kongotruppen  verlassenen  Gebieten  zu  steuern,
wurden  sie  von  dem  Hauptmann  und  Bezirkschef
Bethe  im  Oktober  1898  besetzt.  Ungefähr  ein
Jahr  später,  am  18.  November  1899,  erschien
der  belgische  Capt.  Hecq,  begleitet  von  einer
starken  Macht,  mit  dem  Auftrag,  das  früher  von
den  Kongolesen  geräumte  Gebiet  wieder  zu  besetzen.
  Hauptmann  Bethe  verweigerte  die  Räumung,
  und  es  kam  nach  mehrtägigen  Verhandlungen
  am  23.  November  1899  ein  Abkommen
zwischen  den  beiden  Befsehlshabern  zustande,
welches  folgende  Hauptbestimmungen  enthielt:

Der  Status  duo  vom  18.  November  1899
bleibt  bis  zu  einer  Verständigung  der  heimischen
Regierungen  untereinander  bestehen.  Das  Deutsche
Reich  übt  in  dem  streitigen  Gebiet  die  Hoheitsrechte
  aus.  Als  äußeres  Zeichen  dafür,  daß  der
Kongostaat  seinerseits  Anspruch  auf  das  streitige
        <pb n="213" />
        W  178  20

Gebiet  erhebt,  darf  er  Posten  in  demselben  errichten,
  die  nicht  stärker  sein  dürfen  als  die  deutsche
Besatzung.  Diese  Posten  haben  sich  jedoch  jeder
Einmischung  in  politische  Angelegenheiten  zu  enthalten.


Anfang  1900  wurde  der  Minister  Beernaert
vom  König  nach  Berlin  gesandt,  um  über  die
Grenzfrage  weiter  zu  verhandeln.  Diese  Mission
blieb  aber  der  Hauptsache  nach  erfolglos.  Ohne
ausreichende  und  zuverlässige  Karten  erschien  eine
Verständigung  über  eine  zweckmäßige  Grenze  unmöglich.
  Man  einigte  sich  am  10.  April  1900
darauf,  durch  eine  gemeinsame  Vermessungsexpedition
  das  ganze  Gebiet  zunächst  kartographisch
aufnehmen  zu  lassen.  Diese  Aufnahme  erfolgte
in  den  Jahren  1901  und  1902.  Sie  ergab  eine
wesentliche  Verschiebung  des  Kiwusees  nach  Westen,
was  eine  nicht  unwesentliche  Vergrößerung  des
von  der  geradlinigen  Grenze  abgeschnittenen  Teiles
von  Ruanda  zur  Folge  hatte.

So  wurde  die  Siluation  eine  immer  verwickeltere
  und  trotz  aller  Verhandlungen  eine

Lösung  immer  schwieriger.  Schon  1899  hatte
der  König  den  ihm  durch  einen  privaten  Vermittler
  unterbreiteten  Gedanken  einer  pekuniären
Entschädigung  für  die  Aufgabe  des  Kiwugebietes
unter  dem  Hinweis  darauf,  daß  es  die  erste  Pflicht
jedes  Staates  sei,  seine  Integrität  aufrecht  zu  erhalten,
  aus  prinzipiellen  Gründen  ablehnen  zu
müssen  geglaubt.  Aus  den  Brüsseler  Akten  geht
indessen  hervor,  daß  der  König  doch  wohl  bereit
gewesen  sein  würde,  über  eine  solche  Entschädigungsfrage
  in  Verhandlungen  mit  dem  Reich  einzutreten,
  wenn  er  nur  Gewißheit  darüber  gehabt
hätte,  einen  guten  Preis  zu  lösen.  An  sich  brauchte
er  das  Geld  für  den  Kongostaat  ja  nicht,  wie  in
früheren  Jahren,  in  denen  die  Geldkalamität  oft
eine  drückende  gewesen  war.  Denn  seit  dem  von
ihm  eingeleiteten  Umschwung  der  kongolesischen
Dominialpolitik  im  Jahre  1891  hatte  er  für  den
Kongostaat  an  sich  keine  Zuschüsse  mehr  nötig.
Im  Gegenteil,  das  neue  System  warf  seit  1895
immer  steigende  Uberschüsse  ab,  die  nur  nicht  in
die  Erscheinung  traten.  Das  Deutsche  Reich  hatte
1899  an  Spanien  für  die  Karolinen  und  Nachbarinseln
  16  750  000  “  bezahlt.  Ihr  Flächeninhalt
betrug  rund  2200  qkm.  Nach  diesem  Maßstab
gemessen,  wäre  das  von  Deutschland  gewünschte
Kiwugebiet,  dessen  Größe  der  König  auf  rund
8000  akm  annahms),  etwa  17  Millionen  Mark

*)  Nach  planimetrischen  Messungen  betrug  das
Gebict  westlich  des  30.  Meridians  und  der  geradlinigen
Grenze  im  Norden  des  Tanganjika,  soweit  es  durch
den  Vertrag  vom  10.  Mai  1910  deutsch  wurde,  9055  ukm.
Dafür  trat  Deutschland  an  England  in  Mpororo  ein
Gebiet  von  etwa  1525  ukm  ab.  Belgien  erhielt  für
die  Gebietsverluste,  die  es  im  Bereich  der  Vulkankette

 

wert  gewesen.  Am  Kongo  hatte  er  aber  bereits
Preise  von  etwa  100  Franken  für  den  Hektar  erzielt,
  trotz  der  Ungeeignetheit  des  Landes  für  eine
dauernde  Besiedelung  durch  Weiße.  Wieviel  mehr
mußten  nun  erst  die  Gebiete  am  Kiwu  wert  sein,
die  sich  seiner  phantastischen  Meinung  nach  ihrer
Höhenlage  wegen  sicher  für  die  Ansiedelung  belgischer
  Ackerbauer  eignen  würden.  Er  kam  bei
seiner  Berechnung  des  Wertes  des  Kiwugebictes
auf  mindestens  80  Millionen  Mark,  ein  Preis,
von  dem  er  sich  selbst  sagte,  daß  ihn  der  Deutsche
Reichstag  nie  bewilligen  würde.“)

Eine  im  Lauf  der  Verhandlungen  vom  König
vorgeschlagene  territoriale  Entschädigung  in  Gestalt
der  Überlassung  eines  Landstreifens  längs  der
deutsch--englischen  Ugandagrenze  bis  zum  Victoria-See
  behufs  Erbauung  einer  Eisenbahn  sowie  des
Gebietes  um  Bukoba  war  schon  deshalb  unmöglich,
  weil  gegen  eine  solche  voraussichtlich  England
aus  den  gleichen  Gründen  und  mit  derselben
Berechtigung  Einspruch  erhoben  haben  würde,
wie  Deutschland  dies  1894  gegen  die  geplante
pachtweise  Überlassung  eines  Landstreifens  vom
Tanganjika=  zum  Edward-See  durch  den  Kongostaat
  an  England  getan  hatte.  Die  vom  König
bei  anderen  Gelegenheiten,  zuletzt  noch  bei  der
Entsendung  des  Barons  Joostens  an  den  Fürsten
von  Bülow  im  Sommer  1906  gewünschte  politische
  Unterstützung  der  von  ihm  geplanten  Landerwerbungen
  im  südlichsten  Marokko,  oder  in
Kleinasien,  oder  bei  der  Erwerbung  eines  ähnlichen
  Pachtgebietes  wie  das  deutsche  Kiautschon
in  China  für  Belgien,  war  nach  der  allgemeinen
Weltlage  seitens  Deutschlands  ausgeschlossen.

Jedem  Gebietsaustausch  im  Bereich  der  deutschkongolesischen
  Grenzen  aber,  so  gern  ihn  Deutschland
  bewilligt  haben  würde,  um  der  Frage  ein
Ende  zu  machen,  standen  die  so  scharf  ausgeprägten
  topographischen  Verhältnisse  im  Grenzgebiet
  sowie  die  Geschlossenheit  der  dort  wohnenden
großen  Volksstämme  absolut  hinderlich  im  Wege.

Am  8.  März  1901  hielt  es  England  für  angemessen,
  in  einer  fast  drohenden  Note  Deutschland
seine  auf  dem  Vertrag  vom  1.  Juli  1890  beruhenden
  Rechte  auf  den  „Mumbiro“  bei  etwaigen
Grenzverhandlungen  mit  dem  Kongostaat  in  Erinnerung
  zu  bringen.  Am  26.  Januar  1202  machte

und  des  Edward-Sees  westlich  vom  30.  Meridian  erlitt,
  Ersatz  in  Gestalt  des  ganzen  Westufers  des  Albert
Sces  von  der  Mündung  des  Semliki  im  Süden  bis
nach  Mahagi  im  Norden  des  Sees.

*)  Aus  dieser  Aufgeichnung  geht  übrigens  nebenbei
hervor,  daß  der  König  in  seinen  nimmer  rastenden
Plänen  sich  damals  auch  mit  dem  Gedanken  getragen
hat,  die  Karolinen  von  Spanien  zu  erwerben,  daß  er
aber  von  dieser  Absicht  Abstand  nahm,  um  nicht  die
deutschen  Pläue  auf  diese  Inseln  zu  stören  und  sich
dadurch  den  Zorn  des  Reiches  zuzuziehen.
        <pb n="214" />
        W  179  20

der  englische  Gesandte  in  Brüssel  dem  Kongostaat
Mitteilung  von  dieser  Note  und  von  der  auf  sie
erteilten  Antwort  Deutschlands  vom  24.  April  1901.
In  der  Folge  unternahm  die  englische  Regierung
wiederholt  Schritte,  um  sich  in  Berlin  über  den
Stand  der  deutsch-kongolesischen  Verhandlungen
zu  informieren.

Die  dauernde  Erfolglosigkeit  der  mit  dem
Kongostaat  geführten  Verhandlungen  sowie  die
Aufwerfung  der  Mfumbirofrage  durch  England
führten  die  deutsche  Regierung  dazu,  zunächst  mit
England  eine  Verständigung  über  diese  Frage  zu
suchen,  um  damit  indirekt  auch  eine  solche  mit
Belgien  über  die  Kiwufrage  herbeizuführen.  Eine
Klärung  der  Msumbirofrage  war  mit  Rücksicht  auf
den  Sultan  von  Ruanda,  dem  ein  großer  Teil
des  Südabhanges  der  Virunga-Kette  zugehörte,
im  Interesse  von  Deutsch-Ostafrika  dringend  geboten.
  Verhandlungen,  die  zu  diesem  Zweck  im
Frühjahr  1909  mit  London  eingeleitet  wurden,
führten  am  19.  Mai  1909  zu  der  gewünschten
Verständigung  mit  England  und  sicherten  Deutschland
  Großbritannien  gegenüber,  wenn  auch  unter
Opferung  eines  Teiles  von  Mpororo,  den  größten
Teil  des  Südabhanges  der  Vulkankette.

Unter  dem  Druck  dieser  für  den  König  unerwarteten
  deutsch--englischen  Verständigung  und
weil  Truppen  aus  Uganda  alsbald  in  das  Gebiet
nördlich  der  Vulkane  einrückten,  entschloß  man  sich
in  Brüssel  endlich  dazu,  die  Politik  des  Hinhaltens
aufzugeben.  Das  unerwartet  schnelle  Ableben
König  Lcopolds  am  17.  Dezember  1909  beschleunigte
  die  Erzielung  einer  Verständigung,  die  endlich
  am  14.  Mai  1910  in  Brüssel  nach  dreimonatigen
  Verhandlungen  zwischen  Vertretern  Belgiens,
Deutschlands  und  Englands  erreicht  wurde  und
die  dem  langjährigen  Streit  um  das  Kiwu=  und
Vulkangebiet  ein  Ziel  setzten.

Leicht  waren  diese  Verhandlungen  freilich  nicht
gewesen.  Die  belgischen  Vertreter,  lauter  hervorragende
  Juristen,  stellten  sich  zunächst  auf  den
formalen  juristischen  Standpunkt,  daß  Deutschland
die  Neutralitätserklärung  und  damit  die  geradlinige
  Grenze  im  Norden  des  Tanganjika  wiederholt
  anerkannt  habe.  Die  einzige  Grundlage  der
Grenzbeziehungen  zwischen  dem  Kongo  und  Ostafrika
  sei  diese  Neutralitätserklärung.  Die  Grenzfestsetzung
  sei  autonom,  Ausfluß  der  Souveränitätsrechte
  des  neuen  Staates  gewesen.  Immer  wieder
wurde  von  ihnen  behauptet,  daß  der  Kiwu  damals
noch  ganz  unbekannt  gewesen  sei  und  gar  nicht
habe  in  Betracht  kommen  können.  Diese  auf
historisch-geographischer  Unkenntnis  beruhende  Behauptung
  widerlegte  sich  bei  den  weiteren  Verhandlungen
  schon  durch  den  Nachweis,  daß  der
König  selbst  sein  erstes  Grenzprojekt,  das  er  Bismarck
  am  8.  August  1884  einsandte,  auf  eine

 

 

Karte  eingetragen  hatte,  die  klar  und  deutlich
den  Namen  „Kiwo“  aufwies  (vgl.  Kartenanlage
Nr.  1).  Stanley  war  es,  der  in  seinem  Buch
»How  I  found  Livingstone",  London  1872,
S.  502,  schrieb:  „The  Rusizi  River  —  according
to  Ruhinga  —  rose  near  a  lake  called  Kivo  4
Auf  der  dem  Werk  beigegebenen  Karte  wird  der
See,Kivoc  Lake-  geschrieben.  Wenn  die  Karte,
die  als  Unterlage  zu  den  französisch-kongolesischen
und  belgisch-kongolesischen  Verträgen  des  Jahres
1885  in  Brüssel  benutzt  war,  den  Namen  nicht
kannte,  so  kam  dies  nur  daher,  daß  sie  ein  völlig
ungenügendes  kartographisches  Produkt  war,  das
keineswegs  auf  der  Höhe  der  Zeit  stand.

Von  deutscher  Seite  wurde  betont,  daß  die
Neutralitätserklärung  nur  eine  deklarative  Bedeutung
  habe.  Sie  habe  die  ihr  zugrunde  liegenden
Verträge  der  Association  mit  Deutschland  und
Frankreich  interpretieren,  erläutern,  aber  nicht
abändern  wollen.  Sie  habe  wiederholen  wollen,
was  diese  allein  maßgebenden  Verträge  in  anderer
Form  enthielten,  indem  sie  auf  die  beigefügten
Karten  verwiesen.  Wenn  dies  nicht  der  Fall  sei
und  wenn  mit  der  Grenzbeschreibung  nicht  die
Absicht  verbunden  gewesen  wäre,  in  ihr  dasselbe
zu  umgrenzen,  was  durch  die  Verträge,  auf  die
im  Vordersatz  Bezug  genommen  wird,  bereits
gesagt  war,  so  trage  die  Neutralitätserklärung
in  diesem  Punkt  einen  in  sich  unlösbaren  Widerspruch.
  Um  dies  zu  erkennen,  um  festzustellen,
ob  die  spätere  Beschreibung  der  Grenzen  in  der
Tat  identisch  ist  mit  dem  Inhalt  der  grundlegenden
  Verträge,  sei  die  Vorlegung  der  alten  Vertragskarten
  im  Original  notwendig.  Wäre  die
belgische  Auffassung  richtig,  so  müsse  ein  freiwilliger
Berzicht  Deutschlands  auf  die  ihm  vertragsmäßig
zustehende  Grenze  angenommen  werden.  Verzichte
würden  aber  nach  allgemeinen  Rechtsgrundsätzen
nicht  vermutet,  sondern  gelten  nur  insoweit,  als
sie  klar  und  deutlich  ausgesprochen  sind.  Das
deutsche  Anerkenntnis  zum  Wortlaut  der  Neutralitätserklärung
  sei  seinerzeit  nur  gegeben  in  der
Voraussetzung,  daß  die  Grenzbeschreibung  mit  den
Verträgen  übereinstimme.  Mit  der  fortschreitenden
Erforschung  des  Landes  sei  ersichtlich  geworden,
daß  die  Annahme  dieser  Ubereinstimmung  ein
sundamentaler  Irrtum  gewesen  sei,  der  veranlaßt
worden  sei  durch  das  mangelhafte  und  schlecht
redigierte  Kartenmaterial,  das  dumals  von  der
Association  unterbreitet  wurde,  obwohl  schon
besseres  und  genaueres  zur  Verfügung  gestanden
hätte,  und  durch  die  wiederholt  von  kongolesischer
Seite  abgegebene  Erklärung,  daß  die  geradlinige
Grenze  nur  ganz  unwesentlich  von  dem  Russisilauf
abweiche.

Die  sehr  lang  ausgesponnenen  Debatten  über
die  juristische  Seite  der  Frage  führten  schließlich
        <pb n="215" />
        W  180  20

dazu,  daß  der  Wortführer  der  englischen  Vertreter,
der  Gesandte  Sir  Arthur  Hardinge,  am  16.  Februar
  den  förmlichen  Antrag  stellte,  alle  in  Betracht
  kommenden  Vertragskarten  im  Original
vorzulegen,  wozu  sich  die  belgischen  Vertreter  nach
einigem  Zögern  unter  Aufrechterhaltung  ihres
Rechtsstandpunktes  bereit  erklärten.

Von  den  deutschen  Vertretern  wurde  der  Antrag
  Sir  Arthurs  lebhaft  unterstützt.  Das  geschah
aus  einem  besonderen  Grund.

Bei  den  Vorbereitungen  für  die  Verhandlungen
in  Brüssel  waren  die  alten,  sehr  umfangreichen
Akten  der  Berliner  Kongokonferenz  einer  genauen
Durchsicht  unterzogen  worden.  Hierbei  war  in
seit  jener  Zeit  unbeachtet  gebliebenen  Beiakten
ein  Bericht  des  Kaiserlichen  Botschafters  in  Paris
vom  30.  Juni  1885  aufgefunden  worden,  mit
dem  einige  Exemplare  einer,  von  Herrn  E.  Desbuissons
  entworfenen  Karte  von  Zentralafrika,
welche  mir  von  der  hiesigen  Regierung  zur  Verfügung
  gestellt  worden  sind,  überreicht  wurden.

Herr  Desbuissons  war  Kartograph  und  langjähriger
  Archivar  der  Kartensammlung  des  französischen
  Ministeriums  des  Außern.  Er  war  den
Berliner  amtlichen  Kreisen  durch  seine  Teilnahme
an  Grenzverhandlungen  über  Togo  usw.  als  ein
alter,  höchst  bedächtiger,  erfahrener  und  vorsichtiger
  Beamter  wohl  bekannt.  Nach  Schluß  der
Kongokonferenz  hatte  er  diese  Karte:  Partie  de
Afrique  Equatoriale  pour  suivre  les  travaux
de  la  Conférence  de  Berlin  in  1:12  000  000
herausgegeben.  Wenn  diese  Karte  auch  nicht  als
eine  offizielle  der  französischen  Regierung  bezeichnet
werden  konnte,  so  war  sie  doch  jedenfalls  von
dem  kompetentesten  französischen  Fachmann,  dem
alles  amtliche  Material  des  Ministeriums  zur
Verfügung  stand,  verfaßt.  Wenn  die  französische
Regierung  ihre  Richtigkeit  nicht  anerkannt  hätte,
würde  sie  dieselbe  auch  nicht  auf  amtlichem  Wege
an  die  interessierten  fremden  Staaten  zur  Verteilung
  gebracht  haben.  Ein  Blick  auf  diese  Karte
ergab  die  höchst  überraschende  Tatsache,  daß
auf  ihr  die  französisch-kongolesische  Grenze  nördlich
vom  Tanganjika  völlig  mit  der  deutschen  Grenze
nach  dem  Vertrag  vom  8.  November  1884  zusammenfiel.
  Ebenso  wie  dieser  zeigte  sie  die
weite  Ausbuchtung  nach  XW  gegen  den  „Luta
Nsige“  und  keine  Spur  von  einer  französischen
Grenze,  die  dem  ebenfalls  eingetragenen  Russisilauf
  und  Kiwusee  gefolgt  wäre.  (Vgl.  Kartenbeilage
  Nr.  5.)

Diese  Wahrnehmung  ließ  den  Verdacht  aufkommen,
  daß  es  mit  den  von  der  Association  der
Reichsregierung  bekanntgegebenen  und  vorgelegten
Vertragskarten  nicht  seine  Richtigkeit  zu  haben
scheine.  Deshalb  konnte  der  englische  Antrag,
sämtliche  Vertragskarten  im  Original  der  Kom- 



mission  vorzulegen,  nur  willkommen  sein.  Die
Vorlegung  erfolgte  am  18.  Februar  1910.  Sie
zeitigte  merkwürdige  Befunde.  Die  in  Berlin

aufbewahrte  Karte  zu  dem  Vertrag  vom  8.  November
  1884  stimmte  mit  dem  in  Brüssel  befindlichen
  Exemplar  völlig  überein,  wie  das  auch
kaum  anders  sein  konnte,  da  das  deutsche  Exemplar
  nur  eine  auf  Pauspapier  hergestellte  Kopie
des  kongolesischen  war.  (Vgl.  Kartenanlage  Nr.  2.)

Das  seinerzeit  dem  Fürsten  Bismarck  überreichte
  Exemplar  der  Karte  zu  dem  französischkongolesischen
  Vertrag  vom  5.  Februar  1885,  von
dem  Präsidenten  der  Association,  Oberst  Strauch,
mit  seinem  Stempel  und  Namensunterschrift  als
konform  mit  dem  Original  beglaubigt,  wies  gegen
letzteres  merkwürdige  Differenzen  auf.  Zwar  folgte
auf  beiden  Karten  die  Grenze  im  Norden  des
Tanganjika  dem  Russisi  und  schloß  den  Kiwusee
aus.  Während  aber  auf  dem  Berliner  Exemplar
die  Grenze  von  1°  südl.  Br.  an  bis  zum  4.5
nördl.  Br.  dem  30.  Meridian  folgte,  bog  sie  auf
dem  Brüsseler  Dokument  von  1°  südl.  Br.  nach
Nordost  ab  und  erreichte  den  2.7  nördl.  Br.  unter
etwa  31°  40“  östl.  Gr.,  welchen  Meridian  sie  bis
4  nördl.  Br.  entlanglief.  Sie  umschloß  damit
den  Albert-Sce  sowie  einen  Teil  des  Niltals  nördlich
  von  diesem  See.  Aus  dieser  Darstellung  ging
hervor,  daß  zwischen  der  Association  und  Frankreich
  Abmachungen  besonderer  Art  bestanden  haben
mußten,  deren  Kenntnis  man  Berlin  und  wohl
der  Offentlichkeit  überhaupt  hatte  vorenthalten
wollen.  (Vgl.  Kartenanlage  Nr.  6.)

Die  Karte  zu  dem  belgisch-kongolesischen  Vertrag
  vom  23.  Februar  1885  zeigte  ebenfalls  nicht
unwesentliche  Unterschiede.  Auf  dem  nach  Berlin
übersandten,  von  Oberst  Strauch  ebenfalls  beglaubigten
  Exemplar  folgte  die  Grenze  ganz  dem
Russisi,  ging  dann  aber  quer  durch  den  Kiwusee,
um  den  30.  Meridian  genau  unter  dem  1.  südl.
Br.  zu  treffen  und  diesem  dann  bis  4°  nördl.  Br.
zu  folgen.  (Vgl.  Kartenanlage  Nr.  7.)  Auf  dem
in  Brüssel  verwahrten  Exemplar  dagegen  verlief
die  Grenze  deutlich  östlich  des  Russisi  nach  Norden,
umschloß  den  Kiwusee  und  schnitt  den  30.  Meridian
  unter  etwa  1°  40“°  (genauer  unter  1°  370
südl.  Br.,  bog  dann  deutlich  weiter  nach  Osten
aus  und  erreichte  den  30.  Meridian  erst  wieder
unter  etwa  0"  20“  südl.  Br.,  um  ihm  dann  weiter
nach  Norden  bis  4°  nördl.  Br.  zu  folgen.  (Vgl.
Kartenanlage  Nr.  8.)

Damit  erklärte  sich  plötzlich,  wie  die  Neutralitätserklärung
  dazu  gekommen  war,  den  Ausgangspunkt
  der  geraden  Grenzlinie  zum  Tanganjika
  nicht  auf  den  1.5  füdl.  Br.  zu  verlegen,
sondern  ihn  weiter  nach  Süden  auf  1°  20/  südl.
Br.  zu  rücken,  eine  willkürliche  Anderung  gegenüber
  den  Festsetzungen  der  Vertragskarten  vom
        <pb n="216" />
        Zur  Der  KW'usee-  6Grenzstreit  mit  dem  Konostaat.  Karte  5.

 

  
 
    

 

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        ZurDer  kiwusee-6renzstreit  mit  dem  Kongostaat.  Karte  6.  Deutsches  Kolonialblau.

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Verlatz  von  E.  S.  Mittler  u.  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung,  Berim.
        <pb n="219" />
        <pb n="220" />
        Zu:Der  Kiwus  Crenzslreit  miü  dem  Kongostaat.  Karke  7.  Deutfsches  Kolonialblatt.

 

 

25  27  2  29  30  1  22  33  34

 

 

 

 

 

 

   
    
  

  

 

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Verlag  von  E.  S.  Himer  u.  Sonn,  Röniliche  Ios  buchnhandhin,  Rerlin.
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        <pb n="222" />
        Zu:  Der  Kiwusee-Crenzsteit  mit  dem  Kongostaat.  Karte  8.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
    
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Verlag  ven  E.S.  Miter  u.  Sohm,  Körugliche  H#fbuchhandlumg  „Berlhin.
        <pb n="223" />
        V  181  20

8.  November  1884  und  vom  5.  Februar  1885,
die  bis  dahin  völlig  unverständlich  gewesen  war.
Es  erklärte  sich  damit  auch,  wie  die  belgische  Regierung
  dazu  gekommen  war,  auf  einer  dem
Parlament  bei  Gelegenheit  der  Verhandlungen
über  die  Annexion  des  Kongostaates  im  Jahre
1895  vorgelegten  Karte  den  Ausgangspunkt  der
geraden  Grenzlinie  auf  17  40“  südl.  Br.  anzusetzen.
Von  Berlin  amtlich  auf  diese  Anderung  aufmerksam
gemacht,  führte  die  Kongoregierung  die  Sache
auf  ein  Versehen  zurück.

Auf  Antrag  von  Sir  Arthur  Hardinge  beschloß
die  Kommission,  die  belgische  Regierung  zu  bitten,
die  vorgelegten  Vertragskarten  photographieren
zu  lassen,  um  den  beteiligten  Regierungen  einen
klaren  Einblick  in  die  aufgefundenen  Differenzen
der  Karten  zu  gewähren.

Nach  diesen  merkwürdigen  Erfahrungen  mit
der  Zuverlässigkeit  der  amtlichen  Angaben  der
Kongoregierung  in  urkundlichen  kartographischen
Angelegenheiten  mußte  natürlich  bei  den  deutschen
Kommissaren  der  lebhafte  Wunsch  entstehen,  diesen
dunkeln  Dingen  weiter  auf  den  Grund  zu  gehen
und  einen  Einblick  in  die  in  Paris  ruhende  Karte
zu  dem  französisch-kongolesischen  Vertrag  vom
5.  Febrnar  1885  zu  erlangen.  Auf  ihren  Antrag
wurde  beschlossen,  umgehend  ein  deutsches  sowie
ein  belgisches  Mitglied  der  Kommission  dorthin
zu  entsenden,  um  durch  Vermittlung  der  dortigen
amtlichen  Vertreter  beider  Länder  beim  Ministerium
der  Auswärtigen  Angelegenheiten  die  dort  verwahrte
  Karte  einsehen  zu  können.

Am  Quai  d'Orsay  konnte  man  zunächst  die
Karte  überhaupt  nicht  auffinden.  Schließlich  wurde
eine  alte,  nicht  beglaubigte  Kopie  derselben  gebracht,
  die  allerdings  mit  der  in  Brüssel  befindlichen
  Karte  im  wesentlichen  übereinstimmte,  aber
eben  nur  nicht  die  gewünschte,  beglaubigte  Originalkarte
  war.  Der  alte  Herr  Desbuissons  war  längst
aus  dem  Amt  geschieden  und  verstorben,  sein
Neffe  und  Amtsnachfolger  konnte  über  die  von
seinem  Onkel  angefertigte  Karte  keine  Auskunft
geben.  Das  Original  der  Vertragskarte  wurde
schließlich  als  in  Berlin  in  der  dortigen  französischen
  Botschaft  befindlich  vermutet  und  Nachforschungen
  in  Aussicht  gestellt.  Am  9.  März  berichtete
  der  belgische  Geschäftsträger  in  Paris
über  die  Angelegenheit  wie  folgt:

Monsieur  le  Ministre,

Comme  suite  à  mon  töélégramme  du  28  fé-Vrier
  dernier,  No.  11,  jJ#ai  P’honneur  de  porter
à  votre  connaissance,  d’après  ce  qui  m’'ta  été
dit  au  Quai  d'Orsay,  due  l’Ambassade  de
France  à  Berlin  a  fait  savoir  à  M.  Pichon
du’'elle  ne  possédait  plus  la  carte  du  Congo,
dui  devait  étre  annexée  au  traité  du  5  février

 

885,  attendu  due  celle-ei  avait  é6té  renvoyce
à  Paris.  Au  Ministère  des  Affaires  Etrangeères
elle  n'a  pas  été  retrouvée  et  on  ne  trouve  pas
de  mention  de  cette  restitution.  On  en  conclut
  donc,  sans  pouvoir,  bien  entendu,  l’affirmer,
due  la  carte  montrée  à  M.  de  Bassompierre  et
au  délégué  allemand  peut  étre  considérée  comme
la  carte  originale.

Ce  qui  justifie  cette  supposition,  c'est  que
cette  carte  porte  au  crayon  le  mot  „Berline.

Ce  serait  celle  qui  aurait  éCt6  communiquée
à  .Ambassade  de  France  en  Allemagne.

Veuillez  agrber

(s.)  Arschot.
Monsieur  Davignon,
Ministre  des  Affaires  Etrangeres.
Bruxelles.

Daß  das  in  Paris  den  Delegierten  gezeigte
Exemplar  die  Originalkarte  des  Vertrages  darstelle,
  war  natürlich  eine  ganz  unglaubliche  Erklärung,
  da  sie  in  diesem  Falle  doch  Unterschrift
und  Beglanbigung  hätte  aufweisen  müssen.  Die
Bleistiftnotiz  „Berlin“,  welche  diese  Karte  aufwies,
  ließ  sich  ebenso  gut  dahin  deuten,  daß  sie
erkenntlich  machen  sollte,  in  welcher  Form  die
Karte  bzw.  der  französisch-kongolesische  Vertrag
seinerzeit  dem  Auswärtigen  Amt  in  Berlin  mitgeteilt
  worden  war.  Es  blieb  eben  Tatsache,  daß
die  Originalkarte  verschwunden  war.  Cui  bono?
Jeder  Kommentar  erübrigt  sich!

Die  deutschen  Kommissare  reisten  zur  Berichterstattung
  nach  Berlin.  Nach  ihrem  Wiedereintreffen
  in  Brüssel  wurde  die  belgische  Regierung
unter  der  Hand  von  ihnen  davon  verständigt,
daß  die  Kaiserliche  Regierung  der  Ansicht  sei,  daß
die  am  21.  Juli  1885  dem  Prinzen  von  Caraman
übermittelte  Einverständniserklärung  zu  der  ihr
im  Entwurf  vorgelegten  Neutralitätserklärung  des
neuen  Staates,  soweit  es  sich  um  dessen  Grenzen
handelte,  auf  kartographischen  Unterlagen  beruhe,
die  erwiesenermaßen  mit  den  originalen  Vertragskarten
  nicht  übereinstimmten.  „Diese  unrichtigen
Unterlagen  sind  von  der  Asscciation  Internationale,
  der  Rechtsvorgängerin  des  Kongostaates  und
nunmehr  auch  der  belgischen  Regierung  vorgelegt
worden.  Die  beiden  letzteren  haben  daher  den
durch  diese  nurichtigen  Unterlagen  hervorgerufenen
Irrtum  zu  vertreten,  sie  dürfen  deshalb  auch  nach
dem  Grundsatz  von  Treu  und  Glauben  aus  diesem
von  ihrer  Rechtsvorgängerin  hervorgerufenen
Irrtum  keinen  territorialen  Vorteil  ziehen.  Die
Unrichtigkeit  dieser  von  der  Association  der  Kaiserlichen
  Regierung  unterbreiteten  kartographischen
Unterlagen  ist  erst  jetzt  voll  erkannt  worden.  Der
hierdurch  hervorgerufene  Irrtum  konnte  daher
auch  nicht  früher  geltend  gemacht  werden.
        <pb n="224" />
        W  182  2

Aus  diesen  Gründen  erklärt  sich  die  Kaiserliche
  Regierung  außerstande,  die  unter  dem
21.  Juli  1885  abgegebene  Zustimmungserklärung,
soweit  aus  ihr  belgischerseits  eine  vertragliche
Anderung  der  in  dem  Abkommen  vom  8.  November
  1884  zwischen  Deutschland  und  der  Association
  vereinbarten  Grenzen  gefolgert  wird,  für
rechtsverbindlich  zu  erachten  und  erklärt  alle  ihrerseits
  in  dieser  Angelegenheit  der  kongolesischen
und  belgischen  Regierung  gegenüber  abgegebenen
Erklärungen,  als  von  dem  gleichen  Irrtum  getragen,
  für  unverbindlich.  Die  Kaiserliche  Regierung
  glaubt  daher,  indem  sie  sich  alle  aus
jenem  Irrtum  für  sie  erwachsenen  Rechte  ausdrücklich
  vorbehält,  auf  diejenigen  Grenzen  Anspruch
  erheben  zu  können,  wie  sie  sich  aus  der
dem  Vertrag  vom  8.  November  1884  angehängten
Karte  für  die  deutsche  Interessensphäre  unzweideutig
  ergeben  und  welche  übereinstimmen  mit
demjenigen  Grenzverlauf,  wie  er  in  der  im  Frühjahr
  1885  von  der  französischen  Regierung  amtlich
  der  Kaiserlichen  Regierung  übermittelten  sogenannten
  Desbuissons-Karte  verzeichuct  ist.  Die
Kaiserliche  Regierung  glaubt  dabei  bis  zum  Beweis
  des  Gegenteils  folgern  zu  dürfen,  daß  diese
ihr  amtlich  von  der  französischen  Regierung  übermittelte
  Karte  das  aus  der  in  Paris  beruhenden
originalen  Vertragskarte  sich  ergebende  Kartenbild,
soweit  es  sich  um  den  Grenzverlauf  zwischen  dem
Nordende  des  Tangansikasees  und  1°  südl.  Br.
handelt,  richtig  wiedergibt.

Nichtsdestoweniger  erklärt  sich  die  Kaiserliche
Regierung  bereit,  ihre  Ansprüche  aus  jenem
Grenzabkommen  vom  8.  November  1884  Belgien
gegenüber  nicht  in  ihrer  ganzen  Ausdehnung,
sondern  nur  in  einer  Weise  geltend  zu  machen,
welche  unter  Wahrung  des  gegenwärtigen  Besitzstandes
  und  unter  Anlehnung  an  natürliche  Grenzmarken
  sowie  vernünftiger  Berücksichtigung  wirtschaftlicher
  Verhältnuisse  eine  endgültige  Abgrenzung
der  beiderseitigen  Besitzungen  zum  Ziele  hat.  Die
Kaiserliche  Regierung  glaubt  damit  der  Königlich
belgischen  Regierung  erneut  einen  Beweis  von
Entgegenkommen  und  uneigennütziger  Freundschaft
  gegeben  zu  haben,  von  dem  sie  erwartet,
daß  er,  entsprechend  den  belgischerseits  wiederholt
gegebenen  Zusicherungen,  auch  in  seiner  vollen
Tragweite  als  Beweis  von  Entgegenkommen  gewertet
  wird.

Von  dieser  Erwartung  getragen,  erklärt  sich
die  Kaiserliche  Regierung  bereit,  die  gegenwärtigen
freundschaftlichen  Erörterungen  über  die  beiderseitigen
  Grenzansprüche  mit  der  Königlich  belgischen
  Regierung  fortzuführen.“

Diese  Erklärung  übte  die  erwartete  Wirkung
aus.  Man  ließ  belgischerseits  die  juristischen  Erörterungen
  fallen  und  trat  in  Verhandlungen

 

über  die  Ausfindigmachung  einer  den  börtlichen,
wirtschaftlichen  und  ethnographischen  Verhältnissen
entsprechenden  Abgrenzung  der  beiderseitigen  Gebiete
  ein,  die  nach  einigen  Stockungen  am  10.  Mai.
1910  zu  dem  bekannten  deutsch-belgischen  und
belgisch-englischen  Bertrag  führten  und  auf  Grund
der  Terrainverhältnisse  für  die  drei  an  den  Verhandlungen
  beteiligten  Staaten  natürliche  und
klare  Grenzen  schuf.

Nach  dem  Ausbruch  des  Weltkrieges  hat  man
diesen  Vertrag  auf  der  Ententeseite  als  eine  Beraubung
  des  belgisch-kongolesischen  Kolonialbesitzes
hinzustellen  beliebt.  Sir  H.  H.  Johnston  schrieb
im  Journal  of  the  Royal  Geographical  Society),
London  1915,  S.  283  in  seinem  Aufsatz:  s#The
Political  Geography  of  Africa  before  and  after
the  War“:  Belgium  may  erchange  the  inconvenient
  strip  of  Bangwecolo  territory  and  the
right  bank  of  the  Semliki  against  better  access
to  Lake  Albert  and  the  shores  of  Lake  Kivu,
the  last  named  forcibly  taken  from  the  Congo
State  by  Germanz)’  fifteen  years  ago.

Im  Jahre  1909  dachte  man  aber  in  Brüssel,
wie  die  Akten  des  belgischen  Kolonialministeriums
gezeigt  haben,  doch  etwas  anders  über  diese
Verhältnisse.

Zunächst  läßt  ein  Bericht  des  belgischen  Gesandten
  in  London,  des  Comte  de  Lalaing,  vom
16.  November  1909  (Légation  de  Belgique
Nr.  1176/595)  erkennen,  daß  die  französische
Politik,  eifersüchtig  auf  die  damals  in  dieser  Angelegenheit
  sich  bemerkbar  machende  Annäherung
zwischen  Deutschland  und  England  und  für  die
Fortdauer  der  Intimität  der  Entente  cordiale
Befürchtungen  hegend,  Belgien  zu  einer  Verständigung
  mit  Deutschland  in  der  Kiwu-Frage
förmlich  drängte.  Dieser  Bericht  möge  hier
wiedergegeben  sein:

Monsieur  le  Ministre,

L'ambassade  de  France  semble  s'interesser
aus  rumeurs  d'une  entente  plus  étroite  Anglo-Allemande
  dans  la  question  congolaise.  II  me
revient  qdue  M.  Cambon  a  interrogé  Sir  Edward
Grey,  vers  le  moment  de  L’arrivée  en  Angleterre
  de  M.  Dernburg,  sur  ce  point,  et  que  le
Ministre  des  Affaires  Etrangères  a  répondu
du'il  n’y  avait  qu'une  conversation  entre  Londres
  et  Berlin  au  sujet  d'’une  affaire  de  frontière.


Le  1er  Septembre  dernier  (numéros898/442),
j’ai  eu  Ihonneur  de  vous  signaler  ma  conversation
  avec  M.  Daeschner,  Ministre  de  France
àLondres,  qdui  est  continuellement  chargé  des
Affaires  de  I’Ambassade  pendant  les  courtes,
mais  très  fréquentes  absences  de  M.  Cambon.
Tout  récemment  encore  M.Daeschner,  dui  dinait
        <pb n="225" />
        V  183  2O

Chez  moi,  a  fait  de  discrètes  allusions  à  D’utilité
qu'il  y  aurait  pour  la  Belgique  à  s’entendre
avec  IAllemagne  pour  tout  ce  qui  concerne  le
Congo,  afin  d’éviter,  avant  qu'il  ne  soit  trop
tard,  un  rèeglement  de  la  question  en  dehors
de  nous,  par  les  Gouvernements  allemand  et
britanniquc.

On  conçoit  la  double  préoccupation  du
Gouvernement  de  la  République:  D’'une  part,
un  rapprochement  anglo-germain,  quelqu'’en
soit  Pobjet,  peut  nuire  Cventuellement  à  P’intimité
actuelle  de  T’entente  cordiale.  D’autre  part,  la
France  ne  doit  pas  désirer  due  I’'Angleterre,
soutenue  par  I’Allemagne,  pousse  les  choses  à
I’extreme,  et  qufune  conférence  internationale
résulte  d'’une  crise  aiguö.  La  situation  de  tout
le  bassin  conventionel  risquerait  de  venir  sur
le  tapis,  et  le  Congo  francais,  avec  son  histoire
et  son  administration  un  peu  analogues  aux
nötres,  avec  son  régime  de  concessions,  d’imböts,

  etc.,  au  sujet  desquels  Paris  et  Londres

Gardent  un  silence  discret,  à  peine  rompu  par
un  fächeux  comme  Morel  (voir  mon  rapport
du  18  Oectobre  dernier,  No.  1067/530)  kerait
Tobjet  de  discussions,  voire  de  rGeriminations
due  le  Gouvernement  francais  a  tout  intérét
à  ECviter.

II  faut  ajouter  du'au  point  de  vue  purement
belge  il  semble  qu'il  y  aurait  avantage  à  étre
assuré,  sinon  de  la  bienveillance,  au  moins  de
la  neutratité  absolue  du  Gouvernement  de  Berlin.
Elle  pourrait  peut-  ötre  nous  ötre  acquise  par
une  attitude  conciliante  de  notre  part  dans  les
duestions  secondaires  de  frontière  qui  nous
divisent  encore,  mais  dont  le  détail  m’est  inconnu.


Veuillez  agréez,  Monsieur  le  Ministre,  ete..

(s.)  Comte  de  Lalaing.

Wie  man  aber  auch  in  den  leitenden  Kreisen
Belgiens  selbst  einer  solchen  Verständigung  zuneigte,
  geht  daraus  hervor,  daß  sich  in  den  belgischen
  Akten  eine  das  Datum  vom  11.  November
1909  tragende,  also  noch  vor  dem  Ableben  des
Königs  Leopold  abgefaßte  Aufzeichnung  vorgefunden
  hat,  die  in  großen  Zügen  den  Gang  der
damals  bereits  ins  Auge  gefaßten  deutsch-belgischen
Verhandlungen,  wie  sie  wenige  Monate  später,
vom  Februar  bis  Mai  1910  in  Brüssel  tatsächlich
stattgefunden  haben,  im  voraus  entwirft  und  festlegt.
  In  diesem  Dokument  war  bereits  ein  schrittweises
  Zurückweichen  in  drei  Abschnitten,  genau
so,  wie  es  nachher  auch  eingetreten  ist,  sowic  ein
Festhalten  des  Besitzes  der  wesentlichsten  Inseln
im  Kiwusee  vorgesehen.  Im  Lichte  dieser  Aufzeichnung
  war  also  das  Verhalten  der  belgischen
Unterhändler  im  Frühjahr  1910  bei  diesen  lang- 



wierigen  und  mühevollen  Berhandlungen  die  reine
abgekartete  Spiegelfechterei.  Die  Unterhandlungen
hätten  sich,  da  ihr  Endresultat  den  belgischen
Vertretern  schon  vor  dem  Beginn  derselben  längst
feststand,  sehr  viel  einfacher  und  rascher  bewerkstelligen
  lassen.  Es  hätte  keines  solchen  Aufwandes
von  Rhetorik  und  Zeit  bedurft,  um  schließlich  zu
dem  nämlichen  Ergebnis,  dem  Abkommen  vom

14.  Mai  1910,  zu  gelangen.  Schließlich  hätten
sich  die  belgischen  Unterhändler  die  für  sie  sicher
nicht  sehr  erbauliche  Feststellung  der  Kartenfälschungen
  im  Jahre  1885  erspart.

Wenn  auf  belgischer  Seite  der  Beschluß,  die
Grenzen  so  anzuerkennen,  wie  sie  im  Mai  1910
tatsächlich  zustande  kamen,  schon  im  November
1909  in  großen  Zügen  feststand,  so  kann  doch
von  einer  „Beraubung“  Belgiens  ernstlich  nicht
die  Rede  sein.  Sonst  müßte  auch  England  einen
„Raub“  begangen  haben,  als  es  sich  von  Belgien
an  dem  gleichen  Tag  den  Nordabhang  der  Virunga-Vulkankette
  —  als  den  Nordabhang  des  „Mfumbiro“
  nach  dem  deutsch-englischen  Vertrag  vom
1.  Juli  1890  —  abtreten  ließ.  Das  war  ein
Anspruch,  den  sicher  kein  Schiedsgericht  England
je  zugebilligt  haben  würde,  da  der  „Msumbiro“,
alias  die  Virunga-Vulkane,  sich  als  westlich  des
30.  Meridians  gelegen  herausgestellt  hatten,  so
daß  sie  für  den  genannten  Vertrag  gar  nicht  mehr
in  Betracht  kamen.  Oder  war  das  kein  „Raub"“,
als  England  bei  diesen  Verhandlungen  nicht  die
wirkliche  geodätische  Lage  des  30.  Meridians  zu
den  nördlich  der  Vulkankette  gelegenen  englischkongolesischen
  Grenzgebieten  als  maßgebend  für
den  Grenzverlauf  gelten  lassen  wollte,  sondern
diejenige  Lage  des  Meridians,  die  alte,  aus  den
neunziger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts
stammende  englische  Karten  ihm  zugewiesen  hatten
und  das  nur,  weil  sie  den  englischen  Ansprüchen
günstiger  war?

Wie  England  mit  dem  Kongostaat  zu  gewissen
Zeiten  umzuspringen  geneigt  gewesen  wäre,  wenn
letzterer  in  solchen  bedrohlichen  Momenten  nicht
einen  Rückhalt  an  Deutschland  gefunden  hätte,
dafür  sei  hier  aus  den  belgischen  Akten  nur  noch
ein  Beispiel  angeführt.

Am  15.  April  1891  hatte  der  Kongostaat  zur
wirtschaftlichen  Erschließung  seines  so  kupferreichen
Katangagebietes  die  Compagnie  du  Katanga  gegründet,
  in  deren  Verwaltungsrat  u.  a.  auch  der
Oberhofmarschall  und  besondere  Vertrauensmann
des  Königs  Leopold,  Comte  d'Oultremont,  saß.
Diesem  ging  von  der  British  South  Africa  Co.
folgender  Brief  zu:

St.  Swithin“  Lane,  London,  9.  April,  1891.

ir,

M)  Directors  on  their  return  to  town  after
the  Easter  holidays  have  had  brought  to  their
        <pb n="226" />
        G  184  20

notice  an  article,  which  appeared  in  the  Times
of  Wednesday  the  25  march,  entitled  „The
king  of  the  Belgians  and  the  Congo  Free  State..
They  take  this  opportunity  of  notifying  Fou,
for  the  information  of  His  Majesty  the  King,
that  in  April  1890,  this  Company  despatched
Mr.  Josef  Thomson  to  Central  Afrvica  with  instructions
  to  obtain  as  manz  treaties  and  concessions
  as  he  could  from  native  independent
rulers.

My  Directors  are  informed  by  cablegram
that  Mr.  Thomson  has  secured  very  important
concessions  from  M’Siris)  as  well  as  from
other  native  chiefs.  Having  regard  to  the
friendly  relations  existing  between  this  Company
and  the  Congo  Free  State,  m  Directors  think
it  only  right  to  at  once  send  Fou  the  above
information.

(S.)  Weatherley),
Scerctary.
Auf  dieses  Schreiben  erging  folgende  Antwort:
Palais  de  Bruxgelles,  le  13  avril  1891.
Messieurs,

Votre  lettre  du  9  avril  dernier  a  causé  au
Roi  une  très  pénible  surprise.

Sa  Majesté  dui  entretient  depuis  longtemps
avec  vos  principausx  directeurs  des  relations
suivies,  ne  pouvait  en  effet  s'attendre  à  ce
due  des  agents  relevants  d'’eux  aient  cherché
et  réussi,  d’après  vous,  à  obtenir  de  M’’Siri
Ou  d'autres,  dans  les  territoires  de  I’Etat  Indép.
du  Congo,  et  cela  au  mépris  des  lois  de  cet
Etat  et  des  actes  internationaux,  des  concessions
  importantes.

L.'Etat  du  Congo  ne  peut  reconnaitre  aucune
efficacité  aux  concessions  d’ont  ill  s’agit  et  je
suis  chargé  de  vous  informer  qu’il  les  tient
et  les  tiendra  pour  nulles  et  non  avenues.

(s.)  Comte  d’Oultremont.

Messieurs  les  Présidents  et  Membres
du  Conseil  d’Administration  de  la
British  South  Africa  Co.

à  Londres.

Unter  dem  gleichen  Datum  legte  der  Kongostaat
  energischen  Protest  gegen  die  Verletzung
seiner  Souveränitätsrechte  durch  Vermittlung  der
Britischen  Gesandtschaft  bei  der  englischen  Regierung
  ein.  Am  23.  April  1891  richtete  der
König  persönlich  folgendes  Schreiben  an  Baron
Greindl,  den  belgischen  Gesandten  in  Berlin:

Cher  Baron,

Je  vous  remercie  de  votre  lettre  du  20  avVril.

Je  ’ai  reçue  avec  plaisir.  Le  Comte  de  Borch-*)

  M'Siri  war  der  Oberherrscher  von  Katanga.

 

grave  vous  enverra  copie  de  la  lettre  de  la
British  South  Africa  Co.,  au  Comte  d’Oultre--mont,
  de  la  réponse  du  Comte  d'Oultremont
et  de  la  protestation  officielle  de  I’Etat  Indépendant
  remise  à  Lord  Vivian.

Les  directeurs  de  la  Br.  S.  A.  Co.  dinaient
chez  moi,  m’invitaient  chez  eux  et  pendant  ce
temps  envahissaient  secrètement  le  Katanga
pour  m'en  voler  le  mien.  Mes  agents  pour
Roccuper  le  Katanga  étaient  partis  avant  ceux
de  la  Br.  S.  A.  Co.  mais  sur  les  assurances  si
formelles  du  Gouvernement  Anglais  due  mes
droits  seraient  respectés,  je  leur  avais  prescrit
de  pas  se  häüter  et  de  battre  les  Arabes,  ce
du'ils  ont  fait.

Je  crois  qdue  le  Foreign  Office  est  duelqdue
Peu  satisfait  de  la  Br.  S.  A.  Co.  et  de  la  brutalité
  de  ses  agissements.  Le  Katanga  est  dans
la  zöne  d’on  le  traité  de  Berlin  impose  la  médiation
  ou  l’arbitrage  avant  de  passer  aux
hostilitkcs.  La  Br.  S.  A.  Co.,  en  guerre  avec
les  Portugais  déjà,  va  chercher  à  contester
les  Boers  et  à  attaquer  tous  ses  voisins.

Peut-étre  les  Allemands  voudraient-ils  dire
duelques  mots  sérieux  à  Lord  Salisbury  afin
d’empècher,  lorsqu'il  en  est  encore  temps,  la
situation  de  s’'accentuer.  Cela  fortifierait,  je
crois,  Lord  Salisbury.  Si  vous  partagez  cet
avis,  voyez  à  en  parler  avec  le  chancelier  en
lui  portant  encore  une  fois  mes  meilleurs
messages.

Je  crois  qu’il  est  temps  d'’arreter  les  embièetements
  de  la  Br.  S.  A.  Co.  et  qdue  le  moment
est  bon.

Venillez,  cher  Baron,  me  bien  croire

Votre  tres  affectionné
(s.)  Léo  pold.

Am  19.  Mai  1891  berichtete  der  deutsche
Botschafter  Graf  Hatzfeldt  aus  London  nach  Berlin,
  daß  er  eine  vertrauliche  Besprechung  in  der
Angelegenheit  mit  Salisbury  gehabt  habe,  welcher
sie  als  eine  bloße  Grenzberichtigung  dargestellt,
aber  versprochen  habe,  daß  dem  König  Leopold
keine  Schwierigkeiten  bereitet  werden  würden.
So  konnte  dieser  Raubzug  der  britischen  Gesellschaft
dank  der  deutschen  Intervention  als  abgewendet
gelten.  Er  war  um  so  bemerkenswerter,  als  einer
der  Direktoren  der  Gesellschaft,  der  Herzog  von
Abercorn,  bei  einem  Diner,  welches  er  dem  König
im  Mai  1890,  also  zu  einer  Zeit,  in  der  die
englischen  Emissäre  schon  unterwegs  nach  Katanga
waren,  nach  einer  Notiz  des  Königs  den  Versuch
gemacht  hatte,  für  die  British  Sonth  Africa  Co.
Konzessionen  in  Katanga  zu  erlangen,  damit  also
die  Souveränität  des  Königs  über  dieses  Gebiet
selbst  anerkannt  hatte.
        <pb n="227" />
        G  185  20

Wie  man  sieht,  hätte  man  im  geguerischen
Lager  allen  Grund  und  allen  Anlaß,  mit  Anwürfen
  gegen  Deutschlands  angebliche  Raubpläne
in  Afrika  etwas  vorsichtiger  zu  sein.

Wirtschaftspolitisch  etwas  weiter  blickende  Kreise
Belgiens  hegten  seit  langem  die  Ansicht,  daß  es
für  die  östlichen  Teile  des  Kongostaates  nur  förderlich
  sein  könne,  in  bezug  auf  deren  Verbindung
mit  dem  Indischen  Ozean  nicht  allein  auf  die
englischen  Bahnen  angewiesen  und  damit  von  der
Gnade  Englands  abhängig  zu  sein.  So  wies
z.  B.  der  belgische  Gesandte  in  Berlin,  Baron
Greindl,  in  einem  Bericht  vom  27.  Dezember
1909,  Nr.  4311,  auf  die  Nützlichkeit  einer  Verständigung
  mit  Deutschland  hin,  um  den  kongolesischen
  Kolonialprodukten  mit  Hilfe  der  Bahnlinien
  in  Deutsch-Ostafrika  einen  Ausgang  nach
Osten  zu  verschaffen.  In  der  Tat  hatte  das  oben
erwähnte  belgische  Dokument  vom  11.  November
1909  in  dem  Programm  für  die  bevorstehenden
Kiwu-Verhandlungen  auch  vorgesehen,  als  Gegenkompensation
  für  das  Entgegenkommen  Belgiens
am  Kiwu  gewisse  Zusicherungen  in  bezug  auf  die
Bauweise  und  den  Betriebsmodus  der  damals  im
Werden  befindlichen  ostafrikanischen  Zentralbahn
Daressalam—  jiji  sowie  gewisse  Tariferleichterungen
  bei  der  Benutzung  derselben  für  die  belgische
Kolonie  zu  fordern.  Über  diese  Fragen  hätte  sich

 

deutscherseits  sehr  wohl  in  entgegenkommendem
Sinne  verhandeln  lassen  können.  Aber  diese  Angelegenheit
  ist  schließlich  bei  den  Brüsseler  Verhandlungen
  im  Frühjahr  1910  belgischerseits
aus  unbekannten  Gründen  überhaupt  gar  nicht
zur  Sprache  gebracht  worden.  An  Deutschland
hat  es  also  jedenfalls  nicht  gelegen,  wenn  sich
Belgien  nach  dieser  Richtung  bei  jenen  Verhandlungen
  keine  besonderen  Vorteile  gesichert  hat.
Dieser  Verzicht  ist  wohl  darauf  zurückzuführen,
daß  man  sich  nach  einigen  Schwankungen  an
leitender  Stelle  damals  schließlich  doch  dazu  entschlossen
  hatte,  an  der  leopoldinischen  Verkehrspolitik
  festzuhalten.  Der  von  dem  soeben  dahingeschiedenen
  König  mit  der  ihm  eigenen  Zähigkeit
und  eigensinnigen  Hartnäckigkeit  verfolgte  Plan
war  es,  den  gesamten  Dampfer=  und  Eisenbahnverkehr
  des  gewaltigen  belgischen  Kolonialreiches
soweit  als  irgend  möglich  fächerförmig  nach  dem
Stanley  Pool  zu  lenken.  Von  dort  sollte  er  zum
ausschließlichen  Vorteil  der  Eisenbahn  Kinshassa—
Matadi  zum  Meer  weitergeleitet  werden.  An
anderer  Stelle  (D.  Kol.  Bl.  1916,  S.  160)  ist  bereits
  eine  charakteristische  Willenserklärung  des
Königs  nach  dieser  Richtung  wiedergegeben.  Ob
eine  solche  Verkehrspolitik  den  wahren  Interessen
der  Kolonie  auf  die  Dauer  entsprochen  haben
würde,  darf  immerhin  zweifelhaft  erscheinen.

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Ouellenangabe  geslattet.)

Betrlebsergebnisse  der  deuischen  kiolonlalvahnen  im  Jahre  1913.7)

 

 

 

 

 

 

«  Betriebsüber  chuf-Au.
  Betriebs-  Roheinnahme  —  erschn  “
1913  länge  *-—  im  ganzen  für  das  km  km
km  in  Mark
1.  Ostafrika:
Usambarabahn  352  1104  657  455  719  1295
Tanganjikabahn  (Calenderjahr)  .  848  4196  108  1579  925  1863
zusammen  1200  5  390  765  2  035  671
im  Vorjahre  1121  5  101  509  1  808  375
2.  Togo:
Küstenbohn  44  102  711  24  620  560
Inlandbahn..  ...  119  381  073  215  654  1812
Hinterlandbahn  ...  167  374  949  115  916  874
Landungsbetrieb  in  Lome  ...  —  293  815  114  706  —
zusammen  330  1  152551  500  986
im  Vorjahre  323  1  278  092  552  236

Abrechnungen  der  Kolonialbahnen  so  spät  hierher,
öffentlichen  können.

 

*)  Infolge  der  durch  den  Krieg  gestörten  Verbindung  mit  den  Schutzgebieten  gelangten  die  Betriebsdaß
  wir  die  Ergebnisse  vom  Jahre  1913  erst  jetzt  ver-
        <pb n="228" />
        GV  186  20
,  «  Betriebsüberschuß
an-  Betriebs-  Roheinnahme
1913  länge  im  ganzen  für  das  km
km  in  Mark
3.  Südwest:
Karibib—-Windhduuch  191  1255  601  528  111  2765
Windhuk—Keetmanshoop  507  602  332  73  022
Südbahhn:  545  2  038  807  381  958  706
Otavibahn.  .......  671  5341  633  2  960  656  4112
zusammen  1911  9241  373  3  916  777
im  Vorjahre  1812  8  577  466  3145811
4.  Kamerun:
Nordbdaan  160  950  700  133  530)  2709
Mittellandbahn  (Kalenderjahr).  150  237  118  ?
zusammen  310  1  187  818  133  530
im  Vorjahre  160  633  558  219  460
Im  ganzen.  3754  16  972  507  6  910  967  1815
im  Vorjahre  3116  15  870  625  5  725  888  1076
gegen  das  Vorjahr  mehr  38  1  101  882  1  191  079  169

 

 

 

Die  Betriebszahl  ist  von  63,9  im  Vorjahre  auf  59,2  v.  H.  herabgegangen  und  der  Betriebsüberschuß

  für  das  Kilometer  hat  sich  von  1676  auf  1845  „¾  gesteigert,  womit  das  durchschnittliche
Anlagekapital  von  rund  82  000  %/km  eine  Verzinsung  von  2,25  v.  H.  erhält.  Nach  der  Höhe  des
kilometrischen  Betriebsüberschusses  geordnet,  ergibt  sich  nachstehende  Reihenfolge  der  Bahnen:  Otavibahn
  4412,  Karibib  —  Windhuk  2765,  Kameruner  Nordbahn  2709,  Tanganjikabahn  1863,
Togo-Inlandbahn  1812,  Usambarabahn  1295,  Togo-Hinterlandbahn  874,  Lüderitzbahn
  706,  Togo-Küstenbahn  560,  Nordsüdbahn  in  Südwest  144  .7.

Deutsch-Ostafrika.
Die  Usambara-Sisenbahn  im  Rechnungsjahre  1913.)

Die  Betriebsergebnisse  des  Rechnungsjahres
1913  lassen,  verglichen  mit  dem  Vorjahre,  im
allgemeinen  eine  befriedigende  Weiterentwicklung
des  Unternehmens  erkennen.  Infolge  des  Fortfalls
  der  Baufrachten  zeigt  der  Güterverkehr  zwar
einen  geringen  Rückgang  in  seinem  Erträgnis
um  15  393  Rup.,  das  sind  2,85  v.  H.,  aber  der
Güterverkehr  selbst  zeigt  eine  Zunahme  an  beförderten
  Tonnen  um  10,2,  an  Tonnenkilometern
um  6,3  v.  H.  Der  Personenverkehr  ist  im  Erträgnis
  etwas  zurückgegangen,  dagegen  der  Tierverkehr
  beträchtlich  gestiegen.  Während  die
Gesamteinnahme  um  rund  7000  Rup.  zurückgegangen
  ist,  gelang  es  der  Betriebspächterin
durch  Einschränkung  der  Betriebsausgaben  um
rund  129  000  Rup.  =  18,9  v.  H.  die  Betriebszahl
  von  75,67  auf  61,  8  v.  H.  herabzudrücken
und  den  Betriebsüberschuß  um  rund  122000  Rup.
162  800  =  55,6  v.  H.  gegen  das  Vorjahr
  zu  steigern.  Die  Zusammenstellung  auf
S.  187  zeigt  die  Ergebnisse  im  einzelnen.

)  Bgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1913,  S.  817.

 

Die  Verminderung  der  Zugkilometer  um
12,9  v.  H.  führte  zu  einer  besseren  Auslastung
der  Züge,  deren  durchschnittliche  Beförderung  sich
von  49,2  auf  57  Personen,  von  11,6  auf  14,2  t,
von  20,3  auf  22,3  Achsen  steigerte.  Die  Leerläufe
  der  Güterwagen  haben  sich  auf  13,1  v.  H.
vermindert.  Die  Reisenden  und  die  Einnahmen
an  Fahrgeld  verteilen  sich  auf  die  drei  Klassen,
wie  folgt:

 

 

 

 

 

Klasse  Reisende  Einnahme  in  Rupien
1912  1913  1912  1913
I.  0#41  8014561  6190  56749
II.  9677  5221  30  2332  21  726
III.  210  547  207  197181  584  193  191
zusammen05  280  1083  27  5  271  066
Wie  man  sieht,  hat  eine  erhebliche  Abwanderung

  aus  der  II.  in  die  III.  Klasse  stattgefunden.
        <pb n="229" />
        G  187  2
lisambara-Eisenbahn.  1012  1913  unterschied  gegen  das
352  km  -  »
im  ganzen  v.  H.
Einnahmen  aus:  in  Rupien  (=  1.33)
Personenverkehr  303  442  294  920  —  8522  —  2,8
Güterverkehr  540  916  525523  —  15  393  —  2,85
davon  Baugut  21.000  —  —  2000  —
Tierverkehr  10  305  18  302  —  7997  —  77.6
sonstigen  Quellen.  48  366  57  248  —  8882  18,3
Gesamteinnahme  903  029  895  993  —  7036  —  0.78
Betriebsausgabe  ...  683  319  554  131  —  129  138  —  1,9
Betriebszahl  .  v.  H.  75,67  61.8  133.87  —
Betrie  bsüberschuß  ...  219-1()  341812  +  122  102  —  55.6
—  292  946  155  749  +  162  803
Befördert:
Personen  259265  280  463  +  21  198  —+  8.1
Versonenkilometer  13  598  252  13  715  801  —  1175419  KT  8.65
Durcsschnitssahrt  ür  die  Verson  km  52,.15  48,9  —  3.55  —
Tonnen  .  33  141  36  542  +—  3401  K—  10,2
Tonnenkilometer  1216  532  3419273  —  202  741  —  6,3
Siessste  fir  die  I  Tonne  km  97,1  93.57  3.5
Stück  Großpieh  1  676  5512  k  3  336  —  229
-  Kleinutel  1854  5  887  —  1  033  —  213
Zugkilometer  ..  277  035  241.18  35  817  —  12.9
1  Zugkilometer  besörderte:
Personen  49.2  57,0  7.8  15.9
Tonnen  ....  11,6  14,2  2,6  —  22.1
1  Zugkilometer  tostete  1  3,24  ½,06  00.18  —-Achskilometer
  der:
Personen=  und  Geväckwagen  2266  824  2  4371  277
Güterwagen,  beladen  2822  166  2  561  141
davon  Holzwagen.  554  070  182  437
Güterwagen,  leer  532  806  =  15,9b.  O.  385  732  =  13,1  v.O.
Achslilometer  im  ganzen.  .  5021796  !5381,150
Zugstärke  in  Achsen  ...  20,3  22.3

Von  den  verfrachteten  Gütertonnen  wurden
befördert:

 

 

 

 

 

 

Umerschied

1912  1913  gegen  das

Vorjahr

Ins  Innere  20  355  ——
Zur  Küste  12  786  16  531  3715

zusammen.  33  141  36  512
Die  Viehausfuhr  betrug:

Stück  Großbieh  1  317  51111  3821
Stück  Kleinvich  3888  5219  +  1361

Mit  der  Ausdehnung  des  Pachtvertrages  auf
die  Strecke  Buiko—Moschi  ist  der  Mindestpachtzins
  vom  1.  April  1913  ab  von  246  000
auf  760  000  und  die  Entschädigung  der

 

Pächterin  von  30  000  auf  50  000  .„7  gesteigert
worden.  Der  Betriebsüberschuß  des  Rechnungsjahres
  1913  hat  also  die  Höhe  des  Mindestpachtzinses
  noch  nicht  erreicht.

Der  Fahrzeugpark  hat  eine  Anderung  gegen
das  Vorjahr  nicht  erfahren  und  weist  auf:
18  Lokomotiven,  1  Hebeldräsine,  25  Personenwagen,
  6  Post=  und  Gepäckwagen,  91  bedeckte
und  108  offene  Güterwagen.

Im  Dienste  der  Verwaltung  standen  35  (46)
weiße  Beamte  und  537  (877)  farbige  Arbeiter,
und  zwar:  im  allgemeinen  Verwaltungsdienst
9  Europäer  und  9  Farbige,  im  Stations=  und
Zugbegleitungsdienst  2  Europäer  und  126  Farbige,
  im  Zugbeförderungs=  und  Werkstättendienst
17  Europäer  und  102  Farbige,  im  Bahnunterhaltungsdienst
  7  Europäer  und  300  Farbige.
        <pb n="230" />
        188

Deutsch-Südwestafrika.
Die  deutsch-sudwestafrlkanische  Südbahn  im  Rechnungssahre  1913.7)

Der  bisherige  Pachtvertrag  vom  9.  Dezember
1909/15.  Januar  1910  war  am  20.  August  1912
gekündigt  worden,  nachdem  sich  das  Gouvernement
entschlossen  hatte,  die  inzwischen  vollendete  Nord-Südbahn
  Windhuk  —  Keetmanshoop  in  ganzer
Ausdehnung  in  eigenen  Betrieb  zu  nehmen,  so
daß  eine  Erweiterung  des  Pachtgegenstandes  der
Verkehrsanlagen  des  Südens  nicht  in  Frage  kam.
Der  bisherigen  Pächterin,  der  Deutschen  Kolonial-=Eisenbahn-Bau=
  und  Betriebs-Gesellschaft,  wurde
die  Weiterführung  des  Betriebes  der  Südbahn
vom  1.  April  1913  ab  für  Rechnung  des  Fiskus
nach  den  Anweisungen  des  Gouvernements  und
auf  Grund  der  Bestimmungen  des  letzten  Pachtvertrages
  übertragen.  Hierbei  erhält  die  Betriebsführerin
  als  Entschädigung  den  festen  Satz  von
30000  /¼  jährlich  und  5  .  H.  der  von  ihr  zu  Lasten
des  Reservebaufonds  gemachten  Aufwendungen.

Der  Landungsbetrieb  in  Lüderitzbucht  wurde
vom  1.  Oktober  1912  ab  der  Woermann-Linie
übertragen  mit  der  Maßgabe,  daß  die  Betriebspächterin
  der  Bahn  als  Beauftragte  der  Woermann-Linie
  den  bisher  von  ihr  ausgeübten  Teil  des
Landungsgeschäftes  weiter  betreiben  und  dafür

 

eine  Vergütung  von  60  Pf.  für  jede  Maß=  oder
Gewichtstonne  (wie  im  Landungstarif  vorgesehen))
erhalten  soll.  Entsprechend  diesen  Anderungen
werden  nunmehr  für  das  Rechnungsjahr  1913
nur  die  Betriebsergebnisse  der  Bahn  mitgeteilt,
und  die  früher  besonders  gegebene  Ubersicht  der
Betriebsergebnisse  der  Verkehrsanlagen,  d.  h.  der
Bahn  einschließlich  des  Landungsbetriebes,  ist
entbehrlich  geworden  und  fortgefallen.

Der  Strandbetrieb  in  Lüderitzbucht  hat  im
Rechnungsjahre  1913  bei  einer  Ausgabe  von
21  593  ¼N¾  eine  Einnahme  von  53  899  Al,  mithin
einen  Uberschuß  von  32  306  J/4  erbracht;  befördert
  wurden  2463  Gepäckstücke  und  86  769
oder  chm  Güter.

Die  Ergebnisse  des  Betriebes  der  Südbahn

im  Rechnungsjahre  1913,  verglichen  mit  dem

Vorjahre,  zeigt  die  nachstehende  Zusammenstellung,
aus  der  ersichtlich  ist,  daß  sich  die  Leistungen
und  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  der  Bahn
im  allgemeinen  nicht  wesentlich  gegen  das  Vorjahr
  geändert  haben.

*  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  757.

 

 

 

   
 
 

 

 

 

.  »  ....,,·,  Rechnungsjahr  Unterschied  gegen
Deutsch-Südwestafrikanische  Südbahn.  1012  —-  diz  das  Vorjahr
545  km  »  —
in  4  im  ganzen  v.  H.
Einnahmen  aus:
ersonenverkehr.  213  143  219  263  6120  +  2,9
Iitervoertehr  .  1243  661  1365  238  121557  +  9,8
Tierverke  31  056  53  077  +  22  021  +  70,9
sonstigen  Buelle  318  039  101  229  +  53  190  +  15.2
Gesamteinnahmen  1  835  920  2  038  807J  202  887  —  11.0
Betriebsausgabe  1  474682  1  653  819  —  179  167  +  12,1
Betriebszahl.  v.  H.  1,1
Betriebsüberschuß  .  361  238  381  9988  23720  +  6,6
25  433  28  4163  11.9
...·..  ..  4833  2600  5891  668  —+1  058  408  +  21.9
für  die  Person  km  190  207  14  17  +  895
·......  ..  26  792  33  025  +  6233  +  23,3
......  ..  5  035  361  5077  450  +—  42089  —+  0,83
für  die  Tonne  km  188  15  —  34  —  18.1
......  .  Stück  1078  1957  879  —+  81,5
.-  6639  940342764446
.....  231  466  270  602  —+  39  136  +  16.9
1  Personen  20,88  21.77  +  0,89  +  1.3
-  Tonnen  21,75  18.76  —  2,99  —  13,7
-  -  Achsen  5  «  22  —  3  —  12
kosteett  63  ————...p.p.p..  12
Achskilometer  der:  1
Personenwagen  .  394  479  416  760
Gepäckvagen  288  994  300  052
Güterwalgen,  beladen  41020  941  3  835  690
(davon  Wassertender)  763  106  452  560
Güterwagen,  leer  1  061  479  —  1  405  983
=  v.  20,8  26,8
Achskilometer  im  ganzen  5  765  893  I  5988485
        <pb n="231" />
        G  189  20

Bei  der  Vergleichung  der  Betriebsausgaben
ist  zu  berücksichtigen,  daß  für  das  Rechnungsjahr
1913  abweichend  vom  Vorjahre  die  feste  Entschädigung
  des  Pächters  von  30  000  J“  für  die
Betriebsleitung  als  Betriebsausgabe  verbucht  ist.
Die  vorgeschriebene  Rücklage  in  den  Spezialreservefonds
  zur  Bekämpfung  der  Dünengefahr  ist
mit  140  000  N  gleichfalls  als  Betriebsausgabe
verbucht.

Der  Güterverkehr  zeigt  eine  Mehreinnahme
gegen  das  Vorjahr  von  121557·74  9,Sv.  H.,
der  Tierverkehr  bemerkenswerterweise  eine  Mehreinnahme
  von  22  021%  =  +  70,9  v.  H.,  und
die  sonstigen  Quellen  zeigen  eine  solche  von
53  190—  +  15,2  v.  H.  Die  Gesamteinnahme
ist  demnach  gegen  das  Vorjahr  um  202  8877
—  11  v.  H.,  die  Gesamtausgabe  um  179  167r
—  12,1  v.  H.  gestiegen.  Mithin  ergibt  sich  ein
Mehrüberschuß  von  23720.  +  6,6  v.  H.,  und
die  Betriebszahl  steigert  sich  von  80,3  im  Jahre
1912  auf  81,1  v.  H.  im  Jahre  1913.

Der  Personenverkehr  —  Personenkilometer  —
zeigt  gegen  das  Vorjahr  eine  Zunahme  um
21,9  v.  H.,  der  Güterverkehr  —  Tonnenkilometer
—  nur  um  0,83  v.  H.  Insbesondere  ist  der
durchschnittliche  Lauf  der  Tonne  von  188  auf
154  km,  also  um  18  v.  H.,  gesunken.  Die  Zugkilometer
  sind  trotzdem  um  16,9  v.  H.  gesteigert,
und  die  Ansnutzung  der  Züge  zeigt  daher  eine
Abnahme  von  21,75  auf  18,76  t,  das  ist  um
13,7  v.  H.  und  von  25  auf  22  Achsen,  das  ist
um  12  v.  H.  Die  Leerläufe  der  Güterwagen
haben  sich  von  20,8  auf  26,8  v.  H.  gesteigert,
während  dagegen  die  Achskilometer  der  Wassertender
  von  763  106  auf  452  560  zurückgegangen
sind.  Der  Personenverkehr  und  die  Einnahme
daraus  verteilen  sich  auf  die  verschiedenen  Klassen,
wie  folgt:

 

 

 

Reisende  Einnahme  in  7

12  191381  1913
I.  RAlasse35  39008  3
14466520  707906644  22198
I111.  15  2  17379%  79733  864898
zusammen5  138  28  456101  206  8990

 

 

An  Reisegepäck  und  Expreßgut  wurden  im
ganzen  602,15  (i.  Vorj.  444,82)  t  befördert  und
dafür  21717  (22  610)  1  eingenommen.  Die
beförderten  Güter  umfassen  2946,4  (2654,1)  t
gewöhnliches  Stückgut  und  29  469,3  (22  899,3)  t
Wagenladungen,  wofür  vereinnahmt  wurden
163  007,9  (170  117)  %  und  1  180  411,25
(1  050  612)  .  Von  dem  Gesamtgüterverkehr
sind  2234  t  Stückgut  und  28  160  t  Wagen- 



ladungen,  zusammen  30  394  (24  629)  t  nach  dem
Innern  gegangen;  an  Großvieh  gingen  529  Stück
ins  Innere,  1428  Stück  zur  Küste,  Kleinvieh
1806  Stück  ins  Innere,  7597  Stück  zur  Küste.
An  Landeserzeugnissen  wurden  versendet:  Beeren
0,42  t,  Obst  0,47  (3,1)  t,  Butter  12,580  (2,9)  t,
Milch  0,210  t,  Eier  2,119  (3,9)  t,  Feld=  und
Gartenfrüchte  42,16  (23,07)  t,  Mais  0,36  t,
Kartoffeln  16,88  (30,5)  t,  Gras  153,71  (521,3)tt
Fleisch  69,36  (54,65)  t,  Gehörne  3,38  (1,7)  t,
Häute  und  Felle  69,74  (66,6)  t,  Wolle  23,41
(37,8)  t,  Tabak  0,57  t,  Heira  5,08  t,  Kalk  216,77
(210,27)  t,  Erzproben  1,28  (36,4)  t,  Brennholz
251,72  (49,3)  t,  im  ganzen  875,589  t  mit
18  404  ./“  Frachtertrag  gegen  1043,5  t  mit  einem
Frachtbetrag  von  19  873  J#.  Der  Rückgang  der
Versandmengen  gegen  das  Vorjahr  scheint  zu  erweisen,
  daß  die  Ermäßigung  der  Frachtsätze  für
Landeserzeugnisse  eine  besondere  Verkehrsbelebung
im  Bereiche  der  Südbahn  nicht  nach  sich  gezogen
hat.  Die  Verkehrszunahme,  die  sich  in  der  Steigerung
  der  beförderten  Tonnen  von  26792  im
Vorjahre  auf  33  025  t,  das  ist  ein  Mehr  von
23,3  v.  H.,  ausdrückt,  beruht  auf  den  Verfrachtungen
  von  Baustoffen  der  Kolonialen  Bergbau-Gesellschaft
  zur  Errichtung  neuer  Diamantengewinnungsanlagen,
  auf  der  umfangreichen
Versendung  von  Militärgut  sowie  auf  der  durch  die
Vollendung  der  Nord-Südbahn  erzielten  unmittelbaren
  Gleisverbindung  mit  dem  Norden  des
Schutzgebiets.  Von  der  Wasserstation  Garub

wurden  im  monatlichen  Durchschnitt  2200  chm

Wasser  entnommen.  Durch  Niederbringen  eines
vierten  Bohrloches  soll  versucht  werden,  die  Ergiebigkeit
  der  Wasserstation  zu  steigern.

Die  zur  Bekämpfung  der  Dünengefahr  angewandte
  Abdeckung  der  Wanderdünen  mit  Jutematten
  hat  sich  auch  in  der  verflossenen  Sturmzeit
gut  bewährt;  statt  der  Jutematten  soll  künftig  die
Verwendung  von  Drahtgeflechten  erprobt  werden,
die  eine  größere  Haltbarkeit  in  Aussicht  stellen.

Fahrzeuge:  Eine  Motordräsine  von  24  PS
wurde  in  Betrieb  genommen.  Am  Schlusse  des
Berichtsjahres  waren  vorhanden  22  (28)  Lokomotiven,
  und  zwar  14  Stück  4/5  gekuppelte
Zwillingslokomotiven,  6  desgleichen  57/5  gekuppelt
und  2  Stück  3/3-Lokomotiven,  Personenwagen  9
(9),  Gepäck-,  Güter=  und  Viehwagen  252  (366),
und  zwar  6  Post=  und  Gepäckwagen,  54  gedeckte
Güterwagen  von  7  t  Ladegewicht,  10  desgleichen
von  10  t  Ladegewicht,  138  offene  Güterwagen
von  7t#  Ladegewicht,  15  Oe-Wagen  von  8,5  t
Ladegewicht,  10  desgleichen  von  10  t  Ladegewicht,
10  Viehwagen,  6  Rungen=  (Slrug-)  Wagen,
2  Wasserkesselwagen  von  18  chm  Inhalt,  52  Bahnmeisterwagen,
  2  Handdräsinen.
        <pb n="232" />
        G  190  20

Personal:  Im  Berichtsjahre  wurden  beschäftigt
  125  (125)  Weiße  (Beamte  und  Arbeiter)
und  490  (435)  farbige  Arbeiter.

Betrieb:  Seit  dem  1.  Januar  1913  wurden
auf  der  Strecke  Lüderitzbucht  —  Keetmanshoop
  wöchentlich  drei  Zugpaare,  auf  der  Strecke
Seeheim  —  Kalkfontein  woöchentlich  ein  Zugpaar
  gefahren.

Die  Otavibahn  im  Rechnungsjahre  1913.“)

Die  wirtschaftliche  Aufwärtsbewegung  des
Unternehmens  vom  Jahre  1912  hat  auch  im
folgenden  Rechnungsjahr  1913  —  1.  April  1913
bis  31.  März  1914  —  weiter  angehalten.  Die
Roheinnahme  hat  sich  auf  über  5,3  Millionen  Mark,
um  8,6  v.  H.  gegen  das  Vorjahr,  gesteigert,  der
Betriebsüberschuß  2,96  Millionen  Mark,  rund
468  000  #∆  =  18,8  v.  H.  mehr  als  im  Vorjahre,
  erreicht.  Die  Betriebsausgaben  konnten

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1913,  S.  713.

 

trotz  der  Steigerung  des  Verkehrs  noch  weiter  um
rund  45  000  /4  gegen  das  Vorjahr  herabgedrückt
und  somit  die  Betriebszahl  von  49,4  im  Jahre
1912  auf  44,6  v.  H.  im  Jahre  1913  ermäßigt
werden.  An  der  Steigerung  der  Einnahmen  ist
der  Personenverkehr  mit  einem  Mehr  von  18,2
v.  H.,  der  Güterverkehr  mit  einem  Mehr  von
10,6  v.  H.  und  der  Tierverkehr  bemerkenswerterweise
  mit  einem  Mehr  von  120  v.  H.  gegen  das
Vorjahr  beteiligt.  Im  Güterverkehr  betrug  die
Mehrförderung  gegen  das  Vorjahr  im  ganzen
7006  t,  davon  an  Erzfrachten,  Tarifklasse  7,
2423  t.  Die  günstige  Gestaltung  des  Betriebes
ist  im  wesentlichen  auf  die  gute  Ausnutzung  des
Fahrzeugsparks  —  Leerlauf  der  Güterwagen
18  v.  H.  gegen  21,6  v.  H.  im  Vorjahre  —  und
die  Verwendung  der  im  Jahre  1912  mit  bestem
Erfolge  eingeführten  schweren  Heißdampflokomotiven
  zurückzuführen.  Die  Betriebsergebnisse
im  einzelnen  sind  aus  der  nachstehenden  Zusammenstellung
  zu  entnehmen:

 

 

 

 

 

 

Unterschied  gegen  das
Otavibahn,  671  km  1912  1913  Vorjahr
im  ganzen  v.  H.
Einnahmen  aus:  in  “
Personenverkehr  470  915  556  857  85  942  1•18,2
Güterverkehr  1205  033  1651  414  146381  10,6
Tierverkehhr  20  730  45  634  2.1  90  1  120
sonstigen  Quellen.  221  609  90  728  133  881
Gesamteinnahmen  1921  288  5344  633  +  123  3415  168.6
Betriebsausgabe  ...  2429156  2883  977  15  179  1986
Betriebszahl.  .  v.  H.  ,4  44,6  ,  —
Betriebslberschuß  ...  2492131  2  960  656  *  1068  525  18,8
Befördert:
Personen  .  40477  17353  –  6876  17
Personenkilometer  .  ..  7  403  9229  358  1826338  24,7
Durchschnittsfahrt  für  die  Verion  .  km  183  105  E—  12  „  6.56
Tonnen  99  988  106  994  +  7006  „-7
davon  Stückgut  5888  7563  —  1  675  „  285
Tonnenkilometer  .  ..419481:35  43  855  194  1  50!  059  45
Durchschnittslauf  für  die  Tonne  km  419  410  9  —  2,2
Stück  Großvieh  ..  505  2  021  1.  1426  —
Kleinvieh  5531  7480  —  19490  —
Zugkilometer  741  435  vo  220  17215  6.4
VJügges  5419  5193  222  1.1
1  Zugkilometer  beförderte:  Personen  10  13,3  +.  3.3  33
-  -  onnen  56.58  63.17  1  6,59  f-116
-  -  Achsen  ..  37.6  41,2  5  3,.6  *oa86
kostete  ..  ..«  3,27  3.13  –  ü,16  +  1,9
Achskilometer  der:
Personenwagen  19072500  2  390  544
Wasserwagen  1  100  232  ?
Gepäckwagen  1144  056  1  075.096
Güterwagen  23  695  428  25  688  796
davon  leer  5  112  408  4265.228
=  b.  H.  21,6  18,01
Im  ganzen  27912  216  28  600  136
        <pb n="233" />
        GV  191  20

Der  Verkehr  der  Reisenden  und  die  Einnahmen
daraus  verteilen  sich  auf  die  verschiedenen  Klassen,
wie  folgt:

 

 

 

 

 

Reisende  Einnahme  in.“
1912  19132  10913
I.  Klasse  5772  6067  144207  120  405
II.  -  10  545  10  5578114  118  772
I1140..21  160  30  729  198  514  268  732
zusammen.  40  477  47353  —

Trotz  der  Vermehrung  des  Personen-,  Tierund
  Güterverkehrs  war  es  möglich,  die  Betriebsleistungen
  Zugkilometer  —  um  6,4  v.  H
gegen  das  Vorjahr  einzuschränken  und  somit  die
durchschnittliche  Zugauslastung  beträchtlich,  nämlich
von  10  auf  13,3  Personen,  von  56,58  auf
63,17  t,  von  37,6  auf  41,2  Achsen  zu  steigern.
Die  Erzförderung  in  Zugladungen  betrug  64  158
(i.  V.  61  735)  t.

Der  an  das  Schutzgebiet  zu  zahlende  Pachtzins
  betrug  1231  412,89  (i.  V.  1  203  442,86)  J4.
In  der  Betriebsausgabe  ist  eine  Rücklage  in  den

 

Ernenerungsfonds  von  368  169,54  und  in
den  Baufonds  von  50  000  4,  zusammen
418  169,54  enthalten.

Da  sich  die  im  Jahre  1912  eingeführten
Heißdampflokomotiven  im  Güllterzugdienst  gut
bewährt  haben,  sollen  die  zwei  inzwischen  beschafften
  Heißdampf-Schnellzuglokomotiven  demnächst
  in  Dienst  gestellt  werden.  Als  Ersatz  für
ausgemusterte  Erzwagen  wurden  probeweise
10  Güterwagen  von  10  t  Ladegewicht  mit  18  qm
Ladefläche  beschafft,  die  vorzugsweise  zur  Beförderung
  von  Vieh,  Gras,  Wolle,  Häuten  verwendet
  werden.  Da  sie  sich  bewährt  haben,  ist
die  Beschaffung  von  weiteren  14  Wagen  dieser
Art  eingeleitet.  Ihr  Hauptvorteil  besteht  darin,
daß  der  ganze  Inhalt  eines  Kapspurwagens  trotz
der  schmaleren  Spurweite  darin  Platz  findet,  was
den  UÜbergangsverkehr  wesentlich  erleichtert.

An  Fahrzeugen  waren  am  31.  März  1914
vorhanden:  31  Lokomotiven,  2  Triebwagen,
20  Schlepptender,  9  Personenwagen,  370  Güterwagen.


Die  Zahl  der  Beamten  und  Arbeiter  betrug
190  Weiße  und  850  Eingeborene.

Kolonialwirtschaftliche  (Mittellungen.

Carl  Bödiker  &amp;amp;  Co.  kiommandltgesellschaft
auf  Rhtien.“)

In  Südwestafrika  haben  die  kriegerischen  Unternehmungen
  mit  der  am  9.  Juli  1915  stattgehabten
Kapitulation  der  Schutztruppe  vor  Ende  gefunden.  Im
Gegensatz  zu  den  anderen  Kolonien  sind  hier  alle
Deutschen  auf  freiem  Fuß  belassen  und  zur  Fortsetzung
ihrer  Geschäfte,  wenn  auch  in  sehr  beschränktem  Maße,
ermächtigt.  Mit  Verspätung  von  etwa  einem  Jahr
traf  bei  uns  eine  Geldsendung  von  1  Million  Marlk
ein,  die  durch  unsere  Niederlassungen  dem  Deutschen
Gonvernement  von  Südwestafrika  überwiesen  war.
Ein  weiterer  größerer  Betrag  liegt  bei  den  Banken,
die  ihn  Zur  Zeit  nicht  nach  Deutschland  abführen
lönnen.  Dic  Unionsregierung  hat  die  deutiche  Währung
  durch  die  britische  ersetzt,  doch  sollen  die  amtlichen
  Dienststellen  Reichskassenscheine  zum  Kurse  von
1!0  ¾¼  für  1  Pfund  Sterling  einwechseln.  Mit  Genehmigung
  des  Reichskanzlers  haben  wir  unserer  Vertretung
  5000  Pfund  Sterling  zu  Anfang  des  Jahres
1916  zugehen  lassen,  doch  fehlt  uns  noch  Bericht,  daß
die  Sendung  eingetroffen  ist.

lier  das  Schicksal  unserer  übrigen'  überseeischen
Niederlassungen  können  wir  auch  heute  noch  nichts
Genaues  mitteilen.  Aus  Tsingtau  und  Tsinanfu
liegen  geschäftliche  Nachrichten  überhaupt  nicht  vor.
Unser  Thsingtauer  Geschäftsleiter  wurde  zwangsweise
nach  Japan  gebracht,  so  daß  das  gesamte  Personal
dieser  Niederlassung  sich  jetzt  in  Kriegsgefangenschaft
befindet.  Auch  aus  Hongkong  und  Canton  fehlen

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  über  das  1p.  Geschäftsjahr
  (1915).

 

nähere  Nachrichten;  wir  wissen  nur,  daß  das  deutsche
Personal  der  Hongkong-=  Filiale  in  Anstralien  interniert
ist.  Über  unsere  Vertretungen  in  Sibirien  und
Charbin  wissen  wir  ebenfalls  nichts  Besonderes  zu
berichten.

Daß  die  Länge  des  Krieges  die  Verluste  unserer
übersceischen  Niederlassungen  täglich  vergrößert,  bedarf
keines  Nachweises;  wir  baben.  jedoch  nach  Kräften
hiergegen  Borsorge  getroffen

Mit  unserem  Einfuhrgeschäft  sind  wir  recht
zufrieden.  Der  ausgewiesene  Gewinn  ist  zum  weitaus
größten  Teil  in  dieser  Abteilung  erzielt.  Non  dem
Gesamtumsatz  entfielen  57  v.  H.  auf  die  Einfuhr,  40  v.  H.
auf  die  Ausfuhr.  Der  Bruttonucen  stellte  sich,  in  Prozenten
  gerechnet,  niedriger  als  in  Friedenszeiten;  der
erzielte  höhere  Gewinn  ist  nicht  der  Steigerung  der
Gewinngquote,  sondern  lediglich  dem  größeren  Umsatz
zuguschreiben.

6„  1

Bilang.  Die  Rücklagen  haben  sich  durch  das.
Agio  der  neuen  Aktien  um  200625.4  auf  1131065  ./0
erhöhr.  —  Die  lange  Dauer  des  Krieges  und  die
unserem  Kolonialbesitz  abträgliche  Unsicherheit  der  Verhältnisse
  machten  erhebliche  weitere  Abschreibungen  auf

Anlagen,  Grundstücke  und  Gebäude  unbedingt
notwendig.  Es  verbleibt  danach  ein  Buchwert  von
100  006.¼.  —  Laut  inzwischen  eingetroffenen  Nachrichten

  ist  ein  großer  Teil  des  Inventars  unserer
olonialniederlafsungen  von  den  Feinden  zerstört  oder
geraubt  worden.  Da  die  Höhe  des  Schadens  den
Buchwert  übersteigt,  haben  wir  diesen  bis  auf  1.4  für
jede  Niederlassung  abgeschrieben.  —  Der  Wagenpark
ist  bis  auf  50  000  ./%  abgeschrieben.  —  Aui  unsere
        <pb n="234" />
        W  192  20

afrikanischen  Beteiligungen  haben  wir  einen  den
verschärften  Verhältuissen  entsprechenden  Betrag  abgeschrieben.
  Neue  Beteiligungen  erwarben  wir
u.  a.  un  einigen  Kriegsunternehmungen,  die  bereits
gute  Erfolge  erzielten  oder  für  das  laufende  Jahr  versprechen.
  —  Unter  den  Ausständen  (Ende  1915:
12  150  989  .4)  befinden  sich  die  Schulden  verschiedener
Stadtverwaltungen  des  besetzten  Gebietes  für  Heereslieferungen
  auf  Grund  der  den  Städten  auferlegten
Kontributionen.  Diese  Schulden  sind  inzwischen  vollständig
  bezahlt.  Die  übrigen  Ausstände  sind  bis  auf
ganz  geringfügige  Beträge  inzwischen  eingegangen.
Auf  den  kleinen  Rest  sind  Ausfälle  nicht  zu  erwarten.
Von  dem  Guthaben  bei  den  Filialen  sind  1000000  %
inzwischen  eingegangen.  für  etwaige  Ausfälle  auf  den
Rest  sind  wir  durch  Reserven  gedeckt.  Unsere  Bankschulden
  (Ende  1915:  7278044  4/4)  haben  sich  inzwischen

 

bedeutend  verringert.  In  den  Kreditoren  (3916646.4)
sind  Anzahlungen  unserer  Kunden  auf  abgeschlossene
Geschäfte  und  die  Rücklage  für  die  Kriegsgewinnstener
enthalten.  —  Nach  Gejamänöschreibungen“  von  276686.
ergibt  sich  ein  Reingewinn  von  732  X  zu  folgender
  Verteilung:  15  v.  H.  von  de  1P0,  das  erhöhte
Kapital  =  487  500  J,  Tantieme  des  Aufsichtsrates
59  553  .4,  des  persönlich  haftenden  Gesellschafters
178  658  1  und  Vortrag  6686  .K.

Zum  Schluß  des  Berichtes  bemerkt  die  Verwaltung
über  die  Aussichten:  „Obwohl  wir  uns  an  dem
Handel  innerhalb  Deutschlands  nicht  beteiligen  und
die  Einfuhr  täglich  mehr  erschwert  wird,  so  haben  wir
doch  immer  noch  reichlich  Gelsgenheit  zu  nutzbringender
Tätigkeit  gefunden.  Der  bisherige  Verlauf  des  Jahres
1916  berechtigt  zu  der  Erwartung  eines  abermals
guten  Ergebnisses.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Das  russische  Geschäft  in  Karahuls.

Die  Karakulsaison  in  Buchara  hat  in  diesem
Jahre  früher  begonnen  als  gewöhnlich.  Nach  Mitteilungen
  der  Turkestaner  Zeitung  sind  die  Preise  auf
Karakul  gegenüber  den  vorjährigen  fast  um  das  Doppelte
gestiegen,  aber  auch  die  Qualität  der  Ware  ist  bedentend
besser  als  im  vorigen  Jahre.  Es  macht  sich  eine  sehr
belebte  Nachfrage  bemerkbar.  Die  Preise  steigen  mit
jedem  Tage.  Nach  den  letten  Feststellungen  betrugen
sie  für  rohe  Ware  l.  Sorte  9  bis  10  Rubel,  II.  Sorte
6  bis  6  Rubel  50  Kop.  und  III.  Sorte  3  Rubel.  Die
Ware  wird  von  den  Aufkäufern  nach  den  beiden  russischen
  Residenzen  versandt.

(Nach  der  Iych  rom.  Giaz.  vom
14.  Mai  1916.)

Der  10.  Internationale  Trochenfarm-Kongreß
in  Denver.

Der  sogenannte  „Dry  Farming  Congreß“,
welcher  im  Januar  1906  in  Denver  zum  Zwecke  der
Förderung  landwirtschaftlicher  Kultur  in
niederschlagarmen  Gegenden  ins  Leben  gerufen
wurde  und  der  bei  seiner  Tagung  in  Spokane,
Washington  im  Jahre  1910  den  Namen  „International
  Dru  Farming  Congreß"  annahm,  hat
in  der  Zeit  vom  4.  bis  7.  Oktober  v.  Is.  seine  zehnte
Jahresversammlung  in  Denver  abgehalten.  In  Verbindung
  mit  dem  Kongreß  wurde  eine  landwirtschaftliche
  Ausstellung  abgehalten,  die  gut  besucht  war.

Die  Ausführungen  einer  größeren  Zahl  von
Rednern  aus  den  verschiedenen  Staaten  im  regenarmen
  Gebiete  von  Nordamerika  und  den  Provinzen
Kanadas  lassen  kaum  einen  Zweifel  darüber,  daß  es
ein  Trockenfarmverfahren.  welches  einen  Erfolg  gewährleistet,
  bisher  nicht  gibt,  daß  vielmehr  die  Frage
trotz  bedentender  Fortschritte,  die  man  gemacht  hat,
noch  viele  ungelöste  Aufgaben  bietet.  Als  am  ehesten
Erfolg  versprechend  wurde  nahezu  übereinstimmend  ein
Brcchliegenlassen  des  Landes  jedes  zweite  oder  dritte
Jahr  bezeichnet.  Die  bei  sorgfältigem  Pflügen  und
Eggen  auf  diese  Weise  künstlich  ausgespeicherte  Feuchtigkeitsmenge
  soll  sich  fast  immer  für  eine  darauffolgende
ute  Ernleerzielung  als  hinreichend  erwiesen  haben.

 

Das  Landwirtschaftsministerium  in  Washington,
welches  bei  dem  Kongreß  gut  vertreten  war  und  auch
die  Ausstellung  mit  einer  sehr  lehrreichen  Abteilung
beschickt  hatte,  bekundet  lebhaftes  Interesse  an  der  Vervollkommnung
  des  Trockenfarmsystems.  Unter  anderem
hat  es  die  Zahl  der  Versuchsfarmen  zur  Ermittlung
der  nach  Lage  und  Bodenbeschaffenheit  geeignetsten
Methoden  in  verhältnismäßig  kurzer  Zeit  auf  21  erhöht,
  von  denen  4  in  Nord  Dakota,  je  3  in  Montana
und  Kansas,  je  2  in  Nebraska,  Süd  Dakoita,  Texas
und  Oklahoma  sowie  je  1  in  Colorado,  Wyoming  und
New  Mexico  eingerichtet  sind.  Außer  diesen  unterhalten
  die  staatlichen  Landwirtschaftsschulen  eine  größere
Angahl  von  Trockenfarm-Versuchsstationen,  so  z.  B.  die
Schule  in  Utah,  6  an  verschiedenen  Orten  dieses
Staates.

Unter  den  von  dem  Kongreß  angenommenen  Beschlüssen
  seien  die  folgenden  erwähnt:  1.  an  der  Aufgabe,
  Gegenden  mit  geringem  Regenfall  erfolgreicher
landwirtschaftlicher  Erschließung  zu  eröffnen,  unentweg!
weitergnarbeiten;  2.  den  Bau  guter  Landstraßen,  insbesondere
  solcher,  welche  der  Erschließung  noch  unbesiedelter
  Be  zirte  und  Hebung  der  Landwirtschaft  dienen,
mit  bundesstaatlicher  Beihilfe  zu  fördern;  3.  die
wegung  zu  unterstützen,  den  Farmern  die  22
von  Kredit  unter  günstigeren  Bedingungen  als  bisher
zu  ermöglichen  und  auf  die  Behörden  einzuwirken,  die
Entwicklung  der  Landwirtschaft  durch  Berecitstellung  zulänglicher
  Geldmittel  zu  fördern;  4.  durch  eingel=  wie
bundesstaatliche  Gesetzgebung  die  Schaffung  besserer
Absatzverhältnisse  für  Farmerzeugnisse  anzustreben.
u.  a.  durch  die  im  Bundeskongreß  angeregte  Einrichtung
einer  „National  Marketing  Commission“.

Die  zur  Abstimmung  gebrachte  Vorlage  einer  Verschmelzung
  des  ational  Dry  Farming

ongreß“  mit  dem  „International  Frrigation
Congreß=  wurde  zwecks  Anbahnung  von  Verhandlungen
  mit  dem  letzteren  einem  Ausschuß  überwiesen.

Der  nächste  Krackenfarmkongteh  im  Herbste  d.  Is.
soll  in  El  Paso,  Teras,  abgehalten  werden.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Denver.)
        <pb n="235" />
        G  193  20

Lteratur-Bericht.

Die  Geschuftsordnung  für  den  Relchstag.  Mit  Anmerkungen
  herausgegeben  von  B.  Jungheim,
Dircktor  beim  Reichstug.  Berlin  1916.  Gedruckt
in  der  Reichsdruckerei.

Wer  einmal  den  dickleibigen  ersten  Band  von
Hatschek  in  der  Hand  gechabt  hat,  der  weiß,  auch
ohne  ein  Veteran  der  Geschäftsordnungskommission
des  Reichstags  zu  sein,  welch  weitverzweigte  und
schwicerige  Materie  unser  Parlamentsrecht  darstellt.
Davon  gibt  für  sein  Teil  aber  auch  das  vorliegende
Buch  einen  Begriff,  dessen  Stoff  aus  den  Reichstagsverhandlungen
  von  dreizehn  Legislaturperioden  geschöpft
  ist  und  in  dem  aus  der  Fülle  der  einzelnen
Vorgünge  die  Grundsätze  herausgenrbeitet  sind,  die
im  Laufe  einer  halbhundertjährigen  Praxis  jeweils
als  maßgebend  erachtet  wurden.  Wer  aber  würe

 

berufener  gewesen,  den  spröden  Stoff  zu  meistern,
als  Jungheim,  der  scit  langen  Jahren  nicht  nur

körperlich  neben  dem  adlergeschmückten  Prüsidentenstuhl

  stcht,  sondern  als  ruhender  Pol  in  der  Erscheinungen
  Flucht  schon  einer  ganzen  Reihe  von
Prüsidenten  und  Vizepräsidenten  ein  nic  versagender
Helfer  und  Berater  war?  Was  er  in  diese  schlanken
zweihundertfünfzig  Seiten  von  seiner  parlamentarischen
Geschäfts-  und  Aktenkenntnis  hineingepreßt  hat,  ist
fabelhaft.  Uber  den  Klreis  der  deutschen  Volksvertreter
  hinaus  wirl  darum  allen,  die  sich  mit
parlamentarisch-politischen  Fragen  eingchender  befassen,
  dieser  ausgezeichnete  Führer  durch  die  Geschüäftsordnung

  des  Reichstags  fortan  unentbebrlich
S

sein.

 

Neue  Literatur.)

V.

Zusammengestellt  in  der  Bibllotbek  des  Relchs  -Kolonlalemts.
Die  eingerelchten  Bücher,  deren  Besprechung  slch  die  Redaktion  durchaus  vorbebällt.  werden  unter  keloen  Umstünden  zurlckgesandl.

I.  Geschichte  und  Politik.

Ambroslus,  Ernst:  Deutschlands  Grenzen  im
Wandel  der  Jahrhunderte.  Dargestellt  in  dreizehn
Kurtenbildern  mit  erläuterntem  Text.  Bielefeld  und
Leipzig:  Velbagen  &amp;amp;  Klasing  1916.  0.75.4.  li

Les  Colonies  et  la  détensc  nationale.  Introduc--tion
  par  Henry  Bérenger.  Paris:  Challamel  1916.
XXX,  363  S.  L0.

(Commission  consultative  coloniale.)  (2

Hauebler,  Konrad:  Die  überseceischen  Unternchmungen
  der  Welser  und  ihrer  Gesellschaften.
Leipzig:  Hirschfeld  1903.  VII,  397  S.  80.  (6

Jansson,  Wilhelm:  Arbeiterklasse  und  Kolonialbolitik.

in:  Speialistische  Monatshefte,  Jg  22,  1916,  H.  12,
Ss.  629—  l

Moore:  Miin  Botha  in  the  ficld.  With

5  Diag  .  ndon:  Longmans,  Green  &amp;amp;  Co.
oses  In  68  S.  Se.  (s

Schultze.  Ernst:  Amerikaner  und  Japaner  auf
Hawal.

in:  Kol.  Rundschau  Jg  1916,  S.  177  fl.  L

Stuhlmann,  Franz:  Der  Kampf  um  Arabien
zwischen  der  Türkei  und  England.  [Nebst]  Anhang.
Hamburg.  Enschweig.  Berlin:  2—  (19160).
XVI,  227,  72  8.  80.

(Hamburgische  Forschungen,  H.  1.)  Ir
rm  —e  Josecph:  La  Vérité.  Gendve:  1916.
Jent.  XIV,  137  S.  8e.  ss

 

*)  Mlt  elnem  sind  die  Titel  der  Werke  bezeichnet,  Kelche
del  der  helon  96n  Kolonjalblattes  elufingan  mit  elne
dlejeulgen,  welche  v  r  Lar.  Blbllothek  des  Eal  Kolonseshent
kllufllich  erworben  —  rdeon

 

Raché,  Paul:  Wofür  kümpfen  die  Englünder?
Englands  Politik  im  Urteil  der  Neutralen.  Stuttgart-Berlin:
  Deutsche  Verlags-Anstalt  1916.  28  S.  80.  le

*  Vom  inneren  Frieden  des  deutschen  Volkes.
Ein  Buch  gegenseitigen  Verstehens  und  Vertrauens,
Rrsc.  von  Friedrich  Thimme.  Leipzig:  Hirzel  1916.

XI,  574  S.  80.  10

II.  Geographie,  Reisebeschreibungen,
Ethnographie,  Archäclogie.
*  Banse.  Ewald:  Die  Länder  und  Völker  der  Türkei.

Eine  kleine  üsthetische  Geographie.  Berlin,  Braunschweig,
  Hamburg:  Westermnn  (1916).  126  S.  P.  In

Buschau,  Georg:  Die  Sitten  der  Völker.  HLiiebe,
Ehe,  Heirat,  Geburt,  Religion,  Aberglaube,  Lebensgewohnheiten,

  Kultureigentümlichkeiten,  Tod  u.  Bestattung

  bei  allen  Völkern  d.  Erde.  Bearb.  auf  Grund
der  Beitrüge  hervorragender  Fachgelehrter  .  .  ..  Mit
Abb.,  Kunstbeil.  u.  Kunstbl.  Bd  I-3.  (In  56  Ligen.)
ölniigan  Berlin,  Leipzig:  Union  (1914—19161.
1.  I19141.  2.  I19151.  3.  19161.  Üia
Russell,  R.  V.:  The  Tribes  and  castes  of  the
Central  Provinces  of  India.  Assisted  by  Rai  Bahadur
Hira  Läl.  In  4  vol.  Vol.  1—4.  London:  Ilacmillan
1916.  80.  lis

Gsehafroth,  Maric  M.:  Südsee-Welten  vor  dem
großen  Krieg.  Mit  20  Abb.  u.  1  Ubersichtsk.  Bern:
gobenk  1916.  146  S.  80.  [14

*Hettner,  Alfred:  Rubland.  Fine  begreghbene
Betrachtung  von  Volk,  Staat  und  Kultur.  M.  23  Tex
karten.  2.  erw.  Aufl.  des  Werkes  Das  *“nm0
Rußland.  Leipzig  u.  Berlin:  Teubner  1916.  IX,
356  S.  8e.  (u

3
        <pb n="236" />
        G.  194

III.  Naturwissenschakften.
Vacat.
IV.  Medizin.
Vacut.

V.  Rechtswissenschaft  und  Verwaltung.

Falek.  C.  Der  Ausnahmezustand  in
schen  Schutzgebicten.
in:  Kol.  Rundschau  Ig

den  deut-1916.

  S.  211—227.  l16

VI.  Volkswirtschaft,  Gesellschaftswissenschaft
  und  Statistik.

Hans  Sioeglriel:  Rücksiedlung  Ausland-Webe


deutscher  nach  dem  lleutschen  Rciche

Aus:  Jahrbücher  für  Naricnaltkonomie  u.  Slatistik
Begr.  von  Bruno  Hildebrand.  fortges.  von  dohannes
Conrad.  II##g.  vron  Ludwig  Elster  in  Verb.  m.  Ed#.

Lening  u.  II.  Wacmtig.  Bd  105.  IDrikt  Folge.
Bd  50.)  (½

VII.  Handels-  und  Finanzwissenschaft.
Vacnt.

VIII.  Land--,

*  Pfnnnenschmidt,  E.:
wirtschaft

in:  Berichte  über  Land-  und  Folstwirtschaft  im
Auslande.  Iitget.  rom  Auswärtigen  Amt.  Stück  21.
1916.  (18

Forst-  und  Hauswirtschaft.

Boliriens  Land-  und  Volkselulie

  Ernst:  Die  iaunmensese  in  **
:  Weltwirrschaft  Jg##  U,  1916  17.  Jr.  3.  S.  53  ff.10

IX.  Bau-  und  Ingenicurwissenschaft.
Verkehr.

*  Bultzer,  F:  Die  Kolonminlbahnen  mit  besonderer
Berücksichtigung  Afrikus.  Ilit  einem  Goeleitwort  des
m  irs  des  Reichs-Koloninlamts.  Ilit  119  Abhb.

.1  bi  urte.  herlin  u.  Leipzig:  (1086  ben  10,  162  S.
.  rosch.  25.¾  in  Leinw.  geb.  23.50  K.  20

*  Metealf,  Sir  Charle:

Railwasꝶ
Asrica.  present  and  future.

urms  ols

in:  The  Cicographical  Journal  Vol.  XI.VII.  1916.
Jr.  1.  S.  3—21.  21

 

S
X.  Berg-  und  lHüttenwesen.
Vacat.
XlI.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacat.
XII.  Unterricht  und  Sprachwissenschaft.

Vacat.

XIII.  Religion  und  Mission.

’Frölich,  Richard:  Tamulisehe  Volksreligion.  Ein
Beitrag  zu  ihrer  Darstellung  u.  Kritik.  Ilit  12  Abb.
Tcipzig:  Verlag  d.  Evang.  luth.  Mission  1915.  63  S.
So.  1  .  s2r

*  Konslrmandenblatt  aus  dem  I.  eipziger  Missionshausc.
  Il###  Erang.  -  Inth.  Mission  in
Lipzig.  1915.  Leipzig:  Verl.  u.  Er  ing.  luth.  Jlission.
1915.  0.  123

*  ydla.  Blälter  aus  der  Frauen-Slission.  Il#rg.
von  der  Erang.-Iuth.  Mission  im  ipzig.  Tr.  1.
Leipzig:  Verl.  !•1m½  ang.-lnth.  Ilission.  1916.  H0.  24

Frungelsch-  lutherisches  Mis#ionsblatt.  Jg  1.
·  ctpxtssu  «x.111»-lutFli.-«si0n.
191580.  les

1916,  Jr.  1.
101.  De.  26

IIrxg.  von  der

*  Die  kleine  Missionsglocke.  Jg  1,
Tcipzig:  Verl.  d.  Erang.-luth.  Alission.

