G 15 20 ist auf den Fortfall der Baufrachten zurückzu- führen, der sich dagegen für das Jahr 1911 und 1912 besonders im Personenverkehr und seinem Erträgnis geltend machte. Auch bei den Togobahnen beruhte die starke Zunahme in den beförderten Tonnen von 1908 auf 1909 und der nachfolgende, ebenso jähe Rück- gang von 1909 auf 1910 auf den mit dem Bau der Hinterlandbahn Lome — Atakpame verbundenen Baufrachten, die aber die Betriebsstrecke nur auf wenige Kilometer von Lome bis zur Abzweigung der Neubaulinie aus der Strecke Lome— Palime in Anspruch nahmen. In der Leistung an Tonnen- kilometern tritt daher der Einfluß der Baufrachten nur unerheblich hervor. Der Vorgang ist geradezu ein Schulbeispiel dafür, wie notwendig es zur richtigen Beurteilung des Güterverkehrs ist, nicht nur die Zahl der beförderten Tonnen, sondern auch den Umfang der geleisteten Tonnenkilometer in Betracht zu ziehen. Bei der Usambarabahn wird die starke Un- stetigkeit im Verlaufe der Betriebsüberschüsse und der Betriebszahl durch das Hinzutreten von verkehrsschwachen neuen Baustrecken in den Jahren 1909 und 1912 zu dem bereits ent- wickelten Verkehr der Stammbahn verrrsacht. Besonders augenfällig tritt die rasche Entwicklung der Betriebsüberschüsse bei der Kamernner Nord- bahn in Anlage I zutage; in nur drei Jahren hat der Betriebsüberschuß bei 160 km Betriebs- länge nahezu den der mehr als doppelt so langen Usambarabahn erreicht, zu dem diese aber eines Zeitraumes von neun Betriebsjahren bedurfte. Nach dem Gesamtergebnis der bildlichen Darstellungen haben wir alle Ursache, auf die bis- herige wirtschaftliche Entwicklung unserer Kolonial- bahnen mit Genugtunng zurückzublicken; wir können nur aufs tiefste bedauern, daß diese durch den mit unglaublicher Gewissenlofigkeit heraufbeschwo- renen Weltkrieg in so jäher Weise unterbrochen worden ist, in den unsere afrikanischen Schutz- gebiete verwickelt wurden. Möge es nach einem ehrenvollen Frieden gelingen, diese wirtschaftliche Entwicklung erfolgreich da weiterzuführen, wo sie durch die Wirren des Krieges unterbrochen wurde! Die eEintellung des Besetzungsgebiets in den Schutzgebleten kamerun und Togo. (Mit zwei Das Geographical Journal 1916 Nr. 5 ent- hält Karten und Erläuterungen über die Ver- teilung der von England und Frankreich besetzten Schutzgebiete Kamerun und Togo. Danach werden von England verwaltet: in Kamernn: Bezirk Bictoria, nördlich vom Bimbia= Kriek lausgenommen die südöstliche Ecke) Bezirk Rio del Rey — Bezirk Johann-Albrechtshöhe — Bezirk Ossidinge — die nordwestliche Hälfte des Bezirks Dschang t(einschließlich Dschang) Bezir! Banjo leinschließlich Gaschaka und Kontscha) die südwestliche Ecke der Residentur Garna — der deutsche Anteil des früberen Sultanais Barnu: Textkarien.! in Togo: Bezirke Lome-Land imit Lome), Misa- höhe. Kete-Kratschi und der Teil des Bezirke. Mangu-endi, der die Landschaft Dagomba bildet. Zu den Karten wird gesagt, daß sie nicht offiziell seien, aber nach den offiziellen Angaben mit größter Sorgfalt gezeichnet worden wären. Die Depeche coloniale vom 17. November 1916 knüpft hieran die Bemerkung, wenn auch das Übereinkommen üÜber die Aufteilung der beiden dentschen Schutzgebiete zunächst nur eine für die Daner des Krieges getroffene Maßregel sei, so sei doch zu hoffen und zu erwarten, daß es sich um einen auch nach Friedensschluß bleibenden Zustand handele.