b3 ꝛ ausgefochtenen Kämpfe tragen daher auch nur den Charakter von Nachhutgefechten. Die deutschen Verluste waren nur gering. Von größter Be- deutung für das Gelingen des übertritts auf neutrales Gebiet waren hingegen die Kämpfe der Südabteilung an der Kampostraße und an der Nordostecke von Spanisch-Muni. Hier handelte es sich darum, daß die Stellungen ge- halten wurden, bis der letzte deutsche Soldat neu- tralen Boden betreten hatte. Diese Aufgabe haben die Truppen des Hauptmanns v. Hagen glänzend erfüllt. In manchem heißen Gefecht haben sie im November und Dezember 1915 und im Ja- nuar 1916 an der Kampostraße die Senegal- schützen besiegt und immer wieder auf Kampo zurückgeworfen. Auch am Kom, Ntem und Ke hat die Südabteilung mit größter Tapferkeit dem überlegenen Gegner standgehalten. Bereits in der Nacht vom 21./25. Oktober 1915 war es zwei feindlichen Kompagnien gelungen, bei Ngoasi den Kie zu überschreiten. Ein Gegenangriff warf sie schnell und verlustreich über den Fluß zurück. Im November vorgenommene Versuche, die Fluß- übergänge zu erzwingen, endeten mit dem gleichen Mißerfolg. Ein solcher war auch dem französischen Versuche beschieden, über Akoafim in den Rücken der Südabteilung vorzustoßen. Bei Akoafim wurde die französische Abteilung geschlagen und über den Aina gejagt. Eine Kompagnie, die sich auf der Flucht in die Station geworfen hatte, wurde ein- geschlossen. Erst Ende November konnte sie ent- setzt werden. Bis Minkebe wurden die sich darauf zurückziehenden französischen Truppen verfolgt. Ende Dezember 1915 gelang einer feindlichen Ab- teilung der Ubergang über den Kie bei Akonangi. Sie drängte die deutsche Sicherung bis an den Kampo bei Mabantem zurück. Zu gleicher Zeit hatten französische Truppen den Ntem üÜberschritten und Ambam am letzten Tage des Jahres 1915 besetzt. Der weitere Vorstoß mißlang. Die nach Bata führenden Straßen blieben in deutscher Hand. Auf ihnen haben Anfang Februar 1916 die Schutztruppe nebst ihrem zahlreichen farbigen Anhange und die in Kamerun bislang noch ver- bliebene deutsche Bevölkerung die spanische Grenze überschritten. Nach kurzem Aufenthalt in Bata wurden sie zunächst auf die Insel Fernando Poo überführt. Von hier erfolgte der Abtransport der Europäer nach Spanien, wo sie in der Haupt- sache in Zaragoza, Pamplona und Alcala unter- gebracht sind. Auf Fernando Poo verblieben die Farbigen unter Aufsicht eines kleinen Teils ihrer weißen Vorgesetzten. Die Veröffentlichung, welche die kriegerischen Ereignisse in Kamerun bis zu dem Ubertritt der Schutztruppe nach Spanisch-Muni so er- schöpfend, wie es augenblicklich möglich ist, ge- schildert hat, soll nicht abgeschlossen werden, ohne daß noch einige Streiflichter auf die englische und französische Kriegführung und die Behandlung deutscher Kriegsg angener ge- worfen werden. Auf den Spruch des englischen Kriegsgerichts in Banjo, dem ein deutscher Unteroffizier unschuldig zum Opfer gefallen war, ist bereits verwiesen. Hier sprach ein eng- lisches Kriegsgericht ein „Schuldig“, nicht weil der Angeklagte überführt war, sondern weil es im englischen Interesse lag, die Verwendung von Dum-Dum-Geschossen auch den deutschen Truppen nachsagen zu können, nachdem der Gebrauch völkerrechtswidriger Munition durch die englischen Truppen in Gefechten einwandfrei von deutscher Seite nachgewiesen worden war. Alle Versuche, den deutschen Schutztruppen gleiche Völkerrechts- verletzungen nachzuweisen, entbehren tatsächlicher Grundlage. Die Landesverteidigungstruppe Togo und die Schutztruppe von Kamerun haben nur die vorgeschriebene Munition verwendet. Auch et- waige Behauptungen englischer ÄArzte, aus der Schwere der Wunden den Gebrauch von Dum- Dums-Geschossen nachweisen zu können, sind halt- los. In Togo war die gesamte Truppe, in Kamernn noch Teile der Schutztruppe, insbesondere Reserveabteilungen, mit Jägerbüchsen 71 aus- gerüstet, deren Bleigeschosse schwere, häufig an die Wirkung der Dum-Dum-Munition erinnernde Wunden reißen. Auch der Fund von Dum- Dum-Geschossen oder angefeilter 8-Patronen im Eigentum von Europäern ist kein Beweis für die Verwendung solcher Munition im Gefecht; der- artige Patronen waren vielmehr lediglich zu Jagdzwecken bestimmt. Die deutschen Truppen und die Bevölkerung des Schutzgebiets waren, da dieses von jeglicher Lebensmittelzufuhr abge- schnitten war, hinsichtlich ihrer Fleischversorgung hauptsächlich auf selbsterlegtes Wild angewiesen. Da die 8-Munition sich wegen ihrer Durchschlags- kraft wenig zur Jagd auf afrikanisches Wild eignet, mußte die Verwendung aus Privatbeständen stammender Dum-Dum3-Geschosse, sowie angefeilter 8-Patronen zum Jagen auch während des Krieges gestattet werden. Auch nach der Übergabe von Garna war von dem englischen Truppenführer der deutschen Besatzung der Vorwurf daraus ge- macht worden, daß sich angefeilte Patronen in dem Besitz von Europäern befunden hätten. Hauptmann Freiherr v. Crailsheim, der Führer der deutschen Truppen, hat den Oberst Cunliffe sofort über den wahren Tatbestand aufgeklärt,