W 290 2O Berichtigung. Hauptmann Meine ist nicht im Fußartillerie-Regiment Nr. 3 — wie im Kolonialblatt Nr. 17,18 angegeben ist — sondern im Fußartillerie-Regiment Nr. 8 angestellt. Uachruf. Sehretär weinhardt . Am 19. September 1918 verstarb in Pamplona (Spanien) am Typhus der Sekretär beim Kaiserlichen Gouvernement von Kamerun, Leutnant der Reserve Herr Karl Weinhardt. Der Verstorbene wurde im Oktober 1912 als Bergbureandiätar in die Kolonialverwaltung übernommen und stand nach Besuch des Kolonialinstituts in Hamburg seit März 1913 im Dienste des Kaiserlichen Gonvernements von Kamerun. Die Kolonialverwaltung verliert in ihm einen überaus tüchtigen und diensteifrigen Beamten und Soldaten, der zu den besten Hoffnungen berechtigte. Ehre seinem Andenken. Berlin, den 11. Oktober 1918. Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts. Solf. ei Verkäusen und Versteigerungen aue Beständen der beeres- undma. Frineverwaltung, die für Kriegs. zwecke nicht mehr gebraucht wer. den, kann die Zzahlung an Geldes Statt durch Hingabe von Kriegsanleihe Celeistet werden. Diese Vorschrift erstrecke lich auf alles, was zur Abgabe an die Be. # vSlkerung frei wird, also insbesondere auf Pferde, Fahrzeuge und Geschiere; Feld. babngerät, Moterlokomotiven und Kraft. fabrzeugenebst Zubehör; futtermittel und sonstige Vorräte; landwirtschaftliche Ma- schinen und Geräte sowie Werkbzeug; Fa. brikeinrichtungen mit den zugebsrigen maschinen und Geräten; Lisen, Stahl und andere Uetalle; Holz und sonstiges Bau. muterial; Debstoffe und Robstoffoaller Art. RKäufer, welche die Bezablung in TRriegsanleihe leisten, werden bei sonst gleichen Geboten bevor. zugt. Die Kriegsanleihe wird zum vollen Wennbetrage angerechnet und bis zur Hohe des Rauf · oder Zuschlagpreises in Jahlung genommen. — Als Kriegsanleihe in diesem Sinne gelten sämtliche Saigen Schuld. verschreibungen des Reichs ohne Unter- schied sowie die seit der 6. Anleihe aus- U#ebenen 4½% igen auslosbaren Schag- anweisungen. Also: Jur die Rricgsanleihe, nicht der Besin baren Geldes, bictet Sicher. beit dafür, daß der Landwirt und der Gewerbetreibende das, was er braucht, aus dem freiwerdenden RBriegsgerät er. werben kann.