W 64 20 wie aus nachstehendem Bericht des genannten Offiziers ersichtlich ist: Yola, den 25. Juli 1915. An den Führer der englischen Truppen in Yola, Herrn Oberst Cunliffe, Hochwohlgeboren. Am 24. Juni 1915 zeigte mir Hauptmann Hall einen Patronenrahmen des Gewehres Modell 88, enthaltend zwei Stück 8-Patronen und drei angefeilte Patronen der Munition 388. Hauptmann Hall sagte mir, daß diese Patronen in Garua gesunden worden seien. Hauptmam Hall wies darauf hin, daß er im Auftrage des Obersten Cunliffe handele und daß das Anfeilen von Patronen nicht erlaubt sei. Aus den Worten des Hauptmanus Hall entnehme ich, daß auf seiten des englischen Führers der Glaube be- steht, daß diese angefelten Patronen einer Munition entstammen, die von uns im Kriege verwendet wird. Hauptmann Hall sagte ferner, daß noch mehr der- artige Patronen in Garua gefunden worden seien. Hierzu melde ich folgendes: diese angefeilten Patronen sind Jagdmunition, die von den Europäern, denen sie gehörte, zu diesem mwecke angefeilt worden ist. Die Schutzrune führt als Munition das Spitz- geschoß (8-Geschoß). Der von Hauptmann Hall vorgegeigte Patronenrahmen gehört zu dem Gewehr Modell 88 und paßt nicht in das Gewehrmodell 98, das gegenwärtig bei den in Garna sechtenden deutschen Truppen geführt wurde. Die Um- bewaffnung der in Garna stationiert gewesenen Kompagnie vom Gewehr Modell 88 zu dem Gewehr Modell 98 erfolgte im Jahre 1909. Oberleutnant Surén meldet mir, daß sich in seinem Besip 30 S-Patronen befanden, die zu Jagd- zwecken in Duala im Jahre 1913 angefeilt wurden und die er in Garna zurückgelassen hat. Diese Patronen waren in Paketen verpackt, die die Auf- schrift „Jagd und Hunting“ trugen. ch melde ferner, daß in Garna niemals andere Patronen als die vorschriftsmäßigen 8-Patronen zu Gefechtsgwecken Verwendung fanden. Da ferner nach der Übergabe von Garua an vielen Stellen die Koffer der Europäer erbrochen und ihres Inhalts- beraubt wurden, ist es leicht möglich, daß Jagd- patronen an anderen Stellen als ihrem ursprüng- Rehra Aufbewahrungsort aufgefunden wurden. geg. v. Crailsheim, Haupimann. In dem Schreiben des Generals Dobell an den Gouverneur Ebermaier vom Dezember 1914 über die barbarische Kriegführung der deutschen Truppen in Kamernn (siehe 4. Mitteilung) wird die durch nichts begründete und dementsprechend in der Antwort des Gouverneurs auch scharf zurückgewiesene Behauptung aufgestellt, in den Reihen der deutschen Truppen kämpften mit ver- gisteten Pfeilen bewaffnete Eingeborene. Dieses widerspreche dem Artikel 23 des Haager üÜber- einkommens, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges. Man sollte annehmen, daß seitens der Wächter des Haager Übereinkommens dessen Bestimmungen auch auf das peinlichste beachtet würden. Inwieweit diese Annahme in- des zutrifft, ergibt sich aus der nachstehenden Meldung des deutschen Offzierstellvertreters Persson an den Führer der bei Joko stehenden Truppen: Mbamti, den 28. November 1915. Reserve-Abteilung V. Nr. 165 P. Meldung. Ich melde, daß der bei Bongere stehende Gegner (Frangosen) Eingeborene zu Aufklärungszwecken ver- wendet, die mit vergifteten Pfeilen bewaffnet sind. Am 25. November mittags war von unserer Soldaten-Patrouille (Führer Sold. Ondna II E. M. 1425) eine feindliche Sicherung bei Kilometer 16 nördlich Joko festgestellt worden, worauf die Pa- trouille bis zum Dorf Wembe, Kilometer 16, zurück- ging. Abends schlichen sich zwei mit Speer und Bogen bewafsnete Eingeborene, von Bongere kom- mend, vorsichtig an das Dorf heran, verschwanden aber sofort im Grase, als sie die Patronille er- blickten. Am Morgen des 26. November erschienen auf demselben n Wege sechs Eingeborene, wieder ibati= oder Agaundere-Leute. Als dieselben auf -1 in Richtung Bongere flüchteten, gab die Pa tronille feuer und erschoß einen der Leute. Als ich am 26. mitiags gegen Bongere vorging, wurde mir Ine Leiche gezeigt; bei derselben befanden sich noch die Waffen. Es handelte sich anscheinend um einen Ngaundere-Neger. Im Köcher befand sich eine Handvoll sehr stark vergifteter Pfeile, d. h. jedem Pfeil war eine Menge Gift aufgetragen. Es unter- liegt meiner Ansicht nach keinem Zweifel, daß der Getötete im Dienst der Frangzosen gestanden hat. Ich sah kurz darauf noch selbst bei Kilometer 18 einen feindlichen Posten, hei dem sich sechs bis acht Eingeborene als Beobachter befanden. gez. P on, Feldwebel und Abteilungsführer. Herrn Leutnant Havemann, Hochwohlgeboren, Joko. Immer wieder wird in den feindlichen Kriegs- berichten der Vorwurf barbarischer Kriegführung gegen die Offiziere der Schutztruppe erhoben. Sie werden beschuldigt, unschuldige Eingeborene Kameruns gemordet zu haben, die ihrer natür- lichen Regung folgend, sich den die Befreiung vom deutschen Joch bringenden französischen oder englischen Truppen angeschlossen hätten, um in ihren Reihen gegen ihre bisherigen Unterdrücker zu fechten, oder in anderer Weise sich ihren Befreiern erkenntlich zu zeigen. Diese Eingebo- renen waren Verräter und als solche sind sie bestraft worden. Die deutschen Offiziere waren nur Vollstrecker des Gesetzes, das in so ernster Zeit auf das schärfste gehandhabt werden muß. Welches Gesetz schrieb aber französischen Offizieren vor, in Garna deutsche Eingeborene hinrichten zu lassen, weil sie den französischen Verlockungen widerstanden und der deutschen Regierung aus innerstem Pflichtgefühl die Treue b. wahrt hatten? Hauptmann Freiherr v. Crailsheim hatte sich in richtiger Würdigung des französischen Charakters