*Jnchrichten  aus  der  lleidenwelt.

Lrang.-luth.  Jlission  zu  Leipzig.  Jx  28.1  10.  *rr  .
lreipi:  Verl.  d.  Erang.-luth.  Alission.  1916.  .  27

„Panul:  Vom  Jlissionsiel  vertrichen.  ,  Lin
erlehnis  der  ipgicer  iion.  Leipzig:  Evang.-  luth.
Alission  1916.  16  S.  28

Zehme,  Therese:  Heimkehr  mit.  der  Ciolconda.

Wie  es  den  Kindern  unserer  vertriebenen  indischen
Ilissionare  erging.  Lecipzig:  Verl.  d.  Evang.  luth.
Mission  I19161.  10  S.  VS.  100  St.  1.4.  209

XlIV.  Schöne  Literatur  und  Kunst.
Vucal.
XV.  Heer  und  Marine.
Vacat.
XVI.  Verschiedenes.

Vucat.

—5

Uerantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofhuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.

*.  ser  Nummer  licat  das  2.  Heft  des  XXIX.
deutschie  Schutzgebieten“  bei.

Oskar  Biesenthal,  Berlin.
.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  S8W#6S,  Kochstr.  68—71.

Bandes  der  „Mitteilungen  aus  den
        <pb n="237" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Suüdsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

.  .  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Kugust  1916.  Nummer  14/15.

e  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monts  Dorlelben  werden  61  Bäißteit  Heigelnat  die  mindestens  elnmal
plertelsahrlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  gu  den  deutschen  Schutzgebieten“.  Herausge,  l  Un  u  clson  D
vierte  abrche  e  Abonnemen  nispr  reis  für  das  Kolontalblat  sehe  den  Beiheften  beirgorn  wbees  dene  r  n  Post
andlun  X  4.—,  birekt  unter  Straetspann,  durch  die  Ver  glagsbuchhan  mndlun  )  5.—  für  zu95,  durchae  ebncscht  der  deutschen
chusqe  iele  andOftechUnqnb).«6fdleLüc1-des  Wclwo  wen-Ins  —-  Einlendtmykn  und  Anfragen  slud  an  die
Königliche  Eferckcanding  uer  Ernst  Slricn.  Mittler  und  Sohn.  Berlin  8Wös,  Kochstraße  68—71,  zu  richten

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Personalien  S.  195.
Nichtamtlicher  Teil:  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Aussichten  für  die  Baumwollernte
  in  Nußland  S.  199.
Vermischtes:  Betriebsergebnisse  der  französischen  Kolonialbahnen  vom  Jahre  1915  S.  199.
Literatur-Bericht  S.  200.

 

Ercce##AGnmtlicher  Teilcccee.

Dersonalien.

Uachrufe.
Gerichtsassessor  Dr.  Geilen  .
Auf  dem  Schlachtfelde  fand  der  Gerichtsassessor  und  Dr.  jur.
Herr  Heinrich  Geilen

als  Leutnant  der  Reserve  im  Ulanen-Regiment  Nr.  7  den  Heldentod.
Der  Gefallene  war  dem  Seminar  für  Orientalische  Sprachen  zur  Vorbildung  für  den
Kolonialdienst  überwiesen  und  hat  bei  großem  Fleiß  Tüchtiges  geleistet.
Ein  ehrendes  Andenken  ist  ihm  gewiß.
Berlin,  den  5.  Juli  1916.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Polizeimeister  Glasder  f.

Nach  einer  hierher  gelangten  Meldung  hat  der  kommissarische  Polizeiwachtmeister  bei  dem
Kaiserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Ostafrika

Herr  Theodor  Glasder

am  28.  Juni  1915  im  Gefecht  bei  Farm  Jerichow  südlich  von  Bismarckburg  den  Heldentod
gefunden.
        <pb n="238" />
        G  196  20

Der  Gefallene  hat  dem  Kasserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Ostafrika  seit  Mai  1912
angehört  und  sich  als  ein  fleißiger  und  pflichttreuer  Beamter  bewährt.
Sein  Andenken  wird  in  Ehren  gehalten  werden.
Berlin,  den  13.  Juli  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Landwirt  Sischer  7.

Nach  einer  hierher  gelangten  Meldung  hat  der  Landwirt  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement

von  Deutsch-Ostafrika,  Unteroffizier  der  Reserve

Herr  Hermann  Fischer
am  2.  September  1915  in  dem  Vorpostengefecht  bei  Kissenji  gegen  die  Belgier  den  Heldentod
gefunden.

Der  Gefallene  ist  vom  Mai  1913  bis  dahin  1914  zu  seiner  Vorbereitung  für  den  landwirtschaftlichen
  Dienst  der  Schutzgebiete  am  Landwirtschaftlichen  Institut  der  Universität  Jena  und  im
Reichs-Kolonialamt  tätig  gewesen  und  war  seitdem  zu  seiner  weiteren  Vorbildung  für  den  Kolonialdienst
  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  überwiesen.

Die  Kolonialverwaltung  verliert  in  ihm  einen  hoffnungsvollen  Mitarbeiter,  dessen  Andenken
stets  in  Ehren  gehalten  werden  wird.

Berlin,  den  18.  Juli  1916.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Kanzleigehilfe  Fabian  .

Nach  einer  hierher  gelangten  Meldung  hat  der  Kanzleigehilfe  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement

  von  Deutsch-Ostafrika,  Unteroffizier  der  Reserve
Herr  Kurt  Fabian

am  29.  September  1915  in  dem  Gefecht  bei  Bura  gegen  die  Engländer  den  Heldentod  gefunden.

Der  Gefallene  befand  sich  seit  dem  17.  Juni  1914  im  Schutzgebiet  und  versprach  ein
tüchtiger  Beamter  zu  werden.

Ehre  seinem  Andenken!

Berlin,  den  18.  Juli  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Eisenbahntechniher  Moritz  f.

Nach  einer  hierher  gelangten  Meldung  ist  der  Eisenbahntechniker  bei  dem  Kaiserlichen
Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,  Landwehrmann

Herr  Emil  Moritz
am  18.  August  1915  an  Herzschwäche  infolge  Typhus  gestorben.
        <pb n="239" />
        W  197  2S

Die  Kolonialverwaltung  verliert  in  dem  Verstorbenen,  der  sich  seit  Juli  1914  im  Schutzgebiet
befand,  einen  jungen,  hoffnungsvollen  Beamten.
Ein  ehrendes  Andenken  ist  ihm  gewiß.
Berlin,  den  18.  Juli  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Deterinãrgehilfe  Paustian  .

Nach  einer  hierher  gelangten  Meldung  ist  der  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von

Deutsch-Ostafrika  beschäftigte  Veterinärgehilfe,  Gefreiter  der  Reserve
Herr  Gustav  Paustian
am  28.  Juli  1915  an  Schwarzwasserfieber  gestorben.

Der  Verstorbene  hat  die  Beschäftigung  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika
  erst  am  25.  März  1914  aufgenommen  und  sich  in  der  kurzen  Zeit  seiner  Tätigkeit  als
fleißig  und  zuverlässig  erwiesen.

Ehre  seinem  Andenken!

Berlin,  den  18.  Juli  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Regierungsbaumelster  Günther  1.

Nach  einer  erst  jetzt  hier  eingegangenen  Verlustliste  der  Schutztruppe  für  Kamerun  ist  der
beim  Kaiserlichen  Gouvernement  Kamernn  beschäftigte  Regierungsbaumeister  und  Leutnant  der  Res.
Herr  Kurt  Günther
am  18.  März  d.  Is.  in  Bata  (Spanisch-Guinea)  an  den  Folgen  einer  durch  Unglücksfall  erlittenen

Verwundung  verstorben.
Das  Kaiserliche  Gouvernement  verliert  in  dem  Verstorbenen  einen  tüchtigen  Beamten,  der
zu  den  besten  Hoffnungen  berechtigte.
Ehre  seinem  Andenken!
Berlin,  den  24.  Juli  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Dolizeimeister  Albat  fk.

Am  23.  Mai  1916  ist  der  Polizeimeister  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  Kamerun,  Vizefeldwebel
  der  Landwehr
Herr  Wilhelm  Albat
in  Zaragoza  an  Typhus  und  Gesichtsrose  verstorben.
Der  Verstorbene  befand  sich  seit  August  1908  im  Schutzgebietsdienste  und  war  als  tüchtiger
Beamter  geschägßzt.
Ehre  seinem  Andenken!
Berlin,  den  21.  Juli  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.
        <pb n="240" />
        G  198  20

Bureaugehilfe  Kandler  .

Am  13.  Juli  d.  Is.  verschied  in  Dresden  infolge  Herzschlags  der  Bureaugehilfe  beim

Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika
Herr  Walter  Kandler.

Der  Verstorbene  stand  seit  dem  Jahre  1906  im  Dienste  der  Kolonialverwaltung  und  hat
sich  gut  bewährt.

Sein  Andenken  wird  in  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  27.  Juli  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

 

Nachruf.
In  den  Kämpfen  in  Deutsch-Ostafrika  fand  den  Heldentod
der  Oberleutnant  a.  D.  Paul  Leitner,
eingezogen  zur  Verstärkung  der  Schutztruppe.
Ferner  verstarben:
von  der  Schutztruppe  für  Kamerun:

der  Oberleutnant  Ernst  Schneider  nach  schwerer  Verwundung,
der  Leutnant  der  Reserve  des  Feldartillerie-Regiments  Nr.  40  Kurt  Günther
infolge  Unglücksfalls;
von  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
der  Leutnant  der  Landwehr  Heinrich  Strube  und
der  Leutnant  zur  See  der  Reserve  Josef  Jaeger.

Das  Andenken  an  die  für  das  Vaterland  Gefallenen  bzw.  Verstorbenen  wird  hoch  in  Ehren
gehalten  werden.  In  treuer  Pflichterfüllung  voll  opferfreudiger  Hingabe  haben  sie  unter  den  denkbar
ungünstigsten  Verhältnissen  —  seit  Jahr  und  Tag  ohne  Verbindung  mit  der  Heimat  —  ihr  Leben
für  des  Vaterlandes  Ehre  eingesetzt.  «

Berlin,  den  14.  Juli  1916.
Reichs-Kolonialamt.  Kommando  der  Schutztruppen.
Allerhöchst  mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte  beauftragt:
Lempp,  Major.

E
        <pb n="241" />
        WV  199  20

 

Hichtamtlicher  keil  EEE——(r(J(J—J(J(cJ—

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Kussichten  für  die  Baumwollernte  in  Rußland.“)

Das  Baumwollkomitee  bei  der  Moskauer  Börse
hat  von  dem  Börsenkomitee  von  Kokand  folgende
telegraphische  Nachrichten  über  den  Stand  der  neuen
Baumwollsaaten  erhalten:

Kreis  Kokand.  Der  Umjang  der  Aubauflächen
unter  Baumwolle  wird  auf  etwas  größer  als  im
vorigen  Jahre  geschätt.  Angesät  sind  ahr.  85  v.  H.
der  in  Aussicht  genommenen  Anbaufläche.  Die  Saaten
sind  gut  aufgegangen.  Es  macht  sich  Arbeitermangel
bemerkbar,  die  Arbeiten  nehmen  aber  einen  guten
Fortgang.  Das  Wetter  ist  günstig.

Kreis  Andishan.  Hier  nimmt  der  Umfang  der
Anbaufhächen  zu,  obgleich  man  zur  Zeit  noch  nicht  angeben
  kann,  um  wi  ieviel,  er  größer  geworden  ist.  Angesät
  sind  bereits  65  v.  H.  der  gesamten  Anbaufläche.
Die  Saaten  gehen  verhältmismäheg  schwach  auf  infolge
der  niedrigen  Temperatur,  besonders  in  der  Nacht:
auch  zeigt  sich  Mangel  an  Wasser.  Die  Aussaat  ist  um
zwanzig  Tage  verspätet.  Seit  dem  21.  April  ist  indes
besseres  Wetter  eingetreten,  und  wenn  es  andanert,  so
wird  die  Verspätung  teilweise  wieder  eingeholt  werden.
Es  macht  sich  Mangel  an  Arbeitskräften  bemerkbar,
da  der  Zuzug  von  Arbeitern  aus  Kaschgar  abge-*)

  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1916,  S.  161f.

 

nommen  hat.  Die  Arbeitslöhne  betragen  1#  Nöl.  50  Kop.
bis  2  Rbl.  für  den  Tag  bei  freier  Kost.

Kreis  Namangan.  In  einer  Reihe  von  Gemeinden
  hat  die  Aubaufläche  unter  Baumwolle  im  Vergleich
  zum  vorigen  Jahre  zugenommen,  wie  in  der
Gemeinde  Kirgis-Kurgan,  wo  mit  dem  Behäufeln
der  Baumwollpflänzchen  in  gesteigertem  Maße  vorgegangen
  wird,  in  den  Gemeinden  Tjurja-  Kurgan
und  Achsy-Schagant,  wo  die  Acker  zur  Aussaat
fertiggestellt  sind,  und  in  der  Gemeinde  Kassan,  wo
man  mit  der  Aussaat  beschäftigt  ist.  In  den  übrigen
Gemeinden  des  Kreises  Namangan  ist  die  Anbaufläche
dieselbe  geblieben;  zum  Teil  isi  man  mit  der  Aussaat
beschäftigt,  in  vielen  Gegenden  sind  die  Saaten  schon
aufgegangen.  An  Arbeitskräften  fehlt  es  nicht.  Das
Wetter  ist  günstig.

Bezirk  Neu-Buchara.  Die  Anbaufläche  unter
Baumwolle  hat  im  Vergleich  zum  vorigen  Jahre  um

10  bis  15  v.  H.  zugenommen:  die  Aussaat  vollzieht  sich
günstig.  Die  selten  eintretenden  Regenfälle  haben  den
Saaten  nicht  geschadet.  Im  ganzen  ist  das  Wetter
günstig.

Bezirk  Kaita-Kurgan.
Baumwolle  hat  zugenommen
infolge  des  Regenwetters  verzögert.  Im  Kreise  Osham
haben  sich  Larven  von  Heuschrecken  gezeigt:  die  ergriffenen
  Maßnahmen  haben  indes  die  Gefahr  beseitigt.

(Nach  d.  Torg.  Prom.  (inzela  vom  8./21.  Mai  1916.)

Die  Anbaufläche  unter
Die  Aussaat  hat  sich

Vermischtes.

Betriebsergebnisse  der  französischen  fiolonlalbahnen
  vom  Jahre  1915.

Der  Vergleich  der  kilometrischen  Einnahmeziffern
für  die  Jahre  1915  und  1914  zeigt  den  erheblichen
Einfluß  des  Krieges,  der  sich  anscheinend  nur  auf  den
Inseln  Madagaskar  und  Reunion  nicht  geltend
gemacht  hat.

 

1915  1915  1914

Betriebs-  Rohei  hmen
länge  m  9  oheinnahmen

1.  Jan.  1916  im  ganzen  —

 

 

 

km  Frankenu
2063  10  803  843
2629  10  296  201  —
369  2  888  OCC6G6  78277  645
126  1  332  3502161  9611
615  3  01300  1900  6220
29  93  60297
30  —  —
Summe  5861  28  627067885
-rund
3900.%½

 

 

 

 

 

1915  /  1915  1914
obeinnahnen
Indo-China  r  das

im  ganzen  ##omeser.

Franken

 

 

 

 

 

 

Haiphong—Laokay  und
DJunnansen  6  710  61117847  9  016
Hanoi—  Vinh  1r  -..  -,-9-..-»
-—C[»»»Gwz»»  18500.;1.3«1-4.z--Ut—mu-1md«onqba.
  :k()004217151940
Saigon  #brubhe  .....  193315936063980
»unnnc...10803843
—  Betriebs-Westafrila
  länge
km
Dalar—St.  Louis  264  :3  185  002  12  065  15  385
Kayes-Niger  555  1  671  9055  018  324
Dahome  ..  294  787832  2679  3009
Ostdahome  80  150  8781386  2250
Guinen  660  2  04  3583  104  3602
Elfenbeinküste  315  698  5665  2218  3016
Thids—Kayes  417  1  715  1771193  5521
Kayes—Ambidedi  44  35  3091)  805  1380
Summe  262910  296  20  3  916
Sund
3133.  M.
(Nach  .Iournal  Officiel  vom  10.  Nir  191.)
        <pb n="242" />
        G  200  20

Literatur-Bericht.

Fürst  von  Bülov:  Deutsche  Polltik.  Berlin  1916.
Verlag  von  Reimar  Hobbing.  Gebunden  in  Leinen
7  4,  in  Halbleder  10  .#,  in  Ganzleder  (Liebhaberband)
  24  4.

Das  Werk  stellt  sich  als  umgearbeitete  Sonderausgabe
  der  politischen  Einleitung  dar,  die  der  Fürst,
vor  zwei  Jahren  für  das  grotfsangelegte  Sammelwerk
„Deutschland  unter  Kaiser  Wilhelm  II.“  geschrieben
  hat.  (Der  koloniale  Teil  dieses  Sammelwerks
  stammt  bekanntlich  aus  der  Feder  des
früheren  Staatssekretürs  Dr.  v.  Lindequist.)  Das
Vorwort  der  Sonderausgabe,  von  der  Tagespresse
eingehend  —  je  nach  der  Parteirichtung  mehr
zustimmend  oder  mehr  ublehnend  —  besprochen,
nimmt  zu  großen,  vom  Weltkrieg  aufgerollten  Problemen
  in  schr  bemerkenswerter,  viclfach  programmatischer
  Weise  Stellung.  Sodann  werden  der  Reihe
nach  bebandelt:  die  auswürtige  Politik,  Wehrkraft

 

und  Militarismus,  innere  Politik,  Parteipolitik,  Ost#
markenpolitik,  Wirtschaftspolitik;  ein  Schluhwort  katzt
das  Ergebnis  kurz  zusammen.  HDer  Verfusser  hat'  Ga,
wo  es  nötig  war,  durch  Zusltze,  Streichungen,  größere
oder  kleinere  Abänderungen  seinc  früheren  Darlegungen
umgesormt  und  den  von  der  blutigen  Weltkatastrobhe
geschaffenen  neuen  Tatsachen  angepat.  Fürst  Bülowr
ist  ein  Meister  der  Form  in  Sehrift  und  Wort.  Wer
dicse  „Deutsche  Politik-#  des  vierten  und  die  „Gedanken
und  Erinnerungen“  des  ersten  deutschen  Kanzlers  im
Geiste  nebeneinander  stellt,  ver  dann  auch  noch  aus
persönlichem  Erleben  heraus  die  Fürsten  Büloy  und
Bismarck  als  Redner  vergleichen  kann,  der  kommt
u  Ergebnissen,  die  in  mancher  Hinsicht  von  hohem
Psychologischen  Reize  sind.  —  Dus  Buch  des  Fürsten
Bülow  wird  selbstverstündlich  in  der  Bibliothek  keines
gebildeten  Deutschen  fehlen  dürken.  v  ·

 

BekaullvonllchekRedakteuksstkdeuItlchlamtlscheIcTcth

Ostar  Biesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  HSofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerel  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  069—71.
        <pb n="243" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

27.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  September  1916.  Nummer  165/I7.

Diese  Zeltschrift  eün  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monals.  Derseiben,  werden  als  Heheste  —l  die  mindestene  einmal
plertel  rlg  ers  enden:  „Mittcilungen  aus  den  deutschen  Seieiisshis  Herau  Ma  dse  Der
vlertelsäm  eliche  eneven  für  das  Kolonlalblatn  rorh  den  hiet  vbeiroon  ban  die  86  n  die  Bů  chl
  XK  4.—.  direkt  unter  Streisban  dur##  due.  ch  a)  .4  1  Veduechan  einschl.  der  deutschen
###  80  5  gie  und’  Osterresch.  Ungarn  b)  6.—  für  die  Länder  des  Weltpost  ziverelus.  —  5.  ulsiode  en  und  Anfragen  sed  an  die
Könialiche  Hofbuchhandlung  -  2a  st  Steiko  Mittler  und  Sohn.  Berlin  8W65,  Kochstraße  68—71,  zu  richten

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Personalien  S.  201.

Nichtamtlicher  Teil:  HKamerun:  Vierte  Verlustliste  aus  dem  Schuögebiet  Ramerun  S.  203.—  Liste  der  in
Spanien  internierten  Angehöôrigen  der  Schutztruppe  Kamerun  (einschl.  der  zur  Verstärkung  der  Schutztruppe  bei  Ausbruch
  des  Krieges  eingezogenen)  S.  204.  —  Liste  der  in  Spanien  internierten  Beamten  und  Zivilpersonen,  soweit  sie

nicht  zur  Verstärkung  der  Schutztruppe  einge  zogen  waren  S.  210.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Der  Nakaomarkt  in  Eruador  im  1  PVierteljahr  1916
S.  212.  Ein=  und  Ansfuhrhandel  der  Südafrikanischen  Union  1915  S.  213.  —  Frankreich  S.  211
Vermischtes:  das  Hamburgische  Nolonialinstitut  im  Winter  1916  17  S.  214.—  Liberia  S.  5°

Neuc  Literatur  (VI.)  S.  217.

HErr  Atcher  Teils  νννννννν,

Dersonalien.

Lachrufe.
Bezirksamtmann  Dr.  Stier  .

Einer  hierhergelangten  Nachricht  wird  entnommenl,  daß  der  Bezirksamtmann  beim  Kaiserlichen

  Gonvernement  von  Deutsch-Ostafrika
Herr  Dr.  Ernst  Stier

am  24.  Juli  1916  in  englische  Gefangenschaft  geraten  und  an  erhaltenen  Wunden  gestorben  ist.

Der  Verstorbene  befand  sich  seit  Dezember  1907  im  Schutzgebietsdienste.  Sein  Wirken  und
seine  ersprießliche  Tätigkeit  sichern  ihm  ein  ehrendes  Andenken  in  der  Kolonialverwaltung.

Berlin,  den  31.  August  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Distrihtskommissar  werner  F.

Nach  einer  hierhergelangten  Meldung  hat  der  zur  Verstärkung  der  Schutztruppe  eingezogene
Distriktskommissar  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Ostafrika,  Oberleutnant  der  Seewehr
Herr  Bruno  Werner
im  Gefsecht  am  Readaberg  gegen  südafrikanische  Brigaden  am  11.  März  1916  den  Heldentod

gefunden.

Der  Verstorbene  befand  sich  seit  Oktober  1897  im  Schutzgebietsdienste.  Seine  in  langjähriger
  Pflichttreue  dem  Schutzgebiete  geleisteten  Dienste  sichern  ihm  ein  ehrendes  Andenken  in  der
Kolonialverwaltung.

Berlin,  den  31.  August  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
o

de
Solf.
        <pb n="244" />
        G  202  2

Dolizeiwachtmeister  Piorr  k.
Nach  einer  hierhergelangten  Meldung  ist  der  Polizeiwachtmeister  beim  Kaiserlichen  Gouvernement
  von  Deutsch-Ostafrika,  Vizefeldwebel  der  Landwehr
Herr  Max  Piorr
am  16.  März  1916  an  Schwarzwasserfieber  gestorben.
Der  Verstorbene  befand  sich  seit  Febrnar  1910  im  Schutzgebietsdienste  und  hat  sich  als
ein  fleißiger  und  pflichttreuer  Beamter  bewährt.
Ehre  seinem  Andenken!
Berlin,  den  31.  August  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

DHolizeiwachtmeister  Wagner  F.

Nach  einer  hierhergelangten  Meldung  hat  der  zur  Verstärkung  der  Schutztruppe  eingezogene
Polizeiwachtmeister  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,  Sergeant  der  Landwehr
Herr  Joseph  Wagner

am  11.  März  1916  im  Gefecht  am  Readaberg  den  Heldentod  gefunden.

Der  Verstorbene  gehörte  vor  seiner  im  März  1913  erfolgten  Einstellung  in  den  Polizeidienst
des  Schutzgebiets  seit  Oktober  1910  der  Schutztruppe  an.  Er  war  ein  eifriger,  geschickter  und  pflichttreuer
  Beamter.

Ehre  seinem  Andenken!

Berlin,  den  31.  August  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Dolizeiwachtmeister  Sidorn  F.

Nach  einer  hierhergelangten  Meldung  hat  der  zur  Verstärkung  der  Schutztruppe  eingezogene
Polizeiwachtmeister  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,  Sergeant  der  Landwehr
Herr  Gustav  Zidorn
in  dem  vom  18.  bis  21.  März  1916  bei  Kake  gegen  Engländer  stattgefundenen  Gefecht  den

Heldentod  gefunden.
Der  Gefallene  befand  sich  seit  dem  17.  Angust  1913  im  Schutzgebiete  und  hat  sich  als  ein
tüchtiger  und  pflichttreuer  Beamter  bewährt.
Ehre  seinem  Andenken!
Berlin,  den  31.  August  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

 

Soweit  bekannt  geworden,  sind  weiterhin  —  pgl.  zuletzt  „Deutsches  Kolonialblatt“  1916,
Nr.  10/11,  S.  134  —  die  nachstehenden  Beamten  des  Reichs-Kolonialamts  durch  Verleihung  des
Eisernen  Kreuzes  ausgezeichnet  worden,  und  zwar:

des  Eisernen  Kreuzes  2.  Klasse:

Leutnant  der  Landwehr,  ständiger  Hilfsarbeiter  Regierungsrat  Fischer,
Geheimer  expedierender  Sekretär  Kruse,
Geheimer  Kanzleiinspektor,  Zahlmeister  Michaelis.
        <pb n="245" />
        W  203  20

 

Eichtamtlicher  Teitm

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  tellweise  nur  mit  Onellenangabe  gestattet.)

Koamerun.

Dierte  Derlustliste  aus  dem  Schutzgebiet
Kamerun.“)
1.  Gefallen:

Offizier-Stellv.  (Pflanzger)  Erust  Bock.  2.  12.  15  bei

Waffenmeister  Adam  Lotter,  8.  10.  14  bei

am  Sanga.

Diembe

Sergeant  d.  R.  (Naufmann)  Eisfeld.  16.  12.  15  bei
Kilometer  208  der  K.  M.  B.
San.  Sergeant  Wilhelm  Meßmacher  8.  (Monatsangabe

  sehlt)  1914  bei  Putus  am  Oscho.
Ut  ter  d.  M.  Rols  Jaeger,  8.  10.  14  bei  Djembe  am
besteier  d.  L.
östl.  A  .
Gefreiter  d.  R.  (San.  Eehilfe)
15  bei  Mungu-S
-  d.  R.  (Kaufmann)  Emil  Bauer,  23.  10.  14
bei  Dehane.
Gefreiter  d.  R.  Wünsche,  19.  9.  15  bei  Rsom.
Matrose  v.  Dampfer  „Kamerun“  Karl  Schlichting.
20.  12.  14  bei  Lobetal.
Reservist  (Kaufmann)  Robert

(Raufmann)  Engen  Pilg,  22.  12.  15

Hermann  Runde,

Steinforth.
2.  Gestorben:

Oberleutnant  Ernst  Schneider,  16.  1.  16  in  Ngoa
am  Rampo  an  Lungenentzündung  verstorben,  nachdem
  er  am  7.  11.  15  leicht  u.  am  1.  12.  15  schwer
verwundet  wurde.

Leuunant  d.  R.  Kurt  Günther.  18.  8.  16  in  Bata

Span.  Guinea)  durch  Unglücksfall  erlittenen  Verzing
  erlegen

Bizefeldw.  d.  L.  (Velleimeister  Albat,  23.  5.  16  an
Typhus  u.  Gesichtsr

Sergeant  d.  R.  Vi#anzer)  Torgany,  15.
Fharzwosterfieber  in  Zaragoga.

Utfsz.  d.  L.  (uanimam  Otto  Binder.  11.  11.
Lersschwöch

Utssz.  d.  (GEhachtmeistey)  v.  Cgiezewski,  1.  2.  16
an  Schwarzwasserfieber.

Utisg.  d.  R.  (Pflanzer)  Waldemar  Pilz,  8.  5.  16.  an
Schwarzwasserfieber  in  Alcala  de  Henares.

San.  Ultffz.  d.  (Sau.  Gehilfe)  Karl  Nießlein,
1.  2.  16  an  Shiolan  in  Punta  Ebonda.

Gefreiter  d.  L.  (Naufmann)  Plas.  10.  3.  16  an  Herzschwäche
  in  Santa-Isa

Gefreiter  d.  R.  (Kaufmann)  ter.  19.  4.  16  an
zachwarzwassersieber  an  Bord  des  Dampfers  „Catauna


5.  16  an

15  an

Gefreiter  d.  R.  zur  Nedden,  6.  10.  15  an  Herzschwäche.

Gefreiter  (Seemann)  Mübel,  20.  12.  15  an  seiner

erlittenen  Verwundung.
Obermatrose  d.  L.  (genn  Karl  Postler,  14.  10.  14
an  Schwarzwasserfiebe

)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1916.  Nr.  2.3,  15  ff.

 

Soldat  (Relluer  v.  Dampfer  „Namerun")
7.  10.  15  an  Schwarzwasserfieber

Kaufmann  Groenewald,  nach  Augabe  einer  zurückgekehrten
  Krankenschwester  gestorben

Nach  Mitteilung  der  frangz.
siorben:
Kriegsgefangener  Lad  nen.  25
mey  an  Schwarzwasserfieber.
Kriegsgefangener  Erich  Schmidt,  3.  6.
mey  an  Schwarzwasserfieber.
Kriegsgefangener  (Feldw.  d.  Beurl.  Standes)  Georg
S##d  idt,  20.  6.  15  in  Cotonon  an  Schwarzwassere

Aeegefangener  g4r  d.  Beurl.  Standes)  Se-"
  Wolf.  4.  7.  15  beim  Baden  im  Binderfluß
rimumlen.

Henke,

Regierung  sind

5.  15  in  Abo=15

  in  Abo-=3.

  Verwundet:

Waffenmeister  Lua  Bähr.  1.  12.  15  schwer  bei  Kram.
zeorg  Kabiv,  6.  9.  14  leicht  bei  Nsanatang.


Bizefeldw.  d.  Beurl.  Standes  Fritz  Schweckendick.
Juni  1915  an  der  Edeastraße  verw.

Vizefeldw.  d.  L.  (Polizeimeister)  Bruno  Häschel,
Juni  1915  an  der  Edeastraße  verw.

Sergeant  Andreas  Schumann,  Juni  1915  an  der
Edeastraße  verw.

Sergeant  Simon  Zylka,  26.  10.  14  schwer  bei  Ebom.

(Gollamta-Assistent,  Bruno  Dittrich,
8.  10.  4  Eiac  t  bei  Dje
ergeant  d.  i  Aewbebauey  Stephan  Förstenberg,
12.  15.

*#i  d.  R  (Pclan;e1)  Albert  Osten-Lasch,  28.  9.  14
leicht,  schon  einmal  gemeldet  am  5.  1.  15  bei  Eden
verw.

Gefreiter  d.  R.  (Landw.  Gehilfe)  Wilhelm
9.  12.  15  leicht  am  Monang-Wege.

Gefreiter  d.  R.  (Kaufmann)  Topp,  8.  10.
bei  Djembe.

Reservüsg  (Zollamts-Assistent)  Karl  Seitz,  21.
leicht  bei  Ukoko.

Bollassistent.  Mobert  Geschwendt,
bei

Stock,
14  leicht
10.  14

22.  8.  14  schwer
gelläsgsicn  üngelbert  Steiner,
NRsanakang.
4.  In  Gefangenschaft:
Hauptmann  Ernst  v.  Naben,  bei  Übergabe  von  Mora
in  engl.  Gefangenschaft.
Hauptmann  Siegfried  Kallmeyer,  bei  Übergabe  von
Mora  in  engl.  Gefangenschaft.
Oberfenerwerker  Hermann  Fuchs,  27.F.  14  bei  Duala
in  Gefangenschaft.
Oberfeuerwerker  Richard  Hopp.  27.9.  14  bei  Duala
in  Gefangenschaft.
Waffenmeister  Heinrich  Shannknnebel.
nala  in  Gefangenscha
Waffenmeister  Konrad  schaite“  27.  H.
in  Gefangenschaft.

6.  9.  14  schwer  bei

9.  14  bei
14  bei  Duala
        <pb n="246" />
        204

Sergeant  Paul  Henschel,  27.  9.  14  bei  Duala  in
Gefangenschaft.

Vizefeldw.  d.  L.  (Polizeimeister)  Friedrich  Pätel,  in
engl.  Gefangenschaft.

San.  Feldw.  Loreng  Weißenberger,
fangenschaft.

Bigefeldw.  Franz  Steffens.  in  engl.  Gefangenschaft.

Polizeimcister  Wilhelm  Weiß,  in  engl.  Gefangenschaft.

Bizefeld  Georg  Haußmann.  in  grn  Gefangenschaft.

9.

in  engl.  Ge- 



Sergear  ar  Röder,  28.  9.  14  bei  Duala  in  frang.
WWr  sa  e

litffz.  Emil  Ruoff.  27.  9.  14  bei  Duala  in  frang.
Gefangenschaft.

Iltsg.  Felix  Runge.  27.  9.  14  bei  Duala  in  frang.
Gefangenschaft.

Utffz.  Paul  Sanders,  28.  9.  14  bei  Duala  in  franz.
Gefangenschaft.

Utffz.  d.  R.  (Gouveru.  Sekretär)  Eisenhut,  28.  10.  15
ei  Bagam  schwer  verw.  in  engl.  Gefangenschaft.

 

lrz.  d.  L.  (Sekretär)  Albert  Bieber,  Ende  Dezember
  1915.  in  Gefangenschaft.
Masch  Maan  Wilhelm  Laußmann=  28.  9.  14  bei

ala  in  frang.  Gefangensch
Monsch-  Man#  (Ingenieur)  Mä
n  engl.  Gefangenschaft.
Oberheizer  Wilhelm  Rose,  27.  9.
fangenschaft.
Ing.  Oberapplikant  Wilhelm  Rottgardt,  28.  9.  14
in  franz.  Gefangenschaft.
Gefreiter  Friedrich  Schaack,  27.  9.
fangenschaft.
Gefreiter  Friedrich  Rösener,  27.9.
in  frang.  Gefangenschaft.
Gefreiter  Louis  Rosenthal,.  27.  9.
in  frang.  Gesangenschaft.
Obermatrose  August  Sauerland,  28.9.  14  bei  Duala
in  frang.  Gefangenschaft.
Obermatrose  d.  N.  Werner  Nechel,  26.  9.
Duala  in  kranz  Geiangenschaft,
Fülsillen  Paul  Böttche,  14  bei  Duala  in  franz.
Gesungeuschaft.
Seesoldat  d.  Beurl.  Standes  (Katasterzeichner)  Heinrich
Hirsch,  25.  8.  14  bei  Archibong  vermisßt.

—i-n  28.  10.  14

14  in  franz.  Ge-14

  in  franzg.  Ge-14
  bei  Duala

11  bei  Duala

14  bei

An  Bord  des  in  Newportnews
Hilfsschiffes  Appamerso

Waffenmeister  Gustav  #en.
Sergeant  d.  Beurl.  Standes  (Geologengehilfe)  Alfons
Ren;  am  4.  11.  15  bei  Banjo  schwer  verw
litifz  d  Beurl.  Staudes  Otto  Bode.
Walter  Danielsen.
dernheer  "  Veurl.  Standes  Larl  FlGiedenhöfft,
ler

internierten
befinden  sich  folgende

Ge
GEr  eerpoit  Erich  Scherle.

Elste  der  in  Spanien  internierten  fngehörigen  der

Schutztruppe  Kamerun  (einschl.  der  Jur  Verstärkung

der  Schutztruppe  bei  Kusbruch  des  krieges  eingezogenen).


In  Madrid:

Oberstabsarzt  Prof.  I#r.  Karl  Kleine,  geb.  14.
in  Stralsund.

Leutnant  d.  Res.  Gerichtsassessor  Dr.  Friedrich  Havemann,
  geb.  19.  10.  80  in  Ritterhude.  (Im  Krankenhaus
  Madrid  nach  Malaria.)

Gefreiter?  Pflanzer  (Schweiger)  Ashaner.

5.  69

 

In  Zaragoza:
Nommandeur  der  Schutztruppe.  Oberstleutnant  Carl
immermann,  geb.  7.  64  in  Lanziendenn
Mao  Konrad  Ogedicke,  geb.  17.  3.  73  in  Pforta.
Hauptmann  Günther  v.  Hagen,  geb.  1.  11.  84  in

Hauptmann  (Juf.  Regt.  Nr.  166)  Willibald  Lüders,
geb.  3.  10.  86  in  Magdeburg.  29.  10.  15  durch  Unarltsfau-
  verletzt,  schwere  Schädelverletzung.  kompligierter

  Knochenbruch.
Hauptmann  Richard  Fehn,  geb.  15.  1.  55  in  Nürnberg.
Heinrich  Tamm,  geb.  28.  7.  87  in  Orten-Oberle

  nan  Murt  Aloas  geb.  19.
.  15  leicht  v
re  en  Dr.  Otto  Käele,  geb.  11.  2.

5.  90  in  Danzig.

76  in  Bilsg.


i-*-  d%%  Lalwein-  geb.  4.  7.  73  in  in  Gumbimen.
arl  Roesener,  geb.  24.  12.  79
Gelnstan-Stabsargt

  nr  Walter  Fischer,  geb.  1.  12.
Schlochan

Oeteableister  Adolf  Bock,  geb.  26.  11.  69  in  Gelnhausen.


Hauptmann  a.  D.  (Pftanzungsleiter,  Frhr.  Ludwig
Stein  v.  ausnie:-  geb.  2.  3.  68  in  Darmstadt.
Oberlentnant  g.  S.  d.  R.  Elcitans  .  Fritz  Dauneil,

  geb.  15.  4.  77  in  Stendal.
Oberleumant  d.  R.  (Postassistent)  Otto  Finger,  geb.
27.  10.  75  in  Freiburg  a.

Leutnant  d.  R.  (Pflanzungsleiter)  Willibald  Brendel,
geb.  30.  5.  85  in  Klein-Röhrsdorf  (Schulterschuß,  r
Armlähmung).

Veutnant  d  R.  stiiteru  Fritz  Paul  Klimowit,  geb.
26.  7  in  Graudenz.

Lentnamn  “  Gnalen.)  Erich  Wolff,  geb.  26.  12.
82  in  Aachen.

Leutnam  d.  R.  (Kaufmann)  Friedrich  Kipp,  geb.
20.  3.  85  in  Unna.

Leumant  d.  N.,  Hs.  Regt.  Nr.  5  (Sekretär)  Mar  Hoff-78

  in

mann,  geb.  29.  7.  79  in  Berlin,  28.  11.  15  l.  verw.
Leutnant  d  R.  Giessor)  Eberhard  Niedermeyder,
eb.  2.  81  in  Berlin.

Leutnant  n.  zn  (Reg.  Landmesser)  Hermann  Gröpke,
ge  B.  3.  85  in  Neustadt/Hann.

Leutnant  d.  R.  (Postassistent)  Friedrich  Stüber,  geb.
8.  6.  83  in  Verden.

Leutnant  z.  S.  d.  R.  ¶Schinsoffigier)  Hans  Geu,  geb.
10.

6.  83  in  Berli

öberleuinamt  d.  "  (Assessor)  Paul  Lange,  geb.
80  in  Erf

Leunum  d.  R.  Weesior)  Paul  Dettinger,  geb.

1.  8.  81  in  Hohenstaufen
Leutnant  d.  R.  (Rechtsanwalt)  Walter  Salomon,  geb.
5.  82  in  Meseritz.
Lentnant  d.  R.  (Bezirksrichter)  Fritz  Litter,  geb.
13.  11.  82  in  Bautzen.
Feldw.  L1.  (Zollaufseher)  Fritz  Erner,  geb.  27.  8.  79
in  Wilhelmshaven.
-  Li.  (Polizeimeister)  Ernst  Kaminski,  geb.
4.  84  in  Nakel.
Olerar#m  d.  R.  Dr.  (Reg.  Arzt)  Haus  Rantenberg,
eb.  2.  1.  79  in  Königoberg
Feldarzt  Dr.  (Bahnarzt)  Friehrich  Weise.
Assist.  Arzt  d.  R.  Dr.  (Reg.  bArKI  Johannes  Kirschstei
  eb.  2.  6.  83  in  Altsta
zunterschin-  Ernst  Mehlig  aus  Keichenbach.
Offig.  Stellv.  Joses  Geßler  aus  Mucken.
BVizefeldw.  Franz  Schmidike  aus  Dawillen  (Schädelbruch,
  Lähmungserscheinungen  links).
Feldw.  Mar  Schmidt  aus  Sömmerda.
        <pb n="247" />
        W  205  20

Feldw.  Friedrich  Bales  aus  St.  Johann.

Bruno  Herzberg.

Paul  Ernst.

Sau.  Feldw.  Karl  Gebhardt  aus  Liedingen.
-  Hermann  Heutze  aus  Schönfließ.

Waffenmeister  Heinrich  Eichenhofer  aus  Straß-Waffenmeister.

  Otto  Bähr  aus  Dirschau  (Armschuß,
Sbereiian  des  l.  Ellenbogengelenks).
fiz.  Stellv.  (Polizeimeist.  Jse  ühler  aus  Elberfeld--
  ahl  aus  Leipzig.
(ondw.  Assess.))  Kaa  v.  Versen  aus
Weißenburg  i.  Els.
Vizefeldwe.  Mn  Johann  Weicker  aus  Lich,
Vi  egue  Woligeimeister  Ernst  Gruber  aus  Coburg.
Friedrich  Lehmann  aus
Pannaugen,  Kr.  Labian.“
Vigefeldw.  (Poligeimeister)
Luckenwalde.
Vigefeldw.  (Polizeimeister)  Ernst  Jonat  aus  Jänischken,
Mr.  Inster
Vihefeldw  Pwei  galuhust  Ditt  rich  aus  Allenstein.
arlKamphausenaus  Rheydt.
slen  Müller  aus  Cöllun  bei

Richard  Lehmann  aus

Bautzen.  6
Vizewachtm.  (Reg.4
b.  Magdebur
Vizefeldw.  (Polizeimeister)  Karl  Pape  aus  Hoym.
(Sekretär)  Reinhold  Conrad  aus  Liebsdorf,

r.  Altkirch.  Ob.  Elsa
izeeld.  (Reg.  Lehrer)  Walter  Jesper  aus  Nickel-Landmesser)

  Ernst  Bünger  aus  Burg

#iseselais-  (Polizeimeister!  Adolf  Rönig  aus  Ipnehoe
zeitrige  Sehnenscheidenentgündung,  Versteifung  d.  r.
Hand).

San.  Feldw.  d.  L.  (Laz.  Verwalter)  Ignau  Niedermen


Azefehr.  (Poligeimeister,  Friedrich  Hubert
Liliendorf.  Kr.  Strelnow

Sergeant  (Kanfmann)  Palter  Schlegel.

Albert  Schniegenberg
-  Gzeree  Wilhelm  Körfgen  —8  Emme.
rich  a.  Rh.

Ser  feant  (Schachtmeister)  Herm.  Domke.

(Kaufmann)  Herm.  Damköhler.
-  Paul  Lemmermann.
-  Oskar  Pirotte.
-  Reinhold  Mener-(Masch.
  Schlosser,  Franz  Soba
(Reg.  Landmesser)  Mar  Minkelmann  aus
Feldberg  i.  Meckl.

Sergeaut  landy,  Assist.)  Otto  Weber  I  aus  Hannover.

-  (Kaufmann)  Richard  Wolf.

(Seemann)  Ludwig  Hoegel.

-  Frang  Schubert.

O  Erich  Oerte

Gstanzungaasistem  röbsinosg.

*  (S  esemeder

-  (7)  —*  Her
-  (Kaufmann)  Lanss  Nadtte.
-  Bruno  Schmidt.
-  (Pflanzer)  Michard  Franz.
-  Paul  Müller.
San.  Zergeani  (Kaufmann)  Paul  Keller.
Prospektor)  Luzian  Grosse.
niierofni  (aufmann)  Herm.  Draendorff.
-  Franz  Hellerbach.
Karl  Zillhardt.
Georg  Lehmann.

aus

 

 

2

 

uitif.  (Kaufmann)  Heinrich  Topp.
-  s  Sedt.
-  dar  Ehrhardt.
-  Johannes  Perau.
-  Heiurich  Schmidt.
-  Wilhelm  Fischer.
(Tischler)  Willy  Vogler.
-(Kaufmann)  Wilhelm  Henze.
-  -  Hans  Richter.
Karl  Beher.
Wahle.

  
   
  

kirl.

(linke
aus  Zuchan,  Kr.  Kalbe.

 
  

Franz  f.
Gustav  Lemke.
(eilnen  Otto  Holtfoth.
Wilhelm  Reichman
7  August  Schmeißer  aus  toterhaesseler,
dertt  tsbercta.
-  o  Mülle
-  Hechmkcy  Bernhard  Lotdcz
1  Cortländer.
San.  lufft-  deilgei  Otto  Spitzner  aus  Chemnit.
-  Friedrich  Schoel  aus  Wilkendorf.
  O.  Pr.
(Kaufmann  Eumke.
7nn  (Rechn.  Führer)  Willy  Wedelind.
Oberfenern  -  Eugen  Bosch.
Oifz.  Stelle  (Pol.  Mstr.  Eberhard  Schoenemann  aus
Wernigerode  a.  H.
u  Mstr.)  Johannes  Junge  ans  Stelle,
Norderdithmarschen.
s—  *  ar  Neumann  aus  Herwögsdorf
  nitz.
(Pol  —  Veonpr  Clausen.
(Naufmann)  Jonny  Oellerich.
Vigefeldw.  (Pol.  Mstr.)  Karl  Haal  aus.  Sulzern.  Ob.  Els.
-  Bankvorsteher)  Imanuel  Eitle.
-  (Pol.  Mstr.  eiioehin  vo  12.  151.  verw.
F  ied;  rich  F
-  (Pol.  Mstr.  r-  Maranardt.
San.  Vizefeldw.  (Mil.  Anw.)  Hermann  Weiland.
-  -  (Leilgehilfe)  Bilhelm  K  anen"  n  aus
Basberg.  Kr.  .
Oemt  (Ingenieur)  Otto  D  Dollwi
(Wegebanuer)  Stephan  Förstenber  9  aus  Krenzeber-Eichfeld.

(Kaufmann)  udolf  Sparmann.
Heinrich  Maasen.
Milh.  Ackermann.
Kurt  Braner.
t  Ewald  Müller  aus  Dittersbach  i.
Schl

  

 

*
?  Theodor  Gerboth.
(Landwirt)  Dito“  Brombach  aus  Riedmatt,
Gem.  Karsa
(Förster)  ur  RMeinhardt  aus  Bayreuth.
(Maurerpolier)  Wilh.  Koser.
(Zollassistent)  Engelbert  Steiner  aus  Rathshausen
  (Württbg.)
(Kaufmann)  Kurt  Zeuß.
-  (Heilgehilfe)  Willy  Fabian  aus  Berlin.
O  Willy  Lindner  aus  Grüna.

*i1

Paul  Eicke  us  Berlin.
(Kaufmann)  Arthur  Wülfken

Ttffz.
:=  (EArb.  Aufseh.)  Rudolf  LHeinch  aus  Fünfeichen.
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        G  206  20

Utffz.  geerednruh  Eduard  v.  Hein.

-Erich  Heidtmann.

=  (Bur.  Assist.)  Mar  Skorra  aus  Langenbielau.
Johann  Meyer.
(Wegebauer)  Josef  Hierl  aus  Leonhard  (B.).
(Kaufmann)  Willy  Hebebrandt.
Karl  Eugen  Schmidt.
(Kanimam)  Paul  Vollbrecht.

Wilhelm  Stellbrink.
r.  -  Ernst  Albrecht.
-  (Sau.  Geh.)  Ernst  Hoffmann  aus  Königewusterhausen.


(Raufmann)  Carl  Evers.
Alsons  Sommer
(Monteur)  Gufto“  Wiede.

Paul  brceetn  in.
(Schachtm.)  Georg  Kraue.
(Lok.  Führer)  Willy  Beutel.
(Kaufmann)  Ernst  Wülfing.
-  Georg  Schüning.
-  Ernst  Friedr.  Bremermann.
(Landw.  Geh.)  Wilh.  Stock  aus  Grabow,  Kr.
Kamin.
(Pflanzer)  Eduard  Muth.
(Kaufmann)  Karl  aes  de  Beaulien.
Hans  B
(Masch.  Schlaßer)  H.  M.  B.  Karl  Briede.
(Kaufmann)  Walter  Fritsche.
Ellhard  Meyer.
San.  Geh.  (Heilged  Ludwig  Balk  aus  Berlin.
Ernst  Müllenschläder

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Ldstm.  cnankelsdelh  #art  Gröschner.
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Hah  ur  Fontes.
Wilo  Barends.
Arthur  Göpfert.
ESchachtm.  s)Max  Sühr.
Willy  Schmidt.
-  Karl  Liehr.
-  Hermann  Reuther.
(Caufmany)  Berthold  Menzenberg.
(Schachtm.)  Gerhard  Wind.
(Dipl.  Iug.)  Ludwig  (Wilh.?)  Bartling  aus
Hannovber.
Hermann  Müller.
(Kaufmann)  Erwin  Binder.
Paul  Grüderich.
(Schachtn.)  Makarius  Krauth.
San.  Sold.  Heilgehilfe)  Anton  Bogda  nowie
Julius  Anders
.  *  itaufmam)  Otto  Gebers.
Willi  Hoffmann.
Cchachmn)  Frang  Masur.
#izefeldw  (Kaufmann)  Rudolf  Hoerdeman  n.
Sergt.  (Schiffs-Ing.)  Seemann.
Gefr.  (Kaufmann)  Ernst  Meyer.
Walter  Guddas.
Bithelm  Albrecht.
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.  et  lgeh.)  cSimon  Streitwieser  aus

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Offz  we,  Liat.  Leiter)  Ernst  Mellenthin  aus

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Vigzesellw“  (Zollgeh.)  Wilhelm
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Vizefeldw.  Schneider.
Sergt.  (Kaufmann)  Hubert  Bom
utffz.  (Kaufmann)  Rudolf  a.  Bomke.
-  Friedrich  Wolff.

Mellenthin  aus

 

Utffz.  (Monteur)  Wellerschmidt.
:H[([Kaufmann)  Hoemkl

Gefreiter  d.  L.  (atfeenn  Quandt  am  24.  15
bei  Gele-Oundi  verw

Utfiz.  (Schachtmeister)  Multerer.
(Kausfmann!  Leymann.

Gefreiter  (Kaufmann)  Edwin  Buhbe.

Leutnant  d.  L.  II  (Bez.  Amtmann)  Arthur  Stollé,

geb.  19.  11.  72  Mühlheim  a.  Rh.
Gefreiter  (Reg.  Baumeister;  Martin  Andreä  aus
Göppingen.

u  Sinan  Tir)  Wilhelm  Barche  aus  Soest.
d.  R.  (Sekretär)  Albert  Glück  aus  Friedberg  i.  H.
Fiieedn  ro%  R.  (Sekretär)  Wilhelm  Gehrts  aus

rom

Utffz.  (Minsten)  Ernst  (Erich)  Conrad  aus  Hamburg.

Gefreiter  (Techniker)  Karl  Schulte  aus  Attendorn.

Vigefeldw.  d.  NR.  (Entomologe)  Hans  Dr.  Gläser  aus

Zwickau  i.  S.

Gesreiter,  (Landwirt)  Friedrich  Ehmke  aus  Schleswig.

Gefreiter?  (Kaufmann)  Friedrich  Aßendor

Sergt.  (Pflanger)  Bernhard  DHamann.

Solde  (Kaufmann)  Erich  May

O  Wilhelm  Pelizäus.

*5  (Landmesser)  Richard  Schubert.

Utffz.  d.  L.  (Eisenb.  Assistent)  Wilhelm  Koopmann
am  8.  1.  15  schwer  verwundet,  befindet  sich  im
Hospital  Zaragoza  (Fußschuß).

Sergt.  (Kaufmann)  Reinhold  Brunk  wegen  Typhus
im  Hospital  Zaragoza.

 

In  Pamplona.

Hauptmann  Lar-  Adames,  geb.  28.  3.  77  in  Hembowig
einrich  v.  Haustein,  geb.  13.  7.  85  in

Neustadt.

Oberlentnant  Rudolf  Bier,  geb.  3.  11.86  in  Freibergi.  S.

-  Exust  Distler,  geb.  27.  7.  89  in  Mähring.
Hauptmann  a.  D.  (eg.  Rat)  Franz  Schlosser,  geb.
.  11.  72  in  Schwa

ges  d.  R.  (Bez.  Leueer)  Lothar  Frank,  geb.  27.  5.75
in  Charlottenburg.

Oberleutnant  d.  R.  (Obersörster)  Hans  Reder,  geb.
12.  7.  78  in  Schöllkrippe

Leutnant  d.  R.  prrtrsi  Oskar  Obermaier,
e  .  in

ven  d.  R.  (Beg.  *2  Paul  Eltester,  geb.
2.  2.  79  in  Düsseldo

Leutnant  d.  R.  eroion  Karl  Koch,  geb.  13.  2
Frankfurt  a

Leutnant  d.  50  enieur)  Roderich  Fick,  geb.  16.  11.86
in  Würzburg

Leutnant  d.  R.  Forstaffeiion  Wilhheh  Pfitzenmayer,

eb.  21.  10.  85  in  Neuenstadt

Stabsarzt  Günther  Irr.  udn
Eisenach.

Stabsarzt  d.  R.  Martin  Dor.  Mayer,  geb.  8.  6.  76  in

82  in

geb.  1.  5.  80  in

ipperg.
iiee  a.  D.  (Reg.  Argt)  Wilhelm  Eckhardt,  geb.

11.  75  in  Calden.
uninn  d  R  Weg  Argt)  Wilhelm  Dr.  Grau,
geb.  göberg.
Nar  St.  -  eer  .  Geu  Argt)  Johannes  Zschucke,
20.  7.  87  in  Dresde

1n  Kari  Klinkert,  Fob.  10.  11.  70  in  Cameng.

ffz.  Stellv.  (Polizeimeister)  Gustav  Helmchen  aus
Steinberg,  Kr.  Neutomischel.

Offz.  Stellv.  (Zoll-Ass.)  Otto  Siebrandt  aus  Braunschweig,
  am  26.  11.  15  bei  Eboa-Eboko  schwer  verw.

Obz  Stellv.  (Assistent)  Max  Hartig  aus  Wurzen.

(Polizeimeister;  Emil  Schulz  aus  Remlingrade.
        <pb n="249" />
        G  207  20

Oiis-  Stellv.  Rödel.

(Polizgeimeister)  Karl  Schau  aus  Oberhaan.
San.  Vizefeldw.  Karl  Siebert  aus  Giesendorf.
Vizeseldw.  Max  Paul  ##  er.
Vizefeldw.  (Poll  binleister)  Mon-  Reh  aus  Meißen.

San.  Pernt.  (Sanitätsgeh.)  Wilhelm  Trorler  aus
Verli#

Uizeseldw.  Fritz  Schweckendick.

Feldw.  (Poligeimeister)  Mathias  Simwell  aus
Hüttersdorf.

San.  Bigeseldw.  (Sanitätsgeh.)  Gustav  Abraham

aus  insor  Kr.  Flatow

San.  Bizefeldw.  geachsne  -  )  Paul  Born  aus  Erfurt.

Aigefeldw.  Friedrich  S

Bigefeldw.  Poltzeimenstr  #ithen  Osbiersti  aus
Gelsenkirchen,  am  8.  11.  15  bei  Mato

San.  Vizefeldw.  (Lazarett-  dalgobeich  #une  Poute  aus
Laasnig,  Kr.  Jauer.

Sergt.  Friedrich  Vöhermann.
Friedrich  Gödeck

Secht.  (Wegebauer!  Verahard  Brüning  aus  Rheine

(
Sergt.  (Aufseher)  Robert  Suhr.
5  (Förster)  Julius  Fraude  aus  Bimberg,  Kreis
serlohn.
Sergt.  „Maurer)  Nikolaus  Frank  aus  Maunerkirchen.
"v*  K

-Max  Kerber.
(TAssistent)  Karl  Krause  aus  Röderau.
Adolf  Leouhardt
.  Erich  Petersen.
-  ghieen,  Armin  Pilz.
-HPBaul  Höt
Cetehesitzer)  Lene  Conrad  Mallet.
Conrad  Poll
Heinrich  V-“  rwerk.-Alexander
  Froning
(Besitzr)  Joief  Scheniol
ard  Albrecht.
-  tingn  Diettrich  Meyer.
San.  Sergt.  Oettin
Sergt.  Leo  Eichelbesger.
-Alfred  Scheibe.
DOskar  Woelke.
brunee  (Sanitätsgeh.)  Max  Denuschel  aus  Alt-Bolssen

*  t.  (Sanitätsgeh.)  Karl  Kammel  aus  Eichtätt

Feuerw.  (Zollauffeher)  Robert  Geschwendt  aus  Kaukweth-Kludszen
  Ostpr.
Sergt.  (S  erretär  Karl  Weinhardt
hal  a.  Harz.
herpt  15  (  uekretär)  Adolf  Grumbacher  aus  Ebingen
ürtt
Sergt.  cire,  Anton  Eckert  aus  Vrombach  a.  M.
(Amt  Werthein
Sergt.  Willi  we
*  Ernst  Schack.
Peter  Duborg.
Franzg  Panke.
Mechaniker)  Karl  Schloßmacher.
deopold  Grollmi
Mechaniker)  Alber-  Mersebach.
Hermann  ldtke.
(Kaufmann)  giilhelm!  "  mmel.
er.

(Techniker)  Larl
-  #Wkukter  aus  Biebrich  a.  Rh.
(##egebaner  Soohlines  Landwehr  aus  Schinkel,
Kr.  Osnabrü
Ob.  Bootsm.  iät  Gssiltent)  August  Ohnesorge  aus
Görmar  b.  Mühlhau
Utffz.  Karl  Arthur  SrKE  .

„

aus  Claus- 



 

E——5

 

IIfg.  Erich  Michaels
(Kaufmann)  guntr  menet
Ludwig  Fra
Gmnhncn  rndnh  w“  Hayduck,  am  7.  11.  15
bei  Kilometer  180  v
litffz.  (Aufseher)  ues  Eggeling.
Utffz.  Adolf  Lore
-Hermann  Schindbelm.
Bootsm.  Maat  Bernhard  Kellner.
Utffg.  (Kaufmann)  Erich  Franke.
:  (Zimmermann)  Robert  Sauer.
:Ernst  Kahle.
San.  Utffg.  (San.  Geh.)  Kurt  Keppke  aus  Berlin.
Utffz.  Adolf  Guthenke.
(Landw.  Geh.)  Gottlieb  Walther  aus  Herrentierbach
  (Württbg.)
(Kaufmann)  Alfred  Berger.
Utffg.  Heinrich  Mett.
Friedrich  Leschner.
-  (Techniter)  Friedrich  Kleine
Pyrmont
San.  Utffz.

önge
San.  Utffz.  Georg  G5e
uͤn.  Michael  Lummer.
Franz  Weichler.
(Förster)  Ernst  Münder  aus  Holzminden.
Angust  Gustmann.
(Landwirt)  Robert  Mockler  aus  Unterkessach
(Baden).
(Heizer)  Peter  Moser.
Josef  Neubauer.
:Robert  Hülsmaier.
DberTiähe  Fritz  Kümmel.
Utfiz.  Alwin  Sch
Utffz.  (Aufseher)  -  Schönfi  sch.
(Sekretär)  *  ar  Ilhell  aus  Hilzingen.

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aus  Oesdorf-(San.

  Geh.)  4#ean  Weidenhaupt  aus
ach

(San.  Geh))  ax  Spitzer  aus  Meleschwitz.
Johann  G

-  Ke  mianh  Heiurich  Söder.
-Schmidt.

 

Gefreiter  #m  Standfuß.
-  Oskar  Gerstenhauer.
-  Fritz  Grasser.
-  Paul  Blank.
-  Wilhelm  Schmitt.
-  Karl  Jens.
-  Richard  Sievers.
(Anspoher)  Fritz  Pfennigwert.
-  Witrozoologe)  Eduard  Reichenow  aus

(S  ilher  Alexander  Milde.
Gaufmann)  Florian  Narr.

Friedrich  Narr.
Otto  Jar
Engen  Kiengle.
Klinkmiller.
Heinrich  Hudaff.
(San.  Geh.)  Erich  Zerull  aus  Fürstenwalde.
(Kaufmann)  Albrecht  Otzmann.
Reinhold  Hinrichs.
(Mag.  Aufs.)  Kurt  Zickler  aus  Dresden.
Ludwig  Niesser.
Ferdinand  Klimmer.
(Schlosser)  Georg  Fiedler.

(Aufseher)  Grorg  Drescher.
ndreas  Kandler.

(arnnen  Sie  Kunth.
1  Müller.

Lotha
Gothar  Mis-  Ostar  Meyer.
        <pb n="250" />
        W  208  2

Lostm.  Jeh  Mile:
Kahn.
Soldat  erto  Schüchning.
-  Hans  Sittte

Willi  Jür
Ers.  Res.  Ge#)  Stint.  Feidleer.
Wehrmann  Hermann  Hartma
Ldstm.  Richard  Wilhelm
-MWilli  Kretschmann.
San.  Soldat  Oskar  Hühnermann.
Ers.  Res.  (#umamn  Leopold  Lindner.
Soldat  Josef  Wagne
(Kaufmann)  Enir  Holzerland.
Fritz  Lange.
Rudolf  Menzel.
Adam  Höllerich
Haus  Hellma
(Wegebauer)  Sohenn  Gottschall  aus  Obermaxfeld
  (Bayern).
(Kaufmann)  Ludwig  Gutekunst.
-  Jesper  Hettebrügge.
Wi  hehm  othe.
geanese  Alfred  Vir  th.
aufmann)  Buuer  Raben.
ßaul  Kapus
Fritz  Sabuschat-Kaufmann)
  Johannes  Schieck.
Ernst  Bohn.

Ludwig  Freisleben.
(Kaufmann)  Karl  Hoffmann.
-  Konrad  Kloose.
Jacob  Weid
Aeti

Karolias  Arnten.
(Monteur)  Julius  Schultz.

In  Alcala.

Hauptm.  Albert  Liebe,  geb.  9.  11.  78  in  Artern.
St.  Arzt  Miius  Schachtmeyer,  geb.  17.  11.  75  in

Ob.  Arzt  Beinoi  Dr.  Voth,

R  R  „

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u  n  S  g  nneaee  s  à

r  ¼

Gefreiter?
*  ?„:

geb.  30.  7.  35  in
Güstrow.

Oblt.  d.  R.  (Seg.  Amtm.)  Alfred  Priester,  geb.  17.  4.  78
in  Gunzenhausen.

Lt.  d.  R.  (Heiretär  Otto  Losch,  geb.  22.  11.  86  in

ein
Lt.  d.  R.  "s  Larl  Bettkaner,  geb.  26.  11.  80
ü

in
Lt.  d.  L.  II.  (Stat.  Leiter)  Oskar  Zimmermann,
.  8.  69  in  Dresden.

geb.
Feldw.  et  Misteno  Noland  Schneider,  geb.  15.  2.  83

inperr  Fürstt  Buchow,geb.  13.  12.80
in  Berlin.
Offz.  Stell.  Karl  Niemeyer,  geb.  21.
6.  11.  15  bei  Eseka  verw.
Waffenmeihter  zaen  Wellmann,  geb.  23.  8.  B3  in
Bielef

12.  83  in

Georg  Kabiy,  geb.  8  3.  83  in  Kupp.

Feldw.  Maxr  Jütersonke,  geb.  6.  7.  85  in  Neeminke.
Hans  Haugg,  geb.  6.  8.  *  in  Leuingen.

ugo  Dreubmann:  geb.  5  37  in  Kussow.
I  Haase,  geb.  17.  *  in  Lägerdorf.

8  Focheb.  u  Fris  Henantann

s  Petershagen,  Kr.  Minden
Utffz.  lege  Geh.)  Rudolf  Oertel  Waus  Pegau  bei

W

W

Bootsm.

eipzig.
Ihese  dde  (Assistent)  Max  Müller  aus  Schneeberg.
3.  Stellv.  (orsten  Willi  Schultze  aus  Reiherhorst,

au
Soldat  (Kaufmann)  Gustav  Waschulewsky.

 

Sergt.  (Förster)  Johannes  Albrecht  aus  Grossenhain.
Feldw.  (asßstent)“,  Oskar  Römisch  aus  Koberwitz,  Kr.
res
Serat.  (Techniler)  Fris  Holstein  aus  Haren  a.  Ems.
Schiffs-Ing.)  Arthur  Schumann.
Gefreiter  (Eisenb.  Assist.)  Hicssbol  Jesorsly.
Sergt.  (Kaufmann  Richard  Pro
Soldat  -  Klaus  Schudßent.

un  Arthur  Saettele.
-  Karl  Schnorr.
Serat.  -  Friedrich  Schild.

Fritz  Gerboth.
ltffz.  Gaufui.)  Bernhard  Zippelius.
Bergt.  (Kaufm.)  Dittrich  Kittlas.
Walter  Graetschuß.
Geir.  (Pflanzer)  Kurt  Hapke  aus  Ostrowo,  Kr.  Kulm.
Soldat  (Kaufm.)  Heinrich  Strantz.
*  (Sekretär)  Paul  Gronde  aus  Steinan
(Obersch
Sergt.  AEasci  Albert  Klekler  aus  Gauselfingen
(Hohengollern).
Iizefeldw  (Sekretär)  Adolf  Beut  aus  Kirchardt  in
vidn  (Sekretär)  Panl  Krüger  aus  Cöthen  in
An

Zoldct  (Masch.)  Johannes  Rasche.
Gefr.  (Kausfm.)  Paul  Röttger.
miss-  -  Wilhelm  Müller.
-  Emil  Kohlmetz.
(Pflanzer)  Tuo  Schüren.
-  chard  Möller.
-  -  ilhenn  Maschelder.
Soldat  (Schachtm.)  Heinrich  Schäfer.
Gefr.  (Kaufm.)  Friedrich  Rahlfs.
Iltffz.  (Farmer)  Werner  Schladitz.
Gefr.  (Kaufm.)  Johannes  Kuntb.
Mi  iz  -  Mar  de  —
-  erhard  Schome
Vecjeldo-  (Setrelar)  Paul  Giese  ——  Bromberg.
Utffz.  (Kaufm.)  Wilhelm  Riemer.
Soldat  Rudolsf  Rag  er.
Sergt.  (Schiffs-  Ing  .)  C.  Penzlin.
Gefr.  (Kaufm.)  Bernhard  Pilz.
(Schachtm.)  Hans  Künzner.
Soldat  (Kaufm.)  Georg  Zehnpfennig.
O#er  Stellv.  Golafs  Bruno  Dittrich  aus  Schneein
  Sa
-  Sekhetäy  Wilhelm  Kienle  aus  Dagersi

  HWiaufm,)  Fritz  Cramer.

Soldat  (Landm.)  Amandus  Seekamp  aus
münde.

Sergt.  (Pflanzer)  Johannes  Wurster.

Vizefeldw.  (Pol.  Mstr.)  Heinrich  Heuer  aus  Rockwinkel
  bei  Bremen.

Sergt.  (Kaufm.)  Hans  Fritsche.

armer)  Leopold  Kug.
Utffz.  (Kaufm.)  Ulrich  Wenkebach.

Geeste=Soldat

  Philipp  Peters.
ergt.  Eduard  Kellerhof.

Gefr.  -  E—  Blum  e

llt««.  -  oph  Blume

L
-  biffion  ger  Rosgat.
Soldat  (Schachtm.)  Karl  Spennes.
izeseldw.  (Rechn.  Beamter)  Ludwig  Schwan.
A#zel  (Landwirt)  Klaus  Kokel.
Gesld  (Pflanzer)  Ferdinand  Kuhlmann.
ergt.  ·  Karl  Scharping.
rs  (Lok.  Führer)  Otto  Käsewieter.
Soldat  (Schachtm.)  Adolf  Schäfer.
Gefr.  (San.  Geh.)  K.  M.  B.  Maxr  Göbel.
        <pb n="251" />
        W  209  2

Gefr.  Kaufm.)  Erust  Roller.
Soldat  (Techniker)  Otto  Rabeler  aus  Aharn  (Ulgen).
Vizefeldw.  (Kaufm.)  Waldemar  Telchon
Utffz.  (Missionar)  Friedrich  Vlerander.
T(ierarzt)  Ernst  Berwig  aus  Soldin  (Nur.),
19.  1.  16  bei  Ebolova  leicht  verw.
Utffz.  (Schachtm.)  Gustav  Fischlein.
(Schlosser)  Otto  Kordula.
(Kaufm.)  Heinrich  Kröger.
F  *  -  ar  Körner.
-  Gusiab  Hartmann.
n.  (Schiffsoffiz.)  Emil  Neven.
Soldat  andwirt)  Emil  Geis.
(Kaufm.)  drie  Roschen.
efr.  arl  Krull.
-(Ob.  Vahnm  4c  ablis
Utffg.  (Kaufm.)  Mar  We
Vizefeldw.  (Schachtm.)  Kiedrich  Zöcklein.
Sergt.  (Kaufm.)  Joses  Ulrich.
So  *  -  Frhr.  Prinz  v.  Buchau.
Rudolf  Söder
Uifse.  Chtaster=  Ass.)  Rudolf  Ven  aus  Friedberg.
Sergt.  (Wegebauer)  Hermann  Wrede  aus  Schönewörde

Utffz.  (haufm)  Erich  Giese.
Vizefeldw.  (Bür.  Ass.)  Albert  Kopitz  aus  Querfurt.
Gefr.  (Lehrer)  Georg  Schwarzer  aus  Bunzlau.
Utfiz.  (Bureaugeh.)  Bruno  Falkner.
en  (Kaufm.)  Lart  Vozon.

 

-  no

*  Stellv.  (Kausw.)  Gaerch  r  Baekmann.

Soldat  (Naufm.)  Erich  Sie

Utffz.  (Kaufm.)  Hans  #t
:(Bahumstr.)  Wilhelm  Ö  Erttenberg.

(Kaufm.)  Hugo  Rathmann.

Bahnmstr.)  Hermann  Seiger.

.  Förster)  Kurt  Anton.

San.  Vizef.  (Farmer)  Paul  Klahr.

Misin-  (Seemann)  Karl  Kümmel.

(Schlachter)  Bruno  Rasak,  am  29.  11.  1915  bei
Kilonreter  189  verw.

Sergt.  (Pflanzer)  August  Kgestel.

Gefr.  alsegebaner)  Josef  Zöllner  aus  Straßenheim

—

 

Si  #aufm,)  Luo  RNoubermann.
O  Richard  Losen.
“  -

Reinhold  hl.
Gefr.  -

Georg  Herman  n.

-ESchachtm.)  Kart  Sosna.

(Sägemeister)  Wilhelm  Laurent.

Sergt.  (Rechn.  Beamter)  K.  M.  B.  Augustin  Kempf.

:  (Monteur)  Siegfried  Lorenz.

Gefr.  (Schlosser)  Emil  Ostermann.

utffz.  (Landwirt)  Anton  Kuri.

Sägemeister)  Josef  Reiff

Vizesteuerm.  (Schiffsoffz.)  Tüti  Petersen.

Gefr.  (Schlosser)  Friedrich  Schüschke.
:(Kaufm.)  Wilhelm  Morisse.

Utffi.  -  alter  Fink.

Gesr  (Oatnster-e  Rudolf  Wilshaus  aus  Lüttgenort



Utffz.  guaceier  Ass.)  Emil  Rossocha  aus  Prostken.

Oee.  Sie  e  v.  (Stat.  Beamter)  Rudolf  Rossa  aus
Ra

 

–

Gefr.  (htaster..fl)  Karl  Feis  aus  Homberg.
Soldat  (Kaufm.)  Oskar  Rath.

Utffz.  (Pflanzer)  Karl  orn  etbann

Soldat  (Steward)  Heinrich  Schwarm.

Sergt.  (Elektro-Techn.)  Wilhelm  Zimmermann.
Vizefeldw.  (Förster)  Adolf  Heinrich.

Sergt.  (Pflanzer)  Albert  Osten-Lasch.

 

Gefr.  (Eisenb.  Sekr.]  Kurt  Schmolling.

Soldat  (Schachtm.)  Hetti-Rasse.

Bizefeldw.  (6o#  Beamter)  Karl  Kehm  aus  Cassel.

deu  ifle.  (Pol.  Mstr.)  Angust  Rohr  aus  Urmatt

Vigesale.  (Sau.  Geh.)  Otto  Meister  aus  Berge-Borbeck.


Ob.  Jäger  (Kaufm.)  Franz  Rother.
izeieldwo  (Pol.  Mstr.)  Martin  Jelowi!t  aus  Rubden

in  Ostp
lIItf###.  –-  Ludwig  Wild.

In  Cadiz.
Feuerwerker  Albert  Seltenreich  aus  Stuttgart.
vrnn.  d  Yes  Gcoloqc)  Ernst  Fuchs,  geb.
in
%  8  d  (Reg.  erzy  Karl  Dr.
1880  in  Karolinensiel.
Sichzellne,  Heinrich  Forger  aus  Cassel.
Sergt.  (Lokom.  Führer)  Berg.
St.  A.  d.  L.  a.  D.  (Bahnarzt)  Dr.
geb.  5.  10.  1857  in  Greig.
Sergt.  (Sekretär)  Heinrich  Siegel  aus  Holzhausen
b.  Freiburg.
IItfsz.  (Lokom.  Führer)  Wilhelm  Marquardt.
Gefr.  (Landw.  Geh.)  Leopold  Schott  aus  Koschentin.

Stein,  geb.

Paul  Heüler,

In  Fernando-Po  zurückgeblieben:

Major  FritzRamstedt,  geb.  18.  6.  71  in  Hamersleben.
Hauptm.  Hermann  Hartmann,  geb.  26.  10.  85  in

Dibbert.
San.  Feldwebel  Dressel
Unterzahlm.  Wilhelm  Schmidt  aus  Lemnit.
Utffz.  d.  L.  van  der  Lahn.
Hauptm.  .  Cymael,
waldni
Haupim.  Jriedrich  Künzglen,  geb.  28.  1.  86  in  Iilberkor
Hauptm.  Heinrich  Bock  v.  Wülfingen,  geb.  5
in  Hannober.
Hauptm.  Otto  v.  Proeck,  geb.  12.  8.  86  in  Arys.
Oberlent.  Wilhelm  *  Goßler,  geb.  26.  10.  88  in
Brandenburg  a.
Lt.  d.  Res.  Karl  Eromann,  geb.  17.  11.85  in  Dresden.
2h.  Stellv.  Schli
Simon  Zylka  aus  Mokrolohna,  ernent
am  -  10.  15  bei  Oloafim  verw.
Offz.  Stellv.  Rispeter.
Feldwebel  Simonsen.
ustav  Schulz.
San.  geldwedri  Zuchert
l

geb.  21.  12.  73  in  Burgeidwebel

  Mankowski.

zizefeldw.  d.  L.  Ohlemann.

zizeseldw.  Rappel.

-ergt.  d.  L.  Bergemann.

tffg.  d.  L.  Lücke.

Hauptm.  Theodor  v.  Heigelin,  geb.  .  4.76  in  Liebenzell.

Oberlent.  Wilbelm  Hoppe,  geb.  31.  12.  87  in  Homburg

  v.  d.  H.

Oberleut.  Theodor  Schmidt,  geb.  7.  3.  in  Eltmann.
-  Kurt  Abramowski,  geb.  1  in  Danzig.
-  d.  L.  Leopold  Herbst,  aeb  in  Erfurt.

Lt.  d.  Res.  Karl  Tiede,  geb.  23.  10.  92  in  Wersk.

Ofis.  Stello.  Rrign.

—

 

262

uuee  srwusnd  5  oldate  aus  Jockgrim,  am  19.  11.
15  amend  v
wried  E  6  ger  we
Schumm.
W  m.
        <pb n="252" />
        W  210  2O

San.

Osss.  Stellv.  Achebh.
Vizefeldw.  d.  L.  Reinstadler.
Sergt.  d.  Res.  Obserkuch.
Oberjäger  d.  L.  Frauendorff.
Utffz.  d.  L.  Jührs.

Vizefeldw.  Müller.
Crull.

Hauptm.  Milhelm  v.  Sommerfeld,  geb.  15.  1.  79  in
Göhren

Baupn  Haus-Hugo  Dickmann,  geb.  11.  12.  79  in
Di  rf.

Hany.  wolph  v.  Duisburg,  geb.  15.  7.  83  in
Arnhemi

Hauptm.  Anold  v.  Engelbrechten,  geb.  22.  9.  83  in
Detmold.

Lt.  d.  Res.  Eberhard  Neuse,  geb.  2.  12.  80  in  Hannover.
d.  L.  Karl  Mühling,  geb.  18.  1.  75  in  Bromberg.
Offg.  Stello.  Kühn.

-  -  Köhn.
Feldwebel  Otto  Jungelaus  aus  Haarhausen,  18.  1.  16

bei  Sangmelima  verw.
Feldwebel  Süelbaner.
Utĩz.  Schlichtin
San.  Vizefeldw.  WMooodd.
San-  Sergt.  Pistor.
Stellv.  Paechnat.
9  Fird.  d.  24  chel.

zehetmaier.
Serai.  d.  L.  zudin
N.  Kahrfusehr

Uñ.  E  L.  ###tn  Bonsak,

13.  9.  15  bei  Nsom

verw.
Unterzahlm.  Wilhelm  Schüffler  aus  Castel.
Feodor  Rebenklau  aus  Magdeburg.

of.  Stellv.  Katenbach
Sergt.  d.  L.  Kutz.
Vizefeldw.  d.  L.  (Eisenb.  Sekr.)  Budde,
bei  Fumban  schw.  verw.
San.  Sergt.  rübel.
-  Mi-  n  Ref.  Busch.
Gefr.  d.  L.  Kürsten.
Stabsarzt  li  Dr.  Eckert,  geb.  17.  9.  76  in  Glogau.
Rudolf  Dr.  Beutler,  geb.  5.  2.  79  in  Reichenam

  3.  12.  15

Stadrargt  Joseph  Hilfrich,  geb.  3.  6.  83  in  Camberg.
Oberarzt  Lustay  Dr.  Schörnig,  gb.  5.3.83  in  Rimpar.
-  Dr.  Kluge,  geb.  5.  12.  87  in  Lingen.
Utffz.  Stt  Geh.)  Heinrich  Sto##t  aus  Telgte.
Feldarzt  (Regierungsarzt)  Fritz  Ir.  Appel,  geb.  21.  11.

85  in  St.  Ingbert.

In  Fernando-Po  wegen  Krankheit  (nicht  transportfähig)
  zurückgeblieben:
Oberleut.  Herbert  Schaade,  geb.  27.  10.  87  in  Thorner.


Vigzefeldw.  d.  L.  (Pol.  Mstr.)  Ernst  Sachse  aus  Tierschneck.
San.  Vizefeldw.  d.  L.  (San.  Geh.)  Alfred  Hofert  aus
Dürrenenzen.
Sergt.  d.  Res.
Bilderlahe.
Migefeldw.  d.  L.  (Pol.  Mstr.)  Franz  Ruvold  aus  Satow-Niederhagen,
  am  18.  11.  15  bei  Kilometer  188  verw.
Utfiz.  (Sekretär)  Walter  Wilske  aus  Bromberg.

(Wegeb.  Techn.)  Karl  Bertram  aus

In  Las-Palmas  zurückgeblieben:

Lr.  d.  Res.  (Assessor)  Arnold  Schroeder,  geb.  30.  12.  78
in  Königsberg  i.  Pr.

 

In  Spanien,  Aufenthaltsort  nicht  bekannt:
Unterarzt  d.  L.  Friedrich  lor.  Schmiedecke,  geb.  26.  1.
83  in  Berlin.

Eiste  der  in  Spanien  internierten  Beomten  und
Ilullpersonen  aus  Kamerun,  soweit  sie  nicht  zur
Verstärhung  der  Schutztruppe  eingeJogen  waren.

In  Madrid.
Erzellenz  Gouverneur  Karl  Ebermaier.
Legationsrat  Dr.  Franz  Ohlshausen.
Sekretär  Paul  Zeilmann.
Kaufmann  (Schweizer)  W.  Berger.

In  Zaragoza.

Erster  Referent  August  Full.
Bezirksrichter  Uthur  Schumacher.
o  v.  „Vorberger.
Oberingenieur  2  Dengler.
Regierungsbaumeister  Erust"  Kalweit.
Begirksamtmann  lpr.  Fritz  Winter.
Regierungsbanmeister  Karl  Lundschnt.
elle.
Ingenieur  Frig  Michell“
#eneurn  mmissar  Benno  Tinzmann.
Ludwig  Meiß.
Heinrich  Freidinger.
-  Theodor  Obermeier.
Erich  Sierkierski-.
Aloys  Thum.
arl  Wagner.
Veohemwen  Witteck.
Karl
Karl  Stagal.
Josef  Knapp.
Paul  Schecker.
Bausekretär  Ernst  Beyer.
Landwirtschaftlicher  Assistent  Fritz  Frien.
Bureauassistent  Hermann  Großmann.
Bureaugehilfe  Bruno  Raabe.
Regierungslehrer  Wilhelm  Klein-Schonefeld.
Techniker  Georg  Lehr.
Bureaugehilfe  Paul  Lücke.
Christian  Hofmann.
Gartentechniker  Mattner.
Schlosser  Karl  Warpakowski.
Sekretär  Adam  Schäfer.
Landwirt  Friedrich  Ehmke.
Techniker  Julius  A  ——
Kaufmann  Heinrich  v
Hauptagent  Karl  E  ilten,  1
Kaufmann  Walter  Bart

-  Fr.  Wilhelm  Bidmann.

-  Johannes  Bickmann.

-  Walter  Bartels
Konsularagent  Gustav  Bubeck.
Kaufmann  Ernst  Busch.

Missionar  Friedrich  Boger.
Kaufmann  Aloys  Bernauer.

-  Emil  Dürlemann.
Missionar  Julius  Dorie.

-  Johannes  Flogaus.
Pflauzer  Arnold  Guth.

Hauptagent  Wilhelm  Gehrkens.
Kaufmann  Kurt  Goldermann.

-  Walter  Hieber.
Hahlungobeamter  Emil  Heß.

aufmann  Arthur  Heise.

 

u  l§  ?n„#

a
        <pb n="253" />
        G  211

Leitender  Aufseher  Kurt  Haupt.
-  Julius  Huppe.
Kaufmann  Gottlieb  Hüpert.
Matrose  Theodor  Räßmaier.
Missionar  Ernst  Kühnle.
Kaufmann  Anton  Löffler.
Missionar  Eduard  Lewerenz.
Pflanzungsleiter  Otio  Linke-Timler.
Kaufmann  Hermann  Cange.
Fflanzer  Hugo  Mahra
Schachtmeister  Otto  Wichetjen.
Pflangungsbesitzer  Hermann  Muth.
Schiffskapitän  Ernst  Marteus.
Farmer  Otto  Marquardt.
Mechaniker  Georg  Mayer.
bflanger  Mar  Neubert.
Landmesser  Erich  Noack.
Hauptagent  Hans  Paschen.
Baggermeister  Friv  Rupin.
Kaufmann  Alfred  Rittersdorf.
Hauptagent  Georg  Riechmann.
Kaufmann  Wilhelm  Reumann.
einrich  Runge.

Landmesser  Paul  Schmereim.
Kaufmann  Karl  Schulgzick

-  Heinrich  Schultia.

-  Kar.  Sch

#  n  G  —

S##.

 

eodor  in“
Landmesser  eos  Schäfe
Kaufmann  Wilhelm  SChaltes.
-  **8  Schmidt.
Pater  Michael  Schöttel.
Kaufmann  Heinrich  Seeger.
Franz  Siegl.
Missionar  Heinrich  Siegbert.
Kaufmann  August  Sturhan.
alter  Stier.
Bernhard  Stroje.
Hermann  Streller.

-  Arnold  Stillkrauth.
Missionar  Johann  Stendter.
Kaufmann  Robert  Tritschler.

-  Alfred  Thiel.

-  Josef  Wenig.

-  Angust  ehlen.

Pflanger  Adolf  Do

Lokomotivführer  moen  Schröder.
Kaufmann  Otto  We

Ehefrau  Hertha  Kal  ber

Else  Conrad  auan  Kind.
Ida  Gehrts.

Amalie  Mellenthin  nebst  2  Kindern.
Friederike  Hofmeister.

Maria  Flogaus.  nebst  Kind.

Gertrud  Schmercim.

Klara  Neubert  nebst  Kind.

Klara  gehren.

Elisabeth  Muth  nebst  Kind.
Kind  Ruth  Bauerfeld  (Waise).

à

sss8....

Schwester  des  Genfer  Kreuzes  Marie  Voigtländer.

OD  -  -Luise  Grüneberg.
-  -  Elisabeth  Kulow.
-  -  *Hedwig  Meyer.

***

In  Aranjucz.
Kaufmann  Hermann  Paas.
ichard  de  Laffolie.
Max  Schmidt.
Max  Richter.
Magnus  Eggers.
Theodor  Eggers.

K  LA

 

Kaufmann  Hams  Haussen.
dolf  Möllmann.
-  Volher  Wendt.
Walter  Spengler.
Walter  Neumann.
Alfred  Mozansti.
O  Karl  Alto
Ingenieur  Wilhelm  Moher  nebst  Frau.
Nassierer  Arthur  Walter
Faktoreileiter  Karl  Boonmerente
Schlosser  Karl  Däh
Landwirt  Peter  Vachtmann.
Bureaugehilse  Kurt  Schnorr.
Kaufmann  Karl  Blinzig.
-  August  Ritter.
Werkmeister  Heinrich  Göggel.
Pater  Pallot.  Mission  Rosenhuber.
Pater  Scolaster.
Missionsbruder  Bernhard  Wöhrmann.
Georg  Gleißner
Schwesier  Haneratia.  Pallet.  Mission  Jaunde.
thea,  -  -
ai  Schüttel  nebst  Fran  und  2  Kindern.
Johannes  Sieber  nebst  Frau.
Landw.  Sachverständiger  Dr.  Erich  Rhode.
In  Cadiz.
Pflanzer  Hieronimus  Heuse
Kassierer  (K.  .)  Paul  Ferreewsti.
Pflanzer  Hugo  Lassen.

-  Mfred  1  nier

o

Alfr
Kaufmann  Nichurd  eon,  igdegen  chron.  Malaria
im  Militärlazarett  Cad
Kaufmann  Alfred  Schbb  wegen  Paratyphus
im  Militärlazarett  Cadiz.
Kaufmann  Hans  Stapelfeld.
Pater  Schneider  von  der  Pallot.  Mission  Jaunde
(Rekonvaleszent  nach  Malaria  im  Lazarett  Cadiz).
Frau  Dr.  E.  Stein  nebst  Kind.
In  Pamplona:
Betriebsinspektor  Hermann  Gott  wald.
Postinspektor  Wilhelm  Kaumanns.
Kaufmann  Edwin  Röver.
-  Theodor  Jurisch.
Direltor  d.  G.  S.  K.  Kurt  Pfützner.
Kaufmann  Max  Wilhelm  Steffen.
Regierungsbaumeister  Julins  Nast.
Professor  Irr.  med.  Medizginalrat  Albert  Haberer.
Kaufmann  Berger.
Postassistent  Roese.
Leitender  Musseher  Hugo  Beyer.
Kaufmann  Fritz  Standfuß.
Ludwig  Reinhardt.
-  Paul  Niemann.
Telegraphenassistent  göchenk.
Kaufmann  Paul  Frö
Leitender  Mufseher  etchi  Schaaf.
tthias  Taube.
Korrespondent=  #anu  Kanfmany.
Sanitätsgehilfe  Max  v.  Domarus.
Obermonteur  Gerhard  Bürgers.
Schachtmeister  August  Zu  nte.
e  inke.
Kassierer  Arthur  S
Schachtmeister  —  n“  zybyl.
Lokomotivführer  Ernst  Rudolphi.
-  Johann  Gahonoiehl.
O  Wilhelm  Böhm.
-  Otto  Stubbenbeck.
        <pb n="254" />
        G  212  20

Eisenbahnwerkmeister  Fripx  Leuschner.
Monteur  Martin  Posingtes-S
  chiffsoffizier  Kurt  Böttcher.
Sägemeister  AXaver  Gerstner.
Landwirt  Josef  Eberhard.
Holzfäller  abrtel  Zwulhäuser.

ritz  Koch.
Schachtmeister  r½o“  Götz
Pflanzer  Wibel  Hornung.

Schmide.
Schachtmeise  Otto  Jacob.
Kaufmann  Karl  Volquardt.
Chefrau  Bener.
-  Heßler.

In  Fernando-Po:
Rechnungsrat  Kränter.
Oberveterinär  Nordi.
Zollassistent  Meinert.
Stationsleiter  Liebert.
Gouvernementsangestellter  Jarobsen.
Katholische  Missionsschwester  Antonia.
Gatholischer  Missionsbruder  Bilo.

Fischerbach.

-  -  Freienstein.
-  Wilhelm  Görtz.

 

Grosszinski.
Grän.
Heuschler.
Johann  Tacger.
-  Jünger.

-  Missionspater
-  Missionsbruder

 

Katholischer  Missionsbruder  Läßling.
Rindermann.
-  -  RNommerstiKchen.
-  -  Rothkeg
ec

er.
Wehrle.

be.
Albert  Labonte.

Adolf  Pohlmann.
Peter  Standt.

Hakuusinunau


skmmnamt  Harder.
skar  Sonnenberg.
Forscher  Günther  Teszmann.
Kaufmann  Harry  Rona.
Erich  Funk.
Bernhard  Hoffmann.
Hermann  Kick.
Erwin  Bleil.
Katholischer  Missionsbruder  Lennart.
Kaufmann  Hermann  Burmeister.
Wilbelm  Engell.
-  C.  F.  W.  Lehmann.
Georg  Ratgen.

-  Heinrich  Schmidt.
Schachtmeister  Heinrich  Lindner.
Kaufmann  Erich  Danielsen.

Eugen  Ahlgrimm.

In  Cordoba  blieb  krank  zurück:
Kaufmann  Falkowski  bei  Ernst  Mener.

unu- 



sAquremdenKolonienundProduktionsgebietem

 

Veksiahaomarhtinccuadoklml.ViektelIahI-1916.«)

Die  Ankünfte  in  der  ersten  Hälfte  Januar
entsprachen  nicht  der  allgemeinen  Erwartung,  da  sie
um  ungefähr  12  000  gentner  gegen  die  Zufuhren  in
der  letzten  Hälfte  Dezember  1915  zurückblieben.  Der
Markt  zeigte  wenig  Bewegung,  da  die  Asccincion
de  Aurie  ultores  den  Preis  für  Arriba  unverändert  auf
31  Suoere  hielt,  zu  welchem  Preis  die  Ausführer  aber
nicht  kaufen  wollten.  Die  Zufuhren  waren:

span.  Pfd.  span.  Pfd.

Arriba  22  8338  gegen  3  591.56
Balao  u.  Naranjal  2143,2  2168,40
Machala.  ...  892  3  -  498,  90

 

25  967,95  gegen  31  258.96
im  Vorjahr.

Die  zweite  Januar=  Hälfte  1916  brachte  eine
weitere  Abnahme  in  den  Zufuhren,  doch  war  diese
ohne  Einfluß  auf  den  hiesigen  Markt,  der  nach  wie
vor  leblos  blieb.  Die  Ausfuhr  betrug  während  des
ganzen  Monats  Januar  nur  7325  Sack  (12  819  spanische

Zentner),  wovon  5650  Sack  nach  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  gingen.  Die  Ankünfte  waren:
sban,  Pfd.  span.  Pfd.
Arriba  17440.96  gegen  35  520,93
Balao  u.  Varanjal  1  468,900  2598.46
Machala  197.22  -  1077,14

 

19  107,08  gegen  39  196.,53

im  Vorjahr.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1916,  S.  975

 

Die  Ankünfte  in  der  ersten  Hälfte  Februar
ergaben  11.000  Zentner  gegen  50  000  Zentner  in  der
gleichen  Zeit  des  Vorjahrs.  Zu  anderer  Zeit  hätte
dies  eine  Belebung  des  biesigen  Marktes  zur  Folge
gehabt,  jedoch  die  von  Tag  zu  Tag  schärfer  werdende
englische  Kabelzensur,  vereint  mit  den  immer  mehr
steigenden  Verschiffungskosten,  erschweren  heute  den
Ausführern  das  Geschäft  ungemein,  weshalb  die  Lage
für  die  Pflanzer-Bereinigung  schon  äußerst  schwierig
geworden  war  und  diese  unbedingt  zu  einer  Ermäßigung
des  Preises  schreiten  mußte,  um  auf  diese  Weise  einen
Ausgleich  zu  finden  und  etwas  von  ihrem  großen

Lager  abstoßen  zu  können.  Die  Ankünfte  betrugen:
span.  Pfd.  span.  Pfd.

Arribe  ·.  1)812()6  gegen  5  6322
Balao  u.  Raranjat  3  2946.99
Machala  "77  -  1662.  99
14  *  34  gegen  50  243,  20

im  Vorjahr.

Zu  Beginn  der  zweiten  Hälfte  Februar  sette
die  Pflanzer-Bereinigung  schließlich  die  Preise  um
einen  Sucre  herunter,  welche  nunmehrf  für  Arriba  30,00,
Balao  29.00  und  Machala  28,00  Sucre  betrugen.  Die
Folge  dieser  Ermäßigung  war,  daß  sich  etwas  Nachfrage
  einstellte  und  die  Asocincion  einen  großen  Teil

ihres  Vorrats  hier  am  Platz  verkaufen  konnte.  Die
Zufuhren  beliefen  sich  auf:
span.  Pfd.  span.  Pfd.
Arriba  .  13278,14  gegen  26  398,50
Balao  u.  Naraujat  1  057,13  1  978.96
Machalo  118.01  411,90
14  479,18  gegen  28  789,36

im  Vorjahr.
        <pb n="255" />
        G  213  20

In  der  ersten
größere  Zufnhren  zu
Arriba.  Die  Preise
trafen  ein:

Hälfte  Mär;
verzeichnen,
blieben

waren  etwas
namentlich  von
unverändert.  Es

span.  Pfd.  span.  Pfd.

 

Arritea  20  857,15  gegen  35  588,34
Balao  u.  Naraujal  1204,88  2  685.79
Machala  147,54  =  517,98

22.09,57  gegen  38  822,11

im  Jahre  1915.

Während  der  letzten  Hälfte  Märg  nahmen  die
Ankünfte  bedeutend  zu  und  waren  ungefähr  doppelt  so
groß  als  in  der  ersien  Hälfte.  Die  Preise  hielten  sich
unverändert  auf  30  Suere  für  Arriba  und  entsprechend
weniger  für  die  übrigen  Sorten.  Ausgeführt  wurden
während  des  ganzen  Monats  März  nur  18.000  Sack
infolge  Mangels  an  Dampfern  nach  Panama:  man
ist  daher  bereits  recht  besorgt  um  Berschiffungsgelegenheit
  zur  Zeit  der  großen  Ankünfte  während  der
nächsten  Hanpternte.  Die  Ankünfte  waren:

span.  Pfd.  span.  Pfd.

Arriba  12  069,74  gegen  13  009.18
Balao  u.  Naranjal  3  087,19  3  747.94
achala  415.05  -  1236,41

 

45  571,96  gegen  47  995.13
im  Vorjahr.

Das  Gesamtergebnis  der  Ralaozufuhren
in  Guayagquil  im  ersen  Wierteljahr  1916  stellt
sich  demnach  auf  141  390,10  spanische  Pfund  gegen
236  305,49  kwaunsn  1  d  hiiiiictioajouom
spanische  Pfund  gleich  40  v.  H.  kleiner  als  im  Vorjahr.

Die  Aussichten  für  die  kommende  Haupternte
  lauten  von  einigen  Bezirken  bereits  weniger
ünstig,  da  sich  eine  übergroße  Trockenheit  entwickelt
bhaur.  die  die  Ernte  sicher  ungünstig  beeinflussen  wird,
falls  sich  nicht  bald  ergiebiger  Regen  einstellt.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Guayaauil.)

Einluhr-  und  AKusfuhrhandel  der  Südafrikanischen
Unlon  1915.

Deutschland  und  OÖsterreich-Ungarn.  mit  welchen
die  Südafrikanische  Union  bisher  einen  bedentenden
Handel  unterhielt,  sind  1915  gänglich  ausgeschaltet.
Dafür  sind  andere  Länder  mit  ihren  Beziehungen  zur
Südafrikanischen  Union  in  den  Vordergrund  getreten:
z.  B.  Argentinien,  das  bisher  noch  niemals  als
Käufer  von  südafrikanischen  Waren  in  Betracht  kam,
führte  im  Jahre  1915  Waren  im  Werte  von  30  693  L
ein  und  solche  im  Werte  von  315  430  L  aus.  Auffallend
ist  die  Zunahme  direkter  Handelsbeziehungen  zu  den
Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  wohin  die
Ausfuhr  im  Jahre  1915  2332  080  L  betrug  gegen
288  929  L  im  Jahre  1914.  Und  während  Südafrika
durchschnittlich  für  3.000  000  L  jährlich  aus  den  Vereinigten
  Staaten  einführte,  erhöhre  sich  die  amerikanische
  Einfuhr  während  des  Jahres  1915  anuf  4  413  118  L.

Ferner  hat  die  Union,  welche  1914  nur  für  70  123  L.
nach  Deutsch-Südwestafrika  ausführte  —  hierin
sind  inbegriffen  die  von  lÜbersee  eingeführren  und  nach
Deutsch-Südwestafrika  wiederausgeführten  Waren  —
im  Jahre  1915  für  190  000  L  im  Lande  erzeugte  Güter
nach  Deutsch-Südwestafrika  ausgeführt.  Auffallend  ist
die  Verminderung  der  Handelsbeziehungen  zwischen
Südafrika  und  Großbritannien.  ährend  des
Jahres  1913  stellte  die  südafrikanische  Ausfuhr  nach
Großbritannien  einen  Wert  von  beinahe  34  Millionen  #.

 

dar.  Im  Jahre  1915  ist  dieser  Wert  auf  stark  10  Millionen
  L  gesunken.  Und  während  Großbritannien  in  den
Jahren  1911.  1912  und  1913  weit  über  20  Millionen  2
jährlich  an  Waren  nach  der  Südafrikanischen  Union
ausführte,  ist  dieser  Betrag  im  Jahre  1915  auf  17  Millionen
  L  gesunken.  Im  Jahre  1913  beirug  die  Einfuhr
Sidafrikas  aus  Ländern  des  Britischen  Reichs  etwas
über  251  a  Millionen“  *  im  Jahre  1915  war  der  Gesamtbetrag
  nur  20  116  5

Im  gleichen  #erbulinis  hat  auch  die  südafrikanische
Einfuhr  aus  nichtbritischen  Ländern  abgenommen,  nämlich
  von  12  812  261  L  im  Jahre  1913  auf  8  906  255  L
im  Jahre  1915.

Die  Erhöhung  der  Ansfuhr  nach  den  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  zeigt  sich  u.  a.  bei

folgenden  Waren  (Werte  in  L):  Ochsenhäme  50)9  031
(1914:  11  941),  Ziegenselle  62  752  (4745).  Schaffelle

185  985  (11  316),  Möbel  187  632  (—).  Baumbast  6156
(—),  Aloe  922  (197),  rohe  Diamanten  4079  (1802,
Wolle  1  373  978  (10  149).

Während  die  Ausfuhr  von  Ochsenfleisch  im
Jahre  1914  nur  19  690  K  betrug,  stieg  sie  im  Jahre
1915  auf  107  362  L.  Während  1914  für  51  Millionen
Diamanten  ausgeführt  wurden,  verminderte  sich  die
Ausfuhr  im  Jahre  1915  auf  1  652  003  K.  Bis  zum  Jahre
1913  wurden  jährlich  für  ungefähr  26  000  L  Kunstwerke
  eingeführt.  im  Jahre  1915  sank  dieser  Betrag
auf  7824  L.  Die  Einfuhr  von  Automobilen  betrug
1913:  1360  000  und  sank  im  Jahre  1915  anf  600  000  L.
Im  Jahre  1912  führte  die  Bevölkerung  der  Union  für
102  375  2  Phonographen  ein,  im  Jahre  1915  nur
für  15  513  L.  Die  Einfuhr  von  Musikinstrumenten
sank  von  182  946  L  im  Jahre  1912  auf  66  113  im
Jahre  1915,  die  e  Einfuhr  von  Juwelen  von  175  782
auf  63  742  L.  Daß  inzwischen  die  Einfuhr  von  Zucker
und  Zuckerwaren  von  596  092  L  im  Jahre  1911  auf
181  448  L  und  die  Einfuhr  von  Möbeln  von  673  698
auf  341  470  L  herabgegangen  ist.  ist  wahrscheinlich  der
Zunahme  der  Erzeugung  im  eigenen  Lande  zuzuschreiben.
Dagegen  blieb  die  Einfuhr  von  überseeischen  Weinen
und  Spirituosen  etwa  auf  derselben  Höhe  wie  früher,
nämlich  auf  ungefähr  425  000  L  jährlich.

Schließlich  sei  noch  mitgeteilt,  daß  die  britischen
Eininhrhsändeer  im  Jahre  1915  infolge  des  Abzugs  von

3  v.  H.  Einfuhrgoll  einen  Vorteil  von  441  559  K,
die  kanadischen  von  21  374  L,  die  australischen  von
12  155  L  und  die  neuseeländischen  von  173  E,  zusammen
  475  761  L  genossen  haben,  während  die  südafrikanischen
  Einfuhrhändler  mit  keinem  dementsprechenden
  Vorteil  bedacht  worden  sind.

(Nach  De  Volkstem  in  Pretoria  vom  15.  Mai  1916.)

Frankreich.

Zotlbegünstiate  Einfuhr  von  Kalao  in  Bohnen
Schalen  ans  Dahomoy.

Durch  Lerorenun  der  Frangösischen  Regierung
vom  23.  Juli  1916  ist  für  Kakao  in  Bohnen  und
Schalen  dahomenischen  Ursprunges  die  Menge,  die
nach  der  Verordnung  vom  29.  Februar  1916°)  während
des  Jahres  1916  unter  den  in  der  Verordnung  vom
17.  August  1907  angegebenen  Bedingungen  nach  Frankreich
  hingeführ  werden  darf,  von  12000  kg  auf  20000  k
erhöht  worder

ofliciel  de  ln  Républiduc  Françnisc.)

*)  RAgl.,

D.  Kol.  Bl.=  1916,
7a

129  f.
        <pb n="256" />
        W  214  2c0

Vermischtes.

Das  Hhamburgische  Keolonialinstitut
im  Winter  1916,17.-)

Senatskommissar:  Senator  Dr.  von  Melle.
Kommissar  des  Reichs-Kolonialamts:  Geheimer
Oberregierungsrat  Dr.  Heinke,  Berlin
Kommissar  des  Reichs-Marine-  Emts.  Geheimer
Admiralitätsrat  Professor  Dr.  Köbner,  Berlin.
Kaufmännischer  Beirat:  Mar  M.  Warburg,  Vorsibender,
  F.  H.  Eitbneist  l  Hinrich  Garrels.
Regierungsrat:  Dr.  För

Verwaltungs-Assessor:  brn.  v.  Wrochem,  3.  Zt.
im  Felde.
Professorenrat:  Professor  Ior.  Perels,  Vorsitzender:

  Professor  Io#r.  Winkler,  stellvertretender  Vorsitzender;
  Professor  I)#r.  Salomon,  Schriftführer;
Professor  Dr.  Borchling.  Professor  Dr.  Bruck,
Professor  Dr.  Dibelins.  J.  .  beschäftigt  im  Kriegspresseamt
  Berlin,  Professor  Dr.  Florenz,  Professor

r.  Franke,  Professor  Dr  Gürich,  Professor
Dr.  Keutgen,  Projessor  Dr.  Konow,  Professor
I0.  I-r.  Lenz,  Professor  Dr.  Lohmann,  Professor

D.  Meinhof,  Professor  Dr.  Nocht,  z.  Zt.  im  Militär-Sanitätsdienst.
  Professor  Dr.  Passarge,  z.  Zt.  im
Felde,  Professor  lD#.  Rabe,  Professor  Dr.  athgen,
  Professor  Dr.  Schädel,  Professor  Dr.  Schor
Professor  Dr.  Stern,  Professor  Dr.  Tbe##us.
Profesior  Dr.  Tichndi,  Professor  Dr.  Voigt,  Professor
  I)r.  Volle

Zentralstelle  der  Kolonialinstituts:  Generalsekretär:
  Kaiserl.  Geheimer  Regierungsrat  Dr.  phil.
Stuhlmann:  Referent:  Kaiserl.  Negiermugeral
Zache,.  Bezirksammann  a.  D.,  z.  Zt.  im  Militärdienst:
  Wissenschaftliche  Affisienten!  I)r.  Walnp.
Dr.  Heile:  Wissenschaftliche  Hilfsarbeiter:  Dr.
Guckenmuss,  F.  Zt.  im  Felde,  Ior.  Hering,  3.  3t.
im  e  Privatdozent  Dr.  Quelle,  Schweer,
Dr.  Stiche

Verzeichnis  der  Vorlesungen  und  Übungen
vom  15.  Oktober  1916  bis  15.  März  1917.
I.  Vorlesungen.

1.  Geschichte,  Rechts=  und  Staatswissenschaften.
Prof.  Dr.  Keutgen:  1.  Allgemeine  Kolonialgeschichte

  der  Neuzeit.  II.  Das  19.  Jahrhundert.

2.  Kolonialgeschichtliche  Ubungen.

Proi-  Dr.  Konow:  Kultur  und  fremde  Eroberung

Indien.
Prof-  Dr.  Tschudi:  Geschichte  der  islamischen
Reiche.  II.  Teil.  n  Beginn  des  Omaijadenchalifats

  bis  zu  den  Großen  Seldschuken
2.  Das  Osmanische  Reich  von  Mehmed  II.
bis  Sülejman  .
Prof.  Dr.  Salomon:
Provinzen.
2.  Geschichte  der  russischen  Großmacht  bis
zur  Gegenw  t.
Prof.  Dr.:  ebnere  Aus  der  griechischen  Wirtschaftsgeschich

Lic.  theol.  hichte  Missionsinspektor:  1.  Die  Micssion
  in  Westafrika  mit  besonderer  Berücksichtigung
der  deutschen  Schutzgebiete.
2.  Missiouswissenschaftliche  Ubungen.
z.  Die  wichtigsten  Aufgaben  der  kolonialen
Missionsarbeit.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1916,  Nr.  10·11.

1.  Geschichte  der  baltischen

S.  164ff.

 

Prof.  Dr.  Perels:  Rolonialrecht.  II.  Teil

Pros,  Dr.  Rathgen:  Kolonialpolitik.  II.  Teil.
Koloniale  Wirtschaftspolitik.
Prof.  Dr.  Rathgen  und  Prof.  Ior.  Voigt:  Besichtigung

  von  Warenlagern,  #usbereitung“
Ensthuen  und  industriellen  Anla

ber.  Kranße  Volkswirtschaftliche  Pe#eme  in
er

Osbahr:  1.  Kaufmännische  Betriebslehre.
I.  Teil.  Die  systematische  Verrechnung  als
betriebstechnische  Grundlage  der  Unternehmung.


2.  Die  Buchführungs=  und  Bilanzierungs-=grundsätze
  übersceischer  Pflanzungsgesellschaften
  mit  Einführung  in  das  Wesen  der  doppelten
  Buchhaltung  und  Ubungen.

2.  Kolonialwirtschaft  und  Naturwissenschaften.


I)r.  Schmidt:  Angewandte  landwirtschaftliche
Betriebslehre.
Prof.  Dr.  Voigt:  1.  Die  Nutzpflanzen  der  Weltwirtschaft,
  ihre  Erzeugnisse  und  ihr  Anbau.  l.  Teil.
2.  Praktische  Ubungen  im  Erkennen  und
Untersuchen  pflanzlicher  Erzeugnisse  des
els

an  .
3.  Spezielle  Pflangenbaulehre.  I.  Teil.
4.  Landwirtschaftliches  Laboratorium.

5.  Landwirtschaftliches  Kolloquium.

Prof.  Dr.  Voigt  und  Prof.  o.  Rathgen:  Besichtigung
  von  Warenlagern,  Aufbereitungsanstalten
  und  industriellen  Anlagen.

Ior.  Nenmann:  1.  Schaf=  und  Ziegenzucht  mit
Verücksichtigung  der  Verhältnisse  der  Kolonien.

Stranßengzucht  mit  Berücksichtigung  der  Ver-Gelii

  e  der  Kolonien.

Die  Milch  und  ihre  Verwertung  (Butterun
  Käsebereitung).

4.  Landwirtschaftliche  Erkursionen.

Prof.  Dr.  Peter:  .  Vergleichende  Anatomie  der
Haustiere,  elhunten  mit  der  Lehre  von  der  Beurteilung
  des  Pferdes  und  Rindes.

