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        <title>Deutsches Kolonialblatt. XXVIX. Jahrgang, 1918.</title>
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            <idno>kbl_1918</idno>
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        Deutsches

Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee.

Herausgegeben

vom

Reichs-Kolonialamt.

 

XXIX.  Jahrgang  1918.

 

 

Berlin  1918.

Verlag  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn
Kochstraße  68.  71.
        <pb n="2" />
        Einteilung.

Gesetzc,  Verordnungen,  Erlasse  der  Rei  amehürden  und
Behörden  der  deutschen  Schutzgebiete.  Nachrichten  aus
den  deutschen  Schutzgebieten  und  andere  darauf  bezügliche

  Mitteilungen  -
Allgemeines  .  .  .  .ll
Deutsch-O  nairita  ...,  lll
Manterun  .  III
III
ebusch  Südwestafrika  .  lll
Deutsch-Neuguinea.  einsch  der  Karolinen-,
Marianen-,  Marsball  i  Palau-  Inseln  III
Samoa  .  lll
Aus  fremden  Nolonien  III
Literatur-Bericht  und  Neue  Litermur  IV

Seite

Abbildungen  und  Rarten  IV

Besondere  Beilagen  1V
Verzeichnis  der  in  den  Nachrichten  aus  den
deutschen  Schutzgebielen  vorkommenden  Länder--Orts=

  und  Volksnamen:

Deutsch-  Ostafrita-  IV

Ae  VI

.  VII

#n¾  Südwestafrifa  .  .Vll
Deutsch-Neuguinea,  einschl.  der  Karolinen-,

Marianen-,  Marshall  und  Valau-  mee  VII

Samoa  VIII

Kiautschon  ·  VIII

Namen-Verzeichnis.  VIII

Inhalts-Verzeichnis.
Dic  mit  einem  ’  versehencn  Artikel  sind  amtliche  Bekanntmachungen  usw.
(Die  am  Schluß  stehenden  Ziffern  bezeichnen  die  Seitenzahlen.)

Gesete,  Verordnungen,  Erlasse  der  Reichsbehörden  und  Behörden  der  deutschen  Schutzgebiete.

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebleten
Allgemeines.

Aufri  67,
ai  ngsbe  stim  mungen  n  d.  ahehiane
6  Merhocht.  Gnadenerlaß.  V.  Okt.
.  Reichs-Kolonialamts  z.  d.  So  Pn
üb.  een  usiw.  V.  25.  Nov.  1917.
e
—  3.  6u.  7d.  Ve  rordnung  d.  Bundesrais  üb.
d.  Beurkundung  v.  Geburts-  u.  Sterbefällen
Deutscher  im  Auslande  v.  18.  Jan.  1917  im  Zu
iammenhange  mit  einer  Ergänzung  d.  Reichs
tanzlewe  fünün),  betr.  d.  standesamtl.  Zuständig
keit  i.  d.  Schutzgebieten  Afrikas  u.  d.  Südier,
V.  27.  März  1908.  V.  24.  Avril  1918
Berichtigung  zu  vorsteh.  Ausführungs
mmnßse
Kommandos  d.  Schuztrupven  v.  15.  Juli
bols  3.  Allerhöchsten  Kabinetts-Ordre  v.  8.  Juli
1918,  betr.  Abzeichen  f.  Verwundete  d.  Kolonial
krupve  n.  .  .
-  .Reichsistolmstalamtsi  .  1918  .
Nasiourss  Urtetlnasillrtatl  rules  schwuzeks
über  deutsche  Kolonien
*Begnadiqung.  Ausübung
rechts.  V.  28.  Juni  19138
*  Berichtigung  d.  Wortlauts
bestimm  ung  z.  d.  &amp;amp;  6  u.  7  d.
Beurkundung  v.  Geburts
Deuischer  im  Ausland  v.  18.  Jan.  1917.  U.
Avril  1918  175,
hhht  üb.  d.  Ernennung  landsturmoft.
avpr.  Ärzte  zu  Kriegs-  zistenzärzte  U  auf  Wider
ruf.  V.  3.  Mai  u.  12.  Ang.
Bormanns  neunzigster  ½,uuch
((eisenbahnen.  Fortführung  d.  Baues  d.  cisen
bahn  Thies.  Kayes  .
*Gefangenenwesen.  Vereinbarung  zu.  d.
deutschen  u.  d.  belg.  Reg.  üb.  d.  Freilassung  d.
beiderseitigen  Zieilefangenen.

1a

3

d.  Be  gnadigungs

d.  Ausführungs

Verordnung  üb.  d.
u.  Sterbefällen

313
26

320

Oeschichte  d.

und  andere  darauf  bezügliche  MOittellungen.

Le

*.

hranstalt  f.  internierte  Kolonial

Deutsche“  in  Davos  135

*  Gnadenerlaß,  Allerhöchster.  B.  23.  Okt.  1917  1
Handel.  Deutschlands  Anteil  an  d.  Handel  d.

Südafrikan.  Union  368
Holzindustrie  i.  d.  Vereinigten  Staaten  v.  Nordamerika.

  V.  F.  Harrer  45
Institute.  D.  Hamburgische  Aoloriainiiini  i.

Sommer  Il918.  .  .ll»
D.  Tätigkeit  d.  Justituts  Ii.  Schiffs-  u.

Frovenkrankheiten  i.  Jahre  191  113

D.  Hambugische  Labre,  urnn  2  Winier

halbj.  1  ue  .  ...28.3
Kakaomarkt,  d.  während  d.  Krieges  (2
nanssnronen  n  Steigende  d.  Bel  6#3

Einschränkung  d.  Lautichukerbeugung.  63625
Kolonialministerium,  Belgisches.  A.  d.  Arhiven

  .  Dreizehnte  Veröffentlichung.

3.  Entnehungegeschichle  d.  Kongostaates.  13
Kolonial  Zukunft,  Um  Deutschlands  253
Krie  .  in  d.  deutschen  Schnge  ie

NnsR  Mitteilung  .  12
.  —  zehnte  Mitteilung  ·  227,  294
—.  —  Kriegschronik  d.  Schutzgebicte  .  265
Missionen.  D.  in  d.  deutschen  Schubgevieten.

Rede,  gehalten  am  8.  Jan.  1918  auf  Veranlassung

  d.  Deutsch.  Kolonialges.  i.  d.  Kgl.  Hochschule

  j.  Musik  v.  Dr.  Solf,  Staatssekretär  d.

Reichs.  olontialammnte  320
Ubersicht  üb.  d.  uisineliatinihen  Tabelien  85
»Nachticfen  12,  41,  21,  177,  226,  257,  282,

290,  316,  322
"  Personalien.  3,  11,  10,  65,  119,  176,  223,  257,
281,  289,  *io  321
Pflanzer.  Für  die  —  der  deutsch.  Kolonien  64
Postverbindung  mit  den  deutschen  Schutzgebieter

  26
Rede  d.  Slocteierreiär#  d.  Reichs-  Kolonialamts

or.  Solf  i.  deuschen  Reichstag  i.  d.  Sibung

am  27.  Febr.  .  67
        <pb n="3" />
        Rede  d.  Staatssekretärs  d.  Reichs-Kolonialamts

S  Demichlan  2  Bestimmungen  üb.  Ernennungen
v.  Feldwebelleutnants  u.  üb.  knderungen  d.
Uniformen  b  Schuktruppen.  V.  25.  Nov.  1917
—  Liste  Nr.  3  d.  in  Kriegsgefangenschaft  befindl.
  u.  jetzt  i.  d.  Schweiz  untergebrachten  r*sx!“
gehörigen  d.  Kaiserl.  Schubtruppen-  usw.  S.
gise,  Nr.  4  S.  186;  Liste  Nr.  .  264;  2%%
——  iu  Nr.  3  d.  bisher  i.  d.  Schweiz  untergebrachten
  u.  jetzt  als  Austauschgefangene  zurückgckehrten
  Agehorigen  d  Kaiserl.  Schutzhrppen
  ußg.  S.  17;  Liste  Nr.  4  S.  187;  Liste
.  264;  Liste  Nr.  6  S.  292;  Liste  Nr.  7
–  cif  e.  Nr.  3  d.  aus  Frankreich  u.  England
mrüchegehrken  Austauschgefangenen  d.  Kaiserl.
Schutztruppen  usw.  S.  17;  Liste  Nr.  4  S.  187;
Liste  Nr.  5  S.  264;  Liste  Nr.  6  S.  293;  Liste
Nrrl...
—  Anderungen  d.  Beschr  d.  Heimattguisonen
  d.  Kaiserl.  grreib  d.  .
()Fcbt8....·....·....
—  ——Allexl)ochin  Kabinetts-Ordre  üb.  d.  Unisarmen
  5  aeschunren  a  im  Ruhestande.
V.  36.
'-——  Aste  l  in  Kriegsgefangenschaft  befindl.
  u.  jetzt  in  Holland  untergebr.  Angehörigen
d.  Kaiserl.  Schutztruppen  usw.  S.  186;  Liste
Nr.  2  S.  264;  Liste  Nr.  3  S.  292  Liste'  Nr.  4
Ausdehnung  d.  Allerhöchst.  Kabinets.  Order
3.  März  1918  üb.  d.  Stiftung  eines  Verzunbeten
  gtnelcen  f.  d.  Heer  auf  d.  Kolonialtruppen.
  7  .........
—  Liste  5o.  biohe  n  Holland  untergebr.
u.  jetzt  als  kilehabieheran  de  zurückgekehrten
MWehörigen  d.  Kaiserl.  Schutztruppen  usw.
292;  Liste  Nr.  2

*

R

1

*

*

W

*

4#

Sede.  Herstellung  künstl.  Seide  aus  d.  Holze
d.  Bananenbaumes
Spenden.  Merkworte  z.  Kolonialkriegerspende
Statistil.  Einzelstatistiken  aller  Missionen  i.  d.
deutich,  Kolonien
—.——  d.  Missionen  b.  Kriegsausbruch
Schulstatistiken  d.  einzeln.  Missionen
Verlstlisten  d.  Kaiserl.  Schutztruppen  u.  Internierte.
  13,  178,  259,  ,
Vermessungswesen.  Entwicklung  v.  Flurkarten,
Flurbüchern  u.  Grundbesizrollen  i.  1
Schutzgebieten  Afrik  d.  Südsce  eit
Ausbruches  d.  lincie  -*  .  H.  5506.
E  erl.  Landmesse
.  —  Fortseung  u.  Schl#
–  Hanunnn  chuun#  zu  obig.  Aufsatz

—

 

Deutsch-Ostafriha.

Vanken  in  Ostafrika
Kriege  D.  in  Ostafrika.  Eine  engl.  Stimme  üb.  —
d.  besetzten  Deutsch-Ostafrika.
—.—  letzten  Ereignisse  in  Deutsch=  u.

giesisch-  OÖstafrika
—.—  Ein  engl.  Offizier  üb.  Lettov-Vorbeck
i.  b.  deutschen  Schutgebieten.  I.  Ostafrika
Kriegschronil  d.  Schutzgebiete.  V.  Deutsch-Porlu--




.  velmuntnec,  zehnte  S.  13;  elfte  S.  178;  zwölfte
S.  2539;  dreizehnte  S.  291;  vierzehnte  ..

0

292

 

319

39

21—168
218

227

IIl

ika
E  fünfte  S.

Agypten.
Amerika.  Frachten  f.

½

Baritisch-Südafrike.

Kamerun.
Ausnufung,  D.,  v.  Bodenschätzen  durch  d.  Bajas-Ost-Kamerun.
  V.  Dr.  phil.  Lange
Krieg.  D.,  in  d.  deutschen  Schnceueten,  II.  Kamen

riegschro

nik  d.  Schuhgebieie.

Ei
di

4
IV.  Kamerun  267

Beustlipe,  achte  S.  16;  neunte  S.  185;  zehnte  201

Entdeckung,  Angebl.,  ein  neuen  Olpalme

Togo.

Balfours  urteil  u.  das  Urteil  eines  Schweizers
über  deutsche  Kolonien

Kriegschronik  d.  Schutzgebiete.  II.-Krieg,

  D.,  in  d.  deutschen  n–x-Yz-  1½#  Togo

Verlustiiste,  vierte

--«

Deutsch-Südweftafriim.

Lifenbahnen  Neue  —  i.  Deutsch-Südwestafrika
Kri  D.,  in  d.  dautschen  Schutzgebicten.

7  Deutsch-Südwestafrika  .........
Krteqschrosnt  d.  Schutzgebiete.

16;

siebente  S  S.  264;  achte

265
298
16

61

deutsch-Neuguinea,  einschl.  d.  Rarolinen-,

Marianen-,  Marshall=  u.  DPalau-Inseln.

Kriegschronik  d.  Schuctzgebiete.  I.  Südsee.
Deutsch-Neuguinea  *
Krieg,  D.,  in  d.  deutschen  Schutzgebieten.  V.  Besitzungen
  i.  d.  Süssess
Samoca.
Kriegschronik  d.  Schutgebicte.  Samoa

Aus  fremden  Kolonien.

Sicherung  d.  Baumwolle  f.  d.  Entente
d.  Verschiffung  v.  amerikanischer
  Baumwolllll
Angola.  Eisenbahnpläne
Australien.  Wollüberfluß  a.  Mangel  an  Schiffskaum..................

—.—VollutdnnchnaustratÜberlandbal)u..
—.—AusstchtensVanmsvollpflanztmqen.
Belgisch-Kongo.  „Kupfergewinnung  in  —
—.—  Ausfuhrzollin  —
3  ideni  Entwicklung  d.  —  während  d.

 

Krie

—.—  nn-  Hochstpreise  f.  Palmfrüchte

Neue
–.  2.  —  Vevöllerun  in  Z
—.—  D.  Belg.  F-rnEsenbe  Matadi  —Leopoldvi
  vill;  während  d.  Krie
Benguella-Bahn,  D.,  i.  Nechmungsjahr  1916
r-  Diamanten  in  —
1

zrasilien.  V.  Kautschulmarkt
Zritisch-Indien.  Schätzung  d.  Baumwollernte
D.  Diamantengewinnung
—.—  D.  Verwertung  v.  Rohstoffen
Celebes.  Steinkohlen=  u.  Erzlager  auf  Java  u.  —
—.—  Eisenerzlager  au
Dominicn.  Englische  Cinfubr  v.  Erzeugnissen  d.  —
Französ.  .Westafrika.  Eisen  bah  ren
Verbot  der  Vieheinfuhr
—.—  D.  Eisenbahnen  i.  t—]ul-!r  1916
2

 

108

171
108
10
        <pb n="4" />
        Ibero--  ainseschemnerkkanch#  Verbindung,  D

Indien.  Außenhandel  1916

—.—  Rückgang  d.  Goldausbeute  —32  u.  d.  Transvaal
Ansfuhr  aus  d.  —.  6

Steinkohlen=  u.  Erzlager  auf  —  u.  Celebes  6
7

Italienische  Kolonien.
Java.

252
........  33

63

Johannesburger  Bezirk.  Ungünstige  Lage  im  —

Katanga.  Wie  d.  —  Kupferminen  unt.  belg.

Hoheit  ausgebentet  weren  173
—.—  Monatl.  Einnahmen  u.  Ausgaben  d.  —Eisenbahn

  1916  u.  107  251
Malaya.  Sesgennn  d.  Kautschukerzeugung  63
.  —  Ausdehnung  Kautschuk-Anpflanzungen

au  ....  ....  72
Marokko.  Ub.  d.  Entwichlungsmoglichkeiten  —.  170
Neuseeland.  Mineralienausfuhr  i.  916  64

igeria.  Ein  neuer  Kohlenplatz  i  in  —  34
—.—  Langstapelige  Baumwolle  un  .  .  .  .  .  172
Portugal.  Kolonialanleihen  7
Portugies.  Kolonien.  Kakaovorräte  in  ¾l  63.
—.—  Handels-,  Zoll=  u.  Schiffahrtsbeziehungen  v.  v.

Söo  Thomé  u.  Principe  zu  d.  Mutterlande  u.

d.  übrig--..  ...  ...  110
Rhodesien.  Verfassungsändeng  64
Spanisch-Marokko.  Eisenbahnen  in  —  285
Straits  Settlements.  Kautschukverschiffungen

..................  6
Siofrite.  Nickel  in  —··.·.......  34
—.—  Feindl.  Besitz  in  —..  ..  ..  ...  *  664.
Südaktitan.  umion.  Deutschlands  Anteil  a.  d.

andel  d.  —..  36
Kransvaal.  Nühgang  d.  Goldausbente  Indiens

VG  63

Ausbreitung  d.  Bauniwollanbaues  63

Deutsch-Ostafrika.
Akankharu-Fluß  275.
Alt-Langenburg,  Ort  241.
Aruscha,  Ort  u.  Missionsstation

  98,  99,  274.

Bagamoyo,  Ort  u.  Missionsstation
  88,  271,  274,  283.

Bahi,  Missionsstat.  88.
Veßte  Beho,  Ort  235,  236,

37.
#ststaano,  Missionsstat.  86.
Bismarckburg,  Ort  247,  273,
275.
Boma  Dwangire,  Ort  233.
Boma  Lilininda's,  Ort  233.
St.  Vonifaz,  Mission  217.
Brandt,  Missionsstat.  93,  94.
i  Ert,  u.  Missionsstat.

inm  ainnen  272.
Bukoba-  Bez

Bukumbi,  Rüssionsstat.  89.
Bugoye,  Landsch.  89.
Buhonga,  Missionsstat.  89.

 

IV

 

Uganda.

D.  Handel  i.  J.
—  D.  —-Eisenbahn  i.  J.  1917

Vereinigte  Staaten  v.  Amerika.  D.
sichtl.  Baumwollernte  1917

—.—  Holzindustrie  i.  d.  —.

TSiteratur-Bericht.

1912727üü  109
.......  284

voraus-.........
  6
V.  F.  Harrer  4635
7,  II4,  288

Neue  Literatur.
36,  114,  173,  221,  280,  310,  327

Kbbildungen  und  Karten.

Kartenlligte  zu:  D.  Krieg  in  d.  deutschen  Schutzieten


Eif  Abbiloungen  zu:

einigten  Staaten  v.  Nordamerika.  Zw.  S.  46  u.
Flurkarte  d.  Far#t  23(Okakango).  Zw.  S.  218  u.
Ww.

Signaturen-Tafe
Skizze  d.  mstane  Waso

Skizze  z.

Skizze:  D.  Kamerun-Gebirge

..........  425

Holzindustrie  in  d  Ver-47

219
S.  218  u.  219
Zw.  S.  218  u.  219

d.  Kämpfen  in  Deutsch-Sstafrile.

Zw.  S.  238  u.  239
........  295

Besondere  Beilagen.
„Mitteilungen  aus  d.  Deutsch.  Schutzgebieten“.
.  b.  XXXI.  Bandes.  Bes.  Beilage  zu  H.  9/10.
B¾7  H.  d.  XXXI.  Bandes.  Besond.  Beilage  zu  H.  13/14.

3.  u.  4.  H.  d.
H.  21/22.

Verzeichnis
der  in  den
Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten  vorkommenden  Länder:,

Buhoro,  Missionsstat.  89.
Buiko,  Ort
Bulongwa,  Missionsstat.  93,

Bumboli,  Missionsstat.  99.
Bungu,  Missionsstat.  5
Busirajombo,  Ort  275

Bwanja,  Missionsstat.  z0.

Dakawa,  Ort  229,  233

Daressalam,  Stadt,  Missionsstat.
  13,  14,  33,  86,
93,  94,  125,  i25  131,  178,
184,  227,  225,  232,  238,
244,  249,  259,  271,  272,
274,  284,  291,  318.

-  Ort  232,  242,  244,

Ki90,  Missionsstat.  99.
Dutumi,  Ort  229,  234,  235,

G,

Emmaberg  WMuindn,  Missionsstat.
  93,

 

Fralu,  Missionestat.  89.
Fuga,  Ort  2

Galul,  Missionsstat.  88.
Gare  Neu-Köln,  Missionsstation
  87.

Gibega,  Ort  318.

Gitega,  Ort  275.

Gombero,  Missionsstat.  99.
Gonja,  Missionsstat.  98,  99.
Gumbiro,  Ort  241,  276.

Handeni,  Ort  274.
Hohenfriedeberg,  Missionsstation
  99.

Nfalara  Ort  232,  233,  276,

AIsfuud,  Ort  239,  541G  276.

Igamba,  ürt  275

Ikoma,  Ort  276

Nontr-Mtench  Missionsstation
  94.

n-  Mtunsta.  93,

XXXI.  Bandes.

 

Besond.  Beilage  zu

Orts--  und  Volhsnamen.

JIlembule,  Ort  231.
Ileya,  Missionsgemeine  91,

Ilonga,  Missionsstat  88.

Ilula,  Ort  1

Inpiana,  Ort  2#.

Ipole,  Missionsgemeine  92.

N  Missionsgemeine
1

-  Missionsstat.

nhn,  Ort  229,  231,  232,
,  242,  244,  247,  275,

os,

33
Iringa-Bez.  231,  247.
Isakara,  Missionsstat.  86.
Isoko,  Missionsgemeine  91,
92.

Issavi,  Missionsstat.  89.
Issawi,  Ort  275.
Iu#möba,  Missionsstat.

Jrba,  Ort  2
Itaka,  Ort
Jacobi,  Sisn  .  93,  94.

W
        <pb n="5" />
        Jangwani,  Ort  215.
Jaschwi,  Missionsstat.  99.
Jassini,  Ort  271.

Jericho,  Farm  273.
Jumben-Faume,  Ort  291.

 

Kabende,  Landsch.  88.

Kabgaye,  (Missionsstat.  89.

Kagera-Fluß  272,  273,  275.

agondo  isioichai  89.

Kahama-Berge

.  ahe,  Bahnhof  274.

Kala,  Missionestat,  88.

Kalimoto,  Ort

Kanjande,  Ort

Kanyinya,  Hebsüsstent  89.

.  a2rema,  Missionsstat.  88,
7

Kate,  Missionsstat.  88.

Katoke,  Missionsstat.  89.

Kibakwe,  Missionsstat.  88.

Kibambawe,  Ort  234,  236,
237,  238,  239,  240,  242,
246,  276

Kibata,  Ort  229,  230,  234,

 

 

 

 

74,  276.

Kiderengwa,  Ort  235,  236.

Kidete,  Ort  3  274.

Kidodi,  Ort  2

Kidugala,  29,  et.  93,
94.

Kidula,  Ort  178.
Kisumbiro“  Ort  272.
Kigali,  Ort  5*;Q

Kigoma,  Ort  178,

Ki  gonsera,  2—  86.
Kikombe,  Or

K  lemas  imie  87.
KA#limanbar,  Berg  77,  271,

 

274
A  sinien,  Srt  248,  274.
Kilo,  Ort
ule.  Kr,  Hinß,  2  227,

274,  276,  277.
Kilomeni,  Missionsstat.
Kilossa,  Ort  242,  247,

275,  2
Kilwa,  S

230,  234,  239,
246,  248,

87.
274,

228,
241,
240,

229,

244.

Aitoie  amann,

Ort

r

KilwaK  Kiwindje,  Or
246.

—
l
1
—

Kingoli,  Missionsstat.  93,94.
Kinyaga,  Landsch.  89.
Nionga,  Ort  275.
Kipatimu,  Missionsstat.  86.
Kirando,  Missionsstat.  88.
Kirengwe,  Ort  235.
Kirinda,  Missionsstat.  99.
Kirna,  Misionsstat  87.
Kisaka,  Landsch.  89.

Kisii,  Ort  272
Kissali,  Ort  13,  229,  274,  276.

 

Kissangirc,
238,  276.

Kissatai,  Ort  13.
Kissegesse,  Ort  238,  239.
Kissengere,  Ort  13.
Kissenje,  Ort  13.
Kissenji,  Ort  272,  273,  275.
Kisserawe,  Missionsstat.  93,
94

Kissessesse,  Ort  13.
Kissi-Berge  238,  239.
Kisumn,  Ort
Kiswani,  MDisionensa.  87.
Kiswere,  O##

Kitanda,  gt  *  241,  276.
Kitete,  Ort  1

Kitulo-Hügel  46.

Kitunda,  „Missionsgemein  e

Missiousstat.  318.
Kiwu-See  271,  272,  273,

75.
Kiziba,  Landsch.  89.
Koge,  Ort  238,  239.
Komc,  Misstonega  89.
ondoa,  Ort  1
Pe  rt.  Misjsionsstat.
  87,
Korogwe,  Ort  7.
Ksambiro,  Missionsstat.  89.
Kurasini,  Missionsstat.  86.
Kwa  Hobola,  Ort  235,  236.
Kwa  Hongo,  Ort  229.

Awa  Uschiwa,  Missionsstat.

Kwiro,  Missionsstat.  640“
Kyamtivara,  Landsch.
Kyanja,  Landsch.  8

Kyimbila,  nni
2

Likawaje,  Ort  246.
Likuju,  Kit  239,

247,
Lindi.  8  228,  239,  241

270

244,  25  248,  274,  276,
24,
ginkazgalen  241,  245,  276.

Lituhi,  Missionsstat.  86.
Liwale,
242,  246,  277.

Lofia,  Ort  232.
Loge-Loge,  Ort  246
Longido-Berg  271,  273.7
Lugoba,  Pifsionsstat  88.
Lugonja,  Fluß  24,
Luhembero,  Ort  2
Lukegeta,  Ss-  .,  276.
Lukigura-Fluß  "r
Lukossec,  Fluß  2
Lu#ted:  gahen.a.

L  aneda  248.
Lukuledi-Mündung,  d.  277.
Lumbo,  Fluß  246.
Lungonja-Fluß  239.
Lupembe,  Ort,  Missionsstat.
93,  94,  232,  233,  z  246,
247,  275,  276,  277
Lutenje,  Ort  13.

Lutindi,  Missionsstat.  99.

 

Ort  229,  232,

240,  241,

Ort.142,  230,  239,

86,

V

 

Luwegu-Fluß  232.2

Luwungi,  Ort  13,

Lwamate  “  Missionsstat.
  9.

Lwandai,  Minen  99.

Madcge,  Ort  277

Madibira,  Ort,  Missionsstat.
86,  227,  230,  276.

Modchane,
98,  99.

Masia,  Insel  271,  273.
Magosc,  Missionsstat.  93,  94.
agori,  Missionsstat.  —
Mahenge-Bezirl  42,  43,  232,

hecn  543.  231,  234,
239,  318.

Missionsstat.

Muhbonn  Prt  25
Michn  tan  42,  277.
Makonge,  Ort  2
Mekua's,  Ort  2
Metungwass,  Ort  233.
Malangali,  Ort  232.
Malawisi,  Ort  234.
Mamba,  Missionsstat.
z7

98,  99.
Mandera,  Missionsstat.  *
Maneromango,  Or  ,  Is-3,
  94,
Mansa-Bucht,  o.  on

Marangara,  Landsch
Marangn,  cs  abch.  5%

88,

Monhih,  Oit  275.
Marienberg,  Missionsstat.
89.

Marienfels,  Missionsstat.  88.
Marienhof,  Missionsstat.  89.
Masama,  Missionsstat.  98,

Maskati,  Missionsstat.  88.
Massai-Steppe  276.
Massafi,  Ort  42,  245,  246,

Malnn
Matandn-I#uß

Ort  229.
242,  245,
10.

Matombo,  Missionsstat.  88.
Matumbi-Berge,  d.  23

*

238,  27
Mbaga,  Miszonettat.  3  99.
Mbemkurn-Tal,  d.
Mbemkuru,  Fluß  227#
Mbozi,  Missionsgemeine  91,

Mbnynni,  Ort  272
Mengwe,  Missionsstat.  87.
Me  ru.  Berg  4.

Miirita,  Ort  232,  233,  234,

Mie  Oit  232.

Mgangira,  Ort  277.

Mgeia,  Fluß  229,  230,  231,
2#  ,  235,  239,  274,  275,

Missionsstat.  87.
Mhonda,  Missionsstat.  88.
Mhumlbi,  Ort  236.
Mibirisi,  Missionsstat.  89.
St.  Michael,  Orl  275.

 

Milkesse,  Ort  240,  274.
Misindani,  Lt  228,  229,

½

93,  94,  276.
Mitole,  Ort  220.  242.
Mkalama,  Ort  2
Mkalinso,  Ont  13,  u,  235,
236,  238,  239.

7,
Müamba,  Sri  232,  237,  238.
Mkapira,  gu  229.
Mbkata-Fluß  244
Mäindu,  Ort  238,  239,  240,

Mrähe,  Missionsstat.  88.

Mlawa,  Ort  248,  277.

Mlingano,  Missionsstat.  87.

Muyaga,  Missionestat.  89.

Mohoro,  Ort  237,  238,  239,
242.

AMu  2  assionen..

Vong  Ort
à#Morit,  ½5|vionshae.

Porogoro,  Stadt  u.  Missiamostat
  13,  16,  88,  229,
234,  242,  247,  274.
Mrh  .  Missionsstat.  98,  99.
Mpanganja,  Ot  246.
Mpapna,  Ort  274.
Mpepo,  Ort  246,  277.
Mponda,  Ort  22.  277.
Mpororo,  Ort  275
Mpotora,  Ort  35  212,  246.
Miweka,  Ort  245
Msalala,  Mifionestat.  89.
Mianga  Itt  229,  232,  233,

AMhtencte  Misstensal.  86.
Mtulira,  Ort  122

Mlunn  Sichr  Ort  229.
Muansa,  Ort  23,  228,  2765.
Muansa-Bez.

Muanza,  eipferurna  89.
Muanza-Bez.  178.

Mugera,  Missionsstat.
Muhanga,  Ort  233,
Mulero,  Landsch.  8
Murunda,  kisch  he.  89.
Mwaja,  Missionsgemeine

St

91,  92.
Mwatkaleli,  Missionsstat.  93,

Mwatsie,  Missionsstat.  273.
Mwazyc,  Missionsstat.  88.
Mwengei,  Ort  2

Mwika,  Aäisenesal  99.
Mowiti,

Namatewa,  Ort  242.
Namema,  Ort  275
Namupa,  Missionsstal.  86.
Nangadi,  Ort  276.

Ndala,  Missionsstat.  .
Neu-Bethel,  nsstat.  SoelWon

Neu--Langenburg,  Ort  275.
Neumoschi,  Missionsstat.  87,

b  99.
Neu-Wansemannshoh,  Missionsstat.
  93,

2“.
        <pb n="6" />
        1

Newala,  Ort  42,  239,  275,
276,  277

,  277.
Ngarambi,  Ort  230,  238,
239,  242.
Ngaura-Fluß  246.

Ngomano,  Ort  277.

Ngeominii,  Ort  227,  230,
231,
nt  2.0  P,  d.  274,  276.

Nguru,  Landsch.  283.
Nguru-Mahamba,  Ort  245.
Nialisiku,  Ort  9  242.
Njassa-See

Njingo,  Ort  229  318.
Niuklwa-Furt,  d.  229.
Njukwa,  Ort  233
Ntggranga,  Missionsstat.  98,

Mcnna  Ort  247.

Nsasa,  Missionsstat.  89.
Nyakassu,  Ort  275.
Nyandote,  Ort  2#.
Nyangao,  Ort  2
Nraruhengeri,  Misfonaßtat.

 

ia-Se  273.
Nyegina,  Mszonsstat  89.
Nyengedi,  Ort  291.
Nylcha-  urt  17

Nyundo,  Missionsstat.  89.

Oldorobo,

Pangani,  Ort,  Missionsstat.

7,  274.

Peramiho,  Missionsstat.  86,

Pitu-Fluß  241,  246.

Pommorn,  Missionsstat.  93.
94.

Ort  274.

Ras  Kasone,  Det-  271.
Reada-Ber
Remera,  Wit-  nat.  99.

Rombo-Fischerstadt,  Missionsstat.
  87.
Nawums  Füuß  42,  43,  44,

249,  271,  275,  276,

22,
Nuaha,  Gr.  Fluß  227,  229,
233,  2353,  274,  275,  276.
Ruanda,  Landsch.  77,  89.
Ruasa,  Missionsstat.  69.
Rubengera,  Ort,  Missionsstation
  99  275.
Rubya,  zfereien  89.
Rufidji-Delta  271.
ufiji,  Fluß  22),  229,  232,
,  234,  236,  237,
238,  239,  240,  241,  242,
246,  276
Rugari,  Missionsstat.  89.
Ruhudje,  Fluß  229,  231,
232,  233,  234,  239,  241,
245,  246,  274,  275,  276.
Rukwa,  Landsch.  88.
Rukwa-See  247,  276.
Rulindo,  Missionsstat.  89.
Rungwe,  Missionsgemeine

rrt  92.
Ruruma,  Missionsstat.  98,
99.

 

Russissi,  *r*-*i  *  273.

Russissi-Tal  2

Rutenganio,  imierge
meine  91,

dn  *  234,  244,

Sali,  Missionsstat.  86.
Sangi,  Missionsstat.  86.
Schigatini,  Missionsstat.  98,

Schira,  Missionsstat.  98,  99.
Schirati,
*  uͤ,  ishenenat.  93,

—.  Ort

Stlonge,  Set.  13,  276.

Sikonge,  Ort,  Missionsgemeine
  92,  247,  275.

Songwe-Fluß  247.

Sphinxhafen  273.

Ssongea,  Ort  13,  42,  232,
233,  241,  244,  245,  246,
247,  276,  277.

Sudi,  Ort  276.

Sudibucht,  Ort  228,  245,
274.

Tabora,  Stadt  u.  Missions=52,
  227,

station  13,  33,  89,

228,  231,  243,  244,  247,
248,  249,  2  .  283

Tabora,  Bez.  24

Tandala,  Ort  u.  it.
station  93,  94,  241,

Tanga,  Stadt  u.  uizianten
station  13,  15,  87,  99,
125,  1#  240,  264,  271,
272,

ranceee  244,  247,
249,  271,  273,  275,  283.

Taveta,  Ort  271,  272,  274.

Tosamaganga,  Missionsstat.

6.

chala,  Missionsstat.  88.
changugu,  Irt  335
chemera,  -rtnd

chimbe,  Ort

g  ee:s
umwe,  Missionsstat.  23.

 

 

 

###M#“M

Lunduru,  #  203  4q  5,  247.
Lunungno,  Missionsstat.  88.
Turu,  Missionsstat.  89.

OOORRRDDCOCOG
7

 

Übena,  Ort  241,  24.-Ubungn,

  Landsch

Udanda,  andich  #.  86.

Udjidji,  Landsch.  77.

Udjidii,  Ort  275.

unn  Irt  u.  Missionsstat.
87,

ufipa,  W###rnich.  88.

Ugaga,  Ort  275.

Uha,  Landsch.  77.

Ukami,  Landsch.  283.

Ukerewe,  Landsch.  89.

Ukerewe,  Missionsstat.  89.

Ulanga  (Kilombero),  Fluß
232,  233,  239.

Ulanga-Tal,  d.  247.

VI

 

Uleia,  Ort  247.
Ulrambo,  Missionsgemeine
92.

Uluguru-Hochland  13,  242.
Ulungwa,  Missionsstat.  89.
Umba,  Fluß  271.
Umbugwe,  Missionsstat.  87.
Umbulu,  Landsch.  89.
Umbwe,  Missionsstat.  87.
Unyanyembe,  Landsch.  89.
Uru,  Missionsstat.  87.
Urundi,  Landsch.  77,  89.
Urwira,  Mitiwspaat  88.
Landsch.  283.
Usambara,  Landsch.  77.
Usambarg,  Nord-,  Landsch.

nanntzarg.sfel  274.

Usangi,  Missionsstat.  98,  99.

Uschirombo,  Ort,  Missionsstation
  89,  275.

Useguha,  Landsch  h.

Useri-Maschati,  Ausaspa.
7.

Usmao,  Landsch.  89.

Usfoke,  Missionsgemeine  92.

Ussandawi,  Missionsstat.  88.

lssokc,  Or  .
lsumbura,  Ort  275.
lsumbwa,  Landsch.  89.
lsfuwi,  Landsch.  89.
1  Missionsgemeine
  91,  92,  247,  276.
Urtte,  Stadt  229,  238,  239,
240,  242,  246,  276.
Utinta,  Missionsstat.  88.
Utungi,  Ort  242.
Utungi-Sec  242,  246.

 

 

 

 

1

Vidunda,  Missionsstat.  88.
Viktoria-See  53,  243,  245
-*  270,  272,  273,  275,
283.

Wami-Fluß  274.
anjamwess,  Volksst.  247.
Wiedhafen  241.

Wiransi,  8  235,  236.
Wissiga,  Ort

Wudee,  Missionsstat.  98,  99.
Wuga,  Missionsstat.  99.

Bangalile,  Landsch.  88.
Zimba,  Missionsstat.  88.

Kamerun.

Abad,  Ort  270.
Abong  Mbang,  Ort  209.
Akoafim,  Ort  270.
Archibong,  Ort  294,  296.

Babua,  Ort  68.

Bagam,  Missionestat.  92.
BasaLand,  d  55,  57,  58,
#,  VWollastamm  —

58,  59,  60,  61.
Bali,  Missionsstat.  92.

 

Bamenda,  Ort  270.
Bamum,  Ort  270.
Banyo,  Station  269,  270.
Bare,  Ort  268,  269.
Bele,  Ort  270.
Vertna,  Station  269,  270.
Vesengabang,  Missionsstat.

Bibundi,  Ort  295,  296.

##ika  r  70.
Bikuk,  Ort  2

Bombe,  Drt  l-92,
  297.

Bonaberi,  Missionestat.  92.

Bonakanda  t

stonakty  Mtjscoiiåstat  92.

8
8

 

Jonga,  Zollposten  2
goniadikombo,  Ort  295,
296,  297.

Botha,  Ort  297.

Buala,  Ort  57.

Buar,  Ort  57.

Busa,  Stadt  u.  Missionsstat.
92,  134,  135,  137,  140,
141,  142,  133,  268,  294,
295,  296,  297,  298.

Bukoba  298.

Carnot,  Ort  56,  57,  58.
Croß-Fluß  294.

Dehane,  Ort  268.

Deido,  Missionsstat.  87.

Dibonda,  Ort  2.

Diembe,  Ort  2

Dschang,  Ort,  Mifionesaa.
87,  268.

r—

Duala,  Stadt,  Missionsstat.
87,  102,  268,  294,  295,
206.

Duala,  Hafen  v.  268.
Dume,  Ort  269.

Ebom  Ort  2
Edea,  *G—  ¾  wisinn
87,  268.

 

nbn*.  tnt  9
Ekona,  Ort  295
Engelberg,  Ei*3  87.
Eta,  Ort  270.

Fong-Donera,  at-  269.
Fontem,  Ort  268,  270
Fumbam,  Missionsstat.  92.

arna-w  Ort,  269,  270.
Gasa,  Ort

Gaza,  Ort  6,  57,  68.

Gr.  Vatanga,  hi  diestat.
87.

Groß.Pol,  Ort  270.

Hamann-Farm  269.
Haussah-Händler  58.

Ikassa,  Missionsstat.  87.

Jabassi,  Ort  26,  8

Jaunde-  Land,  d

Jaunde,  Ort  MissionøsmL
270.

60,  87,  266,  7
Johann  Albrechtshöhe,  Ort
296,  298.
        <pb n="7" />
        Kadöi,  Flß  6.
Kake,  Ort
erh.  'd.  294,  295,

180002  *  75

Kelr-Meni,  d  dos,  269.

Kentu,  Ort  2

Kje-Flußß  10

Klein-Pol,  Dt,  270.

Kom,  Fluß  2

Kribi,  Ort  u.  schiiffionsstat.
87,  269.

Kunde,  Ort  57,  58.
Kusseri,  Ort  267,  269.

Lilomba,  Ort  250  298.
Lobaze,  Fluß  5

Lobe,  Ort  294,  Sos,  296.
Lobeihal,  Wisiimesta.  22.
Longji,  Ort

Mabong,  Ort  20.
Majam,  Ort
767  w  Pionsstation

MI0  .  Bcht,  d.  296,  297.
Marienberg,  Missionssiatien

A#  Fluß  55.

Mbiru,  Posien  268.
Mbolensork,  Ort  269.
eibonjo,  Ort  297.
Mburekn,  Ort  209.
inkebe,  Ort  270

1  KQinlaba  ision  Nat.  87.

tisellele,  Ort  294,  296.
olundn,  Ort  269.
kolyko,  Ort  295,  297,  298.
kora,  Ort  267,  269,  270.
Nujuka,  (Majula)  Ort  297.
Mundame,  Ort  294.

kungo,  Fluß  297.
Npundn,  Ort  294,  295,  207
298.

 

Nachtigal,  Kap  294.
Ndogbea,  Missionsslat.  92.
Ndogongi,  Missionsstat.  102.
Ndumba,  Missionsstat.  102.
Adunge,  Missionsslat.  92.
Ndupe,  Fluß  270.

Ngali,  Ort  269.
Ngambang,  Ort  2

Ngambe,  gusstnn,  102.
Ngaundere,  Oit  270
Ngilabo,  Ort  209.

Ngoassi,  Ort  200,

Ngonga,  Ort

Nqewayar  18,  Nittanspaalion

Matenga,  Ort  270.
Nju,  Ort  27
Slaimieog.  *  268.
Nola,  0

#e  20%.

Nsom,
B  Bollposten  207,

Nen  *  Fluß  2
Aatans,  #lionsstalien.

 

 

Nyasoso,  Missionsstat.  92.

Diem-Bez.  268,  269.
DOiem,  Station  270.
Ossidinge,  Ort  269,  205.

Plantation,  Ort  269.
Powo,  Ort  298.

Rio  del  Rey  294,  296.

Sakbayeme,  Missionsstat.  92.

Sanaga,  Fluß  55.

Singa,  Zollposten  268.

Soppo,  Ort  und  Missionsstation
  102,  294,  295,  296,

Suanie,  x
Susa,  Ort  208,  7

Tibati,  Ort  2/%
Tibundi,  Ort  2
Te  Ort  24,  76.  296,  297,

usere  55.
Tschamba,  Ort  269.

Uham,  Fluß  35.
Uloko,  Grenzposten  268.

Victoriao,  Stadt  und  Missionsstatien
  33,  87,  92,
268,  294,  295,  296,  297.

Victoria-  Botha,  Ort  296.

Wolö,  Fluß  270.

Vogo.

Agbeluv#nö,  Ort  265.

Agu,  Missione  station  95,  96.
Alpasu,  Missionsstation  95,

96.
Amedschewe,  Ort  324.
Amedzee,  Missionsstation
C

An  o,  Stadt
2  Ahconnation
Bafilo,

Chachnö,  Ort  265.
Chra-Fluß  265.

Ort  205.

Ho,  Missionk  station  95,  46.
Jendi,  Ort  324.

Kabure,  Ort  325.

Kamina,  Groß-  Funkenstation
  265,  266.

Kratschi,  Ort  324.

Lome,  Stadt  und  WMäionsstation
  95,  96,  156,  265.

Mangu-Bezirk  324.
Misaböhe,  Ort  323.
Monn,  Grenzfluß  266.

VII

 

Palime,  Missionsstation  95,
P#edlSr.  Eisenbohn  265.

Sansane=  Mangu,  Stat.  325.
ant  le,  Ort  324.

Santracoft-Torser  324.

Sokode,  Station  325,  326.

Togblekofe,  Funkenturm
265.

Deutsch-Südwestafrika.
Aus,  Ort  264,  266,  267,  319.

Bastard-Volkloestamm  267.
Berseba,  Missionsstation.  86,

7.
Bethanien,  Missionsstation
»-(-

  7.
Blumenfelde,  Fa#m  264.

DTamara-Lard,  Das  300,
301.

Eriksonsdrist,  d.  299,  300,
301.

Garub,  Ort  26

Gaub,  Ort  Missionsstation
  CG6,  97,  267.

Gibeon,  Ort  und  Misine

tion  7,  267

Obbabn,  Missionsstation

96,  j.

Grootfontein,  Missionsstat.
Orremne-Lerd  86,  97.
Hercro-Land  96,  97.
Jakalswater,  Ort  266.

Kallsontein=  Süd,  Ort  302.

Karibib,  Ort  und  Missionsstation
  c6,  97.

Kcctmannshcop,  Stadt  und
Missiourstatien  66,  97.

Korab,  Ort  267

zungdet  Fo  200,  300,  301,.
323,

#üderitzbucht,  Stadt  und
Missionsstation  L6,  97,
266,  299

Namalunde,  Missionsstation

nrcoinheon,  Oit  267.
Okahandja,  Missionsstation
96,  97

Okaulnejo,  Ort  323.5

Okawango,  Fluß  3

Okombahe,  h  30d.  on
6  9-Omarmu,

  Missionsstation
9

Omatemba,  Missionsstation
r*—  97.

 

Ombika,  Ort
Siswern,  Finst  assatfon.

Ondsiva,  Misiansstat.  96,  97.

Oranje-Fluß  266

Otavi--Eisenbahn  267.

Otavifontein,  Ort  267.

Otjimbingwe,  Missionsstat.
97.

7
Otjliwarongo,  Ort  303.
Outjo,  Ort  und  Missionsstat.
96,  97,  299,  —  .  303.
Ovambo-Land
Soambo,  un  304.

Pforte,  Ort  266.

Namansdrist,  Polizeistation
266.

rhebohh  Missionsstation

g.iinl  Bez.  267.
Riet,  Ort  266
Pruln  Hiionestalion

Sandfontein,  Ort  266.

Swakopmund,  Stadt  und
Missions  station  61,  C6,  97,
266.

Trodkoppjie,  Ort  267.
Tsumoeb,  Ort  und  Missionsstaltion
  96,  97,  2

nsakos,  Missionsstat.  96,  97.

Walfischbai,  d.,  Missionsstation
  96,  97.
Waimbad,  Missionsstation

g6,  97.
Wilhelmstal,  Oit  267.
Windhuk,  Stadt  und  Missionsstation
  96,  97,  158,
160,  164,  168,  186,  266,

Deutsch-Neugulnea  einschl.
d.  Narolinen-,  Marianen-,
Marshall=  u.  palau-Infeln.

Admiralitäts-Inseln  101,

Aalnn,  Missionsstat.  100.
Aimeliik,  Missione  stat.  91.
Airci,  Missionsstation  91.
Auak,  Missionsstation  91.
Augusta-Fluß  190.

VBanoni,  Missionsstation  90.
Berlinhafen  190.
Bismarck-Archipel  103,  105.
Bitapaka,  Funkentelegr.  -
Station  265.
Bin,  Missionsstation  98.
Bogadjsim,  Missionsstat.  98.
Bongu,  Missionsstation  98.
Buin,  Missionsstation  90.
Buka,  Missionsstalion  90.
        <pb n="8" />
        Croisilles,  Kap  190.

Dampier,  Missionsstat.  98.
Deinzerhöhe,  Missionsstat.

100.
Dorfinsel,  Missionsstat.  100.
Eitape,  Station  265.

Finschhafen

fistao  bi,
Missionsstat  to

Freuch-Inseln  1

sree  innnnn

Garapan,  Missionzstat.  91.
Gazelle-Halbinsel  189.
Gogol-Fluß  190.

Guror,  Missionsstation  91.

Habfeldhafen  190.

Heldsbach,  Missionsstat.  100.

Herbertshöhe,  Ort  189,  190,
191,  192,  265.

Jaluit,  Insel  265.
D  Insel  91,

Jap,  Ratenn  station  *
Inuf,  Missionepion  91.

Kabailo,  Missionestalion  98.
Kabakanl,  Ort
Gaprleu  bt  ##n  77,
104,  265.
Kanif,  Missionsstation  91.
zun  P.Arkona,  Missionsstation
n---o-  9l,  188,
*  Missionsstation  90.
Konstantinhafen  190.
Koromira,  Missionsstat.  90.
Korror,  Missionsstation  91.

Lae  Lowamnu,  Missionsstation
  100.
#ah,

Latumb'

Missionsstation
  ·

Abrolat,  wei  182
Achilles,  Oberlt.  176,  186.
Achtmann,  Gefr.  1  I78.
Acker,  Ob.-Masch.-Maat  11.
Acker,  Unteroff.  181.
ckermann,  Katasterzeichner
  f#  322.

Adam,  Unteroff.  293.
Adami,  Vize  feldw.  180.
Adler,  Hptm.  7  13.
Adolph,  Gefr.  182.

Ahl,  Ob.-Matrosc  182.
Albrecht,  Friedr.  15.
Albrecht,  Wilh.  184.

 

W

 

 

Lihirr,  Insel  189.
Logaueng,  Missionsstat.  100.
Long-Insel

Lukunor,  Missionsstation  9I.

Nalalo,  Missionsstation  100.
Manus-Inselgruppe  189.
Marianen-  Inseln  91,  188,

Marschall-Inseln  265.

Marup,  Missionsstation  98.
elegeok,  Missionsstat.  91.

Morobe,  Missionsstation
100,  265

Mortloc,  Inseln  91,
Mussan,  Insel  189.

101.

Nagada-  Ruo,  Missionsstat.

Nhnenr,  Insel  189.
Naurn,  Insel  265
NeuHannover,  Inselgruppe

i-  Inselippe

  189.
rre  Inselgrup

rr  Won  Wielgruppe
  104
Ngatmel,  Mattchsnaat.  91.
Nobonob,  Missionsstat.  98.

Olau,  Missionsstation  91.
Onean,  Missionsstation  91.
Palau-Inseln  91,  188.
Palau,  Station  265.
Param,  Missionsstation  91.
Patuilo,  Missionsstation  98.
Pola,  Missionsstation  100.
Ponape,  Insel  91,  101,  265.
Poporang,  Missionsstat.  90.
Porajap,  Missionsstation  91.
Portland,  Jusel  189.

 

Nabaul,  Ort,  Vez.-Amt  265,
317.

VIII

 

Ragetta-Siar,  Missionsstation
  98.

Red-River  189.

Rook,  Missionsstation  100.

Nota,  Inse

Rota,  Missionsstation  91.

Saipan,  Insel  91.
Saipan,  Station  265.
Salomon-Injeln,  deutsche

Sattelber.,  Missionsstation

Sdloorn,  Missionsstat.  100.
Sialum,  Missionsstation  100.
imbang,  Missionsstat.  100.
Simberi,  Insel  189.
—Squally,  Insel  189.
Steffen-Straße  189.

Tabar,  Insel  189.
Takein,  Missionsstation  91.
Tameroi,  Missionsstation  91.
Tami,  Missionsstation  100.
Tanapag,  Missionsstat.  91.
Toloas,  Missionsstation  91.
pema,  Ort  265.
Tomil,  Si  hionatation  9l.
Torin,  Flu
Truk,  Inscl  91  1*½½
Truk,  Station  265.

Umboi,  Insel  (Rook-Insel)
190.

 

Wadau,  Missionsstation  98.
Warco,  Missionsstation  100.
Waria,  Missionsstation  100.

Babim,  Missionsstation  100.

Samoa.

Aana,  Missionsstation  103.

Teipatg.  Misionssation  90.

Apia,  t  und  Miltensstatior
  „103,  ,„202
203,  #n  205,  350  265.

 

Namen  -Verzeichnis.

Morechtsen,  Maschinist  1  13.
Alb  Landsturnim.  185.
5  Unteroff.

Allert,  Karl  15
Allrutz,  *  5.

Allspach,  Döckoff.  180.
Allstädt,  Soldat  319.

Alt,  Rechn.-Rat  315.
Altmann,  Landsturmm.  2-Aihmann,
  Oberlt.  d.  L.

Al  diun,  Vizefeldw.  319.
Alzeit,  Serg.  d.  87.
Anlins,  San.  Vizefeldw.

 

v.  Amsberg,  Vizewachtmstr.

ri-Y  Antteroff.  15.
Andersen,  Landsturmm.  292.
Andreä,  Reg.-Baumstr.  257.
Andres,  Vizefeldw.  180.
Angel,  Kap.-Lt.  318.
Appel,  Dr.,  Reg.-Arzt  176.
Appel,  Oberheizer  182.
Apfel,  Louis  183.
(rbinger,  Sekretär  281.
Arfas,  Unteroff.  181.
Nrnhaardt,  Vize  wachtmstr.

v  W%  %  Wilh.  318.

 

 

Faafaleleanga,  Missionsstation
  103.

Falealili,  Missionsstat.  103.

Falealupo,  Missionsstat.  90.

Falefa,  Missionsstation  90.

Itu-o-Tane,  Missionsstation
103.

Leone,  Missionsstation  90.
Leulumoega,  Stadt  79.
Leuolumega,  Missionsstation

  90.
Lotofaga,  Missionsstat.  90.
Malua,  Missionsstation  103.
Manono,  Missionsstation  90.
Manua,  Insel,  Missionsstation

  90,  103.
Moamoa,  Missionsstat.  90.

Pagopago,  Missionsstat.  90.
Palauli,  Missionsstation  90.

Safata,  Missionsstation  90.
Safotu,  Missionsstation  90.
Safotulafai,  Misiäansstat.  90.
Sawaii,  Jnsel  1

wetde  Insel,  Missionson


Tutuila,  Mhionsstat.  103.

Upolu,  Insel  79,  103.

Klantschon.
Dabaudau,  Missionsstat.  95.

Kiautschon  (Dschu  tscheng),
Missionsstation  95.

Tai  dung  aoschen,  Missionstati


Tine  uniensteation  93.
Tsingtan,  Missionsstation  95.

Arning,  Stabsarzt  a.  D.  179.

Arnold,  Willy  15.

Arnold,  Unteroff.  181.

Arnold,  Paul  185.

Arnsperger,  Gefr.  182.

Arrras,  Unteroff.  181.

Aßmuß,  Friedr.  184.

v.  Asmuth,  Horst  14.

Merbach,  Dr.,  Oberarzt
93.

Aurs,  Erich  263.
Augar,  Hptm.  d.  L.  178.
Augustin,  Serg.  180.
Augustin,  Gefr.  182.
Augustin,  Kaufm.  264.
        <pb n="9" />
        Aumann,  Hptm.  291
Auracher,  Obertt.  d.  n.  178.
Aurich,  Karl  1

Bachstein,  l*  d.  R.  17.
Bade,  Hans  1

8  adet,  *rP*Pv
Baehr,  Serg.  3

Baer,  Ers.-Res.  v0%
Baer,  Ltl.  d.  R.  186.
Bagger,  Obermaat  15.

Bahr,  Obermaat  180.
Bahr,  Malh.  „Maat  318.
Baier  J  13.
8  albach,  Gefr.
Baldamus,  Lt.  "  e  1  13.
Bali,  Obermaat  181.
Ballenthin,  Ernst  183.

#D1  ü#lschuß,  Geh.  exped.  Sekr.

ne  Feldw.-Lt.  67.
Baltz,  Obermaat  180.

Balz,  Soldat  14.

Balzer,  Unteroff.  181.

Bammel,  Walter  184.

Jangeman,  Ob.-Masch.=Maat
  180.

Bannert,  Sheesebdo  16.

Bannert,  Joh.  183.

Bargman,  Vootsmannst

  13.

 

Varagg,  Vizefeldw.  259.
v.  Barion,  Ers.-Res.  319.
VBarkefeld,  Obermaat.  181.
Barnbeck,  Gefr.  182.
Barrelmeyer,  Unterveterinär
  d.  R.  291.
Bartel,  Unteroff.  181.
Bartel,  Arthur  318.
Bartels,  Dr.,  Stabsarzt  11.
Vartels,  Unteroff.  181,  319.
Zarh  isnier  f.  181,  292.

Barthtl,  ieren  15,
Bartholdi,  Theodo
Bartkam,  Ob.  Norgt  in

Ba,  Gefr.  182.
Battenfeld,  Vizewachtmstr.

Bahner,  Leiter  d.  Eisenbahnwesene,
  ein  Deutsch-Ostafrika
  6.

Boatzuer,  #o.  .  U.  Baurat  1

Batßner,  Oberlt.  d.  R.  201.
Baudevin,  Dr.,  Reg.-Arzt

va,  Landsturmm.  14.

Bauer,  Emil  1

Bauer,  Sall.  16.

Bauer,  Vorstand  des  Bau-Bureaus
  7  41.

Banuer,  Josef  183.

Bauer,  Hptm.  u184.

Bauer,  Wilh.  1

Bauer,  Mih.  18  5.  Ldst.  #4

64.
Bauer,  Iiefeldwv.  5  chb
Banerle,  Serg.  1

 

Baum,  Oberlt.  7  13.
Baumann,  Andreas  183.
Bausdorf,  Soldat  292.
Sause,  San.--Vizefeldwebel

Bähring,  Gefr.  319.
Bäuerle,  Wilh.  184.
Becher,  Clemens  15.
Becher,  San.-Soldat  293.
Becher,  Botenmstr.  315.
Beck,  San.-Maat  182.
Vecer,  Landsurmm.  15.
Becker,  Li.

Becker,  oteref.k  4#  260.

64.
.Becker,  Matrose  1  318.

Becker,  Soldat  319.
Beckert,  Karl  183.
Beckert,  Landsturmm.
Beckmann,  Gefr.  182.
Beeck,  Obersignalgast  14.
Veestink,  Ob.-Masch.-Maat

#4,004  Vizefeldw.  180.

Beham,  Michel  15.

Behne,  Gefr.  182.

Behnsen,  Soldat  293.

v.  Behr,  Lt.  17.

Behr,  Unteroff.  181.

v.  Behr,  Oberlt.  226.

———  293.

Behrendt,  Mar.-Stabs-318.


291.

 
  
 
   
  
  
    
   
  
  

183.
187,  293.
14.

184.
186,  292.
18

t

Landsturmm.  292.
182.

318.

182.
183.

183.
Unteroff.  181.
Soldat  183

182.

R.  179.

Obermaat  180.

Otto  15.

Hptm.  178.

Eduard  183.
187.

293.
319.
184.
Lt.  d.  R.  a.  D.
186,  319.
Bertelt,  Landsturmm.  14.

 

Berwaldt,  Ob.-Bootsmannsmaat
  15.
Beschnegel,  Oberheizer  13.
Bestvater,  Unteroff.  16.

 

Bestvater,  Masch.-Maat  264.

Betz,  Gefr.  182

Beß,  Adam  184.

Beuße,  Vize  wachtmstr.  263.

Beuster,  Unteroff.  15.
euste  t.  z.  5  R

Beyer,  geltete  Wily.  15.
Beyer,  Dr.,  Neg.  Aarzt  176.
Beyer,  San.  erg.  1  80.
Biebrach,  Gefr.

Viermann,  Slian  Waat

Bieddann,  Geh.  Hofrat  315.
Viemiibty,  Musketier  d.  R.

her-  Notariatspraktikant

Sel-  Unteroff.  17.
Vischoff,  Ob.-Verm.-Gast

182.
Sischoff=  Gefl.  182.
Bisse,  Wilh.  184
Bittner,  Fritz  16.
Blaich,  Unteroff.  14,  185.
Blankertz,  -.  180.
Blaschke,  Feldw.  180.
Blechschmidt,  serr  182.
Bleich,  Sekretär  3.
Bleich,  Lanbsturmmn.  262.
Blinckmann,  Unteroff.  292
Blinlmam,  Verm.-Maat

L1  .,  Emil  183.

Blohm,  Landsturmm.  1291.

Blome,  Joh.  1

Blume,  Lt.  d.  *  185.

v.  r-  Frhr.,  Oberstlt.  a.  D.
178.

Vockelmam,  Unteroff.  d.  R.
184.

Bockhoff,  Obermaat  180.
Bockmann,  Mar.-Ob.--Ing.

184.
Bode,  Unteroff.  16.
Bode,  Landsturmm.  183.
Bode,  Fritz  1
v.  Dedescbon,  freiv.
Krankenpfl.
Bodenstein,  lündetof  Lin.
Boehnke,  Anteroff.  7
Boenig,  Gefr.  182.
Boeningk,  Veresed.  1.
BVoer,  Serg.  180.
Boettcher,  Obermaat  14.
Bogk,  Dr.,  komm.  Bez.-Richter
  281.
Bohl,  Max  183.

Bollmann,  alwelöif.  181.

Bomke,  Assessor  289.

v.  Bamsdor,  Hptm.  d.  R.
178.

Bonacker,  Matrose  14.
Bopp,  Gouv.-Sekretär  281.

 

Borchert,  Franz  183.

Borisch,  Fritz  291.

Born,  Dr.,  Reg.-Arzt  3.

v.  Borries,  Vizefeldw.  180.

osch,  Simon  184.

ossart,  nn  186,  319.

osse,  lGuddon  44.

ossel,  Jul.

osselmann,  bheöen  293.

zostelmann,  Gefr.  1

otter,  Postassist.  264.
Botter,  Unteroff.  181.

v.  Boxberger,  Dr.  176.

Boye,  Emil  318.

Boyne,  Geh.  exped.  Sekr.
313

Boysen,  Gefr.  262.
Böhler,  Geh.  exped.  Sekr.
315

.
Böhm,  Obermatrose  d.  R.
291.

Bohhmüuller  Unteroff.  181.
Vöttcher,  Oberlt.  z.  S.  d.  K.
187.

an  #  K  K  N##

 

Böttcher,  Oberlt.  d.  K.  257.

Bonwer,  Kap.-Lt.  z.  S.  d.  R.

B#a  Soldat  292,  20
Brachetti,  Deckoff.  180
Brahm,  San.-Serg.  180.
Brand,  Unteroff.  d.  R.  181.
beuddes,  Reg.=  u.  Baurat

%,  Geh.  Baurat  281.

v.  Vrandis,  Hpim.  a.  D.  16,
178,  292.

Vrandenburg,  Otto  15.

Brandenburg,  Rechn.-Rat

Brattström,  Alfr.  183.
Brauchle,  Unteroff.  181.
Brauer,  Vitefeldwe  11,  319.
Braner,  Ernst  262.
Braun,  Seewehem.  183.
Braun,  Joh.

Braun,  An  12.
Braune,  Unteroff.  181.
Vrauner,  Herm.  184.
Braunert,  Veter.  d.  R.  291.
Braunschweig,  Hptm.  4  13.
Braunschweig,  Hptm.  185.
Brautzsch,  Torpedo-Obermasch.-Maat
  14.
Brändle,  Unteroff.  181.
Breithaupt,  Friedr.  263.
Areitmann,  Otto  183.
8

 

rennecke,  Herg  *-renner,
  Alb.
brennstein,

 

ls  Wchreiber

Brethauer,  Lt.  a.  D.  179.
Breuer,  Dr.,  Stabsarzt  179.
Brill,  Dr.,  Reg.  Maat,  0.
v.  Siinici  Gefr.
rod,  Ob.-Masch.  ent
181.

rrodersen.  Serg.  185
Lrodersen,  Unteroff.  292.
Lrookhagen,  Gefr.  182.
#iroschell,.  Vizefeldw.  180.
rose,  Matrose  293.
        <pb n="10" />
        Bröhl,  n

Bröse,  Vt  152.
Brösel,  G

Brusier,  hefe  Mic.  1.  Kl.

H,  Lt.  d.  R.  185.
Brugge,  Unteroff.  260.
Brunner,  Sebastian  183.
Bruns,  Obermatrosfe  264.
Brusalatis,  Serg.  180.
Brüdgam,  Obermatrose  14.
Brühl,  Landsturmm.  14.
Brühl,  Vizefeldw.  d.  R.  16.
Bruhn  Dr.,  Zivilarzt  185,
319

Buch,  Oberheizer  14.
Bu  52  Gefr.  d.  R.  187,

8  20#  Dietrich  184.

Budde,  Alfred  16.

Buhl,  Gefr.  14.

Buhl,  Erich  183.  -

Buhlert,  Unteroff.  d.  L.  264.

Buhlert,  Unteroff.  f  291.

Bulmanski,  Oberheizer  182.

Buntrock,  Vizefeldw.  259.

Burchard,  Vizefeldw.  180.

Burmeister,  Haus  184.

Vurmester,  Soldat,  486.

Vurwitz,  Solda

Busch,  Soldat  303.r.  t
12.

W  Verm.-Maat  182.
Bushe,  Frhr.,  Unter- 



 

 

J  Waffenrev

Bülktnn,  Umceroff.  293.

C.
Casper,  Wilh.  134.
Castens,  Oberlt.  R.  185.
Certa,  Masch.  7½v  181.
Chappius,  Hptn  8.
Christ,  San.  Wigefeldw.  180.
Christiansen,  Feldpost- 



—  Mar.  Zahlmmstr.
318

Clasen,  Franz  183.

Claus,  Gefr.  182.
Elausen,  Jul.  262.
Clemens,  Adolf  15.
Clemens,  Soldat  17,  293.
Clemens,  Landsturmm.  292.
Cohrs,  Gustav  1
Colleck,  Feldw.

GEoltzann,  2  ze  Ecew.

 

Comberg,  Dr.,  Stabsarzt
179.
Conrad,  Vizefeldw.  16.
onrad,  Unteroff.  182.
ordts,  Himbert  16.
orssen,  Gefr.  293.
replin,  Karl  16.
Croll,  Lt.  d.  R.  186,  319.
Terusius,  Gefr.  182.
LKudes,  Oberjäger  185.
czowalla,  Gefr.  182.
Fzwalino,  Unteroff.  182,
9.

D.

dachert,  Walter  262.
dahmlos,  Unteroff.  260.
dahms,  Maat  d.  R.  181.
dalchau,  Musketier  186.
damis,  Vizefeld  *  17.
Damm,  Pater  185.
Dammecier,  Obermaat  180.
dampf,  Alfons  1
Lt.  “  N.  291
daniel,  .
dankert.  Ednund,  15.
Dannert,  Lt.  d.
Dannert,  Lt.  d.  #  186.
Dassinger,  Feldpostschaffner

  179.
Daum,  Kurt  183.
Davin,  Serg.  1  16.
Dedert,  Herm.  183.
Degean,  Paul  153.
Degen,  Schübe  1
Degen,  Schube  10.  ur

92.

m  Ers.-Res.  15.

Dehn,  Serg.  3

e  San.  „Maat  d.  R.
187.

einen  Hptm.  176,  186,
319.

Dauce  Gefr.  261.
Deking,  Vize  wachtmstr.  187.
Deking,  Unteroff.  d.  R.  293.
Demuth,  Hptm.  d.  L.  178.
Denke,  Unteroff.  16,  185.
van  Derk,  Serg.  260.
Dettmar,  Herm.  262.
Dettmers,  Unteroff.  260.
Deutmann,  Dueefeld=  2509.
Deventer,  Sold  at
Devrient,  Serg.
Diekenbrock,  zrtee.  260.
4

2

 

17,

diener,  Landsturmm.  261.
dienst,  Vizescldw.  d.  R.  1
259.

Dierking,  Unteroff.  181.
Dietrich,  Masch.  Maat  260.
Dictz,  Ludwig  184.
Dillmann,  Masch.  —7  184.
pe  Obermatrose  d.  R.

v.  Mlarto,  Vizefeldw.  180.
Dittmer,  Bootsmannsmaat
182.

Dittrich,  Off.-Stellvertr.  40.
Dittrich,  Reg.-Lehrerin

a.  D.  4l.
Dix,  Lt.  d.  R.  187.

 

 

Dobers,  Soldat  293

Dr  Vizefeldw.e

Daer,  Erich  15.

Doering,  Hpim.  184.

v.  Doering,  Maj.  a.  D.  282,
292.

Dollhards,  Geh.  Hofrat  176,
315

Dommic,  Kriegsfrei.  187.
Domke,  Gefr.  2

v.  Donop,  r  20.  181.
Dorendorf,  Unteroff.  260.
Dorendorf,  Obercheizer  261.
Doringer,  Karl  Gust.  183.
dorn,  Landsturmm.  14.
Dornfeldt,  Serg.  14.
Domiier  Unteroff.  14.
Dose,  Bruno  262.

doussin,  Lt.  a.  D.
böhrens,  Ob.  Vinn  Maat

Dier,  Unteroff.  260.
Dbrise  Pber-Apotheler

 

Döring,  S  pedo-Obermatrose
  261.

Döring,  Unteroif.  291.
Dransfeld,  Oberlt.  d.  N.  178.

Tb,  Masch.  Maat

Dbo  pr  ,  Gefr.  182.
Dressel,  Waffenmstr.  318.
dreves,  Masch.-Maat  260.
dreyer,  Vizefeldw.  259.
drics,  Gefr.  d.  R.  187.
dries,  Obermatrose  293.
Drinhaus,  Kriegsfreiw.  292.
drocler,  San.-Gesr.  261.
droeßler,  Gefr.  1#  291.
dronven,  Louis  16.
drumm,  Unteroff.  200.
drühl,  Vizefeldw.  259.
Dubusmann,  Unteroff.  )  13.
Dufving,  Vizestenerm.

.  Scew.  us
Duns,  Serg

 

Dustert,  Grst.  z8  8  293.

Dühring,  Hptm.  292.
Düll,  Unteroff.  d.  57.  ,
187

Dämuer,  Hugo  262.
Dürre,  Feldw.  16.
Dyes,  Landsturmm.  183.

E.
Srres,  Unteroff.  318.
Ebert=  Polizeiwachtmstr.  1

etlr.
Ebert,
Ebert,
Ebert,
315.
Eberwein,  Soldat  293.
Ebner,  Karl  262.
Eckart,  Unteroff.  1  178.
v.  Ecken,  Oberheizer  13.
Ecker,  Obermaat  260.
Eclhardt,  Stabsarzt  a.  D.
281.

Karl  178.

Ernst  262.

Soldat  293.

Geh.  Kanzleidiener

 

Edel,  Bbestenerm.  5  R.  17.
Eder,  Sebastian
Egersborf  Lt.

i*  Walter  183.
Eogert,  Unteroff.  260.
Eggers,  Vizefeldw.  259.
Eggersdorff,  Lt.  180.
Ehlers,  Unteroff.  1

Ehmig,  wirroff;t  13  1.

185.
GEorenireich,  66  Cefr.  182.
1b.

3  289,

E  Soldat

Chrhardt,  -  2509.

Eichel,  Ro

Eichhorn,  —iier
292

Eichler,  Heinrich  1
Eichler,  nn  258.
Efter,  t.  d.  L.
Eifsler,  Dr.  ing.  N
Eilert,  Serg.  260.
Eilfeld,  Kail  262.
Einfeld,  Vizefeldw.  187.
Eisenhart,  Erich  262.
Eisenhauser,  Werner  183.
Eitel,  Leiter  des  Eisenbahnwesens
  in  Kamerun  66.
Eitel,  Rrg.-Baumstr.  110.

d.  R.

Elison,  Frib  183

Elsberger,  Höerzefr  182.

Elten,  Unteroff.  260.

Elven,  Fizewachtmst.  14.

Emmer,  Serg.

Encke,  Max  2  22.2

Engel,  Sekretär

Engel,  n  1120.

Engel,  Lt.

Euzel,  Gefr.  iso,  1.

Engel,  Unteroff.  260.

Enseland,  Dr.,  Stabsarzt
179

engelmann,  Gefr.  261.
engels,  Maat  260.

genke,  Franz  15.

Enke,  Untceroff.  181.
Ensmann,  Landsturmm.  15.
geluz,  Eugen  186.

Enz,  Soldat  292.

erhart,  Stabsarzt  12.
erler,  San.-Feldw.  263.
rlewein,  Polizeiwachtmstr.

Ernst,  Albrecht  f  16.

Ernst,  Unteroff.  16.

Ernst,  Oberheizer  182.

Einst  Unteroff.  d.  Seew.
292.

E  Serg.  319.

Fsan,  Lt.  d.  R.  187.

sschberger,  Vize  feldw.  179.

Espenschied,  Vizefeldw.  186.

cssigkrug,  San.-Soldat  17.

eßler,  Unteroff.  181.

v.  Eucken-Addenhausen,  Lt.

z.  S.  a.  D.  291.
Eulenfeld,  San.-Soldat  264.
Evert,  Gefr.  262.

Ewal,  Polizeiwachtmstr.  1

 

—
        <pb n="11" />
        Erner“  Dr.,  Oberstabsarzt

Epba,  Joh.  183.
Eylert,  Dohe  259.
Eylmann,  Ernst  262.

F.
abian,  Geh.  exp.  Sekretär

3  hrieins,  Major  66,  187.
Fande,  Feldpostschaffner
79.

Fallenstein,  Hptm.  1  13.
Fandrey,  Soldat  293.
Färber,  Gefr.  182.
Fechter,  Gefr.  261.

Feicke,  Josef  262.

Feilke,  Hpim.  d.  L.  178.
Selbenont,  Vizefeldwo.  180

Fcnlon,  Uitsreit  (2
Feldmann,  Sold

Fetscher,  zin  ehgt  —
Feuerstein,  Serg.  263.
Feldtelegr.  .Sekr.

Fiob.  Unteroff.  181.
Fics,  Soldat  293.
Filsinger,  Eugen  185.
Fimmel,  Vizefeldw.  259.
Finchel,  Julius  183.
irelnre  ieseldw.  259.
Fink,

Fink,  *i-Finke,

  Masch.  a-  260.
Finke,  Gefr.

Fischer,  180.

c,  Feldw.  b.  L.  186.
Fischer,  teets  186.
Fischer,  Fe

Fiedier,

Fischer,  Fu  20.

Fischer,  Gef  293.

Fischer,  Gesr.  k.  *l  293.

Filscher,  Geh.  Ob.-Baurat
315.

Fischer,  Reg.-Rat  315.

Fliege,  Joh.  16.

Fliegner,  Jvach.  262.
Flösser,  Teua#  14.
Focken,  Serg.  260.

Fonck,  Oberlt.  176,  186,  316.
Fonck,  Hptm.  3  321.
Forkel,  Unteroff.  282.
Fortak,  Degfeldw  179.
Förster,  Willy  2

Prrenkel,  Dr.,  WWrarzt  d.

guc  Ebenk.
Frahm,  Gefr.  15.
Franchenberg,  Lin.  z.  S.

Franke,  Masch.-Maat  181.

Franken,  Oberlt.  d.  R.  13.

Fränkel,  Gefr.  261.

Frech,  Rudolf  15.

Frech,  Liefeldw,  180.

Frech,  Seig.

Fechser  n  *
sibenl-ren.  Frhr.

!  onrad  185.
Freitag  Sekretär  3.

!  d  Wilh.

 

Freitag,  Fricdr.  Wilh.  15.

Freitag,  Gaffenmstr.  264.

„  Soldat  2

,f  Unteroff.  *i.

Frerichs,  Vizefeldw.  259.
6

80.
Freudenberger,  See  262.
Freund,  Unteroff  14.
Freund-  Lt.  291.
Frey,  180.
v.  Freyberg-  Eisenberg,
Frhr.,  Landsturmm.  264.
Friedemann,  Unteroff.  d.  R.
264.

Frie  drich,  Lt.  d.  R.  179.

Friedrich,  Gefr.  182.

Friebrich,  Gencialmajor
282

Frie  drichs,  Obermaat  184.
-"  m'

 

 

riedrichsen,

Frisch,  Gefr.  182,  26.

Frischauf,  ##tcnoff.  263.

.  Früsch,  Frhr.,  Ritim.  z.
,  293

Viu  183.

 

S

 

Frik,
262.
sitzichet  Obermatrose  d.  R.
Nber  unterofl  d.  R.  15.
eroese,  Paul  183.
romme,  Lt.  264.
Frommund,  Soldat  186.
romun,  Soldat  291.
hrost,  Alb.  183.

browerk,  Unteroff.  #u.
ruehling,  Alfred  183
Fruhtrunk,  Kriegsfreiw.  187.
sucha,  Unteroff.

suchs,  Unteroff.  260.

zull,  Geh.  Rec  281.
unke,  Soldat

furst,  Soldat  38

 

G.
Gabriel,  Rob.  183.
Gaebel,  Sekretär  3.
8*Ä  Oberilt.  d.  R.  176,

Odöhgen  s,  Oberlt.  a.  D.  13.
Gaeitens,  Gefr.#15.
Gaiser,  Hyptm.  17.

Gaißer,  Hptm.  121,  293.
Gaste,  Polizeiserg.  a.  D.  1#

cu  Vize  feldw.  259.
Garbe,  Fricdr.  Oswald  15.
Garbe,  Unteroff.  1  239.
Gardain,  WMizefeldw.  293.
Garcis,  Soldat  17,  292.
Gassens,  Vizefeldw.  259.
Gatzinger,  Unteroff.  260.
Gatzki,  R.  1  13.
Gärtner,  Dr.,  Ob.-Veterinär

Gärtner,  Unteroff.  260.
Gäriner,  Ob.  Masch.  Maat
260.

Gebaner,  Landwehrm.  186.
Gebauer,  Vize  feldw.  259.
Gebaner,  Soldat  292.

XI

 

v.  Gebhardt,  Gefr.  182.
Gebhard,  Ob.  Masch.-Maat

g  1  178.
hrer,  Deckmaat  181.
Geisler,  Gefr.  182.
Geisler,  Stabsarzt  1
Geisler,  Unteroff.  d.  293.
v.  Geldern-Crispendorf,
Oberlt.  176,  186,  316,319.
v.  Gellhorn,  Hpitm.  a.  D.

184.
Gellinek,  Oberlt.  176,  186,
316

Gellinek,  Hvtm.  221.
Gentner,  Gesr
George,  Ernst2

l
andstutmm  t  16.
Geidele,  Gefr.  261.
Gerhardt,  rl7  259.
Gericke,  Adolf  1
Gerlach,  Dals  260.
Gerlach,  Soldat  292.
Gereki,  Matrose  293.
Gersly,  Soldat  187.
Gerstmeier,  Geh.  Ob.-Keg.=Rat

  315.
Gerstmeyer,  Hptm.  d.  R.  67.
Gerth,  Off.-Stellv.  259.
Gerth,  luntrroff.  260.

3.
Geyer,  Kihbbati=  293.
Giere,  ##  1
Bierepecke  E  293.
ziese,  W.  1  1
Piese,  Serg.  16.
Piese,  unte  184.
hiese,

Gillmeister,  unteroff.  260.
Rilsoul,  Revisor  66.
Gimmy,  Ludwig,  15.
hinsberg,  Ernst  14.
Glamann,  Ers.-Res.  187.

 

v.  Glasenapp,  Port.-Fähnr.

Glaser,  Gesr.

Glaser,  Wafsse  ur.  293.
Glanbitz,  Karl  262.
Gläser,  Unteroff.  291.

Gleim,  “;“  Unterstaatssekr.
,  122,  123,  177,

I18,  1
223,  105,  289,  322.

Gleißner,  ESoldat  292.
Gletter,  Dominilus  262.
Glietz,  Landsturmm.  186.
Glindemann,  Hans  262.
Glinicke,  Unteroff.  260.
Glock,  Landsturmm.  182.
Glorins,  Livimus  183.
Glozrit,  Gefr.  182.

Glöckner,  San.-Soldat  319.

Gnauck,  Bootsmaat  184.
Gobisch,  Paul  262.

oeke,  Paul  1
n)9  gen  d  di  146.

eze,
Golhan.  im  292.

 

Goletz,  Vizefeldw.  259.
Goll,  Unteroff.  181.
Gollan,  Serg.  260.
Goormann,  br.
gerichtsrat  1

Goppel,  Vizefeldw.  15,  185.
Gorissen,  Bernh.  262.
Gosselck,  Feldw.  259.
Gothein,  Dr.,  Oberarzt  d.  R.

v.  #0000  Oberlt.  a.  D.  17.
Gottschalt,  erlt  120,

chweistuul,  Gefr.  261.
Görges,  Obermaat  260.
Gösmann,  Konstantin  262.
Götzinger,  Demoff.  259.
Grabenhorst,  Unteroff.  184.
Grabow,  Serg.  180.
Grabow,  Vizefeldw.  185.
Gorrber,  Feldintend.-Sekr.
18.

Kriegs-Oraemer,

  Vizefeldnv.  318.
Graeve,  Verm.-Maat  260.

Ho  nterosf.  15  181.
Grafe,  Soldat

Gramatie,  es¾

Gremablv,  Unteroff.  260.

Grams,  Ang.

Grasbengen  ä  262.

Grasböck,  Joh.  Anton  15.

Prau,  Vize  feldw.  40,  263.

Brausen,  Gefr.

v.  Grawert,  Major  13.

v.  Grawert,  Obstlt.  a.  D.  1

I1,

 

317
Gräfe,  Landsturmm.  13
Grätschuß,  Serg.  d.  L.  1
319.

Grebel,  Vizefeldw.  180.
Greger,  Serg.  180.

Gregor,  Untrraff.  186.
Greiner,  Fritz  15.
Greiner,  Panlus  183.
Greisert.  Dr.,  Oberstabsarzt

Oulnl.  Joh.  262.

Griepe,  Gefr.  319.
Grimmer,  Landsturmm.  14.
Grimmer,  Unteroff.  260.
Gripekoven,  Oberheizer  17,

Onsange,  Wilh.  183.
Groetschel,  Max  183.
Groh,  Unteroff.  d  N  264.
Gronde,  Sekret.  321.
Groos,  Unteroff.  —
Gropp,  San.Gefr.  293.
Grosche,  Vize  feldw.  d.  L.  1

Oln-  Kandstunmm.  14.

Groß,  Gefr.  2

Großmann,
.  Kl.

Grote,  Uteroff.  185.

Groth,  Viktor  262

Grothnsen,  Dr.,  Stabsarzt,

n  Dr.,  Oberstabsteauassis.
        <pb n="12" />
        Grotjan,  Joh.  1
Grotmack,  bie.  293.
Growe,  dob.  Bootsm.  „Maat

Ebnann,  Gefr.  Hen.
Grözinger,  Gefr.
Gruber,  Gefr.  1
Gruner,  Dr.  a  17.
Gruner,  Serg.  180.
Grunert,  Max  185.
Grunow,  Zahlmstr.  179.
Grünke,  Bahnmstr.  262.
Grützmacher,  Alex.  262.
Gudath,  Geh.  Kanzleidiener

 

lene“  t  1  1

Gunkel,  Lolnoesch-Moat
4.

Gutenschwager,  Torp.=as

  i

Guth,  W

dilicn  uůdd  ff  d.  L.
17.

Gutjahr,  Oberlt.  176,  186,
316.

Gutiahr,  Ob.-Masch.-Maat

2  Hptm.  322.

Gutknecht,  Hptm.  291.

Gutsch,  Lt.  d.  R.  179.

Gutzmer  v.  Gusmann,  Lit.65
d.  R.  J  318.

Güldner,  Serg.  16.

Gülzow,  Erich  133.

Günther,  Serg.

Gynz  v.  t  a.  D.

16.
v.  Gynz-Rekowski,  Lt.  a.  D
186,  257,  292.
H.
Haac,  Geh.  Kanzleidiener

de  N,  Kriegsfreiw.  13.
Haase,  Gefr.

 

Habermann,  Gefr
Hackenbroich,  seir.  18n  181.
v.  Hadeln,  Frhr.,  Oberlt.
176,  186,  31H.

Haeckl,  Protas  264.
Haegeli,  Deckoffiz.  180.
Haensel,  Gefr.  318.
Hage,  Unteroff.  181.
Haggenmüller,  Gefr#182.
Hagemann,  Feldw.  259.
Hagemann,  Obermaat  260.
Hagenauer,  Andreas  183.
nanger,  Serg.

nahl.  Dr.,  T-  Geh.  Ob.-Reg.-Rat
  313

Hahn  v.  Dorsche,  Eberhard

 

 

 

dallenberger  Dr.,  Reg.=Hact-
  K##es  183.
Haller,  Georg  1

Haller,  getdvolldiretor  179.
Haller,  Gefr.

Hamann,  T  259.
Hamann,  Unteroff.  260.

 

Hammer-=  Techniker  120.
42  Erich  263.
Hanfstaengl,  Lt.  d.  L.  I.
179.

Hauisch,  Unteroff.  d.  R.  293.
Hanke,  Ob.-Verm.  „Gnst  132.
Han  Oberlt.  d.  R.
Hansen,  Oberma  V.  P2#7
Lansen  (Hausen?),  Unteroff.

Ht  Vizefeldw.  259.
Hansen,  San.-Unteroff.  260.
Hansen,  Masch.-Maat  260.
Hansen,  Soren  262.

anske,  Obe  hheizer  184.
Hanusch,  Rob.
Harbordt,  Lobr  2  ss
Harder,  Vizefeldw.  291.
Lardy,  Dr.,  Geh.  Reg.-Rat

15

Harles,  Joh.  262.

Harnisch,  Maat  261.

Harnist,  Charles  14.

Hartmann,  Serg.  d.  L.  14,
263.

Unteroff.  260.
Ob.-Maat  180.
Ambros  183.
Karl  183.

Hartmann,
hartmann,
dartmann,
Hartmann,
dartog  225.
Hartwig,  M.  1

Hasenbach,  Krie  alzeiv  186
nhasenklever,  Unteroff.  260.
Hasler,  Peter  262
nwßlacher,  Lt.  d.  R.  1#  13.
Haßler,  Soldat  293.

Ha  scher  Unteroff.  181.

mNa###-r

 

 

Hauck,  San.-Gefr.  264,

naan#e,  Dr.,  Oberarzt  170.
Haugg,  Schütze  13.
Haugg,  Vizefeldw.  15.
Haupt,  Feldtelegr.  182.

 

banßwen,  7*—  „Maat  d.

Oann  Vizefeldw.  264.
Hauthal,  Geh.  Kanzleidiener
315.

Hähner,  Max  15.

Härtl,  Josef  183.

Häuser,  Oberlt.  d.  R.  178.
Häuser,  Lt.  d.  R.  291.
vausler,  Feldposttelegraph.

dah  orn,  Unteroff.  260.
v.  Harthaufen,  Frhr.,  Hpim.

*Er3  Serg

Hock,  ueh  #.—  293.
W  Landsturmm.  15.
Hecker,  nterosf  260.
Hees,  Karl  18

Hegemann,  “7  d.  R.  11.
begemann,  d.  7.
Heiden,  ii  atlpo.
Heidenreich,  K

eil,  Aug.  a

Heim,  Gefr.  185.
Heimann,  Bernh.  262.

 

 

XII

 

v.  Heineccius,  Hptm.  12,  120.
Leimemann,  Mar.--Zahlmstr.

Heinemann,  Unteroff.  291.

Heinke,  Dr.,  Geh.  Ob.-Reg.=Rat
  315.

.Heinnuth,  E#

He  nrich,  Abefr  182  17,
187

Heinrich,  Obermaat  180.
Heinrich,  Paul  183.
Heinrich,  Vizefeldw.

vt  Serg.
Heinrich,  Reiter  7#  Lost.

 

259,

Heinrichs,  Oberheizer  ##  178.

Heinsohn,  Laz.-Verwalter

7

Heinß,  Unteroff.  15.
Heintz,  Kasimir  262.
Heinze,  Landsturmm.  15.
Heisig,  Landsturmm.  14.
Helbig,  Unteroff.  15.
Heloio,  Alfred  262.

Held,  Ob.-Quartiermstr.  13.
Leid,  Oberapotheker  d.  R.

179
veen  Lt.  d.  R.  185.
de  len,  Dr.,  Reg.-Heue#n

  -z-  1  178.
hellmeier,  Unteroff.  260.
nellmuth,  Ob.-Maat  180.
sellriegel,  San.-Serg.  318.
Hellwig,  Unteroff.  13.
Helm,  Off.-Stellv.  264.
Helsch,  Soldat  16.
eltmann  Heffl  382.
demipel,  Joh.

Hempel,  Ob.  4430.  „Maat

260.
dengstenben?,  Oberlt.  d.  R.

 

 

 

 

 

 

s  cum-mann,  Vizcieldw  16.

Hennen,  Pau

Hennig,  Gefr.  ##

Hennings,  Friedr.  15.

henning  arl  262.

ennke,  Lbandsturmm.  15.

Hennke,  Reinh.  185.

henoch,  Hub.  16.

Henop,  Unteroff.  260.

fvwenschel,  Serg.  264

Hensel,  Geh.  Kanzleidiener
3153

0.
Hentschel,  Rechn.-Rat  315.
Lense,  Zollhilfsbeamter

 

 

 

pel  Heinr.  7  1

v.  Hepke,  Oberlt.  175r,  186.

**  Vizefeldw.  259.

Herde,  Unteroff.  181.

Herder,  Vizefeldw.  2539.

Herfort,  Unteroff.  r

Hering,  Gefr.  d.  7

ver  m,  Oberlt.  z.  S.n  “
184.

Hermanns,  Unteroff.  181.
Hermanns,  Torp.-Masch.=Maat
  182.

 

.  ermuth,  Jofef  262.

Herm  riß  1

Herme,  Iizeseld.  263.

Herrmann,  Kriegsfreiw.  11.

Lerrmann,  Techniker  1.  Kl.
120.—

Herrmann,  Soldat  187.

Herrmann,  Uizeseldw.  259.

Hertel,  Maat  181.

v.  Hertliußt  crn.  Reichskanzler
  uis  16.

Herzig,  Alb

Herzog,  2  182.

Lerzoh,  Masch.  Maat  d.  R.

 

ben-  920,  vorstand  3.

Heß,  Lt.  264.

Hettenhausen,  Soldat  319.

heuer,  Fritz  Aug.  183.

Heumann,  Soldat  16.

von  der  Heyde,  Lt.  z.  S.
d.  RK.  179

 

v.  d.  Heyden,  San.-Soldat
261.

v.  Heyden-Linden,  Hptm.
291

beyme,  Oberlt.  1½  1697.

Heymann,  Soldat  3

Heyne,  Hpim.  8

Heyne,  Unteroff.  260.

beyne,  Obermaat  260.

ientsch,  Landsturmm.  182.

Hieronymus,  Herm.  262.

Hildenbrand,  Serg.  d.  L.
120,  202.

Hill,  Oberheizer  182.

Hillebrecht,  Vizefeldw.  250.

Hillenkamp,  Freiw.  d.  Landsturms
  14.

Lillenlam,  Reg.-Baumstr.

 

#illentann,  Landsturmm.  1

5
zillerbrandt,  Unteroff.  181.
llig,  Obe  cheizer
Hindorf,  Hptm.  d.  2.  178.
Hingenitz,  Soldat  16.
Hinssinger,  Matrose  14.
4Hirschfeld,  Hptm.  292.
Hobohm,  Vizefeldw.  259.
Hoch,  Gefr.  262.
Hochbaum,  Soldat  293.
Hochmuth,  Gefr.  291.
Hoermann,  TKaver,  Unteroff.

16.

sor-□—


 

Se

 

Unteroff.  13.
Soldat  14.
Werner,  Kano-   


   
  
 

,  Unteroff.  1.  178.
Verm.-Maat

Wilh.  2
Lh.  205  nnn

n-  Vizewachtmstr.
Hasföreiher,  unteros  292.

Hofmann,  Reinh.
Lofmann,  Ob.  .„Maat
        <pb n="13" />
        262.

d.  L.  318.
318.

281.

259.
260.
Sekr.

 

W  br  Reg.=  u.  Forstrat

de  Lt.  d.  R.  179.
Holb,  Dr.,  Lt.  d.  R.  318.
Holzapfel,  San.-Feldw.  180.
Holzweg,  Masch.-Maat  182.
Hommel,  Vizefeldw.  180.
Homp,  Soldat
Hoodmann,  San.-Unteroff.
260

 

Oberfeuerw.  120,

Frit  Joh.  183.
Oberfeuerw.  d.  L.

Hopp,
7.

Hoppe,  Friedr.  183.
Hoppe,  Grii.  oent
Horn,  Unter

Horn,  Masche  er.  14.  181.
Horprecht,  Heizer  f  178.
Hosbach,  Kriegsfreiw.  .
Hottendorf,  Unteroff.  181.

Höring,  Dr.,  Stabsarzt  179.
Hörmann,  Serg.  180.
Hörnig,  Friedrich  13.
Hörth,  Sekr.  257.

Hörth,  Soldat  *

Hösel,  Feldw.  259.

#bert  M.,  Oberschreiber

W  Vizefeldw.  259.
Hubrich,  Soldat  187,  293.

 

Hucke,  Freiw.  Krankenpfl.
27#  Geh.  Kanzleidiener

Ontktern,  Oberdeckoff.  259.
Hucter,  Vizefeldw.  259.
Humann,  Trr.,  Gefr.  262.
Hunger,  Unteroff.  14.
Hunzinger,  San.-Vizefeldw.

'  Feldpostinspoltor  185.
Husler,  Unteroff.  181.
Hibschmann,  Landsturmm.

Hlbrer  Serg.  269.

Hübner,  Geh.  Sekr.  315.
Hürster,  Vizefeldw.  259.
Hüttig,  Vizefeldw.  239.

W
Ihmann,  Unteroff.  261.
Ihrig,  Unteroff.  10.4
Immel,  Lt.  d.
Ingold,  Luzian  %

Hönicke,  Musketier  d.  R.  291.

 

J.
Jacob,  Herm.  263.
Jäcobi,  Vizefeldw.  *8
Jacobs,  Mech.-Maat  181.
Jacobsen,  Walther  "1q9
Jacobsen,  Landsturmm.  14.
Jacobsen,  Heinr.  1
Seemete  Ferd.  27
Jaeck,  Lt.  184.
Jaeckel,  S#t.  d.  L.  I.  67.
Jaeckel,  Soldat  187,  293.
Jaeger,  VBizefeldw.  259.
Jahns,  Vize  feldw.  180.
Jah  eft.  112.

Will
Salebe,  16/0.  n  181.
Jannsen,  Otto  1
Jans,  Soldat  4
Jansen,  Karl
Janssen,  Se#.  -f.  261.
Janssen,  Gefr.  262
Jantzen,  Laptlt.  d.  'R.  185.
Jark,  Otto  7#1
Jaschob,  Heinr.  Vic.
Jaßny,  Landwehrm.  J  187.
Jaster,  Feldw.  179
Jäger,  Georg,  Bruder  183.
Jähne,  nteroffn  261.
Jähne,  Gefr.  2
Jedamzik,  San.  Hüo  259.
Jedding,  Sekretär  ½#
Jednat,  Feldw.  259.
Jeep,  Feldw.  264.
Johnes,  Vizefeldw.  259.
Felisfen,  Ob.-Verm.-Gast#f

Jelnichewell  W.  1  13.
Jennessen,  Friedr.  183.
Jensen,  Unteroff.  181.
Jentsch,  Reg.-Lehrer  281.
Jerger,  Laienbruder  134.
Jestram,  Wilh.  183.
Jcziersli,  Adolf  263.
Jochum,  Unteroff.  186.

:

Johannis,  Obermaat  261.

Johannsen,  Landsturmm.

Johannsen,  Unteroff.  261.
ohn,  Unteroff.  261.
soppe,  Unteroff.  261.
ordan,  Landsturmm.
#ordan,  Gefr.  262.
sofuweit,  Vizefeldw.  259.
#oubert,  Jakobus  183.
Jörgensen,  Gefr.  182.
Juckowsky,  Unteroff.
ung,  Leo  W
ung,  Alfred
Jungbluth,  Aul  7  183.
unge,  Heinr.  183.
Jungmann,  Soldat  293.
Jungschulz  v.  Roebern,
ittmstr.
Junker,  Bootsm.  Maat  261.
—  3  Serg.  186.
Jurich,  Unteroff.  181.
Is  Mar.-Oberzahlmstr.

Jüllchan  Alois  183.
Jürgensen,  Heinr.  183.
Jütersonke,  Feldw.  187.

14.

181.

sE

 

XIII

 

K.
Kadner,  Vizefeldw.  14.
Kaempfe,  Ltl.  d.  R.  179.
Kahbrecht,)
Maat  26
Kahnt,  #.  „Maat  261.
Kaiser,  Hptm.  d.  R.  178.
Kaiser,  Gefr.  182,  261.
Kalina,  Unteroff.  291.
Kalkofen,  Oberheizer  261.
Kallen,  Soldat  187.
Kallmeyer,  Hptm.  292.
Kallsen,  Unteroff.  181.
Kallweit,  Soldat  13.
Kaltenbach,  Unteroff.  d.  L.

186.
v.  Kaltenborn-Stachau,
1
d.  L.
455  Vizefeldw.  180.
andt,  Dr.,  Resident  40.

9r
Kandt,  Dr.,  Resident  1  123.
Kandt,  Dr.,  Resident  1  123.
*!
K

Oberverm.-= 



ptm.
baltenhäufer,  Gefr.

appus,  Unteroff.  181.
Karschunke,  Gefr.  291.
dasche  waty,  San.-Vizefeldwebel
  180.
Kasper,  San.-Feldw.  180.
Kastner,  Cirillus  15.
Katz,=  Unteroff.  181.
Katte,  Lt.  a.  291.
Kausinetnn  Lt.
Kaufmann,  Erfs  #Een.
Kauf  ufmann,  Kriegsfreiw.
18

 

 

Kaye,  Masch.-Maat  260.

Kächter,  Abraham  183.

Kächter,  Jakob  183.

Käubler,  Unteroff.  264.

Kegel,  Walter  263.

Kegenbe  in,  Feldtelegr.=Sekr.
  179.

Keidel,  Vizefeldw.  d.  R.  264.

Keil,  Hptm.  66.

Keiling,  Ludwig  263.

Keim,  Heip.  318.

v.

Keller,  Erwin  263

Kellmann,  Frrhrens  263.
D.  1

Kendrich,  Kapt.=13.


Kerkow,  Unteroff.  261.
Kersten,  Vizefeldw.  259.
Kessal,  Gouv.-Sekr.  f  177
Keßler,  Lt.  d.  R.  179
Keßler,  Thomas  183.
Kieckhoefer,  Hptm.  11.
Kiesimann,  San.-Feldw.

iel,  #  262.

Kiel,  Unteroff.  261.

Kiel,  Soldat  16.

Kieiich,  Sekretär  3.
Kieser,  Ludwig,  16.

Kilian,  Karl  16.

Kinnge,  Wilh.  262.
Kivfstuhl,  ia  5
#irchpein,  Oberarzt  d.  R.

Allibter,  Serg.  14.

 

Kirchner,  Kriegsfreiw.  17.
Kirsch,  Geh.  exped.  Sekr.  66.
Kirschner,  Soldat  16.
Kirst,  Gustav  263.

Kirstein,  Vizefeldw.  7  13.
Kirsten,  Landsturmm.  1  13.
Kittlaß,  Serg.  187
Kitzmann,  Sieeseh  259.
Klages,  183.

Klaproth,  1  fleger

Klawinski,  Verm.-Gast  182.

Klawitter,  San.-Feldw.  180.

Kleen,  Obersteuerm.-Maat
d.  R.  186.

Kleim,  San.-Unteroff.  181.

Klein,  Bootsm.-Maat  13.

Klein,  Gefr.  182.
ei
e
ei

Kleindienst,  Freiw.  261.
Kleine,  Serg.  2
Kleingünther,  ——se

 

 

 

Kleinschmidt,  Gefr.  261.
Klein  Schonnefeld,  Reg.=„
  Lrhroer  281,

Kleist,  Hpim.
A#emin  Soldat
Kleutwort,  idatendt  1778.
Klenze,  Diitelommiso  3.
Klieme,  Soldat  16.

Klies,  Freiw.  261.

Klimmer,  Unteroff.  16.

Klingenberg,  San.-Gefr.  d.
187

K  singhardt,  (em.  a.  D.  291.
Klook,  Ka

,  281.

lopfer,  ru8.  263.
Kloppenburg,  Lt.  d.  R.  264.
Klosinski,  San.-Feldw.  259.
Kloß,  Gefr.  132.

Klotz,  San.-Soldat  17.
Klöfkorn,  Lt.  z.  S.  179.
Klöpfel,  Unteroff.  261.
Slug,  Dr.,  Bez.-Amtmann

 

5.
Aaso  Unteroff.  181.
Kluge,  Lt.  d.  N.  179
Alnugert,  Masch.  „Maat  261.
Knaak,  San.-Feldw.  259.
Knallmeyer,  Gefr.  182.
Knapte,  Sekretär  120.

.  3.

Kneidel,  Gefr.  17,  293.

Knickau,  Soldat  291.

Knoch,  Soldat  293.

Knorr,  Funk.-Tel.-Maat
182.

Knorr,  Friedr.  291.
Knott,  Kriegsfreiw.  182.
Knöller,  Unteroff.  185.
Knöpfel,  Serg.  180.
Knuth,  Serg.  261.

Koch,  Landsturmm.  7  13.
Koch,  Dr.,  Reg.  #,  t  176.
Koch,  Vize  feldw.  179
Loch.  Unteroff.  d.  Werv.  1

gas  uUnteroff.  181.
Koch,  Dr.,  Stabsarzt  184.
        <pb n="14" />
        Koch,  Serg.  261.

Gefr.  262.

-  d  263.
315#

Ko  .  Sekr
20  oeh  Lt.  d.  L.
Loes  *  Lt.  a.  *7  —

Lern,  Leiter  d.  Banwesens

6#,  Unteroff.  260.

Kohlsdorf,  Dr.,  Off.-Stellvertreter
  264,  319.

Kohn,  Karl  16.

Kohn,  Landsturmm.  185.

Kohn,  Oberhezer  261.

Kolewe,  Lt.

Koller,  Torp.  Maich.  Maat

Kollhof,  WAdolf  1  6.

Kolmbrgen,  Verm.  „Maatl#

Konegen,  Unteroff.  d.
186.

Komninger-  Oberheizer  262.

Kook,  Masch.  Magt  261.

Kopp,  Soldat  319.

Koppe,  Gefr.  d.  N.

Kordt,  Ob.-Masch.=  0
1.

Korntheuer,  Georg  16.
Kort,  Paul  263

Korth,  Heinr.  16.

Kotte,  Snitbert  178.
Köhl,  San.-Unteroff.  260.
Köhler,  Zollinspektor  120.
Köhler,  Gerichtsassessor  225.
Köhler,  0  Obermaat  262.
Köhler,  Adolf  263.
Kohler,  Unteroff.  2

Köhler,  Ob.-Masch.  scat

 

K0r,  Theod.  2
König,  Unt  40%  #00.
Friedr.  263.

König,  Polizeimstr.  281.
Köpke,  Unteroff.  17,  293.
Körbling,  Oberlt.  13.
Körmigk,  Lt  d.  R.  292.
Körner,  Unteroff.  261.
Krafft,  Serg.  261.

Kraft,  Polizeimstr.  225.

v.  Krane,  Frhr.  Egon  263.
Krantz,  Paul  Adolf  16.
Krantz,  Rainer  183.
Kraus,  Polizeimstr.  120.
Kranse,  Obermaat  180,  260.
Kr##e,  Bootsmannsmaat

König,

Krauß,  Cugen  184.

Krauß  225

Krauß,  Serg.  319.
Krauße,  Oberlt.  187.
Krähl,  Loenheier  182.
Kräker,  Gefr.  182.
Kränzlin,  Vizefeldw.  180.
Kräuter,  Rechnn  gera  281.
Krebs,  Vizefeld

Krebs,  W  186,  292.
Krebs,  Gouv.--Sekr.  281
Kreltmeyer,  Eoelll  l

Krell.  Soldat  319.

 

Krelle,  Herm.  15.
Krempel,  Lt.  d.  R.  263,  291.
Krenkel,  Bizewachtimstr.1
Kreuzberger,  Unteroff.  1
Kridau,  Oberbootsm.  inmen

Kriegbaum,  Rechn.-Rat  315.
Krieger,  Unteroff.  261.
Kriegesmann,  untereff.  181.
Kroeger,  Obe

Kroner,  #nberlt.  2
Krooß,  Obermaat  262.
Kröger,  Obermaat  260.
Kröger,  Matrose  186.
Kröhling,  San.-Unteroff.

 

Krug,  Deckoffiz.  259.
Kruger,  „Unteroff.  261.
Krum,  Fritz  Wilh.  13.
Krumbholz,  Otto  15.
A#ct,  Serg.  14

Krüger,  Serg.

Kruger,  -  14.  181,

84,
Adlsar,  Hans  185.
Krüger,  Musketier  d.  RN.  291.
Kuchler,  Gustav  Adolf  183.
Kuckro,  San.-Soldat  293.
Kudell,  Bureaugeh.  12.
Kuepper,  Unteroff.  318.
Kukro,  San.  Soldat  17.
Kulzer,  Gefr.  2
Kumbruch,  Fieschlihwr.  259.
Kummer,  Oberheizer  182.
Kunath,  Max  183
Kunath,  nteroff.  261.
Kundt,  Franz
Kunigk,  San.  aison  261.
Kunow,  vrat
Kunze,  Sekrei
Kunze,  Jooiem  Zieen  201.
Kunze,  Lo.  Eign.  Gast  262.
Kurth,  G  262.
45#

guel  Hich.  2

Kurzhals,  gusih,  180.

Kusche,  Gefr.  182

Kuthe,  Serg.  d.  rPl  180.

Kutscha,  Hofrat  315.

Kutscher,  Heinr.  183.

Kutzner,  Rechn.-Rat  7  41.

Kuwert,  Alfred  15.

Kux,  Unteroff.  13.

Küches,  Hubert  318.

Kück,  Heinr.  183.

K  bhieht  “  ,200.

Kühn,  d.  N.

Kühnel,  *

Kühner,  ue  188.  Maat
50.

2
Kühnert,  Karl  Rud.  183.
Kühsel,  Unteroff.  261.
Künster,  Vize  feldw.  319.
Küpper,  Unteroff.  ¾-  R.  293
Küster,  Feldw.  1
Küster,  Soldat  12°.  319.

VGonv.  Sekretär

 

e.
Laasch,  Werhein  261.
Labahn,  Heinr.  262.

XIV

 

Lachnitt,  Geh.  exped.  Selr.

#ebnn,  Unteroff.  181.
Ladeburg,  Unteroff.  d.  L.

182.
183.

 
 
 
 
 
   
 
 

293.
179.

 
 
 
    
 
 

261.
Heim.  183.
Walter  262.
,  Arthur  264.
260.

1  13.
Langer,  Sau.-Serg.  180.
Langer,  Valentin  262.
Langfinger,  Unteroff.  v  178.
Langkopp,  Gefr.
Langkraer,  Gouv.-Sekretär
3  ·0

 

Lappe,  San.,Feldw.  184.

Larsen,  Sophus  183.

Lassak,  Franz  183.

Latuske,  Serg.  16,  292.

Lau,  Wilh.  262.

Lauber,  San.-Feldw.  259.

Laverrenz,  Leiter  d.  Eisenbahnwesens
  3.

Laverrenz,  Lt.  d.  R.  257.

Laverrenz,  Hptm.  d.  R.  293.

Lay,  Pater  183

Lebin,  Georg  262.

Lebuhn,  Vonmfeldvr  180.

Lechner,  Unteroff.  260,

v.  Ledebur,  Flhr.,  Ouim.
13

eder,  Georg  183.

eder,  Soldat,  4

edig,  Gefr.  2

rhmann,  Wl  260.
chmann,  Ferd.  262.
Lehm#ann,  Vizesoldw.  d.  R.

Lehmluhl,  1  13.

Lehnert,  Unteroff.  260.
cimbach,  Ve#m.-Maat  181.
eipert,  Unteroff.  260.
e  schle,  Waldemar  262.
e

#?  #  .- 



7?!-  —

 

Soldat  293.
Leitner,  Burcaugeh.  120.
v.  Lelow,  Hor
Lemke,  Ulrich  14.
Lemke,  Unteroff.  d.  R.  f  185.
Lemle,  Paul  262.
Leuczyk,  Franz  262.
Lengemann,  Obermatrose
186,  292.
Lenhardt,  Vizefeldw.  14.
Lenk,  nterosft  da-Lenke,
  Alfred
Leutz,  Gefr.  26“
Lenz,  Unteroff.  181.
erch,  San.-Feldw.  259.
Lergen,  Rechn.-Rat  281.
Lergenmüller,  Micheel  184.
Leson,  Unteroff.
Leßmann,  Erich  2

 

 

 

 

Leuschner,  Waffenmstr.  17.
Leuteuegger,  Sborius  183.
Levi,  Gefr.

v.  Lewinskbi,  #.  d.  R.  1.

291.
Lcchtenheld,  Dr.,  Cb.  Vetenär


Lichlenstein,  2  1.  Kl.

Liebach,  Alex  262.

Liebe,  Pförtner  315.

v.  Liebermann,  Hpim.  291.
Licbers,  Bruder  261.
Liebert,  Bezirksleiter  176.
Liccker,  Landsturmm.  182.
Lieder,  San.-Unteroff.  260.
Liefert,  Serg.  260
Lielweg,  Gefr.  261.
mebrecht,  Erich  262

*  mann,  Bizefeldw.  259.
Linde  mann,  Kut  33
ndeubeck,  Heir

v.  Linde-Suden,  188  180,
292.

Linke,  Hpim.  291.
Littmann,  Unteroff.
v.  Lochow,  Obeilt.  d.  N.  2

L  Albert  185.

L  oehnberg,  Landsturmm.  7.
#

*

 

 

 

 

 

 

17

-

Lohl,  Landsturmm.  187.
187,

 

Lohrmann,  Unteroff.
319.

Lohse,  Neg.-Baumstr.  120.
Lorenz,  Gefr.  2
Lorenzen,  Ersesç  Maat

181.
Losch,  Gouv.-Sekr.  289.
Loß,  Gärtner  321.
v.  Kbbe  Eberkt.  176,
186,  292
v.  Lö  bes,  Hpim.  316.
Löffler,  Vize  wachemst.  17.
Löhr,  Unteroff.  16,  292.
Lösche,  Untenoff.  232
Lubsagk,  Wasch=  gri  181.
Luckhardt,  Lt.  17
Ludwig,  Masch.  denen  is2.
Ludwig,  San.-Soldat  187.
Lurz.  Dr.,  Stabsarzt  291,

2nnn  Heinr.  16.
Lutmer,  Untcroff.  181.
Lutteroth,  Untgrof  181.
Lutz,  Jalob  1
Lutz,  Masch.  1%  260.
Lutz,  Unteroff.  292,  319.
Lüdtlke,  Landsturmm.  15.
Lüthie,  Joa  2.
Lüttcher,  Landsturmm.
v.  Lyncker,  Frhr.,  Oberlt.  1
a#  cker,  Oberlt.  176,  in
16,

Lyncker,  Hpim.  316.

M.
Maack,  Soldat  187.
Maas,  Obermaat  200.
Naeiter,  —
Maoße,  Hofrat  3
Mahler,  Assist.  1.  W.  225.
Mahlkew,  Feldw.  318

#
        <pb n="15" />
        Mahnkopf,  Fritz  14.
Maier,  Franz  15.

Maier,  Heinr.  Aug.  184.
Malkmus,  Oskar  262.
Mallin,  Unteroff.  14.
Mallwitz,  Franz  15.
Manleitner,  Karl  194.
Mann,  Vizefeldw.  1

Mann,  Dr.,  #snn

87.
Mannesschmi  Unteroff.

Misning  Feldw.
Maugseld.  Dr.,  -
119

Manshen,  Karl  183.
Mantenfel,  Dr.,  Stabsarzt

179.
Marc,  Lt.  d.  R.  1.2
Marchand,  Rechn.  i#en  iis.
.  -archle  wsli,  doh  oach.  14.

d  178.
arkwiy,  Bootsmannsmaat

Vorstand  f.  Kalkuur
  3.
Miatrnt:  Oberheizer  262.

Martin,  Matrosc  15.
Mactty,  Hptm.  176,  186,  289,
319.

 

S  S

2

E.
—
.

*

.

*#

*7-r

r

Maske,  Unteroff.  293.
Mathews,  Unteroff.  260.
Mathis,  Oberheizer  13.
Matthes,  Ge  fr.  14.
Mattheus,  Bez.-Richter  120.
Matthews,  N3  Kanzleidicner

  3
Mner.  1  Unteroff.  260.
Mattner,  Bruno  15.

Maltner,  Gartentechn.  2.Kl.
9

281.
Mauck,  Lt.  d.  R.  184.
Mauer,  Edmund  15.
Maurer,  Wachtmstr.  259.
Maus,  Peter  184.
Maus,  Derbeiter  F  178.
Maer,  Ambas  1

Mayer,  Nathan  Let.
Mayer,  Unteroff.  186.
Mazureck,  Vizefeldw.  179.
Mädler,  Matrose  293.
Mehnert,.  Arthur  262.

cier,  San.-Serg.  187.
Meileska,  Serg.  260.
Meiller,  Pater  185.
Meine,  Oberlt.  282.
Meine,  Hptm.  282,  290.
Meinecke,  Gefr.  182.
Meinert,  Zollassist.  1

281

Meinhardt,  Obermaat  15.
Meinhardt,  Gefr.  261.
teinicke,  Lt.  d.  R.  184.

Meiß,  Gouv.  .Sekr.  281.
Meißner,  Unteroff.  181.
Meitz,  Obermatrose  293.
Meixner,  Dr.,  Gen.-Oberarzt

  318.
Melcher,  Herm.  262.

 

Meller,  Wilh
Mende,  Ob.  burh  Maat
260.

Mensing,  Vizefelbw.  15.

er  Unteroff-  18  l
ouer

Merzdotf,  EthFretw  182.

Me  Gefr
Metlfesel  San.  Serg  318.
Methner,  Oberlt.  .  II.

Mler,  Unteroff.  260.
Menschee,  Unteroff.  d.  R.

Wlir-  Friedrich  13,  185.
Moyer,  DechofflZ  *1

Moyer,  Serg.

Meyer,  Dr.  2  f  .

Meyer,  Fred  Wilh.,  S#e.  -
eldw.

Meer  Joh.,  San.  Feldw.

Mu50.  Gefr.  182.

Meyer,  Georg  185.
Meyer,  Feldw.  259.
Moyer,  Unteroff.  260.
Meyer,  Hptm.  292.
Moyer,  Obermatrose  293.
Meyer,  Intend.-Sekr.  1  316.
Moyer,  Soldat  319.
Michaelsen,  Reiter  d.  R.  '.

186.
Michel,  Wachtmstr.  80.
Michel,  Unteroff.  18
Michell,  Ingenicur  z.
Michels,  Bezirksleiter  1  284.
Michelsen,  Herm.  17.
Mickel,  Oberlt.  d.  R.  178.
Mieden,  William  183.
Mielke,  Obermaat  260.
Miersen,  Max
Migdalski,  Hans
Mildbraed,  Off.-Mühern,

  Karl  15.
Minch,  Hans  15.
Miosga,  Obermatrose  182.
Misch,  Serg.  180.
Missong,  Kap.-Lt.  d.  R.  257.
Mittensteiner,  Joh.  184.
Mittler,  Oberheizer  14.
Mix,  Verm.-Gast  1  178.
Mock,  Vizefeldw.  180.
Mockler,  Assistent  321.
Moesta,  Dr.  med.,  Neg.-Arzt

Mohn,  Dr.,  Siabsarzt  291

Mohr,  Sek

Moltz,  Seeurn  259.

Moltzen,  San.-Gefr.  182.

NMorgenroth,  Matrose  d.
Seew.  291.

Morstatt,  Dr.,  Unteroff.  260.

Moser,  Uünteroff.  260.

Mosse,  Adam  262.

Mostertz,  Heinr.  262.

Moszczynski,  Soldat  187.

Möller,  Joh.  178.

Möller,  Steuermannsmaat

Möller,  Unteroff.  291.

lpertr.

XV

 

Mörling,  San.-Feldw.  16,
187
Multhaup,  Sochat  31
Muniel,  Lt.  z.  S

z,  Masch.  Viacin  18
Mnnel,  Unteroff.  1
Muth,  Maat  2
Muthwill,  lnteres.  260.
Muxel,  Unteroff.  d.  L.  181.
Müller,  Vizefeldv.  14,  259.
Müller,  Unteroff.  14,  181,

Müller,
Müller,
Müller,

Landsturmm.  14.
Otto  Reinh.  14.
San.-Serg.  180.
Oberheizer  182.

Sberlt.  d.  L.  134.
Hptm.  186,  257,

Otto,  Unteroff.  260.
Willy,  Unteroff.

Mulbe,  ee  Serg.  260
Müller,  Jakob,

Unteroff.
Günther  262.
Nüer,  Soldat  291,  293,

iller,  Unteroff.  d.  L.  293.
Mer  Unteroff:  d.  R.  293.

üller,  Fr.,  Geh.  Kanzleidiener

  315.

Müller,  Major  321.
Müller-Ringling,  Otto  185.
Münch,  Unteroff.  260.
Münch,  Karl  262.
Münchgesang,  Oberveterinär

282,  29,
Müßlin,

iter

Mülte
Mügser,

260.
Müller,

 

2.
Feldw.  291.

N.
Naaf,  Unteroff.  14.
Nachmann,  Soldat  186.
Nachmann,  Soldat  203.
agel,  Soldat  14.
agel,  Franz  184.
agel,  Max  262.
agel,  Oberheizer  d.  R.  291.
audi,  Patres  14
Naumann,  Hptm.  178.
äpfel,  Unteroff.  131
eckshies,  David  1
Necemann,  Ge  Firn  73.
eider,  Feldw’
*  #  190|  ner.

ahe,  Feldw.  1  186.

Neitzke,  Willi  183.

Nelsen,  San.-Unteroff.  181.

Nentwig,  Vizefeldw.  259

Neßler,  Gouv.-Sekr.  3,  119.

Neu,  Unterveterinär  17.

Neubert,  Dr.,  Stabsarzt  #f
177,  291.

Neugebauer,  Vizefeldw.
263.

Neuhaus,  Rechn.-Rat  3.
Neuhaus,  Karl  262.

 

 

Neumann,  Rud.
Neumann,  "  d.  R.
181.

Neumann,  Franz  185.

Neumann,  Paul  262.

Neumann,  Gefr.  292.

Neupert,  Vizefeldw.  d.  R.
185.

Neuser,  Gefr.  262.
Neußer,  Soldat  136.  293.
·-Nickel,

  San.  enteroff.  318.

Niedermeyer,  Assessor  289.

Nielsen,  Hutewou  16,  292

Niemand,

Niemann,  Bäthn.  Stellv.
6.

Niemann,  Oberheizer  292.
Niemoyer,  Off.-Stellv.  187.
Niemir,  Dr.,  Reg.-Rat  1123.
Niemir,  Oberlt.  d.  R.  J  291.
Nieschlag,  Ernst  262.
Niese,  Gustav  262

Niede  Ob.-Masch.  „Maat

*  Unteroff.  zz  R.  293.
Nikolai,  Gefr.  18
Ningnesgern,  Peter

Mr2,  nterof  263.
Nissen,  Serg.

Kvack,  Gefr.  Ert
Nodoph,  Paul  262.
offke,  Serg.  260.

Nolde,  Feuerwerker  180.
Noll,  Off.-Stellv.  180.
Nolte,  Friedr.  262
Norling,  Ob.  „Masch.  Maat

W¾*v  Polizeiserg.  120.
Nossol,  Feldw.  318.
Nölting,  Vizefeldw.  180.
Nösel,  Arthur  Otto  183.
Nühlen,  Wilh.  262.
Nürnberger,  Rechn.  Rat  f

O.
Oberg,  Dr.,  Reg.  t  176.
Oberheidt,  Peter
Oberlänter,  Masch.  l#et  d.

Seernien  Joh.  263.
Obersold,  Hermann  183.
Oelert,  Einj.-Freiw.  263.

Oelke,  Unteroff.  263.

v.  Oer,  Frhr.,  Lt.  318.

Oertel,  San.-Feldw.  259.

Oertel,  Georg  263.

v.  Oerben,  Lt.  d.  N.  17,  257.

v.  Oertzen,  Oberlt.  d.  .  293.

Oeschger,  Dr.,  Kriegsger.=Nat
  179.

netn  Gefr.  262

Oeynhausen,  r**  Vizewachtmstr.
  180

Oarzcy,  Oberart.-Maat  200.

Ohlsen,  Obermaat  180.

Ohnesorge,  Vizefeldw.  263.

Oldenburg,  Aug.  263.
        <pb n="16" />
        Olm,  Deckoff.  180.
Olthausen,  Dr.,  Legationsv.

  —  Lt.  176,  186,  316.

v.  Oppen,  Hptm.  292.

v.  Oppen,  Obltn.  322.
„Lt.  d.  R

„Gefr.  .
uttvtg,  unteroff.  “7
sman,  Oberlt.  d.  R.  1
291.

Ossenfort,  Bootsmannsmaat
  182.

Osterhage,  Lt.  d.  R.  179.

Ostermann,  Joh.  263.

Ostermoor,  Dperniaat  260.

Otto,  Gustav  262.
Overdyck,  Gefr.
Overhosf,  Wieean,  *ii
Ostreicher,  Gefr.  262.

Pabst,  Gefr

Paceiusck  r—r  16.
Paetel,  Feldw.  319.
Pagel,  Unteroff.  181.
Pahnke,  Walter

Pallas,  Izefeldw.  259.
#

ampel,  Gefr.  2

anhuhn,  K  .  15.
anken,  Unteroff.  15.
Panterodt,  Gefr.  262.
Panzer,  Landwehrm.  186.
Panzer,  Soldat  293.
Pape,  San.-Unteroff.  260.
Pape,  Unteroff.  263.

9  ate,  Oberlt.  z.  S.  d.  R.

Sd.  Otto  263.
Paprzycki,  Wladislaus  263.
v.  Paris,  Oberlt.  176,  186.
Pasel,  Reg.=  u.  Bergrat  315.
Patriok,  Soldat  292.
Patrisk,  Soldat  16.

 

Pais  chke,  San.-Serg.  11,
ie

4½%  Gefr.  182

aul,  Gonv.-Setr.  281

aulic,  Unteroff.  17,  2  *))

aulig.  Vize  seldw.  15.

aulisch,  Bureauyeh.  225.
auly,  Serg.  263.

aust,  Masch.  Maat  261.

äßler,  Gefr.  182.

ätzel,  Feldw.  186.

ellowski,  Gefr.  14.

lewesse  l,  Wilh.  183.

Penbel,  Feldw.  180.

Peverkorn,  gdeldtelegr.  -
Sekr.  179

Perkuhn,  Verm.  „Maat  261.

Perl,  Gefr.  15.

Peschel,  Oberlt.  d.  R.  178.

Peschke,  Unteroff.  181.

Pesenecker,  Oberheizer  262.

Pestrup,  Feldw.  180.

—————————

 

 

 

 

 

Peterhanft.  gSan.  Vizefeldw.


uhnsenh  Ob.-San.
Naat  1

Peters,  “m—i“

*  Noeseldv,25
Peters,  Dr.,  —  ín.

Peters,  Christian  1  318.
Petersen,  John  15.
Petersen,  Serg.  d.  L.  187.

Petersen,  Kriegsfreiw.  262.
Pettmann,  Georg  203.
Peucker,  Gefr.  264.
Peutzel,  Serg.  261.
Pfaff,  Unteroff.  15,  264.
Pfaff,  Unteroff.  d.  L.  258.
eifer,  Herm.  15.
Pfeiffer,  Willy  15.
Pfeifter,  Unteroff.  261.
Pfeng,  Hanus,
#eigorf.  eft.  182.
Pfister,  E  Ernst  264,
Pflüger,  Gefr.  f  178.
Pfuhl,  Konrad  183.
Pfüller,  Unteroff.  260.
Philipp,  Gefr.  182.
Philipp,  Dr.,  Veterinär  d.R.

91.

Philippi,  Masch.-Maat  182.

icch,  Techniker  2.  Kl.  281

Pienar,  Kriebsfreiwr.  v6.l.
187.

Piep  olda
son  oba  esboffner.

Ss-  Landsturmm.  15.
Pitschek,  Max  263.
Plath,  Serg.  260.
Plewe,  Masch.-Maat  261.
Plitz,  Masch.-Maat  261.
Plock,  Herm.  14.
Plonka,  Soldat  293.
Pohl,  Arno  14.

Pose,  Feldpostschaffner

Fh0ee,  2  t.  z.  S.  d.  N.  186.
Poppe,  Kanzleibeamter  281.

Kar
Preuß,  Musketier  d.  R.  291.
Preußer,  Unteroff.  261.
Prichler,  Gefr.  263.
Priewe,  Fritz  183.
Prinz,  San.-Feldw.  259.
Prißlow,  Jonorgen  15.
Procst,  Feldtelegr.-Sekr.

uh  Vizefeldw.  d.  R.

Semn:  Unteroff.  260.
Pröhl,  Heinr.  263.

Prüsse,  Serg.  263.
Prüstel,  Oberheizer  15.
Pstrokonsky,  Feldw.  1  178.

XVI

 

Pulvermacher,  Benno  263.
Pursche,  Vize  feldw.  179.
Pusch,  Unteroff.  261.
Putrafky,  Feldw.  180.
Püschel,  Soldat  293.
Püttmann,  Veterinär  d.  R.

7,  177.
Püttmann,  Unterveterinär
293.

Quirin,  Landsturmm.  14.

R.

v.  Raben,  grin  3

v.  Raben,  or  2
diench  d  h  263.
Rahn,  Julius  15.
Rahn,  Unteroff.  261.
Raiß  v.  Frentz,  Lt.  d.  R.  179.
Rasch,  Schütze  f  1798.
Rasch,  Lazarettverw.  264.
Nateliffe,  Vizefeldw.  263.
Rath,  Gefr.  319.
Rauch,  Unteroff.  13.
v.  Raven,  Dr.,  Off.-Stellv.

319.
Räbsch,  Unteroff.  261.
Reblin,  Paul  Wil  5  15.
Rebstein,  Feldw.  1
Reck,  Dr.,  unen  261.
Recke,  Serg.
Neder-  Geh.  ied.  Sekr.

Kchlo,  Oberförster  119.
Regel,  Soldat  187.
Regner,  Rud.  184.
Reham,  Michel  184.
Rehder,  Bootsmannsmaat

181.
Rehfeldt,  Vizefeldw.  259.
Rehse,  Unterzahlmstr.  185.
Reichart,  Serg.  1853
Neiersdorff,  TWier,  261.
Reifenrath,  Gefr.  182.
Reindl,  Lt.  d.  R.  3
Reiners,  Spidat  292.
Reir#  chard,  Pater  185.
Feinhard,  Mmteroff.  186.
Neinhardt,  Oberverm.-Gast

 

Reinhardt,  Friedr.  263.
Reinicke,  Fritz  263.

 

Reiier,  Jakob  183.
Reijinger,  Landsturmm.  262.
Renger,  Unteroff.  319.
Repper,  Kriegsfreiw.  17.
Resch,  Gefr.  264.

Rettke,  Unteroff.  318.
Netie  Bootsmanusmaat

K#lat.,  Vizefeldw.  259.
Reuß,  Alfred  184
Reutter,  Erich  14.
Rhode,  Soldat  16.

wüchert,  Landsturmm.  bo.
i

rf
Michter,  Hptm.  a.  D.  178.

 

Mchter,  Vizefeldw.  15,  188,
**  Serg.
Richter,  Faerg.6  2

Richter,  Alfred  Rud.  183.
v.  Richthafen,  Frhr.  Sieglie

  5.

Rieck,  Soldat
Tubrlinchn  ge  293.
Niefenskaht,  Vizefeldw.  17.
Rimella,  Zahlmstr.  179.
Rinipler,  Vizefeldw.  179.
Ringlou,  Friedr.  263.
Ringsdorf,  Aug.  263.
Ripperger,  Bernardin  184.
Rittersbach,  Kaspar  15.
iLz,  Ers.-Res.  #0

Nocholl,  Vizewachtmstr.  14.
Nocholl,  Oberlt.  170,  186,

16.

Nocholl,  Hptm.  321.
Roeder,  Serg.  17.
Roederer,  Vizefeldw.  180.
Rochl,  Laharettverw.  17.
Roete,  Joh.

Neese,  Ob.  bn  Maat

 

RNoesole,  Freiw.  Krankenpfleger
  262.
Roeser,  Feuerwerker  14.
Rreßler,  Unteroff.  17.
Rogalsky,  Oberlt.  d.  N.  187.
Rogalsky,  Bez.-Richter  257.
Rogeler,  Karl  Otto  183.
Rohde,  Vizefeldw.  180.
Rohde,  Unteroff.  261.
Rohled  i  Pbermact  16.
Ra
de  n  Pre  3.

 

 

 

 

van  Rooyen,  Serg.
Noscher,  Hptm.  d  12  *
Rose,  Unteroff.  181,  263.
Rose,  Oberheizer  293.

to  entdal,  Pachtmst-  180.
Ro  enthal.

Ro  8  Lebt  n.  Sekr.
l-  Karl

Noth,  Masch.  Maat  261.

Rothbletz,  Landsturmm.  14.
Rothblez,  F  5

kothmund,  Serg.  318.
Rottenkolber,  Gefr.  262.
otter,  Gefr.  264.
Rotthaupt,  Gefr.  262.
Rottig,  Unteroff.  319.
Rottmann,  Kanzlist  281.
Röbke,  Matrose  d.  R.  291.
Nödel,  Einj.-Freiw.  182.
Nöhl,  Vizefeldw.  180.
Römer,  Landsturmm.  15.
Rönner,  Gefr.  292.
Rösener,  Geir.  /  319.
9  öfler.  Joh.  2

NRötz,  Deckoff.
Iger,  Gollrafto  d.  L.  183.

9
9
Rothert,  Hp
9
9
9

 

 

2*
        <pb n="17" />
        Ruff,  Geh.  Kanzleidiener
315.

Ruhbaum,  Oberfeuerw.  185.
Nuhsand,  Oberverm.-Gast

zune  Eirut  201.
unge,  26
Ruoff,  Wrar  d.  N.
Ruppel,  Lanosturmm.  8
Ruppel,  62.
Ruppel,  Dr  #Neg.  „Rat  315.
Ruprecht,  unteroff.  15.
Rutenberg,  Unteroff.  261.
Ruthe,  Reg.=  u.  Baurat  315.
Rüdiger,  Unteroff.  261.
Rynsky,  Joh.  15.

S.
Saalfrank,  Joh.  185.
Saame,  Dr.,  Reg.  Arzt
121

Saathoff,  Unteroff.  261.
Sachs,  Reg.-Rat  66.
Sachs,  Kuno  183.
Sacher,  San.-Feldw.  259.
Sachsenrödera,  Vizefeldw.

—*i  Pförtner  315.
Sahner,  Bootsmannsmaat
261.

Sailer,  Serg.  261.

Sailer,  Franz  263.

Salle,  Vizefeldw.  259.

Sander,  Unteroff.  261.

Sanders,  Art.-Maat  17.

Sanders,  Ob.-Masch.-Maat
1

Sanders,  Unteroff.  293.
an  Unterzahlmstr.

en  ens,  Vize  feldw.  259.
du  Sartz  de  Vigneulles,
Serg  O.

Sauerland,  Gefr.  d.  R.  319.

Sänger,  Landsturmm.  14.
Säuberlich,  Lt.  d.  R.  319.
Sechaa,  Matrose  262.
Schaaf,  Unteroff.  261.
Schabram,  Andreas  263.
Schache,  Vize  feldw.  180.
echacht,  Rob.  183.
Schacht,  Alwin  263.
ciod.  Bootsmannsmaat

 

15.
Schade,  Masch.-Maat  319.
Schacfer,  Hptm.  120.
Schacidt,  Max  263.
Schaffert,  Ers.-Roes.  319.
Schaffrath,  Hosp.-Aslist.  182.
Schale,  Unteroff.  181.
Schallowsl,  Landsturmm.

*t“-  Landsturmm.  1

Sis,  Unteroff.  261.
Scharf,  Feldtelegr.-Sekr.

7
Schauer,  Soldat  293
Schauff,  Soalgah  2

 

Schaumberg,  Dr.,  Reg.
rʒt  120.
Schäfer,  Unterzahlmstr.  179.
Schäfer,  Gustav  134.
Schäfer,  Emil  !rkm
Schäfer,  Oberlt.
Schäfer,  Rob.,  ine  261.
Schäfer,  unteroff.  2
Schäfe  N/
rn  Serg.
Scheele,  *m  %6,  186.
scheffeimever,  San.-Unteroff.


Scllhnen  GHusa  15.

Schelcher,  Landsturm  m.  183
Schellmann,  Dr.,  Vizefeldw.

.  chcllonq,  Vizefeldw.  259.
Schenk,  Unteroff.  17,  181.
Scherle,  Gefr.  262.
Schesselmann,  Friedr.  184.
Scheubert,  Serg.  180.
Schenermann,  Vizefeldw.

293.
Schickling,  Vizewachtinstr.
318.

Schilder,  Vizefeldw.  180.
Shilliny,  Stabsingenicur

Schich  Ernst  183.
Schimmelschmidt  263.
Schsawe,  Kap.-Lt.  a.  D.

P  Sobeene,  Pief  186.
Gefr.

 

186,  292.
Schlesier,  Kurt  183.
Schlettwein,  Hptm.  17.
Schlettwein,  Geh.  Reg.-Rat

Schbohtenmaier,  Friedr.  183.
Schlickeisen,  Paul
Schlimme,  Feldw.  259.
Schlittenbauer,  Thomas

Schlobach,  Maj.  a.  D.  178.

Schlocmer,  Landsturmm.  15.

Sechlonsli,  Obermaat  261.

chlosser,  Unteroff.  261.

eclöner,  San.-Soldat  1
178.

 

 

 

 

 

Schmeiser,  Rechn.-Rat  281.
Schmelzeisen,  Landsturmm.
14.

Schmelzer,  Vizefeldw.  14.
Schmersau,  Unteroff.  14.
Schmid,  Geh.  Kanzleidiätar

Schnid,  Hptm.  d.  L.  184.
Schmidereitz,  Serg.  260
Schmidle,  Ob.  Mach.  „Maat

Sthallnt,
Schmidt,
121.

Unteroff.  15.
Dr.,  Reg.-Arzt  #

Gefr.  178.
Ob.-Masch.  Maat

Gefr.  262.

Schmidt,
Schwidt,

Sadt.

XVII

 

Schmidt,  Reg.-Rat  281.

Schmibt,  Oberlt.  z.  S.  d.  R.
b45½  Lt.  d.  R.  292.

5  midt,  Soldat  293.

Schmidt,  Reg.-Baumstr.  #1

*.  Hbertt.  176,  186,

Schant  aene  186.
Schmitt,  Hpt

Schmitt,  Verm.  —  261.
Schmitz,  Vizefeldw.  259.
Schmiß,  Oberheizer  262.
Schnaars,  Unteroff.  181.
Schnabbe,  Gustav  263.
Schnee,  Frau  Gouverneur

Schneider,  Landsturmm.  14.
Schneider,  Herm.  183.
Schneider,  Vizefelbw.  259.
Schneider,  Torp.-Masch.=Maat
  260.
Schneider,  San.-Serg.  261.
Schneider,  Gefr.  d.  L.  293
Schneiders,  Bootsmannsm
  15.

aat
Schnell,  Gefr.  262.
Schnelle,  Landsturmm.  14.
Schnürpel,  Soldat  293.
Schoen,  Geh.  exped.  Sekret.
281.

Schornfelg,  Korv.-Kap.

D.  184.
Scholl  Unteroff.  261.
Scholz,  Rich.  263.
Schol  lz,  Och-  Kanzleidiener
*x  Mar.,  Zahlmstr.=Schöffler,

  unteroff.  14.
Ss  nebe  ck,  Dr.,  Stabsarzt

 

Schd  mann,.  Polizeimstr.

Schnhar  Landsturmm.

Shlang  Oberdeckoff.  180.
Schönwälder,  Reg.-Lehrer#

S#efrein  Paul  15.

Schöppe,  San.-Feldw.  180.

Schrank,  Soldat  319.

Schrapp,  San.-Unteroff.
261.

chreck,  Unteroff.  15.
5Schreiber,  Gustav  Ad.  318
Sechreiner,  Oberlt.  12.
echreiner,  Hptm.  178.
chreyer,  Vizefeldw.  185.
Sechrocder  IV,  Gefr.  12.
Schroeder,  Unteroff.  15.
Schrocder,  Hptm.  178.
Sechröder,  Heizer  182.
echröder,  Friedr.  184
5Sechröder,  Unteroff.  135.
echröder,  Serg.
Schröder,  Otto,
261.

Schröder,  Obermaat  261.

 

Matrose

 

Schröber,  Gefr.  263.

Scköerg  Verm.-Maat  181.
Schrötter,  Frhr.  Karl  15.

Schränder=  Vizefeldw.  16,
319.

schuberg,  Oberlt.  d.  L.  13.
Schubert,  unteroff,  261.
Schubert,  Kar
Schubert,  *-  Nio.
Schulemann,  Unteroff.  17.
Schulemann,  Unteroff.  d.
Landst.  282.
Schulte,  Karl  Otto  183.
Schultjahn,  Unteroff.  13.
Schultz,  Unteroff.  181.
Schultze,  Soldat  186.
Schulte,  Herm.,  Soldat  293.
Schulz,  Pionier  d.  R.  14.
Schulz,  Lt.  d.  R.  176,  186.
Schulz,  Rechn.-Rat  257.
Schulz,  Unteroff.  261.
Schulz,  Paul  263.
Schulz,  Major  318.
Schulze,  San.-Sergt.  13.
Schulze,  Dr.,  Stabsapoth.
179.

B.
—

 

 

 

(et.  d.  L.  I.  179.
Bizefeldw.  180.
izewachtmstr.  187.
Feldw.  2

2
S.
.
n  *
—
2
=

 

'l
.

264.—
Schuulee  e  ünterof  181.
Schumacher,  Walter  185.
Schumacher,  Dr.,  Oberrichter
  281.
Schumann,  San.-Geh.  120.
Schumann,  Serg.  186.
Schumann,  Unteroff.  193.
Schumann,  Geh.  Kanzleidiener
  315.
Schuppert,  Sekretär  120.
Schuppius,  Lt.  d.  R.  257.
Schuppius,  Hptm.  d.  R.  293.
cchurich,  Unteroff.  292.
Schurig,  Obermaat  15.
Schurz,  Unteroff.  1  259.
Shillein,  Distriktskomm.

Oberlt.  d.  R.  f

 

6·

 

 

Schulein,

Schine,  Obermaat  261.
Schütt,  Kap.-Lt.  d.  Seew.
178.

Schüte,  Lt.  d.  N.  185.
Schüte,  Soldat  293.

Sck  wab,  Dr.,  Gustav  263.
Schwabe  „  Ob.-Signalgast

*5  m#  wo,  Serg.  180.
5SSchwarz,  Dr.  med.  120.
echwarz,  Otto  185.
Schwarz,  Rich.  263.
Schwars,  Soldat  319.

 

 

1  119#  nberger,  Ob
Masch.  Maat  180.
Schwarzer,  Reg.-Lehrer  281.
Schwarzkopff,  Unteroff.  181.
Schwebte,  Bootsm.-Maat
61.
        <pb n="18" />
        Schwedes,  Serg.  260.
Schweiger,  Ino  183.
Schweiger,  Heinr.  263.
Schwingel,  Soldat  293.
eelig,  Kriegsfreiw.  14.
Seeliger,  Lt.  d.  R.  176,  186.
Segaz,  Ers.-Res.  16.
Segerer,  San.-Serg.  318.
v.  Fegern,  Wunk.  Tel.-Ob.-= 



v.  Laat,  160  Unteroff.  181.
Segura,  Friedr.  Walter  15.
v.  Seht,  Oberlt.  17,  226.
v.  S.ht,  Hotm.  2%
Seibert,  Ur.  119.
Seidel,  unteroff=  kei  293.
Seidenschwarz,  Josef  185.
Seidler,  Unteroff.  15.
Seidler,  Rob.  263.
Seifer,  Gefr.  187,  293.
Seifert,  Deckoffiz.  180.
Seifert,  Einj.  Obermatrose
187,  293.

Seiler,  Landsturmm.  262.
Seith,  Dr.,  Assisten  zarzt  179.
Seiwert,  Landsturmm.  291.
Selbach,  Masch.-Maat  181.
Selleneit,  Gefr.  319.
Sellier,  Vizefeldw.  15.
Seltip,  Oberlt.  1  13.
Sengmüller,  Dr.,  Lt.  d.  R.

7.
Seredzum,  Unteroff.  f#  16.
v.  Seydlitz,  Vize  feldw.  259.
Seyffert,  Dr.,  Stabsarzt
179.

Siebel,  Gefr.  17,  187.
Sirbel  Oberlt.  z.  S.  d.  R.

Seeo0  Dr.,  Ob.-Veterinär
292.

Sieber,  Konstantin  186.

Siedentopf,  Friedr.  185.

Siedler,  Unteroff.  261.

Siefforth,  Gerichtsassistent
179.

Sieffarth,  Fritz  263..
Siegel,  Dikteiltskommissar  3.
Sienken,  Serg.  d.  L.  180.
Sieper,  Gefr.  182.
Sigler,  Soldat  16.

Silm,  Oberheizer  182.
Simader,  Mil.--Int.-Sekr.

Silsan  Gefr.  d.  178.
Simon,  Unteroff.  ar.
Sinn,  Lt.  z.  S.  17.
Sinning,  Dr.,  Vizefeldw.

Sippel,  Soldat  292.
Sitler,  Oberlt.  226.
Sißler,  Hptm.  293/  321.
Siogreen,  Gefr.  2

Skutta,  Emil  *
Sladeck,  Alfred  15.
Slotko,  Verm.-Maat  261.
Sokol,  Anton  2063.

 

Dr.  Solf,  Staatssekretär  d.
Reichs-Kolonialamts,  Exzellenz
  2,  3,  10,

65,  117,  121,  8  123,
177,  226,  255,  258,  282,
33  200,  314,  317,  Ils,

Soltau,  Vizefeldw.  187.

Soltans  Vizefeldw.  d.  R.
29

Sommer,  Soldat  1
Sommer,  Oberlt.  17,  186.
Sommer,  Obermaat  261.
tnbuuer  Christian,  Soldat

Sommer,  Paul,  Soldat  293.
Sominerfeid,  Dr.,  Veterinär
d.  R.  177,

Sonneborn,
dat  15.

O.  Masch.
Josef  14.

182.
263.
13.

  
  
     
  
    
 
  

Johann  185.
Alb.  263

Feldw.  259.
14

292.

1  318.

181.
180.
182.

15.
eberaf#Ö  281.
Lt.  .  R

179.

5Kprotte,  Ers.  Res.  16,  186.
tachau,  San.  .Soldat  182.
Stache,  Oberfeuerw.  180.

Stacvel,  Hofrat  315.
Stahlkopf,  San.-Vizefeldw.
59P.

Stamp,  Joh.  15.

Stang,  Unteroff.  176.
Stange,  Landsturmm.  14.
5Starke,  Landsturmm.  17.
taude,  Unteroff.  263.
Sstawicki,  Oberheizer  #  239.
Stawinski,  Oberheizer  262.
Stähler,  Unteroff.  197
Stechmann,  Gefr.  2
heffen,  er  202  180.
teffen,  Bberscher  319.

ste  fensz  K

stein,  ,  N.  -Arzt  176.
ste  n  eh  261.

te  Unteroff.  181.
Vizewachim.

 

 

6  Steinbrecher,
17.

Steinebach,  Unteroff.  261.
ner,  Reg.-Baumstr.  3.
ner,  Vizefelbw.  259.
nfert,  Soldat  293.
Steinhausen,  Geh.  Ob.-Reg.-Rat
  315

Steinhäuser,  Sekretär  3.
Steinhäuser,  Alb.  263.

 

 

XVIII

 

Steinhilber,  Unteroff.  292.
Steinhiller,  Unteroff.  186.
Steinkamp,  Matroie,  262.
Steinlein,  Gefr.1  6,  292
Stelling,  Ferd.  2

Stelzer,  t  262.
Stelzner,  Hugo  2

Stengel,  Wilh.

Stephan,  Fish-  rlg,  113.
Stephani,  Willy  184.
Stern,  Unteroff.  17,  292.
Stiehler,  Steuerm.  „Maat

Sucher,  Gefr.  262.

Stockhardt,  Landmesser  257.

Stockhardt,  Unteroff.  d.  R.
64.

Stoile,  Soldat
Stallbech  San-  #.
Stolle,  Bez.-Amtm.  119.
Siotabbeln,  Dr.,  Stabsarzt
318.

sulis,  Ob.-Masch.-Maat

nm  Josef  183.

v.  Stoich  Baron,  Vizefeldwebel
  1

Stottwoß,  Phefr.  1

Stöbe,  San.  Filrten-  260.

Sstöckel,  Friedr.  183.

Strademann,  Sekretär  66.

Strademann,  Unteroff.  181.

Stnehler,  eh.  Ob.-Reg.-Rat
  40.

Stranting,  Gefr.  1
Straßburger,  Feielss  203.
Sstrecker,  Gefr.  182
|Strecker,  Ge  fr.  f  259.
trehlke,  Vizefeldw.  180.
treng,  Unteroff.  181.
tringer,  Unteroff.  1  178.
strobel,  Unteroff.  d.  L.  187.
6  co  biach,  Lazarettverw.

Ssbbh,  Kanzleigeh.  281.

Strumpf,  Walter

Strümpell.  ¼7ä  una.  67,
7  317.

56,
Student,  izeseidw.  250.
v.  Stuemer,  Major  a.  D.
184.

Stuhr,  Vizefeldw.  259.

Sturm,  Soldat  16.

Sturm,  Oberheizer  292.

Stübner,  Landmesser  289.

Stürze,  Rob.

Suck,  Hans  ie

Suling,  Oberlt.  176,  186.

Sumpm#mn,  Feldpostschaffner


Sterls  Pr.,  Reg.-Arzt  3.

Supp,  Obermatehze  292.

Surén,  Hptm.  17,  176,  187.

Sünder,  Dr.,  Oberarzt  1  66.

2.
Tanner,  Hugo  178.
Taßler,  Kriegsfreiw.  186.

 

Tegtmeyer,  Obermatrose  d.
R.  291.

 

Teichert,  Landsturmm.  15.
Teichmoyer,  Bizefeldw.  180.
Teichs,  Lt.  1  1

Teitge,  Soldat  1.
Tempel,  Paul  1

Terfloth,  es  253.
Termies,  Masch.-Maat  182.
Tesch,  Reg.-Rat  66,  258.
Teßmar,  Obermaat  261.
Teutloff,  Unteroff.  181.
Theil,  Feldtelegr.-Sekr.

Wt  Rud.  183.

Thiel,  Karl  15.

Thiel,  Oberlt.  d.  L.  178.
Thiel,  Feldw.  259.
Thiele,  Vizefeldw.  14.
Thiele,  Martin  15.
Thiele,  Soldat  319.
Thelemann,  Vizefeldw.

ni  Feldw.  17.
Thiem,  Wizefeldw.  292.
Thiesen,  Sekretär  3.
Thiesen,  Oberlt.  d.  R.  184.
Thiesen,  Unterzahlmstr.

Thor,  Kanfseigeb  281.

Thoma,  Schüße  13

Thomas,  Eingeborenenkommissar
  3.

Thomas,  Heinr.  1

Thomas,  ire  ol.

Thomsen,  Vizefeld

Thomsen,  Masch.  —  2*5

Thormann,  Bizewachtmstr.

25
Thrun,  Geh.  Kanzleidiener
313

.
Thuet,  Unteroff.  261.
Tiel,  Vizefeldw.  r-Tietgen,
  Lt.  d.  179.
Tietze,  Torp.  za.  Maat
261.

Timm,  Friedr.  263.

Timm,  Paul  263.

Tinzmann,  Arb.-Kommissar
281.

Tlaczik,  Gefr.  262.

Toll,  Vizefeldw.  259.
Topp,  Unteroff.  d.  L.  1  16.
Tölke,  Gerichtsassessor  225.
Tölke,  Bez.-Amtm.  1  317,

Tönjes,  Unteroff.  292,  310.
Tramm,  Bootsm.-Maat

r%%  Geh.  Kanzleirat
315

Traub,  Eugen  263.
Trantmann,  Serg.  d.  L.  180.
Trantmann,  Karl  183.
Trost,  Soldat  319.
Tschöpe,  Masch  Maat  182.
Türcher,  Max  1

Twick,  Unteroff.  *
Tyrakowski,  Soldat  291.
        <pb n="19" />
        *„  u.

Uckley,  Optm.  d.  R.  31
Üde,  Unteroff.  261.
ühtemann,  Kassenvorstand

*r½  Bizefeldw.  186.
Uhrmacher,  Unteroff.  14.
Uhrmacher,  Feldpostschaffner
  179.
Uhrmacher,  Briefträg.  264.
Ulbricht,  Herm.  263.
Ullmann,  San.-Gefr.  264.
Ullrich,  Stabsarzt  282.
Ungerbühler,  Bootsm.=B¾
  .

Ungere  Lr.  z.  S.  d.  R.  13.
knger  A#nen  15.
Unterrichter  v.  Rechtental,

Frhr.,  Oberlt.  d.  R.  291.
Uter,  Gustav  183.

V.

Vagt,  Unteroff.  14.
Vahler,  Wehrm.  262.
Veit,  San.-Gefr.  262.
Verck,  nnteren  181.
Vicenti,  Max  184
von  Vietsch,  2  Reg.-Nat

315

Vieweg,  Eizeiedw.  263.
261

Voege,  Gefr.  262.

Vog,  Bernhard  263.
Vogel,  Oberlt.  d.  N.  178
Vogel,  Ottomar  183.
Vogel,  Unteroff.  261.
Vogl,  Soldat  17,  293.
Vogt,  Nichard  15.

Vogt,  Unteroff.  17

Vogt,  Art.  Maat  261.
J  Emilian,  Unteroff.
Pu4eheinne.  Unteroff.  293.
Voigt,  Oberiäger  261.
Voigt,  Soldat  291
Joigtländer,  Aizefeldw.
*2*  Lt.  z.  S.  d.  R.

Iall#amn,  Erich  263.
Volkmann,  I)r.,  Reg.-Rat

Vonmar,  #  Lt.  z.  S.  318.
Vollack,  Alfred  263.
Vollmering,  Sekretär  3.
Vollmering,  Irsefeldw.  179.
Volquardt  (Volquardsen)
Vorberg,  Hptm.  291:

Vortisch,  Lt.  d.  13.
Voß,  Tuteroff.  **

W.
Kach  Peter  263.
e,  Unteroff.  293.
Wachsmuth,  Oberlt.  d.  R.

78.
Wachter,  Unteroff.  260.

 

an  ##  #  A#  #  #  #

 

Waerthl,  Wo.  *-  13.

Wagener,  Wil  h

Wagner,  Gefr.

Waguer—  Oberf.  %  can
26

Wagner-  Gons.  Setr.  281.

Wahle  13.

Taliez  nt  2  62.
Waldow,  Dr.,  *  „Arzt  3,
119

Wallenstein,  Gefr.  292.

Wallenstein,  Gefr.  d.

17,
—
Srew.

r

62.  Friedr.  184.
Waltr,  Unteroff.  d.  Seew.

uslemt  Soldat  17,
Schütze  16.
Walther,  Wehrm.  16
Wambach,  Serg.  180.
Wandelt,  Emil  2603.
Wannack,  r.,  Arzt  291.
Warnicke,  Bizefeldw.  319.

Warnke,  Ob.-Masch.-Maat
18

Waͤrpalowsli,  Schlosser  281.
Worichun,  Bootsm.-Maat

*½#  Umteroff.  260.
Wasmer,  Gefr.  R.  232.
Wasmer,  Vesr.  .  292.
Waßmer,  Soldat  16.
Weber,  Gonv.  Sekretär  66,

Weber,  Winerof=  181.
Wober,

Weber,  -  3
Weber,  Feldw.  263.

Weck,  Dr.,  Stabsarzt  184.
Weckauf,  Vizefeldw.  179.
eddig,  Ernst  Aug.  f  178.
edekämper,  Soldat  17.
edel,  Hans

egelin,  Gefr.  262.

ehrle,  Dr.,  Arzt  291.
eida,  Walter  263.
eidner,  Unteroff.  292.
cigert,  Oberheizer  1853.
Eigold,  Torp.-Heizer  182.
eil,  Unteroff.  181.
zeinberger,  Franz  267.
einert,  Serg.

seingiert.  Serg.  i80.
einhardt,  Selr.  290.
eise,  Ehrhard  t
eise,  Oberlt.  d.  L.  184.
Wolse  br  „Unterarzt  d.  R.

Weise,  Vizefeldw.  239.
Weiser,  Sanu.=  Faeldw.  187.
Weiser,  Sergt

Weiß,  bon
Weiß,  J
Weib,  D

we  Matthigs  185.
Weiß,  S  257.
Weiß,  Solbat  293.

 

nZ7  14.
4.
180,

XIX

 

We  henberge  r,  San.»«Feldw.

Weißer,  Unteroff.  261.
Weißflog,  Dbechezer  262.
Weißleder,  Albert  2
Weihner,  Unteroff.  *7  282.

Weitershagen,  Landsturmm.

Weitling,  lr.,  Arzt  319.
Wendel,  Oberheizer  182.
Wendlandt,  Viefeldw.  180.
Wendler,  Alfred
Wondling,  Oberlt.

a,  Soldat  293.
Wentzel,  Lt.  d.  R.  179.
Wentel,  Unteroff.  260.
Wenzel,  Unteroff.  13.
*  Geh.  exped.  Sekr.

M#nzel,  Gefr.  y  291.

S.  120,

Werner,  Unteroff.  14.

Werner,
Werner,

Hans  16.
Unteroff.  181.
Werner,  Oberheizer  182.
Werner,  Vizefeldw.  259.
Werner,  Gefr.  262.

Werthmam,  San.  Serg.

n00n  .  Oberheizer  152
Westermeier,  Lt.  d.  R.31

Westhofer,  Dr.,  dasrann
179.

Westphal,  Ob.=  Srter,  14.

Westphal,  Han

Westphal,  Bas  N-282.


Westphale  uiun,  Verm.-Maat

Misieein,  Friedr.  183.
Wetterling,  Heizer  ##  17.
Woyse,  Hptm.  293.
Wichmunnt  Masch.-Maat  d.

at  #n  181.

Wick,  Unteroff.  319.

Wickmann,  Walter  14.

Wiechert,  Lt.  d.  R.  a.  D.  14

Wiedemeyer,  San.Vize
feldw.  d.  L.  282

Wiehle,  Soldat  187.
Wielske,  Soldat  187.
Wiemers,  Gefr.  292.
Wierick,  Verm.-Maat  261.
Wiese,  Masch.-Maat  182.

iesner,  Polizeimst.  120.
Wiesner,  Serg.  3
Wietzer,  Otto  2  8
180.

Wilhelm,  Cberdecof=Wilisch,
  Lt.  .  2
Wille,  Eieefeide
4

W  t  d.  R.  319.
Wilberg,  A  260.
Wille,  San.-Unteroff.  260.
Willmann,  Hptm.  17

 

Wiltgache  re  Masjsch.  „Waat
2  unteroff.  200.
lösdorf,  Reg.-Baumstr.  40.
lske,  Sekret.  321
Wimmer,  Georg  15.
Winkelmann,  Lt.  d.  R.  179.
Winkelmann,  Haus  183.
nkler,  Unteroff.  182.
Winkler,  Karl  263.
Winkler,  Emil  263.
Winter,  Karl  15.

Winter,  Herm.  263.
Winterberg  7  178.
Winterling,  Serg.  187.
WineG  Oberlt.  z.  S.  d.  N.

s

 

S

enn]  Feldw.  263.

Wischnewsky,  Serg.  319.

Witembornn  Oberzimm.=28


92.
#  iunteroff  260.
Wittc,  Serg.  26
Wittenberg,  Serg.
Wittfoht,  Max  183
Wittig,  Unteroff.  13.
Woebke,  Karl  264.
Wogatki,  Gefr.  14.
Wohringer,  Unteroff.  d.  R.

260.

Wolcitowsli.  Masch.-Maat

#zb,  Otto  183,
Wolf,  Gefr.  15.
Wolf,  Vizefeldw.
Wolf,  Franz  184.
Wolf,  Waffenmstr.  259.
Wolf,  Masch.-Maat  261.
Wolff,  Dr.,  Stabsarzt  179.
Worff=  Dr.,  Oberarzt  d.  R.

wa  Unterot

Wolff,  Sekr.  257

Wolff,  San.-Vizefeldw.  259.

Wolff,  San.-Vizefeldw.  1
291.

Wolff,  Gefr
Waitet

184.
17,  180.

186,  318.

318.
Unteroff.  17,
*“*  San.-Geh.  120.
Wolsson,  Paul  263.
Wolter,  Oberheizer  262.
Wolters,  Herm.  15.
Worz,  ünteroff.  260.
Wölfle,  Unteroff.  181.
Wubenhorst,  Vizefeldw.  179.
Wulff,  Vizefeldw.  d.  N.  259.
Wulst,  Arthur  183.
Wunder,  Lt.  d.  N.  185.
Wurm,  #  anss.  186.
ne
Wuß  Maat
Mlin,  Serg.  2
Wünn,  Dr.,  Pkenrun  319.
Lu  Assenvorstand  3
bater

üst,  5.
4%%  262.

Wüstefe
üfthient,  Vizefeldw.  259.
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        —  xx  —

van  Wyl,  Soldat  15.  Za,  Juul-  el-  Gast  184.
Wyndurps,  Obergefr.  15,  Zahn,  Karl  2
185.  3

r  77  Vizefeldw.  15.  Zintgraff,  Dr.,  außerord.
arp  b%  ,  Wast

*Pr  ski  Unteroff=  186.  Hilfsarbeiter  119.

oke,  Soldat  293.  Zimann,  Vizeseldw.  15.
3.  immermann,  Hptm.  a.  D.  Zoberbier,  San.=  Unteroff.
Hacher  Hugo  1  rs  *st  Polizeimstr.  1  16,  292.  15.

 

29.

.  anncmmun,  Bezirksleiter  Feter  Sau.Feldw.  130.
Zashneier,  brbnre  v.  clewxii,  Arnold  13.  Ichommuee,  Unteroff.  318.
Zacke,  Unteroff.  260.  Beller,  ,  ,  Fimmcrmasny  Jr.  l)  2()-.  Ischuck  e,  Dr.,  Reg.  Arzt  176.
v.  Zadow,  Reinh.  262.  ellweger,  Maiong  14.  ingel,  Lt.  d.  .  Zühlke,  Obermaat  15.
Zagadatz,  Ludwig  263.  Zeltmann,  Lt.  d.  79.  Zinke,  een  Jürn,  Feldw.  259.

m-
        <pb n="21" />
        *  sz..
Deutsches  Nolonialblatt

Berausgegeben  vom  neichs-Kolonialamt

 

20.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Januar  19189.  Nummer  1/2.

Diese  Zeltschrift  erscheint  in  der  Feggt  am  1.  und  15.  sedes  Monats.  Derselben  werden  als  Belhefle  bgaelust  dle  mindestens  elnmal
blerielsährlich  erscheinenden:  „Mittellungen  aus  den  deutschen  r——  lerusgepden  von  Dr.  Agesune.  er
ölerteljährliche  Adonnementspreis  für  das  Kolonkalblatt  mit  den  Bei  aien  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  %  und  die  Buchmdlungen

  4#  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  #  5.—,  für  aeschland  einschl.  der  deutschen
danen  und  Österreich=  Ungarns,  d)  X  6.—  für  die  Länder  des  Weltposivereins.  —  Hlengunsen  und  Anfragen  ahrd  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Sieg  fried  Mittler  und  Sohn.  Berlin  8Wé5,  Kochstraße  63—71,  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchster  Gnadenerlaß.  Vom  23.  Oktober  1917  S.  1.  —  Ausführungsbestimmungen
  des  Reichskanzlers  (Neichs-Kolonialamts)  zum  Allerhöchsten  Gnadenerlaß.  Vom  23.  Oltober  1917
S.  2.  —  Personalien  S.  8.  -

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Eine  englische  Stimme  über  den  Krieg  in  Ostafrika  S.  4.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Eisenbahnen  in  Französisch-Mestafrika  S.  4.—
Verbot  der  Vieheinfuhr  aus  Französisch-Westafrika  S.  C.  —  Die  Kupfergewinnung  in  Belgisch-Kongo  S.  6.  —
Diamanten  auf  Vorneo  S.  6.  —  Kautschukverschiffungen  der  Straits  Seltlements  S.  6.  —  Die  voraussichtliche
Baumwollernte  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  im  Jahre  1917  S.  6.  —  Steinkohlen=  und  Erzlager  auf  Java
und  Celebes  S.  O0.  —  Ausfuhr  aus  den  italienischen  Kolonien  S.  6.  —  Ungünstige  Lage  im  Johannesburger  Bezirk
S.  7.  —  Portugiesische  Kolonialanleihe  S.  7.

Literatur-Vericht  S.  7.

AKmtlicher  Teild#a#b

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

    

Kllerhöchster  Gnadenerlaß.
Vom  23.  Oktober  1917.

Ruf  Ihren  Bericht  vom  5.  Oktober  d.  Is.  bestimme  Ich  im  Anschluß  an  Meine  Gnadenerlasse
für  das  Heer  und  die  Marine  vom  27.  Jannar  1915,  27.  Jannar  1916  und  27.  Januar  1917:
Soweit  nicht  einem  der  hohen  Bundesfürsten  das  Begnadigungsrecht  zusteht,  sind

1.  allen  Militärpersonen  der  Schutztruppen,  des  aktiven  Heeres  und  der  aktiven  Marine,

2  ,  allen  Personen,  die  seit  Beginn  des  jetzigen  Krieges  aus  den  Schutztruppen,  dem  aktiven  Heere
und  der  aktiven  Marine  infolge  von  Dienstunbrauchbarkeit  oder  zu  Kriegsarbeiten  oder  aus
wirtschaftlichen  Gründen  entlassen  worden  sind,

die  von  Militärbefehlshabern  der  Schutztruppen  verhängten  Disziplinarstrafen  und  die  von  Schutztruppengerichten
  verhängten  Geld=  und  Freiheitsstrafen  aus  Gnade  erlassen,  soweit  sie  noch  nicht
vollstreckt  sind,  und  sofern  die  auferlegten  oder  bereits  gemilderten  Freiheitsstrafen  sechs  Monate
nicht  fbersteigen.

Ausgeschlossen  von  der  Begnadigung  sollen  jedoch  Personen  sein,

1.  die  unter  der  Wirkung  von  Ehrenstrafen  stehen,

2.  die  wegen  einer  oder  mehrerer  seit  der  Verhängung  der  Strafe  begangener  Handlungen  mit
einer  Freiheitsstrafe  von  mehr  als  vierzehn  Tagen  oder  mit  Geldstrafe  von  mehr  als  150#
oder  wiederholt  mit  Freiheitsstrafe  disziplinarisch  oder  rechtskräftig  gerichtlich  bestraft  worden
sind,  sofern  diese  Strafen  noch  nicht  erlassen  sind.  Personen,  gegen  die  ein  gerichtliches  oder
distiplinares  Verfahren  wegen  einer  seit  der  Verhängung  der  Strafe  begangenen  Handlung
        <pb n="22" />
        2  25

schwebt,  sollen  nur  unter  der  Bedingung  beguadigt  sein,  daß  in  diesem  Verfahren  gegen  sie
keine  schwerere  Strafe  als  Freiheitsstrafe  von  vierzehn  Tagen  oder  Geldstrafe  von  150  und
keine  militärische  Ehrenstrafe  verhängt  wird.  Die  Strafvollstreckung  ist  bis  zur  Beendigung
des  schwebenden  Verfahrens  auszusetzen.

Unter  diesen  Gnadenerlaß  sollen  ferner  nicht  fallen  alle  gerichtlich  oder  disziplinarisch  verhängten
  Strafen  wegen  Mißhandlung,  Beleidigung  oder  vorschriftswidriger  Behandlung  eines  Untergebenen.
  Sind  mehrere  Einzelstrafen  wegen  solcher  Straftaten  neben  einer  oder  mehreren  anderen
Einzelstrafen  in  einer  unter  den  Erlaß  fallenden  Gesamtstrafe  enthalten,  so  ermächtige  Ich  den  Gerichtsherrn,
  dem  die  Strafvollstreckung  obliegt,  die  Gesamtdauer  dieser  Einzelstrafen  nach  den  gesetzlichen
Vorschriften  über  die  Bildung  von  Gesamtstrafen  in  angemessener  Weise  zu  ermäßigen.

Ergeben  sich  durch  eine  Ausschließung  von  der  Begnadigung  in  einzelnen  Fällen  besondere
Härten,  so  ist  Erlaß  oder  Milderung  der  Strafe  vorzuschlagen.

Ist  auf  Geldstrafe  neben  Freiheitsstrafe  erkannt,  so  ist  die  erstere  nur  dann  erlassen,  wenn
die  Freiheitsstrafe  unter  diesen  Erlaß  fällt.

Für  die  Gnadenerweisungen  soll  derjenige  Tag  maßgebend  sein,  an  welchem  diese  Meine
Ordre  zur  Keuntnis  des  Befehlshabers  gelangt,  der  die  Ausführung  des  Gnadenerlasses  zu  veranlassen
  hat.

Ich  beauftrage  Sie,  für  die  Bekanntmachung,  Ausführung  und  Erlänterung  dieses  Erlasses
Sorge  zu  tragen.

Großes  Hauptaquartier,  den  23.  Oktober  1917.

Wilhelm.
Solf.
An  deu  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt).

Vorstehender  Allerhöchster  Gnadenerlaß  wird  hiermit  zur  Kenntnis  der  Schutztruppen  gebracht
und  folgendes  angeordnet:

1.  Sämtliche  Personen,  die  eine  im  Disziplinarwege  ihnen  bis  zum  Tage  des  Bekanntwerdens
des  Gunadenerlasses  einschließlich  auferlegte  Strafe  verbüßen,  sind  unverzüglich  in  Freiheit  zu
setzen.  Soweit  eine  verhängte  Strafe  noch  nicht  angetreten  ist,  bleibt  sie  unvollstreckt.

Von  gerichtlichen  Strafen  kommen  nur  diejenigen  in  Betracht,  die  bis  zum  Tage  des  Bekanntwerdens
  des  Gnadenerlasses  einschließlich  rechtskräftig  verhängt  sind.  Die  Ausführung  des
Gnadenerlasses  ist  unverzüglich  zu  veranlassen:

a)  durch  Befehlshaber,  wenn  die  Strafe  angetreten  ist,
b)  durch  die  Gerichtsherren  in  den  Fällen,  in  denen  die  Strafvollstreckung  noch  nicht  begonnen
  hat.
Die  Befehlshaber  zu  a)  haben  von  Entlassungen  auf  Grund  des  Gnadenerlasses
demjenigen  Gerichtsherrn  Meldung  zu  erstatten,  der  die  Strafvollstreckung  veranlaßt  hat.

3,.  Hinsichtlich  der  Dauer  der  „auferlegten  Freiheitsstrafen“  hängt  die  Anwendbarkeit  des  Gnadenerlasses
  davon  ab,  ob  die  Gesamtstrafe  (auch  im  Falle  des  §  79  R.  St.  G.  B.)  oder  mehrere
selbständige  Strafen  aus  ein  und  demselben  Urteil  in  ihrer  Gesamtdauer  sechs  Monate  übersteigen,
  wobei  die  richterliche  oder  gesetzliche  Anrechnung  der  Untersuchungshaft  außer  Betracht
bleibt.  Ist  jemand  mit  sechs  Monaten  Gefängnis  und  durch  ein  anderes  Urteil  ohne  Bildung
einer  Gesamtstrafe  mit  zwei  Wochen  Gefängnis  oder  Arrest  bestraft,  so  findet  der  Erlaß  Anwendung,
  nicht  aber  auf  eine  Bestrafung  mit  sechs  Monaten  Gefängnis  und  zwei  Wochen  Haft
durch  dasselbe  Urteil,  auch  wenn  die  Haftstrafe  als  verbüßt  erachtet  worden  ist.

.  Der  Gnadenerlaß  ist  auch  dann  amvendbar,  wenn  bei  der  Bestätigung  des  Urteils  oder  sonstwie
  gnadenweise  die  Strafe  bereits  gemildert  worden  ist  und  die  gemilderte  Strafe  unter  den
Erlaß  fällt.

.  Gemäß  Absatz  2  Ziffer  2  des  Erlasses  schließen  nur  solche  Bestrafungen  von  der  Begnadigung
aus,  denen  eine  seit  der  Verhängung  der  Strafe,  um  die  es  sich  handelt,  bis  einschließlich  des
Tages  des  Bekanntwerdens  des  Gnadenerlasses  begangene  Handlung  zugrunde  liegt.  Eine
wiederholte  Bestrafung  mit  Freiheitsstrafe,  zu  der  im  Sinne  des  Erlasses  auch  die  Haftstrafe

2

—

4

1
        <pb n="23" />
        W  3  2.Ö

gehört,  liegt  auch  dann  vor,  wenn  die  eine  Strafe  eine  gerichtliche,  die  andere  eine  Disziplinarstrafe
  ist.  »

Beim  Vorliegen  dieses  Ausschließungsgrundes  sind  auch  die  die  Ausschließung  bewirkenden
und  etwaige  sonstige  Strafen  nicht  erlassen.

6.  Sind  in  einer  unter  den  Erlaß  fallenden  Gesamtstrafe  eine  oder  mehrere  Einzelstrafen  wegen
Mißhandlung,  Beleidigung  oder  vorschriftswidriger  Behandlung  eines  Untergebenen  enthalten,
so  sind  nur  diese  von  der  Begnadigung  ausgeschlossen.  Die  ermäßigte  Strafe  darf  die  Dauer
der  erkannten  Gesamtstrafe  und  die  gesetzlichen  Grenzen  der  Strafart,  in  der  sie  festgesetzt  wird,
nicht  übersteigen.  Sie  ist  durch  den  sie  festsetzenden  Gerichtsherrn  unter  Angabe  der  nicht
erlassenen  Einzelstrafen  aktenkundig  zu  machen.

Eine  Löschung  der  erlassenen  Strafen  in  den  militärischen  Listen  findet  nicht  statt;  in  dem
Strafbuch  ist  in  der  Spalte  „Bemerkungen“  die  Nichtvollstreckung  oder  nur  teilweise  Vollstreckung
  auf  Grund  des  Erlasses  zu  vermerken.

Berlin,  den  23.  Oktober  1917.
Der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt).
In  Vertretung:
Solf.

—

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts,
  Wirklichen  Geheimen  Rat  Dr.  Solf,  den  Roten  Adler-Orden  1.  Klasse  mit  Eichenlaub
zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Leiter  des  Eisenbahnwesens
  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Togo  Laverrenz  und  dem  Regierungsbaumeister  beim
Kaiserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  Steiner  den  Charakter  als  Regierungsund
  Baurat,  den  Regierungsärzten  bei  den  Kaiserlichen  Gouvernements  von  Kamerun  Dr.  Waldow,
von  Togo  Dr.  Sunder  und  Dr.  von  der  Hellen  und  von  Deutsch-Neuguinea  Dr.  Born  den
Charakter  als  Medizinalrat,  sowie  den  Distriktskommissaren  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von
Deutsch-Ostafrika  Siegel  und  Klenze,  den  Sekretären  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika
  Steinhäuser,  Vollmering,  Jedding,  Engel,  Kielich,  Bleich,  Freitag  und
Thiesen,  dem  Kassenvorstand  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  Uhlemann,
  dem  Bureauvorstand  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  de  Roos,
dem  Eingeborenenkommissar  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  Thomas,
den  Sekretären  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  Gaebel  und  Kunze,
den  Sekretären  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Kamerun  Kurtzahn,  Langkraer  und  Neßler,
dem  Bureauvorstand  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Togo  Heß,  dem  Kassenvorstand  beim
Kaiserlichen  Gonvernement  von  Togo  Wüst,  dem  Sekretär  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von
Togo  Mohr,  dem  Geheimen  expedierenden  Sekretär  im  Reichs-Kolonialamt  Fabian,  dem  Vorstand
für  Kalkulatur  und  Kasse  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Samoa  Mars  und  dem  Sekretär
beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Samoa  Peters  den  Charakter  als  Rechnungsrat  zu  verleihen.

Von  Seiner  Majestät  dem  Sultan  ist  dem  Geheimen  expedierenden  Sekretär  Rechnungsrat
Nenhaus  vom  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  der  Eiserne  Halbmond  am
weiß=  roten  Bande  verliehen  worden.

EEDO
        <pb n="24" />
        4

50

 

2—

   

I  Nichtamtlicher  Teil

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilwelse  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.
Eine  englische  Stlimme  über  den  Krieg  in  Ostafrika.

Wir  haben
„Deutschen  Kolonialblattes““)  die  anerkennenden
Ausführungen  eines  neutralen  Militärkritikers  über
die  Kämpfe  unserer  ostafrikanischen  Schutztruppe

in  der  letzten  Nummer  des

gebracht.  Nun  liegt  auch  eine  Außerung  aus
England  über  die  letzten  Kämpfe  in  Ostafrika  vor,
die  mit  der  Anerkennung  über  die  Leistungen
Lettow-Vorbecks  nicht  zurückhalten  kann.  Nachstehend
  wird  sie  wiedergegeben,  nicht  etwa,  weil
wir  die  Leistungen  unserer  Truppen  nach  dem
feindlichen  Urteile  bemessen  wollen,  sondern  weil
England  sonst  überall  und  unter  allen  Umständen
deutsche  Leistungen  herabsetzt,  auch  da,  wo  wir

*)  Vgl.  S.  317  des  Jahrg.  1917.

 

auf  Anerkennung  selbst  vom  Feinde  hätten  rechnen
können.  Vor  Lettow-Vorbecks  Heldentum  muß
sich  selbst  Englands  Haß  und  Verkleinerungssucht
bengen.  «

In  der  „Truth“  vom  5.  Dezember  heißt
es:  Lettow-Vorbeck  hat  sich  als  ein  glänzend
befähigter  Befehlshaber  erwiesen,  der  mehr  als
drei  Jahre  gegen  überlegene  Kräfte  gefochten  hat
unter  Bedingungen,  die  einem  weniger  entschlossenen
  Führer  völlig  die  Hände  gebunden  hätten.
Was  sein  Kriegsherr  vor  ein  paar  Monaten  von
ihm  sagte,  war  völlig  wahr:  „Niemals  erwartete
die  Welt,  was.  Ihre  eiserne  Willenskraft  möglich
gemacht  hal.“

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Elsenbahnen  in  Französisch-Westafrika.

Ülher  die  Eisenbahnen  in  Französisch-Westafrika
enthalten  Berichte  des  dentschen  Konsulats  in  Monrovia
bssterende  Angabon——

1.  Senegal.

Die  Neubaulinie  Thids  —Kayes.

e  Mittel  für  die  westliche  Anfangsstrecke  von
Thi  id  bie  Kilometer  140  wurden  aus  der  100  Millionen-Franken-Anleihe
  vom  Jahre  1907  bestritten;  auf  der
Teilstrecke  Thibs—Diurbel,  79  km.,  wurde  der  Betrieb
gusangs  1909  eröffnet.  Degember  1910  konnte  die
55  km  lange  Strecke  Diurbel—  Guinguinéo  dem  Betriebe
  übergeben  werden.  3½  Laufe  des  dahres  1911

Millionen-Fran

drang  der  Betrieb  bis  Kaffrine,  Kilometer  183,  vor,
am  8.  März  1912  bis  Kilometer  233  und  am  Ende
des  Jahres  bis  Kilometer  2607.  Am  14.  April  1914
wurde  bis  Kussanar,  Kilometer  340,  am  17.  Februar
1915  bis  Sinthin-Maleme,  Kilomcter  366,  und  Tambakunda,
  Kilometer  394,  eröffnet.  Die  sheiterfiihrung
der  Bahn  nach  Osten  wird  aus  den  Mitteln  der  167=ken-Anleihe
  von  1913  bestritten,  und  zu
hres  1916  war  bdie  Vollendung  weiterer
m  vorgesehen,  während  in  demselben  Jahre  noch

4%  gn  anleenirt  werden  sollte
ehend  die  feiribergebaie  der  Weststrecke

e  inn  des  J

 

in  deno  eben  1910  bis  1

 

 

 

 

 

in  Franken  #eriebs-beförderte
Betriebb.  Bertriebs-  -.-  Zahl  --  «--«
  Überschn  Reisende  Gütertonnen
Einnahme  Ausgabe  somn  5%  r
1910  102  4  25  59092  1815  oo,ls  130  025  78282
1911  1222235  832  680  76  555  68,0  100  638  73  530
1912  1  188  60.  1  135  922  52  682  95,5  102  163  67577
1913  1  481  730  448  147  383  583  98,0  249  798  76  464
1914  ..  1  820  091  1  2601  179  880  90,0  275  995  103  638
Der  Rückgang  der  Einnahmen  im  Jahre  1912  be-  Auf  der  von  Kayes  aus  in  westlicher  Richtung
ruhte  auf  einer  schlechten  Ernte  in  Erdnüssen.  —  Zurvorgetriebenen  Oststrecke  sind  14  km  von  Kayes  bis

Bahnverwaltung  gehört  noch  eine  22  km  lange  Stichbahn
  von  Guinguinéo  nach  Kaolack,  die  seit  Jannar
1912  im  Betriebe  steht.

Ambidêdi  seit  1010  im  Betriebe.  Die  Betriebsergebnisse
  dieser  zur  Zeit  noch  recht  verkehrsschwachen  Strecke
für  die  Jahre  1910  bis  1914  stellen  sich,  wie  folgt:
        <pb n="25" />
        W  5  20
in  Frauken  Betriebs-  beförderte
–anm.  1  x——i2  ·
Betriebs-  "  Betriebs-  Überschuß  Jahl  Reisende  Gütertonnen
Einnahme  Ausgabe  ½
1910  36  480  25  192  11  238  69.0  7912  1  995
1911  41  696  26  7806  11910  64,2  12949  2  112
1912  34  292  20  104  14188  58.6  12  290)  1  105
1913  85  095  47  296  37800  55.5  10  609  13  701
119.  59  738  35  830  23  908  60.0  20  292  5  413
2.  Ober-Senegal  und  Niger.
Die  Bahn  Kayes  —Kulikoro.

Die

Betriebsergebnisse  der  im  Jahre  1905  vollendeten  555  km  langen  Bahn

bis  1914  sind  aus  der  nachstehenden  Zusammenstellung  zu  ersehen:

für  die  Jahre  1908

 

in  Frarnlen

beförderte

 

Betriebs=Vetriebs-

  Letriebe=  lberschuß  Zahl  Reisende  Gütertonnen

Einnahme  Ausgabe  ½%
1908  554  025  3841  333  712691  84,4  50  540  12  982
1909  4135  116  3  560  620  505  490  86,3  72826  21881
1910  2  81798  1  855  627  991  772  605,2  89  158  28  338
1011  2  686  020  1006  432  779589  71,0  118365  ½9  370#.
1912  21900  628.  1  850  650  639979  74.3  1145  758  12  890
1913  2151131  1  841  082  310  050  85,  6  127  851  52  055
1914  2113964  1  152  253  661  711  69.0  1341276  12299

Für  das  Jahr  1913  umfaßte  der  Fahrzeugpark:
32  Lokomotiven.
19  Personenwagen,

61  Gepäckwagen  und  gedeckte  Güterwagen,

182  offene  Güterwagen,

37  Dienstwagen.

Der  Verkehr  nach  dem  Junern  beirug:
1911  18247  1  und  erbrachte  1  763  677  Franken
1912  7135  -  1  702206  -
1913  20  728  -  1377  848
aus  dem  Inneirn:

1911.  15  211  t  und  erbrachte  582  615  Franken
1912  17867„  -  659  225  -
1913  21890-  -ß  -  692  510  -

Die  Beförderung  der  wichtigsten  Landeserzeugnisse
steigerte  sich  im  allgemeinen,  außer  bei  Kautschuk  und
Elsenbein,  wie  nachstehende  Zusammenstellung  zeigt:

1910  1911  1912  1913
in  Tonnen

Kautlschul  744  263  16  90
Elfenbein  16  3  —
Hirse  3019  5448  —9  3124
Reis  1645  2187  2933  1690
Erdnüsse  3781  3508  1008  8275
Karit  3418  577  1312  1600
Lopalgummi  186  164  298  266
W  113  120  258  337
Baumwolle.  41  23  71  117
Häute  49  36  50  175
Kooa  —  —  160  177
Verschiedenes.  2119  2937  5737

3948
3.  Guinca.
Die  Bahn  K#onalry  Kurussa  Kankan.

Die  589  km  lange,  seit  dem  1.  Jannar  1911  in
ganzer  Ausdehnung  eröffnete  Slammbahn  Konalry- 



Kurussa  wurde  in  östlicher  Richtung  bis  Kankan,  Kilomeler
  662,  weitergeführt.  und  die  Strecke  Kurussa—
Kankan  im  August  1914  dem  Betriebe  übergeben.  Die
Gesamtansgabe  für  den  Bahnbau  bis  Kankau  hat
67  600  000  Franken  betragen,  das  sind  rund  102  000
Franken  für  das  Kilometer.

Die  Betriebvergebnisse  für  die  Zeit  von  1905  bis
1914  zeigt  nachstehende  Zusammenstellung:

 

 

in  Franken  Betriebs-Betriebs=
  Betriebs=  Zahl
.  üÜberschu

Einnahme  Ausgabe  erschu  o
1905  806  683  759  735  46918  94,0
1906  994  086  889  645  107441  89.5
1907  1  350  474  1  157  317  199126  85.7
1008  1  183  137  1225  458  257679  82,5
1909  2627  849  1422  508  1205251  51,2
1910  3  086  195  1  871  236  1214  960  60,6
1911  1472  343  2369  975  2  102  367  53.0
1912  1844  773  2371  381  1  173393  61.8
1913  3  108  028  2326  379  1  081  650  68,2
1914  2660  263  2299  954  360  309  86,5

 

 

Der  dauernde  Rückgang  der  Einnahmen  und  Uberschüsse,
  der  sich  mit  dem  Jahre  1912  geltend  macht,

wird  auf  den  Preissturz  des  Kmsschuts  Zurückgeführt.
Den  Rückgang  im  Güterverkehr  zeigt  nachstehende
übersicht  der  beförderten  Gütertonnen:
in  Tonnen  1912  1913
Kautschuk  1963  1396
andere  Ergzeugnisse  23s0  2630
Salz  (Einsuhr).  6440  5372
Gewebe  2030  1640
        <pb n="26" />
        S

4.  Elfenbeinkstc.
Die  Bahn  Abidjenn  —  Buakc.

Der  im  Jahre  1903  begonnene  Bahnbau,  der  bis
Juni  1909  an  das  linke  Flußufer  des  N'zi  (Rilometer
  181)  „vorgedrungen  war,  erfuhr  durch  die  Aufstände
  der  Stämme  Abbehs,  Ng.  Bans  und  Agbas  im
Jahre  1910  eine  längere  Verzögerung.  Die  Gesamtstrecke
  bis  Buake,  316  km,  wurde  im  August  1012  de

6  2

Verkehr  übergeben.

kosten  hatten  bis  Ende  1913

Mit  Ausbruch  des  Rrieges  gelangten
  die  Arbeiten  für  den  Weiterbau  in  nördlicher
Richtung  nach  Kong  völlig  zum  Ftillstauw.

36  123  000  Franken,  das
sind  rund  114300  Franken  für  das  Wioner=  betragen.
Die  Betriebsergebnisse  der  Bahn  für  d
bis  1914  sind  aus  der  nachstehenden:
zu  ersehen.

e  Jahre  1007
mmannrhelling

 

 

 

Die  Bauin

  Franken  Betriebs-=  beförderte

Betriebs-  Betriebs-  Überschuß  ahl  Reisende  Gütertonnen

Einnahme  Ausgabe  %
1902B  305  293  305  00  199  100  900  5  751/
1908  689  331  559  826  129  506  81.0  32  187  15  519
1909  783  644  649  142  134  502  83.0  :33  931  12299
1910  701  373  677  350  114  023  85.6  17  117  13  006
1911  1  130  878  752  821  378  058  66.5  52387  27839
1912  1272652  898  581  37./  068  70,5  74  763  28921
1913  1385  090  1  169  940  215  150  81,5  88  513  28  660
1914  1  058  076  1  141  729  83  653  107,6  98  413  20  491

F.  B.

Verbot  der  Vieheinfuhr  aus  Französisch-Westafrika.

Wegen  der  in  Mauretanien  und  im  Senegal  ausgebrochenen
  Rinderpest  ist  die  Einfuhr  nach  und  die
Durchfuhr  durch  Frankreich  für  lebendes  Vieh  aus  den
verseuchten  Gegenden  Westafrikas  untersagt  worden.
Dagegen  dürfen  durch  Hitze  sterilisierte  Fleischkonserven
und  Felle  weiterhin  eingeführt  werden.  (lemps.)

Die  Kupfergewinnung  in  Belgisch-Kongo.

Die  Kupfergewinnung  der  „Union  minidre“  in
Belgisch-Kongo  wird  für  1917  mit  28.000  t  angenommen
  und  für  1918  aus  40  000  c  geschätzt,  nachdem
mit  Hilfe  der  englischen  Regierung  der  Lokomotivenbestand
  und  die  Kohlenzufuhr  verbessert  worden  ist.
Gegenwärtig  werden  in  den  drei  Minen  „Etoile  du
Congo“,  „Kambove"“  und  „Lilassi“  7000  schwarze  Arbeiter
  und  450  weiße  loeelle  beschäftigt.

(Iudépendance  belge.)

Diamanten  auf  Borneo.

In  der  niederländischen  Presse  wird  in  der  letzten
Zeit  mehrfach  auf  die  Pläne  hingewiesen,  die  bisher
nur  von  Eingeborenen  ausgebeuteten  Diamantvorkommen
  im  Alluvialland  zu  bearbeiten  und  die  Ursprungslagerstätten
  aufzusuchen.  Die  niederländische
Regierung  soll  den  Plänen  Interesse  entgegenbringen.

K#u#tschukverschiffungen  der  Straits  Settlements.

Die  Kautschukausfuhr  der  Straits  Settlements  in

den  ersten  zehn  Monaten  des  Jahres  1917  betrug

1  034  t  gegen  40  184  und  275091  1  in  der  entnrat
  en  Zeit  der  Vorjahre.  (Financinl!  News.)

 

Die  voraussichtliche  Baumwollernte  der  Vereinigten
Staacten  von  Kmerika  im  Jahre  1917.

Die  diesjährige  Baumwollernie  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  wird  auf  11  Millionen  Ballen
geschätzt.  Sie  bleibt  hinter  dem  Durchschnitt  der
letzten  Jahre  zurück,  in  denen  erzielt  wurden:  1916:
12,69,  1915:  12,01,  1914:  16,71,  1913:  11,61  und
1912:  1.,00  Millionen  Ballen.

Steinkohlen-  und  Erzlager  auf  Juva  und  Celebes.

Nach  einer  Meldung  des  „Java-Bode“  sollen  in
Palembang  Steinkohlenlager  aufgefunden  worden  sein.
deren  Ausbentung  günstige  Aussichten  bietet.  Ferner
wurden  im  Verbeel-Gebirge  in  Celebes  Eisenerglager
von  einem  Gehalt  von  schätzungsweise  10  0000
aufgefunden.  Die  Regierung  beabsichtigt,  die  Wen
kohlenbergwerke  in  Langkat  (Öst-Sumatra)  ausbenten
zu  lassen.

Ausfuhr  aus  den  italienischen  Kolonien.

Nach  einer  Denkschrift  des  Kolonuialministers  hat
sich  die  Ausfuhr  der  Kolonien  während  des  Krieges
befriedigend  entwickelt.  Eritrea  hat  12  Millionen
Büchsen  Fleischkonserven,  für  18  Millionen  Lire  Häute,
50  000  Zentner  Palmnüsse  und  50  000  Fentner  Chlorkali
  gesandt.  Aus  Somaliland  wurden  15  Millionen

Zeutner  Durrha-Korn,  für  3½  Millionen  Lire  Häute
und  10  000  Zentner  Bohnen  und  Korn  eingeführt.
(Economist.)
        <pb n="27" />
        GW.  7  2D0

Ungünstige  Lage  im  Johannesburger  Bezirk.

Die  in  den  Gruben  arbeitenden  Eingeborenen
haben  sich  seit  zwei  Jahren  um  40  000  vermindert.
Die  Schlieszung  kleinerer  Gruben  wegen  Mangel  an
Sprengmitteln  und  Arbeitskraft  steht  in  Aussicht.
(lnkormation.)

Dortugliesische  fiolonialantelhe.
Die  portugiesische  Regierung  schloß  mit  der  Übersee-Nationalbank

  in  Lissabon  einen  Vertrag  über  eine
Anleihe  in  Höhe  von  8000  Contos  de  Reis  (lrund

30  Millionen  Mark  für  die  Provinz  Angola  ab.
(lournal  de  Commercio.)

 

Liter  atur-Bericht.

Die  deutschen  Kriegsglste  der  Schweiz.  Herausgeteben
  von  der  Abteilung  für  Gefangenenfragen
der  Kaiserlich  Deutschen  (lesandtschuft  in  Bern.
Ilit  121  Abbildungen.  Verlag  R.  Piper  &amp;amp;  Co.  in
Alünchen.

Die  Abteilung  für  Gesungenenfragen  der  Deutschen
  (iesandtschuft  in  Bern  hat  unter  obigem  Titel
cine  Schrist  herausgegeben,  die  dem  Wunsch  ent-Sprungen
  ist,  dem  deutschen  Volke  ein  Bildl  von  dem
Krollen  Licheswerk  der  Hospitalisierung  in  der  Schweiz
zu  geben  und  ihm  die  grohten  humanilären  Verdienste
zu  zeigen,  die  sich  dus  schweizer  Volk  um  Leben  und
OCicsundheit  von  Jnusenden  deutscher  Krieger  erworben

Die  Schrift  gibt  zuerst  einen  kurzen  gkeschichtlichen
  Rückblick  auf  die  Vorverhandlungen,  die  dank
der  unermidlichen  Vermittlung  des  Bundesrats  Hoffmann
  und  des  püpstlichen  Delexaten  zu  dem  Abkommen
  über  die  lospitalisierung  gelührt  haben,  und
schildert  dann  die  zur  körperlichen  Wiedlerherstellung
der  Tnternierten  und  zur  Verwerlung  ihrer  Arbeitskrast
  gelrolfenen  Einrichlungen.  In  gzahlreichen
mittleren  und  höheren  Unterrichtsbetrichen,  in  Fachund

  Fortbildungsschulen  werden  die  Kriegsbeschi  t-Jus-tentnthrcnhcmitmssenkoninndfuknonch-



  vorgcbtdct1,sscscnhtctl)o-son(lors

dic  Technikerschule  in  Zürich,  die  Bergschule  in  Chur,

(lic  Forst-  und  Iandwirtschaltsschule  in  Ermatingen.

die  Musikerschule  in  Lazern,  die  Volksschullchrerund

  PDostschule  in  Bascl  genunnt.  In  16  von  der

Ientschen  (iesandlschaft.  eingerichtcten  Werkstütten

Wird  LHandwerkern,  besonders  Tischlern,  Schuhmachern,

AIlciallarbeitern,  I)snckern  usw.  Celegenheit  zu  prak--tischer

  Arbeit  und  zu  Verdiens#  u#choten.  Die  voll-##ihig

  Arbeitsfühigen  werden  außerdem  zu  Bnu-  und
Ldarbeiten  sowic  znu  landwirtschaftlichen  Hilfsarbeilen

herangesogen.  Der  zweite  Teil  der  Schrift  bringt.

zahlreiche,  vorzügliche  Lichtbildaufunhmen  aus  dem
lrholungsleben  der  Internierten  und  von  ihren  Ar-Deitsstütten.



Die  Schrift  wird  allen  (lentschen,  in  der  Schweiz
internierten  Kriegs-  undl  Eirilgelunkenen  cin  willkommenes
  (ic#lenkblatl  an  die  eil  ihrer  llospitalisierung
  bilden.

Nerkhuch  für  die,  deutzehen
Schwelz.  Von  .
Leipzig),  zur  i  in  Pern.
#Illbansstn

Internierten  In  der
ollterreck  (l'nivelsität
Mit  Karic  und  17  Ab-Verlaux
  A.  Franke,  Bern.  Dreis:  2  Frr.

 

Die  Sehrift  kib###inen  gennuen  Uherblick  über
den  Aulban  und  die  Einrichtung  der  Internierung
deutscher  Stantsangeböriger  in  der  Schwein  Dem
gleichen  Aweek  dient

Einführung  in  die  Orgunisution  der  Internlerung.

Herausgegeben,  vom  Vortreicr  des  Preutischen
Kricgsministeriums  bei  der  Kuniserlich  Deutschen

(iesandlschaft  in  Bern.

Deutsche  Internierten-Zeitung.
C(enchmigung  des  Schweizer  Armeecarztes  von  der
Deutschen  Kricgsgefangenen  Fürsorge  in  Bern.
Schriftleitung:  Bern,  Ekffingerstr.  Ca.  Verlag
A.  Prunke,  Bern.  Preis  des  Keles  0,30  Fr.

Die  TDeutsche  Inlernierten  -  Leitung“  war
sprünglich  nur  als  eince  Schrift  für  Mitteilungen  der
Abteilung  für  (iefangenenfragen  bei  der  Deutschen
(icsandtschuft  in  Bern  geducht,  hut  sich  aber  bald
ans  kleinen  Anfüngen  zu  einer  Wochenschrift  entwickelt,
  die  sich  bei  der  dentsch-schweizerischen  Bevölkerung
  ciner  grohen  Belichtheit  erfreut  und  einen
wichligen  Träger  des  deutschen  (ielunkens  in  der
Schweiz  bildet.  Die  Zeitung  hat  nicht  nur  in  deutschschweizerischen
  Kreisen  Anklung  gefunden,  sondern
auch  keindliche  Stimmen  haben  ihr  ihre  Anerkennung
nicht  vesakgen  können.  So  schreibt  „Le  Pays“  anlülllih
  cines  Vergleichs  2wischen  der  Ventschen  und
der  franzäsischen  Internierten-Zeitung:  „Die  deutschen
Internierten  r*  gleichlalls  eine  Zeitung.  Ist  c
notwendig.  daß  dicse  der  unseren  in  der  ganzen  Aulmichung
  so  sehr  überlegen  ist?"  EES  ist  bedancrlic.
dali#  die  Zecitung  der  französischen  Internierten  nichts
als  ein  Blatt  Papier  ist  und  die  Zeitung  der  deutschen
Internierten  eine  tadollosc  Sehrift.“  Der  reichhaltige
Lescstoff  der  Zeitung  und  die  Notwendigkeit  cines
möglichst  grohen  Leserkreises,  um  die  Zeitung  auf  der
jetzigen  Höhe  erhalten  zu  können.  rechtfertigt.  die
Holfnung,  daß  dic  Zeitung  uuch  im  Deutschen  Reieh
einen  großen  Abnchmerkreis  findetr

Den  Vertrieb  für  Deutschlund  hat  die  Kriegsbeschädigten-Füsornge
  um  Reserve-Lazarctt  in  Eitlingen
  (Buden)  übernommen.  Der  Bezugspreis  betrün#.
vierteljührlich  3,20  Soweit  der  Vorrat  reicht.
können  die  bisher  erschienenen  Nummern  in  Sammelosten

  von  12  Jummern  zum  P’reise  von  5  .be--zagen
  werden.  ·

Herausgegeben-mit

—  —  —  —

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerel  von  E.

Oskar  Blesenthal,  Berlin.
S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlln  8W68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="28" />
        <pb n="29" />
        Deutsches  Kolontalblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  vom  Reichs-Molonialamt

 

 

20.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Februar  1918.  Nummer  3/.
Dlese  Zeltschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und.  15.  sedes  Monats.  Dorziben  werden  6%  Betbeste  nah  die  nibenn  einnel
viertelsfährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deu  tscher  Schutzgebieten“.  Rersus  -  Der
olertelsährliche  Abo  ammeme  erbspers  fr  das  Kkonlalb  lat  den  FSteier  beirsent  Pu060  ondd  320  ·  -
ndluen.»4  nter  Streifband  durch  dle  Selbesiar  unge  8  ür  Beduusgt  X  der  deutschen
chusges  g%%  und  Snledr  "  e  )  6  für  die  Länder  des  d  berauus-  —  —-  ei  ud  Anfragen  r  an  die

nigliche  Salerreich-v  Anan  n  Ernst  Sieg  ried  Mittler  und  Sohn.  Berlin  a  Kochstraße  68—71,  16  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Bestimmungen  über  Ernennungen  von  Feldwebelleutnants  und  über  Anderungen
der  Uniformen  der  Schutztruppen.  Vom  25.  November  1917  S.  9.  —  Ausführungsbestimmungen  des  Reichs-Kolonialamts
  (Kommando  der  Schutztruppen)  zu  vorstehenden  Allerhöchsten  Bestimmungen.  Vom  24.  Dezember  1917  S.  11.
—  Personalien  S.  11.  Verlustlisten  der  Kaiserlichen  Schutztruppen  und  Internierte  S.  13.

Nichtamtlicher  Teil:  Aus  den  Archiyen  des  belgischen  Kolonialministeriums  (dreizehnte  Veröffentlichung)  Zur
Entstehungsgeschichte  des  Kongostaates  S.

Deutsch-Ostafrika:  Aus  dem  e  Deutsch-Ostafrika  S.  33.
Kamerun:  Angebliche  Entdeckung  einer  neuen  Slpalme  in  Kamerun  S.  33.
Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Indiens  Außenhandel  im  Jahre  1916/17  S.  33.—

Enguisce  Eigfuhe  von  Erzeugnissen  der  Dominien  S.  33.  Nickel  in  Südafrila  S.  34.  —  Ein  neuer  Kohlenplatz
in  Nigeria  S.  31.  —  Wollüberfluß  in  Australien  aus  Mangel  an  Schiffsraum  S.  34.  —  Eisenerzlager  auf  Celebes
.  3  —  Auefuhrzoll  in  Belgisch-Kongo  S.  34.
Vermischtes:  Geschichte  der  „Lehranstalt  für  internierte  Kolonial-Deutsche“  in  Davos  S.  35.  —  Deutschlands

Anteil  an  dem  Handel  der  Suüdafrikanischen  Union  S.  36

Neue  Literatur  (I.)  S.  36.

5Mmtliäher  Teilsfenenn.

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Bestimmungen  über  ernennungen  von  Feldwebelleutnants  und  über  #nderungen
der  Uniformen  der  Schutztruppen.

Vom  25.  November  1917.

A.  Ich  bestimme:

Feldwebelleutnants  des  Beurlaubtenstandes  der  Schutztruppe  für  Deutsch-  Südwestafrika.  tragen
bei  Übungen,  dienstlichen  Meldungen,  Kontrollversammlungen  usw.  die  in  der  Anlage  A
beschriebene  Uniform.

Feldwebellentnants  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika,  die  infolge  Aufgabe  ihres

Wohnsitzes  oder  dauernden  Aufenthalts  im  Schutzgebiete  zum  Beurlaubtenstand  des  Heeres

oder  der  Marine  überführt  werden,  sowie  Feldwebelleutnants,  die  diesen  Dienstgrad  in  einer

anderen  Schutztruppe  erreicht  haben,  aber  dem  Beurlaubtenstande  des  Heeres  oder  der

Marine  angehören,  tragen  nach  dem  Ausscheiden  aus  den  Schutztruppen  die  Uniform  der

Feldwebellentnants  des  Heeres  oder  der  Marine.

Die  Erlaubnis  zum  Tragen  der  Uniform  der  Schutztruppen-Feldwebellentnants  nach  erfolgtem

Ausscheiden  aus  jeglichem  Militärdienst  kann  von  Mir  unter  folgenden  Bedingungen  durch

besonderes  Gesuch  erbeten  werden:

I.  für  Feldwebellentnants,  die  aus  den  ehemaligen  Unteroffizieren  des  aktiven  Dienststandes

(Kapitulanten)  hervorgegangen  sind,
a)  der  Schutztruppen-Uniform  nach  einer  aktiven  Dienstzeit  (einschließlich  Kriegsdienstzeit)
  von  15  Jahren,

—

2
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        W  10  20

b)  der  Regiments-Uniform  (Uniform  der  betreffenden  Schutztruppe)  nach  einer  solchen
von  20  Jahren.  »
II.  für  Feldwebelleutnants,  die  aus  den  Offiziersaspiranten  und  den  ehemaligen  Offiziersaspiranten
  des  Beurlaubtenstandes  hervorgegangen  sind,
der  Schutztruppen-Uniform  nach  einer  Dienstzeit  von  20  Jahren.
III.  unter  den  Voraussetzungen  zu  l  und  II
a)  für  die  unter  Ziffer  2  aufgeführten  Feldwebelleutnants,
b)  für  Feldwebellentnants,  die  als  Schutztruppen-Unteroffiziere  mit  der  Erlaubnis
zum  Tragen  der  Uniform  einer  Schutztruppe  ausgeschieden  waren  und  später  als
Heeres=  oder  Marineangehörige  zu  Feldwebelleutnants  befördert  worden  find.
Bei  einem  Ausscheiden  infolge  von  Verwundung  im  Kriege  kann  in  allen  Fällen  von
der  Erfüllung  der  vorgeschriebenen  Dienstzeitgrenzen  abgesehen  werden.
Die  Beschreibung  der  Schutztruppen=  und  der  Regiments-Uniform  enthälz  gleichfalls
die  Anlage  A.
Der  Fortfall  der  Erlaubnis  zum  Tragen  der  Uniform  zu  1  bis  III  regelt  sich  nach
Ziffer  4  der  Order  vom  13.  November  1833.
B.  Ich  genehmige  die  in  der  Anlage  B  aufgeführten  Abänderungen  an  der  Heimatsbekleidung
Meiner  Schutztruppen.
Die  Bestände  bisheriger  Probe  sind  aufzutragen.
C.  Das  Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppen)  hat  das  Weitere  zu  A  und  B  zu
veranlassen.
Großes  Hauptgquartier,  den  25.  November  1917.
gez.  Wilhelm  l.  R.
ggez.  i.  V.  Solf.
An  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt).

Anlage  A.
Beschreibung  der  Uniformen.

I.  Uniform  der  Feldwebelleutnants  des  Beurlaubtenstandes  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika:

Wie  für  Vizefeldwebel  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
a)  Abweichungen  zu  Heimatsuniformen:
1.  Helm  der  Offiziere.  Das  Landwehrkreuz  vor  der  Mitte  des  Adlers.
2.  Achselstücke  der  Leutnants.
3.  Degenkoppel  der  Offiziere.
4.  Offiziersgepäck  unter  Fortfall  des  Brotbeutels.
b)  Em–“’“-½-sle  gen  zur  Tropenuniform:
Hut  der  Offiziere.  Auf  der  Kokarde  das  Landwehrkrenz  —  in  2/8  Größe  der  Kokarde.
B¾  Weißer  Anzug  wie  für  VBizefeldwebel  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
3.  wie  Ziffer  la  Punkt  2  bis  4.
.  Schugtruppen-  Uniform:
Wie  für  Vizefeldwebel  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
Abweichungen:
a)  Helm  der  Offiziere;  weißer  Haarbusch;
b)  Achselstücke  zum  Waffenrock  und  Mantel  nach  der  Probe  für  Leutnants  a.  D.;  dunkelblaue
  Tuchunterlage;
e)  Degenkoppel  der  Offiziere.
Regiments-Uniform  (Uniform  der  betreffenden  Schutztruppe):
Wie  für  Vizefeldwebel  der  Schutztruppe,  der  der  Feldwebelleutnant  angehörte.
Abweichungen:
a)  Achselstücke  zum  Waffenrock  und  Mantel  nach  der  Probe  für  Leutnants  a.  D.;
b)  Helm  (mit  weißem  Haarbusch)  und  Koppel  wie  für  Offiziere.
IV.  Allgemeines:
St  efelhose,  Schnürschuhe  mit  Gamaschen  und  rotbraune  Handschuhe  nach  der  Probe
für  Offiziere.

.—
—

III.

—
        <pb n="31" />
        S  11  23

Anderungen  an  den  Heimatsuniformen.  Anlage  B.
I.  Osffiziere.

Die  Kragenpatten  an  der  Bluse  der  Offiziere  bestehen  aus  feldgrauem  Abzeichentuch,

in  der  Mitte  der  Stickerei  ein  etwa  1,5  mm  breiter  Spiegel  von  der  Farbe  des  Waffenrockkragens.
.  Mannschaften.

Tuch  und  Schnitt  der  einzelnen  Bekleidungsstücke  wie  für  die  Preußische  Infanterie
vorgeschrieben.  Zur  Bluse  einfache  graue  Kragenlitzen  mit  weißen  Streifen  und  Schulterschnüre
wie  am  Waffenrock,  jedoch  an  Stelle  der  weißen  Schnur  feldgraue  Schnur,  zum  Mantel  feldgraue
  Schulterklappen  mit  Vorstößen  von  der  Farbe  des  Waffenrockkragens.  Vorstoß  in  den
Seitennähten  der  Tuchhose  wie  bisher.

Die  übrigen  Hoheitsabzeichen,  Unterscheidungs=  und  besondere  Abzeichen,  Ausrüstung
und  Waffen  bleiben  unverändert.

—
—

Reichs-Kolonialamt.
Kommando  der  Schutztruppen.
Ausführungsbestimmungen.

Zu  A.  Die  vom  rpiegeministerium  unter  dem  28.  Februar  1917  —  Nr.  4290/1.  und
2206/1.  17  C.  13  —  A.  V  1917,  S.  92  bis  98  —  in  der  gleichen  Angelegenheit  erlassenen
Ausführungsbestimmungen  ns  oskhärenen  über  die  Dienst=  und  persönlichen  Verhältnisse  der
Feldwebelleutnants  nebst  den  dazu  erlassenen  Erläuterungen  finden  auf  die  Schutztruppen  sinngemäße
Anwendung.

Zu  Ziffer  1  der  Ausführungsbestimmungen  des  Kriegsministeriums  wird  bemerkt,  daß  außer
des  Kriegsjahres  auch  die  sonst  doppelt  zu  rechnende  Dienstzeit  nur  einfach  zu  rechnen  ist.

Zu  B:  wird  besonders  geregelt.

Allerhöchst  mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte  beauftragt:
gez.  Strümpell.

Berlin,  den  24.  Dezember  1917.

 

Dersonalien.
Raoiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  3.  Jannar  1918.

Stabsarzt  Dr.  Grothusen  bei  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  wird  zum  Oberstabsarzt
  mit  einem  Patent  vom  18.  Dezember  1917  befördert.

A.  K.  O.  vom  4.  Jannar  1918.
Der  Hauptmann  Kieckhoefer  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  jetzt  beim
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  scheidet  aus  der  genannten  Schutztruppe  aus
und  wird  im  Infanterie-Regiment  Nr.  51  angestellt.

A.  K.  O.  vom  14.  Jannar  1918.

Der  Stabsarzt  Dr.  Bartels,  früher  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  jetzt  für
die  Dauer  des  mobilen  Verhältnisses  dem  Chef  des  Feldsanitätswesens  zur  Verwendung  im  Heere
zur  Verfügung  gestellt,  scheidet  aus  dem  Heere  wieder  aus  und  wird  in  der  genannten  Schutztruppe
wieder  angestellt.

A.  K.  O.  vom  20.  Jannar  1918.
Das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse  ist  verliehen  worden:

dem  Oberleutnant  der  Reserve  Hegemann  I

dem  Sanitätssergeanten  Patschke  von  der  Schutztruppe  Kamerun,

dem  Kriegsfreiwilligen  Herrmann

dem  VBizefeldwebel  der  Landwehr  Gramatte  von  der  Landesverteidigungsdem

  Vizefeldwebel  der  Landwehr  Brauer  truppe  Togo.

1
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        W  12  20

A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1918.

Der  Hauptmann  v.  Raben  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun,  kommandiert  zur  Dienstleistung
  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  wird  unter  Beförderung  zum
Major  in  das  genannte  Kommando  versetzt.  .

Der  Hauptmann  v.  Heineccius,  im  Frieden  Adjutant  der  84.  Infanterie-Brigade,  jetzt
kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  wird  in
dieses  Kommando  versetzt.

Der  Oberleutnant  Schreiner  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  wird  zum
Hauptmann  befördert.

Von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzog  von  Mecklenburg-Schwerin  ist
dem  Gefreiten  Schroeder  IV  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  das
Mecklenburg-Schwerinsche  Militärverdienstkreuz  2.  Klasse  verliehen  worden.

Nachrufe.
Dolizeiwachtmeister  Busch  f.—

Am  14.  Dezember  1917  starb  der  Polizeiwachtmeister  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von

Deutsch-Südwestafrika
Herr  Adolf  Busch
als  Offizierstellvertreter  im  Reservelazarett  in  Trier  an  Nierenentzündung.

Der  Verstorbene  trat  am  25.  April  1908,  nachdem  er  vorher  als  Vizefeldwebel  der  Kaiserlichen
  Schutztruppe  von  Deutsch-Südwestafrika  angehört  hatte,  als  Polizeisergeant  zur  Landespolizei
des  Schutzgebiets  über.  Am  1.  Juni  1908  wurde  er  zum  Polizeiwachtmeister  ernannt.  Nachdem
er  im  Juni  1914  mit  Heimaturlaub  nach  Deutschland  zurückgekehrt  war,  wurde  er  im  Augnst  1914
als  Vizefeldwebel  zum  Militärdienst  einberufen  und  später  zum  Offizierstellvertreter  befördert.

Das  Andenken  des  pflichttreuen  und  bewährten  Beamten  wird  in  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  im  Januar  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Bureaugehilfe  Kudell  f.

Am  4.  Dezember  1917  hat  der  Bureaugehilfe  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von

Deutsch-Südwestafrika
Herr  Karl  Kudell
im  Westen  den  Heldentod  gefunden.

Der  Verstorbene  gehörte  vom  20.  Januar  1905  bis  31.  Oktober  1909  der  Schutztruppe  für
Deutsch-Südwestafrika  an  und  trat  sodann  als  Polizeisergeant  in  den  Dienst  der  Landespolizei  über.
Vom  5.  September  1912  ab  wurde  er  als  Protokollführer  und  Registrator  beim  Obergericht  in
Windhuk  verwendet  und  am  1.  Juli  1913  als  kommissarischer  Bureaugehilfe  angestellt.

Das  Andenken  an  den  pflichttreuen  und  bewährten  Beamten  wird  in  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  19.  Januar  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

—
        <pb n="33" />
        13  206

Verlustlisten  der  Kaiserlichen  Schutztruppen  und  Internierte.

Sehnte  Herlustliste  aus  dem  Schutzgebiet
Deutsch-Ostafrihka)

v.  Langenn-  Steinteller,  Erich,  Major,  geb.  8.4.72
in  Elbing,  7  1

Adler.  Otto,  enugm  a.  D.,  zuletzt  im  Füs.  Regt.
Nr.  33,  geb.  16.  9.  70  in  Viktors-  „Aue,  7  1.
zu  Buiko.

Braunschweig,  Freolc,  „Hauptmann,  geb.  2.  7.  77

in  Marienwerder,  gefalle
Faltenstein,  Walter,  Heuptmann,
erlin,  1  1./2.  11.  16  zu  Szongea.
eru  Oskar,  Kapt.  Lt.  a.  D.,  geb.  24.  2.  66  in
Karlsruhe,  f  1.  10.  16  zu  Kitete.
Franken,  Gotthold,  Oberlt.  d.  Res.  Inf.  Regts.  Nr.  99,
geb.  13.  9.  84  in  Jena,  gefallen
Baum,  Wilhelm,  Oberlt.  d.  Res.  leisenb.  Regis.  Nr.  3,
geb.  25.  10.  78  in  Danzig.  H.  5.  16  gefallen.
Seltitz.  Hugo.  “m  beim  Januar  1917  zu  Mkalinso.
Baldamus,  Ho#n#s,  9  t.  d.  Res.  Feldart.  Regts.  Nr.  21,
eb.  2.  5.  in  P.  deen  im  Oktober  1916  in

geb.  8.  3.  85  in

Kissengere.

Dannert,  Eduard,  Lt.  d.  Res.  Inf.  Regts.  Nr.  116,
geb.  1.  10.  80  in  Omburo,  1  (wahrscheinlich  gefallen)
im  Oktober  1916  zu  Kissengere.

Haßlacher-  Heinrich,  Lt.  d.  Res.  Feldart.  Regts.  Nr.  25,
geb  81  in  Berlin,  gefallen  am  30.8.  16  bei
H  nge.

„Lt.,  am  16.  12.  16  zu  Wissiga.

5elcheng-  Reinhard,  Lt.  d.  Landw.  a.  D.,  geb.  6.  1.71
in  Lörrach,  verwundet  durch  Kopfschuß,  (heeiit  bei
der  Truppe.

Koch,  Hans,  dandstunn,  an  Herzschwäche  29.  3.  17
in  Tanga  (s.  V.  Liste  28).

Riedl,  J.,  f  an  seinen  Wunden  in  Daressalam.

Kirsten,  Landsturmm.,  gefallen  21.  9.  15  bei  Luwungi.

Stephan,  Ein.  Freiw.,  gefallen  im  Sommer  1916
bei  Tabor

Felissen,  Goer-  Verm.  Gast,  gefallen  12.  9.  16  bei

taka.

Bügel,  Vizefeldw.  d.  Res.,  gefallen  im  Sommer  1916

bei  Tabora.

Stengel,  Wilhelm,  14.  4.  17  in  Ahmednagar,  Indien.

Richter,  f  an  Lungenentzündung  Anfang  1916  in
Kissatai,  Uluguru-Berge.

Gumpert,  t  an  Schwarzwasserfieber.

Kirstein,  1otht“  Erich,  Vizefeldw.,  geb.  in  Tapiau,

1.  in  Kairo,  Agypten

*-!  Hün  7  an  seinen  Wunden  im  November

5  nördl.  K  issen

all#s  möchl.  Marchmift,  1  21.  11.  16,  in  Wisal.

Baier,  F  an  seinen  Wunden  am  2  16.

Dubusmann,  Unteroff.,  an
26.  10.  16  in  Morogoro.

Jark,  Otto  Johannes  Georg.  1  13.12.16  in  Kissessesse.

von  Knebel,  7  p.  5.  16  in  Kondoa.

Lehmkuhl,  1  8.  ö.  16.

Otto,  B.,  380.  6.  17  in  Lutenje.

Freö  e,  Walter,  Soldat,  in  der  Nacht  vom  11.  zum
12.  10.  17  in  Dgereal  an

Jenischewski,  Willh,  an  Typhus,  Lungenentzündung,
  Kunhennetrofe  und  Sepsis  am  16.  8.  17  in
Daressal

Hartwig,  Max.  K.  an  Lungentuberkulose  am  26.9.17
im  Abbossia-  Hospital  in  Kairo,  Agypten.

*r  Vol.  „D.  Kol.  Bl.“  1917,  Nr.  17/18.  S.  227  ff.

I120  0.  (undn

 

Gieie  Wilbelm.  24.  9.  17  in  Daressalam.
Gatki,  Karl,  fan  seinen  Wunden  20.  7.  17  im
Hospital  Narungombi,  Ostafrika

Held,  (Höer-  *  Quartiermeister,  leicht  verwundet  südl.
Bukoba

In  Gefangenschaft  geraten  und  interniert.
u.  In  Sidi  Bishr  (Agypten).

v.  Grawert,  Gideon,  Major,  geb.  16.1.69  in  Spandau.
Frhr.:  v.  Ledebur,  Karl,  Hauptm.  d.  Res.  2.  Garde-Regts.

3.  F.,  geb.  11.  11.  69  in  Spandau,  schwer  verwmmdt.
Frhr.  v.  Lyncker,  Otto,  Hauptm.,  geb.  31.

Berlin
Körbling.  Alfred,  Oberlt.,  geb.  19.  1.89  in  Wingarten.
Gaehtgens,  Arthur.  Oberlt  t.  a.  früher  im  Inf.

17.  9.  77  in  Rig
Lbert.  b.  Lalbro.  Inf.  2.  Aufg.
„ge  65  in  Karlsruhe.
gole  Ralph,  Kal.  Sächs.  Lt.  d.  Res.  Ulan-Regts.
Nr.  17,  geb.  1.  7.  84  in  Leipgig.
Doussin,  Etienne,  Lt.  a.  D.,  früher  im  Inf.  Regt.
Nr.  114,  geb.  15.  10.  77  in  Nostock.

4’.  In  Maadi  bei  Kairo  (Agypten).

Vittig.  iterof-  dcaus  Braunschweig.
v.  Zelewski,  Arnold,  aus  Berlin.
Wenzel.  Hugo,  Unteroff.  ane  Catterfeld.
de  Haas,  Rudolf,  Kriegsfreiwilliger.

Regt.  Nr.  43,  geb.
Schuberg.  August,
29.  5.

c.  In  Kairo  (Agypten).

Mannesschmidt,  Rudolf,  Unteroff.,  aus  Wallau.
Schulze,  Fritz,  Saun.  Sergt.,  aus  Hannover.
Meyer,  Friedrich  Walter.

d.  In  Blantyre  (Britisch-Nyassaland).
Ungerer,  Paul,  Lt.  z.  S.  d.  Res.,  geb.  14.  10.88  in
M

v.  Ecken,  Ernst,  Oberbeizer,  aus  Vohwinkel.

Klein,  Arthur,  Bootsm.  Maat,  aus  Deuben.

Specht,  Johann  Gerhard,  Obermaat,  aus  Borkum
(s.  Liste  Nr.  23).

Friedrichsen,  Eduard,  Sergt.,  aus  Kiel.

Waerthl,  Johann  Friedrich,  aus  Eschenbach.

Wedel,  Hans,  aus  Görli

Bargmann,  Gustav,  Boobhm.  Maat,  aus  Gerstemünde.

Graf,  Matthäus,  Unteroff.,  aus  Sigen.  Baden

Kur,  Erich.  Unteroff.,  aus  Hamb

Kalkweit,  Johann,  Soldat,  aus  Nücn,  Tilsit  (Ostpr.).

Beschnegel,  Otto,  Oberheizer,  aus  Uhlingen,  Bonndorf,
  Baden.

Haugg,  Ludwig,  Schütze,  aus  Willmatshofen,  Bahern.

Thoma,  Johann,  Schütze,  aus  Postenacker,  Ob.  Bayern.

Markwitz,  Alexander,  Bootsm.  Maat,  aus  Herne,
Westf.,  verwundet  am  Bein.

Schultjahn,  Bernhard,  Unteroff,  aus  Osnabrück.

Krum,  Fritz  Wilhelm,  aus  Düsseldorf,  Rheinl.

boelian  Paul  Jakob,  Unteroff.,  aus  Eichstatt,

unbcn,  Anton,  Ober-Verm.  Gast,

(rdsee
Maht,  Albert,  Oberheizer,  aus  Wittenheim,  Elsaß.
Rauch,  Jakob,  Unteroff.,  aus  München

Hellwig,  Otto,  Unteroff.,  aus  Woslin,  Pomm.
Kolmorgen,  Paul.  Verm.  Maat,  aus  Berlin.

aus  Büsum,
        <pb n="34" />
        W  14  20

Werner,  Paul,  S.  W.  E.
(s.  Liste  Nr.  28).

Rocholl,  Edgar,  Vizewachtm.  d.  Res.,  aus  Cassel.

Buch,  Wilhelm,  Oberheizer,  aus  Schmargendorf.

Hunger,  Paul,  Unteroff.,  aus  Brand,  Freiburg.  Sa.

Beeck.  Fritz,  Obersignalgast,  aus  Merkstein,  Rheinl.

Mittler,  Anton,  Oberheizer,  aus  Cöln  a.  Rh.
Wust.  2  Sster  Wilhelm,  Ob.  Bootsm.  Maat,

Veransck  dvar  Otto,  Torpedo-Obermasch.  Maat,  aus
Mühlau,  Sa.

Flösser,  Karl,  Obergast,  aus  Karlsruhe.

Vagt,  Wilhelm,  Unteroff.,  aus  St.  Magnus,  Bremen.

Woiczikowski,  Paul,  *—  Maat,  aus  Herminendorf.
  Westpr.

Growe,  Gustav.  Ob.  Bootsm.  Maat,  aus  Pluttwinnen,
Ostpr.,  verwundet.

#uhär.  Jakob,  Unteroff.,  aus  Vladikarkaz.  Kankasus,

i

Westhhal.  Albert.  Ob.  Veter.,  aus  Paskallwen,  Ostpr.

Beilmann,  Johaun.  unteroff.P  aus  Sundern.

Schöffler,  Alfred,  Unteroff.,  aus  Hamm,  Westf.

Hartmann,  Andreas,  Sergt.  d.  Landw.  1.  Aufg.,  aus
Augsburg.

Kirchner,  Hermann,  Sergt.,  aus  Heringen  a.  d.  Helma.

Mällin,  Heinrich,  Unteroff.,  aus  Nienhagen.

denk,  Hermann,  Unteroff.,  aus  Königsberg.

Matthes,  Karl.  Gefr.,  aus  Thorn.

teund,  Adolf.  Unteroff.,  aus  Hamourg-Langenhorn.

"in,n  ga  Paul,  Oberheizer,  aus  Leipzig

dennig,  Paul,  Gefr.,  aus  Oschatz.

Zuttkreit,  Haus,  Wuneroff.  aus  Barmen,  verwundet.

Roeser,  Heinrich,  Feuerwerker,  aus  Siegen,  Westf.

Balz.  Bernhard,  Soldat,  aus  Hannover.

Schneider,  Johann,  Landsturmm.,  aus  Schwarzen-Unteroff.,

  aus  Ilmenau,

aus

d———7

 

holz.
Horn,  Ernst  Bernhard  Georg.  Unteroff.,  aus  Kamenz.
Müller,  Otto,  Unteroff.,  aus  Eberbach
Schmersau,  Kurt,  ünteroff.  aus  Hamburg.
Lenhardt,  Friedrich  Wilhelm,  Vizefeldw.,
Speyer  a.  Rh.,  verwundet.
Meyer,  Eduard,  Deckoffizier,  aus  Hamburg.
Groß,  Gustav.  Landsturmm.,  aus  Dietschweiler.
Hebel,  Hermann,  Sergt.,  aus  Cassel.
Uhrmacher,  Johann,  Unteroff.,  aus  Trier.
ornier,  Moritz,  Unteroff.,  aus  Friedrichshafen.
Quirin,  Arthur,  Landsturmm.,  aus  Hagen  i.  Westf.
Sonanii,  Albert,  Gefr.,  aus  Bütow  i.  Pomm.
Schmelzeisen,  Ludwig,4  Landsturmm.  aus.  Andernach.
Krück,  Erwin,  Sergt.,  aus
Stange,  Ludwig,  Vendlturmar  aus  Wolfenbüttel.
Küge  ger,  Johann  Willi,  Sergt.,  aus  Neuenburg,
pr.

aus

—  Friedrich  Wilhelm,  Vizefeldw.,  aus  Breubach.
Pellowski,  Wilh.,  Gefr.,  aus  Peythunen.
Türcher,  Max  ih  Ger

Werth,  Jorge,  aus  Juaguin.

Spieß,  Johannes,  Sergt.,  aus  Mannheim.

5%  c.  In  Nairobi  (Britisch-Ostafrika).
Neumann,  Rudolf.

*½  k.  In  Daressalam.

Ortt.  8  Kal.  Bayer.  Lt.  d.  Res.  13.  Inf.  Regts.,
0.  83  in  Kempfenbrunn.

i7*7  ens  Lt.  d.  Res.  a.  D.  Feldart.  Regts.  Nr.  24,

geb  10.  6G.  75  in  Pr.  Stargard.

oe  Sohann  Manrtthe  Hermann,  Schiffsarzt,

W  4  *  Matrose.

Hofßmann,  Josef,  Soldat,  aus  Lissing.

 

Nagel.  Walter,  Soldat,  aus  Grimmen.

Sänger,  Georg,  Landsturmm.,  aus  Guben.
Mahnkopf,  Fritz,  aus  Brandenburg.

Weise,  Ehrhardt,  aus  Schnallförtel,  Schles.
Jacobsen,  Walther

Meller,  Wilhelm.  ans  Miecklinghausen.

Müller,  Otto  Reinhold

Nungel,  Alfred,  Unteroff,  aus  Hamburg,  leicht  verakunr

  huwool  Patres
lock,  Hermann,  aus  Modebur.  leicht  verwundet.
Pohl,  Arno,  aus  Lauban

 

Reutter,  Erich,  aus  Tübingen.

Sonnenschein,  Josef,  aus  Köln.
hiele,  Hermann  Wilhelm  Friedrich,  Vizefeldw.  aus
Lübeck,  leicht  verwundet.
Thomas,  Heinrich,  aus  Hamburg.
Thomsen,  August,  Vizefeldw.  aus  Lübeck.
HOverdyck,  Karl,  Gefr.,  aus  Wiesbaden.
Weiß.  Johann  Martin  Hermann,  aus  Dornum.
Lemke,  Ullrich,  aus  Berlin.
Boettcher,  Erich,  Obermaat.  aus  Fürstenwalde.
Ginsberg.  Ernst,  aus  Burbach.
Harnist,  Charles,  aus  FIllfurt.
Seelig,  Gustav,  Kriegsfreiwilliger,  aus  Hannover.
Schmelzer,  Johann,  Vizefeld0  ö.,  aus  Oberhunden.
uhl.  Eugen,  Gefr.,  aus  Stuttgart.
archleusstt.  Johann  Joachim,  aus  Magdeburg.
[dinssinger  tto,  alrose,  aus  Laufen  a.  Neckar.
PHunkel,  Christian,  Ob.  Masch.  Maat,  aus  Rüstringen.
K  letagünther.  Fritz,  Masch.  Maat,  aus  Stadtilm.
«  Konrad,  aus  Zürich  (Schweiz),  verw.

 

 

l1—6

 

Heisig,  Otto,  Landsturmm.,  aus  Dresden.

Belde,  Aungust,  Landsturmm,  aus  Köslin  (Pomm.).

Rothöletz,  Alois,  Landsturmm.,  aus  Elsenheim  (Elfs.
Lothr.).

Schlickeisen,  Paul,  aus  Halle  a.  S.

Elven,  Eduard,  Vizewachtm.,  aus  Köln  a.  Rh.

Schulz,  Mar,  Pionier  d.  Ref,  aus  Mehlsack  (Ostpr.).

Kadner,  Friedrich.  Vizefeldw.  d.  Landst.,  aus  Riga
(Rußl.).

Vaaft=  Arthur,  Unteroff.  d.  Landst.,  aus  München.

Christian,  Landsturmm.,  aus  Lunden

ch  s  Fan  Otto,  Landsturmm.,  aus  Düsseldorf.
üller,  Paul  Bruno,  Landsturmm.,  aus  Gräfenthal

ür.).

Brühl,  Karl,  Landsturmm.,  aus  Kriegsheim  (Hessen).
Wickmann,  Walter  Werner  Eugen,  aus  Gr.-Lichterfelde.
Brüdgam,  Karl,  Obermatr.,  aus  Neuendorf  (Pomm.).
Gruber,  Julius,  Gefr.,  aus  Benrath  (Rheinl.).
Hübschmann,  Paul  Rich.,  Landsturmm.,  aus  Chemnitz.
Müller,  Herm.,  Landsturmm.,  aus  Dünnow  (Pomm.).
Dornfeldt,  August,  Serg.  d.  Res.,  aus  Berlin-Pankow.
v.  Asmuth,  Horst,  aus  Hamburg.
Schnelle.,  Gustauv  Robert  Friedrich,

aus  Cannewitz  (Sa.).
Vauer,  Gottlieb,  Landsturmm,  Aus  Jernsalem.
Zacher  „Hugo,  aus  Werdau  (S
Dorn,  August,  Landsturmm.  ans  SberstaufenSchwob)
Glaser,  Alois,  Gefr.,  aus  St.  Oltilien  (Ob.-Bayern).
Bertelt,  Karl  Wilb.  Landsturmm.,  aus  Magdeburg.
Grimmer,  Otto,  Landsturmm.,  aus  Erfurt.
Jordan,  Hans,  Landsturmm.,  aus  Berlin-Steglit.
Blaich,  Karl.  Unteroff.  d.  Landst.,  aus  Haifa  (Syrien).
Stiehler,  Erwin,  Steuerm.  Maat,  aus  Stendal.
Hillenkamp,  Karl,  Freiw.  d.  Landst.,  aus  Lendersdorf

  (Rheinl.).
Lüttcher,  Karl,

(Pomm.).

Landsturmm..

Landsturmm.,  aus  Greifenhagen
        <pb n="35" />
        GW  15  20

Schneiders,  Heinrich,  Bootsm.  Maat,  aus  Papenburg
  (Hannover).

Bener-  Gustav,  Ers.  Res.,  aus  Cuxhaven  (s.  V.  Liste

r.  23).

Wyndurps,  Josef,  Obergefr.,  aus  Aachen.
ecker,  Gustav,  Landsturmm,  aus  Eschwege.

Paulig,  Kurt,  Bisefeldwo.  aus  Guben.

Eichler,  Heinrich,  aus  Leipzig.

Froebes,  Otto  Engelbert,  Unteroff.  d.  Res.,  aus  Crefeld.

Kreitmeyer.  Johann,  Landsturmm.,  aus  St.  Ottilien
(Ob.-Vayern).

Schmidt,  Karl,  Unteroff.  d.  Res.,  aus  Berlin.

Schalkowski,  Friedrich,  Landsturmm.,  aus  Kiel.

Pioch,  Ferdinand,  Landsturmm.,  aus  Königl.  Freist
(Pomm.).

Baer,  Georg,  Ers.  Res.,  aus  Leipzig-Reudnitz.

Hennings.  Friedrich,  aus  Charlottenburg-Berlin.

Nömer,  Ferdinand,  Landsturmm.,  aus  Wertheim  a.  M.,
ver

Richro,  Fuedr.  Bruno,  Vizefeldw.  d.  Landw.,  aus
Borstendor
Panken,  Frledr.  Unteroff.,  aus  Nibait,  verw.
Rittersbach,  Kaspar,  aus  Weckhove
Schreck,  Erich,  Unteroff.,  aus  Verlin-Meutönn,  verw.
Kuwert,  Alfred,  aus  Gaylowken  (Ostpr.),  verw.
Frahm,  Otto,  Gefr.,  aus  Mahlitz  (Sa.).
Pfaff,  Arnold.  Unteroff.,  aus  Berlin-Halensee,  verw.
Westphalen,  Christian,  Verm.  Maat,  aus  Paderborn.
Heunke,  Reinhold.  Landsturmm.,  aus  Berlin.
Meyer,  Robert,  Serg.,  aus  Hittfeld  (Hannover).
Lüdtke.  Eduard,  umt  aus  Nistau  (Pomm.).
Enke,  Franz,  aus  Mötzlich  (Sa
Freitag,  Friedrich  Wiolur  Verthold,  aus  Lossow
(Brandenburg).
Thiele,  Mariht-  aus  Leipzig.
Bauer,  Emil,  aus  Hirschland  (Els.  Lothr.).
Gimmy.  Ludwig,  aus  Landau  (Nheinpfalz).
Dankert.  Edmund  Georg  Heinrich,  aus  Schwerin.
Strumpf,  Walter,  aus  Magdeburg.
Hähner,  Mau,  aus  Dresden.
Hörnig,  Friedrich  Robert,  aus  Hamhurg.  =
Gräfe,  Ernst,  T##tir#=  aus  Halle  a.
Vogt,  Richard,  aus  L
Schöpflein,.  Paul,  uns  Werie  l.
Lrandenbrrg.  Otto,  aus  Langendreer.
Sladeck,  Alfred,  aus  Gotha.
Pfeiffer,  Willy,  aus  Berlin.
Schade,  Johannes,  Bootsm.  Maat,  aus  Blankenese.
Wolters,  Hermann,  aus  Hambur
Nothbleh,  Franz  Taver,  aus  Elsenheim  (Els.).
Wimmer,  Georg,  aus  München.
Sch  efftia.  Gustav,  aus  Berent  (Westpr.).
Nahn,  Julius,  aus  Berlin-Steglitz.
Schloemer,  Karl,  Landsturmm.,  aus  A
Degenhardt,  Hermann,  Ers.  Res.,  aus  V#enhanssen.
Schroeder,  Karl,  Unteroff.,  aus  Altona.
Ensmannn,  Gustav,  Landsturmm.,  aus  Verlin.
Hoffmann,  Werner  Rudolf,  Kanonier,  aus  Berlin.
Teichert,  Wilh.,  Landsturmm.,  aus  Mimwtsch  Ei.)
Heing,  Karl,  Unteroff.,  aus  Leipz
Heinze,  Adolf,  Dandsturmm.=  *—  Hermsdorf  (Posen).
Barthel,  Richard,  Vizereldw.,  aus  Frankenberg.
Lerl,  Richard,  Geir-  aus  Eisleben.
,  Heing,  Gefr.  d.  Res.,  aus  Hamburg.
Balls,  Heinge  Kurt,  Unteroff.  aus  Tilsit.
rasböck  Johann  Anton,  aus  Leonfelden.
Ruprecht,  Hermann,  Unteroff.,  aus  Wittenberg.
Men  Adolf,  Vizefeldw.  d.  Landw.  II,  aus  Verther.
Haugg.  Franz  Seraph.,  Vigefeldw.,  aus  *8  bach.
Hecker,  Walter,  Landsturmm.,  aus  Aubach
Prißlow,  Jonorgen,  aus  Middelburg  Ghtalsn  y.

 

 

van  Wyk,  Daniel  Georg,  Soldat,
(Transvaal).

Allrutz,  Richard,  aus  Hamburg.

Arnold.  Willy,  aus  Berlin.

Beyer,  Friedrich  Wilhelm,  aus  Hannover.

Beuster,  Paul,  Unteroff.,  aus  Swakopmund.

Beham,  Michel,  aus  Sim

Clemens,  Adolf,  aus  Au-  a  Mose  l.

Doehlent=  Erich,  aus  Allenstein.

Frech,  Rudolf.

Garbe,  Frrdrich  Oswald,  Unteroff.

Greiner,  Fritz,  aus  Lanseka  (Thür.)

Goeke,  Paul,  aus  Hamburg.

Heil,  August,  aus  Berlin.

Helbig,  Georg,  Unteroff.,  aus  Halle.

Hofmann,  Reinhard.

Kastner,  Cirillus,  aus  Malsch.

Krelle,  Hermann,  aus  Berlin.

Becher,  Clemens,  z

Martin:  Fritz,  Maitr
aier,  Franz,  aus  Ernt  irt.

Seidler,  Erich,  ca  aus  Zeitz.

Segura,  Friedrich  Walier.

Herms,  Fritz.

Gaettens,  Kurt  Hans  Max  Louis,  Gefr.,  aus  Lübeck.

Schurig,  Ernst  Friedrich,  Obermaat,  aus  Fischwasser-Dobrilugk
  N.-L.

Lansen.  Christ.  Bernh.,  Lbermasch=  aus  Flensburg.

Budde,  Alfred,  aus  Elber

Zierold,  Wern.,  Vizer  *  auz  Verlin-  Charlottenburg,

aus  Middelburg

k.  in  Tanga:

allwitz,  Franz,  aus  Cottbus.

kattner,  Bruno,  aus  Berlin

auer,  Edmund,  aus  Mellri  hsta  tadt.

einhardt,  Kurt,  Obermaat,  aus  Brandenburg  a.  #

Niltfrey,  Karl,  aus  Linden.

NAinch,  Hans,  aus  Hamburg

auhuhn,  Emil,  Unteroff.,  S  Berlin.

betersen,  John,  aus  Hamburg.

'Le  blin,  Paul  Wilhelm,  aus  (Pöpit.

-#iynsky,  Johann,  aus  Odenbach.

Sellier,  Armand,  Vizefeldw.,  aus  Jena.

Springer,  Richard,  aus  Malchin.

Stamp,  Johannes,  aus  Flensburg.

Chiel,  Karl,  aus  Zirke

lniatowski,  Peter,  Unteroff,,  aus  Dortmund.

Berther,  Paul,  aus  Schladeba

Vestphal,  Hans,  aus  Hanndenct.

Linter,  Karl,  aus  Radebeul.

zitzmann,  Max,  Vizefeldw.,  aus  Markranstädt.

oberbier,  Walter,  San.-Unteroff.  aus  Ebersdorf.

irhr.  v.  Schrötter,  Karl  Gerhard  Leopold,  aus

Berlin-Schöneberg.

Dr.  Marx  aus  Berlin

Pfeifer,  Hermann,  aus  Staufen

Goppel,  Heinrich,  Vizefeldw.,  aus.  Freibur

Batger-  Wilhelm,  Obermaat,  aus  Larnto  (Insel
Rör

—

 

 

g§  SEEE

lss“n

 

S###e

Verwaldt,  Max,  Oberbootsm.  Maat,  aus  Schleusen#au
(s.  V.  Liste  Nr.  13).

Prüstel,  Louis,  Oberheizer,  aus  Glauchau  (Sa.).

Sonneborn=  Wilhelm,  Obermasch.  Maat,  aus  Münster

estf.
gähler  Otto,  Obermaat,  aus  RNügenwalde  (Pomm.).
Krumbholz,  Otto,  aus  Weima
Kundt,  Franz,  aus  Lebelsewert.
Allert,  Karl,  aus  Deutsch-Rasselwi
Albrecht,  Friedrich  Johann  Guoôing!  aus  Hamburg.
Andersen,  Hermann,  Unteroff.,  aus  Flensburg.
Bergmann,  Otto,  aus  Neusalga.
        <pb n="36" />
        W  16  20

Bittner=  Fritz.  Lissa.
Bo  .  enbolf  Wausln  Heinrich,  Unteroff.,  aus  Bad
es

Boeningk,  Haus,  Bizefeldw.,  aus  Dresden.

Buschmann,  Richard.  aus  Hoyerswerda.

Cordts,  Himbert.  aus  Hamburg.

Conrad,  Karl,  Vizefeldw.,  aus  Spandau.

Denke,  Rudolf,  Unteroff.,  aus  Neu-Bielau.

Fliege,  Johannes,  aus  Altenburg.

Protjan,  Johannes,  aus  Hamburg.

Henoch,  Hubert,  aus  Berlin-Steglitz.

Säuem  #us,  Paul,  Vizefeldw.,  aus  Kreisfeld.
hrig,  Friedrich  Wilhelm,  Unteroff.,  aus  Münsingen.

aschob,  Heinrich,  aus  Kl.-Garde.

.-  lnnmer  Louis,  Unteroff.,  aus  Homburg.

ieser,  Ludwig,  aus  Buchen.

-  ornthenek  Georg,  Dasing  O.  B.

Kollhof,  Adolf,  aus  Wismar.

Kohn,  Karl,  aus  Neubruck.

Korth,  Heinurich,  aus  Ber

Krüger,  Wilhelm,  Sergt.,  k  Worbis.

Krang,  Paul  Adolf.

 

h.  in  Morogoro.

Rohleder,  Mar.  Obermaat,  aus  Posen.
Werner,  Hans,  aus  Berlin-Nenkölln.

Bauer,  Josef,  Matrose,  aus  München.
Luthens,  Heinrich,  aus  Hamburg,  leicht  verw.
Creplin,  Karl,  aus  Hamburg.

Güldner,  Albert,  Sergt.,  aus  Hamburg.

i.  in  Ahmednagar  (Indien).

v.  Lekow,  Horst,  Lt.  a.  2  früher  Garde-Gren.  Regt.
Nr.  3  (s.  V.  Liste  Nr.  6).

Drouven,  Lonis  ulrne  aus  Düsseldorf.

Bannert,  Ernst,  Vizefeldw.,  aus  Leipzig.

Degen,  Rudolf,  Schütze,  aus  Ehrensfelde.

Dürre,  Max,  Feldw.,  aus  Sandowitz.

Packelus  ch,  Karl,  Unteroff.,  aus  Charlottenburg.

Walther,  Albin  Robert,  Schütze,  aus  Predel.

k.  in  Bombay  (Indien).
Giere,  Otto.  Gefr.

1.  in  Auch,  Dep.  Gers  (Frankreich).
Zimmermann,  Emil,  Hauptm.  a.  D.,  früher  Feldart.
  Regt.  Nr.  70.

 

m.  in  Toulouse  (Frankreich).

v.  Brandis,  Louis,  Hauptm.  a.  D.,  früher  Feldart.
Regt.  Nr.  72,  geb.  28.  12.  65  in  Osnabrück.

Gynz  v.  Rekowski,  Emil.  Lt.  a.  D.,  früher  Inf.
Regt.  Nr.  159,  geb.  2.  1.  78  in  Berlin.

n.  in  La  Pallice  (Frankreich).

Kestutett  Johamn,  Unteroff.,  aus  Lodz.
delsch,  P  „Soldat,  aus  Mainz.
ans,  #oll  2  aus  Hesel.
Kirschner,  Karl,  Soldat,  aus  Geinenfeld.
lieme,  August,  Soldat,  aus  Reichenberg.
eiel.  Heinrich,  Soldat,  aus  Berlir

ielsen,  Samuel,  Unteroff.,  aus  Coristianfeld.
7  rmtaun:  Gustav,  Soldat,  aus  Haidam.
Patrisk,  Alfred.  Soldat,  aus  Brieg.
Rhode,  Otto,  Soldat,  aus  Melkendorf.
Sturm,  Arnold,  Soldat,  aus  Colkcnit.
Sigler,  Max.  Soldat,  aus  Weiden.
Waßmer,  Friedrich,  Soldat,  aus  Lahr.

 

 

„0.  in  Rochefort  (Frankreich).
Mörling,  Johann,  San.  Feldw.,  aus  Gärtenrott.
Berichtigung  früherer  Angben.
Brühl,  Jakob,  Vizefeldw.  d.  Res.  (nicht  Brüll,  Jakob,
s.  V.  Liste  Nr.  28).

Acmhte#  Verlustliste  aus  dem  Schutzgebiet
Kamerun.

Gerds,  Wilhelm,  Landsturmm.,  8.  9.  15  in  Casablanca
  (Marokko).

Sredezum=  Georg,  Unteroff.  d.  Res.,  aus  Gr.-Ußbalben,

  #  an  akuter  Dysenterie  und  Lungenentzündung

  am  5.  17  in  London  (Enyla  and).

Topp,  Heinrich,  Unteroff.  d.  idw.,  an  Herzschwäche
  am  24.  10.  17  in  Zaray  hoga  (Spanien).

Lingenitz=  Ernst.  Soldat,  in  engl.  Gefangenschaft.
Kilian,  Karl,  aus  Oppeln,  in  engl.  Gefangenschaft
Isle  of  man  (Englandj.

Sprotte,  Ers.  Res.,  in  Gefangenschaft.

Segatz,  Ers.  Res.,  in  Gefangenschaft.

Walther,  Wehrm.,  in  Gefangenschaft.

Fünfte  Verlustliste  aus  dem  Schutzgebiet
Deutsch-Südwestafrika.

Davin,  Konrad,  Sergt.,  aus  Hofgeismar,  18.  8.  17
im  Alexander-Militär-Hospital  Wynberg.

Hierte  Vverlustliste  aus  dem  Schutzgebiet
Uogo.  ·

Goerlitz,  Albert,  Unteroff.  d.  Res.,
blauca  (Marokko).

1916  in  Casa-Berichtigung

  früherer  Angaben.
Ernst,  Albrecht  (nicht  Albrecht,  Ernst),  #  14.  5.  13
in  El  Borouch  (Marokko
Hoermann,  Xaver  Alfr.  (nicht  Woermann),  Unteroff.,
am  24.  4.  17  in  Le  Mans  (Frankreich).

Liste  Ur.  3  der  in  RKriegsgefangenschaft  befindlichen
  und  jetzt  in  der  Schweiz  untergebrachten
  Anugehörigen  der  Kalserlichen
Schutztruppen  usw.

1.  Listen  Nr.  1  und  2  H—  z  Kol.  Bl.“  1917,  Nr.:
S.  34  f.,  und  Nr.  17/18,  S.  231  f.
2.  Der  mit  ()  -inhetlanmerte  Ort  ist  der  Internierungsort

  in  der  Schweiz

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

Schründer,  Joseph,  Vizefeldw.  (Weggis).
v.  Bodelschwingh.  Gust.,  freiw.  Krankenpfl.  (Weggis).
Giese,  Franz,  Sergt.  d.  Landw.  (Weggis-  Hertenstein).
Latuske,.  Paul,  Sergt.  -
Löhr,  Robert,  Unteroff.  -
Ernst,  Georg,  Unteroff.  -  -
Hohlfeld,  Erich  -
        <pb n="37" />
        17  20

Waltermann,  Karl,  Soldat  (Wegeis-Herteustein).
Vogl,  Friedrich,  Soldat
Loehnberg,  Eugen,  Landsturmm.  -

Thiem,  Ernst  Paul,  Feldw.  (Weggis-Sisikon.
Wolfmiller,  Franz  Kaver,  Unteroff.  (Sisikon).
Fritzsche,  Hermann,  Obermatr.  -
Grippekoven,  Arnold.  hbeerheizer
Wallenstein,  Georg

Gareis,  Friedrich  Wilsadle  Soldat
Degen,  Johann.  Unterzahlm.  eghnried).
S'en.  Jakob,  1  Interoff,  (Morsch  ach).
Kukro,  Haus,  San.  Sold.

Schutztruppe  für  Kamerun.

Gaiser,  Karl,  Hauptm.  im  Heldart.  Regt.  König  Karl
(1.  Württ.)  Nr.  13  (Kloste

Surén,  Hans,  Hauptm  *-v.

  Seht,  Adolf,  Ober

v.  Behr,  Heinrich,  5

Luckhardt,  Karl,  Lt.  d.  Res.  (Davos).

inn,  Charles,  Lt.  zur  See  d.  Res.  (Thufis).

Püttmann,  Heinrich,  Veter.  d.  Res.  (Davos-Platz).

Patschke,  Otto,  San.  Sergt.  (Weggis-  Hertensteing.

Köpke,  Otto,  zsa0  "

schenk.  Mar,  Untero

-P  Max,  Torp.  zoag6.  Maat  Wegais  ·  dertentein.

Munz.  Jnlius,  Masch.

Roeder,  Max,  Serg'.  e  6n  u).

Sanders,  Paul,  Art.  at  (Sisikon).

Rösener,  Friedrich,  Gef

Clemens,  Karl,  Soldan  (#rn).

Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
Frhr.  v.  Fritsch,  Alerander.  Rittm.  z.  D.  (Ragaz).
Heyme,  Walter,  Sbeiut.  ga  J.
v.  Oertzen,  Viktor,  Lt.  s.  (Chur).
Siebel,  Friedrich,  #erd

 

n  "„

 

Landesverteidigungstruppe  Togo.

PHramatte,  Karl,  Vizefeldw.  (Weggis-Hertenstein).
beck,  chol  (nicht  Karl),  Unteroff.  (Bad  Schinznach).
UBaulick,  Kurt  Erwin,  Unteroff.  (Weggis-  Hertenstein).
neidel,  Fritz  August,  Gefr.
SR-ommer,  Paul  Albert,  Soldat
itz,  Karl  August,  Ers.  Res.

 

SOnsr  —Wm#mn  /Sl

Wnn#

CListe  Ur.  3  der  bisher  in  der  Schweiz  untergebrachten

  und  *  als  AKustauschgefangene

3  r9  Srigen  der  Naiserlichen
Schutztruppen  usw.

Listen  Nr.  1  2  (s.  „D.  Kol.  Bl.“  1917  Nr.  3/5,
S.  34  f.,  und  Nr.  17/18,  S.  233).
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

v.  Kleist,  Gunar,  Hauptmann.
v.  Gotsch,  Hans.  Oberlt.  a.  D

 

Edel,  Wilhelm,  Vizesteuerm.  d.  Res.
Neu,  Karl,  Unterveterinär  d.  Res.
Littmann,  Walter,  Unteroff.  d.  Landw.
Roeßler,  Michard,  Unteroff.

Repper,  Heinrich,  Kriegsfreiwilliger.
Guthknecht,  Otto,  Unteroff.  d.  Landw.
Maerker,  Fritz,  Soldat  (nicht  Unteroff.).

Schutztruppe  für  Kamerun.

Hegemänn,  Engelbert.  Lt.  d.  Res.
Immel,  Max,  Li.  d.  Res
Heinrich.  Fritz,  Uwerrzahmm.
Leuschner,  Gustav,  Waffemmeister.
Damis,  Friedrich,  Vize
Dufving,  Alexander  gelenn  Hfeing,  Bizesteuermann

.  Seew.
Steinbrecher,  Kurt,  Binewachtm.
Löffler,  Fritz,  Vizewachtm.

Birk,  Theodor,  Unteroff

Vogt,  Franz,  Unteroff.  Wccht  Voigt,  Sergt.).
Michelsen,  Hermang.

Starke,  Hermann,  Landsturmm.
Bachstein,  Kurt,  Gefr.  d.  Res.
Wedekämper,  Ernst,  Soldat.

Landesverteidigungstruppe  Togo.

Schlettwein,  Hauptmann.

Fraeulén,  Berthold,  Oberlt.

Dr.  Gruner,  Hans,  Lt.  d.  Landw.  a.  D.
Dr.  Sengmül  er,  Albert,  Lt.  d.  Res.
Schulemann,  Leo,  Unteroff.  d.  Landst.

Liste  Ur.  3  der  aus  Frankreich  und  England
zurüchgehehrten  Kustauschgefangenen  der
Kaiserlichen  Schutztruppen  usw.

Listen  at  1  und  2  (s.  „D.  Kol.  Bl.“  W  Nr.  3/5,

S.  34  f.,  und  Nr.  17/18,  S.  283).
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

Kirchner,  Karl,  Kriegsfreiwilliger.
Esligkrug.  Benedikt,  Sanu.  Soldat.
Roehl,  K.,  Lazarettverwalter.

Schutztruppe  für  Kamerunz.
Riefenstahl,  Ernst,  Vizefeldw.
Klotz,  Ernst,  San.  Soldat.
Landesverteidigungstruppe  Togo.

Rebstein,  Johann,  Feldwebel.
Wolf,  Karl,  Vizefeldwebel.

—
        <pb n="38" />
        W  18  2OC

 

#ne6Kechtamtlicher  Teis###bdddle

Kus  den  Kochiven  des  belgischen  Kolonialministeriums.
Dreizehnte  Veröffentlichung.

Zur  Entstehungsgeschichte  des  Kongostaates.

In  Nr.  III  und  IV  dieser  Artikelserie  (Aus  den
Archiven  des  Belgischen  Kolonialministeriums,  Berlin
1916,  Bd.  1,  S.  52—53,  78—79)  sind  bereits  einige
aktenmäßige  Mitteilungen  über  die  Anbahnung  der
ersten  politischen  Beziehungen  zwischen  dem  Kongostaat
  bzw.  seiner  Vorgängerin,  der  Asscciation
Internationale  du  Congo  und  der  Deutschen  Reichsregierung
  veröffentlicht  worden.  Zu  ihrer  Vervollständigung
  sei  hier  im  historischen  Interesse  noch
folgendes  nachgetragen.

In  den  maßgebenden  amtlichen  Berliner  Kreisen
hatte  man  sich  mit  den  Vorgängen  am  Kongo,  besonders
  aber  mit  den  von  Brüssel  ausgehenden  Bestrebungen
  bis  ins  Jahr  1883  nicht  eingehender  beschäftigt,
  da  sie  den  unmittelbaren  politischen  und
Handelsinteressen  des  Reiches  bis  dahin  ferngelegen
hatten").  Erst  die  seit  November  1882  zwischen
Porlugal  und  England  eingeleiteten  langwierigen
und  sich  hinschleppenden  Verhandlungen  über  die
Anerkennung  der  portugiesischen  Ansprüche  auf  das
westafrikanische  Küstengebict  zwischen  8°“  und  5°  12“

*)  Der  einzige  Fall,  in  dem  sich  die  amtlichen
deutschen  Kreise  bis  dahin  mit  der  Frage  der  territorialen
Zugehörigkeit  der  Kongomündung  zu  beschäftigen
gehabt,  hatten,  betraf  das  norddeutsche  Scgelschiff

„Hero“.  Dieses  war,  von  der  Rotterdamer  Handelsgesellschaft

  gechartert,  im  September  1870,  in  der
Kongomündung  vor  Banana  liegend,  von  einem  französischen
  Kriegsschiff  dort  aufgebracht  und  nach  Gabun
überführt  worden.  Als  die  N  Nachricht  von  der  Aufbringung
  des  Schiffes  im  November  in  Berlin  einlief,
glaubte  man  hier,  es  handele  sich  um  eine  Verletzung
holländischen  Gebictes,  und  wurde  daher  zunächst  die
Regierung  im  Haag  ersucht,  ihre  Neutralität  zu  wahren.
Diese  wies  darauf  hin,  daß  die  Beschlagnahme  auf
portugiesischem  Gebiet  stattgefunden  habe.  ierauf
erhielt  die  Gesandtschaft  in  Lissabon  im  Dezember
entiprechende  Weisung.  Die  dortige  Regierung  antwortete,
  daß  sie  Informationen  einziehen  und  für
strikte  Aufrechterhaltung  der  vortugiesischen  Neutralität
Sorge  tragen  werde.  Inzwischen  war  aber  die  „Hero“
bereits  Ende  Oktober  1870  von  den  französischen  Behörden
  in  Gabun  wieder  freigegeben  worden.  Als
die  Kongofrage  akut  wurde,  suchte  die  portugiesische
Regierung  diese  Angelegenheit  dahin  auszunutzen,
daß  hier  ein  Präzedenzfall  der  Anerkennung  der  Ansprüche
  Portugals  auf  die  Kongomündung  durch  Deutschland
  vorliege.  Dies  wurde  aber  deutscherseits  mit  dem
dinwein  darauf  bestritten,  daß  damals  während  des

ieges  der  Deutschen  Regierung  die  Zeit  und  die
dii  gefehlt  hätten,  die  Frage  der  Souveränitätsrechte
auf  die  Gebiete  der  Kongomündung  eingehend  zu
prüfen.

 

südl.  Br.  und  insbesondere  auf  die  Kongomündung,
die  Großbritannien  seit  1846,  in  welchem  Jahr  sie
Portugal  in  neuerer  Zeit  zum  erstenmal  wieder  geltend
machte,  stets  kategorisch  abgelehnt  hatte  und  die  es
nun  zur  allgemeinen  Aberraschung  unter  gewissen,
für  seine  dortigen  Handelsinteressen  sowie  für  seine
ostafrikanischen  kolonialen  Plänc  vorteilhaften  Bedingungen
  anzuerkennen  bereit  war,  brachten  auch
hier  einen  Wandel.

Die  deutschen  Vertreter  in  London  und  Lissabon
berichteten  forllaufend  nach  Berlin,  was  sie  über  den
Gang  der  Verhandlungen  in  Erfahrung  bringen
konnten.  Der  deutsche  Wahlkonsul  Niemann  in
Loanda  warnte  als  erster  bereits  am  12.  April  1883
vor  den  nachteiligen  Folgen  eines  portugiesischenglischen
  Abkommens  für  die  deutschen  Export=  und
Schiffahrtsinteressen  am  Kongo“).  Der  Afrikareisende
  G.  Rohlfs  sprach  sich  in  einem  Artikel  in  der
Augsburger  Allgemeinen  Zeitung  vom  22.  April  1883
für  eine  Verständigung  mit  England  behufs  der  Neutralisierung
  des  K  Kongo  sowie  Herbeiführung  ähnlicher
Maßnahmen,  wie  sic  für  die  internationale  Regelung
der  Schiffahrt  auf  der  Donau  bereits  vorhanden  scien,
aus.  Ihm  folgte  der  boelgische  Rechtsgelehrte
E.  de  Laveleyc  am  1.  Juni  1883  mit  einer  Arbeit
in  der  „Reruc  de  droit  international“  unter  dem
Titel  „La  neutralité  du  Congo“.  In  dieser  wurde
ausgeführt,  daß  eine  strikte  Neutralisierung  des  Kongo
vielleicht  nicht  leicht  zu  erreichen  sein  werde,  wohl
aber  würde  einc  Lösung  der  aufgestiegenen  Kongofrage
  im  Sinne  aller  Interessenten  durch  Vereinbarung
  eines  Reglements  zu  erreichen  sein,  das  alle
Angelegenheiten  des  großen  Stromes  betreffe  und
dessen  Ausführung  einer  internationalen  K  sommission
mit  ähnlichen  Funktionen,  wie  sie  die  Donau-Kommission
  ausübe,  zu  übertragen  sei.  G.  Moynier,
der  Begründer  und  Präsident  der  Gesellschaft  des
Roten  Kreuzes,  befürwortete  in  einer  Denkschrift,  die  er
dem  Institut  de  droit  international  unterbreitetc,
die  Vorschläge  von  Rohlfs  und  Laveleye  aufs  wärmste.
Diese  Gesellschaft  beschloß  ihrerseits,  der  ihr  gewordenen
  Anregung  folgend,  in  ihrer  Sitzung  in

 

*)  Amtlich  wurde  ihm  daraufhin  von  Berlin  aus
—  wohl  mit  Rücksi  cht  auf  damals  begonnene  Erwägungen
  hinlichtich  einer  aktiven  deutschen  Kolonialpolitik
  —  vollständige  Zurückhaltung  in  diesen  Fragen
empfohlen.
        <pb n="39" />
        G  19  20

München  im  September  1883  den  europäischen
Mächten  eine  Denkschrift  zu  unterbreiten,  in  der  dem
Wunsche  Ausdruck  verliehen  wurde,  daß  die  Schiffahr#t
auf  dem  Kongo  im  Intercsse  einer  friedlichen  Erschließung
  des  äquatorialen  Afrika  für  alle  Nationen
freigegeben  und  vor  jedem  Monopol  einer  einzelnen
Macht  bewahrt  bleibe.

Am  B.  Februar  1884  kam  der  englisch-portugiesische
Vertrag  zustande.  Er  drohte  an  der  Kongomündung
ein  englisches  Kondominium  zu  schaffen.  Der  in  ihm
für  die  Kongomündung  zur  Anwendung  vorgesehene
portugiesische  Mozambique-Zolltarif  von  1877  belegte
den  bis  dahin  völlig  abgabefreien  Handel  am  unteren
Kongo  im  allgemeinen  mit  einem  Wertzoll  von
10  v.  H.  Aber  gerade  dic  für  den  deutschen  Exporthandel
  nach  dem  Kongo  am  meisten  in  Betracht
kommenden  Waren  wurden  durch  ihn  mit  Zöllen
bedroht,  die  bis  zu  eiwa  160  v.  H.  des  Wertes  stiegen.
Die  Wertermittlung  war  überdies  vollständig  in  die
Hände  des  verlotterten  portugiesischen  Kolonialbeamtentums
  gelegt.

Am  7.  März  1884  richtete  der  Präsident  der  Handelskammer
  in  Manchester,  James  Hutton,  namens  der
Direktoren  der  Kammer  ein  Schreiben  an  den  Reichskanzler,
  in  dem  die  Einwände  der  britischen  Interessenten
  gegen  den  Vertrag  dargelegt  und  darauf
verwiesen  wurde,  daß  auch  die  Hamburger  Kaufleute
an  der  Frage  interessiert  seien  und  daß  der  Vertrag
nicht  ohne  die  Zustimmung  der  übrigen  europäischen
Mächte  perfekt  werden  könnc.

Der  früher  in  Loanda  für  die  Afrikaanische  Handels-Venootschap
  in  Rotterdam  tätig  gewesene,  damals  in
Duisburg  lebende  K.  Wahlkonful  W.  H.  Pasteur,
ein  Niederländer  von  Geburt,  sandte  am  2.  März  ein
langes  Telegramm  an  das  Auswärtige  Amt,  in  dem
er  auf  die  der  deutschen  Industrie  und  den  Handelskreisen
  durch  den  Verlrag  drohende  bedeutende
Schädigung  hinwies.  In  einer  Eingabe  vom  16.  März
brachte  er  unter  Anführung  zahlenmäßiger  Belege
den  näheren  Nachweis  für  diese  seine  Befürchtungen.
So  würden  unter  der  Wirkung  des  in  dem  Vertrag
vorgesehenen  Mozambique-Tarifs  gerade  die  hauptsächlich
  für  den  Kongo  in  Frage  kommenden  deutschen
Ausfuhrprodukte,  wie  sächsische  Webwaren,  Baumwollstoffe,
  Schießpulver,  Spirituosen  usw.,  mit  einem
Wertzoll  von  14  bis  166  v.H.  belastet  werden.  Auch  die
Firma  C.  Woermann  in  Hamburg  machte  am
3.  März  in  einer  Eingabe  geltend,  daß  zu  befürchten
sei,  daß  die  deutschen  Schiffe  in  Zukunft  am  Kongo
ungünstiger  gestellt  werden  könnten  als  die  englischen
und  daß  der  regelmäßig  wachsende  Import  deutscher
Waren  nach  dem  Kongo  und  damit  auch  die  deutsche
Rcederei  eine  Schädigung  erleiden  könnten.

Nun  regten  sich  auch  die  deutschen  Handelskammern
  und  richteten  Eingaben  an  das  Auswärtige
Amt,  in  denen  gegen  den  Vertrag  protestiert  wurde.
Die  erste  auf  dem  Plan  war  das  Gremium  für  Handel,

 

Fabriken  und  Gewerbe  in  Hof  am  19.  März,  am
24.  folgte  die  Kammer  in  Plauen.  Die  Hamburger
Kammer  wies  darauf  hin,  daß  von  Januar  1883  bis
März  1884  von  Hamburg  nach  dem  Kongo
1  029  900  Pfund  Schießpulver  im  Wert  von  etwa
300  000  Mark,  Spirituosen  2453  t  im  Wert  von
300000  Mark  und  Diverses  (Waffen,  Reis  usw.)
555  t  im  Wert  von  250000  Mark  verladen  worden
seien.

Die  Handelskammer  in  Solingen  trat  in  ihrem
vom  1.  April  datierten  Schreiben  lebhaft  für  die  Aufrechterhaltung
  des  bisherigen  Zustandes  am  Kongo
ein  und  entfaltete  bei  den  übrigen  deutschen  Kammermn
eine  lebhafte  Agitation  für  die  Beteiligung  an  diesen
Protesten,  denen  sich  im  Laufe  der  nächsten  Wochen
noch  weitere  22  süd=  und  westdeutsche  Kammem
anschlossen.  Die  in  Mannheim  betonte  in  ihrer
Eingabe  hauptsächlich  das  große  Interesse  am  Import
von  Erdinüssen,  von  dem  ein  Teil  aus  dem  Kongogebiet
  stamme  und  über  Rotterdam  vor  sich  gehe.
Der  Bezirk  habe  zur  Herstellung  feiner  Speiseöle  die
Einfuhr  von  Olsämereien  von  1882  bis  1883  fast  verdoppelt
  und  scit  1880  vewierfacht.  Sie  betrage  jetzt
241514  Doppelzentnek.  Wenn  einzelne  Kammern,
wie  die  in  Hagen  und  Wiesbaden,  in  ihren  Eingaben
auf  die  mit  großer  Energie  und  Aufwendung  bedeutender
  Kapitalien  an  der  Kongomündung  gegründeten
  deutschen  Handelsniederlassungen  hinwiesen,
so  war  das  ein  Irrtum.  Denn  weder  damols  noch
viele  Jahre  später  bestanden  dort  solche  deutsche
Faktoreien.

