ich  das  nicht  sagen,  denn  das  Glück  ist  mir  zurückgekehrt,  ich
bin  herr  meiner  Bedingungen.

König  Friedrich  Wilhelm  III.  für  die  Fortsetzung
des  Kriegs.

von  der  Marwitz  erzählt:  Uun  atmeten  die  csterreicher
den  Frieden  und  wollten  mit  Gewalt  den  Rückzug  fortsetzen,
bis  aus  Frankreich  heraus.  Diesmal  war  aber  nächst  dem
Kaiser  von  Rußland,  der  immer  das  Rechte  wollte,  und,  gegen
die  Meinung  seiner  Umgebungen,  unser  König  für  das  Dableiben.
  Er  sagte:  „Habe  es  wohl  gesagt,  daß  es  nicht  gut
wäre,  nach  Frankreich  zu  gehen!  Waren  aber  alle  so  hitzig!
Nun  gleich  mutlos  werden  und  wieder  herauslaufen!  hübsche
Folgen  haben!  Nein,  nun  wir  mal  hier  sind,  auch  da  bleiben!“

(von  der  Marwitz,  Nachrichten  aus  meinem  Leben.)

Blücher  an  den  Saren  Klexander  I.,
als  dieser  mit  dem  selbständigen  Dorgehen  Blüchers  auf  Haris
sich  einverstanden  erklärt  hatte.
Méry,  23.  Februar  1814.

Der  obrist  von  Grollmann  bringt  mich  die  nachricht  daß
die  haupht  armee  eine  Rückgengige  bewegung  machen  wird,
ich  halte  mich  verplichtet,  Euer  Keiserlige  Magisted  die  unvermeidligen
  nachtheilligen  vollgen  davon,  aller  untertänigst
vor  zu  stellen.

1)  die  gantze  francöische  Nation  trit  unter  den  waffen,
der  theill  so  sich  vor  der  guten  sache  geäussert  ist  unglücklig.

2)  unsre  Sigreiche  armee  wird  muhtloß.

3)  wihr  gehen  durch  rückgengie  bewegung  in  gegenden,
wo  unsre  Truppen  durch  mangell  leiden  werden,  die  einwohner
werden  durch  den  verlust  des  letzten  waß  sie  noch  haben  zur
verzweifflung  gebracht.

4)  der  Keiser  von  Frankreich  wird  sich  von  seine  bestürtzung
  worin  er  durch  unser  vordringen,  erholen  und  seine
nation  wider  vor  sich  gewinnen.

Euer  Neißerlige  Magestedt  danke  ich  aller  untertänigst
daß  sie  mich  eine  offensive  zu  beginnen  erlaubt  haben  ich  darff
mich  alles  guhte  da  von  versprechen  wen  sie  gnedigst  zu  be-375