2.  Ausgewählte  Kapitel  aus  der  Physio-=logie
  der  Haustiere.

Prof.  10r.  Winkler:  Allgemeine  Botanik,  II.  Teil.

Prof.  Dr.  Ktebahn:  1.  Bodenkunde  mit  besonderer
Berüocksichtigung  den-  Bodenbakteriologie  und
Düngerlehre.

2.  Allgemeine  Phytopathologie.

Prof.  Ior.  Brick:  Krankheiten  kolonialer  Nutpflanzen.
  Die  durch  Pilze  erzengten  Schädigungen.

Prof  Dr.  Lohmann:  Grundzüge  der  Zoologie.

Teil.  Ubersicht  des  Tierreichs.

Sen  I)r.  Michaelsen:  Die  Tierwelt  unserer
afrikanischen  Kolonien  zun  Rücksicht  auf  ihre
Bedeutung  für  den  Menschen

Dr.  Sokolowsky:  Fnheruygen  durch  den  Zoolo-=gischen
  Garten  und  Hagenbecks  Tierpark.
verbunden  mit  Demonstrationen  von  Nutz=  und  Haustieren
  der  deutschen  Kolonien.

Prof.  I)r.  Voller:  Praktische  Phuysik.  l.  Teil:
Lehre  von  der  Wärme  und  dem  Licht.

Prof.  Dr.  Jensen:  Beobachtungen  zur  Luft-  und
Lichtklimatologie  in  den  Kolonien.

Prof.  #r.  Rabe:  1.  Organische  Chemie.  II.  Teil.

2.  Chemische  Ubungen  für  Landwirte.

Prof.  Dr.  Rabe  und  Prof.  Dr.  Voigtländer:  Besichtigungchemischer

  Betriebe.
        <pb n="257" />
        G  215  20

Prof.  Dr.  Gürich:  Die  geotegischen  Verhältnisse
der  deutschen  Sögebie

Dr.  Wysogorski:  Die  oferführung  des  Bo
dens  mit  besonverer  Berücksichtigung  der  Verhälmisse.
in  den  Kolonien.

3.  Landes=  und  Dölkerkunde.
Prof.  Dr.  Thilenius:  1.  Allgemeine  Bölkerkunde.
2.  Ethnographisches  Kolloqgnium  und  Anleitung
  zum  Sammeln  ethnographischen  Materials.

4.  Hygienc.

Prof.  Glage:  Fleischbeschau  in  den  Kolonien.

5.  Sprachen.
.  Phouetik

Dr.  Panconcelli-  Einführung  in  das
lingnistische  Gebiet  der  Phonetik  nebst  Hörund
  Artikulationsübungen.

2.  Selbständige  phonetische  Arbeiten.

Dr.  PonkoncelldCa  lzia  unter  Mitwirkung  von
Heinitz:  1.  Phonetisches  Praktikum  für  Anfänger.


2.  Phonetisches  Kolloqguium  für  Anfjänger.

b.  Afrikanische  Sprachen.
Prof,  D.  Meinhof:  1.  Duala,  Anfängerkursus.
Ubungen  im  Duala  mit  dem  eingeborenen
e  bl  Peter  Makembe.
-.  we,  Anfängerkursus.

erero.
Panksche  1.  Suaheli.
2.  Ubungen  im  Suabeli  mit  dem  zeingeborenen
enbie  Abdallah  bin  Wazi
.  Südsee-Sprachen.
Dr.  Hamoruch  eGrammatit  und  Texte  der
Ponapesprach
d.  —  Sprachen.
Islamischer  Orient.
Türkisch  für  uannen
u)  Prof.  Dr.  Tschndi:  Türkische  Grammatifk.
b)  Refik  Ben:  Sprech=  und  Schreibübungen.
Türkisch,  II.  Kursus:
n)  Prof.  Dr.  Tschudi:  Erklärung  von  Terxten.
b)  Refik  Bey:  Sprech=  und  Schreibübungen.
Zürtisg  Fortgeschrittene:
k  Bey:  Kursorische  Lektüre  moderner

e
R.  Z#iod  Efendi:  Ubungen  im  Neuarabischen,
gesprochene  Sprache,  Dialekt  von  Agupten.
n)  Für  Anfänger.
b)  Für  Fortgeschrittene.
Prof.  Dr.  Tschudi:  Arabisch  für  Fortgeschrittene.
Bakyroglu:  UÜbungen  im  Neupersischen,  gesprochene
  Sprache.
a)  Für  Ansänger.
b)  Für  Fortgeschrittene.
Prof.  Dr.  Tschudi:  Persisch  für  Fortgeschrittene.

2.  Indien  und  Mittelasien.
Prof.  Dr.  Konow:  1.  Sanstrit  ckür  Anfänger.
2.  Leichtere  Sanskri
3.  Ausgewählte  Irtlentn  bes  Rigveda.
·  Ä  Ostasien.

Prof.  Dr.  Franke:  1.  Chinesisch  für  Anfänger.
2.  Ehinesisch  für  Fortgeschrittene.
Schang  Den-lin:  Chinesische  Sprech=Schreibübungen.



und

 

Prof.  or.  Florenz:  1.  Interpretation  der  altjapanischen
  Schintö-Ritunale.

2.  Lektüre  neujapanischer  Terte  für  Fortgeschrittene.


3.  Japanisch  für  Anfänger.

c.  Romanische  Sprachen.

1.  Spanisch.

Spanisch  l.

Ir.  Llorens:  1.  Aussprache:  Diktat

und  phonetische  Schreibung.  Grammatik;  Übersetungsübungen.

panisch  II.  Diktat  und  phonetische  Schreibua

  Grammatik,  insbesondere  verbale  Morphologie

und  Syntax,  mit  Ubersetzungsübungen.  Lektüre  und

Ubersetzung  eines  spanischen  modernen  Theaterstückes.

Realien  mit  Lichtbildern.

3.  Spanisch  III.  Spanische  Aufsätze.
mit  Lichtbildern.

2.  Portugiesisch.
Salzer:  Portugiesisch  III.  Oberkursus  für  Fort-Realien



geschrittene.  Erklärung  literarischer  Texte.
Fräulein  Ey:  1.  Portugiesisch  für  Kaufleute.
Anfängerkursus.  6
2.  Portugiesisch  für  Kaufleute.  RKursus  für
Fortgeschrittene.
3.  Rumänisch.
I#r.  Byhan:  Rumänisch.

f.  Englisch.

Fräulein  Tamsen:  1.  Englisch  II.

Sommerkursus  für  weniger  Geübte.

2.  Englisch  III.  Oberkursus  für  Fortgeschrittene.

u.  Niederländisch.

Fräulein  Ziil#tra:  1.  Niederländische  Ubungen
für  Anfänger

2.  Niederländische  Fortgeschrittene.


Fortsetzung  des

Ubungen  für
h.  Neugriechisch.
Prof.  I)r.  Ziebarth:  Neugriechisch  für  Anfänger
oder  Fortgeschrittene.
i.  Slavische  vund  baltische  Sprachen.
.  Russisch.

Prof.  -r  Ealomoen-  Lektüre  leichter  russischer
Te

v.  Minenberg:  Russisch  für  Anfänger.
2.  Polnisch.
Prof.  Dr.  Legowski:  1.  Polnisch  für  Anfänger.
2.  Polnisch  für  Fortgeschrittene.
3.  Bulgarisch.
Bulgarisch.
4.  Lettisch.
v.  Kleinenberg:  Lettisch  für  Anfänger.

Dr.  Byhan:

II.  Unterricht  in  technischen  Hilfsfächern.

Prof.  I)#r.  Voigt:  Demonstration  von  Ausrüstungen
  für  botanisches  Sammeln  auf
Reisen.

Präparator  des  Zoologischen  Museums:  Anleitung
  zum  Abbalgen,  Skelettieren,  Konservieren
  und  Ausstopfen  der  höheren  Wirbeltiere.


Anleitung  zum  ethnographischen  Zeichnen.

Kursus  der  Photographic.
        <pb n="258" />
        G  216  20

III.  Anterricht  in  körperlichen  übungen.
Reiten.  Fechten,  Turnen,  Schwimmen.

*  *
r

Zur  Ergänzung  der  Vorlesungen  des  Kolontalinstituts
  werden  die  Hörer  und  Hospitanten
auf  die  folgenden  Vorlesungen  und  Ubungen  des
Allgemeinen  Vorlesungsweseno  hingewiesen:

Dr.  v.  Rauchhaupt:  Ausgewählte  Abschnitte
aus  dem  türkischen  Handelsrecht.

Prof.  Dr.  Rathgen:  1.  die  treibenden  Kräfte  im
nordamerikanischen  Wirtschaftsleben.  2.  Allgemeine
  Volkswirtschaftslehre.  Produktion.
Umlauf.  Verteitung,

Dr.  Heber:  Privatwirtschaftliche  Ubungen
als  iibring  in  das  Studium  der  Volkswirtschaftslehre.

  2.  Volkswirtschaftliche  Ubungen
mit  Rücksicht  auf  die  Kriegswirtschaft.

Osbahr:  Die  Bilanz  in  Wissenschaft  und
Praris.

Prof.  Dr.  Franke:
Philosophie

Prof.  Dr.  Dibelins-Prof.

  Dr.  Florenz:

er  Japaner

Dr.  Hambruch:  Die  Sagen  und  Märchen  der
Südseeeingeborenen.

Prof  I!)0.  Meinhof:  Der  Wert  der  Phonetis  für
die  allgemeine  Sprachwissenschaft

Cand.  mag.  Selmer:  1.  Schwedische  lonngen.
2.  Norwegische  Ubungen.

Fräulein  Tamsen:  Übersetzungen  aus  dem
Deutschen  ins  Englische  mit  besonderer  Berücksichtigung
  englischer  Jdiome,  Synonyme  usw.
Salzer:  1.  Lateinisch  I  (für  Anfänger).  2.  Lateinisch
  II  (für  Fortheschrittern.

Prof.  Dr.  Keutgen:  Die  Entitehung  des  britischen
  Weltreiches.

Dr.  Llorens:  Historin  de  la  Repüblica  Argentinn
  en  los  primeros  ald0s  de  su  intependencia.
In  spanischer  Sprache.

Dr.  Haune:  Die  deutsche
Mittelalter.

Prof.  Dr.  Schädel:  Spanische  Kulturbilder.

Prof.  Dr.  Boigtländer:  Untersuchung  von  Nahrungs=
  und  Genußmitteln.

Zyklus  über  Nahrungsmittelchemie.

Prof.  Dr.  Roigt:  Die  Nutzpflanzen  der  Weltwirtschaft
  in  Eingelnbildern.

Grundzgüge  der  chinesischen

Shaklespearc.
Über  Sprache  und  Literatur

Landwirtschaft  im

Ciberia.
Schiffsverkehr  im  Hafen  von  Monrovia  1915.

Der  Schiffsverkehr  in  den  liberianischen  Häfen
hat  unter  dem  Einfluß  des  Krieges  ganz  bedentend
Dies  ist  in  erster  Linie  dem  hänzlichen
eines  Verkehrs  deutscher  Schiffe  zuzuschreiben,
  der  in  früheren  Jahren  mehr  als  die
Hälfte  des  ganzen  Schiffsverkehrs  in  Liberia
betragen  hatte.  Aber  auch  die  Angahl  der  in  den
Häfen  des  Landes  eingelaufenen  britischen  Schiffe  ist
weit  hinter  dem  normalen  Verkehre  Zurückgeblieben.

 

Nach  den  für  1915  vorliegenden  zollamtlichen
Zahlen  liesen  den  Hafen  von  Monrovin  insgesamt
1.  1  Schiffe  mit  322820  N.  Reg.  Touns  au,  gegen

845  897.  -im  Jahre  1914,
und  ,  -  -1106108-  -
Hierunter  befanden  sich

124  Dampfer  mit

3  Schoner  mit.

sowie  Priegsschiffe  n  .  21  000  =  O
Der  Flagge  nach  vorteilen  sich  die  Dampfer  auf
81  britische  mit  1  186  N.  Reg.  Tons,
21  französische  mit.  57  886  O

2  spanische  mit.  10  556
Die  aus  den  Vereinigten  Staaten
gelaufenen  beiden  Schoner  „Adelia  T.  Carleton“

im  Jahre  1913.

300  r*  2  Reg.  Tons,
892  -

einund


„Tifton“,  von  denen  ersterer  den  Hafen  von  Monrovia
zweimal  angelaufen  hat,  fuhren  unter  amerikanischer
Flagge.

Von  den  aufgeführten  vier  Kriegsschiffen
waren  je  eines  britischer  und  französischer  Nationalität
(Highflyer  und  Pothuau),  während  der  amerikanische
Kreuzer  „Chester"  Monrovia  zweimal  im  Berichtsjahre
  besucht  hat.

Der  britische  Schiffsverkehr  im  Hafen  Monrovia
  ist  von

188  S  Schiffen  m  mit  417  1½82.  Reg.  Tonsi  im  Jahre  1913,
und  100  -  347  9
auf  81  -  -  -  -  ö„Verichtsjahr
zurückgegangen.  Hiervon  waren  44  Dampfer  ausgehend
  und  37  rückkehrend.  Von  diesen  81  britischen
Dampfern  kam  wiederum  eine  ganze  Anzahl  lediglich
zum  Landen  bzw.  Aufnahme  von  Post  und  Passagieren
  nach  Monrovia,  so  daß  für  den  eigentlichen
Handelsverkehr  —  Löschen  und  Laden  von  Waren
und  Erzeugnissen  —  kaum  mehr  als  die  Hälfte  der
gedachten  Zahl  in  Betracht  kommen  dürfte.  Die  Anzahl
  der  in  Monrovia  angekommenen  britischen  Dampfer
schwankte  in  den  eingelnen  Monaten  des  Jahres
zwischen  2  und  9.  Die  niedrigste  Ziffer  weist  der
Monat  Dezember  auf  mit  je  1  ausgehenden  und  rückkehrenden
  Dampfer.  Der  gesamte  britische  Schiffsverkehr
  wurde,  wie  dies  auch  in  früheren  Jahren  der
Fall  war,  von  der  Elder  Dempster  Linie  versehen.

Die  französische  Schiffahrt  im  Hafen  von
Monrovia  hat  sich  im  Berichtsjahre  den  zweiten  Platz
erobert.  Der  Verkehr  wird  auf

21  Dampfer  mit  50  N.  Reg.  T  Tons  augegeben,
gegen  13  -im  Jahre  1914.

Der  Dienst  wirder  von  den  „Chargeurs  Réunis"
von  Havre  und  Bordeaux  aus  ausgeführt  und  scheint
in  letzter  Zeit  etwas  ausgedehnt  worden  zu  sein.

Die  Zahl  der  spanischen  Dampfer  und  der
Tonnenzahl  ist  mit  22  Dampfern  und  40556  N.  Reg.  Tons
ungefähr  dieselbe  geblieben  wie  in  den  Vorjahren.

Die  spanische  Linie  Compaßia  Transatlantica  beabsichtigt,
  im  Laufe  des  Jahres  1916  zwei  Neubauten
in  die  Fahrt  eingustellen,  wodurch  die  jetzt  benutzten,
nicht  mehr  allen  Anforderungen  entsprechenden  Dampfer
ausgeschaltet  werden  könnten.

Die  in  der  Statistik  weiter  aufgeführten  amerikanischen
  Schoner  haben  im  Januar  und  Dezember  des
Berichtsjahres  100  bzw.  800  Tonnen  Güter  aus
Amerika  gebracht  und  liberianische  Erzengnisse  als
Nückfracht  genommen.

(Nach  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Monrovia.)

75
        <pb n="259" />
        W  217  1½0

Neue  Literatur.)
VI.

uUusammengestellt  in  der  Blbllothek  des  Reichs  -  Kolonialamts.
Die  elogerelchten  Bücher,  deren  3  slch  die  Redaktion  durchaus  vorbehält.  werden  unter  krinen  Cmständen  zurückgesandt.

I.  Geschichte  und  Politik.

*Becker,  Wilhelm  Martin:  Die  koloninle  Alternative.


in:  Die  Grenzboten  Jg  75,  1916,  Nr.  33,  S.  193  ff.  si

lssing,  Fr.  W.  Frhr.  von:  Die  Kricgsziele  unzerer.
  Feinde.  Dresden  u.  Leipzig:  „Clobus-  1916.
103—S.  80.

(Bibliothen  für  Volks-  u.  Weltwirtschaft.  Hrsg.  von
Franz  von  Mammen.  H.  20.)  2

Elster,  Hans  Martin:  Die  Tapuner  uls  Koloni-Satoren.


in:  Das  Gröbere  Deutschland.  Jg  1916.  Jr.  *
S.  1009—1019
Muckay,  behr.  von:  Ostasiatische  swetmnch
in:  Das  Größere  Deutschland.  g  1916.  Jr.  32,
993—1002.  14
*“  Graf  E.:  Kolonien,  Weltgeltung,  Seeveltung.

in:  W  CGrößere  Deutschland.  IJg  1916,  Nr.  ZI,
S.  961—971  (35

schippel,  Max:  Die  wirtschastliche  (marxistische)
und  formalpolitische  Auffassung  der  Kolonialpolitik.
in:  Sozinlistische  Monatsheste  Jg.  22,  1916,  H.  15.
S.  788  fl.  ss
Schippel,  Mux:  Kolonialpolitik  und  Marxismus.
in:  Spialististhe  Alonntshefte  Jg  22,  1916.  H.  11.
S.  742—752  7
Koloniule  Zeitfrugen.  Hwg.  vrom  rtionsausschul
d.  Deutschen  Kolgpialgesellee  haft.  Xr.
D.  Reimer
"Zimmermaunn,  *
und  Deutschafrika.
in:  *  Größere  Deutschland.
1025  f

II.  Crnerehmie  Reisebeschreibungen,
Ethnographie,  Archäclogie.

Gurich,  G.:  Während  des  Krieges  in  Demsch-Ostafriku
  und  Südafrika.  Alit  2  Kart.  u.  9  Abb.
Berlin:  I).  Reimer  1916.  138  S.  So.  5  4.  llo

WMeinhof,  Carl:  Einc,  Studienfahrt  nach  Kordofan.
Alit  18  Taf.,  61  Abb.  i.  Text  u.  1  Karte.  Hambhurg:
Friedrichsen  &amp;amp;  Co.  1916.  XI,  134  S.  .

(Abhandlungen  d.  Hambur  feehen  Koloninl-  Instituts.
  Bd  XXXV.  Reihe  B.  20.)  I
Platje,  Sollomon)  ld“
South  Africa,  before  and  since  the
#lr  *m  Boer  rebellion.  London:
352

Weltwirtschaft.  Wengeluns

Ig  1916.  Nr.  33,
(6

JNutire  Lise  in
European  War
King  119161.

(12

—n-  J.  P.  Kay:  Witlh  Botha's  Army.  With
introd.  letter  br  Ceneral  Louis  Rotha.  London:
Allen  &amp;amp;  Unwin  1916.  158  lis

Schultz,  Arved:  ke  itan  Forschungen

im  Pamir.  Mit  66  Abb.  auf  37  Taf  Eig.  im  lext
u.  4  Karten.  Hamburg:  A#I  arl.  &amp;amp;  Co.  1916.
X.  22

Gabbnnnner  d.  Länbninsischen  Koloninl-Instituts.
  Bd  XXXIII.  Reihe  C(.  Bd  #1.)  1“

v*  Nit  elnem  sind  die  Titel  der  Werke  bezeichnet,  Relche
bel  der  Redaktion  des  Kolonlalblattes  eingingen;  mit  eine
dlejenlgen,  welche  von  der  Bibllothek  des  sebn  loniahietn
klulllch  erworben  wurden.

 

Kriege.
29  S.

Willich,  Cissy:  Frichet  in  Südwest.  Tagebuchblätter
  aus  d.  Jahren  1914  u.  1915.  Oldenburg  i.  Gr.:
Stalling  (1916).  152  S.  80.  (1
*  Woodford.  Charles  M.:  On  Ssome  littleknown
Incsinn  seitlements  in  the  neighbourhood  of  the
Ealbneon  Islands.
in:  The  e  Geosraphieel  Journnl  Vol.  18,  1916,  Nr.  1,
S.  26—  L1

III.  Naturwissenschaften.

*  Bericht  über  den  Botanischen  Garten  und  das
Botanische  Muscum  zu  Berlin  im  Rechnungsjahre  1915.
Walle  a.  .  Sunle:  1916  Buchdruckerei  d.  Waisenhauses.
8  S.

Ass  (cronik  d.  U#niversität.  JIg  29.  Uur

Mutschie,  Panl:  Die  Verbreilung  der  Beuteltiere
auf  Neuguinen  mit  einigen  Bemerkungen  über  ihre
Einteilung  in  Unterguttungen.

in:  A#uteilungen.  aus  glem  00logischen  Museum
in  Berlin  Bd  8S,  H.  7  kk.

„Mlltcilungen  aus  ½%  Zcologischen  Muscum  in
Hersin.  Bd  8,  H.  2.  Berlin:  Fricdlünder  &amp;amp;  Scohrn

Komm.  1910.  80.  Iu

Dic  totale  Sonnenfinsternis  rom  21.  August  191.
beobauchtet  in  Sandncssjöcn  auf  *  Serhweken-Bericht
  von  A.  Mietke.  B.  S  Veickert.  Slit.
c.  (clündeplan.,  63  Abb.  u.  Braunschweig:
Vieweg  &amp;amp;  Schn  1916.  93  .  20

IV.  Medizin.

Hullenberger:  Beitrag  zur  Pathologie  und  pathologischen
  Anntomie  in  Kamerun.  (Mit  3  schwarzen

10  *
Bo.

Tafeln.ꝰ
in:  Archir  f.  Shhiiie-  u.  Tropenhygiene  Bd  20.
1916,  Nr.  16.  S.  373  len

Schwarz,  L:  U  60%  die  Trphusschutzimpfung  der
Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
Aus:  Münchener  meldizin.  Wochenschrift  1916,
Xr.  20.  ser
*Kersten,  H.  E.i  Zur  r#eral-urnnneherm  virkun.
Aus:  Münchener  medizin.  Wochenschrift  1915
Nr.  45.  7

V.  Rechtswissenschaft  und  Verwaltung.
Vacat.

VI.  Volkswirtschaft,  Gesellschaftswissenschaft
  und  Statistik.

Inhresbericht  der  Deutschen  Kolonialgesellschuft.
1914/15.  Bearb.  in  d.  Geschäftsstelle.  Berlin:  Deutsche
Kolonialgescllschaft  1916.  56  S.  80.  24
Indlen  unt.  4  brit.  Fanst.  Engl.  Koloniulwirtschaft
  im  engl.  Urteil.  H’sg.  v.  d.  ind.  Nalionalpartei.
  Berlin:  Curtius  1916.  100  S.  80.  26
Bespbotamleen.  Das  Land  der  Zukunft.  Seine
wirtschaftl.  Bedemung  für  Alitieleuropn.  Von  einem
Veuteehen  Volkswirt.  Berlin:  Reuschel  1916.  80  S.
26
Deutsehlands  im
1916.

*  Die  wirtschaftlichen  Krafte
H’sg.  von  der  Drresäher  Bank.  Berlin:
80.
        <pb n="260" />
        218  —

*  Veröffentlichungen  der  Deutschen  Gesellschaft.
für  Berölkerungspolitik.  I.  Berlin:  1916  Sittenfeld.
56  S.  So.

I.  Bericht  über  die  Versammlung  am  Montag  den

18.  Oktober  1915  im  Preuß.  Abgeordnetenhaus.  I28.

*The  Statcsman's  LVenr-Book.  Statistical  and
historical  annunl  of  the  States  of  the  world  for  the
xear  1916.  Ed.  by  J.  Scott  Keltie,  assisteil  by  M.
Epstein.  534  annual  publication.  London:  Jlacmillan
&amp;amp;  Co.  1916.  XLIV.  1560  S.  Se.  20

VII.  Handels-  und  Finanzwissenschaft.

Metallbank  und  Actallurgische  Gesellschaft  A.  G.
zu  Frankfurt  am  Alain.  Bericht  über  das  zehnte
Ceschültsjahr  1915/16.  6  S.  S0.  30

*  Usnneen  der  wiehtigsten  Großhandels-Artikel.
Hrsg.  von  dem  Hnformetionsburenn  der  Diskonto-Gesellschaft
  Berlin  1913.  3.  Aufl.  (Berlin:  1913
Sternfeld.)  S.  80.  (81

VIII.  Land-,  Forst-  und  Hauswirtschaft.
Rörig,  (l.,  u.  Binz,  A.:  Die  tierischen  Robstoffe
Wadh  ibro.  Ve  realung.  PBraunschweit:  Vieweg  1916.
22  S.  8e0.
1  HRobstoffe  des  Wirtschaftsgebietes  zwischen
Nordscc  u.  Persischem  Golf,  hrag.  von  A.  Binz.  1.)  1/32

IX.  Bau-  und  Ingenieurwissenschaft.

erkehr.

*  Dittmer-  Lieckleld-Romberg:  Motoren  und  Winden
  für  die  Sce-  und  Küstenfischerei  nach  dem  Preisausschreiben
  des  Deutschen  Seefischerei-Vereins.  Hrsg.
von  dem  Deutschen  Seefischerei-Verein  zu  Berlin.
T.  1.  2.  München  u.  Berlin:  Oldenbourg  1911.  2  Bdc.
80.  (33

Jorddeutscher  Lloyd  Bremen.  Jahrbuch  1915/16.
H#.  2.]  Der  Kricg  und  die  Secschiffahrt  unter  bes.

rücksicht.  d.  Norddeutschen  **n*vé  Bremen  1916.
Berlin:  Welt-Reise-Verlag.  IV.  276  S.  S.  (34

X.  Berg-  und  Hüttenwesen.

*  NMnaeige,  Carl  Alax:  Uber  den  Usrsprung  der  ersten
Aletallc,  der  See-  und  Sumpferzverhüttung,  der  Bergwerksindustric
  und  ihrer  ältesten  Osnoiselion  in
Schweden.  Jena:  Fischer  1916.  166  S.  B06.

(Probleme  der  Weltwirtschaft.
hard  Harms.  25.)

XI.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacat.

Hrsg.  von“  Bern-(35


XII.  Unterricht  und  Sprachwissenschaft.

Die  städtische  Handels-  Hochschule  in  Cöln.
Bericht  über  die  Studienjahre  1913,  1911  und  1915.

 

GSommer-Semester  1913  —  Winter-Semcster  1915,.16.)
Erst.  von  Christinn  Eckert.  Cöln  u.  Rh.:  JFeubner
1916.  IV,  236  S.  80.  a36

*  Wagner,  J.  Ph.:  Lichtbilder  und  Kinovorträüge

im  Dienste  des  Unterrichts.  Dresden  u.  Leipzig:
„Clobus“  1916.  15  S.

(Bibliothek  für  uen  1u-  Woltwirtschaft.  H.
Franz  von  Mammen.  II.  I4#.)  3

XIII.  Roligion  und  Mission.

Bmam,  Joh.:  Zur  kirehliehen  Vermögensverwaltung
  in  den  Missionen.

in:  Zeitschr.  f.  Missionswissenschaft  Jg  6,
S.  200—218.

Dannholz.  J.  J.:  Im  Bunne  des  Geisterglanbens.
Züge  des  animistischen  Heidentums  bei  den  Wasnu  in
Deutsch-Ostafrika.  Alit  1  Auuclbilde  u.  8  Abb.  Leipeiee
Evang.-luth.  Alission  1916.  133  S

92.  Sverkürster)  Jahresbericht  der  Berliner  —*
sionsgesellschuft.  Für  das  Jahr  5
Missiongesellschaft  1916.  56  S.  80.  (40

Anhresberlcht  über  das  Slissionswerk  der  Brüdergemeinde
  für  dus  Jahr  1915  erstattet  von  der  Alissions--direktion.
  Auueseseben  Juli  1916.  Herrnhut:  Missionsbuchhandlung.
  84  S.  S0.  1½

Schmidlin:  Die  Missionen  im  gekenwürtigen  Weltri


1916,
l

eg.
in:  Feitsehr.  f.  Missionswissenschuft  Jg  6,
S.  219—

nphen  Mission  und  Ausbreitung  des  Christentums
  in  den  ersten  drei  Jahrhunderten.

in:  Zeitschr.  f.  Missionswissenschaft  Jg  6,
S.  185—206.

*  Welkhuupt,  II.:  (icttes  Spuren  im  afrikanischen
Bergland.  Bilder  aus  der  Leipziger  Missionsarbeit  in
Deutse  h-  stafrik.  Leipzig:  Evang.-luth.  Mission
5  S.  80.  (4

XIV.  Schöne  Literatur  und  Kunst.
From  a  vanished  German  Colony.  4  collection
of  folklorc,  folk  tales  and  proverbs  from  South-West-Africa.
  Wiih  an  introd.  Odotte  St.  Lys.  London:
Gyps  Pr.  (19161).  195  S.  80.  1½
XV.  Heer  und  Marine.

Isberner,  W.:  Wann  und  wie  erfolgt  die  Versorgung
  der  Militü  eonen  Cvom  Feldwibel  abwärts)
bei  der  Armee,  Marine  und  den  Schutztruppen  sowie
des  im  gleichen  Range  stehenden,  auf  dem  Kriegsschauplatze
  verwendeten  Personals  der  freiwill.  Krankenpflege?
  Berlin:  Kameradschaft  (1916).  48  S.  80.  4%

XVI.  Verschiedenes.
Vacat.

1916,
l

1916.
l

MM

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:

Oskar  Biesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerel  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  66—71.
        <pb n="261" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Nolonialamt.

 

 

27.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  ORtober  1916.  Mummer  18/19.
Diese  Zeltschrift  erscheint  in  der  R#gel  am  1.  und  15.  jedes  Monats  Derselben  werden  als  Belheite  beigolitt  die  ritndvessteng  nveinmal
vierteljährlich  erscheinenden:  „Mittrilungen  nus  den  deutschen  Schungebietenr.  Hierausgegeben  von  Der

diersellährliche  Abonnemensptas  für  das  Kolo  nlal  lan  Inlt  det  Beiheften  beirsan  beim  W  —  6  122  And  le  B
handluͤngen  M  4  dir  ler  Smesstand  durch  die  Tertegsluachann  r  Deutschian  d  Kanschl.  der  deulschen
rahu  und“  Cpter  krclh.  -Ungorm  b)  .X  6.—  für  dle  Länder  des  M  berun-  —  Etullenpe  en  id  Anfragen  sind  an  die

Königliche  Hofbuchhandlung  n  Erust  Siegfsried  Mittler  und  Sobn.  Berlin  8W.68.  Kochstraße  68—71,  548  (###n  en.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Personalien  S.  219.
Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Fünfte  Verlustliste  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Deutsch--Ostafrika
  S.  2
l'  ZBweite  Verluntliste,  betr.  das  Schungebiet  Deutsch-Südwestafrika  S.  234.
Samoa:  Neueste  Verzeichnis  der  internierten  Samoa-Deutschen  S.  239.

Aus  fremden  Kolonien  und  Broduktionsgebieten:  Die  Anbaufläche  unter  Baumwolle  in  den  mittelasiatischen
  Besitungen  Nußlands  S.  240.

Vermischtes:  Das  Tropengenesungsheim  in  Tübingen  S.  211.
Literalur  Bericht  S.  211.  —  Neue  Literatur  (VII.)  S.  242.

 

Ü  —  ———u—½k——“SMAEN33“J3

Dersonalien.

Raiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  28.  Juli  1915.

Oberst  v.  Lettow-Vorbeck,  Kommandeur  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  erhält  das  Eiserne
Kreuz  2.  und  1.  Klasse.

A.  K.  O.  vom  29.  Juli  1916.

Der  Major  Strümpell  im  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  scheidet
aus  diesem  aus  und  wird  im  Fußartillerie-Regiment  Nr.  9  unter  gleichzeitiger  Kommandierung  zum

Reserve-Fußartillerie-Regiment  Nr.  7  im  Heere  angestellt.
A.  K.  O.  vom  18.  August  1916.
Der  Oberlentnant  v.  Oppen  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  wird  zum  Hauptmann
  befördert.
A.  K.  O.  vom  23.  August  1916.
Dem  Kommandeur  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  Oberst  v.  Lettow-Vorbock,
ist  der  Königliche  Kronen-Orden  2.  Klasse  mit  Schwertern  am  zweimal  schwarz=  und  dreimal  weißgestreiften
  Bande  verliehen  worden.

A.  K.  O.  vom  30.  August  1916:

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  in  warmer  Anerkennung  der  Tapferkeit
und  opferfreudigen  Hingabe,  mit  der  die  Schutztruppe  für  Kamernn  die  ihr  anvertraute  Kolonie
gegen  einen  übermächtigen  Feind  unter  den  schwierigsten  Verhältnissen  verteidigt  hat,  den  nachbenannten
  Angehörigen  der  Schutztruppe  das  Eiserne  Kreuz  zu  verleihen  geruht,  und  zwar:
        <pb n="262" />
        220

1.  Klasse:
dem  Major  Rammstedt,
den  Hauptleuten  v.  Hagen  und  v.  Raben,
dem  Oberleutnant  Kallmeyer;

2.  Klasse:

den  Hauptleuten  Adametz,  v.  Sommerfeld  u.  Falkenhayn,  Fehn,  v.  Hanstein  und  Boik
v.  Wülfingen,
den  Oberleutnants  Schaade  und  Schneider,  dem  Oberleutnant  zur  See  der  Reserve  Danneil
und  dem  Oberleutnant  der  Reserve  Lange,
den  Leutnants  der  Reserve  Günther  und  Neuse,
dem  Königlich  Bayerischen  Leutnant  der  Reserve  Obermaier,
-Leutnant  zur  See  der  Reserve  Lehmann,
Königlich  Württembergischen  Leutnant  der  Reserve  Losch,
Feldwebelleutnant  Kaminzki,
.  Stabsarzt  Kalweit  und  dem  Stabsarzt  der  Reserve  Dr.  Mayer,
den  Oberärzten  Dr.  Voth,  Podzun  und  Dr.  Kluge,  dem  Oberarzt  der  Reserve  Dr.  Rautenberg,
dem  Oberveterinär  Nordt,
Ouberzahlmeister  Bock,
DOifizierstellvertreter  (Vizefeldwebel  der  Reserve)  v.  Baeckmann,
den  Unterzahlmeistern  Schmidt  und  Mehlich,
den  Feldwebeln  Schmidt,  Niemeyer,  Juetersonke,  Steffens,  Zylka  und  Jedmin,  den  Feldwebeln
  der  Landwehr  Rossa  und  Kahl,
den  Vizefeldwebeln  Damis,  Haußmann  und  Dibbert,  dem  Vizefeldwebel  der  Reserve  Schonbohm,
  dem  Vizefeldwebel  der  Landwehr  Sch  ulhe,
Sergeanten  der  Reserve  Feller,  den  Sergeanten  der  Landwehr  Maaßen,  Hamann,  Scheibe
und  Her
Unteroffizieren  der  Reserve  Kittlaß,  Scharping,  Eisfeld,  Kutz  und  Wiedenhoeft,  den
Unteroffizieren  der  Landwehr  Bercker  und  Schild,
Sanitätsfeldwebeln  Hentze,  Weißenberger,  Müller  und  Niedermeier,
Sanitätsunteroffizieren  der  Landwehr  Streitwieser,  Grübel  und  Fabian,
Gefreiten  der  Reserve  Böttcher,  Bremermann,  Drändorf  und  Adler,
dem  Obermatrosen  der  Reserve  Rassak,
Gefreiten  des  Landsturms  Hieber,
Waffenmeister  Wellmann,
Regierungstierarzt  Dr.  Siebel,
Polizeimeister  Weiß,
Techniker  Bierschenk,
den  Hauptleuten  v.  Heigelin  und  Liebe,
DOberleutnants  Abramowski  und  Bier,
dem  Hauptmann  a.  D.  Schloßer,
sLeutnant  der  Landwehr  Stollé,
Königlich  Sächsischen  Leutnant  der  Reserve  Litter,
den  Leutnants  der  Reserve  Hoffmann,  Groepke,  Kipp  und  (Königl.  Württemb.)  Pfizen  maier,
dem  Zahlmeister  a.  D.  Klinkert,
-Stabsarzt  Hilfrich,
-Gefreiten  der  Reserve  Dr.  Appel,
DOifiierstellvertreter  Köhn,
Feldwebel  Jungclaus,
den  Vizefeldwebeln  Backes,  Goldate  und  Zielbauer,
dem  Waffenmeister  Eichenhofer,
Feuerwerker  Seltenreich,
den  Offizierstellvertretern  Schulz  (Emil),  Junge  und  Siebrandt,
MBizefeldwebeln  der  Landwehr  Schauf  und  Oskierski,  dem  Bieeselbwebel  Heuer,
Bergeanten  der  Reserve  Pilz  (Arnim),  Petersen  und  Kleck
Landwehr  Förstenberg,  Albrechtsen,  Bs  Gödecke  und  Kehrer,
dem  Ober-  Artilleriemaat  der  Seewehr  Hötte,

de

2

de

m

v
        <pb n="263" />
        W  221  0

den  Unteroffizieren  der  Reserve  Mallet,  Kümmel  und  Lücke,  den  Unteroffizieren  der  Landwehr
Müller  (Ewald)  und  Reichmann,

dem  Oberjäger  der  Reserve  Meinhardt,  dem  Oberjäger  der  Landwehr  Müller  (Paul),

Oberfeuerwerker  der  Landwehr  Bosch,

Sanitätssergeanten  Crull,

den  Sanitäts-Bizefeldwebeln  der  Reserve  Kaufmann  und  Born,

Sanitäts-Unteroffizieren  der  Reserve  Nünke  und  Lindner,

Gefreiten  der  Reserve  Wenkebach,  Otzmann  und  Bergemann,

dem  Obermatrosen  der  Reserve  Marquardt,

den  Gefreiten  der  Landwehr  Michaelsen  und  Ahlgrimm,

dem  Landsturmmann  Nocon  und

Eisenbahn-Betriebsinspektor  Gottwald.

A.  K.  O.  vom  2.  September  1916.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  den  nachbezeichneten  Angehörigen  der
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  usw.  in  Anerkennung  ihrer  hervorragenden  Leistungen  im
Kampf  gegen  einen  übermächtigen  Feind  das  Eiserne  Kreuz  zu  verleihen  geruht,  und  zwar:

das  Eiserne  Kreuz  2.  und  1.  Klasse:

den  Hauptleuten  Schulz,  Stemmermann,  Wintgens,  Frhrn.  v.  Haxthausen,  Frhrn.  v.  Lyncker
und  Naumann,
dem  Hauptmann  der  Landwehr  Augar,  dem  Hauptmann  der  Landwehr  a.  D.  Demuth,
-Ouberleutnant  Schreiner,
Königlich  Württembergischen  Leutnant  der  Reserve  Ott,
Leutnant  der  Reserve  Schnecko,  dem  Leutnant  der  Reserve  a.  D.  v.  Knebel-Doeberitz,
dem  Stabsarzt  Dr.  Stolowsky,  #
Feldwebel  Nickel,  dem  Vizefeldwebel  Hähnel,  den  Vizefeldwebeln  der  Reserve  Unfried  und
Conrad,  den  Vizefeldwebeln  der  Landwehr  Klein  (Wilhelm)  und  Hübner,
Sergeanten  der  Landwehr  Braun  (Karl)  und
Unteroffizier  der  Landwehr  Hoffmeister;

das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse:

dem  Königlich  Sächsischen  Generalmajor  z.  D.  Wahle,

-Oberstleutnant  a.  D.  Frhrn.  v.  Bock,

den  Majoren  Kraut,  v.  Langenn-Steinkeller,  Baumstark,  v.  Boemcken  von  der  Schutztruppe
für  Deutsch-Südwestafrika  und  dem  Major  a.  D.  v.  Stuemer,

-Hauptleuten  Doering,  v.  Kornatzki,  Tafel,  Otto,  Vorberg  vom  Reitenden  Feldjägerkorps,
Aumann,  v.  Chappuis,  Göring,  Köhl,  Bauer,  Poppe,  v.  Heyden-Linden,
Bergmann,  v.  Liebermann  im  5.  Garde-Regiment  zu  Fuß,  v.  Brandis,  Müller
und  Langen,  den  Hauptleuten  der  Reserve  v.  Boedecker  und  Köhler,  dem  Hauptmann
der  Landwehr  Feilke,  den  Hauptleuten  a.  D.  Adler  und  Klinghardt,

dem  Kapitänleutnant  der  Reserve  Jantzen,  den  Kapitänleutnants  a.  D.  Kendrick  und  Niemeyer,

den  Oberleutnants  v.  Oppen,  v.  Kleist,  Spangenberg,  Meyer,  Goet,  Boell,  Körbling,
Gutknecht  und  Bender,  den  Oberlentnants  der  Reserve  Hengstenberg,  Schulz  (Paul),
Steffens,  Grundmann,  Steinhäuser,  Franken,  Osman,  Dransfeld,  Castens,
Mickel,  Frhrn.  v.  Schrötter  und  Sternheim  (Walter),  dem  Oberleutnant  der  Garde-Landwehr
  Thiel,  den  Oberleutnants  der  Landwehr  Merensky,  v.  Debschitz  und
Methner  (Wilhelm),  den  Oberleutnants  a.  D.  Gaehtgens  und  v.  Lewinski,

den  Königlich  Bayerischen  Oberleutnants  der  Reserve  Auracher,  Schülein,  v.  Ruckteschell  und
Batzner,

dem  Königlich  Sächsischen  Oberleutnant  der  Landwehr  Müller,

DOberlentnant  zur  See  der  Reserve  Papke,  dem  Oberleutnant  der  Seewehr  v.  Falkenhausen,
dem  Oberlentnant  zur  See  a.  D.  Büchsel,

k.  u.  k.  österr.-ungar.  Oberleutnant  der  Reserve  Frhrn.  Unterrichter  v.  Rechtental,
Königlich  Sächsischen  Leutnant  der  Reserve  Winkelmann,
        <pb n="264" />
        EG  222  20

den  Leutnants  der  Reserve  Baum,  Selke,  Kempner,  Bleeck,  Wolfram,  Schgefer  (Eckehard),
Zingel,  v.  Asmuth,  Schmidt  (des  Inf.  Regts.  Nr.  49),  Haßlacher,  Becker,  Braul,
Bohlen,  Schütze,  Schäfer  (Karl),  Vibrans,  v.  Scherbening,  Baldamus,  Gärtner,
Kluge,  Friedrich,  Köller,  Dingler,  Osterhage,  Haberkorn  und  Tietgen,  dem
Leutnant  der  Landwehr  Hanfstaengl,  den  Leutnants  a.  D.  Fromme,  Gynz  v.  Rekowski,
  v.  Lekow,  Frhr.  v.  Oer  und  Molter,

den  Königlich  Württembergischen  Leutnants  der  Reserve  Zeltmann,  Helfferich,  Lang,  Dietrich
und  Brixner,  dem  Königl.  Württ.  Leutnant  a.  D.  Leitgebel,

den  Königlich  Sächsischen  Leutnants  der  Reserve  Wahle,  Brucker  und  Weiß,  dem  Königlich
Sächsischen  Leutnant  der  Landwehr  Schulze,

dem  Königlich  Bayerischen  Leutnant  der  Reserve  Reindl,

den  Leutnants  zur  See  der  Reserve  Ungerer,  Besch,  Frankenberg  und  von  der  Heyde,

dem  Leutnant  zur  See  a.  D.  v.  Eucken-Addenhausen,

den  Stabsärzten  Dr.  Breuer,  Dr.  Vorwerk,  Geisler,  Dr.  Taute,  Dr.  Koch,  Dr.  Penschke,
Dr.  Seyffert,  Dr.  Höring,  Dr.  Wolff,  Dr.  Müller,  Dr.  Weck,  Dr.  Lurz,  Dr.  Petzoldt,
Dr.  Mohn  und  Dr.  Engeland,

den  Oberärzten  Dr.  Klemm,  Dr.  Westhofen  und  Dr.  Hauer,  dem  Oberarzt  der  Reserve
Dr.  Wolff

dem  Königlich  Bayerischen  Oberarzt  der  Reserve  Dr.  Gotheim,

dem  Königlich  Sächsischen  Oberarzt  der  Reserve  Dr.  Kirchheim,

dem  Oberveterinär  Richters  vom  Telegraphen-Bataillon  Nr.  4,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim
Reichs-Kolonialamt,

dem  Königlich  Bayerischen  Oberveterinär  der  Reserve  Dr.  Huber,

dem  Königlich  Württembergischen  Veterinär  der  Reserve  Moser,

dem  Veterinär  der  Reserve  Braunert,

den  Feldwebeln  Thiem,  Friebe,  Pestrup,  Jaster,  Röhrig,  Schäfer,  Weber,  Haß,  Putrafky,
Mazurek  und  Strube,  den  Feldwebeln  der  Landwehr  Pursche,  Röser,  Westphal
und  Czeczatka,  den  Feldwebeln  a.  D.  Münch,  Giese,  Winzer  (Georg)  und  Reinhardt,


den  Fähnrichen  der  Landwehr  v.  Nippold  und  v.  Arnim,  dem  Fähnrich  a.  D.  Roederer,  dem
Fähnrich  zur  See  a.  D.  Kauffmann,

dem  k.  und  k.  österreichisch-ungarischen  Fähnrich  der  Reserve  Westermeier,

dem  Obermaschinisten  a.  D.  Wilhelm,  dem  Maschinisten  der  Reserve  Brück,

den  Bizefeldwebeln  Ohnesorge,  Jendrzeiewski,  Buttkus,  Lange,  Wanschkuhn,  Braun
(Georg),  Gosselck,  Mühslin,  Schlimme,  Nossol,  Frenzel,  Korsch,  Kleine,  Jednat
und  Thiel,  den  Vizefeldwebeln  der  Reserve  Find  eisen,  Schwarz  (Eugen)  und  Frhr.
v.  Stosch,  den  Vizefeldwebeln  der  Reserve  Weiß,  Vieweg,  Krempel,  IJverger,  Harder,
Lau,  Illing,  Eggers  (Karl),  Jüngst,  Holtst,  Schulze  (Arthur),  Wulff,  Goppel,
Rimpler,  Zierold,  Lebuhn,  Anker,  Winkler  und  Huneter,  den  VBizefeldwebeln  der
Landwehr  Herrmann,  Spieß,  Sinning,  Gerth,  Wendlandt,  Mann,  Jehnes,
Röhl,  Kersten,  Drühl,  Schmidt  (Jakob),  Sachsenröder,  Klein  (Walter).  Käsemodel
und  Jungkunz,  dem  Vizefeldwebel  der  Landwehr  II  Reupke,  den  Vizefeldwebeln  a.  D.
Burchard  und  Grimm  (Augustin),

dem  k.  und  k.  österreichisch-ungarischen  Vizefeldwebel  Frhrn.  v.  Neuenstein,

dem  Vizewachtmeister  der  Reserve  v.  Amsberg,  den  Vigzewachtmeistern  der  Landwehr  Schultze
(Julius),  v.  Dittfurth,  Hoffmann  und  Maurer,

dem  Vizesteuermann  der  Reserve  Edel,

dem  Oberfeuerwerker  Blum,

dem  Ober-Bootsmannsmaat  der  Reserve  Busse,  dem  Obermaat  der  Reserve  Heyne,

den  Sergeanten  Ludewig,  Gorysch,  Most,  Fischer,  Reepen,  Hommel  und  Mahlkow,  den
Sergeanten  der  Reserve  Renner,  Dittmar,  Richter  (Ernst),  Stens,  Wacker,  van  Derk
und  v.  Breitenbach,  den  Sergeanten  der  Landwehr  Preetz,  Haimerl,  Latuske,  Galle
(Josef),  Thöt,  Kleine  (Hans),  Mock,  Müller,  Krüger  (Willy),  Misch,  Klein  (Eduard)
und  Adami,

dem  Feuerwerker  Zeller,
        <pb n="265" />
        G  223  20

den  Unterofffzieren  Mieth,  v.  Donop,  Zietzmann,  Brock,  Lenz,  Pentzel,  Paprzycki  (Stephan),
Sauke,  Kürschner,  Frister,  Kumbruch,  Voß  (Hermann),  Kuthe,  Goletz  und  Schwab,
den  Unteroffizieren  der  Reserve  Köser,  Grosche,  Brodersen  (Rudolf),  Hjuler,  Pfeiffer,
(Gotthard),  Elten,  Bosch,  Langer,  Schmidt  (Wilhelm),  Jakobi,  Wittig,  Dreyer,
Buttkereit,  Ungnad,  Hefter,  Fetscher,  Müller  (Harry),  Ochse,  Richter  (Alfred),
Gillmeister,  Jackowsky,  Janssen,  Stanze,  Thiehle,  Hellwig,  Krück,  Müller
(Otto),  König  (Fritz),  Horn,  Wenzel,  Hirschfeld,  Feuerstein,  Buneß,  Preußer,
Nottbohm,  Lembke,  Wodtke,  Christoph,  Wenzel  (Georg),  Bockelmann,  Leitner,
Scholl,  Strecker,  Meckin,  Nehlsen,  Schenk,  Heinrich,  Rabe,  Galle  (Kurt),  Bölker,
Archimowitz,  Simon  (Johann),  Schlotmann,  Müller  (Otto  Georg),  Grimm  (Julius),
Schwarz  (Gustav),  Illich,  Winzer  und  Hellmeier,  den  Unteroffizieren  der  Landwehr
Brennecke,  Lenhardt,  Schulze  (Friedrich),  Lehmann,  Schultz  (Albrecht),  Staub,
Schimmelschmidt,  Thiele,  Klein  (August),  v.  Zawadzky,  Leipold,  Krüger  (Paul),
Allerbeck,  Michel  (Wilhelm),  Trautmann,  Henzler,  Kirchner,  Keller,  Lippold,
Thuet,  Schache,  Wobst,  Weiß  (Paul),  Schmid  (Kurt),  Neubacher,  Lech,  Neupert,
Wiesner,  Frech,  Augsburger,  Brodersen  (Robert),  Bäuerle  (Christian),  Naegele,
Klöpfel,  Buszilowski,  Bauer,  Simon  (Michael)  und  Aderhold,

dem  k.  und  k.  österreichisch-ungarischen  Unteroffizier  Lackner,

dem  Oberjäger  der  Reserve  Huly,  dem  Oberjäger  der  Landwehr  Devrient,

den  Bootsmannsmaaten  der  Reserve  Dittmer,  Debertshäuser,  Busch  und  Brammer,

den  Artilleriemaaten  der  Reserve  Schmitz  und  Bomhof,

dem  Maschinistenmaat  der  Reserve  Stute,

dem  Torpeder-Maschinistenmaat  der  Reserve  Gudenschwager,

dem  Maat  der  Seewehr  Nibbe,

dem  Unteroffizier  der  Seewehr  Overhoff,

dem  Waffenmeister  a.  D.  Ehrhardt,

den  Sanitäts-Feldwebeln  Lerch,  Jedamzik,  Tschirch  und  Geißler,  den  Sanitäts-Feldwebeln  der
Landwehr  Steffenhagen,  Dormeyer  und  Lange,

den  Sanitäts-Vizefeldwebeln  Knaak,  Schottstedt,  Wohlfarth,  Mörling,  Peterhänsel,  Biernat,
Klawitter,  Lauber  und  Schumacher,  dem  Sanitäts-Vizefeldwebel  der  Landwehr  Hiese,

den  Sanitäts-Sergeauten  Klosinski,  Baumgardt,  Kaschewski,  Belau  und  Brahm,  den
Sanitäts-Sergeanten  der  Landwehr  Hunzinger,  Schneider  und  v.  Pstrokonski,

dem  Sanitäts-Unteroffizier  der  Reserve  Qnasdorf,

den  Gefreiten  Truppel,  Klinkhardt,  Becker,  Creplin,  Hatzky,  Kretschmann,  Siögreen,
Claus,  Dabelstein,  Richert,  Brusalatis,  v.  Krane,  Flicker,  Lechner,  Wörz  und
Wiemers,  den  Gefreiten  der  Reserve  Weinert,  Recke,  Köhler,  Geiger,  Wicht,
Eggers  (Wilhelm),  Gerke,  Deistler,  Krieger,  Ebner  und  Graf,  den  Gefreiten  der
Landwehr  Milztrey,  Pabst,  Pallas,  Krämer,  Kiel,  Fabian,  Maske,  Denecke
und  Pfister,

den  Obermatrosen  der  Reserve  Hamm,  Lund,  Siebgen,  Mikeska  und  Lassek,

dem  Oberheizer  der  Reserve  Krüger  (Otto),

dem  Obermaschinisten-  „Anwärter  der  Reserve  Goos,

dem  Torpeder-mHm  ärter  der  Reserve  Jakobs,

dem  Gefreiten  der  Seewehr  Mallin,

dem  Obermatrosen  der  Seewehr  Wern  er,

den  Reservisten  From,  Kizele,  Schütze,  Schmatz,  Eisel  II,  Höppe,  Kressin  und  Hüttig,

dem  Matrosen  der  Reserve  Steinbach,

den  Wehrmännern  Hoheisel,  Mauschake,  Schapitz,  Steinlehner  und  Möhn,

den  Landsturmmännern  Bennent,  Eilert,  Gregorius,  Garlepp,  Joppe,  Krüger  (Friedrich),
Kohlhofer,  Kaufmann,  Niecke,  Reißmann,  Dreidoppel,  Grabenhorst,  Petzholtz,
Wilrich  und  Boettger,

den  Ersatz-Reservisten  Dietl,  Hahn  v.  Dorsche,  Frick,  Maus,  Meyer  (Max),  Nehls,  Pfeifer,
Wimmer,  Gerken,  Clasen,  Voß  (Bruno)  und  Voß  (Otto),

dem  Marine-Ersatz-Reservisten  Frhr.  v.  Schrötter,

den  Kriegsfreiwilligen  Bühl,  Grabow,  Hofmeister,  Dr.  Lessel,  Lindemann,  Nieuvenhnizen,
van  Rooyn,  Kopp,  Martienssen,  Ude,  Schlawe  und  Unterwelz  (österr.-ungarischer
Staatsangehöriger)  und

2
        <pb n="266" />
        G  224  2O0

dem  Zivilarzt  Dr.  Wehrle,  ferner
dem  Eisenbahn-Betriebsdirektor  Kühlwein  und
dem  Lokomotivführer  Klietmann.
A.  K.  O.  vom  4.  Mai  1915.
Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  den  nachbenannten  farbigen  Unteroffizieren
  und  Mannschaften  der  Schutztruppe  bzw.  der  Polizeitruppe  für  Kamerun  für  ihr  tapferes
Verhalten  vor  dem  Feinde  die  Krieger-Verdienstmedaille  zu  verleihen  geruht,  und  zwar:

die  Krieger-Verdienstmedaille  1.  Klasse  in  Silber:

dem  Unteroffizier  Kassumu  und  dem  Soldaten  Adjebe  —  von  der  Schutztruppe,
dem  Feldwebel  Jacibu  und  dem  Sergeanten  Kuamiba  —  von  der  Polizeitruppe;
die  Krieger-Verdienstmedaille  2.  Klasse  in  Gold:

den  Feldwebeln  Tuggere,  Blackmann,  Noah,  den  Sergeanten  Njamba,  Essinga,  den  Unteroffizieren
  Kassea,  Bunda,  den  Gefreiten  Mussa  III,  Abanda,  dem  Soldaten  Bello  IV.
—  von  der  Schutztruppe,

dem  Feldwebel  Ali,  dem  Sergeanten  Isumba,  dem  Unteroffzzier  Etundi,  dem  Gefreiten  Lami
—  von  der  Polizeitruppe;

die  Krieger-Verdienstmedaille  2.  Klasse  in  Silber:

den  Feldwebeln  Freemann,  Isomba,  Attang,  den  Sergeanten  Freemann,  Susanna,  Belaba,
Muke,  den  Unteroffizieren  Victoria,  Fatome,  Samioko,  Oono-Gafala,  Assollo,
Mbessinge,  Moali,  den  Gefreiten  Maman,  Attangana,  Ali,  Freemann,  Boima  I,
John-Kocki,  Esso,  Gabide,  Mfi,  Saedu,  Nja,  Attangana,  Banda,  Bondi,
Ngumba,  Mfomo  II,  Gbesse,  Isumba  III,  Ndebbe,  Sami,  Elongo,  Jonny  VIII,
dem  Gefreiten  (Reservist)  Eboko,  den  Soldaten  Amba,  Geboa,  Awonde,  Victoria,
Saka,  Majuka,  Tukoagem,  Lenga,  Bockai,  Mbelle  I,  Gana,  Andu  Il,  Puta,
Asoko,  Ojonno,  Ele,  Mbenge,  Kundsamba,  Majuka,  Fobo,  Samba  I,  dem
Reservisten  Matombe,  den  Soldaten  Ondua,  Lus,  Samon,  Ongene  II,  Tsi,  Mama,
Moley,  Engoto,  dem  Hornisten  Ntong,  den  Soldaten  Ngute,  N  denge,  Joko,  Jonny,
Ngeti,  Wa,  Olinga,  Nianga,  Manemweng,  Omaru,  Nkamena,  Ndi,  Mfomo,
Jamamann,  Fuje,  Ajone,  Sambo,  Amugu,  Onana  lII,  Attangena  III,  Amugu  III,
Mfuto  II,  Ahanda  —  von  der  Schutztruppe,

dem  Feldwebel  Meier,  den  Sergeanten  Dussa,  Madolla,  den  Unteroffizieren  Mussa,  Fantangena,
  Bobo,  Ebana,  Asumbo,  Esumba,  Besala,  den  Gefreiten  Mbay,  Manga,
Ebokko,  Ndongo,  Abanda  lIII,  Dewis,  Allegata,  Konde,  Lamina,  den  Soldaten
Akonolinga,  Mussa,  Njebbe,  Mballa,  Batua,  Njambi,  Mekange-Elambo,
Salifu,  Onana  II,  Abanda  II,  Stibin,  Kapsai,  Mbela,  Samba,  Morrison,
Eienne,  Njamamann  II,  Esale,  Jakono,  Jonson,  Ntukum,  Amugu,  Amadu,
Onana,  Asimiselle,  Batanga,  Absollo,  Abanda,  Alaba,  Singbi,  Dick,  Bamera,
Akoa  II,  §*ie  und  dem  Bollsoldaten  Mansalla  —  von  der  Polizeitruppe.

A.  K.  O.  vom  2.  September  1916:

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  für  die  nachstehend  aufgeführten  farbigen

Unteroffiziere  und  Mannschaften  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  in  Anerkennung  ihres  tapferen

Verhaltens  vor  dem  Feinde  die  Krieger-Verdienstmedaille  zu  bestimmen  geruht,  und  zwar:

die  Krieger-Verdienstmedaille  1.  Klasse  in  Silber:
für  die  Sols  Sauasaua,  Kastiku,  Halfan  Mohamed;
die  Krieger-Verdienstmedaille  2.  Klasse  in  Gold  und  1.  Klasse  in  Silber:
ür  den  Betschausch  Alfanij;
die  Krieger-Verdienstmedaille  2.  Klasse  in  Silber  und  2.  Klasse  in  Gold:

für  den  Sol  Marimura,

für  den  Betschausch  Mussa,

für  die  Ombaschas  Mfaume  und  Majipotera,
für  den  Askari  Pandamali;

—:
        <pb n="267" />
        für  die

für  die
für  die
für  die

für  den
für  die

W  225  20

die  Krieger-Verdienstmedaille  2.  Klasse  in  Gold:
Edis  Munipembe,  Juma  Mursal,  Pumilla,  Hassan  Selim,  Mursal  Sudani,
Mitambo,  Faradji,  Madjaliwa,  Msafiri,  Hassali,  Ismael  bin  Gosi,  Seliman,
Maganga,  Ramazan,  Adam  Mohamed,  Machekahome,  Trausch  Achmed,  Mabruk
und  Abdallah  Amin;
Betschauschs  Abdalla  Fargalla,  Seliman,  Safari,  Kufakulala,  Simba,  Abdalla
Ibrahim,  Mtoni,  Sawatele,  Malimingi  und  Bagamojo,
Schauschs  Makongoro,  Salim,  Mischee,  Mohamadi,  Maschakka,  Simba,  Sefn,
Tengeneza,  Bagamajo,  Tamadjora,  Mohamed  bin  Said  und  Mwalim,
Ombaschas  Simba  II,  Baruani  und  Abdalla  Ibrahim,

die  Krieger-Verdienstmedaille  2.  Klasse  in  Silber:
Effendi  Said  Hassan,
Sols  Ismael,  Hassani,  Juma  Abdalla,  Farahani,  Munüssi,  Juma  Mohamed,
Selimani,  Hamis  Ali,  Mohamed  Adam,  Hamiß,  Farag  Mohamed,  Ramazan
und  Munipembe:

für  die  Betschauschs  Tengeneza,  Nguna,  Osman,  Mursal  Saleh,  Omari  Ali,  Sefu,  Mofür

  die

hamadi  bin  Bwana,  Husseni,  Maganga,  Juma,  Mibeti,  Ibrahim  Mkami,
Araia,  Ikondemanzi,  Hamiß,  Hafadalla,  Kamilla,  Kibana,  Ali  Omar,
Ndagara,  Ramazan,  Songoro,  Desta  R  ugussi,  Sabuni,  Sikumbili,  Kalunde,
Fadlals  Tah  und  Sudi,

Schauschs  Seleman,  Ramazan,  Farag  Saleh,  Mzee,  Simba,  Tahilamajan,
Bunjuma,  Makalla,  Manjara,  Kaziulaya,  Seliman,  Sahani,  Pandakilima,
Hamiß,  Issa,  Baruku,  Abdrachman,  Tegana,  Fataki,  Fargalla,  Mohamed
Adam,  Katembo,  Almas  Hussein,  Mohamadi,  Wangozi,  Gaber  Ali,  Salim,
Meregetti,  Salim  I,  Makilima,  Seliman  II,  Asmani,  Kawera,  Nasr  Abdallah,
Sultani,  Ismael,  Ismael,  Mali  njota,  Sali  Osman,  Bachit,  Sururwadi,
Juakali,  Kissaka,  Bakari,  Hamis  Ibrahim,  Hamiß,  Simba,  Hamiß,  Sefn,
Sensa  II,  Makombe  hafissi,  Makame,  Matabu,  Simba,  Mabruk  bin  Asman,
Omari,  Mohamed  Ndira,  Kazimoto  I,  Mohamadi,  Munipembe,  Amdalla,
Jumbe  und  Abdallah  Diga,

für  die  Ombaschas  Thomas  bin  Plantan,  Korongo,  Maganga  I,  Mohamadi  Il,  Nasoro,

für  die

Mohamed  Duali,  Abdel  Fatah,  Famba,  Hassan  Kituru,  Ramazan,  Bilahi,
Safi  Hassanö,  Sema  kweli,  Achmed  Adam,  Schumba  ungeni,  Panga  mawe,
Majime  andika,  Omari,  Sumuni,  Mtoni,  Simbuni,  Schauri,  Kapesa,  Juma
Manjema,  Hamiß  Mzee,  Ali  Msa,  Malimas,  Abdallah  Achmed,  Gaber  bin
Mohamed,  Juakali,  Almes  II,  Manda,  Ali  Achmed,  Tinginga,  Kabati,
Pagawazi,  Schabah,  Brahimu,  Baruti,  Meza,  Waziri,  Almaß-Mbunga,
Chaukindu,  Jussuf  bin  Ali,  Hemeri,  Fungsmeza,  Tingetinge,  Maromaro,
Abdrachman,  Mafuta,  Madeni,  Seliman,  Maganga,  Kakotto,  Selimani,
Maschagga,  Hemedi,  Mafta,  Raschidi,  Mponja  rissasi,  Makombo,  Seliman
Mssagara,  Maftah,  Seleman,  Oldeselase,  Mohamadi,  Gaber  Achmed,  Sandigo,
Pangani,  Kamsoro,  Waziri,  Selimani,  Ali  bin  Msa,  Samilani,  Mwatscharudi,
Lumenga,  Ali,  Abdalla,  Kazimoto,  Mkiamu,  Mlekwa,  Kisangu,  Kazibure,
Amani,  Hussen,  Ismael,  Makami,  Omari,  Baruti,  Gunia,  Mapora,  Mohamadi,
  Mjampira,  Nurr,  Kipenda,  Mjinga,  Kipenu,  Moses  Nurr,  Sekessa,
Mitimingi,  Amri,  Malingumu,  Mfaume,  Msafiri,  Penda  kazi,  Mbafu  moili,
Drongira,  Mkatakulima,  Hangaya,  Nubi,  Saleh,  Sultani  Ibrahim,  Kondo,
Kahawa,  Gabiri,  Ngozi,  Baruti,  Asmani,  Msassi,  Porini,  Ali  Manjema,
Thimasi,  Mukengo,  Petro,  Kibenda,  Maneno,  Bangu,  Juma  Mkombo,  Munikondo,
  Mkalafu,  Amdalla  I,  Schauri  mbele,  Malabu,  Sufian,  Abdudelai  und
Fungafunga,

Askaris  Manzi,  Hamis  Matumla,  Abdrachmani,  Amri  ya  mungu,  Kazimoto,
Schneider  bin  Plantan,  Amri,  Abdalla,  Ali  Msaramo,  Saleh,  Sadalla,
Makwaya,  Mburuku  I,  Kigao,  Makangira,  Nguru  pesa,  Munipembe,  Terezu,
Tungu,  Mauridi,  Juma  l,  Hassani,  Ismael,  Abdallah,  Raschidi  bin  Halfan,
Chapaulinge,  Ali  Mkami,  Itingombe,  Mtabilla,  Marunde,  Ngerema,  Schondo,

2*
        <pb n="268" />
        W  226  20

Ngojameli,  Simamkuti,  Tabora,  Risassi,  Mali  ha  tumbu,  Forzani,  Ramazan
Mambo,  Pandakilima,  Mohamadi  Mbunga,  Abdallah  Faraji,  Barkkti,  Mohamadi
  Mgoni,  Hamiß,  Omari,  Bakari,  Issuwi,  Simba,  Mfaume,  Taratibu,
Jems,  Polepole,  Mussa  Ibrahim,  Malingumu,  Masassi,  Siringi,  Simba,
Mesa,  Sarafi,  Paranga,  Selimani,  Njoka,  Selimani,  Marabito,  Kastiko,
Mussa,  Biro,  Simba  mkali,  Malikitambi,  Ferazi,  Kipanda,  Marjani,  German,
Ali,  Abdrachman  II,  Kamata  III,  Songoro,  Kitamba,  Nasoro,  Halfani,
Mwavuli,  Schaongwe,  Selemani,  Afrika,  Hamiß  III.  Hamiß  bin  Karunde,
Munikundo,  Hyali,  Kombo  aliyuma,  Forzani,  Kiswamba,  Simba,  Juma
Nyassa,  Chem-Chem,  Hamiß,  Karunde,  Bakiri,  Juma,  Maranda,  Moschi  bin
Sefu,  Mzinza,  Kabuja,  Chabruma,  Saleh  bin  Baruti,  Abdi  Ali,  Sikutatu,
Asmani,  Seliman  Mgoni,  Salehe,  Hedi,  Mikenge,  Omari,  Mangaschaltai,
Kangambili,  Asman  bin  Abdalla,  Rätta,  Schabani,  Mayai,  Kibara,  Maganga,
Kilimandjaro,  Kasonsa,  Hamissi,  Mahamadi,  Hamissi,  Futakamba,  Mwendajusi,
  Biringi,  Sefu,  Juma,  Maskati,  Mgeni,  Felix,  Kartasi,  Masumbuko,
Schabani,  Mtalimbo,  Hanseruni,  Semakweli,  Malisaba,  Futakamba,  Masassi,
Lihinda,  Kommando,  Njamanga,  Dachi,  Barasani,  Penda  vita,  Maschiwa,
Hassan  Breagob,  Adam,  Sabuni,  Japinga,  Janabu,  Waziri  bin  Asmani,
Kitanda,  Semakweli,  Simba,  Mgata,  Mkoma,  Schindano,  Arfani,  Segedunda,
Hau,  Timotius,  Mkaridunda,  Abdalla,  Beda,  Mwinschumu,  Pandakilima,
Kazimoto,  Hemeri,  Risassi,  Jakombi,  Hamiß,  Polepole,  Asmani,  Alfani  I,
Kapolala,  Malihabi,  Ngulukwenda,  Widiam,  Lusambo,  Ali,  Mali  ha  bana,
Kimberanga,  Salim,  Omari  ,  Mgirika,  Juma  bin  Djunsa,  Kompagnia,  Hamsini,
Amri,  Hamiß,  Asmani,  Khamsa,  Saliboko,  Msaugansura  Luambo,  Malijatuba,
Jussuf  II,  Pandaschora,  Hamiß,  Peleza,  Simion,  Sadiki,  Magongo,  Kassongo,
Malija,  Maganga,  Mabruki,  Selimani,  Msokiri,  Kipiga,  Fadul  Fatahes,
Said,  Alikunguni,  Kahema,  Majorwa,  Selimani,  Pendakulla,  Mlangira,
Josef,  Masassi,  Mohamadi  wanga,  Ukasch  bin  Harun,  Babiki  Fadl  Uola,
Jems,  Alfani,  Maliyabwane,  Banamdogo,  Jussuf,  Kapusongera,  Mtoto  mbaya,
Simba  mkulia,  Salim  II,  Simba,  Mgeni,  Jalala,  Toakali,  Mtaka,  Saambili,
Songischo,  Salim,  Magurutanga,  Kukutwa,  Fungamawe,  Asmani,  Mambosana,
  Hamed  Mentai,  Selimani,  Sikumbili,  Mbekenga,  Msindu,  Borazima,
Maktupu,  Kafupi,  Malifeza,  Salim  Ihaya,  Porini,  Bunda,  Pandascharo,
Binka,  Hemeri,  Ibrahim  II,  Behani,  Mohamadi  l,  Kufakulala,  Nurr,  Abuna,
Ali  IV,  Bimgi  Murgan,  Alfrini  Gabin,  Mardati,  Omari  bin  Ngombo,  Kambi,
Suria,  Sakuka,  Kilossa,  Sopo,  Mzoma,  Hiali,  Johimembe,  Alfani,  Jussuf,
Malifeza,Faili,  Matschembe,  Mali  yangombe,  Max,  Kolongo,  Kahema,  Hassani
Njan,  Kaboga,  Msassa,  Asmani,  Ngolesoni  Mussa  Mohamed,  Mohamadi  Ali,
Penda  kulla,  Tschamuyongwe,  Massan,  Mussa,  Ali  Mrufiji,  Kimaga,  Ibrahim
Biringi,  Toa  kali,  Behani,  Mapera,  Hamiß  I.,  Salam,  Mussa,  Saleha  Issa
bin  Kama  Bamuli,  Saleh  bin  Kipuanli,  Seliman,  Sadalla  Mfipa,  Songoro
bin  Mangata,  Msa  bin  Kafimbi,  Juma  II,  Simba,  Kipande,  Mohamadi  bin
Jussuf,  Asmani  I,  Mwanga  bin  Abdalla,  Fataki,  Kahema,  Ferazi,  Baruti,
Hamiß,  Matschemba,  Ambali,  Mtoni,  Kompagnia,  Sikutatu,  Makaraswaga,
Karunde,  Heranja,  Thomas,  Amiri  bin  Mussa,  Salim  bin  Abdallah,  Matandiko,
  Matambu  I,  Cigaretti,  Kunyongwa,  Ngarula,  Kipanda,  Kazi  rombe,
Tayari,  Mangoro,  Futakiki,  Muhangwa,  Neke,  Baridi,  Scheneka,  Magera,
Kahamba,  Omari  Osongire,  Suedi,  Malinga,  Baganissa,  Misana,  Uledi,
Sunedi,  Teye,  Faida,  Madete,  Malipanga,  Bumbafu,  Ali  msangu  II,  Jumajenga,
  Moto,  Kazimoto,  Kaziguti,  Liansa,  Wandemere,  Hamiß  Mkami,
Asmani  I,  Jombajomba,  Maschamba,  Kaguguni,  Kanijimba,  Malika,  Siape,
Ulaya,  Kaniki,  Abdalla,  Pendakulla,  Meza,  Akili  kwa  mbana,  Marwembe,
Hamiß  II  und  Meza.

 

Dem  Geheimen  expedierenden  Sekretär  Weidler  im  Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der
Schutztruppen)  ist  das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse  am  weiß-schwarzen  Bande  verliehen  worden.
        <pb n="269" />
        W  227  20

Soweit  bekannt  geworden,  sind  weiterhin  —  vgl.  zuletzt  „Deutsches  Kolonialblatt“  1916,
Nr.  16/17,  S.  202  —  die  nachstehenden  Beamten  des  Reichs-Kolonialamts  durch  Verleihung
des  Eisernen  Kreuzes  ausgezeichnet  worden,  und  zwar:
des  Eisernen  Kreuzes  1.  Rlasse:
Hauptmann  der  Landwehr,  ständiger  Hilfsarbeiter,  Regierungsrat  Dr.  Brill;
des  Eisernen  Kreuzes  2.  Klasse:
Vortragender  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,  Geheimer  Oberregierungsrat  Dr.  Busse.
1  *

Ferner  ist  folgenden  Beamten  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neuguinea  das  Eiserne  Kreuz
verliehen  worden,  und  zwar:
das  Eiserne  Kreuz  1.  Klasse:
dem  Bausekretär  Hoffmann,  Leutnant  der  Landwehr  II,
dem  Polizeimeister  Jahn,  Feldwebellentnant.  Letzterem  ist  vom  König  von  Württemberg
auch  die  Goldene  Militärverdienstmedaille  verliehen  worden;
das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse:
dem  Regierungsarzt  Dr.  Kersten,  Assistenzarzt  der  Landwehr  I,
dem  Regierungsarzt  Dr.  Salecker,  Stabsarzt  der  Reserve.

 

Uachrufe.
Eisenbahnkommissar  Kroeber  .

Nach  einer  hierhergelangten  Meldung  ist  der  zur  Verstärkung  der  Schutztruppe  eingezogene
Eisenbahnkommissar  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,  Leutnant  d.  Landw.  a.  D.
Herr  Adolf  Kroeber

in  der  Nacht  vom  17.  zum  18.  Februar  1916  einem  Schlaganfall  erlegen.

Der  Verstorbene  befand  sich  seit  Mai  1909  im  Schutzgebietsdienste  und  verfügte  über  wertvolle,
  durch  langjährige  überseeische  Tätigkeit  im  Eisenbahnbau  gewonnene  Erfahrungen.  Zuverlässig
und  pflichtgetren  auf  dem  schwierigen  Posten  des  Eisenbahnkommissars  der  Usambarabahn,  ein  sehr
begabter  Ingenieur,  zuvorkommend  und  doch  sicher  im  Auftreten  gegenüber  den  Beamten  und
Ansiedlern,  genoß  er  allgemeine  Achtung  und  Vertrauen  im  Schutzgebiete.  Wenn  es  in  den  Jahren
kurz  vor  Ausbruch  des  Krieges  gelungen  ist,  in  Deutsch-Ostafrika  das  Eisenbahnwesen  außergewöhnlich
  zu  fördern,  so  stehen  dabei  seine  Verdienste  mit  an  erster  Stelle.

Als  Eisenbahnpionier  Deutsch-Ostafrikas  bleibt  sein  Name  in  dauerndem,  ehrendem  Andenken.

Berlin,  den  31.  August  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Regierungslandmesser  Schöneweg  f.

Nach  einer  hierhergelangten  Meldung  hat  der  zur  Verstärkung  der  Schutztruppe  eingezogene
Regierungslandmesser  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,  Leutnant  der  Reserve
Herr  Hermann  Schöneweg

im  Gefecht  bei  Kahe  (18.  bis  21.  März  1916)  gegen  Engländer  den  Heldentod  gefunden.
Der  Verstorbene  befand  sich  seit  September  1913  im  Schutzgebietsdienste  und  hat  sich  als
ein  fleißiger  und  pflichttreuer  Beamter  bewährt.
Ehre.  seinem  Andenken!
Berlin,  den  31.  August  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.
        <pb n="270" />
        GW  228  —

echniher  1.  Klasse  weigele  f.

Nach  einer  hierhergelangten  Meldung  hat  der  zur  Verstärkung  der  Schutztruppe  eingezogene
Techniker  1.  Klasse  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,  Unteroffizier  der  Landwehr
Herr  Oskar  Weigele

am  11.  März  1916  im  Gefecht  am  Readaberg  den  Heldentod  gefunden.

Der  Verstorbene  war  seit  Mai  1906  im  Schutzgebiete  tätig  und  stand  seit  Januar  1910
in  Diensten  des  Gouvernements.

Als  Beamter  des  Eisenbahnkommissariats  nahm  er  in  besonderem  Maße  an  den  Erkundungen
und  Projektierungen  der  Tanganjikabahn  und  Ruandabahn  teil.  Bei  Ausbruch  des  Krieges  leitete
er  die  Vermessungen  für  die  Hafenanlagen  am  Tanganjikasee.  Pflichtgetreu,  erfahren  in  seinem
Fache,  unermüdlich  tätig,  geschätzt  von  seinen  Vorgesetzten,  beliebt  und  geachtet  von  seinen  Kollegen,
bedeutet  sein  Tod  einen  schweren  Verlust  für  das  Schutzgebiet.

Ein  ehrendes  Andenken  ist  ihm  sicher.

Berlin,  den  31.  August  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

BRilfsarbeiter  Haun  #f.

Nach  einer  hierhergelangten  Mitteilung  hat  der  zur  Verstärkung  der  Schutztruppe  eingezogene

Hilfsarbeiter  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,  Leutnant  der  Reserve
Herr  Gottfried  Haun

beim  Überfall  eines  englischen  Lagers  am  Kitoberg  am  17.  März  1915  den  Heldentod  gefunden.

Der  Verstorbene  trat  als  Kolonialeleve  im  Januar  1906  in  den  Dienst  der  Kolonialverwaltung
  ein,  war  u.  a.  eine  Zeitlang  dem  damaligen  Pressedezernenten,  dem  verstorbenen  Wirklichen
Legationsrat  Dr.  von  der  Groeben  zugeteilt  und  stand  von  1907  ab  in  dienstlicher  Verwendung
des  Kaiserlichen  Gouvernements.  Sein  erfolgreiches  eifriges  Streben,  seine  Pflichttreue  und  seine
liebenswürdige  Persönlichkeit  sichern  ihm  ein  ehrendes  Andenken  in  der  Kolonialverwaltung.

Berlin,  den  2.  September  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Bezirksamtmann  Wipfler  k.

Bei  den  Kämpfen  an  der  Somme  ist  der  frühere  Bezirksamtmann  beim  Kaiserlichen

Gouvernement  Kamerun
Herr  Ludwig  Wipfler

gefallen.  Der  Verstorbene  war  von  Januar  1908  bis  April  1914  im  Dienste  des  Schutzgebiets  tätig.

Wipfler  hat  zeitweise  die  Bezirksämter  Duala  und  Edea  geleitet  und  an  der  fortschreitenden
  Entwicklung  dieser  Bezirke  durch  geschickte  Verwertung  seiner  Kenntnisse  und  Fähigkeiten
entscheidenden  Anteil.  Wertvolles  und  Dauerndes  hat  er  besonders  bei  Klärung  und  Ordnung  der
Land=  und  Grundstücksverhältnisse  der  Stadt  Duala  und  im  Gebiete  der  Nordbahn  geleistet.
Überall,  wohin  er  sonst  gestellt  war,  hat  er  sich  durch  unermüdlichen  Eifer  und  Pflichttreue  mit
Erfolg  hervorgetan.

Die  Kolonialverwaltung  bedauert  aufrichtig  den  frühen  Tod  dieses  geschätzten  und  bewährten
Beamten.  Sein  Andenken  wird  in  hohen  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  4.  September  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Gouvernementssehretär  Rlechler  f.
Nachrichten  aus  Spanien  zufolge  ist  dort  am  13.  August  d.  Is.  der  Sekretär  beim  Kaiserlichen
  Gouvernement  Kamerun
Herr  Albert  Kleckler
an  Lungenentzündung  gestorben.
        <pb n="271" />
        229  20

Der  Verstorbene  befand  sich  seit  Februar  1913  im  Schutzgebietsdienst  und  war  als  fleißiger
und  strebsamer  Beamter  bekannt.
Ehre  seinem  Andenken!
Berlin,  den  7.  September  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Uachrufe.
In  den  schweren  Kämpfen  in  Deutsch-Ostafrika  fanden  den  Heldentod
die  Oberleutnants  Hermann  Frhr.  v.  Stosch  und  Joachim-Hans  Frhr.  Grote
von  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  zusammen  mit  braven  Unteroffzieren  und  Mannschaften.
Ferner  verstarben  dortselbst  infolge  der  Einwirkungen  des  Tropenklimas
der  Major  Erich  Fischer,
der  Leutnant  der  Landwehr  a.  D.  Adolf  Thomas  Kroeber  und
infolge  Unglücksfalls  der  Leutnant  der  Seewehr  Theodor  Koch.
Das  Andenken  an  die  für  das  Vaterland  Gefallenen  bzw.  Verstorbenen  wird  hoch  in  Ehren

gehalten  werden.  Unter  den  denkbar  ungünstigsten  Verhältnissen  haben  sie  in  treuer  Pflichterfüllung
ihr  Leben  für  des  Vaterlandes  Ehre  eingesetzt.

Berlin,  den  15.  September  1916.

Reichs-Kolonialamt.  Kommando  der  Schutztruppen.
Allerhöchst  mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte  beauftragt:
Lempp,  Major.

Bei  den  heldenmütigen  Kämpfen  um  Deutschlands  Kolonialbesitz  fielen  auf  dem  Felde
der  Ehre:

von  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
der  Oberleutnant  der  Seewehr  Bruno  Werner,
der  Leutnant  der  Reserve  des  Infanterie-=  Regiments  Nr.  68  Hermann  Schöneweg,
Garde-Grenadier-Regiments  Nr.  3  Gottfried  Haun  und
-  zur  See  der  Reserve  Ernst  Junge;
von  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika:
der  Leutnant  im  3.  Garde-Regiment  zu  Fuß  Hans-Hennig  v.  Wegnern  und
-  -  der  Landwehr  I  Thilo  Frhr.  Wolff  v.  Gudenberg,
zusammen  mit  braven  Unteroffizieren  und  Mannschaften.
Fern  von  der  Heimat,  haben  die  Genannten  gegen  eine  vielfache  feindliche  Übermacht  in
treuer  Pflichterfüllung  mit  opferfreudiger  Hingabe  als  Helden  gekämpft.
Die  Schutztruppen  werden  ihnen  ein  dauerndes  treues  Andenken  bewahren.
Berlin,  den  15.  September  1916.
Reichs-Kolonialamt.  Kommando  der  Schutztruppen.
Allerhöchst  mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte  beauftragt:
Lempp,  Major.

S
        <pb n="272" />
        W  230  20

 

ichtamtlicher  Teil  1

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  wocsfiändig  oder  tellweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Sünfte  Verlustliste  der  Kaiserlichen  Schutztruppe
  für  Deutsch-Ostafrika.“)

Major  Erich  Fischer,  geb.  8.  10.73  in  Onednau,  Kr.
Königsberg  i.  Pr.,  am  18.  ¾  16  verstorben.

Oblt.  Hermann  Frhr.  v.  osch,  geb.  3.  7.  836  in
Prag,  im  Gefecht  bei  zS4  .“  vom  18.  bis  21.  3.  16
efallen

Oblt.  Joachim-  Hans  Frhr.  Grote,  geb.  27.  9.  90  i
Trendelburg,  im  Gefecht  bei  Kahe  vom  18.  die  21s.  10
schwer  verw.,  am  23.  3.  16  seinen  Wunden  erlegen.

Oblt.  d.  Seew.  1.  usg  Bruno  Werner,  geb.  6.  8.  70
in  am  11.  3.  16  im  Gefecht  am  Readargeg



Lt.  d  Ref  du  Regts.  68  Hermann  Schöneweg,  geb.

Scheidt,  im  Gefecht  bei  Kahe  vom  18.

9o5P%  rar.  53  16  gefaller

Lt.  z.  S.  d.  Res.  Ernst  Junge,  geb.  9.  1.  84  in  Wilhelmshaven,
  auf  Patlonillencielh  mit  „Kingani“  auf
dem  belgischen  Kongo  gefallen.

Lt.  d.  Seew.  1.  Aufg.  Theodor  Koch,  geb.  11.  3.  82  in
Königsberg  i.  Pr.,  am  2.2.  16  infolge  Jagdunglücks-*
  gestorben.

d.  Landw.  a.  D.  Adolf  Thomas  Kroeber,  geb.
eth  5.  67  in  Friedrichsdampfsäge  in  Böhmen,  am
17./18.  2.  16  einem  Schlaganfall  erlegen.

Hauptm.  Hans  Schulz,  geb.  6.  7.  74  in  Magdeburg,
am  27.9.  15  bei  Luvungi  am  Russissi  leicht  verw.

Hauptm.  Miedrich  Bauer,  geb.  17.  1.  87  in  Offenbach
  a.  M.,  am  21.  9.  15  bei  Longido  leicht  verw.

Hauptm.  Bittor  VBergwann,  geb.  21.  5.  85  in  Hannover,
  am  i  Tangoa  leicht  verw.

Hauptm.  v.  Vei.  mun-  beie  Vilhelm  Vorberg,  geb.

78  in  Berlin,  am  14.  7.  15  östlich  Taveta
verw.

Hauptm.  d.  Landw.  Georg  Augar,  geb.  11.  1.  80  in
Kl.  Solpkeim,  im  Gefecht  bei  Kahe  vom  18.  bis
21.  3.  16  leicht  verw.

Oblt.  Sohamnes  Bender,  geb.  19.  11.  88  in  Anklam,
wie  v

Oblt.  d.  Ves.  d.  Inf.  Regts.  64  Werner  Osman,  geb.

21.  Al1  84  in  Berlin,  am  22.  9.  14  bei  Majoreni

st  S.  d.  Res.  Karl  Christiansen,  geb.  21.A  2.  84
in  45  auf  Föhr,  am  14.  4.  15  leicht  verw.

Oblt.  d.  Seew.  1.  Aufg.  Konrad  v.  Falkenhausen,

eb.  7.  12.  85  in“  Thlumenthal,  am  12.  1.  15  bei

Luvungi  leicht  v
Oblt.  d.  Landw.  2.  —t  Wolf  von  Debschitz,  geb.
9.  3.  76  in  Brodelwitz,  am  27.  11.  15  am  Tschansorgweberg
  leicht  verw.

Oblt.  d.  Landw.  2.  Aufg.  Wilhelm  Methner,  geb.
14.  1.  71  in  Proskau,  im  Gefecht  bei  Kahe  vom
18.  bis  21.  3.  16  leicht  verw.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1916,  Nr.  2/3,  S.  15

 

Lt.  d.  Res.  -  Inf.  Regts.  144  Hermam  Braul,  geb.
5.  5.  Gii  Kl.  Kehlen,  am  30.  7.  15  bei  Makatau
leicht  v

Lt.  d.  Ref-  .  Eisenb.  Regts.  2  Kurt  Becker,  geb.
30.  9.  81  in  Hamburg,  am  12.  9.  14  bei  Kiffi.  am
Viktoriasee  verw.

Lt.  d.  Res.  d.  Inf.  Regts.  118  Karl  Schütze,  geb.
Kiisi566  82  in  „Schleusenan,  am  29.  7.  15  bei  Jerichow

eicht  v

Kyl.  Würte.  W  d.  Res.  d.  Gren.  Regts.  119  Otto
rich,  geb.  17.  6.  “  in  Triest  i.  Osterr.,  am
bei  Makatau  verw

Lt.  d.  Res.  d.  Inf.  Regts.  94  Lothar  Hahn,  ceb.  20.  12.81
in  Kandeberg  a.  W.,  am  30.  8.  15  bei  Kissenji
grleichtvr

d  Rei  d  Eisenb.  Regts.  3  Wilhelm  Baum,  geb.
10.  78  in  Danzig,  am  27.  9.  15  bei  Luvungi
rnr  verw

Kgl.  Bayer.  Lt.  d.  Res.  d.  9.  Feldart.  Regts.  Bernhard
Wunder,  geb.  22.  6.  70  in  Lauf,  wie  vor.

Kgl.  Württ.  Lt.  d.  Res.  d.  Inf.  Regts.  120  August  Mauck,
geb.  22.  6.  82  in  Lauffen  a.  N.,  am  27.  1.  16  am
Kissenji  verw.

Lt.  d.  Ael-  d.  Inf.  Regts.  50  Johannes  Gildemeister,
geb.  18.  2.  85  in  Grodzioko,  am  17.  1.  16  am
ridera  leicht  v

d.  Res.  d.  Heldert  Negts.  24  a.  D.  Walter  Kühn,
Wl  14.  12.  .  n  Steglis.  am  11.  3.  16  am  Readabe
  tg  leicht

elffe-31.
  S.  15

egts.  38  Hans  Tietgen,  geb.

tona  a.  E.,  wie  vor.

Kal.  Sächs.  Lt.  d.  Res.  d.  Regts.  102  Friedrich
Brucker,  geb.  28.  4.  87  in  **  i.  V.  im  Gefecht
bei  Kahe  vom  18.  bis  21.  3.  16  leicht  verw.

Kgl.  Württ.  Lt.  d.  Res.  d.  Inf.  ku1004  120  Artur  Ott.
geb.  22.  7.  91  in  Stuttgart,  wie  vor.

Hauptm.  d.  nef.  d.  IJnf.  Regts.  61  Eberhard  Gudowius,
  geb.  29.  7.  78  in  Schöneiche  (Kr.  Wohlau),
am  3.  7.  16  in  englische  Gefangenschaft  geraten.

Oblt.  Kurt  Wolff,  geb.  16.  12.  87  in  der  Oberförsterei
Huszianta,  seit  dem  Gicht  nördlich  Kagera  am

16  be

—8  v  pObt.  2.  Mers-  d.  8.  Inf.  Regts.  Alexander
Herr  geb.  1.  80,  in  englischer  Gefangenschaft,
  in  Nairobi  Nutisch  Ostatrich

Lt.  d.  Res.  d.  Inf.  f.  Regts.  66  Artur  Heekt,  geb.  4.  5.81
in  2i—  wie  vor

Lt.  d.  Res.  d.  Jäg.  Vats.  5  Waldemar  v.  Zadow,  geb.
21.  9.  79  in  Alt-Wuhrow,  am  8.  2.  15  in  englische
Gefangenschaft  geraten,  befindet  sich  in  Nairobi
(Britisch-Ostafrika).

d.  Res.  d.  Inf.  Regts.  174  Paul  Grostück,  geb.

.8.  84  in  Oberwehurat,  am  22.  1.  16  bei  Mbu—
guni  in  englische  Gefangenschaft  quranch.

Lt.  a.  D.,  zuletzt  i.  5.  Garde-  Neot  3.  F.  Georg-Eduard
von  Stietencron,  geb.  5.  2.  88  in  Cbateau  de
Crissier,  am  23.  2.  16  bei  Erkundung  gegen  Burabahn
  in  englische  Gefangenschaft  geraten.

Stabsarzt  Dr.  Gerhard  Grothus  en.  geb.  25.

gegen  Belgier  am  27.  9.  15  ur  t  verw.
        <pb n="273" />
        G  231  20

Stabsargt  Dr.  Kurt  Petoldt,  geb.  5.  4.  82  in  Greiz,

im  Gefecht  am  Tschauforgweberg  gegen  Belgier

am  27.  11.  15  leicht  verw.  und  nochmals  im  Gefecht

nördlich  des  Kageraflusses  gegen  Engländer  am
16  durch  Firähssch  leicht  verw.

Srnen  d.  Res.  Karl  Held,  geb.  7.  2.  82  in
Friedland  (Bez.  Breslau),  im  Gesec  auf  Mwembe-Häloinsel
  südlich  Bukoba  gegen  Engländer  am
5.  2.  15  leicht  v

Pflanzer,  Ucbefrurr  d.  Res.  Wilhelm  Mayer  aus
Ludwigshafen,  am  9.  9.  14  im  Gefecht  bei  Karong'a
gefallen  (bisher  als  vermißt  gemeldet,  s.  V.  L.  Nr.  1).

Oberbootsmannsmaat  August  Bantelmann  aus  Kohlenfeld,
  am  6.  7.  15  im  Gefsecht  gegen  englische
Kreuzer  im  Rufiji-Delta  gefallen.

Matrose  Heinrich  Plitt  aus  Alsfeld,  wie  vor.

Eini  Freiw.  Werner  Appel  aus  Marienwerder,  wie  vor.

Georg  Wilhelm  Helfferich  aus  Hochspeyer,

Mien  ien  Adolf  Heinrich  Brest  aus  Altenan,
am  11.  15  wie  vor.
Matrose  Friedrich  Rorl  Omer  aus  Schwanderhainichen,
wie  vor.
Feuerwerker  Wilhelm
Naumburg,  wie  vor.
Obermatrose  Franz  Ewald  Kaufmann  aus  Breitenworbis,
  wie
Matrose  David  Dicsscheidt  aus  Bismarck,  wie  vor.
-  Karl  Friedrich  Stange  aus  Gr.  Wirschleben,
wie  vor.
Sionalgast  Ludwig  Zacher  aus  Bernbach,  wie  vor.
Hans  Bühnlein  aus  Schweinfurt,  wie  vor.
ri  Hugo  Meyenberg  aus  Mühlhausen
h.,  wie  vor.
Oberheizer  August  Bischoff  aus  Göppingen,  wie  vor.
Heizer  Friedrich  Jablonski  aus  Hannovber,  wie  vor.
%rbeS  wabie  aus  Gelsenkirchen,  wie  vor.
-  Gerhard  Esser  aus  Eschweiler,  wie  vor.
Hob.  Maat  Frit  Sommer  aus  Frankfurt  a.  M.,  wie  vor.
Masch.  Maat  Willy  Schumann  aus  Lebendorf,  wie  vor.
Obermatrose  Harms  aus  Otterndorf,  wie  vor.
Vootem.  Naat  Nikolaus  Schader  aus  Bensheim,

Ernst  Friedrich  Kaiser  aus

anen  Maat  Michael  Jansen  aus  Cöln-Ehrenfeld,

vor.

Ilonse  Assist.,  Sau.  Utffz.  d.  Wd  Andregs  Bausmann
aus  Laubenheim,  am  29.  11.  im  Gesecht  bei
Engare  gegen  benan  236  #allsn,

Musiter  Gefr.  d.  Res.  Georg  Prauser  aus  Pommeritz,
  a  12.  15  infolge  der  am  27.  11.  15  im
Gfecht“  42.  Tschansorgweberg  erhaltenen  Verwundung
  gestorben

Kaufm.,  Utffg.  d.  Res.  Wilhelm  Friedrich  Werner  Adolf
von  Oertzen  aus  Broggow,  am  22.  1.  im  Vorpostengefecht
  bei  Mbuguni  gegen  Esunne  gefallen.

Landwirt,  Utffz.  d.  Landw.  Josef  Bernhard  Reske  aus
gus  am  27.  1.  10  im  Gefecht  bei  Kissenji

gegen  Engländer  gesallen

Aufseher,  Oberheizer  d  Res.  Max  Wulff  aus  Hamburg.
  am  17.  1.  16  im  Gefecht  am  Kagera  gegen
Engländer  gefallen.

Bizeseldw.  d.  Res.  Bach,  am  12.  2.  16  im  Gesecht  am
El  Odowbo  gegen  südafrikanische  Brigade  gefallen.

Ingenieur,  Utffz.  d.  WM  Paul  Kremex  aus  Kaisers—
lautern,  am  18.  im  Gefecht  nördlich  Kagera
gegen  benm,  lder2  geie  l

Pflanzer,  Gefr.  d.  Landw.  Arno“  Roder  aus  Röhringen,
im  1.  3.  16  im  Gefecht  bei  Shangugu  gegen
Belgier  gefallen.

 

Pflanzer,  Vizefeldw.  d.  Landw.  Karl  Kingelbach  aus
Künzelsau,  am  10.  3.  16  im  Gefecht  zwischen  Kilimandscharo
  und  Maru  gegen  Engländer  gefallen.

Sergt.  Martin  Leitner,  wie  vor.

Gonv.  Techn.,  Utffz.  d.  Landw.  Oskar  Weigele  aus
Kirchheim-Teck,  am  11.  3.16  im  Gefecht  am  Readaberg
  gegen  zwei  südafrikanische  Brigaden  gefallen.

Landwirt  Wilhelm  Lummert  aus  Hamburg,  wie  vor.

Pol.  Wachtm.,  Sergt.  d.  Landw.  Wagner,  wie  vor.

Sergt.  Beyer,  wie  vor.

Feldw.  Otto  Ziemann  aus  Tietzow,  am  18.  bis  21.  3.10
im  Gefecht  bei  Kahe  gegen  Engländer  gesallen.

Pol.  Wachtm.,  Sergt.  d.  Landw.  Gustav  Zidorn  aus
Park  (Kr.  Friedland),  wie  vor

Paul  Hölzer  und  Karl  Gerkmann,  gefallen  am

9.  2.  16  gelegentlich  der  Versenkung  des  Dampfers

„Hedwig  von  Wissman

Pflanzer,  Utffz.  d.  Landw.  Veinhard  Sattler  aus
Braunenburg,  auf  dem  Marsche  von  Moschi  nach
Lindi  in  Kilwa  gestorben.

Laienbruder,  Ers.  Res.  Daninilaus  Albert  Sugen  Pieilmayer
  aus  Ulm,  am  21.  9.  15  in  Mahenge  an
Leberabzeß  und  Bauchfellentzündung  gestorben.

Techniker,  Inndsturmn.  Friedrich  „Vaul  Hermamn  Hirt
aus  Berlin,  9.  11.  Daressalam  an
Schwar  zwassersieber  gliolktenn

Masch.  Schlosser,  Vigeseldw.  d.  Landw.  Paul  Julius  Koch
aus  Kaltasche,  am  11.  11.  15  in  Korogwe  an  Leberabzeß
  gestorben.

Kaufm.,  Landsturmm.  Georg  Schönewald  aus  Posen,
am  4.  11.  14  in  Daressalam  anscheinend  an  Fieber
gestorben.

Steward,  Ers.  Res.  Otto  Ludwig  Meinke  aus  Geesthacht,
  am  22.  12.  15  an  Gehirnmalaria  gestorben.
Pflanzer-  Ers.  Res.  Hans  Koch  aus  Hildesheim,  am

12.  15  in  Rwiba  gestorben
Schbeibz  e  Gefr.  d.  Landw.  Frcdrich  Wilhelm  Paul
ädeke  aus  Klein-  Rossau.  am  13.  1.  16  an  Schwarzwasserfieber
  gestor

Hob.  Maat  Franz  Stühman  n  aus  Bergen,  am  10.3.16

infolge  Herzschwäche  nach  Schwarzwasserfieber  ge-Pllru.

  Landsturmm.  Alfons  Sturm  aus  Rohr-Waldsee,
  am  25.  2.  16  an  Schwarzwasserfieber  gesiorben


Gefr.  Freedrich  Gröppels  aus  Weimar,  am  27.2.  16
in  Mombo  an  Typhus  gestorben.

Pol.  Wachtm.,  Vizefeldw.  d.  Landv.  Max  Piorr  aus
Ilaunen,  am  16.  3.  16  an  Schwarzwasserfieber  ge-,

  d  oaiidio  Poser,  an  Schwarzwasserfieber  ge—

K#m“  imregeftein,  Uired  Georg  Prescher  aus

Banten,  bei  Karonga,  Streisschuß
e  Hand

Iirechte  .  d.  iewes-  am  26.  9.  14  bei  Loldureich
  leicht  v

Masch.  Meal  Wn  Dillmann  aus  Schönberg,  am
23.  10.  14  bei  Albertville,  linker  Oberschenkel  verw.

Bootsm.  Maat  Johann  Specht  aus  Borkum,  am
1.  11.14  durch  Vombardement  des  englischen  Kreugers
„Chatham“  leicht  ver

Obermatrose  Heinrich  Hes  aus  Olterndorf,  wie  vor.

Masch.  Maat  Max  G  BGustenschwager  aus  Schmarsow,
am  4.  11.  14  in  Tanga  leicht  verw.

Pflanz.  Assist.,  Gefr.  Paul  Kurt  Werner  aus  Ilmenau,

wie  vor.
Missionar,  Reservist  Hermann  Janssen  aus  Ulpende,

wie  vor.
Feldw.  Hermann  Putrafky  aus  Allenstein,  wie  vor.
        <pb n="274" />
        W  232  20

Pflanz.  Assist.,  Kriegsfreiw.  Peter  Lackner  aus  St.  Joor.


hann,  wie
Vigesteuerm.  Edel  aus  Janken.

bbei  Luvungi  am

achtm.,  izeseldw.  d.  Lanen  August  Reupke
nus  Hamburg,  wie

Landwirt,  Gefr.  d.  Neß  üi  Simon  aus  —
dorf,  am  18./19.  1.  bei  Jassini  leicht  ver

Zollhilfsbeamter,  510  d.  59  Otto  M  aus
Dresden-Striesen,  wie  vor.

Gouv.  Techn.  2.  Kl.,  Gefr.  d.  Res.  Friedrich  Wilhelm
Wenzel  aus  Noda.  wie  vor.

Kaufm.,  Utffz.  d.  Res.  Wilhelm  Koeser,  am  9.
am  MNaiteberg.  Sultanat  Utegi,  gegen  als
leicht  ver

Kaufm.,  Kriegsfreiw.  Heinrich  Frister  aus  Weißentadt,

  wie  vor.

Pflanzer,  Utffz.  Res.
Schwiebus,  am  d  1.
dureish  verw

Max  Langer.!71

Koch,  Schütze  Gufto  Beyer  aus  Hamburg,  am  28.6.15
im  Gefecht  bei  Farm  Ferichow  leicht  verw.

Kaufm.,  Vizefeldw.  d.  1  Werner  Lau  aus  Slabownieze,
  an  22.  6.  15  im  Gesecht  bei  Bukoba
leicht  v

Zimmermann.  Reservist  Paul  Brügge  aus  Meldorf,
wie  vor

Hermann  Rimpler  aus
15  bei  Agasserai  am  Sol-Pflanzer,

  Lmosnenn.  Emil  Eismann  aus  Tambow
(Rußland),  wie  v

Betriebssteiger,  Landsturmm.  Horst  Friedrich  Walter
Jeremias  aus  Reinsberg,  wie  vor.

Obermatrose  Ludwig  Ried  aus  München,  am  6.7.  15
im  Gefecht  gegen  venglischen  Kreuzer  im  Rusijis
Delta  schwer  v

Oe.  Vermeis  Ghast  Wemar  Reinhardt  aus  Hamurg.



Obr  ett,  ernnt  Martin  Kunze  aus  Schönfeld,
schwer  verw.

Matrose  Pit  Röder  aus  Lengenfeldt,  wie  vor.

Otto  Richard  Petersen  aus  Stenden,  6.  7.  15
im  Geseite  gegen  englischen  Kreuzer  im  Rufiji-Delta
  schwer  verw.
Matrose  Johannes  Quellmann  aus  Hamburg,  wie  vor.
-  Richard  Krause  aus  Leipzig,  wie  vor

Schiffsbarbier  Willi  Wadenpfuhl  aus  Hambbrg.

w

ie  vor.

Matrose  Paul  Rochel  aus  Braunsberg,  wie  vor.  leicht;
am  11.  15  daselbst  schwer.

Ob.  Masch.  nn  Gustav  Scheffel  aus  Ludwigsburg,
am  11.  7.  15  im  Gefecht  gegen  englische  Kreuzer
im  Rufisi-  Delta  schwer  verw.

HOb.  Masch.  Maat  Rich.  Gärtner  aus  Leipzig,  wie  vor.

Bootsm.  Maat  Max  Franz  Berwaldt  aus  Schleusenau,
wie  vor.

Masch.  Maat  Paul  Ritter  aus  Frankfurt  a.O.,  wie  vor.

Signalgast  Heinrich  Lenschow  aus  Hamburg,  wie  vor.
b.  Matr.  August  Nolte  aus  Kl.-Hohenbostel,  wic  vor.

Schneidersgast  Paul  Krostewitz  aus  Markranstädt,
wie  vor.

Matr.  Friedrich  Tabbe  aus  Pelhorn-Husum,  wie  vor.

Heizer  Gustav  Müller  aus  Mülheim  a.  Ruhr,  wie  vor.

Ob.  Masch.  Maat  Alfred  Wackert  aus  Küstrin,  wie  vor.

Matr.  Rudolf  Erich  Vieweg  aus  Oberplanitz,  wie  vor.

Signalmaat  Hermann  Lühmann  aus  Neumünster,
wie  vor,  leicht.

Matr.  Ernst  Köhler  aus  Hilden,  wie  vor,  leicht.
Detlef  Maas  aus  Wewelsfleth,  wie  vor,  leicht.
Stephan  Johannes  Barkefeld  aus  Gieholderhausen,
  wie  vor,  leicht.

Ob.  Matr.  Herm.  Lautz  aus  Straßburg,  wie  vor,  leicht.

 

Oberheiser  Paul  Kahnt  aus  Jutsch,  wie  vor.  leicht.
Georg  Scheifelmeyer  aus  Mannheim-Neckarau,
  wie  vor,  .

Pflanzer,  utjfs  d.  8  Hermann  Busse  aus  Hannover,
  am  29.  7.  15  an  Gefecht  bei  Jerichow  gegen
En  iglãnder  leicht  d

Kaufmann,  Einj.=  Frto  Karl.  Bügel  aus  Wald  bei
Solingen,  wie  vor.

Oberbahnmeister,  Obersöger  d.  Landw.  Franz  Hübner
aus  Gruppa,  am  12.  8.  15  auf  Kadiaroberg  im
Gefecht  gegen  Engländer  leicht  verw.

Pflanz.  Ass.,  Utfiz.  d.  Res.  Eugen  Sachsenröder  aus
Friesen,  am  14.  7.  15  im  Gefecht  östlich  Taveta
gegen  Engländer  verw.

Dekorateur,  Ob.  Verm.  Gast  Karl  Hugo  Reich  aus
Rudach,  am  2.  9.  15  im  Gefecht  bei  Kissenji  gegen
belgische  Vorposten  verw.

Vizgefeldw.  d.  Res.  Weiß,  am  21.  9.  15  im  Gefecht  am
Longido  gegen  Englänger  leicht  ver

Gefr.  d.  Res.  Pfister,  am  26.  9.  15  t  Gefecht  bei
Makatau  gegen  Engländer  leicht  verw.

Reservist  Wilbelm  Kretschmann  aus  Magdeburg,  am
2  15  im  Gefecht  im  Delta  gegen  Engländer
leicht  *

Kaufmann,  Vizefeldw.  d.  Res.  August  Thomsen  aus
Hamburg,  am  27.  9.  15  im  Gefecht  bei  Luvingi
gegen  Velgier  leicht  verw

Schlosser,  O  eheizer  d.  Res.  Heinrich  Wolf  aus  Assenheim,
  wie  vor.

Pflanzer,  Cergl-  d.  Landw.  Friedr.  Wilh.  Stuhr  aus

üsel,  wie  vor.

Vizefeldw.  Erich  Hähnel  aus  Bautzen,  am  20.  40  15
bei  Bahnsprengung  südöstlich  Manungu  vert

Kriegssreime  erner  aus  Hamburg,  am  31.  crK  15

sarlat  im  Delta  schwer  verw

Maat.  d.  Res.  Carlos  Dahms  aus  Veracruz  (Mexiko),
am  29.  10.  15  im  Gefecht  bei  Kapernfähre  gegen
Engländer  leicht  verw.

Tiefbautechniker,  Sergt.  d.  Res.  Ernst  Richter  aus
Obernigk,  am  19.  11.  15  im  Gefecht  bei  Malantau
gegen  Engländer  leicht  verw.

Missionslandwirt,  Landsturmmann  Wilhelm  Bernhard
Rascher  aus  Fürstenfeldbruck,  am  11.  15  am
Tichanforgweberg  gegen  Belgier  schver  verw.

Kaufmann,  Kan.  d.  Landw.  Matthias  Barth  aus
Rüdesheim,  wie  ver-  leicht.

Kaufmann,  Bizefeld  w.  d.  eß.  Otto  Student  aus

empel,  am  22.  1.  16  im  Gefecht  bei  Mbuguni
gegen  Englände  berw.

Postassistent  igeied  d.  Res.  Dockendorff,  am

Gefecht  bei  Liisensz  gegen  Belgier  verw.

*  B¾6  "  Gruro  5.  2.  16  im  Vorpoßengesech
östlich  Taveta  degen  *t  leicht  verw.

Pflanzer,  Bigefeldw.  d.  Res.  Rudolf  Findeisen  aus
Trebra,  am  12.  2.  16  im  Gefecht  am  El  Oldorobo
leicht  verw.

Kaufmann,  Utffz.  d.  Landw.  Adolf  Buhlert  aus  Tritian,
wie  vor.

Utffz.  Kreise,  wie  vor.

Kanzleigehilse,  Utffz.  d.  Res.  Hermann  Müller  aus
Teisendorf,  am  18.  2.  16  im  Gefecht  nördl.  Kagera
gegen  Engländer  leicht  verw.  in  englische  Gefangenschaft
  geraten.

Kaufmann,  Utffz.  d.  Res.  Bruno  Wilrich  aus  Berlin,
am  2  .16  im  Gefecht  östlich  Taveta  und  am
7.  3.  4#  am  Diipesee  gegen  Engländer  verw.