Es  ist  später  die  Vermutung  ausgesprochen  worden,
daß  König  Leopold  hinter  dieser  plötzlichen  Bewegung
der  deutschen  Handelskammern  und  Handelskreise
durch  Mittelspersonen  gesteckt  habe,  wic  er  es  ja  auch
unzweifelhaft  war,  der  durch  den  ihm  persönlich
nahestehenden  Kaufherrn  J.  Hutton,  den  Präsidenten
der  Handelskammer  in  Manchester,  dic  gleiche  Bewegung
  in  England  fördern  ließ,  was  auch  der  britischen
  Regierung  sehr  wohl  bekannt  war").  Nicht
unmöglich  wäre  es,  daß  der  genannte  Konsul  Pasteur
durch  seine  früheren  Beziehungen  zu  der  großen
Rotterdamer  Handelsgesellschaft  zu  seinem  Vorgehen
veranlaßt  worden  ist,  der  natürlich  der  Vertrag  höchst

*  Auch  in  in  den  Vereinigten  Staaten  hatte  er  durch
General  Sanford  eine  ähnliche  Bewegung  in  Gang
gebracht.  Die  Handelskammer  von  New  Vork  hielt
am  10.  Jannar  1884  eine  Sitzung  ab,  in  der  der  Präsident
der  New  Yorker  geographischen  Veseilschaft,  Chief  Justice
Daly,  eine  längere  Rede  über  die  freie  Schiffahrt  auf
dem  Kongo  hielt,  zu  der  ihm  offenbar  Sanford  die
Unterlagen  geliefert  hatte.  Auf  diesen  Vortrag  hin
faßte  die  Versammlung  eine  Entschließung,  durch  die
die  Vereinigten-Staaten-Regicrung  aufge  ordert  wurde,
die  Portugiesische  Regierung  davon  zu  verständigen,
daß  die  Vereinigten  Staaten  ihr  nicht  das  Recht  zugestehen
  könnten,  dic  freie  Schiffahrt  auf  dem  Kongo
einzuschränken,  und  daß  sie  nicht  in  der  Lage  wäre,
ihre  Terrikorialansprüche  auf  den  Kongo  anzuerkennen,

2“
        <pb n="40" />
        G  20  20

unwillkommen  war.  Vielleicht  haben  auch  Beziehungen
von  Duisburg  nach  Solingen  hinübergespielt,  dessen
Kammer  das  Zentrum  der  Bewegung  gegen  den
Vertrag  bildete.  Im  ganzen  wird  aber  diese  Agitation
in  Deutschland  doch  wohl  eine  ganz  spontane,  weil
natürliche  und  vollberechtigte  gewesen  sein,  da  in  der
Tat  vitale  Interessen  der  deutschen  Industric  und  des
Handels  durch  den  Vertrag  bedroht  wurden.  In
Hamburg  die  Schiffahrtsinteressen  und  die  der  dortigen
Pulver=  und  Spiitindustrie,  in  Harburg  und  Mannheim
  die  der  mächtig  aufblühenden  Ol=  und  Fettindustrie,
  die  schon  damals  in  Harburg  allein  jährlich
50000  t  Palmöl  und  Kopra  verarbeitete;  im  Bereich
der  Stolberger  Kammer  fühlte  sich  die  Messingindustrie
bedroht  wegen  des  Exportes  der  als  beliebte  Tauschware
  für  Schmuckzwecke  am  Kongo  stark  begebrten.
dünnen  Messingstäbe,  der  sogenannten  mitakos,
Solingen  die  damals  noch  blühende  Fabrikation  oon
Steinschloßgewehren,  im  Bezirk  Verden  die  Pulverund
  Faßfabrik  Walsrode,  die  mit  300  Arbeitern
allein  1500000  kg  Pulver  in  30000  Fäßchen  über
Hamburg  nach  den  Kongogebieten  jährlich  ausführte,
während  der  Hamburger  Gesamtexport  an  Pulver
dorthin  2500000  kg  brutto  in  50000  Fässern  ausmachte.


Jedenfalls  war  man  aber  in  Brüssel  über  den  Fortgang
  der  englisch-portugiesischen  Unterhandlungen  gut
unterrichtet,  und  es  ist,  wie  auch  aus  dem  englischen
Weißbuch  über  den  Vertrag  (Afrika  Nr.  2,  1884,
Noten  Nr.  24  bis  20)  hervorgeht,  dem  Einfluß  Leopolds
bei  der  englischen  Regierung  zuzuschreiben,  wenn  im
letzten  Augenblick  vor  dem  Abschluß  des  Vertrages
diese  dem  Anspruch  Portugals  auf  Anerkennung  seines
Besitzstandes  am  Kongo  bis  nach  Vivi  hinauf  ein  Veto
entgegensetzte  und  denselben  auf  Noki  unterhalb  Vivi
beschränkte.

In  den  Berliner  amtlichen  Kreisen  war  man  über
dic  Verhältnisse  der  Asscciation  Internationale
du  Congo  um  diese  Zeit  noch  sehr  wenig  unterrichtet.
Die  deutsche  Gesandtschaft  in  Brüssel  hatte  sie  bisher
nicht  zum  Gegenstand  besonderer  Berichterstattung
gemacht.  Am  25.  April  1884  erging  daher  auf  direkte
Anweisung  des  Reichskanzlers  die  telegraphische  Anordnung
  an  den  Gesandten,  Grafen  Brandenburg,
über  „Zusammenzetzung,  Zicl  und  Attribution  sowie
die  Flagge“  der  Internctionalen  Afrikanischen  Gesellschast
  zu  berichten,  sowie  neuere  Verträge  derselben

und  daß  es  ferner  für  wünschenswert  zu  erachten  sei,
daß  die  Vereinigte-Staaten-Regierung  die  Flagge
der  Association  anerkenne.

Der  Leiter  der  Versammlung  stellte  ihr  den  Vortragenden,
  Herrn  Richter  Daly,  als  einen  Teilnehmer
an  dem  Geographenkongreß  von  1876  im  Königsschloß
in  Brüssel  vor.  Das  war  etwas  amerikanischer  Humbug,
den  keiner  der  mit  den  europäischen  Verhältnissen
gänzlich  unvertrauten  Anwesenden  bemerkte.  An
jenem  Kongroß  hatte  tatsächlich  kein  amerikanischer
Gcograph  teilgenommen.

 

mit  den  eingeborenen  Häuptlingen  einzureichen.  Man
war  damals  an  leitender  Stelle  wohl  nicht  informiert,
daß  in  Deutschland  frisch  vom  Kongo  zurückgekehrte
Reisende  vorhanden  waren,  die  über  diese  Punkte
leicht  Auskunft  hätten  geben  können.  Insbesondere
wäre  hierzu  der  Afrikareisende  Dr.  Pechuel-Loesche,
der  im  Jahr  1882  das  Kongounternehmen  des  Königs
an  Stelle  von  Stanley  geleitet  hatte,  leicht  imstande
gewesen.

Graf  Brandenburg  setzte  sich  mit  dem  Kabinettschef
Jules  Devaux  in  direkte  Verbindung,  der  ihm  über
verschiedene  Punkte  Auskunft  erteilte.  Devaux  gab
zu,  daß  der  König  allerdings  einige  Bestimmungen
des  englisch-portugiesischen  Veitrages  „im  Interesse
der  englischen  Regierung“  hinsichtlich  der  Grenzen  und
einiger  Verbindungsstraßen,  Punkte,  welche  ursprlinglich
  englischerseits  ziemlich  oberflächlich  behandelt
worden  seien,  durch  seinen  Rat  modifiziert  habe.  Der
Gesandte  hatte  den  Eindruck,  daß  nach  der  Art,  wie
sich  Devaux  darüber  ausdrückte,  der  König  der  Frage,
ob  der  Vertrag  bestehen  bleiben  und  die  Anerkennung
seitens  anderer  Mächte  finden  werde,  persönlich  keinen
großen  Wert  beilege,  eine  Ansicht,  die  freilich  irrig
war,  wenn  auch  der  König  es  streng  vermied,  nach
außen  hin  zu  dem  Vertrag  irgendwie  Stellung  zu
nehmen.  Im  ganzen  befriedigten  die  auf  diesem  Weg
gewonnenen  und  auch  die  von  den  Beotschaften  in
London  und  Paris  in  dieser  Angelegenheit  eingesandten
  Informationen  Fürst  Bismarck  noch  nicht.
Verdächtig  erschien  besonders  der  Widerspruch,  der
zwischen  den  Versicherungen  der  Gesellschaft,  daß  sie
entschlossen  sei,  dem  internationalen  Handel  völlige
Freiheit  zu  gewähren  und  ihn  nie  mit  Zöllen  zu  belasten
  einerseits  und  dem  Wortlaut  einiger  von  ihr
mit  Kongo-Häuptlingen  abgeschlossenen  Verträge
anderseits  hervortrat.  Denn  nach  diesen  Verträgen
verpflichteten  sich  diese  Häuptlinge,  mit  niemand
anderem  als  mit  den  Agenten  der  Gesellschaft  Handel
zu  treiben  und  jedem  ihr  Fremden  diese  Tätigkeit
innerhalb  ihrer  Gebiete  zu  verbieten.  Auf  diesen
Widerspruch  wurden  auch  die  Regierungen  in  Paris
und  London  bei  passender  Gelcgenheit  aufmerksam
gemacht.

Selbst  die  Anerkennung  der  Flagge  der  Gesellschaft
seitens  der  Vereinigten  Staaten  schien  für  Bismarck
die  Zweifel  nicht  zu  beseitigen,  welche  er  an  ihrer  Befähigung
  hegte,  aus  cigener  Kraft  ihre  Selbständigkeit
zu  wahren.  Für  diese  Anerkennung  verzichtete  sie
den  amerikanischen  Bürgern  gegenüber  auf  die  exklusiven
  Rechte,  die  sie  durch  ihre  Verträge  mit  den
Häuptlingen  erworben  hatte.  Die  Ausdrücke,  in  denen
dies  geschah,  schienen  Bismarck  nicht  ganz  präzis  und
von  zweifelhafter  Tragweite,  sie  könnten  auch  lediglich
als  Zusage  der  Meistbegünstigung  gedeutet  werden.
Das  Zugeständnis  sei  an  die  Bedingung  geknüpft,
daß  die  Bürger  der  Vereinigten  Staaten  sich  den
Gesetzen  fügen.  Diese  Klausel  erscheine  sehr  bedenklich
        <pb n="41" />
        G  21

und  keine  ausreichende  Bürgschaft  gegenüber  einer
anonymen,  von  keiner  Regierungsgewalt  gedeckten
Gesellschaft,  die  über  keinerlei  Machtmittel  zur  Aufrechterhaltung
  ihrer  Unabhängigkeit  verfüge  und  daher
um  so  leichter  dem  ersten  Druck  nachgeben  würde,  um
sich  ihrer  finanziellen  Verbindlichkeiten  und  dieser  über
ihre  Kräfte  gehenden  politischen  Verantworklichkeit  zu
entledigen.  Unter  diesen  Umständen  würde  die  Zusage
der  internationalen  Gesellschaft,  daß  die  Reichsangehörigen
  in  den  Territorien  der  Gesellschaft  das
Recht  der  Niederlassung,  des  Grunderwerbes  und  des
freien  Handels  genießen  sollen,  eine  ausreichende
Rechtssicherheit  für  unsern  Handel  in  dem  von  der
Gesellschaft  in  Besitz  genommenen  Gebiet  nicht  gewähren.
  Ohne  eine  Verständigung  der  Mächte  untereinander
  über  die  Stellung,  welche  sie  gleichmäßig
der  Gesellschoft  einräumen  wollen,  würde  auch  die
Anecrkennung  der  Flagge  derselben  durch  cinzelne
Regierungen  die  hervorgetretenen  Bedenken  nicht
heben.  Die  Gebietserwerbungen  der  Gesellschaft  durch
Verträge,  deren  Inhalt  bis  auf  weiteres  nur  ihr
erklusive  Rechte  gäben,  schienen  die  Gründe  zu  verstärken,
  die  für  eine  internationale  Regelung  der
Handelsverhältnisse  in  dem  ganzen  Kongogebiet
spiechen.  Daß  die  von  verschiedenen  Seiten  in  Vorschlag
  gebrachte  Neutralisierung  des  Kongogebietes
durch  Anerkennung  der  belgischen  Sozietät  sich  erreichen
  und  sicherstellen  lasse,  erschien  dem  Fürsten
bisher  nicht  nachweisbar.

Er  hielt  es  auch  für  erwünscht,  über  den  Ursprung
und  das  Vorleben  des  Präsidenten  Strauch  Näheres
zu  erfahren  und  zu  wissen,  auf  welche  Vollmachten
sich  seine  Gewalten  stützten  und  ob  die  Verfassung  der
Gesellschaft  von  der  Art  sei,  daß  letztere  durch  Verträge,
  die  Oberst  Strauch  abschließe,  gebunden  wäre
und  wer  oder  welches  Vermögen  schließlich  für  Verträge
  hafte,  dic  mit  der  Gesellschaft  rite  abgeschlossen
würden.

Wohl  um  eine  öffentliche  Erklärung  der  Gesellschaft
zu  veranlassen,  erschien  in  der  Norddeutschen  Allgemeinen
  Zeitung  am  6.  Mai  1884  ein  Artikel,  der
etwas  mehr  Licht  über  ihre  Verhältnisse  verlangte  und
heworhob,  daß  man  wohl  eine  Anzahl  Organc  der
Gesellschaft,  die  unter  verschiedenen  Namen  aufträten,
vor  sich  habe,  man  sei  aber  ganz  im  dunkeln,  wer  das
in  der  Gesellschaft  steckende  Rechtssubjekt  sei.  Ihre
Statuten  seien  nicht  veröffentlicht,  es  sei  auch  nicht
bekannt,  ob  sie  Korporationsrechte  besitze.  Infolge
eines  Irrtums  wurde  in  dem  Artikel  Oberst  Strauch
als  Amerikaner  angesprochen.

Darauf  erschien  in  der  gleichen  Zeitung  vom
21.  Mai  1884,  Nr.  235  ein  Artikels),  der  der  Redaktion
„von  autorisierter  belgischer  Seite“  zugegangen  war,

*)  Wörtlich  genau  die  gleichen  Ausführungen

erschienen  als  Interview  eines  Berichterstatters  mit
General  Sanford  im  „New  Vork  Herald“  vom  25.  Juni
1884.

 

*—

und  der  damals  ziemliches  Aufsehen  erregte  und
hier  deshalb  im  Auszug  wiedergegeben  soi:

„Die  -Norddeutsche  Allgemeine  Zeitunge  wünscht
nähere  Auskunft  zu  haben  über  die  Internationale
Kongo-Gesellschaft.  Um  diesen  Wunsch  zu  erfüllen,
ist  es  notwendig,  einen  kurzen  Rückblick  zu  tun  auf  das
Jahr  1876,  wo  in  Brüssel  ein  internationaler  Kongreß
zusammentrat,  der  sich  'die  Aufgabe  stellte,  nach  den
Mitteln  zu  forschen,  die  erforderlich  wären,  um  die
Zivilisation  in  das  Innere  von  Afrika  einzuführen
und  diesen  Weltteil  zugleich  von  der  Geißel  des
Menschenhandels  zu  befreien.  Die  Mitglieder  des
Kongresses  waren  der  Ansicht,  daß  dieses  Ziel  durch
die  Anlage  von  Stationen  an  den  Küsten  des  Aklantischen
  und  Indischen  Ozeans  emeicht  werden  könne,
von  denen  aus  die  Zivilisation  unter  den  benachbarten
Negerstämmen  zu  verbreiten  sei.  Dieses  Programm
ist  gegenwärtig  ziemlich  durchgeführt.  Die  Reihe  der
anzulegenden  Stationen  ist  fast  vollzählig,  und  in  einigen
Jahren  werden  die  Küsten  der  beiden  Ozeane  durch
dieselben  verbunden  sein.  Nachdem  das  Werk  vollendet,
wird  es  sich  um  die  wichtige  Frage  handeln,  auf  welche
Weise  dasselbe  zu  erhalten  ist.

Die  Begründer  der  Stationen,  dic  sich  unter  dem
Namen-Internationale  Kongo-Gesellschaft  zu  einem
Verein  konstituiert,  haben  geglaubt,  es  müßten  zunächst
die  Stationen  mit  ihren  zugehörigen  Gebieten  untereinander
  in  Verbindung  gesetzt  werden,  um  dann
später  auf  diesem  Wege  zu  einem  unabhängigen
Staatswesen  zusammenzuwachsen.  Zu  diesem  Zweck
ist  die  Gesellschaft  streng  systematisch  an  das  Werk
gegangen.

Die  verschiedenen  Bevollmächtigten  haben  sich
durch  Spezialverträge,  deren  Inhalt  sich  nach  den
verschiedenen  Lokalitäten  richtet,  von  den  einzelnen
Häuptlingen  die  Sorveränitäts-,  politischen  und
Privatrechte  derselben  abtreten  lassen.

Man  hat  behauptet,  daß  die  Kongo-Gesellschaft
sich  bemüht  habe,  von  einem  europäischen  Staat  eine
Verfassung  zu  erlangen.  Diese  Annahme  ist  irrtümlich.
Warum  sollte  die  Gesellschoft  ihrer  eigenen  Freiheit
Beschränkung  auferlegt  haben?  Die  der  Nord-Bornco-Gesellschaft
  zugestandene  Verfassung  engt  deren  Befugnisse
  ein  und  macht  pure  aus  jenem  Gebiet  eine
englische  Kolonie.

Die  Gesellschaft,  die  ihr  Recht  von  den  Häuptlingen
zediert  erhalten,  will,  daß  diese  Abtretung  ganz  definitiver
  und  unwandelbarer  Natur  sei,  und  daß  sie  die
politischen  und  privativen  Rechte  auf  die  abgeitetenen
Gebiete,  die  sie  der  allgemeinen  Betriebsamkeit  erschließt,
  unverkürzt  in  sich  schließt.

Der  Gebrauch,  den  die  Gesellschaft  von  den  auf  sie.
übertragenen  Befugnissen  macht,  ist  durch  die  zu
Washington  ausgetauschten  Erklärungen  offiziell  proklamiert
  worden.  Die  „Norddeutsche  Allgemeine
Zeitung=  hat  einen  Teil  dieser  Deklarationen  veröffentlicht.
  Aus  denselben  geht  in  unzweidentiger
        <pb n="42" />
        W  22  20

Weise  hewor,  daß  die  Gesellschaft  ihre  Besitzungen
jedermann  ohne  irgendwelche  Beschränklung  und
Vorbehalt  zugänglich  macht.  Seit  sechs  Jahren  ist
sie  bemüht,  dem  einen  gemeinnützigen  Zwecken  dienstbaren
  Unternehmen,  das  ausschließlich  humanitäre
Ziele  verfolgt,  gedeihlichen  Fortgang  zu  geben,  und
stützt  sich  dabei  ausschließlich  auf  ihre  eigenen  Mittel
und  Hilfsquellen.  Sie  hat  bis  jetzt  übrigens  an  der
Begründung  von  Stationen  gearbeitet,  ohne  sich  mit
deren  eigentlicher  Organisation  zu  beschäftigen.  Vertreten
  wird  die  Gesellschaft  durch  ihren  Präsidenten
Herrn  Strauch,  Belgier  von  Nation,  der  in  ihrem
Namen  verhandelt;  in  der  Zahl  ihrer  Mitglieder  ist
namentlich  eines,  das  die  nötigen  Fonds  hergibt.

.  Man  muß  im  Auge  behalten,  daß  die  Gesellschaft
nur  eine  temporärc  ist,  die  eines  Tages,  wenn  sie  ihr
Werk  als  beendet  ansieht,  wieder  verschwindet.  Die
von  ihr  in  das  Auge  gefaßte  Aufgabe  ist,  im  Innern
Afrikas  einen  unabhängigen  Staat  zu  gründen,  als
Hüter  der  Freiheit  auf  dem  großen  Strom,  den  sie
dem  Handel  erichließen  will.  Die  Gesellschaft  treibt
selbst  keine  Geschäfte,  sie  ebnet  nur  den  Boden  für
dieselben,  sie  öffnet  ein  weites  Gebict  dem  Handel
aller  Nationen,  ohne  eine  derselben  zu  begünstigen.
Sie  wendet  sich  nur  an  das  Publikum,  wenn  es  nötig
ist,  Irrtümer  zu  berichtigen,  die  ihr  zur  Last  gelegt
werden,  sie  verlangt  von  niemand  das  geringste  Opfer,
obgleich  ihre  Bemühungen  und  Aufwendungen  jedermann
  zugute  kommen  sollen,  und  appelliert  ausjchließlich
  an  die  Börsen  ihrer  eigenen  Mitglieder.

Die  Gesellschaft  weiß  sehr  wohl,  daß  sie  den  neuen
Staat  mit  einer  politischen  Verfassung  ausstatten  und
finanziell  so  stellen  muß,  daß  dieser  nicht  gezwungen
ist,  seine  Mittel  aus  Zöllen  zu  entnehmen  und  daß
sie  gezwungen  ist,  eine  zu  seinem  und  zu  anderer
Schuß  dienende  Macht  zu  unterhalten.

Vor  der  Entsendung  Stanleys  nach  Afrika  hatte
die  Gesellschaft  ein  sehr  bedeutendes  Kapital  aufgebracht,
  dessen  Zinsen  für  den  gegenwärtigen  Unterhalt
  derselben  ausreichen.

An  dem  Tage,  an  welchem  sie  das  neue  Staatswesen
  in  die  Staatenfamilie  der  beiden  Hemisphären
eintreten  sieht,  wird  sie  denselben  das  von  den  Mitgliedern
  durch  Subskription  aufgebrachte  Vermögen,
als  ihrem  Rechtsnachfolger,  zedieren.

Die  Gesellschaft  wird  ihre  Schöpfung  den  anderen
Mächten  nicht  aufdrängen,  aber  sie  wird,  wenn  es
gewünscht  wird,  den  Beweis  vor  denselben  führen,
daß  sie  inistande,  ihr  Werk  lebensfähig  zu  erhalten,
ebenso  wie  sie  bereits  durch  ihre  Arbeiten  dargetan
hat,  daß  sie  dic  Mittel  besaß,  um  dasselbe  zu  begründen
und  zu  entwickeln.

Im  Interesse  des  Unternehmens,  wie  im  Interesse
der  Zivilisation  in  Afrika  wünschte  die  Gesellschaft,
sich  mit  Frankreich,  ihrem  Nachbar  am  Kongo,  in
offizieller  Weise  zu  verständigen,  da  ihr  daran  lag,
daß  Konflikte  zwischen  den  französischen  und  ihren

 

Agenten  vermieden  würden.  Dies  ist  geschehen,
Frankreich  wünschte  eine  Bürgschaft  für  die  Dauer
der  Gesellschaft  und  erbat  sich  eine  offizielle  Erklärung,
die  besagte,  daß  die  Gesellschaft  ihr  Territorium  an
keine  andere  Macht  weder  abtreten  noch  verkaufen
wolle.  Eine  solche  Erklärung  ist  abgegeben  worden,
aber  aus  Besorgnis,  daß  ein  derartiger  Vertrag  nicht
etwa  die  der  Gesellschaft  seindlich  gegenüberstehenden
Unternehmungen  ermutigen  möchte,  hat  die  Gesellschaft
einen  Vorbehalt  in  die  mit  Frankreich  getroffene  Vereinbarung
  eingefügt.  Indem  sie  nämlich  sich  die
Freiheit  vorbehielt,  ihren  Besitz  zu  Gelde  zu  machen
und  dabei  Frankreich  ein  Vorrecht  einräumte,  hat  die
Gesellschaft  ihre  Gegner  darauf  aufmerksam  machen
wollen,  daß  etwaige  Anstrengungen,  dem  internationalen
  Werk  zu  schaden,  sich  im  Fall  eines  Ge
lingens  gegen  die  Urheber  solcher  Besitzstörung  wenden
könnten.  Dank  dieser  Übereinkunft  ist  der  Friede
zwischen  Frankreich  und  der  Gesellschaft  gesichert,  und
hat  die  Republik  zugesagt,  das  Gebiet  und  die  Stationen
derselben  zu  respektieren,  ebenso  die  von  den  Häuptlingen
  erworbenen  Rechte.  Wenn  die  Gesellschaft  in
Zukunft  die  Wahrnehmung  machen  sollte,  daß  es  ihr
nicht  gelinge,  ihre  Schöpfung  von  den  Mächten  anerkannt
  zu  jehen,  dann  hat  sie  jederzeit  das  Recht,
diese  letzteren  auf  Frankreich  zu  übertragen.

Die  Gesellschaft  hat  niemals  danach  gestrebt,  den
Besitz  der  gesamten  Ufer  des  Kongo  zu  erlangen,  sie
hat  nur  gestrebt,  eine  räumlich  genügende  Ausdehnung
sich  zu  sichern,  damit  ihr  Besitz  in  wirksamer  Weise
die  Freiheit  des  Handels  in  dem  großen  Kongotal
gewährleiste.  Das  Abkommen  mit  Frankreich  verbürgt
diese  Freiheit,  und  es  wird  von  den  anderen  europäischen
  Mächten  abhängen,  sic  ihrerseits  cbenfalls
dadurch  anzuerkennen,  daß  sie  mit  der  Gesellschaft
darüber  in  Unterhandlungen  eintreten,  oder,  was  noch
besser  wäre,  indem  sie  mit  dem  neuen  Staatswesen,
das  von  der  Gesellschaft  bei  Proklamation  einer
politischen  Verfassung  für  dasselbe  in  das  Leben  gerufen
  werden  wird,  sich  ins  Einvernehmen  setzen

Der  Artikel  stammte  von  einem  belgischen  Journalisten,
  Victor  Gantier,  der  seit  Anfang  der  siebziger
Jahre  in  Berlin  lebte.“)  Er  besaß  ein  ziemlich  weit
gehendes  Wissen  und  war  unter  anderem  auch  der
Verfasser  eines  etymologischen  Wörterbuches  der
geographischen  Ortsnamen  Belgiens.  Korrespondent
des  „Echo  du  Parlement“  in  Brüssel  und  des
vPrécurseur“  in  Antwerpen,  war  er  zugleich  im
*)  Gantier,  der  etwa  1903  in  Berlin  aus  dem
Leben,  Schied  stand  mit  dem  Tagesschriftsteler  Lossius

09)  der  zur  Zeit,  als  v.  Hammerstein  Chef=Kradh
  der  Kreuzzeitung  war,  für  diese  die  kolonialen
  Berichte  und  Notizen  lieferte  und  später  für  die
Tägliche  Rundschau  und  Blätter  in  der  Provinz  derartige
  Berichte  verfaßte,  in  Verbindung.  Auf  diesem
Wege  sind  manche  den  Kongo  betreffende,  günstig
lautende  Nachrichten  in  die  deutsche  Presse  gebracht
worden.
        <pb n="43" />
        23

stillen  ein  Vertrauensmann  König  Leopolds,  der  ihn
zu  allerhand  Aufträgen  benutzte,  für  die  er  die  belgische
Gesandtschaft  nicht  in  Bewegung  setzen  konnte.

Auf  den  zitierten  Artikel  hin  erlangte  er  durch
Vermittlung  des  Chefredakteurs  Pindter  der  „Norddeutschen
  Allgemeinen  Zeitung“  Zutritt  zu  dem  Referenten
  für  die  Kongoangelegenheiten  im  Auswärtigen
Amt,  dem  Geh.  Legationsrat  v.  Kusserow.  Diesem
gegenüber  legitimierte  er  sich  durch  seine  Erklärungen,
die  mit  den  Berichten  des  Grafen  Brandenburg  übereinstimmten,
  sowie  durch  verschiedene  Briefe  des
Kabinettssekretärs  des  Königs,  in  welchen  dieser  ihn
ausdrücklich  auffordern  ließ,  die  Disposition  der  amtlichen
  Kreise  hinsichtlich  der  Gesellschaft  zu  sondieren.
Gantier  überreichte  Herrn  v.  Kusserow  eine  Anzahl
zum  Teil  vertraulicher  Dokumente,  die  dazu  dienen
sollten,  der  deutschen  Regierung  über  die  Organisation
der  Association  und  über  die  Absichten  ihrer  Gründer
die  gewünschte  Auskunft  zu  erteilen.

Herr  v.  Kusserow,  der  damals  ein  warmer
Bewunderer  von  Stanley  war  und  deshalb  auch  dem
Unternehmen  des  Königs  wohlwollend  gegenüberstand,
  berichtete  über  die  wiederholten  Besuche  Gantiers
an  den  Reichskanzler  nach  Friedrichsruh  unter  Einsendung
  der  ihm  durch  den  Vertrauensmann  zugestellten
  Dokumente.  Zugleich  brachte  er,  einem
diesbezüglichen  Wunsche  Gantiers  entsprechend,  in
Vorschlag,  durch  eine  kleine  Zeitungsnotiz,  zu  der  er
einen  Entwurf  beifügte,  in  der  „Norddeutschen  Allgemeinen
  Zeitung“  die  Sympathien  für  die  Gesellschaft
zu  bekunden,  um  die  hierüber  im  belgischen  Publikum
bestehenden  Zweifel  zu  beseitigen.  Beim  Fürsten
fand  er  jedoch  hierfür  durchaus  keine  Zustimmung,
der  marginal  bemerkte:

„Es  empfiehlt  sich  nicht,  gegenwärtig  die  Meinung,
daß  wir  uns  für  den  Kongo  interessieren,  durch  irgendwelche
  Publikation  zu  bestärken.  Ob  das  belgische  Publikum
  Zweifel  hat,  ist  ganz  gleichgültig.  Nicht  gleichgültig
  aber  ist  es,  wenn  wir  Veröffentlichungen
machen,  durch  welche  die  Engländer  in  ihrem  Argwohn
bezüglich  diesseitiger  Pläne  und  Aufmerksamkeit  auf
Afrika  bestärkt  werden.  Bevor  unsere  Schiffe  mit
Nachtigal  nicht  ihre  Aufträge  ausgeführt  haben,
müssen  wir  tun,  als  ob  Afrika  für  uns  gar  nicht
existierte.“  Hinsichtlich  der  Kusserowschen  Vorschläge,
eine  Erklärung  abzugeben,  daß  das  Werk  der  Internationalen
  Afrikanischen  Gesellschaft  auf  deutsche
Unterstützung  rechnen  könne,  verfügte  der  Fürsti
„Durchaus  nichts  und  auch  nichts  hinzufügen  über
Bereitwilligkeit  zu  unterhandeln.  Dadurch  zeigt  man
zuviel  Eifer  und  verschlechtert  die  Verhandlungsbasis.
Es  ist  gar  nichts  zu  tun  oder  an  irgend  jemand  zu
sagen,  sondern  ohne  Redensarten  mit  Strauch  in
Brüssel  zu  unterhandeln,  sobald  S.  M.  es  gestattet.
Das  wird  durch  Artikel  und  Sympathiebekenntnisse
nur  erschwert  und  gefährdet.  Vor  allem  keine  Zeitungsartikel
  mehr,  bis  Nachtigal  gehandelt  hat.“

 

Zu  den  ihm  zugesandten  Brüsseler  Dokumenten
bemerkte  der  Reichskanzler:  „Es  ist  nicht  nützlich  und
ohne  Resultat,  mich  mit  Papier  zu  überschütten,  solange
ich  die  Allerhöchste  Ermächtigung  zum  Unterhandeln
nicht  habe.  Ich  wünsche  keine  weitere  Zuschrift  in  der
Sache,  solange  die  Ermächtigung  nicht  vorliegt.“

Unter  den  erwähnten  Dokumenten  befand  sich  auch
eine  Niederschrift,  die  deshalb  interessant  ist,  weil  sie
die  Ideen,  die  König  Leopold  sich  damals  über  die
zukünftige  Gestaltung  seines  Unternehmens  gebildet
hatte,  ziemlich  klar  widerspiegelt.  Sie  wurde  von
Bismarck  durchgelesen  und  von  ihm  mit  (lhier  in
Klammern  eingefügten)  Randvermerken  versehen:

„La  reconnaissance  de  I’Etat  indépendant,
ct  le  placement  de  cet  Etat  sous  la  garantie
de  I'Europe  (wer  ist  das?)  seraient  choses  parfaites.
  Cette  garantie  devrait,  si  possible
porter  sur  trois  Doints:  P’indépendance,  les
limites  de  I’Etat  et  certaines  dispositions.
organiques.  ·

PonkquelenolnelDtatpmssebtenmaroheh
il  lui  faudrait  les  bouches  ou  au  moins  quelques
points  des  bouches  du  Congo  en  eau  profonde,
certaines  Provinces  du  Centre  de  I'Afrique  et
une  bande  de  territoire  vers  I'Ocean  indien
(wenn  man  so  pröäzisiert,  so  wird  „Europae  darüber
nie  einig  werden,  wenn  davon  viel  gesprochen  wird,
so  werden  England,  Frankreich,  Portugal  alarmiert
werden).  Les  provinces  du  Centre  de  I'Afrique,
abandonnées  par  I’Egypte  (bis  dahin  soll  das
Kongoreich  gehen  7!)  sont  celles  on  la  traite  des
noirs  sévit  le  plus.  Les  donner  au  nouvel  Etat
c'est  le  meilleur  moy#en  de  couper  le  mal  à  sa
racine  (Schwindel).

L’'association  n'a  pas  encore  pu  arrster  le
Projet  de  Constitution  (le  pourra-t-elle  jamais  ?
Des  personnes  fort  compétentes  lui  ont  prsenté
  les  idées  suivantes  (Phantasien):  Le
nouvel  Etat  serait  placé  sous  la  Suzeraineté
du  Roi  ou  de  la  Reine')  des  Belges,  selon  ce
dui  paraitrait  le  plus  avantageuk.  Le  pouvoir
serait  exercé  PDar  un  Conseil  exécutif  compos
des  aghats  (Coburg?)  de  la  famille  actuellement
régnante  en  Belgique  ct  d'un  certain  nombre
de  membres  nommés  (widerruflich.)  par  le
Suzerain.  C'est  ce  conseil  qui  nommerait  à
toutes  les  fonctions.  Le  Suzerain  est  le  pro-Priétaire
  dépositaire  du  trésor  (unterstrichen  und
Ausrufezeichen)  du  nouvel  Etat.  La  constitution
  de  ce  trésor  en  faveur  de  l’Etat  nourean#
est  un  point  tout  à  fait  capital  et  pour  lequel
une  grande  latitude  devra  éetre  laissée  au
premier  suzerain,  afin  qu'il  puisse  prendre

)  Für  den  unwahrscheinlichen  Fall  des  Widerspruches
  der  belgischen  Kammer  wollte  der  König
diesen  Ausweg  nebmen.
        <pb n="44" />
        W  24  20

tous  les  reglements  qu’il  jugera  nécessaires  et
due  ’expérience  lui  dictera  dans  Fintérst  de
son  oeuvre.  Cette  institution  organique  —  la
suzerainets  —  est  donc  tres  essentielle  et
devrait  étre  tout  spéecialement  visce  par  la
garantie  des  Puissances.  II  résulte  des  documents
  ci-joints  que  I’Asscciation  dite  Comité
(T'études  est  virtuellement  dissoute,  ses  statuts
n'ont  plus,  si  je  puis  m'exprimer  ainsi  (warum
nicht?)  qu’un  intérst  historigue.  Cette  dissclution
  a  eu  lieu  à  la  condition  et  afin  qdue
M.  Lambert,  banquier  de  S.  M.  le  Roi  des
Belges  continuat  Toeuvre  en  fournissant  de
largent.  M.  Strauch,  président  de  T’ancien
Comité,  conduit  Poeuvre  africainc  sous  le  titre
de  président  de  I’Association  Internationale
du  Congo.  Les  titres  de  I-°Association  sont
ses  traités  avec  les  souverains  indigèenes.  Ces
traités,  pour  la  plupart,  cédent  à  I'Asscciation
tous  les  droits  Dolitiques,  tous  les  droits  privés,
tous  les  monopoles  possibles.  Les  Portugais
contestent  le  droit  d'un  particulier  de  fonder
un  Etat.  II  fallait  rendre  cette  contestation
inutile  par  I’acquisition  de  tous  les  droits  privés.
Ces  droits,  les  declarations  de  Washington
tablissent  officiellement  l’'usage  libéral  qu'en
fait  I’Association.  Pas  de  douanes,  commerce
libre  pour  tous.  Nous  avons  constitué  pour
les  besoins  une  confédération  de  centains  de
nos  territoires  et  de  territoires  restés  indé-Pendants.
  Les  Portugais  contestent  le  droit  des
chefs  indigenes  de  transférer  la  souveraineté,
nous  nous  Sommes  donc  confédérés  avec  quelques
cChefs  restés  indépendants.  II  est  impossible
aux  Portugais  de  nier  la  souveraineté  de  ces
cChefs  dans  notre  confédération  et  l’entrée  de
ces  chefs  dans  notre  confédération  donne  à
celle-ci  l’autorité  non  contestée  des  chefs.
Certains  d’entre  cux  ont  donné  des  pouvoirs.
a  l’Asscciation  pour  les  représenter  en  Europe.“

Der  einzige  in  Deutschland,  der  den  Artikel  von
Gantier,  welcher  sich  mit  dem  Inhalt  des  im  Vorstehenden
  mitgeteilten  Brüsseler  Dokuments  dem
Sinne  nach  ungefähr  deckt,  richtig  einschätzte,  war  der
Afrikareisende  G.  Rohlfs.  Er  hatte  selbst  en  der
Brüsseler  Geographenkonferenz  im  Jahre  1876  als
Gast  des  Königs  teilgenommen.  Auf  Anlaß  des
Gantierschen  Artikels  richtete  er  an  den  Reichskanzler
unter  dem  22.  Mai  1884  ein  Schreiben,  in  dem  er
darauf  hinwies,  daß  es  absolut  falsch  sei,  wenn  jetzt
behauptet  werde,  daß  beim  Inslebenrufen  der  Association
  der  Gedanke  zugrunde  gelegen  habe,  die  zu
errichtenden  Stationen  zu  einem  unabhängigen
Staatswesen  zusammenwachsen  zu  lassen.  „Da  ich
wohl  annehmen  darf,  daß  die  Mitteilung  in  der  =  Norddeutschen
  Allgemeinen  Zeitunge  die  cigenste  Arbeit
S.  M.  des  belgischen  Königs  ist  —  denn  der  Oberst

 

Strauch  ist  nur  äußerlich  der  Vertreter  der  Association
—  so  wage  ich  die  Vermutung,  daß  S.  M.  der  König
der  Belgier  durch  den  mitgeteilten  Vertrag  mit  Frankreich
  einfach  die  Franzosen  düpiert  hat,  wie  er  jetzt
versucht,  alle  Länder  zu  düpieren.  Die  auf  des  begischen
  Königs  Befehl  gemachte  interessante  geschichtliche
  Arbeit  über  die  Entstehung  des  Staates  Liberia
aus  einer  Gesellschaft,  verfaßt  vom  Oberst  Wonvermanns,
  gibt  den  Fingerzeig,  wie  man  cs  macht,  aus
einer  gesellschaftlichen  Vereinigung  einen  Staat  zu
gründen.  Nur  mit  dem  Unterschicde,  daß  S.  M.  der
König  der  Belgier,  sobald  er  die  Association  zu  einem
unabhängigen  Staatswesen  wird  gebracht  haben,
versuchen  wird,  ein  von  Belgien  ressortierendes
Kolonialreich  daraus  zu  machen.  Tatsächlich  wird  ja
jetzt  schon  das  ganze  Kongogebiet  von  Belgien  aus
verwaltet.“

*)  Vgl.  auch  Dr.  A.  Zimmermann:  Geichichte
der  Deutschen  Kolonialpolitik,  Berlin  1914,  S.  61/62,
wegen  einiger  Außerungen  des  Neichskanzlers  zu  Rohlfs
über  das  Kongounternehmen.  Es  ist  kaum  anzunehmen,
  daß  diese  dort  nach  einer  Biographic  des
Reisenden  von  K.  Guenther  S.  326  ff.  wiedergegebenen
Außerungen  Bismarcks,  die  Guenther  hinterlassenen
handschriftlichen  Aufzeichnungen  von  Rohlfs  entnommen
hat,  zutreffend  sind.  ie  würden  mit  der  ganzen,  von
dem  Fürsten  Frankreich  gegenüber  während  dieser
Periode  verfolgten  Politik,  die  jede  Störung  der  Interessen
  der  Republik  in  Afrika  sorgfältig  vermieden  sehen
wollte,  in  zu  großem  Widerspruch  stehen.  Wenn  nicht
ein  Mißverständnis  auf  seiten  von  Rohlfs  vorliegt,
kann  man  nur  annehmen,  daß  er  mehr  aufgezeichnet
hat,  als  er  hätte  vertreten  können.  Falls  der  König
Rohlfs  1883  wirklich  eröffnet  haben  sollte,  er  würde
nichts  lieber  sehen,  als  wenn  Deutschland  das  ganze
Kongounternehmen  an  sich  brächte,  so  dürfte  der  Reisende
  eben,  trotzdem  er  Leopold  burchschaut  zu  haben
glaubte,  in  diesem  Falle  selbst  das  Opfer  einer  absichtlichen
  Täuschung  geworden  sein

Rohlfs  war  ein  Mann  von  scharfer  Auffassungsga0
  e,  aber  von  unabgeschlossen  gebliebener  Be  uns
ildung  und  durch  seine  unbestreitbaren  Erfolge  als
Afrikareisender  etwas  eitel  geworden.  Das  war  auch
wohl  der  Beweggrund,  aus  dem  heraus  er  1884  das
ihm  von  Bismarck  angebotene  Amt  eines  Generalkonsiuss
  in  Zanzibar  bedenkenlos  annahm,  wodurch  er
sehr  bald  in  eine  schiefe  und  unhaltbare  Lage  kam.
Er-  konnte  zwar  das  maghrebinische  Vulgärarabisch
sprechen,  aber  der  in  Zanzibar  allein  übliche  Oman=Dialekt
  war  ihm  fremd.  Auch  beherrschte  er  die
arabische  Schrift  nicht.  Er  mußte  sich  daher  bei  seinem
amtlichen  Verkehr  mit  dem  Sultan  von  Zanzibar  der
Hilfe  des  Leibarztes  des  Sultans,  eines  russischen
Abenteurers,  bedienen,  der,  wie  sich  bald  herausstellte,
im  Sold  des  gerissenen  britischen  Generalkonsuls
Dr.  Kirk  stand.  Dieser  wurde  auf  diese  Weise  über
die  Verhandlungen  seines  deutschen  Kollegen  mit  dem
Sultan  auf  dem  laufenden  erhalten.  Dieser  Umstand
sowie  der  etwas  reichliche  Gebrauch,  den  Rohlfs  von
den  damals  noch  sohr  kostspieligen  Kabeltelegrammen
für  seine  Berichte  nach  Berlin  machte,  Berichte,  deren
Inhalt  dem  Fürsten  nicht  immer  in  angemessenem
Verhältnis  zu  den  erwachsenen  Kosten  zu  stehen
schienen,  waren  die  Veranlassung,  daß  Rohlfs  nach
kurzer  Tätigkeit  in  Zanzibar  von  Februar  bis  Juni
1885  von  dort  wieder  abberufen  wurde.
        <pb n="45" />
        G  25  20

Bismarck  hielt  trotz  dieser  Warnung  eines  Sachkenners
  daran  fest,  daß  „es  nicht  wahrscheinlich  sei,
daß  Belgien  eigene  Kolonien  am  Kongo  gründen  will,
wohl  aber,  daß  es  ein  Geldgeschäft  durch  cinstigen
Verkauf  der  Gesellschaftsliegenschaften  an  Frankreich
beabsichtigt".

Bismarck  hatte  übrigens,  wie  aus  den  Akten  hervorgeht,
  im  Sinn,  Rohlfs  als  deutschen  Vertreter  bei
den  internationalen  Verhandlungen  über  die  Kongofrage
  zu  bestimmen.  Er  hatte  auch  die  Absicht,  ihn
unter  der  Hand  nach  Brüssel  zu  entsenden,  um  dort
Informationen  über  die  Gesellschaft  einzuziehen.
Diese  Absicht  wurde  gegenstandslos,  nachdem  Graf
Brandenburg  am  13.  Mai  in  einer  Audienz  beim  König
von  diesem  selbst  Auskunft  über  das  Kongounternehmen
  und  den  Text  des  mit  Frankreich  abgeschlossenen
  Abkommens  sowie  über  die  wirklichen
Tendenzen  desselben  erhalten  hatte.

Aus  dem  Bericht  des  K.  Gesandten")  über  diese
Audienz  geht  hervor,  daß  nach  der  Versicherung  des
Königs  die  Bestimmung  über  das  Vorkaufsrecht
Frankreichs  auf  die  Territorien  der  Association  auf
den  ausdrücklichen  Wunsch  dieser,  nicht  auf  den  Frankreichs,
  in  die  am  23.  und  24.  April  1884  ausgewechselten
Erklärungen  aufgenommen  worden  ist.  Die  Gesellschaft
  befürchtete  für  ihr  zukünftiges  Bestehen  vor
allem  die  feindselige  Haltung  Portugals,  welches  ihr
in  jeder  Weise  entgegentreten  werde,  ihre  Lebensbedingungen
  in  jeder  Weise  erschweren  und  auf  ihren
Untergang  hinarbeiten  werde,  so  lange  es  hoffen
könne,  daraus  Vorteil  zu  ziehen.  Die  Vorkaufsrechtklausel,
  die  Frankreich  in  den  Erklärungen  eingeräumt
war,  falls  die  Association  einmal  durch  unvorhergesehene
  Umstände  bewogen  werden  sollte,  ihren
Besitz  zu  veräußern,  vernichte  für  Portugal  alle  Aussichten,
  und  es  werde  nicht  mehr  auf  den  Ruin  des

 

*)  Derselbe  wurde  bald  darauf  von  dem  deutschen
Vertreter  in  Bafbington  bestätigt,  der  einen  eigenhändigen
  Brief  des  Königs  einzusehen  Gelegenheit
gehabt  hatte,  in  dem  letzterer  sich  über  diese  Angelegenheit
wie  folgt  äußerte:  „La  clause  por  laquckle,  en  cns
impossible  on  nous  F#aliserions  nos  Dossessions,  un
droit  de  préférence  est  donné  à  la  Francc,  a  été  introduite
  à  notre  demande  pour  empècher  le  FPortugal  de
nous  poursuisre  d’'attaqucs,  qui  pourraient,  si  elle
nous  décourageait.  lui  assurer  la  France  commc  voisin,
rüe,  #a  donc  aussi  seulement  pour  but  la  consolidation  de
qduvre.

Die  Frage,  aus  welchen  Gründen  der  König  sich
veranlaßt  sah,  dieses  immerhin  auffällige  Vorkaufsrecht-Abkommen
  mit  Frankreich  abzuschließen,  ist  in  der
Kongoliteratur  vielfach  erörtert  worden.  F.  Cattier
schreibt  in  seinem  Werl:  Droit  et  administration  de
Etat  Indép.  du  Congo,  S.  76:  „Les  raisons  qui  ont
amené  I  Asscciation  à  consentir  à  la  création  de  ce
droit  de  préférence  ne  sont  pas  encore  bien  connues.
On  en  est  réduit  aux  conjectures,  mais  unce  étude
attentive  de  la  situntion  politiquc  au  commencement,
de  1884  fournit  unc  explication  Fraisemblable  du
Drobleme  qui  a  intrigué  plus  un  unteur.“  Cattier
sicht  die  Gründe  zu  dem  Uommen  einerseits  in  dem

 

neuen  Freistaates  hinarbeiten,  wenn  es  an  seiner
Stelle  dann  in  Frankreich  einen  mächtigen  und  viel
gefährlicheren  Nachbar  zu  erhalten  befürchten  müsse.
So  werde  diese  Klausel,  die  hoffentlich  nie  zur  Anwendung
  kommen  werde,  dazu  beitragen,  die  Unabhängigkeit
  und  Zukunft  des  neuen  Staates  zu  sichern.
Der  König  sprach  sich  in  der  Audienz  noch  dahin  aus,
daß  der  Zweck  des  neuen  Staates  immer  vollständig
uneigennützig  sein  werde,  wie  die  Deklaration  gegenüber
  Amerika  beweise.  Seine  Verfassung  werde
demnächst  fertiggestellt  werden  und  eine  Dotation  solle
seine  Zukunft  sicherstellen.  Die  Verfassung  werde  den
Staat  zur  Aufrechterhaltung  des  von  ihm  beabsichtigten
  Zweckes  —  dem  Handel  aller  Nationen  ein
neues,  durch  keine  Zölle  und  andere  Lasten  beschränktes
Gebiet  mittels  Herstellung  von  Straßen  und  Stationen
in  seinem  Bereich  zu  eröffnen  —  verpflichten  und  die
Dotation  gewissermaßen  an  diese  Bedingung  knüpfen.
Der  König  nannte  England  blind,  daß  es  den  portugiesischen
  Vertrag,  der  hoffentlich  nie  ratifiziert  werden
würde,  schließen  konnte.  Er  stellte  keine  Fragen
darüber,  ob  die  K.  Regierung  Schritte  zur  Anerkennung
  der  Association  tun  werde.

m  2.  Juni  war  die  kaiserliche  Genehmigung  eingelaufen,
  mit  Oberst  Strauch  über  diese  Frage  zu
verhandeln.  Da  aber  von  Brüssel  keine  Anregung
dazu  erging,  so  hüllte  man  sich  auch  in  Berlin,  den
von  Friedrichsruh  aus  ergangenen  Anweisungen
gemäß,  ins  Schweigen.

Unter  diesen  Umständen  sah  sich  der  König  ver—
anlaßt,  am  12.  Juni  1884  folgendes  Handschreiben  an
Bismarck  zu  rchten=Altesse,



Je  tiens  à  remercier  Votre  Altesse  de  nous
avoir  fait  savoir  due  lIAllemagne  désirc  la
continuation  de  la  liberté  du  commerce  comme
Wunsch  des  Königs,  mit  diesem  Entgegenkommen
die  definitive  Anerkennung  des  Kongostaates  durch
Frankreich  in  die  Wege  zu  leiten,  anderseits  in  dem
Bestreben  der  französischen  Diplomatie,  auf  alle  Fälleo
zu  verhindern,  daß  England  eines  schönen  Tages  sich
doch  noch  des  Kongo  bemächtigen  könne.  Wenn  die
oben  erwähnten  Mitteilungen  des  Königs  nach  Berlin
und  Washington  nicht  absichtlich  irreführend  gewesen
sind,  dürfte  also  die  Erklärung  Cattiers  nicht  ganz  das.
Richtige  getroffen  haben.  Das  Abkommen  war  übrigens
sehr  unvorsichtig  redigiert,  da  es  den  Ubergang  des
Kongo  an  Belgien  nicht  vorgesehen  hatte.  Die  Schwierigkeiten,
  die  sich  aus  dieser  Übersehung  später  für  den
Kongostaat  bzw.  für  Belgien  ergaben,  sind  in  Nr.  1
dieser  Tritkeheerie  Jaus  den  Archiven  des  Belgischen
Kolonialministeriums  Bd.  1,  S.  21  bis  24)  eingehend
geschildert.  Auch  Dr.  A.  Zimmermann  vertritt  als
hervorragender  Kenner  der  Kolonialgeschichte  die  Ansicht,
  daß  König  Leopold  Frankreichs  Anerkennung  des
Kongostaates  durch  das  Zugeständnis  des  .  Vorkufe
rechtes  habe  erkaufen  müssen,  wie  es  sich  England  seit
langem  für  die  holländischen  und  portugiesischen  Kolonien
  in  ähnlicher  Weise  gesichert  habe.  (Dr.  A.  Zimmermann:
  Die  AK##alreiche  der  Großmächte  1871  bis
1916.  Berlin  1916,  3.)
        <pb n="46" />
        G  26  20

ellc  existe  actuellement  dans  les  territoires  de
1  Association  Internationale  du  Congo,  et  de
nous  aAvoir  indiqué  les  conditions  d’'un  traité
entre  I'Allemagne  et  I'/Association.  Mes  propres
vues,  j  ai  été  heureux  de  le  constater,  s'’accordent
avec  celles  de  Votre  Altesse.  Je  me  sens
encouragé  par  IA  àA  Lui  demander  si  Ellc  ne
Ccroit  pas  qdue  le  moyen  le  plus  direct  et  le  plus

efficace  pour  arriver  à  lenr  commune  réalisation

serait  d’amener  avec  les  cabinets  de  Paris  et
de  Londres  une  entente  qui  aurait  pour  conséquence

  la  fondation  immédiate  et  definitive#

d’'un  Etat  indépendant  dans  I’Afrigue  Equatoriale.
  On  arriverait  d’'un  coup  à  une  solution
durable  et  qui  seule  pent  offrir  toutes  les
garanties  puisque  le  nouvel  Etat  serait  constitus

le  gardien  de  la  liberté  commerciale  sur  ses

territoires  et  que  le  maintien  de  son  existence
serait  attaché  à  la  fidlele  cCxécution  des  conventions
  qui  l’auraient  consacrés.  J’ai  l’entière
confiance  que  Votre  Altesse  qui  u  menc  à  bien
tant  et  de  si  gloriceuses  entreprises,  pourrait
faire  accepter  les  vues  à  cet  egard  par  les
Gouvernements  Français  et  Anglais  et  réEussirait.
ainsi  à  donner  une  assiette  stable  et  certaine
à  une  affaire  dui,  de  I’avis  aujourd’hui  général,
intéresse  à  un  égal  degré  le  commerce  et  la
civilisation.

C'’est  en  me  félicitant  bien  vivement  de
Iexcellente  occasion  due  Votre  Altesse  a  bien
voulu  me  fournir  de  me  rappeler  à  Son  bon
souvenir  duc  je  La  prie  de  croirc  toujours
à  ma  haute  et  particulière  considération  comme
à  ma  tres  sinco#re  amitié.

(s.)  I.Sopold.

Dieses  Handschreiben  enthielt  sich  jedes  Eingehens
auf  die  dem  König  durch  Erlaß  an  den  Grafen
Brandenburg  vom  4.  Juni  bekanntgegebenen  Bedingungen,
  unter  denen  Deutschland  weitere  Verhandlungen
  über  einen  Vertrag  mit  der  Gesellschaft
zu  führen  bereit  sein  würde.  Diese  waren:  die
Aufrechterhaltung  der  bestehenden  Handelsfreiheit  im
ganzen  Kongogebiet.  Ein  eventueller  Vertrag  müsse
daher  den  deutschen  Reichsangehörigen  die  gleichen
Rechte  und  Vergünstigungen  wie  den  eigenen  Angehörigen
  der  Gesellschaft  und  namentlich  in  betreff
des  Handels  nicht  nur  Meistbegünstigung,  sondern
freien  Handel  zusichern,  und  zwar  dergestalt,  daß  eine
Abtretung  von  Gebieten  der  Gesellschaft  an  eine
undere  Macht  —  mit  deren  Möglichkeit  man  in  Berlin
immer  noch  rechnen  zu  müssen  glaubte  —  nur  mit

 

dem  Vertrag  belastet  erfolgen  könne,  diese  Macht  also
mit  den  Rechten  der  Gesellschaft  auch  deren  Pflichten

gegen  Deutschland  übernehmen  würde.

deutlich  zu  äußern,  verlangte  der  König  in  seinem
Handschreiben  an  Bismarck,  daß  dieser  die  Initiative

bei  Frankreich  und  England  ergreife,  um  deren  Einverständnis

  zu  der  Begründung  des  beabsichtigten
unabhängigen  Staates  in  Acyuatorialafrika  herbeizuführen.

  Es  erging  daher  unter  gleichzeiliger  Mitteilung
  einer  Abschrift  des  obigen  Schreibens  des
Königs  ein  zum  Teil  von  Bismarck  selbst  entworfener
Erlaß  an  den  Grafen  Brandenburg,  in  dem  es  hieß:
„Bevor  unser  eigenes  Verhältnis  zu  der  Afrikanischen
Gesellschaft  durch  ein  bestimmtes  Vertragsverhältnis
des  in  dem  Erlaß  vom  4.  Juni  stizzierten  Inhalts
geregelt  ist,  fehlt  es  mir  an  einer  vom  Standpunkt  der
deutschen  Politik  gerechtfertigten  Veranlassung,  unsern
Einfluß  bei  den  anderen  Mächten  zugunsten  der
Afrikanischen  Gesellschaft  bzw.  eines  aus  ihrem  Besitz
zu  bildenden  Staatswesens  einzusetzen.  Es  ist  auch
fraglich,  ob  Schritte  in  London  und  Paris,  welche  für
das  Interesse  des  Deutschen  Rciches  an  der  Sache
Zeugnis  geben  würden,  deiselben  förderlich  oder
schädlich  sein  würden.  England  wie  auch
vielleicht  Portugal  versuchen  einstweilen  noch  für  den
Kongovertrag  mit  gewissen  Modifikationen  die  Anerkennung
  der  anderen  Mächte  zu  gewinnen.  Wenn
dies  wohl  schließlich  auch  ohne  Erfolg  bleiben  wird,
so  wird  gleichwohl  eine  diplomatische  Aktion,  welche
das  vollständige  Scheitern  der  Englisch-Portugiesischen
Bemühungen  zur  Voraussetzung  hätte,  mindestens
verfrüht  sein.  Hierzu  kommt,  daß  England  gerade  in
diesem  Augenblick  unseren  Interessen  an  der  westafrikanischen
  Küste  nicht  so  freundlich  gegenübersteht,
wie  wir  nach  der  Haltung  erwarten  durften,  die  wir
seit  Jahren  zugunsten  der  englischen  Politik  auf  allen
Gebieten  eingenommen  haben  und  wie  es  für  den
Erfolg  der  Vermittlung,  die  König  Leopold  von  uns
erwartet,  nötig  sein  würde.  Daß  Frankreich  willens
wäre,  eine  Vermittlung  in  der  angestrebten  Richtung
zu  übernehmen,  dafür  liegt  bisher  keine  Wahrscheinlichkeit
  vor.  Jedenfalls  würde  es  für  König  Leopold
leichter  als  für  uns  sein,  die  Französische  Regierung
hierüber  sondieren  zu  lassen,  zumal  die  Beziehungen
zwischen  der  Internationalen  Gesellschaft  und  Frankreich
  durch  ein  bindendes  Abkommen  bereits  geregelt
worden  sind.  Wollten  wir  diese  Sondierung  in  Paris
übernehmen,  so  würden  wir  hierdurch,  wenn  vielleicht
auch  nicht  bei  der  gegenwärtigen  Französischen  Regierung,
  so  doch  in  weiteren  Kreisen  Mißtrauen
erregen.  Wir  müssen  bei  Behandlung  solcher  Fregen
Frankreich  gegenüber  mehr  als  irgendein  anderes
Land  enge  Grenzen  beobachten,  wenn  wir  Mißdeutungen
  vermeiden  wollen,  welche  auf  unsere
Gesomtbeziehungen  zurückwirken  könnten.  König

Leoopold  ist  in  der  Lage,  derartige  Rücksichten  nicht

nehmen  zu  brauchen.“  Der  Gesandte  bekom  gleich
zeitig  den  Auftrag,  die  Angelegenheit  dem  König  in

dem  vorstehenden  Sinne  vertraulich  vorzutragen.
Statt  sich  nun  zu  diesen  Bedingungen  klar  und

Daneben  richtete  Bismarck  an  den  König  das
nachstehende  Antwortschreiben:
        <pb n="47" />
        W  27

„Sirc,

J'ai  eu  honncur  de  recevoir  la  lettre  que
V.  M.  a  daigné  m'adresser  en  date  du  12  juin
1884,  et  j'’ai  cté  heureux  de  constater  qdue
les  vues  de  S.  M.  I'’Empereur  s'accordent  avec
celles  de  V.  M.  relativement  au  maintien  et
à  la  garantie  de  la  liberté  commerciale  dans
le  bassin  du  Congo.  Quant  au  désir  exprimé
dans  la  lettre  de  V.  M.,  je  crois  du’il  serait.
prématuré  d’entamer  des  à  présent  avec  la
France  et  I’Angleterre  des  pourparlers  qui
Pourraient  compliquer  l’échange  des  vues  auquel
a  donnd  lieu  le  traité  anglo-  portugais  du
26  février  1884.  L'Angleterre  n'a  pas  renoncc
à  poursuirre  T’idée  de  faire  généralement
reconnaftre  le  traité  du  Congo  en  en  proposant
duelques  modifications  au  Cabinct  de  Lisbonne.
Je  suis  d’autant  moins  en  état,  d’anticiper
sur  le  résultat  probablement  negatif  de  ces
démarches,  quen  ce  moment  je  ne  rencontre
pas  en  Angleterre,  mme  à  T’égard  des  intéréts
les  plus  légitimes  de  I’Allemagne,  assez  de
prévenance  pour  m’'encourager  à  prendre
T’initiative  sur  un  terrain  plus  délicat  et  pour
des  prétentions  plus  précaires.  Je  ne  saurais
Prévoir  si  le  Gouvernement  Français  se  préterait
dans  les  circonstances  actuelles  à  prendre
l’initiative  désirée  par  V.  M.,  mais  les  relätions
entre  I'Association  Internationale  Africaine  et
la  France  étant  deja  réglées  par  un  arrangement
formel,  il  me  semblerait  plus  facile  pour
I  Association  méme  qdue  pour  le  Gouvernement,
Allemand  de  sonder  les  dispositions  du  Cabinet
de  Paris  à  cet  égard.

En  attendant  j’ai  I’honneur  de  confirmer
ce  due  le  Comte  de  Brandenbourg  a  été  chargé
de  dire  à  V.  M.,  due  l’Empereur  mon  masitre,
m'a  autorisé  à  entrer  en  négociations  avco
qdui  de  droit  pour  un  arrangement  analogue
à  celui  par  lequel  I'Association  Internationale
Africaine  a  été  reconnue  par  le  Gouvernement
des  Etats  Unis.  J'ose  prier  V.  M.  de  bien
vouloir  donner,  en  vue  de  ces  négotiations,
les  ordres  néecessaires.

Il  me  reste  à  remercier  bien  vivement  V.  M.
des  sentiments  gracieux  dont  Ellc  m’'honore  dans
Ia  lettre  du  12  juin,  et  je  prokite  de  cette
occasion  pour  Lui  renouveler  Phommage  de
mon  profond  respecrt.  (folgt  Schlußformel).

(s.)  V.  Bismarck.

Am  26.  Juni  machte  die  Englische  Regierung  dem
Parlament  die  Mitteilung,  daß  sie  beschlossen  habe,
den  Kongovertrag  nicht  zu  ratifizieren.

Am  27.  Juni  empfing  der  König  den  deutschen
Gesandten  in  Audienz,  um  ihm  für  das  Antwortschreiben
  des  Reichskanzlers  seinen  Dank  auszusprechen.

 

*

Er  berührte  hierbei  aber  mit  keinem  Wort  den  Inhalt
seines  eigenen  Schreibens  noch  auch  die  daraufhin  erhaltene
  Antwort  des  Fürsten.  Vielmehr  übergab  er
dem  Gesandten  zwei  Entwürfe  zu  den  zwischen  dem
Deutschen  Reich  und  der  Association,  behufs  der
Anerkennung  der  letzteren  auszutauschenden  Deklarationen,
  indem  er  bemerkte,  daß  er  dieselben  nur  als
Entwurf  ansehe  und  gern  bereit  sei,  Gegenvorschläge
für  ihre  Fassung  in  Betracht  zu  nehmen.  Sein  Wunsch
gehe  dahin,  das  Territorium  der  Gesellschaft  so  bald
als  möglich  als  unabhängigen  Staat  hingestellt  zu
sehen,  und  dieser  Wunsch  sei  bei  der  Redaktion  des
Entwurfes  maßgebend  gewesen.  Hinsichtlich  des
Wunsches  des  Fürsten,  für  die  Reichsangehörigen
gleiche  Rechte  und  Vergünstigungen  wie  die  eigenen
Angehörigen  der  Gesellschaft  stipuliert  zu  sehen,
glaubte  der  König,  daß  dem  durch  die  Fassung  des
fünften  Absatzes  des  Entwurfes  Genüge  geschehen  sei.
Dagegen  habe  er  Bedenken,  eine  Klaufel,  die  Garantie
der  Handelsfreiheit  bei  Abtretung  von  Gebieten
der  Association  stipulierend,  aufzunehmen,  weil  eine
solche  Stipulation  der  Zukunft  der  Association  hinderlich
sein  könne.  Dem  Gesandten  schien,  daß  der  König
befürchte,  daß  die  förmliche  Anerkennung  der
Gesellschaft  durch  Frankreich,  welche  der  König  vor
allem  wünsche  und  welche,  wie  er  hoffte,  schnell
erfolgen  würde,  wenn  Deutschland  sich  zur  Anerkennung
  entscheide,  alsdann  fraglich  werden  könnte.

Bismarck  bemerkte  marginal  zu  diesem  Bericht
des  Grafen  Brandenburg  hinsichtlich  des  ersten  Sabes
in  Abschnitt  5  des  Entwurfes:

„Doch  zu  vage,  „Strangers“  wollen  wir  nicht  sein,
sondern  durch  Vertrag  berechtigte  Deutsche  und  die
droits  nocordés  aux  habitants  können  sehr  gering
sein,  nach  einigen  der  bekannt  gewordenen  Verträgc,
fast  Helotismus.“  Hinsichtlich  der  Anerkennung  durch
Deutschland  bemerkte  er:  „nicht  eher,  als  bis  wir  nach
Wunsch  gesichert  sind.  Der  Vertrag  über  unsere  Rechte
ist  Bedingung  der  Anerkennung.  Sonst  wollen  wir
Vertrag  mit  Portugal  und  England  versuchen.“

Die  beiden  Entwürfe  des  Königs  hatten  folgenden
Wortlaut:

(In  Klammern  die  Marginalbemerkungen  Bismorcks
dazu.)

Declaration  du  Gouvernement  Impéria!

Allemand.

Le  Gouvernement  de  S.  M.  I’Empercur
d’Allemagne,  en  prenant  acte  des  engagements
contenus  dans  la  declaration  signée  aujourd’hui
au  nom  de  l’Association  Internationale  du
Congo  (Vollmacht?)  et  dle  I’Etat  indépendant,
dqui  sera  (nasciturus)  forme  par  elle  et  consiclérant
  l’intérét  qui  présentent  l'oeuvre  et
la  création  du  nouvel  Etat  pour  le  développement
  de  la  cirilisation  ct  du  commerce  dansd
le  centre  de  I’Afriquc,  déclare  duc  I’Allemagne
        <pb n="48" />
        W  28  20

Promet  son  amitié  à  I'/Association  et  à  I'Etat
dont  celle-cri  fonde  P’indépendance,  dqu’elle
compte  due  la  proclamation  de  l’indépendance
du  nouvel  Etat  se  fera  à  bref  délai,  qu'elle  en
reconnaitra  les  limites  et  la  configuration
(das  könnte  weit  führen)  lorsqu'elles  lui  auront
  été  notifices  (carte  blanche  2)  et  qu'elle
traitera  des  maintenant  le  pavillon  bleu  à
6tolle  dor  Comme  celui  d’un  pouvoir  Souverain.

Declaration  de  I'/Association  Internationale
du  Congo.

Par  des  traités  conclus  (par  qui?)  avec
les  Souverains  légitimes  dans  les  bassins  du
Bas  Congo  jusque  prés  de  son  embouchure,
du  Haut-Congo  et  des  tributaires  de  ce  fleuve,
dans  les  territoires  adjacents,  dans  le  bassin
du  Niadi—Kuilou,  et  les  territoires  voisins,
1  Asseciation  Internationale  du  Congo  s’est.
assuré  des  concessions  en  vue  principalement
de  préparer  dans  I’Afrique  Equatoriale  la
création  d'un  Etat  indépendant,  qui  s'étendrait
de  I'Atlantique  vers  les  Ppossessions  du  Sultan
de  Zanzibar  (nicht  blöde).

L'Association,  pour  elle  et  pour  I'Etat
indépendant  qdui  sera  placé  sous  la  haute
direction  des  successeurs  mäles  de  Léopold  II.,
Roi  des  Belges,  a  adopté  le  drapeau  bleu  a
étoile  d'or.

L'Association,  au  nom  de  l'Etat  indépendant
qui  sera  appelé  à  lui  suceéder  et  pour  les
territoires  qui  composeront  celui-ci,  déclare
étendre  à  I’Allemagne  le  bénéfice  perpétuel
des  stipulations  contenues  dans  la  declaration
qu’elle  a  Cchangée  avec  les  Etats  Unis  de
IAmériqdue  du  Nord  le  22  avril  1884  (à
Préciser).

En  conséquence  il  ne  sera  Das  établi  de
droits  de  douane  (aber  Gebühren?)  sur  les
marchandises  ou  articles  de  commerce  importés
dans  les  territoires  de  I’Association  ct  de
IiEtat  surmentionné  ou  transportés  Dar  la  route
qui  a  66  construite  le  long  des  cataractes  du
Congo,  et  cela  en  vue  d’aider  le  commerce
à  penétrer  dans  I'Afrique  Eduatoriale.

Les  étrangers  (Allemands)  qui  s'établiront"
dans  les  dits  territoires,  y  jouiront  des  droits
coommerciaux  (welche  sind  dies?)  accordés  aux
habitants  de  ces  territoires,  ils  auront  le  droit
d'’acquérir,  de  vendre  ou  de  louer  les  terrains
ou  bätiments  y  situés,  d’y  établir  des  maisons
de  commerce  et  d'’y  trafiqucr  sous  la  seule
condition  de  se  conformer  aux  lois.  (Diese  Gesetze
können  der  Art  sein,  daß  sie  jede  Zusage  illusorisch
machen').)

*)  Mit  prophetischem  Blick  hat  Bismarck  hier  die
Hindernisse  vorausgesehen,  die  der  Kongostaat  später

zur  Blütezeit  seiner  Domanialpolitik  dem  Grunderwerb

 

En  outre  il  ne  sera  jamais  accordé  aux
citoyens  d’une  nation  qduelconque  aucun  avantage
  qdui  ne  scit  immcediatement  étendu  aux
citoyens  de  toutes  les  autres  nations  (Allemands),
  et  I'Association  ainsi  due  I’Etat  indé-Pendant
  formé  par  elle  feront  tont  ce  qui
sera  en  leur  pouvoir  pour  empècher  le  commerce
des  esclaves  (gleichgültig).

En  foi  de  qduci,  le  soussigné  ..  düment,
autorisé  par  I’Asscciation  Internationale  du
Congo  agissant  pour  elle-mêéme  et  pour  le  dit
Etat  indépendant,  a  signé  la  présente  declaration
et  yaà  apposs  .  (Vollmacht?)

Seine  Meinung  über  diesen  Vertragsentwurf
ließ  der  Reichskanzler  durch  seinen  Sohn  Herbert
am  1.  Juli  dem  Auswärtigen  Amt  von  Varzin
aus  in  folgenden  lapidaren  Sätzen  zugehen:

„S.  D.  erachtet  den  Vorschlag  des  Königs  der
Belgier  für  zu  allgemein  und  zu  weitgehend.  S.  M.
gehe  mit  einem  so  naiven  und  anspruchsvollen  Egoismus
  vor,  als  ob  er  ein  Italiener  wäre,  der  voraussetze,
daß  man  pour  ses  beaux  yeux  außerordentlich  vicl
tun  würde,  ohne  ein  Aquivalent  zu  verlangen.  Denselben
  Eindruck  hat  S.  D.  bereits  von  dem  Schreiben
des  Königs  an  ihn  gehabt,  dessen  Tendenz  sehr  unverblümt
  bezweckt  hätte,  unsere  Hilfe  für  die  eigentümlichen
und  schwer  realisierbaren  Pläne  des  Königs  zu  benutzen,
ohne  irgendeine  genau  präzisierte  und  verbürgte
Konzession  zu  machen.  Daß  S.  M.  über  dieses
Schreiben  und  die  Antwort  des  Reichskanzlers  auf
dasselbe  mit  dem  Grafen  Brandenbuig  gar  nicht
gesprochen,  zeige  eine  Art  von  Finasseric,  welche
wenig  Vertrauen  erwecke;  die  Leidenschaftlichkeit,
mit  welcher  der  König  seine  Ziele  verfolge,  und  die
auch  aus  den  S.  D.  bekannten,  sehr  weitgehenden
Privatkorrespondenzen  S.  M.  über  die  Kongofrage
heworleuchte,  lasse  den  Herrn  vergessen,  daß  seine
persönlichen  und  dynastischen  Interessen  sich  mit  denen
des  Deutschen  Reiches  nicht  vollständig  decken.

Die  weitgehenden  Jalons,  die  der  König  bis
Zanzibar  ausstrecke,  die  Unbestimmtheit  der  Zusicherungen,
  welche  er  gäbe,  der  gänzliche  Mangel  an
Vollmacht  des  andern  Teils,  mit  welchem  wir  zu
verhandeln  hätten,  die  carte  blanche,  welche  wir  für
jede  Ausdehnung  des  neuen  Staates  geben  sollten,  —
dies  alles  verleihe  der  ganzen  Transaktion  für  uns
den  Charakter  eines  gewagten  und  phantastischen
Geschäfts,  —  das  französische  Vorkaufsrecht  stelle

seitens  Mißlie  biger  in  den  Weg  legte.  Genau  mit  der
gleichen  Redensart:  „Pourvu  qu’il  se  conforme  aux
lois“  wurde  jeder  Kaufmann,  der  dem  Staat  oder  den
konzessionierten  Gesellschaften  unliebsame  Konkurrenz
machen  konnte,  nach  den  eigenhändig  entworfenen
Vorschriften  des  Kongosouveräns  abgewiesen  und  am
Landerwerb  behindert.  (Vgl.  Artikel  V  in  „Aus  den
Archiven  des  Belgischen  Kolonialministeriums“  Bd.  1,
S  97  bis  98.)
        <pb n="49" />
        W  29  20

die  Möglichkeit,  ja  sogar  Wahrscheinlichkeit  her,  daß
die  ganze  Institution  über  kurz  oder  lang  von  Frankreich
  acquiriert,  und  daß  dieses  dann  die  Fassung
aller  ihm  unbequemen  Verträge  mit  Schärfe  prüfen
und  auslegen  werde.  Für  diesen  Fall  suche  S.  D.
eine  Garantie  unserer  Interessen  in  der  jetzt  zu  stipulierenden
  Zusicherung,  daß  eine  Abtretung  des  Gebietes
  der  Gesellschaft,  möge  sie  an  Frankreich  oder
einen  andern  Staat  erfolgen,  nur  unter  der  Bedingung
geschehen  könne,  daß  die  Privilegien  unserer  Reichsangehörigen
  erhalten  blieben.

S.  D.  bittet,  dem  Grafen  Brandenburg  in  vorstehendem
  Sinne  schreiben  zu  wollen  und  ihn  zu
ersuchen,  daß  er  eine  weitere  Initiative  in  der  Sache
nicht  ergreift.  “

Die  auf  diese  Weise  ins  Stocken  geratenen  Verhandlungen
  wurden  vom  König,  nachdem  er  sich  davon
überzeugt  hatte,  daß  ohne  ein  Eingehen  auf  die  deutschen
Wünsche  eine  Anerkennung  des  neuen  Staates  von
dieser  Seite  nicht  zu  erzielen  sei,  durch  einen  Brief
vom  8.  August  1884  wieder  ausgenommen,  den  er
durch  die  Vermittlung  des  Bankiers  G.  v.  Bleichröder
an  den  Fürsten  gelangen  ließ).

Der  diesem  Schreiben  beigefügte  Entwurf  zu
einem  Abkommen  entsprach  nunmehr  im  allgemeinen
den  Erfordernissen,  die  Bismarck  hinsichtlich  der
Eicherstellung  der  deutschen  Interessen,  besonders
bei  einem  eventuellen  Übergang  der  Besitzungen
der  Gesellschaft  an  eine  andere  Macht,  von  vornherein
für  unumgänglich  geboten  erachtet  hatte.  Die  Forderung
  des  Königs,  die  freie  Zulassung  der  von  der
Association  bzw.  dem  neuen  Staat  auszugebenden
Anleihen  und  Lospapiere  im  Deutschen  Reich  vertragsmäßig
  gewährleistet  zu  sehen,  wurde  auf  die
von  dem  Reichsamt  des  Innern  und  dem  Reichs-Justizamt
  abgegebenen  Gutachten  hin  abgelehnt.
Dagegen  wurden  die  von  diesen  Dienststellen  erhobenen
  Bedenken  gegen  die  Anerkennung  der  Souveränität
  des  neuen  Staatcs  über  ein  seinen  Grenzen
nach  genau  bezeichnetes  Gebiet  auszusprechen,  weil
es  fraglich  sei,  ob  die  Gesellschaft  für  alle  Teile  desselben
zuverlässig  begründete  Rechtstitel  besitze  und  ob  das
Deutsche  Reich,  ohne  sich  in  bezug  auf  die  Möglichkeit
eigenen  Landerwerbes  in  jenen  Gegenden  elwas  zu
vergeben,  in  der  Lage  sei,  in  der  von  der  Gesellschaft
gewünschten  Weise  sich  zu  binden,  nicht  berücksichtigt.
Viclmehr  fügte  der  Fürst  in  den  noch  mehrfach  abgeänderten
  Entwürfen  zu  dem  Abkommen  schließlich

selbst  noch  den  Artikel  6  ein**),  weil  „unsere  Gegen-*)

  Vgl.  Artikel  IV.  ddirier  Veröffentlichung.
„Aus  *#n  ecchiven  usw.“  Bd.  1l,  S.

**)  Artikel  6  bente7  Das  hie  Reich,  if
bereit,  daesenige  Grenze  des  Gebieies  der  A.  J.C.  u
des  zu  errichtenden  Staates,  welche  auf  der
Karte  verzeichnet  ist,  seinerseits  anzuerkennen.

it  der  von  Bismarck  vollzostenen  Einfügun

dieses  Artikels  setzte  er  sich  eigentlich  selbst  in  Wierlsstuuchb
mit  seinen  Ausführungen  in  seinem  Schreiben  an  König

 

leistung  sonst  den  Schein  des  Unbedeutenden  tragen
und  jedenfalls  Frankreich  gegen  eine  weite  Ausdehnung
des  neuen  Staates  Bedenken  nicht  haben  würde.“
Sicher  ein  Beweis  dafür,  wie  wenig  Bismarck  Ende
September  1884  an  den  Erwerb  einer  deutschen
Kolonie  in  Ostafrika  dachte.

So  kam  denn  am  8.  Nevember  1884  der  vom  König
so  eifrig  angestrebte  Vertrag  der  Association  mit  dem
Deutschen  Reich  zustande.

Aus  den  vorstehenden  aktenmäßigen  Darlegungen
dürfte  zur  Evidenz  hervorgehen,  daß  Bismarck,  als
er  die  zuerst  von  verschiedenen  privaten  Seiten  angeregte
  und  dann  auch  von  Portugal  vorgeschlagene
Idee,  die  Kongofrage  durch  eine  internationale
Konferenz  zu  lösen,  zu  der  seinigen  machte  und  vorher
schon  die  Association  anerkannte,  ausschließlich  durch
die  erheblichen  Bedenken,  die  der  deutsche  Handelsstand
  gegen  den  Kongovertrag  vom  26.  Februar  1884
geltend  gemacht  hatte,  und  durch  den  Wunsch,  dem
Kongoproblem  eine  den  Frieden  Europas  nicht  gefährdende
  Lösung  zu  geben,  geleitet  worden  ist.

Alle  Hypothesen  und  Vermutungen  über  die
eigentlichen  geheimen  Gründe,  die  Bismarck  bewogen
haben  könnten,  die  afrikanischen  Ziele  Leopolds  II.
zu  fördern  —  hat  man  doch  sogar  die  Vermuiung
ausgesprochen,  daß  der  dritte,  noch  der  Veröffentlichung
  harrende  Band  seiner  „Gedanken  und  Erinnerungen“
  darüber  Aufschlüsse  bringen  könne  —,
werden  damit  hinfällig.  Weder  hat  er  sich,  wie  belgische
Schriftsteller  mit  Vorliebe  behauptet  haben,  durch  eine
geschickte  Beeinflussung  der  deutschen  Presse  seitens
des  Königs  der  Belgier  gleichsam  überlisten  und  zum
Handeln  nötigen  lassen,  noch  hat  er,  wie  in  Frankreich
von  seiten  der  Chauvinisten  noch  bis  in  die  neueste
Zeit  häufig  behauptet  worden  ist,  Frankreich  eine
Falle  stellen  und  es  zu  möglichst  weitgehenden  Gebietserwerbungen
  über  See  anreizen  wollen,  um  seine
Stellung  in  Europa  zu  schwächen.  Hätte  er  wirklich
eine  so  machiavellistische  Politik  verfolgl,  so  hätte  er
im  Jahre  1884  unter  eventueller  Aufopferung  der
deutschen  Handelsinteressen  am  Kongo  nur  eine
Einmischung  in  die  Kongofrage  abzulehnen  brauchen.“)

 

Leopold  vom  4.  September  1884.  Dort  hatte  er  das

Bedenkliche  einer  solchen  genauen  Grenzfestlegung  in

zum  größten  Teil  noch  unbekannten  Gebieten  hervor-Bbbben=

  4  El.  Artikel  IV  in  „Aus  den  Archiven  usw.“
9.)

1,

*)  Taisächlich,  sind  ja  auch  diese  deutschen  Interessen
an  dem  Fortbestand  der  Handelsfreiheit  und  an  dem
Nichtvorhandensein  von  Einfuhrzöllen  am  Kongo  bei
Gelegenheit  der  Brüsseler  Antisklaverei-Konferenz.
wenige  Jahre  später,  1890,  dem  Kongostaat  zu  Liebe
geopfert  worden.  Die  ihm  damals  zugestandene  Erhebung
  von  Wertzöllen  bis  10%  und  die  noch  viel
erheblicheren  Zölle  auf  Spirituosen  ließen  aber  die
deutschen  Handelskammern,  soweit  bekannt,  völlig  unberührt.

  Dieser  Umstand  könnte  allerdings  gewisse  Rückschüse
  auf  den  Ursprung  der  Bewegungvon  1884gestatten.
        <pb n="50" />
        W  30  20

So  etwa,  wie  es  von  seiten  der  Englischen  Regierung
später  geschah,  als  diese  der  Entente  cordiale  zu  Liebe
esunterließ,  die  Interessen  der  englischen,  in  Französisch-Kongo
  tätigen  Handelsfirmen  zu  schützen,  als  diese
gezwungen  wurden,  vor  den  Monopolbestrebungen
der  dortigen  französischen  Konzessionsgesellschaften
das  langjährige  Feld  ihrer  Tätigkeit  ohne  Schadenersatz
  zu  räumen.  Ohne  die  Kongokonferenz  und  die
durch  Bismarck  so  wesentlich  unterstützte  Entstehung
des  Kongostaates  würde  voraussichtlich  ein  Rivalitätsstreit
  zwischen  Frankreich  und  England  über  das  westliche
  Aquatorialafrika  entstanden  sein,  der  an  Bedeutung
  und  Folgenschwere  den  Faschodafall  von  1898
erheblich  übertroffen  haben  würde  und  der  vielleicht
für  die  Gestaltung  der  europäischen  Vethältnisse
von  den  schwerwiegendsten  Konsequenzen  geworden
sein  würde.

Frankreich  gegenüber  verfolgte  dic  deutsche  Politik
auch  in  der  Kongofrage  nur  das  eine  Ziel,  das  politische
  Verhältnis  zu  dem  linksrheinischen  Nachbar
so  erträglich  wie  möglich  zu  gestalten.  Als  der  deutsche
Gesandte  in  Lissabon  am  13.  Mai  1884  über  eine
Unterredung  mit  dem  portugiesischen  Minister
du  Bocage  über  das  Konferenzprojekt  berichtete,
nach  der  dieser  sich  dahin  geäußert  habe,  daß  die  Association
  sich  in  finanziellen  Schwierigkeiten  befände
und  einc  Katastrophe  eintreten  könne,  die  Frankreich
vielleicht  gestatten  werde,  sich  zum  Herrn  des  ganzen
Stromgebietes  zu  machen,  bemerkte  Bismarck  marginal:
  „Um  so  mehr  ist  Frankreichs  Mitwirkung
(bei  der  Konferenz)  angezeigt.  Wir  wollen  nicht  auch
noch  in  Afrika  mit  Frankreich  in  Wettstreit  geraten,
wir  haben  davon  am  Rhein  genug.“  Welchen  Weit
Bismarck  auf  die  Vermeidung  jeder  Reibung  mit
Frankreich  in  Westafrika  legte,  geht  auch  daraus  hervor,
daß  der  auf  seiner  kolonialen  Mission  nach  Westafrika
unterwegs  befindliche  Generalkonsul  Dr.  Nachtigal
noch  durch  einen  ihm  nach  Gibraltar  nachgesandten
Kurier  unter  dem  23.  Mai  1884  speziell  angewicsen
wurde,  „bei  jeder  sich  bietenden  Gelegenheit  in  seiner
Sprache  und  seinem  Verhalten  auf  französische
Interessen  Rücksicht  zu  nehmen  und  dies  in  einer  für
die  französischen  Beamten  und  Handeltreibenden
überzeugenden  Weise  hervortreten  zu  lassen.“

Im  ganzen  zutreffend  Lhat  der  Jenenser  Professor
  K.  Anton  die  Stellungnahme  Bismarcks  in
der  Kongofrage  dahin  charakterisiert:  „Die  Hilfe
Bismarcks  wurzelte  im  Widerstande  Englands  gegen
unsere  jungen  Kolonialbestrebungen,  in  der  hierdurch
verstärkten  Überzeugung,  daß  ein  unabhängiger  und
neutraler  Kongostaat  unseren  Interessen  weniger
gefährlich  sein  würde  als  ein  englischer,  und  in  dem
Versprechen  Leopolds,  seiner  Schöpfung  internationalen,
  humanitären  und  handelsfreundlichen  Charakter
zu  geben.“  (Kongostaat  und  Kongoreform.  Leipzig
911,  S.  10.)

 

An  den  humanitären  Charakter  der  Leopoldinischen
Pläne  glaubte  der  Fürst,  wie  aus  den  oben  angeführten
Randbemerkungen  klar  zu  erkennen  ist,  freilich  nicht.
Dazu  war  er  ein  viel  zu  ausgesprochener  Realpolitiker.
Strich  er  doch  eigenhändig  in  dem  ihm  vorliegenden
Entwurf  des  Vertrages  mit  der  Association  den
ursprünglichen  Artikel  4,  der  besagte,  daß  die  Gesellschaft
  den  Sklavenhandel  mit  allen  ihr  zu  Gebote
stehenden  Mitteln  verhindern  werde.

Bismarcks  einziger  Irrtum  war,  daß  er  zu  lange
bei  der  Ansicht  verharrte,  daß  es  dem  König  im  wesentlichen
  darauf  ankomme,  ein  gutes  Geschäft  zu  machen,
und  daß  er  sein  Unternehmen  früher  oder  später
an  Frankreich  verkaufen  werde.  Aber  gerade  diese
irrige  Annahme  trieb  ihn  dazu,  für  dic  deutschen
Handelsinteressen  alle  nur  erdenklichen  vertragsmäßigen
  Sicherheiten  zu  schaffen.  Die  Verkennung
der  wahren  Absichten  Leopolds,  Belgien  zu  einer
großen  Kolonie  zu  verhelfen,  war  für  die  politische
Behandlung  der  Kongofrage  belanglos,  solange  nicht
die  Frage  gestellt  wurde,  ob  Belgien  durch  den  Besitz
eines  Kolonialreiches  und  durch  die  Sorge  für  dessen
Sicherstellung  bei  europäischen  Verwicklungen  nicht
in  ein  politisches  Fahrwasser  gedrängt  werden  könne,
das  mit  seiner  neutralen  Stellung  unvereinbar  werden
mußte.  Um  diese  Frage  zu  stellen  und  ihre  Bedeutung
für  die  Zukunft  Europas  zu  erkennen,  dazu  hätte
wohl  eine  politische  Sehergabe  gehört,  die  selbst  einem
Bismarck  nicht  verlichen  war.

Merkwürdig  ist  es  aber,  daß  keiner  der  Diplomaten,
die  an  der  Berliner  Kongokonferenz  beteiligt  waren,
sich  klar  darüber  geworden  ist,  daß  schließlich  kein  Staat
ohne  Zolleinnahmen  bestehen  kann.  Nur  die  Erhebung
  von  Ausfuhrzöllen  war  dem  Kongostaat  durch
die  Kongoakte  gestattet.  Diese  Konzession  bedeutete
aber  nichts  für  ein  junges  Staatswesen,  in  dem  der
Handel  noch  in  embryonaler  Entwicklung  begriffen
war  und  in  dem  der  Wert  der  Einfubr  den  der  Ausfuhr
bei  weitem  überstieg.  Ganz  objektiv  betrachtet,  war
diese  Bestimmung  von  vornherein  ein  Unding.  Besonders
  bei  einer  solchen  staatlichen  Neugründung,  der
jede  Industric,  jede  kapitalkräftige  weiße  Bevölkerung
fehlte  und  die  als  fost  einzige  Unterlanen  mittellesc,
nackte,  wilde  Negerstämme  hatte.  Uneingedenk  des
von  ihm  als  Lockspeise  ursprünglich  selbst  aufgestellten
Programms  seiner  Staatengründung  hatte  der  Kongosouvcrän
  später  freilich  noch  dic  Stirn,  in  einer  kongostaatlichen
  Note  vom  17.  September  1903  on  die
Signatarmächte  der  Kongoakte  erklären  zu  lassen:
„On  ne  conçoit  pas  un  Etat  sans  resscurces.“

Zur  Entschuldigung  der  Teilnehmer  an  der  Kongokonferenz
  mag  nach  dieser  Richtung  dienen,  daß  auch
in  der  Tagespresse  und  in  der  zeitgenössischen  Literatur
niemand  die  Frage  aufgeworfen  und  behandelt  hat,
ob  der  Kongostaat  unter  einer  derartigen  Beschränkung
  seiner  Finanzquellen  überhaupt  lebensfähig
sein  könne.  Vielleicht  hat  man  sich  allgemein  über
        <pb n="51" />
        G  31  20

diese  wichtige  Frage  deshalb  so  leicht  hinweggesetzt,
weil  der  König  wiederholt  darauf  hingewiesen  hatte,
daß  er  die  Zukunft  seiner  Staatengründung  durch
die  UÜberweisung  eines  besonderen  Schatzes  sicherstellen
  werde.  Stanley  gegenüber  hatte  er  in  einem
mysteriösen  Ton  von  dem  Vorhandensein  dieses
Schatzes  gesprochen  und  ihm  zu  verstehen  gegeben,
daß  es  sich  um  eine  erhebliche  Summe  handele  und
dabei  hinzugefügt:  „quand  on  a  cela,  on  le  garde
par  devers  sol“.  Freilich  übersah  man  dabei,  daß  um
ein  so  kostspieliges  Unternehmen  wie  den  Kongostaat
aufrecht  zu  erhalten,  das  Einkommen  eines  amerikanischen
  Milliardärs  erforderlich  gewesen  wäre.  In
Wahrheit  hat  der  König  nur  den  größten  Teil  seines
ererbten  Privatvermögens  und  Ersparnisse  aus  der
jährlichen  Zivilliste  von  3,3  Millionen  Frank  für  den
Kongo  aufgewendet.

Wenn  gegen  die  Kongokonferenz  später  der  Vorwurf
  erhoben  worden  ist,  daß  sie  nicht  genügende  Maßnahmen
  beschlossen  habe  —  etwa  durch  Einsetzung
einer  internationalen  Überwachungskommission  —,
um  die  Entwicklung  des  Kongostaates  zu  einem  absolutistischen
  Staat,  der  seinesgleichen  nicht  in  der
neueren  Geschichte  findet,  zu  hindern,  so  ist  hierzu
zu  bemerken,  daß  nach  dem  mühsam  genug  vereinbarten
  Programm  der  Konferenz  diese  sich  gar  nicht
mit  dem  Kongostaat  als  solchem,  nicht  mit  seiner
territorialen  Gestaltung  noch  mit  seiner  innerpolitischen
Organisetion  zu  befassen  hatte  und  daß  hinsichtlich
einer  solchen  internationalen  Kontrollkommission
schwerlich  eine  Einigung  unter  den  beteiligten  Mächten
zu  erzielen  gewesen  sein  würde.  War  doch  nicht  einmal
die  in  Artikel  17  der  Kongoakte  vorgesehene  internationale
  Schiffahrtskommission  ins  Leben  getreten,
trotzdem  der  Kongostaat  für  die  Kartographie  des  Kongo
und  für  die  Vertonnung  und  Bakenaufstellung  in
seinem  Fahrwasser  lange  Jahre  sehr  wenig  getan  hat.

Daß  der  Herrscher  des  Kongostaates  von  der  ihm
nach  Lage  der  Entwicklung  der  Dinge  zustehenden
absoluten  Gewalt  einen  für  die  Allgemeinheit  und
letzten  Endes  auch  für  sein  Unternehmen  selbst  so
abträglichen  Gebrauch  machen  würde,  konnte  1885
niemand  voraussehen.

Der  einzige  Staatsmann,  der  vorausblickte,  daß
die  Versichenung  des  Königs,  daß  der  neue  Staat
keine  Einfuhrzölle  brauche,  da  die  Association  „##ui
assurcra  une  dotation  suffisante  pour  lui  permettre
  à  faire  face  aux  dépenses“  sich  kaum
werde  aufrecht  erhalten  lassen,  war  der  portugiesische
Minister  du  Bocage.  Er  sagte  dem  deutschen  Gesandten
  nach  dessen  Bericht  vom  12.  Mai  1884
„Die  Frage  wäre  nur,  wie  lange  zu  einer  solchen
Dotation  die  Privatmittel  selbst  eines  Königs  ausreichen
  werden  und  was  geschehen  soll,  wenn
letztere  erschöpft  sind?  Keinesfalls  ist  Portugal  reich
genug,  „de  se  passer  de  pareilles  fantaisies,“

 

(Bismarck  bemerkte  hierzu  am  Rand:  „Nicht  teuer“.)
die  überdies  aller  rationellen  Kolonialwirtschaft  zu
schwerem  Präjudize  gereichen  würden.  Das  Höchste,
was  wir  bieten  können,  wäre:  aus  der  Souveränität
über  unser  Kongogebiet  keinerlei  fiskalische  Vorteile
und  keinerlei  Privilegien  für  das  Mutterland  zu  ziehen.
Letzterem  aber  alle  Kosten  aufzubürden,  um  am  Kongo
eine  steuerlose  Utopie  zu  schaffen,  müssen  wir  ablehnen.“
Der  Arger  und  der  Neid  auf  die  Erfolge  der  Association
bei  den  Vereinigten  Staaten  und  bei  Frankreich
hatten  diesem  Staatsmann  die  Augen  geöffnet.
Schon  die  Beschlüsse  der  Brüsseler  Konferenz  von  1890,
die  dem  Kongostaat  die  Erhebung  von  Einfuhrzöllen
bis  zur  Höhe  von  10  v.  H.  des  Wertes  der  Waren
gestatteten  und  damit  die  wichtigsten  Beschlüsse  der
Berliner  Konferenz  über  den  Haufen  warfen,  sollten
ihm  recht  geben.

 

*)  Nach  einer  veffizielten  Zusammenstellun  hat
der  König  von  1876  bis  Ende  1890  19,5  Millionen
aus  seinen  Privatmitteln  für  den  Kongo  ausgegeben,
davon  aber  8  Millionen  aus  den  Ergebnissen  der
Kongolos-Anleihe  und  aus  den  Vorschüssen,  die  Belgien
dem  Kongostaat  gewährte,  sich  zurückerstatten  lassen.
Der  Rest  von  11,5  Millionen  ist  ihm  dann  im  Jahre  1905
vom  Kongostaat  wieder  gutgebracht  worden.  (Nouvement.
géographique  1911,  S.  237.)

tt  Angaben  sind  nicht  ganz  zutrefsend.  Wie

uppel,  sich  die  Klarlegung  der  finanziellen
Zeule  hea  E  nach  den  Brüsseler  Akten
zur  besonderen  Aufgabe  gestellt  hatte,  bei  Gelegenheit
einer  Besprechung  des  großen.  Werkes  von  Dr.  H.  Waltz:
Das  Konzessionswesen  im  Belgischen  Kongo,  Jena  1917,
in  der  Kolonialen  Rundschau  1917,  S.  437  angibt,
haben  die  Zuschüsse  des  Königs  an  das  junge  Staatswesen
  von  18386  bis  1890  8  861  915,83  Fr.  betragen.
Von  den  weiteren  Zuschüssen  von  je  1  Million  Fr.  in
den  folgenden  zehn  Jahren,  zu  denen  er  sich  in  dem
Abkommen  mit  Belgien  vom  Juli  1890  verpflichtet
hatte,  hat  er  nach  den  im  Prozeß  der  Prinzessinnen
Töchter  gegen  den  belgischen  Staat  im  Jahr  1910  von
dem  ehemaligen  Staatssekrctär  van  Eetvelde,  den
Generalsekretären  Liebrechts  und  Pochez  abgelegten
Zeugenaussaßen  höchstens  bis  15,  5  eine  Million,
im  ganzen  also  4  Millionen  Fr.  Dic  königlichen
  Zuschüsse  an  den  Prthosttn  ürugen  also  alles
in  allem  12  861  915  #  on  diesen  sind  ihm  aus
den  Erträgnissen  16.  Prämienlosanleihe  von  1887
5450  000  Fr.  und  aus  der  ersten  Rate  des  belgischen
Darlehns  an  den  Kongostaat  vom  Jahre  1890  im  Gesamtbetrag
  von  25  Millionen  Fr.  2  600  000  Fr.,  also
zusammen  8.050  000  Fr.,  ausbezahlt  worden.  Für  den
noch  verbliebenen  Rest  seiner  ungedeckten  Zuschüsse
von  4  811  915,83  Fr.  hat  er  sich  aus  dem  fingierten
Darlehen  des  Antwerpener  Bankiers  Browne  de  Tieège,
das  angeblich  mit  Zinsen  5287  415,65  Fr.  betragen
sollte,  zu  dessen  Deckung  sowie  zur  Tilgung  weitcrer
Schulden  des  Kongostaates  die  belgischen  Kammern
im  Jahre  1895  zu  einem  ferneren  Darlehen  von
6,8  Millionen  Fr.  bewogen  worden  waren,  bezahlt
emacht.  Beide  Beträge  passen  auch,  wenn  man  die
Fineen  für  die  zunächst  ungedeckt  ##lllebenen  Zuschüsse
in  Betracht  zieht,  gut  zusammen.  Hinsichtlich  der
königlichen  Zuschüsse  für  die  Jahre  1876—85  in  der
Gesamthöhe  von  10,6  Millionen  Fr.,  die  als  die
Gründungslosten  des  Kongostaates  betrachtet  wurden,
sei  auf  das  in  Artikel  XII  S.  62  Gesagte  verwiesen.
        <pb n="52" />
        G  32  20

Am  16.  Febiuar  1885  sah  sich  König  Leopold
bei  Gelegenheit  des  Abschlusses  des  Abkommens
der  Association  mit  Portugal,  das  dem  Kongostaat
den  so  heiß  erstrebten  Besitz  von  Boma  und  Banana
am  rechten  Kongoufer  sicherte,  veranlaßt,  folgende
warme  Danksagung  an  den  Fürsten  Bismarck  zu
richten:

Altesse,

La  première  en  Europe  Votre  Altesse  à
traite  avec  I’Association  Internationale  du
Congo.  Cest  Elle  dqui  a  décidé  I'Angleterre
à  le  faire  écgalement.  Depuis  lors  l’'exemple
donné  par  le  Gouvernement  Allemand  a  été
suivi  par  toutes  les  Puissances.  Le  Portugal
vient  enfin  de  s'y  conformer  à  son  tour.  Gest
le  fruit  des  conseils  de  Votre  Altesse.  Je  La
prie  de  recevoir  ici  Pexpression  de  ma  reconnaissance
  la  plus  sincère.

Tant  d'affaires  sollicitent  I’attention  de
Votre  Altesse  due  je  tiens  à  ne  pas  étre  indiscret
en  Lui  éerivant  longuement.  Je  promets  à
Votre  Altesse  de  ne  rien  négliger  pour  duc
T’ocuvre  de  I’Association  se  montre  toujours
digne  de  Sa  puissante  sympathie  et  je  suis
heureux  d’'avoir  Poccasion  de  Lui  reéitérer
Jassurance  de  ma  haute  considération  et  de
ma  bien  sincêre  amitié.

(s.)  Lé0polld.

Wie  sehr  sollte  noch  zu  Lebzeiten  des  Fürsten
Bismarck  die  Entwicklung,  die  der  Kongostaat  in
seiner  Domanialpolitik  nahm,  und  sein  Verhalten
in  der  Kiwu-Grenzfrage  diese  damals  wohl  aufrichtig
gemeinten  Dankesbezeugungen  Lügen  strafen!

Sie  verdienen  gerade  jetzt  wieder  denjenigen
Belgiern  vor  die  Augen  gerückt  zu  werden,  die
sich  unter  Hinwegsetzung  über  die  lange  Reihe  von
politischen  Erpressungen,  die  man  von  Paris  aus
in  den  Jahren  1884  bis  1892  gegen  den  Kongostaat
  ausgeübt  hat  (vgl.  hierüber  die  beweglichen
Klagen  des  ungenannten  kongolesischen  Beamten  in
dem  Artikel  I  in  „Aus  den  Archiven  des  belgischen
Kolonialministeriums“,  Bd.  1),  jetzt  nicht  genug  tun
können,  Frankreich  als  das  Land  hinzustellen,
dem  allein  die  Erfolge  des  Kongostaates  auf  der
Berliner  Konferenz  zu  danken  seien.  Dr.  Dirr
hat  in  seinem  Werk:  „Belgien  als  französische  Ost- 



mark“,  Berlin  1917,  auf  S.  161,  267,  364  eine
Rcihe  solcher,  auf  die  Irreführung  der  öffentlichen
Meinung  in  Belgien  berechneter  Außerungen  des

heutigen
Wiart,  des  Franzosen  Charriaut,  in  der
„Action  Nationale“  usw.  zusammengestellt  und
dabei  hervorgehoben,  wie  rasch  die  Belgier  vergessen
  hatten,  daß  erst  Bismarcks  Politik  die  Gründung
  und  Entwicklung  des  Kongostaates  ermöglichte.

belgischen  Justizministers  Carton  de

Es  würde  nicht  uninteressant,  wenn  auch  nicht
ohne  Schwierigkeiten  sein,  die  Frage  näher  zu
untersuchen,  welchen  Einfluß  die  Kongokonferenz
und  die  Gründung  des  Kongostaates  auf  die  wirtschaftlichen
  Verhältnisse  Deutschlands  in  den  dreißig
Jahren  bis  1914  ausgeübt  haben.  Es  dürfte  sich
voraussichtlich  bei  einer  solchen  Untersuchung  ergeben,
  daß  die  damals  gehegten  Hoffnungen  und
Erwartungen  der  Wirklichkeit  nicht  entsprochen
haben.

Zu  namhaften  deutschen  Handelsunternehmungen
am  Kongo  ist  es  mit  Ausnahme  von  einigen
kleineren,  erst  spät  im  Laufe  dieses  Jahrhunderts
begonnenen,  nicht  gekommen.  Die  Zahl  der  in
kongolesischen  Diensten  tätig  gewesenen  Deutschen
ist  gegenüber  der  Zahl  der  Italiener,  Skandinavier,
ja  selbst  der  Engländer  eine  sehr  mäßige  geblieben.
Die  Beteiligung  deutschen  Kapitals  (2  Millionen
Franken)  an  der  so  gewinnbringenden  unteren
Kongobahn  ist  eine  verhältnismäßig  geringe  gewesen
und  anscheinend  zu  bald  abgestoßen  worden.  Durch
die  fast  hermetische  Abschließung  der  Ostgrenze  des
Kongostaates  ist  der  Handel  von  Deutsch--Ostafrika
schwer  geschädigt  und  der  ganze  Elfenbeinhandel
Zentralafrikas  nach  dem  Araberkrieg  von  1894  an
durch  den  Kongostaat  systematisch  nach  der  Kongomündung
  abgelenkt  worden.  Der  Pulver-  und
Spirituosenimport  am  Kongo  wurde  durch  die  an
sich  gerechtfertigten  Maßnahmen  der  Kongoverwaltung
  bald  ziemlich  lahmgelegt.  Die  der  Filiale  der
Deutschen  Bank  in  Brüssel  1912  verliehene  Konzession
  zur  Vornahmc  von  Schürfarbeiten  in  Katanga
in  einem  Bereich  von  500  000  ha  ist  zwei  Jahre
unbenutzt  gelassen  und  drohte  zu  verfallen  (ogl.
Dr.  Waltz:  „Das  Konzessionswesen  im  Belgischen
Kongo“,  S.  517).  Am  meisten  hat  wohl  noch  die
deutsche  Reederei,  besonders  die  Woermann-Linie,
aus  dem  Kongo  Nutzen  gezogen.  Aber  auch  diese
Interessen  wurden  durch  den  in  Belgien  sich  mehr

und  mehr  geltend  machenden  Imperialismus,  durch

dic  dort  seit  der  1899  erfolgten  Gründung  der
„Ligue  maritime  belge“  immer  mehr  hervortretenden
  Bestrebungen  auf  eine  großzügige  Förderung
  der  eigenen  Handelsschiffahrt  —  neben  der
Schaffung  einer  Kriegsflotte  —  stark  bedroht.

Die  belgische  Industrie  war  seit  langem  dabei,
den  Warenbedarf  des  Kongo  unter  Verdrängung
fremdländischer  Erzeugnisse  tunlich  von  sich  aus
decken  zu  helfen.  Die  Zeiten,  in  denen  der  belgische
  Ministerpräsident  Beernaert  vor  den
Kammern  noch  sagen  konnte:  „Der  Staat,  dessen
Herrscher  unser  König  ist,  soll  eine  internationale
Kolonie  sein,“  waren  längst  dahin.  Mit  der  Annexion
  war  nach  der  vorherrschend  gewordenen  belgischen
  Ansicht  der  Kongo  eine  rein  nationalbelgische
  Kolonie  geworden,  die  der  unbe-
        <pb n="53" />
        33  2

schränkten  Verfügung  des  Mutterlandes  unterstehe,  löchert  war,  nichts  mehr  angehe  und  deren  wirtderen

  Verwaltung  die  anderen  Signatarmächte  der
die  ja  allerdings  längst  vielfach  durch-Kongoakte,



 

schaftlicher  Nutzen  dem  Mutterland  tunlich  allein
zukommen  sollte.

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollstänolg  oder  tellweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Aus  dem  besetzten  Deutsch  -Ostafrika.

Nach  einem  Telegramm  des  Vertreters  der
Union  Castle  Co.  in  Südafrika  sollen  vom
1.  Januar  1918  ab  alle  Orte  an  der  Zentralbahn
  Daressalam  bis  Tabora  einschließlich
dem  Handel  eröffnet  worden  sein.

(African  World.)

Kamerun.

K#gebliche  Entdechung  einer  neuen  ölpalme
in  Kamerun.
Die  „Dépeche  Coloniale“  meldet,  daß  die
Franzosen  in  den  von  ihnen  besetzten  Teilen
Kameruns  eine  neue  Olpalmenart  entdeckt  haben,

 

die  sich  durch  besonders  hohen  Olgehalt  ihrer
Früchte  auszeichnet.  Die  Angaben  der  „Dépeche
Coloniale“  über  die  pflanzenkundlichen  Kennzeichen
dieser  angeblich  neuen  Palmenart  lassen  erkennen,
daß  diese  Art  der  deutschen  Kolonialverwaltung
bereits  vor  dem  Kriege  bekannt  war.  Diese  Art
kommt  in  wildem  Zustande  in  Kamerun  bisher
nur  sehr  selten  vor.  Die  Angaben  über  den
hohen  Olertrag  sind  richtig.  Die  deutsche  Kolonialverwaltung
  hat  daher  bereits  vor  dem
Kriege  Maßnahmen  getroffen,  um  diese  Palmenart
in  den  Eingeborenenkulturen  weiter  zu  verbreiten.
Die  Botanische  Versuchsanstalt  des  Kaiserlichen
  Gouvernements  von  Kamerun  in  Victoria
hat  diese  Palmenart  bereits  vor  dem  Kriege  in
ihren  Versuchsgärten  angepflanzt,  um  Samen  für
einen  erweiterten  Anbau  zu  gewinnen.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Indiens  Rußenbandel  im  Jahre  1916/17.

Amtlichen  Veröffentlichungen  entnimmt  der  „Economist“
  vom  Dezember  folgende  Zahlen  über  den
indischen  Außenhandel  (in  Tausenden  von  Rupien),
wobei  zu  beachten,  Ia4  daß  das  Rechnungsjahr  von
April  bis  März  lä

ahr
.  1914/15
190910—
I.  Fei  vathande
Einfuhr  1895139  596994  8414  1645  195
Ausfuhr  2317103  1848950  2048060  2458283
Gesamthandel  42122142  3445944  3486  474  4103478

1915/16  1916/17

*

 

 

II.  Regierungs-Ein=  und  =  Ausfuhr.
Einfuhr  9356.1  70397  62741  341689
Ausfuhr  8417  25  705  29001  26359
GamtSin.  und

-Aus
Negieung  101981  96102  91742  378046

Welche  Wirkung  der  Preissteigerung  in  diesen
Zahlen  zum  Ausdruck  kommt,  ergibt  folgende  Reihe
amtlicher  Indexzahlen:

1913/14  1914/15  1915/16  1916/17
Einfuhr  100  101  126  170
Ausfuhr  100  102  103  117

 

Englische  Einkuhr  von  Erzeugnissen  der  Dominien.

Ein  Aufsatz  des  „Economist"  vom  15.  Dezember
  sucht  darzutun,  wie  verfehlt  es  sein  würde,  an
telle  der  bish  berigen,  englischen  Freihandelspolitik
  eine  Politik  absestufter  Zolltarife  zu
setzen,  „die  zu  einem  circulus  vitiosus  führen  müssc,
aus  dem  sich  kein  Weltfriede  entwickeln  könne“.  Zum
Beweise  dieser  Anschauung  werden  folgende  interessante
  statistische  Vergleiche  gezogen.  die  zeigen  sollen,
wie  sehr  die  Einfuhr  von  Erzengnissen  der  Dominien
in  das  Vereinigte  Königreich  gerade  nach  1907  gewachsen
  ist,  dem  Jahre,  wo  Vorzugstarife  für  die
Kolonien  nachdrücklich  verworfen  wurden.

I.  Nahrungsmitteleinfuhr:
(in  Tausenden  Pfund  Sterling)

 

Durchschnitt  gZu-  Wert  der
der  Jahre  nahme  Einfuhr
1901—06  1907—12  v.  H.  1913

A.  Australien:
Beizen  285  4509  97,3  4427
Vutter  1  632  3  119  91.1  3211
Hammelsteisch  720  1820  159.8  3  128
Rindsleiss  135  755  460,0  2134
Fleischkonserven  264  514  94.7  1134
Apfel  .  ..  213  362  70,0  296
Insgesamt.  5249  11  079  111,.1  14  330
        <pb n="54" />
        W  34

 

 

Durchschnitt  Zu-Wert  der
der  Jahre  nahme  Emfuhr
1901—06  1907—12  v.  5.  1913
z#  Neuseeland::
14  1  151  438  1  685
Hammuheiich  3388  3945  16,6  4965
1228  1661  35,8  1  351
Ss  310  562  81,3  393
Erbse  27  57  111.1  115
nsgciarr  .  51577376  43  8  509
C.  Kanada:
Weizen  .  2968  6851  1930,8  8  804
Mehl  8855  1381  61,5  2262
Hafer  und  Hasermehl  409  665  «62,6  1  049
Apfe.  612  841  7,4  730
Fische  .  868  221  6,E  1258
Käse  457  4551  —  0.,5  4  039
Speck  und  Schinken.  2220  1  838  —17,2  1200
Insgesamt  12  506  17  018  36,3  19342
II.  Rohstoffeinfuhr:
(in  Tausenden  Pfund  Sterling)  Zu  od
Durchschnittswert  u#„  vder
1001—08  1909—43  Abnahme
A.  Süda  afr  .
Ochaf-uud  ammwolle  2517.2  4323,5  K+  69,7
Schmuckfedern.  1258,  2047  +  62,7
8  e  aller  Art  656,4  1  105,8  —  68.,5
air  .  1157  876,  —  24,2
Nch'  Häu  äute  .  172,1  528  +207,0
Kupfer-Regulus  .  851,6  402.3  +  14,4
Farbstoffe  .  127,7  223.7  J—+  62,4
B.  Australien:
Schaf=  und  Lammwolle  11  884,2  13  468,7  K  13,.0
Talg  26846  1  520,.2  +  79.6
Rohkupfer  1  059  1285  —  21,0
Schaffelle  625,2  88122  4  41,0
Rohe  Häu  .  84.7  425,00  400,0
Nüsse  und  Kerne  185,4  312,.3  +  65,0
C.  Neuseeland:
Schaf-  und  Lammwolle  6  191,1  7  761,1¼  K+  25,3
536.7  728,2  LML  35.7
affe  ile  524,5  630.5  K+  20,2
lnr  und  senige  T  46.4  88,3  K  91,3
Lauri.G  381,4  616,.9  —+  61,3
620,8  47,.7  —31,1
Blader  and  Casings.  79,8  152,2  T+  88.8
10.  Kanada:
Holz  und  Banholz  3048,7  2  ’778,1
lachs  oder  Leinsaat  143.7  581,01  K+304,4
Felle  und  Pelze  353.2  371.00  +  8.3
Gerst  186  234.7  —+261,2
Hen  130,6  258,3  —+  98.0
Fischl  35.3  82,8  1345
Chemische  Fabrikate  49,9  77.4  55,1

Hichet  in  Südafriha.
Eine  Entdeckung  von  Nickelvorkommen  wird  von

den  neuen  Feldern

der  Rooiberg  Gesellschaft

in

 

#lr.

Blaauwbank  gemeldet.  Die  Anzeichen  auf  der
Erdoberfläche  weisen  10  v.  H.  Metall  über  beträchtliche
Strecken  auf;  in  der  Tiefe  soll  Erz  von  über  30  v.  H.
Nickelgehalt  angetroffen  worden  sein.  Nickel  ist  ferner
vor  einiger  Zeit  in  Pilandsberg,  Bezirk  Rustenburg,
-estgestellt.  (The  Iron  und  Coal  Trades  Review.)

Ein  neuer  Rohlenplatz  in  Uigeria.

Der  Abbau  der  in  Nigeria  entdeckten  Kohlengruben
  wird  mit  großer  Tatkraft  betrieben;  eine
Eisenbahn  ist  angelegt  und  ein  neuer  Hafen  an  der
Küste  des  Atlantischen  Ogeans  eröffnet  worden.  Man
schätzt  den  Ertrag  des  Jahres  1917  auf  60  000  (t.
ort  Harcourt,  der  neue  Hafen,  ist  nach  einem
einheitlichen  Plan  angelegk  mit  breiten  Wegen,  Wohnhäusern,
  Bureaus,  einem  Hospital,  Lagerschuppen,
Kohlenabladeplätzen  und  Fabrikanlagen,  Lokomotivschuppen
  und  Reparaturwerkstätten.  Große  Kohlenkippen
  sind  gebaut,  um  die  Schiffe  möglichst  schnell
beladen  zu  können.  Verschiedene  englische  Firmen,
eine  frangösische,  sowie  zwei  Banken,  sind  errichtet
worden.  Die  Vorräte  an  Kohlen  sollen  nnerschöpflich
  sein.

 

Wollüberfluß  Iin  Rustrallten  aus  Oangel  an
Schiffsraum.

Während  unter  normalen  Verhältnissen  die  Wollverkäufe
  am  1.  September  zu  beginnen  pflegen,  hat
1917  eine  Verzögerung  bis  zum  5.  November  stattgefunden.
  Nicht  nur  sind  alle  Woll-  Lager  überfüllt,
sondern  es  hat  auch  Wolle  außerhalb  der  Lagerräume
untergebracht  werden  müssen.  In  den  nächsten  Monaten
  ist  auf  eine  Räumung  der  Lager  nicht  zu  hoffen.
Alles  hängt  davon  ab,  wieviel  Schifferaum  zur  Verfügung
  stehen  wird.  (Lioyd's  List.)

Elsenerzlager  auf  Celebes.

Auf  der  Insel  Celebes,  zwischen  Malili  und
dem  Toewoeti=  See  wurden  70  Sondenbohrungen  vorgenommen,
  die  eine  Durchschnittsmächtigkeit  des  Erzlagers
  von  über  einem  Meter  ergaben.  Der  Leiter
der  geologischen  ntersnchung  ist  der  Ansicht,  daß  sich
auf  einer  Fläche  von  232  ha  über  10  Millionen  Tonnen
Eisenerz  befinden.  CSoerbsja  Handelsblad.)

Ausfuhr-oll  in  Belgisch-Kongo.

Durch  Königliche  Verordnung  vom  17.  Dezember
1917  wird  bestimmt,  daß  von  der  Ausfuhr  aller
Landeserzeugnisse  und  Handelswaren  ein  Zoll  von
3  v.  Wertes  erhoben  wird.  Die  Handelswerte,
die  #r  beheret  zugrunde  zu  legen  sind,  werden
vom  Generalgouverneur  jeweils  festgesetzt.  Für  Elfenbein
  ist,  abweichend  von  den  allgemein  geltenden
Sätzen,  der  Ausfuhrzoll  auf  100  bis  210  Fr.  für  100  kg,
je  nach  dem  Gewicht,  festgesetzt  worden.
        <pb n="55" />
        35

2.

Vermischtes.

Geschichte  der  „Lehranstalt  für  internierte  Kolonlal-Deutsche“
  in  Davos.

Die  Zahl  der  in  der  Schweiz  internierten  Kolonial=Deutschen
  hatte  Mitte  des  Jahres  1917  eine  beträchtliche
  Höhe  erreicht.  Zur  Bearbeitung  ihren  Ungelene)n
heiten  war  bei  der  Deutschen  Gesandtschaft  in  Bern,
Abteilung  für  Gefangenenfragen,  ein  besonderes  Referat
eingerichtet  worden.  Ein  großer  Teil  der  Kolonial=Deutschen
  war  wegen  Malaria  hospitalisiert.  Die  Art
dieser  Erkrankung  brachte  es  mit  sich,  daß  die  meisten
der  Betroffenen  in  ihrer  fieberfreien  Zeit  arbeitsfähig
waren;  ein  Umstand,  der  sich  in  dem  regen  Wunsche
nach  geistiger  Weiterbildung  auf  kolonialem  Gebiete
äußerle.  Um  diesem  Wunsche  zu  genügen,  hatte  das
Reichs  =  Kolonialamt  der  Gesondtschaft  bereits  eine

große  Sammlung  kolonialer  Werke  zur  Verteilung
horowiesen.  Das  geistige  Bedürfnis  ging  aber  weiter,
wie  immer  neue,  bei  der  Gesandtschaft  einlaufende
Bitten  um  Uberlassung  von  wissenschaftlichen  Werken
und  um  Zulassung  zu  Universität  und  Schulen  bewiesen.
  Eine  Weiterbildung  besonders  auf  kolonialem
Gebiete  konnten  aber  die  Schweizer  Lehranstalten
naturgemäß  nicht  gewähren.  Es  wurde  daher  Mitte
September  der  Vorschlag  gemacht,  in  Davos,  das
wegen  seiner  Höhenlage  für  den  Aufenthalt  von

alaria-Kranken  besonders  geeignet  erschien,  eine
koloniale  Lehranstalt  zu  errichten.  Diese  Lehranstalt
soll  den  aus  den  verschiedenen  Schutzgebieten  stammenden
  Kolonial-Deutschen  Gelegenheit  zum  Austausch
ihrer  praktischen  Erfahrungen  und  zur  theoretischen
Weiterbildung  geben  und  zugleich  der  deutschen  Kolonialverwaltung
  kolonial  durchgebildete  und  gesundheitlich
gut  erfrischte  Männer  für  die  koloniale  Tätigkeit  nach
dem  Kriege  zur  Verfügung  stellen.

Mit  Unterstützung  des  Reichs-Kolonialamts  und
Genehmigung  der  Schweizer  Behörden  erhielt  der
Plan  dann  seste  Gestalt.  Die  Schweizer  Internierungsbehörden,
  insbesondere  Oberst  Nienhaus  und  Hauptmann
  Seiler,  haben  zur  Durchführung  des  Planes
wesentlich  beigetragen.  Als  Unterkunft  wurde  das
hänttig  gelegene  Sanatorium  „Scehof“"  in  Davos-Dorf

  zur  Verfügung  gestellt,  in  dem  die  meisten  Teilnehmer
  zugleich  Wohnung  erhalten  haben.  Das  Sanatorium
  verfügt  über  etwa  120  Betten  und  große
Gesellschaftszimmer,  die  als  Vortrags-  und  Unterrichtsräume
  verwendet  werden.  Am  4.  November  wurde
die  Anstalt  mit  84  Teilnehmern  in  Gegenwart  von
Vertretern  des  Reichs=  Kolonialamts,  der  Deutschen
Gesandischaft  in  Bern,  der  Schweizer  Internierungsbehörden
  und  der  deutschen  Kolonie  Davos  erössnet.
Die  Vormittage  werden  durch  Vorträge  über  koloniale
Gegenstände  von  allgemeiner  Bedeutung  ausgefüllt,
an  denen  alle  Hörer  teilnehmen,  während  an  den
Nachmittagen  Sondernnterricht  und  sportliche  llbungen
stattfinden.  Entsprechend  der  Eigenart  der  Anstalt  besteht
  eine  strrenge  Scheidung  zwischen  Vortragenden
und  Hörern  nicht.  Der  Vortragende  des  einen  Faches
ist  zugleich  Hörer  des  anderen.

Zur  Zeit  werden  folgende,  regelmäßigen  Vorträge
  mit  je  1  bis  2  Wochenstunden  gehalten:
Deutsche  Weltpolitik  (Leutnant  Laverrenz.  Regierungs=
  und  Baurat  aus  Togo).  Kolonialgeschichte
(Oberleutnant  Sitzler  aus  Kamerun),  Erdkunde
Afrikas  (Migefeldwebel  Dr.  phil.  et  jur.  Kreukel,
Privatdozent  an  der  Universität  Leipzig,  zuletzt  in
Deutsch-Ostafrika),  Kolonialverfassung  und  Verwaltung
  (Leutnant  Stange,  kommiss.  Bezirksamtmann

 

 

aus  Togo),  Kolonialrecht  (Leutnant  Schmidt,  Rechtsauwalt
  aus  Kamerun),  Koloniales  Bank-  und
Finanzwesen  (Offizierstellvertreter  Tappert,  Bankbeamter),
  Koloniale  Landwirtschaft  (Leutnant
Luckhardt,  Pflanzungsbesitzer  aus  Kamernn,  Vizefeldwebel
  Lehmann,  Pflangungsbesitzer  aus  Deutsch-Ostafrika,
  Sanitätssoldat  Hammerstein.  Pflanzungsbesitzer
  aus  Deutsch-Ostafrika,  Koloniale  Viehzucht
(Beterinär  Püttmann,  Regierungstierarzt  aus  Kamerun),
Koloniales  Forstwesen  (eutnant  Schuppius,  Forstassessor
  aus  Togo),  Koloniales  Verkehrswesen
(Leutnaut  Laverrenz),  Kolonialhandel  (Leutnant

Gloede,  Generalvertreter  der  Woermann-Linie  in
Lagos),  Vermessungswesen  (lUnteroffizier  Stockhardt,

  Regierungslandmesser  aus  Kamerunf,  Geologie
(Vizefeldwebel  Dr.  Krenkel),  Missionsgeschichte
(Hofmann,  Pfarrer),  Tropenhygiene  (ür.  mel.  Kerld).

Gelegentliche  kürzere  Vortragsreihen  aus
den  Teilnehmerkreisen  wurden,  wie  folgt,  gelesen:  „Erfahrungen
  in  englischen  K  Kolonien“  (Unteroffizier
Brodersen.  früher  in  Britisch-Indien,  Rhodesien  und
Britisch-O  stafrika,  zuletzt  in  Deutsch-  Ostafrila,  „Religiöse
  Vorstellungen  der  Eingeborenen"
(W#gefreiwiliger  Sommer,  Missionar  aus  Togo),
„Nutgen  und  Schaden  der  ostafrikanischen  Tierwelt“
  (Sanitätssoldat  Hammerstein,  Pflanzungsbesitzer
  aus  Deutsch-Ostafrika).  Durch  diese  gelegentlichen
  Vorträge  soll  jedem  Gelegenheit  gegeben  werden,
seine  auf  einem  Sondergebiete  gesammelten  Erfahrungen
der  Allgemeinheit  zugänglich  zu  machen.  Die  Einrichtung
  hat  lebhaften  Anklang  gefunden  und  wird
weitergeführt  werden.  Von  vorübergehend  Anwesenden
wurden  folgende  Vortragsreihen  gehalten:  „Weltverkehr
  und  Weltwirtschaft"  (Oberieutnant
Dr.  Roscher,  Postinspektor  aus  Togo),  „Vulkane  in
Italien,  Südsee.  Japan  und  anderen  Ländern“
(Immannel  Friedlaender,  Gründer  und  Leiter  des
vulkanologischen  Instituts  in  Neapel),  „Die  Eingeborenenfrage
  nach  den  Erfahrungen  der
evangelischen  Mission“,  „Die  deutsche  Mission
unter  den  Wirkungen  des  Weltkrieges“  (Missionsdirektor
  l0.  Dr.  Axenfeld).

Außer  diesen  für  die  Allgemeinheit  bestimmten
Vorträgen  findet  Sondernnterricht  auf  Grund  besonderer
  Meldungen  statt  in  Englisch  (Unteroffizier
Brodersen,  Kaufmann),  Frankzösisch  (Untcroffigier
Berger,  Telegraphenassistent),  Kisuaheli  (Soldat
Waltermann,  Missionsangestellter  aus  Deutsch-Ostafrika),
  Türkisch  (Dr.  Misrachi,  Rechtsanwalt  aus
Konstantinopel),  Buchführung  (Westermann,  Luimann),
  Kurgschrift  (Soldat  Hanen,  Lehrer),  Vermessungsübungen
  im  Gelände  (1Unteroffizier
Stockhardt.  Regierungslandmesser,  Gefreiter  Rosenthal,
  Landmesser).  Fleischbeschau  (Veterinär  Püttmann.
  Rehierungstierarz,  Erste  Hilfe  bei  Unglücksfällen
  (Dr.  med.  Möri,  Anstaltsarzt!,  Ausbildung
  im  Gouvernemeniadbien  (Hauptmann
Geisser  aus  Kamerun,  Lentnant  Stange,  kommissarischer
Bezirksamtmann  aus  Togo,  Leutnant  Schmidt,  Rechtsanwalt
  aus  Kamerun,  Leutnant  Binder,  Gouvernementssekretär
  aus  Neuguinea,  Unteroffizier  Paulick,
Gonvernementssekretär  aus  Togo).  Dieser  onderunterricht
  ist  durchweg  gut  besucht,  so  daß  ein  weiterer
Ausbau  beabsichtigt  ist.  Einige  Angehörige  der  Lehranstalt
  machen  gleichzelitig  von  den  unter  Leitung  von
Direktor  Dr.  Bach  in  Davos  bestehenden  Unterrichtsmöglichkeiten
  Gebrauch.
        <pb n="56" />
        36  ꝛ

Die  Bücherei  ist  gut  ausgestattet.  Außer  den
vom  Reichs-Kolonialamt  zur  Verfügung  gestellten
Büchern  sind  reichhaltige  Stiftungen  von  kolonialen
Vereinigungen  und  Verlagshandlungen  eingegangen.
Mehrere  Lese=  und  Arbeitsgimmer  stehen  den  Teilnehmern
  zur  Verfügung.  Tagesgeitungen  und  Wochenschriften,
  besonders  in=  und  ausländische  Kolonialzeitungen,
  liegen  im  Lesezimmer  auf.  Mindestens
einmal  wöchentlich  findet  im  großen  Saale  der  Anstalt
abends  ein  Vortrag  mit  Lichtbildern  statt,  an  den  sich
ein  geselliges  Zusammensein  anschließt,  das  den  perfönlichen
  Gedankenaustausch  fördern  soll.  Zu  diesen
Abenden  werden  auch  weitere  Kreise  geladen,  um
damit  die  Liebe  und  das  Verständnis  für  koloniale
Tätigkeit  zu  fördern  und  um  in  Lichtbildern  zu  geigen,
was  deutscher  Fleiß  und  deutsche  Arbeit  in  überseeischen
Neuländern  geleistet  hat.  Gleiche  Vorträge  wurden
auch  in  dem  benachbarten  Orte  Klosters  abgehalten,
der  zur  Zeit  stark  mit  Internierten  belegt  ist.

Die  ärglliche  Leitung  der  Anstalt  liegt  in  Händen
von  I#r.  med.  Möri.  In  den  Freistunden  ist  reichlich
Gelegenheit  zu  körperlichen  Ubungen  durch  Wintersport
gegeben.  Es  ist  dies  als  Gegengewicht  gegen  die
reichliche  geistige  Tätigkeit  erforderlich.  Vor  allem  soll
damit  der  Gesundheit  ein  wirklicher  Vorteil  vom  Aufenthalt
  in  der  heilbringenden  Davoser  Luft  verschafft
werden.  Dies  ist  für  diejenigen,  die  auf  einen  langfährigen
  Tropenanfenthalt  zurückblicken,  besonders

wichtig.  Sportgeräte,  wie  Ski.,  Rodelschlitten  und
Schlittschuhe,  8  leihweise  beschafft  worden  und  in
einem  geräumigen  Sporischuppen  untergebracht.  Eine
zum  Sanatorium  Seehof  gehörige  Eisbahn  wird
fleißig  benutzt.

Die  Anstalt  blickt  erst  auf  eine  kurze  Zeit  des
Bestehens  zurück,  so  daß  noch  manches  im  Werden  und
in  der  Entwicklung  ist.  Die  Teilnehmerzahl  ist  seit
der  Eröffnung  von  84  bereits  auf  107  gestiegen,  und

 

weitere  Anmeldungen  liegen  vor.  Das  erfreulichste
Zeichen  aber  des  Gelingens  ist  die  Lust  und  die  Liebe,
mit  der  alle  Teilnehmer  sich  der  Arbeit  widmen,  und
das  unerschütterliche  Vertrauen,  mit  dem  sie  von  Deutschlands

  kolonialer  Zukunft  überzeugt  sind.

Deutschlands  Antell  an  dem  Handel  der
Südafrikanischen  Union.

Einem  Berichte  des  englischen  Handelskommissars
in  Südafrika,  W.  G.  Wickham,  über  die  Einfuhr  von
Waren,  die  für  die  Minenindustrie,  die  Eisenbahnen
und  ähnliche  großindustrielle  Unternehmungen  bestimmt
sind,  werden  folgende  Zahlen  entnommen:

Wert  Hundertsatz
von  den  für  die  Minenindustrie,
  Eisenbahnen  und

 

Ursprungsland  ähnliche  großindustr.  Unternehmung.
  benötigten  Waren
.  Z  v.  H.
Britisches  Reich  3  936  106  59,97
Belgien  156  178  2,38
Dänemark  —  —
Deutschland.  .  ..  1931  461  15,72
Frankreich  und  Kolonien  69  907  .0,93
Italien  .  .  4803  0,07
Holland  und  Kolonien  .  116  158  1,77
Osterreich-Ungarn.  31  496  0.48
Vereinigte  Staaten  880  606  13,42
Südamerika  und  Mexiko  216  821  3.31
Schweden  und  Norwegen.  82  965  1,26
Bulgarien,  Montenegro,
Persien  und  Siam  30  884  0,47
6  562  971  100

Neue  Literatur.)

I.

Zusammengestellt  in  der  Blbllothek  des  Relchs-Kolonlalemts.
Die  eingereichten  Bücher,  deren  Aufzühlung  und  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbebllt.  werden  unter
keinen  Umständen  zurickgesandt.

I.  Geschichte  und  Folitik.

Ajalbert,  Jean:  Le  Maroc  sans  les  boches.  Voyage
de  guerre  1916.  8  ill.  par  J.  de  la  Nezidre  ct  22  fleurons
  et  culs-de-lampe  Paris:  Bossard  1917.
198  S.

(Editions  Bossard.)  11

Bischoff,  Ernst:  Die  engl.  und  französ.  Uatsten
anf  koloninler  Erde.  Mit  c.  Einführungsw.  vo
Forel.  Zürich:  Art.  Instiltut  Orell  Füssli  aat.
92  8.  80.  2

*Funk,  Bernhard:  Der  Iran.  Unsere  Brücke  nach
Indien  und  Asicn.  Berlin:  D.  Reimer  1917.  18  S.  Lo.
(Koloninle  Rundschau  1917,  H.  9/10.)  rlr

Godée  Molsbergen,  E.  C.:  De  Kaukasische  Bonden
  de  Nemraliscering  der  Koloniön.  le  uitge-Droren.
  *2  12  Juni  1917.  Gent:  1917  de  Veirman.
25  S.

—n-  Redevoiringen  uitgegeven  vanwege
de  Rijksuniversiteit  te  Gent.  2.)  (•

Karstedt:  An  der  Schwelle  einer  neudeutschen
Kolonialpolitik.

in:  Die  Grenzboten  1917.  Jg  76,  Nr.  50,  S.  281  ff.  (5

 

Kaundinya,  R.:  Erinncrungen  aus  meinen  DPllanzerjahren
  in  Deutsch-Ost-Afriku.  Leipzig:  Haberlund
1918.  156  S.  80  L

*Kranold,  Herman:
cher  Kolonialpolitik.
:  Kol.  Rosch.  Jg  1917,  H.  11/12,  S.  451  ff.  17

-K.meruoer  Krlegserlehnlsse  in  deutscher  u.  englischer
  Beleuchtung.  Antworten  d.  deutschen  Baptisten--Missionare
  Valentin  Wolff  u.  Wilhelm  Märtens  auf
das  englische  Blanbunch  vom  November  1915.  Mit
Vorwort  u.  einem  Briefwechsel  mit  Neutralen  hesg.
von  A.  W.  Schreiber.  Götersloh:  Bertelsmann  1917.
55  S.  80f.  ls

Lensch,  Joh.:  Knud  Knudsens  Fahrt  nach  Ost-Hafrika.
  Wahrheitsgetreuer  Bericht  über  d.  Hilfsfahrt
der  „Marie“  .  .  m.  Munition  nach  Deutsch-Ostafrika
u.  d.  abenteucrl.  Rückkehr  d.  ersten  u.  bis  jetzt  einzigen
  Mannes  von  d.  Besatzung  über  Batavin..  nach

Wege  und  Irrwege  sozialisti- 



 

)  Mit  elnem  ’  sind  die  Titel  der  Werke  bezelchnet,  Feiche
bel  der  Redaktion,  6%  Kolonlalblattes  elnnn  en;  mit  elne
dlelenigen,  welch  n  der  Blbllotbek  des  Re  Sailomchan
4aenes  eren  vo  n.
        <pb n="57" />
        W  37  20

d.  Schilderungen  4.  Oberhecizers  Knud  Knudsen
darnest.  von  JIch.  Lensch.  Flensburg:  Soltau  1917.
65  S.  80  l

Johann  Ferdinand  Mohr's  Kriegs-Erlebnisse  in
Südwestafrika.  Nach  d.  Tagebuchaufzeichnungen  d.
freiwilligen  Unteroffiziers  Johann  Ferdinand  Mohr  mitgeteilt.
  von  Friedrich  Wilhelm  Brepohl.  Bad  Nassau

(Lahn):  nrelst7ile  z.  Verbreitung  guter  deutscher
l  1917.  157  10

Moll:  Der  nss  Krieg.  Mit  Karte.)  Berlin:
D.  Reimer  1917.  32  bo.

(Kol.  Rundschan  1917,  II.  9/  10.)  lun

Ostwald,  Paul:  Die  amerikanische  Politik  in  Ostasien
  scit  1844.

in:  Preuhische  Jahrbücher  1918,  Bd  171,  S.  179ff.  2

*  Quessel,  Ludwig:  Harry  Johnston  und  der  britische
  laberialissus,

Rsch.  Jg  1917,  H.  11/12,  S.  419  ft.  (13

zing  R.:  Kolonien  oder  Weltwirtschaft?
„  Kol.  Radsch.  Ig  1917,  H.  9/10,  S.  385  fft.  I1

Amerikntache  Urtelle  über  Indien.  *'  vom
Europ.  Zentralkomitee  d.  Ind.  Nationalisten.  Bern:
Wyss  1917.  52  S.  80.  16

Die  Entwiceklung  des  U-  Bootkrieges  seit  Herbst
1917  im  Urteil  des  Auslandes.  Fucammoenges.  in
Auslandssitelle  des  Kriegspressenmts.  Abgeschl.  am
.  Februar  1918.  Berlin:  415  Nordd.  Buchdruckerei
u.  Verlagsanst.  120  S.  lie

LReventlow.  Graf  E.  zu:  Der  Einfluß  der  Scemacht
  im  groben  Kricze.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn
1918.  XXII,  278  8.  lin

*  Stegemann,  !5  Geschichte  des  Kricgges.
Bd  1.  2.  Stuttgart  u.  Berlin:  Deutsche  Verl.  Anst.
1917.  80.  18

II.  Geographie,  Reisebeschreibungen,
Ethnographie,  Archäclogie.

Arldt,  Theodor:  Die  Entwicklung  der  indonustralichen

  Insclwele.
n:  Petermanns  Alitteilungen  1917,  Jg  63.  S.341  ff.  (1

v„orml.  William:  The  Uluguru  AMountains  and  the
Rufiji  Plain.

in:  ahe  Geograph.  Journal  191·,  Vol.  50,  Nr.  1,
S.  277  [(2

#menn,  Fritz:  Neu-Caledonien  und  die  Loyalty-Inseln.

  Reisecerinnerungen  e.  Nalurforschers.  Mit.
146  Abb.,  8  Taf.  u.  1  Karte.  Bascl:  Georg  1917.
X,  281  S.  806.  lau

*Sprlgade,  Paul:  Die  französische  Kolonie  Ober-Sencgal
  und  Niger.  llierzu  2  Karten.

in:  Aitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebicten

1917,  Bd  30,  S.  427—  22

Virchow,  IHans:  üper  Futskelette  inbiter.  Lssen.

Ait  63  Fig.  Berlin:  (i.  Reimer  1917.  (23

Koch-Grünberg,  Theodor:  Vom  nneu,  zum
Orinoco.  Ergebnisse  c.  Reise  in  Nordbrusilien  u.  Venezuela

  i.  d.  J.  1011—1913.  Unternommen  u.  hr#gR
im  Auftr.  u.  mit  Iltteln  d.  Bacbler-  Instituts  in  Berlin.
  Bd  1,  2.  Berlm:  10.  Reimer  1916/17.  80.  124

anuitteiluneen  aun  Cicsecllschaft  für  Erdkunde  zu
Leipzig  für  1915  u.  1  Eibeig:  Duncker  &amp;amp;  hlumblot
  1917.  XIK.  istr  S.  80o.  26

*Praesent,  Hans:  Bibliographiseher  Leitsaden  für
Polen.  Einführung  in  d.  Literatur  d.  landeskundlichen,
völkischen  und  wirtschaltllichen  Verbültnissc.  Mit  c.

 

Anhang:  Kriegsliteratur  zur  vclaischen  Fage.  Berlin:
Gea  Verlag  1917.  XIV  80.
(Beitrüge  zur  Polnischen  1  deskinde)
(Veröffentlichungen  d.  Landeskundl.  Kommission
beim  Kniserl.  deutschen  Generalgouvernement  Warschun.
  Reihe  B,  B4  2.)  20

III.  Naturwissenschaften.
Vacat.
IV.  Medizin.

Bolk,  Llouis):  Anatomische  Bemerkungen  üb
einen  Fetus  von  Elephas  —EM—  (Mit  28  Trttig)
·  )

Amsterdam:  Müller  1917
(Verhandelingen  d.  Kkl.  Aadenle  van  Wetenschappen
  te  Amsterdam.  Scctie  2.  Deel  19,  Nr.  6.)  (a

*  Marlnesunitlätsordnung  (M.  S.  O).  Entwurk,
Bd  1.  2.  Berlin:  1917.  Reichs-Marine-Amt.  2  Bde.  80.
(D.  E.  Nr.  270,  1,  II.)  I:6.

V.  Rechtswissenschaft  und  Verwaltung.

Adum,  M.:  Das  Militürversorgungsrecht  im  Hcere,
in  der  Marine  und  in  den  Schutztruppen.  Ein  Handbuch
  der  Kriegs-  u.  Friechensowersorwng  für  Militüru.
  Zivilbehörden  ..  ..  2sgest  u.  erl.  5.  verb.  u.  verm.
Aufl.  Berlin:  —  191T.  XXIV,  1127  S.
*  l

«E-biick.AWeg-weiserdurchdasgesamtolcncgsreeht
  (Gesetzgebung  und  Rechtswissenschafto,  enth.
die  im  Reichs-Gesetzblatt..  bis  Ende  1917  veröffentlichten
  Erlasse  u.  Verordnungen  sowie  das  zu
ihnen  gehörige  Schrifttuem..  Stuttgart:  Heß  1917.
246  S.  S0.

(Heß#  Kriezsschriftensammlung  Nr.  1.)  10

Güthe,  Georg.  u.  Schlegelberger,  Franz:  Rriegsbueh.
  Die  Kriegsgesetze  mit  d.  amtl.  bogindong  u.
d.  gesamten  Rechtsprechung  u.  Rechtslchre.  Bd
Berlin:  Vahlen  1917.  LXXIII,  743  S.  8So0.  l

Schoen,  Paul:  Die  völkerrechtliche  Haftung  der
Staaten  aus  unerlaubten  Handlungen.  Breslau:
Kern  1917.  VII,  143  S.  .

(Zeitsehrift  für  Völkerrecht.  Ergünzungsheft  2  zu
Bd  10.)  lsꝛ

VI.  Volkswirtschaft,  Gesellschaftswissenschaft

  und  Statistik.

Klenitz,  Ernst:  Der  Wert  der  deutschen  Schutzgebiete.


Aus:  Der  Tropenpflanzer  1917,  Jg  20,  Nr.  11  u.  12.  [as

*  Ruppel,  Julius:

Bel-Fisch-
  „Kengo.
:  Kcl.  Rdsch.,  Jg  1917,  H.  11/12,  S.  428  ff.  I#34

n  nk,  W.:  Moexiko.  Eine  offene  Schatekammer
für  uns.  Berlin:  Reuschel  1918.  23  S  (#6

Statlistisches  Jnhrbuch

Die  Landkonzessionen  in

für  das  peuecche  Rcich.

Hrsg.  vom  Kaiscrlichen  Statistischen  Amtc.  38.  J
1917.  Berlin:  Puttkammer  &amp;amp;  Aüblbrecht  1917.
XXXII,  192  S.  80.  36

Schumneher,  Hermann:  Der  Reis  in  der  Weltwirtschaft.
  Allinelen.  ii  I«eip-ig  Duncker  &amp;amp;  Humblot
1917.  VIII,  1.#i  I

«sliiiiiiei-sbiich,  Bruno:  Die  wirtschaftlichen  Zustüände
  der  PFöderalirrepublik  Guatemala.

Aus:  Schmollelss  Jahrbuch  f.  Gesctzgebung
B4  41,  H.  4.  an
        <pb n="58" />
        W  38  20

Trenb,  Mlarie)  llen  Fflrederik::  De  economische
  tockomst  van  Nederland.  Haarlem:  Willink

lusw.]  1917.  VIII,  208  S.  80.  309
*  Urrich,  Leo:
1917.  83  S.
Wer  E  Abt.  3.)  40

Verhandlungen  des  Vorstandes  des  Kolonial-Wirtshafichen
  Komitces  E.  V.  1917,  Nr.  1,  10.  November
  1  111

Jena:  Fischer  in  Komm.

VII.  Handels-  und  Finanzwissenschakft.
Lerx,  Benas:  Der  Groß6handel  in  Baumwollwaren.

Seine  E  uwierlung,  8  Beqdeutung  in  Deutschland.
Berlin:  Hobbing  1  32  S.
(hber  Nashie  —  die  deutsche  Volkswirtschaft.
E.  Heftfolge,  hrsg.  vom  Zentralverband  d.  Deutschen
Großhandels.  I.  2.)  42

*  Lustig,  Leo:  (iroßhandel  und  Oberungsswirtschuft.
  Berlin:  Hobbing  1917.  32  S.

(Der  Großhandel  und  die  deutsche  Vohterwirtschuk.
E.  Heftfolge,  hrsg.  vom  Zentralverband  d.  Deutschen
Großhandels.  H.  1.)  118

VIII.  Land-,  Forst-  und  Hauswirtschaft,
Jagd,  Fischerei.

'  Bronsart  von  Schellendorff,  Fritz:  Afrikanische
Tierwelt.  Bed  5.  Gzwen  II.  Leipzig:  Hoberland
918.  152  S.  14

Lerit.  Gustav:  Bemerkungen  über  Holzverwertung
und  Holzhandel  in  der  Türkei  mit  besond.  Berücksichtigung
  von  Konstantinopel.

in:  Archiv  k.  Wiptschaltsfersehunge
Hrsg.  Richard  Junge.  1917.  Jg  2.  H.  2

*Kranse,  Kurt:  Die  Wülder  Kleinasiens
in:  Archiv  f.  Wirtschaftsforschung  im  Orient.
H’sg.  Richard  Junge.  1917.  Jg  2.  H.  2.  S.  161l  ff.  46

Sommerfeld,  Kurt:
Aftika  und  ihre  Bedeutung  für  das  Wirtschaftsleben
der  Schutzgebicte  und  der  Heimat.

in:  Deutsches  Kolonialblatt  1917.

Xr.  23  ff.

Lunge,  F.:  Lundwirtschaftlich-statistischer.  Atlas.
Die  ksehtechakcitche  Erzeugung  d.  Welt  unter  besonderer
  Berücksicht.  andwirtschaft  in  Deuschand.
  Osterreich-Ungarn  und  Polen  u.  der  deutsche
Autenhandel  in  land-  und  forstwirtschaftl.  Erzeugnissen.
  In  105  Kart.  u.  ciner  Emleitung.  Berlin:
D.  Reimer  1917.  XII  S.  105  Kt.  20.  L

Mlttellungen  des  Deutschen  Scefischereivercins.
JIg  191T.  Bd  33.  Berlin:  Aloeser  i.  Komm.  1917.
X,  322  S.  8S0.  (4

*  Orient.
S.  202  ff.  (46

Ig  28.
#

Die  Tierzucht  im  tropischen

 

IX.  Bau-  und  Ingenieurwissenschaft.
Verkehr.
Vacat.

X.  Berg-  und  Hüttenwesen.

*  Polnk,  Henri:  De  Involved  van  den  Oorlog  op
de  Diamaniindustrie.  Pumerend:  Muusses  (1917).
0  S.  So.

(De  Inrolved  van  den  Oorlog  op  onze  Samculeving.
Redact.  H.  S.  Uyekruyer.)  (s

XI.  Gewerbe  und  Industrie.
Schulmun,  Leon:  Zur  Seidenindustrie  in  Syrien.
in:  Archiv  f.  Wimschaftsforschung  im  Orient.
Hisg.  Richard  Junge.  1917.  Jx  2.  H.  2.  S.  251  ff.  (51

*  [nhrbuchl.  Stündige  Ausstellungskommission
für  die  Deutsche  Industric.  Jahrbuch  für  das  12.  Geschäftejahr
  1918  lnebst]  Zeitschriften  -  Verzeichnis.
1918.  52

XII.  Unterricht  und  Sprachwissenschaft.
Vacat.

XIII.  Religion  und  Mission.

*  Berlcht  über  die  Missions  -  Anstalt  in  Neuendettelsau
  und  ihr  Werk  von  Ostern  1916—0stern
1917.  Berichtsjahr  76.  i.  V.  August  Zunhn.  Neuendeittelsau:
  Verl.  d.  Mässionehtuses  1917.  51  S.  bo.  (53

*  Frend  und  Leid  der  Missionarc  des  S.-T.-A.
Alissionsgebicts  am  Viktorinsee.  Hamburg:  Internat.
Traktalgesellschaft  1918.  62  S  (54

F  Irle,  J.  sen.:  Die  Rceligion  der  Hercro.

Aus:  Archiv  f.  Anthropologie  N.  F.  Bd  15.  56

Löhner.  M.  H.:  Cnyamwesi  und  Tahorn.  Deutsch-Ostafrika.
  Land.  Volk  u.  Missiensarbeit.  Herrahut
Missionsbuchh.  1914.  24  S.  b0.

*  Stelner,  P:  Ein  Freund  Afrikas.  Lebensbild  4.

Basler  Missionurs  Johannes  Zimmermann.  Basel:
Missionsbuchbandlung  1917.  171  S.  bo.  157

XIV.  Schöne  Literatur  und  Kunst.
TKotze.  Stefan  von:  Im  australischen  Busch.  Mit
Federzeichn.  von  Heinrich  K3  3.  u.  4.  Aufl.  Cöln
a.  Rh.:  Schaffstein  o.  J.  87  S.  Po.
(Schaffsteins  Grünc  Bündehen.)  (lötes  der  Grünen

Bündchen,  hrsg.  von  Nicolaus  Henningsen.)  58
XV.  Heer  und  Marine.
Vacat.

XVI.  Verschiedenes.
Vucat.

—

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:

Oskar  Biesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Holbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Verlin  8W’8,  Kochftr.  698—71.
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        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  vom  neichs-NKolonialamt

 

 

20.  Jahrgang.  Berlin,  den  17.  März  1918.  Nummer  506.

l  eilt-HeelntinbekReelqmlundlsiedesMonalsDerselbenlvekden  Sbete  ibeioelnigt  2  die  windehens  einval
—  wue  #s  Fcch-  enden:  6—  gen  aus  den  deutschen  Sebtsigee  eten“.  Herausge  rau  edr
olerseljährliche  struen  nispr  reis  ".  (n  Kolonalb  64t  den  ,.  5  esten  beirent  -*  Woe,  oI  Fars  m—

e  Verlagsbuchhandlun  t  er  deu  *

S  gie  1  8.  Sheelt.  —iè  uel  un  —f.  die  Län  ut  des  MWttose  vereins.  —  Eim-  sendungen  und  Anfragen  find  an  die

Königliche  Eosturhkondluge  Vo###  25N  Siegrte?  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W69,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

Inhalt:  A#tlicher,  Teil:  Anderungen  der  Weschreibung  der  Heimatsuniformen  der  Kaiserlichen  Schutztruppen.
Vom  9.  Februar  1918  S.  39.  —  Personalien
Nichtamtlicher  fe  Der  Krieg  in  den  benthhen  Schutzgebieten  (neunte  Mitteilung):  Die  letzten  Vorgänge  in

Deutsch=  und  Portugiesisch-Ostafrika  (mit  einer  Kartenstizie)  S.  412.  —  Holzindustrie  in  den  Vereinigten  Staaten
von  Nordamerika  (mit  11  Abbildungen)
Deultsch-Ostafrila:  Ein  englischer  -  über  Lettow  Vorbeck  S.  54.  —  Vanten  in  Ostafrila  S.  55.

Ramernun:  Die  Ausnutzung  von  Bodenschätzen  durch  die  Bajas  in  Ost-Namerun  S.  55.
Deutsch-Südwestafrika:  Neue  Eisenbahn  in  Deutsch-Südwestafrika  S.  61.
Aus  fremden  Kolsonien  und  Provuktionsgebieten:  Vollendung  einer  australischen  Uberlandbahn  S.  61.
Die  wirtschaftliche  Entwicklung  des  „Velgischen  Longo“  wahrend  des  Arieges  S  S.  62.  —  Gesetzliche  Höchstpreise  für
Palmfrüchte  in  Belgisch-Kongo  S.  62.  Neue  Stenern  in  Belgisch=  Kongo  S.  62.  —  Der  Kakaomarkt  während  des
Krieges  S.  62.  Kasaovorräte  in  den  Portugiestichen  Kolonien  S.  63.  —  Steigende  Kautschulgewinnung  der  Welt
S.  63.  —  .  Steigerung  der  Kautschulerzeugung  in  Malaya  S.  63.—  Vom  Kautschulmarkt  in  Brasilien  S.  63.  —  Ein.
schränlung  der  Kautschulerzeugung  S.  63.—  Rückgang  der  Goldausbeute  Indiens  und  des  Transvaal  S.  63.
Ausbreikung  des  Baumwollanbaues  in  Transvaal  S.  63.  —  Mineralicnausfuhr  aus  Neuseeland  im  Jahre  1916
S.  61.  Herstellung  künstlicher  Seide  aus  dem  Holze  des  Bananenbaumes  S.  64.  —  Verfassungsänderung  in
Rhodesien  S.  61.
Vermischtes:  Fuür  die  Pflanzer  der  deutschen  Kolonien  S.  61.  —  Feindlicher  Besiy  in  Sudafrika  S.  61.

Erecencnnicher  Teilesennc

 

Gesetze;  Verordnungen  der  RBeichsbehörden;  Verträge.

Reichs--Kolonialamt.
Kommando  der  Schutztruppen.  Berlin,  den  9.  Februar  1918.
Nr.  AI.  139/18  E.
3308.
Kinderungen  der  Beschreibung  der  Helmatsunikormen  der  Kalserlichen  Schutztruppen.
Zufolge  der  durch  A.  K.  O.  vom  25.  November  1917  genehmigten  Anderungen  wird  die
Beschreibung  der  Heimatsuniformen  für  die  Kaiserlichen  Schutztruppen  Erlaß  vom  25.  Februar
1916,  Kol.  Bl.  Seite  25  wie  folgt,  geändert:
1.  Der  Text  unter  Abschnitt  „G.  Feldwebelleutnants“  ist  zu  streichen  und  dafür  zu  setzen:
„Beziüglich  Uniform  der  Feldwebelleutnants  siehe  A.  K.  O.  vom  25.  November  1917.“

 

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        W  40  e#

2.  IA  Ifd.  Nr.  6.

Unter  b  und  ist  „Karmesinrote“  zu  streichen.  Hinter  Kragenpatten  ist  zu  setzen:
„aus  feldgrauem  Abzeichentuch“  und  hinter  Kolbenstickerei  „in  der  Mitte  der  Stiickerei  ein
etwa  1,5  mm  breiter  Spiegel  von  der  Farbe  des  Waffenrockkragens.“

Unter  d  bis  k  sind  die  Worte  „mit  folgenden  Abweichungen“  bis  einschließlich  „Litzenstickerei“
  zu  streichen.  Dafür  ist  zu  setzen:  „Kragenpatten  aus  feldgrauem  Abzeichentuch  mit
verkleinerter  mattgrauer  Silberstickerei,  auf  der  Mitte  der  Hauptteile  und  vor  den  Kapellen
eine  etwa  1,5  mm  starke  mattversilberte  Schnur.  In  der  Mitte  der  Stickerei  ein  etwa
1,5  mm  breiter  Spiegel  von  der  Farbe  des  Waffenrockkragens.“

Ferner  sind  im  Anschluß  an  die  vom  Preußischen  Kriegsministerium  veröffentlichten
Anderungen  an  den  Anzugsbeschreibungen  zur  O.  Bkl.  B.  folgende  Ergänzungen  bzw.
Anderungen  vorzunehmen:

.  Unter  „Vorbemerkungen“  ist  nachzutragen:

„7.  Die  Bestimmung  beszüglich  Trageweise  des  Degens  für  Offiziere  usw.  zum  feldgrauen

  Mantel  gilt  auch  für  die  Offiziere  usw.  der  Schutztruppen  (A.  V.  Bl.  1916,  Nr.  183).“
Bezüglich  der  Sanitätsoffiziere  ist  die  Beschreibung,  wie  folgt,  zu  ändern:

a)  Lfd.  Nr.  6  sind  die  Worte  „matter  goldener  Litzenstickerei“  zu  streichen  und  dafür  zu
setzen:  „mattgrauer  Silberstickerei,  auf  der  Mitte  der  Hauptteile  und  vor  den  Kapellen
eine  etwa  1,5  mm  starke  mattvergoldete  Schuur.“

b)  Lfd.  Nr.  18.  Die  Bezeichnung  „Feldbinde“  ist  durch  „Schärpengurt“  zu  ersetzen.

c)  Lfd.  Nr.  19.  „Feldkoppel“  ist  folgende  Beschreibung  nachzutragen:  „Wie  zu  l
Nr.  19;  Schloß  wie  zu  l  C  Nr.  18,  jedoch  matt."“

.  „Ausführungsbestimmungen“  2.

In  der  2.  Zeile  hinter  „werden“  ist  einzufügen:

„Bei  Mangel  an  geeignetem  Grundtuchstoff  dürfen  Kragen  von  feldgrauem  Abzeichentuch
  verwendet  werden.“

6.  I  A  lfd.  Nr.  1.  Helm.
In  der  5.  Zeile  ist  statt  „ovalen“  „kreisförmigen“  zu  setzen.

—

-

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  ständigen  Hilfsarbeiter
  im  Reichs-Kolonialamt,  Regierungsrat  Dr.  Brill,  zum  Geheimen  Regierungsrat  und  vortragenden
  Rat  im  Reichs-Kolonialamt  und  den  bisherigen  Regierungsbaumeister  Wilsdorf  zum
ständigen  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt  unter  Verleihung  des  Charakters  als  Regierungs=  und
Baurat  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Residenten  beim  Kaiserlichen
  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Dr.  Kandt  den  Charakter  als  Geheimer  Regierungsrat
zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  vortragenden
Rat  im  Reichs-Kolonialamt,  Geheimen  Ober-Regierungsrat  Straehler  die  Genehmigung  zur  Aunnahme
  und  Anlegung  des  von  Seiner  Majestät  dem  Kaiser  der  Osmanen  ihm  verliehenen  Osmanié-=Ordens
  zweiter  Klasse  zu  erteilen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  bisherigen
Geheimen  Kanzleidiener  im  Reichs-Kolonialamt  Hudy  das  Allgemeine  Ehrenzeichen  zu  verleihen.

 

Soweit  bekannt  geworden,  sind  von  den  Beamten  des  Reichs-Kolonialamts  weiterhin
—  vgl.  zuletzt  „Deutsches  Kolonialblatt“  1917,  Nr.  24,  S.  2966  nausgezeichnet  worden:
"  mit  dem  Eisernen  Kreuz  2.  Klasse:
Geheimer  Kanzleidiener,  Bizefeldwebel  der  Landwehr  Gran,
Hilfskanzleidiener,  Offizierstellvertreter  Dittrich.
        <pb n="61" />
        G  41  0

Uachrufe.
vorstand  des  Baubureaus  Bauer  f.

Nach  einer  hier  eingegangenen  Nachricht  hat  der  zur  Verstärkung  der  Schutztruppe  für
Deutsch-Ostafrika  eingezogene  Vorstand  des  Baubureaus  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von
Deutsch-Ostafrika

Herr  Ferdinand  Bauer
bei  den  Kämpfen  gegen  die  Engländer  an  der  Nordbahn  im  Schutzgebiet  den  Heldentod  gefunden.

Der  Verstorbene  gehörte  dem  Gonvernement  seit  1906  an.  Während  seiner  langjährigen
kolonialen  Tätigkeit  hat  er  sich  als  ein  fleißiger  und  pflichttreuer  Beamter  bewährt  und  der  Schutzgebietsverwaltung
  schätzbare  Dienste  geleistet.

Sein  Andenken  wird  von  der  Kolonialverwaltung  stets  in  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  28.  Jannar  1918.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Regierungslehrerin  a.  D.  Martha  Dittrich  f.

Am  8.  Februar  1918  starb  in  Oels  (Schlesien)  die  Regierungslehrerin  a.  D.  beim  Kaiserlichen

  Gonvernement  von  Deutsch-Südwestafrika
Fräulein  Martha  Dittrich.

Sie  hat  von  1910  bis  1917  in  den  Diensten  der  Kolonialverwaltung  gestanden  und  mußte
sodann  wegen  Tropendienstuntanglichkeit  in  den  Ruhestand  versetzt  werden.

Die  Kolonialverwaltung  wird  das  Andenken  der  bewährten  Lehrerin,  die  den  Pflichten  ihres
Berufes  stets  mit  großer  Treue  und  Gewissenhaftigkeit  obgelegen  hat,  in  Ehren  halten.

Berlin,  den  14.  Februar  1918.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Rechnungsrat  Kutzner  .

Am  7.  März  d.  Is.  verstarb  nach  kurzem,  schwerem  Leiden  im  46.  Lebensjahre  der  Geheime
expedierende  Sekretär  und  Kalkulator  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,

Herr  Rechnungsrat  Emil  Kutzuer,

Inhaber  des  Eisernen  Kreuzes  2.  Klasse,  des  Königlichen  Kronen-Ordens  4.  Klasse

und  mehrerer  anderer  Auszeichnungen.

Nach  langjähriger  Dienstzeit  im  Heere  wurde  er  im  Jahre  1907  bei  Bildung  des  Reichs-Kolonialamts
  in  diesem  angestellt.

Von  strengstem,  nie  ermüdendem  Pflichtgefühl  und  von  ehrenhaftester  Gesinnung  beseelt,
hat  er  sich  auf  jedem  ihm  übertragenen  Posten  die  uneingeschränkte  Anerkenumg  seiner  Vorgesetzten
und  die  Zuneigung  seiner  Mitarbeiter  erworben.

"  Die  Kolonialverwaltung  verliert  in  ihm  einen  sehr  befähigten  Beamten,  der  ihr  in  schwierigsten
  Zeiten  hervorragende  Dienste  geleistei  hat.

Sein  Andenken  wird  unvergessen  bleiben.

Berlin,  den  8.  März  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

—5
        <pb n="62" />
        42  .

 

EEIILLLIILIIEKNI

Der  Krieg  in  den  deutschen  Schutzgebieten.
Neunte  Mitteilung.

Die  letzten  Erelgnisse  in  Deutsch-  und  Dortuglesisch-Ostakrika.
(Mit  einer  Kartenskizze.)

Mitte  November  1917  hatte  die  im  Bezirk
Mahenge  unter  dem  Befehl  des  in  den  englischen
  Berichten  fälschlich  als  „Oberst“  bezeichneten
  Hauptmanns  Tafel  operierende  deutsche
Abteilung  sich  den  Durchbruch  durch  die  einerseits
  von  Kilwa,  anderseits  von  Songea  auf
Liwale  vorgedrungenen  feindlichen  Streitkräfte
erkämpft.  Ihr  Bestreben  ging  anscheinend  dahin,
über  Nevala  Anschluß  an  den  linken  Flügel  der
auf  dem  Makonde-Hochland  stehenden  deutschen
Hauptmacht  unter  General  v.  Lettow-Vorbeck
zu  gewinnen,  über  deren  Lage  Hauptmann  Tafel
jedoch  in  Unkenntnis  gewesen  zu  sein  scheint.

Inzwischen  war  es  nämlich  dem  Gegner  infolge
  einer  zahlenmäßigen  lberlegenheit  gelungen,
durch  immer  weiter  ausholende  Umfassung  über
Massassi-Mwiti  und  Nevala  den  linken  Flügel
v.  Lettows  auf  das  Makonde-Hochland  zurückzudrängen.
  Somit  war  der  im  Anmarsch  auf
Nevala  befindlichen  Abteilung  Tafel  der  Weg
verlegt.

Sie  wurde  von  bei  Massassi  abgezweigten
und  anderen  von  Südosten  über  Tundurn  im
Anmarsch  befindlichen,  sowie  den  sie  aus  der
Richtung  von  Liwale  verfolgenden  feindlichen
Kräften  angegriffen,  umzingelt  und  mußte  schließlich
  am  27.  November  mit  angeblich  12  Offizieren,
6.  Sanitätsoffizieren,  92  deutschen  Mannschaften
und  1200  Askari  kapitulieren.

Den  anderen  im  Bezirk  Mahenge  befindlichen
deutschen  Abteilungen,  die,  wie  aus  anderweitigen
englischen  Mitteilungen  hervorgeht,  unter  dem  Befehl
  des  Generals  Wahle  bzw.  Majors  Kraut
standen,  scheint  es  dagegen  gelungen  zu  sein,  sich
vom  Gegner  loszulösen  und  bei  Ngomano  an  der
Mündung  des  Ludschende  in  den  Rowuma,  letzteren
  zu  überschreiten  und  in  portugiesisches  Gebiet
  einzudringen.

Nach  der  Kapitulation  der  Abteilung  Tafel
wandten  die  Engländer  sich  nunmehr  mit  allen
zur  Verfügung  stehenden  Kräften  gegen  die  Haupt- 



macht  v.  Lettow-Vorbecks  auf  dem  Makonde-Hochland
  in  dem  Bestreben,  sie  dort  einzuschließen
und  zur  Übergabe  zu  zwingen.  Dieser  Plan  mißglückte.
  General  v.  Lettov  wußte  sich  der  ihm
zugedachten  Umklammerung  rechtzeitig  zu  entziehen.
Mit  kühnem  Entschluß  wandte  er  sich  in  den  letzten
Tagen  des  November  v.  Is.  nach  Süden,  überschritt,
  die  portugiesischen  Linien  durchbrechend,
wahrscheinlich  in  der  Gegend  östlich  Nangadi,  den
Rowuma  und  drang  in  portugiesisches  Gebiet  ein.
Deutsch-Ostafrika  zwar  gab  er  preis,  sicherte  aber
sich  und  dem  Rest  seiner  Truppen  die  Bewegungsfreiheit.


lber  die  Stärke  der  mit  General  v.  Lettow
bzw.  General  Wahle  in  portugiesisches  Gebiet  eingedrungenen
  noch  kampffähigen  Teile  der  deutschen
Truppen  liegen  keine  genauen  Angaben  vor.
Englischerseits  wird  die  Stärke  der  Abteilung
v.  Lettow  auf  2000  Mann  angegeben,  während
über  die  bei  Ngomano  über  den  Rowuma  gegangene
  Abteilung  keinerlei  Mitteilungen  vorliegen.

Ein  von  Lyon  aus  verbreiteter  Funkspruch
vom  27.  Dezember  v.  Is.  gibt  die  Stärke  der  in
portugiesisches  Gebiet  eingedrungenen  deutschen
Truppen  sogar  auf  1700  Enropäer  und  9500
Askari  an.

Die  Angaben  der  Portugiesen  über  die  mit
ihnen  in  Berührung  gekommenen  deutschen  Abteilungen
  sind  sehr  widersprechend.  Einmal  wird
angegeben,  daß  ihre  Gesamtzahl  8  Kompagnien
mit  je  3  Maschinengewehren  betrage,  während
bei  anderer  Gelegenheit  diese  8  Kompagnien  an
einer  Stelle  geschlossen  auftreten  und  gleichzeitig
auch  noch  von  an  anderen  Orten  befindlichen  Abteilungen
  die  Rede  ist.  Anzunehmen  ist  auch,  daß
nicht  zu  schwache  Nachhutabteilungen  gegenüber
den  den  deutschen  Streitkräften  angeblich  über  den
Rowuma  gefolgten  britischen  Truppen  stehen  geblieben
  sind.

Nach  dem  Überschreiten  des  Rowuma  gelang
es  den  deutschen  Abteilungen,  die  Portugiesen  in
        <pb n="63" />
        W  43  25

mehreren  siegreichen  Gefechten  zu  schlagen  und
stellenweise  bis  zu  450  km  tief  in  feindliches
Gebiet  einzudringen.  Über  die  Bewegungen  der
deutschen  Truppen  und  die  stattgehabten  Gefechte
läßt  sich  auf  Grund  der  veröffentlichten,  jedoch
recht  ungenauen  und  sich  vielfach  widersprechenden
portugiesischen  Berichte  und  einzelner  englischer
Meldungen  kein  ganz  klares  Bild  gewinnen.

einem  Teil  derselben  bei  dem  bereits  Anfang
Dezember  in  den  Mkulabergen  südwestlich  von
Ngomano  und  allein  in  der  Luftlinie  250  km
von  Nangadi  entfernt  stattgehabten  Gefecht  teilgesiommen
  haben  sollte.

Folgt  man  den  portugiesischen  und  englischen
Meldungen,  so  ergibt  sich  folgendes  Bild  der
Ereignisse:

 

   
       
     

o  240  Jô#

 

 

 

 

STAFRIKA  E
Korsen  %  a–
N  O  O  Rov  5n  ½
*7  Asger  6  Mucimbua  4%
S—
*  Mosoßge.  0  Mochombr  —
g  aw
Dan  oche  O.  ———21
*  à  Mfarico  J  #%uoo  —
H  5  —  45  4%%%  —:
n  .  —  Sge.  4%%
*  8  V  Ac
—
1696  —t
4e  SS
Mocam  bint  «  5-.
  —
We  —-=S—

o'ogoc—-z
1  —  —
4  S  —
BARUE  —
—  —
Maßstab  9
1700  7  —

 

Die  Lage  in  Mozambique.

Zunächst  muß  bemerkt  werden,  daß  über  den
Verbleib  der  in  den  letzten  Novembertagen  und,
wie  angenommen  werden  muß,  bei  Nangadi  über
den  Rowuma  gegangenen  Abteilung  des  Generals
v.  Lettow  keine  bestimmten  Nachrichten  vorliegen.
  Nach  den  portugiesischen  Meldungen  müßte
angenommen  werden,  daß  auch  sie  bei  Ngomano
über  den  Rowuma  gegangen  sei.  Das  ist  aber
nach  der  Ende  November  bestehenden  Lage
gänzlich  ausgeschlossen.  Es  kann  sich  daher  hier
nur  um  eine  aus  dem  Bezirk  Mahenge  nach  Süden
durchgebrochene  Abteilung,  vermutlich  die  des
Generals  Wahle,  handeln.  Es  erscheint  infolgedessen
  auch  sehr  unwahrscheinlich,  daß,  wie
portugiesische  Meldungen  behaupten,  General
v.  Lettow  selbst  mit  seiner  Abteilung  oder

 

General  v.  Lettow  scheint  nach  dem  üÜberschreiten
  des  Rovuma  keinen  Widerstand  gefunden
zu  haben.  Anscheinend  hat  er  sich  dann  mit
seinen  Hauptkräften  nach  Südwesten  in  der
Richtung  auf  Mtarika  gewandt  und  einzelne
Kompagnien  unmittelbar  nach  Süden  vorgetrieben.
Nach  einer  englischen  Meldung  vom  21.  Dezember
v.  Is.  soll  es  ihm  gelungen  sein,  einige  Munitionslager
  zu  erbeuten.  Dagegen  versuchten  die  Portugiesen
  der  bei  Ngomano  über  den  Rovuma  vordringenden
  deutschen  Abteilung  Widerstand  zu
leisten.  Nach  ihren  eigenen  Angaben  erlitten  sie
dort  eine  mit  großen  Verlusten  verbundene  schwere
Niederlage,  angeblich  die  schwerste  während  des
ganzen  Krieges  in  Afrika.  Auch  verloren  sie
12  Maschinengewehre.

2
        <pb n="64" />
        G  44  20

Nach  diesem  Gefecht  zog  sich  ein  Teil  der
Portugiesen  in  Stärke  von  angeblich  250  Mann
und  5  Maschinengewehren  auf  die  südwestlich
gelegenen  Mkula-Berge  zurück,  während  andere
anscheinend  in  südlicher  Richtung  auf  Naungar
zurückgingen.  In  beiden  Richtungen  folgten  ihnen
deutsche  Abteilungen.

Die  auf  die  Mkula-Berge  zurückgegangenen
Portugiesen  wurden  dort  am  3.  Dezember  von
der  sie  verfolgenden  deutschen  Abteilung  angegriffen.
Der  Angriff  soll  abgewiesen  worden  sein,  aber
nach  Herbeirufung  der  auf  Naugar  vorgehenden
Abteilung  am  6.  Dezember  von  angeblich  8  Kompagnien
  mit  10  Maschinengewehren  und  2  Geschützen,
  insgesamt  2000  Mann,  erneuert  worden
sein.  Erst  nach  zweitägigem  Kampfe  soll  es  gelungen
  sein,  die  portugiesische  Stellung  zu  nehmen.
Auf  deutscher  Seite  sollen  die  Generale  v.  Lettow
und  Wahle,  sowie  der  Gouverneur  Schnee  anwesend
  gewesen  sein.  Dies  muß,  wie  schon  bemerkt,
  bezüglich  des  Generals  v.  Lettow  und  des
Gouverneurs  Schnee  angezweifelt  werden.  Ebenso
unwahrscheinlich  sind  die  portugiesischen  Angaben
über  das  gegenseitige  Stärkeverhältnis.

In  weitlerem  Vordringen  den  Ludschende  aufwärts
  besetzten  die  deutschen  Abteilungen  die
Gegend  von  Mataka,  Mtarika  und  Luwambula.
In  Mtarika  erbenteten  sie  1000  Lasten  Lebensmittel.


Inzwischen  hatten  andere  deutsche  Abteilungen
  von  angeblich  Kompagniestärke  im
Küstenhinterland  den  Vormarsch  nach  Süden
aufgenommen.

Bereits  Mitte  Dezember  v.  Is.  hatte  eine
dieser  Abteilungen  den  Posten  Muite,  der  anscheinend
  mit  Medo  identisch  ist,  am  oberen  Rio
Montepnez  genommen  und  im  weiteren  Vormarsch,
  Anfang  Jannar  d.  Is.,  den  Luriofluß
überschritten.  Eine  andere  Abteilung  scheint  weiter
westlich  über  diesen  Fluß  gegangen  zu  sein,  während
eine  dritte  die  Küstenplätze  Mukufi  südlich  Porto
Amelia  und  Lurio  an  der  Mündung  des  Flusses
gleichen  Namens  besetzte  und  die  telegraphische
Verbindung  zwischen  Mozambique  und  Porto
Amelia  zerstörte.

Ob  noch  andere  deutsche  Abteilungen  an  den
Unternehmungen  im  Küstenhinterland  beteiligt
sind,  ist  aus  den  ungenauen  portugiesischen  Meldungen
  nicht  ersichtlich.  Auch  lassen  sich  auf  dem
vorhandenen  unzulänglichen  portugiesischen  Kartenmaterial
  mangels  genauer  Orts=  und  Zeitangaben
die  Bewegungen  der  einzelnen  deutschen  Abteilungen
  nicht  genügend  verfolgen  und  auseinanderhalten.
  Nach  einem  am  15.  Janunar  d.  J.  veröffentlichten
  Bericht  aus  Lourenzo-Marquez  sollen
sich  damals  drei  dentsche  Kompagnien  in  Medo

 

am  Rio  Montepuez  befunden  haben.  Jedenfalls
beherrschten  Mitte  Jannar  d.  J.  die  verhältnismäßig
  geringen  deutschen  Streitkräfte  das  gesamte
  Hinterland  der  nördlichen  Hälfte  des
portugiesischen  Gebiets  vom  Rovuma  bis  zum
Oberlauf  des  Ludschende  und  bis  südlich  des
Lurio  mit  Einschluß  der  Küstenplätze  Mukufi
und  Lurio.

Um  diese  Zeit  macht  sich  das  Eingreifen  englischer
  bzw.  südafrikanischer  Truppen  auf  portugiesischer
  Seite  bemerkbar.

Nach  einer  englischen  Meldung  vom  11.  Jannar
d.  J.  sollen  berittene  südafrikanische  Truppen  der
bei  Ngomano  über  den  Rovuma  gegangenen
deutschen  Abteilung  gefolgt  sein,  eine  andere
vom  Südende  des  Nyassasees  vorgehende,  als
farbiges  Kapkorps  bezeichnete  Kolonne  soll  sich
in  östlicher  und  nordöstlicher  Richtung  vorbewegen,
  während  eine  weitere  in  Porto  Amelia
gelandete  Kolonne  zusammen  mit  portugiesischen
  Streitkräften  die  Aufgabe  habe,  landeinwärts
  vorzudringen.

Von  einem  Zusammenstoß  der  berittenen
Truppen  mit  den  deutschen  Nachhutabteilungen
südlich  des  Rovuma  ist  bis  jetzt  nichts  bekannt
geworden.  Dagegen  kamen  sowohl  die  vom  Südende
  des  Nyassasees  als  auch  die  von  Porto  Amelia
vorgehenden  englisch-portugiesischen  Streitkräfte
mit  den  deutschen  Abteilungen  in  Berührung,
wobei  es  bis  jetzt  anscheinend  nur  zu  kleineren
Kampfhandlungen  gekommen  ist.

Nach  den  vorliegenden  englischen  Meldungen
stieß  der  vom  Südende  des  Nyassasees  nordöstlich
  vorgehende  Teil  des  farbigen  Kapkorps
am  7.  und  8.  Jannar  in  der  Gegend  von
Luwambula,  südlich  des  Zusammenflusses  des
Luwambula  und  Ludschende,  auf  eine  dorthin
vorgeschobene  deutsche  Abteilung,  drückte  diese
nach  Norden  zurück  und  besetzte  Luwambula.
Gleichzeitig  sollen  bei  Nyambe  —  anscheinend  in
der  Nähe  des  Nyassasees  gelegen  —  Patronillengefechte
  stattgefunden  haben.  Bei  weiterem  Vorrücken
  trafen  die  englischen  Truppen  am  26.  Jannar
am  Lukulezi,  einem  rechten  Nebenfluß  des  Ludschende,
auf  eine  angeblich  in  starker  Stellung  befindliche
deutsche  Abteilung.  Nachdem  die  Engländer  in
der  Nacht  vom  27.  Januar  über  den  Fluß  gegangen
  waren,  wollen  sie  nach  einem  am  28.
und  29.  audauernden  Gefsecht  die  deutsche  Abteilung
  zum  Rückzug  auf  Mtarika  genötigt  haben.
Einzelheiten  über  diese  Kämpfe  sind  noch  nicht
bekannt  geworden.

Die  von  Porto  Amelia  vorgehenden  englischen
und  portugiesischen  Truppen  sollen  am  24.  Januar
den  von  einer  deutschen  Abteilung  besetzten
        <pb n="65" />
        W  45

Pamunihügel  etwa  70  km  südwestlich  Porto  Amelia
genommen  und  am  28.  Januar  Ankwabe,  nördlich
  des  Mbagideflusses  und  etwa  61  km  westlich
Porto  Amelia,  besetzt  haben.

2.

Bemerkenswert  ist  noch,  daß  sich  verschiedene
der  schon  seit  längerer  Zeit  gegen  die  portugiesische

Herrschaft  im  Aufstand  befindlichen  Stämme  den
.  deutschen  Truppen  angeschlossen  haben.

Holzindustrie  in  den  Vereinigten  Staaten  von  NUordamerika.
Von  Franz  Harrer,  Königlich  bayerischer  Forstamtsassessor.
(Mit  11  Abbildungen.)

Das  Gebiet  der  Vereinigten  Staaten  von
Nordamerika  war  ursprünglich  zum  überwiegenden
  Teil  mit  Wald  bedeckt.  Durch  zunehmende
Besiedlung  ist  die  Waldfläche  auf  ein  Viertel  des
Flächeninhaltes  der  Vereinigten  Staaten  mit
rund  550  000  000  acres  -.  220  000  000  ha  vermindert
  worden.  Drei  Viertel  hiervon  befinden
sich  im  Privatbesitz,  während  die  Union  und
Einzelstaaten  erst  spät  den  amerikanischen  Grundsatz,
  daß  der  Staat  sich  nicht  mit  solchen  Dingen
befassen  solle,  fallen  gelassen  und  den  Rest  des
noch  herrenlosen  Waldes  für  sich  in  Anspruch  genommen
  haben.  Forstgesetze,  die  im  Interesse
der  Allgemeinheit  die  freie  Verfügung  des  privaten
  Waldbesitzers  einschränken,  wie  in  Deutschland,
  sind  dort  noch  unbekannt;  insbesondere  war
die  Gefahr  einer  „Holznot",  der  die  Forstordnungen
  in  Deutschland  schon  vor  Jahrhunderten
ihre  Entstehung  verdanken,  noch  bis  vor  wenigen
Jahren  ein  unbekannter  Begriff.

So  erklärt  sich  auch  die  Entwicklung  der  amerikanischen
  Holzindustrie,  die  aus  den  seit  Jahrhunderten
  angehäuften  Holzvorräten  jährlich
600  Millionen  fm  oder  20  mal  mehr  als  der
jährliche  Friedenseinschlag  Deutschlands  im
Werte  von  1¼  Milliarde  Dollars  =  5  Milliarden
  Mark  produziert.  Diese  Milliarden  sind  es
großenteils,  die  die  rapide  Entwicklung  der  amerikanischen
  Industrie  bewirkten;  sic  lieferten  das
Kapital  zur  Finanzierung  der  Eisenbahnunternehmungen
  und  sie  sind  ein  Hauptgrund  für  den
überragenden  Einfluß  von  Wallstreet  auf  den
Geldmarkt  der  ganzen  Wolt.

Ungehemmt  von  der  Sorge  um  die  Zukunft,
ohne  Einschränkung  durch  gesetzlichen  Zwang,
sind  bei  der  Ausnutzung  der  amerikanischen  Waldungen
  lediglich  kapitalistische  Grundsätze  maßgebend
  gewesen,  und  so  drängte  die  Entwicklung
zur  Konzentration,  zum  Ersatz  der  teuren  menschlichen
  und  tierischen  Arbeitskraft  durch  Maschinen
und  zu  möglichst  raschem  Umsatz  des  investierten
Kapitals,  alles  Bedingungen,  die  nur  der  #ppitalkräftige
  Großbetrieb  erfüllen  kann.

 

Holzbringung.

So  verschieden  die  Waldungen  nach  Klimalage,
  Bodengestaltung  und  Holzartenmischung
sind,  so  verschieden  haben  sich  die  Bringungsmethoden
  entwickelt.  Von  wesentlichem  Einfluß
sind  hierbei  auch  noch  die  Kapitalkraft  und  der
Unternehmungsgeist  des  Besitzers.

Schlitten  und  Trift.  Die  Wiege  der
amerikanischen  Holzindustrie  im  jetzigen  Sinne
ist  das  Gebiet  der  großen  Seen,  wo  durch  den
großen  Brand  von  Chikago  ein  riesiger  Bedarf
an  Nutzholz  entstand.  Der  herrschende  Baum  dort
ist  die  Pinus  Strobus,  die  östliche  Weymonthskiefer,
  die  hauptsächlich  auf  moorigen
Standorten  gedeiht.  Die  Beschaffenheit  dieser
Waldungen  bedingt  Winterfällung,  da  der  Bau
von  Eisenbahnen  in  diesen  Sümpfen  unverhältnismäßige
  Kosten  verursachen  würde,  während
der  strenge  und  lange  dauernde  Winterfrost  jeden
Waldort  zugänglich  macht.

Mit  Schlitten  und  Pferdegespann,  neuerdings
auch  mit  Motorschlitten,  werden  die  Blöche  an
den  nächsten  Fluß  gebracht,  bei  Schneeschmelze
im  Frühjahr  dann  bis  zum  Sece  getriftet  und
über  den  See  noch  bis  zur  Sägemühle,  die  an
einer  geschützten  Bucht  steht,  geschert  —  booming
ist  der  amerikanische  Ausdruck  für  die  Methode,
einen  Bloch  an  den  anderen  mittels  Haken  und
Ketten  zu  befestigen.  In  einem  solchen  „boom“
(Schere)  wird  auch  der  gesamte  Vorrat  aufbewahrt.
  ,  ,

Billig  ist  die  Methode,  aber  auch  die  Verlustgefahr
  entsprechend  groß:  Ein  Sturm  auf  dem
gewalligen  Binnenmeer  kann  die  Kette  zersprengen
  und  den  gesamten  Vorrat,  die  Arbeit  eines
ganzen  Winters,  entführen.

kidder  und  Eisenbahn.  Wo  die
Trift  nicht  möglich  ist,  müssen  andere  Bringungsarten
  Platz  greifen.  Im  Pitch-Pine=  Belt,
dem  breiten  Kieferngürtel  am  Golf  von  Mexiko,
und  im  Dellow-Pine-Gebiet  in  Arizona
und  Nem  Meriko  sand  der  Holztrausport  ursprünglich
  mit  den  „big  wheols“  statt.  Darunter

u
        <pb n="66" />
        GW  46  20

versteht  man  Wagen  mit  zwei  großen  3  m  hohen
Nädern,  an  die  der  Stamm  mit  Scheren  so  angehängt
  wird,  daß  das  hintere  Ende  noch  leicht
am  Boden  schleift.  Auch  primitive  achträdrige
Lastwagen  wurden  verwendet.  Heutzutage  kann
man  diese  Transportmittel  noch  vereinzelt  in
kleinen  Sägemühlen  finden;  doch  das  sind  vergangene
  Zeiten.  Jetzt  zeichnet  sich  das  Pitch-Pine-Gebiet
  durch  rationellste  Holztransporteinrichtungen
  aus.

Die  Altholzvorräte  im  White-Pine-Gebiet
  sind  bis  auf  geringe  Reste  aufgebraucht.  Die
Holzgesellschaften  mußten  ihr  Kapital  und  ihre
Erfahrungen  in  anderen  Waldgebieten  verwerten,
und  dazu  lockte  vor  allem  der  300  km  breite
Kieferngürtel,  der,  noch  wenig  besiedelt,  den  Golf
von  Mexiko  von  Texas  bis  nach  Florida  umsäumt.
  Gleichmäßig  trockener  Sandboden,  ebenes
Gelände,  annähernd  gleichartige  Bestockung  über
weite  Flächen  legen  von  selbst  die  Aufschließung
nach  der  bereits  vorhandenen,  geometrischen  Vermessung
  und  Kartierung  nahe.

Wie  die  Ausnutzung  der  Waldungen  durch
Privatunternehmungen  vor  sich  geht,  soll  an  einem
Beispiel  aus  dem  Pitch-Pine-Gebict  gezeigt  werden:
  Die  Cummer  Lumber  Co.  in  Jacksonville,
Florida,  besitzt  etwa  die  Hälfte  der  Halbinsel
Florida,  ursprünglich  alles  Kiefernwald  und
Cypress-swamps.  Das  Sägewerk  befindet  sich  in
Jacksonville,  direkt  am  schiffbaren  St.  Johns-River,
  und  ist  auf  eine  tägliche  Produktion  von
300  000  Fuß-Brettmaß  (ft  ba#m)  eingerichtet.
Das  ist  700  fm  fertige  Brettware  im  Tag,  und
das  entspricht  etwa  2100  fm  stehendem  Holz.
1  nerc  =  0,4  ha  gibt  etwa  12  000  ft  bdm.  Es
müssen  also  durchschnittlich  pro  Tag  25  aere  —
10  ha  Wald  abgetrieben  werden.  Um  dieses  Rohmaterial
  an  das  Sägewerk  zu  schaffen,  wird  vor
allem  eine  breitspurige  Hauptbahnlinie  gebaut,
die  aber  nicht  allein  dem  Holztransport,  sondern
auch  dem  allgemeinen  Personen=  und  Frachtverkehr
  dient.  Von  dieser  Hauptlinie  zweigen
Nebenlinien  nach  den  einzelnen  Holzhauerlagern
ab,  die  bis  zu  150  km  vom  Sägewerk  entfernt
sind.  Solche  Fällungszentren  hat  die  Gesellschaft
drei,  deren  jedes  unter  einem  Betriebsleiter  steht.
Zu  den  einzelnen  Hiebsorten  wird  vom  Lager
aus  ein  normalspuriger  Schienenstrang  gelegt  und
von  diesem  zweigen  wieder  Nebenlinien  ab.

Das  Bahnnetz  schließt  sich  eng  an  die  Landesvermessung
  an.  Die  einzelnen  Staaten  zerfallen
in  counties,  jedes  county  in  townships  und
jede  township  wieder  in  6IX6=  36  sections
oder  Quadratmeilen  (1  engl.  Meile  =  5600  fft
oder  rund  1,6  km).  Dieses  Kartennetz  wird  auf
dem  Papier  entworfen  und  die  Endpunkte  der
einzelnen  Quadrate  in  der  Natur  bezeichnet.  Der

 

Übersicht  halber  werden  die  Fällungsarbeiten
immer  auf  1  section  konzentriert.  Mit  Axt  und
Säge  werden  die  Bäume  gefällt  und  auf  Blocklänge
  (16  kt)  abgelängt.  Mit  Dampfmaschinen

und  Drahtseil  (skidder)  werden  die  Hölzer  an

die  Eisenbahnlinie  gebracht  und  mit  dem  Dampfkran
  (loadker),  der  von  einem  Waggon  auf  den
anderen  fährl,  sobald  der  erste  fertig  geladen  ist,
aufgeladen  (Abb.  1).  Der  Skidder  kann  die
Hölzer  auf  eine  Entfernung  von  700  Fuß  herholen.
  Es  müssen  also  die  einzelnen  Schienenstränge
  etwa  1400  Fuß  voneinander  entfernt  sein,
so  daß  eine  section  durch  vier  Seitenlinien  vollständig
  aufgeschlossen  wird.

Wo  die  Fällungsarbeiten  beendet  sind,  werden
die  Gleise  sofort  abgebrochen  und  wieder  neu  verlegt;
  das  ist  pro  Tag  nicht  ganz  1  mile  =  1,4  km.

Drei  Züge  à  30  Wagen  gehen  täglich  von
dem  Lager  zum  Sägewerk;  dort  werden  die
Stämme  in  den  Mühlweiher  (millpond)  geworfen.


In  mehr  hügeligem  Gelände  kann  diese  rein
geometrische  Aufschließung  nicht  durchgeführt
werden;  die  Bahnlinien  müssen  sich  mehr  dem
Gelände  anschmiegen.  Dort  und  in  wenig  massenreichen,
  lückigen  Beständen  wird  auch  mitunter
der  Skidder  durch  die  „go-devils“,  kleine  Rollwagen
  mit  Pferdegespann,  ersetzt.

Nicht  so  einfach  gestaltet  sich  die  Ausbringung
des  Holzes  in  den  subtropischen  Cypress-swamps.
Die  Sumpfzypresse  (Taxodium  distichum)
liefert  wegen  ihrer  Widerstandsfähigkeit  gegen
wechselude  Feuchtigkeit  ein  sehr  geschätztes  und
teuer  bezahltes  Nutzholz,  und  aus  diesem  Grunde
wurde  die  Nutzung  der  unwegsamen  Waldungen
in  Angriff  genommen.  Für  unseren  Zweck  lassen
sich  zwei  Arten  von  „Sumpfwaldungen“  unterscheiden:
  solche,  die  noch  der  Einwirkung  von
Ebbe  und  Flut  unterworfen  sind,  indem  der  Rückstau
  der  Gezeiten  den  Boden  periodisch  unter
Wasser  setzt,  und  solche,  die  hiervon  nicht  mehr
erreicht  werden.  Für  letztere  sind  die  Bringungsmethoden
  die  gleichen  wie  in  den  Laubholzwaldungen
  der  ebenen  Flußniederungen  (Anwaldungen).


Pulling-boat,  Baptist-cone.  Die
zuerstgenannten  nassen  Sumpfwaldungen  sind
charakterisiert  durch  zahlreiche  tote  Arme  des
Flußlaufes  (Bayons  oder  Croeks),  die  sich  weit
verästeln  und  ein  Befahren  mit  dem  Boot  gestatten.
  Beispiele  hierfür  sind  die  Waldungen  am
St.  Johns-River  und  Oklawaha-River  in  Florida,
  am  Red-River-System  in  Louisiana.  Diese
Wasserläufe  werden  dem  Holztransport  nutzbar
gemacht.  Auf  einen  stark  gebauten  Prahm  wird
eine  Dampfwinde  (yarding-engine)  montiert
und  die  gefällten  Stämme  mit  dem  Drahtseil
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        Zu:  Deutsches  Kolonialblatt.

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herausgezogen.  Um  die  im  Weg  liegenden  Hindernisse,
  starke  Wurzeln  u.  dgl.,  besser  überwinden
zu  können,  wird  an  dem  Vorderende  des  Stammes
ein  Hohlkegel  von  starkem  Stahlblech  (Baptistcone)
  aufgesetzt  (Abb.  2  und  3).

Wo  die  natürlichen  Bayons
nicht  breit  und  tief  genug
sind,  muß  mit  Dampfbagger
ein  künstlicher  Kanal  gegraben
  werden.  Eine  sehr
teure  und  langwierige  Arbeit!
  Sie  wird  auch  hauptsächlich
  nur  da  vorgenommen,
wo  der  Waldbesitzer  die  Umwandlung
  des  äußerst  fruchtbaren
  Bodens  in  Kulturland,
5.  B.  für  Reisbau,  beabsichtigt.
  Die  Zypressenstämme
werden  zu  Flößen  gebunden
und  mit  Motorboot  zum  —
Sägewerk  geschleppt.  Frische  .»
Zypressenstämme  haben  ein  "
größeres,  lufttrockene  ein  4
kleineres  spezifisches  Gewicht  1  b5
als  Wasser;  daher  werden  5  I
die  Stämme  zwei  Monate  Abb  «
vor  der  Fällung  bis  auf  den
Kern  geringelt,  damit  sie  absterben  und  austrocknen.
  Da  außerdem  die  meisten,  im  Sumpf
hewachsenen  Bäume  unten  hohl  sind,  so  wird  in
der  Praxis  das  Floß  jederzeit  schwimmen.

Drahtseil-Schwebebahn,  Eisenbahn.
  Die  zweite  Art  swamp,  der  trocknere
Sumpfwald,  entbehrt  solcher  bequemen  Zufahrtswege
  wie  die  Creeks.  Da  muß  die  Eisenbahn
aushelfen.  Eine  normalspurige  Bahn,  auf  der
schwerste  Lastzüge  verkehren  müssen,  in  solchem
Sumpsgelände  zu  bauen,  ist  ein  Kunststück;  auf
Seitenlinien  läßt  man  sich  gar  nicht  ein,  man  ist
froh,  wenn  man  eine  Hauptlinie  durch  den  Wald
gelegt  hat.  Zum  Bau  wird  vor  allem  eine
Dampframme  benötigt.  Starke  Stämme  von  ungefähr
  6  bis  8  m  Länge  und  30  cm  Durchmesser
werden  nach  Art  von  Cäsars  Rheinbrücke  schräg
nach  außen  eingerammt,  damit  der  Druck  nicht
nur  nach  unten  wirkt,  sondern  auch  auf  die  innere
Seite  der  Pfähle  verteilt  wird.  Dann  werden
die  Rammpfähle  oben  gleichmäßig  abgesägt  und
die  Eisenbahnschwelle  aufgenagelt.  Die  Rammpfähle
  müssen  etwas  weiter  als  die  Spurweite
der  Bahn  auseinanderstehen.  Etwa  1  m  weiter
werden  die  nächsten  Pfähle  eingerammt.  Die
Schienen  vom  stärksten  Prosil  —  bei  schwächerem
Profil  müssen  die  Pfähle  enger  aufeinanderfolgen
  —  werden  aufgenagelt,  und  die  Dampframme
  fährt  weiter  vor  und  beginnt  die  Arbeit
für  das  nächste  Joch.  Zweckmäßig  kommen  die

      
 

—

    

 

Schienen  etwa  1  m  über  dem  Boden  zu  liepen.

Die  Züge  können  auf  diesem  etwas  schwanken
Unterbau  natürlich  nur  mit  ganz  geringer  Geschwindigkeit
  fahren.  Später  wird  jedoch  der
Zwischenraum  zwischen  den  einzelnen  Jochen  mit
Erde  oder  Sägemehl  aufgefüllt,  so  daß  ein  regelrechter
  Eisenbahndamm  entsteht,  der  es  dann  auch
erlaubt,  eventuell  noch  eine  Schwelle  dazwischen
zu  legen.  Auf  diesen  älteren  Strecken  können  die
Züge  auch  mit  normaler  Geschwindigkeit  verkehren.


An  diese  Hauptlinie  nun  müssen  die  Sägeblöche
  herangeschafft  werden.  Hier  hat  sich  das
roverhead-cablesystem  (Drahtseilschwebebahn)
der  Firma  Lidgerwood  als  das  rationellste  erwiesen.
  Ein  besonders  starker,  gesunder  und  gerader
  Stamm  in  der  Nähe  der  Bahn  wird  entgipfelt
  und  entastet,  nach  den  Seiten  verankert
und  dient  so  als  Hauptmast.  Von  hier  führt  das
Drahtseil  zu  den  Endmasten,  die  im  Kreis
den  Hauptmast  umgeben  und  voneinander  etwa
100  m,  vom  Hauptmast  etwa  200  bis  500  m  entfernt
  sind.  Bei  der  Beförderung  schleifen  die
Blöcher  mit  dem  einen  Ende  auf  dem  Boden.  Die
Triebkraft  liefert  auch  hier  eine  fahrbare  Dampfwinde
  (Abb.  4  und  5).

Einen  Nachteil  hat  diese  Methode:  Das  stehenbleikende
  Material  wird  in  grauenhafter  Weise
beschädigt.  Da  es  sich  aber  hier  meist  um  Laubhölzer
  des  subtropischen  Waldes  handelt,  die  sich
durch  sehr  große  Regenerationsfähigkeit  auszeichnen,
  so  ist  nach  wenigen  Jahren  von  der  angerichteten
  Verwüstung  meist  nicht  mehr  viel  zu
sehen.

Skiäwaz  und  donky.  Die  pazißsche
Küste  der  Vereinigten  Staaten  zeichnet  sich  durch
die  riesenhafte  Entwicklung  der  Baumwelt  aus.
Die  Sequoia  gigantea  wird  nicht  mehr
forstlich  genutzt;  wohl  aber  noch  ihre  Schwester
im  Hügelland  der  Küste,  die  Sequoia  sempervirens.
  Durchmesser  bis  zu  4  m  und
Höhen  von  80  m  sind  keine  Seltenheiten.  Es  ist
klar,  daß  solche  gewaltigen  Lasten  nicht  mit  den
sonst  gebräuchlichen  Hilfsmitteln  bewegt  werden
können.  Schon  beim  Fällen  müssen  besondere
Vorsichtsmaßregeln  beobachtet  werden.  Die  Richtung,
  in  der  der  Stamm  geworfen  werden  soll,
wird  vorher  bestimmt  und  der  Platz  hergerichtet.
Unter  Umständen  wird  durch  guergelegte
schwächere  Stämme  gesorgt,  daß  der  fallende
Stamm  nicht  hohl  aufschlägt,  da  sonst  bei  der
riesigen  Wucht  ein  Zersplittern  des  leicht  spaltbaren
  Stammes  zu  befürchten  ist.  Der  Anhieb
wird  mit  Hilfe  eines  „ganning  stick“  ganz  genau
  in  die  Fallrichtung  gelegt.  Der  gefällte
Stamm  wird  in  kurze  Blöcher  aufgeteilt,  was  um
so  eher  unbedenklich  ist,  als  das  Holz  wegen  seiner
        <pb n="72" />
        E

leichten  Spaltbarkeit  nur  eine  geringe  Tragfähigkeit
  als  Bauholz  zeigt  und  fast  nur  zu  Schindeln.
verarbeitet  wird.

Das  Gelände  des  Küstengebirges  zeigt  den
Charakter  eines  deutschen  Mittelgebirges.  Der
Bau  einer  normalspurigen  Bahn  begegnet  also
ziemlichen  Schwierigkeiten,  so  daß  man  sich  mit
wenigen  Linien  begnügen  muß  und  in  jedes
Haupttal  nur  eine  Linie  gebant  hat.  Am  Ende
der  Bahnlinie  und  an  jedem  Seitental  wird  eine
Laderampe  (landing)  errichtet,  natürlich  in
gleicher  Höhe  mit  der  Ladefläche  der  zu  beladenden
  Wagen.  Zu  dieser  Rampe  werden  nun  von
den  einzelnen  Stämmen  besondere  Schleifwege
(skidways)  gebaut,  die  Trace  wird  planiert  und
alle  1½  bis  2  m  mit  starken,  in  den  Boden  eingelassenen
  Querschwellen  versehen.  Der  Abstand
der  Querschwellen  richtet  sich  nach  der  Länge  der
Blöcher,  da  das  Bloch  mindestens  immer  auf  zwei
Schwellen  liegen  muß.  Auf  diesem  Schleifweg
wird  das  Bloch  geschleist,  und  zwar  dient  als  bewegende
  Kraft  ein  donky,  d.  h.  eine  Dampfwinde,
  die  auf  einen  starken  Schlitten  aufmontiert
  ist  und  sich  felbst  überall  hinzieht,  indem
das  Hauptkabel  an  einem  Baum  befestigt  und
von  der  Dampfwinde  eingeholt  wird.  An  einem
geeigneten  Platz  wird  sie  dann  mit  Drahtseilen
fest  verankert.  Diese  Dampfwinde  oder  yaurdingengine
  hat  mindestens  zwei  Trommeln,  eine
große  für  das  Schleppseil,  eine  kleine  für  die
Rückholleine,  d.  h.:  das  leere  Schleppseil  wird
durch  die  Rückholleine  wieder  hinausgezogen,  da
das  System  über  auswechselbare  Rollen  läuft.
Als  sehr  praktisch  hat  sich  hierbei  eine  Konstruktion
  der  Willamele-Iron  works  erwiesen,  bei
der  sich  die  beiden  Trommeln  im  gleichen  Sinn
drehen,  wodurch  Verwicklungen  der  Seile  vermieden
  werden  (Abb.  6).

Diese  Dampfwinden  müssen  natürlich  besonders
  stark  gebaut  sein,  um  Lasten  von  50  fm  auf
rauher  Gleitflüche  bewegen  zu  können,  eventuell
werden  zwei  donkies  gleichzeitig  angespannt.
Die  Reibung  ist  häufig  derartig  stark,  daß  aus
den  Querschwellen  die  hellen  Flammen  herausschlagen.
  Aus  diesem  Grund  wird  der  Schleifweg
tüchtig  mit  Wasser  begossen.

So  eine  Farding-engine  ist  überhaupt  eine
Univerfalmaschine:  durch  Anhängen  einer  großen
Schaufel  dient  ste  zur  Erdbewegung  und  Planiecrung,
  in  den  Cypress-swamps  treibt  sie  die
Drahtseilschwebebahn  und  mit  Hilfe  eines  Lademastes
  hilft  sie  die  Stämme  auf  die  Eisenbahn
aufladen.  —

TrockcnrinsdundclonchJmKasladengebirge
  und  in  der  Sierra  Nevada  herrschen
Verhöltnisse,  die  von  denen  der  übrigen  Waldgebiete
  sehr  abweichen.  Dazu  kommt,  daß  diese

 

48  e

Waldungen  zum  überwiegenden  Teil  Eigentum
der  amerikanischen  Union  sind  und  nach  forstlichen
Gesichtspunkten  bewirtschaftet  werden.  Ausgedehnte
  Kahlhiebe  wie  in  den  Privatwaldungen
sind  daher  hier  ausgeschlossen,  da  das  Alleghany-Gebirge
  als  warnendes  Beispiel  zeigt,  daß  Waldverwüstung
  im  Gebirge  zu  Erdabschwemmung
und  Vermuhrung  führt.  Noch  weit  bis  in  die
Ebene  hinein  machen  sich  dort  die  Verheerungen
geltend,  und  mit  groszen  Kosten  muß  jetzt  Wiederaufforstung,
  Wildbachverbauung  und  Hangbefestigung
  der  drohenden  Verkarstung  Einhalt  tun.

Trotzdem  also  nur  ein  Teil  genutzt  werden
darf,  macht  sich  doch  noch  die  Anlage  von  größeren
Bringungsanlagen  bezahlt,  da  die  Waldungen
sich  durch  riesigen  Massenvorrat  auszeichnen.
Die  lpuglasie  erreicht  Höhen  von  80  m  bei
4  m  Brusthöhendurchmesser,  die  Zuckerföhre
steht  ihr  nicht  viel  nach  und  daneben  noch  der
zahlreiche  Neben=  und  Unterstand  von  Thuja
giganten.  Tsuga  canadensis,  Pinus
  monticola,  Pinus  ponderosa:
Iiboccdrrus  u.  a.  m.  -,

Die  Bodengestaltung  zeigt  fast  Hochgebirgscharakter,
  steile  Hänge  und  große  Höhenunterschiede.
  Langgestreckte,  gleichmäßige  Täler  sind
selten,  oft  sind  sie  plötzlich  durch  quergelagerte,
vullanische  Felsgrate  (rilges)  unterbrochen.
Diesem  wechselnden  Gelände  muß  bei  der
Bringung  Rechnung  getragen  werden.  Im  allgemeinen
  verwendet  man  hier  Trockenriesen  und.
läßt  die  Blöcher  durch  die  Schwerkraft  der  Erde
die  schiefe  Ebene  hinabgleiten  (Abb.  7).  Dabei
ist  man  aber  keineswegs  ängstlich  auf  ein  stetiges
Gefälle  bedacht.  Kleinere  Gegengefälle  werden
dadurch  überwunden,  daß  eine  Anzahl  Blöcher
mit  kurzen  Ketten  aneinander  gehängt  werden,
so  daß  die  hinten  nachkommenden  Stämme  die
vorderen  die  kurze  Steigung  hinaufschieben,  während
  anderseits  die  vorderen,  schon  wieder  abwärts
  gleitenden  Stämme  die  mittleren  hinaufziehen.
  Selbstverständlich  wird  an  solchen  Stellen
durch  Bestreichen  der  glatt  geschälten  Riesbalken
mit  einem  Fett  oder  OlI  die  Reibung  nach  Möglichkeit
  vermindert.  Auf  diese  Weise  werden  umfangreiche
  Erdarbeiten  und  teure  Holzkonstruktionen
  umgangen  (Abb.  8).

Auch  größere  Gegengefälle  bieten  kein  Hindernis.
  Hier  greift  wieder  der  donky  —  die  auf
Schlitten  montierte  Dampfwinde  —als  bewegende
  Kraft  ein.

Bei  sehr  steilen  Hängen  oder  sonstigen  Geländeschwierigkeiten
  muß  die  Zuflucht  zur  Drahtseilschwebebahn
  genommen  werden.  Ist  die  Entfernung
  vom  Hiebsort  zum  Sägewerk  nur  klein,
so  wird  bas  Holz  mit  Riese  oder  Drahtseilbahn
direkt  an  die  Säge  geführt;  befindet  sich  jedoch-
        <pb n="73" />
        49  .

das  Sägewerk  weit  entfernt,  etwa  am  schiffbaren
Columbia-River  oder  am  Puget-Sound,  so  wird
es  nur  bis  zum  nächsten  Triftbach  oder  bis  zur
Eisenbahn  gebracht.

Wasserriese  oder  klume.  Dem  geringen
  Feuchtigkeitsgehalt  der  Luft  entsprechend
zeigt  der  Baumwuchs  im  Felsengebirge  nur  geringe
  Dimensionen.  Die  Pinus  Murrayana,
  die  Lodgepole-Pine,  ist  es,
die  hier  ausgedehnte  reine  Bestände  bildet.  ÜMber
20  m  Länge  und  40  cm  Durchmesser  geht  sie
selten  hinaus,  kommt  also  als  Säge=  und  Bauholz
nicht  in  Betracht.  Nun  wird  im  Felsengebirge
ausgedehnter  Kupferbergban  getrieben  (z.  B.
Anaconda  Mining  Co.).  Die  Kupfererze  werden
geröstet,  die  schweflige  Säure  entweicht  in  die
Luft,  und  die  verbleibenden  Oxyde  werden  geschmolzen
  und  müssen  nun  in  metallisches  Kupfer
umgewandelt  werden.  Das  geschieht,  indem  die
Masse  mit  sogenannten  Rednuzierstempeln,  d.  h.
mit  kurgen,  nicht  zu  dicken  Holzpfählen,  umgerührt
  wird.  In  der  glühenden  Masse  verwandelt
  sich  das  Holz  in  Holzkohle  und  diese  bewirkt
die  Reduktion.  Der  Verbrauch  eines  großen
Schmelzwerkes  und  eines  Bergbaubetriebes  an
Reduzierstempeln  und  an  Grubenholz  ist  natürlich
  ganz  bedeutend,  so  daß  die  Bestände  in  der
Nachbarschaft,  die  schon  infolge  der  Rauchbeschädigungen
  abgetrieben  werden  müssen,  bald  aufgebraucht
  sind.  Für  Anaconda  missen  diese
Hölzer  jetzt  von  einer  Entfernung  von  30  engl.
Meilen  —=  50  km  herbeigeschafft  werden.  Gleichzeitig
  zeichnen  sich  die  tiefer  gelegenen  Gegenden
im  Felsengebirge  immer  durch  Wassermangel  aus,
so  daß  sie  erst  durch  künstliche  Bewässerung  ihren
ursprünglichen  Wüsten=  oder  Steppencharakter
verlieren.  ,

Man  schlägt  also  zwei  Fliegen  mit  einem
Schlag  und  verwendet  zum  Holztransport  eine
flume  —  Wasserriese.  Darunter  versteht  man
einen  schmalen,  aus  Brettern  gefügten  Kanal,  der
mit  durchaus  stetigem  Gefälle  vom  Holzhieb  bis
zum  Verbrauchsort  geführt  wird.  Die  Flume
führt  über  alle  Geländehindernisse  hinweg,  zu
deren  Überwindung  oft  gewaltig  hohe  Balkenkonstruktionen
  erforderlich  sind.  Die  Radien  der
Kurven  müssen  natürlich  im  Einklang  mit  der
Länge  des  zu  transportierenden  Holzes  stehen.
Das  in  den  Kanal  geleitete,  fließende  Wasser  wird
zu  Bewässerungs=  und  industriellen  Zwecken  gebraucht
  (Abb.  9)

Diese  Transportmethode  ist  verblüffend  einfach.
  Wenn  auch  die  Anlagekosten  ztemlich  hoch
stnd,  so  kann  dafür  der  laufende  Betrieb  nahezu
kostenlos  geschehen;  nur  an  wenigen  Kurven  muß
ein  Arbeiter  die  Stauung  von  Blöchern  verhindern.
  «  «  ·""

 

Bis  zum  Einwurf  in  die  Flume  wird  das
Holz  mit  einer  Schmalspurbahn  oder  bei  Schnee
mit  Schlitten  befördert.  Bei  dem  schwachen  Material,
  das  hier  in  Betracht  kommt,  sind  rasch  verlegbare
  Patentgleise  mit  festen  Schwellen  vollständig
  ausreichend.  Die  tägliche  Leistungsfähigkeit
  ist  40  000  kt  =  1200  Stempel.

Dampfmaschinen,  Verbrennungs-=motoren,
  Elektrizität.  Wo  immer  bei
den  bisher  beschriebenen  Transportmethoden  Maschinen
  verwendet  werden,  also  Lokomotiven,
Varding-engines,  donky,  skidder  und  loader,
ist  ihre  Antriebskraft  Dampf,  trotzdem  durch
Funkenflug  viele  Waldbrände  verursacht  werden.
Der  Grund  ist  der,  daß  eine  Dampfmaschine  ziemlich
  viel  aushalten  kann,  bei  plötzlich  größerem
Widerstand  der  zu  bewegenden  Last  ohne  Schaden
auf  kurze  Zeit  eine  sehr  große  Belastung  verträgt,
und  Holz  als  Feuerungsmaterial  und  Wasser
überall  im  Wald  leicht  zu  beschaffen  ist.  Auch  das
Bedienungspersonal  braucht  hier  nicht  erstklassig
zu  sein.  #

Verbrennungsmotoren  sind  hier  gar  nicht  in
Gebrauch,  da  sie  eine  sehr  peinliche,  beinahe  individuelle
  Behandlung  erfordern,  wozu  der
lumber-jack  nicht  neigt  und  der  Neger  oder
Mexikaner  seiner  Anlage  nach  nicht  imstande  ist.
Plötzliche,  stärkere  Belastung,  wie  sie  sehr  oft
durch  Unebenheiten  des  Bodens,  stärkere  Wurzeln
und  Stöcke  verursacht  werden,  hält  ein  Verbrennungsmotor
  nicht  aus.  So  verlockend  also  auch
die  Verwendung  von  Motorwinden  auf  den  ersten
Blick  erscheinen  mag  wegen  der  einfachen  Art  des
Heizmaterials  und  der  geringeren  Waldbrandgefahr,
  so  konnten  sie  doch  wegen  der  angeführten
Nachteile  in  der  Praxis  keinen  Anklang  finden.

In  neuester  Zeit  hat  man  mit  ziemlich  befriedigendem
  Erfolg  auch  die  elektrische  Kraft  zum
Holztransport  verwendet,  und  zwar  in  den  Adirondaks.
  Dieses  Mittelgebirge  bietet  in  seinen
vielen  Seen  die  idealsten  Staubecken,  deren
Wasserreichtum  mit  geringen  Kosten  in  elektrischen
Strom  umgewandelt  werden  kann.  Sägemühle,
Eisenbahn  und  die  Holztransportmaschinen
(hoisting-engines  der  Lambert  Hoisting-Engine
Co.  in  Newark  N.  J.)  werden  durch  Elektrizität
getrieben.  Unangenehm  ist  hierbei  vorerst  noch
die  Gefährlichkeit  des  hochgespannten  Stromes;
auch  Waldbrände  sind  schon  durch  Kurzschluß  entstanden.
  «

«  Logging-Camps.

Arbeiterverhältnisse.  Die  Hiebsorte
  liegen  bei  größeren  Unternehmungen  oft
einige  hundert  Kilometer  vom  Sägewerk  entfernt,
so  daß  also  für  die  Holzhauer  eine  von  der  Sägemühle
  räumlich  getrennte  Wohngelegenheit  geschaffen
  werden  muß:  das  logging-camp.  Je
        <pb n="74" />
        G  50  2.0

nach  dem  Zweck,  den  das  Unternehmen  verfolgt,
wird  bald  ein  Lager  bevorzugt,  bei  dem  alle  Wohnungen,
  Bureaus,  Magazine  und  Reparaturwerkstätten
  in  fahrbaren  Eisenbahnwaggons  untergebracht
  sind,  und  das  an  einem  Tage  seinen
Platz  wechseln  kann,  oder  das  Lager  wird  gleich
für  längere  Zeit  mit  festen  Häusern,  kleinen
Gärten  und  Brunnen  eingerichtet  als  Beginn
einer  dauernden  Ansiedlung").

Wo  man  auf  schwarze  Arbeiter  angewiesen  ist,
müssen  die  Unterkunftsräume  für  Neger  und
Weiße  getrennt  werden.  Im  allgemeinen  wird
aber  der  „lumber-jack“,  der  Amerikaner  kanadischer
  oder  skandinavischer  Abstammung,  bevorzugt;
  denn  auch  hier  ist  die  beste  und  am  höchsten
bezahlte  Arbeitskraft  die  billigste.

Steigerung  der  Leistungen.  In
Amerika  herrscht  bekanntlich  die  Zahlen=  und
Rekordwut;  einen  neuen  Rekord  aufzustellen  in
bezug  auf  Besitz,  Arbeitsleistung  oder  Spart,  ist
das  Streben  jedes  echten  Amerikaners.  Diese
Charaktereigenschaft  macht  sich  auch  die  Holzindustrie
  zu  nutze.  Wenn  ein  Unternehmen
mehrere  logging-camps  (Holzhauerlager)  in  Betrieb
  hat,  so  wird  eines  davon  (Lager  Nr.  1)  mit
ausgesuchten  Arbeitern  belegt,  die  auch  in  bezug
auf  Verpflegung  usw.  besondere  Bevorzugung
genießen.  Die  Zahl  der  Arbeiter  und  Maschinen
ist  in  allen  Lagern  gleich.  Die  tägliche  Arbeitsleistung
  der  einzelnen  Lager  wird  in  sämtlichen
Lagern  jeden  Abend  angeschlagen,  so  daß  durch
den  Vergleich  jedes  Lager  angespornt  wird,  die
Leistungen  zu  erreichen  oder  womöglich  zu  übertreffen.
  Wenn  das  Lager  Nr.  1  längere  Zeit,
etwa  einen  Monat  lang,  von  einem  anderen  in
seiner  Arbeitsleistung  übertroffen  wird,  so  geht
seine  bevorzugte  Stellung  auf  das  anderc,  tüchtigere
  Lager  über.

Damit  ein  Lager  als  ganzes  konkurrenzfähig
gegenüber  den  anderen  bleibt,  muß  jeder  einzelne
Arbeiter  bestrebt  sein,  eine  Rekordleistung  aufzustellen:
  der  Mann  am  fahrbaren  Ladekrahn  will
rascher  fertig  werden  als  der  Skidder,  der  Skidder
rascher  als  die  Holzhauer  usw.,  so  daß  immer  eins
das  andere  treibt.

Wie  groß  bei  weitgehender  Anwendung  von
Maschinen  die  so  erzielten  Arbeitsleistungen  sind,
mag  man  daraus  ersehen,  daß  ein  Holzhauerlager,
  das  den  Rundholzbedarf  eines  Sägewerkes
mit  einer  Leistungsfähigkeit  von  täglich  2500000  fr
bm.  —  1700  fm  stehendem  Holz  zu  decken  hat,
einschließlich  aller  Maschinisten,  Reparaturschlosser
und  Buchhalter  nur  250  Mann  beschäftigt.  Mit
dieser  Handvoll  Arbeiter  wird  das  Holz  gefällt,

*)  Eine  ausführliche  Beschreibung  eines  „logging
camp“  habe  ich  im  „Forstwissenschaftl.  Zentralblatt"
1909,  S.  488  ff.,  veröffentlicht.

 

in  Blöcher  abgelängt,  an  die  Bahn  geschleift,  aufgeladen
  und  in  den  Mühlweiher  geworfen,  daneben
  noch  die  öfter  vorkommenden,  kleineren
Reparaturen  ausgeführt.

Bei  farbigen  Arbeitern,  Negern  und  Mexikanern
  kommt  diese  Methode  der  Steigerung  der
Arbeitsleistung  durch  Reizung  des  Ehrgeizes  nur
in  ganz  beschränktem  Maße  in  Betracht;  da  muß
das  Treibsystem  allein  in  Verbindung  mit  gut  bezahlten
  Vorarbeitern  und  Aufsehern  angewendet
werden.

Sägewerk.

Ursprünglich  suchte  man  mit  dem  Sägewerk
den  Wald  auf:  eine  fahrbare  Lokomobile  lieferte
die  Antriebskraft  für  eine  große  Kreissäge,  dazu
kam  noch  eine  Besäumkreissäge  und  eine  Pendelsäge
  zum  Ablängen.  Ein  paar  mit  Klammern
verbundene  Stämme  bildeten  das  Fundament  und
ein  paar  Schwartlinge  das  Dach.  Das  war  alles.
Die  Farmer  der  nächsten  Umgegend  lieferten  die
auf  ihrer  „homestead"“  gefällten  Bäume.  Vereinzelt
  kann  man  solche  Zwergbetriebe  auch  heut
noch  sehen.

Mit  der  Zeit  bemächtigte  sich  aber  das  Großkapital
  der  Sägeindustrie.  Wo  rein  kapitalistische
Grundsätze  maßgebend  sind,  drängt  die  Entwicklung
  zur  Konzentration,  zum  Ersatz  der  teuren
menschlichen  und  tierischen  Arbeitskraft  durch
Maschinen  und  zum  möglichst  raschen  Umsatz  des
investierten  Kapitals,  —  alles  Voraussetzungen,
die  nur  der  Großbetrieb  erfüllen  kann.

Platzfrage.  Die  erste  und  wichtigste  Frage
ist  die  Platzfrage.  Wohin  soll  das  Werk  zu  stehen
kommen?  Für  den  Export  ist  es  am  günstigsten,
wenn  das  Werk  so  gelegt  werden  kann,  daß  die
fertigen  Produkte  direkt  in  Seeschiffe  verladen
werden  können  (in  Florida  die  Sägewerke  am
St.  Johns-River,  an  der  Pazifischen  Küste  vor
allem  die  Werke  am  Puget-Sound  und  am  Columbia-River).


Bei  zu  großer  Entfernung  des  Waldes  von
der  Küste,  oder  wenn  der  Absatz  wenigstens  zum
Teil  ins  Inland  geht,  muß  das  Sägewerk  an  eine
Hauptbahn  gelegt  werden.  Gewöhnlich  ist  es  so,
daß  die  Eisenbahngesellschaft  am  Sägewerk  finanziell
  beteiligt  ist,  oder  umgekehrt;  das  ist  die  Regel
bei  den  großen  Sägemühlen  im  Pitch-Pine-Gebiet.

Bei  dem  Mangel  an  Arbeitskräften  und  den
hohen  Löhnen  muß  bei  der  Anlage  eines  industriellen
  Unternehmens,  wie  ein  Sägewerk,  die
Ersparung  von  menschlicher  Arbeit  der  leitende
Gedanke  sein.  Da  neue  Industrien  dieser  Art
immer  in  ganz  menschenleeren  Gegenden  angesiedelt
  werden,  macht  jeder  Arbeiter  mehr  eine
dauernde  Mehrbelastung  des  Unternehmens  für
Wohnung,  Beköstigung  und  Fürsorge  aus.
        <pb n="75" />
        G  51

Diesem  Gesichtspunkt  ist  in  einem  modernen
Sägewerk  weitgehende  Rechnung  getragen:  nur
einige  wenige  Menschen  meistern  die  Maschinen
in  den  Räumen,  wo  der  Laie  ein  Gewimmel  geschäftiger
  Arbeiter  erwartet.

Wasserlagerplatz  (millpond).  Eine
Eigentümlichkeit  aller  großen  Sägewerksanlagen
in  den  Vereinigten  Staaten  ist  der  Wasserlagerplatz,
  der  Millpond.  Die  Möglichkeit,  eine  genügend
  große  Wasserfläche  zu  schaffen,  ist  entscheidend
  für  die  Wahl  des  Platzes,  an  dem  das  Werk
aufgestellt  wird.  Der  Weiher  muß  imstande  sein,
bequem  den  Rundholzbedarf  der  Säge  für  allermindestens
  zehn  Tage  zu  fassen.  Der  Millpond
in  Bogalusa  z.  B.  bedeckt  eine  Fläche  von  rund
10  ha  und  faßt  etwa  25  000  fm  Rundholz.

Seine  Ausbildung  hat  der  Pond  im  Pitch-Pinec-Gebiet
  erfahren,  wo  subtropisch  mildes
Klima  herrscht  und  der  Nordwind  nur  selten
blanken  Frost  zu  kurzem  Besuch  mitbringt.  Die
vielen  Vorzüge  des  Wasserlagerplatzes  haben  aber
bewirkt,  daß  er  auch  von  dem  rauhen  Norden
übernommen  wurde,  und  zwar  wird  er  dort  im
Winter  geheizt,  eventuell  sogar  überdacht,  um  das
Einfrieren  zu  verhindern.  Wärme  hat  ja  bisher
noch  ein  amerikanisches  Sägewerk  mehr  zur  Verfügung,
  als  ihm  lieb  ist.  Soweit  die  Abfälle  wie
Schwartlinge,  Streiflatten,  Sägemehl  usw.  nicht
direkt  zur  Kesselheizung  dienen,  müssen  sie  beseitigt
  werden.  Das  geschieht  durch  Verbrennen,
ursprünglich  auf  großen,  offenen  Haufen,  später
wegen  der  Feuergefährlichkeit  im  sogenannten
„burner“,  einem  großen  Zylinder,  der  von  oben
beschickt  wird  und  dessen  doppelte  Wand  durch
laufendes  Wasser  abgekühlt  wird.  Dieses  Kühlwasser
  nun  dient  zur  Heizung  des  Millpond  und
unter  Umständen  wird  das  Wasser  aus  dem  Pond
wieder  als  Kühlwasser  in  die  Doppelwand  des
Burners  hinaufgepumpt.

Die  Vorteile,  die  ein  solcher  Wasserlagerplatz
gegenüber  einem  Lagerplatz  auf  festem  Boden
bietet,  sind  ganz  bedeutend.  Die  Anlagekosten  sind
gering.  Fast  immer  wird  sich  ein  Platz  finden,
der  durch  Abdämmen  eines  kleinen  Wasserlaufes
in  einen  Weiher  verwandelt  werden  kann,  und
nur  selten  ergibt  sich  die  Notwendigkeit,  auf  ganz
slachem  Gelände  künstliche  Uferdämme  aufzuschütten
  und  das  Wasser  hineinzupumpen.

Das  Entladen  der  anrollenden  Eisenbahnzüge
geschieht  verblüffend  einfach.  Die  Entladerampe
hat  auf  die  Länge  von  zwei  Waggons  eine  „inclined
  track“,  das  heißt,  die  äußere  Schiene  ist
etwa  40  cm  höher  als  die  nach  dem  Wasser  zu
liegende.  Der  Zug  hält  auf  der  Rampe.  Vorsichtig
  werden  die  Sicherungen  an  der  dem  Wasser
zugekehrten  Seite  gelöst.  Langsam  fährt  der  Zug
an  und  schiebt  den  letzten  Waggon  über  die  schiefe

 

r#
Stelle.  Eine  geringe  Nachhilfe,  und  die  Ladung
gleitet  polternd  in  das  wild  aufschäumende
Wasser.  In  zehn  Minnten  ist  der  ganze  Zug

entladen  (Abb.  10).

Viele  Sägemühlen  lassen  die  Stämme  im
Wald  ohne  Ausnahme  in  Normalblöcher  von
16  Fuß  Länge  aufarbeiten,  da  hierdurch  Verladung
  und  Verrechnung  der  Alkordlöhne  bedeutend
  vereinfacht  wird.

Kommt  jedoch  auch  der  Einschnitt  von  Bauholz,
  eventuell  sogar  nach  Maßlisten  in  Frage,  so
ist  der  Pond  noch  mit  einer  Einrichtung  zum  Ablängen
  der  Langholzstämme  versehen,  die  aus
einer  großen  Fuchsschwanz=  oder  Kreissäge  und
zwei  „niggerheads“  oder  Widdern  zum  Festhalten
  der  schwimmenden  Hölzer  besteht.

Zubringer  oder  Conveyor.  Ebenso
einfach  wie  das  Entladen  gestaltet  sich  der  Transport
  der  einzelnen  Blöcher  vor  die  Sägen.  Von
dem  hohen  Giebel  des  Fabrikgebäudes  reicht  ein
merkwürdiges  Ding  in  das  Wasser  des  Millpond,
der  Zubringer  oder  Conveyor.  Wie  der  Rüssel
eines  ungeheuren  Elefanten  sieht  das  Ding  aus
(Abb.  11).  Unten,  wo  es  ins  Wasser  hineinragt,
steht  ein  Mann  mit  einem  Flößerhaken,  der  ein
Bloch  nach  dem  anderen  heranzieht.  Eine  Kette
ohne  Ende  faßt  mit  starken,  aufwärts  gebogenen
Spitzen  das  Bloch  und  zieht  es  auf  der  aus  starken
Balken  gebauten  Gleitbahn  mit  Paternosterwerk
nach  oben;  hier  wird  es  gemessen,  und  ein  rauher
Stoß  mit  dem  „niggerhead"“  (Widder)  schleudert
es  von  der  Gleitbahn  rechts  oder  links  hinunter.
Da  liegt  es  nun  und  wartet.

Bandsäge,  Vollgatter,  Trennsäge.
  An  der  Wand  fährt  ein  kleiner  Wagen
hin  und  her;  das  ist  der  Blockwagen  für  die  Bandsäge.
  Eben  kommt  er  leer  zurück.  Wieder  taucht
ein  Niggerhead  aus  der  Versenkung  auf  und
schleudert  den  Stamm  gegen  den  Wagen.  Der
Mann  dort  oben  bewegt  in  demselben  Augenblick
einen  Hebel,  und  ein  paar  Klauen  schlagen  in  das
Holz  und  halten  den  Stamm  in  dieser  Lage  fest.
Nun  fährt  der  Wagen  auf  die  riesige  Bandsäge
zu.  Erst  werden  die  Schwartlinge  und  einige
Bohlen  abgesäumt,  dann  der  Stamm  wieder  mit
Hilse  des  Widders  gewendet,  so  daß  jetzt  die  Parallelseite
  gesäumt  wird.  So  ist  gleich  auf  einwandfreie
  Weise  der  Stamm  auf  Fausstellen
untersucht.  Fehlerhafte  Stämme  werden  ganz
auf  der  Bamsäge  geschnitten,  ebenso  Kantholz.
Zu  Brettwaren  bestimmte,  gesunde  Blöcher
werden  auf  der  Bandsäge  nur  parallel  besäumt
und  laufen  dann,  gleich  vier  bis  sechs  zusammen,
durch  ein  großes  Vollgatter.

In  neuerer  Zeit  hat  man  auch  doppelschneidige
  Bandsägen  verwendet,  wodurch  der  jedesmalige
  Leerlauf  des  Blockwagens  erspart  wird;
        <pb n="76" />
        G  52  20

doch  geht  die  Geschwindigkeit  auf  Kosten  der  Genauigkeit
  des  Schnittes.

Die  früher  allgemein  gebräuchlichen  Kreissägen
  findet  man  nur  noch  selten,  da  der  Schnitt
mit  der  Kreissäge  zu  ungleichmäßig  wird  und
Unterschiede  von  1  cm  in  der  Stärke  am  gleichen
Brett  keine  Seltenheit  sind.

Aus  dem  gleichen  Grunde  haben  bei  neueren
Werken  die  Holzkonstruktionen,  besonders  bei
Fundamenten,  dem  Eisenbeton  weichen  müssen,
was  neben  der  größeren  Feuersicherheit  schon  durch
die  immer  höher  steigenden  Holzpreise  bedingt
wird.

Zum  Auftrennen  starker  Bohlen  in  schwächere
Bretter  sind  meist  ein  oder  mehrere  „resaws“
(Kreis-,  Band=  oder  Gattersägesystem)  vorhanden,
die  nicht  nur  einen  sehr  gleichmäßigen  Schnitt
liefern,  sondern  auch  wegen  der  dünneren  Sägeblätter
  einen  viel  geringeren  Schnittverlust  als
die  großen  Band=  und  Gattersägen  verursachen.

Trausportrollen.  Zedes  Brett,  jeder
Balken,  der  aus  der  Säge  kommt,  fällt  auf  Transportrollen,
  die  sich  alle  in  der  gleichen  Richtung
drehen  und  das  Brett  automatisch  zu  den  Trennsägen
  weiter  befördern.  Wenn  hier  die  Bretter
auf  die  handelsüblichen  Längen  abgelängt  sind,
wandern  sie  wieder  automatisch  weiter  zum
Klassifizier=  und  Sortiertisch,  wo  auf  jedes
Brett  Maße  und  Qualität  angeschrieben  werden.

Vom  Sortiertisch  aus  wandern  die  Bretter
auf  den  Transportrollen  weiter  und  werden  mit
dem  „Stacker“  automatisch  nach  Längen  sortiert.
Für  jede  Länge  steht  ein  Wagen  bereit,  auf  den
die  Bretter  schön  geordnet  hinunterfallen;  kaum
ist  er  voll,  so  steht  ein  anderer  da,  und  der  beladene
  fährt  elektrisch  natürlich  —#  zu  seinem
Ary-kiln,  dem  Ofen  für  künstliche  Trocknung.
  18  Stunden  wird  stets  sich  erneuernde
Heißluft  durch  die  Ofen  getrieben  und  die  Bretter
sind  nahezu  lufttrocken.  Vom  Trockenofen  werden
sie  direlt  in  den  Eisenbahnwagen  verladen,  nachdem
  sic  noch  vorher  gegen  das  Blauwerden  in
o  inr  2  Eeige  Sodalösung  eingetaucht  (dipped)
werden.  Am  Montag  streckte  der  Baum  noch
seine  Krone  zum  Himmel  empor,  am  Samstag
sind  die  daraus  geschnittenen  Bretter  in  den
Ozeandampfer  verladen  und  schwimmen  über  das
Weltmeer.  Ein  solch  rascher  Umsatz  des  Kapitals
erklärt  auch,  warum  die  großen  Werke  sich  mit
verhältnismäßig  geringem  Nutzen  begnügen
können  und  kleine,  unmoderne  Anlagen  ohne
weiteres  lonkurrenzunfähig  machen.

Diefe  amerikanische  Geschwindigkeit  kommt
jedoch  nur  bei  den  minderwertigen  Qualitäten
in  Betracht.  Wertvolle  Ware,  wie  Kernbretter,
wird  luftgetrocknet,  da  künstlich  getrocknete  (kiln-Gried).
  Bretter  sich  nicht  so  gut  verarbeiten,  ins- 



besondere  hobeln  lassen,  als  luftgetrocknete  (nirdried)


Lagerräumc.  Die  wertvolleren  Bretter
wandern  weiter,  an  dem  Trockenofen  vorbei,  zu
den  geräumigen  Trockenschuppen.  Wie  überall
herrscht  auch  hier  peinliche  Ordnung  nach  Qualität
  und  Maß.  Hier  hat  sich  die  „paketweise"
Stapelung  sehr  bewährt.  Da  ein  Lieferungsauftrag
  doch  immer  auf  größere  Quantitäten
lautet,  so  braucht  man  nicht  Brett  für  Brett  abund
  wieder  aufzuladen,  sondern  das  ganze
„Paket“  wird  auf  den  Wagen  gehoben.  An  die
Trockenschuppen  schließen  sich  weiterhin  die  Räume
mil  den  Hobelmaschinen  an.

Die  ganzen  Anlagen  sind  elektrisch  beleuchtet
und  auch  die  Antriebskraft  ist  elektrisch.  Als  besonders
  vorteilhaft  hat  sich  dabei  erwiesen,  für
jede  Maschine  einen  eigenen  Antriebsmotor  aufzustellen,
  weil  dadurch  jeder  Teil  unabhängig  ist
und  bei  Störungen  nicht  ein  größerer  Teil  des
Betriebes  zwecklos  stilliegen  muß.  Die  Kraft  hierzu
  wird  in  einem  besonderen  Kraftwerk  gewonnen,
dessen  Kessel  mittels  Sägemehl,  das  durch  Sauganlagen
  von  den  Säge=  und  Hobelräumen  direkt
in  die  Feuerung  befördert  wird,  geheizt  werden.

Beseitigung  der  Abfälle.  Daß  zur
Beseitigung  der  Abfälle  besondere  Verbrennungsöfen
  „burner“  dienen,  wurde  schon  erwähnt.  Mit
der  Zeit  geht  man  aber  immer  mehr  dazu  über,
auch  die  Abfälle  zu  verarbeiten“).

Nebenindusftrien.

Der  Schnittverlust  bei  einem  Sägewerk,  also
Abfall  an  Sägemehl,  Besäumlatten  und  Schwartlingen,
  beträgt  ungefähr  ein  Drittel  des  verschnittenen
  Rundholzes;  rechnet  man  gar  die  im
Walde  verbleibenden  Abfälle  wie  Gipfelstücke,
Wurzelstöcke  usw.  hinzu,  so  wird  nur  etwa  die
Hälfte  des  eingeschlagenen  Materiales  verwertet.
Seit  Jahren  bemüht  sich  die  amerikanische  Staatsforstverwaltung,
  der  grenzenlosen  Verschwendung
von  Holz  Einhalt  zu  ktun.  Immer  und  immer
wieder  wird  dem  Publikum  und  den  Holgindustriellen
  die  volkswirtschaftliche  Bedeutung
der  verschwendeten  Abfälle  durch  Wort,  Schrift
und  Bild  vorgehalten,  in  staatlichen  Laboratorien
werden  Verfahren  zur  Verwertung  der  Abfälle
ausgcarbeitet  und  der  Industrie  kostenlos  zur
Verfügung  gestellt.  Bis  jetzt  haben  sich  aber  nur
wenig  Sägewerke  dazu  bequemt,  die  Abfälle
industriell  weiter  zu  verarbeiten.

Harznutzung  (Naval-Stores).  In
gewissem  Sinne  ist  auch  die  Gewinnung  der
Naval=  Stores,  Terpentin  und  Kolophonium  hieri)

  Eine  der  S  ößten  Spezialfirmen.  für  maschinelle
Einrichtung  von-  ägewerken  und  verwandten  Anlagen
ist  die  Filer  &amp;amp;  Stowell  Company,  Milwaukee,  Wis.
        <pb n="77" />
        E  563  2

her  zu  rechnen.  Bisher  beschränkte  sich  die  Vermendung
  von  Terpentin  hauptsächlich  auf  die
Farbenindustrie,  Kolophonium  wurde  für  Lacksabrikation
  und  zum  Dichten  von  Fässern  usw.
verwendet.  Neuerdings  ist  aber  das  Terpentin
in  der  Kriegsindustrie  von  ganz  besonderer  Bedentung
  als  ein  Ausgangsprodukt  des  synthetischen
Kantschuks.

Bei  ltationellem  Betrieb  wird  der  Kiefernbestand
  vor  seinem  Abtrieb  vier  Jahre  lang  nach
dem  französischen  Verfahren  auf  Harz  genutzt.
Nach  vier  Jahren  ist  durch  die  Lachten  ringsherum
  der  Splint  beseitigt,  und  der  Baum  nicht
mehr  lebensfähig.  Da  wird  dann  der  Bestand
abgetrieben.  Die  Pechkiefer  (Pinus  Palustris--Piteh-Pine)
  in  den  Vereinigten  Staaten  lieferte
im  Jahre  1907  165  Millionen  1  Terpentin  und
2  Millionen  kg  Kolophonium  im  Werte  von
135  Millionen  Mark.

Kistenfabrik.  Doch  das  nur  nebenkei.
Von  weit  größerer  Bedentung  ist  die  Weiterverarbeitung
  der  „slabs“  (Besäumlatten  ufw.).
Größere  Brettabfälle  werden  zweckmäßig  zu
Kisten  für  Obstversand,  zu  Holzwolle  u.  dgl.  verarbeitet.
  Sehr  naheliegend  ist  die  Verarbeitung
auf  Zellulose  und  Spiritus.  Nach  einer
Statistik  der  amerikanischen  Forstverwaltung  von
1907  werden  4050  000  cords  —  14,5  Millionen
  rm  Holz,  die  zu  Zellulosebereitung  geeignet
sind,  nutzlos  vergeudet  und  nur  160  000  cords  =
0,5  Millionen  rm  Abfallholz  aufs  Papier  verarbeitet.
  Bei  Pitch-Pine  ist  der  starke  Harzgehalt
ein  Hindernis.  Mit  überhitztem  Dampf  oder  noch
besser  mit  Benzol  wird  das  Harz  ausgezogen,
und  nun  steht  der  Anwendung  des  Sodaverfahrens
  zur  Zellulosegewinnung  kein  technisches  Hindernis
  mehr  entgegen.  Die  langfaserige  Zellulose
aus  den  „slabs“  wird  zu  Papier  verarbeitet,  die
kurzfaserige  Zellulose,  die  aus  Sägemehl  gewonnen
  wurde,  ist  hierzu  nicht  geeignet.  Sie
wird  nach  einem  besonderen  Verfahren  in
gärungsfähigen  Zucker  und  dieser  in  Athylalkohol
umgewandelt.

Trockene  Dostillation.  Trockene
Destillation  und  Holzverkohlung  wird  bei  Nadelholz
  nur  in  geringem  Umfang  angewendet;  dagegen
  ist  die  Verkohlung  von  Laubholz  zur  Gewinnung

  von  Methylalkohol,  Bleizucker  und
Teerprodukten  von  gewaltiger  Bedeutung.
Gerbstoffextrahierung.  Eiche  und

Edelkastanie  werden  noch  auf  Gerbstoffextrakt
ausgelaugt.

Die  Vereinigten  Staaten  zeichnen  sich  durch
weitgehenden  Zusammenschluß  des  Kapitals  aus.
Wenn  auch  die  Weyerhäuser-Timber  Co.  auf  etwa
die  Hälfte  sämtlicher  Privatwaldungen  einen  kontrollierenden
  Einfluß  ausübte,  so  ist  doch  die  Holz- 



industrie  trotz  aller  Kassandrarufe  der  Konsumenten
  noch  nicht  bis  zum  reinen  Trust  fortgeschritten;
wohl  aber  haben  sich  die  einzelnen  Interessengruppen
  zu  Verbänden  (associations)  organisiert.
  Da  gibt  es  eine  Southern  Yellow-Pine  Manufacturers-Association,
  eine  Southern  Cypreß
Manufacturers-Association  usw.  für  jede  marktfähige
  Holzart.  Diese  Verbände  setzen  Mindestpreise
  fest,  stellen  Sortierungsvorschriften  auf  und
besolden  vereidigte  Holzmesser,  die  nach  festen
Taxen  Maß  und  Qualität  feststellen.  Wie  die
Fabrikanten,  so  haben  sich  auch  die  Groß=  und
Kleinhändler  zusammengeschlossen.

Eine  Schilderung  der  amerikanischen  Holzndustrie
  wäre  unvollständig,  wollte  man  nicht  auch
die  Hoo-Hoo  erwähnen,  die  Freimaurerloge,
mit  der  Katze  als  Totem,  deren  Mitglied  zu  werden,
  jeder  Amerikaner  anstrebt,  der  irgendwie
etwas  mit  Holz  zu  tun  hat,  der  Holzknecht  und
der  Kommis  des  Holzmaklers,  der  Detaillist  und
der  Direktor  einer  großen  Lumber  Co.

Holzindustrie  und  Ansiedlung.
Das  Kapital  für  ein  solches  Riesenunternehmen-)
läßt  sich  natürlich  nur  beschaffen,  wenn  die  Amortisierung
  der  Anlagen  gesichert,  in  unserem  Einzelfalle
  also  genügend  Holzvorrat  auf  eine  Reihe
von  Jahren  vorhanden  ist.  Die  großen  Sägemühlen
  im  Pitch-Pine-Gebiet  haben  denn  auch
fast  alle  auf  20  bis  30  Jahre  Holzvorrat,  also
bei  250  000  ft  =  600  fm  Schnittholz  täglicher
Leistung  einen  Waldbesitz  von  etwa  100  000  ha.
Die  Zeiten,  wo  ein  Sägewerk  nur  das  stehende
Holz  kaufte,  den  abgeholzten  Grund  und  Boden
aber  als  wertlos  liegen  ließ  und  sogar  sein
Eigentumsrecht  daran  aufgab,  sind  auch  in  Amerika
  vorbei.  Konnte  man  noch  vor  20  Jahren
im  Pitch-Pine-Gebiet  haubaren  Wald  zum  Preise
von  50  ets  je  aere  —  5  Mark  je  ha  in  beliebigem
Umfang  kaufen,  so  ist  heute  alles  in  festen  Händen
von  Holzgesellschaften,  und  die  wenigen  kleineren
Waldungen,  die  noch  zu  haben  sind,  sind  auf
8  bis  10  Dollar  je  aexe  —  100  Mark  je  ha  gestiegen.


Mit  fortschreitender  Entwicklung  zur  Großindustrie
  wurde  der  Sägemüller  zum  Waldbesitzer
und  Großgrundbesitzer  überhaupt,  und  die  industrielle
  Holzverwertungsanlage  nicht  mehr  reiner
Selbstzweck,  sondern  in  gewissem  Sinne  Hilfsmittel
  zur  Entwicklung  des  Grundbesitzes.  So
erklärt  es  sich  auch,  daß  Bauten  und  Einrichtungen
  sowohl  beim  Sägewerk  wie  in  den  camps
für  amerikanische  Verhältnisse  sehr  solide  und

*)  Die  Great  Sonthern  Lbr.  Co.  in  Bogalusaarbeitet
  mit  einem  Kapital  von  50  Millionen  Mark.
Die  gesamten  Anlagen:  Sägewerk,  Transporteinrichtungen,
  Verwaltungsgebäude.  Arbeiter=  nud  Beamtenwohnungen
  kosteten  rund  18  Millionen  Mark-
        <pb n="78" />
        S  54  20

großzügig  sind,  da  sie  ja  nicht  allein  für  den  vorliegenden
  beschränkten  Zweck  und  für  eine  kurze
Zeitspanne,  sondern  für  dauernd  gedacht  sind.

Großzügig  denkende  Grundbesitzer  nehmen
nach  der  Abholzung  eine  systematische  Besiedlung
in  Angriff.  Das  Sägewerk  mit  Bahnhos,  elektrischer
  Licht=  und  Kraftzentrale,  Wasserleitung
und  Kanalisation,  Arzt  und  Apotheke,  Schule  und
Kirche  ist  der  gegebene  Mittelpunkt.  Für  kleinere
Ansiedlungen  sind  die  früheren,  verlassenen
logging-camps  gceeignet.  Dort  sind  schon
Brunnen  gebohrt,  ein  paar  Häuser  mit  Gärten
und  Viehzäunen  vielleicht  stehen  geblieben;  die
alten  Eisenbahnkörper  dienen  als  Verkehrswege,
und  die  Bäume  sind  bereits  gefällt.  Das  sind  für
einen  Ansiedler  bedeutende  Erleichterungen;  er
braucht  nur  noch  über  Land  zu  brennen,  und
der  jungfräuliche  Boden  trägt  Kartoffeln,  Mais,
Baumwolle.  Das  Saatgut  wird  den  Ansiedlern
von  der  Gesellschaft  geliefert  und  so  ein  gleichmäßiges,
  marktfähiges  Produkt  erzielt.  Die  Ernte
wird  von  der  im  Besitz  der  Holzgesellschaft  befindlichen
  Bank  bevorschußt  und  im  Herbst  aufgekauft.

Für  die  Baumwolle  z.  B.  ist  eine  besondere
Ginanstalt  mit  Baumwoll=  und  Olpresse  vorhanden.
  Die  Baumwollsamen  werden  gepreßt,  das
Ol  verkauft  und  die  Rückstände,  der  Slkuchen,
wieder  an  die  Farmer  als  VBiehfutter  geliefert.

Bei  einem  anderen  Unternehmen  wird  das
Hauptgewicht  auf  Produktion  von  Gartenerdbeeren
  oder  Obstzucht  überhaupt  gelegt  und
das  Packmaterial  in  einer  eigenen  Holzwoll=  und
Kistenfabrik  hergestellt.  Kurz,  eine  moderne
Lumber-Co.  ist  für  sich  ein  kleiner  geschlossener
Wirtschaftsstaat.

Zukunft  der  Holzindustrie.  Den
Höhepunkt  ihrer  Entwicklung  dürften  übrigens
diese  Riesensägewerke  in  den  Vereinigten  Staaten
bereits  erreicht  haben.  Schlagbare  Waldungen  in
dem  Umfange,  wie  sie  zur  Rohstoffversorgung
eines  Großsägewerkes  notwendig  sind,  gibt  es  in

 

den  Vereinigten  Staaten  nicht  mehr  zu  kaufen,
und  große  Altholzvorräte  jahrelang  zu  Spekulationszwecken
  ungenutzt  stehen  zu  lassen,  verbietet
  sich  bei  der  amerikanischen  Steuergesetzgebung
  von  selbst.  Die  im  Besitze  der  großen
Sägewerke  im  Pitch-Pine-Gebiet  befindlichen
Waldungen  sind  aber  in  einigen  Jahren  abgeholzt,
und  nur  wenige  Unternehmungen  haben  Vorrat
auf  20  bis  30  Jahre.

Die  amerikanische  Holzindustrie  wird  also  in
naher  Zukunft  gezwungen  sein,  andere  Waldgebiete
  aufzusuchen,  und  die  befinden  sich  im  Besitze
  der  amerikanischen  Staatsforstverwaltung,
die  keineswegs  gesonnen  ist,  aus  ihren  Waldungen
Wüsteneien  wie  im  Pitch-Pine=  und  White-Pine-Gebiet
  machen  zu  lassen.  In  den  Vereinigten
Staaten  wird  also  das  Sägewerk  der  Zukunft  bei
Benutzung  aller  Hilfsmittel  der  Technik  doch  nur
mittleren  Umfang  haben.

Nimmt  man  die  Schätzung  Fernows  als  richtig
an,  daß  der  gesamte  Altholzvorrat  in  Amerika
rund  14  Milliarden  km  beträgt,  so  würde  dieser
unter  Beibehaltung  des  gegenwärtigen  Nutzungssatzes
  von  jährlich  600  Millionen  km  noch  etwa
20  bis  30  Jahre  ausreichen.  Der  Nachwuchs  an
Holz  ist  infolge  der  Bringungsmethoden,  von
Waldbränden  und  Viehweide  so  gering,  daß  er
für  die  gegemwärtige  Holzindustrie  praktisch  gar
nicht  in  Frage  kommt.  Nach  Aufbrauch  der  Urwaldbestände
  stcht  also  Amerika  vor  der  Notwendigkeit,
  einmal  seinen  Holzverbrauch  auf  ein
Minimum  einzuschränken,  anderseits  für  seinen
unumgänglich  notwendigen  Bedarf  andere  Waldgebiete
  aufzusuchen;  solche  sind  aber  in  größerem
Umfange  nur  in  Kanada,  Zentral=  und  Südamerika,
  Sibirien  und  Afrika  vorhanden.  Die
Folgerungen,  die  sich  daraus  auf  die  Preisgestaltung
  für  Holz  und  auf  die  Politik  für  Europa
und  Amerika  ergeben,  liegen  auf  der  Hand.
Mögen  sie  von  den  berufenen  Männern  rechtzeitig
  erkannt  werden.

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  ÖSchutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachuchten  vollstänoig  oder  tellweise  nur  mit  Quellenangabe  gestatiet.)

Ein  englischer  Offigier  über  Lettow  -Vorbechk.

Den  früheren,  anerkennenden,  neutralen  und
feindlichen  Außerungen")  über  Lettow-Vorbeck
lassen  wir  nachstehend  eine  weitere  folgen.

Ein  englischer  Offizier,  der  in  Deutsch-Ostafrika
mitgekämpft.  hat,  gibt  in  einem  Brief  an  den

*)  Val.  S.  317  des  dahrg  1917  und  S.  4  des
Jahrg.  sz  des  „D.  Kol

„Vriend  des  Volks“  in  Bloemfontein  (Oranje-Freistaat)
  seiner  Bewunderung  für  den  deutschen
Befehlshaber  Ausdruck.  Von  einem  gefangengenommenen
  deutschen  Offizier  mit  Namen  Sprockhoff
  erfuhr  er,  daß  Lettow  niemals  nachgeben
wird.  Er  wird  von  den  Askaris  vergöttert,  bewegt
  sich  unter  ihnen  ohne  Rangabzeichen  und
lebt  von  denselben  Nahrungsmitteln  wie  sie.  Die
Askaris  singen  Lieder  von  dem  großen  „Bwana“
        <pb n="79" />
        55

Lettow  und  sagen,  daß  er  ein  Weißer  mit  dem
Herzen  eines  Schwarzen  sei.  Es  besteht  kein
Zweifel,  daß  er  einen  wunderbaren  Einfluß  auf
seine  eingeborenen  Truppen  ausübt.  Man  muß
seine  Tapferkeit  und  Ausdauer  bewundern,  obgleich
  er  ein  Hunne  ist.  Meine  Achtung  vor  ihm
ist  gestiegen,  als  ich  von  mehreren  Leuten,  die
verwundet  in  die  Hände  der  Deutschen  gefallen
sind  und  zurückgeschickt  wurden,  hörte,  daß  er
immer  liebenswürdig  und  in  verschiedenen  Fällen
sogar  freundlich  gegen  sie  gewesen  sei.  Ich  hoffe,
daß  er  am  Leben  bleiben  wird,  um  für  sein
Werk  belohnt  zu  werden,  das  selbst  in  diesen
Tagen  außerordentlicher  Ereignisse  hoch  bewertet
werden  und  in  der  Geschichte  fortleben  muß.

Banken  in  Ostafrika.

Die  National  Bank  of  Sonth-Africa  eröffnete
  Zweiganstalten  in  Mozambique,  Ouelimane,
Inhambane  in  Portugiesisch  =  Ostafrika  und  in
Muansa  am  Viktoria=  See.  (De  Mauasbode.)

75

Kamerun.

Die  Ausnutgung  von  Bodenschätzen  durch  die  Basas
'  anit—siamekun.

Von  Dr.  phil.  Erich  Lange.

Die  Bajas  bilden  den  südlichsten  Sudannegerstamm,
  der  seine  Wohnsitze  im  Osten  der  Kamerun=Kolonie
  hat.  Die  Hochebenen,  die  die  Wasserscheide
zwischen  den  Zuflüssen  des  Kongo  und  denen  des
Tschad-Sees  bilden,  liegen  im  Herzen  des  Baja-Landes.
  Seine  Grenzen  erstrecken  sich  im  Norden
bis  zum  Mberre,  im  Süden  bis  zum  Kadöi,  im
Westen  reichen  sie  bis  über  den  Sanaga  hinaus
und  umfassen  im  Osten  noch  den  Oberlauf  des
Uham  und  Lobaje.  Mithin  ist  die  räumliche
Ausdehnung  der  Bajas  recht  bedeutend.  Sie
zerfallen  in  viele  kleinere  Unterstämme,  bei  denen
die  Art  der  Kultur  durchaus  nicht  immer  auf
gleicher  Stufe  steht.  Besonders  die  an  den  Rändern
  des  Baja-Landes  wohnhaften  Unterstämme
haben  manche  Sitten  und  Gebräuche  von  ihren
Nachbarn  angenommen.  Jedoch  ist  zweifellos
die  noch  wenig  beeinflußte  Hauptmasse  des
Stammes,  die  im  Innern  des  Landes  und  abgeschlossen
  von  dem  Verkehr  mit  Bestandteilen
fremder  Völkerschaften  in  den  unwirtlichen  Hochländern
  versteckt  haust,  als  auf  noch  recht  niedriger
Kulturstuse  stehend  anzusehen.  Nichts  bringt  die
Steppe  von  dem  hervor,  was  tropisches  Klima
anderen  Völkerschaften  in  den  Schoß  wirft:  Es
fehlen  die  herrlichen  Urwälder  des  Südens,  eine
edlere  Frucht  gehört  zu  den  größten  Seltenheiten,

 

nirgends  ist  ein  fruchtbarer  Ackerboden  zu  sehen,
nur  in  wenigen  Oasen  findet  sich  ein  etwas
größerer  Wildreichtum.  Gras  und  Steine,  Steine
und  Gras,  das  ist  es,  was  immer  wieder  und
wieder  in  fast  grausamer  Eintönigkeit  dem  Auge
des  im  Baja-Lande  Wandernden  begegnet.  In
wie  wunderbarer  und  von  den  Tiefen  des  menschlichen
  Geistes  zeugender  Weise  sich  ein  armseliger
Negerstamm  einem  noch  armseligeren  Lande  angepaßt
  und  es  in  erstaunenerregender  Weise  ausgenutzt
  hat,  das  sollen  kurz  die  nächsten  Zeilen
schildern.

Der  Baja  ist  ein  leidenschaftlicher  Jäger.
Somit  ist  die  Waffe,  mit  der  er  Wild  erlegen
und  seinen,  seiner  Weiber  und  Kinder  Heißhunger
nach  Fleisch  stillen  kann,  sein  bei  weitem  wichtigstes
  Werkzeug.  Mag  er  nun  mit  Pfeil,  Speer
oder  Wurfmesser  sein  Wild  erlegen,  stets  ist  es
das  Eisen,  dem  er  sein  leckerstes  Mahl  verdankt.
Dem  Eisen  gilt  darum  auch  nach  der  Jagd  die
Hauptsorge  des  Mannes.  Es  gibt  wohl  kaum
ein  Dorf  oder  eine  größere  Baja-Ansiedlung,  in
der  sich  nicht  zum  mindesten  eine  Schmiede  befände.
  Die  äußerst  fein  verzierten  Pfeilspitzen
zeugen  davon,  wie  mancher  Schmied  es  bis  zu
einer  gewissen  Künstlerschaft  in  seinem  Handwerk
gebracht  hat.  Die  Künstler  haben  ja  nun  allerdings
  auch  reichlich  Zeit  und  Muße,  sich  ihrem
Handwerk  zu  widmen,  da  es,  soweit  ich  feststellen
konnte,  außer  der  Jagd  die  einzige  ernste  Beschäftigung
  ist,  die  der  Mann  ausführt.  Und  da
sich  der  Mann  mit  einem  Schurzfell,  das  Weib
mit  einigen  grünen  Blättern  als  Bekleidung  begnügt,
  so  ist  selbst  der  Schneider  hier  überflüssig,
und  man  sieht  ihn  nur  in  den  schon  kultivierteren
Randgebieten  des  Baja-Landes.  Mithin  spielt
also  das  Eisen  für  eine  Baja-Horde  die  Hauptrolle.
  Es  liefert  dem  Schmied  den  Stoff  für
sein  Handwerk,  der  wieder  dem  Jäger  die  Waffe
daraus  formt.  Ohne  das  Eisen  gäbe  es  für  den
Baja-Mann  nichts  zu  tun  und  für  ihn  und  seinen
Anhang  kein  Fleisch  zu  essen.  Es  wäre  ohne  das
Eisen  der  Baja,  so  wie  er  heute  lebt,  geradezu
undenkbar.

Die  Herkunft  des  Eisens,  das  in  den  Schmieden
verarbeitet  wird,  ist  recht  verschiedenartig.  Zum
Teil  wird  es  im  Handel  erworben  und  dürfte
damn  wohl  meistens  europäischen  Ursprungs,  durch
schwarze  Händler  von  den  Faktoreien  weit  ins
Innere  verbracht  und  dort  durch  Tauschverkehr
von  Hand  zu  Hand  auch  in  entlegenere  Gegenden
gelangt  sein.  Ein  anderer  Teil  des  Eisens  wird
aber  unmittelbar  aus  Eisenerzen  gewonnen,  die
im  Baja-Lande  in  reichstem  Maße  vorhanden  sind.
Leider  scheint  die  Eisenherstellung  bei  den  Bajas
im  Aussterben  zu  sein,  wie  wohl  die  unverhältnismäßig
  zahlreichen  zu  Ruinen  zerfallenen  Schmelz-
        <pb n="80" />
        E  56  20

öfen  beweisen.  Es  scheint  mir,  daß  der  europäische
  Handel  auch  dem  Eisengewerbe  der  Bajas
im  Laufe  der  nächsten  Zeit  völlig  das  Grab
graben  wird.

Schon  jetzt  ist  es  nur  noch  in  recht  entlegenen
Gegenden  möglich,  einen  Einblick  in  das  alte
Eisengewerbe  des  Landes  zu  gewinnen.  Es
werden  die  verschiedenartigsten  Lagerstätten  ausgebeutet.
  Das  beliebteste  Erz  ist  ein  dichter,  muschlig
brechender,  bisweilen  ziemlich  reiner  Hämatit,  wie
er  sich  als  Verwitterungslagerstätte  über  jugendlichen
  Sandsteinen  bildet.  Diese  Art  der  Verwitterung
  scheint  im  Süden  häufiger  als  im  Norden
aufzutreten.  Zwischen  Carnot  und  Gaza  sah
ich  die  meisten  Schmelzstätten,  und  diese  verdanken
  ihr  Dasein  dem  dichten  Erz  jener  rezenten
Verwitterungslagerstätten.  Da  sich  nun  in  den
jugendlichen  Sandsteinen  häufig  Bänke  von
mehr  oder  weniger  reinem  Hämatit,  der  in  Domen
bisweilen  roten  Glaskopf  bildet,  vorfinden,  so
könnte  es  natürlich  auch  vorkommen,  daß  eine
fossile  Lagerstätte,  die  an  der  Oberfläche  oder  in
einem  Flußtal  ausbeißt,  ausgebeutet  wird.

Ein  eigentlicher  Abbau  der  Erzlagerstätten
findet  selbstverständlich  nicht  statt,  sondern  es
werden  eben  herausgewitterte  auf  dem  Erdboden
oder  in  Bachbetten  herumliegende  Blöcke  gesammelt
  und  in  der  Hand  nach  dem  Schmelzofen
getragen.  Schon  hierans  folgt,  daß  die  Schmelzöfen,
  um  unnötige  Arbeit  nach  Möglichkeit  zu
ersparen,  in  der  Nähe  der  gerade  ausgenutzten
Lagerstätte  errichtet  werden  müssen.  Ganz  sicher
muß  daher,  ehe  man  sich  daran  begibt,  in  mühsamer
  Arbeit  den  bis  zu  zwei  Meter  hohen
Schmelzofen  aus  Bauxit  zu  bauen,  eine  primitive
Art  von  Prospektieren  stattgefunden  haben.
Nur  dort,  wo  man  von  vornherein  sicher  war,
daß  sich  Mühe  und  Arbeit  zur  Errichtung  des
Ofens  lohnen  würden,  wird  man  mit  dieser  Arbeit
begonnen  haben.  Notwendigerweise  hat  daher
der  erzkundige  Mann  der  Horde,  der  wahrscheinlich
auch  gleichzeitig  der  Konstrukteur  und  Erbauer
des  Schmelzofens  ist,  die  Lagerstätte  abgeschritten.
Und  dann  hat  er  nach  Abwägung  aller  maßgebenden
  Gründe  die  Stelle  zum  Abbau  auserkoren,
  die  ihm  die  günstigsten  Bedingungen  zu
bieten  schien.  Dort,  wo  genügende  und  leicht  zu
schmelzende  Erzmengen  vorhanden  sind,  wo  sich
die  mineralischen  Bestandteile,  die  zum  Bau  des
Ofens  nötig  sind,  leicht  in  genügender  Menge
beschaffen  lassen,  wo  starker  Baumwuchs  ein  gutes
Versteck  gegen  Feinde  bietet  und  zur  Herstellung
von  Holzkohle  einladet,  kurz  dort,  wo  alle  für  den
Neger  günstigen  Bedingungen  vorhanden  sind,
wird  man  zum  Bau  des  Schmelzofens  schreiten.
Im  großen  und  ganzen  sind  also  auch  hier  bereits
  Erwägungen,  die  den  Kern  unserer  heutigen

 

Überlegungen  über  die  Abbaufähigkeit  oder  Unabbauwürdigkeit
  irgendeiner  Lagerstätte  in  sich
schließen,  im  Gehirn  des  einfachen  Naturmenschen
durchdacht  worden.

