W 274 20 liche Gesellschaft von Turkestan ein, die am 12. 25. Mai d. Is. folgenden Beschluß faßte: 1. Eine Normierung der Baumwollpreise ist. im Staatsinteresse als wünschenswert anzuerkennen: 2. alle Ergengnisse des Baumwollanbaues müssen normierte Preise erhalten; 3. eine Normiermg der Baumwollpreise ist nur unter der Bedingung vorzu-- nehmen, daß die Bevölkerung mit allem Erforderlichen zu normierten Preisen versorgt wird; 4. die Normie- rung ist nicht vor dem Juli einzuführen: 5. in Tur- kestan ist sie unbedingt nur unter Beteiligung der Er- zeuger selbst durchzuführen, und 6. eine Kommission zur Vorbereitung der Materialien für diese Frage ist zu ernennen. Die bereits gewählte Kommission hat mit der Sammlung der erforderlichen Materialien durch ver- schiedene Umfragen in allen Baumwolle bauenden Gebieten des Landes begonnen und ist mit einigen Organisationen, die nach derselben Richtung arbeiten, in Verbindung getreten. (Nach d. Torg. Prom. Gaz. Nr. 171 vom 12./26. August 1917.) Französische Kolonien. Zollbegünstigte Einfuhr von Erzeugnissen der Neu-Hebriden nach Frankreich und Neu-Kaledonien. Durch eine Verokhung der Französischen Rc- gierung vom 25. Juli 1 t die Meng ao, die von den französischen A#bbschist die Dieu auf den Neu- Hebriden stammt und in der Zeit vom 1. Juli 1916 bis 30. Juni 1917 auf Grund der Verordnungen vom 12. November 1901 und vom 16. April 1904 nach Frank- 0 und Neu-Kaledonien eingeführt werden darf, aui 350 000 kg festgesetzt worden. („Nournal officiel de lu Républiquc Fraucnise.) Britisch-Westindlen (St. Vincent). Ausfuhr entkernter Baumwolle im Jahre 1916. Die Ausfuhr entkernter Baumwolle aus St. Vin- cent im Jahre 1916 belief sich auf 258 896 engl. Pfund im Werte von 15261 L gegen 378 162 Pfund im Werte von 22 114 L im Jahre 1915. An Linters wurden 1225 Pfund im Werte von 21 L ausgeführt. (Nach The Bonrd of Trade Journal.) Ugonda-Schutgeblet. Ausfuhr entkernter und nichtentkernter Baumwolle im Jahre 1916. Nach einem Berichte des Zolldirektors in Entebbe betrug im Jahre 1916 die Ausfuhr von entkernter Baumwolle 8 825 524 engl. Pfund gegen 9 545 932 Pfund im Jahre 1915; an nichtentkernter Baumwolle wurden ausgeführt 3630 Pfund gegen 948 087 Pfund im Vorjahr. (Nach The Board of Trade Journal.) Vermischtes. London als Weltmarkt für Gummi. Den Mitteilungen des norwegischen Oplyenings= kontoret for Naringsveiene vom 29. September 1917 wird folgendes entnommen: Im Gummihandel hat London lange eine führende Stellung eingenommen, die hauptsächlich den großen Gummipflangungen zu verdanken war, welche die Briten auf Ceylon und auf der Halbinsel Malakkla angelegt haben. Im Jahre 1916 trat jedoch ein Rück- gang ein. Londons Warenbewegung in diesem Artikel betrug: Einfuhr Wiederausfuhr 1911 68 700 50 000 1915 81800 64 000 1916 78800 19 500 In den erstgenaunten zwei Jahren ging etwas mehr als die Hälfte des Deligemmihandels über London, 1916 nur noch 44 #5 war teilweise em Mangel an Tonangehrnte und sachlirichrer Ver- senkungen guguschreiben, jedoch auch dem Umstand, daß sich die Ergeugungsländer selbst zu Gummimärkten ausgestaltet haben. Amerika begann allmählich, sich von Nufuhren aus London unabhängig zu machen. Der Mal aiische Staat erließ Ende 1916 das sogenannte „War ene tion Enactmem “, das am 1. Jannar 1917 in Kraft trat und deutlich gegen die amerikanische Gummipolizik Verichtet ist. Jenes Gesetz, das Ausfuhrzölle auf Gummi und Zinn einführte, trifft nämlich die britischen Plantagenbesiver, die von ihrem Verdienst aus der Gummiausfuhr Einkommenstener bezahlen. Somit ist das Gesetz in Wirklichkeit gegen die amerikanischen ummifabriken gerichtet, die durch Ankauf großer An- pilanzungen auf Malakka dort festen Fuß zu fassen suchten Das Vorgehen der Amerikaner und Japaner sowie die Gefahren des Tauchbootkriegs haben dazu geführk, daß sich Gummimärkte in Singapore, Colombo und New vork gebildet haben. Der Marlt in Singapore beruht ganz auf japanischer Initiative. und die Japaner bezeigen überhaupt in Ostindien eine Unternehmungslust, die beweist, daß die „gelbe Ge- fahr“ nicht lediglich eine Phrase ist. Die japanische „Muhara Mining Co.“ hat auf der Insel Volneo“ 2550 Acres fünsjährige Gummianlagen erworben und ist im Begriff, eine besondere Gesellschat zu gründen, die sich damit befassen wird, in großem Umsang Gummianlagen in Niederländisch-Oslindien aufgukaufen und gu betreiben. Unter diesen Umständen wird Großbritamien laum seine Stellung als Vermittlerin des Gummi- Welkhandels behaupten können, selbst nicht, wenn die- jenigen Zwangsmittel angewendet werden sollten, die von einzelnen britischen Fachblättern empfohlen werden. Den Vereinigten Staaten ist es bereits gelungen, jich