*- „Wir schliefen teils auf Beiten, teils aus Lang- stählen. Über uns, schliefen alle die schwarzen Mädels, die im Schwesternhaus erzogen wurden. Von unten her schallte den ganzen Tag der Lärm von den Schulkindern und Pensionärinnen herauf. Es war zugig und heiß, durch die vielen Schwargen staubig und schmutzig. Unsere Kinder wurden krank und wir Frauen selbst fühlten uns durch die seelischen Aufregungen und durch das ungesunde Wohnen sehr unwo Der englische Arzt bedauerte unser Los und erklärte, er habe vergeblich bei Major Rew um die Erlaubnis gebeten, daß wir wieder in die Häuser unserer Faktoreien zurückkehren dürften.“ Am 17. März wurden die deutschen Männer, Frauen und Kinder in ähnlicher Weise, wie die friedlichen weißen Bewohner Dualas und anderer Plätze Kameruns, als Kriegsgefangene nach Eng- land weggeführt. Sie wurden auf den Hilfs- kreuzer „Lome“ verbracht, einen früheren Woermann-Dampfer, der im Hafen von Duala versenkt und von den Engländern wieder gehoben worden war. Die Fahrt dauerte sechs Wochen. Die Männer waren in dem heißen und staubigen Laderaum untergebracht und schlecht verpflegt. Zwar war die Behandlung der Frauen eine bessere, jedoch wurde ihnen trotz ihrer dringenden Bitten und Proteste in Plymouth nicht gestattet, nach London über Land zu reisen; sie wurden gezwungen, auf einem Hilfskreuzer die gefahrvolle Seefahrt durch den Kanal nach London auszu- führen. In London selbst waren sie schweren Belästigungen des Publikums ausgesetzt. „Als wir“, gibt eine dieser Frauen an, „von Agenten begleitet, nach der Straßenbahn gingen, verfolgte uns eine große Menschenmenge, haupt- sächlich Frauen, die sich in Droh= und Schimpf- worten gegen uns ergingen. Von Kindern wurde mit Steinen nach uns geworfen. Die Frauen schrieen, man sollte unsere Kinder töten. Einer von uns wurde das Kopftuch zerrissen, bei einer anderen wurde dies versucht. Konstabler zeigten sich nicht.“ Die in die Form der Ligquidation gekleidete Vernichtung deutscher Geschäfte zusammen mit der zwangsweisen Entfernung der deutschen Kauflente und Pflanzer ist eine Gewaltmaßregel, die mit Rücksicht auf die bereits Ende August 1914 ab- geschlossenen militärischen Operationen nicht, wie die Proklamation vom 29. Januar 1916 behauptet, vorwiegend durch militärische Notwendigkeiten hervorgerusen war, sondern die, wie aus den in einer früheren amtlichen Veröffentlichung ange- gebenen Bemühungen der Handelskammer in Manchester hervorgeht, durch Neid gegen die wirt- schaftliche Stellung der Deutschen in Togo diktiert wurde. So wurde die schon in Kamernn geübte Politik der Austreibung und Vernichtung des Deutschtums auf Togo übertragen. Ob auch die Franzosen in den von ihnen be- setzten Teilen Togos zur Liquidation der schon mit Ende der kriegerischen Operationen geschlossenen deutschen Betriebe geschritten sind, darüber liegen keine bestimmten Nachrichten vor. Die rücksichtslose Behandlung der deutschen Handels= und Pflanzungsbetriebe ist auf die in Togo ansässigen Missionsgesellschaften nicht aus- gedehnt worden. Sie können mit gewissen Ein- schränkungen ihrer Arbeit nachgehen. Allerdings ist insofern eine Anderung eingetreten, als in den Fortbildungsschulen in Lome englischer Unterricht zu erteilen ist, während der Unterricht in den Volksschulen in gleicher Weise wie bisher ge- trieben wird. In dem französischerseits besetzten Teil Togos erfahren die dort tätigen Missionen eine ungleich- mäßige Behandlung. Während die Schulen der katholischen Mission zwangsweise geschlossen sind, dürfen die Schulen der Wesleyanischen Methodisten- Mission weitergeführt werden. Seit der letzten amtlichen Veröffentlichung ist ein genauer Bericht über das Gefecht bei Chra eingegangen. Dieses nahm unter Leitung des Hauptmanns Mans, des damaligen Führers der Polizeitruppe in Lome, einen für den Gegner blutigen und verlustreichen Verlauf. Im einzelnen ergibt sich aus dem Bericht folgendes: „Auf die Nachricht von dem unglücklichen Ge- fecht der Abteilung Pfähler bei Agbeluwoe gegen die Engländer wurden Anstalten getroffen, bei Chra den vereinigten Engländern und Franzosen erneut entgegenzutreten und den Vormarsch auf Kamina aufzuhalten. Zu diesem Zweck sollte die von Hauptmann Mans am Südrande des Dorfes Chra gewählte Stellung solange als möglich gehalten werden. Die Kompagnie Mans und die des Bezirksleiters v. Raven, die Hauptmann Mans unterstellt wurde, erhielten am 19. August 1914 in Kamina den Befehl zum Abmarsch. Der in Chra bereits anwesende Zug des Leutnants d. Res. Schmidt besetzte die gewählte Stellung und sicherte Bahndamm und Straße Chra Nuatjä. Zugleich ging er, unter Heran- ziehung der Bewohner von Chra, daran, die Stellung zur Verteidigung herzurichten. Gegen 8 Uhr abends trafen die beiden Kompagnien von Kamina mittels Eisenbahntransports in Chra ein. Die Kompagnie v. Raven erhielt den Westrand des Dorfes westlich des Weges Chra— Nuatjä zur Verteidigung zugewiesen, während die Kompagnie Mans den Ostrand des Dorfes, den Weg Chra— Nuatjä, einnahm. Der Zug des Leutnants d. Res. Kloppenburg wurde zur Sicherung des Eisenbahn- zuges aufgestellt, während der Zug des Sergeanten Mengel zur Verfügung des Führers auf dem Wege Chra—Nuatjä innerhalb des Dorfes hielt.