Utffz.  Lemcke,  am  10.  3.  16  im  Gefecht  bei  Taveta
gegen  Engländer  verw.

Vizefeldw.  Karl  Wauschkuhn  aus  Kl.  Skirlack,  am
10.  3.  16  im  Gefecht  zwischen  Kilimandscharo  und
Meruberg  gegen  Engländer  verw.
        <pb n="275" />
        G  233

Otto  Stübgen,  am  11.  3.  16  im  Gefecht  am  Readaberg
  verw.
slanzer,  Vizewachtm.  d.  Landw.  Alfred  Hoffmann
aus  Rendsburg,  wie  vor,  schwer.

Utffz.  Schmid,  wie  vor,  leicht.

Gefr.  Dabelstein,  wie  vor,  schwe

Kaufm.,  Utffz.  d.  Res.  W.  Balter  Hillorecht  aus  Karlsruhe,
  wie  vor,  schwe

Buchhalter,  K##egefteir#=  Friedrich  Kracker  aus  Lissa,
am  12.  3.  16  bei  Erkundung  nördlich  Kageroti
gegen  Belgier  leicht  v

Matrose  d.  Res  vvn  am  18.  1.  16  bei  Ben—x*-m
  Kifen)is  durch  Belgier  leicht  verw.

Feldmann,  am  11.  3.  16  im  Gefecht  am
ts  Feld  schwer  verw.

Maat  Gropp,  wie  vor,  schwer.

Utffz.  Hoenigmann,  wie  vor,  leicht.

Kle##pn.  Masch.  Maat  d.  Seew.  Albert  Seidemann
aus  Liebschwitz,  wie  vor.

HOb.Ingen.,  Vizefeldw.  d.  Beurlst.  Reinbardt  Manning
aus  Colombes  bei  Paris,  in.  Gefecht  bei  Kahe  vom
18.  bis  21.  3.  16  *'id  Engländer  leicht  verw.

Vizefeldw.  d.  Res.  Wolf,

Hotelbes.,  Vizefeldw.  d.  r!*o  Walter  Gerth  aus
Berlin,  wie  vor

Maat  Schweme,  wie  vor.

Kaufm.,  Utffz.  d.  Res.  Wilhelm  Fortan  aus  Berlinwie
  vor.

Kaufm.,  Gefr.  d.  Landw.  Wilhelm  Vogt  aus  Fredeburg,
  wie  vor.

Bootsm.  Maat  Hugo  Hein  aus  Marggrabowa,  am

.  2.  16  bei  der  Versenkung  des  Dampfeèrs  „Hedwig
Beicecbe  n“  auf  dem  Tanganjikasee  von  Engländern
gefangen  und  jetzt  nach  Europa  gebracht.

Ingen.  Maat  Otto  Mewes  aus  Rosenthal,  wie  vor.

Maat  Peter  Schmitz  aus  Dulken  i.  Rhld.,  wie  vor.

Quartiermstr.  H.  Lengemann  aus  Carrssen  il  Hann.,
wie  vor

Eermtanme  Paul  Muntzinger  aus  Metz,  wie  vor.

-  Otto  Möhring  aus  Drakenstedt,  wie  vor.
-  Dietrich  Thieling  aus  Waddens,  wie  vor.

Paul  Reichert  aus  Köpenick,  wie  vor.

Seemann  Emil  Würger  aus  Karlshöhe,  wie  vor.

Heizer  Emil  Köster  aus  Wülfringhausen.  wie  vor.
*HFPaul  Käsemann  aus  Oberdorla  i.  Thür.,
wie  vor.

Oblt.  a.  D.,  zuletzt  Inf.  Regt.  146  Paul  Leitner,  geb.
28.  9.  77  in  Schülgen,  27.  9.  15  bei  Luwungi  am
Russissi  gegen  Belgier  gefallen

Lt.  d.  Landw.  Juf.  1.  Aufg.  i.  Dand  Bez.  III  Berlin
Heinrich  Strube,  geb.  14.  10.  79  in  Braunschweig,
1  8.  15  verstorben.

z.  See  d.  Res.  -  Jaeger,
u  e  a.  Eck.  6.  5  verstorbe
Lt.  d.  Res.  im  Eis.  an.  Gustao  Somiot,  geb.  18.

!  8.  11.  83  in

11.  88  in  Berlin,  16.  15  in  Gefangenschaft,  bezindet
  sich  in  Ahmebnagar-Ob.
  Vet.  d.  Res.  (Landw.  Bez.  Hof,  Bauern)  Dr.  Friedrich

gubern  geb.  25.  4.  84  in  München,  21.  9.  15  am
Longido  Hegen  Engländer  verwundet

Bizewachtm.  d.  Res.  -  Mittag  aus  Shio  Samers.
walde  N.=  21.  3.  16  leicht  verw.  in  engl.
fangensch  ft.

Bizefeldw.  d.  Res.  Georg  Prochnow  aus  Woldenberg
(Neumark),  27.  9.  15  bei  Luwungi  am  Russissi
gegen  Belgier  schwer  verr

San.  Sergt.  Franz  Kertyoff  aus  Hildesheim,  4.  7.  15
an  Malaria  gestorben.

Sergt.  d.  Landw.  Anton  Brettar  aus  Kleinblittersdorf
bei  Saarbrücken,  27.  7.  15  gestorben.

 

mißs.  d.  Res.  Hermann  Fischer  aus  Mindelgzell  (Bayern),
9.  15  bei  Kissenji  gegen  Belgier  gefallen.

ant  d.  Res.  Kurt  Fabian  aus  Breslau,  29.  9.  15

i  Bura  gegen  Engländer  gefallen

ut  d.  Res.  Paul  Heinrich  Blanke  aus  Ahaus,  Kreis

Coesfeld,  4.  8.  15  im  Feldlazarett  Mombo  gestorben.

utjj  D.  Jeß  Hans  Hugo  Monich  aus  Schwerin,

5  bei  Farm  Fericho,  solidh  Bismarckburg,

f  ll

lltnz  d  oandns  Max  Ott?  Hermann  Wilke  aus  Belgard,
  Lef  Köslin,  in  Daressalam  an  Gehirnschla
  g  gestorben

Uisfe  2  Res.  Betder  Olden  aus  Zwickau  2

en  gido  in  engl.  Gefangenschaft.

#rttillerlsenc.  d.  Res.  Louis  Friedrich  Rudolf  Lampe
aus  Quedlinburg,  16.  8.  15  an  Kopfrose  gestorben.

Utffz.  d.  Landw.  Hermann  August  Sturm  aus  leeckendorf.
  Kr.  Gelsenkirchen,  14.  9.  15  südlich  Makatau
gegen  Engländer  gefallen.

Gefr.  d.  Landwe  Josef  Erkens  aus  Bürrig,  Rheinprov.,
12.  1.  15  bei  Jassini  gegen  Engländer  gefallen.
Gelr-  d.  Landst.  Karl  August  Jope  aut"  Borna-Leipgig,
27.  9.  15  bei  Luwungi  am  Russissi  gegen  Belgier

gefallen.

G#“  d.  Landw.  Hermann  Heinrich  Kroeger  aus
Borndick  b.  Travemünde,  15.  3.  15  an  Schwarzwasserfieber
  gestorben.

Oberheizer  (S.  M.  Möwe“)  August  Ries  aus
Nockershausen.  Kr.  Saarbrickken,  21.  4.  15  an  Gehirnmalaria
  gesto

Obermatr.  d.  hit  Vernhard,  5.  11.
zutzindng  gestorben.
fr.  Gustav  Adolf  Joachim  Paustian  aus

Kisdin  .  7.  15  an  Schwarzwasserfieber  gestorben.

Signalgast  Andreas  Boysen,  geb.  22.  1.  94,  28.  7.  15
an  Herzschwäche  und  Malaria  hesentche

Gefr.  9  Res.  Hans  Konrad  Paschen  aus  Hamburg,
3.  8.  15  an  Herzschwäche  infolge  bösartiger  Brust-3
  Gn  gestorben
Gefr.  d.  Landw.  V#o  Kurt,  Oehme  aus  Oberneukirch
a.  *  Bez.  Dresden,  29.  8.  15  an  Schwarzwasserfieber
  gestorben.

Gefr.  d.  Res.  Stanislaus  Mensch  aus  Landdorf,  Kr.
Bromberg,  29.5.  15  an  Schwarzwasserfieber  gestorben.

Obermatr,  d.  Art.  d.  Res.  Franz  Ernst  aus  Seest,
4.  7.  15  östlich  Kissenji  gegen  Belgier  schwer  verw.

Oberheizer  (S.  M.  S.  „Möwe")  Josef  Stawicki  aus
Laar,  Kr.  Duisburg.  27  7  6  15  bei  Luwungi  am
ansissi  gegen  Belgier  schwer  verw.

Gefr.  d.  Res.  Heinrich  Roth  aus  Szeghegg  (Ungarn),
2.  7.  15  am  Longido  in  engl.  Gefangenschaft.

Obermatr.  d.  Res.  Eurique  Santiago  Dias  #  Rodrigues
  aus  Lugo  (Spanien),  14.  9.  15  im  Gefecht
egen  englische  Schiffe  im  Rufidji-Delta  in  Ge-Krcruschoft
  geraten.
atrose  (S.  M.  S.  „Möwe“)  )Wilhelm  Strahlendorf
aus  Eutin  (Oldenburg),  5.  3.  15  im  Etappenlazarctt

lldjidji  seiner  am  27.  2.  15  bei  Tembwe  erhaltenen

Verwundung  erlegen.

Wehrmann  Josef  Sard  Hürstel  aus  Gerstheim,  Kr.
Erstein,  27.  9.  15  bei  Luwungi  am  Russissi  gegen

Belgier  gefallen.

Kriegsfreiw.  Rudolf  Karl  Erich  Rohde  aus  Crivitz
(Meckl.-Schwerin),  5.  5.  15  an  Gehirnschwulst  und
Gehirnhautentzündung  gestorben.

Kriegsfreiw.  Hendrik  Nicolaus  Visser  aus  Zarfontein
(Kapkolonie),  11.  3.  15  an  Schwarzwasserfieber  und
Typhus  gestorben.

Bottelier  (S.  M.  S.  „Möwe“)  Fritz  Heinrich  Emil  Pehns
aus  Stade,  15.  6.  15  an  Gehirnmalaria  gestorben.

15  am

14  an  Leber-
        <pb n="276" />
        E

Kriegefreiw,  Johannes  Dietrich  aus  Swinemünde,
7.  tödlich  verunglückt.
atiinnnneon  benmm  Ott  aus  Altona,  19.  5.  15

en.

Landsturmmann  Franz  Wilhelm  Deußing  aus  Ruhla,
2.  6C.  15  an  Schwarzwasserfieber  gestorben.

Kriegsfreiw.  Hermann  Stein  aus  Memel,
an  Schwarzwasserfieber  gestorben.

Landwehrmann  Emil  August  Heinrich  Moritz  aus
Hamburg=  18.  8.  15  an  Herzschwäche  infolge  Typhus
gestor

Einj.-Freiw.  Kurt  Blumentritt  aus  Hain  b.  Hohenleuben
  (Reuß  .  L.),  an  Schwarzwasserfieber  gestorben.

Landsturmmann  Emil  Johann  Paul  aus  Teplitz-Leitmeritz
  (Böhmen),  18.9.  15  an  Malaria  und  Schwarzwasserfieber
  gestorben.

Reservist  Karl  Vollberg  aus  Frankfurt  a.  M.,  5.10.  15
au  Leberabsgeß  gestorben.

Landsturmmann  Lützen,  25.  4.  15  gestorben.

Neseruist  Hermann  Bäuerle  aus  Jaffe  (Palästina),

15  vermißt  beim  Vormarsch  zur  Ugandabahn.
1.  147  in  Verlustliste  Nr.  1  als  Pflanzger  am
12.  9.  14  verwundet  gemeldet.)

Kriegsfreiw.  Albert  Prillwitz  aus  Angermünde,
2.  9.  15  bei  Kissenji  gegen  Belgier  gefallen.

Obermatr.  d.  Res.  Johannes  Max  Bresler  aus  Berlin,
21.  B.  15  gestorben.

Landsturmmann  Helmut  Finnern  aus  Altona,  6.  4.  15
an  Schwarzwasserfieber  gestorben.

Schütze  Karl  Lenke  aus  Stolp  i.  Pomm.,  28.  6.  15  bei
Farm  Jerichow,  südlich  Bismarckburg,  gefallen.
Landwehrmann  Karl  Kizele  aus  Heilbronn,  20.  8.  15

am  Lemaibarascha  in  engl.  Gefangenschaft.

17.  8.  15

*
—

Am  26.  12.  15  anläßlich  eines  Kampfes  des
Kanonenbootes  „Kingani“  mit  zwei  englischen
  Schiffen.

Vigesteuermann  d.  Beurlstd.  Penning  gefallen.

Utffz.  d.  Beurlstd.  Schwarg  gefallen

Obermatr.  d.  Res.  Fritzsche  leicht  verwundet  in  Gefangen
  nschaft.

unfgen  Bonrlfd.  (Maschinist)  Schlosser  in  Gefangen-Oeaasch--nwärter

  Milhan  in  Gefangenschaft.

*  *
Berichtigungen  und  Bervollftändigungen  zu  den
bereits  veröffentlichten  Verlusten.

Lt.  d.  Res.  d.  Gren.  Regts.  3  Gottfried  Haun  (bisher
in  Gefangenschaft)  ist  gefallen  (s.  Jerlustifte  ur  3).

Schütze  Karl  Gottlieb  Meinhardt,  18./19.  1.  15  bei
Jassini  gefallen  (bisher  ebendaselbst  als  oll#nbet
gemeldet)  (s.  Verlustliste  Nr.  3).

Gefr.  d.  Seew.  (bisher  Gefr.  d.  Beurlstd.)  Heinrich
Perers  aus  Evens,  Bez.  Arnsberg,  9.  3.  15  am
Maikaberg  gegen  Engländer  gefallen  (bisher  9.1.  15
Cefallen)  (s.  Berlustliste  Nr.  4).

-  eorg  Rückert  aus  Augsburg,  7.  5.  15  am

savo  gegen  Engländer  gefallen  (s.  Verlustliste  Nr.  4).
unsu.  d.  Landw.  (b  isher  Wehrmann)  Georg  Rauscher
aus  Tübingen,  28.  5.  15  bei  Kissenji  gegen  Belgier
gefallen  (bisher,  29.  9.  15  bei  Kissenji  gefallen)  (s.
Berlustliste  Nr.

Iltffz.  d.  Landw.  czüher  Uüfg.  d.  Beuelito  Friedrich  Wilhelm
  Wieda  aus  Sta  bei  Bukoba
gegen  Engländer  bvsStne  u7  25  6.  15  —  Bukoba
  gefallen)  (s.  Verlustliste  Nr.  4

Ein.  Fre.  Hubert  Gustav  (bisher  Herber)  Granz
aus  Hamburg,  13.  3.  15  an  Bauchfellentzündung  gestorben
  (bisher  12./13.  3.  15  in  Niawangi  gestorben)
  (s.  Verlustliste  Nr.  4).

 

234  20

Landsturmmann  Leo  Kaschel  aus  Jauernig,  8.  4.  15
an  Nierenentzündung  gestorben  (nach  früherer  Meldung.
  in  Morogoroy)  (s.  Verlustliste  Nr.  4).

Utf#z.  d.  Landw,  August  Meyer  aus  Altenbochum,

6.  15  an  Herzlähmung  bei  Schwarzwasserfieber

Atergen  (bisher  14./15.  6.  15  gestorben)  (s.  Verlust- 



E

egsfreiw  Hugo  Callmeyer  aus  Budapest  Gereits

Verlustlifte.  Nr.  1  als  Pflanzer  am  10.  9.

Westerok  verwundet  gemeldet),  17.  8.

Scht  warzwasserfieber  gestorben.

Einj.-Freiw.  Otto  Lausberg,  9.  3.  15  bei  Maikaberg
  leicht  verwundet  in  engl.  Gefangenschaft  (bisher
  nur  Tausberg-  P.,  verwundet  und  3  Gefangenschaft
  Schirati  9.  3.  15)  (s.  Verlustliste  Nr.  3).

Vizesedn  d.  —  (bisher  oheeld.  B  Beurlstd.)

Oito  Johannes  Mörchen  aoisger,  Morchen)  aus
nehraa  Stolberg  a.  H.,  21.  6.  15  bei  Kissenji
gegen  Belgier  schwer  verw.  (s.  Verlustliste  Nr.  4).

Utffz.  d.  Res.  (bisher  nur  Kaufmann  Stamer)  Wolf
Heinrich  Walter  Sthamer  aus  Hamburg,  9.  B.  15
auf  der  Insel  Songosongo  bei  Kilwa  in  englischer
Gefangenschaft  (bisher  15.  3.  15  in  Gefangenschaft)
(s.  Verlustliste  Nr.  3).

Landsturmmann  (Pilanzungsassist.  )Heinrich  v.  Delling
aus  Rain  a.  Lech,  5.  2.  15  auf  der  Insel  Mafia  vermißt,
  wahrscheinlich  in  engl.  Gefangenschaft  (bisher
in  Gefangenschaft)  (s.  Verlustliste  Nr.  3).

Gefr.  d.  Res.  (bisher  Schite)  Eugen  Apel  aus  Paditz,
Amt  Altenburg,  2.  7.  15  am  Longido“  in  englischer
Gefangenschaft  (s.  Verllib  Nr.  1

Schütze  Paul  Wil  Gbelm  Becker  aus  Lünen,  Kr.  Dortmund,
  2.  7.  15  am  Longido  in  englischer  Gefangenschaft
  (s.  Verlastlite  Nr.  4

 

*

 

aen

 

752

Deutsch-Südwestafrika.

Sweite  Derlustliste,  betr.  das  Schutzgebiet
Deutsch-Südwestafrika.“)

Feldw.  Emil  Siegeler  aus  Osterburg,  27.  4.  15  beie
Konop  gefallen.

Feldw.  August  Regenhardt  aus  Mingerode,  21.  12.14
seinen  am  18.  12.  14  bei  Naulila  erlittenen  Verwundungen
  erlegen

San.  Feldw.  bermamm  Hepach  aus  Stolberg,  20.  3.  15
am  Swakop

Viceseldn.  Paul  ’zi  u  E  aus  Nietleben,  18.  2
Reserbelaharett  Windhuk  gestorben.

efeldw.  d.  Landw.  Albert  Stachowitz  aus  Strittkeim,
  8.5.15  bei  Tsamkobes  gefallen.

Vizefeld.  d.  Landw.  Gustav  Eckey  aus  Leckingsen,

oder  30.  3.  15  bei  Platbeen  und  Dickbosch
Gaiallde

Vigefeldw.  d.  Landw.  Rudolf  Nogge  aus  German,
tot  nach  Meldung  von  Bastards

Sergt.  Franz  Meher  aus  Augustlanken,
bei  Naulila  gefallen

Sergt.  Anton  2  Kehinsi5  aus  Piwnitz,  8.  5.  15  bei
Tsamkobes  gefallen.

Sergt.  d.  Landw.  Josef  Zierer  aus  Großmuß,  8.  5.15
bei  Tsamkobes  gefa

uts  d.  Landw.  Emil  Eper  aus  Czarnowbke,  13.  4.  15

i  Kirres-West  gefallen
un  d.  Beurlst.  Wilhelm  Müller,  27.  oder  30.  3.  15
i  Platbeen  und  Dickbosch  gefallen.

*)  Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1915,  Nr.  16/17,  S.  338.

15  im

18.  12.  14
        <pb n="277" />
        G  235  20

Ges.  Reinhold  Becker  aus  Beendorf,  9.  11.  14  bei
Kallfontein  tödlich  verunglückt.
Gefr.  Otto  Wengel  aus  Donndorf,  20.  10.  14  im
HOrange  ertrunken.

Gefr.  Erwin  Schiers  aus  Langburkersdorf,  16.  12.14

bei  Garub  gefallen.
Ses  ämiet  aus  Freest,  18.  12.  14  bei  Naulila
e

Geik  Wilhelm  Kopetsch  aus  Heterswalde.,  desgl.

-Franz  Stieg  aus  Degow,  desgl.

Karl  Stiegemann  aus  7  desgl.

-Karl  Lattner  aus  Breslau,  4.  2.  15.  bei  Kakamas
  gefallen.

Gefr.  Josef  Happ  aus  Lorch,
Jakalswater  gefallen.

Gefr.  Heinrich  Haase  aus  Bergen,
Treckkopje  gefallen.

Gefr.  Albert  Störmer  aus  Stuttgart,  26.  12.  14  im
Feldlazarett  Unkualnizi  gestorben.
Gefr.  Kaver  Augustin  aus  Schönsee,  8.
Tsamkobes  gefallen

Gefr.  Heinrich  grke  aus  Grüben,

20.  3.  15  westlich

26.  4.  15  bei

5.  15  bei

18.  12.  14  bei
Naulila

Gefr.  Willy  Franz  aus  Hamburg,  26.  7.  15  tödlich
verunglückt.

San.  Gefr.  Felix  Stempski  aus  Koslowo,  seiner  im
Gefecht  bei  Gibeon  am  27.  4.  15  erlittenen  Verwundung
  erlegen.

Gefr.  d.  Res.  Henry  Isenbeck  aus  Hoya.  18.  12.  14
bei  Naulila  gefallen.

Gefr.  d.  Landw.  1  Oskar  Gnauth,  24.  7.  15  im
Lagarett  Otavifontein  seiner  am  1.  7.  15  bei
Otavi  erlittenen  Verwundung  erlegen.

Gefr.  d.  Landw.  Paul  Einicke  aus  Altenburg.  26.  4.  15
bei  Treckkopje  gefallen.

Kriegsfreiw.  Gefr.  Leopold  Möller  aus  Strasburg,
20.  2.  15  in  Otjiwarongo  gestorben.

Gefr.  Johann  Tiegelkamp  aus  Baerl,  20.  6.  15  bei
Omanoe  gefallen.

Gefr.  Wilhelm  Bünte,  bei  Otavifontein  gefollen,
-Franz  Renner  aus  Westerndorf,  27.  4.  15  bei
Gibeon  gefallen.

Reiter  Peter  Susmarski  aus  Massanken,  26.  1.  15
bei  Smalvisch  gefallen

Reiter  Larmamn  Meyer  aus  Badra.  19.  12.  14  seinen
am  18.  12.  14  bei  Naulila  erlittenen  Verwundungen
erlegen.

Reiter  Ernst  Kuckling  aus  Woydehnen,  23.  3.  15  bei
Usakos  gefallen.

Reiter  Hermann  Kranz  aus  Ginkhausen,  20.  3.  15
westlich  Jakalswater  gefallen

Reiter  Albert  Fago  aus  Wollbrechtshausen,  10.  4.  15

Lazarett  Windhnk  gestorben.

Michael  Reichold  aus  Waldeck,  23.  4.  15  im

ariental  gestorben.

Franz,  März  1915  in  Karibib  ge- 


 
   
  
 

aus  Niedzwetzken,  7.  12.  14
Emil

   
  
  
  
 
 

aus  Roßbach,
a.  S.,  5.  2.  15
aus  Meißen,
aus  Tenditz,  21.  5.  15
27.  12.  15  im
14.  11.  14

 

Reiter  Meyer  IV,  8.  5.15  bei  Tsamkobes  gefallen.

Farmer  Putzier,  tot  nach  Meldung  von  Bastards.

r#m  dr  ne.  Ludwig  Giesemann  aus  Saarbrücken,
15  bei  Treckkopje  verwundet.

enese.  Gulbe  Claußniter  aus  Oberbobritssch,  desl.

Utffz.  d.  Landst.  Max  Häfner  aus  Dornstedt,  19.4
bei  Besondermeit  und  Zwartfontein  befaial#

—  d.  Res.  Walter  RKunau  aus  Oebisselde,

5  bei  Gibeon  gefallen.

*—*-  11%  Pater  aus  Zabrge,  20.  3.  15  in  den
Gefechten  bei  Jakalswater,  Niet  und  Pfordte
gefallen.

Sergt.  d.  Landw.  Schwarz,  22.  4.  15  bei  Berseba
Cefallen.

Sergt.  d.  Landw.  Otto  Schubert.  19.  4.  15  bei  Besondermeit
  und  Zwartfontein  gefallen.

Sergt.  d.  Landw.  Johann  Schwarzott  aus  Speichersorf,

  desgl.
uts  Gustav  Schäfer  aus  Hecklingen,  4.  7.  15  bei

gefallen

Miffse  Ler  aus  Sellnow,  1.7.  15  bei  Otavifontein
  gefallen

W  d.  dahd  d  Müller,  25.  10.  14  bei  Lüritzbucht

  gefallei

un  2.  Landst.  Hallius  Schramtke  aus  Berlin,  27.4.15
bei  Gibeon  gefallen

Utffz.  Albert  Molzahn  aus  Rabuhn,  4
Gaub  gefallen.

Obermasch.  M.  d.  Seew.  Paul  Hansen  aus  Gaarden,
5.  7.  15  in  Tsumeb  gestorben.

Gefr.  Alfred  Göhring  aus  Schalkau,  20.  3.  15  in  den
Gefechten  bei  Jakalswater,  Riet  und  Pfordte
gefallen.

Gefr.  Wilhelm  Schädel  aus  Braunschweig,  25.  11.14
im  Lazarett  Aus  gestor

Gefr.  Friedrich  Müller  II  aus  Oberhohndorf,  .  5.
bei  Osombusomasse  verwundet  und  am  1.  6.
im  Laza:rett  Karibib  seinen  Wunden  erlegen.

Gefr.  Wilhelm  Hahn  aus  Bienenbüttel,  27.  4.  15  in
Aredareiggs  tödlich  verunglückt.

Gefr.  Eduard  Stebner  aus  Radojewo,  27.  4.  15  bei
Gibeon  gefaller

Gei-  Max  Nichen  aus  Woischnik,  26.  4.  15  bei  Treckpljeg



Ge.  Siho  Klein  aus  Bismarckhütte,  26.  4.  15
bei  Treckkopje  verwundet  und  in  Gefangenschaft
gestorben.

Gefr.  Max  Peper  aus  Rendsburg,  20.  3.  15  in  den
Gesechten  bei  Jakalswater,  Riet  und  Pfordte
gefallen.

Gefr.  Georg  Kunze  aus  Werentzhain,  8.  2.  15  bei
Nabas  gefallen.

Gefr.  Gustav  Nowak  aus  Neurode,  6.  3.  15  bei
Stolzenfels  gefsallen.

Gefr.  Karl  Demitrowit  aus  Schuttschen,
bei  Kakamas  gefalle

Gefr.  d.  Landw.  L#islaus  Nikolaiczak,  20.  3.  15
in  den  Gefechten  bei  Jakalswater,  Riet  und
Pfordte  gefallen

Geis  d  Igndw.  Ibfeb  Albert  Becker  aus  Freiburg

,  27.  15  bei  Gibeon  gefallen
eie  d.  *7  Georg  Bodenstein  aus

7.  15  bei

15
15

4.  2.  15

Landsberg

W.,  desgl.
Relter  d.  Beurlst.  Georg  Wulfers  aus  Holthausen,
16.  4.  15  nördlich  Seeheim  gefallen.

Reiler  d.  Landw.  Ulrich  Jahn  aus  Teterow,  14.  4.  15
bei  Warmbackis  gefallen.
Kriegsfreiw.  Reiter  Lerm,  4.

gefallen.
Kriegsfreiw.  Reiter  Joseph  Broglie  aus  Gulahek  bei
Techeran,  16.  4.  15  bei  Dörstamp  gefallen.

2.  15  bei  Kakamas
        <pb n="278" />
        G  236  20

Kriegsfreiw.  Reiter  Louis  Kuhlmann,  desgl.

Ers.  Res.  Reiter  Paul  Spengler  aus  Wahlen,  April
1915  in  Windhuk  gestorben.

Reiter  Kurt  Alpera  aus  Braunschweig,  26.  9.  14  bei
Sandfontein  leicht  verwundet.

Gefr.  Hermann  Allendorf  aus  Buttstädt,  20.  3.  15
bei  Jakalswater,  Riet  und  Pfordte  verwundet.

Reiter  d.  Res.  Wilhelm  Anderson  aus  Wilster,  22.4.15
bei  Berseba  verwundet.

Bizgefeldw.  d.  Landw.  Louis  Albes  aus  Nienburg,
27.  4.  15  bei  Gibeon  verwundet.

Gefr.  d.  Landw.  Johann  Anterscheck,  desgl.

Reiter  Kbeodor.  Andrischol,  15.  5.  15  bei  Aria

erwu
ntver  Voie  zurle  aus  Riemertsheide,  21.  6.  15  bei

tue  verwundet
Gefr.  Gerhard  Ittam,  1.  7.  15  bei  Otavifontein
verwundet.

Vizefeldw.  d.  Landw.  Hermann  Behrmann  aus  Lockstedt,
  26.9.  14  bei  Sandfontein  schwer  verwundet.

Vizefeldw.  (Fähnrich)  Jobst  v.  Benningsen,  26.9.14
bei  Sandfontein  leicht  verwundet.

i  Febrch  Bauscher  aus  Pforzheim,  besal.
Hyugo  Becker  aus  Bränken,  16.  12.  bei
Garub  verwundet.

Gefr.  d.  Res.  Karl  Burchardt,
verwundet.

Vizefeldw.  d.  Res.  Ernst  Becker,  19.  3.  15  bei  Rietfontein
  verwundet.

Vizefeldw.  Reinhard  Brock,  20.  3.  15  bei  Jakalswater,
  Riet  und  Pfordte  verwundet.

Gefr.  Friedrich  Böer  aus  Hartau,  desgl.

Reiter  d.  Res.  Hugo  Bartels,  desg

Ulffz.  Georg  Veher,  13.  4.  15  bei  Kirris-West
verwun

misse  d.  Land  Georg  Brendel  aus  Forst  i.  L.,  17.4.  15

ei  Luns  verwun

d.  Landw.  Kuri  Biela,  20.  4.  15  bei  Kabus

18.  12.  14  bei  Naulila

verwmndet.
Reiter  d.  Res.  Hans  Birkner,  desgl.
Gefr.  d.  Res.  Willi  Buggert,  26.  4.  15  bei  Treckkopje
  verunglückt.
Vizefeldw.  d.  Landw.  Martin  Beckmann  aus  Grambow,
  27.  4.  15  bei  Gibeon  verwundet.
Vigefeldw.  Otto  Ballnus  aus  Lindenberg,  besgl.
Reiter  (Kriegsfreiw.)  Johann  Berkwist,  desgl.
einri  ch  Bochelmann,  desgl.
Oslar  Bohnengel.  7.  5.  15  bei  Kobus  verwundet



Utffz.  d.  Res.  Friedrich  Baus,  15.  5.  15  bei  Seeis
verwunde

Gefr.  d.  Lonfdw.  Max  Bose,  1.  7.  15  bei  Otavi:

fontein  verwundet.

Gefr.  Paul  Barton  aus  Leobschütz,  desgl.

Reiter  d.  Landw.  Jakob  Drees  aus  achen,  26.  9.  14
bei  Sandfontein  schwer  verwundet.

Utffz.  d.  Res.  Siegfried  Dickmann  aus  Essen,  26.  9.14
bei  Sandfontein  leicht  verwundet.

Reiter  d.  Res.  Friedrich  Drescher,  18.  12.  14  bei
Naulila  verwundet.

uff.  d.  Landw.  Joseph  Dudek  aus  Schillersdorf,

4  2.  15  bei  Felseneck  verwundet.

Gen-.  d.  Landw.  Felix  Doktorowsky,  26.  4.  15  bei
Treckkopje  verwundet.

Vigefeldw.  d.  Res.  Karl  Doering  aus  Gommern,  desgl.

Reiter  Johann  Dombrowski  aus  Jebrammen,  desgl.

Gefr.  Adolf  Domrös  aus  Althütte,  27.  4.  15  beie
Gibeon  verwundet.

Gefr.  d.  Landw.  Hermann  Dietz,  12.  5
bimbambe  verwundet.

15  bei  Osam- 



Feldkor  nett  Haus  Denk,  27.  4.  15  bei  Gibeon  verwundet.


Reiter  Karl  Ewert  aus  Welper,  26.9.  14  bei  Sandfontein
  schwer  verwimdet.

Gefr.  Friedrich  Eichberger  aus  Henskischken,  26.9.  14
ei  Sandfontein  leicht  verwundet.

Gefr.  Erwin  Ehrentraut  aus  Spreitz,  18.  12.  14  bei

aulila  verwundet.
hard  aus  -  20.  3.  15
akalswater,  Riet  und  Pfordte  verwundet.

Gese.  Emil  Erternbrink  aus  Hengsen,  desgl.

Sergt.  Gustav  Eickmann  aus  Recklinghausen  =  Süd,
26.  4.  15  bei  Trecklopje  verwundet.

Gefr.  Johann  Fischer  III  aus  Oppenau,  26.  9.  14
bei  Sandfontein  schwer  verwundet.

Reiter  Wilhelm  Frick  aus  Rehna,  7.  10.  14  bei  Aub
verwundet.

Gefr.  d.  Res.  Georg  Falkenstein  aus  Franlfurt  a.  M.,

18.  12.14  bei  Naulila  und  20.  3.  15  bei  Jak  als.
water,  bei  und  Pfordte  verwundet.

Gefr.  Ludwig  Frensel  aus  Herne,  20.3.15  bei  Jakalswater,
  Riet  und  Pfordte  verwundet.

Utffz.  d.  Landw.  Max  Fiedmann,  1.  7.  15  bei  Otavifontein
  verwundet

Reiter  Falkenhahn,  4.  7.  15  bei  Gaub  verwundet.

Reiter  d.  Landw.  Oskar  Gudde  aus  Erichswalde,
26.  9.  14  bei  Sandfontein  leicht  verwundet.

Reiter  d.  Landy,  Ernst  Güther  aus  Endschütz,
2  14.  bei  Grasplatz  verwundet.

Reiter  d.  e  Erich  Graßreiner  aus  Chemnitz,
9.  11.  in  Kallfontein-S.  verwun

Reiter  ’'e  Gutjahr  aus  VWasser,  12.  12.  14  bei
Naulila  verwundet.

Gefr.  Paul  Grabe  aus  Douossen,  desgl.

Reiter  d.  Landw.  Otto  Güll  aus  Annaburg,  20.  3.  15
bei  Jakalswater,  Riet  und  Pfordte  verwundet.

Reiter  (Kriegsfreiw.)  Walter  Giesecke,  22.  4.  15  bei
Berseba  verwundet.

Gefr.  Johann  Gißübl  aus  Bullenried,
Treckkopje  verwundet.

Gefr.  Otto  Grau  aus  Heidelberg,  desgl.

Reiter  Richard  Gärtner  aus  Alexanderdorf,  desgl.
-d.  Landw.  Gottlieb  Günther  aus  Ravensburg,
27.  4.  15  bei  Gibeon  verwun

Lieefeld.  Frürdrich  Goralski  h4  Hirschberg,  desgl.

Reiter  d.  Landst.  Josef  Gaumert,  desgl.

Gefr.  d.  Landw.  Karl  Horn  aus  Hamburg,  1.  12.  14
bei  Ramansdrift  verwundet.

Gefr.  Gustav  Hilgendorf  aus  Treumen,  18.  12.  14
bei  Naulila  verwundet.

Reiter  2  Res.  Fritz  Hain,  desgl.

Siefke  Harms  aus  Esens,  26.  12.  14  bei
Swakopmund  verwundet.

Vizefeldd.  Heinrich  Heinemann
4.  2.  15  bei  Kakamas  verwundet.

Reiter  d.  Landw.  Willi  Hesse,  20.  3.  15  bei  Jakalswater,
  Riet  und  Pfordte  verwundet

Gefr.  d.  Landw.  Adalbert  Herbert  -aus  Rappertshausen,
  20.  4.  15  bei  Kabus  verwundet.

Neiter  Martin  Kinz.  esg

Ma  eld,  22.  4.  bei  Berseba  verwundet.

Geir.  Emil  Höhner  aus  Kemmenau,  30.  4.  15  bei
Otjimbingue  verwundet

Vizefeldw.  Max  Handke  aus  Guhrau,  8.  5.  15  bei
Tsamkobes  verwundet.

Sergt.  Albert  Harms  aus  Nordstremmen,  1.  7.  15
bei  Otavifontein  verwundet.  "

Gefr.  Hermann  Immler  aus  Stetten,  20.  8.  15  bei
Jakalswater,  Riet  und  Pfordte  verwundet.

Gefr.  Max  Joachim  aus  Herzberg,  27.  4.  15  bei
Gibeon  verwundet.

26.  4.  15  bei

aus  Badeleben,
        <pb n="279" />
        W  237  20

r.  Landw,

15  obus  verwundet.

beli  Grrsseeso)  Albert  Kretzschmar  aus  Kiel,
4  bei  Sandfontein  schwer  verwundet

26.  9.  14  bei  kerwundet.  !.

Serat  Paul  Jentsch  aus  Gr.-Graben,

Neite.  Wrs  Frah,
leicht  verwundet.
Reiter  Albert  Karau,  desgl.
-(Kriegsfreiw.)  Hellmuth  Dr.  Kröncke,  *“
Gefr.  Gustav  Kulla  aus  Kl.-Bruschewitz,  25.  10.  14
bei  Lüderitzbucht  verwundet.
Reiter  (Kriegsfreiw.)  Leonhard  Kolle,  desgl.

Georg  Krafft  aus  Diebach,  12.  12.  14  beie
Eriksondrift  verwundet.
Gefr.  d.  Res.  Johann  Karmaier,  18.  12.  14  bei

Naulila  verwundet.

Gefr.  Paul  Kurka  aus  Tworog,  d
-Paul  Krebs  aus  Pog  heç  desgl.

Ltfig,  Franz  Komor  aus  Roßberg,  4.  2.  15.  bei  Kakamas
  verwundet.

Gefr.  d.  Landw.  Woif  Kümmel  aus  Kiel-Gaarden,
30.  3.  15  bei  Dickbosch  verwundet.

Reiter  A.  Klotzeck,  22.  4.  15  bei  Berseba
27.  4.  15  bei  Gibeon  verwundet.

Gefr.  Max  Kroß  aus  Prohn,  26.  4.  15  bei  Treckkopje
  verwundet.

Utffz.  Walter  Kurz  aus  Nieder-Hermsdorf,  desgl.

Gefr.  Heinrich  Rnorr  aus  Gardschin,  27.  4  15  bei
Gibeon  verwundet.

Gefr.  Georg  Knieß  aus  Maßbach,  r*7
:  Andreas  Köller  aus  Rückingen,  d  esgl.

est  d.  Landw.  Walter  Kuck  aus  Königsberg,

5  bei  Tsamkobes  verwundet

Achtes  'd.  Landw.  Albert  Koch  aus  Migehnen,  desgl.

Sergt.  Karl  Lang  aus  Nürnberg,  26.9.  14  bei  Sandfontein
  leicht  verwundet.

Neiter  Erich  Laucke  aus  Linden,  desgl.

und

ax  Lenz  aus  Bewersdorf,  desgl.
Kuerren  Emil  Lengefeld  naus  Lübben,
11.  aiin  Kalkfontein-S.  verwr
Pncher  ot  un  #  Georg  Lehne  aus  Sichtenberg,

30.  3.  15  bei  Dickbosch  verwundet.
Vienahls.  Gustav  Lehmann  ans  Neuzauche,  26.4.15
bei  Treckkopje  verwundet.
Sergt.  d.  Res.  Reinhold  Lamain  aus  Berlin,  desgl.
Utffz.  Erich  Lübke  aus  Stargard  i.  Pomm.,  1.  7.  15
bei  Otavifontein  verwundet.
Gefr.  Friedrich  Müller  I,  26.  9
fontein  schwer  verwundet.

Gefr.  Fritz  Meyer  aus  Oberhohndorf,  desgl.
:Konrad  Martach  aus  Narczyn,  26.  9.  14  bei

andfontein  leicht  verwundet.
5  d.  (andto,  Reinhold  Mährle  aus  Sophienan,
4  bei  Lüderitbucht  verwun
u  8  n  Wilhelm  Mattenklodt  ieb  Lippstadt,
ei  Naulila  verw'#

14  bei  Sand-Gn-

  edtic  Mahlke  aus  Prondy-Mühhle,  4  2.#u15
bei  Kakamas  verwundet.
Gefr.  Arno  Mathe  aus  Reichstein,  20.  3.  15  bei

Jakalswater,  Riet  und  Pfordte  verwundet.

Gefr.  Hermann  Metßzger  aus  Heilbronn,  desgl.

Gefr.  (Kriegsfreiw.)  Waldemar  Moroff,  desgl.

Bizefeldw.  d.  Landw.  Gottreich  Mehnert  isch  Ammelgoßwitz,
  20.  4.  15  bei  Kabus  verwundet.

Sergt.  d.  Landw.  Walther  Manthei  aus  Dresden,
27.  4.  15  bei  Gibeon  verwundet.

Reiter  Priegsfreiw)  Paul  Meyer,  desgl

Reiter  d.  Res.  Heinrich  Frhr.  v.  Nalgahn  aus  Gützkow,
  8.  5.  15  bei  Fsamtobes  merwundet.

Neiter  d.  Res.  Wiu  Meyer  II,

Reiter  Werner  Michgelsen  auis  -li  snald,  15.  ö.  15
bei  Aria  verwundet.

 

Offz.  Stellv.  Johaun  Munsch,  15.  5.  15  bei  Tews
Farm  verwund

Bizefeldw  En  Nieschulze  aus  Amsterdam,

in  Kalkfontein-S.  verwundet

½  2  Neuenfeldt  aus  Varmin,“  20.  3.  15  bei
Jakalswater,  Riet  und  Pfordte  verwundet.

Reiter  Hermann  Nowal  aus  Groß-Thiergarten,
23.  4.  15  bei  Neuras  verwundet.

Gefr.  Heinrich  Neser  aus  Burgebrach,  27.  4.  15  bei

ibeon  verwundet.

Reiter  d.  Landst.  Paul  Nitzpen,  desgl.

Vizefeldw.  d.  Landw.  Georg  Pape  aus  Schulenburg,
26.  9.  14  bei  Sandfontein  leicht  verwundet.

Gefr.  d.  Res.  Obkar  Przewloka  aus  Breslau,  desgl.

5  Jakals-Gefr.

  d.  Landw.  Leonhard  Poschmann,  desgl.
Neiter  d  Landw.  Wilhelm  Päsler  aus  Altheil,
5  bei  Dickbosch  verwundet.
Sat.  d  Landtv  Ludwig  Perschke,  desgl.  «
Sergt.  Franz  Pascherat  aus  Skardupönen,  26.  4.  15
bei  Treckkopje  verwundet.
Reiter  Otto  Pfafferodt,  30.  4.  15  bei  Otjimbingne
verwundet.
Reiter  d.  Landw.  Franz  Putschker  aus  Waldenburg,
8.  5.  15  bei  Tsamkobes  verwundet.
Neiter  d.  Re.  August  Rohmann  aus  Pangritz-Kolonie,
4  bei  Sandfontein  leicht  verwundet.
nee  (Kriegsfreiw.)  Karl  Rühling,  25.  10.  14  bei
Lüderitzbucht  verwundet.
Reiter  d.  Res.  Friedrich  Reinhold  aus  Schwedt,
18.  12.  14  bei  Naulila  verwundet.
Vizefeldw.  Paul  Roß  aus  Wiesbaden,  desgl.
-  Alfred  Ritter  aus  Zittau,  4.  2.  15  bei
Kakamas  verwundet.

Gefr.  Karl  Ribbe  aus  Dardesheim,  20.  3.  15  bei
Jakalswater,  Riet  und  Pfordte  verwundet.
Reiter  d.  Res.  Wilhelm  Frhr.  v.  Rechenberg  aus

Berlin,  desgl.
Gefr.  d.  Landw.  Richard  Rohrbeck,  desgl.
Reiter  Kriegsfreiw.)  Fridolin  Rust,  desgl.
Heinrich  Richter  aus  Frankfurt
  a.  M.,  30.  3.  15  bei  Dickbosch  verwundet.
Gefr.  Wilhelm  Reichardt  I  aus  Eisenach,  26.  4.  15
bei  Treckkopje  verwundet.
Wachtm.  d.  Landw.  Franz  Rübner  aus  Renden,  desgl.
Vizgefeldw.  Hermann  Rinke  aus  Halberstadt,  desgl.
Gefr.  Friedrich  Rubbert  aus  Bockstedt,  27.  4.  15  bei
Gibeon  verwundet.
Feldkornett  A.  Ringsdorf,  desgl.
Vizewachtm.  d.  Landw.  Eugen  Ruh  aus  Ehrenstetten,

esg

Utffs.  d  Landw.  Heinrich  Rogge  aus  Rampitz,  desgl.

Gefr  Wilhelm  Reinhardt  aus  Cöln-Ehrenfeld,
30.  5  bei  Otjimbingue  verwundet.

Gefr.  K#ll  Rimkus  aus  Sterkrade,  17.  6.  15  bei
Höhe  1873  verwundet.

Reiter  Otto  Ruddigkeit  aus  Oschwenningken,  1.7.  15
bei  Otavifontein  verwundet.

Gefr.  Gustav  Sonntag  aus  Wahlen-Crimmitschau,
26.  9.  14  bei  Sandfontein  leicht  verwundet.

Sergt.  d.  Landw.  Josef  Sagan  aus  Alt-Chechlau,
27.  9.  14  bei  Lüderitzbucht  verwundet.

Gest  Albert  Sperwien  aus  Fischhausen,  20.  3  15
bei  Jakalswater,  Riet  und  Pfordte  verwundet.

litfz.  Jakob  Sanio  aus  Reschly,  desgl.
d.  Landw.  Walter  Salomo  aus  Bromberg,
16.  4.  15  bei  Dörstamp  verwundet.

Sergt.  Gustav  Sdorra  aus  Piasken,  26.  4.  15  bei
Treckkopje  verwundet.
        <pb n="280" />
        W  238  20

iuffs-  v.  Lamd  Adolf  Sening  aus  Kempten,  desgl.
es.  Michael  Selzer  aus  Odelshofen,  27.4.  15

bei  Ses  verwundet

Reiter  Alfred  Seuftlebe  aus  Sommerfeld,  1.  5.  15  auf
Patronille  verunglückt.

Gefr.  d.  Landst.  Wilhelm  Sager,  1.
fontein  verwundet.

Reiter  Oswald  Schmidt,
fontein  schwer  verwundet.

Sergt.  Richard  Scholich  aus  Poßnitz,  26.  9.  14  bei
Sandfontein  leicht  verwundet.

Gefr.  Ernst  Schneider  aus  Wesel,  18.  12.  14  bei
Naulila  verwundet.
Reiter  (Kriegsfreiw.)  Eduard  Schenk,  20.  3.  15  bei
Jakalswater,  Riet  und  Pfordte  verwundet.
Nizefeldwe  5P..  Landw.  Karl  Schätlein  aus  Haardt,
ei  Dickbosch  verwundet.
Seeat  slürbe  Schonboen  aus  Meseritz,  26.  4.  15  bei
Treckkopje  verwundet.

Sergt.  d.  Landw.  Wilhelm  Schwarz,  desgl.

Rei#er  Josef  Schäfer  aus  Büschfeld,  27.  4.  15  bei

ibeon  verwundet.

Gefr.  d.  Landw  Alfons  Schanderl  aus  Margarethberg.
  8.  5.  15  bei  Tsamkobes  verwundet.

Gefr.  eidon  Schlicht  aus  Hamburg,  22.  6.  15  bei
Omaturassu  verwundet.

7.  15  bei  Otavi-26.

  9.  14  bei  Sand-Gefr.

  d.  Landw.  Otto  Schlonther,  1.  7.  15  bei
Otavifontein  verwundet.  #
Gefr.  Franz  Schütt  aus  Lütjenbrode,  4.  7.  15  bei

Gaub  verwundet.
Geb  Karl  Stein  aus  Blankenhain,  20.  9.  14  bei
Grasplatz  verwundet.

Utffz.  d.  Landw.  Leo  Stöckel  aus  Lieban,  5
bei  Geidip  verwundet.

Gefr.  d.  Landw.  Albert  Stolzenberg  aus  Demnitz,
16.  4.  15  bei  Dörstamp  verwundet.

Gefr.  Otto  Stangenberg  aus  Stutthof,  27.  4.  15
bei  Gibeon  verwundet.

Gefr.  Max  Steglich  aus  Gr.-Larthau,  8.
Tsamkobes  verwundet.

Reiter  d.  Res.  Fedor  Stelzner  aus  Hamburg.  15.  5.15
bei  Aria  verwundet.

Sergt.  Friedrich  Tuschke  aus-Neumünster,  26.  9.  14

ei  Sandfontein  schwer  verwundet.

Reiter  Friedrich  Trillitzsch  aus  Oelsnitz,  20.  9.  14
bei  Sandfontein  leicht  verwundet,

Reiter  Wilhelm  Thurm  aus  Ponitz  esgl.
(Kriegsfreiw.)  Daniel  Foutz.d  7.  12.  14  bei
Aub  verwundet.

Gefr.  Karl  Timmermann  aus  Karenz.  20.  3.  15  bei
Jakalswater,  Riet  und  Pfordte  verwundet.
Reiter  d  Landlv  Richard  Teichmann  aus  Rochlitz,

15  bei  Seeheim  verwundet.

uth  wen  Thormann  aus  Malkhofer-Mühle,
27.  4.  15  ibeon  verwundet.

W  Robert  Thienecnn  aus  Croppenstedt,  8.  5.  15

bei  Tsamkobes  verwundet.

Reiter  Robert  Thomas,  desgl.

Utffz.  John  Urlaub,  1.  7.  15
verwundet.

Reiter  d.  Landw.  Karl  Vidahl  gen.  Tanneberg  aus
Ottensen,  26.  9.  14  bei  Sandfontein  schwer  verwundet.


Gefr.  August  Bollberg  aus  Steinfischbach,  18.  12.  14
bei  Naulila  verwundet.

Gefr.  Richard  Vopel  aus  Roßla,  desgl.

Reiter  d.  Landw.  Hans  Voigt  aus  Lübeck,  20.  4.  15
bei  Kabus  verwundet.

Gefr.  d.  Landw.  Georg  Vachenauer
26.  4.  15  bei  Treckkopje  verwundet.

5.  12.  14

5.  15  bei

bei  Otavifontein

aus  Gries,

 

Gefr.  Karl  Wacker  aus  Oberhausen,  26.  9.  14  bei
Sandsontein  schwer  verwundet.

Gefr.  Hermann  Wagner  aus  Felsberg,  20.  9.  14  bei
Sandfontein  leicht  verwundet.

Reiter  d.  Res.  Richard  Wiswe  aus  Olvenstedt,  desgl.

Sergt.  Konrad  Wolff  aus  Zedlitzfelde,  9.  11.  14  in
Kalkfontein-S.  verwundet.

Neiter  Hermann  Weier,  18.  12.  14  bei  Naulila
verwundet.

Gefr.  Georg  Wirth  aus  Kl.-Targen,

akaib  verwundet

uns  d.  Res.  Ewald  v.  Wedel,  20.  B.  15  bei  Jakalswater,
  Riet  und  Pfordte  verwundet.

Neiter  *v  Landw.  Wilhelm  Wehnert  aus  Schierst,

resr.  d.  Landw.  Gustav  Wollert  aus  Gr.-Neu-Zut,
  20.  4.  15  bei  Kabus  verwundet.
Reiter  d.  Landw.  Gustav  Weinhold  aus  Nickolsdorf,

13.  3.  15  bei

desgl.
lumft-  d.  Landw.  Johann  Wandelt  aus  Breslau,
4.  15  bei  Treckkopje  verwunde
½  d.  Landst.  Friedrich  Woost
.  4.  15  bei  Salem  verwundet.
Gefr.  8  9—
Tsa  obes'  verwur
ei  1—  Ma  Westphal

et.
aus  Eilsleben,

—  Windisch,  8.  ö.  15.  bei

aus  Berlin,

Utffz.  d.  Landw.  Max  Walter,  1.  7.  15  bei  Otavifontein
  verwundet.

Gefr.  Ernst  Zindel  aus  Hamburg,  26.  9.  14  bei
Sandfontein  leicht  verwundet.

Reiter  d.  Landw.  Rudolf  Ziechert  aus  Berlin,
20.  3.  15  bei  Jakalswater,  Riet  und  Pfordte
verwundet

Utffz.  d.  Landw.  Ernst  Zwiesler,  27.  4.  15  bei
ibeon  verwundet.
Vizefeldw.  Gustav  Zeise  aus  Wutschdorf,  8.  5.  15  bei

samkobes  verwunde  t.
#

Von  den  nachstehend  genannten  Persönlichkeiten
sind  die  Angehörigen  jetzt  nicht  zu  ermitteln.  Anfragen
sind  an  das  Kommando  der  Schutztruppen,  Berlin  Ws,
Mauerstr.  45/46,  zu  richten.

Sergt.  Büttner,  27.  4.  15  bei  Gibeon,  Gesallen-Uiffz.
  d.  Res.  odeFrT  Kandw-  Waldner,  bei

Treckkopje  gef
utnt  d.  Res.  Mlerrr  imennn  20.  B.  15
atalswater  gefaller
Res.  Lüders,  4.  2.  15  bei  Kakamas  gefallen.
Rehbein,  27.  4.  15  bei  Gibeon  gefallen.
Gefr.  d.  Beurist  Kuhr,  27.  4.  15  bei  Konop  gefallen.
Gefr.  Schumann,  gestorben  im  Revier  Karibib.
.  d.  Res.  Otto  Schiemann,  gestorben  an  seinen
im  Gefecht  westl.  Jakalswater  am  20.  3.  15  erlittenen
  Wunden.
Gefr.  Dehne,  23.  4.  15  bei  Neuras  gefallen
.  d.  Res.  Otto  Gaffke  aus  Stettin,  tödlich  verunglückt.

Gefr.  Kniel,
San,  *  d.  Res.  Just,

Kirgesreiw,  E-  Ernst  Höllger,  gestorben  an
seinen  im  Gefecht  bei  Gibeon  Ende  April  1915
erlittenen  Wunden

-  (Reite  Karl  Nothaas  aus  Bodenwöhr,

14  bei  Ramansdrift  gefallen.

acried  Bernd  Davids,  gestorben  22.  12.  14  an
den  bei  Nous  erlittenen  Verwundungen.

Kriegsfreiw.  (Reiter)  Kurt  Pikardi,  25.  12.  14  bei
Lüderitzbucht  gefallen.

westlich

und

27.  4.  15  bei  Gibeon  gefallen.
18.  12.  14  bei  Naulila  ge-
        <pb n="281" />
        veiter  (füber  Shreiner  in  Bogenfels)  Wilhelm  Drä-Lüderivbucht

  gefallen.

#rit  Jeusstelbe  Emil  Marquardt,

15  bei  Treckkopje  gefallen.

-  d.  Beurlst.  Taus,  3.  15  gefallen.

Berthold  Riedel,  12.  311  14  gestorben.

-d.  Res.  Richard  Hoffmann,  20.  12.  14  seinen
bei  Naulila  18.  12.  14  erlittenen  Verwundungen
erlegen.

Reiter  Otto  Hartwig,  9.  1.  15  gestorben  im  Lazarett
Keetmanshoop.

Reiter  Sinkowski,  23.  2.  15  bei  Felseneck  gefallen.
Naucb,  29.  3.  15  in  Usakos  an  seinen  Schußverletzungen
  vom  Gefecht  am  20.  3.  15  gestorben.

Neiter  Joshh  Bechler,  20.  3.  15  westlich  Jakals-=vater



nei  Solm  *%%  Smala,  des

es.  (Farmer  bei  Weshe  Thamm,  1.  5.15
bei  Garmis  gefa

Reiter  d.  Landw.  Ganwerky,  9.  3.  15  bei  Stolzenfels
  gefallen.

Reiter  Fröse,  13.  3.  15  gestorben  bei  Okombahe.

:  d.  Res.  Otto  zimmermann,  23.  4.  15  gestorben
im  Feldlagarett  Mariental.

Moritz  Stertzel,  6.  7.  15  gestorben  im  Fort  Napier,
Pietermaritzburg.

Bur  David  Cotzec,  31.  12.  14  bei  Nawugas  gejallen.
:Johannes  Cotzee,  3.  1.  15  gestorben  im  Jeld;
lagarett  Ukualnize  infolge  der  am  31.  12.  14  bei
Nawugas  erlittenen  Verwundung.

Bur  Gerd  Louw,  2.  2.  15  gestorben  im  Etappenlazarett
  Euw,  S2,  Süd.

Farmverwalter  Heyne  (Abbabis),  nach  Meldung  von
Bastards  tot.

Farmer  Eberhardt  (Weißenfels),  gestorben.

*  1#

at  d
4

*
Berichtigungen  zu  Verlustliste  1.

Vizefeldw.  Tohann  Neumayr  aus  Reichertshausen,
26.  9.  14  bei  Sandfontein  schwer  verwundet  und
27.  9.  14  seinen  Wunden  erlegen  (bisher  gefallen
gemeldet).

Aigefeldw.  d.  Res.  Wilhelm  Frhr.  v.  #angenheim,
Hof  Haina  (bisher  nur  v.  Wangenheim),  20.
in  den  Gefechten  bei  Jakalswater,  Niet'  nnd
Pfordte  gefallen.

Gefr.  Friedrich  Theobald  aus  Lirchheimbolanden,
26.  14  bei  Sandfontein  schwer  verwundet  und

27.  3  14  seinen  Wunden  erlegen  (nicht  25.  9.  14
gefallen).

Gefr.  d.  Landw.  Kurt  Kraft  aus  Memmendorf  (bisher
nur  Gefr.  Kraft),  26.  4.  15  bei  Treckkopje  gefallen
(bisher  gestorben  Generalhospital  Swakopmund
27.  1.  15).

Lotse  Schweinebart  (in  Verlustlisie  1  als  gefallen
gemeldet)  ist  zu  streichen.

Vizefeldw.  Peter  Schier  (nicht  geseldw  d.  Beurlstd.
Fhier  oder  Faehr)  aus  Zell  a.  Mosel  ist  gefallen.
San.  Vizefeldw.  d.  Landw.  Wilhelm  Templin  (nicht
San.  Feldw.  Gemphin)  aus  Drgonowo  ist  gefallen.
ltffz.  Alfred  Kiaulehn  (nicht  Utfsg.  d.  Beurlstd.

Hiauhen)  aus  Königsberg  ist  gefallen.
Utfig.  d.  Landw.  Sofef  m  (nicht  Boychy)  aus
Neu-Kramzig.,  23.  i  Stolzenfels  gefallen.
Reiter  Wilhelm  Frege  beret  gefallen  gemeldet)
befindet  sich  nach  privater  Mitteilung  in  Gefangenschaft
  in  Aus.

 

239  20

Reiter  d.  Beurlstd.  Oswald  Paul  Zergiebel  (nicht
Karl  Serhiebel  oder  Zagiebel)  aus  Endschütz  gefallen.

Gefr.  Alfred  Kästner  (nicht  Greir.  d.  Beurlstd.  Max
Keppner)  aus  Großburgk  gefallei

Gefr.  Karl  Duschl  (nicht  Gefr.  .  Beurlfld  Büffel
bdver.  Dufwolf)  aus  Weegelboerg  gefa

Gef  Res.  v.  Biedenfeld  (nicht  v  Viedenwald)
27.  7,  15  gestorben  im  Generalhospital  Swakopmund.

Kriegsfreiw.  (Farmer)  Hans  Schmidt,  20.  3.  15  am

Swakop  lnicht  Pfordte)  gefallen.

litssg  d.  Landw.  Lüders  (bisher  nur  Lüders),  20.  3.  15
am  Swakop  (nicht  Pfordte)  gefallen.

Utffg.  d.  Landw.  Oermann  Wille  (bisher  nur  Wille,
Baunnternehmer),  20.  3.  15  am  Swakop  (nicht
Pfordte)  gefallen;  siehe  Verlustliste  1.

Reiter  Oskar  Kriebel  (nicht  Reiter  d.  Beurlstd.  Friedel)
aus  Goldberge-Vorwerk  gefallen.

7

Samoa.

Neuestes  Verzeichnis  der  internierten
Samoa-Deutschen.“)

Internierte

I.  im  Gefangenenlager  Motuihi  bei  Auckland  auf
Neu  Zealand:
Beamte  aus  Samoa:
1.  Se.  Exzellenz  Dr.  E.  Schul  tz,  Kaiserl.  Gouverneur,
2.  Geh.  Rat  Tecklenburg,  Oberrichter,
3.  Frau  Rat  Tecklenburg,
4.  Dr.  Schubert,  Bezirksamtmann,
5.  Sperling,  Bezirksrichter,
6.  Dr.  Sessous,  Landwirtschaftl.  Sachverständiger
7.  Pfeisfer,  Landmesser,
8.  Moldenhauer,  Landmesser,
9.  Hörning,  Lehrer  der  Regierungsschule,
10.  Berling,  Zollvorsteher,
11.  Mars,  Gouvernementssekretär,
12.  Meyer,  Gouvernementssekretär,
13.  v.  Egidy,  Gonvernementssekrcetär,
14.  Schoeneich,  Bautechniker,
15.  Henniger,  Sekretär  in  der  Eingeborenenverwaltung,

16.  Pusch,  Polizeimeister
17.  Gardein,  Zollbeamt
18.  Keller,  Goüerpementsschreiber:

Beamte  aus  Neuguinea:
19.  Rudolf,  Botaniker;

Ronsuln  aus  Auckland:
20.  Langgut,  österreichischer  Konsul,
21.  P.  Hausen,  dänischer  Konsul;

Angestellte  der  Deutschen  Handels=  und
Plantagen-Gesellschaft  der  Südsee-Inselu
  zu  Hamburg:

22.  K.  Haussen,  Leiter  der  Deutschen  Handels=  und

Plantagen-Gesellschaft,
23.  Lober,  Prokurist,
24.  Bunge,  Prokurist,
25.  Hoffmann,  Heilgehilfe;

 

Or

*)  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1916,  Nr.  819,  S
        <pb n="282" />
        E

Angestellte  der  Telefunken-Kompagnie:

26.  Hirsch,  Leiter  der  drahtlosen  Station,
27.  Riechschuß,
28.  Freund;

Privatlente  aus  Samoa:

29.  Heider,  Pastor,  angestellt  von  der  Londoner
Mission,

30.  Hagedorn,  Fstanzer.

31.  Borchardt,  Pflanze

32.  Walter,.  Schlachter  Und  Pflanzer,

33.  Hoeflich,  Fabrikant,

34.  Stoeckicht,  Kaufmann,

35.  Holzheit.  Kaufman

36.  Winterstein,  enengeenheßen

37.  Stüntzner,  Maurermeister

.  Meineking.  Jahmochaller,

39.  Th.  Hansen,  Kaufmann  -aus  Hongkong:;

—

—

Kadetten  von  S.  S.  „Elsaß“,
Norddeutscher  Lloyd:

10.  v.  Czartorski,

11.  v.  Goessel,

42.  Lehmann,

43.  Mellert.

44.  Fischer,

45.  Schmidt,

46.  Paulsen,

47.  Kertscher.

48.  Kleiber.

49.  Klöhn,

50.  Ehrat:
Aufwärter:

1.  Schott,

2.  Ohlsen,

3.  Wohlfartt8

240

 

*

II.  im  Gefangenenlager  Devonport  bei  Auckland:

1.  Pfeil,  Lehrer  der  Neoierungsschule  in  Apia,

2.  Brenner,  Wegebau

3.  Clausen,  Gosshennenents-Angestellter,

4.  Grün,  Telegraphist  von  der  drahtlosen  Station
Samoa,

5.  Hensel,  Pflanzer,

"-  Kalisonaun.  angestellte  der  Deutschen  Handelsl“

  S  und  Plantagen-Gesellschaft,

9.  Boyens,  Aufseher  ger  Deutschen  Handels=  und

Plantagen-Gesellschaft

10.  PonEfletsberer  Osterreicher,  Arzt  in  Auckand,


11.  Kurt,  Farmer,

12.  Schulz:  Seemann,

13.  Jaeger,  Seemann,

14.  e(IN#v  Angestellte  der  Deutschen  Handels-  und
1.  -*'se  Plantagen-Gesellschaft  in  Tonga;

III.  im  Gefangenenlager  Somes  Island
bei  Wellington:
aus  Sampoa:
Chinesen-Kommissar,
Tranb,  Postvorsteher,
Michael,  Lehrer  an  der  Regierungsschule,
Osbahr,  Bezirksamtmann,  Falealili,
Motzkus,  Polizist,
Brenner,  Pflanzer,
Rindt,  n-Nauer,
  Winkeladv
.  Lbcrhatdt  Pilanoungälettcr  in  Vaitele,
.Spat,  Telefnnlen-Gesellschaft.

.Dorn,

Sernes##s—

—

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Die  Anbauflãche  unter  Baumwolle  in  den
mittelasiatischen  Besitzungen  Rußlands.“)

Nach  den  Feststellungen  des  landwirtschaftlichen
statistischen  Bureaus  der  Turkestanischen  Verwaltung
für  Landwirtschaft  und  Reichsdomänen  verteilt  sich  die
gesamte  Anbaufläche  unter  Baumwolle  in  diesem  Jahre
in  den  einzelnen  Gebieten  annähernd,  wie  folgt:

1915  1916
Dessätinen
Ferghanagebiet  336  525  348  469
Syr-Darsa  73  995  64  635
Samarkand  55  573  60  305
Transkaspien  57  465  60  362
Zusammen  in  den

russischen  Besitzungen  523  558  533  771
Chiwmwm  4435553  35  642
Buchara  ...  101  280  111  408
Im  gangen.  669  391  680  821

mnach  har  die  Anbaufläche  unter  Baumwolle
im  uuei  zum  Vorjahr  eine  Zunahme  von  2  v.  H.

*)  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1916,  S.  199.

 

ersahren,  wobei  zu  bemerken  ist,  daß  die  gtrößte
Zunahme  (um  10  v.  H.)  in  Buchara  und  die  größte
Abnahme  (um  20  v.  H.)  in  Chiwa  stattgefunden  bat.
In  dem  Haupterzengungsgeiete  Rußlands,  im
Ferghanagebiete,  hat  die  An  ibaujlãche  unter  Baumwolle
  um  8,65  v.  H.  zugenommen.  Im  ganzen  hat
die  Anbaufläche  der  Baumwolle  banenden  russischen
Gebiete  um  20  v.  H.  zugenommen,  dagegen  ist  eine
bedeutende  Verminderung  (um  12  v.  H.)  im  Syr-Darja-Gebiete
  zu  verzeichnen.

Hiernach  sind  die  Befürchtungen,  die  von  verschiedenen
  Personen  über  eine  möglicherweise  in  Aussicht
stehende  Verminderung  der  Baumwollanbauflächen
ausgesprochen  wurden,  mit  geringen  Ausnahmen  unbegründet
  geweser

Zur  Eewilligung  von  Handgeld  oder  Geldvorschüssen
  war  man  in  diesem  Jahre  nicht  so  bereit,  wie
man  das  bei  den  vorhandenen  wirtschaftlichen  Verhältnissen
  hätte  erwarten  können.  Man  kann  auch  annehmen,
  daß  in  der  Bevölkerung  ein  Teil  freier  Gelder
von  dem  Erlöse  der  vorjährigen  Ernte  ungeachtet  der
allgemeinen  Teuerung  noch  vorhanden  ist.

Recht  schwierig  war  es  in  diesem  Jahre,  die  ersorderlichen
  Arbeitskräfte  zu  sichern,  da  der  Zufluß
        <pb n="283" />
        W  241

von  Arbeitern  merklich  abgenommen  hat.  Im  übrigen
machte  sich  in  den  Gebieten,  wo  die  Arbeit  vorzugsweise
  von  örtlichen  Arbeitern  besorgt  wird,  kein  besonderer
  Arbeitermangel  bemerkbar;  in  den  Gebieten
aber,  wo  vorzugsweise  mit  zugewanderten  Arbeitern
hearbeitet.  wird,  war  ein  bedeutender  Mangel  zu  vere
merken.  Im  gangen  hat  jedoch  der  Mangel  an  Arbeitern
  auf  die  Lage  des  Baumwollbaues  nur  indirekt
eingewirkt  und  nur  eine  Erhöhung  der  ohnehin  schon
hohen  Arbeitslöhne  hervorgerufen;  die  regulären  Arbeiten
  bei  der  Saatbestellung  und  bei  der  erstmaligen
Pflege  der  jungen  Baumwollpflanzen  sind  rechtzeitig
und  in  erforderlichem  Maße  ausgeführt  worden.  Vollkommen
  günstige  Arbeiterverhältnisse  wurden  aus  Transkaspien
  gemeldet.

 

20

Was  die  Arbeitslöhne  anbelangt,  so  haben  sie
unter  dem  Einfluß  der  gegenwärtigen  wirtschaftlichen
Verhältnisse  eine  ußerordentiche  Köhe  erreicht,  indem
sie  in  einigen  Gebielen  120  150  v.  H.  der  vorjährigen
  Löhne  übersteigen.  Serroe  hoch  ist  der
Tageslohn  (bei  eigener  Beköstigung)  im  Breise  Taschkent:
  2  Rubel  73  Kop.  (von  2  Rubel  bis  3  Rubel  70  Kop.),
in  Katta-Kurgan  2  Rubel  50  Kop.  (von,  1  Rubel  50  Kop.
bis  3  Rubel),  im  Kreise  Andishan  2  Rubel  38  Kop.
(von  1  Rubel  40  Kop.  bis  3  Rubel  50  Kop.)  und  im
Kreise  Skobelew  2  Rubel  20  Kop.  (von  1  Rubel  20  Kop.
bis  3  Rubel  50  Kop.),  d.  h.  gerade  in  den  Kreisen,  in
denen  sich  der  Mangel  eines  Angebols  von  Arbeitern
fühlbar  macht.  (Nach  d.  Torg.  Prom.  Gaz.  Nr.  150

vom  9./22.  Juli  1916.)

 

Vermis

Das  Tropengenefungsheim  in  Tübingen.

Man  schreibt  uns:  „Die  Erschwerungen  und  Hemmungen
  infolge  des  Krieges  haben  die  Fertigstellung
des  auf  Bergeshöhe  mit  weitem  Rundblick  in  prächtiger
  und  gesunder  Lage  errichteten  Tropengenesungsheims
  etwas  verzögert,  so  daß  die  Aufnahme
  von  Patienten  erst  vom  15.  November  d.  J.
an  erfolgen  wird.  Das  Haus  bietet  38  schöne  und
behagliche,  für  50  Patienten  eingerichtete  Zimmer,  die
größtenteils  mit  Veranden  versehen  sind,  des  weiteren
Liegehallen,  Gesellschaftsräume,  Bäder  aller  Art  usw.
sowie  eine  allen  nenuzeitlichen  Anforderungen  entsprechende
  ärztliche  Ausstattung.  Es  ist  längst  vollkommen
  ausgetrockuet  und  wird  mittelst  Zentralheizung
gut  durchwärmt,  so  daß  es  alles  vereinigt,  was  zum
Wohl  der  Kranken  gewünscht  werden  kann.

Die  ärztliche  Leitung  ist  dem  ersten  Direktor  des

Deutschen  Instituts  für  ärztliche  Mission,  dem  früheren
Tropenarzt  Dr.  mec.  Olpp,  Dozenten  der  Tropenhygiene
  an  der  Universität  Tübingen,  übertragen.  Auch
das  Pflegepersonal  ist  im  ärztlichen  Tropendienst
praktisch  geschult.  Die  Möglichkeit,  in  allen  Spezialjällen
  die  medizinischen  Professoren  der  Universität  zu
Rate  4°  GEiehen,  kann  für  manche  Patienten  wertvoll  sein.

Die  Verpflegungssätze  sind  je  nach  Größe,  Lage
und  Ausstailung  des  Zimmers  auf  täglich  10  bis  15

 

chtes.

Mark  einschließlich  der  ärztlichen  Behandlung  festgesetzt

  worden;  nur  die  erste  eingehende  ärztliche
linrerinchm  (mit  nachfolgender  Laboratorimnsarbeit:
Blut=  und  andere  mikroskopische  ud  chemische  Untersuchungen)
  wird  mit  erechnet.  Außerordentliche
  Anforderungen,  Norke  berech  und  Bäder
sind  zu  bezahlen.  Sonst  keine  Nebenrechnungen  und
leine  Trinkgelder.

Das  Tropengenesungsheim  Tübingen  öffnet  seine
Pforten  gerade  rechtzeitig,  um  Tropenkranken  aller
Art,  die  jetzt  und  nach  dem  Kriege  in  der  Heimat  eintreffen
  werden,  eine  nach  jeder  Richtung  erwünschte
Aufnahme  zu  bieten.  öge  es  seine  segenereiche  Aufgabe
  erfüllen  zur  Gesundung  uul  viele

*

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts
Dr.  Solj  hat  anläßlich  einer  Dienstreise  nach  Süddeutschland
  Ende  Mai  d.  Is.  auch  Tübingen  einen
kurzen  Besuch  abgestattet,  dabei  u.  a.  das  im  Rohban
fertiggestellte  Tropengenesungsheim  unter  Führung
des  liebenswürdigen  Hausherrn  Dr.  Olpp  eingehend
besichtigt  und  seine  freudige  Anerkennung  über  die
Zweckmäßigkeit  der  ganzen  Anlage  ausgesprochen.

 

Literatur-Dr.

  E.  Werth:  Dus  deutsch-uostufrikunische  Küsten--land
  und  die  vorgelugerten  Inseln.  Berlin  1915.
Verlag  von  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).
Preis  20  J/r.

Der  durch  mehrere  kleinerc  Arbeiten  über  die
Vegetation  der  Insel  Sansibar,  die  Ergebnisse  der
Tendagurn-Expedition  usw.  bekannte  Verfasser  hat
das  Ergebnis  seiner  mehrjührigen  Studien  im  ostafrikanischen
  Küstenlande  in  einem  auslührlichen  und.
gchaltvollen  Werk  zusammengesaht.  Er  widmet  seinc
Arbeit  „den  Helden  auf  ferner  deutscher  Erde  in
kreucliger  Bewunderung  ihrer  Pflichterfüllung,  ihres
Opfermutes  und  ihres  heldenmütigen  Kampfes“.  In
der  Zcit,  vo  die  Augen  Deutschlands  mehr  als  sonst.
auf  Deutsch-Ostafrika  gerichtet  sind,  wird  auch  diese

 

Bericht.

Arbeit  cines  besonderen  Intercsscs  sicher  sein,  trolzdem
  sie  unter  ganz  anderen  Vornussctzungen  geschrichen
  war  und  einer  anderen  zweckhestimmung
dienen  sollte.  Das  zweibändige  Werk  war  als  Fcstschrift
  gelacht  gewesen  für  den  Abschlulß  der  ostafrikanischen
  Zentralbahn,  und  cs  ist  verdienterweise
von  der  Deutschen  Kolonial-Gesellschaft  mit  einem
Preise  gekrönt  worden;  auch  hat  dicse  die  Herausgabe
des  mit  guten  Abbildungen  und  Karten  versehenen
Werkes  finanziell  unterstülzt.  Seit  Stuhlmanns=  vor
sieben  Jahren  erschienenen  „Beiträgen  zur  Kusturzcschichte
  Deutsch-Ostafrikas“  ist  kein  Buch  erschienen,
  das  in  ähnlich  ausführlicher  Weisc  und  auf
so  Wissenschaftlicher  Grundlage  Forschungsergebnisse
über  Ostafrika  enthült.  Der  Verfasser  geht  von  dem
        <pb n="284" />
        242  20

geologischen  Aufbau  Ostafrikas  aus  und  behanckelt
sodann  im  ersten  Bande  in  weiteren  Abschnitten  das
Klima.  die  Vegetation,  die,  Tierwelt  und  die  Bevölkerung.
  Der  zweife  Band,  der  nach  der  eigenen  Erklürung
  des  Verfassers  besonders  auch  für  einen
weiteren  Leserkreis  bestimmt  ist,  enthült  cine  Einzel-Gatellung
  des  deutsch-ostafrikunischen  Küstengebictes
und  der  vorgelugerten  Inseln  sowic  Angaben  über  die
wirtschaftlichen  Verhältnissc  dicses  (icbictes.  Der
erste  Band  enthült  Darlegungen  von  großem  Wert
und  von  hoher  Anzichungskraft.  Bedenken,  dic  gegen
einzelne  Angaben  geäufert  werden  könnten,  müssen
vor  der  Bedeutung  der  (icesamtschilderung  zurücktreten.
  Leider  kann  dies  nicht  im  gleichen  Maße  von
dem  zweiten  Bande  gesagt  werden.  Wenn  auch  dem
Verfasser  zugute  gehalten  werden  kann,  daß  er  sein
Manuskript  berecits  im  August  1913  abgeschlossen
hatte  und  von  der  spüter  erschienenen  Literatur  nur
das  Wichtigste  bis  Ende  1911  berücksichtigen  konnte.
80  erklürt  dies  doch  nicht  eine  Rcihe  von  I'nrollständigkeiten
  und  Unrichtigkeiten.  Eine  der  wichtigsten
  Qnellen  über  dice  wirtschaftlichen  Verhäültlnisse
des  behandelten  Gebictes.  die  in  den  „Berichten  über

 

andel  und  lndustric  erschienenen  llandelsberichte.
hat  der  Verfasser  anschcinend  überhaupt  nicht  benutzt.
  Seinc  Zahlenangaben  gehen  mehrfuch  nur  bis
zum  Jahre  1906,  während  das  in  Betracht  kommende
Zahlenmaterial  fast  lückenlos  bis  zum  1912
vorlag.  Mchrfach  werden  Zahlen  miteinander  verglichen,
  die  sieh  nieht  vergleichen  lassen,  und  häufig
finden  sieh  unzutreffende  Angaben  über  die  wirtschastlichen
  Verhältnissc.  so.  wenn  der  Verfasser  erklirt.
daß  die  Gesamtausfuhr  der  Kopra  aus  Deutsch-Ostafrika
  nuch  liemschland  ginge.  wenn  er  bchnuptet,
daß  in  den  Küstenbezirken  aulser  Kilwa.  Bagamocijo
und  Alohoro  in  der  Kokoskultur  von  den  Eingeborenen
noch  kanm  über  den  eigenen  Bedarf  hinaus  produziert
werdec.  wenn  er  Kilwa  als  den  Hauptprockukbionsberirk
für  Sesam  bezeichnet  u.  a.  m.  Trotz  dieser  Unrich  tig
keiten  im  einzelnen  ist  aber  das  Gcsamtbild  der  wirtschaftlichen
  Verhältnisse  niehtig  gezcichnet,  und  es
ist  zu  wünschen,  daß  der  Verfasser  bald  in  einer
Zweiten  Auflage  seines  verdienstvollen  Werkes  (iclegenheit
  hat.  die  erwähnten  und  andere  Irrtümer
vichtig  zu  stellen.  V.

 

Neue  Citeratur.)
VII.

Zusammengestellt  in  der  Bibllothek  des  Reichs-  Kolonlalamts.
Die  eingereichten  Bücher,  deren  Aufzählung  und  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehült.  werdon  unter
einen  Umständen  zurückgesandt.

I.  Geschichte  und  Dolitik.

Close,  Pererx  L.:  A  Prisoner  of  the  Cermans  in
South-  West-Africe.  London:  Unwin  I19161.  ,
318  S.  8e.  Pr

hu  Virier  de  Strecl.  E.:  Le  röle  de  nos  colonies
dans  l’aprds-guerre.  Paris:  Challamel  1916.  38  S.  80.  I2

*Engelhardt.  Emil:  Japans  Weltpolitik  um  den
Nen  Ozean.  Dresden  u.  Leipzig:  „Globus“  1916.
Iirirs  f.  Volks-  u.  Welstwirtschaft.  12.)  13

Métln  alberte
pande  &amp;amp;  Pinat  1

(Encyel  *  Pen  des  sciences  politiduecs
4

#  Inspehine  ct  Hoppinion.  Daris:
;  80.

et  sociales.)

*  Rerentlow,  Graf  E.:  Kein
Seegeltung
in:  1  Größere  Deutschland.

S.  1089  ff.

Schippel,  Max:  Kolonialpolitik  zur  Linderung
der  berprockertion“  oder  zur  Deckung  des  Bedarfs?
in:  Zorialislisehe  Monatshefte,  Jg  22.  1916,  H.  17,
S.  892  ff  ss
-Sehwelukurth.  G.:  Veröffentlichte  Werke,  Landkarten,
  Aufsätze  und  Briefe  1858—1916.  Berlin:
1916  Pormetter.  22  S.  #
Zlmmermunn,  Emil:
Kolonialpolitik.
in:  Preugische  Jahrbücher.  Bd  165,  1916,  S.508  ff.  I#.

Kolonialreich  ohne

Jg  1916,  Nr.  35.
(6

Bedingte  und  unbedingte

it  einem  ’  sind  die  Titel  der  We.  re  bezelchnet,  welche
vei  der  Redaktion  1%  Kolonialblattes  eingingen;  mit  einem
dlejenigen,  welche  von  der  Blbllothek  -  Kelchs-Kolonlalamts
käuflich  erorben  Wnden.

 

I.  Bahr,  Richard:  Clemens  von  Loclbrück.  Staatssekretür
  des  Innern  von  1909  bis  1916.  HBerlin:
Reichsverlag.  Kalkoff  (19161.  20  S.  80.  L

Engelhurdt,  Emil:  bie,  lar  der  M#roodotrin.
Dresden  u.  Leipzig:  „Glo  50  S.
(Bibliothek  f.  Volks-  uon

*  Frltzsche,  Curt:  Die
1  nheims  IV.  Dresden  u.

Welt  irtschaft.  K.  "  llo
Englandspolitik  Friedrich
Leipzig:  „Globus“  1916.
ien  f.  Volks-  u.

Wesltwirtschaft.  13.)  I11

Gelger,  Ludwig:  Los  Dresden  u.
Leinke!  „Globus“  1916.  56  80.
(Bibliorhek  f.  Volks-  u.  W  --v

  qu  Italien.
*

17.)  112
*  Hnevernick,  O.:  Ut  de  irst  Tid  von  dat  Kriegs

johr  1911.  1  Öwersichtskort.  Gistrow  i.  M.:  Opitz
&amp;amp;  Co.  1916.  85  S.  66.  lia

II.  Geographie,  Reisebeschreibungen,
Ethnographie,  Archüologie.

*  Werth,  E.:  Das  deutsch-ostafrikanische  Käüstenland
  und  ie  vorgelagerten  Inscln.  Von  der  Deutschen
Keloninlgeselle  haft  gekrönte  Preisschrift.  2  Bac  m.

Taf.,  3  furb.  Karten  u.  36  Textfig.  ,
Berlin  l).  Reimer  1915.  2  Bde.  80.  L

(Vgl.  die  vorstenende  hesprechung.
*  Willich,  Cissy:  Kricgstage  in  Südwest.

Tag
huchblütter  nus  den  Jahren  1914  u.  1915.  Sigeeninen
i.  Gr.:  Stalling  (19161.  152  S.  86.  l
        <pb n="285" />
        W  243  20

III.  Naturwissenschaften.

*  Koert.  W.:  Der  Krusteneciscnstein  in  den  deutschafrikanischen
  Schutzgebieten.  besonders  in  Togo  und.
im  Hinterland  von  Lunga  CTDeutschostafrika).  lieren
1  Fig.  Berlin:  Geolog.  Landesanstalt  1916.

(Beitrüge  zur  geol.  Erforschung  der  de  nr
Schutzgebicte.  3.)  lis

*  Offermunn,  Johanna:
der  Insel  Nenpanmgo.
stalt  1916.  18  S.  80.

(Beitrüge  zur  P#erchle  Erforschung  der  deutschen

1

Beitrüge  zur  Petrographic
Berlin:  (icolog.  Landesnan-Schutzgebieie.

  H.

*  Runge,  Paul:  Ergebnisse  von  Bohrungen  in
Deutsch-Südwest-Afriku.  M.  1  Tnf.  u.  1  Ubersichtskarte.
  Berlin:  Gcologische  Landesanstalt  1915.  136  S.  Se.

(Beiträge  zur  geologischen  Erforschung  der  deutschen
  Schutzgebicte.  H.  11.)  L

IV.  Medizin.

*  Dieterlen:  Uber  eine  im  Jahre  1914  in  der  Süd-#sec
  beobachtete  Beriberi-Epidemie.
Aus:  Archir  für  Schiffs-  u.

1916.

Tropen-  Hygiene.
Bd  20.  (1

kersten,  H.  E.:  Uber  Uleus  tropicum  in  Deutsch-Jeuguinea.


Aus:  Archiv  für  Schiffs-  u.  Tropen-  Hygiene.
Bd  20.  1916.  (20

V.  Rechtswissenschaft  und  Verwaltung.

Conrad,  Ernst:  Dus  (iesctz  über  den  Belagerungs-Zustand
  vom  4.  Juni  1851  Ccmit#dem  Abänderungs-Ecsctze
  vom  1l.  Dezember  1915)  in  der  Rechtsprechung
des  Reichsgerichts.  Nebst  c.  Anhange:  Das  Barcrische
  Gesctz  über  d.  Kricgszustund  vom  5.  November
1912,  in  d.  Fassung  d.  Gesctze  vom  6.  August  1914
u.  4.  Dezember  1915.  Berlin:  Lichmann  1916.  XII
116  S.  65e0.  p-*

  Internationales  Krlegs-Handelsrecht.  Hrt-  Jon
den  Aeltesten  der  Kaufmannschaft,  von  Berlin.  H.  1.2.3.
Berlin:  1916.  este.

(Korporation  der  Kaufmannschaft  von  Berlin.)  /22

VI.  Volkswirtschaft,  Gesellschaftswissenschaft
  und  Statistik.

Ferrenud  Pradier,  Pierre,  et  Besson,  Mnurice:
La  guerre  Goonomigue  duns  nos  colonies.  Préf,  de  Vaui
Deschancl.  Paris:  Alcan  1916.  VIII,  248  S.  80.  s23

reuß,  Paul:  Wirtschaftliche  Werte  in  den  deutschen
  Südseekolonien.

in:  Der  Tropenpflanzer,  JIg  19.  1916.
S.  4.11  .

Fulda,  Ludwig:
rend  4  W  estkriese.
1916.  38  S.

Gundchher  Volks-  u.  Weltwirtschuft.  22.)  125

nhrbuc  dah  des  Reichs’  erhund,  den  *  lundhaften

  15.  E2.  Jahrg.
Verl.  d.  Reichsverbands  4  1911  Se  land-Genossenschaften
  E.  V.  510  S.  40.  26

*  AMnmmen,  Pranz:  Fricdrich  List.
gröhter  Volkswirt.  Dresden  u.  Ieipzig:
Wissensch.  Verlagsanst.  1911.  96  8

(Bibliothck  f.  Volks-  u.  Wellseehnfl.  5.)  121

Jr.  8.
l

Amcrika  und  Deutschland  wäh-Dresden
  u.  Leipzig:  „(ilobus

Berlin:
wirtsch.

Deutschlands
CGlobus“.

 

VII.  Handels-  und  Finanzwissenschaft.

*  Uurms,  Otto:  Hat  Deutschland,  Handel  und
Schiffahrt  sich  auf  Kosten  Haslands  ausgedennt
Hamburg:  Schröder  &amp;amp;  Jeve  1916.  18  8.  80.  26

*Schuchurt,  Th.:  Der  Außenhandel  der  Vereinigten
Staaten  von  Amerika.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1915.
34  S.  S8o.

Gleerekonde,
trüge.  107.

ammermann,  F.  W.  R.:
Deutschen  Reichs  und
zu  Kricgsausbruch  1914.
1916.  237  S.  .

Sammlung  volkstümlicher  Vor-Jg
  9.  H.  11.)  20

Die  Finanzwirtschaft  des
der  deutschen  Bundesstaaten
Berlin  u.  Leipzig:  Göschen
l

VIII.  Land-,  Forst-  und  Hauswirtschaft.

Mummen,  EFranz  von:  Die  Bedeutung  des  Waldes,
insbesonderc  im  vieth,  Dresden  u.  Leipzig:;,  „Globus“.
1916.  VIII,  96  S

(Bibliothek  f.  ½  u.  Weltwirtschaft.  11.)  I31

*Schulte  iumn  Hofe.  A.:  Die  Welterzeugung  von
Lebensmitteln  und  Rchstoffen  und  die  Versorgung
Deutschlands  in  der  Vergangenheit  und  Zukunft.

(Der  Tropenpflanzer,  Bd  16,  1910.  Beib.  12.)  1232

IX.  Bau-  und  Ingenieurwissenschaft.
Verkehr.

Bultzer:  Betrich  und  Verkebr  der  Deutschen  Kolonialbahnen
  im  Rechnungsjahre  1913.

in:  Archiv  f.  Eisenbahnwesen.  Hg.  im  Königl.
Preuũ.  Ministerium  der  Oeffentl.  Arbeitcn.  Ig  1916.
H.  5.  (33

X.  Berg-  und  Hüttenwesen.

*  Blunckenhorn,  Ilax:  Die  nutzbaren  Minerallagerstütten
  der  südlichen  Türkei,  besonders  im  Bercich
der  Hedschnsbahn.

in:  Weltwirtschaft,  Ir  VI,  1916/17,.  Tr.  5,
S.  112fk.  —

Kõhler,  -  Die  Mineralschütze  des  Balkans
und  der  Tür

ine  Arrsann  Ig  VI.  1916/17.  Nr.  5,
S.  10  (35

Xl.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacat.

XII.  Unterricht  und  Sprachwissenschaft.

Vacat.

XIII.  Religion  und  Mission.

*29.  Juhresbericht  des  Vereins  für  cvangelische
Mission  in  Kamerun  und  Nord-Togo  für  1915.  Stuttart:
  1916,  Steinkopf.  80

(Blütter  für  die  Freunde  der  evang.  Mission  in
Kamerun  u.  Nord-Togo.  Frũhjahr  1916.  Xr.  44.)  s36

Marty,  Paul;  Etudes  sur  PIslam  Maure.  Cheikh
Sidin.  Les  Fadelin.  Les  Ida  ou  Ali.  Paris:  Lerous
1916.  252  S.  vo.

(CG  sollection  de  lu  kerne  du  monde  musulman.)  137

3

32  8.
        <pb n="286" />
        W  244  20

*Schmidlin,  Josel:  Missions-  und  Kulturverhültnissc
  im  fernen  Osten.  Münster  i.  W.:  Borgmerer  &amp;amp;
vo.  1914.  375  S.  S0.  a6

Schumann,  C.:  25  Jnhre  Berliner  Mission  in
Deutsch-Ostafrika.  Berlin:  1916.  Berliner  evang.
Alissionsgesellschaft.  64  S.  80  (30

Welshunpt,  Mlurtin!:  Gottes  Spuren  im  afrikanischen
  Bergland.  Bilder  aus  der  Leipziger  Slissionsarbeit

  in  Deutsch-Ostafriku.  M.  13  Abb.  Leipzig:
Er.-Luth.  Mission  1916.  56  S.  80.  L
»Stund  und  Arbeit  der  Gobnerschen  Alissionsgesellschaft

  im  Inhre  1915.  Hrsg.  vom  Kuratorium.
Porzin-  Friedenau:  (iohnersche  Mission  1916.  56  S.  So.  I41

 

Trittelvliz,  Wlaltherl:  Mrichssbülcker,  aus  der  Missionsurbeit
  in  Deutsch-Ostafriku.  Bethel  b.  Bielefeld:
Evang.  Missionsgesellsch.  f.  Deutsch-Ostafrika  1916.
99  8.  g880.  12

XIV.  Schöne  Literatur  und  Kunst.
Vacat.

Heer  und  Marine.
Vacut.

XV.

XVI.  Verschiedenes.
Vacat.

 

Uerantwortlicher  Redakteur  für  den  nlchtamtlichen  Teil:
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.

Oskar  Biesenthal,  Berlin.
.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW  68,  Kochstr.  668—71.
        <pb n="287" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

27.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  November  1916.  Uummer  20/21.

Dlese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und.  1.  redes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  belgefügt  die  mindestens  einmal
vierte  lbrutg.  erscheinenden:  „Mltteilungen  au  n  deutschen  Sehutsgebie  ten“.  Herausgegeben  ron  *r.-  Ane.  Der
biertelfährlich  5  Aponnen  entspreis  für  das  4erbt  an  mit  den  Srtbeheen,  beiragt  beim  euge  die  Post  und  die  Buchandlu
  Siiht  unter  Skrelfdand  #durch  die  Verlagsbuchhandlu  a)  K&amp;amp;  5.—  uu  5  durcham  einschl.  der  de  uschen.
chucoen  Bu  uuns  Sste  2  Unga  die  Länder  des  Wete  lvereins-  —  M  und  Mufragen.  eln  an
Könlgqliche  6(alrubtondlgan  r  2S  Sieg  fried  Mittler  und  Sohn.  Berlin  8W68,  Kochstraße  68—71

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Personalien  S.  215.

Nichtamtlicher  Teil:  Aus  den  Archiven  des  belgischen  Rolonialministeriums  (fünfte  Veröffentlichung).  Die
Verhinderung  von  Terrainerwerb  seitens  Mißliebiger  im  Kongostaat  und  das  persönliche  Eingreifen  des  Kongo-Souveräns
  in  solchen  Fällen  S.  247.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Belgisch-Kongo  S.  254.  —  Madagaskar  S.  254.—
Peru  S.  254

Literatur-Bericht  S.  25.1.  —  Neue  Literatur  (VIII.)  S.  255.

 

Hescchhgttcher  Teils  ννννππππν

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  mit  den  Geschäften  des
Medizinalreferenten  im  Reichs-Kolonialamt  beauftragten  Oberstabsarzt  a.  D.  Dr.  Alexander  Becker
den  Charakter  als  Geheimer  Medizinalrat  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  26.  September  1916.

Major  Strümpell  im  Fußartillerie-Regiment  Nr.  9,  jetzt  im  Reserve-Fußartillerie-Regiment  Nr.  7,
scheidet  aus  dem  Heere  aus  und  wird  im  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt
  angestellt.

A.  K.  O.  vom  1.  Oktober  1916.

Oberarzt  Dr.  Falb  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  wird  für  die  Dauer  des  mobilen  Verhältnisses

dem  Chef  des  Feldsanitätswesens  zur  Verwendung  im  Heere  überwiesen.
A.  K.  O.  vom  5.  Oktober  1916.
Oberleutnant  v.  Kleist  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  wird  zum  Hauptmann  befördert.

Uachrufe.
Bezirksleiter  Frank  #f(.
Am  27.  August  1916  verstarb  in  Pamplona  (Spanien)  der  Kaiserliche  Bezirksleiter  und
Leutnant  der  Reserve
Herr  Lothar  Frank.

Der  Genannte  gehörte  seit  dem  Jahre  1905  der  Kolonialverwaltung  an  und  hat  als
Stations=  und  Bezirksleiter  in  diesen  langen  Jahren  eine  für  die  Kolonie  segensreiche  Tätigkeit
        <pb n="288" />
        W  246  20

entwickelt.  Nach  Ausbruch  des  Krieges  wurde  er  unter  die  Waffen  gerufen  und  hat  an  den  Kämpfen
der  Schutztruppe  gegen  die  Übermacht  der  Feinde  ruhmvollen  Anteil  genommen.
Die  Kolonialverwaltung  verliert  in  dem  Verstorbenen  einen  treuen  Mitarbeiter  und  Förderer
ihrer  Ziele.  Sie  wird  ihm  allezeit  ein  ehrenvolles  Andenken  bewahren.
Berlin,  den  22.  September  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Sekhretär  Riebel  f.

Bei  den  Kämpfen  im  Westen  ist  der  kommissarische  Sekretär  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement
  Kamerun,  Leutnant  der  Reserve

Herr  Alfred  Riedel
gefallen.  .
Der  Verstorbene  ist  vom  April  1911  bis  März  1912  dem  Kolonialinstitut  in  Hamburg  zu
seiner  Vorbereitung  für  den  Kolonialdienst  überwiesen  gewesen,  war  dann  bis  Juli  1912  im  Reichs-Kolonialamt
  tätig  und  hat  seitdem  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Kamerun  angehört.  überall
hat  er  sich  durch  Eifer  und  Pflichttreue  hervorgetan.  Das  Schutzgebiet  verliert  in  ihm  einen  jungen,
hoffnungsvollen  Beamten.  Sein  Andenken  wird  stets  in  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  12.  Oktober  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Solldirehtor  a.  D.  Schwarze  .

Wie  erst  jetzt  festgestellt  worden  ist,  hat  der  Zolldirektor  a.  D.,  Hauptmann  der  Reserve  im

Infanterie-Regiment  Nr.  74

Herr  Dr.  Hermann  Schwarze
am  7.  September  1914  auf  dem  Schlachtfelde  im  Westen  bei  La  Godine  den  Tod  für  das  Vaterland
  erlitten.

Der  Verstorbene  hat  von  1895  bis  1910  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika
  angehört.  In  diesen  langen  Jahren  hat  er  der  Kolonialverwaltung  wertvolle  Dienste
geleistet.  Mit  seltener  Schaffensfreudigkeit  ist  er  den  ihm  gestellten  Aufgaben  stets  gerecht  geworden.
Wegen  seines  aufrichtigen  und  lauteren  Wesens  erfreute  er  sich  großer  Wertschätzung  und  Beliebtheit
bei  Vorgesetzten  und  Untergebenen.

Ein  ehrendes  Andenken  ist  ihm  gewiß.

Berlin,  den  24.  Oktober  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

 

Soweit  bekannt  geworden,  sind  weiterhin  —  pgl.  zuletzt  „Deutsches  Kolonialblatt"  1916,
Nr.  18/19,  S.  227  —  die  nachstehenden  Beamten  des  Reichs-Kolonialamts  durch  Verleihung
des  Eisernen  Kreuzes  ausgezeichnet  worden,  und  zwar:

des  Eisernen  Kreuzes  2.  Klasse:

Rechnungsrat  Leutnant  der  Landwehr  11  Lüttke,
Geheimer  Kanzleisekretär  Feldwebel-Leutnant  Baltrusch.

—
        <pb n="289" />
        W  247  20

 

EEEEAIIIIIIIIVynoZA

Aus  den  Krchiven  des  belgischen  Kolonialministeriums.
Fünfte  Veröffentlichung.-)

Die  Verhinderung  von  Terrainerwerb  seitens  Oißliebiger  im  Kongostaat  und  das
persönliche  Eingreifen  des  hongo-Souveräns  in  solchen  Fällen.

Die  erste  gesetzgeberische  Handlung  des  werdenden?"")
  Kongostaates  betraf  bezeichnenderweise
den  Landerwerb.  Am  1.  Juli  1885  erging  auf
Veranlassung  des  Souveräns  eine  Ordonnance

Lgl.  „D.  Kol.  Bl.“  Nr.  12/13,  S.  172ff.

Die  Frage,  seit  wann  der  Kongostaat  in  Existenz
Cetreten  ist,  ist  in  der  Kongoliteratur  eifrig  erörtert
worden.  Sie  ist  schließlich  eine  reine  Doktorfrage  ohne
praktische  Bedeutung.  Eine  solche  hatte  sie  zeitweise
nur  dadurch  gewonnen,  daß  aus  leicht  durchsichtigen
Gründen  die  Befürworter  des  leopoldinischen  Systems
die  Behauptung  aufstellten,  daß  der  Kongostaat  geraume
Zeit  vor  der  Berliner  Kongokonferenz  auf  Grund  der
von  ihm  mit  den  eingeborenen  Häuptlingen  abgeschlossenen
  Verträge,  in  voller  Unabhängigkeit  und
Autonomie  bereits  bestanden  habe.

Diese  Verträge  waren  aber  nur  Scheinverträge,
über  deren  wirkliche  Bedeutung  die  Eingeborenen
keineswegs  im  klaren  waren.  Das  geht  schon  aus  den
minimalen  Gegenleistungen  hervor,  die  die  Association
bei  den  Vertragsabschlüssen  den  Häuptlingen  bot.
Kein  Mensch  wird  ernstlich  glauben,  daß  eine  alte,
beim  Trödler  erstandene  Militäruniform  oder  ein  goldbetretßter
  Diplomatenfrack,  einige  Stücke  Baumwollgewebe
  aus  Manchester,  ein  Dutzend  Kisten  Gin,  einige

orbflaschen  Handelsrum,  einige  Steinschloßgewehre
und  Fäßchen  Pulver  ein  Aquivalent  für  die  von
Häuptlingen  in  den  Verträgen  aufgegebenen  Rechte
auf  ihre  Unabhängigkeit  und  die  freie  Verfügung  über
ihre  Dorfgebicte  darstellten.  Nach  den  am  unteren
Kongo  bei  den  Eingeborenen  in  der  vorstanleyschen
Zeit  herrschenden  Anschauungen  und  Rechtsgewohnheiten
  war  das  Land  tatsächlich  unverläuflich  und  unabtretbar.
  Ein  Kaufmann,  der  eine  Faktorei  eröffnen
wollte,  konnte  das  erforderliche  Terrain  nur  auf  Zeit
gegen  Bezahlung  einer  gewissen  Summe  in  Tauschwaren
  und  gegen  eine  weitere  jährliche  Rente  pachten.
Wurde  die  Faktorei  aus  irgendeinem  Grunde  aufegeben,
  so  verfielen  die  auf  dem  Grundstück  errichteten,
gewöhnlich  sehr  wenig  wertvollen  Immobilien  dem
Dorf,  auf  dessen  Grund  und  Boden  sie  standen.

A.  Vermeersch  (La  qucstion  congolaisc,  VDruxelles.
1900,  S.  29)  will  die  wirkliche  Existenz  des  Kongo-=staates
  erst  von  der  Zeit  der  vollzogenen  tatsächlichen
Okkupalion  seines  ganzen  Gebietes,  die  etwa  1895
beendet  war,  datiert  wissen.  Das  erscheint  zweifellos
zu  weitgehend.

Anderseits  kann  wohl  bezweifelt  werden,  ob
F.  Cattier  (Droit  et  administration  de  I’Etat  indé--bendant
  du  Congo,  Brurelles  1898,  S.  45)  im  Recht
ist,  wenn  er  die  Geburtsstunde  des  Kongostaates  in
die  Zeit  von  1879,  dem  Beginn  der  Stanleyschen
Kongo-Expedition,  bis  zum  22.  April  1884,  dem  Datum
der  Anerkennung  der  Association  durch  die  Vereinigten
Staaten  als  die  einer  befreundeten  Macht,  verlegt.
u  Kongo  wurde  seitens  der  Verwaltung  der  1.  Juli

s  der  Geburtstag  des  Kongostaates  offiziell  gefeiert.

 

 

des  Administratcur  génêral,  Oberst  de  Winton,
die  lautete:
1.  A  partir  de  la  présente  proclamation,

aucun  contrat  ni  convention  passé  avec  des

Doch  waren  am  1.  Juli  1885  weder  die  Grenzen  des
Staates  und  sein  Gebiet  bereits  festgestellt  und  international
  anerkannt  —  das  geschah  erst  später  infolge
der  von  ihm  am  1.  August  1885  erlassenen  Neutralitätsproklamation
  —,  noch  übte  er  über  das  von  ihm
beanspruchte  Territorium  bereits  die  tatsächliche  Herrschaft
  aus.  Der  allergrößte  Teil  seines  Gebietes  war
1885  noch  nicht  einmal  erforscht  und  geographisch  völlig
unbekannt.  Dabei  muß  aber  bemerkt  werden,  daß
auch  in  anderen  afrikanischen  Kolonien  die  Praxis  in
dieser  Beziehung  keine  andere  war  als  diejenige,  die
die  Kongoverwaltung  mit  ihren  ersten  staatlichen  Erlassen
  am  1.  Juli  1885  einschlug.  So  gilt  die  Kameruner
  Kronlandverordnung  von  1896  auch  für  die
Tschadseeländer,  die  zwar  1894  durch  die  Verträge  mit
Frankreich  und  England  völkerrechtlich  erworben,  aber
erst  von  1901  an  in  Verwaltung  genommen  wurden.

In  der  Angelegenheit  verdient  folgender  Punkt
besondere  Beachtung,  der  bisher,  wie  es  scheint,  unberücksichtigt
  geblieben  ist.  Bei  den  Verhandlungen,  die
König  Leopold  im  Juni  1884  mit  Bismarck  über  die
staatliche  Anerkennung  seines  Unternehmens  einleitete,
lautete  der  erste,  vom  König  dem  Fürsten  vorgelegte
Entwurf,  wie  folgt:  LDécluration  du  Gouvernement
Imperinl  Allemand.  Le  Gouvernement  de  S.  l.  I’Empereur
  d'Allemagne  en  prennant  acte  des  engagements.
contenus  dans  la  declurntion  signée  unjourd’hui  au
nom  de  I’Associntion  Internat.  du  Congo  ct  de  I’Etat
Indépendant  qdui  sera  formé  par  clllel  Aus
diesem  Entwurf,  der  als  zu  unbestimmt  und  vieldeutig
nicht  die  Zustimmung  Bismarcks  fand  und  auf  dem  er
marginal  zu  dem  Ser“  die  Bemerkung  „nasciturus’.
hinzufügte,  geht  klar  hervor,  daß  der  König  selbst  zu
jenem  Zeitpunkt  den  Kongostaat  als  noch  nicht  vor-*
  betrachtete.  (Vgl.  auch  Artikel  4  dieser  Serie,
Spalt

Jedenfalls  hat,  und  das  wird  immer  noch  so  häufig
überseen  die  Berliner  Kongokonferenz  nichts  mit  dem
Kongostaat  zu  tun,  in  keinem  Artikel  der  Berliner  Akte
ist  von  ihm  die  .  Die  Verhandlungen  der  Association
  mit  den  Mächten  über  ihre  Anerkennung  als
Staat  fanden  zwar  gleichzeitig,  aber  außerhalb  der
Arbeiten  und  des  Rahmens  der  Konferenz  statt.  Die
Vertreter  der  Associalion  internationale  nahmen,  als
sie  bei  Gelegenheit  der  Schlußsitzung  der  Kongokonferenz
  den  Beitritt  der  Association  zu  den  Beschlüssen
der  Konferenz  erklärten,  nur  die  Glückwünsche  der
Vertreter  der  an  den  Beratungen  beteiligt  gewesenen
11  Mächte  für  die  gedeihliche  Entwicklung  eines  Staatswesens,
  das  noch  ganz  und  gar  im  Entstehen  begriffen
war,  entgegen.  Die  Anerkennung  ging  in  diesem  Fall
dem  wirklichen  Bestand  des  Staates,  für  dessen  Organisation
  fast  noch  alles  zu  tun  blieb,  vorans.

2

—
        <pb n="290" />
        G  248  2

indigènes  pour  l’occupation,  à  un  titre  quel--conque,
  de  parties  du  sol,  ne  sera  reconnu  par
le  gouvernement  et  ne  sera  protégé  par  lui,  à
moins  duc  le  contrat  ou  la  convention  ne  soit
fait  à  P’intervention  de  Tofficier  public  commis
par  P’administrateur  général  et  d’apreès  les
frögles  due  ce  dernier  tracera  dans  chaque  cas
articulier.

2.  Nul  n'a  le  droit  d'’orcuper  sans  titre  des
terres  vacantes,  ni  de  dépossder  les  indigènes
des  terres  du’ils  occupent;  les  terres  vacantes
doivent  etre  considérées  comme  appartenant
à  I'Etat.

Wenn  diese  Vorschrift  die  Eingeborenen  davor
schützen  sollte,  ihrer  Ländereien  durch  Zugriffe  der
Weißen  verlustig  zu  gehen,  so  war  sie  durchaus
im  Sinne  der  Kongoakte,  vorausgesetzt,  daß  einwurfsfrei
  und  klar  festgestellt  wurde,  was  unter
„terres  vacantes“,  herreuloses  Land,  zu  verstehen
war,  und  daß  diese  herrenlose  Gebiete  unparteiisch
und  unter  Anhörung  der  Eingeborenen  ermittelt
wurden.  Eine  solche  vernünftige  und  sachgemäße
Regelung  der  Landfrage  schien  diese  Ordonnance
auch  anzustreben,  denn  bei  ihrer  Veröffentlichung
wurde  in  einer  gleichzeitig  ergangenen  Proklamation
  gesagt:  „Le  décrct  a  pour  but  T’assurer,
dans  les  formes  qui  seront  prescrites,  la  reconnaissancc
  des  droits  acquis,  et  de  permettre
organisation  régulière,  dans  un  avenir  prochain,
  de  la  propriété  foncière  de  I’Etat.  En
attendant,  pour  éGCviter  des  contestations  et  des
abus,  l’administrateur  générol,  autorisé  par  le
Souverain,  arrôte  .  .  ...  Es  folgt  dann  die
oben  angeführte  Ordlonnance.

Aber  schon  sechs  Jahre  später  wurde  durch  ein
geheimes,  erst  viel  später  allgemein  bekannt  gewordenes
  Dekret  vom  21.  September  1891  dieser
anscheinend  liberalen  und  nach  dem  Sinn  der
Kongoakte  allein  möglichen  Land=  und  Wirtschaftspolitik
  ein  jähes  Ende  bereitet.  Die  Agenten
  des  Staates  wurden  angewiesen,  schleunigst
die  nötigen  Maßnahmen  zu  ergreifen,  um  dem
Staat  die  Verfügung  über  die  Naturerzeugnisse,
namentlich  das  Elfenbein  und  den  Kautschuk,  zu
sichern.  In  der  Folge  wurde  in  dem  allergrößten
Teil  des  Staatsgebietes  der  Landbesitz  der  Eingeborenen
  auf  die  von  ihnen  derzeit  angebauten
Felder  beschränkt  und  keine  Rücksicht  auf  ihre  Gewohnheiten
  und  Bedürfnisse  bei  Todesfällen  oder
Epidemien,  die  Dörfer  zu  verlegen  bzw.  durch
Klärung  unberührter  Waldstrecken  die  mangels
regelmäßiger  Düngung  bald  erschöpften  Felder
anderweitig  zu  ersetzen,  genommen.  Die  neue
Domanialpolitik  erklärte  alle  Produkte  des  Waldes
als  Staatseigentum,  ihre  Sammlung  von  seiten
der  Eingeborenen  als  Diebstahl  und  den  Ankauf

 

derselben  durch  freie  Faktoreien  europäischer  Kaufleute
  als  Hehlerei.

