eine  gemeinsame  Gesetzgebung,  Berufungsinstanzen,  die  Souveränität
  beschränkende  Formen  und  dergleichen  schmeicheln,
welche  bei  den  Untertanen  der  kleinen  deutschen  Fürsten
sehr  im  Schwunge  und  sehr  verzeihlich  sind  —  wird  noch  viel
Seit  und  Mühe  erfordern,  ja  vielleicht  mehr,  als  man  ihr
zu  widmen  geneigt  sein  wird.  Diese  Frage  der  künftigen
Gestaltung  Deutschlands,  aus  der  eine  Knzahl  UNebenfragen
entspringen  werden,  ist  unstreitig  die  wichtigste  für  das
dauernde  Wohlergehen  einer  Menge  von  Souveränen  und
Bevölkerungen;  sie  wird  aber  auch,  glaube  ich,  diejenige
sein,  deren  Entscheidung  am  meisten  zu  wünschen  übrig  lassen
wird.
Die  Derluste  Hhamburgs
vom  30.  Mai  1813  bis  30.  Juni  1814.

Der  von  den  SFranzosen  verursachte  und  zu  beweisende
Derlust  hamburgs  vom  30.  Mai  1813  bis  in  den  30.  Juni
1814  betrug  in  Franken  75  Millionen  0903522  Cent.  71.

Dieser  zu  beweisende  Derlust  ist  aber  keinesweges  der
ganze;  denn  bei  der  Unordnung  und  Schändlichkeit,  mit
welcher  verfahren  wurde,  wird  die  geraubte  Summe  nie
genau  angegeben  werden  können,  da  die  Requisitionen  nicht
von  einer  Behörde  ausgingen,  auch  mancher  Kdministrationschef
  mit  seinen  helfershelfern  in  die  Häuser  ging,  und  dort,
ohne  sich  zu  legitimieren,  oder  ohne  einen  Empfangschein
über  das  hinweggenommene  zu  geben,  stets  raubte,  was
ihm  gutdünkte.

(Erzählung  der  Begebenheiten  in  dem  unglücklichen  Hamburg  vom
30.  Mai  1813  bis  zum  31.  Mai  1814).

Über  die  Freiheit  der  HPresse.
Joseph  Görres  schreibt  im  „Rheinischen  Merkur“  am  1.  Juli
1814:

Da  eutschland  endlich  wieder  eine  Geschichte  gewonnen,
da  es  in  ihm  zu  einem  Dolke  gekommen,  zu  einem  Willen,
und  zur  öffentlichen  Meinung,  wird  es  sich  wohl  auch  also
fügen,  daß  es  Seitungen  erhält,  die  mehr  sind  als  der  magre
geist.  und  kraftlose  Indeg  dessen  was  geschehen.  Wenn  ein
Dolk  teilnimmt  am  gemeinen  Wohle;  wenn  es  sich  darüber

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