Kennt  man  die  Gründe,  die  den  Baja  an
irgendeiner  bestimmten  Stelle  zur  Anlage  eines
Schmelzofens  veranlaßten,  so  ist  es  meist  nicht
schwer,  die  Lagerstätte,  aus  der  das  Roherz  gewonnen
  wird,  zu  entdecken.  Einen  schweren
Irrtum  würde  man  natürlich  begehen,  und  er  ist
auch  leider  in  diesen  Gegenden  bereits  häufig
genug  gemacht  worden,  wollte  man  aus  dem
Auftreten  eines  oder  gar  mehrerer  Schmelzöfen
den  Schluß  ziehen,  daß  in  der  Nähe  ganz  gewaltige
  Eisenerzlagerstätten  vorhanden  sein
müßten,  da  sie  „ja  sogar  den  Eingeborenen
bekannt  seien  und  von  ihnen  ausgebentet  würden“.
Keinem  der  vielen  Reisenden,  die  in  diesem  Punkte
recht  laienhafte  Berichte  veröffentlicht  haben,  wären
diese  Irrtümer  untergelaufen,  wenn  er  gewußt
hätte,  daß  es  völlig  andere  Bedingungen  sind,
die  ein  einfacher  Naturmensch  und  der  gewinnsüchtige
  Kulturmensch  an  eine  Lagerstätte  stellt,
damit  sie  für  ihn  „abbauwürdig“  ist.  Hätte  jeder
Reisende,  dem  solche  Schmelzöfen  eine  wissenschaftliche
  Neugierde  erzeugten  und  seine  Phantasie
derartig  anregten,  daß  er  auf  Grund  der  Erzählungen
  seiner  Soldaten  und  Diener  von  riesigen
  Erzlagerstätten,  die  vorhanden  sein  müßten,
träumte,  in  ganz  bescheidener  Weise  festgestellt,
daß  in  der  Nähe  der  Ofen  sicher  Erzlagerstätten
wären,  die  für  den  Neger  abbauwürdig  wären
und  eben  die  Bedingungen  erfüllten,  die  ein  einfacher
  Naturmensch  an  eine  Lagerstätte  stellt,  um
sie  sich  dienstbar  machen  zu  können,  so  hätte  er
der  Wissenschaft  einen  großen  Dienst  geleistet  und
ihr  nicht  geschadet  durch  Übertreibungen,  die  an
die  Gebräuche  unwissender  Schatzgräber  erinnern.

Seltener  als  der  dichte,  muschlig  brechende
Hämatit  wird  der  festere  kieselsäurereichere,  zellige
Krusteneisenstein  verhüttet.  Dieser  setzt  sich
aus  unregelmäßig  wechselnden  Lagen  und  Konkretionen
  von  Hämatit  und  Limonit  zusammen
und  bildet  sich  bei  der  Verwitterung  von  altkristallinen
  Gesteinen.  Mithin  ist  er  im  Baja-Land,
  dessen  granitener  Grundsockel  nur  im  Süden
von  jüngeren  Sandsteinen  überdeckt  wird,  weit
verbreitet.  Trotzdem  scheint  er  nur  selten  verhüttet
  zu  werden  und  wenig  beliebt  zu  sein.  Denn
fast  überall  mit  dem  Urgebirge  treten  mächtige,
weiße,  erzführende  Quarzriffe  zutage.  (Da  mir
die  Entstehung  dieser  Onarzanhäufungen  nicht
klar  ist  und  sie  außerdem  wohl  nicht  alle  den
gleichen  Vorgängen  ihre  Bilbung  verdanken,  bediene
  ich  mich  des  neutralen  Begriffes  „NRiff“.)
In  ihnen  tritt  häufig  Magnetit  auf,  der  scheinbar
als  Roherz  dem  Loateriteisen  vorgezogen  wird.
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        E

Seine  Gewinnung  geschieht  auf  zweierlei  Weise.
Finden  sich  in  den  Quarzriffen  Lagen  mit  hochprozentigem
  Eisengehalt,  so  begnügt  man  sich
damit,  erzreiche,  lose,  über  der  Lagerstätte  im
Verwitterungsschutt  herumliegende  Blöcke  aufzulesen
  und  in  der  Hand  zum  Ofen  zu  fördern.  In
erzärmeren  Gegenden  wird  das  Magneteisen  dagegen
  aus  rezenten  Seifen,  wie  sie  sich  nach  jedem
stärkeren  Regenguß  an  geeigneten  Stellen  der  zahlreichen
  Wasserläufe  zusammengeschwemmt  finden,
gewonnen.  Dieses  feinkörnige,  von  der  Natur
aufbereitete  Roherz  ist  sehr  rein  und  läßt  sich
mühelos  aufsammeln.  Daher  wird  auch  diese
Arbeit  von  den  Weibern  und  Kindern  verrichtet.
Weil  meist  nur  kleine  Mengen  gesammelt  werden,
so  kann  das  Erz  recht  weit  gefördert  werden,  ehe
es  zur  Verhüttung  gelangt.

Leider  habe  ich  selbst  nie  einem  Verhüttungsprozeß
  beiwohnen  können.  Es  war  mir  nicht
möglich,  das  große  Mißtrauen,  das  die  eingeborene
  Bevölkerung  mir  gegenüber  hegte,  in  diesem
Fall  zu  überwinden.  Dazu  kam  eben  dann  noch,
daß,  wie  ich  schon  vorher  einmal  hervorhob,  infolge
  von  Überschwemmung  des  Landes  mit  europäischen
  Produkten  die  Arbeit  des  Verhüttens  nicht
mehr  lohnend  genug  war.  So  sah  ich  zwischen
Carnot  und  Gaza  keinen  einzigen  Ofen  mehr
im  Betrieb.  Und  doch  muß  man  nach  den  zahlreichen,
  alten  Schlackenhalden  schließen,  daß  die
Zeit  der  Blüte  der  Eisengewinnung  noch  gar  nicht
allzulange  verflossen  ist.  Wieweit  hieran  das  Vordringen
  des  Europäers,  wieweit  ein  allmählicher
Rückgang  der  Bevölkerung  infolge  der  Schlafkrankheit
  schuld  sein  mögen,  wage  ich  nicht  zu
entscheiden.  In  anderen  Gebieten,  so  zum  Beispiel
  zwischen  Buar  und  Buala,  waren  von  der
mißtrauischen  Bevölkerung  Erze,  Holzkohle  und  Instrumente
  schon  seit  Tagen,  ehe  meine  Karawane
in  ihre  Gegend  kam,  irgendwo  in  der  Steppe  versteckt
  worden,  und  die  erkalteten  Ofen  standen
verlassen  da.

Die  Ofen  sind  aus  rotem  Lateritlehm  erbaut.
Sie  sind  bis  zu  2  m  hoch  und  haben  die  Gestalt
einer  Urne.  Oben  sind  sie  offen,  unten  befindet
sich  die  Offnung,  aus  der  Schlacken  und  Eisen
ausfließen.  Bisweilen  lagen  noch  einige,  gleichfalls
  aus  Lateritlehm  hergestellte  Formen  herum,
in  denen  das  Eisen  zu  länglichen,  20  bis  30  cm
großen  Stücken  gegossen  wurde.  Wieviel  Holzkohle
  zur  Verhüttung  gebraucht  wird,  wie  dieselbe
dem  Roherz  beigegeben  wird,  in  welcher  Weise
vermittels  Blasebälgen  für  die  nötige  Zugluft
gesorgt  und  wie  sie  dem  Ofen  zugeblasen  wird,
darüber  habe  ich  nichts  feststellen  können  oder
doch  wenigstens  nichts  im  Gedächtnis  behalten.

Das  aus  den  Schmelzöfen  gewonnene  Eisen
wird  dann  in  den  Schmieden  verarbeitet.  Unter

 

57  20

einem  auf  Pfählen  stehenden  Strohdach  befindet
sich  auf  dem  festgestampften  Erdboden  die  Esse,
die  auch  wieder  aus  rotem  Lateritlehm  gebaut  ist.
Zwei  Jungen  bedienen  die  beiden  aus  Fell  bestehenden
  Blasebälge,  die  auf  großen,  pfeifenkopfähnlichen
  Tongebilden  liegen  und  von  denen
vermittels  ebenfalls  aus  Lateritlehm  geformter
Röhren  die  Luft  der  Esse  zugeführt  wird.  Bei
guter  Bedienung  ist  der  Luftzug  stark  und  erhitzt
das  mit  Holzkohle  untermischte  Eisen  bis  zur
Weißglut.  Hat  das  Eisen  eine  geeignete  Temperatur,
  so  wird  es  vermittels  selbstgefertigter
eiserner  Zangen  aus  der  Glut  geholt,  auf  einen
Stein,  der  als  Amboß  dient,  gelegt  und  mit  einem
runden,  länglichen  Eisen,  das  bequem  in  der
Hand  liegt  und  einen  Hammer  recht  gut  vertritt,
bearbeitet.  Trotzdem  ist  es  fast  unglaublich,  wie
die  Schmiede  auf  eine  derartig  einfache  Weise  die
mit  vielen  Verzierungen  und  Widerhaken,  die  zur
Befestigung  der  Giftstoffe  dienen,  geschmückten
Pfeilspitzen  herstellen  können.  Von  sonstigen  Waffen
werden  von  den  einheimischen  Schmieden  noch  vor
allem  Dolche  und  im  Norden  auch  Wurfmesser
hergestellt.  Wahrscheinlich  werden  auch  Speerspitzen
  geschmiedet,  obwohl  sie  wohl  meistens  eingeführt
  werden.  Ferner  werden  noch  außer  den
zum  Schmiedehandwerk  nötigen  Instrumenten
kleine  eiserne  Hacken  und  Kratzen,  wie  sie  die
Weiber  zur  Bestellung  der  Farmen  benutzen,  hergestellt.
  Auch  Schmucksachen  versteht  der  Baja-Schmied
  zu  schmieden;  die  vielen  eisernen  Arm-,
Fuß=  und  Halsringe  legen  Zeugnis  davon  ab.
Erwähnenswert  ist  noch  die  Herstellung  von  eisernen
Glocken,  die  bei  festlichen  Gelegenheiten  mit  einem
Stock  in  gleichmäßigem  Takt  als  Begleitung  zur
Trommel  geschlagen  werden.  Sind  es  auch  nur
verhältnismäßig  wenig  Sachen,  die  der  Baja  aus
Eisen  herstellt,  so  sind  es  doch  gerade  die  Gegenstände,
  die  für  seinen  Lebensunterhalt  unbedingt
nötig  sind.  Erst  wenn  man  dies  richtig  erkaunt
hat,  wird  man  die  grundlegende  Bedeutung,  die
das  Eisen  im  Leben  des  einfachen  Bajas  einnimmt,
  recht  würdigen  können.

Die  Ausbeutung  anderer  Erzlagerstätten  als
der  beschriebenen  Eisenvorkommen  habe  ich  im
Baja-Land  nicht  feststellen  können.  Um  so  mehr
nahm  mich  dies  wunder,  als  in  den  einschlägigen
französischen  und  deutschen  Schriften  (leider  ist  es
mir  nicht  möglich,  mir  augenblicklich  dieselben  im
Ausland  zugängig  zu  machen,  so  daß  ich  mir
spätere  Angaben  darüber  für  eine  kommende
günstigere  Zeit  vorbehalten  muß)  von  reichen
Kupfererzvorkommen,  die  z.  B.  bei  Gaza
und  Kunde  sowie  anderen  Orten  des  Baja-Landes
  vorhanden  sein  sollten,  häufig  geschrieben
worden  ist.  Der  für  jene  Berichterstatter  zwingende
  Grund,  um  Kupfererzlagerstätten  à#  ver-
        <pb n="82" />
        G  58  20

muten,  war  der,  daß  die  Bajas  angeblich  Kupfererze
  verhütteten.  Auffällig  mußte  es  wohl  von
vornherein  sein,  daß  trotzdem  keine  Belegstücke
dieser  Erze,  von  denen  die  meisten  der  Reisenden
wohl  nicht  einmal  das  Aussehen,  geschweige  denn
die  Art  ihrer  Lagerstätten  kannten,  nach  Europa
kamen.

ch  habe  nirgends  ein  Stück  anstehenden
Kupfererzes  erblicken  können,  und  gerade  in  den
angeführten  Gegenden  macht  der  eintönige  Gebirgsbau
  des  Granit-Gneishochlandes  das  Auftreten
  von  abbauwürdigen  Erzlagerstätten  wenig
wahrscheinlich.  Immerhin  hatten  jene  Beobachter
recht,  soweit  sie  berichteten,  daß  die  Bajas  Kupfer
in  ihren  Schmieden  verarbeiten.  Aber  das  Metall
ist  nicht  von  den  Eingeborenen  aus  Erzen  gewonnen
  worden,  sondern  sie  haben  einfach  Kupferdraht,
  der  europäischen  Ursprungs  ist  und  ein
recht  beliebtes  Tauschmittel  darstellt,  umgeschmolzen.
Nun  wird  weiter  in  den  älteren  Schriften  hervorgehoben,
  daß  gerade  in  den  größeren  Baja-Ansiedlungen
  die  Leute  mit  schwerem  Kupferschmuck
behangen  seien.  Aber  auch  bei  den  Bajas  gibt
es  Moden,  und  die  Moden  wechseln!  Das
Kupfer  hat  dem  Messing  weichen  müssen!  Nur
noch  in  einigen  versteckt  und  völlig  abgeschlossen
liegenden  Gebirgsdörfern  sah  ich  den  so  gerühmten
Kupferschmuck  ein  vergessenes  Dasein  fristen.  Und
doch  verleitet  auch  heute  noch  der  Schmuck  des
Baja  manchen  Reisenden,  seine  prophetischen
Gaben  zu  versuchen.  Mit  welcher  Vorsicht  diese
wissenschaftliche  Grundlagen  entbehrenden  Ankündigungen
  und  die  aus  ihnen  häufig  entstehenden
Gerüchte  aufzunehmen  sind,  glaube  ich  genügend
klargelegt  zu  haben.

In,  den  Hauptorten  des  Baja-Landes,  wie
Kunde,  Babua,  Carnot  und  Gaza,  werden
auf  den  Märkten  Stücke  von  grobkristallinem,
glänzendem  Bleiglanz  feilgeboten.  Die  Bajas
kennen  aber  weder  Lagerstätten  dieses  Erzes,  noch
gar  seine  Gewinnung.  Das  Erz  wird  in  kleinen
Stücken  von  Haussah-Händlern  ins  Land  gebracht
und  soll  nach  ihren  Erzählungen  aus  Nigeria
stammen.  Dies  ist  um  so  wahrscheinlicher,  als
die  Verwendung  des  Bleiglanzes  den  Bajas  ursprünglich
  nicht  bekannt  war.  Die  Sitte,  sich  mit
fein  zerstoßenem  Erz  die  Augenlider  schwarz  zu
färben,  stammt  ebenfalls  aus  dem  Norden  und
wird  von  den  handeltreibenden  Mohammedanern
allmählich  mit  ihrem  steigenden  Einfluß  weiter
nach  Süden  verpflanzt.

Gleichfalls  als  Färbemittel  wird  Graphit
verwendet.  Er  dient  zum  Schwarzfärben  der
irdenen  Töpfe,  die  in  allen  möglichen  Größen
und  Formen  eine  Hauptzierde  der  Baja-Haushaltung
  bilden.  Scheinbar  ist  es  den  Bajas  bekannt,
  daß  die  Töpfe  durch  das  Behandeln  mit

 

Graphit  auch  haltbarer  werden.  Graphit  kommt
im  Baja-Lande  ziemlich  häufig  vor.  Es  ist  das
einzige  Mineral,  das  tatsächlich  in  einem  primitiven
  Abbau  gewonnen  wird,  während  bei  der
Ausbeutung  aller  anderen  Lagerstätten  nur  ein
oberflächliches  Absuchen  der  Oberfläche  stattfindet.
Der  Graphit  tritt  meist  als  beigemengter  Bestandteil
  in  Gneisen  auf.  An  Stellen,  wo  das  Mineral
reichlicher  vorhanden  ist,  wird  die  Verwitterungsschicht
  über  der  Lagerstätte  in  unregelmäßigen
Löchern  von  Ratten=  bis  zu  Fuchsbaugröße  durchwühlt.
  Aus  dem  geförderten,  losen  Haufwerk
werden  die  blättrigen  Graphitschuppen  herausgeklaubt,
  während  minderwertiges  Erz  mit  dem
Tauben  auf  der  Halde  liegen  bleibt.  Der  ganze
Abbau  wird  einfach  mit  den  Händen  oder  mit
zugespitzten  Stöcken  ausgeführt  und  scheinbar  nur
von  Weibern  und  Kindern  betrieben.  Außer
dieser  Abbauweise  wird  Graphit  auch  genau  so,
wie  es  vorher  schon  beim  Magnetit  erläutert  wurde,
aus  rezenten  Seifen  in  zusammengeschwemmten
Sanden  der  Flüsse  aufgesammelt.

Eine  interessante  Feststellung  dürfte  es  weiter
sein,  daß  der  Graphit  regelrecht  aufbereitet  wird.
Auch  die  Aufbereitung  liegt  ganz  in  den  Händen
der  Weiber.  Das  Mineral  wird  geschlemmt,  zerkleinert
  und  zu  walzenförmigen  Stangen  geformt.
Ich  weiß  nicht  mehr,  welches  Bindemittel  dem
Graphit  zugefügt  wird,  doch  glaube  ich,  daß  es
ein  organischer  Stoff  war.  Die  so  fertig  aufbereiteten
  Graphitstangen  stellen  einen  guten  Tauschgegenstand
  dar.  Soweit  ich  gehört  habe,  werden
sie  sogar  von  Haussah-Händlern  aus  dem  Baja-Lande
  ausgeführt;  es  ist  mir  jedoch  nicht  möglich
gewesen,  diese  Nachricht  nachzuprüfen.  Und  auch
wenn  jene  Nachricht  irrig  sein  sollte,  so  wird  der
Graphit  doch  im  Lande  selbst  als  Tauschgegenstand
  geachtet.  Und  wenn  wir  das  beim  Eisen
und  Graphit  Gesagte  noch  einmal  kurz  übersehen,
so  kommen  wir  zu  dem  merkwürdigen  und  Achtung
einflößenden  Ergebnis,  daß  bereits  die  Anfänge
und  Keime  zu  den  großen,  europäischen  Industrien,
die  dem  Boden  seine  Schätze  abgewinnen,  dem
einfachen  Baja  bekannt  sind.  Durch  Prospektion
und  Bergbau,  Aufbereitung  und  Verhüttung
gewinnt  der  armselige  Neger  auf  primitivste  Art,
aber  im  Grunde  in  genau  der  gleichen  Weise  wie
der  Europäer  auf  geschickteste  Art  dem  heimatlichen
Boden  dessen  Reichtümer  ab  und  stellt  aus  ihnen
seine  nötigsten  Gebrauchs=  und  Tauschgegenstände
  her.

Einen  großen  Einfluß,  der  fast  dem  des  Eisens
gleichkommt,  hat  auf  die  Lebenshaltung  des  Bajas
der  Bauxit.  Der  rote,  zähe,  lehmartige  Laterit,
der  im  Sudan  unter  der  Bezeichnung  „pottapotta“
weithin  bekannt  und  berüchtigt  ist,  entsteht  wie
der  Krusteneisenstein  infolge  der  tropischen  Ver-
        <pb n="83" />
        W  59  2.

witterung.  Er  ist  über  den  Graniten  und  Gneisen
des  Baja-Landes  überall  zu  finden.  Meist  ist
jedoch  das  Mineral  sehr  stark  verunreinigt  und
zu  Bauzwecken  unbrauchbar.  Ausgebeutet  werden
fast  stets  Lagerstätten,  auf  denen  sich  der  Bauxit
in  sekundärer  Lagerung  befindet  und  bereits  durch
die  Natur  zu  einem  verhältnismäßig  reinen  Bauxit
aufbereitet  ist.  Da  auch  diese  Art  von  Lagerstätten
  äußerst  häufig  ist,  so  wird  an  einer  günstigen
  Stelle,  meist  in  der  Nähe  und  aus  den
steilen  Uferwänden  eines  Bachlaufes  der  zum
Bau  nötige  Lateritlehm  von  der  Oberfläche  genommen.
  Sobald  der  gewählte  Platz  ans  irgendeiner
  noch  so  geringfügigen  Ursache  nicht  mehr
gefällt,  so  sfängt  man  an  irgendeiner  anderen
Stelle  an,  sich  mit  dem  nötigen  Stoff  zu  versehen.
Bei  der  Häufigkeit  der  Lagerstätten  ist  der  Baja
an  keinen  bestimmten  Ort  gebunden.

Der  rote  Bauxit  wird  vor  allem  zu  Bauzwecken
  verwendet.  Seitdem  sich  die  große  Mehrzahl
  der  Bajas  daran  gewöhnt  hat,  Hütten  zu
bauen,  spielt  eben  der  rote  Lateritlehm  eine  große
Rolle  in  ihrem  Leben.  Ich  weiß  nicht,  warum
der  Baja  nur  noch  so  selten  in  den  zahlreichen
Höhlen  seines  Landes  haust.  Er  brauchte  kein
Haus  zu  bauen,  da  es  ihm  ja  die  Natur  bereits
geschaffen  hatte.  In  den  Höhlen  ist  es  kühl,
Fliegen,  und  vor  allem  die  beinigenden  Schweißbienen,
  die  in  der  Trockenzeit  einem  schwitzenden
Menschen  keine  Ruhe  lassen,  wagen  sich  nicht
hinein.  Aber  der  Baja  hat  mit  wenigen  Ausnahmen
  die  Höhlenwohnungen  ausfgegeben  und
muß  sich  nun  selbst  sein  Lehmhaus  errichten.  Das
Fundament  des  Hauses  besteht  aus  einem  runden,
etwa  1  m  hohen  Wall  einer  20  bis  30  em  dicken
Schicht  von  Pottapotla.  Auf  ihn  wird  dann  das
kegelförmige  Grasdach  aufgesetzt.  Um  die  Widerstandskraft
  gegen  die  schädlichen  Einflüsse  der
Witterung  zu  erhöhen,  wird  der  feuchte,  rote
Lehm  mit  dem  Pulver  zerstampfter  Termitenbauten
untermischt.  Dann  wird  er  zu  Kugeln  geformt
und  von  den  Weibern  auf  ihren  Köpfen  zur  Baustelle
  getragen.  Dort  gibt  man  ihm  die  gewünschte
Form,  und  der  feuchte  Baustoff  trocknet  in  kurzer
Zeit  und  nimmt  eine  Härte  an,  die  der  alter
Termitenbaue  gleichkommt.

Außer  zur  Hausmaner  wird  der  rote  Lateritlehm
  auch  im  Innern  des  Hauses  verwendet.
Bisweilen  wird  der  Innenraum  in  zwei  Räume
geteilt.  In  diesem  Fall  ist  die  Mauer,  die  das
Haus  teilt,  gleichfalls  aus  rotem  Lehm  erbaut.
Ferner  ist  die  einfache  Lagerstätte  des  Hauses,
das  sogenannte  „Bett“,  aus  rotem  Lehm  hergestellt.


Auch  den  sehr  selten  im  Baja-Land  zu  findenden
  weißen  Bauxit  hat  sich  die  eingeborene
Bevölkerung  dienstbar  gemacht.  In  zweierlei

 

Weise  findet  er  Verwendung:  als  Färbmittel  und
als  Nahrungsmittel.  Als  Farbe  dient  das  Mineral
vor  allem  zum  Bestreichen  des  Körpers  bei  Totentänzen
  oder  anderen  Festen.  Je  nach  der  Art
der  Feierlichkeit  wird  entweder  der  ganze  Körper
weiß  angemalt  oder  nur  Teile  desselben.  Häufig
wird  nur  das  Gesicht  mit  einer  Reihe  von  Strichen
und  Zeichen  bestrichen.  Die  Lagerstätten  sind
meist  sehr  klein.  Es  sind  Absätze  von  Bächen,
die  ein  eigenartig  milchig  aussehendes  Wasser
führen.  Es  war  mir  nicht  möglich,  festzustellen,
weshalb  sich  mitunter  dieser  weiße  Laterit  bildet.
Jedenfalls  scheint  sich  der  Vorgang  unabhängig
von  dem  Muttergestein  zu  vollziehen.  Und  der
Annahme  Passarges  (Kamerun.  In  Hans
Meyer:  Das  deutsche  Kolonialreich,  Bd.  1,  S.  569,
Leipzig  1909),  daß  es  vor  allem  Humussäuren
sind,  die  bei  der  Bildung  des  weißen  Minerals
mitwirken,  kann  ich  nach  meinen  Beobachtungen
voll  und  ganz  zustimmen.

Da  der  Baja  den  weißen  Banxit  als  Farbmittel
  nur  in  ganz  geringen  Mengen  braucht,  so
findet  ein  eigentlicher  Abban  nirgends  statt.  Die
ganz  jugendlichen  Absätze  werden  an  ausgetrockneten
  Stellen  gesammelt,  und  so,  wie  sie  gewonnen
werden,  sind  sie  bereits  gebrauchsfähig.  Übrigens
möchte  ich  noch  bemerken,  daß  auch  der  sogenannte
„Kalk“,  der  zum  Bestreichen  der  Außenwände
europäischer  Häuser  gebraucht  wird,  wenn  er  aus
dem  Lande  selbst  gewonnen  worden  ist,  weißer
Bauxit  ist.

Der  als  Speise  genossene  Bauxit  ist  nicht  so
feinkörnig  wie  das  Farbmittel.  Er  zerfällt  nicht
wie  dieses  ohne  weiteres  an  der  Luft  zu  einem
staubähnlichen  Pulver,  sondern  zeigt  eine  mehr
lehmartige,  zähe  Beschaffenheit.  Gewonnen  wird
er  aus  ganz  jugendlichen,  aber  doch  schon  meist
fossilen  Aluvionen,  wenige  Zentimeter  mächtigen
Lagerstätten.  Ein  eigentlicher  Abbau  findet  nirgends
statt.  An  Stellen,  wo  eben  brauchbarer  Bauxit
ausbeißt,  wird  das  Brauchbare  aufgelesen  und
verzehrt.  Recht  häufig  stellt  der  weiße  Bauxit
auch  einen  Handelsgegenstand  dar  und  wird  auf
den  Märkten  von  Händlern  feilgeboten.  Aus
welchem  Grunde  der  Baja  ihn  bisweilen  ißt,  habe
ich  nicht  in  Erfahrung  bringen  können.  Vielleicht
genießt  er  ihn  des  Wohlgeschmackes  wegen;  in  den
meisten  Fällen  scheint  er  ihn  jedoch  als  Heilmittel
zu  gebrauchen.  Sicherlich  dürfte  das  Mineral
eine  ähnlich  stopfende  Wirkung  bei  Durchfall  ausüben
  wie  der  einst  zu  gleichem  Zwecke  in  der
Medizin  mit  Erfolg  verwendete  „Weiße  Bolus“,
der  ja  auch  in  chemischer  Hinsicht  dem  weißen
Bauxit  nahe  verwandt  ist.

Wie  ich  schon  früher  hervorhob,  spielen  im
Leben  der  Bajas  die  irdenen  Töpfe  eine  große
Rolle.  Der  Stoff,  aus  dem  sie  von  den  Weibern
        <pb n="84" />
        V  60  20

hergestellt  werden,  hat  graubraune  bis  gelbe
Farbe  und  gleicht  im  Außeren  sehr  enropäischem
Töpferton.  Ich  nehme  aber  bisher  an,  daß
es  sich  nur  um  etwas  ungewöhnlich  gefärbten
Bauxit  handelt.  Sollten  die  von  mir  gesammelten
Proben  gerettet  sein,  so  hoffe  ich,  es  später  entscheiden
  zu  können,  ob  echter  Ton  oder  Bauxit
zum  Herstellen  der  Töpfe  verwendet  wird.  Zwar
erwähnt  Zenker  (Mitteilungen  aus  den  Deutschen
Schutzgebieten,  8.  Jahrg.,  S.  37)  „eine  reingelbe
und  grünblaue  Färbung  zeigende  Töpfertone"“
und  „blendend  weiße  Kaoliue  von  oft  festem,
trockenem  Gesüge“,  die  im  Jaunde-Land  auftreten
sollen.  Ich  hatte  Gelegenheit,  bei  Jaunde  diese
sogenannten  Kaoline  zu  untersuchen,  und  konnte
zweifellos  auf  Grund  chemischer  Reaktionen  feststellen,
  daß  das  Mineral  Bauxit  ist.  Es  darf
daher  wohl  auch  Zenkers  Annahme,  daß  er  in
Jaunde  echte  Tone  festgestellt  habe,  bisher  noch
als  recht  zweifelhaft  gelten.  Ich  kann  mich  nicht
erinnern,  im  Lande  der  Bajas  Lagerstätten,  aus
denen  das  Töpfermaterial  gewonnen  wird,  gesehen
  zu  haben.

Auch  eine  gewisse  Heilwirkung  des  Bauxits  ist
den  Eingeborenen  bekannt.  Mit  dem  angefeuchteten
  Material  zu  feinem  Stanb  zerstampfter  Tonscherben
  werden  Wunden  desinfiziert.  Ferner
wird  bei  Knochenbrüchen  der  feuchte  Bauxit  ähnlich
  wie  bei  uns  Gips  zum  Einschienen  verwendet.
Der  hierzu  gebrauchte  Bauxrit  hat  meist  brännlichgelbe
  Farbe  und  erinnert  lebhaft  an  Lehm.

Auch  die  in  seinem  Lande  so  häufigen  Granitund
  Gneisfelsen  hat  der  Baja  sich  untertan
gemacht.  Ohne  das  Auftreten  zahlreicher,  glatter
Felspartien  wäre  die  Hauptarbeit  der  Weiber,
die  Mehlbereitung,  unmöglich.  Auf  diese
eigenartige  Industrie  will  ich  nur  soweit  eingehen,
als  sie  an  die  Felsen  gebunden  ist.  Nur  um  die
ungeheure  Wichtigkeit,  die  das  Mehl  und  mit  ihm
die  Felsen  des  Urgesteins  für  die  Bevölkerung
haben,  in  gebührender  Weise  hervorheben  zu  können,
muß  ich  etwas  ausführlicher  berichten.

Neben  Fleisch  aller  Art,  von  der  Raupe  und
Ratte  bis  zur  Schlange  und  zum  Elefanten,  bildet
die  Wurzel  der  Kassada  das  Haupternährungsmittel
  der  Bevölkerung.  Teils  werden  die  Wurzeln
als  Knollenfrucht  verzehrt,  teils  werden  sie  zu
Mehl  verarbeitet.  So  ersetzt  die  Kassada-Pflanze
dem  Baja  das,  was  für  uns  Kartoffel  und  Brot
bedeuten.  Sie  ist  also  das  bei  weitem  wichtigste
pflanzliche  Ernährungsmittel.

So  sehr  der  Baja  es  sonst  verstanden  hat,
sein  Land  in  jeder  Weise  auszunutzen,  so  ist  er
bei  seiner  Neigung  zur  Jagd  doch  ein  sehr  schlechter
Ackerbauer.  Selten  sieht  man  einmal  etwas  Mais
oder  Durrahkorn,  noch  seltener  Erdnüsse  oder  gar
einige  verlassene  Planten.  Sachgemäß  wird  in

 

der  Hauptsache  nur  der  Anbau  der  Kassada  gepflegt.
  Oberflächlich  wird  der  zur  Farm  auserkorene
  Acker  von  den  Weibern  gereinigt.  Dann
werden  Stecklinge  in  den  Boden  gesteckt,  aus
denen  bald  die  knollentragende  Pflanze  ohne
weiteres  Zutun  des  Menschen  wächst.  Sind  die
Wurzeln  eßbar  geworden,  so  werden  sie  aus  dem
Boden  herausgeholt  und  sind  zur  Herstellung  von
Mehl  verwertbar.

Nachdem  die  Wurzeln  längere  Zeit  in  stinkigen
Schlammgruben  gewässert  worden  sind,  werden  sie
an  die  Stelle  getragen,  die  zur  Mehlbereitung
ausersehen  ist.  Mangel  an  geeigneten  Plätzen
ist  meistens  nicht  vorhanden,  da  glatte,  von  jedem
pflanzlichen  Wuchs  und  von  Verwitterungsdetritus
freie  Granit=  und  Gneisflächen  in  dem  Hochlande
überall  zutage  treten.  Dort  werden  die  Wurzeln
in  Stücke  zerschlagen  und  an  der  Sonne  zum
Trocknen  ausgebreitet.  Sind  sie  getrocknet,  so
werden  sie  noch  einmal  zerkleinert  und  von  neuem
längere  Zeit  getrocknet.  Ist  das  Material  völlig
getrocknet,  so  wird  vermittels  feiner  Siebe  das
Mehl  von  den  unzerriebenen  Wurzelfasern  getrennt.
  Jeder  Windstoß  nimmt  etwas  von  dem
feinen  Staub  mit,  und  die  siebenden  Weiber  sind
bald  ebenso  wie  die  Granitfelsen  mit  einer  weißlichen
  Mehlschicht  überzogen.  Diese  weißen  Felsen
sind  für  den  Wanderer  schon  von  weitem  Zeichen
dafür,  daß  er  sich  Ansiedlungen  der  Bajas  nähert.

So  hat  sich  die  Bevölkerung  trefflich  dem  Urgestein
  angepaßt  und  auf  sein  Vorkommen  seine
ganze  Mehlbereitung  gegründet.  Nur  im  Süden
des  Baja-Landes,  wo  die  Bedeckung  mit  den
jugendlichen  Sandsteinen  des  Ssanga  so  mächtig
wird,  daß  sie  das  Urgebirge  völlig  einschließt,
fehlen  dem  Baja  die  Felsen,  die  zur  Mehlbereitung
  nötig  sind.  Strohmatten  müssen  in
kümmerlicher  Weise  den  Granit  vertreten.  Den
Leuten  fehlt  das  Gestein,  an  das  sie  gewöhnt
sind.  Sie  klagen,  daß  das  Mehl  nicht  so  gut
geraten  könne)  wie  das  auf  Felsen  zubereitete.
Dort,  wo  der  Baja  auch  heute  seine  Höhlenwohnung
  noch  nicht  im  Stiche  gelassen  hat,  ist
er  noch  mehr  an  dieses  Urelement  seiner  Heimat

gebunden:  Es  gibt  ihm  seine  Wohnung  und
sein  Brot.
Kleinere,  handliche  Granitstücke  werden  als

Handwerkzeug  bei  der  Zerkleinerung  benutzt.  Zum
Beispiel  verwendet  man  diese  primitiven  Werkzeuge
  bei  der  Herstellung  von  roter  Farbe  aus
Baumrinde.  In  manchen  Gegenden  des  Baja-Landes
  ist  es  Sitte,  daß  sich  die  Weiber  die  Beine
bis  zu  den  Hüften  hinauf  mit  dieser  selbst  hergestellten
  Farbe  bestreichen.

Ob  sonst  noch  engere  Beziehungen  zwischen
dem  Baja  und  seinem  Land  und  dessen  Bodenschätzen
  bestehen,  weiß  ich  nicht.  Aber  ich  glaube,
        <pb n="85" />
        W  61  20

daß  die  angeführten  Beispiele  genügen,  um  zu
zeigen,  wie  einschneidend  und  bestimmend  für  das
Wirtschaftsleben  und  den  Kulturzustand  der  Bajas
die  geologischen  und  klimatischen  Eigenschaften
seiner  öden  Steppenheimat  sind.  Fassen  wir  die
Ergebnisse  noch  einmal  zusammen,  so  sehen  wir,
daß  Waffe  und  Schmuck.  das  Eisenerz,  Hausfundament,
  Bett  und  Kochtopf  der  Lateritlehm
liefert,  daß  ohne  den  glatten  Granit  die  übliche
Mehlbereitung  unmöglich  ist.  Ferner  gibt  der
Granit  in  seinen  Höhlen  Wohnungen,  in  kleinen
Bruchstücken  Handwerkzeug.  Färbmittel  liefern
der  weiße  Bauxit  und  der  Graphit.  Sein
Land  ist  es,  das  den  Baja  zu  dem  gemacht  hat,
der  er  heute  ist.  Darum  ist  er  auch  mit  seiner
öden  Steppe  so  verwachsen,  daß  er  nur  dort

 

leben  kann.  Der  Kulturmensch  aber,  dem  sich  für
einen  Augenblick  die  Schleier  öffneten,  die  über
die  Seele  des  Naturmenschen  ausgebreitet  liegen,
wird  erstaunen  müssen  über  die  Fülle  geistiger
Kraft,  die  dort  schlummert,  und  unbewußt  sich
doch  bereits  seinem  Land  angepaßt  und  es  seinem
Willen  untertan  gemacht  hat.

75

Deutsch-Südwestafrika.
Heue  elsenbabn  in  Deutsch-Südwestatrika.
Englischen  Meldungen  zufolge  ist  Swakopmund
  mit  der  Walfischbai  durch  eine  Eisenbahn
  verbunden  worden.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Vollendung  einer  australlschen  überlandbahn.

In  Anstralien  ist  um  12.  November  1917  die  Ostwesteisenbahnlinie
  von  Port  Augnsta  in  Südanstralien
  nach  Kalgoorlic  in  Westaustralien  dem  Verkehr
übergeben  worden.  Durch  Vollendung  dieser,  seit  1902,
geplanten,  im  Herbst  1911  vom  Vundesparlament  genehmigten
  großen  Uberlandbahn  durch  das  australische
Festland  ist  das  Eisenbahnnetz  der  Ostnaaten  Anstraliens
  mit  den  Eisenbahnen  von  Westaustralien  in  Verbindung
  gesent.  Die  Oststanten  Oueensland,  Neusüdwales
  und  Viktoria  sind  von  Westanstralien  durch  ein
ungehener  ausgedehntes,  sast  völlig  unbesiedeltes
Landgebiet  getrennt,  das  zum  großen  Teil  aus  Flächen
von  traurigsier  Einförmigkeit  und  Uufiruchtbarleit  besteht.
  Insolgedessen  entbehrten  die  Eisenbahnen  der
Ostsiaaten  bioher  jeder  Schienenverbindung  mit  den
Bahnen  von  Westaustralien.  und  das  Eisenbahnnet
Anstraliens  eimwickelte  sich  daher  innerhalb  der  einselnen
  Staaten  im  allgemeinen  gang  selbstndig.  Durch
Fertigstellung  der  neuen  Uberlandbahn  sind  unnmehr
die  Haupistädte  aller  australischen  Stlaaten  untereinander
  durch  den  Schienenstrang  verbunden.  Die  Bahn
bält  sich  durchweg  ziemlich  nahe  der  Südküste  des
Festlandes  und  ist,  bei  einer  Länge  von  1002  engl.
Meilen  1693  km.  dadurch  ausgezeichnet,  daß  sie
auf  elwa  1600  km  durch  wasserloses  Gelände  führt.
von  dem  mehr  als  1000  km  völlig  unbewohnt  sind
und  auch  keine  Auosicht  zu  irgendwelcher
lichen  Verwertung  darbieten.  Die  Bahn  wird  daher
mit  Recht  als  unstralische  „Wü  nnenba  hn“  begeichnei.
Eine  Strecke  von  565  km  Länge  wird  ohne  Aufenthalt
und  ohne  Zwischensiation  durchsahren:  mit  dieser
Streckenlänge  dürfte  diese  Wüstenbahn  wohl  von  keiner
anderen  Bahn  der  Erde  übertroffen  werden.

Auf  ihr  wirtschaftliches  Erträgnis  wird  man  hier—
nach  kaum  allzu  rosige  Hoffnungen  seben  dürfen,  vielmehr
  beruhte  die  Nolwendigleii  ihres  Baues  auf  strategischen
  Forderungen,  indem  die  Bahn  die  Möglichleit
schuf,  größere  Truppenverschiebungen  zwischen  West
und  Ost  rascher  und  sicherer  durchguführen  als  bisher.
Insbesondere  soll  die  Bahn  auch  dem  Durchgangsverkehr
  zwischen  den  Goldfeldern  von  Westaustralien

 

wirtschaftin
  erster  Rlasse  9  K  10  ah,  in  zweiter  Klasse  6  &amp;amp;  7  Sh:

 

und  den  landwirtschaftlichen  Bezirken  des  Ostens
dienen  und  diesen  Berkehr  der  Schiffahrt,  deren  Beförderungspreise
  hier  sehr  hoch  sind,  abnehmen.  Die
Wassererschließung  bereitete  beim  Bahnbau  sehr  große
Schwierigkeiten.  zahlreiche  Brunnen  mußten  gebohrt
und  Standämme  zur  Gewinnung  von  Wasser  hergestellt
werden.  Die  Bankosten,  die  ursprünglich  auf  3990000  L
veranschlagt  waren.  haben  bisher  6  750  000  KL  betragen.
werden  sich  uber  voraussichtlich  auf.  8  000  000  L,  das
sind  etwa  96  100./2,km  sieigern,  wenn  die  Bahn  zur
Benutzung  für  Schnellzüge  ausgebaut  sein  wird.  Das
Schienengewicht  beträgt  35  kg#m:  die  Spurweite  überltrifft
  mit  1°912%  engl.  1,4605  m  die  enropäische
Vollspur  (1,1  35  mi  um  1  goll  oder  25  mm.
Mittels  der  neuen  Überlandbahn  kann  man  nunmehr
  von  Perih  in  Westanstralien  bis  Brisbane  in
Oucensland  ununterbrochen  rund  5150  km  Eisenbahnfahrt
  zurücklegen.  Für  die  Beförderung  der  europäischen
  Post  hat  dir  neue  Bahyn  eine  erhebliche  Zeitersparnis
  gebracht,  denn  die  Fahrt  von  Frecemantle
nach  Melbourne  dauert  gegenwärtig  83½  Stunden,
während  bisher  der  Dampfer  zwischen  Freemantle  und
Melbourne  durschnittlich  6  Tage,  zwischen  Freemantle
und  Adelaide  4½,  :  Tage  brauchte:  von  Kalgoorlie  nach
Adelaide  fährt  man  jetzt  in  36  Stunden,  während  man
bisher  5  Tage  dagu  brauchte.  Seir  Eröffnung  der
Bahn  verkehren  wöchentlich  drei  züge.  Die  Fahrpreise
sind,  wie  folgt.  festgesetzt:  Melbourne  —  Kalgoorlie

Melbourne  Freemanile  oder  Perth  in  erster  Klasse
10  K.  in  zweiter  Klasse  6  &amp;amp;  13½1  cah;  Schlafwagenzuschlag
  für  die  Nacht  in  erster  Klasse  10,  in  zweiter
Klasse  5

Für  ven  durchgehenden  Verkehr  der  neuen  Bahn
macht  sich  der  bekannte  Mißstand  des  australischen
Eisenbahnwesens,  die  Bieljsältigkeit  der  Spurweiten,
nunmehr  in  erhöhtem  Maße  geltend.  Nach  der  Mitleilung
  in  Lloyds  List,  der  wir  die  vorstehenden  Angaben
  zum  Teil  entnehmen,  wechselt  die  Spurweite
bei  einer  Fahrt  von  Frecmantle  nach  Brisbane  nicht
weniger  als  sechs  Mal:  Die  Bahnen  in  Westaustralien
  und  die  von  Oueensland  sowie  Tasmanien  und
        <pb n="86" />
        G  62  20C

Neuseeland)  haben  die  Kapspur,  1,067  m  in  Neusüdwales
  herrscht  die  europäische  Vollspur  von  1,185  m;
in  Viktoria  (mit  wenigen  Ausnahmen)  und  einem  eil
von  Südaustralien  die  sog.  irische  Spur  von  1,601  m.
Alle  Bestrebungen  zur  Vereinheitlichung  der  Spurweiten
sind  bisher  erfolglos  gewesen,  indem  sie  an  der  Kostenfrage
  scheiterten.

Die  wilrtschaftliche  Sntwichlung  des  „Belgischen
Kongo“  während  des  Krieges.

Einem  Berichte  des  französischen  Gesandten  am
belhischen  Hofe  Auuste  Gérard  im  lebten  Dezember=Heft
  „Rervue  Hebdomadairc“  wird  folgendes  ent-Ws


Bis  zum  Jahre  1914  war  der  Haupiausfuhrartikel
Wildkautschuk.  Infolge  des  Preissturzes  von  1913  sah
sich  die  belgische  Regierung  gezwungen,  zum  Ersatz
für  den  zu  erwartenden  Rückgang  der  Kautschukausfuhr
den  Anbau,  die  Kultur  und  die  Sammlung  landwirtschaftlicher
  Erzengnisse  zu  fördern.  Anßerdem  wurden
verschiedene  Ausfuhrzölle,  die  Eisenbahn=  und  Flußschiffahrtstarife
  ermäßigt.  Die  erste  Folge  des
Krieges  war,  injolge  des  Rückganges  der  industriellen
Erzeugung  in  Europa,  ein  Rückgang  der  Einfuhr,  der
bald  durch  eine  bemerkenswerte  Steigerung  der
Ansfuhr  wettgemacht  wurde.  Während  bis  dahin  auf
dem  Kongo  und  der  Kongo-Eisenbahn  die  Zahl  der
eingeführten  Gewichtotonnen  die  Ausfuhr  überstieg.
die  leyztere  von  1200  bis  1500  t  auf  6000  t
monatlich  zu  und  ist  in  weiterer  Zunahme  begriffen.
Hauptsächlich  waren  es  landwirtschaftliche  Ergeugnisse,
welche  an  dieser  Steigerung  teilnehmen,  insbesondere
Kaffee,  Kakao,  Reis,  Palmkerne,  Kopra  und  Palmöl,
an  Erzeugnisjen  der  Bergwerksindustrie:  Katanga-Lner,
  Gold  aus  den  Kilominen  und  Diamanten  von

assa

Die  Einfuhr,  die  im  Jahre  1912  einen  Wert  von
52232  878  Fr.  und  1913  71  500  781  Fr.  erreicht  hatte.
fiel  im  Jahre  1914  auf  44  192  138  Fr.  und  sank  1915
auf  23  343  248  Fr.  Die  Auofuhr  dagegen,  die  1912
einen  Wert  von  59  und  1913  einen  solchen  von
55  Millionen  Franken  darstellte,  erreichte  1914  trotz
der  Kautschuk=  und  Elfenbeinkrise  die  Wertzahl
52  874  756  Fr.,  stieg  1915  auf  71991  711  Fr.  und
ergab  1916  die  Höchstziffer  von  192  203.000  Fr.
Allerdings  dürfte  an  dieser  außerordentlichen  Steigerung
  die  allgemeine  Preissteigerung  ihren  nicht  unerheblichen
  Anteil  haben.

ber  die  Zunahme  „der  landwirtschaftlichen  Kulluren
  berichtet“  Gérard,  daß  der  Anbau  von  Reis
derart  gestiegen  ist,  daß  die  belgische  Regierung  hofft,
in  Kürze  Reis  nach  Belgien  ausführen  zu  können.
Sie  hat  zu  diesem  Zweck  Dampfmühlen  zur  Enthülsung
und  Speicheraulagen  gebaut.  Die  Ausfuhr  von  Kalgo
ist  von  482  360  kg  im  Jahre  1914  auf  619  819  kg  im
Jahre  1915  gestiegen.  Der  Anbau  von  Baumwolle
und  die  Gewinnung  von  Palmöf  sei  in  schneller  Entwicklung.
  Auch  die  enropäische  L  Viehzucht.  mache
gute  Fortschritte:  eine  belgische  Gesellschaft,  welche  auf
der  Jusel  Mateba  und  an  den  gegeniberliegenden
Ufern  des  Kongo  Viehzucht  treibe,  habe  jetzt  eine
von  5000  Köpfen,  die  durch  Kreuzung  mit  enropäischen
Stieren  verbessert  werde.  Die  Ansiedlung  belgischer
Kolonisten  im  südlichen  Latanga  sei  durchaus  erfolgreich
  gewesen;  flämische  Dörser  seien  entstanden,  so
daß  man  glauben  könne,  sich  in  einem  Dorfe  in
Flandern  oder  Brabant  zu  befinden.

 

erde

 

Gesetliche  HPöchstpreise  für  Dalmfrüchte
in  Belgisch-RKongo.

Durch  Königliche  Berordnung  vom  19.  Dezember
1917  werden  Höchstpreise  für  Palmnüsse  und  flr
setzt.  Der  Höchstpreis  für  Palmnüsse  beistrikt
  Nieder-  Kongo  30  Cents,  in  den
übrigen  Bezirken  20  Cents  für  das  Kilogramm:  der
Höchstpreis  für  Palmöl  in  Nieder-Kongo  40  Cents,  in
den  übrigen  Bezirken  30  Cents  für  das  Kilogramm.

 

Deue  Steuern  in  Belgisch-ongo.

Durch  Königliche  Verordnung  vom  22.  Degember
1917  ist  unter  Aufhebung  der  früheren  Steuerverordnung
  vom  17.  März  1910  (sur  Pimpot  personncl)
das  Steuerwesen  in  Belgisch  -Kongo  neu  geregelt
worden.  Die  Steuerveranlagung  erfolgt:  1.  von  Gebäuden.
  2.  von  unbebauten  Grundstücken,  3.  nach  der

Zahl  der  1  Dienstboten,  4.  nach  dem  Besitz  von  Wasserfahrzeugen.
  Der  Steuersatz  beträgt  bei  Gebäuden
0,5  bis  1  Franken  für  1  m  bebanter  Fläche;  bei  nicht
bebauten  Grundstücken  0,06  Franken  für  10  Um.  Für
jeden  europäischen  Angestellten  sind  jährlich  50  Franken.
für  jeden  nichteuropäischen  Angestellten  25  Franken
Steuern  zu  Sahlen.  Für  Hausbedienstete  betragen  die
entsprechenden  Steuersätze  30  und  10  Franken.  Für
enropäische  Arbeiter  sind  20  Franken,  für  nichteuropäische
  Arbeiter  5  Franken,  für  nichtenropäische  landwirtschaftliche
  Arbeiter  1  Franken  zu  erlegen.  Der
Steuersatz  für  Wasserfahrzeuge  beträgt  10  bis  40  Franken
für  die  Tonne,  je  nach  der  verschiedenen  Bestimmung
und  Größe  der  Fahrzenge.

Der  Rakaomarkt  während  des  Rrieges.

Nach  dem  französischen  Nationalökonomen  Eduard
Payen  ist  der  Kakaoverbrauch  in  Frankreich  und
Großbritannien  gestiegen.

Die  Einfuhr  betrug  in  Frankreich:

1914  1915  1916
d-  d-  d-Nalaobohnen
  260  854  50  600  371  724
Kakaopulver  13  372  21  043  23  172
Schokolade  5573  22  381  30  366
Die  Ausfuhr  von  Schokolade  betrug  in  denselben
Feitränmen  21  308,  16919,  15  175  bzw

v  ergibt  sich  aus  der  steigenden  Einfuhr  und  der
geringen  Ausfuhr  die  starke  Vermehrung  des  französischen
  Verbrauchs.  dementfpreend  ind  die  Kalaopreise
  des  Jahres  1917  etwa  v.  H.  höher  als  1911
und  30  v.  H.  höher  als  1915.

ie  britische  Statistil  ergibt  folgende  Zahlen
(in  Hundredweight  -  8  kg)

Rohlakao:  1014  1915  190s6
Einfuhr  835  000  1  636  000  1  765  000
Verbrauch  572  000  931  000  764  000
Ausfuhr.  243·000  550  000  418  000
Vorräte  auf  Lager  180  000  309  000  860  000

Verarbeiteter  Kalarv  und  Schokolade:
Einfuhr  .  205  000  3228  000  2067  000
Verbrauch  193  000  278000  198  000
Ausfunhr.  10000  12  000  38.000

Die  aus  der  Zusammenstellung  ersichtliche  Bedentung
  Großbritanniens  als  Kakaomarkt  ist  die  Folge
der  Schließung  des  Hamburger  Hasens,  der  früher  für
die  Neutralen  den  Markt  vermittelte.
        <pb n="87" />
        G  63  20

fiakoovorräte  in  den  portuglesischen  Holonien.

Der  gegenwärtig  auf  den  Kakaoinseln  S.  Thomsund
  Principe  lagernde  und  der  Überführung  nach
Europa  harrende  Kakao  beträgt  267  000  Sack  (zu  je
610  kg),  die  einen  Wert  von  8000  Contos  do  Reis  darstellen
  (I:  rund  30  Millionen  Mark'!.  (Secnlo.)

Steigende  Kautschugewinnung  der  Welt.

Nach  den  Berechunngen  des  brasilianischen  Landwirtschafts-Verbandeds
  betrug  die  Welternte  von  Kautschuk
  im  Jahre  1916:  150  000  t.  1917:  210  000  t,
1918:  260  000  f.

Die  Welternten  von  1919  und  1920
:1000  000  br.  340  000  verauschlagt.

werden  auf

Stelgerung  der  Kautschuher  zeugung  in  Malava.

Verschiedenen  autichen  Statistilen  entnehmen  die
.  Pinancin!  Neus  Jannar  folgende  Zahlen
über  die  ewsineinn  Malanas  in  den  lebten
Jahren
Verbündete  Malaiensiaalen
mit  Johore.  Kelaman.
Kedah  und  Trenggann

1915  1916
Zahl  der  Kamichukoslan.  zungen.  1  198  1263
Flächeninhalt  ineres  1519547  1  6805  167
bepflanzt  #aeross  703  585  806  731
davon  Ertrag  bringend  -e  :3117  750  155  120
neu  angepflanzt  (acrcs)  18  475  53252
In  den  Siraits  Settlements  waren  1916

an  Nautschulplantagenland  292  390  geres  vorhanden,
176481  davon  in  Malakla:;  wieviel  davon  bepflanzt
waren  und  Ertrag  lieferten,  i#st  nicht  ersichtlich.

Es  betrug  die  Kautschukerzeugung  in  allen  Malaienstanten
  (in  Tonnen:

1907  1908  19/9  1910  1911

970  1515  28662  5947  10  163

1912  1913  1911  1915  1916
15210  22  122  ½0  /7  13  526  57  157

Die  Geiamtansfuhr  betrug  aus  den  Verbündeien
Malaienstaaten  allein
I91W7  eiwa  800000  !,  1916  etwa  62  000  1.
1915  etwa  4J  523  1.  1912  etwa  15  50  1
1909  etwa  2641  1.
Die  Belegschaft  der  Pilanzzuungen  von  über  1000  nerc.
wies  folgende  zuhlen  auf
Verbiindere  Andere  Ins.
Malaienstanten  Malaienstaaten  gesamt

 

Tamilen  143  „91  1973  162  764
Chinesen  43  860  29  500  73360
Malaien  9121  15871  24  902
Javaner  871  7  759  16  477
Sonstige  1  393  1#26  2  179

Insgesamt  206  483  73  329  260  I2

Vom  Kautschuhmarkt  in  Brasilien.

Die  „Ageuce  Economique  et  Financière

aus  Rio,  daß  ein  großer
Jahres  1917  der  Staaten

berichtet
Teil  der  Ergeugung  des
am  Amagonenstrom,  des

 

3  708  336,

Maio  Grosso  und  des  Acre-Territorimno  auf  den  Kaies
von  Manaos  aufgestapelt  liegt,  da  keine  Möglichkeit  bestehr.
  Kantschuk  nach  den  Bedarfsgebieten  zu  verschisfen.

Elnschränkung  der  Rautschukerzeugung.

.„Economist“  schreibt  darüber:  „Der  Kautschulakrienmarkt
  ist  besonders  empfänglich  für  scharfen
Wechsel  zwischen  Licht  und  Schatten,  und  währemd  der
letzten  Wochen  ist  der  Schaiten  mertbarer  gewesen  als
das  Licht.  Während  der  beiden  letzten  Tage  aber
haben  4  die  Aussichten  entschieden  geändert,  und  das
ist  die  Folge  eines  Rundschreibens,  das  der  Kautschukpflanzer-Verband
  vor  Weihnachten  einer  Reibe  führender
  Gruppen  von  Kautschulgesellschaften  zugeben  lien
und  worin  er  den  Vorschlag  macht,  daß  sie  ihre  Erzeugung
  um  20  v.  H.  beschränken  sollten.  Die
Mehrzahl  der  Londoner  Kautschukfirmen  hat  nach  reislicher
  Erwägung  diesem  Gedanken  grundsäulich  zugestimmt,
  und  man  erwartet,  daß  sehr  bald  sast  alle
bedentenden  Kautschulgesellschaften,  wenigstens  in
London,  dem  Plan  beitreten  werden,  der  sich  offenbar
auf  die  jüngsten  Anpflanzungen  nicht  beziehen  wird.
Komnn  es  zu  einem  einstimmigen  Beschluß  was  für
London  iemlich  sicher  zu  sein  scheint  —.  so  muß  dar
unbedingt  einen  Einfluß  autf  den  Preid  des  Rohstoffes
haben.  Dieser  macht  sich  sogar  schon  bemerkbar.  und
jtatt  zu  21  Pence  für  das  ##  wird  der  Rohkautschur
in  Singapore  schon  um  einige  halbe  Pence  höher  gehandelt,
  und  in  Mincing  Lane  zu  2½  sh.  Die  Gesellschaften.
  dic  sich  diesem  Vorgehen  anschließen.  weleen
sicherlich  unter  der  Erzeugungseinschränkung  nicht  leiden,
selbst  wenn  die  Dividende  zeitweise  sinken  sollte.  Die
meisten  Betriebsleiter  werden  froh  sein,  wenn  ihre
Sorgen  um  Arbeitskräfte,  Chemikalien,  von  Schiffsraum
  zu  geschweigen,  dadurch  gemindert  werden.  Ein
teilweises  Ausruhen  der  Bäume  wird  im  kommenden
Jahre  Früchte  ktragen,  und  die  an  Ausblicke  in  die  Zukunft
  gewöhnten  Aktionäre  werden  sich  durch  eine  solche
Einschräulung  schwerlich  nervös  machen  lassen.

Rüchgang  der  Goldausbeute  Indlens  und  des
Transvaal.

ie  holdausbeute  Indien?  beirug  ein
1914:  602  006.  1915:  556  59#,
Win  :  die  des  Transvaal:

§391  322,  1915:  9  093  (  71.

Unzen::
1916:
1918:
1916:

5  205  Säs.  1917:  J962  212.  Die  zabl  der  eingeborenen

Arbeiter  in  den  Goldbergwerleu'  des  Transvaal,  dir

noch  im  Desember  1916,  obgleich  schon  im  Rückgange.

191  547  betnag.  isl  seitdem  LT  itändig  gesunken:  sie

erreiche  auch  im  Februar  mil  einer  vorübergeheuden

Zunahme  jene  Höhe  nicht,  san!  nach  einer  weiteren

Unterbrechung  im  November  1917  bis  auf  169  0O8.

ftieg  aber  im  Dezember  wieder  um  3657  auf  172  740.
Einancial  Times.)

19s1:

 

Ausbreltung  des  Baumwollanbaus  in  Transvaal.

Nach  Mitteilung  der  Industrierats  in  Johannesburg
  macht  die  Baumwoller,  zeugung  in  Transvaal  sehr
Aünstige  Fortschritte.  Die  mit  Baumwolle  bepflangte

Fläche  hat  jent  den  doppellen  ünfang  wie  vor  zwölf
Nonaten.  die  umfasn  etwa  1000  Aoer
V  lotis  l.ist.)
        <pb n="88" />
        W  64  2#

Oineralienausfuhr  aus  Heuseeland  im  Jahre  1916.

Nachstehende  Zusammenstellung  gibt  eine  üÜbersicht
über  die  ausgeführten  Mineralien  und  den  Kohlenverbrauch
  in  Neuseeland:

1016  1915
-  Menge
Gold  Unzen  292  620)  122  825
Silber  7T7R7  053.  957  541
Tungsteinerg  .1  266  194
-  Ausjuhr  ½28  1938  323  992
Kohle  #  Verbrau  1  1028952  1  881632
Kaurigummi  !7m  5  140#  1575
Andere  Mineralien  1  7368  #  473
In  der  Gold-Bergwerksindustrie,  und  zwar  in

dem  Alluvialbergbau  der  Westküste,  machte  sich  im
Jahre  1910  eine  Belebung  des  Interesses  bemerkbar.
Das  Baggern  nach  Gold  nahm  weiter  ab.

Ihe  Board#of  Tra#ie  lournal.)

Berstellung  Rhünstlicher  Selide  aus  dem  Holze
des  Bananenbaums.

Ein  portugiesischer  Chemiker,  Edonard  Berenguer,
hat  ein  neues  chemisches  Verfahren  zur  Zersetzung  des
Holzes  des  Bananenbnums  oder  jeder  anderen  Faserbflanze
  erfunden.  Die  daraus  hergestellte  Seide  soll
alle  Vorzüge  der  natürlichen,  denselben  Glanz  und
dieselbe  Dehnbarkeit  haben.  Die  Darstellung  der

 

Berenguer-Seide  ersordert  wohlseile  Reagentien  und

einen'bisher  wenig  oder  gar  nicht  benugten  Rohstoff,

nämlich  die  Blätier  und  das  Holz  des  Vauanenbaums.
(IIndustrie  Chimiquc.)

Verfassungsänderung  In  Rhodesien.

Eine  große  Versammlung  in  Bulawayo  begründete
eine  Verfassungspartei  (Responsihle  Government  Pany)
in  Südrhodesien.  Der  Anlaß  war  bauptsächlich  eine
Ankündigung  des  Gouverneurs  Sir  Starr  Jameson.
der  den  Aktionären  der  Chartered  Company  (B.  S.  A.  C.)
andeutete,  daß  die  britischen  Reichsinteressen  wie  auch
die  Bestrebungen  der  Südafrikanischen  Union  eine
Regelung  des  Verhältisses  zu  der  letzteren  notwendig
machen  könnten.  Allerdings  würde  die  Einwilligung
von  Rhodesia  zu  solch  einem  Schritt  eingeholt  werden.
Daraufhin  hat  sich  in  Südrhodesia  das  Verlangen
kundgegeben,  daß  die  Gewährung  einer  verantwortlichen
  Regierung  einer  ÄAnderung  des  Verhältnisses  von
Rhodesia  zum  übrigen  Südafrika  vorhergehen  möge.
Die  Reichsregierung  möge  angegangen  werden,  damit
Rhodesia  eine  verantwortliche  Regierung  in  Ergänzung
des  Freibriefs  der  Chartered  Company,  die  88  jeyzt
allein  die  Regierung  ausübt,  gleich  nach  dem  Kriege
erreiche.  Ein  rhodesisches  Kontingent  hat  sich  in  Ostafrika
  unter  General  Northey  ausgegeichnet  und  hat
jetzl,  da  es  nach  Frankreich  abging,  in  einer  Eingeborenentruppe
  dort  einen  Ersatz  bekommen.

ni#e  Empire.)

 

Vermischtes.

Kür  die  Dflanger  der  deutschen  Kolonlien.

Die  Kolonial-Abteilung  der  „Deurschen  Landwirtschafts-Gesellschaft
  sammelr  Unterlagen,  um
einen  lberblick  über  die  Lage  der  aus  den  deutschen
Schutggebieten  vertriebenen  Pflanzer  zu  erhalten.  Sie
richtet  daher  an  die  Pflanzer,  die  sich  in  den  verbündeten

Ländern  aufbalten  oder  im  Heeresdienst  stehen  oder
sonst  von  dieser  Aufforderung  Nachricht  erhalten,  das
Ersuchen,  ihren  jetzigen  Aufenthalt  mir  Adresse  ihres
Wohnsives  in  den  Kolonien  nebst  Größe  der  Pflanzung
und  Hauptkulturarten  anzugeben  und  mitzuteilen,  was
sic  dort  über  den  augenblicklichen  Zustand  ihrer  Pflanzungen
  wissen  und  wieweir  bereits  von  ihnen  Entschüdigungsansprüche
  gestellt  sind.  Die  Deutsche  Landwirtschaft-Gesellschaft
  wird  dann  mit  weiteren  Nachrichten
  an  die  Herren  herantreten.  Mitreilungen  sind
zu  richten  an  die  Kolonial-Abteilung  der  Deutschen
Landwirtschafts-Gesellschaft,  Berlin  SW'11.  Lesi#ner
Straße  11.

 

Felndlicher  Besitz  in  Südakrika.
Der  dem  Parlament  vorgelegte  Bericht  des  Pflegers
für  feindlichen  Besitz  gibt  die  vom  Pfleger  verwalteten
Vermögensbestandteile  von  Feinden  und  seindlichen

 

Untertanen  auf  9239  000  Pfund  an:  davon  473.000
Pfund  Goldgruben=  und  sonstige  Aktien  und  1  079  000
Pfund  Bergwerksdividenden.  Nach  dem  Bericht  sind
20  166  feindliche  Aktionäre  vorhanden.  Die  Vermögensstücke
  der  deutschen  Missionen  werden  auf
750  000  Pfund  geschäut  und  ebenfalls  von  der  Regierung
  verwaltet.  Pinancial  Times.)

 

Aufruf!

Während  im  Osten  die  Morgenröte  des  Friedens
heraufdämmert,  wollen  unsere  verblendeten  westlichen
Gegner  die  Hand  zum  Frieden  noch  nicht  reichen.  Sie
wähnen  noch  immer,  uns  mit  Wassengewalt  zu  Boden
ringen  zu  können.  Sie  werden  erkennen  müssen,  daß
das  deutsche  Schwert  die  alte  Schärfe  besitzt,  daß  unser
braves  Heer,  unwiderstehlich  im  Angriff,  unerschütterlich
in  der  Verteidigung,  niemals  geschlagen  werden  kann.
Von  nenem  ruft  das  Vaterland  und  fordert  die  Mittel
von  uns,  die  Schlagfertigkeit  des  Heeres  auf  der  bisherigen
  stolzen  Höbe.  zu  halten.  Wenn  alle  helfen.
Stadt  und  Land,  reich  und  arm,.  groß  und  klein,  dann
wird  auch  die  8.  Kriegsanleihe  sich  würdig  den  bisberigen
  Geldsiegen  anreihen,  dann  wird  sie  wiederum
werden  zu  einer  echten  rechten  deutschen  Volksanleihe.

□

Verantworklicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:

Oukar  Biesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Kontglichen  Hosbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mitiler  A  Sohn,  Berinm  8W  Cs,  Kochstr.  63—71.
        <pb n="89" />
        deutsches  Kolontalblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  vom  Reichs-Kolonialamt

 

20.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  April  1918.  Uummer  7/8.

Dlese  gellschrift  erscheim  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden.  aals  Bebelie  beigehiigt  die  K  einmal
viertel  Ariich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“.  usgegeben  Der
olertelfährliche  Abonnementsprels  für  das  Kolonlalblau  mit  den  Betheften  krs0n  kbeins  Puoen  #  r  —  vie  nu
Heri  “  4.—,  direkt  umer  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlun  a)  5.—  für  Bedurch.  m  Kinschl.  der  beutsschen
wx:  und  ÖOsterreich-  Ungarns.  d)  4  6.—  für  dle  Länder  des  Weltvo  dberän“  —  Eiuitere  een  und  Anfragen  find  an
önigliche  Hofbuchbandlung  von  Erunt  Slegfried  Mittler  und  Sohn.  Berlin  8WéH,  Kochstraße  68—71,  46  eche  n.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Versonalien  S.  65.

Nichtamtlicher  Teil:  Nede  der  Staatsselretärs  der  Reichs  Kolonialamis  IDr.  Soli  im  Deutschen  Reichstag
in  der  Sitzung  am  27.  Februar  1918  S.  67..  Die  Missionen  in  den  deutschen  Schupgebieten.  Nede,  gehalten  am
Zannar  1918  auf  Veranlassung  der  Deutschen  olonialgeselschaft  in  der  Königlichen  Hochschule  für  Musik  von

Dr.  H.  Solj,  Staatssekretär  des  Reich-Nolonialamts  S.  73
Aus  fremden  nolonien  und  Probuhtionsgebieten-  Sicherung  der  ägyptischen  Baumwolle  für  die  Entente

wZ.  10e  Die  Diamantengewinnung  Britisch=  Südafrikas  S.  108.  Die  Verwertung  von  Nohstoffen  in  Britisch-Zudaftila
  S.  100.  Der  Handel  Ugandas  im  Jahre  1917  S.  103.  Handels-,  Zoll=  und  Schiffahrtsbeziehungen
von  Sdo  Thon  und  Principe  zu  dem  Murtterland  und  den  übrigen  vortußiesischen  Nolonien  S.  110.

Vermischies:  das  Hamburgische  Kolonialinftitut  im  Sommer  1918  S.  110.  Die  Tätigkeit  des  Instituts  für
Schisss=  und  Kro#enirantheiten  im  Jahre  1917  S.  113.

Literatur-Bericht  S.  111.  Neue  Literatur  (II.)  S.  111.

 

Ells  -tcher  Teilmcn..

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Staatssekretär
des  Reichs-Kolonialamts  Wirklichen  Geheimen  Rat  Dr.  Solf  die  Genehmigung  zur  Annahme  und
Anlegung  des  von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzog  von  Baden  ihm  verliehenen  Großkreuzes
  des  Ordens  vom  Zähringer  Löwen  zu  erteilen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Leiter  des  Bauwesens  beim
Kaiserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Koenig,  dem  Leiter  des  Eisenbahnwesens  beim

Olfüdeessichere

Kapitalsanlage  ist  die  Kriegsanleihe.  Das  ganze
deutsche  Volk  mit  seiner  Arbeits=  und  Wirtschaftskraft
  bürgt  für  ihre  Sicherheit.
        <pb n="90" />
        GV  66  2c.0

Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Batzner  und  dem  Leiter  des  Eisenbahnwesens
beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Kamerun  Eitel  den  Charakter  als  Regierungs=  und  Baurat
sowie  dem  Vorstand  und  Revisor  beim  Obergericht  des  Kaiserlichen  Gouvernements  von  Deutsch-Südwestafrika
  Gilsoul  den  Charakter  als  Rechnungsrat  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  ständigen  Hilfsarbeitern
im  Reichs-Kolonialamt  Regierungsräten  Tesch  und  Sachs  den  Charakter  als  Geheimer  Regierungsrat
  sowie  den  Geheimen  expedierenden  Sekretären  und  Kalkulatoren  im  Reichs-Kolonialamt
Wenzel,  Kirsch,  Balschuß  und  Lachnitt,  dem  Sekretär  und  Rechnungsrevisor  beim  Obergericht
des  Kaiserlichen  Gouvernements  von  Deutsch-Ostafrika  Strademann  und  dem  Sekretär  beim  Kaiserlichen
  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Weber  den  Charakter  als  Rechnungsrat  zu  verleihen.

Im  Reichs-Kolonialamt  ist  der  Notariatspraktikant  Bihler  zum  Geheimen  expedierenden
Sekretär  ernannt  worden.  ·

Im  Reichs-Kolonialamt  ist  der  Geheime  Kanzleidiätar  Gustav  Schmid  zum  Geheimen
Kanzleisekretär  ernannt  worden.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  der  Frau  Gouverneur
  Schnee  die  2.  Klasse  der  II.  Abteilung  des  Luisenordens  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  16.  März  1918.
Mojor  Fabricius  beim  Stabe  der  Schutztruppe  für  Kamerun  wird  zum  Oberstleutnant
mit  Patent  vom  6.  November  1917  befördert.
A.  K.  O.  vom  22.  März  1918.
Der  Hauptmann  Keil  im  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  wird  zum
Major  befördert.

Dem  Beamten-Stellvertreter  Hermann  Niemann  im  Kommando  der  Schutztruppen  im
Reichs-Kolonialamt  ist  das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse  verliehen  worden.

Uachruf.
Oberarzt  Dr.  Sünder  f.
Am  1.  April  1918  starb  im  Augusta-Viktoria-Krankenhause  zu  Berlin-Schöneberg  der
Oberarzt  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika
Herr  Dr.  Bernhard  Sünder,
Inhaber  des  Eisernen  Kreuzes  1.  Klasse.

Er  hat  den  Krieg  zunächst  bei  der  Schutztruppe  im  Schutzgebiet,  später  im  Heimatsheer,
stets  an  der  Front,  mitgemacht,  bis  er  vor  kurzem  wegen  eines  auf  Dienstbeschädigung  beruhenden
Leidens  nach  Berlin  heimkehren  und  sich  einer  Operation  unterziehen  mußte.  Bald  nach  dieser
Operation  ist  er  an  Herzschwäche  gestorben.
        <pb n="91" />
        67

Ein  vortrefflicher,  für  seinen  Beruf  begeisterter  Arzt,  ein  pflichteifriger  Sanitätsoffizier,  ein

allgemein  beliebter  Kamerad,  ist  uns  in  ihm  entrissen.

unvergessen  bleiben.
Berlin,  den  5.  April  1918.

Reichs-Kolonialamt.

Sein  Andenken  wird  in  den  Schutztruppen

Kommando  der  Schutztruppen.

Allerhöchst  mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte  beauftragt:
Strümpell.

 

Soweit  bekannt  geworden,  sind  von  den  Beamten  des  Reichs-Kolonialamts  weiterhin
—  pvgl.  zuletzt  „Deutsches  Kolonialblatt“  1918,  Nr.  5/6,  S.  40  —  ausgezeichnet  worden:

mit  dem  Eisernen  KNreuz  1.  Klasse:
Geheimer  Ober-Regierungsrat,  Hauptmann  der  Reserve  Gerstmeyer,
Geheimer  expedierender  Sekretär,  Oberlentnant  der  Landwehr  I  Jaeckel,
Geheimer  Kanzleisekretär,  Feldwebelleutnant  Baltrusch.

 

GllMichtamtlicher  Teilbbllberterre)

Rede  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Rolonialamts  Dr.  Solf  im  Deutschen
Reichstag  in  der  Sitzung  am  27.  Februar  1018.

Meine  Herren!  Ich  habe  mich  zu  der  Stelle
ans  der  Rede  des  Herrn  Abgeordneten  Dr.  Stresemann
  zum  Wort  gemeldet,  in  der  er  des  Generals
Smuts  Erwähnung  tut  und  seiner  Rede  über
das  englische  Kriegsziel,  verbunden  mit  einer
Kritik  des  deutschen  Kriegsziels.  Man  darf  die
Rede  des  Generals  Smuts  nicht  als  eine  Privatäußerung
  auffassen.  (Sehr  richtig!)  Der  General
ist,  wie  der  Herr  Abgeordnete  selber  betont  hat,
Mitglied  des  Kriegskabinetts,  und  er  ist  außerdem
äusammen  mit  Lloyd  George  in  Versailles  gewesen.
  Die  Rede  des  Generals  Smuts  hat  also
die  Natur  einer  offiziellen  Kundgebung,  und  ich
glaube,  der  Herr  Abgeordnete  hat  durchaus  recht,
wenn  er  auf  die  Rede  eingegangen  ist,  und  wenn
er  annimmt,  daß  auch  die  Regierung  zu  diesen
Außerungen  Stellung  nehmen  muß.

Allgemeine  Aussprachen  über  Kolonialprobleme
haben  seit  Beginn  des  Krieges  zwischen  uns  und
unseren  Feinden  stattgefunden.  Von  deutscher  Seite
ist  niemals  eine  Unklarheit  gelassen  worden,  daß
sowohl  die  deutsche  Regierung  wie  das  deutsche
Volk  —  ich  darf  wohl  sagen:  einmütig  —  sich

 

auf  den  Standpunkt  gestellt  hat,  daß  wir  unsere
Kolonien  wiederhaben  wollen,  und  zwar  alle,
die  in  Afrika  und  die  in  der  Südsee.  (Bravol)

Es  ist  auch  dem  Herrn  Abgeordneten  zuzustimmen,
  daß  die  Kolonialpolitik  für  Deutschland
eine  Lebensfrage  und  keine  Luxusfrage  ist.  (Erneute
  Zustimmung.)  Bei  unseren  Feinden  hat
es  aber  an  dieser  erwünschten  Klarheit  gefehlt.
Der  Welt  gegenüber,  insonderheit  den  Vereinigten
Staaten  gegenüber,  ist  eine  gewisse  Zweideutigkeit
angestrebt  worden.  Es  hieß  einmal,  Deutschland
sei  grausam,  deswegen  könnte  man  den  Deutschen
die  Kolonien  nicht  wiedergeben.  Diese  philanthropische
  Wendung  schien  gerade  Amerika  gegenüber
  zugkräftig.  Es  ist  weiter  gesprochen  worden
von  einem  utopischen  Vorschlag,  die  Kolonien
Afrikas  unter  eine  internationale  Herrschaft  zu
stellen.  Dann  wieder  hieß  es  von  gemäßigteren
Stimmen,  man  sollte  den  gesamten  Komplex  der
Kolonialfragen  der  Beratung  auf  der  späteren
Friedenskonferenz  vorbehalten.

Meine  Herren,  die  angeführte  Rede  des
Generals  Smuts  hat  etwas  Licht  in  dieses  Halb-2
        <pb n="92" />
        S

dunkel  gebracht.  Sein  Programm  kann  man  mit
wenigen  Worten  charakterisieren.  Ebenso  wie
Lloyd  George  Deutschland  als  Kontinentalmacht
vernichten  will,  ebenso  wie  Sir  Edvard  Carson
Deutschland  als  Industriemacht  vernichten  will,
genau  so  will  General  Smuts  Deutschland  als
Kolonialmacht  vernichten.  (Sehr  richtig!)  Aber
der  General  begnügt  sich  nicht  mit  der  einfachen
Aufstellung  —  wie  es  seine  Kollegen  tun  —  einer
Vernichtungsformel;  er  versucht  seine  Vernichtungsabsichten
  moralisch  zu  begründen.  Er  gibt  eine
wohl  aufgebaute  Argumentation,  warum  das  Britische
  Reich  Deutschland  als  koloniales  Imperium
nicht  dulden  kann  und  darf.

Mit  dieser  Begründung  möchte  ich  mich  heute
vor  Ihnen  auseinandersetzen.  Das  Neue  ist  dabei,
  daß  bei  dieser  Argumentation  der  General
nicht  wie  früher  humanitäre  Ziele  und  Zwecke  in
den  Vordergrund  stellt,  daß  er  nicht  mehr  von
dem  Wohl  der  Eingeborenen  spricht,  sondern  daß
er  lediglich  einen  kraß  imperialistischen  Standpunkt
an  die  Spitze  seiner  Ausführungen  stellt:  Die
Vernichtung  Deutschlands  als  Kolonialmacht  ist
notwendig  „um  der  Sicherung  des  Britischen  Weltreichs
  wegen!“

Unter  seinen  Gründen  hebt  sich  zunächst  der
eine  vor,  den  ich  Ihnen  nach  den  Ausführungen
der  „Times“  im  Auszug  wiedergeben  möchte:

Von  der  Pracht  des  Landes

—  er  spricht  von  Ostafrika,  worauf  es  anscheinend
den  Engländern  am  meisten  ankommt  —

könne  man  sich  keinen  Begriff  machen.  Wirtschaftlich
  rechne  Ostafrika  zu  den  allerwertvollsten
Kolonien  des  tropischen  Afrika.  Kein  Teil
Afrikas  habe  geeigneteren  Boden  für  eine  Produktion
  in  größerem  Maßstabe,  von  Kokosnüssen,
  Kaffee,  Zucker,  Sisal,  Gummi,  Baumwolle
  oder  halbtropischen  Produkten  wie  Mais
und  Hirse.  Wenn  die  Tropenkrankheit  einst
überwunden  sein  würde,  würde  auch  das  Land
zu  den  produktivsten  Teilen  der  Tropen  gehören.
  Man  habe  erst  kürzlich  voll  erkannt,
daß  ohne  einen  überreichtum  von  Rohmaterialien,
  die  nur  die  Tropen  schaffen  könnten,
die  modernen  hochentwickelten  Industrien  unmöglich
  wären.

 

68  20

(Hört,  hört!)  Diese  geographisch-topographische
Schilderung  von  der  Herrlichkeit  unserer  Kolonie
Ostafrika  bildet  für  General  Smuts  den  Auftakt
zu  der  Forderung,  daß  eine  so  wertvolle  Kolonie
notwendigerweise  England  gehören  müsse  und
Deutschland  nicht  wiedergegeben  werden  dürfe.
Das  heißt  also:  Smuts  will  Deutschland  das  eine
große  Reservoir,  das  es  für  seine  „moderne,
hochentwickelte  Industrie“  bisher  gebraucht  hat,
nicht  wiedergeben.  Meine  Herren,  das  ist  mit
anderen  Worten  genau  derselbe  Standpunkt,  den
Sir  Edvard  Carson  einnimmt:  wenn  Deutschlands
Industrie  zunichte  geht,  —  es  tut  uns  leid,  aber
was  schadet  es?  Und  dann,  meine  Herren,  aus
der  Herrlichkeit  des  Landes  ein  ethisches  Recht  zu
folgern,  daß  dieses  wertvolle  Land  nur  unter
großbritannischer  Herrschaft  stehen  dürfe,  das  ist
doch  wohl  ein  Ausfluß  jener  britischen  Anschaunng,
die  der  Dichter  Rudyard  Kipling  mit  den  Worten
kennzeichnet:  China  ist  ein  Land  von  unendlichen
Möglichkeiten;  also:  warum  annektieren  wir  denn
nicht  China?  (Heiterkeit.)  6

Als  zweiten  Grund  dafür,  daß  die  Rückgabe
unserer  Kolonien  mit  der  Sicherheit  des  englischen
Imperiums  unvereinbar  sei,  führt  General  Smuts
an,  daß  unsere  Kolonien,  in  erster  Linie  das
schon  erwähnte  Ostafrika,  zur  weiteren  Konsolidierung
  und  Abrundung  des  englischen  Weltreiches
  nötig  sind,  als  ein  Bindeglied  zwischen
Südafrika,  Agypten  und  Indien.  General  Smuts
sagt  über  diesen  ihm  außerordentlich  wichtigen
Punkt  folgendes  —  ich  darf  auch  diesen  Punit
Ihnen  hier  aus  der  „Times“  in  kurzem  Auszug
vortragen  —:

„Das  Britische  Reich  ist  bei  weitem  die
größte  afrikanische  Macht,  und  keine  andere
Macht  hat  auf  diesem  Kontinent  Interessen,
die  mit  den  seinen  überhaupt  vergleichbar
sind“.

Mit  dieser  Behauptung  hat  der  General  Smuts,
der  aus  dem  Süden  Afrikas  kommt,  doch  nicht
genügend  nach  dem  Norden  und  Westen  seines
heimatlichen  Kontinents  geblickt;  denn  wir  wissen,
daß  auch  das  französische  Kolonialreich  einen  ganz,
erheblichen  Einfluß  auf  und  ein  ganz  erhebliches
Interesse  an  Afrika  hat.  Ich  glaube  sogar,  daß,
rein  numerisch  ausgedrückt,  die  Zahl  der  Hektare
        <pb n="93" />
        G  69  20

französischer  Besitzungen  in  Afrika  größer  ist  als
die  der  englischen.

„Wenn  wir  vom  umfassendsten  Gesichtspunkt
aus  die  Zukunft  betrachten,  wenn  wir  ferner
in  Betracht  ziehen,  daß  Afrika  die  Zwischenstation
  nach  Indien  und  Ostasien  ist,  so  muß
das  Britische  Reich  auf  die  Sicherheit  und  Ruhe
seiner  äußeren  Verbindungslinien  bedacht  sein;
es  kann  die  Rückgabe  der  deutschen  Kolonien
nicht  zugeben  und  muß  auf  den  Voraussetzungen
  bestehen,  die  die  Landverbindungen
für  seine  Gebiete  von  einem  Ende  des  Kontinents
  zum  andern  gewährleisten.  Eine  der
nachdrücklichsten  Lehren

—  es  ist  immer  noch  General  Smuts,  den  ich

zitiere
dieses  Krieges  ist  die  Verwundbarkeit  der  Verbindungen
  über  See  und  die  große  Wichtigkeit
der  Eisenbahnverbindungen.  Um  tatsächlich
wirksam  zu  sein,  müssen  diese  beiden  Verbindungen
  in  Zukunst  Hand  in  Hand  gehen.
Alle  diese  Erwägungen  weisen  auf  die  Notwendigkeit
  hin,  daß  wir  in  weiser  Voraussicht
die  Verbindungen  des  Reichs  mit  allen  zur
Verfügung  stehenden  Mitteln  sichern.“

Als  eines  dieser  Mittel  stellt  General  Smuts
eine  englische  Monroe-Doktrin  nicht  nur  über  die
südliche  Hälfte  von  Afrika,  sondern  eigentlich,
wenn  man  seine  Worte  genau  nimmt,  über  die
ganze  südliche  Hemisphäre  auf,  unter  Ausschluß
der  Deutschen.  Ein  Echo  findet  er  bei  seinen
Bundesgenossen  im  Westen,  den  Franzosen,  die
ihrerseits  für  Westafrika,  dort,  wo  ihre  afrikanischen
Besitzungen  in  der  Hauptsache  liegen,  eine  französische
  Monroe-Doktein,  ebenfalls  unter  Ausschluß
der  deutschen  Kolonien  aufstellen.

Als  ein  weiteres  Mittel  zur  Sicherung  der
Verbindungen  nimmt  General  Smuts  die  alte
Idee  des  direkten  Verkehrsweges  Kap-—Kairo
wieder  auf,  der  durch  rein  britisches  Gebiet  laufen
müßte.  Wir  wissen  auch,  meine  Herren,  daß  das
Verlangen  nach  einem  zweiten  Landwege,  nach
dem  Landwege  von  Agypten  nach  Indien—Kapstadt—Kairo—
  Kalkutta  —  eine  Begründung  der
imperialistischen  Aspirationen  der  Engländer  ist,

 

Mesopotamien,  Arabien,  Persien  und  Syrien  dem
Britischen  Reich  einzuverleiben.

Die  ungeheuerliche  Forderung,  daß  um  der
Herstellung  solcher  Verbindungsstrecken  willen  auf
dieser  langen  Strecke  auf  beiden  Seiten  weder
links  noch  rechts  irgendeine  fremde  Macht  Besitzstand
  haben  dürfe,  ja,  das  ist  doch  eine  viel
stärkere  Betonung  des  Machtstandpunktes,  als
wenn  man  eine  Sicherung  der  eigenen  Grenzen
verlangt.

Ich  begrüße,  wie  gesagt,  die  Offenheit  des
Generals  Smuts.  Er  verzichtet  völlig  darauf,
den  englischen  Machtstandpunkt,  den  er  kraß  ausspricht,
  imperialistischer  als  ein  Imperialist,  in
das  humanitäre  Gewand  der  Weltbeglückung  zu
kleiden.  Von  den  Rechten  der  anderen  Nationen,
von  denen  die  britischen  Staatsmänner  sonst  so
gern  und  soviel  sprechen,  ist  in  der  Rede  des
Burengenerals  nicht  mehr  die  Rede.  Auch  von
dem  Selbstbestimmungsrecht  der  Eingeborenen  —
dessen  Konsequenzen  er  übrigens  als  Südafrikaner
am  allerbesten  kennt  —  ist  in  dieser  Rede  nicht
mehr  die  Rede.  Er  proklamiert  die  Grundsätze,
  unter  denen  einst  die  Engländer  die
Burenrepubliken  annektiert  haben!  (Sehr
richtig!  links.)

Meine  Herren,  das  ist  nicht  der  Geist,  der  zu
einem  wahren  Frieden  führen  kann.  (Sehr
richtig!  links.)  Es  gab  vor  dem  Kriege  zwei
Richtungen  in  England.  Die  eine  vertrat  den
Standpunkt,  England  ist  saturiert  und  will  eine
allgemeine  Weltberuhigung  durch  die  Zufriedenstellung
  anderer  hochstrebender  Nationen  herbeiführen.
  Die  zweite  Richtung  ist  die  des  Generals
Smuts,  England  ist  nie  saturiert,  bis  es
eine  lückenlose  Weltherrschaft  hat!  Mit
der  einen  englischen  Anschanung  kann  die  Welt
leben,  mit  der  andern  nicht.  Das  ist  der  Standpunkt
  des  Generals  Smuts,  klar  und  konsequent.
Aber  ich  glaube,  er  fühlt  doch  die  ethische  Unhaltbarkeit
  seiner  Machtpolitik  und  versucht  zum
Schlusse  eine  moralische  Rechtfertigung.  Dazu
konstrniert  er  die  deutsche  Gefahr  in  Afrika.
Afrika,  sagt  er,  habe  von  Deutschland,  wenn  es
Kolonialmacht  bleibt,  die  Mobilisierung  und  Militarisierung
  der  farbigen  Stämme  für  einen  künftigen
Krieg  in  Deutschland  zu  erwarten.

2.
        <pb n="94" />
        G  70  20

Nun,  meine  Herren,  wie  lagen  und  wie  liegen
die  Verhältnisse  in  dieser  Beziehung.  Wir  haben
vor  dem  Kriege  in  unserem  Kolonialreich  mit
seinen  rund  12  Millionen  Einwohnern,  Eingeborenen,
  im  ganzen  eine  Schuttruppe  von  nicht
ganz  4000  Mann  gehabt.  Dazu  haben  wir  ungefähr
  ebenso  viele  tausend  Mann  Polizisten  gehabt,
  die  eigentlich  mehr  Amtsdiener  waren,  als
tatsächlich  schlagfertige  Soldaten,  die  man  ohne
weiteres  in  den  Heeresdienst  einstellen  konnte.
Die  eingeborenen  Truppen  waren  beschränkt  auf
Ostafrika  und  Kamerun.  In  Togo  hatten  wir
lediglich  Polizisten,  und  in  Südwestafrika  hatten
wir  überhaupt  keine  Schutztruppen;  da  hatten
wir  lediglich  weiße  Soldaten,  auch  nur  wenig,
ungefähr  1800.  Es  liegt  auf  der  Hand,  daß
eine  so  kleine  Schar  von  Soldaten  nicht  eingerichtet
  und  gerüstet  war  für  einen  Kampf  mit
weißen  Mächten.  Dazu  war  ihre  Ausbildung
nicht  normiert,  dazu  waren  auch  die  Waffen  nicht
gewählt.  Es  gab  so  gut  wie  keine  Artillerie.
Diese  Truppen  hatten  lediglich  die  Aufgabe,  für
Ruhe  und  Ordnung  unter  den  Eingeborenen  zu
sorgen,  Eingeborenenaufstände  zu  unterdrücken
und  die  Antisklavereibewegung  zu  unterstützen.
Und  diese  kleine  Anzahl  von  Truppen  in  einem
Kolonialreich,  das  ungefähr  viermal  so  groß  ist
wie  Deutschland!

Wie  lagen  aber  dieselben  Verhältnisse  vor  dem
Kriege  bei  unseren  Feinden.  Frankreich  hat  seit
dem  Jahre  1870  ein  großes  afrikanisches  Kolonialreich
  gegründet  und  hat  sich  von  vornherein  mit
dem  Ziel  getragen,  die  afrikanischen  Kolonien  auch
für  Europa  militärisch  auszunutzen.  Es  hat  sich
in  seinen  afrikanischen  Besitzungen  ein  stehendes
Heer  von  etwa  100  000  Mann  geschaffen,  wobei
ich  die  nordafrikanischen  Besitzungen  mit  den  westafrikanischen
  zusammenrechne.  Ebenso  hat  England
  in  seinen  afrikanischen  Kolonien  starke  Eingeborenentruppen
  gehabt  und  hat  an  den  wichtigen
  Küstenplätzen  auch  ständig  weiße  Besatzungen
gehabt.

In  viel  stärkerem  Maße  als  in  Afrika  hat
England  die  Eingeborenen  in  Indien  zum  Militärdienst
  herangezogen.

Also,  meine  Herren,  unsere  Feinde,  die  uns
den  Plan  einer  Militarisierung  Afrikas  vorwerfen

 

und  dieses  Schreckgespenst  des  deutschen  Imperiums
an  die  Wand  malen,  haben  schon  vor  dem  Kriege
ihre  Eingeborenen  planmäßig  und  in  großem  Umfange
  militarisiert  und  mobilisiert.  Wir  haben  bei
Kriegsbeginn  vergeblich  versucht,  fußend  auf  die
Bestimmungen,  und  noch  mehr  auf  den  Geist  der
Kongoakte,  Afrika  zu  neutralisieren.  Es  ist  uns
nicht  gelungen.  England  hat  nicht  gewollt.  Belgien
  hatte  einen  Anfang  gemacht,  Frankreich
wollte  anscheinend  folgen,  aber  England  hatte
abgelehnt  mit  der  Begründung:  Wir  wollen  die
Deutschen  überall  schädigen,  wo  es  auch  seil
Wir  handelten  bei  diesem  Versuch  der  Neutralisierung
  in  Übereinstimmung  mit  unserer  lberzeugung
  von  den  Pflichten  der  weißen  Rasse
gegenüber  den  Eingeborenen  und  in  richtiger
Würdigung  der  Stellung  der  weißen  zur  schwarzen
Rasse.  Für  unsere  Feinde  war  die  Versuchung,
ihre  militärische  Überlegenheit  in  Afrika  auszunutzen,
  stärker  als  ihr  kolonialpolitisches  Verantwortungsgefühl.


So  haben  sie  den  Krieg  nach  Afrika  getragen.
Das  war  nicht  alles,  sie  haben  außerdem  ihre
Eingeborenentruppen  in  großer  Zahl  auf  die
europäischen  Kriegsschauplätze  geschickt.  Frankreich
hat  die  schwarze  Rasse  zuerst  durch  freiwillige
Anwerbungen  mobilisiert  und  ist  dann  bald,  als
diese  sogenannten  freiwilligen  Anwerbungen  nichts
mehr  nutzten,  zu  Zwangsaushebungen  in  großem
Stile  geschritten.  Die  Aufstände  in  Tunis  und
anderen  französischen  Kolonien  sind  die  Antwort
der  Eingeborenen  auf  diese  Zwangsmaßregeln  der
weißen  Herrscher.  Übrigens  hat  auch  England,
wie  der  Regierungsvertreter  neulich  im  Unterhause
  zugeben  mußte,  auf  einen  gelinden  Zwang
für  die  Rekrutierung  und  Aushebung  ihrer  Eingeborenen
  nicht  verzichten  können.  Auch  die  Belgier
  sind  unter  dem  Drucke  Frankreichs  neuerdings
  gleichfalls  im  Belgischen  Kongo  zur  Zwangsaushebung
  übergegangen.  Das  Eingeborenenheer
der  Entente  —  ich  habe  die  Ziffer  nicht  genau
bekommen  können,  aber  ich  glaube,  daß  ich  nicht
überschätze,  wenn  ich  das  Eingeborenenheer  der
Entente,  diese  ganze  Musterkarte  von  Farbigen  aller
Schattierungen,  die  im  Westen  gegen  uns  kämpfen,
auf  mehrere  hunderttausend  Mann  schätze.  (Hört,
hört!)  Und,  meine  Herren,  wenn  unsere  Ost-
        <pb n="95" />
        G  V1

afrikaner  bis  jetzt  ausgehalten  haben,  und  in  einer
fremden  Kolonie  auch  jetzt  noch  tapfer  aushalten,
dann  haben  sie  das  nicht  vermocht,  weil  sie,  wie
General  Smuts  sagt,  jahrelang  vorbereitet  sind
für  einen  Krieg  gegen  die  Europäer,  sondern  nur
dadurch,  daß  es  uns  von  der  Heimat  her  gelungen
  ist,  ihnen  zweimal  Waffen  und  Munition
zu  schicken.  (Bravol)  Ohne  diese  Hilfe,  für  die
ich  der  Kaiserlichen  Marine  stets  dankbar  sein
werde  (Bravol),  hätten  sich  diese  wackeren  Kämpfer
längst  ohne  Waffen  und  Munition  behelfen  müssen.
Es  ist  gar  nicht  daran  gedacht  worden,  in  Ostafrika
  eine  Truppe  auszubilden,  die  gegen  modern
ausgerüstete  europäische  Feinde  kämpfen  sollte!

General  Smuts  spricht  in  derselben  Rede,  die
er  vor  der  Geographischen  Gesellschaft  gehalten
hat,  ferner  die  Befürchtung  aus,  daß  wir  unsere
Kolonien  als  Flottenstützpunkte  verwerten  würden.
Auch  demgegenüber  muß  ich  darauf  hinweisen,
daß  vor  dem  Kriege  keine  einzige  unserer  afrikanischen
  Stationen  an  der  Küste  überhaupt  mit
Artillerie  versehen  war,  weil  wir  niemals  daran
gedacht  haben,  Afrika  zum  Kriegsschauplatz  für
Weiße  zu  machen,  während  England  und  Frankreich
  eine  Reihe  ihrer  Häfen  zu  vollständigen
Marinestationen  ausgerüstet  haben.  Aus  unserem
Verhalten  vor  dem  Kriege  geht  unser
Standpunkt  zur  Militarisierung  ganz  klar
hervor.  Deutschlands  Bestrebungen  gingen  nie
auf  eine  Militarisierung  der  Eingeborenen  Afrikas
aus,  sondern  wir  versuchten  im  Gegenteil  durch
internationale  Verschärfung  der  Bestimmungen  der
Antisklavereiakte  über  die  Beschränkung  der  Waffeneinfuhr
  und  des  Waffentragens  in  Afrika,  die
kriegerischen  Gelüste  der  Eingeborenen  einzudämmen.
  Auf  Deutschlands  Anregung  kam  im
Jahre  1908  die  Brüsseler  Internationale  Konferenz
  zur  Beschränkung  der  Waffen=  und  Munitionseinfuhr
  in  Afrika  zustande.  Deutschlands
Initiative  entsprangen  die  weitgehendsten  Anträge
auf  dieser  Konferenz,  deren  Arbeiten  nicht  durch
unsere  Tätigkeit,  sondern  durch  das  Eingreifen  in
der  Hauptsache  von  Frankreich  scheiterten.  Die
Kaiserliche  Regierung  ist  von  diesem  Standpunkt
auch  heute  noch  nicht  abgewichen,  trotz  des  üblen
Beispiels  der  Feinde,  das  wir  lediglich  als  ein
abschreckendes  bezeichnen  dürfen.  Das  Programm

 

unserer  Regierung  ist  klar:  keine  Militarisierung
  in  Afrika!  Aber  gleiches  Recht  und
gleiche  Pflichten!  Unser  Ziel  ist  nicht  so  aufzufassen,
  daß  die  anderen  militarisieren  dürfen  und
wir  nicht!  (Sehr  richtig!)  Alle  sollen  dasselbe
tun!  Deutschland  will  sich  selbstverständlich  nicht
wehrlos  machen  dadurch,  daß  die  anderen  militarisieren!
  (Sehr  richtig!)

Das  habe  ich  wiederholt  in  meiner  Leipziger
Rede  und  auch  in  Berlin  ausgesprochen,  und  ich
glaube,  mit  Zustimmung  aller  meiner  Hörer.

Wie  sollen  wir  aber  die  Absichten
unserer  Feinde,  insonderheit  der  Engländer,
  deuten?  Auf  der  einen  Seite  haben
wir  die  Smutssche  Forderung:  „Afrika  darf  auf
keinen  Fall  militarisiert  werden“;  auf  der  anderen
Seite  die  Außerung  Churchills:  „Wir  haben  aus
unseren  Eingeborenen  noch  lange  nicht  genug
Vorteile  für  den  Krieg  in  Europa  gezogen.“
Churchills  Standpunkt  ist  das  absolute  Bekenntnis
zu  der  französischen  Auffassung.  Wäre  es  dem
General  Smuts  wirklich  ehrlich  mit  seiner  abweichenden
  Antwort,  er  müßte  den  Standpunkt
Churchills  und  den  Standpunkt  der  Franzosen
bekämpfen  und  müßte  sich  offen  zu  unserem
Standpunkt  bekennen.  Statt  dessen  tut  er  so,  als
ob  er  von  unseren  mehrfachen,  deutlichen  programmatischen
  Erklärungen  keine  Ahnung  hat.
Er  malt  die  deutsche  Gefahr  in  Afrika  an  die
Wand  und  macht  sich  einen  Indizienbeweis  zurecht,
  der  ihm  vor  seinen  Hörern  den  Anschein
gibt,  als  ob  es  wirklich  wahr  sei,  was  er  von
unseren  afrikanischen  Absichten  behauptet.

Was  hat  er  an  wirklichem  Material  in  seiner
Rede  vorgebracht?  Er  hat  gesagt  erstens,  es
werde  im  Reichs-Kolonialamt  eine  Landkarte  des
erwünschten  zusammenhängenden  Kolonialbesitzes
in  Mittelafrika  gedruckt!  Meine  Herren,  das  ist
das  eine  Argument.  Das  zweite  ist,  der  deutsche
Generalstab  wende,  wie  das  Buch  des  Generals
v.  Freytag-Loringhoven  bewiese,  der  Rekrutierung
farbiger  Soldaten  in  einem  zukünftigen  Kriege
die  ernsteste  Aufmerksamkeit  zu!  Ja,  meine  Herren,
eine  solche  Argumentation  ist  lächerlich.  Er  folgert
  daraus,  daß  Deutschland  sein  afrikanisches
Reich  in  erster  Linie  als  ein  Reservoir  fremder
Heere  ausnutzen  wolle.
        <pb n="96" />
        W  V72  20

So  lächerlich  wie  diese  Art  der  Beweisführung
ist,  so  bedauerlich  ist  an  der  Rede  des  Generals
Smuts  aber  das  eine:  Der  General  Smuts  hat
vor  ungefähr  einem  halben  Jahr  eine  Rede  gehalten,
  die  mir  erheblich  besser  gefallen  hat  als
die  letzte.  Er  galt  und  gilt  in  seinem  Vaterland
als  ein  Anhänger  des  Friedensligagedankens.
Wenn  er  nun  so  unfair  und  so  parteiisch  vom
Gegner  spricht,  wie  jüngsthin,  so  diskreditiert  er
diesen  Gedanken;  denn  die  Vorbedingung
dafür,  daß  die  Friedensliga  zu  einem  wirklichen
  Instrument  des  Friedens  werden
kann,  ist,  daß  die  Bölker  gegenseitig  ihre
Lebensinteressen  achten.  Es  ist  aber  ein
Mangel  an  solcher  Achtung,  wenn  ein  führender
Staatsmann  zugunsten  imperialistischer  Vorteile
die  Tatbestände  in  den  feindlichen  Ländern  willkürlich
  verdunkelt.  Dem  General  Smuts  dient
der  Friedensligagedanke  zu  nichts  weiter,  als  zu

 

einem  Kampfmittel  des  englischen  Imperialismus
auf  Kosten  der  vitalsten  Interessen  der  anderen
Völker.

Meine  Herren,  ich  komme  zum  Schluß.  Auch
in  England  gibt  es  aufrichtige  Träger  des
Friedensgedankens.  Die  Zahl  der  englischen
Stimmen,  die  zu  einer  kolonialen  Verständigung
mit  uns  nicht  nur  geneigt  sind,  sondern  sie  für
eine  Vorbereitung  einer  beruhigten  Welt  halten,
mehren  sich.  Es  hieße,  in  die  Fehler  unserer
Feinde  verfallen,  wollte  man  diese  Gegenströmung
gegen  die  panbritischen  Strömungen  bei  uns
ignorieren.  Aber,  meine  Herren,  darüber  kann
kein  Zweifel  sein:  hinter  dem  General  Smuts
und  seiner  Rede  steht  nicht  nur  die  britische  Regierung,
  sondern  starke  Leidenschaften  und  große
Interessen!  Damit  müssen  wir  rechnen.  (Lebhafter
  Beifall.)

□——
        <pb n="97" />
        W  73  20

Die  Missionen  in  den  deutschen  Schutzgebieten.

Rede,  gehalten  am  8.  Januar  1918  auf  Veranlassung  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  in  der  Königlichen
Hochschule  für  Musik  von  Dr.  H.  Solf,  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.

Als  im  Jahre  1910  die  glanzvolle  Veranstaltung
  der  Weltmissions-Konferenz  in  Edinburg  zu
Ende  ging,  dachte  keiner  der  Teilnehmer,  daß
dieser  stolze  Bau,  der  dank  des  einmütigen  Zusammenwirkens
  der  Vertreter  fast  aller  Nationen
fest  gefügt  schien,  wenige  Jahre  später  durch  die
Stürme  eines  Weltkrieges  wie  ein  Kartenhaus
zerfallen  würde.  Und  noch  weniger  konnte  man
auf  den  Gedanken  kommen,  daß  diejenige  Großmacht,
  die  sich  stets  in  der  Rolle  des  Schirmherrn
der  Weltmission  gefallen  hat,  daß  gerade  England
den  Anstoß  dazu  geben  würde,  das  in  jahrhundertlanger
  Arbeit  aufgerichtete  deutsche  Missionswerk
zu  zerstören.  Mit  der  brutalen  Rücksichtslosigkeit,
die  diesem  Volk  immer  eigen  war,  ist  England
daran  gegangen,  in  unseren  Schutzgebieten  und
in  seinen  eigenen  Kolonien  alles  zu  ächten  und
zu  vernichten,  was  nur  entfernt  mit  dem  Begriff
„deutsch"  zusammenhing.  So  sind  aus  einem
großen  Teil  der  deutschen  Missionsfelder  nicht
nur  in  Afrika,  sondern  auch  in  Indien  und  in
anderen  Gebieten,  in  denen  deutsche  Missionen
unter  englischer  Oberhoheit  wirkten  —  die  deutschen
  Missionare  in  Gefangenschaft  geschleppt,  ihre
Arbeiten  empfindlich  gestört  und  die  Stationen
zum  Teil  der  Plünderung  und  Verwahrlosung
preisgegeben.

Unsere  Hoffnung,  daß  sowohl  in  England  selbst
wie  auch  in  den  neutralen  Staaten  gegen  diese

Vergewaltigung  des  deutschen  Missionswerkes
Verwahrung  eingelegt  würde,  ist  zuschanden
geworden.  Eine  starke  Strömung  bei  unseren

Feinden  will  den  deutschen  Missionen  auch  nach
Wiederkehr  des  Friedens  ihre  Betätigung  in  französischen
  und  englischen  Gebieten  unmöglich  machen.

Leider  hat  es  auch  bei  uns  nicht  an  Stimmen
gefehlt,  die  einen  Rückzug  der  deutschen  Missionen
aus  fremden  überseeischen  Besitzungen  und  ein
Verbot  der  Niederlassung  fremder  Missionare  in
unseren  eigenen  Schutzgebieten  forderten.

 

Die  überwiegende  Mehrheit  aber  der  Fachkundigen
  und  Missionsfreunde  steht  trotz  der  furchtbaren
  Ereignisse  des  Weltkrieges  nach  wie  vor
auf  dem  Standpunkte,  der  allein  dem  wahren
Wesen  und  dem  eigentlichen  Begriff  der  christlichen
Missionstätigkeit  gerecht  wird:  „Gehet  hin  in  alle
Welt  und  lehret  alle  Völker!“  So  lautet  der
göttliche  Missionsbefehl  unseres  Herrn  und  Heilands
an  seine  Jünger.  In  alle  Welt  soll  das  Licht
des  Evangeliums  hinausgetragen  und  es  soll  nicht
haltgemacht  werden  vor  den  Schranken  der
Sprache,  des  Stammes  und  der  Rasse!  Ein  Werk
christlicher  Nächstenliebe,  ein  Born  uneingeschränkter
  Güte  soll  die  Mission  sein!

Gerade  darum  ist  sie  in  dieser  entsetzlichen
Zeit  des  allgemeinen  Bölkerhasses  dazu  angetan,
die  Bande  gegenseitigen  Verständnisses  und  gegenseitiger
  Achtung  wieder  anzuknüpfen,  die  der
furchtbare  Weltkrieg  grausam  zerrissen  hat.  Ich
will  und  kann  es  nicht  glauben,  daß  unsere
Feinde,  die  jetzt  unsere  Missionare  von  der  übrigen
Welt  ausschließen  wollen,  auf  diesem  unchristlichen
und  kurzsichtigen  Standpunkt  auch  nach  Beendigung
  des  Krieges  verharren  werden.

Auch  bei  ihnen  wird  der  gesunde  Sinn  des
Volkes  über  Haß  und  Rachsucht  siegen  und  die
im  Zorn  aufgerichteten  Schranken  über  den  Haufen
werfen.  Das  Wort  Gottes  muß  und  wird  diesen
Krieg  überdauern!  Was  unsere  deutschen  Missionare
  in  fremden  Ländern  geleistet  haben  und
nach  Wiederkehr  friedlicher  Verhältnisse  wieder
leisten  werden,  ist  viel  zu  gewaltig  und  viel  zu
bedentend,  als  daß  unsere  Feinde  leichten  Herzens
darauf  verzichten  könnten.

Solange  nicht  die  Fackel  des  Weltkrieges  ihre
Sinne  blendete,  haben  die  Völker  der  Entente
unseren  Missionen  die  gebührende  Anerkennung
nicht  versagt.  Überall  in  der  Welt  hat  man  die
stille,  selbstlose  Hingabe,  mit  der  unsere  Missionare
ihre  Pflichten  gegen  ihre  göttliche  und  weltliche
        <pb n="98" />
        W  74  20

Obrigkeit  verrichteten,  geschätzt,  und  man  wird  die
segensreiche  Tätigkeit,  des  bin  ich  sicher,  erneut
würdigen,  wenn  Ruhe  und  Frieden  in  die  aus
tausend  Wunden  blutende  Welt  eingekehrt  sein
werden.

Wenn  ich  Ihnen  heut  Abend  ein  Bild  von
dem  Wesen  und  vielgestaltigen  Wirken  der  deutschen
  Missionen  geben  will,  so  muß  ich  mich  wegen
der  Fülle  des  Stoffes  auf  einen  Ausschnitt  beschränken.
  Ich  habe  dazu  dasjenige  Arbeitsgebiet
gewählt,  das  meinem  Amt  und  meinem  Herzen
am  nächsten  liegt,  das  ist  die  Mission  in  den
deutschen  Schutzgebieten.

Was  ich  Ihnen  von  der  opferfreudigen  und
hingebungsvollen  Arbeit  unserer  Missionare  in  den
deutschen  Schutzgebieten  sage,  gilt  aber  auch  für
das  Wirken  der  deutschen  Missionare  in  allen
andern  Teilen  des  Erdenrundes.

Ich  habe  bisher  von  den  Missionen  im  allgemeinen
  gesprochen.  Ein  weiteres  Eingehen  aber
auf  ihre  Tätigkeit  und  ihre  Leistungen  ist  nicht
möglich,  ohne  die  protestantische  und  die  katholische
  Mission  getrennt  voneinander  zu  behandeln.
Eine  Darstellung,  in  der  beide  zusammenfließen,
würde  Ihnen  ein  farbloses  Bild  geben,  denn  die
Missionen  beider  Konfessionen  haben  die  Wurzeln
ihrer  Kraft  in  ihrem  Glauben.

Schon  vor  der  deutschen  Besitzergreifung  waren
deutsche  Missionare  in  den  Ländern  tätig,  die  jetzt
unsere  Kolonien  sind,  aber  mit  und  an  der  Kolonialbewegung,
  die  Anfang  der  80  er  Jahre  des
vorigen  Jahrhunderts  in  Deutschland  einsetzte,
erstarkte  der  Missionsgedanke  bei  uns  und  erlebte
das  Missionswerk  einen  ungeahnten  Aufschwung.
Bei  Ausbruch  des  Krieges  übten  dreizehn  protestantische
  und  elf  katholische  Missionsgesellschaften
ihre  segensreiche  Tätigkeit  in  unseren  überseeischen
Besitzungen  aus!

Ich  beginne  aus  sachlichen  Gründen  mit  der
katholischen  Mission.

Die  katholischen  Missionen  sind  dem  großen
Organismus  der  katholischen  Kirche  unmittelbar
angegliedert.  Ihr  Haupt  ist  deshalb  der  Heilige
Vater  in  Rom.  Er  übt  seine  Rechte  und  Pflichten
aus  durch  eine  besondere,  vom  Päpstlichen  Stuhl
gegründete  Behörde,  durch  die  Congregatio  de
Propaganda  fide,  die  seit  1622  ihres  wichtigen

 

Amtes  waltet.  Diese  Kongregation  ist  die  Zentralinstanz
  für  das  gesamte  katholische  Missionswesen.
Die  Missionstätigkeit  selbst  wird  von  besonderen
religiösen  Genossenschaften,  teils  von  älteren
Orden,  teils  von  neueren  Körperschaften  ausgeübt,
  die  als  ausführende  Missionsorgane  eine
weitgehende  Selbständigkeit  besitzen  und  für  den
geordneten  Betrieb  des  Missionswerkes  durch
Entsendung  des  erforderlichen  Personals  und  für
die  Aufbringung  der  Mittel  zu  sorgen  haben.
Das  Missionspersonal  setzt  sich  zusammen  aus
den  eigentlichen  Missionspriestern  und  dem  Hilfspersonal,
  das  aus  den  Missionsbrüdern  und
Missionsschwestern  sowie  den  einheimischen  Lehrern
und  Katechisten  besteht.  Die  zuletzt  genannten,
eingeborenen  Mitglieder  der  Mission  bilden  zugleich
  das  Bindeglied  zwischen  der  Mission  und
den  Eingeborenen.  Mit  der  Ausbildung  einheimischer
  Priester,  die  in  anderen  älteren  Missionen
schon  auf  ansehnliche  Erfolge  zurückblicken  kann,
ließ  sich  erst  in  wenigen  unserer  Kolonialmissionen
ein  kleiner  Anfang  machen.

Geleitet  wird  der  eigentliche  Missionsbetrieb
von  den  kirchlichen  Obern,  den  Apostolischen
Vikaren  oder  Präfekten,  die  ihrerseits  wieder  von
der  Propaganda  in  Rom  abhängig  sind.  In  den
inneren  Ordensangelegenheiten  unterstehen  die
Missionare  den  Ordensprovinzialen  oder  Regionalen,
  die  in  Abhängigkeit  von  der  Generalleitung
ihres  Ordens  stehen.

Die  Organisation  der  katholischen  Missionen
vollzieht  sich  in  der  Weise,  daß  gleich  anfangs
ein  bestimmtes,  geographisch  genan  umschriebenes
Gebiet  von  meist  beträchtlichem  Umfang  als
apostolische  Präfektur  einem  Missionspriester  oder,
sei  es  sofort,  sei  es  erst  nach  fortgeschrittener
Entwicklung,  als  apostolisches  Vikariat  einem
Missions  bischof  unterstellt  wird.  Nach  Anordnung
dieses  Missionsobern  werden  in  den  verschiedenen
Gegenden  des  Gebiets  Missionsstationen  gegründet,
in  deren  Umkreis  sich  allmählich  die  Gemeinden
der  neugewonnenen  Christen  sammeln.  In
politisch  und  kulturell  entwickelten  Ländern,  wie
3.  B.  in  Japan,  treten  an  Stelle  der  Apostolischen
Vikare,  die  nur  als  Vertreter  des  Papstes  wirken,
Bischöfe  und  Erzbischöfe,  die  ihre  Diözesen  kraft
eigner  Amtsgewalt,  wenn  auch  unter  Oberleitung
        <pb n="99" />
        W  75  20

der  Propaganda,  regieren.  Bei  Errichtung  einer
solchen  Hierarchie  werden,  genau  wie  in  Europa,
mehrere  Diözesen  mit  jeweils  einer  Erzdiözese  zu
einer  Kirchenprovinz  zusammengeschlossen.  Zu
einem  solchen  Abschluß  der  katholischen  Missionsorganisation
  ist  es  in  unseren  Schutzgebieten
mit  ihren  verhältnismäßig  jungen  Missionen  noch
nicht  gekommen.

Soweit  katholische  Missionen  schon  in  unseren
Kolonien  wirkten,  bevor  die  deutsche  Flagge  über
ihnen  wehte,  gehörten  sie  ausländischen,  durchweg
französischen  Orden  an.  Missionsgesellschaften
deutschen  Ursprungs,  die  sich  auch  heute  noch
einer  ganz  deutschen  Generalleitung  erfreuen,  sind
die  Gesellschaft  des  Göttlichen  Wortes,  die
unter  dem  Namen  Steyler  Missionsgesellschaft  bekannter
  ist,  und  die  bayerischen  Benediktiner
von  St.  Ottilien.  Die  erstgenannte  Gesellschaft
wurde  1875  in  dem  holländischen  Dörschen  Steyl
bei  Venlo  nahe  der  deutschen  Grenze  gegründet
und  erhielt  1892  in  Oberneuland  bei  Neiße  ihr
erstes  Missionshaus  auf  deutschem  Boden.  In
Togo,  Kaiser-Wilhelmsland  und  Kiantschon  übt
sie  eine  umfassende  Missionstätigkeit  aus.  Die
Kongregation  der  Benediktiner  von  St.  Ottilien
besteht  seit  1884  und  ist  in  Deutsch-Ostafrika  tätig.

Alle  übrigen  katholischen  Missionsgesellschaften
sind  nicht  deutschen  Ursprungs,  haben  aber  sämtlich
  eine  eigene  deutsche  Provinzialleitung.  1892
ließen  sich  die  in  Kamerun  sehr  erfolgreichen
Pallotiner  in  Limburg  an  der  Lahn,  1895  die
schon  lange  um  Deutsch-Ostafrika  verdienten
VBäter  vom  Heiligen  Geist  in  Knechtsteden
und  im  gleichen  Jahre  die  Oblaten  der  unbefleckten
  Jungfrau  Maria  für  Deutsch-Südwestafrika
  in  Hünfeld  nieder.  Daran
schlossen  sich  1896  die  Weißen  Vöäter  in  Trier,
die  drei  große  Vikariate  im  deutsch-ostafrikanischen
Hinterlande  missionieren,  und  die  Herz-Jefu-Missionare
  in  Hiltrup,  deren  Vikariat  Neupommern
  (nebst  Marshall-Inseln)  hinsichtlich  der
Zahl  der  Neuchristen  an  der  Spitze  aller  katholischen
  Südseemissionen  steht.  1900  eröffneten  die
Maristen  ein  Missionshaus  in  Meppen  für  Samoa
und  die  Nord-Salomonen,  während  1903  die  alte
rheinisch-westfälische  Kapuzinerprovinz  ihre
spanischen  Ordensbrüder  auf  den  Karolinen  und

 

Marianen  ablöste.  1912  gründeten  die  Oblaten
des  heiligen  Franz  von  Sales,  die  den  südlichen
  Teil  von  Deutsch-Südwestafrika  bearbeiten,
von  Wien  aus  ein  Missionshaus  zu  Marienberg  bei
Geilenkirchen.  Ohne  Missionsanstalt  innerhalb  der
Reichsgrenze  sind  bis  jetzt  die  Priester  vom
heiligen  Herzen  Jeju,  deren  deutsche  Provinz
ihren  Sitz  in  Sittard  hat  und  seit  1912  die
Präfektur  Adamaua  in  Kamerun  versieht.

Ihre  gemeinsamen  Interessen  beraten  die
Obern  der  katholischen  Missionsgesellschaften  in  der
jährlich  wenigstens  einmal  tagenden  Superiorenkonferenz,
  die  mit  der  vorwiegend  aus  Laien
zusammengesetzten  Missionskommission  der
deutschen  Katholikentage  in  enger  Fühlung
steht.

Die  Regelung  der  Vereins=  und  sonstigen  Werbetätigkeit
  für  die  Missionen  untersteht  den  deutschen
Bischöfen,  die  mitsamt  ihrem  Klerus  gerade  in
den  letzten  Jahren  vor  dem  Kriege  das  Missionswesen
  erheblich  gefördert  haben.  Um  die  Pflege
der  katholischen  Missionswissenschaft  hat  sich
besonders  verdient  gemacht  die  katholische  Fakultät
zu  Münster,  von  welcher  zuerst  missionswissenschaftliche
  Vorlesungen  und  ein  missionswissenschaftliches
  Seminar  eingerichtet  wurden.  Auch
das  Institut  für  missionswissenschaftliche
Forschung  hat  seinen  Sitz  in  Münster.

Im  ganzen  wirkten  vor  Kriegsausbruch  in
den  deutschen  Kolonien  mit  Einschluß  von
Kiautschou  476  Missionspriester,  305  Laienbrüder
und  462  Missionsschwestern.  Auf  232  Hauptund
  1680  Nebenstationen  wurden  rund  166  000
Katholiken  und  57  000  Taufbewerber  gezählt.

Soweit  die  Organisation  der  katholischen
Mission.  Die  evangelische  Mission  Deutschlands
war  zu  Beginn  der  deutschen  Kolonialära  bereits
durch  große,  blühende  Arbeitsfelder  in  Anspruch
genommen.  Gleichwohl  ist  auch  sie  in  die  koloniale
  Arbeit  mit  Eiser  und  starkem  Krafteinsatz
eingetreten.

Die  evangelischen  Missionen  haben  im  Gegensatz
  zu  den  katholischen  keine  mit  Befehlsgewalt
ausgestattete  Zentralstelle.  Das  gilt  nicht  nur
für  die  Missionen  der  verschiedenen  Staaten,
sondern  auch  für  die  deutschen  Missionen  in
ihrem  Verhältnis  zueinander.  Es  erklärt  sich  das

3
        <pb n="100" />
        G  v6  20

aus  der  Gliederung  des  evangelischen  Teils
Deutschlands  in  eine  Reihe  von  Landeskirchen
und  Sondergemeinschaften,  denen  es  aber  an
einer  sie  zusammenschließenden  Organisation  nicht
fehlt!  Dazu  kommt  als  weitere  Besonderheit
die  Unabhängigkeit  der  Missionen  von  den  Kirchen.
Eine  Ausnahme  davon  machen  nur  einige
Missionen  wie  z.  B.  die  der  Brüdergemeine,
der  es  die  Art  ihrer  nicht  territorial  begrenzten
Verfassung  ermöglicht  hat,  Missionsarbeit  in
fremden  Ländern  als  kirchliche  Angelegenheit  zu
betreiben.  Sonst  liegt  die  Ausbreitung  des
evangelischen  Glaubens  unter  den  Heiden  in  den
Händen  von  Gesellschaften  und  Vereinen.  Ohne
organischen  Zusammenhang  mit  den  heimatlichen
Kirchen,  stellen  sie  selbständige  Körper  mit  eigener
Finanzwirtschaft  dar  und  leiten  mit  eigener  Befugnis
  die  Arbeit  der  Missionare  und  die  heidenchristlichen
  Kirchen.  Das  bedeutet  aber  nicht,  daß
das  protestantische  Missionsleben  sich  ohne  jede
Fühlung  mit  den  Landeskirchen  vollzieht.  Die
Entwicklung  hat  vielmehr  dahin  geführt,  daß  die
Kirchenregierungen  und  die  Missionsgesellschaften
sich  gegenseitig  tunlichste  Förderung  angedeihen
lassen.  Das  unermüdliche  Werben  der  Missionsgesellschaften
  für  den  christlichen  Glauben  und  die
Bekehrung  zum  Evangelium  übt  auch  in  der
Heimat  auf  das  religiöse  Leben  einen  befruchtenden
  Einfluß  aus.  Die  Kirchenregierungen
sind  sich  dessen  wohl  bewußt  und  öffnen  den
Missionsveranstaltungen  gern  Kirchen  und  Kanzeln,
pflegen  den  Missionsgedanken  im  heimatlichen
Unterricht  und  Gottesdienst,  genehmigen  Haussammlungen
  und  Kirchenkollekten  für  die  Zwecke
der  Missionen,  und  unterstützen  sie  in  der  mannigfachsten
  Weise.

Die  Verfassung  der  einzelnen  protestantischen
Missionsgesellschaften  in  unseren  Schutzgebieten  ist,
abgesehen  von  der  Mission  der  Brüdergemeine
(die,  wie  bereits  erwähnt,  ihrer  eigenen  Generalsynode
  untersteht),  im  wesentlichen  die  gleiche.
Die  Gesellschaften  werden  ehrenamtlich  durch
Vorstände,  Komitees,  Kuratorien  und  Kollegien,
geleitet;  bei  manchen  Gesellschaften  steht  dem
Komitee  eine  Generalversammlung  zur  Seite.
Die  Missionsverfassung  ist  eine  aristokratischpatriarchale
  und  beruht  auf  dem  unbedingten

 

Vertrauen,  das  die  Anhänger  und  Freunde  der
Mission  ihrer  Leitung  entgegenbringen.

Neben  einem  dem  geistlichen  Stande  angehörenden
  Direktor  sind,  je  nach  der  Größe  der
Gesellschaft  in  größerer  oder  geringerer  Anzahl,
heimatliche  Geistliche  als  Missionsinspektoren  tätig,
denen  auch  einige  in  die  Heimat  zurückgekehrte
Missionare  zur  Seite  stehen.  Jede  Gesellschaft
besitzt  ferner  eine  größere  oder  kleinere  Zahl  der
für  ihre  Verwaltung  notwendigen  nichtgeistlichen
Kräfte.  Seit  1866  haben  sich  die  großen  älteren
deutschen  Missionsgesellschaften  mit  denen  der
anderen  protestantischen  Länder  des  Kontinents  zu
einer  Kontinentalen  Missionskonferenz  zusammengeschlossen,
  die  in  jedem  vierten  Jahre  in
Bremen  eine  Versammlung  der  Missionsleiter  abhält.


Aus  den  deutschen  Teilen  dieser  internationalen
Bremer  Konferenz  ist  seit  dem  Jahre  1885  der
Deutsche  Evangelische  Missionsausschuß  gewählt,
  der  die  gemeinsamen  Interessen  der  deutschen
Missionsgesellschaften  gegenüber  der  deutschen
Regierung  und  gegenüber  der  Offentlichkeit  zu
vertreten  hat.  An  diese  beiden  Instanzen,  die
Kontinentale  Missionskonferenz  und  den  Missionsausschuß,
  haben  sich  im  Laufe  der  Jahre  von
26  deutschen  protestantischen  Missionsgesellschaften
19  angeschlossen,  die  mehr  als  95  v.  H.  der  gesamten
  protestantischen  Mission  umfassen.  Endlich
haben  sich  noch  zwei  wertvolle  Organisationen  in
den  Dienst  des  gesamten  deutschen  protestantischen
Missionslebens  gestellt,  nämlich  das  „Deutsche
Institut  für  Arztliche  Mission“  in  Tübingen  und
die  „Deutsche  Evangelische  Missionshilfe“.  Das
Tübinger  Institut  für  ärztliche  Mission  befaßt  sich
mit  der  Vorbildung  von  Missionsärzten  und  von
männlichem  und  weiblichem  Hilfspersonal  für  die
Gesundheitspflege  und  dient  gleichmäßig  allen
deutschen  protestantischen  Missionsgesellschaften,
bzw.  den  an  sie  angeschlossenen,  die  Aussendung
von  Missionsärzten  betreibenden  „Vercinen  für
ärztliche  Mission“".  Die  Deutsche  Epvangelische
Missionshilfe  wurde  im  Jahre  1913  als  ein
neues  selbständiges  Gebilde  zur  Pflege  und
Förderung  des  Missionsgedankens  in  der  Heimat
gegründet.  Sie  hat  ihre  finanzielle  Grundlage
an  dem  nach  der  Ausschüttung  verbliebenen  Reste
        <pb n="101" />
        S77  .

des  protestantischen  Anteils  der  Nationalspende,
die  zum  Regierungsjubiläum  Seiner  Majestät  des
Kaisers  für  die  Mission  in  den  deutschen  Schutzgebieten
  von  beiden  Konfessionen  gesammelt  war.

Unter  den  in  unseren  Schutzgebieten  wirkenden
Missionen  ist  die  bereits  erwähnte  Mission  der
Brüdergemeine  mit  dem  Sitz  in  Herrnhut
weitaus  die  älteste.  Sie  begann  bereits  1732
eine  ausgedehnte  Missionstätigkeit  in  fast  allen
Erdteilen.  Die  Arbeit  in  unseren  üÜberseeischen
Besitzungen  hat  sie  allerdings  erst  1891  aufgenommen,
  und  zwar  im  südwestlichen  und  im
mittleren  Deutsch-Ostafrika.  1815  folgte  ihr  die
Baseler  Missionsgesellschaft,  die  ihren  Sitz
zwar,  wie  schon  der  Name  besagt,  in  der  Schweiz
hat,  ihre  Förderung  aber,  wie  auch  ihre  Missionare
selbst,  überwiegend  aus  süddeutschen  Missionskreisen
erhält.  Sie  unterhält  seit  1886  ein  sehr  bedeutendes
  Missionswerk  in  Kamerun  und  ist  seit
1913  auch  in  Togo  tätig.  Die  1824  gegründete
Berliner  Missionsgesellschaft  hat  ein  großes
koloniales  Arbeitsfeld  seit  1891  im  Süden  von
Deutsch-Ostafrika  von  Daressalam  bis  zum  Nordende
  des  Nyassasees,  und  dazu  seit  1898  in
Kiautschon.

Die  1828  ins  Leben  gerufene  „Rheinische
Missionsgesellschaft",  mit  dem  Sitze  in
Barmen,  arbeitet  bereits  seit  1842,  also  lange
vor  der  Flaggenhissung  in  Deutsch-Südwestafrika
und  trat  1886  gleich  nach  der  deutschen  Besitzergreifung
  auch  auf  der  damals  noch  gänzlich
unwirtlichen  und  unerschlossenen  Insel  Neuguinca
(Kaiser-Wilhelmsland)  in  die  Arbeit  ein.  Die
1836  gegründete  Norddeutsche  Missionsgesellschaft,
  die  von  Bremen  aus  geleitet  wird,
hat  ihre  unerschrockenen  Glaubensboten  bereits
1847  zu  einer  westafrikanischen  Arbeit  entsandt,
die  seit  1859  in  das  heutige  deutsche  Togo  sich
ausdehnte,  wo  sie  dann  späterhin  ihr  Hauptarbeitsfeld
  gefunden  hat.  Die  „Goßnersche
Missionsgesellschaft“,  die  das  gleiche  Geburtsjahr
  hat  wie  die  Rheinische  und  deren
Sitz  sich  in  Berlin-Friedenan  befindet,  hat  kurz
vor  Kriegsausbruch,  1913,  ihre  Tätigkeit  in
Zentralkamerun  ausgenommen.  Ihre  gleichalte
Schwester,  die  Leipziger  Missionsgesellschaft,
wirkt  seit  1893  in  Deutsch-Ostafrika,  und  zwar

 

am  Kilimandjaro  und  den  angrenzenden  Bergländern.
  Ebenfalls  in  Deutsch-Ostafrika,  in  Uha
und  Udjidji,  hat  sich  die  in  Schleswig-Holstein
beheimatete  und  1877  gegründete  Breklumer
Missionsgesellschaft  im  Jahre  1912  ein
Arbeitsfeld  gegründet,  und  in  der  gleichfalls  in
Deutsch-Ostafrika  gelegenen  Landschaft  Urundi  wirkt
seit  1911  die  Neukirchner  Missionsgesellschaft
  vom  Jahre  1881,  die  seit  1886  bereits
in  dem  angrenzenden  Britisch-Ostafrika  gearbeitet
hatte.  Aus  der  kolonialen  Begeisterung  selbst  entstand
  die  Deutsch-Ostafrikanische  Missionsgesellschaft
  neuerdings  mit  dem  Sitz  in  Bethel-Bielefeld,
  sie  hat  schon  1885,  erst  an  der  Küste
und  in  Usambara,  seit  1907  auch  in  Ruanda  die
Arbeit  aufgenommen.  Die  im  bayerischen  Franken,
in  Neuendettelsau,  ebenfalls  1886  gegründete
Missionsgesellschaft  gleichen  Namens  wirkt  seitdem
im  Südosten  von  Kais  ilhelmsland.  Die  1891  gegründete
  Missionsgesellschaft  der  deutschen
Baptisten,  neuerdings  in  Neuruppin  ansässig,
hat  in  Kamerun  neben  der  Baseler  Mission  ihre
Arbeit  aufgenommen.

In  der  Südsee,  und  zwar  auf  den  Ostkarolinen,
arbeitet  seit  etwa  zwölf  Jahren  die  1899  ins
Leben  gerufene  „Liebenzeller  Mission“,  die
dort  ein  vom  „Jugendbund  für  entschiedenes
Christentum“"  angefangenes  Werk  weiterführt.
Endlich  ist  noch  in  Deutsch-Ostafrika  die  Missionsgesellschaft
  der  deutschen  Adventisten  tätig,
die  seit  1903  mit  dem  Sitze  in  Hamburg  besteht,
und  in  Kiautschon  seit  1898  noch  der  Allgemeine
evangelisch-protestantische  Missionsverein
in  Berlin.

Zu  Beginn  des  Krieges  hatten  die  protestantischen
  Missionsgesellschaften  einschl.  einiger  nichtdeutscher
  Missionsarbeiter  zusammen  233  Hauptstationen,
  in  denen  346  ordinierte  Missionare,
177  Laien,  12  Arzte  und  81  Schwestern  tätig
waren.  Die  Zahl  der  getauften  Eingeborenen
betrug  109  349,  diejenigen  der  Taufbewerber
72397.

Ich  fürchte,  daß  ich  durch  Aufzählung  der
einzelnen  Missionen  Ihre  Geduld  ungebührlich
in  Anspruch  genommen  habe.  Aber  wenn  Sie
von  Ihrer  Geduld  auch  etwas  haben  opfern
müssen,  so  ist  es  ein  Dankopfer,  denn  jede  einzelne

g
        <pb n="102" />
        W  78  20

der  aufgeführten  Missionen  beiderlei  Konfession  hat
in  der  Tat  besondere  Erwähnung  verdient.  Sie
wollen  aber  aus  dieser  Aufzählung  ersehen,  welch
machtvollen  Aufschwung  das  gesamte  deutsche
Missionsleben  seit  dem  Erwerbe  unserer  Kolonien
erfahren  hat.  Diese  erfreuliche  Tatsache  ist  eine
unmittelbare  Folge  der  engen  Wechselbeziehungen
zwischen  der  Tätigkeit  des  Kolonisators  und  derjenigen
  des  Missionars.

Die  erste  Ausbreitung  des  Christentums  folgte
vielfach  den  Wegen  erst  der  jüdischen  und  später
der  römischen  Kolonialbewegung,  und  auch  im
Mittelalter  war  Mission  und  Kolonisation  aufs
engste  miteinander  verknüpft.  Am  deutlichsten
aber  prägte  sich  der  enge  Zusammenhang  zwischen
beiden  aus  im  Zeitalter  der  großen  Entdeckungen,
im  16.  und  17.  Jahrhundert.  Hand  in  Hand
mit  der  Entdeckung  Amerikas  und  der  Seewege
nach  Ostindien  und  um  das  Kap  der  Guten
Hoffnung  ging  die  Verbreitung  des  Christentums
in  den  neuerschlossenen  Gebieten.  Dominikanerund
  Franziskaner-Mönche  begleiteten  die  kühnen
Seefahrer  auf  ihren  Entdeckungsreisen,  und
pflanzten  alsbald,  von  der  staatlichen  Autorität
im  weitestgehenden  Maße  unterstützt,  das  Banner
des  Christentums  in  den  eroberten  Heidenländern
auf.  Und  wenn  wir  uns,  was  unsere  engere
Heimat  anbelangt,  dem  Zeitalter  der  Kolonialära
—  Ende  der  70er  und  Anfang  der  80er  Jahre
des  vorigen  Jahrhunderts  —  zuwenden,  so  zeigt
die  Entwicklung,  die  das  deutsche  Missionswesen
seitdem  genommen  hat,  mit  aller  Deutlichkeit,  wie
sehr,  trotz  grundsätzlicher  Unterschiede  in  den  Aufgaben
  und  Zielen,  Mission  und  Kolonisation  eng
zusammenhängen  und  aufeinander  angewiesen
sind.  Wohl  ist  der  Missionar,  wie  wir  gesehen
haben,  oft  vor  dem  Beamten  und  Offizier  der
Kolonialregierung  in  den  abgelegenen  und  schwer
zugänglichen  Ländern  der  Eingeborenen  gewesen
und  hat  damit  bewiesen,  daß  er  seine  unerschrockene
und  hingebungsvolle  Bekehrungsarbeit  auch  da  zu
leisten  vermag,  wo  die  schützende  und  helfende
Hand  der  staatlichen  Autorität  fehlt;  allein  kein
im  Missionsdienst  erfahrener  Sendbote  Gottes
wird  sich  der  Erkenntnis  verschließen,  welche
Wohltat  und  welche  Förderung  für  das  Missionswerk
  eine  geordnete  Kolonialregierung  bedeutet.

 

Sie  sorgt  für  Ruhe  und  Sicherheit,  für  Ver
waltung  und  Rechtspflege,  erleichtert  den  Missionen
durch  Schaffung  von  Verkehrswegen  und  Verkehrsmitteln,
  als  da  sind  Straßen,  Eisenbahnen,  Postund
  Schiffahrtsverbindungen,  ferner  durch  wirtschaftliche
  und  sanitäre  Maßnahmen  in  erheblichem
Maße  ihre  Arbeit,  ist  bemüht,  die  Missionen
moralisch  zu  unterstützen  und  durch  Zollerleichterungen
  und  andere  Privilegien  ihre  finanziellen
Lasten  erträglicher  zu  machen.

Demgegenüber  bietet  die  Arbeit  der  Missionen,
ihr  unermüdliches  Wirken  im  Dienste  der  Heidenbekehrung,
  ihre  methodische  Beschäftigung  mit
allen  Angelegenheiten  der  Eingeborenen  und  das
Studium  ihrer  Lebensnotwendigkeiten  eine  solche
Fülle  unmittelbarer  praktischer  Kolonisationsarbeit,
daß  keine  einsichtige  Regierung  auf  die  wertvolle
Mithilfe  der  Missionen  würde  verzichten  wollen.
Die  Eingeborenen  sind  ja,  wie  mein  verehrter
Herr  Amtsvorgänger  Exzellenz  Dernburg  mit
Recht  betont  hat,  das  wertvollste  Kapital  in
unseren  Kolonien.  Wer  aber  einmal  die  Eingeborenen
  einer  unerschlossenen,  von  Weißen  noch
nicht  betretenen  Kolonie,  in  ihrem  von  unserer
Kultur  unberührten  Zustande  gesehen  hat,  der
weiß  die  unsäglichen  Schwierigkeiten  zu  ermessen,
die  dem  Missionar  sowie  dem  Verwaltungsbeamten
bei  der  Aufgabe  erwächst,  dieses  Kapital  zu  heben
und  für  die  Menschheit  zinspflichtig  zu  gestalten.
Es  ist  ein  ernstes  und  schweres  Problem,  ein
heiliges  Menschheitsproblem!  Es  ist  einer  der
größten  und  schönsten  Gedanken,  den  Völkern,
die  in  der  Dunkelheit  barbarischer  Anschauungen
vegetieren,  das  Licht  des  Glaubens  zu  bringen
und  sie  für  die  Segnungen  unserer  höheren  Kultur
vorzubereiten.  Unendliche  Schwierigkeiten  erwarten
  den  Pionier,  der  sich  dieser  Aufgabe
widmet  und  sich  in  den  Dienst  dieses  erhabenen
Zieles  stellt.  Wie  sieht  der  Acker  aus,  den  er
bestellen  soll?  Welche  Felsblöcke  müssen  weggerollt
  und  wie  muß  im  Schneiße  des  Angesichts
gerodet  werden,  ehe  der  Samen  der  christlichen
Lehre  ausgestreut  werden  kann!  Finsterer  Aberhlaube,
  Stammesfehden  und  Blutrache,  ränkevolle
Zauberer  und  Medizinmänner,  grausame  Unsitten
bei  der  Geburt  der  Kinder,  der  Mangel  jeglicher
Hygiene,  Unterernährung  wechselnd  mit  Völlerei,
        <pb n="103" />
        W  79  20

das  sind  die  Felsblöcke,  die  auf  dem  Acker  liegen,
das  sind  die  Hauptfaktoren,  die  einer  gesunden
Weiterentwicklung  der  sich  selbst  überlassenen  Eingeborenen
  im  Wege  stehen,  die  ihre  Volkskraft
nicht  zur  Entfaltung  kommen  lassen  und  oft  zum
Aussterben  ganzer  Stämme  geführt  haben.  Eine
erfolgreiche  Bekämpfung  dieser  am  Marke  der
Naturvölker  zehrenden  unheimlichen  Kräfte  gehört
zu  den  ersten  und  wichtigsten  Aufgaben  des
Missionars  und  des  Kolonisators.  Um  dieses  Ziel
zu  erreichen,  genügt  es  nicht,  ein  Schutzgebiet
mit  Waffengewalt  zu  erobern  und  den  Eingeborenen
  den  Willen  des  Eroberers  aufszuzwingen.
  Wir  müssen  die  neue  Welt,  die  wir  mit
ihrer  anders  gearteten  Menschheit  in  Besitz
nehmen,  uns  auch  geistig  zu  eigen  machen;  wir
müssen  uns  bestreben,  den  Eingeborenen  innerlich
zu  erfassen  und  ihm  näher  zu  kommen,  wir  müssen
ihn  begreifen  lehren,  warum  wir  von  ihm  eine
Abkehr  von  seinen  bisherigen  Lebensgewohnheiten
  verlangen,  er  muß  verstehen,  daß  es  Güte
ist  und  nicht  Härte,  wenn  wir  ihn  zwingen,  auf
ihm  Liebgewordenes  zu  verzichten.

Um  die  Eingeborenen  leiten  zu  können,  müssen
wir  ihre  Sitten,  Gewohnheiten,  ihre  Rechtsverhältnisse
  eingehend  studieren,  wir  müssen  ihre
Welt  kennen  lernen,  wir  müssen  die  Welt  so
kennen  lernen,  wie  sie  sich  in  den  Köpfen  der
Menschen  abspiegelt,  die  Jahrhunderte  abseits  vom
Schatten  der  Kultur  gelebt  haben.  Erst  wenn
man  unterscheiden  gelernt  hat,  was  dem  Eingeborenen
  lieb  und  wert  ist,  was  ihm  als  heilig

oder  profan  gilt,  was  er  für  dumm  und  klug

hält,  was  ihm  als  gut  und  was  als  böse  erscheint,
  erst  wenn  man  weiß,  warum  er  dieses
als  wichtig,  jenes  als  Lappalie  auffaßt,  erst  dann
versteht  man  seine  Gedanken,  und  erst  dann  kann
man  den  Argumenten  seiner  Logik  begegnen.
Ungebildete  Leute  werden  sich  zunächst  schlecht
mit  den  Eingeborenen  verstehen,  weil  sie  sich  in
fremde  Gedanken  nicht  hineinfinden  können  und
weil  sie  den  Eingeborenen  lediglich  als  corpus  vile
für  ihre  Erwerbsabsichten  ansehen.  Aus  diesen
Kreisen  stammen  auch  die  unfreundlichen  Anreden
für  unsere  farbigen  Schutzgenossen,  wie  Nigger,
Kanaker,  Kuli!

Meine  Damen  und  Herren!  Ich  habe  als
Gouverneur  über  zehn  Jahre  mit  und  unter  den

 

Eingeborenen  der  Samoa-Inseln  gelebt  und  habe
Jahre  meines  Lebens  dem  Studium  der  Eingeborenen
  gewidmet.  Bei  dem  selbstverständlichen
Wunsch  unserer  Regierung,  für  unser  deutsches
Vaterland  Vorteile  aus  den  Kolonien  zu  ziehen,
habe  ich  nie  vergessen,  daß  unsere  Kolonien  die
Heimat  sind  von  Menschen,  denen  wir  unseren
Schutz  versprochen  haben,  für  die  wir  sorgen
müssen.  Diesen  Standpunkt  habe  ich  als  Gouverneur
  meinen  Beamten  eingeschärft  und  habe
ihn  später  als  verantwortlicher  Leiter  unserer
Kolonialverwaltung  für  sämtliche  deutschen  Kolonien
  als  Leit=  und  Grundsatz  aufgestellt.  Es  ist
aber  praktisch  nicht  viel  gewonnen,  wenn  man
die  Aufgaben  des  Kolonisators  deduktiv  aus  dem
Rechtsverhältnisse  zwischen  Kolonie  und  Mutterland
  und  aus  den  Postulaten  der  christlichen
Weltanschauung  herleitet.  Wer  nicht  jahrelang
unter  den  Eingeborenen  gelebt  und  Anteil  genommen
  hat  an  ihren  Leiden  und  Freuden,
wessen  Herz  nicht  für  sie  schlägt  und  wer  nicht
das  Gefühl  der  Nächstenliebe  auch  für  tieferstehende,
  anders  denkende  und  fühlende  Menschen
empfindet,  der  wird  die  Freudigkeit  und  Begeisterung
  nie  verstehen,  mit  der  der  berufene
Kolonisator  und  Missionar  an  seine  Arbeit  geht.
In  diesem  Zusammenhang  wird  Ihnen  der  Sinn
der  Worte  klar  werden,  die  ich  im  Reichstag  und
in  öffentlichen  Reden  wieder  und  wieder  ausgesprochen
  habe:  Kolonisieren  ist  Missionieren!

Das  Thema  der  Eingeborenen-Behandlung  ist
für  die  Mission  so  wesentlich,  daß  ich  Sie  bitte,
noch  etwas  dabei  verweilen  und  Ihnen  einige
Beispiele  von  den  krausen  Gedankengängen  der
Eingeborenen  geben  zu  dürfen,  die  ich  selbst  in
Samoa  erlebt  und  beobachtet  habe.  Dabei  bitte
ich  Sie  zu  bedenken,  daß  die  Polynesier,  zu  denen
die  Samoaner  gerechnet  werden,  zu  den  fortgeschrittensten
  der  farbigen  Rassen  gehören  und
daß  die  Samoaner  seit  Jahrzehnten  Christen  sind.
Aber  um  so  charakteristischer  zeigt  sich  an  ihnen,
wie  tief  das  Heidentum  auch  nach  der  Bekehrung
in  seinen  einstigen  Bekennern  wurzelt.

In  der  Stadt  Leulumoega  auf  der  Insel  Upolu
war  einst  ein  Aufstand,  weil  ein  Samoaner  die
Schale  einer  Schildkröte  ohne  Erlaubnis  der
Häuptlinge  an  einen  Händler  geschenkt  hatte.  —
Bei  einer  zeremoniellen  Essensdarbringung  an
        <pb n="104" />
        W  80  20

einen  Häuptling  entsteht  eine  Prügelei,  weil  unter
den  Körben  mit  Essen  einer  mit  Steinen  angefüllt
ist.  —  Zwei  Familien  in  einer  Ortschaft  haben
jahrelang  Streit  darüber,  welche  von  ihnen  das
Recht  hat,  ihre  Ehrenjungfrau  beim  Tanz  den
Kopfschmuck  tragen  zu  lassen.

Wer  solche  Sachen  für  Albernheiten  hält  und
darüber  zur  Tagesordnung  übergeht,  der  bleibe
daheim.  Er  wird  nie  mit  den  Eingeborenen
fertig  werden.  «

Noch  wunderlicher  als  manche  ihrer  Sitten
mutet  uns  der  Charalter  der  Samoaner  an.  Mit
unserem  Maßstab  gemessen,  käme  das  intelligente,
freundliche,  gastfreie  und  manierliche  Volk  herzlich
schlecht  weg.  Einer  der  angesehensten  Häuptlinge,
ein  ehrwürdiger  Greis  mit  vornehmen  und  gewinnenden
  Umgangsformen,  mit  dem  ich  gern
und  viel  verkehrte,  machte  sich  kein  Gewissen
daraus,  wenn  es  ihm  paßte,  die  Unwahrheit  zu
sagen.  Als  er  einmal  in  Geldverlegenheit  war,
versuchte  er,  von  meinem  Kassenvorsteher  Geld  zu
erhalten,  indem  er  ihm  vorredete,  ich  hätte  ihm
ein  monatliches  Gehalt  von  200  Mark  versprochen!
Es  kam  dem  alten  Herrn  auch  nicht  darauf  an,
heute  das  Wort  zu  brechen,  das  er  gestern  unter
den  feierlichsten  Beteuerungen  gegeben.

Eine  weitverbreitete  Unsitte  unter  den  Samoanern
  war  die  Benutzung  gefälschter  Briefe  zum
Schaden  ihrer  Gegner.

Zum  Eide  habe  ich  die  Samoaner  nicht  zugelassen,
  weil  sie  gar  kein  Verständnis  dafür  an
den  Tag  legten.  In  den  Angelegenheiten  ihrer
eigenen  Familie  ist  nach  ihrer  Moral  die  Lüge
nicht  nur  gestattet,  sondern  unter  Umständen  Pflicht.

Daß  der  weiße  Richter  sich  für  befangen  hält,
wenn  er  über  Angehörige  seiner  eigenen  Familie
zu  richten  hat  und  von  dem  lrrteil  zurücktritt,  ist
dem  Samoaner  unverständlich  und  erscheint  ihm
unmoralisch!  Der  samoanische  Richter  muß  seiner
Familie  auf  alle  Fälle  zum  Siege  verhelfen,  auch
wenn  er  gegen  seine  richterliche  lberzeugung
handelt.

Ein  alter  Samoaner,  der  schon  vor  der  Flaggenhissung
  viele  Jahre  als  Amtsdiener  beim  deutschen
Konsulat  gewesen  und  als  biederes  Faktotum  von
Konsul  zu  Konsul  vererbt  und  schließlich  als
selbstverständliches  Inventarstück  auf  das  Gouverwirtschaftlicher

  Beziehung  zu  treffen  hat.

 

nement  übernommen  worden  war,  eröffnete  mir
einmal,  als  ihm  ein  Gehaltsvorschuß  verweigert
werden  mußte,  daß  er  nunmehr  auf  dem  benachbarten
  Tutuila  in  amerikanische  Dienste  treten
würde,  er  hätte  die  deutsche  Knauserei  satt!

Ich  habe  diese  wenigen  Beispiele  aufsgeführt,
um  zu  illustrieren,  daß  die  Samoaner  anders
denken  und  fühlen  als  wir,  daß  sie  deswegen
anders  behandelt  werden  müssen.  Und  was  von
den  Samoanern  gilt,  gilt  in  höherem  Maße  von
den  erheblich  tieferstehenden  Eingeborenen  in
Deutsch-Neuguinea  und  von  zahlreichen  Negerstämmen
  im  Innern  Afrikas.  Weiter  darf  nie
verkannt  werden,  daß  die  Eingeborenen,  so  wie
sie  von  den  Weißen  verschieden  sind,  auch  untereinander
  grundverschieden  sind.  Den  Maßstab
für  die  Beurteilung  der  Eingeborenen  darf  man
nicht  aus  dem  heimischen  Eichamt  mit  herausnehmen,
  den  muß  man  sich  draußen  selbst  zurecht
schneiden!

Auf  diesem  schwierigen  Gebiete  der  Eingeborenenbehandlung
  ist  der  Missionar  der  treueste
Mitarbeiter  und  Bundesgenosse  der  Kolonial-=regierung.
  Er  liefert  der  Regierung  unermüdlich
wertvolles  Material  für  die  psychologische  Erforschung
  der  Eingeborenen  und  bereitet  bei  ihnen
durch  Lehre  und  Unterweisung  das  Verständnis
für  die  Maßnahmen  vor,  die  die  Regierung  im
Interesse  der  Eingeborenen  und  zur  Aufrechterhaltung
  von  Ruhe  und  Ordnung  und  für  die
Entwicklung  des  Landes  in  gesundheitlicher  und
Den
Eingeborenen  gegenüber  wirkt  der  Misstonar
neben  der  Lehre  vor  allem  durch  das  eigene
Beispiel.  Hat  er  sich  einmal  unter  den  Eingeborenen
  eingerichtet  und  ihr  Vertrauen  gewonnen,
  so  beginnt  die  neben  der  Lehre  nie
außer  acht  zu  lassende  Unterweisung  in  der
praktischen  Arbeit.  Der  Betrieb  von  Ackerbau,
Viehzucht  und  Handwerk  seitens  der  Eingeborenen
wird  planvoll  gehoben.  Dies  geschieht  in  erster
Linie  durch  die  wirtschaftlichen  Anlagen,  die  fast
bei  jeder  Missionsstation  errichtet  werden.  Hier
wird  den  Eingeborenen  gezeigt,  wie  der  Boden
mit  zweckmäßigeren  Werkzeugen  urbar  gemacht,
wie  er  verbessert  und  sachgemäß  ausgenutzt  wird.
Der  nächste  Schritt  ist  die  Gründung  besonderer
        <pb n="105" />
        W  81  20

Ackerbau-,  Handwerker=  und  Industrieschulen,  in
denen  jeder  lernbegierige  Eingeborene  praktische
Unterweisung  in  den  verschiedenen  Lehrfächern
erhält.  Mit  dieser  methodischen  Erziehung  zu
geordneter  Arbeit  wird  ein  doppelter  Zweck  erreicht.
  Einmal  wird  die  gesamte  Lebenshaltung
der  Eingeborenen  eine  bessere,  denn  sie  lernen
die  reichen,  ihnen  zur  Verfügung  stehenden  Naturschätze
  vorteilhafter  auszunutzen.  Dann  aber  werden
sie  durch  die  allmähliche  Gewöhnung  an  erhöhte
Bedürfnisse  von  selbst  dazu  gebracht,  durch  ihrer
eigenen  Hände  Arbeit  die  notwendigen  Mittel
zur  Bestreitung  der  gesteigerten  Bedürfnisse  zu
verdienen.  Auf  diese  Weise  wiederum  erhält  der
weiße  Pflanzer  die  nötigen  einheimischen  Arbeitskräfte
  und  durch  die  gesteigerte  Kauflust  und
Kaufkraft  der  Händler  den  für  seine  Waren  gewünschten
  Absatz.

Die  Mission  begnügt  sich  aber  nicht  damit,
die  Eingeborenen  rein  mechanisch  zu  tüchtigen
Ackerbauern,  Pflanzungsarbeitern  oder  Handwerkern
  herauszubilden,  sie  ist  vielmehr  darauf
  bedacht,  neben  der  Handfertigkeit  das  sittliche
  und  geistige  Niveau  der  Eingeborenen  zu
heben.  Zu  diesem  Zwecke  haben  die  protestantischen
  wie  die  katholischen  Missionen  allenthalben
Schulen  eingerichtet,  und  zwar  in  der  Hauptsache
Elementarschulen  mit  dem  Bildungsgange  ungefähr
  unserer  Volksschulen.  Den  Fortgeschrittenen
stehen  auch  gehobenere  Schulen  zur  Verfügung.
In  den  Missionsgebieten,  in  denen  das  Bekehrungswerk
  bereits  weiter  gediehen  ist,  wie  z.  B.  in
Samoa,  dessen  Einwohner,  wie  ich  bereits  erwähnt
  habe,  seit  Jahrzehnten  Christen  sind,  sind
eigene  Lehrer=  und  Predigerseminare  eingerichtet.
Durch  diese  Schulen  gewinnen  die  Missionen  die
heranwachsende  Jugend  für  sich  und  bilden  in
ihnen  eingeborene  Helfer  und  Lehrer  aus,  die
ihnen  im  Verkehre  mit  den  Stammesgenossen
nützliche  Dienste  leisten.  Welch  bedeutenden
Raum  in  dem  Wirken  der  Missionen  das  Schulwesen
  einnimmt,  wollen  Sie  daraus  ersehen,  daß
bei  Kriegsausbruch  2681  protestantische  Missionsschulen
  mit  113  942  Schülern  und  1940  katholische
  mit  111  867  Schülern  in  unseren  Kolonien
bestanden.  Bei  diesen  Zahlen  bedarf  es  keines
besonderen  Hinweises,  daß  die  Missionen  auch

 

auf  dem  Gebiete  des  Schulwesens  den  staatlichen
Organen  eine  große  Arbeits=  und  Kostenlast  abnehmen.


Das  gleiche  gilt  auf  dem  Gebiete  der  Wohlfahrtspflege.
  Es  gibt  kaum  eine  katholische  oder
protestantische  Missionsstation,  auf  der  nicht  Krankenpflege
  geübt  wird.  Missionare  und  Missionsschwestern
wetteifern  untereinander  in  dem  selbstlosen  und
aufopferungsvollen  Liebeswerke.  Wesentlich  auch
in  der  Bekämpfung  der  Seuchen,  ich  erinnere  nur
an  die  Schlafkrankheit  und  den  Aussatz,  haben  die
Missionen  die  staatliche  Gesundheitspflege  in  der
wirksamsten  Weise  unterstützt.  Zahlreiche  Krankenhäuser
  und  Apotheken,  Waisenhäuser,  sodann  auch
Gesundheits=  und  Erholungsstationen,  wie  z.  B.
in  Deutsch-Ostafrika  und  Deutsch-Neuguinea,  die
auch  den  Europäern  zugute  kommen,  legen  Zeugnis
ab  von  dem  umffassenden  Werke  der  Missionen
auf  dem  Gebiete  der  Kranken=  und  Wohlfahrtspflege.
  In  den  letzten  Jahren  vor  Kriegsausbruch
sind  die  Missionen  immer  mehr  dazu  übergegangen,
selbst  geschultes  ärztliches  und  berufsmäßig  ausgebildetes
  Krankenpflegerpersonal  in  unsere
Kolonien  hinauszuschicken.

Ein  weiteres  wichtiges  Feld  der  Tätigkeit,
das  ich  berühren  muß,  wenn  ich  mir  nicht  den
Vorwurf  der  Unvollständigkeit  und  in  meiner
Eigenschaft  als  Leiter  der  Kolonialverwaltung
auch  den  der  Undankbarkeit  zuziehen  will,  ist  die
umfangreiche  wissenschaftliche  und  literarische
Arbeit,  die  von  den  Missionaren  beider  Konfessionen
geleistet  wird.  Namentlich  auf  dem  Gebiete  der
Erforschung  der  Eingeborenensprachen  haben  sich
die  Missionare  durch  die  lbersetzung  der  Bibel
und  durch  Herausgabe  von  Grammatiken,  Wörterbüchern,
  Gebets=  und  Gesangbüchern  sowie  anderer
mit  dem  Missionswesen  im  Zusammenhang
stehender  wissenschaftlicher  und  pädagogischer  Werke
ein  bleibendes  Denkmal  gesetzt.  Auch  mit  dieser
Arbeit  haben  sie  der  Kolonialregierung  als  Pfadfinder
  und  Wegebereiter  dienen  können.  Aber
auch  auf  anderen'  Gebieten  der  reinen  und  angewandten
  Wissenschaft,  wie  Geographie,  Geologie,
Ethnographie,  Literaturgeschichte,  ferner  Botanik
und  Zoologie  liefern  die  Missionare  der  fachwissenschaftlichen
  Forschung  dauernd  wertvolle
Beiträge.  Die  Kolonialverwaltung  erkennt  auch
        <pb n="106" />
        E  82

dieses  verdienstliche  Wirken  durch  Gewährung  von
Geldbeihilfen  dankbarst  an.

Sie  sehen,  wie  schwierig,  wie  verschlungen
  und  voller  Hindernisse  der  Weg  ist,
den  die  Missionare  gehen  müssen,  um  die  Eingeborenen
  nicht  nur  sozial  zu  fördern,  sondern
auch  sittlich  zu  läutern,  zu  bessern  und  zum  vollen
Anteil  an  den  Segnungen  des  Christentums  zu
führen.  Daß  aber  der  erwählte  Weg  der  richtige
ist,  zeigen  die  Ergebnisse,  die  die  Missionen  im
Laufe  der  Jahre  in  unseren  Schutzgebieten  erzielt
haben.  So  weist  die  letzte  Statistik  vor  Kriegsausbruch
  für  die  protestantischen  Missionen  109  349
Getaufte  und  72  397  Taufbewerber  und  für  die
katholischen  Missionen  166  001  Getaufte  und
57  072  Taufbewerber  auf.

Das  Missionswerk  in  unseren  Kolonien  darf
so  auf  großartige  Erfolge  zurückblicken  und  berechtigte
  zu  den  schönsten  Hoffnungen.  Mit  dem
Schicksal  unserer  Kolonien  war  aber  leider
auch  das  Schicksal  der  dort  tätigen  deutschen
Missionen  entschieden!

Wir  konnten  die  Kolonien  nicht  halten,  und
es  ist  nur  den  außergewöhnlichen  Leistungen
unserer  Brüder  drüben  zu  verdanken,  daß  sich
un-sere  Kolonien  so  lange  erfolgreich  und  mit
großen  Verlusten  für  die  vereinten  Engländer,
Franzosen,  Belgier  und  Portugiesen  verteidigt
  haben.  Der  militärische  Schutz  unserer
Kolonien  war  nur  ein  schwacher  und  lediglich
für  die  Aufrechterhaltung  von  Ruhe  und  Ordnung
unter  den  Eingeborenen  und  für  die  Unterdrückung
des  Sklavenhandels  bemessen.  Im  Vertrauen
auf  die  gemeinschaftlichen  Interessen  der  weißen
Rasse  und  gestlizt  auf  den  Geist  und  auf  die
Bestimmungen  der  Kongoakte  haben  wir  erwartet
und  erwarten  dürfen,  daß  bei  Ausbruch  des
jetzigen  Krieges  die  beteiligten  Mächte  sich  des
Artikels  11  der  Kongoakte  vom  26.  Februar  1885
erinnern  würden!  Dieser  Artikel  verpflichtet  die
Signatarmächte  der  Kongoakte  für  den  Fall,  daß
die  eine  oder  andere  Macht,  die  Souveränitätsrechte
  im  konventionellen  Kongobecken  ausübt,  in
einen  Krieg  verwickelt  wird,  ihre  guten  Dienste
zu  leihen,  um  auf  Verlangen  des  betreffenden
Staates  zu  bewirken,  daß  das  fragliche  Gebiet
während  der  Dauer  des  Krieges  neutralisiert  bleibt.

 

*

Von  deutscher  Seite  sind  alsbald  nach  Kriegsausbruch
  die  erforderlichen  Schritte  geschehen,  um
eine  Neutralisierung  des  in  das  konventionelle
Kongobecken  fallenden  Teiles  von  Kamerun  sowie
von  Deutsch-Ostafrika  herbeizuführen.

Deutschland  erfüllte  seine  Pflicht,  indem  es
für  den  Frieden  Afrikas  eintrat.

Die  Eröffnung  der  Feindseligkeiten  auf  kolonialem
  Boden  durch  unsere  Feinde  hat  alle  diejenigen
  Instinkte  und  Neigungen  in  den  Eingeborenen
  wieder  wachgerufen,  die  man  in  friedlicher
  Bearbeitung  der  Bevölkerung  während  der
letzten  Jahrzehnte  niederzuhalten  und  allmählich
auszurotten  eifrig  bemüht  gewesen  ist.  Sie  müssen
den  Glauben  an  die  Europäer  als  Träger  und
Bringer  der  Kultur  außerordentlich  erschüttern.
Die  bisherigen  Erfolge  in  der  Erschließung  Afrikas
und  in  der  Hebung  seiner  Bevölkerung  sind  in
Frage  gestellt.  Millionen,  die  das  christliche
Missionswerk  in  Zentralafrika  erfordert  hat,  sind
vergeblich  geopfert.  Die  Stellung  der  weißen
Rasse  ist  durch  das  dem  Völkerrecht  und  jeder
kolonialen  Tradition  in  Afrika  zuwiderlaufende
Verhalten  der  Engländer  und  Franzosen  gegen
die  deutsche  Zivilbevölkerung  in  den  Schutzgebieten
in  ihren  Fundamenten  erschüttert.

Auf  England  und  Frankreich  lastet  vor  dem
Richterstuhl  der  Weltgeschichte  die  ganze  Verantwortung
  für  die  folgenschwere,  vor  kurzem
für  ganz  undenkbar  erachtete  Verletzung  der
Kongoakte.

Die  Ungeheuerlichkeiten  der  Vertreter  der
Entente  in  Afrika  sind  frisch  in  unserer  Erinnerung.
  Das  Aussetzen  von  Preisen  auf  den  Kopf
von  Deutschen  in  Kamernn,  die  Gefangensetzung,
Mißhandlung  und  Verschleppung  Weißer  durch
Schwarze,  die  Nötigung  unserer  Angehörigen  zur
Zwangsarbeit  in  der  glühenden  Tropensonne
Dahomes,  die  Anlegung  von  Daumenschrauben,
die  öffentliche  Auspeitschung  Deutscher  in  Neuguinea
  geben  ein  erschütterndes  Bild  törichter
Verblendung  und  raffinierter  Grausamkeit.  Bei
dieser  planmäßigen  Zertrümmerung  alles  Deutschen
  durch  unsere  Feinde  war  es  eine  logische
Folge,  daß  sie  das  deutsche  Missionswerk  von
ihrer  Zerstörungswut  erst  recht  nicht  ausnehmen
würden!  Wohl  hat  es  unter  den  feindlichen
        <pb n="107" />
        B83

Truppenführern  Männer  gegeben,  die  dem  verdienstlichen
  Wirken  der  Sendboten  Gottes  Achtung
gezollt  haben,  und  es  ist  in  manchen  Bezirken,
so  z.  B.  in  Neuguinea,  zum  Teil  auch  in  Deutsch-Südwestafrika
  und  Togo,  deutschen  Missionen
möglich  gewesen,  ihre  Arbeit  in  beschränktem
Umfange  fortzusetzen.  An  anderen  Stellen  aber,
so  namentlich  aus  Kamerun  und  aus  Deutsch-Ostafrika,
  nach  kürzlich  eingetroffener  Nachricht
auch  aus  Togo,  ist  der  weitaus  größere  Teil  der
Missionare  weggeschleppt,  sind  die  Missionsstationen
geplündert  und  verwaist.  Das  jäh  unterbrochene
Werk  liegt  brach  danieder!  Mit  dem  größten
Zynismus  haben  sich  unsere  Feinde,  die  nicht
müde  werden,  uns  jeden  Sinn  für  Vertragstreue
abzusprechen,  über  die  Bestimmungen  der  Haager
Konvention  bei  ihrem  Vorgehen  gegen  die  friedliche
  weiße  Bevölkerung  einschließlich  der  Missionsangehörigen
  hinweggesetzt.  In  Zentralafrika
hätten  sie  besondere  Veranlassung  gehabt,  den
Missionen  gegenüber  anders  aufzutreten.  Denn
dort  verpflichtet  sie  Artikel  6  der  eben  erwähnten
Kongoakte,  alle  religiösen  Einrichtungen  und  Unternehmungen
  ohne  Unterschied  der  Nationalität
und  des  Kulius  und  alle  christlichen  Missionare
in  ihren  besonderen  Schutz  zu  nehmen.  Statt
dessen  haben  wir  auch  dort  die  systematische  Austreibung
  der  Missionare  und  die  Vernichtung
ihrer  Arbeit  erleben  müssen.  Und  auch  hier  war
es  wieder  England,  dasselbe  England,  das  sich  auf
seine  Missionsfreundlichkeit  soviel  zugute  zutun  pflegt.

Zu  den  Kriegsschäden  an  Geld  und  Gut  in
den  Kolonien  kommen  die  beklagenswerten  Verluste
  an  Missionaren,  die  draußen  den  Heldentod
gestorben  und  Krankheiten  erlegen  sind  oder  in
den  Listen  als  vermißt  verzeichnet  werden.

Auch  in  der  Heimat  blieb  der  Weltkrieg  nicht
ohne  schwere  Folgen  für  die  Missionen.  Freudig
und  willig  haben  sie  sich  alle,  jung  und  alt,  in
den  Dienst  des  Vaterlandes  gestellt.  Die  Waffenfähigen
  eilten  zu  den  Fahnen,  die  Nichtwaffenfähigen
  haben  sich  für  die  Seelsorge  im  Felde,
für  die  Krankenpflege  oder  für  den  Dienst  in
Soldatenheimen  zur  Verfügung  gestellt.  So  waren
am  1.  Januar  1917  insgesamt  3710  Angehörige
der  Missionen  beiderlei  Konfessionen  teils  mit  der
Waffe,  teils  als  Seelsorger  oder  im  Gesundheits- 



dienst  tätig.  Missionshäuser  wurden  zu  Hilfslazaretten
  oder  Flüchtlingsherbergen  eingerichtet.
Die  Warenbestände  der  Missionshäuser  werden
für  die  Zwecke  des  Heeres,  der  Verwundeten-,
Gefangenen=  und  Vertriebenen-Fürsorge  bereitgehalten.
  Auch  die  zahlreichen  weiblichen  Arbeitskräfte
  der  Missionen  sind  in  weitem  Umfange
für  die  gleichen  Zwecke  tätig.  Endlich  haben  die
Missionen  nach  besten  Kräften  Geldmittel  durch
Zeichnung  von  Kriegsanleihe  für  die  Fortführung
des  Krieges  hingegeben.  Das  ist  doppelt  anzuerkennen,
  da  die  meisten  Missionen  mit  irdischen
Gütern  nicht  gesegnet  sind  und  ihr  Beruf  dem
Gelderwerb  keinen  Raum  läßt.

Das  schwerste  Opfer  aber  traf  sie  durch  den
Tod  ihrer  Mitglieder  auf  dem  Schlachtfelde.  Bis
Ende  des  vorigen  Kriegsjahres  haben  423  Angehörige
  beider  Missionen  ihr  Leben  im  Dienste
des  Vaterlandes  hingegeben.  Diese  Zahlen  mögen
im  Verhältnis  zu  den  Hekatomben  von  Toten,
die  dieser  furchtbare  Krieg  verschlungen  hat,
quantitativ  klein  erscheinen,  qualitativ  aber  wiegt
der  Verlust  der  Missionare,  die  bereits  mit  Erfolg
in  den  Schutzgebieten  tätig  waren,  doppelt  schwer,
weil  mit  ihnen  all  die  Kenntnisse  und  reichen  Erfahrungen,
  die  sie  mit  unendlicher  Hingabe  und
Geduld  in  der  Betätigung  ihres  christlichen
Liebesdienstes  gesammelt  haben,  für  immer  verloren
  gehen.

Zu  diesen  unmittelbaren  Opfern  an  Gut  und
Blut,  die  der  Weltkrieg  den  Missionsgesellschaften
auferlegte,  kam  ein  erheblicher  Rückgang  in  den
finanziellen  Einnahmen  bei  Ausbruch  des  Krieges.
Das  Interesse  am  Missionswesen  in  den  heimischen
  Freundeskreisen  ist  aber  sehr  bald  so  gegewachsen
  und  so  stark  geworden,  daß  weder  die
Enttäuschung  über  die  Haltung  Englands  und
über  die  Gleichgültigkeit  der  Neutralen,  noch  die
Verwüstung  der  deutschen  Missionsfelder  den  Kreis
der  frommen  Christen,  aus  deren  Mitte  die
Missionsarbeiter  hervorgehen  und  die  Spenden
für  die  Missionsunternehmungen  fließen,  auf
die  Dauer  beirrt  hat.  So  hat  mit  der  neuerwachten
  und  im  Laufe  des  Krieges  sich  immer
mehr  vertiefenden  Liebe  zum  Missionswerk  auch
die  Gebefreudigkeit  der  Missionsfreunde  in  überraschender
  Weise  zugenommen  und  angehalten.

4
        <pb n="108" />
        GV  84  20

Das  zeigt  uns,  wie  tief  das  Missionswesen  in
Deutschland  Wurzel  gefaßt  hat.  Das  soll  uns  ein
Fingerzeig  für  die  Zukunft  sein!

Auf  dem  Felde  der  deutschen  Mission  in  unsern
Schutzgebieten  stehen  wir  vor  Trümmern.

Diese  Trümmer  bedeuten  aber  nun  und  nimmer
das  Ende  der  gottgefälligen,  segensreichen  Arbeit.
Wenn  die  Flammen  des  Weltkrieges,  die  seit
mehr  als  drei  Jahren  über  der  leiddurchfurchten
Erde  lodern,  gelöscht  sein  werden,  wird  sich  aus
der  Asche  wie  der  Vogel  Phönix  das  große
Liebeswerk  der  christlichen  Missionen  erheben,  mit
verjüngter  Schwungkraft,  bereit  zu  neuem  Fluge
nach  den  Heidenländern!  Wir  Deutschen  können
und  werden  uns  von  der  Aufgabe,  Gottes  Wort
allen  VBölkern  zu  verkünden,  auch  in  den  Ländern,
über  denen  eine  andere  Flagge  weht,  nicht  verdrängen
  lassen!  Wir  werden  vor  allem  die  Tore
unserer  eigenen  Kolonien  den  Sendboten  der
christlichen  Konfessionen  gern  und  weit  öffnen.
Der  Wiederaufbau  der  Verwaltung  in  den  alten
Schutzgebieten,  in  denen  die  Feinde  das  deutsche
Wesen  bis  auf  den  Namen  auszurotten  bemüht
find,  und  die  Einrichtung  einer  deutschen  Verwaltung
  in  den  Ländern,  die  der  Frieden  uns,
so  Gott  will,  als  Zuwachs  zu  unserem  Kolonialreiche
  bringen  wird,  verlangt,  wenn  das  Werk
gelingen  soll,  die  Anspannung  aller  verfügbaren
Kräfte.

Der  verheerende  Einfluß  der  Ubertragung  des
europäischen  Krieges  auf  die  Kolonien  und  die
rassenschänderische  Verwendung  Farbiger  auf  den
europäischen  Kriegsschauplätzen  haben  die  koloniale
Arbeit  an  den  Eingeborenen  ungeheuer  erschwert.
Das  Prestige  der  Weißen  ist  erschüttert;  ein  Teil
der  Eingeborenen  ist  rückfällig  und  unbotmäßig
geworden.  Anderseits  wäre  der  bewundernswerte
Widerstand  Deutsch-Ostasrikas  undenkbar  gewesen,
ohne  die  ausdauernde,  musterhafte  Treue  der
Eingeborenen.  Sie  darf  nicht  unbelohnt  bleiben.

 

Wo  dagegen  in  anderen  Gebieten  die  farbige
Bevölkerung  sich  ernste  Verfehkungen  hat  zuschulden
  kommen  lassen,  werden  wir  sie  streng
anfassen  müssen,  aber  dabei  nicht  vergessen  dürfen,
daß  viel  vom  Krieg  hervorgerufenes  Elend  unter
ihnen  zu  lindern  sein  wird.

Die  Missionen  sind  dazu  berufen,  an  der  Erreichung
  der  weitgesteckten  Ziele  der  Kaiserlichen
Regierung  mitzuarbeiten  und  den  staatlichen
Organen  durch  die  Neubelebung  des  von  den
Mächten  der  Entente  erschütterten  Vertrauens
der  Eingeborenen  in  die  deutsche  Verwaltung
und  in  die  Herrschaft  der  Weißen  überhaupt  die
Wege  zu  bereiten.  Ich  weiß,  daß  unsere  Missionare,
protestantische  wie  katholische,  mit  der  ersten  Gelegenheit
  hinübereilen  werden,  um  ihre  Tätigkeit
an  den  Plätzen,  von  denen  der  Krieg  sie  vertrieb,
wieder  aufzunehmen  und  neue  Stätten  des  Lichtes
zu  gründen.  Die  deutsche  Mission  wird  wachsen
mit  den  größeren  Zwecken,  und  die  heimischen
Gemeinden  werden  nicht  versagen,  wenn  es  gilt,
die  materiellen  Grundlagen  der  üflbberseeischen
Arbeit  im  Dienste  ihres  Bekenntnisses  zu  stärken
und  zu  verbreiten.  Wer  die  Missionen  in  den
Schuszgebieten  unterstützt,  der  tut  doppelt  gut,  er
dient  dem  Gebot  seines  Glanbens  und  fördert
die  Stellung  Deutschlands  jenseits  der  Meere.
Möchte  ein  baldiger  Frieden  die  Bahn  freimachen
für  ein  neues  und  reicheres  Erblühen  unserer
Missionsarbeit  in  einem  vergrößerten  Deutschland
über  See,  zur  Ehre  Gottes  und  zum  Ruhme
unseres  Vaterlandes!“)

*)  UÜber  die  katholischen  Missionen  in  den  deutschen
Schutzgebieten  unterrichtet  am  bequemsten  das  reich
illustrierte  Prachtwerk  Professor  Dr.  J.  Schmidlins
mit  dem  gleichen  Titel  (Münster  1913),  über  die
evangelischen  das  Missionsstudienbuch  Professor  D.  J.
Richters:  „Das  deutsche  Kolonialreich  und  die
Mission“  (Basel  1914).
        <pb n="109" />
        G  85  20

Übersicht  über  die  missionsstatiftischen  Tabellen.

—

4Einzelstatistiken  aller  Missionen  in  den  deutschen
Kolonien.

A.  Die  katholischen  Missionen.

Seite

 

 

 

1.  Gesellschaft  des  Göttlichen  Wortes  (Steyler
Mission)  in  Neuguineg  -
Desgl.  in  Süd-Schautung  und  Aautichon  .85
Desgl.  in  Togo-  .  .  .86

2.  Benediktiner  in  Deutsch-O  stafrika  ..  .686

B.  Pallotiner  in  Kamerun  87

1.  Bäter  vom  heiligen  Geist  in  Deutjch-  W  87
Desgl.  in  Kamerm.

5.  Oblaten  der  heiligen  Jungfran  in  Deutfc
Südwestafrika  .

6.  Weiße  Väter  in  Deutsch=  Ostafrit  88

7.  Herz-  Jesu-Missionäre  in  Kamerun  und
Deutscher  Südsee

8.  Oblaten  des  heiligen  Franz  von  Sales  in
Deutsch-Südwestafrika  .

9  Maristen  in  Deutscher  Südsee  (Salom.  Inseln)  90

-  -  (Samoa)  90
10.  Kapnziner  in  Deutscher  Südsee  *

Karolinen=  und  Palau-Inselu)

B.  Die  dentschen  evangelischen  Missionen.

1.  Brüdergemeine  in  Deutsch-  Ostafrika.  Wiss.
Provinz  Nyuassa
Desgl.  Miss.  Provinz  Unyamwesi  992

2.  Basler  Mission  in  Lamerun  .  Pp26922

·  Tog  .  .93

3.  Verliner  mision  in  Ventsch-  Sstafria  93

-  hiautt  dn  .  ..  95

4.  Norddeutsche  mission  in  T

5.  Rheinische  Mission  in  -  8

inea

6.  Evangelisch-  uiherice  Miston  (eivzioh  in
Deutsch-Ostaf

7.  Evangelische  gsn  3  Leielichant  üür  Deuijch
Ostafrika,  Bethel  bei  lefeld

8.  Goßnersche  Mission  in  —  .  100

9.  Breklumer  Mission  in  Deutsch-Ostafrika  100

10.  Neukirchener  Mission  in  Deutsch-Ostafrika  100

 

Selte

11.  Neuendettelsauer  Mission  in  Deutsch-Neuguinea  100
12.  Liebenzeller  Mission  in  Deutscher  Südsee

(Karolinen)  .  101

 

13.  Adventisten  in  Deutsch-  Sstafrika  .  101
14.  Deutsche  Baptisten-Mission  in  Kamerun  102

15.  Allgemeiner  evangel.-protest.  Missionsverein
in  Kiautschon  10

16.  Evangelischer  Mistonsberein  Berlin)  in
Deutsch-Ostafrika  1092

C.  Die  ausländischen  evangelischen

Missionen.

1.  Amerikanische  Africa=  Inland  =  Mission  in
Deutsch-Ostafrika  102
2.  Amerikanische  Board  auf  den  Marshal=  Inseln  102
3.  Amerilanische  Presbyterianer  in  Kamerun  103
itschon  103

4.  Australische  Methodisten  in  Deutscher  Südsce
(Bismarck=  Archipel,  Samoa)  103
5.  Englische  ircheumisssen  in  Deutsch-  Ostafrika.  103

6.  Finnische  Missionsgesellschaft  in  Deutsch-Südwestafrika
  103

7.  L  ondoner  Hrissioni  in  Deutscher  öudsee  (Samoa-Jnseln).
  .  1083

B.  #unberstte.  Mission  (englische)  in  Doutsch-Ostafrika
  104
9.  Wesleygner  Methodistenmission  in  Togo  ..104

II.  Statistik  der  Missionen  in  den  deutschen

Kolonien  bei  #Artegsausbuc.

I.  Katholische  Missionen  .  .  104
II.  Evangelische  Missionen  105

III.  Schusstatistiken  der  Finzelnen  2  Wionen.

1.  In  To  rgo.  106
2.  =  Kame  .  106
3.  -  undwestajriia  .  106
4.-4-cutschi-stasl  107
5.  .  der  deutschen  Südsee  (Verwaltungsbezirt
Neuguinea)  .  107
6.  Desgl.  (Verwaltungsbezirt  Sanioa)  108
7.  .  Kiantschon  108

J.  Cinzelstatistiken  aller  Miffionen  in  den  deutschen  Nolonien.))
A.  Die  Batholischen  Missionen.

1.  Gesellschaft  des  göttl.  Wortes  (Steyler  Mission).

Neuyninea.
Hannttstationen  17
Pries  .  .....27
Laieiibiudet  ......2-l
Schwestern......45

Jnsgcsanit  96
Taufbewerber  .  1200(?)
Schulen  .  17
Schüler.  1750
Getaufte  3684

 

Süd-Schantung  und  Kiautschon.

Für  die  Steyler  Mission  ist  das  Schutzgebiet
Kiantschon  nur  ein  kleiner  Teil  ihres  großen  zusammenbängenden
  Missionsgebietes  in  Süd-Schantung.
Die  besamtzahlen  dieses  Missionsgebietes  am  15.  Juli

 

Europäische  Piiester  ....  ..  .  66
Missionsbrüder  ....  ...·.  11
Missionsschwestern  .....  ....  65
Chinesische  Prieser  18
Jetaujte.  ....·..  79  798

1)  Nachstehenden  Tabellen  sind  die  letzten  zugänglichen  Missionsveröffentlichungen  über  den  Stand

der  katholischen  und  evangelischen  Missionen  bei  Kriegsausbruch  zugrunde  gelegt.

natürlich  seither  erheblich  verschoben.
des  Missionswesens  bei  Kriegsausbruch  festzuhalten.

Die  Zahlen  haben  sich

Es  wird  aber  von  allgemeinem  Interesse  sein,  den  angeführten  Bestand

4
        <pb n="110" />
        W  86  20
Taufbewerber  55  451  Hauptstationen
Seminser  1  Getaufte  s617
Seminarschüleer  81  Taufbewerber  2764
Katechistenschulen  .·....  1  TIERE  såä
Schüler  der  Katechistenschule.  95  echt
Kollegien  und  höhere  Schulen  6
Schüler  der  Kollegien  und  böheren  W  591
Volksschulen  .  126  Togo.
ihier  der  Volksschulen  .1627  Priester  41
Davon  befanden  sich  im  deutschen  Schutzgebiet  riester  -
Brüder  15
Kianutschou:  Schweste  28
Priester  10  au  ielibuen;  12
Missions-  I  Laienbrüder  1  n5  bst  z3
arbeiter  Schwesiern  21  Schüler  2759
Insgesamt  32  Christen  20688
2.  Benediktiner.  Deutsch--Ostafrika.
Statistik  des  Apostolischen  Vikariates  Darcssalaam
vom  1.  Juli  1913  bis  30.  September  1913.
—  1  2|2  --  z5  2  iel  F  —
2  S  55  EILIEEIDIEI
Stati  2  *#  ——“m  2  m½m  7227“
82“  2  „
Sezs  EEEEEEZS  SEB
———1——————
vZ  TM  1  ’  «  ·  i  »  «  -  i
Daressalaam.  1889  403  220  1  20  3  7  23  11  14  222  90  637  6850|83  1363
Kurasini  1804  357  3  20  1  2  —  5  5  118  —  3—  180,  1  165
Tosamaganga  18971  659  11,.  25  2  2  6  74  90  1069  1061285|  35!  974/  10  980
Madibira  18081  686  10  20  136  20  19  436  204  409  %  2034  1111955
Kwiro  1902  1955514  873  2  3  9  65  55  2183  1186  3369  52  305  46  3982
fakara.  10003  3  2„40  1  3—  20  19  407  "o  18  20855  661550
ipatimu.  1911  7  2  1900  1  1.—  8  8  195  51  2  —  1104  2  115
Bihawana.  1911111  4  1  3—  91  I  101  2861.  I  1452  43181  —  I  ZLZEB  270
Sali.  191114„  71  3  17  121—  18)  18  617  338  4  153  3223502
Sangi  1918  25  2  I  ·1’1"—231  18  326  114  8  142  —  135
schemöe  1913  161  2.  60r  1——  14—  14  385  179  12  85  61  131
Summe:  4912  2747  1825  15  271  44  310  361  8814  4060  12  874  241  T  17  6171  28511  198
5536
Tabelle  für  die  Präfektur  Lindi
vom  1.  Juli  1913  bis  30.  September  1913.
——*“  “v(*op  EIB—
*-  —IEELEIIIIIIIIILE—
Z.  Z  S  i  SV  r  S—
Stationen  7v5  m  22  1  3  3  7  #  2  2  27.
1  .  —————  5  32  22*  E—
6E  “  55  3  l
I  !  l
Namupa  180662113  5  50  12—  35  —iee  904  2½  is  25257
Udanda  19044  10  300  2  2  6  20  15!s  .  889  592  41  1661  141  1681
Lukuledi  1895  2007  3  35  1,  2  —  35)27  1170  776  1##  12!  12000  11111
Peramiho  1898  1860  10  D  200“  2  3;  6  51  50  2171,  1163;  3  334  4  542126114  407
Kigonsera  1899  629)  3  198  1  2  —28  1|1  22  91  141179J  7
Lituhi  1913.257  3  243.  111—17|13  2131  2180  —  20)  1658
Summe:  7458  34  1021  87|12  12|181/  154  7522  |4304;  ·——  14210  445|599/  11  199
        <pb n="111" />
        G  87  20

3.  Pallotiner.  Kamernn.
Statistik  des  Apostolischen  Bikariats  Kamerun.
Ungefährer  Stand  der  Mission  bei  Vertreibung  der  Missionare.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*“  *i  Geta  uft  22  —-2#  Shulen  Schullinder  *—

S  .5  —  —  S—  —  -  ES  :

’ie  2  ——  ——l——l–b)9  ?2  2  ?“
y
Slsslss  2s26  EE  E  =  S  "  E  ExsE  SE  s

%  GS  os  zS8  5  —m*-  S’SeG  68  66  S’  #

1½5  D!  .  .
JDTuala89846  5  36|780  61  5257  28  000  25  960  271  1800  2  25  2  700  350  33.  15  1  150  112
Marienberg  80  2  3  20|  250  39  4210  10  899  12  371,.  317.  520  2  18  740  50  100  990

Kribi  1½1  200  35  2778  6  500  7260.  214  500  2  10  800  60  8;  650  1
Ein  (1891.2  3  403700  40  1204  241  335  31  736  224  3000  2  37  4  500  110  3  20  1000
Engelberg  94  2  4.  3  200  14  1  60h  3200  3  380  105.  120  2  2  240.  70  21  20  700  —
Gr.  Balanga  1900  2  1.—  91  20  925  2069  2013.  72.  200  1  6  410  40  —  3  200
Jaunde  19001  3  5.  53  5000  160  22  300  38  700  39  500  910  7000  2  12  7.000  260.  92  25  5  200  8
JIlassa1  688  2100  2500  18.  110  1  11.  550  30  —  5  250  5
Einsiedeln.07  2  3—  7167  2  158  3915  6452  17  100  1  6  400  40  6  5  120  .  j
VIItan-.19081.1.—l20j1i3801049115)334y4001»  15  —  1  —  55  27
Ngowahang1900  2  3  16|  500  14  1  650  6210  9  350  77  1  400  2  13,  1  500  20  21  10  100  D
Dschang  .  .11910  2  4  4  171  120  3  260.  3000  8  980  2  1100  2  15  1200  180  23  10  50  6
Minlaba  19123  2—  13600.  16  1  180  2850  3010  48  1  500  1  11  1  400.  40  32  6  200
Deido  4109131  1—  15200.  311  335  3754  4129  2  1  500  1  12  1  800  60  —  20  50  1
1  «  «  Offlnaso  100.2:  .-I  ·  ;  1
Summe:  33  #  250%007  406  46  564  131711  157  934  23138  19  880  22  208  23  255  1810  259  160  11015  181

—  —  —
230  24  565

4.  Bäter  vom  heiligen  Geist.  Dentsch-Ostafrika.
Statistik  des  Apostolischen  Bikariats  Kilimandscharo.
(Juli  1912  bis  Juli  1913.)

 

 

 

 

4  Personal  Seelenzahl  Tausen  =  Schulen  &amp;amp;  Wrisen-Stationen
  6  -  »..-  häuser
mv  2  Volksschulen  Kate-Hand-  *  und
2  2  —  Schüler  cheten  werks.=  Aule
2e2  s22  E  .5
Nebens  s3ss  2
kfegekzetnzszzz
Seese  8es  72  7
e  PSS  S  3=  S  J-  0  JW  W  S  S  P  S  EE  2
Kilema  Kiruna  3  2  1  31  1360  63  26.107  500  10  03  12  865  1036  1  6  1  20  1  1  500
Su  des  Neu-Moschl  6
kar:

Kiboscho  Umbwe  2  2  4,  27  1703  285  197  83  808  20  58  181714  862  1  15  1  13  1  1  12
L  1  1—  20  444  80  143  25  135  11  65  8  1200  1050  1  18  1  3  1  1  3

*-  -  «  -  .·--  -  --...  -
ZIJIIZEMW  Mengwe  2  1122  F14  12#  38  61  375  13  29  15  1005  751  1  15  1  3  1  1  65
Useri-Maschati  Kwa  uschlw  1—  17  206  30  23  7  108  6  41  9  631  606  1  R  1  1  1  1  5
KNilomeni  Kiswar  2  2—  14  63  25  12  13  25  13  15  980  1020  1  7  1  13  1  1  8
Gare  Neu-Köln  Mhelo  2  310.  11  390  15  9  43  207  5.  1  20  592  524  1  28  1  9  1  1  15
Mlingano  2  1  4  11  317  113  51  11  113  2  12  10  286  157  1  2  1  6  1  1  18
Tanga  Pangani  1  1—  484  1  3  175  5  -  —-----—--——
llfiomi  Umbugwe  3  1—  15  16  91  7  9  84  1126920  731125  1  411  65
Kondoa=  3.  1.—  12  131  2  17  11  6.  —  11  40.  874  1  13  1  11  1  1  20

Frangi  k«  *  *  #t  1l  '
11  9  22  16  26  183  5868  1189  321  270  2099  79295  129  8891  7114  10  132  10  106  10  10  291

–.

0  16  005
        <pb n="112" />
        88-  20

Statistik  des  Apostolischen  Vikariats  Bagamoyo.
Guli  1912  bis  Juli  1913.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  
 

Naufen  2  Shchler  |Voisen-2
  häuler
—.  9  —  5  —S  S  -S  5
Stationen  2  2  2  42½  3  :  2r**  B9  2#  2
IIILIEILEIHIEEIEIEIIIEEEEIIIEEIEE
——  EIEIIEIIEIE
l  .  «  l  -  .
Bagamoyo  3  4  9  8  520  00j  25  328  15  52  2  2
Lugoba  1  1  —  21  586.  65)  21  1507  640  420  1  —
Nandera  11  ?2  4  17  1162  123  103  440  322  208  22
Xhonda  2„  1  4  2  850  52  222  1510  "1  966  472  22
Naskati  1  1  —  135  lo0  61  122  2606  152  170  1  1
Flonga  2  1  —  32.  2397  248  217  775  739,  333  1  1  =
Morogoro  2  1  4  30  2108  72  173  450  —  s  56064  287  22.
Marienfels  2  1  4  47  1  107,  198  108  430  5.  S  2  130  462  1  2  r
Natombo  2  2  —  29  2367/  66  92  580  =  2  1205  730  1  12
Tunungno#  1  1  10  420  25  22  180  300  10  1  1
Vidunda  2  1  —  12  377.  181  185  17  331  184  1  1
Kibakwe  1K  —  34  81  5  5  1  400  500  11—
llssandawi.  2  1  —  28  105  20  15  105  1  650  480  1  1
Babi  1  —  1  —.———  S04  50  11—
zusammen  23  17  25  325  16  466  1280  1491/  5248  225  528.  11  0  4027  18  116  380
—  —
2721  16  16521
Bäter  vom  heiligen  Geist.  Kamerun.  5.  Oblaten  der  heiligen  Jungfrau.
1  Deutsch-  Sudwestafrita.
;  Hauptstationen  .  11
riester  21
)  Europäische  slieten  24
der  Missionsarbeiter  *m6  Schwestern  16
5  -  —
"’··'·'  1388  (3h  Gesamtzahl  61
1  Geta  2142
70  auletene  40027)
Shhüler.  133

6.  Weiße  Väter.  Deutsch.Oßaafrika.

 

 

 

 

Die  apostolischen  Bikariate  der  Weißen  Bäter  in  Deutsch-Ostafrika.
A.  ESilariat  Tanganika  Guni  1912  bis  Juni  1913).
*  1  =  —  1
3  —  5  —-x---  z

Name  der  Stationen  S  ’  s  6  —es..  =  S.—

(nebst  Landschaft!  —  2  22  2  E  E#t

und  Gründungsjahr)  S2  z  —  S  E  2

*  S  H  5S  %  F  =  E  5  S  S
1.  Karema  (Kabende)  1885  7  6  10  !  1  682  133  21  73  45  23.000  30  33  7  327.  403  .  16  600
2.  Utinta  (lfipa)  1895.  3  "-.—  41  80  14  18  12  4950  402  41  125  0  2  —  200
n.  Kirando  (lfipa)  189.4  4  4  17  1578  647  100  75.  00  16000  17  297  23  570  480  S  7075
1.  Kala  (Ubungu)  1892  41.  4  13  1  608  683  96  412  140  7  100  10  260  14  720  470.  .  12  000
5.  Zimba  (Rukwa)  1897  4  —  18  1562  134  119  69  72  9910  10  025,  17  555  440  3  790
6.  Mkulwe  1899  .  4  15  813  515  93  39  10  6000  6300  15  630  512  7  1500
7.  Galul  (nbung  —  1890  .  3  12  250  620  46  13  13  4  100  5  345.  10  380  302  E2  3  150
8.  Urwira  100  3  8  132  250  23  9  16.  13850  26052  8  252  249.  ½  650
9.  Mamba  190  3  3  224  378  28  23  45  3200  6081  4  118  151  Gr-  6522
10.  Mwazye  (naunrie)  190.5  21  5357  685  150  28  12  15  000  21  214  26  1150  750.0.  9000
11.  Kate  gelich  )  1  18  620  800  157  42  105  7  800  8500  18  1100  1198  #  "1  2  000
12.  Tschala  .13  —  2  140  124  —  7  283  125  1  125  2  180  140  390
Zusammen  47“  189.153°  9  650  5340  896  438  652  99  960  126  843.146  6407  5175  71247

1  Wo  nur  ein  Name  angegeben,  sind  Kandichaits,  und  Stationsname  identisch.  —  2  Katechistenschüler  mit  eingerechnet.

  —  3  Ferner  12  eingeborene  Schwestert  Darunter  10  Missionsbrüder.
        <pb n="113" />
        W  89  e0
——  I  H  r“  .
.  eisi-  ;  SI--3:-.EE  :  s  l  THE-»
Name  der  Stationen  zZ  S2  38  z532  253  =
--  -I«-s·:i0s—-i--LZDE«-Ccv  s-«Sss«-  UISJIEI
Jetzt  Lstschoth  -å,8skEJx-—2J:EE:LE;SEZIIEFIEEES
und  Gründungsjahr  EIEIIEIIIEIEEE  -—.o  S.  —
osjah  EBIIIEHILLIIIEIIIIIEIE
B.  Bikariat  Unyanyembe  (Juni  1912  bis  Juni  1913).
1.  Ushirombo  (Usumbwa)  1891145  6  10.  2506  347  26  441  39  23450  34  çP0„K  3  835  60  —  x  36500
2.  Usbirombo  Seminn  ———  —  —  648  40  1  300  —SS  23650
2.  Msalal  n  ·  .  —  3F  554  55  4  221  2  3263  7  870  3  25  30/NS  3540
4.  Ndala  5  —  10  1475  318  36  30  14  7978  17268  6  137  —  —8  2846
5.  Tabora  aun  ivos  10  5  9  440  749  51  21  59  6825  21  6455  7  85  53  2  23579
6.  Ulungwa  4  10  245  530  86  14  8  4260  18  325.  5  54  28  S  B—.  4380
7.  Fraln  n-  190  3  —  2  7  18  21  4  215  1380  1  35  —  -SS  30672
8.  Turn  1900.  3  —  1  11  49  —  «  l  84411392432x1221400
9.  Ksambiro  1504  8  —  3  255  270  25  9  1  22,  3  718.  11  320|  2,  40  ——  2101
Zusammen  39*  11  I  48449I9W31801411630010i117337T30F534195  81247
*  Darunter  6  Missionsbrüder.
C.  Vilariat  Süd-Nyansa  (Juni  1912  bis  Juni  19181.
1.  Bukoba  (Ryamtwara)  19175  —  10  335  448  92  20  24  15  510  25  750  10  82  25  53  10  800
2.  Marienberg  (Ryamtwara)  I  E
·  5  5  23.  980  2000  128  99  92  35  153  915  20r  zt  366  244  25250
3.  a  (Kiziba)  1902.  4  —  12  1355  335  74  67  102  16  235  54  150  100  63  EG  3  960
4.  Kagondo  (Kyanja)  1903  8  5  17  937  186  227  79  89  19  252  38.2  )7  166  98  „  52  064
5.  Aubda-  Mission  (Ibangiro)  »  ·
1  13  492  375  50  33  55  12740  29  sool  5  102  76  =  5  400
6.  A104  Seminar  1903.  5  —  —  —  —  —  —  5670  29  300  —  104  —  S  —
7.  Katoke  (Usuwi)  189773  —  5  445  -*!d  27  24  33  11  553.  37862  2  75.  15  4236
8.  Muanza  1907.  3  1  2  231  331  43  15  62  10  130  19  270  4  130  30  8  10500
9.  Bukumbi  1883  3—  7  1  092  346  14  75  22  10  513  29  370  3  71  39  S  7300
10.  Ukerewe  1895  3  —  20  1501  823  10.  14  380  12  672  17800.  4  290  86  2  14  482
11.  Marienhosikerewe,  19068  1½  —  —  —  —  —  —  –  E
12.  Kome  3  6  617  2600  30  30  11  12  or6  30  726.  3.  52  32,  2  425
13.  r—Mln  3  —  1  165  58  —  7  19  1455.  3385  1  1011  8  2150
14.  Tsumwe  (Usmao  1911.  3  11  74,  27  3  9.  15  3345  2  71!  7  3100
Zusammen  61°  14  117.10  244  7406  698  477/898  161  974  410  625  97  2010  688  141  667
*  Darunter  15  Missionsbrüder.
1).  Bikariat  Kivu  (Juni  1912  bis  Juni  1913).
1.  Issavi  (Ruanda)  1900.  7  5  10  2472  315  76.  191  173  27  275.  64  108.  7  187  172.  22  475
2.  Rsasa  (Kisaka)  1000.  5  —  5  1267  216  32  72  82  19  587  44  748  5  128  82  4100
3.  Nnundo  (Bugoye)  1901  4  5  32  3  186  2686  632  276  706.  47  148  129  540  12  3654  52  41  216
4.  Ruasa  (Mulero)  19044  3  —  27  1  870  11606  214  124  135  21  325  55  800  6  380  95/  144682
5.  Mibirisi  (Kinyaga)  1903  4  18  790  214  71  60  33  13  296  27013.  3  38.  22  Ex  4342
6.  Kabgane  (Marangarat  1000  4  12  402  303  98  52  126  7488  21785"  3  95  18  ZE  6200
7.  Rulindo  1900.  .  3  —  3  176  295  69  22  27  3186  10  858  1  52  4  53  3712
8.  Andn  1000  2  4  116  405  55  11  66  2218  11  674  2  81  536  Zz9  854
9.  Nyaruhengeri:  Seminar  .  —
.  1  —  1  —  —  —  —  —  408  3096.  1  17  —i  3  —
10.  Murunda-  1910  3  —  1  112  471.  79  24  28  986.—  14547  1.  72  —  290
11.  Muyaga  (Urundi)  1896“  4  4  33,  1078  508  238  42.  126  19  244  75  923  10  1962  357  ES  14106
12.  Mugera  (Urundi)  1809  3  5.  20  1  638  1130  322  99  64.  16  156  43  3224  81  458  427  *  19310
13.  Buhonga  (Urundi)  1000h3  4s  408  261  26.  22  53.  4  782,  10  202  2  41  122  24  814
14.  Kanyinya  (Urundi)  1005.3  —.  %  598  525  195  61  34  11  532.  29  134.  7!  125  —  —  13  927
15.  Rugari  (Urundi)  .13  —  12  114  528  60  6  76  2918  15  537  5  711  83  12910
16.  Buhoro  .·  3«—  —  2  —  —  6.  —  —  —  52  —  1522
usammen  ’  1  14217  9670  2120  1072  1735  197  551  546  7990  74.5348.  rr  195  416
*  1  Wo  nur  ein  Name  angegebem,  sind  Landschafts=  und  Stationsname  identisch.  —  ?  Als  selbständige  Station
seit  1909.  —  ?  Nen  besetzt  1911  Darunter  6  Missionsbrüder.
        <pb n="114" />
        W  90  2

7.  Herz-Jesn-Missionäre.

8.  Oblaten  des  heiligen  Franz  von  Sales.

 

 

 

 

 

 

 

 

Kamerun  und  Deutsche  Südsee.  Deutsch-Sdwestafrika.
arnotiiat  -  *  Hauptstationen“  2
auptstationen  -  :
.  Priester  9  41  Guropäische  Latenbrider.  4
Europäische  .  »  *  Missions-  d
Missions.  Laienbrüder.  8  50  arbeiter,  Schwestern  11
arbeiter  Schwestern  5  10  Gesamtzahl.  22
Gesamtzahl  77  146  Getaufte.  ......  1993
Getaufte.  .220157  Taufbewerber  100
Taufbewerber.  2  1208  Schulen  11  #)
Schulen  -  111  Schüler  246
Schüler  7  5140
9.  Maristen.  Deutsche  Salomon-Inseln.
Statistik  für  das  Jahr  1913.  (Maristen.)
1  ——..  t
2  —  -  2  2  2  *  S  *  z  2
2  ?  2t"#  2  2  22  2E  2
Stationen  S  —  es——e  S
S.  S  2S  —  —  S  S  2
“2  s  25  4  s
KIi.  —  "  4é—  5  “  S  J,
5  §  5  5  5  2%  S  =  =  J  .  "
«  —  Ei;  «
Poporang  —  2  —  13388  868  7  5  61  1853  50  650  8300
Kieta  3  2  6  3  59  1!  7  3  110!  558  15  4500  99010
Buin  2  —  1  1  3  40  —  8  2  102  —  241  1  9  800  3  010
Koromira-  —  2  —  —  6  2  58  11  5  2  1  101  —  3190  5  4700  7  998
ula  —  2  —  2  2  16  —  1  3  63  155  1  6  000  2  160
Banoni  —  2  —  —  —  26  3  1  1  3  115)  3  000  250
1  .  s
Zusammen  1  13  —  4  18  13  287  21  24  16  515  1  1856  72  28650  31  628
Maristen.  Samoa.
Kirchliche  Statistik  über  das  Apostolische  Vikariat  Samoa  (1912—1913).  (Maristen.)
.  □  z  s
Z  XII-IF  IS  Eiss-2222v2#"
  22  —*s2M  7
.  Eie-«Ss—"-  «O  s-5«--E.J"  ä
*  ————  ——  222  :„"
2  -  --  -«..  »-.s-.-..·-·..·  -
Stationen  *-  7  3  3325333  3  22  5  m  2  *z  2.  z
—  —  —
3  235535323252555222252  2;  s  3
*—  —Bltsp  8  zSS  E
Se——t2  s8ti  s-  —
SSs  F  SWeesS
*  J.  SDee  vßG.  GöS  GH  GESs  S  F  K  E  Gm  S
Apia  .  ins101751--—«"1118307120227Z10123663809120i)15531970«12724
Moamoa  .  --—2-  4  4  3  1  1  1  1  1  60  58  14  —  1  112  4  5  —  10500  192  34  2
Falefa  —  1  1  7—  —  1  1  1  J  32  6  4  628  4  9  32.  2  V7632  260  58  6
Aleipata  —  1  6  —  1  2—  1  6  42  —  3  —  550  —  3  3835  :  251°  51  10
Lotofaga  1|—  4—  —  1  1—  —  1  4.  20  190]  2  2  345  6  1  22  w  3.200ü  180  4  1
Safata  E  —  —  6  —  812.4  381  5  2  21  3  12711  22557  1
Leuolnmegga  11  8—  1  1.  1  8  19  1000  .  600  511  37  3  33871360.104  7
Manono  1  2  —  —  ——  —  —  2  —  1  145  —  3  11.  ?  70  17  2
Safotulafa-  11  7—  —  1  1—  1  7—  247  565  11  7  21  2  1428  2„  7  2
Safotu  —  11  5.—  —  —  –  5  —  —  38  1  5138  815  25  B8  2500  271,  79  6
Falealupo  2  1  —  —  —  ——  4  —2  407  5  4  28  18383  168  55  2
Palauli  —  1|  4—  —  —  —  —  4  —  40  J  5  4  21  1  510  30.  12
Leone  —  ½  6  —  3  2  1  1  1  6  19##  8  —  327.  3  1  12  3500  152  —  ?
Pagopago  —  21—  9  —  2  1—  —  9  —  5  I11  4  6  *  12  3.  27  1  14102  180  7  —
Insel  Manug——  —  —  —  —  —  1  12  —  —  —1
Insel  Tokelaus-—  1  ——–2  —  —  os  2  —  2  I.  —  —  171  —
usammen  2  11  1  3  8  9647  420  722  55  18  7915  100  97  441  32  60  944  3536  585  65
E—  –.
8021  570
        <pb n="115" />
        Mbostoliiches  Vikariat  ter  Marianen-,  Karolinen=  und  Palau-Inseln  (Kapuziner).

10.  Kapnziner.

S##

91

□

Marianen-,  Karolinen=  und  Palan--Inseln.

Statistik  für  1912/13.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Eingeborenen  Wiizona  Das  Missionsfeld  Taufen  Kemmunione,  „
—  -  -«-  2  —
s  Schulkinder  2  2  —-ê  5  “
#iellHaupt.Reben!  s  s  t13
-  «  stati  S-  *  —eSz-E  GCe  1  .  SS
oxgruppes  station  station  5  z  33  3  *?  8  ßs#  8  S  5  S  z  72½  li  #
#s#sms#ßsßßlbv½ßvß'rez-2  —  Ek5  E  SE5EE5
————-—————————————————.——————
!  ......[
Saipan  Garapan  2100  23292  1  1  1  Regierungeschule  115  —  —  6393/  720  61138220  84  5815
-  —HKauapag  125  277.—  11  14  50  ——  350  19  301  «  19
Rota  Rota-  492  —————.  —  35  10021—  1200)380  3920  1111215
Ponape|Kolonie  -—  «94)1—10352551122504022313709"i—(ll)442610194953121965
-  —  Param  1  —  —  61  1.  —  —  22  1  ——  13030  130  1—10
-  Anak  —  2511—  —  6411  1  1  1  1—.  —  12  13  2  —20  3570  25230
-  —  Talein  58  .  1  72—  I1  1  —  33  50  515——  1  50
-  Porajap  —  263  7  1  77011—  1  1  1  —  27  210  2  11039198  1811  6  24
NTameroi  81  5—  9841  1  [  9  622  P5"  265  60  20  65
Tr  Toloas  25  13025  1  —  1  35  1007—  S  35  15  20—  e
Mortlock  Lukunor  250  10  1  7200  1—  1—  51  6815  1275—12235|]  2%  9
JapKolonie  —  T  —  a  1  1  21  1  22  5  1514  251  9  —  12  2
-  —  Tomil  210  1  13210  1—  20  ——  ——G6000  3611J  —1433
-  Onean  *  l—  18—--————  —
-  Guror  I.  253  11753  1  1  1  —  52  32  1  1—1306  52  862  15  13.2
-  Inuf  1  11  21J—  –.  —
-  cauif  47,  1  41  1.  1—  37  11—  2  230  23  2111T  1
-  Olau  1—  1  1441  4  24  10U0  T..  *
Palau  Korror  180  25  1702  2  1  1  12  8  5  48  1607  37  —  77952713744—250
-  Airei  5.  1  „05—  1  —  25  1——  —  10
-  Melcqe  I  75  10  770½  1  31  125  30  60  *  1  58  7  8050  70  4960  11  —
-  Ngatmel  87  1  1221  1—  11.  5  ——  ——  120  30  290011|  12
-  Aimeliit  —  307.J—  1757  1  —  1  1  1—  —  28.  1½  n  15  3|.—]1573220  1741|  17  171  201  180
7  11  9  5305  14  3  0  30885ö,/20  13  11118  922  8  63  115  876  361|261  338  32  358172820  40722  831521473566
B.  Die  deutschen  evangelischen  Missionen.
1.  Brüdergemeine.  Deutsch-Ostafrika.
Bestand  der  Gemeinen  in  der  Willonsprarinz,  Nyassa,  Deutsch-Ostafrika.
Seelenzahl  der  getauften  Gemeinmitglieder  G  Klasst  Außerdem  in  Innere
9  —5  der  Pflege  der  S#  Personalverän="
  Abnahme  Zunahme  durch  3  9  v  Mssionare.erungen
3  Heiden=  9  —  5  ss  s#
3  tausen  —  2  2  —.  2.  Sees  z2ss
Joös  *2  3423=  42552"t“  %%5N%oN  #¾
5  —  3o227226“  E
*  2  —  ———————-t———
1913  2  S  z  255  E  ——.—1.  2S-SEzg  K  2
——  S  —  2E  ZSS"
S.  s-  z  S  EERLIIIIE—GEEE  SEzEK  -z  2S
——  4  1.  .  1.  .  .
*  nesssss  *  :s  "r  zS  EEE  EESEF
J  3  S  S  SE  ES  —  *SEE  E
1  2  41  5  6  7  8  9  10  11  Maa  120  1314,  15|116  17/|18  19  2021½22  23.  24  25
Ileya  101  3—  8  26  20  9  7  11  62  51.  1521  2  10  5o0  1  31  351/875  1  2
Ipyana  158  3  —  21  65  23  5  —  15  21  108  81  2142|116  55  d  63/103  113  216  458—  —
Isoko  !*  165  1  —  44  9  7  —  31  45  47  —  2  16783  14  5  65|41  429  570/737  I
Kyimbila-  21  —  —  11  *  2  —  10  11  37  —  26  50½3  12  6  936  130  166|  216  *
ogi.  124  5—  1  —  21  —  6  29  —  23  147|199  17  32199  81  105.  180  636  6  2  1
Mwaja.  20  2  60  28  1  3  8.40  —  11  70|/7  26  3  24113  59  714—1  1
Rungwe  4  215  3—  309  20  *  5  64  42  100  —  67  312142  15  27  128148  360  5081  820  43  —  4  2
Rutenganid  219  8—  32  28.  13  —  19  40  99  —  50#  278122  40.  238  9344  101  245523/27—  4  1
Utengule%  4—  28  23  ½  10  —  8.  12  57  —  45  287109  21  20  7533  72  105  842—.  1.  17
.  -....  -  —–.  “  l
Gesamtsumme  155729  —  170  229  101  77  187  190  507  —  398  1955|892  205  113  715/706  1100  2106/10611118  4  30  ?
        <pb n="116" />
        G  92  20

 

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2

 

 

 

 

 

  

 

Außerdem  in

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seelenzahl  der  getauften  Gemeinmitglieder  16e  jj  -  Innere
3  ss  "  5  der  Pflege  derHPersonalverän=!““5“•.
  -  2  25½#  Missionare  #eferungen
l  eiden3  .E.  E  .  »W-  1-:.·
*“  ttetaufen  22  2  2  2  “  *  4  "sr  v(8:8s  -
Nahr  3  .  D  —  #  S  —————
Jahr  S  |8  ES  zG  5EEEIEF  l
EEBIIE  5.  5E  S5%  Eä,
1913  *-  z  8  S  EEIEEEBEIEEEHEEEIE
22  t2s  s  22
HAIEEILEIEEIILEBGEILVELEBLLEIIEIEEEEEE
EEEILIILIIIILIEEI—ILLEIIEILLIIIIELIEVEI—  z88  3
8  —  r=  6  SSe  33  S-—  S  25
Ks  5  G  os*“  2  ’  S#  s
W  —  —.  »  *
EEIIIIEEIEIEIIEXIXIIIIEIIIIIIIIIEIIIIIIIIE
der  Gemeinen.  in  der  Missionsprovinz,  Unyamwest,  Den  sch·Ostafrila.
Ulrambo  5  1  5  6.—  #  22  3  10  3881  481  65  2
llsole  5  —  3  —  —  2  8  —  "  11  116  5  ;  4  —  11  11  2  ——  2  1
Tabora  4—  —  —  —  2  4—  2  —  4  15  10%
Sikonge  41  —  2  —  1  2  45  5  37  35,  4  7  10  104  187—  11  1
pole  27  1  2  —  1  3  —  28  4225.  151  1  88□  1
Kitunda  2-N  21  139485  —  13  40  56  ue  259|  ——  7  I
Gesamtsumme  —..—...zs——————————————
Bestand  der  Schulen  in  der  Missionsprovint,  —  Deutsch-  Ostafrika.
6  Tagesschulen  6  Sonntagsschulen
Schilerzahl  Lehrpersonal  Anzahl  Scülerzaß  cLebrpersonal
6  7  -—  1  2
n“  5  ari  sem  n
————1  —————
1913  —-——  :  ssss22g2  2s  22
——————  ——————bPl
——————.————1——  ——t
.  GEG*  5"  S  F  S  G  GE
1  2  3  4  5  6  7  Za  8b  ga  90  10  11112  18  11.  15  16  17  18%“  45  —  20
s  -  s  s  s  «  li  «  ·  «  l
Jtcyq.  1739248771-221—;1z—«—45—  —  —  —  —  —  —  —
Iphana  1  25  7  8  502  519  1036  —  25.  —  —  14  31  —  58  60  —  118  —.  —
Isoko  2  19  7  14  570  661  1262  —  12  —  —  23  35  l  —  241  32—  56  —  —  —  ——
Kyimbila  1  4  —  277  209  486  —  5  —  —  3  81  —  80  141  —  94  —  —  —  —
Mbogzi=  1  30  45  282.  1567  549  —  3.  —  —11  141  1  4  .109  78  187  —  —  —  —
Mwaja  1  7  2  128  173  304  —  —  —  5  12  1  —  11  21—  35—  —  —  —
Rungwe  2  36  39  1088  969.2135  —  22  —  —  15.  372  —  51  47  —  98  2  —  —  2
Rutenganio  4  19  18  745  954  1755  —  21  —  6  2/—  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Utengule.  1  5  28  54  54  183.  —  1  —  —  18  144  1  —  28  20  —  118  —  —  —  ——
—.  —  —  t
Gesamtsumme  14  152  253  175  9733  3707  7931  —  4r  —  #  8  1  361  275.—  636  2  —  —  2
Bestand  der  Schulen  in  der  Missionsprovinz  Unyamwesi,  Deutsch-Ostafrika.
Urambo  1  7  —  43  36  86  —  —  —  —  4—  —  —  ——  —  —
lUsole  4  40  28  32  —  —  —  5  5  —  —  —  —  —  —  —  —
Tabora  1  19  2  33  —  —  2  2  —  —  —  —  —  —  —
Sikonge  11  70  45  139  —  —  —  6  6  —  —  —  —  —  —  ——
Ipole  2  53  37  117  ——  —  —44  ——  —  —  —  —  —
Kitundg  —  406  237  661  —  —  —12  12  —  ————  —  —  ——
Gesamtsumme  18  631  385  1118  —  —  —33  31—  —  —  —  —  —
sion.  Kamerun:  ’“*½•  "
—tl-.  Kamernn  E  2  "ênb
"*?  2o2
Kamernn  S  1.  Jau.  19144%%  -S  -.E.  -
.  l  —  2  SES  —  —  S  5
1.  Janu.  19142E  .  S  #□
——  )  —  Edea.  .  .  ..  1  2  1  4525  170|22  1106
.  Ndogbea  1  1  1  15810  480
Bonau  11  4  19215  23721  1818/Sal  ahemeK  -  3  15n  1200  93  6600
Bonaberr5  —  —  4365.  32034  1583/  Victorign:2  3  82  04  13  7  475
ombb  28134¼  0125  1106  /Buea  6  —  6G56  221½9.  1  111
Besongabang2  2  13  1056%Ball  7  2  2  114  21  1786
Mangambas  31  .9371  439887  2582  Bagam  1  —  —  1  10  56531  232
Nyasoso  1  837  23  5  Fumbam  4  1  2  7272  399  600
NXdungngge  5  54  651  072  ¾l7  4  4—  «
Lobethal  3  111686  121  15  162  zus.  16  211  9  7615  112  3251.384  22  818
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        93  20

 

 

 

 

 

 

 

Getaufte
Bassler  Mission.  Togo.  Taufbewerber
Hauptstatioen  1  Schulen
Europäische  a  7n  tnltus  *  6  Schller
Missions=  Arz  E  —  Lehrer,  Missions-Kaufleute,  -Farmer,  -Handarbeiter
  hrer,  Missions-Kaufleute,  -  -
Schleestern  !7)  —  werker  usw.  6
.  «.
,  )  Krankenschwestern  und  Lehrerinnen.  Die
Gesamtzahl.  3  Missionarsfrauen  sind  nicht  mitgezählt.
3.  Berliner  Mission.  Deutsch-Ostafrika.
-.  ..  Arbeiter
Arbeitsplätze  *5““  -
»U»  europäische  E—  eingeborene
Missio-  —  53228  E
s-  nare  S.  Z  z25355  «  ?
-..27»--  2  ie  SZ  ?“.
stati  *  .ä  S  rW“
Konsin  2  n  U  222  ;
(Name  und  Gründungssahr)  S  -  E—  55  SnN  2  ½  E  lESE
EIMEEEEIEILIIEIIIEIIIILLEIBLIILIEIEIIE
—  7  sér  "sE
*  .  525  %
Konde-Synode  "
Mwakaleli  1893  7  101  1  1  :  8  7  —  15
Neu-  Wangemannshöh  1891  14.  2001  —  l  10  9  1  4  2
Manow  1892  .  7163  2  5  12  3  15
mit  Seminar
Ikombe=  Matem  1893  11  31  1  —  1  7  9  7  —  :  23
Bulongwa  18  .  11271  1  2—1()—  II!—19
mit  k  180  Madeham  "

Tandala  1897  .  9841—-1L.  1  31—  9  2  1  12
mit  sinrr  hiine  inii  «
Magoje  1  .  6  15  —  ——  —  76  —  15
Kingolie  r  1013  15  11  —  1|—  14  11  —  —  15
Isumba  1913  .  —————  1A.  —  1  1  33—  ——
anan  Stanon  .

In  der  Heimat.  3  —  31—  —

1  .
ausammen  88217  11  2  2  z3  4  221  —  58  53  3  24  —  138
Hehe-Synode  «  Q
Aupemche  1899  10  1  8  —---  l—15:—-—27  42
Kidugala  1898.  8  442  1  A.  1  2  7  13  2  —  15
W  anar  und  Murelschme  7  1  K.
Jacobi  ..  —.  ..  5201  —  1  2—  3  1  7  2  16
"  Gründung  1899,  zerstört  1005
2.  Gründung  1906  «
Ilembula  1900  28  311  —  1  D.  2—  2  35  1  243
Milow.  12  4  —  —  2  1  13  14
1.  1  eemung  83  zerstört  1905  1
l
unnmbcm  Wumndn  1898.  3  1241  —  —  —  11  —  —  5  —  5
Brandt  1  6  41  —  1  2  8  —  10
Prangtrrle  dio  20  111—  1!  1  3  4  14  —  —  18
Lwamate  (maasagath  1013.  10  —  —  —  —  —  1—  1.  17  4  22
In  der  Heimat  —.22  —  —  —  1I  —  —  —
zusammen  108  177  106  2  2  „:  2  „  2  „6  15  3  2  15
Usaramo
Daressalam  1887  1  1  1  K.  —  —  1  4  —  1  —  1  —  2
Kisserawe  1892.  2  W1  —  —  1  2  —  11  11
Maneromango  1895.  —  111  1  —  21  ——  —  19  —  19
Schlesien  1913  —  —  1  1  —  1  1  1
In  der  Heimat.  —  2  —  —  —  —  2%  —  —  —  ;..
l
zusammen  2  21772  2  1  14.  1  —  32  3
Deutsch-Ostafrika  insgesamt  193  41528  6  6  1  6  10  57  99  150  18  87  2  356
        <pb n="118" />
        GV  94  20
Arbeitsplätze  Gemeinden  Schulen
*  ——!“!-·
  GestmtstkIMPLIED-SEE-.!:;Esss
·-zGemetndcqltederJahr!J---·ZIC  ;:«·..’Ek
22  —.  getauft  5  E
Hauptstationen  °’r½:?  8  Se  2
1Si  =  ——F-S—  EpES#  Z  2
(Name  und  Gründungslahr)  5  -  5  *-  6  7  7  2  22  33  S  2  7*#  8  S  2  2
2  t  -.EES  2E
EEIUIEIIIIIEILLIIEHIEIIIIELIE  “—
EEEEEIIEEBEIITTIIIE  D  e
Konde-Synode  v  .
Mwakaleli  1893  .  7.  188  59  110  257  17  18  131  310  15811  722  2  17———  —
Reu-Wangemannshöh,  1891  14.  20|189  155  306  650  10  33  344  643  130|/175825388  —  —  —
Manow  .  7102071s2272819155·3829813567s401272——167
mit  Semmar  ·  :
Ikombe-Matema  1893  14  31  148  19  9  71  153  119  41  1000  1115  1  6—.—
Zulongwa  5  .  -11"27162144232«538895826859525811218183  —  —  —
mit  Tischlerschule  Madeham  3  :  »  .»
Tandala  1897  .  ()s44321049122»231773·(35017()1,40:37289——-mit
  zwiriaei  »  .  ,  «  J  »
Magoje  1  6  15/86  67  98.  251  43.  31  152  323,  1759  256  235  I
Kingoli  #nfann  1013  .  15127213533—2360;30016239370-Isumba
  1913  .  —  —  —  —  —  —-——————-«—-————-  —-MWousåkzlllche
  Station
In  der  Heimat.  .  ———-———  ——-H-——-————————————  —
1  *  9  —  Ú
zusammen  83  217  2226  2226  2509  180  1217  31161408110  6586  7214.—  1  07
r  .
Hehe-Synode  #
Lupembe  150  16  1853  111113  280  31  16  167  28  1166  2  31.—  —.—-Kidugala
  1898  8  40  77  70.  66  213  36  21  147  3  8  478|288  2  «  32  1  51  1  15
mit  e  und  Minelschule  1
Jaco  5  2  55  68  86  209  1  16  123  500  1757190  124  2  70  —  ——
dung“  12  zerstört  1905
2  Grüundung  1  D  "
Ilembula  hgeos  26  3411309  161  135  435  128  47  2098  730  2571  80  750  656  3  31——
Milow.  12  45/3  43  65  141  23.  27  76  150.  0|  200|  13  614  354  3  53/—  —.  —
1.  Hründng  83  zerstört  1965
ug
unlecg.  Mufindi)  1898.  3  12  10  7  19  36—  —  I7  11.  16  3  59  —  —  —  —  —
Brar  6  11  7  6  24  5.—  18  36  457162  103  1  30  ——  —  —
Hrandt  100  0.  0.  20  1026  18  18  62  —  ?:*  220  201  9  —  ———  —
Lwamate  (Masagat)  10913.  10  42  11  5  22  23  —  1301  60  4  21———  —
In  der  Heimat.  ———  —  —  ——  ——  ——  —  —  —  ———
zusammen  108  17716  490513  1128  219  12  869  1681  1090|127  55151  17  271  151  1  15
Usaramo
Daressalam  1887  12  21  32  98  2  5  66  47  32  299  9  —
Kisserawe  1892.  .  2744294712025737010()3-2«1  —
Maneromango  1895  —  14|51  32  68  151  12  7.  83  40  67  12  990  150  —  —  —
Schlesien  1913.  —  —  13  13  —  —  71,  32  —  —  —  ——  1  26
In  der  Heimat.  —  ——  —  —  —  —  —  —  ——  ——  —
.  6  —  —  —  —
zusammen.  2  21  382  3382,  16.  17222  166  132  27.  1639  —  –  1  26
Deutsch-Ostafrika  insgesamt  193  415  1030  194  325  230  4963  2020|/273  13710  24  455  1  51  3  108.
        <pb n="119" />
        W  95  20
Berliner  Mission.  Kiautschon.
½.  #  Arbeiter
Arbeitspläe  «  36.
europäische  eeingeborne.
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  %P  S  "„  S.sssb“  S—  s29s2299
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(Name  und  Gründungslahr)  E.——“)2—  7s.  *  7  2  S  S  S  1.  2
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1  *e  —  iE  —  S  .  #  *.
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Tsingtau  1899.  12  1355  2  —  2  "  11  3  1  20  5  1
(Dabandau  u.  Tai  dung  dschen  o  «  «  «  «
m.  böh.  chln.  Schule  u.  Bibelfrauenklasse
Tsimo  1901  9  42  —  —  —  —  2—  7  7  24  3  11
mit  ner  l  .
Kiautschou  1  5  1  1  1  —  —  —  2—  2  5  —  5  1  13
aüds00  bceen
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Arbeitsplätze  Gemeinden  Schulen
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5  Gemeindeglieder  uͤn  E  722  5  **s.
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Hauptstationen  F12  5%  2  Eê2  2s83  5
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(Name  und  Gründungslahr)  *  -  |!  2  #  E  22s#  *5  **nb  ½#  8  E  2  5  8
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TImglmllSOs-.  ."12  135|839  144  83  566  38  8°483  807  4210161  711/  1  15.  2100—
(Dabandau  u.  Tai  dun  U9  dschen  n)  „  «
mhdbchlnSchulenBlbclftanknllassc  »
Tsimo  1901  .  9  47  270  45  5“.  398  56.  27265  320  90|19  322  21  —  —  1  15,  1.15
mut  Seminar  D  1  5  -b  1  ·  '  »  IS
Kiautschon  1900  5  %  15  *  140  9  1/128  180  206  8—
(Dschu  tscheng)  4  ·  2
—  26  183|707  204  —  20  87  11130  156034  570  92  1  45  3  121  115
4.  Norddeutsche  Mission.  Togo.
1.  fbersicht  über  die  evangelischen  Gemeinden  im  Ewe-Lande  am  31.  Dezember  1915.
Anßen-  —  Inm  Stand  der
stationen  Abnahme  durch  Zunahme  durch  hanzen  Gemeinde  S
–—  .*  —  —  §  *  –  r  3
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Hauptstatio  -  W#'r'  Taufen  1-  D  7  r-  **
m  —  Heiden  z  EE
EENNEENNEEN.  .
HEEIEBIIILIEEIEEIIIIIIIULIIIIIHIE—
GES  S  GH  eG’OBSSSHEHE
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1.  Lome  18  8|11739.  17  288,  324  86  21  17  124  9  *  3000—  24  480  1149  29  1062
2.  Ho  22  61977120  15  141  1761  36  16  2  54  7  179  140-  8386)  405  9444  808
3.  Anedaewe  20505  17  267|  319  102  25  5  132  13  209  35435—  99  206052
4.  Agu.  1115|1003  13,  68  63.  1440  4  30  2  48  80—  4  218  9391113
5.  Akpafur  3  131176  12  22  115  1491  78  81  —  56  137—  12  566  11644071
6.  Atakpame  4  —  ——  —  ——  ——  —  ——·SS  2
7.  Palime.  21  12|  116519  39.  197/25570  41.12  123  5  167  2055  40  —  220  1205  30601
150  69  7029  518|17S10  1,1367  382  122|  40  S  36  726  1300/  —  61  SGES  SO
        <pb n="120" />
        G  96

*—

2.  Uberüicht  über  die  vangelischen  Schulen  im  Ewe-  Lande  am  31.  Dezember  1915.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Vor  Lesette  Zahl.—hrif  veit  E  2  —
Hauptstati  dem  Schu---  ,D  ii  *  /is  mer-Hauptstation
  n  zuek  —  2  3  7  2  *5  "  2  im  or-]  shied
rieg  orte  Schulen  *  E  6  E  63  jahre  –ßnrr
1.  Lome  18681  2092  45%%
2.  Ho  22  7  7  1444  752%  11  38  1  12  113  204—  0D1
3.  Amedzowe.  40  10  11  1171  28  1454551  9  60|168  37  205  182231  —
4.  AguW#  11  5  5  45  20  71227.  330  72  29  101  1922—  .  91
5.  #pafu  23  10  10  35  20  65  12  5780  41  121  113  8.  —
6.  Atakvame  24  6.  6  25  13  38123.  31.  154448  44  192  192—  —
7.  Palime  21  5  6  45.  30  753  43  10  68)  881  40  128  1811—  1  3
155%  22  „56  468  269  737|428  110  538]  800,  379  12758  1366—  01
5.  Rheinische  Mission.  Deutsch-Südwestafrika.
Missionspersonal.)
Missionsstationen:  Missionsarbeit  er
.  Europäer  CEingeborene
nanner  z  besoldet  undesoldet
Hauptstationen  -  i  7“  z  l  Z  4
Gründungsjahr  Nebenstationen  2  6  Es
—.  s  *  2s  &amp;amp;s
EESES
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D  3—  #½m(W'S  S·
1.  Großnamaland:  *’¼37
1.  Lüderitzbucht  (1905)  1.  Colmanskupe,“)  2.  Ans.)  2  —  2  2  —  1.—  1
2.  Bethanien  (1842)  uibis.  1  1  —  1—.—–  —  —  3
3.  Keetmanshoop  (1860)  1.  Seeheim,')  2.  Kahns,“),  3.  Narubis')7  —  2  1—  2  —  17
4.  Spitzloppe.)  I  «
4.  Berseba  (1850)  1.  —  1  —  1—  —  —  —  5
5.  Warmbad  (1867)  1.  Haib,  2.  Dreihnk.")  1  —  1  —  1—.  —  —
6.  Rietfontein  (1885)  1  —  1—  ——  —  —  —  3  —
7.  Gibeon  (1863;  96)  Kub.  1  1  2.  1  1  1—  2
—  Beurlaubt  .  —  1  —  1  —□—
Zusammen:  7!  10  10  1  1  —  7—  2  5.—  311  4
2.  Hereroland:  835
8.  Walfischbai  (1845)  Scheppmannsdorf  (oder  Rooibankk.  1  1  1  1—  5—
9.  Swalkopmund  (1905)  —  1.  —  1  —  4-  ·D
10.  Ufasos  (100  —  1  —  1  1  1—  1.  7  —
11.  Karibib  (1902)  1.  Okavayo,  2.  Albrechtshöhe.  2  13  2  3  —  3  1  —  7.—
12.  Otjimbingwe  (1849)  —  2  1  3—  2——  —  —  3—
13.  Okahandja  (1870)  «  Otjozonjati.  1  1  1  11  4ff##„
—  -  -Erziehungs-  —  —  1  1  1  —  —  —  —  —
anstalt  (1905)  ,
14.  Windhul  (1842;  71;95)  Klein-Windhuk.  3  —  3.—  3—  6  4  —  4—
15.  Gobabis  T  —  1  —  1  —  1—  2  1—  2  .—
16.  Rehoboth  (1845)  Hoachanas.  1.—  1  —  4  —–  10—
17.  Omaruru  (1870)  Omburo.  1  1  2  —  1—  4  1.—  71—
18.  Okombahe  (1870)  1.  Kawab  (Eharui),  2.  Auben-Honig.  1  —  1  2  —–  1à—
19.  Outjo  (1905)  1.  Franzfontein,  2.  Zesfontein,  3.  Otiorn  1  —  3  B—  517
20.  Fuunet  L#%-  1.  1  —  1  .  5%
21.  Gaub  (1895)  —  11.  65  2———  5
(Farm  und  Gehllfenschule)  1  "1  ·
22.  Grootfontein  (1910)  Guchab-Asis.  1  —  1  —  1—  ö  —  —  2—
—  Beurlaubt  usw.  —  3:  1  1.  11  1  —–  —  —  ——
Zusammen:  15  13  22/10  32  6.  283|  26  21
–
3  5  125
Insgesamt:  22  23  32  11143.  8  380  —  28  26,  —144  16
3.  Ovamboland:  »  «  160
1.  Namakunde  (1901)  v  1  s  —  1  —  1—  —  —–  4—
2.  Omatemba  (1907)  —  11  1—.  14  MW
3.  Omupanda  (1892)  -r  —  1  2  1—  1—  —  4  41—
4.  Ondjiva  (1801)  D  —  1—  1—  1  1
Zusammen:  4  —  4—  4—  4□  —  7—1
*)  Anmerkung:  Die  mit  “  bezeichneten  sind  nicht  eigentliche  Filialen,  sondern  nur  Predigtpläe.
        <pb n="121" />
        [

97  20.

Gemeinde-  und  Schulenzensus.

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abens  Abaang  Zugang.  Sch  ulwes  en
8  Neugetauit  21  Sch  üler  5
2  9  5  2  Heiden  4  2  Chrifien  Heiden  z
i  iil  5  2  “  "l*#
Hauptstationen  28  22  ê§•5zvr  s  L23  5  *"#  2.  1  s
2  S—e=  —8  —  8  —  m—
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EIEEEIEEIIIIIIEIEIIEIILIEIIIILBELEIIEIIE
1  «  «
1.  Großnama-  «
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I  .  .
1.  Lüderitzbucht.  204  106.  —  2—  28  30  6  —  18  18—  2  5,  7  8  15  3—
2.  Bethanien.  592  265.  16  19.—  7.2021  28  —  —  1  50  451  1  20  50  —  —  70—
*  3.  Keetmanshoop  1  '  ’«
—  Namaredende  1  903  719  20  46  2  40  8888  15  10  —  20  931101  50  50  25  25.  150|
—  Hereroredende  466  360  6  1.  16  32  10  —  30  139  40  7v  3  2  8  20|1
4.  Berseba  1  154  520  —25—.—  1  25  32  —  —  —  1  33  68  1  38  80.  —  8.  126|110
5.  Warmbad.  4944%  2  —  23  10  —  —  20  531553
6.  Gi  ..  404  282  1211.—.129,  140  26  62  31.—  5  178  8125  1  9,  24  4  9  46
7.  Rietfontein  52—  —  —  —  —  —  —  —  12  21  —  —331  40
Zusammen  58102543.  56114  3·220  337  170  194  51  —  179,  59412  8  157  272  39  65.  53350
1  !sie  4%  1  .
2245  «  429  104
2.  Hereroland:  6  "%  E  1
8.  Walfischbai  75144  1  15  06520O0  1  15  10  —  —  81
.  Swakopmund  540  4  5  5  N4  1081  2  7  18  2  5  32=10.
  Usakos  1  062  6699  14441166  210  48.  102.  17.—,  72.  239  74  24  54  61  19  108—
11.  Karibbb.  1394  832  41½36—  13  4  43  13.  1  90.  141¼1822  28  48.  13,  45  1361  60
12.  Otjimbingue.  516  800.  3  9  —  28  37  15  17  3.—.  .25  60  111.  6.  19  —  1  26  60
13.  Olahandja  56005.  5  3NNS1—  56.  23  502  13.  14  —  2.  20—
14.  Windhuk  I  ski,  «
—  Namaredende  27101  1776  21  76  —  9  851119  25  —  15.  15999  550  56  78  19  38  1911200
Hereroredende5952  6843  2011  6  —  69,  410200  —.  18.  30.  3.  9  6070
15.  Gobobis  224  46  —  —  —  3  5  27  15  —  100  570|  2.  1  —
16.  Rehoboth  ’  «  f«
—  Bastard  1  927  931  42—  —  24¼01  16  —  —  1  118—  1.  62  —  741—  13644
—  Bergdamra  624  479.  11—,  8  11155  90  —.  —  26.  1711-8  4
17.  Omarurn  2149  13151  —  25•—1  39  6440  22180.  117  4498510  2  12  26.—  —.  38
18.  Okombahe  1323  708.  216.  1  59)  76  57  53  29.  —  34,  173  41  3  50  67  —  12.129
19.  Ontio  775  396.  155,—,  100  26  118,  59.  —  82  2351  6911  4  43,  55  53,  15,  20.  191460
20.  Tsumeb  4761  234  —  8.—  18,  20  11  —  —  —  35  5220  3.  ——  280
21.  Gaub  .  ..  292  171  55  4—|  46  50  95  —,  118  82.  13  31  —  —  444
22.  Grootfontein.  854  513  5  11.—,.  37  481  43  162  62  —  8#11  318818  3,  11,  17  14#  22  64—
Zusammen19  8251  418  23589  1  573s  963  876  1285  277  —  762,  3200|8373|84/419  616,  72175  .1512  580
«·-  1  —7—-—II
«  1502  „  D  1035  247  )
i-  ——  :
H  A5
Insgesamt  6413  47  1800  1046  1479·  328  N½  37855  1124  780
—  —  !
*2  1807  #1464  351
.  .  —-  «  «
3.  Obamboland:  *r#  2668
1.  Namalunde  171  77,  —  4  591  4  7118  13  88  89  1083  —
2.  Omatemba  HIEEEIIEEEIIEEEEIE  1  18  2129  84100%0
8.  Omupanda  284  110  —  5  1  7  13812  28  3  1  —  44  60  1  20  23,  5%5  37106  60
4.  Ondjiva  162  28  2/2  3J7  8  8|]  15|]  1  32  —  —  66—
*)  Di  diese  Zahl  kann  mit  der  Summe  der  vier  vorhergehenden  Zahlen  nicht  stimmen,  da  auf  einer  Station  nur

die  Gesamtzahl  der  Schüler  angegeben  ist  mit  280
        <pb n="122" />
        G  98

—

Rheinische  Mission.  Neugninca.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Missionsstationen  Missionsarbeiter
l  Europäer  Eingeborene
Männer  -  besoldet  uunbesoldet
.  —
Hauptstationen  -.  »Es-  ·E  3  .“
Gründungsjahr  Nebenstationen  56  7  3  ?2  “m
—  S  —  2  S
——  =  SE1  2  1.  S.
—  .*s3
D  EEEIIIIEIIEIIE
II  !  ·  «
1.Ragetta-Siar(1889)  meub(Rai).  2·—:2—"1-—-  —  --—Naada-Ruo(1908)
  —  —  2  2  +  111—  —
2.  Nobonob  (1906)  .  —  2.—.222——.  —
3.  Dampier  (1911)  1.  Kabailo,  2.  Bin,  3.  Katuilo,  4.  Wadav  ?  —  2  —  22  —  5  —  —
5.  Mar  .
1.  Bogadjim  (1887)  1  —  1  —  1  ...
5.  Bongu  (1890)  —  2  —  2  —  1  –  F
—  Beurlaubt  .  —  g—,3—3--—--.-1—
Zusammen:  5  6  12  2  14  —  1116  —  9  —  —
tniii  Uogang  Zugang  Schulwesen  -
1.  Neugetauft!  2  l  F  Cch  üler  6  8  S
—  Heidens  8  Ebristen-  eiden  -—
Hauptstationen  5  Heit  o  "  »  H.—»—(  E»
cis-«-  ---  «0.  -·....  -  s--  o  I  s  -  —  —
1—  —..4—————
HEIIBIIIEIIIIEIIIIEIIIIIIEIIIIIIILE
HBEEEEEHEIIIEIEIEEHILIIIEIIIEE
*5  7%  ES  622516  223261
-  -i;-«:  ii«si  -
1.  Ragetta-Siar.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —1—  —  —  —
Nagada-gno  3—  —  —  —3  1  ½00292  6  98  —-—
2.  Nobonob  —  ——%  —.02  57  22·  70  –  —
7.  Suruntdamier  30—  —  1  —  113  —  —  147%%%  —  139  58.200—
Vog  3829  1  —  —  12  ——  1  —  388  4  3  2  97  49,1511|  190  35
4.  Degad  2518  —  4  4  8  1  8—–  1951  1#  1  34  14.  50  —  57—
1  .  -  l  «  .  l
Zusmmucnga47f—514I10oj3«—H1"15»2534215T7E3k419s14oj578—253235
—  —
10  568
6.  Evangelisch-lutherische  Mission  Geipzig).  Deutsch-Ostafrika.
Statistie  der  evangelisch  lutherischen  Mission  in  Deutsch-Ostafrika  Ende  1913.
-*  -  Eingeb.  2  .
4.  Letrer53ern
.  Jssssä  —  6--8
  Stationen  —ESzSSEZEE  .
7  E222E  EEE  22
7  SEZESEEZEEét
r—  —DEEZZSS  B.
S  S-SGSE  E
1  Madschame  18935  5  9  2  +1  1  9—  5  8404  23  117
2  Mamba  mit  1894  1  12  1  1110  7  600  32  54410010
.  Marangu.  190—  —  111  —  —  ——
3)  Moschi  mit  D
eumoschi.  189067—  10  2  117—  7  120083  40  440677
4E  ira  18992  —  3  1  —  44  3  310  16  8  76  98
5  Masama  19061  õö  —  7  1  —  7—  2  905  37  3  57  96
6  wikaa906  8—  5  1  —  6—  5  500  36  2780  03
7  Meru“  Nloaranga  1900  5  1—  1  2  8—  3  657  46  13  62113
8  Aruscha  190d  1  5  2  —  5  —  306  19  8  26  37
9  Schigatini  1900  8  1  —  10  S  800  066  144
10%  Gonia  190  444410  5  2  —  9—  8  800  40  7  97  74
11/E  Mbaga  190806—  7  1  100  1  3113  21  U  3  50  33
128Wudee  1900).  55  —  1ü0lll
13  Usangi.  91393  3  1411  —  2  ——  25055  2  12  11
14  Iahe  Ruruma  1911  —  —  —  2  —  —  —  —
5221  84  20  +  4  5  105  6411  1  2071777/2863
        <pb n="123" />
        G  99  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"„  Schüler  Aufbrin-2
  —  vor
TEIIEIIEIIIZAES—
2.  Stationen  -mê  "-  -  2  -  r-  r  S  *  HMissions-7
  2  E6“ediete
EEIIEIEEIEIEIIIIIIIEIIEIE
s
l  Madschame  1  59710001  9  54  157  52  1310|  —  196  2
2Mamba  mit  18750%  1  324  119  329  8000  523  55
Marangu  —  —  44  —  1!  —  —  44  —
32|)  Moschi  mit  -
g  Neumoschi  .  161484921029212  64994192r393943—  7914ss4
4  S  Schira  2  1  98  8  50  5  4  168  14  188  3741  14  181  242  69
Masama  —  —1  111166  80  8  20  175  12  178985  10  27  42
6  Mwika  12  3  13112250  4  24  110  28  148810—  1476  35
7  Meru  Nkloaranga  8  2  1883121  5  14  57  22  526  610918  16  924  26
8  Aru  3  1  55  10  5  11  1  7  103)139  9  13  65  94
9  Schigatini  —  3  2105  1023  10  376  15  405806□—  —  112  82
10  |A  gonja  1  5  110  18  71  5  11  135  3  437886—  —  195  50
i!  Mbaga  2  3  61  16  37  6  9  329  9  123770  35  93
13Wudc  22  22300  211111—  284  4  288  5765  13538  14
13  Uj  ....—-—  18  3  12  3  —  322  —  5781  900  —  —
141|]  Jramba  —  Nuruma—  —  —  —  —  —  —  —  ——  —
5947MAJCHAHSSOT2933479377  41134583100  1075553  56
7.  „Evangelische  Missionsgesellschaft  für  Deutsch-Ostafrika"  Bethel  bei  Bielefeld.
Gesamt-Statistik“  von  Usambara  und  Küste  vom  1.  Januar  1914.
Missions-  Bestand  ·  Bestand  am  Schul-Hauptstationen,
  Außen=  arbeiter  dan  Bugang  Abgang  .  Nannar  1914  Tauf-  sache
der  »
einschl.  sia-  ,,  Eli-Rett,  TaucnI·--  be-  .
,d  ordi-  son-  äs  Heiden-  1  ½  Ge=  Ansge-  arn  9.n
Lmindi.  Lwandai  lionen:  --  .«0"Ac  -..  werdet-Esnierte
  stige  3  taufen  Christeu-  storben  schlossen  berech-  *——
suge  1.  1.13  x  lindern  nommen  #  chlosj  Auert  teren  *
—
10  1  5  m#“  19  11  8  18  20  1015  485  221  22  1089
unn  #Mitees  1.
schule)  —  —  2  —  E  —  —  2  122
adI  8  1  2  200  5  9  3  1  215  134  25  381
Neu-  Bethel.  8  1  346  72  21  3  5  124  219  12  10  181
Bungu  7  2  1!  91  5  7  5  –—  101  75  57  18.  177
Lutindi  —  —  2  88  32  10  -  1  1!  125  78  39  17  309
Bumboli.  11  1!  1  108  22  7  1  1  7  132  102  73  15  535
Tanga  2  1  2  119  4  5  2  5  1  121  71  145  97
(Gombero  1  27  8  1  –—  1  27  24  .6
Magori.  —  —  5  1  —  —  -  .  8  1  42  66
10  Hauptstationen.
einschl.  Lutindi,.
Lwandai  55  8  15  1972  172  104  14  38  42  2168  1195  171523620
*m  1972
Wachstum  196
Gesamt-Statistik  von  Ruanda  vom  1.  Januar  1911.
Bukoba  ....  5  1  2  17  —  —  33  28  35  16  91
Tsinga  1!  1  15  l  -  19  15  7  2  28.
Remera  .  —  1  1  7  —  7  5  —  —
Kirinda.  .  ..  2  1  9  18  1  28  25  *  1  82
Rubengern  2  1  1  2  6  13  10  215.  79
Idschwi  .  —  -  E  L  *  -  —-6
  Hauptstationen.  7  6  6  38  16  5  —  100  88101  280
½88
Wachstum  62
        <pb n="124" />
        G  100  2eO

8.  Goßnersche  Mission.  Kamerun.
Hauptstationen  1
ceprsr  *-  mistonar  2
Missions=  Ir
.-  ztc...
arbeiter  [  EZNN“  .——
Guamtzahl..2
Getaufte  .....  .
Mufbelvcrbct
Schul
Schüler
9.  Breklumer  Mission.  Dentsch-  Owofrit.
Hauptstationen
Europäische-  er  rpinkert  Viissionare
Missions=  9
grn
arbeiter  inb  ..—
Gesamtzahl.  .:3
Ost-music.  .......

 

*)  Lehrer,
werker  usw.

*“)  Krankenschwestern
Missionarsfrauen  sind  nicht  mitgezählt.

Taufbewerber
Schulen
Schüler

Neukirchener  Mission.  Deutsch-Ostafrika.

Hauptstationen  3

Europäische  Hrdinterte  Visũonare  7

Mifsions=  Laien).

arbeiter  N  .
Gesamtzahl

Getaufte  ......

Tattibclvctbct

Schu

Schulen

Missionskaufleute,

farmer,  -handund

  Lehrerinnen.

—
T

ie

11.  Statistik  der  Neuendettelsauer  Mission

 

 

 

 

Missio-  ..«  In  1913
nare  “  Christen  getaufiGesamt--tation
  8  18%  9"èV  zahl  aller
Rr  mit  5VB  —„x  pPe  t  Getauften
..  .  k-.2----xss-x-·isx,-«A.
Gründungsjahr  r  —  2  x  #  -  von  An-—2E22Ffang
  an
*S8  ———86G
m  f.  m.  f  m.  f.
1  2  4  56  8  9  10  11  12  13  1415  16  17  18
T|
1.Simbang  1886  31  16G175  201  118  481  4  —  21443  24—0
2.]  Sattelberg  1892  HH  339  301  185  514  1  34  241  416  365
3.  Deinzerhöhe  1899  —2  1111251  224  75  257  —  8  141  308  281
1.  Wareo  1904  .1111  1  18103)  425  254  122  360  67  13  887  20909
5.  Pola  1908.  IIE  :  3160911111  88  34  112  —  5  142  120
i.  Heldsbach  19004e  .  1212  1  110  5  117  61  290  2  47  17  177  1147
7.  Kap  Arkona  19006  —  1  156  110  60  162  3  11  15  21  —
8.  Logaueng  mit  Tami  1899
und  Nabim  1902  1906.  12  12  3282  284  107  281  —  63  29326  310
5.|  Malalo  1907  52  1  214  163  81  96  —  115  8233  171
10.  Sinlum  1907  1½  1|11  5  N  59  20  75  —  16  3  43  59
I11.Lar  Lowamn  1910  .  711  1  5  56  22  14  60  ?  ?  26  15
12.  Rook  1911.  .  411  16)  29  6  15  —  2  –
3.  Morobe  1911  1  —  1  "  5½ih  1  4  —
141.|  Warig  109114  112  1218  8  8  3  11
15.  Dorfinsel  19117  1  —  —  —  —  —  —  —
10.  Agab  m.  1911  .**--i  2  10  ?  ?  —
17.  Finschh.  Pnnging  1908  *  2  1  -  ——  ——  —-tssagcszns
  .-  1  --—  —  --  -—  —
19.Xm  zbeertelhans  191  11  .1  —  11  —  9  Jungen.  5  Mädchen  Stationspersonal,  g.  Z.
zusammen  221  12  10  364  1542622  2113
1  in  Urlaub  nI—  —  —
F  —  3978  518  4455
333  3830
2
2.

 

 

 

 

 

 

Hier  ist  eine  Unstimmigkeit  von  118

 

 

Scelen,  indem  wohl  in  den  Stationsstatistiken  bei

 

 

„verzogen“
        <pb n="125" />
        GW  101  20

12.  Statistik  über  die  Liebenzeller  Mission  auf  13.  Adventisten.  Deutsch--Ostafrika.
den  Karolinen  vor  Ausbruch  des  Krieges.  Hauptstationen  i
Geiamtzahl  der  Missionare:  8  (davon  4  verheiratet),  Europäische  E  Ordin.  Visfionare  19
-Missionsschwestern:  4,  6  Laien").  .
und  zwar  auf  arbelter“  P  ##  .....  1
Ponape:  3  (davon  2  verh.)  und  1  Schwester,  Schwestern  —
Truk:  2  (verh.)  und  3  Schwestern,  Gesamtsumme  20
Mortlock  1,  Getausfft  211
Admiralitäts-Inseln:  2  Taufbewerber
Gesamtzahl  der  eingeborenen  Helfer:  57,  Schulen  43
und  zwar  7  vehrer  und  Lehrerinnen:  39,  Schüler  43390
b)  Unbesoldete  Helfer:  18.  2  ,.  .
Gusuindcqltedet(abendmablsbcrcchtsqh....-ums  wertxz  »Es-Uhren  Missionskaufleute,  farmer,  zhand-Srr
  oder  Probemitglieder  «'·’  —)  Krankenschwestern  und  Lehrerinnen.  Die
kagesschulen:  31,  "·'  Missionarsfrauen  sind  nicht  mitgezählt.
und  zwar  Schüler:  891,  Schülerinnen:  1011.
Nostschulen:
und  zwar  Schülert  64,  Schülerinnen:  58.
Missionsapotheken:

 

in  Deutsch-Neuguinca  für  das  Jahr  1913.

 

 

 

 

 

 

 

 

Tauf-  -  Höh  D5  .  —
-  z182  Volksschulen  25*  Rollekten
--  s·-I  »-  u-  -
Gestor=  »  »l  —  5  u
beune  aus  /s=  2  —
er  Ge-  ——  SSz  4
der  Gese-zzsssssss222  237
samtzahle  3  5  S  -S  E.  .  .  -
———  ss  s  -—.  Esrs
ml  1  E  --  S#s
m.  f  m.  f.—  m.  1.  m.  f.  Im.  f.  Im.  f.  J.  .
19  20  21122  2425  26  27|28  20  30  31  3233  3435  36  37  38
l
152433961243804  4  116  82.  28  2—  7  2110  12  72  72
1224  IUn  120%%  5  34  15  —  ?  54  —  213  51
50  55641  3  500  11  3  64  33·  29  3  —  35  88  31  60  61
62  1586  1485507  7  152  118  36  1I—  —89  60/233  88  —
21  2521  111900  1  ½  18  91  —  —  19  1422  29  119  51
*5  32—  230%  —  5  105  69/109  21  a3  111  81  77  100
32  92  2100ö60005  29  42  —  —  1  —  30  30  329  96
12  50  10  —  5208  1  13  —  5  30  31  12  13  13  17  63  01  "  k“
21  —  150550  1  20  13,  20  13  –  17  30  120  25
5  5—  42900  64  45,  16  3—  1  1.50
2  85  2364505%  1  60  27  60  2  146  87
!1  —  3  10  0  —1  20  —  20  ——  —  —
1  —  36  1  26  6  20  6  -  5  —
—  —  22  2  20  —  20  —  —
—  811—  (5  ——  —  —
—  5  1  12.—  --  —-—
  —  —  —-—-  —-—86  ungcb  Arbc  tot-—-—
  .  ..  .,«»-,  28  —  1.  —  —
Patienten,  seit  Bestand  etwa  1050  Persone#  behandelt.  "1  ———  —  —
361  26467  1169  521670  2  38  —11  1045  473  489  12/  8  I198  1058038  30  1092  16
—.  —  —  —  ———  —  —  —  —  —
125,  da-  1636  1523  616  50)8  1985.30
von  185
für  1913.

 

 

 

 

 

 

 

 

und  ugezogen“  Uurichtigkeiten  unterlaufen  sein  werden.
        <pb n="126" />
        W  102  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

14.  Denutsche  Baptisten-Mission.  Kamernun.
Statistik  für  1913.
——————  9  *  b
"U  gebo--Bunahmes  Abnahme  i  Eonn-  »
ichiabccttcktcnedelu  szurrh  durchZZVUSchulenVchnlm
S-  ,-  46träge
2  Ss  Ss  .
S  2  S  —
E  =  1  E.  23
EEEELEIIDIEES  55
r  GtN-U  nu2-  s.-S———
  ,  3
iE  E  EEEZEZEZESE  “ZZ  —1
—————————————————————
Haupistation  Duala  132  1—  13.  1—583  15.  21  ———  19  5  +  62821  50  —  181
yamtang  14  1  113  2117J331  4  1214  11841110765|  3T10  36  10651  6
Soppopp1311  —  3  3—87  42.  8  1  5  3—129|156  22  105  12  141
-  EIEEEIIIIEEIIIE  51  —  1  1  5  +1|S0  8S  5  435  22  78  58
Ngambe  1—  —1–D  13  ——  —  12  —
-  Ndumbdad.  2  1.—  1  6|—  —  —  7—  —  56
Knabenschule  Duala  2  2  5  2—  —  —  —  —  —  —  1  72  150
Mädchenschule  =  —  —  22  —  —  —  —  -  43  1871  —
Missionsgemeinde  Duala  11  21  B  51  12  1  208  6113914  254
In  der  Heimat  .  6  1—  —  ———  —  —
Eingeb.-Gemeinden:
Vikloriagaga  l  1101671  2,  8  512200  —  95
Bonjondoo  1  948  22  30  3—  60  111  35
„Bethel“  in  Bonaku  1!  —66446  20  STS  2513  200
Bonewonda  .  .  .  ...  —  ——  —  95  5  5  32  6  1—  99  250  15  —  —
Tazareth  in  Sonebeela  —  1  1  8  2661  53  23  819  981121214  —  6  169  158
„Bethanien“  in  Bonamuang.
  .  .  .  .  .  .  ..  —  W  —  661  3  6  6  2—80|3166  —  —  —
Bonaberi  .  .  .  .  .  .  ..  —  —  179  21—  4  —
„Ebenezer“  in  Dikolo  1  22222  —6  —  15912060  —  —
Bonanjdao  ..  ——  1  40612  ?  ALÒAAùAAI.LIiöLIL  ——□—
zusammen  19|17  16  6  7  15°13  281281312  127  34  40  342  54  41  312/17  S065  1116136  19#  33600
Olrdinierte  Prediger.
15.  Allgem.  ev.  prot.  Missions-Verein.  Kiantschon.  r
"„  ·.  ...  .  .
Gauptstationen..  ..  2  16.  Evaugelischer  Missionsverein  (Berlin).
Ordi  »  «  ,  .  ..
Europäische  I  Deutsch-Ostafrika.
Missions-  Arzt  #  '  l  Hauptstationen  —
arbeiter  I  »d)wmcm  3  Ihinierte  Missionare  *r
»  4  **  6  Getaufte
Geraufte  I  Taufbewerber  —
Taufbewerber  .  Schulen  6
Schulen  4  Schüler.  290
Schüler  300
C.  Die  ausländischen  evangelischen  Missionen.
1.  Amerikanische  Africa=  Inland-Mission.  r  2.  Amerikanischer  Board.  Marshall-  Juseln.
Deutsch.Ostafrika.  Hauptstationen  1
Hauptstationen  3  l  Ordinierte  Missiorare  2
*W*’  .  Europanche  »
muapmschel  Ordtmcue  Missionare  Missions-  shien  "„
Mses  A  K  .««  —  abeiter  Schwestern“)  3
Schwestern.)  —  —  Gesamtzahl  11
·  Gesanttzaljl..ls  Getaufte.  5126
Getaufte  15  Taufbewerber  1919
Taufjbewerber  ?  1  Schulen  52
Schulen  .7  Schüler  2135
Schüler  .100
E  *“)  Rrankenschwestern  und  Lehrerinnen.  Die
*)  Lehrer.  Missions-Raufleute,  -Farmer,  -Hand-  1  Missionarsfrauen  sind  nicht  mitgezählt.
werker  usw.
        <pb n="127" />
        G  103  20

 

 

 

 

 

 

3.  Amerikanische  Presbyterianer.  Getauf  4106  2360

Tanöenere  .  25  422  336

Kamerun.  Schulen  203  80

··  Ordinierte  Missionare  15  Sänler  5748  1744
Amerikanische  Laien  8
Missions-  Arzte  5

arbeiter  Wissonsschwestem.  5n  5.  Englische  Kirchenmission.
issionarsfrauen  2  „  .

Eingeborene  (#  Ordinierte  Prediger  64  Deutsch-Ostafrika.
Missionsarbeiter  Evangelisten  und  elfer  462  Hauptstationen
Gemeinden  17  Europäische  Sndinkerte  Viissionare  3
#bendmahlsberechtigte  6  54  Missions=  **  17
Zuwachs  im  Jahr  1  702  arbeiter  -  sk-«  8
Anzahl  der  Schulen  198  Schwestern“""“.⅜
Gesamtzahl  —  boft=  und  Tagesichüier  17  732  Gesamtzahl.  28
Sonntagsschüler  11.431  Hetauste  .  .....  924

Taufbewerber.  .·.
maluschosp  Schulen  .135
Hauptstationen  Schüler  7175
Garrdäishel  rdinlerie  Viissionare
W.  :  2
Missions-  te  —  Finnische  Missionsgesellschaft.
arbeiter  Schwestern  ).  —-Vl
  -"——-  D·utich-Sndwestqfkitq.
Gesamtzahl.  4
Getaufte.  ç  r  Hauptstationen  2
Taufbewerber  ?  Europäische  6  ru  Viissionare  «
Schulen.  17  Missions-  1
1
Schüler  "381  arbeiter  E  Echteestern..  12
4.  Australische  Methodisten.  Getaufte  Gesamtzahl  240
Bismarck-Archipel,  Samoa.  Taufbewerber  ««"··  2115
Samoa  Schulen  89
Lauptstationen  .  6  3  Schüler.  222
O  din.  Misniouare  .  4  3
Europäische  1  .  .  .
Wiss-long  «)’  «  "  *)  Lehrer,  Missionskaufleute,  -farmer,  hhandarbeiter
  Ai-  -'·»"  —  werker  usw.
Schwestern?  —  **)  Krankenschwestern  und  Lehrerinnen.  Die
Gesamtzahl.  12  3  Missionarsfrauen  sind  nicht  mitgezählt.
7.  Londoner  Mission.  Samoa-Juseln.
’  NMissions-  arbeiter  #  Sonntags-  Schulen
Weiße  Farbige  3  schulen  #K  naben  Mädchen
s—..—N2  z
Stationen  5S  %  9“  E  S
2  —  2  S  2  2  m—ê
34z2——  S  .  2
STS  S  EE  S  z—  c-Z  2572
S0#S  r  E51  ·
GSJS  666°  6  6  6
!  !  -
Zauma-Jnseln.

