G 306 20 2•° CLue chacun d’eux fera entre les mains du Président, M. Strauch, le versement de i mise pour etre par lui affectée à la lUlqui-- dation des dépenses faites et des engage- ments pris; · "-«" 30 Que le Comité d'études est dissous aux termes de la déclaration du Conseil prise en vertu de Tarticle 19 des statuts; 4% Que les propositions de M. Lambert sont acceptées par chacun des souseripteurs een ce qui le concerne et deviennent ainsi délinitives; · ·« 5% Toutefois, et par modification proposée par les anciens souseripteurs il est entendu due les nouveaux capitaux dui seront engagés pär M. Lambert dans les opérations objet des présentes seront mis sur la meme ligne due les capitaux de D’ancienne association duant aux avantages attribués à ceux-ci dans. les propositions de M. Lambert. Ces decisions sont prises à l’unanimité Suivent les signatures. Das Jahr des Endes des Komitees war bisher unbekannt. In der Kongoliteratur wird meist angegeben, daß dasselbe etwa Ende 1882 in aller Stille verschwunden sei, um durch den neuen, den inzwischen stark politisch gewordenen und auf die Gründung eines unabhängigen Staatswesens ge- richteten Plänen des Königs mehr entsprechenden Tilel,„Association internationale du Congo“ ersetzt zu werden. Das trifft, wie wir sehen, formell nicht zu. Die Auflösung erfolgte wohl haupt- sächlich deshalb, um alle Ausländer aus dem Bereich seiner kongolesischen Pläne zu entfernen und um das Geheimnis der sie umgebenden Maß- nahmen besser zu wahren. Er war fortab ent- schlossen, alle Kosten vorläufig aus Eigenem zu tragen. Sein Bankier Lambert bildete einst- weilen den Strohmann, durch den die für die Fortführung der Stanleyschen Expedition erforder- lichen Mittel geliefert wurden. Den Ausländern, also besonders der holländischen Vennootschap, den Engländern Hutton und Mackinnon?) wurden die eingezahlten Beträge zurückerstattet. Nachdem so hinsichtlich der Ausländer reine Bahn geschaffen war, wurde den belgischen Mitgliedern des Komitees die tunliche Verzinsung und Rück- erstattung ihrer Einzahlungen in dem Maße, wie die gegründeten Stationen Erträgnisse liefern würden, in Aussicht gestellt, ebenso wie besondere *) Diese Ausschaltung der beiden Engländer störte aber ihre weiteren engen Beziehungen zum König keineswegs. Hutton wurde später Konsul des Kongo- staates und wirkte als solcher *d den Bestrebungen .Morels und seiner Conge Reform Associarion entgegen. Bevorzugung bei der Beteiligung an etwaigen zukünftig ins Leben zu rufenden industriellen, finanziellen und Handelsgesellschaften für den Kongo. Gleichzeitig ließ sich aber der vorsichtige König für die von ihm selbst durch die Vermitt- lung des Bankier Lambert zur Fortsetzung des Stanleyschen Unternehmens gelieferten neuen Mittel dieselben Vorteile zusichern wie den alten Mit- gliedern des Komitees. Beiläufig sei hier erwähnt, daß die alten Mit- glieder des Komitees später durch mit 2½ vH. seit dem 1. Januar 1900 verzinslichen Schuld- verschreibungen des Kongostaates, die sich in der Höhe von 422200 Fr. noch im Umlauf befinden, entschädigt worden sind. Dieser Betrag stimmt ungefähr mit dem von den Privatpersonen bei der Gründung des Komitees im Jahre 1878 auf- gebrachten Kapital überein. Die eigenen Auf- wendungen des Königs für die Gründung des Kongostaates betrugen 10 664 800 Fr. In dieser Summe waren alle irgendwie nach dieser Rich- tung in Betracht kommenden Beträge einbezogen, denn es handelte sich bei dieser Aufstellung nach einer bei dem Prozeß der königlichen Prinzessinnen gegen den belgischen Staat im Jahre 1911 zur Verlesung gebrachten Aufzeichnung von der Hand des ehemaligen administrateur géenéral des finances des Kongostaates Hubert van Neuß (von Mai 1885 bis Juni 1890, gest. 1904) darum, die damals noch immer zu befürchtende Annexion des Kongo durch Frankreich oder eine andere Machi durch das Vorhandensein einer erheblichen Schul- denlast zu erschweren und den Ersatz der eigenen Aufwendungen zu sichern.“) Durch ein Dekret vom 5. Juli 1887 wurden Schuldverschreibungen in der Höhe von 11087000 Fr. geschaffen, vom 1. Januar 1900 an mit 2½ v. verzinslich. Von diesen Obligationen erhielten, wie oben ge- sagt, die alten Mitglieder des Comité d'études 422200 Fr., der Rest wurde dem Baron Gof- finet, dem Verwalter der königlichen Zivilliste, eingehändigt. Bei Gelegenheit der Verhandlungen über die Übernahme des Kongostaates durch Belgien im Jahre 1895 schrieb der Staatssekretär des Kongo- staates E. van Eetvelde an den belgischen Finanzminister unter dem 12. Jannar 1895“"5) Monsieur le Ministre, J’ai Phonneur de vous remettre ei-inclus le terte du déceret du 6 juillet 1887, eréant une dette au capital nowminal de 11087 000 Fr- au profit des anciens membres du Comité d'’études du haut Congo. *) Mour .-s- iquc 1911, S. 22. * n- g#ographiquc 191 . S. 253. "