Sriedensunterhandlungen  eine  Stimme  hat  lvom  Sensor
  unterstrichen].  Sollte  also  dem  unerachtet  ein  Friede  geschlossen
  werden,  den  man  noch  nicht  als  den  wahren  Knfang
einer  neuen  Ordnung  der  Dinge  ansehen  kann:  so  wollen
wir  ihnen  im  voraus  vorschlagen,  ihn  nur  nach  den  rinzipien
des  Waffenstillstandes  zu  beurteilen,  gegen  den  man  ja  auch
nicht  unbedingt  kann  eingenommen  sein,  sondern  bei  dem
alles  darauf  ankommt,  ob  er  zur  rechten  Seit  und  auf  die
rechte  Art  geschlossen  wird,  und  ob  man  die  Vorteile,  die  er
gewährt,  gehörig  benutzt.

Der  Statistiker  Staatsrat  Hoffmann  zeigte  den  Krtikel  dem
Staatskanzler  an.  Hhardenberg  war  empört.  Der  Sensor,  Geh.
Leg.-Rat  von  Schultz,  der  den  Zufsatz  hatte  passieren  lassen,

wurde  seines  Sensoramts  entsetzt.  nd  der  König  erließ  die
folgende  Kabinettsorder:

·  Charlottenburg,den17.Juli1813.

Aus  der  Anlage  werden  Sie  ersehen,  wie  der  Professor
Schleiermacher  geständigermaßen  einen  höchst  anstößigen  Krtikel
  über  die  politische  LCage  des  Staats  in  dem  Preußischen
  Korrespondenten  vom  14.  d.  M.  hat  einrücken
lassen.  Der  Censor  wird  dafür  zur  Derantwortung  gezogen
werden,  daß  er  diesem  Zufsatze  das  Imprimatur  erteilt  hat.
Dieses  verringert  aber  die  Schuld  des  ete.  Schleiermacher
nicht,  der  schon  bei  mehreren  Gelegenheiten  eine  Tendenz  gezeigt
  hat,  die  Ich  durchaus  nicht  gestatten  kann.  Ich  trage
Ihnen  auf,  demselben  in  meinem  Namen  seine  Dienstentlassung
  anzukündigen  und  ihm  anzudeuten,  binnen  48  Stunden
  Berlin  zu  verlassen  und  sich  über  Schwedisch-Dommern
ins  Kusland  zu  begeben,  mache  Sie  auch  verantwortlich  dafür,
daß  dieser  Befehl  pünktlich  zur  Kusführung  gebracht  werde.

Friedrich  Wilhelm.

RKardenberg  milderte  den  Schluß  in  die  Worte:  „  sein
Benehmen  ernstlich  zu  verweisen  und  ihn  zu  bedeuten,  daß  eine
Wiederholung  desselben  aufs  nachdrücklichste  und  mit  unfehlbarem
Derlust  seiner  Dienststelle  wird  geahndet  werden.“  —  In  der  über
die  Sache  geführten  Verhandlung  war  der  etc.  Schleiermacher  bedeutet
  worden,  daß  seine  Meinungsäußerung  „nach  deutlicher  Bestimmung
  des  Landrechts  .  Hochverrat  sei.“  —  Kls  eine  unmittelbare

Folge  dieses  Salles  muß  es  angesehen  werden,  daß  am  17.  Juli
1813,  dem  Uage  der  Kabinettsorder  gegen  Schleiermacher,  der

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