Allen  Beschwerden  der  durch  diese  Maßnahmen
in  ihrer  Existenz  bedrohten  Handelsgesellschaften
und  Einzelkaufleuten  gegenüber  erklärte  der
Kongostaat,  gestützt  auf  die  rein  theoretischen  Gutachten
  einer  Reihe  von  belgischen  und  fremdländischen,
  französischen,  englischen,  deutschen  und
russischen  Rechtskundigen,  daß  am  Kongo  die  vollständigste
  Handelsfreiheit  herrsche.  Er  müsse  aber
mit  einer  vorhandenen  Tatsache  rechnen.  Fast  das
ganze  Staatsgebiet  sei  herrenlos.  Ihm  stehe  das
von  allen  zivilisierten  Staaten  befolgte  Sonveränitätsrecht
  zu,  sich  diese  herrenlose  Gebiete  anzueignen
  und  frei  darüber  zu  verfügen.  Er  habe
sogar  die  Pflicht,  nichts  zu  vernachlässigen,  um  aus
den  Staatsdomänen  allen  erreichbaren  Nutzen  zu
ziehen,  um  damit  dann  den  allgemeinen  Interessen
  des  Landes  zu  dienen.  Der  Kautschuk  als
natürliches  Produkt  des  ihm  gehörigen  Landes
sei  sein  Eigentum.  Die  Ausbeutung  der  Staatsländereien,
  der  Verkauf  ihrer  Erträgnisse  bedeute
nicht  Handel  treiben.  Das  sei  seine  Privatangelegenheit.
  Die  Berliner  Akte  verbiete  Monopole
und  Handelsprivilegien.  Da  aber  der  Staat  keinen
Handel  treibe,  würde  man  vergeblich  nach  einem
Handelsmonopol  suchen.  Grund  zu  einer  Beschwerde
  sei  höchstens  vorhanden,  falls  der  Staat
systematisch  die  Erteilung  von  Konzessionen  an
andere  als  an  Belgier  und  Kongountertanen  verweigere.
  Da  aber  alle  Welt  gleichmäßig  behandelt
werde,  werde  die  Gleichheit  zwischen  den  Nationalen
  und  Fremden  vollkommen  gewahrt.  Der
Handel  habe  daher  keinen  berechtigten  Grund  zu
Klagen.  Wenn  er  beengt  und  gehindert  werde,  so
sei  nicht  der  Staat  daran  schuld,  sondern  Umstände,
  die  er  nicht  geschaffen  habe  und  aus  denen
cinen  Vorteil  zu  ziehen,  er  das  volle  Recht  habe.

Mit  dieser  Ansicht  stand  freilich  das  von  dem
Urheber  der  Berliner  Kongokonferenz  feierlich
verkündete  Ziel  und  die  grundlegende  Idee  derselben,
  allen  handeltreibenden  Nationen  den  Zutritt
  zum  Innern  von  Afrika  zu  erleichtern,  in
einem  schneidenden  Gegensatz.  Denn  den  Gedankengängen
  dieser  Konferenz  entsprechend  schien
der  Kongostaat  dazu  berufen,  alle  Schranken  für
den  Handel  beseitigen  und  niederlegen  zu  helfen
und  seine  sonstigen  Aufgaben  auf  die  Regierung
und  Verwaltung  des  ihm  zufallenden  Gebietes  zu
beschränken.

Nach  der  Veröffentlichung  des  noch  dazu  sehr
milden  Berichtes  der  Untersuchungskommission
über  die  Zustände  am  Kongo  vom  30.  Oktober
1905  erschienen  in  Brüssel  in  Jahre  1906  zwei
Bücher,  die  im  Lande  sehr  großes  Aufsehen  erregten:
  In  seiner  „Etude  sur  la  situation  de
I  Etat  Indépendant  du  Congo“  legte  der  Brüs-
        <pb n="291" />
        W  249  20

seler  Professor  F.  Caktier,  der  früher  fast  zu
den  Verteidigern  der  vom  Kongostaat  befolgten
Land=  und  Handelspolitik  gehört  hatte,  Ansichten
dar,  die  einer  glatten  Verurteilung  der  vom
Kongostaat  eingeschlagenen  Wege  gleichkam.  Der
Jesuitenpater  A.  Vermeersch  trug  mit  seiner
Schrift  „La  duestion  congolaise“  nicht  weniger
dazu  bei,  auch  den  streng  katholisch  gesinnten
Kreisen  des  von  einer  bestochenen  Presse  irregeführten
  belgischen  Volkes  die  Überzeugung  von
der  unhaltbar  gewordenen  Lage  der  Dinge  am
Kongo  und  der  Notwendigkeit  einer  alsbaldigen
übernahme  des  Kongo  durch  Belgien  wachzurufen,
als  einziges  Mittel,  um  den  schreienden  Übelständen
  durchgreifend  abzuhelfen.

Vermeersch  hat  die  tatsächliche  damalige  Ordnung
  des  Handels  am  Kongo  in  folgenden  zwei,
von  einem  nota  bene  gefolgten  Paragraphen  zutreffend
  persifliert:

Art.  1.  Der  Handel  ist  im  Kongostaat  frei.
Eingeborene  wie  Nicht-Eingeborene  genießen
dieselben  Erleichterungen.

Art.  2.  Alles  gehört  dem  Staat,  der  tausendsach
  bedauert,  dem  Handel  nur  einen  beschränkten
Platz  einräumen  zu  können.

N.  B.:  Im  übrigen  gibt  es  nichts  zu  verkaufen
  oder  zu  kaufen.

Der  Verfasser  fügt  noch  hinzu:  Et  nous  songeons
  involontairement  à  des  voitures-omnibus
dui  eirculeraient  dans  les  rues  avec,  toujours
en  vedette,  P’inscription:2omplet.)

Dieser  Vergleich  mit  dem  besetzten  Omnibus
ist  in  der  Tat,  wie  man  aus  den  nachstehenden
Aktenauszügen  ersehen  wird,  nicht  übel  gewählt.
Ein  deutscher  Konsularbeamter,  der  1909  die  Ostprovinzen
  des  Kongostaates  bereiste,  um  die  Begründung
  der  Beschwerden,  die  in  Deutsch-Ostafrika
  ansässige  Händler  wegen  Erschwerung  und
Verhinderung  ihrer  Handelstätigkeit  im  Kongostaat
  erhoben  hatten,  zu  untersuchen,  schrieb  damals
  in  ähnlichem  Sinne:  „In  Deutschland  besteht
  Handelsfreiheit;  deshalb  ist  es  aber  noch
nicht  erlaubt,  in  Nachbars  Garten  Apfel  zu  stehlen
und  sie  zu  verkaufen.  Genau  so  ist  es  im  belgischen
  Kongostaat  mit  der  Handelsfreiheit  und  dem
Kautschuk;  nur  daß  des  Nachbars  Garten  hier  das
ganze  Arcal  der  Kolonie  umfaßt,  soweit  darin
Kautschuk  in  nennenswerter  Menge  vorkommt.
Das  Dekret  vom  30.  Oktober  1892  verkündet
pomphaft:  Die  Kautschukexploitation  überläßt  der
Staat  in  seinem  ganzen  Landbesitz  den  Privaten.
Hinterher  sind  einige  Ausnahmen  angeführt,  zu
denen  später  noch  andere  hinzugekommen  sind.

*)  A.  Vermeersch,  S.  J.:  La  question  congolaise,
112.

S.

 

Diese  Ausnahmen  heben  die  Regel  vollständig  auf.
Die  belgischen  Beamten  in  Uvira  haben  vom
Standpunkt  ihrer  Regierung  und  ihrer  Gesetzgebung
  die  deutschen  Händler  ganz  richtig  beauskunftet:
  im  belgischen  Kongo  besteht  Handelsfreiheit
  und  Kautschuk  darf  gehandelt  werden.  Wem
in  Deutschland  würde  es  einfallen,  wenn  er  die
Auskunft  gibt:  der  Apfelmarkt  ist  frei,  hinzusetzen:
  aber  nicht  mit  gestohlenen  Apfeln:  Den
Leuten  der  Firma  P.  ist  das  Mißgeschick  begegnet,
daß  sie  den  Zaun  nicht  gesehen  haben,  als  sie  in
Nachbars  Garten  einstiegen:  die  auf  der  Karte
gezogene  Grenzlinie  zwischen  der  Province
orientale  und  dem  Russisi—Kiwu-Territorium.
Dort  ist  alles  Land  Staatsdomäne  und  die  Bodenprodukte
  gehören  dem  Fiskus  —  hier  nicht;  dort
ist  der  Kautschukhandel  Eingeborener  und  weißer
Kaufleute  als  Diebstahl  und  Hehlerei  anzusehen,

hier  ist  er  erlaubt;  dort  gibt  es  Kautschuk  —
hier  keinen.

Nicht  geringere,  nur  anders  geartete  Schwierigkeiten
  sind  der  Ausfuhr  des  zweiten  den  Export
lohnenden  Landesproduktes,  des  Elfenbeins,  in
den  Weg  gelegt.  Angenommen,  ein  Händler  kauft
cin  Paar  Zähne  zu  je  50  kg  gleich  100  kg  zum
Preise  von  20  Frs.  für  1  kg  gleich  2000  Frs.
Er  bringt  die  Zähne  zum  Abstempeln  an  die
nächste  Regierungsstation  und  muß  den  einen
Zahn  gemäß  dem  Gesetze  dem  Staat  unentgeltlich
abliefern  und  für  den  andern  (210  Frs.  für  100  kg)
105  Frs.  Zoll  bezahlen.  Dieser  eine  Zahn,  den  er
ausführen  darf,  kostet  ihn  also  an  Kaufpreis  und
Zoll  2105  Frs.  Dazu  kommen  die  Transportkosten.
  Selbst  wenn  der  Preis  des  Elfenbeins
40  Frs.  für  1  kg  ist,  kann  er  mit  seinem  50-kg-Zahn
  kein  Geschäft  machen.  Der  Staat,  der  den
anderen  Zahn  ausführt  und  in  Antwerpen  verkauft,
  macht  dafür  ein  um  so  glänzenderes.  Bringt
aber  der  ursprüngliche  eingeborene  Besitzer  die
beiden  Zähne  zum  Abstempeln,  so  hat  er  nach
Abgabe  des  einen  selten  noch  die  Selbständigkeit
des  Entschlusses,  den  anderen  wieder  mitzunehmen
und  an  den  Händler  zu  verkaufen;  er  wird  sich
vielmehr  meist  überreden  lassen,  ihn  für  1  Fr.
für  1  kg  der  Abstempelungsbehörde  zu  überlassen.
In  diesem  Falle  hätte  der  Staat  also  100  kg
Elfenbein  für  50  Frs.  orworben.  Unter  diesen
Umständen  können  sich  die  Beamten  an  den
Grenzen  des  Kongostaates  nicht  beklagen,  wenn,
wie  sie  behaupten,  der  Schmuggel  in  höchster
Blüte  steht.  Eine  derartige  Gesetzgebung  fordert
ihn  geradezu  heraus.  Die  Folge  ist,  daß  der
Handel  lnach  Deutsch-Ostafrikal  ganz  und  gar  in
den  Händen  von  Arabern  und  Indern  liegt.  Der
illegitime  Handel  wäre  für  einen  Weißen  zu  gefährlich,
  der  legitime  kann  die  Spesen  des  weißen
Reisenden  nicht  tragen  “  .

2*
        <pb n="292" />
        W  250  20

Die  im  vorstehenden  berührten  Schwierigkeiten
  und  Hindernisse  aller  Art,  die  der  Kongostaat
  Kaufleuten  und  Unternehmern  jeder  Nationalität,
  die  nicht  zu  dem  engen  Kreis  derjenigen
gehörten,  die  besondere  persönliche  Beziehungen
und  gemeinschaftliche  Geschäftsinteressen  mit  dem
Souverän  des  Kongos  verbanden,  in  den  Weg  zu
legen  verstand,  um  sie  am  Erwerb  von  Landeigentum
  und  Ausübung  eines  legitimen  Handels
im  Kongogebiet  trotz  der  Berliner  Akte  zu  hindern,
  sind  ja  im  allgemeinen  bekannt.

Es  hat  aber  doch  ein  gewisses  historisches
Interesse,  aus  den  Brüsseler  Akten  zu  verfolgen,
wie  man  hierbei  im  einzelnen  verfuhr.  Besonders
aber,  weil  hierbei  erhellt,  daß  auch  in  diesen
Fragen  alles  von  dem  Kongosouverän  höchst  persönlich
  geleitet  wurde,  daß  alle  Anweisungen  und
Entscheidungen  auch  in  diesen  Dingen  von  ihm
selbst  ausgingen,  und  daß  der  Staatssekretär  und
der  Generalgouverneur  in  Boma  nur  die  willfährigen
  Vollzieher  des  königlichen  Willens  waren.

Ein  besonderes  typisches  Beispiel  hierfür  aus
den  Dossiers  bietet  die  Alfaire  Pearce
(Dossier  39.  Conférence  de  Berlin  10—10.
Liberte  commerciale  au  Congo).

Eine  Aufzeichnung  des  Chevalier  de  Cuvelier
  für  den  König  gibt  über  die  Vorgeschichte
dieser  Sache  Aufschluß.

Le  Ministre  d'’Angleterre,  dans  une  visite
faite  au  Departement  des  Affaires  Etrangeères
été  chargé  de  poser  les  questions  suivantes:

1)  Dans  quelles  parties  de  I’Etat  Indép.  du
Congo  est-il  aecordé  des  baux  de  terres  aus
Strangers?

2)  Les  conditions  auxquclles  sont  uccordés
de  tels  baux  se  trouvent-elles  réglementées?

3)  L'exception  existant  pour  le  district  du
Lualaba-Kasai,  on  il  n’'stait  plus  donné  de
baufx,  est-telke  encore  maintenue?

Le  Ministre  est,  parait-il,  amené  à  se  renseigner
  sur  ces  points  à  la  suite  des  demandes
kaites  par  un  certain  M.  Pearce,  Alfred,  ressortissant
  anglais.  Ce  M.  Pearce  lui  a  signald
due  ses  demandes  en  location  de  terres  dans
le  Haut-Congo  n'avaient  pas  6té  accueillies  par
Etat  et  quc,  en  dehors  des  sociétés  dui  avnient
Oobtenu  des  concessions,  les  particuliers  étaient
(lans  I’impossibilité  de  Sinstaller  lans  le  Haut-Congo,
  ce  qui  rendait  illusoire  la  liberté  du
Ccommerce.

J'ai  éCvité  d’entamer  en  ce  moment  avec
M.  Phipps  (dem  englischen  Gesandten)  une  discussion
  sur  ce  point  ct  jai  ajourné  une
réponse.  "

Le  nommé  Pearce  dont  il  s'agit  est  l’agent
dece  groupe  anversois  Hertogs-Tieman-Hau- 



zeur,  qui  a  fait  déj  à  de  multiples  démarches
auprös  de  I’Etat  ct  du  Baron  Goffinet  pour
obtenir  des  terres  dans  le  Haut-Congo  en  vue
de  8'  livrer  à  la  récolte  du  ecautchouc.  II  leur
a  été  répondu  par  des  fins  de  nonrecevoir.

Ils  sont  revenus  à  la  charge,  invoduant
I’Acte  de  Berlin,  et  faisant  entendre  du'a  delaut
de  bon  vouloir  de  I’Etat,  leur  groupe  s'’associcrait
  à  de  puissantes  maisons  anglaises  et  allemandes.


Aujourd’hui,  ils  mettent  en  avant  leur  agent
en  utilisant  sa  qualitée  de  sujet  anglais  pour
interesser  un  ministre  étranger  à  leurs  prétentions.


A  la  date  du  4  novembre  1900,  A.  Pearcc
adressait  de  Lucho  au  Gouverneur-Général  au
nom  des  groupes  qduil  représentait  une  demande
  de  location,  avec  option  Tachat  de  parcelles
  de  terres  situdes  à  Lucho  et  à  Mundu,
chacune  d’une  superficie  de  1500  dm,  destinées
à  T’établissement  de  factories  commereiales
pour  l’achat  de  produits  indigéèncs.

Le  Gouverneur-Général  lui  répondait,  le
26  novembre,  „du’'il  n’est  provisoirement  plus
mis  de  terres  à  la  disposition  du  public  dans
le  district  du  Lualaba-Kasai  ct  due  partant  les
requctes  ne  pouvaient  ötre  prises  en  consideration“.


Le  10  avril  1901,  M.  Pearce  en  prenant  note
de  ce  qu'’il  n'est  provisoirement  plus  mis  de
terres  à  la  disposition  du  public  au  district  du
Lualaba-Kasai,  demande,  si  cette  mesure
s’iStend  à  tous  les  districts  et  si  non  dans  quels
distriets  le  public  peut  obtenir  actuellement
des  terres  en  location  pour  T’etablisscment  des
lactories  ayant  pour  but  le  commerce  du  cautchouc.
  Réponse  du  Gouverneur-Général  du
6  mai  1901:  „J'ai  Phonneur  de  porter  à  votre
connaissance  due  sauf  dernières  nouvelles  dont
je  n’'aurais  pas  encore  été  avisé,  le  Gouverne--ment
  continuc  à  cxaminer  les  demandes  qui  lui
sont  soumises  pour  l’obtention  à  bail  de  par-Celles
  de  terres  comprises  dans  les  centres
urbains  situés  dans  le  Haut-Congo  à  Pest  de  la
rivière  Lukunga,  affluant  du  Stanley  Pool,  exception
  provisoirement  faite,  comme  vous  le
savcz,  pour  le  distriet  du  Lualaba-Kasai.“

L  correspondence  rappeldée  ci-dessus  laisse
croire  qu'un  régime  spécial  en  ce  qui  concerne
les  locations  de  terres  est  applicable  au  district
du  Lualaba-Kasai  et  expliquc  la  troisième
duestion  du  Ministre  d’Angleterre.

Or,  il  n'’en  est  vrai;  le  district  du  Lualaba-Kasai
  est  placé  sous  le  méme  régime  due  tous
les  autres  distriets  du  Haut-Congo.  Dans
aucun  d'’eux  1’Etat  n'y  donne  actuellement  plus
de  terres  en  location,  et  ce  quc  le  Ministre  ercoit
        <pb n="293" />
        251  20

étre  une  exception  pour  le  district  du  Lualaba-Kasai
  est,  au  contraire,  la  regle  commune,
suivie  partout.

I.  administration  centrale  à  Brugelles  Il’a
ffirmée  maintes  fois  en  refusant  d’'accueillir
les  demandes  de  terres  émanies  de  particuliers,
à  M.  Hertogs,  notamment,  elle  a  éGerit  (11.  5.
1901):  „J'ai  dü  vous  faire  connaitre  à  différentes
  reprises  duc  le  Gouvernecment  ne  pouvait
  pas  vous  accorder  des  terres  dans  le  Haut-Congo“,
  en  ajoutant  qu’il  lui  était  loisible  de
prendre  des  terres  en  loecation  dans  de
Mayumbe.

Doch  Mr.  Pearce  ließ  nicht  so  leicht  locker.
Am  15.  Mai  1902  schrieb  der  englische  Gesandte
an  den  Kongostaat  folgende  Note:

Monsieur  le  Secrétaire  Général,

Nr.  Alfred  Pearce,  a  British  Subject  who
has  evidenced  a  disposition  to  engage  in  trading
  operations  in  the  Ind.  State  of  the  Congo,
has  recently  been  in  communication  with  His
Majesty's  Government  respecting  the  conditions
  under  which  land  can  be  leased  in  those
,  regions,  and  I  am  instructed  to  communicate
to  you  copies  of  a  correspondence  which  passed
last  autumn  between  that  gentleman  and  the
Vice  Gov.  General,  M.  Wangermée.

J  am  at  the  Same  time  to  draw  the  attention
of  the  Congo  Government  10  the  fact  that  is
traders  are  not  allowed  to  remain  permanently
in  the  district  of  the  Lualaba-Kasai,  the  nutives,
  from  whom  traders  are  admittedly  allowed
  to  buy  rubber,  must  in  practise  be  limited
to  trade  with  the  concessionary  companies
established  in  the  district.  Those  companies
would  apparently  thus  become  possessed  of  a
practical  monopoly  of  the  trade.

I  am  instrueted  to  add  that  His  Majesty'’s
Government  feecl  confident  that  the  Government
of  the  Congo  State  will  be  glad  of  an  opportunity
  to  offer  an  explanation  of  the  situation
which  appears  to  be  ereated  by  the  correspondence
  referred  to  and  which  in  the  absence  of
such  explications,  or  of  further  informations,
scems  hardly  to  be  in  harmony  with  the  provisions
  of  Article  I  and  V  of  the  Act  of  Berlin.

I  avail.  .  .  .  ..

(s.)  Constantine  Phipps.
*  *
Anlage  1.
Lettre  No.  100  C.
Luebo,  le  30  sept.  1901.
Monsieur  le  Gouverneur  Général.

J’ai  honneur  de  vous  prier  respectueusement
  de  bien  vouloir  me  faire  connaĩtre  si,
comme  je  le  crois,  avecr  la  patente  spéciale  de

 

150  fr.  que  m’'a  accordée  M.,  le  Commissaire  de
Distriet  du  Lualaba-Kasai,  je  suis  autorisé
à  faire  le  commerce  du  cautchouc.  Je  ne  veux
pas  commencer  ce  commerce  sans  avoir  votre
approbation.

Je  crois,  dis-je,  que  je  le  puis  et  je  me  permets,
  veuillez  m’'excuser,  de  vous  exposer  les
motifs  de  ma  maniere  de  voir.

Faire  le  commerce  du  cautchouc,  c'est  bien
acheter  legalement  du  cautchouc  aux  personnes
indigönes  ou  non,  qui  en  sont  lóögalement  pro-Pristaires.


A  propos  les  licences  speciales  de  150  fr.
pbour  agent  de  commerce,  commis  voyageur,
etc.  iI  n’est  pas  fait  de  restriction  dans  le  Code
Pour  le  commerce  du  cautchouc.

Je  sais  due  je  ne  puis  pas  exploiter,  récolter
le  cautchouc,  ni  laire  le  commerce  du  cautchouc
  sur  place  puisque  je  n'ai  pas  d’établissement
  ad  hoc.  Mais  ne  puis-je  pas  faire  le
voyageur  de  commerce?  GCest-à-dire,  acheter
en  voyageant  du  cautchouc  aux  indigènes  qui
ont  acquis  le  droit  d’exploiter  ce  produit?

Je  vois  préciscment  dans  le  Code  du’il
résulte  d’'une  enqucte  faite  en  1894  qu'il  a  ẽté
conslaté  due  les  indigènes  au  Sud  de  Lucbo,
dans  le  bassin  de  la  Lulun,  exploitaient  le
cautchouc  dans  un  but  commercial  avant  la
bromulgation  de  T’ordonnance  du  premier
juillet  1885.  Ces  indigôènes  ont  done  acquis  le
droit  de  continuer  indéfiniment  à  T’exploiter,
sont  légalement  propriétaires  du  cCautchoue
rGcolte  par  eux  ei  sont  libres  de  le  vendre  au
plus  offrant.

En  consequence  le  commerçant-voyageur
par  exemple  qui  le  leur  achete  fait  un  acte  de
Ccommerce  et  non  un  acte  d’exploitation.

Veuillez,  s'il  vous  plait,  M.  le  Gouverneur,
me  dire  si  je  me  trompe  dans  mon  interprélation
  ei  me  faire  savoir  si  je  puis  faire  le  commeree
  du  cautchouc  avec  les  licences  en
ducstion.  La  difficulte  de  l’emmagasiner  se
trouverait  en  meme  temps  résoluc,  car  je  revenderais
  immédiatement  mon  cautchouc  à
I’iune  ou  l’autre  des  sociétés  de  commerce
Stablie  à  Lucho  à  la  condition  expresse  qdu’'elle
cemmagasine  mes  marchandises.

lette  situation  ne  serait  que  provisoire  en
attendant  duc  I’Etat  me  permette  enfin  de
fonder  des  établissements  de  commerce  ou
de  récolter  ce  qui  ne  tardera  plus  beaucoup,
les  délimitations  cadastrales  dans  le  Kasai
étant  presque  terminées.

Veuillez  agréer  .  ...

Pour  Messrs.  Tieman  &amp;amp;  Consortes
ne  Directeur
(s.)  Alfred  Pearce.
        <pb n="294" />
        252  26

Auf  dieses  Schreiben  erhielt  er  folgende
Antwort:

Anlage  2.

Etat  Indépendant  du  Congo.
Lettre  No.  4123  G.
Boma,  le  7  novembre  1901.

Monsieur  Pearce.

Par  votre  lettre  No.  100  (C)  du  30  sept.
dernier,  vous  demandez  si  étant  muni  de  la
patente  spéciale  proscrite  par  ordonnance  du
25  février  1898,  vous  pouvez  commercer  dans
le  district  du  Lualaba-Kasai  et  acheter  librement
  du  cautchouc  aux  indigènes  de  cette
région.

Rien  ne  s'’opposc  à  cc  due  vous  kassiez  des
achats  de  Ccautchouc  aux  natifs.  Cependant,
vous  ne  pouvez  Scus  aucun  prétexte  occuper
des  terres  et  votre  séjour  dans  une  localité
duelconque  ne  peut  étre  qdue  temporaire  et
passager.  La  durée  de  votre  séjour  dans  les
villages  ainsi  duc  le  genre  d’installation  due
vous  adopterez  ne  pourront  avoir  le  caractère
TW'une  occupation  effective,  et  vous  vous  soumettrez
  à  toutes  les  taxes  qui  atteignent  les
agents  de  commerce.

Agréez

Le  Vice-Gouverneur  Général
(s.)  E.  Wangermee.

Am  15.  Mai  1902  richtete  der  englische  Gesandte
  folgende  weitere  Zuschrift  an  den  Kongostaat:


Particulière.  British  Legalion.

Mon  cher  M.  de  Cuvelier.

Je  vous  transmets  à  présent  la  communi-„Cation
  officielle  due  je  suis  chargé  de  vous
adresser  quant  ausx  facilitécs  de  commerce  au
Congo.  Jy  ai  fait  allusion  pendant  notre  conversation
  cet  après-midi.  Luant  à  la  réponse
à  mes  ducstions  antérieures  —  Féponsc  due
vous  avez  bien  voulu  mettre  entre  mes  mains
aujourd'hui  —  je  vous  prie  de  bien  vouloir
sajouter  à  votre  réponse  le  renseignement
suivant:

Par  une  lettre  assignée  à  M.  Pearce  le
6  mai  1901  le  Vice-Gouverneur  Général
WangermTe  a  déclaréc  due  tout  en  examinant
les  demandes  soumises  pour  lobtention  de
bails  de  parcelles  de  terres  comprises  dans  les
centres  urbains  situés  dans  le  Haut-Congo  #à
I’Est  de  la  rivièere  Lukunga,  exeeption  était
provisoirement  faite  pour  le  distriet  du
I.  Unlaba-Kasai.

 

Pourriez  vous  me  dire  si  cette  réserve  provisoire
  quant  au  district  du  Lualaba-Kasai  est
toujours  maintenue?

Veuillez

(S.)  Constantine  Phipps.

Darauf  legte  de  Cuvelier  dem  König  am
20.  Mai  1902  folgende  Aufzeichnung  vor:

Note  pour  le  Roi.

Le  Ministre  d'Angleterre  m'a  adressé  la
nouvelle  communication  ci-jointe  au  sujet  des
difficultes  qufaurait  rencontrdes  au  Congo
M.  Pearce.  M.  Phipps  m’'a  remis  cette
correspondance  lui-méme  ct,  prenant  texte  de
la  lettre  de  M.  Wangermée  du  7  novembre
1901,  il  m'e  demandé  comment  cette  lettre
Douvait  se  concilier  avec  les  dispositions  de
Ii  Acte  de  Berlin.

J’ai  répondu  au  Ministre  que,  sans  être
pour  le  moment  autorisé  à  lui  faire  de  déclaration
  officiclle,  je  ne  voyais,  à  mon  sentiment
personnel,  dans  la  lettre  de  M.  Wangermeée,
rien  qui  Hüt  contrairc  à  l’acte  de  Berlin;  qdue
M.  Pearce  comme  tout  autre  étranger,  avait  le’
droit  de  faire  le  commerce  au  Congo,  mais  due
ce  ne  l’autoriscrait  pas  à  occuper  des  terres
dui  ne  lui  uppartenaient  pas,  el  duc  la  liberté
de  commerce,  telle  due  l’avait  définie  Sir
Edward  Malet  au  Congrès  de  Berlin,  n’avait
aucun  rapport  aver  le  régime  foncier.

II  parait,  a  dit  le  Ministre,  qu'’on  s'oppose
au  Congo  à#c  due  M.  Pearec  achèete  ou  loue
des  terres  dans  le  Haut-Congo.  Je  m’'ai  pas
connaissance,  ai-ie  répondu,  de  semblable
Opbposition,  mais  i1l  est  Cvident  duc  M.  Pearce
ne  peut  ancquérir  de  terre  duc  'il  trouve  un
propristaire  disposc  à  lui  en  céder.  —  En  tous
„cas,  a  repris  M.  Phipps,  à  duel  titre  H’autorit#é
du  Congo  (dbéeide-t-elle  duc,  le  séiour  de
M.  Pearce  dans  une  localité  duelconqdue  ne
peut  étre  due  temporaire  et  passager  comme
l'a  écerrit  M.  Wangermée?!  Car,  de  par  les
traitcs,  M.  Pearce  a  le  droit  de  séjourner
librement  on  il  lui  plait  aussi  longtemps  que
Ice  lui  convient.

Sans  doutc,  ai-je  répondu,  pour  autant  due
M.  Pearce  respecte  la  loi;  mais  encore  une  fois.
il  n'a  pas  le  droit  de  s’installer  à  titre  permanent
  sur  un  terrain  qui  ne  lui  appartient

as.

Le  Ministre  a  demandé  due  je  veuille  bien
lui  répondre  officiellement  le  plus  töt  possible.


Darauf  schrieb  der  König  auf  einen  Zettel  mit
Bleistift  flüchtig  folgende  Instruktion  nieder:
        <pb n="295" />
        W  253  206

Tout  le  monde  peut  faire  le  commerce  au
Congo  et  y  ötre  proprictaire  s'il  trouvc  à
acheter  —  propriéèté  —.  Personne  n'est  Lorcé
au  Congo  de  vendre  ses  proprictés,  les  indigenes
  sont  libres  de  trafiquer  les  produits  de
leur  cultures  mais  non  pas  d’aller  recolter  sur
des  terrains  dui  ne  leur  uappartiennent  pas  et
de  vendre  des  recoltes  qui  appartiennent  à
HdS'w'autres.  Tout  le  monde  peut  résider  au
Congo  pourvue  du’'il  sc  conforme  auf  lois,
mais  S'il  veut  y  rester  en  dehors  des  lois  la
situation  tombe  sous  le  coup  des  lois.
M.  Wangermée  ne  pourrait  autoriser  M.  Pearce
à  résider  quc  dans  les  conditions  Iégales.

Diese  flüchtig  hingeworfenen  ironischen  Zeilen
stellen  den  Kernpunkt  der  von  ihm  seit  1891  eingeleiteten,
  für  ihn  so  erfolgreichen  Domanialpolitik
  dar.

M.  Phipps  erhielt  folgende  Antwortnote,  die
der  König  im  Entwurf  ausdrücklich  selbst
zeichnete:

(No.  7428  le  24  Mai  1902)
II  Division.
Bruxgelles,  le  24  mai  1902.
Monsicur  le  Ministre.

J'ai  Phonneur  d’accuser  la  réception  de  la
leitre  de  Votre  Excellence  du  15  courant,  me
transmettant  Ccopie  d’une  correspondance  entre
M.  le  Vice-Gouverncur  Général  Wangermée  et
M.  A.  Pearce.  Je  crois  utile  de  constater  duc
cette  correspondance  a  été  éCchangée,  alors
Gdu'antérieurement  M.  Pearce,  agissant  au
nom  d'un  syndicat  belge,  avait  demandé  à
brendre  en  location  certaines  parcelles  de
terres  dans  le  district  du  Lualaba-Kasai,  demandes
  auxquelles  I'Administration  des
Finances  M’avait  pas  jugé  devoir  donner  une
suite  fabvorable.  —  Cest  dans  ces  eirconstances
due  M.  Wangermée,  dans  sa  lettre  du  7  novembre
  1901,  a  rappelé  à  M.  Pearce  qu'’il  ne
Douvait  oecuper  de  terres  à  la  possession  desduchles
  il  n’avait  pas  de  titre.  II  va  sans  dire
G'ailleurs,  comme  j’ai  eu  Phonneur  de  le  déclarer
  à  Votre  Excellence,  due  la  libertée  de
séjourner  au  Congo  y  existe  entière  pour  les
étrangers  comme  pour  les  nationauf,  sous  la
condition  d'y  respecter  la  loi.  —  Tout  séjour
sur  des  terres  dont  on  n’'a  pas  la  propriété  ou
sur  lesquelles  on  n’'a  pas  recu  la  permission  en
rẽgle  de  s'ẽtablir,  s'il  Stait  prolongé,  consti- 



tuerait  évidemment  une  illégalité  à  laquelle
I’sautorité,  comme  le  dit  M.  Wangerméec,  aurait
le  devoir  de  mettre  fin.
Je  suss..
(s.)  de  Cuvelier.

Damit  endete  die  Angelegenheit  Pearce.  Selbst
England  konnte  oder  wollte  damals  nicht  durchsetzen,
  daß  einem  „British  Subject“  vom  Kongostaat
  sein  Recht  wurde.  Der  König-Souverän
aber,  im  Vertrauen  auf  die  Uneinigkeit  und  gegenseitige
  Eifersucht  der  Mächte  in  allen  Kongofragen,
  verstand  es,  das  von  ihm  ausgedachte
Domanialsystem  bis  in  die  letzten  Konsequenzen
hin  auszubauen  und  über  einundeinhalbes  Dezennium
  erfolgreich  durchzuführen.  Wie  die
Folgen  ergeben  haben,  sehr  zum  Schaden  des
Kongo  und  von  Belgien  selbst.

Wesentlich  für  das  Gelingen  seiner  Ziele  war
es,  daß  es  ihm  gelang,  einen  großen  Teil  der
heimischen  Presse  zu  beeinflussen  und  für  alle
gegnerischen  Beschwerden  mundtot  zu  machen“).

Es  ist  hier  nicht  der  Ort,  auf  die  Agitation  der
Congo  Reform  Association  und  den  von  England
aus  geführten  Kampf  gegen  die  „Kongogreuel“
und  die  inneren  Beweggründe  dieser  Angriffe
einzugehen.  Die  alleinige  Tatsache,  daß
nach  dem  Ableben  Leopolds  und  nach  Übernahme
der  Kolonie  durch  Belgien  auf  allen  Gebieten  der
Verwaltung  am  Kongo  zu  sehr  einschneidenden
Anderungen  und  Reformen  geschritten  werden
mußte,  beweist  schon  zur  Genüge,  daß,  was
auch  alles  zur  Verteidigung  des  leopoldinischen
Systems  von  dessen  Anhängern  gesagt  und  geschrieben
  worden  ist,  dieses  System  eben  verfehlt
und  für  die  Allgemeininteressen  äußerst  schädlich
  war.

*)  In  dem  Nachtrag  „Les  destinées  du  Congo
Belge“  (Bruxelles  1906)  zu  seinem  Hauptwerk  ..
ducstion  congolaisc“  schreibt  A.  Vermeersch,  S.  J.  hinsichtlich
  dieses  wunden  Punktes  (S.  68):  „Ce  west  un
mystere  pour  Personne:  unc  grande  partie  de  la  presse
est  vénale,  et  les  mauvais  egemples  des  grands  pays.
voisins  commencent  à  exercer  sur  nos  journalistes
une  funcste  contagion.  Les  Gecrivains  Dayés  ne  jugent
pas;  ils  Ccrivent  sons  In  dictcc.“

Auf  die  Tätigkeit  des  kongostaatlichen  Pressebureaus,
  dessen  Wirksamkeit  sich  mit  Hilfe  der  belgischen
Konsuln,  wie  die  Interpellation  des  Deputierten
E.  Roger  in  der  belgischen  Kammer  am  18.  Oktober
19008  klarstellt,  auch  auf  die  Beeinflussung  der  öffentlichen
  Meinung  in  Deutschland,  Osterreich  und  Italien
erstreckte,  dürfte  gelegentlich  noch  zurückzukommen  sein.
        <pb n="296" />
        W  254  20

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Belgisch-Rongo.
Ausfuhrbeschränkung  für  ölhaltige
önörzeugnisse.

Laut  Verordnung  des  Generalgouverneurs  vom

Februar  1916  dürfen  ölhaltige  Erzeugnisse  aus
#ae#bh  Kongo  nur  nach  britischen  oder  französischen
Häfen  ausgeführt  werden.  Alle  Sendungen  dieser  Art
müssen  beim  Ausgang  aus  dem  genannten  Gebiete
mit  Begleitpapieren  versehen  sein,  aus  denen  hervorge
  daß  sie  unmittelbar  nach  einem  britischen  oder
französischen  Hafen  bestimmt  sind.  Ausnahmen  können
unter  gewissen  Voraussetzungen  vom  Generalgouverneur
  bewilligt  werden.

OMadagashkar.

Ausdehnung  der  Wirksamkeit  des  Zolltarifs
für  Madagaskar  auf  Mayotte,  Anjonan,
Mohéli  und  die  Comoro-Insel.

Eine  Verordnung  der  Französischen  Regierung
vom  23.  August  1916  bestimmt  folgendes:

Artikel  1.  Die  Ausnahmen  von  dem  (französischen)
allgemeinen  Zolltarif  hinsichtlich  der  nach  den  französischen
  Besitzungen  von  Mayotte,  Anjouan,  Mohéli
und  der  Comoro-Insel  (Grande-Comorc)  sowie  nach
den  zu  diesen  Besitzungen  gehörigen  Gebieten  eingeführten
  ausländischen  Erzengnisse  werden  festgesetzt
nach  der  Tabelle  zu  der  Verordnung  vom  28.  Juli  1897,
gbaeundert  durch  die  Verordnungen  vom  31.  Mai  1898,

August  1900,  5.  Juni  1908,  7.  Februar  1906,
1.  Juni  1911  und  8.  Juni  1914,  wodurch  die  Ausnahmen
  von  dem  allgemeinen  Zolltarif  hinsichtlich  der
nach  Madagaskar  eingeführten  ausländischen  Erzeugnisse
  festgesetzt  sind.  »

Artikel  2.  Die  in  der  letztgenannten  Tabelle  angegebenen
  Sätze  werden  an  Stelle  der  Zölle  des
Mutterlandtarifs  erhoben.

Artikel  3.  Die  durch  Artikel  2  des  Gesetzes  vom
11.  Jannar  1892  und  die  Tabellen  C  und  D  zu  diesem
Gesetze  festgestellten  surtaxes  d’ientrepôt  werden  in  den
frangösischen  Besitzungen  von  Mayotte,  Anjouan,

li  und  der  Comoro-Insel  (Grande-Comore)
sowie  in  den  zu  diesen  Besitzungen  gehörigen  Gebieten
nicht  erhoben.

 

Artikel  4.  Alle  in  früheren  Verordnungen  enthaltenen
  Bestimmungen,  die  denen  der  gegenwärtigen
Verordnung  zuwiderlaufen,  werden  aufgehoben.

(Journal  officic  de  la  Républiquc  Française.)

Deru.
Weitere  Herabsetzung  des  Ausfuhrzolls
für  Kautschuk.“)

Eine  vom  Präsidenten  der  Republik  erlassene
Verordnung  vom  12.  Juli  1916,  die  mit  der  Förderung
der  Kautschukindustrie  begründet  wird,  bestimmt:

Artikel  1.  Der  rrt  der  feine  und  schwache

Gummi  —  el  jebe  fino,  el  jebe  débil  —  und  im  allgemeinen

  alle  Gummisorten,  die  über  die  Flußzollämter

  des  Mobre  de  Dios  und  seiner  Zuflüsse  sowie

über  den  Hafen  von  Mollendo  ausgeführt  werden,

unterliegen  den  solgenden  Zöllen:

a)  2  v.  H.  diejenige  Ware,  deren  Marktpreis  in

London  zwischen  25  und  36  Pence  für  1  eng
lisches  Plun  schwankt,

b)  4  v.  H.  diejenige,  die  zwischen  37  und  48  Pence
schwankt,  und
JP)  6  v.  H.  diejenige,  die  auf  dem  gleichen,  Markte

mit  49  Pence  und  darüber  notiert  wi

Der  Zoll  wird  erhoben  von  70  v.  H.  *  ?  Wertes
berechnet  auf  der  Grundlage  des  Gewichts  und  des
Marktpreises  in  London.

Artikel  2.  Von  den  von  Yavari,  Purüs  und
urüa  stammenden  Gummisorten  wird  in  der  nämlichen
  Weise  Zoll  erhoben  wie  von  denjenigen  vom
Madre  de  Dios.

Artikel  8.  Gewöhnliche  Gummisorten  sind  den
gleichen  Zollabstufungen  unterworfen  mit  einem  30  prozentigen
  Nachlaß  von  den  für  die  feinen  Sorten  zu
erlegenden  70  v.  H.

rtikel  4.  Die  Direktion  des  Schatzamts  hat  diese
Marlrtike  im  Einklang  mit  dem  Regierungsbeschlusse
vom  10.  Mai  1911  in  bestimmten  Zeitabschnitten  bekonntzugeben.


(Nach  einem  Berichte  der  Kaiserl.  Gesandtschaft

in  Lima.)  "

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  532.

 

Literatur-Bericht.

Die  Arbeiterschuft  im  neuen  Deutschland.  Herausgegeben
  von  Friedrich  Thimme  und  Carl  Legien.
17.  bis  20.  Tuusend.  —  Verlag  von  8S.  Hirzel  in
Leipzig.  Gch.  2  %,  geb.  3  K.

Das  von  dem  Berliner  Historiker  Thimme  und
dem  Abgeordneten  Legien,  dem  Führer  der  deut--schen
  Gewerkschalten,  herausgegebene  Buch  dient
dem  Ideal,  einer  wirklichen  geistigen  Volksgemein--schaft
  näher  zu  kommen.  Zu  den  bürgerlichen  Mitarbeitern
  zühlen  eine  Reihe  unserer  bekanntesten
Universitätslchrer,  die  sozialdemokratischen  haben  sich
als  Abgeordnete,  Gewerkschaftstührer  und  Schriftsteller
  cinen  Namen  erworben.  Es  ist  das  erste  Mal,

daß  sich  so  viclc  bürgerliche  und  sozialistische  Schriftsteller
  zu  einer  geistigen  Arbeitsgemeinschaft  zusammenfinden.
  Und  das  Ergebnis  zeigt,  daß  cine
solche  Arbeitsgemeinschaft,  die  vor  dem  Kriege  fast
undenkbar  gewesen  würc,  sich  in  hohem  Mae  frucht-Dar
  gestalten  kann.  Denn  dicse  zwanzig  Abhandlungen,
über  die  Sozialdemokratie  und  den  Kricg,  über  Machtbolitik,
  Internationale,  künftige  Stnatsrekormen,  Neuorienticrung
  der  inneren  Politik,  Gemeindeverassung,
Gewerkschaften,  Arbeiterrecht,  Kirchen-  und  Religionspolitik,
  Arbeitsilosenfürsorge,  Schule  usw.,  sind  bei
aller  Verschiedenheit  der  Auffassungen  beredte  Zeugnisse
  gegenseitigen  Verständnisses.
        <pb n="297" />
        C  255  20

Vom  Inneren  Frieden  des  deutschen  Volkes.  Ein

zuch  gegenseitigen  Verstehens  und  Vertrauens.

Herausgegeben  von  Friedrich  Thimme.  Verlag
von  S.  Hirzel  in  Leipzig.  Geb.  5  ,  geb.  7  4.

I.  Friede  unter  den  Weltanschauungen.  II.  Friede

unter  den  Konfessionen.  III.  Friede  unter  den  Klassen.

IV.  Friede  unter  den  politischen  Parteien.  V.  Priede

unter  den  Nationalitüten.

Um  die  Gefahr  einer  neuen  inneren  Spaltung
Deutschlands  nach  dem  Kriege  abzuwenden,  müssen
alle  geistigen  Krüfte  zusammengefabt  wercen.  Aus
iesem  Willen  ist  das  neue  Sammelwerk  von  Friedrich

Thimme  entstanden.  Keine  Partri,  Gruppe  oder
Glaubensgemeinschalt  hat  ihre  Mitarbeit  versagt.
Unter  den  vierzig  Mitarbeitern.  Geistlichen,  Gelehrten,
Parlamentariern  und  Mäünnern  des  Wirtschaftslebens,
sind  viele  berufene  und  anerkannte  Wortführer  unseres

olkes.  Keiner  sucht  dus  Heil  in  einer  Ubertünchung
der  Gegensütze;  jeder  vertritt  seine  Wellanschauung.
seine  lnieressen,  seine  Pläne  für  die  Zukunft.  Jeder
sucht  aber  auch  das  Wesen  und  die  Zielc  der  anderen
zu  verstchen,  wird  sich  des  allen  Gemeinsamen  bewußt
  und  strebt  danach,  diescs  Bewuttsein  von  der

1Zusammengchörigkeit  aller  Deutschen  zu  vertiefen.

 

Neue  Lteratur.)
VIII.

Zusammengestellt  in  der  Blbllotbek  des  Reichs-Kolonlalamts.
Die  elngereichten  Bücher,  deren  Aulzühlung  und  Besprechung  sich  die  Redaktlon  durchaus  vorbehält.  werden  unter
keinen  Umständen  zurückgesandt.

I.  Geschichte  und  Politik.

Hoffer.  Carl  “  A#  im  Weltkrieg.  Graz:
„Leykam“  1916.  62  —
Als  Handschr.  gedr.  Lehslus,  Johannes:  Bericht
über  die  Lage  des  Armenischen  Volkes  in  der  Lürtei
Berlin:  1916.  Buchdruck.  d.  „Reichsboten  G.  m  b.  H.  “
135  S.  40.
*  Mackay,  B.  L.  Freih.  von:
bild  in  Eitenwort.  und  Zukunkt.
in:  Deutsche  Rundschau.  Jg  43.
Ift.

Das  asiatische  wen

1916/I7.  Nr.  1.
ls
Manes,  Alfred:  Australische  Politik  vor  und  in

dem  Weltkrieg.  Dresden  u.  Leipzig:  „Globus“  1916.

31
(Bibliothek  f.  Volks-  u.  Weltwirtschaft.  H.  25.)  (4

„Dhllipps,  Sir  Lionel:  South  Africa  and  the  Embire
  Problem

in:  United  Empire,  Vol.
S.  513

Sandkunl,  Heinrich:  Die  Amerikaner  in  den  Philippinen
  und  Japan

in:  bes*  Erößere  Deutschland.  Jg  3,  1916,  Nr.  42.
S.  1326  f  ss

Stuhlmnnn,  Franz:  Der  Kampf
zwischen  der  Türkei  und  England.
chveig.Berlin:  Westermann  (1916).

7  Mew  series)  1916.
6

um  Arabien
amburg-Braun-XVI,
  277,

Easburgisehe  Borschungen.
gen  u.  F.  Stuhlmann.

*Zimmermann,  utten.  Belgiens  Kolonialpolitik.
Ein  Beitrag  zur  Entstehung  des  Weltkrieges.

in:  Deutsche  Rundschau.  Jg  43.  1916/19,  Nr.  1,
8.  57  ff.  s

*Kklps,  J.  H.  Valekenier:
gedankk  Leipzig:  Hirzel  1916.

(zZwischen  Kricg  und  Frieden.  38.)  ("

*Schmidtbonn,  Wilhelm:  Wenn  sie  siegten!  Stuttgart-Berlin:
  Deutsche  Verl.  Anstalt.  1916.  29  S.  Se.
0,40  lio

)  Mit  einem.  sind  die  Titel  der  Verke  berelchnet.,  Reiche
bel  d  r.  Redaktion  des  Kolonlalblattes  e  lufinspo:m
n  een,  welche  von  gar.  Blbllothek  4  7  g
klolllch  erworben  wurd

H##sg.  von  K.  Rath-Il


Der-  deutsche  Staats-70
  S.  80.

 

*  Ein  Wort  un  die  unten  und  oben  von  einem
deutschen  Sozialdemokraten  (Anton  Fendrich).  Stuttgart:
  Franckh  (19161.  24  S.  So.  Umschlagt.]  In

v-iemunn,  Il.:  Politisch-wirtschaftliche  Rück-  und
Zuchiere,  die  sieh  aus  dem  Weltkriege  ergeben.  E.

rrtrag.  Hohenlychen:  (1916)  Buchdruckerei  des
Vollebenschuten-  Vereins  vom  Roten  Kreuz.  22  S.  80.  si2

II.  Geographie,  Reisebeschreibungen,
Ethnographie,  Archäologie.

Stein,  Sir  Aurel:  A  third  journer  ol  exploration

in  Central.  Asia,  1913—16.

in:  #e  s'  Journal  Vol.  18.
S.  193—

1916.  Nr.  3.
[13

III.  Naturwissenschaften.
Vacat.

IV.  Medizin.
Vacat.

V.  Rechtswissenschaft  und  Verwaltung.

gieiusckrr!  O#wld:  Zur  Rechtsgeschichte  Afrikas.
s.  Kohler,  J  [14

Kohler,
Loritjas.

in:  Zeitschrift  f.  orgleichende  Rechtswissenschaft.
Bd  34,  1916,  S.  234  11

*Kohler,  Josef:  en  und  Individnaltotem  und
der  afrikanische  Totemism

in:  Zeitschrift  f.  vergleichende  Rechtswissenschaft.
"Bd  34,  1916,  S.  227.  [16

Kohler,  eben  und  Gericke,  Oswald:  Zur  Rechtsgeschichte
  Afrik

in;  fiir  I.  vergleichende  HRcchtswissenschaft.
Bd  34,  1916.  S.  263

-uunnn  Fistern  lbie  veehtliche  Behandlung
der  Kriegsse  ehaden  Abt.  .  Buch  1.
Mannbeim,  Berlin,  #h  Sortnn  1916.  80.  sis

Josef:  Das  Recht  der  Arandas  und
        <pb n="298" />
        G  256  2O

VI.  Volkswirtschaft,  Gesellschaftswissenschaft
  und  Statistik.

Crothe,  Hugo:  Türkisch  Asien  u.  seine  Wirtschaftswortc.
  Franklurt  (Main):  1916.  *  von
Hendschels  Telegraph.  90  S.  So.  2.50.4  (10

Handels-  und  Finanzwissenschaft.
Vacat.

VII.

VIII.  Land-,  Forst-  und  Hauswirtschaft.

Wester,  P.  J.:  Plant  propagution  in  2  tropics.
Alapila:  1916.  Burenn  of  Printing.  85  S.

(The  (iovernment  of  the  rhiuippines  ianma,  Department
  of  Public  Instruction.  Bureau  of  Agriculture.
  Bulletin  Nr.  32.)  20

*Psunnensehmidt,  E.:  Die  Landwirtschaft  in  den
nördlichen  Prorinzen  und  Territorien  Argentiniens.
Berlin:  Deutsche  Landwirtschafts-Gesellschaft  1916.
19  S.  8606.

(Berichte  üb.  Land-  und  Forstwirtschaft  im  Auskunde
  Alitgct.  rom  Auswärtigen  Amte.  Buchausg.
St.  25.)  [21

*  Pfnnnenschmidt,  E.:  Landwirtschaft  und  Kolonisation
  in  Patagonicn.  Berlin:  Demsche  Landwirtschafts-Gesellschaft
  1915.  66  S.  8o.

(Berichte  üb.  Land-  und  Forstwirtschaft  im  Auslande.
  Mitget.  vom  Auswärtigen  Amte.  Buchaus.
St.  23.)  122

 

IX.  Bau-  und  Ingenieurwissenschaft.
Verkehr.
*Die  Deutsch-  Südwestafrikanische  Südbahn  im
Rechnungsjahre  1913
in:  Zeitung  des  Vercins  Deutscher  Eisenbahnverwaltungen.
  Jg  56,  1916.  S.  [2
X.  Berg-  und  Hüttenwesen.
Vucat.

XI.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacat.

XII.  Unterricht  und  Sprachwissenschaft.
Vacat.

XIII.  Religion  und  Mission.

Vacat.
XIV.  Schöne  Literatur  und  Kunst.
Vacat.
XV.  Heer  und  Marine.
keldgrau  in  Kricg  und  Fricclen.  Unitorm--tafeln.
  Hrsg.  von  Otto  Weiss.  T.  2.  Berlin:
#sd  1916.  30  S.  80
T.  2.  Offiziere  und  Beamte.  24
XVI.  Verschiedenes.

Vacat.

.  Dieser  Nummer  liegt  das  3.  Heft  des  XXIX.  Baudes  der  „Mitteilungen  aus  den
dentschen  Schutzgebieten“  bei.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichkamtlichen  Tell:  Obkar  Biesenthal,  Berlln.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="299" />
        Deutsches  Kolonialblatt

KAmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

27.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Dezember  1916.  Uummer  22/823.
Dlese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  Koes  Monats.  Derselben  werden  als  Belhefte  beigolingt  nie  mindestens,  einmal
vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebleten-.  Herausgegeben  54r  #rnu  Der
vierteljfährliche  Abonnementsprels  kür  das  Kolontalblatt  rsen  den  Beiheften  beiramn  beim  zuge  56.  en  nuch

bandlungen  .  4.—,  ttnee,  unter  Streitban  id  durch  die  WVertagöhuchtamlt  in  a)  .  8.—  für  Vedu  sche  chonen  der  sansehn
Schurger  gete  und  Csterr  ch-  Ungarns,  br  .  6.—  für  die  Länder  des  Weltwoss#  lvereins.  —  gpplenunsen  un  und  Anfragen  find  an
Königliche  S#lgrrelch-t  ngar  von  2st  Siegfried  Mikte.  und  Sohn.  Berlln  8  W-68.  Kochst  —71,  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Personalien  S.  257.
Nichtamtlicher  Teil:  Post,  Telegraphic  und  7
Kamernn:  Ramerun  und  seine  Zulunft  S.  266.
Aus  fremden  olonien  und  Produktionsgebicten:  Baumwollermte  und  handel  RNußland  1916  S.  268.
Der  Kalaomarkt  in  Ecuador  im  2.  Vierteljahr  1916  S.  268.  Zur  wirtschaftlichen  Lage  des  Staates

Para  S.  269.
Vermischles:  Die  Buchara-Eisenbahn  S.  270.
Neue  Lileratur  (IX.)  S.  270.

1
elephon  im  Belgischen  Rongo  S.  259.

 

J————-—Ä  Amtlicher  Teil  IY

Personalien.

Nachrufe.
Bezirksrichter  von  Mässenhausen  .
Am  25.  Oktober  1916  starb  der  kommissarische  Bezirksrichter

Herr  Wilhelm  von  Mässenhausen,

Oberleutnant  der  Reserve  im  deutschen  Alpenkorps,  Ritter  des  Eisernen  Kreuzes,
den  Heldentod  fürs  Vaterland.

Der  Gefallene  gehörte  seit  Anfang  19  Un  der  Kolonialverwaltung  an  und  hat  ihr  als
Hilfsarbeiter  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Neugninea  und  Bezirksrichter  in  Rabaul  in  ernster
Pflichttrene  und  mit  strenger  Gewissenhaftigleit  gedient.  Nach  Ausbruch  des  Weltkrieges  wurde  er
zur  bewaffneten  Macht  des  Schutzgebiets  einberufen  und  nahm  schon  dort  an  der  Landesverteidigung
verdienstvoll  teil.  Im  März  1915  nach  Deutschland  zurückgekehrt,  trat  er  als  Leutnant  ins  Heer
und  beteiligte  sich  ruhmvoll  an  den  schweren  Kämpfen  zur  Verteidigung  der  Heimat.  Im  Dienste
streng  und  gerecht,  im  Verkehr  gütig  und  bescheiden,  war  er  ein  geschätztes  Mitglied  der  Verwaltung
und  ein  liebenswerter  Mensch.  Sein  früher  Tod  wird  aufs  schmerzlichste  beklagt.  Ihm  bleibt  ein
ehrenvolles  Andenken  gesichert.

Berlin,  den  7.  November  1916.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.
        <pb n="300" />
        W  258  20

Regierungsassessor  Hartwieg  f.o
Auf  dem  Schlachtfelde  fand  der  Regierungsassessor
Herr  Wilhelm  Hartwieg

als  Leutnant  der  Reserve  im  Königs-Infanterie-Regiment  Nr.  145  den  Heldentod.

Der  Gefallene  war  dem  Hamburgischen  Kolonialinstitut  zur  Vorbildung  für  den  Kolonialdienst
  überwiesen.  Sein  eifriges  Streben  und  sein  großer  Fleiß  waren  Eigenschaften,  die  eine
fruchtbringende  Tätigkeit  für  die  Kolonialverwaltung  erwarten  ließen.

Ein  ehrendes  Andenken  ist  ihm  gewiß.

Berlin,  den  9.  November  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.

Solf.

Dolizeimeister  Grothe  f.g
Im  Dezember  1915  verstarb  in  Casablanca  in  französischer  Gefangenschaft  der  Polizeimeister
  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Togo
Herr  Otto  Grothe.

Der  Genannte  gehörte  der  Kolonialverwaltung  seit  Juli  1913  an  und  hat  mit  Hingebung
und  Treue  seine  Pflicht  getan.  Das  Schutzgebiet  verliert  in  ihm  einen  jungen,  braven  Beamten.
Sein  Andenken  wird  in  Ehren  gehalten  werden.
Berlin,  den  3.  November  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

 

Soweit  bekannt  geworden,  sind  weiterhin  —  vgl.  zuletzt  „Deutsches  Kolonialblatt“  1916,
Nr.  20/21,  S.  216  —  die  nachstehenden  Beamten  des  Reichs-Kolonialamts  durch  Verleihung
des  Eisernen  Krenzes  ausgezeichnet  worden,  und  zwar:

des  Eisernen  Kreuzes  1.  Klasse:

Geheimer  erpediierender  Sekretär,  Oberleutnant  der  Reserve  Vogler,
-  Leutnant  und  Regimentsadjutant  Schacht.

—
        <pb n="301" />
        G  259  20

 

HMichtamtlicher  Teils###nn#

Dost,  Telegraphie  und  Telephon  im  Belgischen  Kongo.

I.  Einleitung.

Die  allgemeinen  internationalen  Bestimmungen.



Der  Unabhängige  Kongostaat  hat  frühzeitig  be-Vounen,
  den  Post=  und  Telegraphendienst  zu  entwickeln,
und  er  sowohl  wie  später  Belgien  haben  stets  den  Ausbau
  des  Verkehrssystems  in  großzügiger  Weise  betrieben.
Avuch  heute  hält  der  Kongo  in  der  Organisation  von
Post  und  Telegraphie  mit  der  Entwicklung  der  wirtschaftlichen
  Verhältnisse  des  Landes  Schritt  und  kommt
im  Grade  ihres  Ausbaues  wohl  sicherlich  den  benachbarten
  deutschen  Kolonien  gleich,  ja-  steht  bezüglich  der
drahtlosen  Verbindungen  an  der  Spitze  aller  afrikanischen
  Kolonien.

Seit  seiner  Gründung  beteiligte  sich  der  Unabhängige
  Kongostaat  an  den  großen  internationalen
postalischen  Abmachungen.  Die  Berliner  Akte  hatte  in
dieser  Beziehung  die  Stellungnahme  des  neuen  Staates
sestgelegt.  Artikel  7  der  Berliner  Akte  lautete:

„Die  am  1.  Juni  1878  zu  Paris  revidierte  Übereinkunft,
  betreffend  den  Weltpostverein,  soll  auf  das
konventionelle  Kongobecken  Anwendung  finden.

Die  Mächte,  welche  daselbst  Souveränitäts=  oder
Proteltoratsrechte  ausüben  oder  ausüben  werden,
verpflichten  sich,  sobald  die  Umstände  es  gestatten,
die  erforderlichen  Maßnahmen  zur  Ausführung  der
vorstehenden  Bestimmung  zu  tresfen.

Dementsprechend  hatte  der  Unabhängige  Kongostaat
  seinen  Beitritt  zum  Pariser  Weltpostvertrag  mit
Wirkung  vom  1.  Januar  1886  unter  dem  17.  September
  1885  den  Signatarmächten  notifiziert,  nachdem
unter  dem  16.  September  1885  die  unten  noch  näher
dargustellenden  ersten  Bestimmungen  für  die  Cinrichtung
des  Postdienstes  erlassen  waren  (vgl.  ,  1885,
S.  36  bis  45).  Durch  Erblärung  vom  13.  September
1886  (val.  Bull.  off.,  1886,  S.  142)  war  der  Unabhängige
  Kongostaat  auch  ser  Lissaboner  Zusatzakte  zum
Pariser  Weltpostvertrag  vom  21.  März  1885  beigetreten.
Auf  den  Weltpostkongressen  zu  Wien  ((.  Juli  1891),
zu  Washington  (15.  Juni  1897)  und  zu  Rom  (26.  Mai
1906)  war  der  Unabhängige  Kongostaat  selbst  vertreten.
Die  auf  den  genannten  Kongressen  abgeschlossenen
Konventionen  nebst  Ausführungsbestimmungen  sind  von
den  Vertretern  des  Unabhängigen  Kongostaates  gezeichnet
  und  von  ihm  selbst  alsbald  ratifiziert  worden.
Bezüglich  der  Kosten  des  Internationalen  Bureaus  in
Bern  ist  der  Kongo  der  7.  Klasse  der  Länder  zugeteilt
worden.  Auf  Grund  des  Übernahmevertrages  vom
28.  November  1907  Al  uwer::  Codcs  ct  tois  du  Congo
Bellzc,  2.  Aufl.,  S.  25)  ist  Belgien  in  die  aus  jenen
Konventionen  für  den  Unabhängigen  Kongostaat  erwachsenen
  Rechte  und  Verbindlichkeiten  eingetreten.

Durch  Erklärung  vom  26.  September  1911  ist
dann  Belgien  für  den  belgischen  Kongo  der  St.  Petersburger
  Telegraphenkonvention  vom  22.  Juli  1875  beigetreten.
  Der  belgische  Kongo  ist  begüglich  der  Beteiligung
  der  Kosten  des  Internationalen  Telegraphenbureaus
  (val.  Art.  82  der  Ausführungsbestimmungen)
der  Klasse  6  zugeteilt.  Die  Gebühren  des  Kongo  sind
den  Internationalen  Vorschriften  angepaßt  (ugl.  Bull.

 

 

 

okk.,  1914,  S.  40).  Für  die  für  1915  geplante  Konferenz
  der  telegraphischen  Union  hatte  der  Kongo  keine
Vorschläge  zu  machen

Auf  der  Funkspruchkonferenz  zu  London  1912  war
der  belgische  Kongo,  trotzdem  er  schon  aufgehört  hatte,  ein
selbständiger  Staat  zu  sein,  noch  durch  einen  besonderen
Bevollmächtigten  vertreten.  Man  geht  wohl  nicht  fehl
in  der  Annahme,  daß  diese  Vertretung  auf  die  Person
des  die  Versuche  im  Kongo  leitenden  Ingenieurs  zueschnitten
  war“  Die  Konvention  vom  5.  Juli  1912
Louwers,  S.  1316)  wurde  alsbald  von  Belgien  und
dem  belgischen  Kongo  ratifiziert,  wobei  dahingestellt
sein  mag,  ob  eine  besondere  Ratifizierung  durch  den
belgischen  Kongo  völkerrechtlich  noch  Bedeutung  hatte.

Die  allgemeinen  internationalen  Verträge  über
den  Post=  und  Telegraphenverkehr  haben  ae  auch  für
den  belgischen  Kongo  ihre  Bedeutung.  Auf  die  postalischen
  Einzelkonventionen  des  Kongo  mit  seinen  Nachbarländern
  wird  noch  weiter  unten  bei  den  entsprechenden
Abschnitten  der  Arbeit  einzugehen  sein.

II.  Die  innere  Organisation  der  Post=  und  Telegraphenverwaltung
  im  Kongo.

1.  Der  Beamtenapparat.

Im  Kongo  sind  Post  und  Telegraphie  nicht  wie
in  den  deutschen  Kolonien  von  der  sonstigen  Verwaltung
abgezweigt  und  dem  belgischen  Ministerium  für  Marine,
Post  und  Telegraphie  unmittelbar  unterstellt,  sie  bilden
vielmehr  einen  Zweig  der  allgemeinen  Kolonialverwaltung
  selbst.  In  Brüssel  werden  die  die  Post  und
Telegraphie  betreffenden  Angelegenheiten  von  der
Sweiten  Direktion  des  Generalsekretariats  des  Kolonialministeriums
  bearbeitet.  Im  Kongo  selbst  gehören  die

ost--,  Telegrapben=  und  Fernsprechangelegenheiten  zur
Zuständigkeit  der  Finanzdirektionen  (bgl.  für  Katanga
Ord.  vom  9.  November  1912,  Louwers,  „,  S.  95;  für  den
übrigen  Kongo  Ord.  vom  19.  September  1912,  l.uwers,
S.  88).  Der  Bau  von  Telegraphen=  und  Telephonlinicen
  wird  jedoch  von  der  Direktion  für  öffentliche
Arbeiten  bearbeitet  (ugl.  für  Katanga  die  angegebene
Verordnung,  für  den  übrigen  Kongo  Ord.  vom  26.  September
  1912,  Louwess,  S.  89).  Die  Post=  und  Telegraphenbeamten
  im  eigemtlichen  Sinne  unterstehen  alsoden
  Finanzdirektoren  des  Gouvernements.  Sie  unterliegen
  dem  allgemeinen  Personalstatut  der  Kolonialbeamten
  (vgl.  Kgl.  Erlaß  vom  27.  Märg  1912,  Louwers.
S.  149),  welches  folgende  Kategorien  von  Postbeamten
unterscheidet:

1.  Contrölecur  .  mit  12000  Fr.  Anfangsgehalt
2.  Contröleur  supplennt.  =  11000  =  -
3.  Percepteur  de  leciassc  11000  -
4.  Derceptcur  2e  classe  10000  =  -
5.  erechteur  suppléant

le  clasee  9ç000
6.  *  suppléant

2°  clas  ..  -7500-7.
  Commi  chef  .  -75()0·
8.(ommtd10clnsso.  -6500-9.
  Commis  2c  classe  6500
        <pb n="302" />
        W  260  20

Von  diesen  werden  die  unter  5  bis  9  genannten
Beamten  vom  Generalgouverneur,  bie  unter  1  bis  4
genannten  grundsätzlich  vom  Kolonialminister  ernannt.

Nach  dem  Hanshaltsvoranschlag  für  1914  waren
an  Beamten  vorgesehen:

1.  Contröleurs  s2
2.  Controlcun#  supplé  unt  2
3.  Dercepteurs  le  clasee  4
4.  Percepteurs  2·  clasee  10
5.  Percepteurs  supplénnts  le  elnsse  12
6.  Percepteus  W  ants  2e  classe  16
7.  (ommis  chef.  1
8.  Commis  1r  elnsse  7
9.  Commis  2  classe  5

Indgesamt  also  59  europäische  Beamte.  In  Wirklichkeit
  wurde  jedoch  diese  Zahl  nicht  voll  erreicht.  Am

1.  Jannar  1914  befanden  sich  nur  43  Beamte  der  Post
und  Telegraphie  in  der  Kolonie,  6  weitere  waren  auf

lrlaub.  Zu  diesen  europäischen  Beamten  traten  noch
sar  sarbige  Gehilfen  für  den  Bureaudienst  und  eine
nicht  näher  bezeichnete  Angahl  von  Briefträgern  und
Läufern  (plantons)  der  Postämter,  die  die  gewöhnlichen
Botengänge,  den  Transport  der  Postsäcke  und  die
Reinigung  der  Bureaus  zu  besorgen  und  auch  sonst
den  weißen  Beamten  zur  Hand  zu  gehen  hatten.  Nicht
zu  den  Post=  und  Telegraphenbeamten  gerechnet  werden
die  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der  Telegraphen=
  und  Telephonlinien  bestimmten  Beamten  und
ferner  die  räger  und  Ruderer  für  die  Boten=  und
Bootsposten  im  JInnern.  Für  den  Ban  und  die  Unterhaltung
  der  Drahtleitungen  des  Fiskus  waren  nach
einer  ausgesundenen  Noliz  —  der  Laushaltsvoranschlag
faßt  in  Artikel  Id  diese  Beamten  mit  denen  für  Automobilwege
  und  Eisenbahnen  zusammen  —  für  1914
vorgesehen:

#chefs  d'’ntelicr.  1  chef  de  chantier,
de  truraux,  2  ajusteurs  monteurs.

1  dircctcur,
1  surveillant.
13  poseurs.

Bis  1913  unterstanden  diese  Beamten  dem  erwähnten
  Directeur,  1914  wurde  der  Telegraphen=  und
Telephoubau  einschließlich  der  Unterhaltung  und  Überwachung
  der  Leitungen  den  Baubeamten  der  Bezirksämter
  in  Boma  und  Léopoldville  unterstellt.
Träger  und  Ruderer  für  die  Boten=  und  Bootsposten
unterstehen  seit  1913  den  allgemeinen  Verwaltungsbehörden.


Für  1915  hatte  der  mit  der  Prüfung  des  Haushaltsvoranschlags
  betraute  belgische  Ministerialbeamte
Martens  eine  andere  Organisation  vorgeschlagen.
Es  sollten  vorgesehen  werden:

1  Inspecteur  des  postes.

4  Controlcuks,

4  Contrölcurs  supplénnts.
1  Perceptcurs  de  1.°  classc,
6  Percepteurs  de  2  classe,
9  Percepteurs  de  3c  classc,
8  Commis  chefs,

16  Commis  des  postcs;

-*“

außerdem  für  den  Ausfall  an  Beamten  durch  Beurlaubungen
  7  weitere  Commis  chefs.  An  farbigen  Beamten
waren  vorgesehen:

1.  1  Schreiber  u.  mit  6  500  Fr.  Gehalt.
2.  1  Schreiber.  3500  -
3.  1  Schreiber  3000  -
4.  4  Schreibber  1800  =  -
5.  35  Schreiber  1  500  =  -

 

6.  12  Briefträger.  mit  100  t  Gehalt.
7.  70  Hilfsbrieträger  .  300

8#.  10  Läufer  .  350  O
–)

Die  Zahl  der  im  Burcau  beschäftigten  fsarbigen
Hilfskräfte  ist  für  das  große  Land  außerordentlich
gering.  In  dem  kleinen  Togo  wurden  1912  vergleicheweise
  21  Eingeborene  als  Hilfsbeamte  beschäftigt.  Infolge
  der  mangelhaften  Schulfürsorge  der  belgischen
Regierung  fehlt  es  an  schreibgewandten  Farbigen  aus
dem  Lande  selbst,  die  für  die  Hilfsbeamtenstellen  in
Betracht  kommen  könnten.  Die  zur  Zeit  im  Dienst
befindlichen  Farbigen  stammen  zum  überwiegenden  Teil
aus  fremden  Kolonien.  So  stammten  vier  der  in  dem
Katangagebiet  tätigen  Beamten  von  der  Insel  Manritins,
  im  Kongo  außerhalb  Katangas  waren  verschiedene
  Dahomeyleute  angestellt.  Auch  für  den  Bau
und  die  Unterhaltung  der  Drahtleitungen  hatte  Martens
  eine  Neuordnung  vorgesehen.  Doch  spricht  die
Ungenauigkeit  seiner  Angaben  dafür,  daß  es  sich  dabei
noch  nicht  um  endgültige  Pläuc  handelte.

Die  angegebene  Zahl  von  Beamten  reichte  zur
Besetzung  aller  Postämter  nicht  aus.  Aushilfsweise
mußten  vorläufig  die  Verwaltungsbeamten  den  Vostdienst
  versehen.  Im  Katangagebiet  waren  1914  z.  B.
nur  die  Postämter  in  Elisabethville,  Kambove
und  Kongolo  mit  Berufsbeamten  besetzt,  die  übrigen
Amter  wurden  von  den  Stenererhebern,  Transportbeamten
  oder  Polizeikommissaren  mitversehen.

 

2.  Die  Post=  und  Telegraphenämter.
Vor  RNriegsausbruch  bestanden  in  der  Kolonie  insgesamt

  53  Postämter,  davon  14  in  Katanga,  39  im
übrigen  Kongo.  Sie  befanden  sich  an  folgenden  Orten:

im  Begirk  Bas-Congo:

in  Banana,  Boma,  Lukula,

tadi  und  Thnsville:

im  Bezirk  Moyen-Congo:

in  Madimba,  Kinschasa,

und  Kwamonth:

im  Bezirk  Kwango:

in  Popokabaka,  Bandundu  und
im  Bezirk  Lac  Léopold  ll:

in  Inongo:
im  Bezirk  asjai:

in  Luebo;
im  Bezirk  Sankuru:

in  Lusambo  und  Bena-D
im  Bezirk  Equatenur:

in  IJrebu,  Coquilhatville  und  Boende:
im  Begirk  Lulonga:

in  Basankusu;
im  Begirk  Bangala:

in  Nonvelle-Anvers,
im  Bezirk  Ubangi:

in  Libenge:
im  Bezirk  Aruwimi:

in  Basoko:
im  Begirk  Bas-liele:

in  Buta  und  Bambili:
im  Bezirk  Haut--liele:

in  Niangara  und  Aba:

Luali,  Ma-Léopoldville



Dima:

ibele:

Lisala  und  Bumba:
        <pb n="303" />
        G  261  20

im  Bezirk  Stanleyville:
in  Stanleyville:
im  Bezirk  Ituri:
in  Irumu,  Avakubi  und  Bogoro:
im  Bezirk  Lowa:
in  Ponthierville:
Bezirk  Kivu:
in  Kasindi  und  Uvira:
im  Bezirk  Maniema:
in  Kindn  und  Kasongo:
im  Bezirk  Hant-Luapula:
in  Elisabethville,  Sakania,  Bana,  Kalonga,
  Etoile  du  Congo  und  Kambove:
im  Bezirk  Lulua:
in  Dilolo  und  Kafakumba  (das  Burcau  in
Kafakumba  dürfte  mit  der  Verlegung  des
Bezirksamtssitzes  nach  Sandoa  auch  nach
dort  verlegt  worden  sein);
im  Bezirk  Lomami:
in  Kabinda:
im  Bezirk  Tanganika-Moero:
in  Bukama,  Pweto,  Kiambi,
und  Albertville.

m

Kongolo

Von  diesen  Amtern  sind  „Osffices  d’échange“  für
den  dion  deelen  eeh  Verkehr:

Bauana,  Boma,  Matadi,  Kinshasa,  Léopoldville,
  Aba  (scheint  später  aufgegeben  zu
sein),  Bogoro,  Uvira,  Elisabethville,

Kambove  und  Sakania.

Nach  einer  vorgefundenen  Aufzeichnung  aus  dem
April  1914  sind  diese  Bureaus  Austauschämter  für
folgende  Anstalten:

für  Bauana:

Bogoro,  Aba,
Bambili,  Irumu,
sindi,  Niangara:

Boma.--Lnali,  Lukula;

Elisabethwville,  Albertville,
  Etoile  du  Congo,
Kiambi,  Pweto:

Kambove,  Bukama,  Kabinda,
  Dilolo,  Kafakumba
  (Sandoa),  Kongolo;

Kinshasa,  Bandundu,  Dima,
Inongo,  Lusambo,  Rwamonth,
  Luebo,  Uena-Dibele


Léopoldville  Kéopoldville,  Basankus  u,
Basoko,  Boende,  Bumba,
Buta,  Coquihatville,  Irebu,
  Kasongo,  Kindu,  Libenge,
  Lisala.,  Nonvelle-Anvers,
  Ponthierville,
Stanleyville:

Matadi,  Madima,  Popo--kabaka,
  Thysville:

Sakania,  Kalonga:

Uvira.

Banana
Bogoro

Avakubi,
Ka-Boma

  -
Clisabethville  -

Kambove.  -

v

Kinshasa.

Matadi

n

Satlania
Uvira

 

Telegraphenämter  bestehen  an  folgenden

Orten
1.  An  der  Linie  Banana  —Cogquilhatville:
in  Banana,  Boma,  Matadi.  Thysville,
Madimba,  Kinshasa,  Léopoldville.,  Kwamonth,
  Bolobo,  Lukulela,  Irebu  und
Cogqnilhatville;
.  an  der  Maynmbe“-Linie:
in  Boma  und  Lukula:
l  an  der  Katanga-Telegraphenlinie:
in  Sakania,  Baya,  Elisabethville.  Etoile
du  Congo  und  Kambove.

Die  Postämter  an  den  Orten,  an  denen  sich
keine  besonderen  Telegraphenämter  befinden,  sind  verpflichtet,
  ebenfalls  Telegramme  anzunehmen  und  sie
gegen  Zahlung  von  0,15  Fr.  pr
an  die  nächste  Telegraphenstation  zu  senden.
wird  die  Weiterbeförderung  und  Aushändigung  der
Telegramme  außerhalb  der  Orte  mit  Telegraphenamt
durch  die  Post  besorgt.  Alle  Telegraphenämter  sind
gleichzeitig  öffentliche  Fernsprechämter.  Außerdem  hat
die  Telephonlinie  Kasongo—llvira  folgende  Bureaus:

Kasongo—Kabambare
Kalembelembe,
Baraka  und

Uvira.

In  Tshinsenda  in  Katanga  besteht  ebenfalls
eine  öffentliche  Fernsprechstelle.

Stationen  für  drahtlose  elegraphie,  bestanden
in  Banana,  Boma,  Kinshasa,  Coquilhatville,
Basankusu,  Umangi,  Basoko,  Stanle  yoille,
Kindu,  Kongolo,  Kikondja,  Elisabethville  und
Lusambo.

Während  des  Krieges  ist  noch  die  Station  Kabalo
eröffnet  worden.

Nach  Martens“)  sollten  sich  die  oben  erwähnten
Beamten  im  Jahre  1915  folgendermaßen  auf  die  genannten
  Post=  und  Telegraphenämter  verteilen:

bei  dem  Generalgouvernement
euspecteur  des  postes  und
reepteur  de  Ille  clussc.
bei  den  Provinz-Gouvernements:
1  contrölcur  und
l  contröleur  suppléant.

1  farbiger  Schreiber  und

1  Hilfsbriefträger:

Percepteur  de  le  classc,

bercepteur  de  lle  elsssc.

commis.

percepteur  de  llle  elasse
(Telegraphist),

sarbige  Schreiber  für  Telephon

  und  Telegramme,

farbiger  Briefträger,

Hilfsbriefträger,

Landbriefträger:

percebtcur  de  le  classc,

bercepteur  de  Ille  classe

(für  Telegramm=  und  Telephondienst),



commis  chef,

farbige  Schreiber,

Briefträger,

Hilfsbriefträger;

Niembo,

In  Banana

—

Boma

——  —

1#

Matadi

½

——

–  1—

*)  Diese  Vorschläge  von  Martens  decken  sich  nicht
mit  seinen  an  anderer  Stelle  gemachten  Aufstellungen
über  die  Gesamtzahl  der  zu  verwendenden  Beamten.
        <pb n="304" />
        —
2
-

v  „  a  v

I  a

n  u

v

Mbun  à  à

Thysville

Madimba
Kinshasa

Léopoldville

Kwamonth
Bolobo
Lnkolela
Irebu
Coquilhatville

Lisala  .

Nouvelle-Anver-—

  —

—  —  —  —

    

os

G  262

Percepteur  de  llle  classc,
farbiger  Schreiber,
Hilfsbriefträger:

farbiger  Schreiber  (für  Post
und  Telegraph);:

percepteur  de  le  classe,
Perceptecur  de  lle  lnssc.
Hilfsbriefträger,

commis  chef  (für  den  Telephondienst),

com  mmis

farbige  Schreiber,
Briefträger,
Hilfsbriefträger:
de  Ile  classe,
Schreiber,

Briefträger:
Percepteur  de  Ille  classc,
commis.
Hilfsbriefträger:
farbiger  Schreiber,
Hilfsbriefträger;

1  farbiger  Schreiber,

1  Hilfsbriefträger;

  
   

Bumba  1  commis,

1  Hilfsbriefträger;
Basoko  1  commis.

1  Hilfsbriefträger:
Stanleyville  1  verceptcur  de  le  classc,

1  commis,

1  Briefträger,

4  Hilfsbrieftröger:
Ponthierville  1  com

1  Sissriräner
Kindu.  1  c

1  Hlsbeiesträger.
Kasongo  1  Hilfsbriefträger:
Uvira  1  commis,

1
Kasindi  1

1
Irumu.  1

1
Bogoro  1  classe,

1
Avakubi  .  1

1
Aba  1

1
Dungu.  1

1
Niangara  1

1
Bambili  1
Buta  .  .  1  percepteur  classe,

1  Hilfsbriefträger;
Monveda  1  farbiger  Schreiber,

"  1  Hilfsbriefträger;

Libenge  1  Hilfsbriefträger,
Basankufsu  1  -
Inongoo  1  -
Bena-Dibele  1  -

 

 

7*
in  Luebo  1  Oilfsbriefträger.
:Luluabourg  1  O
-Bandundn  1  -
:  Popokabaka  1
-Lusambo.  1  pereepteur  de  lle  classc.
2  Hilfsbriefträger.
Im  Katangagebiet  insgesamt:
1  inspeciteur  des  posies.  3  commis  chef,
4  contrölcurs,  10  commis,
2  sous  ·  contrõleurs.  30  farbige  Schreiber,
4  percepicnde  le  classe.  6  Briefträger,
6  -  Ile  54  Hilfsbriefträger.
1  .  III

III.  Die  uur  des  Postbetriebes.
l.  Postrecht.

Alsbald  nach  brrichun  des  Unabhängigen  Kongostaates
  am  1.  Juli  1885  stellte  sich  die  Notwendigkeit
eines  staatlichen  Postbetriebes  herans.  Ein  Dekret
vom  16.  September  1886  (I-uwoers,  S.  153)  legte
die  Grundlinien  fest,  eine  Kroße  Angahl  von  Sondervorschriften
  ergänzten  sie.  Im  Frühsahr  1914  wurden
sie  zu  einem  Rglement  général  sur  le  serrice  des
bostes  au  Congo  belge,  dessen  erster  Band  den.  inneren
und  dessen  zweiter  Band  den  internationalen  Dienst
behandelt,  zusammengefaßt.  Das  Reglement  kam  im
Mai  1914  zur  Versendung  nach  dem  Kongo.  Es  sollte
ausdrücklich  alle  in  dem  Angenblick  in  Geltung  befindlichen
  Bestimmungen  enthalten.  Allerdings  sind  bis
zum  Kriegsausbruch  bereits  eine  Anzahl  Deckblätter
erschienen,  und  es  dürften  seitdem  noch  weitere  herausgekommen
  sein.  Immerhin  bedeutet  auch  heute  noch
die  Abfassung  des  Reglements  einen  ganz  außeerordentlichen
  Fortschritt  gegenüber  der  früheren  unübersichtlichen
  Menge  von  Einzelbestimmungen.  Aus  seinem
Inhalt  mögen  folgende  Vorschriften  von  allgemeinem
Interesse  hervorgehoben  werden:

Der  Staat  hat  das  Monopol  für  alle  geschlossenen
und  offenen  Briefsachen,  Postkarten.  Offerten,  Rundschreiben,
  Preiscourante  und  Bekanntmachungen  jeder
Art,  sofern  sie  die  Adresse  des  Empfängers  tragen.
Unter  das  Postmonopol  fallen  nicht:

1.  Briefe  und  Postkarten,  die  zwischen  Orten  gewechselt
  werden,  an  denen  es  keine  Postämter  gibt.

2.  Korrespondenzen  von  Privatpersonen,  die  durch
eigene  Boten  überbracht  oder  zur  Post  gegeben  werden
(diese  Bestimmung  hat  größere  Bedeutung  für  die
Unternehmungen  mit  einer  großen  Anzahl  von
Faktoreien  und  Niederlassungen  wie  z.  B.  die  Com-Pagnie
  du  Kasai,  zwischen  denen  ein  eigener  Postdienst
eingerichtet  ist).

B.  Die  vom  Absender  persönlich  beförderte  eigene
Korrespondenz.

4.  Scgieitseuee.  für  Warensendungen.

5.  Betriebspapiere  der  Eisenbahnen  und  öffeutgaenes
  Verkehrsanstalten  innerhalb  der  betreffenden
etr

Vichtig,  namentlich  im  Hinblick  auf  das  aus
gedehnte  System  schiffbarer  Wasserstraßen,  ist  die  Vestimmung,
  daß  jedes  ransportunternehmen=  ganz
gleich  welcher  Dranportmittel  es  sich  bedient,  verslicheet
  ist.  ueen  eltlich  die  Briefsachen  der  Post  mitzunehmen.
  wushe  und  Schiffahrtsgesellschaften
bekommen  *  *  für  die  Beförderung  von  Briessachen
(Correspondances)  keine  Vergütung.  Pakete  zahlen
grundsätzlich  die  gewöhnliche  Fracht.
        <pb n="305" />
        G  263  20

Das  Briesgeheimnis  ist  unverletzlich.  Im  Kongo
wurde  jedoch  vor  Ausbruch  des  Krieges  wiederholt
darüber  geklagt,  daß  die  Beamten  es  zum  Teil  nicht
sehr  genau  mit  dem  Postgeheimnis  nahmen,  namentlich
nicht,  soweit  Privattelegramme  in  Betracht  kamen.
Die  Briessachen  (correspondunces)  werden  in  5  Gruppen
eingeteilt:

   

und  Muster.

rss

Die  Warenproben  sollen  an  sich  keinen  Handelswert
besitzen.  Für  die  Beurteilung,  ob  ein  solcher  Hegeben
ist,  ist  ein  Ministerialerlaß  vom  13.  August  1913
von  Interesse,  wonach  Warenproben  gollfrei  bleiben,
wenn  ihr  Wert  2  Fr.  nicht  übersteigt.  Sämtliche  Brieflachen
  können  eingeschrieben  geschickt  werden.  Im  Falle
des  Verlustes  einer  eingeschriebenen  Sendung  werden
50  Fr.  vergütet.
Das  Porto  beträgt:
Inland  Ausland

Fr.  Fr.
bei  gewöhnlichen  Briefen  für  jede
begonnenen  154.  0,15  0,25
für  Postkarten  ....  0,05  ;0,10
für  Antwortpostkarten  0.10  0,20
bei  Geschäftspapieren  für  jede
angefangenen  556  0.05  0,05
mindestens  aber  6.25
Warenproben  für  jede  ange—
fangenen  50  .  (),()5  (),05
mindestens  aber  .  0,10
bei  Zeitungen  und  Drucksachen
aller  Art  für  jede  angefangenen
  50  0,05  0.05
für  Einschreibe=  und  Empfangsbestätigungsgebühr
  allgemein  0.25

An  Postwertzeichen  wurden  ausgegeben:

1.  Briefmarken  zu  Fr.  0.05.  0,10,  0.15,  0.25,  0,10.

0,50,  1,00,  3,00,  5,00,  10,00.

2.  Einfache  Postkarten  zu  Fr.  0,05  und  0,10.
3.  Doppelte  Postkarten  zu  Fr.  0,10  und  0,20.
1.  Ansichtskarten  zu  Fr.  0,05  und  0,10

Die  Ansichtslarten  bringen  Ansichten  aus  allen
Teilen  der  Kolonie.  Ihre  Herstellung  half  wohl  einem
bestehenden  Mangel  ab,  die  Kaufleute  klagten  jedoch
über  diese  ihnen  im  Verkauf  von  nicht  frankierten
Ansichtspostkarten  gemachte  Konkurrenz.  Der  Absatz

«  war  recht  er  heblich,  wenigstens  im
Gouvernementsbezirk  Boma.  Die  Passagiere  der
europäischen  Dampfer  in  Boma  und  Matadi  kauften
mit  Vorliebe  die  vollständigen  Sätze  oder  doch  größere
Mengen  der  ausgegebenen  Karten.  In  Elisabethville
  ließ  das  zunächst  ebenfalls  lebhafte  Interesse  nach,
da  die  Ansichten  nicht  sehr  zweckmäßig  ausgewählt
waren.

Die  internationalen  Antwortscheine  (vogl.  Art.  11
Ziff.  2  des  Weltpostvertrages)  waren  Ende  1913  noch
nicht  zugelassen,  sie  scheinen  auch  seitdem  noch  nicht
eingeführt  zu  sein.

Portofreiheit  genießen  für  die  amtlichen  Schreiben
alle  selbständig  Briefe  absendenden  Dienststellen  und
Beamten  #oal.  die  anliegende  Liste).  Ein  Ministerialerlaß
  vom  25.  Mai  1914  bewilligt  außerdem  allen
Privatpersonen  Portofreiheit  für  ihre  Schreiben  an:
den  Generalgouverneur  innerhalb  der  ganzen  Kolonie,

die  Vize-Generalgonverneure  innerhalb  der  ganzen
Kolonie,

 

den  Generalsekretär  innerhalb  der  ganzen  Kolonie,
die  Direktoren  beim  Generalgouvernement  innerhalb
der  ganzen  Kolonie,
ic  Chefs  de  services  der  Provinzverwaltung  in  der
Provinz,
die  Generalstaatsanwälte  innerhalb  der  Kolonie,
die  Präsidenten  der  Appellationsgerichte  innerhalb  der
Kolonie.
die  ständigen:  Ver  kreter  der  Generalstaatdanwälte  innerhalb
  der  Kolor
die  Staatsanwälte  iineergalb  der  Kolonie,
die  Richter  1.  Instanz  innerhalb  der  Kolonie,

d

die  oberen  Beamten  bei  Iunspektionsreisen  (Vizegouverneure,
  Staatsinspektoren  und  General--kommissare)

  in  der  Kolonie

den  Präsidenten  der  Pommision-“  für  Eingeborenenschutz
innerhalb  der  Kolonie.

die  Begirksamtmänner  innerhalb  ihres  Bezirkes,

die  Verwalter  der  Post=  und  Hilfspostämter  innerhalb
ihres  Dienstbezirks.

die  Direktoren  und  die  Angestellten  der  Stationen  für
drahrlose  Telegraphie  im  dienstlichen  Verkehr  unter
sich  innerhalb  der  Kolonic.

Außerdem  genießen  die  Direktoren  und  Leiter  der
Niederlassungen  der  Banque  du  Congo  beluc  in  ihrem
Schreiben  an  den  Delegierten  des  Finanzministeriums
für  den  sservicc  dee  mandatement“  in  den  verschiedenen
Bczirken  Portofreiheit.  Ferner  können  alle  Immatrilulationspapiere
  von  Nichteingeborenen  portofrei  den
Immatrikulationsbureaus  eingesandt  werden.  Werden
an  sich  portofreie  Briese  Privater  eingeschrieben,  so  ist
die  allgemeine  Einschreibegebühr  zu  gahlen.

Die  Bureaustunden  waren  für  die  Postbeamten
auf  vormittags  von  7—11½  Uhr  und  nachmittags  von
von  2—5  Uhr  festgesegt.  An  Sonn=  und  Feiertagen
waren  die  Amter  geschlossen,  sofern  nicht  besondere
Umstände,  z.  B.  das  Eintreffen  des  Europadampfers,
ein  Offenhalten  verlangten.  Die  Telegraphenämter
waren  regelmäßig  auch  an  Sonn=  und  Feiertagen  vormittags
  von  71,  bis  10½  und  nachmittags  von  1  bis

h  Uhr  geöffnet.  Als  Feiertage  galten  in  der  Kolonie:

der  1.  Jannar,

der  8.  April,  als  Geburtstag  des  Königs,

der  Ostermontag,

#der  Himmelfahrtstag,

der  Pfingstmontag,

der  1.  Juli,  als  Jahrestag  der  Errichtung  des

Unabhängigen  Kongostaats,

#der  21.  Juli,  als  Jahrestag  der

Lceopolds  I.,

.  Mann  Himmelfahrt.

9.  der  18.  Oktober,  als  Jahreslag  der  Übernahme  des
dernh  tobe  Kongostaares  durch  Belgien.

10.  Allerheiligen

11.  der  15.  ###enbber.  als  Namenstag  des  Königs  und

12.  der  Weihnachtstag.

In  Boma.  Elisabethville.  Matadi.  Kinshasa
  und  Léopoldville  werden  die  Briefe  von  amtlichen
  Briefträgern  ins  Haus  gebracht.  In  den  anderen
Orten  muß  die  Post  grunchsstosth,  am  Schalter  abgeholt
werden.  An  einzelnen  Orten  sind  im  Interesse  der
Vereinsachung  der  Abholung  Postfächer  eingerichtet:
sie  werden  zum  Betrage  von  2  Fr.  für  ein  kleines  und
8  Fr.  für  ein  großes  Fach  monatlich  vermietet.  Als-Sicherheit
  für  die  Rückgabe  des  Schlüssels  müssen
10  Fr.  bintelegt  werden.  Bisher  haben  scheinbar  erst
Boma,  Matadi,  Kinshasa,  Léopoldville,
Stanleyville  und  Elisabethville  diese  Postfächer
erhalten  #uogl.  Ministerialerlaß  vom  24.  Mär;  1914).

*nt

Thronbesteigung
        <pb n="306" />
        G.  264  e#

Die  Postämter  nehmen  auch  Abonnements  aus  die
amtlichen  zeitungen  und  zeitschriften,  nämlich

I.  dar  Bulletin  ofkicicl.

2.  den  Comptes-rendu  unulvtituc  les  sénnees  du
Conseil  Coloninl,

3.  das  Bulletin  administrutif  ct  commorcin!  bimensuel,


4.  das  Journal  administrutif  In  Vice-(ionvrernement
général  du  Kutunga,

entgegen.  Bestellungen  auf  andere  geimugen  sind

nicht  zugelassen.

Sämtliche  Postämter  nehmen  am  Postanweisungsverkehr
  teil.  An  den  Orten,  an  denen  der  Postbeamte
gleichzeirig  Steuereinnehmer  ist,  zahlt  er  die  Anweisungen
  aus  seiner  allgemeinen  Kasse.  An  anderen

Orten  ist  er  zur  Zahlung  nur  verpflichtet,  soweit  sein
Kilenveelter  ausreicht.  Auf  den  Verwalmngsstationen.
auf  denen  sich  weder  ein  Postamt  noch  eine  Sienererhebungsstelle
  noch  die  Niederlassung  einer  Bank  befindet,
  kann  das  einzahlende  Publikum  den  Betrag
dem  (#hel  de  station  zur  Weiterbeförderung  als  Postanweisung
  übergeben.  Auf  Drängen  der  Handelskammer
  Stanleypool  ist  gemäß  Ministerialerlaß
vom  30.  April  1914  auch  der  Nachnahmeverkehr  für
alle  Postanstalten  eingeführt.  Die  Einziehung  der
Forderungen  erfolgt  gegen  besondere  Gebühr,  die
nach  der  Höhe  der  einzuziehenden  Forderung  abgestuft
  ist.

Im  Postpaketverkehr,  zu  dem  ebenfalls  alle  Postämter
  Zugelassen  sind,  ist  das  Höchstgewicht  eines
Paketes  auf  5  kx  festgesevzt.  Für  den  Bezirk  Haut-Luapula
  ist  eine  besondere  Gebühr  eingeführt  (vgl.
S.  168  des  reglement  général).  Die  Postpakete  zahlen
übrigens  auch  dic  allgemein  für  die  Einfuhr  von
Waren  eingeführie  statistische  Gebühr  (vgl.  Décret  vom
17.  Märg  1913.  S.  241),  und  zwar  wird  sie
bei  den  iungn  ktema  Paketen  bei  der  Verzollung,  bei
den  abzusendenden  bei  der  Auflieferung  eingezogen.

Dagegen  sind  Wertbriefe  (valeurs  declarées)  noch
nicht  zugelassen.  Ihre  Zulassung  wurde  Frühjahr  1914
zwar  erwogen,  doch.  war  vor  Kriegsausbruch  eine  Entscheidung
  noch  nicht  getroffen.  Auch  Postsparkassen.
deren  Einrichtung  bereits  seit  1912  wiederholt  angeregt
  wurde,  sind  bisher  noch  nicht  eingerichtet.

2.  Die  Beförderung  der  Postsachen.

Die  Postverbindung  zwischen  dem  belgischen  Kongo
und  dem  Mutterlande  erfolgte,  je  nach  dem  Bestimmungsorte
  der  Sendungen,  durch  die  den  am  schnellsten
erreichbaren  Hafenort  d  der  afrikanischen  Küste  aulaufenden
Seedampferlinien.  Die  für  den  größeren  Westen  der
Kolonic  bestimmte  Post  ging  in  erster  Linie  über  La
Rochelle  mit  den  dreiwöchentlichen  Dampfern  der
Compagnie  belge  maritime  du  Congo.  ein  geringerer
Teil  mit  den  ebenfalls  alle  drei  Wochen  verkehrenden
Dampfern  der  französischen  Gesellschaft  „Chaurgeurs
rcunis  über  Bordeaux,  ein  anderer  mit  den  alle
vier  Wochen  fahrenden  Damvfern  der  portugiesischen
-Enmrern  nationn!  de  nuvetzugüo  über  Lissabon,
einige  wenige  Sachen  auch  mit  den  monatlich  fahrenden
Dampfern  der  Kongolinie  des  deutschen  westafrikanischen
  Schiffahrtskonzerns  und  den  Frachtdampfern  der
englischen  keleser  Dempster  line.  Am  weitans  bedentsamsten
  war  naturgemäß  die  Verbindung  durch  die
belgische  Schiffahrtslinie.  Die  belgische  Regierung
hatte  mit  dieser  Gesellschaft  unter  dem  30.  Jannar  1911
einen  neuen  Subventionsvertrag  abgeschlossen.  Nach
Artikel  25  bis  29  dieses  Vertrages  verpflichtete  sich
die  Gesellschaft  zur  Mitnahme  der  Post  Csuns  rmuné- 



ation  speciale  #ilc  ce  chef.  Annahme,  Aufbewahrung
und  Ablieferung'  der  Post.  ist  nach  dem  Vertrage  Sache
des  Kapitäns.  Die  Post  muß  in  jedem  Falle  unmittelbar
  nach  Eintreffen  des  Schiffeo  im  Hafen  an  die
ordentlich  legitimierten  Personen  abgeliefert  werden.
Eine  Anregung  der  Regierung  im  Jahre  1914,  auf  den
Dampfern  für  den  Postdienst  einen  besonderen  Postbeamten
  mitfahren  zu  lassen,  lehnte  die  Gesellschaft
als  unzweckmäßig  und  mit  der  Schiffsdisziplin  nicht
vereinbar  ab.  Die  Regierung  berechneie  uuch  einer  in
den  Akten  befindlichen  Notiz  im  Jahre  1911  den  Vorteil,
  den  sie  aus  dem  erwähnten  Gelbän.  dadurch
hatte.  daß  das  belgiische  Postministerium  und  die  übrigen
Mächte,  die  ihre  Post  mit  den  Dampfern  der  Schifffahrtsgesellschaft
  befördern  ließen,  der  Postverwaltung
des  Kongo  Vergütungen  für  die  Beförderung  der  Post
nach  den  allgemeinen  Bestimmungen  des  Weltpostvertrages
  zahlen  mußten,  auf  jährlich  50  000  Fr.  Im
Kongo  selbst  wurde  früher  wiederholt  darüber  Klage
geführt.  daß  die  Post  in  der  Hauptstadt  Boma  zu
spät  verteilt  und  die  für  den  oberen  Kongo  bestimmte
Post  der  meist  gegen  2  Uhr  nachmittags  in  Boma
eintreffenden  Dampfer  nicht  mehr  an  demselben  Tage
nach  Matadi  befördert  werden  könnte.  Im  Jahre  1912
wurde  deshalb  zwischen  der  Regierung  und  der  Com-Panie
  belge  maritime  vereinbart,  daß  letztere  auf  der
Fahrt  von  Banana  nach  Boma  zwei  Kabinen  zur
Sortierung  der  Post  zur  Verfügung  Lelle-  Die  Postbeamten
  kamen  in  Banana  an  Bord;  die  W  lounte
dann  unmittelbar  nach  Eintreffen  des  Dampfers  in
Bomoa  verteilt  werden.  Im  Jahre  1914  trat  die  Regierung
  von  dieser  Vereinbarung  zurück,  weil  die  Beamten
  zu  viel  Zeit  verloren  und  die  Räume  an  Bord
auch  zu  beengt  waren.  Es  hatte  sich  herausgestellt,
daß  die  Post  für  Matadi  durch  einen  Spezialdampfer
nach  dort  noch  an  demselben  Tage  gebracht  werden
konnte,  selbst  wenn  die  Post  in  Boma  erst  sortiert
wurde.

Den  Postverkehr  mit  den  portugiesischen  Kolonien
bielten  belgische  Regierungsdampfer  und  portugiesische
Küstendampfer  aufrecht.  Der  Verkehr  war  nie  bedentend.
  Nach  der  Statistik  von  1912  sind  nach  den
portugiesischen  Kolonien  in  Afrika  insgesamt  nur
17589  Postsendungen  aller  Art  abgesandt  worden.
Mit  Neukamerun  war  ein  Postdienst  von  Kinshafa
aus  auf  den  Dampfern  der  Kameruner  Schiffahrtsgesellschaft
  eingerichtet.  Eine  besondere  Postkonvention
zwischen  dem  Kongo  und  Kamerun  bestand  vor  Kricge  -
ausbruch  noch  nicht.  Im  Frühjahr  1914  waren  Verhandlungen
  über  den  NMbschluß  von  Konventionen  zur
Regelung  des  direkten  Austausches  von  Paketen  und
Poslaufträgen  zwischen  dem  Kongo  einerseits  und
Angola  mit  der  Enklave  von  Kabinda,  bzw.  Französisch=Aquatorialafrika
  bzw.  Kamerun  eingeleitet  worden.
Sie  hatten  aber  noch  zu  keinem  definitiven  Ergebnis
ge  führt.

Für  die  Nordostecke  des  Kongo  haite  lange  Jahre
hindurch  die  Beförderung  der  Post  über  Neapel  und
Brindisi  und  von  dort  nach  Alerandrien  und  den
Nil  aufwärts  über  Redjaf  nach  Y)ei  und  weiter  nach
dem  belgischen  Aba  Bedeutung.  Im  Dezember  1913
wurde  diese  Linie  zugunsten  der  Ronte  Mombassa——
Entebbe  —  Butiabwa  —Bogoro  aufgegeben.  Auf
dieser  Strecke  wurde  nunmehr  die  gesamte  Post  für
die  Nordostecke  der  Kolonie  versandt.  Der  Osten  der
Kolonic  hatte  durch  Fertigstellung  der  deutschzostafrikanischen
  Mittellandbahn  eine  wesentlich  bessere  Verbindung
  erhalten.  Die  Sendungen  nach  Süd-Katanga
Hingen  meist  über  Beira,  zuweilen  auch  über  Kapstadt.

  Wird  auch  der  Krieg  die  politischen  Grenzen
iu  Afrika  verändern  und  damit  in  der  ersten  zeit  nach
        <pb n="307" />
        G  265  20

Fricreusschluß  die  Postverbindungen  beeinträchtigen,
in  kurzer  Zeit  werden  die  Postsendungen  doch  wieder
den  schnensien  1  Weg  zu  finden  wissen.

Die  Verteilung  der  Postsendungen  im  Innern  erfolgte
  durch  die  Bahnen  und  Flußschiffahrtslinien,  die
ihrerseits  wieder  durch  ein  ausgebautes  System  von
Boten=  und  Bvotoposten  ergänzt  wurden.  An  Bahnen
bestehen  in  der  Kolonie:

1.  Die  Mayumbe-Bahn  von  Boma  nach  Norden,
wahrscheinlich  bereits  bis  Tihela  (137  km)  fertigestellt.
  Die  ersten  80  k#m  gehören  der  Compagnie
eln  Chemin  de  fer  du  Mayumbe,  der  Rest  dem
Staat:  doch  wird  die  gesamte  Strecke  vom  Staat
betrieben.

Die  Kongo-Bahn  von  Matadi,  dem  Endpunkt
der  Seeschiffahrt.  bis  zum  Stanlenpool,  dem
Beginn  der  Flußschiffahrt  im  Innern.  Sie  ist
100  km  lang  und  gehört  der  Compagnie  du
Chemin  de  fer  du  Congo.  Für  sie  kommt  die  allgemeine
  Bestimmung  des  Dekrets  vom  16.  September
  1885  (Louwers.  S.  953  ff.)  in  Anwendung,
wonach  alle  Verkehrsunternehmungen  die  Brief-Loha,
  unentgeltlich  befördern  müssen  (vgl.  oben

*

18

Die  TVostbatete.  werden  auf  der  Rongo-Bahn  im
allgemeinen  nach  Tarif  B  (d.  h.  2  Fr.  für  10  kg  von
Matadi  nach  Léopoldville)  befördert.  Elfenbein,
Gewebe  und  Liköre  begahlen  jedoch  den  vollen  Tarif
für  diese  Waren.  Die  Züge  nahmen  ursprünglich  nur
einen  Tag  um  den  andern  Post  mit.  Seit  1912  gehr
jedoch  jeden  Tag  ein  Postzug.

Vom  Staulenpool  aus  sind  etwa  12  000  km
Wasserweg  befahrbar.  Die  beiden  Hauptstrecken  sind
der  Flußlauf  des  Kongo  bis  Stanlenville  und  des
Kasai  und  Sankuru  bis  Pania-  Mutombo.  Auf  der

Linie  LCopoldville  —  Stanleyville  verkehrten  vor-Kriegsausbruch

  dreimal  im  Monat  Regierungsdampfer,
die  Fahrtdauer  betrug  16  bis  18  Tage,  auf  der  Kasai—
Sankuru-Linie  bestand  im  Anschluß  an  die  belgischen
Europadampfer  ein  dreiwöchentlicher  Nerkehr  mit  Regierungsdampfern.


Von  den  einzelnen  Stationen  dieser  Strecken
Weinten  sich  alsdann  die  verschiedenen  Nebenlinien  ab.

1913  waren  dies  folgende:

adie  Ubangi-Linie  von  Jrebu  nach  Libenge
und  Zongo,  alle  drei  Wochen  im  Anschluß  an  die
belgischen  Europadampfer,

bi  die  Aquator-Linie  von  Coqnilhatville  nach
dem  Tshönapa-Busira  -  Lomela,  Momboyo,

die  Lulonga-Linie  von  Coquilhatville  nach
Basankusu,  dem  Maringa  und  Lopori,

h  die  Mongala-Linie  von  Lisala  nach  Bokula
und  Monveda,

die  Itimbiri-Linie  von  Bumba  nach  Go.

si  die  Rubi-Linie  von  Djamba  nach  Buta,

#l  die  Aruwimi-Linie  von  Basoko  nach  Jamiha



11)  die  Lac-L  opold  II.-Linie  von  Mushi  nach
Inongo  und  dem  Lutenie

i)  die  utenie-Linie.  E  Mashie  oder  JInongo
nach  Dekese  und  L

k)  die  Kwango-  und  an"  Linie  von  Bandundn
nach  Kingunshi  und  Mitwit,

fl  die  obere  Kasai=  und  Lulua-Linie  von  Basongo
  nach  Luebo  und  Djoko-Punda.

Außerdem  wurden  nach  der  bereits  erwähnten  geseblichen
  Bestimmung  die  gahlreichen  Privatdampfer
zur  unentgeltlichen  Beförderung  der  Post  herangegogen.
In  welchem  Umfange  sich  dieser  Dampferdienst  auch

 

während  des  Kieges  erhalten  hal  bew.  nach  dem
Kriege  sortzusetzen  ist,  läßt  sich  noch  nicht  übersehen.
Bereits  vor  Kriegsausbruch  hatte  dic  belgische  Regierung
  begonnen,  mit  Rücksicht  auf  die  Kautschukkrisis
ihren  Schiffahrtsbetrieb  einguschränken.

