W 268 20 tasie des Königs überhaupt ausführbar gewesen wären, zunächst nur wissenschaftlicher und kom- merzieller Natur. Sie sollten Belgien nur neue Absatzmöglichkeiten für seine Industrie und seinen Handel öffnen. An den Erwerb von Kolonien oder überhaupt von politischen Rechten dachte er im Augenblick der Gründung des „Comité d’Etudes du Haut Congo“ (25. November 1878) bestimmt noch nicht. Denn das Komitee entsagte nach seinen, vom König herrührenden Statuten aus- drücklich jeder politischen Aktion. Der Gedanke an die Gründung eines großen afrikanischen Staates lag Leopold in jenem Augenblick also noch so fern, daß er sich freiwillig und gründlich die Möglichkeit hierzu durch diese statutenmäßige Bestimmung verschlossen hatte. Erst der Oberst Strauch'") als Präsident des Komitees war es, der diesen für die späteren Ab- sichten des Herrschers kapitalen Fehler, der, wenn er den Gegnern derselben im Ausland bekannt geworden wäre, das Unternehmen von vornherein zur Fruchtlosigkeit verurteilt haben würde, be- seitigte. Auf Strauchs Initiative ist es zurück- zuführen, daß das Programm des Komitees 1879 eine grundlegende Anderung erfuhr und daß seine politischen Zwecke in den Vordergrund traten. Strauch wußte dem König den Gedanken zu in- sinnieren, durch Abschluß einer möglichst großen Zahl von Verträgen mit den Häuptlingen am Kongo eine Art von Konföderation von Neger- staaten zu bilden, sich von ihnen ihre Gebiete und ihre Souveränität abtreten zu lassen und auf diese Weise einen Staat zu errichten, der von einem durch den König zu ernennenden Präsi- denten von Europa aus regiert werden würde. Strauch ließ die Frage, ob ein Privatunternehmen derartige Verträge mit Häuptlingen wilder Völker- schaften rechtsgültig abschließen könne, durch zwei Völkerrechtskundige prüfen. Als diese Gutachten günstig ausgefallen waren, sorgte er für die prak- tische Durchführung der Idee durch entsprechende nach dem Kongo erteilte Anweisungen. Strauch war es ferner, der, durch die Lektüre von Bancrofts „History of the United States“ Das Nähere hierüber enthalten die auf persön- # Informationen gestützten interessanten Artikel A. 2. J. Wauters in. Fw Béographidue“ S. 235 ff., 259 ff., Hinsichtlich der Fermwann . Kongoakten hatte ihm General Strauch noch kurz vor seinem Ableben geschrieben: „Quant aux documents dui se rapportent à la phase initiale de T’ocuvre, i#l cst probable. il Cst#. Dresdue certain meme du'vils n'existent plus; et, par suite. Phistoire de I’Etat Indépendant du Conko. de- Puis le de bbut de sa kestation jus/u#n moment de sn naissance. u la clöture de la Conférence de Berlin, osl à jamais condamnée à rester une histoire con- ventionellc on la Lgende tiendra licu de vérité.- *%% einer beeinflußt, später auf den Gedanken kam, die Ana- logie zwischen der Entstehung der ersten Staaten der Union durch die mit den Indianerhäupt- lingen abgeschlossenen Verträge und der bes Kongounternehmens, ferner die Gründung der Negerrepublik Liberia durch die Union dazu zu benutzen, die Sympathie der Vereinigten Staaten für das Werk des Königs und seine humanitären, auf die Abschaffung der Sklavenjagden, des Sklavenhandels, des Kannibalismus und der Menschenopfer gerichteten Ziele vermöge des fried- lichen Mittels eines allen Nationen offenstehenden Handels zu gewinnen. Er schlug dem König die Entsendung des Generals Sanford nach Wa- shington vor, um dort durch diesen die Anerkennung der Flagge der Association Internationale als die befreundeten Macht zu erwirken"). Wie und durch welche Mittel es diesem, mit den Ver- hältnissen im Kapitol wohlvertrauten Mann ge- lang, sich seines Auftrages mit einem alle Er- wartungen übersteigenden Erfolg zu entledigen, ist bereits an dieser Stelle (vgl. „Deutsches Ko- lonialblatt“ 1917, Heft 13/14, S. 201) angedentet worden. Neben Banning und Strauch stand dem König in Baron Lambermont, dem General- sekretär im Ministerium des Außeren, eine in der Behandlung internationaler politischer Fragen äußerst bewanderte und treu ergebene Kraft zur Verfügung, die ihm namentlich als Vertreter Bel- giens auf der Berliner Kongokonferenz die aller- wichtigsten Dienste geleistet hat. Ohne die klugen Ratschläge und die günstige Einwirkung dieser drei Männer würde der König nie das Ziel seiner Wünsche erreicht haben, und es würde ihm nicht möglich gewesen sein, die zahllosen Schwierig= keiten, die sich seinem Kongounternehmen bis zu dessen offizieller Anerkennung am Schluß der Ber- liner Konferenz in den Weg stellten, zu Über- winden. Die oben erwähnten Beispiele, an die die Er- innerung trotz der Vernichtung fast aller Akten zufällig erhalten geblieben ist, beweisen das zur Genüge. Bei einer späteren Würdigung der “) General Sanford hatte in zwei Dienit- perioden, vom März 1861 und vom August. 1866 ab, die Vereinigten Staaten in Brüssel vertreten und u. u- wesentlich bei den Verhandlungen über die Ablösung der Zölle, die Belgien von der fremden Schiffahrt am der Schelde erhob und die durch ein internationales Abkommen vom 16. Juli 1863 abgelöst wurden, mit- gewirkt. Er gehörte lange geit zu den Intimen der Königs. Ob er die erheblichen K Kosten seiner Mission nach Washington vielleicht aus Ehrgeiz selbst getragen hat, steht dahin. Jedenfalls geht aus einer Akten- notiz Lambermonts hervor, daß bei seinem Ableben seine Vermögensverhältnisse noch nicht wieder ihren früheren günstigen Stand erreicht hatten.