Tutuila  und  Manna  1836  1  D  2  10  371657  4722  30  16739  866  —  83
Upolu:  B  "

Malun  188966  2  3  214803  160%  95755  C620  11  110

Apia  189862  —  26  5155737  1606443  737  42623

Aana  isss  1  —  11  99822202022  „090024  544  22  377

Paicai  1836  11—  28  49  1  1494  3911  33  1508  34  729  33  675
Sawa  1.  v

Jausaleleanoa  1830—  #  —  26  D!  6432333  14  614  33,  582

Ituso-Tane  1837  1—  16  l  48  9500  1062  27  536  26  440

Gesamtzahl  5  4  67  312  SvomSSo  10  GT  391
        <pb n="128" />
        104  2c□

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8.  Universitäten-Mission  (engl.).  9.  Wesleyaner  Methodistenmission.  Togo.
Deutsch-Ostafrika.  Hauptstationen  1
Hauptstatioeen.  1171  Europäische  zieh.  nisionare.
Europäische  o9  Missionare  15  Missions-  1  2  #
Missions-  gien  2  arbeiter  Wen  .-arbeiter
  Schwestern-  .—  Getauft  Gesamtzahl  60%%
—  etaufte  .....  .
Getaufte  m  7040  Taufbewerber.  340
Tauufbewerber  8241  S  #ien  56
S  *§ri  142  Sch  hüler  .  .om
EäZller  «390  *  gehrer,  Missionskauflente,  -farmer,  -hand-½n
  à§n  *  .  „werker  v  »
werkaunshrer  Missionskaufleute.  Farmer,  hand  “")  Voa  kenschwestern  und  Lehrerinnen.  Die
.)Krankenschwestern  und  Lehrerinnen.  Die  isinarsfrauen  sind  nicht  mitgezählt.
Missionarsfrauen  sind  nicht  mitgezählt.
II.  Statiftihk  der  Missionen  in  den  deutschen  Nolonien  bei  Nriegsausbruch.
I.  Statistik  der  römisch-katholischen  Missionen  bei  Kriegsansbruch
Jhach  Krose  und  Schmidlin).
*  3
2  2  2  z  —  2  *
8  .  —  8
22  22
Se  2  =  S  —  '-OååwwileDHOItv

A.  Die  deutschen  Kolonien  in  Afrika.
4  Deutsch-Ostafrika.
Weiße  Bäter  163  37  104  304  42523  22075  350  22879
Väter  vom  beiligen  Geist  -.  45  33  51  129  22324  1  1830)  359  32555
Benediktiner  17  20  36  44  100  6474  2011455  15  782
93  228  106  190  533  71  321  2526090  1164  71216
2.  Kamerun.
Pallotiner  .  .  15E  34  36  29  99  28369  17650  204  19  576
Herz-Jesu-Missionäre  3  9  5E  22  „:  2  5%  2
Väter  vom  heiligen  Geist  1  2  1  1  (  —  500/2),  1  000/°0)  1  I  70
19  45  45  34  121  28860  18650  205  19646
3.  Togo.  .
Gesellschaft  des  göttlichen  Wortes  .1  11  471  15  25  8717052  6125  197  8  163
4.  Deutsch-Südwestafrika.
Oblaten  der  heiligen  Jungfrau  11121  24  16  61  2112  1002)  22  483
Oblaten  des  heiligen  Franz  v.  Sales  5  7  4  11  22  1993  1002)  11  246
16  26  28  27|  83)]  4135  500  33  729
Insgesamt  in  Afrika:  139/  348  194  285  824  121  377  50  8111599  100  054
B.  Die  deutschen  Kolonien  in  der  Südsee.
6  »  !
Wortes  17  27  24  45  90  3684  1  2000),  17  1  750
«  ·«  .  ;
Bl  85  15  835  115  19  481  1136  100  19002
i
5  6  1  5  14  25  z(6%  12  i11  24
13  16  16  82  64  5395  300(7)  23  1  760
Samoa:  a  J
Makisten....  15  20  ]  16  27  63.  7915  106  101  1  749
Deutsche  Salomons-Insel:  1  1  T&amp;amp;  ·
if  6  14  4  18  31  1  8506  60500  16  515
87  118  110  16066  394  39  007  3464  268  10  963
C.  Kiautschou.
Gesellschaft  des  göttlichen  Wortes  .1  6  10  1  21  321  56117)  2704  73  850
Insgesamt  in  den  deutschen  Kolonien:  "232  4765  305  472  1250  /  166  001  57072  1940  111  867
        <pb n="129" />
        II.  Statiftik  der  ——  Missionen  bei  geiggeb

G  105  e

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

r  "  z  z  —  —
2  5  22.  r  .  a
————————.—  .  2
—  SESS  2  --*
  8  8§  5  5§
A.  Die  deutschen  Kolonien  in  Afrika.
1.  Deutsch-  Sttafeite-Berliner
  Mission  22  28  22  57  1036  2620  301  14  384
Brüdergemeine  15  27  6  1.  34  2282  2480  193  9040
ang  luth.  Hrision,  Leipzig  151  20  4  5  29  974  646  97  8  583
Wiission  für  deutsch-  Osasrita  ·  J  "
se  seld  16  14  21  -  35  2268  575,  109  %  39000
Iodvenessten“  .  .  15  19  1  20  211  :  13  41380
Neulirchener  Mission  .  3  7  —  7  —  --  —  —
Breklumer  Missio  3  3  —  3  —  —  —  —
Evang.  Missionsverein,  Berliu  —  —  2  —  —  —  —  290
Kirchen-Mission,  London  5  3  17  8  28  924  .  13õ  7175
Universitäten-Mission  (engl.)  11  15  25  —  40  7  678  3241  142  7390
Amerikan.  Afrika-Inland-Mission.  3  3  3  —  6  15  2?  7.  100
«  108  199  101  2s1  2509  18418  9  562  1  033  55251
2.  Kamernun.
Basler  Missio  16  46  21  9  76  15  112  1251  384  22818.
Goßnersche  Mission  1  2  —  —  2  —  —  —
22.  *2r  ——
Deutsche  Baptisten-Mission  6  17  6  28  3  124  —  57  3  56
Amerikanische  Presbyterianer  5  15  13  7  350  6554  f5  1998  2
28  63  341  22  136  24790  3251  639  20  M1
114
3.  Togo.
Norddeutsche  Mission  7  17  2  2  21  7868  218  159  5250
Basler  Mission  1  3  —  —  3  —  —  —
Wesleyaner  Mission  11—  —  —  —  800  340  6  575
9  20  2  2  21  8  677  588  165  õ  825
4.  Deutsch-Südwestafrika
Rheinische  Mission  22  32  11  19  25  644  3  785  47  2381
Finnische  Mission  9  17  11  12  3830  2460  2  115  39  2228
31  49  18  J9  #  28  104/  5  900  86  4609
.  437  »  «
Insgesamt  in  Afrika:  .176  271  149  66  198  79  989  19  301  1923  92  066.
B.  Die  deutschen  Kolonien  in  der  Südsec.
Samoa:  "
Londoner  Mission  7  9  —  4  13  8  701  22  846  273  6419
Methodisten-  Mission  (austral.  )  3  3  —  3  2360  336  80  1  744
Bismarck-Ar
Methodisten-Mionr  (austral.)  6  4  8  12  4106  25  422  203  5748.
Neuguinea:  |
Rheinische  Mission  ..  5  12#  .2  14  96  342  15  578
Neuendetlelsaner  Mission  19  26  9  2  37  3830|  1  636  41  1523
Liebenzeller  Mission  71  8  4  12  3  0081  437  34  1905
Amerikan.  Board  4  2  6  3  11  5126  1919  52  2  435
51  I  64  25  13  102  27317  532938  698  20  352
C.  Kiautschon.
Berliner  Mission  3  5  1  2  8  1104  158  39  813
Allgemeiner  evang.  protest.  e-  Verein  2  2  1  3  6  —  —  300
Amerikan.  Presbyterianer  1  8  1  —  4  939  2  17  381
6&amp;amp;  11  3  5  18  2043  158/  60|  1524
Insgesamt  in  den  deutschen  Kolonien:t33  3466  177.  31  618  109  349  113  942
—  ——

 

540

72397  2681
1
        <pb n="130" />
        G  106  20

III.  Schulstatistiken  der  einzelnen  Missionen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  Togo.
a  vLehranstalten  für
Elementarschulen  Gehobene  Schulen  r  Gesamt=-»--
  f-«  praktische  Arbeit  zahlen  bei
*  Z  5  Kriegs-2
  Lehr-  Schüler  Lehr-  --  SLehr-—c53
  üler  -  üler  Z  Schũler  sbrud
Missionsgesellschasten  kräfte  rsi*i*i  2  kräfte  ½  kräfte  Schülerusbruch
S  ——-  3  s  .
s  .  2  3  —  2  12  *  —
EEILIEILIIEEIIIEEIIIH—HEII
**#n  —  r  S  1  —  5
See  SesGs6
Erangelische  Mission.
Norddeutsche  Missio  41  7  176  4223.  1  191  5  414  2•2  2  1  101  1010011  32.  40)  40159  5250
Wesleyaner  Mission  6  m  15  420  80  509  .  —  —  –  —  ½"  575
Summe  s147  77/191  4652  12711  5928.  22  -  *  In  1  3  2  —  40’  40  532
Katholische  Mission.
Steyler  Mission  166  23  200  0  110  96  7  0871  2  —  —  631  1  7I—  69  69197  840
Regierung.
1  22  8  337  3371  1.  1  17  171  2  4  3J105.—i1051  5  1356
Gesamtzahlen.
115  32  390  11  108.  2  239  13  3471  5  3  4  181  —  1811  414  5.17440214  1367  147#,
1
2.  Kamerun.
Evangelische  Mission.
Baslser  Mission  1257  —  259  10  380  1  072.11  452  161  2328/1447)  207)  (054  2  2.—  23  23384  2238s
Baptisten-Mission  3  47  2204  361  2  5ö4.0|2  12,  7—4  r*e*7  —557  356
Pebsbrerianer  Mission  95/10  150  6548  413  696111  1—,  16.—)  16  1  2  B1  36|L—  36198  ?
Summe  300.  17  465  |19  132  1  819  20  98120  30.30|1623  210,17428  4  3/  59|—1  59/  639  20  331
Katholische  Mission.
Pallotiner-Mission  105  21  137  3  454  675s10  254  11  3—  60:—  60  6  13.  2.142—  142|  120  4  19  57
Herz-Jesu-Missionäre:  —  —  ——  —  ——  ——  ————  ?2
Bäter  vom  Heiligen  Geist  —–  —  —  –  –  –  –  —  11  ½
Summe!105/|21  137  3  454  675·10  24  3.—  60  —  60|  /|  1  2142-1142  10
Regierung.
1  1  4  9  775  16  8211  —  1-—  12  5  58  58)  6  87
Gesamtzahlen.
1490  42  611  23  361  2  570.32  056121  33.30  1583  219|1802/  1122  5•259  —1259  850  16  90
3.  Südwestafrika.
Eangelsche  Mission.
Rheinische  Mission  22.  20  33  879  1364  221:  —  1.—.  41  239
Finnische  Mission  8019  544  —  753  —————2—3
Summe  ]  30  45  87  879  1  364  3  0608  .  .———
Katholische  Mission.
Sblarem-  des  Heiligen  Frang  ⅜  ’
es  )9.-;148148-096—«—«;—-—-  —»z——s——i-—1i  245
OblatendekunbefleckthtJ1qu  s  «  ·  -pfrauu
  13|12.  137  138  2751  1  1.  12  —  12|  5|22  —  870/  „822,  46
Snet  18/21  14  285  286  571  1  1  1  12  —  1  #  522  870'’  78  33  73
Gesamtzahlen.
1  48  66  101  1  164  1.650  42699)  1  1  1  12  —  12)  522  370  781119  588
        <pb n="131" />
        W  107  20

4.  .  Deutsch-Ostafrik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§  .  Lehranstalten  für
Elementarschulen  Gehobene  Schulen  *  aktische  Arbeit  *
——m*  ESe#  ·  bei  Kriegs-Lehr-
  ..  ZILeh-,.«  Z0111---.
»  ..  -  --  Schüler  -.·  Schüler  z  Schüler  ausbruch
Missionsgesellschaft  5  kräfte  "r  fkrfte  "  l  fräfte  "  6
2  8  #  5  2  -  *  8  u  =  -
S  8  PWr—  -  4——
—  *  —SElESIEZEZ  E
S  S  G  .  6
————  .  U  —.u  U
Erungelische  Mission.
Brüdergemeine  90  28  115  2  893  2  273  5  1700  55—  50.  50—  —  —  —  193  904%
Berliner  Missionsgesellschaft.  67  19  97  2399°  1  107)  40  z  ;  2  415  453  —–J2  22  301  14384
Ev.  luth.  Mission  in  seipeig  73  7  105  2927  3132  —  —  —  1  1  5  597  8583
Ev.  Mission  für  Teutsch-O  st-  «
afrika  in  Bethe  58  7.  73  2061  789  28001  2  2  2  33  —  345  6—  56  56  61  109  39600
Europ.  #bteilung  her  Adven-  !
tiIten,Hmnbm-g..  1515201002287128911  12——12———  —-l:-34II-8»
Church  Missionary  Soriety,  6
London  74  11  66  2716  2004  17206  —  —  —35  175
Universities.  Mission  to  Cen-  .
tral  Africa,  London  124  4  162  3844  1  965  580J  522  226  106  332  —  —  —  —1142  7390
Africa  Inland  Misian.  Philadelphia,
  U.  S.  Am.  .  .  5  1  2  49  18  67  —  —  —.—  —  —  7  100
Ev.  Africa-Verein,  Berlin  6  2  6  172  118  2900  —  —  —  —  —  —  —  —  6  290
“  "  1  1  "  “  .  1  1  1  1
Summe  512|/  P4  616  18  063  ·11  648  29  71618  16.26  366  106  1729i10  —  83  5|1  88110331  55  251
Katholische  Miffton.
Benediktiner  von  St.  Ottilien  117  27  184  7728  4001  11  789  11  7  145  96  2141  —  —  455  15  782
Väter  vom  Heiligen  Geist.
nechtsteden  45  10!  732693!  2  665  5  358  1—  73  14115  1  10°—-—  409  32555
Weiße  Väter,  Trier  171  78r  202  9  008|  4  238/14  127  *5  13  4i  29  135  3421  4  8—  —  21  211  350  2287
7  J  ;.  .
eummegoguo45949424110959F31274112811420304724513"1140121«61116471216
Regierung.
1  78  3  95  3  494  3  494  2  514  681  6811  3  3  4137  —  137]  8  1312
Gesamtzahlen.

Neuendettelsauer  Mission
Rhein.  Mission

Liebenzeller  Mission
Methodisten-  Miio  Svduer
Amerik.  Board

1953  212  1200·40  9812

5.  Deutsche  Südsee.

Evangelische  Misson-2


2  602  64  184  1  31  49  51  1467  410  1877  117,

26  5260  20|286

(Verwaltungsbezirk  Neuguinea.)

2280  130  779

 

Stehler  Missio
Herg-Jesu-Missionäre
Maristen-Mission
Kapuziner-Mission

 

 

 

 

 

13  18.  7  169  235/7  704  22  —  22)  2  3  116  —  116  41  1523
7  90  3  206  32.  2899.  13  5
25  5  54  P702  651  1  5293.  6—  12  389,  830  M584  1905
191  5  *  4%  2752  681114  8  3  185,  2.  181  1  115  —  1
38.  2  -  164423«118242160—i———s——"—522435
Zummcgn382935430372010975151014265821349)6F1’2611--201-;4512189
Katholische  Misson.
12  17.  6  621  430  1  2631—.  —  —  1  3  12-  121  17.  1  750
90  54  100  2431  2  111  4542  4  12  3  100  43  14  1  3  —  11/15,  26  111  5140
—  —  257  —  —  —  —  —  515
10,  16,  5.  007  374  901  10□  .  1  1  700
I  ·  ·  !  -
Summe126«87Yiii«g(35912915«7053iistiImngiio5F16«2«·3?ii3«38167;9174
Regierung
I2s3si2ii7iiI—-—-——Ii2—42,——.42s349»
Gesamtzahlen.
402128  4081  9862  6  816  18  4761  19  31  7  373.125  498111  2111  320  15.841  1  615.  21  353
        <pb n="132" />
        W  108  20

6.  Deutsche  Südsee.  (Verwaltungsbezir  Samoa.)

 

   

 

    

    

 

 

 

-  Lehranstalten  fü
9  Lehranstalten  für  ,Q
Elementarschulen  Gehobene  Schulen  Fralie  Arbeit  Gesmemn
2  Lehr-  ..  ZELehk  »»  F-  bei  Kriegs
46“5“  N*“  Z  ch  —  .  -  -  -
Missionsgesellschaft  kräfte  Schüler  kräfte  Schüler  m  äh,  Schülerusbruch
1#  «  ,-  E  8  *
7  —[  5  =  —  S  —  —  8  =  :—
——.idi.x-!  2½2  9
——2Z6
—  3  S  —  S  S  Hbedodses  S
2  5  EEEEIIILIIELEII
Evangelische  Mission.
Londoner  Mission  1158  —  325  3057.  2  831  5  15  134  609  2,  2.  18—  18273.  611
Methodisten-Mission  65  29.  198.  443|1  543  5  4  7.  157.  26  188—  ——  —  —  80  174
—  3354  3555  32747  #irs  1525  792)  2  2  2  18.  181]  353  8  16
Katholische  Mission.
Maristen-Missio  76  —  76  005.  —  p95  10  21  7  320  262  58217—  —1  101  178
Regierung.
1  1  1  2  680  —  601—  11  1—  ?  ?1  2
Gesamtzahlen.
1300  1  432  1610  3274  8486  126  36  32  932  442  137141  3  3  2  18—  181  456  10  Ols
.  Kiautschou.
eeenin-  Mission.
Berliner  Missioo10  2  15.  149  86  2351  1  3  12  —  41  180  84
Allg.  Ev.  Prot.  Mission  2  "„  3  38  12  45  2  413  100  113  —  —  —  —  —  4  80
Presbyterianer-Missio  —  ——  —  —  —  –+–  –  –—  333N“
Summes  12  2  18  182  08  280|  3/  5  10  112  43  *  60  1  58
Katholische  Mission.
Stehler  Mission  8  9  122  —  122)  2  12  27  12  391  1  3  2  88  88  73  85.
Regierung.
1  11  20  396  3961  1  21  6  178|/—  178)  1  1  2182  1821  18  75
Gesamtzahlen.

1  31  2  56  700  98  7981  6  30  24  347  55  4021  2  4  4182/  88/270  146  313

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Slcherung  der  ägyptischen  Baumwolle  Ole  Diaomantengewinnung  Britisch-Südafrikas.

für  die  Entente.  Nach  Angaben  des  Statist“  vom  8.  März  belief
„Nationaltidende“  vom  19.  März  teilt  mit,  daß  sich  die  Diamantengewinnung  Südafrikas  im  Jcore
zwischen  der  britischen  und  ägyptischen  Regierung  ein  1917  r  2  2002  416  Karat  im  Werte  von  7  713  810  K,
Ablommen  getroffen  ist,  die  ägyptische  Baumwollernte  d.  h.  53  §  1  d  für  ein  Karat.  Die  entsprechenden
vom  1.  August  dieses  Jahres  an  für  die  Entente  zu  Bahlen  für  das  Jahr  1916  waren:  2346  320  Karat
sichern.  Eine  besondere  Kommission  werde  die  Reste  im  Werte  von  228  391  L,  d.  h.  18  8  10  .  für  ein
der  vorigen  Ernte  und  die  kommenden  Ernten  zu  be-Karat.  Diese  gahlen  deben,  wie  der  „Statist  erklärt,
stimmten  Preisen  in  Alexandria  anzukaufen  haben.  ein  deutliches  Bild  davon,  wie  nizlich  die  über  die
Nach  dem  1.  August  werde  keine  Erlaubnis  mehr  für  Gewinnung  ausgeübte  Kontrolle  war.  Hierauf  bezog
Ausfuhr  erteilt,  ausgenommen  für  Baumwolle,  die  sich  auch  der  Vorsitzende  der  „Premier-Diamond-  Gesellvon
  der  Kommission  angekauft  sein  wird.  Sämtliche  schaft“  auf  der  kürzlich  in  Johannisburg  abgehaltenen
bereits  erteilten  Ausiuhrhewilligungen  werden  auf=  Versammlung.  Er  erklärte,  daß,  obgleich  die  Arbeit
gehoben,  ausgenommen  für  *  che  Ware,  die  bereits  seegnnnt  in  ee  Minen  raulsddie  Haht  1nen
malstandes  eingeschränkt  wa  e

im  Hafen  liegt  und  vor  dem  1.  August  verkauft  wurde.  dem  #.  Oltober  1917  obschließende  Geschäftsahr  eine
Gewimung  von  nur  906  341  Karat  aufwies,  der  Über-
        <pb n="133" />
        W  109  20

schuß  trotzdem  aus  757  045  L  gestiegen  a  was  sehr
viel  bedeute,  wenn  man  in  Betracht  zöge,  daß  im
besten  Geichäftssahr  der  Gesellschaf.  nämlich  im  Jahre
1913.  die  Gewinnung  2  107  rat  betragen
hatte,  der  Nutzen  316  023  K.  gewesen  wäre.  Es  muß
in  diesem  Zusammenhang  erwähnt  werden,  daß  in  den
drei  Jahren  vor  dem  Kriege  der  Wert  der  aus  Südafrika
  ausgeführten  Diamanten  (mit  Ausnahme  der  in
Deutsch-Südwestafrika  gefundenen)  sich  durchschnittlich
auf  10  000  000  L  im  Jahre  belief.  Im  ersten  Jahre
nach  Kriegsausbruch  war  der  Wert  auf  1  373  351  ..
gesunken.  Im  Jahre  1915/16  konnte  man  eine  Steigerung
  auf  3140  143  4  feststellen,  und  im  Jahre  1916/17
batte  sich  die  Wertziffer  auf  7  006  209  K  gehoben.
Diese  Besserung  ist,  wie  der  „Statist“  meint,  hauptsächlich
  dem  Umstand  zuzuschreiben.  daß  man  es  vermied,
  die  Diamanten  in  zu  großer  Meuge  auf  den
Markt  zu  bringen.  So  kam  es,  daß  der  Preis  für
Diamanten  am  Ende  des  Jahres  höher  stand  als  vor
dem  Kriege,  trotzdem  sich  mit  dem  Eintritt  Amerikas
in  den  Krieg  die  Nachfrage  bedeutend  verringert  hatte.
Am  Ende  des  mit  dem  31.  Oktober  1917  abschließenden
Geschäftsjahres  stand  er  für  die  Gesellschaften  „De
Beers“,  „Premier“  und  „Jagerfontein“  durchschnittlich
um  12½  v.  H.  für  ein  Karat  höher  als  im  Jahre  1916.
Die  wohltätige  Wirkung  der  über  die  Gewinnung  aus- 



allein  den  Minen  gzugute,  denn  die  Macht,  die  sie  besitzen,
  um  den  Verkauf  der  Diamanten  den  Anforderungen
  des  Marktes  anzupassen,  verleiht  auch  dem
gangen  Handel  das  Vertrauen,  es  sei  jetzt  möglich.
große  Vorräte  zu  halten,  ohne  Eriinlhter  zu  müssen,
daß  ungeschliffene  Diamanten  dem  Markte  aufgezwungen
  werden.  Daher  sind  denn  auch  die  Banken
geneigt,  dem  Handel  Erleichterungen  zu  gewähren,
weil  sic  wissen,  daß  die  Händler  sich  nicht  plötzlich
einer  Ubererzengung  und  dem  damit  verbundenen
Preissturz  gegenüber  sehen.  Für  die  Aktienbesitzer  ist
es  natürlich  von  großem  Interesse,  wenn  die  Minen
nicht  so  rasch  ausgebeutet  werden  und  der  Diamant
zu  möglichst  lohnenden  Preisen  verkauft  wird.  Das
gleiche  Interesse  hat  auch  der  Staat,  der  durch  Besteuerung
  und  Eisenbahnfracht  an  dem  Gewinn  der
Diamantengesellschaften  beteiligt  ist.  Früher  hat  man
in  schlechten  Geschäftszeiten  die  Minen  auf  mehr  oder
weniger  lange  Zeit  ganz  geschlossen.  —  Die  folgende
Tabelle  gestattet  einen  Beteleich  über  die  Vialbe
gewinnung  der  „Premier-Diamond-Gesellschaft“  in  den
letzten  fünf  Geschäftsjahren,  die  jeweilig  am  31.  Oktober
  schließen.  Im  Jahre  1915  hatte  die  Gesellschaft
ihre  Arbeiten  ganz  eingestellt.

Die  Tabelle  zeigt  noch  einmal  zahlenmäßig,  daß
der  Uberschuß  gestiegen  ist,  trotzdem  die  Gewinnung

 

 

 

geübten  Kontrolle  kommt,  wie  das  Blatt  bemerkt,  nicht  beträchtlich  eingeschränkt  ist.
Gewinnungs=Jahr
  Gewaschene  #.  Wert  je  koien“e  Gewinn
ahr  Ladungen  Karat  —  Dlamanten  Karat  der  Ladung
i  scsü  s(l  FI-1913
  10  434  680  2107  983  2336  829  1  2  2  6.G  846  023
1914  7683  943  1  417  755  1259  643  0  17  9⅛½  2  5.9  121261
1915  —  —  —  —  835  632
1916  1572621  419  947  475  856  1  2  8  2  7.6  337  311
1917  1928  629  906  341  1  198  922  1  6  5½  2  2.7  7571045

Die  Verwertung  von  Rohstolfen
in  Britisch-Südafrika.

Das  „Journal  of  Commerce“  vom  16.  Jannar  1916
bespricht  den  Bericht,  der  von  dem  Kaiserlichen  Institut
für  Südafrika  an  die  Union  von  Südafrika  und  Rhodesia
  erstattet  worden  ist  und  sich  mit  dem  Vorhandensein
  und  der  kaufmännischen  Verwertung  einer  Reihe
von  südafrikanischen  Ergzeugnissen  befaßt,  darunter  von
Nohstoffen,  welche  für  die  britischen  Industrien  und
für  die  Gründung  von  Industrien  in  Sidafrika
wichtig  sind.

Als  besonders  aussichtsreich  wird  die  Rinde  des
in  Süd=  und  Ostafrika  häufig  vorkommenden  „Wattle-“
Baumes  bezeichnet,  deren  gerbende  Bestandteile  entweder
  in  den  Gerbergruben  oder  zur  Herstellung  eines
Gerbstoffauszugs  verwendet  werden.  Dieser  sei  früher
in  Deutschland  aus  Rinden  hauptsächlich  von  Südafrika
hergestellt  worden.  Auch  eigne  sich  die  Rinde  ausgezeichnet
  für  Braunpapier  und  Pune  sowie  das  Holg
für  Pa

-N  Aufmerksamkeit  werde  der  Baumwollergeugung
  und  der  Verwertung  ihrer  Nebenerzeugnisse
geschenlt,  besonders  des  Samens,  der  zur  Zeit  eine
der  wichtigsten  Onellen  für  genießbare  Ole  sei.  Eine
von  dem  Institut  geprüfte  Probe  von  c-kutzt-Baumwollsamen
  ans  dem  Rustenbergdistrikte  sei  von  guter
Beschaffenheit  gewesen  und  habe  etwa  20  v.  H.
enthalten.  Neben  der  Verwertung  in  Südafrika  selbst

 

werde  Baumwollsamen  dieser  Sorte  zu  einem  Durchschnittspreise,
  der  um  etwa  3  L  die  Tonne  wohlfeiler
sei  als  der  jetzt  in  Hull  etwa  19  L  die  Tonne  kostende
ägyptische  Bammwollsamen,  in  Großbritannien  in
großen  Mengen  einen  aufnahmesähigen  Markt  finden.
Zwei  Muster  einer  juteähnlichen  Faser,  Hibiscus
nnnbinus,  von  Rhodesia  seien  kurzfaserig  und  von
nicht  sehr  guter  Beschaffe  nheit  Gegenüben  einem
Frirdenswert  ähnlicher  Faser  von  15  bis  18  L  die
Tounc  habe  eine  Firma  die  Muster  unter  Berücksichtigung
  der  gegenwärtigen  Lage  aus  45  bis  50  K  die
Tonne  angeschlagen.  Zwei  Muster  Sisalhauf  aus
Nalal  wurden  auf  92  bis  97  L  die  Tonne  loko  London
  geschätzt.

Der  Bericht  befaßt  sich  ferner  mit  der  Entdeckung
großer  Bestände  von  gelbem,  langsaserigem  Asbest  in
Südafrika  und  mit  den  Versuchen  in  verschiedenen
britischen  Asbestfabriken,  die  seine  Verwertbarkeit  ergeben
  hätten.

Der  Handel  Ugandas  im  Jahre  1917.

Der  Bericht  über  Handel  und  Finanzen  Ugandas
im  Jahre  1916/17  zeigt,  wie  „Liord's  List“  vom
18.  März  schreibt,  daß  der  Gesamthandel  die  Rekordziffer
  von  2  373  004  &amp;amp;  aufweist,  das  bedeutet  einen
Zuwachs  von  580  520  K  oder  32,38  v.  H.  im  Vergleich
mit  den  vorhergehenden  zwölf  Monaten.  Der  Wert
        <pb n="134" />
        G.  110  20

der  Einfuhr  von  949  895  K  zeigt  einen  Reinzuwachs
von  302  047  L.  Die  Anofuhr  erreichte  mit  6837  703  L
die  höchste  Ziffer  (gegen  das  Jahr  1915/16  +  134  112  L).
Man  muß  dabei  in  Betracht  ziehen,  daß  einmal  die
Warenpreise  beträchtlich  gestiegen  sind  und  daß  zweitens
viele  Waren  auf  Vorrat  eingeführt  wurden,  um  einer
späteren  Preis=  und  Frachtsteigerung  zuvorzukommen.

Die  Einfuhr  aus  Großbritannien  nach  Uganda  betrug
413  705  L  (gegen  das  Jahr  1915/16  +  154  677  SL).
Die  Einfuhr  aus  sonstigen  fremden  Ländern  nahm  um
19  949  L  ab  (im  Jahre  1913/14  war  sie  *  178  422  L
gesunken)  und  stellte  somit  nur  24,67  v.  H.  der  gesamten
  Einfuhr  dar.  Der  Wert  der  Einfuhr  aus
Großbritannien  und  britischen  Besitzungen  betrug
652  702  L;  dabei  entfielen  63,38  v.  H.  auf  Großbritannien
  und  31,26  v.  H.  auf  Indien,  Birma  und
Ceylon.

Handels.,  Soll-  und  Schiffahrtsbeziehungen  von
Säo  Thomé  und  Hrinclpe  Ju  dem  (utterland
und  den  ũbrigen  portugiesischen  Rolonien.

In  der  durch  Verordnung  Nr.  3285  eingeführten
Verfassung  für  die  portugiesische  Provinz  Sü#o  Thomé
und  Principe  ist  in  Artikel  28  bestimmt:  Für  die
Handels-,  Voll  und  Schiffahrtsbeziehungen  zwischen
dem  Mutterland  und  der  Provinz  sowie  zwischen  dieser
und  den  übrigen  Kolonien  sind,  unbeschadet  der  internationalen
  Vereinbarungen,  die  folgenden  Vorschriften
zu  beachten:

a)  Die  im  Mutterland  erzeugten  Waren  genießen
bei  der  Einfuhr  in  die  Kolonie  eine  vom  Gouverneur
unter  Zustimmung  des  Regierungsrats  festzusetzende
Ermäßigung  von  mindestens  50  v.  H.  auf  die  Sätze
des  geltenden  Zolltarifs;  umgekehrt  genießen  die  in
der  Provinz  ergeugten  Waren  bei  der  Einfuhr  nach
dem  Mutterland  oder  nach  den  anderen  Kolonien  die
gleiche  Vergünstigung.

b)  Die  nach  der  Bestimmung  im  vorhergehenden
Absatz  sich  ergebenden  Zollermäßigungen  sind  stets  von

 

dem  niedrigsten  Zollsatz  zu  berechnen,  der  auf  die
gleichen  Waren  anderer  Herlünfte  anwendbar  ist.

Wh)  Wenn  neue  regelmäßige  Schiffahrtslinien  nach
Afrika  unter  nationaler  Flagge  eingerichtet  werden,  dic
für  die  Häfen  der  Provinz  S#ü#o  Thomé  und  Principe
von  Belang  sind,  und  zwar  derart,  daß  die  Gewähr
für  angemessene  Frachttarije  gegeben  ist,  selbst  unter
Zuwendung  entsprechender  jährlicher  Beibisen  so  sollen
die  Vergünstigungen,  welche  die  auf  diesen  Schiffen
beförderten  Waren  genießen,  diejenigen  sein,  welche  in
dem  betreffenden  Vertrage  festgesetzt  sind.  Wenn  keine
neuen  Linien,  worauf  sich  dieser  Absatz  bezieht,  eingerichtet
  werden,  so  soll  der  gegenwärtige  Schutz  für
die  Schiffahrt  unter  nationaler  Flagge  bestehen  bleiben.
Im  Sinne  dieses  Absatzes  und  für  den  Fall,  daß
Frachttarife  aufgestellt  worden  sind,  sollen  nur  dieenigen
  in  Beziehung  auf  die  Provinz  als  ordnungsmäßig
  angesehen  werden,  über  die  ihr  Regierungsrat
gehört  worden  ist.

4  Fallo  die  Provinz  nach  Maßgabe  dieser  Verfassungsurkunde
  eine  Anderung  der  Zölle  und  anderen
Abgaben  vornimmt,  die  heute  bei  der  Ausfuhr  erhoben
werden,  ist  stets  der  Grund  anzugeben  für  die  unterschiedliche
  Abgabenbelastung  bei  der  Ausfuhr  nach
portugiesischen  Häfen  an  Bord  portugiesischer  Schiffe
und  nach  fremden  Häfen  an  Bord  portugiesischer  oder
fremder  Schiffe,  wobei  alles  dergestalt  zu  regeln  ist,
daß  die  unterschiedliche  Behandlung  für  die  einheimischen
  Schiffahrtsunternehmungen  nur  dann  bestätigt
werden  darf.  wenn  die  Frachten  auf  ihren  Schiffen
die  auf  ausländischen  Schiffen  geforderten  nicht  überschreiten.


e)  Die  über  die  Häfen  des  Festlandes  nach  S##
Thomé  und  Principe  wiederausgeführten  Waren  genießen,
  wenn  sie  in  dieses  Gebiet  eingeführt  werden,
eine  Ermäßigung  von  mindestens  20  v.  H.  auf  die
Zölle  des  in  der  Proving  gewährten  Einfuhrzolls.
diese  Ermäßigung  wird  aber  nur  dann  gewährt,  wenn
die  Beförderung  unter  nationaler  Flagge  stattfindet.

(Diario  de  C(ioverno.  I.  Serie,  Nr.  167.)

 

 

 

Vermischtes.

Das  Hamburgische  siolonlalinstitut
im  Sommer  1918.70)

Senatskommissar:  Bürgermeister  I).  Dr.  W.  von
Melle.

Kommissar  des  Reichs-Kolonialamts:  Geheimer
Oberregierungsrat  Dr.  Heinke,  Berlin

Rommissar  des  Reichs-Marine-  Amts:  Geheimer
Admiralitätsrat  Professor  Dr.  Köbner,  Berlin.

Kaufmännischer  Beirat:  M.  M.  Baburg,  Vorsitzender,
  F.  H.  Witthoefft,  O.  Riedel.

Regierungsrate:  Verwaltungsassessor  Dr.  v.  W
in  Vertretung.

Geschäftsstelle  des  Senatskommissars:  Hamrochem,



burg  36,  Vorlesungsgebäude,  Edmund-Siemers-Allec,
  Zimmer  155.
Professorenrat:  Professor  Dr.  Lohmann,  Vorsitzender:

  Professor  Dr.  Perels,  stellvertretender
Vorsitzender;  Professor  Dr.  Bruck,  Schriftführer;
Professor  Dr.  Borchling,  Professor  Dr.  Florenz,

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1917,  Nr.  17/18,  S.  243ff.

 

Professor  Dr.  Franke,  Prosessorl  Dr.  Gürich,  Projessor
  Dr.  Keutgen,  Professor  Dr.  Konow,  Projejsor
  D.  Dr.  Lenz,  Professor  1).  Meinhof,  Professor
  Dr.  Nocht,  z.  Zt.  im  Militär-Sanitätsdienst,
Professor  Dr.  Passarge,  z.  Zt.  im  Gelde.  Professor
Dr.  Perels,  Prof.  Io.  Rabe,  Prof.  Dr.  Rathgen,
Prof.  Dr.  Salomon,  Prof.  Dr.  Schädel,  Prof.
Dr.  Schorr,  Prof.  Dr.  Stern,  Prof.  Dr.  Thilenius,
  Prof.  Dr.  Tschudi,  viet  Dr.  Voigt,  Prof.
Dr.  Voller,  Prof.  Dr.  Winkl

Geschäftsstelle  des  Nalsuialinkitulss  Hamburg
  36.  Vorlesungsgebände,  Edmund-Siemers-Allee,
  1.  Stock  rechts,  Zimmer  150.

Zentralstelle  des  Kolonialinstituts:  Hamburg
  36,  Rothenbaunchaussee  12/14.  Generalsekretär:
Kaiserl.  Geheimer  Regierungsrat  Prosessor  Dr.  phil.
Stuhlmann;:  Referenten:  Paiserl.  Regierungsrat
Zache,  Begirksamtmann  a.  D.,  3J.  Zt.  im  Militärdienst::
  Dr.  oce  Heber:;  Wissenschaftliche  Assistenten:
  Dr.  Waltz,  z.  Zt.  im  Militärdienst,  Irr.
Heile,  Dr.  Hering,  3.  Zt.  im  Felde;  Wissenschaftliche
  Hilfsarbeiter:  Dr.  Guckenmuss,  z.  Zt.  im
Felde,  Privatdogent  Ir.  OQuelle.  Dr.  Schweer.
        <pb n="135" />
        111

Verzeichnis  der  Vorlesungen  und  Übungen
des  Kolonialinstituts
vom  15.  April  bis  15.  Angust  1918.
I.  Vorlesungen  und  Ubungen.

1.  Geschichte,  RNechts=  und  Staatswissenschaften.

Prof.  Dr.  Keutgen:  Allgemeine  Kolonialgeschichte.
  II.  Das  19.  Jahrhundert.

Prof.  Dr.  Schädel:  Das  deutsche  Bildungsleben
  in  Südamerika.  Besprechungen  mit
Referaten.

Prof.  Dr.  Tschudi:  höungen  über  die  Heiligenverehrung
  im  Isl
Prof.  Ior.  Salomon:  3.
Rußlands.

4  Historische  Ubungen.

Prof.  wr1.  Ziebarth:  Historische  UÜbungen  über
griechische  Inschriften.

Lic.  thcol.  Schlunk,  Missionsinspektor:
rung  in  die  Praxis  der
lischen  Kolenialmissionen.

2.  Missionswissenschaftliche  Ubungen.
3.  Bahnbrecher  evangelischer  Missionsarbeit
  in  den  deutschen  Schutzgebicten.

Prof.  Dr.  Perels:  Kolonialrecht.  I.  Teil.

Prof.  I#r.  Bruck:  Einführung  in  das  private
Versicherungswesen.

Dr.  v.  Wrochem:  Einführung  in  das  öffentliche
Versicherungswesen.

Dr.  v.  Rauchhaupt:  Ausgewählte  Abschnitte
des  türkischen  Handelsrechts.

Prof.  Dr.  Rathgen:  1.  Kolonialpolitik.  I.  Teil.

2.  Praktische  Volkswirtschaftslehre.  Agrar-Vie

  politischen  Parteien

Einführ4
  evangepolitik.



Prof.  Dr.  Rathgen  und  Prof.  Dr.  Voigt:  Besichtigung
  von  Warenlagern,  Aufbereitungsanstalten
  und  industriellen  Anlagen.

Dr.  Kraufs:  1.  Einführung  in  die  Staats=  und
Volkswirtschaft  des  Osmanischen  Reiches.

2.  Die  Formen  des  Handels=  und  Bankverkehrs
  in  und  mit  der  Türkei.

Dr.  Hambruch:  Die  wir  chaftlichen  Verhältnisse
  in  der  deutschen  Süd

Osbahr:  1.  Die  Veuertunnn  v%  kaufmännischen
  Vermögens.

2.  Betrachtungen  über  schwierigere  Fragz
gen  der  Buchführungspraxis.
«-  bungen  im  Lesen  und  Bearbeiten  von

Bilanzen  und  Geschäftsberichten.

2.  Kolonialwirtschaft  und  Naturwissenen.

Dr.  Schmidt:  1.  Landwirtschaftliche  Buchführung
  und  landwirtschaftliche  Kalkulationen.
Prof.  Tr.  Voigt:  Die  Kulturpflanzen  des  Bal—
kaus  und  der  Vevante  und  ihre  Erzeugnisse.
Prof.  D.  Boigt:  1.  Die  Autzpflanzen  der  Weltwirtschaft,
  9  Kultur  und  ihre  Produkte.
Mit  Demonstrationen.  II.  Teil.  Für  Beamte,  Landwirte
  und  Kaufleutc.
2.  Spezielle  Pflanzenbaulehre
vilanzen,  Nutzhölzer,  Kautschukpflanzen!.
3.  Praktische  Ubungen  im  Erkennen  und
nniersichen  des
Handels.
n)  Für  Landwirte  und  Kaufleute.
b)  Für  gollbeamte.

(Faserpflanzlicher

  Erzeugnisse

 

4.  Ubungen  im  landwirtschaftlichen  Laboratorium.


Prof.  Dr.  Voigt  und  Prof.  Dr.  Rathgen:  Besichtigung
  von  Warenlagern,  Aufbereitungsanstalten
  und  industriellen  Anlagen.

Dr.  Neumann:  1.  Rindviehzucht  mit  Berücksichtigung
  der  Verhältnisse  der  Kolonien.

2.  Die  staatlichen  und  privaten  Maß-=nahmen
  zur  Förderung  der  Tierzucht.

3.  Landwirtschaftliche  Exkursionen.

Prof.  Dr.  Peter:  1.  Die  hauptsächlichsten  Tierseuchen
  in  den  Kolonien,  die  Maßnahmen
zu  ihrer  Verhütung  und  Tilgung  (Reichsviehsenchengeseog


2.  Verschiedene  Krankheiten  der  Haustiere
(mit  Demonstrationen),  ausgewählt  nach  ihrer  wirtschaftlichen
  oder  forensischen  Bedeutung.

-  esichtigung  von  Pferde=  und  Rinderbeständen.
  Stalleinrichtungen,  Milchwirtschaften
  in  Verbindung  mit  den  landwirtschaftlichen
  Exkursionen  von  I)r.  Neumann.

Prof.  Glage:  Milchbygiene  (gesunde  und  kranke

ilch).

Prof.  Dr.  Winkler:  Allgemeine  Botanik,  I.  Teil.

Prof.  Dr.  Klebahn:  1.  Die  Grundlagen  der
landwirtschaftlichen  Pflanzenzüchtung.

2.  Mlgemeine  (Vontovathalooie.

Frl.  #.  Stoppel:  Moose  und  Farn

.  Botaiiisch  iniliosloiiische  llbiingen  für
Anfänger

Prof.  Dr.  Brick:  Krankheiten  kolonialer  Nutzpflanzen.
  Die  nichtparasitären  Schädigungen.

Prof.  Dr.  Reh:  Tierische  Schädlinge  unserer
kolonialen  Autzpflanzen  und  ihre  Bekämpfung.


Dr.  Sokolowsky:  Führungen  durch  den  Zoolo-=gischen
  Garten  und  Hagenbecks  Tierpark,
verbunden  mit  Demonstrationen  von  Nutz=  und  Haustieren
  der  deutschen  Kolonien.

Prof.  Dr.  Rabe:  Experimentalchemie,
Anorganische  Chemie.

Prof.  Dr.  Voigtländer:  Chemische  Technokogie
der  Nahrungs=  und  Genußmittel.

Prof.  Dr.  Gillmeister:  Einführung  in  die  Agrikulturchemie,
  für  Landwirte.  Mit  Demonstrationen
  und  Ubungen.

D#r.  Ehrenstein:  Chemische  Ubungen  im  Untersuchen
  und  Bewerten  von  Handelswaren,
für  Kaufleute  und  Beamte.

Praktische  Ubungen  im  Chemischen  Staatelaboratorium
  für  Anfänger  und  Fortgeschrittenc.


Prof.  Dr.  Rabe:  1.  Anleitung  zu  wissenschaftlichen

  Untersuchungen.
2.  Chemische  Übungen  in  Gemeinschaft  mit
Frau  Dr.  Bessmertny-Heimann.
Hiergu  als  Ergänzung:

I.  Teil:

Frau  Ir.  Bessmertny-Oeimann:  Besprechungen
  über  gualitative  und  guantitative
Analyse

3.  Physikalisch-chemische  lUbungen.
Prof.  Dr.  Voigtländer  und  Prof.  Ior.  Göhlich:
Chemisch-technische  Ubungen.
Prof.  I)r.  Boigtländer:  1.  Untersuchung  von
Nahrungs=  und  Genußmitteln.
2.  Gerichtlich-chemische  und

gerichtlich--photographische
  Ubungen.
        <pb n="136" />
        GW  112  e.

Prof.  Dr.  Gürich:  Die  ewichtigsten  nutzbaren
Minerale  und  hesseln

2.  Ubungen  im  hevlogischen
nomischen  Kartieren.

und  agro-3.

  Geographie  und  Völkerkunde.
Prof.  Dr.  Schott:  PöbfischeMe#ees  kunde,  II.  Teil:
Die  Bewegungen  des  eres.
Prof  Dr.  Thilenius:  Die  Fäker  Afrikas.

Lambruch  Bölkerkunde  der  deutschen

e

I)r.  Antze:  Die  Indianer  Nordamerikas.

Ir.  Werner:  Einführung  in  die  VBölkerpsychologie.
  Mit  Übungen.  (Wege  und  Ziele  der  Bölkerpsychologie.
  —  Die  seelische  Struktur  des  Naturmenschen.
  —  Seine  geistigen  Erzeugnisse:  Sprache,

Religion,  Kunst.  —  Parallelen  zwischen  der  seelischen
Entwicklung  des  Kindes  und  der  Mencschbeit.)

4.  Sprachen.
a.  Phonetik.

Prof.  Dr.  Panconcelli-Calzia:  Einführung  in
das  lingnistische  Gebiet  der  Phonetik  nebst
Hör=  und  Artikulationsübungen.

Prof.  Dr.  Panconcelli-Calzia  unter  Mitwirkung
*  Heinitz:  Phonetisches  Praktikum  für  Anänger.


b.  Afrikanische  Sprachen.

Prof  D.  Meinhof:  1.  Duala.
2.  Ubungen  im  Duala  mit  dem  eingeborenen
sbrasgcelilien  Peter  Makembe.

Ew

1  im  Ewe  mit  dem  eingeborenen
Sprachgehilfen  Stephan  Bischoff.
5.  Herero  und  Somali
6.  Ubungen  im  Vonmtali  mit  dem  eingeborenen
Sprachgehilfen  Muhammed  Nur
Frl.  v.  Tiling:  1.  Suaheli,  Anfängerkursus.
Sprechübungen  im  Suaheli  mit  dem  eingeborenen
  Sprochgehisten  Abdallah  bin  Wazir.

 

c.  brientalische  Sprachen.
Islamischer  Orient.

rürtisgh  für  /nian  n
)  Prof.  Dr.  Tschudi:  Türkische  Grammatik.
5)  Refik  8  Sprech-  und  Schreibübungen.
Türkisch.  II.  Kur
a)  Prof.  Dr.  alhndi  Erklärungleichter  Texte.
b)  Resit  Ben-  Sprech=  und  Schreibübungen.

Türkisch  für  Fortgeschrittene:

Refik  Bey:  Lektüre  eines  modernen  Textes.

Prof.  Dr.  Tschudi:  Türkisches  Praktikum.  Erklärung
  eines  älteren  geschichtlichen  Textes.

Prof.  Dr.  Tschudi:  Persisches  Prattikum:  Erklärung
  des  dritten  Buches  aus  Sa'di's  Bästän  mit
dem  Kommentar  des  Surori.

Bakyroglu:  Neupersische  Ubungen  für  Anfänger
und  Fortgeschrittene.

Zaid  Efendi:  Neuarabische  Übungen  (Dialek
von  uupdten)  für  Anfänger  und  GOülcccen

.  Indien  und  Mittelasien.

Dr.  gonom:  1.  Leichtere  Sanskrittexte.
2.  Vedische  Texte.

83.  Kälidäsas  Gakuntal#.

Prof.

Prof.  Dr.  Florenz:

 

:3.  Ostasien.
Prof.  Ir.  Franke:  1.  Chinesisch  für  Anfänger-2.
  Chinesisch  für  Fortgeschrittene.
3.  Erklärung  eines  älteren  chinesischen
Textes.
1.  Erklärung  eines  altjapanischen
  historischen  Textes.
2.  Erklärung  neujapanischer  Texte  für
Fortgeschrittene.
bungen  in  japanischer  Schrift-Umgangsspra

4.  Japanisch  für  Anfänger.

und

d.  Romanische  Sprachen.

Prof.  Dr.  Schädel:  Überblick  über  die  Entwicklung
  von  Sprache  und  Kultur  in  Spanien.
1.  Französisch.

Prof.  Dr.  Brauns:  1.  Französisch  für  Fortgeschrittene.

  Miteler.  Kursus.
2.  Französisch  für  Fortgeschrittene.  Oberkursn

2.  Spanisch.

Diaz  de  la  Réd:  1.  Spanisch  I.  Aussprache,  Anfängergrammatil,
  übersen#ngbllbungen,  Diktate  und
leichte  Lektüre

2.  Span  aren  II.  Grammatik  für  Fortgeschrittene.
übersechnnenen,  Lektüre  und  leichte  Konversationsübungen.


8.  Spanisch  III.  Spanische  Aufsätze  und  Konversatiowollkounden
  für  Fortgeschrittene.

4.  Spanisches  Konversatorium
literarios).

(Debates

3.  Portugiesisch.
Frl.  Ey:  1.  Portugiesisch  für  Kaufleute.  Anfängerkursus.

2.  Vortugiesisch  für  Kaufleute.  Für  frühere
Teilnehmer  des  Anfängerkursus  oder  Interessenten
mit  entsprechenden  Kenntnissen  im  Portugiesischen.

4.  Rumänisch.
Rumänisch.

e.  Englisch.
1.  Englisch  II.

Ur.  Byhan:

Frl.  Tamsen:  Kursus  für  weniger
g#e

.  Geübte.
2.  Englisch  III.
f.  Niederländisch.
Frl.  Zijlstra:  1.  Niederländisch  für  Anfänger.
2.  Niederländisch  für  Fortgeschrittenere.
x.  Griechisch.
Prof.  Dr.  Ziebarth:  1  Neugrtechtsch  II.
2.  Altgriechisch  I
h.  Slawische  und  baltische  Sprachen.
1.  Russisch.
Prof.  Dr.  Salomon:  Lektüre  russischer  Texte.
v.  Kleinenberg:  1.  Russisch  für  Anfänger.
2.  Russisch  für  Fortgeschrittene.
3.  Russische  Sprechübungen  auf  Grund  von
Lesestücken,  aus  der  Umgangssprache.
2.  Bulgarisch.
Bulgarisch.

Für  Fortgeschrittenec.

Dr.  Byhan:
        <pb n="137" />
        II.  Unterricht  in  technischen  Hilfsfächern.
Prof.  Dr.  Voigt:  Demonstrationen  und  Ubungen
im  Versuchsgarten.  (Pflanzenvermehrung,  Baumpflege,
  Veredelung.)

Winter:  Kai=  und  Hafenbetrieb.

Prof.  Dr.  Voigt:  Demonstrationen  von  Ausrüstungen
  für  botanisches  Sammeln  auf
Reisen.

Prof=  I#r.  Reh:  Anleitung  zum  Sammeln,  Beobachten
  und  Konservieren  von  Tieren.

Anleitung  zum  ethnographischen  Zeichnen.

Kursus  der  neihotbrobhie  unter  Vereinbarung  mit
Bruns,  Patriotisches  Haus,  Gesellschaft  zur  Förderung
  der  Amateur-Photographie.

III.  Unterricht  in  körperlichen  Übungen.
Reiten,  Fechten,  Turnen,  Schwimmen.

Die  Tätigkelt  des  Instituts  für  Schiffs-  und
Tropenkrankheiten  im  Jahre  1917.

(Auszug  aus  dem  Jahresbericht.)

Im  Berichtsjahre  wurde  im  Institut  im  Auftrage
der  Medizinal-Abteilung  des  Kriegsministeriums  ein
Malaria-Kursus  für  Militärärzte  abgehalten.  Daneben
erhielten  zahlreiche,  für  tropische  Kriegsschauplätze  bestimmte
  Militärärzte  teils  auf  eigenen,  teils  auf  Wunsch
ihres  Truppenteils  Einzelausbildung  in  wichtigen
Tropenkrankheiten.  Ferner  waren  zwei  Arbeitsplätze
von  im  eigenen  Interesse  Teilnehmenden  belegt,  von.
einem  Argt  und  einem  Nichtakademiker.  Weiter  fanden
Unterrichtskurse  für  Schwestern  vom  Frauenverein

Verzeichnis  der  wissenschaftlichen  Arbeiten,  welche  im  Verlauf  des

 

113

vom  Roten  Kreuz  für  die  Kolonien  statt.  Die  üblichen
Herbst=  und  Frühjahrskurse  zur  Einführung  in  das
Studium  der  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten  und  die
Kurse  zur  Ausbildung  von  niederem  Sanitätspersonal
konnten,  wie  in  den  Vorjahren,  wegen  Einberufung
der  Dozenten  nicht  abgehalten  werden.

Der  Hörsaal  des  Instituts  wurde  aber  von  anderen
Stellen,  u.  a.  dem  Hamburgischen  Kriegsversorgungsamt,
  zu  öffentlichen  Vorträgen  benntzt.

Zur  Begutachtung  der  gegen  die  Malaria  getroffenen
  Maßnahmen  wurde  der  Direktor  des  Instituts
  im  Auftrage  der  Medizinal-Abteilung  des  Kriegsministeriums
  nach  Mazedonien  entsandt.  Außerdem
war  Prof.  Dr.  Mayer  vom  Kriegsministerium  mit
Untersuchungen  farbiger  Kriegsgefangener  in  Gefangenenlagern
  auf  Tropenkrankheiten  beauftragt.

Für  die  Hceresverwaltung  wurden  ständig  wissenschaftliche
  Untersuchungen,  besonders  auf  Tropenkrankheiten
  (Malaria,  Darmparasiten),  und  von  Mitteln
gegen  Ungeziefer  zur  Verwendung  im  Felde  angestellt.
Für  den  Bereich  des  IX.  Armeekorps  wurde  im  Institut
  eine  Station  zur  Blutuntersuchung  auf  Malaria
—  die  zahlreiche  Untersuchungen  auszuführen

atte.

In  der  chemischen  Abteilung  des  Instituts  wurden
vorwiegend  Untersuchungen  auf  dem  Gebiete  der  Kriegsseuchenbekämpfung
  vorgenommen.  Sie  waren  zum
Teil  vom  Kriegsministerium  veranlaßt

Auch  während  des  verflossenen  res  dienten  das
Krankenhaus  und  der  größte  Teil  des  Hauptgebäudes
des  Instituts  wieder  als  Reservelazarette.  Die  Krankenabteilungen
  waren  hauptsächlich  wieder  mit  Malariafranten
  und  anderen  Tropenkranken  belegt.

e  Zahl  der  zum  Heeresdienst  herangezogenen
angelacde  des  Instituts  hat  sich  gegen  das  Vorjahr

Jahres  1917

von  Mitgliedern  des  Instituts  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten  zu  Hamburg
veröffentlicht  worden  sind.

 

Verfasser

Titel  der  Arbeit

Beröffentlicht  in

 

da  Rocha  Lima,  H.
Fleckfieberkranken.
Mayer,  Martin.

von  H.  Töpfer
Reinhard,  P.

Sikora,  H.
Mitteilung.
da  Rocha  Lima,.  H.
Mayer,  Martin.
Rückfallfie
Kleiderlaus.

*  Munk,  Fritz,  und  da
Rocha  Lima,

Reinhard,  P.  .Beitrag  zur

Kolitide

 

Giemsa,  -  und  Halberkann,
  J.  lichen  Organismus.

Zum  Nachweis  der  Kickettsia  Prowazeki  bei

Die  Ubertragung  der  Rekurrens  durch  #

Bemerkungen  zu  der  gleichnamigen  Arbeir.  2,  S.  70/71
pf  in  Nr.  44,

Wochenschrift,  Feldärztl.  Beilage.

AUber  Provokation  latenter  Malaria  durch  Bestrahlung
  mit  ultraviolettem  Licht.

..Zur  Kleiderlaus  —  Kopflausfrage.

Die  Schutzimpfung  gegen  Fleckfieber

Zur  übertragung  des  Erregers  des  eurexgischen

ers  (Fehbris  recurrens)  durch  die

Bemerkungen  zur  Gleichlantenden
Arbeit  von  Prof.  Jos.  Koch  in  Nr.

Klinik  und  Atiologie  des  sogen.

Fiebers“  (Werner-Hissche  Krankheit).

Röntgen=  Diagnostik

Über  das  Verhalten  des  Chinins  im  mensch-Münchener

  medizin.  Wochenschrift,
Nr.  1,  S.  33  bis
Läuse.  Münchener  Ahr  Wochenschrift,
1916,  dieser
Münchener  medizin.  Wochenschrift,
Nr.  37,  S.  1193/94.

Vorläufige  Archiv  für  Schiffs=  u.  Tropenhygiene,
Bd.  21,  S.  275.

Medizin.  Klinik,  Nr.  43.
Deutsche  medizin.  Wochenschrif",  Nr.  39.

„Wolhynischen  Münchener
Nr.  42  und  4

Fortschritte  auf  dem  Gebiete  der
Röntgenstrahlen,  Bd.  25,  S.  124.

Archiv  für  Schiffs=  u.  Tropenhygiene,
Bd.  21,  S.  B33.

medizin.  Wochenschrift,

tropischer

 

*)  Munt  gehört  nicht  zu  den  Mitgliedern  des  Justituts.
        <pb n="138" />
        W  114  20

nct  wesentlich  werändert.  Es  befinden  sich  demnach
90  b  der  im  wehrfähigen  Alter  stehenden
anen  und  Anqestellten  im  militärischen  Dienst.
Die  Zahl  der  im  Berichtsjahre  behandelten  Zivilkranken
  betrug  44  mit  1284  Verpflegungstagen.  Der
durchschnittliche  tägliche  Krankenbestand  belief  sich  auf

3,5  Kranke.  Der  Höchstbestand  wurde  am  21.  Juli
1917  mit  8  Kranken  erreicht.  Die  durchschnittliche  Behandlungsdauer
  betrug  29,2  Tage.  Von  den  behandelten
  Kranken  sind  2  gestorben.

Die  Zahl  der  behandelten  Militärkranken  betrug
1084  mit  53  323  Verpflegungstagen.

 

Liter  atur-Bericht.

Iistorisch  5polltische  Juhresübersicht  für  1917.
on  Gottlob  Egelhaaf.  Carl  Krabbe  Verlag  Erich
Gußmann  in  Stuttiart.  Cch.  4  .4,  geb.  5  J/.

Diescs  kleine  Jahrbuch,  welches  jetzt  in  seinem
zehnten  Jahrgang  vorliegt,  hat  sich  als  ein  brauchares
  Hilfsmittel  zur  Orientierung  in  der  allerneuesten
Geschichte  bewührt.  In  kurzer,  uber  doch  klarer  und
erschöpfender  Weise  berichtet.  der  Verfasser  über  ulle
bemerkenswerten  Vorgünge  des  ubgelnufenen  Jahres
und  lällt  uns  noch  einmul  im  Fluge  einc  drangvoll  bevegte

  Zeit  durehleben,  in  der  dus  geschulte  Auge  &amp;amp;

 

Der  vorliegende  Jahrgang  ist  besonders  auch  Aieneh,
wertvoll,  daß  er  eine  zusammenhängende  Schilderung
des  Verlaufs  des  Weltkricgs  im  Jnhre  1917  bietct.
Den  Schluß  des  Buches  bildet  wie  immer  eine  Anzahl
für  die  Zeitgeschichte  wichtiger  Dokumente.  Jedem
Deutschen.  dem  die  tügliche  Zeitungsicktüre  mehr
als  nur  Nerstreuung  ist,  leistet  das  kleine  Jahrbuch
nützliche  Dienste.

 

Neue  Literatur.)

Zusammengestellt  lu  der  Blbllothek  des  Reichs-Kolonlalamts.

Die  eingereichten  Bücher,  deren  Aufzüblung  und  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehdslt.  werden  unter
keinen  Umständen  zurückgesandt.

I.  Geschichte  und  Politik.

Aus  den  Archiven  des  belischen  Kolonialministeriums.
  1.  Folge.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1918.
80  S.  S0o.

1
Noske.  Guslar:  Kolonialpolitik  nach  dem  Kricge.

Die  Neuc  Zeit.  Wee  benschrift  d.  zialdemokratie,
  Jux  30,  1918,  Bd  1,  21.  12
*  Ostwald,  baul:  Die  Crogmüemte  in

Ostasien.
Iangensalzu:  Wendt  &amp;amp;  Klauwell  1918.  82  S.  80.  1#

Suchler,  Walther:  Deutsch-Südwest  i
Kriegseindrücke  aus  den  Jahren  1914/15.  AMit  1  Ubersichtskarte.
  Berlin:  Alitiler  1918.  IV,  136  S.  So.  1#4

Thomson,  Robert  I.:  A’-  national  Hislory  aof
Australin,  New  Zealand  and  ihe  adjaccnt  islands  from
their  discoverr  to  centenninl  cra  and  from  that  period
to  the  present  dny.  London:  Routledge  1917.  XVI,
119  S.  bo.  (5

Vulter,  M.  P.  C.:  Duitschland  en  de  Hollandsche
Republicken  in  Zuid-Afrika.  Uisguve  van  „De  Buitenlandsche
  Post“.  Amsterdam  (1918).  79  S.  80.  6

Gniger,  Philipp:

im  Wetlkrieg.

Poriugal  *7  Spanien.

Aus:  Das  junge  Europa  1017,  u.  H.  11/12.  7

*  Hollweg,  Karl:  Der  Anteil  2  deutschen  Scemacht
  am  kommenden  Siege.  Berlin:  iegismung
1918.  79  S.  vo.

*  Hollweg,  Karl:  Die  Aufgaben  der  deutschen  Florhe
im  Weltkkriege.  Berlin:  Siegismund  1917.  48  S.  80.  (e

l.ensch,  T’nul:  Drei  Jahre  Weltrevolution.  Berlin:
lischer  1918.  221  S.  860.  10

)  l  otuotnOgmtlklseTlteldSrWorko  bezelchvet,  —
del  der  Redaktion  n  Kolonlalblattes  elngingen;  mit  einem
dlejenlgen,  welche  von  der  Bibliothek  des  Keschse.  Tolomheste
künflich  erworben  Carden

 

*  Unser  Recht  gut  Elsaß-Lothringen.  Ein  Sammelwerk
  von  Karl  Strupp.  Aünchen  und  Hamburgkg:
Duncker  &amp;amp;  keannne  1918.  228  S.  87.  1U

Wchelbe:  Ein  Juhr  Ancingeschrünkter  U  Bootkrieg.
  Jach  amtlichen  6  Berlin:  1918.  Admiralstab
  d.  Marine.  80.  (12

Schippel,  Max:  Wars  und  Secgeltung.
in:  Sozialistische  Monatshefte  1918,  Jg  24.  II.  6,
S.  191  ff.  I1#

WSelchow.  Bogislar  von:
Berlin:  Siegismund  1918.  48

*  Stand  und  Aussichten  des  U-Bootkricges  am
LEnde  des  Juhres  1917.  Vortiug,  geh.  am  30.  Dezember
  1917  .  .  .  .  von  Kapitiin  2.  Brüninghaus.
(Anl.  2  zu  M.  v.  U.  Nr.  6  vrom  11.  Junnar  1918.)
6  S.  10.  L

Weltkrieg  und  Floite.
8.  80

Weiser,  (christian
und  dus  Neue  Reich.

(Das  neue  Reich.
kricgx.  N.  F.,  H.  I.)

F.  Las  Auslanddeutschtum
Gotha:  Perthes  1918.  0.

Perthes’“  Schriften  zum  Woltlhie


II.  Geographie,  Reisebeschreibungen,
Ethnographie,  Archüclogie.

Krümer,  uaes  Teilbd  1.

Friedrichsen  (1917
(Hamburg.  Stiftung:
Expedition  1908—1910.  2.  B,

*  Lungenmauier,  Theodor:

Palau.  Hamburg:

—  dl.  Südsce-L


zur  usten  (ico-Kgraphie

  des  nordöstlichen  Aquatorialafrika.  Mlit.
50  lientsisten.,  „Hamburtz:  Friedrichsen  &amp;amp;  Co  1918.
VII

100  S
(Abhandl.  kr  lambur.  Kolonialinstituts,  Bd  39.)  sis
        <pb n="139" />
        G  115  e

Zlmmermann,  Alfred:  Aus  Spanien  und  Portu  al

diesseits  und  jenseits  des  Weltmeeres.  Mit  8  Büld-*i

  rescen:  Heimat-  u.  Welt-Verlag  (1917).
151  S.  80.

(Aeimal.  und  Welt-Bücher.)  L

Frlederlehsen,  Max:  Landsehasten  und.  Stäclte
T’olens  und  Litanens.  beitritze  zu  c.  regionalen  Geographie.
  Mit  35  Abb.  .  1  *  u.  1  Karte.
Berlin:  Gen  Verl.  1918.  X,  133  S.  80.

(Beitrüge  zur  Polnischen  Landeskunde.
11.)

Reihe  B.
L  (20

*  Hedin,  SVen:  Bassind.  Babyon,  Ninive.  Leipzig:
Brockhaus  1918.  110  S.  8o0.  (21
*  Knrutz:  kries  und  Völlerkunde.  Berlin:  I0.  Reimer
  1917.  3  80.  (2

*  Dus  Lund  over  Ost.  Deutsche  Arbeit  in  den
Verwaltungsgebieten  Kurland,  Litauch  und  Bialystok--(irodno.
  Hsg.  im  Auftr.  des  Oberbefchlehabers  Cst.
lienrb.  von  der  Pressenbteilung  Ober  Ost.  Mit  23  Licht-Dildern,
  3  Kart.  u.  13  Federzeichn.  Verl.  d.  Presseabt.
  Ober  Ost.  Im  Buchhaundel  bei  d.  Deutschen  Verl.
Anstalt  Stuttgart  u.  Berlin.  1917.  XI,  172  S.  So.  123

Mu#yrhofer,  Johanncs:  Spanien.  Reisebilder.  Mit

I7  Bild.  u.  1  Karte.  Freiburg  i.  B.:  Herder  (1918).
XV,  238  S.  ·
(Aus  aller  Welt.)  24

III.  Naturwissenschaften.

WJournal  für  Ornithologie.  Gegr.  von  J.  Cubanis.
im  Auftr.  d.  Deutschen  Ornithologischen  —
hrig.  von  Ant.  Reichenow.  66.  Jg.

Leipzig:  Kittler  1918.  80.  1.

*  Georg  Volkens.  Ein  Jachruf,
verfahßt.  (Mit  1  Bildnuis.)

Aus:  Verhandlungen  iles  Botanischen  Vereins  4,
Prorinz  Brandenburg.  LIX  (1917).

von  ihm  selbst

IV.  Medizin.

*  HMallenberger:  Pocken  und  Pockenerretger.

Aus:  Die  Umschau  1917,  Jg  21,  Nr.  50.  27
Hallenberger:  Tropenkrankheiten.

ur  Virehons  Jabresbericht  d.  gesamten  I)  Mecliein.

!2
12

Bd  1

V.  Rechtswissenschaft  und  Verwaltung.

Entscheidungen  des  Königlich  Preugischen  Oberreltunerieht,
  Im  amtl.  Anftr.  hrsg.  von  Mitgliedern
  ehtu  Bd  72.  Berlin:  Heymann
7917.  XXIV  4  S.  8.  20

kesurhkennea  des  Reie  Deherichte  in  Straf-Srachen.
  1  50.  Leizig:  &amp;amp;  Comp.  1917.
175  S.  130
Entscheldungen  des  Reichsgerichts  in
sachen.  N.  Folge.  Bd  40.
1917.  XII,  47  S.  80.

Entscheidungen  des  Reichsmilitärgerichts.  H#sg.
von  d.  Senatsprüsidenten  und  d.  Obermilitäranwalt
unt.  Mitw.  d.  jurist.  Mitgliccer  d.  Senate.  .  Bd  20.
Herlin:  Vablen  1916.  320  S.  8o.  (3#2

*  Kantz,  G.  Die  Entscheidungen  in  Reichszuwachs.,
Provinzial-,  Kreis-,  Kommunal-  und  Staatssteuerunge.

Zivil-Leipzig:
  Veit  &amp;amp;  Comp.
n

 

legenheiten.  Nebst  c.  Berlin:
Guttentag  1917.  XII,

(Kunze.  Fr.,  u.  G  G.:  Die  Rechtasgrundsãtze
d.  Königl.  Preuß.  Oberverwaltungsgerichts.  Erg.  Bd
1915/16  zu  Bd  3  (Steucsachen).)  (  3

alshausen,  Th.  von:  Handbuch  zum  Ililitürhinterblichenengesetz.
  Mit  Genchm.  d.  Kgl.  Prenß.
Kricgsminist.  unt.  Benutz.  amtl.  Qucllen  von  Th.  —

Anb.:  Webrbeitrag.
548  S.  80.

Olshausen.  2.  durchgearb.  Autl.  Mit  c.  Beih.:  Zuwendungen
  lür  Kriegshinterhliehenec.  Berlin:  Vuhlen
1918.  311  S.  8eo.  a4

*Soergel,  IIs.  Th.:  Rechtsprechung  1917  zum  gesamten
  Zivil-,  Handels-  und  ProzecBrecht  d.  Reiches
u.  d.  Bundesstaaten,  enth.  d.  Rechtsprechung  u.
Rechtslehre  zu  328  (iesetzen  in  Verbind.  mit  Becker
u.  Scherling  hrsg.  18.  Jahrg.  Stuttgart-  Berlin:
Deutsche  Verl.  Anst.  1918.  XVI.  748  S.  bo.  (35

VI.  Volkswirtschaft,  Gesellschaftswissenschaft

  und  Statistik.
Dchnee,  Adn:  Ostafrikunisches  Wirtschaftslchen

im  Kri
in:  Roloniule  Rundschan,  Jg  1918,  H.  1/.
Off.  E

Jaarchjfers  voor  het  Koningrijk  der  Nederlanden.
Kolonics,  Annuaire  Stalistiquc  du  Royaumc  des  Papys
Bas  CTolonies)  1915.  Bewerkt  door  het  Centranl
Bureau  vor  de  Sibstiek.  *1  G'us  *  Gebr.  Belinfante
  1917.  XXVIII,  E
*  Thurnwuald,  surmenax
als  Deutsche  Kolonie.
in:  Koloniale  Rundschanu,  Ig  1918,  H.  12,
S.  43ff.  as
*  Die  Zukunft  der  deutschen  Kolonien,

n  Wert  von  Neu-Guinen

hreg.  von

Adolf  Grabowsky  und  Panl  Leutwein.  Gotha:  Perthe
1918.  84  S.

(Dtes  Er  zur  Halbmonatsschrift  Das  neue
W  )

*  Bruck,  W.  F:  Deutsch-  künresebe,  Wirtschastspoliit.
  7*——  Mittler  1917.  1  l
Labor  u.  Löwe:  Wirtschaftlihe  N-Berul
  Kriegswirtsch.  Vereinigung  1916.  69  S.  80o.
(Kriegswirtschaftliche  Vereinigung.)  141
Mlltellungen  sder  Ibero  -  amerikanischen  Gesellschaft!
  zusummengestellt  vom  lbero-  Amerikanischen
Institut  in  Hamburg.  J1ff.  H.  Iff.  Hamburg:
1917.  8.  (#
*  Milteillungen  aus  Spunien,  zusammentrcstellt  vom
Ibero-Amerikanischen  Nachrichten-Archirdienst  Hamburg.
  H.  Ifff.  Hamburg:  1917.  80.  (14

*  Der  Tag  der  Heimkcehr.  Soziale  Pragen  d.  Ubergangswirtschaft.
  Jena:  Fischer  1918.  VI,  103  S.  806.
(Sebriften  d.  Gesellschaft  f.  Soziale  Resorm.  1  50.)  44

III.  Handels-  und  Finanzwissenschaft.
Krenkel,  #
Mi*#  Ostafri
in:  hri.  1918,  II.  11  ff.,  S.  265  fl.  4
*Schulman,  I.éon:  Hundel  und  Verkehr  in  Syrien.

in:  Weltwirtschaftliches  Arehir  1918.  Bd  12.
H.  2ft.  46

Notenpresse  und  Kriegsmünze  in
        <pb n="140" />
        G  116  20

VIII.  Forst-  und  Hauswirtschaft.

Jagd,  Fischerei.
*  Warburg,  O.:  Die  tropische  Landwirtschaft  im
2.  und  3.  Krieggsjahre.
:  Der  Tropenpflanzer  1918,  Jg  21,  Nr.  2  fk.  (1
v-uanen.  W.  F.:  Vorläufiger  Berlcht.  über  Baumwoll-
  lrsencenng  und  -WVerbrauch  der  Türkei.  Augsburg-Berlin:
  1917.  62  S.
(Arbeitsansschun  dl.  Deutschen  Baumwollspinncreiverhänc.)
  *

Land---,

Freyer,  G.:  Die  Verbreitung  und  Entwicklung
#ler  deutschen  Schafzuchten.  Mit  1  Tafel.  Berlin:
Deutsche  Landwirtschafts-Gesellschaft  1918.  539  S.  80.

(Arbeiten  der  Deutschen  Landw.  (icsellsch.
H.  292.)  110

IX.  Bau-  und  Ingenieurwissenschaft.
Verkehr.
Statistik  der  im  Betriche  belindlichen  Eisenbahnen
  Deutschlands,  nach  d.  Angaben  d.  Eisenbahnverwaltungen

  bearbeilet  im  Reichs-  Eisenbahnamt.
!Bd  37.  ——2  1916.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn
1918.  Getr.  Pag.  10.  50

X.  Berg-  und  Hüttenwesen.

Alupne,  Julius:  Die  Minenkonzessionen  in  Belgisch-Kong


in:  Karnunle  Rundschau,  Jg  1918.  II.  /.
S.  25  ff.  151
*Dr

Wilhelm:  Die  ausländische  Gewinnung  von
Nickelerz  und  #metall.

Aus:  „Metall  u.  Erz"  XIV  G.  F.  V)  IJg  1917,
II.  23.  52

 

XI.  Gewerbe  und  Industrie.

*Die  beutige  Stlekstossindustrie  und  ihre  Entwicklungsmöglichkeiten.
  Cocthen  CAnhalt):  Chemiker--Zeitung
  1918.  S.

us:  iihb  1918.  Nr.  17/18,  S.  73;
Nr.  19.  E

XII.  Unterricht  und  Sprachwissenschaft.
Vant.

XIII.  Religion  und  Mission.
“Hnccius,  G.:  Dic  evangeelische  deutsche  Missionsurbeit
  im  Vergleich  mit  der  cvangelischen  Mission
Englands.  Vortrag.  Eggmnnnsburs  AMissionsbuehhandlung
  1918.  32  S  (5“
liseclin,  L.  E.:  Der  -iie  der  christlichen
Kirche  in  Nordafrika.

in:  Evangel.  Missions-Alagazin.  X.  Folge.  1918.
62.  Jg.  H.  2.  E

*Studt  Gottes.  10.  Ig  1916  -17.  Stevl:  (1918)
Alissionsdruckerei.  556  S.  4.  (56

*  Dic  Weltmission  der  katholischen  Kirche.  III.
Monatsblätter  d.  Franziskus-KNnverius-Missionsvereins.
H’isg.  rom  Verwaltungsrut  in  Aachen  durch  die  Schriftleitung

  der  „Katholischen  Missionen“.  Jg  1.  1917.
Nr.  I  ff.  Anchen:  Verwaltungsrat  1917.  8S0.  (57
XIV.  Schöne  Literatur  und  Kunst.
Vacat.

XV.  Heer  und  Marine.

Vacat.

XVI.  Verschiedenes.

Handbuch  der  Auslandspresse.  Bearb.  von  (l.
Auslandstelle  d.  Kiethressenints.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;
Sohn  1918.  270  les

—

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  ulchtamtlichen  Tell:
Verlag  und  Duack  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S

Oskar  Blesenthat,  Berlin.
Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  6s,  Kochstr.  66—71.
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        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  vom  Reichs-Kolonialamt

 

 

20.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Oai  1918.  Nummer  9/10.
Diese  Fetuschrif.  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  bon  Monats,  Derselben  werden  als  Sobeste  cbeigekt.  nie  rmiellen.  einmal
viertelfährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  ——  ebleten“.  Heraus,  m—

sge
olerteljährliche  e  en  vern  für  das  ss  heeie  den  Beibetsen.  beiraat  beim  F  n  wiens  f  ch
andlungen  4  4.—,  direkt  unter  Strepa  durch  die  Ver  ksbuchhan  ayg  and  ethihtun  autftten
chutzgebiete  und  Osterrelch  ·  .  Ungarns  6  für  die  Länder  d  un  beräus-  —  arscenen  and  Anfra  n  flud  qa  dle
Könlgliche  Hofbuchbandlung  von  L  Stegfrled  Miekter  znn  Sobn.  Berlin  8Ws8,  Kochst.  —771,  54  ¾richten.

Inhalt:  Amtlicher  Geiler  Alerhoͤchne  Nabinetts-Order  über  die  Uniform  jr  Schutztruppenbeamte  im  Ruhestand.
  Vom  26.  März  1918  S.  117.  —  Ausführungebekimmung  zu  8§  6  und  7  der  Verordnung  des  Bundesrats
über  die  Beurkundung  von  Grbunns:  und  Sterbeiällen  Deutscher  im  Auslande  vom  18.  Jannar  1917  (Reichs-Gesetzbl.
S.  55)  im  Zusammenhange  mit  einer  Ergänzung  der  Neichskanzlerverfügung,  betreftend.  die  standesamtliche  Zuständigleit
  in  den  Schutzgebicten  Eirs  und  der  Südsee,  vom  27.  März  1908  (Nolonialbl.  S.  372).  Vom  24.  April  1918

118.  WVersonalien  S.
Nichtamtlicher  Teil:  —em  von  Flurkarten,  Flurbüchern  und  Grundbesigroshen,  in  den  deutschen  Schutzgebieten
  Afrikas  und  der  Südsee  bis  zur  Zeit  des  Ausbruches  des  Welllrieges  1914  S
Aus  fremden  Kolonien  und  Produkttionegebieten=  Die  Eisenbahnen  in  on  w#oniihen  Rolonien  von

Westafrika  im  Nechnungsjahre  1916  S.  169.  —  Uber  die  Entwicklungsmöglichleiten  Marokkos  S.  170.  —  Schätung
der  Baunmuvollernte  Britisch=  Indiens  S.  171.  —  Aussichten  für  Baumwollpflanzungen  in  Australien  S.  172.  —  Langstapelige
  Baumwolle  in  Nigeria  S.  172.  —  Frachten  für  die  Versaubiung=  von  gamerikanischer  Baumwolle  S.  172.  —
Ausdehnung  der  Kautschulanpflanzungen  auf  drr  „Malayischen  Halbinsel  S.  172.  —  Wie  die  Natanga-Kupferminen

unter  belgischer  Hoheit  ausgebeutet  werden  S.
Bermischtes:  Bxritische  Pläne  einer  Poehitaniurnre  gegen  Deutschland  S.  173.
Neue  Literatur  (III.)  S.  173.

Hzsccccel  Amtlicher  Teil

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Allerhöchste  Kabinetts-Order  über  die  Uniform  für  Schutztruppenbeamte  im  Ruhestand.
Vom  26.  März  1918.

Ich  bestimme:  Den  Beamten  der  Schutztruppenverwaltung  soll  auf  ihren  Antrag  die  Erlaubnis
  zum  Weitertragen  ihrer  bisherigen  Uniform  im  Ruhestand  erteilt  werden,  wenn  sie  eine
Dienstzeit  von  zehn  Jahren  im  Heere  und  in  der  Schutztruppenverwaltung  erfüllt  haben  oder  infolge
Verwundung  oder  Tropendienstbeschädigung  vorzeitig  ausscheiden  müssen.

Für  die  Beamten,  deren  Versetzung  in  den  Ruhestand  Meiner  Genehmigung  unterliegt,
wird  diese  Erlaubnis  von  Mir,  für  die  übrigen  Beamten  von  Ihnen  erteil

Die  erteilte  Genehmigung  ist  jederzeit  widerruflich.  Sie  ist  Aunihnein0  mit  dem  Antrag  auf
Versetzung  in  den  Ruhestand  oder,  wenn  das  Ausscheiden  bereits  erfolgt  ist,  nachträglich  zu  erbitten.

Großes  Hauptquartier,  den  26.  März  1918.

gez.  Wilhelm  l.  R.

ggez.  Solf.
An  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt).
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        W  118  2d

Der  Staatssekretär
des  Reichs-Kolonialamts.
Vorstehende  Allerhöchste  Kabinetts-Order  wird  mit  folgendem  zur  Kenntnis  gebracht:
1.  In  Ausübung  eines  bürgerlichen  Berufs  darf  die  Uniform  nicht  getragen  werden.
2.  Bereits  ausgeschiedene  Beamte  haben  Gesuche  auf  Erteilung  der  Erlaubnis  zum  Tragen
der  Schutztruppen-Uniform  dem  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  vorzulegen.
3.  Allerhöchster  Bestimmung  zufolge  tragen  Beamte  a.  D.  am  unteren  Rand  der  Achselstücke
  und  Schulterklappen  eine  silberne  mit  schwarzer  Seide  geschilderte,  etwa  1  cm  breite  Tresse,
die  in  der  Mitte  der  Längsrichtung  mit  einem  roten  Faden  durchzogen  ist.  Eine  Probe  dieser
Tresse  liegt  beim  Bekleidungsdepot  der  Schutztruppen  aus.
In  Vertretung:
gez.  Gleim.

Berlin,  den  30.  April  1918.

Ausführungsbestimmung  zu  §§  6  und  7  der  Verordnung  des  Bundesrats  über  die
Beurkundung  von  Geburts-  und  Sterbefällen  Deutscher  im  KAuslande  vom  18.  Januar
917  (Reichs-Gesetzbl.  S.  55)  im  Zusammenhange  mit  einer  Eergänzung  der  Zeichs-Ronzlerverfügung,
  betreffend  die  standesamtliche  JZuständigkeit  in  den  Schutzgebieten
Kfrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  Oärz  1908  (Kolonialbl.  S.  372).
Vom  24.  April  1918.

Auf  Grund  des  §7  Abs.  1  des  Schutzgebietsgesetzes  in  der  Fassung  vom  10.  September
1900  (Reichs-Gesetzbl.  S.  813),  des  Gesetzes,  betreffend  die  Eheschließung  und  die  Beurkundung  des
Personenstandes  von  Bundesangehörigen  im  Anslande,  vom  4.  Mai  1870  (Bundes-Gesetzbl.  S.  599,
Reichs-Gesetzbl.  1896,  S.  614)  und  auf  Grund  der  §§  6  und  7  der  Verordnung  des  Bundesrats
vom  18.  Januar  1917  über  die  Beurkundung  von  Geburts=  und  Sterbefällen  Deutscher  im  Auslande
  (Reichs-Gesetzbl.  S.  55)  wird  in  Ergänzung  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die
standesamtliche  Zuständigkeit  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  März  1908
(Kolonialbl.  S.  372)  folgendes  bestimmt:

§5  1.  Sind  während  des  gegenwärtigen  Krieges

1.  Deutsche  in  den  Schutzgebieten  in  die  Gewalt  des  Feindes  geraten  und  in  das
Ausland  verbracht  worden,  oder
2.  deutsche  Schutzgebietsangehörige  im  Auslande  festgehalten  worden,
so  können  Geburten  und  Sterbefälle,  die  sich  vor  der  Rückkehr  in  das  Schutzgebiet  ereignet  haben,
durch  einen  inländischen  Standesbeamten  beurkundet  werden.  Auf  Geburten  und  Sterbefälle,  die
sich  im  Inlande  ereignet  haben,  findet  diese  Vorschrift  keine  Anwendung.

Die  Vorschriften  des  Gesetzes  über  die  Beurkundung  des  Personenstandes  und  die  Eheschließung
  vom  6.  Februar  1875  (Reichs-Gesetzbl.  S.  23,  Reichs-Gesetzbl.  1896,  S.  618)  finden  Anwendung,
  soweit  sich  nicht  aus  den  folgenden  besonderen  Vorschriften  Abweichungen  ergeben.

Für  Geburts=  und  Sterbefälle,  auf  welche

die  Verordnung,  betreffend  die  Verrichtungen  der  Standesbeamten  in  bezug  auf
solche  Militärpersonen,  welche  ihr  Standquartier  nach  eingetretener  Mobilmachung
verlassen  haben,  vom  20.  Jannar  1879  (Reichs-Gesetzbl.  S.  5;  Reichs-Gesetzbl.  1915,
S.  583;  Reichs-Gesetzbl.  1916,  S.  405),

die  Verordnung,  betreffend  die  Verrichtung  der  Standesbeamten  in  bezug  auf
solche  Militärpersonen  der  Kaiserlichen  Marine,  welche  ihr  Standquartier  nicht  innerhalb
  des  Deutschen  Reichs  haben  usw.,  vom  20.  Februar  1906  (Reichs-Gesetzbl.
S.  359;  Reichs-Gesetzbl.  1915,  S.  105;  Reichs-Gesetzbl.  1916,  S.  405)  oder

die  §§  1,  6  der  Verordnung  vom  18.  Januar  1917

Anwendung  finden,  verbleibt  es  bei  den  Vorschriften  jener  Verordnungen.

2.  Die  Vorschriften  der  §§  3  bis  5  der  Verordnung  des  Bundesrats  vom  18.  Jannar
1917  gelten  entsprechend.
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        VC  119  20

§5  3.  Die  Anzeige  kann  auch  schriftlich  in  öffentlich  beglaubigter  Form  erstattet  werden.
Für  die  Beglaubigung  ist  auch  der  Standesbeamte  zuständig,  in  dessen  Bezirk  der  Anzeigende  seinen
Wohnsitz  oder  seinen  gewöhnlichen  Aufenthalt  hat.  Der  Standesbeamte  hat  die  von  ihm  beglaubigte
Erklärung  dem  beim  Reichs-Kolonialamt  bestellten  Standesbeamten  (§8  4)  zu  übersenden.

Das  gleiche  gilt  für  Ergänzungen  einer  schriftlichen  Anzeige,  die  von  dem  Standesbeamten
beim  Reichs-Kolonialamt  oder  dessen  Aufsichtsbehörde  für  erforderlich  erachtet  werden.

§  4.  Zur  Vornahme  der  Eintragungen  (§  1)  wird  der  Rechnungsrat  Marchand  im
Reichs-Kolonialamt  zum  Standesbeamten  bestellt.

§  5.  Für  die  Dauer  der  Behinderung  der  in  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom
27.  März  1908  bezeichneten  Beamten  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  wird  der  im
*  4  bezeichnete  Beamte  ferner  ermächtigt,  Geburten  und  Sterbefälle  von  Angehörigen  der  Schutzgebiete
  zu  beurkunden.

Berlin,  den  24.  April  1918.
Der  Reichskanzler.
Graf  Hertling.

Auf  Grund  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  heutigen  Tage  über  die  Beurkundung
von  Geburts=  und  Sterbefällen  Deutscher  in  den  Schutzgebieten  und  Schutzgebietsangehöriger  im
Auslande  wird  zum  Standesbeamten  im  Reichs-Kolonialamt  der  Rechnungsrat  Marchand  bestellt.

Berlin,  den  24.  April  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
Gleim.

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Vorsitzenden
der  Landeskundlichen  Kommission  des  Reichs-Kolonialamts,  Königlich  Sächsischen  Geheimen  Hofrat
Professor  Dr.  Hans  Meyer  den  Roten  Adler-Orden  2.  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  außerordentlichen
Hilfsarbeiter  Dr.  Zintgraff  zum  ständigen  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt  unter  Verleihung
des  Charakters  als  Regierungsrat  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Oberförster  Reder  zum
Referenten  unter  Verleihung  des  Charakters  als  Regierungs=  und  Forstrat  und  die  Bezirksamtmänner
Dr.  Mansfeld  und  Stollé  zu  Referenten  unter  Verleihung  des  Charakters  als  Regierungsrat
zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Leiter  des  Eisenbahnwesens,
  Regierungsbaumeister  Eitel  den  Charakter  als  Regierungs=  und  Baurat,  dem  Regierungsarzt
  Dr.  Waldow  den  Charakter  als  Medizinalrat  und  den  Gouvernementssekretären  Kurtzahn,
Langkraer  und  Neßler  den  Charakter  als  Rechnungsrat  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Geheimen  expedierenden
Sekretär  und  Kalkulator  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  Paul  Reder
den  Charakter  als  Rechnungsrat  zu  verleihen.

Das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse  ist  verliehen  worden:

dem  Regierungsarzt  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-  Südwestafrika,  Medizinalrat
Dr.  med.  Seibert.

2
        <pb n="144" />
        G  120  20

Folgenden  Beamten  des  Kaiserlichen  Gouvernements  von  Deutsch-Südwestafrika  ist
verliehen  worden:
a)  das  Eiserne  Kreuz  1.  Klasse:

dem  Bezirksrichter  Mattheus,
dem  Zollinspektor  Köhler,
dem  Techniker  1.  Klasse  Herrmann;

b)  das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse:

dem  Geheimen  Regierungsrat  Peters,

dem  Regierungsarzt  Dr.  Schaumberg,

dem  Bakteriologen  und  Hygieniker  Dr.  med.  Schwarz,
dem  Regierungsbaumeister  Lohse,

dem  Sekretär  Knapke,

den  Bureaugehilfen  Leitner  und  Engel,

dem  Polizeisergeanten  Noß.

Folgenden  Beamten  des  Kaiserlichen  Gonvernements  von  Deutsch-Neuguinea  ist  verliehen
  worden:
a)  das  Eiserne  Kreuz  1.  Klasse:

dem  Geheimen  Regierungsrat  und  ersten  Referenten  Schlettwein,
dem  Sekretär  Schuppert,
den  Polizeimeistern  Kraus  und  Wiesner;

b)  das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse:

dem  landwirtschaftlichen  Assistenten  1.  Klasse  Brucker,
dem  Techniker  Hammer,

dem  Bureaugehilfen  Gottschalk,

den  Sanitätsgehilfen  Wolfram  und  Schumann.

Kaiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  16.  April  1918.

Der  Hauptmann  Schaefer  in  der  Schußtruppe  für  Kamerun  scheidet  aus  dieser  am
16.  April  aus  und  wird  mit  dem  17.  April  1918  im  Infanterie-Regiment  Nr.  66  mit  Wirkung
auch  für  das  Friedensverhältnis  angestellt;  derselbe  wird  zunächst  dem  Ersatz-Bataillon  des  Regiments
überwiesen.
A.  K.  O.  vom  18.  April  1918.

Der  Hauptmann  v.Heineccius,  Adjutant  der  384.  Infanterie-Brigade,  jetzt  im  Kommando
der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  wird  zum  Major  befördert.

A.  K.  O.  vom  19.  April  1918.

Der  Oberleutnant  zur  See  der  Reserve  Wendling,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun,
wird  unter  Verleihung  eines  Patents  vom  18.  November  1914  zum  Kapitänleutnant  der  Reserve
des  Seeoffizierkorps  befördert.

Von  Seiner  Majestät  dem  König  von  Bayern  sind  am  27.  März  1918  verliehen
  worden:

a)  das  Militärverdienstkreuz  2.  Klasse  mit  der  Krone  und  mit  Schwertern  dem  Oberfeuerwerker

  der  Landwehr  Richard  Hopp  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun,

b)  das  Militärverdienstkreuz  3.  Klasse  mit  der  Krone  und  mit  Schwertern  dem  Sergeanten

der  Landwehr  Philipp  Hildenbrand  und  dem  Unteroffizier  der  Landwehr  Konrad  Düll,
beide  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
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        □S  121  2

Von  Seiner  Majestät  dem  König  von  Württemberg  ist  verliehen  worden:  das
Ritterkreuz  1.  Klasse  des  Friedrichsordens  mit  Schwertern  dem  Hauptmann  Gaißer  (Karl),  eingezogen
  zur  Schutztruppe  Kamerun.

Uachrufe.
Regierungsarzt  Dr.  Saame  f.

Am  3.  März  1918  ist  der  Regierungsarzt  bei  dem  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Togo
und  Assistenzarzt  bei  der  Kriegslazarettabteilung  Nr.  9

Herr  Dr.  phil.  et  med.  Otto  Saame

im  Feldlazarett  130  an  Fleckfieber  verstorben.

Dr.  Saame  stand  seit  11.  September  1913  im  Dienste  des  Kaiserlichen  Gouvernements  von
Togo  und  hat  sich  durch  Tüchtigkeit  und  Pflichttreue  während  seiner  kurzen  Zugehörigkeit  zu  demselben
  ausgezeichnet.

Sein  Andenken  wird  stets  in  hohen  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  16.  April  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Regierungsarzt  Dr.  Schmidt  f.

Am  23.  März  1918  ist  der  Regierungsarzt  bei  dem  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Togo

und  Stabsarzt  der  Reserve
Herr  Dr.  Karl  Schmidt

im  Kriegslazarett  4  in  Damaskus  an  Fleckfieber  verstorben.

Der  Verstorbene  hat  dem  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Togo  seit  14.  Febrnuar  1912
angehört  und  sich  stets  als  ein  ausgezeichneter,  pflichttreuer  Beamter  bewährt.

Das  Reichs-Kolonialamt  wird  ihm  ein  ehrendes  Andenken  bewahren.

Berlin,  den  16.  April  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Regierungs--  und  Sorstrat  Dr.  Bolt,  t.
Im  Oktober  1916  hat  der  Regierungs=  und  Forstrat  und  Leutnant  der  Reserve

Herr  Dr.  Wilhelm  Holtz
infolge  der  auf  dem  Gefechtsfelde  erlittenen  Wunden  den  Tod  fürs  Vaterland  erlitten.

4  Der  Verstorbene  hat  seit  1901  im  höheren  Forst=  und  Verwaltungsdienste  des  deutsch-ostafrikanischen
  Schutzgebiets  gestanden  und  sich  in  allen  ihm  übertragenen  Stellungen  hervorragend  bewährt.
Sein  Wirken  und  seine  ersprießliche  Tätigkeit  für  die  koloniale  Sache  werden  ihm  für  immer  ein
ehrenvolles  Andenken  in  der  Kolonialverwaltung  sichern.

Berlin,  den  22.  April  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.
        <pb n="146" />
        W  122  20

Distriktshommissar  Schülein  k.

Am  27.  Juli  1917  hat  der  Distriktskommissar  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,

  Oberleutnant  der  Reserve
Herr  Hans  Schülein

im  Gefecht  bei  Mtulira,  Deutsch-Ostafrika,  den  Tod  fürs  Vaterland  erlitten.

Der  Veistorbene  ist  seit  1906  im  Verwaltungsdienste  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets
  mit  treuer  Hingabe  tätig  gewesen.  Sein  Andenken  wird  stets  in  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  23.  April  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-  Kolonialamts.
Solf.

Regierungslehrer  Schönwälder  .

Bei  der  Verteidigung  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  fand  den  Heldentod  der

Regierungslehrer
Herr  Georg  Schönwälder.

Der  Berstorbene  hat  seit  1913  sein  reiches  Können  mit  großem  Eifer  in  den  Dienst  der
kolonialen  Sache  gestellt.  Sein  früher  Tod  bedeutet  für  die  Verwaltung  des  Schutzgebiets  Deutsch-Ostafrika
  einen  schmerzlichen  Verlust.

Sein  Andenken  wird  stets  in  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  2.  Mai  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
Gleim.

Sollhilfsbeamter  lhenze  k.
Im  November  1916  fand  bei  der  Verteidigung  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets
den  Heldentod  der  Soldat  bei  der  Kaiserlichen  Schutztruppe,  Zollhilfsbeamte
Herr  Heinrich  Henze.

Die  Kolonialverwaltung  wird  dem  im  Frieden  wie  im  Kriege  vorzüglich  bewährten  Manne
stets  ein  ehrenvolles  Andenken  bewahren.

Berlin,  den  2.  Mai  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
Gleim.

Dolizeiwachtmeister  Ebert  .
Am  10.  Oktober  1917  verstarb  in  Kriegsgefangenschaft  an  den  Folgen  eines  Schwarzwasserfieberanfalls
  der  Sergeant  der  Landwehr,  Polizeiwachtmeister
Herr  Karl  Ebert.
Der  Verstorbene  hat  sich,  nachdem  er  bereits  mehrere  Jahre  der  Schutztruppe  von  Deutsch-Ostafrika
  angehört  hatte,  seit  1912  im  Polizeidienste  des  Landes  vorzüglich  bewährt.
Sein  Andenken  wird  jederzeit  in  Ehren  gehalten  werden.
Berlin,  den  2.  Mai  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
Gleim.
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        GW  123  20

Regierungsrat  und  Referent  Dr.  niemir  k.

Am  16.  November  1917  hat  in  einem  Gefecht  in  Deutsch-Ostafrika  der  Regierungsrat  und

Referent,  Oberleutnant  der  Reserve
Herr  Dr.  Edwin  Niemir

den  Heldentod  fürs  Vaterland  erlitten.

Dem  Verstorbenen,  der  seit  1911  im  Dienste  des  deutsch  ostafrikanischen  Schutzgebiets  gestanden
  hat,  wird  für  immer  ein  ehrenvolles  Andenken  gewahrt  bleiben.

Berlin,  den  23.  April  1918.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Koloni
Solf.

Resident  Dr.  ichard  Kandt  F.,
Am  29.  April  1918  erlag  nach  schwerem  Leiden  in  einem  eservelazarett  in  Nürnberg
einer  im  Feld  erlittenen  Gasvergiftung  der  Resident  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von
eutsch-Ostafrika,
Geheime  Regierungsrat  r.  Richard  Kandt,
itter  des  Roten  Adler-Orbens  2.  Klasse,  des  Eisernen  Krenzes  und  anderer  hoher  Auszeichnungen.

Mit  dem  Verstorbenen  ist  eins  der  bedeutendsten  Mitglieder  der  deutschen  Kolonialforschung
dahingegangen.  Ursprünglich  Arzt,  begann  Dr.  Kandt  im  Jahre  1897  eine  auf  große  Ziele  abgesteckte
  private  Forschungsreise  nach  dem  ostafrikanischen  Zwischenseengebiet,  deren  Ergebnisse  in  dem
Buche  „Caput  Nili“  niedergelegt  sind.

Zur  Durchführung  der  Erschließung  der  Hochländer  des  Zwischenseengebiets  in  den  Schutgebietsdienst
  von  Deutsch-Ostafrika  übernommen,  wirkte  Dr.  Kandt  seit  1907  als  Resident  von  Ruanda
in  hervorragender  und  vorbildlicher  Weise.  ein  heldenhafter  Tod  für  sein  Vaterland  ist  für  die
Kolonialverwaltung  ein  unersetzlicher  Verlust.

Mit  der  Geschichte  der  Erforschung  und  Eingliederung  Ruandas  in  das  Wirtschaftsleben
und  die  Verwaltung  Deutsch-Ostafrikas  wird  sein  Name  für  immer  aufs  engste  verknüpft  bleiben.

Berlin,  den  6.  Mai  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
Gleim.

Materialienverwalter  tto  Benichen  .
Am  30.  März  1918  hat  der  Materialienverwalter
Herr  Otto  Benicken

als  Leutnant  der  Landwehr  I  im  Infanterie-Regiment  Markgraf  Ludwig  Wilhelm  (3.  Badischen)
Nr.  111  bei  den  Kämpfen  im  Westen  den  Heldentod  gefunden.

Der  Verstorbene  befand  sich  seit  Juli  1908  im  Gouvernementsdienst  des  Schutzgebiets
Kamerun  und  hat  sich  als  ein  tüchtiger  und  pflichttreuer  Beamter  bewährt.

Sein  Andenken  wird  von  der  Kolonialverwaltung  stets  in  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  6.  Mai  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Solf.


—5
        <pb n="148" />
        W  124  20

 

%EElichtamtlicher  Teilsbmllblel

Entwicklung  von  Flurkarten,  Flurbüchern  und  Grundbesitzrollen  in  den  deutschen  Schutzgebleten
  Afrikas  und  der  Südsee#  bis  zur  Seit  des  Rusbruches  des  Weltkrieges  1914.)
Von  Heinrich  Böhler,  Kaiserlichem  Landmesser.

Die  im  vorstehenden  Titel  ausgedrückte  Entwicklung  hatte  sich  zu  richten  nach  dem  unbedingten
  Bedürfnis,  wie  es  naturgemäß  bei  der  am  Ende  des  19.  Jahrhunderts  einsetzenden  selbständigen
  deutschen  Kolonisation  in  von  europäischen  Rechtsverhältnissen  fast  unberührten  Neuländern
der  Erwerb  von  Grundeigentum  mit  sich  brachte.  Ein  gesicherter  Erwerb  war  nicht  von  vornherein
so  einfach  wie  in  der  Heimat  möglich,  da  die  Regierung  die  von  Eingeborenen  bewohnten  und  von
ihnen  zur  Lebensführung  benötigten  Ländereien  gerechterweise  vom  Erwerb  auszuschließen  trachtete.
Außerdem  lag  für  die  im  Anfang  noch  wenig  erforschten  Erdstriche  der  teilweise  sehr  umfangreichen,
teilweise  sehr  weit  voneinander  entfernten  Schutzgebiete  nur  sehr  geringes  Kartenmaterial  vor,  um
klare  Abgrenzungen  von  herrenlosem  Land  wenigstens  graphisch  leicht  vornehmen  zu  können.

Natürlich  fehlten  auch  im  allgemeinen  fast  ganz  die  in  der  Heimat  restlos  vorhandenen
politischen  und  kartenmäßigen  Einteilungen  des  Landes  in  Kreise,  Gemeinde=  und  Gutsbezirke,
Gemarkungen,  Fluren  und  dergleichen,  ebenso  Festpunkte  einer  Landestriangulation  oder  sonstige
Anschlußpunkte  für  eine  geodätisch  eindeutige  Lageangabe  oder  Vermessung  von  Grundstücken.

Man  muß  sich  vorstellen,  daß  es  sich  in  allen  Schutzgebieten  zusammen  um  ein  Flächenareal
von  rund  0,27  Milliarden  Hektar  (später  mit  Neu-Kamerun  0,3  Milliarden  Hektar  oder
3  Millionen  Quadratkilometer  oder  1,2  Milliarden  Morgen)  handelte.

Kein  Wunder,  daß  nach  den  ersten  notbehelfsartigen  Versuchen  der  Landerwerbssicherung
bald  Zustände  eintraten,  die  eine  allgemeine  gesetzliche  Regelung  forderten.

So  wurde  in  ersten  allgemeinen  Grundgesetzen,

a.  siehe  Gerstmeyer  „Schutzgebietsgesetz“,  Nr.  97  der  Guttentagschen  Sammlung
deutscher  Reichsgesetze,  Berlin  1910.  (In  folgendem  werden  Seitenzahlen
dieser  Sammlung  durch  Ge"  mit  der  Seitenzahl  dahinter  bezeichnet  werden.  —
Dieses  Werk  ist  noch  im  Buchhandel  von  Friedenszeiten  her  für  weniges  Geld  erhältlich,
während  manche  hier  in  Betracht  kommenden  Verordnungen  usw.  in  Abdrücken  des  Reichsgesetzblattes
  oder  des  Deutschen  Kolonialblattes  vergriffen  sind,  so  daß  es  für  interessierte
Personen  zu  empfehlen  ist,  sich  dies  handliche  Büchelchen  anzuschaffen,  zumal  der  Verfasser,
Geh.  Oberregierungsrat  im  Reichs-Kolonialamt,  es  mit  einem  auf  lange  Kolonialerfahrung
gegründeten  Kommentar  versehen  hat.)“")

siehe  insbesondere  folgende  Paragraphen  (mit  kurzer  Inhaltsangabe  in  Klammern):

b.  Ge  24  §  3  des  Schutzgebietsgesetzes  in  der  Fassung  der  Bekanntmachung  vom  19.  September
  1900,  (Geltung  der  unter  c.  genannten  Gesetze).

c.  Ge  72  §  19  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  vom  7  April  1900  in  der  Anwendung
  auf  die  Schutzgebiete,  (Geltung  von  Reichsgesetzen  und  preußischem  allgemeinen
  Landrecht).

d.  Ge  75  §  20  desselben,  (die  Vorschriften  unter  c.  gelten  nicht,  wenn  sie  Einrichtungen  und

Verhältnisse  voraussetzen,  an  denen  es  für  das  Schutzgebiet  fehlt,  z.  B.  Wasser-,

Wegerecht,  Gewerbeordnung).

§  21  desselben,  (durch  Kaiserliche  Verordnung  können  die  Rechte  an  Grundstücken

abweichend  von  c.  geregelt  werden).

§5  23  desselben,  (landesherrliche  Verordnungen  in  bezug  auf  c.).

§  3  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  in  den  deutschen

Schutzgebieten  vom  9.  November  1900,  (Verordnungsbefugnis  des  Reichskanzlers

und  Gouverneurs  in  bezug  auf  Grundstücksrechte  und  dergleichen).

für  das  Grundstücksrecht  bestimmt,  inwiefern  heimische  Reichs=  und  Preußische  Gesetzesvorschriften

  beisubehalten  oder  neue  Verordnungen  zu  erlassen  waren.

e.  Ge  7

□

f.  Ge  7

g.  Ge  5

□#

*)  Mit  einem  Verzeichnis  am  Schluß  der  Abhandlung  und  drei  farbigen  Tafeln.

*  Auch  sei  auf  die  Zusammenstellung  von  „Rechtennellen“  durch  den  Koiserlichen  Rechnungsrat
Marchand  im  Reichs=  Kolonialamt  als  „Anhang  des  Werkes  Pink  und  Hirschberg:  Liegenschaftsrecht  in  den
deutschen  Schutzgebieten“  hingewiesen.
        <pb n="149" />
        W  125  2O

Außerdem  bestanden  schon  vor  diesen  Gesetzen  im  Hinblick  auf  die  Besitzergreifung  von
herrenlosem  Land  und  Grundstückserwerb  für  die  größeren  bevölkerteren  tropischen
Schutggebiete  Deutsch-Ostafrika  und  Kamerun:

h.  Ge  147—151.  Kaiserliche  Verordnung  über  die  Schaffung,  Besitzergreifung  und  Veräußerung
von  Kronland  und  über  den  Erwerb  und  die  Veräußerung  von  Grundstücken  lin  Deutsch-Ostafrika
  im  allgemeinen],  lim  Schutzgebiete  von  Kameruns,  [O.  A.:  vom  26.  November
1895  (K.  Bl.  95,  Beil,.  zu  Nr.  23,  Kol.  G.  G.  2,  200)],  [Kam.:  vom  15.  Juni  1896
(K.  Bl.  435,  Kol.  G.  G.  2,  232)].

i.  Ge  151—  155.  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Ausführung  der  Allerhöchsten
Verordnung  D.  O.  A.:  vom  26.  November  1895],  [Kam.:  vom  15.  Juni  18961,  O.  A.:
vom  27.  November  1895  (K.  Bl.  95,  Beil.  zu  Nr.  23,  Kol.  G.  G.  2,  202)l,  [Kam.:  vom
17.  Oktober  1896  (K.  Bl.  667,  Kol.  G.  G.  2,  291).].

Aus  dem  Inhalt  dieser  beiden  Bestimmungen  seien  hier  einige  Paragraphen  mit  ihren
Hauptmerkmalen  kurz  hervorgehoben.

Aus  h.:  §  1,  was  unter  Kronland  zu  verstehen  ist.  Eigentümer  ist  das  Reich.“)  §  3,
Vorbehalt  von  Flächen  für  die  Eingeborenen.  #§  4,  Ermittlung  und  Feststellung  durch  Landkommissionen
  mit  erforderlichem  Vermessungspersonal.  §  5,  Besitznahmebescheinigung  in  solchen
Bezirken,  für  welche  ein  Grundbuch  besteht.  §  8,  Zurückbehaltung  von  Flächen  und  Vorbehalt  von
Rechten  für  öffentliche  Zwecke  usw.  §  9,  schiffbare  Ströme  und  Flüsse  sind  von  der  überlassung
zu  Eigentum  auszuschließen.  §  13,  Erlaß  der  Ausführungsbestimmungen  durch  den  Reichskanzler
und  mit  seiner  Genehmigung  durch  den  Gouverneur.  §5  14,  Aufhebung  und  Abänderung  der
Gouverneursanordnungen  durch  den  Reichskanzler.

Aus  i.:  §  1,  Sicherung  von  wohlerworbenen  Rechten  vor  der  Inbesitznahme.  §  5,  sichtbare
  Feststellung  von  Umfang  und  Lage,  auch  Protokoll,  Kartenfkizze.  §  6,  Verzeichnisse  und  Karten
bezirksweise.  §  12,  Feststellung  der  Behörde,  ob  genügend  Land  den  Eingeborenen  für  ferneren
Unterhalt  verbleibt.  §  15,  Ausführungsbestimmungen  durch  den  Gonverneur.

Das  sich  hieran  schließende  Material  der  Anordnungen  der  Gouverneure  von
Kamerun  und  Deutsch-Ostafrika  ist  so  umfangreich,  daß  hier  auf  die  im  Buchhandel
vorhandenen  Landesgesetzgebungen  dieser  Schußgebiete  verwiesen  werden  muß.

.  Es  sind  dies:
für  Deutsch-Ostafrika:

1.  Landesgesetzgebung  des  Deutsch-Ostafrikanischen  Schutzgebiets.  —  Systematische  Zusammenstellung
  der  in  Deutsch-Ostafrika  geltenden  Gesetze,  Verordnungen  usw.  Mit  einem  Nachtrag,
abgeschlossen  am  24.  Juli  1911.  —  Herausgegeben  durch  das  Kaiserliche  Gouvernement
von  Deutsch-Ostafrika.  2.  Auflage.  1911  Tanga—Daressalam.

Die  Landesgesetzgebung  des  Deutsch-Ostafrikanischen  Schutzgebiets.  Teil  II.  —  Systematische
Zusammenstellung  der  den  Behörden  zugegangenen  Dienstanweisungen,  Runderlasse  usw.
Abgeschlossen  am  30.  November  1911.  —  Nur  zum  dienstlichen  Gebrauch,  herausgegeben
durch  das  Kaiserliche  Gonvernement  von  Deutsch-Ostafrika.  —  2.  Auflage.  1911  Tanga—
Daressalam.

für  Kamerun:

Die  Landesgesetzgebung  für  das  Schutzgebiet  Kamerun.  Sammlung  der  in  Kamerun
zur  Zeit  geltenden  völkerrechtlichen  Verträge,  Gesetze,  Verordnungen  und  Dienstvorschriften
mit  Anmerkungen  und  Registern.  Auf  Grund  amtlicher  Quellen,  herausgegeben  von
Dr.  Ruppel,  Regierungsrat  und  Referent  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Kamerun.
Berlin  1912.  Mittler  und  Sohn.

Sofern  im  folgenden  noch  auf  diese  Werke  verwiesen  wird,  ist  die  Abkürzung
„L.  G.“  gleich  „Landesgesebgebung“  gewählt  und,  wo  nötig,  für  „Kamerun“  „K.“,
für  „Deutsch-Ostafrika“  „D.  O.  A.“

Für  die  rechtliche  Behandlung,  Vermessung  und  Registrierung  der  Grundstücke
  aber  traten  erst  durch  folgende  beiden  Bestimmungen  allgemeine  engere
Weisungen  auf  den  Plan,  die  für  alle  Schutzgebiete  erlassen  wurden,

#

 

5)  Nach  8  25  von  k  nicht  das  Reich,  sondern  der  Schutzgebietsfiskus  (s.  L.G.  D.O.A.  212).
        <pb n="150" />
        G  126  20

k.  Gde  121—132.  Kaiserliche  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken  in  den
*  Schutzebieten  vom  21.  Tovember  1902  (R.  G.  Bl.  283,  K.  Bl.  563,  Kol.  G.  G.  6,  4,
L.  G  G.  D.  O.  A

I.  Ge  —“  15  gSh  brechetenzler  zur  Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung,

betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November

1902  (R.  G.  Bl.  S.  283),  vom  30.  November  1902  (K.  Bl.  568,  Kol.  G.  G.  6,  10,

L.  G.  K.  678,  L.  G.  D.  O.  A.  I.  226).

Ergänzend  zu  letzterem  muß  angeführt  werden,  daß  über  Grundeigentumsenteignung
im  allgemeinen  folgende  Bestimmungen  getroffen  sind.

m.  Kaiserliche  Verordnung  über  die  Enteignung  von  Grundeigentum  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee.  Vom  14.  Februar  1903  (s.  Reichs-Gesetzblatt  S.  27  —  Reichsanzeiger
  vom  2.  März  —  Kolonialblatt  S.  121  —  Die  deutsche  Kolonialgesetzgebung  S.  39).

n.  Verfügung  des  Reichskanzlers  zur  Ausführung  des  Abschnitts  IX  der  Kaiserlichen  Verordnung
  über  die  Enteignung  von  Grundeigentum  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der
Südsee,  vom  14.  Februar  1903.  Vom  12.  November  1903  (s.  Reichsanzeiger  Nr.  270  —
Kolonialblatt  S.  605  —  Die  deutsche  Kolonialgesetzgebung  S.  230).

Im  Rahmen  dieser  Abhandlung  wollen  wir  uns  im  Einklang  mit  dem  oben
bei  a  Gesagten  darauf  beschränken,  die  für  unseren  Gegenstand  wefentlichsten  Paragraphen
  der  Kaiserlichen  Verordnung  zu  k  und  der  Reichskanzlerverfügung  zu  !  hier
anzuführen.  Im  großen  und  ganzen  muß  man  sagen,  daß  es  sich  bei  k  und  1  um  Einführung
von  Bestimmungen  im  Anschluß  an  die  neue  deutsche  Grundbuchordnung  handelt.

O0.  aus  k,  §  1,  Absatz  2.

Die  nach  den  §§  2,  85  bis  92  der  Grundbuchordnung  vom  24.  März  1897  durch
landesherrliche  Verordnung  zu  erlassenden  Vorschriften  werden  vom  Reichskanzler
oder  mit  dessen  Genehmigung  vom  Gouverneur  erlassen.

p.  aus  k,  §  5.

Der  Reichskanzler  und  mit  seiner  Genehmigung  der  Gouverneur  bestimmen  die  Voraussetzungen
  für  den  Erwerb  von  Rechten  an  herrenlosem  Lande  und  an  Kronland.
Die  hierauf  bezüglichen,  in  den  einzelnen  Schutzgebieten  bestehenden  Vorschriften  bleiben  in
Kraft,  bis  sie  nach  Maßgabe  der  vorstehenden  Bestimmungen  aufgehoben  werden.  Entgegen
den  bestehenden  oder  zu  erlassenden  Vorschriften  findet  ein  Erwerb  von  Rechten  nicht  statt.

d.  aus  k,  §  7.

Die  Anlegung  eines  Grundbuchblatts  ist  nur  statthaft,  soweit  Flurkarten
bereits  angelegt  oder  die  Vermessung  des  Grundstücks  und  die  Aufnahme
einer  Karte  ausführbar  sind.  Die  Voraussetzungen,  unter  denen  die  Vermessung
  als  ausführbar  zu  erachten  ist,  bestimmt  der  Reichskanzler.  Derselbe
kann  die  Anlegung  für  einzelne  Fälle  auch  zulassen,  wenn  eine  Vermessung
im  Sinne  dieses  Paragraphen  nicht  ausführbar  oder  mit  Kosten  verbunden
sein  würde,  die  zum  Werte  des  Grundstücks  in  keinem  Verhältnisse  stehen.
aus  k,

-

5  9.

Mit  dem  Antrage  hat  der  Antragsteller  durch  Urkunden,  Bescheinigungen  öffentlicher
Behörden  oder  auf  andere  Weise  glaubhaft  zu  machen,  daß  er  das  Grundstück  als  Eigentümer
  erworben  oder  in  ungestörtem  Besitze  hat.

In  dem  Antrag  ist  das  einzutragende  Grundstück  nach  Lage  und  Begrenzung,  nach
seinem  etwaigen  besonderen  Namen  und  sonstigen  Kennzeichen  sowie  tunlichst  nach  Kultur
oder  Art  der  Benutzung  und  Größe  zu  bezeichnen.  «

Dem  Antrag  ist  eine  das  Grundstück  veranschaulichende  Karte  beizufügen.
Die  Vorschrift  des  87  Satz  3  bleibt  unberührt.

s.  aus  k,  8  26.

Der  Reichskauzler  und  mit  seiner  Genehmigung  der  Gouverneur  haben  die
zur  Ausführung  dieser  Verordnung  erforderlichen  Bestimmungen,  insbesondere
Einrichtung  und  Führung  der  Grundbücher  und  Landregister"),  zu  erlassen.

"*)  Für  die  Eintragung  in  ein  Landregister  ist  eine  Vermessung  und  genaue  Angabe  der  Größe  nicht
erforderlich,  ebenso  kein  Aufgebot.  Die  Eintragung  in  das  Grundbuch  begründet  „öffentlichen  Glauben“,  die
in  das  Landregister  nur  die  „Vermutung“,  daß  der  Eingetragene  wirklicher  Eigentümer  ist.  In  das  Landregister
  können  keine  anderen  Rechte  als  Hypotheken  und  Grundlasten  eingetragen  werden.  (Anm.  vom  Verf.
entsprechend  dem  übrigen  Juhalt  von  k  und  I,  der  hier  fortgelassen  ist,  da  er  lediglich  eine  Rechtsinstitution
darstellt  und  keine  Voraussetzungen  für  die  Einrichtungen  der  Vermessungsverwaltungen  enthält.)
        <pb n="151" />
        W  127  20

t.  aus  I,  §  2.
Der  Gouverneur  bestimmt,  für  welche  Bezirke  und  in  welchem  Zeitpunkte
ein  Grundbuch  anzulegen  ist.
Eine  Vermessung  im  Sinne  des  §  7  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom
21.  November  1902  (s.  q)  ist,  abgesehen  von  dem  Falle  des  Vorhandenseins  einer  Flurkarte,
  als  ausführbar  anzusehen,  wenn  die  Voraussetzungen  vorliegen,  die  in  den  an-  Ans
liegenden  Grundsätzen  für  die  Grundstücksvermessung  bei  mangelndem  An--  ¼
schluß  an  eine  Landestriangulation  aufgestellt  sind.  7
u.  aus  1I,  Anl.  I  zu  §  2  (s.  4).

Grundsätze  für  die  Grundstücksvermessung  bei  mangelndem  Anschluß  an  eine
Landestriangulation.

Die  Vermessung  muß  folgende  Forderungen  erfüllen:

1.  Die  Grenzpunkte  müssen  sicher  und  dauerhaft  unterirdisch  vermarkt
sein.  Am  besten  eignen  sich  für  diese  unterirdischen  Vermarkungen  leere
Flaschen,  deren  Boden  durchstoßen  oder  abgesprengt  ist,  um  einer  Entwendung
derselben  durch  die  Eingeborenen  vorzubeungen.

2.  Es  muß  über  den  Grenzpunkten  ein  leicht  als  Grenzmarke  erkennbares,
  dauerhaftes,  oberirdisches  Zeichen  angebracht  sein.  Für  die  Fälle,  in
denen  natürliche  Zeichen  als  Grenzmarken  nicht  gewählt  werden  können,  wird
je  nach  den  Verhältnissen  ein  Stein,  Zementpfeiler,  Erdhügel  oder  eine
Steinpyramide  anzubringen  sein.

3.  Als  Beigabe  zu  der  Karte  des  Grundstücks  muß  vorhanden  sein:  eine
genaue,  dentliche  Beschreibung  und  eine  gute  Skizzierung  der  Lage  der
Grenzpunkte  nach  Namen  und  Charakter  des  Ortes  sowie  eine  Einmessung
mindestens  zweier  Grenzpunkte  in  bezug  auf  in  der  Natur  vorhandene  markante
  Punkte,  welche  voraussichtlich  unverändert  bleiben  und  immer  wieder
gefunden  werden  können.  Eine  genane  Beschreibung  dieser  Punkte  ist  beizufügen.


4.  Alle  Grenzpunkte  des  Grundstücks  müssen  unter  sich  durch  eine  gute
Vermessung  verbunden  sein,  so  daß  danach  jederzeit  von  zwei  aufgefundenen
Grenzpunkten  die  übrigen  wieder  ermittelt  werden  können.

5.  Bei  der  Vermessung  von  großen,  weit  außerhalb  von  Ortschaften
gelegenen  Grundstücken,  insbesondere  von  Farmen,  Pflanzungen,  bergbaulichen
  Konzessionsgebieten  usw.,  vornehmlich  falls  dieselben  in  unübersichtlichen
  oder  gleichförmigen  Gebieten  liegen  und  besonders,  wenn  den  unter  3.
enthaltenen  Bestimmungen  aus  in  der  Natur  des  vermessenen  Geländes  begründeten
  Verhältnissen  nicht  völlig  Genüge  geleistet  werden  kann,  ist  die
geographische  Breite  eines  Grenzpunktes  und  das  Azimut  einer  anschließenden
Grenzseite  wenigstens  so  genau  zu  bestimmen,  wie  es  mit  Taschenuhren  guter
Qualität  und  mit  den  bei  den  Vermessungen  gebräuchlichen  Höhenkreis-Theodoliten
  oder  Universalinstrumenten  möglich  ist.  Die  geographische  Länge
des  betreffenden  Grenzpunktes  ist  wenigstens  näherungsweise  dem  vorhandenen
  Kartenmaterial  zu  entnehmen,  falls  der  Landmesser  nicht  in  der
Lage  ist,  sei  es  infolge  seiner  instrumentellen  Ausrüstung  oder  wegen  der
Kürze  der  für  die  Ausmessung  zur  Verfügung  stehenden  Zeit  oder  mangels
besonderer  Vorbildung  die  astronomische  Länge  des  betreffenden  Grenzpunktes
selbst  genauer  festzulegen.

Die  Bedingung  zu  5  ist  als  erfüllt  anzusehen,  wenn  die  geographische.
Breite  und  das  astronomische  Azimut  als  geographische  Orientierungswerte
sich  den  vorhandenen  Landkarten  wenigstens  so  genau  entnehmen  lassen,  als
sich  bei  einer  Neubestimmung  dieser  Werte  mit  den  verfügbaren  astronomischen
Hilfsmitteln  erreichen  ließe.

V.  aus  I,  §  3.

Die  Grundbücher  werden  nach  dem  anliegenden,  mit  Probeeintragungen

n  ·  »gut«
versehenen  Formular  eingerichtet.  «

f.  unr
aber  O#er  u.
5  K5,böne  ö5

##cet  153
        <pb n="152" />
        G  128  2c

Der  Gouverneur  kann  Abänderungen  des  Formulars  vorschreiben  und  die  Vorschriften
der  §§  4  bis  21  durch  andere  Vorschriften  ersetzen.

Die  bisher  geführten  Grundbücher  gelten  als  Grundbücher  im  Sinne  dieser  Verfügung.
—  8  4.

Jedes  Grundbuchblatt  besteht  aus  einem  Titel  und  drei  Abteilungen.
ausl,  8  5.

Der  Titel  gibt  in  der  ersten  Hauptspalte  an:

1.  Die  Bezeichnung  des  Grundstücks  nach  Lage  und  Begrenzung,  nach  seinem
etwaigen  besonderen  Namen  und  sonstigen  Kennzeichen  unter  Bezugnahme  auf  die  bei  den
Grundakten  befindliche  Karte  sowie  tunlichst  die  Eigenschaft  des  Grundstücks  nach  Kultur
oder  Art  der  Benutzung  und  dessen  Größe.

.  Die  Vermerke  über  Rechte,  welche  dem  jeweiligen  Eigentümer  des  Grundstücks
zustehen.

Die  für  die  Bezeichnung  des  Grundstücks  nach  dem  Steuerbuche  bestimmte  Unterspalte
  wird  offen  gelassen,  bis  der  Gonverneur  ein  anderes  vorschreibt.  Sind  mehrere
Grundstücke  in  demselben  Grundbuchblatte  vereinigt,  so  werden  sie  unter  fortlaufenden
Nummern  gesondert  in  der  Hauptspalte  aufgeführt.

In  die  zweite  Hauptspalte  werden  die  Abschreibungen,  die  Anderung  der  in  der  ersten
Hauptspalte  vermerkten  Rechte  sowie  deren  Löschungen  eingetragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

y.  aus  1,  Anl.  II  zu  §  3  ohne  die  Formulare  für  erste  bis  dritte  Abteilung  (s.  v.):
Zu  y.
Grundbuch
des
Schutzgebiets
Band
Blatt  Nr.
Bezeichnung  des  Grundstücks  Abschreibungen
Nr.  des  n  Nr.  des  zũ—
Größe  Größe
Nr.  Bestandteile  Steuer-  von  Steuer-  he
buchs  ha  a  qm  buchs  sha  a  qm
1  Steinhaus  Nr.  1  in  K.
am  Hafen  zwischen  der  Kaserne
und  dem  unter  2  bezeichneten
Grundstücke,  nebst  Warenschuppen
  und  Gartenland  2
Karte  und  Vermessungsprotokoll
  Bl.  10  der  Grundakten.

N.  F.
2  Kokospalmenwald  südöstlich  des  Aus  Nr.  2  ist  ein  Teil  am  Süd-Grimdstücks
  zu  1  bis  zum  ostende  des  Grundstücks  über-4hrrbie
  des  Eingeborenen  kragen  auf  Band  lII,  Bl.  6  —  70  —
„landeinwärts  bis
Karte  und  Vermessungszur
  Naiserstraße  50  protokoll  daselbft.
Karte  und  Vermessungs=  -
protokoll  Bl.  15  der  Grund-  Eingetragen  am
akten.  N.  F.
N.  F.
2.  aus  I,  §.  11.

Wenn  ein  Grundstück,  welches  von  einem  eingetragenen  Grundstück  abgezweigt
werden  soll,  auf  ein  anderes  Blatt  zu  übertragen  ist,  so  muß  das  einzutragende  Grundstück
nach  den  im  8  5  Nr.  1  bestimmten  Merkmalen  unter  Beifügung  einer  die  Lage  und
Größe  des  Grundstücks  in  beglaubigter  Form  ergebenden  Karte  bezeichnet  werden.
        <pb n="153" />
        G  129  20

An  diese  Bestimmungen  schlossen  sich  nun  eine  lange  Reihe  von  Verordnungen
und  Bestimmungen  der  Gouverneure,  die  mit  der  geodätischen  Vermessung  und
Registrierung  des  Grundbesitzes  zusammenhängen  und  deren  wichtigste  nachstehend,
mit  hervortretenden  römischen  Zahlen  bezeichnet,  abgedruckt  sind,  soweit  hierher
Kenntnis  von  ihnen  gelangte.  Mit  arabischen  Ziffern  hinzugefügt  sind  außerdem
diejenigen  Titel  jener  Bestimmungen,  die  auch  noch  Bedeutung  im  Rahmen  dieser
Abhandlung  haben  können.  Auf  die  Landesgesetzgebungen,  die  weiter  oben  genannt
worden  sind,  ist  mit  der  obigen  Abkürzung  hingewiesen.

1.  Deutsch-Ostafrika.

I.  Gebührentarif  für  die  Vermessung  von  Grundstücken  in  einer  für  die  Eintragung  in
das  Grundbuch  genügenden  Art.
(Amtl.  Anz.  f.  D.  O.  A.  Nr.  5  v.  lI.  Pehruar  1911.)

1.  Für  die  Vermessung  von  Grundstücken  in  einer  für  die  Eintragung  in  das  Grundbuch
genügenden  Art  gilt  der  folgende  Tarif.  In  diesen  Gebühren  sind  enthalten  Messung  und  häusliche
Bearbeitung  sowie  eine  einmalige  Pause  der  Urkarte,  einschließlich  aller  Unkosten,  soweit  nicht  nachstehend
  etwas  anderes  bestimmt  ist.  Zur  Zahlung  verpflichtet  ist  der  Antragsteller.

2.  Als  Wert  des  Landes  gilt  der  Preis,  zu  dem  derjenige,  der  zu  Beginn  der  Vermessung
Eigentümer  ist,  das  Land  von  dem  früheren  Eigentümer  erworben  hat;  ist  das  Land  noch  nicht
gekauft,  sondern  nur  gepachtetes  Kronland,  so  gilt  der  im  Kaufpachtvertrag  festgesetzte  Kaufpreis;  für
Land,  welches  dem  Eigentümer  vom  Fiskus  umsonst  zu  Eigentum  oder  als  Pachtland  überlassen
war,  gilt  als  Wert  der  Durchschnittspreis  des  umliegenden  Landes  zur  Zeit  des  Beginns  der
Vermessung.

Kann  in  einem  Bezirk,  in  dem  ein  Vermessungsbureau  bereits  eingerichtet  ist,  dem  Antrage
auf  Vermessung  seitens  des  Vermessungsbureaus  aus  einem  nicht  vom  Antragsteller  verschuldeten
Grunde  nicht  sofort  stattgegeben  werden,  so  wird  auch  bei  einer  späteren  auf  diesen  Antrag  hin
erfolgten  Vermessung  nur  der  Wert  des  Grundstücks  zur  Zeit  des  Eingangs  des  Antrags  bei  der
zuständigen  Behörde  zugrunde  gelegt.  In  den  Städten  Daressalam  und  Tanga  gilt  in  jedem  Falle
als  Wert  des  Grundstücks  der  Wert  zur  Zeit  der  Vermessung.

3.  Für  Freimachen  verwachsener  Grenzen  von  Bäumen,  Busch  und  hohem  Gras,  welche
das  Visieren  und  Messen  verhindern,  sind,  falls  der  Pächter  oder  Eigentümer  des  Landes  die  Durchschlagsarbeiten
  nicht  selber  machen  will,  die  entstehenden  Kosten  bis  zum  Höchbetrage  von  60  Rup.  für
1  km  besonders  zu  erstatten.

4.  Für  das  Setzen  von  Grenzsteinen  werden,  wenn  die  Beteiligten  die  Steine  liefern,

1½  Rup.,  wenn  das  Gouvernement  die  Steine  liesert,  3  Rup.  für  jeden  Stein  erhoben.
5.  Besteht  das  zu  vermessende  Grundstück  aus  zwei  oder  mehreren  räumlich  getrennten
Teilen,  so  sind  die  Gebühren  für  die  Vermessung  jedes  einzelnen  Teils  gesondert  laut  Tarif  zu  zahlen.
Für  Teilmessungen  bereits  rermessener  Grundstücke  werden  die  Gebühren  für  das  abgezweigte  Grundstück
  nach  dem  umstehenden  Tarif  berechnet.  In  besonders  einfachen  Fällen,  z.  B.  wenn  sich
die  neue  Grenze  durch  Setzen  von  zwei  Steinen  zwischen  die  bereits  früher  gesetzten  Grenzsteine  abstecken
  läßt  oder  wenn  die  neue  Grenze  durch  bereits  früher  festgelegte  Grenzsteine  gekennzeichnet  ist,
können  an  Stelle  der  Gebühren  nach  Ziffer  1  die  Kosten  nach  dem  Satze  von  25  Rup.  pro  Tag
berechnet  werden,  wobei  angefangene  Tage  als  voll  gelten.  Das  Vermessungsburean  bestimmt,  welche
Berechnungsart  anzuwenden  ist.

6.  Für  weitere  Handzeichnungen,  für  Pantographien  usw.  werden  besondere  Gebühren  zum
Satze  von  3  Rup.  pro  Stück  oder  15  Rup.  pro  Tag  berechnet;  für  Anfertigung  von  Auszügen  aus
Koordinatenverzeichnifn,  Abschristen  von  Grenzbeschreibungen  usw.  werden  für  die  Seite  1  Rup.

erechnet.

7.  Für  alle  oben  genannten  Arbeiten  ist  auf  Anfordern  ein  die  voraussichtlichen  Gebühren
deckender  Kostenvorschuß  vom  Antragsteller  einzuzahlen.

8.  Nachstehender  Tarif  tritt  am  1.  April  1911  in  Kraft.  Der  Gebührentarif  vom  21.  Jannar
1905  Nr.  184/VIII  (Amtlicher  Anzeiger  1905  Nr.  2)  wird  am  gleichen  Tage  aufgehoben.

Daressalam,  den  31.  Dezember  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

J.-Nr.  12  339.  II  A.  Freiherr  von  Rechenberg.

s.  !
        <pb n="154" />
        GV  130  20

Vermessungstarif.
(Zu  1  Nr.  8.)

 

Größe  des  Landes

 

Wert  des  Landes  pro  Hektar

 

 

 

 

 

 

 

 

—  meiemerkung
bis  zu  1—4  Nup.1—8  Rup]—12  Rup.2—20  RNup.  20—50  Rup.über  50  Rup.
1  ar  10  10  10  11  12  15
1.—2  ar  11  13  15  16  18  19
2—5  -  14  17  20  22  24  25
5--10-  18  21  25  28  30  31
10—50  =  21  26  30  33  36  38
50  ar—1  bha  25  30  35  38  42  44
1—2  ha  28  34  40  44  48  50
2  —3  -  32  38  45  50  54  56
3—4  35  42  50  55  60  62
4—5  -  39  47  55  60  66  69
5—6  -  42  51  60  66  72  75
6—7  l  16  55  65  72  78  81
7—8  -  19  60  70  77  84  38
8—9  53  61  75  82  90  94
9—10  -  56  68  80  88  96  100
10—20  -  77  94  110  121  132
20—30  -  98  119  110  154  168
30  —40  112  136  160  176  192
40  50  -  126  153  180  198  216
50  —60  -  133  162  190  209  228
60—70  -  140  170  200  220  240
70—80  O  147  178  210  231  252
80—90  -  154  187  220  242  264
90  —  100  -  161  196  230  253  276
100  —150  -  196  238  280  308  336
150  —200  231  280  330  363  396
200—300  -  301  366  430  473  516
300  —  400  364  412  520  572  624
400—500  -  420  510  600  660  720
500  —  600  -  469  570  670  737  804
600—700  -  518  629  710  814  888
700—800  -  567  688  810  891  972
800—900  -  609  740  870  957  1044
900—1  000  651  790  930  1  023  1116
1  000—  1  250  =  719  910  1  070  1  177
1  250  —1  500  817  1  028  1210  1  331
1  500  1750  915  1  1148  1  350  1  485
1  750  —2  000  =  1043  1  266  1490  1639
20002500  1225  1  188  1  750  1  925
2  500  —3  000  1400  1700  2  000  2200
3  000  —4  000  1715  2  082  24450  2  695
4  000  —5  000  2030  2  165  2900  3  190
5  000—6  000  =  2345  2  348  3  350  3  685
6  000  7000  2660  3230  3  800  4  180
7  000—8  000  2975  3  612  4250  4  675
8  000  —9  000  3290  3  995  4700  5  170
9  000  10  000.  3605  4  378  5  150  5  665
10  000  —12  500.  4305  5228  6  150  6  765
12  500—  15  000.  5005  6  078  7  150  7  865
15  000  17500.  5670  6885  8  100  8910
17500—20  000.  6300  7  650  9  000  9  900
20  000—25  000.  7420  9  010  10  600  11  660
25  000—30  000.  8820  10  710  12  600  13  360
        <pb n="155" />
        W  131  20

II  I.  Runderlaß.

—  JI.-Nr.  26  957/12.  II.  A.  —  Daressalam,  den  3.  Januar  1913.
An  alle  Bezirksämter,  die  selbständige  Nebenstelle  Bismarckburg,  Residenturen,
Militärstationen,  Bezirksnebenstellen,  Vermessungsbureaus.

1.  Die  für  Aufertigung  von  Kronlandskizzen  erforderlichen  Messungsunterlagen  werden
gewonnen  durch  Messen  der  Umfangsgrenzen  des  betreffenden  Grundstückes  mittels  Meßband  und
Kompaß.  Maßgebend  sind  nicht  die  auf  dem  Erdboden  gemessenen  geneigten  Längen,  sondern  deren
Projektion  auf  die  Horizontale;  diese  horizontalen  Längen  erhält  man  dadurch,  daß  das  Meßband
entweder  in  seiner  ganzen  Länge  oder  bei  stark  geneigtem  Gelände  nur  10  oder  gar  5m  des  Bandes
horizontal  gehalten  und  dann  die  betreffende  Marke  mit  einem  Lote  oder  einem  senkrecht  gehaltenen
Stabe  auf  den  Boden  herabgelotet  wird;  an  der  so  auf  dem  Erdboden  erhaltenen  Marke  wird  dann
jedesmal  die  Messung  fortgesetzt.  Da  diese  Art  Messung  (Staffelmessung)  zeitraubend  und  für  Nichtfachlente
  schwierig  ist,  wird  wohl  in  den  meisten  Fällen  die  Messung  der  geneigten  Längen  mit
direkt  auf  dem  Erdboden  aufliegendem  Bande  gewählt  werden.  Dies  muß  aber  in  der  elkizze
besonders  vermerkt  werden.  Steht  ein  Meßband  nicht  zur  Verfügung,  genügt  es  ausnahmsweise,
die  einzelnen  Grenzstrecken  abzuschreiten  oder  auch  abzuschätzen.

Die  Richtung  einer  jeden  Grenzstrecke  wird  mittels  eines  Kompasses  ermittelt;  der  Kompaßzug
  ist  rings  um  das  Grundstück  herumzuführen  und  am  Anfangspunkte  der  Aufnahme  zu  schließen,
damit  durch  die  Kartierung  eine  Kontrolle  über  die  Richtigkeit  der  Aufnahme  gewonnen  wird.

2.  Für  die  Vornahme  der  Kronlandsverhandlung  ist  es  wünschenswert,  daß  alle  Grenzstationen
  in  der  Ortlichkeit  gut  gesäubert  werden;  nur  wo  Bachläufe  oder  Flüsse  in  unzweideutiger
Weise  die  Grenze  bezeichnen,  kann  zwecks  Schonung  des  Galeriewaldes  davon  abgesehen  werden.
Ebenso  kann  bei  besonders  dichtem  Wald,  wenn  die  Durchschlagskosten  in  keinem  Verhältnis  zu  dem
Werte  des  Grundstücks  stehen  würden,  vom  Durchschlag  abgesehen  werden;  die  Grenze  ist  an  diesen
Stellen  dann  so  gut  wie  möglich  durch  eine  Kompaß-Schrittronte  zu  bestimmen.  Unbedingt  erforderlich
  ist  es  aber,  daß  alle  Knick=  oder  Eckpunkte  der  Grenze  gut  und  dauerhaft  mit  Zementsteinen,
großen  Feldsteinen  oder  mittels  1  m  hohen  Steinhaufen  vermarkt  werden.  Keinessalls  genügt  es,
nur  gewöhnliche  Pfähle  zu  schlagen,  da  diese  meist  schon  nach  kurzer  Zeit  von  Termiten  zerstört
werden  oder  verfaulen.  Nur  wo  die  Beschaffung  von  Steinen  mit  erheblichen  Kosten  verbunden  ist,
können  Erdhügel  von  mindestens  1½  m  Höhe  mit  einem  eingerammten  Hartholzpfahl  verwendet
werden.  Die  einzelnen  Grenzpunkte  sollen  im  allgemeinen  nicht  weiter  als  300  m  auseinander
liegen,  und  wenn  irgend  möglich,  derart  ausgesucht  werden,  daß  die  benachbarten  Grenzpunkte
gegenseitig  sichtbar  sind.  Das  Freimachen  der  Grenzen  und  die  Vermarkung  ist  Sache  des  Antragstellers.
  Die  Lokalbehörde,  welche  die  Kronlanderklärung  vornimmt,  kann  verlangen,  daß  dies  vor
ihrem  Erscheinen  an  Ort  und  Stelle  geschehen  ist,  um  unnötigen  Aufenthalt  zu  vermeiden.  Die
Hauptsache  bleibt  immer  eine  gute,  dauernde  Vermarkung.  Nur  hierdurch  kann  späteren  Grenzstreitigkeiten
  mit  einiger  Sicherheit  vorgebeugt  werden.

3.  Nach  den  Messungsergebnissen  wird  am  einfachsten  auf  Millimeterpapier  eine  Kartierung
der  Grenzen  mittels  Maßstabs  und  Transporteurs  hergestellt,  und  zwar  je  nach  der  Größe  des
Grundstücks  etwa  im  Maßstab:

1:  2  000  bei  Flächen  bis  50  ha
1:  5

5000  50
1:10000  1000
1:25000  Ulber  1000.

Bei  geschlossenem  Kompaßzug  wird  Anfangs=  und  Endpunkt  der  Kartierung  meist  nicht
genau  zusammenfallen,  die  einzelnen  Grenzlinien  sind  dann,  vom  Anfangspunkte  ausgehend,  erforderlichenfalls
  unter  gleichzeitiger  Verkürgung  oder  Vergrößerung  aller  Strecken,  so  zu  verschwenken,  daß
schließlich  der  Endpunkt  auf  den  Anfangspunkt  zu  liegen  kommt.  Der  Flächeninhalt  des  Grundstücks
wird  sodann  so  gut  wie  möglich  durch  Zählung  der  Quadratzentimeter  und  Quadratmillimeter  auf
dieser  Skizze  ermittelt,  oder  durch  Zerlegung  der  Fläche  in  Dreiecke  und  Berechnung  von  deren  Inhalten
  nach  der  Formel:  Inhalt  Grundlinie  mal  halber  Höhe.  Der  Inhalt  wird  im  übrigen  in
Daressalam  noch  vom  Vermessungsbureau  nachgeprüft.

4.  Ein  Muster  für  die  Anfertigung  der  Kronlandskizze  ist  beigefügt.  Besonders  hervorzuheben
  ist  noch,  daß  die  Skizze  folgende  Angaben  enthalten  muß:

a)  Die  ermittelten  Längen  werden  parallel  und  in  der  Mitte  der  betreffenden  Grenzstrecke,

die  Kompaßrichtung  an  das  Ende  der  Grenzstrecke  in  der  Messungsrichtung  eingetragen.
4

..
J.  Tafen  5
        <pb n="156" />
        G  132  20

Es  ist  anzugeben,  ob  die  Längen  durch  Messen  mit  Meßband,  mittels  Staffelmessung  oder
indirekt  auf  dem  Erdboden,  durch  Abschreiten  oder  etwa  durch  Schätzen  ermittelt  sind,
und  mit  welcher  Art  Kompaß  die  Richtungen  gemessen  sind  (Sprengerkompaß  ½“"  oder
gewöhnlicher  Handkompaß  in  5“  geteilt).  Diese  Angaben  sind  erforderlich,  damit  bei  der
späteren  genauen  Vermessung  Grenzpunkte,  die  etwa  verloren  gegangen  sind,  wieder  hergestellt
  werden  können,  oder  damit  geprüft  werden  kann,  ob  die  vorgefundenen  Grenzen
den  Angaben  der  Skizze  entsprechen.

b)  Die  Nordrichtung  ist  einzuzeichnen,  um  Verwechslungen  über  die  Lage  des  betreffenden

Grundstücks  vorzubeugen.

Damit  das  Grundstück  in  die  Besitzstandskarte  eingetragen  werden  kann,  ist  auf  die  im

Dienstgebrauche  befindlichen  Karten  1:1.000  000  bzw.  1:  300  000  Bezug  zu  nehmen;

dies  geschieht  am  zweckmäßigsten  durch  eine  kleine  Deckpause  der  betreffenden  Landeskarte

  mit  der  Eintragung  des  Grundstücks.  Bei  den  Bezirken,  in  denen  eine  genauere

Orientierung  des  Grundstücks  in  der  Karte  nicht  möglich  ist,  wäre  anzugeben,  z.  B.  „das

Grundstück  ist  etwa  einzutragen  auf  der  Karte  Sektion  F.  2  (Kalambo-Mündung)  unter

31°  45“  östl.  Greenwich  und  8°  45“  südl.  Breite  bei  dem  zweiten  M  des  großgedruckten

Landschaftsnamens  Mambwe  (siehe  L.  G.  II.  S.  233).  Erforderlich  ist  ferner  die  Angabe

von  topographischen  Einzelheiten  in  der  Skizze.  Als  solche  topographischen  Einzelheiten

kommen  in  Betracht  Flüsse,  Bachläufe,  Brücken,  Straßen,  Bara  Bara,  Eisenbahn,

Europäerhäuser,  Dörfer  und  Hütten  von  Eingeborenen,  angrenzende  andere  Grundstücke

  u.  a.  mehr.  Keinesfalls  genügt  eine  Skizze,  in  der  lediglich  durch  ein  paar  Striche

ohne  sonstige  Angaben  die  Umfangsgrenzen  des  Grundstücks  bezeichnet  sind.

#)  Die  Art  der  Vermarkung  ist  zu  erläutern.

e)  Es  ist  anzugeben,  von  wem  und  zu  welchem  Zeitpunkte  die  Aufnahme  der  Grenzen  ausgeführt
  ist.  Bei  Abzeichnungen  ist  die  Richtigkeit  der  Abzeichnung  zu  bescheinigen.

f)  Die  vermarkten  Eck=  und  Knickpunkte  des  Grundstücks  sind  in  der  Skizze  mit  Buchstaben
oder  Zahlen  fortlaufend  zu  bezeichnen.

6)  Die  Grenzen  der  Pflanzungen  usw.  sind  mit  einem  roten,  der  Eingeborenen-Vorbehalte
mit  einem  gelben,  der  Waldreservate  mit  einem  grünen  Farbbande  zu  begleiten.

5.  Es  besteht  kein  Bedenken,  daß  der  Antragsteller  die  Skizze  des  von  ihm  gewünschten
Grundstücks  selbst  anfertigt,  bzw.  von  einem  anderen  anjertigen  läßt.  Das  entbindet  den  die  Kronlandsverhandlung
  vornehmenden  Beamten  jedoch  nicht  von  der  Pflicht,  das  Land  zu  umschreiten  und
sich  durch  Proben  von  der  Richtigkeit  der  Längen  und  Richtungen  zu  überzeugen.  Auch  ist  die
Skizze  von  dem  Beamten  als  richtig  zu  bescheinigen.  Ich  ersuche  ergebenst,  allen  Landreflektanten,
welche  ihre  Skizze  selbst  aufertigen  wollen,  von  Fall  zu  Fall  mitzuteilen,  welche  Anforderungen  an
eine  solche  Skizze  gestellt  werden.

Die  oben  aufgestellten  Forderungen  für  eine  Kronlandskizze  stellen  das  Höchstmaß  dessen  dar,
was  von  einem  Nichtfachmann  verlangt  werden  kann.  Da  nicht  jedermann  über  die  nötigen  Fertigkeiten
  im  Aufnehmen  und  Zeichnen  verfügt,  muß  és  den  betreffenden  Beamten  überlassen  bleiben,
von  obigen  Forderungen  in  bezug  auf  die  gewünschte  Genauigkeit  abzuweichen;  dies  kann  auch  in
besonders  schwierigem  Gelände  geschehen,  es  ist  dann  aber  auf  der  Skizze  anzugeben,  auf  welche
Weise  die  Unterlagen  zur  Skizze  gewonnen  worden  sind.

□
—

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
gez.  Schnee.

Fuür  Deutsch;  Ostafrika  lagen  Dienstanweisungen  für  die  Vermessungsverwaltungen  bis  zu
Beginn  des  Krieges  hier  nicht  vor.  Der  Runderlaß  III  bezieht  sich  auf  die  für  D.  O.  A.  erforderlichen
  Kronlandserklärungen,  die  dort  von  jeher  im  Vordergrund  standen  evgl.  h  und  i).  Einzelgebiete,
  in  denen  die  Notwendigkeit  zahlreicher  Kronlandserklärungen  und  Nachfrage  nach  Land  in
erheblichem  Umfange  auftraten,  wurden  mit  Hilfe  einer  Triangulation  vermessen,  zu  deren  Kosten
beizutragen  sich  der  Land  kaufende  oder  pachtende  Besitzer  schon  bei  Abschluß  des  Kauf=  oder  Pachtvertrages
  verpflichten  mußte.  "“

Wir  kommen  am  Schluß  noch  einmal  auf  die  Verhältnisse  in  Deutsch-Ostafrika  zurück.
        <pb n="157" />
        133  20

Hier  seien  noch  folgende  Titel  von  Erlassen,  Verordnungen  usw.  hervorgehoben.
Allerhöchste  Verordnung  über  die  Rechtsverhältnisse  an  unbeweglichen  Sachen  in  Deutsch-Ostafrika.
  Vom  24.  Juli  1894.  (Durch  k  aufgehoben,  doch  nur  insoweit,  als  sich  nicht
aus  den  §§8  5,  6,  8,  14  von  k  ein  anderes  ergibt.  §5  1  bis  4  und  57  sind  daher  nur
noch  zu  beachten,  d.  h.  unter  Berücksichtigung  von  h  und  i)  —  L.  G.  I.  209.
Verordnung  des  Gonverneurs,  betreffend  Anwendung  und  Ausführung  der  Allerhöchsten
Verordnung  über  Schaffung,  Besitzergreifang  und  Veräußerung  von  Kronland  und  über
den  Erwerb  und  die  Veräußerung  von  Grundstücken  in  Deutsch-Ostafrika  im  allgemeinen,
vom  26.  November  1895  (s.  h),  und  der  dazu  ergangenen  Verfügung  des  Reichskanzlers
vom  27.  November  1895  (s.  iü).  Vom  10.  Februar  1896,  mit  Berücksichtigung  der  Abänderung
  durch  die  Verordnung  vom  4.  Dezember  1896.  —  L.  G.  I.  218  (s.  ebenda  auch
S.  219  die  Verordnung,  betreffend  Bildung  von  Landkommissionen.  Vom  29.  April  1900).
Erlaß  des  Gouverneurs,  betreffend  Kronland  und  Landkommissionen.  Vom  10.  September
1898.  —  L.  G.  II.  216.  ·
.Veriügmtg,betreffenddieEintragungFarbigerimGrundhnch.V01116.Januar1904.—
L.  G.  I.  251  (daselbst  steht  irrtümlich  1903).
Runderlaß,  betreffend  die  übertragung  des  Eigentums  an  Grundstücken.  Vom  28.  September
1903.  —  L.  G.  I.  248.
Runderlaß  betreffend  Überlassung  von  Kronland.  Vom  3.  Oktober  1903.  —  L.  G.  II.  224.
.  Runderlaß,  betreffend  Führung  der  Kronlandverzeichnisse.  Vom  28.  November  1904.  —
L.  G.  II.  227.

—

—E

 

8.  Runderlaß,  betreffend  Einführung  eines  Kaufvertragsformulars  für  Kronland.  Vom  2.  Juni
1908.  —  L.  G.  II.  232.
9.  Verordnung,  betreffend  Grenzen  des  Stadtbezirkes  Daressalam.  Vom  14.  Juni  1910.  —
L.  G.  I.  251.
10.  Runderlaß,  betreffend  Gebühren  für  Kronlandserklärungen.  Vom  4.  August  1910.
L.  G.  II.  223.
11.  Verordnung,  betreffend  Einführung  des  Grundbuchs  für  den  erweiterten  Stadtbezirk  Tanga.

Vom  17.  September  1913.  —  Amtlicher  Anzeiger  1913,  S.  143.

Aus  6  ist  besonders  folgender  Satz  erwähnenswert:  .  „Beim  Abschluß  der  gerichtlich
zu  beurkundenden  Kanufverträge  hat  sich  der  Käufer  zu  verpflichten,  das  für  öffentliche  Anlagen,  Wege,
Eisenbahnen  usw.  erforderliche  Land  auf  Anfordern  der  Behörden  jederzeit  ehne  weiteres  gegen
Erstattung  der  Selbstkosten  und  des  Wertes  der  etwa  gemachten  Aufwendungen  abzutreten,  ferner
das  Land  bei  sich  bietender  Gelegenheit  auf  eigene  Kosten  in  einer  den  Anforderungen
  des  Grundbuchamtes  entsprechenden  Weise  vermessen  zu  lassen  und  außerdem  an  den
Kosten  einer  späteren  etwaigen  allgemeinen  Landesvermessung  des  betreffenden  Bezirkes  nach  Verhältnis
  der  gekauften  Flächen  zum  gleichen  Teile  wie  das  Gouvernement  teilzunehmen.  Beim
Vorhandensein  eines  Grundbuches  ist  er  verpflichtet,  das  Grundstück  mit  den  auferlegten
  Verpflichtungen  in  dasselbe  eintragen  zu  lassen,  und  solange  ein  Grundbuchblatt
  nicht  angelegt  ist,  bei  einem  etwaigen  Weiterverkauf  des  Grundstücks  die  Übertragung  des
Aigemtums  auf  den  neuen  Erwerber  nur  gegen  Ubernahme  derselben  Verpflichtungen  durch  denselben
zu  bewirken.“  ...  ...

2.  Kamerun.

IV.  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  das  Vermessungswesen.
Vom  24.  Noveniber  1908.

Auf  Grund  des  8  26  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken
in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  283),  des  §  15  des
Schutzgebietsgesetzes  vom  25.  Juli  1900  (Reichs-Gesetzbl.  S.  813)  und  des  §  5  der  Verfügung  des
Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Deuisches  Kolonialblatt  S.  509)  wird  mit  Zustimmung
des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  folgendes  bestimmt:

#§  1.  Als  gültig  im  Sinne  der  §§  7  und  9  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  21.  November
  1902  sind  nur  solche  Vermessungen  und  Karten  anzusehen,  die  von  einem  Vermessungsbeamten
  des  Gonvernements  angefertigt  oder  von  ihm  geprüft  und  amtlich  beglaubigt  sind.

4-
        <pb n="158" />
        G  134  20

Der  Gouverneur  kann  bestimmen,  daß  die  Vermessungen  eines  staatlich  geprüften  Privatlandmessers
  auch  ohne  amtliche  Prüfung  und  Beglaubigung  als  gültig  anzusehen  sind.

2.  Die  Kosten  der  von  Gouvernementsbeamten  vorgenommenen  Vermessungen  trägt  der
Antragsteller.  Der  Beginn  der  Arbeiten  kann  von  der  Hinterlegung  eines  Vorschusses  abhängig  gemacht
  werden.  Auf  die  Festsetzung  des  Vorschusses  finden  die  Vorschriften  des  §  3,  Absatz  1  und  2
Anwendung.

§  3.  Die  Festsetzung  der  Vermessungsunkosten  und  Gebühren,  sowie  der  Gebühren  für  die
Prüfung  und  Beglaubigung  von  Vermessungen  erfolgt  auf  Grund  des  vom  Gouverneur  durch
öffentliche  Bekanntmachung  zu  erlassenden  Tarifs  durch  den  Vermessungsbeamten.

Gegen  diese  Festsetzung  findet  Beschwerde  an  den  Gouverneur  statt.

Die  Zwangsvollstreckung  richtet  sich  nach  den  Vorschriften  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend
  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und
der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905  (Beilage  zu  Nr.  18  des  Deutschen  Kolonialblatts).

§*  4.  Der  Gouverneur  kann  beim  Vorhandensein  besonderer  Umstände  von  dem  im  §  3
Absatz  1  genannten  Tarif  abweichende  Gebührensätze  oder  eine  nach  freiem  Ermessen  festzusetzende
Pauschalsumme  in  Ansatz  bringen.  Die  hiernach  zu  bestimmenden  Vermessungskosten  dürfen  die  nach
dem  Tarif  zu  bestimmenden  Gebühren  nicht  übersteigen.

5.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft  und  hat  für  die  bisher  vorgenommenen  Vermessungen
  rückwirkende  Kraft.

Buea,  den  24.  November  1908.

Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Seitz.

V.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  zur  Verordnung,
betr.  das  Vermessungswesen.
Vom  24.  November  1908.
Artikel  1.
Für  die  Messung  (einschließlich  Kartierung  und  Berechnung)  und  einmalige  Ausfertigung
der  Messungsunterlagen  (Handzeichnung  nebst  Beschreibung  des  Grundstücks)  für  das  Grundbuch
sind  zu  zahlen

J.  dei  einem  Flächeninhalte  des  Grundstücks  von  nicht  mehr  als  1ha  80,00

über  1  ha  bis  5  ha  jedes  weitere  Hetiar  ..  ..25,00--

  5--20-  .........12,00--20--75--
  -  ...«......  7,00

75.  202  -  4,00
200  500  "  -.·.......  3,00

50)  1000  -  .........  2,50

=  1000  2,00.

Diese  Sätze  sind  oste  für  ebenes  oder  weniger  mnebenes  und  auch  sont  nicht  ungünstiges
  Gelände  (Gelände  I

II.  Bei  mittlerem  Gelände  oder  unter  mittleren  Verhältnissen  (Gelände  II)  erhöhen  sich
die  Kosten  nach  obigen  Sätzen  um  25  v.  H.  und  bei  sehr  unebenem  oder  sonst  ungünstigem  Gelände
  oder  unter  sehr  ungünstigen  Verhältnissen  (Gelände  III)  um  50  v.  H.

III.  Die  nach  I  festgestellten  Bezahlungssätze  sind  auf  Antrag  bei  kleinen  Grundstücken
von  0  bis  5  a  um  50  v.  H.,  über  5  bis  15  a  um  25  v.  H.  und  über  15  bis  30  a  um  10  v.  H.
zu  ermäßigen,  wenn  ihre  Anwendung  im  Vergleich  zur  geleisteten  Arbeit  oder  zum  Werte  des
Grundstücks  zu  einer  unverhältnismäßig  hohen  Bezahlung  führen  würde.

IV.  Zu  den  vorstehenden  Messungskosten  kommen  noch  folgende  Zuschläge:

a)  für  das  Setzen  eines  Grenzsteines  ausschließlich  Transport  u  und  Liesernng  2,50  .  /

b)  für  jedes  Gebände  ...  ..  3,00-o)IurdasFrcIIchlaqender
  Grenzen  auf  je  100  m...  ....8,00
d)  für  farbige  Hilfskräfte  pro  Mann  und  Tag  ....  1,00

(-)1urdteUtesernngemesGrenzftetnes  ausschließlich  Transport  39,50
        <pb n="159" />
        V  135  20

Für  Messungen  außerhalb  des  Weichbildes  des  dienstlichen  Wohnsitzes  des  Vermessungsbeamten
  kommt  zu  dem  nach  I  bis  IV  berechneten  Gesamtkostenbetrag  noch  ein  Zuschlag  von
30  v.  H.,  welcher  die  Unkosten  für  Hin=  und  Rückreise,  Reisekosten  des  Landmessers  u.  a.  m.  decken
soll.  Wenn  die  tatsächlichen  Kosten  unter  30  v.  H.  bleiben,  so  kommen  nur  die  tatsächlichen  Kosten
in  Ansatz.

VI.  Der  Berechnung  der  Kosten  für  Grenzwiederherstellungen,  Grenzverlegungen,  Grenzbegradigungen
  werden  die  Größe  des  Grundstücks  und  die  Sätze  nach  1  bis  V  zugrunde  gelegt.
Der  hiernach  sich  ergebende  Gesamtbetrag  wird  im  Verhältnis  der  wiederhergestellten,  verlegten  oder
begradigten  Grenzstrecke  zum  Umfang  des  Grundstücks  ermäßigt.

Artikel  2.

"  Kommt  ein  Vermessungsantrag  nicht  zur  Ausführung  oder  muß  eine  angefangene  Messungsarbeit
  ohne  Verschulden  des  ausführenden  Landmessers  abgebrochen  werden,  so  wird  ein  den  Unkosten
und  der  wirklich  geleisteten  Arbeit  bzw.  der  auf  die  Messung  verwandten  Zeit  entsprechender  Kostenbetrag
  in  Rechnung  gestellt,  welcher  jedoch  den  Betrag  nicht  überschreiten  darf,  der  sich  nach  den
vorstehenden  Sätzen  ergibt,  wenn  die  Messung  zur  Ausführung  gekommen  wäre.

Artikel  3.

Die  Prüfung  und  Bescheinigung  der  nach  §  1  der  Verordnung  etwa  eingesandten  Messungsarbeiten
  durch  den  Gouvernementslandmesser  erfolgt  kostenlos.  Wenn  jedoch  eine  solche  Arbeit  noch
vervollständigt  oder  vor  ihrer  Verwendung  örtlich  geprüft  werden  muß,  so  wird  ein  der  ausgeführten
Arbeit  entsprechender  Teil  der  Kosten  nach  Art.  1  I  bis  VI  bis  zum  Höchstbetrage  von  drei  Vierteln
der  sich  hiernach  berechnenden  Gesamtkosten  in  Rechnung  gestellt.

Artikel  4.

Von  den  beim  Gouvernementslandmesser  vorhandenen  Karten  und  Besitznachweisungen
werden  auf  Antrag  Kopien  bzw.  beglaubigte  Auszüge  erteilt.

Hierfür  werden  folgende  Gebühren  erhoben:

a)  für  eine  einsache  Handzeichnung  auf  Pausleinwand,  Format  21  X  33  em,  eine  Mindestgebühr
  von  17,00  J.  Bei  Zeichnungen  größeren  Umfanges  wird  ein  der  Arbeitsleistung
  und  den  verbrauchten  Zeichenpapieren  und  Materialien  entsprechender  höherer
Betrag  in  Berechnung  gestellt;

b)  für  jede  angefangene  oder  volle  Seite  eines  Auszuges  aus  der  Besitznachweisung  2,00  J7.

Die  vorstehend  unter  a  und  b  aufgeführten  Sätze  können  überall  da  ermäßigt  werden,  wo
ihre  Anwendung  zu  einer  unverhältnismäßig  hohen  Bezahlung  führen  würde.

Buea,  den  24.  November  1908.

Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Seitz.

VI.  Dienstanweisung  für  die  Vermessungsbeamten  des  Schutzgebiets  Kamerun.
§  1.  Die  Vermessungsbeamten.

Den  örtlichen  Verwaltungsbehörden  werden  nach  Bedarf  Vermessungsbeamte  (Landmesser")
und  Katasterzeichner"“)  durch  das  Gonvernement  zugeteilt.

Die  Vermessungsbeamten  sind  dem  Bezirksleiter  dienstlich  unterstellt  und  haben,  soweit  nicht
allgemeine  Vorschriften  des  Gonvernements  vorliegen,  deren  Anordnungen  auch  hinsichtlich  der  Art
der  Ausführung  ihrer  Arbeiten  —  von  rein  technischen  Fragen  abgesehen  (vgl.  §  13)  —  zu  befolgen.
  Letztere  Vorschrift  findet  keine  Anwendung  auf  die  Ausführung  von  Vermessungsarbeiten
für  Grundbuchzwecke.

Die  Vermessungsbeamten  dürfen  zu  anderen  als  Vermessungsarbeiten  nur  mit  Genehmigung
des  Gonvernements  herangezogen  werden.

Die  Landmesser  sind  die  dienstlichen  Vorgesetzten  der  ihnen  zugeteilten  Katasterzeichner.
Die  Unterstellung  erfolgt  durch  Verfügung  des  Gouverneurs  oder  des  Bezirksleiters.

*  Nach  der  Bekanntmachung  vom  4.  Februar  1914  Regierungslandmesser.
*“5)  Nach  der  Bekanntmachung  vom  4.  Februar  1914  Kataster=  oder  Vermessungsassistenten.
        <pb n="160" />
        GW  136  20

§*  2.  Bermessungsanträge.

Vermessungsanträge  von  Privatpersonen  sind  bei  der  Verwaltungsbehörde  des  Bezirks,  in
welchem  das  zu  vermessende  Grundstück  belegen  ist,  anzubringen  —  gleichgültig,  ob  der  Verwaltungsbehörde
  ein  Landmesser  zugeteilt  ist  oder  nicht  —.  Die  Antragsteller  sind  nach  Möglichkeit  auf  die
Inanspruchnahme  der  durch  besondere  Verfügung  des  Gouverneurs  zugelassenen  Privatlandmesser
zu  verweisen.  Jeder  Antrag  ist  von  der  Verwaltungsbehörde  mit  datiertem  Eingangsvermerk  zu
versehen.

§5  3.  Verzeichnis  der  unerledigten  Vermessungsarbeiten.

Die  Verwaltungsbehörden  haben  die  von  Amts  wegen  auszuführenden  Vermessungsarbeiten
und  alle  Vermessungsanträge  von  Privaten  in  ein  Verzeichnis  einzutragen,  aus  dem  der  Tag  des
Eingangs  des  Antrages  sowie  Lage  und  ungefähre  Größe  des  zu  vermessenden  Grundstücks  ersehen
werden  kann.

Auszüge  aus  diesem  Verzeichnisse,  die  alle  noch  unerledigten  Vermessungsarbeiten  zu  enthalten
  haben,  sind  dem  Gouvernement  einen  Monat  vor  Vierteljahrsbeginn  einzureichen.

§  4.  Arbeitsplan.

Für  jedes  Kalendervierteljahr  hat  der  Bezirksleiter,  dem  ein  Vermessungsbeamter  zugeteilt
ist,  einen  Vorschlag  über  dessen  Beschäftigung  aufzustellen  und  dem  Gouvernement  gleichzeitig  mit
dem  Verzeichnis  der  unerledigten  Arbeiten  (§  3)  einzureichen.

Das  Gouvernement  setzt  unter  Berücksichtigung  der  Bedürfnisse  der  verschiedenen  Bezirke
die  Arbeitspläne  für  alle  Vermessungsbeamten  fest.

Abweichungen  von  den  genehmigten  Plänen  sind  nur  im  Falle  eines  dringenden  Bedürfnisses
  gestattet;  über  sie  ist  sofort  zu  berichten.

§5  5.  Jarbige  Hilfskräfte.
Den  Vermessungsbeamten  werden  nach  Bedarf  vom  Gounvernement  farbige  Meßgehilfen
überwiesen,  deren  Bezüge  sich  nach  den  mit  ihnen  abgeschlossenen  Verträgen  bestimmen.
Die  Annahme  der  weiter  erforderlichen  farbigen  Hilfskräfte  (Vorarbeiter  und  Arbeiter)
bleibt  den  Landmessern  im  Rahmen  der  Festsetzungen  des  Wirtschaftsplans  überlassen.

§  6.  Wirtschaftsplan.

Für  jeden  Landmesser  wird  vom  Gouvernement  ein  Wirtschaftsplan  festgesetzt,  durch  den
ihm  Mittel  zur  Löhnung  der  farbigen  Hilfskräfte  und  zu  kleineren  sächlichen  Bedürfnissen  zur  Verfligung
  gestellt  werden.  Die  Bezüge  für  etwa  zugeteilte  Meßgehilfen  werden  besonders  bewilligt.
Für  die  Einhaltung  des  Wirtschaftsplaus  ist  jeder  Landmesser  persönlich  verantwortlich.

Die  Behörde,  welcher  der  Landmesser  zugeteilt  ist,  hat  seinem.  Ersuchen  um  Auszahlung
von  Beträgen  innerhalb  des  Wirtschaftsplanes  Folge  zu  geben.

§  7.  Ausführung  der  Vermessungen.

Bei  der  Ausführung  von  Bermessungsarbeiten  haben  die  Vermessungsbeamten,  sofern  es  sich
um  Vermessungen  für  Grundbuchzwecke  handelt,  die  „Grundsätze  für  die  Grundstücksvermessung  bei
mangelndem  Anschluß  an  eine  Landestriangulation“  (Anlage  I  der  Verfügung  des  Reichskanzlers
vom  30.  November  1902  zur  Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an
Grundstücken  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902)  sowie  die  dazu  noch  zu
erlassenden  Ausführungsvorschriften  des  Gouvernements,  andernfalls,  soweit  nicht  allgemeine  Vorschriften
  des  Gouvernements  vorliegen,  die  Weisungen  des  Bezirksleiters  zu  beachten.

§  8.  Arbeitstagebuch.

Jeder  Vermessungsbeamte  hat  ein  Arbeitstagebuch  nach  dem  anliegenden")  Muster  zu  führen.

In  das  Tagebuch  ist  täglich  die  geleistete  Arbeit  so  genau  einzutragen,  daß  daraus  ohne
weiteres  ersehen  werden  kann,  was  an  jedem  Tage  gearbeitet  worden  ist.  In  besonderen  Spalten
(8  bis  11)  sind  die  an  jedem  Tage  erwachsenen  Kosten  (Tagegelder,  Anzahl  der  beschäftigten
Arbeiter  und  Träger,  bare  Auslagen)  zu  vermerken.

Das  Tagebuch  ist  am  Schlusse  jedes  Kalendervierteljahres  und  bei  Beendigung  der  Zuteilung
  zu  einer  Behörde  (Versetzung,  Heimreise)  abzuschließen  und  der  Behörde,  welcher  der  Beamte
zugeteilt  ist,  einzureichen.  Diese  hat  eine  Abschrift  alsbald  dem  Gouvernement  vorzulegen.

*)  Siehe  nachstehend.
        <pb n="161" />
        8  137

5  9.  Gebührenrechnung.

Sofort  nach  Beendigung  einer  gebührenpflichtigen  Vermessung  hat  der  Vermessungsbeamte
auf  Grund  des  durch  die  Bekanntmachung  vom  24.  November  1908  (Amtsbl.  S.  127)  erlassenen
Tarifs  eine  Rechnung  über  die  Gebühren  und  Unkosten  in  Anlehnung  an  das  Formular  C  55  aufzustellen
  und  der  Behörde,  der  er  zugeteilt  ist,  einzureichen.

Die  Behörde  legt  die  gesammelten  Rechnungen  am  Schlusse  des  Kalendervierteljahres  dem
Gouvernement  vor.  Das  Vermessungsbureau  beim  Gouvernement  prüft  die  Rechnungen  (§  11),
veranlaßt  die  endgültige  Festsetzung,  die  Notierung  durch  die  Kalkulatur  und  die  Einziehung  durch
die  Gouvernementshauptkasse.

Über  Beschwerden  der  Zahlungspllichtigen  gegen  die  Gebührenrechnungen  entscheidet  der
Gouverneur.

§5  10.  Verzeichnis  der  erledigten  Vermessungen.

Jeder  Vermessungsbeamte  hat  am  Schlusse  jedes  Kalendervierteljahres  und  bei  Beendigung
der  Zuteilung  zu  einer  Behörde  (Versetzung,  Heimreise)  ein  Verzeichnis  der  erledigten  Vermessungen
aufzustellen  und  der  Behörde,  der  er  zugeteilt  ist,  einzureichen.  Diese  hat  eine  Abschrift  gleichzeitig
mit  der  Abschrift  des  Arbeitstagebuchs  (§  8),  den  Urschriften  der  einzuziehenden  Gebührenrechnungen,
den  Abschriften  der  Tagegolderrechnungen  sowie  der  Arbeiter=  und  Träger-Lohnlisten  dem  Gouvernement
  einzureichen.

§5  11.  Prüfung  der  Rechnungen  und  Nachweisungen.

Die  Prüfung  der  Gebührenrechnungen  (§  9)  sowie  der  als  Unterlage  dienenden  Arbeitstagebücher
  (§  8)  und  Vermessungsverzeichnisse  (§  10)  wird  von  dem  Vermessungsbureau  beim
Gonvernement  vorgenommen.

Der  Vorstand  des  Vermessungsbureaus  zeichnet  den  die  Prüfung  betreffenden  Schriftwechsel
mit  den  Lokalbehörden  im  Auftrage  des  Gouverneurs  unter  der  Firma  „HKaiserliches  Gonvernement
von  Kamerun,  Vermessungsburean“.

#§J  12.  Einreichung  von  Kartenkopien.

Von  jeder  von  einem  Vermessungsbeamten  gefertigten  Karte,  die  einen  Vermerk  über  den
Zeitpunkt  der  Aufnahme,  die  Person,  welche  die  Vermessung  und  Kartierung  bewirkt  hat,  und  den
Maßstab  zu  tragen  hat,  ist  eine  Nadelkopie  mit  einem  kurzen  Bericht  über  das  angewandte  Messungsverfahren
  und  die  Beschaffenheit  des  Geländes  dem  Gonvernement  durch  die  Behörde,  welcher  der
Beamte  zugeteilt  ist,  einzureichen.

5  13.  Technische  Dienstaufsicht.

Die  fachtechnische  Beaufsichtigung  der  Vermessungsgeschäfte  und  aller  zugehörigen  technischen
Arbeiten  wird  von  dem  Vorstand  des  Vermessungsbureaus  ausgeübt,  welcher  die  nach  §  12  einzureichenden
  Karten  und  Vermessungsberichte  prüft  und  nach  besonderer,  an  die  Lokalbehörden  ergehenden
Verfügung  des  Gouvernements  mindestens  einmal  jährlich  die  Geschäftsführung,  Vermessungsergebnisse
  und  -Schriften  der  Vermessungsbeamten  an  Ort  und  Stelle  einer  Revision  unterzieht.

Den  durch  die  fachtechnische  Prüfung  sich  ergebenden,  durch  die  Lokalbehörden  zu  leitenden
Schriftwechsel  mit  den  Vermessungsbeamten  zeichnet  der  Vorstand  des  Vermessungsbureaus  in  der  in
§  11  Abs.  2  bestimmten  Form.

Zur  Durchführung  der  Einheitlichkeit  des  vermessungstechnischen  Verfahrens  werden  noch
besondere  Ausführungsbestimmungen  seitens  des  Gouvernements  ergehen.

§5  14.  Vermessungsinstrumente.

Die  Verwaltung  der  Vermessungsinstrumente  ist  durch  die  Verfügungen  vom  8.  April  1909
(Amtsbl.  S.  111)  und  vom  16.  November  1911  (Amtsbl.  S.  525)  dem  Vermessungsbureau  beim
Gouvernement  übertragen.  Diesem  sind  ausbesserungsbedürftige  oder  nicht  mehr  benöligte  Instrumente
  zu  überweisen.

Den  auf  die  Instrumentenverwaltung  sich  beziehenden  Schriftwechsel  mit  den  Lokalbehörden
zeichnet  der  Vorstand  des  Vermessungsbureaus  in  ver  in  §  11  Abs.  2  bestimmten  Form.

l  1
Die  Verzeichnisse  der  unerledigten  Lenstessune  (§  3)  sind  erstmalig  mit  den  Vorschlägen
äu  den  Arbeitsplänen  für  das  erste  Kalendervierteljahr  1913  (§  4)  bis  zum  1.  Dezember  dieses
Jahres  einzureichen.
Buea,  den  8.  Angust  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  A.:  Adge.

s.  IX.  ux
        <pb n="162" />
        G  138  2

Muster  A.
Tagebuch  des  in

 

Name  oder  Nummer  Vesondere  Kosten

Lide.  Mo-  Detaillierte  Angabe  der  aus-*


Ta  Jahr  Ortschaft.  Besiter.
Nr.  6nat  b  geführten  Arbeit  Genarlung  #ahiungs.]  Tage-=  Ar-  Trä=  Aus-Hflichtinen
  beiter  ger
gacherhlans  #urag,  gelder  agen
V  arzelle  steller  Anzahl  Anzahl
1  2  3  4  5  6  7  8  „  10  11

 

VII.  Anweisung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  für  die  Ausführung  von  Vermessungsarbeiten
  durch  Privatlandmesser.
Vom  21.  Dezember  1912.
(Amtsblatt  1913,  Nr.  1.  S.  2  fk.)

Um  die  Ausführung  von  vlermesung-arbriten  durch  Privatlandmesser  einheitlich  zu  gestalten,
wird  unbeschadet  der  Bestimmung  in  §  1  .  2  der  Sn##nung  des  Gonverneurs,  betreffend  das
Vermessungswesen,  vom  24.  November  1#ool  (Kol.  1909  S.  86,  Amtsbl.  1909  S.  128)
folgendes  bestimmt:

A.  Feldarbeiten.

1.  Die  Vermessung  eines  Grundstücks  erfolgt  im  Sinne  des  Abs.  4  der  Grundsätze  für  die
Grundstücksvermessung  bei  mangelndem  Anschluß  an  eine  Landestriangulation,  Ausführungsbestimmungen
  zur  Kaiserlichen  Verordnung  vom  21.  November  1902,  wo  wegen  unübersichtlichen  Geländes
eine  besondere  Kleintriangulation  mit  Basismessung  zu  umständlich  und  kostspielig  würde,  durch
Messung  eines  Umringpolygons,  dessen  Winkel  mittels  eines  Theodoliten  und  dessen  Seiten  durch
doppelte  gemittelte  Längenmessung  zu  bestimmen  sind.  Jede  Vermessung  ist  an  ältere,  bei  dem
Grundstücke  selbst  oder  in  seiner  unmittelbaren  Nähe  gemachte  Vermessungen,  insbesondere  an  ein
etwa  vorhandenes  Polygonnetz  anzuschließen.  Die  in  Betracht  kommenden  Vermessungsunterlagen
werden  auf  Anfordern  von  der  zuständigen  Verwaltungsbehörde  zur  Verfügung  gestellt.  Wo  das
Polygonnetz  nicht  an  ein  älteres  Netz  angeschlossen  werden  kann,  ist  es  in  sich  abzuschließen.  Als
Polygonpunkte  können  Grenzmale  benutzt  werden.  "

Einzelne  nach  der  Geländebildung  geeignet  liegende  Punkte  des  Polygons  sind  zur  Ermöglichung
  eines  Anschlusses  an  spätere  Vermessungen  unterirdisch  durch  Flaschenhälse  und  oberirdisch
durch  Zementsteine  mit  eingemeißeltem  Kreuz  oder  eingelassenem  Bolzen  besonders  sorgfältig  zu  vermarken.
  Diese  Punkte  sind  gemäß  Abs.  3  der  „Grundsätze“  in  bezug  auf  in  der  Natur  vorhandene
markante  Punkte,  welche  voraussichtlich  unverändert  bleiben  und  immer  wieder  gefunden  werden
können,  einzumessen.

2.  Die  Vermarkung  der  Grenzpunkte  hat  unterirdisch  durch  Glasscherben  und  oberirdisch
durch  Zementsteine  so  zu  erfolgen,  daß  von  einem  zum  andern  Grenzpunkte  gesichtet  werden  kann.
Die  eigentlichen  Grenzlinien  müssen  im  Urwald  ausgeschlagen  werden.

3.  Werden  die  Grenzen  durch  natürliche  Merkmale  wie  Wasserläufe,  Gebirgskämme  usw.
dargestellt,  so  müssen  die  Grenzen  zwischen  den  polygonometrisch  bestimmten  Endpunkten  entweder
durch  Polygon=  oder  durch  Kompaßmeßbandzug  genau  ausgenommen  werden.  Die  einzelnen  Strecken
des  koordinatorisch  zu  rechnenden  Kompaßmeßbandzuges  sollen  möglichst  20  m,  jedenfalls  nicht  mehr
als  20  m  Länge  haben.

4.  Die  topographische  Aufnahme  beschränkt  sich  auf  die  Einmessung  der  Wege  und  Gewässer
und  der  etwa  vorhandenen  wirtschaftlichen  Anlagen,  Häuser  usw.  mittels  Tachymeter=  oder  Kompaßmeßbandzugverfahrens
  sowie  auf  skizzenhaftes  Eintragen  der  Geländebildung.

5.  Bei  kleinen  Grundstücken,  deren  Aufnahme  durch  koordinatorisches  Linienmeßverfahren
erfolgen  kann,  ist  eine  slizzenhafte  Darstellung  der  Lage  des  Grundstücks  zu  seiner  natürlichen  Umgebung
  und  zu  den  benachbarten  Besitzstücken  beizufügen,  falls  kein  Anschluß  an  eine  frühere  Vermessung
  stattfindet.

6.  Die  Originale  der  in  Blei  zu  führenden  Feldbücher,  Winkelregister,  Routenaufnahmen,
Vermessungshandrisse  usw.  sind  dem  Vermessungsbureau  beim  Gouvernement  mit  den  Karten  einzu-
        <pb n="163" />
        W  139  20

reichen.  Sie  werden  nach  Prüfung  ihrer  Übereinstimmung  mu  den  Angaben  des  Vermessungsprotokolls
  und  der  Karten  zurückgesandt.

Eine  genaue  Beschreibung  der  Grenzen,  des  angewandten  Vermessungsverfahrens  mit  Angabe
der  Zeit  der  Ausführung  der  Vermessung,  der  benutzten  Instrumente  und  der  erreichten  Genanuigkeit,
der  Koordinaten  der  Polygon=  und  Grenzpunkte,  der  Längen  der  Grenzlinien  und  der  Größen  der
Brechungswinkel  der  geraden  Grenzlinien,  der  Flächeninhalte,  der  Eigentümer  und  Grenznachbarn
ist  in  doppelter  Ausfertigung  einzureichen  (Vermessungsprotokoll).

Ein  Exemplar  wird,  nachdem  die  Ubereinstimmung  mit  den  Übrigen  Vermessungsschriften
geprüft  und  bescheinigt  worden  ist,  zurückgeschickt,  das  zweite  Exemplar  bleibt  beim  Vermessungsbureau
  des  Gonvernements.

7.  Die  örtliche  Nachprüfung  der  Vermessungsarbeiten  erfolgt  durch  den  Vorstand  des  Vermessungsbureaus
  oder  im  Auftrage  des  Gouvernements  durch  einen  Gouvernementslandmesser.

B.  Berechnungsarbeiten.

1.  Die  Orientierung  des  nach  rechtwinkligen  Koordinaten  zu  rechnenden  Polygons  erfolgt,
sofern  nicht  eine  genaue  Azimutbestimmung  gemacht  wird,  nach  magnetisch  Nord.  Wenn  die  koordinatorische
  Rechnung  nicht  an  ältere  Messungen  angeschlossen  wird,  ist  als  Koordinatennullpunkt  einer
der  besonders  sorgfältig  vermarkten  Punkte  des  Umringpolygons  zu  wählen.

2.  Die  Flächeninhaltsberechnung  hat  doppelt,  einmal  nach  rechtwinkligen  Koordinaten  oder
unter  Benutzung  der  Originalmessungszahlen  sowie  einmal  zur  Kontrolle  der  Rechnung  und  Kartierung
  auf  graphischem  Wege  zu  erfolgen.  Der  aus  ersterer  Berechnung  ermiltelte  Flächeninhalt  ist
einzuhalten.

3.  Die  Unterlagen,  welche  zur  Ermittlung  des  Flächeninhalts  führen,  sind  dem  Vermessungsbureau
  beim  Gouvernement  ebenfalls  zur  Prüfung  vorzulegen.

C.  Ausarbeitung  der  Karten.

1.  Von  jedem  vermessenen  Grundstück  sind  dem  Vermessungsbureau  beim  Gouvernement
zwei  Karten  auf  gutem  weißen  Whatmanpapier  einzureichen,  von  denen  die  eine  beim  Gouvernement
bleibt,  die  zweite  mit  den  Vermessungsschriften  nach  erfolgter  Prüfung  und  mit  Prüfungsvermerk
versehen  zurückgesandt  wird.  Die  Karten  müssen  folgende  Angaben  enthalten:

4.  die  Längenmaße  aller  geraden  Grenzlinien  in  Zentimetern  (in  der  Mitte  der
Grenzlinien,  parallel  zu  ihnen  einzutragen),
die  Winkel  der  Brechpunkte  zweier  geraden  Grenzlinien  in  10“  (die  Brechungswinkel
  sind  durch  eine  rote  Kreislinie  zu  bezeichnen),

III.  die  Flächeninhalte  in  Quadratmetern  (in  der  Mitte  der  Parzellen),

IV.  die  Namen  der  Eigentümer  und  Grenznachbarn,

V.  Nordpfeil,

VI.  Maßstab  (unten  rechts).
2.  Das  Format  der  Karten  muß

1—

II.

—

50  33
b)  50  66
c)  100  „  66

an  Länge  und  Breite  betragen.  Die  Kartierung  ist  entsprechend  der  Größe,  dem  Werte  und  der
Lage  des  Grundstücks  in  den  Maßstäben  1:  500,  1:  1000,  1:  2500,  1:  5000,  1:  10  000  auszuführen.
  Ubersichtskarten  sind  in  dem  Maßstab  1:  25  000  auszuführen.

In  städtischen  Bezirken  ist  der  Maßstab  zu  wählen,  in  welchem  die  vorhandenen  älteren
Karten  ausgeführt  sind.  .

3.  Die  Titelschrift,  welche  den  Namen  des  Schutzgebietes,  des  Verwaltungsbezirkes  und  der
Flur  zu  enthalten  hat,  ist  mit  der  erforderlichen  Bescheinigung  oben  links  gleichlaufend  mit  der
Längsseite  des  Papiers  zu  schreiben.  Zum  Beschreiben  der  Reinkarten  wird  nur  Rundschrift  verwendet.

D.

1.  Im  übrigen  gelten  als  maßgebende  Bestimmungen  die  preußischen  Katasteranweisungen,
die  in  sinngemäßer  Weise  den  einfacheren  Verhältnissen  des  Schutzgebiets  entsprechend  anzuwenden  sind.
Eine  Anderung  erfahren  für  das  Zeichnen  der  Karten  nachstehend  aufgeführte  Zeichen:
a)  die  Grenzen  der  Eingeborenenfarmen  werden  schwarz  punktiert  und  mit  hellgrünem
Farbstreifen  angelegt,  die  der  Pflanzungen  voll  schwarz  ausgezogen  und  mit  hellgrünem
  Farbstreifen  angelegt,

O
        <pb n="164" />
        W  140  2

b)  die  Grenzen  der  Reservate  dunkelgrün,
T)  die  Grenzen  des  Kronlandes  hellrot,
4)  die  Grenzen  der  Bezirke  blau,
e)  die  Landesgrenzen  mit  breitem,  dunkelrotem  Streifen,
f)  die  Eingeborenen-Ortschaften  dunkel-wegebraun  angelegt.
Die  skizzenhafte  Darstellung  der  Geländebildung  erfolgt  durch  punktierte,  in  Sepia  gezeichnete
Höhenkurvenlinien.
2.  Die  Zusendung  der  Karten  an  das  Vermessungsbureau  hat  in  Blechtrommeln  zu  erfolgen.
Die  Vermessungsschriften  sind  in  wasserdichtem  Papier  oder  in  Wachstuch  zu  verpacken.
Buea,  den  21.  Dezember  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:  Dr.  Meyer.

VIII.  Anweisung  des  Gouverneurs  zur  Ausführung  von  Wegeaufnahmen.
Vom  2.  Januar  1914.

1.  Von  allen  geeigneten  Beamten  und  Angehörigen  der  Schutztruppe  sind  die  in  der  Moiselschen
Karte  1:  300  000  noch  nicht  eingetragenen  Wege,  soweit  sie  gelegentlich  der  Dienstreisen  berührt
werden  können,  mittels  Wegeaufnahmeverfahrens  aufzunehmen.  Die  vorhandenen  Eintragungen  sind
nachzuprüfen  und  nötigenfalls  zu  berichtigen.

Jede  Ortsverwaltungsbehörde  muß  festlegen,  welche  Wegeaufnahmen  in  ihrem  Bezirke  noch
erfolgen  müssen.  Vor  jeder  Dienstreise  ist  dann  zu  erwägen,  welche  Wegeaufnahme  zur  Ergänzung
des  Kartenmaterials  zweckmäßig  mit  der  Reise  zu  verbinden  ist.  Auch  die  Aufnahme  von  Nebenwegen
  ist  wertvoll.

Für  die  Durchführung  der  Wegeaufnahme  gelten  im  allgemeinen  die  Ausführungen  der
—uee““s  zu  Routenaufnahmen“  von  P.  Sprigade  und  M.  Meoisel,  Landesgesetzgebung  S.  1148ff.,
sowie  der  „Anweisung  zu  Höhenmessungen“  von  Geh.  Reg.  Rat  Prof.  Dr.  v.  Danckelman,  Landesgesetzgebung
  S.  1152.

3.  Zur  Längenermittlung  ist  statt  der  Uhrzeit  möglichst  nur  Schrittmaß  zu  verwenden.
Die  Länge  des  Schrittes  des  Aufnehmenden  ist  durch  Abschreiten  eines  vorher  gemessenen  Längenmaßes
  festzustellen  und  auf  der  ersten  Seite  des  Routenaufnahmebuches  einzutragen.

Um  in  gebirgigen  Gegenden  den  Horizontalwert  der  gezählten  Schritte  berechnen  zu  können,
ist  die  Größe  des  Gefälles  auf  etwa  5°  mittels  eines  Gefällmessers  festzustellen  und  neben  den  Schrittmaßen
  einzutragen.

Als  Norm  zur  Reduzierung  der  Schrittmaße  auf  die  Horizontalprojektion  diene  folgende  für
eine  Schrittlänge  von  77  em  gegebene  Skala:

aufwärts  Schrittwert  abwärts  Schrittwert

1.  Steigung  0  77  cm  2.  Gefälle  07  77  cm
5%  70  cm  57  74  cm

10%  62  cm  10%  72  cm

15  56  cm  15%  70  cm

20%  50  cm  205  67  cm

25%  45  cm  255%  60  cm

30  38  cm  30°  50  cm

4.  Für  die  Wegeaufnahmen  ist  möglichst  ein  Fluidkompaß  zu  verwenden,  welcher  linksläufig
Eziffert  ist.

5.  Die  Kompaßablesungen  sind  immer  rechts,  die  Schrittmaße  und  Gefällangaben  links  der
Wegelinien  zu  notieren.  Die  Gefällangaben  sind  mit  dem  Gradzeichen  „“  zu  versehen,  zu  unterstreichen
  und  etwas  weiter  von  der  ausgezeichneten  Wegelinie  ab  zu  setzen,  um  Verwechslungen
zu  vermeiden.

6.  Die  Höhenmessungen  sind  auf  allen  passierten,  topographisch  charakteristischen  Geländepunkten,
  Hügel-=  und  Bergspitzen  sowie  Talsohlen  und  Flußübergängen  möglichst  mit  zwei  Aneroidbarometern
  auszuführen,  deren  Angaben  täglich  bei  Beginn  der  Messungen  mit  einer  Siedepunktbestimmung
  zu  vergleichen  sind.  Die  Resultate  der  Vergleiche  sind  mit  den  Angaben  des  Datums
und  der  Tageszeit  in  die  Wegeaufnahmebücher  einzutragen.
        <pb n="165" />
        W  141  20

Die  Nummern  der  gebrauchten  Aneroide  und  Siedethermometer  sind  auf  der  ersten  Seite
des  Wegeaufnahmebuches  zu  vermerken.

Bei  der  Namengebung  und  Schreibweise  der  geographischen  Namen  ist  nach  den  Ausführungen
  der  „Grundsätze  für  die  Namengebung,  Namenübersetzung,  Schreib=  und  Sprechweise  der
geographischen  Namen“  (Landesgesetzgebung  S.  1146)  zu  verfahren.

8.  Über  die  Bodenbeschaffenheit,  die  Kulturart  und  den  Pflanzenwuchs  an  dem  aufgenommenen
  Wege  (ob  Urwald,  sekundärer  Busch,  Grasland,  Sumpf,  Weide,  Farmen  usw.)  sind
Auszeichnungen  zu  machen.

Für  die  Bezeichnung  der  Kulturen  und  des  Pflanzenwuchses  sind  die  in  der  Anlage')  dargestellten
  Signaturen  zu  verwenden.  Die  Geländebildung  ist  durch  Höhenschichtlinien  anzudeuten.

9.  Die  Kartierung  der  Wegeaufnahmen  erfolgt  im  Maßstab  1:  10  000  mittels  Transporteurs
auf  Millimeterpapier.  Die  einzelnen  Blätter  sollen  nicht  größer  sein  als  1,00  m  zu  0,66  m.  Die
Kartierung  ist  möglichst  von  dem  Aufnehmenden  in  unmittelbarem  Anschluß  an  die  Aufnahmen  durchzuführen;
  #ss  sich  dies  nicht  ermöglichen  läßt,  erfolgt  die  Kartierung  im  Zentralvermessungsbureau.

Bei  der  Auszeichnung  der  Karten  sind  die  in  der  Anlage  dargestellten  Signaturen  zu
verwanben.

Zum  Anlegen  der  Wege,  Grenzen  usw.  sind  folgende  Farben  zu  verwenden:

Wege:  hell  wegebraun  (terra  sienna),
Höhenschichtlinien:  sepia,  punktiert,
aeem  gen:  )  hellgrün  (wiesengrün),
Reservate:  dunkelgrün  (gartengrün),

Kronland:  hellrot  (karmin),

Landesgrenze:  breit  dunkelrot  (zinnober),

Bezirksgrenze:  dunkelrot  gestrichelt,

Eingeborenen-Ortschaften:  dunkelbraun  (terra  sienna),

Gewässer:  hell  preußisch-blau.

Norden  (oben  oder  links)  ist  durch  einen  schwarzen  Pfeil  zu  bezeichnen.

Die  Wegeaufnahmebücher  und  Kartierungen  sind  alsbald  nach  Fertigstellung  durch  die
örtliche  Verwaltungsbehörde  dem  Gouverneur  einzureichen.  Eine  Pause  der  Kartierung  ist  bei  der
Ortsbehörde  zurückzubehalten.  Die  Zusendung  hat  möglichst  in  Stahlblechtrommeln  zu  erfolgen.

12.  Die  Weiterreichung  der  Wegekarten  an  das  Reichs-Kolonialamt  erfolgt  durch  den
Gouverneur,  nachdem  eine  Pause  der  Wegekarte  für  das  Archiv  des  Zentralvermessungsbureaus  angefertigt
  ist.

Buea,  den  2.  Jannar  1914.

Der  Kaiserliche  Gonverneur.
J.  V.:  Full.

 

IX.  Verfügung  des  Gouverneurs  über  die  Technischen  Ausführungsbestimmungen  zur
Dienstanweisung  für  die  Vermessungsbeamten  des  Schutzgebiets  Kamerun  vom  8.  August  1912.
Vom  1.  Mai  1914.

Dieser  Nummer  des  Amtsblattes  liegt  ein  Abdruck  der  Technischen  Ansführungsbestimmungen
zur  Dienstanweisung  für  die  Vermessungsbeamten  des  Schutzgebiets  Kamerun  vom  8.  August  1912
bei,  nach  welchen  die  Vermessungen  der  Vermessungsbeamten  des  Schutzgebiets  Kamerun  vom  1.  Juli
1914  ab  auszuführen  sind.

Die  Anlagen  (Formulare,  Tafeln  und  Muster)  zu  den  Technischen  Ausführungsbestimmungen
sowie  die  zu  ihrer  Ergänzung  dienende  „Zusammenstellung  der  für  die  Vermessungsbeamten  des
Schutzgebietes  Kamerun  besonders  wichtigen  Verordnungen  und  Vorschriften“  werden  den  in  Frage
kommenden  Dienststellen  besonders  zugestellt  werden.

Die  Zuweisung  der  durch  den  Erlaß  der  „Technischen  Ausführungsbestimmungen“  benötigten
Vermessungs=  und  Zeichengeräte  nebst  Zubehör,  Bücher,  Tabellen,  Muster  und  Formularc  sowie  der

*v)  Anm.  Die  Anlage  ist  nicht  beigesügt.  Sie  wird  den  in  Frage  kommenden  Dienststellen  besonders
zugestent  ud  auf  Anfordern  vom  Zentralvermessungsbureau  geliefert.  —  Verf.  glaubt,  daß  sie  in  Tafel  2b

5“

17  Tafel  26

s.  Ben.
hinter  x,
        <pb n="166" />
        W  142  20

„Zusammenstellung  der  für  die  Vermessungsbeamten  des  Schutzgebietes  Kamerun  besonders  wichtigen
Verordnungen  und  Vorschriften“  an  die  Vermessungsbeamten  wird  vom  Zentralvermessungsbureau
durchgeführt,  welches  auch  alle  weiterhin  ergehenden,  das  Vermessungswesen  betreffenden  Verordnungen
  und  Runderlasse  den  Vermessungsbeamten  als  Sonderdruck  zugehen  läßt.

Die  Technischen  Ausführungsbestimmungen  nebst  einem  Stück  der  zugehörigen  Anlagen,
sowie  die  „Zusammenstellung  der  für  die  Vermessungsbeamten  des  Schutzgebietes  Kamerun  besonders
wichtigen  Verordnungen  und  Vorschriften“  nebst  Anlagen  und  weiterhin  zugehenden  Nachträgen  sind
von  allen  Vermessungsbeamten  in  einem  besonderen  Handaktenstück  zu  heften,  sachgemäß  aufzubewahren
  und  bei  Heimreise  oder  Versetzung  gleichzeitig  mit  der  Abgabe  der  Instrumente  abzuliefern.

Die  sachgemäße  Aufbewahrung,  Erhaltung  und  Ergänzung  dieses  Handaktenstücks  sowie  der
zugehörigen  Bücher,  Tabellen,  Muster  und  Formulare  wird  von  dem  Vorstande  des  Zentralvermessungsbureaus
  gelegentlich  der  nach  §  13  der  Dienstanweisung  für  die  Vermessungsbeamten
des  Schutzgebiets  Kamerun  vom  8.  August  1912  auszuführenden  Revisionsreisen  kontrolliert.

Buea,  den  1.  Mai  1914.
"  Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Kundt.

X.  Technische  Ausführungsbestimmungen  zur  Dienstanweisung  für  die  Vermessungsv
  —  beamten  des  Schutzgebietes  Kamerun  vom  8.  August  1912.
«  (Amtsblatt  263.)

Zur  Durchführung  der  Einheitlichkeit  des  vermessungstechnischen  Verfahrens  wird  in  Ausführung
  des  §  13  Abs.  3  der  Dienstanweisung  für  die  Vermessungsbeamten  des  Schutzgebiets
Kamerun  vom  8.  August  1912  (Amtsblatt  S.  263)  folgendes  bestimmt:

§  1.  Die  von  den  Vermessungsbeamten  des  Schutzgebiets  Kamerun  auszuführenden  Vermessungen
  gliedern  sich  der  Meßmethode  nach  in

I.  Wegeaufnahmen,
II.  Erkundungsaufnahmen,
III.  Grundbuchvermessungen,
IV.  Stadtvermessungen.
I.  Wegeaufnahmen.

§  2.  Mittels  Wegeaufnahmenverfahrens  sind  aufzunehmen  die  topographischen  Einzelvermessungen
  der  Erkundungsaufnahmen  in  einem  genauer  festgelegten  Polygonrahmen  (s.  §  38)
und  die  in  der  Moiselschen  Karte  1:  300000  noch  nicht  eingetragenen  Wege,  soweit  sie  gelegentlich
der  Dienstreisen  von  den  Vermessungsbeamten  berührt  werden  können.  Die  vorhandenen  Eintragungen
  sind  nachzuprüfen  und  nötigenfalls  zu  berichtigen.  Jede  Ortsverwaltungsbehörde  muß
festlegen,  welche  Wegeaufnahmen  in  ihrem  Bezirke  noch  erfolgen  müssen.

Vor  jeder  Dienstreise  ist  dann  zu  erwägen,  welche  Wegeaufnahme  zur  Ergänzung  des
Kartenmaterials  zweckmäßig  mit  der  Reise  zu  verbinden  ist.  Auch  die  Aufnahme  von  Nebenwegen
ist  wertvoll.

§*  3.  Für  die  Durchführung  der  Wegeaufnahmen  gelten  im  allgemeinen  die  Ausführungen
der  „Anweisung  zu  Routenaufnahmen“  von  P.  Sprigade  und  M.  Moisel,  L.  G.  S.  1148ff.  sowie  der
„Anweisung  zu  Höhenmessungen“  von  Geh.  Reg.-Rat  Prof.  Dr.  v.  Danckelman,  L.G.  S.  1152.

5  4.  Zur  Längenermittlung  ist  statt  der  Uhrzeit  nur  Schrittmaß  zu  verwenden.  Die
Länge  des  Schrittes  des  Aufnehmenden  ist  durch  Abschreiten  eines  vorher  gemessenen  Längenmaßes
festzustellen  und  auf  der  ersten  Seite  des  Wegeaufnahmebuches  einzutragen.

Um  in  gebirgigen  Gegenden  den  Horizontalwert  der  gezählten  Schritte  berechnen  zu  können,
ist  die  Größe  des  Gefälles  auf  etwa  5°  festzustellen  und  neben  den  Schrittmaßen  einzutragen.

Als  Norm  zur  Reduzierung  der  Schrittmaße  auf  die  Horizontalprojektion  diene  die  in
Jordan,  Handbuch  der  Vermessungskunde,  Bd.  2,  S.  86  auf  eine  Schrittlänge  von  77  cm  gegebene
Skala,  welche  folgt  den  Formeln

1.  für  Steigung  X!=  §  (1  —  sin  d)
Sz

2.  für  Gefälle  X;  =  s  (1  —  sin  2
        <pb n="167" />
        G  143  2e□

aufwärts  Schrittwert  abwärts  Schrittwert

1.  Steigung  0  77  em  2.  Gefälle  0  77  cm
57  70  cm  5%  74  cm

10%  62  cm  10%  72  cm

15°%  56  cm  15  70  cm

20  50  cm  20  67  cm

257  45  cm  2557  60  cm

30  38  cm  30  50  cm

5.  Zur  Eintragung  der  Wegeaufnahmen  sind  geheftete  Skizzenbücher  mit  Millimeter-Zeichenpapier,
  Größe  21  X  33  cm,  zu  verwenden,  welche  nicht  mehr  als  20  Seiten  haben  sollen.

6.  Auf  der  ersten  Seite  des  Wegeaufnahmebuches  ist  außer  der  Zeit  der  Messung  die
Angabe  der  Mißweisung  der  Magnetnadel  für  die  betreffende  Gegend  zu  vermerken,  falls  nicht  die
betreffende  Wegeaufnahme  an  gegebene  Punkte  angeschlossen  ist,  die  durch  andere  Messung  richtig
genug  bestimmt  sind.

Falls  die  Mißweisung  der  Magnetnadel  nicht  aus  vorhandenen  Karten  zu  entnehmen  ist,
ist  dieselbe  durch  eine  einfache  Näherungsmethode  zu  bestimmen,  die  aus  Dietrich  Reimers  Mitleilungen
  1914,  Heft  4,  S.  84  bis  109:  „Böhler,  Praktische  Winke  für  Vermessungstechnik  in  den
Tropen“  ersichtlich  ist.

§5  7.  Für  die  Wegeaufnahmen  ist  möglichst  ein  Fluidkompaß,  für  die  Peilungen  nach
entfernteren  Zielpunkten  eine  Stock-Bussole  mit  langer  umlegbarer  Nadel  und  besonderer  Vertikaldrehachse
  zu  verwenden.  Die  Kompasse  müssen  linksläufig  beziffert  sein.

§5  8.  Die  Kompaßablesungen  sind  immer  rechts,  die  Schrittmaße  und  Gefällangaben  links
der  Wegelinien  zu  notieren.  Die  Gefällangaben  sind  mit  dem  Gradzeichen  „“  zu  versehen,  zu
unterstreichen  und  etwas  weiter  von  der  ausgezeichneten  Wegelinie  abzusetzen,  um  Verwechslungen
zu  vermeiden.

§5  9.  Die  Höhenmessungen  sind  auf  allen  passierten,  topographisch-charakteristischen  Geländepunkten,
  Hügel=  und  Bergspitzen  sowie  Talsohlen  und  Flußübergängen  möglichst  mit  zwei  Aneroidbarometern
  auszuführen,  deren  Angaben  täglich  bei  Beginn  der  Messungen  mit  einer  Siedepunktbestimmung
  zu  vergleichen  sind.  Die  Resultate  der  Vergleiche  sind  mit  den  Angaben  des  Datums
und  der  Tageszeit  in  die  Wegeaufnahmebücher  einzutragen.  Es  ist  möglichst  an  Punkte  anzuschließen,
  deren  Höhenlage  bereits  bestimmt  ist.

Die  Nummern  der  gebrauchten  Aneroide  und  Siedethermometer  sind  auf  der  ersten  Seite
des  Wegeaufnahmebuches  zu  vermerken.

§5  10.  Bei  der  Namengebung  und  Schreibweise  der  geographischen  Namen  ist  nach  den
Ausführungen  der  „Grundsätze  für  die  Namengebung,  Namenübersetzung,  Schreib=  und  Sprechweise
der  geographischen  Namen“  (L.  G.  S.  1146,  Nr.  617)  zu  verfahren.

§  11.  Über  die  Bodenbeschaffenheit,  die  Kulturart  und  den  Pflanzenwuchs  des  Landes
an  dem  ausgenommenen  Wege  (ob  Urwald,  sekundärer  Busch,  Grasland,  Sumpf,  Weide,  Farmen
usw.)  sind  Aufzeichnungen  zu  machen.  Für  die  Bezeichnung  der  Kulturen,  des  Pflanzenwuchses  usw.
sind  die  in  Muster  L  12  verzeichneten  Signaturen  zu  verwenden.

8

5
12.  Die  Kartierung  der  Wegeaufnahmen  erfolgt  im  Maßstab  1:  10000  mittels  Trans-—


porteur  auf  Millimeterpapier.  Die  einzelnen  Blätter  sollen  nicht  größer  sein  als  1,00  m  zu  0,66  mi
die  Kartierung  ist  möglichst  in  unmittelbarem  Anschluß  an  die  Aufnahme  durchzuführen.

Die  Gewässer  sind  blau,  die  Wege  und  Dorfplätze  wegebraun,  die  Pflanzungen
und  Farmen  hellgrün,  die  geographischen  Namen  schwarz  (Rundschrift)  einzutragen;  die  Geländeformation
  ist  durch  sepia  punktierte  Horizontalkurven  (nicht  Schummerung)  anzudeuten.  Im  übrigen
sind  die  in  8  11  vermerkten  Signaturen  der  Anlage  L  12  zu  verwenden.

§5  14.  Die  Wegeaufnahmebücher  und  Kartierungen  sind  alsbald  nach  Fertigstellung  durch
die  örtliche  Verwaltungsbehörde  dem  Gonverneur  einzureichen.  Eine  Pause  der  Karte  ist  bei  der
örtlichen  Verwaltungsbehörde  zurückzubehalten.  Die  Zusendung  hat  in  Stahlblechtrommeln  zu  erfolgen.

§  15.  Die  Weiterreichung  der  Routenkarten  und  Wegeaufnahmebücher  an  das  Reichs-Kolonialamt
  erfolgt  durch  den  Gonverneur,  nachdem  eine  Pause  der  Wegekarte  für  das  Archiv  des
Zentralvermessungsbureaus  angefertigt  ist.

II.  Erkundungsaufnahmen.
5  16.  Die  Erkundungsaufnahmen  sollen  dazu  dienen,  ausreichende  kartographische  Unterlagen
  zur  Ausscheidung  von  Kronland  und  Reservaten,  insbesondere  längs  der  in  Bau  begriffenen
        <pb n="168" />
        W  144  20

und  projektierten  Schienen=  und  Kraftwagenwege  sowie  der  schiffbaren  Flüsse  zu  schaffen.  Daneben
sollen  so  viel  wirtschaftlich  nutzbare  und  topographische  Einzelheiten  zur  kartographischen  Darstellung
kommen,  daß  die  Karte  einen  genügenden  Überblick  über  den  wirtschaftlichen  Wert  des  aufgenommenen
Gebietes  gibt.

§  17.  Aufzunehmen  sind
alle  wirtschaftlichen  Anlagen  und  Häuser  von  Europäern,
4.#die  Dorflagen  und  Einzelgehöfte  der  Eingeborenen,

.  die  Verbindungswege  zwischen  den  Dorsfschaften,
4.  die  Gewässer  (Seen,  Flüsse,  Bäche,  Quellen,  Sümpfe),
.  die  Eingeborenen-Farmen  (besonders  Kakaofarmen  und  Olpalmenbestände).

Skizzenhaft  darzustellen  sind  die  Geländehöhenbildung,  Schluchten,  Felswände  und  die
Grenzen  zwischen  primärem  Urwald,  sekundärem  Busch,  Grasland,  Weide  usw.  Außerdem  soll  die
Karte  Angaben  über  die  Bodenbeschaffenheit  enthalten.

*  18.  Die  Erkundungsaufnahmen  werden  in  der  Weise  durchgeführt,  daß  innerhalb  eines
genauer  vermessenen  und  rechnerisch  in  sich  ausgeglichenen  Polygonrahmens  die  nach  8  17  aufzunehmenden
  Einzelheiten  durch  Kompaßschrittmaßzüge  und  Aneroidmessungen  ermittelt  werden,  deren
kartographische  Resultate  auf  die  Horizontal=  und  Vertikalmaße  des  Umringspolygons  ausgeglichen
  werden.

Das  aufzunehmende  Gebiet  ist  zu  diesem  Zwecke  in  einzelne  Landabschnitte  (Vermessungsblöcke)
  einzuteilen,  deren  Figuration  sich  einem  Kreise  möglichst  nähern  und  deren  Querausdehnung
  6  km  nicht  übersteigen  soll,  um  eine  für  die  koordinatorische  Berechnung  des  Umrings
möglichst  günstige  Figur  zu  erhalten  und  die  Kartierung  der  einzelnen  Vermessungsblöcke  auf  Whatmanbogen
  1,00  zu  0,66  m  im  Maßstab  1:10  000  zu  ermöglichen.

Die  einzelnen  Vermessungsblöcke  werden  nach  charakteristischen  Ortsnamen  bezeichnet.

§5  20.  Der  Polygourahmen  der  einzelnen  Vermessungsblöcke  schließt  sich  nach  Möglichkeit
an  vorhandene  Wege  und  Gewässer  an.  Bei  scharfen  Krümmungen  von  Flüssen  oder  Wegen  sind,
um  ein  häufiges  Wechseln  der  Richtung  des  Umringspolygons  zu  vermeiden,  begradigende  Durchbuschungen
  vorzunehmen.  Die  aus  dem  Polygonrahmen  hervorragenden  natürlichen  Grenzen  des
Vermessungsblocks  sind  durch  besondere  Messungen  auf  das  Umringspolygon  aufzusetzen.

Wo  es  nicht  möglich  ist,  den  Polygonrahmen  unter  Einhaltung  der  Querausdehnung  der
Vermessungsblöcke  von  6  km  an  vorhandene  Wege  usw.  anzuschließen,  sind  unter  möglichster  Einhaltung
  bestimmter,  sich  aus  der  Gestaltung  des  Vermessungsblocks  ergebender  Himmelsrichtungen
Durchbuschungen  vorzunehmen,  welche  sich  an  für  die  Vermessung  günstiges  Gelände  anschließen.

§  21.  Wo  infolge  ausgedehnter  Wasserstücke,  Sümpfe  oder  steiler  Berglagen,  welche  wirtschaftlich
  nicht  wertvoll  sind,  sich  die  Einteilung  in  Vermessungsblöcke  von  bis  6  km  Querausdehnung
nicht  durchführen  läßt,  sind  diese  Landabschnitte  durch  ein  sich  der  Ortlichkeit  anschließendes  Umringspolygon
  größeren  Umfanges  aufzunehmen.  Die  Kartierung  erfolgt  in  diesem  Falle  in  dem  Maßstabe
1:25  000  oder  1:50  000.

§*  22.  Wo  mehrere  Vermessungsbeamte  in  derselben  Gegend  arbeiten,  haben  sie  sich  über
die  Abgrenzung  der  einzelnen  Vermessungsblöcke  zu  verständigen.

§*  23.  Der  Polygonrahmen  des  Vermessungsblocks  ist  mittels  doppelt  in  verschiedener
Richtung  gemessener  Kompaßzüge  aufzunehmen,  deren  Seiten  20  m  lang,  deren  Azimute  mit  dem
Stockkompah,  auf  1°  genau  bestimmt  werden,  während  die  Neigungen  gegen  den  Horizont  in  kupiertem
Gelände  mit  einem  Freihandgefällmesser  gemessen  werden.  Wo  sich  der  Vermessungsblock  an  projektierte
  Schienen=  oder  geradlinig  ausgebaute  Wege  bzw.  an  breit  ausgehauene  Schneusen  anschließt,
die  weite  Sichten  gestatten,  wird  der  betreffende  Teil  des  Polygonrahmens  durch  Theodolitpolygonzüge
  gemessen;  die  Längenbestimmung  der  Polygonseiten  erfolgt  durch  tachymetrische  und  Meßbandmessung,
  letztere  in  kupiertem  Gelände  in  Verbindung  mit  Gefällmesser.  Die  Höhenbestimmung
der  Polygonpunkte  erfolgt  durch  den  Tachymeter,  diejenige  der  dazwischen  liegenden  Geländepunkte
auf  Grund  der  durch  den  Gefällmesser  erlangten  Werte.  Die  durch  die  Meßbandmessung  erhaltene
Länge  ist  für  die  Berechnung  anzuhalten.

An  ausgebauten  Schienenwegen  ist  in  allen  Fällen  die  Theodolitwinkelmessung  anzuwenden.

Der  mittels  Theodolitmessung  aufgenommene  Teil  des  Polygonrahmens  wird  bei  der  Koordinatenrechnung
  als  Basis  angehalten.

Falls  für  einen  Teil  des  Polygonrahmens  eine  früher  erfolgte  genauere  koordinatorische
Bestimmung  vorliegt,  ist  diese  als  Basis  anzuhalten.

S.———
        <pb n="169" />
        W  145  20

24.  Bei  der  ersten  Messung  der  Kompaßzüge  ist  in  kupiertem  Gelände  die  geneigt
gemessene  Länge  stets  durch  Absetzen  des  Ergänzungsmaßes  20  —  (20  cos  a)  auf  die  Horizontalprojektion
  von  20  m  zu  ergänzen,  um  gleiche  Längen  zu  erhalten  und  die  Berechnung  nach  Koordinaten
  möglichst  einfach  zu  gestalten.

Die  zweite  Kontrollmessung  wird  in  umgekehrter  Richtung  der  ersten  ohne  Absetzen  der  Ergänzungsmaße
  durchgeführt.

Der  Ausgangspunkt  des  ersten  Kompaßzuges,  die  in  unmittelbare  Nähe  von  Flußund
  Bachläufen,  Wegen  und  topographisch  besonders  charakteristischen  Geländepunkten  fallenden-Meßpunkte
  der  Kompaßzüge  und  alle  Theodolitmeßpunkte  sind  durch  kräftige,  etwa  60  em  hohe,  geschälte
und  unten  angebrannte  Pfähle  zu  vermarken,  welche  am  Kopfe  mit  den  beiden  ersten  Buchstaben
des  Vermessungsblocknamens  und  der  durch  die  erste  Messung  sich  ergebenden  Nummer  des  Kompaßzuges
  bzw.  des  Theodolitpunktes  zu  versehen  sind.  Auf  mindestens  alle  400  m  soll  ein  vermarkter
Punkt  fallen,  um  die  Feststellung  etwaiger  Messungsfehler  durch  die  zweite  Messung  zu  erleichtern.
Bei  Schluß  der  Aufnahmen  sind  die  Pfähle  mit  einem  ½  m  hohen  Stein=  oder  in  steinloser  Gegend
durch  einen  Erdhaufen  zu  umgeben.  Ferner  sind  alle  Meßpunkte  des  Polygonringes  und  der  zur
weiteren  Detailaufnahme  dienenden  Routenlinien,  von  denen  zeitlich  nachgeordnete  Rontenlinien  abgezweigt
  werden  müssen,  zur  Erleichterung  der  Anschlußmessungen  mit  kleinen  Pfählen  zu  vermarken,
die  mit  der  im  Feldbuch  gegebenen  fortlaufenden  Nummer  zu  versehen  sind.

Haben  innerhalb  eines  Vermessungsblockes  bereits  Grundbuchvermessungen  staitgefunden,
  so  ist  eine  Seite  des  vermessenen  Grundstückes  durch  doppelt  in  der  Art  des  Umringspolygons
  gemessenen  Kompaßzug  an  den  Polygonrahmen  des  Vermessungsblockes  anzuschließen.

5  27.  Bei  anschließenden  Vermessungsblöcken  sind  für  die  gemeinsame  Seite  die  gleichen
vermarkten  Vermessungspunkte  und  Koordinaten  zu  verwenden.

Vor  Beginn  der  ersten  Messung  des  Polygonrahmens  ist  die  genaue  Länge  der
benutzten  Stahlmeßbänder  mittels  Normalmeter  und  Meßkeil  unter  Berücksichtigung  der  Temperatur
festzustellen  und  zu  Anfang  des  Feldbuches  anzugeben.

29.  Außerdem  ist  die  Tageszeit  und  Lufttemperatur,  sowie  die  Bewölkung  und  Sonnenbestrahlung
  von  Zeit  zu  Zeit  im  Feldbuch  zu  vermerken.

30.  Der  Indexrfehler  des  Höhenmessers  ist  vor  Beginn  der  Messung  durch  Hin=  und  Hermessen
  zwischen  zwei  Punkten  oder  sonstwie  zu  bestimmen  und  wegzuschaffen.  Bei  der  ersten  Messung
des  Umringspolygons  wird  ein  etwaiger  Indexfehler  dadurch  aufgehoben,  daß  jede  Strecke  vor=  und
rückwärts  beobachtet  wird.

31.  Für  die  Kompasse  und  Angabe  der  Mißweisung  der  Magnetnadel  gelten  die  Bestimmungen
  der  §8  6  und  7.

§  32.  Im  Falle  Tachymeterzüge  zur  Anwendung  kommen,  hat  die  Bestimmung  der  Konstanten
  mit  der  erforderlichen  Sicherheit  zu  erfolgen.

§  33.  Für  die  erste,  in  rechtsläufigem  Sinne  erxfolgende  Messung  des  Polygonrahmens
mittels  Kompaßzuges  und  Freihandgefällmessers  wird  das  beigefügte  Muster  M  XI  Formular  L  1
benutzt,  in  welchem  in  den  beiden  ersten  Spalten  die  Werte  von  20  —  (20  cos  o)  für  0—447
eingetragen  sind.  Die  einzelnen  Vermessungspunkte  des  20  m-Kompaßzuges  werden  fortlaufend  mit  0
anfangend  numeriert,  die  vermarkten  Punkte  unterstrichen.

§5  34.  Der  Gang  der  ersten  Kompaßzugmessung  des  Polygonrahmens  in  kupiertem  Gelände
  ist  folgender:

Zunächst  wird  das  Meßband  gespannt  und  dem  Boden  ausfgelegt.  Falls  es  wegen  kleinerer
örtlicher  Hindernisse  an  einem  Meßbandstock  gehoben  werden  muß,  ist  es  auch  an  dem  anderen  Meßbandstock
  in  gleiche  Höhe  zu  bringen.

Zur  Messung  des  Azimutes  wird  der  Stockkompaß  etwa  2  m  hinter  den  hinteren  Meßbandstock
  in  der  durch  die  beiden  Meßbandstöcke  gegebenen  Richtung  eingesetzt,  um  jede  Einwirkung  des
Stahlmeßbandes  auf  die  Magnetnadel  auszuschalten.

Das  Azimut  wird  auf  Grade  abgelesen  und  in  Spalte  4  eingetragen.

Alsdann  wird  der  Gefällwinkel  mittels  Freihandhöhenmessers  vor  und  zurück  beobachtet  und
das  Mittel  in  Spalte  6  eingetragen.

Auf  diese  Weise  wird  ein  mehrfaches  Vor=  und  Zurückgehen  am  Meßband  vermieden.

In  ebenem  Gelände  empfiehlt  es  sich,  das  Meßband  in  die  nächstfolgende  Lage  vorrücken
zu  lassen  und  das  Azimut  von  dem  Lochpunkt  der  vorhergehenden  Bandlänge  aus  zu  bestimmen,  um
die  Ausschaltung  der  Einwirkung  des  Stahlmeßbandes  auf  die  Magnetnadel  noch  sicherer  zu  gestalten“
und  das  Meßverfahren  zu  vereinfachen.
        <pb n="170" />
        G  146  e

Das  Zusatzmaß  wird  nun  aus  Spalte  2  entnommen,  in  Spalte  7  eingetragen  und  mittels
Staffelzeuges  vom  vorderen  Meßbandstock  ab  in  der  Richtung  der  beiden  Méeßbandstöcke  abgesetzt.

Das  Staffelzeug  besteht  aus  zwei  Latten,  von  denen  die  Horizontallatte  mit  Libelle  versehen  ist.

Die  Höhe  des  vorderen  Endpunktes  des  Ergänzungsmaßes  über  oder  unter  dem  Terrainpunkt
  des  vorderen  Meßbandstockes  wird  an  der  senkrechten  Latte  des  Staffelzeuges  gemessen  und  in
Spalte  8  mit  +  (steigend)  oder  —  (fallend)  eingetragen.

In  Spalte  9  werden  bei  der  häuslichen  Bearbeitung  die  Höhenunterschiede  20  sin  a,
welche  der  Tafel  L  3  entnommen  werden,  eingetragen,  danach  in  Spalte  10  die  Summe  der
Werte  von  Spalte  8  und  9.  Die  in  Spalte  9  eingetragenen,  aufeinanderfolgenden  Höhenwerte
mit  gleichen  Vorzeichen  werden  in  Spalte  11  zusammengezählt,  und  so  die  Höhen  der  Punkte  des
Polygonrahmens  ermittelt,  an  denen  das  Gefälle  wechselt.  Die  Höhenwerte  für  die  vermarkten
  Vermessungspunkte  sind  in  jedem  Falle  besonders  auch  in  der  Reihe  gleichen  Gefälles  zu
bestimmen.

Nach  erfolgter  Zusammenstellung  dieser  Höhenwerte  des  Umringspolygons  in  Spalte  11
werden  dieselben  seitenweise  aufaddiert  und  auf  der  letzten  Seite  nach  Seiten  zusammengestellt.  Der
sich  ergebende  Abschlußfehler  wird  proportional  der  Länge  der  einzelnen  Strecken  verteilt.

Nachdem  die  Höhe  des  Ausgangspunktes  des  Umringspolygons  durch  eine  Reihe  von
besonders  sorgfältig  durchgeführten  Siedebestimmungen  ermittelt  ist,  wird  dieselbe  in  Spalte  12  eingetragen
  und  die  in  Spalte  11  ermittelten  reduzierten  Einzelhöhen  danach  durch  Addition  auf  die
Höhe  des  Ausgangspunktes  bezogen.

Der  Ausgangspunkt  des  Umringspolygons  wird  zweckmäßig  in  die  Nähe  des  Wohnortes  oder
Lagers  gelegt,  oder  ein  geeigneter  Punkt  bei  dem  Wohnplatz  durch  Kompaßmeßbandzug  und  Gefällmesser
  mit  dem  Ausgangspunkt  der  Höhenrechnung  verbunden.

Die  endgültige  Bestimmung  der  Höhen  erfolgt  auf  Grund  der  täglichen  Registrierungen  der
meteorologischen  Stationen  bei  der  Prüfung  der  Vermessungsunterlagen  und  Zusammenkartierung  der
Übersichtskarten  durch  das  Zentralvermessungsbureau.  (Siehe  §  42.)

Wo  an  Schienenwegen  die  Höhen  über  NN  bereits  durch  Nivellement  ermittelt  sind,  sind
die  Höhen  des  Umringspolygons  stets  auf  die  durch  Nivellement  festgestellten  Werte  zu  beziehen.

5  35.  Die  zweite  Messung  des  Umringspolygons  durch  Kompaßmeßbandzug  erfolgt  in  umgekehrter
  (linksläufiger)  Richtung  wie  die  erste  Messung  und  wird  in  kupiertem  Gelände  ebenfalls
mit  aufgelegtem  Meßbande  durchgeführt,  jedoch  ohne  örtliches  Absetzen  der  die  einzelnen  Bandlängen
auf  die  Horizontalprojektion  von  20  m  ergänzenden  Werte  20  —  (20  cos  a).  Bei  der  zweiten
Messung  sind  die  Nummern,  welche  die  vermarkten  Messungspunkte  bei  der  ersten  Messung  erhalten
haben,  beizubehalten.

Für  die  zweite  Messung  wird  das  Formular  L  2  verwendet.

Spalte  1  bis  4  werden  im  Felde  ausgefüllt,  die  übrigen  bei  der  häuslichen  Bearbeitung.
Um  die  Nummern  der  Vermessungspunkte  der  zweiten  Messung  unterschiedlich  kenntlich  zu  machen,
werden  dieselben  mit  einem  Haken  „)“  versehen.  Der  Gang  der  Messung  und  Berechnung  der  Höhen
erfolgt  in  ähnlicher  Weise  wie  bei  der  ersten  Messung  und  ergibt  sich  im  übrigen  aus  dem  beigefügten
Muster  L  2.

§5  36.  Die  erste  Messung  dient  zur  Berechnung  der  Koordinaten  des  Polygonrahmens.

Als  Nullpunkt  des  Koordinatensystems  jedes  einzelnen  Messungsblocks  wird  der  Ausgangspunkt
  der  ersten  Messung  angenommen,  sofern  die  Berechnung  nicht  an  ein  anschließendes  vorhandenes
System  gebunden  ist.

Zur  Berechnung  der  Koordinaten,  welche  nur  bis  auf  Dezimeter  genau  erfolgt,  dient  die
Tafel  M  5  und  das  Formular  M  6.

Die  Berechnung  der  Koordinaten  des  Polygonrahmens  wird  in  sich  abgeschlossen;  der  sich
ergebendel  #chhtfehler  wird  gleichmäßig  auf  die  ein  zelnen  Punkte  verteilt.

Die  Koordinaten  werden  auf  dem  engen  Millimeternetz  nach  Augenmaß  aufgetragen,  ohne
die  X  und  y7  Ordinaten  von  den  betreffenden  Linien  des  Quadratnetzes  abzusetzen.

Zur  Kontrolle  der  Messung,  Koordinatenberechnung  und  Kartierung  des  Umringspolygons
wird  die  zweite  Messung  mittels  des  Transporteurs  im  Maßstab  1:  10  000  auf  Millimeterpapier
aufgetragen  und  auf  Pauspapier  durchgezeichnet.  Durch  Auflegen  und  Vergleich  der  Strecken  zwischen
den  vermarkten  Vermessungspunkten  wird  die  Richtigkeit  der  ersten  Kartierung  geprüft.

Zeigen  sich  größere  Differenzen,  welche  nicht  durch  die  besondere,  flüchtige  Art  der  Messungsmethode
  zu  erklären  sind,  so  sind  dieselben  durch  Prüfung  der  Messung,  Rechnung  und  Kartierung
aufzuklären.
        <pb n="171" />
        W  147  20

Die  Berechnung  der  Koordinaten  des  Umringspolygons  und  die  Kartierung  desselben  erfolgt
im  unmittelbaren  Anschluß  an  die  Messung  im  Felde.

§  37.  Die  vermarkten  Kompaßpolygonpunkte  werden  auf  der  Karte  durch  1  mm  im  Durchmesser
  haltende  Nullen  bezeichnet  und  mit  der  bei  der  ersten  Messung  gegebenen  Nummer  in  roter
Tusche  versehen.  Neben  der  Nummer  werden  die  Höhen  der  einzelnen  Meßpunkte  in  Schwarz  in
vollen  Metern  eingetragen.

Nach  kartographischer  Darstellung  des  Umringspolygons  erfolgt  die  Einzelvermessung
des  Vermessungsblocks  im  Anschluß  an  die  vermarkten  Festpunkte  nach  Art  der  Wegeaufnahmen  durch
Schriltkompaßzüge  in  Verbindung  mit  Höhenbestimmungen  durch  Aneroide.

Für  diese  Aufnahmen  gelten  die  Bestimmungen  der  §§  2  bis  14.  Wirtschaftliche  Anlagen
von  Europäern,  ausgebaute  Wege  sowie  schiffbare  Flüsse  innerhalb  des  Polygonrahmens  sind  mittels
Kompaßmeßbandzuges  einzumessen.  Die  Breite  von  größeren  Flüssen  und  unzugänglichen  Schluchten
ist  an  mehreren  Stellen  durch  indirekte  Entfernungsmessung  zu  ermitteln.  Der  an  der  gegenüberliegenden
  Seite  des  Flusses  oder  der  Schlucht  bestimmte  Punkt  ist  durch  einen  Stein  oder  Erdhaufen
  zu  vermarken,  falls  nicht  natürliche  Marken  (Felsblock,  einzelner  auffallender  Baum,  Bachmündung
  o.  a.)  als  Zielpunkte  angenommen  werden  können,  die  in  geeigneter  Weise  kenntlich  zu
machen  siud.

Gewässer,  welche  wegen  sumpfiger  Ufer  nicht  längs  des  Uferlandes  aufgenommen  werden
können,  sind  im  Anschluß  an  den  Polygonrahmen  durch  Kanu=  oder  Bootsfahrten  mittels  Kompat
und  Zeitmaß  aufzunehmen.  Falls  genauere  Aufnahmen  nötig  werden,  ist  bei  Gewässern  mit  unzugänglichen
  Ufern  die  Methode  der  graphischen  Triangulierung  anzuwenden,  wobei  die  Neigungen  im
Boote  mittels  Kompaß  und  die  zur  Bestimmung  der  Dreieckseiten  nöligen  Längen  an  geeigneten
Stellen  mittels  Stahlpeilleinen  bestimmt  werden.

Zur  Messung  der  magnetischen  Neigungen  werden  hierbei  zweckmäßig  Kompasse  mit  sogen.
kardanischer  Aufhängung  (Bootskompasse)  verwendet.

39.  Die  Verteilung  der  horizontalen  Fehler  bei  der  Kartierung  erfolgt  mittels  Pantograph,
  die  Höhenwerte  werden  durch  proportionale  Verteilung  auf  die  Höhen  des  Umringspolygons
ausgeglichen.

§  40.  Das  Format  der  Karten  ist  ausnahmslos  100  X  66  cm.  Das  rot  auszuziehende
Quadratnetz  ist  so  nach  magnetisch  Norden  zu  orientieren,  daß  Norden  oben  oder  links  ist.  Der
Nordpfeil  ist  in  Schwarz  an  eine  passende  Quadratnetzlinie  zu  zeichnen.  Die  Titelschrift,  welche  den
Namen  des  Schutzgebietes,  des  Vermessungsbezirkes  und  des  Vermessungsblockes  zu  enthalten  hat,  ist
möglichst  oben  links,  gleichlaufend  mit  der  Längsseite  des  Papiers,  zu  schreiben;  der  Maßstab  ist  unten
rechts  zu  verzeichnen.

§  41.  Die  Flächenberechnung  erfolgt  nach  Art  der  großen  Massenberechnung  der  preußischen
Katasteranweisung  VIII  auf  der  Grundlage  des  Quadratnetzes.

Die  Originalkarte  sowie  die  in  einem  Heft  mit  Inhaltsverzeichnis  vereinigten
Originale  der  Feldbücher  und  Berechnungen  sind  nach  Fertigstellung  durch  die  Ortsverwaltungsbehörde
  mit  Bericht  (s.  §  43)  dem  Gouverneur  einzureichen.  Die  Lage  des  Vermessungsblockes  ist
auf  einer  Pause  eines  Ausschnitts  des  betreffenden  Blattes  der  Moiselschen  Karte  1:  300  000  zur
Darstellung  zu  bringen.  Eine  Pause  der  Karte  und  ein  Verzeichnis  der  Koordinaten  und  Höhenwerte
  der  vermarkten  Punkte  des  Umringspolygons  ist  bei  der  Ortsverwaltungsbehörde  zurückzubehalten.


Die  Prüfung  der  Vermessungsunterlagen  und  Karte  beim  Gouvernement  erfolgt  durch  das
Zentralvermessungsbureau,  welches  auch  die  Zusammenkartierung  der  einzelnen  Vermessungsblockkarten
in  ÜUbersichts=  und  Besitzstandkarten  im  Maßstab  1:25  000,  1:50  000  und  1:  100  000  durchführt.

8  4  Der  der  Karte  jedes  einzelnen  Vermessungsblocks  beizufügende  Bericht  hat  nach
Möglichkeit  folgende  Erhebungen  zu  enthalten,  soweit  dieselben  nicht  bereits  durch  die  Karte  zur
Darstellung  kommen:

.  Name  des  Dorfes  bzw.  der  einzelnen  Dorfteile,  Sippen?
Zahl  der  vorhandenen  Hütten  bzw.  Familien?
.Zahl  der  männlichen  Gesamtbevölkerung,  Greise,  arbeitsfähige  Männer,  Kinder?
.  Zahl  der  weiblichen  Gesanitbevölkerung,  Greisinnen,  arbeitsfähige  Frauen,  Kinder?
.  Name  des  Dorfhäuptlings?
.  Aclklerbau?  Farmengröße?
Produkte?  Seßhaftigkeit?  Wechselwirtschaft?
.  Vieh-  und  Geflügelzucht?  Welches  Vieh?  Wieviel?  Verwertung?

—–
        <pb n="172" />
        OSMl

W  148  20

8.  Sonstige  Beschäftigung?
Sachsengängerei,  Handel,  Träger,  Arbeiter?
9.  Wanderbewegung?  Nomadisieren?  Verlassen  der  Plätze  aus  Aberglauben?
10.  Wie  ist  der  Boden?
Tiefgründigkeit?  Humusschicht?  Weiden?  Wald-  oder  Grasland?  Schwerer
Urwald?  Sekundärer  Busch?  Sumpfig?  Schluchten?  Fels=  oder  Odland?
1.  Wasserverhältnisse?  Quellen?
Viehtränken?
12.  Bauart  der  Hütten?  Ist  genügend  Baumaterial  vorhanden?
13.  Nutzbäume?
Olpalmen,  Raphiapalmen,  Gummi  liefernde  Bäume  und  Lianen?
14.  Wild,  Bienenzucht,  Jagdverhältnisse,  Fischfang?
III.  Grundbuchvermessungen.

*  44.  Für  die  Dsshaffung,  von  Grundbuchunterlagen  sind  maßgebend:

1.  Anlage  I  zu  §  2,  Absatz  2,  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  21.  November
1902,  „Grundsätze  el  die  Grundstücksvermessung  bei  mangelndem  Anschluß  an  eine
Landestriangulation“,  L.G.  S.  682,  Nr.  349.

2.  Dienstanweisung,  betreffend  die  trigonometrischen  Vermessungen  und  Berechnungen  vom
20.  August  1904,  L.G.  S.  723  Nr.  368.

Für  die  Bearbeitung  der  Grundbuchvermessungen  können  im  allgemeinen  die  Vorschriften
der  preußischen  Katasteranweisungen  II,  VIII  und  1X  als  Grundlage  dienen,  die  in  sinngemäßer
Weise  den  einfacheren  Verhältnissen  des  Schutzgebiets  entsprechend  anzuwenden  sind.  Im  einzelnen
wird  noch  folgendes  bestimmt:

—

A.  Feldarbeiten.

8  45.  Im  Sinne  der  „Grundsätze  für  die  Grundstücksvermessung  bei  mangelndem  Anschluß
an  eine  Landestriangulation“  erfolgt  die  Vermessung  eines  Grundstückes,  da  eine  besondere  Klein—
triangulation  mit  Basismessung  bei  dem  durchweg  unübersichtlichen  Gelände  Kameruns  in  den  weitaus
  meisten  Fällen  zu  umständlich  und  kostspielig  würde,  durch  Messung  eines  Umringspolygons,
dessen  Winkel  mittels  eines  Theodoliten  und  dessen  Seiten  durch  doppelte  gemittelte  Längenbestimmung
zu  ermitteln  sind.

Bei  kleinen  Grundstücken  kann  ein  koordinatorisches  Linienmeßverfahren  angewendet  werden.

Jede  Vermessung  ist  an  ältere,  bei  dem  Grundstücke  selbst  oder  in  seiner  unmittelbaren
Nähe  gemachte  Vermessungen,  insbesondere  an  ein  etwa  vorhandenes  Polygonnetz  anzuschließen.  Wo
das  Polygonnetz  nicht  an  ein  älteres  Netz  angeschlossen  werden  kann,  ist  es  in  sich  abzuschließen;  als
Polygonpunkte  können  Grenzmale  benutzt  werden.

4  Falls  eine  Kleintriangulation  mit  Basismessung  ausgeführt  wird,  ist  diese  Basis
viermal  in  möglichst  günstigem  Gelände  mittels  eines  Stahlmeßbandes  zu  messen.  Das  Meßband  ist
vor  der  Messung  mit  den  Normalmetern  zu  vergleichen;  die  Differenzen  sind  in  Rechnung  zu  ziehen.
(Siehe  §  28.)

Über  Sonnenbestrahlung,  Bewölkung,  Tageszeit  und  Temperatur  sind  bei  jeder  Messung
Aufzeichnungen  im  Feldbuch  zu  machen.

Der  aus  der  viermaligen  Messung  ermittelte  mittlere  Fehler  darf  den  Betrag  von  0,0025.
Is  v0,001  S2  nicht  übersteigen.

Die  Beobachtung  der  Dreieckswinkel  hat  in  zwei  Doppelsätzen  zu  erfolgen.

§  47.  Bei  polygonometrischen  Vermessungen  erfolgt  die  Winkelermittlung  ebenfalls  in
Sätzen.  Im  allgemeinen  genügt  ein  Doppelsatz.

Die  Richtungen  sind  im  Felde  gleich  nach  der  Messung  auszurechnen,  zu  vergleichen  und
im  Polygon  zusammenzustellen.  Der  Widerspruch  im  Polygon  darf  den  Betrag  von  1,5-  Vn  in
Minuten  nicht  übersteigen,  wobei  n  die  Anzahl  der  Brechungswinkel  bezeichnet.

Es  sind  auch  scharf  geknickte  Züge  zulässig,  aber  Winkel=  und  Streckenmessung  dann  an  den
Stellen  mit  #hnrser  Knicken  genauer  auszuführen.

Für  die  Ermittlung  der  Streckenlänge  sind  stets  zwei  unabhängige  Messungen  zu
machen,  cis  bei  einer  Längenermittlung  möglichst  indirekte  Messung  anzuwenden  ist.

In  kupiertem  Gelände  erfolgt  eine  Messung  stets  unter  Anwendung  des  Freihandgefällmessers
  zur  Reduktion  der  geneigt  gemessenen  Längen.  Hierbei  finden  die  Formulare  L  2  und  die
Tafel  L  3,  sowie  die  Bestimmungen  der  §58  28  bis  32  Anwendung.
        <pb n="173" />
        149

§  49.  Auf  mindestens  zwei  geeignet  gelegenen  Polygonpunkten  ist  das  Azimut  der  anschließenden
  Polygonseiten  gegen  den  magnetischen  Norden  durch  eine  Bussole  festzustellen,  sofern  nicht
die  betreffende  Messung  an  ein  älteres  gegen  die  Nord-Süd-Richtung  orientiertes  Koordinatensystem
angeschlossen  ist.

Die  Mißweisung  der  Magnetnadel  für  die  betreffende  Gegend  ist  auf  der  ersten  Seite  des
Feldbuches  zu  vermerken.

Falls  die  Mißweisung  der  Magnetnadel  nicht  aus  vorhandenen  Karten  zu  entnehmen  ist,
ist  dieselbe  durch  eine  einfache  Näherungsmethode  zu  bestimmen  (s.  §  6).

§  50.  Einzelne  nach  der  Geländebildung  geeignet  liegende  Punkte  des  Umringspolygons
sind  in  unübersichtlichem  und  gleichförmigem  Gelände,  für  welches  Kartenmaterial  noch  nicht  vorliegt,
  durch  Kompaßzugmessung  an  natürliche  markante  Punkte  (Zusammenfluß  von  zwei  Flüssen,
Schnittpunkt  ausgebauter  Wege,  Brücken  usw.),  welche  voraussichtlich  unverändert  bleiben,  einzumessen.

Die  Lage  solcher  Grundstücke  ist  auf  der  Pause  eines  Ausschnittes  des  betreffenden  Blattes
der  Moiselschen  Karte  1:  300  000  zur  Darstellung  zu  bringen.

Bei  der  Vermessung  größerer,  weit  außerhalb  von  Ortschaften  gelegener  Grundstücke  in  unübersichtlichen
  und  gleichförmigen  Gebieten,  für  welche  die  Lage  durch  vorstehende  Ermittlungen
nicht  mit  genügender  Genauigkeit  bestimmt  werden  kann,  ist  eine  Seite  des  Polygons  gegen  die
geographische  Nord-Süd-Richtung  zu  orientieren  und  die  geographische  Breite  eines  Polygonpunktes
zu  bestimmen.

Hierzu  reicht  aus  die  Horizontalwinkelbeobachtung  in  zwei  Sätzen  zwischen  einem  ungefähr
im  Osten  oder  Westen  nicht  zu  hoch  stehenden  Fixstern  und  einer  nicht  zu  nahe  liegenden  irdischen
Zielmarke  (Laternenflamme  oder  dgl.),  gegen  deren  Verbindungslinie  mit  dem  Theodolitzentrum  der
Polygonzug  zu  orientieren  ist,  bei  gut  lotrechter  Stehachse  und  gleichzeitiger  guter  Höhenwinkelmessung
nach  dem  Stern.

Die  Feststellung  der  zur  Azimutberechnung  erforderlichen  geographischen  Breite  wird  dadurch
erreicht,  daß  bei  einspielender  Höhenkreisalhidadenlibelle  zunächst  in  der  einen  Fernrohrlage  die
Kulminationshöhe  eines  oder  mehrerer  Sterne  im  Norden  u.  desgl.  im  Süden,  sodann  in  zweiter
Fernrohrlage  die  Kulminationshöhe  ebensovieler  Sterne  im  Norden  und  Süden  beobachtet  und  aus
den  Berechnungen  mit  jedem  einzelnen  Stern  ein  Mittelwert  der  geographischen  Breite  gebildet  wird.

Zur  Reduktion  der  Höhenwinkel  muß  hierbei  der  Indexfehler  für  diese  Instrumentaufstellung
gemessen  und  der  wahre  Luftdruck  und  die  Lufttemperatur  für  die  Anbringung  der  astronomischen
Refraktion  ermittelt  werden.  Die  Benutzung  einer  Uhr  für  die  Azimutbestimmung  sowie  eine  Zeitbestimmung
  zur  Ermittlung  der  Uhrkorrektion  ist  nicht  unbedingt  erforderlich.  Für  die  Berechnung
sind  die  von  dem  geodätischen  Bureau  des  Reichs-Kolonialamts  entworfenen  Formulare  Muster  VII
bis  X  zu  verwenden.

§  51.  Die  Ermittlung  der  Höhenwerte  der  Dreiecks=  und  Polygonpunkte  erfolgt  im  kupierten
Gelände  mittels  Siedeapparatbeobachtungen,  tachymetrischer  Bestimmungen  und  Messungen  mittels
20  m  Meßband  und  Freihandhöhenmesser  in  der  für  den  Polygonrahmen  der  Vermessungsblöcke  bei
Erkundungsaufnahmen  vorgesehenen  Art  (vgl.  8§  48).

*  52.  Die  Vermarkung  der  Grenzpunkte  hat  unterirdisch  durch  Glasscherben  und  oberirdisch
  durch  Zement=  oder  behanene  Feldsteine  so  zu  erfolgen,  daß  von  einem  zum  anderen  Grenzpunkte
  gesichtet  werden  kann.  Die  eigentlichen  Grenzlinien  müssen  im  Urwald  ausgeschlagen  werden.

Die  Dreieckspunkte  und  einzelne  nach  der  Geländebildung  geeignet  liegende  Punkte  des
Polygons  sind  zur  Ermöglichung  eines  Anschlusses  an  spätere  Vermessungen  unterirdisch  durch
Flaschenhälse  und  oberirdisch  durch  zentrisch  über  dem  Flaschenhalse  gesetzte  Zementsteine  mit  eingemeißeltem
  Kreuz  oder  eingelassenem  Bolzen  besonders  sorgfältig  zu  vermarken;  sonst  genügt  die
unterirdische  Vermarkung  der  Polygonpunkte  durch  einen  genügend  tief  gesetzten  Flaschenhals  und
darüber  aufgerichtetem  Stein=  oder  Erdhaufen.

§5  53.  Werden  die  Grenzen  durch  natürliche  Merkmale,  wie  Wasserläufe,  Gebirgslämme  usw.
dargestellt,  so  müssen  die  Grenzen  zwischen  den  polygonometrisch  bestimmten  Endpunkten  durch  Tachymeter=
  oder  Kompaßmeßbandzug  genau  ausgenommen  werden.  Die  einzelnen  Strecken  des  koordinatorisch
  zu  rechnenden  Kompaßmeßbandzuges  sollen  20  m  Länge  haben  und  die  Messung  in
kupiertem  Gelände  in  der  in  §  34  bestimmten  Art  unter  Benutzung  von  Freihandhöhenmesser  und
Staffelzeug  durchgeführt  werden.

.lZur  topographischen  Darstellung  des  Grundstücks  werden  alle  Wege  und  Gewässer,
etwa  vorhandene  wirtschaftliche  Anlagen  und  Häuser  sowie  die  in  unmittelbarer  Nähe  der  Grenze
        <pb n="174" />
        G  150  2O

liegenden  Eingeborenensiedelungen  und  Farmen  mittels  Tachymeter=  oder  Kompaßmeßbandzugverfahrens
  aufgenommen.

Die  Geländebildung  wird  durch  Kompaßschrittaufnahmen  in  Verbindung  mit  Aneroid--messungen
  und  Kompahpeilungen  skizzenhaft  im  Anschluß  an  die  Höhenbestimmungen  des  Polygons
aufgenommen  (s.  §  3

55.  Bei  Rer  Vermessung  für  Grundbuchzwecke  ist  eine  Grenzverhandlung  aufzunehmen,
durch  welche  die  vermarkten  Grenzen  von  dem  Besitzer  und  den  Anliegern  anerkannt  werden.  Die
Grenzverhandlung  ist  auch  beizufügen,  wenn  die  Besitzer  oder  Anlieger  Eingeborene  sind.

8  56.  Die  Originale  der  in  Blei  zu  führenden  Feldbücher,  Winkelregister,  Routenaufnahmen
  usw.  sind  für  jede  Grundstücksvermessung  gesondert  in  einem  Heft  zu  vereinigen,  dem  ein
Inhaltsverzeichnis  vorzuheften  ist.

Diese  Vermessungsakten  sind  mit  der  Kartenkopie  dem  Zentralvermessungsbureau  einzureichen.

Eine  genaue  Beschreibung  der  Grenzen,  des  angewandten  Vermessungsverfahrens  mit
Angabe  der  Zeit  der  Ausführung  der  Vermessung,  der  benutzten  Instrumente  und  der  erreichten
Genauigkeit,  der  Koordinaten  der  Polygon=  und  vermarkten  Grenzpunkte,  der  Längen  der  Grenzlinien
  und  der  Größen  der  Brechungswinkel  der  geraden  Grenzlinien,  der  Flächeninhalte,  der  Eigentümer
  und  Grenznachbarn  ist  mit  der  Kartenkopie  in  Abschrift  einzureichen.  (Vermessungsprotokoll.)

Das  Original  des  Vermessungsprotokolls  bleibt  bei  der  Ortsverwaltungsbehörde.  Die
Originale  der  Vermessungsakten  werden  nach  Prüfung  der  Karten  und  Vermessungsschriften  an  die
Ortsverwaltungsbehörde  zurückgesandt.

B.  Berechnungsarbeiten.

1.  Koordinatenberechnung.

§  57.  Die  Winkel  in  den  einzelnen  Dreiecken  und  geschlossenen  Polygonen  werden  auf
die  Sollsumme  ausgeglichen.  Alsdann  wird  der  Umring  nach  trig.  Form.  19  und  Kontrollsorm.  20
als  Polygonzug  berechnet.  Die  Fehler  fy  und  fx  werden  proportional  den  Streckenlängen  auf  die
Koordinatenunterschiede  verteilt.

Die  Orientierung  des  Koordinatensystems  erfolgt,  sofern  nicht  eine  genaue  Azimutbestimmung
gemacht  ist,  nach  magnetisch  Nord.

Wenn  die  Koordinatenberechnung  nicht  an  ältere  Messungen  angeschlossen  wird,  ist  als
Koordinatennullpunkt  ein  günstig  gelegener,  besonders  sorgfältig  vermarkter  Punkt  des  Umringspolygons
  zu  wählen.

Die  Berechnung  der  Koordinaten  der  an  das  Umringspalygon  angeschlossenen  Kompaßzüge
erfolgt  nach  Form.  M  6  unter  Anwendung  der  Tafel  M  5

2.  Flächeninhaltsberechnung.

§  58.  Die  erste  Flächeninhaltsberechnung  erfolgt  für  Grundstücke,  deren  Umring  geradlinig
und  regelmäßig  ist,  nach  rechtwinkligen  Koordinaten  oder  unter  Benutzung  der  Originalmessungszahlen,
  für  Grundstücke,  deren  Grenzen  ganz  oder  teilweise  aus  Flüssen,  Bächen,  Küstenlinien  usw.
bestehen,  nach  Art  der  großen  Massenberechnung  der  preußischen  Katasteranweisung  VIII  auf  der
Grundlage  des  Onadratnetzes.

Die  zweite  Flächeninhaltsberechnung  dient  zur  Kontrolle  der  Rechnung  und  Kartierung
und  ist  rein  graphisch  durchzuführen.  Der  aus  der  ersten  Berechnung  ermittelte  Flächeninhalt  ist
einzuhalten.

Die  Unterlagen,  welche  zur  Ermittlung  der  Koordinaten  und  des  Flächeninhaltes  führen,
sind  zu  heften  und  mit  den  Vermessungsakten  und  der  Kartenkopie  dem  Zentralvermessungsburean
durch  die  Ortsverwaltungsbehörde  einzureichen;  sie  werden  nach  Prüfung  an  die  Ortsverwaltungsbehörde
  zurückgesandt.

C.  Ausarbeitung  der  Karten.
§  59.  Das  Format  der  auf  Whatman3eichenpapier  herzustellenden  Karten  muß
50  T  33

a)
b)  50  66
«  c)100)(66

an  Länge  und  Breite  betragen.
Den  Kartierungen,  bei  welchen  Koordinaten  aufzutragen  sind,  ist  ein  gut  konstruiertes
Quadratnetz  zugrunde  zu  legen.  Das  rot  auszuziehende  Quadratnetz  ist  so  nach  magnetisch  Norden
        <pb n="175" />
        151  20

zu  orientieren,  daß  Norden  oben  oder  links  ist.  Der  Nordpfeil  ist  mit  Darstellung  der  Mißweisung
an  eine  passende  Quadratnetzlinie  zu  zeichnen.

Die  Kartierung  ist  entsprechend  der  Größe,  dem  Werte  und  der  Lage  bes  Erundstücke  sowie
dem  Umfange  der  Einzelheiten  in  den  Maßstäben  1:  1000,  1:2000,  1:2500,  1:5000,  10000
auszuführen.  lbersichtskarten  sind  in  dem  Maßstab  1:  25000,  1:50000,  12  laccheh  wolsnshnen,
Von  jedem  vermessenen  Grundstück  ist  dem  Zentralvermessungsbureau  eine  Nadelkopie  auf  Whatmanpapier
  mit  den  Originalen  der  Vermessungsakten  und  Rechnungsunterlagen  sowie  einer  Abschrift  des
Vermessungsprotokolls  einzureichen.

Die  Kartenkopie  und  Abschrift  des  Vermessungspretokolls  werden  dem  Archiv  des  Zentralvermessungsbureaus
  einverleibt,  die  Originalvermessungsschriften  sind  nach  Prüfung  und  Rücksendung
  durch  das  Zentralvermessungsburean  von  der  Ortsverwaltungsbehörde  zu  registrieren.

Die  Kartenkopien  müssen  enthalten:

Die  Längenmaße  aller  geraden  Grenzlinien  bis  auf  Zentimeter  (in  der  Mitte  der
Grenzlinien,  parallel  zu  ihnen  in  schwarzer  Tusche  einzutragen).

II.  Die  Maße  sämtlicher  Messungslinien  rechtwinklig  gegen  die  Messungslinie  in  roter
Tusche  und  der  in  §  90,  Absatz  6  der  preußischen  Katasteranweisung  VIII  bestimmten
  Weise.

III.  Neben  den  in  roter  Rundschrift  zu  schreibenden  Nummern  der  Polygon-  und  vermarkten
  Kompaßmeßpunkte  die  Höhenangaben  in  vollen  Metern  und  in  schwarzer  Tusche.

IV.  Die  ausgeglichenen  Winkel  der  Brechpunkte  zweier  geraden  Grenzlinien  und  die  Winkel

des  Polygons  in  roter  Tusche  parallel  der  den  Brechungswinkel  bezeichnenden  roten
Kreislinie  bis  auf  Sekunden.
V.  Die  Flächeninhalte  in  Quadratmeter  (in  der  Mitte  der  Parzellen  in  Rundschrift).
VI.  Die  Namen  der  Eigentümer  und  Grenznachbarn.
VII.  Nordpfeil  (s.  §  59).
VIII.  Den  Maßstab  (unten  rechts).
Die  Titelschrift,  welche  den  Namen  des  Schutzgebietes,  des  Verwaltungsbezirkes  und  der
Flur  zu  enthalten  hat,  ist  mit  der  erforderlichen  Bescheinigung  möglichst  oben  links  gleichlaufend  mit
der  Längsseite  des  Papiers  zu  schreiben.  Zum  Beschreiben  der  Karten  soll  nur  Rundschrift  verwendet
  werden.
Für  das  Auszeichnen  der  Karten  gelten  noch  folgende  besondere  Bestimmungen:
a)  Die  nicht  ausgebauten  Eingeborenenpfade  sind  durch  gestrichelte,  die  ausgebauten  Wege
durch  voll  ausgezogene  Linien  zu  bezeichnen,  welche  wegebraun  anzulegen  sind.
Die  stizzenhafte  Darstellung  der  Geländebildung  erfolgt  durch  punktierte  in  Sepia  gezeichnete
  Höhenkurvenlinien.
Die  Grenzen  der  Eingeborenenfarmen  werden  schwarz  punktiert  und  mit  hellgrünen
Farbstreifen  angelegt,  die  der  Pflanzungen  voll  schwarz  ausgezogen  und  mit  hellgrünen
  Farbstreifen  angelegt;
d)  die  Grenzen  der  Reservate  werden  dunkelgrün,
e)  die  Grenzen  des  Kronlandes  hellrot,
f)  die  Grenzen  der  Bezirke  dunkelrotgestrichelt,
8)  die  Landesgrenzen  mit  breitem,  dunkelrotem  Streifen,
h)  die  Eingeborenen-Ortschaften  dunkelwegebraun  angelegt.
§*  60.  Bei  Fortschreibungsarbeiten  sind  die  preußischen  Katasteranweisungen  II,  VIII  und
IX  sinngemäß  unter  Beachtung  der  vorstehenden  besonderen  Bestimmungen  als  maßgebend  zu  betrachten.
§*  61.  Die  Zusendung  der  Karten  und  Vermessungsschriften  an  das  Zentralvermessungsbureau
  hat  in  Blechtrommeln  zu  erfolgen.

b

—  —

c.

IV.  Stadtvermessungen.

8  62.  Die  Vermessung  der  europäischen  Ansiedlungen  mit  städtischem  Charakter  ist  entsprechend
  dem  höheren  Bodenwert  mit  größerer  Genauigkeit  durchzuführen.  Für  diese  Aufnahmen
gelten  die  engeren  Fehlergrenzen  der  preußischen  Katasteranweisungen  VIII  und  IX.

Es  gelten  noch  folgende  besondere  Bestimmungen:
1.  Feldarbeiten.
Der  Neuvermessung  eines  städtischen  Gebietes  von  größerer  Ausdehnung  ist  stets  eine  Kleintriangulation

  mit  Basismessung  zugrunde  zu  legen,  sofern  nicht  eine  ältere  Triangulierung
bereits  vorliegt.
        <pb n="176" />
        W  152  20

Für  die  Basismessung  ist  in  günstigem,  ebenem  Gelände  eine  sorgfältigst  unter  genauer
Feststellung  der  Normallänge  und  Temperaturkorrektion  des  Stahlbandes  ausgeführte  Stahlbandmessung,
  die  mindestens  viermal  auszuführen  ist,  anzuwenden.  Die  Bafisstrecke  wird  zu  diesem
Zwecke  in  Stationen  zu  20  m  abgesteckt  und  mit  kräftigen  Pfählen  verpflockt,  in  die  Schrauben  eingezogen
  werden.  Dann  wird  die  Basis  einnivelliert  und  mit  einem  Stahlmeßband  auf  Millimeter
gemessen,  das  22  m  lang,  aber  auf  20  m  geteilt,  und  an  beiden  Enden  mit  20  cm  langer  Millimeterteilung
  versehen  ist.  Der  mittlere  Fehler  der  Messung  ist  anzugeben.

In  kupiertem  Gelände,  wo  eine  genügend  lange  ebene  Strecke  nicht  zur  Verfügung  steht,
ist  an  Stelle  der  geraden  Basislinie  ein  Basispolygon  zu  setzen,  bei  dem  die  rd.  40  m  langen
Polygonseiten  nicht  direkt  gemessen,  sondern  je  aus  einer  4  m  langen  Basis  durch  Winkelmessung
abgeleitet  werden.

Die  Beobachtung  der  Dreieckswinkel  hat  in  mindestens  vier  Sätzen  zu  erfolgen.  Eine  geeignete
  Seite  des  Dreiecksnetzes  ist  gegen  die  geographische  Nord-Südrichtung  zu  orientieren  (s.  §  50).

Das  Polygonnetz  muß  den  schon  vorhandenen  wie  den  geplanten  Straßen  der  Stadt  auf
das  innigste  angepaßt  sein  und  möglichst  so  konstruiert  werden,  daß  die  Polygonseiten  parallel  zu
den  Baufluchtlinien  laufen.

Außer  der  unmittelbaren,  sehr  sorgfältig  durchzuführenden  Vermarkung  der  Polygonpunkte
hat  soweit  als  möglich  eine  mittelbare  Markierung  der  Richtungen  und  Längen  der  Polygonlinien
an  den  Sockeln  fester  Bauwerke,  Steinpfeiler  usw.  zu  erfolgen.

Die  erste  Längenmessung  der  Polygonseiten  ist  mit  5  m  Latten  auszuführen,  deren  Enden
schneidenförmig  abgeschrägt  sind;  in  steilem  Gelände  wird  gestaffelt.

Außer  den  polygonalen  Linien  auf  den  Straßen  sind  bei  der  Stückvermessung  noch  sogenannte
  Blockpolygonzüge  zur  Aufnahme  der  Einzelheiten  in  Anwendung  zu  bringen,  wo  die  Einzelaufnahmen
  mittels  eines  günstig  zu  gestaltenden  Liniennetzes  sich  wegen  örtlicher  Hindernisse  (Bauwerke,
  Gartenanlagen  usw.)  nicht  durchführen  lassen.

Um  die  Längenmeßwerkzeuge  schnell  und  zuverlässig  prüfen  zu  können,  ist  ein  Längenkomparator
  an  geeigneter  Stelle  (am  besten  dem  Sockel  eines  zentral  gelegenen  Dienstgebäudes)
anzubringen.

Ein  gut  einnivelliertes,  möglichst  an  N.  N.  angeschlossenes  Höhennetz  ist  für  jede  Stadtvermessung
  unerläßlich.  Die  Vermarkung  der  Höhenfestpunkte  geschieht  durch  eiserne  Bolzen  mit
fortlaufender  Nummer.

Über  sämtliche  Höhenfestpunkte  ist  ein  Verzeichnis  anzulegen.

Die  Feldbücher  werden  in  Blei  geführt.

Hat  das  Gelände  eine  stärkere  Durchschnittsneigung  als  1:  100,  so  muß  es  topographisch
mittels  Tachymetermessungen  aufsgenommen  und  in  Schichtlinien  dargestellt  werden.  Der  Höhenabstand
  der  Schichtlinien  richtet  sich  nach  der  Steilheit  des  Geländes  und  dem  Planmaßstabe.

Bei  den  tachymetrischen  Aufnahmen  ist  von  dem  beigefügten  Formular  L6  Gebrauch  zu
machen,  neben  welchem  Skizzen  geführt  werden.

Mattenhäuser  von  Eingeborenen  mit  massivem  Sockel  werden  aufgenommen,  solche  ohne
festen  Sockel  und  Lehmhäuser  nur,  wo  es  nötig  erscheint.

2.  Häusliche  Arbeiten.

§  64.  Die  Berechnung  der  Polygon=  und  Kleinpunkte  erfolgt  mit  der  Rechenmaschinc.
Im  übrigen  werden  Koordinaten=  und  Flächenberechnung,  Kartierung  und  Auszeichnung  der  Karten
im  einzelnen  nach  der  preußischen  Katasteranweisung  VIII  und  IX  durchgeführt.  Von  einer  Anfertigung
  besonderer  Vorrisse  und  Stückvermessungsrisse  kann  indessen  abgesehen  werden.

Die  Höhenschichtlinien  werden  mit  feinen  Sepialinien  ausgezogen,  an  welche  der  Höhenwert
in  vollen  Metern  eingetragen  wird.

Die  Höhen  der  einnivellierten  Höhenfestpunkte  werden  bis  auf  Zentimeter  in  schwarzer
Kursivschrift  in  die  Karten  eingetragen.

Mattenhäuser  von  Eingeborenen  mit  festem  Sockel  werden  hellsepiabraun  angelegt,  solche
ohne  festen  Sockel  gestrichelt  ausgezogen  und  hellsepiabraun  angelegt.

65.  Von  den  gelegentlich  der  einzelnen  Stadien  der  Stadtvermessung  angefertigten

Dreiecks-,  Polygon=  und  Liniennetz-Skizzen,  Rissen  und  Karten  sind  dem  Zentralvermessungsburean
durch  die  Ortsverwaltungsbehörde  Nadelkopien  einzusenden.

Die  Prüfung  der  Ergebnisse  der  Vermessung,  Rechnungen  und  Kartierung  erfolgt  im  Auftrage
  des  Gouverneurs  an  Ort  und  Stelle  durch  den  Vorstand  des  Zentralvermessungsbureaus.
        <pb n="177" />
        GV  153  20

Hierbei  wird  bestimmt,  welche  der  im  Gange  der  einzelnen  Arbeitsstadien  hergestellten  Vermessungsschriften
  dem  Zentralvermessungsbureau  zur  Durchführung  der  späteren  Fortschreibung  des  Katasters
in  Abschrift  einzusenden  sind.

Die  Anlage  der  Flurbücher  und  Grundbesitzrollen  ist  abweichend  von  Anw.  VIII  nach  den
Bestimmungen  der  Entwürfe  der  neuen  Reichskanzlerverfügungen  über  Vermessungsregister  und
Grundbuchformulare  auszuführen  und  wird  noch  durch  besondere  Anweisung  geregelt.

XI.  Nunderlaß  Nr.  32/13.
Betrifft:  Verwendung  von  Privatlandmessern.
Vom  3.  Juli  1913.
Unter  Hinweis  auf  §  1  Abs.  2  der  Verordnung,  betreffend  das  Vermessungswesen  vom

24.  November  1908  und  Artikel  3  der  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  zur  Verordnung,  betreffend

das  Vermessungswesen,  von  demselben  Tage  (Amtsbl.  1908,  S.  126  f.),  sowie  auf  die  Anweisung
für  die  Ausführung  von  Vermessungsarbeiten  durch  Privatlandmesser  vom  21.  Dezember  1912
(Amtsbl.  1913,  S.  2ff.)  wird  folgendes  bestimmt:

Nachdem  sich  im  Schutzgebiete  staatlich  geprüfte  Privatlandmesser  niedergelassen  haben,  sollen
bis  auf  weiteres  Vermessungsbeamte  des  Gouvernements  zur  Vermessung  privater  Grundstücke  grundsätzlich
  nicht  mehr  zur  Verfügung  gestellt  werden.  Ausnahmen  sind  nur  zulässig,  wenn  —  wie  z.  B.
bei  großer  Entfernung  von  der  Küste  —  die  Heranziehung  der  Privatlandmesser  mit  unverhältnismäßig
  großen  Kosten  für  die  Grundbesitzer  verbunden  ist  und  die  Vermessung  nicht  verschoben  werden
kann,  bis  ein  Privatlandmesser  Sammelaufträge  in  der  betreffenden  Gegend  zu  erledigen  hat.  In
solchen  Fällen  ist  aber  vorher  die  Genehmigung  des  Gouvernements  einzuholen.

Von  vorstehender  Bestimmung  sind  sämtliche  Vermessungsbeamten  durch  ihre  vorgesetzten
Dienststellen  schriftlich  zu  verständigen,  neu  eintretende  oder  vom  Urlaub  zurückkehrende  besonders.
Auch  ist  die  Offentlichkeit  in  diesem  Sinne  aufzuklären.  Den  Empfang  dieses  Runderlasses  ersuche
ich  zu  bestätigen.

Buea,  den  3.  Juli  1913.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Ebermaier.

Von  den  in  VI,  VIII,  IX  und  X  aufgeführten  Anlagen  (Formularen,  Tafeln,  Musterz,
Vorschrift  gen)  jt  als  im  Rahmen  dieser  Abhandlung  in  Betracht  kommend  nur
zum  Abdruck  gelangt:

a)  die  Signaturentafel  —  als  Tafel  2b  beiliegend;
b)  ein  Teil  der  Gonvernementszusammenstellung  —  als  Nr.  1  bis  28  nachstehend:


 

Aus  der  Zusammenstellung  der  für  die  Vermessungsbeamten  des  Schutzgebietes  Kamerun
besonders  wichtigen  Verordnungen  und  Vorschriften.
(Nr.  1—28.).
Vermessung  von  Grundstücken.

1.  Verfügung  des  Reichskanzlers  zur  Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend

die  s  an  Grundstücken  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902.
Vom  30.  November  1902.  —  L.  G.  678—682.

Anlage  I.  Grundsätze  für  die  Grundstücksvermessung  bei  mangelndem  Anschluß  an  eine
Landestriangulation.  —  L.  G.  683.

2.  Verordnung  des  Gouverneurs,  betreffend  das  Vermessungswesen.  Vom  24.  November
  1908.  —  L.  G.  721.

3.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  zur  Verordnung,  betreffend  das  Vermessungswesen.
Vom  24.  November  1908  (Gebührentarif).  —  L.  G.  721—723.

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        G  154  20

Dienstanweisung,  betreffend  die  trigonometrischen  Vermessungen  und  Berechnungen,  von

4.
—t  der  Kolonialabteilung  des  Auswärtigen  Amtes  erlassen.  Vom  20.  August  1904.  —  L.  G.  723—727.

5.  Dienstanweisung  für  die  Vermessungsbeamten  des  Schutzgebietes  Kamerun  vom

#u  n.—ESm.  August  1912.  —  G.  B.  IV.  1389/12.  Amtsblatt  1912,  S.  263—267.

j.

1.  —

VII.

—

XI  —

q

6.  Anweisung  für  die  Ausführung  von  ʒ  Vernessungsarbeiten  durch  Privatlandmesser.  Vom
21.  Dezember  1912.  Amtsblatt  1913,  S.  1—

7.  Runderlaß  Nr.  32/13  vom  3.  Jum  1913,  betreffend  Verwendung  von  Privatllandmessern.


Routenaufnahmen,  Photographien.

8.  Runderlaß  des  Sauelnsinss.  r*sno  Verwertung  und  Sammlung  von  kartographischen
Einzelarbeiten.  Vom  12.  Mai  1909.  —  L.  G

Hierzu  Anlage  vom  12.  Jannar  1909.  —  v.  67—68.

9.  Grundsätze  für  die  Namengebung,  Namenübersetzung,  Schreib=  und  Sprechweise  der
geographischen  Namen.  (Kol.  Bl.  vom  1.  September  1903.)  —  L.  G.  1146—1148.

10.  Runderlaß  des  Gouverneurs,  betreffend  Routenaufnahmen  und  Kartenskizzen.  Vom
3.  November  1913.  —  L.  G.  1146.

11.  Anweisung  zu  Routenaufnahmen  von  P.  Sprigade  und  M.  Moisel.  —  L.  G.  1148—1152.

12.  Anweisung  zu  Höhenmessungen.  Von  Geh.  Reg.  Rat  Prof.  Dr.  v.  Danckelman.  —
L.  G.  1152—1153.

13.  Runderlaß  des  Couverneuts,  betreffend  die  Einsendung  von  Photographien.  Vom
21.  Juli  1907.  —  L.  G.  115

14.  Verfügung  des  hane  betreffend  Bezahlung  photographischen  Materials.  Vom
20.  Oktober  1908.  —  L.  G.

Kauf  und  Verkauf  von  Grundstücken.  Grundbuch.  Kronland,  Eingeborenenland.
15.  Kaiserliche  Verordanng,  betreffend  die  Regn  an  Grundstücken  in  den  deutschen  Schutzgebieten.

  Vom  21.  November  1902.  —  L.  G.  673—

16.  Verfügung  des  79  zur  *  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend
die  Rechte  an  Grundstücken  in  den  deutschen  Schußgebieten,  vom  21.  November  1902.

Vom  30.  November  1902.  —  L.  G.

17.  Verordnung  des  Gouverneurs  zur  'Anelin  un  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend
die  Rechte  an  Grundstücken  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902.  Vom
27.  Dezember  1910.  —  L.  G.  686  und  687.

18.  Allerhöchste  Verordnung  über  die  Schaffung,  Besitzergreifung  und  Veräußerung  von

1##o#  und  über  den  Erwerb  und  die  (Beräußerung  von  Grundstücken  im  Schutzgebiet  von

Kamerun.  Vom  15.  Juni  1896.  —  L.  G.  —689.
19.  Verfügung  bes  Reichskanzlers,  rss-  die  Ausführung  der  Allerhöchsten  Verordnung

vom  15.  Juni  1896  über  die  Schaffung,  Sesihergreisung  usw.  von  Kronland  und  über  den  Erwerb

usw.  von  Grundstücken  in  Kamerun.  Vom  17.  Oktober  1896.  —  L.  G.  689—691.

20.  Verordnung  des  “  derres  Grunderwerb  in  Fnen  Vom  24.  Dezember

  1894.  —  L.  G.  691—692
1  Verordnung  des  Gouverneurs,  betreffend  Kronland.  Vom  10.  Oktober  1904.  —
L.  G.  692—693.

22.  Verordnung  des  Gouvernems,  betreffend  Kronland.  Vom  28.  Dezember  1910.  —
L.  G.  693

23.  Auszug  aus  dem  Runderlasse  des  Gouverneurs,  Satchalten  Ausführungsbestimmungen
zur  Kronlandverordnung.  Vom  10.  Oktober  1904.  —  L.  G.  694—696

24.  Bekanntmachung  des  Gonverneurs,  betreffend  die  Grundsätze  für  die  Überlassung  von
Kronland  im  Schutzgebiet.  Vom  18.  April  1910.  —  L.  G.  696—698.

25.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs,  betreffend  die  Grundsätze  für  die  Genehmigung  der
Überlassung  von  Eingeborenenland  an  Nichteingeborene  im  Schutzgebiet.  Vom  18.  April  1910.  —
L.  G.  699.

26.  Runderlaß  des  Gouverneurs,  betreffend  das  Bersahren  beim  Abschlub  von  Kauf-  und
Pachtverträgen  über  Grundstücke.  Vom  18.  April  1910.  —  L.  G.  —713
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        W  155  2e5

27.  Runderlaß  des  Gouverneurs  Nr.  32/12,  betreffend  die  Förderung  von  Sondereigentum
bei  den  Eingeborenen.  Vom  13.  November  1912.

28.  Runderlaß  des  Gouverneurs  Nr.  33/12,  betreffend  Eingeborenenreservate.  Vom
1.  November  1912.

VII  sollte  einem  Gouvernements-Bericht  zufolge  nach  den  neueren  Bestimmungen
unter  IX  und  X  noch  eine  entsprechende  Anderung  erfahren.

5.  Togo.

XII.  Verordnung  des  Gouverneurs,  betr.  die  Anlegung  eines  Grundbuchs.
Vom  19.  Juli  1904.
(Kol.  Bl.  S.  557.)

Auf  Grund  der  88  1  und  26  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grund—
stücken  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  283)  und  des
8  2  der  zur  Ausflihrung  ergangenen  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  30.  November  1902  wird
mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers  folgendes  bestimmt:

§  1.  (Zu  2  Abs.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Auf  die  Zwangsversteigerung  oder  Zwangsverwaltung  eines  Grundstücks  finden  die  im  §  1
Abs.  1  der  Kaiserlichen  Verordnung  bezeichneten  Vorschriften  Anwendung,  sobald  das  Grundstück  in
das  Grundbuch  oder  Landregister  eingetragen  worden  ist.

Auf  die  Zwangsversteigerung  und  Zwangsverwaltung  von  Grundstücken,  die  in  das  Grundbuch
  oder  Landregister  noch  nicht  eingetragen  sind,  finden  die  für  den  bisherigen  Geltungsbereich  des
Preußischen  Allgemeinen  Landrechts  bestimmten  Vorschriften  des  vierten  Abschnitts  des  Preußischen
Gesetzes,  betreffend  die  Zwangsvollstreckung  in  das  unbewegliche  Vermögen,  vom  13.  Juli  1883
(Gesetz-Samml.  S.  131)  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß,  soweit  darin  auf  andere  Vorschriften
desselben  Gesetzes  verwiesen  wird,  an  deren  Stelle  die  entsprechenden  Vorschriften  der  Gesetze  treten,
die  nach  Abs.  1  für  die  in  das  Grundbuch  oder  Landregister  eingetragenen  Grundstücke  gelten.

§  2.  (Zu  §  6  Nr.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung.)
Inwieweit  Eingeborene  zur  Eintragung  ihrer  Grundstücke  in  das  Grundbuch  berechtigt  sind
oder  hierzu  angehalten  werden  können,  bestimmt  in  jedem  einzelnen  Falle  der  Gouverneur.

Zu  §  3.  (Zu  §  8  Abs.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Die  Grundstückseigentümer  können  auf  Antrag  des  Gouverneurs  von  dem  Grundbuchamt
durch  Geldstrafen,  deren  Gesamtbetrag  300  /7  nicht  überschreiten  darf,  dazu  angehalten  werden,  die
Anlegung  eines  Grundbuchblatts  binnen  einer  vom  Grundbuchamte  zu  bestimmenden  Frist  zu  beantragen.
  Falls  binnen  drei  Monaten  von  der  ersten  Aufforderung  an  gerechnet  der  Antrag  nicht
gestellt  wird,  kann  das  Grundbuchamt  die  Eintragung  des  Grundstücks  und  die  etwa  erforderliche
Vermessung  von  Amts  wegen  verfügen.  Die  in  diesem  Falle  entstehenden  Kosten  und  Auslagen  hat
der  Eigentümer  zu  tragen.

§5  1.  Personen,  für  welche  Rechte  an  Grundstücken  des  Schutzgebiets  in  das  Grundbuch
eingetragen  werden  sollen,  haben,  wenn  sie  weder  im  Schutzgebiete  wohnen,  noch  sich  dauernd
daselbst  aufhalten,  auf  Erfordern  des  Grundbuchamts  einen  Vertreter  im  Schutzgebiete  für  alle  die
erste  Anlegung  des  Grundbuchblattes  betreffenden  Angelegenheiten  zu  bestellen  und  dem  Grundbuchamte
  zu  bezeichnen.  Das  gleiche  gilt  für  Gesellschaften,  die  im  Schutzgebiete  nicht  ihren  Sitz  haben.

Die  Erfüllung  dieser  Verpflichtung  kann  durch  Ordnungsstrafen  bis  insgesamt  einhundert
Mark  erzwungen  werden.  Auch  kann  das  Grundbuchamt  in  Fällen,  in  denen  ungeachtet  der  Verhängung
  von  Ordnungsstrafen  die  Bestellung  eines  Vertreters  binnen  einer  der  Partei  bekannt  zu
gebenden  Frist  nicht  erfolgt,  einen  Vertreter  von  Amts  wegen  bestellen.

Gegen  die  in  den  935  3  und  4  bezeichneten  Verfügungen  findet  Beschwerde  nach  den  für
Grundbuchsachen  geltenden  Vorschriften  statt.
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ghera

wud

gedruck

156  2O

§5  5.  (Zu  den  35  7  und  9  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Als  gültig  im  Sinne  der  §§  7  und  9  der  Kaiserlichen  Verordnung  sind  nur  solche  Vermessungen
  und  Karten  anzusehen,  die  im  Vermessungsbureau  des  Gouvernements  angefertigt  oder
dort  geprüft  und  amtlich  beglaubigt  sind.

§*  6.  Die  Vermessungskosten  trägt,  unbeschavet  der  Vorschrift  des  §  4  Abs.  2  der  Antragsteller.
  ·

Bei  der  Ausführung  der  Vermessung  durch  Vermessungsbeamte  des  Gouvernements  werden
die  Vermessungsgebühren  nach  dem  anliegenden  Tarife  erhoben.

Außerdem  sind  zu  zahlen:

a)  die  vorschriftsmäßig  an  die  Beamten  gezahlten  Tagegelder,

b)  die  ortsüblichen  Sätze  für  die  Gestellung  von  Beförderungsmitteln  sowie  der  zur  Ausführung
  der  Arbeiten  erforderlichen  Hilfskräfte  (Träger,  Arbeiter),  sofern  diese  nicht
von  dem  Kostenpflichtigen  selbst  gestellt  werden.

Die  Höhe  der  ortsüblichen  Sätze  bestimmt  der  Gouverneur,  falls  der  Kostenpflichtige
  mit  der  festgesetzten  Höhe  nicht  einverstanden  ist,

c)  etwaige  Auslagen  für  verwendete  Grenzzeichen.

§  7.  (Zu  82  der  Verfügung  des  Reichskanzlers.)

Grundbücher  werden  angelegt  für  den  Umfang  des  gesamten  Schutzgebiets.  Die  Bestimmung

der  Ortschaften  oder  Bezirke,  für  welche  die  einzelnen  Bände  des  Grundbuchs  anzulegen  sind,  bleibt

den  Beamten,  denen  die  Bearbeitung  der  Grundbuchsachen  nach  §  1  der  Verfügung  des  Reichskanzlers
  obliegt,  überlassen.

5  8.  Als  amtliche  Verzeichnisse  der  Grundstücke  im  Sinne  des  §  2  Abs.  2  der  Grundbuchordnung

  dienen  bis  auf  weiteres  die  Vermessungsakten  des  Gouvernements.

Lome,  den  19.  Juli  1904.
Der  Gouverneur.
J.  V.:  Graf  Zech.

Anlage  zu  vorstehender  Verordnung.
Tarif  der  Vermessungsgebühren.
(Zu  §  6  Absatz  2  der  Verordnung,  betreffend  Anlegung  eines  Grundbuchs  in  Togo,
vom  19.  Juli  1904.)

Preis  pro  Hektar  Nicht  weniger  als

Fläche  in  is  Fläche  in  Heltar

 

 

 

 

Preis  pro  Heltar  Nicht  weniger  als

 

/%  7“  A.  ll.
bis  zu  1  —  50  20  bis  50  8  250
1  bis  2  10  50  50  100  6  100
2  -  1  30  80  100  200  4  600
4  -  8  20  120  200  =  500  2,50  800
88  20  12.50  160  500  und  mehr  1,50  1250

Erwähnenswerte  Bestimmungen  sind  folgende:

1.  Verordnung  des  Gouverneurs,  betreffend  den  Erwerb  von  Rechten  an  Grundstücken  Eingeborener.
  Vom  5.  September  1904.  (Kol.  Bl.  631;  L.  G.  Togo  88

2.  Verordnung  des  Gonverneurs,  betreffend  den  Erwerb  von  Rechten  an  herrenlosem  Land.
Vom  2.  Februar  1910.  (L.  G.  Togo

3.  Verordnung  des  22—9  Aufhebung  der  Verordnung  vom  1.  Jannar  1888,  betreffend
  den  Erwerb  von  Grundeigentum  durch  Nichteingeborene.  Vom  10.  Februar.  1910.
(A.  Bl.  S.  16.)

1.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs,  batreffen  den  Erwerb  von  Rechten  an  Grundstücken
Eingeborener.  Vom  10.  Februar  1910.  (A.  Bl.  ;  L.  G.  Togo
5.  Verordnung  des  Gouverneurs,  ünderung  Verordnung.  betreffend  den  Erwerb  von
Rechten  an  Grundstücken  Eingeborener,  vom  5.  September  1904.  Vom  20.  Mai  1911.  (A.  Bl.  S.  223.)

6.  Bekanntmachung  vom  14.  August  1911  (Anlegung  des  Grundbuches  für  Anecho).
(A.  Bl.  S.  313.)
        <pb n="181" />
        W  157  2C

7.  Verfügung  des  Gouverneurs,  betreffend  die  Erhebung  der  beim  Vermessungsamt  entstehenden
  Gebühren.  Vom  23.  April  1911.  (A.  Bl.  S.  195.)
8.  Verfügung  des  Gouverneurs,  betreffend  die  Schreibweise  und  Anwendung  geographischer
Namen  und  die  Wahl  geographischer  Bezeichnungen.  Vom  9.  September  1907.  (A.  Bl.  S.  206;
L.  G.  Togo  580.
.  9.  Runderlaß  des  Gouverneurs,  betreffend  die  Schreibweise  der  geographischen  Namen.
Vom  8.  Juni  1908.  (A.  Bl.  S.  104;  L.  G.  Togo  231.)

Zu  7.  ist  noch  zu  bemerken,  daß  es  sich  dabei  um  eine  Anzahl.  Formulare  handelt,  die
hier  wegen  Papierersparnis  nicht  abgedruckt  werden.  Von  Interesse  dürfte  es  doch  aber  sein,  den
Gang  kurz  anzugeben.

Die  Gebührenrechnung  wird  vom  VBermessungsamt  der  Bezirksamtskasse  überwiesen.  Das
Bezirksamt  zieht  die  Gebühren  ein,  ohne  dem  Vermessungsamt  hiervon  Mitteilung  zu  machen,  und
das  Vermessungsamt  übergibt  die  Messungsschriften  dem  Antragsteller  oder,  wenn  es  sich  um  Auflassungssachen
  handelt,  meist  unmittelbar  dem  Bezirksrichter,  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  die  Vermessungsgebühren
  bereits  bezahlt  sind  oder  nicht.  Nur  in  Fällen,  wo  der  Antragsteller  unbekannt
ist  oder  als  unsicherer  Zahler  angesehen  werden  kann,  veranlaßt  das  Vermessungsamt  vor  Ausführung
der  Arbeit  die  Einziehung  der  Kosten  durch  das  Bezirksamt.  Am  Schlusse  des  Rechnungsjahres
reichen  Vermessungsamt  und  Bezirksämter  ihre  Gebührennachweisungen  dem  Gouvernement  ein,
welches  die  Prüfung  der  Rechnungsführung  veranlaßt.

4.  Deutsch-Südwestafrika.

XIII.  Ausführungsbestimmungen  für  das  deutsch-fsüdwestafrikanische  Schutzgebiet  zu
der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken  in  den  deutschen
Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  283)  und  der  hierzu  erlassenen
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  30.  November  1902.
Vom  23.  Mai  1903.

Auf  Grund  der  §§  1  und  26  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken
  in  den  deutschen  Schutzgebicten,  vom  21.  November  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  283)  wird
hierdurch  mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers  folgendes  bestimmt:

§5  1.  (Zu  §  2  Abs.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Auf  die  Zwangsversteigerung  oder  Zwangsverwaltung  eines  Grundstücks  finden  die  in  §  1
Abs.  1  der  Kaiserlichen  Verordnung  bezeichneten  Vorschriften  Anwendung,  sobald  das  Grundstück  in
das  Grundbuch  oder  Landregister  eingetragen  worden  ist.

Auf  die  Zwangsversteigerung  und  Zwangsverwaltung  von  Grundstücken,  die  in  das  Grundbuch
  oder  Landregister  noch  nicht  eingetragen  sind,  finden  die  für  den  bisherigen  Geltungsbereich
des  Preußischen  Allgemeinen  Landrechts  bestimmten  Vorschriften  des  vierten  Abschnitts  des  Preußischen
Gesetzes,  betreffend  die  Zwangsvollstreckung  in  das  unbewegliche  Vermögen,  vom  13.  Juli  1883
(Gesetz  Samml.  S.  131)  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß,  soweit  darin  auf  andere  Vorschriften
desselben  Gesetzes  verwiesen  wird,  an  deren  Stelle  die  entsprechenden  Vorschriften  der  Gesetze  treten,
die  nach  Absatz  1  für  die  in  das  Grundbuch  oder  Landregister  eingetragenen  Grundstücke  gelten.

§  2.  (Zu  den  §§  5  und  6  Abs.  1  der  Kaiserlichen  Verordnung.)  #

Zur  Besitzergreifung  oder  Erwerbung  von  Rechten  an  herrenlosem  Lande  sowie  zu  Verträgen,
  die  den  Erwerb  des  Eigentums  oder  dinglicher  Rechte  an  Grundstücken  Eingeborener  oder
die  Benutzung  solcher  Grundstücke  durch  Nichteingeborene  betreffen,  bedarf  es  innerhalb  des  Schutzgebiets
  der  Genehmigung  des  Gouverneurs.  Die  Genehmigung  kann  an  Bedingungen  geknüpft
werden.  Die  Verordnungen,  betreffend  den  Erwerb  von  Grundeigentum,  vom  1.  Oktober  1888  und
die  Nachtragsverordnung,  betreffend  den  Abschluß  von  Pachtverträgen,  vom  1.  Mai  1892  treten
außer  Kraft.
        <pb n="182" />
        W  158  20

§5  3.  (Zu  §3  6  Nr.  2  der  Koiserlichen  Verordnung.)

Inwieweit  Eingeborene  zur  Eintragung  ihrer  Grundstücke  in  das  Grundbuch  oder  das  Landregister
  berechtigt  sind  oder  hierzu  angehalten  werden  können,  bestimmt  in  jedem  einzelnen  Falle  der
Gouverneur.

§*  4.  (Zu  §  8  Abs.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Die  Eigentümer  von  Grundstücken,  welche  von  der  Regierung  oder  mit  Genehmigung  des
Gouverneurs  von  Eingeborenen  erworben  sind,  können  auf  Antrag  des  Gouvernements  von  dem
Grundbuchrichter  durch  Geldstrafen  bis  zu  300  /  zur  Stellung  des  Antrages  auf  Anlegung  eines
Grundbuchblattes,  binnen  einer  vom  Richter  zu  bestimmenden  Frist,  angehalten  werden,  sobald  die
Vermessung  erfolgt  ist.

Personen,  für  welche  Rechte  an  Grundstücken  des  Schutzgebiets  in  das  Grundbuch
eingetragen  werden  sollen,  haben,  wenn  sie  weder  im  Schutzgebiete  wohnen,  noch  sich  dauernd  daselbst
aufhalten,  auf  Erfordern  des  Grundbuchrichters  einen  Vertreter  im  Schutzgebiete  für  alle  die  erste
Anlegung  des  Grundbuchblattes  betreffenden  Angelegenheiten  zu  bestellen  und  dem  Richter  zu  bezeichnen.
Das  gleiche  gilt  für  Gesellschaften,  die  im  Schutzgebiete  nicht  ihren  Sitz  haben.

Die  Erfüllung  dieser  Verpflichtung  kann  durch  Ordnungsstrafen  bis  100  “  erzwungen
werden.  Auch  kann  der  Richter  in  Fällen,  in  denen  ungeachtet  der  Verhängung  von  Ordnungsstrafen
  die  Bestellung  eines  Vertreters  binnen  einer  der  Partei  bekannt  zu  gebenden  Frist  nicht  erfolgt,
einen  Vertreter  von  Amts  wegen  bestellen.

Gegen  die  in  den  §§  4  und  5  bezeichneten  Verfügungen  findet  Beschwerde  nach  den  für
Grundbuchsachen  geltenden  Vorschriften  statt.

§*  6.  (Zu  den  §§  7  und  9  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Als  gültig  im  Sinne  der  §§  7  und  9  der  Kaiserlichen  Verordnung  sind  nur  solche  Vermessungen
  und  Karten  anzusehen,  die  im  Vermessungsbureau  des  Gouvernements  angefertigt  oder
dort  geprüft  und  amtlich  beglaubigt  sind.

5  7.  Die  Vermessungskosten  trägt  stets  der  Antragsteller.  Dieselben  betragen  bei  der  Ausführung
  der  dibermessung  durch  Vermessungsbeamte  des  Gouvernements:

a)  bei  Grundstücken  innerhalb  von  Ortschaften:  bei  einer  Fläche  bis  zu  2500  qm  einen

Pfennig,  für  die  weitere  Fläche  einen  Viertelpfennig  für  jeden  Quadratmeter,

b)  bei  Grundstücken  außerhalb  von  Ortschaften  bei  einer  Fläche  bis  cinschließlich  10  ha  eine
Mark  für  jeden  angefangenen  Hektar,  für  die  weitere  Fläche  bis  einschließlich  100  ha
fünfzig  Pfennig  für  jeden  angefangenen  Hektar,  für  die  100  ha  übersteigende  Fläche
fünf  Pfennig  für  jeden  angefangenen  Hektar.

Ob  ein  Grundstück  als  innerhalb  oder  außerhalb  einer  Ortschaft  gelegen  anzusehen  ist,  entscheidet
  im  Zweifelfalle  das  zuständige  Bezirksamt.

§5  8.  (Zu  §2  der  Verfügung  des  Reichskanzlers.)

Grundbücher  werden  angelegt  für  den  Umfang  des  gesamten  Schutzgebietes.  Die  Bestimmung
der  Ortschaften  oder  Bezirke,  für  welche  die  einzelnen  Bände  des  Grundbuches  anzulegen  sind,  bleibt
den  Beamten,  denen  die  Bearbeitung  der  Grundbuchsachen  nach  §  1  der  Verfügung  des  Reichskanzlers
obliegt,  überlassen.

§  9.  Als  amtliche  Verzeichnisse  der  Grundstücke  im  Sinne  des  §  2  Abs.  2  der  Grundbuchordunng
  dienen  bis  auf  weiteres  die  Vermessungsakten  des  Gonvernements.

Windhoek,  den  23.  Mai  1903.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Leutwein.

XIV.  Verordnung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  zur  Abänderung
  der  Ausführungsbestimmungen  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  vom
23.  Mai  1913  (Kol.  Bl.  S.  357)  zu  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an
Grundstücken  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  (eichsgesetzblatt
S.  283)  und  der  hierzu  erlassenen  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  30.  November  1902
(Kol.  Bl.  S.  568).
Vom  10.  Mai  1913.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichsgesetzblatt  1900  S.  813)  und  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
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        G  159  20

und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom
27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird  hiermit  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,
  was  folgt:

§  1.  Der  §  7  der  Ausführungsbestimmungen  vom  23.  Mai  1903,  die  Verordnung  des

Kaiserlichen  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  vom  20.  November  1909  zur  Abänderung  der

Ausführungsbestimmungen  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  vom  23.  Mai  1903  und  die
Verfügung  des  Kaiserlichen  Gonverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betreffend  Festsetzung  der  Selbstkosten
  für  Vermessungen  und  Bureauarbeiten,  vom  31.  Jannar  1911  werden  aufgehoben.  An  deren
Stelle  treten  die  nachfolgenden  Bestimmungen:

I.  Für  Arbeiten  der  Vermessungsverwaltung  werden  nachfolgende  Gebühren  erhoben:

A.  Gebühren  für  Feldarbeiten.

Dieselben  betragen  bei  der  Ausführung  der  Vermessung  durch  Vermessungsbeamte  des  Gonvernements:


1.  bei  Grundstücken  innerhälb  geschlossener  Ortschaften,  neben  Zugrundelegung  einer  Grundtaxe
  von  20  4¼,  für  jedes  angefangene  Quadratmeter  1  Pfennig,

2.  bei  Grundstücken  außerhalb  geschlossener  Ortschaften,  die  hauptsächlich  einem  landwirtschaftlichen
  Betriebe  dienen  (sogenannte  Heimstätten,  Kleinsiedelungen  usw.)  neben  Zugrundelegung
einer  Grundtaxe  von  40  J4,  für  jedes  angefangene  Hektar  5  .X/I.  Jedoch  ist  dieser  Tarif  nur  bei
Grundstücken  bis  zu  20  ha  Größe  anzuwenden,  bei  größeren  gilt  der  nachfolgende  Tarif  für  Farmen.

Der  Höchstgebührenbetrag,  der  für  Grundstücke  bis  zu  20  ha  zur  Erhebung  kommt,  soll  den
Betrag  von  105  „X  nicht  überschreiten.

3.  Bei  Farmen,  neben  Zugrundelegung  einer  Grundtaxe  von  100  ./7

in  einer  Größe

bis  1  000  ha  24  Pf.  pro  Hektar,  aber  höchstens  200  %

von  1  000  bis  2  500  ha  =  20  -  -  -  425  -
.  2500  5  5  000  =  1  -  -  700
-5000  -7500  -  —  14  -  —  -  -  900
=  7500  10  000  -  12  -  -  1000  -
.  10  O000  -14000  =  10  -  -  1260  —-über
  14000  9

Das  angefangene  Hektar  ist  voll  zu  bezahlen.  Die  Höchstbeträge  verstehen  sich  ohne  die
Grundtaxe.

Muß  wegen  der  Beschaffenheit  des  Geländes  polygonometrische  Aufmessung  stattfinden,  so
erhöht  sich  die  Gebühr  bis  zu  50  v.  H.  Von  dieser  Gebührenerhöhung  wird  die  Grundtare
nicht  berührt.

4.  Bei  Teilungen  werden  nur  die  Trennstücke  berechnet,  während  die  Reststücke  außer  Ansatz
bleiben.  Bei  Farmen  ist  die  Größe  der  Trennstücke  maßgebend  für  den  Einheitssatz  der  zu  berechnenden
  Hektare.

Als  Trennstück  ist  stets  das  kleinere  Teilungsstück  anzusehen.  Ergibt  sich  eine  geringere
Vermessungsgebühr  für  Farmteilungen  bei  Berechnung  der  Feldarbeiten  nach  A  5  zuzüglich  der
Bureauarbeiten  nach  B  2,  so  sind  die  Farmteilungen  nach  diesen  Tarifsätzen  zu  berechnen.

5.  Bei  allen  anderen  Feldarbeiten,  Grenzherstellungen,  Grenzanweisungen,  Nivellements  usw.
werden  für  den  Tag  75  „J  berechnet.

Bei  Arbeiten,  die  gelegentlich  vom  Landmesser  allein  ausgeführt  werden,  z.  B.  Grenzanweisungen,
  werden  für  den  Tag  25  ./¾  berechnet.

B.  Gebühren  für  Bureauarbeiten.
Dieselben  betragen:
1.  Für  Flurkartenauszüge:
in  der  Größe  von

a)  Bogen  57
b)  1  .............10-c)
  5  -  .............'20

d)1x«-  40

IX  ,,L
        <pb n="184" />
        160  ꝛ

2.  Bei  allen  anderen  Bureauarbeiten,  z.  B.  Anfertigung  von  Ergänzungskarten,  Kopien,
Abschriften  der  Vermessungsunterlagen  usw.  werden  für  den  Tag  25  J/“  berechnet.  Der  Mindestsatz
beträgt  5  M.

3.  Die  Kosten  für  Druckarbeiten  werden  für  den  Tag  mit  30  .“  berechnet.  Der  Mindestsatz
  beträgt  5  M.

II.  Die  vorstehenden  Kosten  und  Gebühren  sowie  die  Kosten  der  Grenzmarken  hat  der  Antragsteller
  zu  tragen.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Juni  1913  mit  der  Maßgabe  in  Kraft,  daß  die  bis
zu  diesem  Termin  verkauften  Grundstücke  hinsichtlich  der  Berechnung  der  Gebühren  unter  die  früheren
Bestimmungen  fallen.

Als  Termin  des  Verkaufs  hat  das  Datum  des  Kaufabschlusses  zu  gelten.

Windhuk,  den  10.  Mai  1913.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

XV.  Dienstanweisung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  für  die  Vermessungsverwaltung.

Vom  12.  Juni  1912.
(Amtsblatt  1912,  Jr.  14,  S.  211.  Kol.  Bl.  1013,  Nr.  15,  S.  662.)

A.  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung.

§5  1.  Der  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  (Vermessungsdirektor)  ist  Vorgesetzter  sämtlicher
  Vermessungsbeamten  in  technischen  Angelegenheiten  und  erteilt  den  Vermessungsämtern  und
Landmessern  die  ichuien  Vorschriften.

2.  Der  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  revidiert  persönlich  die  Bermessungsämter
und  prüft  durch  örtliche  Nachmessungen  die  Arbeiten  der  Gouvernements-,  wie  der  Gesellschafts=  und
Privatlandmesser.

Anläßlich  der  Revision  der  Vermessungsämter  hat  er  sich  besonders  mit  der  Prüfung  der
dort  angefertigten  Berechnungen  und  Karten  (Urkarten  sowie  Ergänzungskarten  mit  nachgetragenen
Fortschreibungen)  zu  beschäftigen.

Uber  die  vorgenommenen  Revisionen  sind  dem  Gouvernement  Berichte  zu  erstatten,  welche
später  zu  den  Akten  der  Vermessungsverwaltung  genommen  werden.

§  3.  Ferner  gibt  der  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  den  Arbeitsplan  den  Trigonometern
  an  und  kontrolliert  die  Ausführung  desselben;  auch  hat  er  zu  prüfen,  ob  von  diesen  die  vom
Kolonialamt  erlassenen  Bestimmungen  eingehalten  werden.

«  VCJU  Er  hat  ferner  von  allen  Vermessungsbeamten  und  Privat=  wie  Gesellschaftslandmessern  auch

J  und  Tert  die  Anwendung  der  für  die  einheitliche  Koordinatenberechnung  und  Behandlung  aufgestellten  Regeln

bohnter.  (vgl.  Dienstanweisung,  betreffend  die  trigonometrischen  Vermessungen  und  Berechnungen  vom
20.  August  1904,  Kol.  Bl.  Nr.  18  vom  1.  September  1904,  und  „Wahl  der  Koordinatensysteme  für
Spezialvermessungeni  in  Kolonisationsgebieten“,  Zeitschrift  für  Vermessungswesen  1909,  Heft  18  und  19),
sowie  die  Beachtung  der  sonst  noch  zu  dieser  Dienstanweisung  mit  Genehmigung  oder  auf  Veranlassung
  des  Gouvernements  bzw.  des  Reichs-Kolonialamtes  herauskommenden  Nachtragsbestimmungen
zu  verlangen.

Insbesondere  hat  er  auch,  sowohl  für  das  geodätische  Bureau  des  Reichs-Kolonialamtes
geeignete  Unterlagen  zu  umfangreichen  Berechnungen  und  genaueren  Kartenanfertigungen,  als  auch
alle  für  die  Verarbeitung  im  kartographischen  Institut  von  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen)  geeigneten
Unterlagen  zu  Karten,  bei  denen  eine  geringere  Genauigkeit  beansprucht  wird,  durch  das  Kaiserliche
Gouvernement  dem  Reichs-Kolonialamt  mit  den  nöligen  Angaben  über  Entstehung  und  Verwendungszweck
  des  Materials  einzureichen.  (Vgl.  8§  5.)

§  4.  Der  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  ist  außerdem  Referent  des  Gouvernements
für  Vermessungsangelegeuheiten.  Als  solcher  hat  er  sich  auch  an  der  Bearbeitung  der  Farm=  und
Grundstückssachen  (Verkäufe,  Verpachtungen  usw.)  zu  beteiligen.  Von  der  Genehmigung  der  einzelnen
Kaufverträge  hat  er  den  zuständigen  Vermessungsämtern  an  jedem  Monatsschlusse  Mitteilung  zu  machen.
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        W  161  20

§5  5.  Im  Bureau  der  Vermessungsverwaltung  wird  die  Kartographie  des  ganzen  Landes
behandelt.  Es  werden  Wegeverzeichnisse,  Entfernungstabellen  und  Übersichtskarten  angefertigt,  für
die  die  Aufnahmen  aus  allen  Zweigen  der  Verwaltung  einzureichen  sind.  Auch  findet  hier  die
Bearbeitung  der  Besitzstandkarte,  sowie  sämtlicher  größeren  Kartenwerke  statt.  (Vgl.  8  3,  Abs.  3.)

6.  Die  im  Archiv  der  Vermessungsverwaltung  niedergelegten  Kartenkopien  sind  auf  dem
laufenden  zu  erhalten,  und  zwar  nach  den  von  den  Vermessungsämtern  eingereichten  Pauszeichnungen,
durch  welche  die  Nachtragungen  auf  den  Ergänzungskarten  der  Vermessungsämter  bei  jeder  Formveränderung
  der  Vermessungsverwaltung  bekanntgegeben  werden  müssen.  Auch  sind  die  Grundbesitzrollen
  und  Flurbücher  immer  Hand  in  Hand  mit  den  Karten  auf  den  nenesten  Bestand  zu
bringen  nach  den  Mitteilungen,  die  die  Vermessungsämter  der  Vermessungsverwaltung  zu  machen  haben.

Die  Einreichung  dieser  Fortschreibungsunterlagen  an  die  Vermessungsverwaltung  hat  monatlich
zu  erfolgen.

§5  7.  Die  Verzeichnisse  über  den  Jahresbedarf  an  Inventarien  für  den  Feld=  und  Bureaugebrauch
  und  ebenso  die  Schreibmaterialbestellung  werden  zum  1.  Februar  jedes  Jahres  von  den
Vermessungsämtern  der  Vermessungsverwaltung  eingereicht  und  in  der  Weise  bearbeitet,  daß  die
Bestellungen  nach  Maßgabe  der  verfügbaren  Mittel  von  hier  aus  gemacht,  aber  die  einzelnen
Gegenstände  derselben  direkt  den  betreffenden  Vermessungsämtern  zugeleitet  werden.  Die  Verwaltung
und  Aufbewahrung  der  Inventarien  zu  Bureau=  und  Feldgebrauch  findet  bei  den  Vermessungsämtern
nach  den  Sonderbestimmungen  über  die  Verwaltung  der  Inventarien  und  Materialien  statt.  Eine
Zusammenstellung  der  Inventarienverzeichnisse  bei  den  Vermessungsämtern  hat  die  Vermessungsverwaltung
  aufzustellen  und  auf  dem  laufenden  zu  halten.

n  B8.  Die  vierteljährlich  einzureichenden  Reisekostenberechnungen  der  Landmesser  werden
durch  die  Vermessungsämter  auf  ihre  Richtigkeit  bescheinigt  und  durch  den  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung
  geprüft,  festgestellt  und  zur  Zahlung  angewiesen.

9.  Dem  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  wird  die  Befugnis  übertragen,  die  für
seinen  Verwaltungszweig  durch  den  Etat  und  den  Verwendungsplan  bereitgestellten  Mittel  zur
Instandhaltung  und  Ergänzung  der  technischen  Ausrüstungen,  Bureaubedarf  und  für  farbige  Hilfskräfte
  nach  Maßgabe  des  Verwendungsplanes  in  der  Weise  unter  eigener  Verantwortung  zu  bewirtschaften,
  daß  Beschaffungen  usw.  in  jedem  Falle  selbständig  in  die  Wege  geleitet  werden  können.
Der  Finanzverwaltung  bleibt  (außer  den  mit  der  Zahlung  und  Verrechnung  verbundenen  Geschäften)
die  Kontrolle  über  die  Einhaltung  der  durch  den  Etat  bzw.  durch  den  Verwendungsplan  gezogenen
Grenzen  vorbehalten.

hren  Etatsvoranschlag  hat  die  Vermessungsverwaltung  terminmäßig  dem  Gouvernement
vorzulegen.  Die  Bearbeitung  desselben  erfolgt  auf  Grund  der  von  den  Vermessungsämtern  einzureichenden
  Unterlagen.

§  10.  Das  Archiv  enthält  die  auf  den  Vermessungsämtern  von  den  Urkarten  der  Ansiedlungen
  und  Farmen  abgezeichneten  Kartenkopien,  und  zwar  die  der  Ansiedlungen  und  Kleinsiedlungen
  auf  Whatman,  die  der  Farmen  auf  Pausleinwand.  An  Katasterbüchern  besitzt  das  Archiv
Flurbücher  und  Grundbesitzrollen,  d.  h.  die  sogenannten  Vermessungsregister  in  Abschrift,  während
die  Urschrift  sich  auf  den  Vermessungsämtern  befindet  (vgl.  §  29).  An  anderen  Büchern  wird  bei
der  Vermessungsverwaltung  ein  Archivbuch  für  jeden  Bezirk  geführt,  das

a)  die  allgemeinen  Vermessungswerke  des  Bezirks,

b)  die  Vermessungswerke  der  Ansiedlungen  und  Farmen  enthält.

Außerdem  sind  an  sonstigen  Verzeichnissen  dort  noch  vorhanden:

a)  ein  Verzeichnis  der  verkauften  Farmen,

b)  ein  Verzeichnis  der  vermessenen  Farmen,

c)  ein  Verzeichnis  der  Verwaltungsbezirke,  Flurbuchbezirke  und  Flureinteilung  nebst

Einteilungskarte.
B.  Vermessungsämter.

5  11.  Die  vorgesetzte  Dienstbehörde  des  Vermessungsamtes  ist  der  Vorstand  der  Kaiserlichen
Vermessungsverwaltung  (Vermessungsdirektor).

1.  Der  Vermessungsamtsvorstand.

§5  12.  Dem  Vorstand  des  Vermessungsamtes  sind  die  Landmesser  und  Meßgehilfen  seines

Bezirks  sowie  die  Bureaubeamten  des  Verme  ungsamtes  unterstellt.  Er  hat  die  häuslichen  wie
örtlichen  Arbeiten  zu  leiten  und  zu  beaufsichtigen  und  ist  für  deren  Ausführung  entsprechend  der
Anweisung  vom  6.  Juni  1912  verantwortlich.

Xu.
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        WG  162  20

§  13.  Die  gegen  Tagelohn  zu  beschäftigenden  Meßgehilfen  werden  vorbehaltlich  der
Genehmigung  des  Gouvernements  vom  Vermessungsamtsvorstand  für  die  Landmesser  angenommen.
Die  Reisekosten=  und  Tagegelderliquidationen  der  ihm  untergeordneten  Beamten  hat  der  Vermessungsamtsvorstand
  durchzusehen  und  mit  ihnen  nach  §  8  zu  verfahren.

§  14.  Die  technische  Durchprüfung  sämtlicher  auf  dem  Vermessungsamt  angefertigten
Arbeiten  hat  durch  den  Vermessungsamtsvorstand  selbst  zu  erfolgen.

§  15.  Halbjährlich  am  1.  April  und  1.  Oktober  muß  der  Vorstand  des  Vermessungsamtes
dem  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  einen  Arbeitsplan  einreichen,  aus  dem  zu  ersehen  ist,  in
welcher  Weise  er  die  Vermessungsarbeiten  seines  Bezirks  zu  fördern  gedenkt.

16.  Die  ständigen  örtlichen  Revisionen  der  Landmesser  finden  durch  den  Vorstand  der
Vermessungsverwaltung  statt.  Sobald  der  Vermessungsamtsvorstand  Bedenken  gegen  die  Arbeiten
eines  Landmessers  hat,  hat  er  denselben  örtlich  zu  revidieren  und  über  das  Ergebnis  einer  derartigen
Revision  der  Vermessungsverwaltung  zu  berichten.

17.  Der  Vermessungsamtsvorstand  hat,  unbeschadet  seiner  Bureauarbeiten,  Feldarbeiten
an  seinem  Amtssitz  und  in  der  Nähe  desselben  auszuführen.

§5  18.  Zu  den  ohne  besondere  Entschädigung  zu  leistenden  Amtspflichten  des  Vermessungsamtsvorstandes
  gehört  auch,  in  sämtlichen  Fragen  der  Landesvermessung  und  Kulturtechnik  den
Lokalbehörden  als  Sachverständiger  Rat  und  Auskunft  zu  erteilen.

2.  Die  Landmesser.
§5  19.  Das  Verhältnis  der  Landmesser  zu  den  Vermessungsämtern  ist  durch  §  12  geregelt.
Sie  reichen  analog  der  gültigen  Vermessungsanweisung  ihre  Vermessungsunterlagen  den  Vermessungsämtern
  zur  Prüfung  und  weiteren  Bearbeitung  ein.
8  Ihre  Arbeitsnachweisung  reichen  die  Landmesser  vierteljährlich  den  Vermessungsämtern
ein.  Eine  Abschrift  derselben  reichen  die  Vermessungsämter  an  die  Vermessungsverwaltung  weiter.
2  Die  technischen  Inventarien  zu  Bureau=  und  Feldgebrauch  erhalten  die  Landmesser
von  den  Vermessungsämtern,  die  übrigen  Inventarien,  insbesondere  Wagen,  Treckzeug,  Spaten,
Wasserfässer  usw.  durch  Vermittlung  der  Bezirks=  und  Distriktsämter,  denen  ihrerseits  die  hierzu
notwendigen  Mittel  durch  den  Verwendungsplau  überwiesen  werden.  In  derselben  Weise  überweisen
diese  Stellen  den  zuständigen  Bedarf  an  Eingeborenen,  Proviant,  Futtermitteln  usw.  Über  die
ihnen  von  den  Bezirks=  bzw.  Distriktsämtern  überwiesenen  Mengen  haben  die  Landmesser  diesen
Stellen  nach  den  bestehenden  Bestimmungen  Rechnung  zu  legen.
22.  Die  Auszahlung  der  Löhne  usw.  an  Meßgehilfen  und  Eingeborene  der  Landmesser
und  Vermessungsämter  erfolgt  auf  Anfordern  durch  die  zuständige  Kasse.

3.  Die  Gesellschafts=  und  Privatlandmesser.
§  23.  Für  Arbeiten,  die  ins  Kataster  übernommen  werden,  oder  öffentlichen,  amtlichen
Zwecken  dienen  sollen,  werden  nur  solche  Landmesser  zugelassen,  welche  ein  deutsches  Landmesserpatent
  besitzen  oder  denen,  wenn  sie  nicht  im  Besitze  eines  solchen  sind,  die  Erlaubnis  zur  Ausführung
von  Vermessungsarbeiten  vom  Gouverneur  erteilt  worden  ist.  Sie  haben  ihre  Vermessungsschriften
den  einzelnen  Vermessungsämtern,  in  deren  Bezirk  sie  ihre  Arbeit  ausgeführt  haben,  zur  Prüfung
und  Anerkennung  einzureichen.  Eine  örtliche  Revision  ihrer  Arbeiten  findet  durch  den  Vorstand  der
Vermessungsverwaltung  oder  in  seinem  Auftrage  durch  den  Vorstand  des  Vermessungsamtes  statt.
Wenn  Gefahr  im  Verzuge  ist,  hat  der  Vermessungsamtsvorstand  auch  ohne  Auftrag  zu  revidieren
und  über  das  Ergebnis  dem  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  zu  berichten.  Die  Gesellschaftsund
  Privatlandmesser  haben  nach  den  Bestimmungen  der  Anweisung  vom  6.  Juni  1912  zu  arbeiten,
desgleichen  nach  den  später  noch  herauskommenden  Nachtragsbestimmungen.

4.  Bureau  des  Vermessungsamtes.
5§.  24.  Im  Bureau  des  Vermessungsamtes  werden  die  Urkarten  angefertigt,  die  Ergänzungskarten
  verbolltändigt  und  die  Berechnungen  ausgeführt.  Außerdem  werden  hier  die  Flurkarten=  wie
Katasterauszüge  für  Grundbuchamt,  andere  Behörden  und  Private  erteilt.  Hierbei  wird  bemerkt:
daß  Skizzen  von  unvermessenen  Farmen  und  Grundstücken  nur  mit  dem  Vermerk  zu
erteilen  sind,  daß  mangels  genauer  Unterlagen  eine  Gewähr  für  die  Richtigkeit  nicht
übernommen  werden  könne;
2.  daß  auf  den  zu  1  genannten  Skizzen  der  Stempel  und  die  Bescheinigung,  daß  diese
Skizzen  auf  dem  Vermessungsamt  angefertigt  seien,  wegzulassen  ist;
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        V  163  25

3.  daß  in  sämtlichen  Karten,  Skizzen,  Stückvermessungsrissen,  Feldbüchern  und  Vermessungsregistern
  der  Name  des  Bewerbers  eines  Grundstücks  in  „Bleistift“  unter
Vorsetzung  des  Wortes  „Antrag“  einzutragen  ist,  und  daß  erst  dann  der  Name  „in
Tinte“  oder  „schwarzer  Tusche“  eingetragen  wird,  wenn  der  Bewerber  Eigentümer
des  Grundstücks  geworden  ist.

8*  25.  Das  Bezirksgericht  erhält  zur  grundbuchlichen  Eintragung  einen  vom  Vermessungsamtsvorstand
  unter  Beidrückung  des  Amtssiegels  beglaubigten  Auszug  aus  der  Grundbesitzrolle  und
Flurkartenauszug  auf  Pausleinen  mit  dem  Vermerk,  daß  diese  Auszüge  zu  Grundbuchzwecken  berechtigen,
  d.  h.  daß  der  Vermessungsamtsvorstand  die  Überzeugung  gewonnen  hat,  daß  die  der  Flurkarte
  zugrunde  liegende  Absteckung  oder  Vermessung  innerhalb  der  der  angewandten  Methode
anhaftenden  kleinen  zufälligen  Fehler  richtig  und  für  die  spätere  Wiederauffindung  der  Grenzpunkte
ausreichend  ist,  um  die  allgemeinen  Voraussetzungen  für  die  Grundbucheintragung  zu  erfüllen.

§5  26.  Von  den  Urkarten  werden  Abzeichnungen  angefertigt,  und  zwar  von  den  Ansiedlungen
  und  Kleinsiedlungen  auf  Whatman,  von  den  Farmen  auf  Pausleinwand,  und  der  Vermessungsverwaltung
  eingereicht.

§5  27.  Jortschreibungsvermessungen  sind  da,  wo  Neumessungen  abgeschlossen  sind,  in  Ergänzungskarten
  nachzutragen,  deren  Anfertigung  ebenfalls  im  Bureau  des  Vermessungsamtes  zu
erfolgen  hat.

Die  durch  die  ——  verursachten  Formveränderungen  sind  der  Vermessungsverwaltung
  mitzuteilen  (siehe  §  6

28.  Das  S7  7  findet  durch  das  Fortschreibungsprotokoll  statt.  Auf

Grund  dieses  werden  am  Ende  eines  Jahres  die  Grundbesitzrollen  und  Flurbücher  berichtigt.  Hierbei
gelten  als  maßgebende  Bestimmungen  die  preußischen  Katasteranweisungen,  die  in  sinngemäßer  Weise
den  hiesigen  einfacheren  Verhältnissen  und  den  Reichskanzlerverfügungen  entsprechend  anzuwenden  sind.

Die  technischen  Inventarien  für  den  Bureau=  und  Feldgebrauch  werden  von  den
Vermessungsämtern  vorschriftsgemäß  verwaltet  und  aufbewahrt  und  an  die  Beamten  abgegeben.
Die  Jahresbestelngen  hierfür  sowie  die  Schreib  stell  „  die  sämtlich  zu  gleichem
Termin  —  zum  1.  Februar  —  einzureichen  sind,  werden  von  der  Vermessungsverwaltung  besorgt.

5  30.  Die  Vermittlung  des  Bedarfs  an  Inventarien,  Proviant  usw.  regelt  sich  gemäß  §  21.

§  31.  Die  Einziehung  der  von  den  Vermessungsämtern  zu  prüfenden  und  nach  dem  maßhebenden
  Gebührentarif  festzusetzenden  Gebühren  erfolgt  durch  die  zuständige  amtliche  Kasse.  Bis
zum  1.  Mai  jedes  Jahres  hat  das  Vermessungsamt  durch  Vermittlung  der  Vermessungsverwaltung
eine  Nachweisung  über  die  im  Laufe  des  Rechnungsjahres  angefallenen  Gebühren  der  Gonverneentshauptkafs
  zur  Kontrolle  vorzulegen.

Die  Akten  des  Vermessungsamtes  sind  nach  einem  von  der  Vermessungsverwaltung
bestinimten  Schema  anzulegen.  Außer  den  Inventarienverzeichnissen  und  den  Etatskontrollen  und  Verrechnungen
  sind  Journal  und  Listen  der  Vermessungsanträge  zu  führen.  Sämtliche  Rundverfügungen
des  Gouvernements  sind  den  Vermessungsämtern  mitzuteilen.

5.  Archiv  des  Vermessungsamtes.

§*  33.  Das  Archiv  enthält  die  Urkarten,  Ergänzungskarten  (also  alle  Flurkarten)  von
Ansiedlungen,  Kleinsiedlungen  und  Farmen,  Stückvermessungsrisse,  Feldbücher,  Berechnungen,  Fortschreibungsprotokolle,
  Flurbücher  und  Grundbesitzrollen,  das  heißt,  die  sogenannten  Vermessungs-,
register  Usw.  in  Urschrift,  während  sich  Abschriften  bei  der  Vermessungsverwaltung  befinden.

Die  Katasterbücher  der  Ansiedlungen  und  größeren  Kleinsiedlungen  sowohl  bei  der  Vermessungsverwaltung
  wie  auf  den  Vermessungsämtern  sind  zu  binden.  An  anderen  Büchern  wird
bei  den  Vermessungsämtern  ein  Archivbuch  für  jeden  Bezirk  geführt,  das

a)  die  allgemeinen  Vermessungswerke  des  Bezirks,

b)  die  Vermessungswerke  der  Ansiedlungen  und  Farmen  enthält.

Außerdem  sind  an  sonstigen  Verzeichnissen  dort  noch  vorhanden:

a)  ein  Verzeichnis  der  verkauften  Farmen,

b)  ein  Verzeichnis  der  vermessenen  Farmen,

)  ein  Verzeichnis  der  Verwaltungsbezirke,  Flurbuchbezirke  und  Flureinteilung  nebst
Einteilungskarte.

6.  Verkehr  des  Vermessungsamtes  mit  Lokalbehörden  und  Bevölkerung.

§  34.  Die  Lokalbehörden  verkehren  direkt  mit  den  Vermessungsämtern,  soweit  die  Angelegenheit
  in  den  Grenzen  der  beiderseitigen  Zuständigkeit  liegt.

J.  An-Ivtur



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        164  6

§*  35.  Die  Bezirks=  und  Distriktsämter  werden  von  den  Vermessungsämtern  davon  in
Kenntnis  gesetzt,  welche  Vermessungs=  und  Auszugsgebühren  zu  erheben  sind  —  §  31  —.  Soweit
Lohnzahlungen  und  Proviantausgaben  für  Zwecke  der  Landesvermessung  von  Verwaltungsbehörden
zu  bewirken  sind,  haben  die  Vermessungsämter  bzw.  die  einzelnen  Landmesser  die  vorschriftsmäßigen
Unterlagen  bozubingen.  -

Die  von  den  Bezirksgerichten  eingehenden,  das  Grundbuch  betrefsenden  Benachrichigungen
  Eigent  )  haben  die  Vermessungsämter  nach  Ergänzung  ihrer  Unterlagen
  zu  ihren  Akten  zu  nehmen.  Die  Vermessungsämter  haben  monatlich  eine  Abschrift  dieser
Grundbuchbenachrichtigung  dem  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  zuzustellen.  Die  Vermessungsämter
  ihrerseits  erhalten  durch  den  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  von  der  Genehmigung  der
einzelnen  Kaufverträge  Mitteilung  (siehe  §  4).

§5  37.  Anträge  auf  Vermessung,  Erteilung  von  Skizzen,  Karten  und  Katasterauszügen  zu
Grundbuchzwecken  sind  bei  den  betreffenden  Vermessungsämtern  zu  stellen.  Die  Festsetzung  und  Einziehung
  der  Gebühren  für  Vermessungen  usw.  regelt  sich  nach  den  §§  31  und  35.

38.  Das  Gouvernement  behält  sich  vor,  die  Gebührenregister  sowie  die  Proviani-,
Materialien=  und  Inventarienbestände  der  Vermessungsämter  und  Landmesser  an  Ort  und  Stelle
zu  prüfen.

8

E

39.  Obige  Dienstanweisung  tritt  mit  dem  1.  Juli  1912  in  Kraft.
Windhuk,  den  12.  Juni  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seiß.

XVI.  Anweisung  zur  Ausführung  von  Vermessungsarbeiten  durch  Gouvernements-,
Privat=  und  Gesellschaftslandmesser  in  Deutsch-Südwestafrika.
Vom  6.  Juni  1912.

Behufs  Einführung  einer  einheitlichen  Bearbeitung  der  durch  Gouvernements-,  Privat=  und
Gesellschaftslandmesser  zu  erledigenden  Vermessungen  wird  für  den  Umfang  des  südwestafrikanischen
Schutzgebietes  folgendes  bestimmt:

I.
Die  Bearbeitung  von  Ansiedlungen  erfolgt  im  allgemeinen  nach  den  Vorschriften  der
preußischen  Katasterverwaltung.
II.
Bezüglich  der  Bearbeitung  von  Farmen  wird  folgendes  bestimmt:

A.  Feldarbeiten.  -  ,

1.  Die  Vermessung  erfolgt,  soweit  es  irgend  möglich  ist,  tunlichst  durch  Triangulation
mit  Anschluß  an  vorhandene  Landestriangulation  oder  durch  Kleintriangulation  mit  Basismessung.
Die  Triangulationsarbeiten  sind  in  einfachster  Weise  nach  den  Vorschriften  der  preußischen  Katasteranweisung
  IX  zu  gestalten,  soweit  nicht  besondere  Regeln  über  die  konformen,  ebenen,  rechtwinkligen
Koordinaten  in  den  Schutzgebieten  entgegenstehen.  Sind  Anschlüsse  an  die  Landestriangulation  nicht
vorhanden,  so  ist  anzustreben,  daß  die  trigonometrische  Vermessung  der  Farmen  eines  Bezirks  tunlichst
im  Zusammenhange  erfolgt.  Ein  sprungweises  Vorgehen  bei  den  Vermessungen  ist  möglichst  zu
vermeiden.

Erfordert  die  Ausführung  der  Triangulation  einen  unverhältnismäßig  großen  Zeitaufwand,
so  daß  sich  die  Kosten  der  Vermessung  zu  sehr  vertenern,  z.  B.  in  flachem,  unübersichtlichem  Gelände,
so  genügt  die  Absteckung  der  Grenzen  mittels  •r  und  Bussole.

Bei  Anwendung  letzterer  Meßmethode  muß  ohne  Mehraufwand  an  Zeit  und  Kosten  eine
solche  Kontrolle  und  ein  solches  Aufnotieren  der  Abmessungen  nebst  Kontrollen  stattfinden,  daß  die
Absteckungsfeldbücher  oder  sonstige  Bermessungsschriften  zur  späteren  Wiederauffindung  der  Grenzpunkte
  ausreichen.

2.  Die  Vermarkung  erfolgt  bei  Farmen,  die  trigonometrisch  aufgemessen  sind,  grundsätzlich
nur  bei  den  Eckpunkten,  und  zwar  unterirdisch  meist  durch  Flaschen  und  oberirdisch  durch  2  m  hohe
Steinhügel.  Sehr  wünschenswert  erscheint  die  Sicherung  dieser  Vermarkung  durch  Nichtungspunkte
(Einrichtung  in  die  Grenzzüge)  oder  durch  Sicherungspunkte,  die  etwa  100  m  vom  Grenzpunkt
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        G  165  20

irgendwo  hingestellt  werden  und  deren  gegenseitige  Lage  durch  Messung  und  Bussolenablesung  festgelegt
  wird.

Die  Grenzzüge,  die  mit  Längenmaß  und  Bussole  aufgemessen  werden,  sind  bei  etwa  jedem
Kilometer  durch  Steinpyramiden  und  je  nach  Vorhandensein  von  einfachem  dauerhaften  Vermarkungsmaterial
  dazwischen  noch  so  häufig  als  möglich  auf  irgendeine  Weise  zu  markieren,  und  zwar  beim
Passieren  von  Terrainerhebungen  auf  diesen  selbst  oder,  wenn  letztere  nicht  vorhanden,  in  unregelmäßigen
  Abständen.  Eine  Vermarkungssicherung  der  Eckpunkte  findet  hier  in  derselben  Weise  wie
bei  den  trigonometrisch  aufgemessenen  Farmen  statt.

In  jedem  Falle  ist  die  Vermarkung  und  somit  die  Begrenzung  durch  genaue  Grenzverhandlung
  zu  beschreiben.

3.  Die  Basis  it  viermal  in  möglichst  günstigem  Gelände  mittels  eines  Stahlmeßbandes
zu  messen.  Das  Meßband  ist  vor  der  Messung  mit  den  Normalmetern  zu  vergleichen,  größere
Differenzen  sind  in  Rechnung  zu  ziehen.  Der  aus  der  viermaligen  Messung  ermittelte  mittlere  Fehler
darf  den  Betrag  0,0025  S  +  0,00  1  s2  nicht  übersteigen.  Der  mittlere  Fehler  ist  nach  folgendem
Beispiele  in  jedem  Falle  zu  ermitteln:

 

 

 

 

V  in  Zentimeter  V2
1.  Messung  489,36  m  +  79.2  51,8.
2.  Messung  489,52  m  —  8,8  77,4
3.  Messung  489,48  m  "4,8  23.0
4.  Messung  489,37  m  ..  —s!-6,2  38,4
—  13,6  190,6

13

Mittel  489,432  m
%  /  1906  6
(TCNT
gestattet  ist:  0,00251  489  3  —  0,00251  728  —  0,067  m.

4.  Bei  der  Basisvergrößerung  ist  zu  berücksichtigen,  daß  Fehler  in  den  den  zu  über—
tragenden  Seiten  gegenüberliegenden  Winkeln  um  so  größeren  Einfluß  auf  die  Genauigkeit  der
berechneten  Seite  haben,  je  spitzer  die  Winkel  sind.  Infolgedessen  sind  die  Winkel  nicht  unter
30  Grad  zu  wählen.  Bei  einem  guten  Theodoliten  von  10  bis  20  Sekunden  Nonienangabe  ogenüt
es,  wenn  die  erwähnten  Winkel  bei  einer  Größe  von  30  bis  40  Grad  in  4,  von  40  bis  50  Grad
in  3  und  über  50  Grad  in  2  Doppelsätzen  sorgfältig  (gut  zentrieren)  beobachtet  werden.

5.  Die  trigonometrischen  Punkte  und  Beobachtungsseiten  sind  so  zu  wählen,  daß
die  zu  vermessende  Farm  in  möglichst  gleichseitige  Dreiecke  zerlegt  wird,  sich  überschneidende  Seiten
vermieden  werden  und  jeder  Winkel  meßbar  ist.  Ist  die  zu  vermessende  Farm  an  eine  bestehende
Triangulation  anzuschließen,  so  hat  die  Winkelbeobachtung  derart  zu  erfolgen,  daß  eine  eventuelle
Ausgleichungsrechnung  —  vergl.  hierzu  Koordinatenberechnung  C1  —  möglich  ist.

6.  Die  Beobachtung  der  Dreieckswinkel  hat  in  zwei  Doppelsätzen  zu  erfolgen,  falls
nicht  nach  Nr.  4  die  Messung  in  3  bzw.  4  Sätzen  zu  erfolgen  hat.  Der  Widerspruch  im  Dreieck
gegen  180  Grad  darf  nicht  größer  als  30“  sein.

7.  Azimutbestimmung.  Auf  mindestens  einem  Dreieckspunkte  einer  für  sich  vermessenen
Farm  ist  noch  das  Azimut  einer  Dreiecksseite  gegen  den  magnetischen  Norden  oder  (unter  Berücksichtigung
  der  Abweichung  der  Magnetnadel)  gegen  den  genäherten  geographischen  Meridian  zu
bestimmen.  ·

8.  Die  Höhenmessungen,  welche  möglichst  zahlreich  auf  verschiedenen  Punkten  einer
Farm  auszuführen  sind,  erfolgen  mit  Aneroidbarometern,  welche,  so  oft  sich  eine  Gelegenheit  bietet,
zu  kontrollieren  sind.

.  Werden  die  Grenzen  durch  natürliche  Objekte,  wie  Wege,  Wasserläufe,  Gebirgskämme
  usw.  dargestellt,  so  müssen  die  Grenzen  zwischen  den  trigonometrisch  bestimmten  Eckpunkten
aufgenommen  werden  entweder  durch  Polygon=  oder  Bussolenzug.  Gebirgskämme  sollen  eigemtlich
in  ihrer  vielgestaltigen  Form  nicht  Grenzen  sein,  sondern  in  solchen  Fällen  nur  die  gerade  Linie.

10.  Für  die  topographische  Aufnahme  der  Farmen  genügt  im  allgemeinen  ein  skizzenhaftes
  Eintragen  der  Wege,  Flußläufe  und  Geländeformationen  usw.  Die  diesbezüglichen  Aufnahmen

 

—  115,9  —  T  em  =  o,04
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        G  166  20

werden  erleichtert  und  genügend  genau  durch  Anschluß  an  die  Dreieckspunkte,  die  zur  Festlegung  der
Farmgrenzpunkte  über  die  ganze  Farm  zerstreut  sind.  Auf  die  Aufnahme  der  Hauptwege  und  der
Riviere,  in  denen  Brunnen  oder  Dämme  angelegt  werden  können,  ist  mehr  Sorgfalt  anzuwenden;
diese  können  durch  graphisches  Einschneiden  festgelegt  und  im  Anschluß  daran  mit  Bussole  und
Schrittmaß  ausgenommen  werden.  Stellen,  an  denen  Dämme  gebaut  werden  können,  oder  ein
Brunnenbau  guten  Erfolg  verspricht,  sind  auf  den  den  Vermessungsunterlagen  beizufügenden  Skizzen
kenntlich  zu  machen.  In  diese  Skizzen  sind  auch  die  nach  Nr.  8  zu  messenden  Höhen  schwarz  einzuschreiben.


B.  Vermessungsunterlagen,  welche  den  Kaiserlichen  Vermessungsämtern
einzureichen  sind.

Die  gemachten  Aufnahmen  sind  für  jede  Farm  gesondert  in  einem  Heft  als  deren  Vermessungsakten
  (Vermessungsschriften  und  Grenzbeschreibungen)  zu  vereinigen.  Diese  Akten  müssen
enthalten:

1.  Ein  Inhaltsverzeichnis,

2.  Das  Winkelbuch,

3.  Eine  Skizze  des  trigonometrischen  Netzes  und  der  anderen  topographischen  Aufnahmen,
letztere  sind  erforderlichenfalls  besonders  zu  zeichnen.  Diese  Skizzen  sind  so  genau  zu  bearbeiten,  wie
die  graphische  Auftragung  der  Winkel  es  nur  immer  ermöglicht.  Der  Maßstab  dieser  Skizzen  richtet
sich  nach  den  unter  D  3  getroffenen  Festsetzungen.  .

4.  Eine  Grenzverhandlung  (Grenzanerkenntnis  der  Besitzer  und  Anlieger).  Diese
Grenzverhandlung  ist  auch  beizufügen,  wenn  die  Besitzer  oder  Anlieger  Eingeborene  sind.  Die
Numerierung  der  trigonometrischen,  polygonometrischen  und  Kleinpunkte  erfolgt  nach  den  Vorschriften
der  preußischen  Anweisung  IX  88  10,  31  und  49.  Die  Numerierung  der  trigonometrischen  Punkte
geschieht  in  dieser  Weise  nur  als  vorläufige.  Die  endgültige  erfolgt  später  nach  noch  zu  gebenden
Nachtragsbestimmungen  unter  Berücksichtigung  der  Dienstanweisung  vom  20.  August  1904.  (Deutsches
Kol.  Bl.  vom  1.  September  1904.)

Bei  besonders  markanten  trigonometrischen  Punkten  kann  außer  der  Nummer  noch  die  althergebrachte
  Bezeichnung  des  Berges  usw.  beigeschrieben  werden.  Bei  Schaffung  neuer  Namen  ist
tunlichst  den  örtlichen  Verhältnissen  Rechnung  zu  tragen.

Im  MÜbrigen  gelten  die  in  Nr.  17  des  Deutschen  Kolonialblattes  vom  1.  September  1903
veröffentlichten,  mit  Genehmigung  des  Reichskanglers  erlassenen  „Grundsätze  für  die  Namenübersetzung,
Schreib=  und  Sprechweise  der  geographischen  Namen  in  den  deutschen  Schutzgebieten“.

Bei  Bearbeitung  der  einzureichenden  Zeichnungen  und  Schriftstücke  ist  besonders  Wert  auf
das  richtige  und  deutliche  Schreiben  der  Namen  von  Plätzen,  Flußbetten  usw.  zu  legen.  Auch  ist,
wenn  irgend  möglich,  auf  eine  gute  Verdeutschung  Bedacht  zu  nehmen.

Im  Falle,  daß  mehrere  Farmen  im  Zusammenhange  trigonometrisch  vermessen  werden,  sind
das  Winkelbuch  und  die  nach  laufender  Nr.  3  angufertigenden  Skizzen,  welche  dann  im  Zusammenhange
  zu  bearbeiten  sind,  in  die  Vermessungsakten  einer  Farm  zu  übernehmen.  In  den  Akten  der
anderen  Farmen  ist  sodann  ein  entsprechender  Vermerk  einzutragen.

Aus  den  Vermessungsunterlagen  muß  unzweifelhaft  hervorgehen,  von  wem  und  wann  die
Sache  bearbeitet  ist.

C.  Berechnungen.
.  Koordinatenberechnung.

Die  Berechnung  der  rriecspuane  hat  in  folgender  Weise  zu-  geschehen.

Die  Winkel  in  den  einzelnen  Dreiecken  und  auf  den  Punkten,  auf  denen  sich  die  Winkel
zu  360  Grad  ergänzen  müssen,  werden  auf  die  Sollsumme  ausgeglichen.  Mit  diesen  verbesserten
Winkeln  werden  die  Dreiecksseiten  berechnet.  Alsdann  wird  der  Umring  der  Farm  nach  trig.  Form.  19
und  Kontrollformular  20  als  Polygonzug  berechnet,  wobei  zu  beachten  ist,  daß  bei  richtiger  Winkelausgleichung
  #//*=  0  werden  muß.  Die  linearen  Schlußfehler  ks  des  Polygons  dürfen  von  0  nur
usm  sehr  kleine  Beträge  abweichen,  die  auf  Abrundungsungenauigkeiten  zurückzuführen  sind.  Größere
Beträge  ks  sind  nicht  auf  zufällige  Messungsfehler,  sondern  auf  fehlerhafte  Berechnung  solcher  Polygone
  zurückzuführen,  müssen  daher  durch  richtigere  Berechnung  beseitigt  werden,  können  aber  nicht
nach  Art  der  zufälligen  Messungsfehler  behandelt  werden.  Die  Fehler  fy  und  kx  werden  proportional
  den  Streckenlängen  auf  die  Koordinatenunterschiede  verteilt.  Bei  Farmen,  welche  an
gegebene  Punkte  angeschlossen  sind,  erfolgt  zunächst  die  Berechnung  der  durch  Vorwärtsabschnitt  bzw.
Rückwärtseinschnitt  bestimmten  Punkte  nebst  Azimutberechnung  eines  Kontrollstrahles,  wobei  für  die
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        W  167  20

Bestimmung  der  erlaubten  Differenz  zwischen  Messung  und  Berechnung  die  in  der  Dienstanweisung
vom  20.  August  1904  (abgedruckt  im  Deutschen  Kol.  Bl.  vom  1.  September  1904)  in  der  Erläuterung
  zu  Spalte  3  letzter  Absatz  zusammengestellten  Betrachtungen  maßgebend  sind.  Sobald  der
Betrag  hiernach  zu  grofß  erscheint,  ist  die  strenge  Ausgleichung  nach  trig.  Form.  10  bzw.  11  für
den  betreffenden  Punkt  anzuwenden.  Aus  den  so  berechneten  Koordinaten  wird  die  Länge  einer
Dreiecksseite  und  deren  Azimut  berechnet,  worauf  die  Gesamtberechnung  des  Netzes  in  der  vorstehend
angegebenen  Form  unter  Anhalten  der  Koordinaten  der  Anschlußpunkte  zu  erfolgen  hat.

2.  Flächeninhaltsberechnung.

Die  Berechnung  des  Flächeninhalts  erfolgt  nach  den  Vorschriften  der  Anweisung  VIII  einmal
  aus  den  Koordinaten  der  Umfangspunkte  und  einmal  graphisch  auf  der  Flurkarte.  Die  Ergebnisse
  sind  als  richtig  anzusehen,  wenn  der  Unterschied  a  zwischen  denselben  höchstens

0,01  '60  F  0,02  F2
beträgt,  wobei  F  den  Flächeninhalt  der  Farm  in  Ar  bezeichnet  und  a  gleichfalls  in  Ar  erhalten  wird.

In  einzelnen  Fällen  kann  der  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung  nötigenfalls  größere
Abweichungen  gestatten,  die  aber  das  Anderthalbfache  dieser  Unterschiede  nicht  übersteigen  dürfen.
Für  den  Flächeninhalt  einer  Farm  ist  die  Berechnung  aus  Koordinaten  allein  maßgebend,  die
graphische  Berechnung  hat  nur  einen  kontrollierenden  Wert.

D.  Die  Bearbeitung  der  Karten.

Die  Bearbeitung  der  Flurkarten  hat  im  allgemeinen  nach  den  Vorschriften  der  preußischen
Katasteranweisungen  zu  erfolgen.  Ergänzend  bzw.  abändernd  wird  hierzu  bestimmt:

1.  Das  Format  der  auf  WhatmansZeichenpapier  herzustellenden  Flurkarten  ist  entweder
500  mal  333  mm  (viertel  Bogen)  oder  500  mal  666  mm  (halber  Bogen).

2.  Betreffs  der  Orientierung  usw.  der  Flurkarten  bleibt  §  38  zu  !  der  Anweisung  VIII
auch  für  die  Fälle  bestehen,  in  denen  die  Triangulierung  an  die  Landes-Triangulation  angeschlossen
ist,  wo  also  die  Richtung  der  positiven  Abszissenachse  nach  Süden  gerichtet  ist.  Der  Nordpfeil  wird
in  diesem  Falle  an  eine  passende  Quadratnetzlinie  gezeichnet.  Die  Bezeichnung  des  Nullpunktes  der
Koordinaten  (Schnittpunkt  des  K-Breiten=  und  z-Längengrades)  und  die  Bezeichnung  der  Richtung
der  Abszissenachse  ist  an  anderer  Stelle  des  Quadratnetzes  anzuschreiben.

3.  Die  Kartierung  der  Flurkarten  erfolgt  im  Maßstab  1:  50  000,  wenn  sich  die  betreffende
Farm  auf  einem  viertel  oder  halben  Bogen  darstellen  läßt,  nächstdem  kommt  der  Maßstab  1:  75  000
zur  Anwendung  und  erst,  wenn  in  diesem  die  Darstellung  auf  einem  halben  Bogen  nicht  möglich,
ist  das  Verhältnis  1:100  000  anzunehmen.

Sollte  in  einzelnen  Fällen  die  Anwendung  eines  größeren  Maßstabes  als  1:50  000  nützlich
erscheinen,  so  kann  das  Verhältnis  1:25  000  angenommen  werden.

4.  Im  besonderen  muß  die  Flurkarte  enthalten:

a)  die  Längenmaße  aller  geraden  Grenzlinien  bis  auf  Zentimeter,
b)  die  Brechungswinkel  der  Grenzlinien  in  Sekunden,

e)  die  Koordinaten  der  Grenzpunkte  bis  auf  Zentimeter,

d)  die  gemessenen  Höhen  (siehe  &amp;amp;  8)  in  schwarzer  Tusche.

5.  Wege,  Flüsse  und  Bäche  werden  nur  durch  eine  einzelne  Linie  dargestellt,  deren  Auszeichnung
  in  unverwaschbarer  wegebrauner  bzw.  preußischblauer  Tusche  erfolgt.

Für  Flüsse,  welche  ganz  —  auch  mit  ihren  Breiten  —  aufsgenommen  sind  und  sich  maßstäblich
  auf  der  Karte  darstellen  lassen,  findet  vorstehende  Bestimmung  keine  Anwendung.

Insonderheit  sind  Grenzflüsse  in  diesem  Falle  so  zu  behandeln,  wie  in  §  38  der  Anweisung
  VIII  vorgeschrieben.

6.  Gebirge  usw.  werden  durch  Kurvenlinien  dargestellt  und  mit  Sepia  ausgezeichnet.

7.  Im  übrigen  wird  bezüglich  des  Titels,  der  Beschreibung  und  der  sonstigen  Ausarbeitung
der  Flurkarte  auf  das  dieser  Anweisung  am  Schlusse  beigegebene  Muster  verwiesen.

Bezüglich  der  Anwendung  einiger  neuer,  für  die  hiesigen  Verhältnisse  als  passend  befundener
Signaturen  oder  der  Abänderung  einiger  anderer  bereits  bestehender,  wird  folgendes  bestimmt:

E.  Bei  Fortschreibungsarbeiten
sind  die  preußischen  Katasteranweisungen  als  im  allgemeinen  maßgebend  zu  betrachten.

.  2%  „

D%
n  n
2.
        <pb n="192" />
        A  u#d

W  168  20

F.  Einreichung  der  Vermessungswerke  an  die  Kaiserlichen  Vermessungsämter.

1.  Die  Gouvernementslandmesser  haben  die  unter  B  besprochenen  Vermessungsunterlagen
  nach  Beendigung  einer  Farm  oder  nach  Abschluß  der  im  Zusammenhang  ausgeführten  Vermessung
  mehrerer  Farmen  im  Original  und  in  vollständiger  und  wohlgeordneter  Weise  mit  einem

Berichte  an  die  Kaiserlichen  Vermessungsämter  einzureichen.  Bei  Bearbeitung  von  Fortschreibungsvermessungen
  sind  die  durch  die  preußischen  Katasteranweisungen  vorgeschriebenen  Vermessungsunterlagen

  zur  Einreichung  zu  bringen.

Die  weitere  häusliche  Bearbeitung  findet  in  den  Bureaus  der  Vermessungsämter  statt.
Letzteres  schließt  nicht  aus,  daß  die  Landmesser,  wenn  Zeit  und  Gelegenheit  hierzu  vorhanden  ist,
die  unter  C  aufgeführten  Berechnungen  ganz  oder  teilweise  mit  zur  Erledigung  und  Einreichung
bringen  können.

2.  Die  Privat=  und  Gesellschaftslandmesser  haben  den  Vermessungsunterlagen,
welche  nach  Vorstehendem  einzureichen  die  Gouvernementslandmesser  verpflichtet  sind,  bei  Prüfungsund
  Beglaubigungsanträgen  noch  beizufügen:

a)  die  abgeschlossene  Koordinatenberechnung  nebst  Koordinatenverzeichnissen,

b)  die  Flächeninhaltsberechnung,

J)  die  fertig  bearbeitete  Flurkarte  in  zwei  Ausfertigungen,  und  zwar  die  eine  kartiert,
die  andere  als  Kopie  auf  Pausleinwand.  In  der  zweiten  Ausfertigung  ist  der  Titel
durch  Einfügung  der  Worte  „Kopie  der“  Flurkarte  entsprechend  abzuändern.

G.  Von  den  durch  Privat=  und  Gesellschaftslandmesser

eingereichten  Vermessungswerken  wird  die  zweite  Ausfertigung  der  Flurkarte  (Kopie)  von  den  Vermessungsämtern
  der  Kaiserlichen  Vermessungsverwaltung  in  Windhuk  für  deren  Archiv  eingereicht.
Die  übrigen  Sachen,  welche  durchweg  im  Original  zur  Einreichung  kommen  müssen,  werden  in
das  Archiv  des  Vermessungsomtes  übergeführt.  Den  betreffenden  Anfertigern  wird  deshalb  anheimgestellt,
  sich  vorher  Abschriften  zurückzubehalten.
III.

Von  den  in  dieser  Anweisung  unter  1  und  II  getroffenen  Festsetzungen  ist  der  Vorstand
der  Vermessungsverwaltung  ausnahmsweise  in  einzelnen  besonderen  Fällen  ermächtigt,  Anderungen
eintreten  zu  lassen.

IV.  Prüfung  und  Beglaubigung  der  durch  Privat=  oder  Gesellschaftslandmesser
angefertigten  Vermessungen  und  Karten.

Die  Anträge  auf  Prüfung  und  Beglaubigung  sind  unter  Vorlage  der  betreffenden  Vermessungswerke
  —  siehe  Abschnitt  F2  —  bei  dem  Kaiserlichen  Vermessungsamte  zu  stellen,  in  dessen
Bereich  der  betreffende  Landmesser  seine  Arbeiten  ausgeführt  hat.  Die  Prüfung  und  Beglaubigung
erfolgt  kostenfrei.

V.  Rechtliche  Gültigkeit  der  Vermessungen.

Als  gültig  im  Sinne  der  §§  7  und  9  der  Kaiserlichen  Verordnung  sind  nur  solche  Vermessungen

  und  Karten  anzusehen,  die  auf  den  Kaiserlichen  Vermessungsämtern  angefertigt  oder  dort

7  geprüft  und  unter  Beidrückung  des  Amtssiegels  amtlich  beglaubigt  sind.

VI.  Die  Erteilung  von  Auszügen  zu  rechtlichen  Zwecken

bleibt  den  Kaiserlichen  Vermessungsämtern  vorbehalten.  Es  wird  deshalb  den  von  Privat=  und
Gesellschaftslandmessern  angefertigten  Auszügen  die  Beglaubigung  versagt  werden.
Die  Vermessungs-Anweisung  vom  1.  Juli  1903  und  die  Leitsätze  vom  30.  März  1909
werden  hiermit  aufgehoben.
Windhuk,  den  6.  Juni  1912.
Der  Vorstand  der  Vermessungsverwaltung.
Hümann.

Hierzu  Flurkarte  und  Signaturen  in  Tafel  1  und  z  siehe  nächste  Nummer.
(Fortsetzung  folgt.)
        <pb n="193" />
        GV  169  20

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Die  e  Elsenbahnen  in  den  kronzösischen  Kolonlen  von  Westafrika  im  Rechnungssahr  1916.

 

 

 

 

 

 

 

%  8—  —  Guinea:  Elf  nbein-  4  Ge-  esa  im  ut  ne
Dakar—This—  Kes  “m“*  K.  benste-  Ost-**
  Ambi-Kiger  Konatry-=  '  Dahome
1910  St.  Louis]  Kayes  dedi  (Aulikoro)  Kurussa-Abidjean—Dahome  1916  ur.
51¾⅞¾A°(°(  Kanlan  Buake  #  .  Vorjahr
1  2  3  4  5  6  7  8  9  10
Betriebslänge  km  264  444  44  555  662  316  80  294  2  659  2  629
(noch  zu

Awlotebitel  in  Fr.  bauen  182)

im  ganzen  227  0|5  1  898932/67  600  000  7  000  0001025  1058.

für  Le  Rilometer.  0  012  760239  73455  93  512  102  115  1  0  3244  90  002
beförderte  Reisende.  705  151  225  17026780)  187  770  133  157¼  105  819  S4216205  4361  673  505
Gütertonnen  157229  63  822  3202  8  656  20  806  19  9300  14246  29346  347  237
Noheinnahme  Fr.B550357/  5108T73  P62155  291  2  71439111064  91109  8844  12  296  926  10296201
Betriebsausgabe  2299  500|1485  556  36  451986  0861965084%GDS  388
Hetriebsüberschuß:

im  gangzen  1250767  25  315  175161169  205  779  307  97  217|185  60O7  209  390  3  215  588

für  das  Kilometer  1738  57  398  2  107  1  177  308  1  070  —  1209
Betriebszahl  v.  H.  64,8  98,3  67,5  45.7  71.6  90.8  59,2  120,8  73,9
Der  Betriebsüberschuß

verzinst  das  Anlagelapital

  mit  v.  H.  5.5  0,00075%0054  2,21  1.15  0,0026  2,12  —  1314

 

 

 

 

Dic  vorstehenden  Betriebsergebnisse  der  französischen
  Kolonialeisenbahnen  von  Westafrika  für  das
Rechnungsjahr  1916  sind  der  -Dépôche  Coloniale“  vom
15.  März  d.  J.  entnommen.  Während  die  Roheinnahmen
  des  Gesamtnetzes  sich  um  rund  2  Millionen
Franken,  das  sind  19,4  v.  H.  gegen  das  Vorjahr,  gesteigert
  haben,  hat  die  Betriebslänge  nur  um  30  km,
das  sind  1,14  v.  H.,  und  zwar  wesentlich  infolge  des
Fortschritts  der  Neubaulinie  Thi#s—Kahes  von  417
auf  414  km,  zugenommen.  Auf  den  übrigen  Strecken
ruhte  die  Bautäligkeit,  wohl  infolge  des  Krieges,  fast
vollsiändig.  Wie  man  sieht,  zeigt  die  Linie  Dakar—
St.  Louis,  die  allerdings  bereits  33  Jahre  lang  im
Betriobe  ist,  ein  bemerkenswert  günstiges  Wirtschaftsbild;
  bei  einer  Betriebszahl  von  64,8  v.  H.  hat  sie
einen  Betriebsüberschuß  für  das  Kilometer  von  über
4700  Franken,  der  das  Anlagekapital  mit  5,5  v.  H.  verzinst.
  In  erheblichem  Abstande  dahinter  folat  die  Bahn
Kayes—Kulikoro,  die  seit  1905  im  Betriebe  ist  und  bei
einer  Betriebszahl  von  45.7  v.  H.  rund  2100  Franken
lilometrischen  Betriebsüberschusses  aufweist,  so  daß  ihr
Anlagekapital  mit  2,24  v.  H.  verzinst  wird.  Auch  die
VBahn  von  Ost-Dahome  arbeitet  schon  befriedigend;  sie
hat  einen  lilometrischen  Betriebsüberschuß  von  1070
Franken  und  eine  Kapitalverzinsung  2  v.  H.
Dagegen  geigen  die  Bahnen  von  Dahome  ein  auffallend
  unbefriedigendes  Wirtschaftsbild,  weil  hier  die
Betriebsausgaben  zuungunsten  des  Fiskus  nach  einer
sehr  ungünstigen  Betriebsformel  wohl  erheblich  zu  hoch
ermittelt  werden.  Die  übrigen  Linien  stehen  noch
hanz  im  Anfange  ihrer  Entwicklung  und  bringen  daher
noch  keine  nennenswerte  Kapitalverzinsung  auf.  Infolgedessen
  wird  auch  die  durchschnittliche  Verzinsung
der  Bahnen  auf  nur  1,34  v.  H.  herabgedrückt.

Nachstehend  sind  noch  die  Roheinnahmen  der  Bahnen
für  die  Jahre  1915  und  1916  zusammengestellt  und  die
Unterschiede  im  gangen  und  in  Hundertteilen  ermittelt.

 

S

2,1

 

 

 

 

 

 

 

Während  die  Betriebseinnahmen  des  Jahres  1915  stark
unter  dem  Kriege  litten,  zeigt  das  Jahr  1916  überall,
mit  Ausnahme  der  Strecke  Thids  —Kayes,  eine  kräftige
Erholung.

Noheinnahme  i  in  Franken  )

 

 

 

Unterschied  gegen
1915  1916  das  Vorjahr
im  ganzensin  v.  H.
Dalar—

St.  Lounis18500250  357  365  855  211,4
Thids  -—Kayes!715  1771510  871  204  30#  -11,  6
Kanes  .  —  Ambided

  35  394  53  967##  18  573.52,5
Labes  —  guli-..

  107490521552914480  386  4.  2,  7
Koralrg  —  !

Kankan.  2048  35274  391  606  093  34
Abidjean—

Buake  698  5651  91  1“  366  346.  52,5
Ost-Dahome  150  8781  209  884  59  006  #  39,2
Dahome  787  832|  1.007  254/“  219  422°.  27,8
Gesamtuctz  10  296  201|12  296  926/#52  000  525,  *  19,4

 

 

 

Zum  Vergleich  mögen  einige  Ziffern  von  den
deutschen  Kolonialbahnen  aus  dem  Jahre  19138  angeführt
  werden.  Das  Anlagekapital  betrug  hier  für
3754  km  288,95  Millionen  Mark,  das  sind  etwa
77  000  für  das  Kilometer  gegen  rund  00  000  Fr.

=  72000  %  für  Französisch  -Westafrika;  der  kilo-*)
  Vgl.  D.  Lol.  Bl.  1916  Nr.  14/15,  S.  199,  und

S.  4

1918.  N.  ½,
        <pb n="194" />
        G  170  20

metrische  Betriebsüberschuß  belief  sich  im  Durchschnitt
auf  1815  gegen  1200  Fr.  =  967  J  und  die  Kapitalverzinsung
  auf  2,30  gegen  1,34  v.  H.  für  Französisch-Westafrika.
  Das  Wirtschaftsbild  unserer  zum
größten  Teil  noch  sehr  jugendlichen,  wenig  entwickelten
Kolonialbahnen  von  1913  ist  danach  also  keinesfalls
ungünstiger  als  das  der  fransösischen  Bahnen  von
Westafrika  für  1916.  .  B.

Über  die  Entwichlungsmöglichkelten  Oarokhos

veröffentlicht  die  „Information“  vom  18.  April  1918
längere  Ausführungen,  die  etwa  folgendes  besagen:
Der  Boden  Marokkos  ist  einer  der  fruchtbarsten
der  ganzen  Erde  und  bietet  reiche  Entwicklungsmöglichkeiten.
  Besonders.  günstige  Bedingungen  finden  der
Getreideanbau  und  die  Gemüse=  und  Obstgucht,  deren
Erzeugnisse  nach  dem  Kriege  wahrscheinlich  auf  allen
europäischen  Märkten  sehr  begehrte  Artikel  sein  werden.
Die  Bedingungen  für  die  Viehzucht,  insbesondere  die
Rindviehzucht,  sind  indes  nicht  weniger  günftig  und
jedenfalls  besser  als  in  den  sonstigen  Ländern  Nordafrikas.
  Man  hat  sogar?  Marokko  das  Land  der  Viehzucht
  genannt,  so  wie  Tunis  häufig  das  Land  der
Olive,  Algerien  das  Land  der  Weinrebe  genaunt
wurde.  Wenn  darin  auch  zweifellos  eine  gewisse  Übertreibung
  liegt,  so  zeigt  der  Ausspruch  doch,  wohin  die
wirtschaftliche  Entwicklung  des  Landes  vor  allem
deutet.  —  Während  uns  die  Oberfläche  Marokkos  zur
Genüge  bekannt  ist.  können  wir  uns  über  die  Schätze
und  Entwicklungsmöglichkeiten,  die  noch  im  Schoße  des
Bodens  schlummern,  nur  in  Vermutungen  ergehen;
denn  bisher  wurde  das  Land  nur  flüchtig  im  Interesse
einzelner  Gesellschaften  auf  seine  Bodenschätze  hin  untersucht,
  und  die  Ergebnisse  der  Untersuchungen  wurden
von  den  betreffenden  Gesellschaften  streng  geheim  gehalten.
  Es  sollen  aber  reiche  Schätze  vorhanden  sein,
insbesondere  an  Gold,  Silber,  Blei,  Eisen,  Kupfer  und
Antimon.  Jedenfalls  weisen  die  Küstengebiete  mincralhaltige
  Bestandteile  auf,  eine  genauere  Erforschung
muß  jedoch  der  Zukunft  überlassen  bleiben.  Zur  Zeit
lann  man  nur  mit  Bestimmtheit  sagen,  daß  Marokko,
wie  ganz  Nordafrika,  sehr  reiche  Salgzlager  besitzt,  die
in  Gestalt  von  Salzauellen,  Salzseen  und  Salzfelsen
noch  der  Ausbeutung  harren.  In  einigen  Gruben  gewinnt
  man  auch  Eisen,  Bleiglanz  und  Galmei.  Die
Betriebe  befinden  sich  indes  noch  in  sehr  wenig  entwickeltem
  Zustande.  Nach  dem  Kriege  wird  es  eine
dringliche  Ausgabe  sein,  die  Schätze  des  marokkanischen
Vodens  einer  genaueren  Erforschung  zu  unterziehen.
—  Was  nun  den  dritten  Hauptfaktor  jeder  volkswirtschaftlichen
  Entwicklung,  die  Bevölkerung,  aubetrifft,  so
ist  der  Marokkaner  ein  fleißiger  und  tüchtiger  Arbeiter,
der  unter  dem  erzieherischen  Einfluß  enropäischer
Kultur  dem  Lande  ohne  Zweifel  große  Reichtümer  abringen
  wird;  denn  für  Ackerban  und  Viehzucht  scheint
er  besonders  geceignet  zu  sein,  während  er  sich  in  der
Stadt  bald  zu  einem  gewandten  Händler  entwickelt.
Es  muß  aber  die  Aufgabe  jeder  zulünftigen  Regierung
sein,  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Eingeborenen  im  Besitz
ihrer  Ländereien  bleiben  und  daß  sie  diese  nicht  für
ein  Spottgeld,  das  gewöhnlich  in  kurzer  Zeit  doch
schon  vergeudet  ist,  an  Europäer  verkaufen.  Es  besteht
sonst  die  Gefahr,  daß  sie  dem  Räuber=  und  Vagabundentum,
  das  zur  Zeit  schon  ein  Krebsschaden  des
Landes  und  der  größte  Feind  seiner  Entwicklung  ist,
anheimfallen.  Wir  wollen  endlich  nicht  verheimlichen,
daß  es  noch  einen  anderen  Faktor  gibt,  der  der  europäischen
  Kultur  großen  Widerstand  entgenruseh:  den
Islam.  In  dieser  Beziehung  werden  an  die  Geg##udt- 



 

heit  und  den  Takt  der  enropäischen  Beamten  besondere
Anforderungen  hestellt  werden,  denn  die  schwierige
Aufgabe  ist  hier,  die  enropäische  Kultur  mit  den  Vorschriften
  der  Landesreligion  möglichst  auszusöhnen.  —
Der  Außenhandel  Marokkos  geht  zum  Teil  über  die
Häfen  der  atlantischen  und  Miktelmcerkül  über
Melilla  oder  über  die  algerische  Grenze.  Der  Einfuhrzoll
  beträgt  für  die  meisten  Waren  12,  v.  H.,  worin
ein  Aufgoll  von  2,50  v.  H.  mit  einbegrissen  ist.  Nach
den  Beftimmungen  der  Konferenz  von  Algeciras  wird
das  Ergebnis  dieses  Zolles  zur  Ausführung  öffentlicher
lrbeiten  im  Lande  benutzt.  —  Die  Ausfuhrzölle  richten
sich  nach  der  Art  der  Waren  und  sind  durchaus  verchieden.
  Mclilla  ist  ein  Freihandelshafen.  Beim
Überschreiten  der  Grenze  des  Freihafens  wird  der

 

 

Ware  ein  Zoll  von  5  v.  H.  des  Wertes  auferlegt.  Die
französischen  Waren  genießen  keine  Zollbegünstigung.

Die  erste  regelmäßige  Statistik  über  den  Außenhandel
Marokkos  stammt  aus  dem  Jahre  1905;  eine  genaue
Kontrolle  wurde  indes  erst  im  Jahre  1908  eingeführt.
Der  Gesamtaußenhandel  des  Landes  betrug  im  Jahre
1913  in  runden  Zahlen  200  Millionen  Franken,  von
denen  233  Millionen  Franken  über  die  Häfen,  12
Millionen  zu  Lande  über  Algerien  und  12  Millionen
über  Melilla  gingen.  Im  Jahre  1911  betrug  der
Handelsverlehr  über  die  Häfen  nur  146  Millionen
Franken.  Er  hat  sich  demnach  innerhalb  von  zwei
Jahren  fast  verdoppelt  und  kommt  dem  Gesamthandel
von  Tunis  annähernd  gleich.  Diese  Statistik  umfaßt
ober  nur  ben  eigentlichen,  kanfmännischen  Handelserkehr

  des  Landes;  Waren,  die  für  Rechnung  der
Helehroaebrorn  eingeführt  werden,  sind  nicht  mit  einbegrisfen.
  —  Marokko  ist  vor  allem  Einfuhrland.  Sieht
man  vom  Handel  des  Freihafengebiets  von  Melilla
ab,  so  betrug  die  Einfuhr  im  Jahre  1913  231  Millionen
Franken  und  die  Ausfuhr  16½  Millionen  Franken.
Es  ist  interessant,  zu  beobachten,  daß  die  Höhe  der
Einfuhr  in  unmittelbarem  Verhältnis  zur  Einwanderung
  in  Marokko  steht,  seit  der  Errichtung  des  (französischen)
  Protektorats  andauernd  und  stark  gewachsen
ist  und  wahrscheinlich  in  Zukunst  noch  weiter  wachsen
wird.  —  Die  erste  Stelle  unter  den  Einfuhrwaren  des
Landes  nehmen  die  Lebensmittel  ein.  Im  Jahre  1913
wurde  Zucker  im  Werte  von  37  Millionen  Franken
eingeführt;  die  Einfuhr  von  Getreide,  Butter  und
Grieß  betrug  insolge  der  schlechten  Ernte  jenes  Jahres
29  Millionen  Franken,  die  von  Tee  8  Millionen  und
die  von  Getränken  10  Millionen  Franken.  Die  zweite
Stelle  in  der  Einfuhr  nimmt  die  Einfuhr  von  Tertilwaren
  ein,  denn  die  Textilindustrie  befindet  sich  in
Marokko  noch  in  den  #nnderichuhen:  Zum  Spinnen
verwendet  man  lleine  Rädchen  und  Spindeln,  die

Weberei  wird  lediglich  mit  der  Hand  ausgeübt.  Die
Europäer  stoßen  daher  auf  keinen  starken  Wettbewerb

von  seiten  der  Eingeborenen.  Im  Jahre  1913  erreichte
die  Einfuhr  von  Baumwollgeweben  allein  25  Millionen
Franken,  die  der  Wollgewebe  4  300  000,  die  der  Reinseidengewebe
  und  der  Wollseidengewebe  3300  000  Fr.;
konfektionierte  Waren  wurden  im  Werte  von  4  Millionen
Franken  eingeführt.  —  An  Hausgebrauchsgegenständen
wurden  in  demselben  Jahre  eingeführt:  für  4  Millionen
Franken  Wachs  und  Wachskerzen,  für  1  Million  Franken
Seife,  für  1  800  O00  Fr.  Möbel  und  Hausgerät.  An
Werkzeugen  und  gewerblichen  Gebrauchsgegenständen
zählte  man:  für  6  Millionen  Franken  Eisenwaren,  für
10  Millionen  Franken  Metallgerät  aller  Art,  für
2  Millionen  Franken  Automobile  und  für  4  Millionen
Franken  Kalk  und  Zement.  —  Die  Ausfuhr  beschränkt
sich  fast  lediglich  auf  landwirtschaftliche  Erzeugnisse,  ist
also  ganz  von  den  Ergebnissen  der  Ernte  abhängig,
woraus  sich  die  großen  Schwanlungen  in  den  Ausfuhr-=
        <pb n="195" />
        W  171

ziffern  erklären.  So  fiel  g.  B.  die  Ausfuhr  von  75
Millionen  Franken  im  Fable  1912  auf  46  Millionen
Franken  im  Jahre  1913.  Es  wucdel  hauptsächlich
folgende  Waren  ausgeführt  (1913):  Rindvieh  für
10  Millionen  Franken,  Mandeln  für  7  600  000  Fr.,
Eier  im  Werte  von  5  Millionen  Franken,  ungewaschene
Wolle  für  5  Millionen,  Ziegenfelle  für  3  800  000  Fr.,
Rindhäute  für  37000000  und  Schafhänte  für  2  Millionen

ranken.  Weiterhin  wurde  ausgeführt  an  Getreide
für  1½  Millionen  Franken  (im  Jahre  1912  für  27
Millionen  Franken,  wovon  19  Millionen  Franken
Gerste).  Die  einzige  gewerbliche  Ware,  die  Marokko
ausführt,  sind  Babuschen  (türkische  Pantoffelz  im  Jahre
1913  für  1  Million  Franken.  —  äsen  Marokkos
  hat  jeder  seine  besondere  Lebeukung.  An  erster
Stelle  steht  heute  Casablanca,  das  vor  einigen  Jahren
Tanger  überholt  hat.  Im  Jahre  1913  umfaßte  es  den
dritten  Teil  des  ganzen  Überseehandels  Marokkos.  Die
Häfen  des  Nordens  bedienen  die  Gegend  von  Fez,  die
des  Südens  Marrakesch.  In  der  Ausfuhr  gehen  die
Ergeugnisse  des  Rarb  (des  westlichen  Marokkos)  hauptsächlich
  über  Tanger  und  Tetuan.  Larrach  und  Rabat
führen  hauptsächlich  Wolle,  Bohnen  und  Leder  aus;
Casablanca:  Getreide,  Mazagan:  Häute,  Eier  und
Mandeln,  Safi:  Häute  und  Mandeln,  Mogador:  Häute,
Wachs  und  Gummi.  —  „Im  Jahre  1913  war  Frankreich
  mit  55  v.  H.  an  dem  Gesamtaußenhandel  Marokkos
  k  -vt  England  stand  an  zweiter  Stelle,
scharf  gefolgt  von  Deutschland,  Faalien  und  Belgien.
Die  Deutschen  machten  in  Marokko  ihre  Geschäfte  in
der  bekannten  Weise:  äußerst  rührige  Platzvertreter,
niedrige  Preise  und  Anpassung  an  den  Geschmack  der
Eingeborenen.  Trotzdem  ging  der  deutsche  Lander  in
den  letzten  Jahren  etwas  zurück  und  machte  im  Jahre
1918  nur  noch  9  v.  H.  des  Gesamthandels  Marokkos
aus.  Spaniens  Handel  mit  Marokko  ist  nur  gering
und  rechtfertigt  die  Ansprüche,  die  Spanien  auf  Marokko
  macht,  in  keiner  Weise;  die  Ausfuhr  erreicht  nur
die  Höhe  von  6  Millionen  Franken,  und  die  Einfuhr
spielt  überhaupt  keine  Rolle.  Seit  der  Errichtung  des
Protektorats  hat  der  französische  Handel  mit  Marokko
einen  schnellen  Aufschwung  genommen;  anch  der  französische
  Schiffsverkehr  ist  stark  angewachsen.  Unsere
Kolonisationsarbeit  hatte  demnach  die  besten  Aussichten,
  als  der  Krieg  ausbrach.  Was  nach  dem  Kriege
aus  Marokko  werden  wird,  hängt  allein  vom  siegreichen
  Ende  des  Krieges  ab.

u  n
1½

Die  borstehenden  Ausführungen  sind.  u.  a.  deshalb
von  Interesse,  weil  sie  zeigen,  wie  selbstgefällig  die
Franzosen  ihre  Kolonlsationsarbeit  betrachten  und  wie
wenig  sie  gen  eigt  scheinen,  anderen  Ländern,  insbesondere
  Spanien,  einnen  Anteil  am  Handel  Marokkos
zuzuerkennen.  Im  übrigen  gibt  der  Artikel  der  „Information“
  keine  Kunde  von  den  Veränderungen,  die
Maroklo  im  Kriege  erfahren  hat.  Soviel  ist  darüber
bekannt,  daß  die  Franzosen  rücksichtslos  die  reichen
wirsschastichen  Hilfsquellen  Marokkos  ausbenten.  Insbesondere
  haben  sie  die  Ernten  beschlagnahmt,  um  ihrer
stets  größer  werdenden  Lebensmittelnot  abzuhelfen,
baben  die  Ausfuhr  von  Lebens-  und  Genußmitteln
—  außer  nach  Frankreich  —  verboten  und  die  Bauern
unerbittlich  zur  Abgabe  ihrer  Vorräte  gezwungen.  Die
Ausfuhr  des  Landes  ist  trotz  der  Beschränkung  auf
Frankreich  nach  Wert  und  Menge  außerordentlich  getiegen,
  wogegen  die  Einfuhr  der  Menge  nach  zwar
beträchtlich  abnahm,  infolge  der  aufgezwungenen  hohen
Preise  aber  dem  Werte  nach  zunahm.  —  Das  vorliegende
  Zahlenmaterial  über  den  Außenhandel  Ma- 



 

#

roklos  in  den  Kriegsjahren  weicht  stark  voneinander
ab,  wie  auch  die  in  den  Ausführungen  der  „Information“
  gegebenen  Ein=  und  Ausfuhrzahlen  sich  von
denen  anderer  Quellen  zum  Teil  ganz  erheblich  unterscheiden.


Schätzung  der  Baumwollernte  Britlsch-Indiens.

Das  englische  Fachblatt  „Cotton“"  vom  16.  März
veröffentlicht  eine  dritte  Schätzung  für  die  indischs
Baumwollernte  des  Jahres  1917/18.  Die  gesamte
Anbaufläche  beträgt  danach  23  768  000  Acres  gegenüber
  20  702  000  Acres  zur  gleichen  Zeit  des-  Vorjahres
und  21  212  000  Acres  nach  der  vorjährigen  Endschätzung;
  demnach  würde  eine  Zunahme  von  15  bzw.
18  v.  H  sein.  Die  Ernte  wird  auf

«  j  geschätzt,  gegenüber
4  384  000  (revidierte  Zahl)  zur  Gleichen  Zeit.
Jahres  1917.  Ve  Prgleicht  man  die  n
Schätzung  mit  dem  Quantum,  das  im  Jahre  1916/17
ausgeführt  wurde,  und  fügt  dem  die  inländische  Verarbeitung
  und  den  inländischen  Verbrauch  hinzu,  so
steht  der  Zahl  von  3  938  000  eine  Menge  von  4  628.000
gegenüber,  d.  h.  die  neue  Ernte  würde  um  15  v.  H.
geringer  ausfallen.  Auf  die  einzelnen  Provinzen  und
Staaten  verteilt,  ergibt  sich  folgendes  Bild:

 

 

 

 

 

7  l
Provinzen  und  Staaten  1917/18  1910/17
-  Acres  Ballen  Acres  Bagen
«
Bombahy  seinschl.  Eingeborenen-Staaten)
  6  670  12414507  1352
Zentral-Provinzen  u.  Berar  4564  50402  753
Madras  einschl.  Eingebo-  1
renen-Staater  2524  4982114  354
Punjab  uinchl.  Eingebo-  5
renen-Staaten)  1740  2811174  324
Verein.  Provinzen  (einschl.  1
Eingeborenen-Staaten).316  1981184  309
Sind  (einschl.  Eingebore-  D
220  78  282  74
rma  236.  85  216  44
Bihar  und  67  16  7  1D5
Bengal  richa  Seingebo:  i
renen-Staaten)  71  20  78  21
Nord-West-  Grenz=  Probinz  38  10  28  6
Assa  32  12  32  11
Mmer-Merwara.  ...  47  13  47  20
Hyderabad.  ...  34454503200500
Zeutral-Indien  1  394  1744  280.r
Baroda  .  827  218  706  170
Rajputang  427  35  334  133
Mysore  150  18  121,  17
zusammen  23  768  393820  702  4384

 

 

Auf  Grund  dieser  Zahlen  beträgt  das  Durchschnittsergebnis
  für  1  Aere  in  ganz  Judien  66  lbs
gegen  85  im  Vorjahre.  Die  Anbaufläche  hat  fast
überall  insolge  des  hohen  Preises  und  des  günstigen
Wetters  zur  Aussaatzeit  eine  Ausdehnung  erfahren,
die  Ernte  selbst  jedoch  ist  durch  die  starken  Regen,  die
im  September  und  Oktober  in  den  meisten  Staaten
niedergingen,  ungünstig  beeinflußt  worden.  -Wiachstehende
  Tabelle  gibt  ein  Bild  von  der  gegenwärtigen
Schätzung  der  Anbauflächen  und  ihres  Ertrages  an
Baumwolle  in  den  handelsüblichen  Bezeichnungen:
        <pb n="196" />
        S□
Handelsbezeichnungen.
Acres  Balle
Baumwollarten:  (Tausende)  (Tausen  )
Omra:  1917/18  1916/17  1917/16  1
Khandesh  1  406  1  436  191  324
Zentral-Indien  1394  1205  174  280
Barsi  und  Nagar  3605  3429  471  534
Berar.  3214  3  118  428  —
Zentral-Provinzen  1  350  1284  165  753
zusammen  10  969  10  532  1430  1891
Dhollera  3  141  2032  598  581
Bengal-Sin
Verein.  R  1316  1184  198  300
Rajputan  648  412  121  160
Sind=  #ga  1998  1  434  869  404
dere  71  71  17  17
zusammen  3  928  8  101  705  890
Broa  1288  1  197  320  313
—.  u.  öroliche  1348  1276  199  159
Cocanadas  .  270  283  50  40
Tinnevellls  614  571  130  136
Coompta-Dharwars  1  336  1  036  223
Saloms  (einschl.
Cambodias).  512  330  506  72
Comillas,  Burmas
u.  and.  Sorten  367  344  79
Gesamtsumme  23  768  20  702  2938  43384

Die  übersicht  über  die  Schävung  der  Ernte  dieses
Jahres  zeigt,  daß  die  Aubaufläche  aller  drei  Hauptgruppen
  bedeutend  größer  geworden  ist.  trogdem  wird
der  Ertrag  hinter  dem  des  Vorjahres  zurückbleiben.

Aussichten  für  Baumwollpflanzungen  in  Rustrallen.

Der  australische  Beirat  zur  Förderung  von  Wissenschaft
  und  Industrie  hat  sich,  nach  dem  Liverpooler
„Journal  of  Commerce“  vom  26.  März,  in  einem  Bericht
  auch  mit  den  Möglichkeiten  beschäftigt,  die  sich  in
Australien  einer  erweiterten  Baumwollanpflanzung
bieten.  Der  Bericht  vertritt  die  Auffassung,  daß  in
den  nördlichen  Teilen  Australiens  das  Klima  wür  den
Baumwollanbau  günstig  sei,  und  zwar  haben  diese
eine  größere  Ausdehnung  als  das  Baumwollgebiet  der
Bereinigten  Staaten,  das  gegenwärtig  zwei  Drittel
des  Weltbedarfs  an  Baumwolle  erzeugt.  Daß  besonders
  in  Queensland  hervorragend  gute  Baumwolle
gedeiht,  zeigte  sich  schon  während  des  amerikanischen
Bürgerkrieges,  als  infolge  der  hohen  Baumwollpreise
von  dort  26  Millionen  Gewichtspfund  gereinigte  Baumwolle
  im  Werte  von  1  Million  Pfund  Sterling  ausgeführt
  wurden.  Später  wurde  aber  der  Baumwollbau
fast  völlig  ausgegeben.  Die  Hauptschwierigkeit,  welche
sich  der  Entwicklung  der  Baumwollindustrie  in  Australien
  bisher  in  den  Weg  stellte,  waren  die  hohen
Kosten  für  das  Ernten  der  Baumwolle,  die  sich  daraus
erklären,  daß  es  einerseits  au  geübten  Arbeitern  hierfür
  mangelt,  anderseits  die  australischen  Löhne  an  sich
schon  sehr  hoch  sind.  Demgegenüber  ist  zu  beachten,
daß  die  Kosten  in  den  Vereinigten  Staaten  auch  ständig
wachsen,  zumal  die  Zahl  schwarger  Arbeiter  auf  den
Baumwollfeldern  ständig  abnimmt.  Die  Ungleichheit
der  Produktionskosten  in  Australien  und  den  Vereinigten
  Staaten  ist  im  Begriff  zu  verschwinden.  Die
Behörden  Queenslands  sind  der  Ansicht,  daß  man  über
die  Arbeiterschwierigkeiten  am  besten  dadurch  hinwegkommt,
  daß  man  die  Farmer  veranlaßt,  einen  kleinen
Teil  ihres  Landes,  etwa  10  Acres,  mit  Baumwolle  zu
bepflanzen.  Eine  aus  vier  Köpfen  bestehende  Familie
kann  dann  ohne  fremde  Hilfe  die  Baumwolle  ernten.

172

 

*

Langstapelige  Baumwolle  In  Uigeria.

Wie  „Manchester  Gunrclian“  meldet,  fand  Anfang
April  die  Versammlung  des  Council  of  the  British
Cotton-growing  Asscciation  statt,  auf  der  festgestellt
wurde,  daß  die  bis  zum  31.  März  abgeschlossenen
Baumwollkäufe  in  Lagos  866  Ballen  betrugen  gegen

714  zur  selben  Zeit  des  Vorjahres,  4201  im  Jahre
1916  und  1880  Ballen  im  Jahre  1915.  In  Nord-Nigeria
  umfaßten  die  bis  zum  31.  März  abgeschlossenen
Käufe  2142  Ballen  im  Vergleich  mit  3353  Ballen  des
letzten  Jahres,  8356  im  Jahre  1916  und  229  Ballen
im  Jahre  1915.  Der  erhöhte  Einkaufspreis,  den  die
obenerwähnte  Gesellschaft  für  die  diesjährige  Ernte
festgesetzt  hat,  ist  von  den  Eingeborenen  Westafrikas
willkommen  geheißen  worden  und  wird  die  Pflanger
ermutigen,  Baumwolle  anzubauen.  Die  Berichte  aus
Lagos,  so  führt  „Manchester  Guardian“  weiter  aus,
melden  einstimmig.  daß  die  diesjährige  Ernte  verspätet
sei,  da  es  zur  Pflanzungszeit  zu  stark  regnete  und  die
Saat  daher  in  vielen  Fällen  nicht  keimen  konnte.  Es
wird  angenommen,  daß  die  Ernie  von  langstapeliger,
amerikanischer  Baumwolle,  die  unter  Oberaussicht  des
landwirtschaftlichen  Negierungsbevartements  gezogen
wird,  sich  auf  ungefähr  1000  Ballen  belaufen  wird.
Obgleich  dieses  weniger  ist.  als  erwartet  wurde,  bedeutet
  es  doch  einen  Forischrin  im  Vergleich  mit  früheren
  Ergebnissen  und  wird  reichlichen  Samen  zur
Verteilung  für  Anbanzwecke  zu  einer  anderen  Jahreszeit
  liefern.  an  setzt  voraus,  daß  sich  diese  Art
unter  den  ungünstigen  klimatischen  Bedingungen  besser
bewährt,  als  die  einbeimi  schen  Sorten.  Die  Regierung
hat  eine  Anzahl  von  Verfügungen  getroffen,  zum  Zweck,
die  Vermischung  des  Samens  der  langstapeligen  Baumwolle
  mit  dem  der  einheimischen  Arten  zu  verhindern,
und  man  hofft,  daß  sich  diese  Verfügungen  als  wirksam
erweisen  werden.

 

FKrachten  für  die  Verschlffung  von  amerikanischer
Baumwolle.

Die  Fracht  für  die  Verschiffung  von  Baumwolle
beträgt  nach  einer  vorliegenden  Meldung  vom  5.  April

nach  britischen  Häfen.  230  sh
französischen  260  =
italienischen  360

or  dem  Kriege  betrugen  die  Frachten  30  bis
85  8  für  1  Reg.-Ton

Ausdehnung  der  Kautschuk-f#npilanzungen  auf  der
Malayischen  Halbinsel.

Die  Financial  Times“  veröffentlichten  in  ihrer
Nummer  vom  2  8.  Märg,  einen  bericht,  cbes  „Director
of  Agriculture,  Federated  Malay  States“,  aus  dem
hervorgeht,  daß  die  Zahl  der  dial  tt  Erzslauseden
im  Jahre  1916  nicht  unerheblich  zugenommmen,  hat.
Der  Vergleich  mit  dem  Jahre  1  tellt  sich  für
Plantagen  über  100  Acres  (1  Acre  =  etwa  40,5  a),
wie  folgt:

Plantagen  in  den  Straits  Settlements:

15
Zahl  der  Plantagen  208  212
cres  Ucres
Gesamier  Flächeninhalt  230  707  247  569
Bepflanzte  Flächen  .  9584  145  139
Ertragbringende  Flächen  66  148  88  430
Neu  bepflanzte  Flächen  4200  7  056
        <pb n="197" />
        W  173  20

Plantagen,  im  gesalmten,  Bereich  von

ritisch  Mala

1916
Zahl  der  Plantagen  1  401  1  475

Acres  Acres
Gesamter  Flächeninhalt.  1  750  254  1  852  736
Bepflanzte  Flüächen  833  069  951  870
Ertragbringende  Flächen  413  893  543  556
Neu  bepflanzte  Flächen.  50  049  60  308

Für  das  Jahr  1917  betrug  nach  den  „Financial
Times"  die  Ausfuhr  aus  den  „Federated  Malay
States“  allein  rund  80  000  t  gegen  nur  3340  t  im
Jahre  1909  von  der  gelamten  Malayischen  Halbinsel.
Die  Erzeugung  auf  Malakka  belief  sich  im  Jahre  1916
auf  6606  c,  in  der  Provinz  Wellesley  auf  3912  t.  Auf
den  Plantagen  in  den  Straits  Settlements  waren  im
Jahre  1916  im  ganzen  46  119  Arbeiter  beschäftigt
gegen  44  059  im  Jahre  1915.

Wie  dle  Katanga-Kupferminen  unter  belgischer
PHPohelt  ausgebeutet  werden.

„Les  Nouvelles“",  Haag,  vom  20.  April  schreiben:
„Der  Etoile  du  Congo-  (Elisabethville  —  Katanga)
lagt  darüber,  daß  die  an  zu  wenig  unternehmende
Konzessionäre  gewährten  Privilegien  neue  Minensucher
fernhalten.  Die  Folge  ist,  daß  in  unserer  Gegend,  in

 

der  200  Minen  bekannt  sind,  in  sieben  Jahren  nur
zwei  bereits  früher  von  den  Eingeborenen  bearbeitete
Minen  ausgebeutet  wurden.  Elisabethville  entwickelt
sich  infolgedessen  gar  nicht,  und  die  dortigen  Kaufleute
haben  sehr  schwere  Krisen  durchmachen  müssen.  Dieses
Land,  dessen  Kapferreichtum  sich  über  die  ganze  Welt
ergießen  könnte  und  das  mit  Zinsen  die  Anstrengungen
eines  jeden  Menschen  mit  ernstlichem  Arbeitswillen
belohnen  würde,  dieses  Land,  das  durch  eine  Eisenbahn
dem  Verkehr  geöffnet  wurde,  blieb  unzugänglich.  Alle
hier  Ansässigen  beklagen  diesen  Zustand  schmerzlich;
unser  Mutterland  und  die  Verbandsmächte  brauchen
dringend  Kupfer,  Kupfer  um  zrban  acht  und  hier
gibt  es  Kupfer  in  gewaltigen  Mengen:  dabei  werden
nur  zwei  Minen  ausgebeutet,  und  zwar  nur,  weil  hier
eine  selbstsüchtige  Interessenkonvention  von  Privatleuten
eine  weitergehende  Ausbeutung  unmöglich  macht.  Ausgebeutet
  werden  nur  Erze  von  über  12  v.  H.  Kupfergehalt,
  während  in  anderen  Ländern  das  reichste  Erz
n“  v.  H.  Kupfergehalt  hat,  und  Erze  von  weniger  als

v.  H.  Kupfergehalt  noch  ausgebeutet  werden.  Dieser
Ersn-  wendet  sich  nicht  an  die  hiesigen  Belgier,  die
für  Minen  kein  Interesse  haben.  er  beklagenswerte
Zustand  schreit  zum  Himmel.  Es  ist  an  der  Zeit,  daß
man  anderen  Platz  macht.“  (Dieses  Zeugnis  für  das
Versagen  der  bisherigen  belgischen  Erschließungssabtänen
  in  Katanga  soll  hier  zunächst  nur  registriert
werd

 

 

Vermischtes.

Britische  Dläne  elner  Bohstoffsperre  gegen
Deutschland.

Der  frühere  Präsident  der  Vereinigung  australischer
  Fabrikantenkammern  O.  hielt,  wie
„Lloyds  List“  vom  5.  April  mitteilt,  e  Londoner  Kolonialinstitut
  einen  Vortrag.  Er  empfahl  einen  engen
Zusammenschluß  aller  britischer  Reichsgebiete  zwecks
Ausschaltung  der  Deutschen  von  der  Rohstoffgewinnung
in  den  britischen  Überseeländern.  Vereinbarungen

zwischen  dem  englischen  Mutterlande  und  den  verschiedenen.
  überseebesitzungen  sollen  getroffen  werden,
um  die  Deutschen  nicht  nur  auf  dem  Gebiete  des
australischen  Metallhandels,  sondern  auch  im  Woll-,
Baumwoll=  und  Reishandel  auszuschalten.  Das  kann
zur  Förderung  der  ganzen  britischen  Industrie  beitragen,
  wodurch  wieder  eine  Erleichterung  der  durch
die  Kriensanleihen  entstandenen  Zinslast  erreicht
werden  kann.

*

Indische  Häute  für  den  englischen  Handel!
Ein  weiterer  Beitrag  zum  Kapitel  der  Rohstoffsperre
gegen  Deutschland.

„Financial  News“  vom  28.  März  bringen
bolae  t  Ausführungen:  Die  British  Empire  Producers

 

 

Organisation  (B.  E.  P.  O.)  erwirbt  sich  ein  Verdienst,
indem  sie  auf  das  Andauern  des  deutschen  Einflusses
im  indischen  Häutehandel  hinweist.  Deutschlands  vor
dem  Kriege  bestehendes  Monopol  auf  diesem  Gebiete
darf  den  Krieg  nicht  überleben.  Es  heißt,  daß  der
Gerbereiverband  des  Vereinigten,  Königreiches  sich  erboten
  hat,  vom  dritten  Jahr  nach  Kriegsende  ab  vier
Millionen  indische  Häute  jährlich  zu  übernehmen,  vorausgesetzt,
  daß  der  Häntehandel  in  Indien  fest  in  englischen
  Händen  zusammengefaßt  wird

Leider  scheint  die  indische  bergierang  auch  jetzt
noch  wenig  geneigt,  den  deutschen  Einfluß  in  diesem
Handel,  der  sich  hinter  diesem  oder  jenem  Decknamen
oder  Neutralen  in  Indien  verschanzt  hat,  ein  für
allemal  auszurotten.  Zwar  hat  sie  etwas  nach  dieser
Richtung  getan,  aber  bis  jetzt  nicht  annähernd  genng,
um  die  englischen  Gerber  Protitden  uisillare  So  steht
die  Sache  augenblicklich,  und  das  ist  durchaus  unbefriedigend.


HBi  B.  E.  P.  O.  dringt  darauf,  daß  diese  unße  ehörige
  Nachsicht  der  indischen  Regierung  gegenübe
deutschen  Handelsinteressen  von  neuem  im  Parlament
zur  Sprache  gebracht  wird,  um  endlich  eine  endgültige
##ung.  der  Frage  zu  erreichen.

Neue  Literatur.)

I.

Zusammengestellt  Iin  der  Bibllothek  des  Relchs-  Kolonialamts.
Dile  elögereichten.  Bücher,  deren  Auwahlang  und  Besprechung  sich  die  Ralaktion  durchaus  vorbehäslt.  werden  unter
kel  Umständen  zurückgesan

I.  Geschichte  und  PFolitik.
*  Truppel,  von:  Die  deutschen  Südseckolonien.
Zur  Denkschrift  der  Südscefirmen  an  den  Reichstag.
in:  Deutsche  Politik  1918,  Jg  3,  H.  15,  S.  466  ff.  I

*  Weber,  Hans  Siegfricd:  Deutsch-englische  Verstündigung

  über  koloninle  und  weltwirtschaftliche  Betütigung

  und  die  deutsche  Arbeiterschaft.
in:  Deutsche  Politik  1918,  Jg  5,  H.  15,  16.  L

5)  t  einem·  sind  die  Titel  der  Worke  bezelchnet,  welche  bei  der  Redaktlon  40%  Kolonlolblattes  elngingen;  milt  elneme
diejenigen,  e  von  der  Blbllothek  des  Relchs-Kolonlalamts  küuflich  erworben  wu
        <pb n="198" />
        G  174  20

II.  Geographie,  Reisebeschreibungen,
Ethnographie,  Archüologie.

*  Helder,  E.  Samoaunische  Rätsc  (O  Tupua  lau-Samoa).
  Jo.  den  Eingeborenen  gesammelt  u.  übers.
von  E.  Heide

Aus:  Srob=  für  Anthropologie.  N.  F.  Bd  14.  sa

*  Meyer,  Hans:  Das  portugiesische  Kolonialreich
der  Gegenwart.  Mit  8  Bildertaf.,  2  Textkart.  u.  c.
Literaturrerzeichnis.  Berlin:  0.  Reimer  1918.  VII,
74  S.  80.  4

Schweinfurth,  Georg:  Im  Herzen  von  Abrikn.
Reisen  und  Entieckungen  im  zentralen  Aquatorial-Afrika
  wührend  d.  Jahre  1868—1871.  3.,  vom  Vertasser
  verb.  Aufl.  Slit  Abb.  u.  Karte.  Leipzig:  Brockhaus
  1918.  XVIII,  578  S.  40.  (ö

III.  Naturwissenschoften.
Vacat.

IV.  Medizin.
Vacat.

V.  Rechtswissenschaft  und  Verwaltung.

Fleischmunn,  Max:  Vom  Recht  der  Kolonialdeutschen
  auf  Ersatz  von  Krictsschäden.

in:  Deutsche  Revuc  1918,  Jg  13,  April-  Hef#,
65.  ls

»  Bittner,  Ludwig:  Chronologisches  Verzeichnis  der
österreichiechen  Stantsverträge.  1—4.  Wien:  Holzhausen
  1903—1917.  860.

1.  Dic  österr.  Stuntsgerkrige  von  26  bis  1763.
1903.  2.  von  1763  bis  1847.  1909.  3.  Die  Staaisvertrüge
  d.  Knisertums  Usterceich  u.  d.  österr.-  ungar.
Monarchic  von  1849  bis  1911.  1914.  1.  Register
mit  Nachtrügen  1526  bis  19140.  1917.

(Verölsentlichungen  d.  Kommisiion  f.  Neuerc  Geschichte
  Osterreichs.  1.  8.  5.)  #

Statistik  der  zum  !*  ½  Königlich  Ireubischen
  Ministeriums  des  Innern  gehörenden  Strafanstalten
  und  Gefüngnisse  und  der  Korrigenden  für
das  Rechnungsjahr  1916  I.  April  1916  bis  31.  März
19170.  Berlin:  1918.  Druckerei  des  Königl.  Zellengefüngnisses
  Jloabit.  XLII,  111  S.  80.  (8

VI.  Volkswirtschaft,  Gesellschaftswissenschaft
  und  Statistik.
*  Kranold,  Hermann:  Zollunion  und.  I4Srarbolitik.

Dresden  u.  Leipzig:  „Globus“  1917.  VIII,  155  S.  80.
(Bibliothek  f.  Volbs-  u.  Weltwirtschult.  re.  von
Franz  von  Jlammen.  H.  30.)  l

VII.  Handels-  und  Finanzwissenschaft.
Vacat.

Forst-  und  Hauswirtschukt,
Jagd,  Fischerei.
'  Böhringer,  Ch.:  Beitrag  zur  Versorgung  unserer
chemischen.  Industric  mit.  tropischen  Erzeugnissen.

in:  Der  Tropenpflanzer  1918,  Bd  18,  Beih.  1.  H

*  Gotsch,  II.  Ton:  Fischerei  am  Viktoria-Nyanza
Wesch-  -Gstafrik

:  Der  Flecherote  1918,  Jg  10,  S.  93  ff.  [11
—  Franz:  Brasilien  als  Baumwolland.
in:  Der  Tropenpflanzer  1918,  Jg  21,  Nr.  3/4,  S.69.  [12

VIII.  Land-,

 

Arbeitsziele  der  deutschen  Landwirtschaft  nach
dem  Kricgxe.  Hsg.  von  Flricllrich]  Edler  von  Braun
in  Verbindung  mit  Hleinrich!  Dade  unter  Mitw.  von

Berlin:  Purey  1918.  XV,  986  S.  80.  lis

IX.  Bau-  und  Ingenieurwissenschaft.
Verkehr.

*  Baltzer,  F.:  Fortschritte  der  Eisenbahnbauten  in
Afrika  wührend  des  Weltkrieges.

in:  Europüische  Ftants-  u.  Wirtschaftszeitung  1918,
Ig  3,  Nr.  14,  S.  270  [14

*Deutsehe  Eischbahn-Buau-  und  Betricbs-Gesellschaft
  zu  Berlin.  (Gerleht  über  das  13.  Geschaftsjahr

  1917.  7  S.  15

X.  Berg-  und  Hüttenwesen.

*  Schaefer,  Ernst:  Die  belgische  Kupferindustrie
und  der  Kongo.

Aus:  „Der  Belfried“.  E.  Monatsschrift  f.  Gegenwurt

  u.  Gcschichte  d.  belgischen  Lande.  1917/18,
Ig  2,  H.  v.  S.  300  ff.  lie
XI.  Gewerbe  und  Industrie.

Vucat.

XII.  Unterricht  und  Sprachwissenschaft.
Vuent.

XIII.  Religion  und  Mission.

Alenfeld,  K.:  Der  Weg  der  Boten  Christi  und
die  Müchte  dieser  Welt.

in:  Allgemeinc  Missions-Zeitschrift  1918,  Jg  45,
H.  5,  S.  97  fl.  1

Frick,  Heinrich:  Nalionalität  und  Internationalität
  der  christlichen  Mission.  Gütersloh:  1917.
Bertelsmann,  XVI,  152  S.  80.  *it

Sehreiber,  A.  W.:  Zahlenmätige  Ubersicht  über
die  Wirkungen  des  Weltkrieges  auf  die  deutschen
evangelischen  Missionen  bis  zum  Herbst  1917.

in:  Allgemeine  Missions-Zeitschrift  1918,  Jg  4
H.  5.  S.  118  ff.

*Schurhammer,  Hooorgi
Mission  in  Deutsch-Ostaf

in:  Die  katholischen  n  1917/1918,  Nr.  6  ft.,
S.  121  fl.  [

*  Würz,
Scheidewege.
23  8.  80.

Die  Kriegsleiden  4n

Die  Basler  Mission  am
Missionsbuchhandlung  (1918).
121

Friedrich:
Basol:

Jnhrbuch  der  Vereinigten  Deutschen  Missions--konferenzen.
  1917.  Im  Auftruge  hrsg.  von  Julius
Richter  und  Rrümptel.  Sclbstverlag  d.  Missionskonferenzen.
  1917.  127  S.  80.  122

XIV.  Schöne  Literatur  und  Kunst.
Grimm,  Hans:  Der  Glsucher  von  Duala.
Tagebuch  ...  Berlin:  Ullstein  1918.  342  S.  80.
XV.  Heer  und  Marine.
Vacat.

Ein
[(23

XVI.  Verschiedenes.
Vacat.

 

Verantwortlicher  Redakleur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Blesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hokbuchdruckerel  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W#s,  Kochstr.  68—71.

er  Nummer  liegt  das  1.  Heft  des  XXXI.  Bandes  der  „Mitteilungen  aus  den

e  Schutzgebieten“  bei.
        <pb n="199" />
        Direction  der  Disconto-Gesellschaft  Iin  Berlin.
Bilenz  am  .  Deren  Dezember  1912.  )

Akltirn.

 

La#
Kussc.  fremde  Cicldsorten.  Kupons  u.  “  pt.  sei.
Guthaben  bei  Noten-  und  Abrech-  "Eingezahlte  Kommandit-Anteile  noslbtt  —
nungsbunken  218  402  456.  85.  Allgemeine  (gesetzl.  Reserve  iosoae  has.  24
Wechsel  unel  unvezinsliche  Schatz-  G  hierzu  Uberweisung  aus
anweisungen  1618213  211.  93  Gekinn-  u.  Verlust-Rech-  4
a)  Wechsel  u.  unvekzinsliche  Schatz-  nung  von  1917  .  „  917433.76|109  000  000—

anweisungen  des  Reichs  und  der
Bundesstaaten  J41618213211  1.93
b)  eigene  Accepte  4  –—
I)  eigene  Zichungen
d)  Solawechsel  der
Kunden  an  die
Order  der  Bank
Nostrogulhaben  bei
Banklirmen
Reports  und  Lombarde  Legen  böwengänkige
  Wertpapiere.
Vorschüssc  auf  Waren  und  Warenvesschiffungen.

davon  am  Bilanztage  gedeckt
a)  durch  Wuren,  Fracht-  oder  Lager-Banken

  und

scheine  K  7377758,96
b)  durch  andere
Sicherheciten  .20520874.23

Egene  Wertpapiere
a)  Anlcihen  und  verzinsliche  Ichatzanweisungen
  des  Reichs  und  der
Bundesslanten  4  64273950,28
b)  sonstige  bei  der
Rcichsbank  und
a#ndl.  Zentralnotenbunken
  beleihbare
Wertpapiere.
)  sonst.  bömengüngige
  Wertpupiere
d)  sonst.  Wertpapiere
Konsortinl-Beteiligungen.
Beieiligung  bei  der  Torddeutschen
Bunk  in  H#amburg
Beicillgung  bei  dem  A.  Schaaffhausenschen
  Bunkverein  A.-G.
Danernde  Beieiligungen  bei  anderen
Banken  und  Bankfirmen  .
Schuldner  in  laufender  -Lechnung  ·
)»o(lecl(lo.»16402l2s9()0
du  on  dure  "  börse  tmehnefertpa
  3  6  gedeckt

066398,30

3  444801,  69
332  061.73
313412.73

7
2

7  ungeleckte
Auterdem  Aval-  u.  Bürg-—
Schaltsschuldner
5%  200  (8½02
Wert  5  Beslände  d.  Pensionskasse
und  der  Stiftungen.
Einrichiu
Bankahhue  in  Berlin  und  bei  den
Zweigniederlassung.  ¾  31  156912,50
Abzüglich  IIypothek

auf  Crundstücke

U.d.  Linden  ½

Lindengasse  und

Charlottenstr.  37/38.  5000000,—
Coblenz  220000,—
Danzig  153000.—
Stettin  ,  10000.—

Sonstige  Liegenschaften:
CGrundstücke  Behrenstr.  2/22  und
FPranzösische  Str.  53/56  zu  Berlin
sowic  in  Hicleff#eld,  lEsen,  Mulheim
und  Münster

-201  215  196.95

231  395  980  80
l

289047153356

29664671534

60000000l—
1000000005—

«167999;95
665.266486.55

2()0·-3942  50

 

—  —  —
3429  597  781  24

15503  189  89

77391256  43
-«t

Umsonng
1x—-Hii


785176877

Rückstellung  für  o—- 



Besondere  Reserve  ...
Glänbiger  ......
a)  Tostroverbflichtungen.  .  WZ5221  656,50
b)  seitens  der  Kundschaft  bei
Dritten  benutzte  Kredite
0)  Guthaben  deutscher  Banken
  und  Bankfirmen

23597268,82
l272910746,89

Gd)  Eingen  auf  provisionsfreier

  Rechnung
1.  innerhulb  7  Tagen
  Kalig6  616875525.14
!r7rm
ten  jünmetn  9*2½  242,.37
3.  nach?
nat.  nio  114.408455.29  „1573931222,80
%)  sonstige  Galibiger
I.  innerhalb?!
gen  fes#ir50  19221(2.56
arüber  hinaus
bis  zu  3  Mon
ten  füllig  7  108456.80
3.  nach  3  Mounnt
  füllig.  16915  838.46  „1964546537.82

6  Acccpte  r  Schecks

a)  Accept  ..  J-  60062325.82
b)  noch  n.  FeingIkbste  Schlecks  83LA16536,65

Außerdem
A

KAval-  u.  Bürgschaftsverpflicht.
  206883029,  81
Eigene  Zichungen  4  —.—
davon  für  Rechnung
  Dritter

Weiterbegebene
Solnwechsel  der
Kunden  an  die
Order  der  Bank

Wohlfuhr  schnrichhungen:

Darid  Hansemnunsche  Pensionskasse

  4  4928199.—

V

Poung  ureriet,  100000.—
Adolph  v.  Hanscmann-Stift.
Schoecller-Stiftung
Dr.  Arth.  Salomonsohn-Stift.
Dr.  P.  D.  Fischer-Stiltung
Sonstige  Stiftungen  für  die
Angcstellten  d.  Gesellschuaft

5328199.—
440176,50
276709.40

68160.15
51539.—

—
5
i

früheren  Jahr  .....
M575020,—
310000.  —

hierzu  Uherweis.  aus  d.  Gewinnu.
  Verlust-Rechnung  von  1917

#  11%  Gewinnanteil  auf  &amp;amp;¼  310  *  000  Kommandit-Antcile



Gewinnbeteiligung  des  Ausichtsrats
Gewinnbeteiligung  der  Gcschäftsinhuber

ertrag  auf  neuc  Rechnung

3  129  597  7§11

“)  Die  nachstehende  Bllanz  entbült  nicht  den  Vermögensstand  unserer  Londoner  Niederlussung.

46853,,53
Noch  nicht,  tgehobene  Gewinnanteile  der

25  000  000|  —
2  8°0213  432|83

68  408  8627

6912  237|20
415  068

885  020.

34  100  000
1028  43
3  312  105,

292  619|47

 

24
        <pb n="200" />
        Gewinn-  und  Verlust-  -Rechnung  1917.

Foll.
Verwaltungskosten  einschl.  Gewinn--beteilisuns
  der  Fuwestolsten  .
Steue  .
Zu  Vorkeilender  Reingewinn.

.  M  Pl.

22  130  831  92
3½  614  290  67
10  300  614  50

 

(5)

 

66  435  710  09

n  naven.
Norbrag  aus  1916

Kupon  .
Verfalle-so  (  -·.n  innnnteilN  heim-Prorision
  .

Weehsel  und  Zinsen

Becteilikung  bei  der  Tordlicutschen

Bunk  in  Hamburg  .

,Buctltssnngbctdcmx  sclmnssh  unzul-SchonBanden-eind-.


Dauernde  Beteiligungen  bei  anderen
Banken  und  Banksirmen

 

 

[

Al
1236  226
769  988

13  501  600

35  26.1  075

6u000  000
7000  00
2  663  819
66  435  710

Pl.
19
33

54

17

26

09

 

Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft.

Ausgabe  neuer  Dividendenscheine  lfür  die  Ceschältsjahre  1915
bis  1924  für  die  Anteilscheine  Lil.  B,  C,  E  und  F.

Zwecks  Ausgabe  der  neuen  Diridendenscheine  für  die  Jahre  1915
bis  1921  unserer  Anttile  Lit.  B.  C.  E  und  F  sind  die  Anteilscheine  bei
der  Kasse  unserer  Gesellschuft,  Berlin.  Dessauer  Str.  28.29,  mit  doppelt
nusgefertigtem,  arithmetisch  tgeordnetem  Jummernrcrzeichnis  einzureichen.

Die  Anteilscheine  werden  nach  Abstempelung  zusammen  mit  den
neuen  Dividendenscheinen  zurückgegeben.  (0)

Berlin,  den  7.  Anl  1918.

Deutsch-Ostafrfikanische  Gesellschaft.

 

   

  

rebri.  von
echten  Ellenbeinkern-
  und  Imitations-Billard-Bällen

Pockholzkugeln  ond  Kegel#n.
Blllard“  Krr  Bonzollne-Bälle
Spezlal:  Elflt-Bulle,  feinste
Inn  iin  #nue  Shälle  5
mit  Ellenbein-Maserung.

 
    
    
    
      

  

  
   

Pralullsten  itel.

 

Bilanz  ver  31.  Dezember  1917.

 

Altiva.  Al  P.  r  n.  AM  Fr.

Joch  nicht  eingezahltes  Aktienkapitalt  250  000  —M4  Wtienkapital  .  30000000«-—
Fabrikanlagen  und  Gieschültsteebule  20  856  013  Reservrefond  5100  000  —
Eisenhahnwugen  und  Schiffe  862  (0  –  Spezial-Reservefonds  .  2  700  000  —
Patente  und  Versuche  —Tleilschuldr  -  831  000  —
Kautionen  ...  111  225  Hxpothcken  .  1  365  122  91
leeilitiungen  .  35335()—l—-Wohlfalirtssond·9.  188  9601  —
Hypothcken  113  55  10  Kautionen  411  125  —
Waren-Bestände.  1115  303  72  HKeserve  für  Anlonsteuer  198035
Effekten  .  1181900i13liiccriiiishon.  174269377
Weehsel.  42  3:1  90  Kreditoren  15  735  607  12
112  916  99  eingewinn  5  019  398  12

6  180  955  10
2211981  05
12931  188  5H57;

—

Kass
Guthaben  bei  Bunken
Guthuben  bei  Syndikaten
Debitoren  ...

 

Gewinn-  und  Verlust-  N#chnu##  per  Si.  Dezember  18917.

Debet.  M  Pr.
Zinsen  für  Teilschuliverschrceibungen  220  0d?2  50  Vortrag
Handlungs-Unkosten  und  Steuern  3  180  361  60  Tiewinn
1

1059  275
5019398  12

12179711  ;  o2

—

Abschreibungen.
Reingewinn  einschl.  Vortratz

 

 

1#
de

67  891  946

Kredit.  M  *i

515  665  85
11  961  075  lr

 

12  179  v11  02

Auf  das  dividendenberechtigte  Kupital  von  7  27.000  000,—  gelungt  cine  Dividende  von  121%

zur  Auszahlung.
Berlin,  den  29.  April  1918.

(7)

Rütgerswerke-Aktiengesellschaft.
        <pb n="201" />
        deutsches  Kolontalblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrikka  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  vom  Reichs-NKolonialamt

 

 

20.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Juni  1918.  Nummer  11/12.
Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derlelben  werden  als  Bobeste  —  ere  mindeesgens  1  einmal
vierteljährlich  erscheinenden:  nllttehnuken  aus  den  deutschen  Sehuifgebetone  Herausge  rau  Der
olertellährliche  Abonnemen  tspreis  für  das  Helontalb  lamu  mit  den  Belbe  aien  betr  etraͤgt  bet  1  dle  Post  und  dte  Bu
«4dl  unter  Stelan  durch  die  Verlagsbuchhand  a)  M  n  nar  daschad  einschl.  der  suashbt
Ha#dlungen  und  ÖOserrelch-  Angarn  b)  S  dieLüdekdes  Welche  verelns  —  endunyen  und  Anfra-  gen.  i  an
Königliche  Hofbuchhandlung  -  2  Streeo  Mittler  und  Sohn.  Berlin  d  dant  Kochstraße  68—71,  zu

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Ausführungsbestimmung  zu  88  6  und  7  der  Verordnung  über  die  Beurkundung
von  Geburts-  und  Sterbefällen  Deutscher  im  Ausland  vom  18.  Januar  R  (Reichs-Gesetzbl.  S.  55)  VomB  24.  April
1918  S.  175.  —  Personalien  S.  176.  —  Verlustlisten  der  Kaiserlichen  Schutztruppen  und  AInternierte  S  S.  178.

tamtlicher  Teil:  Entwicklung  von  Flurkarten,  Flurbüchern  und  Grundbesitzrollen  in  den  deutschen  Schur
gebieten  Mritgs  und  der  Südsee  bis  zur  Zeit  des  Ausbruches  des  Weltkrieges  1914  (Fortsetzung  und  Schluß)  S.  188.
Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  Benguella-Bahn  im  Nechnungsjahre  1916
S.  219.  —  Berichtigung  S.  220.
Neue  Literatur  (1V.)  S.  22

m  Amtiicher  Teilaccc
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

 

Berichtigung.

Der  Wortlaut  der  Ausführungsbestimmung  zu  §§  6  und  7  der  Verordnung  über  die  Beurkundung
  von  Geburts=  und  Sterbefällen  Deutscher  im  Ausland  vom  18.  Januar  1917  (Reichs-Gesetzblatt
  S.  55)  ist  auf  Seite  118/19  unrichtig  wiedergegeben,  er  wird  deshalb  nochmals  in  der
richtigen  Fassung  (vgl.  auch  Reichs-Gesetzbl.  S.  377)  veröffentlicht.

Ausführungsbestimmung  Ju  §§  6  und  7  der  Verordnung  über  die  Beurkundung
von  Geburts-  und  Sterbefällen  Deutscher  im  Ausland  vom  18.  Januar  1917  (Beichs-Gesetgbl.
  S.  55).

Vom  24.  April  1918.

Auf  Grund  des  §  7  Abs.  1  des  Schubgebietsgeletes  in  der  Fassung  vom  10.  September
1900  (Reichs-Gesetzbl.  S.  813)  und  auf  Grund  der  §§  6  und  7  der  Verordnung  des  Bundesrats
vom  18.  Januar  1917  über  die  Beurkundung  von  Geburts=  und  Sterbefällen  Deutscher  im  Ausland
(Reichs-Gesetzbl.  S.  55)  sowie  in  Ergänzung  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  standesamtliche
  Zuständigkeit  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  März  1908  (Kolonialbl.
  S.  372)  wird  folgendes  bestimmt:

§*  1.  Sind  während  des  gegenwärtigen  Krieges  6

1.  Deutsche  in  den  Schutzgebieten  in  die  Gewalt  des  Feindes  geraten  und  in  das  Ausland
  verbracht  worden  oder

2.  deutsche  Schutzgebietsangehörige  im  Ausland  festgehalten  worden,
so  können  Geburten  und  Sterbefälle,  die  sich  vor  der  Rückkehr  in  das  Schutzgebiet  ereignet  haben,
durch  einen  inländischen  Standesbeamten  beurkundet  werden.  Auf  Geburten  und  Sterbefälle,  die
sich  im  Inland  ereignet  haben,  findet  diese  Vorschrift  keine  Anwendung.

Die  Vorschriften  des  Gesetzes  über  die  Beurkundung  des  Personenstandes  und  die  Eheschließung
  vom  6.  Februar  1875  (Reichs-Gesetzbl.  S.  23;  Reichs-Gesetzbl.  1896  S.  618)  finden  Anwendung,
  soweit  sich  nicht  aus  den  folgenden  besonderen  Vorschriften  Abweichungen  ergeben.

Für  Geburts=  und  Sterbefälle,  auf  welche

die  Verordnung,  betreffend  die  Verrichtungen  der  Standesbeamten  in  bezug  auf  solche
Militärpersonen,  welche  ihr  Standquartier  nach  eingetretener  Mobilmachung  verlassen  haben,  vom
20.  Januar  1879  (Reichs-Gesetzbl.  S.  5;  Reichs-Gesetzbl.  1915  S.  583;  Reichs-Gesetzbl.  1916.S.  405),
        <pb n="202" />
        G  176  20

die  Verordnung,  betreffend  die  Verrichtung  der  Standesbeamten  in  bezug  auf  solche

Militärpersonen  der  Kaiserlichen  Marine,  welche  ihr  Standquartier  nicht  innerhalb  des  Deutschen

Reichs  haben  usw.,  vom  20.  Februar  1906  (Reichs-Gesetzbl.  S.  359;  Reichs-Gesetzbl.  1915,  S.  105;

Reichs-Gesetzbl.  1916  S.  405)  oder

der  §  1  der  Verordnung  vom  18.  Januar  1917  und  die  Ausführungsbestimmungen  des
Reichskanzlers  vom  15.  Oktober  1917  (Reichs-Gesetzbl.  S.  903)

Anwendung  finden,  verbleibt  es  bei  den  Vorschriften  jener  Verordnungen.

5*  2.  Die  Vorschriften  der  §§  3  bis  5  der  Verordnung  des  Bundesrats  vom  18.  Januar
1917  gelten  entsprechend.

§  3.  Die  standesamtliche  Anzeige  kann  auch  schriftlich  in  öffentlich  beglaubigter  Form
erstattet  werden.  Für  die  Beglaubigung  ist  auch  der  Standesbeamte  zuständig,  in  dessen  Bezirk  der
Anzeigende  seinen  Wohnsitz  oder  seinen  gewöhnlichen  Aufenthalt  hat.  Der  Standesbeamte  hat  die
von  ihm  beglaubigte  Erklärung  dem  beim  Reichs-Kolonialamt  bestellten  Standesbeamten  (8  4)  zu
übersenden.

Das  gleiche  gilt  für  Ergänzungen  einer  schriftlichen  Anzeige,  die  von  dem  Standesbeamten
beim  Reichs-Kolonialamt  oder  dessen  Aufsichtsbehörde  für  erforderlich  erachtet  werden.

§  4.  Zur  Vornahme  der  Eintragungen  (§  1)  wird  im  Reichs-Kolonialamt  ein  besonderer
Standesbeamter  bestellt.

«  §  5.  Für  die  Dauer  der  Behinderung  der  in  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom
27.  März  1908  bezeichneten  Beamten  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  wird  der
Standesbeamte  im  Reichs-Kolonialamt  (§  4)  ferner  ermächtigt,  Geburten  und  Sterbefälle  von  Angehörigen
  der  Schutzgebiete  zu  beurkunden.

Berlin,  den  21.  April  1918.
Der  Reichskanzler.
Graf  von  Hertling.

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Leiter  der
Beschaffungsstelle  für  die  Schutzgebiete,  Geheimen  Hofrat  Dollhardt  die  Genehmigung  zur  Annahme
und  Anlegung  des  ihm  von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzog  von  Mecklenburg-Schwerin
verliehenen  Friedrich  Franz-Kreuzes  zu  erteilen.

Beim  Kaiserlichen  Gouvernement  Kamerun  sind  mit  Wirkung  vom  1.  April  1917  angestellt
worden:  als  Bezirksamtmann:  Dr.  von  Bopberger,  als  oberer  Beamter  für  neue  landwirtschaftliche
  Organisationen:  Dr.  Zeller,  als  Regierungsärzte:  Dr.  Appel,  Dr.  Baudevin,  Dr.  Beyer,
Dr.  Hallenberger,  Dr.  Koch,  Dr.  Oberg,  Dr.  Stein  und  Dr.  Zschucke,  als  Bezirksleiter:
Liebert  und  Zimmermann.  ·

Raiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  28.  April  1918.

Der  Hauptmann  Surén  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  scheidet  aus  dieser  am  30.  April
aus  und  wird  mit  dem  1.  Mai  1918  im  Füsilier-Regiment  Nr.  36  mit  Wirkung  auch  für  das
Friehenzwerhältns  angestellt;  derselbe  ist  zunächst  dem  Ersatz-Bataillon  dieses  Regiments  zu

erweisen.

Nachbenannten  Angehörigen  der  Schutztruppen  usw.  ist  das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse
verliehen  worden:
den  Hauptleuten  Deininger  und  Marty,
den  Oberleutnants  v.  Hepke,  v.  Geldern-Crispendorf,  v.  Löbbecke,  Suling,
Führ  **i  5##eln,  v.  Scheele,  Gutjahr,  v.  Paris,  Fonck,  Rocholl,  von  der
ellinek,  Sommer,  Schmitt,  Lyncker  und  Achilles,  dem  Oberleutnant
  der  Reserve  Schait  )  Schutztruppe
den  Leutnants  Egersdorff  und  v.  Oppen,  den  Leutnants  der  Reserve  Seeliger  für  Deutschund
  Schulz,  dem  Leutnant  zur  See  der  Reserve  Beuster,  dem  Leut=  Südwestafrika;
nant  der  Landwehr  Koechling,
dem  Unteroffizier  Stang,
        <pb n="203" />
        177  DO

dem  Veterinär  der  Reserve  Dr.  Sommerfeld  von  der  Landesverteidigungstruppe  für  Togo;
dem  Königlich  Sächsischen  Leutnant  der  Landwehr  Eifler  und  dem  Königlich  Sächsischen  Veterinär
der  Reserve  Püttmann  von  der  Schutztruppe  für  Kamerun.

Uachrufe.
Betriebs  direhtor  der  Ostafrikanischen  Eisenbahn-GEesellschaft,
Regierungsbaumeister  Billenhamp  f.c
Am  13.  Jannar  1918  ist  der  Betriebsdirektor  der  Ostafrikanischen  Eisenbahn-Gesellschaft
Herr  Regierungsbaumeister  Karl  Hillenkamp

in  englischer  Gefangenschaft  in  Sidi  Bishr  (Agypten)  unerwartet,  vermutlich  am  Herzschlag,  gestorben.

Der  Verstorbene  hat  vom  10.  September  1906  bis  Ende  Oktober  1907  im  Dienste  des
Reichs-Kolonialamts  gestanden,  wurde  im  April  1908  nach  Togo  entsandt,  wo  er  bis  zu  seinem
lbertritt  in  die  Dienste  der  Ostafrikanischen  Eisenbahn-Gesellschaft  als  höherer  Baubeamter  tätig  war.
In  Ostafrika  hat  er  all  die  Jahre  mit  großem  Erfolge  seine  ganze  Kraft  dem  Betriebe  der  ostafrikanischen
  Zentralbahn  und  der  Weiterführung  ihres  Schienenstranges  bis  zum  Tanganjikasee  gewidmet,
und  so  an  der  ruhmreichen  Verteidigung  der  Kolonie  wesentlich  mitgewirkt.  Sein  Tod  bedeutet  für
das  Schutzgebiet  Deutsch-Ostafrika  einen  schweren  Verlust.

Das  Andenken  des  bewährten  Mannes  wird  stets  in  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  18.  April  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Gouvernementssekretär  Ludwig  KLessal  F.
Bei  der  Verteidigung  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  fand  den  Heldentod  der
Gouvernementssekretär
Herr  Ludwig  Kessal.

In  dem  Verewigten  verliert  die  Kolonialverwaltung  einen  mit  vorzüglicher  Begabung  ausgestatteten
  Beamten,  der  zu  den  besten  Hoffnungen  berechtigte.
Sein  Andenken  wird  stets  in  Ehren  gehalten  werden.
Berlin,  den  5.  Juni  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Regierungs--  und  Baurat  August  Batzner  f.

Bei  der  Verteidigung  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  fand  den  Heldentod  der  Leiter

des  Eisenbahnwesens,  Oberleutnant  der  Reserve,  Regierungs=  und  Baurat
Herr  Angust  Batzner,  Inhaber  des  Eisernen  Kreuzes.

Der  Verewigte,  der  seit  1908  im  Dienste  der  Kolonialverwaltung  stand,  hat  sich  in  allen
ihm  übertragenen  Stellungen  hervorragend  bewährt  und  besonders  an  dem  Ausbau  des  ostafrikanischen
Eisenbahnwesens  regen  Anteil  gehabt.

Sein  Andenken  wird  in  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  8.  Juni  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:  Gleim.

Stabsarzt  Dr.  Ueubert  f.g
Nach  hier  eingegangenen  zuverlässigen  Nachrichten  ist  der  Stabsarzt  in  der  Schutztruppe

für  Deutsch-Ostafrika  Herr  Dr.  Karl  Neubert
im  Monat  September  1917  infolge  eines  Unglücksfalles  gestorben.  Die  Schutztruppe  betrauert  ihn
als  einen  im  Frieden  wie  im  Kriege  bewährten,  pflichttreuen,  stets  hilfsbereiten  und  opferreichen
Sanitätsoffizier,  liebenswürdigen  und  erprobten  Kameraden  und  edlen  Menschen.
Ein  treues  und  ehrenvolles  Andenken  ist  ihm  gewiß.
Berlin,  den  14.  Mai  1918.
Reichs-Kolonialamt.  Kommando  der  Schutztruppen.
Allerhöchst  mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte  beauftragt:
Strümpell,  Major.
        <pb n="204" />
        S

178  20

Verlustlisten  der  Kalserlichen  Schutztruppen  und  Internierte.

Elfte  Verlustliste  aus  dem  Schutzgebiet
Deutsch-Cstafrika.

Agl.  Bayer.  Oberlt.  d.  Res.  Schülein,  Johann,  v
7.  Iuf.  Regt.,  geb.  3.  5.82  in  Windsheim  a.  A.,  gefallen
27.  7.  17,  Gefecht  bei  Metulira  (s.  Liste  Nr.  8).

öberlr.  d.  Seew.  Coltzan  Johann  Heinrich,  geb.

11.  67  in  Delve,  gest.  lr  2.  18  in  Ahmednagar,
Indien.  an  Zuckerkrankheit

Ebert,  Karl.  Vest.  am  2.  10.  17  in  Kigoma  an  Schwarzwasserfiebe


Weddia  Ern  August,  gest.

7.  bei  Ramandrug,  Indie

1%X  leir  21.  11.  17  in  Darecselam  an  Malaria.

Neir  Sutbert,  gest.  26.  11.  17  in  Daressalam  an

uhr.

Unteroff.  Loffmann,  Jakob,  geb.  6.12.  76  in  Worms,
gefallen  23.  7.  16  bei  Ilula,  Muanza-Bezirk.

Unteroff.  Heller,  A.,  gest.  25.  12.  17  in  Daressalam
an  Schwarzwasserfieber.

Bigefeldw.  Kleutwort,  G.,  gest.  20.  12.  17  in  Daressalam
  an  Schwarzwasserfieber.

Feldw.  Pstrokonsky,  J.,  gest.  29.  12.  17  in  Daressalam
  an  Nuhr.

üntere  Lanfinger  H.,

baw.  ertrunken  am

 

gest.  7.  1.  18  in  Daressalam

Shlige  to!  Julius,  gest.  16.  11.  17  in  Ahmednagar,
Indien,  an  Blinddarmentzündung.

Heizer  Horprecht  Wealter,  S.  M.  S.  „Königsberg“,
gest.  17  in  Daressalam  an  Herzschwoschee

uele  Sion  gefallen  14.  11.  16  bei  Lumpembe.

Zimmerm.  Gast  Zarp,  Emil,.  S.  M.  S.  „Möwe“,  gefallen
  12.  9.  16  bei  Itaka.

Unteroff.  Eckart,  J.,  geb.  29.  3.  87,  gest.  23.  1.  18
in  Daressalam  an  Schwarzwasserfieber.

Geir-  Sqhmidt.  Ulrich,  geb.  in  Dolgen,  gefallen

valet  etterng,  Otto,  S.  M.  S.  „Königsberg“,
gest.  17.  1.  18  gui  der  Fahrt  nach  Aghpten  an
Schwarzwasserfie
Vizefeldw.  d.  Ealon-  ralei  Fritz,  geb.  in  Neuenrade,
  gefallen  14.  oder  15.
*  Gast  Mix.  S.  M  F.  ein  gest.  29.  12.  17
in  Daressalam  an  Nalari
Gesg  Filuͤger  Hans,  S.  M.  S.  „Königsberg“,  gest.
8  im  17.  #sn  conl.  Hospital  Alerandria,  an
9  has

San.  Soldat  Schlömer,  Ernst,  gest.  11.  1.
Daressalam  an  Schwarzwasserfieber.

Oberheizer  Heinrichs,  Joseph  Wilhelm,  S.  M.  S.
„Königsberg“",  geb.  in  Düsseldorf,  gest.  14.  1.  18  in
Daressalam  an  Leberabszeß.

Gefr.  d.  Landw.  Simon,  Hubert,  geb.  in  Wölpke,
gest.  23.  12.  17  in  Daressalam  an  Schwarzwasserfieber.


Landsim.  Nuppel,  Willy,  geb.  in  Ostrowo,  gest.

1.  18  in  Daressalam  an  Ruhr.

%bee  Maus,  Wilhelm,  geb.  in  Velbert,  gest.
1.  in  Daressalam  an  Schwarzwasserfieber.
0en%„  6  geb.  in  Hamburg,  ermordet  10.  oder

11.  von  einem  engl.  Askari  bei  Kidula.

Gefr.  imn.  desgl.

Winterberg,  S.  M.  S.  „Kön  nigsbera  desgl.

Möller.  Sch-  Harl  Gustav,  geb.  29.  4.  71  in  Warmbrunn,
  in  engl.  Gefangenschaft  seit  Nov.  1914

Tanner,  Hugo,  in  engl.  Gefangenschaft  seit  Juli-  1916.

18  in

 

 

In  englische  Gefangenschaft  geraten  und  interniert:
a.  in  Daressalam  (Deutsch-Ostafrika).

Oberstlt.  a.  D.  Freiherr  v.  Bock,  Heinrich,  Inf.  Regt.
Nr.  116  geb.  20.  8.56  in  Berlin,  schw.  verw.  (s.  W.

X
or  l  D.  Schlobach,  Gaston,
lich
aptlt.  d.  SEebs  Schütt  Johannes,  geb.  10.  ö.  70
v  Friedrichstadt,
Hauptm.  berhmenne  -  geb.  21.  11.  85  in  Oannover,
  ver
Hauptm.  Schreiner,  Wilhelm,  geb.  17.  2.  38  in
München,  verw.  in  Gefangenschaft  10.  11.  17  bei

geb.  25.  3.  6  in

Udanda.

Hauptm.  Schroeder.  Claus,  geb.  21.  1.  87  in  Jlow.
verw.

Hauptm.  Willmann,  Karl,  geb.  2.  2.  76  in  Halberstadt.


Huptm.  d.  v;  Bomsdorf,  Ernst,  Feldart.  Regt.

S

6,  geb.  24.  6.  71  in  Freistadt.

dan  d.  Landw.  Augar,  Georg,  geb.  11.  1.  80  in
Kl.  Sahzkeim,  verw.

Hauptm.  v.  Brandis,  Ernst,  geb.  8.  8.87  in  Eimbeckhau

  en

Hauptm.  d.  Landw.  a.  D.  Demuth,  OGeorg.  früher
Oberl.  Iuf.  Regt.  Nr.  147,  geb.  29.  10.  73  in  Borne.

Hauptm.  d.  Landw.  Feilke,  Karl,  (.  14.  8.  61  in
Fliederhof.

Hauptm.  Naumann,  Heinrich,  geb.  7.  4.  84  in  Breslau,
in  Gefangenschaft  1.  10.  17  bei  Luita.

Hauptm.  d.  Landw.  a.  D.  Hindorf,  Richard,  geb.
7.  11.  88  in  Ruhrort.

Kul.  Sächs.  Hauptm.  d.  Res.  a.  D.  Kaiser,  Paul,  geb.

1.  69  in  Dresden,  in  Gefangenschaft  15.  10.  17
"(rn  Mtemma.

Kal.  Bayer.  Hauptm.  a.  D.  Richter,  Franz,  13.  Juf.
Regt.,  geb.  1.  3.  64  in  Munchen.  verw.  in  Gefangenschaft
  19.  10.  17  bei  Lukuledi.

Stabsingenieur  Schilling,  Gustav,  geb.  22.  2.  76.

Oberlt.  d.  *  Hengstenberg,  Hermann,  Matrosen-Art.,
  geb.  11.80  in  Hirchbaumshöhe,  in  Gefangen.
schaft  1  11.  17  bei

Oberlt.  d  Res  Vogel.  n  Feldart.  Regt.  Nr.

eb.  26.  2.  78  in  Madlon

Kgl.  2  Oberlt.  d.
2.  Inf.  Regt.,  geb.  26.

Kol.  Sächs.  Vöerste  d.  Wachsmuth,  Johannes,
FKrain-AbtlK.  12,  geb.  31.  12.  80  in  Leipzig.

Oberlt.  d.  Res.  Mickel,  Heinrich,  Inf.  Regt.  Nr.  117.
geb.  19.  12.  80  in  Langendiebach.

Oberlt.  z.  S.  d.  Res.  Siebel,  Theodor,  geb.  27.  4.  79  in
Holzheim,  in  Gefangenschaft  9.  10.  17  hei  Mahenge.

Oberlt.  d.  Res.  Häuser,  Karl,  Fußartl.  Regt.  Nr.  8.

Oberlt.  d.  Res.  Goeze,  Paul,  Feldart.  Regt.  Nr.  10.
geb.  4.  7.  78  in  Wolfenbüuttel.

Oberlt.  d.  Res.  Drausfeld,  Maximilian,
Regt.  z.  F.,  geb.  12.  5.  78  in  Malmedy.

Obenlt.  d.  Res.  Sanobw.  Ernst,  Feldart.  Reat.  Nr.  19,

10.  6.  82  in  Altena,  vo
ini  2.  Garde-35.

  Auracher,  Bernhard,
7.  79  in  München,  verw.

2.  Gardeerw.


d.  Landw.  I1  E  o  Konstantin,
Gren.  Landw.  Regt.,  geb.  3.  10.  *r“  in  Crone  a.  d.  Br.
KglI.  Fächse.  Oberlt.  d.  Res.  Pes  Edmund,  Train=Abtlg.
  geb.  14.  4.  83  in  %%
Lt.  d.  n  Mart  raf,  Hermann,  Eisenb.

gr  Regt.
Nr.  3,  geb.  18.  1.  86  in  Auma.
        <pb n="205" />
        W  179  20

öIt.  d.  .  Zingel,  Josef.  Drag.  Regt.  Nr.  15,  geb.
30.  8.  él  in  Limburg,  in  Gefangenschaft  2.  9.  17  —

Soa
z#l  r  d.  N.  Reindl,  Josepb,  2  2.  Inf.  Regt.,
in  München,  verw.
9  B.  —  geo  Matrosen-Art.,  geb.
*“  3.  83  in  Gohris,  ver
#tt.  z.  S.  d.  Res.  Abfrenet“  Hermann,  geb.  4.  3.  83
in  Bremen,  in  Gefangenschaft  14.  11.  17  bei  Liwale.
rt.  z.  S.  d.  Res.  Sprochhoif-  Leonhard,  geb.  30.  11.  86
in  Freienwalde  a  .
Lt.ndw  I  Haufstaengl,  Egbert,  geb.  17.  9.79
in  München.
gl.  Sächs.  Lt.  23  gaudmw  Kav.  a.  D.  Engel,  Ferdinand,
  geb.  29.  G.  75  in  Gausfort,  ——
*  Sä  geb.  22  9.  10.  17  bei  Mahen
d.  Res.  Kaempfe,  Eisst.  Allan.  Regt.  r.  16,  geb.
1½5  12.  77  in  Moskau,  v
gl.  Sächs.  Lt.  d.  Res.  Gineimamn  Arthur,.  Gren.
Regt.  Nr.  101,  geb.  25.  1.  80  in  Dresden,  verw.
Lt.  d.  Res.  Kebies  n-  Inf.  Regt.  Nr.  137,  geb.
20.  10.  78  in  Protz.
7t.  d.  Res.  Becker,  Kurt,  Eisenb.  Regt.  Nr.  2,  geb.
30.  p-  81  in  Hamburg,  leicht  verw.
#gl.  Württ.  Lt.  d.  Res.  Zeltmann,  Heury,  Ulan.
diegt  Nr.  20,  geb.  9.  1.  83  in  Paris,  verw.
I.  d.  Res.  Berghvefer,  Alfred,  Drag.  Regt.  Nr.  22,
geb.  6.  3.  86  in  München-Gladbach
710  —  e-  Holtz,  Erich,  Fußart.  Regt.  Nr.  2,
81  in  Rebelow,  verw.
g.  d  Res.  Gutsch,  Walter,  Feldart.  Regt.  Nr.  50,
eb.  1.  8.  87  in  Karlsruhe,  verw.
Ll.  d.  Res.  Freiherr  Nai#,  v.  Freutz,  Uriel,  Garde-Gren.
  Regt  Nr.  4,  geb.  7.  12.  81  in  Karlsruhe.
V.  d.  Res.  Kluge,  Reinhot,  5.  Garde-Regt.  z.  F.,
gdeb.  25.  2.  86  in  Frauensec.
#et.  d.  Res.  Osterhage,  Emil,  Inf.  Rgt.  Nr.  172,  geb.
29.  2.  88  in  Großendorf,  leicht  verw.
EI.  d.  Res.  Wentzel,  Max,  Inf.  Regt.  163,  geb.  19.  1.  82
in  Se
ucr.  b.  Res.  Tietgen,  Hans,  Inf.  Regt.  31,  geb.  7
in  Altona,  verw
Kal.  Sächs.  Lt.  d.  Landw.  1  Schulze.  Gortfried,  geb.
4  9.  80  in  Bautzen.
agl  Bayer.  Lt.  a.  D.  Brethauer,  Theodor,  2.  Train-Abteil.,
  geb.  3.  7.  76  in  Lohr.
Lt.  3.  Sce  d.  Res.  Volckmar,  Herbert,  geb.  2.  10.  90
in  Hamburg.
4.  g.  See  d.  *.  von  der  Heyde,  Haus,  geb.  23.  3.  84
in  Meisd

geb.

.  4.  88

sndo  Dr.  Erner,  Rudolf,  geb.  28.  2.  70  in
Neustadt  (Schlest
berstabsarzt  De.  Ureifert.  Reinhard,  geb.  7.  3.  65

in  Gühlen-Glienicke.
Stabsarzt  Dr.  Breuer,  Friedrich,  geb.  8.  4.  75  in
Mülheim  a-Rubr.
Stabsargt  Erhart,  Wilhelm,  geb.  23.7
Kreis  Hanan.  .
Stabsarzi  Dr.  Senyffert,  Paul,  geb.  4.  2.  77  in  Zittan.
r.  Höring,  Felir,  geb.  10.  10.  80  in
Neresheim,  Württemberg.
Stabsarst  Dr.  Volff.  Richard,  geb.  27.  3.  80  in  Berlin-Dr.
  Ma  i

.79  in  Bergen,

nteufel,  Paul,  geb.  11.  7.  79  in
Moslowit.
Stabsarzt  Dr.  Comberg,  Paul,  geb.  7.  4.  76  in
Wülfrath.
Stabsarzt  Dr.  Engeland,  Otto,  geb.  27.  9.  83  in
Treischfeld.
Oberarzt  Dr.  Vesthofen,  Erich,  geb.  16.  5.  85  in

Frankfurt  a.

 

Oberarst  Dr.  Hauer,  August,  geb.  29.  3.  86  in  Bollen-Stabyarzt

  d.  Landw.  a.  D.  Aruing,  Wilhelm,  früher
Landw.  Bez.  I  Hannover,  geb.  20.  12.  65  in  Hannover.
Oberarzt  d.  Res.  Dr.  Fraenkel,  Georg,  früher  Landw.
Bez.  V  Berlin,  geb.  2.)  9.  80  in  Berlin.
Oberarzt  d.  cr.  Gothein,  Wolfgang,  früher
Landw.  Bez.  Ludwigshafen,  geb.  3.  3.  86  in  Karlsruhe.
Oberarzt  d.  Res.  K  irchheim,  Rriedrich,  früher  Landw.
Bez.  II  Dresden,  geb.  4.  4.  87
Assistenzarzt  d.  Res.  Dr.  E.  Kurt,  früher  Kandw.
Bez.  Plauen,  geb.  14.  6.  85  in  Konstanz-Stabsapotheker
  d.  Res.  Dr.  Schulze,  Rudolf,  früher
Landw.  Beg.  V  Berlin,  geb.  7.  6.  76  in  Ostharingen.
Oberapotheker  d.  bees.  Held,  Karl,  früher  Landw.  Beg-Schweidnitz,
  geb.  7.  2.  82  in  Friedland,  verw.
K  Friegsgerichterat  Dr.  Oeschger,  Max  Enil.
Gerichtsassistent  Sieffarth,  Fritz
Feldpostdirektor  Haller,  in=  aus  Daisbach.
Feldposttelegraphist  Häusler,  Richard,  geb.  1.  10.  86.
Feldtelegraphensekr.  46  genbein,  Richard  (Mar  Konrad).
-  Probst,  Heinrich.
Peperkorn,  Albert.
Rostalski,  Paul.
Eibler.  Richard  Franz.
-  charf,  Hermann  (Reinhold).
Feldpostschaffner  normachel,  Friedrich,  geb.  29.  10.  85.
Dassinger,  Nikolans.
Pinkwart,  Karl  Wilh.  Emil,
Oberleschen,  Schles.
Feldpostschoffner  Fandke,  Julius  Johann,  geb.  9.  4.  83

n  Gramschütz.
Pehoolihafue  Neikes,  Albert  (David  Och.),  aus
Neuwerk.
Felspostschaffner  Pohle,  Albert  (Karl  Friedr.),  aus
Cot

à  „

aus

gesotton  uer  Christiansen,  Paul  Ingwer,  aus
Kummerfeld.
Mar.  Oberzahlmstr.  Iust.  Martin,  S.  M.  S.
eb.  3.  7.  87  in  Wilhelmshaven.
Zahlmst.  Rimella,  Augusi.
Grunow,  Paul  August  Karl.
unterzahlmstr.  Schäfer,  Hermann  (Albert),  geb.  22.6.87.
Nar.  Zahlmstr-  Asp.  Heinemann,  Erich  Hermann,

„Möwe“,

»  Theodor  Emil  Paul.

«  hiessen,  Hugo,  aus  Heide.

Zahlustr.  Maat  Heiden,  Frang.  geb.  28.  3.  79.

Lag.  Verwalter  Heinsohn,  Oskar.

Deckoff.  Rötz,  Karl,  aus  Charlottenburg.

Vizeseldw.  Weckauf,  Paul  Jakob,  geb.  15.  2.  80  in
Eppelheim.

Vizefeldw.  Wubenhorst,  Jakob,  geb.  5.
Wilhelmshaven.

Vizefeldw.  Mazureck,  Konstantin  Georg,  geb.  10.  3.  87
in  Eichenau.

Vigefeldw.  Eschberger,  Alexander  August  Karl,  geb.

2.  11.  79  in  Coswi
n  Pursche,

5.
*äô#5  geablue-  Asp.  Schomer,

 

 

 

 

12.  81  in

Lonis,  aus  Liebertwolkwitz,
Vctefeldwo.  Landgrebe,  Karl,  aus  Cassel.
Feldw.  Jaster,  Johann,  aus  Briesewitz.
Vizeseldw.  Baron  v  Stosch,  Werner,  aus  Berlin-Lichterfelde.

Vizefeldw.  Fortak,  Paul,  aus  Ortelsburg.
Vollmering,  Josef  Hermann,  aus  Cöln

Rh.
——  Dr.  Schellmann,  Willibald  Emil,
üssel
Visefeldw.  oc.  Albrecht.
Rimpler,  Hermann,  aus  Schwiebus.

aus
        <pb n="206" />
        G  180  2O

Vizefeldw.  Dr.  Sinning,  Arnold,  aus  Dörnhagen.

Deckoff.  Allspach,  Heinrich,  S.  M.  S.  „Königsberg“,
aus  Rüstringen

Feuerwerk.  Roode,  Richard  Adolf,  S.  M.  S.  „Planet“,

Deckoff.  Olm,  Mr3  S.  M.  S.  „Königsberg“.
Vizeseldw.  Lommel,  Fritz  Kurt,  aus  Halsbach.
f,Franz,  aus  Patschka
-  #  hbet  Heinrich,  aus  Rintehr.
Feldw.  Küster,  Kurt  Alex,  aus  Glogan.
Vizefeldw.  Frech,  Friedrich  Alexander.
Oberdeckoff.  Schöning,  Edmund,  S.  M.
berg“,  aus  Bruchsal.
Vizefeldw.  Lebuhn,  Karl  Helmut  Gustav  Wilhelm,
aus  Harburg.
-  Fischer,  Karl  Han
-  Kaltzsch,  Max,  2  Aidermüleen
*  rebel,  Walter,  aus  Meißer
-  v.  Ditfurth,  Bernhard,  ans  Promberg.
Deckoff.  Haegeli,  Gaston,  aus  Rüstringen.
Vizefeldw.  Kurzhals,  Fritz,  aus  Böllber
Feldw.  Pengent  Paul,  aus  Mostau  in  Böhmen.
Vizefeldw.#  d.  Res.  Prochnow,  Georg,  aus  Woldenberg.
Roederer,  Paul,  aus  Chemnitz.
Vachin.  Michel,  Max.  aus  Kameng.
½m  Nosenthater  Fritz,  aus  Sagan.
Vizefeldw.  Schache,  Paul,  aus  Schömbach.
Jahns,  Johannes,  aus  Sorsum.
Feldio.  Putrafky,  Hermann,  aus  Berlin-Schöneberg.
Vizefeldw#  Frey,  Karl,  aus  Griesheim  i.  Els.
San.  Feldw.  Klawitter,  Erich,  aus  Wongrowitz.
-  Sprigade:  Bruno,  aus  Trachenberg.
-  Schöppe,  Paul,  aus  Sakrau.
Vie  efeldw.  Samignt  Paul  gus  Winzig.
Vizewachtm.  Weiß,  Otto  s  Flöha.
Vigefeldw.  Wolf,  Varl,  us.  Gisenahh-Bizewachtm.
  v.  Ams  öberg.  Klaus,  aus  Rhene.
Feldiw.  Buttkus,  August,  aus  Marienbruch.
San.  Feldw.  Holzapfel,  Karl,  aus  Eisleben.
*  Bigzef  Kaschewsty.  Karl,  aus  Niederschönhausen.

Feldw.  Kasper,  Robert,  aus  Ragnit.
Bizefeldw.  Kränzlin.  Gottfried,  aus  Berlin.
-  Krebs,  Richard  Wilhelm,  aus  Leipgig.
San.  Feldw.  Friedr.  Wilh.,  aus  Meuskow.
er,  Johann,  aus  St.  Blasien.
Vizefeldw  Mock.  erorn  aus  Erfurt.
Feldw.  Neider,  Johannes,  aus  Lampertheim.
Off.  Stellv.  Noll.  Otto,  aus  Hersfeld.
Vigefeldw.  Nölting,  Johannes,  aus  Lüb
hen  Baron  Oeynhausen,  Karl  ##lns,  aus
t
Feldw.  Pestrup,  Heinrich,  aus  Bremen.
Vizefeldw.  Röhl,  Haus  ,  aus  Stettin.
Oberfeuerw.  Stache,  Joh.  Karl,  aus  Ottorowo  i.  Pos.
Visefeldw.  2W  ½  Ernst,  aus  Berlin-Lichterfelde.
Voigtländer,  Richard,  aus  Golditz  i.  Sa.
-  Wilke,  Ferdinand,  aus  Altwarp  i.  Pomm.
-  Wendlandt,  Albert  Gustav,  aus  Schwarzbruch
  i.  Westpr.
-  Adami,  Gustav.
Andres,  Peter,  aus  Dormstad,.
San.  Vihzefeldn.  Amling,  Fritz,  aus  Thor#
Vizewachtm.  Battenfeld,  Hermann,  aus  Vemscheid.
Feldw.  Blaschke.  Richard,  aus  Schweidnitz  i.  Schles.
Vizefeldw.  Burchard,  Joachim,  aus  Berlin.
v.  Borries,  Herbert,  aus  Braunschweig.
-  Broschell,  Johann,  aus  Kallehnen  i.  Ostpr.
San.  Vizefeldw.  Bause,  August,  aus  Hannover.
Waffenmstr.  Blankertz,  Friedrich,  aus  Jaffa  i.  Paläst.
Vizefeldw.  Beer,  Wilhelm,  aus  Mauschwitz  i.  S.  Anh.

S.  „Königs- 



 

San.  Vizefeldw.  Christ,  Heinrich,  aus  Gleiwitz  i.  Schl.
Deckoff.  Brachetti,  Max,  aus  Dortmund.
Vizefeldw.  Teichmeyer,  Otto,  ausFallenburg  !  i.  Pomm.
Oberdeckof.  Wilhelm,  Karl,  aus  Schönebe
deckoff.  Seifert,  Wilhelm,  aus  Erfurt.
zizefeldw.  Strehlke,  Emil,  aus  Stargard.
—an.  Feldw.  Zollger,  Fritz,  aus  Colmar  i.  Els.
zigefeldw.  Preetz,  Friedrich,  aus  tendal.
Serg.  Greger,  Johann  Christ.,  geb.  3.  12.  88  in  Gieh,
Sbebmasch  8  Beeftink,  wilhein  geb  25
iiIMiihlh
Serg.  Weishiert  Anton,  aus  Oberstraubling.
*  d.  Landw.  Sienken,  Hugo,  aus  Hannover.
-  -  -  Trautmann,  Hugo  Konstantin,  aus
Arnstadt.
-  Kuthe,  Johann,  aus  Elberfeld-Vohwintel.
  verw.
,-du  Sart  de  Vigneulles,  Arthur,  aus  Trier.
Saun.  Serg.  Müller,  Erich  Karl  Gustav,  aus  Berlin-Noutslls


GSdn-G##



 

 

Serg.  Richter,  Otto,  aus  Dippoldiswalde.
Sbctnan  Obssen,  Karl  Kund,  S.  M.  S.
11.  in
Ob.  Verm.  Maat  Dö  kn  ½,  einrich  Hermann  Marx.
.  M.  S.  „Königsberg“,  g  6.  90  in  Altona.

Ober-Maat  Heinrich,  urdt  *  grsttalt=  S.  M.
S.  „Königsberg“,  geb.  2  93  in  Glogan

sä  Maat  Warnke,  0Otto,  S.  M.  S.  Königsera“.


Ober-Masch.  Maat  Hofmann,  Ludwig.  S.  M.  S
„Königsberg“.

Ober-Maat  Krause,  Walter,  S.  M.  S.  „Königsberg“.

Sergt.  Freudenberger,  Alfred.  aus  9  erbach  i  Bad.
RMisch,  Paul,  aus  Koischwiti.  Schles.
-Gruner,  Julius,  S.  M.  S.  „Königsberg“,  aus
Rüstringen

„Möwe'“,

 

San.  Sergt.  Ver  Robert,  aus  Lemgo.

Sergt.  ion  veh  aus  Kostheim.

San.  Sergt.  B  Nar.  au  ogoln

Ober-Maat  Deb  o.  S.  M.  S.  „Hönigsberg.,

aus  Bodenwinkel.

Ober-Maat  Hellmuth,  Max,  S.  M.  S.
berg“.  aus  Hof  i.  Bayern.

Funk.  Tel.  Ober-Maat  v.  Seggern,  Paul,  aus  Oldenburg,
  verw.

Sergt.  „Augustin,  Erich,  aus  Halle  a.  S.

San.  Sergt.  Langer,  Max,  aus  Grafenort  i.  Schles.

Sergt.  Scheubert,  Johann.

Bauerle,  Christian,  aus  Jaffa  in  Palästina.

Brusalatis,  August,  aus  Eisendorf.

Duns,  Edmund,  aus  Fensburg.

Prabow,  Max,  aus  Bereitedt,  i.  Sa.

Hörmann,  Eugen,  aus  Lind

echänker,  Ernst  Georg,  aus  Cberswalde.

Schwampe,  Willy,  aus  Hamburg.

Boer,  Reinhold,  aus  Breslau.

.  Brennecke.  Max,  aus  Braunschweig.
San.  Sergt.  Brahm,  Josef,  aus  Bingerbrück.
Ober-Masch.  Maat  Bangemann,  Theodor,

Braunschweig.

Ober-Maat  Lohoff  Claus,  aus  Hannover.
Berghöfer,  Friedrich,  aus  Elberfeld.
Dammeier,  Heinrich,  aus  Minden  i.  Westf.
Ober  Steuerm-Maatwh  ieseler,  Karl,  aus  Greifenhagen
m.

„Königsu



uns-anni- 



aus

L  er-Maan  Hartmann,  Fritz,  aus  Wusterhausen.

Ober-San.  Maat  Petermann,  Willy,  aus  Berlin.

Ober  Masch.  Maat  Schwarzenberger,  Otto,  aus
Berlin.

Ober-Maat  Baltz,  Hugo,  aus  Großenhain  i.  Sa.

Sergt.  Knöpfel,  Paul,  aus  Neiße  i.  Schles.
        <pb n="207" />
        G  181  20

Ober-Masch.  Maat  Acker,  Friedrich,  aus  Vermersheim.
Ober-Maat  Barkefeld,  Heinrich,  aus  Dud
Ober-Schreiber  Brennstein,  Heinrich,  aus  Erteh  2,

 

urich.
Ober-Masch.  Maat  Bartram,  Hans,  aus  Sonderburg
  a.  Alsen
Ober-Masch.  Maat  Brod,  Heinrich,  aus  Herne  i
Ober-Maat  Bali,  Theodor,  aus  Gießen.
Unteroff.  Frowerk,  Günther,  us  o.Graudenz=Verck.
  Emil,  geb.  2  73  in  Spandau.
-  Frensch,  Wilhelm,  7538  iu,
-  Ladeburg,  Otto  Albert  Richa
d.  Res.  Wohringer-,  Eduard,  zus  Augsburg.
-  d.  Seew.  „Otto,  aus  Hildesheim.
Verm.  Maat  Lofjmane  itter  Julius,  aus  Thorn.
Unterof.  Beischer,  Max,  aus  Gergentheim.
cker,  Wilhelm,  aus  München-Gladbach.
-  Ledlere,  Adolf  Hermann,  aus  Oefingen.
-  Mercier,  Paul,  aus  Berlin,  verw.
-  8  Anton  Georg,  aus  Würgburg.
Fucha,  Fritz,  aus  Straßbessenbach.
Masch.  Maat  Fera,  Anton,  aus  Mauden-Allenstein.
Unteroff.  Brändle,  Jakob,  aus  Aningen,  Württbg.
Schnaars,  Wilhelm  Karl,  —  Neudsburg.
San.  Unteroff.  Nelsen,  Gustav,  aus
Maat  Heriel,  Karl,  S.  M.  S.  „Möwe“,  *  Chemnitz.

i.  Westf.

Verm.  Maat  Schröer,  Erich,  S.  M.  S.  „Königsberg“,
  geb.  8.  7.  94  in  Gelsenkirchen.
Mech.  Maat  Jacobs,  Tobias  S.  „Königsberg“,

  geb.  22.  9.  90  in  Saben-Nasch
  #  Franke,  Otto,  S.  M.  S.  „Königsberg“,
90  in  Staßfurt.
ee-  “m  Rudolf,  aus  Tenhoß.
Masch  Maat  Selbach,  Hugo,  S.  M.
erg“.

Unteroff.  Lenz,  Gustav  Heinrich  Wilhelm,  aus  Berlin.
Dierking,  Wilhelm,  aus  Lübe

Richter.  Max,  aus  Nossen,  Kar.  Sachsen.

Herde,  Max  Robert,  aus  Hindenburg.

Hillerbrandt,  Sebastian,  aus  Mainburg.

Kath,  Franz,  aus  Wangerin  i.  Pomm.

Brauchle,  Jakob,  aus  Wurzach

Fiedler,  Karl  Friedrich,  aus  Ülgen.

-  Teutloff,  Reinhold,  aus  Quedlinburg.

Ehlers,  Arthur,  aus  Uetersen.

Overhoff,  Otto,  aus  Rostock.

Jurich-  Rudolf,  S.  M.  S.  „Möwe“,  aus  Kiel.
Gustav,  aus  Waihingen  i.  Württbg.

Saper,  Gustav,  aus  Liegnitz.

Klug,  Ludwig,  aus  Amberg.

-  Hottendorf,  Garlof,  aus  Stade.

„Königs-6



„  „

n

Masch.  Maat  Lubsagk,  Eichare  Ernst  Max,  S.  M.  S.
„Königsberg",  aus  Dob  risteo“
Deckmaat  Gehrer.  Josef,  .  M.  S  S.  „Königsberg“,

aus  Malter
Unteroff.  Sch  Forop  ff,  Günther,  aus  Frankfurt  a.  M.
-  Behr,  Bernhard,  aus  Berlin-Tempelhof.
-  Kath,  Karl  Wilhelm  Albert,  aus  Schmalenau.
-  Bollmann,  Willy,  aus  Gülzow  i.  Pomm.
-  v.  Donop,  Wilhelm  Tönnes  Friedrich,  aus
Wöbbel.
Unteroff.  Koch,  Hans,  aus  Elberfeld.
·  Kallsen,  Heinrich,  aus  Flensburg.
-  Freiher  v.  d.  Busche,  William  Sigurd  Clarius,
aus  Ahrbergen.
Unteroff.  Meißner,  Adolf,  aus  Regensburg.
Hermanns,  Karl  Hugo,  aus  Cleve.
Bottery,  Johannes,  aus  Berlin-Steglitz.
Sprandel,  Paul,  aus  Urach,  Württbg.
B
#.

à

Bootsm.

alzer,  Friedrich,  aus  Dortmund-Hörde.
Saat  Tramm,  Johann,  aus  Flensburg.

 

 

Unteroff-  ernert.  Otto,  aus  Ilmenau.

.  Seggern,  Emil,  aus  Olden
5  Landw.  Murel  „Alfred,  aus  4
Boehnke,  Oswald,  aus  Pried
Graf,  Hans,  aus  Mühlhaugen“  2  Thirr.
Hatscher,  Eduard,  aus  Petershagen.
Huckenbroich,  Gottfried,  aus  Güsten.
San.  Unteroff.  Kleim,  Eugen,  aus  Rappoltsweiler.
Bootsm.  Maat  Lorenzen,  Johamn,  aus  Neulirchen.
Unteroff.  Michel,  Wilhelm,  aus  Themar.

-  Pagel,  Hermann,  ans  Krukenbeck  i.  Pomm.
Bootsm.  Maat  Rehder,  RKarl,  aus  Rostock.
Unteroff.  Schult,  Albrecht,  aus  Hamburg.

-  Twick,  Wilhelm,  aus  Hannover.
Allerbeck,  Josef,  aus  Myeba,  Westf.
Braunc,  Hermann,  aus  Angern.

Hub  Philipp,  aus  Gr.  Karben.

Barth,  Werner,  aus  Hambur
I##ts  Josef,  aus  Stutigart.
Bartel,  Otto,  aus  Tilsit.

Bodenstein,  Walter,  aus  Karlsruhe.
Mgat  d.  Res.  Dahms,  Friedrich  Carlos,  aus  Vera

v

K  àe

S  M#

a

nun-ai-Cru


untrr.  Enke,  Ernst,  aus  Hamburg
-  Eßler,  Heinrich,  aus  Logehbach  i.  Els.
Goll,  Fritz,  aus  Pforz  heim.
Hoheisel,.  Angust,  aus  Ziegenhals,  Schles.
-  Hutzler,  Konrad,  aus  Nürnberg.
Masch.  Maat  Horn,  Christian  Friedrich,  aus  Böhnhausen.

nteroff#  Hage,  Fritz,  aus  Naumburg.
Masch.  Maat  Jakobs,  Wilhelm,  aus  Löveling,  Rheinl.
Unterof.  Tckomst.  Johann,  aus  Baborowo,  Posen.
Jensen,  Bernhard,  aus  Süderlügum.
San.  Untͤre  Kröhling,  Philipp  Jakob,  aus  Sulzheim,
  Hessen.
Unteroff.  Kriegesman  n,  Willy,  aus  Arnsberg.  Vestf.
"b  Kappus,  Samuel,  aus  Jaffa,  Palä
-  Lokesois  Oskar,  aus  Hamburg.
"b  Lutmer,  Heinrich,  aus  Hamburg.
Verm.  Maat  Leimbach,  Karl,  aus  Braach  b.  Fulda.
Witert3  d.  Landw.  Ladeburg,  Gustav,  aus  Friedersdorf.

  Sachs.
Unteroff.  d.  Res.  Meuschle,  Arno,  aus  Rochlitz,  Sachs.
Müller,  Otto,  aus  Winningen.  Rheinl.
-  d  Res.  Neumann,  Fritz,  aus  Gr.  Janth,

*

Wes
—  Näpfel,  Heinrich,  aus  Gr.  Weingarten.
Krüger,  August,  aus  Monkeberg.

eschke,  Karl,  aus  Neiße,  Schles.
Rose,  Paul,  aus  Gumbinnen.
Richards,  Walter,  aus  Parnehnen,  Ostpr.
Streng,  Taver,  aus  Mittelberg  i.  Schwaben.

ene  „

O  Schumacher.,  Gottfried,  aus  Schleiden.
Rheinl.
Unteroff.  Stähler,  Ernst,  aus  Ferndorf,  Siegen.

O"  Steinbach,  Karl  Friedrich,  aus  Stuttgart.
Unteroff.  Strademann,  Richard,  aus  Berlin.

-  Schale,  Max,  aus  Berlin.

Weil,  Wilhelm,  aus  Wiesbaden.

Weber,  Karl  Heinrich,  Romansweiler.

d.  Seew.  Walter,  Friedrich,  aus  Döbeln.
Wicht,  Rudolf  Paul,  aus  Merseburg.
Zinke,  Georg,  aus  Dresden.

Arnold,  Hans,  aus  Berlin.

Arras,  Paul,  aus  Leipzig.

Acker,  Karl,  aus  Germersheim.

Arfas,  Otto,  aus  Düsseldorf.

Bergener,  Walter,  aus  Hamburg.

d.  Res.  Brand,  Emanuel.

Bartels,  Albert,  aus  Magdeburg.

·r  ss.“zss  ,
        <pb n="208" />
        G  182

Unteroff.  Bensberg.  Karl,  aus  Cöln-Nippes.
Czwalina,  Emil,  aus  Sensburg,  Ostpr.
-  Co  oen  Hermann,  aus  Spremberg,  verw.
Masch.  Maat  Ludwig,  Philipp,  aus  Cöln.
:  Holzweg,  August,  aus  Hamburg.
Funk.  Tel.  Maat  Knorr,  Georg,  aus  Frankfurt  a.  M.
Bootsm.  Maat  OÖssenfort,  Joh.  Heinrich,  aus  Buxteude.



San.  Unteroff.  Scheffelmeyer,  Georg,  aus  Mannheim


Masch.  Maat  Tschöpe,  Paul,  aus  Neurode.

:Termies,  Gustav,  aus  Königsberg.
Pobilippi,  Gottfried,  aus  Saargemünd.
onten  Maat  Dittmer,  Karl,  aus  Hamburg.
aat  Hermanns,  Bernhard,  aus

Bootsm.  Maat  Retzki.  Paul,  aus  Berlin.

Masch.  Maat  Wiese,  Wilhelm,  aus  Stettin.

Verm.  Maat  Busch,  Johann,  aus  Düsseldorf.

-  Büdlche,  Martin,  aus  Lörrach  i.  Bad.

Masch.  Maat  Biermann,  Fritz,  aus  Altona,  verw.

Unteroff.  Winkler,  Erich,  aus  Berlin.

Feldtelegr.  Haupt,  Alfred,  aus  Hamburg.

San.  Maat  Beck,  Kaver,  aus  München.

Hosp.  Assistent  Schaffrath=  Peter.

GEeeireiter  Barnbeck,  August,  geb.  8.  5.  85  in  Halle.
Oberheizer  Benecke,  Karl,  geb.  19.  12.90  in  Stendal.

Gefr.  Boenig,  Hermann  Wilhelm  Anton,  aus  Lübeck.

Augustin,  Paul  Heinrich,  aus  Ohlsdorf.
-  Howann,  Paul  Alfred,  aus  Nowawes.
-Heeinnuth,  Heinrich,  aus  Dallau.
*  Benndorf,  Edwin  Albert,  aus  Schkenditz.
Knaup,  Fritz,  aus  Heringen.
Oberheizer  Silm,  Rudolf,  aus  Pforgheim.
-  Wendel,  Karl  Ernst,  aus  Küstrin.

Gefr.  Knallmeher,  Ernst,  aus  Brunn  i.  Osterreich.
-Klein,  Otto,  aus  Großväter  i.  Uckermark.
-JFörgensen,  Peter  Marius,  aus  Skovby  bei
Hadersleben.

Lefvi,  Markus,  aus  Niederaula,
:Glozeit,  Ewald,  aus  Skirwiefell,  verw.

Ober-Verm.  Gast  Hanke.  Oskar.  S.  M.  S.  „Möwe“,

geb.  18.  8.  93  in  Bad  Aibling.

ol  n  Miosga,  Alois,  S.  M.  S.  „Königsberg“,
19.  3.  97  in  Zaberze.
KSoebe  mien  Ahl,  Heinrich,  S.  M.
eb.  24.  8.  91  in  Bremerhaven.
Oberheizer  Kummer,  Hermann  Paul,
„Königsberg“,  aus  Waltershausen.

Oberheizer  Einaa,e  Heinrich,  S.  M.  S.  „Möwe“.

Hubert,  S.  M.  S.  „Königsberg“.

M  nt  Gustav.  S.  M.  S.  „Königsberg“.
Gefr.  Pabst,  Oskar.  aus  Lockstedter  Tager.

-  eltmann,  Faul4  aus  Hambur  irg.

-  MNeinecke,  Adolf,  geb.  19.  2.  938  in  Lehe.
Miüller,  Afred  aus.  Hannover

:*v.  Gebhardt,  Oskar  Georg  Christian,
Bremen.

Gefr.  Crusius,  Hans,  aus  Kreuznach.

Gefr.  Scheibel,  Jakob=  aus  Tiflis  (Rußland).

Oberheizer  Hill,  Ludwig  Lorenz,  S.  M.  S.  „Königsberg“-
  aus  Köppern.

Gefr.  Weber,  Alfons.  aus  Romansweiler.
-Särensen,  Johann,  aus  Lopenhagen.

Ober-Gefr.  Elsberger,  Karl,  Dampfer  „Zieten“,  aus
München.

Gefr.  Geisler,  Max,  aus  Posen.
-Adolph,  Bodo,  aus  Kosel.

Cszowalla,  Karl,  aus  Strzebin.
Sieper,  Fritz.  aus  Remscheid
:Doreidoppel,  OÖOtto,  aus  München.  Gladbach.

 

S.  „Königsberg“,
S.  M.  S.

u

a

aus

 

*—

Miüller,  Arthur,  aus  Hambu
Friedrich,  Robert,  aus  Dreoen.
Kloß,  Theodor,  aus  Braunschweig.
Oberheizer  Werwigk,  Paul  Sustav  aus  Karlsbad.
Gefr.  Härber,  Karl,  aus  Boge
-  iebrach,  Hans,  aus  v  Weitpr.
-  Sebt.  Willi,  aus  Ber
.2d  Res.  Orth,  Johamn.  us  Darmstadt.
-Mäßler,  Albin,  aus  Hagenau  i.  Els.
.  Pfennigstorf,  Hans,  aus  Wandsbek.
Stranting,  Karl,  aus  Hamburg.
Strecker,  Karl,  aus  Demmin  i.  Fomm.
Oberheizer  Werner,  Kurt,  aus  Delitzsch.
Gefr.  Wagner,  Hugo,  aus  Nehborn,  Kheinpf.
-Abbrolat,  Friedrich,  aus  Tilsit
Arusperger,  Friedrich,  aus  Wiesbaden.
Bischoff,.  Felix.  aus  nrusie
Behne,  Reinhold,  Ludwigsbur
Ehrentreich,  Karl,  uns  Fbbrnethon  Bay.
Frisch,  Karl,  aus  Haan,  inl.
Habermann,  Gustav,  2  geinl,.  Brandenb.
Haggenmiller,  Cornelius,  aus  Wicggensbach,
  Bay.
Gefr.  Jahns,  Walter,  aus  Dessau.
Kräker,  Friedrich,  aus  Lissa  i.  Posen.
Kusche,  Wilhelm,  aus  Ohlau  i.  Schles.
Kaiser,  Karl,  aus  Lübeck.
Ladeburg,  Hermann,  aus  Gardelegen.  "
San.  Gefr.  Moltzen,  Theodor,  aus  Rendsburg.
Gefr.  Meyer,  Heinrich,  aus  Westerwald.
*VPhilipp,  Kurt,  aus  Tschernitz,  Brandenburg.
Paul,  Nobert,  aus  Breslau.
Reifenrath,  August,  aus  Hohenlimburg.
Stottwoß,  Heinrich,  aus  Essen  a.  Ruhr.
Betz,  Johann,  aus  Weinbach  i.  Bay.
Brösel,  Walter,  aus  Leipzgig
Blechschmidt,  Albert,  aus  Presden.
Brookhagen,  Ernst,  aus  Buchholgz.
Bartsch,  Friedrich,  aus  Frillbemmer  i.  Schles.
-Bennert,  Karl,  aus  Düsseld
:=  Bostelmann,  Karl,  aus  Hambr
-Beckmann,  Ernst,  aus  Straubing,  verw.
Claus,  Josef,  aus  Flemlingen.
Oberheizer  Berges,  Abraham,  aus  Elber
Lbererm  Gast  Bischoff,  August,

Gefr.  v.  Brinken,  Melchior  Karl,  aus  Hadersleben.

 

à  „is

n

nosunans-



  Mindcn
Obekhcizcr  Appel,  Cbristian.  Göriesheim  a.  M.
ulmanski.  Wladislow,  aus  Berlin-Kriegesreid.
  Hergog  ,  Mar  Franz.  aus  Berl
Landstm.  Hientsch,  Erio,  aus  Gassen  i.  Vrandenb.
Verm.  Gast  Klawinski,  Franz,  aus  Hohensalza.
Heizer  Schröder,  Heinrich  Nobert  Hermann,  S.  M.  S.
„Rönigsberg“,  geb.  19.  6.  93  in  Lichtenau  i.  Hessen.
San.  Sold.  Stachau,  Max,  aus  Stolp.
Kriegsfreiw.  Kaufmann,  Hermann,  aus  Kornwestheim.
-  Doosbach,  Wilhelm,  Aplerbeck.
Torp.  Heizer  Weigold.  Max  Hugo,  aus  Weißenborn.
Landsing  Springe:  Wilhelr  August  Heinrich,  aus

iepho

Landstm.  eder,  Albert,  aus  Empelde.

Tobias,  aus  Riebecks-Kasteel
(Kapkolonie).

Kriegsfreiw.  Pienaar,  Schalk  Wilhelm,  aus  Middelburg
  (Transvaal).

Landstm.  Glock,  Fritz,  aus  Reutlingen.

Einj.  Freiw.  Merzgdorf,  Georg,  aus  Riesa  a.  Elbe.

Rödel,  Arthur,  aus  München.

Freiw.  Krankenpfl.  Hucke,  Friedrich  Wilhelm,  aus

Buer,  Melle.
        <pb n="209" />
        W  183  20

Landstm.  Bode,  Wilhelm,  aus  Wallroth  i.  Hessen.

-  enz,  Georg,  aus  Darmstadt.
San.  Soldat  Berger,  Rudolf.
Landstm.  Dyes,  Max,  aus  Schlochau  i.  Ostpr.
Seewehrm.  Braun,  Ferdinand,  aus  Büllingen.
andstm.  Schelcher,  Gerhard  Walter,  aus  Greig.
Fruehling,  Alfred,  geb.  25.  9.  71  in  Dresden.

 

220250
2

to.
ueibs  Dietrich  Demetrius,  geb.  26.  6.  87  in
erusa
Lamberth,  Conel,  Pater,  geb.  25.  6.  76  in  Aachen.
Hopp,  Fritz  Johannes,  geb.  8.  7.  72  in  Marienfelde.
Richter,  Alfred  Rudolf,  geb.  18.  5.  87  in  Mahlow.
Veremann,  Eduard  Arthur  Achor-  geb.  17.  11.  94
Min
Muher  Anmöas,  geb.  9.  7.  71  in  Jessendorf.
Nösel,  Arthur  Otto,  geb.  12.  5.  80  in  Chemnitz.
Müller,  Adolf  August,  geb.  10.  2.  88  in  Magdeburg.
Schulte,  Karl  Otto,  geb.  10.  9.  85  in  Dortmund.
Kuchler,  Gustav  Adolf,  aus  Kandrzin.
Roock,  Albert  Friedrich  Hermann,  aus  Greifswald.
Pellewes  sel,  Wilhenm  —m-  Theodor,  S.  M.  S
öwe“,  aus  [e#o
Gülzow,  Erich  .E.  „Königsberg“,  aus  Laage,
Dorin#er.  Karl  Gustav,  aus  Pr.  Eylau.
Benden,  Wilhelm  (Marine),  aus  Essen.
Fritz=  Pius,  aus  Neuweier,  Baden.
rodecke,  Wilhelm,  aus  Ammersen.
Wetstein,  Friedrich  Mariieol  daus  Hamburg.
Vogel,  Ottomar,  aus  Potsd
Hennen,  Paul,  aus  Cöln.
Clasen,  Franz  Heinrich  Detlev,  aus  Hamburg.
Müller,  Paul,  aus  Freiburg.
Jacobsen,  Heinrich  Paul  John,  aus  Barmbeck,  verw.
Klook,  Karl  (Marine),  aus  Hamburg.
Joubert,  Jacobus.
Apfel.  Louis,  aus  Würzbur
Rogeler,  Karl  Otto,  aus  Eergeren.
Baumann,  Andreas,  aus
Rächter,  Abrah  ham,  aus  Nikolaievsl.  Kaukasus.
,Jakob,  aus  Nikolaievsk,  Kanka  fus
Lichter.  a  Alois  Tohenn,  W  aus  Erfurt.
Schlesier,  Kurt,  aus
Obersold,  Hermann  we  us  Goslar.
Junge,  Heinrich,  aus  Lehe  a.  d.  Weser
Hoppe,  Friedrich,  aus  Langenhorn.
Larsen,  Sophus  Peter,  aus  Arendal  i.  Norwegen.
Kunath,  Max,  aus  Dresden.
Härtl,  Josef,  aus  Eichstätt.
Leder,  Georg  Franz,  aus  Duttenbrunn.
Volquardt  oder  Volquardsen  aus  Lilbeck.
Schlichtenmaier,  Friedrich,  aus  Dettingen.
Jäger,  Georg,  Bruder,  aus  Pleinting,  N.  Bay.
Schlittenbaue  r,  Thomas.  aus  Gröbern,  Bay.
Krantz,  Rainer,  aus  Aa
Klages,  Otto  Karl,  aus  Homöurg
Hartmann,  Ambros,  Klepsan  Band.
Brenner,  Albert,  aus  Donauwörth.
Greiner,  Paulus,  aus  Worms.
Sachs,  Kuno,  aus  Streitau.
Priewe,  Fritz,  aus  Berlin.
Thieke,  Rudolf,  aus  Berlin-Lichtenberg.
Hees,  Karl,  aus  Reichenbach,  Württbg.
Behrens,  Arthur,  aus  Gr.  Lafferde.
Suck,  Hans,  aus  Cöln  a.  Rh.
Brattström,  Alfred,  aus  Lübeck.
Pfuhl,  Konrad,  aus  Linde,  Hannover.
Trautmann,  Karl,  aus  Frankfurt  a.  M.
Leutenegger,  Liborius,  aus  Zug  (Schweiz).

 

Reiser,  Jakob,  aus  Greimeltshofen,  Bay.
Kutscher,  Heinrich,  aus  Schwarzenholz.
Schilling,  Ernst,  aus  Schmolsin,  Pom.
Lindenbeck,  Hermann,  aus  Hamburg.
Gericke,  Adolf  Heinrich,  aus  Berlin.
Jennessen,  Friedrich,  aus  Iserlohn.
Banhert,  Johannes,  aus  Lengenau.
Gorius,  Livimus,  aus  Freienhagen.
Keßler,  Thomas,  aus  Schwäbisch-Gmünd.
Hagenauer,  Andreas  Leo,  aus  Retzbach.
Eydam,  Johannes,  aus  Olbernhau,  Kar.  Sa.
Schweiger  Ino,  aus  Steinbach.

Schacht,  Robert,  aus  Hamburg.
Sestram,  Wilhelm,  aus  Berlin.

Geßner,  Richard,  aus  Leipzig.
Mieden,  William,  aus  Witten.
Kück.  Heinrich,  aus  Bremen.
Wittfoht,  Max,  aus  Hamburg.
Lassak,  Franz,  aus  Ratibor.
Lampe,  Wilhelm,  aus  Hannover.
Schneider,  Hermann  Hugo,  aus  Tengen  Bad.
Lange,  Hermann,  aus  Hamburg.
Stöckel,  Friedrich,  aus  Untergreuth.
Eggert,  Walter,  aus  Halberstadt.
Oberheidt,  Peter  Heinrich,  aus  Benrad,  Rheinpr.
Blohm,  Emil  Martin,  aus  Schwelm.
Bohl,  Max,  aus  Leipzig.
Hedert,  ermann,  aus  Leng.
8

 

ühnel,  Otto,  aus  Gnoien,  M.  Schw.
Binkelmann,  Haus,  aus  beeeseh.
Brunner,  Scbastian,  geb.  16.  6.  76  in  Luckenpaint
Bröse,  Karl,  aus  Berlin.

Borchert,  Franz,  aus  Grambin  i.  Pom.

Daum,  Kurt,  aus  Cassel

Eichel,  Robert,  aus  Hamburg.

Finchel.  Julius,  aus  Zuffenhausen,  Würrttbg.
Gabriel,  Robert,  aus  Oberwiesenthal.

Hempel,  Fohamnes=  aus  Leipzig-  Volkmarsdorf.
Hanser,  Rudolf,  aus  Hirschberg  i.  Schles.
Jungbluth,  Afonns,  aus  Wolsheim  i.  Els.
Manshen,  Karl,  aus  in  R

Nesbies  David,  aus  Ruß,  Ostpr

„,  Willi,  aus  Stolp  i.  ge

 

Wulst,  Arthur,  aus  Nordhausen.
Berger,  August,  aus  Heilbronn.
Berg,  Karl,  aus  Wöslin,  Pom.
Bade.  Hans,  aus  Blankenese  a.  Elbe.
Storkert,  Josef,  aus  Krautheim  i.  Bad.
Braun,  Johann,  aus  Müddersheim  b.  Aachen,  verw
Bauer,  Josef,  Bez.  Amtssekretär,  aus  Ingolstadt.
Buhl,  Erich,  aus  Gla
Ballenthin,  Erust,  W  Hopfengarten,  Pos.
Breitmann,  Otto,  aus  Dessau,  Anhalt.
Beckert,  Karl,  aus  Köditz,  Bay.
Cohrs,  Gustav,  aus  Hannover.
Degean,  Paul,  aus  Detmold.
Eisenhauser.  Werner,  aus  Eilenburg  a.  Mulde.
Eder,  Sebastian,  aus  Ingolstadt.
Froese,  Paul,  aus  Jerzewo.
Frost,  Albert,  aus  Warzen,  Hannov.
Groetschel,  Max,  aus  Kosel,  Schles.
Laller  Georg,  aus  Schliersee.

aller,  Andres  Max,  aus  Schliersee.
Hartmann,  Karl,  aus  Eberbach,  Baden.
Heinrich,  Paul  Karl,  aus  Charlottenburg.
Heuer,  Fritz  August,  aus  Hannover.
Jürgensen,  Heinrich  Jakob,  aus  Flensburg.
Zung.  Leo  Ludwig,  aus  Essen  a.  Ruhr.

ühnert,  Karl  Rudolf,  aus  Leipzig.

2
        <pb n="210" />
        W  184  20

Krauß,  Engen,  aus  Harrenberg,  Württbg.
Lergenmüller,  Michael,  aus  Landau,  Pfalz.

iersen,  Max,  aus  Alton
Maier,  Heinrich  August,  -ans  Degerhau,  Baden.
Mayer,  Nathan
Nagel,  Franz  Wilhelm,  us  Zollbrück,  Pomm.
Manleitner,  Karl,  aus  Tilsit.
Mittensteiner,  Johann  ilsi.  aus  Augsburg.
Pfeng,  Hans,  aus  Magdebur
Regner,  Rudolf,  aus  Welinon  Bayern.
euß,  Alfred,  aus  Cöln.
oth,  Karl,  aus  Vietigheim  a.  Neckar.
tipperger,  Bernardin,  aus  Oberburg  a.  M.
ôchröder,  Friedrich  Gustav,  aus  Leipzig-Lindenau.
tephani,  Willy,  aus  Trebschen  i.  Brandenburg.
Schesselmann,  Friedrich,  aus  #ortheim  i‘  Hannov.
Schäfer,  Emil,  aus  Werne  i.  West

Schäfer,  Gustav,  aus  Diefenbach  I  Württög.
Tempel,  Paul,  aus  Eibau  i.  Sa.
Vicenti,  Max.
Walz,  Friedrich  Leonhard,  aus  Fürth.
Wendler,  Alfred  Karl,  aus  Naugard  i.  Pomm.
Wold,  Otto  Johann,  aus  Stettin.
Abmuß,  Friedrich,  aus  Offenburg  i.  B.
Albrecht,  Wilhelm,  aus  Wanne  i.  Westf.
Aurich,  Karl,  aus  Züllichau,  Brandenburg.
etz,  Adam,  aus  Bergheim,  Waldeck.
gosch,  Simon  aus,  München
zröhl,  Wilhelm,  aus  kiherürgen  Rheinl.
zisse,  Wilhelm,  aus  Hamb
Beimgraben,  Johannes,  aut  Altona.
Bossel,  Julius,  aus  Lübeck.
Braun,  August,  aus  Benfeld,  Ul.  Els.
Brauner,  Hermann,  aus  Zillerthal.
Bohnsack,  August,  aus  Braunschweig.
Buck,  Dietrich,  aus  Varel  i.  Oldenbg.
Blome,  Johannes,  aus  Bremen.
Bammel,  Walter,  aus  Kusey  i.  Sa
Bäuerle,  Wilhelm,  aus  Jaffa,  Palästina  —  verw.
Bernicke,  Friedrich,  aus  Berlin-Karlshorst.
Bosse,  Guido,  aus  Hamburg-Uhlenhorst.
Burmeister,  Haus,  aus  Michaelsdorf,  Pomm.
Bernoth,  Eduard,  aus  Heidekrug,  Ostpr.
Buschmann,  Max  Walter,  aus  Döbeln-Leipzig.
Beng,  Otto,  aus  Hamburg-=  St.  Pauli.
Casper,  Wilhelm,  aus  Cöln  a.  Rh.
Dampf,  Alfons,  aus  Königsberg.
Dietz,  Ludwig,  aus  Darmstadt.
Hahn  v.  Dorsche,  Eberhard,  aus  Kl.  Schochwitz  i.  Sa.
Wagener,  Wilhelm  Heinrich.  aus  Bochum.
Reham,  Michel,  geb.  5.

OZS  W:

 

 

eSee  genen:

.

b.  in  Kanjande  bei  Daressalam.
Jerger,  Martin,  Laienbruder,  aus  Aixheim;
c.  in  Tanga  (Deutsch-Ostafrika).
Mar.  Ob.  Ing.  Ho#imann=  Walter,  S.  M.  S.  „Königsberg“,
  geb.  19.  8.  83  in  Wegeleben
Obermaat  Eritunchs,  Fritz,  aus  #.  Zwischenahn.
Wolf,  Franz  Helmut,  aus  Rochli  Kar-.  Sa.
Bode,  Fritz  Wilhelm,  ans  Magd  g
Jannsen,  Otto  Wilhelm,  aus  Eoer  feld
ootemaat  Gnauck,  Walter  Friedrich  Wilhelm,  aus
½

nit.
inlerigt  Krüger,  Mattheus,  aus  Barbeston  (Transmt-

  ablen  Lappe,  Karl,  aus  Ergste.

Maus,  Peter,  aus  Kell,  Rheinprov.

Funk.  Tel.  Gast  Zahn,  Ott,  S.  M.  S.  „Königsberg“,
aus  Neuhaldensleben;

ge
Korv.  n  D.  Sgorr

 

d.  in  Blantyre  (Brit.  Nhassaland).

Unteroff.  d.  Res.  Bockelmann,  Heinrich  Friedrich
Theodor,  geb.  21.  1.  91  in  Barnstorf.
Masch.  Maat  Dillmann,  Philipp,  geb.  7.

Schönberg,  Benshein
eie  Hanske,  Paul  Ernst  Alfred,  geb.  26.  ö.  92

den
unterofl  Erabenborß.  Gustav  Heinrich
aus  Uhrde  i.  Braunschweig-Unteroff.
  Giese,  Heinrich,  aus  Oberhammelwarden,
Oldenburg.
Unteroff.  Hansen  oder  Hausen,  aus  Lauritz,  Wester-7.

  92  in

Theodor,

e.  in  Sidi  Bishr  (Agypten).

Major  a.  D.  v.  Stuemer,  Willibald,  zuletzt  Schutztr.
4O.  A.,  geb.  14.  8.  70  in  Kosel.

rifeld,  Werner,  fr.  II.  Matr.
73  in  HHeiligensuede

rr  oeer-  grran  geb.  17.  1.  37  in  Offen=Hauptm.

  Doerin.  Robert,  geb.  22.  2.  71  in  Neuteich.
Rothe,  Wilhelm,  fr.  Inf.  Regt.  78,
geb.  3.  12.  "i  in  Bremen  —  I.  verw

Hauptm.  Nathert.  Paul,  geb.  15.  9.  77  in  Lippstadt
  —

Hauptm.  gicherr  v.  Haxthausen,  Wilhelm,  geb.
17.  5  in  Höxter.

Hauptm.  v.  Kaltenborn-Stachau,  Noland,  geb.

geb.  4.  7.  84  in  Konitz.
Kol.  Bayer.  Hauptm.  d.  Landw.  Schmid,  Edunard.
Landw.  Inf.  II,  geb.  18.  4.  72  in  Cham.

Hauptm.  a.  D.  v.  Gellhann.  Hermann,  Inf.  Regt.  183,
eb.  18.  12.  76  in  Cosel.

Oberlt.  d.  Res.  Thiesen,  Anton,  fr.  Inf.  Regt.  68.
eb.  31.  3.  76  in  Senheim-Zell  —  in  Gef.  29.  10.  17
ei  Liwale.

Oberlt.  z.  S.  d.  Res.  Papke,  Hermann,  geb.  4.  11.78

in  Lübeck.

Oberlt.  Bender,  Johannes,  geb.  19.  11.  88  in  Anklam.

Kal.  Sächs.  Oberlt.  d.  Landw.  Müller,  Hans,  Landw.

Inf.  I,  geb.  10.  11.  74  in  Dresden.
Oberlt.  d.  Landw.  Weise,  Willibald,  Landw.  Train  I,
geb.  30.  40.  82  in  Rogehuen.
.  d.  Res.  Herm,  Walter,  geb.  21.
in  Sclle#

a.  S.

Kal.  Dürktenbo.  Lt.  d.  Res.  Mauck,  Ananst,  Ju=Regt.
  120,  geb.  22.  6.  82  in  Lauffen  a.  —
Gef.  28.  9.  17  bei  Nahungo.

Lt.  d.  Res.  a.  D.  Kühn,  Balter  eeldart.  Regt.  21,
geb.  14.  12.  84  in  Steglitz  —

Lt.  d.  Res.  Meinicke,  Hans,  Juf.  nen.  2.  geb.  11.  7.85
in  Nanen.

Lt.  d.  Res.  Bohlen,  Lothar,  Hus.

*§*1  11.  86  in  Hamburg.
t.  Jacck,  Willy,  Mar.  Inf.,  geb.  7.  6.  85  in  Berlin.

-  #Wolewe,  Hans,  Juf.  Regt  37,  geb.  22.  4.  85  in

12.  79

Regt.  11,  geb.

oerebbarzt  Dr.  Grothusen,  Gerhard,  geb.  25.  5.  74
in  Rödding,

Stabsarzt  Dr.  Koch,  Hans,  geb.  14.  11.  76  in  Potsdam.

r.  Weck,  Wolfgang,  geb.  L.  6.  81  in  Saargemind.



Oberarzt  d.  Rys.  Dr.  Wolff,  Paul,  Landw.  Bez.  Heidelberg,
  geb.  2.  8.  85  in  Darmstadt.

Stabsarzt  Geisler,  Adolf,  geb.  18.  2.  79  in  bit

Oberveterinär  Dr.  Gärtner,  Wilhelm,  Hus.  R
geb.  25.  10.  85  in  Krautheim  i.  Bad.
        <pb n="211" />
        G  185  20

Oberveterinär  d.  Res.  Dr.  Lichtenheld,  Georg,  Landw.
Bez.  a#e  resden.  geb.  16.  1.  77  in  Steinbach-Halle


Ochapothehr  d.  *  „Dörffeel,  Alfred,  Landw.  Bez.
V  Berlin,  geb.  24  in  Neudamml.

Kriegsgerichtsrat  Dr.  —*  rmann,  Ernst.

Vizefeldw.  Richter,  Friedrich  Bruno,  aus  Vorstendorl
Waffenrevisor  Büttenklepper,  Mar,  geb.  8.  6.
in  Niefern.

Vizefeldw.  Grabow,  Johann.

Feldintend.  Diätar  Ehmig,  Max  Emil,  geb.  29.  8.  88.

(&amp;amp;“é  39  (ucht,  Wmnse  Otto  Reinhold,
geb.  20.  9.  84  (s.  V.  L  10).

Wüst,  unrer  ekater.  *  2.  82  in  Mingolsheim.

Migdalski,

Damm,  Josef,  Auor,  aus  Wagenschwend.

Lay,  Willibrod,  Pater,  aus  Pünderich,  Rheinprov.

Reinhard,  Hugo,  Pater,  aus  Königheim,  Bad.

Meiller,  Magnus,  Pater,  aus  St.  Ottilien;

f.  in  Cairo  (Agypten).

Unterof.  Schröder,  Heinrich,  aus  Oldenburg.
enke,  Rudolf,  aus  Neubielau.

Gefr.  Prescher,  Georg  Alfred,  geb.  7.

Bautzen.

Landstm.  Kohn,  Karl,  aus  Neubruck.

Unleroff.  Blaich,  Karl,  aus  Haisa,  Syrien.

Ob.  Gefr.  Wyndurps,  Peter,  aus  achen.

Landstm.  Albert,  Karl,  aus  Deutsch-Rasselwitz.

Siedentopf.  Friedrich,  aus  Söllingen.

Becker,  Gustav,  aus  Eschwege.

Unteroff.  d.  Landw.  Rueger,  Karl,  aus  Jessin,  Pomm.

Oberjäger  Curdes,  Martin,  aus  St.  Stefan,  Steier-10.

  92  in

mark.
Feldpostschaffner  Sumpmann,  Johannes,  geb.  19.3.87.

4.  in  Maadi  bei  Kairo  (Agypten).

Unieroff.  Grote,  Max,  aus  Greiffenberg.

Freiherr  v.  Freiberg-Eisenberg.  Konrad,  geb.
29.  9.  77  in  Allmendingen.

Neumann,  Franz  (Marine),  aus  Berlin.

Weiß,  Matthias,  aus  Bethel

Heunke,  Reinhold,  aus  Berlin.

Bartholdi,  Theodor,  geb.  1.  7.  68  in  Röbel.

Saalfrank,  Johann,  aus  Rehau.

h.  in  Tura  bei  Kairo  (Agypten).

Serg.  Reichart,  Karl,  aus  Breslau.
Freiherr  v.  Richthofen,  Siegfried,  geb.  6.  5.  89  in
Petersdorf.
Gefr.  Heim,  Franz,  aus  Braunenweiler,  Württemb.
Seidenschwarz,  Sosel-  aus  Neumarkt.
Serg.  Hager,  Alber
Vizefeldw.  d.  Res.  Twert,  Josef,  geb.  28.
Neumarkt,  verw.
Arnold,  Paul,  aus  Charlottenburg.
Unteroff.  Knöller,  Christian,  aus  Eichstätt.

7.  89  in

i,  auf  Malta.
Vertral=  werbil,  Zivilargt  Dr.  Brühl,
17.  8.  Breslau.
gelboiinlgelter  Huß,  August,  aus  Hannover.
wbue  Seir-  Graeber,  Johannes  (Emil  Otto),

—mb·  Irnt.  .  Simader.  Karl,  aus  Feuerbach.
Vizefeldw.  Goppel,  Heinrich,  aus  Freiburg.

Ludwig,  geb.

 

k.  in  Ahmednagar  (Indien).

b  Res.  Jantzen,  Ferdinand,  geb.  3.  9.  76  in

ta

Oberlt.  d.  11  Castens,  Gerhard,  fr.  Inf.  Regt.  85.

geb.  15.  4.  77  in  Itzehoe

#l.  Bayer.  Lt.  d.  Res.  Wunder.  Bernhard,  pH.  Feldart.
  Regt.,  geb.  22.  6.  79  in  Lauf.

Lt.  d.  Res.  Schütze,  Karl,  Inf.  Regt.  148,  geb.  9.  3.  82
in  Schleusenau.

Kol.  Säc  Lt.  d  Res.  Brucker,  Friedrich,  3.  Juf.

Regt.  10  geb  23.  4.  87  in  Plauen.

al  —  Lt.  d.  Res.  Helfferich,  Otto,  Gren.

Regt.  119,  geb.  17.  6.  88  in  Triest.

Lt.  d.  Res.  Blume,  Hermann.  Ill.  Regt.  131,  geb.
1.  2.  77  in  Braunschweig.

Lt.  z.  S.  d.  Res.  Franckenberg,  Wilhelm,  geb.  6.  10.  83
in  Paderborn,  l.  verw

Serg.  Brodersen,  Rudolf,  aus  Hamburg,  verw.

Unterzahlmstr.  Rehse.

Krüger,  Hans,  geb.  22.  10.  87  in  Danzig.

Grunert,  Max  Hugo  Wilhelm,  aus  Konstang.

Peters,  Willy,  aus  Hamburg-Eimsbüttel.

Oberfeuerw.  u.  Deckoff.  Ruhbaum,  Vruno  Franz  Mar,
aus  Berlin-Halensee.

Schwarz,  Otto,  aus  Wingertshardt.

#

 

1.  in  Bombay  (Indien).
Oberheizer  Weigert,  Max,  geb.  1.  6.  95  in  Ohligs.
Elison,  Fritz.
Bauer,  Wilhelm  Hermann.
Sperling,  Johann  Walter.
Jung,  Alfred.
Meyer,  Geor
Moyer,  Friedlich  David,  aus  Wenkheim  i.  Bad.,  verw.

In  belgischer  Gefangenschaft.
Stabsarzt  Dr.  Schönebeck,  Johannes,  geb.  18.  11.  78
in  Berlin.
Feldtel.  Sekr.  Holthausen,  Hermann  Joh.,
fangenschaft  in  Toulouse,  Frankreich.
Lodes,  Albert,  geb.  30.  8.  76  in  Nürnberg,  in  Gefangenschaft
  in  Kigonna,  Deutsch-Ostafrika.
Filsinger,  Eugen,  in  Gefangenschaft  seit  19.  9.  16.
Lazarettverwalter  Strohbach,  Erich,  in  Gefangenschaft
  in  St.  Afrique  (Aveyron),  Frantreich.

in  Ge- 



Berichtigung  früherer  Angaben.

Hauptm.  Braunschweig,  Friedrich,  geb.  2.  7.  77  in
Marienwerder,  bisher  als  gefallen  gemeldet,  nicht
gefallen,  lebt;  am  20.  10.  17  in  Gefangenschaft  bei
Lievak,  interniert  in  Sidi  Bishr  (Agypten)  (s.  V.  L.

Nr.  10).
et  d.  Res.  Dannert,  Eduard,  Inf.  Regt.  116,  geb.
10.  80  in  Omburo,  bisher  als  gefallen  gemeldet,
1#0%  gefallen,  lebt;  in  engt  yangenschafti  in  Sidi
Bishr  (Aghpten)  (.  V.  L.  9

Neunte  Verlustliste  aus  dem  Schutzgebiet
Kamerun.

Schumacher,  Walter,  geb.  25.
allen  10.  14  bei  Misselle.

Unteroff.  d.  Res.  Lemke,  Gustav,  geb.  7.  12.  82  in
Plietnitz,  Westpr.,  gest.  12.  2.  18  infolge  Lungentuberkulose
  in  der  Lungenheilstätte  Busot.  Spanien.

Vizefeldw.  Schreyer,  Erich,  in  Gefangenschaft  in
Douglas,  Isle  of  Man,  England.

7.  69  in  Rostock,  ge-2*
        <pb n="212" />
        B

Obersteuerm.  Maat  d.  Res.  Kleen  aus  Roede,  in  Gefangenschaft
  in  Knockaloe,  England.

Landsturmmann  Glietz,  F.,  aus  Breitenheide,  in  Gefangenschaft
  in  Walesield.  Englan

Soldat  Burmester,  Otto,  in  u  d  at  in  Wakefield,
  ens  lan

Kr.  Fr  Taßler,  Charles,  in  Gefangenschaft  in
n  Englan

Res.  Slchen.  Robert,  in  Gefangenschaft  in

460rhie  England

Sechste  Verlustliste  aus  dem  Schutzgebiet
Deutsch-Südwestafriha.

Feldw.  Neiße,  Theodor,  aus  Dresden,  gest.  am  15.1.17
in  Grootfontein.

Reiter  d.  Res.  Michgelsen,  Werner,  aus  Greifswald,
gest.  am  23.  2.  17  im  Hospital  Windhul.

70

Liste  M
der  in  Taregsgesiihe  ran.  befindlichen  und
#jetzt  in  Bolland  untergebrachten  Angehörigen
der  Kaiserlichen  Schutztruppen  usw.

Vorbemerkung:  Der  eingeklammerte  Ort  ist  der
Unterbringungsort  in  Holland.

Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.

Hauptm.  eininger:  Wolfgang  (Notterdam).
„  Hans  (Rotterdam).
-  a  ü  l  l  e  r,  Max  (Dieren  bei  Arnheim).
Oberlt.  v  He  pkchorg(sGraveIrhage)
eldern-Crispendorf,  Werner  (Rotter-*½


r%  v.  Löbbecke,  Gert  (Dortrecht).
Suling,  Gerhard  (Dortrecht).
-  Frhr.  v.  Hadeln,  Friebuich'  (Arnheim).
-  v.  Scheele,  Alexander  (Rotterdam).
-  Gussad  Erich  (Dieren  bei  Unnhein).
-  v.  Paris,  Fritz  (Oosterbeel  bei  Arnheim).
-  Fonck,  Richard  (Arnheim).
-  Rocholl,  Hermann  (Dieren  bei  Arnheim).
Gellinek,  Hubertus  (Arnheim).
Sommer,  Hans  (Rotterdam).
Schmitt,  Arthur  (Dieren  bei  Arnheim).
Lyncker,  Hans  (Rotterdam).

Achilles,  Josef  (Arnheim).

d.  Res.  Gaedtke,  Ewald  (Dortrecht).
.  Eggersdorff,  Horst  (im  Haag).
-v.  Oppen,  Udo  (Dieren  bei  Arnheim).
-  Schulz,  Hans  (Arnheim).
*  d  Seeliger,  Gustav  (Arnheim).

3z.  See  d.  Res.  Venster  Haus  (Rotterdam).

*  a.  D.  Koechling,  Arnold  (Dieren  bei  Arnheim).
*  d.  Res.  a.  D.  Bertelsmann,  Arnold  (mnotkerdam).
Vizefeldw.  Buttkereit,  Otto  (Rotterdam).
Unteroff.  Weißner,  Paul  (Rotterdam).

*  gs

*7
4

Schutztruppe  für  Kamerun.

Haupim.  Wirlke,  Jo0anc  (Rotterdam).
Oberlt.  3.  See  d.  Res.  Wintzer,  Ernst  (Dieren).
Lt.  .  See  d.  Res.  Pohlig,  Wilhelm.
-Munkel,  Werner  (Oosterbeek  bei
Atuheim)

vt.  d.  Res.  Baer,  Paul  (Dieren  bei  Arnheim).
-Croll,  Hans  (Rotterdam).

 

186

Unterzahlm.  Sandmann,  Paul  (Rotterdam).
Feldw.  d.  Landw.  Fischer,  Peter  (Rotterdam).
-  Halles,  Leo  (Notterdan).
Pätzel,  Fritz  (Notterdam).
uuesedd-  gel-  Sr  Heinrich  (Rotterdam).
l  lig,  Otto  Motterdam).
penschied,  Julius  (Rotterdam).
Fizewachm#s  Weiß,  Wilhelm  (Notterdam).
Waffenmstr.  Schm  itt,  Wilhelm  (Rotterdam).
Serg.  Schumann,  Gottfried  (Rotterdam).
Jurczyk,  Josef  (Rotterdam).
Unterofl  d.  Lond,  Kaltenbach,  Ernst  (Rotterdam).
-  d  .Konegen,  Andreas  (Rotterdam).
er,  Fritz  (Rotterdam).
unterof  Jaeris  Karl  (Wolfhezen).
W  Jakob  (Wolfhezer
Un  4.  Gregor,  *—  (Rotterdam).

 

Wolff,  Friedri
Gefr-  Nikolai,  Max
Soldat  Frommund,  Bernhard  Wolshezen.
Bossart,  Gustab
Matrose  Fischer-  Willy  (Rotterdam).
9  Kröger,  Karl  (batten).
ohn,  Fr  rang
Schle  chter,  Josef
Soldat  Klemen-  Richard
Ers.  Res.  Sprotte,  Reinh.

Landesverteidigungstruppe  Togo.

Unteroff.  Reinhardt,  Wilhelm  (Hattem).
Jochum,  Jakob

7

CListe  Ur.  4  der  in  ktriegsgefangenschaft  besindlichen

  und  jetzt  in  der  Schweiz  untergebrachten

  Angehörigen  der  KNaiserlichen
Schutztruppen  usw.
Gorbemerkungent

.  Listen  r.  1  bis  3  f.  „D.  Kol.  Bl.“  1917,  Nr.  3/5.

S.  34f.,  Nr.  17/18,  S.  it  u.  1918  Nr.  3/4,  S.  16f.
.  Der  eingeklammerte  Ort  ist  der  Unterbringungsort
in  der  Schweiz.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

Haw  v.  Linde-Suden,  Harald  (Linthal).
v.  Gynz-Rekowski,  Emil  (Neßlaug.
Ie  a..  Maat  Blinkmann,  Nobert  (Oberegg).
Unteroff.  Beißer,  Karl  (Oberegg).
d.  S.  Ernst,  Franz  (Lichtensteig,  St.  Gallen).
·  Oteiiihiller  Hugo  (Herisau).
-  Krebs,  Eugen  (Chur).
Obermatr.  Lengemann,  Hermann.
Oberheizer  Steffen,  Paul  (Churwalden).
Gefr.  Engel,  Johannes  (Oberegg).
-Steinlein,  Angust  (Ebnat-Kappel).
:Schlehahn,  Otto  (Oberegg).

S#  —

Kr.  Freiw.  Hasenbach,  Gustav  (Bern).

Soldat  Schultze,  Hermann  (Curaglia  b.  Disentis!.
Nachmann,  Karl  (Churwalden).
Neußer,  Wilhelm  -

Landsturmm.  Wurm,  Alfred  (Oberegg).

Landwehrm.  Hebauer.  nto  (Lichtensteig,  St.  Gallenanze


Sieber,  Konstanfiun  rrt.  b.  Disentisl.
Enz,  Eugen  (Klosters-Platz).
        <pb n="213" />
        G  187  20

Schutztruppe  für  Kamerun.

Lberlt  3  S.  d  Fi  a  Vittor  (Brunnen).
udo
Lbersenervr  nt  Richard  zlde  Platz).
tellv.  Niemeyer,  Larl  itzna

Sletel  u.  Off.  Stellv.  Sichaife  Karl  (Weagis).
Feldw.  Jütersonke,  Max  (W  )
Vizefeldw.  Soltau,  Kurt  (-Serg.
  d.  Landw.  Grätschuß,  Walter  (Zürich).

Kittlatz,  Dietrich  (Weggis).
Unteroff.  Müller,  Max  (Seihe

-  Lohrmann,  Jakob  (Vitznau).
Serg.  d.  Landw.  Petersen,  Erich  (Kerns).
Masch.  Maat  d.  Res.  Herzog,  Artur  (Sedrun).
Gefr.  d.  Res.  Buchholz,  Arnold  (Langerheidesee).
-  Dries,  Horst  (Sedrun).

Einj.  Obermatr.  Seifert,  Friedrich  (Ragaz).
Landsturmm.  Johannsen,  Ove  (Zürich).
S  Gersky,  Paul  (Davos-Dorf).

-  abrich.  Willy  -

üster,  Ernst  ##r  uzern).

:Wielske,  Herbert  (Sedrun).

Ehret,  Albert  (Sberegg).

Landesverteidigungstruppe  Togo.

Vigewachtm.  Deking,  Gerhard  (Langerheidesee).

Gefr.  d.  Landw.  Dustert,  Karl  (Ebnat-Kappel).
.  Seifer,  Josef  (Davos).

Soldat  Jaeckel,  Alfred  drheiesehh
-Behrens,  Adolf  (Thusis)
.  Berke,  Martin  a#ms  (aengerheinefen,

Maack,  Ludolf  (Churwalden)
:  Pieper,  Hermann  (Disentich.
Landwehrm.  Jaßny,  Max.,  gest.  23.  8  (Davos-Dorf)
  an  Dungenueberkakaien  (s.  Liste  lins  2:  Unterbringung
  in  der  Schweiz).

75

Ciste  Ur.  4  der  bisher  in  der  Schweiz  untergebrachten

  und  letzt  als  Kustauschgefangene
gebörigen  der  KMaiserlichen

Schutztruppen  usw.

Vorbemerkung:
Listen  ar  1  bis  3  f..  „D.  Kol.  Bl.“  1917  Nr.  3.
17/18,  S.  233,  und  1918  Nr.  3/4,  S

Schutztruppe  für  usch  en

Interoff.  d.  Landw.  Düll,  Konr

Freiw.  Krankenpfleger  v.  brkelss  vinan.  Gustav.
randsturmmann  Altmann,  Nober

Soldat  Regel,  Karl.

kriegsfreiwilliger  Dominick,  Ernst.

 

2

64.

Srn- 



 

Schutztruppe  für  Kamerun.

Major  Fabricius,  Gustav.
Hauptm.  Surén,  Han
Oberlt.  Schäfer,  Her
d  Rs  9  Halsle  Wilhelm

-  Res.  Wendling,  Pete
Kal.  Wich  Sebed  Hberl#  Krauche,  Dsois,  Alfred.
Unterzahlmstr.  Heinrich,  Fritz.
Vizefeldw.  Einfeld,  Karl.
Masch.  Maat  d.  Res.  Haußmann,  Wilhelm.
Kriegsfreiwilliger  Fruhtrunk,  Rudolf.
Soldat  Herrmann,  Alfons.

Kallen,  Karl.

 

Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.

Oberlt.  Heyme,  Walter.
Gefreiter  Siebel,  Friedrich.

Landesverteidigungstruppe  Togo.
Lt.  d.  Res.  Esau,  Abraham.
Vigewachtm.  d.  Landw.  Schulze  Wilhelm.
Serg.  d.  Landw.  Alzeit,  Fritz.
San.  Gefr.  d.  Landw.  Klingenberg,  Karl.

D

Ciste  Ur.  4  der  aus  Srankreich  und  England
zurüchgehehrten  Austauschgefangenen  der
Kaiserlichen  Schutztruppen  usw.

Listen  er,  1  bis  3  f.  „D.  Kol.  Bl.“  1917  Nr.  3/5,  E.  n
17/18,  S.  253.  und  1918  Nr.  3/4,  S.  1

Schuttruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

San.  Feldw.  Mörling,  Johann.

Weiser,  Ewald.
Landwehrmann  Zurbimeisr.  Josef.
Soldat  Wiehle,  Karl

Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
Unteroff.  d.  Landw.  Strobel,  Willy.
Schutztruppe  für  Kamernn.

San.  Feldw.  Weißenberger,  Lorenz.

.  Serg.  Meier,  Anton.

-Maat  d.  Res.  Dehner,  Sebastian.

Serg.  Winterling,  Lorenz.

Zan.  Soldat  Ludwig,  K

kandsturmmann  Lohl,  ids  Wilhelm  Hermann.
Soldat  Moszczynski,  K

eepfituhhh  Friedrich.

#lmany  Martin.

 

SGssz
—
S.

Landesverteidigungstruppe  Togo.
Landsturmmann  Dr.  Mann,  Otto.

□
        <pb n="214" />
        nach

7

ieveydr

—  #####.
Forur  -  X

vnd  -

G  188  2

 

Richtamtlicher  Teilecccmr),

Entwichlung  von  Flurkarten,  Flurbüchern  und  Grundbesitzrollen  in  den  deutschen  Schutzgebleten
  RKfrikas  und  der  Südsee  bis  zur  Seit  des  Rusbruches  des  Weltkrieges  1914.-)
Von  Heinrich  Böhler,  Kaiserlichem  Landmesser.

(Fortsetzung  und  Schluß.)

5.  Deutsch-Neuguinea.

XVII.  Ausführungsbestimmungen  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea  zu  der
Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken  in  den  deutschen  Schutzgebieten,
  vom  21.  November  1902  und  der  hierzu  erlassenen  Verfügung  des  Reichskanzlers
vom  30.  November  1902  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea  unter  Ausschluß  des
Inselgebiets  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen.
Vom  22.  Juli  1904.
(Nol.  Bl.  S.  631.)

Auf  Grund  der  8§.1  und  26  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken
  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  283)  wird  hierdurch
  mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea  unter  Ausschluß
des  Inselgebiets  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen  folgendes  bestimmt:

§5  1.  (Zu  §  1  Absatz  2  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Das  amtliche  Verzeichnis  (§  2  Absatz  2  der  Grundbuchordnung)  wird  von  dem  zuständigen
Grundbuchamt  für  jeden  Grundbuchbezirk  nach  dem  anliegenden  Muster  besonders  geführt.

Jedes  Grundstück  erhält  eine  besondere  Seite.  Anderungen  sind  in  der  betreffenden  Spalte

unter  die  ursprüngliche  Eintragung  zu  setzen.  Eintragungen,  die  ihre  Bedentung  verloren  haben,

sind  mit  roter  Tinte  zu  unterstreichen.

5  2.  (Zu  §  2  Absatz  2  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Auf  die  Zwangsversteigerung  und  Zwangsverwaltung  eines  Grundstücks  finden  die  in  §  1
Absatz  1  der  Kaiserlichen  Verordnung  bezeichneten  Vorschriften  Anwendung,  sobald  das  Grundstück
in  das  Grundbuch  oder  Landregister  eingetragen  worden  ist.

Auf  die  Zwangsversteigerung  und  Zwangsverwaltung  von  Grundstücken,  die  in  das  Grundbuch
  oder  Landregister  noch  nicht  eingetragen  sind,  finden  die  für  den  bisherigen  Geltungsbereich
des  Preußischen  Allgemeinen  Landrechts  bestimmten  Vorschriften  des  vierten  Abschnitts  des  Preußischen
Gesetzes,  betreffend  die  Zwangsvollstreckung  in  das  unbewegliche  Vermögen,  vom  13.  Juli  1883
(Gesetz-Sammlung  S.  131)  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß,  soweit  darin  auf  andere  Vorschriften
desselben  Gesetzes  verwiesen  wird,  an  deren  Stelle  die  entsprechenden  Vorschriften  der  Gesetze  treten,
die  nach  Absatz  1  für  die  in  das  Grundbuch  oder  Landregister  eingetragenen  Grundstücke  gelten.

§5  3.  (Zu  den  §5  5  und  6  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Das  Recht,  herrenloses  Land  in  Besitz  zu  nehmen  und  darüber  zu  versügen,  sowie  das  Recht,
mit  den  Eingeborenen  Verträge  abzuschließen,  die  den  Erwerb  von  Eigentum  oder  dinglichen
Rechten  an  Grundstücken  oder  die  Benutzung  der  letzteren  betreffen,  steht  ausschließlich  dem
Landesfislus  zu,  welcher  bei  den  hierzu  erforderlichen  Rechtshandlungen  nach  Befinden  des
Gouverneurs  auch  durch  andere  Personen  als  Beamte  vertreten  wird.  Von  dem  Erwerbe
bleiben  die  zum  Unterhalte  der  Eingeborenen  erforderlichen  Flächen,  insbesondere  deren  Wohnstätten,
  Pflanzungsländereien  und  Palmbestände,  ausgeschlossen.

Die  über  die  Besitzergreifung  herrenlosen  Landes  zu  errichtende  Urkunde  muß  die  Vorgänge
bei  der  „Besitzergreifung“,  eine  genaue  Bezeichnung  der  Grenzen  und  die  Angabe  enthalten,
in  welcher  Weise  die  benannten  Grenzpunkte  kenntlich  gemacht  wurden.

1#

*)  Mit  einem  Verzeichnis  am  Schluß  der  Abhandlung  und  drei  farbigen  Tafeln.
        <pb n="215" />
        —

4

—

1

Ziffer
*  6.

G  189  20

Die  weiteren  Bestimmungen  über  den  Inhalt  der  Verträge  mit  den  Eingeborenen
und  der  Verträge,  welche  die  Weiterveräußerung  der  von  den  Eingeborenen  an  den  Landesflskus
  veräußerten  sowie  der  vom  Landesfiskus  als  herrenlos  erworbenen  Grundstücke  betreffen,
werden  vom  Gouverneur  nach  Ermessen  entweder  allgemein  durch  Aufstellung  entsprechender
Vertragsmuster  oder  von  Fall  zu  Fall  getroffen.

.  Inwieweit  Eingeborene  zur  Eintragung  ihrer  Grundstücke  in  das  Grundbuch  oder  das  Landregister

  berechtigt  sind  oder  hierzu  angehalten  werden  können,  bestimmt  in  jedem  einzelnen
Falle  der  Gouverneur.

.  Die  Anweisung,  betreffend  das  Verfahren  bei  dem  Grunderwerb  der  Neu-Guinea-Kompagnie,

vom  10.  August  1887  sowie  die  hierzu  ergangenen  Ergänzungen  für  den  Bezirk  Neu-Mecklenburg
  Nord  vom  24.  Januar  1902  und  für  Kaiser-Wilhelmsland  vom  28.  Juli  1903
werden  aufgehoben.

§*  4.  (Zu  §  8  Absatz  2  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

.  Die  Grundstückseigentümer  können  vom  Grundbuchamt  zur  Stellung  des  Antrags  auf  Eintragung

  in  das  Grundbuch  durch  Geldstrafen,  deren  Gesamtbetrag  300  .7  nicht  übersteigen
darf,  angehalten  werden.

Falls  binnen  drei  Monaten,  von  der  ersten  Aufforderung  an  gerechnet,  der  Antrag
nicht  gestellt  wird,  kann  das  Grundbuchamt  die  Eintragung  des  Grundstücks  und  die  etwa
erforderliche  Vermessung  von  Amts  wegen  verfügen.  Die  in  diesem  Falle  ensstehenden  Kosten
und  Auslagen  hat  der  Eigentümer  zu  tragen.

Personen,  für  welche  Rechte  an  Grundstücken  des  Schutzgebietes  in  das  Grundbuch  eingetragen

werden  sollen,  haben,  wenn  sie  weder  im  Schutzgebiete  wohnen,  noch  sich  dauernd  daselbst
aufhalten,  auf  Erfordern  des  Grundbuchamts  einen  Vertreter  im  Schutzgebiete  für  alle  die  Anlegung
  des  Grundbuchblattes  betreffenden  Angelegenheiten  zu  bestellen  und  dem  Grundbuchamt
zu  bezeichnen.  Das  gleiche  gilt  für  Gesellschaften,  die  im  Schutzgebiete  nicht  ihren  Sitz  haben.
Die  Erfüllung  dieser  Verpflichtung  kann  durch  Ordnungsstrafen  bis  100  .&amp;amp;  erzwungen  werden.
Auch  kann  das  Grundbuchamt  in  Fällen,  in  denen  ungeachtet  der  Verhängung  von  Ordnungsstrafen
  die  Bestellung  eines  Vertreters  binnen  einer  der  Partei  bekanntzugebenden  Frist  nicht
erfolgt,  einen  Vertreter  von  Amts  wegen  bestellen.

Gegen  die  unter  Ziffer  1  und  2  bezeichneten  Verfügungen  findet  Beschwerde  nach  den  für

Grundbuchsachen  geltenden  Vorschriften  statt.
§  5.  (Zu  §  15  Absatz  2  der  Kaiserlichen  Verordnung.)
Die  Vorschrift  des  §  15  Absatz  1  der  Kaiserlichen  Verordnung  bleibt  im  Falle  des  §  14
1  a.  a.  O.  außer  Anwendung.

(Zu  §  26  der  Kaiserlichen  Verordnung  in  Verbindung  mit  §  2  Absatz  1  und  §  3  Absatz  2
der  Reichskanzlerverfügung.)

1.  Die  bisherigen  Grundbuchbezirke  bleiben  bestehen.

.  Die  bisher  in  den  13  Grundbuchbezirken  geführten  Grundbücher  gelten  als  Grundbücher.

Diese  sind:

im  Gerichtsbezirk  Herbertshöhe:
Gazelle-Halbinsel  nebst  vorgelagerten  kleineren  Inseln;  die  südliche  Grenze  wird  gebildet
durch  eine  gerade  Linie  von  der  Mündung  des  Toriu  bis  zur  Mündung  des  Red-River;
b)  Neu-Pommern  nebst  vorgelagerten  kleineren  Inseln  ohne  Gazelle-Halbinsel;
c)  Neu-Lauenburg;
d)  Neu-Mecklenburg  l,  umfassend  die  nordwestliche  Hälfte  von  der  Steffenstraße  bis  zu
152  Grad  östlicher  Länge  nebst  vorgelagerten  kleineren  Inseln  einschließlich  Simberi,
Tabar  und  Napakur  (Fischer=  und  Gardner-Insel)a;
Neu-Mecklenburg  II,  umfassend  die  südöstliche  Hälste  von  152  Grad  östlicher  Länge  an
und  die  Insel  Lihirr  (Gerrit-Denys-Insel)  nebst  den  nördlich  und  östlich  davon  gelegenen
kleinen  Inseln  bis  zu  155  Grad  östlicher  Länge;
Neu-Hannover  von  der  Steffenstraße  an  mit  den  umgelagerten  Inseln  sowie  die  Inseln
Mussau  (St.  Matthias),  Squally  und  Portland;
die  Manus-Gruppe  (Admiralitäts-Inseln)  und  umliegenden  Inseln  zwischen  dem  Aquator
und  3  Grad  südlicher  Breite  sowie  zwischen  142  Grad  und  149  Grad  äöstlicher  Länge;
die  deutschen  Salomons-Inseln  und  die  nördlich  davon  gelegenen  kleinen  Inseln;

e

—

f

—  —

n

—
        <pb n="216" />
        8
K  S
*“  der  Grundstücke  in  dem  Grundbuchbezirk

X#

W.  190  20

im  Gerichtsbezirk  Friedrich-Wilhelmshafen:
Berlinhafen,  von  der  holländischen  Grenze  bis  zum  Augustafluß,  einschließlich  der  vorgelagerten
  Inseln;  "
k)  Hatfeldthafen,  vom  Augustafluß  bis  zum  Kap  Creisilles,  einschließlich  der  vorgelagerten

.

 

Inseln;

1)  Friedrich-Wilhelmshafen,  von  Kap  Croisilles  bis  zum  Gogolfluß,  einschließlich  der  vorgelagerten

  Inseln;

Konstantinhafen,  vom  Gogolfluß  bis  zum  147.  Grad  östlicher  Länge,  einschließlich  der

vorgelagerten  Inseln;

Finschhafen,  vom  147.  Grad  östlicher  Länge  bis  zur  englischen  Grenze,  einschließlich  der

vorgelagerten  Inseln  sowie  der  French--Inseln,  der  Long-Insel  und  der  Insel  Umboi

(Rook-Insel)  mit  den  den  beiden  letzteren  Inseln  vorgelagerten  Inseln.

Der  Zeitpunkt  der  Anlegung  des  Grundbuches  ist,  soweit  nicht  das  Grundbuch
für  den  einzelnen  Grundbuchbezirk  früherer  Bestimmung  gemäß  bereits  angelegt  worden
ist,  der  1.  Juli  1905.

3.  Das  bisher  vorgeschriebene  Formular  wird  mit  folgenden  Anderungen  beibehalten:

a)  Der  Kopf  des  Titelblattes  lautet:  „Grundbuch  des  Schutzgebietes  Deutsch-Neuguinea"

and
Blatt  r90r.

b)  In  Spalte  1  des  Titelblattes  ist  unter  der  Nummer  des  einzelnen  Bestandteils  in  Klammern

die  Nummer  zu  vermerken,  die  der  Bestandteil  im  amtlichen  Verzeichnis  (§  1)  führt.

c)  In  der  dritten  Abteilung  ist  in  Spalte  3  statt  „Hypotheken“  zu  setzen:  „Hypotheken,

Grundschulden  und  Rentenschulden“.

4.  Die  Landregister  werden  für  jeden  Grundbuchbezirk  gesondert  geführt.  Die  auf  ein  Grundstück
bezüglichen  Eintragungen  und  Urkunden  bilden  je  einen  Registerband  für  sich.  Die  Bände
werden  fortlaufend  numeriert.

Zu  jedem  Register  ist  ein  Verzeichnis  der  eingetragenen  Grundstücke  unter  entsprechender
Anwendung  des  Formulars  zu  §  1  dieser  Ausführungsbestimmungen  zu  halten.

§  7.  Diese  Ausführungsbestimmungen  treten  am  1.  Juli  1905  in  Kraft.
Herbertshöhe,  den  22.  Juli  1904.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

m

—

n

—

Anlage.

Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea.
Amtliches  Verzeichnis

 

 

Nummer.
Name  (Bezeichnung)  des  Grundstücks.
Nummer  Band.  DP=  des  Grundbuchs.
„:  2  3  —
Kurze  Beschreibung  der  Lage  Fläche

nach  Landschaft  und  Grenzen  Eigentümer  Bemerkungen
        <pb n="217" />
        W  191  2rO

XVIII.  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betreffend  den  Gebühren--tarif

  für  die  Vermessung  von  Grundstücken.
Vom  3.  Juli  1903.
(Kol.  G.  G.  S.  148.)
Unter  Aufhebung  der  Verordnung  vom  20.  Juli  1895  (Kol.  Bl.  1895,  S.  574)“)  werden

die  Gebührnisse  für  die  Vermessung  von  Grundstücken  festgesetzt,  wie  folgt:

a)
b)

□

Für  Vermessung  und  Kartierung  sind  zu  zahlen:
Für  Grundstücke:
bis  1  ha  Fläche  .  10,00  M

5,0

***i*ö

von  mehr  als  1  ha  bis  10  ra  für  ieen  22  mehr  6,  -
1  OD  -

-  50  100  ---  -  -400--
  100  500  -  -3,00--
  -  -500--1000---  -  -2,00--
  -1000--4000---  -  .  1,50.

.  4000.  -  -  -15,00  -

2.  Außerdem  sind  zu  zahlen:
die  vorschriftsmäßig  gezahlten  Tagegelder  und  Reisegebühren;
die  ortsüblichen  Sätze  für  die  Gestellung  von  Transportmitteln  sowie  von  den  zur  Ausführung
der  Arbeiten  erforderlichen  Hilfskräften  (Trägern,  Arbeitern),  sofern  dieselben  nicht  von  den
Beteiligten,  in  deren  Interesse  die  Arbeiten  vorgenommen  werden,  selbst  gestellt  werden;
die  verwendeten  Grenzzeichen.

Herbertshöhe,  den  3.  Juli  1903.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Hahl.

XIX.4  Dienstanweisung  zu  den  Ausführungsbestimmungen  zur  Kaiserlichen  Verordnung,
betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November
1902  und  der  hierzu  erlassenen  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  30.  November  1902
für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea  unter  Ausschluß  des  Inselgebietes  der  Karolinen,
Palau,  Marianen  und  Marshall-Inseln,  erlassen  vom  Gouverneur  am  16.  Mai  1907.

(Kol.  G.  G.  S.  238.)

Zu  §  1.

.Für  die  amtlichen  Verzeichnisse  sind  die  den  Grundbuchämtern  zugehenden  gebundenen  Bücher

zu  verwenden.
Die  erste  Aufstellung  erfolgt  auf  Grund  der  bereits  angelegten  Grundbuchblätter.
ür  die  noch  nicht  eingetragenen,  aber  bereits  vermessenen  Grundstücke  gilt  folgendes:
Der  Landmesser  hat  von  jeder  vollendeten  Vermessung  dem  zuständigen  Grundbuchamt
zush  Anzeige  zu  machen.  Die  Anzeige  muß  enthalten:
a)  die  Bezeichnung  des  Grundbuchbezirks,  in  dem  das  Grundstück  belegen  ist;
b)  kurze  Beschreibung  der  Lage  des  Grundstückes  nach  Landschaft  und  Grenzen;
c)  die  Größe  des  Grundstücks;
4)  den  Eigentümer;
Re)  die  Urkunde  (Kaufvertrag,  Besitzergreifungsurkunde  usw.),  auf  die  das  Eigentum  sich  stützt.
Das  Grundbuchamt  hat  auf  Grund  dieser  Anzeige  das  Grundstück  in  das  amtliche
Verzeichnis  einzutragen  und  dem  Landmesser  die  Nummer  mitzuteilen,  die  das  Grundstück
erhalten  hat.
Der  Landmesser  vermerkt  hiernach  auf  den  betreffenden  Urkunden  und  Karten  die
Nummer  des  Grundstücks  nach  dem  amtlichen  Verzeichnis.

)  dcolchcpgcblleöö

UIIL

.«1«7
LYL  s«

sstxs  I.».
        <pb n="218" />
        G  192  20

Zu  8  6  Ziffer  3.
Die  bestehenden  Grundbuchblätter  und  Tabellen  sind  entsprechend  §  6  Ziffer  3  abzuändern.
Herbertshöhe,  den  16.  Mai  1907.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

.  —
u.

XX.  Verfügung,  betreend  die  Erhebung  der  Vermessungskosten.
War  noch  nicht  veröffentlicht.)

1.  Die  Einziehung  der  Vermessungsgebühren  erfolgt  durch  die  Verwaltungsstelle,  in  deren
Bezirk  der  Zahlungspflichtige  wohnt.

2.  Das  Vermessungsamt  stellt  für  jede  von  ihm  vorgenommene  gebührenpflichtige  Handlung
eine  Kostenrechnung  nach  beif.  Muster  1  auf.

Die  Kostenrechnung  ist  in  ein  Kostenregister  nach  Muster  2  einzutragen  und  sodann  der

———  fpuständigen  Dienststelle  (Nr.  1)  zu  übersenden.

3.  Die  Nachweisungen  nach  Muster  2  sind  vom  Vermessungsamt  halbjährlich  am  1.  4.  und-10.
  der  Gouvernementshauptkasse  einzureichen  und  von  dieser  an  Hand  der  Abrechnungen  der
W  zu  prüfen.

4.  Über  unbeibringliche  Vermessungskosten  ist  von  den  zuständigen  Verwaltungsstellen  unter
eingehender  Begründung  in  jedem  einzelnen  Falle  zu  berichten.
Nr.  des  Kostenregisters.  Müuster  1.
Kostenrechnung.
Für  Vermessung  und  Kartierung  des  von  den  .
zu  erwerbenden  Grundstückes
*  sind  zu  zahlen  lt.  Gebührentarif  vom  3.  Juli  1903:
I.  Für  Vermessung  und  Kartierung:

1  ha  à  10  —  %
1  à  6  —  "
1  à  5—  -
1-z4---1-93=
  -
1-z2=  -
131=  -
M

II.  Außerdem  sind  zu  zahlen
a)  Die  vorschriftsmäßig  gezahlten  Tagegelder  und  Reisegebühren
Tage  à  8  —  7

b)  Die  ortsüblichen  Sätze  für  die  Gestellung  von  Transportmitteln,  sowie  von  den  zur
Ausführung  der  Arbeiten  erforderlichen  Hilfskräften  (Träger,  Arbeiter),  sofern  diese  nicht  von  den
Beteiligten,  in  deren  Interesse  die  Arbeiten  vorgenommen,  selbst  gestellt  werden.

Für  Arbeiter

)  Die  verwendeten  Grenzzeichen  Stück  à  *.

a.

sind  von
an  die  Gouvernementshauptkasse  in  Rabaul  zu  zahlen.
,  den  191
        <pb n="219" />
        G  193  e

 

 

 

 

Muster  2.
·  Nr.  Datum
Lde.  Des  Zahlungspflichtigen  Bezeichnung  Ver  der  er  Kauf-  Beder
  iessungs  »  Absendung
Nr.  ..  .  .  Kosten-  der  preis  merkungen
Name  WohnortGebührenpfl.  Arbeit  gebür  rechnung  Rechnung
1  2  3  4  5  6  7989  9p
1.Method.  Mission  Raluana  Vermessg.  Grundftück  "154  1  18,4  —  —
Bez.  Rabaul]  Radavul  5,48
2.Bolten  Saining  Handzeichnung  6  2  2314  —  —
Bez.  Rabaul

 

 

 

 

 

 

XXI.  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betreffend  den  Gebührentarif
  für  die  Vermessung  von  Grundstücken.
«  (War  noch  nicht  veröffentlicht.)
Für  Vermessung  von  Grundstücken  und  für  Anfertigung  von  Auszügen  aus  Karten  usw.
werden  erhoben:
II.  K#  Gebühren:
a)  Für  Vermessung  und  Kartierung  von  Grundstücken

bis  1  ha  Fläche  .  ,00  A
von  mehr  als  1  ha  bis  10  ra  iar  jeden  veltar  5  6  00
-  -  10  50  --  5,00  -
-  -  -  50  *  5  100  *  2  *  *  “  4,00  *
„ö  &amp;amp;  100  5  *  500  *  *  5  *  „  3,00  2
500  1000  -  -2,00--
  -  -1000-  4000  -  15,50  -
*  *  *  4000  ö  ö  -“"  *  *  1  „O00  *

b)  Für  das  Schlagen  und  Aufräumen  von  Grenzschneisen,  sofern  dieses  nicht  vom  Antragsteller
  ausgeführt  wird  und  alle  Arbeiten,  die  nicht  nach  Ziff.  Ia  berechnet  werden  können  (wie
Grenzwiederherstellung,  Abhaltung  von  Grenzterminen):  für  jeden  Arbeitstag  eines  Landmessers
32  /,  eines  Vermessungstechnikers  20  J.

c)Für  Anfertigung  von  Auszügen  aus  Karten  und  Vermessungsschriften:  für  jede  Arbeitsstunde
  des  Landmessers  4  J,  des  Vermessungstechnikers  2,50  M.

II.  An  Kuslagen:

a)  Die  vorschriftsmäßig  gezahlten  Tagegelder  und  Reisegebühren;  bei  Benutzung  von
Regierungsfahrzeugen  werden  die  von  den  einzelnen  Verwaltungsdienststellen  veröffentlichten  Sätze  in
Rechnung  gestellt.

b)  Die  ortsüblichen  Sätze  für  die  Gestellung  von  Transportmitteln  sowie  von  den  zur
Ausführung  der  Arbeiten  erforderlichen  Hilfskräften  (Trägern,  Arbeitern)  sofern  dieselben  nicht  von
den  Beteiligten,  in  deren  Interesse  die  Arbeiten  vorgenommen  werden,  selbst  gestellt  werden.

c)  Die  verwendeten  Grenzzeichen.

Diese  Verfügung  tritt  sofort  in  Kraft.

Gleichzeitig  tritt  die  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betreffend  den
Gebührentarif  für  die  Vermessung  von  Grundstücken,  vom  3.  Juli  1903  außer  Krafst.

*r  XI7/)

Unter  Aufhebung  der  Dienstanweisung  vom  16.  Mai  1907  sollte  folgende  Dienstanweisung  v
in  Kraft  treten,  welche  hier  ebenso  wie  nachfolgende  Dienstanweisung  für  Ausführung  von  Ver-  F.
messungen  und  Kartierungen  im  Schutzgebiet  Neuguinea  nur  teilweise  wiedergegeben  werden  kann,  XX,—
weil  sie  zu  Begiun  des  Krieges  nur  in  unvollkommenen  Entwürfen  vorlagen.  Nach  einem  Bericht  “  XX%

des  Gouverneurs  wurde  schon  danach  gearbeitet.
Bei  XXIII  ist  unter  §  13,  b,  2  noch  der  Teil  von  „Unter  Winkel  wirnd
zu  vergleichen“  von  mir  hinzugesetzt.

bis
        <pb n="220" />
        ##r  A#

G  194  20

XXII.  Dienstanweisung  zur  Regelung  des  Vermessungsdienstes.
(Nach  einem  Entwurf,  teilweise.)

5  1.  Zur  Durchführung  der  Grundstücksvermessung  ist  ein  mit  amtlich  geprüften  Landmessern
  und  Vermessungstechnikern  besetztes  Vermessungsbureau  eingerichtet,  das  dem  Gouvernement
unterstellt  ist  und  die  amtliche  Bezeichnung  „Vermessungsamt“  führt.

