G 26 20 ellc existe actuellement dans les territoires de 1 Association Internationale du Congo, et de nous aAvoir indiqué les conditions d’'un traité entre I'Allemagne et I'/Association. Mes propres vues, j ai été heureux de le constater, s'’accordent avec celles de Votre Altesse. Je me sens encouragé par IA àA Lui demander si Ellc ne Ccroit pas qdue le moyen le plus direct et le plus efficace pour arriver à lenr commune réalisation serait d’amener avec les cabinets de Paris et de Londres une entente qui aurait pour con- séquence la fondation immédiate et definitive# d’'un Etat indépendant dans I’Afrigue Equa- toriale. On arriverait d’'un coup à une solution durable et qui seule pent offrir toutes les garanties puisque le nouvel Etat serait constitus le gardien de la liberté commerciale sur ses territoires et que le maintien de son existence serait attaché à la fidlele cCxécution des con- ventions qui l’auraient consacrés. J’ai l’entière confiance que Votre Altesse qui u menc à bien tant et de si gloriceuses entreprises, pourrait faire accepter les vues à cet egard par les Gouvernements Français et Anglais et réEussirait. ainsi à donner une assiette stable et certaine à une affaire dui, de I’avis aujourd’hui général, intéresse à un égal degré le commerce et la civilisation. C'’est en me félicitant bien vivement de Iexcellente occasion due Votre Altesse a bien voulu me fournir de me rappeler à Son bon souvenir duc je La prie de croirc toujours à ma haute et particulière considération comme à ma tres sinco#re amitié. (s.) I.Sopold. Dieses Handschreiben enthielt sich jedes Eingehens auf die dem König durch Erlaß an den Grafen Brandenburg vom 4. Juni bekanntgegebenen Be- dingungen, unter denen Deutschland weitere Ver- handlungen über einen Vertrag mit der Gesellschaft zu führen bereit sein würde. Diese waren: die Aufrechterhaltung der bestehenden Handelsfreiheit im ganzen Kongogebiet. Ein eventueller Vertrag müsse daher den deutschen Reichsangehörigen die gleichen Rechte und Vergünstigungen wie den eigenen An- gehörigen der Gesellschaft und namentlich in betreff des Handels nicht nur Meistbegünstigung, sondern freien Handel zusichern, und zwar dergestalt, daß eine Abtretung von Gebieten der Gesellschaft an eine undere Macht — mit deren Möglichkeit man in Berlin immer noch rechnen zu müssen glaubte — nur mit dem Vertrag belastet erfolgen könne, diese Macht also mit den Rechten der Gesellschaft auch deren Pflichten gegen Deutschland übernehmen würde. deutlich zu äußern, verlangte der König in seinem Handschreiben an Bismarck, daß dieser die Initiative bei Frankreich und England ergreife, um deren Ein- verständnis zu der Begründung des beabsichtigten unabhängigen Staates in Acyuatorialafrika herbei- zuführen. Es erging daher unter gleichzeiliger Mit- teilung einer Abschrift des obigen Schreibens des Königs ein zum Teil von Bismarck selbst entworfener Erlaß an den Grafen Brandenburg, in dem es hieß: „Bevor unser eigenes Verhältnis zu der Afrikanischen Gesellschaft durch ein bestimmtes Vertragsverhältnis des in dem Erlaß vom 4. Juni stizzierten Inhalts geregelt ist, fehlt es mir an einer vom Standpunkt der deutschen Politik gerechtfertigten Veranlassung, unsern Einfluß bei den anderen Mächten zugunsten der Afrikanischen Gesellschaft bzw. eines aus ihrem Besitz zu bildenden Staatswesens einzusetzen. Es ist auch fraglich, ob Schritte in London und Paris, welche für das Interesse des Deutschen Rciches an der Sache Zeugnis geben würden, deiselben förderlich oder schädlich sein würden. England wie auch vielleicht Portugal versuchen einstweilen noch für den Kongovertrag mit gewissen Modifikationen die An- erkennung der anderen Mächte zu gewinnen. Wenn dies wohl schließlich auch ohne Erfolg bleiben wird, so wird gleichwohl eine diplomatische Aktion, welche das vollständige Scheitern der Englisch-Portugiesischen Bemühungen zur Voraussetzung hätte, mindestens verfrüht sein. Hierzu kommt, daß England gerade in diesem Augenblick unseren Interessen an der west- afrikanischen Küste nicht so freundlich gegenübersteht, wie wir nach der Haltung erwarten durften, die wir seit Jahren zugunsten der englischen Politik auf allen Gebieten eingenommen haben und wie es für den Erfolg der Vermittlung, die König Leopold von uns erwartet, nötig sein würde. Daß Frankreich willens wäre, eine Vermittlung in der angestrebten Richtung zu übernehmen, dafür liegt bisher keine Wahrscheinlich- keit vor. Jedenfalls würde es für König Leopold leichter als für uns sein, die Französische Regierung hierüber sondieren zu lassen, zumal die Beziehungen zwischen der Internationalen Gesellschaft und Frank- reich durch ein bindendes Abkommen bereits geregelt worden sind. Wollten wir diese Sondierung in Paris übernehmen, so würden wir hierdurch, wenn vielleicht auch nicht bei der gegenwärtigen Französischen Re- gierung, so doch in weiteren Kreisen Mißtrauen erregen. Wir müssen bei Behandlung solcher Fregen Frankreich gegenüber mehr als irgendein anderes Land enge Grenzen beobachten, wenn wir Miß- deutungen vermeiden wollen, welche auf unsere Gesomtbeziehungen zurückwirken könnten. König Leoopold ist in der Lage, derartige Rücksichten nicht nehmen zu brauchen.“ Der Gesandte bekom gleich zeitig den Auftrag, die Angelegenheit dem König in dem vorstehenden Sinne vertraulich vorzutragen. Statt sich nun zu diesen Bedingungen klar und Daneben richtete Bismarck an den König das nachstehende Antwortschreiben: