W 147 20 Die Berechnung der Koordinaten des Umringspolygons und die Kartierung desselben erfolgt im unmittelbaren Anschluß an die Messung im Felde. § 37. Die vermarkten Kompaßpolygonpunkte werden auf der Karte durch 1 mm im Durch- messer haltende Nullen bezeichnet und mit der bei der ersten Messung gegebenen Nummer in roter Tusche versehen. Neben der Nummer werden die Höhen der einzelnen Meßpunkte in Schwarz in vollen Metern eingetragen. Nach kartographischer Darstellung des Umringspolygons erfolgt die Einzelvermessung des Vermessungsblocks im Anschluß an die vermarkten Festpunkte nach Art der Wegeaufnahmen durch Schriltkompaßzüge in Verbindung mit Höhenbestimmungen durch Aneroide. Für diese Aufnahmen gelten die Bestimmungen der §§ 2 bis 14. Wirtschaftliche Anlagen von Europäern, ausgebaute Wege sowie schiffbare Flüsse innerhalb des Polygonrahmens sind mittels Kompaßmeßbandzuges einzumessen. Die Breite von größeren Flüssen und unzugänglichen Schluchten ist an mehreren Stellen durch indirekte Entfernungsmessung zu ermitteln. Der an der gegenüber- liegenden Seite des Flusses oder der Schlucht bestimmte Punkt ist durch einen Stein oder Erd- haufen zu vermarken, falls nicht natürliche Marken (Felsblock, einzelner auffallender Baum, Bach- mündung o. a.) als Zielpunkte angenommen werden können, die in geeigneter Weise kenntlich zu machen siud. Gewässer, welche wegen sumpfiger Ufer nicht längs des Uferlandes aufgenommen werden können, sind im Anschluß an den Polygonrahmen durch Kanu= oder Bootsfahrten mittels Kompat und Zeitmaß aufzunehmen. Falls genauere Aufnahmen nötig werden, ist bei Gewässern mit unzu- gänglichen Ufern die Methode der graphischen Triangulierung anzuwenden, wobei die Neigungen im Boote mittels Kompaß und die zur Bestimmung der Dreieckseiten nöligen Längen an geeigneten Stellen mittels Stahlpeilleinen bestimmt werden. Zur Messung der magnetischen Neigungen werden hierbei zweckmäßig Kompasse mit sogen. kardanischer Aufhängung (Bootskompasse) verwendet. 39. Die Verteilung der horizontalen Fehler bei der Kartierung erfolgt mittels Panto- graph, die Höhenwerte werden durch proportionale Verteilung auf die Höhen des Umringspolygons ausgeglichen. § 40. Das Format der Karten ist ausnahmslos 100 X 66 cm. Das rot auszuziehende Quadratnetz ist so nach magnetisch Norden zu orientieren, daß Norden oben oder links ist. Der Nordpfeil ist in Schwarz an eine passende Quadratnetzlinie zu zeichnen. Die Titelschrift, welche den Namen des Schutzgebietes, des Vermessungsbezirkes und des Vermessungsblockes zu enthalten hat, ist möglichst oben links, gleichlaufend mit der Längsseite des Papiers, zu schreiben; der Maßstab ist unten rechts zu verzeichnen. § 41. Die Flächenberechnung erfolgt nach Art der großen Massenberechnung der preußischen Katasteranweisung VIII auf der Grundlage des Quadratnetzes. Die Originalkarte sowie die in einem Heft mit Inhaltsverzeichnis vereinigten Originale der Feldbücher und Berechnungen sind nach Fertigstellung durch die Ortsverwaltungs- behörde mit Bericht (s. § 43) dem Gouverneur einzureichen. Die Lage des Vermessungsblockes ist auf einer Pause eines Ausschnitts des betreffenden Blattes der Moiselschen Karte 1: 300 000 zur Darstellung zu bringen. Eine Pause der Karte und ein Verzeichnis der Koordinaten und Höhen- werte der vermarkten Punkte des Umringspolygons ist bei der Ortsverwaltungsbehörde zurück- zubehalten. Die Prüfung der Vermessungsunterlagen und Karte beim Gouvernement erfolgt durch das Zentralvermessungsbureau, welches auch die Zusammenkartierung der einzelnen Vermessungsblockkarten in ÜUbersichts= und Besitzstandkarten im Maßstab 1:25 000, 1:50 000 und 1: 100 000 durchführt. 8 4 Der der Karte jedes einzelnen Vermessungsblocks beizufügende Bericht hat nach Möglichkeit folgende Erhebungen zu enthalten, soweit dieselben nicht bereits durch die Karte zur Darstellung kommen: . Name des Dorfes bzw. der einzelnen Dorfteile, Sippen? Zahl der vorhandenen Hütten bzw. Familien? .Zahl der männlichen Gesamtbevölkerung, Greise, arbeitsfähige Männer, Kinder? . Zahl der weiblichen Gesanitbevölkerung, Greisinnen, arbeitsfähige Frauen, Kinder? . Name des Dorfhäuptlings? . Aclklerbau? Farmengröße? Produkte? Seßhaftigkeit? Wechselwirtschaft? . Vieh- und Geflügelzucht? Welches Vieh? Wieviel? Verwertung? —–