General  UDorck  an  seinen  bisherigen  Oberfeldherrn,
den  Marschall  Macdonald.

30.  Dezember  1812.

Nach  sehr  mühseligen  Märschen  ist  es  mir  nicht  möglich
gewesen,  sie  fortzusetzen,  ohne  auf  den  Flanken  und  im  Rücken
gefährdet  zu  werden.  Dies  hat  die  Dereinigung  mit  Ew.
Exzellenz  verzögert,  und,  da  ich  zwischen  zwei  Dingen  wählen
mußte,  entweder  den  größten  Teil  meiner  Truppen  und  alles
Material  zu  verlieren  oder  alles  zu  retten,  so  habe  ich  es
für  meine  Pflicht  gehalten,  eine  Konvention  zu  schließen,  nach
welcher  die  Sammlung  der  preußischen  Truppen  in  einem
Teile  Ostpreußens,  der  sich  durch  den  Rückzug  der  französischen
  Krmee  in  der  Gewalt  der  russischen  befindet,  stattfinden
soll  .  ..  elches  auch  das  Urteil  sein  mag,  das  die  Welt
über  mein  Derfahren  fällen  wird:  ich  bin  darüber  wenig
in  Unruhe.  Die  DPflicht  gegen  meine  Truppen  und  die  reiflichste
  Erwägung  schreiben  es  mir  vor.  Die  reinsten  Beweggründe,
  wie  auch  immer  der  Schein  sein  mag,  leiten  mich.

Marschall  Macdonald  war  aufs  tiefste  erschüttert.  Ein  Leutnant
  von  Korff  hatte  mit  32  preußischen  Dragonern  die  Stabswache
  bei  ihm.  Der  Marschall  entließ  ihn  freundlich  zu  seinem
Korps.  Ein  anderer  COffizier,  aus  der  Umgebung  des  Generals
Massenbach,  schreibt  über  Macdonald:  „Wer  den  Marschall  näher
kennen  gelernt  hat,  den  wird  ein  betrübendes  Gefühl  anwandeln,
daß  gerade  dieser  Mann  mit  einer  bitter  gekränkten  Empfindung
uns  verließ,  die  ihm  nicht  zu  ersparen  war,  die  aber  jeder  gerade
ihm  gern  erspart  hätte.“  —  Das  Derhängnis  des  Krieges  stellte
in  der  vernichtenden  Schlacht  an  der  Natzbach  und  noch  öfter  den
General  Dorck  dem  Marschall  Macdonald  gegenüber.

General  loorckan  seinen  König  Friedrich  Wilhelm  III.

über  die  Konvention  von  Tauroggen.

Dorck  rechtfertigt  in  diesem  zweiten  Schreiben  seinen  Schritt
noch  eindringlicher  als  in  seinem  ersten  vom  30.  Dezember  1812.

Tilsit,  3.  Januar  1813.

Ew.  Königl.  Majestät  Monarchie,  obgleich  beengter,  als  im
Jahre  1805,  ist  es  jetzt  vorbehalten,  der  Erlöser  und  Beschützer
Ihres  und  aller  deutschen  Dölker  zu  werden.  Es  liegt  klar  am
Tage,  daß  die  hand  der  Dorsehung  das  große  Werk  leitet.  Der
Seitpunkt  muß  aber  schnell  benutzt  werden.  Jetzt  oder  nie

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