§  2.  a)  Das  Vermessungsamt  wird  von  dem  Vorsteher  geleitet.  Dieser  ist  zugleich  Vorsteher
  des  Vermessungswesens.

b)  Der  Vorsteher  erteilt,  soweit  nötig,  die  speziellen  Vorschriften  für  die  einheitliche  Erledigung
  der  Vermessungen,  Kartenanfertigungen,  Registeraufstellungen  und  dergleichen  unter  Berücksichtigung
  der  in  der  Dienstanweisung  für  Ausführung  von  Vermessungen  und  Kartierungen  im
Schutzgebiet  Neuguinea  gegebenen  Richtlinien  und  der  sonst  bestehenden  Bestimmungen  im  Grundbuchund
  Vermessungswesen.

c)  Der  Vorsteher  hat  alle  mit  dem  Vermessungs=  und  Kartenwesen  in  Beziehung  stehenden
Geschäfte  des  Gonvernements  zu  bearbeiten  und  ist  Referent  für  alle  diese  Angelegenheiten.

d)  Dem  Vorsteher  für  das  Vermessungswesen  liegt  die  Verteilung  aller  Arbeiten  unter  das
ihm  zur  Verfügung  gestellte  Personal  ob.  Er  hat,  soweit  nötig,  den  Genanigkeitsgrad  und  die  für
eine  Arbeit  zu  verwendende  Zeit  anzugeben.

Die  Vermessung  des  Landes  erfolgt  durch  Vermessungstrupps,  die  urit  bestimmten  Aufträgen
ständig  oder  vorübergehend  an  verschiedenen  Plätzen  des  Schutzgebietes  stationiert  werden.  Dieselben
haben  bei  kleinen  Aufträgen  nach  Beendigung,  bei  größeren  zum  1.  jeden  Quartals  dem  Vorsteher
über  die  Erledigung  Bericht  zu  erstatten.

e)  Die  dem  Vorsteher  des  Vermessungsamtes  zugewiesenen  Vermessungsbeamten  haben  die
ihnen  übertragenen  Geschäfte  slott  zu  erledigen  und  dabei  die  Regeln  dieser  Dienstanweisung  und
aller  sonstigen  Bestimmungen  in  Verordnungen  und  Verfügungen  des  Vermessungs=  und  Grundbuchwesens
  zu  beachten  bzw.  den  diese  ergänzenden  Weisungen  des  Vorstehers  nachzukommen.

Bei  Personalwechsel,  Urlaub  oder  Heimreise  der  Beamten  haben  diese  dem  Vermessungsamt
alle  Vermessungsakten,  Inventarien  und  Materialien  ordnungsmäßig  zu  übergeben,  insbesondere  unfertige
  Arbeiten  mit  eingehenden  ausreichenden  Erläuterungen  auszuhändigen.

k)  Das  Vermessungsamt  ist  zuständig  für  alle  im  Schutzgebiet  auszuführenden
Vermessungen,  insbesondere  für  Schaffung  aller  Unterlagen,  die  zur  Eintragung  von
Grundbesitz  in  das  Grundbuch  erforderlich  sind,  ferner  zur  Beschaffung  aller  Unterlagen
  zwecks  Überführung  von  Teilen  bereits  eingetragener  Grundstücke  infolge  Formveränderung
  oder  Teilung  in  das  Grundbuch,  zur  Ausfertigung  von  Auszügen  und
Zeichnungen  aus  Vermessungsakten,  Verzeichnissen  und  Karten  des  Vermessungsamtes,
  zur  Fortführung  der  amtlichen  Verzeichnisse,  Karten  und  Akten,  zur  Festres-.

  setzung  der  Vermessungskosten  und  sonstigen  Gebühren.

V  #

8

Eums.



8)  Von  Grundbesitzern  beigebrachte  Vermessungsstücke  dürfen  nur  dann  für
die  amtlichen  Verzeichnisse,  Karten  oder  Grundbuchunterlagen  Verwendung  finden,

3.7  wenn  sie  auf  Grund  einer  unter  persönlicher  Verantwortung  eines  vom  Gouverneur

zugelassenen  Privat=  oder  Gesellschafts-Landmessers  ausgeführten  Vermessung  hergestellt
  sind.

Die  unter  persönlicher  Verantwortung  erfolgte  Ausführung  der  örtlichen  Vermessung  muß
durch  Vorlegung  des  als  lrschrift  bescheinigten  Feldbuches  und  durch  eine  Bescheinigung  des  Privatoder
  Gesellschafts-Landmessers  auf  den  sonstigen  Vermessungsstücken  nachgewiesen  sein.

Bei  Zweifeln  an  der  Richtigkeit  der  in  solchen  Vermessungsstücken  enthaltenen  Vermessung
ist  eine  örtliche  Revision  zu  beantragen,  deren  Kosten  die  Interessenten  zu  tragen  haben,  falls  sich
das  Material  als  unzureichend  und  fehlerhaft  erweist.

h)  Der  Vorsteher  des  Vermessungsamtes  hat  alle  vorkommenden  Arbeiten  nach  den  in
dieser  Anweisung  gegebenen  Grundsätzen  und  Vorschriften  sowie  den  sonstigen  Verordnungen  und
Verfügungen  des  Vermessungs=  und  Grundbuchwesens  zu  prüfen  und  zu  behandeln  sowie  mit
Prüfungsvermerk  zu  versehen  bzw.  bei  Auszügen  zu  rechtlichen  Zwecken  mit  seiner  Unterschrift  und
Amsssiegel  zu  beglaubigen.

i)  Der  Vorsteher  für  das  Vermessungswesen  hat  auf  die  eindeutige  und  gute
Bezeichnung  der  Grundstücksgrenzen  sowie  auf  eine  geordnete  fachtechnisch  zweckmäßige
  Registrierung  des  Besitzstandes  mit  Bezug  auf  die  ebenso  verwalteten  Karten
        <pb n="221" />
        G  195  20

und  Vermessungen  hinzuwirken,  damit  einer  Verwirrung  der  Grenzen  und  des  Anrechtes
  an  Grundstücken  vorgebengt  wird.

k)  Die  Tagegelder=  und  Reisekosten-Liquidationen  sämtlicher  Vermessungsbeamten,  soweit  sie
im  Verlaufe  der  vermessungstechnischen  Dienstgeschäfte  entstanden  sind,  sind  von  dem  Vorsteher  des
Vermessungsamtes  sachlich  zu  prüfen  und  dem  Gouvernement  zur  Festsetzung  und  Anweisung
vorzulegen.  "

Zu  diesem  Zwecke  sind  die  Tagegelder=  usw.  Liquidationen  gleichzeitig  mit  den  Vermessungsunterlagen
  an  das  Vermessungsamt  einzureichen.

1!)  Jährlich  zum  1.  Oktober  ist  dem  Gouvernement  ein  Antrag  zur  Beschaffung  und.  Ergänzung
  des  Inventars  und  der  Materialien  zur  Genehmigung  einzureichen.

m)  Für  die  sachgemäße  Verteilung  und  Verwendung  der  für  das  Vermessungswesen  im
Schutzgebiet  ausgeworfenen  Mittel  ist  der  Vorsteher  verantwortlich.

Er  hat  auch  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  nur  zweckmäßige  Vermessungs-Instrumente  und
Geräte  für  die  lokalen  Verwaltungsbehörden  und  einzelne  Gouvernementsbeamte  bestellt  werden.
Daher  sind  ihm  die  entsprechenden  Anträge  vorzulegen.

§  3.  Das  Vermessungsamt  hat  von  jeder  gebührenpflichtigen  Handlung  eine  Kostenrechnung
aufzustellen  und  diese  in  ein  Register,  das  Kostenregister,  einzutragen.

8.  Für  die  ordnungsmäßige  Führung  der  Verzeichnisse  und  der  Übersichtspläne  ist  der

Vorstand  des  Vermessungsamtes  verantwortlich.

XIII.  Dienstanweisung  für  Ausführung  von  Vermessungen  und  Kartierungen  im
Schutzgebiet  Neuguinea.
(Nach  einem  Entwurf,  teilweise.)
II.  Dermessung.

§5  6.  Für  die  Vermessungen  im  Schutzgebiet  können  alle.  Meßmethoden  in  Betracht  kommen,
und  zwar  sind  für  jeden  Zweck  die  gerade  einfachsten  und  der  Aufgabe  entsprechend  hinreichende
Genauigkeit  gewährenden  Arten  zu  wählen.

Insbesondere  sind  für  die  Beschaffung  von  Grundstücksunterlagen  alle  oberflächlichen,  mit
groben  Fehlern  behafteten  Verfahren  zu  vermeiden,  dahingegen  alle  Messungen  so  auszuführen  und
zu  kontrollieren,  daß  die  Feldbücher  oder  sonstigen  Vermessungsschriften  zur  späteren  Wiederauffindung
  der  Grenzpunkte  ausreichen,  sei  es,  daß  sie  mit  Absicht  beseitigt  oder  sonst  irgendwie  verloren
  gegangen,  oder  sei  es,  daß  sie  wegen  der  Gleichförmigkeit  des  Geländes,  der  Verwachsung
und  uher  Umstände  schwer  ohne  Messung  wiederzufinden  sind.

Dabei  sind,  soweit  der  Vorsteher  nichts  anderes  vorschreibt,  die  in  den  preußischen  Katasteranweisungen
  II,  VIII,  IX  gegebenen  einheitlichen  Regeln  siungemäß  anzuwenden,  soweit  nicht  eine
von  den  heimischen  Verhältnissen  abweichende  Behandlung  am  Platze  ist.  5

Für  letztere  sind  die  Gesichtspunkte  der  4%

a)  zu  erwartenden  Reichskanzlerverfügungen  über  Vermessungsregister  und  Grundbuchformulare,  au  3;
*.

b)  Dienstanweisung,  betreffend  die  trigonometrischen  Vermessungen  und  Berechnungen,  vom  f  N
20.  August  1904  (s.  K.  G.  G.  8,  S.  212),  WW
c)Abhandlung  „Wahl  der  Koordinatensysteme  für  Spezialvermessungen  in  Kolonisationsgebieten“
(s.  Zeitschr.  fj.  Verm.  1909,  S.  450)  beres
maßgebend.  Keiter
7.  Die  Vermessung  von  Grundstücken  in  geschlossenen  Siedelungen  von  Europäern  mit  .

kleinen  Parzellen  oder  solchen  Grundstücken,  die  an  Siedelungen  von  Europäern  angrenzen,  erfolgt
durch  Liniennetzkonstruktionen  oder  polygonometrische  Aufnahme  auf  trigonometrischer  Grundlage.

§  8.  Die  Vermessung  von  Pflanzungsgrundstücken  erfolgt  durch  polygonometrische  Aufnahme
  und,  solange  eine  Landestriangulation  nicht  durchgeführt  ist,  durch  Kleintriangulation,  soweit
eine  solche  ohne  erhebliche  Kosten  durchführbar  ist.

Nach  Durchführung  einer  Landestriangulation  sind  sämtliche  Vermessungen  an  diese
anzuschließen.

§  9.  Die  Vermarkung  der  Grenzen  erfolgt  durch  Grenzsteine.  Hierzu  sind  Zementmörtelsteine
  von  15  cm  Durchmesser  und  60  cm  Länge  mit  zentrischem  Loch  oder  Natursteine  mit  denselben
        <pb n="222" />
        W  196  2

Abmessungen  zu  verwenden.  Die  Grenzsteine  sollen  die  Erdoberfläüche  um  10  cm  überragen.  Außer
an  den  Endpunkten  der  Grundstücksgrenzen  sind  Grenzsteine  so  zu  setzen,  daß  sie  möglichst  gegenseitig
  sichtbar  sind.

§5  10.  Werden  Grenzen  durch  natürliche  Objekte,  wie  Bach=  und  Flußläufe,  Meeresufer,
Wege,  Gebirgskämme,  gebildet,  so  sind  diese  Grenzen  von  besonderen  Messungslinien  oder  mit  Kompaßmeßbandzügen,
  die  an  Polygon=  oder  Dreieckspunkte  anschließen,  aufzunehmen.

§5  11.  Wege  (auch  Eingeborenenpfade),  Bäche  und  sonstige  Wasserläufe  sind  je  nach  ihrer
Bedeutung  mit  Kompaßmeßbandzügen  oder  Kompaßschrittzügen  aufzunehmen,  zuweilen  genügt  auch
eine  gute  Skizzierung  und  Anmessung  der  Schnitte  mit  Grenzen  oder  Messungslinien.

Kompaßrichtungen  sind  in  allen  Vermessungsschriften  rechtläufig  anzugeben,  d.  h.  von
magnetisch  Norden  über  Osten  und  Süden  nach  Westen.

*  12.  Punkte,  auf  denen  trigonometrische  oder  polygonometrische  Beobachtungen  ausgeführt
sind,  müssen,  soweit  sie  nicht  schon  durch  Festpunkte  bezeichnet  sind,  durch  unverwülstliche  Marken
(Hohlziegel,  Dränröhren,  Zementmarken)  dauerhaft  markiert  werden,  so  daß  sie  jederzeit  auffindbar
sind.  In  den  Vermessungsschriften  ist  die  Art  der  Vermarkung  anzugeben.

Triangulationen.

5  13.  a)  Die  Basismessung  erfolgt  entweder  mit  Stahlband  oder  dem  Verfahren  mittels
horizontaler  Distanzlatte")

b)  Die  Winkelermittlungen,  für  welche  in  der  Regel  Theodolite  mit  20“  Angabe  ausreichen,
finden  statt:

entweder
1.  (5.  B.  bei  Rückwärtseinschnitten  und  Vorwärtsabschnitten  sowie  bei  Polygonzügen  und  Polygon-=anschlüssen
  und  dergl.)

durch  Richtungsmessungen  in  Sätzen.  Unter  einem  Satz  wird  das  bei  rechtsläufiger
Alhidadendrehung  erfolgende  einmalige  Durchlaufen  sämtlicher  Ziele  bei  lotrechter  Stehachse  in  einer
Fernrohrlage  unter  Ablesung  an  zwei  Zeigern  für  jedes  Ziel  verstanden.  Die  Sätze  sind  in  einer
geraden  Anzahl  (2,  4  usw.)  zu  beobachten.

Nach  jedem  1.,  3.,  5.  usw.  Satz  ist  der  Limbus  um  einen  ungefähren  Sektor  von  u  zu

verstellen  (n  —  Anzahl  der  Sätze),  das  Fernrohr  durchzuschlagen  und  in  umgekehrter  Zielfolge,  aber
wieder  in  rechtsläufiger  Alhidadendrehung  wie  vorher  weiterzubeobachten.  Das  Verstellen  des  Limbus
um  etwa  geschieht  auch  zwischen  den  übrigen  Sätzen.

Zur  Beurteilung  der  Genauigkeit  sind  die  Mittelwerte  der  reduzierten  Richtungen  aus  1.
und  2.,  3.  und  4.  usw.  Satz  in  Vergleich  zu  stellen,  da  die  in  heißen  Gegenden  meist  sehr  starke
Stativdrehung  sonst  ein  schnelles  Urteil  erschwert.

Die  Anzahl  der  Sätze  ist  auf  ein  Minimum  zu  beschränken  und  richtet  sich  nach  der  für  den
betreffenden  Fall  erderlichen  Genauigkeit  und  dem  zur  Verfügung  stehenden  Theodolit,

(5.  B.  beim  Pertenen,  bei  geschlossenen  Dreiecksnetzen  u.  dergl.)

durch  Winkelmessungen  (Richtungsmessungen  für  einzelne  Winkel).

Unter  Winkel  wird  die  Differenz  der  nach  zwei  Zielen  gemessenen  zwei  Richtungen  verstanden.

Die  Anzahl  der  Winkelmessungen  auf  einer  Station  zerfällt  in  die  Anzahl  der  zu
messenden  verschiedenen  Winkel,  welche  sich  aus  der  Anzahl  -  aller  Kombinationen  der
auf  dieser  Station  zu  beobachtenden  Strahlen  ergibt,  und

in  die  Anzahl  der  Wiederholungen  jedes  einzelnen  Winkels,  welche  sich,  wenn  n
die  Anzahl  dieser  Wiederholungen,  q  die  Anzahl  der  Wiederholungen  auf  einer  Station  mit  nur
einem  Winkel,  s  die  Anzahl  der  Strahlen  auf  einer  Station  bedeutet,  nach  der  Formel  n—  2  ergeben.

Nach  Festsetzung  von  q,  welches  nicht  —  6  zu  nehmen  ist,  entsprechend  der  zu  erzielenden
Genauigkeit  und  dem  zur  Verfügung  stehenden  Theodolit,  wird  n,  wenn  es  sich  nicht  als  gerade
Zahl  direkt  ergibt,  auf  die  nächste  gerade  Zahl  abgerundet.

 

*)  Literaturangaben  s.  Zeitschr.  f.  Vermessungswesen  1910,  Heft  10.  S.  265,  bei  der  Arbeit:  „Neue
Berechnungsweise  der  Basismessung  mit  berigontaler,  Distanzlatte  nach  Böhler-Sgeu  von  J.  Schnöckel  mit
den  Fortsetzungen  in  Heft  11,  12,  18  daselbst.  —  Erste  Veröffentlichung  über  dies  Verfahren  im  Verlage  von
Mittler  &amp;amp;  Sohn  (als  Sonderabdruck  aus  den  Mitt.  w.  d.  D.  Schutzgeb.  noch  erhältlich).
        <pb n="223" />
        G.  197  20

Jeder  einzelne  Winkel  wird  dann  in  n  Sätzen  als  Richtungsmessung  nach  zwei  Zielen  wie
zu  d  1  behandelt.

Die  Winkel  bzw.  Richtungen  sind  im  Felde  gleich  nach  der  Messung  auszurechnen  und  zu
vergleichen.

Polygonometrische  Vermessungen.

§  13a.  1.  Soviel  als  möglich  ist  die  direkte  Messung  mit  dem  Stahlband  anzuwenden,
nur  wenn  diese  zu  zeitraubend  ist,  oder  infolge  von  Hindernissen  nicht  durchführbar  ist,  tritt  an  Stelle
der  Meßbandmessung  die  Distanzmessung.  Diese  ist  so  auszuführen,  daß  für  die  Ermittlung  der
Strecke  unabhängige  doppelte  Beobachtung  vorhanden  ist,  wenn  es  sich  um  Ansnahme  von  Grenzpunkten
  handelt.  Die  Bestimmung  der  Tachymeterkonstanten  hat  bei  Tachymeterzügen  je  nach  dem
Zweck  und  der  Ausdehnung  derselben  mit  der  erforderlichen  Sicherheit  zu  erfolgen.

2.  Winkelermittlung  wie  zu  §  13b  1  erfolgt  durch  Richtungsmessung  in  zwei  Sätzen.
Gleichzeitig  ist  bei  jeder  Richtungsmessung  die  Kompaßrichtung  zu  beobachten.

Die  Mittelbildungen  aus  der  ersten  und  zweiten  Streckenmessung  und  die  Mittelbildung,
Berechnung  und  Zusammenstellung  der  Winkel  hat  vor  Verlassen  des  vermessenen  Grundstückes  zu
ersfolgen  zwecks  Vermeidung  kostspieliger  Nachmessungen.

Kompaßzüge,

§  14.  1.  mit  Meßband  und  Anwendung  des  Stockkompasses  wird  überall  da  angewendet,
wo  eine  Vermessung  mit  dem  Theodoliten  nicht  zweckmäßig  erscheint,  wie  §  10  und  §  11  besagt,
oder  im  hügeligen  Gelände  bei  kleinen  Grundstücken  infolge  Unübersichtlichkeit  des  Geländes.

2.  mit  Schritten  erfolgt  zur  Aufnahme  untergeordneter  Wege,  Pfade,  Wasserläufe,  Kulturgrenzen
  und  zu  topographischen  Aufnahmen.

3.  Es  dürfen  nur  Kompasse  mit  fester  Teilung  und  linksläufiger  Bezifferung  verwendet
werden.  Bei  allen  Vermessungen  mit  Kompaß  sind  Nebeneinflüsse  auf  die  Magnetnadel  während
der  Beobachtung  durch  Entfernung  eiserner  Meßgeräte  und  anderer  eisenhaltiger  Ausrüstungsgegenstände
  zu  vermeiden.

§.  15.  Bei  allen  Meßbandmessungen

1.  erfolgt  die  Reduktion  geneigt  gemessener  Längen  mittels  Freihandgefällmesser,

2.  die  in  den  Feldbüchern  angegebenen  Maße  müssen  den  auf  den  Horizont  reduzierten
Werten  der  geneigt  gemessenen  Längen  entsprechen,

3.  zeitweilig  sind  die  Meßbänder  mit  den  vorhandenen  Normalmetern  zu  vergleichen.

5  16.  1.  Bei  allen  Berechnungen  sind  soviel  als  möglich  mechanische  Hilfsmittel  (Tafeln,
Rechenschieber)  zu  verwenden.

2.  Die  Ausgleichung  der  trigonometrischen  Beobachtungen  und  die  Fehlerverteilung  in
Polygonzügen  hat  möglichst  einfach  zu  erfolgen.

Je  genauer  die  Beobachtungen  sind,  destoweniger  ist  eine  exakte  Fehlerverteilung  oder  Ausgleichung
  nötig.  In  Polygonzügen  können  die  Abschlußfehler  k##  und  kxr  fast  immer  proportional  den
Seitenlängen  verteilt  werden.

3.  Die  Berechnung  der  Koordinaten  von  Polygonzügen  erfolgt  entweder  mit  Hilfe  von
Logarithmen=  oder  Koordinatentafeln,  die  Kontrollberechnung  kann  unter  Benutzung  der  berechneten
Neigungen  durch  graphische  Auftragung  der  Neigungen  und  Strecken  erfolgen.

4.  Die  Berechnung  der  Koordinaten  von  Kompaßmeßbandzügen  erfolgt,  soweit  sie  Grenzen
bilden,  mit  vierstelligen  Logarithmen=  oder  Koordinatentafeln.

Andere  Kompaßaufnahmen  zwischen  festen  Punkten  werden  graphisch  aufgetragen  und  mittels
Präzisionspantographen  eingehängt.

III.  Kartierung.

§  17.  Sämtliche  Kartierungen  von  Grundstücksvermessungen,  die  von  Gouvernements-Landmessern
  ausgeführt  sind,  werden  ausschließlich  im  Bureau  des  Vermessungsamtes  hergestellt.

§  18.  Von  jedem  vermessenen  Grundstück  sind  an  das  Vermessungsamt  einzureichen:

1.  Ein  Feldbuch  in  Aktenformat.  Dieses  muß  enthalten:
Angabe  des  Grundbuchbezirkes,  Name  der  Gegend,  Landschaft,  Gemeinde  und  des
Grundstückes;

S—

b)  eine  annähernd  maßstäbliche  Zeichnung  des  Grundstückes  mit  Originalmaßen  der  Grenzund
  Messungslinien,  Angabe  des  ungefähren  Maßstabes  und  Unterschrift  des  Vermessungsbeamten;


e)  Namen  des  Erwerbers  und  der  Anlieger.
        <pb n="224" />
        C  198  20

d

.  Die  Absteckungsrisse,  soweit  solche  vor  oder  während  der  Absteckung  des  Grundstückes  angefertigt

  sind.

a)  Das  Winkelbuch  über  die  trigonometrischen  und  polygonometrischen  Winkelmessungen;
b)  die  Koordinatenberechnungen  der  trigonometrischen  und  polygonometrischen  Punkte;
e)  das  Koordinatenverzeichnis;

d)  das  Streckenverzeichnis.

.Eine  UÜbersichtskarte  oder  -skizze,  aus  der  die  Lage  des  Grundstückes  deutlich  hervorgeht,  so
daß  die  Eintragung  in  die  vom  Vermessungsamt  gefertigten  Üübersichtskarten  erfolgen  kann.

.  Das  Vermessungsprotokoll.

Dieses  muß  enthalten:  eine  genaue  deutliche  Beschreibung  und  eine  gute  Skizzierung
der  Lage  der  Grenzpunkte  nach  Namen,  Bodenbeschaffenheit  und  Kulturzustand  des  Ortes,
eine  Einmessung  mindestens  zweier  Grenzpunkte  in  bezug  auf  in  der  Natur  vorhandene  auffällige
  Punkte,  die  voraussichtlich  unverändert  bleiben  und  jederzeit  wieder  gefunden  werden.

Als  Anhang  ist  dem  Vermessungsprotokoll  ein  Erläuterungsbericht  beizufügen,  der  die
Vorgänge  der  Vermessung  (Antrag,  Genehmigung,  Kaufvertrag,  Reservatausscheidung,  Prüfungsergebnis
  und  dergleichen)  in  ausführlicher  Darstellung  zusammenfaßt.

.  Jede  Kartierung  ist  auf  ihre  Richtigkeit  zu  prüfen  und  von  dem  Kartierer  wie  von  dem
Prüfenden  zu  unterschreiben.

.  Graphisch  aufgetragene  Züge  sind  vor  der  Einhängung  zwischen  gegebene  Punkte  auf  ihre
Richtigkeit  zu  prüfen.

.  Größeren  Kartierungen,  bei  welchen  Koordinaten  aufzutragen  sind,  ist  ein  gut  konstruiertes
Quadratnetz  zugrunde  zu  legen.

Es  ist  unstatthaft,  zu  Kartierungen  Zeichenbogen  heimischer  Firmen  mit  fertigen
Quadratnetzen  oder  solche  mit  Millimeterteilung  zu  verwenden.

.  Abzeichnungen  von  Karten  werden  mittels  Lichtpausverfahren  hergestellt.

.  Das  Maßstabsverhältnis,  in  welchem  eine  Kartierung  zu  erfolgen  hat,  richtet  sich  im  allgemeinen
danach,  ob  viele  Details  vorhanden  sind,  oder  welchen  Zweck  und  welche  Genauigkeit  die
Aufnahme  hat.

a)  Ortslagen  werden  im  Maßstab  1:  2000,  einzelne  Grundstücke  in  Ortslagen  unter  1  ha
Größe  1:1000,  über  1  ha  Größe  1:2000  kartiert.

b)  Für  andere  Grundstücke  ist  der  Maßstab  1:  1000,  1:2500,  1:  5000  und  1:  10000
zu  wählen.  Grundstücke  unter  1  ha  sind  im  Maßstab  1:  1000,  bis  25  ha  1:2500
zu  kartieren.

c)  Das  Kartenformat  beträgt  100  66  em,  66  XK  50  cm  bzw.  50  0  33  cm.

d)  Weicht  das  Maßstabsverhältnis  von  den  gebräuchlichen  runden  Zahlen  ab,  so  ist  ein  einfacher
  Maßstab  im  Verhältnis  der  Karte  von  etwa  20  bis  25  cm  Länge  auf  die  Karte
zu  zeichnen.

§*  19.  Die  Flächenberechnungen  haben  möglichst  graphisch  zu  erfolgen.

.  Aus  Randgquadraten  mittels  Planimeters,  Planimeterharfe,  auch  mit  Zirkel  und  Maßstab  zur
Feststellung  der  Gesamtfläche  eines  Kartenblattes.

.  Aus  Koordinaten  oder  graphisch  zur  Berechnung  der  Fläche  eines  einzelnen  Grundstückes.

Es  ist  immer  die  Methode  anzuwenden,  die  bei  gleicher  Genauigkeit  am  schnellsten
zum  Ziele  führt.

§5  20.  Bezüglich  der  Fortschreibungen  sind  die  Grundsätze  der  preußischen  Anweisung  11

„zur  Fortschreibung  der  Grundsteuerbücher  und  Karten“  sinngemäß  zu  befolgen.

ei  der  Numerierung  der  aus  einer  oder  mehreren  Stammparzellen  entstandenen  neuen

M  nzi  s  iaHneue  Nummer  i.  Zähler

Parzellen  ist  statt  der  preußischen  Bruchschreibweise  Stammnummer  i.  Menner

rierung  anzuwenden.  Es  wird  also  ein  neu  abgetrennter  Teil  einer  Parzelle  14  die  Parzellennummer

  14,1,  das  Restgrundstück  14,2  erhalten,  und  ferner  würden  z.  B.  bei  etwaiger  späterer

Teilung  der  Parzelle  14,56  in  drei  Teile  diese  mit  14,21,  14,22,  14,23  bezeichnet  werden.

§*s  21.  Für  Darstellung  der  Signaturen  sind  die  „Bestimmungen  über  Auwendung
  gleichmäßiger  Signaturen  für  topographische  und  geometrische  Karten,

Plänue  und  Nisse  laut  Beschluß  des  Zentraldirektoriums  der  Vermessungen  im

preußischen  Staate"  und  die  lithographischen  Anlagen  zur  preußischen  Anweisung  VIII

(3.  Aufl.)  maßgebend.

r

Ou

1  □

—

—
Se

—

1

die  Dezimalstellennume-
        <pb n="225" />
        G  199  20

IV.  KAKrchio.

§*  22.  Sämtliche  Kartierungen,  Feldbücher,  Winkelbücher  (trigonometrische,  polygonometrische),
  Flächeninhaltsberechnung  und  das  Vermessungs=  bzw.  Fortschreibungsprotokoll  sind  vom
Vermessungsamt  aufzubewahren,  und  zwar  sowohl  vom  Bismarck-Archipel  wie  vom  Kaiser-Wilhelmsland,
  auch  die  von  Privat=  oder  Gesellschafts-Landmessern  beigebrachten  Unterlagen,  soweit  sie  für
Grundbucheintragungen  von  Bedeutung  sind.

Von  jeder  Vermessung  wird  ein  besonderes  Aktenstück  angelegt  und  nach  Grundbuchbezirken
und  Unterabteilungen  getrennt  aufbewahrt.  Den  Akten  werden  außer  einem  Inhaltsverzeichnis  das
Feldbuch,  die  Winkelregister,  Streckenverzeichnis,  Koordinaten=  und  sonstige  Berechnungen,  das  Vermessungs=
  bzw.  Fortschreibungsprotokoll,  Kostenrechnung  und  sonstige  die  Vermessung  des  Grundstückes
  betreffende  Schriftstücke  einverleibt.  Sind  die  Berechnungen  mehrerer  Grundstücke  zusammen
ansgeführt  und  für  jedes  Grundstück  besondere  Akten  angelegt  worden,  so  ist  in  denselben  zu  vermerken,
  wo  die  zugehörigen  Schriftstücke  zu  finden  find.

Karten  und  Akten  dürfen  nicht  aus  dem  Bureau  entfernt  und  zur  Ausführung  von  Vermessungen
  mit  auf  Reisen  genommen  werden.  Es  sind  vielmehr  Abzeichnungen  und  Abschriften
anzufertigen.

V.  Grundbuchunterlagen.  ·

§23.AlsGrundbuchunterlagewirdeinevomVorsteherbeglaubigieAbzeichnungder
Karte  und  eine  beglaubigte  Abschrift  des  Vermessungsprotokolls  gefertigt.  Dieselben  Dokumente
erhält  der  Eigentümer  bzw.  Erwerber.  Diese  Unterlagen  sind  vom  Vermessungsamt  dem  Kaiserlichen
Gonvernement  zu  übergeben,  das  sie  dem  zuständigen  Gericht  bzw.  dem  Erwerber  überreicht.

VI.  Hrlvat-  und  Gesellschafts-Landmesser.

§  24.  Privat=  und  Gesellschafts-Landmesser  bedürfen  der  Genehmigung  des  Kaiserlichen
Gouverneurs  zur  Ausführung  von  Eigentumsvermessungen.  Sie  haben  die  durch  Ablegung  einer
Prüfung  in  einem  der  deutschen  Bundesstaaten  erworbene  Berechtigung  zur  selbständigen  Ausführung
von  Eigentumsvermessungen  durch  Vorlegung  der  Bestallungsurkunde  im  Original  oder  in  amtlich
beglaubigter  Abschrift  nachzuweisen.

Sie  haben  die  Vorschriften  dieser  Dienstanweisung  und  andere  für  das  Vermessungswesen
erlassene  Vorschriften  zu  befolgen.  Sie  sind  persönlich  für  alle  von  ihnen  ausgeführten  Arbeiten
verantwortlich  und  haben  alle  Vermessungsschriften  und  Berechnungen  und  Karten  unterschriftlich
zu  vollziehen.

Von  Privat=  und  Gesellschafts-Landmessern  zur  Eintragung  in  die  amtlichen  Verzeichnisse
und  das  Grundbuch  gefertigte  Karten  und  Vermessungsschriften  sind  dem  Vorsteher  des  Vermessungsamtes
  zur  Prüfung  und  zur  Eintragung  in  die  amtlichen  Verzeichnisse  vorzulegen.

Vor  Beginn  einer  Vermessung  haben  sich  alle  Privat=  und  Gesellschafts-Landmesser  bei  dem
Vermessungsamt  darüber  eingehend  zu  informieren,  was  für  die  betreffende  Gegend  an  vermarkten
Punkten  und  Grundstücken  vorhanden  ist,  und  sich  vom  Vermessungsamt  das  nötige  Karten=  und
Zahlenmaterial,  Koordinaten  und  sonstige  Angaben,  soweit  vorhanden,  in  Abdrücken  oder  beglaubigten
Kopien  oder  Abschriften  geben  zu  lassen,  damit  das  Bestehende  für  das  Neuentstehende  voll  ausgenutzt
  wird  und  keine  Widersprüche  oder  unnötige  Wiederholungen  stattfinden.

6.  Samoa.

XXIV.  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  Anlegung  des  Grundbuchs.
Vom  15.  Juli  1903.
Kol.  Bl.  S.  517:  Gonv.  Bl.  Bd.  3  Nr.  23.),

Auf  Grund  der  5§  2  und  23  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  30.  November  1902
und  der  §§  1  und  26  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  21.  November  1902  wird  hiermit  verordnet,
  was  folgt:

§  1.  Als  Zeitpunkt  für  die  Anlegung  des  Grundbuchs  wird  der  1.  August  1903  festgesetzt.

§  2.  Die  Samoan  Land  Records  gelten  als  Landregister  im  Sinne  des  §  19  der  Kaiserlichen
  Verordnung  vom  21.  November  1902  und  die  Register  zu  den  Samoan  Land  Records  als  .  AXV#
amtiliches  Verzeichnis  im  Sinne  des  §  2  Abs.  2  der  Reichs-Grundbuch-Ordnung.  Und  W

u.  7.
        <pb n="226" />
        vg  d
G##

G  200  2O

§*s  3.  Die  Grundstückseigentümer  können  vom  Grundbuchamt  zur  Stellung  des  Antrags
auf  Eintragung  in  das  Grundbuch  durch  Geldstrafen,  deren  Gesamtbetrag  300  Mark  nicht  übersteigen
darf,  angehalten  werden.

Falls  binnen  drei  Monaten,  von  der  ersten  Aufforderung  an  gerechnet,  der  Antrag  nicht
gestellt  wird,  kann  das  Grundbuchamt  die  Eintragung  des  Grundstücks  und  die  etwa  erforderliche
Vermessung  von  Amts  wegen  verfügen.  Die  in  diesem  Falle  entstehenden  Kosten  und  Auslagen  hat
der  Eigentümer  zu  tragen.

§  4.  Eingeborene  sind  zur  Eintragung  ihrer  Grundstücke  in  das  Grundbuch  berechtigt,
soweit  die  Grundstücke  in  den  Samoan  Land  Records  eingetragen  sind,  und  können  dazu  nach  Vorschrift
  des  §  3  angehalten  werden.

§5  5.  Vermessungsgebühren  werden  nach  anliegendem  Tarif  erhoben.

Sofern  bei  früher  vermessenen  Grundstücken,  über  die  eine  Karte  beigebracht  wird,  von
dem  Grundbuchamt  eine  Neuvermessung  angeordnet  wird,  werden  für  die  Vermessungsarbeiten  der
amtlich  angestellten  Landmesser  Gebühren  nicht  berechnet.

Apia,  den  15.  Juli  1903.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Solf.

 

 

 

 

 

 

 

Tarif  (zu  XXIV)  für  Vermessungsarbeiten
zu  §  5  der  Gouvernements-Verordnung  vom  15.  Juli  1903.
*er  Freis  nicht  wenigelit  Preis  öricht  weniger
»··  .  »..  ger
F  lä  ch  e  pro  Heltar  als  ½  Fläche  pro  Heltar  als  ½
Bis  zu  2  ha.  ..  —  50,00  80  bis  120  bhba  .  5,00  500,00
2  bs  K  15,00  50,00  120  -..  4,00  600,00
4.  8  12,50  60,00  200  -—  50  3,00  800,00
8.  20  10,00  100,00  400  800  2,50  1200,00
20  40  7,50  200,00  800  ha  oder  mehr  1,60  2000,00
40  80  6,25  300,00

 

 

Der  vorstehende  Tarif  gilt  für  leicht  zugängliches  Gelände;  bei  schwer  zugänglichem  Gelände
ist  dem  Landmesser  ein  Zuschlag  bis  zu  50  Prozent  erlaubt.

Für  Wiederherstellung  der  Grenzen  nach  früheren  Vermessungen,  Durchschlagen  derselben
und  Vermarkung  hat  der  Landmesser  Anspruch  auf  besondere  Entschädigung  und  auf  Tagegeld  von
25  ;  außerdem  sind  ihm  Barauslagen,  wie  Reisekosten,  Löhne  an  Arbeiter  usw.,  zu  erstatten.

XXV.  u  42Ü0  8
Vom  20.  Oktober  1903.
(D.  Kol.  Ges.  Geb.  7.  Teil  S.  222;  Gouv.  Bl.  Bd.  3  Nr.  31.)

Behufs  Einführung  eines  einheitlichen  Verfahrens  in  der  Ausführung  von  Vermessungsarbeiten
  durch  Gouvernements=  und  Privatlandmesser  wird  auf  Grund  des

3  2  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  30.  November  1902  zur  Ausführung  der  Kreiserlichen

.  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  No-1

  —  11  —.

X
z*

v.  2

vember  1902  hiermit  verordnet,  was  folgt:

I.  Verwaltung.

1.  Alle  Vermessungen,  welche  öffentlichen  Glauben  beanspruchen  und  die  Grundbuch-Eintragung
  oder  Berichtigung  bezwecken,  werden  durch  einen  vom  Kaiserlichen  Gouverneur  bestimmten
Beamten  des  Gouvernements  geprüft  und  beglaubigt.

2.  Die  Ausführung  dieser  Vermessungen  erfolgt  nach  Maßgabe  des  zu  §  5  der  Gouvernements-Verordnung
  aufgestellten  Tarifs  durch  Gouvernements-Landmesser  für  Rechnung  der  Staatskasse
oder  durch  Privat-Landmesser.
        <pb n="227" />
        G  201  2O

3.  Landmesser,  welche  durch  ein  in  Deutschland  oder  im  Ausland  erworbenes  Landmesser-Berufszeugnis
  oder  Patent  den  Befähigungsnachweis  erbringen,  erhalten  auf  Antrag  die  Erlaubnis
zur  Ausführung  derartiger  Vermessungen.  Die  Lizenzgebühr  beträgt  für  Privat-Landmesser
jährlich  50  Mark.

II.  Feldarbeit.

1.  Die  Vermessung  von  Grundstücken  innerhalb  des  früheren  Munizipalitätsbezirks  und  in
Dorflagen  geschieht  durch  Koordinatenaufnahme  und  polygonometrische  Messung;  die  Vermessung  von
Plantagen-Grundstücken  bis  zu  250  ha  Größe  in  und  außerhalb  dieser  Bezirke  durch  polygonometrische
  Aufnahme  ohne  Triangulation,  solange  eine  Landestriangulation  noch  nicht  ausgeführt  ist.
Flächen,  welche  größer  als  250  ha  sind,  sind,  falls  ein  Anschluß  an  eine  Landestriangulation  nicht
möglich  ist,  durch  eine  Kleintriangulation  mit  Basismessung  aufzunehmen.

2.  Die  Winkelmessung  ist  mit  dem  Theodoliten  auszuführen.  Die  Streckenmessung  muß
mit  dem  20-m-Stahlmaßband  oder  mit  geeichten  Meßlatten  erfolgen,  welche  mit  Normalmetern  zu
vergleichen  sind.  Ein  Urmaß  und  eine  Komparator-Einrichtung  befindet  sich  für  Bergleichzwecke  in
den  Geschäftsräumen  des  Gouvernements.

3.  Die  Dreieckpunkte  von  Kleintriangulationen  und  die  Polygonpunkte  sind  durch  Dränröhren
  von  0,35  bis  0,40  m  Länge  und  bis  zu  0,08  m  lichte  Weite  oder  durch  Steine  (Basalt
oder  Zementmörtelguß)  in  den  Abmessungen  0,15  zu  0,15  m  Querschnitt  und  0,55  m  Länge  zu
vermarken.  Die  Oberfläche  dieser  Marken  soll  mit  der  Erdoberfläche  abschneiden.  Die  Mitte  dieser
Steine  ist  durch  ein  zentrisches  Loch  zu  bezeichnen.

4.  Die  Anzahl  der  Grenzpunkte  darf  nicht  unnötig  vergrößert  werden;  es  genügt  im  allgemeinen
  für  jede  noch  so  lange  Grenzlinie  die  Vermarkung  der  beiden  Endpunkte,  welche  gegenseitig
sichtbar  sein  müssen.

5.  Die  Vermarkung  der  Grenzpunkte  muß  durch  gut  behauene  Basaltsteine  oder  Zementmörtelgußsteine
  in  den  Dimensionen  0,20  zu  0,20  zu  0,65  m  erfolgen.  Die  Vermarkungssteine
sollen  das  umgebende  Erdreich  um  höchstens  10  cm  überragen.

Für  die  Fälle,  in  denen  vorstehende  Vermarkungsmittel  nur  mit  großen  Kosten  zu  beschaffen
sind,  können  gegebenenfalls  auch  Erdhügel  oder  aufgetürmte  Steinpyramiden  verwendet  werden.  Alle
diese  Grenzzeichen  sind  außerdem  noch  unterirdisch  zu  vermarken.  Am  besten  eignen  sich  hierzu  leere
Flaschen,  deren  Boden  durchstoßen  oder  abgesprengt  ist.

6.  Die  topographische  Aufnahme  des  Innern  eines  Grundstückes  soll  nur  ein  skizzenhaftes
Eintragen  der  Terraingestaltung  sein.  Notizen  über  den  geologischen  Charakter  des  Grundstücks,  die
Bodenbeschaffenheit,  Bodengüte,  Wegeverhältnisse,  Höhenlage,  Wasserversorgung  und  Vegetation  sind
dem  Feldbuch  beizufügen.

7.  Werden  die  Grenzen  durch  natürliche  Objekte,  wie  Wege,  Wasserläufe,  Gebirgskämme  usw.,
dargestellt,  so  sind  diese  Grenzen  durch  besondere  Messungslinien  genau  aufzunehmen.

III.  Ausarbeitung  der  Karten.

1.  Jeder  Gouvernements=  und  Privat-Landmesser  hat  zwecks  Prüfung  seiner  Arbeiten  zwei
Karten  an  das  Gouvernement  einzusenden.  Das  eine  Exemplar  auf  gutem  Zeichenpapier  verbleibt
im  Archiv,  das  zweite  Exemplar,  eine  Kopie  auf  Pausleinwand,  geht  nach  Revision  mit  Prüfungsvermerk
  an  den  Landmesser  behufs  Aushändigung  an  den  Auftraggeber  zurück.

Der  Maßstab  der  Verjüngung  ist  für  Waldkomplexe  1:2500  oder  1:5000,  für  parzellierte
Feldlagen  1:1000  oder  1:1250  und  für  Dorf=  und  Stadtlagen  1:  1000,  1:  500  oder  1:250.

2.  Außerdem  ist  ein  Feldbuch  in  Aktenformat  beizubringen,  welches  folgende  Anlagen
und  Daten  erhält:

a)  Eine  ungefähr  maßstäbliche  Zeichnung  des  Grundstücks  mit  den  Originalmaßen  der
Messungs=  und  Grenzlinien  in  Zentimeter.
Die  Resultate  der  polygonometrischen  und  trigonometrischen  Winkelmessung  in  Sekunden
des  in  350  Grade  geteilten  Kreises.
e)  Die  Koordinatenberechnung  und  die  Koordinaten  der  Dreiecks=  und  Polygonpunkte
in  Zentimeter.
d)  Die  doppelte  Berechnung  der  Flächeninhalte  in  Hektar,  Ar  und  Quadratmeter.
e)  Die  Namen  der  Eigentümer  und  Angrenzer.
.  Das  Format  der  Karten  muß  sein:
a)  50  X  34  cm,  sofern  dies  aber  zur  notwendigen  zusammenhängenden  Darstellung
umfangreicher  Flächen  nicht  ausreicht,

b
        <pb n="228" />
        G  202  20

b)  50  X  66  cm  oder
c)  50  X  100  cm  an  Länge  und  Breite.
4.  Die  Titelschrift  muß  enthalten  den  Namen  des  Distrikts,  der  Gemeinde  und  der  Gewanne.
5.  Das  Beschreiben  der  Karten  muß  in  der  Regel  in  deutscher  Sprache,  in  Rundschrift,
erfolgen.  Auf  richtige  Schreibweise  der  Eingeborenen-Bezeichnungen  für  Flüsse,  Berge  usw.  ist
besondere  Sorgfalt  zu  verwenden.
Für  das  Zeichnen  der  Karten  sind  die  Vorschriften  der  Preußischen  Landesaufnahme
maßgebend.
7.  Auf  jeder  Karte  ist  der  Maßstab  unten  anzugeben.
IV.  Kosten.
F  1.  Die  Prüfung  und  Beglaubigung  der  Karten  und  Messungsunterlagen  geschieht  kostenfrei.
—  2.  Die  Ausführung  von  Vermessungsarbeiten  durch  Gouvernements-Landmesser  geschieht
auf  mündlichen  oder  schriftlichen  Antrag  unter  Einzahlung  eines  Kostenvorschusses  in  Höhe  von
75  Proden  der  vorläufig  festzusetzenden  Gebühren.
Die  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Verkündung  in  Kraft.  Sämtliche  früheren  das
Vermessungswesen  betreffenden  Verfügungen  werden  ausgehoben.

Apia,  den  20.  Oktober  1903.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
gez.  Solf.

XXVI.  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  Abänderung  der  Verordnung
betr.  Anlegung  des  Grundbuchs,  vom  15.  Juli  1903.
Vom  14.  November  1910.
(Kol.  Bl.  1911  S.  111;  Gouv.  Bl.  Bd.  3  Nr.  100.)

Auf  Grund  des  §  1  Abs.  2  der  r  assuuscee  Verordnung  vom  21.  November  1902  wird

hiermit  verordnet,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.
Der  §  2  der  Gouvernements-Verordnung  vom  15.  Juli  1903  (Gouv.  Bl.  Bd.  III  Nr.  28)
1  wird  dahin  abgeändert,  daß  als  amtliches  Verzeichnis  im  Sinne  des  §2  Abs.  2  der  Reichs-Grundbuchordnung
  das  vom  Regierungs-Landmesser  zu  führende  Parzellenverzeichnis  gilt.
Apia,  den  14.  November  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:

 

Schultz.
XXVII.  Verorbnung  zur  Abänderung  der  G  ts-Verord
betreffend  das  Vermessungswesen,  vom  20.  Oktober  1903.

(Gouv.  Bl.  Bd.  4  Nr.  18.)

Auf  Grund  des  §  2  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  30.  November  1902  (Kol.  Bl.
S.  568)  wird  zur  „Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken
in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  (Kol.  Bl.  S.  563)  verordnet,  was  folgt:
.  §  1.  Die  Gouvernements-Verordnung  vom  20.  Oktober  1903  wird  dahin  abgeändert,  daß
Karten  und  Messungsunterlagen,  die  von  den  Regierungslandmessern  der  Dienststelle  für  öffentliche
Arbeiten  angefertigt  sind,  der  Prüsung  und  Beglaubigung  nicht  bedürfen.

Im  übrigen  finden  die  Vorschriften  der  genannten  Verordnung  auch,  auf  die  Vermessungen
und  Karten  der  Regierungslandmesser  Anwendung.
        <pb n="229" />
        M  203  2

#§  2.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.
Sie  finden  auch  Anwendung  auf  die  vor  ihrem  Inkrafttreten  von  den  Regierungslandmessern
  bereits  ausgeführten  Vermessungen  und  angefertigten  Karten.
Apia,  den  1.  November  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Schult.

XXVIII.  Bekanntmachung.

In  Abänderung  der  Bekanntmachung  vom  20.  Dezember  1903  (Gouv.  Bl.  Bd.  III  Nr.  32)
werden  mit  der  Prüsung  und  Beglaubigung  von  Vermessungen,  welche  öffentlichen  Glauben  beanspruchen
  und  die  Grundbucheintragung  oder  -berichtigung  bezwecken,  die  Regierungslandmesser  der
Dienststelle  für  öffentliche  Arbeiten  beauftragt.  Sie  haben  zu  zeichnen:

Kaiserliches  Gouvernement.
Im  Auftrage:
Name,
Regierungslandmesser.
Apia,  den  1.  November  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Schultz.

XXIX.  Tarif  für  Vermessungs=  und  Zeichenarbeiten.
(Gouv.  Bl.  Bd.  5  Nr.  11.)

Vom  1.  April  1914  ab  wird  der  nachfolgende,  vom  Reichs-Kolonialamt  genehmigte
„Tarif  für  Vermessungs=  und  Zeichenarbeiten“  eingeführt  mit  der  Maßgabe,  daß  vor  diesem  #  X##
Zeitpunkte  gestellte  Anträge  nach  dem  bisherigen  Tarif  zu  liquidieren  sind.  I

I.  Tarif  für  katastermäßige  Vermessung  einschließlich  häuslicher  Bearbeitung  und  Lieferung
des  Kartenmaterials:

Fläche  in  Hektar  Pro  Hektar  mehr  Betrag
bis  1  —  80

über  1  3  15·.7“  mehr  —
3...  —  110-3

  -10.  .  .  10.4  —

10  —  180

10  -650.  .  .  8M  —

50  —  500

-  50.  10  6½  —

150  —  1100

-150  .  220  4.7  —
250  1500

.  250  2  -

Anmerkung  1:  Für  die  Preisbemessung.  werden  Bruchteile  von  Hektaren  voll  berechnet.
-  2:  Der  Tarif  gilt  für  zugängliches  Gelände.  Bei  unwegsamem  Gelände  ist  ein
Zuschlag  bis  50  Prozent  zulässig.  Die  Feststellung  des  Grades  der  Unwegsamkeit  geschieht  durch
den  aufnehmenden  Landmesser.
Anmerkung  3:  Bei  Fortschreibungsvermessungen  kommt  nur  die  Fläche  des  den  Gegenstand
der  Abzweigung  bildenden  Trennstücks  in  Ansatz.
II.  Tarif  für  Grenzfeststellungen  und  dgl.:
a)  Für  jeden  Landmesser  Tkkiitstag  bei  Juziehma  eines  Mesgehilfen

75.4
b)  desgleichen  ohne  Meßgehilfe  .  65  "

*
        <pb n="230" />
        W  204  2

III.  Tarif  für  besondere  Arbeiten:
a)  Für  jeden  gelieferten  Grenzstein  sind  5  J4  zu  zahlen  außer  der  Taxe  1  und  II.
b)  Für  Durchholzen  von  Grenzen  und  Sichten  sind  für  je  100  m  Durchschlag  8  &amp;amp;  zu
zahlen,  sofern  der  Interessent  hierzu  nicht  die  Arbeiter  stellt.
IV.  Tarif  für  häusliche  Arbeiten:
a)  Für  Anfertigung  von  Kopien  aus  vorhandenen  Karten  einschließlich  Papier:
Für  die  Arbeitsstunde  4
b)  Für  trigonometrische,  polygonometrische  und  sonstige  technische  Berechnungen:
Für  die  Arbeitsstunde  6
Apia,  den  30.  März  1914.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
chultz.

XXX.  Verordnung.

(Gouv.  Bl.  Bd.  5  Nr.  15.)
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  folgendes  verordnet:

5  1.  Die  Verordnung  vom  20.  Oktober  1903  (Gouv.  Bl.  Bd.  III  Nr.  31),  betreffend
Ausführung  von  Vermessungsarbeiten,  wird  dahin  abgeändert,  daß  für  die  Beglaubigung
  der  von  Privatlandmessern  mit  den  Vermessungsschriften  dem  Vermessungsamt  zur  Prüfung
eingereichten  Handzeichnungen  folgende  Gebühren  erhoben  werden:

a)  für  Handzeichnungen  im  Aktenformat  5  ½,
b)  doppelten  Aktenformat.  .  ...8-o)-
  btszurGroßevon50311660m·.12-d)-
  großere  Handzeichnungen  ..  15

§  2.  Für  die  Anfertigung  von  Auszügen  aus  dem  Forsschreibungsprotokoll  sowie  aus  den
Flurbüchern  sind  zu  erheben:
für  je  zehn  angefangene  oder  volle  Positionen  3
Als  Position  zählt  jede  eingetragene  Einzel=  und  Gesamtfläche.
§5  3.  Diese  Verordnung  tritt  sogleich  in  Kraft.
Apia,  den  19.  Mai  1911.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Schultz.

XXXI.  Dienstanweisung  für  das  Vermessungspersonal.
(War  noch  nicht  veröffentlicht.)

§  1.  Dem  gesamten  Vermessungswesen  steht  ein  Landmesser  (Oberlandmesser)  vor.  Er
erteilt  die  technischen  Vorschriften  für  einheitliche  Erledigung  sämtlicher  Vermessungs=  und  Zeichenarbeiten
  unter  Berücksichtigung  der  bestehenden  Bestimmungen.

§  2.  Der  Vorsteher  für  das  Vermessungswesen  hat  alle  mit  dem  Vermessungs=  und  Kartenwesen
  in  Beziehung  stehenden  Geschäfte  des  Gonvernements  zu  bearbeiten  und  ist  Hilfsarbeiter  für
alle  diese  Angelegenheiten.

Er  hat  für  das  geodätische  Bureau  des  Reichs-Kolonialamts  geeignete  Unterlagen  zu  umfangreicheren
  Berechnungen  und  Kartenanfertigungen  mit  entsprechenden  Erläuterungen  dem  Gouvernement
  einzureichen.

§  3.  Der  Vorsteher  hat  für  die  ordnungsmäßige  Verwaltung  der  beim  Gouvernement
befindlichen  Vermessungswerke  (Karten,  Register  und  dergleichen),  für  schnelle  und  richtige  Ergänzung
        <pb n="231" />
        205  20

des  Materials,  iusbesondere  auf  Grund  der  Fortschreibung  der  Grundstücke,  Sorge  zu  tragen  und
alles  Material  in  einem  möglichst  feuersicheren  Raum  (Vermessungsarchiv)  zuverlässig  aufbewahren
zu  lassen.

5  4.  Der  Vorsteher  prüft  die  für  Vermessungs=  und  zeichnerische  Arbeiten  nach  dem  Vermessungstarif
  festgesetzten  Gebühren  und  übermittelt  die  Kostenrechnung  und  in  der  Regel  die  für
die  Parteien  bestimmten  Ausfertigungen  (Karten,  Fortsch  usw.)  der  Gouvernements-Hauptkasse.
  Die  Aushändigung  der  Ausfertigungen  erfolgt  durch  die  Gouvernements-  -Hauptkasse
  nach  Einziehung  des  Rechnungsbetrages.

§  5.  Der  Vorsteher  führt  die  Aufsicht  über  das  übrige  Vermessungspersonal.  Er  verteilt
auf  dieses  die  eigentlichen  technischen  Landmesserarbeiten.  Dazu  gehören  hauptsächlich:

1.  Vermessungen  für  Kataster=  und  Grundbuchzwecke,  insbesondere:

à)  Neumessungen  und  zugehörige  Berechnungen;

b)  Fortschreibung  der  Register,  Karten  und  Akten;

c)  Beglaubigung  und  Anfertigung  der  Grundbuchunterlagen;

d)  Erledigung  von  sonstigen  Vermessungsarbeiten  für  Behörden  und  Privatpersonen;
e)  Prüfung  und  Beglaubigung  der  Vermessungsunterlagen  von  Privat-Landmessern.

2.  Aufstellung  von  Bebauungsplänen.

3.  Kulturtechnische  Arbeiten.

4.  Taxen  und  Gutachten  in  Grundstücksangelegenheiten.

§*  6.  Der  Vorsteher  hat  auf  die  eindentige  und  gute  Bezeichnung  der  Grundstücksgrenzen
  in  den  Kaufverträgen  sowie  auf  eine  geordnete  fachtechnisch  zweckmäßige
Registrierung  des  Besitzstandes  mit  Bezug  auf  die  Karten  und  Vermessungen  hinzuwirken,
  damit  einer  Verwirrung  der  Grenzen  und  des  Anrechtes  an  Grundstücken
vorgebeugt  wird.

*5  7.  Der  Vorsteher  hat  das  Vermessungsbureau  zu  leiten  und  zu  beaufssichtigen,  die
Arbeiten  der  Landmesser  zu  Überwachen,  allen  bemerkten  Mängeln  und  Unregelmäßigkeiten  Abhilfe
zu  verschaffen  und  bei  etwaigen  Stockungen  des  Betriebes  die  für  den  geregelten  Fortgang  der
Geschäfte  geeigneten  Maßregeln  rechtzeitig  bei  dem  Gouvernement  in  Antrag  zu  bringen.

Eine  Geschäftsrevision  ist,  so  oft  es  das  Bedürfnis  erheischt,  in  der  Regel  aber  einmal
jährlich,  und  zwar  soweit  als  möglich  unvermutet,  zu  bewirken.

Die  vorzunehmende  Revision  bedarf  der  Genehmigung  des  Gouverneurs.

Die  Revision  muß  sich  auf  alle  Teile  der  Dienstgeschäfte  der  Vermessungsbeamten  erstrecken,
insbesondere  auf  die  örtlichen  Arbeiten,  die  Kartenherstellung  und  Berechnungen  sowie  auf  die
geordnete  Registrierung,  die  richtige  Fortführung  und  gute  Aufbewahrung  der  Karten,  Verzeichnisse
und  Akten.

Über  den  Verlauf  und  die  Ergebnisse  der  Revision  hat  der  Vorsteher  für  das  Vermessungswesen
  eine  von  den  beteiligten  Vermessungsbeamten  mit  zu  vollziehende  Verhandlung  aufzunehmen
und  dem  Gouvernement  zur  weiteren  Veranlassung  einzureichen

Die  amtlich  verwerteten  Arbeiten  der  Privat=  und  Gesellschafts-  Landmesser  sind  bei  diesen
Revisionen  mit  zu  prüfen  (s.  §  13,  vorletzter  Absatz).

§*  8.  Beim  Beginn  jedes  Etatsjahres  ist  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  der  Bericht  über
das  verflossene  Etatsjahr  und  die  Aufstellung  eines  Vermessungsplanes  für  das  nächste  Jahr  mit
Veranschlagung  der  damit  verbundenen  Ausgaben  und  Einnahmen  einzureichen.

§5  9.  Für  die  sachgemäße  Verteilung  und  Verwendung  der  für  das  Vermessungswesen  im
Schutzgebiet  ausgeworfenen  Mittel,  ebenso  für  die  rationelle  Verwertung  der  Vermessungsergebnisse
ist  der  Vorsteher  verantwortlich.

§  10.  Dem  Vorsteher  liegt  die  Beschaffung  und  die  Verwaltung  der  technischen  Inventarien  ob.

§5  11.  Die  Tagegelder=  und  Reisekosten-Liquidationen  sämtlicher  Vermessungsbeamten,  soweit
sie  im  Verlaufe  der  vermessungstechnischen  Dienstgeschäfte  entstanden  sind,  sind  vom  Vorsteher  auf
ihre  Nichtigkeit  zu  prüfen  und  nach  Bescheinigung  dem  Gouvernement  zur  Festsetzung  und  Auweisung
  vorzulegen.

12.  Der  Vorsteher  hat  alle  vorkommenden  Arbeiten  nach  den  in  dieser  Anweisung
gegebenen  Grundsätzen  und  Vorschriften  sowie  den  sonstigen  Verordnungen  und  Verfügungen  des
Vermessungs-  und  Grundbuchwesens  zu  prüfen  und  nach  Abstellung  etwaiger  Anstände  mit  einem
Prüfungsvermerk  zu  versehen  bzw.  bei  Auszügen  zu  rechtlichen  Zwecken  mit  seiner  Unterschrift  und
Anitssiegel  zu  beglaubigen.
        <pb n="232" />
        z.

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W  206  2rO

§5  13.  Von  den  Grundbesitzern  oder  Eigentümern  beigebrachte  Vermessungsstücke  dürfen

*  nur  dann  für  die  amtlichen  Verzeichnisse  und  Karten  oder  Grundbuchunterlagen  verwendet

werden,  wenn  sie  auf  Grund  einer  unter  persönlicher  Verantwortung  eines  vom  Gouverneur  zugelassenen
  Privat=  oder  Gesellschafts-Landmessers  ausgeführten  Vermessung  hergestellt  sind.

Die  unter  persönlicher  Verantwortung  erfolgte  Ausführung  der  örtlichen  Vermessung  muß
entweder  durch  Vorlegung  des  als  lrschrift  bescheinigten  Feldbuchs  oder  durch  eine  Bescheinigung
des  Privat=  oder  Gesellschafts-Landmessers  auf  den  sonstigen  Vermessungsstücken  nachgewiesen  sein.
Der  Vorsteher  kann  im  letzteren  Falle  noch  die  Vorlegung  der  lrschrift  verlangen.

Bei  begründeten  Zweifeln  an  der  Richtigkeit  der  in  solchen  Vermessungsstücken  enthaltenen
Vermessung  ist  eine  örtliche  Revision  (s.  §  7,  Schlußsatz)  beim  Gouvernement  zu  beantragen,  deren
Kosten  die  Interessenten  zu  tragen  haben,  falls  sich,  das  Material  als  unzureichend  und  fehlerhaft  erweist.

Werden  von  den  Grundbesitzern  usw.  mit  den  Vermessungsstücken  gleichzeitig  auch  Karten,
Koordinaten=  und  Flächenberechnungen  usw.  vorgelegt,  die  als  richtig  und  ausreichend  angesehen
und  benutzt  werden  können,  so  verringern  sich  die  von  den  Eigentümern  für  die  Bearbeitung  im
Vermessungsamt  zu  zahlenden  Kosten  um  einen  entsprechenden  Prozentsatz.

*  14.  lber  die  Festsetzung  der  Vermessungskosten  und  Gebühren  für  Zeichnungen  und
Auszüge  aus  den  Vermessungswerken  ist  ein  Solleinnahmeregister  zu  führen.  Dem  Gouvernement
sind  vierteljährliche  Auszüge  einzureichen.

§  15.  Für  die  Ausführung  der  Vermessung  sind  die  Gouvernements-Verfügung  vom

20.  Oktober  1903  und  die  etwaigen  Nachträge  maßgebend.  Die  preußischen  Katasteranweisungen

sind  sinngemäß  anzuwenden.
Die  Landmesser  sind  für  die  fach=  und  wirtschaftsplangemäße  Ausführung  der  ihnen  obliegenden
Verrichtungen  verantwortlich.  Der  Schriftverkehr  hat  durch  die  Hand  des  Vorstehers  zu  gehen.
Apia,  den  6.  März  1914.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schultz.
Bei  den  Nachträgen  zur  Gouvernements-Verfügung  vom  20.  Oktober  1903,  wie  sie  in  vorstehender,
  noch  nicht  veröffentlichter  Dienstanweisung  vom  6.  März  1914  (s.  XXXI)  nach  §  15  gedacht
  sind,  sollten  folgende  Ergänzungen  zu  XXV  Beachtung  finden:
bei  XXV  zu  II,  4.  Die  wenigen  Grenzeckpunkte  sind  durch  nach  (im  Feldbuch  einzutragenden)  Versicherungsmaßen
  festgelegte  seitliche  Vermarkung  oder  natürliche  markante  Punkte
und  in  unübersichtlichem  Gelände  durch  dauerhafte  Zwischenmarken  an  geeigneten
Stellen  für  die  spätere  Wiederauffindung  der  Grenzen  zu  stützen.

bei  XXV  zu  II,  7.  Als  besondere  Messungslinien  sind  auch  Meßbandzüge  mit  richtigen  Kompassen,
die  zwischen  andere,  gut  festgelegte  Messungs=  und  Grenzpunkte  eingefügt  sind,
geeignet.

bei  XXV  zu  III,(.  Vgl.  Anlage  4  zum  Entwurf  c#  am  Schluß  dieser  Abhandlung.

bei  XXV  zu  lII,  ##  Statt  „Vorschriften  der  Preußischen  Landesaufnahme“  ist  wohl  „Vorschriften
des  Zentraldirektoriums  der  Vermessungen  im  Preußischen  Staate“  zu  setzen.

XXXII.  Verordnung,  betreffend  Einführung  von  Flurbüchern  und
Grunbbesitzrollen.
(Zu  Beginn  des  Krieges  als  Entwurf  hergelangt.)

Auf  Grund  des  §  1  Abs.  2  der  Kaiserlichen  Berordnung  vom  21.  November  1902  wird

iolgendes  verordnet:
1.  An  Stelle  des  §  2  der  Verordnung  vom  15.  Juli  1903  (Gouvernementsblatt  Bd.  III,

Nr.  28)  tritt  folgende  Bestimmung:

*  2.  Als  amtliches  Verzeichnis  im  Sinne  des  §  2  Abs.  2  der  Reichsgrundzuri

  c#n  Fbuchordnung  gelten  die  vom  Vermessungsamte  zu  führenden  Flurbücher  und  Grund-S
  besitzrollen.
        <pb n="233" />
        G  207  2Ö

 

.  8  3.  Diese  Verordnung  tritt  am  in  Kraft.  Gleichzeitig
wird  die  Verordnung  vom  14.  November  1910  (Gouvernementsblatt  Bd.  III,  Nr.  100)  aufgehoben.  Xx
Apia,  den  .  “

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

7.  Allgemeines.

Diese  Angaben  der  sechs  Schutzgebietsverwaltungen  dürften  einen  Einblick  in  die  Entwicklung
von  Flurkarten,  Flurbüchern  und  Grundbesitzrollen  in  den  einzelnen  Gebieten  gestatten.  Im  allgemeinen
  wurden  bisher,  wo  die  vorstehenden  Bestimmungen  nichts  Gegenteiliges  enthalten,  die
preußischen  Katasteranweisungen  sinngemäß  angewendet,  wie  auch  in  einzelnen  Paragraphen  der
Dienstanweisungen  zum  Ausdruck  kommt.  Das  gilt  insbesondere  auch  von  dem  Fortschreibungsverfahren,
  den  gleichmäßigen  Signaturen  und  dergl.

Nachstehend  wird  noch  die  in  X.  (§  44,2),  XV.  (A  8  3),  XVI.  (II  B  4)  und  XXIII.  (II  8  6a)
berührte  Dienstanweisung  zum  Abdruck  gebracht.

XXXIII.  Dienstanweisung,  betr.  die  trigonometrischen  Vermessungen  und  Berechnungen.
Vom  20.  August  1904.
(D.  Kol.  Bl.  S.  553.)

Für  die  einheitliche  Behandlung  bei  der  Berechnung  der  Koordinaten  und  Höhen  von  trigonometrisch
  bestimmten  Punkten  sowie  zur  Vermeidung  kostspieliger  Nachmessungen  und  Ergänzungen  sind
in  den  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amts  unterstehenden  deutschen  Schutzgebieten  bis
auf  weiteres  folgende  allgemeine  Bestimmungen  maßgebend:

1.  Die  grundlegenden  Triangulationen  werden  behufs  Kostenersparnis  in  der  Kolonial-Abteilung
  zu  Berlin  berechnet.

2.  Die  Triangulationsakten  sind  gleich  nach  Beendigung  der  Feldarbeiten  zur  Berechnung
der  Koordinaten  und  Höhen  einzureichen.

3.  Die  Akten  sind  bei  der  überseeischen  Versendung  mit  einem  so  hohen  Betrage  zu  versichern,
  daß  gegebenenfalls  die  Kosten  der  Wiederholung  der  etwa  verloren  gegangenen  Messungen
davon  gedeckt  werden  können.  ·

4.  Den  eingereichten  Alten  sind  beizufügen:

a)  eine  Netzskizze  mit  Darstellung  der  beobachteten  Strahlen,

b)  ein  bezüglich  der  Spalten  2,  6,  7,  8,  9,  13  und  14  genau  ausgefülltes  Verzeichnis
nach  dem  Muster  des  nachstehend  abgedruckten  trigonometrischen  Formulars  für  #achsten
Kolonialvermessungen,  in  welchem  etwa  benutzte,  gegebene  und  neubestimmte  Punkte  1%.
getrennt  aufgeführt  werden,

c)  ein  Begleitbericht,  welcher  sich  noch  über  alles  dasjenige  äußert,  was  für  die  zweckmäßigste
  Verarbeitung  der  Messungen  notwendig  ist,  z.  B.  Aufführung  derjenigen
Punkte,  welche  sich  schlecht  einstellen  ließen  oder  auf  denen  Heliotropenlicht  gegeben
wurde  und  dergleichen.

5.  Zur  sachgemäßen  Benutzung  des  unter  Ziffer  4b  vorgeschriebenen  Formulars  sind  folgende
Erläuterungen  zu  beachten:

Allgemein:  Das  Formular  soll  für  die  einheitliche  Registrierung  von  trigonometrischen  Vermessungen
  und  Berechnungen  eine  Richtschnur  bieten  und  jedem  Landmesser  ein  bequemes  Mittel
darbieten,  seine  Arbeiten  möglichst  einwandfrei  und  ordnungsmäßig  abliefern  zu  können.

Insbesondere  kann  dieses  Formular  als  die  unbedingt  notwendige  Form  eines  Koordinaten-Verzeichnisses
  für  trigonometrische  Punkte,  angesehen  werden,  weil  für  die  Berechnung  z.  B.  eines
rückwärts  eingeschnittenen  Punktes  bei  Entnahme  der  Koordinaten  eines  anvisierten  Punktes  die  Angaben
  über  Art  und  Exzentrizität  des  Signals  in  Spalte  7  und  8  von  der  größten  Wichtigkeit  sind.
In  dieser  Hinsicht  muß  es  also  als  Ersatz  für  das  den  Bedürfnissen  der  Kolonialvermessungen  nur
bezüglich  der  Polygonpunktskoordinaten  entsprechende  trigonometrische  Formular  25  der  Preußischen
Vermessungsanweisung  9  angesehen  werden.

Spalte  1.  Die  in  Spalte  1  enthaltene  Nummer  wird  dem  Punkte  bei  der  endgültigen
Koordinatenberechnung  gegeben.  6
        <pb n="234" />
        #n
Awbog

Kes  der

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W  208  20

Da  die  Berechnung  sich  in  der  Regel  gliedert  in  die  Ermittlung  der  Koordinaten  der  Punkie
höherer  Ordnung  für  ein  größeres  Gebiet  und  in  die  Ermittlung  der  Punkte  niederer  Ordnung  für
ein  Spezialgebiet,  ist  es  zweckmäßig,  die  Punkte  höherer  Ordnung  mit  den  Zahlen  unter  und  bis
hundert  durch  das  größere  Gebiet  durchzunumerieren,  die  Punkte  niederer  Ordnung  aber  nach  enger
begrenzten,  zusammenhängend  vermessenen  Spezialgebieten  durchlaufend  mit  den  Zahlen  von  101  an
zu  numerieren.  Bei  sporadischer  Lage  der  Spezialgebiete  ist  nicht  immer  abzusehen,  welchen  Umfang
die  nach  und  nach  erfolgende  Vervollständigung  der  Detailtriangulation  innerhalb  eines  Koordinatensystems
  annehmen  wird.  In  solchen  Fällen  wird  nach  Überspringung  von  einem  oder  mehreren
hundert  Zahlen  die  Numerierung  im  nächsten  Vermessungsgebiet  desselben  Koordinatensystems  mir
einem  geeigneten,  um  die  Zahl  1  vermehrten  vollen  Hundert  zu  beginnen  haben.  Jedoch  bleibt  je
nach  Lage  des  Falles  (mit  Genehmigung  der  Kolonial-Abteilung)  eine  zweckentsprechende  Abänderung
dieses  Grundsatzes  vorbehalten.

Für  die  Numerierung  trigonometrisch  bestimmter  Grenzpunkte,  welche  erst  auf  Grund  der
Koordinaten  der  sertigen  Detailtriangulation  eines  Gebietes  berechnet  werden  können,  ist  die  Methode
der  Dezimalstellennumerierung  zu  einer  nächstgelegenen  Dreieckspunktnummer  als  besonders  passend
zu  bezeichnen.

Zu  Spalte  2.  Spalte  2  muß  denjenigen  Namen  in  erster  Linie  enthalten,  welcher  nach
Angabe  der  Eingeborenen  als  Ortsbezeichnung  allgemein  üblich  ist.  Falls  im  Laufe  der  Vermessung
andere  Bezeichnungen  und  Nummern  vorläufig  gewählt  werden  mußten  und  wiederholt  in  den  Vermessungsakten
  aufgetreten  sind,  ist  diese  Bezeichnung  in  Klammern  mit  einem  Gleichheitszeichen
davor  —  (=  )  —  in  Spalte  2  ebenfalls  einzutragen.  Dasselbe  gilt  von  Zusätzen,  die  zur  Unterscheidung
  gleichnamiger  Ortsbezeichnungen  notwendig  sind,  da  letztere  sich  nicht  selten  bei  Benennung
der  Berggipfel  durch  Eingeborene  wiederholen.  Die  Schreibweise  der  Namen  hat  sich  nach  den  im
Kolonialblatt  Nr.  17  (1.  September  1903)  veröffentlichten  Grundsätzen  zu  richten.
Zu  Spalte  3.  Diese  Spalte  soll  über  Genauigkeit  und  Wert  der  Koordinaten  einen
ungefähren  Überblick  geben.  Es  werden  folgende  Ordnungen  unterschieden:
I.  Ordnung:  Punkte  des  zusammenhängend  ausgeglichenen  Hauptnetzes  (Beobachtungen  mit
Schraubenmikroskop-Theodolit);
II.  Punkte,  ausgeglichen  auf  Grund  von  eingehängten  Ketten,  Rückwärtseinschnitten,
Vorwärtsabschnitten,  kombinierten  Einschneidungen  (Beobachtungen  mit  Schraubenmikroskop-Theodolit);


III.  Punkte,  ausgeglichen  auf  Grund  derselben  Probleme  wie  bei  der  II.  Ordnung
(Beobachtungen  mit  Nonientheodolit);
IV.  Punkte,  von  denen  nur  mit  einigen  günstigen  Strahlen  Näherungskoordinaten  berechnet

  werden,  die  aber  durch  den  Vergleich  eines  oder  mehrerer  damit  berechneter
Azimute  mit  einer  oder  mehr  beobachteten  überschüssigen  Richtungen  auf  oder  nach
diesen  Punkten  geprüft  und  hinreichend  genau  befunden  sind;

V.  Alle  übrigen  aus  irgendeinem  stichhaltigen  Grunde  nicht  unter  I.  bis  IV.  Ordnung
zu  rechnenden  Punkte.  Ist  der  stichhaltige  Grund  nicht  direkt  erkennbar,  so  ist  in
Spalte  13  die  nötige  Erläuterung  zu  geben.

Diese  Einteilung  der  trigonometrisch  bestimmten  Punkte  in  Ordnungen  ist  bei  Aufstellung  des
Berechnungsplanes  vorzunehmen,  aber  erst  nach  der  Berechnung  sämtlicher  Punkte  endgültig  festzusetzen.
  Die  Abstufung  der  Ordnungen  ist  der  Güte  der  Punktbestimmungen  anzuschmiegen  und  hat
sich  nach  der  Wichtigkeit  der  Punkte  für  weitere  Anschlüsse  zu  richten.

Die  Güte  einer  Punktbestimmung  hängt  ab  von  der  Genauigkeit  der  Winkelbeobachtungen,
der  Anzahl  der  überschüssigen  Messungen,  dem  günstigen  Schnitt  und  der  Länge  der  Visierstrahlen
sowie  von  dem  Genauigkeitsgrad  der  bei  der  Berechnung  des  Neupunktes  in  Betracht  kommenden
endgültigen  Koordinaten.  «

Zu  Spalte  4  und  5.  Aus  den  geographischen  Koordinaten  der  Punkte  I.  Ordnung  sind
nach  besonders  zu  veröffentlichenden  Vorschriften  rechtwinklig  konforme  ebene  Koordinaten  zu  ermitteln.
Diese  liegen  den  in  Spalte  4  und  5  eingetragenen  Koordinaten  der  Übrigen  Punkte  zugrunde  und
beziehen  sich  auf  ein  im  Titel  des  Koordinaten-Verzeichnisses  eindeutig  zu  bezeichnendes  Koordinatensystem.
  Bei  den  Schutzgebieten  auf  der  nördlichen  Halbkugel  ist  die  +  X-Achse  nach  Norden,  auf
der  südlichen  Halbkugel  nach  Süden  gerichtet  zu  nehmen.
        <pb n="235" />
        209  20

Zu  Spalte  6  bis  9.  Diese  Angaben  müssen  aus  den  Feldbüchern  entnommen  werden.
Insbesondere  ist  schon  vor  dem  Verlassen  des  Vermessungsgebietes  genau  zu  kontrollieren,  ob  alle
diese  Angaben  für  jeden  trigonometrischen  Punkt  vorhanden,  namentlich  auch  die  Zentrierelemente
gemessen  und  aufnotiert  sind.

Bei  den  in  Berlin  vorzunehmenden  Berechnungen  kann  das  Fehlen  von  klaren  Angaben
in  den  Spalten  6  bis  9  die  unliebsamsten  Verzögerungen  zur  Folge  haben.

Zu  Spalte  10  bis  12.  Diese  Spalten  enthalten  die  berechneten  und  gemittelten  Höhen
und  den  Wert  derselben  im  Verhältnis  zueinander.

Je  nach  der  Art  der  Höhenbestimmung  wird  folgendes  Zeichen  in  Spalte  11  eingetragen:

!=  trigonometrisch,

I.  —  tachymetrisch,

B  —  Einschaltung  mit  dem  Aneroid,

8  =  durch  korrespondierende  Luftdruck=  und  Lufttemperaturmessungen.

Spalte  12  gibt  die  Anzahl  der  zum  Mittel  vereinigten  Bestimmungen  an  oder  enthält  die
Bezeichnung  A,  d.  h.  mit  andern  Punkten  zusammen  ausgeglichen  nach  der  Methode  der  kleinsten
Quadrate.

Spalte  13  soll  neben  andern  Bemerkungen  vor  allem  einen  kurzen  Hinweis  für  das  leichte
Wiederauffinden  des  Punktes  enthalten.

Spalte  14  soll  zur  schnellen  Auffindung  der  Originalbeobachtungen  und  sonstigen  wichtigen
Angaben  dienen.

Berlin,  den  20.  August  1904.
Auswärtiges  Amt,  Kolonial-Abteilung.
Stuebel.

Anlage.
Die  Tltelselte  des  Formnulars  hat  folgende  Form:

Koordinaten=  und  Höhen-Verzeichnis
der
trigonometrischen  Punkte

nebst  einigen  zu  ihrer  Berechnung  und  Wiederbenutzung  wichtigen  Angaben.

Schutzgebiet
Aufnahmegebiet
Nullpunkt  des  Koordinatensystems:
9P  =

Die  —  X-Achse  hat  die  Richtung

Anmerkungen:

Beim  Einreichen  von  Triangulationsakten  zur  Verschnung  der  Koordinaten  und  Höhen  hat  jeder  Landwester
  eein  ein  solches,  bezüglich  der  Spalten  2,  (  „  ,  13  und  14  genau  ausgefülltes  Verzeichnis
eizugeben

.  Titel  und  Einlagen  zu  diesem  Formular  sind  vorrätig  im  Referat  7  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen
  Amtes.“)

.  Erlänuterungen  hierzu  sind  abgedruckt  im  Deutschen  Kolonialblatt  1904,  Seite  553.

10

*)  Jetzt  im  Referat  A7  des  Reichs-Kolonialamts.
        <pb n="236" />
        210  20

Innenselte  des  Formulars.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1  2  8  4  I  5  6
Bezeichnung  Ord-  Rechtwinklige  konforme  Arl  der
des  Punktes  #nungswert  ebene  Koordinaten
des  Vermarkung
Nr.  Name  Punktes  y  x
l
T  ,
7  8  1o%  11  .112  13  14
:  öhe  der
Angabe  über  Signathöhe  :0.9  An-  Bemerkungen  -
Exgzentrizität  VauartsükdspkkiAMOaFeekrikiacILtkeuZerArtMkiibäktåaelgndBMWSMM
des  des  nometrische  iber  Mitte,  her  Höheen-  zinsühreree  Wege  der
*  Signals  Höhen-  wasser  „bestim-  .  g  Feldbuchalten
Signals  berechnung  des  Ozeans  mungen  usw.

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie  hieraus  ersichtlich,  kommen  abweichend  von  den  heimischen  Verhältnissen  konforme
Koordinaten  zur  Anwendung;  es  sind  für  die  Gouver  der  deutschen
Schutzgebiete  Afrilas  und  der  Südsee  vereinfachte  Gaußsche  rechtwinklige  konforme  ebene
Koordinaten  eingeführt.

Die  ursprünglichen  Gaußschen  Formeln  habe  ich  für  die  praktischen  Verhältnisse  durch
Vereinfachung  der  Glieder  und  Berechnung  einfacher  Tafeln  (vgl.  die  Böhlerschen  Tafeln  I  bis  IX
in  dem  Tafelwerk  von  Ambronn:  „IAstronomisch-geodätische  Hilfstafeln“,  Verlag
E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  1909)  so  für  die  tropischen  Breiten  zugeschnitten,  daß  die  ebenen
Koordinatensysteme  für  die  Spezialvermessungen  der  einzelnen  Schutzgebiete  in  der  Nord-Süd-Richtung
unbegrenzt  gewählt  werden  können,  während  sie  in  der  Ost-West-Richtung  einen  Abstand  der  einzelnen
Nullpunktsmeridiane  von  drei  Längengraden  (im  Durchschnitt  rund  300  km)  haben.

Über  die  Anwendung,  die  Verzerrungs=  und  Höhenreduktions-Fehler  bei  dieser
Wahl  der  Systembegrenzung  befinden  sich  nähere  Angaben  von  mir  in  der  Zeitschr.  für  Verm.
1909  in  einer  Abhandlung  „Wahl  der  Koordinatensysteme  für  Spezialvermessungen  in  Kolonisationsgebieten“
  (vgl.  oben  bei  XV  (A  §  3)),  die  auch  als  Sonderabdruck  im  Verlag  von  Konrad  Wittwer,
Stuttgart,  zu  haben  ist,  und  in  der  auch  die  gewählten  Systeme  für  Deutsch-Südwestafrika  dargestellt
sind.  Diejenigen  für  Deutsch-Ostafrika  mit  zugehörigen  Ergänzungstafeln  zu  obigem  Werk  von  Ambronn
sind  ersichtlich  aus  einem  weiteren  Sonderabdruck  derselben  Zeitschrift  bei  demselben  Verlag  1913:
„Begleitworte  zur  Karte  des  Usambara=  und  Küstengebietes“  von  mir.

Im  übrigen  werden  für  gewöhnliche  Fälle  des  Anschlusses  der  Spezialvermessungen
an  so  aus  geographischen  gewonnene  ebene  Koordinaten  der  Hauptpunkte  die  Berechnungen  der
ebenen  Koordinaten  der  Neupunkte  nach  den  allgemein  üblichen  Aufgaben  der  trigonometrischen
Punkteinschaltung  (vglI.:  „Die  Methoden  der  Einkettung,  des  Vorwärtsabschnittes,  der  Rückwärtseinschnitte
  usw.  mit  und  ohne  Ausgleichung  nach  der  Methode  der  kleinsten  Quadrate  in  der  preußischen
Katasteranweisung  IX“,  Deckers  Verlag,  Berlin,  ferner  auch  Abschnitt  IV  in  Vogler:  „Geodätische
Ubungen,  1.  Teil,  Feldübungen",  Pareys  Verlag,  Berlin,  und  Abschnitt  II  und  III  in  Hegemann:
„Ausgleichungsrechnung“,  Pareys  Verlag,  Berlin)  ausgeführt.

Die  Anbringung  der  Richtungsreduktionen  nach  der  graphischen  Tafel  IX  in  dem
oben  genannten  Ambronnschen  Tafelwerk  an  die  bei  Spezialvermessungen  gemessenen  Richtungen
findet  in  der  Regel  nur  bei  weiteren  Sichten  statt,  da  diese  Reduktionen  für  nähere  Sichten  selbst
        <pb n="237" />
        G  211  20

bei  großer  Entfernung  vom  Nullmeridian  in  der  Regel  unter  der  Genauigkeit  der  Nonientheodolitmessungen
  bei  trigonometrischen  Punkteinschaltungen  bleiben.

Es  ist  beabsichtigt,  in  einer  besonderen  Veröffentlichung  nicht  nur  für  die
vorstehend  berührten  Berechnungen  von  ebenen  konformen  Koordinaten  aus  geographischen,
  sondern  auch  für  andere  Berechnungsmethoden  die  einschlägigen  Formulare
  mit  eingehenden  Erläuterungen  und  Rechenbeispielen  zu  bringen.  Darin
werden  auch  die  im  Rahmen  dieser  Abhandlung  weniger  in  Betracht  kommenden,
aus  dem  Grunde  der  Papierersparnis  hier  fortgelassenen  Anlagen  usw.  (vgl.  die
Notiz  am  Schlusse  der  Bestimmungen  für  Kamerun)  ausgenommen  werden.

Endlich  möge  hier  noch  eines  Mangels  für  die  Parzellenbildung  in  den  Flurkarten  und
Flurbüchern  sowie  für  die  Besitzzuweisung  in  den  Grundbesitzrollen  Erwähnung  getan  werden,  nämlich
der  Ungeklärtheit  der  Frage,  was  als  „öffentliche  Wege  und  Gewässer“  im  Sinne  der
preußischen  Katastrierung  zu  gelten  hat.  Ist  diese  Frage  erst  einmal  scharf  geklärt,  so  würden  die
kartenmäßigen  Parzellenausweis=  und  Darstellungsschwierigkeiten  schon  zu  überwinden  sein.  Hier  hat
erfreulicherweise  auch  schon  eine  Entwicklung  kurz  vor  dem  Kriege  begonnen.  Oben  unter  d  und
bei  §9  unter  „aus  h“  sind  die  Wasserrechtsfragen  berührt.  In  Deutsch-Ostafrika
und  Deutsch-Südwestafrika  sind  seit  Bestehen  des  preußischen  Wassergesetzes  vom
7.  April  1913  Entwürfe  einer  Wasserrechtsordnung  ausgearbeitet,  welche  bei  der  Festsetzung
  des  Eigentümers  von  Parzellen,  die  von  Gewässern  (auch  Wasserstellen,
Quellen,  Wassergrundstücken  und  Wasserlöchern)  gebildet  werden,  für  die  Bearbeitung
der  Flurkarten,  Flurbücher  und  Grundbesitzrollen  Beachtung  finden  müßten.

––.——  —

Schlußwort.

Die  Daten,  die  Art  und  der  Umfang  der  bestehenden  Bestimmungen  lassen  erkennen,  wie
verschiedenartig  die  Verhältnisse  für  die  Entwicklung  von  Grundbuchunterlagen  in  den  sechs  Schutgebieten
  gewesen  sind.

Besonders  in  Deutsch-Ostafrika  fällt  es  auf,  daß  einerseits  die  Fühlung  zwischen  Kataster
und  Grundbuch  noch  zu  lose  ist  (besonders  macht  sich  das  Fehlen  einer  Verordnung  des  Gouverneurs
zu  §  2  der  Reichs-Grundbuchordnung  bemerkbar),  anderseits  nur  wenig  Grundbuchbezirke  eingerichtet
sind.  Die  Gerichtsbezirke  sind  jedoch  durch  eine  Verfügung  des  Gouverneurs  vom  9.  August  1912
(s.  Amtl.  Anz.  1912,  S.  142)  neu  abgegrenzt.  Immerhin  bedeutet  es  einen  wesentlichen  Fortschritt,
daß  wenigstens  eine  Anzahl  Vermessungsbureaus  eingerichtet  ist.  Wie  aus  folgenden  Zitaten  hervorgeht,
  lag  allerdings  auch  hierfür  das  Bedürfnis  in  erster  Linie  an  den  schwierigen  Verhältnissen  der
Kronlanderklärungen  und  der  Nachfrage  nach  Land.  Es  heißt  in  den  in  Berlin  bei  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn
vom  Reichs-Kolonialamt  1911  und  1912  herausgegebenen  amtlichen  Jahresberichten  „Die  deutschen
Schutzgebiete  in  Afrika  und  der  Südsee

1909/10“:  S.  3:  „Ende  1909  wurden  in  den  Bezirken  Wilhelmstal  und  Moschi  Vermessungsbureaus
  eingerichtet".

S.  50:  „Die  ständige  Zunahme  der  europäischen  Ansiedlungen  und  die  entsprechende

Häufung  der  Anträge  auf  Uberlassung  von  Kronland  und  auf  Grundstücksvermessungen
  machte  die  Schaffung  von  Vermessungsbehörden  bei  den  am  meisten  beteiligten
  Lokalverwaltungen  notwendig.  Es  erfolgte  daher  am  1.  Januar  1910  die
Einrichtung  von  Vermessungsbureaus  bei  den  Bezirksämtern  Moschi,  Wilhelmstal
und  Morogoro  neben  den  bereits  bestehenden  Bureaus  in  Daressalam  und  Tanga.
Die  neue  Einrichtung  hat  sich  ausgczeichnet  bewährt.  Endlich  war  es  möglich,
dem  berechtigten  Wunsche  der  landsuchenden  Europäer,  mit  möglichster  Beschleunigung
ihr  Land  angewiesen  zu  erhalten,  gerecht  zu  werden.“

1910/11“:  „Das  Vermessungsburean  in  Moschi  konnte  erst  Ende  Februar  mit  einem  Landmesser
besetzt  werden.“

Aber  auch  das  weitere  Bedürfnis  der  Einrichtung  von  amtlichen  Verzeichnissen  zu  §*2  der
Reichs-Grundbuchordnung,  d.  h.  nach  Flurkarten,  Flurbüchern  und  Grundbesitzrollen  in  Deutsch-
        <pb n="238" />
        G  212  20

Ostafrika,  hat  dazu  geführt,  den  außerdem  über  die  einheitliche  Neuregelung  dieser  Vermessungs-=register
  mit  sämtlichen  Schutzgebieten  geführten  Schriftwechsel  besonders  unter  Berücksichtigung  des
Vorschlages  des  Gouvernements  von  Deutsch-Ostafrika  dadurch  zum  Abschluß  zu  bringen,  daß  die
oben  unter  1  mit  t  bis  2  zitierte  Reichskanzler-Verfügung  und  der  Teil  q  der  Kaiserlichen
  Verordnung  unter  k  durch  neue  Bestimmungen  ersetzt  werden.  Aus  den  Entwürfen
  hierzu  von  1914  seien  nachstehend  einige  Stellen  angegeben,  um  zu  zeigen,
wie  die  einheitlicheren  Einrichtungen  für  alle  Schutzgebiete  in  bezug  auf  Flurkarten,
Flurbücher  und  Grundbesitzrollen  gedacht  sind.

Entwurf  a.
Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Anlegung  von  Flurbüchern  und
Grunbbesitzrollen  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Sübdsee.

Auf  Grund  des  §  15  Abs.  2  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  wird
für  die  Schutzgebiete  Afrikas  und  der  Südsee  folgendes  bestimmt:
§5  1.  Nach  den  beiliegenden  Mustern  I  und  II  (Anlagen  1  bis  3)  sind  für

mie  J.
W  bestimmte  Bezirke  (Flurbuchbezirke)  Flurbücher  und  Grundbesitzrollen  einzurichten.
*-  Beide  Bücher  sind  in  Übereinstimmung  mit  den  Flurkarten  (Anlage  4)  zu  halten.
§*  2.  Der  Gouverneur  bezeichnet  die  Bezirke,  für  welche  ein  Flurbuch  und  eine  Grundbesitzrolle
  anzulegen  sind.

isber  Bei  jeder  ersten  Vermessung  eines  Grundstücks  zu  amtlichen  Zwecken  oder  bei  seiner  ersten
Aul.  ba  zur  Aufnahme  in  das  Flurbuch  ist  zu  bestimmen,  zu  welchem  Flurbuchbezirk  es  gehört.  Der  Gouverneur

Al-  *m  wompverordnet,  in  welcher  Weise  und  durch  welche  Dienststellen  diese  Bestimmung  zu  erfolgen  hat.

!*5  ·0.  Die  Vermessung  ist  bei  mangelndem  Anschluß  an  eine  Landestriangulation  nach  den  anvornen
  liegenden  Grundsätzen  (Anlage  5)  auszuführen.
L
8  3.  Der  Gouverneur  wird  ermächtigt,  die  zur  Ausfuührung  dieser  Verfügumg  erforder-—
lichen  Bestimmungen  zu  erlassen.
4.  Alle  entgegenstehenden,  von  den  Gouverneuren  erlassenen  Vorschriften  werden
aufgehoben.
5  5.  Diese  Verfügung  trittooaoaan  .  ..  in  Kraft.

Anlage  1  (zu  Entwurf  ()
(fällt  beim  Druck  weg).
Muster  I
(zum  enwwt  u  Pehörig
(fällt  beim  Druck  wegl.
Vermessungsverwaltung.

Schutzgebiet
Bezirksgericht
Verwaltungsbezirk
Flurbuch
des
Flurbuchbezirkes

Die  Fluren  (-Kartenblätter)  sind  innerhalb  jedes  Flurbuchbezirks  mit  fortlaufenden  Nummern  zu  versehen.
  Jede  Flur  stellt  einen  zusammenhängenden  Landabschnitt  dar,  dessen  Umgrenzung  mit  Parzellengrenzen
zusammenfällt.  (Vgl.  auch  „Grundsätze  für  die  Herstellung  von  Flurkarten“

Anl.  4  zu  §  1  der  Reichskanzler-Verfügung  0r.  (#.  Entwurf  #l.)
Für  den  Formulardruck:
Erläuterung  umseitig  (Anl.  8).
        <pb n="239" />
        W  213  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flur  Nr.
2
5  Artilel  BegzeichnungName  dess  Wirt—  inweis  au
7!“  der  geichmng  Bezirks-schafts-,Flächen-  binweis  auf
nach  dem  i
6CGrund-  amtes,Kultur-,  inhalt  ir  id  E—  Fort-  Erbesitzer-
  Grund.  Lan###  kurze  Be.]  Vegeta-  inha  beschrei-  Feld-  berech=  schrei=  pnvrole
  buche  ——  zeichnung  tions-Art,  bücher  nungs=  bungs=  eungs-*
  —-  1  Lage  Gebäude  #  ngen.  este  pprotoo  larie
aKll#t  usw.lEeite  —
112  8  4  6  7  9  9  101112  —  □  16  17  18
ü  I
I  .
»
Für  den  Formulardruck:  Hintere  Seite  wie  hier  bedrucken,  nur  „Flur  Nr.  (*  rückt  dann  nach  linls
Anlage  2  (zu  Entwurf  a)
(fällt  beim  Druck  weg).
Muster  II
(zum  Eutwurf  a  gehörig)
(fällt  beim  Druck  wegl.
Vermessungsverwaltung.
Schutzgebiet
Bezirksgericht
Verwaltungsbezirk
Grundbesitzrolle
des
Flurbuchbezirkes
Für  den  Formulardruck:
Erläuterungen  umseitig  (Anl.  3).
Sonstiges  Grundstück  desselben  Besitzers.  Artikel  Nr.
Artikel  Nr.
Bezeichnung  =
nach  dem  Band  Blatt
Grundbuche
Landregister  Nr.
"q  —  —  .
—W–e  Name  des  Wirtschafts=  »  Die  e  varzelie  is.
58  72  2  Sezirtgamtes  Kultur-,  Flächeninhalt  6  zugeschrieben  abgeschrieben
sens  zeichnung  Begetations=  als  völlio  für  das  von  für  das  an
5ber  Lage  rt,  GebäudeuU  n.n.ô  Rch=  dem  Rech=  den
S—  usw.  usw.  na  a#am  der  Hlur  nungs-Artikel  nungs-  Artilel
Nr.r.  1  r  jahr  Ar.  jahr  Nriu
1  2  3  4  õ  6  7  9  10  11  12  13

 

 

l

 

 

 

Für  den  Formulardruck:  Hinterseite  4

wie  hier  bedrucken,  nur  der  mit  #

1

I
A
v

R
bezeichnete  Teil
fällt  fort.
        <pb n="240" />
        W  214  e#

Anlage  3  (zu  Entwurf  a)

(sällt  beim  Druck  weg).
Erläuterungen  zum  Muster  I  und  II.

Die  Jahreszahl  der  Entstehung  der  Parzellen  innerhalb  einer  Flur  (Kartenblatt)  wird  mit
größeren  Ziffern  auf  eine  besondere  Zeile  über  die  zu  diesen  Parzellennummern  gehörigen  Artikel
im  Flurbuch  (Spalte  3)  geschrieben.

In  Spalte  1  des  Flurbuches  kommt  elediglich  die  Zahl  des  Jahres,  in  welchem  eine
Parzelle  ihrer  Form  nach  verändert  worden  ist.

Da  einerseits  eine  Flur  (Kartenblatt)  bei  Anlegung  der  Karte  nicht  immer  gleich  alle
Stammparzellen  umfassen  wird,  die  nach  und  nach  auf  Grund  neuer  Vermessung  entstehen  und
zweckmäßig  noch  einer  bereits  angelegten  Flur  (Kartenblatt)  angegliedert  werden,  und  da  anderseits
durch  Parzellierung  aus  wenigen  Stammparzellen  viele  neue  Teilparzellen  entstehen  können,  läßt  sich
in  der  Regel  nicht  von  vornherein  übersehen,  wieviel  Seiten  für  eine  einzige  Flur  (Kartenblatt)
innerhalb  des  Flurbuches  zu  reservieren  sein  werden.  Häufig  wird  dies  erst  nach  Jahrzehnten  zu
erkennen  sein.  Da  nun  bei  den  zu  einzelnen  Flurbildungen  Veranlassung  gebenden  vielen  großen
Grundstücken  (Farmen,  Plantagen  usw.)  in  den  Flurbuchbezirken  unserer  Schutzgebiete  nur  wenige
Parzellen  für  ein  und  dieselbe  Flur  (Kartenblatt)  —  in  den  meisten  Flurbuchbezirken  hingegen  viele
Fluren  (Kartenblätter)  —  vorkommen  werden,  ist  es  in  solchen  Fällen  als  zulässig  und  zweckmäßig
anzusehen,  in  dem  Flurbuch  eines  Flurbuchbezirkes  jeder  Flur  (Kartenblatt)  immer  nur  vier  Seiten
anzuweisen.  Reicht  dieser  Raum  für  eine  Flur  (Kartenblatt)  später  nicht  mehr  aus,  was  selten  eintreten
  wird,  so  ist  ein  „Ergänzungsband  zum  Flurbuch  des  Flurbuchbezirk  "  anzulegen
und  im  Flurbuch  am  Ende  der  Parzellenangaben  der  betreffenden  Flur  (Kartenblatt)  durch  einen
Vermerk  auf  den  Ergänzungsband  hinzuweisen.

Die  Flur-(Kartenblatt-)  Nummer  wird  statt  in  einer  Spalte  zur  besseren  Übersicht  am
oberen  Rand  jeder  Seite  des  Flurbuchformulars  angegeben.

In  die  Spalten  11  bis  14  des  Flurbuches  sollen  eingetragen  werden  die  sehr  wertvollen
Hinweise  auf  die  die  Messungszahlen,  vermarkten  Vermessungspunkte,  Grenzmarkenlage  usw.  enthaltenden
  Feldbücher  und  auf  die  die  klare  Angabe  der  Vermarkungsart  und  den  genauen  zur  Zeit
der  Vermessung  als  richtig  anerkannten  Grenzverlauf  enthaltenden  Grenzbeschreibungen,  weil  diese
Dokumente  insbesondere  bei  der  in  den  Tropen  in  der  Regel  stattfindenden  schnellen  Überwachsung
der  Grenzzüge  und  deren  Vermarkung  mit  Gras-,  Kraut-,  Busch-,  Wald=  usw.  Vegetation  die  spätere
sichere  örtliche  Wiederauffindung  der  Grenzen  eines  Grundstückes  am  meisten  gewährleisten.

Um  auch  für  den  Ausnahmefall  zu  §.  7,  Satz  3  (jetzt  Satz  2  des  Entwurfes  )),  der  Kaiserlichen
  Verordnung  vom  21.  November  1902  das  Flurbuch  und  die  Grundbesitzrolle  ausfüllen  zu
können,  ist  die  ja  an  sich  außer  der  erforderlichen  Grenzbeschreibung  zur  Veranschaulichung  (§  9,
Absatz  3,  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  21.  November  1902)  notwendige  bildliche  Darstellung
des  Grenzverlaufes  des  betreffenden  nicht  vermessenen  Grundstückes  analog  den  Flurkarten  auszuarbeiten
  und  mit  Parzelleneinteilung  zu  versehen.  Allerdings  ist  dann  durch  einen  augenfälligen
Vermerk  auf  dieser  kartenmäßigen  Darstellung  auf  die  in  der  Regel  nur  skizzenhafte  Bedeutung  aufmerksam
  zu  machen  und  auf  ihr  ebenso  wie  in  Spalte  13  bis  19  des  Flurbuches  und  hinter
Spalte  13  der  Grundbesitzrolle  zu  notieren:  „als  Ausnahmefall  zu  §  7  der  Kaiserlichen  Verordnung
vom  21.  November  1902  nicht  vermessen“.

In  diesem  Ausnahmefall  kann  ferner  in  Spalte  8  bis  10  des  Flurbuches  und  Spalte  6
bis  8  der  Grundbesitzrolle,  wenn  eine  bestimmte  Sollfläche,  die  auch  bei  Vermessung  durch  genaue
Absteckung  innezuhalten  wäre,  in  der  Urkunde  nicht  angegeben  ist,  mit  dem  Zusatz  „(rohe  Flächenangabe)“
  ein  Flächeninhalt  eingetragen  werden.

Im  Landregister  eingetragene  Grundstücke  können  nur  dann  in  Flurbuch  und  Grundbesitzrolle
  ausgenommen  werden,  wenn  sie  in  bezug  auf  Vermessung  den  Anforderungen  entsprechen,  welche
auch  als  Voraussetzung  für  eine  Eintragung  in  das  Grundbuch  gestellt  werden  würden.

Anlage  4  (zu  Entwurf  a,  §  1).

Grundsätze  für  Herstellung  von  Flurkarten.

Unter  Flurkarte  wird  eine  auf  Grund  einer  für  die  Wiederauffindung  der  Grundstücksgrenzpunkte
  ausreichenden  Vermessung  in  der  Horizontalprojektion  und  in  verjüngtem  Maßstabe  hergestellte
Karte  eines  Flurbuchbezirkes  verstanden,  die  aus  einer  oder  mehr  Fluren  (Kartenblättern)  bestehen
kann  (s.  Vermerk  auf  Muster  1).
        <pb n="241" />
        G  215  „

Die  vermessungstechnisch  richtige  Herstellung  und  auch  für  spätere  Zeit  klar  verständliche
Ausarbeitung  erfolgt  nach  besonderen  Bestimmungen  (s.  §  3).  Insbesondere  muß  die  Flurkarte
unter  anderem  enthalten:

a)  Im

S  u  —  S  d  —

Titel:

.  Schutzgebiet  .  .  ...  .  .  .  ..
.  Bezirksgericht.  .....  .  ...
.  Verwaltungsbezrr  „

.  Flurkarte  des  Flurbuchbezirs

.  unter  einer  Angaße  der  benutzten  Unterlagen  (Karte  oder  Vermessung  des  lchouverne

ments-,  Privat-,  Gesellschafts-]  Landmessers  vom  Jahre  .  .  .  ..  )
der  Art  und  der  Zeiten  der  Herstellung  dieser  Flurkarte  die  Unterschrift  des  Ger)  sfüe
die  Ausführung  verantwortlichen  Vermessungsbeamten.

b)  In  der  Zeichnung:

1.

ii

S

einen  Nordpfeil  mit  der  Bezeichnung  „A.  N.“  (d.  h.  wirkliche  astronomische  Nordrichtung
in  bezug  auf  die  dargestellte  Lage  der  Grenzen).  Dieser  Nordpfeil  ist  auch,  wenn  nur
Kompaßmessungen  der  Karte  zugrunde  liegen,  außer  dem  magnetischen  Nordpfeil  (Nordpfeil
  mit  der  Bezeichnung  „M.  N.,  gültig  für  das  Jahr  .  .  .  )  unter  Berücksichtigung
der  für  Ort  und  Zeit  der  Aufnahme  gültigen  Mißweisung  (Deklination)  einzuzeichnen.

.  Solche  Maßaugaben  (z.  B.  Winkel  an  den  Grenzecken,  Entfernungen  zwischen  Grenzmarken,

  Koordinatenbezifferung  eines  etwaigen  Quadratnetzes,  Balkenmaßstab  in  Längsund
  Querrichtung  oder  dergleichen),  die  bei  etwaiger  späterer  Benutzung  einer  Flurkarte
zwecks  Abgreifung  von  Maßen,  Berechnung  von  Flächen  und  dergleichen  die  Berücksichtigung
  des  Kartenpapiereinganges  ermöglichen.

Die  Darstellung  der  Grenzzeichen  und  Grenzlinien  in  Übereinstimmung  mit  den  Grenzverhandlungen

  (Anerkennung  der  Grenzen  und  deren  Vermarkung  durch  Eigentümer,
Teilungsinteressenten  und  Grenznachbarn).

Die  den  Vermessungsregistern  (§  1)  zugrunde  zu  legenden  Parzellennummern  in  solcher

Weise,  daß  die  zu  einer  bestimmten  Parzellennummer  gehörige  Flächenabgrenzung  eindeutig
  ersichtlich  ist.

Abweichungen  von  den  in  Absatz  1  und  2  enthaltenen  Grundsätzen  sind  nur  für  den  bei
den  Erläuterungen  zu  Muster  I  und  II  dieses  Paragraphen  behandelten  Ausnahmefall  zulässig.

Entwurf  F.

Verfügung  des  Reichskanzlers  zur  Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die
Rechte  an  Grundstücken  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902.

VB..rrr.
(Auszugsweise.)

Auf  Grund  der  §§  1,  26  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken
  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  283)  wird
hierdurch  folgendes  bestimmt:

An  die  Stelle  der  Verfügung  vom  30.  November  1902  (Kol.  Bl.  S.  568)  treten  für  die
Schutzgebiete  Afrikas  und  der  Südsee  folgende  Vorschriften:

Artikel  2.

Der  Gouverneur  bestimmt,  für  welche  Bezirke  und  in  welchem  Zeitpunkt  ein  Grundbuch

anzulegen  ist.
kanzlers,

betreffend  die  Anlegung  von  Flurbüchern  und  Grundbesitzrollen  in  den

Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom  heutigen  Tage  (s.  Entwurfa),  bezeichneten
Flurbuchbezirken  übereinstimmen.

Die  Flurbücher  und  Grundbesitzrollen  dienen  als  amtliche  Verzeichnisse  im  Sinne
des  §  2  Abs.  2  der  Grundbuchordnung  (§  1  Abs.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  21.  November
  1902).

Die  Grundbuchbezirke  sollen  mit  den  in  §  2  der  Verfügung  des  Reichs-  öG.

I.  K.  u.

iwurfa
        <pb n="242" />
        W  216  20

Artikel  3.
Die  Allgemeine  Verfügung  des  Preußischen  Justizministers  vom  20.  November  1899  (J.  M.
Bl.  S.  349)  mit  den  Abänderungen  vom  5.  April  1904,  10.  Januar  1907  (J.  M.  Bl.  S.  6)  und
25.  Sebtember  1908  (J.  M.  Bl.  1904  S.  89  und  1908  S.  355),  18.  Februar  1911  (J.  M.  Bl
S.  91)  findet  im  folgenden  Umfange  und  Fassung  Anwendung:

I.  Grundbücher.
8  3.  Zur  Bezeichnung  der  Grundstücke  sind  im  Grundbuche  nach  dem  Inhalte  der
amtlichen  Verzeichnisse  anzugeben:
Der  Name  des  Flurbuchbezirks;
.die  Nummern  der  Flur  (des  Kartenblatts)  und  der  Parzelle;
l  die  Artikelnummer  der  Grundbesitzrolle  —  die  Spalte  für  die  Nummer  der  Gebäudesteuerrolle
  ist  bis  auf  weiteres  offen  zu  lassen  —;
4#die  Wirtschaftsart  (Steppe,  Weide,  Wald,  Acker,  Wiese,  Weideland,  bebauter  Hofraum,
Garten,  bebauter  Hofraum  mit  Hausgarten,  Hofraum  usw.),  die  Lage  (Straße,  Hausnummer
  oder  die  sonstige  ortsübliche  Bezeichnung):
5.  die  Größe,  ist  die  Größe  aus  den  amtlichen  Verzeichnissen  nicht  ersichtlich,  so  ist  dies
anzugeben;
6.  Angaben  über  Grundsteuerreinertrag  und  Gebäudesteuernutzungswert  sind  so  lange
nicht  zu  machen,  als  eine  entsprechende  Veranlagung  nicht  eingeführt  ist.

Besteht  ein  Grundstück  aus  mehreren  Parzellen,  so  kann  die  in  Abs.  1  Nr.  2  vorgeschriebene
Angabe  der  Kartenblatt=  und  Parzellennummern  unterbleiben,  wenn  wegen  der  Zahl  der  Parzellen
das  Grundbuch  nach  dem  Ermessen  des  Grundbuchamts  unübersichtlich  werden  würde  und  die
Parzellen  nach  Ausweis  eines  bei  den  Grundakten  befindlichen  beglaubigten  Auszugs  aus  der  Grundbesitzrolle
  in  dieser  auf  einem  oder  mehreren  Artikeln  nachgewiesen  sind,  die  andere  Parzellen  nicht
umfassen.  Der  Bezirksrichter  (das  Grundbuchamt)  kann  das  Vermessungsamt  um  die  Erteilung  des
Auszugs,  erforderlichenfalls  auch  um  die  vorherige  Eintragung  des  Grundstücks  auf  einem  oder
mehreren  besonderen  Artikeln  der  Grundbesitzrolle  von  Amts  wegen  ersuchen.  Soll  mit  einem  nach
Maßgabe  dieser  Vorschrift  bezeichneten  Grundstück  ein  durch  Angabe  der  Kartenblatt=  und  Parzellennummern
  bezeichnetes  Grundstück  vereinigt  oder  ihm  als  Bestandteil  zugeschrieben  werden,  so  kann
das  Grundbuchamt  entweder  selbst  den  bei  den  Grundakten  befindlichen  Auszug  aus  der  Grundbesitzrolle
  durch  Eintragung  der  hinzutretenden  Parzellen  und  des  neuen  Gesamtbestandes  ergänzen  oder
das  Vermessungsamt  um  Erteilung  eines  ergänzenden  oder  eines  neuen  Auszugs  ersuchen.  Diese
Vorschrift  findet  bei  einer  Anderung  der  Flurbuchbezirksangabe  oder  einer  Flur-#(Kartenblatt-)  oder
Parzellennummer  entsprechende  Anwendung.

Statt  der  im  Abs.  1  Nr.  4  vorgeschriebenen  Angabe  genügt  in  den  Fällen  des  Abs.  2  die
Angabe  des  Gesamtnamens  des  Grundstücks  (Pflanzung  I,  Farm  y,  Kleinsiedlung  2  usw.).

§  29.  Für  das  Verfahren  behufs  Erhaltung  der  Übereinstimmung  zwischen
den  Grundbüchern  und  den  amtlichen  Verzeichnissen  kommen  bis  auf  weiteres  unbeschadet
  der  Vorschriften  des  §  3  Abs.  2  die  in  Preußen  geltenden  einschlägigen  Bestimmungen
  entsprechend  zur  Anwendung.

§  30.  Ein  Teil  eines  Grundstücks  soll  von  diesem  nur  abgeschrieben  werden,  wenn  ein
beglaubigter  Auszug  aus  der  Grundbesitzrolle  sowie  eine  von  dem  Vermessungsbeamten
  beglaubigte  Karte  vorgelegt  wird,  aus  denen  die  Größe  und  die  Lage  des  Teils
ersichtlich  sind;  der  Teil  muß  in  der  Grundbesitzrolle  unter  einer  besonderen  Nummer  verzeichnet
sein,  es  sei  denn,  daß  nach  dem  Ermessen  des  Vermessungsamts  die  deutliche  Darstellung  der  Nummer
in  der  Karte  unausführbar  ist.  Der  Vorlegung  einer  Karte  bedarf  es  nicht,  wenn  bei  der  Abschreibung
  eine  Anderung  der  Karte  nicht  eintritt.

Die  Vorschriften  des  Abs.  1  über  die  Vorlegung  einer  Karte  finden  entsprechende  Anwendung,
wenn  ein  aantste.  ohne  Abschreibung  mit  einer  Dienstbarkeit  oder  Reallast  belastet  werden
soll  (G.  B.  O.  §  6  Satz  2).

—8*  Vorlegung  des  Auszugs  und  der  Karte  bedarf  es  nicht  zu  Abschreibungen,  die  auf
Ersuchen  der  zuständigen  Behörde  auf  Grund  eines  Enteignungsbeschlusses  erfolgen  sollen.

§5  31.  Die  Eintragung  eines  Eigentümers  ist  außer  den  im  §  55  der  Grundbuchordnung
bezeichneten  Beteiligten  dem  Vermessungsamt  bekannt  zu  machen.

—

4#
        <pb n="243" />
        G  217  20C

Von  der  Eintragung  des  Verzichts  auf  das  Eigentum  §  928  Abs.  1  B.  G.  B.  ist  der
Bezirksverwaltung  Mitteilung  zu  machen.

Die  bestehenden  Vorschriften,  nach  welchen  andere  Behörden  von  Eintragungen  in  das
Grundbuch  zu  benachrichtigen  sind,  bleiben  unberührt.

Entwurf  y.

Entwurf  einer  Kaiserlichen  Verordnung  wegen  Abünderung  der  Kaiserlichen  Verorbdnung
vom  21.  November  1902,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken  in  den  deutschen  Schutz  1.
gebieten  (Reichs-Gesetzbl.  S.  283).

(Auszugsweise.)
2.  An  die  Stelle  des  §  7  tritt  für  die  Schuhgebiete  Afrikas  und  der  Südsee
folgende  Vorschrift:  "  c-§7.DieAnlegungeinesGrundbnchblattsiftnukstatthaft,soweit


das  Grundstück  vermessen  und  in  die  nach  82  Abs.  2  der  Grundbuchordnung
zu  führenden  amtlichen  Verzeichnisse  aufgenommen  ist.  Ausnahmen  sind
mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers  zulässig.

Die  Regierung  hatte  zwar  durch  die  erste  Reichskanzler-Verfügung  1  schon  den  wichtigsten  5ih
Punkt,  die  Wiederauffindungsmöglichkeit  der  Grundstücke,  so  ins  Auge  gefaßt,  wie  es  den  damals  «
unentwickelten  Verhältnissen  entsprach.  Sie  hatte  im  Sinne  eines  zuverlässigen  Realkredits  für  die
Grundstückseigentümer  innerhalb  der  rechtlichen  Bestimmungen  einfachste,  allgemein  Richtung  gebende
Voraussetzungen  herausgeschält,  nach  denen  die  Wiederauffindungsmöglichkeit  der  Grundstücksgrenzen
gesichert  erschien.  Alle  Gouvernements  hatten  durch  die  oben  gegebenen  Verordnungen  diesen  Gesichtspunkten
  Rechnung  zu  tragen  versucht.  Aber  es  war  ja  eine  schärfere  Richtschnur  nur  gegeben
nach  der  Seite  der  Vermarkung  und  Vermessung.  Nach  der  mehr  verwaltungstechnischen  Seite  der
Registrierung  war  der  Spielraum  zu  groß  gelassen.

Einer  engeren  Zusammenfassung  dieser  beiden  Grundsätze  für  den  Zweck  der  Wiederauffindungsmöglichkeit
  von  Grundstücksgrenzen  in  der  Natur  entsprechend  dem  Inhalt
des  Grundbuches  sollen  die  Entwürfe  a,  5,  besser  Rechnung  tragen  als  bisher.
Verschiedene  neuere  Verordnungen  und  Dienstanweisungen  nehmen  schon  auf  diese  Bestimmungen  a#
und  6  Bezug.

Wie  Entwurf  6  erkennen  läßt,  käme  bei  Einführung  von  c  natürlich  das  bisherige  Grundbuchformular
  (s.  y)  als  nicht  mehr  ausreichend  in  Wegfall.  Dasselbe  muß  dann  dem  preußischen
mehr  angepaßt  sein.  Ist  dies  erst  der  Fall,  dann  können  auch  sinngemäß  Verwendung  finden
Heft  Nr.  54  der  Mitteilungen  aus  der  Verwaltung  der  direkten  Steuern  im  preußischen  Staate
S.  50,  Rundverfügung  vom  14.  Oktober  1910  II  12  866  betreffs  der  Flurbuchsanhänge  zum  Zwecke
der  Verbindung  des  Katasters  mit  dem  Grundbuch  (vgl.  8  4  Nr.  1  in  dem  nachstehend  aufgeführten
Anhang)  und  Anhang  zum  Heft  Nr.  54  der  Mitt.  usw.,  die  allgemeine  Verfügung  des  Herrn  Justizministers
  vom  18.  Februar  1911,  betreffend  die  Erhaltung  der  ÜUbereinstimmung  zwischen
den  Grundbüchern  und  den  Steuerbüchern  (in  den  Schutzgebieten  Flurbüchern  undw#urtil.  Ent.
Grundbesitzrollen)  und  ähnliches  mehr.  *  92

Im  allgemeinen  kann  wohl  die  Abhandlung  mit  dem  Ausblick  geschlossen  werden,  daß  bei
Einführung  der  hier  nur  auszugs=  und  entwurfsweise  unter  a,  §/,  y  gegebenen  einheitlichen  Gesichtspunkte
  nach  dem  Kriege  auch  noch  andere  Vereinheitlichungen  in  den  unter  I  bis  XXXII
gegebenen  Verordnungen,  Anweisungen  usw.  Platz  greifen  werden.  Gelegenheit  ist  gerade  dann
vorhanden.  Vieles  wird  in  den  Schutzgebieten  überhaupt  neu  begonnen  werden  müssen,  weil  das
bisherige  Material  verloren  oder  vernichtet  ist,  anderes  auch  gleich  nach  neueren  Gesichtspunkten
umgearbeitet  werden  können,  weil  erst  kurz  vor  dem  Kriege  eine  umfassendere  Anlegung  von  Flurkarten,
  Flurbüchern  und  Grundbesitzrollen  eingesetzt  hatte.

Also  Wiederaufbau  der  Karten=  und  Vermessungsregister-Archive  bei  den
Gouvernements-Vermessungsverwaltungen  im  Hinblick  auf  Schaffung  sicherer  Grundbuchunterlagen
  nach  einheitlicherer  innerer  Gestaltung  für  alle  Schutzgebiete.

Daß  dies  leichter  geschehen  kann,  ist  ein  Nebenzweck  dieser  zwar  nicht  erschöpfenden,
  aber  doch  alles  jetzt  im  Kriege  erreichbare  Wichtige  zusammenfassenden  Darstellung.
        <pb n="244" />
        G  218  20

ARuffindungs-Derzeichnis

zu  Heft  9/10  Seite  124—1638  und  ud  Heft  11/12  Seite  188—218.

Einleitende  Worte  des  Verfassers
Grundgesetz-Angaben  (mit  Literaturhinweisen).
Auf  diese  Buchstaben  ist  zum  Tell  in  dem  Artikel  verwlesen.

Algemein  a  bis  g
Demsch-Ostafrika  zand  Kamerun  n  bis  i

Allgemein  k  bis
t

*
ODD

—:
—  —

III.

IV.

—
#-(

VII.

VIII.

XI.

XII.

XIII.

XIV.

X

—

XVI.

.  Dienstanweisung

bis  v
V  bis  2  .

List-»-1.·Dkuisch-«Osiqfkitq.



.  Gebührentarif  (81.  12  10)
Vermessungstarif  zu

Kronlandskizgen  (R.  ⅛  '8.  1.  13)
Bemerkungen  des  Verfassers

Titel  von  weiteren  elf  Erlassen  ujw.

Die  zu  lll  4  gehörige  farbige
Tafel  3  ganz  am  Schluß.
2.  Kamerun.
Betr.  Vermessungswesen  (Verordn.
d.  Gon

.  Bcrmemmgstaru  zu  Iy  (Bel.  24.
1.  08)

.  Htcnftamvetsung  für  den  Vermessungsbeamten

  (8.  8.  12).

Anw.  f.  d.  Ausf.  v.  Vermessungsarbeiten
  garch  Privatlandmesser
21.  12.

Anweisung  zur  Wussuhrnns  von
Wegeaufnahmen  (2.  1.  1

Technische  Benen  .

zu  VI  (Verf.  d.  Gonv.  1.  5.14)
Zu  IX  .
Verwendung  von  Privatlands

messern  (R.  E.  3
Bemerkungen  des  #Waer
Titel  von  28  Verordnungen  und
Vorschriften  (Zusammenstellung
des  Gouvernements
Die  farbige  Tafel  2b  zu  VIII10.
X,  ur  (auch  §  59)  ganz
am  Schluß.
3.  Togo.
Inlegung  eines  Grundbuchs  mit
Vermessungstarif  (Verordn.  des
ouv.  19.  7.  04  .
Bemerkungen  des  Verf  fas  sers  .
Titel  von  weiteren  neun  Verordnungen
  usw.

4.  Deutsch-  Stwestafeito.

Ausführungsbest.,  betr.  Rechte  an
zundsicken  m.  Vermessungstarif

emsuptun  Abänderung
  v  7  und  der  Verf.

.  81.  1.  11  (1.-#a  des  Gouv.
13).

K&amp;amp;e##
E.t

 

*
für  die  Vermessungsverwaltung
  (12.  6.  12)
Anw.  zur  Ausf.  v.  Vermessungsarb.
  durch  Gouv.-,  Privat=  und
Gesellschaftslandmesser  (C.  6.  12)
Die  farbien  Tafeln  1  und  2a  zu
XVI  IID  7  ganz  am  Schluß.

12En

124
125
126
127
128
129
130
181—1382
132—133
188
133—134
184—135
135—138
138—140
140—14s
141—142
112—153
153
153—155
53—155
155—156
156—157
156—157
57—158
158—160
160—164
164—168

 

XVII.
XVIII.
XIX.
XX.  Betr.  Erhebung  d.  Vermessungs-XXI.

XXII.

XXIII.

XXIV.

XXV.
XXVI.

XXVII.
XXVIII.
XXIX.

XXXII.

XXXIII.

5.  Deutsch-Neuguinca.
Ausführungsbest.,  beir.  echte
an  Grundstücken  (22
Gebihhrentarif  (Verf.  W  Weub.

Tarol  zu  XViI  (16.  5.  #l)
lasten  (Noch  nicht  veröffentlichte

zebliorentarif=  Ersatz  für  XVIIi
Noch  nicht  veröffentlichte  Verf.)
zemerkungen  des  Verfassers.
dienstanw.  zur  Regelung  des
zermessungsdienstes  (Nach  einem
entwurf,  teilweisee
dienstanw.  für  Ausf.  von  Vermessungen
  und  Kartierungen
(Nach  einem  Entwurf,  teilweise)

 

Sesbocessees

6.  Samoa.
Anlegung  des  Grundbuchs  mit
Vermessungstarif  (Verordn.  d.
ouv.  15.7
Einführung  4%  einheitl.  Verfahrens
  in  der  Ausf.  von  Vermessungsarb.
  durch  Gouv.=  und
Privatlandmesser  (Gonv.-Verordn.
  20.  10.  03).  .
Amtliches  Verzeichnis  im  Sinne
des  §82,  Abs.  2  der  Reichs-Grundluchordnung,
  Wänderung  zu
(Verordn.

d.  Gouv.
14.  11.  10)
Abänderung  n  XXV  (Gouv.
Verordn.  1.  11.11)
Prüf.  und  Geglaubioung  von
Vermessungen  (Bek.  1.  11)
Tarif  für  #bel  00.  und
Leicharbeiten,  Neuerung  zu
XIV  60.  8.  14)

 

C.  Gebühren-  änderung  zu  XXIV
9.  5.14).

(Verordn.

Dienstanw  für  das  Vermessungspersonal

  (War  n  och  nicht  veröffentlicht,
  6.  3.  1  ·
Bemerkungen  des  orfessers-Betr.
  Einführung  von  Flurbüchern
  und  Grundbesitzrollen
(Zu  Beginn  des  Prieges  hergelangte
  Verordnung)
7.  Allgemeines.
Verschiedene  Angaben  des  erfasserrs
  207,
Dienstanw.,  betr.  die  trig.  Vermessungen
  und  Berechmmgen
(20.  S.  01)

Schlußwort.

Bemerkungen  des  Verfassers.

211,  212,

Entwurf  c  (Flurbücher,  Grundbesierorllen,
Flurkarten)

Entwurf  /  (Rechte  an  Grundstücken).

Entwurf)  (Rechte  an  Grundstücken).

Seite
188—.190
191
191—192
192.—193
193
193
191—195
195—199
199—200

200—202

202
202-  203

203

203.20-204



201—206
206
20½  —207
210—211
207—210

217,  218

12—215
215—217
217
        <pb n="245" />
        (zu  XWn.)

Zu#zDeutsches  Kolonialblatt  Nr.  ,  12.  1918.

#  "1%  1  ).  Schulzgebiel  Deulsch-Süchvestalläk.
WIel  SZSä.  —

Sisnalurenlalel

lalel  26b.

Siénatinentasel

Czu  VIII  10,  IX,  TOn.)

Schutsgebiel-  Kamerun.

 

 

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Verlag  d.  K.  Hofbuchh.  v.  E.S.  Mittler  #  Schn.  Berlin.

 

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        G  219  20

Aus  fremden  RKolonien  und  Drodutionsgebieten.

Die  Benguella-Bahn  im  Rechnungssahre  1916.")

Da  der  Fortgang  des  Krieges  die  Beschaffung  von
Eisenbahnbaustofsen  unmöglich  machte,  so  ruhte  der
Baufortschritt  während  des  Jahres  1916  bis  auf  die
Ausführung  einzelner  dringlicher  Arbeiten,  wie  Errichtung
  einiger  kleiner  Stein=  oder  Zementhänser  für  das
Zugpersonal,  Ausbesserung  des  Piers  in  Lobitobucht,
dessen  Holgwerk  durch  die  Tätigkeit  der  weißen  Ameisen
stark  gelitten  hatte;  Ersatz  einer  mangelhaften  Brücke
in  Kilometer  39  durch  eine  solche  von  besserer  Gründung
  und  größerer  Spannweite  usw.  Ausgabe  insgesamt:
  64  690,05  Esc.  (1  Esc.  =  4,54  /%)  auf  Baufonds.

Die  Betriebslänge  blieb  daher  mit  519  km  un-Sgl.

  „D.  Kol.  Bl.=  1916,  S.  311.

 

A.  Betriebsergebnisse

verändert;  ebenso  das  lagesapital  mit  3.000  000  8
in  Aktien,  von  denen  300  000  L  der  Portugiesischen
Regierung  gehören,  und  2  500  000  2  fünfprozentiger
Schuldverschreibungen,  deren  Zinsendienst  die  Tanganfika-Concessions
  Ltd.  verbürgen.

Die  nachstehende  Kubell  zeigt  die  Betriebsergebnisse
  seit  dem  Jahre  1908.  Da  Militärbefördeungen
  und  Bauarbeiten  nicht  stattfanden,  so  beruht

e  Steigerung  der  Einnahmen  ausschließlich  auf  der
de,Stüüger  des  Handelsverkehrs.  Die  folgende  Zusammenstellung
  B  enthält  die  Einnahmen  für  die  beiden
  letzten  Jahre  nach  ihren  verschiedenen  Quellen.
C  die  Entwicklung  des  Personenverkehrs  und  seines
Erträgnisses  von  1908  bis  1916.

leit.  dem  Jahre  1908.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-  Nohemnahme  überschuß  Ausgabe  ·
--Emname  Ausgabe  Uberschu  n  riebs=Vetriebs
  b  usg  schuß  für  das  für  das  für  das  JVetriebs
Jahr  länge  ß  —  —  —  Kilometer  Kilometer  Kilometer  zahl
in  E  scudos
km  (Esc.  454  2  in  Escudos  v.  H.
1  1
1908  197  46  410,61  124815,  18  —  235,  59  —  635,58  269
1909  197  70  464,571  210  795,53  —  357,69  —  1  070,08  299
1910  227  280  154,08  346  897,12  —  1  284,  16  —  1  523,15  123
1911  334  381  147,82  299884,51  81763,82  1  141,16  241,80  896.36  71
1912  881  422  666,27  317  851,98  104  814,29  1  109,66  275,10  834.20  75
1913  449  452  935,64  314  577,50  138  358,15  1  008,76  308,15  700,62  69
1914  519  881  812,14  302  779,09  79  033,05  735,67  152,27  583,39  79
1915  519  535  066,366  314  75496  220  311,40  1  030,96  I  424,49  06,4  59
1916  519  587  787,48  I  347795,77289991,71  1132,581462,4l  670,12  59

B.  Einnahmequellen  1915  und  1916.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterschied  für  1916
1915  1916  gegen  das  Vorjahr
Einnahmen  aus:  —
mehr  weniger
in  Escudos  in  Escndos
1.  Personenverkehr")  73  876,81  86  815,05  12  938,24  —
2.  Güter-  und  Viehverkehr  5*  307  419,34  459  769,73  92350,39  —
3.  Pier  in  Lobitobucht  6  495,37  11  032,97  4537,60  —
4.  verschiedenen  Quellen  20  638,88  21  304,52  665,64  —
5.  der  militärischen  Unternehmung  nach  Süd.  Angola  66  635.96  8  865.21  —  57770,7;-zusammen
  535  066,  36  587  787,48  110  491,87  57  770,75
———
+52  721,12
C.  Entwicklung  des  Personenverkehrs.
gahr  I.  Klasse  II.  Klasse  Eingeborene  1  Im  ganzen  Einnahme  in  Escudos
1.  !.
1908  4057  9  002  12  898  25  957  17  924,  94
1909  4156  12  465  14  150  30  771  20  245,87
1910  5761  13  273  19  415  38  449  33  584,05
1911  5452  16  223  26  931  48  606  49.501,45
1912  3441  16  340  31  037  50  818  52  730,31
1913  1302  17  430  41  601  63  333  53  196,16
1914  6009  19  674  83  625  109  308  63  697,49
1915“7)  6886  18  140  #  82  764  107  790  73876,81
1916“.)  8592  «  19811  78574  106  977  86  815,05

 

8  Mit  Ausschluß  von  Bau=  und  Militärgnt

und  -Personal.

*“"“)  Mit  Ausschluß  des  Militärs  und  Baupersonals.
        <pb n="248" />
        G  220

Die  Tierbeförderung  umfaßte  1915  7994,  1916
3806  Tiere  und  erbrachte  1915  8608,31  Esc.,  1916
4887,00  Esc.  Die  Abnahme  beruhte  auf  der  Unregelmäßigkeit
  und  Unsicherheit  des  Seeverkehrs;  außerdem
gestatteten  die  infolge  längerer  Regenzeiten  gut  entwickelten
  Viehweiden,  das  über  die  gewöhnlichen
  Straßen  zu  treiben,  statt  es  mit  der  Bahn  zu
befördern.

Die  Güterbeförderung  und  ihre  Einnahme  betrug
in  den  letzten  drei  Jahren:

r#r

1914  35  582  t.  Einnahme:  277  416,66  Esc.
1915.  42  071  t.  -  390  747,  94  -
1916.  43  289  t.  -  154  997,77

Die  nochstehende  Zusammenstellung  D  eutbält  den
Güterverkehr  und  sein  Erträgnis  für  1916  und  1915,
und  zwar  mit  den  wichtigsten  Gütern,  bei  renen  eine
Zunahme  und  eine  Abnahme  gegen  das  Vorjahr  stattgefunden
  hat.

l

l)  Gntexverkehk  im  Jahre  1916  und  1915.

 

on  s

 

 

 

 

I.  Güter  mit  Verkehrszunahme  naaae  en  r  tr  r  bon  *  in  6#  acn  do

1916  1915  Zunahme  1916  1915  5  Zunahme
.  l
Oliven=  und  andere  Speiseöle  345  199  146  6  134,31  21962,15  3  172,16
Malzgetränke.  217  120  97  6300.54  2  791,62  3517.92
Gummi.  1  589  1  903  314  83  021,64  52  595.29  30  426,35
Häute  und  Felle  616  425  191  13  148,98  7391,89  5  757,09
etfin  und  andere  Cle.  208  203  7  117,01  4  151,95  2  665,06
.  2286  2098  103  48  050.57  34  143,  7  13  907.20
ueh  Fubo,  Bohnen  .  14  162  9885  4277  90  562,33  55  882,92  34679,11
II.  Güter  mit  Verlehrsabnahme  1916  1915  Abnahme  1916  1915  Abnahme
I  ·  I

Altohol  und  Branntwein  177  111  1943,04  5  932,01]  3988,907
814  1291  477  39  082,98  52  301,  58  13218,60
*  %  hiegel  2  11  0138  15  090  4077  23  073,33  26  317,98  U  3244,65
Gew  .  436  673  287  11  025,18  14  313,33  3723.15

 

E.

Verkehr  im  Jabre  1916

 

 

Verkehrsrichtung

A.  n  za  ’

I.  Klasse!  II.  Klasse  leingeoorene  Im  ganzen

N  eisen  de  e
Erträgnis  ir  in  n  Escudos
I.  Klasse  II.  Klasse  Eingeborene  Im  ganzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach  dem  Innern  3762  9842  40  946  54  55  5%  12  710,76,  13  475.82  35.27,17
Zur  Küste  4833  10  027  37  694  52  5542  081,41  17  902,33,  22  202,71  52188,45
Zusammen.  8595  19  869  78640  107  10421  12200  30  613,00  35  678,53  87  415.62

5#•  Geyp  ä  Gu  üter  und  Vi  ie  eh  Verschiedenes  Inn  ganzen

Verkehrorichtung  Gewicht  Erträgnis  in  Gewicht  Erträgnis  CFrträgnis  Erträgnis

in  Tons  Escudos  in  Tons  in  Escudos

Nach  dem  Innern  .  .  11  878  187  605,88  I  222  833,05

158  8452,33  32  421,50  824  060,60

Zur  Küste  .  48  642  271  892.15  I  10  873.83

Zusammen  458  8452,38  55  520  459  498.03  82  421,50  587  787,18

Die  letzte  Zusammenstellung  E  zeigt  den  Verkehr  Berichtigung.

und  sein  Erträgnis  für  1916  getrennt  nach  den  Richtungen

  ins  Innere  und  zur  Küste,  und  getrennt  nach

Personen,  Gepäck,  Gütern  und  Bieh  und  sonstigem.
NF.

In  der  Tabelle  S.  169  Nr.  9/10  des,  Denschen
Kolonialblatts“  muß  es  in  der  letzten  Zeile  in  Sp.  2
3  und  6  statt
0,00075  0,0054  und  0,0026
·0.075  0,54  und  0,26  heißen.
        <pb n="249" />
        W  221  20

Neue  Literatur.’)
IV.
Zusammengestellt  In  der  Blbllothek  des  Reichs-Kolonlalemts.

Dle  elngerelchten  Bücher,  deren  Aufählung  vnd  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehllt.  werden  unter
kelnen  Umständen  zurückgesandt.

I.  Geschichte  und  Politik.

Fleke,  Else:  In  französischen  Lagern  Afrikas.
Erlebnisse  einer  Zivilgefangenen.  Berlin:  IAlittler
39  S.  80.

(19181.
Ig  12,  H.  5.)  L

(Meereskunde.
In  ffanzösischer  Hôlle.

Flscher,  Carl:  Kriegs-Geiangen
  in  Dahomer.  Berlin:  Boll  &amp;amp;  i
1918.  128  S.  80.

Llerrmann,  Max:  Lebrerschaft  und  Kolonie

bewegung.
Aus:  „Neue  Bahnen“  1917.  IJg  28.  Hl.  9.  (6
*  Unsere  Kolonien.  Hrsg.  vom  Klriegspresseamt
Berlin.  1918.  Mit  21  Abb.  85  S.  8.

Aus:  Deutsche  Krlegswochenschau  Jr.  ö61  u.  62).  1
Lederbogen,  Friedrich  Karl:  Unsere  Kolonien
und  Englan
Beutsebe  Ponlii  1918.  Jg  3,  H.  21,  S.  649  ff.  (0
*Schippel,  Max:  Koleniale  Selbstregierung,  Manchestertum
  und  Imperial
in:  Sprialiskischchlonurshelke  1918.  H.  12,  S.462  f.  (e
Hammunn,  Otto:  Der  neue  Kurs.  Berlin:  Hob--bing
  1918.  VII,  240  S.  86.  r
Oloff,  F.  Der  Sonderfriede  mit  England  und  der
unnütze  Trreit  um  das  Friedensziel,  die  Friclensan--gebote
  und  die  Rcichstagsresolution  vom  Juli  1917.
Berlin:  D.  Reimer  1918.  131  S.  80.  (s
„K#oulimenos  Palitcten  „Europas  Frieden!“
Dresden  u.  Leip  Globus  1917.  157  8.  80.
(Bibliothek  .  ours-  u.  Weltwirtschaft.  H.  34.)  (
II.  Geographie,  Reisebeschreibungen,
Ethnographie,  Archäclogie.
*  Moritz,  Eduard:  Die  Anfünge  der  Erforschung
von  Südwestafrika
in:  Aren  Rundschau.
S.  114ft.
esmute.  J.  C.  Enst  Africa
in:  The  Geographical  Joucnen  1918,  Vol.  51,  JFr.  3,
i  29ff.  In
*  Hedin,  Sren:
157  8.  80.

Jg  1918,  H.  3/1,
10

E

Jerusalem.
1918.

III.  Naturwissenschaften.

Augener,  H.:  Polychacta.  Wit  0  Tal.  u.  110  Abb.
llomburg:  Friedrichsen  &amp;amp;  Co.  1918.
(Beitrüge  zur  Kennmtnis  der  —  West--frikas.
  Hrsg.  von  W.  Michaclsen  C(Hamburg).
pu  2,  Licf.  2.)  lis

IV.  Medizin.

*Feestbundel  uitgegeven  ter  Gelegenheid  vun  de
Opening  van  het  Nieuwe  Genceskundig  Laboratorium
lte  Salemba,  Weltevreden.  Batavia:  1917.  Javasche
Bockhandel  &amp;amp;  Drukkerlj.

(Mededeclingen  uit  het.  Geneeskundig.  Laborntorium
le  e  Weltevroden.)  [14

*)  Mit  elnem“  1  die  Titel  der  Werke  bezeichnet,  welche
del  der  Redaktlon  des  Kolonlalblattes  gloigen  mit  elnem
diejenigen.  mi  von  der  Bibllotbek  des  Relchs-Kolonlalamts
känflich  erworben  wurden.

Leipzig:  Brockhaus
L

 

Kersten,  H.  E.:  Zur  Chinindiosynkratie.  Mit
1  Kurve.)

Aus:  Archir  f.  Schilfs-  und  Tropen-  Hxgiene
Bd  22.  1918.  lu

Kersten,  H.  E:  Dber  eine  Cholcrnepidemie,  ihre
heranpunc  und  dn  Einfluß  der  Schutzimpfung  auf
ihren  Verlau

Aus:  —
1918.

*Mededeelingen  uit  het  Cienecskundin  Laborstorium
  te  Weltevreden.  2e  Serie  A.  Nr.  17.  Batuvia:
1916.  Javasche  Bockhandel  &amp;amp;  Drukkerij.  181  S.  S0o.  (17

*  Rlchtlinien  zur  Malnuriabehandlung  und  Svorbeugung.
  Zusammengest.  vom  Chef  d.  Feldsanitätswesens
  u.  d.  Sanitäts-Departement  d.  Kriegsministeriums
  unt.  Mitwirkung  d.  hnetitut,  für  Schiffs-  u.
Tropenkrankheiten  in  Hambtr

in:  Demsche  ns-es  Leitschrikt  1918,  Jg/7.
II.  9,10.  S.  161—  is

vengentber  über  die  Kalserlich  Deutsche
Marine  für  den  Zcitraum  vom  1.  Oktober  1913  bis
J.  August  191.1.  Bearb.  in  d.  Medizinal-Abteilung  d.
Reichs-Marinc-Amts.  Berlin:  Alittler  &amp;amp;  Sohn  1918.
VI,  227  S.  8e0.  (1

Hne  chener  Wochenschrift
16

V.  Rechtswissenschaft  und  Verwaltung.
Vacat.

VI.  Volkswirtschalt,  Gesellschaftswissenschaft
  und  Statistik.

KKlenltz,  Ernst:  und  koloninle
Siedllung.

in:  Der  Tropenpflanzer  1918,  Bd  18,  Beiheft  2.  20

*  Ruppel,  Julius:  Die  Verkchrskonzessionen  in
Belgisch-Kongo.

in:  Koloniale  Rundschau,  Ig  1918.  II.  3,4,
8.  77ft.  (21

Schlppel,  Max:  Eingeborenenpolitik  und  koloniale
Selbstregicrung.

in:  (Soiaistische  Alonatshefte  1918.  Ju  24,  H.  13/14.
S.  516  22

*W.  nnnum,  Horst:  Unsere  Südsce.  Ein  unentbehrlicher
  Bestandieil  der  deutschen  Volkswirtschaft.
AMlit  20  Abb.  auf  16  Taf.  Berlin:  D.  Reimer  1917.
66  S.  860.  23

Ausbanderung

VII.  Handels-  und  Finanzwissenschaft.

*  Holllnder,  Albert:  Die  Einwirkung  des  Krichzes
auf  übersecische.  vor  dem  Kriege  geschlossenc  Ladcgeschüfte.

  Hamburg-Brnunschweig-  Berlin:  Wesermann
  (1918).  128  S.  80.
(Hamburgische  Forschungen.  H.  5.)  124

VIII.  Land-,  Forst-  und  Hauswirtschaft,
Jagd,  Fischerei.

Sapper,  Karl:  Tropenwirtschast.

in:  Die  Grenzboten  1918,  Jg77,  Nr.  19,  S.  153  fl.  25

*Blalowies  in  deutscher  Verwaltung.  Hrsg.  von
d.  Militürforstverwaltung  Binlowies.  Heft  1—3.
Berlin:  Pnrey  1918.  860.  (26
        <pb n="250" />
        C  222  20

Cettweller:  Die  Landwirtschaft  Bulgariens.  Gutachten,
  erstattet  im  Auftr.  d.  Instituts  für  d.  Wirtschaftsverkcehr
  mit  Bulgarien  E.  V.  Berlin:  1918.  10.  (a7

IX.  Bau-  und  Ingenieurwissenschaft.
Verkehr.

Peres,  C.  E.:  Flugbetrieb  in  Deutsch.Ostafrika.
in:  Der  Tropenpflanzer  1918.  Jg  21,  Jr.  5,
135ff.  2s
Jahresbericht  1916  CI.  April  1916  bis  31.  März
1917)  des  Königlichen  Nterialbrükungeamts  der  Technischen
  Hochschule  zu  Berlin

Aus:  Mlitteilungen  aus  d.  Königl.  Auterialprükung
amt  zu  Berlin-Lichterfelde  West.  1917.  H.  4  u.  5.  I29

E

X.  Berg-  und  Hüttenwesen.
Vacat.

Xl.  Gewerbe  und  Industrie.

Vacat.

XII.  Unterricht  und  Sprachwissenschaft.
Vacat.

XIII.  Religion  und  Mission.
Bonn,  Alfred:  Die  Rheinische  Mission  daheim
und  draußen.  E.  Einführung  in  ihr  Werden  und
Wirken.  Barmen:  Missionshaus  1917.  191  S.  80.  I80

 

Zum  Gedlichtnis  an  Missionsdircktor  Kirchenrat
Marlia  Me  Neuendettelsau:  Missionshaus  (1918).
78  [31

knnnen.  M.:  Das  Werk  des  einheimischen  Klerus
de  den  zentralafrikanischen  Missionen  der  Weihen
üte
in:  Die  katholischen  Missionen  1917/18,  Nr.  9  fl.,
S.  199  ft.  (#

Lasson,  Georg:  Die  Missionspflicht  der  deutschen
Christenheit  gegen  unsere  Kolonicn.  E.  Beitrag  zur
Verständigung  üb.  d.  Verhältnis  von  Cbristentum  u.
Volkstum.  Berlin:  Trowitzsch  1918.  20  S.  8o.  (37

Mirbt,  Carl:  Die  evangelische  Mission.  E.  Einführung
  in  ihre  Geschichte  und  LEigenart.  2.  unver.
Aufl  ipzig:  Hinrichs  1917.  117  S.  80.  34

XIV.  Schöne  Literatur  und  Kunst.

Vacat.

XV.  Heer  und  Marine.
Vacat.

XVI.  Verschiedenes.
*  Ausgewählte  Neuerwerbungen  der  Bibliothek
des  Auswürtigen  Amts  1914—1918.  Berlin:  1918.
177  S.  80.  35

—

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  e8,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="251" />
        Deutsches  Kolontalblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  vom  Reichs-Kolonialamt

 

 

 

20.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Juli  1918.  Uummer  13/14.
Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und.  15.  #Sen  Monats.  Derselben  werden  als  Decbelte  sbeigessigt  wie  midestene  elnmal
diertelfährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  tschon  Schmegebieten“.  Herausge  *  Igo  *
oterleljährliche  u  kür  das  SGpscee  mit  den  Weitehen  beirert  belm  7  Wn  e  nd  dte  ch
andlungen  4  direkt  unter  Streisband  durch  die  Verlagsbuchtan  aaggan  and  asn  der  deutschen
chu#gel  Leif.  und'  Sseerreich:  Mueor.  us,  b)  47  6.—  für  die  Länder  des  arln  derne-  —  t  n  Anfragen  sind  an  dle
Könlgliche  Hofbuchbandlung  von  Ernst#  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W’68.  Kochst  71  4  eichien.
Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Ausübung  des  Begnadigungsrechts.  Vom  22.  Juni  1918  S.  223.  —  Vereinbarung

zwischen  der  Deutschen  und  der  Belgischen  Regierung  über  die  Freilassung  der  beiderseitigen  Zivilgefangenen  S.  221.
—  Personalien  S.  225.

Nichtamtlicher  Teil:  Der  AKrieg  in  den  dentschen  Schurgebieten  (zehnte  Mitteilung),  Teil  A  (mit  einer  Karten
#izze)  S.  227.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  weiße  Bevölkerung  in  Belgisch-Kongo  S.  250.

—  Monatliche  Einnahmen  und  Ausgaben  der  Katanga-  Esenbahn  1916  und  1917  S.  251.  —  Die  Belgische  Nongo-Slienbahn
  Matadi—Leopoldville  während  des  Krieges  S.  2  —  Die  Ibero#=  afrilanisch-amerikanische  Verbindung
52.

Vermischtes:  Um  Deutschlands  loloniale  Zukunft  S.  253.

 

EacccKAmticher  TeilEcbct.

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Ausübung  des  Begnabigungsrechts.
Vom  28.  Juni  1918.

Mit  Allerhöchster  Genehmigung  Seiner  Majestät  des  Kaisers  ist  mit  den  Königlich  Preußischen,
Bayerischen,  Sächsischen  und  Württembergischen  Kriegsministerien  über  die  Ausübung  des  Begnadigungsrechts
  hinsichtlich  bestrafter  Militärpersonen  allgemein  Nachstehendes  vereinbart  worden:

„Sind  Angehörige  der  Kaiserlichen  Schutztruppen  im  ordentlichen  oder  Feld-Verfahren
von  einem  Militärgericht  oder  einem  Militärbefehlshaber  eines  Preußischen,  Bayerischen,
Sächsischen  oder  Württembergischen  Kontingents  bestraft  worden,  so  steht  die  Ausübung  des
Begnadigungsrechts  dem  Kaiser  zu.

Sind  Angehörige  eines  Preußischen,  Bayerischen,  Sächsischen  oder  Württembergischen
Kontingents  im  ordentlichen  oder  Feld-Verfahren  von  einem  Militärgericht  oder  Militärbefehlshaber
  der  Kaiserlichen  Schutztruppen  bestraft  worden,  so  ist  für  die  Ausübung  des
Begnadigungsrechts  der  betreffende  Kontingentsherr  zuständig.“  ·

Diese  Vereinbarung  bringe  ich  mit  dem  Hinzufügen  zur  Kenntnis  der  Schutztruppen,  daß
das  Allerhöchst  durch  besondere  Verordnungen  den  Befehlshabern  übertragene  Recht  zur  Milderung
und  zum  Erlaß  von  Strafen  neben  dem  Begnadigungsrecht  der  Kontingentsherren  besteht.

Berlin,  den  28.  Juni  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
Gleim.
        <pb n="252" />
        W  224  20

[

Vereinborung  zwischen  der  Deutschen  und  der  Belgischen  Regierung  über  die
Freilassung  der  beiderseitigen  Zivilgefangenen.

Artikel  1.

Von  den  in  die  Gewalt  des  einen  Teiles  gelangten  Zivilpersonen  des  anderen  Teiles,  die
zur  Zeit  der  Unterzeichnung  dieser  Vereinbarung  interniert  sind,  sollen  auf  ihren  Wunsch  freigelassen
  werden:

1.  die  Frauen  und  Mädchen;

2.  die  männlichen  Personen,  die  am  Tage  der  Unterzeichnung  dieser  Vereinbarung  das

17.  Lebensjahr  noch  nicht  vollendet  oder  das  45.  Lebensjahr  überschritten  haben;
3.  die  dienstuntauglichen  männlichen  Personen,  die  am  Tage  der  Unterzeichnung  dieses
Abkommens  das  17.  Lebensjahr,  aber  noch  nicht  das  45.  Lebensjahr  vollendet  haben;

4.  Geistliche  mit  Einschluß  der  ordinierten  Missionare  und  Arzte  ohne  Unterschied  des  Alters.

Ausgenommen  sind  diejenigen  Personen,  die  wegen  Verbrechen  oder  Vergehen  strafrechtlich
verfolgt  werden  oder  verurteilt  worden  sind.

Artikel  2.

Die  Deutsche  Regierung  behält  sich  vor,  aus  Gründen  der  Staatssicherheit  oder  aus  militärischen
  Gründen  von  dem  Abkommen  auszuschließen:

1.  bis  zu  50  Zivilgefangene,  die  sich  im  Augenblick  ihrer  Internierung  im  Gebiet  des

Generalgouvernements  Belgien  aufgehalten  haben;
2.  die  Zivilgefangenen,  die  sich  im  Augenblick  ihrer  Internierung  im  Etappen=  und
Operationsgebiet  aufgehalten  haben.

Die  Belgische  Regierung  behält  sich  vor,  aus  Gründen  der  Staatssicherheit  oder  aus  militärischen
  Gründen  bis  zu  einem  Fünftel  der  zur  Zeit  in  Europa  befindlichen  Internierten,  die  gemäß
Artikel  1  freizulassen  wären,  von  dem  Abkommen  auszuschließen.  Für  den  Fall,  daß  die  Deutsche
Regierung  weniger  als  die  im  Absatz  1  bezeichneten  50  Zivilgefangenen  zurückbehält,  wird  auch  die
Belgische  Regierung  die  Zahl  der  von  ihr  zurückbehaltenen  Personen  entsprechend  herabsetzen.

Die  beiden  Regierungen  werden  sich  gegenseitig  möglichst  bald  Listen  der  auf  Grund  der
Bestimmungen  des  Abs.  1  Nr.  1  und  des  Abs.  2  zurückgehaltenen  Personen  mitteilen.

Artikel  3.

Die  Zivilinternierten,  die  nach  den  vorstehenden  Bestimmungen  freizulassen  sind,  sollen
unverzüglich  nach  der  Heimat  befördert  werden.

Stehen  der  Rückkehr  eines  belgischen  Zivilinternierten  in  die  Heimat  militärische  Gründe
oder  Gründe  der  Staatssicherheit  entgegen,  so  kann  die  Heimbeförderung  unterbleiben;  in  diesem
Falle  ist  dem  Internierten  auf  seinen  Wunsch  die  Ausreise  über  die  schweizerische  Grenze  zu  gestatten.
Auch  die  üÜbrigen  freizulassenden  Belgier  sollen  den  Wunsch  äußern  können,  statt  der  Rückkehr  nach
Belgien  über  die  schweizerische  Grenze  auszureisen;  solche  Wünsche  sind  nach  Möglichkeit  zu  berücksichtigen,
  soweit  nicht  militärische  Gründe  oder  Gründe  der  Staatssicherheit  entgegenstehen.

Die  Heimbeförderung  derjenigen  Belgier,  die  erst  in  den  letzten  zwei  Wochen  vor  Unterzeichnung
  dieses  Abkommens  interniert  worden  sind,  oder  die  Ausreise  solcher  Personen  über  die
schweizerische  Grenze,  kann  bis  zur  Dauer  von  vier  Wochen  nach  diesem  Zeitpunkt  hinausgeschoben
  werden.

Artikel  4.

Die  in  Ostafrika  in  die  Gewalt  der  belgischen  Streitkräfte  gelangten  oder  in  Zukunft  gelangenden
  deutschen  Zivilpersonen,  die  nicht  auf  Grund  des  Artikel  1  heimzubefördern  sind,  sollen
auf  ihren  Wunsch  gleichfalls  tunlichst  bald  nach  Europa  geschafft  und  in  Anbetracht  ihrer  durch  den
langen  Aufenthalt  in  den  Tropen  geschwächten  Gesundheit  in  einem  neutralen  Lande  interniert  werden.

Artikel  5.

Soweit  die  in  Afrika  in  die  Gewalt  der  Belgischen  Regierung  gelangten  deutschen  Zivilpersonen,
  die  nach  den  vorstehenden  Bestimmungen  in  die  Heimat  zu  befördern  oder  in  einem
neutralen  Lande  zu  internieren  sind,  sich  im  Gebiete  einer  mit  Belgien  verbündeten  Macht  befinden,
verpflichtet  sich  die  Belgische  Regierung,  deren  Überführung  in  die  Heimat  oder  in  das  neutrale
Land  mit  allen  ihr  zu  Gebote  stehenden  Mitteln  zu  betreiben.
        <pb n="253" />
        G  225  20

Bis  zum  Eintreffen  dieser  deutschen  Zivilpersonen  auf  neutralem  Boden  kann  die  Deutsche
Regierung  die  Freilassung  bis  zu  80  belgischen  Zivilpersonen  hinausschieben.  Diese  Zahl  kann  im
gegenseitigen  Einverständnis  entsprechend  herabgesetzt  werden,  nachdem  die  Belgische  Regierung  die
im  Artikel  6  Abs.  1  erwähnte  Liste  der  Deutschen  Regierung  übermittelt  hat.

Artikel  6.

Die  Belgische  Regierung  wird  der  Deutschen  Regierung  unverzüglich  Listen  der  in  Ostafrika
in  ihre  Gewalt  gelangten  deutschen  Zivilpersonen  Übermitteln.

Während  der  Internierung  und  auf  dem  Transport  in  Afrika  werden  die  Gefangenen  mit
jeder  Europäern  in  diesen  Gegenden  zustehenden  Rücksicht  behandelt.  Nach  ihrer  Ankunft  in  Europa
wird  ihnen  jede  Fürsorge  zuteil,  deren  sie  in  Anbetracht  ihres  langen  Aufenthalts  in  den  Tropen
bedürfen.  Sowohl  nach  der  Gefangennahme  in  Ostafrika  wie  nach  dem  Eintreffen  in  Europa  ist
ihnen  Gelegenheit  zu  geben,  mit  ihren  Angehörigen  in  Verbindung  zu  treten.

Artikel  7.

Personen,  die  auf  Grund  des  vorstehenden  Abkommens  in  die  Heimat  entlassen  worden
sind,  dürfen  im  Heeresdienst  weder  in  der  Front,  noch  in  der  Etappe,  noch  innerhalb  des  besetzten
feindlichen  Gebietes,  noch  grundsätzlich  in  den  Gebieten  oder  Besitzungen  eines  mit  ihrem  Heimatsstaat
  verbündeten  Staates  verwendet  werden.

Die  Frage  der  Verwendung  der  belgischen  Zivilpersonen  in  Frankreich  bleibt  zunächst  offen;
die  endgültige  Regelung  dieser  Frage  wird  von  der  inzwischen  getroffenen  oder  noch  zu  treffenden
Entscheidung  über  die  Verwendung  ausgetauschter  belgischer  Kriegsgefangener  gemäß  Artikeln  19,  58
der  deutsch-französischen,  von  der  Französischen  Regierung  am  16.  März  1918,  aber  noch  nicht  von
der  Belgischen  Regierung  genehmigten  Vereinbarung  über  Kriegsgefangene  abhängen.

Artikel  8.
Diese  Vereinbarung  soll  von  beiden  Regierungen  genehmigt  werden.
Sie  tritt  unter  dem  Vorbehalt  dieser  Genehmigung  am  8.  April  1918  in  Kraft.

(gez.)  v.  Keller,  Hartog,  Krauß.

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  Bezirksamtmann
Dr.  Klug  zum  Referenten  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Neuguinea  unter  Verleihung  des
Charakters  als  Regierungsrat  zu  ernennen.

Die  Gerichtsassessoren  Tölke  und  Köhler  und  der  bisherige  Gouvernementssekretär  Merz
sind  zu  Bezirksamtmännern,  der  bisherige  Assistent  1.  Klasse  Mahler  ist  zum  Sekretär  beim  Gouvernement
  von  Deutsch-Neuguinea  ernannt  worden.

Der  Bureaugehilfe  Paulisch  ist  zum  Assistenten  2.  Klasse,  der  Polizeimeister  Kraft  und
der  Bureaugehilfe  Gottschalk  sind  zu  kommissarischen  Assistenten  2.  Klasse  beim  Gouvernement  von
Deutsch-Neuguinea  ernannt  worden.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Referenten  bei  dem  Kaiserlichen
  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Regierungs=  und  Baurat  Wilhelm  Brandes  den
Charakter  als  Geheimer  Baurat  zu  verleihen.
        <pb n="254" />
        G  226  20

Kaiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  27.  Mai  1918.
Der  Unterarzt  der  Reserve  Dr.  Weise  (II  Leipzig)  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  wird
zum  Assistenzarzt  der  Reserve  mit  einem  Patent  vom  22.  März  1915  befördert.
A.  K.  O.  vom  29.  Juni  1918.
Oberleutnant  v.  Seht  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  wird  zum  Hauptmann  mit  Patent
vom  5.  Oktober  1916  befördert.
A.  K.  O.  vom  3.  Juli  1918.

Oberleutnant  Sitzler  in  der  Schutztruppe  für  Kamernn  wird  zum  Hauptmann  mit  Patent
vom  5.  Oktober  1916  befördert.

Der  Oberleutnant  v.  Behr  in  der  Schutztruppe  für  Kamernn  scheidet  aus  dieser  am  8.  Juli
aus  und  wird  mit  dem  9.  Juli  1918  als  Hauptmann  mit  Patent  vom  25.  Februar  1918  im
Infanterie-Regiment  Nr.  95  mit  Wirkung  auch  für  das  Friedensverhältnis  angestellt;  derselbe  ist
zunächst  dem  Ersatzbataillon  dieses  Regiments  zu  überweisen.

A.  K.  O.  vom  6.  Juli  1918.

Der  Hauptmann  v.  Seht  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  scheidet  aus  dieser  am  26.  Juli
aus  und  wird  mit  dem  27.  Juli  1918  im  Infanterie-Regiment  Nr.  75  angestellt;  derselbe  ist  zunächst
  dem  Ersatzbataillon  des  Regiments  zu  Überweisen.

 

Soweit  bekannt  geworden,  ist  von  den  Beamten  des  Reichs-Kolonialamts  weiterhin  der
Geheime  Kanzleisekretär  Bünger  mit  dem  Eisernen  Kreuz  2.  Klasse  ausgezeichnet  worden.

 

Uachruf.
Dolizeimeister  Sähringer  #.
Am  27.  Mai  d.  Is.  hat  der  Polizeimeister  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  Kamerun

Herr  Anton  Zähringer
als  Offizierstellverkreter  bei  den  Kämpfen  im  Westen  den  Heldentod  gefunden.
Dem  Gefallenen,  der  sich  seit  Oktober  1912  im  Schutzgebietsdienst  befand  und  als  tüchtiger
Beamter  geschätzt  war,  wird  ein  ehrendes  Andenken  bewahrt  werden.
Berlin,  den  2.  Juli  1918.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.
        <pb n="255" />
        W  227  20

 

HegegeeaKhchtamtlicher  Teis.

Der  Krieg  in  den  deutschen  Öchutzgebieten.

ehnte  Witteilung.
Teil  A.

(Hierzu  eine  Skizze.)

I.  Ostafrika.

Die  8.  Mitteilung")  hatte  eine  Schilderung  der
kriegerischen  Ereignisse  gebracht,  die  mit  dem  in
der  zweiten  Hälfte  des  Jahres  1916  erfolgten
Rückzug  der  deutschen  Hauptmacht  auf  die  Kilombero-Rufiji-Linie,
  dem  Durchbruch  der  von  Tabora
in  südöstlicher  Richtung  zurückgegangenen  Abteilung
des  Generalmajors  Wahle  zwischen  Ngominji  und
Madibira  in  der  Richtung  auf  Mahenge  und  dem
Zurückwerfen  der  Portugiesen  über  den  Rowuma
ihren  Abschluß  fanden.

Die  vor  kurzem  erschienene  9.  Mitteilung“)
hatte  sich  nur  mit  den  jüngsten  Ereignissen  in
Deutsch=  und  Portugiesisch-Ostafrika  befaßt.

Weder  über  die  vorerwähnten  noch  über  die
nachstehend  beschriebenen  Ereignisse  liegen  irgendwelche
  amtlichen  deutschen  Nachrichten  aus  der
Kolouie  selbst  vor.  Die  Schilderung  kann  nur
nach  den  inzwischen  bekanntgewordenen  Berichten
der  Führer  der  britischen  Streitkräfte  in  Deutsch-Ostafrika,
  der  Generale  Smuts  und  Hoskins,  über
ihre  Operationen  in  der  Zeit  vom  28.  Oktober  1916
bis  zum  20.  Januar  1917,  sowie  von  diesem  Tage
bis  zum  30.  Mai  1917  erfolgen.  Danach  läßt
sich  der  Verlauf  der  kriegerischen  Ereignisse  —  allerdings
  nur  einseitig  —  ergänzen,  beziehungsweise
weiter  verfolgen.

Die  Operationen  bis  zum  Oktober  1916  hatten
die  Kräfte  der  englisch-südafrikanischen  Truppen
ziemlich  erschöpft.  Abgesehen  von  den  hohen  Verlusten
  durch  kriegerische  Einwirkung,  hatten  tropische
Krankheiten  aller  Art  stark  unter  ihnen  aufgeräumt.
General  Smuts  sah  sich  daher  genötigt,  eine  vollständige
  Neueinteilung  seiner  Streitkräfte  vorzunehmen
  und  einen  erheblichen  Teil  seiner  weißen
Truppen  als  feldunbrauchbar  nach  Südafrika  zurückzuschicken
  und  diese  durch  farbige  Truppen  zu
ersetzen.  Er  berichtet  hierüber  wie  folgt:

"n)  Kol.  3  Bl.  Nr.  3/4  vom  15.  Februar  1917.
"“")  Kol.  Bl.  Nr.  5/6  vom  17.  März  1918.

 

„Unser  Vorrücken  in  die  Gegend  des  Rufiji  und
Großen  Ruaha  durch  zahlreiche  tsetseverseuchte
Strecken  hatte  den  Verlust  des  größten  Teiles
der  Tiere  der  berittenen  Truppen  zur  Folge
und  bewirkte  ein  starkes  Steigen  der  Krankenzahl
  bei  allen  Truppen.  Es  war  klar,  daß
weiße  Truppen,  die  unter  sich  wiederholenden
Anfällen  von  Malariafieber  und  Dysenterie
gelitten  hatten,  im  weiteren  Verlauf  des  Feldzuges
  in  diesen  so  außerordentlich  ungesunden
Gegenden  mehr  eine  Last  als  eine  Hilfe  waren.
Ich  beschloß  daher  die  unter  Generalmajor
Brits  stehende  3.  Division,  einschließlich  der
2.  berittenen  Brigade  des  Brigadegenerals
Enslin,  aufzulösen,  diese  Offiziere  mit  ihren
Stäben  nach  Südafrika  zurückzusenden,  alle
dienstfähigen  Mannschaften  der  2.  berittenen
Brigade  in  die  1.  berittene  Brigade  des  Brigade-Generals
  Nussey  einzustellen  und  schließlich  alle
weißen  Mannschaften,  die  durch  eine  ärztliche
Kommission  für  gesundheitlich  untauglich  erklärt
worden  waren,  aus  Ostafrika  zu  entfernen.  Also
wurden  meine  Truppen  wieder  in  zwei  Divisionen
  unter  den  Generalmajors  Hoskins  und
van  Deventer  eingeteilt,  während  die  Infanterie-Brigade
  des  Brigadegenerals  Beves  als  besondere
  Reserve  zu  meiner  unmittelbaren  Verfügung
  gestellt  wurde.  In  Verfolg  dieser
Maßnahmen  wurden  ungefähr  12  000  Mann
weiße  Truppen  zwischen  Mitte  Oktober  und
Ende  Dezember  1916  aus  Ostafrika  entfernt.
An  ihre  Stelle  traten  sowohl  die  neuen  Bataillone
der  King's  African  Rifles,  die  ich  mit  Genehmigung
  des  Kriegsministeriums  (War  Office)
aufstellte  und  ausbildete,  als  auch  die  Nigerische
Brigade  unter  Brigadegeneral  Cunliffe"),  die
in  Daressalam  in  der  zweiten  und  dritten  Woche
des  Dezembers  eintraf.“

*)  Hatte  früher  an  den  Kämpfen  im  Nord-Westen
Kameruns  teilgenommen.
        <pb n="256" />
        W  228  2

Die  unter  derpersönlichen  Führung  des  Generals
Smuts  stehenden  Truppen  beliefen  sich  mithin  immer
noch  auf  2  Divisionen.  Außerdem  standen  aber
noch  die  Nyassaland=  und  Rhodesia-Truppen  des
Brigadegenerals  Northey  und  die  seinerzeit  zu
gemeinsamem  Vorgehen  mit  den  Kongobelgiern
gegen  Tabora  von  Muansa  aus  entsandten  Streitkräfte
  des  Brigadegenerals  Crew  zu  seiner  Verfügung.
  Erstere  können  auf  mindestens  eine  Brigade
veranschlagt  werden,  letztere  wurden  aufgelöst  und,
bis  auf  ein  Bataillon,  das  als  Bahnschutz  an  der
Zentralbahn  östlich  Tabora  verblieb,  der  2.  Division
  zugeteilt.  So  bestand  also  damals  die
gesamte  britische  Streitmacht  aus  etwa  2½  Divisionen.
  Ihre  Stärke  zahlenmäßig  anzugeben,
ist  nicht  möglich,  da  dafür  keine  Anhaltspunkte
vorhanden  sind.

Nicht  unerwähnt  bleiben  dürfen  auch  die  aus
mehreren  Einheiten  bestehenden  Seestreitkräfte,
mit  deren  Hilfe  im  Laufe  des  September  1916
die  südlichen  Küstenplätze  Kilwa,  Kiswere,  Lindi,
Sudibucht  und  Mikindani  besetzt  worden  waren.

Kongobelgische  Truppen  sind  in  dieser  Kriegsperiode
  aktiv  nicht  beteiligt  gewesen.  Sie  waren
anscheinend  den  von  Tabora  in  südöstlicher  Richtung
  zurückgegangenen  deutschen  Streitkräften  des
Generals  Wahle  nur  wenig  über  diesen  Ort  hinaus
gefolgt.  Später  mußten  die  Belgier  das  von
ihnen  besetzte  Tabora  und  scheinbar  auch  das  ganze
Gebiet  westlich  davon  bis  zum  Mlagarassi  vor
ihren  selbstlosen  britischen  Verbündeten  wieder
räumen.  Sie  begannen  dann  einen  Teil  ihrer
Truppen,  vor  allem  das  zahlreiche  europäische
Personal,  über  den  Kongo  nach  Frankreich  zu
überführen,  mußten  aber  dieses  Vorhaben  wieder
aufgeben  und  die  bereits  bis  Dakar  in  Französisch-Westafrika
  gelangten  Transporte,  wahrscheinlich
auf  englisches  Geheiß  hin,  wieder  zurückholen,  als
durch  den  im  Mai  1917  erfolgten  kühnen  Vorstoß
  des  Hauptmanns  Wintgens  gegen  Tabora
dieser  Platz  und  die  Zentralbahn  ernstlich  gefährdet
schienen.  Hiervon  wird  später  noch  die  Rede  sein.

Trotz  seiner  ganz  erheblichen  zahlenmäßigen
Überlegenheit  gegenüber  den  deutschen  Truppen,
denen  es  nicht  vergönnt  war,  ihre  nicht  mehr
felddienstfähigen  Offiziere  und  Mannschaften  nach
Hause  schicken  und  sie  in  beliebiger  Anzahl  durch
frische  Kräfte  ersetzen  zu  können,  und  von  denen
ganz  andere  körperliche  Leistungen  unter  viel
schwierigeren  Verhältnissen  gefordert  und  ertragen
wurden,  war  es  General  Smuts  doch  nicht  möglich,
  im  November  und  Dezember  1916  in  größerem
Umfange  angriffsweise  vorzugehen.  Er  sah  sich
vielmehr  zu  umfangreichen  Neueinteilungen,  Umgruppierungen
  und  Neuausrüstungen  seiner  Truppen,
  sowie  zur  Verschiebung  seiner  Angriffspläne
genötigt.  Abgesehen  von  kleinen  örtlich  be- 



grenzten  Unternehmungen  kam  es  bis  Ende  des
Jahres  1916  zu  keinen  größeren  Kampfhandlungen.

Durch  den  hervorragend  geleiteten  heldenhaft
zähen  Widerstand  der  verhältnismäßig  kleinen
ostafrikanischen  Schutztruppe  war  das  schon  wiederholt
  mit  hochtönenden  Worten  als  in  allernächster
Aussicht  stehende  Ziel  der  vollständigen  Eroberung
Deusch-Ostafrikas  und  der  Vernichtung  der  deutschen
Truppen  dortselbst  wieder  mal  in  weitere  Ferne
gerückt  worden.

Über  die  Gründe  der  Verzögerung  der  Wiederaufnahme
  der  Angriffsbewegungen  läßt  sich  General
Smuts  wie  folgt  aus:

„Während  der  Monate  November  und
Dezember  war  eine  allgemeine  Vorwärtsbewegung
  nicht  möglich.  Die  Operationen  blieben
auf  solche  beschränkt,  die  von  den  einzelnen
Truppenteilen  zu  dem  Zweck  unternommen
wurden,  um  sich  mit  den  Verhältnissen,  wie  sie
sich  in  ihren  diesbezüglichen  Gebieten  in  diesen
zwei  Monaten  entwickelten,  vertraut  zu  machen
und  ihre  Stellungen  für  die  im  gegebenen  Zeitpunkt
  in  Aussicht  genommene  zusammenfassende
Unternehmung  gegen  den  Feind  vorzubereiten.

Die  Operationen  im  November  und  Dezember
sollen  später  mitgeteilt  werden,  aber  ich  glaube,
daß  es  gut  sein  wird,  einige  Umstände,  die  zu
der  Verzögerung  unseres  allgemeinen  Vorrückens
beigetragen  haben,  zu  erwähnen.

Als  es  nötig  geworden  war,  Halt  zu  machen,
hatten  Krankheiten  bereits  eine  gewisse  Verheerung
  unter  den  Truppen  angerichtet.  Eine
große  Anzahl  war  ohne  ärztliche  Behandlung,
längere  Ruhe,  Wechsel  von  Klima  und  Ernährungsweise
  gänzlich  unfähig,  noch  irgendeine
Anstrengung  zu  ertragen.  Die  dadurch  hervorgerufene
  Zerrüttung  war  ungeheuer  und  der
Ausfall  in  der  Zahl  der  Gewehre  genügte  allein,
um  alle  ferneren  Bewegungen  bis  zum  Eintreffen
  von  Verstärkungen  zu  verhindern.

Die  mechanischen  Transportmittel  befanden
sich  infolge  des  unausgesetzten  Gebrauches  über
schauderhafte  Wege  oder  durch  wegeloses  Gelände
  in  einer  äußerst  schadhaften  Verfassung,
und  umfangreiche  Ausbesserungen,  für  die  keine
Zeit  gewesen  war,  wurden  erforderlich.

Das  zugehörige  Personal  litt  unter  denselben
Krankheitserscheinungen  wie  die  Fronttruppen,
und  in  dem  Maße,  wie  die  Leute  ausfielen,
mußten  von  denjenigen  höhere  Anstrengungen
ertragen  werden,  die  sich  aufrecht  erhalten
konnten,  bis  der  Ausfall  an  Mannschaften  auch
eine  Menge  von  Fuhrwerken  außer  Betrieb  setzte.

Tierkrankheiten  hatten  Pferde,  Maultiere
und  Ochsen  zu  Tausenden  dahingerafft  und  es
war  notwendig,  diese  auf  dem  einen  oder  anderen
        <pb n="257" />
        G  229  20Ö

Wege  zu  ersetzen,  bevor  weitere  Vorwärtsbewegungen
  möglich  waren.

Die  Spannung,  die  infolge  der  ständig
wachsenden  Einwirkung  der  Krankheiten  auf
allen  Dienstgraden,  Truppenteilen  und  Dienstzweigen
  lag,  hatte  die  Grenze  des  Erträglichen
erreicht.  Zweifellos  könnte  man  noch  mehr  als
eine  oder  zwei  der  am  meisten  augenfälligen
zahlreichen  Schwierigkeiten  erwähnen,  die  unsere
Tätigkeit  in  der  Zeit  lähmten,  die  zwischen  dem
Eintreffen  unserer  Streitkräfte  bei  Kissaki  Mitte
September  und  der  Wiederaufnahme  unseres
allgemeinen  Vormarsches  am  1.  Januar  1917
verstrich.  Solange  bis  diese  Schwierigkeiten
überwunden  waren,  wurde  der  Hafen  von  Kilwa
als  Basis  vorbereitet  und  eine  Division  auf
diesen  Kriegsschauplatz  überführt.  Diese  ein
gutes  Stück  südlich  des  Rufii  eingesetzte  Division
  war  dazu  bestimmt,  eine  Rolle  in  den
kommenden  Operationen  in  der  Rufijigegend
zu  spielen.“

Ende  Oktober  1916  hatten  die  Streikräfte  des
Generals  Smuts  folgende  Stellungen  inne:

Zweitausend  Mann  unter  Brigadegeneral
Hannyngton  waren  über  See  nach  Kilwa  gebracht
worden  und  bildeten  den  Grundstock  für  die
1.  Division,  die  nach  ihrer  Neueinteilung  dort
versammelt  werden  und  an  der  südlich  des  Rufiji
einzuleitenden  umfassenden  Bewegung  mitwirken
sollte.  General  Hannyngton  hielt  Kilwa-Kiwindje
und  Kilwa-Kissiwani  besetzt  und  hatte  Detachements
  nach  Njingo,  Mtumbei-Tschini,  Mitole,
Matandu  und  Kibata  vorgeschoben.  Im  Hinblick
auf  gemeldete  Bewegungen  deutscher  Truppen  in
Richtung  Utete  war  General  Hannyngton  auf  die
Verstärkung  seiner  Kräfte  in  Kibata  und  auf  erhöhte
  Wachsamkeit  nach  Norden  hingewiesen
worden.

Eine  kleine  Abteilung  unter  Lieutenant-Colonel
Willans  hielt  Msanga,  etwa  72  km  südwestlich
von  Daressalam,  besetzt.  Ein  Versuch,  die  in
Kissangire,  etwa  19,3  km  weiter  südwestlich,
stehende  deutsche  Abteilung,  deren  Anwesenheit
dortselbst  eine  Bedrohung  der  Eisenbahn  Centralbahn)
  bildete,  zurückzuwerfen,  war  am  9.  Oktober
gescheitert.

In  der  Mitte,  gegenüber  den  am  Mgeta
stehenden  deutschen  Streitkräften,  befand  sich  die
1.  Division  unter  Generalmajor  Hoskins  in  der
Linie  Tulo,  Dutumi,  Kwa  Hongo,  Dakawa  und
Kissaki“).

An  dieser  Stelle  waren  die  Operationen  zum
Stehen  gekommen,  und  es  trat  auch  bis  Ende

)sDiese  Division  wurde  später  nach  Neueinteilung
nach  Kilwa  übergeführt,  wohin  bereits  ein  Stamm  von
2000  Mann  gesandt  war.

 

Dezember  1916  keine  nennenswerte  Anderung
der  Lage  ein.  In  vorderster  Linie  stand  die
Brigade  des  Brigadegenerals  Sheppard,  während
die  früher  von  dem  jetzt  in  Kilwa  befindlichen
General  Hannyngton  befehligte  Brigade  des
Colonel  O'Grady  in  Reserve  stand.  Diese  sollte
bei  sich  bietender  Gelegenheit  nach  Kilwa  übergeführt
  werden.

Die  zur  bisherigen  3.  Division  gehörende
2.  südafrikanische  Brigade  Generals  Beves  war
nach  Morogoro  zurückgezogen  worden.

Im  Westen  hielten  die  vorderen  Truppen  der
2.  Division  unter  Generalmajor  van  Deventer
Iringa,  die  Njukwafurt  am  Ruaha  und  Kidodi
besetzt,  während  der  andere  Teil  der  Division  an
der  Zentralbahn  stand  und  umfassende  Vorbereitungen
  zum  Vormarsch  nach  Süden  traf.

Die  Nyassaland=  und  Rhodesischen  Truppen
des  Brigadegenerals  Northey  befanden  sich  bei
Iringa  und  mit  ihren  Hauptkräften  in  der  Gegend
von  Mkapira  am  Ruhudje,  wo  ihnen  angeblich
  starke  deutsche  Kräfte  gegenüberstanden.

Mitte  November  trat  dann  noch  eine  Verschiebung
  insofern  ein,  als  die  hinter  der  Mgetafront
  in  Reserve  gehaltene  Brigade  des  unterdessen
zum  General  beförderten  Colonel  O'Grady  nach
Kilwa  übergeführt  und  dort  mit  den  nunmehr  die
Bezeichnung  3.  ostafrikanische  Brigade  erhaltenden
Streitkräften  des  Generals  Hannyngton,  wie  bereits
  geplant,  zu  einer  neuen  1.  Division  unter
dem  Befehl  des  Generals  Hoskins  vereinigt  wurde.
Die  an  der  Mgetafront  verbliebene  Brigade
Sheppard  wurde  dem  Oberbefehlshaber  unmittelbar
  unterstellt.

Die  in  den  südlichen  Küstenorten  von  den
britischen  Seestreitkräften  gelandeten  Truppen  erwähnt
  General  Smuts  in  seinem  Bericht  nicht.
Tatsache  ist  jedoch,  daß  bereits  am  13.  September
1916  in  Mikindani  200  Mann  Marine,  700  Mann
indische  Truppen  und  200  Mann  Zanzibar=  und
Mafia')  African  Rifles  mit  12  Schiffs-Maschinengewehren
  und  2  Hotchkiß-Kanonen  gelandet  worden
waren  und  die  bis  zum  16.  September  auch  Sudi
und  Lindi  besetzt  hatten.

Wenn  man  auch  zugeben  kann,  daß  die  englisch-südafrikanischen
  Truppen  durch  die  notwendig
gewordene  Ausscheidung  von  12000  Mann  weißer
Mannschaften  und  die  Zurückziehung  anderer
Verbände  aus  der  Kampflinie  nicht  unerheblich
geschwächt  worden  waren,  so  blieb  dem  General
Smuts  in  vorderer  Linie  doch  noch  eine  Truppenmacht
  zur  Verfügung,  die  den  ihnen  gegenüberstehenden
  deutschen  Streitkräften  an  Zahl  und
Hilfsmitteln  ohne  Zweifel  weit  überlegen  war.

)  Mafia  ist  deutsches  Gebiet.  UÜber  die  Anwerbung
  von  Soldatenmaterial  in  den  von  England

besetzten  Gebieten  wird  weiter  unten  die  Rede  sein.
        <pb n="258" />
        W  230  20

Aber  trotz  dieser  Überlegenheit  hatten  die  britischen
  Streitkräfte  an  mehreren  Stellen  der  weit
ausgedehnten  Front  große  Mühe,  sich  der  deutschen
Angriffe  zu  erwehren.  Auch  gelang  es  ihnen
nicht,  den  Durchbruch  des  Hauptteiles  der  damals
doch  wohl  kaum  mehr  als  1200  Gewehre  zählenden
Abteilung  Wahle  durch  ihre  Linien  zwischen  Ngominji
  und  Madibira  zu  verhindern.

lber  diese  sich  in  der  Zeit  von  etwa  Mitte
Oktober  bis  Anfang  Dezember  1916  abspielenden
Ereignisse  wäre  folgendes  zu  sagen:

Wie  bereits  oben  erwähnt,  hatte  Smuts  den
General  Hannyngton  mit  2000  Mann  nach  Kilwa
entsandt  und  ihn  besonders  auf  eine  starke  Besetzung
  Kibatas  hingewiesen.  Eine  weitere  Verstärkung
  der  Kilwa-Streitkräfte  durch  die  Brigade
O'Grady  war  in  Aussicht  genommen,  und  es  lag
in  der  Absicht  des  Generals  Smuts,  gegebenenfalls
  von  Kilwa  auf  Liwale  vorzustoßen,  zu  welchem
Zwecke  er  bereits  Anfang  November  Mopotora")
an  der  Straße  nach  Liwale  besetzen  ließ.  Diesen
Plan  gab  er  auf,  als  sich  am  8.  November
deutsche  Angriffsabsichten  gegen  Kibata  erkennen
ließen,  zu  denen  angeblich  10  Kompagnien  bereitgestanden
  haben  sollen.  Aber  außer  einem  Erkundungsvorstoß
  am  9.  November  kam  es  zu
keinen  weiteren  Zusammenstößen  im  Laufe  des
November.

Zur  weiteren  Sicherung  schob  General  Hannyngton
  ein  Bataillon  nach  Ngarambi,  etwa  48  km
westlich  Kibata,  vor,  das  diesen  Ort  am  2.  Dezember,
  ohne  Widerstand  zu  finden,  besetzte.

Über  die  dann  mit  dem  5.  Dezember  erfolgenden
  erneuten  deutschen  Angriffe  gegen  Kibata  berichtet
  Smuts,  wie  folgt:

„Der  Anfang  Dezember  in  der  Kilwagegend
einsetzende  Regen  hielt  —  wenn  auch  zeitweise
aussetzend  —  mit  ziemlicher  Heftigkeit  bis  Ende
des  Monats  an  und  störte  manchmal  erheblich
unsere  Bewegungen.  -

Am5.DezemberwareineregePatrouillentätigkeit
  in  der  Umgebung  von  Kibata  erkennbar,
und  am  Nachmittag  des  6.  setzte  der  Feind
zum  Angriff  an,  der  sich  im  Laufe  des  folgenden
Tages  weiter  entwickelte,  als  er  mehrere  Schiffsund
  Feldgeschütze  in  Tätigkeit  brachte.  Die
Versuche  des  Feindes,  Kibata  einzuschließen,
dauerten  bis  zum  15.  Dezember.  Heftige  Angriffe
  wurden  am  7.  und  8.  unternommen  und
abgewiesen,  und  verschiedene  vorgeschobene

und  mit  Rücksicht  hierauf  erklärte  ich  mich  mit
der  vorübergehenden  Räumung  von  Ngarambi,
  zum  Zwecke  einer  erforderlichen  Zusammenfassung
  der  Kräfte,  einverstanden.  Am
11.  waren  die  Infanteriekämpfe  etwas  weniger
heftig,  obschon  ein  schweres  Artilleriefeuer  auf
einem  Teil  der  Stellung  lag.  Der  heftige
Regen  und  der  infolgedessen  schlechte  Zustand
der  Wege  erschwerte  unserer  Artillerie  das
Herankommen,  und  so  blieben  umfangreiche
Verluste  bei  unseren  Truppen  unvermeidlich.
Am  12.  Dezember  hatte  sich  der  Gegner  weiter
östlich  und  südöstlich  um  die  Kibata-Stellung
herumgeschoben.  Dies  bedeutete  jedoch  den
Höhepunkt  seiner  Einschließungsversuche.  Am
15.  machten  sich  die  ersten  Folgen  der  Bewegung
  Generals  Hannyngton  von  Westen  her
gegen  des  Feindes  rechten  Flügel  bemerkbar,
nämlich  infolge  der  Mitwirkung  der  Brigade
O'Gradys  von  Kibata  her.  Das  „Gold  Coast“=Regiment")
  nahm  einen  beherrschenden  Hügel
westlich  Kibata  und  hielt  seine  Stellung  trotz
heftiger  Gegenangriffe  und  beträchtlicher  Verluste
  durch  das  Feuer  der  schweren  Geschütze
des  Gegners.  ·

Die  Verbindung  zwischen  Kibata  und  Kilwa
war  um  diese  Zeit  vollständig  unterbrochen.

Am  16.  Dezember  morgens  besetzte  General
O'Gradys  Brigade  einen  3500  Yards  nordöstlich
  von  Kibata  gelegenen  Hügel,  und  von  diesem
Zeitpunkte  an  verloren  die  Vorgänge  bei  Kibata
jede  besondere  Bedeutung.  Wir  hielten  unsere
Stellungen  und  der  Feind  blieb,  abgesehen  von
Patrouillenvorstößen  gegen  unsere  Front,  untätig.
  Seine  Stellung  verlief  über  eine  Reihe
hervorragender  Punkte,  aber  etwas  weiter  entfernt
  als  seine  bisherige  Front.  General
Hoskins  gab  am  21.  Dezember  der  Ansicht
Ausdruck,  daß  er  in  der  Lage  sei,  jeden  Versuch
  des  Feindes,  in  südlicher  Richtung  auf
irgendeinem  direkten  Wege  durch  die  Matumbiberge
  zu  ziehen,  verhindern  zu  können.  Angesichts
  dieser  Lage  befahl  ich  General  Hoskins,
einige  Bataillone  zum  Vormarsch  nach  Nordwesten
  für  den  Fall  des  Beginns  meines  Hauptplanes
  bereitzuhalten,  und  setzte  ihn  von  meinem
Vorhaben  in  Kenntnis,  mich  am  folgenden  Tage
zur  Mgetafront  zu  begeben,  um  die  Bewegungen
einzuleiten.“

Aus  dem  Verlauf  der  Kämpfe  bei  Kibata

läßt  sich  klar  erkennen,  daß  die  der  Brigade  Han-Stellungen

  wechselten  zeitweise  den  Besitzer.
Nach  einem  entschlossenen  Angriff  in  der  Nacht
vom  9.  zum  10.  Dezember  wurde  das  Bestreben
des  Gegners,  Kibata  zu  umfassen,  erkennbar,

 

*)  Lage  nicht  feststellbar.

 

nyngton  drohende  Niederlage  nur  durch  die
schleunige  Überführung  der  Brigade  O'Grady
nach  Kilwa  und  deren  Eingreifen  abgewandt

*)  Mit  der  Nigerischen  Brigade  von  Westafrika
übergeführt.
        <pb n="259" />
        W  231

wurde.  Nur  seine  zahlenmäßige  Überlegenheit
erlaubte  es  General  Smuts,  die  hinter  der  Mgetafront
  in  Reserve  gehaltene  Brigade  zu  gedachtem
Zweck  zu  verwenden,  während  dem  deutschen
Führer  die  Streitkräfte  fehlten,  die  durch  einen
gleichzeitigen  Angriff  gegen  die  Mgetafront  ein
Festhalten  der  dort  befindlichen  feindlichen  Streitkräfte
  ermöglicht  hätten.

Dem  Bericht  des  Generals  Smuts  folgend,
wenden  wir  uns  nunmehr  den  Ereignissen  im
Westen  zu,  wo,  wie  bereits  erwähnt,  der  von
Tabora  auf  dem  Rückzug  nach  Südosten  befindlichen
  Abteilung  des  Generalmajors  Wahle  der
Durchbruch  durch  die  feindlichen  Linien  und  die
Vereinigung  mit  den  jenseits  des  Ruhndje-Kilombero
  stehenden  deutschen  Streitkräften  gelang.

Hierüber  berichtet  Smuts:

„Im  Westen,  wo  die  Generale  van  Deventer
und  Northey  standen,  machte  sich  in  den  Monaten
  November  und  Dezember  eine  erhöhte
Tätigkeit  bemerkbar.  Aber  hier,  wie  anderswo,
hatten  die  Unternehmungen  meist  rein  örtliche
Bedeutung.  Um  den  feindlichen  Streitkräften,
die  sich  von  Tabora  auf  Mahenge  in  mehreren
Abteilungen  etwas  ziellos  gegen  den  Iringa-Bezirk
  bewegten,  entgegenzutreten,  hatte  General
van  Deventer  die  7.  südafrikanische  Infanterie
und  ein  Radfahrer-Bataillon,  letzteres  unter
Lieutenant-Colonel  Fairweather,  dem  für  diese
Zeit  der  Befehl  über  die  zwei  Bataillone  und
einen  Teil  der  Truppen  General  Northeys
unter  Lieutenant-Colonel  Rodger  Übertragen
wurde,  vorgesandt.  Diese  beiden  Bataillone  der
2.  Division  waren  sehr  schwach,  jedoch  waren
die  Transportverhältnisse  um  diese  Zeit  noch
nicht  so  weit  wieder  hergestellt,  um  die  Entsendung
  stärkerer  Kräfte  zu  ermöglichen.  Auch
hier,  wie  an  anderen  Stellen,  wurden  die
größten  Anstrengungen  gemacht,  um  die  Vorbereitungen
  für  ein  allgemeines  Vorgehen  zu
treffen.

Wenn  wir  in  der  Lage  gewesen  wären,  bei
der  damaligen  Lage  eine  größere  Zahl  von
Truppen  südlich  der  Zentralbahn  auf  dem  westlichen
  Kriegsschauplatz  verpflegen  zu  können,  so
hätten  wir  zweifellos  die  von  Tabora  kommenden
  feindlichen  Streitkräfte  viel  schärfer  anfassen
können,  als  wir  dazu  unter  den  für  uns  schwierigen
  Umständen  in  der  Lage  waren.

Die  7.  südafrikanische  Infanterie  erreichte
Iringa  am  23.  Oktober  und  Lieutenant-Colonel
Fairweather  kam  dort  mit  dem  Radfahrer-Bataillon
  am  darauffolgenden  Tage  an.

Am  25.  Oktober  meldete  General  van  Deventer,
  daß  der  größte  Teil  der  feindlichen
Tabora-Streitkräfte  in  der  Nacht  vom  22.  zum

 

20

23.  weiter  südlich  zwischen  Alt-Iringa  und
Ngominji  durchgebrochen  sei  und  jede  Verbindung
  mit  General  Northey  unterbrochen  habe,
der  so  für  einige  Zeit  keine  Möglichkeit  fand,
dem  bei  Iringa  stehenden  Teil  seiner  Truppen
Befehle  zukommen  zu  lassen.  Unter  diesen  Umständen
  betraute  ich  General  van  Deventer  mit
der  Regelung  der  Angelegenheiten  bei  Iringa,
und  so  übernahm  er  zeitweise  den  Befehl  über
den  unter  Lieutenant-Colonel  Rodger  stehenden
Teil  von  Northeys  Truppen.  Abgesehen  von
dem  vorerwähnten  geschlossenen  Teil  der  feindlichen
  Streitkräfte  waren  mehrere  kleine  Abteilungen
  in  der  Dunkelheit  durchgebrochen,  was
sie  natürlich  bei  der  langausgedehnten  Front,
ohne  entdeckt  zu  werden,  leicht  ausführen  konnten.

Die  am  Ruhudje  stehenden  Truppen  des
Generals  Northey  wurden  zur  selben  Zeit  von
überlegenen  Kräften  angegriffen.  Der  Durchbruch
  des  Gegners  durch  unsere  Linien  nahm
etwa  drei  Wochen  in  Anspruch,  die  durch
eine  Reihe  von  Gefechten  einzelner  Abteilungen
und  Patrouillen  ausgefüllt  waren.“

So  war  es  also,  auch  infolge  der  tatkräftigen

Unterstützung  durch  die  von  Osten  her  in  Richtung
Iringa  und  am  Ruhudje  angreifenden  Teile  der
deutschen  Truppen,  dem  General  Wahle  gelungen,
die  feindlichen  Linien  zu  durchbrechen  und  seine
Vereinigung  mit  der  Hauptmacht  der  Schutztruppe
zu  vollziehen.  Nur  eine  kleinere,  am  äußersten
rechten  Flügel  befindliche,  unter  dem  Befehl  des
Oberstleutnants  a.  D.  Hübener  stehende  Abteilung,
die  anscheinend  durch  irgendwelche  Umstände  von
ihrer  Marschrichtung  hatte  abweichen  müssen  oder
aufgehalten  worden  war  und  so  die  Verbindung
mit  der  Hauptabteilung  verloren  hatte,  konnte  den
Durchbruch  nicht  mehr  erzwingen.  Sie  mußte
sich  am  26.  November  nach  zweitägigem  Kampfe
in  Stärke  von  7  Offizieren,  47  deutschen  Unteroffizieren
  und  Mannschaften  und  249  Askaris
bei  Ilembule  ergeben.

Folgt  man  den  Schilderungen  der  einzelnen

Kampfhandlungen,  wie  sie  General  Smuts  in
seinem  Bericht  beschreibt,  so  könnte  man  tatsächlich
glauben,  daß  es  sich  nur  um  „Gefechte  einzelner
Abteilungen  und  Patrouillen“  gehandelt  habe.
Auch  ist  es  begreiflich,  daß  General  Smuts  die
Ereignisse  in  einem  für  die  ihm  unterstehenden
Truppen  mäöglichst  günstigen  Lichte  darzustellen
bemüht  ist.  In  Wirklichkeit  scheinen  die  durch  den
Durchbruch  der  Abteilung  Wahle  und  die  von
Osten  her  einsetzenden  deutschen  Angriffe  hervor- 



"4
-O
9
b
-5

zerufenen  Kämpfe,  die  sich  auf  der  ganzen  von
Fringa  bis  Songea  verlaufenden  Front  entwickelt
ghatten,  nicht  ganz  den  von  Smuts  angegebenen
Berlauf  genommen  zu  haben.  Mangels  eigener

2
        <pb n="260" />
        W  232  20

Berichte  sind  wir  leider  nicht  in  der  Lage,  die
vom  Feinde  gemachten  Angaben  prüfen  zu  können,
aber  aus  einigen  hier  und  da  durchgesickerten
Nachrichten  ist  zu  entnehmen,  daß  die  Smutsschen
Truppen  in  diesen  Kämpfen  an  mehreren  Stellen
recht  erhebliche  Schlappen  und  hohe  Verluste  an
Menschen  und  Material  erlitten  haben.

Wie  General  Smuts  selbst  die  Lage  beurteilte,
beweisen  wohl  am  besten  die  Maßnahmen,  die  er
zur  Abwendung  der  seinen  Truppen  an  dieser
Stelle  drohenden  Gefahren  schleunigst  ergriff.
In  aller  Eile  wurde  in  Dodoma  an  der  Zentralbahn
  eine  Kolonne  unter  Colonel  Taylor  zusammengezogen
  und  ebenso  die  bei  Morogoro  in
Ruhestellung  und  zur  Auffüllung  ihres  Bestandes
befindliche  berittene  Brigade  der  2.  Division  vorzeitig
  und  nur  etwa  1000  Gewehre  stark  nach
Iringa  in  Marsch  gesetzt.  Bemerkenswert  ist,
daß  diese  Brigade  auf  dem  Marsche  dorthin  bzw.
innerhalb  von  sechs  Wochen  etwas  mehr  als
90  v.  H.  ihrer  Pferde  infolge  von  Krankheit  verlor.

Vom  8.  bis  12.  November  soll  es  dann  noch
zu  heftigen  deutschen  Angriffen  gegen  Malangali
gekommen  sein,  die  ebenso  wie  ein  vom  14.  zum
15.  unternommener  Nachtangriff  bei  Ssongea  und
ein  Angriff  bei  Lupembe  am  17.  verlustreich  abgewiesen
  worden  sein  sollen.  Es  ist  denkbar,  daß
diese  Angriffe  zur  Unterstützung  der  noch  jenseits
der  feindlichen  Linien  etwa  in  der  Richtung  auf
Malangali  vermuteten  Abteilung  Hübener  unternommen
  worden  sind.  Angesichts  der  zahlenmäßigen
  Überlegenheit  des  Gegners  an  und  für  sich  und
des  Eintreffens  seiner  Verstärkungen,  die  es  dem
General  Northey  ermöglichten,  seine  Streitkräfte
um  Lupembe  zu  konzentrieren,  scheint  man  auf
deutscher  Seite  von  weiteren  Versuchen,  der  Abteilung
  Hübener  Hilfe  zu  bringen,  als  aussichtslos
Abstand  genommen  zu  haben.  Dem  feindlichen
Bericht  zufolge  gingen  die  deutschen  Streitkräfte
mit  dem  19.  November  ostwärts  auf  eine  Stellung
zurück,  die  von  Kidatu  über  Lofia,  Mfua,  Lukegeta,
  Makua's  und  Mfirika  bis  nordöstlich  Ssongea
den  Bezirk  von  Mahenge  deckte.  So  konnte
General  Northey  in  Verbindung  mit  General
van  Deventer  die  zur  Einschließung  der  Abteilung
Hübener  erforderlichen  Truppen  freimachen,  die  zum
Teil  sogar  auf  Kraftwagen  herangeführt  wurden.

Zur  Vorbereitung  seines  später  zu  unternehmenden
  allgemeinen  Vorgehens  beschloß  General
Smuts,  die  deutschen  Streitkräfte  zunächst  über  den
Ruhudje  und  Ulanga  (Kilombero)  zurückzuwerfen.
Zu  diesem  Zweck  befahl  er  am  29.  November
General  van  Deventer,  mit  starken  Kräften  gegen
Ifakara  und  weiterhin  gegen  den  Luwegufluß
vorzugehen,  während  General  Northey  von  Lupembe
  in  Richtung  auf  den  Ruhudje  und  von
Ssongea  auf  Mponda  angreifen  sollte.

 

Der  Beginn  dieser  Bewegungen  mußte  jedoch,
wie  General  Smuts  berichtet,  infolge  der  ungünstigen
  Witterung  bis  Ende  Dezember  aufgeschoben
werden.  Heftige  Regenfälle  machten  alle  Bewegungen
  ungeheuer  schwierig  und  die  Verpflegungsmöglichkeiten
  gestalteten  sich  äußerst  unsicher.  Noch
unterm  19.  Dezember  meldete  General  van  Deventer,
  daß  er  nicht  in  der  Lage  gewesen  sei,
diejenigen  Verpflegungsvorräte  anzusammeln,  die
man  bei  Iringa  zu  finden  hoffte,  und  daß  er  seine
ganze  Division  während  des  bevorstehenden  Vormarsches
  nicht  verpflegen  könne.  Er  hatte  sogar
einen  Teil  seiner  Truppen  an  die  Zentralbahn
zurückschicken  müssen  und  bei  Iringa  nur  ein
Detachement  von  drei  Bataillonen  Infanterie  und
einer  Schwadron  zurückbehalten.

Die  Generale  van  Deventer  und  Northey
wurden  angewiesen,  sich  dem  auf  den  24.  Dezember
angesetzten  allgemeinen  Vorgehen  anzuschließen.

Bevor  wir  uns  den  weiteren  Ereignissen  zuwenden,
  sei  uns  mit  Bezug  auf  eine  weiter  oben
im  Wortlaut  angeführte  Stelle  des  Berichts  des
Generals  Smuts  die  Bemerkung  gestattet,  daß
auch  wir  unserseits  wohl  annehmen  dürfen,  daß,
wenn  es  der  deutschen  Führung  möglich  gewesen
wäre,  eine  größere  Anzahl  von  Truppen  auf  dem
westlichen  Kriegsschauplatz  zu  vereinigen,  sie
zweifellos  die  feindlichen  Streitkräfte  weit  schärfer
hätte  anfassen  können,  als  sie  bazu  unter  den  für
sie  noch  bei  weitem  schwierigeren  Umständen  in
der  Lage  war.

In  dem  Gebiet  zwischen  dem  Rufiji  und  der
Zentralbahn,  auf  der  Strecke  von  Daressalam  bis
zum  Ruwu,  kam  es  während  des  November  und
Dezember  in  der  Gegend  von  Msanga-KAissangire
zu  kleineren  Zusammenstößen.  Wie  bereits  weiter
oben  erwähnt,  war  ein  am  9.  Oktober  unternommener
  Versuch,  die  Kissangire  besetzt  haltende
deutsche  Abteilung  von  dort  zu  vertreiben,  nicht
nur  gescheitert,  sondern  endete  mit  dem  Rückzug
des  Angreifers  auf  Maneromango.  Nach  Eintreffen
  der  von  der  1.  Division  von  Tulo  her
entsandten  Verstärkungen,  bestehend  aus  einer  Abteilung
  südafrikanischer  Infanterie,  den  57.  Rifles
und  einem  Zuge  Gebirgsartilleric,  besetzte  der
Gegner  am  21.  Oktober  Msanga  und  schob  am
6.  November  eine  Abteilung  in  Stärke  von
300  Gewehren  und  2  Maschinengewehren  nach
Kongo,  etwa  25,7  km  westlich  Msanga,  während
an  letzterem  Platze  450  Gewehre,  2  Geschütze  und
4  Maschinengewehre  verblieben.

Um  dieselbe  Zeit  hielten  die  Deutschen  Mkamba
und  Kissangire  besetzt  und  setzten  sich  gegen  Ende
des  Monats  noch  in  Kibesa,  etwa  19  km  südlich
von  Msanga,  fest.  Sie  unterhielten  eine  lebhafte
Patrouillentätigkeit  in  Richtung  auf  die  Zentralbahn,
  konnten  die  Bahn  selbst  jedoch  nicht  er-
        <pb n="261" />
        G  233  20

reichen.  In  den  ersten  Tagen  des  Dezember
herrschten  auch  in  dieser  Gegend  heftige  Regenfälle
  vor.  Am  16.  Dezember  soll  es  noch  zu
einem  deutschen  Angriff  auf  Msanga  gekommen
sein,  der  trotz  anfänglichem  Erfolg  und  Einnahme
eines  Teiles  einer  das  Lager  und  die  Wasserstelle
von  Msanga  beherrschenden  Höhe  am  17.  abgeschlagen
  wurde.

Am  22.  Dezember  hatte  General  Smuts  seine
Vorbereitungen  zu  einem  Vorgehen  auf  allen
Fronten  getroffen.

Im  Westen  standen  die  Generale  van  Deventer
und  Northey  bereit,  trotz  der  gerade  niedergegangenen
  heftigen  Regen  am  24.  Dezember  den
Vormarsch  anzutreten,  um  die  ihnen  gegenüber
stehenden  deutschen  Streitkräfte  über  den  Ulanga
(Kilombero)  und  Rufiji  zurückzuwerfen.  Während
die  2.  Division  unter  van  Deventer  in  der  allgemeinen
  Richtung  auf  Ifakara  vorging,  setzte
Northey  seine  Truppen  weiter  südlich,  teils  von
Lupembe  auf  Mfirika,  teils  von  Ssongea  in  nördlicher
  und  nordöstlicher  Richtung  zum  Angriff  an.
Das  in  Betracht  kommende  Gelände  ist  sehr  gebirgig
  und  meist  mit  dichtem  Busch  bewachsen.
Das  Bestreben  sowohl  van  Deventers  als
auch  Northeys  ging  offenbar  darauf  aus,  die
ihnen  gegenüber  stehenden  deutschen  Truppenabteilungen
  umfassend  anzugreifen  und  womöglich
zu  umzingeln.  Beiden  gelang  ihr  Vorhaben  nicht.
Wohl  konnten  sie  etwas  Gelände  gewinnen,  als
aber  am  2.  Januar  1917  van  Deventer  sich  genötigt
  sah,  infolge  des  mit  äußerster  Heftigkeit
herabströmenden  Regens  seine  Bewegungen  einzustellen,
  standen  die  deutschen  Truppen  noch
immer  westlich  des  Kilombero,  und  auch  weiter
im  Süden  war  es  nur  dem  rechten  Flügel  der
von  Lupembe  aus  vorgehenden  Truppen  Northeys
gelungen,  den  Ruhndje  zu  erreichen.

Über  die  Kämpfe,  die  sich  bei  dieser  Gelegenheit
  abgespielt  haben,  läßt  sich  General  Smuts,
wie  folgt,  aus:

„Am  25.  Dezember  stießen  die  Truppen
der  2.  Division  auf  den  östlich  Lukegeta  stark
verschanzten  Feind.  Während  der  Angriff  gegen
diesen  Platz  im  Fortschreiten  blieb,  wurde  die
berittene  Brigade  von  Makungwa's  aus  entsandt,
  um  dem  Feind  den  Rückzug  nach  Süden
abzuschneiden,  und  eine  Kolonne  unter  Colonel
Taylor  ging  von  Boma  Likininda's  nach  der
Gegend  östlich  von  Muhanga,  um,  sich  rittlings
des  Weges  nach  Boma  Dwangire  setzend,  mit
der  berittenen  Brigade  Verbindung  aufzunehmen.
Das  bei  Njukwa  (am  Ruaha)  stehende  Detachement
  wurde  zu  dieser  Zeit  durch  das  Hochwasser
  des  Lukosse  aufgehalten  und  war  im
Begriff,  Flöße  zu  bauen,  mittels  derer  der

 

Übergang  versucht  werden  sollte.  Am  26.
meldete  General  van  Deventer,  daß  der  Feind
bei  Magoma  (Lukegeta)  stehe,  aber  seine  vorgeschobenen
  Stellungen  verloren  habe,  und  daß
seine  eigenen  Truppen  einen  Hügel  gegenüber
der  Hauptstellung  der  gegnerischen  Truppen
besetzt  hielten.  Colonel  Taylor  sei  am  vorhergehenden
  Tage  bis  auf  einige  Meilen,  an
Muhanga  herangekommen  und  die  berittene
Brigade  befinde  sich  in  der  Nähe  von  Makungwa's.
Der  Bericht  der  2.  Division  vom  27.  ergab,
daß  der  Feind  am  26.  unserem  Vorgehen  in
fortdauernden  Kämpfen  hartnäckigen  Widerstand
geleistet  hatte.  Während  der  Nacht  vom  26.
zum  27.  wurden  unsere  Truppen  bis  auf
300  Vards  an  die  feindliche  Hauptstellung  herangeschoben,
  jedoch  bei  Anbruch  des  folgenden
Tages  waren  die  Stellungen  leer;  der  Feind
war  im  Laufe  der  Nacht  durch  den  dichten
Busch  entschlüpft.  General  van  Deventer  gab
der  Erwartung  Ausdruck,  daß  seine  bei  Muhanga
stehenden  Truppen  ein  Entkommen  des  Feindes,
der,  wie  gemeldet  worden  sei,  starke  Verluste
erlitten  habe,  verhindern  würden.  Am  27.
versuchte  der  Feind  bei  Muhanga  durchzubrechen,
wurde  jedoch  von  der  berittenen  Brigade  zurückgeworfen
  und  zwischen  dem  Lukosse  und  Lungwe
(linker  Nebenfluß  des  Lukosse)  festgehalten.
Taylors  Kolonne  sowie  die  bei  Magoma
(Lukegeta)  stehenden  Truppen  wurden  zu  gemeinsamen
  Handeln  in  Bewegung  gesetzt.
Wiederum  versuchte  der  Feind,  seinen  Rückzug
am  28.  zu  bewerkstelligen  und  wurde  noch
einmal  zurückgeworfen,  entkam  aber  dann  durch
den  dichten  Busch  und  Wald  unter  dem  Schutze
der  Dunkelheit  und  entging  der  Verfolgung.

General  Northey  hatte  am  25.  Dezember
gemeldet,  daß  die  Einschließung  der  feindlichen
Stellung  bei  Mf#rika  nach  Wunsch  ginge.  Am
26.  meldete  er,  daß  seine  Streitkräfte  von  allen
Seiten  dicht  an  Mfirika  heran  ständen  und  daß
ein  Teil  von  Lientenant-Colonel  Murrays
Kolonne  sich  rittlings  des  Weges  Mfirika—
Mahenge  befinde.  Am  27.  meldete  Northey,
daß  er  Mfirika  am  Tage  vorher  besetzt  habe,
nachdem  der  Feind  seine  Stellung  in  der  Nacht
vom  24.  zum  25.11)  geräumt  habe  und  unter
Belassung  einer  Nachhut  sechs  Meilen  östlich
Mfirika  entlang  des  Weges  nach  Mahenge  zurückginge.“


Northey  hat  also  den  25.  vor  Mfirika  gelegen,
ohne  zu  bemerken,  daß  die  deutsche  Abteilung
ihre  Stellung  bereits  aufgegeben  hatte,  und  Murray,
der  ihr  den  Rückzug  verlegen  sollte,  kam  infolgedessen
  zu  spät.  Nach  einem  am  3.  Jannar  1917
östlich  Mfirika  stattgehabten  Rückzugsgefecht  gegen

2°
        <pb n="262" />
        W  234  20

die  Kolonne  Murray  setzte  die  deutsche  Abteilung
am  4.  ihren  Marsch  ostwärts  fort.  Etwas  unklar
ist  die  Stelle,  an  der  es  heißt,  daß  nach  Northeys
Bericht  vom  5.  Januar  „der  zurückgehende  Feind
eine  andere  Stellung  bezogen  habe  und  daß  der
Angriff  auf  diese  noch  im  Fortschreiten  sei“,  aber
über  Ort  und  Ausgang  des  Kampfes  nichts  gesagt
  wird.  Dagegen  heißt  es  gleich  darauf,  „daß
die  Vortruppen  Northeys  am  9.  Januar  sechs
Meilen  östlich  der  Sylvesterfälle  mit  dem  Feinde
in  Fühlung  waren“.  Von  hier  ab  soll  die
deutsche  Abteilung  sich  geteilt  haben  und  teils
ostwärts  auf  Mahenge,  teils  südwärts  auf  Ifinga
zurückgegangen  sein,  in  ersterer  Richtung  gefolgt
von  der  Kolonne  des  Lieutenant-Colonel  Hawthorn,
in  letzterer  von  der  Murrays.  Unklar  ist  auch
hier  wieder,  daß  als  Ausgangspunkt  des  letzteren
Mfirika  angegeben  wird,  während  er  doch  nach
allem  Vorhergegangenen  viel  weiter  östlich  stehen
mußte.  Am  16.  Januar  hatte  Murray  den
Ruhudje  bei  Malawisi,  9,5  km  nordwestlich  Ifinga,
erreicht  und  sicherte  die  über  den  Fluß  führende
Brücke.

Erwähnenswert  ist  noch  folgende  Bemerkung
des  Generals  Smuts  über  den  Verlauf  vorgeschildeter
  Ereignisse:

„Die  Operationen  der  Generäle  van  Deventer
und  Northey  in  dieser  Zeit  sind  insofern  interessant,
als  sie  die  tatsächliche  Unmöglichkeit  beweisen,
einen  Gegner  in  einem  Gelände  von  einer
derartigen  Beschaffenheit  als  das,  in  welchem
diese  Operationen  geführt  werden,  einzukesseln."

Über  den  Verlauf  der  Ereignisse  am  Rufiji,
wo  General  Smuts  den  Angriff  persönlich  leitete,
macht  er  in  seinem  Bericht  folgende  Angaben:

„Am  22.  Dezember  verließ  ich  Morogoro
und  begab  mich  nach  Dutumi,  wohin  das
Hauptquartier  um  diese  Zeit  vorgeschoben
worden  war.

Die  Verteilung  unserer  Streitkräfte  an  dieser
Front  war  folgende:

An  der  Mgeta-Front  meinem  unmittelbaren
Befehl  unterstellt,  stand  General  Sheppards
Brigade  (1.  ostafrikanische  Brigade,  im  nachfolgenden
  1.  Brigade  genannt)  in  der  bereits
beschriebenen  Linie.  Die  2.  südafrikanische
Brigade  unter  General  Beves  befand  sich  auf
dem  Wege  zwischen  dem  Ruwu  und  Tulo  und
hatte  Befehl,  am  25.  Dakawa  zu  erreichen.
Die  Nigerische  Brigade  unter  Brigade-General
Cunliffe,  von  der  die  ersten  Teile  am  9.  Dezember
  in  Daressalam  eingetroffen  waren,  war
im  Anmarsch  nach  dem  Ruwu  begriffen  und
sollte  sich  während  des  ersten  Teiles  der
kommenden  Operationen  in  Tulo  sammeln.

 

Die  1.  Division  (Hoskins)  befand  sich  noch
in  ihren  Stellungen  südlich  des  Rufiji  um  Kibata
und  in  der  Gegend  von  Kilwa  und  hatte  Anweisung,
  sich  zum  Vorgehen  bereit  zu  halten.

Sie  hatte  ihr  Hauptquartier  am  25.  Dezember

nach  Mitole  verlegt.

Die  Abteilungen  in  Msanga  und  Kongo
standen  zum  Vormarsch  bereit.  Die  diesbezüglichen
  Befehle  sollten  ihnen  zugehen,  sobald
meine  eigenen  Operationen  bis  zu  dem  Grade
gediehen  waren,  in  dem  ein  Zusammenwirken
mit  dem  besten  Erfolg  bewerkstelligt  werden
konnte.

Der  Beginn  der  einleitenden  Bewegungen
in,  Verbindung  mit  dem  Hauptvorgehen  an  der
Mgetafront  unter  meiner  eigenen  Führung
wurde  auf  den  26.  Dezember  festgesetzt.  Jedoch
zwangen  mich  die  fortdauernden  schweren  Regen,
alle  Bewegungen  auf  den  31.  zu  verschieben,
wo  sich  das  Wetter  besserte.  Dieser  mir  aufgenötigte
  Aufenthalt  war  insofern  von  keinem
Nachteil,  als  er  die  Nigerische  Brigade,  die
noch  etwas  zurück  war,  instand  setzte,  ihre
Ausrüstung  zu  vollenden  und  aufzurücken.

Meine  Anordnungen  wurden  in  erster  Linie
von  zwei  Erwägungen  beherrscht,  nämlich  der
Inbesitznahme  einer  übergangsstelle  über  den
Rufiji  und  wenn  möglich  die  Gefangennahme
der  mir  unmittelbar  gegenüberstehenden  feindlichen
  Streitmacht.  Dem  ersteren  dieser  beiden
Ziele  maß  ich  die  höchste  Wichtigkeit  bei,  und
die  Hauptaufgabe,  die  sich  mir  entgegenstellte,
war  die,  wie  ein  Übergang  über  den  Fluß
bewerkstelligt  werden  könnte,  ohne  dem  Feinde
Gelegenheit  zu  geben,  mein  Vorhaben  zu  bemerken.
  Denn  ich  war  sehr  besorgt,  daß  der
Feind  sich  etwa  durch  einen  frühzeitigen
Rückzug  vor  meiner  Front  einem  schweren
Schlag  entziehen  könnte.  Einmal  über  den
Rufiji  gelangt,  wollte  ich  nach  Südosten  vorstoßen
  und  eine  Verbindung  mit  Hoskins
Division,  die  von  den  Matumbibergen  in  nordwestlicher
  Richtung  vorrücken  sollte,  herstellen,
um  durch  diese  vereinten  Bewegungen  jede
Verbindung  zwischen  den  am  Rufiji  und  bei
Mahenge  befindlichen  feindlichen  Streitkräften
zu  unterbrechen  und  entweder  den  Feind  am
Rufiji  zu  umzingeln  oder  ihm,  wenn  er  nach
Süden  entkommen  sollte,  einen  schweren  Schlag
zu  versetzen.  Um  mich  eines  Überganges  über
den  Rufisi  zu  versichern,  beschloß  ich,  eine
stärkere  Truppenmacht  abzuzweigen,  die  nach
einem  weiten  Umgehungsmarsch  in  der  Nähe
von  Mkalinso,  20  Meilen  südwestlich  Kibambawe,
einen  Brückenkopf  einrichten  und  halten  sollte,
während  ich  mit  meinen  übrigen  Truppen
angriff  und  den  Feind  nördlich  des  Rufiz  festhielt.
        <pb n="263" />
        235

Meine  Maßnahmen  zu  diesem  Zweck  waren
folgende:  '

Der  Marsch  nach  Mkalinso  wurde  der
Brigade  Beves  aufgetragen,  die  Kirengwe  am
31.  Dezember  erreichen  sollte.  General  Beves
erhielt  den  Befehl,  von  Kirengwe  eine  Abteilung
  Aufklärer  (scouts)  gegen  den  Rufiji
vorzutreiben  und  am  1.  Januar  1917  seine
Ingenieure  und  Pioniere  in  Begleitung  eines
halben  Bataillons  nach  Kwa  Hobola  vorzusenden.
  Am  folgenden  Tage  sollte  diese  vorgeschobene
  Abteilung  —  das  Halbbataillon  war
auf  ein  ganzes  ergänzt  worden  —  Kidete  erreichen
  und  am  3.  Jannar  in  der  Nähe  des
Zusammenflusses  von  Ruaha  und  Rufjji  eintreffen.
  Der  Rest  der  Brigade  sollte  mit  einem
Tagemarsch  Abstand  folgen.

Am  4.  Jannuar  sollte  vor  Tagesanbruch  der
Übergang  über  den  Rufiji  unterhalb  seiner  Vereinigung
  mit  dem  Ruaha  in  „Berthon"-Booten
ausgeführt  sein  und  ein  Brückenkopf  auf  dem
rechten  Ufer  angelegt  und  so  lange,  bis  ein
leichtes  Floß  hergestellt  war,  gehalten  werden.

Um  den  Feind  während  dieses  Flankenmarsches
  in  seinen  Stellungen  festzuhalten,  beschloß
  ich,  von  unseren  an  der  Front  bei  Dutumi
liegenden  eingegrabenen  Stellungen  aus  einen
hinhaltenden  Angriff  zu  führen,  während  zwei
Truppenabteilungen  die  Flanken  des  Feindes
östlich  und  westlich  umgingen.

Der  hinhaltende  Angriff  sollte  am  1.  Jannar
1917  bei  Tagesanbruch  von  der  Nigerischen  Brigade

  unter  Brigade-General  Cunliffe  begonnen

werden,  und  der  Armee-Artillerie  unter  Brigade-General
  Crowe  wurde  der  Auftrag  erteilt,  den
Angriff  zu  unterstützen.  Hauptgewicht  wurde
darauf  gelegt,  daß  der  Feind  nicht  aus  seinen
Stellungen  geworfen  würde,  bis  der  Befehl  empfangen
  worden  sei,  den  Angriff  vorzutragen.

Zur  Ausführung  der  Umgehung  im  Osten
wurde  aus  den  von  der  1.  Brigade  abgezweigten
2.  Kashmirs  und  einem  Bataillon  der  Nigerischen
  Brigade  ein  Detachement  unter  dem  Befehl
  des  Lieutenant-Colonel  Lyall  von  erstgenanntem
  Truppenteil  gebildet.  Lyall  sollte  am
31.  Dezember  1916  Kiruru,  12  Meilen  östlich
von  Dutumi,  erreichen  und  von  da  am  folgenden
Tage  nach  Süden  vorrücken  und  Tschimbe  an  dem
Wege  nach  Beho-Beho  besetzen.  Nach  Erreichung
des  Weges  sollte  sich  das  Detachement  eingraben
und  Patronillen  vorschicken,  um  mit  der  von
Westen  kommenden  1.  Brigade  Fühlung  zu  gewinnen.
  Lyall  war  angewiesen,  alles  zu  tun,
um  den  Rückzug  des  Feindes  zu  verhindern.
Wenn  der  Gegner  eingeschlossen  war,  sollte

Lyalls  Detachement  unter  den  Befehl  des

Generals  Sheppard  treten.

 

*

Die  Umgehung  der  westlichen  Flanke  des
Feindes  war  notwendigerweise  bedeutend  schwieriger,
  ihre  Ausführung  wurde  der  1.  Brigade
unter  General  Sheppard  übertragen.  Es  war
wichtig,  zu  verhindern,  daß  der  Feind  Nachricht
von  dem  Abmarsche  der  Brigade  Beves  von
Kirengwe  erhielt.  Daher  wurde  eine  Doppelkompagnie
  der  130.  Baluchis  am  Nachmittag  des
31.Dezember  1916  abgezweigt  und  nach  Wiransi
entsandt,  das  am  folgenden  Tage  besetzt  oder
gegen  Norden  gesichert  werden  sollte.  Der  Rest  des
Bataillons  sollte  in  gutem  Abstande  von  derfeindlichen
  Stellung  bei  Dakawa  nach  dem  Wege  Dakawa—Wiransi
  marschieren  und  unter  Zurücklassungeines
  Postens  an  der  Straße  am  1.  Januar
1917  gegen  Kidegede-Kiderengwa  vorgehen.
Dieses  Bataillon  war  für  die  Herstellung  der  Fühlung
  mit  dem  Detachement  des  Lieutenant-Colonel
  Lyall  verantwortlich  gemacht  worden.

Die  Bewegungen  der  1.  Brigade  sollten  den
allgemeinen  Absichten  entsprechend  bei  Tagesanbruch
  am  1.  Januar  beginnen  und  zielten  auf
eine  Einschließung  der  feindlichen  Stellung  bei
Dakawa,  sowie  auf  einen  fortlaufenden  Vormarsch
nach  Osten  hin.  Am  1.  Jannar  begannen  die
Bewegungen  an  der  Mgetafront;  die  einleitenden
Maßnahmen  am  Tage  vorher  hatten  sich  ohne
Stockung  vollzogen.

Etwa  um  10  Uhr  vormittags  meldete  General
Sheppard,  daß  die  130.  Baluchis  unter  Lieutenant-Colonel
  Dyke,  die  beiderseits  des  Wiranfsiweges
  nördlich  Wiransi  und  südlich  des  deutschen
Trägerlagers  standen,  von  drei  Kompagnien  angegriffen
  worden  seien,  und  daß  er  sich  in  Richtung
  des  Kampfplatzes  in  Bewegung  setze.  Eine
an  der  Mgetafront  angeordnete  Demonstration
sollte  irgendwelche  Abzweigungen  des  Gegnersvon
dieser  Stelle  aus  verhindern.  Zwei  Stunden  später
meldete  General  Sheppard,  daß  die  Dakawastellung
  vom  Feinde  frei  sei  und  er  seine  Vereinigung
  mit  Lientenant-Colonel  Dyke  vollzogen
habe.  Die  130.  Baluchis  hatten  nach  einem  am
Nachmittage  und  in  der  Nacht  vorher  zurückgelegten
  langen  und  ermüdenden  Marsche  die  Straße
im  Rücken  des  Feindes  erreicht,  der  vor  dem  Vorgehen
  Sheppards  auf  dem  Rückzug  nach  Süden
begriffen  unerwartet  die  Straße  besetzt  fand.  Der
Feind  setzte  viermal  zum  entschlossenen  Angriff
auf  die  Baluchis  an  und  zog  dann  nach  heftigem
Kampfe,  in  dem  das  Bajonett  häufig  im  Handgemenge
  Verwendung  fand,  nach  Osten  auf  der
Wiransi-Straße  ab.  Die  Verluste  waren  auf
beiden  Seiten  verhältnismäßig  schwer,  und  der
Kampf  hatte  sich,  so  kurz  er  auch  war,  äußerst
heftig  gestaltet.  Sheppard  erreichte  den  Kampfplatz
  erst  nach  Beendigung  des  Kampfes.

In  derselben  Zeit  war  General  Cunliffe  an
        <pb n="264" />
        W  236  20

der  Front  bei  Dutumi  ins  Gefecht  gekommen,
hatte  aber  dem  Wesen  seiner  Aufgabe  entsprechend
  nicht  vorwärts  gedrängt.

Um  2½  Uhr  nachm.  meldete  Lieutenant-Colonel
  Lyall,  daß  er  sich  in  der  Nähe  des  Weges
Kiderengwe—Beho-Beho  eine  halbe  Meile  nördlich
  Tschimbe  befinde,  und  eine  Stunde  später,
daß  er  auf  den  Feind  gestoßen  sei,  von  dem
man  eine  4,1  (10,5  cm.)  Haubitze  erobert  habe.
Der  Gegner  habe  anscheinend  seinen  Anmarsch
nicht  bemerkt,  habe  dann  aber,  als  er  erkannte,
daß  seine  Rückzugstraße  gesperrt  war,  plötzlich
kehrtgemacht,  noch  bevor  die  Nigerische  Brigade
in  der  Lage  war,  seine  Rückzugslinie  zu  erreichen.
  Zwischen  6  und  7  Uhr  abends  unternahm
  der  Feind  eineu  heftigen  Angriff  gegen
das  Nigerische  Bataillon  von  Lyalls  Abteilung,
der  gegen  7  Uhr  nachließ.  Es  schien  klar,  daß
der  nördlich  von  Lyall  befindliche  Gegner  entschiedene
  Anstrengungen  machen  würde,  in  der
Nacht  nach  Süden  durchzubrechen.  Lyall  erhielt
daher  Befehl,  jede  Bewegung  dieses  Teiles  des
Gegners  im  Auge  zu  behalten,  damit  die  1.  Brigade
  möglichst  vorteilhaft  angesetzt  werden  könnte.

Um  11  Uhr  vormittags  hatte  die  Doppelkompagnie
  der  130.  Baluchis  Wiransi  besetzt,
einige  Gefangene  gemacht  und  Vorräte  erbenutet.

Beves'  Brigade  erreichte  am  Abend  Kwa
Hobola,  und  die  1.  Brigade  stieß  in  der  Nacht
nach  Wiransi  vor.  Lyalls  Abteilung  verblieb
in  ihrer  Stellung  bei  Tschimbe.  Die  Nacht  vom
1.  zum  2.  Januar  verlief  ohne  Zwischenfall.

Im  Laufe  des  Vormittags  des  2.  Jannar
wurde  es  offenkundig,  daß  die  gesamte  feindliche
Streitmacht  an  der  Mgeta-Front  vor  unseren
Truppen  nach  Süden  zurückgegangen  war.  Auf
Grund  dieser  Nachricht  gab  ich  der  Nigerischen
Brigade  den  Befehl,  auf  dem  Wege  Dutumi—
Kiderengwa  vorzustoßen  und  Fühlung  mit  Lyall
aufzunehmen.  Dies  geschah  im  Laufe  des  Tages,
und  Kiderengwa  wurde  gegen  11  Uhr  nachts
besetzt.  Nach  ihrer  Fühlungnahme  mit  Lyall
wurde  die  Nigerische  Brigade  wieder  nach  Dutumi
  zurückgenommen.  (I)

Das  Vorhandensein  einer  feindlichen  Stellung
am  Tschogowalifluß  bei  Beho-Beho  war  seit
langem  bekannt,  und  so  konnte  angenommen
werden,  daß  die  feindliche  Streitmacht  sich  hier
sammeln  würde.

Ich  beschloß,  noch  einmal  den  Versuch  zu
machen,  den  Feind  zu  umfassen,  und  setzte  zu
diesem  Zwecke  die  1.  Brigade  von  dem  Wege
Wiransi—  Beho-Beho  westwärts  zwischen  Fuga
und  dem  Tschogowalifluß  in  Marsch  mit  dem  Befehl,
  am  folgenden  Morgen  einen  südlich  des
Flusses  gelegenen  Höhenrücken  zu  erreichen.  Die
130.  Baluchis  wurden  unmittelbar  gegen  Beho- 



Beho  entsandt,  und  Lyalls  Kolonne  sollte  am
3.  Januar  bei  Tagesanbruch  ebenfalls  dorthin
vorrücken.

General  Beves  wurde  auf  den  Rückzug  des
Feindes  und  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  er
keine  Zeit  zu  verlieren  habe,  wenn  der  Übergang
über  den  Rufiji,  ohne  auf  Widerstand  zu  stoßen,
ausgeführt  werden  sollte.  Er  meldete,  daß  er
Mhumbi  um  8½  Uhr  nachmittags  erreicht  habe,
2½  Stunden  später  weiter  norrücken  und  bemüht
sein  werde,  den  Übergang  in  der  Frühe  des
3.  Januar  zu  bewerkstelligen.  Seine  Truppen
hätten  14  Stunden  Wegs  hinter  sich  und  gerade
20  Meilen  zurüfkgelegt.  Bis  dahin  sei  nichts
vom  Feinde  zu  bemerken  gewesen.  Sie  ständen
noch  10  Meilen  vom  Rufiji  entfernt.

Am  3.  Jannar  um  6½  Uhr  vormittags  und
daher  einen  Tag  eher  wie  erwartet,  überschritten
nach  einem  Dauermarsch  von  30  Meilen  die  Vortruppen
  der  Brigade  Beves  einige  Meilen  südlich
von  Mkalinso  den  Rufiji  und  errichteten  einen
befestigten  Brückenkopf.  Dieser  Marsch  der  2.  südafrikanischen
  Brigade  bei  dieser  Gelegenheit  war
eine  beachtenswerte  Leistung,  besonders  in  einem
Feldzuge,  der  wiederholte  Beispiele  glänzender
Hingabe  bei  allen  Truppenteilen  unter  meist
mühseligen  und  anstrengenden  Bedingungen
aufwies.

Das  Hauptziel  meiner  Operationen  war  auf
diese  Weise  in  kürzerer  Zeit,  als  ich  es  für  möglich
  gehalten  hatte,  erreicht  worden.

An  demselben  Tage,  dem  3.  Jannar,  befand
sich  die  1.  Brigade  auf  dem  Marsche  durch  ein
recht  schwieriges  Gelände  in  Richtung  auf  ihr
südlich  des  Tschogowali-Flusses  gelegenes  Ziel.

Lyalls  Abteilung  war  um  4  Uhr  35  Min.
nachmittags  gerade  nördlich  Beho-Beho  auf
Widerstand  gestoßen,  der  sich  zu  einem  scharfen
Gefecht  entwickelte,  das  nach  Einbruch  der
Dunkelheit  endete.  Um  5  Uhr  hatte  die  Abteilung
die  Fühlung  mit  unseren  an  der  Wiransistraße  bei
Beho-Beho  stehenden  Truppen  hergestellt.

General  Sheppard  hatte  Befehl,  am  nächsten
Morgen  den  Weg  Beho-Beho—Kibambawe  südlich
  der  feindlichen  Stellung  zu  erreichen  und
Lyalls  Abteilung,  sowie  die  130.  Baluchis,  beide
zusammen  jetzt  unter  dem  Befehl  des  Lieutenant-Colonel
  Dyke  von  letzterem  Truppenteil,  waren
angewiesen,  gleichzeitig  von  Norden  her  frontal
anzugreifen.  Im  Falle,  daß  der  Gegner  wiederum
unseren  Streitkräften  entweichen  sollte,  war  sofort
  eine  beschleunigte  Verfolgung  aufzunehmen,
um  ihn  an  einer  Zusammenfassung  seiner  Kräfte
gegen  die  Brigade  Beves  zu  hindern.  Letztere
hielt  bei  Mkalinso,  baute  an  dem  Tage  ihre
Stellung  aus,  brachte  Truppen  und  Vorräte  über
den  Fluß  und  klärte  auf  dessen  rechtem  Ufer  auf.
        <pb n="265" />
        W  237  20

Die  1.  Division  war  darauf  aufmerksam  gemacht
  worden,  daß  es  nicht  wünschenswert  sei,
allzu  starke  Kräfte  bei  Kibata  und  östlich  davon
festzulegen.  In  den  Berichten  dieser  Division
waren  die  ersten  Anzeichen  von  einem  Zurückweichen
  des  Gegners  in  westlicher  Richtung
erkennbar.

Die  1.  Brigade  erreichte  die  Straße  (Beho-Beho—
  Kibambawe)  am  4.  Jannar  um  10½  Uhr
vormittags  und  geriet  in  ein  heftiges  Gefecht
mit  dem  von  Beho-Beho  zurückgehenden  Feind,
dem  es  wiederum,  trotzdem  er  scharf  angefaßt
wurde,  gelang,  durchzuschlüpfen.  Die  Hauptlast
des  Kampfes  wurde  hier  von  den  25.  Fusiliers
getragen.

Die  Luftaufklärung  an  diesem  Tage  ergab,
daß  die  Wiederherstellung  der  Brücke  über  den
Rufiji  bei  Kibambawe  vom  Gegner  nahezu
vollendet  war,  der  mehrere  Tage  daran  hatte
arbeiten  müssen,  um  die  durch  das  Hochwasser
entstandenen  Schäden  wieder  auszubessern.  Die
Brücke  war  ständig  von  den  Flugzengen,  die  im
Verlaufe  dieser  Operationen  dauernd  ausgezeichnete
  Dienste  leisteten,  mit  Bomben  beworfen
worden.  Die  1.  Division  meldete  weitere  Teile
der  Kibatagegend  vom  Feinde  frei  und  daß  die
Aufklärung  fortgesetzt  werde.  Die  Lage  nördlich
des  Rufiji  und  bei  Utete  war  unverändert.

Am  5.  Januar  erreichte  die  1.  Brigade,  der
sich  die  130.  Baluchis  und  2.  Kashmirs  wieder
angeschlossen  hatten,  den  Rufiji  und  stellte  fest,
daß  der  Gegner  den  Fluß  während  der  Nacht
überschritten  hatte  und  das  rechte  Ufer  besetzt  hielt.
Der  ganze  Brückenbelag  war  entfernt  worden.
General  Sheppard  erhielt  Befehl,  den  Rufiji  in
der  Nacht  vom  5.  zum  6.  zu  überschreiten.

Nach  den  in  der  Gegend  von  Mkalinso  erhaltenen
  Nachrichten  schien  es,  als  ob  die  bei
Kibambawe  übergegangenen  feindlichen  Streitkräfte
  den  Befehl  gehabt  hätten,  auf  dem  nördlichen
  Ufer  nach  Osten  zurückzugehen,  dies  aber
infolge  ihres  eiligen  Rückzuges  und  der  Gefahr,
durch  unseren  Vormarsch  abgeschnitten  zu  werden,
  nicht  ausführbar  fanden.

Am  Morgen  des  6.  Jannar  hatte  eine
Doppelkompagnie  der  130.  Baluchis  den  Rufiji
bei  Kibambawe  überschritten  und  lag  gedeckt  in
den  Uferbüschen.  Der  Feind  hatte  von  dem
Übergang  nichts  bemerkt.

Ich  begab  mich  an  diesem  Tage  nach  Kibambawe
  und  erkundete  die  Stellung  vom  linken  Ufer
aus,  das  an  dieser  Stelle  das  rechte  Ufer  überhöht,
  und  ordnete  an,  daß  der  ÜUbergang  in  der
nächsten  Nacht  fortgesetzt  werde.  Auch  sollten
Erkundungsabteilungen  in  der  Frühe  des  nächsten
Tages  vorgetrieben  werden,  vorausgesetzt,  daß
eine  angemessene  Anzahl  Truppen  über  den  Fluß

 

gegangen  sei.  Auf  dem  Rückwege  nach  Dutumi
erhielt  ich  die  Nachricht,  daß  eine  feindliche  Abteilung,
  die  anscheinend  in  der  Nacht  vom  5.
zum  6.  angelangt  war,  sich  zwei  Meilen  gegenüber
  Mkalinso  verschanzt  habe.  Ich  gab  daraufhin
  General  Beves  den  Befehl,  Maßnahmen  zur
Vertreibung  dieser  Abteilung  zu  ergreifen.  Von
der  1.  Division  kamen  weitere  Meldungen  über
eine  fortschreitende  Verminderung  der  ihr  in
den  Matumbibergen  gegenüberstehenden  feindlichen
  Streitkräfte.

Am  7.  Jannar  setzte  der  Gegner  den  ihm
gegenüber  von  Kibambawe  auf  dem  rechten
Rufiji-Ufer  liegenden  30.  Punjabis  heftigen
Widerstand  entgegen.  Letztere  erlitten  schwere
Verluste,  hielten  jedoch  ihre  Stellung.  Mit  Rücksicht
  auf  das  genaue  feindliche  Geschützfeuer
mußte  der  Plan,  weitere  Truppen  am  Tage
überzusetzen,  aufgegeben  werden.

General  Beves  meldete,  daß  sich  die  feindliche
  Abteilung  bei  Mkalinso  nach  einem  Gefecht
zurückgezogen  habe  und  daß  ein  beträchtlicher
Teil  seiner  Brigade  das  Lager  von  Mkalinso
besetzt  halte.  Da  die  Truppen  dieser  Brigade
zu  dieser  Zeit  sehr  erschöpft  waren,  mußte  dem
zufolge  ein  weiterer  Vormarsch  von  Mkalinso
aus  aufgeschoben  werden.

Am  8.  Januar  begab  ich  mich  zur  Übergangsstelle
  des  Generals  Beves,  wo  ich  ihn  sprach
und  die  Lage  erkundete.  Vor  meiner  Rückkehr
wies  ich  General  Beves  an,  seine  Streitkräfte
von  Mkalinso  zurückzuziehen  und  auf  dem  rechten
Ufer  des  Flusses  bei  der  ursprünglichen  Übergangsstelle
  versammelt  stehen  zu  bleiben.

Im  Hinblick  auf  die  hohe  Wahrscheinlichkeit
feindlicher  Unternehmungen  von  Kibata  aus
nach  Westen  erhielt  die  1.  Division  Befehl,  ein

Bataillon  in  Richtung  Mohoro  und  westlich

davon  zu  entsenden,  um  die  Lage  aufzuklären.

General  Sheppard  berichtete,  daß  die  Lage
bei  Kibambawe  unverändert  sei,  nur  habe  er
mehr  Truppen  übersetzen  lassen.  Wenn  er  auch
in  der  Lage  war,  seine  Stellung  zu  halten,  so
vermochte  er  doch  nicht  angriffsweise  vorzugehen.
Ersteres  zu  tun,  wurde  er  angewiesen.

Die  Nigerische  Brigade  war  im  Marsche  von
Dutumi  nach  der  Übergangsstelle  des  Generals
Beves  über  den  Rufiji.  Es  war  beabsichtigt,
die  Angriffsbewegung  südlich  des  Rufiji  wieder
aufzunehmen,  wenn  die  frische  Brigade  an  dem
Fluß  angelangt  war.

Der  Widerstand  des  Gegners  in  der  Gegend
von  Kibata  hatte  sich  stark  vermindert  und  konnten
daher  die  Bewegungen  von  Teilen  der  1.Division
nordwärts  gegen  das  Rufiji-Delta  beginnen.

Es  ergab  sich,  daß  der  Gegner  nördlich  des
Rufiji  seine  Stellung  bei  Mkamba  in  der  Nacht
        <pb n="266" />
        W  238  20

vom  8.  zum  9.  Januar  geräumt  hatte  und  in
Richtung  auf  Kissegesse  zurückging,  wohin  ihm
unsere  Truppen  folgten.  Am  10.  Januar  besetzte
  Colonel  Burn  Kibesa.

Der  gegenüber  Kibambawe  stehende  Gegner
verhielt  sich  weniger  angriffslustig,  beobachtete
jedoch  den  Fluß  äußerst  sorgsam.

In  der  Gegend  von  Kibata  gingen  Truppen
der  1.  Division  sowohl  nach  Norden  als  auch
nach  Westen  vor,  um  in  Fühlung  mit  dem  zurückgehenden
  Gegner  zu  bleiben,  und  besetzten
Mwengei")  bzw.  Ngarambi.

Die  Lage  klärte  sich  nun  auf.  Die  nördlich
des  Rufiji  bei  Kissangire  und  Mkamba  stehenden
feindlichen  Detachements  gingen,  gefolgt  von
unseren  Patrouillen,  nach  Süden  zurück,  und  es
wurde  festgestellt,  daß  mehrere  Kompagnien  bereits
  den  Fluß  etwa  15  Meilen  oberhalb  Utete
überschritten  hatten.  Kissegesse  wurde  am  17.  Januar
  von  Colonel  Burn  besetzt,  der  sofort  auf
Koge  weitermarschierte.  Der  Rückzug  des
Feindes  aus  den  Kissi=  und  Matumbibergen
nördlich  von  Kibata  hielt  an.  Unsere  Truppen
erreichten  Mohoro  im  südlichen  Rufiji-Delta  am
16.  Januar  und  fanden  in  einiger  Entfernung
südlich  davon  ein  vom  Feinde  zurückgelassenes
10,5  cm-Schiffsgeschütz.  Während  sich  nun  auf
diese  Weise  die  Lage  nördlich  des  Rufiji  und
nach  Osten  in  Richtung  des  Delta  schnell  klärte,
blieb  es  noch  ungewiß,  ob  der  Gegner  versuchen
würde,  bei  Utete  oder  sonstwo  südlich  des  Rufiji
stehen  zu  bleiben  und  uns  so  die  Gelegenheit
bieten  würde,  seinen  Rückzug  abzuschneiden,
oder  ob  er  ohne  Zeitverlust  nach  Süden  in
Bewegung  bleiben  würde.  Diese  Ungewißheit
bestand  noch,  als  ich  am  20.  Januar  den  Oberbefehl
  abtrat.  Die  Lücke  zwischen  den  am
weitesten  westlich  bei  und  nördlich  Ngarambi
stehenden  Truppen  der  1.  Division  und  der
Bevesschen  Brigade  bei  Mkalinso  war  zu  weit,
um  einen  solchen  Rückzug  südwärts  verhindern
zu  können.  Um  die  Lücke  daher  zu  schließen
oder  zu  verengern,  erhielt  General  Cunliffs
Nigerische  Brigade  den  Befehl,  am  17.  Jannar
von  Mkalinso  auf  Luhembero  vorzugehen,  gleichzeitig
  sollten  die  Streitkräfte  Sheppards  und
Beves'  das  südliche  Rufiji-Ufer  bei  Kibambawe
vom  Feinde  säubern.  Diese  Anordnungen
wurden  erfolgreich  durchgeführt.  Das  südliche
Ufer  ebenso  wie  Mkindu  und  Luhembero  wurden
am  18.  Jannar  besetzt,  und  Cunliffs  Brigade
folgte  dann  dem  zurückweichenden  Feind  in  südöstlicher
  Richtung.  So  war  die  Lage,  als  ich
am  20.  Januar  den  Oberbefehl  an  General
Hoskins  übergab  und  von  Daressalam  abreiste.“

*)  Lage  nicht  feststellbar.

 

Aus  dem  Bericht  des  Generals  Smuts  geht
hervor,  daß  es  sein  Bestreben  gewesen  ist,  mit
allen  Mitteln  zu  versuchen,  die  deutschen  Truppen
zunächst  nördlich  des  Rufiji  und  dann  nochmals
südlich  des  Flusses  einzukreisen,  ihren  Widerstand
zu  brechen  und  so  noch  vor  seiner  bevorstehenden
Abreise  von  Deutsch-Ostafrika  den  Feldzug  in  der
Hauptsache,  wenn  nicht  vollständig,  zu  beenden.
Dreimal  hat  er  den  Versuch  unternommen  und
ebensooft  ist  er  ihm  trotz  seiner  großen  Überlegenheit
  an  Zahl  und  Hilfsmitteln  gänzlich  mißglückt.
  Auch  seinen  beiden  Unterführern  an  der
Westfront,  van  Deventer  und  Northey,  gelang  es
dort  nicht,  nennenswerte  Vorteile  zu  erzielen  und
so  einen  Einfluß  auf  den  Gang  der  Operationen
am  Rufiji  ausüben  zu  können.

Ebensowenig  gelang  Smuts  der  Plan,  sich
zwischen  die  südlich  des  Rufiji  und  die  im  Mahengebezirk
  stehenden  deutschen  Streitkräfte  zu  schieben.
Die  glänzenden  Führereigenschaften  des  Generals
v.  Lettow-Vorbeck  (damals  noch  Oberst)  und  die
bewundernswerte  Haltung  seiner  Truppen  hatten
alle  auf  ihre  Vernichtung  hinzielenden  Pläne  des
Feindes  zuschanden  werden  lassen.

Lediglich  an  Hand  des  einseitig  abgefaßten
Smutsschen  Berichts  läßt  sich  natürlich  eine  Beurteilung
  der  einzelnen  Kampfhandlungen  nicht
geben.  Wer  jedoch  zwischen  den  Zeilen  des  Berichts
  zu  lesen  versteht,  wird  zu  der  Uberzeugung
gelangen,  daß  nur  die  zahlenmäßige  lberlegenheit
  des  Gegners,  die  ihn  zu  weit  ausholenden
Umgehungen  befähigte,  die  deutsche  Führung  zur
Aufgabe  der  Rufiji-Linie  nötigte,  während  die  rein
taktisch  angelegten  Einkreisungsversuche  sämtlich
und,  wie  es  scheint,  für  den  Gegner  recht  verlustreich
  scheiterten.

Zum  Schlusse  seines  Berichtes  ergeht  sich
General  Smuts  in  Lobes=  und  Dankesbezeigungen
an  die  Kommandeure,  Stäbe  und  Truppen,  die
Regierungen  Indiens  und  der  Südafrikanischen
Union  sowie  der  Gouvernements  von  Britisch-Ostafrika,
  Uganda  und  Zanzibar.  Wir  hören  bei
dieser  Gelegenheit,  welche  ungeheuren  Mengen  an
Hilfsmitteln  und  Vorräten  aller  Art  den  britischsüdafrikanischen
  Truppen  in  Ostafrika  zugeführt
wurden.  Dagegen  sind  die  Mittel,  die  einschließlich
  des  Inhalts  der  hinausgelangten  zwei  Blockadebrecher
  der  deutschen  Schutztruppe  zur  Verfügung
standen,  so  geringfügig,  daß  man  sie  geradezu  als
kläglich  bezeichnen  könnte.  Abgesehen  von  dem
fortwährenden  Zufluß  an  Ergänzungsmannschaften
aus  Indien,  Südafrika  und  den  anderen  afrikanischen
  englischen  Kolonien  und  der  Lieferung  der
für  ihren  Unterhalt  erforderlichen  Mengen  an  Verpflegung
  stellte  Indien  große  Vorräte  an  Zelten,
Bekleidung  und  verschiedenen  anderen  Bedarfsgegenständen
  sowie  96  Lastkraftwagen.  Die  Süd-
        <pb n="267" />
        Skizze  zu  den  Kämpfen  in  Deufsch-Ostafrika.

 

 

   
   
   
   

 
 

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Red.  v.  M.  Moisel.

Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhaudlung  von  E.  S.  Minler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin
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        G  239  20

afrikanische  Union  stellte  eine  große  Anzahl  farbiger
Arbeiter  und  Personal  für  den  Transport=  und
Eisenbahndienst  und  lieferte  23  444  Pferde,
24  198  Maultiere  und  75146  Esel  neben
565  Personen=  und  Lastkraftwagen  außer
denjenigen,  die  ursprünglich  mit  den  Truppen  nach
Ostafrika  gesandt  worden  waren.

Im  Hinblick  auf  diese  Leistungen  gibt  General
Smuts  der  Auffassung  Ausdruck,  daß,  wenn  auch
seinem  Nachfolger  im  Kommando  diese  durchaus
mögliche  und  auch  notwendige  Hilfe  zuteil  werde,
der  Feldzug  in  Ostafrika,  wie  er  vertrauensvoll
hoffe  und  wie  es  wohl  bald  der  Fall  sein  werde,
zu  einem  erfolgreichen  Ende  geführt  werden  würde.

Diese  Hoffnung  des  Generals  Smuts  sollte
sich  so  bald  nicht  erfüllen.  Auch  seinem  Nachfolger
im  Kommando,  dem  General  Hoskins,  sollte  es,
wie  wir  aus  seinem  nachstehend,  zum  Teil  im
Wortlaut  angeführten  Bericht  entnehmen  können,
nicht  gelingen,  trotz  der  auch  ihm  in  sozusagen
unbeschränktem  Maße  zur  Verfügung  stehenden
Hilfsmittel  sein  Ziel  zu  erreichen.

Über  die  von  ihm  in  der  Zeit  vom  20.  Januar
  bis  30.  Mai  1917  geleiteten  Operationen
berichtet  General  Hoskins,  wie  folgt:

„Am  20.  Januar  war  die  Lage  folgende:

Die  Operationen  zwischen  Mgeta  und  Rufijifluß,
  das  Uberschreiten  des  letzteren  durch  die
1.  Ostafrikanische  Brigade  bei  Kibambawe  und
von  General  Beves  bei  Mkalinso  und  das
darauffolgende  Vorgehen  der  Nigerischen  Brigade
  gegen  Mkindu  hatten  ein  Nachlassen  des
starken  Widerstandes  zur  Folge,  den  der  Feind
bisher  in  der  Gegend  von  Kibata  geleistet
hatte.  Dies  ausnutzend,  hatte  die  unter  General
Hannyngton  stehende  1.  Division,  bestehend  aus
der  2.  und  3.  Ostafrikanischen  Brigade,  Mohoro,
im  Rufiji-Delta,  und  Ngarambi,  südlich  der
Kissiberge,  besetzt  und  drückte  west=  und
nordwärts.  -

Von  den  deutschen  Streitkräften  befand  sich
der  größere  Teil  unter  ihrem  Oberbefehlshaber
noch  in  der  Umgebung  von  Utete  oder  ästlich
des  Lungonja-Flusses.  600  oder  700  Mann  befanden
  sich  48  km  nördlich  von  Utete,  wo  sie
der  von  Kissegesse  über  Koge  gegen  den  Rufiji
vorgehenden  Kolonne  des  Coloncl  Burn  gegenüberstanden.
  Der  Feind  hielt  das  südliche
Ufer  des  Flusses  von  Utete  bis  Niakisiku,
während  ein  anderer  Teil  seiner  Streitkräfte
6,5  km  südlich  Mkindu  stand  und  Fühlung
mit  der  Nigerischen  Brigade  und  dem  Cape
Corps  hatte.

In  den  westlichen  Gebieten  hatte  General
Northey  den  Feind  bis  östlich  des  Ruhudje-Flusses
  geworfen.  Sechs  oder  sieben  Kompagnien

 

unter  Kraut")  standen  in  der  Umgebung  von
Ifinga,  sieben  weitere  unter  Wahle"')  und  Wintgens')
  in  der  Nähe  von  Kitanda  und  zwei
unter  Grawert")  bei  Likuju,  sämtlich  in  Fühlung
mit  den  Streitkräften  des  Generals  Northey.
Bei  Mahenge  sowie  westlich  und  nördlich  davon
an  den  Kilombero-Fluß  vorgeschoben  befanden
sich  ansehnliche  Abteilungen;  ihnen  standen  Teile
der  Iringa-Kolonne  gegenüber,  die  das  Bergland
  östlich  und  südöstlich  von  Iringa  besetzt
bielten.

In  der  Gegend  von  Lindi  und  weiter  westwärts
  standen  einige  700  Mann  in  weit  voneinander
  getreunten  Abteilungen  bei  Tundurn,
Newala,  im  Mbemkurutal  und  in  der  Nähe
von  Lindi  selbst,  während  eine  Besatzung  von
500  Mann  bei  Liwale  gemeldet  war.

Die  ungefähre  Gesamtstärke  der  im  Felde
stehenden  Truppen  des  Feindes  wurde  auf
1100  Weiße,  7300  Askari  mit  vier  4  bis
4,1  Zoll=  (10,5  cm-)  Geschützen,  16  kleinerer  Art
und  73  Maschinengewehren  geschätzt.

Es  war  durchaus  erforderlich,  den  Feind
vom  Rufiji  und  soweit  als  möglich  nach  Süden
nutzbar  zu  machen.  Die  Operationen  der
Kilwa=  und  Rufiji-Kolonne  wurden  auf  Erreichung
  dieses  Zweckes  angesetzt.

Aus  Eingeborenen-Mitteilungen  und  erreichbaren
  statistischen  Unterlagen  konnte  auf  günstiges
Wetter  auf  weitere  drei  Wochen  gerechnet  werden.
Aber  Verpflegungs=  und  Transportverhältnisse
waren  nicht  durchaus  befriedigend.  In  den
vorgeschobenen  Depots  lagen  keine  Vorräte,
die  Zahl  der  Träger  war  ungenügend,  die
Tiere  in  den  Sammeltransporten  starben,  und
die  Führer  der  Kraftwagen  erkrankten  in  so
großem  Umfange,  daß  die  Anzahl  der  in  der
Front  stehenden  Truppen  nicht  beibehalten
werden  konnte.  Ich  zog  daher  den  Hauptteil
der  1.  Brigade  und  an  Reserven  soviel  wie
erübrigt  werden  konnte  an  die  Zentralbahn
zurück,  in  der  Absicht,  mit  dem  verbleibenden
Rest  soweit  als  möglich  vorzustoßen.

Eine  von  der  1.  Ostafrikanischen  Brigade
entsandte  Abteilung  besetzte  Njakisiku  nach  Kampf.
Der  Feind  entledigte  sich  dort  eines  Lazaretts
mit  50  Deutschen  und  150  Askaris.

Von  der  1.  Division  stieß  die  2.  Brigade
gegen  Utete  vor,  und  die  3.  Brigade  säuberte
die  Gegend  nördlich  Ngarambi.  General  Cunliffs
  Nigerische  Brigade  warf  eine  feindliche  Abteilung
  von  drei  Kompagnien  aus  Kibongo,
vier  Meilen  südlich  Mkindu,  und  nahm  deren

*)  Major  Kraut,  Generalmajor  Wahle,  Hauptmann
  Wintgens,  Major  v.  Grawert.
        <pb n="270" />
        W  240  20

Stellungen.  Colonel  Burn  war  im  stetigen
Vormarsch  südwärts  auf  den  Rufiji,  und  die
Flotte  begann  mit  der  Vermessung  der  Kanäle
des  Rufiji-Deltas.

Am  24.  Januar  entsandte  General  Cunliff
ein  Bataillon  Nigerier,  um  die  Deutschen  aus
Nyandote,  15  Meilen  südlich  Mkindu,  zu  vertreiben.
  Dieses  konnte  jedoch  den  Feind,  der
in  größerer  Stärke  wie  erwartet  angetroffen
wurde,  nicht  aus  seinen  Stellungen  werfen,
sondern  ging  auf  Kibongo  zurück.

An  demselben  Tage  ergab  sich  Grawert  bei
Likuju  mit  40  Deutschen,  200  Askaris,  1  Feldgeschütz
  und  2  Maschinengewehren  einer  Abteilung
  Northeyscher  Truppen.  Es  scheint,  daß
die  Zufuhr  dieser  feindlichen  Abteilung  gänzlich
  versagt  hatte.  ,

Utete  wurde  am  21.  Januar  von  der  2.  Ostafrikanischen
  Brigade  besetzt,  und  mit  Beginn
des  Februar  war  das  nördliche  Rufiji-Ufer  sozusagen
  vom  Feinde  frei.“

Die  vorstehende  Darstellung  der  Lage  zeigt,
wie  weit  die  einzelnen  Teile  der  geringen  deutschen
Streitkräfte  auseinandergezogen  und  vor  eine  wie
schwierige  Aufgabe  sie  gestellt  waren,  um  das
noch  in  ihrem  Besitz  befindliche  Gebiet  zu  verteidigen.
  Ein  Vergleich  der  sich  an  den  genannten
Frontstellen  einander  gegenüberstehenden  beiderseitigen
  Streitkräfte  läßt  die  zahlenmäßige  Überlegenheit
  der  britischen  Truppen  ohne  weiteres
erkennen,  auch  ohne  daß  General  Hoskins  über
deren  Gliederung  und  Stärke  nähere  Angaben
macht.  Wenn  auch  in  der  nächsten  Zeit  die
Witterungsverhältnisse  die  beiderseitigen  Operationen
  nicht  unerheblich  beeinflußt  haben,  so  ist
doch  zu  bemerken,  daß  ihr  ungünstiger  Einfluß
sich  anscheinend  mehr  bei  den  britischen  als  bei
den  deutschen  Truppen  fühlbar  gemacht  hat.  Die
Gründe,  die  allerdings  General  Hoskins  dafür
anführt,  sind  durchaus  gesucht  und  wohl  lediglich
zur  Entschuldigung  eigener  Unzulänglichkeit  herangezogen.
  General  Hoskins  übersieht  geflissentlich
die  Tatsache,  daß  die  deutschen  Truppen  damals
schon  über  drei  Jahre,  und  zwar  dauernd,  im
Felde  standen,  daß  Europäer  wie  Farbige  bis
dahin  sozusagen  auch  noch  nicht  eine  Stunde
Ruhe  gehabt  hatten,  daß  sie,  abgeschnitten  von
der  Außenwelt,  alles  das  entbehren  mußten,  was
dem  Gegner  in  überreichem  Maße  zur  Verfügung
stand,  und  daß  sie  schließlich  infolgedessen  körperlich
  und  seelisch  viel  mehr  zu  ertragen  hatten,  als
dem  Gegner  je  zugemutet  worden  ist.  General
Hoskins  kann  es  sich  auch  nicht  versagen,  auf  das
Gebiet  der  Greuel  hinüberzuschweifen  und  einen
heuchlerischen  Vergleich  zwischen  deutscher  und
englischer  Kriegführung  in  bezug  auf  die  Behand- 



lung  der  Landeseinwohner  zu  ziehen.  Er  verläßt
  sich  dabei  anscheinend  darauf,  daß  wir  nicht
in  der  Lage  sind,  seine  Behauptungen  nachprüfen
zu  können.  Allerdings  liegen  uns  eingehendere
Nachrichten  noch  nicht  vor,  aber  einiges  ist  doch
schon  zu  uns  gedrungen,  und  das  genügt,  um  zu
wissen,  daß  die  englische  Kriegführung  in  Ostafrika
mit  der  grausamsten  Behandlung  der  eingeborenen
Bevölkerung  verbunden  ist.  Das,  was  er  den
deutschen  Truppen  zum  Vorwurf  macht,  ist  aller
Wahrscheinlichkeit  nach  nicht  nur  erfunden,  sondern
trifft  vielmehr  in  weit  höherem  Maße  die  englische
  Kriegführung.

Nachstehend  das,  was  General  Hoskins  zu
berichten  weiß:

„Alles  schien  gut  zu  gehen,  als  am  25.  Januar
  ein  heftiger  Regen  begann,  der  in  die
regenreichste  Zeit  seit  langen  Jahren  überleitete.
Um  den  27.  waren  die  Verbindungswege  von

 

der  Brücken  und  die  Uberflutung  der  Straßen
unterbrochen;  die  Operationen  in  allen  Gegenden
wurden  hinfort  ernstlich  durch  den  unzeitigen
Regen  gehindert."“

General  Hoskins  ergeht  sich  dann  in  Schilderungen
  der  Schwierigkeiten,  die  sich  für  die
Transportverhältnisse  ergaben  und  den  Einfluß
der  Regenzeit  auf  die  Gesundheitsverhältnisse
von  Mensch  und  Tier.  1916  habe  man  Truppen
in  höher  gelegenen  und  verhältnismäßig  gesünderen
  Ortlichkeiten  unterbringen  können.
1917  sei  das  nicht  möglich  gewesen,  ohne  sie
überhaupt  aus  den  eben  erst  eroberten  Gebieten
zurückziehen  zu  müssen.  Es  sei  sicher,  daß  auch
der  Feind  mit  all  den  Schwierigkeiten  und  Nachteilen
  sich  habe  abfinden  müssen,  aber  doch  in
weit  geringerem  Maße,  da  doch  seine  Weißen
mehr  an  die  klimatischen  Verhältnisse  Deutsch-Ostafrikas
  gewöhnt  waren  und  seine  eingeborenen
  Soldaten  aus  dem  Lande  stammten.

„Er  konnte  auf  die  innere  Linie  zurückgehen,
hatte  erprobte  altgediente  Truppen,  aus  denen
zu  dieser  Zeit  alle  Unbrauchbaren  ausgeschieden
  waren,  und  hatte  die  Macht,  aus  dem
Lande  zu  leben,  in  das  er  zurückging.  Letzteres
  wird  noch  durch  die  Tatsachen  besonders
beleuchtet,  daß  überall  da,  wo  wir  nur  das
nehmen  und  bezahlen  mußten,  was  die  Eingeborenen
  entbehren  konnten,  die  Deutschen
unbedenklich  alles  nahmen.  Und  nachdem  sie
Männer,  Weiber  und  Kinder  so  weit  als  möglich
als  Träger  ausgenutzt  hatten,  schickten  sie  sie
hungernd  zurück,  indem  sie  so  die  Schwierigkeiten
  unserer  vorgehenden  Truppen  vermehrten."“
        <pb n="271" />
        W  241  2C

Ülber  die  kriegerischen  Ereignisse  heißt  es  dann

weiter:

„Auf  dem  westlichen  Kriegsschauplatz,  wo
nicht  so  heftige  Regen  fielen,  entwickelte  sich
daher  eine  erhöhte  Tätigkeit.  Anfang  Februar
waren  General  Northeys  Truppen  wie  folgt
verteilt:

a)  eine  kleine  Kolonne  bei  Likuju,

b)  Col.  Byrons  Abteilung  bei  und  um

Ssongea,

)  Col.  Tomlinsons  Abteilung  bei  Kitanda
gegenüber  Wintgens,

Col.  Murrays  Abteilung,  der  Kraut  ostwärts
  von  Ifinga  zurückgedrängt  hatte,
stand  zwischen  diesem  Platz  und  dem
Pitu-Fluß,

Col.  Hawthorns  Abteilung  war  nahe  Alt-Langenburg,
  auf  dem  Wege  nach  Wiedhafen,


f)  ein  afrikanisches  Bataillon  östlich  Lupembe

am  Ruhudje  beobc#htend.

