G 259 20 Beigabe bei der Fütterung der Pferde und Kamele verwendet wird, besitzt. Der Tschadsce stellt ja gewissermaßen eine natürliche Salzpfanne dar, in der auch die aus Adamana zugeführten mineralischen Lösungen eine beständige Anreiche- rung finden. Durch das Entdecken neuer Quellen wird der Viehzucht mehr Kalk zur Verfügung gestellt und außerdem ein größeres Gebiet für die nomadisierenden Stämme, die ja immer alle paar Monat zu einer Tränkquelle ziehen müssen, erschlossen. Die gewonnenen festen mineralischen Bestandteile der Quellwasser könnten ein wichtiges Handelsobjekt für die gesamte Kamernnkolonie werden. Es darf wohl als sicher angenommen werden, daß sich eine jede, auch die geringfügigste Bemühung um diesen Lebensnerv der Viehzucht Adamanas aufs beste rentieren und eine Quelle neuen Reichtums und Wohlstandes werden wird. Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. Stand der Baumwonsaaten in Turkestan.“) Nach cinem weiteren Berichte des Börsenkomitees von Kokand war der Stand der Baumwollsaaten im ganzen Gebiet Turkestan und im Chanat Chiwa, wie folgt: Ferghanagebiet. Bezirk Kokand. Die Baum- wollaussaat ist beendet, an einzelnen Stellen mußte umgesät werden. Mit Wasser und Arbeitskräften ist man ausreichend versorgt; Bewässerung und Behäufe- lung der Baumwollstauden sind rechtzeitig ausgeführt. Abeitslöhne bei freier Beköstigung betragen 3 Rubel bis 3 Rubel 50 Kopeken; Nahrungsmittel sind im ganzen um das Fünfgehnfache im Preise gestiegen. . Bezirk Namangan. Die Aussaat wurde am #. 11. Mai zu Ende gebracht, die Fläche der umgesäten Pflanzen stellt sich auf 10 v. H. Mit Wasser sind die Saaten an einigen Stellen versorgt; an Arbeitskräften sehlt es nicht. Die Saaten stehen gut, die zweite Behänfelung und Bewässerung der Baumwollstanden verlaufen günstig. Arbeitslöhne bei freier Beköstigung etragen etwa 5 Rubel. Begirk Skobolewsk. Die Aussaat der Baum- wolle wurde am 10. 23. Mai beendet: Umackerungen sind nicht vorgelommen. An Arbeitern war kein angel; dic erste Behänfelung ist zu Ende gebracht. Wasser wird zur rechten Zeit bewilligt. Die Arbeiter werden bei eigener Kost täglich mit ctwa 5 NRubel bczahlt. die Besitzer weigern sich aber, Arbeiter mit Helöstigung wegen der Teuerung der Lebensmittel anzumieten, da ein Pud Mehl 40 Rubel. ein Pud Reis 18 Rubel kostct. Bezirk Assakin. Die Baumwollaussaat ist be- Idet. Umackerungen sind nicht vorgekommen; mit Nasser und Arbeitskräften ist man zur Genüge ver- lorgt. Arbeiter erhalten 4 bis 5 Rubel Tagelohn. ezirk Margelan. Die Baumwollaussaat wurde ! 8.,21. Mai beendet. Wasser ist nicht genügend vorhanden: an Arbeitskräften fehlt es nicht. Die erste Hehäufelung der Baumwollstanden wurde rechtzeilig bugeführtt. Arbeitslöhne mit Beköstigung durch die 5 Aber-stellen sich auf 2 Rubel, bei eigener Kost auf wr Wezirt Andidschan. Die Baumwollaussaat urde an einzelnen Stellen am 15./28. April beendet. lungesät wurden 2 bis 5 v. H. der gesamten Anbau- K#che, In einigen Gegenden fehlt es an Wasser. An rbeitern war kein Mangel. Arbeitslöhne bei freier bost betragen 3 bis J Rubel täglich. Sie Sebiet Samarkand. Bezirk Katta KRurgan. nicht anmwollaussaat ist beendet. Umackerungen sind Atheivorgelommen. Wasser war wenig vorhanden: Ieitslöhne betragen 3 Rubel 50 Kop. bis 5 Rubel. MIUu Bezirl. Die Baumwollaussaat Mit r am 10. 23. Mai beendet. Umgesät ist wenig. e Wasser ist ein Teil der Saaten in ansreichender Aenge versorgt. Arbeitskräfte sind wenig vorhanden. !) Vgl. „D. Lol. Bl.“ 1917, S. 220. Chiwa. Bezirk Nowo-Urgeni. Die Baumwoll-= aubaufläche macht nur 10 v. H. aus, im Vergleich zum vorigen Jahre die Hälfte. Arbeitskräfte sind in ans- reichender Menge zu haben; Tagelöhner erhalten bei freier Beköstigung 1 Rubel 50 Kopeken, bei eigener Kost 2 Rubel 50 Kopeken. Syr-Darjsa-G.biet. Bezirk Taschkent. Die Baumwollaussaat wurde am 20. Mai/2. Juni zu Ende gebracht, an cinzelnen Stellen mußte umgesät werden. An Arbeitskräften war kein Mangel, man zahlt 3 bis 5 Rubel bei freier Kost, die mit 1 Rubel 50 Kopeken bis 2 Rubel berechnet wird. Die Anbaufläche hat im ganzen um 50 v. H. abgenommen. (Nach d. Torg. Prom. (iaz. Nr. 119 vom 14./27. Juli 1917.) Ciberia. Zeitweilige Außerkraftsetzung des Gesetzes über die Offnung des Laudes für den fremden Handel. Ein Gesenz vom 6. November 1916 — veröffentlicht am 20. November 1916 — verordnet: Abschnitt 1. Mit und unmittelbar von der An- nahme des gegenwärtigen Gesetzes ab wird und ist hierdurch das in der Tagung 1908/1909 der Gesetz- gebenden Körperschaft angenommene Gesetz, betitelt „Gesetz. betreifend die Zulassung ausländischer Per- sonen oder Firmen jeder Staatsangehörigkeit, die in einem der ordentlichen Eingangshäfen (Ports of entr eine Handelsniederlassung haben“, während der Dauer des gegenwärtigen enropäischen Krieges und während eines begrenzten geitabschnitts von drei Jahren da- nach außer Kraft gesestzt. Abschnitt 2. Allen ansländischen Personen oder Firmen, die gegenwärtig im Innern oder an Küsten- plägen, die keine Eingangshäfen sind, eine Handels- niederlassung haben, wird eine Frist von drei Monaten, gerechnet von der Annahme des gegenwärtigen Gesetzes ab, gewährt zur Abwicklung ihrer Geschäfte in den genannten Plätzen und zum Abzuge von dort. Jede ausländische Person oder Firma, die in dieser Republik ansässig ist oder eine Handelsniederlassung hat und nach der hier für ihren Abzug aus den genaunten Nicht-Eingangshäfen vorgeschriebenen Frist in anderen als den ordentlichen Eingangshäfen dieser Republik ansässig oder handeltreibend betroffen wird, soll durch den Generalstaatsanwalt wegen Verletzung des Ge- setzes, betreffend die Eingangshäfen, vor die Gerichte dieser Republik gestellt und, wenn überführt, in eine Geldstrase von 1000 Dollar für jede Verletzung ge- nommen werden. Abschnitt 3. Bei Ablauf der jür die Dauer den Außerkraftsetzung des genanuten Gesetzes bestimmten, in Abschnilt 1 des vorliegenden Gesetzes bezeichneten Frist hat der Präsident in seinem Jahresbericht an die