3.  Von  Stauleyville  aus  erfoln  die  Bejörderung
  der  Post  nach  Süden  zunächst  auf  der  zur  Zeit
noch  vom  Staat  betriebenen  Bahnstrecke  Stanleyville
  —  Ponthierville  (127  km)  der  Compaugnie  des
Chemins  de  fer  du  (ongo  Supfrieur  nux  (irands  Lucs
Africains.  Von  Ponthie  rville  brachten  Dampfer
denselten  Gcsellschaft  die  Post  in  etwa  vier  Tagen  nach

Dort  beginn  die  zweite  Teilstrecke  der
Grawes-  Lacs-Bahnen:  Rindn  —Kongoln  (355  km).
Von  Kongolo  fahren  wieder  Dampfer  bis  Bukama
(640  km).  Von  Kabalo,  75  km  oberhalb  Kongolo,
fährt  die  erst  im  März  1915  fertig  gewordenc,  ebenfalls
  der  „Grands  Lacs  Gesellschaft“  gehörende  Lukuga-Bahn
  zum  Tanganika.  Aller  Voraussicht  nach
hätte  die  Vollendung  der  deutsch-ostafrikanischen  Mittellandbahn
  und  der  belgischen  Lukugabahn  zusammen
mit  der  Einrichtung  eines  Schnelldampferverkehrs  auf
dem  Tanganika  umwälzend  auch  auf  die  Postverbindung
der  gesamten  östlichen  Teile  des  Kongo  gewirkt.  Die
Verkehrsscheide  zum  Westen  hätte  sich  für  einen  lediglich
  auf  Schnelligkeit  abgestellten  Postverkehr  wahrscheinlich
  bis  nach  Stanlenville  verschoben.  so  daß
Stanleyville  seine  |  noch  über  Vrindisi-Daressalam—
  Albertville  erhalten  hätte.  Der
Krieg  hat  auch  diese  Entwicklung  zunächst  gestört.

4.  Südlich  Bukama  beginnt  das  Einflußgebiet
der  von  Sakania  herauf  kommenden  Katanga-Bahn.
Die  Bahn  war  bei  Kriegsausbruch  bis  etwa  100  km.
nördlich  Kambove  fertiggestellt.  Außerdem  hatte  man
bereits  30  km  Schienen  von  Bukama  nach  Süden  gelegt.
  Die  Arbeiten  sind  eingestellt  worden.  Nach  ihrer
Wiederaufnahme  dürsten  noch  ctwa  zwei  Jahre  vergehen,
  bis  die  ganze  Strecke  Sakania  —  Buklama
(809  km)  vollendet  ist.  Das  Katangagebiet  dürfte  eine
wesentlich  bessere  Verbindung  erhalten,  wenn  erst  die
Lobito-Bahn  die  geplante  Verbindung  mit  der  Katangabahn
  erhalten  haben  wird.

Diese  großen  Poststraßen  werden  nun,  wie  bereits
erwähnt,  durch  ein  weit  verzweigtes  System  von  Boten
und  Bootsposten  ergänzt.  Auf  den  Wasserläufen,  auf
denen  ein  Dampferdienst  nicht  mehr  möglich  oder  nicht
mehr  lohnend  ist,  bringen  Stahlboote  und  Einbäume
die  Post  an  die  weiter  stromaufwärts  gelegenen  Stationen.
  Allerdings  hat  die  Postbeförderung  auf  Einbäumen
  wiederholt  den  Verlust  der  Postsäcke  durch
Unfälle  aller  Art  (Zusammenstöße  mit  Flußpferden.
Scheitern  der  Boote  in  den  Schnellen  und  an  Felsen
oder  unter  dem  Wasser  verborgenen  Baumstämmen
u.  dgl.)  zur  Folge  gehabt.

Besonders  ausgebant  war  der  Botendienst  im
Katangagebiet.  Die  Posten  waren  als  Relaisposten
eingerichtet.  In  den  Etappen  waren  Ubernachtungsräume
  für  den  Postboten  und  seine  Träger  erbaut.
Die  Postsäcke  verschiedener  Richlung  wurden  an  diesen
Orten,  an  denen  sich  die  Postboten  genenseitig  erwarten
mußten,  ausgetauscht.  Die  Boten  sollten  pro  Marschtag
  mindestens  50,  womöglich  aber  60  km  zurücklegen.
1912  hatte  man  auch  begonnen,  Versuche  mit  der  Verwendung
  von  Fahrrädern  zu  machen.  Die  Ergebnisse
waren  nur  relativ  günstig,  da  die  Post  meist  zu  umfangreich
  und  die  Wege  noch  nicht  so  ausgebaut  waren.
daß  sich  ein  Dreirad  hätte  verwenden  lassen.

Bis  zum  Jahre  1913  hatte  die  Mehrzahl  der
Verwaltungsbezirke  eine  Anzahl  nur  für  den  Postdienst
verwandter  Boten  und  Ruderer.  Die  Zahl  schwankte
        <pb n="308" />
        GW  266  20

je  nach  der  Größe  und  den  sonstigen  Verkehrsverhältnissen
  des  Bezirkes  zwischen  vier  und  sechzig.  Der
Lohn  dieser  Leute  entsprach  dem  üblichen  Monatslohn
für  Farbige,  h.  er  betrug  vor  Kriegsausbruch  im
unteren  und  mittleren  Kongo  monatlich  etwa  25  Fr.
Außerdem  erhielten  die  Leute  vierteljährlich  eine  Art
Uniform  aus  Indigodrill:  freie  Verpflegung  wurde
nicht  gewährt.  Im  oberen  Kongo  läßt  sich  der  Durchschnittslohn
  auf  monatlich  6  Fr.  berechnen.  Hierzu
tritt  freie  Verpflegung  mit  durchschnittlich  etwa  0,10  Fr.
pro  Tag  zim  mittleren  Kongo  etwa  0.25  Fr.  pro  Tag)j,
täglich  10  x  Salz  und  eine  Decke  und  vier  Tücher  pro
Jahr.  Die  schon  vor  RKriegsausbruch  in  der  Entwicklung
  begriffenen  industriellen  Unternehmungen  im
oberen  Kongo  hatten  aber  damals  bereits  eine  Steigerung
  der  Löhne  zur  Folge.  Immerhin  wird  man  noch
heute  mit  einem  Durchschnittssatz  von  7.50  Fr.  Monatslohn
  und  7.50  Fr.  monatlich  für  Verpflegung,  die
Kleidung  eingerechnet,  d.  h.  insgesamt  15  Fr.  monatlich
  oder  180  Fr.  pro  Jahr  für  den  eingelnen  Farbigen
rechnen  können.  Seit  1913  ist  die  Einrichiung  besonderer
  Boten  und  R  derer  für  den  Postdienst  in  den
Bezirken  abgeschafft.  Den  Bezirksämtern  ist  eine  Anzahl
  Farbiger  allgemein  für  Trausporte  überwiesen.
und  es  bleibt  ihnen  überlassen,  sie  zweckmäßig  zu  verwenden.
  Deshalb  erscheinen  auch  die  Ausgaben  für
die  Postboten  der  Begirke  im  Haushaltsvoranschlag
nicht  mehr  gesondert,  sie  sind  vielmehr  in  dem  Titel  II#s
des  Budgets  „personnel  noir  affccté  nux  transports

g#néranxk-  mit  enthalten.
Nicht  zu  verwechseln  mit  diesen  courriets  (borpostes)
  und  porteurs  sind  die  „messagers“.  Der

 

umcessager“  ist  eine  Einrichtung  innerhalb  der  Organisation
  der  Häuptlingsschaften.  Er  ist  Hilfsorgan
des  Häuptlings  und  unterhält  in  erster  Linie  die  Verbindung
  zwischen  dem  Häuptling  und  der  zuständigen
örtlichen  berwaltungsstenle,  bat  aber  mit  dem  eigentlichen
  Fosdiegit  nichts  zu  t
ür  die  Beförderung  orjonders  ailiger  Sendungen
hatie  die  Schutztruppe  auf  einzelnen  Strecken  einen
Brieftaubendienst  eingerichtet.  Die  Schläge  besanden
sich  in  Banana  und  Boma  im  unteren  Kongo.
im  oberen  Kongo  in  Cogquilhatville.  Nouvelle=Anvers,
  Lisala,  Bumba,  Basoko  und  Stanlenville.
  Nach  einem  Bericht  vom  Juli  1911  waren  im
vorhergehenden  Jahre  ziemlich  regelmäßige  Flüge
äwischer  Banana  und  Boma,  im  oberen  Kongo  ein
einziger  Flug  zwischen  Nouvelle-Anvers  und
Bumba  ausgeführt  worden.  Im  Jahre  1912  wurden
keine  Mittel  für  die  Unterhaltung  der  Tauben  ausgeworfen
  und  die  Schläge  aufgelöst.  Der  Brieftaubendienst
  war  durch  die  Einrichtung  der  drahtlosen  Telegraphie
  überflüssig  geworden.

Unmittelbar  vor  Ausbruch  des  Krieges  hatte  der
bekannte  Brüsseler  Ingenieur  Goldschmidt  mit  Unterstützung
  des  belgischen  Königs  begonnen,  auf  dem
Stanleypvool  Versuche  mit  Gleitbooten  für  den  Postschnellverkehr
  anzustellen.  Die  Gleitboote  sollten  in
der  Stunde  bis  zu  40  km,  die  Strecke  LéCopoldville
—Stanleyvpille  in  vier  bis  fünf  Tagen  zurücklegen.
Auch  die  französische  Regierung  zeigte  1  ebhaftes  Interesse
  für  diese  Versuche.  Uber  ihr  Ergebnis  ist  jedoch
nichts  bekann

(Schluß  folgt.)

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Ouellenangabe  gestanct.)

Kamerun.
fiamerun  und  selne  zukunft.

Die  angesehene  englische  Wochenschrift  „The
Economist“  enthält  einen  Artikel  unter  obiger  Überschrift,
  der,  wie  man  aus  den  mitgeteilten  Zahlen
schließen  darf,  aus  der  Feder  eines  zur  Zeit  in
Kamerun  tätigen  englischen  Beamten  stammt.  Die
wesentlichen  Ausführungen,  die  wegen  ihres  günstigen
  Urteils  über  das  zeitweilig  verloren  gegangene
  Schutzgebiet  von  Interesse  sind,  lauten
in  UÜbersetzung  folgendermaßen:

Die  französisch-englischen  Streitkräfte  haben
kürzlich  einen  langen  und  harten  Feldzug  in  dem
Teile  von  Westafrika,  der  bisher  als  das  deutsche
Schutzgebiet  Kamerun  bekannt  war,  zu  einem
erfolgreichen  Ende  geführt.  Nach  siebzehn  Monaten
  unnnterbrochenen  Fechtens  und  nach  großen
Aufwendungen  an  Blut  und  Geld  ist  die  deutsche
Flagge  von  diesem  Teile  Afrikas  weggefegt
worden,  und  die  Truppen  der  Verbündeten  sind
in  vollständigem  Besitz  des  Landes.  Wie  die
Dinge  nunmehr  liegen,  haben  wir  ein  großes
und  äußerst  wertvolles  Gebiet  Afrikas  er- 



worben,  in  das  die  Deutschen  Geld  mit  freigebiger
  Hand  hineingesteckt  haben  und  von
dem  sie  in  kurzem  reiche  Erträgnisse  hätten
erwarten  dürfen.

Die  Gesamtfläche  Kameruns  beträgt  306  000
Quadratmeilen.  Darin  sind  die  von  den  Frauzosen
  im  Marokkovertrage  von  1911  abgetretenen
Bezirke  —  eine  Fläche  von  92257  Quadratmeilen
  —  eingeschlossen.  Diese  Bezirke  sind  nun
von  ihren  früheren  Eigentümern  zurückerobert,
und  ihre  Verwaltung  ist  bereits  wieder  in  Gang
gebracht.

Die  eingeborene  Bevölkerung  von  Kamerun
wurde  1912  auf  3611  500  Köpfe  geschätzt,  eine
Ziffer,  die  wahrscheinlich  hinter  der  Wirklichkeit
zurückbleibt.  Die  mittleren  Gebietsteile  mit  den
Grasländern  des  mittleren  Hochlands  sind  am
dichtesten  bevölkert;  der  höchste  Durchschnittssatz
für  die  Quadratmeile  findet  sich  mit  112  im  Bezirk
  Bare,  während  Dschang  mit  80  und  Jabassi
  mit  18  an  nächster  Stelle  stehen.  Die
        <pb n="309" />
        W.  267  20

niedrigste  Rate  ist  4  im  Bezirk  Untersanga  und
1,4  im  Banyo-Bezirk.  Die  Durchschnittsrate
für  ganz  Kamerun  ist  annähernd  11,8  für  die
Quadratmeile.

Im  Vergleich  mit  den  benachbarten  Teilen

Westafrikas  und  insbesondere  der  Nachbarkolonie.

Nigeria  ist  die  Dichtigkeit  der  Bevölkerung
gering.  Inwieweit  dies  auf  das  deutsche  Kolonisationssystem
  zurückzuführen  ist,  muß  offen  gelassen
  werden.

Die  physikalischen  Bedingungen  Kamernns  sind
äußerst  mannigfaltig.  Das  Land  kann  in  drei
Teile  geschieden  werden:  das  Waldgebiet  längs
der  Küste,  die  Hochflächen  und  offenen  Grasländer
der  Mitte  und  die  näördlichen  Bezirke  an  den
Ränudern  der  Wüste  und  am  Tschadsee.

Der  gegenwärtige  und  der  künftige  wirtschaftliche
  Wert  des  Küstengebiets,  das  sich  etwa  150
Meilen  landeinwärts  erstreckt,  ist  beträchtlich.  Der
Unentwickelte  Reichtum,  der  von  den  dort  arbeitenden
  Pflanzungsgesellschaften  kaum  über  die
ersten  Anfänge  hinaus  nutzbar  gemacht  worden
ist,  ist  ungehener  (enormous).  Kautschuk,  Palmkerne,
  Palmöl,  Elfenbein,  Mahagoni  und  Holz
aller  Art  warten  auf  die  Ausbeutung.  Kakaopflanzungen
  blühen,  und  Tabak  wurde  in  ausgedehntem
Maße  angebaut.  Die  Flüsse  gewähren  gute  Beförderungsmöglichkeiten,
  und  die  Eisenbahn  erschließt
  bereits  einen  der  reichsten  Bezirke.  Unglücklicherweise
  ist  die  ansässige  eingeborene  Bevölkerung
  faul  und  spärlich  im  Vergleich  mit  der
der  nördlicher  gelegenen  Bezirke,  und  da  wir  kaum
auf  die  Methoden  der  Deutschen,  dem  Arbeitermangel
  mit  Hilfe  der  dichter  bevölkerten  Landesteile
  abzuhelfen,  zurückgreifen  werden,  so  dürfte
die  Arbeiterfrage,  soweit  es  sich  um  die  Versorgung
der  Europäerpflanzungen  mit  großen  Arbeitermassen
  handelt,  schwierig  werden.  Dieser  Umstand
mag  der  schnellen  Entwicklung  des  Landes  durch
enropäische  Gesellschaften,  die  im  großen  arbeiten
wollen,  im  Wege  stehen.  Dafür  ist  aber  kein
Grund  zu  sehen,  warum  nicht  ein  System  von
kleinen  Eingeborenenpflanzungen  eingeführt  werden
sollte.  Das  Beispiel  der  Goldküste,  wo  die  ungeheuer
  wertvolle  und  rasch  wachsende  Zahl  von
Kakaopflanzungen  ausschließlich  Eingeborenen  gehört,
  beweist  den  Erfolg  dieses  Systems  und  zeigt
mit  voller  Klarheit,  welche  Vorteile  sich  daraus
nicht  nur  für  die  Eingeborenen  des  Landes,  sondern
  auch  für  die  europäischen  Firmen  ergeben,
die  die  Ernten  aufkaufen  und  eine  zahlreiche
Menge  zahlungskräftiger  Käufer  für  die  Erzeugnisse
  von  Manchester  und  Birmingham  finden.
Daß  die  Küstenbezirke  Kameruns  weite  wirtschaftliche
  Möglichkeiten  bieten,  kann  von  niemandem
bezweifelt  werden,  der  diese  Gegenden  bereist  und
die  schon  vorhandenen  Pflauzungen  und  die

 

Strecken  unberührten  und  gleichmäßig  reichen
Landes,  das  nur  auf  Entwicklung  wartet,  gesehen
  hat.

In  den  Grasländern,  die  2000  bis  4000  Fuß
über  dem  Meere  liegen,  ist  die  Lage  eine  andere.
Hier  ist  die  Bevölkerung  sehr  zahlreich,  kräftig
und  fleißig.  Aber  die  Beförderungsschwierigkeiten
stehen  einer  beschleunigten  wirtschaftlichen  Entwicklung
  im  Wege.  Eine  Fortführung  der  Eisenbahn,
  die  von  den  Deutschen  beabsichtigt  war,
würde  Abhilfe  schaffen,  aber  die  physikalischen
Schwierigkeiten  sind  sehr  groß,  und  die  Ausgaben
würden  in  der  Periode  äußerster  Sparsamkeit,  die
dem  Kriege  folgen  muß,  wahrscheinlich  unerschwinglich
  sein.

Das  Klima  in  diesen  Grasländern  ist  kühl
und  für  Europäer  zuträglich;  das  gleiche  gilt  vom
Boden  in  bezug  auf  europäische  Produkte.  Weizen,
Mais,  Gerste,  Baumwolle  und  Kartoffeln  gedeihen
in  den  höheren  Lagen,  und  in  den  niedriger  gelegenen
  Bezirken  ist  ein  ungeheurer  Reichtum  an
Palmkernen  vorhanden.  Rindvieh,  Schafe  und
Ziegen  kommen  gut  fort,  finden  sich  aber  aus  bestimmten
  Gründen  nicht  in  solchen  Mengen  wie
in  den  nördlichen  Bezirken.

Letztere  entsprechen  den  ähnlich  gelegenen  Bezirken
  Nordnigeriens.  Die  Bevölkerung  ist  in
weitem  Umfange  mohammedanisch  und  besteht
hauptsächlich  aus  Hausa  und  Fulla.  Rindvieh
und  Häute  sind  die  wichtigsten  Produkte,  aber  die
Möglichkeiten  sind  in  dieser  Beziehung  kaum  berührt,
  und  die  Entwicklungsaussichten  sind  unübersehbar.


Der  Gesamtwert  der  Aus=  und  Einfuhr  Kameruns
  belief  sich  1912  —  dem  letzten  Jahr,  für
das  die  Ziffern  vorhanden  sind  auf  2878889  K.
Für  1902  war  die  Zahl  976  900  K.  Das  bedentet
  eine  Zunahme  von  nicht  weniger  als
1901989  xF  in  zehn  Jahren.  Der  Anteil  Deutschlands
  am  Gesamthandel  des  Jahres  1912  betrug
2357857  &amp;amp;,  ein  Beweis  dafür,  in  welchem  Umfange
  der  deutsche  Kaufmann  von  Tarifen  und
subventionierten  Dampferlinien  Nutzen  zog.  Von
der  Ausfuhr  ging  mehr  als  80  v.  H.  nach
Deutschland,  und  von  der  Einfuhr  kam  mehr  als
70  v.  H.  aus  deutschen  Häfen.

Nach  Anführung  von  Ziffern  der  Einfuhr=  und
Ausfuhrstatistik  und  des  Einnahme=  und  Ausgabeetats
  für  1914  schließt  der  Artikel,  wie  folgt:

Aus  den  angeführten  Ziffern  ist  zu  ersehen,
daß  die  Verbündeten  durch  die  Wegnahme  Kameruns
  in  den  Besitz  eines  Landes  mit  großen
und  rasch  steigenden  Einnahmen  und  von
großen  wirtschaftlichen  Möglichkeiten  gekommen
  sind.  Wenn  die  Kolonie  beim  Ansbruch
des  Krieges  sich  noch  nicht  selbst  erhielt,  sondern
        <pb n="310" />
        S

auf  einen  Reichszuschuß  angewiesen  war,  so  muß
man  berücksichtigen,  daß  die  deutsche  Art  der
Kolonisierung  sich  in  bezug  auf  Kapitalaufwendungen
  nur  geringe  Beschränkungen  auferlegt  und
es  nicht  auf  unmittelbaren  Nutzen  absieht.  In

268  t

Kamerun  haben  die  Verbündeten  eine  Gelegenheit
vor  sich,  die  wohlüberlegten  Grundlagen  auszu-#

  nutzen,  auf  denen  die  Deutschen  gebaut  haben,
und  deren  Erträgnisse  sich  gerade  einzustellen
.  begannen.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Baumwollernte  und  handel  Rußlands  1916.7)

Im  Kreise  Kokand  verläuft  die  Baumwollernte
normal.  Die  Arbeitslöhne  betragen  1  Rubel  70  Kop.
bis  2  Rubel.  Die  Anfuhren  von  Rohbaumwolle  auf
den  Markt  erreichen  schon  600  bis  1000  Pud.  Die
Nachfrage  ist  groß,  doch  fehlen  noch,  Abschlüsse  zu  den
bestehenden  Preisen  (8  Rubel  60  Kop.  bis  9  Rubel).
Die  Fabrikanten  kaufen  ziesosmnthle  unmittelbar
von  den  Besitzern  der  Pflanzungen.  Die  Stimmung
in  den  Baumwoll-Oandels=  und  Erzengungskreisen
ist  flau.

Im  Kreise  Andishan  sind  die  Preise  für  Rohbaumwolle
  noch  außerordentlich  unbestimmt.  Es  sind
Verkäufe  zum  Preise  von  8  Rubel  20  Kop.  bis  9  Rubel
vorgekommen.  Sehr  hohe,  den  Normalpreisen  durchaus
nicht  entsprechende  Preise  gahlen  die  Vertreter  der

Fabrikanten.  Im  allgemeinen  geschieht  der  Ankauf  zu
bestimmten  festen  Preisen,  eine  sehr  ungewöhrliche
Erscheinung;  in  den  meisten  Fällen,  wie  auch  fast  im

ganzen  Ferghanagebiet,  finder  der  Ankauf  ohne  bestimmte
  feste  Preise  statr.

Im  Kreise  Margelan  nehmen  die  Zufuhren  auf
die  Bazare  merklich  zu  und  erreichen  täglich  800  bis
1200  Pud,  feste  Preise  sind  bisher  noch  nicht  bestimmt.
Man  kauft  zu  8  Rubel  bis  8  Rubel  80  Kop.  das  Pud.

Im  Kreise  Namangan  sind  die  Zufuhren  befriedigend,
  die  Preise  jedoch  noch  nicht  festgesetzt.  Die
Abschlüsse  sind  sehr  verschieden,  indem  die  Preise
wischen  8  Rubel  20  Kop.  und  9  Rubel  schwanken.
Einige  Baumwoll-Reinigungsfabriken  haben  schon  mit
der  Reinigung  der  No#bbaumwolle  begonnen.  Der
Ernteertrag  wird  um  20  bis  25  v.  H.  niedriger  eingeschätzt
  als  im  vorigen  Jahre,  trotzdem  hier  die  Anbaufläch-
  fast  um  5  v.  H.  größer  war.  Schuld  daran

rägt  der  Wassermangel.

Im  Kreise  Ösch  sind  die  Baumwollanfuhren  noch
nicht  bedeutend,  sie  erreichen  kaum  300  bis  8300  Pud
täglich.  Die  Preise  schwanken  zwischen  7  Rubel  80  Kop,

und  8  Rubel  30  Kop.  Die  Nachfrage  ist  flau.
Die  gesamte  Ernte  dürfte  um  15  bis  25  v.  H.
niedriger  ausfallen  als  im  Jahre  1915,  da  in  den

meisten  Fällen  die  Besitzer  der  Baumwollpflanzungen
den  Lünstigen  Angenblick  zum  Bewässern  der  Pflanzen
versäumt  haben.  An  einzelnen  Stellen  haben  die
Saaten  auch  unter  starken  Winden  gelitten.
(Nach  d.  Torg.  Prom.  Gaz.  Nr.  212
vom  28.  Sept.“/11.  Okt.  1916.)
D.  Kol.  Bl.“  1916,

*)  Vgl.  zuletzt  „.  .  240.

Der  Kahüomarkt  in  Ecuador  im  2.  Vierteljahr  1916.*)

Die  erste  Hälfte  April  brachte  eine  weitere
bedeutende  Zunahme  in  den  Zufuhren.  Die  Pre  ise
wurden  von  der  Pflanzervereinigung  auf  30  Sucres“)
für  Arriba,  20  Sucres  für  Balao  und  28  Sueres  für
Machala  gehalten,  trotzdem  sie  fast  alle  Ankünfte  zu
diesen  Preisen  aufnehmen  mußte,  da  die  Ausfuhr-=händler
  sich  nur  wenig  am  Kaufe  beteiligten.  Die
Ankünfte  betrugen:

span.  Pfd.““7)  span.  Pfd.

 

Arriba  56  736,67  gegen  4  075.607
Balao  u.  Naranjat  1  710,905  750,41
Machala.  773,47  „  !  612,  61
62  221,09  gegen  39  468,72

im  Vorjahr.

Schon  infolge  der  anhaltend  großen  Zufuhren
hätte  die  Ascciaciön  de  Agricultorcs  den  Preis  nicht
länger  auf  30  Sucres  halten  können  und  ohnehin  zu
einer  Ermäßigung  schreiten  müssen,  konnte  sie  aber
sofort  eintreten  lassen,  als  die  Banken  zu  Beginn  der
zweiten  Monatshälfste  innerhalb  weniger  Tage
die  Kurse  auf  das  Ausland  ganz  beträchtlich  herabsetzten
  (New  York  um  14  v.  H.).  Unmittelbar  darauf
folgte  dann  auch  die  Pflanzervereinigung,  indem  sie
in  Ubereinstimmung  mit  dem  Kursrückgang  ihre  Notierungen
  um  4  Sucres  ermäßigte,  die  sich  nunmehr
auf  26  für  Arriba,  25  für  Balao  und  24  Sncres  für
Machala  stellten.  Die  Ankünfte  betrugen  in  der  zweiten
  Hälfte  April:

spo  Pfd.  span.  Pfd.

Arriba  38  gegen  43  033,70
Balao  u.  Naranjal  6  355,89
achala  *)#  -  8155,11

 

707  *  gegen  52544,70
im  Jahre  1915.

Die  Zufuhren  ließen  in  der  ersten  Hälfte  Mai
etwas  nach,  waren  aber  trotzdem  noch  wesentiich  größer
als  die  während  der  gleichen  Zeit  des  Vorjahres.  Die
Preise  blieben  unverändert.  Die  #r#ü#t  waren:

 

span.  Pfd.  span.  Pfd.
Arrib  57351,93  gegen  38  3720  5
Balao  u.  n  5  008,58  8322,34
Machala  .  l)494l-  3  I  52
63  909,92  gegen  50  071.61

im  Vorjahr.

Die  zweite  Hälfte  Maij  lieferte  das  in  diesem
Jahre  größte  Ergebnis  von  71.000  Zeutnerni#)  gegen
nur  27000  Zentner  im  Vorjahr,  das  damit  durch  das

)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1916,  S.  212  f.
Sucre  —  2  .
spanisches  Pfund  =  0,46  kg.

—

"⅛⅞59%%;  1

 

1  gentner  (span.  Quintal)  —  6  kg.
        <pb n="311" />
        W  269  20

laufende  Jahr  eingeholt  ist.
und  nach  wieder  bis  auf  27  Sucres  für  Arriba  und
entsprechend  weniger  für  die  übrigen  Sorten  infolge
der  großen  Nachfrage  nach  Privatwechseln.  die  den
Ausführhendlern  erlaubte,  höhere  Kurse  gu  fordern.
als  die  Banco  Comercinl  F  Agricoln,  die  keine  Wechsel
verkaufte,  siec  notierte.  Die  Ankünfte  betrugen:
span.  Pfd.  span.  Pfd.
Arriba  ..  62  099,02  gegen  19  323,59
Balao  u.  Naranial  8  181,16  =  5  357,58
Machala  1  118,66  =  2542,15
71699,16  gegen  27  223,32

Die  Preise  stiegen  nach

 

im  Vorjahr.

Während  der  ersten  Hälfte  Juni  war  bereits
eine  bedeutende  Abnahme  in  den  Zufuhren  zu  vergeichnen,
  die  diejenigen  des  Vorjahrs  aber  trotzdem
noch  bei  weitem  übertrafen.  Die  Preise  wurden  von
der  Asocinciön  de  Arricultores  gegen  Mitte  des  Monats
  um  einen  Snere  in  die  Höhe  gesetzt,  doch  bezahlten
  die  Ausfuhrhändler  schon  kleine  Aufschlüge  auf
die  amtlichen  Notierungen  der  Asociaciön  je  nach  dem
Kurse,  zu  dem  sie  ihre  Wechsel  verkaufen  konnten.
Die  Ankünfte  waren:

span.  Pid.  span.  Pfd.

 

Arriiba  36  715,  3  gegen  11  723,06
Balao  u.  Naranjal  3290,5  -  1301.57
Machala  3  -  1  611,75

10  589,94  gegen  17686,38

im  Vorjahr.

In  den  ersten  Tagen  der  zweiten  Hälfte  Juni
wurden  die  Preise  amtlich  wieder  um  einen  Sucre
erhöht,  und  bald  darauf,  als  die  Bunco  Comercial  y
Agrfcoln  ihre  Kurse  wieder  auf  den  früheren  hohen
Stand  brachte,  abermals  um  einen  Sucre.  Die  Notierungen
  waren  somit  Ende  Juni  wieder  die  gleichen
wie  Anfang  April,  d.  ß.  für  Arriba  30,  Balao  29  und

Kechala  28  Suceres.  Die  Zufuhren  waren  regelmäßig
und  stellten  sich,  wie  folgt:

span.  Pfd.  span.  Pfd.

 

Arriba  28362,34  gegen  1962,63
Balao  u.  Naranjal  4569,008  =  3  417,41
Machala  635,00)  1  10,19

33  557,01  gegen  9  560,53

im  Vorjahr.

Das  Gesamtergebnis  der  Kakaozufuhren  in
Guayaquil  während  des  zweiten  Vierteljahrs
1916  stellt  sich  demnach  auf  443  547,58  span.  Pfund
gegen  432  308,.75  span.  Pfund  im  Jahre  vorher.  Bemerkenswert
  ist  der  große  Rückgang  in  den  Zufuhren
aus  dem  Machala=  Bezirk,  die  im  ersten  Halbjahr
1916  nur  6500  gentner  betrugen  gegen  18  900  gentner
während  der  gleichen:  Zeit  des  Vorjahrs.

Die  Aussichten  für  die  Ernte  in  den  nächsten
Monaten  sind  durchweg  günstig  und  lassen  auf  regelmäßige
  Erträge  hoffen

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Guayagquil.)

Jur  w##tschaftlichen  Lage  des  Staates  Dara.“)
Der  Bericht  einer  Firma  in  Para  vom  1.  August
1916  enthält  über  ddir,  wwirtschaftliche  Lage  des
Staates  Para  nBeit  vom  1.  April  bis  zum
½0.  Juni  1916  solgonde  Fngzelhelten:

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1916,  S.  5

 

Gummi:  Die  Zufuhren  von  Gummi  und  Caucho
beliefen  sich  zusammen  auf:  April  3680  Tonnen  (1915:

2585).  Mai  2960  Tonnen  (2840).,  Juni  1760  Tonnen
(2320).  Im  letzten  Erntejahr  (1.  Juli  1915  bis  30.  Juni

1916)  wurden  36  960  Tonnen  Gummi
7810  Tonnen  Caucho

einschließlich
gegen  35  320  Tonnen  Gummi

einschließlich  6128  Tonnen  Caucho  im  Jahre  1915
geerntet.
Im  Amazonasgebiete  war  daher  seit  dem

Jahre  1912·13  zum  ersten  Male  wieder  eine  Ernte,
die  besser  als  die  verflossene  ist.  Dies  will  zwar  nicht
sehr  viel  sagen,  da  die  Ernte  1914,15  ganz  besonders
schlecht  war  und  auch  1915  16  noch  weit  hinter  den
Erntejahren  191:  35/  1912,13.  1911·12,  1909).10,
1908/09  und  1906.07  zurückbleibt  und  nur  ungefähr
das  Ergebnis  geigt,  das  1907,08  erreicht  wurde.  Mit
einer  starken  Verbesserung  der  Zufuhren  für  das  laufende
  Erntejahr  darf  kaum  gerechnet  werden,  da  die
Preise  der  lezten  Monate  höchstens  genügend  genannt
werden  können.

Die  Besserung  in  den  Erntezahlen  ist  wohl  nur
darauf  zurückzuführen,  daß  Anfang  des  Jahres  sehr
Aute  Preise  gezahlt  wurden  und  daß  wegen  der  im
Staate  Coara  berrschenden  Trockenheit  eine  Abwanderung
  nach  dem  Jnnern  erforderlich  war.  Eine  irgendwie
  nennenswerte  Derbesserung  und  Verbilligung  der
Lebensbedingungen  der  Gummiarbeiter,  der  Transportmitrel
  oder  eine  systematische  Anpflanzung  von
Lebensmitteln  und  Urbarmachung  des  Bodens  hat
nicht  statigefunden,  ebensowenig  wie  ein  Anpflanzen
von  Gummibäumen.

Die  einzige  Verbesserung  war  die  Herabsetzung
der  undes-Ausfuhrzölse  auf  Gummi  um  6  v.  H.  des
amtlichen  Werte

Die  ’“dm'  waren  die  folgenden  (für  das
gesamte  Amazonasge  iet):

1915
nach  Anerier  N  Europa  nach  Amerika  nach  Europa
bku  ku  E  ka
2817031
2669  044  618916
945  494  477596

April:  1888087  1828688.
Mai:

Juni:

April:  1137112
Mai:  1286234  1439868
Juni:  1400745  954432

Wenn  auch  die  Zufuhren  durchweg  schnell  abgesetzt
werden  konnten  und  es  dank  der  Unterstützung  des
Llond  Brazileire  durch  fast  regelmäßig  laufende  Dampfer
Para/New  York  nicht  zu  Ausfuhrstockungen  kam,  so
war  doch  fast  während  des  ganzen  Zeitabschnitts  die
Neigung  des  Marktes  nicht  steigend,  und  namentlich
der  Monat  Juli  brachte  sehr  niedrige  Preise,  die  dem
Erzeuger  keine  Rechnung  mehr  lassen.

Die  Gründe  für  den  Preisfall  sind,  daß  die  amerikanischen
  Fabrikanten  sast  die  einzigen  Känfer  waren,
ferner  das  Auoschalten  großer  Verbraucher,  wie

Deutschland,  Österreich-lUngarn  und  Rußland,  und
zuletzt  auch  die  scharfen  Bestimmungen,  welche  die  verschiedenen
  kriegführenden  Länder  über  die  Einfuhr  von
Luxugartikeln  (#zu  denen  auch  Antomobile  gerechnet
werden)  und  über  den  Gebrauch  von  Privatautomobilen
erlassen  haben.

Die  amerikanischen  Fabrilen  sollen  nach  wie
vor  sehr  stark  beschäftigt  sein,  und  es  wird  von  mancher
Seite  behauptet,  daß  sic  nicht  überreichlich  mit  Rohmaterial
  versehen  sind.  Ebenso  erscheint  es  zweifellos,
daß  die  britischen  Fabriken  genügend  Austräge  auf
Fabrikate  haben  und  weit  mehr  Rohmaterial  verarbeiten
  könnten,  wenn  nicht  der  Mangel  an  geschultem
Arbeitermaterial  hinderlich  wäre.

Das  gleiche  trifft  wohl  auf  Frankreich  und
Italien  zu,  wo  noch  die  Schwierigkeit  der  Kohlen-
        <pb n="312" />
        W  270  2

versorgung  und  außerdem  der  Umstand  hinzukommt,
daß  Großbritannien  von  seiner  ablehnenden  Haltung,
diese  verbündeten  Länder  durch  direkte  Einfuhr  von
Rohmaterial  zu  unterstützen,  nicht  abgeht.

Die  Durchschnittspreise  für  die  Monate  Wpil-Juni
  1916  stellten  sich,  wie  folgt:  55015  für  1  kg
Sertao  Fein  (hard  eure  upriver),  38476  für  1  kg
Sertao  Sernamby  (Negrees.  Saanh  35750  fi  ür  1  kg
Sertao  Caucho  Ball.  38474  für  1  kg  Insel  F  Fein  (Soft
cure).  18600  für  1  kg  Jusell  ern  29125  für

1  kg  Cameta  Negrees  und  28810  für  1  kg  Tecantius
Caucho  Ball,  während  die  Notierung  in  Liverpool
durchschnittlich  2  su  11  d  für  11lb  engl.  loco  Liverpool
Bedingungen  für  Sertao  fein  2—

Kakao:  Die  Preise  waren  für  Kakao  auch  etwas
niedoiger  und  stellten  sich  im  Durchschnitt  auf  18220
für  1  Die  Zufuhren  waren  reichlich.  Die  Ausfuhr
  von  Para  betrug  im  April  56  130,  im  Mai
394  537,  im  Juni  203  429  kg.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Para.)

 

Vermischtes.

Die  Bucharo-Eisenbahn.

Nach  den  Berichten  der  „Turkestaner  Zeitung“  ist
gegenwärtig  der  Bau  der  Buchara-Eisenbahn
vollendet;  er  war  erst  während  des  Krieges  in  Angriff
genommen  worden.  Die  Bahn  ist  die  erste  bedeutendere
  Abzweigung  von  der  Hauptlinie,  die  große  bewässerte
  Gebiete  und  gange  Länder  mit  der  mittelasiatischen
  Hauptstraße  verbindet.  Der  Gebirgsteil
von  Buchara  mit  einer  Bevölkerung  von  etwa  zwei
Millionen  Einwohnern  und  einem  Flächenraum  von
nicht  weniger  als  1  Million  Dessätinen  künstlich  bewässerten
  Ländereien  wartete  schon  längst  auf  eine
Schienenverbindung,  um  eine  hervorragende  Stellung
im  Handel  Turkestans  mit  Rußland  einzunehmen.
Wenn  schon  Ferghana  mit  seiner  2  Millionen  zählenden
  Bevölkerung  etwa  8  Millionen  Pud  Baumwolle
liefert,  so  kann  mit  Recht  angenommen  werden,  daß
nach  Ablauf  von  etwa  10  Jahren  das  bergige  Buchara
mindestens  die  Hälfte  dieses  Betrags  an  Baumwollfasern
  auf  den  Markt  bringen  wird.  Die  Erfahrungen
beim  Eisenbahnbau  in  Asien  haben  bewiesen,  daß  die
Eisenbahn  selbst  neue  Frachten  schafft  und  den  Übergang
  der  Naturalwirtschaft  in  eine  Geldwirtschaft
hervorruft.

Folgende  Ziffern  geben  ein  Bild  von  der  von  den
Erbauern  der  Eisenbahn  geleisteten  Arbeit:  Von  der
Gesamtlänge  der  Bahn  sind  fertig  die  Strecken  von
der  Stadt  Neu-Buchara  bis  Tormes  mit  460  Werst")
und  auf  der  Zweigbahn  Kibat  bis  zur  Station  Kabasch,
  welche  30  Werst  hinter  Gusar  liegt,  mit
77  Werst.  zusammen  also  537  Werst,  außerdem  sind
zwei  Tunnels  erbaut,  dersenige  von  Pulisindant

*)  1  Werst  =  1,067  km.

 

167  Saschen")  und  der  von  Kulan  —  Uschar  220
Saschen  lang.  An  der  Hauptstrecke  der  Bahn  sind
694  230  Faden  Erdarbeiten  ausgeführt  und  2584  704
Eisenbahnschienen  gelegt  worden.  Eine  Zeitlang  waren
beim  Vau  der  Bahn  etwa  7000  Arbeiter  beschäftigt:
an  Arbeitslöhnen  und  für  den  Ankauf  von  Materialien
zum  Bau  wurden  nicht  weniger  als  68  Millionen
Rubel  verausgabt.

Neben  der  Entwicklung  des  Baumwollanbaues
wird  die  neue  Eisenbahn  auch  für  andere  Zweige  von
Vorteil  sein.  Das  Bergland  Bucharga  ist  reich  an
Ackern  und  dabei  an  solchen,  die  im  Frühling  unter
keinem  Mangel  an  Nieders  *dp  zu  leiden  haben.
Der  Weizen  wird  in  Kuluba  und  Baldshuan  zu
60  bis  80  Kopeken  das  Pud  gehandelt.  Die  Bahn
wird  einen  mächtigen  Ansporn  für  die  Entwicklung  des
Ackerbaues  geben  und  die  Anfuhr  von  Korn  aus  Orenburg
  überflüssig  machen;  sic  wird  auch  ohne  Zweifel
zur  Errichtung  von  großen  Bewässerungsaulagen  für
die  Flußtäler  des  Amn-Daria  beitragen.  Schon
jetzt  sind  zwei  große  Anlagen  im  Entstehen,  die
Echirabo-Aksaen  Gsellihaft  mit  einem  Kapital  von
12  Millionen  Rubel  und  ein  Unternehmen  gur  maschinellen
  Bewässerung  von  30  000  Dessätinen  Land  bei
der  Station  Samsow  gegenüber  K  l.  Diese  beiden
Unternehmungen  werden  ohne  Zweifel  die  Errichtung
anderer  Anlagen  im  Gefolge  haben,  da  die  Bewässerung
  aus  den  Nebenflüssen  des  Amn-Daria  um  vieles
leichter  ist  als  der  Bau  einer  Talsperre  eines  so
wasserreichen  Stromes  wie  des  Amn-Daria.

(Nach  dem  Praust.  Wiestnik  Nr.  216
vom  9./12.  Oktober  1910.)

*)  1  Saschen  —  2,13  m.

 

Neue  Literatur.  7)
IX.

Zusammengestellt  in  der  Bibllothek  des  Reichs-Kolonlalamts.
Die  eingereichten  Bücher,  deren  Aufzühlung  und  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehalt.  werden  unter
keinen  Umständen  zurlickgesandt.

I.  Geschichte  und  PFolitik.
Boussenot,  Gcorges:  La  France  d’  Outgemer  participe
  R  la  guerre.  Paris:  1916.  96  S.  1

*  Jöhlinger,  Otto:  Weltpolitik  und  —ipZin:
  Kol.  Rundschau  1916,  Fr.  10.  S.  119—493.  12

*  Mullier,  Henr##:  Le  Rölc  des  colonnes  francaiscs
duns  la  campatzne  Au  Cuameroun  41914—1016).  Paris:
Comité“  de  I’Afriquc  frang.  1916.  124  S.  P0.  3

")  Mit  einem  '  sind  die  Titel  der  Werke  bezelchnet,  welche
bel  der  wieinem.  46%n“  Kolonialblattes  elngingen;  mlit  einem
diejenigen,  welche  von  der  Blbllothek  des  o:  Kolonlalamts
käuflich  erworben  den.
        <pb n="313" />
        *  Qucssel,  Ludwig:  Kolonialpolitik  und  Seegeltung:
nicht  oder  sondern  und

in:  Sozialistische  Jlonatshefte  Jg  22,  1916,  Bd  3,
S.  175  4
Sphyris,  K.  D.:  Criechenländ  und  Ilialien.  Po-Kinch-eographische

  Betrachtungen.  Dresden  und
Teipzig:  „Globus“  1916.  102  S.  0.
(Bibliothek  für  Volls-  u.  Weltwirtschaft.  Hrsg.

Pranz  von  Mammen.  27.)  6

Wirth,  Albrecht:  Vorderssien  und  Acgrbien  in
historischer  und  politischer,  kultureller  und  wirtschaftlicher
  Hinsicht  geschildert.  Mit  82  Abb.  u.  arte.
Stuttgurt,  Berlin.  Leipzig:  Cnion  1916.  VI.  396  S.
J0.  (6

II.  Geographie,  Reisebeschreibungen,
Ethnographie,  Archüologie.

*  Frey.  G.:  Beitrige  zur  Landeskunde  HDeutsch-Ostafrikas.


in:  Zeitschrift  der  Gesclischaft  für  Erdkunde  zu
Berlin.  1916.  Nr.  S8.  S  160  ff.  #

*  Mnrqunrdsen,  IHI.:  Beligisch  Kongo.
Uberblick.  CMlit  4  Kurtenskizzen.

in:  Ai#teilungen  aus  den  Deutschen  Schutzgeb.
Bd  29.  1916,  H.  3.  8.  106ss.  8

Martin,  Camille:  Togo  et  Cameroun.  Paris:
Comiéé  de  bUAlrique  frang.  1916.  89  S.  8o.  ls

Newlund.  Osman:  Sierra  Leone:  its  people,  producis
  und  r1)*)  sccieties.  A  journey  by  canode,  ruils,
and  hummock  III.  br  19  pl.  London:  Bale
1916.  251  S.  F..  (lo

Thorbeske,  7*  *’r)  Hochland  von  Mitiel-Kamerun.
  T.  2  Abb.  auf  26  Taf.  u.  2  Kartenskizzen.
  ri*  t“-  &amp;amp;  Co.  1916.

X,
Kolonial-Iu


Geograph.

CinhrnTngen
eust  ituts.  36.)

des  Hamburgischen

III.  Naturwissenschaften.
Vacat.
IV.  Medizin.

I*  Bentmunn  u.  Hallenberger:  Tropische  Krankheiten.


Aus:  Virchow's  Jahresbericht  der  gesamten  Medizin.
  B  l  1.  1915.  (12

*  Hullenberger:  Beitrag  zur  Pathologie  und  pathologischen
  Anntomie  in  Kamerun.  □lit  3  schwarzen
Taf.)

Aus:  Archir  f.  Schiffs-  u.  Tropenhygiene.  Bd  20.
1916.  (13

Hallenberger:  Einige  Bemerkungen  zu  der  Arbeit
Dr.  Kerstens  „Uber  Uleus  tropicum  in  Deutsch-Neuguinen“.
  Mlit  1  Abb.)

Aus:  Archiv  f.  Schiffs-  u.  Tropenhygiene.  Bd  20.
1916.  [14

VIInllenberger:  Die  Frambocsia  tropica  in  Kame-Nit
  10  Taleln.  Leipzig:  Barth  1916.  35  S.,
10  Tafeln.  80.
(Archir  f.  Schifs-  u.  Tropenhygienc.  Bd  20,  1916.
Beih.  3.)  [

*IInllenberger:
mann

Tropenkrankheiten.  Siche  Bent-[1


271

 

—

V.  Rechtswissenschaft  und  Verwaltung.
Culllard,  Henri:  La  Beniation  du  gouvernement
  marocain.  Paris:  Comité  de  I'Afriquc  frunç.
1016.  62  S.  Se.  (un

*  Rheinstrom,  Heinrich:  Gcsctz  über  einen  Warenumsatzstempel
  vom  26.  Juni  1916.  M.  Einl.,  Urläuter.,

  d.  Ausführungsbestimmungen  d.  Bundesrats,
c.  Anh.  u.  Sachreg.  München:  Beck  1917.  XX.
105  S.  86.
(Kricgssleuergesetze.  hrsk.  von  Heinrich  Rheinstrom.
  III.)  L
*  Romen,  A.,  u.  Rissom.  Carl:  Ililitür-StEafgesctzbuch

  für  das  eutsche  Reich  vom  20.  Juni  1872'nebst.
d.  Einführun  Fehhcbete,  nter  Benutzung  der  amtl.

Quclien  Curb.  erl.  2.  verm.  u.  verb.  Aufl.
Berlin:  Guttentag  iois  998  8.  80.

(Guttentat'sche  Sammlung  Deutscher  Reichsgesctze.
  Nr.  67.)  l19

VI.  Volkswirtschaft,  Gesellschaftswissenschaft
  und  Statistik.

*  Bredemann,  (i.:  Die  Virtgchaftlchen  Verbältassse
am  mittleren  Ramu.  Ol.  1  Textskizzc.

(in:  Mitteilungen  aus  d.  ½%  Schutzgeb.
Bd  29.  1916,  H.  3.  S.  99!#t.)  20

Schultze,  Ernst:
früber  und  jetzt.
:  Kol.  Rundschau  1916,  Nr.  10,  S.  511—518.  121

rahmemnnkeanhiäcn  Franz:  Der  Grund  und
Boden  in  der  Volkswirtschaft.  Dresden  u.  Leipzig:
v.Globus“  (19111.  30  S.  80.

(Bibliothek  f.  Volis-  u.  Weltwirtschaft.  H.  3.)  122

Russische  Kolonisutionsgabe

VII.  Handels-  und  Finanzwissenschaft.

*  Unnff.  Albert:  Ungenützte  Steuerquellen  —  ein
Beitung  zur  Steuer-  und  Stützungpolitik.  Dresden
28  S.

u.  Leipzig:  „Globus“  1916.
(Bi  liothek  f.  Volks-  u.  Woltwirtschaft.  Hrsg.
Franz  von  Alammen.  H.  24.)  122

VIII.

*  Bericht  der  Königl.  Gürtnerlchranstalt  Berlin-Dahlem
  eei  Berlin-Steglitz)  für  die  Etatsjahre  1914
und  1915.  Hlg.  von  Th.  lehtermeser.  A.  62  Textabb.
Berlin:  Hres  1916.  233  24,

Ubersicht  über  rrenn  rn  Verfügungsbeschrünkungen
  und  über  Höchstpreise.  Nach  dem  Stande
vom  1.  November  1916.  Berlin:  Deutscher  Landwirtschaftsrat
  (19161.  96  S.  8S0.

Deutscher  Landwirtschaftsrat.  Preisberichtstellc.)  (25

Lund-,  Forst-  und  Hauswirtschaft.

IX.  Bau-  und  Ingenieurwissenschaft.
Verkelkr.

*  Bultzer,  F.:  Das  letzte  Betricbsjuhr  der  deutschen
Koloninlbahnen  vor  dem  Kriege.

in:  Weltwirtschaft,  Jg  6.  1916,  Nr.  7,  S.  160.  26

0slermunn,  C.  Dic  Eisenbahnen  Arentiniens

in:  Irchir  f.  Eisenbahnwesen.  Ig  1916,  H.  6,
8.  1149  27
        <pb n="314" />
        W  272  20

Viermanischer  Ido#rd.  Vorschriften  für  Klassisikution
  und  Bau  von  flutcisernen  Serschisien  1916.
Roslock  i.  JI.:  1916.  Adlers  Erben.  XXXV.  21S.  0.  128.

X.  Berg-  und  Hüttenwesen.

Vnt.

Xl.  Gewerbe  und  Industrie.

Vucut.

XII.  Unterricht  und  Sprachwissenschaft.

*  Funke,  I.:;  lDer  (viottesnamc  in  den  Togosprachen.
Ans:  Archik  f.  Anthropologie,  N.  F.  II  XV.  I20

 

*

—
*

Büttner,  Sophie:  Jupanische  Hochschulen  (Kolo
ko).
in:  Kol.  Rundschau  1916.  Jr.  10.  S.  193—511.  13
XIII.  Religion  und  Mission.
Vucal.

XIV.  Schöne  Literatur  und  Kunst.
Vacat.

XV.  Heer  und  Marine.
Vucm.

XVI.  Verschiedenes.
Vacat.

WA

Verantwortlicher  Redalteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Blesenthal.  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Könlglichen  Hosbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="315" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Bberausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

27.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Dezember  1916.  Uummer  24.

Diese  Zeitschrift  erscheint  im  der  Regel  am  1.  und  15.  ledes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindeslens  elnmal
vierteljährlich  erscheimenden:  „Mitteilungen  uus  den  deutschen  Fehzatsirepieven.  Irausgegeben  #on  Dr.  Marquarüsen.  Der
vierteljährliche  Abonnementsprels  für  das  Kolonlätblarn  mit  den  Belheften  beirandt  beim  deuge  d  uich  die  Post  uͤ  die  Buch
bandlungen  4  4.—,  diren,  unter  Srelband  durch  die  #Aeiladipbuchhahedee  a)  gernistgtand  einschl.  der  rWrt
Schubaeh  iele  und  Oster  Ungarns.  b)  —  für  die  Länder  des  Weltwo  —  —  3/  Kulted  en  ung  Anfragen  hud  an  dle
Königliche  Sserreich,  ing  urn  rt  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8Wog,  Kochstraß  —71,  zu  richten

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Personalien  S.  273.

Nichtamtlicher  Teil:  Die  völserrechtswidrige  Gefangennahme  und  Wegsührung  der  friedlichen  weißen  Vevöllerung
  in  Kamerun  und  Togo  S.  275.  Post,  Telegraphie  und  Telephon  im  Belgischen  Rongo  (Schlut)  *  298.
Aus  fremden  Kolonien  und  Produltionsgebieten:  Die  Lage  der  russischen  Baumwollindustrie  S.  309.

Vermischtes:  Museum  und  Instilut  zur  Kunde  der  Auslanddeutschtums  und  zur  Forderung  deutscher  Interessen
im  Auslande  S.  1  Die  Dengnella-  Kisenbabn  im  Jahre  1915  S.  311.  —  Wiederaufnahme  der  niederländiichen
Dampfschiffahrt  durch  den  Suezkanal

 

errmnr-  II  Amtlicherceilllgisgirgill
Personalien.

Kaiserliche  Schutzgtruppen.

A.  K.  O.  vom  2.  Oktober  1916.

Dem  Gefreiten  Neuenfeldt  und  dem  Reiter  Seuftlebe  von  der  Schutztruppe  für  Deutsch

Südwestafrika  ist  das  Eiserne  Krenz  2.  Klasse  verliehen  worden.
A.  K.  O.  vom  21.  Oktober  1916.

Der  Schwester  des  Deutschen  Frauenvereins  vom  Roten  Kreuz  für  die  Kolonien,  Toni

Steiniger,  Deutsch-Ostafrika,  ist  die  Rote  Kreuz-Medaille  3.  Klasse  verliehen  worden.
A.  K.  O.  vom  1.  November  1916.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  dem  Obersten  v.  Lettow-Vorbect,
Kommandeir  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  in  Anerkennung  seiner  fortgesetzt  hervorragenden
Leistungen  bei  der  Verteidigung  des  Schutzgebiets  den  Orden  pour  le  mérite  zu  verleihen  gernht.

A.  K.  O.  vom  8.  November  1916.

Stabsarzt  Dr.  Merdas  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  wird  für  die  Dauer  des  mobilen
Verhältnisses  dem  Chef  des  Feldsanitätswesens  zur  Verwendung  im  Heere  überwiesen.
        <pb n="316" />
        274  20

nachrufe.
Sekretär  Gildemeister  f.

Nach  einer  belgischen  Meldung  hat  der  kommissarische  Sekretär  beim  Kaiserlichen  Gouverne-=ment
  von  Deutsch-Ostafrika,  Leutnant  der  Reserve

Herr  Johannes  Gildemeister

am  3.  Juli  1916  im  Gefecht  bei  Kato  den  Heldentod  gefunden.

Der  Gefallene  war  von  April  1911  bis  März  1912  dem  Seminar  für  Orientalische
Sprachen  überwiesen  und  wurde  darauf  in  den  Dienst  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  eingestellt.
  Nach  seinem  ernsten  Streben  und  seinen  guten  Leistungen  am  Seminar  war  zu  erwarten,
daß  er  ein  tüchtiger  Kolonialbeamter  werden  würde.  Ein  ehrendes  Andenken  in  der  Kolonialverwaltung
  ist  ihm  gewiß.

Berlin,  den  24.  November  1916.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Dolizeimeister  Jahn  .

Am  41.  Oktober  1916  fand  der  Polizeimeister  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Neuguinea

Herr  Bruno  Jahn,
Ritter  des  Eisernen  Kreuzes  1.  und  2.  Klasse,
vor  Dpern  den  Heldentod.

Der  Gefallene  stand  seit  dem  2.  Juli  1910  im  Schutzgebietsdienste  und  hat  sich  bei  vorzüglicher
  Befähigung  als  ein  außerordentlich  tüchtiger  Beamter  bewährt.  Schon  im  Kolonialdienst
zeigte  er  bei  der  Teilnahme  an  verschiedenen  Expeditionen  hohen  persönlichen  Mut,  der  sich  mit
Tatkraft  und  Entschlossenheit  verband.  Sein  Tod  wird  schmerzlich  beklagt.

Die  Kolonialverwaltung  wird  ihm  allezeit  ein  ehrenvolles  Andenken  bewahren.

Berlin,  den  23.  November  1916.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

—
        <pb n="317" />
        275  20

 

—  —ßrrzZZNENB#“15

Die  völkerrechtswidrige  Gefangennahme  und  Wegführung  der  friedlichen  weißen
Bevölkerung  in  Ramerun  und  Togo.

Eine  Denkschrift,  die  das  Reichs-Kolonialamt
über  die  englische  Kriegführung  in  Westafrika
  soeben  veröffentlicht  hat,  gibt  Ausschluß,
in  welch  weitgehender  Weise  Hab  und  Gut  der
am  Kampf  unbeteiligten  Bevölkerung  in  Kamerun
und  Togo  teils  der  Plünderung  durch  die  Eingeborenenbevölkerung
  preisgegeben,  teils  direkt  von
englischen  und  französischen  Soldaten,  selbst  englischen
  Offizieren,  angetastet  worden  sind.  Ferner
ergibt  sich  aus  ihr,  daß  die  deutsche  Bevölkerung
der  Schutzgebiete  in  brutaler  Weise  durch  die
englisch-französischen  Truppen  weggeschleppt  wurde.
Das  Ziel  der  Feinde  ging  dahin,  Kamerun  und
Togo  der  zum  Teil  seit  Jahrzehnten  dort  ansässigen
  deutschen  Bevölkerung  zu  berauben  und
die  gesamte  deutsche  Kulturarbeit  zu  vernichten.

Die  Denkschrift  weist  ferner  nach,  wie  unzuverlässig
  und  unrichtig  die  in  der  englischen  Parlamentsdrucksache
  „Correspondence  Relative  to
the  alleged  III-Treatment  of  German  Subjeets
captured  in  the  Camercons“  vom  November  1915
niedergelegten  Auslassungen  der  amtlichen  englischen
  Stellen  in  Westafrika  sind.

Im  Nachstehenden  folgt  der  Inhalt  der  ersten
beiden  Teile  der  Denkschrift:

J.
übersicht.

Einen  besonderen  Abschnitt  in  dem  Weltkrieg
1914  bilden  die  kriegerischen  Ereignisse  in  den
deutschen  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee.
Ein  bemerkenswertes,  aber  trauriges  Kapitel  dieses
Abschnitts  ist  das  Verhalten  der  Engländer  und
Franzosen  gegen  die  wehrlose  weiße  Bevölkerung
in  Kamerun  und  Togo.

In  diesen  Schutzgebicten,  ebenso  wie  in  den
anderen  deutschen  tropischen  Kolonien,  bestand  die
bewaffnete  Macht  aus  einer  geringen  Zahl  ausgebildeter
  Eingeborener  unter  weißer  Führung,
die  lediglich  zur  Aufrechterhaltung  der  Ordnung
und  Sicherheit  diente.  Ein  Angriff  deutscherseits
auf  feindliche  Kolonialgebiete  kam  somit  überhaupt
nicht  in  Frage.  Ungeachtet  dessen  sind  die  Gegner
Deutschlands  angriffsweise  vorgegangen  und  haben

 

dem  Ansehen  der  weißen  Rasse  schweren  Schaden
dadurch  zugefügt,  daß  sie  vor  den  Augen  der
Eingeborenen  einen  Kampf  der  Weißen  unter  sich
entfesselten.

Deutschland  hatte  im  Interesse  der  in  Afrika
kolonisierenden  Nationen  alsbald  nach  Aunsbruch
des  Krieges  angeboten,  von  der  Bestimmung  des
Artikels  11  der  Kongoakte  vom  26.  Februar  1885
Gebrauch  zu  machen.  Dieses  Anerbieten  wurde
aber  von  Frankreich,  Belgien  und  England  aus
politischen  Erwägungen  zurückgewiesen.  Zu  dieser
Entscheidung  gab,  wie  aus  dem  Ende  des  Jahres
1914  erschienenen  belgischen  Graubuch  hervorgeht,
England  bei  seinen  Verbündeten  den  Ausschlag,
in  der  offenbaren  Absicht,  die  Machtstellung  und
das  Ansehen  Deutschlands  in  Afrika,  wo  und  wie
nur  immer  möglich,  zu  erschüttern.

Die  Schädigung  des  Ansehens  der  weißen
Rasse,  welche  durch  den  Kampf  der  Weißen  unter
sich  eintrat,  wurde  erheblich  verschärft  durch  die
Art  und  Weise  der  Kriegführung,  wie  sie  die  verbündeten
  Engländer  und  Franzosen  anwandten.
Ebensowenig  wie  sie  die  Grundsätze  des  Völkerrechts
  beachteten,  hielten  sie  von  ihnen  im  Einzelfall
  gemachte  Zusicherungen  über  Schutz  der  Person
und  des  Privateigentums.  Auch  ehrenwörtliche
Versicherungen,  welche  deutschen  Männern  und
Frauen  dahin  abverlangt  wurden,  daß  sie  während
  des  weiteren  Verlaufs  des  Krieges  nichts
gegen  die  feindlichen  Verbündeten  unternehmen
würden,  brachten  ihnen  keine  bessere  Behandlung.

J.

Die  englisch-französischen  Truppen  führten  in
Togo  und  Kamerun  im  Widerspruch  mit  Artikel  43
der  Haager  Landkriegsordnung  fast  die  gesamte
friedliche,  am  Kampf  unbeteiligte  weiße  Bevölkerung
  der  von  ihnen  besetzten  Gebiete  —  gleichviel
  ob  Deutsche  oder  Neutrale  —  unter  Bewachung
  schwarzer  Soldaten  mit  aufgepflanztem
Seitengewehr  kriegsgefangen  weg,  soweit  sie  nicht
auf  andere  Weise  zum  Verlassen  des  Schutzgebiets
gezwungen  wurde.  So  wurden,  ohne  Rückficht
auf  Stellung,  die  Beamten  der  Kolonie,  angesehene,
seit  vielen  Jahren  in  den  Tropen  tätige  Kaufleute
  und  Pflanzer,  die  Missionare,  ebenso  Truppenärzte
  und  sonstiges  Sanitätspersonal  sowie  Frauen
und  Kinder  gefangengenommen  und  in  Togo  aus
Lome,  Kamina  und  Atakpame  und  in  Kamerun

1#
        <pb n="318" />
        G  276  2e□

aus  Duala,  aus  dem  Gebiet  des  Kamernnberges,
der  Nord=  und  Mittellandbahn  und  der  Südküste
entfernt.  Davon  blieben  auch  Frauen  mit  Säuglingen
  und  in  schwangerem  Zustande  nicht  verschont.

II.

Das  Abführen  in  die  Gefangenschaft  erfolgte
in  einer  Art  und  Weise,  die  den  Grundsätzen  der
Menschlichkeit  ebenso  wie  den  Anschauungen  über
die  Stellung  der  Weißen  zur  farbigen  Rasse  widersprach.
  Die  Gefangenen  wurden  gerade  an  den
Plätzen  und  Orten  erniedrigt,  die  vorher  das  Feld
ihrer  beruflichen  Tätigkeit  gewesen  waren.  Englische
  sowie  französische  Offiziere  und  Beamte  und
ihre  weißen  Organe  haben  dabei  Beschimpfungen
und  Mißhandlungen  der  Gefangenen  durch  schwarze
Soldaten  nicht  nur  geduldet,  sondern  sich  an  ihnen
beteiligt.  Eine  solche  Behandlung  haben  die  Gefangenen
  von  Kamina  und  Atakpame  in  Togo
und  von  Duala  in  Kamerun  über  sich  ergehen
lassen  müssen,  obwohl  der  englische  Oberbefehlshaber
  bei  den  Ubergabeverhandlungen  an  diesen
Orten  Schutz  der  Person  und  angemessene  Behandlung
  zugesichert  und  in  Atakpame  die  Gefangenen
  noch  durch  einen  Neutralitätseid  verpflichtet
  hatte.  Die  Abgabe  des  Nenutralitätseides
wurde  sogar  unter  Zwang  gefordert.

Eine  besonders  erniedrigende  Behandlung
wurde  dem  stellvertretenden  Gouverneur  von  Togo
sowie  dem  Bezirksamtmann  Wieneke  von  Stadt
und  Bezirk  Duala  zuteil.

Hervorzuheben  ist  auch  das  gewalttätige  Auftreten
  der  Engländer  gegen  die  Basler  Missionsstation
  in  Buea  und  deren  Präses,  die  ehrenkränkende
  Behandlung  deutscher  Frauen  durch
englische  Offiziere,  endlich  die  schwere  Gefährdung
des  Lebens  von  Frauen  und  Kindern  durch  einen
anderen  englischen  Offizier.

Mit  welcher  Rücksicht  dagegen  die  in  Duala
tätigen  Engländer  nach  Kriegsausbruch  von  der
deutschen  Behörde  behandelt  worden  sind,  geht
daraus  hervor,  daß  sie  in  der  ersten  Zeit  ihren
Geschäften  nachgehen  konnten  und  später  auf  einem
größeren  Passagierdampfer  der  Worermann-Linie,
der  im  Hafen  von  Duala  lag,  angemessen  untergebracht
  und  verpflegt  wurden.

III.

Euglische  Soldaten  haben  im  Zusammenwirken
mit  Eingeborenen  an  der  Grenze  von  Südkamerun
und  dem  spanischen  Munigebiet  die  beiden  deutschen
  Kaufleute  Lehning  und  Arms  mouchlerisch
ermordet.  '

IV.

In  der  Zeit,  welche  die  Deutschen  in  Ge—
faugenschaft  auf  dem  Boden  Togos  und  Kameruns
zubringen  mußten,  wurden  sie  so  mangelhaft
untergebracht  und  verpflegt,  daß  ihre  Gesundheit

 

ernstlich  in  Gefahr  geriet.  So  waren  Deutsche
und  Neutrale,  darunter  Frauen  und  Kinder,
wochenlang  Entbehrungen  und  Demütigungen  im
Sammellager  in  Duala  ausgesetzt.

V.

Bei  der  zwangsweisen  Beförderung  nach  England
  wurden  selbst  die  bescheidensten  Anforderungen
  an  angemessene  Unterbringung,  Verpflegung,
  Hygiene  und  Behandlung  nicht  erfüllt.
Zudem  war  den  Gefangenen  vor  Antritt  der  See—
reise  nicht  gestattet  worden,  sich  mit  genügend
warmer  Kleidung  zu  versehen.  Sie  litten  deshalb
empfindlich  unter  der  winterlichen  Kälte,  als  sie
in  die  nordischen  Gewässer  kamen.

Der  englische  Befehlshaber  in  Duala  schente
sich  nicht,  Anfang  Januar  1915  Deutsche  und
Neutrale,  darunter  Frauen  und  Kinder,  als  Gefangene
  auf  den  Hilfskrenzer  „Laurentic“  zu
überführen,  trotzdem  dadurch  ihr  Leben  aufs  Spiel
gesetzt  wurde.

VI.

Die  gleichen  Leiden  wie  in  den  deutschen
Schutzgebieten  und  auf  den  Trausportschiffen  hatten
die  Gefangenen  in  den  Sammellagern  der  afrikanischen
  Kolonien  Englands,  wo  sie  während  der
liberführung  nach  Eungland  längeren  Aufenthalt
nehmen  mußten,  zu  erdulden.  Besonders  traurige
Erfahrungen  machte  in  dieser  Hinsicht  der  Missionar
Märtens  während  der  Krankheit  und  beim  Tode
seiner  Ehefrau  im  Sammellager  in  Accera.

VII.

Auf  englischem  Boden  in  Europa  wurden  die
Gefangenen  während  ihrer  Uberführung  in  die
Gefangenenlager  vor  libergriffen  und  Gewalttätigkeiten
  nicht  geschützt.

In  den  Lagern  waren  für  die  Aufnahme  der
durch  den  Tropenaufenthalt  und  die  Art  der  Überführung
  geschwächten  Gefangenen  keine  genügenden
Vorkehrungen  getroffen.  Die  Folge  war,  daß
alsbald  Erkrankungen  der  verschiedensten  Art  auftraten.


VIII.

Sowohl  in  Togo  wie  in  Kamernn  haben  sich
die  englisch-französischen  Truppen  schwerer  übergriffe
  gegen  das  Privateigentum  schuldig  gemacht.
Bezeichnend  für  die  Anschauung  der  verantwortlichen
  englischen  Stellen  in  Duala  sind  die  Worte,
die  der  politische  Offizier  l'ow!  dem  Direktor  der
Deutsch-Westafrikanischen  Bank  in  Duala  auf  dessen
Protest  gegen  die  gewaltsame  Wegnahme  der  Bankschlüssel
  und  des  Barbestandes  der  Bank  gebrauchte:

*Damn  the  whole  International  lar!  We
neither  rospeet  nor  protect  private  propertr,
  we  do  as  we  like;  in  case  Fou  would
not  give  us  the  kers,  we  should  simplz
break  it  open.''
        <pb n="319" />
        W  277  20

In  Lome  und  an  sämtlichen  von  den  Feinden
besetzten  Plätzen  Kameruns  wurde  der  friedlichen
weißen  Bevölkerung  die  Sicherung  ihres  Eigentums
  nicht  gestattet,  ja  direkt  verwehrt.  Das  der
weißen  Aufsicht  beraubte  Privateigentum  wurde
vielfach  durch  weiße  und  schwarze  englische  und
französische  Soldaten  geplündert.  Handels=  und
Plantagenbetriebe,  Geschäfts=  und  Privathäuser
fielen  dem  Raub  und  der  Zerstörung  anheim.
Schränke,  Kisten,  Koffer  und  sonstige  Behältnisse
wurden  erbrochen  und  des  Inhalts  beraubt,  wertvolle
  wissenschaftliche  Instrumente  und  Sammlungen
  vernichtet.

In  Kamerun  wurden  die  geweihten  Geräte
  der  Gotteshäuser  zerstört  oder  geraubt.


Trotz  der  Zusicherung,  die  der  englische  Oberbefehlshaber
  vor  der  Übergabe  von  Duala  hinsichtlich
  des  Schutzes  des  Privateigentums  gegeben
hatte,  wurde  auch  dort  geraubt  und  geplündert.
Dabei  wurden  sogar  die  Häuser  in  der  Nachbarschaft
  des  Quartiers  des  englischen  Oberbefehlshabers
  und  des  Regierungskrankenhauses,  wo  die
englisch-französischen  Stellen  sich  eingerichtet  hatten,
nicht  geschont.

Selbst  die  ausdrückliche  Verwahrung  deutschen
Eigentums,  insbesondere  der  Habe  der  Beamten,
durch  die  Engländer  im  Magazin  zu  Lome  gewährte
  keinen  Schutz.

Englische  Offiziere  haben  sich  an  dem  zurückgelassenen
  Privatbesitz  der  Deutschen  vergriffen.

Den  deutschen  Gefangenen  wurden  Kleidungsstücke,
  Ringe,  Uhren  und  ähnliches  von  schwarzen
Soldaten  vom  Leibe  gerissen.

Endlich  blieb  sogar  die  spärliche  Habe,  die

von  den  Deutschen  zum  persönlichen  Gebrauch  in
wenigen  Gepäckstücken  in  die  Gefangenschaft  mitgenommen
  werden  konnte,  von  diebischer  Hand
nicht  verschont.  Dies  geschah  sogar  bei  der  amtlichen
  Durchsuchung  der  Gefangenen  und  ihres
Gepäcks.  Die  Täter  waren  zum  Teil  englische
Offiziere  oder  Beamte.
IX.

Was  nicht  geplündert  und  zerstört  wurde  und
verwertbar  war,  wurde  gegen  Bezahlung  eines
unangemessenen  Zwangspreises,  in  den  meisten
Fällen  sogar  ohne  Bezahlung,  selbst  ohne  Ausstellung
  einer  Bescheinigung,  beschlagnahmt  und
eingezogen.

X.

Die  im  vorstehenden  in  allgemeinen  Zügen
geschilderten  Ausschreitungen  sind  durch  die  Aussagen
  beeidigter  Zeugen  bewiesen.  In  Teil  II
ist  eine  ins  Einzelne  gehende  Zusammenstellung
der  Vorgänge  gegeben.  Das  eidliche  Beweismaterial
  kann  durch  die  lückenhaften,  einseitigen  und

 

 

zum  Teil  unrichtigen  Behauptungen  der  „Corre--spondence
  relative  to  the  alleged  III-  Treatment
  of  German  Subjects  captured  in  the
Camercons  vom  November  1915“  betitelten
englischen  Parlaments-Drucksachen  in  keiner  Weise
erschüttert  werden.  Welcher  Wert  dieser  englischn
Veröffentlichung  beizumessen  ist,  dafür  ist  der  dort
gegebene  Auszug  aus  dem  „Brief  des  stellvertretenden
  Bezirksamtmanns  Kaiser  in  Viktoria
an  den  Gouverneur  von  Kamerun“  (S.  45  unten
der  genannten  Correspondencec)  bezeichnend.  In
diesem  Auszug  ist  der  Passus  des  Kaiserschen
Originalbriefes  „obgleich  natürlich  bedeutende
Privatwerte  vernichtet  wurden“  aus  offensichtlichen
Gründen  in  die  Worte  „although  naturally  a
small  amount  of  private  propert)y)  was  destroyed“
  geändert  worden.  Die  geringe  Zuverlässigkeit
  der  englischen  Berichterstattung  erhellt
ferner  aus  der  willkürlichen  Auslegung,  welche
der  stellvertretende  Gouverneur  der  Goldküste  in
seinem  Bericht  vom  18.  Juni  1915  an  den
Kolonialstaatssekretär  in  London  einem  Briefe  des
Professors  Deißmann  gibt  (S.  39  Nr.  13  der
Correspondence..).

Professor  Deißmann  führt  in  diesem  Briefe
Beschwerde  darüber,  daß  dem  Missionar  Märtens
der  Zutritt  zu  seiner  todkranken  Frau  seitens  der
englischen  Behörde  erschwert  sei,  mit  den  Worten:

„Nur  als  ihr  Zustand  so  ernst  wurde,  daß
ihr  Ende  zu  befürchten  war,  wurde  ihm  am  Tage
vor  ihrem  Tode  gestattet,  seine  Frau  zu  sehen,
wobei  er  wie  ein  Verbrecher  durch  einen  bewaffneten
  schwarzen  Soldaten  bis  zur  Tür  ihres
Krankenzimmers  begleitet  wurde.“

In  diesen  Worten  findet  der  stellvertretende
Gouvernceur  den  Beweis  für  die  Richtigkeit  der
englischen  Behauptung,  Märtens  habe  sich  den
Schimpf  der  Bewachung  durch  einen  schwarzen
Soldaten  entziehen  wollen  und  deshalb  die  bereitwillig
  gewährte  Erlaubnis  zum  Besuch
seiner  Frau  nur  benutzt,  als  sie  im  Sterben  lag.

Auch  die  Auszüge  aus  schriftlichen  Erklärungen
einzelner  deutscher  Männer  und  Frauen  am  Ende
der  genannten  Correspondence  haben  keineswegs
die  Bedeutung,  die  ihnen  die  englische  Darstellung
beimißt.  Aus  den  Angaben  zu  der  Mehrzahl
dieser  Auszüge  im  nachfolgenden  Anhang  geht
hervor,  daß  die  den  einzelnen  Personen  zugeschriebenen
  Erklärungen  von  diesen  nicht  aus
freien  Stücken  abgegeben,  sondern  von  englischen
Oiffizieren  und  Beamten  gefordert  wurden.  Ferner
sind  diese  Erklärungen,  die  in  deutscher  Sprache
abgefaßt  worden  waren,  bei  der  Übertragung  ins
Englische  zum  Teil  entstellt  worden.

Die  englische  Regierung  fußt  auf  unvollständigen
  und  in  hohem  Grade  unzulreffenden  Be-2
        <pb n="320" />
        278

richten,  wenn  sie  in  ihrer  Note  vom  1.  November
1915  (S.  47  der  genannten  Correspondence)
erklärt,  daß  die  in  der  deutschen  Note  vom
31.  Mai  1915  Nr.  III.  C  13208  behaupteten
Tatsachen  „vollständig  unwahr“  seien.  Die  weitere
  Erklärung,  es  könne  sich  bei  der  Verletzung
des  Privateigentums  nur  um  Plünderungen  von
seiten  der  Eingeborenen  und  an  solchen  Plätzen
handeln,  die  von  den  Deutschen  verlassen,  aber
von  den  englisch-französischen  Streitkräften  noch
nicht  im  Besitz  genommen  seien,  steht  angesichts
des  eidlichen  Zeugenmaterials  mit  dem  wirklichen
Gang  der  Dinge  in  vollem  Widerspruch.

Bei  dem  Vorgehen  der  Feinde  handelt
es  sich  nicht  um  vereinzelte  Fälle  von
Ausschreitungen.  Vielmehr  haben  sie  unter
englischem  Oberbefehl  an  allen  Stellen,
wo  sie  von  Togo  und  Kamerun  Besitz  ergriffen,
  durchweg  die  gleichen  Gewalttätigkeiten
  gegen  alles  Deutsche  verübt.
Ihre  Absicht  ging  dahin,  die  von  Deutschen
an  der  Westküste  Afrikas  geleistete  Arbeit
und  Kultur  planmäßig  zu  vernichten.

Anhang.
Angaben  von  deutschen  Männern  und  Frauen
zu  den  „Auszügen  auf  S.  44,  45,  46  der  Correspondence
  relative  to  the  alleged  JII-Treatment
  of  German  Subjects  captured  in  the
Cameroons  vom  November  1915“.

J.
Gießen,  den  21.  Mai  1916.

Die  angeführten  Worte  rühren  nicht  von  mir  her.
Ich  kann  heute  nicht  mehr  feststellen,  ob  sie  dem  Zusammenhang
  nach  richtig  wiedergegeben  sind.  Es  hat
uns  Schwestern  völlig  fern  gelegen,  aus  eigenem  Antrieb
  oder  Wunsch  dem  Mr.  Powl  eine  Quittung  in
Gestalt  eines  schriftlichen  Dankes  für  angemessenes
Verhalten  uns  gegenüber  in  die  Hand  zu  drücken;  wir
wurden  vielmehr  am  Schlusse  unserer  Internierung
kurz  vor  unserer  Uberführung  nach  Fernando  Po  von
einem  Engländer,  der  täglich  zu  uns  kam  und  sich  als
Arzt  ausgab,  ausgefordert,  dies  zu  tun.  Es  ist  mir
noch  in  guter  Erinnerung,  daß  wir  uns  dagegen
sträubten,  daß  uns  darauf  von  deutscher  Seite  der  Nat
gegeben  wurde,  es  doch  zu  inn,  da  wir  im  Falle  einer
Weigerung  vielleicht  nicht  fortgelassen  würden,  und  am
Ende  gar  in  französische  Gefangenschaft  kämen:  so
wurde  uns  vorher  von  den  Engländern  gesagt,  als
wir  energisch  die  Zumutung  zurückwiesen,  einen  Schwur
zu  leisten,  nach  dem  wir  im  Falle  einer  Rückkehr  nach
Deutschland  für  die  Dauer  des  Krieges  nicht  im  Dienste
des  Roten  Kreuzes  tätig  sein  durften.

Kolonialschwester  Emmy  Güngerich.

 

Il.
Troppau,  den  22.  Mai  1916.

Schwester  Aune  von  For,  die  die  Zeilen  schrieb,
wird  genauer  wissen,  wie  sie  lauteten.  Schwester
Anne  hat  aber  bestimmt  deutsch  geschrieben,  nicht
englisch.  Mr.  Powl  ein  Dankschreiben  zu  geben,  wurde
uns  von  einem  englischen  Arzt,  Dr.  Briscoc,  sehr  nahegelegt.
  Ich  glaube  nicht,  daß  uns  von  selbst  auch  nur
der  Gedanke  gekommen  wäre;  wir  fanden  ihn  eigenartig.


Schwester  Marie  Reinecke.

III.
St.  Quentin,  den  21.  Mai  1916.
Das  erwähnte  Schreiben  mußten  wir  unterzeichnen;
  es  wurde  von  uns  verlangt:  es  war  kein  Akt
der  Dankbarkeit.
Schwester  Anne  von  Forx.

IV.
St.  Luentin,  den  27.  Mai  1916.

Zu  diesem  Dank  wurden  wir  gezwungen.
Schwester  Luise  Alm.
V.
St.  Ouentin,  den  21.  Mai  1916.

Ich  wurde  gezwungen,  meine  Unterschrift  zu
einigen  anerkemenden  Worten  über  meine  gute  Behandlung
  zu  geben.  An  den  Wortlaut  des  Schreibend
erinnere  ich  mich  nicht  genau;  doch  scheint  mir  das
„Dear  A-’r.  Powl“  unwahrscheinlich,  da  es  meiner  empörten
  Stimmung  über  die  Zumutung  nicht  entsprach.
Dieses  Dankschreiben  ist  ein  Gegenstück  zu  dem  Formular,
  in  dem  wir  unterzeichnen  mußten,  daß  wir  —
freiwillig  —  nach  Fernando  Po  gehen  wollten,  getrieben
  durch  die  Drohung,  daß  man  uns  sonst  nach
Cotonou  bringen  würde.

Heuny  Techel,
Schwester  vom  Roten  Kreuz  für  die  Kolonien.

VI.
Ingalin,  den  28.  Mai  1916.

Wir  waren  meiner  Erinnerung  nach  vom  12.  bis
15.  Oktober  1914  in  Duala  interniert.  Am  Tage  der
Freilassung  verlangte  der  Political  Ofsicer  von  Duala-Mr.
  Powl,  durch  seinen  Untergebenen,  ich  glaube,  er  hieß,
Briscoc,  die  Unterschrift  der  von  den  Engländern  in
der  erwähnten  Correspondenece  veröffentlichten  Bescheinigung.
  Wir  haben  die  Unterschrift  gegeben,  weil
die  Unterzeichnung  uns  als  unbedingt  erforderlich
für  die  bevorstehende  Freilassung  hingestellt  wurde.  Die
Bescheinigung  begog  sich  nur  auf  diese  letzten  Tage
meiner  Internierung.

Prof.  Dr.  Werner,
Oberstabsarzt,
Korpshygieniker,  Beslidenkorps.
        <pb n="321" />
        G  279  e

VII.
Straßermühl,  den  20.  Mai  1916.

Bevor  wir  (Prof.  Dr.  Werner,  Generaloberarzt
IDr.  Waldow,  Dr.  Schäfer,  Dr.  Peter,  Kleck  und
Steinhagen  aus  Duala)  nach  Fernando  gebracht
wurden,  kam  im  Auftrage  des  Political  Oflicer  der
Dr.  Briscoe  und  legte  uns  ein  Schriftstück  vor,  das
wir  untergeichnen  müßten.  Nach  meiner  Erinnerung
enthielt  das  betreffende  Schriftstück  den  in  Frage  kommenden
  Satz:  „We  here  sav  “  so  ziemlich
wörtlich,  aber  in  seiner  ersten  Fassung  außerdem
noch  mehr  über  gute  Behandlung.  Die  erste  Fassung
zu  unterzeichnen,  lehnten  wir  ab.  Ob  die  zweite
Fassung  mehr  als  den  in  Frage  kommenden  Satz  enthielt,
  kann  ich  nicht  mehr  beschwören,  ich  glaube
aber  nicht.

Das  Schriftstück  war  von  Handgröße.  Wer  den
Text  verfaßt  hat,  weiß  ich  nicht,  ob  Dr.  Briscoc  oder
der  Politicn!  Officer.

Dr.  Peter.

VIII.
Teutschneurent,  Baden,  den  20.  Mai  1916.

In  Calabar  lernte  ich  Herrn  Wilkie  von  der
Schottischen  Mission  kennen.  In  Calabar  hat  man
auch  unsere  drei  Jungen  und  ein  Hausmädchen  in  das
Gefängnis  getan.  Dies  gab  mir  Veranlassung,  gleich
nach  unserer  Ankunft  in  Duala  Herrn  Wilkie  zu
schreiben  und  ihn  zu  bitten,  etwas  für  unsere  Leute
zu  tun,  Dabei  schrieb  ich  auch  den  in  Frage  stehenden
Satz.  Das  Haus  und  die  Betten  waren  tatsächlich
recht  gut,  das  war  jedoch  nicht  das  Verdienst  der
Engländer,  sondern  es  war  Eigentum  der  Basler
Missionshandlung,  was  ich  auch  in  meinem  Briefe  an
Herrn  Wilkie  bemerkt  habe.  Die  Engländer  haben  zu
dem  gutem  Hause  und  den  guten  Betten  nichts  beigetragen.
  Auch  die  Behandlung  war  in  den  ersten
Tagen,  in  denen  ich  jene  Zeilen  schrieb,  eine  gute.  Je
länger  wir  jedoch  in  Duala  waren,  desto  mehr  änderte
sich  die  Behandlung  zu  unseren  Ungunsten.

Sodann  wissen  auch  die  Engländer  sehr  gut,  daß
Briefe,  die  von  einem  unter  ihrer  Gewalt  und  ihrem
Druck  befindlichen  Kriegsgefangenen  geschrieben  werden,
wohl  nie  ein  volles  und  wahres  Bild  der  Behandlung
geben;  es  wird  stets  eine  einseitige  Schilderung  der
Verhältnisse  sein.  Jedenfalls  hätten  wir  alle,  die  wir
in  Duala  interniert  waren,  es  nicht  gewagt,  in  einem
Briefe  die  tatsächliche  Lage  zu  schildern  oder  etwas
Ungünstiges  zu  bemerken:  da  hat  man  zu  sehr  den
groben  und  unfreundlichen  Politiecal  Oflieer  Poyl  gefürchtet.


Ubrigens  scheint  der  Auszug  aus  meinem  Briese
meine  Vermutung  zu  bestätigen,  daß  mein  Brief  nie
in  die  Hände  des  Herrn  Wilkie  gelangt  ist.

K.  Stolz,
Missionar.

 

IX.
Wiesbaden,  den  22.  Mai  1916.

Ich  bestreite  entschieden,  den  Satz:  „Here  in  Dualn
things  went  very  nicely;  naturally  making  allowance  to
the  conditions;  das  ist  englischerseits  erfunden.  Ich
bestreite  auch,  die  anderen  Sätze  geschrieben  zu  haben;
denn  ich  kann  mich  keines  einzigen  solchen  Wortes  des
Briefes  au  meinen  Mann  entsinnen.  Ich  habe  den
Brief  in  deutscher  Sprache  abgefaßt;  möglich  ist,  daß
ich,  um  meinen  Mann  zu  beruhigen,  geschrieben  habe:
„ich  sei  anständig  oder  höflich  behandelt  worden.“

Rosemarie  Frank.

X.
Marburg,  den  21.  Mai  1916.

Zu  dem  Auszug  aus  meinem  Briefe  an  meinen
Mann  vom  23.  November  1914  in  dem  amtlichen  englischen
  Schriftstück  „Correspondence  relative  to  the
alleged  ill-treantment  of  German  subiects  captured  in
the  Camercons  1915“  habe  ich  zu  erwidern,  daß  ich
wohl  einen  Brief  dieses  Datums  an  meinen  Mann  geschrieben
  habe,  jedoch  in  deutscher  Sprache.  Diese
Ubersetzung  gibt  den  Sinn  meiner  Worte  nicht  richtig
wieder,  da  sie  meine  anerkennenden  Außerungen  über
das  Verhalten  der  Engländer  in  absichtlich  in  ihrem
Interesse  übertriebenen  Superlativ  gesetzt  hat.

Als  ich  diesen  Brief  schrieb,  war  es  meine  Absicht,
meinem  Mann  eine  Nachricht  und  Bernhigung  über  mein
und  unseres  Kindes  Schicksal  zukommen  zu  lassen.  Den
Brief,  aus  dem  der  Auszug  gemacht  ist,  hat  mein  Mann
jedoch  nie  bekommen.

Die  Engländer  hatten  bezüglich  der  Einnahme
von  Duala  ein  schlechtes  Gewissen,  hatten  wohl  auch
schon  den  Protest  von  unserem  Gonverneur  bekommen,
und  setzten  nun  alles  daran,  dem  etwas  entgegenzustellen.


Was  die  Außerungen  über  Captain  Waller  in
meinem  Brief  an  meinen  Mann  anbetreffen,  wählt  die
Ubersetzung  hier  einen  Superlativ,  wie  ich  mich  erinnerc,
keinesfalls  im  Original  geschrieben  zu  haben.  Man
muß  sich  zur  Beurteilung  der  Außerungen  in  meinem
Briefe  in  die  Lage  der  Frauen  damals  versetzen,  die,
ganz  alleinstehend,  in  der  Macht  des  Feindes  waren.

Maria  von  Borberger,  geb.  Leiß.
*  1

II.
Einzeldarstellung.
1.  Togo.

A.  Lome.

1.  Das  englische  Kommando  hat  alsbald  nach
der  Besetzung  Lomes,  am  7.  August  1914,  und
in  den  folgenden  Tagen  die  Männer  und  Frauen
der  am  Kampfe  unbeteiligten  deutschen  Bevölkerung
mit  wenigen  Ausnahmen  als  Kriegsgefangene
unter  Bewachung  schwarzer  Soldaten  nach  der

2“
        <pb n="322" />
        W  280  20

englischen  Goldküste  weggeführt.  Dabei  wurde
den  Gefangenen  nicht  Zeit  zum  Packen  ihrer
Sachen  gegeben.  Sie  waren  gezwungen,  einen
großen  Teil  ihrer  Habe  ohne  Schutz  in  ihren
Wohnungen  zurückzulassen.

2.  Schon  in  der  ersten  Nacht  nach  der  Besetzung
  Lomes  begannen  die  Eingeborenen  von
Englisch=  und  Deutsch-Aflahn  und  Be  und  Umgebung
  sowie  die  farbigen  englischen  Soldaten
und  Träger  und  der  im  Gefolge  der  englischen
Truppen  befindliche  Troß  die  verlassenen  Geschäfte
  und  Wohnhäuser  zu  plündern.

3.  Dem  Leiter  der  Südamerikanischen  Kabelgesellschaft,
  Jahnke,  wurden  von  den  durchziehenden
  englischen  Truppen  Küchengeräte,  Bettwäsche,
  Moskitonetze  weggenommen.  Eine  Beschwerde
  bei  dem  englischen  Oberkommandanten
nützte  nichts.

4.  Zwei  farbige  englische  Soldaten  wurden
in  Lome  von  einer  deutschen  Beamtenfrau  ertappt,
  als  sie  aus  dem  Erdgeschoß  eines  Beamtenhauses
  herausstiegen.  Bei  der  darauf  vorgenommenen
  Durchsuchung  des  Hauses  fehlten
verschiedene  Sachen.  Die  Fenster  des  Hauses
waren  eingeschlagen  und  die  Matratzen  halb  aus
den  Fenstern  herausgezogen.

5.  Die  englische  Militärverwaltung  hat  in
Lome  Deutschen  gehörige  Kisten  und  Koffer,  die
im  amtlichen  Magazin  unter  englischer  Kontrolle
aufbewahrt  lagen,  erbrochen  und  durchsucht.
Hierbei  wurde  alles  durcheinander  geworfen,
Geschirr  und  Gläser  wurden  zerbrochen,  Wäsche,
Kleider,  Bücher  beschmutzt.  Da  nichts  wieder  in
die  Kisten  und  Koffer  zurückgepackt  wurde,  sind
wertvolle  Sachen  abhanden  gekommen.  Die
Frau  des  Base-Kommandanten  Bettington,  die
als  Rote-Kreuz-Schwester  in  Lome  tätig  war,  ist
dringend  verdächtig,  ein  dem  Oberstabsarzt
Dr.  Zupitza  gehöriges  Teeservice  an  sich  genommen
  zu  haben.

6.  Frau  Bettington,  die  eine  Zeitlang  die
Verpflegung  der  englischen  Offiziere  in  Lome  unter
sich  hatte,  „kaufte  in  den  herrenlosen  Faktoreien
freihändig  ein“.

7.  Base-Kommandant  Bettington  und  Frau
fuhren  von  Lome  nach  Accra  mit  60  bis  70  Lasten
zurück,  die  zum  größten  Teil  aus  Lebensmitteln
und  Getränken  bestanden  und  aus  deutschen
Faktoreien  in  Lome  herrührten.

8.  Im  Hause  des  stellvertretenden  Gouverneurs
von  Togo  wurden  die  Fenster  eingeschlagen  und
Sachen  gestohlen,  obwohl  der  englische  Bezirksamtmann
  Newlenz,  der  eine  Zeitlang  in  diesem
Hause  wohnte,  sich  verpflichtet  hatte,  dafür  zu
sorgen,  daß  nichts  angetastet  würde.

9.  Materialienverwalter  Dehn,  der  sich  als
Gefangener  an  Bord  des  auf  der  Reede  in

 

Lome  liegenden  Transportschiffes  „Obuasi“  befand,
  hatte  sich  dorthin  eine  Kiste  Zigarren
bringen  lassen.  Der  englische  Hauptmann
Goodwean  nahm  sie  ihm  mit  den  Worten  weg,
er  brauche  nicht  zu  rauchen.

B.  Kamina  —Atakpame  —Lome.

1.  Nach  der  Übergabe  der  Funkenstation
Kamina  am  27.  August  1914  haben  die  französischen
  Senegalschützen  dort  unter  den  Augen
ihrer  Offiziere  Langstühle,  Stiefel,  Wäsche,  Zaumzeug,
Bier,  Mineralwasser,  ganze  Koffer  weggeschleppt.

2.  Nachdem  bei  dem  am  30.  August  von
Atakpame  nach  Lome  abgehenden  Gefangenentransport
  sämtliche  Feldbetten  aus  dem  Bahnzug
hatten  wieder  ausgeladen  werden  müssen,  fielen
die  Senegalesen  über  sie  her  und  nahmen  sie
unter  den  Augen  der  französischen  und  englischen
Offiziere  an  sich.

3.  Vor  der  Abfahrt  der  deutschen  Gefangenen
von  Atakpame  nach  Lome  wurde  ihnen  sämtlicher
Proviant  ohne  Bezahlung  weggenommen,  ebenso
wurden  die  ihren  eingeborenen  Dienern  gehörenden
  Fahrräder  entwendet.

4.  Die  Deutschen  wurden  gruppenweise
bei  glühendem  Sonnenschein  unter  Bewachung
schwarzer  Soldaten  als  Kriegsgefangene  zu  Fuß
von  Kamina  nach  Atakpame  abgeführt.  Unter
ihnen  befanden  sich  der  stellvertretende  Gouverneur,
Militärärzte,  die  unter  Verletzung  der  Geufer
Konvention  festgenommen  waren,  und  sogar
Frauen.  Die  Gefangenen  mußten  auf  diesem
Marsche  zum  Teil  ihr  Gepäck  selbst  tragen.  Der
Rest  des  Gepäcks  war  auf  einen  Lastwagen  verpackt,
  den  Deutsche  unter  dem  Hohngelächter  der
Schwarzen  zu  ziehen  gezwungen  wurden.  Auch
mehrere  mit  Gepäck  beladene  Feldbahnwagen
mußten  von  Deutschen  nach  Atakpame  geschoben
werden,  wobei  die  Gefangenen  von  schwarzen
Engländern  bewacht  und  angetrieben  wurden.

5.  In  Atakpame  wurden  die  Gefangenen,
Männer  und  Frauen  getrennt,  in  Faktoreien
und  Eingeborenenhäusern  untergebracht  und  von
schwarzen  Soldaten  streng  bewacht.  Frauen
mußten  auf  Matratzen  ohne  Moskitonetze  auf
dem  Boden  liegen,  deutsche  Offiziere  wurden
längere  Zeit  in  einem  fensterlosen  Raume  unter
schwarzer  Bewachung  eingeschlossen.

6.  Der  stellvertretende  Gounverneur  von  Togo
mußte,  nachdem  er  von  Kamina  nach  Atakpame
marschiert  war,  von  dort  zu  Fuß  nach  Kamina
zurückgehen  und  sodann  längere  Zeit  in  der
Tropensonne  stehen  und  warten.

7.  Von  Atakpame  wurden  die  Kaufleute,  die
dort  ihrer  friedlichen  Beschäftigung  nachgingen,
mit  ihren  Frauen  —  von  geringen  Ausnahmen
abgesehen  —  als  Kriegsgefangene  weggeführt.
        <pb n="323" />
        W  281  20

8.  Männer  und  Frauen  wurden  in  Atakpame
gezwungen,  ihr  Ehrenwort  zu  geben,  daß  sie
nichts  gegen  die  verbündeten  Feinde  unternehmen
würden.  Für  den  Weigerungsfall  war  ihnen
schlechte  Behandlung  angedroht.  Einer  der  Gefangenen,

  der  das  Ehrenwort  verweigerte,  wurde
gefesselt  abgeführt.

9.  Die  Gefangenen,  die  am  29.  August  1914
von  Atakpame  nach  Lome  mit  der  Bahn  abfuhren,
  waren  drei  Tage  unterwegs,  ohne  daß
von  den  Engländern  für  genügende  Verproviantierung
  gesorgt  gewesen  wäre.  Während  der

 

Fahrt  erhielten  die  Gefangenen  nur  einmal
Mittagessen.  Acht  dem  Transport  angehörende
Frauen  mußten  nachts  in  den  Wagen  ohne

Schutz  gegen  Moskitos  auf  den  Bänken  liegen.
Trotz  des  ihnen  abgenommenen  Ehrenwortes
wurden  die  Gefangenen  von  schwarzen  Soldaten
streng  bewacht.

10.  Noch  brutaler  wurden  etwa  100  gefangene
  Deutsche  behandelt,  die  nach  dem
29.  August  1914  aus  Atakpame  abfuhren.  In
zwei  Tagen  erhielt  jeder  nur  eine  einzige
Flasche  Wasser.  Essen  gab  es  überhaupt
nicht.  Die  Gefangenen  kamen  infolgedessen  halb
verhungert  und  verdurstet  an  Bord  der  „Obuasi“
auf  der  Reede  in  Lome  an.  Einer  von  ihnen
bekam  alsbald  nach  der  Ankunft  einen  Sonnenstich.
  Das  Abendessen  der  verschmachtenden
Deutschen  an  Bord  bestand  in  einem  Stück  Brot
und  Marmelade  und  einem  Schiffszwieback.  Acht
gingen  sogar  leer  aus.  Keiner  von  ihnen  bekam
etwas  zu  trinken.  Erst  auf  die  Beschwerde  des
Oberstabsarztes  Dr.  Zupitza,  ließ  der  Schiffskapitän
  einen  weiteren  Pumpenfilter  aufstellen
und  den  acht  Leuten  etwas  zu  essen  geben.

C.  Internierung  auf  dem  Frachtdampfer
„Obuasi“  vor  Lome.

1.  Die  aus  Kamina  und  Atakpame  weggeführten
  Männer  und  Frauen  wurden  auf  dem
kleinen  Frachtdampfer  „Obuasi“  auf  der  durch
ihre  Dünung  berüchtigten,  offenen  Reede  vor
Lome  drei  Wochen  lang  als  Gefangene  untergebracht.
  Auf  dem  unsauberen  Schiffe,  das  nur
für  48  Personen  Kabinen  hatte,  wurden  etwa
250  Männer  und  Frauen  eingepfercht.

2.  Es  gab  weder  Wasser  noch  Handtücher  in
den  Kabinen.  Das  Wasser  für  die  beiden  Baderäume,
  die  an  Bord  waren,  war  oft  tagelang

abgestellt.  Ebenso  waren  die  Duschvorrichtungen
abgeschraubt.
Die  Abortverhältnisse,  namentlich  im

Laderaum,  waren  geradezu  gesundheitsschädlich.

4.  Vielfach  litten  die  durch  die  Strapazen
mehr  oder  weniger  mitgenommenen  Gefangenen
an  Fieber.  Es  fehlte  an  Arzneimitteln.  Viele

 

Gefangene  hatten  nur  das  bei  sich,  was  sie  auf
dem  Leibe  trugen.  Es  war  ihnen  verboten,  an
Land  zu  gehen  und  sich  dort  Sachen  zur  Ergänzung
  ihrer  Bekleidung  zu  holen.

5.  Hinsichtlich  der  Verpflegung  waren  die
Gefangenen  der  Willkür  des  Obersteward  ausgeliefert.
  Die  Verpflegung  war  unzureichend  und
minderwertig.  Trinkwasser  fehlte  fast  immer.
Mineralwasser  gab  es  nur  auf  Grund  ärztlichen
Attestes.  Die  zwei  vorhandenen  Filterapparate
konnten  für  die  große  Anzahl  von  Gefangenen
nicht  genügend  Wasser  liefern.  Zum  Trinken  bei
Tisch  erhielten  die  Gefangenen  Kondenswasser
von  der  Maschine,  auf  dem  häufig  Schmieröl
schwamm.  Das  Tag  für  Tag  gereichte  Hammelfleisch
  war  öfters  verdorben  und  hatte  einen  widerwärtigen,
  naphthalinähnlichen  Geschmack.

6.  Die  Leiden  der  Gefangenen  wurden  gesteigert
  durch  rücksichtsloses  und  demütigendes
Verhalten  des  schwarzen  und  weißen  englischen
Wach=  und  Schiffspersonals.  Selbst  kranke
Frauen  hatten  darunter  zu  leiden.  Der
Obersteward  maß  der  im  Bette  liegenden  fieberkranken
  Frau  eines  Oberbeamten  zur  Kontrolle
die  Temperatur,  obwohl  sie  in  der  Behandlung
des  gefangenen  deutschen  Arztes  war,  und  wollte
ihr  eine  Pastille  geben.  Auf  Einschreiten  des
Ehemannes,  der  dazu  kam,  warf  er  die  Pastille
auf  den  Boden,  verbot  aber,  der  Frau  das  Essen
in  die  Kabine  zu  bringen.  Trotz  Beschwerde
schuf  der  Kapitän  keinen  Wandel.

Derselbe  Obersteward  wies  die  Gefangenen
auf  ihr  Verlangen  nach  Messer,  Gabel  und  Sitzgelegenheit
  mit  dem  Bemerken  ab,  sie  sollten  auf
dem  Boden  mit  den  Händen  fressen,  wie  sie  das
von  zu  Haus  gewöhnt  seien.

7.  Während  des  Transports  der  Gefangenen
von  der  Landungsbrücke  in  Lome  nach  der
„Obuasi“  und  auf  der  „Obuasi“  selbst  war  das
Gepäck  der  Gefangenen  vor  Diebstählen  nicht
sicher.  Der  Frau  eines  Oberbeamten  sind  auf
dem  Wege  von  der  Landungsbrücke  nach  der
„Obuasi“  ihre  sämtlichen  vier  Koffer  abhanden
gekommen,  so  daß  sie  nur  das  rettete,  was  sie
auf  dem  Leibe  trug.  Der  Koffer  einer  Frau,  der
1000  .N  enthielt,  ist  auf  dem  Dampfer  gestohlen
worden.  Besonders  wurden  auch  Wäschesäcke  erbrochen
  und  beraubt.

2.  Kamerun.
A.  Duala.

Nach  der  am  27.  September  1914  erfolgten
Besetzung  Dualas  durch  die  englisch-französischen
Streitkräfte  wurden  am  28.  und  29.  September
1914  die  weißen,  am  Kampf  unbeteiligten  Be-
        <pb n="324" />
        W  282  20

wohner  Dualas,  Männer,  Frauen  und  Kinder,
in  ihren  Wohnungen  oder  von  der  Straße  weg,
wie  sie  gingen  und  standen,  festgenommen.  Einzeln
und  in  Trupps  wurden  sie  sodann,  teilweise  unter
Bedrohung  und  Stoßen  mit  der  Waffe,  in  den
Garten  des  Regierungskrankenhauses  gebracht.
Dabei  wurde  ihnen  vorgetäuscht,  sie  sollten  nur
ihre  Namen  im  Regierungskrankenhaus  zur  Registrierung
  angeben,  sie  würden  alsbald  in  ihre
Behausungen  zurückkehren  können.  In  den  Fällen,

in  denen  die  Betroffenen  sich  trotzdem  mit  dem

Notwendigsten  versehen  wollten,  wurde  ihnen  von
den  schwarzen  englischen  Soldaten  nicht  die  Zeit
gelassen,  ja  sogar  verboten,  Geld  oder  sonstige
Habe  mitzunehmen.  Ebeuso  erging  es  der  Schiffsbesatzung
  auf  den  Dampfern  der  „Woermannlinie“,
  die  im  Hafen  von  Duala  lagen.

1.  Der  Leiter  der  Baseler  Mission  in  Duala
wurde  am  28.  September  1914  auf  der  Straße
gefangengenommen  und  nur  im  Besitze  einer
Barschaft  von  50  Pf.  und  in  der  Kleidung,  die
er  auf  dem  Leibe  trug,  in  den  Krankenhausgarten
abgeführt.  Bei  der  Gefangennahme  bedrohte  ihn
der  schwarze  Soldat  mit  dem  Bajonett.

2.  Ein  schwarzer  englischer  Soldat  ließ  am
28.  September  1914,  als  er  ein  Ehepaar  in
seiner  Wohnung  festnahm,  diesem  nicht  Zeit,  sich
vollständig  anzukleiden.  Er  verließ  den  Schlafraum
  selbst  dann  nicht,  als  die  Frau  sich  erhob
und  ankleidete,  sondern  blieb  mit  aufgepflanztem
Bajonett  im  Zimmer.  Auf  die  Beschwerde  über
diese  Behandlung  erwiderte  der  auf  der  Straße
vor  dem  Hause  weilende  englische  Offizier,  es
habe  nichts  auf  sich,  das  Ehepaar  solle  nur  mitgehen,
  es  würde  bald  wieder  nach  Hause  heimkehren
  können,  was  bewußt  unwahr  war.

3.  Die  Fran  eines  Unterbeamten  konnte  bei
dem  üÜberaus  schroffen  Vorgehen  der  Engländer
nur  mit  Mühe  erreichen,  daß  sie  aus  dem  Garten
des  Krankenhauses,  wohin  sie  zu  ihrem  dort  festgehaltenen
  Manne  geeilt  war,  in  ihre  nur  wenige
Minuten  entfernt  liegende  Wohnung  gehen  und
ihr  dort  zurückgelassenes  drei  Wochen  altes  Kind
abholen  durfte.  Genügende  Kleidungsstücke  mitzunehmen,
  wurde  ihr  nicht  gestattet.

II.

Entgegen  der  ihnen  erteilten  Zusage,  alsbald
in  die  Wohnungen  zurückkehren  zu  dürfen,
wurden  die  weißen  Bewohner  Dualas,  darunter
Frauen  mit  Säuglingen  und  in  schwangerem  Zustand,
  am  28.  September  1914  im  Garten  des
Regierungskrankenhauses  bis  in  den  Nachmittag
hinein  unter  den  Augen  der  Eingeborenen  von
Duala  von  schwarzen  Soldaten  mit  aufgepflanztem
Seitengewehr  bewacht  und  als  Kriegsgefangene
festgehalten.  Sie  standen  unter  freiem

 

Himmel  in  der  tropischen  Mitttagssonne,
ohne  daß  ihnen  Essen  oder  Trinken  gereicht
  worden  wäre.  Verschiedentlich  wurden
sie  unter  den  Augen  von  Offizieren  von  seiten
der  schwarzen  Soldaten  mit  Gewehrkolben  gestoßen.


1.  So  wurde  Leutnant  Dix  von  einem  englischen
  schwarzen  Soldaten  mit  dem  Gewehrkolben
in  den  Rücken  gestoßen.  Seine  Beschwerde  beantworteten
  die  anwesenden  englischen  Offiziere
mit  einem  Achselzucken.

Einer  Frau,  die  ein  zweijähriges  Kind  in
einem  Wagen  mit  sich  führte,  wurde  im  Garten
des  Krankenhauses  der  Wagen  durch  schwarze
Soldaten  weggenommen,  so  daß  sie  gezwungen
war,  das  ungenügend  belleidete  Kind  auf  den
Arm  zu  nehmen  und  so  ohne  Bett  nach  dem
Schiff  zu  tragen.

3.  Als  Missionar  Stahl  bat,  mit  seiner  Fran
aus  dem  Krankenhausgarten  wieder  nach  Hause
gehen  qu  dürfen,  wurde  er  von  einem  französischen
  Oberst  an  der  Schulter  gepackt,  zu  dem  zum
Abmarsch  nach  dem  Schiff  bereitstehenden  Gefangenenhaufen
  geschoben  und  gleich  darauf  abgeführt.
  Die  Frau  blieb  zurück,  konnte  aber  trotz
wiederholter  an  einen  englischen  Offizier  gerichteter
Bitten  nicht  erreichen,  zu  den  anderen  Frauen
gehen  zu  dürfen,  die  in  dem  nur  wenige  Minuten
entfernten  Gebäude  der  Missions-Handlungs-Gesellschaft
  sich  befanden.  Erst  längere  Zeit
nachher  wurde  sie  unter  Bewachung  eines  schwarzen
Soldaten  zusammen  mit  einer  anderen  deutschen
Frau  dorthin  geführt.

III.

Den  Gefangenen  im  Krankenhausgarten
wurde  nicht  gestattet,  vor  dem  Abtransport  nach
dem  Schiff,  das  sie  nach  Lagos  bringen  sollte,
nochmals  in  die  Wohnungen  zu  gehen,  um  das
Notwendigste  an  Kleidungsstücken  zu  holen  und
um  ihr  ungeordnet  zurückgelassenes  Eigentum  zu
ordnen  und  zu  sichern.

1.  Leutnant  Dix,  der  als  Parlamentär  an
Bord  der  „Ivy“  tätig  gewesen  war,  wurde  nicht
einmal  gegen  Abgabe  seines  Ehrenwortes  gestattet,
sich  in  seine  nur  wenige  Minuten  vom  Krankenhaus
  entsernte  Wohnung  zu  begeben,  um  dort
seine  kranke  Frau  von  seinem  Abtransport  zu
benachrichtigen.

2.  Frau  Dix  eilte,  von  Angst  getrieben,  nur
mit  dem,  was  sie  auf  dem  Leibe  trug,  zu  ihrem
Mann  ins  Krankenhaus.  Als  der  Abtransport
der  Gefangenen  bekannt  wurde,  konnte  sie  nicht
die  Erlaubnis  erhalten,  wenigstens  einen  Koffer
mit  den  notwendigsten  Gegenständen  aus  ihrem
Wohnhaus  zu  holen.

