W 11 20 Herrn Gerard, mit der Bitte in Anspruch zu nehmen, Vorstehendes zur Kenntnis der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu bringen und sie gleichzeitig namens der Kaiserlichen Regierung zu ersuchen, das Einverständnis der übrigen kriegführenden Mächte zur Neutralisierung ibrer in der Freihandelszone liegenden Kolonien herbeiführen zu wollen. Indem der Unterzeichnete für die verursachte Mühewaltung im voraus seinen ver- bindlichsten Dank zum Ausdruck bringt, benutzt er diesen Anlaß usw. (gez.) Zimmermann. Seiner Exzellenz dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika Herrn Gerard. Hierauf gingen von Frankreich, Belgien und England folgende Antworten ein: Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten in Berlin an das Auswärtige Amt. Note verbale. The American Embassy has the honor to communicate below to the Imperial Foreign Office, translation of a note received from the French Foreign Office by the American Em- bassy in Paris, dated Bordeaux, September 28th. in reply to a communication made in eaccordance with instructions from the De- Partment of State at Washington, September 23 th.: „The Ministry for foreign Affairs has the honor to state that Germany having taken the initiative in hostilities against the French #) and Belgian possessions in the conventional basin of the Congo, the Government of the Republic has been obliged to beg the Spanish Government not to act on a request for good offices which, at the suggestion of the Belgian Government, it had already adressed to the former in conformity with article 11 of the Berlin act. Under these eircumstances it is no longer possible for the French Government to avail itself of that article with a view to obtaining during the present war the neutra- lisation of the possessions of belligerent po- wers situated in the conventional basin of the Congo.“ Berlin, October 7th. 1914.2 (Ubersetzung.) ""Verbalnote. Die Amerikanische Botschaft hat die Ehre, dem Kaiserlichen Auswärtigen Amt unten die Ubersetzung einer Note des französischen Auswärtigen Amts, datiert Bordeaux, den 28. September, zu übermitteln, welche die Amerikanische Botschaft in Paris als Erwide- rung auf eine Mitteilung erhalten hat, die im Verfolg von Instruktionen des Staatsdeparte- ments in Washington am 23. September ge- macht worden war: „Das Ministerium der Auswärtigen An- gelegenheiten hat die Ehre, zu erklären, daß, nachdem Deutschland in Feindselig-- keiten gegen die französischen’) und belgischen Besitzungen im konventio- nellen Kongobecken die Initiative er- griffen, die Regierung der Republik sich ver- Pflichtet geschen hat, die spanische Regierung zu bitten, auf ein Ersuchen um gute Dienste, welches sie auf Veranlassung der belgischen Regierung an erstere in Ubereinstimmung mit Artikel 11 der Berliner Akte schon gerichtet hatte, nicht weiter einzu gehen. Unter diesen Umständen ist es der französischen Re- gierung nicht länger möglich, ihrerseits diesen Artikel während des gegen- wärtigen Krieges Zzum zweck der Neu- tralisierung der im konventionellen Kongobecken liegenden Besitzungen der kriegführenden Mächte in Anwendung zu bringen.“ Berlin, den 7. Oktober 1914.6 In der Zeit vom 6.—8. August 1014 ühersiclen die Pranzosen: die ahnungslosen, von dem Ausbruch des Wentkbe, nicht unterrichteten deutschen Grenzposten Bonga und Singa. Dic französische Behauptung, Deutschland habe mit den Feindseligkeiten gegen das französische Kongo-Gehiet begonnen, ist cine Erfindung.