221 20 bis 15 Rubel für ein Pud Faser, während die Baum- wollerzeuger überall um eine Erhöhung der Preise. lämpften, ihre Ware zurückhielten und für Rohbaum- wolle 5 Rubel bis 5 Rubel 70 Kopeken verlangten (ein Pud Faser wurde aus 3 Pud 15 bis 18 Pfund roher Baumwolle erzielt). Dieser Kampf entschied sich jedoch zugunsten der Händler, und die Rohbaumwolle gug zu Preisen ab, die im Verhältnis zu den für die Faser festgesetzten Sätzen nicht immer dem Selbstkosten- preise des Erzeugnisses entsprachen. Nach den Feststellungen der Kaukasischen Land- wirtschaftlichen Gesellschaft waren die Anbauflächen mter Baumwolle in Transkaulasien in den letzten Jahren, wie folgt: Erhwan –tP Baln Tuslls Kutals geln Dessätinen 1910. 35 000 260 600 12200 1600 1900 77300 1911. 40 100 58 300 23 600 5000 2700 125000 1912 36 200 16 650 21 150 5370 2780 112450 1913 38 300 50 800 30 900 5100 2100 127500 1914 41000 53 000 40 000 8200 3700 148 900 1915. 35 200 12 400 32 000 4100 1800 115 500 Im Jahre 1916 sind in Trauskauklasien im gangen elwa 87.000 Dessätinen unter Baumwolle angebaut. was gegen 1915 eine Abnahme um 25 v. H. und gegen 1914 um 40 v. H. ausmacht. (Nach d. Wieslnik Pinanzow Nr. 18 vom 7./20. Mai 1917.) Baumwollanbau und ausfuhr in Deru. Eine von dem Pernanischen Wohlsahrts-Ministerium für das landwirtschaftliche Jahr 1915,106 herausgegebene Statistil der Baumwollerzeugung in Pern enthält jolgende Angaben: Der Baumwollanbau bestand in Peru schon in der vorlolonialen Zeit, ist von 1858 an — abgesehen vom Departement Piura # zurückgegangen und hat bon 1899 an wiederum einen Aufschwung genommen. Die pernanische Küste ist mit ihrem gleichmäßigen Alima für Baumwollpflangungen besonders geeiguet. Außerdem findet sich der Anban in geringem Maße in en Tälern Supe, Huarmey und Huacho. In Be- lriacht kommen dafür die Departements Piura, Lam- eque. La Libertad, Ancachs, Lima, Ica. Arequipa- und Moquegun, von denen Piura, Lima und J Jca die wichtigsten sind. Die Pflangen- schädlinge sind gering. Bedeutende Pflanzungen ge- hören deutschen Häusern. Eine große Baumwoll= Pflanzung i im Departement Limt ist infolge des Krieges aus deutschen in britische Hände übergegangen. Im landwirtschaftlichen Jahre 1915 16 betrug die Erzeugung von entkernter Baumwolle: Tonnen von 1000ku (onpium Dernvianum (iv. (rauh) 407s10,275 . (halbrauh) 1 100,000 - Herbaceum L. (ägyptisch) 16 470,595 " Barbadense 1. Mitaliki 2 2 991- 513 " - (Sea-JIsl.) g#men . .2460H,-113 Baumwollsaat 17 135.920 Die vaumwolhslanzungen nahmen einen Flächen- fnaalt vo 55 635 hn ein und lieferten durchschnittlich 1t Noobaunspene auf das Hektar. Sie beschäf- tigten 18 126 Männer und 2394 Frauen, die bei einer durchschnittlichen Tagesarbeit von 8 Stunden 45 Mi- nuten täglich durchschnittlich 1,10 Sol und 0,79 Sol — ohne Verpflegung — verdienten. Die Ausfuhr belief sich in Lolenderjahr!! 1916 auf 21 161 130 kur im Werte von 1 717 798,765 Hiervon gingen 2889 748 kg vach den 50 % Staaten und 20 930 559 kg nach Großbritannien. Französische Kolonlen. Zollbegünstigte Einfuhr aus Französisch- Guinea. Durch Verordnung der Französischen Regierung vom 3. Mai 1917 sind die Mengen derjenigen aus Französisch-Guinea stammenden Kolonialerzeug= nisse, die unter den in den Verordnungen vom 30. Juni 22. August 1896 und 25. August 1900 angege- benen Bedingungen bis zum 30. Juni 1917 in Frank- reich zugelassen werden können, wie folgt, festgesetzt Kaffee Bananen (lournal olficiel de In Républine Françaisc.) Neu-Kaledonien: Felle, Ausfuhrabgabe für rohe für Kopra sowie für Trocas und andere Perlmutterschalen. Durch drei unterm 9. Juni 1917 erlassene Ver- ordnungen der Französischen Regierung sind drei Be- schlüsse des Generalrats von Neu-Kaledonien vom 24. Oktober 1916, betreffend Einführung einer Ausfuhr= abgabe von 5 v. H. des Wertes für rohe Felle, für Kopra sowie für Trocas und andere Perlmutter- schalen, genehmigt worden, und zwar, soweit die Be- schlüsse die Art der Festsetzung und die Vorschriften für die Erhebung regeln, mit Wirkung bis zum 31. De- zember 1919. (Tournnl officiel de ln République Française vom 14. Juni 1917.) Dortugal. Erhöhung des Ausfuhrzolls für den im Ge- biete der Mogambiqne-Gesellschaft ergeugten Zucker. Die Mozambique-Gesellschaft hatte um die Er- mächtigung gebeten, den Ausfuhrzoll für den in ihrem Gebict ergengten Zucker von 0,1 Centavo auf 0,3 Cen- tavo für 1 kg zu eerhöhen, da sie während der Dauer des curopäischen Krieges neuer Einnahmen bedürfe. Nach Anhörung des Kolonialrats hat deshalb die Portugiesische Regierung auf Vorschlag des Ministers der Kolonien durch Verordnung Nr. 3188 vom 14. Juni 1917 besltimmt, daß der Ausfuhrgoll für Zucker, der in dem unter der Verwaltung der Mozambigue-Gesell- schaft stehenden Gebiet erzgeugt ist, auf 0.3 Centavo für 1 kg erhöht wird. (Dinrio do Governo, I. Serie, Nr. 94 vom 14. Juni 1917.) *) 1 Lp. = 10 Sol, Rurse. rund 20 . bei normalem