Bankdirektor  Lohff  erging  es  ähnlich.  Er
wurde  sogar  von  schwarzen  Soldaten  zurück-
        <pb n="325" />
        E

gestoßen,  ohne  daß  die  englischen  Offiziere,  die
diese  Behandlung  mitansahen,  einschritten.

IV.

Am  28.  September  1914  wurden  etwa
200  deutsche  Männer  und  Frauen,  darunter
solche  mit  Säuglingen  und  in  schwangerem  Zu—
stand,  vom  Regierungskrankenhaus  in
Duala  unter  schwarzer  Vewachung  vor
den  Augen  der  Duala-Eingeborenen  durch
die  belebteste  Straße  der  Stadt  nach  einem
Transportschiff  an  der  Landungsbrücke
abgeführt.  Der  einzelne  Gefangene  mußte  sein
Gepäck  selbst  tragen.  In  dem  Gefangenenzug
befanden  sich  der  Bezirksamtmann  von  Duala,
der  Leiter  des  Postwesens  in  Kamerun,  der
Direktor  der  Zollverwaltung  und  angesehene,  seit
mehr  als  einem  Jahrzehnt  in  Kamerun  ansässige
Missionare,  Kaufleute  und  Pflanzer.  Auf  dem
Wege  nach  der  Landungsbrücke  wurden  verschiedene
  Gefangene,  die  nicht  schnell  genug  gingen,
von  der  schwarzen  Bewachung  mit  Kolben  gestoßen,
  ohne  daß  die  Offiziere  dagegen  einschritten.
Auch  die  in  den  folgenden  Tagen  aus  Duala  weggeführten
  Deutschen,  darunter  diejenigen,  welche
auf  die  „Bathursl“  gebracht  wurden,  hatten
unter  Mißhandlung,  Schikanen  und  Beschimpfungen
  der  schwarzen  Soldaten  zu  leiden.  Hierbei
waren  auch  die  Frauen  ihren  Roheiten  ausgesetzt.
  Sie  wurden  von  ihnen  nicht  nur  mit
den  Händen  und  Fäusten,  sondern  auch  mit  dem
Gewehrkolben  gestoßen,  wenn  sie  von  den  körperlichen
  und  seelischen  Aufregungen  geschwächt  mit
ihren  Kindern  im  Zuge  nicht  rasch  genug  mitkommen
  konnten.

Bezirksamtmann  Wieneke  von  Duala  ging
am  28.  September  1914  nach  dem  Regierungskrankenhaus,
  um  bei  der  Registrierung  der
Deutschen  behilflich  zu  sein.  Dort  wurde  er  zum
Kriegsgefangenen  erklärt.  Es  wurde  ihm  nicht
erlaubt,  in  seine  Wohnung  zurückzugehen,  um  sich
das  Notwendigste  an  Kleidungsstücken  zu  holen.
Im  Garten  des  Krankenhaufes  erhielt  Wieneke
durch  einen  schwarzen  Soldaten  einen  Kolbenstoß,
so  daß  er  zur  Erde  fiel.  Auch  er  mußte  sich  der
Demütigung  unterziehen,  auf  dem  Trausport
nach  der  Landungsbrücke  vor  den  Augen  der
Eingeborenen  sein  Gepäck  selbst  zu  tragen.  Die
Nacht  vom  28.  auf  29.  September  1914  mußte
er  auf  dem  Dampfer  „Lokodja“  im  Hafen  von
Duala  an  Deck  ohne  Sitz=  und  Liegegelegenheit
zwischen  farbigen  Soldaten  und  Arbeitern  zubringen,
  nachdem  etwas  Hartbrot  und  in  einem
schmutzigen  Eimer  braunes  Wasser  zum  Trinken
verabfolgt  worden  waren.  Am  anderen  Tage
wurde  er  auf  die  „Elmina“  gebracht,  aber  bald

 

283  20

darauf  von  dort  mit  10  anderen  deutschen  Gefangenen
  nach  der  „Appam“  überführt.  Am
Tage  darauf  wurde  er  mit  seinen  Mitgefangenen
auf  das  kleine  Schiff  „Niger“  zu  einer  Menge
schwarzer  Soldaten  transportiert  und  dort  streng
bewacht.  Alsdann  wurden  sie  vom  „Niger“
nach  Duala  zurückgebracht  und  unter  schwarzer
Bewachung  und  Leitung  eines  englischen
Sergeanten  mehrere  Stunden  in  strömendem
Regen  vor  den  Duala-Eingeborenen  in  der  Stadt
umhergeführt  —  wozu,  wußte  niemand  von  den
Gefangenen!  Schließlich  —  es  war  9  Uhr  nachts
geworden  —  wurden  sie  von  dem  englischen
Verwaltungsoffizier  Powl  in  einem  Raum  untergebracht,
  der  unmittelbar  neben  dem  noch  zwei
Tage  vorher  von  Bezirksamtmann  Wieneke
bewohnten  Hause  lag  und  in  dem  sie  alle  bis
auf  die  Haut  naß  und  todmüde  auf  den  Zementboden
  niedersanken.

VI.

Im  Ortsteil  Bonaberi  (Duala,  rechtes  Ufer)
wurden  am  28.  und  29.  September  1914  eine
Anzahl  am  Kampfe  nicht  beteiligter  Deutscher,
darunter  eine  deutsche  Frau,  als  Kriegsgefangene
in  das  Haus  von  Woermann  &amp;amp;  Co.  und  in
das  Bahnhofsgebäude  abgeführt  und  dort  unter
Bewachung  von  schwarzen  Soldaten  festgehalten.
Die  verantwortliche  englische  Stelle  in  Bonaberi
kümmerte  sich  zwei  Tage  lang  nicht  um  die  Verpflegung
  dieser  Leute.  Selbst  die  Erlaubnis,  im
Hofe  Wasser  zu  pumpen,  wurde  den  Gefangenen
verweigert.

VII.

Am  28.  September  1914  wurde  in  Bonaberi
  ein  bei  einer  deutschen  Firma  angestellter
Osterreicher  von  Eingeborenen  zu  einer  englischen
  Abteilung  herangeschleppt.  Die  Schwarzen
schlugen  ihn  dabei  auf  Kopf,  Rücken  und  Gesicht.
Der  Gefangene  wurde  nach  einer  Handbewegung
des  die  Abteilung  kommandierenden  englischen
Offiziers  weggeführt,  ohne  daß  der  Offizier  den
Mißhandlungen  ein  Ende  gemacht  hätte.  Hierbei
  wurde  er  seines  Rockes,  seiner  Ringe,  seiner
Uhr,  seines  Taschenmessers  und  seines  Geldes
beraubt.

VIII.

In  der  Nacht  vom  29.  auf  30.  September
1914  wurden  alle  Weißen  aus  dem  Sägewerk
Bojongo  bei  Duala  durch  farbige  englische  Soldaten
  ohne  weiße  Führung  gefangen  weggeführt.
Ihr  schutzlos  zurückgebliebenes  Eigentum  wurde
vor  ihren  Augen  in  Gegenwart  der  englischen
Soldaten  von  den  Bojongoleuten  geplündert.
Englische  Offiziere  warteten  einige  hundert  Meter
entfernt  die  Besitzergreifung  des  Sägewerks  ab.
        <pb n="326" />
        W  284  20

IX.

Diejenigen  Deutschen  Dualas,  die  am  28.  September
  1914  nicht  auf  die  Transportschiffe  abgeführt
  wurden,  darunter  die  Hauptagenten  der
kaufmännischen  Firmen  und  Vertreter  der  Missionen,
wurden  unter  der  Zusicherung,  am  nächsten  Tage
in  ihre  Häuser  zurückgehen  zu  können,  im  Regierungskrankenhause
  unter  schwarzer  Bewachung
eingesperrt.  Sie  wurden  aber  am  29.  September
1914  nicht  freigelassen,  sondern  im  oberen  Stock
des  Regierungskrankenhauses  als  Kriegsgefangene
zwei  weitere  Tage  und  Nächte  festgehalten.  Die
Räume  des  Krankenhauses  reichten  für  die  große
Zahl  der  Gefangenen  —  etwa  200  bis  250  Personen
  —  nicht  aus.  Teils  in  kleinen  Krankenzimmern,
  teils  auf  der  offenen  Veranda  lagen
Tag  und  Nacht  Männer,  Frauen,  junge  Mädchen
und  Kinder  auf  dem  Fußboden  in  der  Tropenhitze
  eng  durcheinander,  ohne  Moskitonetze,  zum
Teil  ohne  Decken  und  ohne  die  Kleidung  wechseln
zu  können.  Eine  Möglichkeit  zur  Körperreinigung
gab  es  nicht.  Schwarze  Soldaten  mit  aufgepflanztem
  Seitengewehr,  die  auf  den  Treppen
und  vor  den  Türen  des  Krankenhauses  standen,
ließen  niemanden  aus  den  oberen  Räumen  des
Hauses  ins  Freie  treten.  Dies  Verbot  und  das
Versagen  der  Wasserspülung  auf  den  Aborten
führte  zu  den  unbeschreiblichsten  und  unerträglichsten
  hygienischen  Verhältnissen.

Essen  und  Trinken  wurde  den  Gefangenen
während  zweier  Tage  überhaupt  nicht  gereicht.
Die  schwarzen  Diener,  die  ihren  deutschen  Dienstherren
  Verpflegung  zutragen  wollten,  wurden  von
den  Soldaten  mit  dem  Gewehrkolben  zurückgewiesen.
  Als  schließlich  Nahrung  gereicht  wurde,
war  es  nichts  als  harter  Schiffszwieback.  Die
Behandlung  durch  das  englische  Aufsichtspersonal
war  roh  und  rücksichtslos.

X.

Am  27.  September  1914  wurde  der  Chefarzt
  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  in  Kamerun,
Oberstabsarzt  Prof.  Dr.  Werner,  von  englischen
Truppen  in  Duala  gefangengenommen  und  trotz
seines  Protestes  als  Kriegsgefangener  behandelt
und  als  solcher  später  nach  Lagos  gebracht.
Seine  Unterbringung  und  Verpflegung  während
der  Fahrt  auf  dem  Dampfer  „Bathurst“  waren
schlecht  und  ebenso  wie  seine  Behandlung  seiner
Stellung  unangemessen.  Auf  dem  Dampfer  mußte
Oberstabsarzt  Werner  mit  den  anderen  Gefangenen
  um  Mitternacht  an  Deck  antreten  und
sich  von  Leuten  eines  englischen  Kriegsschiffes
nach  Geld  durchsuchen  und  sich  solches  bis  auf
100  —  abnehmen  lassen.  Anscheinend  waren
diese  Leute  zur  Durchsuchung  und  Beschlagnahme
nicht  befugt,  denn  am  anderen  Morgen  kamen

 

englische  Offiziere  zum  gleichen  Zweck.  Nur
durch  lebhaften  Protest  gelang  es  Oberstabsarzt
Werner,  eine  Bescheinigung  über  das  ihm  abgenommene
  Geld  zu  erhalten.

XI.

Am  29.  September  1914  wurden  12  Krankenträger
  in  Gefangenschaft  abgeführt,  obwohl  sie  in
dem  im  Ortsteil  Deido  (Duala,  linkes  Ufer)  eingerichteten
  Kriegslazarett  tätig  und  an  ihren
Armbinden  kenntlich  waren.  Auch  sonst  sind
deutsche  Männer  und  Frauen,  die  sich  in  Duala
in  den  Dienst  der  freiwilligen  Krankenpflege  gestellt
  hatten,  unterschiedslos  als  Gefangene  weggeführt
  worden.

Am  11.  Oktober  1914  wurden  in  Duala-Generaloberarzt
  Dr.  Waldow  nebst  2  anderen
Arzten,  2  Sanitätsgehilfen,  6  Krankenschwestern
und  ihre  Familienangehörigen,  die  alle  bis  dahin
am  Kriegslazarett  in  Deido  tätig  gewesen  waren,
in  das  Haus  der  Baseler  Missions-Handlungs-Gesellschaft
  im  Ortsteil  Bonanjo  (Duala,  linkes
Ufer)  als  Kriegsgefangene  abgeführt.  Das  männliche
  Sanitätspersonal  wurde  unter  strenge  Bewachung
  von  schwarzen  Soldaten  gestellt.  Vor
seiner  Entlassung  nach  Fernando  Po  mußte  es
einen  sogenannten  „Neutralitätseid“  leisten,  weil
die  Engländer  für  den  Fall  der  Eidesverweigerung
  mit  Verlängerung  der  Gefangenschaft  drohten.

XIII.

Dadurch,  daß  die  weiße  Bevölkerung  von
Duala  gewaltsam  abgeführt  wurde,  ohne  vorher
für  den  Schutz  ihres  Eigentums  sorgen  zu  dürfen,
war  sämtliches  Privateigentum  schutzlos.  Diese
Gelegenheit  zum  Plündern  haben  sich  die
englisch-französischen  Streitkräfte  und
Duala-Eingeborenen  am  28.  und  29.  September
  1914  gründlich  zunutze  gemacht.

1.  Die  Plünderung  der  Faktoreien  und  Wohnhäuser
  begann  gleich  nach  der  Landung  der  englisch-französischen
  Truppen.  Nicht  nur  Soldaten,
  sondern  auch  englische  und  französische
  Offiziere  haben  sich  Sachen  aus
den  Faktoreien  und  Privathäusern  angeeignet.
  Besonders  haben  die  Senegalesen
die  der  weißen  Aussicht  beraubten  Häuser  ausgeraubt.
  Dabei  schossen  sie  sinnlos  in  den  Ort
hinein  und  verletzten  harmlose  eingeborene  Frauen
und  Kinder,  die  in  das  deutsche  Kriegslazarett
aufgenommen  werden  mußten.  Englische  Offiziere
  haben  in  dem  nur  wenige  Minuten  vom
englischen  Hauptquartier  entfernten  Faktoreigebäude
  der  Baseler  Missions-Handlungs-Gesellschaft
  in  Bonanjo  silberne  Zigarettenetuis
und  ähnliche  Sachen  sich  angeeignet,
ganz  abgesehen  von  Wäsche  und  dergl.,
        <pb n="327" />
        G  285  20

mit  der  sie  sich  aus  der  gleichen  Faktorei
versehen  hatten.  Ebendaselbst  haben  englische
  Offiziere  und  Militärpersonen  Kisten
von  Deutschen,  die  der  Missions-Handlungs-Gesellschaft
  zur  Aufbewahrung  übergeben
  waren,  erbrochen  oder  durch  Farbige
erbrechen  lassen  und  daraus  Serviettenringe
  und  andere  Sachen  entwendet.  Ein
englischer  Kaufmann  namens  Morris  hat  in  einem
deutschen  Hause  in  Duala  mit  Namen  gezeichnete
und  mit  Prirateigentum  gefüllte  Kisten  mit  der
Axt  aufgeschlagen  und  beraubt.

Auch  längere  Zeit  nach  der  Besetzung  Dualas
haben  die  Engländer  noch  Privateigentum  aus
der  Stadt  fortgeschafft.  So  wurden  Mitte  Mai
1915  u.  a.  ein  Harmonium  und  andere  Möbelstücke
  nach  England  verschifft.

2.  Nach  der  Besitzergreifung  von  Duala  durch
die  feindlichen  Truppen  haben  Dualaleute  unter
den  Augen  der  Engländer  und  im  Beisein  von
weißen  Engländern  die  Leichter  am  Strande  im
Hafen  von  Duala  geöffnet  und  beraubt.  Auf  der
Brücke  der  Mittellandbahn  erbrachen  sie  das  Gebäude
  und  schleppten  alles  Tragbare  weg.  Einem
Deutschen,  der  einem  Haufen  von  plündernden
Duala  mit  Erfolg  wehrte,  betenerten  sie,  sie
hätten  von  den  Engländern  die  Erlaubnis
zum  Plündern  bekommen.  Ein  englischer
Soldat  bezeichnete  dem  gleichen  Deutschen  gegenüber
  das  Verhalten  der  Schwarzen  als  eine
Schmach  für  die  Weißen  und  erklärte,  wenn  es
ihm  erlaubt  gewesen  wäre,  hätte  er  unter  die
Plünderer  geschossen.

3.  Am  29.  September  1914  erschien  bei  dem
Direktor  der  Deutsch-Westafrikanischen  Bank  in
Duala  ein  englischer  Offizier  in  Begleitung  von
Soldaten  und  verlangte  die  Bankschlüssel.  Der
Bankdirektor  verweigerte  ihre  Heransgabe  unter
Hinweis  auf  das  Völkerrecht,  mußte  sie  schließlich
aber,  ohne  Bescheinigung  zu  erhalten,  aushändigen,
  da  der  Offizier  erklärte,  er  habe  von  dem
General  Dobell  Befehl  erhalten,  von  der  Bank
Besitz  zu  ergreifen.  Als  der  Bankdirektor  bald
darauf  dem  politischen  Offizier  Powl  gegenüber
auf  das  völkerrechtswidrige  Vorgehen  gegen  die
Bank  hinwies  und  um  eine  QOnittung  über  die
Bankschlüssel  und  die  weggenommenen  Barbestände
der  Bank  bat,  antwortete  dieser:  „Damn  the
whole  international  law!  W#e  neither  respect
nor  protect  private  property,  we  do  as  we
like;  in  case  you  would  not  give  us  the  kers
we  should  simply  break  it  open“.

Die  Wohnräume  des  nur  wenige  Minunten
von  dem  Hauptquartier  des  General  Dobell
liegenden  Bankhauses  sind  ausgeplündert  worden.

4.  Als  am  29.  September  1914  eine  Franu
Dammköhler  ihre  Wohnung,  von  der  sie  am

 

vorhergehenden  Tage  in  die  Gefangenschaft  abgeführt
  worden  war,  aufsuchen  durfte,  fand  sie  die
Türen  gewaltsam  geöffnet  und  die  Fenster  eingeschlagen.
  Aus  der  Wohnung  waren  von  einem
Tage  zum  andern  Stühle,  Küchengeräte,  aller
möglicher  sonstiger  Hausrat,  Kleider,  Stiefel  und
Wäsche  im  Betrage  von  etwa  3000  M.  verschwunden.
  ·

5.  Ebenso  erging  es  einer  Frau  Drosten,
als  sie  am  30.  September  ihre  Wohnung  betrat.

6.  Ende  September  1914  wurde  das  Missions-=haus
  der  Pallotiner  Mission  im  Ortsteil  Akwa
(Duala,  linkes  Ufer),  insbesondere  die  Wohnung
der  Schwestern,  ausgeraubt.  Alles  wurde  weggeschleppt
  oder  zertrümmert,  selbst  Fenster  und
Türen.  Die  Schulbänke  wurden  als  Brennholz
verwendet.  Auch  die  persönliche  Habe  der  Angehörigen
  der  Palloliner  Mission,  die  bei  ihrer
Gefangennahme  hatte  zurückgelassen  werden  müssen,
siel  dem  Raube  zum  Opfer.  An  den  Plünderungen
  und  Beschädigungen  haben  sich  schwarze
und  weiße  englische  und  französische  Soldaten
beteiligt.

7.  Am  28.  September  1914  haben  englische
Soldaten  die  zur  Bewachung  der  Faktorei  der
Deutsch-Westafrikanischen  Handelsgesellschaft  in
Akwa  aufsgestellten  Krujungen  vertrieben  und  aus
dem  Wohnhause  der  Gesellschaft  alles  Bewegliche
fortgeschleppt.

Auf  dem  dieser  Gesellschaft  benachbarten  Grundstück
  der  Deutschen  Kautschuk-Aktien-Gesellschaft
wurde  am  29.  September  1914  die  Faktorei
ausgeplündert  und  das  Wellblech  von  den  Dächern
fortgeschleppt.  Sodann  wurden  die  Baulichkeiten
niedergebrannt.

8.  Am  28.  und  29.  September  1914  wurden
in  Bonaberi  deutsche  Wohnungen  und  Faktoreien
von  schwarzen  englischen  Soldaten  unter  Führung
von  weißen  Unteroffizieren  und  einem  in  Duala
ansässigen  englischen  Kaufmann  namens  Hill  geplündert.
  Selbst  weiße  englische  Soldaten
haben  Sachen  aus  diesen  Faktoreien  fortgetragen.


XIV.

Mitte  Oktober  1914  wurde  das  Besitztum  der
Pallotiner  Mission  in  Deido  beschlagnahmt.  Den
Vätern  und  Brüdern  dieser  Mission  wurde  an
Bord  der  „Kamerun“  ihr  persönliches  Eigentum
weggenommen.

XV.

Der  bei  Nsanakang  in  Kriegsgefangenschaft
geratene  Leutnant  Stretton  nahm  während  der
vorübergehenden  Besetzung  Nsanakangs  zwei  in
einem  verschlossenen  Koffer  verwahrte  goldene
Ringe  des  Zollbeamten  Steiner  von  Nsanakang
an  sich,  trug  sie  und  verweigerte  ihre  Herausgabe,
als  der  Eigentümer  nach  dem  Gefecht  sie  verlangte.

3
        <pb n="328" />
        W  286  20

B.  Gebiet  des  Lamerunberges.

In  dem  hoch  am  lInmerunberge  gelegenen
Buea  hatten  auf  Weisung  des  Gouverneurs  etwa
80  Frauen,  30  Kinder  und  eine  Anzahl  am
Kampfe  nicht  beteiligter  Männer  ein  Unterkommen
gefunden.  Mitte  November  1914  brachen  die
englischen  Streitkräfte  mit  Tausenden  von  schwarzen
Soldaten,  Trägern  und  zahlreichen  Kanonen  dort
ein.  Die  meisten  Bewohner  mußten  sofort  ihre
Wohnräume  verlassen  und  sich  in  wenigen  Wohnungen
  zusammendrängen.

1.  Die  Frau  des  ersten  Referenten,  Full,
mußte,  um  einem  englischen  Offizier  Platz  zu
machen,  ihr  Wohnhaus  am  15.  November  1914
mit  ihren  Kindern  und  deren  Erzieherin  innerhalb
  einer  Stunde  mit  dem  Wenigen,  was  sie
zusammenpacken  konnte,  verlassen.  Schon  während
die  beiden  Frauen  packten,  begannen  die  englischen
  Soldaten  zu  stehlen.  Das  Küchengeschirr
konnte  nicht  in  Sicherheit  gebracht  werden,  weil
die  Soldaten  bereits  davon  Besitz  ergriffen  hatten
und  es  nicht  wieder  herausgaben.  Auch  eine
Handtasche  mit  50  M.  wurde  entwendet.  Obwohl
  davon  einem  englischen  Major  Anzeige
erstattet  wurde,  geschah  nichts.

2.  Zwei  Oberbeamte,  die  ihr  Wohnhaus  englischen
  Offizieren  hatten  überlassen  müssen,  ließen
ihre  Koffer  verschlossen  in  der  Obhnt  der  Offiziere
in  der  Wohnung  zurück.  Beim  Abzug  der  Offiziere
  fanden  sich  die  Koffer  erbrochen  und  der
darin  aufbewahrten  europäischen  Winterkleider,
Wäsche,  Bilder  und  sonstiger  wertvoller  Sachen
beraubt.  Später  wurde  das  Haus  vollkommen
verwüstet;  Fenster  mit  Rahmen  und  Wellblech
wurden  gestohlen,  die  Lederüberzüge  der  Möbel
aufgeschnitten,  die  Bücher  der  Bibliothek  verstreut.

3.  Die  Niederlassung  der  Epvangelischen
Missionsgesellschaft  von  Basel  in  Buea  und  ihr
Präses  hatten  eine  besonders  rücksichtslose  Behandlung
  zu  ertragen,  obwohl  dieser  wiederholt
um  Schutz  der  Mission  und  um  die  Erlaubnis
gebeten  hatte,  auf  der  Missionsstation  bleiben  zu
dürfen.  Der  Missionspräses  hatte  die  Unterrichtsräume
  und  die  Schülerschlafsäle  der  Missionsstationen
  zur  Unterbringung  für  200  schwarze
Soldaten  zur  Verfügung  gestellt.  Schulbänke,
Bettstellen  und  sonstige  Gegenstände  wurden  von
den  Soldaten  herausgeworfen,  beschädigt  und
nachher  als  Feuerholz  benutzt.  Auf  die  Bitte
um  Schonung  der  Sachen  antworteten  englische
Offiziere:  „Man  solle  sich  zufrieden  geben,  daß
die  Engländer  gekommen  wären;  wären  die
Franzosen  da,  säße  die  Mission  jetzt  oben  auf
dem  Kamerunberg  und  hätte  kein  Dach  über  sich."“

Eins  der  Wohnhäuser  der  Mission  mußte  in
einer  halben  Stunde  geräumt  werden.  Die  in- 



folge  der  kurzen  Räumungsfrist  zurückgelassenen
Gegenstäude  wurden  gestohlen.  Dabei  wurden
der  geschlossene  Vorratsraum  und  der  Medizinschrank
  erbrochen  und  des  Inhalts  beraubt.  Auch
hier  wurde  die  Einrichtung  der  Küche  als  Feuerholz
  benutzt.  Auf  die  Bitte,  der  Zerstörung  Einhalt
  zu  tun,  antwortete  der  englische  Osfizier:
„Hier  sei  jetzt  english  town,  außerdem  würde  ja
die  Mission  in  den  nächsten  Tagen  weggeführt.“

Auch  englische  Offiziere  haben  am
Plündern  teilgenommen;  der  Missionspräses
selbst  traf  einen  englischen  Offizier  dabei.

Der  englische  Proviantmeister  war  darangegangen,
  die  Viehherde  der  Mission,  im  ganzen
19  Stück,  wegzunehmen.  Obgleich  diese  zur  Milchgewinnung
  für  die  Kinder  in  Buea  unentbehrlich
war  und  die  Engländer  bereits  durch  die  Beschlagnahme
  der  großen  Herde  des  Gouvernements
  in  Buea  an  Fleisch,  Milch  und  Butter
Überfluß  hatten,  gelang  es  nur  sehr  schwer,
wenigstens  eine  Milchkuh  zu  retten.  Für  die
Viehherde  der  Mission  wurde  erst  auf  nachhaltiges
Drängen  ein  Regquisitionsschein  gegeben.  Dagegen
wurden  für  Proviant,  Pferde,  Sättel,  Schafe,
Geflügel,  überhaupt  für  alles,  was  die  Missionsangehörigen
  beim  Wegführen  in  die  Gefangenschaft
  zurücklassen  mußten,  trotz  wiederholter  Bitten
Requisitionsscheine  nicht  ausgestellt.

4.  Auch  die  Eingeborenen  klagten  über  die

Räubereien  der  englischen  Truppen.  Die  Behausung
  eines  der  schwarzen  Missionslehrer  wurde
vollständig  ausgeraubt.  Am  17.  November  1914
brachte  eine  Abteilung  schwarzer  Soldaten  unter
einem  englischen  Offizier  von  einem  Requisitionszuge
  mehr  Schafe,  Ziegen  und  Geflügel  an,  als
verbraucht  werden  konnten.  Die  Eingeborenen
kamen  immer  wieder  auf  die  Mission  und  beklagten
  sich,  daß  die  Engländer  ihnen  alles  Vieh
wegnähmen.
5.  Gleich  nach  der  Besetzung  Bueas  wurden
deutsche  Männer  dort  gefangen  in  Räume  abgeführt,
  in  denen  sich  Schwarze  befanden.  Trotz
der  empfindlich  kalten  Nächte  wurden  sie  längere
Zeit  ohne  Betten,  Decken  und  ohne  genügende
Verpflegung  gelassen.  Sie  erhielten  als  Nahrung
nur  etwas  ungekochten  Reis  und  Brot,  ohne  die
Möglichkeit  zu  haben,  den  Reis  zu  kochen.

6.  Ende  November  1914  wurden  sämtliche
Bewohner  von  Buea  kriegsgefangen  nach  Viktoria
und  von  dort  zu  Schiff  nach  Duala  weggeführt,
darunter  auch  das  Missionspersonal  der  Baseler
Missionsgesellschaft  mit  ihrem  Präses.  Nur  die
notwendigsten  Kleider  und  Wäschestücke  durften
mitgenommen  werden.  Die  Gefangenen  mußten
in  Gegenwart  der  Eingeborenen  auf  offener
Straße  antreten  und  ihre  Gepäckstücke  einer  gründlichen
  Untersuchung  unterziehen  lassen.
        <pb n="329" />
        W  287  20

Frauen,  darunter  solche  in  schwaugerem  Zustande
  und  mit  Säuglingen,  und  Kinder  marschierten,
  von  schwarzen  Soldaten  begleitet,  von
Buea  eine  Stunde  zu  Fuß  nach  der  Bahnstation
Soppo,  von  wo  sie  die  Pflanzungsbahn  nach
Viktoria  benutzten.  Eine  Frau  mit  einem  Säugling
  bat,  sie  mit  Rücksicht  auf  das  Kind  die  Fahrt
nicht  am  heißen  Nachmittag,  sondern  am  kühleren
Morgen  antreten  zu  lassen.  Der  Wunsch  wurde
ohne  Begründung  abgelehnt.

Die  Männer,  darunter  auch  der  Präses  der
Mission,  mußten  den  fünfstündigen  Weg  von
Buea  nach  Viktoria  unter  Bewachung  von
schwarzen  Soldaten  in  heißer  Tropensonne  zu
Fuß  machen.  Als  ein  Oberbeamter,  dessen  Gesundheit
  infolge  einer  Operation  und  einer  Nierenentzündung
  sehr  geschwächt  war,  sich  an  den
Truppenarzt  O'Brien  mit  der  Bitte  wandte,  ihm
über  seinen  Zustand  ein  Attest  zu  geben,  schrie
ihn  dieser  an:  „Sie  wollen  natürlich  nach  Viktoria
mit  der  Bahn  fahren.  Das  gibt's  aber  nicht.
Meinetwegen  können  Sie  unterwegs  umfallen.“

In  Schweiß  gebadet,  erschöpft  und  von  Durst
gequält  kamen  die  Gefangenen  gegen  Mittag  in
Viktoria  an.  Es  wurde  ihnen  nicht  gestattet,  die
von  dem  deutschen  Lazarett  in  Viktoria  bereitgestellten
  Erfrischungen  zu  nehmen.  Die  Jungen,
welche  die  Erfrischungen  herbeibrachten,  wurden
durch  Schläge  von  den  schwarzen  Soldaten  weggetrieben.


Die  Gefangenen  wurden  nach  der  Landungsbrücke
  in  Viktoria  geführt  und  nach  längerem
Warten  in  der  Tropensonne  auf  einen  englischen
und  französischen  Dampfer  gebracht.  Während
der  mehrstündigen  Fahrt  auf  dem  englischen
Dampfer  waren  die  Männer  ebenfalls  schutzlos
den  Strahlen  der  Sonne  ausgesetzt,  ohne  daß
während  der  Fahrt  für  Verpflegung  gesorgt
worden  war.  Auf  dem  französischen  Dampfer
wurden  als  Nahrung  etwas  Hering  und  verdorbenes
  Schiffsbrot  gereicht.

II.

Die  am  Kampfe  unbeteiligte  weiße  Bevölkerung
  in  Viktoria  wurde  nach  der  Besetzung  des
Ortes  kriegsgefangen  nach  Duala  weggeführt.

Etwa  am  23.  November  1914,  nach  der
zweiten  Beschießung  von  Viktoria,  bat  die  Frau
des  kaufmännischen  Leiters  der  Westafrikanischen
Pflanzungsgesellschaft  „Viktoria“,  Liedke,  einen
englischen  Offizier,  einen  ihr  gehörigen  Koffer  aus
dem  vor  Viktoria  liegenden  englischen  Schiff  herausholen
  zu  lassen.  Dieser  schlug  die  Bitte  der
schwangeren  Frau  mit  den  Worten  ab,  „es  sei

richtiger,  alle  deutschen  Frauen  auf  eine
Insel  zu  schleppen,  damit  der  deutsche

Kaiser  keine  Soldaten  mehr  hätte;  Frauen

 

in  anderen  Umständen  sollte  man  einfach
hängen.“

1.  Am  3.  Oktober  1914  hat  in  Viktoria
Kapitän  Hughes  von  der  „Ivy“  in  der  Woermann-Faktorei
  verschlossene  Behältnisse  eigenhändig
  erbrochen  und  daraus  Zigarren,  Zigaretten
und  Schaumwein  ohne  Bezahlung  entnommen.

Am  3.  Oktober  1914  hat  der  erste  Offizier
der  „Ivy“  in  Viktoria  aus  Privatwohnungen
Uhren  und  silberne  Becher  entwendet.

3.  Nach  Besetzung  von  Bota  und  Kakao-Hafen
bei  Viktoria  haben  englische  weiße  Marinesoldaten
in  den  dortigen  Privathäusern  Kommoden  und
Tische  auf  ihren  Inhalt  hin  ausgerissen  und  Geld
und  Wertgegenstände,  unter  anderm  aus  dem
Wohnhaus  des  Pflanzungsinspektors  Herbst
Gegenstände  im  Werte  von  etwa  900  “,  darunter
  Gold=  und  Silbersachen,  entwendet.  Weiße
englische  Soldaten  haben  auch  aus  der  landwirtschaftlichen
  Versuchsanstalt  in  Biktoria  Sachen
weggeschleppt,  wertvolle  wissenschaftliche  Instrumente
  und  Sammlungen  vernichtet.

4.  Ein  englischer  weißer  Marinesoldat,  der  in
Viktoria  der  Frau  Liedtke  versprochen  hatte,  ihr
Haus  zu  bewachen,  hat  daraus  Wäsche,  Madeirasachen,
  Elfenbein-,  Silber=  und  Nickelsachen,  Proviant
  und  Getränke  weggenommen.

In  Viktoria  haben  schwarze  und  weiße
englische  Soldaten  aus  dem  Hause  der  Baseler
Mission  eine  Menge  Sachen  in  Säcken  fortgetragen.


III.

Die  friedlichen  Ansiedler  auf  den  am  Kamernngebirge
  liegenden  Pflanzungen  wurden  ebenfalls
von  den  Engländern  als  Gefangene  nach  dem
Sammellager  Duala  gebracht.  Hierbei  kam  es
vor,  daß  Frauen  und  Kinder  von  vormittags
10  Uhr  bis  zum  anderen  Morgen  um  8  Uhr
nichts  zu  essen  oder  zu  trinken  erhielten.  Auf
Beschwerde  wurde  erwidert,  man  habe  keine  Zeit.
Das  Abführen  der  Pflanzer  motivierte  der  politische
  Offizier  bPowl  mit  den  Worten:  „Welches
Interesse  haben  wir  an  der  Erhaltung  deutscher
Pflanzungen;  wenn  sie  pleite  machen,  um  so
besser  für  uns.“

1.  In  Moeanja  wurden  in  der  Nacht  vom
14.  auf  den  15.  November  1914  die  Pflanzer
Schulz  und  Wilhelm  von  farbigen  Soldaten
aus  den  Betten  geholt  und  gebunden  abgeführt,
ohne  daß  ihnen  Zeit  zum  Ankleiden  gelassen
wurde.  Als  Schulz,  der  nur  einen  Schlafanzug
tung,  seine  Kleider  verlangte  und  sein  Koch  ihm
die  Kleider  bringen  wollte,  schlugen  die  Soldaten
den  Koch  und  nahmen  ihm  die  Kleider  weg.

2.  Der  einzige  Weiße  auf  der  Pflanzung
Munjange,  namens  Kießler,  wurde  Mitte  Dezember
  1914  von  zwei  Eingeborenen,  die  ihm

3
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        W  288  20

Eier  zum  Verkauf  anboten,  plötzlich  an  beiden
Füßen  gepackt  und  zu  Boden  geworfen.  Andere
Eingeborene,  die  aus  einem  Versteck  hervorsprangen,

  zogen  ihm  unter  Schlägen  die  Schuhe

sowie  die  Kleider  aus  und  banden  ihn.

So

wurde  er  nach  dem  etwa  4  Stunden  von  der

Pflauzung  enlfernt  gelegenen  Dorfe  teils  geschleppt,
teils  geführt.  Nachdem  er  dort  durch  Schläge
mißhandelt  worden  war,  wurde  er  vor  zwei  englische
  Hauptleute  gebracht.  Diese  kümmerten  sich
nicht  um  seine  Beschwerde,  obwohl  er  zwei
Bakwiri-Leute,  die  er  unter  den  Leuten  der  Engländer
  erkannte,  als  Mittäter  bei  den  Mißhandlungen
  bezeichnete.  Er  wurde  unter  Bewachung
  schwarzer  Soldaten  an  die  Küste  gesandt
und  auf  einem  englischen  Dampfer  nach  Duala
weggeführt.  Er  mußte  dort  erst  im  Hospital  von
den  Folgen  der  schweren  Mißhandlungen  geheilt
werden,  ehe  er  nach  England  eingeschifft  werden
konnte.

3.  Das  Eigentum  der  Pflanzungsgesellschaften
und  der  Pflanzungsangestellten,  das  sie  beim  Abführen
  in  die  Gefangenschaft  zurücklassen  mußten,

ist  von  englischen  Soldaten  und  Eingeborenen
teils  geplündert,
Bezahlung  beschlagnahmt  worden.

zu  dürfen.
teils  ohne  Bescheinigung  oder
fernte  englische  Lager  zu  marschieren.

So  drangen  englische  Soldaten  auf  der  Pflanzung

  Isongo  am  Kamerunberg  unmittelbar  vom
Kriegsschiff  aus  in  das  an  der  Küste  liegende
Wohnhaus  ein,  durchsuchten  es,
Behältnisse  und  nahmen  Glas  und  Porzellan
sowie  sämtlichen  Proviant  mit  sich.

Auf  der  Pflanzung  in  Mokundange  wurde
das  Wohnhaus  geplündert  und  aus  dem  Lager
Petroleum  und  Fleisch  fortgenommen.

Dem  Pflanzer  Holm  in  der  Nähe  der  Missionsstation
  Engelberg  ist,  während  ihn  eine  englische
Abteilung  auf  seiner  Pflanzung  festnahm,  sein
ganzes  Warenlager  im  Werte  von  2000  =  ausgeraubt
  worden.  Der  englische  Kaufmann  Macauly,
  der  in  die  englische  Truppe  eingetreten
war  und  früher  öfter  die  Gastfreundschaft  des
Holm  genossen  hatte,  nahm  ihm  70  kg  Elfenbein
weg,  ohne  ihm  trotz  Ersuchens  eine  Bescheinigung
auszustellen.

Fünf  schwarze  englische  Soldaten  begaben  sich
im  Laufe  des  Dezember  1914  mit  einer  größeren

englische  Offiziere  und  nahmen  neun  ausgesuchte
Stücke  der  Herde  weg,  wobei  sie  trotz  des  Mindestschlachtwertes
  von  120  1/“  nur  2  Pfund  Sterling
für  das  Stück  zahlten.

C.  Gebiet  der  Nordbahn.
J.

Der  schweizerische  Staatsangehörige  Dr.  Hacberlin,
  praktischer  Arzt  in  Makka,  verließ  am
1.  Oktober  1914  beim  Herannahen  der  englischen
Soldaten  sein  Besitztum  mit  Frau  und  Kind,
nachdem  er  zum  Schutz  seines  Wohn=  und  Krankenhauses
  auf  beiden  Häusern  die  Rote-Kreuz-Fahne
aufgezogen  und  5  zuverlässige  Eingeborene  als
Wächter  bestellt  hatte.  Die  englische  Abteilung,
die  am  gleichen  Tage  Makka  besetzte,  verjagte  die
Wächter,  plünderte  Wohnhaus  und  Krankenhaus
und  gab  darauf  beide  Hänser  den  Eingeborenen
preis.

II.

Als  die  Engländer  Anfang  Dezember  1914
in  die  Nähe  der  Missionsstation  Ndunge  kamen,
baten  die  Missionare,  ihre  dortige  Arbeit  fortsetzen
Sie  wurden  aber  gezwungen,  noch
in  später  Nacht  in  das  etwa  eine  Stunde  ent—
Am  andern
Morgen  verbot  ihnen  der  Kommandant  die  Rückkehr

  nach  ihrer  Station  und  ließ  sie  als  Kriegsgefpangene
  der  gegen  die  Deutschen  in  Nkongsamba

erbrachen  die

marschierenden  englischen  Truppe  folgen.  Der

Marsch  war  sehr  beschwerlich,  da  die  Missionare

Anzahl  Eingeborener  des  Bakingele-Batockidorfes

nach  der  am  Kamerunberg  gelegenen  Pflanzung

Bomana,  um  die  dort  befindliche  Rindviehherde

nach  Viktoria  wegzutreiben.
der  Viehherde  gewaltsam.  Als  der  inzwischen
herbeigeeilte  Pflanzungsleiter  die  Rückgabe  des
Viehes  forderte,  drohten  sie  zunächst  mit  schußbereiten
  Gewehren.  Schließlich  gelang  es  ihm
aber  durch  sein  energisches  Auftreten,  die  Rückgabe
  der  Herde  durchzusetzen.  Bald  darauf  kamen

Sie  bemächtigten  sich

für  ihn  nicht  vorbereitet  waren  und  keinen
richtigen  Schutz  gegen  die  Tropensonne  hatten,
auch  nicht  genügende  Nahrung  erhielten.  Unterwegs
  mußten  sich  ihnen  ein  weiterer  Missionar
und  Dr.  Haeberlin  als  Gefangene  anschließen.
Während  eines  Gefechts  wurden  sie  nahe  der
feuernden  Geschütze  aufgestellt.  Nachts  mußten
sie  unter  freiem  Himmel  auf  der  Erde  schlafen.

Später  wurden  sämtliche  Angehörigen  der
Missionsstation  Ndunge,  darunter  auch  Frauen
und  Kinder,  als  Kriegsgefangene  nach  Duala
abgeführt.

III.

In  Bare  wurde  am  11.  Dezember  1914  eine
größere  Zahl  am  Kampfe  unbeteiligter  Männer  und
Frauen  aus  dem  Gebiete  der  Nordbahn  zu  Kriegsgefangenen
  gemacht.  Während  sie  zum  Abtransport
  vor  dem  leitenden  englischen  Offizier  antreten
mußten,  brachen  Haussa-Soldaten  die  den  Gefangenen
  abgenommenen  Gepäckstücke  in  deren
Gegenwart  auf  und  plünderten  sie.  Beim  Abmarsch
  nach  Nkongsamba  blieben  Koffer  und
Taschen  zurück,  um  sie,  wie  man  den  Gefangenen
versicherte,  ihnen  nach  Duala  nachzusenden.  Die
dort  wirklich  später  eintreffenden  Koffer  und
Taschen  waren  sämtlich  aufgebrochen  oder  auf-
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        W  289  20

geschnitten  und  eines  großen  Teils  ihres  Inhalts
beranbt.  So  waren  dem  Pflanzungsdirektor
Bolland  aus  seinen  Koffern  3000  ."  und  ein
Teil  der  Geschäftsbücher  weggenommen.

IV.

In  Nkongsamba  mußten  die  gefangenen
Männer,  darunter  Schweizer  und  Holländer,  in
den  Faktoreigebänden  auf  dem  nackten  Zementboden
  schlafen;  ihr  Essen  wurde  ihnen  auf  die
Erde  geworfen.

V.

Dem  Pflanzer  Krummdik  an  der  Nordbahn
sind  aus  seiner  Pflanzungskasse  200  von
weißen  Engländern  weggenommen  worden.

VI.

Auf  der  Bahnstation  Manbellion  ließ  ein
englischer  Offizier  auf  dem  hinteren  von  zwei
aneinandergekuppelten  Eisenbahnwagen  schweres
Gepäck  verladen  und  auf  dem  vorderen  vier  von
der  Missionsstation  Ndunge  gefangen  weggeführte
deutsche  Frauen  mit  zwei  Kindern  und  einige
schwarze  Soldaten  mit  aufgepflanztem  Seitengewehr
  Platz  nehmen.  Am  hinteren  Wagen
waren,  da  keiner  von  beiden  eine  Bremse  hatte,
Stricke  befestigt,  mit  denen  eingeborene  Arbeiter
die  Wagen  auf  der  abschüssigen  und  kurvenreichen
Bahnstrecke  in  mäßiger  Fahrt  halten  sollten.  Ein
deutscher  Bahnbeamter  warnte  den  englischen
Offizier,  die  schwer  beladenen  Wagen  in  der  geplanten
  Weise  abgehen  zu  lassen.  Trotz  dieser
Mahnung  und  obwohl  der  Offizier  wußte,
daß  die  zu  passierende  Strecke  sehr  starkes
Gefälle  und  scharfe  Kurven  besitzt  und
etwa  30  km  unterhalb  der  Abfahrtsstelle
eine  Bahnbrücke  gesprengt  war,  ließ  er
die  Wagen  ohne  weiße  Aufsicht  abfahren.
Schon  bald  nach  der  Abfahrt  konnten  die  eingeborenen
  Arbeiter  die  Stricke  nicht  mehr  halten
und  ließen  sie  los,  so  daß  die  Wagen  infolge  ihres
Gewichts  und  des  Gefälles  in  rasende  Fahrt
kamen.  Aus  Furcht  vor  einer  Entgleisung  in
den  scharfen  Kurven  oder  an  der  gesprengten
Bahnbrücke  sprangen  die  Frauen,  mit  ihren
Kindern  im  Arm,  während  der  Fahrt  ab.  Ein
schwarzer  Soldat,  der  vor  den  Frauen  abgesprungen
  war,  blieb  tot  liegen.  Die  Frauen  und
Kinder  kamen  mit  mehr  oder  weniger  erheblichen
Verletzungen  davon.  Eine  zog  sich  einen  schweren
Nervenschock  zu,  eine  andere  schlug  sich  die
Schneidezähne  ein,  eine  dritte  klagte  über  innere
Schmerzen,  während  ein  Kind  sich  ein  Loch  in
den  Kopf  schlug.

VII.

Bei  der  Räumung  Dschangs  haben  die  englischen
  Truppen  den  Ort  systematisch  verwüstet
und  ausgebrannt,  auch  die  Mission  geplündert.

 

Im  Wohnhaus  des  Bezirksamtmanns  wurde  der
Nachlaß  des  bei  Nsanakang  gefallenen  Hauptmanns
  Rausch,  der  als  solcher  äußerlich  gekennzeichnet
  und  dem  Schutz  des  englischen  Befehlshabers
  empfohlen  war,  gleichwohl  geplündert
und  verbrannt.

VIII.

Mitte  Oktober  1914  mußten  die  auf  der
Missionsstation  in  Jabassi  befindlichen  Kaufleute
und  Missionare  sich  vor  dem  Wohnhause  aufstellen
  und  als  Gefangene  nach  dem  Regierungsgebäude
  folgen,  außerdem  ihre  gesamte  Habe
nebst  Proviant  und  Bargeld  der  englischen  Abteilung
  ohne  Bescheinigung  überlassen.  Den
schwarzen  Soldaten  wurde  befohlen,  jeden  niederzuschießen,
  der  zu  fliehen  versuche.  Nach  der
Untersuchung  ihrer  Taschen  wurden  sie  nach  den
Fluß  abgeführt.  Dort  mußten  sie  unter  schwarzer
Bewachung  die  Nacht  in  einem  Schleppboot  zubringen.
  Am  anderen  Morgen  vor  der  Abfahrt
nach  Duala  wurden  ihnen  trotz  Zusage  des  leitenden
englischen  Offiziers  ihre  auf  der  Missionsstation
zurückgelassenen  Koffer  nicht  ausgehändigt,  so  daß
sie  in  leichter  Tropenkleidung  und  ohne  Geld  in
die  Gefangenschaft  gehen  mußten.  In  Dualawurden
  sie  unter  den  Augen  der  Eingeborenen
längere  Zeit  umhergeführt,  bis  sie  in  dem  als
Sammellager  eingerichteten  Faktoreigebäude  der
Baseler  Missions-Handlungs-Gesellschaft  untergebracht
  wurden.  Erst  am  Morgen  des  dritten
Tages  nach  der  Gefangennahme  erhielten  sie  das
erste  Essen,  nämlich  schmutzigen,  nach  Petroleum
riechenden  Reis,  den  sie  aus  einem  unsauberen
Zinkeimer  mit  den  Händen  zum  Munde  führen
mußten.

IX.

In  der  zweiten  Hälfte  des  Oktober  1914
kamen  um  die  Mittagszeit  schwarze  englische
Soldaten  auf  die  Missionsstation  Nyamtang.  Diese
war  als  Rote-Kreuz-Station  eingerichtet  und  durch
eine  Flagge  kennutlich  gemacht.  Als  die  Bewohner
des  Missionshauses  auf  die  Veranda  traten,  legten
die  Soldaten  ihre  Gewehre  auf  sic  an  und  führten
sie  sodann  auf  den  Hof,  wo  sie  ohne  Kopfbedeckung
  in  der  Mittagsonne  stehen  mußten.  Der
Proviant  und  das  Vieh  der  Missionsstation  wurden
ohne  Aushändigung  einer  Quittung  weggenommen.
Auch  Bargeld  in  Höhe  von  3500  5¼  wurde  ohne
Bescheinigung  beschlagnahmt.  Beim  Abmarsch
mußten  die  Bewohner  der  Missionsstation  sieben
mit  ihren  Sachen  gefüllte  geschlossene  Kisten  zurücklassen,
  die  sic  in  ein  abgeschlossenes  Zimmer  stellten.
Schüler  der  Mission  brachten  bald  darauf  die
Nachricht,  daß  die  auf  der  Station  zurückgebliebenen
  Engländer,  der  Oberst  an  der  Spitze,
Schränke  und  Kisten  erbrochen  und  geplündert
hätten.  Bei  ihrer  Ankunft  in  Jabassi  sollten  die
        <pb n="332" />
        G  290  rc#

Gefangenen  auf  Weisung  eines  schwarzen  Soldaten
auf  dem  mit  Wasser  bedeckten  Boden  eines  Bootes
Platz  nehmen.  Schließlich  aber  erhielten  sie  ein
Nachtquartier  im  Wohnhaus  der  Firma  Woer--mann
  &amp;amp;  Co.,  das  sämtlicher  Möbel  beraubt  war.
Dort  konnten  die  Gefangenen  feststellen,  daß  von
dem  durch  die  englischen  Träger  angebrachten
Gepäck  neun  Stücke  fehlten,  darunter  fast  sämtliches
  Gepäck  eines  Missionars,  in  welchem  sich
etwa  1900  ./4  in  bar  befanden.  Vom  Zeitpunkt
des  Abtransports  von  Nyamtang  bis  zur  Ankunft
  in  Duala,  innerhalb  36  Stunden,  wurde
den  Gefangenen  nichts  zu  essen  gereicht.

X.

Am  30.  Oktober  1914  ließ  ein  englischer
Offizier  den  Leiter  der  Missionsstation  Mangamba,
Missionar  Gutbrod,  zu  sich  rufen.  Beim  Eintreffen
  wurde  er  von  dem  Offizier  zum  Kriegsgefangenen
  erklärt  und  nach  Duala  abgeführt,
ohne  auf  die  Station  zurückkehren  zu  können.

Eine  Woche  später  wurden  die  übrigen  Mitglieder
  der  Missionsstation  Mangamba,  zwei
Männer,  fünf  Frauen  und  ein  Kind,  als  Kriegsgefangene
  nach  Duala  weggeführt.  Auf  dem  Transport
  erhielten  sie  trotz  der  Zusage  der  Engländer
von  nachmittags  3  Uhr  bis  zum  nächsten  Nachmittag
5  Uhr  nichts  zu  essen  und  zu  trinken.  Dabei  mußten
Männer  und  Frauen  in  einem  NRaum,  in  einer
Negerhütte,  ohne  Bett  nächtigen.  Die  Gefangenen,
die  innerhalb  einer  Stunde  das  Missionsanwesen
verlassen  mußten,  durften  nur  einen  kleinen  Koffer
mitnehmen.  Später  ist  die  Station  von  den  Engländern
  den  Eingeborenen  zur  Plünderung  überlassen
  worden.

XI.

Der  Leiter  der  Baseler  Mission  im  Ossidingebezirk,
  Missionar  Stolz,  wurde  am  3.  Januar
1915  mit  seiner  Frau  kriegsgefangen  weggeführt.
Den  größten  Teil  ihrer  Habe  mußten  sie  in  ihrer
Wohnung  zurücklassen.  Ihre  beiden  Pferde  nahm
ein  Engländer  ohne  Bezahlung  und  ohne  Aushändigung
  einer  Bescheinigung  an  sich.  Auf  der
neuntägigen  Reise  nach  Calabar  hatte  namentlich
Frau  Stolz  unter  der  Rüczksichtslosigkeit  eines
den  Transport  begleitenden  englischen  Offiziers
zu  leiden.  Dem  Missionar  Stolz  wurden  auf
dem  Transport  aus  seinem  Bilechkoffer  etwa
800  /I  in  bar  gestohlen,  außerdem  silberne  Löffel,
Ausrüstungsgegenstände  und  Lebensmittel.

D.  Im  Gebiet  der  Mittellandbahn.

J.

Ende  Oktober  1914  haben  die  feindlichen
Streitkräfte  bei  der  Besetzung  Edeas  verschlossene
Koffer  und  Schränke  aufgebrochen  und  ihres  Inhalts
  beraubt.  Nicht  einmal  das  Eigentum
der  Kultusgemeinschaften  wurde  geschont.

 

So  wurden  in  der  Kirche  der  Pallotiner
Mission  die  Tabernakeltüren  und  die
Altartische  zerschlagen,  Marmorstatuen
zerbrochen  und  seidene  Tücher  zerschnitten.
Die  Oberin  der  Pallotiner  Mission  wurde  von
einem  farbigen  Soldaten  in  Gegenwart  eines
weißen  Vorgesetzten,  der  lachend  zusah,  in  rohester
Weise  am  Schleier  gerissen  und  mit  dem  Messer
bedroht.

II.

Am  21.  Oktober  1914  setzten  die  Engländer
bei  Jadibo  am  linken  Ufer  des  Kwa-Kwa-Krieks
am  unteren  Sanaga  etwa  25  farbige  Soldaten
unter  einem  Offizier  und  ebenso  viele  Duala  an
Land.  Soldaten  und  Duala  plünderten  die
Faktorei  von  John  Holt  und  steckten  sie  in
Brand.

III.

Ende  Oktober  1914  wurde  das  Baseler
Missionshaus  in  Lobethal  am  unteren  Sanaga
von  schwarzen  englischen  Soldaten  umstellt.  Einer
von  ihnen  sprang,  während  die  andern  auf  einen
Missionar,  der  zu  seinem  Wohnhaus  gehen  wollte,
anlegten,  auf  diesen  zu  und  packte  ihn  mit  den
Worten:  „Lvou  are  my  prisoner“.  Sodann
rissen  sie  ihm  die  Jacke  vom  Leibe  und  führten
ihn  vor  einen  englischen  Offizier,  nachdem  sie
ihm  Uhr,  Geld  und  Schlüssel  geraubt  hatten.
Zwei  Missionsfrauen  und  ein  anderer  Missionar
wurden  ebenfalls  durch  schwarze  Soldaten  vor
diesen  Offizier  geschleppt,  nachdem  ihnen  alles,
was  sie  in  den  Taschen  hatten,  abgenommen
worden  war.  Den  Frauen  wurden  sogar  von
den  schwarzen  Soldaten  die  Eheringe  gewaltsam
von  den  Fingern  gerissen.  Hierauf  wurden  die
Missionare  und  Frauen  von  dem  englischen
Offizier  mit  vier  schwarzen  Soldaten  in  ein
Zimmer  eingeschlossen.  Von  dort  konnten  sie
sehen,  wie  Leibwäsche,  Schuhe,  Mehl,  Reis,  Konserven,
  Hühner  und  Enten  der  Missionsangehörigen
von  den  schwarzen  Soldaten  geraubt  wurden.
Später  erhielten  die  Missionare  eine  halbe  Stunde
Zeit  zum  Packen,  wobei  sie  auch  das  Fehlen  von
Taschenuhren  und  eines  photographischen  Apparats
feststellten.

IV.

In  der  zweiten  Hälfte  des  April  1915  wurden
die  Mitglieder  der  Baseler  Missionsstation  Sakbayeme
  zu  Gefangenen  gemacht  und  abgeführt.
In  Edea  wurde  ihnen  durch  einen  französischen
Sanitätssergeanten  verboten,  im  Hospital,  wo  sie
den  Tag  verbracht  hatten,  zu  übernachten.  Auch
im  Hause  der  Baseler  Mission  zu  übernachten,
wurde  ihnen  vom  französischen  Kommandanten
nicht  gestattet.  Dem  Anerbieten  eines  Holländers
folgend,  schliefen  sie  in  dessen  Faktoreiladen,  die
Männer  hinter  dem  Ladentisch,  die  Frauen  vor
        <pb n="333" />
        G  291  2O

diesem,  von  schwarzen  Soldaten  bewacht.  Die
Männer  wurden  sodann  im  offenen  Gepäckwagen,
den  Einwirkungen  der  Tropensonne  ausgesetzt,  von
Edea  und  Duala  befördert.

V.

Auf  Anordnung  des  französischen  Befehlshabers
in  Edea  wurden  die  Waren  der  deutschen  Faktoreien
  in  Eden  widerrechtlich  fortgenommen  und
an  Häuptlinge  und  andere  Eingeborene  verteilt,
um  sie  auf  die  englisch-französische  Seite  zu  ziehen.

VI.

Ende  Oktober  1914  waren  am  unteren  Sanaga
im  Edeabezirk  fünf  zur  Schutztruppe  eingezogene
Deutsche  als  Beobachtungsposten  aufgestellt.  Einer
von  ihnen,  Nikolai,  wurde  von  dem  Häuptling
Lobe  in  Malimba  (Edeabezirk)  gefangen  genommen.
  Nachdem  seine  Behansung  von  den
Eingeborenen  ausgeraubt  worden  war,  wurde  er,
an  Händen  und  Füßen  gebunden,  in  ein  Kann
geworfen  und  darin  auf  dem  Boden  liegen  gelassen.
  Am  folgenden  Tage  wurde  von  den
Häuptlingen  Moses  Makoko  und  Lobe  von  Malimba
  eine  Versammlung  der  Eingeborenen  darüber
  abgehalten,  ob  Nikolai  aufgehängt  oder  den
Engländern  ausgeliefert  werden  sollte.  Dabei
wiesen  die  Häuptlinge  wiederholt  auf  ein  „Papier"
hin,  das  vor  ihnen  lag.  Schließlich  brachten  die
Eingeborenen  den  Nikolai  gefesselt  und  im  Sonnenbrand
  ohne  Kopfbedeckung  auf  den  in  der  Nähe
liegenden,  von  den  Engländern  gekaperten
deutschen  Dampfer  „Kamerun“.  Der  englische
Kommandant  ließ  Nikolai  zwar  die  Fesseln  abnehmen,
  gab  aber  auf  seine  Beschwerde  über  seine
Behandlung  durch  die  Eingeborenen  nur  die  Antwort,
  Krieg  sei  Krieg.  Nikolai  wurde  später  auf
dem  Barredampfer  „Forkados“  in  Ketten  gelegt
und  so  nach  Duala  gebracht.  Dort  mußte  er
barfuß  und  ohne  Kopfbedeckung  durch  die  Straßen
Dnalas  zu  dem  englischen  Kommandanten
marschieren.  Auch  bei  diesem  erreichte  er  mit
seiner  Beschwerde  über  die  erlittenen  Mißhandlungen
  nichts,  vielmehr  gab  der  ihn  begleitende
Eingeborene  das  von  den  Häuptlingen  in  der
Versammlung  vorgezeigte  „Papier“  ab  und  erhielt
dafür  50  Schilling  ausbezahlt.

Ein  anderer  der  auf  Beobachtungsposten  aufgestellten
  Deutschen,  mit  Namen  Student,  wurde
von  den  Eingeborenen  aus  Malimba  (Edeabezirk)
rücklings  überfallen  und  gefesselt.  Auf  seinen
Vorhalt,  woher  sie  das  Recht  hätten,  gegen  ihn
vorzugehen,  zeigte  ihm  ein  Eingeborener  einen
englisch  geschriebenen  Zettel,  in  welchem  ein  Betrag
  von  50  Schilling  für  die  Beibringung  eines
Deutschen  zugesagt  war.  Student  wurde  geschlagen
  und  in  ein  Kann  gelegt  und  so  zu  einem
englischen  Kanonenboot  gebracht.  Seine  Be- 



schwerde  über  die  unmenschliche  Behandlung  wurde
von  einem  englischen  Offizier  mit  einer  kurzen
Bemerkung  abgetan.  Nur  mit  dem  Notdürftigsten
bekleidet  und  mit  blutunterlaufenem  Gesicht  wurde
er  in  das  Gefangenenlager  nach  Duala  gebracht.
Ahnliche  Leiden  hatte  der  dritte  der  Postenführer,
Fischer,  zu  ertragen,  während  die  beiden  übrigen
von  den  Eingeborenen  am  unteren  Sanaga  ermordet
  worden  sind.

E.  Gebiet  der  Küste  von  Südkamerun.
I.

Am  30.  Dezember  1914  landeten  Truppen
der  verbündeten  feindlichen  Streitkräfte  in
Longji,  erbrachen  und  plünderten  mit  Wissen
der  europäischen  Führer  die  Faktoreien  und
schifften  sich  unter  Mitnahme  der  aus  den
Faktoreien  entnommenen  Gegenstände  wieder
ein,  um  nach  Kribi  zurückzukehren.

II.

In  Plantation  haben  die  Engländer  der
Hamburg-Afrika-Gesellschaft  Elfenbein  im  Werte
von  20000  ,  Proviant  im  Werte  von  8000  “
sowie  andere  Sachen  weggenommen  und  einen
dem  Generalbevollmächtigten  der  Firma  gehörigen
Wagen  zerstört.

III.

In  Kribi  haben  schwarze  französische  Soldaten
kirchliche  Gebäude  und  Einrichtungen  entweiht
und  beschädigt.  Sie  drangen  in  die  katholische
Kirche  ein,  stiegen  auf  den  Altar,  holten  die
Kerzen  herunter,  nahmen  aus  den  Schränken  die
kirchlichen  Gewänder  und  verteilten  sie  unter  sich.

IV.

Die  deutschen  Kaufleute  Lehning  und  Arms
hatten  Anfang  März  1915  auf  ihrer  Reise  von
Kamerun  nach  Bata  im  spanischen  Dorse  Ayameken,
nahe  der  Grenze  zwischen  Kamerun  und  Spanisch=Muni,
  Rast  gemacht.  Nach  ihnen  wurden  aus
dem  englischen  Lager  auf  der  Dipikapflanzung
am  Campofluß  farbige  Soldaten  mit  ortskundigen
Eingeborenen  aus  Ayameken  ausgesandt.  Am
Morgen  des  9.  März  wurden  die  beiden  Deutschen
von  diesen  hinterlistigerweise  überfallen,  gebunden
und  darauf  von  den  englischen  Soldaten  durch
Schüsse  tödlich  verwundet.  Dann  wurden  ihnen
von  den  Eingeborenen  mittels  Messern  und
Speeren  noch  weitere  Wunden  beigebracht.  Die
Leichname  wurden  ihrer  Kleider,  Papiere,  des
Bargeldes  und  der  Effekten  beraubt  und,  nachdem
  ihnen  von  einem  englischen  Soldaten  die
linke  Hand  und  ein  Ohr  abgehauen  waren,
liegen  gelassen.  Die  abgehauenen  Körperteile  samt
den  geraubten  Sachen  nahmen  die  englischen
Soldaten  mit  und  brachten  sie  als  Beweisstücke
für  ihre  Tat  vor  ihre  Vorgesetzten.
        <pb n="334" />
        W  292  20

F.  Sammellager  von  Duala.
J.

Die  englisch-französischen  Streitkräfte  benutzten
Duala  als  Sammelpunkt  für  die  aus  Kamerun
zusammengetriebenen,  am  Kampfe  unbeteiligten
deutschen  Männer,  Frauen  und  Kinder.  Viele
von  ihnen  hatten  bloß  dasjenige  mit  sich,  was
sie  auf  dem  Leibe  trugen,  andere  hatten  einen
oder  mehrere  Koffer  mit  Inhalt  zu  retten  gewußt.
Soweit  sie  Bargeld  besaßen,  wurde  es  ihnen  bis
auf  100  .  abgenommen,  teils  gegen  Bescheinigung,
  teils  ohne  solche.  Wochenlang  mußten
sie  in  ihren  Gefangenenlagern,  von  schwarzen
Soldaten  streng  bewacht,  verbleiben.  Die  Schlafgelegenheit
  in  den  Lagern  war  selbst  für  Frauen
mangelhaft.  Für  die  zum  Teil  auf  den  Fußboden
  gelegten  dünnen  Matratzen  gab  es  keine
Bettwäsche  und  keinen  Moskitoschutz.  Für  Männer
fehlte  es  überhaupt  an  Betten,  Stroh,  Kissen
und  Decken.  Geradezu  unerträglich  war  die
Moskitoplage  auf  den  im  Hafen  von  Duala
liegenden  „Hans  Woermann“,  wo  Ende  April  1915
eine  Anzahl  Männer  und  Frauen  drei  Wochen
lang  untergebracht  war  und  trotz  täglicher  Bitten
erst  zum  Schluß  Moskitonetze  erhielt.

II.

Die  Waschgelegenheiten  in  den  Unterkunftsstellen
  der  Gefangenen  waren  vollständig  unzureichend.
  Ein  oder  zwei  Waschschüsseln  dienten
für  alle  Gefangenen,  dazu  war  das  Wasser  sehr
knapp.  Die  Waschgelegenheit  im  Hofe  des
Faktoreianwesens  der  Baseler  Missions-Handlungs-Gesellschaft,
  dem  größten  Gefangenenlager,  konnte
von  außen  durch  die  Eingeborenen  eingesehen

werden.  Die  Gefangenen  wurden  einzeln  durch
schwarze  Wachen  zu  dieser  Waschgelegenheit
geführt.  .

111.

Die  Verpflegung  war  schlecht  und  von  ungenügender
  Menge.  Sie  bestand  aus  wurmstichigem
  Schiffszwieback,  schimmligem  und  schlecht
gebackenem  Brot,  verdorbenen  Heringen  und
Sardinen,  minderwertigem,  zum  Teil  faulem
Fleisch  und  Tee.

Als  Trinkwasser  wurde  unfanberes,  ungekochtes
Masser  gereicht.

IV.

Die  Gefangenen  wurden  sowohl  von  seiten
des  weißen  wie  des  schwarzen  Aussichtspersonals
roh  und  willkürlich  behandelt.  Schwarze  Soldaten
  stießen  sie  mit  dem  Kolben,  selbst  weiße
Unteroffiziere  und  Soldaten  belegten  sie  mit  erniedrigenden
  Schimpfworten.

Der  gefangene  Leutnant  Ried,  der  krank
ins  Lager  gebracht  wurde,  erhielt  auf  seine  Bitte,
ins  Hospital  ausgenommen  zu  werden,  vom

 

 

englischen  Arzt  die  Antwort,  im  Hospital  sei
nur  Platz  für  Engländer  und  Franzosen.

Besonders  waren  es  die  politischen  Offiziere
Powl  (und  Slowly,  welche  bei  der  Aufsicht  über
die  Gefangenen  sie  grob  anließen,  beschimpften
und  durch  unwahre  Mitteilungen  ängstigten.
Powl  beantwortete  eine  bescheidene  Bitte  mit
den  Worten:  „Sie  wollen  mich  um  etwas  bitten,
meine  Pflicht  wäre  es,  alle  Gefangenen  erschießen
zu  lassen.“

Trotzdem  forderte  Powl!  von  Gefangenen,
die  nach  Fernando  Po  entlassen  wurden,  eine
schriftliche  Erklärung,  sie  seien  einwandfrei  behandelt
  worden.  Als  sie  sich  weigerten,  drohte
er,  die  nächsten  Gefangenen  würden  noch  viel
schlechter  behandelt  werden.

Leutnant  Slowly  hat  Bitten  und  Beschwerden
von  Frauen  mit  dem  Hinweis  auf  Belgien  oder
der  Drohung,  sie  würden  in  Einzelhaft  in  das
Negergefängnis  gebracht,  abgetan.

G.  Transport  nach  England  auf  den
englischen  Dampfern  „Lokodja“,  „Elmina",
„Bathurst“,  „Boulama“,  „Obuasi“,

„  Appam“,  „Akassa“,  „Laurentic“.
J.

Die  Unterbringung  auf  den  Dampfern,  durch
welche  die  weiße  Bevölkerung  aus  Kamerun  und
Togo  kriegsgefangen  nach  England  verbracht
wurde,  war  äußerst  mangelhaft.  Auf  der  kleinen
„Lokodja“,  die  nur  eine  Kabine  besaß,  wurden
300  Personen,  Männer,  Frauen  und  Kinder,  verschifft.
  Die  Frauen  und  Kinder  mußten  in  einem
engen  schmutzigen  Nanm  schlafen,  der  keine  hinreichende
  Luftzufuhr  besaß  und  in  dem  Ratten
hausten.  Die  Männer  mußten  auf  dem  offenen
Deck  ohne  Unterlage  liegend  übernachten.  Dabei
besaßen  die  Gefangenen  meist  nur  ihre  Tropenkleidung.


In  gleich  schlechter  Weise  wurden  die  Männer
auf  der  „Elmina“  untergebracht.  Drei  Tage
mußten  sie  auf  Deck  oder  im  Zwischendeck  ohne
alles  leben.

Nicht  besser  war  es  auf  der  „Boulama“
während  der  Fahrt  nach  Lagos.  Die  Gefangenen
mußten  ohne  Bettgestell  und  ohne  Decken  im
unteren  Schiffsraum  liegen.  Englische  Strafsoldaten,
  die  mit  ihnen  untergebracht  waren,  bekamen
  je  zwei  Decken.  In  diesem  Raum  mußten
sie  trotz  der  Tropenhitze  Tag  und  Nacht  verweilen.
Erst  am  dritten  Tag  wurde  ihnen  erlaubt,  auf
Deck  zu  gehen.

Auf  der  „Obuasi“  war  der  Raum  für  die
vielen  Gesangenen  sehr  beschränkt  und  unsauber.
Die  Frauen  befanden  sich  zu  je  drei  und  vier  in
schmutzigen,  nur  mit  dem  Notwendigsten  ausgestatteten
  Kabinen.  Die  Männer  mußten  in  licht-
        <pb n="335" />
        W  293  20

und  luftlosen  Laderäumen  auf  Holzgestellen  schlafen.
Bei  Besichtigung  der  „Obuasi“  in  Freetown  wurde
die  Unterbringung  der  Männer,  Franen  und  Kinder
auf  diesem  Frachtdampfer  sogar  durch  einen  hohen
englischen  Beamten  oder  Offizier  beanstandet.

Besonders  schwer  hatten  die  Gefangenen  unter
dem  kalten  Unwetter  zu  leiden,  das  nördlich
Madeira  einsetzte,  zumal  der  Aufenthalt  in  den
Kojen  tagsüber  verboten  war,  und  die  Gefangenen
auf  dem  Oberdeck  in  ihrer  durchnäßten  dünnen
Tropenkleidung  allen  Unbilden  der  Witterung  ausgesetzt
  waren.

Auf  der  „Bathurst“,  einem  alten  Frachtdampfer,
  waren  die  Matratzen  derartig  unsauber,
daß  Papier  darüber  ausgebreitet  werden  mußte,
um  sich  darauf  legen  zu  können.  Die  Männer
schliefen  nachts  ohne  Unterlage  auf  Deck  oder  im
Laderaum,  in  dem  es  infolge  der  Tropenhitze  kaum
auszuhalten  war.  Auf  Deck  war  die  Segeltuchüberdachung
  so  schadhaft,  daß  sie  vor  dem  fast
jede  Nacht  wiederkehrenden  gewitterartigen  Regen
keinen  Schutz  bot.

Auf  der  „Akassa“  waren  die  Frauen  von
ihren  Männern  getrennt.  Sie  durften  mit  ihnen
täglich  nur  eine  Stunde  im  Beisein  einer  schwarzen
englischen  Wache  sprechen.  Auch  hier  lagen  die
Männer  im  Laderaum  des  Schiffes.  In  den
Tropen  hatten  sie  sehr  unter  der  Hitze,  später  noch
mehr  unter  der  Kälte  zu  leiden,  weil  die  Engländer
  sie  nur  das  hatten  mitnehmen  lassen,  was
sie  auf  dem  Leibe  trugen.

Auf  der  „Appam“  war  ein  Teil  der  Männer
sehr  eng  und  schlecht  untergebracht.  50  bis
60  Männer  waren  in  einem  Raum  von  8:10  m
zusammengepfercht.  Sie  mußten  im  Eßsaal  ohne
Decken  nächtigen.

Auch  auf  dem  Hilfskreuzer  „Laurentic“  war
die  Unterbringung  im  Zwischendeck  sehr  eng.  In
den  Kabinen  der  Frauen,  die  ohne  Türen  waren,
herrschte  starke  Ungezieferplage.  Tagsüber  waren
die  Gefangenen  gezwungen,  sich  ohne  Sitzgelegenheit
  auf  den  Gängen  zwischen  den  Kabinen  aufzuhalten,
  da  man  ihnen  den  Speisesaal  verschloß
und  sie  wegen  schlechter  Witterung  nicht  auf  Deck
sein  konnten.  Obwohl  die  Gefangenen  bei  dem
Eintritt  in  das  rauhe  Winterklima  auf  der  Nordsee
insolge  ihrer  dünnen  Tropenkleidung  sehr  unter
Kälte  litten,  wurde  die  Einstellung  der  Dampfheizung
  verweigert.

Die  Waschgelegenheit  ließ  auf  den  Transportschiffen
  viel  zu  wünschen  übrig.  Auf  der  „Obuasi“
herrschte  Mangel  an  Waschwasser  und,  wenn  solches
vorhanden  war,  war  es  schmutzig.  Den  Männern
dienten  anfangs  die  Speisenäpfe  zum  Waschen.

Auf  der  „Appam“  war  es  den  Frauen  verboten,
  Wasser  in  ihre  Kabinen  zu  bringen.  Sie

 

mußten  sich  alle  in  einem  und  demselben  Waschbecken
  auf  der  Damentoilette  waschen.  Dabei  war
für  40  Personen  nur  eine  einzige  Waschgelegenheit
  vorhanden.  Das  Wasser  war  braun  und  dick
und  mußte  in  diesem  Zustand  auch  zum  Waschen
der  Wäsche  benutzt  werden.  Handtücher  und  Seife
gab  es  nicht.  Die  Stewards  drehten  die  Hähne
ab  und  nahmen  die  Schlüssel  zur  Leitung  weg,
so  daß  die  Gefangenen  am  Vaschen  ihrer  spärlichen
  Leibwäsche  häufig  gehindert  waren.

Auf  der  „Akassa“  erhielten  die  Gefangenen
nicht  genügend  Wasser  zum  Waschen.

Auf  der  „Boulama“  war  an  Waschen  nicht
zu  denken,  weil  der  einzige  Eimer,  in  dem  die
Gefangenen  nachts  ihre  Notdurft  verrichten  mußten,
morgens,  halb  mit  Wasser  gefüllt,  als  einziger
Waschbehälter  heruntergebracht  wurde.  Selbst
Wäschestücke,  Seise  oder  Handtücher  durften  die
Gefangenen  nicht  aus  ihren  Gepäckstücken  holen.
Dagegen  wurden  zwei  englische  Strafsoldaten  jeden
Morgen  zum  Waschen  geführt.

Dem  in  den  Tropen  besonders  stark  vorhandenen
  Badebedürfnis  der  Gefangenen  war  nicht
oder  ungenügend  Rechnung  getragen.  Es  war
das  besonders  deshalb  unerträglich  lästig,  weil  die
Gefangenen  ihre  Tropenkleidung,  die  sie  seit  der
Gefangennahme  auf  dem  Leibe  trugen,  mangels
Ersatzkleider  nicht  wechseln  konnten.  Auf  der
„Appam“  stand  nur  je  eine  Badewanne  für  die

Frauen  und  Männer  zur  Verfügung.  Auf  der
„Bathurst“  war  keine  Badegelegenheit.
III.
Die  Abortverhältnisse  waren  geradezu  gesundheitsgefährlich.



Auf  der  „Obuasi“  bestanden  die  Aborte  lediglich
  aus  einer  über  das  Schiffsdeck  hinausragenden
Planke.  Diese  Einrichtung  mußten  die  Gefangenen
gemeinsam  mit  den  Negern  der  Schiffsbesatzung
benutzen.  Da  die  Planke  immer  beschmutzt  war,
übertrugen  sich  dadurch  ansteckende  Krankheiten
der  Schwarzen,  wie  Ringwurmkrankheit,  auf  die
Deutschen.

Ahnliche  Zustände  herrschten  auf  der  „Akassa“.
In  der  Biskaya  schlug  das  Wetter  die  Aborteinrichtung
  weg,  so  daß  die  Gefangenen  ihre
Bedürfnisse  in  ein  umgelegtes  Schiffsboot  verrichten
  mußten.

Auf  der  „Bathurst“  waren  die  Abortverhältnisse
  sehr  mangelhaft.  Die  Wasserspülung  funktionierte
  nicht:  für  die  Reinigung  der  gänzlich
verschmutzten  Aborte  geschah  nichts.

Auf  der  „Appam“  haben  die  Stewards  die
Rohre  der  Wasserklosetts  verstopft.  Als  ihnen  das
hierdurch  erzwungene  Trinkgeld  in  Höhe  von
160  M.  ausgehändigt  war,  kamen  sie  ihrer  Pflicht
zur  Reinigung  der  Aborträume  doch  nicht  nach.
        <pb n="336" />
        G  294  20

Auf  der  „Boulama“  wurden  die  Gefangenen
bei  Tag  von  schwarzen  Soldaten  zu  den  Negeraborten
  geführt.

IV.

Die  Verpflegung  auf  den  Transportschiffen
war  mangelhaft,  oft  ungenießbar.  Auf  der
„Barthurst“  erhielten  die  Gefangenen  in  den
ersten  Tagen  überhaupt  nichts  zu  essen.  Am
dritten  Tage  bekamen  sie  ein  Stück  Schiffszwieback
und  einen  Salzhering.  Später  erhielten  sie
meistens  nur  schimmliges  Hartbrot.  Infolge
dieser  ungenügenden  Beköstigung  verloren  die
Gefangenen  rasch  an  Körpergewicht.  Arztlicherseits
  wurde  als  Wirkung  des  Körperverfalls  eine
große  Anzahl  von  Malariafällen,  ein  Ruhranfall
und  eine  beträchtliche  Zahl  von  Darmstörungen
festgestellt  und  bei  längerem  Transport  sogar  der
Ausbruch  von  Hungertyphus  befürchtet.

Auf  der  „Obuasl“  war  die  Verpflegung
während  der  Fahrt  von  Duala  nach  England
oft  so  knapp,  daß  sie  kaum  vor  dem  Verhungern
schützte.  Auf  Beschwerden  erklärte  der  Transportleiter,
  Kapitän  Adams,  er  habe  bezüglich  der
Verpflegung  seine  vom  Generalgouverneur  von
Nigerien  erteilten  Instruktionen  sogar  schon  überschritten.


Auf  der  „Bulama“  mußten  sich  35  Gefangene
während  der  viertägigen  Fahrt  von  Duala  nach
Lagos  mit  der  Verpfleguug  begnügen,  die  zum
Unterhalt  von  elf  der  Gefangenen  ausgegeben
worden  war.  Gelegenheit  zum  Kochen  des
Wassers  war  nicht  vorhanden.  Auch  Eß=  und
Kochgeschirr  wurden  nicht  gereicht.  Die  Gefangenen
mußten  sich  von  einem  Schwarzen  heißes  Wasser
erbitten.  Dagegen  erhielten  die  bei  den  Gefangenen
  untergebrachten  englischen  Strafsoldaten
dreimal  am  Tage  ordnungsmäßige  Kost.

Auf  der  „Akassa“  war  das  Essen,  namentlich
  für  die  Männer,  schlecht.
Auf  der  „Appam“,  auf  der  sogar  die

Schwarzen  ausgezeichnet  verpflegt  wurden,  erhielten
  die  Männer  eine  völlig  unzureichende
Verpflegung.  Zum  Austeilen  der  Nahrung
waren  für  250  Männer  nur  41  Stewards  angestellt,
  infolgedessen  ging  oft  ein  größerer  Teil
der  Gefangenen  leer  aus.  Ebenso  ungenügend
war  die  Verpflegung  für  die  Frauen.  Trotz
dieser  Knappheit  an  Nahrungsmitteln  unterschlug
ein  Steward  auf  der  „Appam“  Eßwaren  von
den  für  die  Frauen  bestimmten  Vorräten  und
zwang  sie  auf  diese  Weise,  die  veruntreuten
Nahrungsmittel  für  teures  Geld  von  ihm  zu
kaufen.

Auf  der  „Laurentic“  mußte  die  letzte  Mahlzeit
  am  Tage,  die  ursprünglich  um  5  Uhr  nachmittags
  verabfolgt  wurde,  auf  7  Uhr  abends
verlegt  werden,  weil  es  die  Gefangenen  sonst

 

nicht  vor  Hunger  bis  zum  nächsten  Morgen  aushalten
  konnten.  Ubrigens  erhielten  die  Gefangenen
  auf  der  „Laurentie“  nur  die  übrig
gebliebenen  Reste,  nachdem  die  Offiziere  und
Stewards  gegessen  hatten.

Auf  sämtlichen  Schiffen  reichte  die  Menge  der
gereichten  Verpflegung,  namentlich  für  die  Männer,
nicht  aus,  so  daß  ein  allen  Berichten  Klagen  über
Hunger  laut  wurden.  Für  die  Kinder  wurde
trotz  des  vorhandenen  Vorrats  nicht  oder  nicht
genügend  Milch  ausgegeben.

V

Die  schon  der  Menge  nach  nicht  ausreichende
Verpflegung  war  häufig  verdorben  und  oft  so
anwidernd,  daß  sie  kaum  zu  genießen  war.
Vielfach  „konnte  man  vor  Ekel  nichts  essen.“
Wenn  „man  sich  das  Essen  mit  geschlossenen
Augen  hineingequält“  hatte,  weil  man  allzu
großen  Hunger  hatte,  trat  Erbrechen  ein.  In
der  Grütze  fanden  sich  dicke  Maden  und  Käfer.
Der  Schiffszwieback  war  verschimmelt  und  madenbesetzt.

  Ungewaschener  Negerreis,  Brot,  Haferbrei
wimmelten  von  Maden,  Käfern  und  Mehlwürmern.


Im  Kaffee  waren  alle  möglichen  Speisereste.

Am  widerlichsten  war  das  Fleisch,  das  oft
übel  roch  oder  völlig  verdorben  war.  Man
konnte  es  „mit  dem  besten  Willen  nicht  schlucken“.
Das  allgemein  verabfolgte  australische  Gefrier-=fleisch
  war  meist  völlig  verdorben.  Häufig  wurde
es  hart  und  halb  roh  zum  Essen  gereicht.  Gelegentlich
  gelieferte  Leber  war  verfault.  Auch
verdorbener  Fisch  wurde  den  Gefangenen  vorgesetzt.


Auf  der  „Obuasi“  war  die  Beschaffenheit  des
gelieferten  Fleisches  öfter  derartig,  daß  der
Schiffsarzt  einschreiten  und  anordnen  mußte,  das
Fleisch  über  Bord  zu  werfen.

Der  Ekel  vor  dem  gelieferten  Essen  wurde
erhöht  durch  die  unsaubere  Art,  wie  die-  Nahrungsmittel
  verabreicht  wurden  oder  zu  sich  genommen
werden  mußten.  Häufig  waren  die  Eßgeschirre
unreinlich.  Messer,  Gabel,  Löffel,  Eßnapf  aus
Blech  konnten  nie  genügend  gereinigt  werden.
Auf  der  „Bathurst“  mußte  der  gekochte  Reis  in
Ermanglung  von  Tellern,  Löffeln  oder  sonstigem

Eßgeschirr  mit  den  Händen  gegessen  werden.  Bei
anderen  Gefangenen  mußten  zwei  Löffel  für
20  Personen  als  einziges  Ehßgerät  dienen.  Auf

der  „Laurentic“  fand  sich  am  letzten  Tage  vor
der  Ankunft  in  Liverpool  eine  Ratte  im  Essen.
VI.

Die  Beschaffung  von  Zusatznahrungsmitteln
war  angesichts  dieser  Zustände  durchaus  notwendig,
  aber  häufig  unmöglich.

Auf  der  „Bathurst“  suchten  sich  die  Gefangenen
  teilweise  dadurch  zu  helfen,  daß  sie  sich
        <pb n="337" />
        G  295  20

von  den  für  die  Schiffsmannschaft  gelieferten  und
von  dieser  wegen  ihrer  schlechten  Beschaffenheit
verschmähten  Heringen  nahmen.  Diese  waren
aber  so  tranig  und  hart,  daß  man  sie  erst  tagelang
  aufweichen  mußte.

Auf  der  „Obuasil“  war  den  Gefangenen  in
Madeira  gestattet  worden,  sich.  für  ihr  eigenes
Geld  Eßwaren  und  Obst  zu  kaufen.  Der
Handel  in  diesen  Gegenständen  ging  dabei  in  der
Weise  vor  sich,  daß  englische  Unteroffiziere
und  jüngere  Offiziere  das  angekaufte  Obst
von  den  Verkäufern  billig  ankauften
und  den  Gefangenen  zu  hohen  Preisen
weiterverkauften.  Ebenso  wurden  auf  der
„Obuasi“  Wiskyvorräte,  welche  in  den  englischen
Kolonien  festgenommene  deutsche  Kaufleute  an
Bord  gebracht  hatten,  diesen  von  der  Schiffsbesatzung
  abgenommen  und  damn  den  Gefangenen
zu  hohen  Preisen  angeboten.

Die  Trinkwasserverhältnisse  waren  vielfach
mangelhaft.  So  war  es  auf  der  „Obuasi“  von
Lagos  nach  England  gelb  und  trübe  und  der
Menge  nach  unzureichend.  Der  I.  Offizier  antwortete
  auf  Beschwerden  „Fou  will  learn  to  be
thirsty“"!  Auf  der  „Bathurst“  mußte  Negenwasser,
  das  durch  die  Löcher  des  Sonnensegels
in  einer  Waschschüssel  gesammelt  war,  als  Trinkwasser
  benutzt  werden.  Ebenso  litten  die  Gefangenen
  aus  Togo  auf  der  „Obuasi“  von  Lome
nach  der  Goldküste  und  auf  der  „Akassa“  unter
dem  Mangel  an  Trinkwasser.

Trotz  dieser  menschenunwürdigen  Ernährung
ist  den  Gefangenen  auf  der  „Appam“  am  Schluß
der  Reise  das  schriftliche  Anerkenntnis  abverlangt
worden,  daß  die  „Verpflegung  die  für  Kriegsgefangene
  übliche  gewesen  sei“.

VII.

Die  Folge  dieser  mangelhaften  Unterbringung
und  Ernährung  der  Gefangenen  war,  daß  der
allgemeine  Gesundheitszustand  außerordentlich
schlecht  war.  Die  „Obuasi“  hatte  bei  ihrem  Einlaufen
  in  Southampton  zehn  Schwerkranke  an

Bord.  Eine  Frau  mußte  wegen  völliger  Entkräftung
  ins  Krankenhaus  überführt  werden.  Ein
junger  Deutscher  war  unterwegs  gestorben.  Auf

der  „Bathurst“  und  „Appam“  waren  fast  immer
gleichzeitig  ein  Dutzend  Gefangene,  darunter  zahlreiche
  Kinder,  krank,  meist  malaria-,  magenund
  darmleidend.  Auf  der  „Appam“  traten  infolge
  der  schlechten  Kost,  der  schmutzigen  Betten
und  der  sonstigen  Unterbringung  Hautkrankheiten
und  Geschwüre  auf.  Unter  ihnen  hatten  die
Kinder  besonders  zu  leiden.

VIII.
Rücksichtslos  war  das  Verhalten  der  Engländer
  den  Kranken  gegenüber.  Auf  der  „Laurenltic“
wurden  die  schwer  unter  der  Seekrankheit  leidenden

 

Frauen  nicht  nur  ohne  Bedienung  gelassen,  es
wurde  sogar  den  Männern  nicht  gestattet,  sich  um
sie  zu  kümmern.  Als  eine  Frau  auf  der  „Laurentie“
an  Mittelohrentzündung  erkrankte,  gelang  es
ihrem  Manne  erst  nach  langem  Bemühen,  von
dem  Kommandanten  die  Erlaubnis  zu  erwirken,
sich  zu  ihr  zu  begeben.  Aber  diese  Erlaubnis
währte  nur  eine  Stunde.  Auf  der  „Appam“  fand
für  die  Hautkranken  während  des  ganzen  Transportes
  keine  Ernenerung  der  Bettwäsche  statt  und
kranken  Kindern  wurde  das  Essen  entzogen,  da
„Kranke  nichts  zu  essen  brauchten“.

Auf  der  „Boulama“  wurde  einem  Fieberkranken,
  der  im  Laderaum  ohne  Decke  lag,  seine
Bitte  um  eine  solche  abgeschlagen.

Selbst  die  englischen  Schiffsärzte  haben  sich
der  erkrankten  Gefangenen  in  durchaus  ungenügender
  Weise  angenommen.  Die  Behandlung
der  hochschwangeren  Frau  Weber,  die  in  ihrem
Zustand  unter  den  vielen  Unzuträglichkeiten  der
Beförderung  auf  der  „Obuasil“  besonders  zu  leiden
hatte,  wurde  anfang  ohne  weiteres  abgelehnt.  Der
Schiffsarzt  der  „Obuasi“  mutete  der  Frau  eines
Oberbeamten  bei  einem  schweren  Malariaanfall
zu,  wasserglasweise  Kognak  zu  trinken;  dagegen
sorgte  er  für  entsprechende  Ernährung  trotz  aller
Vorstellungen  nicht.  Der  gleiche  Arzt  hat  die
Bitte  einer  anderen  Frau  um  Milch  für  ihr
wenige  Wochen  altes  Kind  nicht  erfüllt.

IX.

Zu  schweren  Klagen  gab  das  Verhalten  der
englischen  Transportleiter  und  des  Aufsichtspersonals
  Anlaß.

Bei  der  Einschiffung  auf  die  „Appam“  wurde
von  dem  Boot,  das  die  Gefangenen  zum  Dampfer
brachte,  keine  Brücke  ans  Schiff  hinübergelegt,  so
daß  sie  gezwungen  waren,  entweder  zu  springen
oder  sich  von  den  Negern  herüberheben  zu  lassen
—  eine  besondere  Härte  gegenüber  den  weiblichen
Gefangenen.  Während  der  Fahrt  der  „Appam“
in  den  Tropen  wurde  das  Deck  während  der
ersten  Stunden  des  Vormittags  abgeschlossen,  so
daß  die  Gefangenen  sich  in  den  heißen  Gängen
im  unteren  Schiffsraum  aufhalten  mußten.  Als
aber  das  Schiff  in  die  kalten  Gewässer  kam,
wurden  die  Gefangenen  schon  früh  auf  das  Deck
gebracht.  Auf  der  „Obuasi“  war  die  Behandlung
der  Männer  eine  durchaus  unwürdige.  Ein
politischer  Beamter,  der  in  Sierra  Leone  die
„Obuasi“  verließ,  beschimpfte  die  Gefangenen
ohne  Ursache.

Der  gleiche  Beamte  nahm  bei  der  Revision
der  Gepäckstücke  aus  dem  Gepäck  des  Regierungsbaumeisters
  Koch  eine  goldene  Uhr  nebst  Kette
und  steckte  sie  zu  sich.  A##  Beschwerde  gab  er
Uhr  und  Kette  dem  Bankdirektor  Lohff  mit  den
Worten  zurück:  „Vou  can  have  it  back,  it  is
        <pb n="338" />
        296  ꝛ

no  gold“.  Ein  englischer  Offizier  nahm  bei  der
Gepäckrevision  auf  der  „Obuasi“  dem  Kaufmann
Bierbach  aus  Duala  eine  silberne  Zigarettendose
  weg.

Auf  der  „Boulama“  wurden  die  Gefangenen,
als  sie  sich  bei  ihrer  Ankunft  in  Lagos  über  die
Behandlung  während  der  Fahrt  von  Duala  nach
Lagos  beschwerten,  wieder  in  den  verpesteten
Laderaum  zurückgebracht,  den  sie  bisher  zum
Aufenthalt  gehabt  hatten.

Erniedrigend  war  es,  daß  die  Gefangenen
allen  möglichen  demütigenden  Weisungen  der
schwarzen  Soldaten  Folge  leisten  mußten.  Dabei
ließen  sich  die  Soldaten  Schimpfworte  und  Übergriffe
  zu  schulden  kommen,  indem  sie  die  Gefangenen
  mit  dem  Gewehrkolben  und  mit  den
Fäusten  stießen.

Aus  den  geringfügigsten  Anlässen  wurden  die
härtesten  Disziplinarstrafen  gegen  die  Gefangenen
verhängt.  Der  Leiter  des  Postwesens  in  Kamerun,
Postdirektor  Schmidt  aus  Duala,  wurde  auf  der

„Obuasi“  mit  8  Tagen  Einzelhaft  bestraft,  weil

er,  in  Unkenntnis  des  Verbots,  vor  Uhr
morgens  in  den  Gepäckraum  gegangen  war.  Auf
die  Vorstellungen  Schmidts  erwiderte  Kapitän
Hardt:  „Er,  Schmidt,  sei  ein  deutscher  Offzier
und  werde  ja  gern  für  sein  Vaterland  leiden.“
Schmidt  mußte  seine  Zelle  selbst  reinigen;  er
war  ständig  von  einem  schwarzen  Soldaten  bewacht.
  Ebenso  erging  es  aus  geringfügiger  Ursache
  dem  3.  Offizier  Böhm  vom  Dampfer  „Hans
Woermann“.

X.
Auch  unter  der  Willkür  und  der  Schikane  der

Stewarcks  hatten  die  deutschen  Gefangenen  zu
leiden.  Der  Obersteward  auf  der  „Laurentic“  beschimpfte
  die  Deutschen  und  wurde  sogar  deutschen
Frauen  gegenüber  tätlich.  Eine  Frau  Säuberlich,
  die  schwanger  war,  behandelte  er  derart,
daß  sie  infolge  der  Erregung  erkrankte  und  später
in  Deutschland  an  einem  Unterleibsleiden  starb.

Die  Stewarcks  an  Bord  der  „Appam“  beleidigten
  die  schutzlosen  Gefangenen  durch  niedrige
Schimpfworte  und  suchten  ihnen  das  Leben  durch
Schikanen  zu  verleiden.  Selbst  sittliche  Ausschreitungen
  ließen  sie  sich  deutschen  Frauen  und
Mädchen  gegenüber  zu  schulden  kommen.

Die  seelischen  Qualen,  die  man  den  Gefangenen
  bereitete,  wurden  erhöht  durch  unwahre
Erzählungen  von  deutschen  Niederlagen.

Sämtlichen  Gefangenen  wurde  planmäßig  ihr
Bargeld  über  100  ¼  abgenommen,  wobei  die
Ausstellung  von  Quittungen  in  den  meisten  Fällen
verweigert  wurde.  Wo  Quittungen  gegeben
wurden,  lanteten  sie  auf  englische  Währung  unter
Zugrundelegung  eines  außerordentlich  ungünstigen

 

 

Kurses  für  das  weggenommene  deutsche  Geld.
Beim  Verlassen  des  Dampsers  wurde  das  Geld
nicht  zuaückgegeben,  obwohl  es  zugesagt  war.
Auf  der  „Bathurst“  geschah  das  Geldabnehmen
  in  besonders  rücksichtsloser  Weise.  Mitten
in  der  Nacht  erschienen  plötzlich  einige  Leute  von
einem  englischen  Kriegsschiff  und  ließen  sämtliche
Männer  antreten.  Sie  durchsuchten  sie  bis  auf
die  Haut  und  beraubten  sie  ihres  Geldes  bis  auf
100  “  ohne  Ausstellung  einer  Bescheinigung.
Alsdann  gingen  sie  in  die  Kabinen  der  Frauen
und  verlangten  von  diesen  unter  Durchsuchung
der  Kabinen  das  Geld  bis  auf  100  %.
HI.  Aufenthalt  an  Land  in  den  afrikanischen
  Kolonien  Englands.

Auf  der  Beförderung  nach  Europa  waren  die
Gefangenen  zum  Teil  zu  wochenlangem  Aufenthalt
  in  den  afrikanischen  Kolonien  Englands
gezwungen.  Dort  wurden  sie  unter  ständiger
schwarzer  Bewachung  gehalten.

In  dieser  Zeit  hatten  sie  in  Unterbringung,
Beköstigung  und  Behandlung  in  ähnlicher  Weise
zu  leiden  wie  an  Bord  der  Schiffe.

So  erfolgte  die  Zubereitung  der  Speisen  im
Lager  von  Christiansborg  bei  Accra,  das  den
Frauen  des  Bathurst-Appam-Transports  längere
Zeit  als  Aufenthalt  diente,  durch  einen  schwarzen
Koch  in  besonders  ekelerregender  Weise,  die  trotz
Beschwerde  nicht  abgestellt  wurde.  Ferner  war
das  Essen  der  Menge  nach  dort  ungenügend.

In  Accra  wurden  Assessor  Stange  und  Frau
aus  Togo  bei  einem  Ausflug  verhaftet  und  im
Zuchthaus  für  Eingeborene,  wo  noch  weitere
12  Deutsche  untergebracht  waren,  14  Tage  lang
interniert.  Erst  nach  vier  Tagen  wurde  ihnen  gestattet,
  abends  auf  dem  Hof  des  Gefängnisses
eine  Stunde  spazieren  zu  gehen.

  

Die  von  Duala  nach  Lagos  Gefangenen
  wurden  teilweise  im  in
Einzelzellen  untergebracht.  Die  war
an  Menge  und  Güte  ungenügend.  Gefangene

  wurden  dort  einige  Zeit  in  einer  Gelbfieberstation
  interniert,  von  der  die  Engländer
selbst  erzählten,  daß  sie  aus  Isolierbaracken  für
ansteckende  Krankheiten  bestünden.  Eine  Frau
Weber,  die  ihrer  Niederkunft  entgegensah,  wurde
mit  eingeborenen  Weibern  in  den  gleichen  Raum
gelegt.  In  dem  Sammellager  von  Ibadan,  wo
die  Verpflegung  ganz  besonders  schlecht  war,
wurden  die  Gefangenen  gezwungen,  die  gleichen
Aborte  mit  einer  an  Dysenterie  Erkrankten  zu
benutzen.

Gefühlsroheit  und  Gleichgültigkeit  wurden  von
den  Engländern  der  Ehefrau  des  Missionars
Märtens  gegenüber  in  der  zu  ihrem  Tode
führenden  Krankheit  gezeigt.  Frau  Märtens
        <pb n="339" />
        W  297  2

war  bis  zu  ihrer  Gefangennahme  in  Duala  durchaus
  gesund,  begann  aber  in  dem  Gefangenenlager
in  Christiansborg  infolge  der  Entbehrungen  zu
kränkeln.  Sie  kam  darauf  5  Tage  ins  Regierungshospital
  nach  Accra.  Dort  bestand  die
Fürsorge  durch  eine  weiße  Krankenschwester  darin,
daß  sie  ihr  abwechselnd  flüssiges  Chinin  und
Rizinus  gab  und  sie,  obwohl  jedesmal  Erbrechen
erfolgte,  so  lange  damit  quälte,  bis  sie  ganz  erschöpft
  war.  Frau  Märtens  wurde  gleichwohl
in  das  Gefangenenlager  zurückgebracht,  um  nach
8  Tagen,  während  deren  sie  nur  einmal  einen
flüchtigen  Besuch  eines  Arztes  erhielt,  wieder  in
das  Hospital  zurückbefördert  zu  werden.  Trotzdem
  sich  ihr  Zustand  in  kritischer  Weise  verschlimmerte,
  wurde  ihrem  Ehemann  erst  am  Tage
vor  ihrem  Tode  gestattet,  sie  zu  besuchen,  als  sie
bereits  so  schwach  war,  daß  sie  nur  noch  flüstern
konnte  und  eine  Verständigung  kaum  noch  möglich
war.  Keine  der  drei  englischen  Hospitalschwestern
kümmerte  sich  um  sie,  vielmehr  war  sie  ganz  Eingeborenen
  überlassen.  Trotzdem  mußte  der  Ehemann
  des  Abends  wieder  in  das  Gefangenenlager
  zurückkehren.  Am  folgenden  Tage  starb
Frau  Märtens,  ohne  daß  sich  selbst  in  den
letzten  Stunden  ein  weißer  Arzt  oder  eine  weiße
Krankenschwester  um  sie  gekümmert  hätte.  Erst
nach  dem  Tode  wurde  dem  Ehemann  von  dem
Lagerkommandanten  die  Erlaubnis  zum  Ausgehen
erteilt,  um  die  er  andauernd  gebeten  hatte,  um
seine  todkranke  Frau  besuchen  und  pflegen  zu
können.
J.  England.

Auch  in  England  waren  die  Gefangenen  aus
Kamerun  vor  Schmähungen  und  Erniedrigungen
nicht  geschützt.  In  Liverpool  wurden  sie  von
Gassenjungen  mit  Kot  beworfen.  In  London
wurden  die  abfahrenden  Deutschen,  in  der  Mehrzahl
  Frauen,  vom  Pöbel  durch  Johlen  und
Steinwürfe  belästigt.  Auch  wurde  einem  Teil
der  nach  Deutschland  entlassenen  Frauen  ein
Abschied  von  ihren  in  England  in  Gefangenschaft
verbleibenden  Männern  nicht  gestattet,  teils  unnötig
  erschwert.

Für  die  Männer,  die  mitten  im  Winter  aus
den  Tropen  in  England  eintrafen,  war  in  den
Lagern  in  Qucensferry  und  Handforth  weder  für
gehörige  Unterbringung  noch  in  sonstiger  Weise
genügend  gesorgt.

Die  Gefangenen,  die  nur  dünne  Tropenkleider
  trugen,  litten  auf  der  Fahrt  von  Liverpool
  nach  der  Station  Queensferry  im  ungeheizten
  Zuge  und  von  der  Station  zum  Gesangenenlager
  empfindlich  unter  der  Kälte.  Im
Lager  in  Queensferry  wurden  die  etwa  250  Gefangenen
  in  einer  60  bis  80  m  langen  und  20  m
breiten  Fabrikhalle  aus  Stein  untergebracht.  Ein

 

auf  den  kalten  Steinboden  gelegter  schmaler  Strohsack
  mit  Strohkissen  und  zwei  gebrauchten  nichr
wärmenden  „Zuchthausdecken“  diente  zum  Schlafen.
Trotz  der  zwei  Heizkörper  war  es  in  der  Halle
empfindlich  kalt  und  wegen  Staub  und  Zugluft  für
aus  den  Tropen  kommende  Menschen  sehr  ungesund.

In  Handforth  war  die  Unterkunft  besonders
mangelhaft.  Die  Gefangenen  wurden  in  Fabrikschuppen
  untergebracht,  die  wegen  des  feuchten
Fußbodens  unbenutzt  waren  und  deren  Wände
im  oberen  Teil  aus  Glas  in  Eisenrahmen  bestanden.
  Die  Heizung  genügte  für  die  kalten
Räume  in  keiner  Weise.

Der  für  etwa  1000  Gefangene  bestimmte
einzige  Waschraum  in  Queensferry  lag  2  Minuten
von  der  Unterkunftshalle  getrennt,  er  war  zudem
sehr  kalt.

Auch  in  Handforth  waren  die  an  die  Hite
der  Tropen  gewöhnten  Deutschen  beim  Waschen
empfindlicher  Kälte  ausgesetzt,  sie  mußten  sich  im
Hofe  an  einer  Rohrleitung  waschen,  deren  Kräne
häufig  zugefroren  waren.  Die  vorhandenen  sechs
Badeduschen  waren  für  etwa  2000  Gefangene
ganz  ungenügend.

Die  ärztliche  Bersorgung  in  Queensferry  und
Handforth  genügte  den  Anforderungen  in  keiner

eise.

Infolge  dieser  Unterbringung  stellten  sich  bei
den  Gefangenen,  die  in  der  schlechtesten  Jahreszeit
  aus  den  Tropen  an  rauhe  Orte  der  Westküste
  Englands  gebracht  worden  waren,  Krankheiten,
  besonders  Malaria  und  Darmstörungen,
in  Menge  ein.

Auch  auf  den  Dampfern  „Askania“  und
„Tunisian“,  auf  denen  später  ein  Teil  der  aus
Kamerun  weggeführten  Dentschen  untergebracht
wurde,  und  im  Lager  von  Wakefield  hatten  die
Gefangenen  unter  den  gleichen  mangelhaften  und
gesundheitswidrigen  Verhältnissen  wie  in  den
Lagern  in  Queensferry  und  Handforth  zu  leiden.

**  *

England  und  Frankreich  haben  dem  Intereise
aller  in  Afrika  kolonisierenden  Nationen  zuwider
den  Krieg  in  die  afrrikanischen  Gebiete  hineingetragen.
  Hierdurch  und  durch  die  Art  und
Weise  des  Auftretens  ihrer  schwarzen  und  weißen
Truppen,  ihrer  Offiziere  und  Beamten  ist  der
Glaube  an  die  weiße  Rasse  als  Trägerin  europäischer
  Gesittung  und  Kultur  bei  den  Eingeborenen
  auf  das  Tiefste  erschüttert  worden.

Dieses  Vorgehen  spricht  allem  Rassegefühl
wie  aller  Menschlichkeit  Hohn  und  fordert  den
schärfsten  Protest  heraus.

7
        <pb n="340" />
        W  298  20

Dost,  Telegraphie  und  Telephon  im  Belgischen  Rongo.
(Schluß.)
(Mit  einer  Kartenskizze.)

IV.  Die  besonderen  Einrichtungen  der  Telegraphenund
  Telephon-Verwaltung.
1.  Kabel.

Bie  in  die  letzte  Zeit  vor  Kriegsausbruch  hatte
der  belgische  Kongo  keinen  direkten  Anschluß  an  die
großen  Überseekabelsysteme.  Ein  kurzes  doppeltes
Kabel  von  1400  m  Länge  verband  seit  1905  Kalina=Point
  bei  Kinshasa  mit  Brazzaville  gemäs,  der
Konvention  mit  Frankreich  vom  23.  Juli  1903  (pvgl.

uwers.  S.  1376).  Die  auf  dem  Kongo  zur  -.
entfallenden  Roten  dieses  Kabels  hatten  20  528,50  F
betragen.  Die  Telegramme  des  thüiecbigenertemeit
in  Boma  gingen  von  Boma  über  Matadi—Léopoldville
  nach  Brazaville,  von  dort  an  Hilsc  des
seit  September  1000  bestehenden  französischen  Überlandtelegraphen
  nach  Loango  (522  km),  weiter  über
Land  nach  Libreville  und  erreichten  hier  erst  den
Anschluß  an  das  frangösische  westafrikanische  Kabel.

eit  1912  ist  Loango  mit  Libreville  auch  durch
ein  Seckabel  verbunden.  1912  wurden  auf  dem  angegebenen
  Wege  68  Staatstelegramme  abgesandt  und
afür  9  308.25  Fr.  Gebühren  an  Frankreich  bezahlt:
insgesamt  wurden  für  die  Beförderung  von  Telegrammen
  an  Französische  Aquatorialafrika  1912
55  467,30  Fr.  abgeführt.  Im  Etgtsvoranschlag  für
1914  waren  für  den  gleichen  Zweck  80  000  Fr.  ausgeworfen.
  Der  französische  Uberlandtelegraph  auf
der  Strecke  Brazaville  —  Loango—Libreville  —
(1400  km)  lag  nur  ein  Draht  war  häufig  infolge
  der  Tornados,  durch  die  Elefanten  und  die
üppige  Vegetation  unterbrochen,  und  so  waren  Verzögerungen
  in  der  Beförderung  der  Telegramme  an
der  Tagesordnung.  Im  Jahrc  1908  brach  das  Flußkabel.
  Eine  Reparatur  erschien  mit  Rücksicht“  auf  den
schnellen  Verschleiß  der  Kabel  in  der  starken  Strömung
untunlich.  Die  Telegramme  wurden  darauf  mittels

oots  oder  Dampfers  einmal  täglich  von  Brazzaville
  nach  Léopoldville  gebracht.  Um  die  dadurch
bervorgerufene  Verzögerung  zu  vermeiden,  erwog  man
zunächst  eine  Taubenpost  eingurichten,  entschloß  sich
dann  aber  zur  Ubermittelung  der  Telegramme  auf
optischem  Wege.  Die  Zeichen  wurden,  falls  keine  Sonne
schien,  mit  einer  Petroleumlampe  gegeben.  Die  Anlage
wurde  1910  eingerichtet.  Für  die  Station  in  Lopvoldville
  wurden  1000  Fr.  ausgeworfen.

