G. 110 20 der Einfuhr von 949 895 K zeigt einen Reinzuwachs von 302 047 L. Die Anofuhr erreichte mit 6837 703 L die höchste Ziffer (gegen das Jahr 1915/16 + 134 112 L). Man muß dabei in Betracht ziehen, daß einmal die Warenpreise beträchtlich gestiegen sind und daß zweitens viele Waren auf Vorrat eingeführt wurden, um einer späteren Preis= und Frachtsteigerung zuvorzukommen. Die Einfuhr aus Großbritannien nach Uganda betrug 413 705 L (gegen das Jahr 1915/16 + 154 677 SL). Die Einfuhr aus sonstigen fremden Ländern nahm um 19 949 L ab (im Jahre 1913/14 war sie * 178 422 L gesunken) und stellte somit nur 24,67 v. H. der ge- samten Einfuhr dar. Der Wert der Einfuhr aus Großbritannien und britischen Besitzungen betrug 652 702 L; dabei entfielen 63,38 v. H. auf Groß- britannien und 31,26 v. H. auf Indien, Birma und Ceylon. Handels., Soll- und Schiffahrtsbeziehungen von Säo Thomé und Hrinclpe Ju dem (utterland und den ũbrigen portugiesischen Rolonien. In der durch Verordnung Nr. 3285 eingeführten Verfassung für die portugiesische Provinz Sü#o Thomé und Principe ist in Artikel 28 bestimmt: Für die Handels-, Voll und Schiffahrtsbeziehungen zwischen dem Mutterland und der Provinz sowie zwischen dieser und den übrigen Kolonien sind, unbeschadet der inter- nationalen Vereinbarungen, die folgenden Vorschriften zu beachten: a) Die im Mutterland erzeugten Waren genießen bei der Einfuhr in die Kolonie eine vom Gouverneur unter Zustimmung des Regierungsrats festzusetzende Ermäßigung von mindestens 50 v. H. auf die Sätze des geltenden Zolltarifs; umgekehrt genießen die in der Provinz ergeugten Waren bei der Einfuhr nach dem Mutterland oder nach den anderen Kolonien die gleiche Vergünstigung. b) Die nach der Bestimmung im vorhergehenden Absatz sich ergebenden Zollermäßigungen sind stets von dem niedrigsten Zollsatz zu berechnen, der auf die gleichen Waren anderer Herlünfte anwendbar ist. Wh) Wenn neue regelmäßige Schiffahrtslinien nach Afrika unter nationaler Flagge eingerichtet werden, dic für die Häfen der Provinz S#ü#o Thomé und Principe von Belang sind, und zwar derart, daß die Gewähr für angemessene Frachttarije gegeben ist, selbst unter Zuwendung entsprechender jährlicher Beibisen so sollen die Vergünstigungen, welche die auf diesen Schiffen beförderten Waren genießen, diejenigen sein, welche in dem betreffenden Vertrage festgesetzt sind. Wenn keine neuen Linien, worauf sich dieser Absatz bezieht, ein- gerichtet werden, so soll der gegenwärtige Schutz für die Schiffahrt unter nationaler Flagge bestehen bleiben. Im Sinne dieses Absatzes und für den Fall, daß Frachttarife aufgestellt worden sind, sollen nur die- enigen in Beziehung auf die Provinz als ordnungs- mäßig angesehen werden, über die ihr Regierungsrat gehört worden ist. 4 Fallo die Provinz nach Maßgabe dieser Ver- fassungsurkunde eine Anderung der Zölle und anderen Abgaben vornimmt, die heute bei der Ausfuhr erhoben werden, ist stets der Grund anzugeben für die unter- schiedliche Abgabenbelastung bei der Ausfuhr nach portugiesischen Häfen an Bord portugiesischer Schiffe und nach fremden Häfen an Bord portugiesischer oder fremder Schiffe, wobei alles dergestalt zu regeln ist, daß die unterschiedliche Behandlung für die einhei- mischen Schiffahrtsunternehmungen nur dann bestätigt werden darf. wenn die Frachten auf ihren Schiffen die auf ausländischen Schiffen geforderten nicht über- schreiten. e) Die über die Häfen des Festlandes nach S## Thomé und Principe wiederausgeführten Waren ge- nießen, wenn sie in dieses Gebiet eingeführt werden, eine Ermäßigung von mindestens 20 v. H. auf die Zölle des in der Proving gewährten Einfuhrzolls. diese Ermäßigung wird aber nur dann gewährt, wenn die Beförderung unter nationaler Flagge stattfindet. (Diario de C(ioverno. I. Serie, Nr. 167.) Vermischtes. Das Hamburgische siolonlalinstitut im Sommer 1918.70) Senatskommissar: Bürgermeister I). Dr. W. von Melle. Kommissar des Reichs-Kolonialamts: Geheimer Oberregierungsrat Dr. Heinke, Berlin Rommissar des Reichs-Marine- Amts: Geheimer Admiralitätsrat Professor Dr. Köbner, Berlin. Kaufmännischer Beirat: M. M. Baburg, Vor- sitzender, F. H. Witthoefft, O. Riedel. Regierungsrate: Verwaltungsassessor Dr. v. W in Vertretung. Geschäftsstelle des Senatskommissars: Ham- rochem, burg 36, Vorlesungsgebäude, Edmund-Siemers- Allec, Zimmer 155. Professorenrat: Professor Dr. Lohmann, Vor- sitzender: Professor Dr. Perels, stellvertretender Vorsitzender; Professor Dr. Bruck, Schriftführer; Professor Dr. Borchling, Professor Dr. Florenz, *) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1917, Nr. 17/18, S. 243ff. Professor Dr. Franke, Prosessorl Dr. Gürich, Pro- jessor Dr. Keutgen, Professor Dr. Konow, Pro- jejsor D. Dr. Lenz, Professor 1). Meinhof, Pro- fessor Dr. Nocht, z. Zt. im Militär-Sanitätsdienst, Professor Dr. Passarge, z. Zt. im Gelde. Professor Dr. Perels, Prof. Io. Rabe, Prof. Dr. Rathgen, Prof. Dr. Salomon, Prof. Dr. Schädel, Prof. Dr. Schorr, Prof. Dr. Stern, Prof. Dr. Thile- nius, Prof. Dr. Tschudi, viet Dr. Voigt, Prof. Dr. Voller, Prof. Dr. Winkl Geschäftsstelle des Nalsuialinkitulss Ham- burg 36. Vorlesungsgebände, Edmund-Siemers- Allee, 1. Stock rechts, Zimmer 150. Zentralstelle des Kolonialinstituts: Ham- burg 36, Rothenbaunchaussee 12/14. Generalsekretär: Kaiserl. Geheimer Regierungsrat Prosessor Dr. phil. Stuhlmann;: Referenten: Paiserl. Regierungsrat Zache, Begirksamtmann a. D., 3J. Zt. im Militär= dienst:: Dr. oce Heber:; Wissenschaftliche Assi- stenten: Dr. Waltz, z. Zt. im Militärdienst, Irr. Heile, Dr. Hering, 3. Zt. im Felde; Wissenschaft- liche Hilfsarbeiter: Dr. Guckenmuss, z. Zt. im Felde, Privatdogent Ir. OQuelle. Dr. Schweer.