Nach  Grawerts  Übergabe  rückte  die  Likuju-Kolonne
  nordwärts  auf  Kitanda,  worauf  Wintgens
unter  Rückzugsgefechten  auf  Gumbiro  zurückging,
wo  er  sich  mit  Kraut  vereinigte.  Da  dort
ungünstige  Verpflegungsverhältnisse  waren,  war
ihres  Bleibens  nicht  lange  und  am  8.  Febrnar
kam  Meldung,  daß  Kraut  nach  Süden  rücke.
Am  10.  erschien  er  auf  der  Wiedhafen-Ssongeastraße,
  griff  erfolglos  zwei  unserer  Posten  an
und  zog  am  11.  südwärts  weiter,  heftig  verfolgt
von  Col.  Hawthorn.  Krauts  Leute  sollen  sich
in  unzufriedener  Verfassung  befunden  haben,
wahrscheinlich  infolge  Mangels  an  Verpflegung,
sein  Rückzug  war  daher  beschleunigt,  und  wurden
seine  Nachhuten  öfters  von  unserer  verfolgenden
Kolonne  scharf  angefaßt.  Er  bemühte  sich,
mit  seinen  6  Kompagnien  und  3  Geschützen
einen  günstigen  Rückzug  auf  die  portugiesische
Grenze  südlich  Ssongea  zu  bewerrkstelligen.

Etwa  am  24.  Februar  wurde  die  Versammlung
  stärkerer  feindlicher  Kräfte  bei  Likuju
gemeldet  und  daher  Col.  Hawthorn  nach  Ssongea
zurückbeordert.  Wintgens  hatte  unterdessen  den
Vormarsch  nach  Westen  ausgenommen,  und  seine
Vortruppen  zeigten  sich  Mitte  des  Monats  in
der  Gegend  der  Mission  Milow.  General
Northey,  in  der  Meinung,  daß  Wintgens  einen
Angriff  auf  seine  rückwärtigen  Verbindungen
zwischen  Alt-Langenburg  und  Ubena  plane,  befahl
  Colonel  Murray  mit  dem  Hauptteil  seiner
Kolonne  vom  Ruhndje  nach  Tandala.

Eine  kleine  fliegende  Kolonne  unter  Kapt.
Anderson,  die  von  Tandala  zur  Erkundung  auf
Milow  vorgeschickt  war,  wurde  am  16.  Februar
12  Meilen  nördlich  letzteren  Orts  von  überd



—

(1

 

legenen  Kräften  angegriffen  und  mußte  sich  nach
tapferer  Gegenwehr  unter  dem  Schutze  der
Dunkelheit  zurückziehen.  Colonel  Fairweather,
der  ihr  mit  Mannschaften  des  südafrikanischen
Motorfahrer-Korps  zu  Hilfe  eilte,  fiel.  Eine
Kompagnie  der  Kings  African  Rifles,  die  am
18.  Februar  von  Tandala  ausgebrochen  war,
wurde  beinahe  von  den  Hauptkräften  Wintgens
umzingelt,  schlug  sich  aber  durch  und  ging  auf
Tandala  zurück,  das  Wintgens  nun  von  Westen
und  Süden  einzuschließen  begann.  Am  22.  erschien
  jedoch  Colonel  Murrays  Kolonne,  und
Wintgens  zog,  ohne  den  Angriff  abzuwarten,
nach  Norden  ab  unter  Zurücklassung  eines
10,5  ecm  Geschützes.  Seine  Abteilung  bestand  aus
etwa  600  Mann,  worunter  10  v.  H.  Weiße  und
—  wie  behauptet  wurde  —  12  Maschinengewehren
  und  2  Geschützen.  Colonel  Murray
folgte  ihm  sofort,  und  dann  begann  mit  dem
25.  Februar  eine  lange  Jagd,  die  mehrere
Monate  anhalten  sollte,  und  auf  die  Colonel
Murray  einc  eigenartige  Energie  und  Entschlußkraft
  aufwandte.  «

General  Northeys  Streitkräfte  hatten  notwendigerweise
  so  sehr  auseinander  gezogen
werden  müssen,  um  mit  den  zahlreichen  feindlichen
  Detachements  längs  ihrer  Frout  fertig
zu  werden,  daß  es  nur  des  von  Wintgens  angesetzten
  Stoßes  bedurfte,  um  hindurchzubrechen.

Die  zu  meiner  Verfügung  verbliebenen  Teile
meiner  Streitkräfte  waren  um  diese  Zeit  so
zusammengeschmolzen,  daß  einige  Zeit  verging,
bevor  es  mir  gelang,  eine  kleine  Kolonne  zusammenzustellen,
  die  sich  an  den  Operationen
gegen  Wintgens  beteiligen  konnte.

Das  Lindi-Gebiet.

Der  Feind  schien  seine  auseinandergezogenen
Kräfte  in  der  Umgebung  von  Lindi  zu  versammeln,
  und  hielt  ich  es  daher  für  klug,  die
schwache  Besatzung  zu  verstärken.  Brigadegeneral
O'Grady  mit  einer  entsprechenden  Streitmacht
wurde  mit  dem  Kommando  betraut  und  Maßnahmen
  wurden  ergriffen,  sich  den  Feind  vom
Leibe  zu  halten.  Die  Verbesserungen  der  Hafenanlagen
  wurden  sogleich  in  die  Hand  genommen,
da  ich  die  Absicht  hatte,  aus  dieser  Richtung
nach  Beendigung  der  Regenzeit  mit  aller  Kraft
vorzugehen.

Operationen  am  Rufiji  und  bei  Kilwa.

Im  Laufe  des  Febrnar  änderte  sich  die  Lage
am  Rufji  wenig.  Der  Feind  zog,  anscheinend
im  Hinblick  auf  das  Steigen  des  Flusses,  der
seine  Ufer  und  das  umliegende  Gelände  zu
überfluten  begann,  einige  Kompagnien  nach
Südosten  zurück,  hielt  aber  noch  eine  starke
        <pb n="272" />
        G  242  20

Stellung  auf  dem  rechten  Ufer  um  Ubungi
und  gegenüber  der  Nigerischen  Brigade  bei
Mkindu.  Ein  Angriff  auf  unsere  Vorposten  bei
Njakisiku  wurde  verlustreich  abgewiesen.  General
Hannyngton  schob  Teile  der  1.  Division  bis

10  Meilen  nördlich  Agarambi  vor,  jedoch  verhinderten
  Verpfleg  i  igkeiten  d
an  geeigneten  Transportmitteln  entscheidende
Angriffsbewegungen.

Ende  Februar  stand  die  1.  Division  auf  der
Linie  Utete—Namatewa')  —Tschemera.  Letzterer
Punkt  und  Mitole  deckten  die  Feldbahn,  die
von  Kilwa  westwärts  auf  Liwale  im  Bau  begriffen
  war.

Um  diese  Zeit  war  das  nördliche  Ufer  des
Rufiji  frei,  und  der  größere  Teil  der  Kolonne
des  Colonels  Brun  ging  bei  Utete  über  den
Fluß.  Die  Vermessung  des  Flusses  durch  die
Marine  innerhalb  der  Mangrowensümpfe  des
Rufiji-Deltas  bedingte  eine  äußerst  schwierige
Arbeit,  aber  Lieutenant  Commander  Garbett
stellte  in  bemerkenswert  kurzer  Zeit  eine  genaue
Vermessung  her,  und  obgleich  nachfolgende
Überschwemmungen  die  Kanäle  veränderten  und
die  Barren  verschoben,  war  die  Zufuhr  von
Vorräten  auf  dem  Wasserwege  nach  Utete  hinfort
  regelmäßig.

In  der  Gegend  des  Utungi-Sees  und  an
den  Ufern  des  Lungonja  und  Kingani  war  im
Laufe  des  März  eine  erhöhte  Patronillentätigkeit
  bemerkbar,  jedoch  verhinderten  die  überschwemmungen
  des  Geländes  Bewegungen  von
größerer  Ausdehnung.

Gegen  Mitte  März  zeigte  der  Feind  eine
erhöhte  Tätigkeit  südlich  des  Matandu-Flusses,
und  Mpotora'")  wurde  stark  besetzt  gemeldet.
Es  war  augenscheinlich,  daß  ein  Teil  der  bei
Utungi  stehenden  Streitkräfte  sich  nach  Süden
gewandt  hatte,  und  wurden  dementsprechend  die
in  der  Umgegend  von  Kilwa  stehenden  Truppen
umgruppiert"“.

Inzwischen  hatten  anscheinend  die  durch  die
große  Regenzeit  hervorgerufenen  ungünstigen  Verhältnisse
  und  deren  Folgen  die  Bewegungen  der
britischen  Truppen  so  ziemlich  lahm  gelegt  und
Anlaß  zu  umfangreichen  Anderungen  in  der  Organisation

  der  Truppen  und  zu  Maßnahmen  zur  Sicherstellung
  des  Nachschubs  sowie  schließlich  zu  umfassenden

  Vorbereitungen  für  die  nach  Schluß  der

Regenzeit  einzuleitenden  Unternehmungen  gegeben.

Hierüber  berichtet  General  Hoskins  folgendes:

„Die  Verpflegung  aller  Kolonnen  war  eine
Quelle  größter  Sorge  für  alle  Führer.

5)  Lage  nicht  feststellbar.

 

Mit  Beginn  der  Regenzeit  starben  die  Tiere
infolge  der  durch  Fliegen  übertragenen  Krankheiten,
  und  mechanische  Transporte  wurden
unmöglich.  Trägertransport  landeinwärts,  sowie
  ein  Transportverkehr  mit  Dhaus  und  Booten
Matandu  aufwärts  wurde  eingerichtet.  Teile
der  bei  Mohoro  und  nachher  bei  Utete  stehenden
1.  Division  wurden  im  Einvernehmen  mit  der
Marine  auf  dem  Wege  Rufiji  aufwärts  versorgt,
  und  der  Fluß  wurde  Hauptzufuhrstraße
für  alle  in  der  Gegend  stehenden  Truppen  bis
Kibambawe.

Die  Unterhaltung  der  Truppen  in  der  Iringagegend
  mußte,  da  der  Weg  Dodoma—Fringa
infolge  großer  Verluste  an  Trägern  und  Eseln
und  häufiger  Krankheitsfälle  unter  dem  weißen
Personal  sich  als  ungangbar  erwies,  im  März
über  den  Weg  Kilossa—Iringa  bewerkstelligt
werden.  Ersterer  war  erst  wieder  im  Mai
benutzbar.

Die  Transportschwierigkeiten  durch  die
Niederungen  zwischen  Kibambawe  und  dem
Uluguru-Hochland  nahmen  derart  zu,  daß  die
Truppen  häufig  nur  halbe  Rationen  hatten.
Daher  mußten  General  Beves'’  Truppen  zur
Erholung  nach  Morogoro  zurückgenommen
werden.

Die  Krankheiten  unter  den  europäischen
und  südafrikanischen  Truppenteilen  hatten  einen
derartigen  Umfang  erreicht,  daß  ihre  Zurückziehung
  zwecks  Erholung  nötig  war.  Ich  beschloß
  so  viele  wie  möglich  nach  Südafrika  zu
schicken  und  sie  für  die  Offensivbewegungen
nach  der  Regenzeit  zurückzuholen.

Die  Hauptanstrengungen  des  Feldzuges  und
die  Last  der  Kämpfe  seit  1914  hatten  einige
indische  Truppenteile  und  die  Kings  African
Rifles  getragen.  Diese,  besonders  die  Inder,
hatten  auch  sehr  unter  Krankheiten  zu  leiden
gehabt.  Aber  die  Verbände  waren  zu  schwach,
um  es  möglich  zu  machen,  auch  einige  der
Kings  African  Rifles  zurückzuziehen,  und  nur
eine  Anzahl  Inder  konnte  zur  Erholung  in
gesündere  Gegend  geschickt  werden.

Bevor  ich  das  Kommando  übernahm,  war
die  3.  Division  im  Begriff,  nach  Südafrika
abzugehen,  und  es  war  beschlossen,  die  2.  Division
  folgen  zu  lassen.  Dadurch  wurden  die
unter  meinem  Befehl  verbleibenden  Truppen
zu  schwach,  um  vor  Ende  der  Regenzeit  eine
Offensivbewegung  aufzunehmen.  Es  wurden
daher  Schritte  unternommen,  die  Kings  African
Rifles  reichlich  zu  vermehren,  die  westafrikanischen
  Truppen  zu  verstärken,  indische  Bataillone
durch  Ausgleich  auf  volle  Stärke  zu  bringen
und  wenn  möglich  durch  Austausch  neue  Verbände
  zu  schaffen.
        <pb n="273" />
        W  243  20

Mit  dem  Ausscheiden  der  beiden  Divisionen
war  die  bisherige  Einteilung  in  Divisionen
Unvorteilhaft.

In  Erwägung  des  voraussichtlichen  Verlaufes
  der  kommenden  Operationen  beschloß  ich,
Aufang  Februar  die  Stäbe  umzubilden  und
die  gesamte  Streitmacht  in  für  die  kommenden
Ereignisse  geeignete  Kolonnen  einzuteilen,  so
daß  im  Mai,  wenn,  wie  zu  erhoffen  war,  der
Boden  aufgetrockuet  sein  würde,  eine  konzentrische
  Vorwärtsbewegung  von  Lindi,  Kilwa,  dem
mittleren  Rufiji,  Jringa,  Ssongea  und  wenn
möglich  vom  Süden  her  erfolgen  könne.

Es  war  klar  geworden,  daß  in  diesem
Lande  der  Transport  mittels  Tieren  nicht  aufrecht
  erhalten  werden  konnte.  Träger  und
leichte  Kraftwagen  waren  erforderlich.  Zur
Zeit  waren  beide  ungenügend  an  Zahl  und
Personal  und  erforderten  volle  Neubildung.
Da  die  Sache  drängte,  wurde  sie  sofort  in  die
Hand  genommen.

Die  Anwerbung,  der  Transport,  die  Einund
  Verteilung  der  eingeborenen  Träger  waren
ein  Gegenstand  größter  Schwierigkeit.

Es  war  offenkundig,  daß  das  weiße  Personal,
das  mit  diesen  Trägern  umgehen  sollte,  die
Eingeborenen  kennen  und  ihre  Sprache  sprechen
mußte.  Ich  wandte  mich  daher  an  die
Gouvernements  von  Britisch-Ostafrika  und
Uganda  um  Entsendung  eines  höheren  Beamten,
der  ihnen  die  Lage  und  diesbezügliche  Anforderungen
  klar  machen  sollte.  Ich  bekam
sehr  bald  Hilfe.  Im  März  wurde  das
Zwangsdienstgesetz  in  Kraft  gesetzt.  Für
die  Organisation  und  die  Überwachung  der
Anwerbung  und  des  Transportes  der  Eingeborenen
  wurde  ein  älterer  und  sehr  erfahrener
Beamter  (in  der  Folge  Colonel)  John  Ainsworth
zu  meiner  Verfügung  gestellt.  Die  volle  Anzahl
der  angeforderten  Träger  sollte  hauptsächlich
aus  den  Gegenden  am  Viktoriasee  genommen
werden,  da  diese  die  für  die  klimatischen  Verhältnisse
  Deutsch-Ostafrikas  widerstandsfähigste
Bevölkerung  enthielten.  Steigende  Erfolge
waren  bald  bemerkbar,  und  obgleich  die  Beförderung
  der  Träger  über  See  infolge  des
geringen  zur  Verfügung  stehenden  Schiffsraumes
  beschränkt  wurde,  machte  sich  nach  nicht
allzu  langer  Dauer  eine  Verbesserung  in  der
Unterhaltung  der  Truppen  als  eine  Folge  des
ständig  wachsenden  Nachschubs  an  eingeborenen
Trägern  bemerkbar.

Außer  Trägern  mußten  leichte  Lastkraftwagen
für  die  Zeit  bereitgestellt  werden,  wenn  die
Wege  nach  der  Regenzeit  wieder  aufgetrocknet
waren.  Diesbezügliche  Aufträge  wurden  sobald
wie  möglich  nach  England,  Südafrika  und

 

Indien  gegeben.  Da  wir  bislang  genügende
Erfahrungen  darüber  gesammelt  hatten,  wie
schnell  die  Wagenführer  in  diesem  Lande  erkrankten,
  so  wurde  ein  großer  Nachschub  an
solchen  Leuten  vorgesehen.  Ausbildungsanstalten
für  Wagenführer  wurden  in  Süd=  und  Ostafrika
und  in  Uganda  errichtet,  während  weitere  Anforderungen
  an  Personal  in  England  und  Indien
gestellt  wurden.

Ich  habe  vorher  festgestellt,  daß  mit  dem
Beginn  der  Regenzeit  der  allgemeine  Krankenbestand
  beschlennigt  zunahm  —  hauptsächlich
Malaria  und  in  geringerem  Maße  Dysenterie.
Die  Unterbrechung  des  Fuhrwerksverkehrs  trug
ferner  zu  den  Schwierigkeiten  bei.  Die  große
Zahl  von  Trägern,  die  als  Ersatz  anderer
Beförderungsarten  herangezogen  worden  war,
trug  sehr  zur  Vermehrung  der  Krankenzahl  bei
und  die  Notwendigkeit,  Kranke  durch  Menschen
statt  mit  Fuhrwerken  befördern  zu  müssen,  bewirkte
  eine  viel  geringere  Möglichkeit  des  Abtransports.
  Der  Austausch  der  europäischen
gegen  in  der  Hauptsache  farbige  Mannschaften
machte  auch  einen  Wechsel  des  Sanitätspersonals
nötig.  Um  diesen  veränderten  Verhältnissen
Rechnung  zu  tragen,  wurde  eine  große  Anzahl
Sanitätsoffiziere  und  sonstiges  Personal  angefordert.
  Es  wurde  die  Aufstellung  eines  afrikanischen
  Sanitätskorps  in  Uganda  in  die  Wege
geleitet,  um  Krankenträger  und  ausgebildete
Pfleger  für  die  Kings  African  Rifles  vorrätig
zu  haben.  Eine  vermehrte,  auf  Trägerlasten
eingerichtete  Ausrüstung,  sowie  Tragbahren
wurden  bereitgestellt.  Wir  konnten  auch  den
Belgiern  mit  Sanitätsvorräten  und  Ausrüstungen
aushelfen.

Da  erkannt  worden  war,  daß  es  nötig  sein
würde,  soviel  Eingeborenentruppen  als  nur
möglich  in  der  derzeitigen  Periode  des  Feldzuges
  zu  verwenden,  so  war  bereits  vor
einem  Jahre  eine  bedenutende  Vermehrung  der
Kings  African  Rifles  genehmigt  worden.  Die
Aufstellung  und  Ausbildung  der  neuen  Bataillone
wurde  so  schnell  wie  möglich  gefördert,  und  ich
nahm  die  erste  Gelegenheit  wahr,  diese  in
Tabora  und  Nairobi  zu  besichtigen.  Ich  war
befriedigt,  daß  die  gemachten  Fortschritte  allen
Erwartungen  entsprachen.  Es  ist  nicht  ohne
weiteres  gesagt,  daß  der  afrikanische  Eingeborene
eine  lange  Zeit  zur  Ausbildung  braucht.  Doch
sind  selbst  die  aus  kriegerischen  Stämmen  wenig
zu  gebrauchen,  bevor  sie  nicht  ein  volles  Jahr
von  Offizieren,  die  mit  den  örtlichen  Verhältnissen
  vertraut  sind,  ausgebildet  sind,  und  auch
dann  müssen  sie  mit  Vorsicht  verwendet  werden.
Diejenigen  aus  weniger  geeigneten  Stämmen
bedürfen  einer  bei  weitem  längeren  Ausbildungs-
        <pb n="274" />
        W  244  20

zeit  und  alle  afrikanischen  Eingeborenen  müssen
von  weißen  Offizieren  und  Unteroffizieren  ausgebildet
  werden,  die  sie  verstehen  und  die  ihre
Sprache  sprechen  können.  Ich  stellte  beim
Kriegsamt  weitgehende  Anforderungen  an  weißem
Personal  für  diese  Bataillone,  jedoch  kann  noch
einige  Zeit  vergehen,  bevor  gute  Ergebnisse  in
Aussicht  gestellt  werden  können.

Die  Regenzeit  wurde  zur  weiteren  Ausbildung
  der  Truppen  mit  Vorteil  benutzt.
Ausbildungskurse  für  Maschinen=  und  Lewisgewehre,
  für  Hand=  und  Gewehrgranaten,  für
Schützengrabenmörser  und  für  den  Signaldienst
wurden  eingerichtet  und  auf  vollem  Bestand
gehalten.

Das  „Royal  Flying  Corps“  machte,  wenn
immer  möglich,  nützliche  Flüge,  konnte  aber
mit  Ausnahme  im  Westen,  wo  das  Wetter
weniger  schwer  war,  während  des  Höhepunktes
der  Regenzeit  wenig  leisten.  Ich  zog  daher
den  größten  Teil  von  ihnen  zur  Erholung  zurück.
  Neue  Flugplätze  wurden  in  Ssongea  und
Lindi  eingerichtet.

Die  Wiederherstellung  der  Zentralbahn  wurde
trotz  des  Regens  beschleunigt  fortgesetzt.  Ein  durchgehender
  Verkehr  wurde  zwischen  Daressalam
und  Dodoma  im  Jannar  1917  eröffnet.  Ein
besonderer  Wert  wurde  während  dieses  Monats
auf  den  Ausbau  der  Brücken  über  den  Ruwuund
  Mkata-Fluß  gelegt,  was  große  Umsicht
sowie  umfangreiche  Ausbesserungs=  und  Wiederherstellungsarbeiten
  erforderte.  Im  Februar
wurde  die  Strecke  Dodoma—Tabora  dem  Verkehr
  übergeben,  die  so  mit  dem  zum  Tanganjikasee
  durchgehenden  belgischen  Teil  in  Verbindung
trat,  und  der  systematische  Ausbau  der  Linie
von  Daressalam  nach  Tabora  wurde  fortgesetzt.
  —  Da  ich  nicht  sicher  war,  daß  die
Anzahl  der  auf  Straßen  benutbaren  Transportmittel
  nach  der  Regenzeit  für  die  zahlreichen
Verbindungslinien  auch  genügen  würde,  kam
ich  zu  dem  Entschluß,  daß  der  beste  Gebrauch,
den  ich  von  dem  mir  zur  Verfügung  stehenden
Mehr  an  Eisenbahnmaterial  machen  könnte,
der  sei,  eine  Zweiglinie  so  weit  als  möglich
südwärts  von  Dodoma  auf  Iringa  vorzustrecken.
Die  Arbeiten  hierfür  wurden  Mitte  April  begonnen
  und  es  wurden  besondere  Schiffe  bereit
gestellt,  um  das  nötige  Material  herbeizuschaffen,
von  dem  große  Mengen  gelandet  und  während
dieses  Monats  hinausgeschafft  wurden.  —  Die
Kilwa-Feldbahn,  auf  welche  die  Truppen  in
dieser  Gegend  hauptsächlich  angewiesen  waren,
wurde  so  schnell  wie  möglich  vorgetrieben,
jedoch  vereitelten  die  Schwierigkeiten,  die  infolge
des  Regens  und  der  Krankheiten  entstanden,
ihr  Fortschreiten.  Indessen  wurde  eine  Menge

 

Material  in  Kilwa  gelandet,  und  mit  dem  Einsetzen
  der  Trockenzeit  wird  der  Bau  schnell
fortschreiten.

Die  Aufstellung  der  neuen  Bataillone  der
Kings  African  Rifles,  das  Anwachsen  der  Trägerkolonnen
  und  die  Vermehrung  der  Tragtiere
verursachte  der  Ausrüstungsabteilung  große
Anstrengungen.  Bis  die  Ausrüstungsstücke  von
England  ankommen  konnten,  mußte  auf  am
Ort  befindliche  Arbeitskräfte  zurückgegriffen
werden,  um  den  Anforderungen  nachzukommen.

Zu  Beginn  des  Monats  Februar  war  ich
nach  Palma  gereist,  um  den  portugiesischen
Gouverneur  und  Oberbefehlshaber  zu  treffen
und  hatte  mit  ihm  die  Richtlinien  des  Zusammenwirkens
  besprochen,  die,  sobald  seine
Truppen  organisiert  wären,  zur  Ausführung
kommen  sollten.  Im  Mai  erwiderte  er  meinen
Besuch,  und  hatten  wir  die  Gelegenheit  zu  einer
weiteren  Aussprache  in  Daressalam.

Im  April,  sobald  ich  darüber  unterrichtet
worden  war,  daß  unsere  und  die  belgische  Regierung
  übereingekommen  waren,  daß  deren
Truppen  mit  uns  zusammenwirken  sollten,  reiste
ich  zum  Tanganjika  und  verhandelte  dort  mit
dem  Königlichen  Kommissar  General  Malfeyt
und  dem  Oberbefehlshaber  Colonel  Huyghe.
Der  Erfolg  dieser  Verhandlung  war  sehr  befriedigend
  und  wurde  sofort  dem  Kriegsministerium
  (War  oflice)  gedrahtet.  Die  belgischen
  Truppen  wurden  mit  Vorräten,  Trägern
und  Ausrüstung  unterstützt,  und  ihre  spätere
Mitwirkung  im  Mai  erwies  sich  als  größte  Hilfe.“

Hierzu  ist  folgendes  zu  bemerken:  Wie  wir
vernommen  haben,  sollte  auch  die  2.  Division
(General  van  Deventer)  nach  Südafrika  zurückgesandt
  werden.  Aus  dem  Bericht  des  Generals
Smuts  ist  uns  schon  bekannt,  daß  van  Deventer
seine  Truppen  Anfang  Januar  1917  von  der
Iringa-Front  an  die  Zentralbahn  zurückgezogen  und
nur  drei  Bataillone  und  eine  Schwadron  zurückgelassen
  hatte.  Inwieweit  die  Division  über  farbige
  Truppenteile  verfügte,  ist  nicht  bekannt.  Die
weißen  südafrikanischen  Truppenteile  wurden  jedenfalls
  abtransportiert,  und  auch  General  van  Deventer
  mit  seinem  Stabe  verließ  Ostafrika.

An  ihre  Stelle  traten  in  erster  Linie  die  schon
vor  längerer  Zeit  neu  durch  General  Smuts  aufgestellten
  Bataillone  der  Kings  African  Rifles.

General  Hoskins  bemerkt,  daß  die  Anwerbung
der  erforderlichen  eingeborenen  Träger  größte
Schwierigkeiten  machte.  Wie  aus  seinen  Ausführungen
  ersichtlich  ist,  wußte  sich  die  englische
Regierung  auf  sehr  einfache  Weise  dadurch  zu
helfen,  daß  sie  ein  Zwangsdienstgesetz  einführte,
und  sich  dadurch  die  nötige  Anzahl  Träger  ver-
        <pb n="275" />
        W  245  20

schaffte.  Wir  vernehmen  auch,  daß  der  Hauptanteil
  an  dieser  Trägergestellung  auf  die  Bevölkerung
  am  Victoriasee  entfiel,  da  diese  die  für  die
klimatischen  Verhältnisse  Deutsch-Ostafrikas  widerstandsfähigste
  sei.  Es  ist  uns  zur  Zeit  leider  nicht
möglich,  festzustellen,  inwieweit  auch  die  Bevölkerung
  der  am  Victoriasee  liegenden  deutschen  Gebiete
  hiervon  betroffen  worden  ist.  Da  aber  die
zu  Trägerdiensten  geeignetsten  Stämme  gerade  auf
deutschem  Gebiet  ansässig  sind,  ist  die  Vermutung
nicht  von  der  Hand  zu  weisen,  und  darauf  deuten
auch  uns  vereinzelt  zugegangene  Mitteilungen,
daß  die  Engländer  die  Bevölkerung  der  von  ihnen
besetzten  deutschen  Gebiete  in  völkerrechtswidriger
Weise  zu  Kriegszwecken  verwenden.

Ebenso  liegen  Anzeichen  und  vereinzelt  hierher
gelangte  Mitteilungen  dafür  vor,  daß  die  Engländer
  auch  zur  Beschaffung  des  Ersatzes  für  die
neuaufgestellten  Bataillone  der  Kings  African  Rifles
Zwangsaushebungen  unter  der  Bevölkerung  der
von  ihnen  besetzten  deutschen  Gebiete  vorgenommen,
ja  sogar  kriegsgefangene  deutsche  Askari  zwangsweise
  in  ihre  Dienste  gepreßt  haben.  Es  kommt
England  auf  ein  paar  Völkerrechtsverletzungen
mehr  oder  weniger  zur  Erreichung  seiner  Zwecke
nicht  an;  insbesondere,  wo  es  sich  der  Sicherheit
hingibt,  daß  bei  der  Abgeschlossenheit  des  Kriegsschauplatzes
  von  der  Außenwelt  seine  Rechtsverletzungen
  nicht  bekannt  würden.

Kehren  wir  zu  den  kriegerischen  Ereignissen
zurück.

Aus  dem  oben  wiedergegebenen  Abschnitt  über
die  Operationen  auf  dem  westlichen  Kriegsschauplatz
  zwischen  dem  oberen  Ruhndje  und  der  Gegend
von  Ssongea  war  zu  ersehen,  daß  die  Engländer,
abgesehen  von  der  ihnen  anfangs  geglückten  Gefangennahme
  der  kleinen  Abteilung  des  Majors
v.  Grawert,  im  übrigen  nur  Mißerfolge  zu  verzeichnen
  hatten.  Hauptmann  Wintgens  gelangte,
wahrscheinlich  bereits  in  Ausführung  seines  Durchbruches
  nach  Norden  (Mitte  Februar  1917),  bis
dicht  an  den  Niassasee,  und  Major  Kraut  konnte
mit  seinen  „in  unzufriedener  Verfassung  befindlichen
  sechs  Kompagnien“  seinen  von  Hoskins  als
„Rückzug  auf  die  portugiesische  Grenze“  bezeichneten
  Zug  ins  portugiesische  Gebiet  beginnen,  der
ihn  bis  über  die  Grenzen  von  Britisch-Njassaland
  führte.

Im  Küstengebiet  vollzog  sich  der  Rückzug  der
deutschen  Hauptabteilung  auf  die  Matandu-Linie,
und  General  Hoskins  sah  sich  genötigt,  eine  Umgruppierung
  seiner  Truppen  in  der  Gegend  von
Kilwa  vorzunehmen  und  die  Besatzung  von  Lindi
infolge  der  Ansammlung  der  bisher  im  Hinterland
stehenden  deutschen  Truppen  in  der  Nähe  dieses
Ortes  bedeutend  zu  verstärken.

 

Über  die  dann  in  die  Hauptregenzeit  fallenden
Operationen  berichtet  Hoskins,  wie  folgt:

„Aus  dem  Vorhergehenden  geht  hervor,
daß  die  Periode  der  Regenzeit  hauptsächlich
der  Reorganisation  galt.  Immerhin  wurden,
wenn  die  örtlichen  Verhältnisse  es  uns  einigermaßen
  zuließen,  Anstrengungen  gemacht,  den
Feind  zu  schwächen.

Bei  Lindi  führte  Brigadegeneral  O'Grady
verschiedene  örtlich  begrenzte  Angriffsbewegungen
aus.  Seine  Aufklärungsabteilungen  arbeiteten
gut  und  erlangten  bald  die  ÜUberlegenheit.  Die
Hügel  südlich  des  Hafens  wurden  gesichert,  und
ein  gut  durchgeführter  überraschender  Angriff
auf  einen  deutschen  Posten  westlich  von  Nguru-Mahamba
  am  11.  März  endete  mit  der  Zersprengung
  der  Besatzung  und  der  Erbeutung
einer  Revolverkanone  (Pompon).  Der  Feind
hatte  ein  4,1  Zoll-Geschütz  (10,5  cm)  in  der
Nähe  von  Mrweka  in  Stellung  gebracht,  mit
dem  er  zeitweise  unsere  Feldwachen  auf  dem
Kitulo-Hügel  mit  verhältnismäßig  geringem
Erfolge  unter  Feuer  nahm.  Am  23.  April“
überraschten  unsere  Truppen  ein  feindliches
Lager  bei  Jangwani.  Die  Deutschen  zogen
sich  in  Unordnung  zurück  und  ließen  viele
Vorräte  liegen.  Am  24.  wurde  unser  schwacher
Posten  in  Ssudibucht  von  einigen  Kompagnien
angegriffen,  die  unter  Zurücklassung  von  einem
Dutzend  Toten  zurückgeschlagen  wurden.  Am
25.  kam  es  zu  einem  lebhaften  Gefecht  zwischen
Kings  African  Rifles  und  einem  gleichstarken
Feinde.  Der  Erfolg  war  ein  befriedigender
und  nur  wegen  des  Mangels  an  weißem  Personal
  wurde  es  kein  entscheidender.  Gegen
Ende  April  wurden  mehrere  neue  Kompagnien
im  Lindi--Bezirk  gemeldet  und  eine  beträchtliche
Anzahl,  einschließlich  der  Krautschen  Abteilung,
stand  in  oder  um  Tunduru.  Die  letztere  war
gegen  Ende  März  wieder  über  die  portugiesische
Grenze  zurückgegangen.  Bis  zum  19.  Mai  kam
nichts  weiter  von  Bedeutung  in  dieser  Gegend
vor.  An  diesem  Tage  brachte  ein  in  beträchtlicher
  Stärke  ausgeführter  Erkundungsvorstoß
gegen  Mrweka  den  Feind  bis  dicht  westlich
Ngurn-Mahamba.  Der  Kampf  hielt  tagelang
an  und  offenbarte  die  Tatsache,  daß  der  Feind
seine  Streitkräfte  in  dieser  Gegend  nicht  vermindert
  hatte.  Um  diese  Zeit  war  der  Hafen
von  Lindi  als  offen  erklärt  und  zum  Ausgangspunkt
  für  künftige  Operationen  eingerichtet
worden.  Eine  zuverlässige  Nachricht  besagte,
daß  die  Deutschen  im  Begriff  seien,  umfangreiche
  Verpflegungsdepots  in  der  Umgebung
von  Massassi  zu  errichten.  Dieser  Umstand  in
Verbindung  mit  der  Tatsache,  daß  sie  die
        <pb n="276" />
        W  246  20

Matandu-Linie  gänzlich  geräumt  hatten  und
anscheinend  auch  nicht  vorhatten,  die  Kilwa—
Liwale-Straße  zu  halten,  schien  auf  ihre  allgemeinen
  Rückzugsabsichten  aus  der  Gegend  von
Kilwa  über  Likawaje  und  den  Mbemkuru--Fluß
  auf  Massassi  hinzuweisen.  .

Der  Rückzug  des  Feindes  aus  der  Umgebung
des  Utungi-Sees  dauerte  den  April  über  an,
und  gegen  Mitte  des  Monats  wurde  es  offensichtlich,
  daß  sich  stärkere  Massen  etwa  20  Meilen
(32  km)  südwestlich  von  Kilwa-Kiwindje
sammelten.  Patrouillenzusammenstöße  kamen
in  dieser  Gegend  täglich  vor,  und  bei  einer
dieser  Gelegenheiten  zeichnete  sich  eine  Abteilung
des  Gold-Coast-Regiments  dadurch  aus,  daß
sie  eine  dreimal  stärkere  feindliche  Abteilung  in
einen  Hinterhalt  lockte  und  ihr  40  Mann  an
Verlusten  beibrachte.

Am  138.  April  griffen  400  Mann  der  40.  Pathans
  und  200  Kings  African  Rifles  mit  zwei
Geschützen  des  Gold-Coast-Regiments  unter
dem  Befehl  des  Majors  Tyndale  von  den
40.  Pathans  eine  feindliche  Abteilung  an,  die
bis  auf  wenige  Meilen  am  Lumbo  herangerückt
  war.  Der  Feind  schien  überlegen  zu
sein  und  nach  einem  mehrere  Stunden  andauernden
  scharfen  Gefecht,  in  welchem  es  auf
beiden  Seiten  beträchtliche  Verluste  gab,  zogen
sich  unsere  Truppen  auf  Lumbo  zurück,  wo  sie
sich  eingruben.  Wenn  auch  dieser  Angriff  hinsichtlich
  seines  Zieles  fehlschlug,  so  hatte  er  doch
zur  Folge,  daß  die  bei  Kilwa  stehenden  Truppen
von  jeder  weiteren  Bedrohung  aus  dieser  Richtung
erlöst  wurden.

Am  20.  April  wurde  uns  das  deutsche  Lazarett
  in  Mpanganja,  10  Meilen  (16  km)  westlich
  Utete,  übergeben  und  wurden  sogleich  Schritte
getan,  die  70  Europäer  und  140  Askari,  von
denen  ein  großer  Teil  Erholungsbedürftige
waren,  fortzubringen.  Das  Lazarett  war  durch
das  Ansteigen  des  Rufiji  so  abgeschnitten  worden,
daß  die  Räumung  nur  mittels  Einbäumen,  die
durch  das  Schilf  gerudert  oder  gestakt  wurden,
ausgeführt  werden  konnte.  Die  Strömung  im
Flusse  selbst  war  so  heftig,  daß  sie  nicht  einmal
mit  einem  kräftigen  Motorboot  überwunden
werden  konnte.

Die  durch  die  außergewöhnliche  Regenzeit
verursachten  Krankheiten  hatten  um  diese  Zeit
unser  europäisches  Personal  in  einem  sehr  bedenklichen
  Umfang  vermindert.  Der  Mangel
an  britischen  Offizieren  wurde  in  allen  fechtenden
Verbänden  der  Küstengegend  ernstlich  fühlbar.
Auch  war  es  mit  Schwierigkeiten  verbunden,
die  Feldbahn,  von  der  die  Truppen  südlich  des
Matandu-Flusses  hinsichtlich  ihrer  Versorgung  abhängig
  waren,  in  Betrieb  zu  halten.  Bei

 

 

Kibambawe  gab  der  Fluß  zu  mancher  Besorgnis
  Anlaß  und  am  14.  April  erreichte  er  seinen

höchsten  Stand;  bei  der  Fähre  war  die  Fluthöhe

  sechs  Fuß  höher  als  die  bisher  von  den
anwohnenden  Eingeborenen  gekannte.  Der
Verkehr  über  den  Fluß  wurde  unsicher  und
gefährlich,  und  elf  Mann  ertranken,  als  sie  am
19.  übersetzen  wollten.  Im  Hinblick  auf  die
wachsenden  Schwierigkeiten  des  Nachschubs  am
mittleren  Rufiji  war  ich  genötigt,  die  dort  befindlichen
  Nigerier  weiter  zu  verringern.  Dies
konnte  indessen  ohne  Gefahr  geschehen,  da  die
Deutschen,  nachdem  sie  ihre  Streitkräfte  in  dieser
Gegend  allmählich  vermindert  hatten,  von
Ngewembela  am  22.  April  südwärts  abzogen.

Am  5.  Mai  eröffnete  plötzlich  ein  kleines
Geschütz  das  Feuer  von  den  Mangrowesümpfen
auf  dem  Festland  westlich  von  Kilwa-Kissiwani
auf  ein  dort  im  Hafen  vor  Anker  liegendes
Schiff.  Es  wurden  sofort  mit  der  Marine
verabredete  Maßnahmen  getroffen,  der  Feind
verjagt  und  ein  Posten  auf  dem  Festlande  errichtet.
  In  der  Gegend  von  Kilwa  setzte  der
Feind  seinen  Rückzug  aus  dem  Gebiet  nördlich
des  Matandu  fort  und  verstärkte  seine  Streitkräfte
  am  Ngaura-Fluß,  20  Meilen  (32  kmy)  südwestlich
  von  Kilwa-Kiwindje.  Um  den  20.  Mai
war  Mpotora')  von  den  Deutschen  vollkommen
geräumt  worden;  die  dortigen  Streitkräfte  bewegten
  sich  teils  südwärts  gegen  Liwale,  teils
ostwärts  über  Likawaje.

Inzwischen  war  Loge-Loge  am  Rufiji  von
uns  am  9.  Mai  besetzt  worden,  und  Mitte  des
Monats  war  sowohl  der  Rufiji  von  Utete  bis
Kibambawe  als  auch  die  Gegend  etwa  20  Meilen
(32  km)  südlich  des  Flusses  vom  Feinde  frei.
Ende  Mai  hatte  der  Feind  teils  infolge  des
Druckes  durch  unsere  Streitkräfte,  teils  wegen
der  Überschwemmung  und  der  Erschöpfung  der
Lebensmittelvorräte,  im  allgemeinen  die  ganze
Gegend  nördlich  des  Matandu  aufgegeben  und
hatte  sich  auch  50  Meilen  (80,5  km)  ostwärts
von  Ssongea  zurückgezogen.

Heftiger  Regen  hielt  noch  bis  Mitte  Mai
im  Gebiet  der  Küste  an,  und  einige  Zeit  muß
noch  vergehen,  bis  der  unseren  Verbindungslinien
  zugefügte  Schaden  behoben  ist  und  das
wasserdurchtränkte  Land  wieder  für  Fuhrwerksverkehr
  geeignet  ist.

Im  März  befanden  sich  vier  Kompagnien
unter  Langenn“')  bei  Mpepo,  in  der  Nähe  des
Zusammenflusses  des  Ruhudje  und  Pitu,  und
als  Northey  seine  Stellung  bei  Lupembe  geschwächt
  hatte,  um  Murrays  Kolonne  zu  ver-*)
  Lage  nicht  feststellbar.

*)  Wahrscheinlich  Major  v.  Langenn-Steinkeller.
        <pb n="277" />
        W  247  20

stärken,  sandte  ich  ein  Bataillon  afrikanischer
Truppen  von  Iringa  nach  Ubena.  Ich  war
hierzu  um  so  mehr  imstande,  als  das  Ulanga-Tal
  so  überschwemmt  war,  daß  der  Iringa-Distrikt
  als  gesichert  gelten  konnte.

In  den  südwestlichen  Gebieten  rückte  Colonel
Hawthornes  Kolonne  40  Meilen  (64  km)  östlich
Ssongea  bis  Likuju  vor,  wo  Lincke  mit  etwa
fünf  Kompagnien  stand.  Lincke'’)  wich  östlich
aus,  ohne  ernsthaften  Widerstand  zu  leisten.  An
der  Lupembe-Front  herrschte  Ruhe,  das  ganze
Ulanga-Tal  (Kilombero)  war  ein  ausgedehnter
See  vom  Iringa-Hochland  im  Norden  bis  zu
den  Ausläufern  des  Mahenge-Berglandes.

Gegen  Ende  April  überschritten  zwei  deutsche
Abteilungen  (hauptsächlich  aus  der  früheren
Krantschen  Abteilung  bestehend)  den  Rowuma
südlich  Tunduru,  drangen  in  portugiesisch  Ostafrika
  ein  und  schritten  zur  Besetzung  der
zwischen  Mtarika  und  dem  Lujende  (Ludschende)
sowie  dem  Nassasee  gelegenen  verhältnismäßig
  fruchtbaren  Gebiete.  Nachdem  sie  in
dieser  Gegend  befestigte  Lager  angelegt  hatten,
schoben  sie  Abteilungen  bis  Mtonya  und  dem
Schirwasee  vor  und  ihre  Patrouillen  überschritten
  sogar  die  Grenzen  von  Nijassaland  bis
auf  20  Meilen  (32  km)  von  Fort  Mangoche,
wurden  jedoch  schnell  wieder  von  unseren
Truppen  zurückgeworfen.  Es  wurden  Maßnahmen
  getroffen,  die  Garnisonen  in  Süd-Njassaland
  zu  verstärken,  und  eine  portugiesische
Abteilung  ging  in  der  zweiten  Maihälfte  von
der  Küste  nach  Mtengula  am  Nijassasee  ab.

Es  war  die  Rede  von  einem  beabsichtigten
kräftigen  deutschen  Vorgehen  am  Schirwasee
und  sogar  auf  Quelimani  an  der  Meereskülste.
Jedoch  erschien  es  wahrscheinlicher,  daß  der
Feind  entweder  das  Land  durchzog,  um  dessen
Verpflegungsverhältnisse  zu  erkunden,  oder  sogar
Vorbereitungen  für  einen  etwaigen  Rückzug
seiner  Streitmacht  auf  portugiesisches  Gebiet
traf.  Er  durchforschte  auch  das  Land  an  den
Ufern  des  Lujende  (Ludschende),  woselbst  Lebensmittel
  gesammelt  und  aufgestapelt  wurden,  von
denen  ein  Teil  nach  Massassi  geschickt  wurde.

Inzwischen  hatte  im  Westen  Colonel  Murray
die  Verfolgung  von  Wintgens  fortgesetzt.  Am
13.  März  stand  Wintgens  in  Utengule  und
hatte  am  18.  die  Mission  St.  Moritz  erreicht.
Colonel  Murray  konnte,  obgleich  er  beständig
seine  Nachhuten  angriff,  das  Gros  der  Abteilung
  nicht  zum  Kampfe  bringen.  Wintgens
entblößte  das  Land  auf  seinem  Vormarsch  von
Nahrungsmitteln,  so  daß  sein  Verfolger  auf
seinen  eigenen  Verpflegungsnachschub  angewiesen

*)  Hauptmann  Lincke.

 

blieb.  Da  es  ungewiß  war,  ob  diese  deutsche
Abteilung  ihren  Marsch  nach  Norden  fortsetzen
oder  sich  nach  Westen  zur  Mission  St.  Bonifaz
wenden  würde,  ordnete  ich  die  Entsendung  einer
Truppe  nach  Tabora  an,  die  von  dort  südwärts
in  Richtung  der  Mission  Kitunda  vorgehen  sollte,
während  eine  andere  mit  Unterstützung  des
belgischen  Befehlshabers  über  den  Tanganjika-See
  nach  Bismarckburg  gebracht  wurde.

Am  21.  März  befand  sich  Colonel  Tomlinson
mit  einem  vorgeschobenen  Detachement  etwa
3  Meilen  (4,8  km)  von  St.  Moritz,  als  er
heftig  angegriffen  und  gezwungen  wurde,  sich
nach  einem  scharfen  Gefecht  zurückzuziehen.
Colonel  Murray  bemühte  sich,  Wintgens  bei
St.  Moritz  einzuschließen.  Dieser  wich  aber
nach  Osten  aus  und  marschierte,  nachdem  er
am  1.  April  den  Songwe-Fluß  überschritten  hatte,
am  Nordufer  des  Rukwa-Sees  nach  Uleia,
einem  reichen  Bezirk,  dessen  Einwohner  den
Deutschen  freundlich  gesinnt  waren.  Er  wandte
sich  dann  nach  Nordosten  und  befand  sich  Mitte
April  bei  Nkulu.  Major  Montgomery  von  den
Kings  African  Rifles,  der  das  von  Tabora
entsandte  Detachement  befehligte,  hatte  am
5.  April  die  Mission  Kitunda  erreicht,  wo  er
Lebensmittel  und  Vieh  beitrieb.  Wintgens
wandte  sich  am  26.  April  gegen  Kitunda,  und
Montgomery,  der  in  der  Minderheit  war,  ging
auf  Sikonge  zurück.  Unterdessen  war  eine
fliegende  Kolonne  in  Itigi  an  der  Zentralbahn
gebildet  worden,  die  am  30.  April  Kiromo
erreichte.  Murray  indessen,  aufgehalten  durch
eine  immer  länger  werdende  Etappenlinie,  erreichte
  Nkulu  erst  Ende  des  Monats.

Da  die  in  dieser  Gegend  operierenden  Abteilungen
  sich  einander  näherten,  konnte  ich  den
Brigadegeneral  Edwards  mit  dem  Oberbefehl
betrauen,  um  das  Zusammenwirken  sicherzustellen.
  Ich  verstärkte  so  schnell  wie  möglich
die  zu  seiner  Verfügung  gestellten  Truppen,
deren  Versammlung  jedoch  durch  den  Zusammenbruch
  einer  Eisenbahnbrücke  zwischen  Morogoro
und  Kilossa  am  7.  Mai  sehr  verzögert  wurde.
Wintgens  blieb  in  der  Umgebung  von  Kitunda
bis  Mitte  Mai.  Der  größte  Teil  seiner  Askaris
waren  Wanjamwesi  aus  den  Bezirken  Taboraund
  Muansa,  und  es  hieß,  daß  sie  sich  weigerten,
  wieder  nach  Süden  zu  gehen  und  daß
einige  Desertionen  stattgefunden  hätten.  Trotzdem
  schien  ihre  Zuverlässigkeit  nicht  gelitten  zu
haben.  Murray  erschien  am  19.  Mai  bei
Kitunda,  jedoch  war  Wintgens  von  dort  am
16.  nach  Nordwesten  abgezogen.

Der  belgische  Befehlshaber  war  nunmehr
in  naher  Fühlung  und  im  Zusammenwirken
mit  General  Edwards.  Letzterer  setzte  seine
        <pb n="278" />
        W  248  20

Truppen  nach  Möglichkeit  so  an,  um  Wintgens
anzugreifen,  falls  dieser  sich  nach  Norden  wenden
würde.  Wintgens  selbst  war  so  krank,  daß  er
gezwungen  war,  sich  den  Belgiern  zu  ergeben,
aber  seine  Abteilung,  die  ihren  Marsch  beschleunigt
  bei  Nacht  fortsetzte,  wich  unseren  Kolonnen
  aus  und  überschritt  die  Zentralbahn
zwischen  Tabora  und  Kilimatinde  jedoch  in
solcher  Eile,  daß  sie  der  Bahn  keinen  Schaden
mehr  zufügen  konnte.  General  Edwards  und
die  Belgier  nahmen  sofort  die  Verfolgung  nach
Norden  auf.

Hiermit  ist  der  Bericht  über  die  während
der  Regenzeit  stattgehabten  Operationen  erschöpft,
  die  den  Umständen  nach  nicht  umfassend
sein  konnten.  Sie  bildeten  eine  Periode  der
Vorbereitungen  für  die  Angriffsbewegungen,
die  mit  Beginn  der  Trockenzeit  einsetzen  sollten.
Nichtsdestoweniger  waren  den  Truppen  große
Anstrengungen  auferlegt  worden,  ebenso  wie
den  verschiedenen  Verwaltungsdienstzweigen,
um  die  Schwierigkeiten  zu  überwinden,  die  bei
Ausführung  der  Unternehmungen  in  diesem
Zeitraume  entstanden.  Die  endlosen  Arbeiten,
die  sich  aus  der  Aufrechterhaltung  der  verschiedenen
  Verbindungslinien  und  den  Verbesserungen
  der  Landungsverhältnisse  in  Kilwa  und
Lindi  ergaben,  stellten  an  die  zu  meiner  Verfügung
  stehenden  geringen  Kräfte  an  technischen
Truppen  sehr  hohe  Anforderungen.  Es  stellte
sich  als  unmöglich  heraus,  die  für  die  überall
eintretenden  Ausfälle  angemessene  Verstärkungen
zu  erhalten,  und  daher  litten  die  verschiedenen
Verbände  der  Royal  Engineers,  der  technischen
Truppen  und  der  Wegebauabteilung  (Road
Corps)  sehr  unter  den  allgemeinen  ungesunden
Verhältnissen  der  Jahreszeit.  Es  war  mir  nicht
möglich,  sie  zurückzuziehen,  um  ihnen  die  Ruhe
zu  geben,  die  sie  so  sehr  nötig  und  auch  so
sehr  verdient  hatten.

Der  Nachschub=  und  Transportdienst  wurde
trotz  der  großen  Schwierigkeiten,  die  sich  infolge
  der  Uberschwemmungen,  der  fortgespülten
und  meist  unpassierbaren  Wege  ergaben,  weiterbetrieben.
  Das  Schlachtvieh  für  die  Truppen
mußte  von  weither  gebracht  werden,  und  das
Vorkommen  von  Ostküstenfieber,  Rinderpest  und
Trypanosomiasis  (Tsetse-Krankheit)  verursachte
eine  hohe  Sterblichkeit  unter  den  Mengen  von
Rindern,  die  quer  durch  das  Land  von  Britisch-Ostafrika
  herangetrieben  wurden.“)  Krankheiten
und  Verluste  unter  dem  weißen  Personal  und
den  Trägern  nahmen  naturgemäß  eine  große
Ausdehnung  an,  und  vermehrte  Anforderungen,

*)  Der  größte  Teil  dieser  Rinder  dürfte  wohl  aus
Deutsch-Ostafrika  stammen.

 

die  aber  nicht  voll  erfüllt  werden  konnten,
wurden  zur  Beschaffung  des  Ersatzes  gestellt.
Große  Energie  und  Hingebung  mußte  von  allen
diesen  Dienststellen  entfaltet  werden.

Es  muß  besonders  hervorgehoben  werden,
daß  dem  Veterinärkorps  ganz  außerordentliche
Arbeiten  auferlegt  wurden.  Wie  schwer  die
Verluste  an  Tieren  waren,  hatten  die  vorhergehenden
  Monate  gezeigt.  In  der  ganzen
Berichtszeit  war  die  Sterblichkeit  unter  den
Pferden,  Maultieren  und  Eseln  ungeheuer  hoch,
hauptsächlich  hervorgerufen  durch  Trypanosomiasis
  (Tsetse-Krankheit)  und  nicht  minder  durch
die  Pferdesterbe.  Dazu  beitragende  Ursachen
waren  Futtermangel  und  die  heftigen  Regen.
Die  Transportschwierigkeiten  machten  es  unmöglich,
  für  die  an  den  verschiedenen  Zufuhrwegen
  befindlichen  Tiere  Körnerfutter  heranzuschaffen.


Der  Sanitätsdienst  hatte  eine  außerordentlich
schwierige  Aufgabe  mit  dem  Abtransport  der
Kranken  und  Verwundeten  während  der  Regenzeit
  zu  lösen.  Dieser  mußte  in  der  Hauptsache
durch  Träger  erfolgen,  oft  durch  Sümpfe  und
über  Wege,  welche  meilenweit  drei  oder  vier
Fuß  hoch  unter  Wasser  standen.  Das  Personal
litt  beträchtlich  unter  den  vorherrschenden  Krankheiten,
  versah  aber  seinen  Dienst  mit  großer
Hingabe  unter  schwierigen  Umständen."“

Nach  einigen  Dankesäußerungen  für  die  Behörden
  in  Indien,  Südafrika,  Britisch-Ostafrika,
Uganda  und  Zanzibar  sowie  für  Gesellschaften
und  Private,  ferner  einer  Anerkennung  für  die
Leistungen  der  Handelsschiffahrt  und  dem  Dank
an  die  Marine  für  ihre  Unterstützung  schließt
General  Hoskins  seinen  Bericht  mit  einem  nochmaligen
  Hinweis  auf  die  Schwierigkeiten  der
Regenzeit,  die  dabei  gemachten  Erfahrungen  und
der  Hervorhebung  der  Leistungen  von  Führern,
Stäben  und  Truppen.

Da  für  uns  von  deutscher  Seite  leider  keine
Berichte  über  die  in  vorstehendem  von  General
Hoskins  geschilderten  Ereignisse  erhältlich  sind,
können  wir  über  deren  Verlauf  natürlich  nicht
urteilen.  Wir  können  jedoch  nicht  umhin,  feststellen
  zu  müssen,  daß  General  Hoskins  Bericht
nicht  vollständig  ist  und  daß  er  uns  eine  wichtige
Tatsache  vollkommen  verschwiegen  hat.

Wir  lesen  nämlich  in  späteren  amtlichen  englischen
  Berichten  über  die  Wiederaufnahme  der
Angriffsbewegungen  im  Juni  1917,  daß  „am
20.  dieses  Monats  Lindi  nach  einer  unter  dem
Schutze  von  Kriegsschiffen  an  der  Lukuledi-Mündung
erfolgten  Landung  wieder  besetzt  und  die  deutsche
Abteilung,  die  seit  einiger  Zeit  den  Ort  besetzt
  hielt,  auf  Mlawa  zurückgedrängt  worden
        <pb n="279" />
        G  249  20

sei.  Wir  vernehmen  aus  gleicher  Quelle,  daß
Ende  Juni  1917  deutsche  Truppen  noch  hart
südwestlich  Kilwa-Kiwindje  an  der  Kilwa-Bucht
standen  und  daß  die  „Wiederbesetzung“  von  Mikindani
  und  der  Rowuma-Mündung  gar  erst  Ende
September  1917  erfolgen  konnte.

Diese  Feststellungen  führen  unweigerlich  zu
dem  Schlusse,  daß  die  Ereignisse  im  Küstengebiet
zwischen  Kilwa  und  Rowuma-Mündung  doch  wohl
zu  einem  etwas  anderen  Ergebnis  geführt  haben,
als  General  Hoskins  es  in  seinem  Bericht  darzustellen
  für  gut  findet  und  daß  im  Gegenteil  die
deutschen  Truppen  für  längere  Zeit  sich  wieder
im  Besitz  dieses  Küstenstriches  und  der  genannten
Ortlichkeiten  befunden  haben  mücssen.

Über  die  von  den  Besatzungstruppen  in
Deutsch-Ostafrika  getroffenen  Maßnahmen  auf  dem
Gebiete  der  Verwaltung  liegen  nur  vereinzelte
Nachrichten,  und  zwar  vorwiegend  aus  der  feindlichen
  Presse,  vor:

Zwischen  der  belgischen  und  englischen  Regierung
  scheint  es  wegen  der  in  Deutsch-Ostafrika
besetzten  Gebiete  ursprünglich  zu  einer  gewissen
Spannung  gekommen  zu  sein.  Die  Belgier  behaupteten,
  von  den  Engländern  zu  Hilfe  gerufen
worden  zu  sein.  Sie  hatten  infolgedessen  das
Gebiet  östlich  des  Tanganjikasees  mit  Tabora  als
Hauptstadt  besetzt.  Danach  ersuchten  sie  die  Engländer,
  diesen  Platz  an  ihrer  Stelle  zu  besetzen,
erhielten  aber  monatelang  keine  Antwort.  Als
England  schließlich  diesen  Vorschlag  annehmen
wollte,  hatte  Belgien  seine  Meinung  geändert  und
behauptete,  nach  so  langer  Zeit  diesen  Platz  nicht
mehr  ohne  Nachteil  für  sein  Prestige  in  Afrika
räumen  zu  können.  Infolge  dieser  Uneinigkeit
entstand  eine  gewisse  Erkaltung  der  gegenseitigen
Beziehungen.  Dieser  wurde  dadurch  ein  Ende  gemacht,
  daß  Tabora  schließlich  doch  an  England  abgetreten
  wurde.  Belgien  soll  einen  Teil  des  eroberten
  Gebietes  erhalten,  von  dem  aus  es  Zugang
  zum  Viktoriasee  hat.  Anfang  März  1917
sollte  dieses  Ubereinkommen  in  Kraft  treten.

 

General  Malfeyt  wurde  vom  König  von  Belgien
  zum  Untergouverneur  von  Deutsch-Ostafrika
ernannt.  Seine  Befugnisse  wurden  folgendermaßen
  festgestell:  In  den  Gebieten  Deutsch-Ostafrikas,
  welche  vorläufig  durch  die  Belgier
besetzt  sind,  übt  der  Königliche  Kommissar  bezüglich
der  Truppen  sowie  der  Zivil-,  Militär=  und  Gerichtsbeamten
  des  Besatzungskorps  alle  Gerechtsame
aus,  welche  dem  Generalgouverneur  und  dem
Obersten  Staatsanwalt  durch  die  gesetzgebenden
Körperschaften  der  eroberten  Kolonie  übertragen
sind.

.Dieser  Auftrag  umfaßt  zugleich  das  Recht,  die
Zivil=  und  Militärgerichtsbarkeit  in  Ordnung  zu
bringen.

Nach  einer  belgischen  Meldung  aus  dem  September
  v.  Is.  hat  General  Malfeyt  seine  Entlassung
  eingereicht.  ’

Im  Herbst  1916  wurde  für  das  von  den
Engländern  besetzte  Gebiet  eine  provisorische  Zivilverwaltung
  eingerichtet.  Mr.  H.  A.  Byatt,  C.  M.
G.,  „Chief  Secretary“  von  Malta,  wurde  zum
Administrator  ernannt;  Mr.  A.  C.  Hollis,  C.  M.  G.,
„Colonial  Secretary“  von  Sierra  Leone,  zum
Sekretär  der  Verwaltung  und  Mr.  S.  S.  Davis,
„Chief  Assistant  treafurer“  der  Goldküste,  zum
Schatzmeister.

Hollis  war  von  1900  bis  1901  britischer
Vizekonsul  in  Daressalam.

Als  bedeutsamer  Schritt  wird  die  Eröffnung
einer  Zweigstelle  der  Standard  Bank  of  South
Africa  in  Tanga  im  Monat  Oktober  1916  bezeichnet.


Im  November  desselben  Jahres  wurde  vom
Gouvernement  des  Schutzgebiets  bekanntgegeben,
daß  am  1.  Dezember  der  Teil  von  Deutsch-Ostafrika,
  welcher  nördlich  der  Zentralbahn  liegt,
mit  Ausnahme  von  Daressalam  und  anderer  an
der  Bahn  gelegener  Städte,  für  Kaufleute,  die
sich  lokalen  Bestimmungen  zu  unterwerfen  hätten,
freigegeben  werden  würde.  Kaufleute  sollten  sich
wegen  der  Erlaubnisscheine  an  den  „Chief  poli-Abgeschlossen:

  15.  Juni  1918.

—
        <pb n="280" />
        G  250  20

Kus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

ODle  welße  Bevölkerung  in  Beligisch-Hongo.

fta  den  Stand  der  weißen  Bevölkerung  in  Belgisch-Kongo  am  1.  Jannar  1917

ist  kürzlich  von  amtlicher

  belgheer  Seite  folgende  Zusammenstellung  veröffentlicht  worden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7  *  „
ELEIEIIIEII  z38  5  *—
Distritt  222  222  *  *2  #"v2  **½½  5
75  8  mnmnndiein  5
=  S  —  —m———  sm:8.„8  —2
EEIIIIIIIEIIILIIIEIIE  ã  G  G
Provinz  Kongo-Kafal.  1mPZ2222  ·  «
1.  Unter-Kongo.  .  504j  17I1811  23"—2711135.812»14«8-12!824795
2.  Mittel-Kongo  3101  76/  92  21  1  18,  3  13  15  16  8  3  3  5  5092
3.  Kwango  116  32  28  2  16  —i  3.  2  1—  9—  3.—  2211
4.  Sankurn  89  2  22  31  2  13  13  1  —  —  2  1.  2—  —  —150
5.  Kasai  115  5  16  3.  —  10  60  6  2  —  1.  1  2=  1  1
"  5
Provinz  Aquator.  |  -  ·  I
6.  See  Leopold  II.  37  —  2  1  —  —  —  —  —  1  1.—  1.—  1  49
7.  Aquator  164  10  11  2  —  23  17  4—,  1  3  5  1  3—  251
8.  Lulonga  481  20  20  —  —  10  —  1—  —  —  —  —  6
9.  Bangala  114  10  31  4  —  156  1  1  1  1  3  1—  2186
10.  Ubangi.  39  —  6  —  —  —  1  —  —  5  3  —  —  —
.  ·
Ost-Provinz  ,,  Ei  II  «  is
11.  Ober-Uele  82  25  2  4  30  1  —  1  —  —  1.  2  1  —  1  2
12.  Unter-Uele  81  2  20  2  5  4  —  —  2  —  4—  1—
13.  Stanleyville.  147  9  15  8  3  12  —  2  —  2  6.  3  “  2  5  —  6220
14.  Loraa  34  —  1.—  4#  1  2P  1.  1  —  2  1—  1
15.  Maniema  55.  1  2  —  —  3  —  2  —  1.  2  1—  265
16.  Ituri  107  12  1.3  4  1  8  8  —  —.  3  2  —  —  —  5|  154
17.  Kim.  51  1  —  —  6  2  —  —  ——  —  —  —  ——  2  62
18.  Aruwimi  ...  49I  16z8·8;—’  11  —  —  —  —  3  2—  ——  5  97
1#  «  ;
Provinz  Katanga  D  ·  «  M[  "
19.  Ober-Luapula  .  656!415·37'0-751818553·2567;1781"5-—351690
20  Tanganika-Moero-  227  22  4  28  28  17  2  5  1  8  5  4  1  3  2  1062
21.  Lulun  .  ..7824-1’»——71»—.—·—;1—!—’;—:i—64
22.  Lomami  61  2  7  —  —  —  —  —  11—  1  22—  —  4
insgesamt.  8109  686  480  200  257  221  155  4  21  08  795  22  30  15  %1  5729

 

Am  1.  Januar  1914  betrug  die  weiße  Bevölkerung
im  belgischen  Kongo  ohne  Katanga  4276.  Die  Zahlen
für  Katanga  sind  für  1914  nicht  bekannt.  Dort  waren
1912:  17600  Weiße,  1916  fast  2000,  1917  fast  2200.
Man  wird  daher  die  weiße  Bevölkerung  in  der  gesamten
  Kolonie  vor  Kriegsausbruch  auf  mindestens
6000  anzunehmen  haben.  Die  Abnahme  der  weißen
Bevölkerung  infolge  des  Weltkrieges  ist  verhältnismäßig
  gering,  1917  hat  sie  sich  durch  neuen  Zuzug
schon  fast  wieder  ausgeglichen.

Die  weiße  Bevölkerung  ist  am  stärksten  vertreten
in  Ober-Luapula  mit  der  Hauptstadt  der  Provinz  Katanga.
  Elisabethville,  und  den  Minen=  und  Hüttenbetrieben
  der  Union  Minidre.  Elisabethville  zählte  bei
Ausbruch  des  Krieges  allein  über  1000  Weiße,  und
die  Betriebe  der  Union  Minidre  beschäftigten  1917
gegen  450  Europäer.

Von  der  gesamten  weißen  Bevöllerng  waren  1917
45  v.  H.  Nichtbelgier  gegen  40  v.  H.  1

 

 

Das  englische  Element  ist  besonders  stark  in  Süd-Katanga
  (Ober-Luapula)  vertreten;  es  ist  dort  in  ständiger
  Zunahme  begriffen.

1912  wurden  gezählt  in  ganz  Katanga  20  Englaͤnder.
1916  allein  in  Ober-Luapula.
1917  desgl.  .  415  -

Auch  in  Mittel-Kongo  und  Kwango  hat  in  den
letzten  Jahren  die  Zahl  der  Engländer  zugenommen
als  Folge  der  #sbehnung  der  W  11  Unternehmungen
  am  oberen  Kongo.  Die  Zahl  der  Engländer
  ist  dort  von  31  im  Jahre  101  2  auf  86,  103,
108  in  den  Jahren  1914,  1  und  1917  gestiegen.
Die  in  der  Provinz  Kongo-Kasai  besonders  zahlreich
vertretenen  Portugiesen  sind  fast  durchweg  Kleinhändler.
  Die  große  Zahl  der  Italiener  in  Ober-Luapula
  sind  meist  in  den  Betrieben  der  Union  Minidre
beschäftigte  Leute.
        <pb n="281" />
        W  251  20

Monatliche  Einnahmen  und  Kusgaben  der  kKa#tanga-Eisenbahn  1916  und  1917.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

einabe  Austob:einnehme  Tarifchlaht  Lerhalche  Ausgabr.
1910  1917  50  Franken  Julage  an  0
—F.  3  auf  1  0Kupfer  dee  hß  Sprzprn
in  Franken  in  Franken  diensteten:  in  Franken
—  10  Franlken  —
Januar  335  000  200  000  43  000  jür  It  Kupfer  454  000
Februar  359  000  295  000  451.  000  463  000
März.  385  000  276  000  512  000  4177  000
April  409  000  371  000  493  000  469  000
Mai  436  000  381  000  559  000  1490  000
Juni  410  000  380  000  628  000  571  000
Juli  500  000  403  000  513.000  109550  21910  545  000
August  536  000  415  000  517000  122-350  24  470  532  000
September  467.000  103  000  493  000  111  150  22230  529  000
Oktober  442  000  431.000  532  000  114  540  22  908  524  000
November  430  000  455  000  193  000  100  510  20  102  516  000
Dezember  511.000  431.000  559  000  119265  23  853  575  000
Im  ganzen.  52190  000  1507.000  6223.000  677365  135  473  6145  000
.  «  «  —  —-——  ·-Uberschuß
  742.000  6000  365  6280  473
619  892

Vom  Juli  1917  an  bleiben  die  Betriebseinnahmen
hinter  den  Ausgaben  zurück.  Es  wurde  daher  seitdem
ein  besonderer  Tarifzuschlag  von  50  Franken  auf  die
Tonne  bei  den  Kupferfrachten  erhoben,  um  die  Einnahmen
  günstiger  zu  gestalten.  Ein  Fünftel  dieses
Zuschlages  wurde  zu  besonderen  Zulagen  für  das  Bahnpersonal
  verwendet.  Hiernach  ergibt  sich  ein  Betriebsüberschuß
  für  1916  von  712  000,  für  1917  von
619  892  Franken.

Im  Mai  1918  ist  die  Bahn  in  ganzer  Ausdehnung
von  der  Landesgrenze  bei  Sakania  bis  Bukama,  mit
zwei  kleinen  Zweigstrecken  zusammen  785  km,  in  Betrieb
  genommen  worden.  J..

Die  belgische  Rongo-  Eisenbahn  OMatadil—LCeopold--ville
  während  des  KRrieges.

Die  in  der  nachstehenden  Zusammenstellung  enthaltenen
  Betriebsergebnisse  der  belgischen  Kongo-Umgehungsbahn
  Matadi—Leopoldville,  400  km,  für  die
Jahre  1913,14°)  bis  1916/17  zeigen,  daß  das  erste
Kriegsjahr  für  den  Verkehr  der  Bahn  und  sein  Erträgnis
  zunächst  einen  schweren  Rückschlag  brachte:  Die
Einnahmen  sanken  von  rund  11,2  auf  rund  4,7  Millionen
Franken,  der  Betriebsüberschuß  von  5.4  auf  0,94
Millionen  Franken,  die  Kapitalverzinsung  von  5,75
auf  1,004  v.  H.,  die  Betriebszahl  stieg  von  52  auf
80  v.  H.;  der  Einfuhrverkehr  sank  von  rund  64  000  auf
22  700  t,  die  Zahl  der  Tonnenkilometer  ging  von  29
auf  12  Millionen  zurück.  Gleichwohl  zeigt  die  Aus-*)

  Das  Wirtschaftsjahr  der  Bahn  beginnt  mit  dem
1.  Juli.

 

—  —

fuhr  eine  geringe  Steigerung  von  15520  auf  1  739  l.
Aber  schon  die  folgenden  Jahre  brachten  eine  kräftige
Erholung,  und  im  Jahre  1916/17  hat  der  Güterverkehr
mit  810614  das  letzte  Vorkriegsjahr  1913,14  (793181
sogar  übertroffen.  Insbesondere  zeigt  der  auf  der
Produktenausfuhr  des  Oberkongogebiets  beruhende
Talverkehr  der  Bahn  in  den  vier  Jahren  von  1913,/14
bis  1916/17  eine  stetige  beträchtliche  Steigerung  von
15  .520  auf  53  873  4,  also  um  217  v.  H.,  das  sind  jährlich
  beinahe  62  v.  0.  Diese  Entwicklung  ist  auf  die
starke  Zunahme  der  Anusfuhr  von  Palmkernen,  Palmöl
und  Kopal  zurückzuführen.  Indessen  haben  im  übrigen
der  Verkehr  und  seine  Einnahmeziffern  für  das  Jahr
1916/17  das  Vorkriegsjahr  1913  14  doch  noch  nicht
ganz  wieder  erreicht.  Die  Leistungen  des  Zugkilo-=meters
  in  der  Güterbeförderung  zeigen  die  befriedigende
Steigerung  von  22.4  #t  im  Jahre  1913/14  auf  26.26  t
im  Jahre  1915/16.

Das  Anlagekapital  der  Bahn  ist  mit  rund  94
Millionen  Franken  angenommen,  nachdem  sich  die  Aufwendungen
  bis  zum  31.  März  1914  auf  93  843  619,69
Franken  belaufen  hatten.

Die  hohen  Betriebsüberschüsse,  die  sich  in  den
Jahren  von  1898  bis  1918  sogar  bis  zu  9,608  Millionen
Franken  gesteigert  hatten,  werden  zunächst  wohl  schwerlich
  wiederkehren,  nachdem  die  meist  ungemein  hohen
Tarife  wiederholt  kräftig  herabgesetzt  worden  sind.
Um  die  wegen  ihrer  Spurweite  —  0,765  m  —  und
ihrer  ungünstigen  Linienverhältnisse  —  Höchststeigung
45  a.  T.  —  stark  eingeschränkte  Leistungsfähigkeit  der
Bahn  zu  steigern,  ist  der  Umbau  der  Linie  in  Kapspur
  —  1,067  m  —  beschlossen  und  nach  neueren  Mitteilungen
  auch  bereits  in  Angriff  genommen  worden.
Die  Kosten  des  Umbaues  wurden  vor  dem  Kriege  auf
75  Millionen  Franken  geschägt.  F.  B.
        <pb n="282" />
        W  252  20
#etriebsergebnisse  der  Kongo-  cisenbahn
m  Matadi  —Leopoldville,  400  km
1913/14  1914/15  D  1915/16  1916  17  1917/18
Einnahme  in  Franken:  %  1
Reisende  .  Wiss-t-44955074894325613899Mmth
Gepäck  137  4674  175621  229890  248  920  Juli  1917
Naufmannsgüter.  9  813  260|  8  939  0511  6  219  031  7583  610  bis
Sonstige  Güter  288  939  108  647  188  216  350  701/  Märzl1918
Gesamteinnahme  11.241  500  1  4672  869  7  126  3099  8  744  6005607  000
Betriebsansgabe  5837717.  3729  000“  4049  0  4  „5  000  4  ois  600
Betriebszahl  l  b.  H.  52  80  56.8  6.9
Betriebsüberschuß  65403  783  943  860  3  077  50“  3  -  629  1  20r%r  doo
verzinst  das  Anlagelapital  mit  Hv.  H.  5.75  1,004  327  4001
Reisende:  nach  dem  Innern.  47  160  38  520  "  31964  41  247
nach  der  Küste.  45  9199  36  997  86953  43  737
zusammen  93  079  75  517  71917  84  984
Personenkilometer  .  754611909591166756726·6747864
Durchschnittsreise  für  die  Person.  km  81  1  78,9  91  »  79,4
Gepäck  in  Tonnen:  nach  dem  Innern.  117  191  ·  191
nach  der  Küste.  191  122  94  182
zusammen  s68  239  285  828
l
Tonnenkilometer  .  190  338  77094  102018  110  846
Durchschnittslauf  für  1  Tonne  km  338.  —  #  858  343
Güter  in  Tonnen:  nach  dem  Innern.  63  798.  22  708  29  9607  27  188
nach  der  Küste.  15  520  17739  81.  425  53  873
zusammen  79318  40  447  1  61  392  81  061
Tonnenkilometer:  nach  dem  Innern  23  682  339  6  962  546  10  218459
nach  der  Küste  5  488  5332  5  039  994  10  773  871
zusammen  29  170  891  —  12  002  540  20  992  380
Durchschnittslauf  für  1  Tonne.  km  367,8  296.7  1  342
Zugkilometer:  Personenverkehr  217  951  289  695  221079
Güterverkbernr  1  302  150  492  8911  799249
zusammen  1  520  101  732  586  1  020  328
1  Zug  beförderte  durchschnittlich:  Personen  .  84,6  24,9  30,6
«  Güter  .t  22,4  24,34  26,26
1  Zugkilometer  kostete  Fr  3.81  "„  5.09  3.97
Die  lbero-afrikanisch  ikanische  Verbindung.

Vor  einigen  Wochen  hat  der  Jenieur  H.  Breßler.
wie  wir  kinero  Mitteilung  der  „D  ßee  Coloniale“
vom  26.  d.  J.  enehnen,  der  erserdio  des
Genie  Civilt  rst  Pläne  zu  einem  Tunnel  unter  der
Straße  von  Gibraltar  vorgelegt.  Der  Gedanke
ist  nicht  neu,  denn  1898  hatte  Berlier  einen  ähnlichen
Vorschlag  gemacht,  der  damals  aber  als  allzu  abenteuerlich
  nicht  weiter  verfolgt  wurde.  Der  Tunnel
würde  ein  Glied  in  dem  Plan  einer  spanisch-afrikanischen
  Überlandbahn  Paris—St.  Louis  von
Frankreich  nach  dem  Senegal  bilden.  Der  Hafen
Dakar  würde  dann  zum  Brückenkopf  für  die  neue
Überseeverbindung  nach  Südamerika  durch  den  südichen
  Teil  des  Aklantischen  Ozeans.  Beides  sind
Lieblingspläne  der  Franzosen  und  Spanier,  die  in  dem

 

 

Gedanken  einer  ibero-afrikanisch-amerikanischen
Verbindung  gipfeln.  Der  Plan  einer  Küstenbahn
durch  Marokko,  Rio  de  Oro  und  Mauritanien,  der  wohl
1906  in  Spanien  entstanden  ist,  scheint  bereits  auf  der
Konferenz  von  Algeciras  Gegenstand  der  Erörterung
Vewesen  zu  sein.

ie  Abtrennung  Spaniens  von  der  marokkanischen
Küste  wird  auf  den  gewaltsamen  Durchbruch  einer
Hochflut  zurückgeführt;  während  der  Felsengrund  eim
allgemeinen  auf  eine  Tiefe  von  1000  m  ansteht,  bietet
die  günstigste  Durchgangsstelle  eine  Tiefe  von  60en
Der  Tunnel  muß  sich  demnach  auf  ungefähr  840  m
unter  den  Meeresspiegel  senken;  der  Ausgangspunkt
auf  spanischer  Seite  wäre  beie  Tarifa  zu  suchen,  auf
marokkanischer  Seite  stehen  zwei  Punkte  zur  Wahl,  die
        <pb n="283" />
        W  253  20

beide  ihre  Vor=  und  Nachteile  haben.  Bei  einer  Länge
des  Tunnels  einschließlich  der  Zufahrtsrampen  von

25  km  und  einer  Fahrgeschwindigkeit  von  30  km  Std.,

würde  die  Fahrzeit  im  Tunnel  rund  20  Minnten  betragen.
  Die  spanischen  Gleise,  die  bekanntlich  eine
Spurweite  von  1,676  m  aufweisen,  müßten  der  europäischen
  Normalspur  angepaßt  oder  für  den  Verkehr
durchgehender  Wagen  mit  einer  dritten  Schiene  versehen
  werden.

Aus  dem  Durchschnitt  der  metrischen  Tunnelpreise
des  Mont  Cénis,  Gotthard,  Arlberg  und  Simplon  von
4415  Franken  hat  man  für  den  Unterwassertunnel
einen  Meterpreis  von  10  000  Franken  hergeleitet,  was
bei  einer  Länge  des  Tunnels  von  25  km  eine  Gesamtfumme
  von  250  Millionen  Franken  ergibt;  dazu  kommen

noch  110  Millionen  Franken  für  den  Ausbau  des  Hafens
Daar-,  so  daß  die  Gesamtkosten  sich  auf  360  Millionen
Franken  belaufen  würden.

Bisher  hatte  man  für  die  Überfahrt  über  die

Straße  von  Gibraltar  ein  Fährboot  vorgesehen,  das

 

den  Zugverkehr  zwischen  Tarifa  und  Tanger  vermitteln
  sollte

Wel  der  Tunnel  vollendet,  könnte  man  ohne
Wagenwechsel  in  drei  Tagen  von  Paris  nach  St.  Louis
gelangen;  weiter  knüpft  sich  daran  die  Aussicht,  mit
Benutzung  der  großen  von  England  geplanten  afrikanischen
  Uberlandbahn  in  18  Tagen  von  London
nach  Kapstadt  zu  reisen,  indem  man  im  Zuge  ohne
Umsteigen  sowohl  den  Armelkanal  als  auch  die  Meerenge
  v  von  Gibraltar  im  Bahntunnel  unterfährt.

Die  Linie  der  Überlandbahn  von  Marokko  nach
St.  Louis  ist  angeblich  bereits  untersucht?  und  soll  keine
besonderen  Schwierigkeiten  bieten:  elände  im
allgemeinen  eben  ist,  würden  große  -  nicht
erfotderlich  sein.  Frankreich,  Spanien  und  Marokko
würden  die  Vorteile  der  neuen  Reiseverbindung  zufallen.

Nach  der  oben  angegebenen  französischen  Quelle
soll  ein  Konzessionsgesuch  beim  französischen  Arbeitsministerium
  eingereicht  sein  und  von  der  Orleans-Gesellschaft
  bearbeitet  werden.  B.

 

Vermischtes.

 

Um  Deutschlands  kolonlale  Sukunft.

Die  neueste  Nr.  3915  der  „Leipziger  Illustrierten
Zeitung“  (Preis  3  ./2),  gewidmet  „Unseren  Schu
truppen“,  ist  hervorragend  geeignet,  —*  deutschen
Volke  den  Wert  der  deutschen  Kolonien  im  allgemeinen
sowie  ihre  Leistungen  im  Kriege  vor  Augen  zu  führen.
Über  die  Bedeutung  deutschen  Kolonialbesitzes  für
unsere  zukünftige  Stellung  als  Weltmacht  gibt  Staatssekretär
  Dr.  Solf  in  dem  einleitenden  Artikel:

„Um  Deutschlands  koloniale  Zukunft"

eine  neue,  seine  früheren  Darlegungen  zusammenfassende
  Übersicht.  Den  „Krieg  in  den  Schutzgebieten“,
besonders  den  Holdenkamf  unserer  Ostafrikaner,
schsder  Major  Göring  in  einem  reichillustrierten
Beitrag.  Über  „Deutsche  Kolonialpolitik“  verbreitet
sich  Dr.  Karstedt,  der  mit  Nachdruck  darauf  hinweist,
  daß  Kolonialgeltung  immer  Mehr  Weltgeltung
Was  „unsere  farbigen  Hilfsvölker  in  Ostafrika“
geleistet  haben,  und  wie  sie  als  gewichtige  Faktoren
in  allen  Fragen  unserer  zukünftigen  Weltpolitik  und
Weltwirtschaft  in  einem  weit  höheren  Maße  als  bisher
in  Rechnung  gestellt  werden  müssen,  lehrt  der  lesens-.
werte  Aufsatz  von  Major  H.  Fonck.  Die  Bedeutung
von  „Mittelafrika“  als  Wirtschaftsgebiet  legt  Ge- 



 

heimer  Regierungsrat  Dr.  Hugo  Marquardsen  dar.
Den  „Sanitätsdienst  bei  den  Schutztruppen“  würdigt
Oberstabsarzt  a.  D.  Professor  Zupitza.  Durch  die  Ausführungen
  „Hinter  der  Front“  wird  Frau  Gouverneur
Schnee  auch  den  Leistungen  der  Zivilverwaltung  und
Bevölkerung  in  Deutsch-Ostafrika  während  des  Krieges
gerecht.  Von  der  Tätigkeit  der  „Funker  in  Deutsch-Ostafrika“
  während  des  Krieges  gibt  Vizesteuermann
der  Reserve  Edel  eine  getreue  Schilderung.  „Die
deutschen  Besitzungen  in  der  Südsee“  behandelt  ein
Artilel  von  Horst  Veyhmann  (Hamburg)  Die  fernen
Helden  feiert  ein  Gedicht  Rudolf  Presbers.  Eine
Skizze  „Knapp  entronnen“  von  Oberleutnant  Bloch
ruft  die  Erinnerung  an  bie  Käwofe  in  Deutsch-Südwest
.  utsche  Kolonialschule  in
ardie  d  as  praktische  Vorbereitungsstätte
  für  den  Kolonialdienst.

öge  diese  prächtige  Nummer,  die  auch  bildlich
hervorragend  au  estattet  ist,  das  Verständnis  für  die
Bedeutung  des  Ringens  um  Deutschlands  koloniale
Zukunft  erweitern  und  zugleich  die  Erkenntnis  von  der
Notwendigkeit  des  Wiedergewinns  und  des  weiteren
Ausbaues  unserer  Kolonien  vertiefen.

 

IJ—

er  Nummer  liegt  das  2.  Heft  des  XXXI.  Bandes  der  „Mitteilungen  ans  den

..cdilttutumer  14,  ei.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Blesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Holbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  69,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="284" />
        <pb n="285" />
        deutsches  Kolonialblatt

Kmisblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Zfrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  vom  Reichs-Kolonialamt

 

20.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  August  1918.  Nummer  15/16.

Diese  Zeltschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und.  15.  jedes  Monats.  Drrseben  werden  als  Beibeste  cbeigaltgt  die  mindestens  einmal
viertelsährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  Heuts  hen  Schutzgebieten“.  Heraus  s  a##gsaäsen.  er
EXIT  —  für  das  Kolonialbl  kursen  den  Be  tbelen.  beirat  beim  zuge  d  dle  Posi  und  die  Buchen
  AM  4  d

 

 

un  ter  Stretsann  durch  .  Verlagsbuchhan  a)  für  Deu  ungchtan  d  lc.  der  de  usschen
Schutzgebiete  und  Esterreich-  Ungarns,  b)  X  6.—.  für  die  23  8  des  Vlp  erahs“  —  5-Enlütpdd  en  un  Anfragen  sind  an  d
Königliche  Esleischbandlant  e  Ernst  A—  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W698,  Kochstraße  66—71,  3  Len  ce
Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Ausdehnung  der  Allerhöchsten  Kabinetts-Order  vom  3.  März  1918  über  die  Stistung
eines  Verwundeten-Abzeichens  für  das  Heer  auf  die  Rolonialtruppen.  Vom  8.  Juli  1918  S.  255.  —  Ausführungsbestimmungen
  des  Kommandos  der  Schutztruppen  vom  15.  Juli  1918  zur  Allerhöchsten  Kabinetts-Order  vom  8.  Juli
1918,  betreffend  Abzeichen  für  Verwundete  der  Kolonialtruppen  S.  255.  —  Personalien  S.  257.  —  Verlustlisten

der  Kaiserlichen  Schutztruppen  und  Internierte  S.  259.
Nichtamtlicher  Teil:  Kriegschronik  der  Schutzgebiete  S.  265.  —  Merkworte  S.  278.
Neue  Literatur  (V.)  S.  280.

*  Z——WMNZE3

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Kusdehnung  der  Kllerhöchsten  Kabinetts-Order  vom  3.  Oärz  1918  über  die  Stiftung
eines  Verwundeten-KRbzeichens  für  das  Heer  auf  die  Kolonialtruppen.
Vom  8.  Juli  1918.
Ich  bestimme:  Meine  Order  vom  3.  März  1918,  betreffend  Stiftung  eines  Abzeichens  für
Verwundete  des  Heeres,  findet  auf  die  Kolonialtruppen  sinngemäße  Anwendung.
Das  Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppen)  hat  die  näheren  Ausführungsbestimmungen
  zu  erlassen.
Großes  Hauptagquartier,  den  8.  Juli  1918.
gez.  Wilhelm  I.  R.
ggez.  Solf.
An  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt).

Ausführungsbestimmungen  des  kommandos  der  Schutztruppen  vom  15.  Juli  1918
zur  RKllerhöchsten  Kabinetts-Order  vom  8.  Juli  1918,  betreffend  Kbzeichen  für
Verwundete  der  Kolonialtruppen.

.  Das  Abzeichen  ist  bestimmt  für  die,  die  in  diesem  Kriege  als  Angehörige  der  Kolonialtruppen
verwundet  wurden.  Verleihungen  haben  nur  Gültigkeit,  wenn  sie  zu  Lebzeiten  des  zu  Beleihenden
  ausgesprochen  sind.

.  Das  Abzeichen  besteht  aus  Eisen  und  zeigt  auf  seinem,  von  einem  Lorbeerkranze  eingefaßten
Schilde  einen  Stahlhelm  auf  zwei  gekreuzten  Schwertern.

s  ist:

—

z

schwarz  bei  ein=  und  zweimaliger,
mattweiß  bei  drei=  und  viermaliger,
mattgelb  bei  fünf=  und  mehrmaliger  Verwundung.
Bei  Zuerkennung  eines  höheren  Abzeichens  ist  das  bisherige  zurückzugeben.
        <pb n="286" />
        2

14.
15.

G  256  20

.  Als  Verwundung  gelten:  Alle  äußeren  oder  inneren  Verletzungen  durch  unmittelbare  und

mittelbare  Einwirkung  von  Kampfmitteln  ohne  Rücksicht  auf  die  Schwere  der  Verletzung.
Verletzungen  infolge  unvorsichtiger  und  leichtsinniger  Handhabung  der  eigenen  Waffe  rechnen
nicht  dazu.

.  Den  Verwundungen  sind  gleichzuachten:  alle  sonstigen  Gesundheitsbeschädigungen  Angehöriger

im  Felde  stehender  oder  vorübergehend  außerhalb  des  Kriegsgebietes  verwendeter  mobiler
Verbände,  vorausgesetzt,  daß  diese  Gesundheitsbeschädigungen  durch  die  besonderen  Gefahren
des  Kriegsdienstes  hervorgerufen  oder  verschlimmert  sind  und  lediglich  aus  diesen  Gründen  die
Entlassung  aus  dem  Kolonial-Militärdienst  zur  Folge  haben.

.  Wenn  eine  Entlassung  aus  dem  Kolonial-Militärdienst  bei  Gesundheitsbeschädigung  im  Laufe

des  Krieges  hätte  erfolgen  müssen,  infolge  der  eigenartigen  Verhältnisse  aber  nicht  erfolgen
konnte,  sondern  erst  nach  Abschluß  der  Kampfhandlungen  ausgesprochen  wird  und  die  übrigen
unter  Ziffer  4  gestellten  Bedingungen  erfüllt  sind,  so  kann  das  Abzeichen  ebenfalls  verliehen
  werden.

In  Zweifelsfällen  entscheidet  eine  beim  Kommando  der  Schutztruppen  zu  bildende
Kommission,  die  aus  zwei  Offizieren  und  einem  Sanitätsoffizier  besteht.

.  Mehrfache,  bei  der  gleichen  Kampfhandlung  erlittene  Verwundungen  —  Ziffer  3  —  gelten

als  einmalige  Verwundung,  es  sei  denn,  daß  die  spätere  Verwundung  nach  erneuter  Beteiligung
  am  Kampfe  eingetreten  ist.  Rückfälle  derselben  Gesundheitsstörung  —  Ziffer  4  —  gelten
nicht  als  neue  Beschädigung.

.  Als  Unterlagen  für  die  Verleihung  haben  die  Eintragungen  in  die  Kriegsranglisten,  Kriegsstammrollen

  oder  in  sonstige  amtliche  Listen  zu  dienen;  Voraussetzung  ist  jedoch,  daß  ärztliche
Behandlung  notwendig  war.  In  Fällen,  in  denen  infolge  Fehlens  von  Arzten  glaubhaft
nachgewiesen  wird,  daß  die  Behandlung  durch  andere  Personen  stattgefunden,  oder  daß  der
Betreffende  sich  selbst  behandelt  hat,  ist  die  Voraussetzung  als  erfüllt  anzusehen.

.  Das  Abzeichen  wird  verliehen:

a

—

an  Offiziere,  Beamte  und  Mannschaften  durch  die  Kommandeure  der  Schutztruppen  bzw.

die  Führer  der  Landesverteidigungstruppen  oder  deren  Stellvertreter;

b)  an  Offiziere,  Beamte  und  Mannschaften,  die  sich  im  neutralen  Auslande  —  ausschließlich
Spanien  —  oder  in  der  Heimat  befinden,  durch  den  Kommandeur  der  Schutztruppen;

e)  in  Zweifelsfällen  entscheidet  der  Kommandeur  der  Schutztruppen;  "5

d)  an  dienstältere  Offiziere  bzw.  Beamte  als  der  Kommandeur  der  Schutztruppen  und  im

Zweifelsfall  hinsichtlich  des  zuständigen  Vorgesetzten  wird  das  Abzeichen  durch  den

Reichskanzler  verliehen.

Trageweise:  auf  der  linken  unteren  Brust.
.  Es  verbleibt  bei  der  Entlassung  dem  Träger  und  darf  auch  an  der  bürgerlichen  Kleidung  in

gleicher  Weise  getragen  werden.

Über  die  Verleihung  ist  von  den  unter  Ziffer  8  genannten  Vorgesetzten  ein  gestempeltes  Besitzeeugnis

  in  einfachster  Form  auszustellen  und  dem  Beliehenen  auszuhändigen.  Außerdem
ist  der  Besitz  in  die  Kriegsrangliste,  die  Kriegsstammrolle,  die  Personalpapiere  der  Offiziere
und  die  Militärpapiere  der  Mannschaften  —  bei  den  schon  Entlassenen  durch  die  Bezirkskommandos
  —  einzutragen.

Widerrechtliches  Tragen  des  Abzeichens  zieht  gerichtliche  Bestrafung  nach  sich.  Zu  Unrecht

verliehene  Abzeichen  können  durch  die  dem  Verleiher  vorgesetzte  Dienststelle  wieder  entzogen
werden.  Diese  Dienststellen  entscheiden  auch  in  Zweifelsfällen,  ob  die  Bedingungen  für  die
Verleihung  des  Abzeichens  —  Ziff.  3  bis  7  —  erfüllt  sind.

Für  verlorengegangene  oder  sonst  abhanden  gekommene  Abzeichen  wird  auf  Antrag  Ersatz  nur

gewährt,  solange  der  Betreffende  sich  im  Militärdienst  befindet.
Die  Beschaffung  der  Abzeichen  erfolgt  durch  das  Bekleidungsdepot  der  Schutztruppen.
Die  Entscheidung,  ob  das  Abzeichen  an  farbige  Angehörige  der  Kolonialtruppen  verliehen
wird,  bleibt  vorbehalten.
Allerhöchst  mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte  beauftragt:
gez.  Strümpell.
        <pb n="287" />
        W  257  20

Dersonalien.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Regierungsbaumeister
  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Kamerun  Dr.  ing.  Eifler  den  Roten  Adler-Orden
4.  Klasse  zu  verleihen.  —

Der  bisherige  Bezirksrichter  Rogalsky  und  der  Regierungsbaumeister  Andreä  find  zu
Bezirksamtmännern  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Kamerun  ernannt  worden.

Beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Kamerun  sind  mit  Wirkung  vom  1.  April  1917  ab
angestellt  worden:  die  Sekretäre  Weiß,  Hörth  und  Wolff  als  Hauptzollamtsvorsteher,  Landmesser
Stockhardt  als  Regierungslandmesser.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Geheimen  expedierenden
Sekretär  Rechnungsrat  Franz  Schulz  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt
die  Rote  Kreuz-Medaille  2.  Klasse  und  dem  Geheimen  expedierenden  Sekretär  Hofrat  Kunow  beim
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse  am  weiß-schwarzen
Bande  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutztruppen.

A.  K.  O.  vom  18.  Juli  1918.
Befördert  werden:
die  Leutnants  der  Reserve:
Schuppius  des  Jäger-Bataillons  Nr.  6  (VI  Berlin)  zum  Oberleutnant  mit  Patent  vom  18.  April
1915  und  zum  Hauptmann  mit  Patent  vom  15.  April  1918,
Laverrenz  des  Eisenbahn-Regiments  Nr.  1  (IV  Berlin)  zum  Oberleutnant  mit  Patent  vom
22.  März  1915  und  zum  Hauptmann  mit  Patent  vom  15.  Februar  1918.

A.  K.  O.  vom  21.  Juli  1918.
Der  Leutnant  a.  D.  v.  Gynz-Rekowski  (Mülheim  a.  d.  Ruhr),  zuletzt  im  Infanterie-Regiment
  Nr.  159,  jetzt  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  wird  zum  Oberleutnant  mit
Patent  vom  15.  Februar  1917  befördert.

A.  K.  O.  vom  23.  Juli  1918.

Ich  bestimme  hierdurch:  Der  Oberleutnant  der  Reserve  Böttcher  (VI  Berlin),  bisher  von
der  Schutztruppe  für  Kamerun,  wird  zum  Kapitänleutnant  der  Reserve  der  Matrosenartillerie  unter
Festsetzung  seines  Dienstalters  unmittelbar  hinter  dem  Kapitänleutnant  der  Reserve  der  Matrosenartillerie
  Missong  (Anton)  befördert.

Der  Leutnant  v.  Oertzen  der  Reserve  des  Ulanen-Regiments  Nr.  3  (V  Berlin)  wird  zum
Oberleutnant  mit  Patent  vom  15.  Februar  1918  befördert.

A.  K.  O.  vom  26.  Juli  1918.

Der  Hauptmann  Heyne  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheidet  aus  dieser
am  27.  Juli  aus  und  wird  mit  dem  28.  Juli  1918  im  Infanterie-Regiment  Nr.  169  mit  Wirkung
auch  für  das  Friedensverhältnis  angestellt;  derselbe  ist  zunächst  dem  Ersatz-Bataillon  des  genannten
Regiments  zu  überweisen.

Befördert  werden:
zum  Major  mit  Patent  vom  6.  November  1917:  Müller  (Max),  Hauptmann  in  der  Schutztruppe
für  Deutsch  =  Südwestafrika;
zu  Hauptleuten:  die  Oberleutnants:  v.  Löbbecke  mit  Patent  vom  18.  August  1915  und  Schmitt
mit  Patent  vom  5.  Oktober  1916,  beide  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
1
        <pb n="288" />
        W  258  20

A.  K.  O.  vom  27.  Juli  1918.

Der  Hauptmann  Schmitt  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheidet  aus  bieser
am  28.  Juli  1918  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische  Militärdienste  aus.

A.  K.  O.  vom  1.  August  1918.

Der  Leutnant  a.  D.  Koechling  (1  Bochum),  zuletzt  von  der  Landwehr-Infanterie  1.  Aufgebots,
  früher  im  Infanterie-Regiment  Nr.  158,  jetzt  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika,
wird  zum  Oberleutnant  mit  Patent  vom  15.  November  1914  und  zum  Hauptmann  mit  Patent
vom  27.  Januar  1916  befördert.

Der  Chef  des  Militärkabinetts.  Großes  Hauptaquartier,  den  12.  Juli  1918.
Nr.  -M.  1936.  18  "  .  .
Auf  den  Vorschlag  vom  13./29.  v.  Mts.,  2020  A.  3,  erhält  der  ehemalige  Kriegsgefangene

  Unteroffizier  der  Landwehr  Pfaff  das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse.

Uachrufe.
Dolizeisergeant  a.  D.  Hermann  Galle  f.g
Am  22.  Mai  d.  Is.  fiel  der  frühere  Polizeisergeant  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von
Deutsch-Südwestafrika
-  Herr  Hermann  Galle,
der  als  Vizefeldwebel  im  Westen  stand,  am  Nordufer  der  Maas  einem  Unfall  zum  Opfer.
Der  Genannte  gehörte  seit  1899  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  an  und  wurde  am
1.  März  1908  in  den  Dienst  der  Landespolizei  übernommen.  Mit  Ende  Februar  1911  schied  er
aus  dem  Schutzgebietsdienst  wieder  aus  und  wurde  später,  am  1.  November  1912,  bei  dem  Magistrat
in  Lähn  als  Polizeisergeant  angestellt.
Sein  Andenken  wird  von  der  Kolonialverwaltung  in  Ehren  gehalten  werden.
Berlin,  den  8.  August  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

DHolizeimeister  Eichler  .
Am  19.  Juli  d.  Is.  ist  der  Polizeimeister  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Kamerun
Herr  Max  Eichler

in  Las  Palmas  an  Typhus  verstorben.

Der  Verstorbene  befand  sich  seit  November  1912  im  Schutzgebietsdienst.  Bei  Ausbruch  des
Krieges  war  er  auf  der  Heimreise  nach  Deutschland  begriffen  und  mußte,  um  nicht  in  Gefangenschaft
zu  geraten,  in  Las  Palmas  zurückbleiben,  woselbst  er  Beschäftigung  beim  Deutschen  Konsulat  fand.

Ehre  seinem  Andenken!

Berlin,  den  8.  August  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Im  Auftrage:
Tesch.

(S#IE
        <pb n="289" />
        G  259  20

Verlustlisten  der  Kalserlichen  Schutztruppen  und  Internierte.

(Vgl.

Swölfte  Verlustliste  aus  dem  Schutzgebiet
Deutsch-Ostafrika.

Bizesjeldw.  d.  Res.  Dienst,  Richard,  aus  Straßburg,
gefallen  17.  10.  17  bei  Mahiwa.

Gefr.  Strecker,  Karl,  aus  Berlin.  wie  vorstehend.

Unteroff.  Schurz,  Georg,  aus  Schneitheim,  gestorben
im  März  1918  im  Lager  Maa

Oberheizer  Stawicki,  Joseph,  aus  Düsseldorf,  im  Nil
ertrunken  (Fluchtversucht.

linteron  Garbe,  Oswald,  aus  Leubsdorf,  gestorben
11.  2.  18  in  Cairo  au  Malaria  und  Lungenentzündung
  (s.  Verl.  Liste  10).

Landsturmm.  Schalkowsky,  Friedrich,  aus  Kiel,  gesiorben
  13.  3.  18  in  Cairo  an  Ruhr  (s.  Verl.  Liste  10).

Landsturmm.  Hillenkamp,  Karl,  aus  Lendersdorf,
gesiorben  13.  1.  18  in  Sidi  Bishr  an  Herzschlag
(s.  Verl.  Liste  10).

In  englische  Gefangenschaft  geraten  und  interniert  in
a)  Daressalam  (Deutsch-OÖstafrika).

Visefeldw.  Kumbruch,  Helmuth,  als  Neustadt,  verw.
San.  Feldw.  Knaak,  Hermann,  aus  der  Ostpriegnitz.
Klosinski,  Joh.,  aus  Stuhm  (Westpr.)
O"  -  Riefmann,  Michael,  aus  Waldmünchen
(Oberpfalz
Seo  #  Arthur.  aus  Kreutzberg.
San.  Feldw.  Lauber,  Jakob  Heinrich,  aus  Grüningen.
Vigefeldw.  Lindemann,  Karl  Wilhelm,  aus  Bergedorf
  bei  Hamburg.
San.  Feldw.  Lerch,  Richard,  aus  Ansterwalde.
Vigeseldw.  Müller,  Theodor,  aus  Berl
Bizefeldw.  und  Oif.  Asp.  Drühl,  Franz.  14  Güstrow.
Vizefeldw.  Deutmann,  Friedrich,  aus  Dortmund.
Ey  lert,  Julius,  aus  Rosenberg  (Wesipr.).
Waffeumstr.  Cbrarst,  Otlo,  aus  Zella  (St.  Blasü).
Vizefeldw.  Eggers,  Karl,  aus  Hamburg
"  Fimmel,  Willy,  aus  Verlinbe##mersborl.
Gassens,  Willy,  aus  Berlin-Lichtenberg.
gSelpn.  Gosselck,  Otto  Adolf  Ludwig,  aus  Botelsdorf.
Off.  Stellvertr.  Gerth,  Gustav  Walter,  aus  Berlin.
Bizefeldw  Gebauer,  Ernst,  aus  Altwasser-Waldenburg.
Torp.  Masch.  Gutenschwager,  Max,  aus  Prenzlau
(verwundet).
Vizefeldw.  Galle,  Walter,  aus  Nimptsch  i.  Schlef.
Deckoff.  Götzinger,  Friedrich,  aus  Mannheim.
Ie#ild.  goletz,  Paul,  aus  Oppeln-Altschodma.

-  erhardt,  Otto,  aus  Berlin.

-  ubner,  Frang  Wilh.  Korl,  aus  Breslau.
Hueter,  Wilhelm,  aus  Barmen.

-  Hillebrecht,  Walter,  aus  Karlsruhe.

-  Herbst,  Otto,  aus  Hamburg-Fuhlsbüttel.
Vizewachtmstr.  Hoffmeister,  Gustav,  aus  Erfurt.
Vigefeldw.  Heinrich,  Friedrich  Hermann  Erich,
Charlottenburg.

Hansen,  Joachim,  Gr.  Bündsdorf
GSchönberg).

-  Hürster,  Diebeld,  aus  Lahr  (Baden).

-  Holland,  Josef  Ludwig,  aus  Siegsdorf.
Oberdeckoff.  Hueber,  Erich,  aus  Wüstewaldersdorf.
Vizefeldw.  Hobohm,  Gerhard,  aus  Tanga.

eckoff.  Hamann,  Hermann  Otto,  aus  Sonderburg.
Vizewachtmstr.  Arnhardt,  Erich,  aus  s
Vizefeldw.  Baring,  Bruno,  aus  Magdeb

-  Buntrock,  Hans  Wilhelm  D#bchig  Erich,

aus  Schwerin.

aus

ans

 

„Deutsches  Kolonialblatt“  1918,  Nr.  11/1

 

2,  S.  178  ff.)

Vizefeldw.  Dreyer,  Alfred  Bruno  Ferdinand,  aus
Charlottenburg.
„  Dobertshänser,  Fritz  Nikolaus,  aus
Hohlach.

-  Fr  rerichs  Friedrich,  aus  Düsseldorf.
Feldw.  Meyer,  Lcopold,  aus  Berlin
Izzeseidw.  Moltz,  Ludw.,  aus  Welmn  omm)),  verw.
-  üller,  Walter,  aus  Crefeld
Wachtmstr.  Maurer,  Alfred,  aus  München.
Vizeseldw.  Nentwig,  Paul,  aus  Berlin.
-  Findeisen,  Rudolf,  aus  Trebra-Hohenstein.
Wüsthoff,  Karl,  aus  Nothenfelde.
-  Weise,  Ernst,  aus  Dreilar
-  Werner,  Gerhard,  aus  V  Kangotten  1.
Feldw.  Zürn,  Traugott,  aus  Riesenburg  i.  Westf.
Vizefeldv.  Steiner,  Joh.  Baptist,  aus  München.
Stuhr,  Friedrich  Wilhelm,  aus  Lübeck.
Student,  Otto  Johann,  aus  Landsberg.
-  Schneider,  Frit  Wilh.,  aus  Kaiserslautern.
Feldw.  Schulze.  Ernst,  aus  Eisenberg.
VBizefeldd.  Schellong,  Hugo  Gottfried,  aus  Marggrabowa
  i.  Ostpr.
Feldw.  Schlimme.  August,  aus  Hardenberg  (verw.).
Vizefeldw.  Schmitz,  Ewald,  aus  Dortmund.
Feldw.  Thiel,  Rich.  Alfred  Karl,  aus  Wandersleben.
Vizefeldw.  Toll,  Ferdinand,  aus  Hambur
-  Thielemann,  Ernst,  aus  Brauunchweig
#izewachtuit  Thormann,  Paul,  aus  Zerbst
San.  Vizefeldv.  Wolff,  Gustav,  aus  Frankfurt  a.  O.
Vizefeldw.  d.  Res.  Wulff,  Karl  Ferdinand,  aus  Godesberg
  a.  Rh.  (verwundet).
San.  Feldw.  Lerte-  Wilhelm,  aus  Hopfgarten.
zigefeldw.  Peters,  Johannes,  aus  Elbing  b.  Danzig.
Sau.  Vizefeldw.  Peleshänfl.  Max  Paul,  aus  Zwickan.
—Sau.  Feldw.  Prinz.  Hermann,  aus  Kolberg.
Zizefeldd.  Palla  as:  Otto,  aus  Stolp  (verwundet).
Waffenmstr.  Wolf,  Alfred,  aus  Frauenheim  b.  Dresden.
Bigefeldw.  o  3  Ernst  August,  aus  Hamburg.
-  Re  dt.  Walter,  aus  Züssow  i.  M.  Schw.
-  Nebhelh  Fritz,  aus  Frankenstein.
-  Salle,  Willy,  aus  Bad  Har.
Sau.  Feldw.  Sacher,  Max  Reinh.,  nsn  Ge#  eswig.
Feldw.  Spiekermann,  Bernhard  Wilhelm  Karl,  aus
Hamburg.
Vizefeldw.  Sandow,  Fredrich,  aus  Steinhagen  in
Pommern.
-*  Sachsenröder,  Eugen,  aus  Reichenbach
in  Sachsen
San.  IlgeeldP  Stahlkopf,  Arthur  Willi,  auo  .
Vizefeldw.  v.  Sepdlit=  Werner,  aus  Kiel.
-  Pers  er,  Harry,  aus  Königsberg.
eger,  Heinrich,  aus.  Wiesbaden.
Feldw.  Laeninn  Albert,  aus  Morogoro,  D.  O.  A.
:Jed  ,Hans,  aus  Stallupör
San.  Jelnrot  6ta  Johann,  au3  Neichwalde.
Vizefeldd.  Herrmann,  Paul,  aus  Raschen  (verw.).
-  Josuweit,  Paul  Heinrich  Karl,  aus
Heydekrug.
-  ehnes,  Erhardt,  aus  Bamberg.
Kitzmann,  Joh.  Heinrich  Friedrich,  aus
Herrnburg.
Feldw.  Manning,  Reinhard,  aus  Chorlottenburg.
Vizefeldw.  Lersten,  Fritz,  aus  Stett
tig,  Haus,  aus  Sresden.
Feldw.  pösit  Franz  Gerhard,  aus  Plau
Vizeield'-  Jacobi,  Ernst  Arthur  Wilhelm  aus  Insierburg.


OÖstpr.

 

GG

 

 

 

Stettin.

 

2
        <pb n="290" />
        260

 
 
 
 
 
 
 
 
  
 

aus  Usedom-Wollin.
aus  Magdeburg.
Wilhelm,  aus  Kassel.
aus  Altona  (verw.)

Wunsie

*  ngoert
aus  Berlin.
Leipzig.

Otto,  aus  Berlin.
Louis,  aus  Thale
am  Harz.
Unteroff.  Lehnert,  Werner,  aus  Danzig.
San.  Unteroff.  Lieder,  Paul,  aus  Gera.
Unteroff.  Langenberg,  Robert,  aus  Siegen  i.  Westf.
Serg.  Liefert,  Hans  Herm.,  aus  Woymassen-Oletzko.
nteroff.  Sen  Hermann,  aus  Bocholt  i.  Westf.
mann,  Bernhard,  aus  Bautzen
rule  *  Senn  Eugen  Paul,  aus  Lindkar-Wipperfürt

Unteroff.  Lechner,  August,  aus  München.
-  Leipert,  Franz,  aus  Karlsruhe  (Baden).
-  Mathews,  Karl  August,  aus  lidem  (Rhpr.).
Müller,  Arthur,  aus  Sebnitz-Pirna.
Obermaat  Maas,  Detlef,  aus  Wewelsfleth.
Unteroff.  Dr.  Morstatt,  Herm.  Albert,  aus  Cannstatt.
Maat  Muth,  Philipp,  aus  Grünstadt.
Unteroff.  Münch,  Walter,  aus  Hamburg.
Steuermannsmaat  Möller,  Mar,  aus  Apenrade  in
Schleswig-Holstein.
Unteroff.  Moser,  Christof,  aus  Roth  b.  Nürnberg
(verwundet).
ra.  Devrient,  Max  Waldemar,  aus  Pölitz  i.  Pomm.
Unteroff.  Dettmers,  Ernst  Georg,  aus  Wardenburg
in  Oldenburg.
Masch.  Maat  Dietrich,  Willi.  Hasselfelde  am  Harz.
Unteroff.  Dahmlos,  Wilhelm,  aus  Preetz  i.  Schl.  H.
Masch.  Maat  Dreves,  Heinrich,  aus  Lauenburg.
-Drautzburg,  Jos.,  aus  Schweich  (Mosel).
Serg.  van  Derk,  Ewald,  aus  beituhenn  i.  Oberschl.
Obermaat  Ecker.  Franz,  aus  Oberspay  i.  Rh.
Maat  Engels.  Ewald  Albert,  aus  Vuber  (Nhor.).
Unteroff.  Engel,  Heinrich  Karl  Friedrich,  aus  Steinach-Hallenberg.


-  Elten,  Werner,  aus  Lauenburg  i.  Pomm.
Serg.  Eilert,  Georg  Wilh.  Theodor,  aus  Zellerfelde.
Unteroff  Eggert,  Hermann,  aus  Braunschweig.

Freße,  Willy,  aus  Hamburg.
Serg.  Focken,  Albert,  aus  Hannover.
Unteroff.  Fuchs,  August  Th.  Herm.,  aus  Starkenburg.
Serg.  Gollan,  Karl  Hermann,  aus  Zallenfelde.
Unteroff.  Gramatzky,  John,  aus  Sollnicken.
Obermaat  Görges,  Karl,  aus  Neuhaldensleben.
Unteroff.  Gatzinger,  Max,  aus  Bielefeld.

-  Grimmer,  Johannes,  aus  Erfurt.

Verm.  Maat  Graeve,  Anton,  aus  Cöln-Deuß.
Unteroff.  Groos,  Hans,  aus  Wiesbaden.

-  Glinicke,  Bernhard,  aus  Berlin.

-  Gillmeister,  Gustav,  aus  Königsberg.
Masch.  Maat  Finke,  Emil,  aus  Bochun
Unteroff=  Gärtner,  Karl,  aus  DOlenin  1.
Obermasch.  Maat  Gutjahr,  Ernst  Emil  Loien-  aus

München-Gladbach
Serg.  Günther,  Frauz,  aus  Hildesheim.
bermaat  Gerlach,  Ernst,  aus  Frankfurt.
Obermasch.  Maat  Gärtner,  Richard,  aus  Leipzig.
Gebhardt,  Hugo,  aus  Weißenfels.
unteroff.  Henop,  Hans  Waldemar,  aus  Altona.
San.  Unteroff.  Hoodmann,  Karl,  aus  Hamburg.
-  Hansen,  Peter,  aus  Ekensund-Sonderburg
  (verwundet).
Unteroff.  Hellmeier,  Johann,  aus  Thalheim.
Serg.  Hübner,  Karl,  aus  Leipzig  (verwundet).
Unteroff.  Haverkorn,  Franz  Theod.,  aus  Magdeburg.

 

 

 

 

Obermasch.  Maat  Hempel,  Paul  Robert  Edmund,
aus  Riesa.

Obermaat  Hey  ne,  Karl  Otto,  aus  Straupitz.
Unteroff.  Heyne,  Julius,  aus  Gaschwitz.

-  Martmann,  Ludwig,  aus  Lüneburg.

asch.  Maat  Hansen,  Wilhelm,  aus  Flensburg.
Unteroff.  Heckeèer,  Albert,  aus  Sangerhausen.

-  Hasenklever,  Hugo,  aus  aangerseld

-  Holle,  Friedrich  aus  Magdebur

-  Herfort,  Ludwig  Wilhelm,  aus  unde
M.  Oberschreiber  Huber,  Max  Wilh.,  aus  Lahr  i.  Bad
Obermaat  Hagemann,  Heinrich  Ernst,  ans  Meinsen.
Unteroff.  Hamann,  August,  aus  Zarrentin  (verw.).
Serg.  Heinrich,  Christian,  aus  Oberaltersheim.
Unteroff.  Brugge,  Paul,  aus  Meldorf  S.  H.
ecker,  Josef,  aus  Röschwoog.
pp  „Robert  Franz,  aus  Magdeburg.
obendor  .  Herbert,  aus  Eisenach  (England
Naidston
deumme  Otlo,  aus  Patersbach.
diekenbrock,  Heinrich,  aus  Sieg.
erth,  Fritz  Julius,  aus  Charlottenburg.
Obernaat  Mielke,  Fritz,  aus  Stargard  i.  Pomm.
Unteroff.  Meyer,  Erwin,  aus  Berlin.

-  Metzler,  Rudolf,  aus  Worrstadt.

-  Matthiesen,  Lorenz  Heinr.,  aus  Grafenstein.
Obermasch.  Maat  Mende,  Adolf,  aus  Spandau.

erg.  Müller,  Hermann  Johann.
Uuteroh  Müller,  Jalob,  aus  Hohensachsen.
Serg.  Meitesta.  Erich  Wilhelm  Max,  aus  Hinden-"1


urg  i.  S

Unteroff.  Müller,  Willy,  aus  Wollin.
Serg  Nissen,  Anker,  aus  Kastwrad.
Obermasch.  Maat  Norling,  Franz  Friedrich,
Gravenstein.
Obermasch.  Maat  Nieß,  Julius,  aus  Mannheim.
Serg.  Nibbe,  Julius,  aus  Blankensee
:Noffke.  Albert  Paul,  aus  Holrinthen  i.  Pomm.
Unteroff.  Bülter:  Otto,  aus  Immenstadt.
-  Wentzel.  Ernst  Johann  Friedrich,  aus  Alt-Rahlstadt.

Masch.  Maat  Willwacher,  Ernst,  aus  Oberroßbach.
Unteroff.  Vachter,  Anton,  aus  Wittmund.

-  Witt,  Eduard,  aus  Charlottenburg  (verw.).
Serg.  cthe  Wilhelm,  aus  Ostrum  b.  Mörs.
Unteroff.  Wilrich,  Franz,  aus  Berlin-Schöneberg.
Serg.  Wuttig,  Karl,  aus  Augsdorf  i.  Sa.

Unteroff.  Willberg,  Franz,  aus  Burg  b.  Magdeburg.
Bootsmannsmaat  Warschun,  Otto  Hermann,  aus
Wismar  i.  Mecklenburg.
Unteroff.  Zacke,  Wilhelm,  aus  Calbe  a.  Saale.
San.  Unteroff.  Stöbe,  Hermann,  aus  Eisleben.
Serg.  Schwedes,  Willy,  aus  Wenigenhasungen.
Torp.  Masch.  Maat  Schneider,  Theodor,  aus  Reichenbach
  (verwundet).
Lbermch.  Maat  Schmidt,  Wilhelm,  aus  Hagen.
Serg.  Schröder,  Ludwig  Adolf,  aus  Hamburg.
-  Schmidereis,  August,  zuns  Schillkojen  i.  Ostpr.
Serg.  Weiser,  Franz,  aus
aus  Gshuer  i.  Württemberg.
Rh.

 

na- 



 

-

-

 

ALT-As-I·I  II-·
  □

aus

a

San.  Serg.  Werthmann.  Alfons  S5o  aus  Karlburg.

*  Unteroff.  Wille,  Ernst,  aus  Dortmund.

Unterof.  Satth  Theodor,  aus  Korntal  i.  Württ.
ithwill,  Johannes  Valentin,  aus  Beuthen

in  DObeirhn

Serg.  Otto,  Theodor  Martin,  aus  Waldenburg  (verw.).

Oberart.  Maat  Ogrzcy,  Paul,  aus  Briesen  i.  Westpr.

Obermaat  Ostermoor,  Gerhard,  aus  Rüstringen.

Unteroff.  Pfülker  Alfred  Emil,  aus  Dresden.

Serg.  Plath,  Arthur,  aus  Graudenz.

San.  untteroff-  Pape,  Herm.  Dietrich,  aus  Hamburg.

Unteroff.  Propst,  Walter  Ernst,  aus  Rottweil.
        <pb n="291" />
        W  261  20Ö

Verm.  Maat  Perkuhn,  Ernst,  aus  Schönwalde.
Serg.  Peutzel,  Otto  Hermann.  aus  Waren  i.  Mecklenburg-Schwerin.


Unteroff.  Pusch,  Georg,  aus  Breslau.

-  Preußer.  Wolfgang,  aus  Brandenburg.

Pfeiffer,  Karl  Heinrich,  aus  Anheim.

Masch  Maake  Vletze,  Karl  Robert,  aus  Königsberg.
-MBPaust,  Kurt  Herbert,  aus  Cösel.
-  Plitz  Alex.  Richard.  aus  “*“
-  oth,  Joseph,  aus  Cöln
Neiteth,  We  Adolf,  aus  7
Reck.  Dr.  Hans,  aus  Würzbu
Runde,  August,  aus  Kohlstädto
Serg.  van  Nooyen,  Louis,  aus  Utrecht  i.  Holland.
Unteroff.  Räbsch,  Max,  aus  Dresden.

-  Rüdiger,  Oskar,  aus  Hamburg  (verwundet).
Verm.  Maat  Wierick,  Max,  aus  Schelln  b.  Rothenbg.
Unteroff.  Rutenberg,  Karl  Heinrich,  aus  Bremen.
Obermaat  Schlonski,  Walter,  aus  Harburg.
Unteroff.  Schäfer,  Georg,  aus  Worms.

-  Schlosser,  Otto,  aus  Kikindemark.

-  Schapitz,  Karl,  Calbe  a.  Saale.

Schäfer,  Robert,  aus  Berlin.
Obernas  Maat  Schmidle,  Oskar,
dingen  i.  Baden.
Obermaat  Schüssel,  Alfred  Nikolaus,  aus  Kiel.
Unteroff.  Schubert,  Hermann,  aus  Meseritz  i.  Posen.
Obermaat  Schröder,  Georg  Johann,  aus  Hamburg.
Unteroff.  Scholl,  Paul  Ludwig,  aus  Stuttgart.

Oö  Schaaf,  Paul,  aus  Radebeul.

-  Schulz,  Rudolf  Ernst,  aus  Allenstein.

San.  Unteroff.  Schrapp,.  Wilhelm,  aus  Wildbad.
BVerm.  Maat  Schmitt,  Jaleob,  aus  Hargarten  i.  Lothr.
Bootsmannsmaat  Schwebke,  Walter,  aus  Stettin.
San.  Serg.  Schneider,  Ernst,  aus  Goldap  i.  Ostpr.
Unteroff.  Schröder,  Otto,  aus  Hohenkirchen.

-  Thomas,  Ludwig,  aus  Langenkandel.
Obermaat  Teßmar,  Anton,  aus-  Orhöft  i.  Westpr.
Masch.  Maat  Thomsen,  Wilhelm,  aus  Husum.

Torp.  Masch.  Maat  Tietze,  Johann  Friedrich  Wilhelm,
aus  Poppschütz  i.  Schl.

Unteroff.  Thuet,  August.  aus  Ammerschweier.

Bootsmannsmaat  Ungerbühler,  Franz,  aus  Kirkel

Unterof-.

aus  Weiteri.

  Rhpr

unierof  de,  Karl,  aus  Varmbeck.

Serg.  Viohl,  Hermann,  aus  Berl

Oberjäger  Voigt,  Walter,  aus  Conersbor

Art.  Maat  Vogt,  Ludwig,  aus  Geisa  a.  d.  Rhön.
Unteroff.  Bogel,  Richard,  aus  Leipzig-Neustadt.

-  Voß,  Otto,  aus  Quitzöbel  i.  Brandenburg.

O  Vogt,  Emilian  Josef,  aus  Rebdorf  i.  Bayern.
Masch.  Maat  Wolf,  Josef,  aus  München.

Unteroff.  Weißer,  Adolf,  aus  Tannheim.
Serg.  Recke,  Willy,  aus  Pritzwalk,
Unteroff.  Rohde,  Walter,  aus  Berlin  W35.

-  Nahn,  Karl,  Buchholz  i.  Schl.  Holst.
Obermasch.  Maat  Roese,  Robert,  aus  Wilhelmshaven.
Obermaat  Sommer,  Heinr.  Dietrich,  aus  Lehe  a.  Wes.
Serg.  Sailer.  Hermann,  aus  Konstanz.
Verm.  Maat  Slotko,  Paul,  aus  Wanne  i.  Westf.
Unteroff.  Seidel,  Ludwig,  aus  Selb  i.  Bayern.
Bootsmannenccnt  Sahner,  Emil,  5  Lörrach  i.  Bad.
Unteroff.  Siedler,  Willi,  aus  Triber
Obermasch.  Knr  Sanders.  Frirdnich  Gerhard,  aus

Kollinghorst  i.  Han

unterofiN—  Saathofi,  Sooomn  aus  Wolthusen.

-  Sander,  Karl,  aus  Hanno

Springer,  Joh.  HKarl,  aus  Wime  Altona.

Obermasch-  Maas  Stolze,  Franz,  aus  Dessau.
Unteroff.  Steinebach,  Philipp,  aus  Düsseldorf.

-  Stein,  Friedrich,  aus  Hamburg.
Maat  Harnisch,  Max.  aus  Glashütte.
Unteroff.  Johannsen,  Hans,  aus  Iller-Broacker.

 

Unteroff.  Ihmann,  Arthur,  aus  Oppeln  (verwundet).

San.  Unteroff.  Janssen,  Hermann  Lütjen,  aus  Upendo
und  Aurich  (verwundet).

Unteroff.  Jähne.  Richard,  Lehe  a.  Weser  (verw.).

„Hermann,  aus  Kunersdorf.

Vootsmasshbet  Junker,  Johann,  aus  Trier.

Serg.  Koch,  Walter,  Plauen  i.  Vogtld.

Unteroff.  Kühsel,  Martin,  aus  Leipzig.

Obermasch.  Maat  Kordt,  Johannes,  aus  Hellenkirchen.

Masch.  Maat  Kook,  Nis,  aus  Brunsnis  i.  Schl.  Hols

Bastimennsmaat  Kunze,  Ernst  Martin,  aus  Sdel

 

Unteroff.  Kerkow.  Kurt,  aus  Stendal.
Masch.  Maat  Klughert,Ernst  Johann,
burg  i.  Els.
Unteroff.  Auoer.  Paul  Karl,  aus  Berlin-Pankow.
-  Kiel,  Otto,  aus  Berlin-Weißensee.
Serg.  Weinert,  Alexander,  aus  Berlin  N.
Unteroff.  John.  Georg,  aus  Daressalam.
Obermaat  Johannis,  Karl  Emil,  aus  Stettin.
Unteroff.  Kunath,  Max  Friedrich,  aus  Dresden.
-  Körner,  Adolf,  aus  Elberfeld.
Krieger,  Hans,  aus  Hamburg.
Serg.  Krafft.  Otto,  aus  Lauenburg  a.
Unteroff.  Klöpfel,  Karl  Martin,  aus  Treffurt  i.  Sa.
Serg.  Knuth,  Paul  Erich,  aus  Daressalam.
Oberverm.  Maat  Kahlbrecht,  Paul  August,
Schöningen.
Masch.  Maat  Kahnt,  Paul,  aus  Pörsten-Weißenfeld.
Serg.  Kleine,  Hans,  aus  Freiburg
San  ullteroff.  Kunigk,  Ernst  -  aus  Gutttadt

Oberheizer  Kalkofe  en,  Paul,  aus  Weißenfels.
Freiwilliger  Kleindienst,  Emil  Karl  August,
Berlin-Niederschönhausen  (verwundet).
Gefr.  Zleiui  chmidt,  August  Hermann  Ferdinand,
aus  Ber
““  11P  n,  Gustav  Adolf,  aus  Königsberg.

aus  Straßans



aus

Freiwilliger  Klies,  Charles,  aus  Hamm.

Befr.  Kulger,  Mathias,  aus  München.
Krankenpfleger  Klamroth,  Martin,  aus  Berlin.
Gefr.  Kaiser,  Bernhard,  aus  Sigmaringen.
Bruder  Liebers,  Wilhelm,  aus  Mehdorf-Leipzig.
Befr.  Liekweg,  Heinrich,  aus  Lübbecke
.  Lenusz,  Werner,  aus  Berlin.
Sberheigzer  Laasch,  Franz.  aus  Rostock.
fr.  Ledig,  Gerhard,  aus  Hohenstein.
Langkopp,  Heinrich,  aus  Verden  a.  Aller.
·  Lang,  Fcrdinand  aus  ehertai  fingen.
dt,  Fritz,  aus  Nürnber
gngdn  Diener,  Johann,  aus  bhieienbne
#u.  Gefr.  Droeßler,  Johann,  aus  Ber
Gef.  Deistler,  Fritz,  aus  Jeßnitz  b.  Desi
Torp.  Obermatrose  Döring,  Hermann,  auss  (.
Gefr.  Domke,  Bruno,  aus  Schildberg  i.
Oberheizer  Dorendorf,  Karl,  aus  Guenbrg.
Gefr.  Engelmann,  Johannes,  aus  Maygdeburg-Herrenkrug.

Fink.  Otto,  aus  Eiettin.
Finke.  Alfred,  Lehe  a.
Fränkel,  Alfred,  aus  *i  Verwundet).
Frisch,  Adolf,  aus  Haan  i.  R  bur.
Fechter,  August  Otto,  aus  Erfur
Gereske,  Karl,  aus  Hötensleben  ¾  Magdeburg.
Gottschalk,  Paul,  aus  Hamburg
Geske,  Gustav,  aus  Danzig.
Grözinger,  Christian,  aus  Hohchaslach.
Größmann,  Christof,  aus  Altona.
Groß,  Julius,  aus  Fischhausen  b.  Königsberg
(verwundet).
Gentner,  Paul,  aus  Hermringen.
San.  Soldat  v.  Heyden,  Ernst,  aus  Bethel  b.
Bielefeld.

 

NKannrs  "  „

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2*

2
        <pb n="292" />
        W  262

Gefr.  Hach-  Wbolf.,  aus  Lübeck.  -
MaxJuts  Schliersee  i.  Vayeri.
gurgenn  Fofmenn  Werner,  aus  Königsberg.

Gefr.  ppe,  Ernst,  aus  *  7  (verwundet).
halbah.  A##u#ns,  aus  Oehrin
Boysen,  Julius  Bernhard,  hus  (oer  s  S.  H.
Epvert,  Hans,  aus  Hambur
:  Marcus,  August,  aus  Hampurg.  .

-  Messer,  Otto,  aus  Leipzig-Lindenan  (verw.).
Oberheizer  Marschall,  Louis,  aus  Saarbu  urg.

Geir  Neuser,  Josef,  aus  Gelsenkirchen.

Oberf.  Telear.  Gast  Wagner,  John,  aus  Hamburg.
Gefr.  Werner,  Max  Wilhelm  aus  Hamburg
Oberheizer  DWistesel,  Otto  Joh.,  aus  Eswngerode.

eißflog,  Erich,  aus  Stollberg.
Geir.  Srgelin-  Maln  aus  Zeitz.

Scherle,  Karl,  aus  Neckartai  iiängen
Oberheizer  Schmi.  Peter  Wilhelm,  aus  Düren.
Matrose  Schaa,  Johann,  aus  Holterfehn  i.  Hann.
Gefr.  Schnell,  Karl,  aus  Olschweiler  i.  Elf.

Spchmidt,  Amandus  Paul  Hermann,  us  Ottensen

  i.  Schl.  Holst.

:  Tkaczick,  Josef,  aus  Marienburg.

San.  Gefr.  Veit,  Fritz  Wilh.  Ludwig,  aus  Hamburg.
Wehrmann  Vahlert,  Franz,  aus  Aburg  a.  Lahn.
Gefr.  Voege,  Hans,  aus  Verden  #a.  Aller.
Oberheizer  Wolter,  Georg,  aus  Bach  i.  Rhld.

Gefr.  Waldmer,  Haus,  aus  Dresden.

*  Östreicher,  Max,  aus  Ermetzhofen

-Oetting,  Corinan  Paul,  aus  Meßelingen.

*  Otto,  Niko  I.  Berth#  aus  Martsuhl  b.  Eisenach.
Landsturmmann  Vieich,  Otto,  aus  Berl
Oberheizer  Pesenecker,  Wilhelm,  aus  Magbebnm.
Befr.  Pampel,  Otto,  aus  Lichtenstein  i.  Schles.
Kriegsfreiwilliger  Petersen,  Walter,  aus  Hamburg.
Befr.  Panterodt,  Friedr.  Heinrich,  aus  Daressalam.
Freiw.  Krankenpfl.  Roeseler,  Herm.,  aus  Bleicherode.
Oberverm.  Gast  Reinhardt,  Hermann  Heinrich,  aus

Hamburg.  .

Canditurnmcann  Richert,  Gustav  Christian  Willi,  aus

Hamb
Gefr.  oishan  Wilhelm,  aus  Leipzig.

-  tottentolber,  Herm.  aus  Sonchofen  i.  Bay.
Landsturmmann  Reisinger,  Johann,  aus  Nürnberg.
Befr.  Ruppel,  Karl  Hidern  Emil,  aus  Radeburg  i.  Sa.
aadsturmmem  Seiler,  Heinrich,  aus  Nürnberg.
fr.  Sjogreen,  Haus  Alber:  Karl,  aus  Wismar.

#

 

 

Gefr.  Stirner,  Gustav,  aus  München.
Oberheizer  Stelzer,  Karl,  aus  Jauer  i.  Schles.
Gefr.  Dr.  Humann,  Alois  Joses,  aus  Bad  Orb.
Haase,  Friedrich,  aus  Wallmenroth  a.  Sieg.
:Janssen,  Theodor,  aus  Emden.
-Jähne,  Oskar  Edmund,  aus  Schönbach.
Koch,  Friedrich  Wilhelm,  aus  Klein-Machnow.
Obermaat  Köhler,  Wilhelm.  aus  Kir  chberg  i.  Sa.
-  Liel#.  Friedrich,  aus  Istrup  i.

 

ipbe.
ooß  Johannes,  aus  Mahnet  a.  Elbe.
Ober-  Sign.  %  Kunze,  Fritßz,  aus  Eckartsberga  i.  Sa.

Gefr.  Jordan,  Georg  Ernst,  aus  Königsberg.

Kaufmann,  Hans  Georg,  aus  Marienwerder.
Oberheizer  Konninger,  Adolf,  aus  Rastatt  i.  Baden.

Gefr.  Kurth,  Wilhelm,  aus  Cottbus.
Eilfeld,  Karl  Friedrich  Arthur,  aus  Erdeborn.
Fischer,  Ferdinand,  aus  Epinal,  Vosges.
Fritz,  Friedrich  Wilhelm,  aus  Limoges.
Förster.  Willy,  aus  Wörbzig-Cöthen.
Fliegner,  Joachim,  aus  Görlitz  i.  Schles.

Feicke,  Josef,  aus  Lubschau-Stahlhammer  i.  Oberschl.

Freudeuberger,  Theodor,  aus  Eberbach  (Mosbach).
Grell,  Johannes  Rudolf,  aus  Hamburg.

Hoscheler  Stawinski,  Stanisl.,  aus  Eickel  i.  Westf.
Gefr.  Stechmann,  Rud.  Joh.,  aus  Hamburg.
Matrose  Steinkamp,  Herm.,  aus  Nienburg  a.  Weser.

 

erbracht,  Karl  Franz  Gustav,  us,  „Vicckeburg.
Grasberger,  Karl  Josef,  aus  Buch

eorge,  Ernst,  aus  Hamburg

rams,  August  Wilhelm  Erch,  aus  Berlin.
rützmacher,  Alexander,  aus  Schneidemühl.
Glaubitz,  Karl  Bruno,  aus  Sorau  (verwundet).
orissen,  Bernhard  Josef,  aus  Barmen.

uth,  Wilhelm,  aus  Germersheim.

Groth,  Viktor,  aus  Dauenhof  i.  Holstein.
Gösmann,  Konstantin,  ans  Wasserlosen  i.  Bayern.
letter,  Dominikus,  aus  Sommersbach.

Preufk=  Dr.  Karl  Otto,  ans  Berlin.

obisch,  Paul,  aus  Kreischa.

Hasler,  Peter,  aus  Geltendorf.

Hieronymus,  Hermann,  aus  Leer.

Hermuth,  Josef  #esar,  aus  Rheinsheim.
Heimann,  Bernhard,  aus  Obermahn  b.  „uch,  Nhpr.
Heintz,  Kasimir,  aus  Schleithal  i.  Els.  L

Harles,  Johann  Friedrich  Wilhelm,  —8  MNibberg.
Herzig,  Albert  Karl  Mar.  aus  Hamburg.
Hansen,  Soren,  aus  Schleswig.

Helbig,  Alfred,  aus  Niederplanitz.

Hanusch,  Robert,  aus  Hohenelbe  i.  Böhmen.
Kinne,  Wilhelm,  aus  Hamburg.

Lemke,  Paul,  aus  Schwerin.

Limebrecht,  Erich  Albrecht,  aus  Berlin.
Leischke,  Waldemar,  aus  Magdeburg.

Lange,  Walter,  aus  Neuhaldensleben.

Lebin,  Georg,  aus  Verlin.

Leuczyk,  Franz.  aus  Krenzburg.

Lindemann,  Kurt,  aus  Delmenhoarst.

Lau,  Wilhelm,  aus  Schieder  (ipbe),

Lesimann,  Erich,  aus  Karrasch  b  Nosenkerg.  Westpr.
Labahn,  Heinrich  Karl  Richard,  aus  Stet

Lüthje,  Joachim  Mar,  aus  Holzacker,  Venl  Londem.
Lehmann,  Ferdinand  Emil,  aus  Hamcln.
Langer,  Valentin,  aus  Gelsenkirchen.

Liebach,  Alex,  aus  Wesel  a.  aab.

Nalkmus,  Oskar,  aus  Hannove

Nüller,  Günther  Robert,  aus  Braunschweig.
Nostertz,  Heinrich,  aus  Dülken.

Rünch,  Karl,  aus  Wiesbaden.

Mehnert,  Arthur,  aus  Wilthen  i.  Kgr.  Sachsen.
Nelcher,  Hermann  Wilhelm,  aus  Linden-  Hannover.
ODose,  Bruno  Robert  Bernhard,  aus  L  .
Dettmar,  Hermann,  aus  uchtsprünge  .  Mimart.
Daniel,  Friedrich  Johannes,  aus  Fleusburg.
Dümler,  Hugo,  aus  München.

bert,  Ernst,  aus  Boitzenburg  a.  Elbe.

bner,  Karl  aus  Görsdorf  b.  Weißenburg.
Eisenhart,  Erich,  aus  Hannover.

Encke,  Max,  aus  Groitzsch  b.  Leipzig.

Eylmann,  Ernst  Dietrich,  aus  Hamburg.
Hennings,  Karl,  aus  Kiecka  Morogoro,  OÖstafrika.
Brauer,  Ernst,  aus  Zipsendorf.

Clausen,  Julius,  aus  Kiel  (verwundet).

Dachert,  Walter,  aus  Hamburg.

Bahnmeister  Grünke,  Karl,  aus  Berlin.
glindemann,  Hans,  aus  Altona.

Mosse.  Adam,  aus  Neustadt  i.  Westpr
Nimmesgern,  Joh.  Peter,  aus  Illinen=  Diedenhofen.
Neumann,  Paul,  aus  Krotoschin  (verwundet).
Nolte,  Friedrich,  aus  Oberricklingen.

Neuhaus,  Karl,  aus  Petersburg  King  Williams  Towy).
Nagel,  Max  Richard,  aus  Witten  a.  Ruhr.
Nühlen,  Wilhelm,  aus  Duisburg-Meiderich.
Nieschlag,  Ernst,  aus  Hamburg.

Niese,  Gustav,  aus  Hamburg.

Niemand,  August,  aus  Erfurt.

Nodoph,  Paul  Richard  Emil,  aus  Altona.
Zimmermann,  Johann,  aus  Ernolsheim  i.  Elfs.
Zahn,  Karl,  aus  Pflaumheim  i.  Bayern.

v.  Zadow,  Reinhold  Otto,  aus  Alt-Wuhrow  i.  Pomm.
        <pb n="293" />
        B  263

Zagadas,
(verwundet).
„öchwab,  Dr.  Gustav  Miheich  aus  Stutigart.
Sieffarth,  Fritz,  aus  Ansb

Stürze,  Robert,  aus  pan  i

—ötelzuer,  Hugo  Karl,  aus  Zwickau.

Stelling,  Ferdinand,  aus  Amsterdam.
Steinhäuser,  Albert  Hermann.  aus  Hamburg.
Schaeidt,  Max  Josef,  aus  Tri

#’schabram,  Andreas  Walter,  5  Wischofstein.
SSchubert,  Karl,  aus  Neusalz

ulz,  Paul  Wilhelm,  aus  spen  i.  Vogtland.
warz,  Richard,  aus  Bres

immelschmidt,  W  ans  Coburg.
chnabb  ,  Gustav.,  aus  Essen  a.  Ruhr.

chweig  er,  Heinrich,  aus  Weißenburg  i.  Eis.
cholz.  Richard,  aus  Liegnitz.

echacht,  Alwin  Willy  Ewald,  aus  Freiburg  i.  Br.
TCimm,  Paul  Albert,  aus  Berlin.

Limm,  Friedrich  Richard,  aus  Hamburg.
Terfloth,  Walter,  aus  Lüdenscheid.

Traub,  Eugen,  aus  eiuttgart  m.
ul  bricht,  Hermann,  aus  Dess
Vollack,  Alfred,  aus  Vercineb  chienoero
Visser,  Gert,  aus  Leidenber
Vog,  Bernhard,  aus  Lehe  a.  Veser.

VDollmann,  Erich,  aus  Arnstadt.
Wandelt,  Emil,  aus  Posen.
Ninter,  Hermam  Martin,  aus  Hamburg.

Weinberger,  Franz,  aus  Wien.

Wolsson,  Paul,  aus  Krakow.

Vach,  Peter  Paul,  aus  Baden--Baden.
Keißleder,  Albert  Friedrich  Johann,  aus  Pinneberg.
Weida,  Walter,  aus  Gotha.

Wietzer,  Otto,  aus  Altenweddingen.

Winkler,  Emil,  aus  Nothenthal.

Winkler,  Karl  Friedrich,  aus  Sprember
Oberndorfer,  Johann,  aus  Preisath  i.  Bayern.
Oldenburg,  August,  aus  Lübeck
Ostermann,  Joh.  Theodor  Alwin,
Otto,  Gustav,  aus  Schönhagen.
Oertel,  Georg,  aus  Wilhelmstal,  Deutsch-Ostafrika.
Otto,  Max  Franz  Wilhelm,  aus  Luckenwalde.
Pahnke,  Walter  Friedrich,  aus  Thorn.

Paprzucki.  Wladislaus,  aus  Charlottenburg.
Pulvermacher,  Benno,  aus  Breslau.

Pitschek,  Mar,  aus  Striegau  i.  Schles.

Papke,  ÖOtto,  aus  Rummelsburg.

Pettmann,  Georg,  aus  Hohenfrankenstein.

Poit,  Karl,  aus  Buschhütte

Pröhl,  Heinrich,  aus  Lanrourg=  Eppendorf.

Runge,  Mar,  aus  Berlin-Schlachtensee.

Roelke,  Joh.  Paul,  aus  Dresden.

Reinhardt,  Friedrich  Franz,  aus  Stallupönen.
Ringsdorf,  August,  aus  Sinspert  i.  Rhld
Rackelbusch,  Edmund,  aus  Hamburg.

Reinicke,  Fritz,  aus  Berlin  N.

Rößler,  Johann  Friedrich,  aus  Karlsruhe.
Aböter:  Friedrich  Jakob  Otto,  aus  Jazlandgen-Gumbinnen


Sailer,  Franz  #aver,  aus  Vohenstrauß  i.  Bayern.
Sporrer,  Alfred,  aus  Bogen  i.  Bayern.

Skutta,  Emil,  aus  Horuschen  i.  Schles.

Sperling,  Albert,  aus  Bar

Seidler,  Robert  Julius,  ans  keh  1  Brandenburg.
Sokol,  Anton,  aus  Hoyerswerda.

Steffens,  Karl,  *  Altenessen.

Straßburger,  Frie  deich  Nar.  aus  Müllersdorf.
Haneld,  Erich,  aus  Nei

Heidenreich,  Karl,  ansd  München.

Hoffmann,  Wilhelm  August,  aus  Baden-Baden.
Hofmann,  Johannes,  aus  Unter-Mossau.

Ludwig  Michael,  aus  Weitmar  b.  Bochum

222

 

 

 

 

k-2  #r

aus  Magdeburg.

 

Jacquet,  Ferdinand,  aus  Cronberg.
Jahns,  Wilhelm,  aus  Hildesheir
Vezierski,  Adolf,  aus  Larrahellnn  b.  ghattawis.6
Jacob,  Hermann,  aus  Magdebur  -
Jansen,  Karl  Wilhelm  August,  aus  Essen.
Ingold,  Luzian,  aus  Thann  i.  Els.
Keiling,  Ludwig  Alfons,  aus  Selz  i.  Elf.
Keller,  Erwin  Otto,  aus  Wilhelmstal,  Deussch-Ostafr.
Köhler,  Adolf,  aus  Berlin.
Koch.  Ernst,  aus  Beetzendorf  i.  Sa.
Kirst.,  Gustav  Heinrich  Helmuth,  aus  Nowawes  bei

otsdar
Klopfer,  Gotthard,  aus  Burkhardsborf=Köhn,
  Theodor,  aus  Michaelsdorf.

Kegel,  Walter,  aus  Aischgel

v.  Krane,  Frhr.  Egon,  aus  Berlin

Kort,  Paul,  aus  Wntober-Lindem  (verwunde)h).

b)  in  alantre.
Auersch,  Erich  aus  Halle
Breithaupt,  Friedrich,  cus  Delmenhorst.

c)  in  Maadi  b.  Cairo.
Lt.  d.  Res.  Krempel.  Karl  Albert  Wilhelm,
Friedrich=  zalelhezsbiht
Gefr.  Prichler,  Mar  Johann,  aus  Regensburg.
Serg.  Pauly,  Anton  Josef,  aus  Cöln-Kalk.
Unteroff.  Köhler,  Martin,  aus  Crimmitschau.
elle,  Alfred.  aus  Berlin  NO.
Serg.  Hartmann,  Andreas,  aus  Augsburg.
:  Feuerstein,  Karl  Friedrich  Paul,  aus  Amtsbaniersdorf.

Unteroff.  Feldmann,  Heinrich  Hermann  Wilhelm.
Vizefeldw.  Ratcliffe,  Alex.  Ludwig,  aus  Karlsruhe.
San.  Feldw.  Erler,  Hugo,  aus  Breslau.
Vigeseldw.  Herrfurth,  Karl,  aus  M.-Gladback
-  Weugebaner,  Julius,  aus  Schulberg  in

aus

Schlesw
Feldw.  VWeher,  Ferdinand,  aus  Brebach  a.  Saar.
Winzer,  Georg,  aus  Glogau-Vizefeldw.
  Post,  Julius  Georg,  aus  Großen  b.  Linden.
Unteroff.  Frischauf,  Karl  Adolf,  aus  Berlin.
-  Pape,  Walter  Adolf  Helmut  Otto,  aus  Gr.
Strehlitz.
rüger,  Wilhelm  Ernst,  aus  Kassel.
Vizewachtmstr  Beuße,  Hans  Heinr.  Karl,  aus  Bremen.

4)  in  Cairo.
Unteroff.  Rose,  Johannes,  aus  Liegnitz.
San.  Vizefeldw.  Hunzinger,  Wilh.,  aus  Wittenweier.

xe)  in  Tura  bei  Cairo.
Bizefeldw.  Sietuge  Karl  Heinrich,  aus  uedlinburg
nesorge,  Johann,  aus  Berlin
Serg.  prifen  Albert,  aus  Hamburg  2  verw.)
Unteroff.  Simon,  Joh.  Jakob,  aus  Bammersdorf.
Obersenerwerter  Kellmann,  Karl  Andreas  Friedrich,
aus  Tingl
Port.  Fihuch  ö.  Glasenapp,  Haus  Hermann,  aus
rünwa
Vizefeldw.  Heinrich.  Friedrich  Hermann  Erich,  aus
Charlottenburg.
Unteroft  Krüger,  Armin  Bernhard,  aus  Stargard.
Vizefeldw.  Grau,  Paul,  aus  Meinhard
Gefr.  Lorenz,  Franz  Alfred,  aus  #
ee  Spachmann,  Albert  Philipp,  aus  Würzburg.
Unteroff.  Nimptsch,  Paul  Eberhardt,  ans  Glatz.
Gefr.  Schröder,  Adolf,  aus  Berlin.  .
Einj.  Freiw.  Oelert,  Herm.,  aus  Berlin-Wilmersdorf.
Kurzel,  Richard,  aus.  Crimmitschau.
König,  Friedrich  Albert  Günther,  aus  Kafs
Unteroff.  Stande,  Gust.  Heinr.  Martin,  dlol  Rostock.
        <pb n="294" />
        W  264  20

Gan.  Gefr.  Ullmann,  August,  aus  Nürnberg.
Gefr.  Knaupe,  Nobert  Ernst,  gus  Charlottenburg.

Lenke,  Alfred  Hermann,  aus  a.

Pfister,  Ernst  Oskar,  aus  Nänchen.

1s)  auf  Malta.
Oberlt.  d.  Res.  v.  Lochow,  Haus,  aus  Elmenhorst.

x)  in  Ahmednagar  in  Indien.
Postassist.  Botter.  Emil,  geb.  in  Suderheistedt  28.  4.  75.
Feldtelegr.  Sekr.  Theiß,  Karl,  geb.  in  Mainz  29.  10.  85.

b)  in  Bombay  in  Indien.
Uriesträger.  Uhrmacher,  Friedrich,  geb.  in  Levern
*  *5  aiPeter  Friedrich  Wilhelm  (im  Hospital

Wnl-  1#  21  Luhlenn,
Hospital  seit  29.  12.
Gefr.  Peucker,  Karl,
seit  29.  12.  17).
Feldw.  Jeep,  Konrad,  aus  Horn  (im  Hospital,  verw.).
i)  in  Sidi  Bisfhr.
Lt.  Heß.  Georg,  geb.  7.  1.  82  in  Leihegestern.
Fromme,  Bruno  Friedrich  Genc,  geb.  31.  8.  72.

"  Schulze,  Karl  Gottfried,  geb.  14.  9.  80  in  Baugeen--Kaufmann,
  Horst  Günther  Georg,  geb.  11.

Adolf,  aus  Trittau  (im

½  Augsburg  (im  Hospital

in  zewo.

Waffenmeister  Freitag,  Georg,  aus  Amberg.

San.  Gefr.  Hauck,  Robert  Martin,  aus  Gonpersdorf.

Gefr.  Resch,  Venedike  aus  Forst  i.  Bayern.
:Schulze,  Dr.  Gustav,  aus  München.
:NRotter,  Rupert,  aus  Pollenfeld.

Hgeckl,  Protas  Josef,  aus  Landsberg  a.  Lech.

Lange,  Arthur,  aus  Bonn  a.  Rh.

Berichtigung  früherer  Angaben.
Augustin,  Kaufmann,  nicht  gefallen,  sondern  in  Gefangenschaft
  in  Tanga  seit  1917  (s.  Verl.  Liste  3).

75

Siebente  Derlustliste  aus  dem  Schutzgebiet
Deutsch-Südwestafrika.
Unteroff.  d.  Landst.  Bauer,  Karl,  am  30.  4.  15  auf
seiner  Farm  Blumenfelde  von  Eingeborenen  ermordet.
Unteroff.  Käubler,  Johannes,  aus  Niederdorf,  am
16.  12.  16  im  Militärlazarett  Aus  verstorben.
Reiter  d.  Landst.  Heinrich,  Berthold,  aus  Guben,  am
5.  7.  15  verwundet  und  in  der  Nacht  vom  5.  zum  6.
7  15  seinen  Wunden  erlegen.

Berichtigung  früherer  Angaben.

Gefr.  d.  Landw.  Becker,  Albert,  aus  Freiburg,  nicht
am  27.  4.  15  bei  Gibeon  gefallen,  sondern  gesund  im
Schutzgebiet  in  Deutsch-Südwestafrika  (s.  Verl.  L.  2).

75

#

Liste  Nr.  2  der  in  Kriegsgefangenschaft  befindlichen

  und  jetzt  in  Holland  untergebrachten

Angehörigen  der  KNaiserl.  Schutztruppen  usw.

Anmerkung:

1.  Liste  Nr.  1  f.  „D.  Kol.  Bl.“  1918  Nr.  11/12,  S.  186.

2.  Der  Ort  in  Klammern  ist  der  Unterbringungsort  in
Holland.

Schutztruppe  für  Kamerun.
Serg.  Henschel,  Paul  (Notterdam),  s.  Verl.  Liste  21.

 

Liste  Nr.  5  der  in  RKriegsgefangenschaft  befindlichen
  und  jetzt  in  der  Schweiz  unter-Lebrachten
  Angehörigen  der  Raiserlichen
Schutztruppen  usw.
Anumerkung:

Listen  Nr.  1  bis  4  f.  „D.  Kol.  Bl.“  1917  Nr.  3/5.  S.34,

17/18,  S.  231,  1918  Nr.  3/4,  S.  16.  und
z.  11/12,  S.  186.
Der  eingeklammerte  Ort  ist  der  Unterbringungsort
in  der  Schweiz.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
Masch.  Maat  Bestvater,  Joh.,  aus  Lodz  (Oberwaid).
Obermatrose  Bruns,  Friedrich,  aus  Lehe  (Chur).
Schutztruppe  für  Kamerun.
Zillmann,  Wilhelm,  aus  Rheinsberg  (Wattweil).
Landesverteidigungstruppe  Togo.
Lt.  d.  Res.  Kloppenburg,  Erich,  aus  Hardwarderwurf
  (Chur).
Offizierstellvertr.  Kohlsdorf,  Dr.  Karl.
bach  (Oberwaid).

—

5

aus  Stein-75


Cifte  Nr.  5  der  bisher  in  der  Schweiz  unter-Hebrachten!
  und  jetzt  als  Austauschgefangene
3  9  örigen  der  Kaiserlichen
Schutztruppen  usw.
Anmerkung:
Listen  Nr.  *  bis  4  f.  „D.  Kol.  Bl.“  -  Nr.  3/5,  S.  31,
Nr.  17/18,  S.  233,  1918  vr  *5  5  17,  u.  Nr.  11.12,

 

Schutztruppe  für  Kamerun.

Vigeseldw.  d.  Res.  Keidel,  Bernhard.
Oberfenerwerker  d.  Landw.  Oopp,  Richard.
Offizierstellvertr.  Helm,  Richard.
Unteroff.  d.  Res.  Stockhardt,
Vizefeldw.  Haußmann,  Georg.
Serg.  Witte,  Friedrich.
Unteroff=  d.  Res.  Groh,  Otto.

Friedemann,  Kurt.
Gefr  d.  Res.  Hering,  Georg.
Soldat  Feldmann,  Rudolf.

Wilhelm.

1½

CListe  Nr.  5  der  aus  Frankbreich  und  England
zurüchgehehrten  ZKustauschgefangenen  der
Kaiserlichen  Schutztruppen  usw.

Listen  Nr.  1  bis  4  f.  „D.  Kol.  Bl.“  1917  Nr.  3,/5,  S.  34,
Nr.  17.18,  S.  233,  1018  Nr.  %½  S.  17,  und  Nr.  11.12,

S.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
Lazarettverwalter  Rasch.  Karl.
Sanitätssoldat  Eulenfeld,  Otto.
Landsturmm.  Frbr.  v.  Freyberg-Eisenberg,  Konrad.
Unteroff.  Pfaff,  Arnold  Arwid.

22
        <pb n="295" />
        S  265  2.

 

e  ichtamtlicher  Teile#c

Rriegschronik  der  Öchutzgebiete.

I.  Südsee.
A.  Deutsch-Neuguinea.
1.  Altes  Schutzgebiet.
a)  Archipel.

12.  August  1914.  Erstes  Erscheinen  der
australischen  Flotte  vor  Herbertshöhe  und  Rabaul,
Zerstörung  der  Telephonanlagen  in  den  Postämtern
  der  beiden  Orte  durch  britische  Landungskommandos.


11.  September  1914.  Zweites  Einlaufen
der  australischen  Flotte,  im  ganzen  14  Schiffe,
darunter  der  Dreadnought  „Australia“,  3  Kreuzer,
1  Kanonenboot,  2  Unterseeboote,  4  Torpedobootszerstörer
  und  ein  großes  Truppentransportschiff,
mit  einer  Brigade  australischer  Milizsoldaten  an
Bord;  Landung  der  Truppen  und  Gefecht  bei
Kabakaul.  Besetzung  der  Funkentelegraphenstation
Bitapaka  durch  die  Australier.

14.  September  1914.  Bombardement  des
Geländes  zwischen  der  Küste  und  Toma  durch  den
Kreuzer  „Encounter“.

17.  September  1914.  Unterzeichnung  der
sehr  günstigen  Kapitulation  zwischen  dem  stellvertretenden
  Gouverneur  E.  Haber  und  dem
Befehlshaber  der  australischen  Expeditionstruppe
Obersten  William  Holmes.

21.  September  1914.  übergabe  der  bewaffneten
  Macht  des  Schutzgebiets.

b)  Kaiser-Wilhelmsland.

In  Kaiser-Wilhelmsland  wurde  Friedrich-Wilhelmshafen,
  der  Sitz  der  dortigen  Verwaltung,
am  24.  September  1914,  die  Station  Eitape  am
4.  Dezember  1914  und  endlich  die  Station  Morobe
  an  einem  nicht  näher  bekannten  Tage  ohne
Widerstand  besetzt.

2.  Inselgebiet  der  Karolinen,  Marianenund
  Marschall-Inseln.

12.  August  1914.  Zerstörung  der  Kabelstation
  Jap  durch  den  großen  englischen  Kreuzer
„Minotaur“.

9.  September  1914.  Besetzung  der  Phosphatinsel
  Nauru  durch  den  großen  englischen
Kreuzer  „Melbourne“.

29.  September  1914.  Besetzung  von  Jaluit
(Marschall-Inseln).

 

7.  Oktober  1914.  Besetzung  von  Jap  (Westkarolinen)
  und  Ponape  (Ostkarolinen).

8.  Oktober  1914.  Besetzung  der  Station
Palau.

12.  Oktober  1914.  Besetzung  der  Station
Truk.

14.  Oktober  1914.  Besetzung  der  Station
Saipan  (Marianen).

Mit  Ausnahme  der  Insel  Naurn  ist  das  ganze
Inselgebiet  durch  japanische  Streitkräfte  besetzt
worden.

B.  Samoa.

29.  August  1914.  Besetzung  Apias  durch
britische  Streitkräfte.

Die  Ubergabe  der  Kolonie  erfolgte  ohne
Widerstand,  da  ein  solcher  bei  der  geringen  Anzahl
der  vorhandenen  dienstpflichtigen  Europäer  und
farbigen  Polizisten  aussichtslos  erscheinen  mußte.

*5

II.  Nogo.

5.  August  1914.  Erklärung  des  Kriegszustandes.

  Die  mit  dem  Gouverneur  der  englischen
  Goldküste  eingeleiteten  Verhandlungen
wegen  Neutralitätserklärung  des  Togogebiets

britischerseits  abgelehnt.

8.  August  1914.  Verlegung  des  deutschen
Hauptquartiers,  der  zur  Truppe  eingezogenen
Europäer  und  der  etwa  400  Mann  starken  Polizeitruppe
  —  die  zum  größten  Teil  aus  Reservisten
  und  Rekruten  bestand  —  von  Lome  nach
Kamina  zum  Schutz  der  Großfunkenstation.  Der
kleine  Funkenturm  bei  Togblekofe  wird  durch
Sprengung  umbrauchbar  gemacht.  Englische
Truppen  besetzen  Lome,  französische  Truppen
Anecho.

9./10.  August  1914.  Beginn  des  Vormarsches
der  Engländer  der  Palime-Bahn  entlang,  während
  starke  französische  Abteilungen  von  Dahomey
aus  den  Grenzfluß  Monn  überschreiten.

14.  u.  15.  August  1914.  Patrounillengefechte
bei  Chachuö,  Bafilo  und  Agbeluvnö,  die  angesichts
  der  erheblichen  feindlichen  Uberlegenheit  nur
den  Zweck  haben  konnten,  den  feindlichen  Vormarsch
  zu  verzögern,  den  sie  auch  erreichten.
        <pb n="296" />
        266  20

22.  Angust  1914.  Gefecht  am  Chrafluß.
Dem  Gegner  wurden  erhebliche  Verluste  beigebracht,

  sein  Vormarsch  wird  nochmals  aufgehalten.

24.  /25.  August  1914.  Vernichtung  der

Funkenstation  in  Kamina.
27.  August  1914.  Übergabe  des  Restes  der
Verteidiger  an  die  Gegner.

75

III.  Südwestafrika.
I.  Abschnitt.

Erster  Versuch  des  Gegners,  vom  Süden  her
in  das  Schutzgebiet  vorzudringen,  mißlingt.  Angriffe
  auf  das  Küstengebiet.

8.  August  1914.  Mobilmachung  auf  Grund
der  durch  Funkenstation  Windhuk  über  Kamina
aufgenommenen  Nachrichten.  Friedensstärke  der
Schutztruppe  von  nicht  ganz  2000  Mann  auf
5000  Köpfe  gebracht,  hiervon  Feldtruppe  etwa
3500  Mann.

Ende  August  1914.  Truppenansammlungen
in  der  Kapkolonie  an  der  Südgrenze  des  Schutzgebiets.


Anfang  September  1914.  Englische  Abteilungen
  überschreiten  den  die  Südgrenze  des
Schutzgebiets  bildenden  Oranje.

14.  September  1914.
offenen  Stadt  Swakopmund
Kriegsschiffe.

15.  September  1914.  Englischer  Überfall
auf  die  deutsche  Polizeistation  Ramansdrift.

Nach  Eröffnung  der  Feindseligkeiten  durch
die  Engländer  erfolgreiche  dentsche  Gegenangriffe
auf  die  englischen  Stationen  Stolzenfels,  Nakab
und  Rietfontein.

19.  September  1914.  Besetzung  des  unbefestigten
  und  von  den  dentschen  Truppen  geräumten
Lüderitzbucht  durch  8000  Mann  englisch-südafrikanische
  Truppen.  Die  zurückgebliebene  Bevölkerung,
  nicht  wehrfähige  Männer,  Frauen  und
Kinder,  wird  völkerrechtswidrig  in  Viehdampfern
nach  Kapstadt  und  von  dort  in  Konzentrationslager
  der  Kapkolonie  übergeführt.

26.  September  1914.  Schwere  Niederlage
der  Engländer  bei  Sandfontein.  —  Erster  feindlicher
  Einbruchsversuch  vom  Süden  her  hiermit
abgewiesen.

Beschießung  der
durch  englische

II.  Abschnitt.
Burenaufstand.
Mitte  Oktober  1914.  Aufstand  der  englandfeindlichen
  Buren  im  Unionsgebiet.  Burengeneral
Maritz  tritt  auf  deutsches  Gebiet  über.

 

Ende  November  1914.  Burengeneral  Kemp
erreicht  deutsches  Gebiet.

22.  Dezember  1914.  Nach  mehreren  vorhergegangenen
  Zusammenstößen  erfolgreiches  Gefecht
der  ausständischen  Buren  und  deutscher  Truppen
gegen  die  Engländer  bei  Nous  in  der  Kapkolonie.

Ende  Jannar  1915.  Mißglückter  Versuch
des  Burengenerals  Maritz,  das  stark  besetzte
Upington  im  Unionsgebiet  zu  nehmen.  Hierauf
Waffenstreckung  der  aufständischen  Buren  unter
Kemp.

III.  Abschnitt.

Allmählicher  englischer  Vormarsch.  Im  Februar
einsetzende  ungewöhnlich  starke  Regenfälle,  die  für
die  folgenden  Monate  sehr  günstige  Wasser=  und
Weideverhältnisse  schafften,  erleichterten  dem  Gegner
den  Vormarsch  außerordentlich.  Niederlage  der
Portugiesen  bei  Naulila.

9.  November  1914.  Tod  des  Kommandeurs
der  Schutztruppe  Oberstleutnants  v.  Heydebreck.
Oberstleutnant  Franke  übernimmt  die  Führung.

Mitte  November  1914.  Um  dem  in  Lüderitzbucht
  gelandeten  Gegner  den  Vormarsch  landeinwärts
  zu  verwehren,  beziehen  die  Hauptkräfte
der  deutschen  Truppe  eine  Stellung  bei  Aus.

16.  Dezember  1914.  Englischer  Vorstoß  auf
unsere  Vorposten  bei  Garub  westlich  Aus  abgewiesen.


20.  Dezember  1914.  Die  zur  Sühne  der
Ermordung  von  drei  deutschen  Offizieren  gegen
Angola  entsandte.  Strafexpedition  unter  Major
Franke  bringt  den  an  Zahl  vielfach  überlegenen
Portugiesen  bei  Naulila  in  Angola  eine  schwere
Niederlage  bei.  Als  Nachwirkung  dieser  Niederlage
  bricht  in  Südangola  ein  umfangreicher  Eingeborenenaufstand
  gegen  die  portugiesische  Mißwirtschaft
  aus.

24.  Dezember  1914.  Landung  der  Engländer
in  dem  unbefestigten  Swakopmund.

4.  Februar  1915.  Vorstoß  des  Majors
Ritter  in  das  Unionsgebiet  und  Angriff  auf  Kakamas
  am  Oranje.  Englischer  Versuch,  der  kleinen
dentschen  Abteilung  den  Rückweg  zu  verlegen,
scheitert.

Mitte  März  1915.
des  Gegners  aus  südöstlicher,
westlicher  Richtung.

20.  März  1915.  Englischer  Angriff  auf  unsere
gegen  Swakopmund  vorgeschobenen  Vorpostenstellungen
  bei  Pforte,  Jakalswater  und  Riet.  Infolge
  großer  Ubermacht  gelingt  es  dem  Gegner,
die  bei  Pforte  stehende  Truppe  —  1  Kompagnie
und  ½  Batterie  —  abzuschneiden  und  nach  heftiger
  Gegenwehr  zur  Übergabe  zu  zwingen.  Bei
Jakalswater  und  Riet  wird  der  Gegner  erfolgreich
  abgewiesen.

Allgemeiner  Vormarsch
südlicher  und
        <pb n="297" />
        W  267  2

IV.  abschnitt.

Allgemeiner  Rückzug  der  deutschen  Truppen.
Bastardaufstand.  Gesamtstärke  der  Engländer  beträgt
  70  000  Mann  nebst  reichhaltigem  neuzeitlichem
  Kriegsmaterial.  Besonders  gute  Dienste
leistet  dem  Gegner  sein  großer  Kraftwagenpark.
Kapitulation  bei  Korab.

Ende  März  1915.  Deutsche  Führung  sieht
sich  genötigt,  die  Stellung  bei  Aus  und  den  ganzen
Süden  des  Schutzgebiets  zu  räumen.  Während
des  Rückzuges  kommt  es  zu  einer  Anzahl  von
Gefechten  mit  dem  stets  weit  überlegenen  Gegner,
durch  die  sein  Vormarsch  verzögert  wird.

Mitte  April  1915.  Aufstand  des  Bastardstammes
  im  Bezirk  Rehoboth.  Die  Bastards
morden  Deutsche  und  plündern  Farmen.  Die
Aufständischen  werden  in  mehreren  Gefechten  geschlagen.
  Noch  vor  völliger  Niederwerfung  des
Aufstandes  müssen  die  kleinen  deutschen  Abteilungen
vor  den  heranrückenden  Engländern  das  Bastardland
  räumen.

26.  April  1915.  Angriff  der  Abteilung
Ritter  gegen  die  an  der  Otavibahn  vorgehenden
Engländer  bei  Treckkoppje.  Gesecht  nach  anfänglichem
  Erfolg  gegen  überlegenen  Gegner  abgebrochen.


27.  April  1915.  Denutsche  Nachhut  der  aus
dem  Süden  zurückgegangenen  Truppe  unter  Hauptmann
  v.  Kleist  wird  bei  Gibeon  eingeholt  und
umgangen.  Nach  erfolgreichem  Nachtgefecht  gelingt
  es  der  Abteilung  v.  Kleist,  sich  von  dem
weit  überlegenen  Gegner  loszulösen.

Anfang  Mai  1915.  Weiterer  Rückzug  der

deutschen  Truppe  nach  Norden.  Windhuk  vom
Feinde  besetzt.
-«  bi522.Mai1915.Waffenftillstandund
Zusammenkunft  des  Gouverneurs  Dr.  Seitz  mit
General  Botha.  Verhandlungen  führen  zu  keinem
Ergebnis.

Anfang  Juni  1915.  Botha  sammelt  an
der  Staatsbahn  in  der  Gegend  von  Wilhelmstal
seine  Truppen.

6.  Juni  1915.  Beginn  von  Verhandlungen
zwischen  dem  Gouverneur  Dr.  Seitz  und  Oberstleutnant
  Franke  einerseits  und  General  Botha
anderseits.

Mitte  Juni  1915.  Gegner  droht  mittels
einer  Umfassung  des  linken  deutschen  Flügels  der
Schutztruppe  den  weiteren  Rückweg  nach  dem
Norden  abzuschneiden.  Letzterer  gelingt  es,  sich
der  Umfassung  durch  rechtzeitigen  weiteren  Rückzug
nach  Norden  zu  entziehen.

1.  Juli  1915.  Englischer  Angriff  auf  unsere
Truppen  unter  Major  Ritter  bei  Otavifontein.

4.  Juli  1915.  Abteilung  v.  Kleist  wird  bei
Gaub  angegriffen.  Die  Abteilungen  Ritter  und
v.  Kleist  gehen  vor  weit  überlegenen  Kräften  auf

 

Korab  zurück.  Unter  Benutzung  starker  Kraftwagenkolonnen,
  rücken  Engländer  mit  großer
Schnelligkeit  vor  und  gelangen  nach  Tsumeb  und
Namutoni  in  den  Rücken  der  deutschen  Stellung
bei  Korab,  diese  von  allen  Seiten  mit  etwa
25  000  Mann  einschließend.

9.  Juli  1915.  Kapitulation  der  etwa  noch
3400  Mann  starken  Schutztruppe  in  Korab  unter
folgenden  Abmachungen:  Die  Angehörigen  der
aktiven  Truppe  behalten  ihre  Waffen  und  werden
im  Schutzgebiet  interniert.  Die  Angehörigen  des
Beurlaubtenstandes  werden  entlassen  und  dürfen
ihrem  bürgerlichen  Beruf  nachgehen.

75

IV.  KRamerun.
I.  Rbschuitt.

Die  Gegner,  gestützt  auf  Mobilmachungsvorsprung
  —  infolge  besserer  Verbindungen  mit  der
Heimat  und  ihren  Schutzgebieten  —  sowie  auf
bedeutende  Truppen=  und  Kampfmittelüberlegenheit,
  versuchen,  die  deutschen  Grenzposten  zu  überraschen
  und  in  das  Schutzgebiet  vorzustoßen.

Norden.

25.  August  1914.  Angriff  der  Franzosen
unter  Führung  des  Generals  Largeau  auf  Kusseri
unter  schweren  Feindverlusten  abgewiesen  und  der
Gegner  zum  Rückzug  über  die  Grenze  nach  Fort
Lamy  gezwungen.  Stärke  des  Gegners:  mindestens
  400  Mann;  eigene  Truppen:  2  Europäer,
30  farbige  Soldaten.

27.  August  1914.  Angriff  der  Engländer
auf  die  Bergstellung  bei  Mora  unter  schweren
Feindverlusten  abgeschlagen  und  der  Gegner  in
die  Verteidigung  gedrängt.  Stärke  des  Gegners:
2  englische  und  1  französische  Kompagnie;  eigene
Truppen:  13  Europäer,  80  farbige  Soldaten.

28./29.  August  1914.  Nach  Grenzgefechten
bei  Tepe  ein  Angriff  der  Engländer  unter  Oberstleutnant
  Maelear  mit  500  Mann,  2  Geschützen
auf  Garua  abgewiesen.  Eigene  Stärke:  110  Soldaten.
  Der  Gegner  ist  vernichtend  geschlagen  und
zieht  sich  fluchtartig  auf  englisches  Gebiet  unter
den  Schutz  der  Mauern  von  Jola  zurück.  Feindverluste:
  11  Offiziere,  200  Mann;  eigene:

4  Europäer,  10  farbige  Soldaten.

21.  August  1914.  Französisches  Fort  Behagle
  (Lai)  durch  eine  deutsche  Kompagnie  (12.)
angegriffen  und  genommen.

Westen.
6.  September  1914.  Der  von  den  englischen

Truppen  am  25.  August  1914  besetzte  Zollposten
Nssanakang  im  Sturm  zurückgenommen;  von  der
        <pb n="298" />
        268  20

Besatzung  entkommen  nur  Reste  auf  englisches
Gebiet,  wohin  sie  verfolgt  werden.
Süden  und  Osten.

6./7.  August  1914.  Die  Zollposten  Bonga
und  Singa  (deutsche  Besatzung:  25  Polizeisoldaten;
Stärke  des  Gegners:  300  Senegalesen),  denen
die  Nachricht,  daß  der  Krieg  ausgebrochen,  nicht
bekannt  war,  von  den  Franzosen  überrascht  und
besetzt.  Dem  größeren  Teil  der  Besatzungen  gelingt
  es,  sich  zu  unseren  weiter  landeinwärts
stehenden  Truppen  durchzuschlagen.

8.  August  1914.  Vorhut  einer  die  Grenze
des  Ojem-Bezirks  überschreitenden  französischen
Abteilung  geschlagen  und  aufgerieben.

22.  August  1914.  Franzosen  aus  Quesso
griffen  Posten  Mbiru  an.  Wurden  von  kleiner
deutscher  Abteilung  ausgerieben.  Von  17  französischen
  Europäern  15  tot.  Quesso  vorübergehend
besetzt,  auf  die  Nachricht  anrückender  Übermacht
wieder  geräumt.

24.  August  1914.  Grenzposten  Ukoko  von
französischen  Land=  und  Seestreitkräften  angegriffen
(800  Mann).  Nach  tapferer  Gegenwehr  zieht
sich  die  schwache  Besatzung  auf  unsere  weiter  landeinwärts
  stehenden  Truppen  zurück.

6.  September  1914.  Drei  vom  Süden  in
den  Ojem-Bezirk  eingedrungene  französische  Abteilungen
  bei  Metsim  geschlagen,  verloren  4  Europäer
  tot  und  gegen  100  Farbige.

18.  September  1914.  Die  von  vier  französischen
  Kompagnien  besetzte  Stellung  bei  Kolongo
durch  eine  deutsche  Kompagnie  angegriffen  und
genommen.

25.  September  1914.  Franzäösischer  Versuch,
die  Kolongo-Stellung  zurückzunehmen,  wird  abgeschlagen.


II.  Abschnitt.

Nachdem  die  Versuche  des  Gegners,  von  den
Landgrenzen  aus  überraschend  in  das  Schutzgebiet
vorzudringen,  gescheitert  waren,  wird  der  Versuch
unternommen,  von  der  Seeseite  aus  eine
Operationsbasis  zu  gewinnen:

5.  September  1914.  Die  offene  Stadt
Victoria  durch  englische  Kriegsschiffe  beschossen.
Der  angerichtete  Schaden  ist  gering.  Gelandete
Matrosenabteilung  zieht  sich  auf  die  Nachricht  vom
Anmarsch  unserer  Truppen  an  Bord  ihrer  Schiffe
zurück.

Seit  Anfang  September  1914  ist  der
Hafen  von  Duala  durch  englische  und  französische
Kriegsschiffe  blockiert.

11.  September  1914.  Das  englische
Kanonenboot  „Dwarf“  versucht,  in  den  Innenhafen
  von  Duala  einzudringen,  wird  von  zwei
deutschen  alten  Geschützen  unter  Feuer  genommen
und  zieht  sich  beschädigt  zurück.

 

16.  September  1914.  Der  Hilfsdampfer
„Nachtigal“  wird  in  ein  Überraschungsgefecht  mit
dem  englischen  Kriegsschiff  „Dwarf“  verwickelt
und  beim  Versuch,  den  Gegner  zu  rammen,  von
der  überlegenen  feindlichen  Artillerie  in  Brand
geschossen  und  zum  Sinken  gebracht.  Auf  die
hilflos  im  Wasser  treibende,  größtenteils  verwundete
  Besatzung  der  „Nachtigal“  wird  vom
„Dwarf“  gefeuert.

27.  September  1914.  Duala  wird,  nachdem
  es  unsere  Truppen  geräumt  und  sich  ins
Innere  des  Landes  zurückgezogen  haben,  an  die
verbündeten  englisch-französischen  Truppen  unter
Führung  des  englischen  Generals  Dobell  übergeben.


Die  gesamte  europäische  Bevölkerung,  auch
Nichtkämpfer,  Frauen  und  Kinder,  wird  gefangen
genommen  und  nach  Ausplünderung  und  Mißhandlung
  auf  feindliche  Schiffe  geschleppt.

III.  Kbschnitt.

Nach  Landung  starker  Truppen  in  Dualaversuchen
  die  Gegner,  entlang  der  Nord=  und
Mittellandbahn  in  Richtung  auf  Jaunde  —  wo
sich  unser  Hauptquartier  befindet  —  vorzudringen.

Auch  von  den  Landseiten  aus  werden  erneute
  Vorstöße  unternommen.  Die  Gegner  erleiden
  dabei  durch  unsere  Truppen,  die  beim
Mangel  am  Nötigsten,  besonders  auch  an  Munition,
nur  schrittweise  vor  der  gewaltigen  Übermacht
weichen  —  in  zahlreichen  Gefechten  schwere
BVerluste.

Westen.

8.  Oktober  1914.  Englischer  Angriff  auf
Jabassi  unter  schweren  Feindverlusten  abgeschlagen
und  die  Gegner  zum  Rückzug  auf  Duala  gezwungen.
  Ein  englisches  Kanonenboot  vernichtet.

18./19.  Oktober  1914.  Nach  zahllreichen,
erbitterten  Gefechten  entlang  der  Nordbahn  englische
  Abteilung  bei  Susa  geschlagen  und  in
Richtung  Duala  zurückgedrängt.

24./25.  Oktober  1914.  Nach  Kampf  bei
Dehane  Edea  an  der  Mittellandbahn  von  unseren
Truppen,  die  sich  auf  den  Kele-Ngwe-Abschnitt
zurückziehen,  geräumt  und  vom  Gegner  besetzt.

15.  November  1914.  Nach  zahlreichen  Gefechten
  gegen  zahlenmäßig  weit  überlegene  feindliche
  Kräfte  der  ehemalige  Gouvernementsitz  Busa
übergeben.  Einem  Teil  unserer  schwachen  Besatzungstruppen
  gelingt  es,  sich  zu  unseren  bei
Dschang  stehenden  Truppen  durchzuschlagen.

9.  Dezember  1914.  Vor  feindlicher  lbermacht
  wird  Nkongsamba,  der  Endpunkt  der  Nordbahn,
  geräumt.  Heftige  Kämpfe  an  der  Straße
Bare  —Fontem.

Anfang  Jannar  1915.
auf  Edea  abgeschlagen.

Deutscher  Angriff
        <pb n="299" />
        G  269  2Ö

Süden  und  Osten.

11.,  26.  September  und  8.  Oktober  1914.
Erfolgreiche  Gefechte  der  9.  Kompagnie  bei  Tibundi,
  Ngali  und  Djembe.

18.  Oktober  1914.  Nola=  durch  französischbelgische
  Truppen  und  durch  Kanonenboot  angegriffen,
  wird  nach  fünftägigem  Kampf  genommen.
  Ein  Teil  der  Besatzung  schlägt  sich
Richtung  Gasa  durch  und  vereinigt  sich  mit
unseren  Truppen.

26.  Oktober  1914.  Franzosen  aus  befestigten
  Stellungen  in  Ebom  und  Mbolensork
(Bezirk  Ojem)  herausgeworfen.

30.  November  bis  5.  Dezember  1914.
Franzosen  und  Belgier  in  erbitterten  Kämpfen
bei  Molundu  zurückgedrängt.

6.  Dezember  1914.  Franzosen  bei  Kribi
geschlagen  und  gezwungen,  sich  unter  den  Schutz
ihrer  Schiffsgeschütze  zurückzuziehen.

20.  Dezember  1914  wird  Molundu,  nachdem
  die  Gegner  es  mit  erheblicher  Verstärkung
ernent  angegriffen,  von  unseren  Truppen  geräumt.

25.  bis  28.  Dezember  1914.  Franzosen
in  heftigen  Kämpfen  nördlich  und  östlich  Bertua
bei  Ngilabo  und

am  24./25.  Dezember  auf  der  nach  Dume
bäw.  Abong  Mbang  führenden  Straße  verlustreich
zurückgeschlagen.

Norden.

25.  September  1914.  Kusseri,  erneut  von
den  Franzosen  angegriffen,  nach  zwölfstündigem
Gefecht  genommen.  Die  Besatzung  bricht  durch
und  erreicht  die  Kompagnie  in  Mora.

31.  Oktober  und  4.  November  1914.
Englisch-französische  Angriffe  auf  die  Mora-Stellung
unter  schweren  Feindverlusten  abgeschlagen.

Oktober,  Dezember  1914.  Ausfallabteilungen
  der  Besatzung  Garnas  bringen  den  Gegnern
in  mehreren  heftigen  Gefechten  schwere  Verluste
  bei.

IV.  Kbschnitt.

Neujahr  1915  findet  unsere  Truppen  auf
allen  Fronten  in  schweren  Kämpfen  stehend.  Den
eindringenden  Gegnern  gelingt  es  zwar,  dank
starker  Uberlegenheit  an  Zahl  und  Kampfmitteln,

vorzudringen,  jedoch  nur  äußerst  langsam  und
unter  schweren  Verlusten.
Norden.

Januar  bis  Juni  1915.  Stellungskämpfe
um  Mora,  auf  dessen  Einschließung  sich  der
Gegner  beschränkt.

14.  Jannar  1915.  Vereinigen  sich  Engländer
  und  Franzosen  vor  Garua.

April  1915.  Gelingt  es  einer  stärkeren
Abteilung  der  Besatzung  Garnas  unbemerkt  den

 

Ring  der  Belagerer  zu  durchbrechen,  bis  Tschamba
vorzustoßen,  sich  dort  mit  Truppen  der  Station
Banyo  zu  vereinigen  und

am  29.  April  den  am  Faro  gelegenen  englischen
  Posten  Gurin  anzugreifen.  Der  Angriff
mißlingt  aus  Mangel  an  Artillerie,  doch  gelingt
es  unseren  Abteilungen,  ohne  größere  Verluste
nach  Garua  bzw.  Banyo  zurückzukommen,  trotzdem
  die  inzwischen  unterrichteten  Gegner  mit
starken  Abteilungen  ihnen  den  Rückweg  zu  verlegen
  versuchten.

14.  bis  18.  April  1915.  Ausfallabteilung
der  Besatzung  Banyos  stößt  nach  Mutum-Biu  in
Nigerien  vor  und  zerstört  feindliche  Dienstgebäude
und  Telegraphenlinie.

Mai.  Beschießung  Garuas  mit  schwerem

Geschütz  beginnt.
«  9.

Juni  unternimmt  die  Besatzung  Garuas
einen  Ausfall  und  Durchbruchversuch,  der  mißlingt,
  hauptsächlich  wegen  überraschend  eingetretenen
  Hochwassers  des  Benue.

10.  Juni  1915.  Übergabe  von  Garua,  nachdem
die  Verteidigungsanlagen  durch  das  schwere  Geschützsfener
  vollständig  zerstört  sind.

Westen.

2.  Januar  1915.  Nach  heftigen  Kämpfen
erzwingen  englische  Truppen  Aufstieg  bei  Fong-Donera
  und  besetzen  die  von  unseren  Truppen
geräumte  Station  Dschang.

5.  Januar  1915  stellt  englische  Croßfluß--Abteilung
  —  Stärke  6  Kompagnien  und  10  Maschinengewehre
  —  Vormarsch  ein  und  zieht  sich
auf  Ossidinge  zurück.  Unsere  dem  Gegner  folgenden
  Truppen  stoßen  in  die  englische  Calabar=Provinz
  vor  und  erbeuten  Munition.

10.  Jannar  1915.  Englische  Abteilung,  die
Dschang  besetzt  hat,  zieht  sich  zurück  und  bezieht
bei  Bare  befestigte  Stellung.

Februar  bis  März  1915.  Vorstöße  der
Engländer  von  Bare  aus,  die  zu  Gefechten  bei
Bare  (31.  Januar),  Kentu,  Mbureku  und  Hamann-=Farm
  (4.  März)  führen.

25./26.  Februar  1915.
und  Plantation.  #

28.  Februar  1915.  Nach  Kampf  bei  Kribi
schiffsen  Verbündete  ihre  Truppen  ein,  über  Kribi
weht  wieder  die  deutsche  Flagge.

24./25.  Februar  1915.  Feindlicher  Vorstoß
von  Edea  aus  beim  Kele-RNgwe-Abschnitt  zum
Stehen  gebracht  und  der  Gegner  auf  Edea  zurückgedrängt.


6.  März  1915.  Erneuter  feindlicher  Vorstoß
auf  Ngwe-Stellung  wird  abgeschlagen.

Anfang  April  1915.  Nach  Heranziehung
von  Verstärkungen  rücken  Gegner  —  4000  Mann
stark  —  wieder  auf  Kele—Ngwe-Abschnitt  vor.

Kämpfe  bei  Longji
        <pb n="300" />
        G  270

Es  gelingt  ihnen,  unsere  rechte  Flanke  zu  umgehen,
  worauf  die  Stellung  von  uns  geräumt
werden  muß.

24.  Juli  1915.  Nachdem  viermaliger  Sturmversuch
  abgeschlagen,  wird  Stellung  am  Ndupe-Fluß
  von  uns  geräumt.

26.  Juli  1915.  Gegner  räumt  RNdupe-Stellung,
  die  von  uns  wieder  besetzt  wird.

Süden  und  Osten.

15.  Februar  1915.  Nach  heftigen  Kämpfen
am  Woläöfluß  Station  Ojem  von  unseren  Truppen
geräumt.

12.  und  17.  Februar,  1.  und  9.  bis
11.  März  1915  Kämpfe  bei  Abad  und  Suanke,
in  denen  die  auf  Eta  vormarschierenden  französisch-belgischen
  Truppen  geschlagen  werden.

Januar  bis  Februar  1915.  Gefechte  bei
Klein=  und  Groß-Pol,  Ngonga,  Bele,  Nsom  und
Njatenga  mit  dem  Erfolg,  daß

Ende  Februar  1915  Gegner  die  von  ihm
besetzte  Station  Bertua  wieder  räumt.

V.  Kbschnitt.

Aller  Tapferkeit  unserer  Truppen  zum  Trotz
ist  es  den  Gegnern,  die  dank  ihrer  Überseeverbindungen
  in  der  Lage  waren,  ihre  schweren
Verluste  immer  neu  zu  ergänzen,  gelungen,  sich
von  Süden,  Ost  und  West  näher  an  Jannde  heranzuschieben.
  Nach  dem  Fall  von  Garua  rückten
auch  von  Norden  starke  feindliche  Kräfte  auf
Jaunde  vor.  Noch  monatelang  leisten  unsere
Truppen  erbitterten  Widerstand,  um  sich  dann,
als  Mangel  an  Munition,  Lebensmitteln,  Kleidung
Usw.  den  weiteren  Widerstand  aussichtslos  gestaltete,
  der  seindlichen  Umklammerung  und  Gefangenschaft
  zu  entziehen  und  sich  im  kühnen  Zuge
mit  den  letzten  Patronen  den  Weg  auf  neutrales
spanisches  Gebiet  zu  erkämpfen.

Norden.

Oktober  1914.  Angriff  der  verbündeten
Engländer  und  Franzosen  auf  die  Mora-Stellung
nach  Vorbereitung  durch  schweres  Artilleriefener
abgeschlagen.  .

27.  Juni  1915.  Vor  überlegenen,  von
Garua  anmarschierenden  feindlichen  Streitkräften
räumen  die  deutschen  Truppen  Ngaundere  und
ziehen  sich  auf  Tibati  zurück.  Deutsche  Gegenangriffe
  auf  Ngaundere  scheitern.

4.  November  1915.  Französische  und  englische
  Truppen  rücken  in  Tibati  ein.

6.  November  1915.  Vor  den  von  Garua
auf  Banyo  vorgerückten  englischen  Truppen  zieht
sich  die  Besatzung  dieses  Platzes  auf  eine  vorbereitete
  Bergstellung  zurück;  dort  wird  sie  eingeschlossen.
  Nach  mehrtägigen  schweren  Kämpfen

 

gelingt  ihr  jedoch  unter  Zurücklassung  der  Verwundeten
  und  Kranken  der  Durchbruch  durch  die
feindliche  Linie.  ·

Westen.

September  /  Dezember  1915.  Nach  Auf—
gabe  von  Fontem,  Bamenda  und  Bamum  zieht
sich  die  Nordwestabteilung,  mit  der  sich  die  Banyoabteilung
  vereinigt  hat,  hinter  den  Mbam  zurück.
Nach  zähem  Widerstand  weicht  sie  langsam  vor
der  feindlichen  Ubermacht  auf  Jaunde.

Anfang  Oktober  1915.  Angriff  auf  unsere
Stellung  bei  Bidjoka  abgeschlagen.

18.  bis  23.  November  1915.  Ermute
feindliche  Angriffe  auf  die  Bidjoka-Stellung,  die
nach  Umgehung  von  unseren  Truppen  geräumt
wird.

12.  September  1915.  Englische  Abteilungen,
die  den  Kampofluß  überschritten  und  bis  Ngambang
vorgerückt  waren,  werden  über  den  Fluß  zurückgeworfen.


13.  September  1915.  Von  Akoafim  vorrückende
  französische  Abteilung  bei  Nju  angegriffen,
geschlagen  und  über  den  Mirefluß  zurückgeworfen.

27.  September  1915.  Vergebliche  Übergangsversuche
  der  Franzosen  auf  der  ganzen
Ntem-Linie  und  bei  Ngoassi.

25.  Oktober  1915.  Französische  Abteilungen,
denen  es  gelungen  war,  den  Kjefluß  bei  Majam
und  Mabong  und  den  Ntemfluß  an  der  Einmündung
  des  Kom  bei  Bikuk  zu  überschreiten,
werden  in  erbitterten  Kämpfen  über  diese  Flüsse
zurückgeworfen.

25.  November  1915.  Die  von  französischen
Truppen  besetzte  deutsche  Station  Akoafim  erstürmt
und  der  Gegner  bis  Minkebe  verfolgt.

31.  Dezember  1915.  Jaunde  wird  von
unseren  Truppen  geräumt  und  am

1.  Januar  1916  vom  Gegner  besetzt.

Januar  1916.  Erbitterte  Rückzugsgefechte
auf  dem  Weg  Jaunde  —Spanisch-Muni.

Anfang  Februar  1916.  Ubertritt  unserer
Truppen  auf  spanisches  Gebiet.

18.  Februar  1916.  ÜUbergabe  von  Mora

D

V.  Deutsch-Ostafrika.

Die  Ubersicht  über  die  kriegerischen  Ereignisse  in
Deutsch-Ostafrika  stützt  sich  für  die  Zeit  bis  Anfang
1916  auf  amtliche  deutsche  Berichte  und  für  die  nachsolgende
  Zeit  auf  vorliegende  feindliche  Meldungen.
Der  Angriff  auf  Deutsch-Ostafrika  erfolgte  bald
nach  Eröffnung  der  Feindseligkeiten  in  Europa.
Die  zu  bekämpfenden  Gegner  waren  im  Küstengebiet,
  an  der  Nordostgrenze  am  Victoria-See  und
an  der  Südwestgrenze  Engländer,  im  Nordwesten
        <pb n="301" />
        W  271  20

am  Kiwusee  und  am  Russissi  Belgier,  auf  dem

Tanganjika-See  Belgier  und  Engländer  und

später  an  der  Südgrenze  am  Rowuma  Portugiesen.



I.  Teil.  Die  Ereignisse  in  den  Jahren  1914

und  1915  und  bis  zum  Beginn  des  großen
feindlichen  A##grriffs  im  März  1016.

a)  Im  Küstengebiet  und  an  der
Nordostgrenze.
1914.
5.  August.  Eintreffen  der  Nachricht  der

englischen  Kriegserklärung.  Mobilmachung.
Stärke  der  deutschen  Streitkräfte  bei  Beginn
des  Krieges:

Schutztruppe  216  Europäer  2540  9  arbige,

Polizeitruppe  45  -  214  -

Kleiner  Kreuzer  „Königsberg“  mit  1%  Mann
Besatzung

Vermessangelchi  „Möwe“  mit  102
Besatzung.

8.  August.  Beginn  der  Feindseligkeiten.
Englische  Kreuzer  „Asträa“  und  „Pegasus“  versuchen
  den  Funkenturm  bei  Daressalam  durch
Geschützfeuer  zu  zerstören.  Der  Turm  wird  aus
militärischen  Gründen  niedergelegt.

15.  August.  Einsetzen  der  deutschen  Gegenbewegungen.
  Einnahme  der  englischen  Regierungsstation
  Taveta  östlich  des  Kilimandjaro  nach
kurzem  Gefecht.

23.  August.  Beschießung  des  unverteidigten
Ortes  Bagamoyo  durch  den  englischen  Kreuzer
„Pegasus“.

20.  September.  S.  M.  S.  „Königsberg“
überrascht  und  vernichtet  vor  Zanzibar  den  englischen
  Kreuzer  „Pegasus“.

Oktober.  S.  M.  S.  „Königsberg“  zieht
sich  nach  erfolgreichen  im  Golf  von  Aden  und  im
Indischen  Ozean  ausgeführten  Kreuzerfahrten  und
Versenkung  mehrerer  feindlicher  Handelsschiffe  vor
überlegenen  feindlichen  Seestreitkräften  in  das
Rufidji-Delta  zurück.

2.  November.
Kriegs=  und  14  Transportschiffen  vor  Tanga  und
verlangen  bedingungslose  Übergabe  der  Stadt,
fahren  jedoch  nach  Ablehnung  ihrer  Forderung
wieder  ab.

3.  November.  In  der  Nacht  zurückgekehrte
Transportflotte  landet  am  Morgen  bei  Nas  Kasone
  8000  Mann  englische  und  indische  Truppen,
die  jedoch  in  dreitägigem  Kampfe  von  1000  Mann
deutscher  Truppen  unter  Oberstleutnant  v.  Lettow-Vorbeck
  vernichtend  geschlagen  und  zur  Wiedereinschiffung
  gezwungen  werden.  Feind  verliert
1200  Mann  und  große  Mengen  an  Kriegsmaterial.

Am  gleichen  Tage  wird  ein  englischer  Versuch,

mit  starken  Kräften  aus  Britisch-Ostafrika  in  das

 

Engländer  erscheinen  mit  drei

 

Kilimandjarogebiet  einzudringen,  am  Longidoberg
nordwestlich  des  Kilimandjaro  von  der  Abteilung
des  Majors  Kraut  siegreich  zurückgewiesen.

28.  und  29.  November.  Engländer  dringen
unter  Bruch  getroffener  Abmachungen  mit  bewaffneten
  Pinassen  in  den  Hafen  von  Daressalam
ein,  beschädigen  dort  liegende  deutsche  Handelsschiffe
  und  nehmen  Leute  der  Besatzungen  gefangen.
  Darauf  einsetzender  deutscher  Widerstand
veranlaßt  Beschießung  der  Stadt  Daressalam  aus
schwersten  Schiffsgeschützen.

August  bis  Dezember.  Größere  und  kleinere
deutsche  Abteilungen  stoßen  wiederholt  in  englisches
Gebiet  in  Richtung  auf  Mombassa  und  gegen  die
Ugandabahn  vor  und  führen  mehrere  erfolgreiche
Gefechte.

1915.

12.  Januar.  Engländer  landen  mit  Unterstützung
  von  zwei  Kreuzern  und  zwei  Hilfskreuzern
350  Mann  auf  der  der  Rufidjimündung  gegenüberliegenden
  Insel  Masia.

18.  und  19.  Januar.  Engländer  werden
bei  erneutem  Versuch,  mit  starken  Kräften  von
Norden  her  gegen  Tanga  vorzustoßen,  bei  Jassini
an  der  Umbamündung  in  zweitägigem  Gefecht
von  Oberstleutnant  v.  Lettow-Vorbeck  entscheidend
geschlagen.  Vier  indische  Kompagnien  geraten  in
Gefangenschaft,  große  Mengen  an  Kriegsmaterial
werden  erbeutet.

Januar  und  Februar.  Beschießung  mehrerer
  offener  Küstenplätze  durch  englische  Kriegsschiffe.
  Engländern  gelingt  Versenkung  zweier
Kohlenschiffe  im  Hauptarm  des  Rufidji-Deltas  zur
Sperrung  der  Ausfahrt.

6.  Februar.  Bei  Erkundungsfahrt  am  Rufddji=Delta
  wird  der  seinerzeit  von  den  Engländern
völkerrechtswidrig  in  neutralen  Gewässern  gekaperte
kleine  deutsche  Dampfer  „Adjutant“  durch  Geschützfeuer
  manövrierunfähig  gemacht  und  wieder  genommen,
  seine  Besatzung  gefangen.

29.  März.  Englischer,  mit  vier  Kompagnien
gegen  Taveta  unternommener  Angriff  wird  zurückgeschlagen.


Mitte  April.  Einem  deutschen  mit  Kriegsmaterial
  für  S.  M.  S.  „Königsberg“  und  Schutztruppe
  beladenen  Hilfsschiff  gelingt  trotz  Beschiehung
  durch  einen  englischen  Kreuzer  die  Landung
in  der  Mansa-Bucht  nördlich  Tanga.

Die  so  erhaltenen  Waffen  und  die  vielen  u.  a.
bei  Tanga  und  Jassini  erbeuteten  Gewehre  ermöglichen
  die  Aufstellung  neuer  Formationen.
Dadurch  erhält  die  Schutztruppe  eine  Stärke  von

2000  Europäern,
7500  Askari,
2000  Hilfskriegern.

6.  bis  11.  Juli.  S.  M.  S.  „Königsberg“

wird,  nach  mehreren  vorher  mißglückten  Ver-
        <pb n="302" />
        W  272  20

suchen,  nach  tagelanger  tapferer  Gegenwehr  gegen
vier  Kreuzer,  drei  Hilfskreuzer,  zwei  Monitore
und  sieben  armierte  Walfischfänger,  deren  Feuer
durch  Flugzeuge  geleitet  wird,  auf  Befehl  ihres
Kommandanten  gesprengt.  Die  Besatzung  und
der  größte  Teil  der  Geschütze  finden  in  der  Folgezeit
  an  Land  Verwendung.

14.  Juli.  Engländer  versuchen  mit  1600
Mann  und  einer  Batterie  gegen  Taveta  vorzudringen,
  werden  jedoch  östlich  davon  bei  Mbuynni
mit  schweren  Verlusten  zurückgeworfen.

17.  und  19.  August.  Beschießung  der  Hafeneinfahrt
  von  Daressalam  und  später  von  Tanga
durch  den  englischen  Kreuzer  „Hyazinth“,  zwei
Monitore  und  sechs  Walfischänger.  In  Tanga
wurden  im  Hafen  liegender  Dampfer  „Markgraf"“
und  das  Zollgebäude  in  Brand  geschossen,  durch
deutsches  Feuer  einer  der  Monitore  schwer  beschädigt.


Im  Laufe  des  Jahres  1915  zahlreiche  und
erfolgreiche  Streifzüge  deutscher  Abteilungen  nach
Britisch-Ostafrika,  im  Küstengebiet,  gegen  die
Ugandabahn  und  ihre  bei  Voi  und  Kin  abzweigenden
  Nebenbahnen.  Kühn  geführten  Patrouillen
gelingen  häufige  und  erfolgreiche  Sprengungen
der  erwähnten  Bahnen  und  deren  Kunstbauten.

b.  Gebiete  um  den  Viktoria-See.

1914.
Vorstoß  einer  deutschen  Ab-Un-



teilung  über  Schirati  in  Richtung  Kisumu.
entschiedenes  Gefecht  bei  Kisü.

14.  September.  Engländer  dringen  westlich
  des  Sees  über  die  Grenze  und  besetzen  deutsches
  Gebiet  bis  zum  Kagera.

15.  September.  Englischer  Dampfer  versucht
nördlich  Schirati  Truppen  zu  landen,  was  durch
Eingreifen  des  kleinen  deutschen  Dampfers  „Muansa“
vereitelt  wird.

29.  Oktober.  Erfolglose  Beschießung  der
Funkenstation  von  Bukoba  durch  englischen  armierten
  Dampfer.

November.  Die  bei  Kifumbiro  am  Kagera
in  deutsches  Gebiet  eingedrungenen  englischen
Truppen  werden  zurückgeworfen.

6.  Dezember.  Bukoba  erneut  erfolglos  von
zwei  englischen  Schiffen  beschossen.

1915.

8.  Januar.  Engländer  bemächtigen  sich  des
nur  schwach  besetzten  Schirati.

17.  Januar.  Engländer  werden  bei  Schirati
geschlagen  und  räumen  am  3.  Februar  den  Ort.

9.  März.  Erfolgreiches  elfstündiges  Gefecht
der  Abteilung  v.  Haxthausen  östlich  Schirati  mit
starkem  Gegner.

 

4.  Juni.  Erfolgreiche  Abwehr  eines  feindlichen
  ÜUberfalls  auf  einen  deutschen  Posten  in  der
Nähe  des  Sees  nördlich  Schirati.  Der  in  die
Flucht  geschlagene  Feind  verliert  viel  Kriegsmaterial
  und  Vieh.

21.  Juni.  Angriffe  stark  überlegener  englischer
  Truppen  am  Kagera  abgewiesen.  Gleichzeitig
  landen  bei  Makonge  nördlich  Bukoba,  begünstigt
  durch  dichten  Nebel,  sieben  Schiffe  2500
Mann  und  greifen  Bukoba  an.  Besatzung  geht
nach  zweitägigem  harten  und  für  den  Feind  verlustreichen
  Kampfe  landeinwärts  zurück.  Gegner
zieht  am  23.  Juni  nach  Zerstörung  der  Station
und  Plünderung  der  Stadt  wieder  ab.

Im  Laufe  des  Jahres  wiederholte  Versuche
englischer  Dampfer,  an  einzelnen  Stellen  auf
deutschem  Gebiet  Truppen  zu  landen,  dabei  Beschießung
  am  See  liegender  offener  und  unverteidigter
  Plätze.

An  der  Kagera-Linie  westlich  des  Sees  wiederholte
  Zusammenstöße  kleinerer  Abteilungen  und
Patrouillen.

1916.

7.  Februar.  Mißglückter  deutscher  Angriff
auf  den  englischen  Posten  Kasumbia  nördlich  der
Kageramündung.

c.  Gebiete  an  der  Nordwestgrenze.

Ende  September.  Vorgehen  deutscher  Abteilungen
  unter  Hauptmann  Wintgens  auf  und
nördlich  des  Kiwu-Sees.  Besetzung  der  kongobelgischen
  Station  Goma.

24.  September.  Eroberung  des  kongobelgischen
  Postens  Nyakalengo  auf  der  Insel
Kwidschwi  und  Gefangennahme  der  Besatzung.

4.  Oktober.  Angriff  von  vier  kongo-belgischen
Kompagnien  auf  die  Abteilung  Wintgens  nördlich
  Kissenji  mit  schweren  Verlusten  zurückgeworfen.

1915.

1.  Jannar.  Erfolgreicher  Angriff  einer  deutsschen

  Abteilung  unter  Hauptmann  Wintgens  auf

den  stark  befestigten  englischen  Posten  Kingesi  am
Tschahafi-See  in  Uganda.  Feind  nach  längerem
Gefecht  geworfen.

12.  Jannar.  Erfolgreiches  Gefecht  gegen
kongo-belgische  Truppen  bei  Luwungi  im  Russissital.
Auf  deutscher  Seite  fällt  der  Führer  Hauptmann
Schimmer.

28.  Mai.  Englische  aus  Uganda  zur  Unterstützung
  der  Kongo-Belgier  herangezogene  stärkere
Abteilung  greift  die  Station  Kissenji  an,  wird
aber  mit  starken  Verlusten  zurückgeschlagen  und
zieht  nach  Plünderung  und  Niederbrennung  des
in  der  Nähe  liegenden  unverteidigten  Ortes
Kissenji  wieder  ab.
        <pb n="303" />
        273  20

Sonst  bis  Mitte  Juni  1915  im  Gebiet  beiderseits
  des  Kivu-Sees  und  am  Russissi  nur  unbedeutendere
  Scharmützel.

21.  Juni  und  4.  und  6.  Juli.  Erfolglose
Angriffe  einer  900  Mang  starken  kongo-Sbelgischen
Abteilung  gegen  Kissenji.

Bis  gegen  Ende  des  Jahres  nur  unbedeutendere
  Zusammenstöße.  Kongo-Belgier  benutzen
die  Zeit  zur  Heranziehung  von  Verstärkungen.

21.  Dezember.  Kongo-Belgier  greifen  mit
etwa  1000  Mann  und  mehreren  Maschinengewehren
  nach  starkem  Artilleriefeuer  aus  modernen
Haubiten  die  von  nur  300  Mann,  3  Maschinengewehren
  und  einer  3,7-em-Kanone  unter  Hauptmann
  Wintgens  nördlich  Kissenji  besetzte  deutsche
Stellung  an.  Feind  wird  nach  elfstündigem  Gefecht
  im  Gegenangriff  geworfen.

1916.

27.  Januar.  Erneuter  Angriff  von  etwa
2000  Mann  unter  Anwendung  von  Handgranaten
und  mit  Unterstützung  von  12  Geschützen  gegen
die  von  etwa  drei  Kompagnien  unter  Hauptmann
Klinckhardt  gehaltene  Kissenji-Stellung  scheitert
mit  schweren  Verlusten  für  die  Kongo-Belgier.

d)  Ereignisse  auf  dem  Tanganjika-See.
1914.

22.  August.  Gefecht  des  zum  Hilfskreuzer
umgewandelten  kleinen  deutschen  Dampfers  „Hedwig
  von  Wissmann“  gegen  befestigte  mit  Geschützen
  versehene  kongo-belgische  Stellungen  am

Lukugaausfluß.  Kongo-belgischer  Dampfer  wird
stark  beschädigt.
November.  Deutsche  Schiffe  „Hedwig  von

Wissmann“  und  „Kingani“,  bemächtigen  sich  der
bei  Kassakalawe  am  Südende  des  Sees  lagernden
Vorräte  an  englischem  Telegraphenmaterial.  Bei
Kassakalawe  auf  Strand  liegender  englischer
Dampfer  „Cecil  Rhodes“  und  bei  Kituta  liegender
kleinerer  Dampfer  „Good  News“  werden  zerstört.
Nach  Abfahrt  der  Schiffe  wird  an  Land  bei
Pambete  und  Kassakalawe  stehende  deutsche  Sicherungsabteilung
  von  zwei  kongo-belgischen  Kompagnien
  angegriffen.  Angriff  mit  Unterstützung
zurückkehrender  „Hedwig  von  Wissmann“  abgewiesen.


1915.

Im  Laufe  des  Jahres  gelingt  es  den  Engländern
  und  Belgiern,  mehrere  —  wahrscheinlich
drei  oder  vier  —  schnellfahrende,  gepanzerte  und
mit  Geschützen  größeren  Kalibers  versehene  Motorkreuzer
  auf  den  See  zu  schaffen.

26.  Dezember.  Zollkreuzer  „Kingani“  wird
von  zwei  englischen  Motorkreuzern,  gegen  die  er,
seiner  geringen  Geschwindigkeit  und  geringfügigen

 

Bewaffnung  mit  einem  4,7  cm  Geschütz  wegen,
wehrlos  ist,  nach  kurzem  Gefecht  aufgebracht.

.1916.

9.  Februar.  Hilfskreuzer  „Hedwig  von
Wissmann“  erliegt  unter  ähnlichen  Umständen  wie
„Kingani“  feindlicher  Ubermacht  und  wird  versenkt.


e)  Gebiete  an  der  Südwestgrenze.
1914.

13.  August.  Beschlagnahme  des  vom  Kriegsausbruch
  noch  nicht  unterrichteten,  in  Sphinxhafen
am  Nyassasee  zur  Instandsetzung  aufgelegten
kleinen  deutschen  Dampfers  „Herman  von  Wissmann“
  durch  den  bewaffneten  englischen  Regierungsdampfer
  „Gwendolin“.

September.  Vorstoß  einer  deutschen
Kompagnie  gegen  das  am  Westufer  des  Nyassa-Sees
  gelegene  Karonga  scheitert.

1915.

Bis  Anfang  März  außer  Patronillentätigkeit
keine  Ereignisse  von  Bedeutung.

17.  März.  Überfall  auf  ein  englisches  Lager
bei  Abercorn.
April.  Erhöhte  Tätigkeit  englischer  und

kongo-belgischer  Abteilungen  an  der  Grenze  südöstlich
  von  Bismarckburg.

24.  April.  Eine  stärkere  feindliche  Abteilung
wird  bei  der  Missionsstation  Mwatsie  zurückgeworfen.


17.  Mai.  Abteilung  des  Hauptmanns  Aumann
  überfällt  ein  feindliches  Lager  bei  Ukomba
(Ikomba).  Gegner  flieht  nach  heftigem  Widerstand.


23.  Mai.  Abteilung  des  Oberleutnants  v.  Debschütz
  wirft  eine  kongo-belgische  Kompagnie
an  der  Grenze  südlich  Bismarckburg  zurück.

Ende  Juni.  Erfolgreiche  Gefechte  bei  der
Farm  Jericho  südlich  Bismarckburg.

In  der  Folgezeit  keine  größeren  Unternehmungen.
  Deutsche  Grenzschutzabteilungen  behaupten
  ihre  Stellungen.  Engländer  ziehen  Verstärkungen
  aus  Rhodesien  und  Südafrika  heran.

II.  Teil.  Die  Ereignisse  vom  Beginn
der  großen  feindlichen  Offensive  bis
September  1916.

Bis  März  1916  Deutsch-Ostafrika  mit  Ausnahme
  der  Insel  Mafia,  des  Longidoberges  an
der  Nordostgrenze  und  des  Gebietes  bis  zum
Kagera  westlich  des  Victoria-Sees  frei  vom  Feinde.

Bisherige  Mißerfolge  veranlassen  England  zu
ausgedehnten  Vorbereitungen  für  einen  mit  überlegenen
  Kräften  zu  führenden  Angriff.
        <pb n="304" />
        W  274  20

Bis  Anfang  1916  werden  gegen  Deutsch-Ostafrika
  versammelt,  schätzungsweise  etwa:

30  000  bis  40  000  Mann  englisch-südafrikanische

Truppen,  davon  ein

großer  Teil  beritten,

indische  und  farbige,
25  000  „  kongo-belgische  und

8  000  bis  10  000  portugiesische  Trußpen,

zusammen  etwa  90  ooo’“  bis  110  000  Mann,

die  im  Laufe  der  Zeit  noch  weitere  Verstärkung
erfuhren;  insgesamt  etwa  150  000  Mann.  Dazu
viel  Artillerie,  Kraftwagen,  Flugzeuge  und  andere
neuzeitliche  Kriegsmittel.  Hiergegen  zur  Verfügung
  stehende  deutsche  Streitkräfte  etwa  3000
Europäer  und  13  000  Farbige.

Aus  den  feindlichen  Angriffen  ergeben  sich
Kriegsschauplätze  im  Osten,  im  Nordwesten.  und
Westen,  im  Südwesten  und  im  Süden.

30  000  „  40  000  „

a)  Östlicher  Kriegsschauplatz.

12.  Februar.  Südafrikanische  Brigade  mit
leichter  und  schwerer  Artillerie  greift  deutsche
Stellung  bei  Oldorobo  nordöstlich  Taveta  an.
Sie  wird  geschlagen  und  verfolgt.

.  März.  Vorgehen  des  Gegners  mit  zwei
Divisionen  von  Osten  und  Norden  auf  Moschi.
Eine  mit  drei  Brigaden  gegen  Linie  Taveta—
Rombo,  die  andere  gegen  deutsche  Stellung
zwischen  Meru  und  Kilimandjaro

10.  März.  Nach  hartnäckigem  Widerstand
räumen  die  deutschen  Truppen  vor  dem  überlegenen
  Gegner  die  Stellung  Taveta—Rombo  und
gehen  auf  die  Readaberge  zurück.

11.  März.  Gegner  greift  mit  zwei  Brigaden
und  schwerer  Artillerie  am  Readaberg  an,  wird
aber  mit  schweren  Verlusten  abgewiesen.

12.  März.  Vor  dem  zwischen  Meru  und
Kilimandjaro  angreifenden  überlegenen  Gegner
muß  Moschi  geräumt  werden.  Infolgedessen
Reada-Stellung  unhaltbar.  Deutsche  Truppen
gehen  auf  den  Ruvufluß  in  Stellung  Kilo—
Bahnhof  Kahe  zurück.

15.  März.  Schwächere  auf  Aruscha  ausgewichene
  deutsche  Streitkräfte  räumen  diesen  Ort
und  gehen  in  Richtung  Usiome  —Kondoa-Irangi

Aruscha  vom  Feinde  besetzt.

18.  bis  21.  März.  Gegner  greift  mit  starken
neugeordneten  Kräften  deutsche  Stellung  am  Ruvn
an,  wird  mehrfach  zurückgeworfen,  erzwingt  aber
schließlich  Rückzug  der  deutschen  Truppen  durch
Umfassung  deren  linken  Flanke  infolge  zahlenmäßiger
  Überlegenheit.

Deutsche  Truppen  gehen  auf  Lembeni  zurück.

Ende  März.  Ein  von  Deutschland  aus  entsandtes
  mit  Kriegsmaterial  beladenes  Hilfsschiff

 

landet  trotz  starker  englischer  Blockade  unbemerkt
in  der  Sudibucht  zwischen  Lindi  und  Milindani.
Nach  Löschung  der  Ladung  entdeckt  und  von
mehreren  englischen  Kriegsschiffen  heftig  beschossen,
gelingt  es,  nachts  aus  Sudibucht  auszulaufen  und
nach  Niederländisch-Indien  zu  entkommen.

17.  April.  Vormarsch  starker,  berittener  und
mit  Krastwagen  ausgerüsteter,  über  Ufiome  gegen
die  Zentralbahn  angesetzter  feindlicher  Truppen
wird  bei  Kondoa-Irangi  aufsgehalten.

8.  bis  11.  Mai.  Oberst  v.  Lettow-Vorbeck
schlägt  den  bis  Kondoa-Irangi  vorgedrungenen
Gegner.

Der  infolge  Schwächung  des  Gegners  durch
die  vorhergegangenen  Gefechte  in  Nord-Usambara
eingetretene  Stillstand  ermöglichte  das  Abziehen
stärkerer  Kräfte  und  ihre  Uberführung  nach  Kondoa-Irangi.


Juni  1916.  Der  Gegner  nimmt  seinen  Vormarsch
  entlang  der  Usambarabahn  wieder  auf
und  drängt  die  dort  verbliebenen  deutschen  Truppen
in  mehreren  hartnäckigen  Gefechten  auf  Korogwe
zurück.  Diese  weichen  über  Handeni  auf  den
Lukigurafluß  aus.

24.  Juni.  Gefecht  am  Lukigurafluß  mit  unbekanntem
  Ausgang.

26.  Juni.  Bei  Kondoa-Jrangi  zurückgeworfener
Gegner  nimmt  nach  erhaltener  Verstärkung  und
nach  Zurückziehung  eines  Teils  der  deutschen
Truppen  nach  den  Ngurubergen  den  Vormarsch
gegen  Kondoa-Irangi  und  die  Zentralbahn
wieder  auf.

7.  Juli.  Gegner  besetzt  Tanga  und  einige
Tage  später  Pangani.

31.  Juli.  Gegner  erreicht  die  Zentralbahn
bei  Kikombe,  Dodoma  und  Kilimatinde.  Deutsche
Truppen  weichen  über  Mpapua  auf  Kilossa  aus.

August.  Im  Laufe  des  Monats  gehen  die
an  der  Zentralbahn  stehenden  deutschen  Truppen
nach  mehreren  hartnäckigen  Gefechten  u.  a.  bei
Kidete  auf  Kilossa  zurück,  während  die  in  den
Ngurubergen  befindlichen  Teile  auf  den  Wamifluß
und  infolge  drohender  Umfassung  von  dort  auf
Mikesse  und  Morogoro  zurückgehen.

21.  und  26.  August.  Die  deutschen  Truppen
räumen  Kilossa  sowie  Morogoro  und  Mikesse  und
gehen  unter  stetigen  Kämpfen  mit  dem  nachfolgenden
  Gegner  beiderseits  der  Uluguruberge
auf  Kidatu  und  Kissaki  zurück,  wo  sie  Mitte  September
  südlich  des  Mgetaflusses  und  am  Ruaha
Stellungen  beziehen.  Teile  werden  nach  Westen
gegen  den  Kilombero-Ruhndje  vorgeschoben.

September.  Im  Laufe  des  Monats  besetzen
die  feindlichen  Seestreitkräfte  Bagamoyo,  Daressalam,
  Kilwa,  Lindi  und  Mikindani.
        <pb n="305" />
        G  275  20

b.  Nordwestlicher  und  westlicher
Kriegsschauplatz.

April/Mai.  Beginn  des  Vormarsches  der
kongo-belgischen  Streitkräfte  (zwei  Brigaden)  nördlich
  und  südlich  des  Kiwu-Sees  und  nördlich  des
Tanganjika-Sees.  —  Dort  verfügbare  deutsche
Streitkräfte  etwa  600  bis  700  Mann.

Umfassender  feindlicher  Angriff  zwingt  die  bei
Tschangugu  stehende  deutsche  Abteilung  des  Majors
v.  Langenn-Steinkeller  zum  Rückzug  auf
Rubengera.  Infolgedessen  und  wegen  des  von
Mpororo  gegen  Kigali  erfolgenden  feindlichen
Vorgehens  muß  auch  Kissenji-Stellung  von  der
Abteilung  des  Hauptmanns  Wintgens  aufgegeben
werden.  Beide  deutsche  Abteilungen  vereinigen
sich  bei  Issawi  und  setzen  gemeinsam  den  Rückzug
auf  den  Akanyarufluß  fort.

Mai/Juni.  Nördlich  des  Tanganjika-Sees
vorgehende  belgische  Kolonne  besetzt  Usumbura.
Dort  stehende  deutsche  Kompagnie  geht  auf  Gitega
zurück.

Nach  mehrfachem  hartnäckigen  Widerstand
gehen  Abteilungen  v.  Langenn-Steinkeller  und
Wintgens  westlich  Gitega  vorbei  auf  Nyakassu
zurück  und  wenden  sich  dann  nach  Nordwesten  in

Richtung  Mariahilf.  Kongo-belgische  Truppen  erreichen

  die  Linie  Usumbura—Gitega—  Kageraknie.

Inni.  Vorstoß  starker  englischer  Truppen
über  den  Kagera  in  den  Bezirk  Bukoba  zwingt
dort  stehende  wenige  hundert  Mann  starke  deutsche
Abteilung  zur  Räumung  des  Bezirks.

Juli.  Im  weiteren  Vormarsch  auf  Busirajombo
  am  Victoria-See  befindliche  kongo-belgische
linke  Flügelkolonne  verlegt  am  3.  Juli  der  Nachhut
der  Bukoba-Abteilung  den  Rückzug,  der  unter
schweren  Verlusten  der  Durchbruch  gelingt.  Bukoba-Abteilung
  geht  teils  in  Richtung  Muansa,
teils  auf  Uschirombo  zurück.

Engländer  landen  überraschend  bei  Muansa
und  besetzen  den  Ort  am  14.  Juli  nach  Kampf.
Deutsche  Muansa-Abteilung  geht  nach  Süden
zurück  und  vereinigt  sich  mit  Teilen  der  Bukoba-Abteilung.


Kongobelgier  setzen  Vormarsch  fort,  Brigade
Molitor  in  Richtung  Mariahilf,  Brigade  Olsen
auf  Udjidji.

August.  Abteilungen  v.  Langenn-Steinkeller
und  Wintgens  nehmen  bei  Uschirombo  Teile  der
Bukoba-Abteilung  auf,  weisen  Angriffe  kongobelgischer
  Abteilungen  ab  und  gehen  auf  Kahamaberge
  südlich  St.  Michael  an  der  Straße  Muansa—
Tabora  zurück.

Kongo-belgische  Brigade  Olsen  erreicht  Anfang
August  Kigoma  und  Udjidji  und  folgt  dem  die
Zentralbahn  entlang  zurückgehenden  Marine-Detachement
  und  Kompagnie  Hering.

 

Dampfer  „Graf  Götzen“  wird  vor  der  Räumung
  Kigomas  versenkt,  Zollkreuzer  „Wami“
gesprengt.

Bei  Missionsstation  Karema  gelandete  kongobelgische
  Truppen  treten  Vormarsch  auf  Tabora  an.

14.  August.  Heftiges  Gefecht  bei  Ugaga  westlich
  Tabora.  "

Ende  August.  Der  Befehlshaber  der  deutschen
  Westabteilung,!  Generalmajor  z.  D.  Wahle,
versammelt  seine  Truppen,  etwa  zehn  Kompagnien,
  im  gne  um  Tabora.

7.  September.  Heftige  Gefechte
um  425  Angreifende  Kongobelgier  werden
mehrfach  gründlich,  u.  a.  bei  Itaga  und  Ussoke,
mit  für  sie  schweren  Verlusten  zurückgeworfen.

18.  September.  Erdrückende  feindliche  Übermacht
  nötigt  Generalmajor  Wahle  zur  Räumung
Taboras  und  Rückzug  nach  Südbsten.

19.  September.  Tabora  wird  von  kongobelgischen
  Truppen  besetzt.

e.  Südwestlicher  Kriegsschauplatz.

Ende  Mai.  Beginn  des  Vormarsches  der
südafrikanischen  und  rhodesischen  Streitkräfte  (etwa
zwei  Brigaden)  auf  Neu-Langenburg  und  Bismarckburg.


25.  Mai.  Deutsche  Grenzschutztruppen  räumen
ihre  Stellungen  bei  Ipiana  und  Igamba  und
gehen  über  Neu-Langenburg  in  Richtung  Iringa

und  Lupembe  zurück.

30.  Mai.  Feind  besetzt  Neu-Langenburg  und
solgt  den  zurückgehenden  deutschen  Abteilungen.

2.  Iuni.  Bei  Namema  von  überlegenen
Kräften  eingeschlossener  Kompagnie  gelingt  der
Durchbruch  nach  Nordosten  und  unter  Aufgabe
von  Bismarckburg  der  Rückzug  auf  Sikonge.

Juni  bis  August.  Deutsche  Abteilungen
setzen  nach  mehrfach  geleistetem  Widerstand  ihre
Rückzugsbewegung  über  Lupembe  und  Fringa
gegen  den  Ruhndje-Kilombero-Abschnitt  fort,  wo
sie  Anschluß  an  die  inzwischen  im  Mahenge-Bezirk
  eingetroffenen  Teile  der  südlich  des  Mgetaflusses
  stehenden  deutschen  Hauptstreitkräfte  finden.

4.  September.  Von  Neu-Langenburg  gefolgter
  Gegner  besetzt  Iringa  und  stellt  bald  darauf
Verbindung  mit  den  von  Kilossa  gegen  den  Ruaha
vorgegangenen  feindlichen  Streitkräften  her.

d.  Südlicher  Kriegsschauplatz.

April.  Portugiesen  besetzen  das  südlich  der
Rowumamündung  gelegene  Gebiet  von  Kionga.

21.  Mai.  Portugiesen  setzen  sich  auf  dem
nördlichen  Rowuma-Ufer  eine  Strecke  überhalb
der  Mündung  fest.

19.  September.  Portugiesen  überschreiten
mit  drei  Bataillonen  Infanteric,  eineinhalb  Maschinengewehr-Kompagnien,
  einer  Haubitz=  und  zwei
Gebirgs-Batterien  den  Rowumanndbesetzen  Newala.
        <pb n="306" />
        W  276  2

III.  Teil.  Die  Ereignisse  vom  September

1916  bis  Mal  1017.

Ende  September.  Deutsche  Truppen  stehen
in  Linie  Kissangire—Mgetafluß—Kidatu  am  Ruaha
—Gegend  östlich  Iringa  und  Lupembe  bis  zum
oberen  Ruhudje,  schwache  Kräfte  in  der  Gegend
von  Newala,  bei  Lindi  und  in  den  Matumbibergen.
  Westabteilung  im  Rückzuge  von  Tabora
nach  Südosten.  Gegner  in  der  Linie  Msanga
(südwestlich  Daressalam)  —Kissaki—Nynkwafurt  am
Ruaha  —Iringa—Lupembe—MRuhndjefluß.  Küstenplätze
  vom  Feinde  besetzt.  Portugiesen  am  Rowuma
  und  nördlich  davon  bei  Newala.  Kongobelgier
  um  Tabora.

Oktober/November.  In  drei  Wochen  andauernden
  Gefechten  gelingt  der  Westabteilung
des  Generals  Wahle,  unterstützt  durch  gleichzeitige
von  Osten  her  über  den  Ruhudje  geführte  Angriffe
deutscher  Abteilungen,  der  Durchbruch  durch  die
feindlichen  Linien  bei  Madibira  und  Ngominji.

Infolge  kriegerischer  und  klimatischer  Einflüsse
eingetretene  Erschöpfung  englisch-südafrikanischer
Truppen  erfordert  Heimsendung  von  12000  Mann
nach  Südafrika.  An  ihre  Stelle  treten  neuaufgestellte
  aus  Farbigen  bestehende  Bataillone  und
eine  aus  Westafrika  übergeführte  nigerische  Brigade.

Ruhe  an  allen  Fronten.  Gegner  nimmt
durchgehende  Neueinteilung  und  Auffüllung  seiner
Verbände  vor  und  überführt  2000  Mann  nach
Kilwa.

Ende  November.  Die  im  September  über
den  Rowuma  gegangenen  und  bis  Newala  vorgedrungenen
  Portugiesen  werden  dort  und  bei
Nangadi  geschlugen  und  ins  eigene  Gebiet  hinein
verfolgt.

5.  bis  15.  Dezember.  Kämpfe  bei  Kibata
nordwestlich  Kilwa.  Erfolg  versprechender  Angriff
deutscher  Truppen  wird  infolge  Eingreifens  einer
frischen,  beschleunigt  auf  den  Kampfplatz  geworfenen
  feindlichen  Brigade  vereitelt.

Mitte  Dezember.  Kleinere  Gefechte  in  der
Gegend  von  Kissangire.

Ende  Dezember.  Vorgehen  der  bei  Iringa,
Lupembe  und  Ssongea  stehenden  feindlichen  Streitkräfte
  in  Richtung  Ifakara,  gegen  den  Ruhudje
und  südlich  davon.

25.  bis  28.  Dezember.  Gefechte  bei  Lukegeta-Muhanga
  südöstlich  Iringa.

25.  Dezember  bis  16.  Jannar  1917.  Gefechte
  bei  Mfirika  und  am  Ruhudje.

Die  Absicht  des  Gegners,  die  ihm  gegenüberstehenden
  deutschen  Abteilungen  einzukreisen,
mißglückt.

1917.

1.  Januar.  Beginn  der  feindlichen  Angriffsbewegungen

  an  der  Mgetafront  mit  dem  Ziel,

 

die  deutschen  Streitkräfte  dortselbst  durch  Umfassung
beider  Flügel  einzukreisen.

1.  bis  8.  Januar.  In  mehreren  Gefechten
gelingt  es  den  deutschen  Truppen,  sich  der  Umklammerungsversuche
  des  Gegners  zu  erwehren
und  den  Rufiji  bei  Kibambawe  zu  überschreiten.

8.  bis  15.  Januar.  Den  aus  der  Gegend
von  Kissangire  zurückweichenden  deutschen  Truppen
gelingt  der  Übergang  über  den  Rufiji  bei  Utete.

20.  Januar.  General  Smuts,  Oberbefehlshaber
  der  englischen  Truppen,  verläßt  Ostafrika.
General  Hoskins  übernimmt  den  Befehl.

Januar/Februar.  Weitere  Versuche  des
Gegners,  die  südlich  des  Rufiji  stehenden  deutschen
Truppen  einzukreisen,  mißglücken.

März/April.  Die  deutschen  Truppen  gehen
auf  die  Matandulinie  zurück.  Teile  davon  sammeln
sich  südwestlich  Kilwa.  Die  im  Lindi-Bezirk  verstreut
  stehenden  Kompagnien,  nach  englischen
Meldungen  etwa  700  Mann,  werden  gegen  Lindie
zusammengezogen,  das  der  Gegner  stärker  —
anscheinend  mit  einer  Brigade  —  besetzt.  Im
Westen  stehen  deutsche  Truppen  bei  Ifinga  südlich
des  Ruhudje,  bei  Kitanda  und  bei  Likuju  nordöstlich
  Ssongea.  Andere  kleinere  im  Mahenge-Bezirk
  nördlich  und  westlich  an  den  Kilombero
vorgeschoben,  der  infolge  Hochwassers  nicht  überschreitbar.


Gesamtstärke  der  deutschen  Truppen  nach
englischen  Angaben  schätzungsweise  1100  Europäer
und  7300  Askari.

Abteilung  Hauptmann  Wintgens  erkämpft
sich  von  Gumbiro  aus  über  Milow—Tandalla—
Utengule  den  Durchbruch  durch  die  feindlichen
Linien  und  dringt  östlich  des  Rukwa-Sees  auf
Tabora  vor.

Zwei  deutsche  Abtellungen  unter  Major  Kraut
und  Major  v.  Stümer  überschreiten  den  Rowuma
und  durchstreifen  portugiesisches  Gebiet  bis  nach
Britisch-Nyassaland  und  zurück.

Deutscher  Vorstoß  gegen  die  Küste.
Sudi  und  Mikindani  werden  genommen.

Mai.  Gefechte  südwestlich  Kilwa.

Englisch-kongobelgische  Versuche,  die  Abteilung
  Wintgens  abzufangen,  mißglücken.  Wintgens
  selbst,  schwer  krank,  muß  zurückbleiben  und
gerät  in  Gefangenschaft.  Seine  Abteilung  unter
Führung  des  Hauptmanns  Naumann  überschreitet
die  Zentralbahn  östlich  Tabora  und  zieht  über
Mkalama—Ikoma  durch  die  Serengeti=  und  Massaisteppe
  in  Richtung  Nguruberge.

Engländer  haben  die  Regenzeit  zu  umfassenden
Ergänzungen,  Neueinteilungen  und  Umgruppierungen
  ihrer  Streitkräfte  benutzt  und  treffen  Vorbereitungen
  zu  erneuten  Angriffsbewegungen  mit
Beginn  der  Trockenzeit,  zu  denen  sie  sich  Mithilfe
kongo-belgischer  und  portugiesischer  Truppen  sichern.

Lindi,
        <pb n="307" />
        G  277  20

IV.  Teil.  Ereignisse  von  Juni  1917,  dem  Beginn

  des  letzten  großen  KAngriffs,  bis  zum

Überschreiten  des  Rowuma  durch  die  deutschen
Truppen,  Ende  November  1917.

Juni.  Oberbefehl  über  die  feindlichen
Truppen  übernimmt  General  van  Deventer.

Engländer  landen  mit  Unterstützung  ihrer
Kriegsschiffe  an  der  Lukuledimündung  und  drängen
die  deutschen  Truppen  aus  Lindi  auf  Mlawa
zurücck.

Juli.  Stellungskämpfe  südwestlich  Lindi.

Vorgehen  des  Gegners  aus  Kilwa  nach  Südwesten.
  Deutsche  Streitkräfte  weichen  unter  Gefechten
  auf  den  Mbemkuru  aus.

August.  Kämpfe  südwestlich  von  Lindi  und
Kilwa.  .

Beginn  des  Vormarsches  kongobelgischer
Truppen  von  Kilossa  gegen  Ifakara  und  englischer
  Abteilungen  von  Lupembe  auf  Mahenge
und  von  Songea  auf  Liwale.

September.  Vor  den  überlegenen  gegnerischen
  Kräften  weichen  die  deutschen  Truppen
südwestlich  Lindi  auf  Nyangao,  südwestlich
Kilwa  das  Mbemkurutal  aufwärts  aus,  während
die  am  Kilombero  stehenden  Abteilungen  in
Richtung  Mahenge  auf  Kalimoto—Madege  und
die  südlich  Mahenge  befindlichen  auf  Mpepo  und
Mponda  zurückgehen.

11.  September.  Nach  Gefechten  bei  Kalimoto—Madege
  räumen  die  deutschen  Truppen
Mahenge  und  gehen  östlich  auf  Mgangira  zurück.

Oktober.  Die  im  Mbemkurutal  stehenden
deutschen  Abteilungen  gehen  auf  Nyangao-Luku--ledi
  zurück.

15.  bis  18.  Oktober.  Heftige  Angriffe  gegen
die  deutschen  Stellungen  bei  Lukuledi  werden  abgewiesen.


29.  Oktober.  Von  Kilwa  vorgehende  kongobelgische
  Kolonne  erreicht  Liwale.

6.  November.  Erneute  Angriffe  gegen  die
deutschen  Stellungen  auf  dem  Makonde-Hochland.
Gegner  sucht  linken  deutschen  Flügel  durch  Vorgehen
  auf  Tschiwata—  Mwiti  zu  umfassen.

14.  bis  18.  November.  Linker  deutscher
Flügel  wird  auf  das  Makonde-Hochland  zurückgedrängt.
  Englische  und  portugiesische  Abteilungen
besetzen  Newala.

15.  und  16.  November.  Von  Mgangira  im
Rückzug  nach  Süden  befindliche  deutsche  Abteilung
des  Hauptmanns  Tafel  durchbricht  die  feindlichen
Linien  südwestlich  Liwale.

27.  November.  Im  weiteren  Rückzug  in
Richtung  Newala  wird  Abteilung  Tafel  von  überlegenen
  feindlichen  Kräften  umzingelt  und  muß
westlich  Massassi  nach  tapferer  Gegenwehr  infolge
Mangels  an  Munition  und  Verpflegung  kapitulieren.


 

Ende  November.  Den  auf  dem  Makonde-Hochland
  unter  dem  Befehl  des  Generals
v.  Lettow-Vorbeck  stehenden  deutschen  Truppen
gelingt  unbemerkt  vom  Feinde  der  Durchbruch
über  den  Rowuma  auf  portugiesisches  Gebiet.

Die  im  südlichen  Mahenge-Bezirk  und  östlich
Songea  zurückgegangenen  deutschen  Abteilungen
weichen  nach  Süden  aus  und  überschreiten  den
Rowuma  bei  Ngomano.

V.  Teil.  Ereignisse  auf  portugiesischem  Gebiet
von  Ende  November  1917  bis  Juli  10918.

Ende  November.  Portugiesen  werden  bei
Ngomano  geschlagen.

v.  Lettows  Truppen  erbeuten  mehrere
Munitionslager.
3.  und  6.  bis  8.  Dezember.  Portugiesen

werden  im  Gefecht  an  den  Mkula-Bergen  geschlagen.
  "I

Dezember  1917/Januar  1918.  Der  Hauptteil
  der  deutschen  Streitkräfte  —  angeblich  etwa
10  Kompagnien  —  dringt  das  Ludschendetal  aufwärts
  bis  in  die  Gegend  Luwambula  vor.
Kleinere  Abteilungen  stoßen  im  Küstenhinterland
über  den  Luriofluß  nach  Süden  vor.

Januar.  Einsetzen  der  feindlichen  Gegenwirkung,
  Vorgehen  englischer  Truppen  vom  Südende
  des  Nyassa-Sees  einerseits  und  englischer
und  portugiesischer  Truppen  von  Porto  Amelia
anderseits,  sowie  portugiesischer  Truppen  aus
der  Gegend  von  Mozambique.  Die  Über  den
Lurio  vorgedrungenen  deutschen  Abteilungen  gehen
auf  Medo  zurück.

7.  und  8.  Januar.  Kämpfe  bei  Luwambula.
Dorthin  vorgeschobene  deutsche  Abteilung  geht  auf
den  Lukulezi  zurück.

26.  bis  29.  Januar.  Gefecht  am  Lukulezi.
Rückzug  der  deutschen  Truppen  auf  Mtarika.

24.  bis  28.  Januar.  Die  von  Porto  Amelia
vorgehende  englisch-portugiesische  Kolonne  erreicht
die  Gegend  östlich  Medo.  -

Februar  bis  April.  Meldungen  über  Ereignisse
  von  Bedeutung  liegen  nicht  vor.  Deutsche
Streitkräfte  scheinen  sich  in  der  Gegend  südwestlich
Medo  zu  versammeln.

Mitte  Mai.  Versuche  zur  Einkreisung  der
deutschen  Streitkräfte  in  der  Gegend  von  Nanungo
  mißglücken.  General  v.  Lettow  gelingt  der
Durchbruch  nach  Süden.

31.  Mai.  Die  deutschen  Truppen  überschreiten
den  Luriofluß.

JuniJuli.  General  v.  Lettow  setzt,  trotz
aller  Anstrengungen  des  überlegenen  Gegners,
seiner  habhaft  zu  werden,  den  Marsch  nach  Süden
fort  und  erreicht  die  Gegend  von  Villa  Esperanca
etwa  200  km  nordwestlich  Quelimane.

7b
        <pb n="308" />
        278

Merkworte  zur  selenialtrie  gerspe  noe.

Kronprinz  wilhelm:  .-Für

  sie,  die  nur  auf  sich
gestellt  in  fernem  Velttei  1
deutsche  Art  verteidigten,  ist
Kein  Vort  und  keine  Tat  des
Dankes  groß  und  stolz  genug.

 

Reichskanzler  Graf  beeling-  E  –

Nichts.  kann.  die  Tatsache,
dali  ein  festge  fügter  Föolonialbesit:z
  für  Deutschland  lebensnotwendig
  ist,  so  Kklar  und  deut.
lich  beveisen,  Vie  der  Kraft--aufwand,
  den  unsere  Gegner,
trotz  ihrer  unmittelbaren  Bedrängnis
  in  Europa,  an  die  Ercoberunzgs

  der  deutschen  Kolonisn.

Sesetzt’habem.  Nie  und  nimmer

hätten  sie  die  dort  vevendete

Sroffe  Streitmacht  für  ein
nebensächliches-:  Kampfspie
aufgeboten.  Sie  wuhten  und
wissen  genau,  daft  Deutsolil  aud
der  Kolonien,  bedarf  um  leber.
zu  können  undenicht  für  die
Zzukunft  fremder  Vill  kür  Preisgegeben
  zu  Ssein.

Das  mache  sich  jeder  Deursche

eindringlich  Klar!  Dann  vird
es  auch  nicht  an  der  überzeugten
  Bereitschaft  fehlen,  für
das  deutsche  Kolonialreich  der
Zukunft  freudig  Opfer  zu
bringen.

/4.  4%%%

 

–

 

Staatssekretär  Dr.  Solf:

44  .  —.  —
4.  —  —
.—
—  **
—  n

Kriegeminister  v.  Stein:

NVir  sind  in  den  Kampf  gerreten,

  um  das  Deutsche  Reich

ünverletzt  zu  erhalten.  zZu  ihm

gehören  die  deutschen  Kolonien,
sSind  sie  auch  durch  Neere  von

ähm  getrennf.  Vir  haben  in
siegreichen  Kämpf  en  weite  Gebiete
  der  feindlichen  Länder
besetzt  Darüber  vergiät  so
mancher,  daß.  unser  überseeischer
  Besitz  in  Feindes  Hand
ist.  Das  darf  nicht  seinl
Jeder  Deutsche  mutz  wissen,
es  auch  für  unsere  Kolonien
gilt,  venn  er  die  Unverletz--barkeit
  des  Deutschen  Reiches
/fordert  und  darum  kämpft.

daßß

Der  Kriegsminister.

V.
        <pb n="309" />
        G  279  20
berzog  Johann  RAlbrecht  zu  Mecklenburg:

M  4  %  Æ.  AA  4.  ¼%5%%  a
%%%%  %%  *7,  %%  4  4
%  4%  -  NJ.%  %  4%rtn
%%%%  W  7%

7
M.  11  44  r

Generalfeloͤmarschall  v.  Hindenburg:

 

General  der  Infanterie  und  Erster  Generalquartiermeister  Tudendorff:
Due  Kolonien  sind  untrennbar
von  der  Zukunft  Deutschlands,
für  die  vir  kämpfen  und  siegen
müssen.

4
        <pb n="310" />
        WG  280  20

Neue  Literatur.)

r—i
Zusammengestellt  in  der  Bibliothek  des  Reichs  -  Kolonlalamts.
Die  eingereichten  Bücher.  deren  Aufzählung  und  Besprechung  sich
dio  Redaktion  durchaus  vorbehult.  rW-  unter  keinen  Umstäündon

I.  Geschichte  und  Politik.
Bechler,  Th.:  Zur  Kricgszeit  in  Deutsch-Ostafrikn,
im  Kongo  und  in  Frankreich.  Kriegserlebnisse  u.
Geinntenschatt  d.  Unyamwesi-NMissionare  d.  Brüder--gemeinde
  i.  d.  J.  1911—1917.  Herrnhut:  Missions-=buchh.
  1918.  79  S.  80.  L1
*.Bischoff,  Ernst:  Die  englischen  und  französischen
Untaten  auf  koloninler  Erde.  Mit  e.  Einführungswort
von  A.  Forel.  Zürich:  Füssli  1917.  116  S.  80.  2
Uagen,  Maximilinn  von:  Die  südafrikanische

Krisc.
in:  G#renhische  JInhrbücher  1918,  Bd  173,  H.  2,
S.  170  (#
dens,  Kurt:  Johann  Jonchim  Becher.  ein  Vorkämyter
  deutscher  Koloninlpolitik  im  17.  Jahrhundert.
:  Kol.  Rdsch.,  Jg  1918.  HI.  5/6  ff.,  S.  148  ff.
„is  Koloninldeutschen  aus  Deutsch-Ostafrika
in  beiiecher  Hielangeenshaft.  Berlin:  1918.  Reichsdruckerei.

(Reichs.-  lsnualn)  s
Rohden,  Eduard  von:  Kricgsgefangen  in  Norcafrika.
  Aus  d.  Tagsbuehe,  -  deutschen  Gardegrenadiers
  Eduard  von  Ro  Ein  Dokument  franz.

Schmach  von  kr  Willy  Prert-  Siegen:  Montanus
1917.  158  S
(Montanus-  Ai#iner.  Bd  6.)  L

Roscher,  XMaria:  Zwei  Jahre  kriegsgefangen  in
West-  und  Nord-Afrika.  Erlebnissc  einer  deutschen
Frau.  Stuttgurt:  Steinkopf  1918.  208  S.  80.  7

*Schippel,  Max:  Marx  und  die  Wakelieldschen
Koloninlauffassungen.

in:  Korialistizche  Monatshelte  1918,  Jg  24,  H.  17,
S.  684  (s

En  aniss  Ernst:  Die  amcrikanische  Gewaltherrschaft
  auf  den“  Thilippinen.

in:  Kol.  Rundsch.,  Jg  1918,  H.  5/6.  S.  171  f.  (

Sperber,  O.:  Jnpans  EKpansion.

in:  Deutsche  Politik  1918,  Jg  3,  II.  28,  S.  881  ff.  ([10

Paul  von]  Hindenburg  als  Erzicher  in  seinen
Aussprüchen.  Zusgest.  von  Paul  Dehn.  Leipeie:
Weicher  1918.  111  S.  80.  [

*  Nlemeyer,  Theodor:  Belgien  und  seine  Neutralisierung.
  München  u.  Leipzig:  Duncker  &amp;amp;  Humblot

1017.  61  S.  60.  *

II.  Geographie,  Reisebeschreibungen,
Ethnographie,  Archüologie.

*  Marqunrdsen,  Hugo:  Studien  über  Angoln.  Zur
Orographie  Angolas.  Olit  drei  Skizzen.  «
in:  Mikteilungen  aus  den  deutschen  Schutsgebieten

1918,  Bd  31,

Müller.  !42  Tnap.  2.  Halbbd.  —ies

Friedrichsen  1918.

(Ilamburg.  Wiiss.  rr  Ergebnisse  der  Südsee-Expedition
  100  —110.  2.  B0  2,  2.  Halbbd.)  (11

*Sprigude,  D’aul:  Die  enenan  Kolonic  Duhomc.
llierzu  Kurte  von  Dahome.

in:  Aihlpilunten  aus  den  deutschen  Schutzgcbicten
1918.  B4  31.  UI.  (!1

*  Alt  elnom  sind  die  Titel  der  Werke  bezeichnot,  welche
del  der  Redak  tlon  4en  Kolonialblattes  elngingen;  milt  eineme
dlelenlven.  welche  von  der  Bi  bliothek  des  belchs.  Kolonlélamts
künflleh  erworben  rdeb

Eungswirtschalt  d.  Kricgsausschusscs.
XI,  327  S.  40.  «

 

*  Thileniu  :  Der  Plan  der  Erpecdition.  Hamburg:
  Friedricl  sen  1918.  40  40.

(Hamburg.  Wiss.  —  kegasßR  der  Südsce-Expedition
  1908—1910.  I.)  *
III.  Naturwissenschaften.

Adlung:  Beiträge  zur  Kenntnis  einiger  Eingeborenen-Nahrungsmittel.


in:  Der  Tropenpflanzer  1918,  Jg  21,  Nr.  7,

.  [i-i

s.l91fl
IV.  Medizin.
Vacat.

V.  Rechtswissenschaft  und  Verwaltung.

Entscheidungen  des  Reichsgerichts  in  Zivilsachen.

F.  Bd  42.  Der  ganzen  Reihe  92.  ipzig:
Veit  &amp;amp;  Comp.  1918.  XII,  467  S.  80.  I#-h

VI.  Volkswirtschaft,  Gesellschaftswissenschaft

  und  Statistik.  «
Zcvende  Janrrerslag  1917.  Vereeniging  „Koloniaal
  Instituut",  Amsterdam.  Amsterdum:  (1918)  de
Bussy.  130  S.  8  [is
Deutsche  Wirtschuftszukunft.  Korrespondenz  für
Rohstofffragen  und  Kolonialwirtschaft.  g:  Emil
Zimmermann.  Nr.  1  ff.  Berlin:  1918.  Lichbheit  &amp;amp;
Thiesen.  40.  20
*  Rümker,  K.  von:  Beyölkerungs-  und  Siedeclungsfungen
  im  Land  Ob.  Ost.  Berlin:  Parey  1918.  36  S.  S0.
(v.  Rümker,  Kriegsaufsütze,  H.  3.)  l

VII.  Handels-  und  Finanzwissenschaft.

Als  Handschr.  gedr.  Deutschlands  auswürtiger
Handel  im  Jnhre  1913  und  Durchschnitt  1911/13  mit
landwirtschaftlich  wichtigen  Waren  C(Lebensmitteln,
landwirtschnftl.  Bedarfsgegenstünden  u.  Erzeugnissen).
Isg.  vom  Kriegsausschuß  der  Deutschen  Landwirtschaft.
  bearb.  von  d.  Abteil.  für  Prouktion  u.  über-Berlin:
  1918.

(22

VIII.  Land-,  Forst-  und  Hauswirtschakt,
Jagd,  Fischerei.
Vacat.

IX.  Bau-  und  Ingenieurwissenschaft.
Verkehr.

Germanischer  Lloyd.  Vorschriften  für  Klassifikation
  und  Kltau  von  HluBRisernen  Seeschiffen.  Nachting
  1918.  6  S.  PHo.  l2s

X.  Berg-  und  Hüttenwesen.

*Eppler,  Alfred:  Die  Zukunst  der  denutschen
Schmuckstein-Industric  unter  Berücksichtigung  der
Ubergangswirtschust.  Crefeld:  Hohns  1918.  32  S.  do.  l24

XlI.  Gewerbe  und  Industrie.

Vacat.
XII.  Unterricht  und  Sprachwissenschaft.

Vacat.

XIII.  Religion  und  Mission.
Vacat.

XIV.  Schöne  Literatur  und  Kunst.
Vacat.
XV.  Heer  und  Marine.

Vacat.

XVI.  Verschiedenes.
Vacat

 

VDeranmweriicher  Redakteur  für  den  ulchtamtlichen  Teil:  Odskar  Vlesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Könlglichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Miltler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W#s,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="311" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Zfrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  vom  Reichs-Kolonialamt

 

29.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  September  1918.  Uummer  17/18.

Diese  Zeitschrift  erscheln,  en  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  obee  belgefügt  die  mindestens  einmal
dlerkelfährlich  e  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Bekeiseene  ten“.  “  3J,  00  Dr.  Marquardsen.  Der
bier#teljährlich  emen  n  en  für  das  W#s  mit  den  Betlheften  bengai  beim  zuuge  d  98  die  S5e  4rs  die  Buchdirekt

  unter  Steisba  Sskurt  die  Verlagsbuchhandlu  ½663  eutschland  einschl.  der  deusschen
kunsen“  und'“  Oster  reich  -A#ne#urn  b)  .  für  die  Länder  des  Welwost  berahe“  —  uln  en  und  Ahsragen  Vesiad  an
Pe  und  Eorberbhandinenn  uen  2  Stegfried  Mittler  und  Sohn.  Berlin  8Wös,  Kechfee  raße  66—71,  #

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Personalien  S.  281.
Nichtamtlicher  Teil:  Aus  fremden  olonien  und  Produktionsgebieten:  Eisenbahnpläne  in  Angola
84.  —  Die  Uganda-Eisenbahn  im  Jahre  1917  S.  284.  —  Eisenbahnen  in  Spanisch-Marokko  S.  285.
*  ed.  Das  Hamburgische  Kolonialinstitut  im  Winterhalbjahr  1918/19  S.  285.
Literatur-Bericht  S.  268.

II  lIAmtlicherTeilllI

 

 

Personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Major  v.  Raben  im
Kommando  der  Schutztruppen  und  den  Hauptmann  v.  Kleist  in  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für
Deutsch-Ostafrika  durch  Allerhöchste  Kabinetts-Ordre  vom  9.  August  1918  zu  Ehrenrittern  des
Johanniterordens  zu  ernennen.

Dem  Sekretär  Hans  Arbinger  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Neuguinea  ist  der  Titel
und  Rang  eines  Königlich  Bayerischen  Rentamtsassessors  verliehen  worden.

Seiue  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  folgenden  Beamten
das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse  zu  verleihen:

I.  Schutzgebiet  Deutsch-Ostafrika:

den  Referenten,  Geheimen  Baurat  Brandes  und  Regierungsrat  Schmidt,  dem  Finanzdirektor,
  Rechnungsrat  Schmeiser,  dem  kommissarischen  Bezirksrichter  Dr.  Bogk,  dem  Bureauvorstand,
  Rechnungsrat  Brandenburg,  dem  Kassenvorstand,  Rechnungsrat  Lergen,  dem  Geheimen
expedierenden  Sekretär  Schoen,  den  Gouvernementssekretären  Weber,  Paul,  Bopp  und  Krebs,
dem  Regierungslehrer  Jentsch,  dem  Assistenten  1.  Klasse  Lichtenstein,  dem  Techniker  2.  Klasse  Pich,
dem  Bureaugehilfen  Hohlfeld,  dem  Polizeiwachtmeister  Erlewein,  den  Kanzlisten  Ribeiro  und
Rottmann,  dem  Kanzleibeamten  Poppe,  den  Kanzleigehilfen  Strohbach  und  Thode;

II.  Schutzgebiet  Kamerun:

dem  Ersten  Referenten,  Geheimen  Regierungsrat  Full,  dem  Legationsrat  Dr.  Olshausen,
dem  Bezirksrichter,  stellvertret.  Oberrichter  Dr.  Schumacher,  dem  Regierungsarzt,  Stabsarzt  a.  D.
Eckhardt,  dem  Ingenieur  Michell,  dem  Vorstand  der  Gouvernements-Hauptkasse,  Rechnungsrat
Kräuter,  dem  Arbeiterkommissar  Tinzmann,  den  Gouvernementssekretären  Meiß  und  Wagner,
dem  Zollassistenten  1.  Klasse  Meinert,  dem  Bureauassistenten  1.  Klasse  Großmann,  den  Regierungslehrern
  Klein-Schonnefeld  und  Schwarzer,  dem  Gartentechniker  2.  Klasse  Mattner,  dem
Polizeimeister  König  und  dem  Schlosser  Warpakowski.
        <pb n="312" />
        W  282  20

Kaiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  18.  August  1918.

Der  Oberleutnant  Meine  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  wird  zum  Hauptmann
  befördert.  -
A.  K.  O.  vom  27.  August  1918.

Befördert  werden:
zum  Stabsveterinär
Münchgesang  (Oskar),  Oberveterinär  der  Reserve  (V  Berlin)  bei  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika
  mit  einem  Patent  vom  24.  November  1914;

zum  Oberveterinär
Dr.  Sommerfeld  (Kurt),  Veterinär  der  Reserve  (V  Berlin)  bei  der  Landesverteidigungstruppe  Togo
mit  einem  Patent  vom  27.  September  1916.
A.  K.  O.
Stabsarzt  Ullrich  von  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  für  die  Dauer  des  mobilen  Verhältnisses
  zur  Verwendung  im  Heere  überwiesen,  wird  zum  Oberstabsarzt  mit  einem  Patent
vom  11.  Juli  1918  befördert.

A.  K.  O.  vom  28.  August  1918.
Hauptmann  Meine,  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  scheidet  aus  derselben  aus  und  wird
im  Fuwßartillerie-Regiment  Nr.  3  angestellt.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Alergnãdigst  geruht,  das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse
zu  verleihen,  und  zwar:
dem  Oberveterinär  der  Reserve  Münchgesang,  .  .-dem
  Gefreiten  der  Reserve  Wasmer  und  bei  der  iran  ür
-  -  Seewehr  Wallenstein  |  Deutsch-Ostafrika,
den  Sanitäts-Vizefeldwebeln  der  Landwehr  .
Westphal  und  Wiedemeyer  und  be-  der  Schuhtruppe  für
den  Unteroffizieren  Weißner  und  Forkel  eutsch-Südwestafrika,
dem  Major  a.  D.  v.  Doering  und  bei  der  Landesverteidigungsdem
  Unteroffizier  des  Landsturms  Schulemann  truppe  von  Togo.

nachrufe.
Generalmajor  Sriedrich  F.

.  Am  6.  d.  Mts.  verstarb  der  Königlich  Preußische  Generalmajor  und  Departementsdirektor
im  Kriegsministerium,  Ehrendoktor  der  Rechte  der  Universität  Freiburg  i.  Br.

Herr  Emil  Friedrich.

Der  Verstorbene  hat  als  Major  und  Kommandeur  des  Eisenbahn-Bataillons  in  den  Jahren
1905  bis  1907  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  angehört.  In  dieser  Stellung  hat  er
ruhmreichen  Anteil  an  den  damaligen  Kämpfen  genommen  und  sich  stets  als  unerschrockener,  umsichtiger
  und  tatkräftiger  Offizier  gezeigt.  Seinem  Bataillon  war  er  ein  unermüdlich  tätiger,  gerechter
und  hochverehrter  Vorgesetzter.

Zuletzt  als  Direktor  des  Unterkunftsdepartements  im  Kriegsministerium  mit  der  Gefangenenfürsorge
  betraut,  hat  sich  General  Friedrich  erneut  um  die  Kolonialverwaltung  unschätzbare  Verdienste
erworben.  Durch  längeren  Tropenaufenthalt  gesundheitlich  geschwächt,  sind  die  Kolonialdentschen
von  den  Leiden  der  Gefangenschaft  besonders  hart  betroffen.  Ihnen  wandte  der  Verstorbene  warmherzig
  seine  volle  Teilnahme  zu.  Durch  seine  geschickte  Leitung  und  sein  mannhaftes,  zielsicheres
Auftreten  bei  den  deutsch-französischen  und  deutsch-englischen  Austauschverhandlungen  in  Bern  und
im  Haag  hat  er  einen  wesentlichen  Anteil  an  dem  Abschluß  der  dabei  getroffenen  Vereinbarungen
gehabt,  die  auch  für  die  Kolonialdeutschen  von  größter  Bedeutung  sind.  Die  Kolonialverwaltung
wird  dem  viel  zu  früh  seinem  Wirkungskreise  Entrissenen  allezeit  ein  dankbares  Gedächtnis  bewahren.

Berlin,  den  10.  September  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Dr.  Solf.
        <pb n="313" />
        W  283  20

Reichshommissar  a.  D.  Dr.  peters  .

10.  September  1918  starb  in  Woltorf  bei  Peine  der  Begründer  unseres  ostafrikanischen
Schutzenlrine  Kaiserlicher  Reichskommissar  a.  D.

Herr  Dr.  Carl  Peters.

Der  Verschiedene  war  am  27.  September  1856  zu  Neuhaus  a.  d.  Elbe  geboren,  besuchte
1871  bis  1876  die  Klosterschule  in  Ilfeld  und  studierte  im  Anschluß  daran  bis  1879  Geschichte,
Geographie  und  Jura  in  Göttingen,  Tübingen  und  Berlin,  wo  er  1879  promovierte.  1881  bis
1883  hielt  er  sich  in  London  auf,  kehrte  dann  nach  Berlin  zurück  und  begann  sich  bald  ganz  der
praktischen  Kolonialpolitik  zuzuwenden.  Er  gründete  hierzu  1884  die  „Gesellschaft  für  deutsche
Kolonisation“,  die  ihn  noch  in  demselben  Jahre  mit  Graf  Pfeil  und  Jühlke  zu  Landerwerbungen
an  die  ostafrikanische  Küste  aussandte.  Es  gelang  hier,  durch  mehrere  Verträge  die  Landschaften
Usagara,  Nguru,  Useguha  und  Ukami  für  die  Kolonisationsgesellschaft  zu  erwerben  und  hierfür  einen
Kaiserlichen  Schutzbrief  zu  erhalten  (27.  Februar  1885).  Peters  ist  somit  als  der  Begründer  des
heutigen  Deutsch-Ostafrika  anzusehen.  Hiernach  trat  er  (1885  bis  1888)  an  die  Spitze  der  von  ihm
begründeten  „Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft".  Während  eines  Aufenthaltes  in  Zanzibar  (1887)
erwarb  er  durch  einen  (1888  ratifizierten)  Vertrag  vom  Sultan  von  Zanzibar  gegen  eine  Entschädigung
  den  heutigen  deutsch-ostafrikanischen  Küstenstreifen.  1889/90  übernahm  Peters  die  Leitung  der
„Deutschen  Emin-Pascha-Expedition“,  die  er  mit  bewunderungswürdiger  Energie  durchführte.  Er
marschierte  den  Tana  aufwärts  nach  Uganda  und  kehrte,  als  er  den  Abmarsch  Emins  mit  Stanley
erfahren  hatte,  über  den  Victoriasee,  Tabora  nach  Bagamojo  zurück.  Peters  verfolgte  die  Absicht,
Uganda  und  Emins  Provinz  an  Deutsch-Ostafrika  anzugliedern  und  fand  hierzu  auch  die  Zustimmung
Emins,  den  er  in  Mpapua  schon  wieder  auf  dem  Marsch  in  das  Innere  begriffen  antraf.  1891
wurde  Peters  als  provisorischer  Reichskommissar  nach  Deutsch-Ostafrika  geschickt;  er  gründete  hier  eine
Station  am  Kilimandscharo  und  war  1892/93  deutscher  Kommissar  bei  der  deutsch-englischen  Grenzregulierung
  zwischen  dem  Kilimandscharo  und  der  Küste.  1894  wurde  Peters  durch  Patent  zum
Reichskommissar  bestellt  und  ihm  der  Posten  eines  Landeshauptmanns  am  Tanganjika  angeboten,
den  er  aber  ablehnte.  Infolgedessen  wurde  er  1895  zur  Disposition  gestellt.  Bald  darauf  war
Peters  Gegenstand  heftiger  Angriffe,  besonders  im  Reichstage,  wegen  seines  Verhaltens  gegen  die
Eingeborenen  am  Kilimandscharo,  die  schließlich  zu  seiner  Dienstentlassung  führten  und  ihn  veranlaßten,
nach  England  überzusiedeln.  In  den  Jahren  1898  bis  1911  machte  er  in  Südafrika  mehrere
Forschungsreisen,  besonders  im  Gebiet  zwischen  Sambesi  und  Sabi,  die  ihm  den  Stoff  boten,  seine
Ophirtheorie  zu  vertiefen  und  wissenschaftlich  zu  begründen.  Kurz  vor  dem  Kriege  war  Peters  nach
Deutschland  zurückgekehrt.  Eine  schwere  Erkrankung,  die  wohl  auch  die  Ursache  seines  frühzeitigen
Hinscheidens  gewesen  ist,  lähmte  seit  längerer  Zeit  seine  vorher  so  unverwüstliche  Arbeitskraft.  Trotzdem
  verfolgte  Peters  mit  gespannter  Aufmerksamkeit  die  welterschütternden  Ereignisse  während  des
großen  Krieges  und  suchte  seinem  Vaterland  aus  dem  reichen  Schatz  seiner  Erfahrungen  zu  helfen,
wo  er  irgend  konnte.  Besondere  Frende  bereitete  ihm  die  zähe  Widerstandskraft  von  Deutsch-Ostafrika,
  des  Landes,  das  er  für  Deutschland  erworben  hatte  und  dem  er  Zeit  seines  Lebens  sein
größtes  MWuterose  bewahrt  hat.

Die  hohen  Verdienste  von  Carl  Peters  sind  niemals  von  irgend  einer  Seite  bestritten  worden.
Seine  Eingeborenenpolitik  hat  ihm  zeitweilig  die  heftigsten  Anfeindungen  eingetragen  und  ihn  selbst
veranlaßt,  für  viele  Jahre  sein  Vaterland  mißmutig  zu  meiden.  Erfreulicherweise  hat  die  Zeit  und
die  ruhigere  Beurteilung  der  Umstände  auf  beiden  Seiten  aussöhnend  gewirkt.  Bereits  1905  hob
der  Kaiser  das  Erkenntnis  des  Disziplinarhofes,  soweit  es  sich  auf  den  Verlust  des  Titels  bezog,  auf,
und  Anfang  1914  wurde  Peters  auch  eine  Pension  zuerkannt.  Daß  diese  Anerkennung  seiner  großen
Verdienste  den  Verstorbenen  außerordentlich  gefreut  und  dazu  beigetragen  hat,  die  Genesung  nach
seiner  schweren  Erkrankung  zu  fördern,  beweisen  verschiedene  Zuschriften  an  den  Staatssekretär  des
Reichs-Kolonialamts.

Mit  Carl  Peters  ist  eine  bahnbrechende  Kraft  aus  der  Gründungszeit  der  kolonialen  Ara-Deutschlands
  dahingegangen;  sein  Name  aber  wird  unauslöschlich  mit  der  Geschichte  der  deutschen
Kolonialpolitik  verbunden  bleiben.

Berlin,  den  12.  September  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.
        <pb n="314" />
        68  284  ꝛ

Bezirksleiter  Heinrich  Michels  p.
Am  31.  März  1918  verstarb  in  Daressalam  an  einer  schweren  Typhusertrankung  der

Kaiserliche  Bezirksleiter

Herr  Heinrich  Michels.
Nach  seinem  Ubertritt  in  den  Dienst  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  im  Jahre  1896

wurde  Herr  Michels  zunächst  in  der  8

oll-,  später  in  der  Zentral=  und  Lokalverwaltung  der  Kolonie
verwendet  und  hat  sich  stets  hervorragend  bewährt.

1913  wurde  er  zum  Bezirksleiter  befördert.

Die  Kolonialverwaltung  wird  dem  in  langer  Schutzgebietsdienstzeit  vorzüglich  bewährten
Entschlafenen  stets  ein  ehrenvolles  Andenken  bewahren.