Die  sich  sonst  noch  bietende  Möglichleit  einer  Beförderung
  von  Telegrammen  nach  Europa  über  die
poriugiesischen  Linien  war  noch  unzuverlässiger.  Die
portugiesische  Kolonie  Angola  hat  in  dem  Gouvernementssitz
  San  Päolo  da  Loanda  Anschluß  an  das
Labels#m  der  englischen  Eastern  Telegraf  Companr.
Von  Loanda  war  bereits  vor  1900  eine  Uberlandlinie
  über  Ambriz  und  Ambrigete  nach  San
Antonio  an  der  Kongomündung  gelegt  worden.  Die
longolesi#chen  Europa-Telegramme  mußten  also  per

Schiff  nach  San  Antonio,  oder  falls  man  den  sehr
unsicheren  Landtelegraphendienst  San  Autonio  —
Loanda  vermeiden  wollte,  direkt  nach  Loanda  gebracht
  werden.  Es  war  daher  nichts  Außergewöhnliches,
  daß  Telegramme  nach  Europa  auf  diesem  Wege

 

eine  Woche  und  länger  benötigten.  Die  Gebühren
waren  dabei  zunächst  noch  außerordentlich  hoch.  1901
zahlten  Telegramme  von  San  Antonio  de  Zaire
nach  Belgien  pro  Wort  10,76  Fr.  Auch  als  am
9.  September  1910  die  portugiesische  Linie  San
Antonio  —Noki  eröffnet  wurde,  änderte  sich  noch
nicht  viel  an  diesen  Zuständen.  Immerhin  traten  die
belgische  und  die  portugiesische  Regierung  alsbald  in
Verhandlungen  über  die  Verbindung  der  beiderseitigen
Telegraphenlinien.  Am  18.  Jannar  1912
zwischen  ihnen  eine  Konvention  (vgl.  Louwess,  S.  1416)
über  die  Verbindung  von  Noki  mit  Matadi  geschlossen,
  und  am  18.  Juli  1912  wurde  die  Linie  feierlich
dem  Verkehr  übergeben.  Eine  hauptsächlich  die  Gebührenfrage
  regelnde  Zusatzakte  vom  3.  Dezember  1913
war  vor  dem  Kriege  wabrscheinlich  noch  nicht  ralifiziert
worden;  ebenso  hatte  die  am  18.  Oktober  1913  zu
Lissabon  zwischen  Belgien  und  Portugal  geschlossene
Konvention,  die  Linie  Noki  —  Matadi  auch  dem
Telephonverkehr  zugänglich  zu  machen,  vor  Kriegsausbruch
  noch  nicht  die  Ratifikation  erhalten.

Mit  dem  Verbindungsstück  Matadi  —Noli  hatte
der  belgische  Kongo  zwar  eince  ebenfalls  mit  den
Mängeln  afrikanischer  Uberlandtelegraphen  behaftete,
aber  als  Ergänzung  der  französischen  Linie  doch  sehr
wesentliche  zweite  Verbindung  mit  Europa  bekommen.
Sie  hatte  zudem  eine  sofortige  nicht  Merhebliche  Ermäßigung
  der  Gebühr  zur  Folge.  Artikel  10  a  des
Etatsvoranschlages  für  1914  sah  15.000  Fr.  für  die
Vergütung  für  die  libermittlung  von  Telegrammen  an
Angola  vor.

Den  Bewerbungen  fremdländischer  Unternehmungen
gegenüber,  in  der  Kongomündung  selbst  ein  Kabel  anlanden
  zu  dürfen,  hatte  sich  die  belgische  Regierung
trotzdem  zunächst  ablehnend  verhalten.  Zum  großen
Teil  mag  dabei  politisches  Mißtrauen  bestimmend  gewesen
  sein,  wenn  auch  nach  außen  andere  Gründe  angegeben
  wurden.

Die  französische  Regierung  hatte  bereits  im  Jahre
1908  der  belgischen  Regierung  mitgeteilt,  daß  sie  die
Legung  eines  Kabels  von  Libreville  nach  Loango
beabsichtigte,  und  angefragt,  ob  sich  die  belgische  Regierung
  an  der  Fortführung  des  Kabels  von  Loango“-nach
  Bauana  mit  einem  Zuschuß  beteiligen  wolle.
Die  belgische  Regierung  behandelte  die  Anfrage  zunächst
  dilatorisch  und  lehnte  schließlich  1910  die  Anfrage
  ganz  ab  mit  der  Begründung,  daß  sie  bereits
mit  der  portugiesischen  Regierung  wegen  des  Baues
einer  Telegraphenlinie  Kabinda  —  Banana  verhandelt
  habe  und  das  Ergebnis  dieser  Verhandlung
abwarten  müsse.  Die  Verhandlungen  mit  Portugal
wurden  dann  durch  die  Revolution  im  Jahre  1910
unterbrochen  und  später,  da  Kabinda  Anschluß  an
die  französische  Linie  erhalten  haite,  nicht  wieder  aufgenommen.
  Im  Jahre  1911  ernenerte  die  französische
Regierung  ihre  Anfrage  und  ebenso  ersuchte  im  August
1911  die  deutsche  Regierung  um  die  Erlaubnis  zur
Landung  eines  Kabels  in  Banana  nach.  Die  deutschsüdamerikanische
  Telegraphengesellschaft  wollte  das  geplante
  Kabel  Monrovia—Duala  —Deutsch-Südwestafrika
  auch  im  Kongo  landen  lassen.  Frank-
        <pb n="341" />
        G  299  2C

reich  und  Deutschland  handelten  dabei  in  Übereinstimmung
  mit  der  zwischen  beiden  Mächten  unter  dem
25.  Märg  1910  abgeschlossenen  Kabelkonvention.  Die
belgische  Regierung  lehnte  beide  Angebote  mit  der  Begründung
  60  daß  ein  Bedürfnis  für  eine  solche  Kabelverbindung
  nicht  vorliege.

Gleichzeitig  (Juli  1911)  trat  aber  die  englische
Enstern  Telegraf  Compank  durch  die  Vermittlung  eines
belgischen  Advokaten  mit  dem  Ansinnen  an  die  belgische
Regierung  heran,  eine  direkte  Kabelverbindung  zwischen
Belgien  und  dem  Kongo  zu  schaffen.  Auch  dieses  Angebot
  wurde  abgelehnt.  Eine  von  der  „Eastern“  vorgeschickte
  belgische  Gruppe  erneuerte  bald  darauf  das

esuch.  Es  sollten  Kabel  von  Ostende  nach  Porthcurnow
  an  der  englischen  Ostküste  (560  km)  und  von
Ascension  nach  Banana  (4075  km)  gelegt  werden.
Die  belgische  Negierung  sollte  einen  Zuschuß  von  jährlich

5000  L.  auf  25  Jahre  zahlen,  die  Konzession  sollte
n  50  SIchte  laufen  und  der  Gesellschaft  während
dieser  Zeit  ein  Kabellandungseonobol  im  Kongo  zustehen.
  Dafür  sollte  die  Wortgebühr  3,12  Fr.,  für  Regierangetelegramme
  nur  1,65  Fr.  betragen.  Die
elgische  Regierung  lehnte  die  Zahlung  eines  Zuschusses
von  vornherein  ab  und  war  auch  der  Erteilung  eines
Kabelmonopols  nicht  geneigt,  da  sie  dadurch  einmal
Schwierigkeiten  von  Deutschland  und  Frankreich  erwartete
  und  es  anderseits  als  in  ihrem  Interesse  gelegen
  ansah,  möglichst  mehrere  Kabelverbindungen  zu
erhalten.  Nach  langen  Verhandlungen  kam  schließlich
am  20.  Februar  1914  eine  Konvention  zwischen  dem
Ministerium  der  Marine,  Post  und  Telegraphie  1d
dem  der  Kolonien  auf  der  einen  Seite  und  der  Eas
Telegraf  Compagny  auf  der  andern  Seite  auf  W
Basis  zustande:

Die  Gesellschaft  legt  Kabel

1.  von  Belgien  (Ostende)  nach  Porthcurnow')  und
2.  von  Banana  nach  San  Paolo  da  Loanda.

Die  Wortgebühr  ausschließlich  der  Inlandsgebühr
wird  auf  3,125  Fr.,  für  Negierungs-  und  Pressetelegramme
  auf  1.73  Fr.  festgesetzt.  Die  Konzession  läuft
50  Jahrc.  Doch  erhält  die  Gesellschaft  weder  einen
Zuschuß  noch  ein  Kabelmonopol.  Das  zweite  Kabel
muß  innerhalb  8  Monaten  gelegt  sein.  Konzessionsträgerin
  wird  die  Socictc  anonyme  belge  des  Cables
telegraphiques  (The  Belginn  Teiegraf  Cabel-Company,
joint  stock  Companx)  mit  dem  Sitz  in  Antwerpen,
33  Rue  van  Brée.  Das  Kapital  dieser  Gesellschaft
wurde  auf  4  Millionen  Franken  festgesetzt.  Davon
waren  3  600  000  Fr.  von  englischen  Interessenten  gezeichnet.


Im  März  1914  gab  Portugal  seine  Zustimmung,
daß  das  Kabel  Banaua—Loanda  in  Loanda  mit
dem  Kabel  nach  San  Thomé  verbunden  wurde.
Mitte  Mai  1914  trat  der  Kabeldampfer  mit  dem  Kabel
Banana-Loanda  seine  Ausreise  an.  Die  Legung
dürfte  noch  vor  Kriegsausbruch  beendet  worden  sein
und  Belgien  damit  eine  schnelle  und  relativ  billige
Verbindung  mit  seiner  Kolonie  erhalten  haben.  Wie
prohibitiv  die  früheren  hohen  Kabeltarife  wirkten,
zeigt  am  besten  die  Tatsache,  daß  im  Jahre  1912  insgesamt
  nur  963  Telegramme  mit  9870  Worten  zwischen
Belgien  und  seiner  Kolonie  gewechselt  wurden.

 

2.  Die  Telegraphenlinien.
Im  Gegensatz  zu  dem  eigentlichen  Postbetrieb  besitzt
  der  Kongofiskus  für  den  Telegraphen=  und
*)  Das  Kabel  ist  in  Middelkerke  und  nicht  in
Ostende  gelandet.

 

Telephonbetrieb  kein  Monopol.  Das  grundlegende
Dekret  vom  27.  November  1893  (vgl.  Louwers,  S.  1133)
sieht  ausdrücklich  die  Errichtung  privater  Leitungen
vor,  bestimmt  aber,  daß  diese  zu  ihrer  Anlage  der
Genehmigung  durch  Dekret  bedürfen.  Auch  auf  den
staatlich  genehmigten  Privatleitungen  müssen  die
Gouvernements-Telegramme  vor  allen  anderen  Mitteilungen
  befördert  werden  (vgl.  Art  4  des  Dekrets
vom  18.  Februar  1898,  Louwers,  S.  1134).

Auf  Grund  dieser  Bestimmung  “  folgende  Telegraphenlinien
  genehmigt  worden:

I.  Staatliche  Leitungen.

1.  Durch  Dekret  vom  27.  November  1893  (Bull.
off.  1893,  S.  245)  eine  Linie,  die  Boma  mit  dem
Tanganika  verbinden  soll.  Die  Linic  ist  nicht  in  ihrer
vollen  beabsichtigten  Länge,  sondern  nur  von  Boma
bis  Coquilhatville  gebaut  worden.  1910  wurde
zwar  die  Fortführung  der  Linie  über  Coquilhatville
  und  der  Bau  einer  Zweiglinie  von  Kwamonth
nach  Pania—  Mutombo  angecordnet,  1912  wurden
jedoch  die  gesamten  Arbeiten  im  Hinblick  auf  die
günstigen  Ergebnisse  der  Versuche  mit  drahtloser  Telegraphie
  eingestellt.  Es  waren  damals  schon  gelegt
worden:

3  auf  der  Strecke  Coquilhatville  —Lulonga  9  km.
-  -Stanleyville  —Basoko  47
.V  -  -  Fontherwilse  —  nr.  .  55  „
Lediglich  die  zu  b  genannte  Strecke  wurde  bis
Romce  fortgeführt  und  für  den  Telephondienst  eingerichtet.
  as  mit  den  zu  a  und  genannten  Teilstrecken
  geschehen  ist,  ist  nicht  ersichtlich,  sie  dürften
zum  Teil  wohl  wieder  abgebaut  worden  sein.  Das
Generalgouvernement  in  Boma  drat  dafür  ein,
wenigstens  noch  die  Strecke  Kwamouth  —Dim
m)j  zu  banen,  das  Ministerium  hunte  jedoch  den
Antrag  mangels  der  erforderlichen  Geldmittel  ab.  Die
fertig  gestellte  Strecke  Boma—Cogquilhatville  setzt
sich  aus  3  Abschnitten  zusammen:

 

a)  Abschnitt  Boma  —Matadi  =  52  km.

Die  Leitung  liegt  ausschließlich  auf  Stahlpfosten,
sie  folgt  zunächst  dem  rechten  Ufer  des  Kongo,  geht
bei  Underhin  300  km  unterhalb  Matadi  mit  einer
Spannung  von  810  m  Spanmweite  auf  das  linke  Ufer
über  und  erreicht  auf  diesem  Matadi.

b)  Abschnitt  Matadi  —LéCopoldville  =  396  km.

Die  Leitung  wurde  1898  für  den  Betrieb  eröffnet,
sie  benutzt  das  Gestänge  der  Kongobahn.  Die  Konvention
  vom  9.  November  1889  gab  in  Artikel  28  der
Kongobahn-Gesellschaft  die  Befugnis,  eine  Telegraphenoder
  Telephonlinie  längs  des  Schienenstranges  für
ihren  Dienstbetrieb  anzulegen.  Machte  sie  hiervon
Gebrauch,  so  hatte  sie  die  Gonvernementsdepeschen
gegen  Erstattung  der  ihr  durch  den  Telegraphenbetrieb
entstandenen  Selbstkosten  zu  befördern.  Der  Staat
konnte  aber  seinerseits  an  den  Gestängen  der  Gesellschaft
  auch  einen  eigenen  Draht  mit  besonderen,  von
Staatsbeamten  zu  bedienenden  Apparaten  gegen  Erstattung
  der  der  Gesellschaft  dadurch  entstehenden  Mehrkosten
  legen  lassen.  Gemäß  Artikel  14  der  Konvention
mußte  die  Gesellschaft  in  dem  vom  Gonvernement  zu
bezeichnenden  Orten  der  Bahnstrecke  unentgeltlich  einen
Raum  für  den  staatlichen  Postdienst  zur  Verfügung
stellen.  Der  Fiskus  hat,  nachdem  die  Gesellschaft  ihre
        <pb n="342" />
        300  20

eigene  Leitung  gebaut  hatte,  von  dem  ihm  zustehenden
Rechte  Gebrauch  gemacht.  Als  er  jedoch  im  Frühjahr
1914  einen  weiteren  Draht  auf  das  vorhandene  Gestänge
  legen  wollte,  erhob  die  Gesellschaft  hiergegen
Einspruch,  da  das  Gestänge  zu  schwach  sei.  Inwieweit
dieser  Einspruch  begründet  ist,  entzieht  sich  der  Beurteilung.


c)  Abschnitt  *  vo  bvikle  Coguikhatoille
—  747  km

Die  Leitung  folgt  dem  linken  llfer  des  Kongo,
überschreitet  den  Kasai  unmittelbar  oberhalb  seiner
Mündung  bei  Kwamonth  in  zwei  Spannungen  von
350  und  670  m.  Der  Mittelpfeiler  steht  in  Stahlkonstruktion
  auf  einer  kleinen  Felsinsel  im  Fluß.  Die
Leitung  legt  zum  größten  Teil  auf  Stahlpfosten,  teilweise
  sind  aber  auch  lebende  Bäume  als  Träger  verwandt.
  Die  Linie  führt  vielsach  durch  Wald.  Unterbrechungen
  durch  stür  zende  Bäume  oder  Elefanten  sind
äufig.  Die  Unterhaltung  ist  daher  schwierig  und
ostspielig.  Für  die  Unterhaltung  der  Strecke  von
Copoldville  nach  Coquilhatville  wurden  im
Fahre  1913  8  Europäer  und  durchschnittlich  290  farbige
irbeiter  verwandt.

Der  Anschluß  an  die  französische  Linie  von  Liranga
  nach  Bangui  (vgl.  hierzu  die  Telegraphenkonvention
  mit  Frankreich  vom  23.  Juni  1903  und
7.  April  1906)  wurde  durch  Beförderung  der  Telegramme
  mittelst  Kanoes,  Vrsprisnalich  von  Irebu  nach
Liranga,  seit  1908  von  Belgisch-  nach  Frauzösisch=Lukolela
  erreicht.  Vorübergehend  erwog  man,  eine
optische  Ubermittlung,  ähnlich  der  zwischen  LCopoldville
  und  Brazzaville,  einguführen,  gab  aber  diesen
Plan  in  Erwartung  der  vrahtlosen  Verbindung  alsbald
wieder  auf.  Die  französische  Linic  ist  1912  bis  Bangui
fertiggestellt  worden.  Da  sie  sich  stets  längs  des
Ubangiufers  entlang  zgieht  und  die  Franzosen  gemäß
der  Konvention  vom  7.  April  1906  (Louwers,  S.  1378)
zur  Annahme  der  für  den  belgischen  Kongo  bestimmten
Telegramme  verpflichtet  sind,  so  haben  damit  auch  die
auf  dem  linken  Ufer  des  Ubangi  gelegenen  belgischen
Stationen  einen  relativ  guten  telegraphischen  Anschluß
erhalten.

2.  Der  Bau  der  Linie  Boma—Banana  wurde
dur  Königlieben  Erlaß  vom  .  November  1911
„Bull.  off.  1911,  S.  872)  Linckmunnt  Die  Linie  wurde
P  sonnel  gebaut  und  konnte  bereits  am  20.  März

12  dem  Verkehr  übergeben  werden.  Shinka  ##
Aei-  bereits  vordem  mit  dem  Hauptpostamt  in  Boma
verbunden.  Die  Länge  dieser  Leitung  war  3  km
Von  Shinkakasa  geht  die  neue  Linie  über  Zambi
und  Moanda  nach  Bunana.  Sie  ist  insgesamt  keinschließlich
  der  alten  Strecke)  104,4  km  lang.

3.  Die  Linie  Boma  —Lukula  und  ihre  neuerliche
Fortführung  bis  Tshela  wurde  im  Zusammenhang
mit  dem  Bau  der  Mayumbe-Bahn  gebant.  Nach
Artikel  24  der  Konvention  vom  21.  September  1898
hatte  die  Gesellschaft  längs  des  Schienenstranges  eine
Telegraphenlinie  nach  Angabe  des  Gouvernements  anzulegen.
  Der  Bau  der  Linie  erfolgte  zu  Lasten  des
Staates  nach  näheren  Vereinbarungen,  der  Betrieb
für  Rechnung  und  Nutzen  des  Fiskus.  Jedoch  sollten
die  Beamten  der  Gesellschaft  auf  allen  Bahnhöfen  den
Telegraphenbetrieb  unentgeltlich  besorgen.  Die  Gesellschaft
  hatte  ihrerseits  Anspruch  auf  unentgeltliche  Beförderung
  ihrer  Telegramme.  Durch  Konvention  vom
11.  November  1901  wurde  die  Verpflichtung  der  Gesellschaft
  zum  Bau  der  Bahn  und  damit  auch  der

 

————  2

 

Telegraphenverkehr  auf  die  Strecke  Bema  Lukula
(80  km)  beschränkt.  Von  Lukula  wurde  eine  Zweigtelephonleitung
  nach  dem  3  km  entfernten  Soldatenlager
  von  Mbavu  gel'gt.  Als  mit  dem  1.  August

1907  der  Staat  den  Bahnbetrieb  der  Strecke  Bema—

Lukula  übernahm,  ging  auch  der  Telegraphenbetrieb
ohne  weiteres  auf  ihn  über.  Der  belgische  Fiskus
hat  später  die  Mayumbebahn  und  damit  auch  die
sie  begleitende  Telegraphenleitung  über  Lukula  hinaus
auf  eigene  Rechunng  weiter  gebaui.  Anfang  1913
lag  der  Draht  schon  bis  km  114.  Eine  Verfügung
des  Ministers  aus  dem  Frühjahre  1913  genehmigte
den  Weiterbau  der  Linie  bis  Tshela  und  ordnete  die
Beschaflung  der  erforderlichen  Materialien  an,  so  daß
inzwischen  Tshela  (km  138)  erreicht  sein  dürfste.  Dagegen
  wurde  der  Vorschlag  des  Gouvernements,  von
km  114  nach  dem  Zollposten  Luali  eine  Leitung  zu
legen,  wegen  Fehlens  der  erforderlichen  Geldmittel  vom
Ministerium  abgelehnt.

1.  Die  Verhandlungen  mit  Portugal,  die  zum
Bau  der  Leitung  von  Matadi  an  die  Landesgrenge
in  der  Richtung  auf  Noki  führten,  sind  weiter  oben
geschildert  worden.  Die  Leitung  geht  vom  Telegraphenamt
  über  das  Hospital,  die  Missionsstation  Kinkanda
und  den  Sitz  der  Vetroleungeselschaft  Ango--Ango  an
die  Landesgrenze.  Ihre  Länge  ist  7.5  km

5.  Das  Katangagebiet  war,  was  Telegraphenund
  Telephonleitungen  anbetrifft,  zunächst  recht  sliesmütterlich
  behandelt  worden.  Das  Comité  Spéein!  Au

tanga  hatte,  solange  es  selbst  noch  die  Verwaltung
des  Gebietes  führte,  in  dieser  Richtung  nichts  getan.
Nachdem  die  belgische  Regierung  die  Verwaltung  übernommen
  hatte,  ordnete  ein  löniglicher,  Erlaß  vom
15.  November  1911  (Bull.  ofk.  1911,  S.  872)  den  Bau
einer  Telegraphen=  und  Telephonlinie  von  dor“  Südgrenze
  des  Katangagebietes  nach  Elisobethville  an.
Ein  königlicher  Erlaß  vom  23.  Juli  1912  (Ball.  olf.
1912,  S.  820)  genehmigte  den  Bau  einer  Zweiglinie
von  Elisabethville  nach  Etoile  du  Congo  und
die  Fortführung  der  Hauptlinie  von  Elisabethville
über  Kambowe  nach  Bukama.  Die  Leitungen
wurden  von  der  Compagnie  du  Chemin  de  fer
Bas-Congo  au  Katanga  (B.  C.  K.)  an  dem  Vestänge
der  Katangabahn  gelegt.  Nach  Artikel  23  des  der
Konvention  vom  ?  ;.  Novemiber  1906  beigesügten  Lastenheftes
  hat  die  B.  C.  K.  lär  äungs  des  Schienenstranges
eine  Telegraphen=  und  Telephonleitung  für  den  Bahnbetrieb
  zu  legen.  Die  Gesellschaft  muß  die  Mitteilungen
des  Staates  während  des  Baues  unentgeltlich,  später
gegen  eine  Gebühr  von  0,05  Fr.  pro  Wort  befördern.
Der  Staat  hat  aber  das  Recht,  an  dem  Gestänge  der
Gesellschaft  einen  eigenen  Draht  mit  eigenen  Apparaten
gegen  Erstattung  der  Mehrkosten  an  die  Gesellschaft
zu  legen.  Von  dieser  Befugnis  machte  der  Staat  Gebrauch,
  als  das  Geleise  der  Katangabahn  am  1.  November
  1910  Elisabethville  erreicht  hatle.  Im  Mai
1911  wurde  mit  der  eine  Vereinbarung  geschlossen,
  wonach  die  Gesellschaft  eile  doppelte  Leitung
auf  dem  Gestänge  der  Figtangeahn  bis  Elisahethville
  gegen  Erstattung  der  Kosten  legen  und  unterhalten
  sollte.  Anfang  1912  wurde  eine  gleiche  Vereinbarung
  für  die  Strecke  Elisabethville  —Kambove,
im  Juli  1912  eine  solche  für  die  Strecke  Kambove  —
Bukama  entsprechend  dem  Fortschreiten  des  Bahnbaues
  getroffen.

Um  die  Kupferminen  im  Etoile  du  Congo  an
das  Drahtnetz  anzuschließen,  übernahm  die  B.  C.  K.
den  Bau  einer  Linie  von  Elisabethville  nach  Etoile
du  Congo.  Die  Länge  der  Linie  beträgt:
        <pb n="343" />
        G  301  2O

von  der  Grenze  bis  Sakania  12,6  km

von  Sakania  bis  Ellsabethoiiler  241,6  -
von  der  Grenze  bis  Elisabethville  also  254,2  km

Von  Elisabethville  bis  Kambovrve  164
von  Elisabethville  nach  Etoile  du

go
von  Kambove  in  der  Nichtung  auf  vukama
  vor  Kriegsausbruch  etda  111

so  daß  also  das  gesamte  Leitungsnet  Si-Katangas
  vor  Kriegsausbruch  540,2  km

lang  war.  Verwendet  wurde  qalonnisterter  Eisendraht
von  4  mm  Stärke,  dessen  Gewicht  99,18  kg  pro  Kilometer
  betrug.  Die  Stahlpfosten  der  Leitung  stehen
77  m  voneinander  entfernt.  Eine  Konvention  mit
Nord-  Rhodesien  vom  16.  August  1912  (bogl.  Louwers,
S.  1394)  regelte  die  telegraphischen  Beziehungen  zu
den  Anschlußlinien  in  Nord-Rhodesien.  Die  die  Konvention
  abschließenden  Mächte  erklärten  sich  bereit,  die
Bestimmungen  der  Petersburger  Telegraphenkonvention
mit  den  Lissaboner  Zusatzerklärungen  anzuwenden,  und
setzten  im  eingelnen  die  Gebühren  sest.  Diese  wurden
dann  durch  eine  Ergänzungskonvention  vom  19.  Fuli
21.  August  1913  (Louwers.  1390)  neu  geregelt.  Der
Etatsvoranschlag  1914  sah  Kiu  die  Vergütung  für  die
Üübermittlung  von  Telegrammen  an  Abodesien  150000
Franken  vor  (vgl.  Art.  10  a  des  Etats

Zur  Ansführung)  des  bereits  mit  Dekret  vom
18.  gibnt  1898  (Bull  8,  S.  38)  angeordneten
Baues  einer  Leitung  ð  11#  die  sich  von  der
großen  Linie  Boma  —Tanganika  abzweigen  sollte,
ist  es  nicht  gekommen.  Das  Steckenbleiben  der  Hauptleitung
  in  Coquilhatville  verschob  zunächst  den
Baubeginn  auf  spätere  Zeiten.  Das  Scheitern  der
ägyptischen  Pläuc  des  Königs  Leopold  II.  ließ  das
Interesse  an  dieser  Linie  dann  überhaupt  erheblich  abflauen.
  Dafür  haben  die  Engländer  ihre  Sudanlinie
plaumäßig  nach  Süden  vorgeschoben.  Im  Sommer
1914  sollte  die  Strecke  Redjaf—hei  fertig  werden.
Die  Erfolge  der  drahtlosen  Telegraphie  erübrigen  voraussichtlich
  jebt  den  Bau  einer  Leitung  in  das  Uelegebiet
  vollkommen.  Der  vom  General  □—  im
Jannar  1913  genehmigte  Bau  einer  Linie  Buta  —
Bambili  (182  km)  längs  der  Automobilstraße  wurde
vom  Ministerium  als  nicht  dringlich  abgelehnt.  Der
Van  der  staatlichen  Leitung  nach  dem  Katangagebiet,
der  ebenfalls  durch  das  bereits  genannte  Dekret  von
1898  als  Zweiglinie  der  Hauptstrecke  Boma  —Tanganika
  angeordnet  wurde,  erübrigte  sich  zunächst  durch
die  Fertigstellung  der  Leitung  der  Grands-Lacs-Balnund
  später  ebenfalls  durch  die  Einrichtung  der  drahtlosen
  Stationen.

II.  Die  privaten  Telegraphenleitungen.
An  privaten  Telegraphenleitungen  bestehen  außer
den  bereits  genannten  Leitungen  der  Kongobahn  und
der  Katangabahn  noch  bie  Leitungen  der  Compatznie
#n  Chemin  de  fer  du  Congo  Supéricur  aux  Grands
Lacs  Alricains.  Ob  “*  erte“  du  Congo  belge
entlang  ihrer  Privatbahn  von  Alberta  bei  Bumbanach
  ihren  Olpalmwaldungen  (12  km)  oder  sonst  in
ihren  Olpalmkonzessionen  Telegraphenleitungen  gebaut
haben,  entzieht  sich  der  Kenntnis.  Nach  Artikel  6  der
Konvention  vom  14.  April  1911  (Bull.  off.  1911,
S.  300  ff.)  ist  die  Gesellschaft  zur  Anlage  von  Telegraphen=
  und  Telephonleitungen  in  ihren  Konzessions-Febiieten
  berechtigt.
Nach  Artikel  34  der  Konvention  der  Grands-Lacs-Bahngesellschaft
  vom  4.  Jannar  1911  hat  auch  diese
Bahngesellschaft  längs  ihrer  Bahnstrecken  einc  Tele- 



graphen=  oder  Telephonleitung  zu  errichten.  Der  Bau
der  Leitung  erfolgt  durch  den  Staat  für  Rechnung  der
Gesellschaft.  Während  der  Bauperiode  kann  der  Staat
auf  den  Leitungen  seine  Telegramme  unentgeltlich  befördern.
  Später  muß  die  Gesellschaft  die  Staats-,
nicht  aber  die  Privattelegramme  gegen  Zahlung  einer
Gebühr  von  0.,05  Fr.  pro  Wort  befördern.  Der  Staat
hat  auch  hier  das  Recht,  an  dem  Gestänge  der  Gesellschaft
  eine  eigene  Leitung  zu  legen,  hat  aber  bisher
von  diesem  Recht  keinen  Gebrauch  gemacht.  Die  Bauperiode
  ist  für  die  drei  bisher  von  der  Grands-Lacs-Gesellschaft
  in  Angriff  genommenen  Bahnstrecken:

1.  Stanleyville  „Wonthierville#“  —  127  km
2.  Kindu—Kongolo  —  355

3.  Kabalo  —Tanganika  27
zusammen  —  753  km
beendet.  Der  Staat  hat  auch  jetzt  noch  auf  Grund

einer  besonderen  Vereinbarung  mit  der  Gesellschaft
den  vorläufigen  Betrieb.  Nach  einem  Abkommen  vom
August  1910  bezahlt  er  während  dieser  „exploitation
drovisoire““  nur  0,035  Fr.  statt  0,05  Fr.  pro  Wort  an
die  Gesellschaft.  Auf  Grund  dieser  Bestimmung  sind
der  Gesellschaft  gutgeschrieben  worden:

1910  399,10  Fur.

1911  480,02  —  13  714  beförderte  Wörter
1912  381,54  „  =  10  898  -  -
1913  169,99  —  4857  -  -

Ein  öffentlicher  Telegraphen=  und  Telephondienft
ist  für  die  Linie  der  Gesellschaft  noch  nicht  eingerichtet.
Auch  die  „Grands-Lacs“  hat  übrigens  die  Verpflichtung
(ogl.  Art.  20  der  Konvention),  dem  Staat  auf  den
Bahnhöfen  Bureaus  für  den  Postbetrieb  zur  Verfügung
  zu  stellen.

3.  Die  Telephonanlagen.

Die  sämtlichen  Telegrophenämter  sind  auch  gleichzeitig
  Fernsprechämter.  ie  Telegraphenleitungen  sind
also  auch  gleichzeitig  Telephonleitungen.  Außerdem
Ceseben  folgende  besondere  Telephonlinien:

1.  Die  hauptsächlich  aus  politischen  Gründen  erbaute
  Linie  Kasongv—Kabambare  —Uvira.  Die
Stationen  an  dieser  Linic  liegen,  wie  folgt,  voneinander
  entfernt:

Kasongo—Kabemba.  80  km
Kabemba—Kabambare  .  40-Kabmubarc-Nieiubo......75-



  ..120-Die
  Gesamilänge  der  Enece  sii  a  399  km.

Seit  1913  ist  Kasongo  mit  dem  Haltepunkt  bei
Kilometer  240  der  Bahnstrecke  Kindu  —Kon
verbunden  und  dadurch  auch  an  die  Drahtleitung  2
Grands-Lacs-Bahn  angeschlossen.  Die  Entfernung
Kilometer  240—Kasongo  beträgt  31  km,  so  daß  die
Gesamtlänge  der  Leitung  zum  Tanganika  sich  nunmehr
auf  430  km  beläuft.  Als  Träger  der  Leitung  sind
Eisenpfosten  und,  soweit  es  möglich,  auch  lebende  Bäume
benutzt.  Für  die  Unterhaltung  und  Bewachung  der
Strecke  waren  3  Europäer  und  etwa  100  Farbige  bestimmt.
  Trotzdem  waren  Diebstähle  der  ursprünglich
aus  Bronzge  besitehenden  Leitung,  namentlich  auf  der
Strecke  Baraka  —  Uvira,  sehr  häufig.  Man  war
daher  in  den  letzten  Jahren  dazu  übergegangen,  die
Bronzeleitung  durch  Drähte  aus  galvanisiertem  Eisen
zu  ersetzen.
        <pb n="344" />
        G  302  20

inshasa  ist  mit  Léopoldville  durch  eine
besochen  Sinsas.  Telephonleitung  verbunden.  Die
Leitung  dient  hauptsächlich  dem  Ortsverkehr.  Ihre
Länge  ist  etwa  8  km.  Ihre  Anlage  erklärt  sich  aus
den  engen  wechselseitigen  Beziehungen  zwischen  dem
für  den  Stanleypool  und  den  gesamten  Schiffsverkehr
des  oberen  Kongo  zuständigen  Verwaltungssitz  Léopoldville
  und  dem  Haupthandels=  und  Hafenplatz
am  Stanleypool,  Kinshasa.

3.  Früher  war  auch  die  Missionsstation  Umangi
durch  eine  Leitung  mit  dem  Sitz  des  zuständigen  Bezirksamtes
  Lisala  verbunden.  Die  Länge  der  Strecke
war  22  km.  Sie  wurde  später  aufgegeben,  da  ihre
Unterhaltung  im  Verhältnis  zu  ihrer  Inanspruchnahme
zu  teuer  wurde.  Als  im  Dezember  1913  die  drahtlose
Station  von  Lisala  nach  Umangi  verlegt  wurde.
wurde  erwogen,  sie  wieder  herzustellen.  Vor  Kriegsausbruch
  war  es  jedoch  noch  nicht  geschehen.

4.  Als  der  Ausbau  des  ursprünglich  geplanten
Telegraphennetzes  im  Hinblick  auf  die  guten  Erfolge
der  drahtlosen  Telegraphie  im  Jahre  1912  eingestellt
wurde,  war  die  Leitung  von  Stanleyville  flußabwärts
  damals  schon  auf  47  km  bis  Romée  fertiggestellt.
  Der  Minister  ordnete  deshalb  ihre  Einrichtung
als  Telephonlinie  an.  Ob  diese  Linie  auch  heute  noch
unterhalten  wird,  entzieht  sich  der  Kenntnis.  Denkbar
wäre  es  an  sich,  trotz  der  hohen  Unterhaltungskosten,
da  sie  namentlich  auch  Schiffahrtszwecken  dienen,  iusbesondere
  das  Eintreffen  der  Dampfer  in  Stanleyville
  rechtzeitig  übermitteln  sollte.

Ein  Ministerialerlaß  vom  31.  Jannar  1911  (Bull.
alt.  1911,  S.  299  genehmigte  die  Einrichtung  von

Ortsnetzen  mit  Telephon-Abonnements  für  die  Orte
oma,  atadi  Thysville,  Kinshasa  und
Léopoldville;  tin  Ministerialertat  vom  14.  November
  10r2  (Gulr  S.  1185)  fügte  diesen  Orten
Banana  hinzu.  vrt  5F.  Ea  1913  wurde  die  Anlage
für  Stanleyville  genehmigt.  Der  Erlaß  ist  jedoch
nicht  veröffentlicht  worden.  Die  Zahl  der  Auschlüsse
in  den  einzgelnen  Orten  ist  aus  den  hiesigen  Akten
nicht  ersichtlich.  In  Banana  dürften  es  ganz  wenige
sein,  in  Boma  wurden  einschließlich  der  Anschlüsse  der
Behörden  100,  in  Matadi.  Kinshasa  und  Léopoldville
  je  50  Apparate  vorgesehen.  In  Thysville
waren  1913  nur  6,  in  Stanleyville  8  Apparate
angeschlossen.  Die  Abonnements  kosten  pro  Jahr  und
Apparat  250  Fr.

Auffallenderweise  hatte  die  Stadt  mit  der  größten
ceuropäischen  Vevöllerung  Elisabethville  vor  Kriegsausbruch
  noch  kein  Ortsfernsprechnetz,  obwohl  gerade
dieser  Ort  auch  sehr  weitläufig  gebaut  ist.  Den  Antrag
einer  Privatfirma,  für  eigene  Rechnung  ein  Telephonnetz
  mit  Abonnementsmöglichkeit  zu  legen,  lehnte  die
Regierung  im  Jahre  1914  mit  der  Begründung  ab,
sie  hätte  bereits  mit  der  Compagnie  du  Chemin  de
ler  du  Bas-  Congo  au  Katanga  eine  Vereinbarung  über
die  Anlage  eines  Ortsfernsprechnetzes  getroffen.  Sie
selbst  hatte  bereits  im  Sommer  1913  die  verschiedenen
Behörden  provisorisch  untereinander  telephonisch  verbunden.
  Es  waren  hierfür  20  Apparate  eingebaut
worden.

Nach  einer  Auordnung  des  Ministers  vom  Oktober
1913  sind  die  drahtlosen  Stationen  mit  den  Telegraphenämtern

  drahtlich  verbunden,  soweit  solche
Amter  an  den  betreffenden  Orten  vorhanden  und  die
Letzteres

Hoiten-  für  die  Anlage  nicht  zu  hoch  waren.
tra  ie  bereits  erwähnt,  für  Umangi  zu.
Die  Übermittlung  der  Telegramme  erfolgte  daher  dort
durch  besondere  Boten,  die  die  Strecke  Umangi—
Lisala  in  gut  drei  Stunden  Jvriükälegter,

 

Lediglich  zur  Erleichterung  des  Dienstbetriebes
sollte  vor  Kriegsausbruch  die  Direktion  der  Goldminen
in  Kilo  mit  den  einzelnen  Arbeitsstellen  telephonisch
verbunden  werden.  Ob  dies  geschehen  ist,  ist  nicht
ekannt.  Ebenfalls  nur  dienstlichen  Zwecken  dient  eine
Zweigleitung  von  Lukula  (Kilometer  80  der  Mayumbealahn)
  nach  dem  etwa  3  km  entfernten  Rekrutenausbildungslager
  von  Mbavu.

Von  der  Möglichkeit,  eigene  Telephonleitungen  zu
legen,  haben  bisher,  soweit  bekannt,  nur  die  Bahngesellschaften
  Gebrauch  gemacht.  Die  #r  did  hat
eine  doppelte  Telephonleitung  von  Matadi  nach  Léopoldville.
  Sie  ist  396  km  lang.  Die  ursprünglich
zum  Teil  als  Träger  benutzten  lebenden  Bäume  sind
sämtlich  nach  und  nach  durch  Stahlpfosten  ersetzt
worden.  Uber  die  Leitungen  längs  der  drei  Teilstrecken
  der  Grands-Lacs-Bahn  ist  oben  bereits  gesprochen.
  Zur  Verbindung  der  Leitung  der  Lukugabahn
  mit  der  zweiten  Teilstrecke  Kindu  —Kongolo
wurde  1913  die  Herstellung  biner  Leitung  Kabalo  —
Kongolo  erwogen.  Das  für  den  Bau  der  Linie  erforderliche
  Material  war  bereits  an  Ort  und  Stelle
vorhanden,  so  daß  auch  diese  Strecke  aller  Voraussicht
nach  inzwischen  gebaut  sein  wird.  Die  kriegerischen
Ereignisse  am  Tanganika  dürften  dabei  beschlennigend
gewirkt  haben.  Ihre  Länge  wurde  auf  70  bis  80  km
angegeben.

Nach  einer  Aufzeichnung  vom  6.  Mai  1914  berechnet
  die  belgische  Regierung  die  Kosten  der  ersten
Anlage  der  auf  eigenen  Gestängen  ruhenden  Leitungen
auf  durchschnittlich  700  Fr.  pro  Kilometer.  Die  Kosten
der  fremde  Gestänge  benutzenden  Leitungen  lassen  sich
nach  der  für  die  Strecke  Salania—Elisabethville
vorgefundenen  Abrechnung  auf  durchschnittlich  280  Fr.
pro  Kilometer  doppelter  Leitung  berechnen.  Hiernach
läßt  sich  der  Wert  der  gesamten  Drahtleitung  des
Fiskus  in  folgender  Weise  ermitteln:

Es  bestehen  Leitungen  mit  eigenem  Gestänge:

 

 

 

1.  die  Linie  Banann  —Boma  104  km
2.  :  BomaTshela  -
3.  -  Lukula  —  Mbavu  3  -
4.  -  -Boma—  Matadid  52
5.  =  Matadi—Nokti  ..  7.5.
6.  -  LCopoldville  —  Coquilhatville
  747
7.  -  LCopoldoille  -Kinshafa  8.
8.  Stanleyville  —  Romée  47
9.=  -Kasongolkm  210)—  Uvira  430
zusammen.  13535.9  km

Der  Wert  dieser  inien,  der  Kilometer  zu  700  Fr.
gerechnet,  würde  also  1  075  130,—  Fr.  betragen
An  Leitungen  auf  kensen  Gestänge  sind  vorhanden=1.
  die  Linie  Satanig  Grenge)  —  Elisa-254,2

  km
2.=  -  Ellsaehpille  —Kambore  161
8.  -  -Erlisabethville  —  Etoile
du  Congo  .  -
4.-  -K  ntbove—:uhtlongo.  .lll-5.-
  -Matadi—Lfs-opoldville.3I)6-zusannncn.
  936,2  km
Hiervon  kostete
die  Leitung  Salania-  Elsabethoille  70  999,50  Fr.
-  —  —  Eto
du  Co  5  533,87
Übrigen  671  ensD  Hait  durchichnititich
280  Fr.  187  880.

zusammen.  264  413,37  Fr.
        <pb n="345" />
        303  0

Die  Ausgaben  für  Telegraphen=  und  Telephon--apparate
  betragen  nach  der  erwähnten  Jufeichnung
insgesant  228,  Fr.,
die  Ausgaben  für  die  Susferusbrechnehe  52  917.—.
sonstige  Ausgaben  rund.  170  000.—  =

zusammen.  238545,—  Fr.,
so  daß  also  der  gesamte  Wert  der  Telegraphen=  und
Telephonanlagen  des  Fiskus  ausschließlich  der  benutzten
Grundstücke  und  Gebäude  sich  vor  Kriegsausbruch  auf
rund  1  620  000,—  Fr.  belief.

Die  Länge  der  fiskalischen  Linien  ohne  die  Ortsfernsprechleitungen
  war  insgesamt  2472,1  km

Die  Länge  der  gesamten  privaten  Linien  war
1689,2  km,  von  denen,  wie  bereits  gesagt,  insgesamt
986,2  km  mit  staatlichen  Linien  zusammenfielen.  Der
Krieg  hat  vielleicht  eine  Störung  und  Vernichtung  der
Strecke  Baraka  —  Uvira  zur  Folge  gehabt,  doch
dürfte  die  Linie  inzwischen  wieder  hergestellt  sein.
Möglich  ist  auch,  daß  die  Leitung  an  der  Strecke
Kambove  —Bukama  noch  etwas  weitergeführt  ist
und  daß  Elisabethville  inzwischen  ein  Ortsfernsprechnetz
  erhalten  hat,  im  übrigen  dürfte  der  Bestand
aber  heute  noch  so  ziemlich  derselbe  sein.

Die  Gebühr  für  die  Bennutzung  der  staatlichen
Fernsprech=  und  Telegraphenanlagen  wurde  zunächst
für  jede  eingelne  Linie  bei  ihrer  Eröffnung  je  nach
deren  besonderen  örtlichen  Verhältnissen  festgesetzt.
Seit  dem  1.  Juli  1913  ist  jedoch  ein  einheitlicher  Tarif
für  die  gesamte  Kolonie  in  Kraft!  (vgl.  Ministerialerlaß
vom  5.  April  1013.  Louwers,  S.  1130).  Nach  diesem
beträgt  die  Wortgebühr  für  die  zwischen  allen  Stationen
in  der  Kolonie  einschließlich  der  drahtlosen  Stationen
gewechselten  Telegramme  0.25  Fr.  Die  Küstengebühr
für  Radiogramme  nach  Schiffen  ist,  ungerechnet  die
obige  Lansgebühr  und  eine  etwaige  Bordgebühr,  auf
0.50  Fr.  festgesetzt.  „Für  Telephongespräche  bis  zu
fünf  lnen  sind  2  Fr.,  für  solche  von  fünf  bis  zehn
Minuten  3  Fr.  zu  zahlen.  Dringende  Telegramme
zahlen  doppelte  Gebühren.  Die  Gebühr  umfaßt  in
jedem  Falle  die  Zustellung  der  Telegramme  in  einem
Umkreis  von  2  km,  bei  größerer  Entfernung  des  Wohnjitzes
  des  Empfängers  werden  die  Telegramme  durch
die  Post  zugesandt.  Sollen  sie  durch  einen  besonderen
Boten  überbracht  werden,  so  sind  für  jeden  Kilometer
1  Fr.,  mindestens  aber  2  Fr.  zu  gahlen.

Mit  Wirkung  vom  1.  März  1913  ist  der  Kongo
der  internationalen  Vereinbarung  über  die  Zulassung

on  „téelcgrammes  dilférées“  beigetreten.  Bereits  im
Mort-  1911  hatte  die  belgische  Regierung  zusammen
mit  der  französischen  Regierung  ein  Angebot  der
African  Direct  Telegraf"“  in  London  angenommen,
für  Pressetelegramme  Lagos—Boma  und  umgekehrt
eine  Ermäßigung  von  50  v.  H.  eintreten  zu  lassen.

Diese  Vereinbarung  dürfte  durch  die  neue  Kabelkonvention
  hinfällig  geworden  sein.

 

 

Drahtlose  Telegraphie.

Bereits  in  den  Jahren  1902  bis  1904  wurden  auf
Anregung  des  Colonel  Thys  Versuche  mit  drahtloser
Telegraphie  zwischen  Banana  und  Ambrizete  (Angola)
  angestellt.  Die  Ergebnisse  waren  jedoch  nicht
ermutigend,  da  die  atmosphärischen  Störungen  nicht
hatten  ausgeschaltet  werden  können.  Die  Erfolge  der
#erbtiune  während  des  Krieges  in  Deutsch-Südwestafrika
  haben  wesentlich  dazu  beigetragen,
daß  die  beteiligten  Kreise  in  Brüssel  die  Angelegenheit

  trotzdem  nicht  aus  dem  Auge  giben.  1909  griff
ie  Compagnie  de  télégraphic  sans  fil  in  Brüssel  die

früheren  Versuche  wieder  auf.  Die  Gesagfard  machte

 

zunächst  den  Vorschlag,  Coguilharville  mit  Stanley-=ville
  drahtlos  zu  verbinden,  später  regte  sie  an,  in
Boma  eine  Station  zu  errichten,  um  mit  den  von  der
französischen  Regierung  in  Loango  und  Brazzaville
  geplanten  Stationen  verkehren  zu  können.  Die
Vorschläge  wurden  jedoch  vom  belgischen  Kolonialministerium
  abgelehnt.  Ebenso  erging  es  Angeboten

Compagnie  générale  radiotéeléegraphique  in  Paris
und  der  Brüsseler  Niederlassung  der  deutschen  A.  E.  G.
in  den  Jahren  1910  und  1911.  Das  Ministerium  stellte
sich  hierbei  auf  den  Standpunkt,  daß  die  Anlage  der
Stationen  unverhältnismäßig  hohe  Kosten  verursachen
würde,  daß  sie  zudem  nur  die  einzelnen  Stationsorte,
nicht  aber  die  Zwischenorte  miteinander  verbänden  und
nicht  so  zuverlässig  und  regelmäßig  wie  die  Drahtleitungen
  arbeitelen;  letzteren  sei  also  noch  der  Vorzug
zu  geben.  Inzwischen  hatte  jedoch  der  Ingenicur  Nobert
  Goldschmidt  aus  Brüssel  cs  verstanden,  den
König  Albert  für  die  Aulegung  drahtloser  Stationen
im  Kongo  zu  interessieren.  Der  König  erklärte  sich
bereit,  die  erforderlichen  Mittel  aus  den  Jahresraten
des  ihm  zur  Verfügung  gestellten  Spezialfonds  von
50  Millionen  Franken  zur  Verfügung  zu  stellen.

Am  20.  Jannar  1911  kam  es  zu  einem  Vertrag

zwischen  dem  König  und  Goldschmidt.  Endzweck
des  auf  zehn  Jahre  lautenden  Vertrages  war  die

Schaffung  einer  drahtlosen  Verbindung  zwischen  Belgien
  und  seiner  Kolonie.  Goldschmidt  übernahm  die
Verpflichtung,  zunächst  Versuchsstationen  in  Banana,
Boma  und  San  Paolo  da  Loanda  oder  Loango
binnen  eines  Jahres  gegen  Zahlung  fester  Beträge
angulegen.  Zur  Deckung  der  Reiselosten  und  des
Unterhalts  seines  Personals  erhielt  Goldschmidr
außerdem  einen  Betrag  von  100  000  Fr.  Als  Bedingung

  wurde  ausgestellt,  daß  es  möglich  sein  sollte,
in  zwei  aufeinanderfolgenden  Wochen  3000  Worte  pro
Woche  von  einem  Posten  zum  andern  zu  übermitteln.
Sobald  die  Abnahme  der  Stationen  erfolgt  wäre,
sollten  sie  der  Kolonie  übergeben  werden.  Genügten
sie  dagegen  den  angegebenen  Bedingungen  nicht,  so
sollte  Goldschmidt  die  gesamten  erhaltenen  Summen
an  den  König  zurückgahlen.

Dieser  Bertrag  wurde  durch  eine  Vereinbarung
zwischen  Goldschmidt  und  dem  belgischen  Kolonialministerium
  vom  21.  Jannar  1911  ergänzt.  Nach  dieser
gewährte  die  Kolonie  Goldschmidt  und  seinen  Angestellten
  freie  Fahrt  und  Fracht  auf  den  Dampfern
der  Kolonie,  stellte  das  für  die  Anlagen  erforderliche
Gelände  unentgeltlich  zur  Verfügung  und  verpflichtete
sich,  das  für  den  Betrieb  erforderliche  Personal  nach
Maßgabe  der  Fertigstellung  der  Posten  zu  beschaffen
und  anzustellen.  Goldschmidt  übernahm  seinerseits
die  Verpflichtung,  die  Posten  zu  unterhalten  und  in
Voma  ein  Lager  mit  den  erforderlichen  Erneuerungsstücken
  einzurichten.  Als  Entgelt  hierfür  sollte  ihm  die
Kolonie  für  jedes  von  den  Posten  weitergegebene
Wort  0,05  Fr.  zahlen.

Goldschmidt  kam  seinen.  vertraglichen  Verpflichtungen
  vollauf  nach.  Noch  vor  Ablauf  eines  Jahres
konnten  die  Stationen  in  nanana  und  Boma  den
Betrieb  aufnehmen.  Die  Station  in  Banana  war
nach  dem  System  der  Socicté  radio-Glectrique  in  Paris,
die  Station  in  Boma  nach  dem  System  Telefunken
erbaut.  Die  Stationen  hatten  eine  Reichweite  von
300  km  und  Wellenlängen  von  300  und  600  m.  Die
Versuche  befriedigten  durchaus.  Demgemäß  trat  der
belgische  Kongo  der  Berliner  Funkspruchkonvention  vom
3.  November  1906  mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1912
bei.  Die  Compagnie  belge  maritime  1u  Cong  rüstete
ihre  Kongodampfer  mit  Marconistationen  der  Com-
        <pb n="346" />
        W  304  20

Ppagnie  de  télégraphie  sans  fil  in  Brüssel  mit  einer
Reichweite  von  300  km  und  Wellenlängen  von  300,
450  und  600  m  aus.  Für  die  Verwaltung  des  Kongo
hatte  das  den  großen  Vorteil,  daß  sie  nunmehr  schon
einen  Tag  vor  Eintreffen  der  Dampfer  im  Kongo  mit
den  an  Bord  befindlichen  Beamten  in  Verbindung
treten  konnte.  Mit  Goldschmidt  wurde  die  Ausführung
  des  zweiten  Abschnittes  des  Bauprogrammes,
die  Verbindung  von  Boma  mit  Elisabethville,
vereinbart.  Die  Fertigstellung  auch  dieser  Posten  ging
schnell  vonstatten.  Sehr  bald  stellte  sich  aber  heraus,
daß  die  Beschaffung  des  Betriebspersonals,  zu  welcher
die  Regierung  nach  dem  Zusatzabkommen  vom  21.  Januar
  1911  verpflichtet  war,  dieser  erhebliche  Schwierigkeiten
  machte.  Sie  schloß  daher  mit  Goldschmidt
unter  dem  15.  Märg  1912  einen  neuen  Vertrag.  Nach
diesem  übernahm  Goldschmidt  den  ordnungsmäßigen
Betrieb  der  schon  vorhandenen  und  der  künftigen  Stationen
  zum  festen  Jahressatz  von  39500  Fr.  für  jede
Haupt=  und  25,000  Fr.  für  jede  Nebenstation.  Die
Beträge  sollten  um  2000  Fr.  pro  Jahr  und  Station
erhöht  werden  können,  sofern  der  Nachweis  erbracht
würde,  daß  die  ursprünglichen  Sätze  die  Kosten  nicht
deckten).  Als  Hauptstationen  gelten  die  Posten  mit
einer  Reichweite  von  mindestens  150  km,  die  anderen
Posten  sind  Nebenstationen.  Die  Stationen  bleiben
Eigentum  des  Staates,  doch  hat  Goldschmidt  für
ihre  gesanite  Unterhaltung  zu  sorgen.  Die  im  Dienste
des  Staates  befindlichen  Telegraphisten  wurden  unter
besonderen  Bedingungen  von  Goldschmidt  übernommen.
  Er  selber  erhielt  die  Ermächtigung,  in
Laeken  eine  Schule  für  Heranbildung  der  für  den
Betrieb  erforderlichen  Kräfte  einzurichten.  50  v.  H.
seiner  Beamten  müssen  Belgier  sein.  Die  Angestellten
Goldschmidts  erhalten  freie  Fahrt  auf  den  Dampfern
der  Kolonie  und  auf  den  Bahnen  der  „Grands-Lacs“.
Die  Beförderung  des  erforderlichen  Materials  erfolgte
ebenfalls  frachtfrei.  Außerdem  erhielt  Goldschmidt
freien  Holzschlag  für  die  Posten  in  den  Staatswaldungen.
  Die  Telegrammgebühren  fallen,  unbeschadet
des  Anspruches  von  Goldschmidt  auf  0,05  Fr.  pro
übermitteltes  Wort,  an  den  Fislus.  Der  Vertrag
läuft  bis  20.  Januar  1921,  doch  ist  ein  früheres  Rücktrittsrecht
  mit  einjähriger  Kündigungefrift  und  eventueller
  Entschädigung  des  Goldschmidt  vorgesehen.
Der  Staat  bestimmt  den  Tarif  und  kann  nach  eigenem
Ermessen  jede  Station  aufheben.  Der  Vertrag  wurde
für  die  Stationen  Banana,  Boma,  Cogquilhatville,
  Lisala,  Stanleyville,  Lowa,  Kindu,
Rongolo,  Kikondja,  Echwablchhoi  ,  Lusambo
und  die  etwa  sonst  noch  zu  errichtenden  Stationen  abgeschlossen.
  Die  Stalion  Lowa  wurde  später  aufgehoben,
  Lisala  nach  Umangi  verlegt.  Neu  hinzu
kraten  Kinshasa,  Basoko,  Basankusu  und  Léovoldville.
  Letztere  wurde  zunächst  als  Kleinstation
hebaut,  1913  aber  nach  der  Vollendung  der  Großstation
Kinshasa  aufgehoben.

Die  Stationen  wurden  auf  Grund  dieses  Vertrages
  an  folgenden  Tagen  übernommen:

1.  Banana  .  am  1.  Mai  1912

2.  omea  1.  ai  1912

3.  Léopoldville  =  1.  Jomar  1913  (wieder
aufgehoben)

4.  Coquilhatville  =  2

5.  Lisala.  .  .  März  10913  (Degember
1918  nach  Umangi
verlegt)

*)  Die  Erhöhung  ist  gemäß  Erlaß  vom  6.  Mai
1913  erfolgt.

 

6.  Basokon  nam  1.  März  1913

7.  Stanleyville  1  Septen  iber  1912

8.  Lowa..  ...-I1.August  1912  (1918  aufgehoben


9.  Kind  1.  August  1912

10.  Kongolo
11.  Kikondia=1.

  September  1912
12.  Elisabethville  20.  Februar  1912
13.  Basankus.6.  März  1914

11.  Kinshasaa  .9.  Märg  1911
15.  Kabalo  .  im  August  1915.

Unmittelbar  nach  dem  Kriegsausbruch  ist  dann
noch  die  Station  Lusambo  fertiggestellt  worden.  Es
hieß  im  Kongo,  daß  das  erste  Telegramm,  welches
die  Station  nicht  nur  zu  Versuchszwecken  erhielt,  die
Kriegserklärung  meldete.  Die  nächsten  Stationen
sollten  in  Irumu  und  Albertville  errichtet  werden.
Ob  es  dazu  „während  des  Krieges  gekommen  ist,  ist
unbekannt.  Die  Stationen  Lowa,  Kindu,  Boma
und  Basankusu  erhielten  das  Sostem  Telefunken,  die
Stationen  Banana,  Léopoldv  Coquilhatville,
  Umangi,  Basoko  Stanlehoikt,  Kongolo,
  Kikondja  und  Elisabethville  das  System
der  „Radio-Electrigue"“.,  Nach  mündlichen  Angaben
Goldschmidts  im  April  1914  hatte  sich  das  deutsche
System  dem  französischen.  überlegen  gezeigt,  die  Gesellschaft
  „Telefunken“  habe  aber  für  die  Ersatzteile  der
Anlagen  zu  hohe  Preise  verlengl.  Infolgedessen  habe
er  ein  eigenes  System  konstruiert,  mit  welchem  die
späteren  Stationen  ausgerüstet  werden  sollten.  Ob  und
inwieweit  dies  geschehen  ist,  entzieht  sich  der  Kenninis.
Für  die  Antennen  wurden  anfangs  Holzmasten  verwendet,
  später  nahm  Goldschmidt  jedoch  nur  noch
Stahlmasten  und  ersetzte  auch  die  früheren  Holzmasten
durch  Eisenkonstruktionen.

Für  die  Errichtung  der  Stationen  und  die  Anstellung
  der  Versuche  wurden  Goldschmidt  aus  dem
Spezialfonds  des  Königs  zur  Verfügung  gestellt:

1909  294  000  Fr.
1910  2

1911  600  000  =
1912  300  000
1913  700  000
1914  .  600  000  =
zusammen  2494  000  Fr.

Nach  einer  anderen  nicht  kontrollierbaren  Notig
belief  sich  der  in  den  Jahren  1909  bis  1914  an  Goldschmidt
  aus  dem  Spezialfonds  gezahlte  Gesamtbetrag
auf  3  345  220,98  Fr.  Außerdem  weist  das  Extraordinarium
  des  Jahres  1912  einen  Posten  von  1700000  Fr.
für  die  Errichtung  von  drahtlosen  Stationen  auf.

Die  Verbindung  von  Stanleyville  nach  Elisabethville
  arbeitete  von  vornherein  recht  gut.  Dagegen
  gestaltete  sie  sich  zwischen  Stanleyville  und
Coquilhatville  zunächst  schwierig,  Mit  der  Verlegung
  der  Station  von  Lisala  nach  Umangi  und
dem  Bau  weiterer  Stationen  in  Bas  ankusu  und
soko  wurde  aber  auch  für  diese  Strecke  ein  normaler
Verkehr  ermöglicht.  Nach  Hiertipsteilhan  der  großen
Stationen  in  Lusambo  und  Kinshasa  dürfte  die
Verbindung  zwischen  Elisabetbilrel  und  Boma
sichergestellt  sein  und  der  Kongo  über  ein  Netz  von
drahtlosen  Stationen  verfügen  wie  kaum  eine  andere
Kolonie  Afrikas.

Vom  belgischen  Kolonialfislus  wurden  auf  Grund
des  Vertrages  vom  15.  März  1912  an  Goldschmidt
gezahlt:
        <pb n="347" />
        305

 

Abfindung  nach  dem  1912  1918  1914
Einheitssatz  von  Fr.  Fr.  Fr.

 

9  500  Fr.  bzw.

41  500  Fr.  pro  Station63  249,98/|390  00  1,  10  539  500.—
0.05  Fr.  pro  übermitteltes
  Vort.

Fahrpreis  und  Fracht
die  „Grands-8

  971,85  75  00.—  125  00.—

 

1
10  000.—

Laes  ........  2500.—  10  000,—
Löhnung  der  Arbeiter  ,

ufw.undRciienvor  «

AbnahmedStntion55475,15’43000,—.48000,—

 

.280196  98518  061  10  722  500,—

 

zusammen.

Demgegenüber  waren  die  Einnahmen  des  Staates
aus  der  drahtlosen  Telegraphie  —  auch  für  die  drahtlosen
  Stationen  gilt  der  allgemeine  Telegrammtarif
vom  5.  April  1913  —  für  1914  nur  veranschlagt:

für  Katangg  auf  20  000  Fr.
für  den  übrigen  Kongo  50  000  -

zusammen.  auf  70  000  Fr.

Die  große  Differenz  zwischen  diesem  Anschlag  und
dem  an  Goldschmidt  zu  zahlenden  Betrag  erklärt
sich  daraus,  daß  die  Gebühr  an  Goldschmidt  auch
für  die  an  sich  frei  beförderten  Staatstelegramme,  und
war  für  jedes  auch  nur  von  einer  Station  als
3  zwischenstation  weiterbeförderte  Wort,  erhoben  wird.
Durchläuft  also  ein  Telegramm  von  Banana  nach
Elisabethville  die  Stationen  Boma,  Kinshasa,
oquilhatville,  Basankusu,  Umangi,  Basoko,
Stanleyville,  Kindu,  Kongolo,  Kikondja,  so  ist
für  jedes  Wort  vom  Staat  an  Goldschmidt  0,60  Fr.
zu  zahlen,  während  die  dem  Staat  zufallende  Tarifgebühr
  nur  0,25  Fr.  beträgt.  Verhandlungen  mit
Goldschmidt  über  eine  Abänderung  der  fraglichen
Vertragsbestimmung  hatten  vor  dem  Kriege  noch  zu
keinem  Ergebnis  geführt.

Die  guten  Ergebnisse  der  Versuche  zwischen  Boma
und  Elisabethville  veranlaßten  den  König,  unverzüglich
  die  Ausführung  des  dritten  Abschnittes  seines
Programmes,  die  drahtlose  Verbindung  von  Belgien
mit  seiner  Kolonie,  in  die  Wege  zu  leiten.  Am  20.  Januar
  1914  schloß  er  daher  einen  neuen  Vertrag  mit
Goldschmidt  ab,  auf  Grund  dessen  dieser  verpflichtet
wurde,  in  Banana  eine  Großstation  zu  errichten,  die
unmittelbar  mit  Laeken  verkehren  könnte.  Die  Geawteuuinastesten
  dieser  Station  wurden  auf  1850000  Fr.
fesigesett.  Für  den  Betrieb  erhielt  Goldschmidt
jährlich  einen  Zuschuß  von  100  000  Fr.  Die  Wortgebühr
  für  die  Verbindung  Laeken—  Vanana  wurde
für  Staats=  und  Pressetelegramme  auf  0,25  Fr.,  für
Privattelegramme  auf  0,60  Fr.  festgesetzt.  Die  Station
war  schon  vor  Kriegsausbruch  fertig,  zum  mindesten
für  Versuchszwecke.

In  dem  von  Goldschmidt  vertragsmäßig  übernommenen
  Betriebe  der  Station  iist  übrigens  d  die  Zu- 



 

#

stellung  der  Telegramme  nicht  mitenthalten;  diese
werden  vielmehr  telephonisch  an  das  staatliche  Telegrppeen
  des  Ortes  weitergegeben,  und  dieses
esorgt  dann  die  Zustellung,  oder  sie  werden  dort,
wenn  eine  telephonische  Verbindung  mit  dem  Telegraphenamt
  nicht  besteht,  von  den  Regierungsboten,
die  den  Stationen  zur  Verfügung  gestellt  sind,  abgeholt
  und  ausgetragen.

V.  Poststatistik.
Einnahmen  und  Ausgaben.

Die  Unterlagen  für  eine  Statistik  des  Verkehrs
der  einzelnen  Postanstalten  fehlen  bisher.  1912  war
die  Aufstellung  einer  solchen  Statistik  geplant,  dann
aber  als  undurchführbar  ausgegeben  worden.  Ihre
Vorbereitung  wurde  für  1913  angeordnet,  die  Ergebnisse
  der  Arbeiten  ind  in  Brüssel  noch  nicht  vorhanden,
  wohl  aber  liegen  die  Gesamtziffern  für  den
Gesamtverkehr  der  ganzen  Kolonie  von  1880  bis  1912
vor.  Auch  sie  gewähren  schon  einen  interessanten  Einblick
  in  dessen  Entwicklung.  in  der  sich  die  wirtschaftliche
  Entwicklung  des  Landes  widerspiegelt.  Der  Postverkehr
  zeigt  eine  stetige,  aber  langsame  Zunahme.  Die
von  der  Kolonie  empfangenen  Postsendungen  übertreffen
stets  erheblich  die  Zahl  der  von  ihr  abgesandten
Sachen.  Im  internen  Verkehr  tritt  in  den  Jahren  vor
der  Übernahme  des  Kongostaates  ein  nicht  unerheblicher
  Rückschritt  hervor.  Die  etappenweise  Offnung
des  Landes  für  den  freien  Handel  läßt  auch  den  Umfang
  des  Postverkehrs  sprunghaft  anschwellen.  Trotzdem
  ist  er  in  seiner  Gesamtheit  anch  für  koloniale  Verhältnisse
  relativ  gering.  Ein  Vergleich  mit  Ostafrika
mag  das  Nähere  erläutern.  Zur  richtigen  Beurteilung
der  Ziffern  sei  vorausgeschickt,  daß  der  Kongo
2  365  000  qkm,  Ostafrika  995  000  ukm,  der  Kongo  am
1.  Januar  1912  eine  weiße  Bevölkerung  von  5465.
Ostafrika  am  gleichen  Tage  eine  solche  von  5336  Scelen
zählte  und  die  farbige  Bevölkerung  im  Rongo  auf
mindstens  10  000  000,  in  Ostafrila  auf  7,66  Millionen
Söschätzt  wurde.  Die  Zahl  der  Postanstalten  betrug
m  Kongo  53,  in  Östafrika  45.  Trotzdem  wurden  im
Jahre  1912  im  Kongo  nur  3023  486  Briefsendungen
(gewöhnliche  Briefe,  Postkarten,  Drussachen  und  Geschtspapiere
  und  V  Warenproben),  in  Ostafrika  dagegen
4141  657  befördert.  In  dieser  Zahl  sind  auch  die  Zeiungen
  enthalten,  die  in  der  Kongostatistik  nicht  beonders
  aufgeführt  werden,  dagegen  nicht  die  noch  nicht
m  Kongo  zugelassenen  Wertbrief=  und  Nachnahmesendungen.
  Im  Kongo  wurden  1912  an  Postanweiungen
  insgesamt  aufgegeben  und  empfangen:

 

 

29505  Stück,  auf  den  Gesamtbetrag  von  9598  616.72  F
lautend,  in  Ostafri
177  779  Stück,  auf  den  Gesamtbetrag  oon  41819584.  —.  A

52274480,Fr.
lautend.  Die  Zahl  der  Telegramme  und  Ferngespräche
ist  nicht  bekannt.  Es  liegen  nur  die  Angaben  über  die
Einnahmen  aus  dem  Telegramm=  und  Telephon--verkehr
  vor.  -

Der  Entwicklung  des  Postbetriebes  —  die

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aus  ihm  gezogenen  Einnahmen.  Es  betr
Die  Ein  nahmen  1908  1000  1910  1911  1012  1018  1914
der  Post  .  263792697347663,02318075,97372961,12450880,26  2  ?
aus  dem  Telegraphenbetrieb.  ..  2  ?  39  950,10|51  602,  80  163  289,75  ?  2
aus  dem  Fernsprechverkehr  ?  E  ?  2  103,601  1628,751  2  286,26  ?  2
zusammen  .  263  792,69  347  663,02  360  129,07426  191,67  615  950,20  Mindestens.  Shähung
        <pb n="348" />
        W  306  20

Die  Einnahmen  aus  dem  Postverkehr  haben  sich
also  von  1911  zu  1912  —  am  1.  Juli  1912  wurde  bekanntlich
  erst  das  ganze  Land  für  den  freien  Handel
geöffnet  —  um  20,.75  v.  H.,  die  Einnahmen  aus  dem
Telegraphenbetrieb  um  mehr  als  das  Doppelte  erhöht.
Trotz  der  Kautschukkrise  im  Jahre  1918  sind  die  Einn#hmen
  der  Post=  und  Telegraphenverwaltung  auch  in
diesem  Jahre  stark  gestiegen.  Dagegen  dürfte  die
Schätzung  für  1914  infolge  des  Kriegsausbruchs  höchstwahrscheinlich
  nicht  erreicht  sein.  Die  Verteilung  der
Einnahmen  auf  die  verschiedenen  Post=  und  Telegraphenämter
  zeigen  die  Anlagen  Nr.  4  und  Nr.  5.

Ein  zuverlässiges  Bild  über  die  tatsächlichen  Ausgaben
  der  Post=  und  Telegraphenverwaltung  läßt  sich
nach  den  in  Brüssel  vorhandenen  Unterlagen  nicht
gewinnen.  Der  Anlagewert  der  Telegraphen=  und
Telephonleitungen  —  die  Aufwendung  für  die  Anlage
von  Telegraphen=  und  Telephonleitungen  erscheint  im
Etat  zusammen  mit  den  Ausgaben  für  Eisenbahnen,
Automobilwege  u  und  sonstige  Transportmittel  in  einem
einzigen  Titel  oben  berechnet  worden.  Für  die
ordentlichen  Ausguben  der  Post=  und  Telegraphenverwaltung
  waren  in  den  Etats  der  Jahre  von  1908
bis  1914  folgende  Summen  ausgeworfen:

1908  176  00  Fr.
19000  2  81  000.
1919  336  440
1911  619  300
1912  1  406  010
1918  1  071  830o3„
1914  1723766-d.

  h.  der  Ausgabenansab  hat  sich  in  den  sieben  Jahren
nahezu  verzehnfacht,  obwohl  der  Postdienst  zum  Teil
noch  von  den  Steuer=  und  erwaktungeleeanten  mit
wahrgenommen  wird.  Die  für  1913  und  1914  vorgesehenen
  S  Summen  setzten  sch  im  einzelnen,  wie  efolgt.
zusammen:

1913  1814
Fr.  Fr.
1.  Weißes  Personal.  528  075  594  130
2.  Farbiges  Personal  245  930  27090
3.  Materialien.  73  650  65  050
4.  Beförderung  von  Telegrammen,
  Druck  von  Postwertzeichen
  usw.  234  500  392  340
5.  Postanweisungsdienst  i  ..  11  950  13  625
6.  Unterhaltung  und  Betrieb  von
drahtlosen  Stationen  469  500  549  500
7.  Reisekosten  .  .  ...  73  174  52  400
8.  Frachtkost  23  664  22  305
9.  Ein-  nd  Durchführausgaben  11  360

zusammen.  .  1671  803

Die  einzelnen  Posten  und  ihre  Veränderungen  erklären
  sich  aus  den  früheren  Ausführungen-  Im  außerordentlichen
  Etat  waren,  abgesehen  von  etwa  unter
dem  Titel  „kravangx  publics  divers“  noch  mitenthaltenen
  Ausgaben  für  Telegraphie  und  Telephon,  noch
ausgeworfen:

1912  .40  000  Ir.
1913  180  000.
1011  20  000

und  für  die  Errichtung  von  Stationen  für  drahtlose
Telegraphie  1912,  wie  oben  bereits  erwähnt,  1700000
Franken.  Die  für  das  Jahr  1914  vorgesehenen
20  000  Fr.  sollten  für  die  Anlage  des  Ortsfernsprechnetzes
  in  Elisabethville  dienen.  Zu  diesen  Ausgabebeträgen
  traten  dann  noch  die  oben  angegebenen

 

Summen  aus  dem  Spezialfonds  des  Königs  für  die
Einrichtung  der  Stationen  für  drahtlose  Telegraphie.

Aus  den  mitgeteilten  Angaben  ergibt  sich,  daß
schon  die  ordentlichen  Ausgaben  die  ordentlichen  Einnahmen
  um  etwa  das  Doppelte  überstiegen  haben.
Mit  einer  erheblichen  Besserung  der  Spannung  zwischen
Einnahmen  und  Ausgaben  wird  erst  gerechnet  werden
können,  wenn  einmal  die  Heranbildung  eines  zahlreichen
  farbigen  Hilfspersonals  die  Zahl  der  europäischen
  Beamten  und  damit  die  Aufwendungen  für  die
Gehälter  herabgemindert  und  anderseits  die  größere
Verbreitung  der  Kunst  des  Lesens  und  Schreibens
unter  den  Eingeborenen  mit  Hilfe  einer  zielbewußten
Schulpolitik  den  Briefverkehr  und  damit  auch  die  Einnahme
  aus  dem  Wertzeichenverkauf  fühlbar  vermehrt
haben  wird.  Auch  die  beabsichtigte  Abänderung  des
mit  Goldschmidt  abgeschlossenen  Vertrages  über  die
Ausbentung  der  drahtlosen  Stationen  würde  die  Finanzen
  der  Post=  und  Telegraphenverwaltung  nicht
unwesentlich  günstiger  gestalten.

*  1½
*

Portofreiheit  genießen:
De  Gouverneur  Général.
Les  Vice-Gouverneurs  généraux.
Les  Adfeints  supérieurs.
Les  Adioints  des  Transports.
Les  Administrateurs  Torritoriang.
Les  Agents  techniqucs  du  service  des  mines.
Les  Agents  collecteurs  des  impots  indigeènes.
Les  Agents  foresticrs
Les  Agents  spéciaux  Kin  téelégraphe  et  du  lélephone.
Les  Agents  des  transports
Les  Agronomes  de  district  et  de  zonc.
Les  Bacteriologistes.
Iæs  Capitaincs  de  vapcurs,  en  cours  de  voyage.
Les  Capitaines  de  port.
Les  Chefs  de  culture.
Lei  Chefs  d'éxpedition.
Les  Chefs  poscurs  et  poscuss  des  télégraphes.
Les  Chefs  de  poste.
Les  Chefs  de  section.
Les  Cheis  de  déetachement  de  la  force  publique.
Les  Chimistes.
Les  Commandunts  des  camps  d’instruction.
Le  Colonel  ct  lientenant-  coloadl.
Le  Commandant  du  corps  de  rserv.
Le  Commundant  de  In  force  publique.
Les  Commandants  des  troupes
Le  Commandant  du  fort  de  Shinkakasa.
Les  Commandants  de  compagnic.
Les  Commissaircs  de  district.
Les  Commissaircs  généraux.
Les  Commissaires  maritimcs.
Le  Commissairc  des  mincs.
Les  Commissaires  de  policc.
Les  Commissaircs  spéciaux  en  mission.
Les  Conductecurs  de  travaux.
e  Conservatcur  des  titres  foncicrs.
Les  Contröleurs  ct  Contröleurs  suppléants.
Le  Curateur  aux  successions.
Les  Dirccteurs.
Les  Directcurs  généraux,
Les  Directeurs  des  mines  de  Kilo.
Le  Direcitcur  du  jardin  bolaniquc.
1#%  Directeur  de  la  ligne  téldgraphiquc  l.6(0  —
Equnteur.
Les  Ddlegués  du  Directeur  des  financcs.
        <pb n="349" />
        Zu:  Deutsches  Kolonialblatt  Nr.  24,  1916.  Anlage  1.

 

 

r—  20  —  20%

 

 

   
 
 
 
  
 

 

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1  Jele  graplienä#nter--  »
7  Osseutkichte,  Ferptopecsiäyter,

 
   
    

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75.

 

 

 

Verlag  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung,  Berlin.
        <pb n="350" />
        <pb n="351" />
        G  307  20

des  Délégués  du  Conservateur  des  titres  fonciers
(Céomdtres  attachés  à  un  district).

Les  Entomologistes.

Tout  Fontionnairc  en  mission  spéciale.

Les  Greffiers  pres  le  conseil  de  guerre.

Les  Greffiers  Drds  les  tribunaux  d’appel.

Les  Greffiers  brès  les  tribunaux  de  Le  instancc.

Les  Greffiers  près  les  tribunnux  territoriank.

Les  Hnissiers.

Les  Hydrographes.

I.  Ingénieur  en  chef  directeur  #n  Chemin  de  fer
Gdu  Congo  Supéricur  aux  (irunds  Lacs  Afr#cnins.

L'Ingenieur  directcur  des  Chemins  de  fer  vicinaux
de  Mayumbe.

7  *  directeur  de  Texploitation  de  ces
Chemins  de

Lgennenr.  directeur  du  serrice  des  automobiles
de  P’Uelc.

Les  Ingénieurs  attaches  à  un  Qistrict  ou  à  une  zonc.

I.  Ingénicur  du  seryice  de  Phydraulique  agricolc.

Les  Inspectcurs  d’Etat.

Les  Inspectecurs  du  service  de  l’industrie,  commerce
  et  immigration.

es  Inspecteurs  du  triansport.

Les  epoeteurs  du  secrvice  de  lagriculture.

Les  Juges  d'a

Les  Tuges  du  Wr  de  guerrc.

Les  Juges  de  Lleère  instance.

Les  Juges  territoriaux.

Les  Mujors

Les  Medeins  en  chef  ct  les  Médecins  de  la  Colonic.
Les  WMcolorister.

Les  *  de  I’Etat  civile.
Les  Officierss  de  police  judiciaire.
Les  Percepteurs  ct  Sous-Percepteurs  des  postes  et
tGlégraphes.
3es  Pharmacicns.
e  Président  du  tribunal  Tappel.
Le  Procureur  général.
Les  DProcureurs  du  Roj.
Drospecteurs  du  service  des  mincs.
Les  Receveurs  des  impots.
Le  Scretaire  général.
Les  Sous-Directeurs
We  Substitut  du  Procureur  du  Roi.
Les  Sous-Chefs  de  section.

 

 

4#%  Vôétérinaircs.

 

 

 

 

 

 

Anlage  3.
Tablenn  montrant  In  progression  du  mourement  postal.
Objets  postausz  Mandats-Poste  Colis  postaust
(nombre)  (valeur)  (nombre)
Années  Service  international  "  Service  internationn!  «  Sen-ice  mternatsonnl
ExpödifssHReyns  Serviee  Emis  Paycs  Service  I  xpédiẽs  Regus  Berviee
par  la  ar  la  interne  ar  a  par  Iinterne  ar  la  Par  In  interne
Colonier  Colonie,  lonieColonie  Colonie  Colonie
D  «  ’  «
1886  11760  25  316  —  —  "“  —  —  —  1  —  —
1887  21  738  28998  4740  —  —  —  36  186  —
1883  18316  32  948  4340  —  76  280
1889  20  100  33268  6734  —  128  508  12
1890  21894  50  124  21  000  —  —  -  174  768  294
1891  30  116  62  640  33  406  —  —  —  80  804  350
1892  38  891  59  660  42764  —  —  —  176  1  168  1004
1893  43  464  75  714  49554  36  884  2  998  1  383  100  1956  2622
1894  41784  93  664  50  572  116  351  17  913.  7  812  126  3210  540
1895  66  4122  107  092  54  382  115  236  22  477  12  370  88  2972  1024
1896  78480  128  406  63  258  139  535  17228  21  314  24  3228  1020
1897  95318  qr  105  102  82  128  182  564  30  082  9321  66  4002  2
1898  133  514)  309  563  104032  193  003  37  763  8276  111  3  666  531
1899  125  065  200  373  105  924  175  891  388  203  28  141  107  3429  516
1900  154  458  1  196913  138  788  224  516  69  937  59  165  114  39049  651
1901  163  182  208  825  179  056  190  200  61269  50  862  141  4571  834
1902  172  466  275  438  190  132  228  106  70080  105  195  202  5  420  1326
190.  201  228  l  926099221853  304  061  99  910  87  747  112  .  5  612  1117
1904  264578  328  682  195  414  281  945  70  916  107  986  72  7.200  1056
1905  272  402  383  142  188572  319  701  85  867  100  390  209  7898  1546
1900  282  010  1  388  239  190  816  273219  192  106  84  835  169  5  667  1780
1907  283  80  4  443  164  195  945  305  131  234018  109  703  165  8784  1504
1908  292  293  453  991  197  682  408  261  155  412  73469  151  6579  1502
1909  313117  670  056  223  883  590  970236  500  147  673  187  7512  1611
1910  670  228  696  032  282  711  758  085  800  596  134  724  227  8977  2158
19111009833  6  401  42712451  008  385  331  1  012  573  314  12  696  2995
19121198263  12s3  086  5  58  164  4892  400  419  184  2143  483  402  153498  2145
        <pb n="352" />
        Anlage  4.

G  308  20

Relevô  des  recettes  postales  (rente  de  Vuleurs
postales  et  taxes  sur  mandats  poste).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr  Bureaur  2  1.  1912  1913
Fr.  Fr.  Fr.
1Aba.  .  .  .  ...  855,60  2279.50  3  571,40
2  Avakubi  1571,201  1  936,05  2919,30
3Bambili  —  68051,65  6249,.05
4  Banana  4315,75  5  033,25  4302,20
5  Bandund  —  —  3  996.—
6  Boendde  —  -—  069,30
1.  7.  -31.  12.  13)
7Basankuu.tt,  50  2  829,  15|  4  712,8
8  Basoko  3  543,300  5  759,455  7  691.85
92  8  (Irumu)  .  206,  45  5  52210  16  236,65
10  9oma  3  107,50  40  217,80.  39  643,20
11  Bama  .....  1458,45I  161.40.  5  344,90
12  Bucta  4  199,65,  5  635.10  7  789,50
13  Coquilhatville  1  10  926,75.  14  340,85
14  Dima  5  815,106  894,65  9420,—
15  Dung  1  884,20  2  713,70  4  668,85
16  Inongo  .  .  .  ..  1  998,70  3  645,155.  1345,05
17  IIrebu  .  .  .  .  ..  2  779,50  4  137,05  4572,15
18  Kasindidd  —  677,10  2  030,65
19  Kasongo  2587,60  4  429.05,  4812.50
20  Kinshasa  .120923.75  20  719,05  33  837,10
21  LCopoldvilll.2  807,  40  20807,60  2163420
22|  Libenge  2  132.10  5  308,05,  5  037,80
23|  Lisala  1  355,05)  3  944,05  5  977,75
24  Luall  761,50  371,40  505,65
25/  Lukula  2387,900  5  319,65
26|Lusambo  4  540.05  8  363,65.  12251,85
27  Madimba  778,05,  2  664,30  2  560.90
28  Matadi  .  .  .  ..  39  056,  5  45  787.55  48  550,20
29  Monveda:  554,40  3  463,95  21,30
30  Niangara  —  1404,95,  46960.05
31  Nouv.  Anvers  3  130,75.  1  933,200  3  173,15
:32  Pania  Mutombos  2127,200  2534,—,  119,65
(Jan.  Feb  9*rl
Honthierville.6  80  5  556,30  63
34  opokabasca606,  50  1  191,10  1  33
35ä  Stanleyville.1  291,85  16  855,2  16  399
36  Thysville.  164,05,  5  735,800  6  7000
37|Uvire  2  J17  45  5  966.  10  5  305,65
38  Kindu.  .  .  .  ..  —  2681,90
1.4.—1  12  1%
Zusammen  .16253,65  265  210,5  5  331  762,35
Recettes  elerraphii  ues.
Ar  Bureaux  111  1912  1913
Fr.  Fr.  Fr.
EE  —  981.—  548,.,40
2  Boma  8  353,10  13  038,30  16  185,.90
—  atadii  11  87,70  17894,30  27264,05
4Thysville.  2374.—  2376,10  2290,15
5  Madimb.  129,30  275.10  650.30
6  VWopoldvilll.6656.60  6323,35  5558,90
7  Minshasa  .  .  .  ..  11  677,05  20  916,35  39  435.45
8  Kwamouth  886,50  1  213,10  1  444,05
#Bolobo  —  665,  25  570.55
lbertrag  41  949,55  63  683,35  93  948,05

 

 

 

1911  1912

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr.  Burcaux  1913
=  Fr.  Fr.  Fr.
Übertrag41949,.55  63  683,35  93  918,05
10  Lukolell  1292,10  246.40  100,05
11/Jreber.  1  318,40  2  790,65  1  207,65
12Cogquilhatville  4  743.70  9  909,101  8  415,50
13|Lukula  ..  1  667,70  3  019,30  2  139,10
14  Lumk.  103  6  15.10.  .
aufgelöst
15  umbi  .  .  ..  ..  192,10  —  —
aupsgelöst
zusammen  51  357.—  790  663,90  106  182,05
Reeettes  Telephoniqucs.
—  —  —
Nr.  Vureaux  1911  1912  1913
Fr.  Fr.  Fr.
1
1|Banana  —  71,.50  39,.50
2  Boma  332,530  2569,—  193,  —
3Matadi  .  .  .  ...  346,50  517,—  336.50
4  Thysville.  363,  —  291.—  236,50
5  Madimba  —  2.5  10.—
6  Lopoldville  65,  139,25  85,  50
7  Kinshasa  197,35  28.—  21.—
8  Kwamoutt  16,50  5.—  17.50
9Bolobo  —  —  7.50
10  Lukolela  .  .  .  ..  12,50  6—  2.—
11  Irben  59.50  35.—  95,
12  Coguihatvile  ..  80,50;  98.—  129.—
13  ..  110,—  22,50  20
14  hufula  .....  21.—  134,50  106.—
15  Luikii  .  ..  12,50  22,50  —
zusammen  1628,25  1703,25  n  1198.—
Abonnements  für  Telephon  im  Jahre  1913  7750.—
zusammen  1913:  8948.—.
Recettes  Radlotelesruphlqucs.
–——  —
Nr.  Bureaux  1911  T  1912  1913
Fr.  Fr.  Fr.
s  "
1  Banana  .  .  .  ..  879,05  3  130,45  3599.25
2  Boma  —  "  —  4  152,35
3  Lisala.  —  —  1  169,10
4  Basolo  ..  —  —  1  105,65
5  Stanleyville  —  —  5  411,05
6Lo  ..  ...  —  —  4s,  #3
7  Kind  —  —  1004,15
8.LCopoldville  —  —  E
Coquilhatville  —  —  I  39,05

 

zusammen

Kikondja  soll  1912  r—  Fr.
750,

Kongolo  =  "b

 

879,05  3  130,  4518  113,10

10  vereinnahmt  haben.

Die  Einnahmen  der  Bureaur  von  Boma,  Lowa,
Kindu  und  Stanleyville  für  1912  sind  in  der
Gesamtsumme  von  3130,45  Fr.  enthalten.

*  n

*
        <pb n="353" />
        G  309  20

Anlage  5.

Recettes  postales.

Burcaux  de  poste  du  Distriet  du  Katanga.

 

 

 

 

 

r  "%  „
Ar.  Anreans  19011  1912  1913
Fr.  Fr.
1  Albertville  2286,.25  1  913,85  ½1  245,65
2  Vaya  2233,35  1450,20
Bukama  --  2  673.35
4  Dilolo  .  —  822,10
5  El  lisabeihville  55  884,3.5  79511,85  78580,30
iEtoile  du  Gongo  —  1  694.80
RKabinda  2094,10  1075.10
8  RHRKafakumba  --  —  2  187,05
HKalonga  223,.30  152,65  283,85
10  Kambove  ½  536,05  4152,15  9  850,15
11  Kiambi.  1  895,55  4290,35
12  Kongolo  7  074,75
13  weto  :3918,10  1484,15  2  S827,95
14  Sakania  ...  9570,1»  13  9#6,  35  9206,15
1!Lukarn  ...  2286,25  302.
16  Mikola.  M'Bana  423.70
Zusammen  78367,10  108  886,30  128  621,

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Die  Lage  der  russischen  Baumwollinduftrie.

Die  Baumwollernte  Rußlands  hat  in  der
Saison  1915/16  die  noch  nicht  dagewesene  Höhe  von
20  bis  22  Mill.  Pud  gegen  14  bis  16  Mill.  Pud  wie
gewöhnlich  erreicht.  Nach  den  Berichten  des  landwirtschaftlichen
  Burcaus  der  Turkestanischen  Verwaltung
für  Ackerbau  und  Domänen  gestaltete  sie  sich  im  Jahre
1915/16  in  den  einzelnen  Gebieten  in  folgender  Weise:

Ferghana  9  518.1001,  Syr-Darja  1852  587,
Samarkand  1345  900,  Transkaspien  1  318  313,
Chiva  1372232,  Buchara  2  963  453,  zusammen
18  370  376  Pud.  Unter  Hinzurechnung  von  2  Mill.
Pud  kankasischer  Baumwolle  siellt  sich  demnach  die
Gesamternte  auf  20½  Mill.  Pud.

Nach  den  Feststellungen  der  Registrierungsabteilung
der  Frachten  sind  nach  dem  europäischen  Rußland  von
den  Eisenbahnstationen  des  Kaulasus  und  Mittelasiens
abgeführt  oder  vielmehr  zur  Abfertigung  angemeldet
39  509  Eisenbahnwagen  mit  durchschnittlich  500  Pud
Baumwolle,  also  annähernd  19½  bis  20  Mill.  Pud.
Ans  Mittelasien  kamen  36254  Waggons  oder  über
18  Mill.  Pnd,  aus  dem  Rankafus  im  ganzen  1  600  000
Pud.  Es  war  vorherrschend  Ware  I.  Sorte  (auserlesene
  und  normale  I.  Sorte,  die  ungefähr  90  v.  H.
der  ganzen  mittelasiatischen  Baumwollernte  ausmachte.

Nach  den  letzten  Feststellungen  des  Komitees  für
die  Versorgung  der  Baumwollfabriken  mit  Rohstoffen
wird  die  Zahl  der  in  den  Fabriken  Rußlands  im  Betriebe
  befindlichen  Spindeln  auf  8  122  033  Stück  berechnet,
  d.  h.  sic  ist  nach  Besetzung  des  Königreichs
P  olen  durch  die  deutschen  Truppen  um  ungefähr
1  Million  geringer  geworden.  Auf  die  eingelnen  Gebiete
  verteilt  sich  die  zahl  der  im  Betriebe  befindlichen
Spindeln  in  jolgender  Weise:

 

hl  der  Zahl  der

 

Za  .

Manufalturen  Spindeln  v.  5.
Moskauer  Zentralgebie  73  5909  660  73,87
Petersburg-Baltisches  Gebiet  20  1  802  399  22.19
Finländisches  Gebiet  6  226  158  2.78
übrige  Gebiete.  .  1  93816  1.16
Im  ganzen  103  9  122  033  100.

Auf  Grund  einer  vom  Komitee  in  den  Jahren
1914  bis  1915  angestellten  Umfrage  wird  der  Bedarf
aller  Baumwollfabriken  Rußlands  an  roher  Baumwolle
auf  annähernd  23½  Mill.  Pud  berechnet,  wobei  auf
die  Fabriken  im  europäischen  Rußland  (7,9  Mill.  Spindeln)
  etwa  23  Mill.  Pud  entfallen.  Wenn  man  in
Betracht  gieht,  daß  die  Nummer  des  hergestellten
Garnes  gegenwärtig  infolge  der  Uberhäufung  der
Fabriken  mit  Kronbestellungen  bedeutend  niedriger  geworden
  ist,  so  ergibt  sich,  daß  der  Bedarf  der  russischen
Fabriken  an  Baumwolle  in  der  Arbeitszeit  1915.16
bedentend  gestiegen  ist,  d.  h.  der  Jahresbedarf  kann
gegenwärtig  auf  etwa  25  bis  26  Mill.  Pud  veranschlagt
  werden.  Demnach  wären  annähernd  80  v.  H.
des  Jahresbedarfs  der  Fabriken  durch  russische  Vaumwolle
  gedeckt,  während  sonst  gewöhnlich  über  50  v.
des  Bedarfs  durch  ausländische  Baumwolle,  haund
sächlich  amerikanische,  gedeckt  wird.

Infolge  der  Herstellung  verschiedener  Garnnummern,
  der  verschiedenen  Länge  des  Arbeitstages
(einschichtig  oder  zweischichtig)  sowie  auch  infolge  der
Verschiedenheit  der  technischen  und  wirtschaftlichen
Arbeitsbedingungen  in  den  Fabriken  ist  die  Menge  der
auf  eine  Spindel  in  den  Manufalturen  entfallenden
Baumwolle  außerordentlich  verschieden.  Die  meisten
Unternehmungen,  und  zwar  69  v.  H.,  verbrauchen  21
bis  4  Pud  auf  eine  Spindel,  während  bei  den  übrigen

r  bis  6  Pud  auf  1  Spindel  kommen.
        <pb n="354" />
        G  310  2

Gegenwärtig  verfügen  die  russischen  Fabriken  über
sehr  bedentende  Baumwollenvorräte.,  am  1.  Sepiember
1916  betrugen  sie  in  den  Fabrikspeichern  etwa  8  Mill.
Pud  trussische  und  ausländische  Baumwolle),  d.  h.  die
russischen  Fabriken  sind  gegenwärtig  mit  Vorräten  auf
drei  bis  vier  Monate  bei  einem  normalen  Betriebe
versorgt.

Nach  den  auf  die  Umfrage  des  Komitees  für  die
Versorgung  der  Mannfakturen  mit  Rohbaumwolle  eingegangenen
  Mitteilungen  von  86  Mannfakturen  sind
auf  den  zu  ihrer  Verfügung  stehenden  7  537  935  Spindeln
  in  den  ersten  acht.  Monaten  12  010  211  Pud  Garn
hergestellt  worden.  Die  monatliche  Herstellungsmengebeträgt
  demnach  rund  1.5  Mill.  Pud.  Wenn  man  nun
annimmt,  daß  die  Herstellung  von  Garn  in  den  folgenden
  Monaten  annähernd  die  gleiche  scin  wird  wie
in  den  vorhergehenden,  so  würde  die  Geiamtjahresmenge
  der  befragtlen  86  Fabriken  18.060  000  Pud  betragen.
  Vergleicht  man  diese  Ziffer  mit  der  in  diesen
Fabriken  in  den  Jahren  1913  und  1911  Vergestellten
Menge  Garn,  so  erhält  man  folgendes  Bild:  19
16  964  000,  1914:  16  696  000.  1916:  18  060  000  M-Demnach

  ist  die  Herstellung  von  Garn  in  diesen
Fabriken  im  Jahre  1916  im  Vergleich  zu  1913  und
1914  bedeutend  gestiegen,  was  als  eine  Folge  der
Herabsetzung  der  Garnnummern  zu  betrachten  ist.

 

Um  eine  annähernde  Berechnung  für  die  Leistung
aller  Baumwollfabriken  Rußlands  aufstellen  zu  können,
muß  man  folgende  Erwägungen  in  Betracht  ziehen:
Die  Gesamtspindelzahl  Rußlands  beträgt  8  122  000;

auf  die  Umfrage  des  Komitees  sind  Mitteilungen  über

7537  935  Spindeln  eingegangen,  d.  h.  von  92,81  v.  H.,
die  18  060  000  Pud  im  Jahre  hergestellt  haben:  folglich
lann  die  jährliche  Leistung  der  im  Betriebe  befindlichen
Baumwollfabriken  Rußlands  auf  annähernd  19  bis
19½  Mill.  Pud  Baumwollengarn  veranschlagt  werden,
die  sich  auf  die  einzelnen  Gebiete  in  folgender  Weise
verteilt:

Spindeln  1000  Pud

Moslauer  Gebict  in  73.  Manufakturen  5  999  660  15  864
Petersburg-Baltisches  Gebiet  in

20  Manufakturen.  1  802  3090  2668
Finländisches  Gebiet  in  6  Mann-226

  158  175

adlehte  Goiete  in  1  Manufakturen  93  816  139

Im  gangen  in  103  Manusakturen  8.122  033  19  146.

Die  Garnherstellung  des  Weichselgebicts,  das  von
den  deutschen  Truppen  besetzt  ist,  wird  auf  annähernd
2½  Mill.  Pud  veranschlagt.

(Nach  der  Torg.  DProm.  (iazela  Nr.  221
vom  14./27.  Oktober  1916.)

 

“

Vermischtes.

Museum  und  Institut  zur  fiunde  des  Kuslanddeutschtums
  und  zur  Förderung  deutscher  Interessen
im  RKuslande.

Man  schreibt  uns:  Der  Verein  für  Handelsgeographie
  und  Förderung  deutscher  Inter—
essen  im  Auslande  (Sitz  Stuttgart)  hat  sich  seit
seiner  Gründung  im  Jahre  1882  stets  auch  mit  denjenigen
  Fragen  befaßt,  die  durch  den  zweiten  Teil  seines
Namens  ausgedrückt  sind.  In  der  OÖffentlichkeit  trat
diese  Arbeit  in  der  Anlage  einer  großen  Produktensammlung
  und  darin  hervor,  daß  der  Verein  in  seinen
Vortragsabenden  Fragen  des  Auslanddentschtums  häufig
behandeln  ließ.  Viel  bekannter,  auch  weit  über  die
Grenzen  des  Deutschen  Reiches  hinaus,  wurde  die  Errichtung
  einer  völkerkundlichen  Sammlung,  die  ihre
Krönung  in  dem  1911  eröffneten  Linden-Musenm
fand.  Dieser  große  Bau  birgt  heute  eine  der  ersten  derartigen
  Sammlungen  Deutschlands.  Unter  seinem  gewaltigen
  Material  befindet  sich  vieles,  was  für  die
Kunde  des  Auslanddeutschtums  von  Wichtigkeit  ist.

Seit  dem  Jahre  1011  wurde  im  Schoße  des
Bereins  beabsichtigt,  durch  Einrichtung  einer  neuen
Abteilung  des  Linden-Muscums  den  Interessen  des
Auslanddeutschtums  stärker  als  früher  gerecht  zu
werden.  Das  Ergebnis  der  in  aller  Stille  gepflogenen
Beratungen  war  der  Plau,  in  Stuttgart  mit  Unterstützung
  des  Reiches,  der  Bundesstaaten  und  des
ganzen  deutschen  Volkes  ein  neues  großes  Museum
und  Institut  zu  begründen,  um  die  Beziehungen

 

zwischen  dem  Auslanddentschtum  und  dem  Muterland
auf  das  engste  zu  knüpfen  und  für  die  Kenntnis  dieser
Begiehungen  wie  der  Bedentung  des  Auslanddeutschtums
  überhaupt  eine  zentrale  Slätte  zu  schafsen.
Wein  auch  der  Krieg  dem  Anslanddeutschtum  zunächst
tiese  Wunden  geschlagen  hat  und  gewaltige  Anforderungen
  nach  allen  Seiten  stellt,  so  schien  es  doch  geboten,
  im  sesten  Glauben  an  die  Zukunft  umseres
Volkes  die  hier  vorliegende  Aufgabe,  die  mit  dem
Ausbau  der  Stellung  Deutschlands  in  der  Welt  so
enge  zusammenhängt,  schon  jetzt  in  Angriff  zu  nehmen.
Die  württembergische  Regierung  gewährte  diesen  Absichten
  die  wohlwollendste  Förderung.  Am  1.  Dezember
  1915  wurde  in  Sliuttgart  in  Anwesenheit  des
Königs  von  Württemberg  eine  lleine  Ausstellung
„Zur  Runde  des  Auslanddentschtums“  eröffnet.
Sie  sollte  nur  Beispiele  für  Teile  des  künftigen  Unternehmens
  geben  und  brachte  großenteils  zu  diesem
Zmeck  geliehenes  Material.

Die  Verhandlungen  mit  der  Reichsregierung
führten  zur  Gewährung  eines  namhaften  Beitrags.

Bald  darauf  wandte  sich  die  Kommission  zur
Gründung  des  Museums  um  Unterstützung  an  eine
Angahl  führender  deutscher  Männer.  Weitgehend  ist
dieser  Bitte  entsprochen  worden,  zahlreiche  lebhafte
Zustimmungen  und  bedeutende  Geldbeträge  sind  eingegangen;
  reiches  Material  ist  jetzt  schon  zur  Verjügung
  gestellt.  Ein  enges  Zusammenarbeiten  mit
verwandten  Bestrebungen,  wie  mit  dem  Verein  für
        <pb n="355" />
        311  20

das  Deutschtum  im  Ansland,  ist  gesichert.  Der  König
von  Württemberg  hat  die  Schirmherrschaft  über  das
geplante  Werk  übernommen.

Dem  Ehrenausschuß  des  Museumo  sind  eine
große  Anzahl  von  Bundesfürsten  beigetreten,  während
in  der  Liste  des  Gründungsausschusses  zahlreiche
deutsche  Staatsmänner  (Reichskanzler  Dr.  v.  Bethmann
  Hollweg,  der  Staatssekretär  des  Reichskolonialamts
  Dr.  Solf  u.  a.)  verzeichnet  sind.

Alle  Beteiligten  werden  in  wenigen  Wochen  zu
der  Gründungssitzung  des  „Museums  und  Instiruts
zur  Kunde  des  Auslanddeutschtums  und  zur
Förderung  deutscher  Interessen  im  Auslande“
nach  Stuttgart  eingeladen.  Nach  dieser  Zusammenlunft
  und  der  dort  zu  vollgiehenden  Wahl  der  verschiedenen
  Ausschüsse  und  Beiräte  wird  mit  einer  umfassenden
  Darlegung  der  Ziele  und  der  Ansgestaltung
des  Museums  und  Instituts  auch  an  die  weitere
Offentlichleit  herangetreten  werden.

Die  Benguella-Eisenbahn  im  Jahre  1915.5)

Das  Kapital  der  Eisenbahn-Gesellschaft  besteht
unverändert  aus  3  Millionen  Pfund  Sterling  in
3  Millionen  Anteilen  zu  je  1  L,  von  denen  300  000
der  portugiesischen  Regierung  gehören,  und  aus
2½  Millionen  Pfund  Sterling  in  fünfprozentigen
Schuldverschreibungen,  für  welche  die  Tanganjika
Concessions  Ltd.  Bürgschaft  leisten.

Bauausführung:  Die  Kriegsdauer  hai  die
Bauausführung  stark  beeinträchtigt,  da  Kapital  und
Baustoffe  unter  annehmbaren  Bedingungen  nur  schwer
zu  haben  waren.  Die  Erdarbeiten  wurden  fortgeführt
und  im  Oktober  vollendet  bis  Bihé,

Kilometer  631.

 

Eine  Unterbaustrecke  von  107  km  Länge  ist  für  die

Oberbauverlegung  fertiggestellt.  Die
Regierung  erließ  der  Gesellschaft  in  Anerkennung  des
Kriegszustandes  als  höhere  Gewalt  die  lant  Verordnung
  vom  1.  Juli  1900  geforderte  Jahresleistung
von  100  km  Neubaustrecke  mit  Bezug  auf  die  ursprünglich
  festgesetzten  Baufristen.

Die  Betriebsergebnisse  der  jeweils  vollendeien
Neubaustrecken  zeigen  seit  dem  Jahre  1908  folgenden
Verlauf:

 

 

 

 

ud,  Einnahmenseusgabe  Le-Jahr
  eb  in  Esendo  t.  157  *  Überschuß
in  km  15  Es  1  )in  6o  Ese.
1008  197  10  411  12.  815  269
1900  197  7O0  462  210  796  299
1910  227  280  155  3#6  897  123  —
1911  334  381  118  2990  385  78  81  763
1912  381  122  660  317852  75  104  811
1913  449  4152  936  311577  69  133  358
1914  519  381  882302  779  79  79  033
1915  519  535  066  3114  755  59  220  311

Die  Betriebseinnahmen  sind  also  von  1908  bis
1915  von  46  111  auf  535  066,  die  Aus  haben  aber  nur
von  124  815  auf  314  755  Esc.  gestiegen.  Der  Betriebs-*)

  Nach  dem  12.  Geschäftsbericht  der  Gesellschaft.

portugiesische

 

überschuß  beträgt  demnach  im  Fahte  40  bei  einer
Setesah  von  nur  noch  5  v.  H.  2  20  311  das
ind  424,19  Esc.  für  das  nechnncnen  Die  Salahne  der
Finnahmen  des  Jahres  1915  gegen  das  Vorjahr  beruhte
  auf  der  Truppenbeförderung  in  Süd-Angola  und
auf  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  des  Landes,  wie
nachstehende  Zusammenstellung'  im  alsgle  geb.

 

 

 

 

Einnahmen  aus

Personenverkehr  62  952  73  877  10925
Güter=  u.  Viehvertehr  281  66903  419  4  85  750
Landepier  6  864  6  1055—  3608
Varschiedenem.  .  22  640  20637  2001
Trurbenbesärdering,  7158  66  51507
Baufrachten  229  911—  138

zusammen381  812  530  066  153254

Die  Steigerung  des  Personenverkehre
folgende  Zusammenstellung:

zeigt  nach- 



 

r—
Jahr  1.  Kl.  2.  Kl.  3.  Kl.  Summe
(Euimgeborenc)
1908  1057  9  002  12898  25  957
1910  5761  13273  19  415  38  419
1912  3  3441  16  310  31  037  50  818
1913  1302  17430  41  601  63  333
1914  6009  19  674  83  625  109  308
1915  6937  19  790  89  407  116  224

 

 

Der  Vieh=  und  Güterverkehr  und  seine  Erträgnisse
gestalteten  sich  in  den  Jahren  1914.15  wie  folgt:

 

 

 

 

 

 

 

Jahr  Beförderte  Erträgnis  TonnenErträgnis
"  Stück  Richl  in  Esc.  Güter  Escc.
1914  3707  3738,51  50  278  277  417
1915  7994  8603,31  78  062  1½00  748
Zunahme
Vessen  das  1227  48614.80  27781  113n33
Vorjahr

Die  Steigerung  der  Einnahmen  aus  dem  Güterverkehr
  im  Jahre  1915  gegen  das  Vorjahr  beruht  im
einzelnen  hauptsächlich  auf  folgenden  Ziffern:

 

«  5  3
1914  1%  1015  nahme

Erträgnis  in  Ese

nahme

1915  Zu-Tonnen


Gummi19  1  903  184|L□  736  52  595  7860
Wachs.  646  1291  6415107  52  302  29  191
Zucer  n
Olsaat  614  2  759  211555063  6590  1527
Salz  1  152  2093  9416  423  34  143  17720
Tücher  726  1  155  12020  747  42  966  22220
Häute  u
Felle  221  125  204  7392  3  308
ELEILEIIIIIIII

Die  Verfrachtung  von  Landeserzeugnissen,  Getreide.
  Weizen,  Bohnen,  Reis,  Hirse  und  dergleichen,
ging  gegen  das  Vorjahr  erheblich  zurück  infolge  des
Regenmangels  und  wegen  des  Krieges  an  der  Südgrenze
  von  Angola,  von  wo  mehrere  Tausend  von
Eingeborenen  als  Träger  zum  Kriegsdienst  heran-
        <pb n="356" />
        W  312  20

gesohen  wurden.  Diese  Abnahme  des  Verkehrs  gegen

#s  Vorjahr  wird  auf  3500  1,  der  Einnahmerückgang
d  rund  17500  Ese.  geschäst.  An  uhtilometern  wurden
gefahren  1914:  242  218,  1915:  267977,  das  sind  mehr
gegen  das  Vorjahr  257  759  -Kakilomenrr.

Der  Fahrzeugpark  wurde  vermehrt  um  zwei  Lokomoliven
  mit  Schlepptender  von  je  1084  Dienstgewicht
einschließlich  Tender,  noch  vor  Kriegsausbruch  gelieferr
von  zNord  britischen  Lokomotiv-Gesellschaft  in
Glasgow.  Die  in  Aussicht  genommene  Neubeschaffung
von  Fahrzeugen  fzzwei  Personenwagen  für  Weiße,
zwei  für  Eintelerene,  zehn  gedeckte  und  100  offene
Güterwagen  —  mußte  bis  nach  Kriegsende  srrückgestellt
  werden.

 

Wiederaufnahme  der  niederländischen  Dampk--schlifahrt
  durch  den  Suezkaonal.

Nach  dem  „Handeloblat.“  werden  die  Dampsschiffahrtogesellschaft
  „Nederland“  und  der  Rotterdamsche
  Lloyd  von  Mitte  Februar  1917  an  wieder
wie  früher  mit  ihren  Postdampfern  auf  der  Aus=  und
Heimreise  durch  den  Suneglanal  fahren.

Als  Grund  wird  angegeben,  daß  die  Fahrt  um
das  Nap  zu  lange  dauere  und  es  daher  nicht  möglich
sei,  mit  den  zur  Verfügung  stehenden  Schiffen  den
großen  Passagierverlehr  zu  bewältigen.  Ferner  wird
behauptet.  daß  die  Gelegenheit.  in  Port  Said  und
Suez  Rohlen  einzunehmen,  jetzt  besser  sei  als  früher.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
u  Amsterdam.)

WA

*  Dieser  Nummer  liegt  das  4.  Heft  des  XXIX.  Bandes  der  „Mitteilungen  aus  den
dentschen  Schutzgebieten“  und  das  Inhaltsverzeichnis  des  Kolonialblatts  für  1916  bei.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  uschtamtlichen  Teil:  O  star  Biefenlha.  l  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S

MlIttler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  S8W68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="357" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