Berlin,  den  20.  September  1918.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
Gleim.

 

enschtamtlicher  Teis##cccc

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Eisenbahnpläne  in  Kngola.

Nach  einer  aus  Brüssel  kommenden  Mitteilung
des  „Neptune“  vom  3.  August  d.  Is.  soll  si  ie
Portugiesische  Regierung  entschlossen  haben,  die  1  mspurige
  Eisenbahn  von  S.  Paulo  de  Loanda  nach
Ambaka,  von  der  Kolonie  verlängert  bis  Malange,
im  ganzen  540  km,  in  östlicher  Richtung  fortzuführen,

nach  der  genannten  Quelle  bis  ins  Katangagebiet  von
Belgisch  -Kongo,  also  um  mehr  als  600  km,  nach  einer
Mitteilung  der  „Times“  (vom  19.  Juli  d.  Is.)  nur  bis
an  das  schiffbare  Kongonetz  zum  Kwango-Fluß,  d.  h.
um  etwa  180  km.  Im  ersten  Falle  würde  durch  diese
Bahn  ein  Wettbewerb  für  die  Benguellabahn  entstehen,
an  der  das  Kapital  und  die  Eisenbahnpolitik  von
Belgisch-Kongo  interessiert  sind.

Die  Uganda-Elsenbahn  im  Jahre  1917.

Dem  Wrilbeist  gielen  Jahrgangs  des  „Colonial
Journal“,  Bar  274,  entnehmen  wir  die  nachstehenden
  Fiand  S.

Im  Januar  1917  ging  die  Bahn  wieder  in  die
Hände  der  Zivilverwaltung  über.  Die  Betriebsfür.
  6su  betrugen  780  688  L,  die  Betriebsausgaben
  4  Loder  Betriebsüberschuß  351  825  L,
die  gae  8  Die  Bahn  hat  also  befriedigend
  gearbeitet,  dei  der  starke  iltcwertehr

er  Betriebseinnahmen  erbrachte.  Die  geasche
  Unterhaltung  und  Ernenerang  der  Bahn,
der  Gebäude,  der  Fahrgeuge  und  der  Seeflottille  hat
man  zunächst  der  Zukunft  vorbehalten.  Infolgedessen
erscheinen  die  Betriebskosten  und  die  Kapitalverzinsung
des  Unternehmens  in  einem  wesentlich  „Hünstigeren
Lichte  als  der  Wirklichkeit  entspricht.  Die  nächste
Zukunft  wird  der  Bahn  auf  eine  Reihe  von  Jahren
eine  bedeutende  Steigerung  in  den  Betriebsausgaben
und  eine  scharfe  Abnahme  des  Betriebsüberschusses
bringen,  wenn  die  Bahn  denjenigen  Stand  der  Ausbesserungen
  und  der  Leistungsfähigkeit  wieder  erreichen

 

soll,  der  unumgänglich  notwendig  ist,  um  den  Erfordernissen
  des  Landes  in  befriedigender  Weise  zu  entsprechen.
  Die  Erkenntnis  dieser  Tatsache  ist  für  die
Verwaltung  von  besonderer  Bedentung  bei  der  Bewertung
  der  Bahn,  und  vertrauensselige  Aussichten
auf  die  Reineimmahmen  der  Bahn  in  künftigen  Jahren
auf  Grund  der  Betriebsergebnisse  des  vorliegenden
Jahres  werden  sich  kaum  erfüllen.  Die  Betriebszahl
der  Bahn  (Verhältuis  der  Betriebsausgaben  zu  den
Roheinnahmen)  hat  in  den  verflossenen  13  Jahren
erheblich  geschwanlt,  und  die  Oberleitung  der  Bahn
rechnet  nicht  auf  eine  Betriebsziffer  unter  66  bis  70
v.  H.,  wenn  die  ungewöhnlichen  Bedingungen  des
Krieges  aufgehört  haben  und  die  dringend  notwendigen
Ausbesserungen  und  Erneuerungen  ausgeführt  werden
können

Bei  den  Ausgaben  für  die  Hafenanlage  von
Kilindini  bleiben  noch  etwa  90  000  L  von  der  Parlamentsanleihe
  von  250  000  L  ungedeckt,  womit  dev  bessamte
  Geldaufwand  für  diesen  Bau  auf  700
steigt.  Die  Bauplänec  sind  von  einer  aunemeenen
vorbereitet  worden,  die  ihre  Vertreter  zur  lntersuchung
der  örtlichen  Verhältnisse  an  Ort  und  Stelle  entsandt
hat;  aber  jede  Bauausführung  an  dem  Tiefwasserpier
muß  während  der  schweren  Notlage,  die  zur  Zeit  im
ganzen  Reiche  besieht  (-grare  erisis  existing  thronghont.
lhe  Empirc  at  the  present  time“),  bis  nach  Beendigung
  des  Krieges  verschoben  werden.  Vorgesehen
sind  Anlegestellen  für  vier  Seedampfer  mit  den  nötigen
Schuppen,  Kränen,  Gleisen  und  allem  Zubehör,  wie
ihn  eine  neuzeitliche  Hafenanlage  erfordert;  dazu
kommen  Speicher  und  Gleisgruppen  zwischen  dem
Bahnhof  Kilindini  und  dem  Strande  und  die  Errichtung
  eines  geräumigen,  bequemen  Zollhofes  mit  den
notwendigen  Ladestraßen  und  Zufahrten,  die  dem
Umschlags=  und  allgemeinen  Geschäftsverkehr  des
Hafens  dienen  sollen.  F.  B.
        <pb n="315" />
        W  285  20

Eisenbahnen  in  Spanisch-Maorchkho.

In  Spanisch-Marokko  wurde  die  46  km  lange
Eisenbahn  Centa—Tetuan  in  1  m-Spur  in  der
dritten  Maiwoche  1917  dem  Verkehr  übergeben,  nachdem
  der  Bau  im  Januar  1918  beschlossen,  die  Pläne
im  April  1914  fertiggestellt  waren.  Die  Linie  enthält
fünf  Tunnel  und  fünf  Brücken.  Die  Fahrzeuge  stammen

aus  den  Vereinigten  Staaten.  Tetuan  ist  mit  dem
Hafenorte  Rio  Martin  schon  seit  längerer  Zeit  durch
eine  11  km  lange  Bahnlinie  verbunden.

Uüber  die  Fortführung  der  Bahn  Tanger  —  Rabat
die  innerhalb  des  internationalen  Gebiets  vollendet
ist,  über  die  Grenze  des  spanischen  Protektorats
hinaus,  verlautet  noch  nichts.  Auch  der  Bahnbau
Tanger—Fes  ist  innerhalb  der  spausschen  Zone

 

nicht  weiter  gediehen.  Der  Bau  ist  nach  dem  fran-Wüisch-
  spanischen  Ubereinkommen  vom  27.  November
2  der  französischen  Compagnie  (#cnéralc  du  Maroc
10  13  versst  und  der  spanischen  Compatznie  Générale
Wyagnolce  du  Maroc  in  Madrid  übertragen;  Tochitergesellschaft
  dieser  beiden  Gesellschaften  ist  die  französischspanische
  Eisenbahn-Gesellschaft  Tanger—Fes  mit  dem
Sitz  in  Meknes  und  der  Hauptverwaltung  in  Paris:
von  dem  Gesellschaftskapital  von  15  Millionen  Franken
fallen  10  v.  H.  auf  die  spanische,  60  v.  H.  auf  die
frangösische  Muttergesellschaft.
Im  Bezirk  Melilla  ist  die  Bahn  Nador—Batel
im  Betriebe.  (Nach  Wirtschaftsdienst  1918,
Nr.  36  vom  6.  Sept.)

 

Vermischtes.

Das  Bamburglsche  Rolonlalinstitut  im  Winterhalbsahr  1918/19.“)

Senatskommissar:  Bäürgermeister  D.  Dr.  W.  von
Melle

gommissar  des  Reichs-Kolonialamts:  Geheimer
Oberregierungsrat  Dr.  Heinke,  Verlin

Kommissar  des  Reichs-  NMarine-Amts.  Geheimer
Admiralitätsrat  Professor  Dr.  Köbner,  Berlin.

Kaufmännischer  Beirat:  M.  M.  Warburg,  Vorsitzender,
  F.  H.  Witthoefft.  O.  Riedel.

Regierungsrat:  Dr.  A.  v.  Wrochem,  Vorlesungsgebäude.


Geschäftsstelle  des  Senatskommissars:  Hamburg
  36,  Vorlesungsgebäude,  Edmund-Siemers-Allee,
  Zimmer  155.

Professorenrat:  Professor  Dr.  Kentgen,  Vorsitzender;
  Professor  Dr.  Lohmann,  stellvertretender  Vorsigender;
  Professor  Dr.  Stern,  Schriftführer;  Professor
  Dr.  Borchling,  Professor  Dr.  Bruck,  Professor
  Dr.  Florenz,  Professor  Dr.  Franke,  Professor
Dr.  Gürich,  Professor  Dr.  Konow,  Professor  1).
Dr.  Lenz,  Professor  D.  Meinhof,  Professor  Dr.
Nocht,  z.  Zt.  im  Heeresdienst,  Professor  Dr.  Passarge.
  z.  Zt.  im  Heeresdienst,  Professor  Dr.  Perels,
Professor  Dr.  Rabe,  Professor  Dr.  Rathgen,  Professor
  Dr.  Salomon,  Professor  Dr.  Schädel,  Professor
  Dr.  Schorr,  rofessor  Dr.  Thilenius,
Professor  DOr.  Tschudi,  Professor  Dr.  Voigt,  Professor
  Dr.  Zelsr-  Professor  Dr.  Winkler,  Professor
  Dr.  Wolf

Geschäftsstelle  2½  Kolonialinstituts:  Hamurg
  36,  Vorlesungsgebäude,  Edmund-Siemers-Allee,
  I.  Stock  rechts,  Zimmer  150.

Zentralstelle  des  Kolonialinstituts:  Hamburg
  36,  Rothenbaumchaussee  12.  Generalsekretär:
Kanserl.  Geheimer  Regierungsrat  Professor  Dr.  phil.
Stuhlmann:  Referenten:  Kaiserl.  Regierungsrat
Zache,  Bezirksamtmann  a.  D.,  z.  Zt.  im  Heeresdienst;

  Dr.  publ.  Heber;  Misseuschaftliche  Assistenten:
  Dr-  hlt  u.  Dr.  Heile:  Wissenschaftlicher
Hilfsarbeiter:  Dr.  Schweer.

*)  Vol.  „D.  Kol.  Bl.“  1918,  Nr.  7/8,  S.  110  ff.

 

Verzeichnis  der  Vorlesungen  und  Übungen
des  Kolonialinstituts
vom  15.  Oktober  1918  bis  15.  März  1919.

I.  Vorlesungen  und  Übungen.
1.  Geschichte,  Rechts=  und  Staatswissenschaften.
Prof.  Dr.  Keutgen:  1.  Allgemeine  Kolonialgeschichte.
  I.  Vom  Zeitalter  der  Entdeckungen  bis
Ende  des  18.  Jahrhunderts.
2.  Kolonialgeschichtliche  Ubungen.
Zache:  Der  Krieg  in  den  deutschen  Kolonien.
Prof.  Dr.  Konow:  Indiens  Bedentung  für  Großbritannien.

Walter  (Berlin):  Britisch-Indien.
Prof.  Dr.  Franke:  Die  Religionen  Chinas.
Prof.  Dr.  Florenz:  Uber  Religion  und  Kultus
der  Japaner.  II.  Teil:  Die  buddhistischen  Sekten.
Der  Schintoismus.
Prof.  D.  Meinhof:  Afrikanische  Religionen.
Prof.  Lr.  Tschudie:  1.  Geschichte,  des  Osmanischen
Reiches  im  19.  Jahrhundert
2.  Ubungen  über  die  Geschichte  der  Stadt
Brussa.
Prof.  Dr.  Salomon:
Westrußland.
2.  Geschichte  der  Baltanstaaten  seit  dem
Anfang  des  19.  Jahrhundert
3.  Ubungen  zur  önnnnbrochen  Geschichte.

Prof.  Dr.  Ziebarth:  Griechische  Stichschte  nach
dem  Tode  Alexanders  des  Gr
Lic.  thcol.  Schlunk,  Miestonsinsehal.  Die  Geschichte
  der  deutschen  Wn
2.  Missionswissenschaftliche  Ubungen.
z.  Die  Erfahrungen  des  Weltkrieges  und
die  Zulunft  der  deutschen  Kolonialmissionen.
Prof.  Ir.  Perels:  1.  Kolonialrecht.  II.  Teil.
2.  Rechtsverhältnisse  der  Kauffahrteischiffe
  im  Seekrieg.  "
Prof.  Dr.  Bruck:  Haftpflichtsicherung.


.  Völker  und  Staaten  in

und  Unfallver-
        <pb n="316" />
        W  286  20

Dr.  v.  Wrochem:
sicherung.
Prof.  Dr.  Rathgen:  1.  Koloniakpolitik.  II.  Teil.

Koloniale  Witschaftspo  lit

2.  England.  Staat  1  WVortswirtschaft
im  Kriege.

3.  Praktische  Volkswirtschaftslehre.  Gewerbe-=
  und  Handelspolit

Prof.  Dr.  v.  Tyszka:  tbotrschaftliche
Ubungen.

Prof.  Dr.  Rathgen  und  Prof.  Dr.  Voigt:  Besichtigung
  von  Warenlagern,  Aufbereitungsanstalten
  und  industriellen  Anlagen.

Dr.  Krauß:  1.  Neutürkische  Wirtschaftspolitik.

2.  behruen  in  die  Staats=  und  Volkswirtschaft
  Bulgariens.

Das  Transportwesen  nach  den  Balkanurb
  Orientländern.

4.  Abungen  über  Fragen  des  türkischen
Außenhandels.

Osbahr:  1.  Die  kaufmännische  Buchführung
vom  Standpuntt  der  Unternehmung.

2.  Sicherheit,  Rentabilität  und  Liquidität
sowie  ihre  Beziehungen  zum  Umsatz.

3.  Die  kaufmännischen  Kesn,  ihre
Arten,  Formen,  wirtschaftliche  Bedentung
und  betriebstechnische  Behandlung.

Übungen  über  schwierigere  Falte  aus
det  Buchführungspraxis.

Die  öffentliche  Krankenver-2.

  Kolonialwirtschaft  und  Naturwissenschaften.

Dr.  Schmidt:  Ackerbaulehre.

Prof.  Dr.  Voigt:  1.  Die  Nutzpflanzen  der  Weltwirtschaft
  in  Einzeldarstellungen.  Mit  Lichtund
  Wandelbilder

62.  Die  Nuppflanzen  der  Weltwirtschaft.
re  Erzeugnisse  und  ihr  Anbau.  I.  Teil.  Mit
n3  Für  Beamte,  Landwirte  u.  Kaufleute.

 

ariensben  pflanzlicher  Erzeugnisse  des
Hande
4.  hielt-  Pflanzenbaulehre.  I.  Teil.
5.  Landwirtschaftliches  Laboratorium.
6.  Landwirtschaftliches  Kolloquium.  Für
Fortgeschrittene.
Prof.  Dr.  Voigt  und  Prof.  Dr.  Rathgen:  Besichtigung
  von  Warenlagern,  Aufbereitungsanstalten
  und  industriellen  Anlagen.

Dr.  Brunner:
der  Nahrungs-,  Genuß=  und  Futtermittel.

Dr.  Neumann:  1.  Schaf=  und  Ziegenzucht  mit
Berücksichtigung  der  Verhältnisse  der  Kolonien.


2.  Die  Milch  und  ihre  Verwertung  (Butterund
  Käsebereitung).
.  Landwirtschaftliche  Exkursionen.

Prof.  Dr.  Peter:  1.  Vergleichende  Anatomie  der
Haustiere,  verbunden  mit  der  Lehre  von
der  Beurteilung  des  Pferdes  und  Rindes.

2.  Ausgewählte  Kapitel  aus  der  Physiologie
  der  Haustiere.

Prof.  Dr.  Winkler:  Allgemeine  Botanifk,  II.  Teil.

Prof.  Dr.  Klebahn:  1.  Bodenkunde  mit  besonderer
  Verücksichtigung  der  Bodenbakteriologie
  und  Düngerlehre

2.  Allgemeine  Pöytepathologie.

raktische  übungen  im  Erkennen  und

Einführung  in  die  Mikroskopie  "

 

Frl.  Dr.  Stoppel:  Botanisch“  -  milrostopische
Ubungen  für  Fortgeschritte

Prof.  Dr.  Brick:  Krankheiten  Lelentalen  Nutzpflanzen.
  Die  durch  Pilze  erzeugten  Schädigungen.
Mit  mikroskopischen  Ubungen.

Prof.  Dr.  Lohmann:  1.  rundsüge  der  Zoologie.
II.  UÜbersicht  des  Tierreichs.

2.  Weleitung  zu  selbständigen  zoologischen
Arbeiten.

Prof.  Dr.  Michaelsen:  Tiergeographische  Forschungsreisen
  im  südlichsten  Südamerika,
Südafrika  und  Südwestanstralien.

Dr.  Sokolowsky:  Führungen  durch  den  Zoolo-=gischen
  Garten  und  Hagenbecks  Tierpark,
verbunden  mit  Demonstrationen  von  Nutz=  und  Haustieren
  der  deutschen  Kolonien.

Prof.  Dr.  Rabe:  Experimentalchemie.  Anorganische
  Chemiec.  II.  Teil.

Prof.  Dr.  Göhlich:  Rahrungs-  und  Waschmittel
in  der  Kriegszeit.

Praktische  UHbungen  im  Chemischen  Staatslaboratorium
  für  Anfänger  und  Fortgeschrittene.


Prof.  Dr.  Rabe:  1.  Anleitung  zu  wissenschaftlichen

  Untersuchungen.
2.  Chemische  Ubungen  in  Gemeinschaft  mit
Frau  Dr.  Bessmertny-Heimann.
3.  Physikalisch-chemische  Ubungen.
Als  Ergänzung  zu  den  chem  schen  Übungen:

Frau  Dr.  Bessmertny-Heimann:  Besprechungen
über  qualitative  und  quantitative  Analyse.

Prof.  Dr.  Voigtländer  und  Prof.  Dr.  Göhlich:
Chemisch-technische  Ubungen.

Prof.  Dr.  Voigtländer:  Untersuchung  von  Nahrungs=
  und  Genußmitteln.

Prof.  Dr.  Gillmeister:  Einführung  in  die  Agrikulturchemie.
  Für  Landwirte.  Mit  Demonstrationen
  und  Ubungen

Dr.  Ehrenstein:  Chemische  Ubungen  im  Untersuchen
  und  Bewerten  von  Handelswaren.
Für  Kaufleute  und  Beamte.

Prof.  Dr.  Gürich:  Die  geologischen  Verhältnisse
  von  Afrika.

3.  Geographie  und  Völkerkunde.

Preft  Dr.  Schott:  Physische  Meereskunde,  II.  Teil:
ie  Bewegungen  des  Meeres.

#  nd  Dr.  Thilenius:  1.  Allgemeine  Völkerkunde.

2.  Ethnographisches  Kolloquium  und  Anleitung
  zum  Sammeln  ethnographischen
Materials.

3.  kafriin:  selbständigen  wissenschaftlichen
  Arbei
Dr.  Reche:  ne  oometrisches  Praktikum.

Dr.  Hambruch:  Die  Südsee  in  geschichtlicher,
geographischer,  völkerkundlicher  und  wirtschaftlicher
  Beziehung.  Mit  Lichtbildern.

Dr.  Aute:  Die  Kulturvölker  Mittelamerikas
und  Mexik
Dr.  S  bern

Prof.  ch  Das  moderne  Argentinien.
Mit  Lichtbildern.
        <pb n="317" />
        G  287  20

4.  Hygiene.
Fleischbeschau.

5.  Sprachen.
a.  Phonetik.
Prof.  Dr.  Panconcelli-Calzia:

of.
das  linguistische  Gebiet  der  Phonetik  nebst
Hör=  und  Artikulationsübungen.

Prof.  Dr.  Panconcelli-Calzia  unter  Mitwirkung
ven  6e  Heinib-  Phonetisches  Praktikum  für  An-Prof.

  Glage:

Einführung  in

b.  ulrstanishe  Sprachen.

   
   

Prof.  Duala.
2.  im  d  mit  dem  eingeborenen
Peter  Makembe.

  
 
 

4.  im  Ewe  mit  dem  eingeborenen
Stephan  Bischoff.
und  Somali.

im  Somali  mit  dem  eingeborenen
Muhammed  Nur.
Frl.  v.  Tiling:  1.  Suaheli,  Anfängerkursus.

2.  Sprechübungen  im  Suaheli  mit  dem  ginge.
borenen  Sprachgehilfen  Abdallah  bin  Wazi

   
 

5.
6.

   

c.  Südsee-Sprachen.

Dr.  Hambruch:  Grammatik  und  Texte
Ponape-Sprache.

der

4.  Orientalische  Sprachen.
1.  Islamischer  Orient.
Türkisch  für  Anfänger:  «
a)  Prof.  Dr.  Tschudi:  Türkische  Grammatit.
b)  Refik  Bey:  Sprech=  und  Schreibübungen.
Türkisch,  II.  Kursus:
a)  Prof.  Dr.  Tschud  i:  Erklärung  leichter  Texte.
b)  Refik  Beh:  Sprech=  und  Schreibüngen.
Türkisch  für  Fortgeschrittene
Refik  Bey:  Lektüre  eine  S#modbernen  Textes.
Prof.  Dr.  Tschudi:  Persisches  Praktikum.  Erklärung
  eines  älteren  Textes.
Bakyroglu:  Neupersische  Ubungen  für  Anfänger
und  Fortgeschrittene.
Zaid  Efendi:  Neuarabische  Übungen  für  An-Tüdoe
  und  Fortgeschrittenc.

.  Indien  und  Mittelasien.

Prof.  Dr.  Konowe  1.  Sanskritgrammatik  für
Anfänger.
2.  Vedische  Texte.
3.  Palitexte.
3.  Ostasien.
Prof.  Dr.  Franke:  1.  Chinesisch  für  Anfänger.
2.  Chinesisch  für  Fortgeschrittene.
Prof.  Dr.  Florenz:  1.  Erklärung  der  Liedersammlung
  Kokinshü,  Buch  11—15  (Liebeslyril).
2.  Neujapanische  Texte  für  Fortgeschrittene.
¾  Ubungen  in  japanischer  Schrift=  und
Umgangssprache.  Für  Fortgeschrittenc.
fäches  Japanische  Umgangssprache.  Für
ãn

An- 



e.  Romanische  Sprachen.
Prof.  Dr.  Schädel:  Einführung  in  das  Studium
der  romanischen  Sprachen  und  Literaturen.
Dr.  Krüger:  Einführung  in  das  Studium  des
Katalanischen.

1.  Französisch.

Prof.  Dr.  Brauns:  1.  Französisch  für  Fortgeschrittene.
  Mittlerer  Kursus.

2.  Französisch  für  Fortgeschrittenc.  Oberkursus.


2.  Spanisch.

Diaz  de  la  Réd:  1.  Spanisch  I.  Aussprache,  Anfän
  ergrammatil.  Ubersetzungsübungen,  Diktate  und
leichte  Lektüre

2.  Spanisch  II.  Grammatik  für  Fortgeschrittenere.
Übersetzungsübungen.  Lektüre  und  leichte  Konversationsübungen.


3.  Spanisch  III.  Spanische  Aufsätze  und  Konversationsübungen
  für  Fortgeschrittene.

4.  Spanisches  Konversatorium  (Debates
literarios).

8.  Portugiesisch.

Frl.  Eh:  1.  Portugiesisch  für  Kanfleute.
Anfängerkursus.

2.  Portugiesisch  für  Kauflente.  II.  Für
frühere  Teilnehmer  des  Anfängerkursus  oder  Interessenten
  mit  entsprechenden  Kenntnissen  im  Poraugiesischen


WR  III.  Lektüre  von  modernen

4.  Rumänisch.

Dr.  Byhan:  Rumänisch.

f.  Englisch.
Frl.  Tamsen:  1.  Englisch  II.
Geübte.
2.  Englisch  III.  Für  Fortgeschrittene.  Lesen  eines
modernen  Romans.  Daran  anschließend  grammatische
und  stilistische  Besprechungen  in  englischer  Sprache.

Kursus  für  weniger

g.  Niederländisch.
Frl.  Zijlstra:  1.  Niederländisch  für  Anfänger.
2.  Niederländisch  für  Fortgeschrittenere.
h.  Griechisch.
Prof.  Dr.  Ziebarth:  1.  Neugriechisch.
2.  Altgriechisch.
i.  Slawische  und  baltische  Sprachen.
1.  Russisch.
Prof.  Dr.  Salomon:  Lektüne  russischer  Texte.
v.  Kleinenberg:  1.  Russisch  I.  Für  Anfänger.
Am  Russisch  II.  Ba  Forteschrittene.
B.  Russisch  III.  Oberkursus
2.  Polnisch.
Frau  Dr.  v.  Reybeliel:  1.  Polnisch  für  Anfänger.
.  Polnisch  für  Fortgeschrittene.
3.  Bulgarisch.

Dr.  Byhan:  Bulgarisch.
        <pb n="318" />
        W  288  206

II.  Unterricht  in  technischen  Hilfsfächern.
Prof.  Dr.  Voigt:  Demonstration  von  Ansrüstungen
  für  botanisches  Sammeln  auf  Reisen.

Anleitung  zum  ethnographischen  Zeichnen.

Kursus  der  Photographie  umter  Vereinbarung  mit
Bruns,  Patriotisches  Haus,  Gesellschaft  zur  Förderung
  der  Amateur-Photographie.

III.  Anterriche  in  körperlichen  Ubungen.

Reiten,  Fechten,  Turnen,  Schwimmen.

 

Literatur-Beriecht.

Prof.  Dr.  Paul  Arndt:  Alte  und  neue  Faserstofle.
Verlag  von  Dictrich  Reimer  (Ernst  Vohsen),  Berlin.
1918.  Preis  1,50  ..

Die  rvorliegende  Schrift  ist  im  Anschluß  an  die
deutsche  Faserstoff-  Ausstcllung  entstanden  und  bringt
in  kurzer,  uber  schr  klarer  Form  einen  Uberblick  über
die  Verhältnisse  auf  dem  Faserstoffmarkte.  Wir  erschen
  darnus,  wie  gewaltig  der  Bedarf  und  wic  gering
die  Ligenerzcugung  Deutschlands  an  Faserrohstoffen
ist.  Die  Lage  ist  für  uns  in  dieser  Hinsicht  besonders
ungünstig,  dn  die  Produktion  dieser  Stoffe  fast  monopolisiert
  ist.  Die  Vercinigten  Staaten  beherrschen  den
Baumwollmarkt  und  lieferten  über  die  Hälfte  der
Weproduktion  an  dicscm  Stoff.  Das  Britische  Rcich
mit  seinen  Kolonien  beherrscht  den  Markt  an  Schafwolle,
  indem  es  40  v.  H.  der  Produktion  lielert.
Rußland  hat  das  Ubergewicht  in  der  Erzeugung  von
Flachs  und  Hanf;  während  die  Jute  fast  ausschlichlich
  aus  Britisch.  Ostindien,  Ramie  aus
China  kommt.

W’ill  Deutschland  sich  in  dem  Bezug  von  Faser- 



stoffen  unabhüngiger  als  bisher  machen,  to  bieten
sich  ihm  dafür  zwei  Wege

Eincrseits  kann  es  scine  im  Kriege  gut  entwickelte
Esatzstoffindustric  weiter  ausbanen.  Nambafte  Fachleute
  sind  der  Ansicht,  daß  dus  durchaus  möglich  ist.
Hicrbei  würden  dic  sogenannten  Mischgewebe,  d.  h.
Mischungen  alter  und  neuer  Faserstoffe,  die  Hauptrollc
  spielcn.

Außerdem  muß  Deutschland  aber  den  Anbau
von  Faserstoffen  in  cinem  eigenen,  grohen  Kolonialreich
  selber  betreiben.  In  Mntelafrika  sind  die  Vorbedingungen
  dafür  gegeben,  aber  dazu  ist  noch  viel
Kapital  und  Arbeit  erforderlich.  Schon  vor  dem
Kriege  haben  Deutsche,  Englünder  und  Franzosen  in
Mittelafrika  die  Befreiung  vom  amcrikanischen  Monopol
gesucht.  Die  dabei  bercits  erzielten  Erfolge  lassen
für  ie  Zukunft  Gutes  erhoffen.

em,  der  sich  über  dicse  Fragen  orientieren
will.“  kann  die  Lektüre  der  kleinen  Schrift,  deren
Wert  sich  durch  schr  instruktive  Bildertafeln  noch
erhöht,  nur  schr  empfohlen  werden.  2el

 

Aufruf!

„Es  wird  das  Jahr  stark  und  scharf  hergehn.

der  Ehre  und  Liebe  fürs  Vaterland  hat,
Friedrichs  des  Großen  müssen  wir  uns  mehr  denn  je  vor  Augen  halten.
Zeit,  aber  weiterkümpfen  und  wirken  müssen  wir  mit  allen  Kräften  bis  zum  ehrenvollen  Ende.

und  Jeder,

Aber  man  muß  die  Ohren  steif  halten,
muß  alles  daran  setzen.“  Dieses  Wort
Ernst  und  schwer  ist  die
Mit

voller  Wucht  stürmen  die  Feinde  immer  aufs  neue  gegen  unsere  Front  an,  doch  stets  ohne  die

gewollten  Erfolge.

gebliebenen  Kriegsleiden  und  Entbehrungen  gering.
Es  geht  ums  Ganze,  um  Heimat  und  Herd,  um  Sein
Daher  muß  jeder

das  Vaterland  zur  9.  Kriegsanleihe  ruft.
oder  Nichtsein  unseres  Vaterlandes.

Angesichts  des  unübertrefflichen  Heldentums  draußen  sind  aber  der  Daheim-An

  alles  dies  müssen  wir  denken,  wenn  jetzt

Kriegsanleihe  zeichnen!

□

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Tell:

Oskar  Biesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  n  Hofbuchhandlung  und  Hofsbuchdruckerel  von  E.  S.  Mittler  A  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  668—71.
Ausgegeben  am  25.  September  1918.
        <pb n="319" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Zfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  vom  Reichs-Kolonialamt

 

20.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Oktober  1918.  Uummer  19/20.

Diese  Zellschrift  erschelnt  in  der  Regel  am  1.  und  15.  boes  Monats.  Derselben  werden  48  Behelte  *  #e  midestens  elnmal
viertelfährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-.  llenn  eben  "54  rqu  gaon.  Der
otertellährliche  Abonnementspreis  für  bus  sh  ken  den  Bähen.  “m  E—ti  zund  orn  d  die  nuch
ndlungen  .4  4.—  birel,,  unter  Streifband  durch  die  Verla-  Lebunchhannn  &amp;amp;  5,—  für  D  ensich  *  einschl.  der  sustt
chutget  iele  und  Sllerr  ch-  Ungarns.  bl  .7  6.—  für  die  Länder  MWnt  göerene-  —  MW  und  Anfragen  zund  an
Königliche  Serrtich-Ung  von  Ernst  Sllr:.  ede  und  Sohn.  Berlin  8Wög,  Kochstraße  66—71,  zu  richten

Suhalt:  Amtlicher  Teil:  Personalien  S.  280.  Verlustlisten  der  naiserlichen  Schutztruppen  und  Internierte
  S.  2

siss  Teil:  Der  RKrieg  in  den  deutschen  Schugebieten  #zehnte  Mitteilung!,  Teil  B  (mit  einer  Kartenilizie)
  S.  Nede  des  Slaatssekretärz  des  Neich#=  Kolonialamts  Lrr.  Solf  S.  06.

Neue  kraten  (VI.)  S.  310.

&amp;amp;E———  —NVMWNE

 

Dersonalien.

Seine  Maiestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Unterstaatssekretär  im
Reichs-Kolonialamt  Dr.  Gleim  zum  Wirklichen  Geheimen  Rat  mit  dem  Prädikat  Exzellenz  zu  ernennen.

Beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Kamerun  sind  mit  Wirkung  vom  1.  April  1917  angestellt
  worden:  die  Assessoren  Bomke  und  Niedermeyer  als  Bozirksrichter,  die  Gonvernementssetretäre
  Langkraecr  und  Losch  Zu  Arbeiterkommissaren,  der  Landmesser  Stübner  als  Regierungslandmesser.


Kaiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  18.  August  1918.

Der  Leutnant  zur  See  der  Reserve  des  Seeoffizierkorps  Beuster  (VI  Berlin!,  zur  Zeit  von  der
Schutztruppe  für  Dentsch-Südwestafrita,  wird  unter  Festsezung  seines  Dienstalters  unmittelbar
hinter  dem  Oberleutnant  zur  See  der  Reserve  des  Secoffizierkorps  Schmidt  (Hans  Rudolf)
zum  Oberlentnant  zur  Ser  der  Reserve  des  Secoffizierkorps  befördert.

*
—
—

A.  K.  O.  vom  12.  September  1918.
Haupitmann  Marty  scheidet  am  15.  September  d.  Is.  aus  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika
  aus  und  wird  mit  dem  16.  September  1918  im  Füsilier-Regiment  Nr.  3.4  angestellt.

A.  K.  O.  vom  11.  September  1918.

Lentnant  Egersdorff  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  wird  zum  Oberlentnant  mit
Patent  vom  21.  Juli  1915  und  zugleich  zum  Hauptmann  mit  Patent  vom  15.  Juli  1918
befördert.
        <pb n="320" />
        W  290  2O

Berichtigung.
Hauptmann  Meine  ist  nicht  im  Fußartillerie-Regiment  Nr.  3  —  wie  im  Kolonialblatt  Nr.  17,18
angegeben  ist  —  sondern  im  Fußartillerie-Regiment  Nr.  8  angestellt.

Uachruf.
Sehretär  weinhardt  .

Am  19.  September  1918  verstarb  in  Pamplona  (Spanien)  am  Typhus  der  Sekretär  beim

Kaiserlichen  Gouvernement  von  Kamerun,  Leutnant  der  Reserve
Herr  Karl  Weinhardt.

Der  Verstorbene  wurde  im  Oktober  1912  als  Bergbureandiätar  in  die  Kolonialverwaltung
übernommen  und  stand  nach  Besuch  des  Kolonialinstituts  in  Hamburg  seit  März  1913  im  Dienste
des  Kaiserlichen  Gonvernements  von  Kamerun.

Die  Kolonialverwaltung  verliert  in  ihm  einen  überaus  tüchtigen  und  diensteifrigen  Beamten
und  Soldaten,  der  zu  den  besten  Hoffnungen  berechtigte.

Ehre  seinem  Andenken.

Berlin,  den  11.  Oktober  1918.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

 

 

ei  Verkäusen  und  Versteigerungen
aue  Beständen  der  beeres-  undma.
Frineverwaltung,  die  für  Kriegs.
zwecke  nicht  mehr  gebraucht  wer.
den,  kann  die  Zzahlung  an  Geldes
Statt  durch  Hingabe  von  Kriegsanleihe
Celeistet  werden.  Diese  Vorschrift  erstrecke
lich  auf  alles,  was  zur  Abgabe  an  die  Be.

#

vSlkerung  frei  wird,  also  insbesondere  auf

Pferde,  Fahrzeuge  und  Geschiere;  Feld.
babngerät,  Moterlokomotiven  und  Kraft.
fabrzeugenebst  Zubehör;  futtermittel  und
sonstige  Vorräte;  landwirtschaftliche  Maschinen
  und  Geräte  sowie  Werkbzeug;  Fa.
brikeinrichtungen  mit  den  zugebsrigen
maschinen  und  Geräten;  Lisen,  Stahl  und
andere  Uetalle;  Holz  und  sonstiges  Bau.
muterial;  Debstoffe  und  Robstoffoaller  Art.

RKäufer,  welche  die  Bezablung
in  TRriegsanleihe  leisten,  werden
bei  sonst  gleichen  Geboten  bevor.
zugt.  Die  Kriegsanleihe  wird  zum  vollen
Wennbetrage  angerechnet  und  bis  zur  Hohe
des  Rauf  ·  oder  Zuschlagpreises  in  Jahlung
genommen.  —  Als  Kriegsanleihe  in  diesem
Sinne  gelten  sämtliche  Saigen  Schuld.
verschreibungen  des  Reichs  ohne  Unterschied
  sowie  die  seit  der  6.  Anleihe  aus-U#ebenen
  4½%  igen  auslosbaren  Schaganweisungen.


Also:  Jur  die  Rricgsanleihe,  nicht
der  Besin  baren  Geldes,  bictet  Sicher.
beit  dafür,  daß  der  Landwirt  und  der
Gewerbetreibende  das,  was  er  braucht,
aus  dem  freiwerdenden  RBriegsgerät  er.
werben  kann.
        <pb n="321" />
        G  291  r#

Verlustlisten  der  Kaiserlichen  Schutztruppen  und  Internierte.

—

(Agl.  „Deutsches  Kolonialblatt“  1918,  Nr.  15/16,  S.  259  ff.)

Dreizehnte  Verlustliste  aus  dem  Schutzgebiet
Deutsch-Ostafrika.

Oberlt.  d.  Res.  OSman,  Werner,  geb.  21.
Aerlin  —  gefallen.

Königl.  Bayer.  Oberlt.  d.  Res.  Baßner,
17.  9.  1879  in  Eborne  gesallen  21.
Gesecht  bei  Lukulede.

Oberli.  d.  Res.  Niemir,  Edwin,  geb.  4,  1878  in
Luckenwalde  —  gefallen  um  16.  11.  19017  *
Jumben-Fanme.

Oberlti.  d.  Res.  a.  D.  v.

1.  1884  in

August,  geb.
10.  1917  im

Lewinski,  Eberhard,  geb.

18.  9.  1876  in  Altona  —  gefallen  30.  9.  1917  bei
Nyengedi.

Ll.  d.  Res.  Marc,  Fritz,  geb.  23.  4.  1884  in  Wildungen
  seiner  Verwundung  erlegen.

Stabsarzt  I#r.  Neubert,  Karl,  geb.  28.  I1.  1877  in
Gröbzich  i.  Anhalt  tädlich  verunglückt  im

August  1917.

Stabsarst  Dr.  Mohn,  Felix,  geb.  15.  7.  1879  in
Oschat  i.  Sa.  gefallen  Ende  101

San.  Vizefeldw.  Wolff,  Gustav,  geb.  2  1885  —
gestorben  im  Hospital  Cairo  an  Pb.  ##  afkernerr
25.  2.  1918.

Unteroff.  htent.  Adolf,  geb.  13.  1.  1878  -  gestorben
im  Gonvernements-Hospital  Sucz  an  Blattern

918.

15.  4.

Gefr.  Droeßler,  Otto  —  gestoroen.  im  Hospital  Cairo
an  Lungenentziindung  22.  2.

Gefr.  u4uonn  im  Hospital  Cairo

Wenzel,  Georg

am  7.  4.  1918.

Landsurmmann  Blohm,  Martin  Emil  gestorben
im  Hospital  Cairo  an  Gehirnthrombose  18.  ö.  1918.

A.  In  engl.  Gefangenschaft  geraten  und  interniert:
af  in  Daressalam  (Deutsch-Ostafrika):
Arm  Lr.  Wannack,  Otto,  geb.  28.  8.  184y9  in  Ahnebeck.
Unterveterinär  d.  Res.  Barrelmener,  Ougo,  geb.

12.  11.  1889  in  Kölkerbeck.
Unterosf.  Czwalina,  Emil,  aus  Allenstein.
Gläser,  Bruno,  aus  Danzig.
-  Heinemann,  Gustav,  aus  TDiifurt.
-  Möller,  Ernst,  aus  Hegeberg  S.  H.
Landiiurmmann  Beckert,  Karl,  aus  Röditz  b.  Hos.
Seiwert,  Michael,  aus  Tünsdorf
nbe
b)  in  Blantyre:  4
Feldw.  Müßlin,  Ernst  Joseph,  aus  Stoßweier
Unteroff.  Kalina,  Karl  Johann,  aus  Klostermannsseld
  —  verwundet.  «
Borisch,  Frin  Eruft  Milh.,  aus  Stettin  verwundel.
C)  in  Nairobi:
Anorr,  Friedrich,  aus  Blanbeuren.

dh  in  Maadi:
Veterinär  d.  Res.  Dr.  Philipp,  Friedrich,  aus  Crails—
beim  i.  Württbg.
eh  in  Sidi  Bishr:
Haupim.  Aumann-  Heinrich,  geb.  3ul.  8.  1883  in  Selters

nle,  Friedr.,  geb.  30.  8.  1882  in  Hannover.
"r.  Lchen  Linden,  geb.  10.  12.  1885  in
Lindenhof.
Gutknecht,  Alfred,  geb.  20.  ö.  1888  in

Badingen.

 

 

 

Hauplm.  Vorberg,  Wilhelm,  geb.  22.  4.  1878  in  Berlin.
-  v  2  Liebermann,  Eberhard,  aus  Merseburg.
D.  Klinghardt,  Karl,  geb.  26.  5.  1876
in  k  Reichenboh.
K.  u.  K.  Oberlt.  d  ei  Frhr.  Unterrichter  v.  Rechlental
  ,  geb  1878  in  Fillingtal.
Lt.  a.  D.  v.  nu  geb.  1.  12.  1874  in  Breslan.
Lt.  d.  Res.  55  a.  Rudolf,  geb.  2.  9.  1883  in  Straßabur
  i.  Els.
aohnef.  Schäfer,  Kark,  geb.  10.  6.  1886  in  Cöln.
-  Krempel,  Wilhelm,  geb.  12.  8.  1887  in
Friedrich-  Wilhelmshüntc.

Königl.  Bayer.  LI.  ua.  D.  Hausen,  Hermann,  geb.

*.  .1.  8
d.  Res.  Danckwarth,  Ulrich,  geb.  3.  5.  1876  in
6r7•

Lt.  u.  D.  Freund,  Robert,  geb.  11.  8.  188.1  in  Konstanz.

Lt.  S.  a.  D.  v.  Eucken  -Addenhausen,  Udo,
geb.  23.  8.  1883  in  Jena

Lalbdseurmsl  Arzt  Dr.  Wehrle,  Walter,  geb.  16.  8.
19888  in  Sinttgart.

in  Ahmednagar  in  Indien:

Stabsarzt  Dr.  Lurz,  Richard,  geb.  9.  3.  1681  in
Unter-Eschenbach.
Veterinär  d.  Res.  Brannert,  Walter,  geb.  S.  9.  1882

in  Neustadt.

B.  In  belglicher  Gefaugenschaft?!  und  in  La  Palice
Frankrcich)  interni
Unteroff.  D  döri  Hermann,  aus  emover
Gefr.  H  ochmuth,  Mar.  aus  Merase.
Karschunke.  Artur,  aus  Berlin.
Soldat  Fromun.  Karl,  aus  Betzd  orf.
AKnickau,  Paul,  aus  Hannover.
Fink.  Fritz,  aus  Friedrichsort.
Müller,  Gerhard,  aud  Wurselm.
"  Boigt,  Hera?,  aus  Rüstringrn.
:MWerner,  Georg,  aus  Langen.

Berichtigung  früherer  aengeben
Vigeseldv.  Harder,  Harry  nicht  Herder  —.  aus
Königsberg.  nun  nach  Agypten  (Cane  derrgeiigng

*7

Sehnte  Derlustliste  aus  dem  Schutzgebiet
Kamerun.

zu)  ͤn  englischer  Gefangenschaft  und  auf  der
Jusel  Man  Gpsle  of  Man)  interniert:
Maschiniftenmaat  d.  Res.  Wichmann.
Obermatrose  d.  Res.  VBöhm
-  -  Tegtmeyer.

Oberheizer
Matrose  d.  Res.  Röbte
Matrose  d.  Serwehr  Marnennane
Mustetier  d.  Res.  Krü
Hö  enlge.
Vlenican.
Preuß.
e  in  französischer  Gefangenschaft  und  in
Le  Puy  interniert:

Soldat  Tyrakowski,  Stephan,  geb.  28.  8.  1883.
        <pb n="322" />
        G  292  2c0

Liste  Nr.  3  der  in  KRriegsgefangenschaft  befindlichen
  und  jetzt  in  Holland  untergebrachten
Angehörigen  der  Kaiserl.  Schutztruppen  usw.
Anmerkung:  Der  Ort  in  Klammern  ist  der  Unterbringungsort
  in  Holland.
Schutztruppe  für  Kamerun.
Hauptmann  Kallmener.  Siegfried  (Noordwyl).
Oberveterinär  Dr.  Siebel.  Ernst  (Noordioyk!.
Unteroffizier  Goldnan,  Otto  (Hattem).
-  Lutz,  Jacob  (Wolfhezen).
Soldat  Sippel,  Nikolaus  (Hattem).
Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
Unteroffizier  Weidner,  Gustav  Adolf  (Rollerdam).

—

Ciste  Ur.  1  der  bisher  in  Holland  untergebrachten
  und  jetzt  als  ZKustauschgefangene
zurüchgekhehrten  Angehörigen  der  Kaiserlichen

Schutztruppen  usw.
Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
Haupimann  Müller,  Max.
Oberleutnant  v.  Löbbecke,  Gert.
Schmitt,  Artur.
.  dtoccijlntq,  Arnold.
e  d.  Res.  Beuster,  Haus.

ventnant  a.

zusumune  für  Kamerun.
Soldat  Bausdorf,  Wilhelm.

Landesverteidigungstruppe  Togo.
Soldat  Reiners,  Heinrich.
7%

Liste  Ur.  6  der  in  Kriegsgefangenschaft  befündlichen
  und  jetzt  in  der  Schweiz  unter-Lebrachten
  Angehörigen  der  Kaiserlichen
Schutztruppen  usw.

Anumerkung:  Der  eingeklammerte  ert  n  der  Unterbringungsort

  in  der  Schw
Schutztruppe  für  veunic-Ostafeinn.
Hauptmann  v.  Oppen,  Werner  (Chur).
iu.  D.  v.  Arandis,  Louis  (Chur).
:-ZBimmermann.  Emil  (Luzern1.
2  Loffmeister,  Karl  (Disentig).
Lasmer,  Fritz  (Weggis).
"n  Nielsen.  Samnel  (Hergiswil).
Gefreiter  Neumann,  Gustav  (Ragazsl.
Oberheizer  Sturm,  Arnold  (Curaglia).
Soldat  Patriok,  Alfred  (Brunnen).

Schutztruppe  für  Kamernn.

Hauptmann  Dübring=  Friedrich  Karl  „(uzern

er,  Adolf  (Engelberg
O  Oisisierstellverte.  Midbrce.  Gberg,  (Engelberg).

Vizefeldwebel  Baner,  Otto  Paul  (Churwalden).

Obermatrose  Landschof,  Heinrich
Unteroffizier?  Shiub.  Hermann

ischer,  Julius
Gefreiter  prenln.  Panl  Curaglia).

Landesverteidigungstruppe  Togo.

Major  a.  D.  v.  Doecring,  Hans  Georg  (Lugernn
Hauptmann  v.  Oirschfeld,  Alerander  (Luzern).

 

Rimmeister  Jungschulz  v.  Rvebern,  Karl  1(#Luzern.
Leuinant  d.  Nes.  Körmigk,  Wilhelm  (Engelberg).
ilisch,  Magnus
.Schmidt,  Siegfried  (V  vegyie).
unterofizier  TLönjes,  Emil  (hur  r).
Landsturmmann  Clemens,  ÖOtto  (Disemtis)f.

75

Ciste  Ur.  6  der  bisher  in  der  Schweiz  untergebrachten

  und  jetzt  als  Austauschgefangene

3  g  örigen  der  Kaiserlichen
schutztruppen  usw.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
Hauptmann  v.  Linde-Sunden,  Harald.
Leutuant  v.  Gynz-Rekowoki,  Emil.
Oberveterinär  Münchgesang,  Oskar.
Unterzgahlmeister  Degen,  Johann.
Viseieldwebel  d.  Res.  Lehmann,

Thiem,  Erust.
Landw.  Giese,  Frang.

-  Hildenbrand.
Ober  bootsmannemceat  Nrickan,  Karl.
Sergcant  Latusle,  P.

Unterosfizier  Beißer,  Ka
Bläämane.  Nobert
-  Brodersen,  Robert.
-  d.  Res.  Eichhorn,  Kurt.
v  Seew.  Ernst,  Franz.
Krebs,  Engen.
OD  Löhr,  Nobert.
-  Lösche.  Otto.
-  Ortwig,  Willy.
-  Schurich,  Bernhard.
-  Steinhilber,  Bernhard.
-  d.  Landw.  Stern,  Jacob.
Taver  Frang.

 

Günther.

Zergeant  d.x

2  Wolfmiller,
Gefreiter  Varth,  Mathias.
-  Engel,  Johannes.
d.  Lundw.  Kaltenhänser,
d.  Res.  Roppe,  Bruno.
Neemann,  Alfred.
Rönner,  Dietrich.
Spivner,  Aiktor.
Schlehan,  Otto.
Steinlein,  August.
Wallenstein,  Georg.
Wiemers,  Wilhelm.
Srermnnue  d.  Res.  Fribsche,
Leugemaun.  H.
Supnp,  Emil.
Oberbeizer  Gariueranen,  Arnold.
cemann,  Wilhelm.
-  EZuesion,  Paul.
Ober  zimmermemn  #sgast  Witenborn,
bbersignalgat  Schwabe,  Rurt.
Landsturmmann  Anderien.  Dictrich.
einkwiz.  Nichard.
Zoldai  Bötiger  erno  Rudolf.
Bu  schendorf-  Wilhelm.
Rariegsfreim.  Drinhaus,
-ECnz.  Cugen.
:Freitag,  Willy.
Gareis,  Friedrich  Wilhelm.
Gebauer,  Otto.
Gerlach,  ÖOtto.
Gleiüner,  Ludwig.
Grafe,  Paul.
HOomp,  Helmnut.

Karl.

Hermann.

Marl.

Peter.
        <pb n="323" />
        W  293  20

Soldat  Leder,  Frang.
Nachmann,  Rarl.
-Neußer,  Wilhelm
MPangzer,  Erich.
Schauer,  Gustav.
Scheil,  Alfred.
Schulte,  Hermann.
Vogl,  Friedrich.
Waltermann,  Karl.
MWendt,  Artkur.
Wurm,  Alfred.
anitätsfoldat  Kuckro,  Hans.

Gl

Schutztruppe  für  Kamerun.
auptmann  Weyse,  Oeinrich.
-  Sitler,  Julius.
-  v.  Seht.  Adolf.
-  v.  Behr,  Heinrich.
-  Gaißer,  Karl.

—

Kapitänleutnant  z.  S.  d.  Res.  Böttcher,  Aiktor.

Unterveterinär  Püttmann,  Heinrich.
Waffenmeister  Glaser,  Kourad.

Bizefeldw.  d.  Res.  Soltau,  Kurt  Eduard  Wilh.

-  Scherma#n.  Jakob.
Sergeaut  Emmer,  Otto.
Sanitätssergeant  Patschke  .
Obermaschinistenmaat  45  4r  Heinrich.
Unteroffizier  Adam,  Frang.
Büttner,  Eugen.
Grotmack,.  Jürgen  Heinrich.
Köpte,  Otto.
d.  Res.  Müller,  Max.
-  d.  Landw.  Müller,  Otto.
-  d.  Res.  Nietz,  Georg.
Sa

u

xxkiii

-  Kuofil.  Emil.
-  mders.

.  ctdcl  llt
Maichumtcnmaat  d  Res.  din  Artur.
Bootsmannsmaat  Lampe,  Augu
Maschinistemmaat  Munz-  hire-.
  Oberlänter,  Felir.
Geireiter  Buchholz,  #rnold.
d.  Landw.  Filcher.  Johannes.
d.  Res.  Fischer,

Nidel.  Erich.
losenthal,  Ludwig.
C  ermaträne  Dries,  Horst.

W

Meyer,  *
Seifert.
Oberheizer  Rose,  Wligenis
Soldat  Bötiger,  Paul.
Bosselmann,  Wilhelm.
Zurwitz,  Walter.

MA  "

9
Clemens,  Karl.
Dobers,  Haus.
Eberwein,  Jakob.
Ehret,  Albert.
Fandrey,  Frauz.
gierspeck,  Willi.
Hochbaum,  Wilhelm.
Hörth,  Alois.
-  Lubztsh.  Villi.
änser,  Ludwig.
Matrose  Kblan  Mi  chard.
Soldat  Müller,
:-Mult  *5½  Sichen.
-Püschel,  Emil

u  ae  e  MK  à  #½

 

—

 

Soldat  Rieck,  Karl.
Riemann,  Kurt.
Schnürpel,  Karl.
Schwingel,  Franz.

nnà  n  „

-Zilske,  Herbert.
Sanitätssoldat  Becher,  Ollo.
Matrose  Brose,  August.

-  Gerski,  Paul.

Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.

Rittmeister  z.  D.  Frhr.  v.  Fritsch,  Alexander.
Oberlentnant  d.  Res.  v.  Oerten,  iktor.

Landesverteidigungstruppe  Togo.

Hauptmann  d  Res.  Noscher;  Max.

:*Laverrenz,  Vithemm.
Schuppins,  Wilhelm.

Vizeieldwebel  Gardain,  Emil.

Unteroffizier  d.  Res.  B  ethard.
-22  11

d.  Landwe  Kiert  Nichard.
O  Hot,  olf.

d.  Res.  Fbensver,  Karl.
Maske,  Günther.
Schumann,  Fritz.
Spieth,  Johannes.
Vohwinkel,  Hugo.
Wache,  Paul.

Geireiter  GCorssen=  Joseph.

d.  Landw.  Dustert,  Karl.
-  Andel  o  August.
-  Seifer
d.  Landio.“  Scheider,  Franz.

Sanitätsgesreiter  Gropp,  Fritz.

Landsturmmann  Berke.  Hans.

Soldat  Behrens,  Adolf.

:  Ebert,  Bernhard.
-Fies,  August.
Funke,  Alexander
*Harbordt,  Ludwig.

Haßler,  Otto.

Jaeckel,  Alfred.

Knoch,  Walter

Plonka,  Joseph  Paul.

Sommer,  Christian.

Sommer,  Paul.

Schmidt,  Andrcas.

Schütze,  Robert.

Steinfert,  Angust.

Weiß,  Wilhelm.

o  e  K  edFnen  à  „

75

Liste  Ur.  6  der  aus  SFrankreich  und  England
zurüchgehehrten  Kustauschgefangenen  der
Raiserlichen  Schutztruppen  usw.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
Oberarzt  d.  Res.  LDr.  Auerbach,  Bruno.
Schutztruppe  für  Kamernn.

Soldat  Jungmann,  Peter.
Landesverteidigungstruppe  Togo.
Soldat  Behnsen,  Heinrich.

15
        <pb n="324" />
        W  294  20

 

ssR  ächtmtlicher  Teil  II

Der  Krieg  in  den  deutschen  Schutzgebieten.

Sehnte  Mittellung.
Teil  B.

II.  Kamerun.
(Hierzu  eine  Slizze.)

In  den  früheren  Mitteilungen  ist  der  Krieg
in  Kamerun  in  großen  Zügen  geschildert  worden;
auf  die  Ereignisse  auf  den  einzelnen  Kriegsschauplätzen
  konnte  indes  nicht  näher  eingegangen
werden.  Nachträglich  sind  jedoch  Berichte  einzelner
  Abteilungsführer  vorgelegt  worden,  die  es
ermöglichen,  den  Gang  der  kriegerischen  Vorkommnisse
  auf  einigen  der  Sonderfronten  näher
zu  beleuchten.

Die  Ereignisse  am  Kamerunberg
von  Kriegsbeginn  bis  15.  November  1914  schildert
nachstehender  Bericht.

Bei  Kriegsausbruch  standen  im  Raume  Archibong—Mündung
  des  Croßflusses—Küste  bis  Kap
Nachtigal  —  Tiko  —  Misellele  —  Mpundn,  Mundame—Lobe
  —Archibong

in  Soppo  28  Mann  der  Schutztruppe,
in  Buea  16  Polizeisoldaten,

in  Victoria  20  Polizeisoldaten  und
in  Rio  del  Rey  6  Grenzwächter.

Die  Bewaffnung  der  Schutztruppe  bestand  in
Karabinern  98,  die  der  Polizeisoldaten  und  Greng-=wächter
  in  Jägerbüchsen  71.

Diese  Truppenabteilungen  wurden  auf  Befehl
des  Kommandeurs  der  Schutztruppe  unter  einheitlicher
  Führung  zusammengefaßt  und  mit  der
Aufgabe  betraut,  die  Orte  Buea,  Soppo  und
Victoria  zu  verteidigen.  Ferner  sollte  aus  der
etwa  200  Köpfe  zählenden  Europäer-Bevölkerung
des  Kamerunberges  eine  Europäer-Abteilung  gebildet
  werden.  Gemäß  den  Aufgaben  der  Schutztruppen,
  die  lediglich  in  der  Erhaltung  der  Ruhe
und  Ordnung  im  Schutzgebiete  und  der  Bekämpfung
  des  Sklavenhandels  bestanden  hatten,
war  die  Ausführung  derartiger  Aufträge  im
Frieden  nicht  vorbereitet  gewesen.  Mobilmachungsvorarbeiten
  waren  daher  nicht  ausgeführt,  Munition
  und  Ausrüstung  für  die  Ergänzungsmannschaften
  nicht  bereit  gelegt.  Die  auf  den  Kammern
lagernden  Bestände  deckten  gerade  den  Friedensbedarf
  der  bestehenden  Abteilungen.  Anderseits

 

reichten  die  im  Gebiet  des  Kamerun-Gebirges
befindlichen  aktiven  Truppen  nicht  aus,  die  Ausführung
  der  ihnen  übertragenen  Aufgaben  zu
gewährleisten.  Da  galt  es  zunächst,  durch  Einstellung
  von  Reserven  eine  genügend  starke  Truppe
zu  bilden.  Durch  Einbernfung  der  auf  Pflanzungen
  arbeitenden  früheren  farbigen  Soldaten
und  durch  Anwerbung  von  Rekruten  wurde  die
Stärke  der  farbigen  Mannschaften  auf  etwa  200
Köpfe  gebracht.  Die  Ausrüstung  und  Bekleidung
konnte  aus  Vorräten  der  am  Kamerunberg  liegenden
  Handelsniederlassungen  notdürftig  ergänzt  und
in  den  in  Buea  errichteten  Werkstätten,  soweit
noch  erforderlich,  den  Anforderungen  der  Truppe
angepaßt  werden.  Größere  Schwierigkeiten  bereitete
  die  Bewaffnung.  Indes  gelang  es  nach
Einziehung  aller  im  Besitz  der  im  Bezirk  ansässigen
Europäer  befindlichen  Gewehre  und  nach  überweisung
  von  30  Jägerbüchsen  71  durch  das  Artilleriedepot
  Duala,  innerhalb  eines  Monats  150
Mann  unter  Waffen  zu  stellen.

In  Bueca  wurde  eine  etwa  80  Mann  starke
Europäer-Abteilung  gebildet.  Ihre  Verwendung
als  fechtende  Truppe  im  Bewegungskrieg  im  Urwald
  —  und  um  einen  solchen  mußte  es  sich
auch  am  Kamerunberg  handeln  —  kam  nicht  in
Frage,  da  es  nicht  möglich  war,  innerhalb  der
kurzen  Zeit  hierfür  die  nötigen  Vorbereitungen  zu
schaffen.  Sie  galt  daher  lediglich  als  Depotkompagnie
  und  gab  ihre  Europäer  nach  Bedarf
an  die  einzelnen  Formationen  ab.  Mit  Waffen
konnte  sie  nicht  ausgerüstet  werden.  Die  abkommandierten
  Europäer  empfingen  Waffen  bei
den  Formationen,  denen  sie  zugeteilt  waren.

Der  Umstand,  daß  das  Gebiet  des  Kamerunberges
  zur  Beschaffung  des  Kriegsbedarfs  ausschließlich
  auf  seine  eigenen  Hilfsquellen  angewiesen
war,  und  die  verhältnismäßig  große  räumliche
Ausdehnung  des  Gebietes  zwangen  zur  Schaffung
von  Formationen,  wie  sie  nach  heimischen  Begriffen
  für  einen  so  kleinen  Verband  nicht  üblich
sind.  So  entstanden  in  Buea  eine  Meldesammelstelle,
  ein  Proviantamt  und  ein  Reservelazarett,
in  Soppo  ein  Rekruten=  und  ein  Trägerdepot.
Die  Staatstelephonleitung  als  einzige  Fernsprech-
        <pb n="325" />
        G  295  e

leitung  am  Kamerunberg  und  die  Pflanzungsbahn
  der  Westafrikanischen  Pflanzungsgesellschaft
Victoria  als  häufig  benötigtes  Verkehrsmittel
wurden  gleichfalls  in  militärischen  Betrieb  übernommen.
  Für  technische  Arbeiten  wurde  ein
Pioniertrupp,  für  Ergänzung  des  Kartenmaterials
ein  Feldvermessungstrupp  aufgestellt.

schwachen  Abteilungen  Victoria,  Tiko  und  nach
dem  Fall  von  Duala  am  27.  September  1914
Mpundu  besetzt.  Der  Standort  der  Hauptabteilung
  wechselte  zwischen  Victoria,  Boniadikombo,
Soppo,  Molyko  und  Ekona  je  nach  der  allgemeinen
  Lage.
Anschlußtruppe  Norden

im  war  die  Ab-Das

  Kamerun-Gebirge.

 

5

 

  
   
 
  

—*
*

 

 

77
*

10  4

Miomerer

   

  

!*r7

ber  daba  „
2  5  %

9  u—1½½  —
3  5%

  
  

J%%%%

        

 

 

Der  an  der  englischen  Grenze  etwa  120  km
von  Buea  entfernte  Grenzposten  Rio  del  Rey
wurde  mit  sechs  Gewehren  besetzt,  in  Archibong
ein  weiterer  vier  Mann  starker  Posten  eingerichtet,
Zwischenposten  befanden  sich  in  Lobe  und  Bibundi.
Die  Aufgaben  dieser  Posten  bestand  in  erster  Linie
in  Aufklärung;  als  Gefechtseinheiten  waren  sic  zu
schwach.  Die  Truppe  am  Kamernnberg  hatte  mit

teilung  v.  Sommerfeld,  die  nach  der  Vernichtung
einer  englischen  Vormarschkolonne  bei  Nsanakang
Ende  August  1914  in  der  Gegend  von  Ossidinge
verblieben  war,  im  Südosten  die  Besatzung  von
Duala  und  nach  dessen  Fall  die  4.  Expeditionskompagnie
  v.  Engelbrechten,  die  den  Auftrag  hatte,
die  Nordbahn  zu  decken.

Die  vorgeschobenen  Abteilungen  hatten  den

25“
        <pb n="326" />
        W  296  20

Auftrag,  zu  erkunden  und  feindliche  Landungsversuche
  zu  stören.  Nachhaltiger  Widerstand  wurde
erst  in  einiger  Entfernung  von  der  Küste  beabsichtigt,
  wo  der  Feind  der  Mitwirkung  seiner
Schiffsgeschütze  beraubt  war  und  die  deutschen
Abteilungen  den  Vorteil  besserer  Geländekenntnis
und  vorbereiteter  Stellungen  für  sich  hatten.  Im
langsamen  Zurückweichen  von  der  Küste  nach  den
feldmäßig  ausgebauten  Hauptkampfstellungen  auf
halbem  Wege  nach  Buea  sollte  so  viel  Zeit  gewonnen
  werden,  daß  zur  Hauptentscheidung  sämtliche
  Truppen  an  die  bedrohte  Stelle  herangeführt
werden  konnten.  Die  nachhaltige  Verteidigung
des  langgestreckten  Ortes  Victoria-Botha  wurde
nur  während  der  Zeit  ins  Auge  gefaßt,  in  welcher
durch  die  vorübergehende  Zuteilung  der  Kompagnie
  v.  Engelbrechten  die  Truppe  die  hierfür
nötige  Stärke  besaß.
waren  wegen  ihrer  wenig  übersichtlichen  Lage
mitten  im  Urwald  und  mit  Rücksicht  auf  die  dort
befindlichen  Frauen  und  Kinder  zur  örtlichen  Verteidigung
  nicht  geeignet.

In  der  zweiten  Hälfte  des  August  1914
hoben  feindliche  reguläre  Truppen  und  von  Soldaten
  geführte  Banden  Eingeborener  den  Posten
in  Archibong  auf.  In  tapferer  Gegenwehr  gegen
die  erdrückende  Übermacht  fiel  hier  der  Seesoldat
d.  Res.  Hirsch.  Den  Postenführer  in  Rio  del  Rey,
Leutnant  d.  Res.  Lyhme,  traf  kurz  darauf  bei
einem  Patrouillengang  aus  nahem  Versteck  ein
feindliches  Geschoß.  Da  Verstärkungen  nicht  verfügbar
  waren,  wurde  der  Posten  Rio  del  Rey  nach
Lobe  zurückgenommen,  dessen  Besatzung  nach  Eintreffen
  von  Verstärkung  aus  Johann-Albrechtshöhe
etwa  20  Gewehre  stark  wurde  und  sich  bis  zur
Einnahme  des  Kamerunberges  halten  und  den
nach  Johann-Albrechtshöhe  führenden  Weg  decken
konnte.

Am  4.  September  erschienen  der  englische
Panzerkrenzer  „Cumberland“  (9600  t)  und  das
englische  Kanonenboot  „Dwarf“  vor  Victoria  und
landeten  Abteilungen.  Planmäßig  zog  sich  die
Besatzung  von  Victoria  in  Boniadikombo  zusammen.
Zugleich  sandte  der  Kommandeur  der  Schutztruppe
die  Kompagnie  v.  Engelbrechten  am  Abend  des
4.  als  Verstärkung  mit  Barkassen  von  Duala  nach
Tiko.  Den  für  5.  September  morgens  geplanten
Angriff  der  vereinigten  Truppen  warteten  die
englischen  Landungsabteilungen  nicht  ab,  sondern
zogen  sich  bei  der  bloßen  Kunde  vom  Herannahen
der  deutschen  Abteilungen  ohne  den  Versuch  einer
Gegenwehr  an  Bord  ihrer  Schiffe  zurück.  Eine
kurze  Beschießung  von  Victoria  durch  die  Schiffsgeschütze
  folgte,  wohl  um  den  Eindruck,  den  der
überhastete  Rückzug  der  englischen  Landungsabteilung
  auf  die  Eingeborenen  hinterlassen  hatte,
wieder  auszugleichen.  Das  Lagerhaus  der  West-Buea

  und  Soppo  selbst

 

afrikanischen  Pflanzungsgesellschaft  in  Victoria-Botha
  ging  bierbei  in  Flammen  auf.

Während  des  5.  und  6.  September  machten
die  Engländer  keinen  ernsthaften  Versuch,  an  Land
zu  kommen.  Sie  wandten  sich  am  7.  September
der  Kamerunmündung  zu,  gingen  in  der  Manoka
bucht  vor  Anker  und  sammelten  dort  allmählich
ein  Geschwader  von  etwa  30  Fahrzeugen  aller
Art,  unter  dessen  Druck  Duala  am  27.  September
1914  von  der  Schutztruppe  geräumt  und  die
Stadt  übergeben  werden  mußte.  Duala  wurde
nun  Operationsbasis  einer  aus  Engländern  und
Franzosen  gemischten  feindlichen  Abteilung  unter
der  Führung  des  Generals  Dobell,  die  sich  nach
der  Einnahme  von  Jabassi  im  Oktober  1914  keilförmig
  zwischen  die  Truppen  am  Kamerunberg
und  der  Nordbahn  und  die  an  der  Mittellandbahn
  bei  Edea  stehende  Dualabesatzung  schob.
Zuverlässige  Quellen  gaben  die  Stärke  dieser  Abteilung
  auf  etwa  5000  Soldaten  und  7000  Träger
an.  Ihre  Hauptanstrengung  ging  darauf  hinaus,
durch  das  Vorgehen  an  beiden  Bahnen  sich  um
Duala  Luft  zu  verschaffen.  Trotz  energischen
Widerstandes  auf  deutscher  Seite  erreichten  sie  infolge
  ihrer  numerischen  Überlegenheit  und  der  Möglichkeit,
  ihre  Truppen  nach  Bedarf  auf  der  inneren
Linie  zu  verschieben,  dieses  Ziel  innerhalb  von
zwei  Monaten.  In  diesen  Operationsrahmen  fallen
auch  die  Kämpfe  um  den  Kamerunberg.

Der  erste  feindliche  Vorstoß  erfolgte  am
1.  Oktober.  Während  eine  kompagniestarke  Abteilung
  die  auf  der  Pflanzung  Misellele  ihrer
friedlichen  Arbeit  nachgehenden  Deutschen  aufhob
  und  nach  Duala  wegführte,  erzwang  eine
gleichstarke  Abteilung  in  einem  längeren  Feuergefecht,
  in  dem  Leutnant  d.  Res.  Keilhak  den
Heldentod  fand,  die  Landung  in  Tiko,  wagte  aber
nicht,  der  auf  Likomba  zurückgehenden  acht  Gewehre
  starken  deutschen  Abteilung  unter  Leutnant
d.  Res.  Bärensprung  zu  folgen.  Als  diese,  durch
andere  Abteilungen  verstärkt,  gegen  Abend  auf
Tiko  wieder  vorging,  hatte  der  Feind  das  Ufer
bereits  geräumt.

Am  Morgen  des  3.  Oktober  landete  die  englische
  Jacht  „Ivy“  unter  Hissung  einer  weißen
Flagge  eine  Truppenabteilung  in  Victoria,  das
infolge  Unterstützung  der  Tiko-Abteilung  vorübergehend
  von  seiner  Besatzung  entblößt  war,  und
zwang  die  Zivilbevölkerung  Victorias  und  Bothas
zum  Unterschreiben  einer  Neutralitätsverpflichtung.
Im  Weigerungsfalle  hatten  die  Engländer  die
sofortige  Abführung  in  Kriegsgefangenschaft  angedroht.


Der  gleiche  Vorgang
8.  Oktober  in  Bibundi.

Das  zaghafte  Auftreten  der  Landungsabteilungen
  trotz  ihrer  jedesmaligen  numerischen  starken

wiederholte  sich  am
        <pb n="327" />
        W  297  20

UBberlegenheit  legte  die  Vermutung  nahe,  daß  der
Gegner  die  Kräfte  am  Kamerunberg  bedeutend
überschätzte.  Es  konnte  nur  von  Vorteil  für  die
deutsche  Abteilung  sein,  ihn  hierin  zu  bestärken.
Je  stärker  er  die  Abteilung  am  Kamerunberg
einschätzte,  desto  mehr  Truppen  mußte  er  zum
Angriff  auf  sie  bereitstellen,  desto  unangenehmer
fühlte  er  sie,  je  weiter  er  ins  Innere  vordrang,
als  Bedrohung  seiner  Flanke.  Es  war  damit  zu
rechnen,  daß  der  Feind  ausschließlich  seine  Nachrichten
  durch  die  am  Kamernnberg  ansässigen
Eingeborenen  erhielt;  es  kam  also  darauf  an,
auch  diese  zu  tänschen.  Durch  Aufteilung  der
gesamten  Truppe  in  kleinere  Abteilungen,  die
häufig  ihre  Quartiere  wechselten,  durch  Aufstellung
neuer,  mit  Eingeborenengewehren  ausgerüsteten
Truppen,  die  aber  nie  am  Feinde  verwendet
wurden,  und  durch  weit  über  den  Bedarf  hinausgehende
  umfangreiche  Befestigungsanlagen  ist
jedenfalls  unter  den  Eingeborenen  und  wahrscheinlich
  auch  beim  Feind  der  erwünschte  Eindruck
erzielt  worden.  Bestärkt  wurde  er  durch  weit
vorfassende  Patrouillenunternehmungen  mit  starken
Kräften,  die  sich  bis  Mbonjo  ausdehnten,  als
dort  Anfang  November  starke  feindliche  Abteilungen
festgestellt  wurden.

Das  Mitte  Oktober  unter  schweren  Verlusten
vom  Feind  erzwungene  Vorrücken  auf  Kake  und
Susa  an  der  Nordbahn,  dem  die  Kompagnie
v.  Engelbrechten  auf  Majuka  ausgewichen  war,
eröffnete  dem  Feind  einen  neuen  Weg  nach  Buea
—  über  Mpundu.  Ihn  verlegte  die  von  der
Abteilung  Sommerfeld  auf  dringende  Bitte  entsandte
  Verstärkungsabteilung  von  30  Gewehren
des  Leutnants  der  Reserve  Gröpke,  die  Mpundu
besetzte.  Zwei  von  dort  ausgehende  energische
Vorstöße  gegen  Mbonjo,  einer  unter  Führung
von  Leutnant  Tiede  am  3.  und  der  andere  unter
Führung  von  Leutnant  v.  Behr  am  7.  November,
brachten  dem  Feinde,  der  am  6.  November  Mujuka
  besetzt  hatte,  Verluste  und  störten  seine  Vorbereitungen.
  Ein  über  Bombe  auf  Mujuka  am
8.  angesetzter  Flankenstoß  mußte  abgebrochen
werden,  da  der  Feind  am  7.  Mujuka  wieder
räumte.

Der  mit  starker  Überlegenheit  auf  Mujuka
vorgeführte  feindliche  Stoß,  dessen  Nebenziel  die
Zerstörung  des  Bahnkörpers  zwischen  Mujuka  und
Susa  war,  hatte  den  Zweck,  die  äußerst  rührige
Kompagnie  v.  Engelbrechten,  die  entlang  und  mit
Hilfe  der  Bahnstrecke  den  Feind  dauernd  störte,
abzuschütteln,  um  Truppen  und  Kraft  für  den
Angriff  auf  den  Kamerunberg  zu  erübrigen.  Die
Größe  der  Mittel,  mit  denen  dieser  Angriff  vorbereitet
  und  durchgeführt  wurde,  beweist,  daß  der
Feind  sich  über  die  Stärke  der  am  Kamerunberg
befindlichen  Truppen  hat  täuschen  lassen.

 

Klares  Übergangswetter  am  12.  November
ermöglichte  die  Beobachtung  der  Schiffsbewegungen
in  der  Kamerunmündung  von  Soppo  und  Buea
aus.  Gegen  11  Uhr  vormittags  lösten  sich  von
der  in  der  Manokabucht  liegenden  „Cumberland“
sieben  bis  acht  kleine  Fahrzeuge,  die  Kurs  auf  den
Kamerunberg  nahmen.  Gleichzeitig  konnte  zahlreicher
  Kannverkehr  im  unteren  Mungo  festgestellt
werden.  Am  11.  hatte  außerdem  der  Kommandant
  der  „Joy'’  in  Victoria  durch  einen  Parlamentär
  die  Beschießung  ankündigen  lassen,  falls
der  Ort  nicht  bis  4  Uhr  nachmittags  übergeben
sei.  Weisungsgemäß  antwortete  der  das  Kommando
  führende  Offizier,  Leutnant  der  Reserve
Feldmann:  Victoria  wird  verteidigt.  Der  Angriff
  am  13.  November  morgens  kam  also  nicht
überraschend.  Die  Truppe  war  gewarnt  und  auf
allen  Posten  gefechtsbereit.  ·

Da  Bombe  zur  Verbindung  mit  der  Kompagnie
v.  Engelbrechten  mit  30  Mann  besetzt  war,  standen
am  Kamerunberg  noch  150  Gewehre.  Gegen  sie
entwickelte  der  Feind  auf  Victoria,  Tiko  und
Mpundu  in  drei  Angriffskolonnen  etwa  2000  Mann
mit  reichlicher  Maschinengewehr=  und  Geschützausstattung.
  Der  Ausgang  dieses  ungleichen  Kampfes
konnte  nicht  zweifelhaft  sein.  Daß  er  von  der
schwachen  deutschen  Truppe  trotzdem  angenommen
und  tapfer  durchgefochten  wurde,  gereicht  ihr  zur
hohen  Ehre.  Ein  besonderes  Ruhmesblatt  der  Geschichte
  des  Feldzuges  in  Kamerun  bildet  aber  der
heldenhafte  Durchbruch,  den  nach  zweitägigem,  erbittertstem
  Ringen  8  Europäer  und  60  Farbige
durch  einen  mehrtägigen  Gewaltmarsch  über  die  bis
4000  m  ansteigenden  Kuppen  des  Kamerunberges
erzwangen.  Die  tapfere  Schar  fand  Anschluß  an
die  100  km  im  Innern  kämpfende  Schutztruppe.

Vor  Victoria  erschienen  am  13.  gegen  8  Uhr
morgens  der  französische  Panzerkreuzer  „Bruix“,
die  englische  Jacht  „Ivy“,  ein  Truppentransportschiff
  sowie  mehrere  Barkassen.  Die  Beschießung
von  Victoria  und  Botha  begann  Punkt  9  Uhr
vormittags  und  dauerte  mit  geringer  Unterbrechung
zwei  Stunden.  Verluste  von  Menschenleben  verursachte
  sie  nicht,  dagegen  Gebäudeschaden.  Während
  der  zweiten  Hälfte  der  Beschießung  landete
der  Feind  an  einem  außerhalb  Bothas  liegenden
unbesetzten  Strand  eine  Kompagnie  Seesoldaten,
die  die  schwache  Abteilung  in  Botha  zurückdrängten
und  einen  Hügel  zwischen  Botha  und  Victoria  in
unmittelbarer  Strandnähe  besetzten.  Die  deutsche
Abteilung  vor  Victoria  beschränkte  sich  darauf,
dem  Feind  ein  Vordringen  in  Richtung  Doniadikombo
  zu  verwehren,  bis  sie  am  14.  mittags  abberufen,
  mit  Bahntransport  nach  Molyko  befördert
und  von  dort  auf  Bonakanda  in  Marsch  gesetzt
wurde.

Die  wichtigste  Aufgabe  hatte  die  bei  Tiko
        <pb n="328" />
        E

stehende  Abteilung  des  Leutnants  v.  Behr.  Sie
mußte  verhindern,  daß  der  Feind  sich  zwischen
die  Victoria=  und  Mpundu-Abteilung  schob  und
diese  beiden  Abteilungen  trennte.  Nach  wirksamer
Beschießung  der  feindlichen  Landung  bei  Tiko  am
13.  morgens  zog  sich  die  in  Patrouillen  kämpfende
Abteilung  allmählich  über  Likomba  auf  die  vorbereitete,
  von  Natur  sehr  starke  Stellung  bei  Dibonda
  zurück.  Dort  empfing  sie  am  14.  vormittags
  den  mit  Artillerievorbereitung  geführten
Hauptstoß  des  zehnfach  überlegenen  Gegners,  dem
sie  nach  mehrstündigem  Kampf  erlag.  Der  Feind,
der  an  der  Straße  Tiko—Buea  nur  mehr  eine
schwache  Reserveabteilung  vor  sich  hatte,  nützte
jedoch  seinen  Erfolg  nicht  aus,  sondern  blieb  auf
dem  Kampffeld  liegen  und  ermäöglichte  dadurch
den  Abtransport  der  Victoria-Abteilung  nach  Moliko.
  Die  in  Mpundu  unter  Befehl  des  Feldwebels
  der  Landwehr  Peter  Fischer  stehende
Abteilung  wurde  ebenfalls  am  13.  vormittags
von  einer  starken  lbermacht  angegriffen.  Sie  zog
sich  unter  Ausnutzung  mehrerer  vorbereiteter
Stellungen  in  vom  Obermatrosen  der  Reserve
Plohn  sehr  geschickt  geführten  Nachhutkämpfen
bis  13.  abends  auf  Powo  zurück  und  mußte  am
14.  bis  westlich  Ekona  Raum  geben.  Schon  am
13.  abends  war  aus  den  von  allen  drei  Seiten
einlaufenden  Gefechtsmeldungen  zu  erkennen,  daß
der  Kamerunberg  sich  nicht  mehr  halten  ließ.
Die  für  den  14.  gegebenen  Anordnungen  sahen
nach  Sicherstellung  des  Abtransports  der  Victoria=Abteilung
  die  Sammlung  aller  drei  Abteilungen
bei  Bonakanda  vor,  von  wo  in  der  Nacht  vom
14.  zum  15.  der  Durchbruch  in  Richtung  Johann-Albrechtshöhe
  versucht  werden  sollte.

Dieser  Durchbruch  gelang  nicht,  da  von  der
feindlichen  Mpundn-Kolonne  starke  Abteilungen
den  Berg  herauf  bis  Bukoba  vorgeschoben  waren,
die  sämtliche  Wege  nach  Johann-Albrechtshöhe
gesperrt  hielten.  Die  Hauptabteilung,  elwa  70
Gewehre,  unter  Führung  von  Leutnant  der  Reserve
  Gröpke  erstieg  deshalb  am  15.  November
die  Höhe  des  Kamerunberges  und  entzog  sich  auf
diese  Weise  der  feindlichen  Umklammerung.  Allerdings
  nicht  ohne  Verluste.  Eine  feindliche  Verfolgungskolonne
  stieß  am  17.  auf  die  Nachhut
der  Abteilung  Gröpke.  In  den  sich  dabei  entwickelnden
  Gefechten,  die  auf  etwa  2500  m  Höhe
geführt  wurden,  fielen  Leutnant  der  Reserve
Scheer,  Oberarzt  der  Reserve  Borchert  und
Zahlmeister  Wiese.  Der  Rest  der  Truppe  erreichte
  unter  großen  Entbehrungen  Johann-Albrechtshöhe
  und  damit  den  Anschluß  an  die
Schutztruppe.  Alle  übrigen  Versuche,  durch  die
vom  Feinde  gegogene  Postenkette  durchzubrechen,
mißlangen.

Soppo  und  Buea  wurden  von  den  Engländern

7

 

298  20

und  Franzosen  am  15.  November  nachmittags
besetzt.  Alles  geheime  oder  dem  Feind  wertvolle
Material  war  vorher  vernichtet,  Truppenausrüstung,
  Geld  und  Vieh  schon  früher  nach  dem
Innern  abtransportiert  worden.  Die  am  Kamerunberg
  verbliebenen  Europäer,  auch  die  Zivilbevölkerung,
  Frauen  und  Kinder  wurden  kriegsgefangen
  und  nach  England  überführt.  Über  ihr
Schicksal  ist  an  anderer  Stelle  bereits  berichtet
worden.

·  55

III.  Togo.
Neue  Ereignisse  sind  nicht  zu  berichten.
*—

IV.  Deutsch-Südwestafrika.

Da  jetzt  beglaubigte  Berichte  deutscher  Augenzeugen
  vorliegen  über  den  barbarischen  Menchelmord
  in  Südangola,  der  unter  Mißbrauch  der
Gastfreundschaft  auf  Veranlassung  des  portugiesischen
  Leutnants  Sereno  im  Oktober  1914  am
Bezirksamtmann  Dr.  Schultze-Jena  und  seinen
Begleitern  verübt  wurde,  und  über  die  sich  daraus
ergebende  deutsche  Strafexpedition  gegen  portugiesische
  Grenzforts  kann  nunmehr  Stellung  genommen
  werden  gegenüber  den  entstellenden
Meldungen  des  Gegners,  die  seinerzeit  im
„Deutschen  Kolonialblatt"  Nr.  6  1915  wiedergegeben
  worden  sind.

Die  Berichte  unserer  Feldzugsteilnehmer  aus
Südwestafrika  enthüllen  das  feige  Verbrechen  in
seiner  ganzen  Scheußlichkeit.  Wie  die  damals
„neutralen“  Portugiesen  dentsche  Gäste,  die  sich
zur  freundnachbarlichen  Annäherung  an  die  Grenze
begeben  hatten,  auf  ein  portugiesisches  Fort  lockten
und  dort  hinterrücks  erschossen.  Wie  sie  die
Leichen  plünderten  und  die  verwundeten  eingeborenen
  Diener  lebend  den  Krokodilen  zum
Fraße  vorwarfen.  Nicht  ein  Wort  der  Entschuldigung
  fand  die  Regierung  der  Kolonie  Angola,
und  so  mußte  der  Gouverneur  des  deutschen
Schutzgebietes  annehmen,  daß  Portugal  als  Vasall
Englands  in  den  Krieg  eingetreten  wäre.  Der
Friedensbruch  mußte  gefühnt  werden  trotz  der
allseitigen  Bedrohung  des  übermächtigen  englischen
Gegners.  Und  so  zog  eine  kleine  deutsche  Truppe
aus,  erstürmte  das  portugiesische  Fort  Naulila,
jagte  die  zahlenmäßig  vielfach  überlegenen
„Kämpfer  für  Kultur“  weit  in  das  Innere  ihres
Landes  zurück  und  machte  den  Schauplatz  der
Untat  dem  Erdboden  gleich.  Unsere  Nachrichten
beweisen  auch,  daß  sich  die  portugiesische  Kolonie
schon  im  September  1914  rüstete,  auf  einen  Wink
Englands  uns  in  den  Rücken  zu  fallen,  und  daß
        <pb n="329" />
        299

übergaben  Dr.  Schultze-Jenas  Brief,  der  durch
den  Boten  sogleich  nach  dem  etwa  20  km  entfernten
  Humbe  weiterbefördert  wurde.  Darauf
ritten  Leutnant  der  Reserve  Roeder  und  Jensen

sie  den  Nachbarn  schon  damals  seiner  Zufuhren
beraubte.

Folgender  Bericht  veranschaulicht  die  Vorgänge
in  Südangola  im  Herbst  1914.

„Im  September  1914  erkundete  ein  Lanudungsoffizier
  der  Woermann-Linie  auf  einer
Kutterfahrt  nach  Mossamedes,  daß  daselbst
Truppen  in  größerer  Anzahl  in  feldgrauen
Uniformen  gelandet  wurden.  Leider  war  es
nicht  möglich,  festzustellen,  was  die  Truppenlandungen
  bedeuteten.  Man  neigte  zu  der
Annahme,  daß  es  englische  Truppen  seien  —
denn  Lüderitzbucht  war  bereits  von  den  Engländern
  besetzt  —  die  von  Norden  her  in  das
Schutzgebiet  einfallen  wollten.

Zum  Zwecke  genauer  Erkundigung  wurde
der  Bezirksamtmann  von  Outio,  Dr.  Schulte-Jena,
  vom  Gouvernement  beauftragt,  sich
nach  der  Nordgrenze  unseres  Schutzgebietes  zu
begeben,  um  an  Ort  und  Stelle  seine  Nachforschungen
  anzustellen.  Außerdem  wollte
Dor.  Schultze-Jena,  wenn  Portugal  seine  Neutralität
  in  dem  gegenwärtigen  Kriege  bewahren
sollte,  versuchen,  bei  der  Angola-Regierung
durchzusetzen,  daß  die  für  Südwest  bestimmte
Post  über  Angola  geleitet  würde,  desgleichen
wollte  man  auch  Proviant  usw.  entweder  direkt
in  Angola  einkaufen  oder  von  auswärts  beschaffen
  und  durch  Angola  leiten.

Ende  September  verließ  Dr.  Schultze-Jena
  Outio;  in  seiner  Begleitung  befanden  sich
Oberleutnant  Lösch  und  Leutnant  der  Reserve
Roeder,  ferner  Polizeiwachtmeister  Schaaps,
Polizeisergeant  Braunsdorf,  Reiter  der  Schutztruppe
  Kimmel,  Pahlke  und  Kriegsfreiwilliger
Jensen  als  Dolmetscher  sowie  mehrere  eingeborene
  Polizeidiener,  Bambusen  (Europäer=Diener)
  und  Karrentreiber.  Man  erreichte  am
16.  Oktober  die  Eriksonsdrift  am  Kunene.  Dort
herrschte  völlige  Ruhe,  von  Truppensammlungen
war  nichts  zu  merken.  Von  hier  aus  beauftragte
  Dr.  Schultze-Jena  den  Leutnant  der
Reserve  Roeder,  mit  dem  Dolmetscher  Jensen
am  nächsten  Morgen,  den  17.  Oktober,  nach
dem  portugiesischen  Fort  „Donguena“  zu  reiten
—  45  km  nördlich  der  Drift  gelegen  —,  um
festzustellen,  ob  sich  Portugal  im  Kriege  mit
Deutschland  befinde,  und  verneinendenfalls  einen
Brief  an  den  Distriktchef  von  Humbe  daselbst
abzugeben.  In  diesem  Brief  bat  Dr.  Schultze-Jena
  den  Chef  von  Humbe  um  eine  Unterredung.


Als  Leutnant  der  Reserve  Roeder  und
Reiter  Jensen  in  Donguena  ankamen,  erfuhren
sic  durch  den  dort  stationierten  portugiesischen
Oberlentnant,  daß  Portugal  neutral  sei;  sie

 

zurück  und  kamen  am  18.  früh  wieder  an  der
Lagerstelle  Eriksonsdrift  an.

Am  Nachmittag  desselben  Tages  erschien
eine  portugiesische  Patrouille  in  Stärke  von
etwa  35  Mann,  halb  weiße,  halb  eingeborene
Soldaten.  Der  Führer  der  Patrouille  war  der
Leutnant  Sereno.  In  der  Nähe  des  deutschen
Lagers  sattelten  diese  ab,  und  Leutnant  Sereno
kam  in  das  Lager,  um  sich  nach  dem  Zwecke
der  Anwesenheit  der  Deutschen  zu  erkundigen.
Dr.  Schultze-Jena  erklärte  ihm,  daß  er  eine
Unterredung  mit  dem  Chef  von  Humbe  wünsche
und  sich  bereits  in  Donguena  anmelden  ließ.
Sereno  erwiderte,  daß  der  Chef  von  Humbe
nicht  zuständig  sei,  sondern  der  Kapitän  Moort?),
letzterer  besände  sich  zur  Zeit  in  dem  nahen
Fort  Naulila  —  15  km  Entfernung  ostnordöstlich
  am  Kunene  gelegen  —,  und  lud
Dr.  Schultze-Jena  zum  Besuch  des  Forts
am  nächsten  Morgen  ein.  Dr.  Schultze-Jena
sagte  zu,  lehnte  jedoch  Serenos  Vorschlag,  die
Karre  mitzunehmen,  ab.  Dann  bemerkte  Sereno
noch,  daß  die  deutsche  Abteilung  sich  auf
portugiesischem  Boden  befände,  doch  wies
Dr.  Schultze-Jena  diese  Annahme  als  irrig
zurück  und  holte  eine  Karte  herbei,  nach  der
die  Eriksonsdrift  noch  deutsches  Gebiet  war.
Dennoch  blieb  Sereno  bei  seiner  Ansicht.  Inzwischen
  waren  auch  die  portugiesischen  Soldaten
in  das  deutsche  Lager  gekommen  und  wurden
mit  Kaffee  bewirtet.  Die  Nacht  über  blieb
Sereno  mit  seiner  Patronille  ebenfalls  in  unserer
  Nähe,  dabei  wurde  das  Lager  von  portugiesischen
  Soldaten  umschlichen.  Der  deutsche
Posten  rief  sie  an,  woranf  sie  zur  Antwort
gaben,  zum  Wasser  zu  wollen.

Wie  vereinbart,  ritten  am  nächsten  Morgen
Dr.  Schultze-Jena  nebst  den  beiden  anderen
Herren  sowie  Jensen  und  vier  Bambusen  in
Begleitung  Serenos  ab  —  die  portugiesische
Patrouille  war  nach  Naulila  vorausgeschickt  —.
Etwa  2  km  diesseits  Naulila  erreichten  sie  den
Kunene  wieder,  wo  Sereno  beschloß,  die  Pferde
zu  tränken.  Er  schickte  von  dieser  Stelle  einen
seiner  Leute  voraus  ins  Fort  und  bestellte
Frühstück  für  seine  Gäste.  Nach  dem  Tränken
saß  man  wieder  auf  und  ritt  weiter.  Kurz
vor  dem  Eingang  zum  Fort  kam  der  Bote
Serenos  mit  der  Meldung  zurück,  daß  Kapitän
Moor  bereits  nach  Kuamati  zurückgeritten  sei,
jedoch  schriftliche  Anweisung  hinterlassen  habe.
Jensen  verdolmetschte  dies  Dr.  Schultze  =  Jena,
dieser  wollte  jedoch  so  nahe  am  Fort  nicht
        <pb n="330" />
        6  300

umkehren,  um  die  Gastfreundschaft  Serenos
nicht  zu  verletzen.

Als  man  im  Fort  angelangt  und  abgesessen
war,  fragte  Sereno  sogleich  nach  dem  von
Kapitän  Moor  hinterlassenen  Schriftstücke.
Sereno  las  es  und  gab  es  dann  Jensen  mit
dem  Bemerken:  „Da,  lesen  Sie  selbst!“  Jensen
konnte  die  undeutliche  Schrift  nicht  entziffern
und  gab  daher  das  Schriftstück  Sereno  zurück
mit  der  Bitte,  es  vorzulesen.  Dieser  las:
„Befehl  des  Kapitäns  Moort?),  den  Gouverneur
  (Governador)  von  Damaraland
und  seine  Begleitung  gefangenzunehmen.
  Es  ist  diesen  jedoch  gestattet,  mit
portugiesischer  Bedeckung  sich  nach  dem
Fort  Kuamati“")  zu  begeben.“  Jensen  übersetzte
  dies  dem  Dr.  Schultze-Jena  und  dieser
erwiderte:  „Sagen  Sie  dem  Leutnant,  daß
ich  im  Vertrauen  auf  seine  Offiziersehre
seiner  Einladung  zum  Besuche  des  Forts
Folge  geleistet  habe,  und  daß  ich  mich
nicht  gefangen  gebe,  auch  ebensowenig
nach  Kuamati  reite.  Ich  bleibe  keine
Minute  länger  hier.  Wenn  der  Leutnant
auf  mich  aufpassen  will,  dann  kann  er
das  an  meinem  Lagerplatz  tun  an  der
Eriksonsdrift.“  Damit  wendeten  sich  die
Herren  ihren  Pferden  zu,  um  abzureiten.
Sereno  aber  gab  seinen  Soldaten,  die
die  Gruppe  bis  dahin  umstanden  hatten,
den  Befehl:  „An  die  Gewehre.“  Das  trieb
die  Herren  zur  Eile  an,  und  Oberleutnant
Lösch  kommandierte  „aufgesessen“  und  „Galopp
Marsch“,  selbst  zum  Fortausgang  voranreitend.
Dr.  Schultze-Jena  und  Roeder  waren  am
weitesten  hinten,  dann  folgte  dem  Ausgange
zu  Jensen,  der  zwischen  Oberleutnant  Lösch
und  Leutnant  Roeder  ritt.  Dr.  Schultze-JZena
und  Leutnant  Roeder  waren  noch  nicht
in  Bewegung,  als  Sereno  das  Feuer-=kommando
  gab,  selbst  aber  hinter  einer
Lehmhütte  verschwand.  Dr.  Schultze-Jena
griff  mit  der  rechten  Hand  nach  seinem  Gewehr,
bekam  es  aber  nicht  mehr  aus  dem  Gewehrschuh
  heraus,  weil  eine  Kugel  ihm  von
hinten  das  Herz  durchbohrte  und  gleichzeitig
  die  linke  Zügelhand  in  der  Pulsschlaggegend
  durchschlug.  Er  fiel  tot
vom  Pferde.  Lentnant  der
Roeder  erhielt  einen  Bauchschuß  von
hinten.  Oberleutnant  Lösch  war  vor
Jensen  reitend  außerhalb  des  Stachel-*)

  Governador  ist  die  portugiesische  Begeichnung

für  Begirksamtmann,  Primero  Governador  oder  Governador
  General  ist
Kuamati  liegt  etwa  15  km  östlich  Naulila  und  ist
Hauptgrengfort  gegen  den  Unkuanjamastamm.

der  eigentliche  Gonverneur.

Reserve

 

drahtzaunes  angelangt,  als  ihn  das
tödliche  Geschoß  erreichte.  Er  machte
einen  mächtigen  Luftsprung  vom  Pferde
aus  und  fiel  zu  Boden.  Jeusen  erhielt
einen  Streifschuß  am  Gesäß  und  versuchte
zu  entkommen.  In  der  Erregung  hatte  er
jedoch  die  Richtung  verloren  und  geriet  ins
Uferschilf,  wo  ihn  Kaffern,  die  seine  Spur  verfolgten,
  aus  dem  Schlamm  zogen.  Man  brachte
ihn  ins  Fort  zurück.  Dort  lagen  Dr.  Schultze=Jena
  und  Roeder  mitten  im  Hofe,  so  wie  sie
gefallen  waren.  Oberleutnant  Lösch  war  ebenfalls
  tot,  er  hatte  einen  Schuß  durch  die  linke
Beckengegend,  der  Ausschuß  befand  sich  am
linken  Oberschenkel.  Wahrscheinlich  war  die
Hauptschlagader  von  der  Kugel  durchschlagen
worden,  denn  der  Blutverlust  war  außerordentlich
  groß,  das  linke  Hosenbein  war  ganz
voll  von  dickem  geronnenem  Blute.  Von  der
Stelle,  wo  er  gefallen  war,  hatte  er  sich  noch
bis  in  den  Schatten  eines  Kaffernpontoks  geschleppt,
  dann  muß  ihn  das  Bewußtsein  verlassen
  haben.  Roeder  lebte  noch.  Drei
unserer  Eingeborenen,  die  ebenfalls
schwer  verwundet  wurden,  warf  man
noch  lebend  in  den  Kunene  den  gierigen
Krokodilen  zum  Fraß.  Ein  vierter  Eingeborener,
  Dr.  Schultze-Jenas  Bambuse
Andreas,  entkam  durch  die  Flucht.

An  der  Eriksonsdrift  war  inzwischen
der  Chef  von  Humbe  in  Begleitung  des
Dr.  Vageler,  Mitglieds  der  damals  in
Angola  weilenden  deutschen  Studienkommission,
  eingetroffen.  Außerdem  begleiteten
  ihn  der  lange  Jahre  in  Angola  ansässige
  Holländer  van  der  Kellen  und  zwei
Portugiesen.  Dr.  Vageler  hatte  bereits  kurz
nach  Ausbruch  des  Krieges  versucht,  sich  nach
Deutsch-Südwest  zu  begeben,  wurde  aber  aufgehalten
  und  mußte  nach  Humbe  zurückkehren.
Mit  dem  Chef  von  Humbe  war  er  bereits
vorher  bekannt,  und  als  er  nun  hörte,  daß  der
Bezirksamtmann  von  Outjio,  Dr.  Schutze-Jena,
den  Chef  von  Humbe  zu  sprechen  wünschte,
ersuchte  und  erhielt  er  die  Erlaubnis,  den  Chef
von  Humbe  nach  Eriksonsdrift  zu  begleiten.

Als  sie  nun  die  Herren  daselbst  nicht
antrafen,  beauftragte  man  den  Gefreiten
  Kimmel,  nach  Naulila  zu  reiten
und  die  Herren  davon  in  Kenntnis  zu
setzen,  daß  der  Chef  von  Humbe  do  sei.
Dr.  Vageler  sagte  noch  zum  Gefreiten  Kimmel:
„Um  Himmelswillen  reiten  Sie  schnell,  mir
ahnt  nichts  Gutes.“  Der  Chef  von  Humbe
versicherte,  daß  Kimptel  ganz  ruhig  reiten
könne,  ihm  passiere  nichts,  er  könne  auch
getrost  sein  Gewehr  mitnehmen.  Daun
        <pb n="331" />
        G  301  2O

händigte  er  Kimmel  noch  einen  Brief  an  Leutnant
  Sereno  ein,  und  Kimmel  ritt  ab.  Ahnungslos
  kommt  er  in  Naulila  an,  anfangs  wollte
man  auf  ihn  schießen,  aber  Jensen  beruhigte
die  Portugiesen  durch  Zurufe:  „Schießt  doch
nicht,  der  Mann  tut  euch  doch  nichts.“  Darauf
wurde  Kimmel  umstellt  und  gefangengenommen.
  Als  man  ihn  ins  Fort  führte,
lagen  Dr.  Schultze-Jena  und  Leutnant  Roeder
noch  immer  im  Forthofe  in  der  heißen  Sonne.
Er  brachte  zunächst  Leutnant  Roeder  in  eine
schattige  Hütte,  untersuchte  seine  Wunde,  wusch
sie  aus  und  verband  sie  mit  Hilfe  seines
eigenen  kleinen  Verbandpäckchens.  Roeders
Verwundung  war  nicht  so  gefährlich,
als  daß  man  ihn  nicht  hätte  retten
können,  wenn  ein  Arzt  dagewesen  wäre.
Der  Ein=  und  Ausschuß  des  7-mm3Geschosses
war  ganz  klein,  doch  sickerte  beständig  Blut
heraus.  Verbandstoffe  waren  nicht  zu  haben,
Leutnant  Roeder  verlangte  nach  einem  Linderungs=
  oder  Betäubungsmittel.  Man  wollte
Verbandzeng  von  unserer  Karre  herbeischaffen
und  Sereno  gab  zu,  daß  Kimmel  einen  Brief
an  den  Chef  von  Humbe  nach  Eriksonsdrift
schrieb.  Der  Brief  wurde  durch  einen  Eingeborenen
  befördert  und  lautete:  „An  den  Chef
von  Humbe.  Kommen  Sie  sofort  nach  hier
und  bringen  Sie  Verbandzeug  mit.  Ich  bin
gefangen  und  ersuche  Sie,  meine  Freilassung
anzuordnen.“  In  diesen  Brief  steckte  er  einen
zweiten  an  den  Polizeiwachtmeister  Schaaps
folgenden  Inhalts:  „Befehl  des  Leutnants
Sereno,  Ihr  sollt  alle  kommen,  Dr.  Schultze-Jena
  und  Oberleutnant  Lösch  meuchlings  erschossen,
  Lentnant  Roeder  schwer  verwundet.“
Als  Dr.  Vageler  dies  erfuhr,  sagte  er  zum
Chef  von  Humbe,  daß  er  jetzt  nach  Südwest
gehe.  Obwohl  es  in  seiner  Macht  liege,  ihn
als  Gefangenen  mitzunehmen,  verzichte  er
darauf,  weil  er  (der  Chef  von  Humbe)  im
guten  Glauben,  einer  friedlichen  Angelegenheit
zu  dienen,  dem  Wunsche  Dr.  Schultze-Jenas
gefolgt  sei.  Aber  er  mache  den  Chef  von
Humbe  für  Kimmels  Leben  persönlich  verantwortlich.
  „Bald  werden  Sie  mich  wiedersehen,
  aber  mit  deutschen  Truppen.“  Dr.  Vageler
  nahm  den  Rest  der  Patronille  unter  sein
Kommando  und  zog  sich  in  Eilmärschen  auf
Outjo  zurück,  das  Gonvernement  telegraphisch
von  dem  Vorfall  in  Kenntnis  setzend.“

Aus  weiteren  Nachrichten  geht  hervor,  daß
der  schwer  verwundete  Leutnant  Roeder  und
die  Leichen  der  beiden  anderen  Deutschen  von
der  zügellosen  Soldateska  auch  noch  beraubt
wurden.  Geld  und  Wertsachen  wurden  gestohlen.

 

Die  Stiefel  und  Gamaschen  der  Ermordeten  zogen
sich  die  zerlumpten  portugiesischen  Soldaten  an.
Von  den  Leichen  rissen  sie  die  Woilachs  hinweg.

In  der  Nacht  wurde  Leutnant  Roeder  von
seinen  Schmerzen  erlöst.  An  dem  Begräbnis
haben  Jensen  und  Kimmel  nicht  teilnehmen
dürfen.

Die  hier  anschaulich  und  wahrheitsgetreu  geschilderten
  Vorgänge  werden  in  dem  Bericht  des
portugiesischen  Obersten  Alvas  Rocadas,  der
im  „Secolo"  vom  18.  Dezember  1917  veröffentlicht
  wurde,  heuchlerisch  verdreht  und  umschrieben
durch  den  Satz:

„Am  18.  Oktober  1914  fiel  der  Verwalter
von  Outjo,  einem  Grenzdistrikt  Damaralands,  mit
bewaffneten  Offizieren  und  Soldaten  in  das  Gebiet
  von  Hinga  ein  und  verursachte  einen  Zwischenfall
  mit  dem  Kav.  Fähnrich  Sereno,  der  von
dem  Kommandanten  von  Cuamata  beauftragt  war,
die  Gründe  des  Aufenthalts  deutscher  Truppen
auf  unserem  Gebiet  zu  prüfen.“

Der  Gedanke  an  einen  Einfall  in  portugiesisches
Gebiet  ist  nur  die  Ausgeburt  einer  wilden  südländischen
  Phantasie.  Ein  klarer  Kopf  mußte  sich
sagen,  daß  erstens  die  Regierung  des  deutschen
Schutzgebietes  durchaus  keine  Veranlassung  hatte,
sich  in  ihrer  schwierigen  Lage  einen  neuen  Gegner
unnötig  aufzuhalsen,  und  daß  man  zweitens  nicht
zu  Eroberungszwecken  mit  einer  winzigen  Patrouille
  in  ein  fremdes  Land  einfällt.

Bezirksamtmann  Dr.  Schultze-Jena  lagerte
seiner  Karte  nach  auf  deutschem  Gebiet  und  hat
das  dem  portugiesischen  Offizier  mitgeteilt  und
auf  der  Karte  gezeigt.

Die  gegenteilige  Behauptung  des  portugiesischen
Offiziers  ist  nicht  stichhaltig,  um  so  weniger,  als
er  wohl  kaum  in  der  Lage  war,  sie  durch  Vorlegung
  einer  genaueren  portugiesischen  Karte  zu
beweisen.  Die  Portugiesen  mußten  ebensogut
wie  wir  wissen,  daß  eine  genaue  Grenzvermessung
in  jener  Gegend  überhaupt  noch  nicht  stattgefunden
hat,  und  daß  daher  Meinungsverschiedenheiten
über  den  Verlauf  der  Grenze  sehr  wohl  möglich
sein  konnten.  Dr.  Schultze-Jena  hatte  außerdem
  durch  die  Absendung  des  Briefes  nach  dem
Fort  Donguena  seine  friedliche  Absicht  offenkundig
gezeigt.  Daß  die  von  ihm  nach  Dongnena  entsandten
  Herren  bewaffnet  waren,  ist  in  jener  von
nur  halbunterworfenen  Stämmen  bewohnten
Gegend  selbstverständlich.  An  anderer  Stelle  seines
Berichtes  gibt  dann  auch  Rocadas  zu,  folgendes
Telegramm  vom  Bezirkschef  von  Humbe  erhalten
zu  haben:

„Abgesandte  der  Deutschen  unter  dem  Gonverneur
  von  Damara  lagern  am  Kunene  nahe
bei  dem  Posten  Dongnena,  um  mit  den  Portu-
        <pb n="332" />
        G  302  20

giesen  zu  verhandeln.  Die
kommen  in  friedlicher  Absicht.
um  Weisungen.  Sekretariat  Lubango.“

Wenn  trotzdem  der  Leutnant  Sereno  die
deutschen  Herren  einlud,  zum  portugiesischen  Fort
Naulila  zu  reiten,  mit  der  hinterlistigen  Absicht,
sie  tot  oder  lebend  in  seine  Gewalt  zu  bekommen,
so  ist  ohne  weiteres  ersichtlich,  auf  welcher  Seite
der  Friedensbruch  zu  suchen  ist.

Der  einzige  überlebende  Eingeborene,  der
langjährig  bewährte  Diener  des  Bezirksamtmanns
Dr.  Schultze-Jena,  schildert  die  verräterische
Tat  folgendermaßen:

Deutschen
Ich  bitte

„Sobald  die  Herren  im  Fort  angelangt
waren,  wurden  sie  von  Sereno  sofort  ins
Haus  gebeten.  Uns  Eingeborene  ließ  man
draußen  bei  den  Pferden,  die  auf  Dr.  Schultzes

ausdrücklichen  Befehl  unterm  Sattel
bleiben  sollten.  Was  drinnen  besprochen
wurde,  wissen  wir  nicht;  es  waren  laute

Stimmen  zu  hören.  Oberleutnant  Lösch  kam
nach  einiger  Zeit  wieder  heraus,  um  sich  nach
den  Pferden  umzusehen.  Zu  seinem  Erstaunen
waren  sie  abgesattelt.  Die  portugiesischen  Soldaten
  waren  gleich  nach  dem  Eintreffen  der
Herren  herangekommen,  hatten  die  Tiere
abgesattelt  und  uns  höhnisch  bedeutet,
es  käme  doch  keiner  wieder  aus  dem
Fort  hinaus!  Oberlentnant  Lösch  befahl,
sofort  zu  satteln,  und  eilte  ins  Haus  zurück,  wo
sich  die  Unterhaltung  noch  erregter  gestaltete.
Plötzlich  stürmten  die  Deutschen  aus  dem  Haus,
um  auf  die  Pferde  zu  springen,  bei  denen  auch
die  Gewehre  zurückgeblieben  waren.  Sereno
folgte.  Bei  den  Pferden  stand  die  portugiesische
Besatzung  angetreten  mit  Gewehr  bei  Fuß.  Im
Augenblick  des  Aufssitzens  gab  Sereno  ein
lautes  Kommando  und  sprang  unmmittelbar
darauf  ins  Haus  zurück.  Die  Portugiesen
feuerten  sofort  auf  die  Deutschen,  die  bei  der
ersten  Salve  sämtlich  getroffen  wurden.“

Als  die  Nachricht  von  diesen  Vorfällen  im
Schutzgebiet  bekannt  wurde,  ging  ein  Sturm  der
Entrüstung  durch  das  Land.  Jeder  wußte,  daß
nun  ein  neuer  Feind  an  den  Grenzen  stand,  daß
diese  ruchlose  Tat  nicht  ungerächt  bleiben  durfte.
Die  Verbindung  mit  der  Heimat  war  abgeschnitten.
Jedes  Kind  wußte,  daß  Portugal  von  England
abhängig  war.  Die  Annahme,  daß  Portugal  sich
im  Kriege  gegen  Dentschland  befand,  hatte  also

einen  hohen  Grad  der  Wahrscheinlichkeit.  Major
Franke  wurde  vom  Kommandeur  beauftragt,

mit  einer  geringen  Truppenmacht,  die  aus  der
Südfront  herausgezogen  wurde,  eine  Strafexpedition
gegen  das  Fort  Naulila,  den  Ort  des  Verbrecheus,
zu  führen.  Die  Vorbereitungen  zum  Zuge  durch

 

das  Amboland  nahmen  einige  Zeit  in  Anspruch.
Nebenher  wurde  von  den  Etappentruppen  im
Norden  eine  kleine  Abteilung  an  den  Okawango
geworfen,  um  die  dortigen  portugiesischen  Posten
zu  erledigen.

In  dem  Bericht  des  Obersten  Rocadas  heißt
es  darüber:

„Bald  darauf,  am  31.  Oktober,  griffen  die
Deutschen  den  Posten  Cuangar  an  und  machten
die  Garnison  nieder.  Die  Akte  von  Feindseligkeit
  geschahen  durch  die  deutschen  Kolonialtruppen
ganz  kurze  Zeit  nach  dem  Ausbruch  des  Krieges
in  Europa  und  scheinen  daher  das  Vorspiel  eines
vorher  verabredeten  Planes  gewesen  zu  sein.“

Sollte  Rocadas  wirklich  den  Zusammenhang
nicht  geahnt  haben?  Glaubte  er,  daß  der  freche
Mord  ohne  Sühne  bleiben  würde?  Von  deutscher
Seite  hätte  man  gern  mit  der  Nachbarkolonie
Frieden  gehalten,  zumal  man  hoffen  konnte,  dadurch
  nicht  ganz  von  der  übrigen  Welt  abgeschnitten
  zu  sein.

Aber  Angolas  Neutralität  war  von  Anfang
an  zweifelhaft.  Das  beweist  unter  anderem  ebenfalls
  der  Bericht  des  Obersten  Rocadas,  in  dem
die  Mängel  des  Expeditionskorps  geschildert
werden,  das  im  September  bereits  eingetroffen
war  und  eine  Stärke  von  5000  bis  6000  Mann
besaß.  Es  heißt  in  dem  Bericht:

„Der  Mangel  an  Flugzeugen  für  den  Nachrichtendienst
  auf  größere  Entfernung  ließ  uns
nicht  die  geringste  Verbindung  mit  den  Engländern
  aufrechterhalten,  die  in  Deutsch-Südwest
operierten.“

An  anderer  Stelle  wird  scharf  kritisiert,  daß
Portugal  noch  neutral  in  Europa  war,  während
es  in  Angola  bereits  Krieg  führte.  „Tatsache  ist,
daß,  als  am  11.  September  die  Expedition
Lissabon  verließ,  die  diplomatischen  Beziehungen
zu  Deutschland  noch  nicht  abgebrochen  waren.“

Aus  alldem  geht  hervor,  daß  Portugal  beabsichtigte,
  von  Angola  aus  der  deutschen  Nachbarkolonie
  zu  gelegener  Zeit  in  den  Rücken  zu  fallen
und  mit  dem  englischen  Freunde  die  Bente  zu
teilen.  Der  vorzeitige  Friedensbruch,  der  ohne
Entschuldigung  seitens  der  Angola-Regierung  blieb,
löste  aber  deutsche  Gegenmaßregeln  aus,  die  die
portugiesischen  Pläne  über  den  Haufen  warfen.

Nachfolgend  geben  wir  den  Bericht  eines  Teilnehmers
  der  deutschen  Strafexpedition  wieder:

„Am  25.  Oktober  wurde  die  Strafexpedition
gegen  Angola  befohlen,  am  26.  Oktober  begann
das  Verladen  der  Truppen  in  Kalkfontein-Süd.

Führer  der  Expedition  war  Major  Franke.

Von  den  Truppenteilen  waren  für  die  Expedition

bestimmt:  die  2.  Kompagnie  unter  Hauptmann
        <pb n="333" />
        W  303  2O

Freiherrn  von  Watter,  die  6.  Kompagnie
unter  Hauptmann  Weiß  und  die  1.  reitende
Gebirgsbatterie  unter  Hauptmann  Trainer,
der  eine  Halbbatterie  96  n.  A.  unter  Oberleutnant
  d.  Res.  von  Weiher  zugeteilt  war.

Bis  Otjiwarongo  wurde  die  Bahn  benutzt,
von  dort  der  Vormarsch  über  Outjio,  Okaukuejo
  durch  das  Amboland  zum  Kunene  angetreten,
  nicht  ohne  große  Schwierigkeiten  für
Mann  und  Tier.  In  Ombika,  12  km  südlich
Okankuejo,  dem  Sitz  unserer  Nordetappe,  mußte
die  Truppe  infolge  Schwierigkeiten,  die  Wasserversorgung
  und  Nachschub  boten,  ungefähr  drei
Wochen  liegen  bleiben.  Erst  am  30.  November
konnte  die  Ableilung  weitermarschieren.  Am
16.  Dezember  gegen  7  Uhr  morgens  trafen  wir
im  Kunenelager  ein.  Der  Lagerplatz  war  von
der  vorausgeschickten  2.  Kompagnie  erkundet.
Er  befand  sich  an  einem  Wasserloch  etwa  1500  m
diesseits  des  Kunene  und  ungefähr  20  km  südlich
  des  Ferts  Naulila.  Patronillen  der  2.  Kompagnie
  unter  Oberleutnant  Suling  hatten  bereits
  kleinere  Gefechte  mit  den  Portugiesen
gehabt.  Um  9  Uhr  morgens  wurde  ich  mit
Leutnant  Vahle  zum  Führer  befohlen.  Wir
erhielten  den  Auftrag,  die  Lage  und  Stärke
des  Forts  Naulila  sowie  den  Anmarschweg  zu
erkunden.  Dieser  sollte  so  gewählt  werden,  daß
wegen  der  feindlichen  Haltung  des  Eingeborenenstammes
  der  Onguangua  unter  weitem  Ausholen
  nach  Süden  der  Angriff  mit  der  Hauptabteilung
  möglichst  von  Osten  erfolgen  konnte.
Gegen  10  Uhr  ritt  die  Patrouille  in  Stärke
von  2  Offizieren,  25  Reitern  und  einigen  Eingeborenen
  zur  Erkundung  ab.  Vollkommen
unbekanntes,  wegeloses  Gelände,  mit  dichtem
Mopanebusch  bewachsen,  erschwerte  das  Vorwärtskommen
  sehr.  Eine  Orientierung  war
nur  nach  der  Sonne  und  dem  Kompaß  möglich.
Das  Reiten  in  der  Mittagssonne  während  der
heißesten  Jahreszeit  war  für  Mann  und  Tier
überaus  anstrengend.  Zwischen  3  und  4  Uhr
nachmittags  sahen  wir  endlich  beim  Heraustreten
  aus  dem  dichten  Busch  auf  etwa  1000  m
Entfernung  eine  größere,  versteckt  liegende  Eingeborenenwerft
  und  das  Fort  selbst  vor  uns
liegen.  Es  bestand  aus  Lehm  und  Backsteinbauten,
  um  die  herum  Gräben  ausfgeworfen
waren.  Außer  einer  kleinen  Reiterabteilung
von  etwa  25  bis  30  Mann  konnten  wir  trotz
längerer  Beobachtung  keine  weitere  feindliche
Truppe  feststellen.  Gegen  9  Uhr  abends  kehrte
die  Patrouille  unversehrt  ins  Lager  zurück.  An
demselben  Tage  war  durch  eine  Patronille
unter  Führung  des  Leutnants  der  Reserve
von  Boetticher  der  Anmarschweg  für  die
2.  Kompagnie  am  linken  Kuneneufer  entlang

 

erkundet  worden.  Der  Angriff  wurde  auf  den
18.  festgesetzt.  Der  Angriffsplan  war  folgendermaßen
  gedacht:  Die  2.  Kompagnie,  zwei  berittene
  Züge  und  einen  Maschinengewehrzug  stark,
greift,  am  Fluß  vorgehend,  den  Feind  in  Flanke
und  Rücken  an  und  sucht  ihm  den  Nückzug
über  den  Fluß  abzuschneiden.  Die  Hauptabteilung
  unter  Führung  von  Major  Franke
greift,  wegen  der  bereits  erwähnten  feindlichen
Haltung  des  Eingeborenenstammes  Onguangua,
in  weitem  Bogen  nach  Süden  ausholend,  das
Fort  aus  östlicher  Richtung  an.  Am  18.,
4  Uhr  15  Minnten  morgens,  sollte  die  2.  Kompagnie
  das  Feuer  eröffnen,  als  Zeichen,  daß
der  Angriff  einheitlich  von  der  ganzen  Abteilung
  ausgenommen  werden  könnte.

Am  17.,  nachmittags  3½  Uhr,  brach  die
Hauptabteilung  auf.  Die  2.  Kompagnie  blieb
im  Lager  zurück,  da  sie  infolge  des  kürzeren
Anmarsches  zum  Fort  erst  in  der  Nacht  abzureiten
  brauchte.  Die  Kompagnie  hatte  den  Befehl
  bekommen,  solange  es  hell  war,  ihre  Tiere
ununterbrochen  zum  Wasser  hin=  und  zurückzuführen.
  Der  Gegner,  von  dem  man  annahm,
daß  er  das  deutsche  Lager  von  weit  her  beobachtete,
  sollte  auf  diese  Weise  über  unsere
Stärke  getäuscht  werden.  Gleichzeitig  sollten
die  durch  das  Hin=  und  Herführen  der  Tiere
entstehenden  Staubwolken  den  Abmarsch  der
Hauptabteilung  verschleiern.  Beide  Maßnahmen
hatten  den  gewünschten  Ersolg.  Am  18.,
morgens  um  dieselbe  Zeit,  in  der  unser  Angriff
  auf  das  Fort  begann,  eröffnete  der  Feind
mit  Artillerie  von  einem  Berge  aus  auf  dem
anderen  Flußufer  das  Feuer  auf  das  verlassene
Lager.  Ein  Teil  der  feindlichen  Streitkräfte
war  so  dem  eigentlichen  Kampffeld  entzogen.
Unsere  Hauptabteilung  war  nach  2½  stündigem
Marsch  auf  dem  durch  dichten  Mopanebusch
geschlagenen  Weg  auf  einer  ringsum  durch  Gebüsch
  gedeckten  Grasfläche  zur  Ruhe  übergegangen.
  Um  2  Uhr  nachts  wurde  der  Vormarsch
  lautlos  fortgesetzt.  Um  4  Uhr  15  Minuten
  morgens  sollte  laut  Verabredung  der
Angriff  durch  die  2.  Kompagnie  eröffnet  werden.
Die  Hauptabteilung  war  zu  dieser  Zeit  in  die
unmittelbare  Nähe  des  Forts  gelangt.  Die  Uhr
zeigte  4  Uhr  15  Minuten.  Es  wurde  4,30,
4,15,  noch  immer  kein  Schuß  von  Kunene  her
zu  hören.  Da,  gegen  4,50,  als  die  Spitze  der
im  Marsch  befindlichen  Hauptabteilung  aus  dem
dichten  Busch  heraustrat,  fiel  plötzlich  ein  einzelner
  Schuß.  Wir  waren  entdeckt.  Dem
Warnungsschuß  folgte  unmittelbar  eine  Reihe
von  Infanteriesalven  auf  unsere  sich  noch  in
Marschkolonne  befindende  und  infolge  der  Uberraschung
  für  Augenblicke  ins  Stocken  geratene
        <pb n="334" />
        G  304  20

Truppe,  glücklicherweise  ohne  Schaden  anzurichten.
  Die  Salven  lagen  alle  zu  hoch.  Unsere
Abteilung  entwickelte  sich  mit  größter  Beschleunigung,
  ging  in  Stellung  und  eröffnete  das  Feuer.
Das  Gefecht  entwickelte  sich  bald  zu  größter
Heftigkeit.  Das  außerordentlich  unübersichtliche
Gelände  mit  seinem  dichten  Dorn=  und  Mopanebusch,
  vielen  Termitenhügeln,  mächtigen
Affenbrotbäumen  und  zahlreichen  Eingeborenenhütten
  machte  die  einheitliche  Führung  des
Angriffs  fast  unmöglich.  Daher  teilte  sich  die
anfänglich  einheitlich  angesetzte  Front  bald  in
einzelne  Kampfgruppen,  die  unter  ihren  Unterführern
  mehr  oder  weniger  selbständig  kämpften.
Vom  Fort  war  noch  nichts  zu  sehen.  Der
Gefechtslärm  nahm  immer  mehr  zu.  Rücksichtslos
  gingen  die  Züge  der  6.  Kompagnie  an  den
Feind  heran,  die  Geschütze  mußten,  um  nicht
Gefahr  zu  laufen,  bei  dem  unübersichtlichen
Gelände  in  die  eigene  Linie  zu  schießen,  ihnen  fast
auf  dem  Fuße  folgen.  Noch  leistete  der  Gegner
heftigen  Widerstand.  Unser  Angriff  schritt  vorwärts.
  Das  Feuer  einer  feindlichen  Gebirgsbatterie
  war  schwach  und  wirkungslos  und  bald
verstummt.  Ein  Zug  unter  Hauptmann  Weiß
hatte  sich  in  kurzer  Zeit  bis  auf  100  m  an
das  Fort,  das  jetzt  von  der  Batteriestellung
aus  auf  etwa  800  m  halbrechts  vorwärts  sichtbar
  wurde,  nicht  ohne  Verluste  herangearbeitet
und  lag  fest.  Unsere  Batterie  hatte  inzwischen
mit  einem  Volltreffer  das  portugiesische  Munitionslager
  zur  Explosion  gebracht.  Der  auf
100  m  am  Feinde  liegende  Infanteriezug  litt
schwer,  Hilfe  war  dringend  nötig.  Ein  zu
seiner  Unterstützung  bereits  vorgeschicktes  und
dicht  hinter  seiner  Linie  in  Stellung  gegangenes
Gebirgsgeschütz  hatte  sich  bald  bis  auf  sechs
Schuß  verschossen,  als  der  Rest  der  Batterie,
drei  Geschütze,  ebenfalls  hier  in  Stellung  ging
und  so  die  ersehnte  Hilfe  brachte.  Beim  Vorgehen
  hatten  ihr  die  Mozambique-Askaris  und
eingeborenen  Hilfskrieger  durch  das  Feuer,  das
sie  aus  ihren  über  das  ganze  Gefechtsfeld  zerstreut
  liegenden  zahlreichen  Pontocks  auf  sie
abgaben,  böse  mitgespielt.  Auf  dem  linken
Flügel  stand  das  Gefecht  günstig.  Auf  dem
rechten  Flügel  traten  in  der  letzten  Stellung,
100  m  vor  dem  Fort,  empfindliche  Verluste
ein.  Die  in  den  dichtbelaubten  Kronen  der
mächtigen  Affenbrotbäume  sich  völlig  unsichtbar
versteckt  haltenden  Mozambique-Askaris  gaben
gut  gezielte  Schüsse  aus  nächster  Entfernung
ab.  Außer  beträchtlichen  Verlusten  an  Unteroffizieren
  und  Mannschaften  fielen  hier  vier
Offiziere,  mehr  oder  weniger  schwer  verwundet,
aus.  Major  Franke  selbst  erhielt  einen  Schuß,
der  steil  von  oben  aus  einer  Baumkrone  das

 

Gesicht  und  die  linke  Schulter  traf.  Er  gab
die  Führung  an  Hauptmann  Trainer  ab  und
befahl  zu  stürmen.  Die  Lage  war  ernst  geworden.
  Auf  unserem  linken  Flügel,  der  dem
Gegner  in  seinen  durch  Dornbusch  und  Drahtverhau
  verstärkten  Schützengraben  arg  zugesetzt
hatte,  war  unterdessen  als  letzter  verzweifelter
Versuch  der  Portugiesen  eine  Attacke  der  Schwadron

  Angola-Dragoner  in  unserem  Maschinengewehrfeuer
  erstickt.  In  dieser  Zeit  drangen
Hauptmann  Weiß  und  Leutnant  der  Reserve
Bieder  an  der  Spitze  von  28  Mann  —  alles
was  zur  Hand  war  —,  mit  aufgepflanztem
Bajonett  durch  den  noch  unversehrten  Dornbuschverhau
  in  das  Fort  ein,  in  dem  der  schwer
erschütterte  Gegner  keinen  nennenswerten  Widerstand
  mehr  leistete.  Vier  Stunden  hatte  das
Gefecht  gedauert.  Der  errungene  Erfolg  war
ein  vollständiger  Sieg.

Die  2.  Kompagnie,  die  den  Angriff  hatte
eröffnen  sollen,  war  in  ihrem  Vormarsch  durch
das  schwierige  Gelände  am  Kunene  sowie  durch
am  Ufer  verborgene  feindliche  Abteilungen,  mit
denen  sie  in  kleinere  Gefechte  verwickelt  wurde,
derart  aufgehalten  worden,  daß  sie  erst  beim
Fort  eintraf,  als  es  bereits  genommen  war.

Unsere  Streitmacht  betrug  alles  in  allem
rund  350  Mann  mit  4  Maschinengewehren
und  6  leichten  Geschützen.  Unsere  Verluste
waren  11  Tote,  22  mehr  oder  weniger  schwer
Verwundete,  darunter  6  Offiziere.  Die  Stärke
des  Feindes  soll  sich  auf  1200  bis  1300  Mann
belaufen  haben.  Er  verlor:  etwa  150  Tote,
darunter  3  Offiziere,  29  Schwerverwundete,
37  unverwundete  Gefangene.  Ferner  ließen
die  Portugiesen  ein  Maschinengewehr,  Munition,
einige  Pferde  und  Maultiere  zurück."

Die  Niederlage  der  Portugiesen,  die  in  kopflose
  Flucht  ausartete,  machten  sich  ihre  eigenen
Ovambostämme  in  vollstem  Maße  zunutze,  indem
sie  die  Verfolgung  aufnahmen  und  jeden  Portugiesen,
  dessen  sie  habhaft  werden  konnten,  umbrachten.


Unsere  Ovambostämme,  denen  durch  ihren
Missionar  Toenjes  der  Zweck  unseres  Marsches
durch  ihr  Gebiet  auseinandergesetzt  war,  und
denen  die  Bestrafung  der  Mörder  nichts  weniger
als  gerecht  erschien,  verhielten  sich  friedlich  und
ruhig.

Die  portugiesischen  Berichte  über  die  Erstürmung
  Naulilas  stimmen  im  allgemeinen  hiermit
überein.  Nur  wird  die  Stärke  unserer  Truppen
maßlos  überschätzt.  Oberst  Rocadas  nennt  in
seinem  offiziellen  Bericht  einen  der  Gründe  der
Niederlage:  „Überlegenheit  des  Angreifers  an
Truppen,  Artillerie  und  Maschinengewehren.“
        <pb n="335" />
        305  2O

Demgegenüber  sei  festgestellt,  daß  die  deutsche  Expeditionstruppe
  aus  1¾  Kompagnien  berittener
Infanterie  mit  4  Maschinengewehren,  4  Gebirgsgeschützen
  und  2  Geschützen  96  n.  A.  bestand  und
etwa  350  Mann  stark  gewesen  ist,  während  die
Portugiesen  ihre  eigene  Stärke  auf  1000  Mann
regulärer  Truppen  mit  5  Geschützen  und  4  Maschinengewehren
  angeben.")  Dazu  kamen  noch
eingeborene  Hilfsstreitkräfte,  deren  Zahl  schwer  zu
schätzen  ist.  Auf  beiden  Seiten  kam  auf  dem  entscheidenden
  Gefechtsschauplatz  bei  Naulila  nur  ein
Teil  der  Streitkräfte  zur  Verwendung.  Deutscherseits
  traf  die  Hälfte  der  Infanterie  (2.  Kompagnie)
erst  nach  der  Erstürmung  des  Forts  ein.

lber  die  Folgen  des  Gefechts  lassen  wir  am
besten  die  portugiesischen  Berichte  sprechen:

„Als  die  Schlacht  zu  Ende  ging,  war  die
Panik  allgemein.  Oberst  Rocadas  machte
äußerste  Anstrengungen,  um  die  Geschütze  zu
retten;  nur  ein  durch  Granaten  zerstörtes  Maschinengewehr
  wurde  zurückgelassen.  Bevor
Rocadas  mit  dem  Rest  seiner  Truppen  nach
Donguena  abzog,  befahl  er  die  Räumung  sämtlicher
  Forts  und  folglich  der  ganzen  Region
Cnamato,  da  er  eine  Verfolgung  der  Deutschen
befürchtete,  welche  ihm  den  Rückzug  hätten  abschneiden
  können.“

Sehr  anschaulich  und  freimütig  ist  in  den  portugiesischen
  Berichten  die  allgemeine  Panik  geschildert.
  „Unsere  Truppen  kamen  ausgehungert
und  verdurstet  am  19.  zwischen  11  und  12  Uhr
in  Humbe  an.  Die  Soldaten  hatten  die
Waffen  weggeworfen,  um  schneller  fliehen
zu  können.

Rocadas  hatte  Befehl  erteilt,  daß  man  die
gesamte  Munition  des  Forts  „Rocadas“,  gegen-)

  Bei  der  Furt  von  Calueqne  standen  die  10.  Kompagnie
  des  14.  Jufanterie-Regiments,  ein  Zug  Artillerie,
  eine  Abteilung  landins“  teingeborene  farbige
Soldaten)  und  eine  Abteilung  Dragoner,  also  ungefähr
240  europäische  Juhmteristen.  60  Eingeborene,  2  Kanonen
  und  30

In  Naulila  lerden  die  9.  und  12.  Kompagnie  des
Infanterie-Regiments  Nr.  14,  die  Eingeborenen-Komvagnie
  Nr.  10  aus  Mozambique,  eine  Batterie,  eine
Maschinengewehr=  Abteilung,  eine  Abteilung  Dragoner
und  eine  Sanitätstruppe,  also  ungefähr  400  KLeuropäische,
180  eingeborene  Infanteristen,  3  Geschütze,  1  Maschinengewehre,
  1  Dutzend  Pferde.  Die  übrigen  Dragoner
waren  mit  100  Pferden  unter  Leutnant  Aragoa  bei
der  Furt  von  Maholo.

 

über  von  Humbe,  an  der  anderen  Seite  des
Flusses,  vor  Räumung  zerstören  solle.  Um  2  Uhr
fand  eine  fürchterliche  Explosion  statt,  verursacht
durch  die  aufeinanderfolgenden  Explosionen  von
Tausenden  von  Patronen,  man  kann  sich  daher
die  Wirkung  auf  die  Soldaten  und  die  Eingeborenen
  von  Humbe  vorstellen.  Diese  waren  von
nichts  unterrichtet,  und  man  vermutete  einen  Angriff
  der  Deutschen  vom  Fort  „Rocadas“  aus.

Die  Panik  war  fürchterlich.  Alles  stürzte
in.  nördlicher  Richtung  davon,  keiner  dachte  daran,
Lebensmittel  mitzunehmen;  Rocadas  bezeichnete
Cahema  und  nachher  Gambos  als  Sammelpunkt.“
Gambos  liegt  250  km  von  Naulila  entfernt.

Die  Verluste  der  Portugiesen  bei  dem  Gesecht
von  Naulila  betrugen  nach  ihren  eigenen  Angaben
an  Toten:  3  Offiziere,  66  Soldaten,  darunter
54  Weiße;  an  Verwundeten:  8  Offiziere,  137
Soldaten,  darunter  115  Weiße;  an  Gefangenen:
3  Offiziere,  31  Mann.  Unsere  Gesamtverluste
betrugen  11  Tote,  22  Verwundete,  sie  stehen  aber
in  gar  keinem  Verhältnis  zu  denen  der  Portugiesen.
  Bemerkt  sei  noch,  daß  dies  die  Verluste
uUnserer  Gegner  bei  dem  eigentlichen  Gefecht  waren.
Wieviel  dann  später  auf  der  Flucht  den  Eingeborenen
  zum  Opfer  gefallen  sind,  wissen  wir  nicht.

Für  die  deutsche  Truppe  war  mit  der  Zerstörung
  Naulilas  der  Fall  erledigt.  Der  Mord
an  den  drei  deutschen  Offizieren  und  ihren  Dienern
war  blutig  gerächt  worden.  Zu  einer  weiteren
Verfolgung  lag  keine  Veranlassung  vor,  da  jeder
Mann  im  Kampfe  gegen  die  Engländer  gebraucht
wurde.

Für  die  Portugiesen  hatte  die  schwere  Niederlage
  unabsehbare  Folgen.  Weite  Gebiete  mit  all
ihren  kostbaren  Vorräten  wurden  ausgegeben.  Die
Eingeborenen  standen  gegen  ihre  bisherigen  Gebieter
  auf,  und  es  wird  die  Portugiesen  große
Opfer  an  Blut  und  Geld  kosten,  bis  sie  in  jener
Gegend  ihr  Ansehen  wiederhergestellt  haben  werden.

O
V.  Besitzungen  in  der  Südsee.

Neue  Ereignisse  sind  nicht  zu  berichten.

Abgeschlossen  am  10.  Oktober  1918.
        <pb n="336" />
        G  306  20

Rede  des  Staatssekretärs  des  Beichs-Kolonialamts  Dr.  olf.

Bei  einem  Empfang  in  der  Deutschen  Gesellschaft
  in  Berlin  am  20.  August  d.  Is.
hielt  der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts
Dr.  Solf  nachstehende  Ansprache:

Meine  Herren!  Ich  habe  Sie  hierher  gebeten,
um  Ihnen  meinen  Dank  dafür  auszusprechen,
daß  Sie  so  energisch  für  den  kolonialen  Gedanken
eingetreten  sind.  Der  Krieg  stellt  übermenschliche
Anforderungen  an  die  Vorstellungsfähigkeit  des
Einzelnen.  Die  große  Kraftprobe  an  den  europäischen
  Fronten,  das  Kämpfen  und  Leiden  unserer
Volksgenossen  so  nahe  von  uns  nimmt  die
ganze  Aufmerksamkeit  der  Nation  für  sich  in  Anspruch.
  Darüber  mochte  wohl  das  Schicksal  unserer
  Kolonien  etwas  in  den  Hintergrund  treten,
ja  selbst  das  Schicksal  derjenigen,  die  schon  über
vier  Jahre  lang  einen  verlorenen  Posten  mit
seltenem  Wagemut,  mit  beispielloser  Erfindungskraft
  und  Leidensfähigkeit  verteidigen,  lief  Gefahr,
ich  will  nicht  sagen  unserem  Herzen,  wohl  aber
unserem  Bewußtsein  ferner  zu  rücken,  als  es  die
Gerechtigkeit  verlangt.  Da  hat  sich  die  Presse  als
ein  wahrhafter  Volkserzieher  bewährt  und  das
koloniale  Gewissen  des  deutschen  Volkes  geschärft.

Ich  darf  es  heute  aussprechen,  daß  die  Sicherstellung
  unserer  kolonialen  Zukunft  nicht
allein  als  das  Ziel  unserer  Regierung  und  bestimmter
  Interessengruppen  gilt,  sondern  daß  es
oin  deutsches  Volksziel  geworden  ist.  Bis  tief
in  die  Arbeiterkreise  hinein  ist  heute  das  Bewußtsein
  lebendig,  daß  die  Erhaltung  unseres  kolonialen
  Besitzes  eine  Ehren=  und  Lebensfrage  für
Deutschland  als  Großmacht  ist,  daß  das  koloniale
Kriegsziel  an  nationaler  Bedeutung  keinem  anderen
Kriegsziel  nachsteht.  Diese  Einigkeit  ist  besonders
wohltnend  angesichts  der  Pläne  unserer  Feinde,
die  in  den  letzten  Tagen  so  deutlich  enthüllt
worden  sind,  wie  nie  zuvor.

Meine  Herren!  Es  liegt  heute  einc  der  bedeutsamsten
  Außerungen  der  englischen  Politik  vor,
die  Rede  des  Herrn  Balfour  im  Unterhaus.
Der  Staatssekretär  des  Außeren  meldet  in  aller
Form  Englands  Anspruch  auf  die  Annexion
unserer  Kolonien  an  und  zögert  nicht,  diesen
Anspruch  moralisch  zu  begründen.  Das  ist  nun
einmal  notwendig  in  England!  Zu  diesem  Zweck
beschäftigt  er  sich  nicht  allein  mit  unserer  kolonialen
  Methode,  sondern  geht  mit  vollen  Segeln
in  die  große  Politik,  unternimmt  einen  moralisierenden
  Weltspaziergang  und  verkündet  am  Schluß
die  englische  Glaubenslehre,  die  darauf  hinausläuft,
  das  Recht  Euglands  auf  Weltherrschaft  als

 

 

etwas  Selbstverständliches  hinzustellen,  Deutschlands
  Anspruch  aber,  eine  Großmacht  zu  sein,
moralisch  zu  vernichten.

Meine  Herren!  Balfours  Anklage  gegen  Deutschland
  verlangt  eine  Antwort.  Dazu  schweigen,  hieße
die  Mitschuld  an  der  Verunglimpfung  unseres
Vaterlandes  auf  sich  laden.  Ich  will  mich  daher
mit  den  einzelnen  Punkten  der  Rede  des  Herrn
Balfour,  soweit  sie  im  telegraphischen  Auszug
wiedergegeben  sind,  auseinandersetzen.

Balfour  behauptet,  das  intellektuelle  Deutschland
  sei  von  einer  moralischen  Gewaltlehre  beherrscht.
  Meine  Herren!  Hüben  und  drüben  gibt
es  Chauvinisten  und  Jingos.  Hüben  und  drüben
gibt  es  Leute,  die  das  Ewig-Gestrige  anbeten  und
mit  Angst  und  Unverstand  den  herannahenden
Morgen  einer  neuen  Zeit  erwarten.  Vor  dem
Kriege  bildeten  diese  Leute  bei  uns  eine  kleine
Gruppe,  ohne  Geltung  in  der  Politik  und  ohne
Einfluß  auf  die  Regierung,  die  sie  dauernd  bekämpften.
  Während  des  Krieges  ist  ihre  Zahl  in
der  Tat  gewachsen,  nicht  etwa,  weil  das  Streben
nach  deutscher  Vorherrschaft  in  der  Welt  bei  uns
tiefer  Wurzel  geschlagen  hätte,  sondern  weil  sie
Zuzug  bekamen  aus  weiten  Kreisen  besonnener
und  besorgter  Patrioten.  Unter  ihnen  sind  viele,
die  vor  dem  Kriege  die  Ideale  der  Bölkerverständigung,
  des  guten  Willens  und  des  Fairplay
in  den  internationalen  Beziehungen  hochhielten,
deren  politische  Glaubenslehre  aber  durch  die  Erfahrungen
  des  Krieges  zusammengebrochen  ist.
Wer  trägt  die  Schuld?  Niemand  anders  als  die
Gesinnung  unserer  Feinde.  Dieselbe  Gesinnung,
die  den  großen  Gedanken  des  Völkerbundes  durch
die  gleichzeitige  Forderung  des  Handelskrieges
gegen  Deutschland  entwertet  und  zu  einer  Spottgeburt
  gemacht  hat.  „Können  wir  Euch  nicht
militärisch  vernichten,  so  vernichten  wir  Euch  durch
den  Völkerbund!“  Wenn  ich  glaubte,  daß  die
Gesinnung,  die  heute  England  zu  regieren  scheint,
die  aus  der  Rede  Balfours  deutlich  spricht,  oder
die  Gesinnung,  die  uns  in  dem  Prozeß  des
Pemberton  Billing  entgegentritt,  wenn  ich  glauben
müßte,  daß  diese  Gesinnung  für  alle  Ewigkeit  die
Oberhand  in  England  hätte,  dann  würde  auch
ich  dafür  eintreten,  daß  der  Kampf  auf  Leben
und  Tod  ausgefochten  werden  muß.  Ich  bin
aber  der  festen  Überzeugung,  daß  vor
Kriegsende  überall  eine  geistige  Auflehnung
  gegen  diese  Knock-out-Gesinnung
kommen  muß  und  kommen  wird.  Sonst  bleibt
die  Verwirklichung  der  Völkerliga  ein  utopisches
Kriegsziel.
        <pb n="337" />
        W  307  20

Ich  wende  mich  jetzt  zu  den  einzelnen  Punkten
der  Rede  des  Herrn  Balfour.  Balfour  spricht
zuerst  von  Belgien.  Der  Herr  Reichskanzler  hat
im  vorigen  Monat  im  Reichstag  für  jeden,  der
hören  wollte,  erklärt,  daß  wir  nicht  beabsichtigen,
Belgien  in  irgend  einer  Form  zu  behalten.  Belgien
solle  nach  dem  Kriege  als  selbständiges  Staatswesen,
  keinem  als  Vasall  unterworfen,  wiedererstehen.
  Meine  Herren!  Der  Wiederherstellung
  Belgiens  steht  nichts  im  Wege  als
der  Kriegswille  unserer  Feinde!  Eine  wie
geringe  Rolle  aber  die  Rücksicht  auf  Belgien  heute
in  den  Rechnungen  der  Entente  spielt,  zeigt  am
deutlichsten  ein  Zitat  aus  der  amerikanischen  Presse,
das  Englands  Propaganda-Minister,  Lord  Northcliffe,
  in  einem  seiner  Blätter  mit  begeisterter  Zustimmung
  abgedruckt.  Die  „New  York  Times“
schreibt:

„Deutschlands  Beteuerung,  daß  es  nicht
Absicht  hat,  Belgien  zu  behalten,  hat  weder
Interesse  noch  Wert.  Die  Alliierten  werden
Deutschland  aus  Belgien  und  Frankreich
vertreiben“.

Hierzu  sagt  Lord  Northcliffe  („Evening  News“
vom  16.  Juli  1918):

„Wir  sind  hocherfreut,  eine  so  klare  und
klingende  Stimme  aus  Amerika  zu  vernehmen.
  So  soll  man  sprechen:  Deutschland
  soll  vernichtet  werden,  im  Sinne  der
„New  York  Times“.  Wir  meinen  vernichtet
durch  blutige  und  absolut  unheilvolle  Niederlage
  auf  dem  Schlachtfelde,  so  daß  von
Deutschland  nichts  übrigbleibt,  als  die
Knochen  seiner  toten  Soldaten  in  Frankreich
  und  Belgien.  Es  gibt  keinen  anderen
Weg“.

So  sprechen  die  Beschützer,  die  um  Belgiens
willen  das  Schwert  ergriffen  haben.

Die  zweite  Anklage  Balfours  geht  gegen
unsere  Ostpolitik.  Ich  antworte  ihm  darauf:  Der
Brest-Litowsker  Friede  kam  zustande  auf  Grund
der  einen  großen  Übereinstimmung  zwischen  der
russischen  und  der  deutschen  Regierung,  daß  die
jahrhundertelang  unterdrückten  Fremdvölker  Rußlands
  das  von  ihnen  erstrebte  nationale  Eigendasein
  erhalten  sollten.  Diese  lÜbereinstimmung
über  das  Schicksal  der  Randvölker  ist  eine  weltbedeutende
  Tatsache,  die  sich  aus  der  Geschichte
nicht  mehr  auslöschen  läßt.  Nicht  über  das  Ziel,
wohl  aber  über  die  Methoden  und  Wege,  die
zum  Eigendasein  der  Völker  führen  sollten,  gingen
die  russische  und  deutsche  Auffassung  auseinander.
Unsere  Auffassung  ist  nach  wie  vor,  daß  der
Weg  zur  Freiheit  nicht  über  Anarchie  und
Massenmord  führen  darf.  Zwischen  der  ersten
Sprengung  der  Fesseln  und  der  vollen  Selbst- 



bestimmungsfähigkeit  der  Randvölker  liegt  ein  natürliches
  Ubergangsstadium.  Bis  sich  die  ordnenden
Kräfte  in  den  verschiedenen  Ländern  zusammenfinden,
  fühlt  sich  Deutschland  zum  Schutz  dieser
Gemeinwesen  berufen,  im  eigenen  wie  im  allgemeinen
  Interesse,  wie  denn  auch  tatsächlich  Deutschland
  von  nationalen  Mehrheiten  und  nationalen
Minderheiten  gerufen  worden  ist.

Der  Brest-Litowsker  Frieden  ist  ein  Rahmen;
das  Bild,  das  darin  entstehen  wird,  ist  erst  in
seinen  ersten  Anfängen  entworfen.  Die  deutsche
Regierung  ist  entschlossen,  den  erbetenen  und  gegebenen
  Schutz  nicht  zu  einer  gewaltsamen  Annexion
  zu  mißbrauchen,  sondern  den  bisher  unterdrückten
  Völkern  den  Weg  zur  Freiheit,  Ordnung
und  gegenseitigen  Duldung  zu  öffnen.

Meine  Herren!  England  hat  das  Recht  verwirkt,
  moralisch  für  die  russischen  Randstaaten  in
die  Schranken  zu  treten.  In  ihrer  namenlosen
Leidenszeit  während  des  Krieges  haben  sie  sich
einmal  über  das  andere  an  England  um  Unterstützung
  ihrer  Sache  gewandt,  sie  ist  ihnen  ständig
versagt  geblieben.  Es  gab  eine  Zeit,  in  der
England  das  zarische  Rußland  schärfer  bekämpfte,
als  irgendeine  andere  Nation.  Als  aber  während
des  Krieges  das  zaristische  Rußland  im  eigenen
Lande  unterdrückte,  raubte  und  mordete,  da  hat
England  geschwiegen,  ja  mehr  als  das,  es  hat
den  russischen  Tatbestand  vor  der  Welt  beschönigt
und  gefälscht.  Und  so  mordete  Rußland  dank
Englands  moralischer  Unterstützung  mit  einer  unerhörten,
  durch  das  Gewissen  der  Welt  nicht  gehemmten
  Schwungkraft.  Der  Hehler  darf  nicht
Richter  sein!  Das  Problem  der  Fremdvölker,
ja,  das  ganze  russische  Problem  wird  von
England  ausschließlich  unter  dem  Gesichtspunkt
  der  Erleichterung  des  englischen
Krieges  betrachtet.  Jede  Verfassung  ist  England
  recht,  die  Rußland  als  Kriegsmaschine  tanglich
  erhält.  Und  würde  Iwan  der  Schreckliche
auferstehen  und  Rußland  zu  neuem  Kampfe  zusammenschweißen,
  so  würde  er  den  Eugländern
ein  willkommener  Bundesgenosse  im  Kreuzzug  für
Freiheit  und  Recht  sein.  Kann  aber  Rußland
keinen  Krieg  gegen  Deutschland  mehr  führen,
dann  wenigstens  einen  Bürgerkrieg,  damit  keine
Ruhe  an  Deutschlands  Ostfront  entstehen  kann.
Die  Anerkennung  der  Tschecho-Slowaken,  dieser
landlosen  Räuberbanden,  als  verbündete  Macht
ist  der  logische  Schlußstein  der  eigentümlichen
Form  englischer  Russeufreundschaft.  Die  wirtschaftliche
  Notlage  der  von  uns  besetzten  Gebiete
ist  ohne  Zweifel  schwer,  aber  es  ist  Zynismus  im
englischen  Munde,  davon  bedauernd  zu  reden,
denn  Englands  Hungerblockade  richtet  sich  gegen
die  besetzten  Gebicte  ebenso,  wie  sie  sich  gegen  uns
richtet,  gegen  die  Neutralen,  gegen  die  ganze  Welt!
        <pb n="338" />
        G  308  20

Balfour  bespricht  unser  Verhältnis  zu  jedem
einzelnen  dieser  Randstaaten.  An  erste  Stelle
setzt  er  die  Behauptung,  die  deutsche  Intervention
  in  Finnland  hätte  bezweckt,  Finnland  in
deutsche  Abhängigkeit  zu  bringen,  mit  anderen
Worten,  ein  deutsches  Portugal  zu  schaffen.
Welche  unerhörte  Herabwürdigung  des  finnischen
  Unabhängigkeitskampfes,  der  seit
Jahrzehnten  alle  ehrlichen  Freunde  kleiner  Nationen
  begeistert  hat!  Aber  Finnland  hat,
scheint's,  alle  Sympathien  in  England  verloren,
seit  es  sich  durch  das  englische  Vorgehen  in  Nordrußland
  bedroht  fühlt  und  von  der  Verbindung
mit  der  eisfreien  Murmanküste  nicht  abgeschnitten
werden  will.  Über  unser  Verhältnis  zu  den
Ostseeprovinzen,  zu  Polen  und  zur  AUkraine
erhebt  Herr  Balfour  die  ungeheuerliche  Beschuldigung,
  wir  seien  mit  diesen  Ländern  verfahren,
  sagen  wir  kurz,  wie  England  mit  Griechenland,
  das  heißt,  wir  hätten  sie  zum  aktiven
Heeresdienst  gegen  Deutschlands  Feinde  gepreßt.
Kein  einziger  Soldat  ist  zum  Heeresdienst
aus  diesen  Ländern  für  Deutschlands
Sache  gezwungen  worden!

Weiter,  meine  Herren,  Balfours  Anklage  gegen
die  deutsch-rumänische  Politik:  Hier  ist  England
in  der  Rolle  des  Diebes,  der  ruft:  Haltet  den
Dieb!  Aber  das  Gedächtnis  der  Welt  ist  nicht
ganz  so  kurz.  Wer  hat  Rumänien  von  seiner
gesunden  Tradition  abgezogen!  Glaubt  Herr
Balfour  nicht,  daß  Rumäniens  Schicksal  besser
gewesen  wäre,  wenn  seine  Regierung  an  der
Neutralität  treu  festgehalten  hätte?  Im  übrigen,
meine  Herren,  darf  ich  daran  erinnern,  daß  die
rumänische  Presse  selbst  gerade  in  den  letzten
Tagen  gegenüber  den  Behauptungen  Bratianus
und  seiner  Genossen  betont,  daß  die  Wahlen  zu
dem  Parlament,  auf  dessen  Mehrheit  die  Regierung
  sich  stützt,  ordnungsmäßig  und  dem  Volksempfinden
  entsprechend  stattgefunden  haben,  ohne
Einwirkung  durch  die  deutsche  Regierung.

Ich  komme  nun  zu  dem,  was  Balfour  über
die  Kolonien  sagt  und  zitiere  ihn  wörtlich:  „Wir
haben  unser  Gebiet  ausgedehnt,  wir  haben
Deutschlands  Kolonien  genommen,  und  ich  glaube
nicht,  daß  jemand,  der  deutsche  koloniale  Methoden
  wirklich  studiert  hat,  überrascht  wird,
wenn  wir  sagen,  daß  die  Besserung  groß  ist".

Dann  fährt  er  fort:  „Soll  man  Deutschland
die  Kolonien  zurückgeben  und  dadurch  Deutschland
Unterseebootbasen  auf  allen  großen  Handelsstraßen
der  Welt,  und  dadurch  den  Welthandel  zu  Deutschlands
  Verfügung  stellen?  Deutsche  Herrschaft  in
den  Kolonien  würde  tyrannische  Herrschaft  über
die  Eingeborenen  bedeuten  und  die  Ausstellung
großer  schwarzer  Armeen  in  Zentralafrika“.

 

Meine  Herren!  Das  heißt  mit  andern  Worten:
England  erobert  ein  Land,  behauptet,  es  besser
regieren  zu  können  als  sein  rechtmäßiger  Besitzer,
und  leitet  daraus  den  Anspruch  ab,  es  zu  annektieren.
  Mit  dieser  Argumentation  könnte  man
eine  englische  Monroedoktrin  für  die  Welt  erklären.

Ich  möchte  die  folgenden  Fragen  stellen:

Weiß  der  englische  Staatssekretär  des  Auswärtigen
  nichts  von  der  Dezimierung  der  farbigen
  Bevölkerung  in  den  verschiedenen  Kolonien
Afrikas  durch  das  Vorgehen  der  Entente,  nichts
von  den  im  Unterhaus  zugegebenen  Zwangsaushebungen
  in  Britisch-Ostafrika,  nichts  von  den
riesigen  Arbeiter=  und  Soldatenheeren  aus  englischen
  und  französischen  Kolonien?  Hat  er  sich
bei  seinen  Kollegen  vom  englischen  Kolonialamt
erkundigt,  was  es  bedentet,  mit  Eingeborenen
gegen  Eingeborene  Krieg  zu  führen?  Hat  er
eine  Ahnung  von  dem  unermeßlichen  Schaden
  für  die  koloniale  Sendung  aller
Kulturvölker,  der  daraus  entstehen  muß,  daß
man  Schwarze  im  Kampf  gegen  Weiße  verwendet
  und  nach  Europa  bringt?

Zweifelt  Herr  Balfour  ernstlich  daran,  daß
das  Schicksal  ganz  Afrikas  besser  gewesen  wärc,
wenn  England  die  Kongo-Akte  nicht  mißachtet
hätte?  Hat  er  vergessen,  daß  Deutschland  die
einzige  kriegführende  Macht  ist,  die  die
Abschaffung  des  Militarismus  in  Afrika
ausdrücklich  unter  ihre  Kriegsziele  aufgenommen
  hat?

Ist  Herr  Balfour  heute  bereit,  das  gleiche
für  England  zu  versprechen  und  mit  französischen
Methoden  und  Churchillschen  Plänen  endgültig
zu  brechen?

Meine  Herren!  Ich  erwarte  keine  Antwort
auf  diese  Fragen.  Die  Balfoursche  Rede  sollte
nicht  der  staatsmännischen  Aufklärung  dienen.
Die  Khaki-Wahlen  werfen  ihren  Schatten
voraus!  Die  kurze  Geschichte  unserer  Kolonien
zeigt,  daß  wir  weder  in  Afrika  noch  in  der  Südsee
  aggressive  Politik  treiben  wollten  und  getrieben
  haben.  Wir  erstreben  keine  Vorherrschaft
  und  kein  Ubergewicht,  wir  wollen  einen
Ausgleich  unter  den  Kolonialstaaten.  Wir  wünschen
  eine  Regelung  der  kolonialen  Fragen  nach
dem  Grundsatz,  daß  kolonialer  Besitz  den  wirtschaftlichen
  Kräften  der  europäischen  Nationen
entsprechen  soll  und  ihrer  in  der  Geschichte  bewiesenen
  Würdigkeit,  die  ihnen  anvertranten  farbigen
  Bölker  zu  beschützen.  Die  wirtschaftliche
Tüchtigkeit  allein  ist  kein  genügender  Rechtstitel.
Kolonisieren  heißt  Missionieren.  Diejenigen
Staaten,  die  nach  diesem  Grundsatz  vor  dem
Kriege  zu  handeln  bestrebt  waren,  die  die  Menschheit
  auch  in  den  Farbigen  achteten,  diese  Nationen
  haben  das  moralische  Recht  erworben,
        <pb n="339" />
        309  20

Kolonialmacht  zu  sein.  Dieses  Recht  hatte  sich
Deutschland  vor  dem  Kriege  erworben.  Die
Befreiergeste,  mit  der  die  Annexrion
der  deutschen  Kolonien  als  ein  gottgewolltes

  Werk  plausibel  gemacht  wird,
ist  Blasphemie.  Es  erscheint  Balfour  etwas
Selbstverständliches,  den  Raubinstinkt  der  englischen
  Imperialisten  moralisch  zu  rechtfertigen.  Es
ist  ihm  so  selbstverständlich,  daß  er  nicht  merkt,
wie  lächerlich  es  wirkt,  in  einem  Atem  das  Streben
  Deutschlands  nach  der  allgemeinen  Vorherrschaft
  zu  brandmarken  und  für  sein  Land  ein
offenes  Bekenntnis  zur  unverschleierten  Annexionspolitik
  in  Afrika  und  Asien  abzulegen.

Am  Schluß  der  Rede  des  englischen  Staatsministers
  des  Auswärtigen  steht  der  Satz,  der
Abgrund  zwischen  den  Zentralmächten  und  den
Alliierten  sei  so  tief,  daß  er  nicht  überbrückt
werden  könne.  Herr  Balfour  kann  weitergehen
und  für  sich  in  Anspruch  nehmen,  daß  er  diesen
Abgrund  noch  vertieft  hat.  Lassen  Sie  mich
Ihnen  ein  Zitat  aus  Kants  Schrift  zum  ewigen
Frieden  anführen,  Worte,  die  wie  ein  schwerer
Vorwurf  auf  der  ganzen  Welt  lasten:

„Irgendein  Vertrauen  auf  die  Denkungsart
des  Feindes  muß  mitten  im  Kriege  noch  übrigbleiben,
  weil  sonst  auch  kein  Friede  abgeschkossen
werden  könnte  und  die  Feindseligkeiten  in  einen
Ausrottungskrieg  ausschlagen  würden.“

Sehen  Sie,  meine  Herren,  die  Gesinnung

des  Ausrottungskrieges  zu  erhalten,  das
gerade  ist  der  Zweck  solcher  Reden,  wie  die

des  Herrn  Balfour.  FIrgendwann  muß  doch
einmal  zwischen  Volk  und  Volk  so  etwas  aufkeimen

  wie  eine  Regung  von  Vertrauen.  Irgendwamn
  muß  sich  die  vergewaltigte  menschliche

Natur  aufbänmen  gegen  jene  Irrlehre  des  Hasses,
die  in  ihr  die  tiesinnerste  Gemeinsamkeit  der
Menschen  zu  ersticken  droht.  Diese  NReaktion
fürchtet  Balfonr,  und  das  ist  es  gerade,  warum
er  seine  Anklage  nicht  allein  gegen  die  deutsche
Regierung  richtet,  sondern  gegen  das  deutsche
Volk  selbst  und  sein  eigenstes  Wesen.

Meine  Herren!  Die  psychologische  Sitnation,
aus  der  heraus  der  britische  Staatsmann  handelt,
ist  klar:  Die  Feinde  wollen  keinen  Frieden  durch
Verhandlungen.  Noch  einmal  geht  ein  Wille  des
libermutes  durch  ihre  Bölker,  wie  nach  dem  Eintritt
  Italiens,  wie  nach  dem  Eintritt  Rumäniens,
wie  nach  jedem  vorübergehenden  politischen  oder
militärischen  Erfolge,  und  schon  sind  wieder  die
alten  Kriegsziele  bei  der  Hand,  die  in  den  noch
nicht  gekündigten  Geheimverträgen  so  deutlich
sestgelegt  sind.  Der  Ententekrieg  geht  heute
wiederuim  um  Ranb  und  Ruhm.  Aus  diesem
Tatbestand  ergibt  sich  klar  die  Schlußfolgerung:

 

Wir  müssen  die  Balfoursche  Rede  hinnehmen
  als  einen  Aufruf  an  das  deutsche
Volk,  im  fünften  Kriegsjahre  von  neuem
alle  seine  Kräfte  des  Leidens,  Kämpfens
und  Siegens  zusammenzuraffen,  wie  in
der  großen  Erhebung  vom  August  1914.
Eine  weitere  Schlußfolgerung  scheint  sich  zu  ergeben:
  Sollen  wir  gefühlsmäßig  reagieren,  sollen
wir  uns  ebenfalls  auf  den  Boden  des  Vernichtungswillens,
  der  Knock-out-Politik  stellen  und  mit  allen
jenen  Zielen  brechen,  hinter  denen  der  Gedanke
der  Bölkerversöhnung  steht,  nur  deswegen,  weil
den  Feinden  die  Grundlage  der  notwendigen  Gesinnung
  fehlt?

Meine  Herren!  Ich  lehne  diese  Politik  ab.
Sie  wäre  die  denkbar  größte  Erleichterung  des
feindlichen  Krieges,  wir  würden  uns  die  Gesetze
des  politischen  Handeluns  vom  Gegner  dilktieren
lassen.  Lassen  wir  uns  durch  Herrn  Balfour
nicht  täuschen!  Balfour  wehrt  sich  mit  scharfem
Blick  gegen  eine  drohende,  wenn  auch  noch  weit
entjernte  Friedensmöglichkeit.  Wenn  die  feindlichen
  Diplomaten  vor  dem  Kriege  so  wachsam
sich  gegen  den  drohenden  Krieg  gewehrt  hätten,
wie  heute  gegen  den  drohenden  Frieden,  weiß
Gott,  meine  Herren,  dann  hätte  es  keinen  Weltkrieg
  gegeben.  Meine  Herren!  In  allen  Ländern
gibt  es  heute  Gruppen  und  Menschen,  die  man
als  Zentren  des  europäischen  Gewissens  bezeichnen
kann.  Denken  Sie  nicht  an  einzelne  Namen,
weder  bei  uns  noch  in  Feindesland.  In  diesen
Zemtren  regt  sich  so  etwas  wie  eine  Erkenntnis,
daß  der  Weg  ins  Freie  nur  gefunden
werden  kann,  wenn  die  kriegführenden
Nationen  in  dem  Bewußtsein  ihrer  gemeinsamen
  Aufgaben  zurückerwachen.

Wie  vermeiden  wir  künftige  Kriege?  Wie  erzielen
  wir  die  Wirksamkeit  internationaler  Abmachungen
  auch  bei  einem  neuen  Kriege?  Wie
stellen  wir  die  Nichtkombattanten  sicher?  Wie  ersparen
  wir  es  den  neutralen  Staaten  in  Zukunft,
daß  sie  für  ihre  Friedfertigkeit  büßen  müssen?
Wie  schützen  wir  nationale  Minderheiten?  Wie
regeln  wir  unsere  gemeinsame  Ehrenpflicht  gegenüber
  den  minderjährigen  Rassen  dieser  Welt?

Meine  Herren!  Das  sind  alles  breunende
Menschheitsfragen.  Hinter  ihnen  steht  die
Stimmung  von  Millionen,  hinter  ihnen  steht  unsägliches
  Lrid,  stehen  unerhörte  Erlebnisse.  Gerade
unter  den  Kämpfern,  unter  denen,  die  gefallen
sind,  in  allen  Ländern,  unter  denen,  die  Kraft,
Gesundheit  oder  Lebensfreude  verloren  haben,  hat
es  Tausende  gegeben,  Tausende,  denen  das  Opfer
leicht  fiel,  weil  sie  den  Glauben  nicht  verloren
hatten,  daß  aus  dem  angesammelten  Leid,  aus
all  der  Not  und  Qnal  eine  bessere  Welt  erstehen
        <pb n="340" />
        W  310  20

würde,  die  ihren  Kindern  und  Enkeln  Ruhe  und
den  Völkern  aber  untereinander  den
Der

Sicherheit,

guten  Willen  verbürgte.  Meine  Herren!

Siegeszug  dieser  gemeinsamen  Ziele  ist  sicher.
Herr  Balfour  kann  ihn  hinausschieben,  aber  er
kann  ihn  nicht  verhindern.

 

Neue  Llteratur.')
VI.
Zusammengestellt  in  der  Blbllotbek  des  KRelchs-Kolonlalamts.

Dle  elngerelchten  Bücher,  deren  Aufzäblung  und  Besprechung  eich  die  Ralaktion  durchaus.  vorbehült.  vee  unter
kelnen  Umständen  zurückgesan

I.  Gesehichte  und  Politik.

Lenmnk,  Heinrich  von:  Die  Geschichte  der  Buren.
1  14  Mit  2  Bildern.  Leipzig:  Reclam  (1901).
1

*Moritz,  Eduard:  Die  Anfünge  der  Erforsehung
von  Südwestalrika.  ,
AusKolonialelcnnclsohnu1·)18H3  i2
*  Bochl,  Kurl:  Ostafrikas  Helllenkampf.  Nach
Fa  Friebnissen  dargestellt.  Berlin:  Warneck
9  S.  (6
*  Rose  C.  Maria-  Zwei  Jahre  krietsgefangen  in
West-  *  Dordl-  friku.  Erlebnisse  einer  deutschen
Fmu.  Zürich:  Frey  1918.  208  S.  80.  4
WSchlieper:  Kolonie  und  Flottc.
Wirtschaftliches  Komitee  1918.  31
"Wagener,  G.  W.:  Meine  Gefangenschaft  in  Sich
alrika  und  Engiund  vom  15.  September  1914  bis
18.  Juni  1916.  Mit  6  Bildern.  2.  verm.  gä#flage,
Braunschweig:  Wollermann  1917.  101  S.  I
«WnsmuBDeut-Sohlanclan  Kolomcn  habet-Z
Deutschland  u.  d.  Orient.  Von  Albrecht  Wirth.
Mittelafrika  als  deutsche  Kolonie.  Von  Emil  Zimmermann.
  Frankfurt:  Ravenstein  (1918).  48  S.  8°.  —7
*Bolliger,  A.:  Deutsehlancl  am  Seheidewege.
geitgemce  Barlegungen.  München:  Lehmann  1918.
75  S.  (s
——  Adclf:  Eugland  und  das  Völkerrecht
  in  der  Geschichte.  München:  Lehmann  101½,
*

Berlin:  Kolonial-S8.
  80.  I

*  Strecker,  Karl:  England  im  iessepol  r  der  kuntur.
menschheit.  München:  Beck  1  8S.  80.  10

*  Waldstlitter,  R.  S.:  In  1  Gelangen-11



schaft.  München:  Lehmann  1918.  59  8.  80.

WTönnies,  Ferdinand:  Englische  Weltpolitik  in
Fuslscher  Beleuchtung.  Berlin:  Springer  15.
80  S.  80.

II.  Geographie,  Reisebeschreibungen,
Ethnographie,  Archüclogie.

*  Deutscher  Kolonial-Atlas  mit  Jahrbuch  1918.
Auf  Veranlassung  der  Deutschen  Koloniulgescllschaft

hrag.  Bearb.  von  P.  Sprigade  und  M.  Moisel.
Ausg.  1918.  Neunzehnter  Jahrg.  Berlin:  D.  Reimer
1918.  4  S.  8  Kart.  80.  I#s

Suarnsin,  Fritz:  Fenleaselaie  und  die  Loyalty-Inseln.
  Reiseerinnerungen  181  Abb.  im  Text,

Iaf.  „u.  1  Kartc.  Busel:  n  &amp;amp;  („o.  1917.
X,  281  S.  So0.  [14

 

*  —  #  46  Titel  der  Mate  derelchust.  welche
dei  der  Redaktt#  oloplalblattes  .  lam-Clqloallh
  solche  von  dot-  Vlhllothslt  tlos  he-  ed
Kauflich  erworben  wurden.

 

*  Grisebach,  I.:  Das  koinszehe  Baucrnhaus.  Mit
Ori  14  E  .  8  Taf.  Berlin:  (Gen-106
  o

Verlag)  1

e  zur  poln.  Landeskunde  Rcihe  B.  Bd  3.)
VWeleken  bichungen  d.  Landeskundl.  Kommission  beim
Kais.  Deutschen  Gencralgouv.  Warschau.)  (1

Wunderlich,  E.  CGeographischer  Bilderntias  von
Polen  Kongreß-  DLoien).  Mit  über  100  Originelaufv.,

 

4  Textfig.  —  6  Spezialkürtchen  u.  1  Ubersichtskarte.
3.  neu  Tuchse-  Aufl.  (Berlin:  Gea  Verlag  1918.
145

(Beiträge  zur  poln.  Lundeskunde  Reihe  B,  Bd  1.)
(Verüffentlichungen  d.  Landeskundl.  Kommission  beim
Kois.  Deutschen  Generalgouv.  Warschau.)  I16

III.  Naturwissenschaften.

*Springer,  Arno:  Die  Salzversorgung  der  Eingeborenen
  rlns  -„vor  der  neuzejitlichen  curo  üschen
Kolonisation.  it  1  K
Jncnsch  1918.  223  S.

IV.  Medizin.

*  Adlung:  Beitrüge  zur  RKenntnse  einiger  Eingeborenen-Nuhrungsmittel.
  Mir  4  Abb.)  II.
Aus:  Der  Tropenpflanzer  1918,  Ig  21,  Nr.  7.  Li#
Baader,  Ernst:  Die  Awentherapic  der  Sypbilis  bie
zur  Salkerzanker.  erlin:  1918  Ebering.
Berlin,  Med.  d  918.  *8
*  Brleger,  *  hydrotherapeutische  Winke
für  die  Praxis.
us:  Zeitschrift  für  physikulische  und  dintctische
Therapie  *  Bd  22.  „  I#20
*Hallenberger:  Die  Ptyseklng  chronischer
Streßtokotreniysertion  auf  das  Blut  des  Kaninchens.
Centralblatt  für  Baktcriologie  ..,  I.  Abteil.
oric  ni..  1918,  Bd  81,  H.  3.  21
Haulleuberger:  Encniekungsgung  der  Pockenchitheliosc
  auf  der  geimpften  Kaninchenhornbunt.
Aus:  Deutsche  Mecizinische  W.  ochenschrift  1918.
3.

22

Knrte.)  Dresden:  Jahn
go.

*  Hallenberger:  Die  Lochbrüche  des  *-  und
ihre  Bedentung  für  den  Gerichtsarzt.  (Mit  3  Abb.
im  Text.)

Aus:  Vierteljahmschr.  f.  gerichtl.  Medizin  u.  öffentl.
Snnitätswesen.  3.  Folge.  K  55.  H.  E

V.  Rechtswissenschaft  und  Verwaltung.
*  Wohlrub:  Das  Recht  der  Schambala.
Aus:  Archiv  f.  Anthropologie.  N.  F.  Bd  XVI.  I
*  Entscheldungen  des  Pleicheerichte!  in  Strafsuchen.
Bd  51.  Leipzig:  Veit  1918.  475  1

Erier,  Frieclrich:  Das  —]ee  vom
22.  2  1909.  Berlin:  Spacth  &amp;amp;  Linde  ½
320  S.  80.
        <pb n="341" />
        311  20

*  Kohler,  Jocsci:  Grundiugen  des  Völkerrechts.
Verpangenheit,  Gegenuart,  Zukunft.  Stuttgart:  Enke
1918.  VIII,  250  80.  *

*Sehrameler,  W.:.  Auswärtiges  Amt  und  Auslundsvertretung.
  Versehlise  zur  Resorm.  HBerlin:
Curtins  (1918).  322  8  26

*  Verw  Ahnpnen  und  Gesetze  für  #
sche  (iemcinde-,  Polizei-  u.  Kreisbehörden.  Begr.
von  W.  Marann.  Nach  d.  Sinnde  d.  gegenwirt.
Peehte  Farb.  u.  hreg.  von  Kurt  von  Rohrscheidt.
Ig  1.  Hüälfte.  Berlin:  Reuschel  1918.
885  1  188.

*)  S.  .  —

VI.  Vollswirtschaft,  Gesellschaftswissenschaft
  und  Statistik.

*  Moltmann,  B.  H.:  Deutsche  Siedelung  in  Süclhrusilien.
  Ein  erfolgreiches  Jahrhundert  dentscher
übemerischer  S  Siedelungsarbeit.  Gothu:  Perthes  (1918  *

.  W.  agner.  Casimir:  Der  Wehrsiedler  oder  der  ache
Reichstag  und  die  militürische  Kolonisation  Deutsch-Südwestafrikas
  durch  Offiziere,  Unteroffiziere  und
Munnschaften  der  Armee  und  Marine.  Stuttgam:
Lehmann  190k.  102  S.  8e.  [a

Wlese,  Josef:  Die  Bedeutung  der  deutschen  Kolonien
  für  Industrie,  Handel  znd  Landwirtschaft.
Berlin:  Siegismund  1918.  18  S.
.(Schützangrabenpücher  für  d.  dersepe  Volk).  132

zimmermann,  Emil:  Die  Bedentung  von  Kolonialbesit=
  für  dic  deutsche  Wirtschuft.

in:  Der  Tropenpflunzer  1918.  Ig  21.  Xr.  Oft.
S.  251  ff  33

Hie  Kriegsbeschiadigten-Ausiedl  Von  neuem
Leben  auf  eigener.  Scholie.  Cies.  Aufsütze  von  Fachleuten,
  h#isg.  von  Paul  Wbling  u.  Erich  (iutkind.
Berlin:  Hermann  1918.  1  S.  80.  34

*  The  Statesman's  vrorn.  u  Statisticn!  and
Ilistorical  Annual  of  the  Slates  of  the  World  for  the
Tenr  1918.  Ed.  br  ohn  Seott  Keltic,  assisted  br
M.  Epstein.  Fifty-lifth  Annual  Publication.  London:
Mnemillan  &amp;amp;  (b.  1918.  XVIII,  1488  S.  S“.

VII.  Handels-  und  Finanzwissenschaoft.

*  Dinklage,
Deutschlands  Handel  und  zukünftige  Versorgung.
Hamburg:  Bovsen  1918.  *“⅝  L

VIII.  Land-,  Forst-  und  Hauswirtschaft,
Jagd,  Fischerei.

*  Arndt,  Panl:  Alte  und  neue  Faserstoffe.  Mit
20  farb.  Abb.  Berlin:  D.  Reimer  1918.  36  S.  F0.  #

ol,  die  Pesprecheng  #  der  vorigen  Wamner
des  Blatts.

M.:  Liberia  in  seiner  Bedeutung  für

 

*  Frlederlchs,  K.:  Bericht  über  den  staatlichen

Pflanzenschutzdienst  in  Deutsch.  Samoa  1912—1914.

in:  Der  Tropenpflanzer  1918.  Bd  XVIII,  Beih.  5.  sas

Hnmmerstein,  H.  uln  Wirtschaftliche  Möglichkeiten
  in  Deutsch-Osta

in:  Der  zweeee  1018.  Ig  21,  XNr.  8ff.  sao

*  Holtz.  Walter:  Pflanzerleben  in  Peuuch.  Ost-Aftika.
  Berlin:  Sicgismund  1918.  61  8S.  40

*  Die  Heuschreckenplage  und  ihre  Bekümpfung.
Auf  Grund  d.  in  Anatolien  u.  Syrien  während  (d.
Jahre  1916  u.  1917  gesammelten  Erinhrungen  dargest.
u.  .  .  ..  unt.  Mitw.  von  .  .  ..  hrsg.  von  LUsermann
Bücher.  Mit  11  Kt.,  3  Testabb.  u.  42  Abb.  auf
20  Taf.  Berlin:  Parey  1918.  XIII,  274  S.  80.
(eitschrift  f.  angewandte  LEntomologie.  Bd  5,
Heih.  1.)  (Monographien  z.  angewandten  Entomologie.
Nr.  3.)  ·  41

Jahrbuch  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft.

  Hrsg.  vom  Vorstande.  Bd  33.  1.  Lief.  —
Mai  1918.  rlin:  Deutsche  Landwirtschafts-Gesellschaft
  1918.  80.  14.

IX.  Bau-  und  Ingenieurwissenschaft.
Verke
*  Wagner,  Martin:  Neuc  Bauwirtschaft.  E.  Beitrag
zur  Verbilligung  (l.  Baub  osten  im  Wohnungebau.
Berlin:  Heymann  1918.  51  S.  80
(Deutscher  zon10  Schrilten  II.  5.)  [43

X.  Berg-  und  Hüttenwesen.
Vucat.

XlI.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacat.

XII.  Unterricht  und  Sprachwissenschakt.
Splell,  Carl:  Besleutung  der  Personennamen  der

Ere.Neger  in  Wes
Aus:  Archiv  f.  N’°[°=  in  F.  Bd  XVI.  4

XIII.  Religion  und  Mission.

103.  Juhresbericht  der  Evangelischen  Missions--hesellschaft
  zu  Basel  auf  1.  Juli  1918.  Bascl:  1918.
Lissionsverwaltung.  80  S.  80.  46

XIV.  Schöne  Literatur  und  Kunst.

Afrikunisches  Licderbuch.  Neuc  Folge  der
Reimereien  uus  dem  Alkenlande  von  Ernst  Engel.
Snarbrücken:  Clung  (1918).  VIII,  111  S.  86.  0

XV.  Heer  und  Marine.
Vacat.
XVI.  Verschiedenes.

Vacat.

—

Verantwortlicher  Redakleur  für  den  nichkamilichen  Teil:  Oskar  Blesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druc  der  Königlichen  Hosbuchhandlung  und  Hofsbuchdruckerel  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8Wos,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="342" />
        <pb n="343" />
        deutsches  Volonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  vom  Reichs-Kolonialamt

 

20.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  MNovember  1918.  nummer  21/22.

Diese  Zeitschrist  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigofügt  yre  mirdelssens  elnmal
vierteljährlich  erscheinenden:  -Mitleilunz#en  an  drn  dentschen  Schulgebieten-  Herausgegeben  e  Der
viertel  Süriche,  a7  für  das  Kolonialblau  mit  den  Beiheiten  beirect  beim  Het  -  8  igtg  8  die  Buch
bandlnnen  umer  Streifban  durch  die  Verlagsbuchhandlem  #  .K  5.—  n  aud  aunschl.  rden  deutschen
Schutzgebiete  1un-  Sstercch.  .  Ungarns,  1)  .7  6.—  für  die  Länder  des  Weltposi  berkens.  —  inseonenen  und  dansrn  n  sind  a
Buchhandlung  von  Erust  2  eüe“  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W68,  Kochstraße  68—71,  zu  riS  8

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Bestimmungen  über  die  Ernennung  landsturmyftichtiger  approbierter  Arzte  zu
313

Rriegs-Assisten  zärzien  auf  Widerruf.  Vom  u3.  Mai  und  12.  August  1918.  .-  -  Ausführungsbestimmungen  zu
den  Beftimmungen  über  die  Ernennung  landiturmpftichltiger  approbierter  Arie  zu  Kriegs=  sibenzarsten  auf  Widerruf
vom  3.  Mai  und  12.  August  1918.  Vom  1.  Oltober  1918  S.  311.  Personallen  S.  Neortustlisten  der
Naiserlichen  Schutztruppen  und  Internierte  S.  Z1.

Nichtamtlicher  Teil:  Vermischtes:  Forlführung  des  Baues  der  Eisenbahn  Thi###  ayes  S.  320.  —  Die

8

Missionen  in  den  deutschen  Schungebieten  S.  320

 

LEgtticher  Teilssssssss

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Bestimmungen  über  die  Ernennung  landsturmpflichtiger  approbierter  fürzte
zu  Kriegs-AKssisten  zär  zten  auf  Widerruf.
Vom  3.  Mai  und  12.  August  1918.
Auf  den  Mir  gehaltenen  Vortrag  bestimme  Ich:

Die  nach  Meiner  Order  vom  9.  November  1911  tA.  V.  Bl.  S.  113)  im  Heeressanitätsdienste
  verwendeten  landsturmpflichtigen  Arzte  dürfen  für  die  weitere  Dauer  des  Krieges  unter
Beachtung  der  nachstehenden  Bestimmungen  zur  Ernennung  zu  Kriegs-Assistenzärzten  auf  Widerruf
vorgeschlagen  werden.

1.  Die  Kriegs-Assistenzärzte  auf  Widerruf  haben  im  allgemeinen  die  Rechte  und  Pflichten  der
Assistenzärzte  des  Beurlaubtenstandes.  Sie  sind  aber  nicht  befugt,  die  Disziplinarstrafgewalt
auszuüben  und  unterstehen  nicht  den  Ehrengerichten  der  Sanitätsoffiziere.

2.  Zu  Kriegs-Assistenzärzten  auf  Widerruf  können  für  die  weitere  Dauer  des  Krieges  landsturmpflichtige

  Arzte  vorgeschlagen  werden,  die  nach  dem  schriftlich  abzugebenden  Urteile  (Dienstgeugnis)

  der  militärischen  und  militärärzklichen  Vorgeseotzten  dazu  geeignet  sind,  die  Stellung
eines  Vorgesetzten  im  Sanitätsdienste  äu  bekleiden.
Für  Arzte,  die  lediglich  im  Lazaroerrdienste  beschäftigt  sind,  ist  das  Urteil  des  militärärztlichen
  und  das  des  nächsten  militärischen  Vorgesetzten  des  Lagaretts  maßgebend.
Vorschläge  zur  Ernennung  sind  Mir  auf  dem  militärärztlichen  Dienstwege  vorzulegen.

Landsturmpflichtige,  die  in  ihrem  Zivilbernf  approbierte  Arzte  sind  und  zum  Heeresdienst  bisher

nicht  einberufen  wurden,  sind  in  Zukunft  in  Falle  der  Einziehung  zunächst  acht  Wochen  als

Militärkrankenwärter  militärisch  und  im  Lagarettdienst  auszubilden.  Nach  Ablauf  dieser  Zeit

können  sie  zur  Ernennung  zu  Kriegs-Assistenzärzten  auf  Widerruf  vorgeschlagen  werden,  wenn

sie  das  in  Ziffer  2  vorgesehene  Dienstzeugnis  erlangen.
        <pb n="344" />
        G  314

4.  Die  Kriegs-Asüstenzärzte  auf  Widerruf  tragen  die  Felduniform  dei  Assistenzärzte  der  Landwehr
mit  den  von  Mir  genehmigten  Abweichungen.

5.  Landsturmpflichtige,  die  in  ihrem  Zivilberuf  approbierte  Arzte  sind,  sich  zur  Ernennung  zu
Kriegs-Assistenzärzten  auf  Widerruf  aber  nicht  eignen,  stehen  nach  Maßgabe  ihrer  Kriegsbrauchbarkeit
  zum  Waffendienste  zur  Verfügung.

Das  Kriegsministerium  hat  das  Weitere  auch  wegen  der  Gebührnisse  zu  veranlassen.  Bisher
schon  im  Kriegsdienste  stehende  landsturmpflichtige  Arzte  sollen  in  ihren  Gebührnissen  keine
Einbuße  erleiden.

Großes  Hauptauartier,  den  3.  Mai  1918.
gez.  Wilhelm.

An  das  Kriegsministerium.  gez.  v.  Stein.

5  bestimme:  Meine  Order  vom  3.  Mai  1918,  betreffend  Ernennung  landsturmpflichtiger
Arzte  zu  Kriegs-Assistenzärzten  auf  Widerruf,  findet  auf  die  während  des  Krieges  zum  Dienst  in  den
Schuttruppen  herangezogenen  landsturmpflichtigen  Arzte  siungemäß  Anwendung.  Kriegs-Assistenzärzte
auf  Widerruf  der  Schutztruppen  tragen  die  in  der  Anlage  beschriebene  Uniform.  Das  Reichs-Kolonialamt
  (Kommando  der  Schutztruppen)  hat  das  Weitere  zu  veranlassen.
Großes  Hauptauartier,  den  12.  Angust  1918.
gez.  Wilhelm  I.  R.
!8——  *'  r  .  EI21·.)11032-"18(«  .
An  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt).  19  10  ggez.  Solf.
Anlage.
Uniform  der  Kriegs--Assistenzärzte  auf  Wwiderruf  der  Schutztruppen.

Wie  für  Assistenzärzte  der  Landwehr  der  Schutztruppen  mit  folgenden  Abweichungen:

a)  An  den  Feldachselstücken,  gleichlaufend  mit  dem  unteren  Rande  und  1  cm  davon  entfernt,
zwei  blaue  mit  den  Reichsfarben  durchzogene  seidene  Schnüre;

D.)  die  Kragenpatten  und  die  Stickerei  an  der  Bluse  fallen  fort;

c)  Kriegs-Assistenzärzte  auf  Widerruf,  die  das  356.  Lebensjahr  vollendet  haben  und  mit  einer
Stabsarztstelle  beliehen  sind,  tragen  an  den  Kragen  beiderseits  je  zwei  mattvergoldete  Sterne,
und  zwar  außen  am  oberen  und  unteren  Rande  je  einen  Stern;  alle  übrigen  in  der  Mitte
je  einen  Stern.

Reichs-Kolonialamt.
Kommando  der  Schutztruppen.  Berlin,  den  1.  Oktober  1918.
XI.  1109  18  C.
Ausführungsbestimmungen.

1.  Vorschläge  auf  Ernennung  landsturmpflichtiger  Arzte  zu  Kriegs-Assistenzärzten  auf  Widerruf
sind  von  den  Kommandenren  der  einzelnen  Schutztruppen  dem  Kommando  der  Schutztruppen
im  Reichs-Kolonialamt  einzureichen.  Dabei  ist  von  den  Kommandeuren  die  Erklärung  abzugeben,
  daß  die  Vorgeschlagenen  den  in  der  Allerhöchsten  Kabinetts-Order  vom  3.  Mai  1918
Ziffer  2  und  3  vorgeschriebenen  Bedingungen  entsprechen.  Die  zur  Vorlage  an  Allerhöchster
Stelle  bestimmten  Vorschlagslisten  werden  vom  Kommando  der  Schutztruppen  aufgestellt.

2.  Die  Gebührnisse  der  bisher  in  den  Schutztruppen  verwandten  landsturmpflichtigen  Arzte  werden
durch  die  vorstehende  Allerhöchste  Kabinetts-Order  vom  12.  Angust  1918  nicht  geändert.

Die  in  Ziffer  3  der  Allerhöchsten  Kabinetts-Order  vom  3.  Mai  1918  genannten,  zu
den  Schutztruppen  eingezogenen  Personen  erhalten  für  die  Zeit  ihrer  Verwendung  als  Militärkrankenwärter
  die  Gebührnisse  nach  dem  Satze  für  Gemeine;  nach  der  Ernennung  zum  Kriegs-Assistenzarzt
  auf  Widerruf  treten  für  sie  die  Gebührnisse  in  Kraft,  die  für  die  bisherigen  landsturmpflichtigen
  Arzte  in  der  Verfügung  des.  Herrn  Reichskanzlers  vom  24.  Jannar  1917
sestgesetzt  waren.
        <pb n="345" />
        315  20

3.  Den  etwa  erforderlichen  Widerruf  der  Ernennung  verfügt  das  Kommando  der  Schutztruppen
im  Reichs-Kolonialamt,  im  Falle  einer  vollständigen  Verkehrsunterbrechung  zwischen  einer
Schutztruppe  und  dem  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  der  Kommandeur

dieser  Schutztruppe  selbständig.

Allerhöchst  mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte  beauftragt:
gez.  Strümpell.

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  mittels  Allerhöchster  Order  vom  21.  September
  d.  Is.  geruht,  dem  Wirklichen  Geheimen  Oberregierungsrat  und  vortragenden  Rat  im  Reichs
Kolonialamt  Dr.  Hahl  die  nachgesuchte  Versetzung  in  den  Ruhestand  mit  der  im  Schutzgebietsdienst
erworbenen  Pension  unter  Verleihung  des  Roten  Adler-Ordens  2.  Klasse  mit  Eichenlaub  in  Gnaden
zu  oerteilen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  ständigen
Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt  Regierungsrat  Dr.  Ruppel  zum  Geheimen  Regierungsrat  und
vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt  zu  ernennen.  «

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  folgenden  Beamten
des  Reichs-Kolonialamts  die  nachstehend  bezeichneten  Ordensauszeichnungen  zu  verleihen:
Den  Königlichen  Kronen-Orden  2.  Klasse:
den  vortragenden  Räten,  Geheimen  Ober-Regierungsräten  Gerstmeyer  und  Dr.  Heinke:
den  Roten  Adler-Orden  3.  Klasse  mit  der  Schleife:
den  vortragenden  Räten,  Geheimem  Ober-Regierungsrat  Steinhausen  und  Geheimem  Ober-Baurat
  Fischer,
dem  Leiter  der  Beschaffungsstelle  für  die  Schutzgebiete  Geheimem  Hofrat  Dollhardt,
dem  Geheimen  Hofrat  Biermann;
den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse:
dem  Bureaudirektor  Hofrat  Maesse,
den  Hofräten  Kutscha  und  Staepel;
den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse:
den  vortragenden  Räten,  Geheimen  Regierungsräten  Dr.  Hard  und  Dr.  Ruppel,
den  ständigen  Hilfsarbeitern,  Regierungsräten  Fischer,  Dr.  Volkmann,  Dr.  von  Vietsch,  Re
gierungs=  und  Baurat  Ruthe,  Regierungs=  und  Bergrat  Pasel,
den  Rechnungsräten  Kriegbaum,  Alt  und  Hentschel,
den  Geheimen  expedierenden  Sekretären  Böhler  und  Boyne,
dem  Geheimen  Kanzleidirektor,  Geheimen  Kanzleirat  Trantow;
den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse:
den  Geheimen  Sekretären  Koch  und  Hübner;
das  Kreuz  des  Allgemeinen  Ehrenzeichens:
dem  Botenmeister  Becher,
den  Geheimen  Kanzleidienern  Hensel,  Matthews,  Gudath,  Scholz,  Franz  Müller  und  Rufss,
den  Pförtnern  Sacks  und  Liebe;
das  Allgemeine  Ehrenzeichen  in  Silber:
den  Geheimen  Kanzleidienern  Haack,  Hanthal,  Schumann,  Thrun  und  Eberl.
        <pb n="346" />
        G  316  20

Dem  Geheimen  expedierenden  Sekretär  Hauptmann  der  Reserve  Uckley  ist  das  Ritterkreuz
  des  Hausordens  von  Hohenzollern  mit  Schwertern  verliehen  worden.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Regierungsarzt
  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Dr.  mec.  Moesta  das  Eiserne
Kreuz  2.  Klasse  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutztruppen.

A.  K.  O.  vom  9.  Oktober  1918.

Der  Oberleutnant  v.  Geldern-Crispendorf  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  wird
zum  Hauptmann  mit  Patent  vom  24.  Juli  1915  befördert;  derselbe  scheidet  am  21.  Oktober
aus  der  genannten  Schutztruppe  aus,  wird  mit  dem  22.  Oktober  1918  im  Feldartillerie-Regiment
  Nr.  25  angestellt  und  ist  zunächst  der  Ersatz-Abteilung  dieses  Regiments  zu
überweisen.

A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1918.
Zu  Hauptleuten  werden  befördert:

der  Oberleutnant  Lyncker  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  und

der  Oberleutnant  Kroeger  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

A.  K.  O.  vom  22.  Oktober  1918.
Der  Hauptmann  Lyucker  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheidet  aus  dieser  am
27.  Oktober  aus  und  wird  mit  dem  28.  Oktober  1918  im  Infanterie-Regiment  Nr.  87  mit
Wirkung  auch  für  das  Friedensverhältnis  angestellt;  derselbe  ist  zunächst  dem  Ersatz-Bataillon
  des  Regiments  zu  überweisen.

A.  K.  O.  vom  23.  Oktober  1918.
Der  Hauptmann  v.  Löbbecke  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheidet  aus  dieser  am
31.  Oktober  aus  und  wird  mit  dem  1.  November  1918  mit  Wirkung  auch  für  das  Friedensverhältnis
  im  Infanterie-Regiment  Nr.  92  angestellt.

Zu  Hauptleuten  werden  befördert:
die  Oberleutnants  Gutjahr,  Fouck,  Rocholl,  Gellinek  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.

Zum  Oberlentnant  wird  befördert:
der  Leutnam  v.  Oppen  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.

A.  K.  O.  vom  26.  Oktober  1918.

Der  Hauptmann  Deininger  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheidet  aus  dieser  am
27.  Oktober  aus  und  wird  mit  dem  28.  Oktober  1918  mit  Wirkung  auch  für  das  Friedensverhältnis
  im  1.  Badischen  Leib-Grenadier-Regiment  Nr.  109  angestellt;  derselbe  ist
zunächst  dem  Ersatz-Bataillon  des  Regiments  zu  überweisen.

Uachrufe.
Intendantursehretär  gdolf  Mener  .

Am  13.  November  1917  ist  in  englischer  Gefangenschaft  an  Schwarzwasserfieber  der  Intendantursekretär

  in  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika-Herr
  Adolf  Meyer

verstorben.

Er  trat  am  11.  Februar  1910  aus  der  Prenßischen  Heeresverwaltung  als  Unterzahlmeister
zur  Schutztruppe  über  und  wurde  in  ihr  erst  zum  Intendanturdiätar,  später  zum  Intendantursekretär
  ernannt.
        <pb n="347" />
        W  317  20

Der  Verstorbene  war  als  tüchtiger  und  gewissenhafter  Beamter  hochgeschätzt,  bei  Vorgesetzten
und  Kameraden  sehr  beliebt.  Sein  Andenken  wird  in  Ehren  gehalten  werden.
Berlin,  den  9.  Oktober  1918.

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
Allerhöchst  mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte  beauftragt:
Strümpell,  Major.

Oberstleutnant  a.  D.  Wwerner  v.  Grawert  f.

Den  Heldentod  fürs  Vaterland  starb  am  18.  Oktober  d.  Is.  infolge  einer  am  17.  Oktober
in  den  schweren  Kämpfen  bei  Le  Cateau  erhaltenen  Verwundung  der  Kommandeur  eines  Reserve-Infanterie-Regiments


u.  Herr  Oberstleutnant  a.  D.  Werner  v.  Grawert,
Ritter  des  Ritterkreuzes  vom  Hohenzollernschen  Hausorden  mit  Schwertern,
Inhaber  des  Eisernen  Kreuzes  1.  und  2.  Klasse  und  anderer  Orden.

Mit  ihm  ist  ein  alter,  bewährter  Kolonial-Offizier,  der  16½  Jahre  der  Schutztruppe  für
Deutsch-Ostafrika  und  4½  Jahre  dem  Kommando  der  Schutztruppen  angehört  hat,  dahingegangen.

Das  Kommando  betrauert  in  dem  gefallenen  Helden,  der  sich  bei  Ausbruch  des  Krieges
sofort  zur  Verfügung  stellte,  einen  tapferen,  ritterlichen  und  immer  liebenswürdigen  Kameraden.

Sein  Name  wird  in  der  Geschichte  der  Schutztruppen  stets  mit  Stolz  genannt  werden.
Ein  ehrendes  Andenken  bleibt  ihm  bei  uns  allen  gesichert.

Berlin,  den  23.  Oktober  1918.

Reichs-Kolonialamt.  Kommando  der  Schutztruppen.
Allerhöchst  mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte  beauftragt:
Strümpell,  Major.

Rechnungsrat  HRans  Hürnberger  k.

Am  25.  Juni  d.  Is.  erlag  in  Sao  Paulo,  woselbst  er  interniert  war,  der  Sekretär  beim

Kaiserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Südwestafrika,  Rechnungsrat
Herr  Haus  Nürnberger
einer  Blutvergiftung.

Der  Verstorbene  gehörte  seit  1896  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  von  Deutsch-Südwestafrika,
zuletzt  als  Zahlmeisteraspirant,  an  und  trat  1901  in  den  Dienst  der  Zivilverwaltung  des  Schutzgebiets
  als  Sekretär  über.  Im  Jahre  1907  wurde  er  zum  kommissarischen  Kassenvorstand  und  im
März  1910  zum  etatsmäßigen  Kalkulaturvorstand  ernannt.  Im  November  1910  erhielt  er  den
Charakter  als  Kaiserlicher  Rechnungsrat.  -

Der  Verewigte  hat  sich  in  allen  ihm  übertragenen  Stellungen  hervorragend  bewährt.  Die
Kolonialverwaltung  wird  dem  pflichteifrigen,  tüchtigen  Beamten  stets  ein  treues  und  ehrenvolles
Andenken  bewahren.

Berlin,  den  23.  Oktober  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Bezirksamtmann  Uölke  fF.

Der  Bezirksamtmann  Erwin  Tölke  aus  Deutsch-Neuguinea  ist  seiner  am  10.  Oktober  d.  Is.
an  der  Spitze  seiner  Batterie  erlittenen  Verwundung  erlegen.

Er  gehörte  seit  Oktober  1912  der  Kolonialverwaltung  an  und  war  seit  August  1913  in
Neuguinea  tätig.  Sowohl  während  seiner  Beschäftigung  beim  Gonvernement  als  auch  später  als
Leiter  des  Bezirksamts  Rabaul  war  er  mit  Eifer  und  Erfolg  für  die  Entwicklung  des  Schutzgebiets
  tätig.
        <pb n="348" />
        318  e0

»  Im  März  1915  kehrte  Bezirksamtmann  Täölke  mit  den  übrigen  Beamten  des  Schutzgebiets
in  die  Heimat  zurück,  trat  sofort  als  Leutnant  ins  Heer  ein  und  war  bis  zu  seinem  Tode  im  Felde.

Am  24.  Oktober  1915  wurde  er  mit  dem  Eisernen  Kreuz  1.  Klasse  ausgezeichnet.

Bei  seinem

Regiment  genoß  er  den  Ruf  eines  besonders  tapferen  Offiziers.

Die  Kolonialverwaltung  wird  diesem  als  Beamten  und  Offizier

dauernd  ein  ehrendes
Berlin,

Andenken  bewahren.
den  7.  November  1918.

gleich  tüchtigen  Manne

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

 

Verlustlisten  der  Kaiserlichen  Schutztruppen  und  Internierte.

(Vgl.  „Deutsches  Nolonialblati“  1918,  Nr.

Hierzehnte  Herlustliste  aus  dem  Schutzgebiet

Deutsch-Ostafrika.
.  *  Res.  Gu#zmer  v.  Gurmann,  Wilbelle.  eb-5.
  1890  in  Wiesbaden,  seiner  am  13.  14.  7.  1917

27  Mahenge  erhaltenen  schweren  Venun#nn!t  an
Missionsstation  Kiwambo  erlegen.

Lt.  d.  Res.  Haberfkorn,  Ednard,  geb.  15.  1.  1884  in
Lorsch,  gefallen  15.  11.  1917  bei  Chiwata.

Kapitänlt.  a.  D.  Schlawe,  Georg,  geb.  25.  2.  1882

in  Lewin,  gefallen  30.  9.1917  bei  Lindi.

N.  u.  K.  Res.  Westermeier,  Richard,  geb.
26.  ö.  1891  in  Mwaßwitz,  gefallen  10.  6.  1916  bei
Gibega.

LI.  d.  Res.  Dr.  Holtz,  Wilhelm,  geb.  5  1972  in

Karlsruhe,  Lefallen  9.  10.  1916  bei  i-Gefreiter
  Spione  z.  Viktor,  gestorben  am  2.  8.
im  Vereins  Slazar  Nordend  an  Grippe.
Matrose  Becker,  Venno  gestorben  am  20.  6.  1918  in
Cairo  an  IFphoid  .
Peters;  Christian,  *  Vechenburg.
B./6.  9.  1917  bei  Mor

1918

gefallen  am
In  englische  Gefangenschaft  geraten  und  interniert:

a)  in  Daressalam  (Deutsch-Oftafrika#:

 

Mujor  Schulz.  Haus  Konrad,  geb.  6.  7.  1874  in
Magdeburg.  -

Hauptmann  Chappius,  Udo,  geb.  21.  10.  1884  in
Gr.  Wilkau  —  vervundet-Vr.

  d.  Landw.  Hofmann,  Oskar,  geb.  5.  2.  1830  in
Oberplanitz  —  verwundet
Oberlt.  d.  dn  4I!  Methner,  Wilhelm,  geb.  14.  1.
18971  in  Prosk

Oberlt.  d.  gzand  l  Alimann,  Brunv.  geb.  23.  11.
1874  in  Seorld

Lt.  Frhr.  v.  Gabriel,  geb.  5.  2.  1871  in  Langenselbold.


Generaloberarzt  Dr.  Meirner,
geb.  9.  1.  1803  in  Stettin.
Stabsargt  Dr.  Stolowskly,

17.  5.  1875  in  Habelschwerdt.
Feldwebel  Mahlkow,  Friedrich  Stto,
höhe  verwundet.
Feldwebel  Nossol,  Karl.  aus  ÖOber-Glogan  verw.
Vizewachtmeister  Schickling,  Heinrich,  aus  Kriftel
leicht  verwundet.
Vigefeldwebel  Graemer.
haven.

SOugo  Frang  Alfred,
Alfred  Johann,

aus  Schweden-Ednard

  Gufstav,  aus  Curneb.



 

19  20,  S.  201  ff.)

Sergeant  Wiesner,  Adolf,  aus  Karlsdorf.
Unteroffizier  Eberl  e.  Sohamne  Hermann,  aus  Meimsheim
  verwun
wneper,  Larl  Allred.  aus  Oberreußen
verwur
Rettke,  Maant  Ferdinand,  aus  Lauenburg
  i.  Pomm.
Wolff.  Alenander  Karl  Wilhelm,
Neuköllu.
Zschommler,  Bruno,
—  verwundet.
Masch.  Maat  Benner,  Theodor,  aus  Niederscheld.
San.  Sergeant  Methfessel,  Karl  Willi  Ferdinand.
Segerer,  Sebastian,  aus  München.
-  Unteroffizier  Nickel,  Wilhelm,  aus  Hirzenhain.
*.  Sergeant  Hellriegel.  Karl  Otto,  aus  Gröben.
Gefreiter  Haensel.  Curt  Hermann  Johannes,  aus
Düsseldorf.
Boye,  Emil,  aus  Altenbruch.
v.  Arnim,  Wilhelm  Friedrich  Kuno  Ludwig  Alerander
Franz,  aus  Neustrelitz.
Bartel,  Arthur  Friedrich  Wilhelm,  aus  Königsberg.
Lausle  r,  Karl  Friedrich  Angust,  aus  Guben.
Hofmann,  Walter,  aus  zwickan  i.  Sa.
Keim,  Heinrich,  aus  Cassel
Schreiber,  Gustav  Adolf,  aus  Liegnit.

aus

aus  Seifersdorf

b)  in  Blautyre,  Nnasfaland:

Sergeaut  Rothmund,  Sohann.  aus  Böllkofen.
Masch.  Maat  Bahr,  Rarl  Oerm.,  aus  Kiel-Gaarden.
Gefreiter  Wolff.  Paul  Friedrich  Johannes,  aus  Wernigerode.

T)ein  Neirobi,  Britisch-Ostafrika:
Küches,  Hubert  Michael,  aus  Cöln  a.  Rh.

(1

miin  Sidi  Bishr:
Vapitänlentnant  Angel,  Haus,  aus  WMarienhölziug.
Leutnant  zur  See  Volkmar,  Herbert  Friedrich
Ludwig,  aus  Hamburg.
Marinestab#zahlmeister  Behrendt,  ÖOtto  Martin,
aus  Stargard.
Marinegahlmeister  Christiansen,  Karl  Johanneo.

ans  Godberg-Neumünster.

*)  in  Tura  bei  Cairo#:

Lassemneister  Dressel,  Albin  Georg,  aus  Rützenreuth-:
        <pb n="349" />
        G  319

In  pörtugiesische  Gefangenschaft  geraten  und  interniert
in  St.  Sebastian  in  Mozambique:

Sergeant  Krauß,  Wilh.  Johann,  aus  Straßburg  i.  C.
-  Wischnewsky,  Adolf,  aus  Johannesburg.
O  Frech.  Milhelm,  aus  Belgrad-Serbien.
Soldat  B  oceer.  Richard,  aur  Hamburg.
"  eventer,  Jakotis,  aus  Transvaal.

„  Furn.  Ferdinand,  aus  Herber#tingen.
Hehmanu,  August  Ollo.  aus  Oumburg.
Krell,  Hans,  aus  Großweishandt  aurgann
Schrank.  Ludwig,  aus  Zeiskam.

Schubert,  Karl  Angust  Alfred,  aus  Berlin.
Stoike,  Ougo  Alfred,  aus  Sadlinken  i.  Westpr.
Thiele,  Reinhold,  aus  Golitz  i.  Neumark.
Trost,  Ernst,  aus  Rellen  bei  Kleck.

M  R  „  „

*—.

 

Achte  Verlustliste  aus  dem  Schutzgebiet
Deutsch-Südwestafriha.
In  englische  Gefangenschaft  geraten  und  interniert
in  Aus:
Gefreiter  Rath.  Hermann,  aus  Kamitz.

75

Liste  Ur.  4  der  in  KRKriegsgefangenschaft  be-  «

findlichen  und  jetzt  in  Holland  untergebrachten

Angehðrigen  der  KNaiserl.  Schutztruppen  ufsw.

Der  Ort  in  Klammern  ist  der  Unter-Crtunmn

  Lort  in  Holland.
Schutztruppe  für  Kamernn.
Maatl  d.  Res.  Willens,  Heinrich  Wolshezen.
Unteroffizier  Buß,  Karl  (Wolfhezen).
Soldat  Schwarz.  Heinrich  (GPatlemt.
Maschinistenmaal  Schade,  Martin  (Hatiem#.
Leutnant  d.  Res.  Säuberlich,  Hans  (Rotterdamt.

Anmerlung:

5%

TListe  Ur.  2  der  bisher  in  Holland  untergebrachten
  und  jetzt  als  Kustauschgefangene
zurüchgekehrten  #Angehörigen  der  Kaiserlichen

Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
Hauptmam  Deininger,  Wolfgang.
-  Marty,  Hans.
Oberleumant  v.  Gedern-  -Crispendorf,  Werner.
Frhr.  DSaden-  Friedrich-Sn
  rn  Haus
Lentnant  Cacrodorii.  Horst.

D.  Bertelsmann.  Aruold.

Schutztruppe  für  Kamernn.
Feldwebel  Pnetzel,  Friedrich.
Bigefeldwebel  Feldengur:  Heinrich.
Leutnant  d.  Res.  Croll,  Hans
Unteroffigier  Lutz,  Jakob.
Soldat  Bossart,  Gustav.
Landesverteidigungstruppe  Togo.

Soldat  Mener,  Adolf.

*

*

Ciste  nr.  7  der  bisher  in  der  Schweiz  untergebrachten
  und  letzt  als  Austauschgefangene
örigen  der  NKaiserlichen
Schutztruppen.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

Aizewachimeister  Krenkel,.  Erich,

Sergeant  Erust.  Georg.

Ersabreservift  w  Barion,
Schaffert.  Reinhold.

1  ünsier.  Joseph.
Schründer,  Si#h

3  #

Narl.

Bizefe  dwebel

Schutztruppe  für  Kamerun.
Vi  zeseldwebel  l  tm  aun,  Otto.
rnicke,  Erntt.
Zergeant  Gr  rne  MWalter.
Unterofñzier  Lohrmann,
Beruhardt,
Torp.  Masch.  Maan  Roller.
Gefrreiter  Bähring,  Curk.
Soldai  Allstädt,  Arthur.
-  Deitenbanzen.  Lonis.
-  Müster,  Ernst.
Gefreiter  d.  Res.  Sanerland,
-  Selleneit.  Mar.
-  Griepe,  Wilhelm.
-  Rösener.  Friedrich.
Soldail  Ropp,  Oeinrich.
Landesverteidigungstruppe  Togo.
Offizierstellvertreter  1#  Lohlad  rj,  arl.
l  Raven,  Werner.
nhenn

Mar.

Angust.

Lizeieldwebel  Brauer
Sergeant  Dehn.  Friß.
Interoffister  Paulic,
Tönies  Emil.
Oberjäger  Steiien.  Cugen.
Soldat  Müller,  Wilhelm.
Landsmrmmann  Schönhärl,  Josef.

Aurk.

Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
Sanilätssoldat  Glöckner.  Karl.

70

Ciste  Ur.  7  der  aus  Frankreich  und  England
zurüchgebhehrten  Kustauschgefangenen  der
Kaiserlichen  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
Vizewachtmeister  d.  Landw.  OHossmann,
Vizesfeldwebel  Tiel.  Benno.
Stabear  zt  1.  Wünn,  Gerhard.
r.  Lurz,  Richard.
Landjturrinsichi  Arzt  HDr.  Weitling,
Vertr.  verpflicht.  Zivilarzt  Dr.  Briihl,

Alfred.

Johannes.
ondwig.

Schutztruppe  für  Kamernn.
Unteroffizier  Rotlig.  Franu:.

 

Landesverteidigungstruppe  Toyo.
Sergeant  Baehr.  Erust.

,  Unieroĩiigier  Barielr,  Wilhelm.

l  Reuger.  Ludwig.

1  "  Wiü,  Theodor.

l
        <pb n="350" />
        320  0

 

Teecccce  Michtamtlicher  Teileen

Vermischtes.

Fortführung  des  Baues  der  Eeisenbahn
Thls--Haoves.

In  der  wichtigen  Eisenbahnstrecke  Thids  —  Kayes
in  Französisch-Westafrika,  der  geplanten  Schienenverbindung
  zwischen  dem  Hafen  Dakar  und  dem  oberen
Senegal,  besteht  zur  Zeit  nur  noch  eine  Lücke  von
rund  200  km  Länge,  nämlich  von  dem  jetzigen  östlichen
Endpunft  Cotiari-Nande,  Kilometer  4122,  der  Neubaustrecke
  von  Thi####  nach  dem  Senegal,  und  dem  westlichen
  Endpunkt  Ambidedi  der  seit  1910  im  Betriebe

stehenden  44  km  langen  Strecke  Kayes  Ambidedi.
Von  den  rückständigen  200  km.  sind  die  westlichen
60  km  im  Unterbau  bereits  vollendet.  Nach  einer

Regierungsverordnung  vom  18.  Mai  d.  Is.  ist  die
Fertigstellung  des  Baues  aus  den  Mitteln  der  167=Millionen-Franken-
  Anleihe  vom  Jahre  1913  genehmigt
worden.  Mit  der  Vollendung  der  Bahnlinie  Thids—

 

 

naues  wird  daher  in  absehbarer  zeil  gerechnet  werden
dürfen.  Sobald  dieses  Ziel  erreicht  ist,  wird  man  von
Dakar  nach  Kulikoro  am  Niger,  im  ganzen  1295  km
Eisenbahn,  in  zwei  Tagen  gelangen  können.

(Nach  I.  Afrique  française  1918,  S.  130.)

 

Die  Oissionen  in  den  deutschen  Schutzgebieten.

von  Seiner  Erzellenz  dem  Staatssekrelär
Ior.  Solf  am  8.  Jannar  1918  gehaltene  Vortrag  über
„-Die  Missionen  in  den  deutschen  Schutzgebieten"“
  ist  als  Sonderdruck  erschienen  und  gegen
Erstattung  von  10  Pf.  Versandkosten  von  der  Buchdruckerei
  E.  S.  Mirtler  &amp;amp;  Sohn  in  Berlin  SWis,
Kochstraße  68“71,  zu  beziehen.

eser  Nummer  liegt  Heft  3/4  des  XXXI.  Bandes  der  „Mitteilungen  ans  den

1□.  —  Schutzgebieten“  bei.

Aerantworllicher  Redalteur  für  den  ulchiamtlichen  Tell:
Verlag  und  Druck  der  Buchhandlung  und  Buchdruckerel  von  E.  J.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.

Oskar  Biesenthal.  Berlin.
Berlin  M  68.  Kochstraße  66—71.
        <pb n="351" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  vom  neichs-Molonialamt

 

 

20.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Dezember  1918.  Uummer  23/24.
Dlese  Zelischrift  Ertheim  in  der  Regel  am  1.  und  15.  Koes  Monats.  Dessbe  werden  44  Hetbeste  EWt  dle  mndrstens.  einmal
vlerteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  nus  den  dentschen  Schutzgabieten“  Der

arquar

viertel  Korich-  Elhh  für  das  Kolonl  MUölaen  vel  5  Mesun  beirälle  ban  *  V.  urch  e  Post  und  e-  Bi  5

handlun  X  4.—,  birekt  unter  Siresbaxd  durch  di  Vertagsbuchhauoln  1  durcha  à  Kun  all.  der  deutschen

Schutge  gie  ziu  Österreich  Ungarns.  b)  .  6.—  für  die  Länd  We  eieng.  —  5Enscraden  en  a  Anfragen  find  an  die
Buchhandlung  von  bomies  Siegfried  Wnd  derd  r*  Berlin  SW6g8,  Kochstraße  68—71,  zu  ch

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Personalien  S.  321.
Nichtamtlicher  Teil:  Balfours  Urteil  und  das  Urteil  eines  Schweizern  über  deutsche  Kolonien  S.  323.
Vermischtes:  Zu  Bormanno  neunzigstem  Geburt##tage  S.  326.—  Postverbindung  mit  den  deutschen  Schusngebieten
  S.  326.
Neue  Literatur  (VII.)  S

 

leteS  II  Amtlicherteilllssl

Dersonalien.

Beim  Gonvernement  Kamernn  sind  mit  Wirkung  vom  1.  April  1917  ab  angestellt  worden:
Assistent  Mockler  als  Garteninspektor,  Lehrer  Klein-Schonnefeld  als  Regierungslehrer,  Polizeimeister
  Schönemann  als  Techniker  2.  Klasse,  die  Sekretäre  Wilske  und  Gronde  als  Stationsleiter
  2.  Klasse  und  Gärtner  Lotz  als  Gartentechniker.

Kaiserliche  Schutztruppen.

A.  K.  O.  vom  3.  November  1918.
Hauptmann  Sitzler  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  scheidet  aus  dieser  am  15.  November
1918  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische  Militärdienste  aus.

9

A.  K.  O.  vom  5.  November  1918.

Major  Müller  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheidet  aus  dieser  am  6.  November
  aus  und  wird  mit  dem  7.  November  1918  mit  Gültigkeit  auch  für  das  Friedensverhältnis
  im  Infanterie-Regiment  Nr.  27  angestellt;  derselbe  ist  zunächst  dem  Ersatz-Bataillon
  des  Regiments  zu  überweisen.

ft  Hauptmann  Rocholl  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheidet  aus  dieser  am
11.  November  aus  und  wird  mit  dem  12.  November  1918  mit  Gültigkeit  auch  für  das
Friedensverhältnis  im  Infanterie-Regiment  Nr.  74  angestellt;  derselbe  ist  zunächst  dem
Ersatz-Bataillon  des  Regiments  zu  überweisen.

Der  Hauptmann  Gellinek  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheidet  aus  dieser  am
11.  November  aus  und  wird  mit  dem  12.  November  1918  mit  Gültigkeit  auch  für  das
Friedensverhältuis  im  Füsilier-Regiment  Nr.  86  angestellt;  derselbe  ist  zunächst  dem  Ersatz-Bataillon
  des  Regiments  zu  überweisen.

9

D

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolouialamts  vom  25.  November  1918.

Der  Hauptmann  Fonck  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheidet  mit  dem  5.  Dezember
1918  aus  dieser  behufs  Rücktritts  in  Preußische  Militärdienste  aus.
        <pb n="352" />
        G  322  20

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  27.  November  1918.
Der  Hauptmann  Gutjahr  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheidet  mit  dem  15.  Dezember
  1918  aus  dieser  behufs  Rücktritts  in  Preußische  Militärdienste  aus.

Der  Oberleutnant  v.  Oppen  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheidet  mit  dem
15.  Dezember  1918  aus  dieser  behufs  Rücktritts  in  Prenßische  Militärdienste  aus.

Uachrufe.
Katasterzeichner  Schermann  t.

Am  26.  September  d.  Is.  fand  der  Offizierstellvertreter,  Katasterzeichner  beim  Gouvernement

von  Kamerun
Herr  Jakob  Ackermann

im  Westen  für  das  Vaterland  den  Heldentod.

Seit  Mitte  des  Jahres  1907  stand  Ackermann  im  Dienste  des  Schutzgebiets  von  Kamerun.

Die  Kolonialverwaltung  verliert  in  ihm  einen  bewährten  und  verdienten  Beamten.

Ehre  seinem  Andenken.

Berlin,  den  20.  November  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Regierungsbaumeister  Johs.  Schmidt  f.

Bei  der  Verteidigung  des  ostafrikanischen  Schutzgebiets  starb  im  Jahre  1917  den  Heldentod

der  Regierungsbaumeister,  Leutnant  der  Reserve
Herr  Johannes  Schmidt.

Der  Gefallene  hat  dem  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Ostafrika  seit  dem  Jahre
1913  angehört  und  sich  als  ein  ausgezeichneter,  pflichttreuer  Beamter  und  Offizier  bewährt.

Sein  Andenken  wird  stets  in  hohen  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  23.  November  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
Gleim.

Dolizeiwachtmeister  Ewald  t.

Der  Polizeiwachtmeister  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Ostafrika,  Feldwebelleutnant

  im  Reserve-Infanterie-Regiment  Nr.  207,

Herr  Hans  Ewald,
hat  am  20.  Juli  1918  infolge  einer  auf  dem  Schlachtfeld  davongetragenen  Gasvergiftung  den  Tod
für  das  Vaterland  erlitten.

Der  Verstorbene  hat  1908  bis  1912  der  Schutztruppe  und  sodann  dem  Gouvernement  von
Deutsch-Ostafrika  angehört.  Er  hat  sich  stets  als  ein  fleißiger  und  pflichttreuer  Beamter  erwiesen.
Ehre  seinem  Andenken!

Berlin,  den  23.  November  1918.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
Gleim.

—
        <pb n="353" />
        G  323  20

 

ichtamtlicher  Teil  u

Balfours  Urteil  und  das  Urteil  eines  Schweizers  über  deutsche  Kolonien.

Es  war  Friedensseit.

Ein  Schweizer  Arzt,  der  sein  ganzes  Leben
dem  Wohle  der  Negerrasse  in  Afrika  geweiht
hatte,  unternahm  im  Jahre  1910  zu  Rad  eine
Reise  in  die  deutsche  Kolonie  Togo  in  Westafrika.
Er  war  in  der  benachbarten  englischen  Goldküsten-Kolonie
  25  Jahre  tätig  gewesen.  Der
Landessprache  kundig,  beständig  mit  den  Eingeborenen
  verkehrend,  von  denen  täglich  viele
Dußende  von  Kranken  aus  der  Nähe  und  aus
der  Ferne  zu  ihm  strömten,  hatte  er  einen  tiefen
Blick  in  das  Leben  jener  Negerstämme  geworfen,
unter  denen  er  lebte.  Sein  langer  Aufenthalt  in
der  englischen  Kolonie  befähigte  ihn  mehr  als
jeden  anderen,  Vergleiche  anzustellen  über  die  bestehenden
  Verhältnisse  im  englischen  und  im  deutschen
  Gebiete.

Es  war  Frieden.

Weiß  war  noch  weiß  und  schwarz  schwarz,
und  zwei  mal  zwei  war  noch  vier  in  der  ganzen
Welt  und  für  alle  Menschen.

Es  gab  noch  keine  in  Geld  schwimmenden
Propagandaministerien,  die  durch  allerlei  ganz
offene  oder  ganz  geheime  Kanäle  und  Kanälchen
segenspendend  die  Welt  berieselten.

Damals  sagte  man  noch  die  Wahrheit,  und
damals  verfaßte  nach  Beendigung  seiner  Reise  in
der  deutschen  Kolonie  Togo  der  Schweizer  Arzt
ein  Büchlein,")  in  dem  er  schlicht  und  anspruchslos
das  schilderte,  was  er  auf  dieser  Reise  erlebt,  mit
offenen  Augen  gesehen  und  beobachtet,  mit  eigenen
Ohren  gehört,  und  was  er  empfunden  hatte.  Er
schilderte  es  niemand  zuleide  und  niemand  zuliebe,
  wie  es  einem  ehrlichen,  wahrheitsliebenden
Menschen  ziemt,  wie  es  bei  jedem  edlen  Menschen
selbstverständlich  ist.

Aus  diesem  Werkchen  folgen  hier  einige  Auszüge.
  Was  in  Klammern  steht,  sind  erklärende
Bemerkungen  dazu  für  solche,  die  mit  den  näheren
Verhältnissen  in  jenen  Gegenden  nicht  vertrant  sind.

Ich  konnte  einen  schon  lange  gehegten  Plan
ausführen,  nämlich  das  (von  der  deutschen  Regierung
  neu  angelegte)  Schlafkrankendorf  bei  Misahöhe
  (in  Togo)  zu  besuchen.  An  Stelle  des
früheren  schmalen,  beschwerlichen  Weges  dahin
wird  eine  prächtige  Kunststraße  gebaut.  Um  den

ord-Togo  und  seine  westliche  Pchbarschaft.

)
Basel  #ee  Mit  68  Abbildungen  und  1  Kart

 

Schlafkranken  den  Aufenthalt  im  Dorfe  möglichst
angenehm  zu  machen,  erlaubt  die  (deutsche)  Regierung,
  daß  nächste  Angehörige  der  Kranken  sie
im  Dorfe  verpflegen  dürfen,  ja  sie  setzt  den
Kranken  und  ihren  Pflegern  ein  Tagegeld  aus,
das  zu  ihrer  Verköstigung  ausreicht.  Am  Eingange
  des  Dorfes  stehen  die  Gebäude  für  den
Arzt,  für  Apotheke  und  Laboratorium.  Zu  beiden
Seiten  der  breiten  Hauptstraße  sind  Mangobäume

angepflanzt.  In  etwa  sechs  Jahren  werden  sie
wohltuenden  Schatten  und  herrliche  Früchte
spenden.

Das  Dorf  beherbergte  damals  78  Schlafkranke.
Überall  herrschte  große  Reinlichkeit  und  wohltuende
  Stille.  Es  war  nicht  schwer  zu  erkennen,
daß  Kranke  und  Pfleger  sich  unter  der  liebevollen
Obhut  des  (deutschen)  Arztes  wohlfühlten.

Das  Schlafkrankendorf  ist  ein  beredtes  Zeugnis
des  Weitblicks,  der  Humanität  und  Energie  der
(deutschen)  Regierung,  die  vor  keiner  Schwierigkeit
  zurückschreckt,  wo  es  gilt,  eine  Gefahr  von
der  Bevölkerung  der  Kolonie  abzuwenden.  Nicht
zum  wenigsten  ist  das  Schlafkrankendorf  und  die
dort  getane  Arbeit  ein  Denkmal  hingebender,
ernster,  wissenschaftlicher,  deutscher  Arzte.

Wie  mühsam  und  gefährlich  ist  schon  das  Aufsuchen
  der  Schlafkranken  in  den  infizierten  Dörfern.
Nur  wer  die  Neger  kennt,  weiß,  was  für  ein
Kapital  von  Geduld  und  Klugheit  dazu  gehört,
alle  Einvohner  zur  Untersuchung  zu  bekommen.
Dazu  kommt  noch  die  persönliche  Gefahr,  der
man  sich  aussetzt,  indem  man  längere  Zeit  in  den
von  der  schrecklichen  Krankheit  infizierten  Dörfern
leben  muß.

So  arbeiten  die  (deutschen)  Arzte  dort  in  dem
weltfernen  Dorse.  Sie  wenden  durch  ihre  Arbeit
die  furchtbare  Gesahr  der  Krankheit  von  den  Einwohnern
  der  Kolonie  ab,  unberührt  von  den
Lockungen  der  Welt,  die  ihnen  auf  anderen  Wegen
Reichtum  und  Ehre  anbietet.  Daneben  hindern
noch  die  knappen  Mittel  und  die  bedrückende
Lage  der  Laboratorien.  Nicht  zum  letztenmal  in
Togo  bekamen  wir  aber  den  Eindruck,  daß  gerade
die  Hindernisse,  die  durch  die  Unterernährung
Togos  gegeben  sind  (die  Togo-Kolonie  erhielt
keinen  Reichszuschuß,  sondern  wirtschaftete  mit  dem
eigenen  geringen  Einkommen),  nicht  nur  durch
den  Fleiß,  die  Genügsamkeit  und  Tüchtigkeit  der
Regierungsbeamten  überwunden  werden,  sondern
        <pb n="354" />
        W  324  20

daß  gerade  diese  Schwierigkeiten  zu  vermehrter
Arbeitsleistung  und  dem  stolzen  Gefühl  führen,
mit  den  denkbar  geringsten  Mitteln  wirklich  Bewundernswertes
  zu  leisten.  Wir  schieden  von  dem
Schlafkrankendorf  mit  dem  erhebenden  Bewußtsein,
  mit  echtem  hohen  Adel  in  der  Person  der
dort  arbeitenden  Arzte  in  Berührung  gekommen
zu  sein.  '

Auch  gegen  andere  Volksseuchen  wird  in  Togo
der  Kampf  so  energisch  als  möglich  geführt.  Die
Bezirksleiter  impfen  gegen  Pocken,  errichten  Aussätzigenasyle
  und  sorgen  für  Isolierung  von  an
Genickstarre  Leidenden.

Auf  jeder  (deutschen)  Regierungsstation  sind
sehr  ansehnliche  Länderstrecken  mit  Versuchspflanzungen
  angebaut.  Außer  diesen  sind  weitere  zwölf
kleinere  Versuchsgärten  angelegt,  in  welchen  nur
die  für  die  betreffende  Landschaft  wichtigsten  Nutzpflanzen
  angebaut  sind.  Eingeborene  halten  diese
Versuchsgärten  instand.  Für  diese  Arbeit  wird
ihnen  der  Ertrag  der  Gärten  überwiesen.  Sie
sollen  dadurch  angelernt  und  ermuntert  werden,
die  für  ihre  Landschaft  passenden  Nutzpflanzen
selbst  zu  ziehen.  Hierzu  liefert  ihnen  der  Garten
kostenlos  das  Saatgut.  So  gibt  sich  die  (deutsche)
Verwaltung  alle  erdenkliche  Mühe,  Nutzbänme  in
der  Kolonie  zu  verbreiten  und  solche  auch  an  den
(von  ihr  angelegten)  Straßen  entlang  anzupflanzen.

Das  alles  sind  für  solche,  die  auf  der  (englischen)
  Goldküste  leben  (der  schweizer  Arzt  war,
wie  erwähnt,  seit  25  Jahren  an  der  englischen
Goldküste  tätig),  zum  größten  Teil  neue  Dinge.
Der  Kampf  gegen  die  Schlafkrankheit  wird  hier
sehr  lässig  geführt,  und  für  die  Aussätzigen  ist
noch  kein  Asyl  errichtet.  (Weiter  unten  wird
berichtet,  daß  im  englischen  Gebiete  75.000  Menschen,
das  sind  5  v.  H.  der  Gesamtbevölkerung,  an
Genickstarre  gestorben  sind.  Dabei  hat  die  Goldküste
  hohes  Einkommen,  1912  30  Millionen  Frank
oder  20  Frank  auf  den  Kopf;  Togo  hatte  nur
5  Millionen  Frank  Einkommen  oder  5  Frank  auf
den  Kopf.)  In  neuerer  Zeit  tut  jedoch  die
englische  Regierung  auch  recht  Ansehnliches  zur
Hebung  der  Landeserzeugnisse;  aber  es  reicht
weitaus  nicht  hin  an  die  großzügige  und  weitsichtige
  Arbeit  der  deutschen  Regierung.  Die  (in
der  deutschen  Kolonie  von  der  deutschen  Regierung
angepflanzten)  herrlichen  Bestände  von  Teakholz,
von  Mahagoni,  Olpalmen,  Kautschukarten  und
einer  ganzen  Reihe  von  Nutzhölzern  sucht  man
auf  der  Goldküste  vergebens.

Am  27.  Januar  (1910)  langten  meine  beiden
Reisegefährten  in  Amedschowe  (in  der  deutschen
Kolonie)  an.  Der  eine  von  ihnen  hatte  noch
als  Andenken  an  die  schlechten  Wege  auf  der
(englischen)  Goldküste  ein  Loch  gerade  über  dem
linken  Auge  mitgebracht.  Glücklicherweise  war  es,

 

durch  Splitter  des  einen  Brillenglases  verursacht,
nicht  bedenklich.

Am  31.  Januar  brachen  wir  (zu  Rad)  auf.
Wie  gut  ließ  es  sich  auf  den  schönen  (von  der
deutschen  Regierung  erbauten)  Wegen  fahren!
Die  Flüßchen  waren  alle  überbrückt.

Der  Weg  führte  durch  eine  Ebene  in  die
neuangelegten  Santrokofidörfer.  Früher  lagen  sie
hoch  oben  in  den  Bergen,  denn  dort  waren  sie
sicher  vor  feindlichen  Überfällen  oder  konnten  doch
leicht  verteidigt  werden.  Die  Zeiten  haben  sich
nmun  glücklicherweise  geändert.  Die  (deutsche)
Regierung  sorgt  für  Frieden,  und  neue  Erwerbsquellen
  öffnen  sich.  Im  Tal  ziehen  gute  (von  den
Deutschen  erbaute)  Straßen,  und  ihnen  entlang  entwickelt
  sich  Verkehr  und  Handel.  Da  kann  man
nicht  mehr  droben  bleiben,  wenn  man  vorankommen
  will.  Darum  sind  die  Santrokofilente
hinab  ins  Tal  gestiegen  und  bauen  sich  nun  an
der  Straße  zwei  neue  Dörfer.  (Von  englischer
Seite  wird  immer  behauptet,  daß  die  Bewohner
der  Dörfer  an  den  Straßen  landeinwärts  fliehen,
um  sich  den  Bedrückungen  der  deutschen  Regierung
zu  entziehen;  hier  berichtet  ein  Augenzeuge  im
Gegenteil,  daß  sie  aus  sicherem  Versteck  wegziehen
und  sich  an  den  neuen  von  den  Deutschen  erbauten
Straßen  ansiedeln.  Im  ganzen  Buche  wird  nicht
ein  einziges  Mal  erwähnt,  daß  die  Reisenden  auf
ihrem  1100  bis  1200  Kilometer  langen  Reisewege
im  deutschen  Gebiet  auch  nur  einmal  ein  einziges
von  ihren  Bewohnern  verlassenes  Dorf  oder  Gehöft
angetroffen  haben.)

Jeder  Togoreisende  wird  Ursache  haben,  das
Lob  der  (von  der  deutschen  Regierung  eingeführten)
Rasthöfe  (Karawansereien,  eine  Art  „Gasthöfe",
in  denen  die  Reisenden  wohnen  können)  zu  singen,
denn  nicht  alle  können  sich  den  Luxus  erlauben,
ein  Zelt  mitzuführen.

Von  Kratschi  an  (im  deutschen  Gebiet)  ist  das
Land  sehr  eben.  Die  prächtige  Straße  führt
schnurgerade  nach  Norden.

In  Jendi  (im  deutschen  Togogebiete)  besuchten
  wir  das  Grab  von  Hauptmann  Mellin,
der  soviel  für  die  Kolonie  geleistet  hat,  und  der
durch  sein  warmes  Herz  und  seine  Gerechtigkeit
und  Milde  das  Vertrauen  und  die  Liebe  der
Bölkerschaften  des  Mangubezirks  (an  dessen  Spitze
der  Verstorbene  lange  Zeit  gestanden)  in  seltenem
Maße  gewonnen  hatte.  Ein  Beweis  von  der
Achtung,  in  welcher  Hauptmann  Mellin  stand,
erhielten  wir  an  jenen  Tagen.  Es  kam  eine
Abordnung  des  Häuptlings  von  Santile,  fünf
gewehrtragende  Soldaten  und  ihr  Anführer,  und
schossen  zu  Ehren  und  zum  Gedächtnis  des  Hauptmanns
  ihre  Gewehre  dreimal  über  seinem  Grabe  ab.

Wenn  man  bedenkt,  daß  noch  vor  wenigen
Jahren  Tamale  (Sitz  der  englischen  Kolonial=
        <pb n="355" />
        W  325  20

regierung  in  den  „Nordgebieten“  der  Goldküste)
nur  als  kleiner  Weiler  bestand,  so  muß  man  beim
Anblick  der  bedeutenden,  sauberen  Stadt,  den
sanitären  Einrichtungen  und  der  großen,  soliden
Stationsgebäude  der  Energie  der  englischen  Regierung
  alle  Anerkennung  zollen.  Am  unbefriedigsten
  ist  für  den  Arzt,  die  Apotheke  und  die
Kranken  gesorgt,  doch  soll  auch  hierin  bald  Wandel
geschaffen  werden.  Einstweilen  ist  für  die  Apotheke
und  das  Sprechzimmer  (für  die  Kranken)  nur
eine  niedrige,  mit  Gras  bedeckte  Lehmhütte  vorhanden.


Zwei  Kilometer  östlich  von  den  Dienstwohnungen
der  Angestellten  hat  der  Resident  ein  imposantes
Gebäude  aufführen  lassen.  Es  sieht  fast  aus  wie
ein  behäbiges  Landhaus  in  England  und  ist  ein
Zeugnis  davon,  daß  England  mit  der  Bewilligung
von  Geldmitteln  nicht  kargt.

Wir  kamen  nach  dem  Dorf  Jo  (im  englischen
Gebiete).  Ein  Aussätiger  ohne  Finger  und  Zehen
streckte  mir  unbefangen  die  verstümmelte  Hand
zum  Gruß  hin.  Wie  sehnen  wir  und  das  Volk
die  Zeit  herbei,  in  welcher  diese  Armen  in  Asylen
untergebracht  und  nicht  nur  verpflegt,  sondern
auch  isoliert  werden!  (Oben  war  berichtet,  daß
in  der  deutschen  Kolonie  die  dentschen  Behörden
Aussätzigenasyle  errichtet  haben.)

Auf  der  Straße  nach  Gambaga  (im  englischen
Gebiete)  wurden  Elefantenspuren  in  der  Nähe
von  Bächen  sehr  häufig,  und  es  war  der  Weg
so  schlimm  zugerichtet,  daß  wir  absteigen  und
unsere  Räder  über  die  großen  Löcher  führen
mußten.  Brücken  gab  es  auf  der  Strecke  nicht,
und  man  mußte  sehen,  wie  man  über  die  drei
Bäche,  die  den  Weg  krenzten,  hihüberkam.

Je  mehr  wir  uns  (der  deutschen  Station)
Sansanne  Mangu  näherten,  desto  öder  wurde
die  Gegend.  Es  ist  daher  ein  sehr  zu  begrüßendes
Unternehmen  der  (deutschen)  Regierung,  daß  sie
dem  Baummangel  durch  Anpflanzung  von  Nutzhölzern
  abzuhelfen  sucht.  Die  Pflanzungen  standen
zu  unserer  Verwunderung  trotz  der  großen  Hitze
und  Trockenheit  zum  Teil  ausgezeichnet.  Es  sind
ungefähr  270  Hektar  Land  mit  Teak,  Odum,  Papao,
Mahagoni,  Olpalmen,  Kapok  und  anderen  wertvollen
  Nutzbäumen  bepflanzt.  Welche  Zierde  für
Mangu  wird  diese  Pflanzung  in  etwa  10  bis
20  Jahren  sein!

Wie  wichtig  für  die  Zukunft  des  Landes  die
Hebung  der  Viehzucht  ist,  haben  wir  schon  erwähnt.
  Es  werden  von  ausgesuchten  Tieren
Zuchtochsen  gezogen  und  im  ganzen  (deutschen
Mangu-)  Bezirke  herum  verteilt.  Daneben  herrscht
stramme  Zucht  und  Ordnung,  und  ein  Befehl  wird
nicht  wiederholt.

Bei  allem  strengen  Regiment  ist  der  Verkehr
der  deutschen  Beamten  mit  dem  Volk  doch  sehr

 

freundlich,  und  der  günstige  Einfluß  eines  solchen
Regiments  ist  denn  auch  nicht  zu  verkennen,  besonders
  nicht,  wenn  man  vorher  das  unangenehme
Verhalten  vieler  Eingeborenen  unter  anderm
(englischen)  Regiment  schmerzlich  empfunden  hat
(der  Verfasser  hatte,  wie  erwähnt,  eine  vierteljahrhundertjährige
  Erfahrung  auf  der  benachbarten
englischen  Goldküste  hinter  sich).

Es  ist  eine  unschätzbare  Wohltat  für  die
Völker  im  Norden  Togos  und  der  Goldküste,  daß
dort  der  Schnapshandel  von  der  Regierung  verboten
  ist.  Man  muß  die  schrecklichen  Wirkungen
des  Schnapstrinkens  auf  ein  Volk  beobachtet  haben
wie  ich  als  Arzt  25  Jahre  auf  der  (englischen)
Goldküste  Gelegenheit  hatte,  um  diese  Wohltat  zu
ermessen.  Trotz  der  mit  jedem  Jahr  wachsenden
Wohlhabenheit  der  Stämme  an  der  (englischen)
Goldküste  wächst  die  Zahl  der  Tuberkulosen,  der
Epileptiker,  der  Geisteskranken,  und  die  Gefängnisse
füllen  sich  immer  mehr.  Wir  vertrauen  der  wahrhaft
  für  das  Wohl  ihrer  Völker  besorgten  deutschen
Kolonialregierung  und  ihrer  Energie,  daß  sie  mit
den  anderen  Kolonialregierungen  zu  der  Erkenntnis
komme,  daß  Schnapseinfuhr  (auch  in  der  Küstengegend)
  verhindert  werden  muß.

Leider  war  auch  das  Gerücht  vom  Ausbruch
der  Genickstarre  in  Kabure  (in  der  deutschen  Kolonie)
Wahrheit.

Mit  Schrecken  dachten  wir  daran,  welch  furchtbare
  Verheerungen  diese  entsetzliche  Krankheit  in
dem  englischen  Gebiete  nördlich  von  Kintampo
vor  einigen  Jahren  angerichtet  hatte.  Man  sprach
damals  von  75000  Menschen,  die  der  Seuche
zum  Opfser  gefallen  seien,  und  in  (englischen)
Tamale  erzählte  uns  ein  (englischer)  Offizier,  daß
in  jenen  Gegenden  noch  jetzt  ganze  Haufen  von

enschengebeinen  auf  den  Hügeln  herumliegen
und  fast  die  ganze  Einwohnerschaft  von  der
Krankheit  hingerafft  worden  sei.
Südlich  von  (der  deutschen  Station)  Sokode
liegen  großartige,  270  Hektar  umfassende  (von  der
deutschen  Regierung  angelegte)  Pflanzungen.  Am
Tage  nach  unserer  Ankunft  wurden  wir  in  ihnen
herumgeführt.  Da  bekamen  wir  aufs  neue  den
Eindruck  von  der  großzügigen  Arbeit,  die  auf
den  (deutschen  Regierungs-)  Stationen  in  dieser
Hinsicht  getan  wird.  Die  großen  Landstücke,  die
mit  Teak,  Mahagoni,  Olpalmen,  Kapok  und
andern  Nutzhölzern  und  Fruchtbäumen  bepflanzt
sind  (Verfasser  führt  einige  an;  in  Wirklichkeit
handelt  es  sich  um  einige  hundert  von  verschiedenen
  Bäumen  und  Pflanzen),  machten  einen
vortrefflichen  Eindruck.  Zugleich  werden  die  Einwohner
  auf  alle  mögliche  Weise  ermuntert,  ebenfalls
  solche  Bäume  zu  pflanzen.  Diese  weitsichtige
Arbeit  der  (deutschen)  Regierung  kann  nicht  anders
als  hocherfreuliche  Früchte  für  die  Kolonie  tragen,
        <pb n="356" />
        G  326  20

und  was  für  ein  herrlicher  Schmuck  werden  diese
Pflanzungen  für  Sokode  sein,  wenn  sie  in  wenigen
Jahren  die  prächtigsten  Wälder  bilden  werden!
Überall  den  Straßen  entlang  standen  mit  Früchten
reich  beladen  (von  der  deutschen  Regierung  eingeführte)
  Mangobäume.

Das  sind  einige  Auszüge  aus  dem  in  Friedenszeit
  verfaßten  Reisewerke  eines  Schweizers.

Hören  wir  nun  zum  Schlusse  das,  was  der
englische  Minister  Balfour  zur  Kriegszeit  sagt:

Es  scheint  mir  auch,  daß  Deutschland  seine
Kolonien  wieder  zurückhaben  will.  Ich  habe  nicht

 

die  Absicht,  über  diese  Frage  mit  Deutschland  in
eine  Diskussion  einzutreten,  aber  ich  wünsche  mit
dem  größten  Nachdruck  zu  erklären,  daß  auch  in
dieser  Beziehung  kein  Mißverständnis  walten  darf.
Die  Deutschen  haben  von  dieser  Frage  eine  Auffassung,
  die  sich  mit  der  unfsrigen  keineswegs  deckt.
Es  ist  kaum  zu  denken,  daß  wir  durch  irgendwelche
gründlichen  Auseinandersetzungen  so  große
Schwierigkeiten  aus  der  Welt  schaffen  und  daß
man  daran  denken  könnte,  Deutschlands  Gewalt
über  diese  unglücklichen  Bevölkerungen  wiederherzustellen,
  die  von  ihm  so  sehr  mißbraucht  wurde.

 

Vermischtes.

zu  Bormanns  neunzgigstem  Geburtstage.

In  bewundernswerter  Frische  des  Geistes  und
Körpers  feierte  am  15.  Dezember  d.  Is.  der  Geheime
  Ober-Regierungsrat  z.  D.  Friedrich  Bormann,
  früher  langjähriger  technischer  Direktor
der  ostafrikanischen  Eisenbahngesellschaft,  seit  seinem
80.  Geburtstage  Mitglied  ihres  Verwaltungsrates,
im  Kreise  seiner  Familie  das  seltene  Fest  seines
90.  Geburtstages.  Zahlreiche  Glückwünsche  liefen
bei  dem  Jubilar  ein  oder  wurden  ihm  von  befreundeter
  Seite  persönlich  überbracht.  Der  Herr
Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamtes  hatte
dem  hochgeschätzten  Fachmanne  nachstehendes
Handschreiben  übersandt:

Sehr  geehrter  Herr  Geheimrat!

Zu  dem  hohen  und  seltenen  Jubelfeste,
das  Sie  am  15.  d.  Mts.  als  an  Ihrem  neunzigsten
  Geburtstage  feiern,  beehre  ich  mich,
Ihnen  zugleich  im  Namen  des  Reichs-Kolonialamts
  und  der  deutschen  Kolonialverwaltung
meine  herzlichsten  Glückwünsche  darzubringen.
Gerade  Sie,  mein  lieber  Herr  Geheimrat,  an
diesem  Ehrentage  zu  beglückwünschen,  gereicht
mir  um  so  mehr  zu  hoher  Genugtuung,  als
die  Kolonialverwaltung  in  Ihrer  Person  von
jeher  einen  besonders  tätigen  und  erfolgreichen
Kämpfer  für  die  koloniale  Sache  Deutschlands
erblicken  durfte.  Sie  haben  zu  einer  Zeit,  als
der  koloniale  Gedanke  in  Deutschland  noch
wenig  Wurzel  geschlagen  hatte,  unsere  kolonialen
Interessen  durch  Wort  und  Tat  mit  jugendlicher
  Begeisterung  und  zähem  Nachdruck  vertreten,
  und  Ihr  langes,  reich  gesegnetes  Leben
mit  heiligem  Eifer  und  glücklichsten  Erfolgen
in  den  Dienst  der  kolonialen  Sache  gestellt,
wofür  der  Bau  der  Tanganjikabahn  in  Deutsch-Ostafrika
  stets  ein  beredtes  Zeugnis  sein  wird.
Dafür  Ihnen  den  wärmsten  und  aufrichtigsten
Dank  der  Kolonialverwaltung  auszusprechen,

 

ist  mir  Bedürfnis,  wie  sehr  auch  das  koloniale
Herz  jedes  Vaterlandsfreundes  heute  von
schwerster  Sorge  erfüllt  sein  muß.

Möge  des  Himmels  reicher  Segen  auch
auf  Ihrem  Lebensabend  ruhen  und  mögen
Ihnen  noch  viele  frohe  Tage  in  unveränderter
Frische  Ihres  Geistes  und  Körpers  beschieden

sein!
Mit  herzlichsten  Grüßen
Ihr  aufrichtig  ergebener
gez.  Dr.  Solf.

Wir  dürfen  bei  diesem  Anlaß  daran  erinnern,
daß  Bormann  im  Jahre  1895,  ungeachtet  seiner
damaligen  67  Jahre,  die  Mühen  und  Gefahren
der  Tropenreise  auf  sich  nahm,  um  im  Auftrage
eines  besonderen  Komitees  in  Deutsch-Ostafrikapersönlich
  Erhebungen  und  Vorarbeiten  über  die
Linienführung  der  deutschen  Tanganjikabahn  auszuführen.
  Bormann  war  u.  a.  in  den  Jahren
1884  und  1885  Mitglied  der  Generalsynode  in
Berlin  und  von  1882  bis  1888  Mitglied  des
Reichstages,  wo  er  als  Nachfolger  des  Herrn
v.  Stumm  für  den  Kreis  Ottweiler-St.  Wendel-Meisenheim
  gewählt  und  in  der  seltenen  Lage
war,  die  Eisenbahntechniker  im  Parlament  mit
seiner  Stimme  zu  vertreten.  Bormann  ist  auch
heute  noch,  trotz  seines  vorgerückten  Alters,  ein
eifriges  Mitglied  des  Vorstandes  der  Abteilung
Charlottenburg  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft.

Möchte  ihm  trotz  der  Schwere  der  Zeiten  ein
sonniger  Lebensabend  beschieden  sein!

Postverbindung  mit  den  deutschen  Schutzgebleten.

Nach  Deutsch-Ostafrika,  Deutsch-Südwestafrika,
Deutsch-Neuguineg  und  Samoa  werden  außer
den  bisher  dorthin  zugelassenen  Kriegsgefangenensendungen
  künftig  auch  gewöhnliche  Briefe  und
Postkarten  an  die  in  diesen  Schutzgebieten  in
        <pb n="357" />
        W  327  20

Freiheit  lebenden  Deutschen  von  den  Postanstalten
zur  Beförderung  angenommen.  Die  Briefe  müssen,
da  sie  über  England  geleitet  werden  und  der
englischen  Prüjung  unterliegen,  ofsen  zur  Post
gegeben  werden.  Die  Sendungen  sind  portopflichtig
  und  nach  den  inländischen  Gebührensätzen
freizumachen.  Die  Mitteilungen  sind  kurz  zu  fassen,
deutlich  und  möglichst  in  lateinischen  Buchstaben
zu  schreiben.

 

Die  nach  Südwestafrika  bestimmten  Sendungen
haben  außer  dem  Namen  und  Wohnort  des
Empfängers  die  Aufschrift  zu  tragen:

„Military  Protectorate  South  Afrvica  by)

the  Chief  Civil  Secretary  at  Windhuk.“

Sämtliche  Briefe  und  Postkarten  an  Empfänger
in  Ostafrika  sind  nach  Daressalam  zu  Händen  des
englischen  Oberkommandierenden  zu  richten.

 

Neue  Literatur.)
VII.
Zusammengestellt  in  der  Blbllothek  des  Reichs-Kolonlalamts.

Die  eingereichten  Bücher,  deren  Aufzähanc  und  Besprechung  sich  die  Kodaktion  durchaus  vorbehdlt.  werden  unter
mständen  zurückges

I.  Geschichte  und  Politik.

Fidelis:  Solf  und  das  koloniale  Kriegsziel.  Hamburg:
  JanBen  1918.  12  S.  86.

(Vortrupp-Flugschrift  JNr.  50.)  L

*  Forkel:  (icschichtliche  Beweisstücke  lür  Englands
  Schuld  am  Krieg  in  Afrika.  Eingctroffene
Vernussagen  eines  Deutschen  aus  DBeutsch.  Südwestafrika.
  Hamburg:  1918  Persichl.  46  S.  i2

*  Ungen,  Maximilian  von:
Krisc.  Berlin:  Stilke  1918.  22
Aus:  Preuhische  Jahrbücher.  soeöe.  Heft  1918.  3
Hartwig:  Die  deutsche  Weltmachtstellung  im
Stillen  Ozean.  Berlin:  Kameradschaft  (19181.  72  S.  So.
(Kricgsschrift.  d.  Kaiscr-Wilhelm-Dank.  II.  119/120).1/
„Proempeler,  Ellr:  Kriegsgcfungen  duer  durch
Alrikua.  Erlebnisse  einer  deutschen  Frau  im  Weltkricge.
  Berlin:  Elsner  (1918)1.  157  S.  bo.  "5
Schnee,  Ada:  Meine  Erlecbnisse  wührend  der
Kriegszeit  in  Deutsch.  *  Leipzig:  Quelle
Meyxer  1918.  197

Erzberger,  buasmise

flie  19|8.  196  S.
2cI,  W.:  Charakter  und  bolieir  4  Japaners.
#e  8  us  &amp;amp;  Weber  119151.  56  (8.

*  Rulnnd.  II.:  Elsa-  Tthringen  1#s  die  internationale
  Lüge.  Hierzu  8  Kt.  2.  Aufl.  Freiburg  i.  Br.:
Bielefeld  1918.  79  S.  80.  lo

*Schlleking,  Walther:  Der  Weltfriedensbund  und
die  Wiedergeburt  des  Wölkerrechte.  Leipzig:  Verl.
Jaturwissenschaften  G.  m.  b.  H.  1917.  34  S.  80.

(Nach  dem  Weltkricg.  Sebn  aaul  Jeuorientierung
(l.  auswürt.  Politik.

*  Englands  Wuchstum.  Mit  Beitrügen  u.  a.  von
Lina  IHIug,  Carl  Peters..  leipzig  und  München:
Süldeutsche  Monntshefte  1917.  187.8

(Priegsbefte  der  Süddeutschen  Monntshefte.
1017.)

Die  rneikansene
80.

Der  Völkerbund.  Berhi
80.  (7

April
[11

II.  Geographie,  Reisebeschreibungen,
Ethnographie,  Archäologie.

Hmbruch,  Paul:  Die  französischen  Kolonien  in
der  Südsce.  SIlit  7  Zeichn,  u.  1  Krt.  von  Elisabeth
Weber.  Leswei  Südsee-Verein  1918.  36  S.  So.  112

kReln,  G.  K.;  Abcssinich.  Einc  Landeskunde  nach
Keisen  u.  Studien  i.  d.  J.  1007—1913.  In  3  Ba.
Dd  I.  Berlin:  D.  Reimer  1918.  bo.  (1

 

)  elucmsfadilieTltelelek  Werke  deutet-net  welche
del  der  W  u  des  Kolonlalblattes  eingl  mlt  eine
dielenlgen,  welche  von  der  Blbllothek  des.  ebenlonncle
künflich  erworben  wurden.

 

——  Julius:  Nord-Rhodesien.  Natürliche  und
wirtschaftliche  Verhältnisse.  Verkehrswesen.  Verwaltung
  und  Finanzwesen.  JHierzu  1  Kt.)

in:  Mittellungen  aus  den  *-  Schutzgebicten.
1018.  Bd  31.  S.  20  #

n-  Wollram  v  von  den:
in  Tervueren.

in:  Koloniale  Rundschau,
S.  302  ff.

Stlchl,  O.:  Unsere  Feinde.  96  Charakterköpfe
aus  denutschen  Fisgekangenenlagern.  Stuttgart:
Hoffmann  I19161.  32  S.  96  Bild.  8So.  16

Das  Kongo-Museum

Ig  1918.  H.  9/10.
l

«llesehunk  Lucca-.  Ein  Janehnt  in  Samon
1906  -  19165.  leipaig:  Haberland  1918.  160  S.  S0.  (117
*  Brandt,  Blernhard):  zerrrr  Bilderatlas
des  polnisch-weifrussischen  Grenzgebietes.  Mit  100
bleototr.  Aufn.  u.  1  Ubewiichtskt.  Berlin:  Gen  1918.
IX,  121  S.  40.  (Beiträge  z.  polnischen  Landeskunde.
  B.  6.
(Veröff.  d.  Landeskundl.

Komm.  b.  Generalgouv.

Warschau.)  Lis
Hundbuch  von  Polen  Kongreß-Polen).  Beitrüge

zu  ciner  allgemeinen  Landeskunde.  Hrsg.  unter  1.
Redaktion  von  E.  Wunderlich  auf  (irund  d.  Studienergebnissc
  d.  Mitglicier  der  Landeskundlichen  Kommissionen.
  it  55  Tuf.,  19  Kt.,  50  Textfig.  2.  verm.
Aufl.  Berlin:  D.  Reimer  1918.  IXxII,  511  S.  40.  H0

III.  Naturwissenschaften.

Frlederichs,  K.:  Beobachtungen  über  einige
solitäre  Wespen  in  Madagaskar.  Hierzu  Taf.  2  u.  3
in:  Mitteilungen  aus  dem  Zoologischen  Muscum  in
Berlin.  Bd  9.  H.  1.  S.  27ft.  20
*  Berliner  Astronomisches  Juhrbuch  für  1920.
145.  JIgx.  Hrsg.  von  dem  Königl.  Astronomischen
Rechen-Institut  zu  Perii.  Berlin:  Dümmler  i.  Komm.
1918.  VIII,  466  80.  l21
.Mittellungen  aus  dem  Zoologischen  Muscum  in
Berlin.  Bd  9.  H.  erlin:  Friedländer  &amp;amp;  Sohn
in  Komm.  1918.  87.  122
*  Pax,  Ferdinand:  nnzengeocraohie  von  Ton

CKongrell-Polen).  Mit  11  Kt.  im  Text  u.
Berlin:  10.  Reimer  1918.  XVI,  118  S.  40.  *

IV.  Medizin.

*  Uuppenbanuer,  Karl:  Chirurgische  und  ophthalmogische
  rfahron  en  von  der  Golä  küste.  Mit  5  Abb.)
in:  Archird  .  ehisss  u.  Tropenhygienc  1918.  Bd  22.
Nr.  0..  S.  3  2
erlé:  Frsianecho  Taschenbuch  für  die  Tropen.

hornl  4  Deutsche  Internierten-Druckerci.  44  S.  86.  25
        <pb n="358" />
        W  328  20

V.  Rechtswissenschaft  und  Verwaltung.
—  Aunsländische  Gesetzgebung  über  Berufsvercine,

Einigungs-.  ieds-  und  Tarifwesen.  Bearb.  im
Kniserl.  Statistischen  Amte.  Abt.  f.  Arbeiterstatistik.
(18.  Sonderheft  zum  Reichs-Arbeitsblattc.)  (28

lesz,  Ludwig:  Die  Kriegsgesctse  zur  Abbilfe
wirtschaftlicher  Schüdigungen.  Mit  Iinl.,  Erläut.  u.
ausführl.  Inhbaltsverzeichn.  Nebst  Ergänzungsbd.
I.  verm.  u.  verb.  Aufl.  Stuttgart:  Hesz  1917.  XXXI,
4648.  60.  127

VI.  Volkswirtschaft,  Gesellschaftswissenschaft
  und  Statistik.
*Mirschmann,  SI.:  Die  Erschlietung  Boliriens.

in:  Mitteilungen  d.  lbero
1918.  Jg  1.  H.  12.  S.  399  fk.  eu

*  Hobohm,  Martin:  Wir  brauchen  Kolonicn.  Berlin:
LEngelmann  1918.  34  S.  80.

(Die  Volksaufklürung.  Nr.  3.)  20

„Malntzhusen,  F.  C.:  Ziele  der  deutschen  Kolonisation
  in  Südamer

in:  Mittcilungen  u.  Ibero-  amerikanischen  (iesclischaft.
1918.  Jg  1.  H.  18.  S.  591s  fl.  30

Der  Deutsche  Sleäler.  Mitteilungen  für  Freunde
kolonialer  Siedlung.  Hisg.  Ernst  Kicnitz.  Juli  1918fk.
Berlin:  1918ff.  EN’“'“  &amp;amp;  Scohn.  460.  lai

vzimmermann,  Emil:  Eingeborchenbchandlung  in
deutschen  Kolonien

in:  Deutsche  Wirtschafteukunft.  1918.  Nr.  25/26.  132

 

VII.  Handels-  und  Finanzwissenschaft.

*  Bostelmunn,  J.:  Chile-Salpeter  und  der  Weltkrieg.

in:  i–om“2  d.  Ibero-amerikanischen  Gesellschaft.
  1918.  Jg  1.  H.  19.  S.  623  fk.  lan

*  Bostelmann,  J.:  Die  deutschen  Salpcterinteressen

und  der  Weltkricg.

in:  Mitteiluneen  d.  Ibero-  amerikanischen  Gesellschaft.
  1918.  Jg  1.  H.  20.  S.  655  fk.  34

Jacob,  Gustav:  Japanische  Ausnutzung  der
Kriegskonjunktur  in  Lateinamcrika.

in:  Milleilungen  d.  Ibero-amerikanischen  Gescllschaft.
  1918.  Jg  1.  H.  14.  S.  471I  ft.  135

*  Metz,  Fritz:  zur  Lage  des  Kaffechandels  vor
r  und  nach  dem  Kriege.

in:  Alteilungen  dl.  Ibero-amerikanischen  cseil.
schaft.  1918.  Jg  1  S.  687.

*'  Schröder,  Mariin  Deutschlands  Handel
Mexiko  nach  dem  Kri

in:  Mitteilungen  d.  Wberro-  amerikanischen  Gesellschaft.
  1918.  J  1  H.  23.  8.  717  ft.  37

*  Deutsches  n“*Z  Alonatsschrift  für  Wissenschaft
  u.  Praxis  d.  dirckten  Reichs-,  Staats-  u.  Gemeindesteuern
  sowic  verwandter  Gebicce.  Ig  1.  H.  1.2.
Köln:  Otto  Schmidt  1918.  80.  (38

*  Wultershausen,  A.  Sartorins  Freiherr  von:  Das
—  während  des  Wellkricges.  Stuttgart:
Enke  1915.  53  S.  80.

(Finanzwirtsch.  sceukraeen.  ½“5  von  Georg  von
Schanz  u.  Julius  Wolf.  II.  5.  (39

VIII.  Land-,  Forst-  *  Hauswirtschaft,
Jugd,  Fischerei.

*  Demnndt,  Ernsl:  Untersuchungen  über  Kanker
—8  LBraunfüule  am  Ssamoanischen  Kakao.  Mit

.  IV—VI  u.  13  Abb.  im  Tegt.

ufalln  Zcitschrift  f.  Dnnzenkrankheiten  Bd  KXWVIII
41918).  6./7.  H.  40

 

Friederichs,  K.:  Zur  Organisation  des  kolonialen
Pflanzenschutzes

in:  Der  Tropenpflunzer.  1918.  Jg  21.  Nr.  11.
S.  311  ft.  1

*  Holtz,  Walter:  Pflanzerleben  in  Deutsch-Ostafrika.
  Berlin:  Siegismund  1918.  64  S.  8e0.  42

IX.  Bau-  und  Ingenieurwissenschaft.

Verkehr.
r  Baltzer,  F:  Die  Fruge  der  Sahnraeisenbuhn.
in:  Deutsche  Koloninlzeitung.  1918.  Jg  55.
Jr.  11.  S.  168ff.  1413

Abeles,  Josel:  Handbuch  der  Technik  des  Weichholzhandels
  Fichte  und  Tanne).  Ilit  bes.  Berücksicht.
  d.  Sügebetriches  u.  d.  Prodnktion  von  Schnittmaterial.

  Mit  50  Textabb.  Berlin:  Darey  1918.  X,
330  S.  806.  L
X.  Berg-  und  Hüttenwesen.

Humboldt-Dachroeden,  Wilhelm  Frhr.  von:

Die  deutsche  blarnamtepolel.  M#  2
Tena:  Fischer  1918.  V,  166  S.
*  Koert,  Willi:  Der  —“  Bau  und  Alineralreichtum
  von  Britisch-NFnssaland  und  Nord-Rhodesicn.
in:  Nteilungen.  aus  den  Deutschen  Schutzgebicten.
1918.  Bd  31.  S.  232#ff  46

XI.  Gewerbe  und  Industrie.

Bicler,  Adolf:  Zur  Entwickclung  der  bru#silianischen
  Textilindustrie.

in:  Mitteilungen  d,  Ibero-  dunercicho.  Gesell.
schaft.  1918.  Jg  1  .  24.  8.  779ff.

*  Die  Entwieklung  der  ehhlenischen  Industric  im
Weltkriege.

in:  Alltteilungen“  H.  Ibero-amerikunischen  Gesellschaft.
  1918.  Jg  1.  H.  15.  S.  503  ff.  (#.

Eraph.  Darst.
l

XII.  Unterricht  und  Sprachwissenschaft.

Mitteilungen  des  Secminars  für  Orientalische
Sprachen  an  der  Königlichen  Friedrich-Wilhelms-Universität
  zu  Berlin.  Hisg.  von  dem  Dircktor  Prof.
Dr.  Eduard  Sachau.  JIg  XXI.  Dritte  Abt.:  Akrikahiseche
  Mdien.  Berlin:  Georg  Reimer  i.  Komm.  1918.
83  8  11

Am.  Religion  und  Mission.

Boehmer,  Julius:  Das  Missionswerk  der  Gegenwart
  im  Grundrig.  Herrnhut:  Missions-Buchbdlg.
1918.  59  S.  80.  loo-Jahresberlcht

  der  Evang.-luth.  Slission  zu  Leipziu

über  das  Jahr  1917.  Leipzig:  Evnng.-luth.  Mission
1918.  51  S.  80.  E

Mirbt,  Carl:  Deutsche  Gesecllschaft  für  Missions-Wissenschaft.


in:  Allgem.  Alissions  -  Zcitschrift  1918.  Jg  25.
II.  11.  S.  257  fl.  152

Stund  und  Arbeit  der  (lohnerschen  Missions--Acschlischaft
  im  Jahrc  1917.  Hrsg.  vom  Kuratorium.
Berlin-  Friedennun:  (iohncrsche  Mlission  1918.  32  S.  Se.  I

XIV.  Schöne  Literatur  und  Kunst.

Vacnt.

XV.  Heer  und  Marine.
Vacat.

XVI.  Verschiedenes.
Vacat.

 

Verantwoilicher  Redakteur  für  den  nchtamuschen  Tell:  Oskar  Biesenthal.  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Buchhandlung  und  Buchdruckeret  von  E.  S

.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  S8W68,  Kochstraße  —71.

Dieser  Nummer  liegt  das  Inhaltsverzeichnis  des  Kolonialblatts  für  1918  beli.
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